Vorwort des Vorstandsvorsitzenden
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Jahr 2020 stand leider ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und hat uns und die gesamte Wirtschaft vor enorme Herausforderungen gestellt. Wir mussten uns mit zahlreichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen auseinandersetzen. Und immer, wenn wir geglaubt haben, es ist vorbei, begann es aufs Neue. Die Corona-Pandemie hat uns auch gezeigt, welche zentrale Rolle die Bauindustrie im Wirtschaftskreislauf spielt und wie wichtig es ist, gerade jetzt langfristig und fortschrittlich zu denken.
Die PORR reagierte schnell und entschlossen. Wir haben zügig Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Familien und unserer Partner zu maximieren. Gleichzeitig haben wir unsere Liquidität gesichert, die Transformation beschleunigt und notwendige Zukunftsthemen vorangetrieben. So haben wir die wichtige Basis unseres nachhaltigen Kurses aufgestellt und bewiesen, dass wir auch in turbulenten Zeiten ein verlässlicher Partner sind.
Die Folgen der Corona-Pandemie haben auch die Bauindustrie deutlich beeinträchtigt. Nach dem Einbruch im ersten Halbjahr 2020 durch den harten Lockdown zogen die Bauaktivitäten in den Folgemonaten in allen unseren Märkten wieder an. Dies konnte aber die Einbußen aus der entgangenen Leistung, die beeinträchtigte Produktivität und die entstandenen Mehrkosten nicht kompensieren.
Wir haben die Gelegenheit ergriffen, aufgrund der Erfahrungen bei der A1 Rheinbrücke Leverkusen und beim Brenner Basistunnel unsere wesentlichen Projekte einer Neubewertung zu unterziehen. Gemeinsam mit den vorsichtigen Bewertungen und den Kosten, ausgelöst durch die COVID-Pandemie, schließen wir das Jahr 2020 mit einem negativen Ergebnis vor Steuern in der Höhe von EUR 51 Mio. ab.
Wir haben das Jahr 2020 intensiv genutzt, um unsere strategische Ausrichtung zu überprüfen. Unsere Wachstumstreiber sind intakt und haben sich sogar in der Krise verstärkt. Unser bewährter Fokus auf unsere sieben Heimmärkte und unser Alleinstellungsmerkmal als Totalunternehmer mit Komplettlösungen im Bau (Alles-aus-einer-Hand) werden auch in Zukunft unsere Leistung und unsere Profitabilität stärken. Unser gestiegener Auftragsbestand von ca. sieben Milliarden Euro stellt dies eindeutig unter Beweis.
Im Zukunftsprogramm „PORR 2025“ haben wir uns konkrete und erreichbare Ziele gesetzt. Neben einer neuen, schlankeren Organisation, Kosteneinsparungen und strikten Investitionsvorgaben beschleunigen wir unsere Digitalisierungsoffensive. Die nächste Dimension der digitalen Vernetzung findet sich in unseren Bauprozessen und Unternehmensabläufen wieder. Wir investieren in Zukunftsthemen und neue Kompetenzfelder wie Robotics, Data Analytics, Virtual Reality, BIM und LEAN Project Management.
Wir wollen noch nachhaltiger bauen. Als eines der führenden Bauunternehmen in Europa gestalten wir den Klimaschutz aktiv und mit höchster Priorität mit. In den letzten Jahren haben wir gezielt unser Nachhaltigkeitsengagement ausgebaut und im täglichen Geschäft bewiesen, wozu ein modernes Bauunternehmen wie unsere PORR in der Lage ist. Das spiegelt sich auch in den zahlreichen Top-Ratings und Auszeichnungen wider. Unser konsequent nachhaltiges Handeln sichert uns den notwendigen Wettbewerbsvorteil. Nachhaltigkeit ist in der gesamten Wertschöpfungskette unserer PORR nicht mehr wegzudenken und sichert damit unser Unternehmen für die Zukunft ab.
Schon in diesem Jahr 2021 wollen wir wieder das Niveau vor Corona erreichen. Wie wir heute wissen, wird die Nachfrage weiter steigen und wir blicken optimistisch nach vorne. Wir gehen in 2021 von einer Produktionsleistung von ca. EUR 5,3 Mrd. bis EUR 5,5 Mrd. sowie von einer positiven EBT-Marge von +1,3 % bis +1,5 % aus. Unser Fokus auf eine nachhaltige Profitabilität geht mit einer verstärkten Unternehmensverantwortung einher. So schaffen wir einen Mehrwert für alle Stakeholder und setzen das volle Potential der PORR frei.
Mein besonderer Dank gilt ALLEN PORRianerinnen und PORRianern. Sie haben in diesem herausfordernden Jahr extremen Schulterschluss bewiesen, stets die notwendige Flexibilität gezeigt und eine wirklich tolle Leistung vollbracht. Damit haben sie eindrucksvoll bestätigt, dass das Fundament unserer PORR sicher und stabil ist. Ich bedanke mich bei allen Stakeholdern für ihr Vertrauen und freue mich, wenn wir unseren Weg weiterhin gemeinsam gehen. Denn ich bin überzeugt, dass unsere Zukunft viele Chancen bietet, um nachhaltig und profitabel zu wachsen.
Herzlichst,
Ihr Ing. Karl-Heinz Strauss MBA, FRICS, CEO
Highlights
Durchschlagende Erfolge
Wichtige Meilensteine erreichte die PORR in 2020 mit den Durchschlägen im deutschen Filder- sowie im österreichischen Koralmtunnel – dem bislang längsten Eisenbahntunnel des Landes. Für nachhaltige Mobilität in Europa ist auch weiterhin gesorgt. Sowohl diese beiden Tunnel als auch zwei Abschnitte des bedeutenden Eisenbahn-Projekts High Speed 2 in Großbritannien werden mit dem patentierten Slab Track Austria System der PORR ausgestattet.
Attraktiver Wohnraum für Wien
Mit neuen Großaufträgen baut die PORR den Wohnraum in Wien weiter aus. So gewann sie den Auftrag zur Errichtung des Q-Towers des Projekts THE MARKS. Auf 35 Geschossen und einer Höhe von 114 m entsteht ein moderner Wohnbau. Auch am Wiener Nordbahnhof realisiert die PORR als Generalunternehmerin eine urbane Wohnhausanlage: Am Baufeld 8b entstehen innerhalb von 25 Monaten attraktive Wohn-, Geschäfts- und Büroflächen.
Pipelinebau im Norden
Zu den größten Aufträgen 2020 zählen die Projekte im Rahmen des Flüssigerdgas-Terminals in Swinemünde, Polen. Durch den Bau eines zusätzlichen Gastanks sorgt die PORR – federführend in einem Konsortium – für eine Erhöhung der Regasifizierungskapazitäten um rund 50 %. Zudem trägt sie mit der Errichtung eines weiteren Schiffskais zum Ausbau der Infrastruktur abseits der Küste bei. Der von der EU geförderte Ausbau stellt die Gasversorgung in Zentral- und Südosteuropa sicher.
Hoch hinaus in der Schweiz
Mehrere Highlights verzeichnete die PORR im Berichtsjahr in der Schweiz: Mit dem Auftrag zur Revitalisierung des Geschäftshauses Schader gewann sie ein modernes Architekturprojekt am Ufer des Zürichsees. Die Fertigstellung der Baugrube des Großprojekts Franklinturm und die erfolgreiche Übergabe der Erweiterung des ehemaligen Hauptsitzes der Swissair – eines der größten Geschäftshäuser der Schweiz – stellten weitere Höhepunkte dar.
Nachhaltig ausgezeichnet
Für ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen wurde die PORR zum wiederholten Mal mit zahlreichen Awards ausgezeichnet. So wurde sie erneut als Diversity Leader in der Financial Times gelistet und bestätigte abermals ihr AA-Rating bei den ESG-Kriterien von MSCI. Mit dem Energy Globe Austria Award in der Kategorie Erde wurde ein Simulationsprogramm zur Minimierung der Baustoffe und der damit einhergehenden Reduktion des CO2-Ausstoßes prämiert.
Zukunftsfit für Forschung und Innovation
Die BMW Group investiert weiter in ihren Münchner Forschungsstandort. Im November beauftragte sie die PORR erneut gleich zweifach: Unter Einsatz von LEAN und BIM entstehen im Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) Büros, Werkstätten und eine Feuerwehr – alles unter einem Dach. Zusätzlich gewann die PORR den Auftrag zur Errichtung eines Werkstattgebäudes samt Prüf- und Messeinrichtungen als Bestandteil des Aeroakustik und E-Antriebszentrums.
High-End Industriebau
Im deutschen Forchheim errichtet die PORR seit Herbst 2020 den Siemens Healthineers Campus. Auf einer Fläche von 47.000 m² werden rund 700 Mitarbeiter in neuen Produktions-, Logistik- und Verwaltungsgebäuden an der Herstellung von Röntgenstrahlern und Röntgengeräten arbeiten. Daneben entstehen Laboreinrichtungen, um hochmoderne Forschung zu betreiben, neueste Entwicklungen zu testen und möglichst effizient nutzen zu können.
Schneller ans Ziel
Gemeinsam mit einem Konsortium gewann die PORR den Auftrag für die Planung und den Bau eines 15 km langen Teils der Schnellstraße S1 Oświęcim – Dankowice und bewies damit erneut ihre umfassende Expertise im Infrastrukturbereich. Zusätzlich realisiert das Unternehmen den Abschnitt Borki Wielkie – Mrągowo der Schnellstraße S16. Beim Bahnbau hat die PORR Erfahrung mit technisch anspruchsvollen Projekten und akquirierte die Modernisierung der LK131 Chorzów Batory – Nakło Śląskie.
Wiener U-Bahn wächst
Einen bedeutenden Infrastruktur-Großauftrag sicherte sich die PORR in Wien. In einer Arbeitsgemeinschaft realisiert sie die erste Baustufe des U2/U5-U-Bahn-Ausbaus in der österreichischen Bundeshauptstadt. Insgesamt werden im Rahmen des Streckentausches der U2 7 km Tunnel vorgetrieben und vier neue Stationen errichtet. Die Erweiterung des innerstädtischen U-Bahn-Netzes ist ein wichtiger Schritt in der Stadtentwicklung und wertet das öffentliche Verkehrsnetz deutlich auf.
Stadtbilder prägen
Im Jahr 2020 konnten erneut zahlreiche Großprojekte in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und Hannover gewonnen werden. Darunter findet sich die aus drei Gebäudekomplexen bestehende Rummelsburger Bucht in Berlin mit mehr als 300 Wohneinheiten und umfangreichen Geschäftsflächen. Ebenso in der Hauptstadt entsteht das Projekt Parkstadt Karlshorst. Die PORR baut hier insgesamt 15 Gebäude mit rund 240 Wohnungen.
Energieversorgung neu gedacht
Eine transparente Energie- und Emissionsbilanz trägt nachhaltig zur Energieeffizienz und zur Emissionsreduktion bei. Der Fokus der PORR liegt auf einer kontinuierlichen Reduktion ihres Energiebedarfs. Mit ihrem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001:2018 wird die energiebezogene Leistung nachhaltig verringert. Gleichzeitig kann der Energieverbrauch optimiert werden.
Digitales Portfolio
Mit Pocket House und QuickSpeech hat die PORR 2020 ihr digitales Portfolio weiter ausgebaut. Der PropTech-Anbieter Pocket House bietet innovative Lösungen im Bereich des digitalen Gebäudemanagements. QuickSpeech ergänzt das vielseitige Weiterbildungsangebot der PORR mit State-of-the-Art-Lösungen zur Optimierung von Onboardings und internen Trainings.
Über die PORR
Geschäftsmodell
Unsere Märkte
Führende Position in sieben europäischen Heimmärkten mit langfristigem Potenzial im Bausektor
Unser USP
Führend in Komplettlösungen im Bau.
Totalunternehmer und Technologievorreiter
Unsere Strategie
Intelligentes und nachhaltiges Wachstum mit der Kernkompetenz Bauen
Unsere Prinzipien
Verlässlichkeit
Schulterschluss
Anerkennung
Leidenschaft
Pioniergeist
Kernkompetenz Bauen
Die PORR ist und bleibt ein Bauunternehmen. In Österreich ist sie führend im Bausektor. Europaweit zählt die PORR zu den bedeutendsten Bauunternehmen in den Heimmärkten Deutschland, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Seit über 150 Jahren realisiert die PORR erfolgreich komplexe Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau. Als einer der wenigen Infrastrukturspezialisten in den sieben Heimmärkten deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette bei Infrastrukturprojekten ab. Ziel ist es, die führende Position als Totalunternehmer im Hoch- und Tiefbau weiter auszubauen. Zudem setzt die PORR als Technologievorreiter verstärkt vernetzte und innovative Lösungen in Planung und Bau ein und treibt die Entwicklung digitaler Zukunftsthemen aktiv voran.
Sieben Heimmärkte in Europa
Der Fokus der PORR liegt auf den sieben europäischen Heimmärkten Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Rund 96 % der gesamten Produktionsleistung verteilen sich auf diese Märkte. Hier kommt das gesamte Leistungsportfolio zum Einsatz – von der Planung über das Bauen bis hin zum Betrieb. Zudem engagiert sich das Unternehmen sehr selektiv in ausgewählten Projektmärkten wie Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Norwegen. Hier bietet die PORR ihre Exportprodukte an und forciert damit ihre hohe Expertise im Tunnel-, Bahn- und Spezialtiefbau auf internationaler Ebene.
Optimierte Organisationsstruktur
Zum 1. Januar 2021 führte die PORR eine neue Segmentstruktur ein. Der Fokus liegt auf der Reduktion von
Komplexität und der Schaffung klarer Verantwortungsbereiche. Die neue Organisationsstruktur stärkt zudem die Transparenz und Vergleichbarkeit in der gesamten PORR Gruppe.
Das Segment AT / CH umfasst die Länderverantwortung für Österreich und die Schweiz. Neben dem Flächengeschäft sind die nationalen Kompetenzen im Bahn- und Ingenieurbau, im Spezialtiefbau und in der Umwelttechnik hier gebündelt. Zusätzlich sind die Bereiche Großprojekte Hochbau und Industriebau Deutschland sowie die Beteiligungen Prajo, TKDZ, PWW und ALU-SOMMER integriert.
Das Segment DE beinhaltet die Aktivitäten der PORR im deutschen Hoch- und Ingenieurbau sowie die Beteiligungen in Deutschland wie Stump-Franki Spezialtiefbau und PORR Oevermann.
Im Segment PL liegt die gesamte Länderverantwortung für Polen. Integriert sind außerdem die Beteiligungen der PORR in Polen.
Das Segment CEE konzentriert sich auf die Heimmärkte Tschechien, Slowakei und Rumänien inklusive der lokalen Beteiligungen.
Im Segment Infrastruktur International sind die internationale Kompetenz der PORR im Tunnelbau sowie die Aktivitäten des Bereichs Slab Track International gebündelt. Hier ist auch der Bereich Major Projects integriert, der zusätzlich die übergreifende Verantwortung für die Projektmärkte Norwegen, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate umfasst.
Die pde Integrale Planung, die PORR Equipment Services sowie die PORR Beteiligungen und Management sind direkt in der Holding gebündelt. Das Shared Service Center umfasst alle Servicebereiche und Stabstellen der PORR und ist ebenso in der Holding integriert.
Die PORR AG ist ein europäischer Baukonzern mit führenden Positionen in allen Bereichen der Bau-Wertschöpfungskette. Unverändert gilt der Ausbau der starken Marktposition in Europa sowie der Fokus auf selektivem, intelligentem Wachstum und auf Technologie. Dabei verbindet die PORR nachhaltiges Wirtschaften mit ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung. Das oberste Ziel bleibt eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts für alle Stakeholder.
Die Geschäftstätigkeit der PORR wird in das Flächen- und das Projektgeschäft unterteilt. Flächenmärkte sind Österreich, Teile Tschechiens, Deutschlands und der Schweiz sowie Rumänien. In allen anderen Märkten agiert die PORR projektbezogen und konzentriert sich dabei auf jene Sparten, in denen sie einen klaren Mehrwert anbieten kann.
Fokus Europa
Die PORR konzentriert sich auf die sieben stabilen europäischen Heimmärkte – Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Der Fokus bleibt auf ihrer Kernkompetenz – dem Baugeschäft. Das Unternehmen strebt danach, möglichst viele Bauleistungen selbst auszuführen und deckt im Großteil ihrer Märkte den gesamten Lebenszyklus von Bauprojekten ab – sowohl im Hochbau als auch im Tiefbau. Die PORR verfügt über ein starkes gruppenweites Bau-/Kompetenznetzwerk und umfangreiches Know-how in der Projektabwicklung. So wird das Potenzial eines europäischen Unternehmens, verbunden mit der tiefgreifenden lokalen Marktpositionierung, optimal genutzt.
Rund 96 % der Produktionsleistung erzielte die PORR 2020 in ihren Heimmärkten. In Österreich gilt es, die führende Marktposition weiter auszubauen und in Nischen zu wachsen. In Deutschland hat die PORR nach dem Wachstum der letzten Jahre eine entscheidende Größe erreicht und sich damit als bedeutender Marktteilnehmer im Infrastruktur- und Industriebau etabliert. Hier bietet die PORR ihr gesamtes Leistungsspektrum an. In den übrigen Ländern ist eine selektive Ausweitung der Aktivitäten vorgesehen, wobei die PORR vor allem in Tschechien und Rumänien ein flächendeckendes Angebot anstrebt.
Die Projektmärkte sind derzeit Norwegen, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate. Norwegen wurde in 2020 mit einem neuen Management-Team neu aufgestellt. Der Fokus bei Projektmärkten liegt auf Aufträgen im Infrastrukturbau und auf der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern. Die PORR ist hier mit ihren Exportprodukten vornehmlich im Tunnel-, Bahn- und Tiefbau (Spezial- und Großprojekte) selektiv tätig. Diese können bei einem Mehrwert auch in anderen internationalen Märkten als Einzelprojekte angeboten werden. Darüber hinaus werden hier nach dem Follow-your-Customer-Prinzip auch Projekte für langjährige Industriekunden realisiert.
Intelligentes Wachstum
Die PORR setzt unverändert auf intelligentes Wachstum – vor allem in jenen Märkten, in denen vermehrt nach gesamtheitlichen Baulösungen gesucht wird. Das Ziel ist es, sowohl als Generalunternehmer als auch als Totalunternehmer alle Leistungen anbieten zu können, die entlang der Bau-Wertschöpfungskette nachgefragt werden. Durch zielgerichtete, wertgenerierende Akquisitionen erweitert die PORR selektiv ihr bestehendes Leistungsportfolio und somit ihre Wertschöpfungstiefe. Das sichert strategische Vorteile in einem anspruchsvollen Umfeld. Intelligentes Wachstum bestimmt die selektive Projektakquisition, um einen Auftragsbestand mit guter Profitabilität nachhaltig zu sichern. Marktpotenziale werden erst nach einer umfassenden Risikoanalyse verfolgt.
Operative Exzellenz
Bedingt durch den dynamischen Wandel ihrer Märkte setzt die PORR gezielt auf operative Exzellenz. Die nachhaltige Profitabilität soll durch die Schaffung wettbewerbsfähiger Kosten- und Ablaufstrukturen in allen Bereichen sichergestellt werden. Dies geschieht durch eine zunehmende Effizienzsteigerung, die Vereinheitlichung von Prozessen – sowohl auf den Baustellen als auch bei den Zentralfunktionen –, die Bündelung von Know-how sowie eine schlanke Organisationsstruktur mit flachen Hierarchien. Darüber hinaus wird – neben der selektiven Auswahl von neuen Projekten – eine kontinuierliche Risikoanalyse bei Akquisitionen sowie in der Projektabwicklung angewandt, um eine nachhaltige Profitabilität im gesamten Projektverlauf zu gewährleisten.
Finanzstrategie
Die Finanzstrategie der PORR orientiert sich am Geschäftsportfolio und der Laufzeitstruktur des operativen Geschäfts. Da das Baugeschäft über weite Strecken mittel- und langfristig abgewickelt wird und der geografische Fokus auf Mitteleuropa liegt, hat sich die Finanzierungsstruktur auch daran zu orientieren.
Nachdem sowohl das Bau- als auch das Projektgeschäft teilweise komplexe Geschäftsabläufe bedingen, gilt es, Refinanzierungsrisiken so weit wie möglich zu minimieren. Daher orientiert sich die Finanzierungsstrategie an folgenden Zielen:
– Schwerpunkt auf überwiegend langfristiger Finanzierung
– Refinanzierung von größeren Finanzfälligkeiten im Voraus, soweit möglich in der Regel zwölf Monate
– Vorhaltung ausreichend freier Banklinien zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarf, die zum einen saisonal und zum anderen projektspezifisch bedingt sein können
– Vorhaltung ausreichender Linien bei Finanzinstituten zum Legen von Haftungen für das operative Geschäft
– Diversifikation hinsichtlich der Finanzierungsinstrumente sowie der Investorenbasis
Dividendenpolitik
Die PORR AG weist für das Geschäftsjahr 2020 keinen Bilanzgewinn aus, sodass Vorstand und Aufsichtrat der Hauptversammlung keinen Dividendenvorschlag zur Beschlussfassung vorlegen werden. Das ändert jedoch nichts an der Dividendenpolitik der PORR, die bei einem positiven Ergebnis unverändert an einer Ausschüttungsquote von 30 % bis 50 % festhält.
Führend in Technologie
Durch den technologischen Wandel in der Baubranche eröffnen sich für die PORR neue Wachstumschancen. Das Unternehmen investiert verstärkt in die Weiterentwicklung von Softwarelösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die letztendlich allen Stakeholdern einen Mehrwert bieten. Technologien wie Building Information Modeling (BIM), Advanced Analytics wie Virtual Reality sowie Methoden wie LEAN Design und
LEAN Construction befähigen zu neuen Formen der Kooperation zwischen Unternehmen und allen Beteiligten im Planungs- und Bauprozess.
Als Technologievorreiter realisiert die PORR Projekte mit maximaler Effizienz und Qualität. Die Weiterentwicklung bestehender Standards sowie die Einbringung neuer Modelle stehen im Vordergrund. Diese Innovationen werden gebündelt, bewertet und mit den richtigen Entwicklungspartnern zusammengeführt. Das betrifft nicht nur Technologien, sondern auch Prozesse und Methoden. Hier sieht die PORR die Zukunft für die Branche. Das Ziel ist eine konzernweite Vernetzung – von Informationen, Daten und vor allem der Menschen, die dahinterstehen. Um langfristig und flächendeckend Vorreiter zu bleiben, werden die Weiterentwicklungen so schnell wie möglich im gesamten Konzern zur Anwendung gebracht.
Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit hat bei der PORR höchste Priorität. Intelligentes Bauen bedeutet unternehmerische Verantwortung übernehmen. Alle ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte sollen bei der PORR im Einklang zueinander sein. Zahlreiche Auszeichnungen und Top-Ratings bestätigen das unermüdliche Nachhaltigkeitsengagement.
Eine Übersicht dazu findet sich im Abschnitt Corporate Responsibility ab S. 60. Für weitere Details wird auf den Nachhaltigkeitsbericht 2020 verwiesen.
Die PORR an der Börse
Erhöhte Volatilität an den globalen Börsen
Die Entwicklung der internationalen Handelsplätze war 2020 von der Corona-Pandemie geprägt. Während das Börsenklima zu Jahresbeginn noch freundlich tendierte, folgte ab Ende Februar ein markanter Kursabschwung. Die Ausbreitung von COVID-19 und die darauffolgenden wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen führten zu einem erheblichen Anstieg der Volatilität. Umfangreiche Maßnahmen von Regierungen und Zentralbanken – wie Hilfs- und Konjunkturpakete, Leitzinssenkungen und Anleihekaufprogramme – leiteten bereits ab dem zweiten Quartal eine deutliche Erholungsbewegung ein. Diese wurde von den sinkenden Neuinfektionsraten und den damit einhergehenden Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen im Sommer unterstützt. Im Herbst flachte diese positive Dynamik ab, die internationalen Börsenkurse zeigten sich durch das erneut steigende Pandemiegeschehen belastet. Ab November setzte eine deutliche Aufwärtsbewegung ein, die zum Jahresende insbesondere durch die Zulassung des ersten COVID-19-Impfstoffs weiter unterstützt wurde.
Der amerikanische Leitindex Dow Jones Industrial Average, der zahlreiche Technologie-Aktien beinhaltet, erholte sich vergleichsweise rasch vom pandemiebedingten Einbruch und beendete das Jahr um 7,2 % über dem Schlusskurs des Vorjahres. Der deutsche Leitindex DAX erreichte zum Jahresende seinen Höchststand und schloss das Jahr um 3,5 % über dem Vorjahresultimo. Der europäische EURO STOXX 50 konnte die coronabedingten Verluste nicht gänzlich aufholen und lag insgesamt um 5,1 % hinter dem Vorjahreswert zurück. Aufgrund seiner stärkeren Gewichtung zyklischer Titel konnte der MSCI Emerging Markets Eastern Europe Index für Osteuropa den pandemiebedingten Kursrückgang nur teilweise aufholen. Er lag zum Jahresende um 15,6 % unter dem Ultimo des Vorjahres.
Der österreichische Leitindex ATX entwickelte sich 2020 zumeist parallel zum Gesamtmarkt. Die frühzeitig gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führten bereits im März zu einem deutlicheren Kursrückgang. Aufgrund der höheren Gewichtung von zyklischen Aktientiteln setzte die stärkste Erholungsphase erst im vierten Quartal ein. Der ATX beendete das Jahr 2020 um 12,8 % unter dem Schlusskurs des Vorjahres.
PORR Aktie überwiegend stabil
Als ältester gehandelter Börsentitel Österreichs notiert die PORR Aktie seit 8. April 1869 an der Wiener Börse. Sie ist im prime market, dem Top-Segment der Wiener Börse, gelistet.
Analog zum Gesamtmarkt startete die PORR Aktie freundlich in das Jahr 2020. Der Jahreshöchststand wurde am 17. Februar mit EUR 17,10 erreicht. Entgegen den allgemeinen, coronabedingten Kursrückgängen blieb die Aktie weitgehend stabil und erreichte bereits Ende März wieder ihr Jahresanfangsniveau. Nach einer ausgedehnten Seitwärtsbewegung bis zur Jahresmitte konnte sich die Aktie dem global herausfordernden Marktumfeld nicht mehr entziehen. Steigende Neuinfektionen in den Heimmärkten der PORR sowie die damit verbundene Unsicherheit führten am 29. Oktober zum Jahrestiefststand bei EUR 10,88. Parallel zum Gesamtmarkt erholte sich der Aktienkurs bis Mitte November deutlich.
Die direkten und indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie sowie eine Neubewertung von Projekten führten zu einer Korrektur der Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2020. Der Aktienkurs verzeichnete daraufhin einen deutlichen Rückgang. Mit einem Schlusskurs von EUR 12,90 verbesserte sich die PORR Aktie zum Jahresende zwar leicht, verzeichnete im Vergleich zum Ultimo des Vorjahres aber dennoch ein Minus von 16,5 %.
Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der PORR Aktie lag im Jahr 2020 bei 24.774 Stück. Die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 31. Dezember 2020 EUR 375,3 Mio.
Dividendenpolitik
Die PORR AG weist für das Geschäftsjahr 2020 keinen Bilanzgewinn aus, sodass Vorstand und Aufsichtrat der Hauptversammlung keinen Dividendenvorschlag zur Beschlussfassung vorlegen werden. Das ändert jedoch nichts an der Dividendenpolitik der PORR, die bei einem positiven Ergebnis unverändert an einer Ausschüttungsquote von 30 % bis 50 % festhält.
Börsekennzahlen der PORR Aktie
2020 | 2019 | |||||
Schlusskurs | EUR | 12,90 | 15,44 | |||
Marktkapitalisierung per 31.12. | EUR Mio. | 375,3 | 449,2 | |||
Jahreshöchstkurs | EUR | 17,10 | 23,70 | |||
Jahrestiefstkurs | EUR | 10,88 | 15,24 | |||
Ergebnis je Aktie | EUR | -2, 28 | 0,50 | |||
Dividende je Aktie | EUR | 0,00 | 0,00 | |||
Dividendenrendite | % | 0,00 | 0,00 | |||
Ausschüttungsquote | % | 0,00 | 0,00 | |||
Kurs-Gewinn-Verhältnis | -5,58 | 30,88 | ||||
Anzahl der ausstehenden Aktien per 31.12. | Stück | 29.095.000 | 29.095.000 |
Analysten-Coverage
Die PORR Aktie wird derzeit von sieben Brokern analysiert, welche die folgenden Empfehlungen abgeben:
ERSTE Group Hold
FMR Research Hold
Hauck & Aufhäuser Hold
Kepler Cheuvreux Hold
Raiffeisen Bank International Hold
SRC Research Buy
Warburg Research Buy
Die PORR als nachhaltiges Investment
Die PORR baut und denkt für Generationen. Nachhaltiges Wirtschaften ist in den Grundsätzen ihres Handelns fest verankert. Sie wurde mehrmals in Umwelt-, sozialen und Governance-Themen (ESG) ausgezeichnet. So erreichte die PORR bei MSCI ESG das überdurchschnittliche AA-Rating. Für ihre umgesetzten nachhaltigen Leistungen wurde die PORR zusätzlich von EcoVadis mit Gold ausgezeichnet.
Die PORR ist Unterzeichnerin des UN Global Compact sowie der UN Women`s Empowerment Principles. Parallel dazu greift die Nachhaltigkeitsstrategie die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen auf.
Stabile Aktionärsstruktur
Das Syndikat (Strauss-Gruppe, IGO Industries-Gruppe) hält mit 53,7 % den Großteil der ausgegebenen Aktien. Gemäß der im Februar 2021 durchgeführten Abfrage verteilte sich der Streubesitz in Höhe von 46,3 % vor allem auf Österreich (26,0 %) und Großbritannien (14,0 %). Daneben hielten Investoren aus Deutschland 6,2 % und aus den USA 6,0 %. Französische Investoren hielten rund 2,2 %, während sich 3,9 % auf die restlichen Länder Europas verteilten. Im Retail befanden sich 32,2 % des Streubesitzes, 9,5 % waren nicht direkt zuordenbar.
Investor Relations
Das Ziel von Investor Relations ist eine zeitnahe und transparente Informationspolitik. Damit wird allen Stakeholdern am Kapitalmarkt eine angemessene Bewertung der PORR Aktie ermöglicht. Der kontinuierliche, offene und glaubwürdige Dialog mit allen Kapitalmarktteilnehmern steht im Fokus. So soll das Vertrauen in die Aktie bei Analysten, institutionellen Investoren und Privatanlegern gestärkt werden.
Das Berichtsjahr 2020 und damit die Investor Relations Tätigkeit war von der Ausbreitung der Corona-Pandemie geprägt. Gemeinsam mit dem Vorstands-Team erfolgte die Teilnahme an zahlreichen Kapitalmarktkonferenzen. In über 80 Meetings wurden mehr als 140 Investoren und Analysten getroffen, wobei die Mehrheit dieser Gespräche virtuell stattfand. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bautätigkeit in den Märkten der PORR. Außerdem berichtete die PORR über die in diesem Zusammenhang gesetzten Maßnahmen, die aktuelle Geschäftsentwicklung und Strategiethemen. Auch die Bilanzpressekonferenz im April sowie die Hauptversammlung im Mai 2020 fanden erstmals virtuell statt.
Im Zuge ihrer vierteljährlichen Berichterstattung informiert die PORR ausführlich über den aktuellen Geschäftsverlauf und hält regelmäßig Telefonkonferenzen für Analysten, institutionelle Investoren und Banken ab. Alle relevanten Informationen, wie die letzten Finanzberichte, Präsentationen und Pressemitteilungen sowie der Finanzkalender, sind unter www.porr-group.com abrufbar. Zusätzlich finden sich dort tagesaktuelle Informationen zur PORR Aktie, alle Unternehmensinformationen sowie Details zu Anleihen und zur Corporate Governance. Anleger können sich zudem unter IR@porr-group.com für den PORR Newsletter anmelden oder ihre Fragen und Anliegen telefonisch oder per E-Mail bei Investor Relations einbringen.
Corporate Responsibility
Nachhaltigkeitsstrategie
Kernthemen | |
Priorität 1 |
Umwelt • Energieeffizienzmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energiequellen zur Reduktion der THG-Emissionen und zur geringeren Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen • Recyclingmaßnahmen zur Verringerung der Entsorgungskosten Wirtschaft & Soziales • Arbeitssicherheit • Einhaltung der Menschenrechte • Sozialstandards in der Lieferkette |
Priorität 2 |
Umwelt • Fokus auf Produkte nachhaltigen Ursprungs • Wiederverwendung und Recycling • Water Policy Wirtschaft & Soziales • Sicherheit und Gesundheit • Aus- und Weiterbildung • Ethik und Compliance |
Priorität 3 |
Umwelt • Verbesserung der lokalen Transportlogistik • Identifizierung von effizienzsteigernden Maßnahmen im Bereich Transport und Gebäudeinfrastruktur • Senkung des sozialen und ökologischen Impacts im Transportbereich Soziales • Diversity Initiative „We@PORR“ • Women’s Empowerment Principles, Erhöhung des Frauenanteils |
Detaillierte Informationen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung in der PORR Gruppe finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2020.
Auszeichnungen, Zertifikate, Ratings
LEISTUNG | Beschreibung | |
Wirtschaft |
MSCI |
AA ESG-Rating, über dem Durchschnitt in der Baubranche |
EcoVadis |
Goldmedaille für nachhaltige Leistungen, unter den besten 5 % der Bauunternehmen |
|
Umwelt |
Energy Globe Austria Award |
Kategorie Erde, für drastische Verringerung des CO 2 -Ausstoßes durch Minimierung der eingesetzten Baustoffe, jährlich verliehen für besonders nachhaltige Entwicklungen |
Zertifizierung Energiemanagementsystem |
Für die österreichischen Standorte der PORR, drittgeprüftes Energiemanagementsystem nach ISO 50001:2018 |
|
Soziales |
Diversity Leader |
Für die Vielfalt im Unternehmen, wiederholte Listung in der Financial Times |
Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung |
Verliehen vom Netzwerk Betriebliche Gesundheits- förderung, dreijährige Gültigkeit 2020–2022 |
Detaillierte Informationen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung in der PORR Gruppe finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2020.
Als nachhaltig agierendes Unternehmen ist sich die PORR der Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Wirtschaft, Umwelt und Soziales bewusst. Diese sind vor allem hinsichtlich des hohen Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der Emissionen in der Bauindustrie erheblich. Die vielfältigen Herausforderungen im Bauumfeld erfordern eine zukunftsorientierte, gruppenweit gültige Strategie. Die Grundsätze der nachhaltigen Unternehmensführung werden vom Vorstand in Abstimmung mit der Abteilung Corporate Responsibility und dem Corporate Responsibility Steering Committee erarbeitet und sind in der PORR Nachhaltigkeitsstrategie und in den bereichsspezifischen Zieldefinitionen festgehalten.
Darüber hinaus ist die PORR Unterzeichnerin des UN Global Compact mit seinen zehn Prinzipien sowie der UN Women`s Empowerment Principles und unterstützt die Sustainable Development Goals (SDGs). Diese werden im PORR Nachhaltigkeitsbericht 2020 in Relation zu den bereichsspezifischen Maßnahmen gesetzt und als Querverweise dargestellt.
Erstmalig wurden im Nachhaltigkeitsbericht 2020 Empfehlungen zur einheitlichen Klimaberichterstattung der Expertenkommission Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) aufgegriffen. Damit kann die PORR die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäftsmodell besser bewerten, ihre Widerstandsfähigkeit stärken und dem Bedürfnis der Stakeholder nach einer Offenlegung klimabezogener finanzieller Daten entsprechen.
Die sich aus dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) ergebende Berichtspflicht für wesentliche nichtfinanzielle Belange wird in Form des gesonderten PORR Nachhaltigkeitsberichts 2020 erfüllt, der in Übereinstimmung mit der GRI Standards Option „Kern“ erstellt wurde und unter www.porr-group.com/group/nachhaltigkeit/unternehmensverantwortung/ abrufbar ist. Die im Zusammenhang mit dem NaDiVeG stehenden wesentlichen Themenfelder sind in einer Wesentlichkeitsmatrix dargestellt. In diesem Abschnitt wird ein kurzer Überblick über die Nachhaltigkeitsstrategie, die erreichten Meilensteine 2020, sowie über die künftigen Ziele im Bereich Nachhaltigkeit gegeben. Detaillierte Informationen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2020.
Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette
Durch die hohe Anzahl an Zulieferern sowie Nachunternehmern weist die Baubranche eine komplexe Lieferkette auf. So liefern die Vertragspartner der PORR unter anderem Rohstoffe für die Bauabwicklung, Ausrüstungsmaterial und Arbeitskräfte. Komplexe Lieferketten bergen aber die Gefahr von Intransparenz und erschweren die Kontrolle der Einhaltung firmeninterner Sozial-, Umwelt- und Qualitätsstandards.
Vor diesem Hintergrund hat nachhaltiges Lieferantenmanagement in der PORR einen hohen Stellenwert. Dabei liegt der Fokus auf dem Aufbau langfristig stabiler Lieferanten- und Nachunternehmerbeziehungen, mit hohem Augenmerk auf Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftsbelange bei gleichzeitiger Reduktion der Lieferantenanzahl und Einsatz von Lead Buyers für primäre Warengruppen.
Die Lieferantenbewertung, das neu eingeführte Lieferanten-Audit, das Lieferanten-Stammdatenblatt, die Richtlinie Einkauf mit den darin enthaltenen Mindest- und Ausschlusskriterien für den Sozialbereich sowie das Lieferanten-Managementsystem und die dazugehörige Datenbank fungieren als Überwachungsinstrumente. Umweltvorfälle bzw. Abweichungen im Umwelt- und Sozialbereich werden im Zuge der Projektabwicklung, das heißt direkt auf der Baustelle, festgehalten, in der Lieferantendatenbank vermerkt und mittels Ampelsystem bewertet. Eine Nichteinhaltung der geltenden Standards kann bis zur Sperre des Lieferunternehmens führen. Die verstärkte Kooperation mit örtlichen Lieferanten und eine verbesserte Transportlogistik wirken auch Umweltbelastungen wie Luftschadstoffemissionen entgegen. Eine regionale Beschaffung hängt jedoch stark von der lokalen Verfügbarkeit der Ressourcen bzw. Baumaterialien ab und unterliegt projekt- bzw. ortsbedingten Einschränkungen. Im Durchschnitt wurden 2020 in den Heimmärkten und Norwegen ca. 80 % des Beschaffungsvolumens mit lokalen Partnerunternehmen abgewickelt. Während der Anteil in Österreich, Deutschland und Norwegen bei ca. 70 % lag, wurde in Polen, der Schweiz und Tschechien in rund 90 % der Fälle auf lokale Partnerunternehmen zurückgegriffen.
Energie und Emissionen
Der Bauwirtschaft kommt aufgrund des starken Ressourcenverbrauchs eine zentrale Verantwortung im Umwelt- und Klimaschutz zu. Der hohe Energieverbrauch der Branche, durch u. a. den Einsatz fossiler Energieträger, resultiert großteils aus der Rohstoffgewinnung, dem Transport von Baumaterialien, dem Baustellenbetrieb, der Verwaltungsinfrastruktur und zusätzlich insbesondere aus der Projektnutzungsphase. Als nachhaltig agierendes Unternehmen ist die PORR bestrebt, ihren Energiebedarf kontinuierlich zu senken und dadurch die Energieeffizienz zu verbessern.
Mit zukunftsfähigen Gebäuden setzt die PORR neue Standards bei Umwelt- und Klimaschutz. Auch von seinen Lieferanten verlangt das Unternehmen nachhaltiges Handeln und forciert zukunftsfähige Baustandards. Neben der Realisierung von Konzepten, die im Einklang mit der demografischen Entwicklung stehen, liegt der Fokus dabei auf maximaler Klimaneutralität, geschlossenen Ressourcen-Kreisläufen, dem Einsatz erneuerbarer Energien und digitaler Gebäudemodelle (Building Information Modeling, kurz BIM). Alternative Antriebe und Energien, Baumaschinen der neuesten Generation, ein nachhaltiges und zentral gesteuertes Geräte- und Fuhrparkmanagement sowie die Modernisierung alter Produktionsanlagen und eine optimierte Baustellenlogistik steigern die Energieeffizienz kontinuierlich, während gleichzeitig die THG-Emissionen reduziert werden.
Die PORR hat sich zum Ziel gesetzt, für den Zeitraum 2015 bis 2020 die spezifischen THG-Emissionen um insgesamt 7,5 % zu senken. Dieses Ziel wurde auch erreicht. Weiters setzt die PORR auf die Weiterentwicklung von Zertifizierungssystemen, die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie sowie regelmäßige Energie-Audits. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Energiemanagementsystem ISO 50001:2018 für ganz Österreich zertifiziert. Bis 2022 ist die Zertifizierung für Deutschland und Tschechien geplant. Die gruppenweite Zertifizierung folgt danach.
Sicherheit und Gesundheit
Mit der Unterzeichnung der PORR Sicherheits-Charta haben sich Vorstand und Betriebsrat zur aktiven Gefahrenvermeidung und Gesundheitsförderung bekannt. Im Rahmen der Vision Zero soll die Unfallhäufigkeit auf weniger als zehn Unfälle pro einer Million geleisteter Stunden reduziert werden. Gezielte Präventionsmaßnahmen sollen physische und psychische Fehl- und Überbelastung der Beschäftigten verhindern. Mit regelmäßigen Arbeitssicherheitsschulungen und Unterweisungen sowie der mittlerweile gruppenweit implementierten Sicherheits-Check-Karte (Last-Minute-Risk-Analyse) sollen ein verstärktes Sicherheitsbewusstsein geschaffen und Arbeitsunfälle vermieden bzw. reduziert werden. Der in der PORR gruppenweit gültige Standard ISO 45001 beschreibt die Anforderungen an ein modernes betriebliches Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem und vereint Aspekte der Arbeitssicherheit mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).
Die Betriebliche Gesundheitsförderung verbessert das Wohlbefinden der Mitarbeiter, beugt Krankheiten am Arbeitsplatz vor und trägt zu einem nachhaltig gesundheitsfördernden Arbeitsumfeld bei. In diesem Zusammenhang bietet die PORR ihren Beschäftigten zahlreiche Möglichkeiten in den Bereichen Sport, Bewegung, Ernährung sowie psychische Gesundheit. Die implementierten Maßnahmen reichen von Gesundheitstagen, Rauchentwöhnungsprogrammen, Workshops über Sport- und Trainingsangebote bis hin zu individuellen Trainingsplänen oder Trainingscontainern für gewerbliche Mitarbeiter. Sie wurden 2020 erstmals für die Gültigkeit von drei Jahren mit dem österreichweiten BGF Gütesiegel ausgezeichnet.
Die PORR setzt beim Gesundheitsschutz bereits in der Lehrlingsausbildung an – so werden mit den Lehrlingen im ersten und zweiten Lehrjahr Gesundheitsschulungen durchgeführt. 2020 startete die PORR die Implementierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, um alle Maßnahmen und Projekte zur Gesundheitsförderung systematisch und standardisiert umzusetzen.
Ethik und Compliance
Besonders im liefertechnisch stark fragmentierten Bauumfeld ist die Einhaltung von Compliance-Regeln wesentlich. Deshalb ist faires und transparentes Verhalten ein Grundprinzip der PORR.
Die PORR war der erste Baukonzern in Europa, der über die ISO 37001 (Anti-Korruptionsmanagement) und ISO 19600 (Compliance Management Systems) sowie die ONR 192050 (Compliance Management Systeme) verfügte. Im Herbst 2020 wurde eine erfolgreiche Rezertifizierung der Compliance-Zertifikate durchgeführt. Das gruppenweit gültige Compliance Management System umfasst alle relevanten Aspekte wie Anti-Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Lohn- und Sozialdumping oder kursrelevantes Insiderwissen im Sinne der Emittenten-Compliance. Daneben stellt die im Code of Conduct eingebettete und für alle Beschäftigten verbindliche Tax Compliance, als Teil der PORR Tax Policy, die Einhaltung aller Steuergesetze sicher. Die Berichte zu den regelmäßigen und stichprobenartigen Prüfungen der Geschäftsstandorte und -abläufe werden mit dem Vorstand besprochen. Für eine verstärkte Awareness bei den Beschäftigten sorgen Vorträge, Schulungen und Webinare.
Aus- und Weiterbildung
Die Förderung und Weiterentwicklung des individuellen Potenzials aller Beschäftigten stellt ein Schwerpunktthema im Personalbereich dar, vor allem angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und des demografischen Wandels. Die entsprechenden Maßnahmen erhöhen die Innovationskraft weiter, sichern Fachkräfte, Know-how sowie Firmenbindung und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Die mittlerweile in allen Heimmärkten ausgerollte Schulungsplattform porr_academy steht allen Angestellten als Lernmanagement-System zur Verfügung. Die porr_academy bietet unterschiedlichste Schulungsthemen und ein umfassendes und individuelles Förderungsprogramm. Sie setzt dabei vermehrt auf digitale Tools wie Webinare und E-Learning. Im Berichtszeitraum 2020 wurde das etablierte kaufmännische und technische Traineeprogramm weitergeführt, in dessen Rahmen die Trainees einen umfassenden Überblick über die Abläufe, Inhalte und Projekte der PORR erhalten. Der PORR Ausbildungscampus in Wien Simmering wiederum bietet ein breites Angebot für gewerbliche Mitarbeiter und Lehrlinge, das von Arbeitssicherheitsschulungen bis hin zu Weiterbildungen im Gerätebereich oder in der Bautechnik reicht. Ein besonders hohes Augenmerk liegt auch hier auf der fortschreitenden Digitalisierung und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Bis 2025 soll sowohl die porr_academy als auch der PORR Campus als gruppenweites Kompetenzzentrum für Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter ausgebaut werden.
Zahlreiche Events in der Personalentwicklung fanden im Berichtsjahr pandemiebedingt online statt oder wurden in einem hybriden Format abgewickelt. Dabei wurden auch die Kooperationen mit Fach- und Hochschulen sowie mit Universitäten weiter verstärkt.
Einhaltung von Menschenrechten
Bauen als People Business mit einer hohen Komplexität in der Projektabwicklung und einer großen Anzahl an Nachunternehmerebenen sowie einer stark fragmentierten Lieferkette birgt das Risiko von Intransparenz und illegaler Beschäftigung bzw. Lohn- und Sozialdumping. Aus diesem Grund hat die PORR ein klares Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und zu fairen Arbeitspraktiken auch innerhalb der Lieferkette abgegeben. Dieses Bekenntnis spiegelt sich in der Unterzeichnung der zehn Prinzipien des UN Global Compacts sowie der SDGs wider.
Weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Verfehlungen bei Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sind der gruppenweit verpflichtende Code of Conduct für Mitarbeiter, jener für Geschäftspartner, die Richtlinie zur Vermeidung illegaler Beschäftigung und Sozialdumping sowie stichprobenartige Prüfungen der Geschäftsstandorte durch den Compliance-Bereich. Zur besseren Überprüfung von Fremdpersonal wird das Personaldokumentationssystem ISHAP sukzessive ausgerollt. Die Entlohnung beruht in der PORR auf dem Prinzip der Gleichbehandlung und erfolgt geschlechtsneutral. In den meisten Ländern, in denen die PORR tätig ist, sind die Gehälter kollektivvertraglich geregelt und liegen zudem über dem gesetzlichen Mindestlohn. Je nach Qualifikation erfolgen darüber hinaus Überbezahlungen. Insbesondere in Katar als auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) achtet die PORR darauf, dass alle gesetzlichen und internen Richtlinien und Verfahren auf höchstem Niveau eingehalten werden. Auch wenn das Arbeitsrecht in den VAE von jenem in Katar leicht abweicht, gelten prinzipiell dieselben Ansätze und Mindeststandards. In den VAE arbeitet die PORR ausschließlich mit dem Personal von Leiharbeitsfirmen. Deren Auswahl erfolgt nach strengen Richtlinien, um die hohen PORR Standards zu garantieren. So prüfen die Fachexperten der Abteilung Group Human Ressources gemeinsam mit zwei Geschäftsführern alle Vertragsangebote. Durch diese dreifache Prüfung werden mögliche Unregelmäßigkeiten bereits im Vorfeld ausgeschlossen. In Katar werden die hohen Sicherheits- und Gesundheitsauflagen ebenso sehr genau eingehalten.
Abfall- und Ressourcenmanagement
Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und das klare Bekenntnis zum Umwelt- und Klimaschutz sind eine wichtige Säule der Nachhaltigkeitsstrategie. Neben dem Energieverbrauch stellen der Einsatz von Baumaterialien, Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushübe – sie umfassen rund 75 % aller Abfallmassen – den stärksten Eingriff in die Umwelt dar.
Vor diesem Hintergrund setzt die PORR auf die Kreislaufwirtschaft und deren Grundsätze „Wiederverwerten, Reparieren, Recyceln“. Die Schwerpunkte liegen auf einer hohen Ressourceneffizienz, der verbesserten Materialverwertung, der Entwicklung neuer Baustoffe und Bauweisen sowie auf einer effizienteren Baustellenlogistik – ein in der Baubranche wesentlicher Kosten- und Wettbewerbsfaktor. Mit der Wiederverwertung von Rohstoffen können nicht zuletzt Beschaffungsrisiken wie z. B. Lieferengpässe oder Materialkosten gesenkt werden. Die PORR betrachtet Abfälle als Sekundärrohstoffe, die in den Baustoffkreislauf zurückgeführt werden. Das Ziel ist es, möglichst viele Materialien zu recyceln und damit den Anteil der Recycling-Baustoffe laufend zu erhöhen. Aus diesem Grund verfügt die PORR über eine Vielzahl an Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen, in denen Recycling-Baustoffe und Sekundärrohstoffe qualitätsgesichert hergestellt werden können, und baut diese laufend aus.
Als nachhaltig agierendes Unternehmen strebt die PORR danach, den Lebenszyklus ihrer Projekte hinsichtlich Wirtschaft, Umwelt sowie soziokultureller Eigenschaften zu optimieren, den Lebensstandort für alle Nutzer attraktiv zu gestalten sowie die Artenvielfalt zu erhöhen. Hier bieten die Begrünung von Flachdächern und Verkehrsdämmen, die Rekultivierung von Deponien sowie die standortgerechte und artenfreundliche Bepflanzung effektive Ansatzpunkte. Das Leistungsspektrum der PORR reicht dabei von Dachflächenbegrünungen, Renaturierungsmaßnahmen, Altstandort- und Altlastenerkundungen inklusive Probenahmen und deren Bewertung über Sicherungsmaßnahmen bis hin zu Sanierungsverfahren.
Das interne Ressourcenmanagement beschäftigt sich auch mit dem Thema Wasser, das sowohl bei der Bautätigkeit und an Produktionsstandorten (z. B. Bitumenmischanlagen) als auch beim Abbruch von Bauwerken verbraucht wird. Im ersten Schritt wird der Wasserverbrauch in der PORR Gruppe erfasst. Anschließend werden Lösungsansätze zur Senkung des Wasserverbrauchs bzw. Maßnahmen zum Wasserrecycling erarbeitet.
Vielfalt und Chancengleichheit
Vielfalt und Chancengleichheit gelten in der PORR mit Beschäftigten aus 87 Nationen als der Schlüssel zum Erfolg. Der Fokus liegt auf dem aktiven Nutzen und Fördern von Heterogenität und Vielfalt. Das soll nachhaltig zukünftige Fachkräfte sichern, Innovationskraft durch heterogene Teams in allen Hierarchieebenen fördern, die Attraktivität der PORR als „Best Place to Work“ steigern sowie die Produktivität erhöhen.
Die Devise ist einfach: Motivierte Mitarbeiter sind gesünder und leistungsfähiger. Und damit das auch so bleibt, setzt die PORR auf zielgruppenorientierte Maßnahmen, um die Chancengleichheit zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiter zu verbessern. Das Spektrum reicht dabei von diversityspezifischen Programmen wie Schulungen und Netzwerken (z. B. „Women@PORR“) bis hin zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, Kinderbetreuungsangeboten und der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Ganz besonders hervorzuheben sind die ersten Erfolge der Initiative „Women@PORR“. So konnte der Frauenanteil bei Nachwuchsführungskräfteschulungen um 2,8 PP auf 22,2 % gesteigert werden und der Frauenanteil im mittleren und unteren Management erhöhte sich von 10,9 % (2019) auf 13,1 %.
Beitrag zur lokalen Wirtschaft
Durch lokale Niederlassungen, die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im In- und Ausland, Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Berücksichtigung der Regionalität bei der Lieferantenauswahl sowie durch Steuern und Sozialbeiträge leistet die PORR einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung ihrer Märkte. Sie verbessert beispielsweise durch Bahn- und Brückenbauprojekte die öffentliche Infrastruktur und bringt sich mittels Schul-, Krankenhaus- und Wohnbauten oder dem Bau von Wasserkraftwerken in das Gemeinwesen ein.
Der Erfolg der PORR hängt unweigerlich mit ihren Stakeholdern innerhalb und außerhalb des Unternehmens zusammen. In der Zieldefinition und Entwicklung von Maßnahmen werden diese proaktiv einbezogen. So können ihre Interessen optimal berücksichtigt werden. Andererseits hat die PORR eine stabile Kernaktionärsstruktur, sie ist die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsmodell. Auch beim Thema Green Finance steht die PORR an vorderster Stelle. Nach der erfolgreichen Platzierung eines „grünen Schuldscheins“ hat sie 2020 die zweite „grüne“ Finanzierungstransaktion – eine revolvierende Cash-Fazilität in Höhe von EUR 35 Mio. mit dreijähriger Laufzeit mit der ING-DiBa AG – abgeschlossen.
Corporate Governance
Die PORR versteht Corporate Governance als gesamtheitliches Konzept im Kontext einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung sowie der damit verbundenen umfassenden Kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens und seiner Beschäftigten eng zusammen und stimmen sich hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der PORR Gruppe laufend ab. Ein stetiger Dialog mit sämtlichen relevanten Interessengruppen schafft Vertrauen, auch für das unternehmerische Handeln, und damit die Basis für eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung.
Die PORR Gruppe hat sich im Dezember 2014 mit einer gemeinsamen Verpflichtungserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex bekannt. Es ist der PORR ein zentrales Anliegen, die Standards einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung kontinuierlich umzusetzen.
Die PORR bekennt sich – mit Verweis auf die im nachstehenden Comply-or-Explain-Katalog angeführten Abweichungen – zur Einhaltung der im Österreichischen Corporate Governance Kodex festgelegten Verhaltensregeln und sieht darin eine wesentliche Voraussetzung für verantwortungsbewusste Unternehmensführung.
Entsprechend der Regel 62 des Corporate Governance Kodex lässt die PORR regelmäßig eine externe Evaluierung der Einhaltung der C-Regeln durchführen. Die für das Geschäftsjahr 2018 mit der Evaluierung beauftragte BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat mit dem Bericht vom 4. Februar 2019 die Einhaltung der C-Regeln durch die PORR bestätigt.
Entsprechend der Regel 36 des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat 2020 wieder eine Selbstevaluierung in Form der Aussendung eines Fragebogens durchgeführt, der sich vor allem mit der Effizienz des Aufsichtsrats sowie seiner Organisation und Arbeitsweise auseinandersetzte. Die ausgewerteten Ergebnisse wurden anschließend im Aufsichtsrat diskutiert.
Comply-or-Explain-Katalog
Regeln 27 und 27a: Für die PORR ist eine möglichst objektiv messbare und transparente Gestaltung der Vorstandsbezüge ein zentrales Thema. Die Bezüge des Vorstands enthalten sowohl fixe als auch variable Bestandteile, welche weitestgehend den Anforderungen der Regel 27 entsprechen. Der variable Anteil basiert unter anderem auf Parametern, die sich an der persönlichen Leistung, dem persönlichen Engagement, der wirtschaftlichen Situation der PORR, dem jeweiligen Aufgabenbereich sowie nichtfinanziellen Parametern orientieren. Die nichtfinanziellen Parameter betreffen vor allem das Setzen von Schritten zur Weiterentwicklung der nachhaltigen Profitabilität der PORR sowie jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzende Compliance-Schwerpunkte. Diese sind jedoch einer objektiven Messbarkeit schwer zugänglich. Die Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, wurde nicht umgesetzt, weil dies einerseits gesetzlich nicht zwingend verlangt ist und sich andererseits ein Rückforderungsrecht bei der Auszahlung aufgrund von offenkundig falschen Daten bereits aus dem allgemeinen Zivilrecht ergeben kann. Ebenso enthalten die Vorstandsverträge keine Regelungen, wonach im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds die Umstände des Ausscheidens und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigt werden sollen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2017/828 (2. Aktionärsrechte-Richtlinie) und des Aktiengesetzes (AktG) hat die PORR den Vorgaben in Bezug auf die Aufstellung einer Vergütungspolitik bzw. eines Vergütungsberichts für Aufsichtsrat und Vorstand entsprochen. In der Hauptversammlung 2020 wurde in Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie die vom Aufsichtsrat erstellte Vergütungspolitik beschlossen. In der Hauptversammlung 2021 wird der Hauptversammlung erstmalig der Vergütungsbericht für das letzte Geschäftsjahr zur Abstimmung vorgelegt.
Regel 49: Der Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, wird gesetzeskonform vom Aufsichtsrat genehmigt. Von einer Veröffentlichung wird jedoch aufgrund der damit zusammenhängenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Abstand genommen. Im Übrigen enthält der Anhang zum Konzernabschluss der PORR Angaben zu sogenannten „Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“, in welchen die Entgelte von Mitgliedern des Aufsichtsrats für Leistungen abseits ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat enthalten sind.
Der vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance veröffentlichte Österreichische Corporate Governance Kodex ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Arbeitskreises unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich. Die Website enthält auch eine englische Übersetzung des Kodex sowie vom Arbeitskreis erarbeitete Interpretationen. Darüber hinaus ist der aktuelle Corporate Governance Kodex unter www.porr-group.com/CG-Kodex auch auf der Website der PORR abrufbar.
Der Vorstand der Gesellschaft
Der Vorstand besteht nach näherer Bestimmung durch den Aufsichtsrat aus zwei bis sechs Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern in diesem Rahmen ist zulässig. Zum 31. Dezember 2020 bestand der Vorstand aus vier Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands und ein Mitglied zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei grober Pflichtverletzung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht.
Der Vorstand hat die Geschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes, der Satzung, der sonstigen Gesetze sowie der Geschäftsordnung zu führen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten. Der Aufsichtsrat bestimmt unter Aufrechterhaltung der Gesamtverantwortung des Vorstands die Verteilung der Geschäfte im Vorstand. Zur Vornahme der in § 95 Abs. 5 AktG in der jeweils geltenden Fassung angeführten Geschäfte bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Soweit in § 95 Abs. 5 AktG gesetzlich vorgesehen, legt der Aufsichtsrat Betragsgrenzen fest, bis zu welchen seine Zustimmung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat Geschäftsarten, die zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§ 95 Abs. 5 AktG) seiner Zustimmung bedürfen, bestimmen. Der Aufsichtsrat hat eine entsprechende Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt, so gibt seine Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag (Dirimierungsrecht).
Die Vorstandsmitglieder haben ihre Tätigkeit hauptberuflich auszuüben und die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen. Sie haben die Geschäfte so zu leiten, wie es das Wohl der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Die Mitglieder des Vorstands dürfen ohne Zustimmung des Aufsichtsrats keine andere Erwerbstätigkeit ausüben und keine Organfunktionen in von der Gesellschaft nicht konsolidierten Unternehmen übernehmen.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft kann mit den gesetzlichen Einschränkungen auch durch zwei Prokuristen gemeinsam vertreten werden. Allfällige stellvertretende Vorstandsmitglieder sind hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleichgestellt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mitglieder des Vorstands, ihr Geburtsdatum, ihre Position, das Datum ihrer erstmaligen Bestellung und das voraussichtliche Ende ihrer Mandatsperiode. Der Vorstand setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 aus folgenden Personen zusammen:
Der Vorstand im Geschäftsjahr 2020
Name | Geburtsdatum | Position | Mitglied seit | Bestellt bis | ||||
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS | 27.11.1960 | Vorstandsvorsitzender und CEO | 13.09.2010 | 31.12.2024 | ||||
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer | 31.10.1968 | Vorstandsmitglied und CFO | 01.02.2018 | 31.01.2024 | ||||
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler | 25.08.1965 | Vorstandsmitglied und COO | 06.12.2018 | 31.01.2021 1 | ||||
Ing. Josef Pein | 07.10.1958 | Vorstandsmitglied und COO | 01.01.2020 | 31.12.2024 | ||||
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach | 26.02.1957 | Vorstandsmitglied und COO | 01.02.2012 | 31.01.2020 2 |
1 Datum des Ausscheidens aufgrund der Rücklegung des Mandats
2 Datum des Ausscheidens
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS wurde am 27. November 1960 in Klagenfurt, Österreich, geboren. Im Anschluss an die HTL absolvierte er internationale Studienprogramme in Harvard, St. Gallen und Fontainebleau. Er erwarb seinen Masterabschluss an der IMADEC. Von 1980 bis 1984 war er als selbstständiger Unternehmer im Bereich Tiefbau tätig. 1987 begann er seine berufliche Laufbahn bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (RZB) im Bereich Kommerzkunden. Er übernahm ab 1992 verschiedene Funktionen als Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied in diversen Immobilienunternehmen der RZB und leitete die Concorde Projektentwicklungsgesellschaft m.b.H., an deren Gründung und Aufbau er wesentlich beteiligt war. 1994 wurde er zum Vorstandsmitglied der Raiffeisen Wohnbaubank AG bestellt. Im Jahr 2000 übernahm er die Geschäftsführung der STRAUSS & PARTNER IMMOBILIEN GmbH.
Seit 13. September 2010 ist Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS Vorstandsvorsitzender und CEO der PORR AG. Im Vorstand war er zum 31. Dezember 2020 für die Business Unit 2 – Deutschland sowie für die Bereiche Risk Management, Compliance, Internal Audit, Group Communications, Investor Relations und Sustainability, Legal, Group Human Ressources, Corporate Development & PMO, Corporate Real Estate, Group M&A and Integrations und für die PORR Beteiligungen und Management GmbH sowie die PORR Equipment Services GmbH zuständig.
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer, geboren am 31. Oktober 1968 in Heidelberg, Deutschland, absolvierte ein Wirtschaftsstudium an der Universität Mannheim und schloss es 1995 als Diplom-Kaufmann ab. 2015 nahm Andreas Sauer erfolgreich an einem Executive-Management-Programm der London Business School teil. Die erste Station seiner Karriere war die Deutsche Bahn. Innerhalb des Konzerns war er im Güterverkehr und später im Logistikbereich bei Schenker tätig. Danach führte seine berufliche Reise weiter zu Infineon als Leiter des Konzern-Controllings. 2011 wechselte er zu Nokia Siemens und war wesentlich an der strategischen Neuausrichtung von Nokia beteiligt. Zuletzt war Dipl.-Kfm. Andreas Sauer als operativer CFO bei Nokia Mobile Networks tätig.
Seit 1. Februar 2018 ist Dipl.-Kfm. Andreas Sauer ordentliches Vorstandsmitglied und CFO der PORR AG. Im Vorstand war er zum 31. Dezember 2020 für das Finanzmanagement der operativen Einheiten und für die Bereiche Risk Management, Compliance, Internal Audit, Group Management, Group Accounting, Group Controlling, Group Treasury, Group Tax, Group Procurement und Insurance sowie für die Digital Unit zuständig.
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler, geboren am 25. August 1965 in Karlsruhe, Deutschland, war nach Abschluss seines Betriebswirtschaftsstudiums bei der KPMG beschäftigt, bevor er 1993 seine internationale Karriere bei Bilfinger SE begann. Bis 2010 war er in verschiedenen Leitungsfunktionen für das internationale Baugeschäft in Asien, Europa, der MENA-Region und Nordamerika tätig. 2010 übernahm er die Leitung der Business Unit 3 – International bei der PORR Bau GmbH. Neben der GCC-Region verantwortete er die Aktivitäten des Konzerns in Osteuropa und den nordeuropäischen Ländern.
Seit 6. Dezember 2018 war Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler ordentliches Vorstandsmitglied und COO der PORR AG. Im Vorstand war er zum 31. Dezember 2020 für die Business Unit 3 – International sowie für die Bereiche Risk Management, Compliance, Internal Audit, Contract Management, Innovation und Qualitätsmanagement zuständig.
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler teilte am 10. Dezember 2020 mit, seine Funktion als Mitglied des Vorstands (COO) der PORR AG mit Wirkung zum 31. Januar 2021 zurückzulegen. Seine Agenden wurden zwischenzeitig von den übrigen Mitgliedern des Vorstands übernommen.
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach, geboren am 26. Februar 1957 in Den Haag, Niederlande, startete nach dem Abschluss seines Studiums an der Technischen Universität Delft seine Karriere beim niederländischen Bauunternehmen Ballast Nedam Groep. Während seines weiteren Werdegangs bei verschiedenen internationalen Baukonzernen, wie etwa der Strukton Groep NV und der Royal BAM Group Tochter Wayss & Freytag Ingenieurbau AG, übernahm er verschiedene Vorstandsmandate und konnte seine internationale Expertise im operativen Baugeschäft weiter ausbauen. Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach verfügt über langjährige Erfahrung im Tiefbau, in der Projektplanung, im Projektmanagement und in der Projektfinanzierung. Den geografischen Schwerpunkt legte er dabei auf die Länder des Nahen Ostens und Südostasiens sowie auf Deutschland.
Ab 1. Februar 2012 war Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach ordentliches Vorstandsmitglied und COO der PORR AG. Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach trat nach Ablauf seines Vorstandsmandats per 31. Januar 2020 plangemäß seine Pension an.
Ing. Josef Pein, geboren am 7. Oktober 1958 in Altneudörfl, Österreich, war nach Abschluss der HTL Bau-Tiefbau in Graz in verschiedenen Unternehmen als Techniker und Bereichsleiter tätig und absolvierte 1994 die Konzessionsprüfung für das Baumeistergewerbe. Seit 1987 war er in verschiedenen Leitungs- und Führungsfunktionen für die PORR Gruppe tätig. 2011 wurde Ing. Josef Pein in die Geschäftsführung der PORR Bau GmbH berufen.
Seit 1. Januar 2020 ist Ing. Josef Pein ordentliches Vorstandsmitglied und COO der PORR AG. Im Vorstand war er zum 31. Dezember 2020 für die Business Unit 1 – Österreich, Schweiz sowie für die Bereiche Risk Management, Compliance, Internal Audit, Occupational Safety und für die PORR Design & Engineering zuständig.
Am 25. Februar 2021 wurde Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer vom Aufsichtsrat zum Mitglied des Vorstands der PORR AG mit Wirkung ab 8. März 2021 bestellt. Dipl.-Ing.Jürgen Raschendorfer, geboren am 27. Juli 1972 in Ingolstadt, Deutschland absolvierte das Studium des Bauingenieurwesens an der Bergischen Universität Wuppertal und schloss dieses 1999 als Diplom-Ingenieur ab. Er begann seine Karriere bei der Ed. Züblin AG. Bis 2020 war er für das außereuropäische internationale Baugeschäft innerhalb der STRABAG Gruppe tätig. Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer ist als Mitglied des Vorstands und COO der PORR AG für die Bereiche Polen, Norwegen, GCC (Vereinigte Arabische Emirate, Katar), Tunnelbau und Infrastruktur verantwortlich.
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben jeweils folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen (nicht in den Konzernabschluss einbezogenen) Gesellschaften aus:
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen der Vorstandsmitglieder in konzernexternen Gesellschaften per 31. Dezember 2020
Vorstandsmitglied | Gesellschaft | Funktion | ||
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS | DATAX HandelsgmbH | Aufsichtsratsmitglied | ||
KAPSCH Group Beteiligungs GmbH | Aufsichtsratsmitglied | |||
Kapsch Aktiengesellschaft | Aufsichtsratsmitglied | |||
UBM Development AG 1 | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
1 börsenotiert
Auch bei den wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften nehmen die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft Leitungs- und Überwachungsaufgaben wahr.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsfunktion der Vorstandsmitglieder bei in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften per 31. Dezember 2020
Vorstandsmitglied | Gesellschaft | Funktion | ||
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS 1 | PORR AG 2 | Vorstandsvorsitzender | ||
PORR Bau GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | |||
PORR Bauindustrie GmbH | Geschäftsführer | |||
PORR GmbH & Co. KGaA | Vorsitzender des Aufsichtsrats | |||
PORR SUISSE AG | Verwaltungsratspräsident | |||
Gunimperm-Bauveg SA | Verwaltungsratspräsident | |||
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer | PORR AG 2 | Vorstandsmitglied | ||
PORR Bauindustrie GmbH | Geschäftsführer | |||
PORR Bau GmbH | Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats | |||
PORR GmbH & Co. KGaA | Aufsichtsratsmitglied | |||
PORR S.A. | Aufsichtsratsmitglied | |||
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler 3 | PORR AG 2 | Vorstandsmitglied | ||
PORR Bau GmbH | Aufsichtsratsmitglied | |||
PORR GmbH & Co. KGaA | Aufsichtsratsmitglied | |||
PORR S.A. 4 | Vorsitzender des Aufsichtsrats | |||
Porr Construction LLC under liquidation | Geschäftsführer | |||
Ing. Josef Pein 5 | PORR AG 2 | Vorstandsmitglied | ||
PORR GmbH & Co. KGaA | Aufsichtsratsmitglied | |||
PORR Bau GmbH | Aufsichtsratsmitglied | |||
Gunimperm-Bauveg SA | Verwaltungsratsmitglied |
1 Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS ist seit 02.01.2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats der PORR S.A.
2 börsenotiert
3 Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler hat mit Schreiben vom 10.12.2020 erklärt, sämtliche Funktionen in der PORR Gruppe zurückzulegen.
4 Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler ist seit 01.01.2021 nicht mehr im Aufsichtsrat der PORR S.A.
5 Ing. Josef Pein ist seit 01.01.2021 Aufsichtsratsmitglied der PORR a. s.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Weiters gehören dem Aufsichtsrat die gemäß § 110 Abs. 1 ArbVG entsandten Mitglieder an. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 bestand der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zuzüglich vier weiterer Mitglieder, welche vom Betriebsrat entsandt wurden. Sofern die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne oder für alle der von ihr zu wählenden Mitglieder einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl – auch ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder – ist zulässig.
Die Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung widerrufen werden. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von 21 Tagen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats niederlegen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle einer Amtsniederlegung durch den Vorsitzenden dessen Stellvertreter, kann einer Kürzung der Frist zustimmen.
Scheiden gewählte Mitglieder vor dem Ablauf der Funktionsperiode aus, so bedarf es der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch innerhalb von sechs Wochen vorzunehmen, wenn die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Funktionsperiode des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, falls die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes beschließt.
Bei der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds kann gleichzeitig ein Ersatzmitglied gewählt werden, welches mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor dem Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Werden mehrere Ersatzmitglieder gewählt, ist bei der Wahl die Reihenfolge zu bestimmen, in der sie für aus dem Aufsichtsrat ausscheidende Mitglieder nachrücken. Ein Ersatzmitglied kann auch für mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, sodass es in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn eines dieser Mitglieder vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Ist das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erloschen, weil ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, so bleibt es Ersatzmitglied für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, für die es gewählt wurde.
Der Aufsichtsrat wählt jährlich in einer nach der ordentlichen Hauptversammlung abzuhaltenden Sitzung, zu welcher es keiner gesonderten Einladung bedarf, seinen Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter. Im Falle von zwei Stellvertretern ist die Reihenfolge der Stellvertretung festzulegen. Die Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Scheidet der Vorsitzende oder ein Stellvertreter davor aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat für die restliche Funktionsperiode eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Wiederwahl ist zulässig.
Erhält bei einer Wahl niemand die einfache Mehrheit, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den Personen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Ergibt die Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Scheidet im Laufe einer Funktionsperiode der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen. Der Vorsitzende und die Stellvertreter können ihre jeweiligen Funktionen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich an den Aufsichtsrat zurücklegen, auch ohne gleichzeitig aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden.
Jeder Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des Vorsitzenden handelt, die gleichen Rechte und Pflichten wie dieser. Dies gilt auch für das Dirimierungsrecht bei Beschlussfassungen und bei Wahlen. Sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter an der Ausübung ihrer Obliegenheiten verhindert, so hat diese Obliegenheiten für die Dauer der Verhinderung das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied zu übernehmen. Willenserklärungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, abzugeben.
Der Aufsichtsrat gibt sich im Rahmen der gesetzlichen und der durch die Satzung aufgestellten Bestimmungen eine Geschäftsordnung. Beschlüsse des Aufsichtsrats über seine Geschäftsordnung bedürfen neben den allgemeinen Beschlusserfordernissen der Zustimmung der einfachen Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder.
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Ihre Aufgaben und Befugnisse sowie ihre allfällige Geschäftsordnung werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Den Ausschüssen kann auch die Befugnis zu Entscheidungen übertragen werden. Die Ausschüsse können auf Dauer oder für einzelne Aufgaben bestellt werden. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, für Ausschüsse des Aufsichtsrats Mitglieder mit Sitz und Stimme nach dem in § 110 Abs. 1 ArbVG festgelegten Verhältnis namhaft zu machen. Dies gilt nicht für Sitzungen und Abstimmungen, welche die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands betreffen, ausgenommen Beschlüsse auf Bestellung oder Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sowie auf Einräumung von Optionen auf Aktien der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse regelmäßig in Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat, sooft es die Interessen der Gesellschaft erfordern, mindestens aber vierteljährlich, eine Sitzung abzuhalten. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 fünf ordentliche und zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten. Der Vorsitzende bestimmt die Form der Sitzung, die Form der Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen und das Verfahren zur Stimmenauszählung. Die Vorstandsmitglieder nehmen an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teil, sofern der Vorsitzende der Sitzung nichts anderes bestimmt.
Ein Aufsichtsratsmitglied kann ein anderes schriftlich mit seiner Vertretung bei einer einzelnen Sitzung betrauen. Ein so vertretenes Mitglied ist bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Sitzung nicht mitzuzählen. Das Recht, den Vorsitz zu führen, kann nicht übertragen werden. Ein Aufsichtsratsmitglied, das verhindert ist, an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teilzunehmen, ist berechtigt, seine schriftlichen Stimmabgaben zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung durch ein anderes Mitglied des betreffenden Gremiums überreichen zu lassen.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Aufsichtsrats ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Über einen Verhandlungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann der Aufsichtsrat nur dann einen Beschluss fassen, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend oder vertreten sind und kein Mitglied der Beschlussfassung widerspricht.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit – auch bei Wahlen – entscheidet der Vorsitzende (Dirimierungsrecht). Jeder Stellvertreter des Vorsitzenden, wenn er in Vertretung des Vorsitzenden handelt, sowie der Vorsitzende eines Ausschusses hat das Dirimierungsrecht bei Beschlussfassungen und bei Wahlen.
Der Vorsitzende kann auch bestimmen, dass in Sitzungen die Erklärungen (Stimmabgabe) einzelner abwesender Mitglieder bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse schriftlich, fernmündlich oder in anderer vergleichbarer Form (insbesondere Telefax, E-Mail) abgegeben werden. Beschlüsse können auch durch Stimmabgabe in Schriftform oder Textform (Telefax, E-Mail) gefasst werden, ohne dass der Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammentritt, wenn der Vorsitzende oder im Falle einer Verhinderung ein Stellvertreter eine solche Beschlussfassung anordnet und kein Aufsichtsratsmitglied innerhalb einer Frist von drei Werktagen gegen dieses Verfahren gegenüber dem Vorsitzenden in Schriftform oder Textform (Telefax, E-Mail) ausdrücklich Widerspruch erklärt. Die Vertretung durch andere Aufsichtsratsmitglieder ist bei der Stimmabgabe in Schriftform oder Textform nicht zulässig. Ein Beschluss kommt zustande, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder zur Stimmabgabe in Schriftform oder Textform (Telefax, E-Mail) aufgefordert wurden und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, ihre Stimme innerhalb einer Frist von sieben Werktagen abgeben.
Beschlüsse können auch durch Stimmabgabe in Form einer Telefonkonferenz, Internetkonferenz oder Videokonferenz gefasst werden, ohne dass der Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammentritt, wenn der Vorsitzende oder im Falle einer Verhinderung ein Stellvertreter eine solche Beschlussfassung anordnet und kein Aufsichtsratsmitglied innerhalb einer Frist von drei Werktagen gegen dieses Verfahren gegenüber dem Vorsitzenden in Schriftform oder Textform (Telefax, E-Mail) ausdrücklich Widerspruch erklärt. Die Vertretung durch andere Aufsichtsratsmitglieder ist nicht zulässig. Ein Beschluss kommt zustande, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder zur Konferenz in Schriftform oder Textform (Telefax, E-Mail) eingeladen wurden und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, ihre Stimme in der Konferenz abgegeben haben.
Sitzungen des Aufsichtsrats können unter den in der Satzung definierten Bestimmungen auch auf dem Weg der elektronischen Kommunikation, ohne körperliche Versammlung der Aufsichtsratsmitglieder an einem Ort, abgehalten werden. Der Vorsitzende kann insbesondere dann von der Möglichkeit der Einberufung einer Videokonferenzsitzung Gebrauch machen, wenn die Dringlichkeit der Abhaltung einer Sitzung, die Sitzungsfrequenz oder die Ortsabwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern gerade die Abhaltung einer Videokonferenzsitzung anstelle einer körperlichen Versammlung aller Mitglieder an einem Ort im Interesse der Gesellschaft geboten erscheinen lassen.
Personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die nachstehende Auflistung zeigt die im Geschäftsjahr 2020 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats, ihr Geburtsdatum, ihre Position, das Datum ihrer ersten Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats sowie das voraussichtliche Ende ihrer Amtsperiode.
Der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020
Name | Geburtsdatum | Position | Mitglied seit | Bestellt bis | ||||
DDr. Karl Pistotnik 1 | 12.08.1944 | Vorsitzender des Aufsichtsrats | 06.12.2012 | HV 2021 2 | ||||
Dipl.-Ing. Klaus Ortner | 26.06.1944 | Stellvertretender Vorsitzender | 30.07.1998 | HV 2021 2 | ||||
Mag. Robert Grüneis 1, 3 | 22.05.1968 | Mitglied | 22.05.2014 | HV 2021 2 | ||||
Dr. Walter Knirsch 1, 3 | 08.02.1945 | Mitglied | 06.12.2012 | HV 2021 2 | ||||
Dipl.-Ing. Iris Ortner, MBA | 31.08.1974 | Mitglied | 27.05.2010 | HV 2021 2 | ||||
Hon.-Prof. Dr. Bernhard Vanas 1 | 10.07.1954 | Mitglied | 06.12.2012 | HV 2021 2 | ||||
Dr. Susanne Weiss 1, 3 | 15.04.1961 | Mitglied | 06.12.2012 | HV 2021 2 | ||||
Dr. Thomas Winischhofer, LL.M., MBA | 26.05.1970 | Mitglied | 29.05.2008 | HV 2021 2 | ||||
Gottfried Hatzenbichler 4 | 17.12.1971 | Mitglied | 26.06.2017 | n/a | ||||
Michael Kaincz 4 | 31.01.1960 | Mitglied | 09.06.2011 | n/a | ||||
Wolfgang Ringhofer 4 | 15.02.1971 | Mitglied | 26.06.2017 | n/a | ||||
Dipl.-Ing. Michael Tomitz 4 | 04.01.1961 | Mitglied | 09.06.2011 | n/a |
1 hat sich im Sinne der C-Regel 53 des Corporate Governance Kodex als unabhängig erklärt
2 Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 Beschluss fasst, bestellt.
3 ist gemäß C-Regel 54 des Corporate Governance Kodex nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % oder vertritt dessen Interessen
4 vom Betriebsrat entsandt
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft üben jeweils folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen (nicht in den Konzernabschluss einbezogenen) Gesellschaften aus:
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen der Aufsichtsratsmitglieder per 31. Dezember 2020
Name | Gesellschaft | Funktion | ||
DDr. Karl Pistotnik | SDN Beteiligungs GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
„WOJNAR’S WIENER LECKERBISSEN“ Delikatessenerzeugung GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | |||
Dipl.-Ing. Klaus Ortner | ELIN GmbH | Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats | ||
UBM Development AG 1 | Aufsichtsratsmitglied | |||
Mag. Robert Grüneis | Philips Austria GmbH | Aufsichtsratsmitglied | ||
Dr. Walter Knirsch | Finanzmarktaufsicht (FMA) 2 | Aufsichtsratsmitglied | ||
Dipl.-Ing. Iris Ortner, MBA | TKT Engineering Sp. z o.o. (Polen) | Vorsitzende-Stellvertreterin des Aufsichtsrats | ||
ELIN GmbH | Vorsitzende des Aufsichtsrats | |||
UBM Development AG 1 | Vorsitzende-Stellvertreterin des Aufsichtsrats | |||
Österreichische Beteiligungs AG | Aufsichtsratsmitglied | |||
Blue Code International AG | Verwaltungsratsmitglied | |||
Hon.-Prof. Dr. Bernhard Vanas | UBM Development AG 1 | Aufsichtsratsmitglied | ||
Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft | Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats | |||
Wolfgang Denzel Aktiengesellschaft | Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats | |||
Wolfgang Denzel Auto AG | Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats | |||
Wolfgang Denzel Holding Aktiengesellschaft |
Aufsichtsratsmitglied | |||
Dr. Susanne Weiss | Wacker Chemie AG 1 | Aufsichtsratsmitglied | ||
ROFA AG | Vorsitzende des Aufsichtsrats | |||
UBM Development AG 1 | Aufsichtsratsmitglied | |||
Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KG aA 1 | Aufsichtsratsmitglied | |||
Dr. Thomas Winischhofer, LL.M., MBA | TKT Engineering Sp. z o.o. (Polen) | Aufsichtsratsmitglied |
1 börsenotiert
2 kooptiert
Leitlinien für die Unabhängigkeit
C-Regel 53 des Corporate Governance Kodex sieht vor, dass die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären aufgrund der Satzung entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein soll. Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Folgende Kriterien dienen der Beurteilung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds:
– Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
– Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
– Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
– Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
- Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
– Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Nach diesen Kriterien haben sich die Aufsichtsratsmitglieder Mag. Robert Grüneis, Dr. Walter Knirsch, DDr. Karl Pistotnik, Hon.-Prof. Dr. Bernhard Vanas und Dr. Susanne Weiss als unabhängig erklärt. Die Aufsichtsratsmitglieder Dipl.-Ing. Iris Ortner, Dipl.-Ing. Klaus Ortner und Dr. Thomas Winischhofer haben keine Erklärung abgegeben.
C-Regel 54 des Corporate Governance Kodex sieht vor, dass bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 % den von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären aufgrund der Satzung entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats mindestens ein gemäß C-Regel 53 unabhängiges Mitglied angehört, das nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder dessen Interessen vertritt. Die Aufsichtsratsmitglieder Mag. Robert Grüneis, Dr. Walter Knirsch und Dr. Susanne Weiss haben erklärt, diese Kriterien zu erfüllen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Zur Unterstützung und effizienten Behandlung von komplexen Sachverhalten waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet:
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss bestand 2020 aus folgenden Aufsichtsratsmitgliedern:
– DDr. Karl Pistotnik (Vorsitzender)
– Dipl.-Ing. Klaus Ortner
– Hon.-Prof. Dr. Bernhard Vanas (Finanzexperte iSd § 92 Abs. 4a AktG)
– Dr. Thomas Winischhofer, LL.M., MBA
– Gottfried Hatzenbichler
– Dipl.-Ing. Michael Tomitz
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören (i) die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit; (ii) die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft; (iii) die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z 12 APAG veröffentlicht werden; (iv) die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; es gelten Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und § 271a Abs. 6 UGB; (v) die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei; (vi) die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts
über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat; (vii) die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des Mutterunternehmens; und (viii) die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat. Es gilt Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.
Am 17. Februar 2020 fand im Sinne der Regel 81a des Corporate Governance Kodex eine Sitzung des Prüfungsausschusses unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers statt, in der die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung erörtert wurde. Im Rahmen dieser Sitzung gab es auch die Gelegenheit zu einem Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands.
In einer Sitzung am 27. Februar 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers entsprechend der Regel 18 des Corporate Governance Kodex mit dem Bericht der Innenrevision über den Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse sowie gemäß Aktionärsrechte-Richtlinie mit dem Bericht der Innenrevision über Related Party Transactions.
Am 2. April 2020 fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt, in welcher der (Konzern-)Abschlussprüfer über den Stand der Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie entsprechend der Regel 83 des Corporate Governance Kodex über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements berichtet hat.
In einer Sitzung am 23. April 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers mit der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie der Prüfung des Lageberichts, des Corporate Governance Berichts, des Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 samt Konzernlagebericht und des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie der Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen des (Konzern-)Abschlussprüfers gemäß EU-Abschlussprüfer-Reform (APRÄG). In derselben Sitzung befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Wahl des (Konzern-)Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020.
In einer Sitzung am 17. September 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft. Darüber hinaus berichtete der (Konzern-)Abschlussprüfer über die Prüfungsplanung zum Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020. In derselben Sitzung befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen des (Konzern-)Abschlussprüfers gemäß EU-Abschlussprüfer-Reform (APRÄG).
Am 14. Dezember 2020 fand im Sinne der Regel 81a des Corporate Governance Kodex eine weitere Sitzung des Prüfungsausschusses unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers statt, in der die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung erörtert wurde. Im Rahmen dieser Sitzung gab es auch die Gelegenheit zu einem Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss bestand 2020 aus folgenden Aufsichtsratsmitgliedern:
– DDr. Karl Pistotnik (Vorsitzender)
– Dipl.-Ing. Klaus Ortner
– Dr. Susanne Weiss
Dem Nominierungsausschuss kommen folgende Aufgaben zu: (i) Vorbereitung von Vorstandsbestellungen inklusive der Nachfolgeplanung: Der Nominierungsausschuss hat vor Bestellung von Mitgliedern des Vorstands unter Berücksichtigung der Unternehmensausrichtung und der Unternehmenslage das Anforderungsprofil für den Vorstand zu definieren und auf der Grundlage eines definierten Besetzungsverfahrens sowie unter Berücksichtigung einer Nachfolgeplanung die Entscheidung des Gesamtaufsichtsrats vorzubereiten; (ii) Erstellung von Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat: Der Nominierungsausschuss befasst sich mit der Planung der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Gesamtaufsichtsrat Besetzungsvorschläge, welche aufgrund eines Beschlusses des Gesamtaufsichtsrats der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzuschlagen sind. Bei Besetzungsvorschlägen ist auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder sowie auf eine im Hinblick auf die Struktur und das Geschäftsfeld der PORR AG fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters sind Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie die Internationalität der Mitglieder angemessen zu berücksichtigen. Es ist auch darauf zu achten, dass niemand zum Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen wird, der rechtskräftig wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt. Seit 1. Januar 2018 sind bei der Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern auch die Quotenregeln des Gleichstellungsgesetzes von Frauen und Männern im Aufsichtsrat zu berücksichtigen.
Am 13. Februar 2020 fand eine Sitzung des Nominierungsausschusses statt, die sich mit Vorstandsangelegenheiten befasste.
Vergütungsausschuss
Der Vergütungsausschuss bestand 2020 aus folgenden Mitgliedern:
– DDr. Karl Pistotnik (Vorsitzender)
– Dipl.-Ing. Klaus Ortner (Vergütungsexperte)
– Dr. Susanne Weiss (Vergütungsexpertin)
Dem Vergütungsausschuss kommen folgende Aufgaben zu: (i) Befassung mit den Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder und dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern, insbesondere der Festlegung der Grundsätze für die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Festlegung eines Kriterienkatalogs für variable Vergütungsbestandteile im Sinne der Regeln 27, 27a und 28 des Österreichischen Corporate Governance Kodex; (ii) Überprüfung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder in regelmäßigen Abständen; (iii) Zustimmung zur Übernahme von Nebentätigkeiten durch Vorstandsmitglieder.
Am 2. April 2020 fand eine Sitzung des Vergütungsausschusses statt, die sich mit der Festsetzung und der Ergänzung der Parameter für die Bemessung der variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der PORR AG sowie mit der Vergütungspolitik der PORR AG gemäß § 78a bzw. § 98a AktG befasste.
In einer Sitzung am 27. Mai 2020 befasste sich der Vergütungsausschuss mit der Genehmigung von Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern.
Diversität in der PORR Gruppe
In Anlehnung an den UN Global Compact sowie die Sustainable Development Goals „Weniger Ungleichheiten“ und „Geschlechtergleichheit“ fördert die PORR die Chancengleichheit und Gleichbehandlung – ungeachtet der Hautfarbe, der Nationalität, der sozialen bzw. ethnischen Herkunft, etwaiger Behinderungen, der sexuellen Orientierung, der politischen und religiösen Überzeugung, des Familienstands sowie des Geschlechts und Alters. Diskriminierungen, herabwürdigende Behandlungen oder Belästigungen von Mitmenschen werden nicht geduldet. Darüber hinaus unterstützt die PORR nationale Initiativen wie respACT (Austrian Business Council for Sustainable Development) und Unternehmen für Familien und ist Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. Die PORR setzt auf Wahrnehmung und Nutzung des Potenzials der Vielfalt von Personen im Unternehmen – aktuell sind 87 Nationalitäten vertreten. Heterogene Teams und Menschen mit Migrationshintergrund stellen nicht zuletzt aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen und Fähigkeiten wie Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen ein unverzichtbares Potenzial dar. Dies gilt auch im Hinblick auf die erhöhte Unternehmensproduktivität und den Umgang mit dem Fachkräftemangel. Mit Mitarbeiterumfragen, dem CR-Beirat sowie dem CR-Council unter Beteiligung des Gesamtvorstands wird dem Thema eine entsprechend hohe Priorität eingeräumt.
Das Motto der Diversity-Initiative „We@PORR“ lautet, die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Kollegen über sämtliche Ebenen und Länder hinweg sicherzustellen und zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beizutragen.
Der „We@PORR“ Maßnahmenkatalog umfasst die gezielte Förderung des Mitarbeiterpotenzials durch ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot und individuelle Karriereentwicklungspläne. Diversityspezifische Inhalte werden zudem bereits in den Nachwuchsführungskräfteschulungen sowie in der Lehrlingsausbildung thematisiert. Überholten Rollenbildern wirkt die PORR mit diversityspezifischen Kommunikationskampagnen in der Mitarbeiterzeitung, im Intranet, über Social-Media-Kanäle sowie mit dem firmeneigenen Netzwerktreffen „Tisch der Vielfalt“ unter aktiver Mitwirkung von Role Models entgegen. Auch der gruppenweit gültige Code of Conduct, ein Leitfaden für ethisch korrektes Verhalten für Mitarbeiter, ist ein wichtiges Instrument zur Sensibilisierung auf das Thema Diversity. So veranschaulichen beispielsweise im Unterkapitel „Vielfalt und Chancengleichheit“ konkrete Fallbeispiele diskriminierendes Verhalten, zeigen die korrekte Vorgehensweise in Konfliktsituationen auf und erklären die Relevanz des Themas für die Beschäftigten. Die Einhaltung des Code of Conduct ist für alle Mitarbeiter verpflichtend, das Einverständnis dazu wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bestätigt. Alle Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, festgestellte Abweichungen vom Code of Conduct unmittelbar über die Mail-Adresse compliance@porr.at zu melden.
Die konkreten Ziele von „We@PORR“ lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Steigerung der Attraktivität der PORR als „best place to work“
– Nachhaltige Fachkräfte- und Know-how-Sicherung
– Stärkung der Mitarbeitermotivation und des Team-Spirits
– Leistungserhalt der Beschäftigten
– Erhöhung des Innovations- und Problemlösungspotenzials durch heterogene Teams auf allen Hierarchieebenen
– Sicherung der durchschnittlichen Firmenzugehörigkeitsdauer
– Erhöhung des gruppenweiten Frauenanteils auf allen Hierarchieebenen
– Erhöhung der Lehrlingsquote
– Ausräumen von potenziellen Kommunikations- oder Vorurteilsfallen durch Bewusstseinswandel
Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der PORR Gruppe
Bei der Auswahl und Besetzung von Mitgliedern des Vorstands liegen der Fokus und damit verbunden die Entscheidungskriterien des Aufsichtsrats primär auf dem Vorhandensein der erforderlichen Kompetenz und Expertise hinsichtlich der Führung eines industriellen und international tätigen börsenotierten Bauunternehmens.
Darüber hinaus werden der Bildungs- und Berufshintergrund, das Alter und das Geschlecht sowie allgemeine Aspekte der jeweiligen Persönlichkeit berücksichtigt und in die Entscheidung miteingebunden.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Österreichischen Corporate Governance Kodex definiert der Aufsichtsrat bei Bestellung eines Vorstandsmitglieds ein entsprechendes Anforderungsprofil. Die Bestellung des Vorstands erfolgt daraufhin in der Regel auf Grundlage eines definierten Besetzungsverfahrens.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 86 und 87 AktG. Vor der Wahl haben die vorgeschlagenen Personen der Hauptversammlung ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Auch bei der Besetzung des Aufsichtsrats werden der Bildungs- und Berufshintergrund, das Alter und das Geschlecht sowie allgemeine Aspekte der jeweiligen Persönlichkeit berücksichtigt.
Die Auswahl der vorgeschlagenen Personen erfolgt unter Beachtung einer fachlich ausgewogenen Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Hinblick auf das Geschäftsfeld des Unternehmens. Es werden dabei Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter, die Altersstruktur sowie die Internationalität berücksichtigt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird darauf geachtet, dass niemand zum Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, der rechtskräftig wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Etwaige Neubestellungen von Aufsichtsratsmandaten erfolgen auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G), das eine Frauenquote von 30 % festlegt.
Oberstes Ziel ist es, unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Aspekte die bestmögliche Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat für eines der größten österreichischen Bauunternehmen und einen der führenden Infrastrukturspezialisten Europas zu finden.
Der Vorstand der PORR AG setzt sich per 31. Dezember 2020 aus vier Männern mit unterschiedlicher Nationalität zusammen. Sie sind zwischen 52 und 62 Jahren alt. Sie haben einen technischen/bauwirtschaftlichen und/oder kaufmännischen Bildungs- und Berufshintergrund.
Von den acht Kapitalvertretern im Aufsichtsrat der PORR AG sind zwei weiblich. Die Kapitalvertreter sind zwischen 46 und 76 Jahren alt und haben unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe. Sie haben unter anderem einen technischen, juristischen oder betriebswirtschaftlichen beruflichen Hintergrund.
Frauenförderungsmaßnahmen
Die PORR setzt mit der Unterzeichnung des UN Global Compact sowie dem Bekenntnis zu den UN Women’s Empowerment Principles auch auf internationaler Ebene ein klares Zeichen zur Chancengleichheit und Stärkung von Frauen in der Arbeitswelt. Obwohl die Beschäftigungs- und Karrierechancen für Frauen im Baugewerbe – nicht zuletzt aufgrund des steigenden Fachkräftemangels – positiv zu bewerten sind, sind Frauen in der Branche noch immer unterrepräsentiert. Es gibt nach wie vor zu wenig Kenntnis über die unterschiedlichen Ausbildungsberufe im Bau und die Tatsache, dass die fortschreitende Digitalisierung sowie technologische Entwicklung die bisweilen noch aufzuwendende Körperkraft stetig reduzieren.
Das Arbeitskräftepotenzial von Frauen steht im Fokus der firmeneigenen Personalentwicklungsmaßnahmen. Auf externer Ebene sollen zukünftige weibliche Führungskräfte ehestmöglich für das Baugewerbe begeistert werden. Mit gezielten Employer-Branding-Maßnahmen werden Einblicke in Lehrberufe, technische und kaufmännische Aufgabengebiete sowie Akademikerpositionen ermöglicht und damit der Bausektor für Frauen attraktiv präsentiert. Weiters wird der Fokus bei Berufsmessen verstärkt auf Studentinnen gesetzt. Coronabedingt wurden im letzten Jahr einige Messen und Events vom Veranstalter abgesagt (so z. B. der Töchtertag) oder fanden teilweise bzw. vollständig als Online-Veranstaltung statt. So beispielsweise die Berufspraktischen Tage, die „Recruiting Days“ an HTLs, die Roadshow „PORR@HAK“, das Programm „BeWanted“, die Messe „Career Calling“ und die „Lange Nacht der Bewerbung“. Daneben wurde die Betriebspraxis der Fachschule Camillo Sitte abgehalten, im Zuge derer einige Schüler von September bis Dezember 2020 ein Betriebspraktikum bei der PORR absolvierten.
Auf interner Ebene trägt „We@PORR“ zur Förderung des Frauenanteils bei. Die verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglicht es auch Teilzeitkräften – und damit verstärkt Frauen –, vermehrt Führungsverantwortung zu übernehmen. Aktuell sind in der PORR Gruppe weibliche Führungskräfte in verschiedenen Organisationsebenen, beispielsweise als Geschäftsführerinnen, Abteilungsleiterinnen, Gruppenleiterinnen oder Prokuristinnen sowie als Aufsichtsratsmitglieder tätig.
Der „We@PORR“ Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, Sabbaticals, ein aktives Karenzmanagement mit Weiterbildungsmöglichkeiten während der Karenzzeit, Stay Connected Maßnahmen wie die Weiterverwendung von Handy und Laptop während der Karenzzeit sowie das „PORR Baby Breakfast“, zu dem karenzierte Mütter und Väter eingeladen werden. Außerdem können Beschäftigte aus einem umfangreichen Familien- und Pflegebetreuungsangebot wählen, wie beispielsweise den „Kids Days“ (Kinderbetreuung an schulfreien Tagen), dem „Adventure Camp“ (Kinderbetreuung während der Sommerferien), der „Kids Week“ (einwöchige Tagesbetreuung für Kinder), dem „Eltern-Kind-Büro“ für kurzfristige Betreuungsnotfälle sowie der „PORR Pflegefreistellung“ und „PORR Care+ Versicherung“.
Mit der Initiative „Women@PORR“ soll die Sichtbarkeit von Frauen im Baugewerbe erhöht, Bewusstsein geschaffen und der Erfahrungsaustausch sowie die Sensibilisierung für frauenrelevante Themen vor allem firmenintern gestärkt werden. Das frauenspezifische Firmennetzwerktreffen leistet einen wichtigen Beitrag
zur verbesserten Vernetzung und zu einem intensiven Erfahrungsaustausch unter den Kolleginnen. So werden zum Beispiel Role Models mit Best-Practice-Beispielen präsentiert. Als Teil von „Women@PORR“ wurde 2020 auch die Kampagne „proud@PORR“ umgesetzt. Sie soll die große Expertise der Mitarbeiterinnen aufzeigen und gleichzeitig das Baugewerbe mit seinen vielfältigen und attraktiven Berufsfeldern und Karrieremöglichkeiten für Frauen präsentieren. Zusätzlich leistet sie einen Beitrag zum kulturellen Wandel in der PORR. Das Mentoringprogramm – mit einem Mindestanteil von 50 % weiblicher Mentees – wurde 2020 weiterhin erfolgreich umgesetzt und 2021 fortgesetzt. Das zweiteilige Schulungsangebot „Empowerment Schulung für Frauen im Bauumfeld“ fand 2020 ebenso großen Anklang. Dass die gesetzten Maßnahmen speziell im Führungskräftebereich bereits Wirkung zeigen, spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Der Frauenanteil bei Nachwuchsführungskräfteschulungen stieg neuerlich und zwar von 19,4 % (2019) auf 22,2 % (2020). Erfreulicherweise war auch beim Frauenanteil im mittleren und unteren Management ein deutlicher Aufwärtstrend feststellbar – der Anteil stieg von 10,9 % (2019) auf 13,1 % (2020).
Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
Von den Tochtergesellschaften des Konzerns, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind, wurden 2020 nur im untergeordneten Umfang Zahlungen an staatliche Stellen geleistet. Es wurden aufgrund der Zugehörigkeit zur Konzernsteuergruppe bzw. aufgrund der abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge auch keine Körperschaftssteuerbeträge gezahlt. Auf die Inanspruchnahme der Erleichterung des § 243d Abs. 5 UGB wird hingewiesen.
Bericht des Aufsichtsrats
Die COVID-19-Pandemie hat 2020 das Weltwirtschaftsklima geprägt und die Baubranche blieb davon nicht unbetroffen. Der erste Lockdown im März brachte fast alle Baustellen in Österreich, dem größten Heimmarkt der PORR, vorübergehend zum vollständigen Stillstand. Bedingt durch die entgangene Leistung, insbesondere im margenstärkeren Flächengeschäft, Produktivitätseinbußen durch die Umsetzung und Einhaltung von Sicherheitsvorgaben sowie Mehrkosten aus Bauzeitverzögerungen waren die Auswirkungen noch für den Rest des Jahres spürbar. Alle Heim- und Projektmärkte der PORR waren in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Der Vorstand hat in dieser Zeit durch sein vorbildliches Krisenmanagement erreicht, dass die Auswirkungen der Krise, soweit dies möglich war, gering gehalten werden konnten und bewiesen, dass die PORR für solche außergewöhnlichen Situationen gerüstet ist. Die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter stand stets an erster Stelle, eine konzernweite COVID-Taskforce wurde eingerichtet und eine umfangreiche Teststrategie erarbeitet und ausgerollt.
Neben den Ergebnisauswirkungen aus der Pandemie wurden in der zweiten Jahreshälfte alle Projekte einer Neubewertung unterzogen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat nach Zutagetreten der Auswirkungen der Pandemie und der Folgen der drei Lockdowns des Jahres 2020 jeweils detailliert die getroffenen und weiter zu treffenden Maßnahmen und deren Umsetzung dargelegt und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die offene und intensive Diskussion und die umfassende Beantwortung auch kritischer Fragen. Erfreulich aus Sicht des Aufsichtsrats ist der sehr hohe Auftragsbestand und die Ausgewogenheit aus Großprojekten und zahlreichen Flächenaufträgen mit hoher Bonität, eine gute Mischung aus öffentlichen und privaten Auftraggebern, die in Summe eine positive weitere Entwicklung erwarten und die PORR gestärkt aus diesem Krisenjahr hervorkommen lassen.
Der Aufsichtsrat hat die Entwicklung der Gesellschaft im Rahmen der ihm zukommenden Aufgaben aktiv begleitet und unterstützt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß § 81 Aktiengesetz ausführlich Bericht erstattet und diesen insbesondere durch mündliche und schriftliche Berichte zeitnah und umfassend über die Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft sowie des Konzerns und der Beteiligungsgesellschaften, über Personal- und Planungsfragen sowie über Investitions- und Akquisitions-vorhaben informiert und Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement mit dem Aufsichtsrat besprochen. Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sieben Sitzungen die jeweils erforderlichen Beschlüsse gefasst. Die durchschnittliche Präsenzrate der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder in den Aufsichtsratssitzungen betrug 98,2 %.
Zu den zustimmungspflichtigen Geschäften gemäß § 95 Abs. 5 Aktiengesetz und der Geschäftsordnung für den Vorstand wurden die erforderlichen Genehmigungen eingeholt; in dringenden Fällen in Form einer schriftlichen Stimmabgabe.
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach trat nach Ablauf der Funktionsperiode seines Vorstandsmandats per 31. Januar 2020 plangemäß seine Pension an. Ihm folgte Ing. Josef Pein nach, der mit Wirkung ab 1. Jänner 2020 zum Mitglied des Vorstands und COO der PORR AG bestellt wurde.
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler hat am 10. Dezember 2020 mitgeteilt, seine Funktion als Mitglied des Vorstands (COO) der PORR AG mit Wirkung zum 31. Jänner 2021 zurückzulegen. Thomas Stiegler hat in den letzten Jahren den Ausbau der Business Unit 3 – International und die Aktivitäten des Konzerns in Osteuropa und den nordeuropäischen Ländern verantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Rücklegung des Vorstandsmandats per 31. Jänner 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und dankt Thomas Stiegler für die gute Zusammenarbeit.
Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat am 25. Februar 2021 einstimmig Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer, geboren am 27. Juli 1972, als Vorstandsmitglied nominiert. Der Aufsichtsrat hat daraufhin in seiner Sitzung am 25. Februar 2021 Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer mit Wirkung ab 8. März 2021 zum Mitglied des Vorstands der PORR AG bestellt. Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer absolvierte das Studium des Bauingenieurwesens an der Bergischen Universität Wuppertal und schloss dieses 1999 als Diplomingenieur ab. Er begann seine Karriere bei der Ed. Züblin AG. Bis 2020 war er in verschiedenen Leitungsfunktionen für das internationale Baugeschäft in Deutschland, Niederlanden und Russland innerhalb der STRABAG-Gruppe tätig. Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer ist als Mitglied des Vorstands und COO der PORR AG für die Bereiche Polen, Norwegen, GCC (Vereinigte Arabische Emirate, Katar), Tunnelbau und Infrastruktur verantwortlich.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Zur Unterstützung und effizienten Behandlung von komplexen Sachverhalten waren im Geschäftsjahr 2020 folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet:
Prüfungsausschuss
Am 17. Februar 2020 fand im Sinne der Regel 81a des Corporate Governance Kodex eine Sitzung des Prüfungsausschusses unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers statt, in der die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung erörtert wurde. Im Rahmen dieser Sitzung gab es auch die Gelegenheit zu einem Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands.
In einer Sitzung am 27. Februar 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers entsprechend der Regel 18 des Corporate Governance Kodex mit dem Bericht der Innenrevision über den Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse sowie gemäß Aktionärsrechte-Richtlinie mit dem Bericht der Innenrevision über Related Party Transactions.
Am 2. April 2020 fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt, in der der (Konzern-)Abschlussprüfer über den Stand der Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie entsprechend der Regel 83 des Corporate Governance Kodex über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements berichtet hat.
In einer Sitzung am 23. April 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers mit der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie der Prüfung des Lageberichts, des Corporate Governance Berichts, des Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 samt Konzernlagebericht und des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie der Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen des (Konzern-)Abschlussprüfers gemäß EU-Abschlussprüfer-Reform (APRÄG). In derselben Sitzung befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Wahl des (Konzern-)Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020.
In einer Sitzung am 17. September 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft. Darüber hinaus berichtete der (Konzern-)Abschlussprüfer über die Prüfungsplanung zum Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020. In derselben Sitzung befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen des (Konzern-)Abschlussprüfers gemäß EU-Abschlussprüfer-Reform (APRÄG).
Am 14. Dezember 2020 fand im Sinne der Regel 81a des Corporate Governance Kodex eine weitere Sitzung des Prüfungsausschusses unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers statt, in der die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung erörtert wurde. Im Rahmen dieser Sitzung gab es auch die Gelegenheit zu einem Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands.
In einer Sitzung am 25. Februar 2021 befasste sich der Prüfungsausschuss unter Beiziehung des (Konzern-)Abschlussprüfers entsprechend der Regel 18 des Corporate Governance Kodex mit dem Bericht der Innenrevision über den Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse im Geschäftsjahr 2020 sowie mit dem Bericht der Innenrevision über Related Party Transactions im Geschäftsjahr 2020. In der selben Sitzung berichtete der (Konzern-)Abschlussprüfer entsprechend der Regel 83 des Corporate Governance Kodex über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements.
Am 26. März 2021 fand eine weitere Sitzung des Prüfungsausschusses statt, in der der (Konzern-)Abschlussprüfer über den Stand der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 berichtet hat.
Nominierungsausschuss
Am 13. Februar 2020 fand eine Sitzung des Nominierungsausschusses statt, die sich mit Vorstandsangelegenheiten befasste.
In einer Sitzung am 25. Februar 2021 fand eine Sitzung des Nominierungsausschusses statt, die Vorstandsangelegenheiten zum Gegenstand hatte.
Am 26. März 2021 fand eine Sitzung des Nominierungsausschusses statt, die sich mit der Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats befasste.
Vergütungsausschuss
Am 2. April 2020 fand eine Sitzung des Vergütungsausschusses statt, die sich mit der Festsetzung und der Ergänzung der Parameter für die Bemessung der variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands sowie mit der Vergütungspolitik der PORR AG gem § 78a bzw. § 98a AktG befasste.
In einer Sitzung am 27. Mai 2020 befasste sich der Vergütungsausschuss mit der Genehmigung von Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern.
In einer Sitzung am 12. Jänner 2021 befasste sich der Vergütungsausschuss mit der Beendigung des Vertrages mit Thomas Stiegler.
Am 26. März 2021 fand eine Sitzung des Vergütungsausschusses statt, die sich mit der Festsetzung und der Ergänzung der Parameter für die Bemessung der variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der PORR AG sowie mit der Genehmigung von Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern befasste. In dieser Sitzung befasste sich der Vergütungsausschuss auch mit dem Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 78c und § 98a AktG.
Nachhaltigkeit-/Sustainability-Ausschuss
Am 25. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat einen Nachhaltigkeit-/Sustainability-Ausschuss eingerichtet, der aus folgenden Aufsichtsratsmitgliedern besteht: Dipl-Ing. Iris Ortner (Vorsitzende), Mag. Robert Grüneis, Dr. Susanne Weiss. Dem Nachhaltigkeit-/Sustainability-Ausschuss kommen nachstehende Aufgaben zu: Befassung mit und Analyse von Nachhaltigkeitskriterien und Corporate Responsibility-Konzepten im Unternehmensprozess, insbesondere Festlegung maßgeblicher Environmental-, Social- und Governance-Faktoren (Nachhaltigkeit/Sustainability); Aufsicht sowie Beratung zu einem Nachhaltigkeit-/Sustainability-Maßnahmenkatalog; Überwachung und Prüfung der gesetzten Nachhaltigkeit-/Sustainability-Maßnahmen, wie insbesondere Auswirkungen von Beschaffungs- und Entwicklungsprozessen auf Ökosysteme.
Jahres- und Konzernabschluss 2020
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der PORR AG samt Anhang und Lagebericht sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) erstellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und der Konzernlagebericht wurden von der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft. Die Prüfung aufgrund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise hat ergeben, dass die Buchführung und der Jahres- und Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und zu wesentlichen Beanstandungen kein Anlass gegeben ist. Der Lagebericht und der Konzernlagebericht stehen im Einklang mit dem Jahres- bzw. Konzernabschluss. Die Gesellschaft hat einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und einen konsolidierten Corporate Governance Bericht aufgestellt. Die genannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat als (Konzern-)Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahres- bzw. Konzernabschluss erteilt.
Der Prüfungsbericht des (Konzern-)Abschlussprüfers, der Corporate Governance Bericht, der Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen sowie der gesonderte konsolidierte nichtfinanzielle Bericht wurden am 22. April 2021 im Prüfungsausschuss eingehend mit den Prüfern behandelt und dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, den Lagebericht, den Corporate Governance Bericht, den Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen sowie den gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht nach intensiver Erörterung und Prüfung gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist damit festgestellt. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben weiters den nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss 2020 sowie den Konzernlagebericht gebilligt. Da im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 kein verteilungsfähiger Bilanzgewinn ausgewiesen ist, erübrigt sich die Erstattung eines Gewinnverwendungsvorschlags.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Kunden und Aktionären für ihr Vertrauen und ihre Verbundenheit zur PORR AG sowie beim Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz im abgelaufenen Jahr und die gute Zusammenarbeit.
In Zeiten der Corona-Pandemie erlaube ich mir als Vorsitzender des Aufsichtsrats einige persönliche Anmerkungen. Wir erleben eine Krise, die einschneidende Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens hat. Neben der Sorge um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien ist es insbesondere die wirtschaftliche Stabilität und damit die Sicherung tausender Arbeitsplätze, der unsere größte Aufmerksamkeit gilt. Leider ist die Dauer der Pandemie und sind die wirtschaftlichen Auswirkungen derzeit nicht prognostizierbar. Der Aufsichtsrat der PORR AG kann aber versichern, dass die PORR AG und der PORR Konzern solide aufgestellt und für die schwierige Zeit sehr gut gerüstet sind.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit,
DDr. Karl Pistotnik e. h.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Wien, am 22. April 2021
Lagebericht
Märkte und Performance
Wirtschaftliches Umfeld
Die Weltwirtschaft war 2020 insbesondere von der Corona-Pandemie geprägt. Wirtschaftliche und soziale Einschränkungen führten verstärkt im zweiten Quartal zu einem markanten Einbruch vieler Sektoren. In der zweiten Jahreshälfte folgte – gestützt durch umfangreiche Maßnahmen von Regierungen und Zentralbanken – eine Erholungsbewegung. Während die privaten Konsumausgaben schneller anstiegen als erwartet, erhöhten sich die Investitionsausgaben deutlich langsamer. Weltweit zeigt sich insbesondere der Dienstleistungssektor nach wie vor stark von der Pandemie belastet. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) reduzierte sich das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2020 um insgesamt 3,5 %. Unter der Annahme, dass sowohl geld- als auch fiskalpolitische Rahmenbedingungen auf einem günstigen Niveau bleiben, rechnet der IWF für 2021 mit einer deutlichen Verbesserung des globalen BIP um 5,5 %. 1
Neben dem von der US-Regierung verabschiedeten Konjunkturpaket in Höhe von rund USD 2,3 Bio. setzte die US-Notenbank (FED) geldpolitisch mit zwei Zinssenkungsschritten weitere unterstützende Maßnahmen. Die Zinsspanne des Basiszinssatzes lag zum Jahresultimo bei 0,00 % bis 0,25 %. Die Wahl eines neuen US-Präsidenten im November sorgte zudem für vorsichtig positive Erwartungen. Auf Jahresgesamtsicht lag der Rückgang der US-Wertschöpfung bei 3,4 %. Für 2021 gehen die Experten des IWF von einem Anstieg des BIP in den USA um 5,1 % aus. 2
In der Eurozone setzten der langfristige Haushaltsplan der EU sowie das Aufbauinstrument NextGenerationEU mit einem Volumen von insgesamt rund EUR 1,8 Bio. ein Gegengewicht zum pandemiebedingten Abschwung.Zusätzlich erhöhte die Europäische Zentralbank im Jahresverlauf ihr Anleihekaufprogramm auf EUR 1,9 Bio. Zum Jahresende wurden zudem die Brexit-Verhandlungen mit dem Handels- und Kooperationsabkommen abgeschlossen. Dennoch verzeichnete die Eurozone einen vergleichsweise starken Rückgang des BIP von 6,8 %. Die Experten der Europäischen Kommission (EK) sehen bereits für 2021 eine Erhöhung des BIP um 3,8 %. Dabei dürfte sich die wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf beschleunigen. 3
In Deutschland war neben dem Einzelhandels-, Tourismus- und Dienstleistungssektor vor allem die Industrieproduktion vorübergehend stark eingeschränkt. Beeinträchtigungen der internationalen Lieferketten führten dabei zu außerordentlichen Belastungen. Gleichzeitig konnten die steigenden öffentlichen Investitionen den Rückgang des privaten Konsums nicht gänzlich kompensieren. Die deutsche Regierung unterstützte die Wirtschaft unter anderem mit Konjunkturpaketen in Höhe von EUR 286 Mrd. Insgesamt reduzierte sich das BIP 2020 um 4,9 %. Für 2021 rechnen die Experten der Europäischen Kommission mit einer Ausweitung des BIP um 3,2 %. 4
Während die Schweiz ein ähnliches Bild zeigte, lag die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft deutlich zurück. Aufgrund steigender Neuinfektionen wurden bereits im November erneut Eindämmungsmaßnahmen ergriffen. Sowohl der Tourismussektor als auch der private Konsum waren vom neuerlichen Lockdown stark beeinträchtigt, während der Industriesektor – im Gegensatz zu den Maßnahmen im Frühjahr – geringere Einbußen verzeichnete. Insgesamt ging das BIP im Jahresvergleich um 6,6 % zurück. Für 2021 erwarten die Experten des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) eine Erholung und ein damit einhergehendes Wirtschaftswachstum von 2,3 %. 5
In Zentral- und Osteuropa wirkte sich insbesondere die erste Pandemiewelle im Frühling negativ auf die exportorientierte Industrie aus. Bis zum Herbst folgte – unterstützt durch zahlreiche fiskalpolitische Maßnahmen – eine deutliche Erholung. Während die privaten Konsumausgaben rasch wieder das Vorkrisenniveau erreichten, wiesen die Investitionen eine geringere Dynamik auf. Der BIP-Rückgang in den zentral- und osteuropäischen Heimmärkten der PORR lag dennoch unter dem europäischen Durchschnitt. So reduzierte sich die polnische Wirtschaftsleistung nur leicht um 2,8 %, in Tschechien und der Slowakei kam es zu einer Reduktion von 5,7 % bzw. 5,9 %. Die rumänische Wirtschaft schrumpfte um 5,0 %. Für 2021 erwartet die Europäische Kommission eine klare Erholung – mit einem Wachstum zwischen 3,1 % und 4,0 % in den jeweiligen Ländern. 6
Entwicklung der Bauwirtschaft
Die europäische Bauwirtschaft entwickelte sich 2020 regional unterschiedlich. Während das Bauvolumen noch zu Jahresbeginn teilweise sehr stark anstieg, zeigten sich ab März die ersten pandemiebedingten Rückgänge. Im weiteren Verlauf erholte sich die europäische Baubranche vergleichsweise rasch und erreichte bereits im August das Produktionsniveau des Vorjahres. Die vorangegangenen Produktionseinbußen konnten jedoch in der Jahresgesamtsicht nicht kompensiert werden, das Bau-Produktionsvolumen der EU schrumpfte im Jahresvergleich um rund 4,6 %. 7
In der Europäischen Union erwies sich der Tiefbau bereits zu Jahresbeginn als wichtiger Wachstumstreiber. Anders als der Hochbau kam er im Frühjahr besser durch den coronabedingten Abschwung und verzeichnete schon im August ein im Jahresvergleich gestiegenes Produktionsniveau. So lag der Rückgang im Tiefbau bei rund 3,1 %, während der Hochbau durchschnittlich 5,9 % an Produktionsvolumen verlor. Die Experten von Euroconstruct rechnen auch für 2021 mit einem deutlichen Anstieg der Tiefbauaktivitäten. Der Hochbau dürfte 2021 ebenso eine erneut positive Dynamik verzeichnen, die zu einem Großteil vom Wohnungsbau getrieben ist. Auch im Renovierungsbereich führten die pandemiebedingten Einschränkungen zu einem rückläufigen Bauvolumen. 8
Die Heimmärkte der PORR zeigten ein sehr unterschiedliches Bild. In Österreich führte die temporäre Schließung von Baustellen ab März zu einem deutlichen Leistungsrückgang. Der daraufhin im April vereinbarte Handlungsleitfaden der Bau-Sozialpartner erlaubte eine schrittweise Wiederaufnahme der Bautätigkeit. Bereits im Sommer trat sowohl beim Umsatz- als auch beim Auftragsniveau eine Erholung ein. Die entgangene Leistung des Frühjahrs konnte jedoch, insbesondere im Hochbau, nicht aufgeholt werden. Dennoch kam der Bausektor im Branchenvergleich gut durch die Krise. Im Jahr 2021 dürften die geplanten Investitionen der ÖBB und der ASFINAG den Infrastrukturbau positiv unterstützen. Die Experten des European Construction Sector Observatory (ECSO) rechnen für 2021 mit einer Leistungsausweitung von 6,2 % im österreichischen Bausektor. 9
In Deutschland blieb die Bauwirtschaft mit einem Umsatzanstieg von 5,9 % eine konjunkturelle Stütze. Verglichen mit anderen Bausparten entwickelte sich der Wohnungsbau mit einer Steigerung von 10,5 % am besten. Der öffentliche Bau zeigte ein Plus von 6,2 % – nicht zuletzt gestützt durch die Konjunkturpakete und Nachtragshaushalte der Bundesregierung. Die Folgen der Corona-Pandemie waren insbesondere im Wirtschaftsbau zu spüren, der einen geringeren Umsatzzuwachs von 1,2 % auswies. Im Wohnungsbau schätzt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) den Ausblick weiterhin optimistisch ein. Im öffentlichen Bau wird – auch aufgrund des Bundesverkehrswegeplans 2030 – hingegen mit einer konstanten Entwicklung gerechnet. Insgesamt gehen die Experten für 2021 von einem stabilen Umsatzvolumen aus.10
In der Schweiz kam es durch die einschränkenden COVID-Maßnahmen insbesondere im Hochbau zu einem Umsatzrückgang. Das Umsatzniveau im öffentlichen Tiefbau blieb stabil. Im Jahr 2021 wird eine leichte Erholung des Umsatzvolumens mit einem Plus von 1,5 % erwartet. 11
Auch in den osteuropäischen Heimmärkten der PORR war die Bauwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen weniger stark von der Pandemie betroffen. In Polen, dem drittgrößten Heimmarkt, ging das Umsatzvolumen um 3,0 % zurück. Dabei zeigte sich auch hier, dass der Tiefbau auf einem stabilen Niveau blieb. In Tschechien und der Slowakei reduzierte sich das Bauvolumen um 6,3 % bzw. 11,2 %. Die rumänische Bauwirtschaft war eine wichtige Stütze für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Hier konnte das Bauvolumen um durchschnittlich 19,4 % ausgeweitet und damit die Investitionsausgaben stabilisiert werden. Insgesamt dürften der neue, mehrjährige Finanzrahmen der EU sowie die temporäre Recovery and Resilience Facility als Wiederaufbauinstrument in den nächsten Jahren weiterhin für positive Investitionsimpulse im Tiefbau der osteuropäischen Heimmärkte der PORR sorgen.12
Leistungsentwicklung
Die Kennzahl Produktionsleistung umfasst die klassischen Planungs- und Baudienstleistungen, Leistungen aus Deponiebetrieben, Rohstoffverkäufe und das Facility Management und damit alle wesentlichen Leistungen der PORR. Bei vollkonsolidierten Unternehmen entspricht diese Leistung annähernd den gemäß IFRS definierten und ausgewiesenen Umsatzerlösen. Zusätzlich enthält die Produktionsleistung – im Unterschied zu den Umsatzerlösen – die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften und der at-equity bilanzierten und untergeordneten Unternehmen entsprechend ihrem Konzernanteil und berücksichtigt betriebswirtschaftlich notwendige Definitionsunterschiede.
Die PORR erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 eine Produktionsleistung von EUR 5.185 Mio. und verzeichnete damit einen Rückgang von 6,9 % oder EUR 385 Mio. gegenüber dem hohen Vorjahresniveau. Dieser ist zu einem Großteil auf die pandemiebedingten temporären Baustellenschließungen in Österreich zurückzuführen. Zudem kam es infolge von COVID-19 zu Leistungsstörungen und Betriebsunterbrechungen durch Reisebeschränkungen, lokale Lockdowns und Ausfälle von Subunternehmern sowie zu Projektverschiebungen, welche – neben der Finalisierung einiger Großprojekte – ebenso zur Verringerung beitrugen. Eine erfreuliche Leistungsentwicklung wurde dagegen in Rumänien und Polen sowie im Bereich Bahnbau erzielt.
Die Produktionsleistung der Business Unit 1 – Österreich, Schweiz (BU 1) lag 2020 bei EUR 2.659 Mio. Der Rückgang von 6,0 % oder EUR 169 Mio. ist insbesondere auf die temporäre Schließung der österreichischen Baustellen im Frühjahr und das Auslaufen von Großprojekten zurückzuführen. Positiv entwickelten sich hingegen der Bereich Bahnbau, der deutsche Industriebau sowie die IAT.
Die Business Unit 2 – Deutschland (BU 2) erzielte 2020 eine Produktionsleistung von EUR 882 Mio. Der Rückgang um 12,1 % oder EUR 122 Mio. liegt in der Beendigung einiger Großaufträge im Ingenieurbau sowie der A1 Rheinbrücke Leverkusen und im Bereich Hochbau Süd begründet. Demgegenüber steht eine deutliche Leistungsausweitung bei PORR Oevermann und im Bereich Hochbau Ost.
Mit einer Produktionsleistung von EUR 1.529 Mio. lag die Business Unit 3 – International (BU 3) unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Für den Rückgang von 6,0 % oder EUR 97 Mio. zeichnen insbesondere der Bereich Tunnelbau, die Slowakei und die Region Golf Cooperation Council mit auslaufenden Großprojekten verantwortlich. Rumänien und Polen erwirtschafteten dagegen Leistungssteigerungen.
In ihren sieben europäischen Heimmärkten erzielte die PORR rund 96 % ihrer Produktionsleistung. Mit einem Anteil von 45 % bzw. einer Leistung von EUR 2.344 Mio. blieb Österreich der wichtigste Markt des Unternehmens – gefolgt von Deutschland mit EUR 1.315 Mio. bzw. einem Anteil von 25 %. Polen steuerte als drittgrößter Heimmarkt etwa 12 % zur Gesamtleistung bei. Auf Tschechien und die Slowakei entfielen insgesamt rund 6 %. Die Schweiz erbrachte etwa 4 % der Leistung, während Rumänien rund 3 % erzielte.
Ein Thema war die seitens des Auftraggebers unbegründete Kündigung des Projekts A1 Rheinbrücke Leverkusen, die Mitte April 2020 ausgesprochen wurde. Die PORR hat von ihrem vertraglichen Recht Gebrauch gemacht und eine Schiedsbegutachtung verlangt. Diese schon vor der Kündigung beantragte Begutachtung der Stahlteile wurde noch nicht abgeschlossen.
Ende Oktober 2020 kündigte die Projektgesellschaft des Brenner Basistunnels, BBT SE den Vertrag mit der ARGE H51 Pfons – Brenner, an der die PORR beteiligt ist. Die PORR bestreitet die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung, deren Hintergrund insbesondere die technischen Differenzen im Zusammenhang mit der Statik der Tübbinge, der Außenringe eines Tunnels, sind.
Auftragsentwicklung
Der bereinigte Auftragsbestand zum Jahresende 2020 lag mit EUR 7.067 Mio. auf einem weiterhin hohen Niveau. Nicht mehr enthalten sind die Projekte A1 Rheinbrücke Leverkusen und H51 Pfons – Brenner. Der Auftragspolster liegt damit nach wie vor über dem Wert einer Jahresleistung. Im Geschäftsjahr 2020 konnte die PORR insbesondere im deutschen und österreichischen Wohnbau zahlreiche neue Großprojekte gewinnen. Zudem wurden mehrere Großaufträge im Bahn- und Straßenbau gewonnen.
Mit EUR 2.637 Mio. steigerte die BU 1 ihren Auftragsbestand um 22,2 %. Aufgrund der Fertigstellung einiger Großprojekte sank der Auftragsbestand der BU 2 um 5,8 % auf EUR 1.123 Mio. Der Anstieg im Auftragsbestand der BU 3 um 16,4 % auf EUR 3.200 Mio. ist auf die Länder Polen und Tschechien zurückzuführen.
Der Auftragseingang stieg um 8,6 % auf EUR 5.905 Mio. Während die BU 1 unter anderem durch den Bereich Bahnbau sowie aufgrund neuer Großprojekte im Hochbau einen Anstieg von 9,4 % auf EUR 3.135 Mio. verzeichnete, erhöhte sich der Auftragseingang in der BU 2 leicht um 3,3 % auf EUR 806 Mio. In der BU 3 stieg der Auftragseingang um 23,1 % auf EUR 1.941 Mio., was vor allem auf Zugänge im Verkehrswegebau in Polen zurückzuführen ist.
Die größten Auftragseingänge im Jahr 2020 kamen aus dem Infrastrukturbereich. Die PORR gewann unter anderem drei Großaufträge im Bahnbau, bei welchen das patentierte Slab Track Austria System zum Einsatz kommt. Einerseits werden der Koralmtunnel in Österreich und der deutsche Fildertunnel damit ausgestattet, andererseits erhalten zwei Abschnitte des bedeutenden Eisenbahnprojekts High Speed 2 in Großbritannien die dafür notwendige bahntechnische Ausrüstung.
Im Tiefbau kamen zudem mehrere Großaufträge im Straßen- und Bahnbau in Polen, Rumänien und Tschechien hinzu. In Polen wurde mit der Erweiterung des Flüssigerdgasterminals bei Swinemünde ein Großprojekt im Spezialtiefbau gewonnen.
In Deutschland konnte die PORR zwei Großprojekte im Industriebau gewinnen: Sowohl Siemens Healthineers als auch die BMW Group bauen ihren heimischen Forschungsstandort aus und haben die PORR mit dem Bau mehrerer Gebäudekomplexe beauftragt. Im deutschen und österreichischen Wohnbau gewann die PORR zusätzlich zahlreiche Großaufträge. Unter den bedeutendsten finden sich der Bau des Q-Towers als Teil des Projekts The Marks und eine Wohnhausanlage am Areal des ehemaligen Nordbahnhofs in Wien sowie das aus mehreren Wohngebäuden bestehende Projekt in der Parkstadt Karlshorst in Berlin.
Umsatz- und Ertragslage
Die PORR Gruppe erzielte im Jahr 2020 konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4.651,8 Mio. Die Reduktion der Umsätze von 4,7 % gegenüber dem Vorjahr lag unter dem Rückgang der Gesamtleistung von 6,9 %, da sich die anteilige Leistung der Arbeitsgemeinschaften wesentlich stärker reduzierte als die Umsätze der Eigenbaustellen. Hauptursachen des Leistungsrückganges waren sowohl coronabedingte temporäre Baustellenschließungen als auch die erschwerten Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung.
Die Ergebnisse aus at-equity bilanzierten Unternehmen beinhalten neben den Ergebnissen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen die Ergebnisse aus Beteiligungen an Argen. Beide Positionen verzeichneten im Berichtsjahr deutliche Rückgänge. Die Argen-Ergebnisse lagen einerseits aufgrund der geringeren anteiligen Leistung, andererseits aufgrund von pandemiebedingten höheren Kosten mit EUR 32,6 Mio. um EUR 20,0 Mio. unter dem Vorjahreswert (2019: EUR 52,7 Mio.). Der Ergebnisbeitrag der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war mit EUR 1,4 Mio. sogar um EUR 33,4 Mio. geringer als der Vergleichswert des Vorjahres (2019: EUR 34,8 Mio.). Darin enthalten sind neben der Vielzahl von Beteiligungen an Produktionsunternehmen, die coronabedingt ebenfalls wesentlich geringere Umsätze erzielten, stark gesunkene Ergebnisse aus internationalen Joint Ventures. Insgesamt erzielten die at-equity bilanzierten Unternehmen ein Ergebnis von EUR 34,0 Mio. Dies entspricht einem Rückgang um EUR 53,4 Mio. oder 61,1 % gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken überproportional zum Umsatz um 23,7 % auf EUR 133,6 Mio. Dies resultierte insbesondere aus der projektbedingt geringeren Auflösung von Rückstellungen und aus den niedrigeren Erträgen aus dem Abgang von Sachanlagevermögen.
Auf der Aufwandsseite stellten die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen den größten Kostenfaktor dar. In Relation zum Umsatz konnten diese überproportional um 5,3 % auf EUR 3.117,5 Mio. reduziert werden. Dieser Rückgang ist vor allem auf wesentliche Einsparungen beim Materialaufwand zurückzuführen, der sich um 8,9 % auf EUR 986,0 Mio. verringerte. Die Aufwendungen für sonstige bezogene Herstellungsleistungen entwickelten sich hingegen unterproportional zum Umsatz und sanken um 3,6 % auf EUR 2.131,6 Mio.
Die Personalaufwendungen konnten trotz der Initiierung zahlreicher Maßnahmen einerseits und Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln andererseits nicht der Umsatzentwicklung angepasst werden. So verringerte sich diese Aufwandsposition um 2,7 % auf EUR 1.210,1 Mio. In dieser Position sind auch Unterstützungszahlungen aus dem öffentlichen Haushalt – unter anderem in Form von Kurzarbeitszuschüssen – enthalten. Die Pandemie führte allerdings zu Leistungsstörungen und Betriebsunterbrechungen, die wiederum wesentliche Produktivitätsverluste bei den Mitarbeitern zur Folge hatten.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 7,8 % auf EUR 364,2 Mio. reduziert. In dieser Position ist eine Vielzahl unterschiedlicher Aufwendungen subsumiert, die sich sehr ungleich entwickelten. Einerseits blieben jene mit Fixkostencharakter – wie Aufwendungen für Immobilien oder für den Bürobetrieb – gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant und zeigten damit eine überproportionale Entwicklung zum Umsatz. Andererseits verringerten sich die projektbezogenen Positionen wie Rechts- und Beratungsaufwand, Schadensfälle und Aufwendungen für Verkehr und Reisen wesentlich. Des Weiteren reduzierte sich der Aufwand für Werbung, Veranstaltungen und Kongresse.
Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) verringerte sich um EUR 84,7 Mio. Der Rückgang resultierte – neben dem geringeren Umsatzbeitrag zur Deckung der Fixkosten – insbesondere aus pandemiebedingten Mehrkosten, Ergebniskorrekturen aus der Neubewertung von Projekten sowie aus geringeren Ergebnisbeiträgen aus at-equity bilanzierten Unternehmen. Das EBITDA verringerte sich daher um 39,2 % auf EUR 131,4 Mio.
Die Abschreibungen erhöhten sich aufgrund der höheren Investitionen in der Vorperiode um EUR 7,2 Mio. auf EUR 168,6 Mio. (2019: EUR 161,5 Mio.). Unter Berücksichtigung dieser Aufwandsposition errechnet sich für 2020 ein negatives Betriebsergebnis (EBIT) von EUR -37,2 Mio. (2019: EUR 54,7 Mio.).
Das Finanzergebnis erhöhte sich aufgrund der maßgeblich verbesserten und weiter optimierten Finanzierungsstruktur und der daraus resultierenden deutlich geringeren Finanzierungsaufwendungen um EUR 3,5 Mio. auf EUR -13,8 Mio.
Die direkten und indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie sowie die Neubewertung von Projekten führten bereits im November zu einer Korrektur der Ergebniserwartung für 2020. Vor diesem Hintergrund war das Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) mit EUR -51,0 Mio. erwartungsgemäß negativ. Nach Berücksichtigung des Steuerergebnisses in Höhe von EUR 8,7 Mio. (2019: EUR -9,6 Mio.) reduzierte sich das Konzernergebnis auf EUR -42,4 Mio. (2019: EUR 27,8 Mio.). Das Ergebnis je Aktie des Mutterunternehmens lag bei EUR -2,28 (2019: EUR 0,50).
Vermögens- und Finanzlage
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 betrug die Bilanzsumme der PORR Gruppe EUR 3.509,5 Mio. Dieser Wert entspricht einem Rückgang um 4,2 % bzw. EUR 155,5 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert.
Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 7,8 % oder EUR 108,6 Mio. auf EUR 1.283,8 Mio. Diese deutliche Reduktion ist insbesondere auf den Abbau der Ausleihungen um EUR 51,5 Mio. zurückzuführen. Dieser resultierte aus dem Verkauf der Mehrheitsanteile an einer Projektgesellschaft. Einen markanten Rückgang verzeichneten ebenso die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (um EUR 17,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr) – aufgrund der Tilgung einer Forderung gegenüber einem at-equity bilanzierten Unternehmen – sowie die Finanzimmobilien (um EUR 22,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr) infolge von Verkäufen zweier Liegenschaften.
Auch die kurzfristigen Vermögenswerte konnten insgesamt um 2,1 % auf EUR 2.225,6 Mio. abgebaut werden. Durch in 2020 abgeschlossene Vereinbarungen mit den Auftraggebern ist es gelungen, offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verringern und diese Position um EUR 147,6 Mio. auf nunmehr EUR 1.333,3 zu reduzieren. Zur Verbesserung des Zinsergebnisses in 2021 wurden im Umfang von EUR 40,0 Mio. Fondszertifikate erworben, die einerseits in der Erhöhung der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte (um EUR 85,9 Mio.) enthalten sind und andererseits bei der Berechnung der Nettoverschuldung als Veranlagung berücksichtigt werden.
Die Eigenkapitalquote lag zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei 18,5 % und damit trotz des ausgewiesenen Jahresverlusts um 2,1 PP über dem Vorjahr. Der Anstieg des Eigenkapitals um EUR 51,5 Mio. auf EUR 650,5 Mio. resultierte insbesondere aus der Neuemission einer Hybridanleihe Ende Januar 2020 (netto EUR 121,9 Mio.).
Mit der verbesserten Liquidität zum Jahresultimo 2020 wurden offene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beglichen. Diese Position reduzierte sich folglich überproportional zum Umsatz um 14,6 % bzw. EUR 165,7 Mio. auf EUR 973,1 Mio. Auch die Finanzverbindlichkeiten wurden durch Tilgungen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um insgesamt EUR 129,5 Mio. auf EUR 422,7 Mio. deutlich vermindert. Die positive Liquiditätsentwicklung ist neben dem Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf die Ausweitung der erhaltenen Anzahlungen zurückzuführen. Diese erhöhten sich um EUR 147,3 Mio. auf EUR 432,0 Mio. und waren damit für den Anstieg der übrigen Verbindlichkeiten um EUR 135,4 Mio. auf EUR 655,9 Mio. verantwortlich.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag die Nettoverschuldung des PORR Konzerns bei EUR 136,7 Mio. und verbesserte sich damit um EUR 209,0 Mio. gegenüber dem Vergleichszeitpunkt des Vorjahres. Die Nettoverschuldung ist definiert als die Summe aus Schuldscheindarlehen und Finanzverbindlichkeiten einerseits, reduziert um die liquiden Mittel und Wertpapiere im kurzfristigen Vermögen (Fondszertifikate) andererseits. Die Verbesserung ist insbesondere auf den Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Anstieg der erhaltenen Anzahlungen zurückzuführen.
Cashflow
Die Verringerung des Cashflows aus dem Ergebnis um EUR 46,2 Mio. auf EUR 122,2 Mio. (2019: EUR 168,4 Mio.) resultiert vor allem aus dem Jahresfehlbetrag.
Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit lag mit EUR 167,0 Mio. um EUR 82,9 Mio. unter dem Vorjahreswert. In dem Wert von 2020 sind jedoch der Ankauf von Fondszertifikaten in der Höhe von EUR 40,0 Mio. enthalten, die ausschließlich aus Gründen der Verbesserung des Zinsergebnisses in 2021 erworben wurden. Zum Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde die Liquidität aus dem Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (um EUR 121,3 Mio.) verwendet. Dabei wurden zusätzlich erforderliche liquide Mittel aus dem Aufbau der empfangenen Anzahlungen (um EUR 40,4 Mio.) generiert.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war mit EUR -86,7 Mio. um EUR 24,0 Mio. besser als im Vorjahr (2019: EUR -110,7 Mio.). Die Verbesserung um 21,7 % resultiert aus reduzierten Investitionen in das Sachanlagevermögen. Demgegenüber standen geringere Einzahlungen aus Finanzanlageabgängen, die aufgrund eines Einmaleffekts im Vorjahr sanken.
Im Vorjahr wies der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit EUR 121,8 Mio. insbesondere aufgrund des Nettozuflusses von Anleihetilgung und Aufnahme von Schuldscheindarlehen (2019: EUR 143,6 Mio.) einen positiven Wert auf. In 2020 konnten hingegen trotz der Nettoaufstockung des Hybridkapitals (EUR 121,4 Mio.) die Finanzierungen insgesamt reduziert werden. Damit wurde ein Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von EUR -73,4 Mio. ausgewiesen. Die Nettorückzahlung der Summe aus Schuldscheindarlehen und Krediten betrug für 2020 EUR -181,0 Mio.
Die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2020 betrugen EUR 582,5 Mio. (2019: EUR 581,9 Mio.). Unter Berücksichtigung der Fondszertifikate von EUR 40,1 Mio. betrugen die liquiditätsnahen Vermögenswerte (Summe aus liquiden Mitteln und Fondszertifikaten) EUR 622,6 Mio.
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2020 wurden neben den üblichen Ersatz- und Neuinvestitionen für Baugeräte und Baustellenausrüstungen keine weiteren Großinvestitionen getätigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Investitionsvolumen infolge einer restriktiven Investitionspolitik und der gesetzten COVID-19-Maßnahmen zurückgegangen.
Die Messung der Investitionstätigkeit erfolgt über die Kennzahl CAPEX (Capital Expenditure). Diese berücksichtigt Investitionen in immaterielles Vermögen, Sachanlagen und Anlagen in Bau inkl. Finanzierungsleasing. Der CAPEX verringerte sich – unter anderem infolge des pandemiebedingten Investitionsstopps – im Vergleich zum Vorjahr um EUR 58,9 Mio. auf EUR 187,2 Mio. Somit ergibt sich eine CAPEX Ratio im Verhältnis zur Produktionsleistung von 3,6 % (2019: 4,4%).
Forschung und Entwicklung
Die PORR fokussiert auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von innovativen Bauverfahren und Konstruktionen – sowohl auf den Baustellen als auch an ihren Standorten. Insbesondere die Spezialabteilungen und die Tochtergesellschaften stellten ihre Innovationskraft im Berichtsjahr 2020 unter Beweis.
Im Tunnelbau wird an der Entwicklung eines neuartigen Verfahrens zur Herstellung einer mängelfreien, einschaligen, abgedichteten und drainagierenden Tunnelröhre gearbeitet. Damit sollen sowohl erhebliche Kosteneinsparungen als auch ökologische Vorteile erzielt werden, wie u. a. ein niedrigerer Ressourcenverbrauch oder eine Verringerung des zu deponierenden Tunnelausbruchmaterials.
Eine weitere Neuerung aus dem maschinellen Tunnelbau ist eine Sicherungsmethode für Tübbinge im Bereich von Querschlagsöffnungen zwischen zwei Tunnelröhren. Dabei wird Stahl eingespart und eine Unterbrechung des Vortriebs, die bisher aufgrund des Aufbaus von Stahlaussteifungen notwendig war, vermieden. Zusätzlich kann damit auch die Bauzeit verkürzt werden.
Im Spezialtiefbau wurden 2020 neun Innovationsprojekte vorangetrieben, deren Ergebnisse großteils bereits in der Praxis umgesetzt werden. Dazu zählt die Weiterentwicklung einer dichten Baugrubenumschließung durch eine Kombination zweier unterschiedlicher Verfahren übereinander. Dabei übernimmt der untere Abschnitt eine rein dichtende Funktion, der obere hat zusätzlich auch eine tragende Wirkung. Im Kraftwerksbau wurde dieses Konzept weiterentwickelt und insgesamt drei verschiedene Verfahren miteinander kombiniert. Damit können komplexe Untergrund- und Grundwasserverhältnisse bewältigt werden.
Im Tiefbau wurde die kontinuierliche Prozessoptimierung im Zuge des Pilotprojekts „Deep Soil“ in Rumänien fortgesetzt. Die PORR verfolgt dabei einen bislang einzigartigen 360°-Ansatz zur Digitalisierung, der unter anderem die Optimierung des Planungsprozesses mit BIM 5D, die automatisierte 3D-Maschinensteuerung, das LKW-Flottenmanagement, die Leistungsermittlung in Echtzeit inklusive automatisierter Reportings, eine schnelle Abweichungserkennung durch Augmented Reality sowie die Datenverifizierung via Drohnenflüge umfasst. Die im Rahmen des Pilotprojekts gewonnen Erkenntnisse sollen die Transparenz in der Umsetzung steigern.
Zudem werden Digitalisierung und Prozessoptimierung im Asphalt- sowie Betonstraßenbau vorangetrieben. Ausgehend von einer digitalen Bauvorbereitung kann die Bauabwicklung in Echtzeit gesteuert und dokumentiert und damit Optimierungspotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette genutzt werden. Nach Erfolgen in Österreich und Deutschland werden nun auch die weiteren Heimmärkte damit ausgestattet.
Die PORR Umwelttechnik treibt wichtige Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes voran. So wurde u. a. ein Geothermieverfahren entwickelt, bei dem die Erdwärmesondenfelder gleichzeitig zum Heizen sowie zum passiven und aktiven Kühlen verwendet werden. Bei größtmöglicher Ressourcenschonung (Minimierung des Erdwärmesondenfeld-Volumens) kann dadurch die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden.
Ein weiteres wichtiges Entwicklungsfeld ist die Nutzung von Sekundärrohstoffen aus Bauschutt. Hier folgt man einem internationalen Trend, der auf eine Steigerung der Nachhaltigkeit im Betonbau abzielt. Feinteilige Fraktionen aus dem Bauschuttrecycling werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen und in genau abgestimmten Verhältnissen dem Bindemittel zugesetzt. Dadurch kann mit einem wesentlich verringerten Zementgehalt eine hohe Betonqualität erreicht werden. Die Folge ist eine deutlich günstigere CO2-Bilanz. Zusätzlich werden die ansonsten kaum verwendbaren Feinteile aus verschiedenen Recyclingprodukten der PORR Umwelttechnik in einen wertvollen Baustoff umgewandelt.
Die PORR ist Premium Partnerin im Industriekonsortium Center Construction Robotics der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. In enger Partnerschaft mit dem Bausektor werden dort Innovationsvisionen ausgetauscht, neue digitale Lösungen in Partnerprojekten entwickelt und dabei gemeinsam das damit verbundene Risiko minimiert. Mit den Konsortialmitgliedern wurden Initialkonzepte abgeschlossen und Entwicklungsziele definiert. Für die PORR als Premium Partnerin folgte die Auswahl der Konsortialprojekte, die den größten Business Value für alle Beteiligten bieten.
Mit der Eröffnung der Referenzbaustelle im Februar 2020 wurde ein Meilenstein erreicht, um in praxisnaher Umgebung neue Methoden zu untersuchen. Am Campus West in Aachen dient sie als reales Forschungslabor, um neue Arbeitsweisen und Prozesse sowie neue Maschinen und Methoden zu entwickeln, zu verbessern und zu studieren. Der Fokus in 2021 wurde auf das Konzept zur Vorfertigung und automatisierten Montage gelegt, das auf der Referenzbaustelle für den Einsatz vorbereitet wird.
Des Weiteren unterstützt die PORR den Lehrgang Lean Baumanagement an der Technischen Universität Graz und beteiligt sich aktiv an der Lehrplangestaltung des multidisziplinären Masterstudiengangs Construction Robotics der RWTH Aachen. Darüber hinaus engagiert sich die PORR in einer Vielzahl weiterer Fachhochschulen für die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die PORR durchschnittlich 20.193 Mitarbeiter. Dies entspricht einer Steigerung von 1,8 % gegenüber dem Vorjahr, die sich vor allem aus einem Zuwachs in Österreich von 3,1 % ergab. In den Auslandsmärkten der PORR war der Anstieg mit 0,4 % weniger stark. In Rumänien erhöhte sich der Personalstand aufgrund der Leistungsausweitung deutlich, während es in Norwegen und der Slowakei zu einer Reduktion der Mitarbeiteranzahl infolge von Änderungen in der Projektstruktur kam.
Im Zusammenhang mit COVID-19 wurden in Österreich, Deutschland und der Schweiz ab Beginn bzw. Mitte März Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet und nach drei Monaten in fast allen Bereichen wieder abgemeldet – in der Schweiz teilweise sogar schon nach zwei Monaten. In allen Ländern wurden nur die absolut notwendigen Kurzarbeitszuschüsse abgerufen.
Die Personalaufwendungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2020 um 2,7 % auf EUR 1.210,1 Mio. Darin enthalten sind unter anderem Gutschriften aus Zuschüssen für Kurzarbeit, Begünstigungen bei der Sozialversicherung (Reduktion Arbeitgeberanteil) sowie sonstige Zuschüsse im Bereich des Arbeitsschutzes. Demgegenüber stand eine Ausweitung der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl.
Ein Schwerpunkt des Personalbereichs liegt in der Förderung und Weiterentwicklung der Beschäftigten. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Ausrollung der porr_academy – das interne Lernmanagement-System der PORR – in Polen, Tschechien, der Slowakei und in Rumänien abgeschlossen. Damit haben alle Angestellten in den Heimmärkten Zugang zu internen Bildungsangeboten wie Webinaren, E-Learning-Kursen und Präsenztrainings.
Schulungen und Trainings wurden aufgrund der Corona-Pandemie ab dem zweiten Quartal auf digitale Lernformate wie Webinare und E-Learning-Kurse umgestellt. Die Digital Unit bot zusätzlich Webinare an, um die digitale Zusammenarbeit im Homeoffice zu erleichtern. Bei erforderlichen Präsenzschulungen wurde die Anzahl der Teilnehmer reduziert und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten.
Die PORR fokussiert verstärkt auf die Umsetzung von LEAN-Initiativen. Alle Mitarbeiter konnten in diesem Rahmen an Webinaren teilnehmen. Der offizielle Startschuss der LEAN Basic Ausbildung operativer Führungskräfte erfolgte mit einem Seminartag für das obere Management. Eine breite Etablierung des LEAN-Ansatzes wurde durch die optionale Teilnahme an externen Universitätslehrgängen vorangetrieben.
Eine weitere zentrale Schulungsoffensive unterstützt die Implementierung einer einheitlichen Software zur Kalkulation, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und zum Controlling. Von Oktober 2020 bis Februar 2022 erfolgt der Rollout in Österreich, an dem rund 1.200 Mitarbeiter teilnehmen werden. Die damit einhergehenden Schulungen finden in digitaler Form statt.
Mit der Eröffnung des PORR Ausbildungscampus hat die PORR im Bereich der gewerblichen Aus- und Weiterbildung bereits 2019 einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 37 Kurse abgehalten. Das Fortbildungsangebot für gewerbliches Personal wurde von rund 400 Teilnehmern genutzt. Etwas mehr als ein Drittel des Schulungsangebots umfasste Lehrlingskurse, an denen mehr als 200 Auszubildende aus den Bereichen Hochbau, Betonbau, Tiefbau, Pflasterlegung und Bautechnik teilnahmen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beschäftigte die PORR 470 Lehrlinge in 23 unterschiedlichen Lehrberufen. Dies entspricht einem Anstieg von 39,5 % gegenüber dem Vorjahr. Seit 2020 ergänzt der Lehrberuf des Bauwerksabdichtungstechnikers das Ausbildungsangebot im technischen Bereich. Im Berichtsjahr 2020 schlossen 66 Lehrlinge ihre Ausbildung mit einer erfolgreichen Lehrabschlussprüfung ab.
Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
Die PORR Bau GmbH verfügt über Niederlassungen in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, der Steiermark, Tirol, Kärnten und Oberösterreich sowie Nieder-lassungen in Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Bulgarien, Serbien, der Türkei, England, Norwegen (indirekt über PORR S.A.), Polen, den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abu Dhabi und Dubai) und Katar. Bezüglich der Tochtergesellschaften verweisen wir auf den Beteiligungsspiegel.
1 IWF, Januar 2021
2 IWF, Februar 2021; FED, Dezember 2020; Reuters, Februar 2021; IWF, Januar 2021
3 EK, Februar 2021; EZB, Dezember 2020; EK, Dezember 2020
4 EK, Februar 2021; IWF, Februar 2021; Statistisches Bundesamt, Februar 2021
5 OECD, Dezember 2020; EK, Februar 2021; WIFO, März 2021
6 EK, Februar 2021
7 OECD, Dezember 2020; Eurostat, Februar 2021
8 Eurostat, Februar 2021; Euroconstruct, November 2020
9 Wirtschaftskammer Österreich, März 2021; Statistik Austria, Februar 2021; ÖBB, Oktober 2020; ASFINAG, Februar 2021; ECSO, November 2020
10 HDB, Februar 2021
11 Schweizerischer Baumeisterverband, Februar 2021
12 Eurostat, Februar 2021; EK, Februar 2021
Prognosebericht
Das Geschäftsjahr 2020 war stark von der Ausbreitung der Corona-Pandemie (COVID-19) geprägt. Unter der Annahme einer gesamtwirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 rechnen die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einer deutlichen Verbesserung des globalen BIP um 5,5 % sowie in Europa um 3,8 %. Dabei dürfte sich die wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf beschleunigen. 1
In den Heimmärkten der PORR wirkten sich die direkten und indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie verstärkt auf das operative Geschäft aus. Insbesondere der Shutdown in Österreich im März und April sowie die Leistungsbeeinträchtigungen in den internationalen Märkten durch Reisebeschränkungen, lokale Lockdowns und Ausfälle von Subunternehmen belasteten den Geschäftsverlauf im Berichtszeitraum. Im Herbst verstärkten sich die Effekte in Tschechien, Polen und Rumänien sowie durch nicht weiterverrechenbare COVID-19-Mehrkosten gemäß Force majeure. Durch Einschränkungen wie z. B. Erkrankungen des eigenen Baupersonals oder die erhöhten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf den Baustellen kam es auch weiterhin zu Verzögerungen in der Projektabwicklung. Zusätzlich führten die Unsicherheiten in bestimmten Regionen zu Nachfrageverschiebungen innerhalb der Quartale. Bei Kommunen und staatlichen Behörden sah man ein temporär reduziertes Investitionsverhalten, was Projektverschiebungen zur Folge hatte.
Mit der Entwicklung und Zulassung diverser COVID-19- Impfstoffe lassen sich Erwartungen auf einen zügigen Aufschwung in 2021 ableiten. Ob und in welchem Ausmaß dieser stattfinden wird, hängt vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Einschränkungen ab. Die Einschätzung des weiteren Geschäftsverlaufs orientiert sich an den aktuellen Zielen in den einzelnen Bereichen sowie an den Chancen und Risiken, die sich zum Jahresanfang 2021 in den jeweiligen Märkten ergeben. Grundlage der Vorausschau für das laufende Geschäftsjahr ist eine sukzessive Normalisierung der Wirtschaft in den Märkten der PORR. Denn mittel- und langfristig stimmen die Fundamentaltrends in der Baubranche.
Die PORR schloss das Jahr 2020 erneut mit einem sehr hohen Auftragsbestand von mehr als EUR 7 Mrd. ab. Dies bestätigt trotz herausforderndem Marktumfeld den positiven Markttrend in der Bauindustrie. In vielen Märkten zog die Bautätigkeit ab dem dritten Quartal wieder an. Unterstützend sollen sich Anreize der Regierungen für Investitionen von Unternehmen und zugleich für mehr Konsum auswirken. Darüber hinaus werden bereits bestehende, aber auch neue Konjunkturprogramme zur Förderung des Infrastrukturausbaus in Europa von Bund, Land und Gemeinden forciert. Der massive Investitionsstau sowie der dringende Modernisierungsbedarf in vielen Ländern erfordern Investitionen in die Verkehrs- und Digitalinfrastruktur, in Gesundheit, Bildung, Forschung und Klimaschutz. Auch Megatrends wie Urbanisierung, ökologisch-soziale Faktoren, Kunden auf der Suche nach einer ganzheitlichen (Alles-aus-einer-Hand-)Lösung im Bau sowie die Digitalisierung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Wie angekündigt beschleunigt die PORR den Transformationsprozess der Organisation im Rahmen des Zukunftsprogramms PORR 2025. Das bedeutet zuallererst einen verstärkten Fokus auf Kosteneinsparungen, das Portfolio und die Straffung der Organisation. Unverändert vorangetrieben werden die Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität. Parallel forciert die PORR Wachstumsthemen und Digitaltechnologien, um sich für die künftigen Herausforderungen zu rüsten. Ziel bleibt, die Ertragskraft der PORR sowie die Marktposition der PORR in ihren Heimmärkten nachhaltig zu stärken.
Als führendes Unternehmen der Bauwirtschaft hat die PORR in Österreich eine starke Marktposition und verfügt über eine hohe Auslastung. Darüber hinaus ist eine durchgängig eigene Wertschöpfung vorhanden. Im Jahr 2021 dürften die geplanten Infrastrukturinvestitionen der ÖBB und der ASFINAG den Infrastrukturbau positiv unterstützen. Die Experten des European Construction Sector Observatory (ECSO) rechnen für 2021 mit einer Leistungsausweitung von 6,2 % im österreichischen Bausektor. 2
In Deutschland, dem zweitwichtigsten Markt der PORR, ist der Bausektor traditionell ein Wachstumsmotor – trotz schwächerer gesamtwirtschaftlicher Prognosen. Insbesondere für den Wohnungsbau sowie den öffentlichen Bau schätzt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) den Ausblick weiterhin optimistisch ein. Allein der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht in den nächsten Jahren weitere Impulse durch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vor. Insgesamt gehen die Experten für 2021 von einem stabilen Umsatzvolumen aus. Die Projektpipeline im deutschen Hoch- und Tiefbau ist weiterhin sehr gut gefüllt. 3
Die Schweiz bietet mittelfristig eine gut gefüllte Projektpipeline. Die PORR strebt hier weiterhin eine Wachstumskonsolidierung auf hohem Niveau an. Im Jahr 2021 wird für den Markt eine leichte Erholung des Umsatzvolumens mit einem Plus von 1,5 % erwartet. Gleichzeitig sorgen das Entwicklungsprogramm Nationalstrassen STEP sowie der Bahnausbauschritt 2035 für positive Impulse in der Schweiz. 4
In Mittel- und Osteuropa dürfte der Sektor weitere Potenziale bieten. Polen hat das Jahr 2021 mit einem sehr hohen Auftragsbestand im Bau gestartet. Damit wird eine selektive Akquisition weiter verfolgt. Mit einem moderaten Ausblick für das erste Halbjahr erwartet man einen Aufschwung in der zweiten Jahreshälfte. Trotz anhaltender Herausforderungen, wie das nach wie vor leicht steigende Preisniveau von Materialien und Löhnen sowie Engpässe beim Fachpersonal, dürfte die Bauwirtschaft auch 2021 wieder wachsen. Die Polnische Generaldirektion für Landesstraßen und Autobahnen (GDDKiA) plant für 2021 Investitionen in Höhe von rund EUR 4,2 Mrd. In Tschechien und der Slowakei sind Opportunitäten im Verkehrswegebau durch EU-Mittel zu erwarten, in Tschechien bietet das Flächengeschäft zudem weitere Potenziale. Im neuen Heimmarkt Rumänien zeichnen sich weitere Chancen im Infrastrukturbereich ab. Insgesamt dürften der neue, mehrjährige Finanzrahmen der EU sowie die temporäre Recovery and Resilience Facility als Wiederaufbauinstrument in den nächsten Jahren weiterhin für positive Investitionsimpulse im Tiefbau der osteuropäischen Heimmärkte der PORR sorgen.5
Mit einem neuen Management und der Neuaufstellung der Organisation fokussiert sich Norwegen sehr selektiv auf den Infrastrukturbereich, der eine umfangreiche Pipeline bietet. In Katar bzw. den VAE verfolgt die PORR eine risikoreduzierte Strategie durch ein geringeres Projektvolumen.
Für 2021 geht der Vorstand der PORR von einer Produktionsleistung von ca. EUR 5,3 Mrd. bis EUR 5,5 Mrd. sowie von einer positiven EBT-Marge von +1,3 % bis +1,5 % aus. Der Vorstand ist optimistisch, dass man mit den gesetzten Maßnahmen die Ertragskraft verbessern und nachhaltig an das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie anschließen kann. Dieser Ausblick beruht auf der Annahme, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte 2021 überwunden werden.
1 IWF, Januar 2021
2 ECSO, November 2020; ASFINAG, Februar 2021; ÖBB, Oktober 2020
3 HDB, Februar 2021; Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, November 2020
4 Schweizerischer Baumeisterverband, Februar 2021; Schweizerische Eidgenossenschaft, Februar 2021
5 International Property Forum, April 2021; ECSO, September 2020; GDDKiA, Dezember 2020; EK, Februar 2021
Risikobericht
Das Risikomanagement zählt in der PORR zu den wichtigsten Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns und sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Sollten Risiken in einem der Geschäftsfelder oder Märkte der PORR schlagend werden, so könnte dies negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg haben. Ziel des Risikomanagements ist es daher, Risiken zu erkennen und diese bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des unternehmerischen Ertragspotenzials zu minimieren. Das Risikomanagement der PORR zielt darauf ab, organisatorische Prozesse und Kontrollen, mit deren Hilfe Risiken frühzeitig erkannt werden können, sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Im Folgenden werden die für die PORR wesentlichen bekannten Risiken aufgelistet, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können.
Risiko aus der COVID-19-Pandemie
Die rasche Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zum Jahresanfang 2020 hat zu zahlreichen Maßnahmen in allen Ländern geführt, in denen die PORR tätig ist. Diese hatten eine wesentliche Reduktion bzw. Stilllegung des Großteils der wirtschaftlichen Aktivitäten zur Folge. Dadurch entstanden gesamtwirtschaftliche Risiken, die das Wirtschaftswachstum und somit die Entwicklung der Bauwirtschaft in den Heimmärkten der PORR beeinträchtigen. Unter anderem kam es in diesem Zusammenhang zu Versorgungsengpässen bei den Subunternehmen entlang der Bau-Wertschöpfungskette. Das wird auch im ersten Halbjahr 2021 anhalten.
Die Bautätigkeit in Österreich war unmittelbar von der Ausbreitung von COVID-19 und den damit verbundenen einschränkenden Regierungsauflagen betroffen. Die PORR stellte im März 2020 den Betrieb von mehr als 1.000 Baustellen temporär ein, der allerdings durch einen in Folge zügig vereinbarten Handlungsleitfaden der Bausozialpartner wieder sukzessive aufgenommen werden konnte.
Um die gravierende Marktabkühlung und die damit verbundene Schadenshöhe einzugrenzen, hat die PORR bereits im Frühjahr 2020 zahlreiche Maßnahmen bei Kostenstrukturen (z. B. Kurzarbeit) sowie zur Sicherung der Liquidität gesetzt. Im operativen Geschäft wurde der Kontakt zu allen Stakeholdern gesucht, um gemeinsam mit diesen firmenübergreifende Schutzmaßnahmen wie Pausengestaltung, Abstandsregeln und Maßnahmen in der Baustellenlogistik zu erarbeiten. Diese Handlungsanleitungen wurden dann individuell für jedes Projekt mit dem Auftraggeber, den Baukoordinatoren sowie allen beteiligten Unternehmen abgestimmt und umgesetzt.
Parallel zu diesen Vorgaben implementierte die PORR ihr eigenes COVID-19-Krisenmanagement und führte damit einen COVID-19-Maßnahmenkatalog ein. Das Unternehmen ist seit Mitte Februar 2021 der größte private Tester in Österreich und auch jener Partner, der in der WKO die meisten Testergebnisse in die dafür geschaffene nationale Datenbank einliefert. Dieses Krisenmanagement kann Erkrankungen zwar nicht verhindern, aber deren Ausbreitung innerhalb des Unternehmens eindämmen.
Wöchentlich werden alleine in Österreich bis zu 7.000 Tests bei Eigen- und Fremdpersonal durchgeführt. Über die PORR Zentrale werden auch die anderen Heimmärkte beliefert. Als Teil der offiziellen Impfstrategie des Bundes erweitert die PORR ihre Teststrategie nahtlos um eine Impfstrategie. Im Zuge dessen werden die entsprechenden Infrastrukturen der PORR für flächendeckende Impfungen genutzt. Dies geschieht sobald der Impfstoff seitens der Regierung zur Verfügung gestellt wird.
In Summe tragen die Maßnahmen der PORR dazu bei, dass derzeit keine relevanten Ausfälle auf den Baustellen verzeichnet werden. Sollten sich neue Verschärfungen und somit Verzögerungen in der Bautätigkeit ergeben, sind sowohl mittel- als auch langfristig zusätzliche negative Effekte auf die Profitabilität der PORR nicht ausgeschlossen.
Marktrisiko
Die Marktrisiken resultieren aus den Veränderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen in den wesentlichen PORR Märkten. Weiters ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Disparitäten in den jeweiligen Märkten für die PORR divergierende Nachfragesituationen. Das Unternehmen reagiert auf die Schwankungen in den nationalen Märkten und Geschäftssegmenten sowie auf die gegenwärtigen geopolitischen Unsicherheiten mit einer Konzentration auf die Heimmärkte Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei und Rumänien. In den Projektmärkten Katar, VAE und Norwegen bietet die PORR nur für ausgewählte Projekte die Exportprodukte in den Bereichen Tunnelbau, Bahnbau und Spezialgrundbau an.
Umweltrisiko
Im Umweltbereich sind die Auswirkungen klimabezogen oder stehen im Zusammenhang mit starkem Ressourcenverbrauch und erhöhtem Abfallaufkommen. Die PORR ist von den sich verstärkenden Klimarisiken sowohl direkt als auch indirekt betroffen. Einerseits durch die sich verändernden Rahmenbedingungen z. B. im Umwelt- oder auch im Wirtschaftsbereich. Andererseits setzt die PORR als verantwortungsbewusstes Unternehmen auf Maßnahmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz sowie Abfallreduktion. Die Gruppe ist bemüht, den hohen Energieverbrauch, der vor allem aus der Verwendung fossiler Energieträger z. B. im Baustellenbetrieb, beim Transport von Baumaterialien sowie in Produktionsstätten resultiert, zu reduzieren. Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, sind u. a. der Bau von zukunftsfähigen Projekten oder Gebäudezertifizierungen, der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energie, ein energieeffizienter Geräte- und Fuhrpark, die optimierte Baustellenlogistik sowie die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Beim Schwerpunkt Ressourcenmanagement setzt die PORR auf eine verbesserte Materialverwertung und die Entwicklung neuer Baustoffe, die Erhöhung des Recyclingbaustoffmaterials und auf Ressourceneffizienz – auch im Hinblick auf den gruppenweiten Wasserverbrauch.
Projektrisiko
Die Überwachung des Projektrisikos erstreckt sich über alle operativen Einheiten der PORR und kann hinsichtlich des Kalkulations- und Ausführungsrisikos qualifiziert werden. Alle Projekte werden im Zuge der Angebotsbearbeitung bis hin zum Vertragsabschluss auf spezifische technische, kaufmännische und rechtliche Risiken geprüft. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den Verantwortlichen für das operative Geschäft und den Risikomanagern anhand von Risikochecklisten und im Zuge von finalen Preis-Meetings. Während der Projektabwicklung unterliegen alle Projekte einem laufenden Soll-Ist-Abgleich. Sobald sich ein Projekt außerhalb der Soll-Parameter bewegt, werden entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, von den Risikomanagern überwacht und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Die Organisation des Projektrisikos wurde mit 1. Januar 2021 neu aufgestellt. Der Bereich Commercial Management übernahm die Steuerung der Länder auf Konzernebene. Darin integriert sind das technische und kaufmännische Group Controlling, das Contract Management und das Risk Management.
Personalrisiko
In der Unternehmensentwicklung liegt ein wichtiger Fokus auf dem Management von Risiken im Personalbereich. Dazu zählen Risiken, die aus der Fluktuation von Mitarbeitern, aus Know-how-Verlusten sowie aus dem Mangel an Facharbeitern, Führungskräften und Nachwuchsarbeitskräften entstehen. Daher steigert die PORR mit attraktiven Karrieremöglichkeiten und Anreizsystemen sowie mit individuellen Aus- und Weiterbildungsangeboten ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Mit umfangreichen Recruitingmaßnahmen begegnet das Unternehmen konsequent dem verschärften Wettbewerb um qualifiziertes Personal. In Österreich hat das Unternehmen mit dem PORR Campus eine bedeutende Plattform zur Aus- und Weiterbildung von Lehrlingen und gewerblichem Personal geschaffen. In den Heimmärkten steigerte die Ausrollung der gruppenweiten porr_academy zusätzlich die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und bildet damit eine wesentliche Säule im Employer Branding der PORR.
Weitere Details zu Arbeitnehmer- und Sozialbelangen finden sich im PORR Nachhaltigkeitsbericht 2020.
Sicherheit und Gesundheit
Der Bausektor ist eine der Branchen mit dem höchsten Unfallrisiko, die Beschäftigten sind zudem erhöhter körperlicher Belastung ausgesetzt. Aus diesem Grund setzt die PORR einen besonderen Fokus auf den Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Die eingeleiteten Präventionsmaßnahmen beginnen bei der Reduktion der Gesundheitsbelastung im Zusammenhang mit Lärm, Staub und Vibrationen. Sie reichen über Arbeitssicherheitsmaßnahmen wie Sicherheits-Check-Karten, Safety Walks bzw. Alerts – Stichwort Vision Zero mit dem Ziel der Reduktion der Unfallhäufigkeit – bis hin zu Angeboten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Die länderspezifische Angebotspalette umfasst u. a. Gesundheitstage, Rauchentwöhnungsprogramme, Trainingsangebote, Gesundheitsschulungen für Lehrlinge und vieles mehr.
Dem Schutz der Beschäftigten vor einer COVID-19-Infektion sowie der aktiven Bekämpfung einer unkontrollierten Verbreitung des Virus innerhalb der PORR wurde mit einem gruppenweiten COVID-19-Maßnahmenkatalog und mit umfassenden Antigen-Tests Rechnung getragen. Der in der PORR gruppenweit gültige Standard ISO 45001 beschreibt die Anforderungen an ein modernes, betrieb-
liches Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem und vereint Aspekte der Arbeitssicherheit mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Risiken aus Informationssicherheit
Eine zunehmende Bedrohung der Sicherheit von Informationen und Geschäftsgeheimnissen kann zu einer Gefährdung von Unternehmenswerten führen. Das Informationssicherheits-Managementsystem der PORR wird derzeit überarbeitet und laufend ausgebaut. Dabei orientiert es sich an nationalen und branchenspezifischen Regelungen. Es zielt darauf ab, das geistige Eigentum und die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und seiner Geschäftspartner sowie personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Partnern vor Diebstahl, Verlust, unbefugter Weitergabe, rechtswidrigen Zugriffen oder Missbrauch zu schützen.
Der steigenden Bedrohung begegnet das Unternehmen mit zielgerichteten Maßnahmen. Diese beinhalten u. a. Vorgaben und Richtlinien sowie Rollen und Verantwortlichkeiten im Informationssicherheitsmanagement, das Betreiben eines Risikomanagement-Prozesses und die stetige Verbesserung des IT-Business Continuity Managements. Diesen Anforderungen nicht zu entsprechen, kann unter Umständen mit signifikanten Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit verbunden sein. Bedingt durch die zunehmende Anzahl und Professionalität krimineller Angriffe kann ein Risiko aus der Informationssicherheit mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Finanzrisiko
Das Management der Risiken im Finanzbereich – insbesondere des Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisikos – erfolgt im Treasury-Bereich und ist durch Konzernregulative einheitlich geregelt. Um diese Risiken so weit wie möglich zu minimieren, werden je nach Einschätzung ausgewählte derivative und nicht derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden nur operative Risiken abgesichert und keine spekulativen Geschäfte abgeschlossen.
Sämtliche Absicherungsgeschäfte erfolgen zentral durch das Group Treasury. Zur Überwachung und Steuerung im Geld- und Devisenhandel ist ein den Anforderungen entsprechendes Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert. Eckpfeiler sind die vollständige Funktionstrennung zwischen Handel, Abwicklung und Buchhaltung. Die wesentlichen Risiken der PORR im Finanzbereich – die Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken – werden nachfolgend näher erläutert.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist definiert als das Risiko, dass Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht beglichen werden können. Das Management des Liquiditätsrisikos basiert auf einem quartalsweise aktualisierten Finanzplan, der seinen Ausgang auf operativer Ebene nimmt. Alle Projekte werden dabei von den kaufmännisch verantwortlichen Funktionsträgern einzeln und in Monatsscheiben für das laufende Jahr sowie für das Folgejahr geplant. Zum operativen Teil werden sämtliche liquiditätswirksame Finanzthemen wie Fälligkeiten aus Finanz-, M&A-, Kapitalmarkttransaktionen, Zinsen und Dividenden in Entsprechung der Konzernverantwortung zentral geplant.
Der Konzern verfügte zum Jahresultimo 2020 über einen Liquiditätsstand in Höhe von EUR 582,5 Mio. sowie über Wertpapiere im kurzfristigen Vermögen in Höhe von EUR 40,1 Mio., die zum einen dem im Bau typischen saisonalen Liquiditätsspitzenbedarf von April bis November, der Rückführung fälliger Kredite und Tranchen von Schuldscheindarlehen sowie für potenziellen Firmenzukäufe dient. Sollte sich darüber hinaus ein Liquiditätsbedarf ergeben, könnte dieser durch die Ausnützung bestehender Cashlinien abgedeckt werden.
Per 31. Dezember 2020 betrug die Nettoverschuldung, definiert als Saldo aus liquiden Mitteln, Wertpapieren im kurzfristigen Vermögen, Schuldscheindarlehen sowie kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, EUR 136,7 Mio. (2019: EUR 345,7 Mio.) und konnte somit um EUR 209,0 Mio. reduziert werden.
Der Konzern verfügt über europäische Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt EUR 3.180,0 Mio. (2019: EUR 3.241,8 Mio.), davon sind EUR 1.203,0 Mio. (2019: EUR 1.143,0 Mio.) mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren abgeschlossen. Der Rest in Höhe von EUR 1.977,0 Mio. (2019: EUR 2.098,8 Mio.) ist in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr ausgestattet. Darüber hinaus sind Linien in einigen arabischen Ländern in Höhe von EUR 674,9 Mio. (2019: EUR 643,2 Mio.) implementiert. Die europäischen Linien sind per 31. Dezember 2020 mit rund 68 % (2019: 60 %), die Linien in den arabischen Ländern mit rund 54 % (2019: 61 %) ausgenützt.
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko des Konzerns ist definiert als das Risiko steigender Aufwands- oder sinkender Ertragszinsen aus Finanzpositionen und resultiert bei der PORR vornehmlich aus dem Szenario steigender Zinsen, insbesondere im kurzfristigen Bereich. Etwaige künftig notwendige Absicherungstransaktionen werden durch das Group Treasury abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag erfolgte das
Management des Risikos mit nicht derivativen Instrumenten sowie mit vier Interest Rate Swaps (IRS) in Höhe von EUR 75,0 Mio. sowie zwei IRS mit Startterminen, die in der Zukunft liegen, in Höhe von EUR 40,0 Mio. Alle derivativen Absicherungen sind als Cashflow Hedges designiert. Die Grundgeschäfte der Zinsswaps sind die bis inklusive 2018 aufgenommenen Finanzierungen durch Schuldscheindarlehen mit variabler EURIBOR-Verzinsung. Alle IRS beziehen sich auf den Austausch variabler Zinsströme gegen fixe Zinsströme. Per 31. Dezember 2020 ergab die Marktbewertung der IRS einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR -1,3 Mio. (2019: EUR -1,9 Mio.).
Währungsrisiko
Der Großteil des Managements des Währungsrisikos bezieht sich auf die Absicherung von Kursrisiken künftiger eingehender oder ausgehender Zahlungen, die auf Fremdwährung lauten und entweder auf Kunden- oder Lieferantenzahlungen beruhen oder konzerninterne Finanzierungen in die jeweilige Landeswährung des Darlehensnehmers transformieren.
Die PORR Gruppe hat zum 31. Dezember 2020 Devisentermingeschäfte in Höhe von EUR 290,4 Mio. (2019: EUR 158,8 Mio.) abgeschlossen, davon betrugen EUR 211,4 Mio. Terminkäufe und EUR 79,0 Mio. Terminverkäufe. Rund EUR 186,9 Mio. (2019: EUR 87,3 Mio.) dienen der Absicherung von Projekt-Cashflows, der Rest in Höhe von rund EUR 103,5 Mio. (2019: EUR 71,5 Mio.) der Absicherung innerkonzernaler Finanzierungen. Darüber hinaus bestand zum Bilanzstichtag eine EUR-Call/RON-Put Option über rund EUR 13,1 Mio. mit einer Laufzeit bis 22. Dezember 2021. Die Option wies per 31. Dezember 2020 einen positiven Marktwert von rund EUR 0,1 Mio. aus.
Per 31. Dezember 2020 ergab die Marktbewertung der offenen Devisentermingeschäfte einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 0,7 Mio. Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften insgesamt ein Aufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio. im Gewinn oder Verlust erfasst.
Beschaffungsrisiko
Der Beschaffungsmarkt der PORR ist in die drei Bereiche Nachunternehmer, Material und Betriebsstoffe unterteilt. Für jeden dieser Bereiche werden im Unternehmen individuelle Risikominimierungsmaßnahmen gesetzt. Darüber hinaus kann die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus zu möglichen Versorgungsengpässen in der Lieferkette führen. Um die Versorgungssicherheit trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Situation (Warenverkehr, Personenverkehr) zu gewährleisten, wurde insbesondere auf die regionale Beschaffungsstruktur ein Augenmerk gelegt.
Betreffend der Nachunternehmer wird durch die oben angeführten Kriterien eine Selektion der Lieferantenanzahl vorgenommen, durch langzeitige, partnerschaftliche Projektarbeit und langfristige Rahmenverträge Preis- und Qualitätssicherheit erlangt. Zudem ist der Einkauf bestrebt, mittels nachhaltiger Auswahl der Gewerksanbieter eine größtmögliche Risikominimierung im sozioökonomischen und umweltspezifischen Bereich zu erreichen. Die komplexe und besonders stark fragmentierte Lieferkette im Bausektor kann zu Intransparenz betreffend der Einhaltung von gesetzlichen oder firmeninternen Vorgaben im Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialbereich führen. Die Lieferantenbewertung, das Lieferanten-Audit, das Lieferantenmanagementsystem und die dazugehörige Datenbank fungieren als Überwachungsinstrumente. Umweltvorfälle bzw. Abweichungen im Umwelt- und Sozialbereich werden im Zuge der Projektabwicklung, d. h. direkt auf der Baustelle festgehalten, in der Lieferantendatenbank vermerkt und mittels Ampelsystem bewertet. Eine Nichteinhaltung der geltenden Standards führt bis zur Sperre für weitere Beauftragungen.
Im Materialsegment sorgen einerseits langfristige Lieferantenverträge für Preiskontinuität. Andererseits führt die Nutzung strategischer Einkaufsmechanismen zur Nivellierung punktueller Preisschwankungen. Naturgemäß sind Preisschwankungen aufgrund marktspezifischer Gegebenheiten (Konzentrationsprozesse der Lieferanten, börsenabhängige Rohstoffpreise etc.) nicht auszuschließen. Durch die Einbindung des Einkaufs in der Kalkulationsphase wird eine zusätzliche Preissicherheit erreicht. Darüber hinaus wurde durch die Einführung von SAP MM eine noch größere Markttransparenz erreicht, die zur Beseitigung der angeführten Risiken eingesetzt wird, aber auch zur Optimierung der Preissituation beiträgt.
Im Hinblick auf die Betriebsstoffe wird durch die Installierung eines konzernweiten Einkaufs eine Maximierung der Preisvorteile erwirkt. Darüber hinaus gewährleistet die „PORR Einkaufstrategie Energie“ die langfristige Ausrichtung der Beschaffung im Bereich Betriebsstoffe.
Durch die Aufteilung in eine Lead-Buyer- und eine Local-Buyer-Beschaffungsstruktur werden sowohl Mengenbündelungseffekte gehoben als auch lokale Maximierungsmöglichkeiten umgesetzt. Diese Systematik ist in allen Beschaffungsbereichen installiert und führt in Summe zu einer Minimierung des Einkaufsrisikos.
Risiko von Rohstoffpreisänderung
Das Risiko von Rohstoffpreisänderung ist definiert als das Risiko steigender Preise gegenüber dem Kalkulationszeitpunkt des Bauprojektes. Das Risiko wird zumeist durch mittel- und langfristige Rahmenverträge mit Schlüssellieferanten gemildert. Darüber hinaus hat der Konzern in 2020 Diesel im Gesamtausmaß von rund 11,8 Mio. Liter hinsichtlich steigender Dieselpreise abgesichert. Das Absicherungsvolumen für 2020 betrug rund 6,6 Mio. Liter, für 2021 5,2 Mio. Liter. Die Absicherungen wurden in Form von Diesel Swaps durchgeführt. In 2020 wurden auf diesem Wege positive Ausgleichszahlungen in Höhe von rund EUR 0,2 Mio. erzielt. Die Bewertung der in 2021 fälligen Kontrakte zum Bilanzstichtag ergab einen positiven Ausgleichswert von EUR 0,2 Mio.
Kreditrisiko
Branchenspezifisch fallen Vorleistungen durch den Generalunternehmer an, die erst später durch Zahlungen abgedeckt werden. Zur Absicherung eines etwaigen Ausfallrisikos ist eine Bonitätsprüfung zwingend vorgeschrieben und es werden weitestgehend Sicherheitsleistungen vereinbart. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite ausgewiesenen, originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da die Vertragspartner Finanzinstitute und andere Schuldner mit guter Bonität sind. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, wird diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Es bestehen hohe offene Forderungen vor allem aus Infrastrukturprojekten gegenüber öffentlichen Auftraggebern bzw. öffentlichen Unternehmen. Ansonsten liegen keine operativen Risikokonzentrationen aufgrund hoher offener Beträge bei einzelnen Schuldnern vor.
Kapitalrisikomanagement
Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns zielt auf eine substanzielle Stärkung der Eigenmittel und den Erhalt einer niedrigen Verschuldung ab.
Im Berichtsjahr erhöhte sich das Eigenkapital um rund EUR 51,5 Mio. Die von 16,4 % auf 18,5 % gestiegene Eigenkapitalquote ist insbesondere auf die Begebung der Hybridanleihe in Höhe von EUR 150,0 Mio. im Februar 2020 zurückzuführen. Gleichzeitig wurden von der Hybridanleihe 2017 Nominale in Höhe von EUR 25,7 Mio. zurückgekauft. Somit betrug der nominale Eigenkapitalzugang in Summe EUR 124,3 Mio.
Per 31. Dezember 2020 betrug die Nettoverschuldung, definiert als Saldo aus liquiden Mitteln, Wertpapieren im kurzfristigen Vermögen (Fondszertifikate), Schuldscheindarlehen sowie kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, EUR 136,7 Mio. (2019: EUR 345,7 Mio.) und reduzierte sich damit um EUR 209,0 Mio.
Die Kontrolle des Kapitalrisikomanagements erfolgt über die Net Gearing Ratio. Diese ist definiert als Nettoverschuldung (Net Debt) dividiert durch das Eigenkapital. Das Net Gearing lag im Jahr 2020 bei 0,21 (2019: 0,58) und konnte im Jahresvergleich um 0,37 verbessert werden.
Ethik und Compliance
Die komplexe Lieferkette der Baubranche mit vielen Nachunternehmerebenen ist besonders anfällig für Intransparenz in der Geschäftstätigkeit. So können durch unlauteren Wettbewerb, unredliche Geschäftspraktiken oder andere compliancerelevante Verstöße sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen sowie ein Imageschaden für die PORR entstehen. Deshalb ist der PORR ethisch korrektes Verhalten in der Geschäftsabwicklung und die Einhaltung von Compliance-Regeln besonders wichtig. Neben dem gruppenweit gültigen Compliance-Managementsystem, das alle relevanten Aspekte wie Anti-Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Lohn- und Sozialdumping sowie die Weitergabe von kursrelevantem Insiderwissen im Sinne der Emittenten-Compliance umfasst, setzt die PORR auf die regelmäßigen und stichprobenartigen Prüfungen der Geschäftsstandorte und -abläufe sowie auf Compliance-Vorträge oder Anti-Korruptions- und Emittenten-Compliance-Schulungen. Darüber hinaus gewährleistet der ebenfalls gruppenweit verpflichtende Code of Conduct für Mitarbeiter sowie jener für Geschäftspartner die Einhaltung gesetzlicher und firmeninterner ethischer Standards.
In Österreich werden seitens der zuständigen Behörden seit Anfang 2017 Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Tiefbauunternehmen, darunter auch die PORR Bau GmbH, wegen des Verdachts von wettbewerbswidrigen Absprachen geführt. Der Vorstand der PORR AG veranlasste umgehend die interne Prüfung der Sachlage. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Das Unternehmen kooperiert vollumfänglich mit den Behörden.
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der PORR orientiert sich an den seit 2009 verpflichtenden EU-Standards, die eine vergleichbare Beurteilung der Wirksamkeit des IKS zum Ziel haben. Darüber hinaus legt die PORR großen Wert auf die Sicherung des Unternehmensvermögens, eine Gewährleistung der Wirksamkeit und Effizienz betrieblicher Abläufe und die Sicherstellung der Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung.
Die Verantwortung für die Umsetzung sowie Einhaltung der gesetzlichen Anforderung an das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem liegt beim Vorstand, der seinerseits die Abteilung Commercial Management für das interne Berichtswesen sowie die Abteilung Group Accounting für das externe Berichtswesen beauftragt.
Das Interne Kontrollsystem umfasst sowohl die Bewertung operativer Risiken als auch die adäquate Umsetzung von organisatorischen Normen und Prozessen im gesamten Rechnungs- und Berichtswesen der PORR. In der PORR stellt das Interne Kontrollsystem sicher, dass die Erfassung, Aufbereitung und Bilanzierung der Geschäftsfälle im Unternehmen vereinheitlicht und in die Konzernrechnungslegung ordnungsgemäß übernommen werden. Maßnahmen wie klare unternehmensinterne Vorgaben, vordefinierte Verfahrensanweisungen und systemgestützte Verfahren zur Aufarbeitung von Daten des Rechnungswesens unterstützen den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Die Berichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften sowie die Konsolidierung erfolgen durch integrierte, datenbankgestützte IT-Systeme. Relevante Anforderungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechnungslegung werden in konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften festgehalten und regelmäßig kommuniziert. Durch klare Funktionstrennungen und diverse Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen – wie Plausibilitätsprüfungen, regelmäßige Kontrollaktivitäten auf diversen Berichtsebenen und das Vier-Augen-Prinzip – wird eine verlässliche und korrekte Rechnungslegung sichergestellt. Die systematischen Kontrollen sorgen dafür, dass die Rechnungslegung der PORR im Einklang mit den nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards und unternehmensinternen Richtlinien steht, und gewährleisten einen ordnungsgemäßen und einheitlichen Ablauf der rechnungslegungsbezogenen Prozesse.
Innerhalb des Internen Kontrollsystems übernimmt der Prüfungsausschuss für den Aufsichtsrat die Aufgabe der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Finanzberichterstattung. Außerdem gewährleisten das Compliance-Management-System und die Interne Revision die unabhängige Überwachung der Wirksamkeit des IKS mit dem Ziel der Verbesserung der Geschäftsprozesse.
Die Interne Revision der PORR wurde zuletzt am 22. November 2018 extern durch Crowe SOT advisory, audit & tax GmbH nach Standard IIA (Institute of Internal Auditors) zertifiziert und erfüllt somit international anerkannte Leitlinien. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Interne Revision mit umfassenden Prüfbefugnissen ausgestattet, die sowohl präventive als auch aufdeckende Kontrollen umfassen. Die Kontrollleistung der Internen Revision erfolgt im direkten Auftrag des Konzernvorstands gemäß einem jährlichen Prüfplan. Zusätzlich können auf Veranlassung des Konzernvorstands bei risikorelevanten aktuellen Anlässen jederzeit Ad-hoc-Prüfungen eingeleitet werden. Das Ziel der PORR ist es, das Interne Kontrollsystem kontinuierlich weiterzuentwickeln und es laufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen und neuen Konzernrichtlinien anzupassen. Zudem veranlasste die PORR eine Prüfung und Zertifizierung ihres umfangreichen Compliance-Management-Systems nach ISO 19600 und ONR 192050 von Austrian Standards und verfügt über ein Anti-Bribery-Zertifikat nach ISO 37001. Alle Compliance-Zertifikate wurden im Herbst 2020 planmäßig rezertifiziert.
Offenlegung gemäß § 243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital setzt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 aus 29.095.000 Stückaktien zusammen. Alle Aktien sind auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital von EUR 29.095.000 im gleichen Umfang beteiligt ist. Zum Bilanzstichtag befanden sich sämtliche 29.095.000 Aktien im Umlauf.
Alle Stückaktien haben die gleichen, gesetzlich normierten Rechte und Pflichten, insbesondere gewährt jede Stückaktie das Stimmrecht, das nach der Zahl der Aktien ausgeübt wird, und nimmt am Gewinn sowie im Fall der Abwicklung am Liquidationsüberschuss im gleichen Umfang teil. Das Grundkapital der Gesellschaft ist voll geleistet. Die Gesellschaft hielt zum Stichtag 31. Dezember 2020 insgesamt 216.495 Stück eigene Aktien bzw. 0,74 % des Grundkapitals. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 95 Abs. 5 AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft können Aktien aus künftigen Kapitalerhöhungen auf den Inhaber oder Namen lauten. Wird bei einer Kapitalerhöhung im Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber getroffen, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf Namen lauten, so lauten sie auf den Inhaber. Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung und im Einklang mit § 10 Abs. 2 AktG sind die Aktien in einer, gegebenenfalls in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs. 3 Depotgesetz oder einer gleichwertigen, ausländischen Einrichtung zu hinterlegen. Dieser Verpflichtung ist die Gesellschaft nachgekommen. Sämtliche früher im Umlauf befindliche, effektive Aktienurkunden wurden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend für kraftlos erklärt.
2. Zwischen der Strauss-Gruppe und der IGO Industries-Gruppe besteht ein Syndikatsvertrag. Von diesem Syndikatsvertrag hat der Vorsitzende des Vorstands Kenntnis, weil die von der PROSPERO Privatstiftung geleitete Strauss-Gruppe in seinem Einflussbereich steht. Der Vorstand in seiner Gesamtheit hat aus seiner Funktion als Vorstand der Gesellschaft keine Kenntnis vom Inhalt des Syndikatsvertrags. Syndikatsbeschlüsse binden die Syndikatsmitglieder in der Ausübung ihrer Stimmrechte. Es besteht ein wechselseitiges Aufgriffsrecht.
3. Eine direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital, die zumindest zehn von hundert beträgt, halten zum Stichtag 31. Dezember 2020 folgende Aktionäre:
Anteil am Grundkapital |
Hiervon syndiziert | |||
IGO Industries-Gruppe | 38,77 % | 38,52 % | ||
Strauss-Gruppe | 16,21 % | 15,18 % |
Zur Strauss-Gruppe zählt die SuP Beteiligungs GmbH, die zu 100 % der PROSPERO Privatstiftung zuzurechnen ist, die im Einflussbereich des Vorstandsvorsitzenden Ing. Karl-Heinz Strauss steht. Die Aktien der IGO Industries- Gruppe werden zum Großteil mittel- und unmittelbar von Dipl.-Ing. Klaus Ortner gehalten.
4. Aktien mit besonderen Kontrollrechten sind bei der Gesellschaft nicht vorhanden.
5. Bei der Gesellschaft bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, bei denen die Arbeitnehmer das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
6. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei bis sechs Personen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung in diesem zahlenbezogenen Rahmen stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung ein Mitglied zum Vorsitzenden und ein Mitglied zum Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. Allfällige stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei und höchstens zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Gemäß § 9 Abs. 8 der Satzung kann mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gleichzeitig ein Ersatzmitglied gewählt werden, welches mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor dem Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Werden mehrere Ersatzmitglieder gewählt, ist bei der Wahl die Reihenfolge zu bestimmen, in der sie für aus dem Aufsichtsrat ausscheidende Mitglieder nachrücken. Ein Ersatzmitglied kann auch für mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, sodass es in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn eines dieser Mitglieder vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Ist das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erloschen, weil ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, so bleibt es Ersatzmitglied für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, für die es gewählt wurde. Die Hauptversammlung kann gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung bei der Wahl für einzelne oder für alle der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder eine kürzere Funktionsperiode beschließen als die gesetzliche. Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Funktionsperiode aus, bedarf es gemäß § 9 Abs. 6 der Satzung der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Sinkt jedoch die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder unter drei, ist die Ersatzwahl in einer außerordentlichen Hauptversammlung binnen sechs Wochen vorzunehmen. Die Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats kann gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung – sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und – in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist – mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Diese Satzungsbestimmung hat nach der Rechtsansicht des Vorstands die nach dem Aktiengesetz auch für Satzungsänderungen an sich notwendige Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals auf die einfache Kapitalmehrheit herabgesetzt (außer für den Fall von Änderungen des Unternehmensgegenstands).
7. Der Vorstand ist zum Stichtag 31. Dezember 2020 gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2018 beschlossenen Ermächtigung in das Firmenbuch, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 4.364.250 durch Ausgabe von bis zu 4.364.250 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs. 6 AktG zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen, das Bezugsverhältnis und die weiteren Einzelheiten der Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder
ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und
A) in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt,
B) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder
C) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgt.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch das Ausnutzen dieser Ermächtigung des Vorstands ergeben, zu beschließen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 ist der Vorstand gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10 % des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10-Prozent-Grenze, zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 1,00 und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, oder von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase) und auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Schließlich ist der Vorstand ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2016 auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre bei Veräußerung oder Verwendung auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot ist ausgeschlossen (Ausschluss des Bezugsrechts).
8. Im Geschäftsjahr 2014 wurde ein EUR 250.000.000 Angebotsprogramm über die Begebung von Teilschuldverschreibungen beschlossen: Es bestand die Möglichkeit, Anleihen, begeben in den Jahren 2009 und 2010, gegen eine neu begebene Senioranleihe und gegen eine Hybridanleihe zu tauschen. Das Tauschangebot wurde für die Senioranleihe im Nominale von EUR 56,3 Mio. und für die Hybridanleihe im Nominale von EUR 17,1 Mio. angenommen. Die Hybridanleihe 2014 wurde im Jahr 2015 auf EUR 25,0 Mio. aufgestockt. Die Senioranleihe wurde zum Ende der Laufzeit im Oktober 2019 vereinbarungsgemäß zurückgezahlt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine weitere Hybridanleihe über EUR 125 Mio. begeben. Im Rahmen eines vorzeitigen Rückkaufprogramms wurden im Februar 2020 EUR 25,7 Mio. von dieser Hybridanleihe zurückerworben. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine weitere Hybridanleihe im Nominale von EUR 150 Mio. emittiert. Die Hybridanleihen 2014, 2017 und 2020 enthalten Regelungen, wonach im Falle eines Kontrollwechsels (wie in den Anleihebedingungen definiert),
i) sich der Zinssatz der Hybrid-Teilschuldverschreibungen um 5,00 % p. a. erhöht und
ii) die Gesellschaft berechtigt ist, die Hybrid-Teilschuldverschreibungen vollständig zurückzuzahlen.
Im Jahr 2015 hat die Gesellschaft Schuldscheindarlehen in vier Tranchen mit einer Laufzeit von drei und fünf Jahren in einer Gesamthöhe von EUR 185,5 Mio. begeben. Diese Schuldscheindarlehen wurden 2016, 2017 und 2018 teilweise zurückgezahlt bzw. teilweise bis 2024 verlängert. Im Februar 2019 wurden variabel verzinste Tranchen im Gesamtausmaß von EUR 20 Mio. vorzeitig bis 16. Februar 2026 verlängert. Weiters wurden EUR 183 Mio. in den Laufzeitsegmenten vier, fünf und sieben Jahre neu platziert. Im Mai 2019 wurden vom Gesamtbestand EUR 20 Mio. rückgeführt, im Juli um EUR 22 Mio. und im Oktober um EUR 15 Mio. aufgestockt. Im August 2019 war eine Tranche in Höhe von EUR 1 Mio. mit fixer Verzinsung fällig und wurde somit getilgt. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden insgesamt EUR 39 Mio. rückgeführt, davon EUR 28 Mio. aus variabel verzinsten und EUR 11 Mio. aus fix verzinsten Tranchen. Per 31. Dezember 2020 betrug der Gesamtbestand an Schuldscheindarlehen EUR 337 Mio.
Die betreffenden Darlehensverträge enthalten folgende Vereinbarung: Erfolgt ein Kontrollwechsel (wie in den Darlehensverträgen definiert), ist jeder Kreditgeber berechtigt, einen Betrag, der seiner Beteiligung am Darlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Die Gesellschaft verfügt über vier Rahmen-Garantie-Kreditverträge in Höhe von EUR 350 Mio. (mit einer Laufzeit bis 3. Januar 2023), EUR 230 Mio. (mit einer Laufzeit bis 29. Juni 2023), EUR 150 Mio. (mit einer Laufzeit bis 27. September 2022) und EUR 140 Mio. (mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2022), die folgende Vereinbarungen enthalten: Erlangen eine oder mehrere Personen, die zum Zeitpunkt der Unterfertigung des jeweiligen Vertrags keine oder keine kontrollierende Beteiligung halten, eine kontrollierende Beteiligung im Sinne von § 22 des österreichischen Übernahmegesetzes am Kreditnehmer oder einer wesentlichen Konzerngesellschaft (wie in den Verträgen definiert), sind der Agent und die Kreditgeber (hinsichtlich ihrer jeweiligen Anteile am Garantiekreditrahmen) zur sofortigen Kündigung der betroffenen Anteile des Garantiekreditrahmens berechtigt.
Die Gesellschaft verfügt über zwei Kreditverträge in Höhe von EUR 67,4 Mio. (mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2023) und EUR 55 Mio. (mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2023), die folgende Vereinbarung enthalten: Erlangen eine oder mehrere Personen, die zum Zeitpunkt der Unterfertigung des jeweiligen Vertrags keine oder keine kontrollierende Beteiligung halten, eine kontrollierende Beteiligung im Sinne von § 22 des österreichischen Übernahmegesetzes am Kreditnehmer, sind die Kreditgeber zur sofortigen Kündigung der Kredite berechtigt.
Darüber hinaus bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 8 UGB.
9. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.
Eigene Anteile
Die PORR AG hält 216.495 Stück eigene Aktien. Der Bestand an eigenen Anteilen stellt sich wie folgt dar:
PORR AG | Anzahl Stück | Nominale je Stück EUR | Nominale EUR | Anteil am Grundkapital | ||||
Bestand am 31.12.2019 | 216.495 | 1,00 | 216.495 | 0,744 % | ||||
Bestand am 31.12.2020 | 216.495 | 1,00 | 216.495 | 0,744 % |
Segmentberichterstattung
Business Unit 1 – Österreich, Schweiz
Kennzahlen
in EUR Mio. | 2020 | Veränderung | 2019 | 2018 | ||||
Produktionsleistung | 2.659 | -6,0 % | 2.828 | 2.804 | ||||
Auslandsanteil | 19,2 % | -0,8 PP | 20,0 % | 23,3 % | ||||
EBT | 44,6 | -39,5 % | 73,7 | 78,5 | ||||
Auftragsbestand zum Jahresende | 2.637 | 22,2 % | 2.157 | 2.111 | ||||
Auftragseingang | 3.135 | 9,4 % | 2.865 | 2.863 | ||||
Durchschnittliche Beschäftigte | 10.001 | 3,3 % | 9.684 | 9.267 |
Das Segment Business Unit 1 – Österreich, Schweiz (BU 1) umfasst das Flächengeschäft der PORR in den beiden Heimmärkten Österreich und Schweiz sowie die Porr Industriebau. Hier ist die PORR mit ihrem gesamten Leistungsspektrum vertreten. Dabei liegen die Schwerpunkte vor allem im Wohnbau, im Bürohausbau, im Ingenieur- und Straßenbau sowie im Spezialtiefbau. Zudem umfasst die BU 1 die Bereiche Umwelttechnik sowie Bahnbau und Feste Fahrbahn Europa. Darüber hinaus sind auch Beteiligungen wie IAT, ÖBA, Prajo, TKDZ, PWW und ALU-SOMMER in der BU 1 integriert. Ebenso enthalten sind die Bereiche Industriebau Deutschland und Großprojekte Hochbau über alle internationalen Märkte hinweg sowie das Rohstoffgeschäft.
Die BU 1 erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 eine Produktionsleistung von EUR 2.659 Mio. Der Rückgang von 6,0 % oder EUR 169 Mio. ist insbesondere auf die pandemiebedingte temporäre Baustellenschließung in Österreich im Frühjahr dieses Jahres zurückzuführen. Zusätzlich kam es ebenso im Zusammenhang mit der Pandemie zu Produktivitätsbeeinträchtigungen und Projektverschiebungen, während das Auslaufen einiger Großprojekte ebenso eine geringere Leistung zur Folge hatte. Eine erfreuliche Entwicklung verzeichneten hingegen der Bahnbau und der Industriebau Deutschland, wo neue Aufträge in die Ausführungsphase kamen. Das EBT der BU 1 sank um 39,5 % auf EUR 44,6 Mio. Während sich die Großprojekte im Hochbau positiv entwickelten, spiegelt das Ergebnis dennoch die pandemiebedingte Beeinträchtigung der Leistung und den damit einhergehenden geringeren Beitrag zur Deckung der Fixkosten wider.
Aufgrund einiger neu gewonnener Großprojekte stieg der Auftragsbestand der BU 1 um 22,2 % oder EUR 480 Mio. auf EUR 2.637 Mio. Dabei konnten der Industriebau Deutschland sowie die Bereiche Bahnbau und Großbauprojekte Hochbau deutliche Zuwächse erzielen. Den größten absoluten Beitrag leistete erneut das Bundesland Wien. Diese Entwicklung spiegelte sich auch im Auftragseingang wider, der mit EUR 3.135 Mio. eine Steigerung von 9,4 % oder EUR 270 Mio. erreichte.
Die größten Auftragseingänge der BU 1 wurden in der Sparte Industriebau verzeichnet. In Forchheim bei Erlangen entsteht der neue Siemens Healthineers Campus. Die PORR gewann den Auftrag zum Bau eines hochmodernen Produktionsgebäudes für medizintechnische Komponenten. In München plant die BMW Group ein Forschungs- und Innovationszentrum. Hier ist die PORR nicht nur für die Errichtung eines Hybridgebäudes bestehend aus Büro, Werkstatt und Feuerwehr verantwortlich, sondern baut auch die Räumlichkeiten für Werkstätten sowie Prüf- und Mess-einrichtungen im Aerokustik- und E-Antriebs-Zentrum. Sowohl der Auftrag für Siemens als auch jener für BMW werden in enger Zusammenarbeit mit der BU 2 ausgeführt. Im Bahnbau erhielt die BU 1 unter anderem die Aufträge zur bahntechnischen Ausstattung des Filder- und des Koralmtunnels mit dem patentierten Slab Track Austria System. Im Hochbau konnten wichtige Großprojekte in Wien, Bern und Zürich gewonnen werden.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigten sich in Österreich insbesondere in der vorübergehenden Schließung von Baustellen im Frühjahr 2020. Daneben kam es zu Leistungsstörungen und Betriebsunterbrechungen, welche die Produktivität erheblich beeinflussten und teilweise zu nicht weiter verrechenbaren Mehrkosten führten. Die dadurch entgangene Leistung aus dem österreichischen Flächengeschäft konnte im Jahresverlauf nicht aufgeholt werden. Das Produktionsvolumen des österreichischen Bausektors reduzierte sich um durchschnittlich 3,4 %. Der stärkste Rückgang wurde im April verzeichnet, eine Erholungsbewegung folgte ab Mai. Bereits im September lag der Produktionsindex wieder über dem Vorkrisenniveau. Im Tiefbau konnten bereits im Sommer Zuwächse gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. In der Jahresgesamtsicht entwickelten sich neben dem Produktionsvolumen auch die Auftragseingänge insgesamt stabil. 1
Die Entwicklung der Bautätigkeit führte auch bei den Baukosten zu einem stabileren Verlauf. Sie lagen im Wohnhaus- und Siedlungsbau leicht über dem Vorjahresniveau, während sie im Straßen- und Brückenbau zurückgingen. Im vierten Quartal 2020 zeigten jedoch sowohl Hoch- als auch Tiefbaukosten einen Aufwärtstrend. 2
In der Schweiz zeigte sich ein ähnliches Bild. Auch hier war der Hochbau wesentlich stärker von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Insbesondere temporäre Baustellenschließungen, Produktivitätseinbußen durch COVID-19-Maßnahmen sowie Unterbrechungen in der Lieferkette führten hier zu einem Rückgang der Bauleistung, während die Preisentwicklung stabil blieb. 3
Sowohl der österreichische als auch der Schweizer Bausektor kamen allerdings im Branchenvergleich gut mit den bisherigen Folgen der Corona-Pandemie zurecht. Dank ihrer starken Marktposition in den Heimmärkten kann sich die PORR in diesem herausfordernden Marktumfeld weiterhin gut behaupten. Der hohe Auftragsbestand bildet ein solides Fundament und erlaubt nach wie vor die selektive Hereinnahme von Neuaufträgen. Die im Rahmen des Zukunftsprogramms PORR 2025 verschlankte Organisationsstruktur sichert ab 2021 eine höhere Transparenz und Flexibilität. Die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal wird in Österreich mit dem Aus- und Weiterbildungsangebot des PORR Campus in Wien Simmering langfristig sichergestellt.
Die Geschwindigkeit der gesamtwirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Pandemie beeinflusst die Entwicklung des Bausektors 2021 weiterhin stark. Bereits jetzt haben die Regierungen umfangreiche Investitionspakete für die Infrastruktur geschnürt. Der öffentliche Tiefbau dürfte dadurch weiterhin ein Wachstumstreiber bleiben. Die Experten des WIFO rechnen damit, dass das österreichische Bauvolumen im ersten Halbjahr 2022 wieder auf dem Vorkrisenniveau liegen wird. Darüber hinaus gehen sie von einer weiteren moderaten Erhöhung aus. Diese Entwicklung wird durch die Investitionsrahmenpläne der ASFINAG sowie der ÖBB unterstützt. So sieht die ASFINAG für 2021 ein Investitionsvolumen von EUR 1,2 Mrd. vor, während die ÖBB im selben Zeitraum Aufträge im Wert von EUR 2,5 Mrd. vergeben dürften. In der Schweiz sorgen das Entwicklungsprogramm Nationalstrassen STEP sowie der Bahnausbauschritt 2035 für positive Impulse. 4
1 Statistik Austria, Februar 2021
2 Statistik Austria, Februar 2021
3 Schweizerischer Baumeisterverband, November 2020
4 Schweizerischer Baumeisterverband, Februar 2021; WIFO, März 2021; ASFINAG, Februar 2021; ÖBB, Oktober 2020; Schweizerische Eidgenossenschaft, Februar 2021
Business Unit 2 – Deutschland
Kennzahlen
in EUR Mio. | 2020 | Veränderung | 2019 | 2018 | ||||
Produktionsleistung | 882 | -12,1 % | 1.004 | 940 | ||||
EBT | -40,7 | < -100,0 % | 5,0 | 2,2 | ||||
Auftragsbestand zum Jahresende | 1.123 | -5,8 % | 1.192 | 1.367 | ||||
Auftragseingang | 806 | 3, 3 % | 781 | 1.037 | ||||
Durchschnittliche Beschäftigte | 2.353 | -4,8 % | 2.471 | 2.419 |
Im Segment Business Unit 2 – Deutschland (BU 2) ist der Großteil der Aktivitäten der PORR in Deutschland zusammengefasst. In seinem zweitwichtigsten Markt bietet das Unternehmen neben Hochbau- auch Spezialtiefbau- sowie Infrastrukturleistungen mit hoher Wertschöpfungstiefe durch eigenes, qualifiziertes Fachpersonal. Durch die Bündelung von Ressourcen und Know-how nach dem Regionalprinzip sind die Hochbauaktivitäten optimal kundennah aufgestellt: Süd (über München), Ost (über Berlin), West (Abdeckung durch PORR Oevermann) und Nord (über Hamburg). Die gesamte Wertschöpfungskette im Spezialtiefbau wird von der Stump-Franki Spezialtiefbau GmbH flächendeckend erbracht. Am deutschen Infrastrukturmarkt ist die BU 2 mit den eigenständigen Bereichen Ingenieurbau, Tunnelbau und Verkehrswegebau stark aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete die BU 2 eine Produktionsleistung von EUR 882 Mio. Der Rückgang von EUR 122 Mio. oder 12,1 % resultierte insbesondere aus der Beendigung einiger Großprojekte im Bereich Ingenieurbau sowie aus der Kündigung des Projekts A1 Rheinbrücke Leverkusen. Positiv entwickelten sich hingegen der Hochbau Ost und PORR Oevermann. Mit EUR -40,7 Mio. lag das EBT der BU 2 deutlich unter dem Vorjahreswert (2019: EUR 5,0 Mio.). Neben dem pandemiebedingt fehlenden Deckungsbeitrag im Hochbau resultiert dies insbesondere aus der Neubewertung von Projekten im Ingenieurbau.
Sowohl Auftragsbestand als auch Auftragseingang zeigten eine stabile Entwicklung. Der Auftragsbestand lag zum Stichtag bei EUR 1.123 Mio. und damit um 5,8 % oder EUR 69 Mio. unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Während der Ingenieurbau einen deutlichen Rückgang verzeichnete, erzielten PORR Oevermann und der Bereich Government Services einen deutlichen Anstieg. Der Auftragseingang stieg leicht um 3,3 % oder EUR 25 Mio. auf EUR 806 Mio.
Unter den größten Neuaufträgen der BU 2 befinden sich zwei Großprojekte im Industriebau, die gemeinsam mit der BU 1 gewonnen wurden. Die PORR verantwortet den Bau zweier Gebäude am neuen Siemens Healthineers Campus, wo zukünftig medizintechnische Komponenten erforscht und produziert werden. Gleichzeitig entsteht in München – unter Einsatz von LEAN Design und LEAN Construction – ein Hybridgebäude im Auftrag der BMW Group, in dem Büro, Werkstatt und Feuerwehr untergebracht werden. Darüber hinaus konnten zahlreiche neue Aufträge im Wohnbau akquiriert werden. Das größte Projekt befindet sich in der Parkstadt Karlshorst in Berlin. Es entstehen insgesamt 15 Wohngebäude mit mehr als 230 Wohneinheiten samt Tiefgarage und Unterkellerung.
Die deutsche Bauwirtschaft kam 2020 wesentlich besser durch den coronabedingten Wirtschaftseinbruch als zunächst erwartet. So erhöhte sich der Umsatz im Bauhauptgewerbe laut dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) um 5,9 %. Mit einer Umsatzsteigerung von 10,5 % war insbesondere der Wohnungsbau ein wichtiger Wachstumstreiber. Unter anderem aufgrund des Auslaufens der Mehrwertsteuer-Senkung stieg das Umsatzvolumen vor allem im Dezember kräftig an. Auch das Umsatzniveau im öffentlichen Bau verzeichnete mit einem Plus von 6,2 % einen deutlichen Zuwachs. Finanzielle Unterstützungen der Gemeinden durch Bund und Länder sorgen hier für eine anhaltend stabile Nachfrage. Im Wirtschaftsbau hingegen war mit einer Umsatzausweitung von 1,2 % nur eine stagnierende Entwicklung zu beobachten. 1
Für 2021 sehen die Experten des HDB eine nach wie vor stabil hohe Nachfrage im Wohnbausektor, wobei das Vorziehen einiger Investitionen in den Dezember 2020 zu einer leichten Verzerrung führen könnte. Während insbesondere der Wirtschaftshochbau durch die Auswirkungen der Corona-Krise belastet war, wird der Bund die Investitionstätigkeit im Infrastrukturbau sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich weiter unterstützen. 2
Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 plant der deutsche Bund für 2021 ein Investitionsvolumen von EUR 15,6 Mrd. Davon sind EUR 6,8 Mrd. für Bundesschienenwege und EUR 8,6 Mrd. für Bundesverkehrswege vorgesehen. Insgesamt erwartet die Deutsche Bahn 2021 erneut ein Investitionsvolumen von mehr als EUR 12,2 Mrd. Die Autobahn GmbH als neue, zentrale Verwaltung der deutschen Autobahnen hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2021 aufgenommen. Obwohl es im Vorfeld zu Effizienzeinbußen in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe durch die bis dahin verantwortlichen Gemeinden und Länder kam, sind mittelfristig positive Impulse im öffentlichen Straßenbau zu erwarten. Die Investitionssumme der Autobahn GmbH liegt für das Jahr 2021 bei EUR 5,5 Mrd. 3
Das Preisniveau in der deutschen Baubranche blieb im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr stabil und beendete damit den starken Aufwärtstrend der Vorjahre.4
Ausgehend von einer stagnierenden Auftragsentwicklung in 2020 rechnen die Experten des HDB mit einem gleichbleibenden Umsatzniveau in 2021. 5
1 H DB, Februar 2021
2 HDB, Februar 2021; ZDB, Februar 2021
3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, November 2020; Deutscher Bundestag, Dezember 2020; FAZ, Dezember 2020 ; HDB, November 2020; Autobahn GmbH, November 2020
4 HDB, Februar 2021
5 Ebenda
Business Unit 3 – International
Kennzahlen
in EUR Mio. | 2020 | Veränderung | 2019 | 2018 | ||||
Produktionsleistung | 1.529 | -6,0 % | 1.626 | 1.725 | ||||
Auslandsanteil | 92,5 % | -0,8 PP | 93,3 % | 95,5 % | ||||
EBT | -53,2 | 18,3 % | -45,0 | 6,6 | ||||
Auftragsbestand zum Jahresende | 3.200 | 16,4 % | 2.748 | 2.752 | ||||
Auftragseingang | 1.941 | 23,1 % | 1.577 | 1.821 | ||||
Durchschnittliche Beschäftigte | 5.879 | 0,7 % | 5.839 | 5.667 |
Das Segment Business Unit 3 – International (BU 3) konzentriert sich auf die Heimmärkte Polen, Tschechien, Slowakei und Rumänien sowie auf die Projektmärkte Norwegen, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). In allen Heimmärkten bietet die PORR Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau an, in Polen werden diese insbesondere um den Bahn-, Industrie- und Grundbau erweitert. Die Kompetenzen im internationalen Tunnel-, Bahn- und Spezialtiefbau sind ebenso in der BU 3 gebündelt wie die Bereiche Major Projects und Slab Track International.
Im Geschäftsjahr 2020 lag die Produktionsleistung der BU 3 bei EUR 1.529 Mio. und damit um 6,0 % oder EUR 97 Mio. unter dem Vorjahresniveau. Der Leistungsrückgang ist insbesondere auf das Auslaufen einiger Großprojekte im Tunnelbau zurückzuführen. Daneben kam es ab Herbst zum Entfall des Leistungsbeitrags aus dem gekündigten Projekt H51 Pfons – Brenner. Die Corona-Pandemie führte insbesondere in der Slowakei, in Tschechien und Norwegen zu einem geringeren Leistungsbeitrag. Rumänien und Polen waren davon zwar ebenso betroffen, zeigten aber insgesamt eine erfreuliche Entwicklung. Neben den aus COVID-19 bedingten Einschränkungen der Leistung wurde das Ergebnis insbesondere durch Neubewertungen von Projekten im Tunnelbau sowie in den Heimmärkten der BU 3 belastet. Das EBT sank um 18,3 % auf EUR -53,2 Mio.
Der Auftragsbestand der BU 3 lag zum Stichtag bei EUR 3.200 Mio. Der Anstieg um 16,4 % oder EUR 452 Mio. resultiert aus der Ausweitung der Auftragsbestände sowohl in Polen und Tschechien als auch im Bereich Major Projects. Der Auftragseingang erhöhte sich um EUR 364 Mio. oder 23,1 % auf EUR 1.941 Mio. und spiegelt ebenso die gute Auftragslage in Polen wider.
Die größten Auftragseingänge verzeichnete die BU 3 im Infrastrukturbereich. Mit zahlreichen Großaufträgen war sie vor allem im Bahnbau erfolgreich. Beim Projekt High Speed 2 in Großbritannien sorgt die PORR mit ihrem Slab Track Austria System für nachhaltige Mobilität zwischen den Städten London, Birmingham und Crewe. Auch in Polen und Rumänien konnte die PORR wichtige Bahnprojekte akquirieren – ebenso wie Großprojekte im Straßenbau. Darunter befindet sich beispielsweise der Abschnitt der S16 zwischen Borki Wielkie und Mragowo in der polnischen Region Ermland-Masuren mit einer Länge von rund 16 km. Zusätzlich war die PORR in Polen insbesondere im Pipelinebau erfolgreich. Hier kam der Auftrag zum Ausbau des Flüssigerdgasterminals Lech-Kaczyński an der Ostsee hinzu, wo sie sowohl die Terminalinfrastruktur an Land als auch am Wasser erweitert.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigten sich in Polen insbesondere im zweiten Halbjahr. Insgesamt kam der polnische Bausektor im branchenübergreifenden Vergleich jedoch gut durch die Krise. Stabilisierend wirkte dabei überwiegend der Tiefbau, während im Hochbau teilweise auch negative Effekte spürbar waren. Das nach wie vor günstige Finanzierungsumfeld unterstützt die Investitionstätigkeit weiterhin. Trotz anhaltender Herausforderungen, wie das nach wie vor leicht steigende Preisniveau von Materialien und Löhnen sowie Engpässe beim Fachpersonal, dürfte die Bauwirtschaft auch 2021 wieder wachsen. Aus dem europäischen Wiederaufbauinstrument NextGenerationEU und dem mehrjährigen Finanzplan der EU stehen Polen in den nächsten fünf Jahren insgesamt rund EUR 100 Mrd. an Investitionsmitteln für die Infrastruktur zur Verfügung. 1
Auch in den Heimmärkten Tschechien und Slowakei wirkte sich die zweite Welle der Pandemie im Herbst stärker auf die Gesamtwirtschaft aus. Dabei kam die Bauwirtschaft aufgrund von Reisebeschränkungen des Personals und Unterbrechungen der internationalen Lieferketten deutlich unter Druck. Während der Rückgang in der Slowakei alle Bausparten gleichmäßig betraf, verzeichnete in Tschechien der Hochbau die stärksten Verluste, die jedoch vom stabilen Tiefbau zum Teil kompensiert werden konnten. Für 2021 ist ab dem zweiten Quartal mit einer Erholungsbewegung zu rechnen, die von den finanziellen Mitteln aus dem europäischen Wiederaufbauinstrument und aus dem mehrjährigen Finanzplan der EU unterstützt werden dürfte.2
In Rumänien erwies sich die Bauwirtschaft als wichtige konjunkturelle Stütze und stellt eine stabile Investitionstätigkeit im Jahr 2020 und darüber hinaus sicher. Das Bauvolumen stieg im Berichtsjahr beinahe um ein Fünftel. Wachstumstreiber blieb der Tiefbau, der im gesamten Jahresverlauf Zuwächse verzeichnete. Auch in Rumänien dürfte der Bausektor und dabei insbesondere der Infrastrukturbau mittelfristig von den zusätzlichen Finanzmitteln der EU profitieren und damit weiterhin ein wichtiger Faktor für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bleiben. 3
Im Projektmarkt Norwegen fokussiert sich die PORR weiterhin auf den Infrastrukturbereich und ist mit einem neuen Management-Team neu aufgestellt. Aufgrund von COVID-19 kam es auch in Norwegen zu temporären Schließungen von Baustellen und Verzögerungen von Fertigstellungsterminen. Die PORR verfolgt hier weiterhin sehr selektiv die Chancen im Verkehrswegebau.
In Katar und den VAE kam es im Verlauf der Pandemie zu strikten Reisebeschränkungen und damit zu massiven Einschränkungen des Baubetriebs. Die PORR hat hier ihr Projektvolumen reduziert und ist nunmehr sehr selektiv engagiert. Der Fokus liegt auf einer risikoreduzierten Strategie.
Im Bereich Slab Track International fand der Großteil der internationalen Vermarktung im Jahr 2020 virtuell statt. Das von der PORR patentierte Bahnprodukt bietet maximale Effizienz und Qualität bei Hochgeschwindigkeitsstrecken. Der Fokus liegt hier auf den internationalen Märkten.
Die in der gesamten PORR gesetzten umfangreichen Schutz- und Hygienemaßnahmen führten im Tunnelbau dazu, dass die Bautätigkeit in einem geringeren Ausmaß von der Corona-Pandemie beeinträchtigt wurde. Für das Jahr 2021 ist die Projektpipeline weiterhin gut gefüllt, künftige Infrastrukturprogramme der Regierungen sorgen zusätzlich für eine stabile Nachfrage. Die PORR behält daher den strikten Fokus auf einer selektiven Akquisition.
1 Statistics Poland, Februar 2021; ECSO, September 2020; EK, Februar 2021
2 OECD, Dezember 2020; Statistical Office of the Slovak Republic, Februar 2021; Czech Statistical Office, Februar 2021; EK, Februar 2021
3 EK, Februar 2021; Eurostat, Februar 2021
Konzernabschluss
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Cashflow-Rechnung
Konzernbilanz
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Erläuterungen zum Konzernabschluss
Beteiligungen
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstands
Ergebnisverwendung
Konzern-Gewinn und Verlustrechnung
in TEUR | Erläuterungen | 2020 | 2019 | |||
Umsatzerlöse | (8) |
|
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|||
Im Anlagevermögen aktivierte Eigenleistungen |
|
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Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen | (21) |
|
|
|||
Sonstige betriebliche Erträge | (9) |
|
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|||
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | (10) | - |
- |
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Personalaufwand | (11) | - |
- |
|||
Sonstige betriebliche Aufwendungen | (13) | - |
- |
|||
Ergebnis (EBITDA) |
|
|
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Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (12) | - |
- |
|||
Betriebsergebnis (EBIT) | - |
|
||||
Erträge aus Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen | (14) |
|
|
|||
Finanzierungsaufwand | (15) | - |
- |
|||
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | - |
|
||||
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (16) |
|
- |
|||
Jahresfehlbetrag/-überschuss | - |
|
||||
davon Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens | - |
|
||||
davon Anteil der Genussrechts-/Hybridkapitalinhaber |
|
|
||||
davon Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen |
|
|
||||
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | (17) | - |
|
|||
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | (17) | - |
|
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in TEUR | Erläuterungen | 2020 | 2019 | |||
Jahresfehlbetrag/-überschuss | - |
|
||||
Sonstiges Ergebnis | ||||||
Ergebnis aus der Neubewertung von Sachanlagen | (19) |
|
|
|||
Remeasurement aus leistungsorientierten Verpflichtungen | (35) | - |
- |
|||
Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten | - |
|
||||
Auf das sonstige Ergebnis entfallender Ertragsteueraufwand (-ertrag) |
|
|
||||
Sonstiges Ergebnis, welches nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann (nicht recyclingfähig) | - |
- |
||||
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | - |
|
||||
Ergebnis aus Cashflow Hedges | ||||||
Ergebnis im Geschäftsjahr |
|
- |
||||
Auf das sonstige Ergebnis entfallender Ertragsteueraufwand (-ertrag) | - |
|
||||
Sonstiges Ergebnis, welches in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann (recyclingfähig) | - |
|
||||
Sonstiges Ergebnis des Jahres (other comprehensive income) | - |
- |
||||
Gesamtergebnis des Jahres | - |
|
||||
davon Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens | - |
|
||||
davon Anteil der Genussrechts-/Hybridkapitalinhaber |
|
|
||||
davon Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen |
|
|
Konzern-Cashflow-Rechnung
in TEUR Erläuterungen (43) | 2020 | 2019 | ||
Jahresfehltbetrag/-überschuss | - |
|
||
Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen und Finanzanlagen |
|
|
||
Zinserträge/Zinsaufwendungen |
|
|
||
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen | - |
- |
||
Dividenden aus at-equity bilanzierten Unternehmen |
|
|
||
Gewinne aus Anlagenabgängen | - |
- |
||
Abnahme der langfristigen Rückstellungen | - |
- |
||
Latente Ertragsteuer | - |
- |
||
Cashflow aus dem Ergebnis |
|
|
||
Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen |
|
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Abnahme/Zunahme der Steuerschulden |
|
- |
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Zunahme/Abnahme der Vorräte | - |
|
||
Abnahme/Zunahme der Forderungen |
|
- |
||
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten (ohne Bankverbindlichkeiten) | - |
|
||
Zunahme sonstiger kurzfristiger Finanzinvestitionen | - |
|
||
Erhaltene Zinsen |
|
|
||
Gezahlte Zinsen | - |
- |
||
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | - |
- |
||
Cashflow aus der Betriebstätigkeit |
|
|
||
Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten |
|
|
||
Einzahlungen aus Sachanlageabgängen und Abgängen aus Finanzimmobilien |
|
|
||
Einzahlungen aus Finanzanlageabgängen |
|
|
||
Einzahlungen aus der Tilgung von Ausleihungen |
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Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | - |
- |
||
Investitionen in das Sachanlagevermögen und Finanzimmobilien | - |
- |
||
Investitionen in das Finanzanlagevermögen | - |
- |
||
Investitionen in Ausleihungen | - |
- |
||
Auszahlungen/Einzahlungen aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen abzügl. liquider Mittel |
|
- |
||
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzügl. liquider Mittel | - |
- |
||
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - |
- |
||
Dividenden | - |
- |
||
Ausschüttung an nicht kontrollierende Gesellschafter von Tochterunternehmen | - |
- |
||
Einzahlung aus Genussrechts-/Hybridkapital |
|
|
||
Rückzahlung von Genussrechts-/Hybridkapital | - |
|
||
Einzahlung aus Schuldscheindarlehen |
|
|
||
Rückzahlung von Anleihen und Schuldscheindarlehen | - |
- |
||
Aufnahme von Krediten und anderen Finanzierungen |
|
|
||
Tilgung von Krediten und anderen Finanzierungen | - |
- |
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Kapitalerhöhungen |
|
|
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Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | - |
|
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Cashflow aus der Betriebstätigkeit |
|
|
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Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - |
- |
||
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | - |
|
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Veränderung Liquide Mittel |
|
|
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Liquide Mittel am 1.1. |
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Währungsdifferenzen | - |
|
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Liquide Mittel am 31.12. |
|
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||
Bezahlte Steuern |
|
|
Konzernbilanz
in TEUR | Erläuterungen | 31/12/2020 | 31/12/2019 | |||
Aktiva | ||||||
Langfristige Vermögenswerte | ||||||
Immaterielle Vermögenswerte | (18) |
|
|
|||
Sachanlagen | (19) |
|
|
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Finanzimmobilien | (20) |
|
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Beteiligungen an at-equity bilanzierten Unternehmen | (21) |
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Ausleihungen | (22) |
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Übrige Finanzanlagen | (23) |
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Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (26) |
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Latente Steueransprüche | (30) |
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Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
Vorräte | (24) |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (25) |
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Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (26) |
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Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | (27) |
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Liquide Mittel | (28) |
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Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | (29) |
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Aktiva gesamt |
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Passiva | ||||||
Eigenkapital | ||||||
Grundkapital | (31) |
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Kapitalrücklage | (32) |
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Genussrechts-/Hybridkapital | (32) |
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Andere Rücklagen | (32) |
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Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens |
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Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen | (34) |
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Langfristige Verbindlichkeiten | ||||||
Anleihen und Schuldscheindarlehen | (36) |
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Rückstellungen | (35) |
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Finanzverbindlichkeiten | (37) |
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Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (39) |
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Latente Steuerschulden | (30) |
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Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||||
Anleihen und Schuldscheindarlehen | (36) |
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Rückstellungen | (35) |
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Finanzverbindlichkeiten | (37) |
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (38) |
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Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (39) |
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Übrige Verbindlichkeiten | (40) |
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Steuerschulden |
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Passiva gesamt |
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Entwicklung des Konzerneigenkapitals
in TEUR Erläuterungen (31-34) | Grundkapital | Kapital- rücklage | Neubewertungsrücklage | Remeasurement aus leistungsorientierten Verpflichtungen | Bewertung von Eigenkapital- instrumenten | Fremdwährungsumrechnungsrücklage | Rücklage für Cashflow Hedges | Genussrechts-/ Hybridkapital | Gewinn- rücklage und Bilanzgewinn | Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | Genussrechtskapital | Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen | Gesamt | |||||||||||||
Stand 31.12.2018 |
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Anpassung aufgrund erstmaliger Anwendung IFRS 16 |
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Stand 1.1.2019 |
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Konzernergebnis |
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Sonstiges Ergebnis |
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Gesamtergebnis des Jahres |
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Dividendenzahlungen |
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Genussrechts-/Hybridkapital |
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Ertragsteuern auf Zinsen für Genussrechts-/Hybridkapitalinhaber |
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Kapitalerhöhungen |
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Veränderung Konsolidierungskreis/ Erwerb von Minderheitsanteilen |
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Stand 31.12.2019 |
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Konzernergebnis |
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Sonstiges Ergebnis |
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Gesamtergebnis des Jahres |
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Dividendenzahlungen |
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Genussrechts-/Hybridkapital |
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Ertragsteuern auf Zinsen für Genussrechts-/Hybridkapitalinhaber |
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Veränderung Konsolidierungskreis/ Erwerb von Minderheitsanteilen |
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Stand 31.12.2020 |
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Erläuterungen zum Konzernabschluss
1. Allgemeine Angaben
Der PORR Konzern besteht aus der PORR AG und deren Tochterunternehmen, in Folge „Konzern“ oder „Gruppe“ bezeichnet. Die
Der Konzernabschluss wird gemäß § 245a UGB nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt.
Berichtswährung ist der Euro, der auch die funktionale Währung der PORR AG und der Mehrzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist.
Der Abschluss wurde zum Stichtag 31. Dezember aufgestellt und betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember. Zahlenmäßige Angaben erfolgen zumeist auf 1.000 (TEUR) gerundet. Durch die Angabe in TEUR können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
2. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der PORR AG weitere 67 (Vorjahr: 69) inländische Tochterunternehmen sowie 67 (Vorjahr: 64) ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Bei einer Gesellschaft hält die Gruppe nur 49 % der Anteile, jedoch werden die restlichen Anteile treuhändisch für die PORR gehalten, daher wird diese Gesellschaft in den Konsolidierungskreis miteinbezogen. 6 (Vorjahr: 23) Gesellschaften sind aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden, wobei 4 Gesellschaften durch konzerninterne Übertragungen in Form von Verschmelzungen abgegangen sind.
Bei einer Gesellschaft wurden so viele Anteile verkauft, dass nur noch maßgeblicher Einfluss besteht. Diese wurde nach der at-equity-Methode bewertet. Eine Gesellschaft wurde zur Gänze verkauft. Der Kaufpreis betrug TEUR 6.755 und wurde in bar beglichen. Die Vermögenswerte und Schulden, über die Beherrschung verloren wurde, setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR | 2020 | |
Langfristige Vermögenswerte | ||
Immaterielle Vermögenswerte | 12 | |
Sachanlagen | 1.628 | |
Ausleihungen | 43.234 | |
Latente Steueransprüche | 397 | |
Kurzfristige Vermögenswerte | ||
Vorräte | 2.840 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.881 | |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 5.096 | |
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 37 | |
Liquide Mittel | 4.024 | |
Langfristige Verbindlichkeiten | ||
Rückstellungen | -21 | |
Finanzverbindlichkeiten | -39.582 | |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | -4.379 | |
Latente Steuerschulden | -315 | |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
Rückstellungen | -6 | |
Finanzverbindlichkeiten | -1.883 | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -10.711 | |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | -9 | |
Übrige Verbindlichkeiten | -447 | |
Steuerschulden | -20 |
Das Ergebnis aus der Veräußerung in Höhe von TEUR 3.361 wurde in den Erträgen/Aufwendungen aus Finanzanlagen ausgewiesen.
2.1. Erstkonsolidierungen
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden folgende 7 Gesellschaften erstmals einbezogen:
Aufgrund von Gründungen |
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung |
|
FBB Spezialtiefbau Rebstein AG | 16.3.2020 | |
Tunel Swinoujscie 2 s.c. Joint Venture | 23.3.2020 | |
TOTALPLAN GmbH | 5.5.2020 | |
JV LNG Offshore (cz. morska) - Technological Part | 24.6.2020 | |
JV LNG Offshore (cz. morska) - Hydrotechnical Part | 24.6.2020 | |
AME Asphaltmischwerk Ennshafen GmbH & Co KG | 20.8.2020 |
In diesem Zusammenhang wurden keine wesentlichen Vermögenswerte und Schulden miteinbezogen.
Aufgrund von Akquisitionen |
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung |
|
FRANKI POLSKA Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia | 27.2.2020 |
Für den Erwerb der restlichen 30 % an der FRANKI POLSKA Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia wurden TEUR 250 aufgewendet. Darüber hinaus besteht eine Earn-out-Klausel von maximal TEUR 160, welche an die Erreichung eines Umsatzziels gebunden ist. Im Zuge der Kaufpreisermittlung wurde diese mit TEUR 160 bewertet, da von der Zielerreichung ausgegangen wird. Davon wurden im zweiten Quartal 2020 bereits TEUR 21 bezahlt. Der restliche Kaufpreis in Höhe von TEUR 250 wurde in bar beglichen. Der Kaufpreis wurde den Vermögenswerten und Schulden der Gesellschaft wie folgt zugeordnet:
in TEUR | 2020 | |
Langfristige Vermögenswerte | ||
Firmenwert | 747 | |
Sachanlagen | 1.533 | |
Latente Steueransprüche | 74 | |
Kurzfristige Vermögenswerte | ||
Vorräte | 429 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.333 | |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 354 | |
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 1 | |
Liquide Mittel | 27 | |
Langfristige Verbindlichkeiten | ||
Rückstellungen | -2 | |
Finanzverbindlichkeiten | -60 | |
Latente Steuerschulden | -404 | |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
Finanzverbindlichkeiten | -1.226 | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -728 | |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | -1.656 | |
Übrige Verbindlichkeiten | -60 | |
Fair Value des bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils | -952 | |
Kaufpreis | 410 |
Die Akquisition führte zum Ansatz eines steuerlich nicht abzugsfähigen Firmenwerts, da der Kaufpreis die Vorteile aus Synergieeffekten beinhaltet. Im Zuge der Neubewertung des Eigenkapitalanteils wurde ein Ertrag in Höhe von TEUR 114 im Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen ausgewiesen.
Die erstkonsolidierte Gesellschaft trug mit TEUR - 574 zum Ergebnis vor Steuern der Periode sowie mit TEUR 4.058 zu den Umsatzerlösen bei. Unter der Annahme eines fiktiven Erstkonsolidierungszeitpunkts mit 1. Jänner 2020 hätte sich der Konzernumsatz sowie das Ergebnis vor Steuern wie folgt verändert:
in TEUR | Umsatz | Ergebnis vor Steuern | ||
FRANKI POLSKA Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia | 5.114 | -525 | ||
Gesamt | 5.114 | -525 |
Außerdem wurden 50 (Vorjahr: 48) inländische und 39 (Vorjahr: 35) ausländische assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der at-equity-Methode bewertet. Die einbezogenen Tochterunternehmen und die at-equity bilanzierten Unternehmen sind aus der Beteiligungsliste (siehe Beilage) ersichtlich. Gesellschaften, die für den Konzernabschluss von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht einbezogen. 10 (Vorjahr: 9) Tochtergesellschaften sowie 25 (Vorjahr: 26) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden demgemäß nicht in die Konsolidierung bzw. at-equity Bilanzierung einbezogen, es handelt sich im Wesentlichen um Komplementärgesellschaften.
3. Neue Rechnungslegungsstandards
3.1. Im Berichtsjahr erstmals angewandte Standards
Erstmalig wurden zum 1. Jänner 2020 die folgenden Standards von der Gruppe angewandt, wobei sich keine wesentlichen Auswirkungen durch die Erstanwendung ergeben:
Neuer Standard oder Änderung | Datum der Veröffentlichung durch IASB | Datum der Übernahme in EU-Recht | Datum der erstmaligen Anwendung | |||
Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC - 32 Aktualisierung der enthaltenen Verweise aus dem Rahmenkonzept oder Klarstellung, auf welche Version des Rahmenkonzepts sie sich beziehen | 29.3.2018 | 29.11.2019 | 1.1.2020 | |||
Änderung zu IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs | 22.10.2018 | 21.4.2020 | 1.1.2020 | |||
Änderung zu IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit | 31.10.2018 | 29.11.2019 | 1.1.2020 | |||
Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (Phase 1) |
26.9.2019 | 15.1.2020 | 1.1.2020 |
3.2. Neue Rechnungslegungsstandards, die noch nicht angewendet werden
Die folgenden bei Aufstellung des Konzernabschlusses bereits veröffentlichten Standards und Interpretationen waren auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2020 begannen, noch nicht zwingend anzuwenden und wurden auch nicht freiwillig vorzeitig angewandt. Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gruppe zu erwarten.
Von der Europäischen Union bereits übernommene Standards und Interpretationen
Neuer Standard oder Änderung | Datum der Veröffentlichung durch IASB | Datum der Übernahme in EU-Recht | Datum der erstmaligen Anwendung | |||
Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) | 27.8.2020 | 13.1.2021 | 1.1.2021 | |||
Änderung zu IFRS 4 | 25.6.2020 | 15.12.2020 | 1.1.2021 | |||
Änderungen zu IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen |
28.5.2020 | 9.10.2020 | 1.6.2020 |
Von der Europäischen Union noch nicht übernommene Standards und Interpretationen
Neuer Standard oder Änderung | Datum der Veröffentlichung durch IASB | Datum der erstmaligen Anwendung | ||
IFRS 17 Versicherungsverträge | 18.5.2017 | 1.1.2023 | ||
Änderungen zu IFRS 17 | 25.6.2020 | 1.1.2023 | ||
Änderungen zu IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | 23.1.2020 | 1.1.2023 | ||
Änderungen zu IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 2018 | 14.5.2020 | 1.1.2022 | ||
Änderungen zu IAS 37 Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung | 14.5.2020 | 1.1.2022 | ||
Änderungen zu IAS 16 Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet |
14.5.2020 | 1.1.2022 | ||
Jährliche Verbesserungen IFRS Zyklus 2018 - 2020 IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 | 14.5.2020 | 1.1.2022 | ||
Änderungen zu IAS 1 Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen | 12.2.2021 | 1.1.2023 | ||
Änderungen zu IAS 8 Definition von Schätzungen | 12.2.2021 | 1.1.2023 |
4. Konsolidierungsgrundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Nach dieser Methode werden die erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbsstichtag mit den zu diesem Stichtag beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem zurechenbaren Anteil an dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird, soweit es sich um einen Aktivposten handelt, als Firmenwert angesetzt, der nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Impairment-Test unterzogen wird. Passivische Unterschiedsbeträge werden sofort ertragswirksam berücksichtigt und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen einbezogenen Unternehmen sind in der Schuldenkonsolidierung eliminiert. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung verrechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn es sich um wesentliche Beträge handelt und die betreffenden Vermögenswerte im Konzernabschluss noch bilanziert sind.
Nicht der PORR AG zurechenbare Anteile am Nettovermögen von Tochterunternehmen werden unter der Bezeichnung „Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen“ gesondert als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen.
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
5.1. Bewertungsgrundlagen
Die Jahresabschlüsse sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Währungsumrechnung: Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen stellen die Jahresabschlüsse in ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf, wobei als funktionale Währung die für die wirtschaftliche Tätigkeit des betreffenden Unternehmens maßgebliche Währung gilt. Bei allen einbezogenen Unternehmen ist die funktionale Währung jeweils die Währung jenes Landes, in dem das betreffende Unternehmen ansässig ist.
Für die Einbeziehung und Umrechnung ausländischer Tochterunternehmen wurden folgende wesentliche Umrechnungskurse verwendet:
Devisenmittelkurs 31.12.2020 | Jahresdurchschnittskurs 2020 | |||
CHF | 1,08020 | 1,07090 | ||
CZK | 26,24500 | 26,49625 | ||
NOK | 10,47030 | 10,77404 | ||
QAR | 4,46254 | 4,17690 | ||
PLN | 4,61480 | 4,47416 | ||
RON | 4,86940 | 4,84183 |
Devisenmittelkurs 31.12.2019 | Jahresdurchschnittskurs 2019 | |||
CHF | 1,08540 | 1,11114 | ||
CZK | 25,41000 | 25,65892 | ||
NOK | 9,86380 | 9,84438 | ||
QAR | 4,08248 | 4,07226 | ||
PLN | 4,25850 | 4,30176 | ||
RON | 4,77930 | 4,75086 |
Die Bilanzposten der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag und die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres, dem arithmetischen Mittel aller Monatsultimokurse, umgerechnet. Aus der Währungsumrechnung resultierende Differenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Umrechnungsdifferenzen werden zum Zeitpunkt des Abgangs des Geschäftsbetriebes im Gewinn oder Verlust erfasst.
Bei Unternehmenserwerben vorgenommene Anpassungen der Buchwerte der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten an den beizulegenden Wert zum Erwerbsstichtag bzw. ein Goodwill werden als Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten des erworbenen Tochterunternehmens behandelt und unterliegen demnach der Währungsumrechnung.
Kursgewinne oder -verluste aus Transaktionen der einbezogenen Unternehmen in einer anderen als der funktionalen Währung werden im Gewinn oder Verlust der Periode ergebniswirksam erfasst. Nicht auf die funktionale Währung lautende monetäre Positionen der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Aus dieser Umrechnung resultierende Kursgewinne oder -verluste werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Abschreibungssätze | ||||
in % | 2020 | 2019 | ||
Lizenzen, Software | 8,33 – 50,0 | 8,33 – 50,0 |
Die auf das Geschäftsjahr entfallende Abschreibung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ausgewiesen.
Wurde eine Wertminderung (Impairment) festgestellt, werden die betreffenden immateriellen Vermögenswerte auf den erzielbaren Betrag, das ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder ein höherer Nutzungswert, abgeschrieben. Bei Wegfallen der Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung auf den Buchwert, der bestimmt worden wäre, wenn der Wertminderungsaufwand nicht erfasst worden wäre.
Firmenwerte werden als Vermögenswerte erfasst. Zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderungsbedarf wird ein Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, denen die Synergien des Unternehmenszusammenschlusses zugutekommen. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, auf eine Wertminderung überprüft.
Sachanlagen mit Ausnahme von Immobilien sind zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten unter Abzug von Anschaffungskostenminderungen bzw. zu Herstellungskosten jeweils abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Berichtsjahr planmäßig fortgeführten linearen Abschreibungen bewertet, wobei folgende Abschreibungssätze angewandt wurden:
Abschreibungssätze | ||||
in % | 2020 | 2019 | ||
Technische Anlagen und Maschinen | 10,0 – 50,0 | 10,0 – 50,0 | ||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
10,0 – 50,0 | 10,0 – 50,0 |
Die Abschreibungssätze basieren auf der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagen. Wurde eine Wertminderung (Impairment) festgestellt, werden die betreffenden Sachanlagen auf den erzielbaren Betrag, das ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder ein höherer Nutzungswert, abgeschrieben. Bei Wegfallen der Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung auf den Buchwert, der bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Grundlegende Umbauten werden aktiviert, während laufende Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen und geringfügige Umbauten zum Zeitpunkt des Anfalls im Gewinn oder Verlust erfasst werden.
Betrieblich genutzte Immobilien werden nach der Neubewertungsmethode gemäß IAS 16.31 bewertet. Als Grundlage für die Ermittlung der Zeitwerte dienen externe Gutachten oder Einschätzungen von internen Sachverständigen. Die externen Gutachten werden in periodischen Abständen von maximal fünf Jahren durchgeführt, zwischenzeitlich werden die Gutachten durch Fortschreibung der internen Sachverständigen aktualisiert. Die Neubewertungen werden so regelmäßig durchgeführt, dass der Buchwert nicht wesentlich von dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert
abweicht. Die Neubewertung bezogen auf den Bilanzstichtag wird im Allgemeinen im vierten Quartal der Berichtsperiode durchgeführt. Die Anpassung des Buchwerts an den jeweiligen Zeitwert wird über eine Neubewertungsrücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertungsrücklage wird um die darauf entfallende latente Steuerschuld gekürzt. Bei einer späteren Veräußerung oder Stilllegung von neubewerteten Grundstücken und Gebäuden wird der in der Neubewertungsrücklage in Bezug auf das betreffende Grundstück bzw. Gebäude erfasste Betrag in die Gewinnrücklage umgebucht. Die nach der linearen Methode vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen auf neubewertete Gebäude werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wobei folgende Abschreibungssätze angewandt wurden:
Abschreibungssätze | ||||
in % | 2020 | 2019 | ||
Grundstücksgleiche Rechte | 1,22 – 50,0 | 1,22 – 50,0 | ||
Abbaurechte | substanzabhängig | substanzabhängig | ||
Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund |
1,00 – 4,00 | 1,00 – 4,00 |
Im Rahmen von Leasingvereinbarungen erworbene Nutzungsrechte an Sachanlagen und betrieblich genutzten Immobilien werden in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen aktiviert und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses bzw. unter Anwendung der angegebenen Abschreibungssätze linear abgeschrieben.
In Bau befindliche Anlagen einschließlich in Bau befindlicher Gebäude, die betrieblich genutzt werden sollen oder deren Nutzungsart noch nicht feststeht, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Wertminderungsaufwand bilanziert. Die Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit deren Fertigstellung bzw. Erreichen des betriebsbereiten Zustands.
Finanzimmobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Hierzu zählen Büro- und Geschäftsgebäude, Wohnbauten sowie unbebaute Grundstücke. Diese werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Gewinne und Verluste aus Wertänderungen werden im Gewinn oder Verlust der Periode berücksichtigt, in der die Wertänderung eingetreten ist.
Der beizulegende Zeitwert wird nach anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt, nämlich durch die Ableitung aus einem aktuellen Marktpreis, durch Ableitung aus einem Preis, der in einer Transaktion mit ähnlichen Immobilien in der jüngeren Vergangenheit erzielt wurde, oder – zumeist mangels geeigneter Marktdaten – durch Diskontierung geschätzter künftiger Cashflows, die von derartigen Immobilien marktüblich im Rahmen einer Vermietung generiert werden.
Im Rahmen von Leasingvereinbarungen erworbene Nutzungsrechte an Finanzimmobilien werden in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen aktiviert und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden zu Anschaffungskosten, die sich in das erworbene anteilige, mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen sowie gegebenenfalls einen Firmenwert aufteilen, bilanziert. Der Buchwert wird jährlich um den anteiligen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag, bezogene Dividenden und sonstige Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Die Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern als Teil der jeweiligen Beteiligung bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung der Beteiligung auf Wertminderung geprüft.
Beteiligungen an Arbeitsgemeinschaften (Gemeinschaftsunternehmen): Anteile der Gruppe am Gewinn oder Verlust von als Gemeinschaftsunternehmen eingestuften Arbeitsgemeinschaften werden unter dem Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen ausgewiesen. Erlöse der Gruppe aus Lieferungen an bzw. Leistungen für Arbeitsgemeinschaften werden unter Umsatzerlösen ausgewiesen. In eine Arbeitsgemeinschaft einbezahltes Kapital wird zusammen mit Gewinnanteilen und allfälligen Forderungen aus Lieferungen an bzw. Leistungen für die betreffende Arbeitsgemeinschaft und nach Abzug von Entnahmen und allfälliger Verlustanteile unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Erläuterung 25) bzw., wenn sich per Saldo ein Passivposten ergibt, unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe Erläuterung 38) ausgewiesen.
Beteiligungen an gemeinschaftlichen Aktivitäten: Im Konzernabschluss werden die anteiligen Vermögenswerte und Schulden und die anteiligen Aufwendungen und Erträge, welche der PORR Gruppe zuzurechnen sind, bilanziert.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Die im Vorratsvermögen ausgewiesenen, zum Verkauf bestimmten Grundstücke sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet.
Marktübliche Käufe und Verkäufe (d. h. Kassageschäfte) von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag erfasst.
Abgrenzungsposten für latente Steuern werden bei temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss einerseits und den steuerlichen Wertansätzen andererseits in Höhe der voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung oder -entlastung gebildet. Darüber hinaus wird eine aktive Steuerabgrenzung für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, soweit mit der Realisierung mit hinreichender Sicherheit gerechnet werden kann. Ausgenommen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung sind zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts resultieren.
Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der im jeweiligen Land geltende Ertragsteuersatz zugrunde, bei österreichischen Gesellschaften der Steuersatz von 25 %.
Wenn ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der PORR AG kauft, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Ertragsteuern), so lange vom Eigenkapital der PORR AG abgezogen, bis die Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche eigenen Anteile nachträglich wieder ausgegeben, wird die erhaltene Gegenleistung (netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern) im Eigenkapital der PORR AG erfasst.
Die Rückstellungen für Abfertigungen, für Pensionen und für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 nach dem laufenden Einmalprämienverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Stichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durch einen anerkannten Versicherungsmathematiker durchgeführt wird. Bei der Bewertung dieser Rückstellungen werden ein Rechnungszinsfuß für Österreich und Deutschland von 0,40 % p. a. (Vorjahr: 0,65 %) und Bezugssteigerungen bei den Pensionen von 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,0 %), bei den Abfertigungen und Jubiläumsgeldern von 2,25 % p. a. (Vorjahr: 2,15 %) berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und für Jubiläumsgelder werden für Österreich Fluktuationsabschläge auf Basis von statistischen Daten in einer Bandbreite von 0,4 % bis 10,5 % (Vorjahr: 0,4 % bis 10,5 %) berücksichtigt, für Deutschland bezüglich Jubiläumsgeldern in einer Bandbreite von 0,0 % bis 16,0 % (Vorjahr: 0,0 % bis 16,0 %), für Polen bezüglich Abfertigungen in einer Bandbreite von 0,0 % bis 9,25 % (Vorjahr: 0,0 % bis 9,25 %) und für Tschechien bezüglich Abfertigungen und Jubiläumsgeldern in einer Bandbreite von 0,0 % bis 7,83 %. Bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen wurde für Österreich und Deutschland eine Rentenerhöhung von 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,0 % p. a.) berücksichtigt. Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wird für österreichische Gesellschaften das frühestmögliche gesetzliche Pensionsantrittsalter nach der Pensionsreform 2004 (Korridorpension) unter Beachtung aller Übergangsregelungen und für deutsche Gesellschaften das gesetzliche Pensionsantrittsalter angesetzt. Bei der Berechnung der Rückstellungen wird für Österreich die Sterbetafel AVÖ 2018-P (Vorjahr: Sterbetafel AVÖ 2018-P) und für Deutschland die Sterbetafel Richttafeln 2018 G von Heubeck (Vorjahr: Sterbetafel Richttafeln 2018 G von Heubeck) verwendet.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste für Abfertigungen und Pensionen werden zur Gänze im sonstigen Ergebnis erfasst, für Jubiläumsgelder im Gewinn oder Verlust der Periode. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen bzw. mit diesem verrechnet. Der Zinsaufwand wird als Finanzierungsaufwand erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle gegenwärtig erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen aus Ereignissen der Vergangenheit, bei welchen ein Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist. Sie werden jeweils in Höhe des Betrags angesetzt, der voraussichtlich zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung erforderlich ist, soweit eine verlässliche Schätzung möglich ist. Rückstellungen aus Drohverlusten, Schäden und Pönalen werden, soweit sie den jeweiligen gemäß Leistungsfortschritt aktivierten anteiligen Auftragswert übersteigen, in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.
Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen bewertet. Zur Abzinsung wird der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz herangezogen. Lässt sich dieser nicht bestimmen, wird der laufzeitadäquate Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe erfasst.
Finanzinstrumente
Jedes Finanzinstrument, das in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fällt, wird je nach zugrunde liegendem Geschäftsmodell und den vertraglich vereinbarten Cashflow-Eigenschaften in Bewertungskategorien klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden bei Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Folgeperiode werde diese je nach Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden, ist hinsichtlich Wertberichtigungen das Expected-Credit-Loss-Modell anzuwenden. Dabei ist zum Zugangszeitpunkt eine Risikovorsorge in Höhe des 12-Monats-Expected-Loss (Stufe 1) zu bilden. Bei einer signifikanten Verschlechterung des Kreditrisikos erfolgt die Berücksichtigung des Lifetime Expected Loss (Stufe 2). Bei Eintritt von objektiven Hinweisen auf eine tatsächliche Wertminderung erfolgt die Einstufung in Stufe 3.
Die PORR Gruppe wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Forderungen aus Leasingverhältnissen die Vereinfachungsregel des IFRS 9.5.15 an und bemisst gegebenenfalls bei Wertberichtigungen den Lifetime Expected Loss. Bei der Einschätzung des Expected Credit Loss verwendet die Gruppe alle verfügbaren Informationen. Diese umfassen historische Daten und in die Zukunft gerichtete Informationen. Im Allgemeinen liegen für Finanzinstrumente keine externen Bonitätseinschätzungen vor. Der Expected-Credit-Loss berechnet sich auf Basis des Produkts aus dem erwarteten Nettoanspruch des Finanzinstruments, der periodenbezogenen Ausfallswahrscheinlichkeit und dem Verlust bei tatsächlichem Ausfall.
Für Ausleihungen (Projektfinanzierungen) für at-equity bilanzierte Unternehmen und sonstige Beteiligungsunternehmen ist das allgemeine Wertminderungsmodell anzuwenden. Die Beobachtung des Kreditrisikos erfolgt dabei mangels externer Bonitätseinschätzungen anhand von Kennzahlenentwicklungen, wie z. B. Außenstandsdauer und Equity Ratio, je Beteiligung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) angesetzt, Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste werden im Geschäftsjahr auf Basis historischer Ausfallquoten und prognostizierter Daten gebildet.
Ausleihungen mit ausschließlich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) angesetzt, alle anderen Ausleihungen werden zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste werden im Geschäftsjahr keine erfasst, da sowohl die historischen als auch die prognostizierten Daten keine Verlustraten ergeben.
Die unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesenen GmbH-Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und übrigen Beteiligungen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) bewertet, wobei dieser zumeist unter Anwendung von Bewertungsmethoden – wie z. B. der Discounted-Cashflow-Methode – ermittelt wird. Die ebenfalls unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesenen Kommanditanteile werden zum beizulegenden Zeitwert in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) bewertet.
Wertpapiere (ausgewiesen in den übrigen Finanzanlagen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten) werden in die Kategorie FVTPL klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern sie Schuldinstrumente darstellen und ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen vereinbart sind, werden sie mit fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost) angesetzt.
Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) bewertet.
Derivative Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet. Sicherungsgeschäfte bestehen im Zusammenhang mit dem Zinsrisikomanagement und werden gemäß IFRS 9 bewertet.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzsteuern, Rabatten und anderen Erlösminderungen sowie anderen im Zusammenhang mit dem Verkauf stehenden Steuern ausgewiesen. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung stellt sich je nach Umsatzart wie folgt dar:
Die Umsatzrealisierung bei Erträgen aus Bauleistungen erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung unter Anwendung der POC-Methode. Die voraussichtlichen Auftragserlöse werden entsprechend dem jeweiligen Fertigstellungsgrad unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Grundlage für die Ermittlung des Fertigstellungsgrads ist das Verhältnis der bisher erbrachten Leistung zur geschätzten Gesamtleistung. Dies gilt auch für Erlöse aus Kundenverträgen, die in Arbeitsgemeinschaften ausgeführt werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden mehrere Verträge konzernübergreifend aggregiert und gemeinsam bewertet. Variable Bestandteile der Auftragserlöse – insbesondere Nachträge – werden dann angesetzt, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass es dadurch zu keiner signifikanten Umkehr der bereits erfassten Erlöse kommen wird. Anzahlungsrechnungen werden gemäß einem vorher festgelegten Zahlungsplan, welcher im Allgemeinen dem Baufortschritt entspricht, gelegt. In Einzelfällen enthalten die Zahlungspläne eine Finanzierungskomponente, welche separat als Zinsertrag im Finanzergebnis zu erfassen ist.
Die ermittelte Leistung wird nach Abzug der Zahlungen des Kunden als Vertragsvermögenswert unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder, falls die Zahlungen die bisher erbrachte Leistung übersteigen, als Vertragsverbindlichkeit unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste sofort zur Gänze in Höhe der für die Erfüllung des Vertrags notwendigen Kosten erfasst. Vertragserlangungskosten werden, soweit sie bei Nichterlangung des Auftrags nicht angefallen wären, aktiviert und über die Projektlaufzeit abgeschrieben.
Deponieumsätze und Erlöse aus Rohstoffverkäufen werden im Wesentlichen zeitpunktbezogen nach Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken realisiert. Erlöse aus Dienstleistungen aus der Verwaltung von Immobilien (Hausverwaltung) werden zeitraumbezogen realisiert.
Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Der effektive Zinssatz ist jener Zinssatz, bei dem der Barwert der künftigen Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert dessen Buchwert entspricht.
Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs erfasst.
Fremdkapitalkosten werden, wenn und soweit sie der Finanzierung der Anschaffung bzw. Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts, dessen Fertigstellung für den beabsichtigten Gebrauch bzw. Verkauf einen beträchtlichen Zeitraum in Anspruch nimmt, direkt zurechenbar sind und während des Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitraums anfallen, aktiviert, andernfalls in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
6. Ermessensausübungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
6.1. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
Nachfolgend werden wesentliche zukunftsbezogene Annahmen und andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten dargestellt, die zu wesentlichen Anpassungen der im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge im folgenden Geschäftsjahr führen können:
Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen
Die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen beruht auf Annahmen und Schätzungen, die die Höhe des Bilanzansatzes wesentlich beeinflussen können.
Bei den Pensionsrückstellungen wurden folgende versicherungsmathematische Annahmen als erheblich erachtet und mit folgenden Spannen gestresst:
Abzinsungssatz +/-0,25 PP, Rententrend +/-0,25 PP, Lebenserwartung +/-1 Jahr.
Die Sensitivitätsbetrachtung der Lebenserwartung erfolgte dabei über eine Verschiebung der durchschnittlichen Lebenserwartung für den Gesamtbestand des jeweiligen Plans.
Die Differenzen zu den bilanzierten Werten (siehe Erläuterung 35) sind in nachfolgender Tabelle als relative Abweichung angegeben:
2020 | Zinsen +0,25 PP | Zinsen -0,25 PP | ||||||||||||||
aktive | vested | liquide | gesamt | aktive | vested | liquide | gesamt | |||||||||
Pension DBO | -7,10 % | -3,40 % | -2,40 % | -2,60 % | 7,80 % | 3,60 % | 2,50 % | 2,80 % | ||||||||
Rententrend +0,25 PP | Rententrend -0,25 PP | |||||||||||||||
aktive | vested | liquide | gesamt | aktive | vested | liquide | gesamt | |||||||||
Pension DBO | 7,70 % | 3,60 % | 2,50 % | 2,70 % | -7,00 % | -3,50 % | -2,40 % | -2,60 % | ||||||||
Lebenserwartung +1 Jahr | Lebenserwartung -1 Jahr | |||||||||||||||
aktive | vested | liquide | gesamt | aktive | vested | liquide | gesamt | |||||||||
Pension DBO | 4,30 % | 4,70 % | 7,20 % | 7,00 % | -4,20 % | -4,60 % | -6,90 % | -6,70 % |
2019 | Zinsen +0,25 PP | Zinsen -0,25 PP | ||||||||||||||
aktive | vested | liquide | gesamt | aktive | vested | liquide | gesamt | |||||||||
Pension DBO | -5,50 % | -3,50 % | -2,30 % | -2,60 % | 5,90 % | 3,70 % | 2,40 % | 2,80 % | ||||||||
Rententrend +0,25 PP | Rententrend -0,25 PP | |||||||||||||||
aktive | vested | liquide | gesamt | aktive | vested | liquide | gesamt | |||||||||
Pension DBO | 5,80 % | 3,70 % | 2,40 % | 2,70 % | -5,40 % | -3,50 % | -2,30 % | -2,60 % | ||||||||
Lebenserwartung +1 Jahr | Lebenserwartung -1 Jahr | |||||||||||||||
aktive | vested | liquide | gesamt | aktive | vested | liquide | gesamt | |||||||||
Pension DBO | 4,50 % | 4,50 % | 7,10 % | 6,80 % | -4,40 % | -4,40 % | -6,80 % | -6,50 % |
Bei den Abfertigungsrückstellungen wurden folgende versicherungsmathematische Annahmen als erheblich erachtet und mit folgenden Spannen gestresst:
Abzinsungssatz +/-0,25 PP, Gehaltstrend +/-0,25 PP, Fluktuation +/-0,5 PP bis zum 25. Dienstjahr, Lebenserwartung +/-1 Jahr.
Die Sensitivitätsbetrachtung der Lebenserwartung erfolgte dabei über eine Verschiebung der durchschnittlichen Lebenserwartung für den Gesamtbestand des jeweiligen Plans.
Die Differenzen zu den bilanzierten Werten (siehe Erläuterung 35) sind in nachfolgender Tabelle als relative Abweichung angegeben:
2020 |
Zinsen +0,25 PP |
Zinsen -0,25 PP |
Gehaltstrend +0,25 PP | Gehaltstrend -0,25 PP | ||||
Abfertigung DBO | -1,96 % | 2,03 % | 1,97 % | -1,91 % | ||||
Fluktuation +0,5 PP bis zum 25. Dienstjahr |
Fluktuation -0,5 PP bis zum 25. Dienstjahr |
Lebens- erwartung +1 Jahr |
Lebens- erwartung -1 Jahr |
|||||
Abfertigung DBO | -0,28 % | 0,29 % | 0,09 % | -0,10 % |
2019 |
Zinsen +0,25 PP |
Zinsen -0,25 PP |
Gehaltstrend +0,25 PP | Gehaltstrend -0,25 PP | ||||
Abfertigung DBO | -2,01 % | 2,08 % | 2,03 % | -1,97 % | ||||
Fluktuation +0,5 PP bis zum 25. Dienstjahr |
Fluktuation -0,5 PP bis zum 25. Dienstjahr |
Lebens- erwartung +1 Jahr |
Lebens- erwartung -1 Jahr |
|||||
Abfertigung DBO | -0,30 % | 0,31 % | 0,09 % | -0,10 % |
Vertragsvermögenswerte
Die Beurteilung von nach der POC-Methode bewerteten Kundenaufträgen bis zum Projektabschluss, insbesondere im Hinblick auf die Bilanzierung von Nachträgen, die Höhe der gemäß POC-Methode abzugrenzenden Auftragserlöse und die Einschätzung des voraussichtlichen Auftragsergebnisses, basiert auf Erwartungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung der betreffenden Aufträge. Änderungen dieser Einschätzungen, insbesondere der noch anfallenden Auftragskosten, des Fertigstellungsgrades, des voraussichtlichen Auftragsergebnisses sowie der tatsächlich akzeptierten Nachträge, können erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gruppe haben (siehe Erläuterung 25). In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Änderungen der wesentlichen Parameter auf die Buchwerte dargestellt:
in TEUR | Buchwert 31.12.2020 |
Wesentliche Bewertungsannahme |
Veränderung | Auswirkung auf Buchwerte | ||||
Vertragsvermögenswerte vor Berücksichtigung von Anzahlungen |
3.328.346 | EBT-Marge | +/-0,5 PP | +/-16.642 | ||||
Drohverlustrückstellung | 18.930 | Rückstellung/Auftragswert | +/-0,5 PP | +/-937 | ||||
Rückstellung für Schäden und Pönale | 88.673 | Rückstellung/Auftragswert | +/-0,5 PP | +/-17.433 | ||||
Rückstellung für Gewährleistungen | 85.785 | Rückstellung/Auftragswert | +/-0,5 PP | +/-25.322 |
in TEUR | Buchwert 31.12.2019 |
Wesentliche Bewertungsannahme |
Veränderung | Auswirkung auf Buchwerte | ||||
Vertragsvermögenswerte vor Berücksichtigung von Anzahlungen |
3.644.885 | EBT-Marge | +/-0,5 PP | +/-18.324 | ||||
Drohverlustrückstellung | 8.336 | Rückstellung/Auftragswert | +/-0,5 PP | +/-959 | ||||
Rückstellung für Schäden und Pönale | 78.616 | Rückstellung/Auftragswert | +/-0,5 PP | +/-15.320 | ||||
Rückstellung für Gewährleistungen | 82.377 | Rückstellung/Auftragswert | +/-0,5 PP | +/-25.600 |
Wertminderungen
Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse oder steigende Aufwendungen und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der zu verwendenden Abzinsungsfaktoren können zu einer Abschreibung infolge Wertminderung oder, soweit zulässig, zu einer Zuschreibung infolge Wertaufholung führen. Die Buchwerte sowie die angewandten Bewertungsannahmen für die wesentlichen Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten setzen sich wie folgt zusammen:
2020 | Firmenwerte in TEUR | Fair - Value - Hierarchie | Angewandte Methode | Annahmen Businessplan | Wachstumsrate % | Diskontierungssatz nach Steuern % | Stichtag | |||||||
Straßenbau | 7.704 | - | Value in use | Umsatz p.a. 1,4 – 4,1 % | 1 | 6,15 | 31.12. | |||||||
PPI | 10.202 | - | Value in use | Umsatz p.a. -5,2 – 2,0 % | 1 | 7,12 | 31.12. | |||||||
Oevermann | 44.170 | - | Value in use | Umsatz p.a. -6,9 – 4,2 % | 1 | 5,76 | 31.12. | |||||||
BB Government | 13.157 | - | Value in use | Umsatz p.a. 1,3 – 24,4 % | 1 | 5,73 | 31.12. | |||||||
Hinteregger | 20.180 | - | Value in use | Umsatz p.a. -26,1 – 7,8 % | 1 | 6,47 | 31.12. | |||||||
PORR a.s. | 11.970 | - | Value in use | Umsatz p.a. 2,0 – 8,8 % | 1 | 6,58 | 31.12. |
2019 | Firmenwerte in TEUR | Fair - Value - Hierarchie | Angewandte Methode | Annahmen Businessplan | Wachstumsrate % | Diskontierungssatz nach Steuern % | Stichtag | |||||||
Straßenbau | 7.704 | - | Value in use | Umsatz p.a. -6,3 – 10,0 % | 1 | 6,40 | 31.12. | |||||||
PPI | 11.056 | - | Value in use | Umsatz p.a. -8,06 – 2,0 % | 1 | 6,61 | 31.12. | |||||||
Oevermann | 44.170 | - | Value in use | Umsatz p.a. 0,0 – 6,5 % | 1 | 6,22 | 31.12. | |||||||
BB Government | 13.157 | - | Value in use | Umsatz p.a. 1,8 – 7,0 % | 1 | 6,20 | 31.12. | |||||||
Hinteregger | 20.180 | - | Value in use | Umsatz p.a. -18,0 – 21,1 % | 1 | 6,40 | 31.12. | |||||||
PORR a.s. | 12.363 | - | Value in use | Umsatz p.a. 1,1 – 11,5 % | 1 | 6,61 | 31.12. |
Nachfolgend sind die Parameteränderungen, die in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Hinteregger Gruppe zu einem Impairment führen würden, dargestellt.
2020
in TEUR |
Diskontierungssatz +0,5 % | EBITDA-Marge -10 % | ||
Hinteregger | -299 | -1.996 |
Für die Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Straßenbau, der Porr Polska Infrastructure (PPI), der Oevermann Gruppe, der BB Government Gruppe und der PORR a.s. gibt es keine vom Management für möglich gehaltenen Änderungen einer wesentlichen Annahme, die zu einer Wertminderung führen.
6.2. Änderungen von Vergleichsinformationen
Aufgrund der besseren Vergleichbarkeit wurde der Ausweis von Aufwendungen im Zusammenhang mit IFRS 16 (Abgänge) geändert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||
in TEUR | nach Anpassung | vor Anpassung | ||||
Sonstige betriebliche Erträge | 133.606 | 175.056 | 178.733 | |||
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | -3.117.518 | -3.292.838 | -3.286.674 | |||
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -364.222 | -394.822 | -398.530 | |||
Ergebnis (EBITDA) | 131.438 | 216.183 | 222.316 | |||
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -168.647 | -161.461 | -167.594 | |||
Betriebsergebnis (EBIT) | -37.209 | 54.722 | 54.722 |
7. Auswirkungen von COVID-19
7.1. Allgemeine Auswirkungen
COVID-19, welches am 11. März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt wurde, hat, wie fast alle Unternehmen in unterschiedlichen Branchen, auch den PORR Konzern vor große Herausforderungen gestellt. Der temporäre Stillstand durch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Reisebeschränkungen zwischen den europäischen Ländern, lokale Lockdowns und Ausfälle von Subunternehmen wirkten sich wesentlich auf das operative Geschäft aus. Es musste von allen Seiten rasch auf ein völlig unvorhersehbares Ereignis reagiert werden. Die Maßnahmen der Regierungen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung führten zu massiven direkten und indirekten Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Umfangreiche Unterstützungspakete wurden von den Regierungen beschlossen, um die Wirtschaftstätigkeit zu fördern. Die Nachricht von erstmalig vorhandenen Impfstoffen gegen COVID-19 verbesserte die Lage eindeutig und es ist laut Internationalem Währungsfonds mit einer weiteren Erholung der Wirtschaft im Jahr 2021 zu rechnen.
Die PORR hat seit Beginn der Krise versucht, die Ansteckungsgefahr zu minimieren, indem Veranstaltungen sowie Meetings vermehrt virtuell abgehalten, ein Hygienekonzepte eingeführt und mobiles Arbeiten gefördert wurde. Um die Liquidität zu sichern, wurden umfangreiche Maßnahmen wie Kurzarbeit, Urlaubsabbau, Investitions-, Einstellungs- und Ausgabestopps gesetzt. Im operativen Geschäft der PORR haben sich die Auswirkungen vor allem mit Schließungen im Baustellenbereich während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, sowie auch in wesentlich geringerem Ausmaß während des zweiten Lockdowns im Herbst, als sich ein erneuter Anstieg der Fallzahlen, nach einem tendenziellen Sinken der aktiven Fälle im Sommer, gezeigt hat. Außerdem mussten zusätzliche Sicherheits- und Hygienevorkehrungen auf den Baustellen getroffen werden. So führte die eingeschränkte Bewegungsfreiheit zwar zu rückläufigen Aufwendungen bei den Reise- und Fuhrparkkosten, der fehlende Deckungsbeitrag aus der verminderten Leistungserbringung konnte allerdings im verbleibenden Geschäftsjahr nicht mehr aufgeholt werden. Darüber hinaus führten alle notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Infektionen bei den Bauvorhaben zu erhöhten Aufwendungen, die insgesamt gesehen nicht zur Gänze an die Auftraggeber weiterverrechnet werden konnten und somit das Ergebnis belasteten. Weiterverrechnungen der Folgen der COVID-19-Pandemie an die Auftraggeber war aufgrund individueller Verträge und Vertragstypen bzw. der sehr unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auch sehr unterschiedlich möglich. Letztlich war das Konzernergebnis durch die fehlende Leistungserbringung aufgrund der temporären Einschränkungen einerseits sowie durch die höhere Kostenbelastung andererseits stark belastet.
Noch immer ist schwer abschätzbar, wie lange die Einschränkungen andauern werden. Die langfristigen Ziele des Zukunftprogramms PORR 2025 bleiben nach aktueller Einschätzung jedoch unverändert und erreichbar.
7.2. Staatliche Zuschüsse und Förderungen
Der Gesamtbetrag konzernweit in Anspruch genommener Zuschüsse und Förderungen im Zusammenhang mit COVID-19 setzt sich wie folgt zusammen:
Art des Zuschusses |
Position in
Gewinn- und Verlustrechnung |
in TEUR | ||
Zuschuss Personalaufwand (Kurzarbeit, Begünstigung
Sozialversicherung, Reduktion Arbeitgeberanteil, sonstige Zuschüsse zu Personalkosten) |
Personalaufwand | 23.047 | ||
Aufwandzuschuss | Sonstige betriebliche Erträge | 969 | ||
Fixkostenzuschuss | Sonstige betriebliche Erträge | 94 | ||
Steuererleichterungen | Sonstige betriebliche Erträge | 21 | ||
Gesamt | 24.131 |
Zusätzlich wurden bei zwei Tochterunternehmen in der Schweiz Kredite in Höhe von TCHF 838,4 zum 31. Dezember 2020 mit 0 % Verzinsung in Anspruch genommen. Zwischenzeitlich wurden diese Kredite um TCHF 18.361,6 auf TCHF 19.200 aufgestockt. In Deutschland wurde von der Möglichkeit der Steuer- und Abgabenstundung für Umsatzsteuerzahlungen im Ausmaß von EUR 51 Mio. Gebrauch gemacht. Die gestundeten Beträge wurden großteils noch 2020 rückgeführt, die letzten Beträge im März 2021. In Österreich wurde im Februar 2021 die maximale Höhe von EUR 50 Mio. Investitionsprämie beantragt. Außerdem wurde die Möglichkeit von Steuer- und Abgabenstundungen im Ausmaß von EUR 31 Mio. in Anspruch genommen. Die gestundeten Beträge wurden großteils noch 2020 zurückgeführt. Bei den Fixkostenzuschüssen wurden zum 31. Dezember 2020 weitere TEUR 87,5 beantragt, die in der Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht erfasst sind.
7.3. Impairments
Da der Ausbruch der COVID-19-Pandemie gemäß den Vorgaben der IFRS als ein Indikator für Wertminderungen gedeutet werden kann, wurden innerhalb der einzelnen Business Units insbesondere externe Informationsquellen auf Veränderungen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass in der Business Unit 2 und in Polen als Teil der Business Unit 3 sich das marktmäßige und wirtschaftliche Umfeld durch die COVID-19-Pandemie so geändert hat, dass eine Werthaltigkeitsprüfung der wesentlichen Vermögenspositionen notwendig wurde und durchgeführt wurde. Ein notwendiger Impairment wurde bei keinem der Tests festgestellt.
Hinsichtlich der Wertminderung gem. IFRS 9 von Finanzinstrumenten wurde bei der Einschätzung des Expected-Credit-Loss der eventuell verschlechterten Bonität von privaten Auftraggebern in Österreich in Zukunft Rechnung getragen und eine zusätzliche Wertminderung von TEUR 498 berücksichtigt.
8. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.651.842 (Vorjahr: TEUR 4.880.414) enthalten Bauleistungen eigener Baustellen, Lieferungen und Leistungen an Arbeitsgemeinschaften und andere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Gesamtleistung der Gruppe nach Geschäftsfeldern dargestellt, indem insbesondere auch die Leistung der von Arbeitsgemeinschaften abgewickelten Aufträge mit dem auf ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen entfallenden Anteil erfasst und anschließend auf die Umsatzerlöse übergeleitet wird.
2020
in TEUR |
BU 1 – Österreich, Schweiz |
BU 2 – Deutschland |
BU 3 – International |
Holding | Konzern | |||||
Umsatzerlöse | ||||||||||
Hochbau | ||||||||||
Geschäfts-/ Bürohausbau | 225.484 | 15.919 | 55.722 | - | 297.125 | |||||
Industrie-/ Ingenieurbau | 137.932 | 379 | 39.507 | - | 177.818 | |||||
Sonstiger Hochbau | 272.265 | 172.094 | 56.676 | - | 501.035 | |||||
Wohnbau | 439.998 | 94.057 | 28.347 | - | 562.402 | |||||
Tiefbau | ||||||||||
Bahnbau | 110.717 | 678 | 174.505 | - | 285.900 | |||||
Brücken-/ Hochstraßenbau | 84.582 | 45.837 | 102.475 | - | 232.894 | |||||
Sonstiger Tiefbau | 416.648 | 208.551 | 45.090 | 14.331 | 684.620 | |||||
Straßenbau | 369.816 | 149.226 | 424.595 | - | 943.637 | |||||
Tunnelbau | 40 | 98.325 | 277.726 | - | 376.091 | |||||
Sonstige Sparten | 330.600 | 48.650 | 157.685 | 53.385 | 590.320 | |||||
Umsatzerlöse | 2.388.082 | 833.716 | 1.362.328 | 67.716 | 4.651.842 | |||||
Umsatzerlöse zeitraumbezogen | 2.239.089 | 827.174 | 1.362.328 | 63.313 | 4.491.904 | |||||
Umsatzerlöse zeitpunktbezogen | 148.993 | 6.542 | - | 4.403 | 159.938 |
2019
in TEUR |
BU 1 – Österreich, Schweiz |
BU 2 – Deutschland |
BU 3 – International |
Holding | Konzern | |||||
Umsatzerlöse | ||||||||||
Hochbau | ||||||||||
Geschäfts-/ Bürohausbau | 216.399 | 31.566 | 71.826 | - | 319.791 | |||||
Industrie-/ Ingenieurbau | 140.461 | 1.019 | 12.048 | - | 153.528 | |||||
Sonstiger Hochbau | 124.187 | 141.404 | 70.885 | 5.024 | 341.500 | |||||
Wohnbau | 427.971 | 110.294 | 46.853 | - | 585.118 | |||||
Tiefbau | ||||||||||
Bahnbau | 81.430 | 28 | 161.183 | - | 242.641 | |||||
Brücken-/ Hochstraßenbau | 105.056 | 78.412 | 134.190 | - | 317.658 | |||||
Sonstiger Tiefbau | 240.809 | 251.482 | 55.975 | 6.897 | 555.163 | |||||
Straßenbau | 407.316 | 125.492 | 332.789 | - | 865.597 | |||||
Tunnelbau | 60 | 155.708 | 368.053 | - | 523.821 | |||||
Sonstige Sparten | 718.519 | 76.685 | 121.313 | 59.080 | 975.597 | |||||
Umsatzerlöse | 2.462.208 | 972.090 | 1.375.115 | 71.001 | 4.880.414 | |||||
Umsatzerlöse zeitraumbezogen | 2.321.459 | 965.948 | 1.374.665 | 63.759 | 4.725.831 | |||||
Umsatzerlöse zeitpunktbezogen | 140.749 | 6.142 | 450 | 7.242 | 154.583 |
Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt aufgliedern:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Erlöse aus Bauleistungen | 4.360.781 | 4.587.380 | ||
Erlöse aus Rohstoffverkäufen und sonstigen Dienstleistungen | 291.061 | 293.034 | ||
Gesamt | 4.651.842 | 4.880.414 |
Die Umsatzerlöse enthalten ausschließlich Erlöse aus Kundenverträgen. Leistungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 6.092.352 (Vorjahr: TEUR 5.694.698) werden mit TEUR 3.195.250 (Vorjahr: TEUR 3.179.413) im Folgejahr und mit TEUR 2.897.102 (Vorjahr: TEUR 2.515.285) in den darauffolgenden Jahren zu Umsatzerlösen führen.
9. Sonstige betriebliche Erträge
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 19.348 | 29.661 | ||
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen | 10.027 | 19.673 | ||
Erlöse aus Personalgestellung | 11.281 | 18.955 | ||
Versicherungsvergütungen | 11.619 | 14.737 | ||
Kursgewinne | 14.126 | 17.614 | ||
Erlöse aus Materialverrechnung | 6.370 | 7.153 | ||
Erlöse aus sonstiger Weiterverrechnung | 16.288 | 20.324 | ||
Raum- und Grundstücksmieten | 4.230 | 6.307 | ||
Sonstige Erträge Personal | 6.821 | 1.725 | ||
Bewertung Finanzimmobilien | 3.220 | - | ||
Übrige | 30.276 | 38.907 | ||
Gesamt | 133.606 | 175.056 |
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Einbehalte für die Privatnutzung von Dienst-PKW, Schadenersatzleistungen im Rahmen von Auftragsabwicklungen sowie sonstige Nebenleistungen.
10. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -985.952 | -1.081.698 | ||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.131.566 | -2.211.140 | ||
Gesamt | -3.117.518 | -3.292.838 |
11. Personalaufwand
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Löhne und Gehälter | -955.888 | -993.471 | ||
Soziale Abgaben | -236.926 | -235.797 | ||
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen | -17.279 | -13.912 | ||
Gesamt | -1.210.093 | -1.243.180 |
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen enthalten die Dienstzeitaufwendungen und die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse für Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2002 in ein Dienstverhältnis mit einem österreichischen Unternehmen der Gruppe eingetreten sind, und freiwillige Abfertigungen. Der Zinsaufwand aus den Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen wird unter dem Posten Finanzierungsaufwand ausgewiesen.
12. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Auf immaterielle Vermögenswerte wurden TEUR 5.881 (Vorjahr: TEUR 11.412) und auf das Sachanlagevermögen TEUR 162.766 (Vorjahr: TEUR 150.049) Abschreibungen vorgenommen, davon sind TEUR 2.058 (Vorjahr: TEUR 3.208) außerplanmäßige Abschreibungen. Für weitere Ausführungen wird auf die Erläuterungen 18 und 19 verwiesen.
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Rechts- und Beratungsleistungen, Versicherungen | -54.643 | -65.553 | ||
Immobilien | -39.812 | -40.600 | ||
Kursverluste | -21.798 | -15.960 | ||
Fuhrpark | -20.357 | -23.164 | ||
Werbung | -6.975 | -17.730 | ||
Bürobetrieb | -39.062 | -37.072 | ||
Avalprovisionen | -23.600 | -18.885 | ||
Sonstige Steuern | -12.743 | -15.844 | ||
Beiträge und Gebühren | -8.670 | -8.294 | ||
Fortbildung | -4.335 | -5.552 | ||
Reisen und Verkehr | -30.806 | -37.493 | ||
Übrige | -101.421 | -108.675 | ||
Gesamt | -364.222 | -394.822 |
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für Abgaben und Gebühren, Fremdleistungen und allgemeine Verwaltungskosten.
14. Erträge aus Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Erträge aus Beteiligungen | 1.530 | 2.640 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | (-) | (-) | ||
Aufwendungen aus Beteiligungen | -828 | -316 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | (-49) | (-77) | ||
Erträge/Aufwendungen aus Finanzanlagen | 3.755 | 2.008 | ||
Zinsen | 8.314 | 11.064 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | (1) | (128) | ||
Gesamt | 12.771 | 15.396 |
In den Zinsen sind Zinsen in Höhe von TEUR 1.520 (Vorjahr: TEUR 1.520) (siehe Erläuterung 46) gegenüber der UBM-Gruppe enthalten, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte betreffen.
15. Finanzierungsaufwand
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffend Anleihen und Schuldscheindarlehen | -6.969 | -8.594 | ||
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -19.641 | -24.115 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | (-5) | (-5) | ||
davon Zinsaufwand aus Sozialkapitalrückstellungen | (-1.032) | (-2.667) | ||
Gesamt | -26.610 | -32.709 |
Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Der Finanzierungskostensatz bewegt sich zwischen 0,01 % und 7,44 % (Vorjahr: 0,01 % und 7,44 %).
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern für das betreffende Geschäftsjahr gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und latente Steuern ausgewiesen.
Der Berechnung liegen Steuersätze zugrunde, die gemäß den geltenden Steuergesetzen oder gemäß Steuergesetzen, deren Inkraftsetzung im Wesentlichen abgeschlossen ist, zum voraussichtlichen Realisierungszeitpunkt anzuwenden sind.
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Laufender Steueraufwand | 5.774 | 17.460 | ||
Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (-) | -14.455 | -7.884 | ||
Steueraufwand (+)/-ertrag (-) | -8.681 | 9.576 |
Der sich bei Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes von 25 % ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | -51.048 | 37.409 | ||
Theoretischer Steueraufwand (+)/-ertrag (-) | -12.762 | 9.352 | ||
Steuersatzunterschiede | -1.227 | 3.635 | ||
Steuerauswirkung der nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerfreien Erträge | 1.536 | -398 | ||
Erträge/Aufwendungen aus Beteiligungen an at-equity bilanzierten Unternehmen | 996 | -3.361 | ||
Veränderung des in Bezug auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen nicht angesetzten latenten Steueranspruchs | -3.161 | 3.311 | ||
Effekt von Steuersatzänderungen | 289 | -388 | ||
Periodenfremder Steueraufwand (+)/-ertrag (-) | 5.189 | -2.224 | ||
Sonstiges | 459 | -351 | ||
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -8.681 | 9.576 |
Zusätzlich zu dem in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Steueraufwand wurde der Steuereffekt von im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen und Erträgen ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Der im sonstigen Ergebnis verrechnete Steuerertrag belief sich auf TEUR 260 (Vorjahr: TEUR 3.977). Ausschüttungen auf das als Eigenkapital zu klassifizierende Hybridkapital und Genussrechtskapital sowie die Kosten der Kapitalerhöhung sind steuerlich abzugsfähig. Die zugehörigen Steuererträge von TEUR 3.491 (Vorjahr: TEUR 2.807) wurden direkt im Eigenkapital verrechnet.
Zusammensetzung der Steuereffekte im sonstigen Ergebnis:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Neubewertungsrücklage | -327 | -1.014 | ||
Remeasurement aus leistungsorientierten Verpflichtungen | 599 | 5.136 | ||
Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten | 131 | -179 | ||
Rücklage für Cashflow Hedges | -143 | 26 | ||
Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens | 260 | 3.969 | ||
Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen | - | 8 | ||
Gesamt | 260 | 3.977 |
17. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Anteils der Aktionäre des Mutterunternehmens am Jahresüberschuss durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien.
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens am Jahresüberschuss inkl. Genussrechts-/Hybridkapitalzinsen |
-47.648 | 25.541 | ||
Abzüglich Genussrechts-/Hybridkapitalzinsen | -18.154 | -11.227 | ||
Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens am Jahresüberschuss | -65.802 | 14.314 | ||
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien | 28.878.505 | 28.878.505 | ||
Unverwässertes Ergebnis je Aktie | -2,28 | 0,50 | ||
Verwässertes Ergebnis je Aktie | -2,28 | 0,50 |
Da keine potenziell verwässernden Transaktionen in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 vorlagen, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Überleitungsrechnung für die gewichtete Anzahl der Aktien:
2020 | 2019 | |||
Ausgegebene Aktien zum 1. Jänner | 29.095.000 | 29.095.000 | ||
Abzüglich Eigene Aktien | -216.495 | -216.495 | ||
Ausgegebene Aktien abzüglich Eigene Aktien zum 1. Jänner | 28.878.505 | 28.878.505 | ||
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien zum 31. Dezember | 28.878.505 | 28.878.505 |
18. Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR | Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte | Software | Firmenwerte |
Sonstige
Immaterielle Vermögens - werte |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | Gesamt | ||||||
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
||||||||||||
Stand 1.1.2019 | 34.121 | 58.698 | 117.838 | 12.928 | - | 223.585 | ||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises |
-2 | 9.859 | 2.240 | - | - | 12.097 | ||||||
Zugänge | - | 3.371 | - | - | 5.681 | 9.052 | ||||||
Abgänge | -886 | -9.747 | -3.806 | -12.928 | -291 | -27.658 | ||||||
Umbuchungen | -33.233 | 2.970 | 4.252 | - | 962 | -25.049 | ||||||
Währungsanpassungen | - | 23 | 255 | - | - | 278 | ||||||
Stand 31.12.2019 | - | 65.174 | 120.779 | - | 6.352 | 192.305 | ||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises |
- | 11 | 747 | - | - | 758 | ||||||
Zugänge | - | 1.833 | - | - | 5.541 | 7.374 | ||||||
Abgänge | - | -1.245 | -801 | - | -1.540 | -3.586 | ||||||
Umbuchungen | - | 289 | - | - | -351 | -62 | ||||||
Währungsanpassungen | - | -130 | -1.257 | - | - | -1.387 | ||||||
Stand 31.12.2020 | - | 65.932 | 119.468 | - | 10.002 | 195.402 | ||||||
Kumulierte Abschreibungen |
||||||||||||
Stand 1.1.2019 | 20.357 | 40.801 | 1.571 | 12.644 | - | 75.373 | ||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises |
-2 | 69 | - | - | - | 67 | ||||||
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) | 530 | 7.390 | - | 284 | - | 8.204 | ||||||
Zugänge (außerplanmäßige Abschreibungen) |
- | - | 3.208 | - | - | 3.208 | ||||||
Abgänge | -866 | -9.710 | -3.806 | -12.928 | - | -27.310 | ||||||
Umbuchungen | -20.019 | -10 | 4.252 | - | - | -15.777 | ||||||
Währungsanpassungen | - | 18 | - | - | - | 18 | ||||||
Stand 31.12.2019 | - | 38.558 | 5.225 | - | - | 43.783 | ||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises |
- | 11 | - | - | - | 11 | ||||||
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) | - | 4.823 | - | - | - | 4.823 | ||||||
Zugänge (außerplanmäßige Abschreibungen) |
- | - | 1.058 | - | - | 1.058 | ||||||
Abgänge | - | -1.235 | -801 | - | - | -2.036 | ||||||
Umbuchungen | - | -50 | - | - | - | -50 | ||||||
Währungsanpassungen | - | -106 | - | - | - | -106 | ||||||
Stand 31.12.2020 | - | 42.001 | 5.482 | - | - | 47.483 | ||||||
Buchwerte 31.12.2019 | - | 26.616 | 115.554 | - | 6.352 | 148.522 | ||||||
Buchwerte 31.12.2020 | - | 23.931 | 113.986 | - | 10.002 | 147.919 |
Die aus Unternehmenserwerben resultierenden Firmenwerte werden auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu der sie jeweils gehören, auf Wertminderungen (Impairment) geprüft.
Sie verteilen sich auf die Segmente wie folgt:
in TEUR | Stand 1.1.2020 | Währungs-anpassungen | Neu erworbene Firmenwerte |
Abgang Firmenwerte |
Wert
- minderungen (Impairment) |
Stand 31.12.2020 | ||||||
BU 1 - Österreich, Schweiz | 11.437 | - | - | - | -458 | 10.979 | ||||||
BU 2 - Deutschland | 57.328 | - | - | - | - | 57.328 | ||||||
BU 3 - International | 44.336 | -1.247 | 737 | - | - | 43.826 | ||||||
Holding | 2.453 | - | - | - | -600 | 1.853 | ||||||
Gesamt | 115.554 | -1.247 | 737 | - | -1.058 | 113.986 |
in TEUR | Stand 1.1.2019 | Währungs-anpassungen | Neu erworbene Firmenwerte |
Abgang Firmenwerte |
Wert
- minderungen (Impairment) |
Stand 31.12.2019 | ||||||
BU 1 - Österreich, Schweiz | 11.396 | - | 41 | - | - | 11.437 | ||||||
BU 2 - Deutschland | 57.328 | - | - | - | - | 57.328 | ||||||
BU 3 - International | 47.290 | 254 | - | - | -3.208 | 44.336 | ||||||
Holding | 253 | - | 2.431 | -231 | - | 2.453 | ||||||
Gesamt | 116.267 | 254 | 2.472 | -231 | -3.208 | 115.554 |
Ein Firmenwert im Segment Business Unit 1 – Österreich, Schweiz ist in Höhe von TEUR 7.704 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Straßenbau zugeordnet. Ein Firmenwert im Segment Business Unit 2 – Deutschland in Höhe von TEUR 44.170 ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Oevermann Gruppe zugeordnet. Ein Firmenwert im Segment Business Unit 3 – International in Höhe von TEUR 10.202 ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Porr Polska Infrastructure (PPI) zugeordnet. Ein weiterer Firmenwert in Höhe von TEUR 20.180 ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Hinteregger Gruppe zugeordnet. Ein Firmenwert im Segment Business Unit 3 – International in Höhe von TEUR 11.970 ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PORR a.s. zugeordnet.
Im Rahmen der Impairment-Tests wird die Summe der Buchwerte der Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, zuzüglich des Buchwerts des dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Firmenwerts mit dem erzielbaren Betrag derselben verglichen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder einem höheren Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis einer DCF-Berechnung ermittelt. In Fällen, in denen kein beizulegender Zeitwert ermittelt werden kann, ist der Nutzungswert, das ist der Barwert der von der zahlungsmittelgenerierenden Einheit künftig voraussichtlich generierten Cashflows, als erzielbarer Betrag zugrunde gelegt. Die Cashflows wurden von den vom Vorstand genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung der Impairment-Tests aktuellen Planungen für drei bis fünf Folgejahre abgeleitet. Betreffend die bei Impairment-Tests verwendeten Parameter und Sensitivitätsanalysen wird auf Erläuterung 6.1. verwiesen.
In Bezug auf Nutzungsdauern und Abschreibungsmethode wird auf die Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind unter Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.058 (Vorjahr: TEUR 3.208) betreffend Firmenwert ausgewiesen und die planmäßigen Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffend Firmenwerte erfolgten aufgrund Verschlechterung des Marktumfelds.
19. Sachanlagevermögen
in TEUR |
Grundstücke, grund
stücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich
der Bauten auf fremdem Grund und Anlagen in Bau |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | Nutzungsrechte ––- Grundstücke und Bauten |
Nutzungsrechte –- Technische Anlagen, Maschinen und Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Gesamt | |||||||
Anschaffungs- und
Herstellungs - kosten bzw. Neubewertung |
||||||||||||||
Stand 1.1.2019 | 488.150 | 416.070 | 166.968 | 15.048 | 16.954 | 184.483 | 1.287.673 | |||||||
Anpassung aufgrund erst
maliger
Anwendung IFRS 16 |
- | - | - | - | 158.615 | 37.446 | 196.061 | |||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des
Konsolidierungskreises |
621 | 639 | 2.254 | - | - | -180 | 3.334 | |||||||
Zugänge | 41.946 | 52.261 | 40.085 | 10.095 | 25.375 | 67.370 | 237.132 | |||||||
Abgänge | -19.115 | -21.315 | -30.581 | -3.757 | -1.557 | -21.317 | -97.642 | |||||||
Umbuchungen | 30.603 | 46.144 | 5.173 | -5.815 | - | -23.437 | 52.668 | |||||||
Währungsanpassungen | 789 | 693 | 405 | 16 | 131 | 252 | 2.286 | |||||||
Korrektur aufgrund
Neubewertung |
4.330 | - | - | - | - | - | 4.330 | |||||||
Stand 31.12.2019 | 547.324 | 494.492 | 184.304 | 15.587 | 199.518 | 244.617 | 1.685.842 | |||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des
Konsolidierungskreises |
3 | 2.080 | 550 | 134 | - | 93 | 2.860 | |||||||
Zugänge | 10.825 | 44.897 | 41.713 | 26.753 | 14.824 | 40.789 | 179.801 | |||||||
Abgänge | -22.297 | -47.294 | -24.555 | -2.235 | -973 | -5.681 | -103.035 | |||||||
Umbuchungen | -4.846 | 27.259 | 2.850 | -12.135 | - | -21.127 | -7.999 | |||||||
Währungsanpassungen | -2.026 | -3.940 | -1.536 | -463 | -617 | -2.102 | -10.684 | |||||||
Korrektur aufgrund
Neubewertung |
1.307 | - | - | - | - | - | 1.307 | |||||||
Stand 31.12.2020 | 530.290 | 517.494 | 203.326 | 27.641 | 212.752 | 256.589 | 1.748.092 | |||||||
Kumulierte Abschreibungen | ||||||||||||||
Stand 1.1.2019 | 215.517 | 251.208 | 86.445 | - | 6.618 | 61.127 | 620.915 | |||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des
Konsolidierungskreises |
482 | 305 | 1.223 | - | - | -12 | 1.998 | |||||||
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) |
16.993 | 43.378 | 34.030 | - | 15.131 | 40.517 | 150.049 | |||||||
Abgänge | -13.217 | -19.745 | -27.455 | - | -235 | -12.251 | -72.903 | |||||||
Umbuchungen | 18.449 | 41.046 | 5.427 | - | - | -21.061 | 43.861 | |||||||
Währungsanpassungen | 290 | 446 | 242 | - | 16 | 30 | 1.024 | |||||||
Stand 31.12.2019 | 238.514 | 316.638 | 99.912 | - | 21.530 | 68.350 | 744.944 | |||||||
Zu-/Abgänge durch Änderung des
Konsolidierungskreises |
- | 1.057 | 269 | - | - | - | 1.326 | |||||||
Zugänge (planmäßige Abschreibungen) |
16.903 | 50.822 | 35.913 | 51 | 18.082 | 39.995 | 161.766 | |||||||
Zugänge (außerplanmäßige Abschreibungen) |
1.000 | - | - | - | - | - | 1.000 | |||||||
Abgänge | -13.328 | -39.973 | -22.352 | -51 | -569 | -5.188 | -81.461 | |||||||
Umbuchungen | 830 | 8.420 | 1.425 | - | - | -12.113 | -1.438 | |||||||
Währungsanpassungen | -693 | -2.528 | -942 | - | -231 | -465 | -4.859 | |||||||
Stand 31.12.2020 | 243.226 | 334.436 | 114.225 | - | 38.812 | 90.579 | 821.278 | |||||||
Buchwerte 31.12.2019 | 308.810 | 177.854 | 84.392 | 15.587 | 177.988 | 176.267 | 940.898 | |||||||
Buchwerte 31.12.2020 | 287.064 | 183.058 | 89.101 | 27.641 | 173.940 | 166.010 | 926.814 |
In den Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund sind Rohstoffreserven in Höhe von TEUR 47.126 (Vorjahr: TEUR 51.238) enthalten, welche leistungsbezogen abgeschrieben werden.
Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen werden unter Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ausgewiesen.
Der Wert der Immobilien des Sachanlagevermögens, die zum Stichtag durch einen externen Gutachter bewertet wurden, beträgt TEUR 74.904 (Vorjahr: TEUR 27.174).
Der Buchwert der Sachanlagen, die zum Bilanzstichtag zur Sicherstellung verpfändet sind, beträgt TEUR 34.903 (Vorjahr: TEUR 36.022).
Der Buchwert der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund (ohne Nutzungsrechte für Grundstücke und Bauten) hätte bei Anwendung des Anschaffungskostenmodells zum 31. Dezember 2020 TEUR 274.364 (Vorjahr: TEUR 294.267) betragen.
Beizulegender Zeitwert von Grundstücken und Gebäuden
Die Ermittlung des Zeitwerts der Liegenschaften wird nach einem revolvierenden Zyklus durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert wird nach anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt, nämlich durch die Ableitung aus einem aktuellen Marktpreis, durch Ableitung aus einem Preis, der in einer Transaktion mit ähnlichen Immobilien in der jüngeren Vergangenheit erzielt wurde, oder – zumeist mangels geeigneter Marktdaten – durch Diskontierung geschätzter künftiger Cashflows, die von derartigen Immobilien marktüblich im Rahmen einer Vermietung generiert werden. Bei jenen Liegenschaften, die keiner externen Bewertung unterzogen werden, werden durch ein internes Bewertungsteam die Verkehrswerte ermittelt. Diskussionen bezüglich der anzusetzenden Parameter zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Stufe 3) werden zwischen den operativen Projektentwicklern, dem Vorstand und dem Bewertungsteam geführt.
Die unterschiedlichen Ebenen werden wie folgt definiert:
– Notierte (nicht berichtigte) Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden (Stufe 1)
– Inputfaktoren, andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar (d. h. als Preis) oder mittelbar (d. h. vom Preis abgeleitet) zu beobachten sind (Stufe 2)
– Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld auf nicht beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3)
in TEUR | Beizulegender Zeitwert 31.12.2020 | |||||
Art der Immobilien |
Notierte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte Stufe 1 |
Wesentliche andere beobachtbare Inputfaktoren Stufe 2 |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren Stufe 3 |
|||
Betriebsstandort/Lagerplatz/Mischanlagen | - | - | 185.509 | |||
Kiesgewinnung/Steinbruch | - | - | 65.360 | |||
Deponien | - | - | 36.195 |
in TEUR | Beizulegender Zeitwert 31.12.2019 | |||||
Art der Immobilien |
Notierte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte Stufe 1 |
Wesentliche andere beobachtbare Inputfaktoren Stufe 2 |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren Stufe 3 |
|||
Betriebsstandort/Lagerplatz/Mischanlagen | - | - | 197.307 | |||
Kiesgewinnung/Steinbruch | - | - | 69.092 | |||
Deponien | - | - | 42.411 |
Bandbreite der nicht beobachtbaren Inputfaktoren 2020
Art der Immobilien | ||||||
Betriebsstandort/
Lagerplatz/Mischanlagen |
Kiesgewinnung/
Steinbruch |
Deponien | ||||
Bewertungsverfahren | EW, VW | EW, VW | EW | |||
Kapitalisierungszinssatz in % | 4,35– - 9,50 | 4,50 | ||||
Miete in EUR/m² | 2,47– - 27,17 | |||||
Instandhaltungen in % 1 | 0,41– - 1,75 | |||||
Instandhaltungen in % 2 | 3,00– - 14,50 | |||||
Leerstand in % 2 | 2,50– - 10,00 | |||||
Ertrag in EUR/t | 6,61– - 48,34 | 7,60– - 150,00 | ||||
Aufwand in EUR/t | 5,08– - 16,21 | |||||
Grundwert in EUR/m² | 9,00– - 256,00 |
Bandbreite der nicht beobachtbaren Inputfaktoren 2019
Art der Immobilien | ||||||
Betriebsstandort/
Lagerplatz/Mischanlagen |
Kiesgewinnung/
Steinbruch |
Deponien | ||||
Bewertungsverfahren | EW, VW | EW, VW | EW | |||
Kapitalisierungszinssatz in % | 4,70– - 10,00 | 4,50 | ||||
Miete in EUR/m² | 2,16– - 17,54 | |||||
Instandhaltungen in % 1 | 0,50– - 1,50 | |||||
Instandhaltungen in % 2 | 3,00– - 14,00 | |||||
Leerstand in % 1 | 7,50– - 10,00 | |||||
Leerstand in % 2 | 2,50– - 13,00 | |||||
Ertrag in EUR/t | 6,73– - 47,00 | 8,00– - 135,00 | ||||
Aufwand in EUR/t | 4,92– - 15,38 | |||||
Grundwert in EUR/m² | 15,00– - 45,00 | |||||
Bauzeitwert in EUR/m² | 1.000,00– - 1.650,00 |
EW = Ertragswert
VW = Vergleichswert
1 Abschlag vom Neubauwert
2 Abschlag vom Jahresrohertrag
Beziehungen der nicht beobachtbaren Inputfaktoren zum beizulegenden Zeitwert
– Kapitalisierungszinssatz: Je niedriger der Kapitalisierungszinssatz, desto höher ist der beizulegende Zeitwert.
– Miete: Je höher der m²-Preis, desto höher ist der beizulegende Zeitwert.
– Instandhaltung: Je höher der Instandhaltungsabschlag, desto niedriger ist der beizulegende Zeitwert.
– Leerstand: Je höher der Leerstandsabschlag, desto niedriger ist der beizulegende Zeitwert.
Überleitungsrechnung für Stufe-3-Bewertungen
Art der Immobilien | ||||||
in TEUR |
Betriebsstandort/
Lagerplatz/Mischanlagen |
Kiesgewinnung/
Steinbruch |
Deponien | |||
Stand 1.1.2020 | 197.307 | 69.092 | 42.411 | |||
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises | 2 | - | - | |||
Zugänge | 9.116 | 582 | 1.126 | |||
Abgänge | -8.203 | -324 | -441 | |||
Umbuchungen | -5.114 | -313 | -248 | |||
Währungsanpassungen | -1.331 | -3 | 1 | |||
Korrektur aufgrund Neubewertung | 1.307 | - | - | |||
Planmäßige Abschreibungen | -7.575 | -3.674 | -6.654 | |||
Stand 31.12.2020 | 185.509 | 65.360 | 36.195 |
Art der Immobilien | ||||||
in TEUR |
Betriebsstandort/
Lagerplatz/Mischanlagen |
Kiesgewinnung/
Steinbruch |
Deponien | |||
Stand 1.1.2019 | 164.787 | 62.700 | 45.146 | |||
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises | 139 | - | - | |||
Zugänge | 37.594 | 1.014 | 3.338 | |||
Abgänge | -4.333 | -998 | -567 | |||
Umbuchungen | 2.407 | 9.875 | -128 | |||
Währungsanpassungen | 445 | -1 | 55 | |||
Korrektur aufgrund Neubewertung | 4.330 | - | - | |||
Planmäßige Abschreibungen | -8.062 | -3.498 | -5.433 | |||
Stand 31.12.2019 | 197.307 | 69.092 | 42.411 |
Leasingverhältnisse
Im Rahmen von Leasingverhältnissen werden folgende Beträge erfasst:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Zinsaufwendungen auf Leasingverbindlichkeiten | 9.810 | 9.803 | ||
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 44.995 | 46.677 | ||
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten | 350 | 694 | ||
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen | 74.258 | 75.526 | ||
Gewinne aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen | 220 | - |
Die Gewinne aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen betreffen den Verkauf einer Immobilie an ein nahestehendes Unternehmen. Ein Teil dieser Immobilie wird über einen Zeitraum von 5 Jahren gemietet.
Die Laufzeiten der Leasingverträge für Immobilien liegen zwischen 2 und 65 Jahren, die für Mobilien zwischen 2 und 15 Jahren.
Sowohl bei Immobilien- als auch Mobilienleasingverträgen bestehen teilweise Verlängerungsoptionen, die nur bei ausreichender Sicherheit, dass diese Optionen ausgeübt werden, in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit mit einbezogen werden.
Ausübungspreise von Optionen zur Übernahme des Vermögenswerts am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden nur angesetzt, wenn es hinreichend sicher ist, dass die Kaufoptionen ausgeübt werden. Variable Leasingzahlungen, die an Indizes gekoppelt sind, werden mit dem am Bereitstellungsdatum gültigen Index bewertet. Bei Eintritt eines wesentlichen Ereignisses oder bei bedeutenden Veränderungen der Umstände wird erneut bewertet. Bei Vorliegen von Nichtleasingkomponenten werden diese separiert und nicht in die Rate miteinbezogen.
Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist unter Erläuterung 44.4. dargestellt.
20. Finanzimmobilien
in TEUR | Finanzimmobilien | Nutzungsrechte –– Finanzimmobilien | Gesamt | |||
Beizulegender Zeitwert | ||||||
Stand 1.1.2019 | 63.906 | 2.065 | 65.971 | |||
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises | -20.128 | - | -20.128 | |||
Zugänge Erwerb | 1.498 | - | 1.498 | |||
Zugänge Herstellungskosten | 6.547 | - | 6.547 | |||
Umbuchungen | 2.192 | -1.715 | 477 | |||
Anpassung an den beizulegenden Wert | -274 | - | -274 | |||
Stand 31.12.2019 | 53.741 | 350 | 54.091 | |||
Zugänge Erwerb | 3.578 | - | 3.578 | |||
Zugänge Herstellungskosten | 166 | - | 166 | |||
Abgänge | -19.604 | - | -19.604 | |||
Umbuchungen | -9.746 | - | -9.746 | |||
Anpassung an den beizulegenden Wert | 2.871 | - | 2.871 | |||
Stand 31.12.2020 | 31.006 | 350 | 31.356 |
Der Wert der Finanzimmobilien, die zum Stichtag durch einen externen Gutachter bewertet wurden, beträgt TE UR 0 (Vorjahr: TEUR 1.324).
Die Mieterträge aus vermieteten Finanzimmobilien beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 556 (Vorjahr: TEUR 556). Betriebliche Aufwendungen in Zusammenhang mit als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, mit denen während der Berichtsperiode keine Mieteinnahmen erzielt wurden, belaufen sich auf TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 170).
Finanzimmobilien mit einem Buchwert von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.170) sind zur Besicherung von Verbindlichkeiten verpfändet.
Die Umbuchungen betreffen in einer Höhe von TEUR 13.600 (Vorjahr: TEUR 0) die Umgliederung von Liegenschaften zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten, Liegenschaften in Höhe von TEUR 3.854 (Vorjahr: TEUR 477) wurden von den Sachanlagen umgegliedert.
Beizulegender Zeitwert von Grundstücken und Gebäuden
Der beizulegende Zeitwert wird nach anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt, nämlich durch die Ableitung aus einem aktuellen Marktpreis, durch Ableitung aus einem Preis, der in einer Transaktion mit ähnlichen Immobilien in der jüngeren Vergangenheit erzielt wurde, oder – zumeist mangels geeigneter Marktdaten – durch Diskontierung geschätzter künftiger Cashflows, die von derartigen Immobilien marktüblich im Rahmen einer Vermietung generiert werden.
in TEUR | Beizulegender Zeitwert 31.12.2020 | |||||
Art der Immobilien |
Notierte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte Stufe 1 |
Wesentliche andere beobachtbare Inputfaktoren Stufe 2 |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren Stufe 3 |
|||
Büro/Handel/Gewerbe | - | - | 4.320 | |||
Unbebaute Liegenschaften | - | 21.067 | - | |||
Sonstiges | - | - | 5.619 |
in TEUR | Beizulegender Zeitwert 31.12.2019 | |||||
Art der Immobilien |
Notierte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte Stufe 1 |
Wesentliche andere beobachtbare Inputfaktoren Stufe 2 |
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren Stufe 3 |
|||
Büro/Handel/Gewerbe | - | - | 10.844 | |||
Unbebaute Liegenschaften | - | 40.795 | - | |||
Sonstiges | - | - | 2.102 |
Bandbreite der beobachtbaren Inputfaktoren 2020
Art der Immobilien | Bewertungsverfahren | Grundwert 1 pro m² | ||
Unbebaute Liegenschaften | VW | 5,00– - 132,00 |
Bandbreite der beobachtbaren Inputfaktoren 2019
Art der Immobilien | Bewertungsverfahren | Grundwert 1 pro m² | ||
Unbebaute Liegenschaften | VW | 5,00– - 132,00 |
VW = Vergleichswert
1 ohne Bauvorbereitung
Bandbreite der nicht beobachtbaren Inputfaktoren 2020
Art der Immobilien | Bewertungs-verfahren | Kapitalisierungs-zinssatz in % | Miete in EUR/m² | Instandhaltung in % 1 | Leerstand in % 1 | |||||
Büro/Handel/Gewerbe | EW | 7,00 | 3,00 | 15,00 | 10,00 | |||||
Sonstiges | EW | 2,00– - 7,00 | 7,50– - 15,69 | 0,50– - 0,75 | 10,00 |
Bandbreite der nicht beobachtbaren Inputfaktoren 2019
Art der Immobilien | Bewertungs-verfahren | Kapitalisierungs-zinssatz in % | Miete in EUR/m² | Instandhaltung in % 1 | Leerstand in % 1 | |||||
Büro/Handel/Gewerbe | EW, VW | 5,00– - 7,50 | 2,00– - 15,00 | 15,00 | 10,00 |
VW = Vergleichswert
EW = Ertragswert
1 Abschlag vom Jahresrohertrag
Beziehungen der nicht beobachtbaren Inputfaktoren zum beizulegenden Zeitwert
– Kapitalisierungszinssatz: Je niedriger der Kapitalisierungszinssatz, desto höher ist der beizulegende Zeitwert.
– Miete: Je höher der m²-Preis, desto höher ist der beizulegende Zeitwert.
– Instandhaltung: Je höher der Instandhaltungsabschlag, desto niedriger ist der beizulegende Zeitwert.
– Leerstand: Je höher der Leerstandsabschlag, desto niedriger ist der beizulegende Zeitwert.
Überleitungsrechnung für Stufe-3-Bewertungen
Art der Immobilien | ||||
in TEUR | Büro/Handel/Gewerbe | Sonstiges | ||
Stand 1.1.2020 | 10.844 | 2.102 | ||
Zugänge | 13 | 3.542 | ||
Abgänge | -9.520 | - | ||
Umbuchungen | 3.307 | - | ||
Anpassung an den beizulegenden Wert | -324 | -25 | ||
Stand 31.12.2020 | 4.320 | 5.619 |
Art der Immobilien | ||||
in TEUR | Büro/Handel/Gewerbe | Sonstiges | ||
Stand 1.1.2019 | 9.379 | 2.126 | ||
Umbuchungen | 1.715 | - | ||
Anpassung an den beizulegenden Wert | -250 | -24 | ||
Stand 31.12.2019 | 10.844 | 2.102 |
21. Beteiligungen an at-equity bilanzierten Unternehmen
Die erforderlichen Angaben gemäß IFRS 12 wurden für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gemacht, die in qualitativer oder quantitativer Hinsicht aus Sicht des PORR Konzerns als wesentlich einzustufen sind. Bei neun Gesellschaften hält die Gruppe die Mehrheit der Anteile, aufgrund des Gesellschaftsvertrags ergibt sich aber keine Beherrschung, diese Gesellschaften werden daher at-equity bilanziert.
Assoziierte Unternehmen
Bei dem nachfolgenden assoziierten Unternehmen handelt es sich um das „Joint Venture Al Wakrah Stadium & Precinct Main Works & Masterplan“ mit Sitz in Katar, an dem der PORR Konzern zu 33,3 % (Vorjahr: 33,3 %) beteiligt ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung des Al-Wakrah Stadions, dem zentralen Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar.
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Umsatzerlöse | 4.943 | 81.234 | ||
Jahresüberschuss | 6.768 | 18.760 | ||
Sonstiges Ergebnis | -1.652 | 483 | ||
Gesamtergebnis | 5.116 | 19.243 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | 36.207 | 55.982 | ||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | -18.567 | -36.276 | ||
Nettovermögen | 17.640 | 19.706 | ||
Anteil der Gruppe am Nettovermögen zum 1.1. | 6.569 | 7.521 | ||
Anteil der Gruppe am Gesamtergebnis | 1.706 | 6.415 | ||
Erhaltene Dividenden | -2.394 | -7.367 | ||
Anteil der Gruppe am Nettovermögen zum 31.12. | 5.881 | 6.569 | ||
Buchwert Anteil an at-equity bilanzierten Unternehmen 31.12. | 5.881 | 6.569 |
Angaben zu den unwesentlichen assoziierten Unternehmen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Buchwert Anteil an at-equity bilanzierten Unternehmen 31.12. | 19.207 | 19.133 | ||
Anteil der Gruppe am | ||||
Jahresüberschuss | 824 | 4.527 | ||
Sonstigen Ergebnis | -623 | 109 | ||
Gesamtergebnis | 201 | 4.636 |
Die nicht angesetzten Anteile an Verlusten assoziierter Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich kumuliert zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).
Gemeinschaftsunternehmen
Bei dem nachfolgenden Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um die KMG – Klinikum Management Gesellschaft mbH. und ihre Tochtergesellschaft Klinikum Austria Gesundheitsgruppe GmbH (KMG Gruppe), beide mit Sitz in Österreich. Die PORR Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 die Kontrolle über das vormalige, als wesentlich eingestufte Gemeinschaftsunternehmen „hospitals“ Projektentwicklungsges.m.b.H. erlangt und hält dadurch nun unmittelbar 50 % (Vorjahr: 50 %) der Anteile an der KMG Gruppe. Das Unternehmen ist im Bereich der Entwicklung und Projektaufbereitung von Spitalsprojekten tätig.
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Umsatzerlöse | 50.210 | 56.604 | ||
Steueraufwand | -2.664 | -2.240 | ||
Jahresüberschuss | 5.596 | 4.937 | ||
Gesamtergebnis | 5.596 | 4.937 | ||
Langfristige Vermögenswerte | 40.210 | 43.233 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | 24.049 | 15.304 | ||
davon liquide Mittel | (15.098) | (7.144) | ||
Langfristige Verbindlichkeiten | -12.637 | -14.380 | ||
davon langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (-12.637) | (-14.380) | ||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | -12.550 | -12.829 | ||
davon kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (-) | (-2.000) | ||
Nettovermögen | 39.072 | 31.328 | ||
Nettovermögen nicht kontrollierender Gesellschafter | -10.099 | -7.952 | ||
Nettovermögen des kontrollierenden Gesellschafters | 28.973 | 23.376 | ||
Anteil der Gruppe am Nettovermögen zum 1.1. | 11.688 | - | ||
Zugang des Anteils am Nettovermögen | - | 11.688 | ||
Anteil der Gruppe am Gesamtergebnis | 2.798 | - | ||
Anteil der Gruppe am Nettovermögen zum 31.12. | 14.486 | 11.688 | ||
Firmenwert | 15.655 | 15.655 | ||
Buchwert Anteil an at-equity bilanzierten Unternehmen 31.12. | 30.141 | 27.343 |
Ein weiteres wesentliches Gemeinschaftsunternehmen ist D4R7 Construction s.r.o mit Sitz in Bratislava, an welcher der PORR Konzern eine unmittelbare Beteiligung im Ausmaß von 35 % (Vorjahr: 35 %) hält. Unternehmensgegenstand sind die Planung und der Bau der D4 Autobahn sowie R7 Schnellstraße, die den westlichen mit dem östlichen Teil der Slowakei verbinden.
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Umsatzerlöse | 235.206 | 288.164 | ||
Steueraufwand | -1.915 | 795 | ||
Jahresüberschuss | -25.151 | -666 | ||
Sonstiges Ergebnis | ||||
Gesamtergebnis | -25.151 | -666 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | 126.742 | 137.755 | ||
davon liquide Mittel | (75.266) | (86.152) | ||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | -117.183 | -144.675 | ||
davon kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (-117.183) | (-144.675) | ||
Nettovermögen | 13.538 | 1.490 | ||
Anteil der Gruppe am Nettovermögen zum 1.1. | 521 | 754 | ||
Kapitalerhöhung | 13.020 | - | ||
Anteil der Gruppe am Gesamtergebnis | -8.803 | -233 | ||
Anteil der Gruppe am Nettovermögen zum 31.12. | 4.738 | 521 | ||
Buchwert Anteil an at-equity bilanzierten Unternehmen 31.12. | 4.738 | 521 |
Angaben zu den unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Buchwert Anteil an at-equity bilanzierten Unternehmen 31.12. | 32.267 | 32.515 | ||
Anteil der Gruppe am | ||||
Jahresüberschuss | 14.918 | 63.950 | ||
Sonstigen Ergebnis | -1.011 | 153 | ||
Gesamtergebnis | 13.907 | 64.103 |
Der Anteil der Gruppe am Jahresergebnis beinhaltet auch die anteiligen Ergebnisse aus jeweils unwesentlichen Arbeitsgemeinschaften in Höhe von TEUR 10.605 (Vorjahr: TEUR 39.723), welche unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden (siehe Erläuterung 5.1).
Die nicht angesetzten Anteile an Verlusten an Gemeinschaftsunternehmen im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich kumuliert zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 499 (Vorjahr: TEUR 431).
Bei den nachfolgend angeführten Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um die zehn größten Arbeitsgemeinschaften gemessen am anteiligen Jahresumsatz. Die Angabe der Finanzinformationen erfolgt zu 100 %.
ARGE-Anteil in % | ||||||||
ARGE | 2020 | 2019 | Tätigkeit | Ort | ||||
ATCOST21 | 61 | 61 | Errichtung Fildertunnel, Tunnel Ober- und Untertürkheim | Deutschland | ||||
H51 Pfons-Brenner | 55 | 55 | Hauptbaulos des Brenner Basistunnels | Österreich | ||||
ARGE EÜ Filstal | 50 | 50 | Bau einer Eisenbahner Brücke | Deutschland | ||||
Albaufstieg Tunnel | 58 | 58 | Ausführung Tunnel Los 1, 2 und 3 | Deutschland | ||||
Arge VIE T2 MKL | 50 | 50 | Ausbau Terminal 2 Flughafen Wien | Österreich | ||||
Arge S31 SAB | 50 | 50 | Sicherheitsausbau der S31 Schnellstraße | Österreich | ||||
ARGE Parlament | 50 | 50 | Sanierung und Adaptierung des österreichischen Parlamentsgebäudes | Österreich | ||||
Arge ÖBB Lustenau-Lauterach | 66 | 66 | Umbau des Bahnhofes Lustenau | Österreich | ||||
Arge DF 164 | 50 | 50 | Errichtung einer Wohnhausanlage Donaustadt | Österreich | ||||
Arge ÖBB Linz Westkopf | 66,7 | 66,7 | Ausbau Hauptbahnhof Linz | Österreich |
2020
in TEUR |
ATCOST21 | H51 Pfons-Brenner |
ARGE EÜ Filstal |
Albaufstieg Tunnel | Arge VIE T2 MKL |
Arge S31 SAB |
ARGE Parlament |
Arge ÖBB Lustenau-Lauterach | Arge DF 164 | Arge ÖBB Linz Westkopf | ||||||||||
Umsatz | 169.806 | 79.048 | 60.455 | 42.264 | 34.240 | 25.608 | 19.223 | 16.103 | 19.542 | 14.409 | ||||||||||
Abschreibungen | -4.580 | -1.322 | -564 | -188 | - | -11 | -138 | -137 | -15 | -15 | ||||||||||
Zinsaufwand | - | - | - | - | - | - | - | -10 | - | -2 | ||||||||||
Langfristige Vermögenswerte |
2.201 | 4.773 | 342 | 127 | - | 56 | 290 | 561 | - | 22 | ||||||||||
Kurzfristige Vermögenswerte | 269.184 | 59.436 | 7.698 | 86.494 | 14.945 | 3.868 | 27.483 | 4.865 | 4.892 | 3.878 | ||||||||||
davon liquide Mittel | (7.176) | (3.560) | (30) | (9.165) | (976) | (908) | (2.000) | (2.918) | (3.608) | (1.408) | ||||||||||
Langfristige Verbindlichkeiten |
- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||
davon langfr. finanzielle Verbindlichkeiten | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | ||||||||||
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
-271.385 | -64.209 | -8.040 | -86.621 | -14.945 | -3.924 | -27.773 | -5.426 | -4.892 | -3.900 | ||||||||||
davon kurzfr. finanzielle Verbindlichkeiten | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | ||||||||||
Nettovermögen | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
2019
in TEUR |
ATCOST21 | H51 Pfons-Brenner |
ARGE EÜ Filstal |
Albaufstieg Tunnel | Arge VIE T2 MKL |
Arge S31 SAB |
ARGE Parlament |
Arge ÖBB Lustenau-Lauterach | Arge DF 164 | Arge ÖBB Linz Westkopf | ||||||||||
Umsatz | 191.697 | 88.257 | 15.922 | 54.820 | 4.123 | 31.232 | 24.216 | 1.936 | 6.785 | 4.300 | ||||||||||
Abschreibungen | -4.069 | -1.898 | -570 | -493 | - | -24 | -231 | -23 | -23 | -12 | ||||||||||
Zinsaufwand | - | - | - | - | - | - | - | -2 | - | -1 | ||||||||||
Langfristige Vermögenswerte |
3.146 | 2.726 | 584 | 296 | - | 37 | 496 | 2 | - | 11 | ||||||||||
Kurzfristige Vermögenswerte | 237.456 | 32.211 | 21.732 | 79.257 | 2.052 | 12.847 | 21.342 | 2.425 | 2.412 | 3.760 | ||||||||||
davon liquide Mittel | (17.284) | (13.549) | (19) | (12.240) | (6.432) | (707) | (5.788) | (-) | (3.483) | (634) | ||||||||||
Langfristige Verbindlichkeiten |
- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||
davon langfr. finanzielle Verbindlichkeiten | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | ||||||||||
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
-240.602 | -34.937 | -22.316 | -79.553 | -2.052 | -12.884 | -21.838 | -2.427 | -2.412 | -3.771 | ||||||||||
davon kurzfr. finanzielle Verbindlichkeiten | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-) | (-330) | (-) | (-) | ||||||||||
Nettovermögen | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Der Anteil der Gruppe an den Jahresergebnissen der wesentlichen Arbeitsgemeinschaften beträgt TEUR 22.043 (Vorjahr: TEUR 12.951) und wird unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen (siehe Erläuterung 5.1).
22. Ausleihungen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Ausleihungen an at-equity bilanzierte Unternehmen | 31.658 | 29.219 | ||
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | 30.654 | ||
Sonstige Ausleihungen | 148 | 23.461 | ||
Gesamt | 31.806 | 83.334 |
23. Übrige Finanzanlagen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 273 | 238 | ||
Übrige Beteiligungen | 5.012 | 5.301 | ||
Sonstige Eigenkapitalanteile/Schuldinstrumente | 30.791 | 31.464 | ||
Gesamt | 36.076 | 37.003 |
Die sonstigen Eigenkapitalanteile betreffen die Gewährung eines mit 6,0 % verzinsten, unbefristeten Hybridkapitals in Höhe von TEUR 25.330 an die UBM Development AG. Eine ordentliche Kündigung durch die PORR AG ist ausgeschlossen. Zinszahlungen sind jeweils davon abhängig, ob die UBM Development AG die Ausschüttung einer Dividende aus dem Jahresüberschuss beschließt. Wird in einem Jahr keine Ausschüttung einer Dividende aus dem Jahresüberschuss an die Aktionäre der UBM Development AG beschlossen, dann müssen in diesem Jahr auch keine Zinsen von der UBM Development AG bezahlt werden, wobei diese Zinsen in diesem Fall nicht untergehen, sondern weiterhin geschuldet sind. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert TEUR 25.370 (Vorjahr: TEUR 25.895).
Die restlichen sonstigen Schuldinstrumente in Höhe von TEUR 5.421 (Vorjahr: TEUR 5.569) umfassen im Wesentlichen festverzinsliche Titel. Sie unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.
24. Vorräte
Die Vorräte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren | 7.203 | 5.737 | ||
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 65.888 | 68.607 | ||
Geleistete Anzahlungen | 1.665 | 1.686 | ||
Gesamt | 74.756 | 76.030 |
Bei den Erzeugnissen und Waren wurden im Geschäftsjahr Wertberichtigungen in Höhe von TEUR -709 (Vorjahr: TEUR -603) vorgenommen. Es wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Verbindlichkeiten verpfändet.
25. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vertragsvermögenswerte
Die zum Bilanzstichtag nach der POC-Methode bewerteten Kundenaufträge sind wie folgt ausgewiesen:
in TEUR | 2020 | als Forderung erfasst | als Verbindlichkeit erfasst | |||
Vertragsvermögenswerte | 3.328.346 | 1.972.922 | 1.355.424 | |||
davon nicht realisierte Teilgewinne | (97.916) | (79.969) | (17.947) | |||
Abzüglich zurechenbare erhaltene Anzahlungen | -3.284.897 | -1.497.463 | -1.787.434 | |||
Netto | 43.449 | 475.459 | -432.010 |
in TEUR | 2019 | als Forderung erfasst | als Verbindlichkeit erfasst | |||
Vertragsvermögenswerte | 3.644.885 | 2.335.114 | 1.309.771 | |||
davon nicht realisierte Teilgewinne | (122.658) | (92.118) | (30.540) | |||
Abzüglich zurechenbare erhaltene Anzahlungen | -3.281.597 | -1.687.155 | -1.594.442 | |||
Netto | 363.288 | 647.959 | -284.671 |
Dem per 31. Dezember 2020 gemäß Leistungsfortschritt aktivierten anteiligen Auftragswert stehen bewertete Auftragskosten in Höhe von TEUR 3.230.430 (Vorjahr: TEUR 3.522.227) gegenüber, sodass sich der in Bezug auf diese Aufträge angesetzte Gewinn auf TEUR 97.916 (Vorjahr: TEUR 122.658) beläuft.
Die Vertragsvermögenwerte entwickelten sich in der Berichtsperiode wie folgt:
Erhöhung durch:
– Neu begonnene oder Projektfortschritte von Bauleistungsverträgen
Verminderung durch:
– Fertiggestellte und schlussgerechnete Bauleistungsverträge
– Erhaltene Anzahlungen
Die anteiligen Gewinne aus Arbeitsgemeinschaften werden unter den Forderungen gegenüber Arbeitsgemeinschaften ausgewiesen. Unter Verbindlichkeiten werden erhaltene Anzahlungen einschließlich Vorauszahlungen auf Teilrechnungen ausgewiesen, soweit diese den gemäß Leistungsfortschritt aktivierten anteiligen Auftragswert übersteigen. Drohende Verluste und Schäden und Pönalen aus Aufträgen sind, soweit sie den jeweiligen gemäß Leistungsfortschritt aktivierten anteiligen Auftragswert übersteigen, in den Rückstellungen erfasst.
Zusammensetzung und Fristigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in TEUR | 31.12.2020 |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
31.12.2019 |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 690.973 | 47.263 | 680.085 | 62.424 | ||||
Vertragsvermögenswerte | 475.459 | - | 647.959 | - | ||||
Forderungen gegenüber Arbeitsgemeinschaften | 166.895 | 14.235 | 152.867 | 7.934 | ||||
Gesamt | 1.333.327 | 61.498 | 1.480.911 | 70.358 |
Die Forderungen gegenüber Dritten werden gemäß IAS 1 als kurzfristig eingestuft, da die Realisation innerhalb des normalen Geschäftszyklus erfolgt. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen aus Verträgen mit Kunden, bei denen die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen erfolgt, sehen Zahlungen 30 Tage nach Ablauf der Prüffrist nach monatlicher Rechnungslegung vor. In Einzelfällen erfolgen Zahlungen nach pro Projekt definierten Zahlungsplänen. Verträge mit Kunden, bei denen die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, sehen Zahlungen 30 Tage nach erbrachter Leistung bzw. Rechnungslegung vor.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten vertragliche Einbehalte in Höhe von TEUR 48.358 (Vorjahr: TEUR 53.356).
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigungen | 1.098.545 | 834.478 | ||
Wertberichtigungen Stand 1.1. | 154.393 | 169.590 | ||
Zuführung | 382.200 | 50.571 | ||
Verwendung | -122.570 | -60.257 | ||
Auflösung | -6.451 | -5.511 | ||
Stand 31.12. | 407.572 | 154.393 | ||
Buchwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 690.973 | 680.085 |
Altersstruktur der Forderungen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Buchwert zum 31.12. | 690.973 | 680.085 | ||
davon zum Abschlussstichtag nicht überfällig | 383.060 | 453.731 | ||
davon zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeitbändern überfällig | ||||
Weniger als 30 Tage | 93.874 | 32.461 | ||
Zwischen 30 und 60 Tagen | 8.316 | 12.442 | ||
Zwischen 60 und 180 Tagen | 38.951 | 20.886 | ||
Zwischen 180 und 360 Tagen | 107.996 | 25.429 | ||
Mehr als 360 Tage | 58.776 | 135.136 |
In den dargestellten Überfälligkeiten sind ebenfalls Beträge laufender Rechnungsprüfungen enthalten, welche bis zu 120 Tage dauern können. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Ausmaß gebildet.
26. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
in TEUR | 31.12.2020 |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
31.12.2019 |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
||||
Ausleihungen | 32.151 | - | 23.000 | - | ||||
Forderungen gegenüber at-equity bilanzierten Unternehmen | 20.801 | 2.826 | 22.674 | 17.250 | ||||
Forderungen gegenüber anderen Beteiligungsunternehmen | 8.385 | - | 9.691 | - | ||||
Forderungen aus Versicherungen | 259 | - | 225 | - | ||||
Fondszertifikate | 40.079 | - | - | - | ||||
Übrige | 79.471 | 6.281 | 57.545 | 9.702 | ||||
Gesamt | 181.146 | 9.107 | 113.135 | 26.952 |
In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewertete Devisentermingeschäfte mit TEUR 1.677 (Vorjahr: TEUR 1.763) enthalten (siehe Erläuterung 44). Darüber hinaus enthält diese Position mit TEUR 16.672 (Vorjahr: TEUR 5.078) Forderungen aus Kautionen sowie Forderungen gegenüber der UBM-Gruppe in Höhe von TEUR 4.602 (Vorjahr: TEUR 4.620) (siehe Erläuterung 46).
Die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen, at-equity bilanzierten und anderen Beteiligungsunternehmen enthalten vertragliche Einbehalte in Höhe von TEUR 509 (Vorjahr: TEUR 168).
27. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
in TEUR | 31.12.2020 |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
31.12.2019 |
Restlaufzeit > 1 Jahr |
||||
Forderungen aus Steuern | 3.575 | - | 11.148 | - | ||||
Forderungen aus Lieferantenanzahlungen | 42.568 | - | 33.990 | - | ||||
Übrige | 2.186 | - | 2.375 | - | ||||
Gesamt | 48.329 | - | 47.513 | - |
28. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 582.291 (Vorjahr: TEUR 581.665) sowie Kassenbestände in Höhe von TEUR 254 (Vorjahr: TEUR 225).
29. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Bei den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich um zwei Liegenschaften des Segments Business Unit 1 – Österreich, Schweiz, bei denen das Unternehmen die Genehmigung zum Verkauf vom Aufsichtsrat erhalten hat und sich aktiv um einen Käufer bemüht. Das Signing der Kaufverträge beider Liegenschaften ist mittlerweile erfolgt, das Closing ist noch offen.
30. Latente Steuern
Aus temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen sowie aus verwertbaren Verlustvorträgen ergeben sich folgende in der Bilanz ausgewiesene Steuerabgrenzungen:
2020 | 2019 | |||||||
in TEUR | Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | ||||
Langfristige Vermögenswerte, Leasingverbindlichkeiten | 147.824 | 122.458 | 158.497 | 130.799 | ||||
POC-Methode | - | 99.963 | - | 113.181 | ||||
Unversteuerte Rücklagen | - | 2.549 | - | 3.020 | ||||
Rückstellungen | 31.746 | 14.497 | 27.779 | 8.091 | ||||
Sonstige | - | - | 152 | - | ||||
Steuerliche Verlustvorträge | 45.801 | - | 38.122 | - | ||||
Saldierungen | -216.836 | -216.836 | -209.030 | -209.030 | ||||
Latente Steuern | 8.535 | 22.631 | 15.520 | 46.061 |
Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen wurden insoweit aktiviert, als diese wahrscheinlich mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können.
Nicht angesetzte latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen belaufen sich auf TEUR 59.654 (Vorjahr: TEUR 64.061), wovon TEUR 59.636 auf unbeschränkt vortragsfähige und TEUR 18 auf über einen Zeitraum von fünf Jahren vortragsfähige Verluste entfallen.
31. Grundkapital
Stück 2020 | EUR 2020 | Stück 2019 | EUR 2019 | |||||
Inhaber-Stammaktien | 29.095.000 | 29.095.000 | 29.095.000 | 29.095.000 | ||||
Summe Grundkapital | 29.095.000 | 29.095.000 | 29.095.000 | 29.095.000 |
Bei den Aktien handelt es sich um nennbetragslose Stückaktien. Jede Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ist am Grundkapital von EUR 29.095.000 im gleichen Umfang beteiligt und gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 hält die Gesellschaft insgesamt 216.495 Stück (Vorjahr: 216.495 Stück) eigene Aktien bzw. 0,74 % des Grundkapitals. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 5 AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zu.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2018 beschlossenen Ermächtigung in das Firmenbuch, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 4.364.250 durch Ausgabe von bis zu 4.364.250 auf Inhaber lautende Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs. 6 AktG zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen, das Bezugsverhältnis und die weiteren Einzelheiten der Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen:
i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder
ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und
A) in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt,
B) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder
C) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgt.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch das Ausnutzen dieser Ermächtigung des Vorstands ergeben, zu beschließen.
32. Rücklagen
Die Kapitalrücklagen resultieren überwiegend aus den in den Vorjahren durchgeführten Kapitalerhöhungen und -berichtigungen sowie aus verjährten Dividendenansprüchen abzüglich der Kosten für die Kapitalerhöhung. Von den Kapitalrücklagen sind Rücklagen in Höhe von TEUR 192.764 (Vorjahr: TEUR 192.764) gebunden. Sie dürfen nur zum Ausgleich eines ansonsten im Jahresabschluss der PORR AG auszuweisenden Bilanzverlusts aufgelöst werden, soweit freie Rücklagen zur Abdeckung nicht zur Verfügung stehen.
Die anderen Rücklagen umfassen die Rücklage aus Neubewertungen gemäß IAS 16, die Rücklage aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen in Fremdwährung, die Rücklage für Cashflow Hedges, die Rücklage für Remeasurement aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten, die Gewinnrücklagen der PORR AG einschließlich der gesetzlichen Rücklage und der unversteuerten Rücklagen nach Abzug der Steuerabgrenzung, die seit Erwerb einbehaltenen Gewinne der Tochterunternehmen und die Effekte der Anpassung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen an die im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Stand der zum 31. Dezember 2020 gehaltenen eigenen Aktien wurde von den Rücklagen in Abzug gebracht und beträgt zum Stichtag 216.495 Stück. Aus der Neubewertungsrücklage wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 862 aufgrund von Abgängen in die Gewinnrücklage umgegliedert.
Im Berichtsjahr wurde an die Aktionäre der PORR AG keine Dividende ausgeschüttet. Der gesamte Bilanzgewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Zur Ausschüttung an die Aktionäre der PORR AG steht kein Bilanzgewinn zur Verfügung. Die in der PORR Construction Holding GmbH enthaltene nicht gebundene Kapitalrücklage, die aus der ursprünglichen Einbringung der Aktien der TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft im Jahr 2007 durch die PORR AG in Höhe von EUR 64.693.064,82 resultierte, war gemäß § 235 Abs. 1 Z 3 UGB ausschüttungsgesperrt. Obwohl die PORR Construction Holding GmbH im Geschäftsjahr 2020 in die PORR AG verschmolzen wurde und infolge der Up-Stream-Verschmelzung untergegangen ist, besteht gemäß AFRAC 31 Rz 15 diese Ausschüttungssperre bei der PORR AG als übernehmende Gesellschaft weiterhin. Insgesamt ist von den freien Rücklagen der PORR AG in Höhe von TEUR 183.898 per 31. Dezember 2020 ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 80.740 gemäß § 235 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 UGB zur Ausschüttung gesperrt. Der Restbetrag in Höhe von TEUR 103.158 kann aufgelöst und an die Aktionäre der PORR AG ausgeschüttet werden. Die gesetzliche Rücklage der PORR AG in Höhe von TEUR 458 (Vorjahr: TEUR 458) darf nur zum Ausgleich eines ansonsten auszuweisenden Bilanzverlustes aufgelöst werden, wobei der Auflösung zum Verlustausgleich nicht entgegensteht, dass freie Rücklagen zum Verlustausgleich zur Verfügung stehen. Da kein ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn ausgewiesen wird, entfällt ein Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2020.
33. Genussrechts-/Hybridkapital
Genussrechtskapital
Das Genussrechtskapital wurde ursprünglich von der PORR Construction Holding GmbH, einem Tochterunternehmen, dessen Stammkapital zu 100 % von der PORR AG gehalten wurde, emittiert. Die ausstehenden Genussscheine im Nominale von TEUR 40.000, die den Ausgabebedingungen entsprechend obligatorische Schuldtitel darstellen, wurden auf unbestimmte Dauer begeben. Im Zuge eines Emittentenwechsels hat die PORR AG im November 2019 das gesamte Vertragsverhältnis aus den Genussscheinen einschließlich aller Rechte und Pflichten von der PORR Construction Holding GmbH übernommen und das Genussrechtskapital wurde in Folge von den Anteilen der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen zu den Anteilen der Aktionäre des Mutterunternehmens umgegliedert.
Die Verzinsung betrug vom 1. Jänner 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2020 6,66 % p. a. vom Nominale der Genussscheine. Ab dem 1. Jänner 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2025 beträgt die Verzinsung 6,0 % p. a. vom Nominale der Genussscheine. Ab dem 1. Jänner 2026 beträgt die Verzinsung 13,0 % p. a. vom Nominale der Genussscheine.
Die PORR AG ist nur zur Zahlung von Zinsen verpflichtet, wenn sie beschließt, an die Aktionäre eine Dividende aus dem Jahresüberschuss zu bezahlen. Ist die PORR AG mangels einer derartigen Gewinnausschüttung zur Zahlung der auf ein Jahr entfallenden Zinsen nicht verpflichtet und macht sie von ihrem Recht der Nichtzahlung Gebrauch, so werden diese nicht bezahlten Zinsen als Zinsrückstände evident gehalten, die nachzuzahlen sind, sobald die PORR AG beschließt, eine Dividende aus dem Jahresüberschuss an ihre Aktionäre zu bezahlen. Im Fall der Kündigung durch die Emittentin oder der außerordentlichen Kündigung durch Genussrechtsberechtigte ist den Genussrechtsberechtigten das auf die Genussscheine geleistete Kapital zuzüglich der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Zinsen und der Zinsrückstände zu leisten.
Da Zahlungen auf die Genussscheine – sowohl Zinsen als auch Kapitaltilgungen – zwingend nur bei Eintritt von Bedingungen zu leisten sind, deren Eintritt von der PORR AG bewirkt bzw. verhindert werden kann, und die Gruppe daher die Möglichkeit hat, Zahlungen auf diese Genussscheine dauerhaft zu vermeiden, sind diese Genussscheine als Eigenkapitalinstrument einzustufen. Zinsen in Höhe von TEUR 2.664, die auf diese Genussscheine gezahlt werden, sind abzüglich des Steuereffekts direkt eigenkapitalmindernd erfasst.
Hybridkapital
Unter einem Anleiheemissionsprogramm der PORR AG fand im Oktober 2014 ein Anleihenumtausch statt, in dessen Rahmen die Inhaber der von der PORR AG in den Jahren 2009 und 2010 emittierten Anleihen öffentlich eingeladen wurden, Angebote für den Umtausch dieser Anleihen in neu zu emittierende Anleihen abzugeben. Dabei wurde unter anderem eine tief nachrangige Hybridanleihe im Gesamtnominale von EUR 17.054.500 begeben. Die Hybridanleihe wurde im Geschäftsjahr 2015 im Wege einer Privatplatzierung auf EUR 25.000.000 aufgestockt. Die Teilschuldverschreibungen dieser Hybridanleihe wurden mit einer Stückelung von EUR 500 ausgegeben und sind während ihrer unbegrenzten Laufzeit bis zum 27. Oktober 2021 fix mit 6,75 % p. a. und ab dem 28. Oktober 2021 variabel (3-Monats-EURIBOR zuzüglich Aufschlag von 8,5 % p. a.) verzinst. Im Februar 2017 hat die PORR AG eine weitere tief nachrangige Hybridanleihe im Gesamtnominale von EUR 125.000.000 begeben. Die Teilschuldverschreibungen dieser Hybridanleihe wurden mit einer Stückelung von EUR 1.000 ausgegeben und sind während ihrer unbegrenzten Laufzeit bis zum 6. Februar 2022 fix mit 5,5 % p. a. und ab dem 7. Februar 2022 variabel (5-Jahres-ISDAFIX2-Swapsatz zuzüglich Marge von 10,312 % p. a.) verzinst. Im Jänner 2020 hat die PORR AG EUR 25.706.000 der Hybridanleihe aus dem Jahre 2017 im Rahmen eines Rückkaufprogramms zurückerworben und anschließend eine weitere tief nachrangige Hybridanleihe im Gesamtnominale von EUR 150.000.000 mit unbegrenzter Laufzeit und einer vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit durch die Emittentin nach fünf Jahren begeben. Der Zinssatz liegt bis zur ersten Rückzahlungsmöglichkeit bei 5,375 % p.a. Da Zahlungen von Zinsen wie auch Kapitaltilgungen zwingend nur bei Eintritt von Bedingungen zu leisten sind, deren Eintritt von der PORR AG bewirkt bzw. verhindert werden kann, und die Gruppe daher die Möglichkeit hat, Zahlungen dauerhaft zu vermeiden, ist das Hybridkapital jeweils als Eigenkapitalinstrument einzustufen. Zinsen in Höhe von TEUR 9.483, die auf das gesamte Hybridkapital gezahlt wurden, sind abzüglich des Steuereffekts direkt eigenkapitalmindernd erfasst.
34. Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen
Die nicht der PORR AG oder einem ihrer Tochterunternehmen gehörenden Anteile am Eigenkapital von Tochterunternehmen sind im Eigenkapital als Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen ausgewiesen. Die Anteile der nicht kontrollierenden Gesellschafter von Tochterunternehmen sind als unwesentlich einzustufen.
35. Rückstellungen
in TEUR | Abferti-gungen | Pensionen | Jubiläums-gelder | Abfindungen |
Bauten/ Andere |
Rekulti-vierung | Gesamt | |||||||
Stand zum 1.1.2020 | 81.134 | 46.192 | 24.488 | 3.266 | 170.312 | 13.950 | 339.342 | |||||||
Zu-/Abgänge durch Änderungen des Konsolidierungskreises | -21 | 10 | -8 | - | - | - | -19 | |||||||
Zuführung | 4.442 | 555 | 2.791 | 565 | 77.903 | 5.057 | 91.313 | |||||||
Veränderung OCI | - | |||||||||||||
aus Änderung der finanziellen Annahmen | 2.094 | 1.082 | - | - | - | - | 3.176 | |||||||
aus Änderung der erfahrungs bedingten Anpassungen | -1.479 | 687 | - | - | - | - | -792 | |||||||
Verwendung | -7.186 | -2.695 | -1.543 | -803 | -34.135 | -478 | -46.840 | |||||||
Auflösung | - | - | - | - | -18.877 | -471 | -19.348 | |||||||
Stand zum 31.12.2020 | 78.984 | 45.831 | 25.728 | 3.028 | 195.203 | 18.058 | 366.832 | |||||||
davon langfristig | 78.984 | 45.831 | 25.728 | 3.028 | - | 18.058 | 171.629 | |||||||
davon kurzfristig | - | - | - | - | 195.203 | - | 195.203 |
Gemäß kollektivvertraglichen Regelungen haben die PORR AG und ihre Tochterunternehmen ihren Mitarbeitern in Österreich und Deutschland bei bestimmten Dienstjubiläen Jubiläumsgelder zu zahlen. Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde gemäß den Bestimmungen des IAS 19 zu anderen langfristig fälligen Leistungen ermittelt. In Bezug auf die der Berechnung zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen wird auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Die Rückstellungen für Bauten enthalten mit TEUR 18.930 (Vorjahr: TEUR 8.336) Vorsorgen für aus dem Auftragsbestand drohende Verluste, mit TEUR 85.785 (Vorjahr: TEUR 82.377) Vorsorgen für Gewährleistungen und mit TEUR 88.673 (Vorjahr: TEUR 78.616) Rückstellungen für Schäden und Pönalen. In den Rückstellungen für Schäden und Pönalen sind Vorsorgen für eventuelle Strafzahlungen aus einem laufenden Kartellverfahren enthalten. Die Rückstellungen für drohende Verluste basieren auf aktuellen Auftragskalkulationen. Die Rückstellungen für Gewährleistungen und andere Auftragsrisiken werden auf Basis einer Einzelbeurteilung der Risiken ermittelt. Die Inanspruchnahme der Gruppe aus diesen Risiken wird für wahrscheinlich gehalten, wobei der angesetzte Betrag dem bestmöglichen Schätzwert der Höhe der Inanspruchnahme entspricht. Da die Abwicklung von Bauaufträgen auch mehrere Jahre dauern und der Inanspruchnahme ein lang dauernder Rechtsstreit vorausgehen kann, ist der Zeitpunkt der Inanspruchnahme ungewiss, liegt aber in der Regel innerhalb des jeweiligen Geschäftszyklus. Rückstellungen für Rekultivierungen, welche auch Nachsorgeverpflichtungen enthalten, werden im Wesentlichen für den Deponiebetrieb in der Business Unit 1 – Österreich, Schweiz gebildet. Die Rückstellungen werden auf Basis der deponierten Mengen über die Betriebsdauer ratierlich gebildet und über die Dauer der Rekultivierung bzw. Nachsorge auf Basis der rekultivierten Fläche verbraucht.
Altersversorgungspläne
Leistungsorientierte Pläne
Rückstellungen für Abfertigungen wurden für Angestellte und Arbeiter, die gemäß Angestelltengesetz, Arbeiterabfertigungsgesetz bzw. Betriebsvereinbarung Abfertigungsansprüche haben, gebildet. Angestellte, deren Dienstverhältnisse österreichischem Recht unterliegen, haben, wenn das betreffende Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen und ununterbrochen mindestens zehn Jahre gedauert hat, Anspruch auf eine Abfertigung bei Auflösung des Dienstverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters und zwar auch dann, wenn das Dienstverhältnis durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. Die Höhe der Abfertigung ist abhängig von der Höhe des Bezuges zum
Zeitpunkt der Auflösung und von der Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Ansprüche der Dienstnehmer sind daher wie Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionsplänen zu behandeln, wobei Planvermögen zur Deckung dieser Ansprüche nicht vorliegt. Analoges gilt für Arbeiter, denen gemäß Arbeiterabfertigungsgesetz eine Abfertigung gebührt, und für gemäß Betriebsvereinbarung zu zahlende Abfertigungen.
Für die überwiegende Anzahl der Arbeiter gilt das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz 1987, wonach deren Ansprüche sich an die Urlaubs- und Abfertigungskasse richten und durch Beiträge der Arbeitgeber zu finanzieren sind. Es handelt sich um einen staatlichen Plan, für den keine Abfertigungsrückstellung zu bilden ist.
Bei den Pensionszusagen handelt es sich in der Regel um leistungsorientierte, einzelvertragliche Zusagen für leitende Angestellte, die nicht durch Planvermögen gedeckt sind. Die Höhe des Pensionsanspruchs ist von den jeweils geleisteten Dienstjahren abhängig.
Die Abfertigungsrückstellungen weisen folgende Entwicklung auf:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) zum 1.1. | 81.134 | 73.247 | ||
Änderung des Konsolidierungskreises | -21 | 118 | ||
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) | 3.956 | 3.638 | ||
Zinsaufwand | 486 | 1.273 | ||
Abfertigungszahlungen | -7.186 | -9.938 | ||
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) | 615 | 12.796 | ||
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) zum 31.12. | 78.984 | 81.134 |
Abfertigungsaufwand
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) | 3.956 | 3.638 | ||
Zinsaufwand | 486 | 1.273 | ||
Abfertigungsaufwand (im Periodenergebnis erfasst) | 4.442 | 4.911 | ||
Abfertigungsaufwand (im Gesamtperiodenergebnis erfasst) | 615 | 12.796 |
Für das Jahr 2021 sind ein Zinsaufwand von TEUR 293 und ein Dienstzeitaufwand von TEUR 3.554 geplant. In Bezug auf die der Berechnung zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen wird auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Rückstellung für Pensionen
Überleitung von der Pensionsverpflichtung zur Rückstellung
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Barwert der durch Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen | 23.356 | 23.477 | ||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -12.077 | -12.507 | ||
Nettowert der durch Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen | 11.279 | 10.970 | ||
Barwert der nicht durch Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen | 34.552 | 35.221 | ||
Buchwert der Rückstellung zum 31.12. | 45.831 | 46.191 |
Pensionsaufwand
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) | 271 | 254 | ||
Settlement | - | -58 | ||
Zinsaufwand | 369 | 983 | ||
Zinserträge | -85 | -246 | ||
Pensionsaufwand (im Periodenergebnis erfasst) | 555 | 933 | ||
Pensionsaufwand (im Gesamtperiodenergebnis erfasst) | 2.281 | 7.636 |
Beschreibung der Pensionspläne
Ansprüche – Österreich : Im Rahmen der leistungsorientierten Pensionszusagen besteht die Verpflichtung des Unternehmens in der Gewährung der zugesagten Leistungen sowohl an aktive als auch an ehemalige Dienstnehmer.
Die Ansprüche der Dienstnehmer sind bei diesen leistungsorientierten Versorgungsplänen folgendermaßen definiert:
Gruppe A (Dienstvertrag, Fassung vom 1. Juli 1991):
Der Pensionszuschuss beträgt für den Fall der Pensionierung nach Vollendung des 63. Lebensjahres einen vereinbarten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage (Gehalt und Überstundenpauschale) und kürzt sich um einen Prozentsatz für jedes volle Jahr, um welches der Pensionsantritt vor dem 63. Lebensjahr anfällt.
Gruppe B (Dienstvertrag, Fassung vom 5. August 1991) und Gruppe C/D (Dienstvertrag, Fassung vom 6. August 1991):
Der Pensionszuschuss wird bei Pensionierung nach Vollendung des 63. Lebensjahres in vereinbarter Höhe festgelegt und kürzt sich um einen Betrag für jedes volle Jahr, um welches der Pensionsantritt vor dem 63. Lebensjahr anfällt.
Gruppe E/F (Dienstvertrag, Fassung vom 29. August 1991):
Der Pensionszuschuss entspricht bei Pensionierung nach Vollendung des 60. Lebensjahres einem vereinbarten Betrag und erhöht sich bis zum vollendeten 63. Lebensjahr um einen jährlichen Fixbetrag, sodass er mit Vollendung des 63. Lebensjahres einen Höchstbetrag erreicht.
Ansprüche – Deutschland : Es gibt mehrere Versorgungspläne mit leistungsorientierten Zusagen für aktive und ehemalige Dienstnehmer.
Die Ansprüche der Dienstnehmer hängen bei diesen leistungsorientierten Versorgungsplänen von der Anzahl der anrechenbaren Kalenderjahre und der Rentenklasse, welcher der Versorgungsanwärter bei Erwerb des Anspruchs angehörte, ab.
Zusätzlich existieren auch Einzelzusagen mit leistungsorientierten Verpflichtungen.
Entwicklung der Pensionsverpflichtungen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) zum 1.1. | 58.698 | 53.476 | ||
Änderung des Konsolidierungskreises | 10 | 217 | ||
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) | 271 | 254 | ||
Zinsaufwand | 369 | 983 | ||
Pensionszahlungen | -3.721 | -3.634 | ||
Settlement | - | -234 | ||
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) | 2.281 | 7.636 | ||
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) zum 31.12. | 57.908 | 58.698 |
Die Verpflichtungen aus den direkten Pensionszusagen werden in Österreich durch Versicherungsverträge, die bei der WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group abgeschlossen wurden, rückgedeckt. In Deutschland werden die Verpflichtungen aus den direkten Pensionszusagen durch Versicherungsverträge, die bei der Nürnberger Lebensversicherung AG, der Condor Lebensversicherung AG, der Generali Lebensversicherung AG sowie beim Essener Verband abgeschlossen wurden, rückgedeckt. Zur Sicherstellung der Pensionsansprüche der versicherten Dienstnehmer aus den Firmenpensionszusagen sind die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen zugunsten der versicherten Dienstnehmer verpfändet. Die Versicherung der Alterspension ist gewinnbeteiligt gemäß § 16 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Erlebens- und Rentenversicherungen. Die Versicherung der Berufsunfähigkeitspension und die Versicherung der Hinterbliebenenpension sind gewinnberechtigt. Hierfür wird am Ende jedes Versicherungsjahres eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchgeführt. Im Falle eines positiven Ergebnisses werden 50 % des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben an den Versicherungsnehmer refundiert. Im Falle eines Verlusts wird dieser auf das nächste Versicherungsjahr vorgetragen. Erst wenn der Verlustvortrag getilgt ist, können wieder Gewinne ausgeschüttet werden. Die Höhe der jährlichen Versicherungsprämien ergibt sich aus den Tarifen der Versicherer und wird im Mitgliederverzeichnis ausgewiesen. Die Prämien sind jährlich im Vorhinein zu entrichten. Letztmalig ist die Jahresprämie für jenes Jahr zu entrichten, in dem der Versicherte sein Pensionsantrittsalter
erreicht. Die Pensionsrückdeckungsversicherungen werden in der gesonderten Abteilung des Deckungsstockes für die Lebensversicherung im Sinne des § 20 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit § 78 des Versicherungsaufsichtsgesetzes geführt.
Für die Pensionszusagen der deutschen Gesellschaften wurden kapitalbildende Lebensversicherungen, z. B. bei der Nürnberger Lebensversicherung AG, geschlossen. Die Versicherung gehört zum Abrechnungsverband Einzel-Kapitalversicherungen. Versicherungsnehmer ist der Dienstgeber, Versicherte bzw. Bezugsberechtigte sind die Dienstnehmer, die entweder eine Kapitalleistung oder eine gleichwertige Versorgungsrente wählen können. Die Höhe der Renten richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Rentenwahl geltenden Rententarifen mit den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Die Beiträge sind bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Leistungsfall eintritt (Tod oder Rentenantritt), zu entrichten. Für die beitragspflichtige Versicherung werden zum Ende jeden Versicherungsjahres laufende Überschussanteile (Risiko- oder Zinsüberschussanteile) gutgeschrieben und in eine Bonussumme umgewandelt.
Entwicklung des Planvermögens
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. | 12.507 | 13.187 | ||
Änderung des Konsolidierungskreises | - | 197 | ||
Beitragszahlungen | 87 | 121 | ||
Zinserträge | 85 | 246 | ||
Auszahlungen (Leistungszahlungen) | -1.113 | -1.023 | ||
Settlement | - | -175 | ||
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) | 511 | -46 | ||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. | 12.077 | 12.507 |
Für das Jahr 2021 sind ein Zinsaufwand von TEUR 224 und ein Dienstzeitaufwand von TEUR 223 geplant. In Bezug auf die der Berechnung zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen wird auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Ein Teil des Planvermögens in Höhe von TEUR 10.442 ist bei der WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group wie folgt veranlagt:
Struktur der Kapitalanlagen im klassischen Deckungsstock
in % | 2020 | 2019 | ||
Festverzinsliche Wertpapiere | 61,00 | 60,89 | ||
Aktien, Ergänzungskapital, Genussrechte, Partizipationskapital | 2,10 | 2,27 | ||
Investmentfonds | 23,20 | 22,48 | ||
Verbundene Unternehmen und Beteiligungen | 3,70 | 3,49 | ||
Darlehen | 7,20 | 6,86 | ||
Liegenschaften | 2,10 | 2,03 | ||
Bankguthaben | 0,70 | 1,98 | ||
Gesamt | 100,00 | 100,00 |
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Laufzeiten (Duration) der jeweiligen Verpflichtungen:
Fälligkeitsprofil –- DBO | DBO | Fälligkeitsprofil –- Cash | Cash | |||||||||||||
2020 | 1– - 5 Jahre | 6– - 10 Jahre | 10+ Jahre | Duration | 1– - 5 Jahre | 6– - 10 Jahre | 10+ Jahre | Duration | ||||||||
Pensionen | 17.270 | 13.675 | 26.964 | 11,63 | 17.456 | 14.211 | 32.396 | 13,28 | ||||||||
Abfertigungen | 30.831 | 21.089 | 26.839 | 8,02 | 33.247 | 28.811 | 62.482 | 11,27 |
Fälligkeitsprofil –- DBO | DBO | Fälligkeitsprofil –- Cash | Cash | |||||||||||||
2019 | 1– - 5 Jahre | 6– - 10 Jahre | 10+ Jahre | Duration | 1– - 5 Jahre | 6– - 10 Jahre | 10+ Jahre | Duration | ||||||||
Pensionen | 17.244 | 13.769 | 27.685 | 11,69 | 17.551 | 14.580 | 35.607 | 13,87 | ||||||||
Abfertigungen | 32.637 | 18.985 | 29.512 | 8,24 | 35.338 | 26.696 | 76.905 | 12,22 |
Beitragsorientierte Pläne
Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und die nach dem 31. Dezember 2002 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, und Arbeiter, auf deren Arbeitsverhältnis das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist, erwerben keine Abfertigungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Dienstgeber. Für diese Mitarbeiter, mit Ausnahme jener, auf deren Arbeitsverhältnisse das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist, sind Beiträge in Höhe von 1,53 % des Lohns bzw. Gehalts für 2020 in Höhe von TEUR 3.261 (Vorjahr: TEUR 3.316) an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu zahlen, davon entfallen auf Manager in Schlüsselpositionen TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 62).
Für die Mitarbeiter, auf deren Arbeitsverhältnisse das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist, sind vom Dienstgeber Beiträge an die Urlaubs- und Abfertigungskasse zu zahlen. Derzeit sind ca. 37 % vom Lohn an Urlaubszuschlägen für 2020 TEUR 58.788 (Vorjahr: TEUR 55.578) und 4,6 % vom Lohn der betreffenden Mitarbeiter für 2020 TEUR 8.554 (Vorjahr: TEUR 8.039) an Abfertigungszuschlägen zu entrichten. Dieser Beitrag deckt die Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter und andere Leistungen, insbesondere das von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse an die betreffenden Mitarbeiter zu zahlende Urlaubsentgelt sowie Urlaubszuschüsse. Dieser staatliche Plan erfasst alle Unternehmen der Baubranche. Die Leistungen werden im Umlageverfahren finanziert, d. h. durch die Beiträge einer Periode sollen die in dieser Periode fälligen Leistungen finanziert werden, während die in der Berichtsperiode erdienten künftigen Leistungen aus künftigen Beiträgen gezahlt werden. Eine rechtliche oder faktische Verpflichtung der Unternehmen zur Zahlung dieser künftigen Leistungen besteht nicht. Die Unternehmen sind nur verpflichtet, so lange sie Mitarbeiter beschäftigen, auf deren Arbeitsverhältnisse das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist, die vorgeschriebenen Beiträge zu entrichten.
Die Zahlungen an die externen Mitarbeitervorsorgekassen werden im Personalaufwand erfasst.
Die Mitarbeiter des PORR Konzerns gehören zudem den länderspezifischen staatlichen Pensionsplänen an, die in der Regel im Umlageverfahren finanziert werden. Die Verpflichtung der Gruppe beschränkt sich darauf, die Beiträge bei Fälligkeit zu entrichten. Eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zu künftigen Leistungen besteht nicht.
36. Anleihen und Schuldscheindarlehen
Am 12. August 2015 hat die PORR AG ein Schuldscheindarlehen (SSD) in einer Gesamthöhe von TEUR 185.500 platziert. Die Emission besteht aus vier Tranchen mit Laufzeiten von drei und fünf Jahren, wahlweise mit fixer oder variabler Verzinsung.
Im August 2016 wurde den Investoren das Angebot zur vorzeitigen Verlängerung in den Laufzeitoptionen drei, fünf und sieben Jahren unterbreitet. Zusätzlich wurde das Volumen von TEUR 185.500 auf insgesamt TEUR 200.000 aufgestockt.
Im Februar 2017 wurden variabel verzinste Tranchen im Gesamtausmaß von TEUR 58.000 vorläufig wie folgt verlängert: TEUR 18.000 bis August 2020, TEUR 30.000 bis August 2022 und TEUR 10.000 bis August 2024. Im August 2018 wurden neben der vertraglich fixierten Rückführung der fix verzinsten Tranchen in Gesamthöhe von TEUR 21.000 variabel verzinste Tranchen in Gesamthöhe von TEUR 40.000 vorzeitig bis zu einer neuen Endlaufzeit bis 14. August 2023 verlängert.
Im Februar 2019 wurden variabel verzinste Tranchen im Gesamtausmaß von TEUR 20.000 vorzeitig bis 16. Feburar 2026 verlängert. Weiters wurden TEUR 183.000 in den Laufzeitsegmenten vier, fünf und sieben Jahre neu platziert. Davon erfüllen TEUR 31.500 die Kriterien der „Eligible Green Principles“ und wurden in Form eines Grünen Schuldscheins platziert. Für den Nachweis zur Einhaltung dieser Prinzipien wurde eine „Second Party Opinion“ der unabhängigen Ratingagentur „Sustainalytics“ beigebracht. Refinanziert werden in diesem Zusammenhang umweltschonende und nachhaltige Investitionen in PORR Bürogebäude sowie Investitionen im Rahmen der PORR Aktivitäten im Bereich Umwelttechnik. Im Mai 2019 wurden vom Gesamtbestand TEUR 20.000 rückgeführt, im Juli wurde um TEUR 22.000 und im Oktober um TEUR 15.000 aufgestockt.
Im August 2020 war eine Tranche in Höhe von TEUR 18.000 mit variabler Verzinsung und zwei Tranchen in Höhe von TEUR 11.000 mit fixer Verzinsung fällig und wurden somit getilgt. Im September 2020 wurden TEUR 10.000 vorzeitig getilgt. Per 31. Dezember 2020 betrug der Gesamtbestand an Schuldscheindarlehen TEUR 337.000.
Nominale in TEUR | ||||||||
Laufzeit |
SSD ohne
Green SSD |
Green SSD | Gesamt | in % | ||||
August 2021 | 42.000 | 42.000 | 12,46 | |||||
Februar 2022 | 30.000 | 30.000 | 8,90 | |||||
Februar 2023 | 11.000 | 5.500 | 16.500 | 4,90 | ||||
August 2023 | 50.000 | 50.000 | 14,84 | |||||
Februar 2024 | 10.000 | 10.000 | 2,97 | |||||
Februar 2024 | 102.000 | 25.500 | 127.500 | 37,83 | ||||
Juli 2024 | 22.000 | 22.000 | 6,53 | |||||
Februar 2026 | 38.500 | 500 | 39.000 | 11,57 | ||||
Gesamt | 305.500 | 31.500 | 337.000 | 100,00 | ||||
Buchwert zum 31.12.2020 | 336.581 |
Alle Tranchen, die bis Ende 2018 begeben wurden und mit variabler Verzinsung ausgestattet sind, wurden mittels Interest Rate Swaps (Tausch variabler Zinssatz gegen Fixzins), welche als Cashflow Hedge designiert wurden, gesichert.
in TEUR | Nominale SSD | Durchschnitts-verzinsung | ||
fix verzinst | 90.000 | 1,69 % | ||
variabel verzinst | 247.000 | 1,63 % | ||
davon mit IRS gesichert | 75.000 | |||
Gesamt | 337.000 |
37. Finanzverbindlichkeiten
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
variabel verzinst | 85.928 | 155.519 | ||
fix verzinst | 8.220 | 55.875 | ||
Leasingverbindlichkeiten | 325.388 | 337.835 | ||
Derivative Finanzinstrumente | 2.060 | 2.214 | ||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | ||||
fix verzinst | 1.138 | 771 | ||
Gesamt | 422.734 | 552.214 |
Die variabel verzinsten Bankverbindlichkeiten werden im Wesentlichen mit dem 3-Monats-EURIBOR oder dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich unterschiedlicher Margen verzinst. Im Berichtsjahr lag der 3-Monats-EURIBOR durchschnittlich bei -0,43 % und der 6-Monats-EURIBOR durchschnittlich bei -0,37 %. Die Margen für neu aufgenommene und mit maximal dreimonatigen Laufzeiten ausgestattete Geldaufnahmen lagen 2020 bei durchschnittlich 1,21 PP.
Die Zinssätze für die Leasingverbindlichkeiten betragen 0,01 % bis 7,44 %. Die Zinskomponente der Leasingraten wird entsprechend der jeweiligen vertraglichen Grundlagen gegebenenfalls an den Marktzinssatz angepasst.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Devisenterminkontrakte, Absicherungen des Dieselpreises mittels Terminkontrakten sowie Zinssicherungsgeschäfte, welche mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet sind (siehe Erläuterung 44).
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2020 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 94.148 | 34.271 | 50.377 | 9.500 | 101 | |||||
Leasingverbindlichkeiten | 325.388 | 59.773 | 138.762 | 126.853 | 325.388 | |||||
Derivative Finanzinstrumente | 2.060 | 352 | 1.708 | - | - | |||||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.138 | 1.138 | - | - | - | |||||
Gesamt | 422.734 | 95.534 | 190.847 | 136.353 | 325.489 |
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2019 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 211.394 | 49.506 | 115.781 | 46.107 | 156 | |||||
Leasingverbindlichkeiten | 337.835 | 59.052 | 141.788 | 136.995 | 337.835 | |||||
Derivative Finanzinstrumente | 2.214 | 2.214 | - | - | - | |||||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 771 | 147 | 543 | 81 | - | |||||
Gesamt | 552.214 | 110.919 | 258.112 | 183.183 | 337.991 |
Die dinglichen Besicherungen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Immobilien. Die Verpflichtungen des Konzerns aus Leasingverhältnissen sind durch die im zivilrechtlichen Eigentum des Leasinggebers stehenden geleasten Vermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 340.301 (Vorjahr: TEUR 354.605) besichert.
in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 68.532 | 68.026 | ||
Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren | 162.410 | 166.063 | ||
Mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 170.914 | 181.850 | ||
Gesamt | 401.856 | 415.939 | ||
Zukünftige Finanzierungskosten | -76.468 | -78.104 | ||
Barwert der Mindestleasingzahlungen | 325.388 | 337.835 |
38. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2020 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 928.292 | 892.426 | 22.735 | 13.131 | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften |
44.808 | 44.577 | 231 | - | - | |||||
Gesamt | 973.100 | 937.003 | 22.966 | 13.131 | - |
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2019 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.056.099 | 1.004.413 | 34.490 | 17.196 | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften |
82.726 | 82.556 | 170 | - | - | |||||
Gesamt | 1.138.825 | 1.086.969 | 34.660 | 17.196 | - |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristig eingestuft, da mit ihrer Tilgung innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus gerechnet wird.
39. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2020 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
225 | 225 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber at-equity bilanzierten Unternehmen |
24.925 | 24.897 | 27 | 1 | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungsunternehmen | 554 | 554 | - | - | - | |||||
Übrige | 24.150 | 20.941 | 2.588 | 621 | - | |||||
Gesamt | 49.854 | 46.617 | 2.615 | 622 | - |
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2019 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
206 | 206 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber at-equity bilanzierten Unternehmen |
9.525 | 9.470 | 55 | - | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungsunternehmen | 659 | 659 | - | - | - | |||||
Übrige | 53.848 | 49.979 | 3.248 | 621 | - | |||||
Gesamt | 64.238 | 60.314 | 3.303 | 621 | - |
40. Übrige Verbindlichkeiten
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2020 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten aus Steuern | 76.601 | 76.601 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten im Rahmen der Sozialen Sicherheit |
23.906 | 23.906 | - | - | - | |||||
Vertragsverbindlichkeiten | 432.009 | 432.009 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 123.365 | 123.365 | - | - | - | |||||
Gesamt | 655.881 | 655.881 | - | - | - |
Restlaufzeit | davon dinglich besichert | |||||||||
in TEUR | 31.12.2019 | < 1 Jahr | > 1 Jahr < 5 Jahre | > 5 Jahre | ||||||
Verbindlichkeiten aus Steuern | 74.530 | 74.530 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten im Rahmen der Sozialen Sicherheit |
22.439 | 22.439 | - | - | - | |||||
Vertragsverbindlichkeiten | 284.671 | 284.671 | - | - | - | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 134.451 | 134.451 | - | - | - | |||||
Übrige | 4.418 | 4.418 | - | - | - | |||||
Gesamt | 520.509 | 520.509 | - | - | - |
41. Eventualschulden und Haftungsverhältnisse
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Bürgschaften, Garantieerklärungen und sonstige Eventualschulden | 10.279 | 9.151 | ||
davon für at-equity bilanzierte Unternehmen | (3.242) | (4.688) |
Die Haftungsverhältnisse betreffen überwiegend die Sicherung aufgenommener Bankkredite von nicht einbezogenen Tochterunternehmen, at-equity bilanzierten Unternehmen und sonstigen Unternehmen, an denen die Gruppe beteiligt ist, sowie sonstige Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft, deren Inanspruchnahme zwar theoretisch möglich, aber unwahrscheinlich ist.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das operative Baugeschäft erfordert die Ausstellung verschiedener Garantietypen zur Absicherung vertraglicher Verpflichtungen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsgarantien. Weiters haftet der Konzern gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten von Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist. Eine Inanspruchnahme aus diesen Haftungen ist nicht wahrscheinlich.
Der Konzern verfügt über europäische Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt TEUR 3.180.020 (Vorjahr: TEUR 3.241.840), davon sind TEUR 1.203.000 (Vorjahr: TEUR 1.143.000) mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Der Rest in Höhe von TEUR 1.977.020 (Vorjahr: TEUR 2.098.840) ist in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr ausgestattet. Darüber hinaus sind Linien in einigen arabischen Ländern in Höhe von TEUR 674.870 (Vorjahr: TEUR 643.200) implementiert. Die europäischen Linien sind per 31. Dezember 2020 mit rund 68 % (Vorjahr: 60 %), die Linien in den arabischen Ländern mit rund 54 % (Vorjahr: 61 %) ausgenützt.
In den dreijährigen Linien in Höhe von TEUR 1.203.000 (Vorjahr: TEUR 1.143.000) sind harmonisierte Financial Covenants inkludiert. Diese betreffen im überwiegenden Ausmaß das Verhältnis Net Debt/EBITDA oder die Eigenkapitalquote.Sämtliche Trigger wurden per 31. Dezember 2020 erreicht.
42. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung wurde entsprechend der internen Berichtsstruktur und -steuerung der PORR Gruppe erstellt. Rechnungslegungsgrundlage für sämtliche Geschäftsvorfälle zwischen berichtspflichtigen Segmenten ist IFRS. Folgende Segmente werden dargestellt:
Segment Business Unit 1 – Österreich, Schweiz: Dieses Segment deckt das operative Flächengeschäft der PORR Gruppe in den Heimmärkten Österreich und Schweiz ab, einzelne Großprojekte im Hochbau, den Industriebau in Deutschland, die PORR Umwelttechnik sowie den Bahnbau mit der Festen Fahrbahn Europa. Angeboten werden alle Produkte und Spartenleistungen.
Segment Business Unit 2 – Deutschland: Dieses Segment deckt den Großteil des operativen Flächengeschäfts der PORR Gruppe im Heimmarkt Deutschland ab. Angeboten werden alle Produkte und Spartenleistungen.
Segment Business Unit 3 – International: In diesem Segment wird die Geschäftstätigkeit in Polen, Tschechien, Slowakei und Rumänien, sowie das Projektgeschäft in Norwegen, Katar, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), sowie in weiteren künftigen Projektmärkten zusammengefasst. Hinzu kommen die Kompetenzen für Tunnel-, Bahn und Spezialtiefbau für die gesamte Gruppe neben den Bereichen Major Projects und Slab Track International.
Holding: In diesem Segment werden die Konzerndienstleistungen, die PORR Design & Engineering GmbH, die PORR Design & Engineering Deutschland GmbH, hospitals, PORREAL, STRAUSS Property Management sowie die Aktivitäten im Bereich PPP zusammengefasst.
Informationen zu den in Business Units zusammengefassten Geschäftssegmenten befinden sich im Konzernlagebericht.
Mit 1. Jänner 2021 wird die Segmentberichterstattung entsprechend der neuen, internen Berichtsstruktur und -steuerung der PORR Gruppe geändert.
Segmentberichterstattung 2020
in TEUR |
BU 1 – Österreich, Schweiz |
BU 2 – Deutschland |
BU 3 – International |
Holding | Konzern | |||||
Produktionsleistung (Gruppe) | 2.659.219 | 881.865 | 1.528.719 | 115.544 | 5.185.347 | |||||
Segmentumsätze | 2.388.082 | 833.716 | 1.362.328 | 67.716 | 4.651.842 | |||||
Intersegmentäre Umsätze | 11.070 | 8.448 | 598 | 106.058 | ||||||
EBT (Ergebnis vor Steuern = Segmentergebnis) |
44.600 | -40.652 | -53.194 | -1.802 | -51.048 | |||||
Anteil am Ergebnis at-equity bilanzierter Unternehmen |
22.210 | 11.786 | -3.547 | 3.587 | 34.036 | |||||
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
-86.712 | -36.392 | -25.045 | -20.498 | -168.647 | |||||
davon außerplanmäßige Abschreibungen | (-1.458) | (-) | (-) | (-600) | (-2.058) | |||||
Zinserträge | 1.329 | 1.401 | 526 | 5.058 | 8.314 | |||||
Zinsaufwendungen | -6.680 | -2.551 | -3.837 | -13.542 | -26.610 |
Segmentberichterstattung 2019
in TEUR |
BU 1
–
Österreich, Schweiz |
BU 2
–
Deutschland |
BU 3
–
International |
Holding | Konzern | |||||
Produktionsleistung (Gruppe) | 2.827.947 | 1.003.821 | 1.626.475 | 112.026 | 5.570.269 | |||||
Segmentumsätze | 2.462.208 | 972.090 | 1.375.115 | 71.001 | 4.880.414 | |||||
Intersegmentäre Umsätze | 20.459 | 4.711 | 4.358 | 130.787 | ||||||
EBT (Ergebnis vor Steuern = Segmentergebnis) |
73.704 | 5.027 | -44.983 | 3.661 | 37.409 | |||||
Anteil am Ergebnis at-equity bilanzierter Unternehmen |
24.113 | 726 | 43.374 | 19.235 | 87.448 | |||||
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen |
-81.436 | -30.487 | -27.140 | -22.398 | -161.461 | |||||
davon außerplanmäßige Abschreibungen | (-) | (-) | (-3.208) | (-) | (-3.208) | |||||
Zinserträge | 978 | 1.861 | 4.364 | 3.861 | 11.064 | |||||
Zinsaufwendungen | -8.966 | -3.632 | -2.187 | -17.924 | -32.709 |
Folgende Informationen beziehen sich auf die geografischen Geschäftsfelder, in denen der Konzern tätig ist:
in TEUR | Produktions leistung nach Sitz der Kunden 2020 |
Langfristiges
Vermögen nach Sitz der Gesellschaft 2020 |
Produktions leistung nach Sitz der Kunden 2019 |
Langfristiges
Vermögen nach Sitz der Gesellschaft 2019 |
||||
Inland | 2.344.019 | 699.706 | 2.461.524 | 725.446 | ||||
Deutschland | 1.314.892 | 234.490 | 1.470.209 | 254.322 | ||||
Polen | 634.231 | 66.027 | 586.691 | 61.726 | ||||
Tschechien | 230.277 | 48.963 | 252.230 | 49.509 | ||||
Katar | 48.678 | 328 | 100.565 | 684 | ||||
Italien | 12.736 | 272 | 18.432 | 345 | ||||
Rumänien | 175.696 | 19.226 | 104.663 | 14.986 | ||||
Bulgarien | 1.500 | 646 | 508 | 726 | ||||
Schweiz | 199.114 | 12.049 | 232.159 | 13.187 | ||||
Serbien | 8.931 | 16.063 | 8.915 | 16.911 | ||||
Großbritannien | 6.998 | 17 | 13.789 | 38 | ||||
Slowakei | 105.148 | 2.518 | 149.099 | 2.700 | ||||
Norwegen | 51.213 | 3.680 | 94.595 | 1.853 | ||||
Kroatien | 1.777 | 875 | 3.466 | 917 | ||||
Vereinigte Arabische Emirate | 36.549 | - | 66.304 | - | ||||
Sonstiges Ausland | 13.588 | 1.230 | 7.120 | 162 | ||||
Ausland gesamt | 2.841.328 | 406.384 | 3.108.745 | 418.066 | ||||
Segmente gesamt | 5.185.347 | 1.106.090 | 5.570.269 | 1.143.512 |
43. Erläuterungen zum Cashflow
Die Darstellung der Geldflussrechnung erfolgt getrennt nach Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit, wobei der Cashflow aus der Betriebstätigkeit nach der indirekten Methode abgeleitet wird. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich Kassenbestände und die Bankguthaben und entspricht dem in der Bilanz für liquide Mittel angesetzten Wert.
Die Überleitung der Veränderung zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
in TEUR |
Finanz- verbindlichkeiten |
Leasing- verpflichtungen |
Derivate | Anleihen und Schuldscheindarlehen | Gesamtschulden aus Finanzierungstätigkeit | |||||
Stand 31.12.2019 | 212.165 | 337.835 | 2.214 | 375.365 | 927.579 | |||||
Cashflows (zahlungswirksame Veränderungen) |
-77.066 | -65.319 | 418 | -39.000 | -180.967 | |||||
Nicht zahlungswirksame Veränderungen | ||||||||||
Erwerb/Verkauf von Unternehmen | -39.375 | -806 | - | - | -40.181 | |||||
Zugänge | - | 55.614 | - | - | 55.614 | |||||
Währungsanpassung | -437 | -1.937 | - | - | -2.374 | |||||
Zinsabgrenzungen | - | - | - | 216 | 216 | |||||
Änderungen des Fair Value | - | - | -572 | - | -572 | |||||
Stand 31.12.2020 | 95.287 | 325.387 | 2.060 | 336.581 | 759.315 |
in TEUR |
Finanz- verbindlichkeiten |
Leasing- verpflichtungen |
Derivate | Anleihen und Schuldscheindarlehen | Gesamtschulden aus Finanzierungstätigkeit | |||||
Stand 31.12.2018 | 122.820 | 113.160 | 2.002 | 231.876 | 469.858 | |||||
Anpassung aufgrund erstmaliger
Anwendung IFRS 16 |
- | 198.946 | - | - | 198.946 | |||||
Stand 1.1.2019 | 122.820 | 312.106 | 2.002 | 231.876 | 668.804 | |||||
Cashflows (zahlungswirksame Veränderungen) |
88.739 | -67.231 | 107 | 143.647 | 165.262 | |||||
Nicht zahlungswirksame Veränderungen | ||||||||||
Erwerb/Verkauf von Unternehmen | 603 | -151 | - | - | 452 | |||||
Zugänge | - | 92.795 | 104 | - | 92.899 | |||||
Währungsanpassung | 3 | 316 | 1 | - | 320 | |||||
Zinsabgrenzungen | - | - | - | -158 | -158 | |||||
Stand 31.12.2019 | 212.165 | 337.835 | 2.214 | 375.365 | 927.579 |
44. Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten
44.1. Kapitalrisikomanagement
Das Kapitalmanagement des Konzerns zielt auf eine substanzielle Stärkung der Eigenmittel und den Erhalt einer niedrigen Verschuldung ab.
Im Berichtsjahr ist das Eigenkapital um rund TEUR 51.511 gestiegen. Die von 16,4 % auf 18,5 % gestiegene Eigenkapitalquote ist insbesondere auf die Begebung der Hybridanleihe in Höhe von TEUR 150.000 im Februar 2020 zurückzuführen. Gleichzeitig wurden von der Hybridanleihe 2017 Nominale in Höhe von TEUR 25.706 zurückgekauft. Somit betrug die Nettoverschuldung, definiert als Saldo aus liquiden Mitteln, Wertpapieren im kurzfristigen Vermögen (Fondszertifikate), Schuldscheindarlehen sowie kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, TEUR 136.691 (Vorjahr: TEUR 345.689) und reduzierte sich um TEUR 208.998.
Die Kontrolle des Kapitalrisikomanagements erfolgt über die Net Gearing Ratio. Diese ist definiert als Nettoverschuldung (Net Debt) dividiert durch das Eigenkapital. Das Net Gearing lag im Jahr 2020 bei 0,21 (Vorjahr: 0,58) und konnte somit im Jahresvergleich um 0,37 verbessert werden.
44.2. Kategorien von Finanzinstrumenten
44.2.1. Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte
in TEUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwerte 31.12.2020 |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Fair Value sonstiges Ergebnis | Fair Value erfolgs-wirksam | Fair Value Hierarchie |
Fair Value
am 31.12.2020 |
|||||||
Aktiva | ||||||||||||||
Ausleihungen | AC | 40.852 | 40.852 | |||||||||||
Ausleihungen | FVTPL | 23.105 | 23.105 | Stufe 3 | 23.105 | |||||||||
Übrige Finanzanlagen | FVTOCI | 29.567 | 29.567 | Stufe 3 | 29.567 | |||||||||
Übrige Finanzanlagen | FVTPL | 1.088 | 1.088 | Stufe 3 | 1.088 | |||||||||
Übrige Finanzanlagen | FVTPL | 5.421 | 5.421 | Stufe 1 | 5.421 | |||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 857.868 | 857.868 | |||||||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 107.238 | 107.238 | |||||||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | FVTPL | 40.079 | 40.079 | Stufe 1 | 40.079 | |||||||||
Derivate (ohne Hedgebeziehung) | FVTPL | 1.677 | 1.677 | Stufe 2 | 1.677 | |||||||||
Liquide Mittel | 582.545 | 582.545 | ||||||||||||
Passiva | ||||||||||||||
Schuldscheindarlehen | ||||||||||||||
fix verzinst | AC | 89.905 | 89.905 | Stufe 3 | 92.236 | |||||||||
variabel verzinst | AC | 246.676 | 246.676 | |||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
||||||||||||||
fix verzinst | AC | 8.220 | 8.220 | Stufe 3 | 8.293 | |||||||||
variabel verzinst | AC | 85.928 | 85.928 | |||||||||||
Leasingverbindlichkeiten 1 | 325.388 | 325.388 | ||||||||||||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | ||||||||||||||
fix verzinst | AC | 1.138 | 1.138 | Stufe 3 | 1.137 | |||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung | AC | 973.100 | 973.100 | |||||||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 49.854 | 49.854 | |||||||||||
Derivate (ohne Hedgebeziehung) | FVTPL | 772 | 772 | Stufe 2 | 772 | |||||||||
Derivate (mit Hedgebeziehung) | 1.288 | 1.288 | Stufe 2 | 1.288 | ||||||||||
Nach Kategorien | ||||||||||||||
Financial Assets at Amortised Cost | AC | 1.005.958 | 1.005.958 | |||||||||||
Liquide Mittel | 582.545 | 582.545 | ||||||||||||
Fair Value through Profit & Loss | FVTPL | 70.598 | 70.598 | |||||||||||
Fair Value through OCI | FVTOCI | 29.567 | 29.567 | |||||||||||
Financial Liabilities at Amortised Cost | AC | 1.454.821 | 1.454.821 |
Der Buchwert der nicht zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente stellt gemäß IFRS 7.29 einen angemessenen Näherungswert für den Fair Value dar, dies mit Ausnahme der fix verzinsten Anleihen (Fair Value Hierarchie Stufe 1), der fix verzinsten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Fair Value Hierarchie Stufe 3) sowie der fix verzinsten Schuldscheindarlehen (Fair Value Hierarchie Stufe 3).
Die Fair-Value-Ermittlung für die derivativen Vermögenswerte erfolgt aufgrund von Marktdaten des Informationsdienstleisters REFINITIV. Die Kreditverbindlichkeiten sowie die Schuldscheindarlehen wurden mit der Berechnungsmethode des Discounted Cashflow bewertet, wobei die am 31. Dezember 2020 von REFINITIV publizierte Zero Coupon Yield Curve zur Diskontierung der Cashflows herangezogen wurde.
Bei den übrigen Finanzanlagen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um die Gewährung eines Hybridkapitals an die UBM Development AG (TEUR 25.370), eine Beteiligung an der UBM Development Deutschland GmbH (TEUR 1.653) sowie weitere jeweils unwesentliche GmbH-Anteile (TEUR 2.544). Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Bewertung im sonstigen Ergebnis wurde ausgeübt, damit das operative Ergebnis nicht verzerrt wird. In der Berichtsperiode wurden Dividenden in Höhe von TEUR 840 erfasst.
in TEUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwerte 31.12.2019 |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Fair Value sonstiges Ergebnis | Fair Value erfolgs-wirksam | Fair Value Hierarchie | Fair Value am 31.12.2019 | |||||||
Aktiva | ||||||||||||||
Ausleihungen | AC | 84.504 | 84.504 | |||||||||||
Ausleihungen | FVTPL | 21.831 | 21.831 | Stufe 3 | 21.831 | |||||||||
Übrige Finanzanlagen | FVTOCI | 30.346 | 30.346 | Stufe 3 | 30.346 | |||||||||
Übrige Finanzanlagen | FVTPL | 1.088 | 1.088 | Stufe 3 | 1.088 | |||||||||
Übrige Finanzanlagen | FVTPL | 5.569 | 5.569 | Stufe 1 | 5.569 | |||||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 832.952 | 832.952 | |||||||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 88.263 | 88.263 | |||||||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | FVTPL | 109 | 109 | Stufe 1 | 109 | |||||||||
Derivate (ohne Hedgebeziehung) | FVTPL | 1.763 | 1.763 | Stufe 2 | 1.763 | |||||||||
Liquide Mittel | 581.890 | 581.890 | ||||||||||||
Passiva | ||||||||||||||
Schuldscheindarlehen | ||||||||||||||
fix verzinst | AC | 100.840 | 100.840 | Stufe 3 | 102.986 | |||||||||
variabel verzinst | AC | 274.525 | 274.525 | |||||||||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
||||||||||||||
fix verzinst | AC | 55.875 | 55.875 | Stufe 3 | 57.830 | |||||||||
variabel verzinst | AC | 155.519 | 155.519 | |||||||||||
Leasingverbindlichkeiten 1 | 337.835 | 337.835 | ||||||||||||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | ||||||||||||||
fix verzinst | AC | 771 | 771 | Stufe 3 | 793 | |||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung | AC | 1.138.825 | 1.138.825 | |||||||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 64.238 | 64.238 | |||||||||||
Derivate (ohne Hedgebeziehung) | FVTPL | 353 | 353 | Stufe 2 | 353 | |||||||||
Derivate (mit Hedgebeziehung) | 1.861 | 1.861 | Stufe 2 | 1.861 | ||||||||||
Nach Kategorien | ||||||||||||||
Financial Assets at Amortised Cost | AC | 1.005.719 | 1.005.719 | |||||||||||
Liquide Mittel | 581.890 | 581.890 | ||||||||||||
Fair Value through Profit & Loss | FVTPL | 30.007 | 30.007 | |||||||||||
Fair Value through OCI | FVTOCI | 30.346 | 30.346 | |||||||||||
Financial Liabilities at Amortised Cost | AC | 1.790.593 | 1.790.593 |
1 Leasingverbindlichkeiten unterliegen dem Anwendungsbereich von IFRS 16.
Angaben zu Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten Stufe 3
Zur Bewertung des Hybridkapitals in Höhe von TEUR 25.330 gegenüber der UBM Development AG werden untenstehende Inputfaktoren (Pricingkriterien) wie folgt herangezogen:
– Mid Swap
– Credit Spread UBM-Anleihe (Z-Spread)
– Hybrid Spread
Die Summe dieser Faktoren würde einem aktuellen Pricing der Hybridanleihe entsprechen.
Im zweiten Schritt werden das aktuelle Pricing und die vertraglich vereinbarte Kuponhöhe verglichen und so die notwendigen Zu-/Abschläge ermittelt.
– Ist das aktuelle Marktpricing höher als der vertraglich vereinbarte Kupon, erfolgt eine Abwertung des Nominalbetrags.
– Ist das aktuelle Marktpricing niedriger als der vertraglich vereinbarte Kupon, erfolgt eine Aufwertung des Nominalbetrags.
Per 31. Dezember 2020 ergibt sich somit folgende Bewertung:
Mid Swap | Credit Spread | Hybrid Spread | Hybridkupon in % | |||||
Stand 31.12.2020 | -46,3 | 337,19 | 293 | 5,84 | ||||
Stand 31.12.2019 | -15,9 | 208,93 | 184 | 3,77 |
Hybridkapital | ||
Stand 1.1.2020 | 25.895 | |
Auf-/Abwertung | -525 | |
Stand 31.12.2020 | 25.370 |
Sensitivitäten und Beziehungszusammenhänge
Die eingesetzte Bewertungsmethode ist den Schwankungen der drei Inputfaktoren ausgesetzt. Jede Änderung einzelner Faktoren resultiert in einer entsprechenden Änderung der Bewertung (z. B. erhöht sich der Mid Swap um 1 BP, wird die Forderung um 1 BP abgewertet).
Etwaige Wechselwirkungen bleiben unberücksichtigt, da weder von einer signifikant negativen, noch von einer signifikant positiven Korrelation ausgegangen werden kann, d. h. jede einzelne Veränderung erhöht die Gesamtbewertung im entsprechenden Ausmaß.
44.2.2. Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
Aus der Folgebewertung | ||||||||||||
in TEUR | Aus Zinsen/ Ergebnisse | Zum Fair Value |
Wert- berichtigung |
Aus Abgang |
Nettoergebnis 2020 |
|||||||
Financial Assets at Amortised Cost |
AC | 5.478 | - | -498 | - | 4.980 | ||||||
Fair Value through Profit & Loss |
FVTPL | 405 | 557 | -714 | 4 | 252 | ||||||
Fair Value through OCI | FVTOCI | 2.567 | - | - | 377 | 2.944 | ||||||
Financial Liabilities at Amortised Cost | AC | -15.768 | - | - | - | -15.768 |
Aus der Folgebewertung | ||||||||||||
in TEUR | Aus Zinsen/ Ergebnisse | Zum Fair Value |
Wert- berichtigung |
Aus Abgang |
Nettoergebnis 2019 |
|||||||
Financial Assets at Amortised Cost |
AC | 9.329 | - | -1.310 | - | 8.019 | ||||||
Fair Value through Profit & Loss |
FVTPL | 720 | -406 | -175 | -2 | 137 | ||||||
Fair Value through OCI | FVTOCI | 3.606 | - | -36 | 588 | 4.158 | ||||||
Financial Liabilities at Amortised Cost | AC | -20.238 | - | - | - | -20.238 |
44.3. Ziele des Finanzrisikomanagements
Das Management der Risiken im Finanzbereich – insbesondere des Liquiditätsrisikos und des Zins- und Währungsrisikos, ist durch Konzernrichtlinien einheitlich geregelt. Ziel des Managements ist, die Risiken so weit als möglich zu minimieren. Hierzu werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative und nicht derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrument genutzt, d. h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz.
Sämtliche Absicherungsgeschäfte werden durch das Group Treasury zentral abgeschlossen, soweit nicht andere Konzerngesellschaften im Einzelfall zu einer Transaktion außerhalb des Group Treasury autorisiert sind. Zur Überwachung und Steuerung bestehender Risiken im Geld- und Devisenhandel ist ein den Anforderungen entsprechendes internes Kontrollsystem (IKS) implementiert. Sämtliche Aktivitäten des Group Treasury unterliegen einer strikten Risiko- und Abwicklungskontrolle. Eckpfeiler ist die Funktionstrennung in Handel, Abwicklung und Buchhaltung.
44.4. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist definiert als das Risiko, dass Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht beglichen werden können. Das Management des Liquiditätsrisikos basiert auf einem quartalsweise aktualisierten Finanzplan, der seinen Ausgang auf operativer Ebene nimmt. Alle Projekte werden dabei von der kaufmännisch verantwortlichen Funktionsträgern einzeln und in Monatsscheiben für das laufende Jahr sowie für das Folgejahr geplant. Zum operativen Teil werden sämtliche liquiditätswirksame Finanzthemen wie Fälligkeiten aus Finanz-, M&A-, Kapitalmarkttransaktionen, Zinsen und Dividenden, in Entsprechung der Konzernverantwortung zentral geplant.
Der Konzern weist zum Jahresultimo 2020 einen Liquiditätsstand in Höhe von TEUR 582.545 sowie Wertpapiere im kurzfristigen Vermögen in Höhe von TEUR 40.079 aus, die für den im Bau typischen saisonalen Liquiditätsspitzenbedarf von April bis November, zur Rückführung fälliger Kredite und SSD-Tranchen und für potenzielle Firmenzukäufe dienen. Sollte sich darüber hinaus ein Liquiditätsbedarf ergeben, könnte dieser durch die Ausnützung bestehender Cashlinien abgedeckt werden.
Per 31. Dezember 2020 beträgt die Nettoverschuldung, definiert als Saldo aus liquiden Mitteln, Wertpapieren im kurzfristigen Vermögen, Schuldscheindarlehen sowie kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, TEUR 136.691 (Vorjahr: TEUR 345.689).
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, definiert als kurzfristige Schuldscheindarlehen, sowie die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im eigentlichen Sinn betragen TEUR 137.511 (Vorjahr: TEUR 139.900) und sind durch die liquiden Mittel bei weitem überdeckt.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 621.804 (Vorjahr: TEUR 787.679) betreffen mit TEUR 294.604 (Vorjahr: TEUR 346.384 ) Schuldscheindarlehen und können in Höhe von TEUR 445.034 der liquiden Mittel zu mehr als der Hälfte bedeckt werden.
Per 31. Dezember 2020 existieren nicht ausgenützte Kreditlinien bei Banken in Höhe von TEUR 320.000 (Vorjahr: TEUR 351.500), die zur unmittelbaren Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten herangezogen werden könnten. Hinsichtlich eingeräumter und ausgenutzter Avalkreditlinien wird auf die Erläuterung 41 verwiesen.
Die disponible Liquidität per 31. Dezember 2020, definiert als die Summe der Habenstände der disponiblen Bankkonten sowie die verbrieften, nicht ausgenutzten Geldmarktlinien, beträgt TEUR 888.748 (Vorjahr: TEUR 920.724).
Liquiditäts- und Zinstabelle
Durchschnitts-verzinsung | Undiskontierte Zahlungsabflüsse | |||||||||
in TEUR | bis 3/2021 | 4 – 12/2021 | 2022 – 2025 | ab 2026 | ||||||
Schuldscheindarlehen | ||||||||||
fix verzinst | 1,69 % | 847 | 37.669 | 47.818 | 8.183 | |||||
variabel verzinst | 1,63 % | 2.043 | 7.040 | 220.647 | 31.306 | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||||||
fix verzinst | 2,29 % | 2.774 | 2.846 | 2.743 | - | |||||
variabel verzinst | 1,30 % | 8.922 | 20.681 | 49.157 | 9.784 | |||||
Leasingverbindlichkeiten | 1,71 % | 18.058 | 50.473 | 162.410 | 170.914 | |||||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | ||||||||||
fix verzinst | 2,24 % | 1.093 | 45 | - | - | |||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | unverzinslich | 860.574 | 19.061 | 48.657 | - |
Durchschnitts-verzinsung | Undiskontierte Zahlungsabflüsse | |||||||||
in TEUR | bis 3/2020 | 4 – 12/2020 | 2021 – 2024 | ab 2025 | ||||||
Schuldscheindarlehen | ||||||||||
fix verszinst | 1,75 % | 847 | 11.917 | 86.152 | 8.365 | |||||
variabel verzinst | 1,58 % | 2.225 | 20.229 | 247.862 | 32.395 | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||||||
fix verzinst | 2,34 % | 3.427 | 4.943 | 18.855 | 41.676 | |||||
variabel verzinst | 1,07 % | 8.667 | 35.526 | 104.712 | 13.095 | |||||
Leasingverbindlichkeiten | 1,92 % | 22.359 | 45.667 | 166.063 | 181.850 | |||||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | ||||||||||
fix verzinst | 2,49 % | 36 | 111 | 543 | 81 | |||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | unverzinslich | 984.799 | 19.614 | 51.686 | - |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften sowie die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten führen im Wesentlichen analog zur Fristigkeit in Höhe der Buchwerte zu Geldabflüssen.
44.5. Zinsrisikomanagement
Das Zinsrisiko des Konzerns ist definiert als das Risiko steigender Aufwands- oder sinkender Ertragszinsen aus Finanzpositionen und resultiert bei der PORR vornehmlich aus dem Szenario steigender Zinsen, insbesondere im kurzfristigen Bereich. Etwaige künftig notwendige Absicherungstransaktionen werden durch das Group Treasury abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag erfolgte das Management des Risikos mit nicht derivativen Instrumenten sowie mit vier Interest Rate Swaps (IRS) in Höhe von TEUR 75.000 sowie zwei IRS mit Startterminen, die in der Zukunft liegen, in Höhe von TEUR 40.000. Alle derivativen Absicherungen sind als Cashflow Hedge designiert. Das Grundgeschäft der Zinsswaps sind die bis inklusive 2018 aufgenommenen Finanzierungen durch Schuldscheindarlehen mit variabler EURIBOR-Verzinsung. Alle IRS beziehen sich auf den Austausch variabler Zinsströme gegen fixe Zinsströme. Per 31. Dezember 2020 ergab die Marktbewertung der IRS einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR -1.288 (Vorjahr: TEUR -1.861).
Zum 31. Dezember 2020 hält die Gruppe folgende derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Zinsrisiken:
Derivat | Beginn | Ende |
Referenzwert
in TEUR |
Fixierter Zinssatz in % | Referenzzinssatz | Marktwert 31.12.2020 | Marktwert 31.12.2019 | |||||||
Zinsswap | 12.8.2015 | 12.8.2020 | 57.000 | 0,63 | 6-Monats-EURIBOR | - | -221 | |||||||
Zinsswap | 13.8.2018 | 13.8.2020 | 18.000 | 0,384 | 6-Monats-EURIBOR | - | -43 | |||||||
Zinsswap 1 | 12.8.2019 | 12.8.2021 | 18.000 | 0,29 | 6-Monats-EURIBOR | -32 | -129 | |||||||
Zinsswap 1 | 12.8.2021 | 14.8.2023 | 30.000 | 0,9 | 6-Monats-EURIBOR | -539 | -617 | |||||||
Zinsswap | 12.8.2020 | 12.8.2021 | 7.000 | 0,58 | 6-Monats-EURIBOR | -25 | -40 | |||||||
Zinsswap | 13.8.2020 | 14.2.2022 | 40.000 | 0,84 | 6-Monats-EURIBOR | -376 | -500 | |||||||
Zinsswap | 12.8.2020 | 12.8.2021 | 10.000 | 0,815 | 6-Monats-EURIBOR | -50 | -82 | |||||||
Zinsswap | 14.2.2022 | 13.2.2024 | 10.000 | 1,342 | 6-Monats-EURIBOR | -267 | -229 |
1 Positionen wurden reduziert (von TEUR 28.000 auf TEUR 18.000 und von TEUR 40.000 auf TEUR 30.000)
Eine Analyse der floatierenden Zinsposition per 31. Dezember 2020 in Höhe von rund TEUR 156.443 zeigt folgende Sensitivitäten, die unter dem Szenario einer Zinserhöhung von 0,02 PP und 0,11 PP ermittelt wurden. Das Ausmaß der Zinserhöhung leitet sich aus den in 2020 durchschnittlich für den 3-Monats- und 6-Monats-EURIBOR gemessenen täglichen Zinsänderungen ab. Bei einer Wahrscheinlichkeit von 67 % beträgt die Zinsbandbreite 2 BP, bei 99 % Wahrscheinlichkeit beträgt die Zinsbandbreite 11 BP. In Folge haben wir die Auswirkung auf die Zinspositionen simuliert:
in TEUR | Höherer Zinsaufwand für das Jahr 2021 |
Höherer Zinsaufwand (p. a.) bei linearer Positionsfortschreibung ab 2022 |
||
Bei Zinserhöhung von 0,02 PP | 9 | 32 | ||
Bei Zinserhöhung von 0,11 PP | 49 | 174 |
44.6. Risiko von Rohstoffpreisänderungen
Das Risiko von Rohstoffpreisänderungen ist definiert als das Risiko steigender Preise gegenüber dem Kalkulationszeitpunkt des Bauprojekts. Das Risiko wird zumeist durch mittel- und langfristige Rahmenverträge, abgeschlossen mit Schlüssellieferanten, gemildert. Darüber hinaus hat der Konzern im Jahr 2020 Diesel im Gesamtausmaß von rund 11,8 Mio. Liter hinsichtlich steigender Dieselpreise abgesichert. Das Absicherungsvolumen für 2020 betrug rund 6,6 Mio. Liter, für 2021 5,2 Mio. Liter. Die Absicherungen wurden in Form von Diesel Swaps durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden auf diesem Wege positive Ausgleichszahlungen in Höhe von rund TEUR 180 effektuiert, die Bewertung der in 2021 fälligen Kontrakte zum Bilanzstichtag ergab einen positiven Ausgleichswert von TEUR 219.
44.7. Fremdwährungsrisiko
Das Fremdwährungsrisiko wird im PORR Konzern transaktionsorientiert behandelt und resultiert aus Bauaufträgen bzw. aus Finanzierungen im Zusammenhang mit solchen Verträgen. Konzernpolitik ist es, die operativen Fremdwährungsrisiken zur Gänze abzusichern. Nach Maßgabe der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerneinheit, die den Auftrag abwickelt, wird zunächst danach getrachtet, die Leistungsverträge in den jeweils korrespondierenden Landeswährungen abzuschließen. Dies geschieht in jenem Umfang, in dem die zu erbringenden Leistungen lokal
generiert werden. Gelingt dies nicht oder müssen Leistungen in anderen Währungen beigestellt werden, wird das daraus resultierende Risiko mittels Sicherungsgeschäften abgesichert. An derivativen Finanzinstrumenten werden vom Group Treasury ausschließlich Devisentermingeschäfte und Fremdwährungsoptionen der ersten Generation eingesetzt (siehe Erläuterung 44.8.).
Per 31. Dezember 2020 ergaben sich folgende Währungspositionen für den Gesamtkonzern:
Bilanzwährung | Währungspaar | VAR 1 in TEUR | ||
EUR | EURGBP | 815 | ||
EUR | EURQAR | 360 | ||
GBP | GBPEUR | 275 | ||
EUR | EURPLN | 175 | ||
EUR | EURCHF | 101 | ||
NOK | NOKEUR | 89 | ||
EUR | EURAED | 86 | ||
EUR | EURCZK | 74 | ||
div. | div. | 331 |
1 VAR = Value At Risk bei einem einseitigen 95%igen Konfidenzintervall, dies entspricht der 1,96-fachen Standardabweichung und einer Positionsbehaltedauer von 10 Tagen.
Die dargestellten Währungspositionen sind lediglich im Rahmen der jeweiligen Bilanzwährung der Gesellschaften saldiert, Korrelationen zwischen den einzelnen Währungspaaren bleiben unberücksichtigt. Der VAR, bewertet mit einer zehntägigen Behaltedauer und einem Konfidenzniveau in Höhe von 95 %, beträgt TEUR 2.306.
Der VAR auf Konzernebene, bei Saldierung der Positionen über die Bilanzwährungen hinweg sowie mit Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den Währungspaaren, beträgt TEUR 1.003.
Bilanzwährung | Währungspaar | VAR 1 in TEUR | ||
GBP | GBPEUR | 961 | ||
QAR | QAREUR | 34 | ||
RON | RONEUR | 30 | ||
CHF | CHFEUR | 20 | ||
AED | AEDEUR | 15 | ||
div./var. | div. | -57 |
1 VAR = Value At Risk bei einem einseitigen 95%igen Konfidenzintervall, dies entspricht der 1,96-fachen Standardabweichung und einer Positionsbehaltedauer von 10 Tagen.
44.8. Sicherung von Währungsrisiken
Der PORR Konzern hat zum 31. Dezember 2020 Devisentermingeschäfte in Höhe von TEUR 290.397 (Vorjahr: TEUR 158.829) abgeschlossen, davon betrugen TEUR 211.439 Terminkäufe und TEUR 78.958 Terminverkäufe. Rund TEUR 186.870 (Vorjahr: TEUR 87.326) dienen der Absicherung von Projekt-Cashflows und der Rest in Höhe von rund TEUR 103.527 (Vorjahr: TEUR 71.503) der Absicherung innerkonzernaler Finanzierungen. Darüber hinaus bestand zum Bilanzstichtag eine EUR-Call/RON-Put-Option über rund EUR 13,1 Mio. und einer Laufzeit bis 22. Dezember 2021. Die Option wies per 31. Dezember 2020 eine positiven Marktwert von rund TEUR 99 aus.
Per 31. Dezember 2020 ergab die Marktbewertung der offenen Devisentermingeschäfte einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 686. Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften insgesamt ein Aufwand in Höhe von TEUR 724 im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die folgenden Tabellen zeigen aus Sicht des 31. Dezember 2020 die voraussichtlichen vertraglichen Fälligkeiten der Zahlungen aus Devisentermingeschäften, d. h. wann die Zahlungen aus dem Grundgeschäft erwartet werden:
Cashflows in TEUR | ||||||||
Terminverkauf Fälligkeit | CHF | PLN | AED | Summe | ||||
Jänner 2021 | 9.227 | 1.291 | 10.518 | |||||
Februar 2021 | 598 | 598 | ||||||
März 2021 | 498 | 498 | ||||||
April 2021 | 590 | 590 | ||||||
Mai 2021 | 752 | 752 | ||||||
Juni 2021 | 1.620 | 1.620 | ||||||
Juli 2021 | 2.904 | 2.904 | ||||||
August 2021 | 3.944 | 3.944 | ||||||
September 2021 | 4.352 | 445 | 4.797 | |||||
Oktober 2021 | 6.354 | 6.354 | ||||||
November 2021 | 4.114 | 4.114 | ||||||
Dezember 2021 | 4.588 | 4.588 | ||||||
Jänner 2022 | 4.349 | 4.349 | ||||||
Februar 2022 | 3.688 | 3.688 | ||||||
März 2022 | 3.428 | 3.428 | ||||||
April 2022 | 2.923 | 2.923 | ||||||
Mai 2022 | 2.852 | 2.852 | ||||||
Juni 2022 | 2.941 | 2.941 | ||||||
Juli 2022 | 2.874 | 2.874 | ||||||
August 2022 | 3.107 | 3.107 | ||||||
September 2022 | 2.747 | 2.747 | ||||||
Oktober 2022 | 2.170 | 2.170 | ||||||
November 2022 | 2.161 | 444 | 2.605 | |||||
Dezember 2022 | 1.352 | 1.352 | ||||||
Jänner 2023 | 1.155 | 1.155 | ||||||
Februar 2023 | 1.050 | 1.050 | ||||||
Juni 2023 | 443 | 443 |
Cashflows in TEUR | ||||||||||||||||||
Termineinkauf Fälligkeit | CHF | GBP | NOK | PLN | QAR | AED | RON | SGD | Summe | |||||||||
Jänner 2021 | 276 | 605 | 88 | 3.684 | 4.653 | |||||||||||||
Februar 2021 | 325 | 88 | 1.720 | 2.132 | ||||||||||||||
März 2021 | 325 | 4.707 | 3.083 | 8.115 | ||||||||||||||
April 2021 | 36.963 | 325 | 88 | 3.550 | 40.925 | |||||||||||||
Mai 2021 | 325 | 1.122 | 1.446 | |||||||||||||||
Juni 2021 | 325 | 79 | 1.341 | 754 | 2.499 | |||||||||||||
Juli 2021 | 31.077 | 275 | 1.509 | 32.861 | ||||||||||||||
August 2021 | 275 | 64 | 2.106 | 2.445 | ||||||||||||||
September 2021 | 275 | 1.734 | 2.009 | |||||||||||||||
Oktober 2021 | 275 | 3.971 | 4.245 | |||||||||||||||
November 2021 | 275 | 1.807 | 2.081 | |||||||||||||||
Dezember 2021 | 275 | 2.757 | 1.000 | 3.261 | 7.293 | |||||||||||||
Jänner 2022 | 493 | 2.972 | 3.465 | |||||||||||||||
Februar 2022 | 643 | 2.974 | 3.616 | |||||||||||||||
März 2022 | 221 | 2.852 | 3.073 | |||||||||||||||
April 2022 | 221 | 2.852 | 3.073 | |||||||||||||||
Mai 2022 | 221 | 2.852 | 3.073 | |||||||||||||||
Juni 2022 | 221 | 3.031 | 3.252 | |||||||||||||||
Juli 2022 | 221 | 2.874 | 3.095 | |||||||||||||||
August 2022 | 221 | 3.107 | 3.328 | |||||||||||||||
September 2022 | 233 | 2.747 | 2.980 | |||||||||||||||
Oktober 2022 | 233 | 2.170 | 2.403 | |||||||||||||||
November 2022 | 233 | 2.161 | 2.394 | |||||||||||||||
Dezember 2022 | 1.117 | 1.352 | 12.209 | 5.479 | 20.156 | |||||||||||||
Jänner 2023 | 233 | 1.155 | 1.388 | |||||||||||||||
Februar 2023 | 244 | 1.050 | 1.293 | |||||||||||||||
März 2023 | 244 | 244 | ||||||||||||||||
April 2023 | 252 | 252 | ||||||||||||||||
Mai 2023 | 252 | 252 | ||||||||||||||||
Juni 2023 | 257 | 257 | ||||||||||||||||
Juli 2023 | 257 | 257 | ||||||||||||||||
August 2023 | 261 | 261 | ||||||||||||||||
September 2023 | 271 | 271 | ||||||||||||||||
Oktober 2023 | 1.020 | 1.020 | ||||||||||||||||
November 2023 | 511 | 511 | ||||||||||||||||
Dezember 2023 | 11.444 | 11.444 | ||||||||||||||||
Jänner 2024 | 324 | 324 | ||||||||||||||||
Februar 2024 | 324 | 324 | ||||||||||||||||
März 2024 | 549 | 549 | ||||||||||||||||
April 2024 | 321 | 321 | ||||||||||||||||
Mai 2024 | 123 | 123 | ||||||||||||||||
Juni 2024 | 155 | 155 | ||||||||||||||||
Juli 2024 | 103 | 103 | ||||||||||||||||
August 2024 | 80 | 80 | ||||||||||||||||
September 2024 | 83 | 83 | ||||||||||||||||
Oktober 2024 | 83 | 83 | ||||||||||||||||
November 2024 | 270 | 270 | ||||||||||||||||
Dezember 2024 | 833 | 833 | ||||||||||||||||
Jänner 2025 | 1.646 | 1.646 | ||||||||||||||||
Februar 2025 | 273 | 273 | ||||||||||||||||
März 2025 | 64 | 64 | ||||||||||||||||
April 2025 | 284 | 284 | ||||||||||||||||
Mai 2025 | 270 | 270 | ||||||||||||||||
Juni 2025 | 270 | 270 | ||||||||||||||||
Juli 2025 | 321 | 321 | ||||||||||||||||
August 2025 | 597 | 597 | ||||||||||||||||
September 2025 | 873 | 873 | ||||||||||||||||
Oktober 2025 | 1.148 | 1.148 | ||||||||||||||||
November 2025 | 1.193 | 1.193 | ||||||||||||||||
Dezember 2025 | 19.193 | 19.193 |
44.9. Derivative Finanzinstrumente
In der folgenden Tabelle sind die bilanzierten Fair Values der verschiedenen derivativen Instrumente dargestellt:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Aktiva | ||||
Derivate | ||||
ohne Hedgebeziehung | 1.677 | 1.763 | ||
Passiva | ||||
Derivate | ||||
ohne Hedgebeziehung | 772 | 353 | ||
mit Hedgebeziehung | 1.288 | 1.861 |
44.10. Kreditrisiko
Das Risiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann aufgrund der breiten Streuung und einer permanenten Bonitätsprüfung grundsätzlich als gering eingestuft werden. Branchenspezifisch fallen Vorleistungen durch den Generalunternehmer an, die erst später durch Zahlungen abgedeckt werden. Zur Absicherung eines etwaigen Ausfallrisikos ist eine Bonitätsprüfung zwingend vorgeschrieben und es werden weitestgehend Sicherheitsleistungen vereinbart.
Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite ausgewiesenen originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da die Vertragspartner Finanzinstitute und andere Schuldner mit bester Bonität sind. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, wird diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Es bestehen hohe offene Forderungen vor allem aus Infrastrukturprojekten gegenüber öffentlichen Auftraggebern bzw. öffentlichen Unternehmen. Ansonsten liegen keine operativen Risikokonzentrationen aufgrund hoher offener Beträge bei einzelnen Schuldnern vor.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das maximale Kreditrisiko TEUR 1.721.338 (Vorjahr: TEUR 1.648.089) und besteht im Wesentlichen in Bezug auf Ausleihungen, übrige Finanzanlagen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie liquide Mittel.
45. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
2020 | 2019 | |||
Angestellte | ||||
Inland | 3.848 | 3.724 | ||
Ausland | 5.071 | 5.117 | ||
Arbeiter | ||||
Inland | 7.068 | 6.860 | ||
Ausland | 4.206 | 4.127 | ||
Mitarbeiter gesamt | 20.193 | 19.828 | ||
davon vollkonsolidiert | ||||
Angestellte | 8.861 | 8.664 | ||
Arbeiter | 11.105 | 10.782 | ||
Gesamt vollkonsolidiert | 19.966 | 19.446 |
46. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Unternehmen sind neben den Tochterunternehmen und den at-equity bilanzierten Unternehmen insbesondere die UBM-Gruppe, die Unternehmen der IGO Industries-Gruppe, da sie bzw. deren beherrschende Rechtsträger
aufgrund der von ihr gehaltenen Aktien gemeinsam mit der Strauss-Gruppe, die von einem Mitglied des Vorstands der PORR AG maßgeblich beeinflusst wird, die PORR AG beherrschen, sowie die Kapsch-Gruppe, bei der ein Mitglied des Vorstands der PORR AG eine Schlüsselposition innehat und gleichzeitig an der gemeinsamen Beherrschung der PORR AG beteiligt ist. Nahestehende Personen sind neben Personen und diesen nahestehenden Unternehmen, welche die PORR AG beherrschen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der PORR AG und deren nahe Familienangehörige.
Transaktionen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen der Gruppe wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht weiter erläutert.
In den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften werden nur direkte Leistungsverrechnungen ausgewiesen.
Die Transaktionen zwischen Unternehmen der Gruppe und ihren at-equity bilanzierten Unternehmen werden in der nachfolgenden Analyse offengelegt:
Erträge | Aufwendungen | Forderungen | Verbindlichkeiten | |||||||||||||
in TEUR | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||||||||
Assoziierte Unternehmen |
13.523 | 25.237 | 27.499 | 29.416 | 6.584 | 10.188 | 11.287 | 2.938 | ||||||||
Gemeinschafts unternehmen | 57.094 | 57.349 | 65.625 | 92.020 | 14.217 | 12.486 | 13.638 | 6.587 | ||||||||
Arbeitsgemeinschaften | 372.233 | 243.844 | 45.840 | 55.960 | 69.853 | 75.092 | 23.371 | 12.236 |
Die Transaktionen mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und von diesen beherrschten Unternehmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Erträge | Aufwendungen | Forderungen | Verbindlichkeiten | |||||||||||||
in TEUR | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||||||||
Aus Lieferungen und Leistungen | ||||||||||||||||
UBM-Gruppe | 44.095 | 28.408 | 3.762 | 4.975 | 9.228 | 5.620 | 1.991 | 368 | ||||||||
IGO Industries-Gruppe | 1.349 | 1.835 | 19.844 | 57.656 | 1.010 | 1.117 | 3.988 | 12.227 | ||||||||
Strauss-Gruppe | 1.084 | 424 | 373 | 404 | 65 | 112 | 11 | 13 | ||||||||
Kapsch-Gruppe | 196 | 342 | 1.295 | 1.782 | 13 | 93 | 55 | 129 | ||||||||
Sonstige | 951 | - | 321 | 61 | 343 | - | 55 | 23 | ||||||||
Aus Finanzierungen | ||||||||||||||||
UBM-Gruppe | 1.520 | 1.520 | - | - | 29.972 | 30.515 | 180 | 126 |
Der Verkauf des Grundstücks Bergerbräuhofstraße aus der G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H. ist eine aufgrund des Umfangs als signifikant einzustufende Transaktion mit nahestehenden Unternehmen. Der Kaufpreis in Höhe von TEUR 11.000 wurde in bar beglichen.
Die Außenstände sind nicht besichert und werden in bar beglichen. Mit Ausnahme von zugunsten at-equity bilanzierten Unternehmen gewährten Garantien bzw. übernommenen Haftungen von insgesamt TEUR 3.242 (Vorjahr: TEUR 4.688), für die in der Regel ein Entgelt nicht berechnet wird, wurden weder Garantien gegeben, noch solche genommen. Es wurden weder Wertberichtigungen für von nahestehenden Unternehmen oder Personen geschuldete Beträge gebildet, noch wurde ein Forderungsausfall im Berichtsjahr verbucht.
47. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und sonstige Angaben
Der Vorstand der PORR AG hat den Konzernabschluss am 15. April 2021 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
48. Honorare der Konzernabschlussprüfer
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare der Konzernabschlussprüfer:
BDO Austria GmbH | ||||
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Abschlussprüfungen | 281 | 275 | ||
Sonstige Bestätigungsleistungen | 497 | 418 | ||
Sonstige Beratungsleistungen | 68 | 96 |
49. Organe der Gesellschaft
Mitglieder des Vorstands
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS, Vorsitzender
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler (bis 31.1.2021)
Ing. Josef Pein
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach (bis 31.1.2020)
Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer (ab 8.3.2021)
Mitglieder des Aufsichtsrats
DDr. Karl Pistotnik, Vorsitzender
Dipl.-Ing. Klaus Ortner, Stellvertretender Vorsitzender
Mag. Robert Grüneis
Dr. Walter Knirsch
Dipl.-Ing. Iris Ortner, MBA
Hon.-Prof. Dr. Bernhard Vanas
Dr. Susanne Weiss
Dr. Thomas Winischhofer, LL.M., MBA
Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder
Michael Kaincz
Dipl.-Ing. Michael Tomitz
Gottfried Hatzenbichler
Wolfgang Ringhofer
Der Vergütungsausschuss hat am 26. März 2021 die Kriterien für die variable Vorstandsvergütung für das Jahr 2021 festgelegt und die Auszahlung für die variable Vorstandsvergütung 2020 in Höhe von TEUR 0 beschlossen. Sämtliche Vorstandsmitglieder haben folglich für das Berichtsjahr 2020 keinen Anspruch auf eine variable Vorstandsvergütung erworben.
In der nachstehenden Tabelle werden die geleisteten Vergütungen für Manager in Schlüsselpositionen, das sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der PORR AG, nach Vergütungskategorien aufgegliedert dargestellt:
in TEUR | Vergütungen fix | Vergütungen variabel | Pensionskassen-beitrag |
Zusätzliche Vergütungs- bestandteile |
2020 | |||||
Vergütungen des Vorstands | ||||||||||
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS | 789 | - | 39 | 43 | 871 | |||||
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach | 42 | - | 3 | 7 | 52 | |||||
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer | 464 | - | 40 | 29 | 533 | |||||
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler | 464 | - | 40 | 27 | 531 | |||||
Ing. Josef Pein | 464 | - | 40 | 48 | 552 | |||||
Gesamt | 2.223 | - | 162 | 154 | 2.539 | |||||
davon kurzfristig fällige Leistungen | 2.223 | - | - | 2.223 | ||||||
davon Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | - | 162 | 162 | ||||||
Vergütungen des Aufsichtsrats | ||||||||||
Kurzfristig fällige Leistungen | 368 |
Die variablen Vorstandsvergütungen für 2019 sollten im September 2020 zur Auszahlung kommen. Sämtliche aktive Mitglieder des Vorstands haben als Solidaritätsbeitrag auf ihre gesamte variable Vorstandsvergütung 2019 verzichtet. Herrn Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach wurde die variable Vorstandsvergütung aufgrund der vertraglichen Zusicherung im Zuge der Auflösungsvereinbarung ausbezahlt.
in TEUR | Vergütungen fix | Vergütungen variabel | Pensionskassen-beitrag |
Zusätzliche Vergütungs- bestandteile |
2019 | |||||
Vergütungen des Vorstands | ||||||||||
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS | 750 | - | 39 | 34 | 823 | |||||
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach | 500 | 355 | 40 | 32 | 927 | |||||
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer | 500 | - | 40 | 36 | 576 | |||||
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler | 500 | - | 40 | 30 | 570 | |||||
Gesamt | 2.250 | 355 | 159 | 132 | 2.896 | |||||
davon kurzfristig fällige Leistungen | 2.250 | 355 | - | 2.605 | ||||||
davon Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | - | 159 | 159 | ||||||
Vergütungen des Aufsichtsrats | ||||||||||
Kurzfristig fällige Leistungen | 329 |
Wien, am 15. April 2021
Der Vorstand
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS e. h.
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer e. h.
Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer e. h.
Ing. Josef Pein e. h.
Beteiligungen
Gesetzlicher Name | Länder-kenn-zeichen | Währung | Sitz | Anteilshöhe PORR AG % | Anteilshöhe PORR Konzern % | Art der Konsoli-dierung | Anteilshöhe PORR AG Vorjahr % | Anteilshöhe PORR Konzern Vorjahr % | Art der Konsoli-dierung Vorjahr | |||||||||
Tochterunternehmen | ||||||||||||||||||
"EAVG Enzersdorfer Abfallverwertungs gesellschaft m.b.H." | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
"hospitals" Projektentwicklungsges.m.b.H. | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 62,90000 | V | 0,00000 | 62,90000 | V | |||||||||
A. Niedermühlbichler Baugesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Seeboden | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
ABW Abbruch, Boden- und
Wasserreinigungs-Gesellschaft m.b.H. |
AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Alea GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Allgemeine Straßenbau GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
ALPINE AT GmbH in Liqu. | AT | EUR | Brunn am Gebirge | 0,00000 | 100,00000 | U | 0,00000 | 100,00000 | U | |||||||||
Altlastensanierung und Abraumdeponie
Langes Feld Gesellschaft m.b.H. |
AT | EUR | Wien | 0,00000 | 86,38750 | V | 0,00000 | 86,38750 | V | |||||||||
AME Asphaltmischwerk Ennshafen GmbH | AT | EUR | Linz | 0,00000 | 100,00000 | U | 0,00000 | |||||||||||
AME Asphaltmischwerk Ennshafen GmbH &
Co KG |
AT | EUR | Linz | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | |||||||||||
AMF - Asphaltmischanlage Feistritz GmbH | AT | EUR | Unterpremstätten, politische Gemeinde Premstätten | 0,00000 | 100,00000 | U | 0,00000 | 100,00000 | U | |||||||||
AMF - Asphaltmischanlage Feistritz GmbH & Co KG | AT | EUR | Unterpremstätten, politische Gemeinde Premstätten | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
AMO Asphaltmischwerk Oberland GmbH | AT | EUR | Linz | 0,00000 | 90,00000 | U | 0,00000 | 90,00000 | U | |||||||||
AMO Asphaltmischwerk Oberland GmbH &
Co KG |
AT | EUR | Linz | 0,00000 | 90,00000 | V | 0,00000 | 90,00000 | V | |||||||||
Asphaltmischwerk Greinsfurth GmbH | AT | EUR | Amstetten | 0,00000 | 66,66750 | U | 0,00000 | 66,66750 | U | |||||||||
Asphaltmischwerk Greinsfurth GmbH & Co OG | AT | EUR | Amstetten | 0,00000 | 66,66750 | V | 0,00000 | 66,66750 | V | |||||||||
Bautech Labor GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Bosch Baugesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
bpp Bautechnik GmbH | AT | EUR | Pichl bei Wels | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Edos Beteiligungsverwaltungs GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Eisenschutzgesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
EPS LAA 43 GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
FEHBERGER Stahlbau GmbH | AT | EUR | Völkermarkt | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Fritz & Co. Baugesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Salzburg | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Salzburg | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Gesellschaft für Bauwesen GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Goidinger Bau GmbH | AT | EUR | Zams | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Grund- Pfahl- und Sonderbau GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Hinteregger Holding Gesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
IAT GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
ISHAP Gebäudedokumentations GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 87,50000 | V | 0,00000 | 87,50000 | V | |||||||||
ISHAP Personaldokumentations GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 80,00000 | V | 0,00000 | 80,00000 | V | |||||||||
ISHAP Software Solutions GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 80,00000 | V | 0,00000 | 80,00000 | V | |||||||||
KOLLER TRANSPORTE - KIES - ERDBAU GMBH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Kraft & Wärme Rohr- und Anlagentechnik GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Kratochwill Schotter & Beton GmbH | AT | EUR | Unterpremstätten, politische Gemeinde Premstätten | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Kröll Pflasterbau GmbH | AT | EUR | Röthis | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
LD Recycling GmbH | AT | EUR | Unterpremstätten, politische Gemeinde Premstätten | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Lieferasphaltgesellschaft JAUNTAL GmbH | AT | EUR | Klagenfurt | 0,00000 | 71,99671 | V | 0,00000 | 71,99671 | V | |||||||||
M.E.G. Mikrobiologische
Erddekontamination GmbH |
AT | EUR | Linz | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH | AT | EUR | Röthis | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
O.M. Meissl & Co. Bau GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
ÖBA - Österreichische
Betondecken Ausbau GmbH |
AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PKM - Muldenzentrale GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 97,97021 | V | 0,00000 | 97,97021 | V | |||||||||
PORR AUSTRIARAIL GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Bau GmbH | AT | EUR | Wien | 52,48926 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Bauindustrie GmbH | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | V | 100,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Beteiligungen und Management GmbH | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | V | 100,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Construction Holding GmbH | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | V | ||||||||||||
PORR Design & Engineering GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Equipment Services GmbH | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | V | 100,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Infra GmbH | AT | EUR | Wals-Siezenheim | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Mischanlagen GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Recycling GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Umwelttechnik GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORREAL GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORRisk Solutions GmbH | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | V | 100,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Prajo & Co GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PRONAT Steinbruch Preg GmbH | AT | EUR | Unterpremstätten, politische Gemeinde Premstätten | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PWW Holding GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
RCH Recycling Center Himberg GmbH | AT | EUR | Himberg | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Reisinger Gesellschaft mbH | AT | EUR | Ennsdorf | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Sabelo Beteiligungsverwaltungs GmbH | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | U | 100,00000 | 100,00000 | U | |||||||||
Salzburger Lieferasphalt GmbH & Co OG | AT | EUR | Sulzau, politsche Gemeinde Werfen | 0,00000 | 80,00000 | V | 0,00000 | 80,00000 | V | |||||||||
SAM03 Beteiligungs GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl
Betriebsgesellschaft m.b.H. |
AT | EUR | Unterpremstätten, politische Gemeinde Premstätten | 100,00000 | 100,00000 | V | 100,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Schotterwerk GRADENBERG Gesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Köflach | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Schwarzl Transport GmbH | AT | EUR | Unterpremstätten, politische Gemeinde Premstätten | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Spenglerei Hangl Christof GmbH | AT | EUR | Telfs | 0,00000 | 100,00000 | V | ||||||||||||
STRAUSS Property Management GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
TEERAG-ASDAG Bau GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
TEERAG-ASDAG GmbH | AT | EUR | Wien | 52,48926 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
TEERAG-ASDAG Hochbau Burgenland GmbH | AT | EUR | Stegersbach | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Wibeba Hochbau GmbH & Co. Nfg. KG | AT | EUR | Wien | 100,00000 | 100,00000 | V | 100,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Wiener Betriebs- und Baugesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
BB Government Services société privée á
responsabilité limitée |
BE | EUR | Uccle | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Bulgaria EOOD | BG | BGN | Sofia | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
FBB Spezialtiefbau Rebstein AG | CH | CHF | Rebstein | 0,00000 | 100,00000 | V | ||||||||||||
Gunimperm-Bauveg SA | CH | CHF | Altdorf | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR SUISSE AG | CH | CHF | Altdorf | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
OBATECH s.r.o. | CZ | CZK | Praha | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR a.s. | CZ | CZK | Praha | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Equipment Services Cesko s.r.o | CZ | CZK | Praha | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
baikap Holding 180812 GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | V | ||||||||||||
BB Government Services GmbH | DE | EUR | Kaiserslautern | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
CMG Gesellschaft für Baulogistik GmbH | DE | EUR | Münster | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Emil Mayr Hoch- und Tiefbau GmbH | DE | EUR | Ettringen/Wertach | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Franki Grundbau GmbH & Co. KG | DE | EUR | Seevetal | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Franki Grundbau Verwaltungs GmbH | DE | EUR | Seevetal | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Hinteregger, Brandstetter & Co.
Baugesellschaft m.b.H. |
DE | EUR | Traunstein | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
IAT Deutschland GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
ÖBA Betondecken Ausbau Deutschland GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Oevermann Hochbau GmbH | DE | EUR | Münster | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Oevermann Ingenieurbau GmbH | DE | EUR | Münster | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Oevermann Verkehrswegebau GmbH | DE | EUR | Münster | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Porr Design & Engineering Deutschland GmbH | DE | EUR | Berlin | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Porr Equipment Services Deutschland GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Porr Franki GmbH & Co. KG | DE | EUR | Seevetal | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR GmbH & Co. KGaA | DE | EUR | München | 0,00000 | 94,66235 | V | 0,00000 | 94,66235 | V | |||||||||
Porr Industriebau GmbH | DE | EUR | Passau | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Management GmbH | DE | EUR | München | 100,00000 | 100,00000 | V | 100,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR MURNAU GmbH & Co. KG | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | V | ||||||||||||
PORR Oevermann GmbH | DE | EUR | Münster | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Porr Umwelttechnik Deutschland GmbH | DE | EUR | Garching bei München | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Vermögensverwaltung MURNAU GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | U | 0,00000 | 100,00000 | U | |||||||||
Radmer Kies GmbH & Co. KG | DE | EUR |
Aschheim,
Landkreis München |
0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Radmer Kiesvertrieb Verwaltungs GmbH | DE | EUR |
Aschheim,
Landkreis München |
0,00000 | 100,00000 | U | 0,00000 | 100,00000 | U | |||||||||
STRAUSS & CO. Development GmbH | DE | EUR | Berlin | 0,00000 | 94,00000 | V | 0,00000 | 94,00000 | V | |||||||||
Stump-Franki Planung GmbH | DE | EUR | Seevetal | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Stump-Franki Spezialtiefbau GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Thorn Abwassertechnik GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
TKDZ GmbH | DE | EUR | Wellen | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
TOTALPLAN GmbH | DE | EUR | Berlin | 0,00000 | 100,00000 | V | ||||||||||||
Unterstützungskasse Franki Grundbau GmbH | DE | EUR | Seevetal | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
IAT UK Waterproofing Systems limited | GB | GBP | London | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR SLOVAKIA LTD. | GB | GBP | London | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR UK Ltd. | GB | GBP | London | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
BAUVEG-WINKLER drustvo s ogranicenom odgovornoscu za projektiranje, izgradnju i nadzor u likvidaciji | HR | HRK | Zagreb | 0,00000 | 100,00000 | U | 0,00000 | 100,00000 | U | |||||||||
GRUNDBAU d.o.o. u likvidaciji | HR | HRK | Zagreb | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Schwarzl drustvo s ogranicenom odgovornoscu za obradu betona i sljunka | HR | HRK | Glina | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR Épitési Kft. | HU | HUF | Budapest | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
BB GOVERNMENT SERVICES SRL | IT | EUR | Vicenza | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
IAT Impermeabilizzazioni Srl | IT | EUR | Bozen | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR GRADEZNISTVO DOOEL Skopje | MK | MKD | Skopje | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Loftesnesbrui PORR-AURSTAD ANS | NO | NOK | Oslo | 0,00000 | 64,95000 | V | 0,00000 | 64,95000 | V | |||||||||
PNC Norge AS | NO | NOK | Oslo | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Porr Construction LLC under liquidation | OM | OMR | Mascat | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
BBGS Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia | PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
FRANKI POLSKA Spólka z ograniczona
odpowiedzialnoscia |
PL | PLN | Kraków | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 70,00000 | E | |||||||||
Joint Venture LNG Offshore (cz.morska) -
Hydrotechnical Part |
PL | PLN | 0,00000 | 99,90000 | V | |||||||||||||
Joint Venture LNG Offshore (cz.morska) -
Technological Part |
PL | PLN | 0,00000 | 75,00000 | V | |||||||||||||
Joint Venture Tunel Swinoujscie s.c. | PL | PLN | 0,00000 | 48,38100 | V | 0,00000 | 40,00000 | V | ||||||||||
PORR Spólka Akcyjna | PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
"Stal-Service" Spólka z ograniczona
odpowiedzialnoscia |
PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 80,00000 | V | ||||||||||||
Stump-Hydrobudowa Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia | PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Tunel Swinoujscie 2 s.c. Joint Venture | PL | PLN | 0,00000 | 50,00000 | V | |||||||||||||
RADMER BAU PORTUGAL - CONSTRUCOES, LIMITADA | PT | EUR | Lisboa | 0,00000 | 99,00000 | U | 0,00000 | 99,00000 | U | |||||||||
PORR Qatar Construction W.L.L | QA | QAR | Doha | 0,00000 | 49,00000 | V | 0,00000 | 49,00000 | V | |||||||||
Porr Construct S.R.L. | RO | RON | Bucuresti | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Gradevinsko preduzece Porr d.o.o. - u likvidaciji | RS | RSD | Belgrad | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PWW d.o.o. Nis | RS | RSD | Nis | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PWW Deponija d.o.o. Jagodina | RS | RSD | Jagodina | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PWW Deponija Dva d.o.o. Leskovac | RS | RSD | Leskovac | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PWW Jagodina doo Jagodina | RS | RSD | Jagodina | 0,00000 | 80,00000 | V | 0,00000 | 80,00000 | V | |||||||||
PWW Leskovac doo Leskovac | RS | RSD | Leskovac | 0,00000 | 70,00000 | V | 0,00000 | 70,00000 | V | |||||||||
PWW Prokuplje doo Prokuplje | RS | RSD | Prokuplje | 0,00000 | 80,00000 | V | 0,00000 | 80,00000 | V | |||||||||
PNC Sverige AB | SE | SEK | Stockholm | 0,00000 | 100,00000 | U | ||||||||||||
PORR Construction Pte. Ltd. | SG | SGD | Singapur | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
PORR - GATES R150 JV (Joint Venture) | SG | SGD | 0,00000 | 50,00000 | V | 0,00000 | 50,00000 | V | ||||||||||
PORR s.r.o. | SK | EUR | Bratislava | 0,00000 | 100,00000 | V | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
Assoziierte Unternehmen | ||||||||||||||||||
ABO Asphalt-Bau Oeynhausen GmbH. | AT | EUR |
Oeynhausen,
politische Gemeinde Traiskirchen |
0,00000 | 22,50000 | E | 0,00000 | 22,50000 | E | |||||||||
ALU-SOMMER GmbH | AT | EUR | Stoob | 0,00000 | 49,49857 | E | 0,00000 | 49,49857 | E | |||||||||
AMB Asphalt-Mischanlagen
Betriebsgesellschaft m.b.H & Co KG |
AT | EUR | Zistersdorf | 0,00000 | 20,00000 | U | 0,00000 | 20,00000 | U | |||||||||
AMB Asphalt-Mischanlagen
Betriebsgesellschaft m.b.H. |
AT | EUR |
Zistersdorf-
Maustrenk, politische Gemeinde Zistersdorf |
0,00000 | 20,00000 | U | 0,00000 | 20,00000 | U | |||||||||
AMG - Asphaltmischwerk Gunskirchen
Gesellschaft m.b.H. |
AT | EUR | Linz | 0,00000 | 33,33333 | U | 0,00000 | 33,33333 | U | |||||||||
ASA - Projektentwicklung - GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 49,99963 | E | 0,00000 | 49,99963 | E | |||||||||
ASF Frästechnik GmbH & Co KG | AT | EUR | Kematen | 0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
Asphaltmischwerk
Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG |
AT | EUR | Rauchenwarth | 0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
AWB Asphaltmischwerk Weißbach
Betriebs-GmbH |
AT | EUR | Wien | 0,00000 | 45,00000 | U | 0,00000 | 45,00000 | U | |||||||||
FMA Asphaltwerk GmbH & Co KG | AT | EUR | Feldbach | 0,00000 | 35,00000 | E | 0,00000 | 35,00000 | E | |||||||||
KAB Straßensanierung GmbH & Co KG | AT | EUR | Spittal an der Drau | 0,00000 | 19,98800 | U | 0,00000 | 19,98800 | U | |||||||||
Lavanttaler Bauschutt - Recycling GmbH | AT | EUR | Wolfsberg | 0,00000 | 49,99999 | E | 0,00000 | 49,99999 | E | |||||||||
MSO Mischanlagen GmbH Ilz & Co KG | AT | EUR | Ilz | 0,00000 | 47,19200 | E | 0,00000 | 47,19200 | E | |||||||||
MSO Mischanlagen GmbH Pinkafeld & Co KG | AT | EUR | Pinkafeld | 0,00000 | 47,33333 | E | 0,00000 | 47,33333 | E | |||||||||
PM2 Bauträger GesmbH | AT | EUR | Klagenfurt | 0,00000 | 24,75000 | U | 0,00000 | 24,75000 | U | |||||||||
Pocket House GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 25,10145 | E | ||||||||||||
QuickSpeech GmbH | AT | EUR | Gablitz | 0,00000 | 24,90000 | E | ||||||||||||
RFM Asphaltmischwerk GmbH & Co KG | AT | EUR |
Wienersdorf-
Oeynhausen, politische Gemeinde Traiskirchen |
0,00000 | 46,00000 | E | 0,00000 | 46,00000 | E | |||||||||
RFM Asphaltmischwerk GmbH. | AT | EUR |
Wienersdorf-
Oeynhausen, politische Gemeinde Traiskirchen |
0,00000 | 46,00000 | U | 0,00000 | 46,00000 | U | |||||||||
Sava Most Gradevinsko Preduzece OG | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 27,93000 | U | 0,00000 | 27,93000 | U | |||||||||
TB Betonwerk Zams GmbH | AT | EUR | Zams | 0,00000 | 24,00000 | E | 0,00000 | 24,00000 | E | |||||||||
Obalovna Boskovice, s.r.o. | CZ | CZK | Boskovice | 0,00000 | 45,00000 | E | 0,00000 | 45,00000 | E | |||||||||
Alexander Parkside GmbH & Co. KG i.L. | DE | EUR | Berlin | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
ASDAG Kavicsbánya és Épitö Korlátolt
Felelösségü Társaság |
HU | HUF | Janossomorja | 0,00000 | 34,88000 | E | 0,00000 | 34,88000 | E | |||||||||
BPV-Metro 4 Épitési Közkereseti Társaság | HU | HUF | Budapest | 49,95000 | 49,95000 | U | 49,95000 | 49,95000 | U | |||||||||
BPV-METRO 4 NeKe Épitési Közkereseti Társaság | HU | HUF | Budapest | 49,95000 | 49,95000 | U | 49,95000 | 49,95000 | U | |||||||||
Joint Venture LNG Onshore (czesc ladowa) | PL | PLN | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||||||
Joint Venture TGE-PORR | PL | PLN | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||||||
Advanced Utility Construction and
Contracting LLC |
QA | QAR | Doha | 0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
Joint Venture Al Wakrah Stadium & Precinct
Main Works and Masterplan (SC-14-G-171) |
QA | QAR | Doha | 0,00000 | 33,33330 | E | 0,00000 | 33,33330 | E | |||||||||
Joint Venture Al-BALAGH-PORR | QA | QAR | 0,00000 | 49,00000 | E | |||||||||||||
Gemeinschaftsunternehmen | ||||||||||||||||||
AMG - Asphaltmischwerk Gunskirchen
Gesellschaft m.b.H. & Co. KG |
AT | EUR | Linz | 0,00000 | 33,33333 | E | 0,00000 | 33,33333 | E | |||||||||
AMW Asphalt-Mischwerk GmbH | AT | EUR | Sulz | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
AMW Asphalt-Mischwerk GmbH & Co KG | AT | EUR | Sulz | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
AMW Leopoldau GmbH & Co OG | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 33,34000 | E | 0,00000 | 33,34000 | E | |||||||||
ARIWA Abwasserreinigung im Waldviertel GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 75,00000 | E | 0,00000 | 75,00000 | E | |||||||||
ASB Nörsach GmbH | AT | EUR | Linz | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
ASCI Logistik GmbH | AT | EUR | Premstätten | 0,00000 | 55,00000 | E | 0,00000 | 55,00000 | E | |||||||||
ASF Frästechnik GmbH | AT | EUR | Kematen | 0,00000 | 40,00000 | U | 0,00000 | 40,00000 | U | |||||||||
Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Rauchenwarth | 0,00000 | 40,00000 | U | 0,00000 | 40,00000 | U | |||||||||
Asphaltmischwerk Roppen GmbH | AT | EUR | Roppen | 0,00000 | 30,00000 | U | 0,00000 | 30,00000 | U | |||||||||
Asphaltmischwerk Roppen GmbH & Co KG | AT | EUR | Roppen | 0,00000 | 30,00000 | E | 0,00000 | 30,00000 | E | |||||||||
Asphaltmischwerk Weißbach GmbH & Co.
Nfg. KG |
AT | EUR | Weißbach bei Lofer | 0,00000 | 45,00000 | E | 0,00000 | 45,00000 | E | |||||||||
ASTRA - BAU Gesellschaft m.b.H. Nfg. OG | AT | EUR | Bergheim | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
AUL Abfallumladelogistik Austria GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
CamBER22 GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 26,00000 | E | 0,00000 | 100,00000 | V | |||||||||
CIS Beton GmbH | AT | EUR | Premstätten | 0,00000 | 55,00000 | E | 0,00000 | 55,00000 | E | |||||||||
FMA Asphaltwerk GmbH | AT | EUR | Feldbach | 0,00000 | 35,00000 | U | 0,00000 | 35,00000 | U | |||||||||
FSF Wohnanlage Finkenweg Errichtungs GmbH | AT | EUR | Klagenfurt am Wörthersee | 0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
FSF Wohnanlage Oberfeldstraße
Errichtungs GmbH |
AT | EUR | Klagenfurt am Wörthersee | 0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
FSF Wohnanlage WB3 Errichtungs GmbH | AT | EUR | Klagenfurt am Wörthersee | 0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
Gaspix Beteiligungsverwaltungs GmbH | AT | EUR | Zirl | 0,00000 | 31,57894 | U | 0,00000 | 31,57894 | U | |||||||||
Grazer Transportbeton GmbH | AT | EUR | Gratkorn | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
HD Baustoff Verwertung GmbH | AT | EUR | Berndorf | 0,00000 | 50,00000 | E | ||||||||||||
hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H. | AT | EUR | Graz | 0,00000 | 74,00000 | E | 0,00000 | 74,00000 | E | |||||||||
INTERGEO Umweltmanagement GmbH | AT | EUR | Salzburg | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
IP Real Estate Amraser Straße GmbH | AT | EUR | Innsbruck | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
KMG - Klinikum Management Gesellschaft mbH | AT | EUR | Graz | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co OG, Viecht | AT | EUR |
Viecht,
politische Gemeinde Desselbrunn |
0,00000 | 33,50000 | E | 0,00000 | 33,50000 | E | |||||||||
Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co. OG | AT | EUR |
Maria Gail,
politische Gemeinde Villach |
0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co. OG, Zirl | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Linzer Schlackenaufbereitungs- und
vertriebsgesellschaft m.b.H. |
AT | EUR | Linz | 0,00000 | 33,33333 | E | 0,00000 | 33,33333 | E | |||||||||
LISAG Linzer Splitt- und Asphaltwerk GmbH. | AT | EUR | Linz | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
LISAG Linzer Splitt- und Asphaltwerk GmbH. & Co KG | AT | EUR | Linz | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
MSO Mischanlagen GmbH | AT | EUR | Ilz | 0,00000 | 66,66667 | U | 0,00000 | 66,66667 | U | |||||||||
RBA - Recycling- und Betonanlagen Ges.m.b.H. & Co. Nfg. KG | AT | EUR | Zirl | 0,00000 | 31,57895 | E | 0,00000 | 31,57895 | E | |||||||||
REHAMED Beteiligungsges.m.b.H. | AT | EUR | Graz | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Salzburger Reststoffverwertung GmbH | AT | EUR | Salzburg | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Stöckl Schotter- und Splitterzeugung GmbH | AT | EUR | Weißbach bei Lofer | 0,00000 | 40,00001 | E | 0,00000 | 40,00001 | E | |||||||||
TAL Betonchemie Handel GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
TAM Traisental Asphaltmischwerk Ges.m.b.H. | AT | EUR | Nußdorf ob der Traisen | 0,00000 | 33,33333 | U | 0,00000 | 33,33333 | U | |||||||||
TAM Traisental Asphaltmischwerk Ges.m.b.H. & Co KG | AT | EUR | Nußdorf ob der Traisen | 0,00000 | 33,33333 | E | 0,00000 | 33,33333 | E | |||||||||
Tauernkies GmbH | AT | EUR | Salzburg | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
TB Transportbeton GmbH | AT | EUR | Linz | 0,00000 | 33,33333 | E | 0,00000 | 33,33333 | E | |||||||||
TBT Transportbeton Tillmitsch GmbH | AT | EUR | Tillmitsch | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
TBT Transportbeton Tillmitsch GmbH & Co KG | AT | EUR | Tillmitsch | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Vereinigte Asphaltmischwerke Gesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Spittal an der Drau | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
Vereinigte Asphaltmischwerke Gesellschaft m.b.H. & Co KG | AT | EUR | Spittal an der Drau | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Weyerhof Steinbruch GmbH | AT | EUR | Murau | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
Weyerhof Steinbruch GmbH & Co KG | AT | EUR | Murau | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
WPS Rohstoff GmbH | AT | EUR | Peggau | 0,00000 | 49,00000 | E | 0,00000 | 49,00000 | E | |||||||||
Obalovna Havlickuv Brod s.r.o. | CZ | CZK | Hradec Králové | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
OBALOVNA PRÍBRAM, s.r.o. | CZ | CZK | Praha | 0,00000 | 37,50000 | E | 0,00000 | 37,50000 | E | |||||||||
Obalovna Stredokluky s.r.o. | CZ | CZK | Praha | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Obalovna Tábor s.r.o. | CZ | CZK | Ceské Budejovice | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Obalovna Tyniste s.r.o. | CZ | CZK | Ceské Budejovice | 0,00000 | 33,33333 | E | 0,00000 | 33,33333 | E | |||||||||
SILASFALT s.r.o. | CZ | CZK | Ostrava - Kuncice | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Spolecne obalovny, s.r.o. | CZ | CZK | Praha | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Alexander Parkside Verwaltungs GmbH | DE | EUR | Berlin | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
AMW Asphaltmischwerke Westfalen GmbH | DE | EUR | Münster | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
AVALERIA Beteiligungsgesellschaft mbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 60,00000 | U | 0,00000 | 60,00000 | U | |||||||||
AVALERIA Hotel HafenCity GmbH & Co. KG | DE | EUR | München | 0,00000 | 56,88000 | E | 0,00000 | 56,88000 | E | |||||||||
Beteiligungsgesellschaft Nordharz
Asphalt-Mischwerke mbH |
DE | EUR | Wegeleben | 0,00000 | 50,00000 | U | 0,00000 | 50,00000 | U | |||||||||
H + E Haustechnik und Elektro GmbH | DE | EUR | Deggendorf | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Nordharz Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG | DE | EUR | Wegeleben | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Olympia Gate Munich Verwaltungs GmbH in Liqu. | DE | EUR | Grünwald | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
M6-Autópálya Építési Kkt. végelszámolás alatt | HU | HUF | Budapest | 0,00000 | 33,33330 | U | ||||||||||||
M6 Dunaújváros-Szekszárd Épitési Közkereseti Társaság | HU | HUF | Budapest | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
JV BB CLC Società Consortile a responsabilitá limitata | IT | EUR | Vicenza | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
JV MACC NAVY | IT | EUR | 0,00000 | 95,00000 | E | 0,00000 | 95,00000 | E | ||||||||||
AF Haehre/PNC ANS (Joint Venture) | NO | NOK | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | ||||||||||
JOINT VENTURE FARRIS BRU ANS | NO | NOK | Larvik | 0,00000 | 65,00000 | E | 0,00000 | 65,00000 | E | |||||||||
JOINT VENTURE HARPE BRU ANS | NO | NOK | Larvik | 0,00000 | 65,00000 | E | 0,00000 | 65,00000 | E | |||||||||
"Modzelewski & Rodek" Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia | PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Berlin Office Spólka z ograniczona
odpowiedzialnoscia |
PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 26,00000 | E | 0,00000 | 26,00000 | E | |||||||||
Poleczki Amsterdam Office Spólka z
ograniczona odpowiedzialnoscia |
PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 26,00000 | E | 0,00000 | 26,00000 | E | |||||||||
Poleczki Vienna Office Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia | PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 26,00000 | E | 0,00000 | 26,00000 | E | |||||||||
Warsaw Office Spólka z ograniczona
odpowiedzialnoscia |
PL | PLN | Warszawa | 0,00000 | 26,00000 | E | 0,00000 | 26,00000 | E | |||||||||
AUCC Precast Factory LLC | QA | QAR | Doha | 0,00000 | 40,00000 | E | 0,00000 | 40,00000 | E | |||||||||
EQCC PORR W.L.L. | QA | QAR | Doha | 0,00000 | 49,00000 | E | 0,00000 | 49,00000 | E | |||||||||
Hamad Bin Khalid Contracting - PORR Qatar Construction JV W.L.L. | QA | QAR | Doha | 0,00000 | 45,00000 | E | 0,00000 | 45,00000 | E | |||||||||
Joint Venture MIDMAC-PORR | QA | QAR | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||||||
Joint Venture MIDMAC-PORR I/C | QA | QAR | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||||||
Asfalt Belusa s.r.o. | SK | EUR | Bratislava - mestská cast´ Ruzinov | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
D4R7 Construction s.r.o. | SK | EUR | Bratislava | 0,00000 | 35,00000 | E | 0,00000 | 35,00000 | E | |||||||||
Slovenské Asfalty s.r.o. | SK | EUR | Bratislava - mestská cast´ Ruzinov | 0,00000 | 50,00000 | E | 0,00000 | 50,00000 | E | |||||||||
Sonstige Beteiligungen | ||||||||||||||||||
KAB Straßensanierung GmbH | AT | EUR | Spittal an der Drau | 0,00000 | 19,98800 | U | 0,00000 | 19,98800 | U | |||||||||
PPP Campus Bednar Park Errichtungs- und Betriebs GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 1,00000 | U | 0,00000 | 1,00000 | U | |||||||||
Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH | AT | EUR |
Garanas,
politische Gemeinde Schwanberg |
0,00000 | 1,00000 | U | 0,00000 | 1,00000 | U | |||||||||
Schaberreiter GmbH | AT | EUR | Kindberg | 0,00000 | 6,80000 | U | 0,00000 | 6,80000 | U | |||||||||
Senuin Beteiligungsverwaltungs GmbH | AT | EUR | Wien | 0,00000 | 1,00000 | U | 0,00000 | 1,00000 | U | |||||||||
WMW Weinviertler Mischwerk Gesellschaft m.b.H. | AT | EUR | Zistersdorf | 0,00000 | 16,66667 | U | 0,00000 | 16,66667 | U | |||||||||
WMW Weinviertler Mischwerk Gesellschaft m.b.H. & Co KG | AT | EUR | Zistersdorf | 0,00000 | 16,66667 | U | 0,00000 | 16,66667 | U | |||||||||
Arena Boulevard GmbH & Co. KG i.L. | DE | EUR | Berlin | 0,00000 | 6,00000 | U | 0,00000 | 6,00000 | U | |||||||||
BTM BAUSTOFF-TECHNIK + MISCHWERKE Gesellschaft mit beschränkter Haftung | DE | EUR | Bielefeld | 0,00000 | 15,00000 | U | 0,00000 | 15,00000 | U | |||||||||
Forum am Bahnhof Quickborn GmbH & Co. KG | DE | EUR | Hamburg | 0,00000 | 6,00000 | U | 0,00000 | 6,00000 | U | |||||||||
GeMoBau Gesellschaft für modernes Bauen mbH i.L. | DE | EUR | Berlin | 6,00000 | 6,00000 | U | 6,00000 | 6,00000 | U | |||||||||
German Hotel Verwaltungs GmbH | DE | EUR | Grünwald | 0,00000 | 3,00000 | U | 0,00000 | 3,00000 | U | |||||||||
Hotel Invest Hansa FT2 GmbH & Co. KG | DE | EUR | Hamburg | 0,00000 | 3,00000 | U | 0,00000 | 3,00000 | U | |||||||||
SONUS City GmbH & Co. KG | DE | EUR | Berlin | 0,00000 | 6,00000 | U | 0,00000 | 6,00000 | U | |||||||||
UBM Development Deutschland GmbH | DE | EUR | München | 0,00000 | 6,00000 | U | 0,00000 | 6,00000 | U | |||||||||
Zero Bypass (Holdings) Limited | GB | GBP | London | 0,00000 | 10,00000 | U | 0,00000 | 10,00000 | U | |||||||||
AQUASYSTEMS gospodarjenje z vodami d.o.o. | SI | EUR | Maribor | 0,00000 | 10,00030 | U | 0,00000 | 10,00033 | U |
Legende:
V = Vollkonsolidierte Unternehmen
E = At-equity konsolidierte Unternehmen
U = Untergeordnete Unternehmen
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der PORR AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Bilanzierung von Erlösen aus Bauleistungen
Bilanzierung von Erlösen aus Bauleistungen
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge des PORR Konzerns resultieren zu einem sehr hohen Anteil aus Erlösen aus Bauleistungen, welche gemäß IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bilanziert werden. Im Geschäftsjahr 2020 wurden rd. 94 % der Umsätze damit erzielt.
Die Umsatzrealisierung erfolgt im Allgemeinen zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, unter Anwendung der output-orientierten Methode. Umsätze und anteilige Teilgewinne werden dabei auf Basis des Fertigstellungsgrades erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die entsprechenden Auftragserlöse übersteigen, wird für den erwarteten Gesamtverlust eine Drohverlustrückstellung gebildet. Für bereits übergebene Bauvorhaben bestehen Gewährleistungsverpflichtungen. Bei einigen Bauaufträgen gibt es unterschiedliche Auffassungen von Kunden und/oder Lieferanten über die vertraglichen Ansprüche und/oder Verpflichtungen des PORR Konzerns.
Diese werden in Verhandlungen mit den Vertragspartnern, sowie in gerichtlichen und außergerichtlichen (Schieds)Verfahren geklärt. Nachträge werden dann angesetzt, wenn ein vertraglicher Vergütungsanspruch besteht und sie verlässlich bewertet werden können. Für Gewährleistungsansprüche, drohende und geltend gemachte Pönalen und Schäden wird durch Bildung von Rückstellungen für Bauten Vorsorge getroffen.
Die Beurteilung von Kundenverträgen bis zum Projektabschluss, insbesondere im Hinblick auf die Bilanzierung von Nachträgen, die Höhe der voraussichtlichen Gesamtauftragskosten und des Auftragsergebnisses sowie die Höhe der gemäß POC-Methode abzugrenzenden Auftragserlöse basiert ebenso wie die geschätzten Aufwendungen und Verpflichtungen für Pönalen, Schäden und Gewährleistungen auf Annahmen und Erwartungen über die künftige Auftragsent- und -abwicklung sowie den Ausgang der Verhandlungen und Verfahren mit den Vertragspartnern und ist daher in hohem Maße abhängig von Schätzungen.
Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung der Kundenverträge und der damit verbundenen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und diese falsch dargestellt werden.
Verweis auf weitergehende Informationen:
Die Umsatzrealisierung aus Bauleistungen ist ebenso wie die Darstellung der damit verbundenen Bilanzposten und Rückstellungen in Kapitel 5. (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) des Konzernanhangs erläutert. Kapitel 6. (Ermessensausübungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten) enthält Angaben zu wesentlichen Schätzungsunsicherheiten. In Kapitel 8. (Umsatzerlöse) wird der Anteil der Erlöse aus Bauleistungen am Gesamtumsatz dargestellt. Der Abschnitt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (25.) enthält Angaben zu den Vertragsvermögenswerten, den darin enthaltenen Teilgewinnen sowie den zurechenbaren erhaltenen Anzahlungen. Aufträge mit passivischem Überhang sind im Posten Übrige Verbindlichkeiten (40.) als Vertragsverbindlichkeiten dargestellt. In Kapitel 35. (Rückstellungen) finden sich Details zur Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen für Bauten. Auswirkungen der COVID 19 Pandemie sind in Kapitel 7. des Konzernanhangs dargestellt.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung der Erlöse aus Bauleistungen, relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem die technische, rechtliche und kaufmännische Prüfung und Freigabe neuer Aufträge, die Ableitung der Auftragserlöse und -kosten und deren Erfassung und die konzerninterne Überwachung und Überprüfung laufender Projekte und Kalkulationen bis zum Projektabschluss nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums.
Auf Basis der Ergebnisse dieser Kontrolltests haben wir eine Stichprobe der Kundenverträge aus Bauleistungen für eine tiefergehende Prüfung gezogen. Mit Fokus auf hohe Schätzungsunsicherheiten und Fehlerrisiken wurde diese unter Berücksichtigung verschiedener relevanter Parameter wie z.B. Marge und Ergebnisentwicklung, Auftragswert, Bilanzansatz, eingebrachte und aktivierte Nachträge, strittige Ansprüche und interne Berichterstattung des Risikomanagements ausgewählt.
Unsere Prüfungshandlungen für die gewählte Stichprobe umfassten vor allem:
– Vergleich der Ist-Ergebnisse mit den Schätzungen der Vergangenheit
– Abstimmung der wesentlichen Annahmen und Schätzungen mit Verträgen, Budgets und vergleichbaren Aufträgen
– Kritische Analyse und Diskussion wesentlicher Projektannahmen mit kaufmännisch und operativ Projektverantwortlichen
– Kritische Würdigung interner und externer technischer, rechtlicher und kaufmännischer Stellungnahmen und Gutachten
– Einsichtnahme in die Korrespondenz und Protokolle über Besprechungen und Verhandlungen mit Vertragspartnern
– Einholung und kritische Würdigung von Stellungnahmen zu gerichtlichen und außergerichtlichen (Schieds)Verfahren
– Überprüfung der Erfassung und rechnerischen Richtigkeit der Auftragskosten, -ergebnisse und Bilanzwerte
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsauschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
– Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
– Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
– Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
– Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2002 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Wir haben zusätzlich zur Konzernabschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für von dieser beherrschte Unternehmen keine Leistungen erbracht, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben worden sind.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Bartos.
Wien, am 15. April 2021
BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Peter Bartos ppa. MMag. Nicole Doppelhofer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten..
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, im April 2021
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS
Vorstandsvorsitzender und CEO
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer
Vorstandsmitglied und CFO
Ing. Josef Pein
Vorstandsmitglied und COO
Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer
Vorstandsmitglied und COO
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 weist für das Geschäftsjahr 2020 keinen verteilungsfähigen Bilanzgewinn aus.
Die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre für das Geschäftsjahr 2020 unterbleibt daher.
Wien, im April 2021
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS
Vorstandsvorsitzender und CEO
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer
Vorstandsmitglied und CFO
Ing. Josef Pein
Vorstandsmitglied und COO
Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer
Vorstandsmitglied und COO
Jahresabschluss der PORR AG für das Geschäftsjahr 2020
Lagebericht
Wirtschaftliches Umfeld
Entwicklung der Bauwirtschaft
Ertragslage
Vermögens- und Finanzlage
Mitarbeiter
Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
Forschung und Entwicklung
Prognosebericht
Risikobericht
Offenlegung gemäß § 243a Abs. 1 UGB
Eigene Anteile
Jahresabschluss
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagenspiegel
Anhang
Beteiligungen
Steuerlatenz
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstands
Ergebnisverwendung
Lagebericht
Wirtschaftliches Umfeld
Die Weltwirtschaft war 2020 insbesondere von der Corona-Pandemie geprägt. Wirtschaftliche und soziale Einschränkungen führten verstärkt im zweiten Quartal zu einem markanten Einbruch vieler Sektoren. In der zweiten Jahreshälfte folgte – gestützt durch umfangreiche Maßnahmen von Regierungen und Zentralbanken – eine Erholungsbewegung. Während die privaten Konsumausgaben schneller anstiegen als erwartet, erhöhten sich die Investitionsausgaben deutlich langsamer. Weltweit zeigt sich insbesondere der Dienstleistungssektor nach wie vor stark von der Pandemie belastet. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) reduzierte sich das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2020 um insgesamt 3,5 %. Unter der Annahme, dass sowohl geld- als auch fiskalpolitische Rahmenbedingungen auf einem günstigen Niveau bleiben, rechnet der IWF für 2021 mit einer deutlichen Verbesserung des globalen BIP um 5,5 %. 1
Neben dem von der US-Regierung verabschiedeten Konjunkturpaket in Höhe von rund USD 2,3 Bio. setzte die US-Notenbank (FED) geldpolitisch mit zwei Zinssenkungsschritten weitere unterstützende Maßnahmen. Die Zinsspanne des Basiszinssatzes lag zum Jahresultimo bei 0,00 % bis 0,25 %. Die Wahl eines neuen US-Präsidenten im November sorgte zudem für vorsichtig positive Erwartungen. Auf Jahresgesamtsicht lag der Rückgang der US-Wertschöpfung bei 3,4 %. Für 2021 gehen die Experten des IWF von einem Anstieg des BIP in den USA um 5,1 % aus. 2
In der Eurozone setzten der langfristige Haushaltsplan der EU sowie das Aufbauinstrument NextGenerationEU mit einem Volumen von insgesamt rund EUR 1,8 Bio. ein Gegengewicht zum pandemiebedingten Abschwung.Zusätzlich erhöhte die Europäische Zentralbank im Jahresverlauf ihr Anleihekaufprogramm auf EUR 1,9 Bio. Zum Jahresende wurden zudem die Brexit-Verhandlungen mit dem Handels- und Kooperationsabkommen abgeschlossen. Dennoch verzeichnete die Eurozone einen vergleichsweise starken Rückgang des BIP von 6,8 %. Die Experten der Europäischen Kommission (EK) sehen bereits für 2021 eine Erhöhung des BIP um 3,8 %. Dabei dürfte sich die wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf beschleunigen. 3
In Deutschland war neben dem Einzelhandels-, Tourismus- und Dienstleistungssektor vor allem die Industrieproduktion vorübergehend stark eingeschränkt. Beeinträchtigungen der internationalen Lieferketten führten dabei zu außerordentlichen Belastungen. Gleichzeitig konnten die steigenden öffentlichen Investitionen den Rückgang des privaten Konsums nicht gänzlich kompensieren. Die deutsche Regierung unterstützte die Wirtschaft unter anderem mit Konjunkturpaketen in Höhe von EUR 286 Mrd. Insgesamt reduzierte sich das BIP 2020 um 4,9 %. Für 2021 rechnen die Experten der Europäischen Kommission mit einer Ausweitung des BIP um 3,2 %. 4
Während die Schweiz ein ähnliches Bild zeigte, lag die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft deutlich zurück. Aufgrund steigender Neuinfektionen wurden bereits im November erneut Eindämmungsmaßnahmen ergriffen. Sowohl der Tourismussektor als auch der private Konsum waren vom neuerlichen Lockdown stark beeinträchtigt, während der Industriesektor – im Gegensatz zu den Maßnahmen im Frühjahr – geringere Einbußen verzeichnete. Insgesamt ging das BIP im Jahresvergleich um 6,6 % zurück. Für 2021 erwarten die Experten des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) eine Erholung und ein damit einhergehendes Wirtschaftswachstum von 2,3 %. 5
In Zentral- und Osteuropa wirkte sich insbesondere die erste Pandemiewelle im Frühling negativ auf die exportorientierte Industrie aus. Bis zum Herbst folgte – unterstützt durch zahlreiche fiskalpolitische Maßnahmen – eine deutliche Erholung. Während die privaten Konsumausgaben rasch wieder das Vorkrisenniveau erreichten, wiesen die Investitionen eine geringere Dynamik auf. Der BIP-Rückgang in den zentral- und osteuropäischen Heimmärkten der PORR lag dennoch unter dem europäischen Durchschnitt. So reduzierte sich die polnische Wirtschaftsleistung nur leicht um 2,8 %, in Tschechien und der Slowakei kam es zu einer Reduktion von 5,7 % bzw. 5,9 %. Die rumänische Wirtschaft schrumpfte um 5,0 %. Für 2021 erwartet die Europäische Kommission eine klare Erholung – mit einem Wachstum zwischen 3,1 % und 4,0 % in den jeweiligen Ländern. 6
Entwicklung der Bauwirtschaft
Die europäische Bauwirtschaft entwickelte sich 2020 regional unterschiedlich. Während das Bauvolumen noch zu Jahresbeginn teilweise sehr stark anstieg, zeigten sich ab März die ersten pandemiebedingten Rückgänge. Im weiteren Verlauf erholte sich die europäische Baubranche vergleichsweise rasch und erreichte bereits im August das Produktionsniveau des Vorjahres. Die vorangegangenen Produktionseinbußen konnten jedoch in der Jahresgesamtsicht nicht kompensiert werden, das Bau-Produktionsvolumen der EU schrumpfte im Jahresvergleich um rund 4,6 %. 7
In der Europäischen Union erwies sich der Tiefbau bereits zu Jahresbeginn als wichtiger Wachstumstreiber. Anders als der Hochbau kam er im Frühjahr besser durch den coronabedingten Abschwung und verzeichnete schon im August ein im Jahresvergleich gestiegenes Produktionsniveau. So lag der Rückgang im Tiefbau bei rund 3,1 %, während der Hochbau durchschnittlich 5,9 % an Produktionsvolumen verlor. Die Experten von Euroconstruct rechnen auch für 2021 mit einem deutlichen Anstieg der Tiefbauaktivitäten. Der Hochbau dürfte 2021 ebenso eine erneut positive Dynamik verzeichnen, die zu einem Großteil vom Wohnungsbau getrieben ist. Auch im Renovierungsbereich führten die pandemiebedingten Einschränkungen zu einem rückläufigen Bauvolumen. 8
Die Heimmärkte der PORR zeigten ein sehr unterschiedliches Bild. In Österreich führte die temporäre Schließung von Baustellen ab März zu einem deutlichen Leistungsrückgang. Der daraufhin im April vereinbarte Handlungsleitfaden der Bau-Sozialpartner erlaubte eine schrittweise Wiederaufnahme der Bautätigkeit. Bereits im Sommer trat sowohl beim Umsatz- als auch beim Auftragsniveau eine Erholung ein. Die entgangene Leistung des Frühjahrs konnte jedoch, insbesondere im Hochbau, nicht aufgeholt werden. Dennoch kam der Bausektor im Branchenvergleich gut durch die Krise. Im Jahr 2021 dürften die geplanten Investitionen der ÖBB und der ASFINAG den Infrastrukturbau positiv unterstützen. Die Experten des European Construction Sector Observatory (ECSO) rechnen für 2021 mit einer Leistungsausweitung von 6,2 % im österreichischen Bausektor. 9
In Deutschland blieb die Bauwirtschaft mit einem Umsatzanstieg von 5,9 % eine konjunkturelle Stütze. Verglichen mit anderen Bausparten entwickelte sich der Wohnungsbau mit einer Steigerung von 10,5 % am besten. Der öffentliche Bau zeigte ein Plus von 6,2 % – nicht zuletzt gestützt durch die Konjunkturpakete und Nachtragshaushalte der Bundesregierung. Die Folgen der Corona-Pandemie waren insbesondere im Wirtschaftsbau zu spüren, der einen geringeren Umsatzzuwachs von 1,2 % auswies. Im Wohnungsbau schätzt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) den Ausblick weiterhin optimistisch ein. Im öffentlichen Bau wird – auch aufgrund des Bundesverkehrswegeplans 2030 – hingegen mit einer konstanten Entwicklung gerechnet. Insgesamt gehen die Experten für 2021 von einem stabilen Umsatzvolumen aus. 10
In der Schweiz kam es durch die einschränkenden COVID-Maßnahmen insbesondere im Hochbau zu einem Umsatzrückgang. Das Umsatzniveau im öffentlichen Tiefbau blieb stabil. Im Jahr 2021 wird eine leichte Erholung des Umsatzvolumens mit einem Plus von 1,5 % erwartet. 11
Auch in den osteuropäischen Heimmärkten der PORR war die Bauwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen weniger stark von der Pandemie betroffen. In Polen, dem drittgrößten Heimmarkt, ging das Umsatzvolumen um 3,0 % zurück. Dabei zeigte sich auch hier, dass der Tiefbau auf einem stabilen Niveau blieb. In Tschechien und der Slowakei reduzierte sich das Bauvolumen um 6,3 % bzw. 11,2 %. Die rumänische Bauwirtschaft war eine wichtige Stütze für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Hier konnte das Bauvolumen um durchschnittlich 19,4 % ausgeweitet und damit die Investitionsausgaben stabilisiert werden. Insgesamt dürften der neue, mehrjährige Finanzrahmen der EU sowie die temporäre Recovery and Resilience Facility als Wiederaufbauinstrument in den nächsten Jahren weiterhin für positive Investitionsimpulse im Tiefbau der osteuropäischen Heimmärkte der PORR sorgen. 12
Ertragslage
Gewinn- und Verlustrechnung in Kurzfassung
in TEUR | 2020 | 2019 | Veränderung | |||
Umsatzerlöse | 134.948 | 140.681 | -5.733 | |||
EBIT | -554 | -23.504 | 22.950 | |||
Beteiligungsergebnis | 7.585 | 46.770 | -39.185 | |||
Zinsergebnis | -18.082 | -9.098 | -8.984 | |||
Sonstiges Finanzergebnis | -68 | 10 | -78 | |||
EBT | -11.119 | 14.178 | -25.297 | |||
Steuern | -622 | 191 | -813 | |||
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -11.741 | 14.369 | -26.110 | |||
Bilanzgewinn | 0 | 11.742 | -11.742 |
In der PORR AG werden neben der Erbringung von Serviceleistungen auch Holdingfunktionen für die gesamte PORR Gruppe ausgeübt. Die im Folgenden angeführten Werte und Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den Jahresabschluss der PORR AG.
Die PORR AG weist in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2020 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 134,9 Mio. aus (Vorjahr: EUR 140,7 Mio.), die vor allem aus Serviceleistungen erwirtschaftet wurden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um EUR 0,9 Mio. auf EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.), wobei die Steigerung zum überwiegenden Teil aus dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Immobilien resultiert. Weiters beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge auch Erträge aus Zuschüssen und Kursgewinnen.
Die Aufwendungen für Material sowie die Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen stiegen um EUR 0,3 Mio. und betrugen EUR 10,2 Mio. (Vorjahr: EUR 9,9 Mio.).
Der durchschnittliche Mitarbeiterstand sank im Jahr 2020 von 528 Mitarbeitern auf 498 Mitarbeiter. Daraus resultiert die Verringerung des Personalaufwandes um EUR 12,4 Mio. auf EUR 44,1 Mio. (Vorjahr: EUR 56,5 Mio.) und damit um 21,9 %.
Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen reduzierten sich um 17,1 % bzw. EUR 2,5 Mio. auf EUR 12,1 Mio. (Vorjahr: EUR 14,6 Mio.).
Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um EUR 10,2 Mio. auf EUR 70,8 Mio. (Vorjahr: EUR 81,0 Mio.). Hauptursachen dafür sind die covidbedingt geringeren Aufwendungen für Reisekosten und für Fort- bzw. Weiterbildung. Im Geschäftsjahr 2019 waren noch zusätzliche Aufwendungen im Rahmen von „150 Jahre PORR“ und des im Februar stattgefundenen PORR-Congress angefallen. Wesentliche Positionen des sonstigen betrieblichen Aufwandes betreffen vorwiegend Kosten des Bürobetriebs (EUR 24,1 Mio.), Avalprovisionen (EUR 14,5 Mio.), Aufwendungen für Häuser und Grundstücke (EUR 9,3 Mio.), Rechts- und Beratungskosten (EUR 4,3 Mio.), Spesen des Geldverkehrs inklusive Provisionen der 2020 begebenen Hybridanleihe (EUR 3,4 Mio.), Werbekosten (EUR 1,9 Mio.) und Gebühren und sonstige Steuern (EUR 1,4 Mio.).
Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich aufgrund der Aufwandsreduktion wesentlich und betrug EUR -0,5 Mio. (Vorjahr: EUR -23,5 Mio.).
Die COVID-19-Pandemie hatte einen massiven Einfluss auf das Beteiligungsergebnis von Tochtergesellschaften. So sanken die Erträge aus Beteiligungen um EUR 13,5 Mio. auf EUR 36,8 Mio. (Vorjahr: EUR 50,3 Mio.) während sich die Aufwendungen aus Finanzanlagen infolge höherer Verlustübernahmen sich um EUR 25,7 Mio. auf EUR 29,2 Mio. (Vorjahr: EUR 3,5 Mio.) erhöhten.
Das negative Zinsergebnis zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Veränderung in Höhe von EUR -9,0 Mio. und betrug EUR -18,1 Mio. (Vorjahr: EUR -9,1 Mio.), was im Wesentlichen auf den Zinsmehraufwand aufgrund der Ausgabe neuer Hybridanleihen zurückzuführen ist. Das sonstige Finanzergebnis reduzierte sich um TEUR 78,0 auf TEUR -68,0 (Vorjahr: TEUR 10,0).
Ausgehend von einem EBT von EUR -11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 14,2 Mio.) ergab sich nach Steuern vom Einkommen und Ertrag ein Jahresfehlbetrag von EUR -11,7 Mio. (Vorjahr: Jahresüberschuss von EUR 14,4 Mio.).
Vermögens- und Finanzlage
Bilanzstruktur in Kurzfassung
in TEUR | 2020 | 2019 | Veränderung | |||
Anlagevermögen | 898.301 | 819.321 | 78.980 | |||
Umlaufvermögen | 580.610 | 664.601 | -83.991 | |||
Rechnungsabgrenzungsposten | 7.631 | 7.605 | 26 | |||
Aktive latente Steuer | 16.047 | 18.192 | -2.145 | |||
Aktiva | 1.502.589 | 1.509.719 | -7.130 | |||
Eigenkapital | 406.215 | 417.957 | -11.742 | |||
Rückstellungen | 52.825 | 58.129 | -5.304 | |||
Verbindlichkeiten | 1.043.419 | 1.033.492 | 9.927 | |||
Rechnungsabgrenzungsposten | 130 | 141 | -11 | |||
Passiva | 1.502.589 | 1.509.719 | -7.130 |
Die Bilanzsumme der PORR AG betrug zum Stichtag 31. Dezember 2020 EUR 1.502,6 Mio. und reduzierte sich um EUR 7,1 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 1.509,7 Mio.
Auf der Aktivseite bildete das Anlagevermögen mit einem Anteil von 59,8 % den Schwerpunkt der Bilanzsumme und belief sich per Jahresende 2020 auf insgesamt EUR 898,3 Mio. (Vorjahr: EUR 819,3 Mio.). Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen verzeichneten einen Anstieg von EUR 86,9 Mio. auf insgesamt EUR 155,9 Mio. (Vorjahr: EUR 69,0 Mio.). Aufgrund der Verschmelzung der PORR Construction Holding GmbH in die PORR AG wurde zum Ausgleich des Buchverlustes der Unterschiedsbetrag, der den Aktiven und Passiven des übertragenen Vermögens zugeordnet werden konnte, als Umgründungsmehrwert in Höhe von EUR 92,1 Mio. bei den immateriellen Vermögenswerten aufgenommen. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen kam es im Gegenzug dazu zu einem Abgang in Höhe von EUR 92,2Mio. Durch Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Tilgungen sonstiger Ausleihungen zeigt das Finanzanlagevermögen lediglich eine Verringerung von EUR 7,9 Mio. auf EUR 742,4 Mio. (Vorjahr: EUR 750,3 Mio.). Details über die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel ersichtlich.
Maßgebliche Änderungen des Umlaufvermögens waren die Reduzierung der liquiden Mittel um EUR 151,3 Mio. auf EUR 130,4 Mio. (Vorjahr: EUR 281,7 Mio.), während sich die Wertpapiere des Umlaufvermögens hauptsächlich durch den Erwerb von Fondszertifikaten um EUR 41,0 Mio. auf EUR 41,1Mio. erhöhten (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.).
Die Eigenkapitalquote sank zum Bilanzstichtag um 0,7 % auf 27,0 % (Vorjahr: 27,7 %).
Eine wesentliche Veränderung der Verbindlichkeiten resultiert aus der Erhöhung der Hybridanleihen, durch die Begebung neuer Anleihen abzüglich dem Rückkauf von Hybridanleihen aus 2017 um EUR 124,3 Mio. auf EUR 274,3 Mio. (Vorjahr: EUR 150,0 Mio.). Gleichzeitig wurden die Schuldscheindarlehen und die Kreditverbindlichkeiten aufgrund von Tilgungen in Gesamthöhe von EUR 113,5 Mio. auf EUR 422,4 Mio. (Vorjahr: EUR 535,9 Mio.) reduziert.
Die Kapitalflussrechnung stellt die Verwendung und die Herkunft der liquiden Mittel des Unternehmens dar.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit mit EUR 64,9 Mio. (Vorjahr: EUR -84,8 Mio.) resultierte größtenteils aus der Veränderung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, wobei Veränderungen des Konzern-Cash-Pools im Cashflow aus Finanzierungs- bzw. Investitionstätigkeit berücksichtigt wurden.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit veränderte sich von EUR -18,5 Mio. im Jahr 2019 auf EUR -158,4 Mio. im Jahr 2020 und beinhaltet die Veränderung von Cash-Pool-Veranlagungen in Höhe von EUR -25,6 Mio. und den Erwerb von Wertpapieren des Umlaufsvermögens in Höhe von EUR -41,1 Mio. Auf Investitionen in Finanzanlagen entfielen EUR -84,4 Mio. und auf Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten EUR -9,7 Mio. Demgegenüber stehen Zuflüsse aus Anlagenabgängen in Höhe von EUR 2,3 Mio.
Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR -57,8 Mio. (Vorjahr: EUR 290,2 Mio.) sind der Emissionserlös aus der Begebung der neuen Hybridanleihen abzüglich dem Rückkauf von Hybridanleihen aus 2017 mit EUR 124,3 Mio., der Tilgung von Schuldscheindarlehen mit EUR -39,0 Mio. und von Krediten mit EUR -74,5 Mio. sowie die Reduzierung von Cash-Pool-Verbindlichkeiten mit EUR -68,2 Mio. enthalten.
Zum Jahresende 2020 wies die PORR AG liquide Mittel von EUR 130,4 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 281,7 Mio.) aus.
Geldflussrechnung in Kurzfassung
in TEUR | 2020 | 2019 | |||
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 64.922 | -84.751 | |||
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -158.386 | -18.498 | |||
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -57.805 | 290.225 | |||
Veränderung des Finanzmittelbestands | -151.269 | 186.976 | |||
Finanzmittelbestand am Beginn des Geschäftsjahres | 281.654 | 4.884 | |||
Zugang aufgrund Verschmelzung | |||||
PORR Construction Holding GmbH | 1 | ||||
PORR Financial Services GmbH | 89.794 | ||||
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 130.385 | 281.654 |
Mitarbeiter
Die PORR AG beschäftigte im Jahresverlauf 2020 durchschnittlich 498 Mitarbeiter. Diese gliederten sich in fünf Arbeiter und 493 Angestellte. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von 30 Mitarbeitern oder 5,7 %.
Durchschnittlicher Beschäftigungsstand PORR AG
2020 | 2.019 | Veränderung | ||||
Arbeiter | 5 | 6 | -1 | |||
Angestellte | 493 | 522 | -29 | |||
Mitarbeiter gesamt | 498 | 528 | -30 |
Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
Die PORR AG verfügt über Niederlassungen in ganz Österreich. Bezüglich der Tochtergesellschaften wird auf den Beteiligungsspiegel verwiesen.
Forschung und Entwicklung
Die PORR fokussiert auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von innovativen Bauverfahren und Konstruktionen – sowohl auf den Baustellen als auch an ihren Standorten. Insbesondere die Spezialabteilungen und die Tochtergesellschaften stellten ihre Innovationskraft im Berichtsjahr 2020 unter Beweis.
Im Tunnelbau wird an der Entwicklung eines neuartigen Verfahrens zur Herstellung einer mängelfreien, einschaligen, abgedichteten und drainagierenden Tunnelröhre gearbeitet. Damit sollen sowohl erhebliche Kosteneinsparungen als auch ökologische Vorteile erzielt werden, wie u. a. ein niedrigerer Ressourcenverbrauch oder eine Verringerung des zu deponierenden Tunnelausbruchmaterials.
Eine weitere Neuerung aus dem maschinellen Tunnelbau ist eine Sicherungsmethode für Tübbinge im Bereich
von Querschlagsöffnungen zwischen zwei Tunnelröhren. Dabei wird Stahl eingespart und eine Unterbrechung des Vortriebs, die bisher aufgrund des Aufbaus von Stahlaussteifungen notwendig war, vermieden. Zusätzlich kann damit auch die Bauzeit verkürzt werden.
Im Spezialtiefbau wurden 2020 neun Innovationsprojekte vorangetrieben, deren Ergebnisse großteils bereits in der Praxis umgesetzt werden. Dazu zählt die Weiterentwicklung einer dichten Baugrubenumschließung durch eine Kombination zweier unterschiedlicher Verfahren übereinander. Dabei übernimmt der untere Abschnitt eine rein dichtende Funktion, der obere hat zusätzlich auch eine tragende Wirkung. Im Kraftwerksbau wurde dieses Konzept weiterentwickelt und insgesamt drei verschiedene Verfahren miteinander kombiniert. Damit können komplexe Untergrund- und Grundwasserverhältnisse bewältigt werden.
Im Tiefbau wurde die kontinuierliche Prozessoptimierung im Zuge des Pilotprojekts „Deep Soil“ in Rumänien fortgesetzt. Die PORR verfolgt dabei einen bislang einzigartigen 360°-Ansatz zur Digitalisierung, der unter anderem die Optimierung des Planungsprozesses mit BIM 5D, die automatisierte 3D-Maschinensteuerung, das LKW-Flottenmanagement, die Leistungsermittlung in Echtzeit inklusive automatisierter Reportings, eine schnelle Abweichungserkennung durch Augmented Reality sowie die Datenverifizierung via Drohnenflüge umfasst. Die im Rahmen des Pilotprojekts gewonnen Erkenntnisse sollen die Transparenz in der Umsetzung steigern.
Zudem werden Digitalisierung und Prozessoptimierung im Asphalt- sowie Betonstraßenbau vorangetrieben. Ausgehend von einer digitalen Bauvorbereitung können die Bauabwicklung in Echtzeit gesteuert und dokumentiert und damit Optimierungspotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette genutzt werden. Nach Erfolgen in Österreich und Deutschland werden nun auch die weiteren Heimmärkte damit ausgestattet.
Die PORR Umwelttechnik treibt wichtige Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes voran. So wurde u. a. ein Geothermieverfahren entwickelt, bei dem die Erdwärmesondenfelder gleichzeitig zum Heizen sowie zum passiven und aktiven Kühlen verwendet werden. Bei größtmöglicher Ressourcenschonung (Minimierung des Erdwärmesondenfeld-Volumens) kann dadurch die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden.
Ein weiteres wichtiges Entwicklungsfeld ist die Nutzung von Sekundärrohstoffen aus Bauschutt. Hier folgt man einem internationalen Trend, der auf eine Steigerung der Nachhaltigkeit im Betonbau abzielt. Feinteilige Fraktionen aus dem Bauschuttrecycling werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen und in genau abgestimmten Verhältnissen dem Bindemittel zugesetzt. Dadurch kann mit einem wesentlich verringerten Zementgehalt eine hohe Betonqualität erreicht werden. Die Folge ist eine deutlich günstigere CO2-Bilanz. Zusätzlich werden die ansonsten kaum verwendbaren Feinteile aus verschiedenen Recyclingprodukten der PORR Umwelttechnik in einen wertvollen Baustoff umgewandelt.
Die PORR ist Premium Partnerin im Industriekonsortium Center Construction Robotics der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. In enger Partnerschaft mit dem Bausektor werden dort Innovationsvisionen ausgetauscht, neue digitale Lösungen in Partnerprojekten entwickelt und dabei gemeinsam das damit verbundene Risiko minimiert. Mit den Konsortialmitgliedern wurden Initialkonzepte abgeschlossen und Entwicklungsziele definiert. Für die PORR als Premium Partnerin folgte die Auswahl der Konsortialprojekte, die den größten Business Value für alle Beteiligten bieten.
Mit der Eröffnung der Referenzbaustelle im Februar 2020 wurde ein Meilenstein erreicht, um in praxisnaher Umgebung neue Methoden zu untersuchen. Am Campus West in Aachen dient sie als reales Forschungslabor, um neue Arbeitsweisen und Prozesse sowie neue Maschinen und Methoden zu entwickeln, zu verbessern und zu studieren. Der Fokus in 2021 wurde auf das Konzept zur Vorfertigung und automatisierten Montage gelegt, das auf der Referenzbaustelle für den Einsatz vorbereitet wird.
Des Weiteren unterstützt die PORR den Lehrgang Lean Baumanagement an der Technischen Universität Graz und beteiligt sich aktiv an der Lehrplangestaltung des multidisziplinären Masterstudiengangs Construction Robotics der RWTH Aachen. Darüber hinaus engagiert sich die PORR in einer Vielzahl weiterer Fachhochschulen für die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte.
Prognosebericht
Das Geschäftsjahr 2020 war stark von der Ausbreitung der Corona-Pandemie (COVID-19) geprägt. Unter der Annahme einer gesamtwirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 rechnen die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einer deutlichen Verbesserung des globalen BIP um 5,5 % sowie in Europa um 3,8 %. Dabei dürfte sich die wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf beschleunigen. 13
In den Heimmärkten der PORR wirkten sich die direkten und indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie verstärkt auf das operative Geschäft aus. Insbesondere der Shutdown in Österreich im März und April sowie die Leistungsbeeinträchtigungen in den internationalen Märkten durch Reisebeschränkungen, lokale Lockdowns und Ausfälle von Subunternehmen belasteten den Geschäftsverlauf im Berichtszeitraum. Im Herbst verstärkten sich die Effekte in Tschechien, Polen und Rumänien sowie durch nicht weiterverrechenbare COVID-19-Mehrkosten gemäß Force majeure. Durch Einschränkungen wie z. B. Erkrankungen des eigenen Baupersonals oder die erhöhten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf den Baustellen kam es auch weiterhin zu Verzögerungen in der Projektabwicklung. Zusätzlich führten die Unsicherheiten in bestimmten Regionen zu Nachfrageverschiebungen innerhalb der Quartale. Bei Kommunen und staatlichen Behörden sah man ein temporär reduziertes Investitionsverhalten, was Projektverschiebungen zur Folge hatte.
Mit der Entwicklung und Zulassung diverser COVID-19-Impfstoffe lassen sich Erwartungen auf einen zügigen Aufschwung in 2021 ableiten. Ob und in welchem Ausmaß dieser stattfinden wird, hängt vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Einschränkungen ab. Die Einschätzung des weiteren Geschäftsverlaufs orientiert sich an den aktuellen Zielen in den einzelnen Bereichen sowie an den Chancen und Risiken, die sich zum Jahresanfang 2021 in den jeweiligen Märkten ergeben. Grundlage der Vorausschau für das laufende Geschäftsjahr ist eine sukzessive Normalisierung der Wirtschaft in den Märkten der PORR. Denn mittel- und langfristig stimmen die Fundamentaltrends in der Baubranche.
Die PORR schloss das Jahr 2020 erneut mit einem sehr hohen Auftragsbestand von mehr als EUR 7 Mrd. ab. Dies bestätigt trotz herausforderndem Marktumfeld den positiven Markttrend in der Bauindustrie. In vielen Märkten zog die Bautätigkeit ab dem dritten Quartal wieder an. Unterstützend sollen sich Anreize der Regierungen für Investitionen von Unternehmen und zugleich für mehr Konsum auswirken. Darüber hinaus werden bereits bestehende, aber auch neue Konjunkturprogramme zur Förderung des Infrastrukturausbaus in Europa von Bund, Land und Gemeinden forciert. Der massive Investitionsstau sowie der dringende Modernisierungsbedarf in vielen Ländern erfordern Investitionen in die Verkehrs- und Digitalinfrastruktur, in Gesundheit, Bildung, Forschung und Klimaschutz. Auch Megatrends wie Urbanisierung, ökologisch-soziale Faktoren, Kunden auf der Suche nach einer ganzheitlichen (Alles-aus-einer-Hand-) Lösung im Bau sowie die Digitalisierung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Wie angekündigt beschleunigt die PORR den Transformationsprozess der Organisation im Rahmen des Zukunftsprogramms PORR 2025. Das bedeutet zuallererst einen verstärkten Fokus auf Kosteneinsparungen, das Portfolio und die Straffung der Organisation. Unverändert vorangetrieben werden die Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität. Parallel forciert die PORR Wachstumsthemen und Digitaltechnologien, um sich für die künftigen Herausforderungen zu rüsten. Ziel bleibt, die Ertragskraft der PORR sowie die Marktposition der PORR in ihren Heimmärkten nachhaltig zu stärken.
Als führendes Unternehmen der Bauwirtschaft hat die PORR in Österreich eine starke Marktposition und verfügt über eine hohe Auslastung. Darüber hinaus ist eine durchgängig eigene Wertschöpfung vorhanden. Im Jahr 2021 dürften die geplanten Infrastrukturinvestitionen der ÖBB und der ASFINAG den Infrastrukturbau positiv unterstützen. Die Experten des European Construction Sector Observatory (ECSO) rechnen für 2021 mit einer Leistungsausweitung von 6,2 % im österreichischen Bausektor. 14
In Deutschland, dem zweitwichtigsten Markt der PORR, ist der Bausektor traditionell ein Wachstumsmotor – trotz schwächerer gesamtwirtschaftlicher Prognosen. Insbesondere für den Wohnungsbau sowie den öffentlichen Bau schätzt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) den Ausblick weiterhin optimistisch ein. Allein der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht in den nächsten Jahren weitere Impulse durch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vor. Insgesamt gehen die Experten für 2021 von einem stabilen Umsatzvolumen aus. Die Projektpipeline im deutschen Hoch- und Tiefbau ist weiterhin sehr gut gefüllt. 15
Die Schweiz bietet mittelfristig eine gut gefüllte Projektpipeline. Die PORR strebt hier weiterhin eine Wachstumskonsolidierung auf hohem Niveau an. Im Jahr 2021 wird für den Markt eine leichte Erholung des Umsatzvolumens mit einem Plus von 1,5 % erwartet. Gleichzeitig sorgen das Entwicklungsprogramm Nationalstrassen STEP sowie der Bahnausbauschritt 2035 für positive Impulse in der Schweiz. 16
In Mittel- und Osteuropa dürfte der Sektor weitere Potenziale bieten. Polen hat das Jahr 2021 mit einem sehr hohen Auftragsbestand im Bau gestartet. Damit wird eine selektive Akquisition weiter verfolgt. Mit einem moderaten Ausblick für das erste Halbjahr erwartet man einen Aufschwung in der zweiten Jahreshälfte. Trotz anhaltender Herausforderungen, wie das nach wie vor leicht steigende Preisniveau von Materialien und Löhnen sowie Engpässe beim Fachpersonal, dürfte die Bauwirtschaft auch 2021 wieder wachsen. Die Polnische Generaldirektion für Landesstraßen und Autobahnen (GDDKiA) plant für 2021 Investitionen in Höhe von rund EUR 4,2 Mrd. In Tschechien und der Slowakei sind Opportunitäten im Verkehrswegebau durch EU-Mittel zu erwarten, in Tschechien bietet das Flächengeschäft zudem weitere Potenziale. Im neuen Heimmarkt Rumänien zeichnen sich weitere Chancen im Infrastrukturbereich ab. Insgesamt dürften der neue, mehrjährige Finanzrahmen der EU sowie die temporäre Recovery and Resilience Facility als Wiederaufbauinstrument in den nächsten Jahren weiterhin für positive Investitionsimpulse im Tiefbau der osteuropäischen Heimmärkte der PORR sorgen. 17
Mit einem neuen Management und der Neuaufstellung der Organisation fokussiert sich Norwegen sehr selektiv auf den Infrastrukturbereich, der eine umfangreiche Pipeline bietet. In Katar bzw. den VAE verfolgt die PORR eine risikoreduzierte Strategie durch ein geringeres Projektvolumen.
Für 2021 geht der Vorstand der PORR von einer Produktionsleistung von ca. EUR 5,3 Mrd. bis EUR 5,5 Mrd. sowie von einer positiven EBT-Marge von + 1,3 % bis + 1,5 % aus. Der Vorstand ist optimistisch, dass man mit den gesetzten Maßnahmen die Ertragskraft verbessern und nachhaltig an das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie anschließen kann. Dieser Ausblick beruht auf der Annahme, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte 2021 überwunden werden.
Risikobericht
Das Risikomanagement zählt in der PORR zu den wichtigsten Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns und sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Sollten Risiken in einem der Geschäftsfelder oder Märkte der PORR schlagend werden, so könnte dies negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg haben. Ziel des Risikomanagements ist es daher, Risiken zu erkennen und diese bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des unternehmerischen Ertragspotenzials zu minimieren. Das Risikomanagement der PORR zielt darauf ab, organisatorische Prozesse und Kontrollen, mit deren Hilfe Risiken frühzeitig erkannt werden können, sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Im Folgenden werden die für die PORR wesentlichen bekannten Risiken aufgelistet, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können.
Risiko aus der COVID-19-Pandemie
Die rasche Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zum Jahresanfang 2020 hat zu zahlreichen Maßnahmen in allen Ländern geführt, in denen die PORR tätig ist. Diese hatten eine wesentliche Reduktion bzw. Stilllegung des Großteils der wirtschaftlichen Aktivitäten zur Folge. Dadurch entstanden gesamtwirtschaftliche Risiken, die das Wirtschaftswachstum und somit die Entwicklung der Bauwirtschaft in den Heimmärkten der PORR beeinträchtigen. Unter anderem kam es in diesem Zusammenhang zu Versorgungsengpässen bei den Subunternehmen entlang der Bau-Wertschöpfungskette. Das wird auch im ersten Halbjahr 2021 anhalten.
Die Bautätigkeit in Österreich war unmittelbar von der Ausbreitung von COVID-19 und den damit verbundenen einschränkenden Regierungsauflagen betroffen. Die PORR stellte im März 2020 den Betrieb von mehr als 1.000 Baustellen temporär ein, der allerdings durch einen in Folge zügig vereinbarten Handlungsleitfaden der Bausozialpartner wieder sukzessive aufgenommen werden konnte.
Um die gravierende Marktabkühlung und die damit verbundene Schadenshöhe einzugrenzen, hat die PORR bereits im Frühjahr 2020 zahlreiche Maßnahmen bei Kostenstrukturen (z. B. Kurzarbeit) sowie zur Sicherung der Liquidität gesetzt. Im operativen Geschäft wurde der Kontakt zu allen Stakeholdern gesucht, um gemeinsam mit diesen firmenübergreifende Schutzmaßnahmen wie Pausengestaltung, Abstandsregeln und Maßnahmen in der Baustellenlogistik zu erarbeiten. Diese Handlungsanleitungen wurden dann individuell für jedes Projekt mit dem Auftraggeber, den Baukoordinatoren sowie allen beteiligten Unternehmen abgestimmt und umgesetzt.
Parallel zu diesen Vorgaben implementierte die PORR ihr eigenes COVID-19-Krisenmanagement und führte damit einen COVID-19-Maßnahmenkatalog ein. Das Unternehmen ist seit Mitte Februar 2021 der größte private Tester in Österreich und auch jener Partner, der in der WKO die meisten Testergebnisse in die dafür geschaffene nationale Datenbank einliefert. Dieses Krisenmanagement kann Erkrankungen zwar nicht verhindern, aber deren Ausbreitung innerhalb des Unternehmens eindämmen.
Wöchentlich werden alleine in Österreich bis zu 7.000 Tests bei Eigen- und Fremdpersonal durchgeführt. Über die PORR Zentrale werden auch die anderen Heimmärkte beliefert. Als Teil der offiziellen Impfstrategie des Bundes erweitert die PORR ihre Teststrategie nahtlos um eine Impfstrategie. Im Zuge dessen werden die entsprechenden Infrastrukturen der PORR für flächendeckende Impfungen genutzt. Dies geschieht sobald der Impfstoff seitens der Regierung zur Verfügung gestellt wird.
In Summe tragen die Maßnahmen der PORR dazu bei, dass derzeit keine relevanten Ausfälle auf den Baustellen verzeichnet werden. Sollten sich neue Verschärfungen und somit Verzögerungen in der Bautätigkeit ergeben, sind sowohl mittel- als auch langfristig zusätzliche negative Effekte auf die Profitabilität der PORR nicht ausgeschlossen.
Marktrisiko
Die Marktrisiken resultieren aus den Veränderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen in den wesentlichen PORR Märkten. Weiters ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Disparitäten in den jeweiligen Märkten für die PORR divergierende Nachfragesituationen. Das Unternehmen reagiert auf die Schwankungen in den nationalen Märkten und Geschäftssegmenten sowie auf die gegenwärtigen geopolitischen Unsicherheiten mit einer Konzentration auf die Heimmärkte
Österreich, Deutschland, die Schweiz, Polen, Tschechien, die Slowakei und Rumänien. In den Projektmärkten Katar, VAE und Norwegen bietet die PORR nur für ausgewählte Projekte die Exportprodukte in den Bereichen Tunnelbau, Bahnbau und Spezialgrundbau an.
Umweltrisiko
Im Umweltbereich sind die Auswirkungen klimabezogen oder stehen im Zusammenhang mit starkem Ressourcenverbrauch und erhöhtem Abfallaufkommen. Die PORR ist von den sich verstärkenden Klimarisiken sowohl direkt als auch indirekt betroffen. Einerseits durch die sich verändernden Rahmenbedingungen z. B. im Umwelt- oder auch im Wirtschaftsbereich. Andererseits setzt die PORR als verantwortungsbewusstes Unternehmen auf Maßnahmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz sowie Abfallreduktion. Die Gruppe ist bemüht, den hohen Energieverbrauch, der vor allem aus der Verwendung fossiler Energieträger z. B. im Baustellenbetrieb, beim Transport von Baumaterialien sowie in Produktionsstätten resultiert, zu reduzieren. Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, sind u. a. der Bau von zukunftsfähigen Projekten oder Gebäudezertifizierungen, der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energie, ein energieeffizienter Geräte- und Fuhrpark, die optimierte Baustellenlogistik sowie die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Beim Schwerpunkt Ressourcenmanagement setzt die PORR auf eine verbesserte Materialverwertung und die Entwicklung neuer Baustoffe, die Erhöhung des Recyclingbaustoffmaterials und auf Ressourceneffizienz – auch im Hinblick auf den gruppenweiten Wasserverbrauch.
Projektrisiko
Die Überwachung des Projektrisikos erstreckt sich über alle operativen Einheiten der PORR und kann hinsichtlich des Kalkulations- und Ausführungsrisikos qualifiziert werden. Alle Projekte werden im Zuge der Angebotsbearbeitung bis hin zum Vertragsabschluss auf spezifische technische, kaufmännische und rechtliche Risiken geprüft. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den Verantwortlichen für das operative Geschäft und den Risikomanagern anhand von Risikochecklisten und im Zuge von finalen Preis-Meetings. Während der Projektabwicklung unterliegen alle Projekte einem laufenden Soll-Ist-Abgleich. Sobald sich ein Projekt außerhalb der Soll-Parameter bewegt, werden entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, von den Risikomanagern überwacht und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Die Organisation des Projektrisikos wurde mit 1. Januar 2021 neu aufgestellt. Der Bereich Commercial Management übernahm die Steuerung der Länder auf Konzernebene. Darin integriert sind das technische und kaufmännische Group Controlling, das Contract Management und das Risk Management.
Personalrisiko
In der Unternehmensentwicklung liegt ein wichtiger Fokus auf dem Management von Risiken im Personalbereich. Dazu zählen Risiken, die aus der Fluktuation von Mitarbeitern, aus Know-how-Verlusten sowie aus dem Mangel an Facharbeitern, Führungskräften und Nachwuchsarbeitskräften entstehen. Daher steigert die PORR mit attraktiven Karrieremöglichkeiten und Anreizsystemen sowie mit individuellen Aus- und Weiterbildungsangeboten ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Mit umfangreichen Recruitingmaßnahmen begegnet das Unternehmen konsequent dem verschärften Wettbewerb um qualifiziertes Personal. In Österreich hat das Unternehmen mit dem PORR Campus eine bedeutende Plattform zur Aus- und Weiterbildung von Lehrlingen und gewerblichem Personal geschaffen. In den Heimmärkten steigerte die Ausrollung der gruppenweiten porr_academy zusätzlich die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und bildet damit eine wesentliche Säule im Employer Branding der PORR.
Weitere Details zu Arbeitnehmer- und Sozialbelangen finden sich im PORR Nachhaltigkeitsbericht 2020.
Sicherheit und Gesundheit
Der Bausektor ist eine der Branchen mit dem höchsten Unfallrisiko, die Beschäftigten sind zudem erhöhter körperlicher Belastung ausgesetzt. Aus diesem Grund setzt die PORR einen besonderen Fokus auf den Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Die eingeleiteten Präventionsmaßnahmen beginnen bei der Reduktion der Gesundheitsbelastung im Zusammenhang mit Lärm, Staub und Vibrationen. Sie reichen über Arbeitssicherheitsmaßnahmen wie Sicherheits-Check-Karten, Safety Walks bzw. Alerts – Stichwort Vision Zero mit dem Ziel der Reduktion der Unfallhäufigkeit – bis hin zu Angeboten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Die länderspezifische Angebotspalette umfasst u. a. Gesundheitstage, Rauchentwöhnungsprogramme, Trainingsangebote, Gesundheitsschulungen für Lehrlinge und vieles mehr.
Dem Schutz der Beschäftigten vor einer COVID-19-Infektion sowie der aktiven Bekämpfung einer unkontrollierten Verbreitung des Virus innerhalb der PORR wurde mit einem gruppenweiten COVID-19-Maßnahmenkatalog und mit umfassenden Antigen-Tests Rechnung getragen. Der in der PORR gruppenweit gültige Standard ISO 45001 beschreibt die Anforderungen an ein modernes, betriebliches Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem und vereint Aspekte der Arbeitssicherheit mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Risiken aus Informationssicherheit
Eine zunehmende Bedrohung der Sicherheit von Informationen und Geschäftsgeheimnissen kann zu einer Gefährdung von Unternehmenswerten führen. Das Informationssicherheits-Managementsystem der PORR wird derzeit überarbeitet und laufend ausgebaut. Dabei orientiert es sich an nationalen und branchenspezifischen Regelungen. Es zielt darauf ab, das geistige Eigentum und die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und seiner Geschäftspartner sowie personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Partnern vor Diebstahl, Verlust, unbefugter Weitergabe, rechtswidrigen Zugriffen oder Missbrauch zu schützen.
Der steigenden Bedrohung begegnet das Unternehmen mit zielgerichteten Maßnahmen. Diese beinhalten u. a. Vorgaben und Richtlinien sowie Rollen und Verantwortlichkeiten im Informationssicherheitsmanagement, das Betreiben eines Risikomanagement-Prozesses und die stetige Verbesserung des IT-Business Continuity Managements. Diesen Anforderungen nicht zu entsprechen, kann unter Umständen mit signifikanten Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit verbunden sein. Bedingt durch die zunehmende Anzahl und Professionalität krimineller Angriffe kann ein Risiko aus der Informationssicherheit mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Finanzrisiko
Das Management der Risiken im Finanzbereich – insbesondere des Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisikos – erfolgt im Treasury-Bereich und ist durch Konzernregulative einheitlich geregelt. Um diese Risiken so weit wie möglich zu minimieren, werden je nach Einschätzung ausgewählte derivative und nicht derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden nur operative Risiken abgesichert und keine spekulativen Geschäfte abgeschlossen.
Sämtliche Absicherungsgeschäfte erfolgen zentral durch das Group Treasury. Zur Überwachung und Steuerung im Geld- und Devisenhandel ist ein den Anforderungen entsprechendes Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert. Eckpfeiler sind die vollständige Funktionstrennung zwischen Handel, Abwicklung und Buchhaltung. Die wesentlichen Risiken der PORR im Finanzbereich – die Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken – werden nachfolgend näher erläutert.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko der PORR AG ist definiert als das Risiko, dass Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht beglichen werden können.
Per 31. Dezember 2020 betrug die Nettoverschuldung, definiert als Saldo aus liquiden Mitteln, Schuldscheindarlehen, Hybridanleihen, Genussrechtskapital, Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie externen kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, EUR 568,7 Mio. (Vorjahr: EUR 448,0 Mio.).
Die kurzfristigen monetären Vermögenswerte überstiegen die kurzfristigen monetären Verbindlichkeiten um EUR 72,0 Mio. (Vorjahr: EUR 152,3 Mio.). Auch nach Saldierung mit den kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von EUR 37,9 Mio. (Vorjahr: EUR 42,2 Mio.) verblieb eine Überdeckung von EUR 34,1 Mio. (Vorjahr: EUR 110,1 Mio.).
Die externen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betrugen zum Stichtag EUR 68,7 Mio. (Vorjahr: EUR 72,2 Mio.). Denen gegenüber standen liquide Mittel in Höhe von EUR 130,4 Mio. (Vorjahr: EUR 281,7 Mio.).
Die externen langfristigen Finanzverbindlichkeiten von EUR 671,6 Mio. (Vorjahr: EUR 660,3 Mio.) bestehen zu rund 84,8 % aus Hybridanleihen und Schuldscheindarlehen.
Zum Bilanzstichtag existieren nicht ausgenützte Bankenlinien für Cashaufnahmen in Höhe von EUR 322,0 Mio., die zur unmittelbaren Refinanzierung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten herangezogen werden könnten.
Der Konzern verfügt über europäische Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt EUR 3.180,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3.241,8 Mio.), davon sind EUR 1.203,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1.143,0 Mio.) mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren abgeschlossen. Der Rest in Höhe von EUR 1.977,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2.098,8 Mio.) ist in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr ausgestattet. Darüber hinaus sind Linien in einigen arabischen Ländern in Höhe von EUR 674,9 Mio. (Vorjahr: EUR 643,2 Mio.) implementiert. Die europäischen Linien sind per 31. Dezember 2020 mit rund 68 % (Vorjahr: 60 %), die Linien in den arabischen Ländern mit rund 54 % (Vorjahr: 61 %) ausgenützt.
In den dreijährigen Linien in Höhe von EUR 1.203,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1.143,0 Mio.) sind harmonisierte Financial Covenants inkludiert. Diese betreffen im überwiegenden Ausmaß das Verhältnis Net Debt/EBITDA oder die Eigenkapitalquote.
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko des Konzerns ist definiert als das Risiko steigender Aufwands- oder sinkender Ertragszinsen aus Finanzpositionen und resultiert bei PORR vornehmlich aus dem Szenario steigender Zinsen, insbesondere im kurzfristigen Bereich. Etwaige künftige notwendige Absicherungstransaktionen werden durch das Konzernfinanzmanagement abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag erfolgte das Management des Risikos mit nicht derivativen Instrumenten sowie mit drei Interest Rate Swaps (IRS) in Höhe von TEUR 35.000 sowie drei IRS mit Startterminen, die in der Zukunft liegen in Höhe von TEUR 80.000. Alle derivativen Absicherungen sind als Cashflow Hedge designiert. Alle IRS beziehen sich auf den Austausch variabler Zinsströme gegen fixe Zinsströme. Per 31. Dezember 2020 ergab die Marktbewertung der IRS einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR -1.288.
Währungsrisiko
Die PORR hat zum 31. Dezember 2020 Devisentermingeschäfte in Höhe von EUR 91,9 Mio. (Vorjahr: EUR 68,4 Mio.) abgeschlossen. Davon betrugen EUR 82,7 Mio. Terminkäufe und EUR 9,2 Mio. Terminverkäufe und dienen zur Gänze der Absicherung von innerkonzernalen Finanzierungen. Per 31. Dezember 2020 ergab die Marktbewertung der offenen Devisentermingeschäfte einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 1.330 (Vorjahr: TEUR -257).
Weiters wurde zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang eines gewährten Gesellschafterdarlehens eine RON-Option erworben. Zum Bilanzstichtag weist diese Option einen positiven Zeitwert in Höhe von TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 0) auf.
Beschaffungsrisiko
Der Beschaffungsmarkt der PORR ist in die drei Bereiche Nachunternehmer, Material und Betriebsstoffe unterteilt. Für jeden dieser Bereiche werden im Unternehmen individuelle Risikominimierungsmaßnahmen gesetzt. Darüber hinaus kann die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus zu möglichen Versorgungsengpässen in der Lieferkette führen. Um die Versorgungssicherheit trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Situation (Warenverkehr, Personenverkehr) zu gewährleisten, wurde insbesondere auf die regionale Beschaffungsstruktur ein Augenmerk gelegt.
Betreffend der Nachunternehmer wird durch die oben angeführten Kriterien eine Selektion der Lieferantenanzahl durch langzeitige, partnerschaftliche Projektarbeit und langfristige Rahmenverträge Preis- und Qualitätssicherheit erlangt. Zudem ist der Einkauf bestrebt, mittels nachhaltiger Auswahl der Gewerksanbieter eine größtmögliche Risikominimierung im sozioökonomischen
und umweltspezifischen Bereich zu erreichen. Die komplexe und besonders stark fragmentierte Lieferkette im Bausektor kann zu Intransparenz betreffend der Einhaltung von gesetzlichen oder firmeninternen Vorgaben im Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialbereich führen. Die Lieferantenbewertung, das Lieferanten-Audit, das Lieferantenmanagementsystem und die dazugehörige Datenbank fungieren als Überwachungsinstrumente. Umweltvorfälle bzw. Abweichungen im Umwelt- und Sozialbereich werden im Zuge der Projektabwicklung, d. h. direkt auf der Baustelle festgehalten, in der Lieferantendatenbank vermerkt und mittels Ampelsystem bewertet. Eine Nichteinhaltung der geltenden Standards führt bis zur Sperre für weitere Beauftragungen.
Im Materialsegment sorgen einerseits langfristige Lieferantenverträge für Preiskontinuität. Andererseits führt die Nutzung strategischer Einkaufsmechanismen zur Nivellierung punktueller Preisschwankungen. Naturgemäß sind Preisschwankungen aufgrund marktspezifischer Gegebenheiten (Konzentrationsprozesse der Lieferanten, börsenabhängige Rohstoffpreise etc.) nicht auszuschließen. Durch die Einbindung des Einkaufs in der Kalkulationsphase wird eine zusätzliche Preissicherheit erreicht. Darüber hinaus wurde durch die Einführung von SAP MM eine noch größere Markttransparenz erreicht, die zur Beseitigung der angeführten Risiken eingesetzt wird, aber auch zur Optimierung der Preissituation beiträgt.
Im Hinblick auf die Betriebsstoffe wird durch die Installierung eines konzernweiten Einkaufs eine Maximierung der Preisvorteile erwirkt. Darüber hinaus gewährleistet die „PORR Einkaufstrategie Energie“ die langfristige Ausrichtung der Beschaffung im Bereich Betriebsstoffe.
Durch die Aufteilung in eine Lead-Buyer- und eine Local-Buyer-Beschaffungsstruktur werden sowohl Mengenbündelungseffekte gehoben als auch lokale Maximierungsmöglichkeiten umgesetzt. Diese Systematik ist in allen Beschaffungsbereichen installiert und führt in Summe zu einer Minimierung des Einkaufsrisikos.
Risiko von Rohstoffpreisänderung
Das Risiko von Rohstoffpreisänderung ist definiert als das Risiko steigender Preise gegenüber dem Kalkulationszeitpunkt des Bauprojektes. Das Risiko wird zumeist durch mittel- und langfristige Rahmenverträge mit Schlüssellieferanten gemildert. Darüber hinaus hat der Konzern in 2020 Diesel im Gesamtausmaß von rund 11,8 Mio. Liter hinsichtlich steigender Dieselpreise abgesichert. Das Absicherungsvolumen für 2020 betrug rund 6,6 Mio. Liter, für 2021 5,2 Mio. Liter. Die Absicherungen wurden in Form von Diesel Swaps durchgeführt. In 2020 wurden auf diesem Wege positive Ausgleichszahlungen in Höhe
von rund EUR 0,2 Mio. erzielt. Die Bewertung der in 2021 fälligen Kontrakte zum Bilanzstichtag ergab einen positiven Ausgleichswert von EUR 0,2 Mio.
Kreditrisiko
Branchenspezifisch fallen Vorleistungen durch den Generalunternehmer an, die erst später durch Zahlungen abgedeckt werden. Zur Absicherung eines etwaigen Ausfallrisikos ist eine Bonitätsprüfung zwingend vorgeschrieben und es werden weitestgehend Sicherheitsleistungen vereinbart. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite ausgewiesenen, originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da die Vertragspartner Finanzinstitute und andere Schuldner mit guter Bonität sind. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, wird diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Es bestehen hohe offene Forderungen vor allem aus Infrastrukturprojekten gegenüber öffentlichen Auftraggebern bzw. öffentlichen Unternehmen. Ansonsten liegen keine operativen Risikokonzentrationen aufgrund hoher offener Beträge bei einzelnen Schuldnern vor.
Kapitalrisikomanagement
Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns zielt auf eine substanzielle Stärkung der Eigenmittel und den Erhalt einer niedrigen Verschuldung ab.
Im Berichtsjahr erhöhte sich das Eigenkapital um rund EUR 51,5 Mio. Die von 16,4 % auf 18,5 % gestiegene Eigenkapitalquote ist insbesondere auf die Begebung der Hybridanleihe in Höhe von EUR 150,0 Mio. im Februar 2020 zurückzuführen. Gleichzeitig wurden von der Hybridanleihe 2017 Nominale in Höhe von EUR 25,7 Mio. zurückgekauft. Somit betrug der nominale Eigenkapitalzugang in Summe EUR 124,3 Mio.
Per 31. Dezember 2020 betrug die Nettoverschuldung, definiert als Saldo aus liquiden Mitteln, Wertpapieren im kurzfristigen Vermögen (Fondszertifikate), Schuldscheindarlehen sowie kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, EUR 136,7 Mio. (2019: EUR 345,7 Mio.) und reduzierte sich damit um EUR 209,0 Mio.
Die Kontrolle des Kapitalrisikomanagements erfolgt über die Net Gearing Ratio. Diese ist definiert als Nettoverschuldung (Net Debt) dividiert durch das Eigenkapital. Das Net Gearing lag im Jahr 2020 bei 0,21 (2019: 0,58) und konnte im Jahresvergleich um 0,37 verbessert werden.
Ethik und Compliance
Die komplexe Lieferkette der Baubranche mit vielen Nachunternehmerebenen ist besonders anfällig für Intransparenz in der Geschäftstätigkeit. So können durch unlauteren Wettbewerb, unredliche Geschäftspraktiken oder andere compliancerelevante Verstöße sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen sowie ein Imageschaden für die PORR entstehen. Deshalb ist der PORR ethisch korrektes Verhalten in der Geschäftsabwicklung und die Einhaltung von Compliance-Regeln besonders wichtig. Neben dem gruppenweit gültigen Compliance-Managementsystem, das alle relevanten Aspekte wie Anti-Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Lohn- und Sozialdumping sowie die Weitergabe von kursrelevantem Insiderwissen im Sinne der Emittenten-Compliance umfasst, setzt die PORR auf die regelmäßigen und stichprobenartigen Prüfungen der Geschäftsstandorte und -abläufe sowie auf Compliance-Vorträge oder Anti-Korruptions- und Emittenten-Compliance-Schulungen. Darüber hinaus gewährleistet der ebenfalls gruppenweit verpflichtende Code of Conduct für Mitarbeiter sowie jener für Geschäftspartner die Einhaltung gesetzlicher und firmeninterner ethischer Standards.
In Österreich werden seitens der zuständigen Behörden seit Anfang 2017 Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Tiefbauunternehmen, darunter auch die PORR Bau GmbH, wegen des Verdachts von wettbewerbswidrigen Absprachen geführt. Der Vorstand der PORR AG veranlasste umgehend die interne Prüfung der Sachlage. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Das Unternehmen kooperiert vollumfänglich mit den Behörden.
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der PORR orientiert sich an den seit 2009 verpflichtenden EU-Standards, die eine vergleichbare Beurteilung der Wirksamkeit des IKS zum Ziel haben. Darüber hinaus legt die PORR großen Wert auf die Sicherung des Unternehmensvermögens, eine Gewährleistung der Wirksamkeit und Effizienz betrieblicher Abläufe und die Sicherstellung der Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung.
Die Verantwortung für die Umsetzung sowie Einhaltung der gesetzlichen Anforderung an das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem liegt beim Vorstand, der seinerseits die Abteilung Commercial Management für das interne Berichtswesen sowie die Abteilung Group Accounting für das externe Berichtswesen beauftragt.
Das Interne Kontrollsystem umfasst sowohl die Bewertung operativer Risiken als auch die adäquate Umsetzung von organisatorischen Normen und Prozessen im gesamten Rechnungs- und Berichtswesen der PORR. In der PORR stellt das Interne Kontrollsystem sicher, dass die Erfassung, Aufbereitung und Bilanzierung der Geschäftsfälle im Unternehmen vereinheitlicht und in die Konzernrechnungslegung ordnungsgemäß übernommen werden. Maßnahmen wie klare unternehmensinterne Vorgaben, vordefinierte Verfahrensanweisungen und systemgestützte Verfahren zur Aufarbeitung von Daten des Rechnungswesens unterstützen den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Die Berichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften sowie die Konsolidierung erfolgen durch integrierte, datenbankgestützte IT-Systeme. Relevante Anforderungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechnungslegung werden in konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften festgehalten und regelmäßig kommuniziert. Durch klare Funktionstrennungen und diverse Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen – wie Plausibilitätsprüfungen, regelmäßige Kontrollaktivitäten auf diversen Berichtsebenen und das Vier-Augen-Prinzip – wird eine verlässliche und korrekte Rechnungslegung sichergestellt. Die systematischen Kontrollen sorgen dafür, dass die Rechnungslegung der PORR im Einklang mit den nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards und unternehmensinternen Richtlinien steht, und gewährleisten einen ordnungsgemäßen und einheitlichen Ablauf der rechnungslegungsbezogenen Prozesse.
Innerhalb des Internen Kontrollsystems übernimmt der Prüfungsausschuss für den Aufsichtsrat die Aufgabe der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Finanzberichterstattung. Außerdem gewährleisten das Compliance-Management-System und die Interne Revision die unabhängige Überwachung der Wirksamkeit des IKS mit dem Ziel der Verbesserung der Geschäftsprozesse.
Die Interne Revision der PORR wurde zuletzt am 22. November 2018 extern durch Crowe SOT advisory, audit & tax GmbH nach Standard IIA (Institute of Internal Auditors) zertifiziert und erfüllt somit international anerkannte Leitlinien. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Interne Revision mit umfassenden Prüfbefugnissen ausgestattet, die sowohl präventive als auch aufdeckende Kontrollen umfassen. Die Kontrollleistung der Internen Revision erfolgt im direkten Auftrag des Konzernvorstands gemäß einem jährlichen Prüfplan. Zusätzlich können auf Veranlassung des Konzernvorstands bei risikorelevanten aktuellen Anlässen jederzeit Ad-hoc-Prüfungen eingeleitet werden. Das Ziel der PORR ist es, das Interne Kontrollsystem kontinuierlich weiterzuentwickeln und es laufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen und neuen Konzernrichtlinien anzupassen. Zudem veranlasste die PORR eine Prüfung und Zertifizierung ihres umfangreichen Compliance-Management-Systems nach ISO 19600 und ONR 192050 von Austrian Standards und verfügt über ein Anti-Bribery-Zertifikat nach ISO 37001. Alle Compliance-Zertifikate wurden im Herbst 2020 planmäßig rezertifiziert.
Offenlegung gemäß § 243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital setzt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 aus 29.095.000 Stückaktien zusammen. Alle Aktien sind auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital von EUR 29.095.000 im gleichen Umfang beteiligt ist. Zum Bilanzstichtag befanden sich sämtliche 29.095.000 Aktien im Umlauf.
Alle Stückaktien haben die gleichen, gesetzlich normierten Rechte und Pflichten, insbesondere gewährt jede Stückaktie das Stimmrecht, das nach der Zahl der Aktien ausgeübt wird, und nimmt am Gewinn sowie im Fall der Abwicklung am Liquidationsüberschuss im gleichen Umfang teil. Das Grundkapital der Gesellschaft ist voll geleistet. Die Gesellschaft hielt zum Stichtag 31. Dezember 2020 insgesamt 216.495 Stück eigene Aktien bzw. 0,74 % des Grundkapitals. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 95 Abs. 5 AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft können Aktien aus künftigen Kapitalerhöhungen auf den Inhaber oder Namen lauten. Wird bei einer Kapitalerhöhung im Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber getroffen, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf Namen lauten, so lauten sie auf den Inhaber. Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung und im Einklang mit § 10 Abs. 2 AktG sind die Aktien in einer, gegebenenfalls in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs. 3 Depotgesetz oder einer gleichwertigen, ausländischen Einrichtung zu hinterlegen. Dieser Verpflichtung ist die Gesellschaft nachgekommen. Sämtliche früher im Umlauf befindliche, effektive Aktienurkunden wurden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend für kraftlos erklärt.
2. Zwischen der Strauss-Gruppe und der IGO Industries-Gruppe besteht ein Syndikatsvertrag. Von diesem Syndikatsvertrag hat der Vorsitzende des Vorstands Kenntnis, weil die von der PROSPERO Privatstiftung geleitete Strauss-Gruppe in seinem Einflussbereich steht. Der Vorstand in seiner Gesamtheit hat aus seiner Funktion als Vorstand der Gesellschaft keine Kenntnis vom Inhalt des Syndikatsvertrags. Syndikatsbeschlüsse binden die Syndikatsmitglieder in der Ausübung ihrer Stimmrechte. Es besteht ein wechselseitiges Aufgriffsrecht.
3. Eine direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital, die zumindest zehn von hundert beträgt, halten zum Stichtag 31. Dezember 2020 folgende Aktionäre:
Anteil am Grundkapital |
Hiervon syndiziert | |||
IGO Industries-Gruppe | 38,77 % | 38,52 % | ||
Strauss-Gruppe | 16,21 % | 15,18 % |
Zur Strauss-Gruppe zählt die SuP Beteiligungs GmbH, die zu 100 % der PROSPERO Privatstiftung zuzurechnen ist, die im Einflussbereich des Vorstandsvorsitzenden Ing. Karl-Heinz Strauss steht. Die Aktien der IGO Industries-Gruppe werden zum Großteil mittel- und unmittelbar von Dipl.-Ing. Klaus Ortner gehalten.
4. Aktien mit besonderen Kontrollrechten sind bei der Gesellschaft nicht vorhanden.
5. Bei der Gesellschaft bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, bei denen die Arbeitnehmer das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.
6. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei bis sechs Personen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung in diesem zahlenbezogenen Rahmen stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung ein Mitglied zum Vorsitzenden und ein Mitglied zum Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. Allfällige stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei und höchstens zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Gemäß § 9 Abs. 8 der Satzung kann mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds gleichzeitig ein Ersatzmitglied gewählt werden, welches mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor dem Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Werden mehrere Ersatzmitglieder gewählt, ist bei der Wahl die Reihenfolge zu bestimmen, in der sie für aus dem Aufsichtsrat ausscheidende Mitglieder nachrücken. Ein Ersatzmitglied kann auch für mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, sodass es in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn eines dieser Mitglieder vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Ist das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erloschen, weil ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, so bleibt es Ersatzmitglied für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, für die es gewählt wurde. Die Hauptversammlung kann gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung bei der Wahl für einzelne oder für alle der
von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder eine kürzere Funktionsperiode beschließen als die gesetzliche. Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Funktionsperiode aus, bedarf es gemäß § 9 Abs. 6 der Satzung der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Sinkt jedoch die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder unter drei, ist die Ersatzwahl in einer außerordentlichen Hauptversammlung binnen sechs Wochen vorzunehmen. Die Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats kann gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung – sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und – in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist – mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Diese Satzungsbestimmung hat nach der Rechtsansicht des Vorstands die nach dem Aktiengesetz auch für Satzungsänderungen an sich notwendige Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals auf die einfache Kapitalmehrheit herabgesetzt (außer für den Fall von Änderungen des Unternehmensgegenstands).
7. Der Vorstand ist zum Stichtag 31. Dezember 2020 gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2018 beschlossenen Ermächtigung in das Firmenbuch, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 4.364.250 durch Ausgabe von bis zu 4.364.250 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs. 6 AktG zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen, das Bezugsverhältnis und die weiteren Einzelheiten der Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder
ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und
A) in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt,
B) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder
C) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgt.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch das Ausnutzen dieser Ermächtigung des Vorstands ergeben, zu beschließen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 ist der Vorstand gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2020 ermächtigt, für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10 % des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10-Prozent-Grenze, zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 1,00 und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, oder von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase) und auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Schließlich ist der Vorstand ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2016 auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre bei Veräußerung oder Verwendung auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot ist ausgeschlossen (Ausschluss des Bezugsrechts).
8. Im Geschäftsjahr 2014 wurde ein EUR 250.000.000 Angebotsprogramm über die Begebung von Teilschuldverschreibungen beschlossen: Es bestand die Möglichkeit, Anleihen, begeben in den Jahren 2009 und 2010, gegen eine neu begebene Senioranleihe und gegen eine Hybridanleihe zu tauschen. Das Tauschangebot wurde für die Senioranleihe im Nominale von EUR 56,3 Mio. und für die Hybridanleihe im Nominale von EUR 17,1 Mio. angenommen. Die Hybridanleihe 2014 wurde im Jahr 2015 auf EUR 25,0 Mio. aufgestockt. Die Senioranleihe wurde zum Ende der Laufzeit im Oktober 2019 vereinbarungsgemäß zurückgezahlt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine weitere Hybridanleihe über EUR 125 Mio. begeben. Im Rahmen eines vorzeitigen Rückkaufprogramms wurden im Februar 2020 EUR 25,7 Mio. von dieser Hybridanleihe zurückerworben. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine weitere Hybridanleihe im Nominale von EUR 150 Mio. emittiert. Die Hybridanleihen 2014, 2017 und 2020 enthalten Regelungen, wonach im Falle eines Kontrollwechsels (wie in den Anleihebedingungen definiert),
i) sich der Zinssatz der Hybrid-Teilschuldverschreibungen um 5,00 % p. a. erhöht und
ii) die Gesellschaft berechtigt ist, die Hybrid-Teilschuldverschreibungen vollständig zurückzuzahlen.
Im Jahr 2015 hat die Gesellschaft Schuldscheindarlehen in vier Tranchen mit einer Laufzeit von drei und fünf Jahren in einer Gesamthöhe von EUR 185,5 Mio. begeben. Diese Schuldscheindarlehen wurden 2016, 2017 und 2018 teilweise zurückgezahlt bzw. teilweise bis 2024 verlängert. Im Februar 2019 wurden variabel verzinste Tranchen im Gesamtausmaß von EUR 20 Mio. vorzeitig bis 16. Februar 2026 verlängert. Weiters wurden EUR 183 Mio. in den Laufzeitsegmenten vier, fünf und sieben Jahre neu platziert. Im Mai 2019 wurden vom Gesamtbestand EUR 20 Mio. rückgeführt, im Juli um EUR 22 Mio. und im Oktober um EUR 15 Mio. aufgestockt. Im August 2019 war eine Tranche in Höhe von EUR 1 Mio. mit fixer Verzinsung fällig und wurde somit getilgt. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden insgesamt EUR 39 Mio. rückgeführt, davon EUR 28 Mio. aus variabel verzinsten und EUR 11 Mio. aus fix verzinsten Tranchen. Per 31. Dezember 2020 betrug der Gesamtbestand an Schuldscheindarlehen EUR 337 Mio.
Die betreffenden Darlehensverträge enthalten folgende Vereinbarung: Erfolgt ein Kontrollwechsel (wie in den Darlehensverträgen definiert), ist jeder Kreditgeber berechtigt, einen Betrag, der seiner Beteiligung am Darlehen entspricht, fällig zu stellen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrags zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Die Gesellschaft verfügt über vier Rahmen-Garantie-Kreditverträge in Höhe von EUR 350 Mio. (mit einer Laufzeit bis 3. Januar 2023), EUR 230 Mio. (mit einer Laufzeit bis 29. Juni 2023), EUR 150 Mio. (mit einer Laufzeit bis 27. September 2022) und EUR 140 Mio. (mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2022), die folgende Vereinbarungen enthalten: Erlangen eine oder mehrere Personen, die zum Zeitpunkt der Unterfertigung des jeweiligen Vertrags keine oder keine kontrollierende Beteiligung halten, eine kontrollierende Beteiligung im Sinne von § 22 des österreichischen Übernahmegesetzes am Kreditnehmer oder einer wesentlichen Konzerngesellschaft (wie in den Verträgen definiert), sind der Agent und die Kreditgeber (hinsichtlich ihrer jeweiligen Anteile am Garantiekreditrahmen) zur sofortigen Kündigung der betroffenen Anteile des Garantiekreditrahmens berechtigt.
Die Gesellschaft verfügt über zwei Kreditverträge in Höhe von EUR 67,4 Mio. (mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2023) und EUR 55 Mio. (mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2023), die folgende Vereinbarung enthalten: Erlangen eine oder mehrere Personen, die zum Zeitpunkt der Unterfertigung des jeweiligen Vertrags keine oder keine kontrollierende Beteiligung halten, eine kontrollierende Beteiligung im Sinne von § 22 des österreichischen Übernahmegesetzes am Kreditnehmer, sind die Kreditgeber zur sofortigen Kündigung der Kredite berechtigt.
Darüber hinaus bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 8 UGB.
9. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.
Eigene Anteile
Die PORR AG hält 216.495 Stück eigene Aktien. Der Bestand an eigenen Anteilen stellt sich wie folgt dar:
PORR AG | Anzahl Stück | Nominale je Stück EUR | Nominale EUR | Anteil am Grundkapital | ||||
Bestand am 31.12.2019 | 216.495 | 1,00 | 216.495 | 0,744 % | ||||
Bestand am 31.12.2020 | 216.495 | 1,00 | 216.495 | 0,744 % |
1 IWF, Januar 2021
2 IWF, Februar 2021; FED, Dezember 2020; Reuters, Februar 2021; IWF, Januar 2021
3 EK, Februar 2021; EZB, Dezember 2020; EK, Dezember 2020
4 EK, Februar 2021; IWF, Februar 2021; Statistisches Bundesamt, Februar 2021
5 OECD, Dezember 2020; EK, Februar 2021; WIFO, März 2021
6 EK, Februar 2021
7 OECD, Dezember 2020; Eurostat, Februar 2021
8 Eurostat, Februar 2021; Euroconstruct, November 2020
9 Wirtschaftskammer Österreich, März 2021; Statistik Austria, Februar 2021; ÖBB, Oktober 2020; ASFINAG, Februar 2021; ECSO, November 2020
10 HDB, Februar 2021
11 Schweizerischer Baumeisterverband, Februar 2021
12 Eurostat, Februar 2021; EK, Februar 2021
13 IWF, Januar 2021
14 ECSO, November 2020; ASFINAG, Februar 2021; ÖBB, Oktober 2020
15 HDB, Februar 2021;
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, November 2020
16 Schweizerischer Baumeisterverband, Februar 2021;
Schweizerische Eidgenossenschaft, Februar 2021
17 International Property Forum, April 2021; ECSO, September 2020;
GDDKiA, Dezember 2020; EK, Februar 2021
Jahresabschluss der PORR AG für das Geschäftsjahr 2020
Jahresabschluss
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagenspiegel
Anhang
Beteiligungen
Steuerlatenz
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstands
Ergebnisverwendung
Bilanz
31.12.2020 in EUR |
31.12.2020 in EUR |
31.12.2019 in TEUR |
|||||||
A. | Anlagevermögen | ||||||||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||
1. | Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte | 7.458.350,00 | 8.779 | ||||||
2. | Umgründungsmehrwert | 92.139.677,55 | 0 | ||||||
99.598.027,55 | 8.779 | ||||||||
II. | Sachanlagen | ||||||||
1. |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund |
40.686.461,42 | 36.312 | ||||||
2. | Technische Anlagen und Maschinen | 296,00 | 0 | ||||||
3. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.603.595,00 | 12.241 | ||||||
4. | Anlagen in Bau | 6.971.467,70 | 11.674 | ||||||
56.261.820,12 | 60.227 | ||||||||
III. | Finanzanlagen | ||||||||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 703.331.084,19 | 711.164 | ||||||
2. | Beteiligungen | 3,00 | 0 | ||||||
3. |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
8.870.574,84 | 8.824 | ||||||
4. | Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 3.087.142,71 | 3.087 | ||||||
5. | Sonstige Ausleihungen | 27.152.656,01 | 27.240 | ||||||
742.441.460,75 | 750.315 | ||||||||
898.301.308,42 | 819.321 | ||||||||
B. | Umlaufvermögen | ||||||||
I. | Vorräte | ||||||||
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 11.632,80 | 23 | |||||||
II. | Forderungen | ||||||||
1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.303.339,16 | 1.250 | ||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00; (Vj.: TEUR 0) | |||||||||
2. | Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 390.891.901,44 | 364.240 | ||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 137.463.467,38; (Vj.: TEUR 121.406) | |||||||||
3. |
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
2.899.762,29 | 3.446 | ||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 2.139.615,40; (Vj.: TEUR 0) | |||||||||
4. | Sonstige Forderungen | 14.021.407,34 | 13.888 | ||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00; (Vj.: TEUR 928) | 409.116.410,23 | 382.824 | |||||||
III. | Wertpapiere | ||||||||
Sonstige Wertpapiere | 41.096.200,00 | 100 | |||||||
IV. | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 130.386.020,31 | 281.654 | ||||||
580.610.263,34 | 664.601 | ||||||||
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||||
Sonstige | 7.631.025,18 | 7.605 | |||||||
D. | Aktive latente Steuer | 16.046.642,00 | 18.192 | ||||||
Aktiva gesamt | 1.502.589.238,94 | 1.509.719 |
31.12.2020 in EUR |
31.12.2020 in EUR |
31.12.2019 in TEUR |
|||||||
A. | Eigenkapital | ||||||||
I. | Grundkapital | ||||||||
Gezeichnetes Kapital | 29.095.000,00 | 29.095 | |||||||
Nennbetrag eigener Anteile | -216.495,00 | -216 | |||||||
Ausgegebenes Kapital | 28.878.505,00 | 28.879 | |||||||
II. | Kapitalrücklagen | ||||||||
Gebundene | 192.764.041,98 | 192.764 | |||||||
III. | Gewinnrücklagen | ||||||||
1. | Gesetzliche Rücklage | 457.838,86 | 458 | ||||||
2. | Andere (freie) Rücklagen | 183.898.432,92 | 183.898 | ||||||
3. | Rücklage für eigene Anteile | 216.495,00 | 216 | ||||||
184.572.766,78 | 184.572 | ||||||||
IV. | Bilanzgewinn | ||||||||
1. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 11.741.894,49 | 273 | ||||||
2. | Jahresverlust/Jahresgewinn | -11.741.894,49 | 11.469 | ||||||
0,00 | 11.742 | ||||||||
406.215.313,76 | 417.957 | ||||||||
B. | Rückstellungen | ||||||||
1. | Rückstellungen für Abfertigungen | 7.619.564,00 | 8.574 | ||||||
2. | Rückstellungen für Pensionen | 6.203.525,46 | 6.201 | ||||||
3. | Steuerrückstellungen | 28.911.998,00 | 28.850 | ||||||
4. | Sonstige Rückstellungen | 10.090.267,30 | 14.504 | ||||||
52.825.354,76 | 58.129 | ||||||||
C. | Verbindlichkeiten | ||||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 371.209.516,26; (Vj.: TEUR 372.327) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 672.209.485,41; (Vj.: TEUR 661.164) | |||||||||
1. | Genussrechtskapital | 40.000.000,00 | 42.664 | ||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 0,00; (Vj.: TEUR 2.664) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 40.000.000,00; (Vj.: TEUR 40.000) | |||||||||
2. | Hybridanleihen | 274.294.000,00 | 150.000 | ||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 0,00; (Vj.: TEUR 0) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 274.294.000,00; (Vj.: TEUR 150.000) | |||||||||
3. | Anleihen und Schuldscheindarlehen | 337.000.000,00 | 376.000 | ||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 42.000.000,00; (Vj.: TEUR 29.000) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 295.000.000,00; (Vj.: TEUR 347.000) | |||||||||
4. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 85.406.490,42 | 159.875 | ||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 26.341.726,92; (Vj.: TEUR 40.142) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 59.064.763,50; (Vj.: TEUR 119.733) | |||||||||
5. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.960.750,04 | 11.291 | ||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 5.960.750,04; (Vj.: TEUR 11.101) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00; (Vj.: TEUR 190) | |||||||||
6. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 228.378.350,44 | 226.999 | ||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 228.378.350,44; (Vj.: TEUR 226.999) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00; (Vj.: TEUR 0) | |||||||||
7. |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
361,46 | 5 | ||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 361,46; (Vj.: TEUR 5) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00; (Vj.: TEUR 0) | |||||||||
8. | Sonstige Verbindlichkeiten | 72.379.049,31 | 66.657 | ||||||
davon aus Steuern EUR 47.919.378,51; (Vj.: TEUR 50.536) | 1.043.419.001,67 | 1.033.491 | |||||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 770.522,66; (Vj.: TEUR 883) | |||||||||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 68.528.327,40; (Vj.: TEUR 62.416) | |||||||||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 3.850.721,91; (Vj.: TEUR 4.241) | |||||||||
D. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||||||||
Sonstige | 129.568,75 | 142 | |||||||
Passiva Gesamt | 1.502.589.238,94 | 1.509.719 |
Gewinn- und Verlustrechung
31.12.2020 in EUR |
31.12.2020 in EUR |
31.12.2019 in TEUR |
|||||||
1. | Umsatzerlöse | 134.947.526,20 | 140.681 | ||||||
2. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 51,51 | 14 | ||||||
3. | Sonstige betriebliche Erträge | ||||||||
a) | Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen | 657.294,99 | 50 | ||||||
b) | Erträge aus Auflösung von Rückstellungen | 74.715,00 | 37 | ||||||
c) | Übrige | 872.466,87 | 597 | ||||||
1.604.476,86 | 684 | ||||||||
4. |
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
||||||||
a) | Materialaufwand | -377.371,31 | -294 | ||||||
b) | Aufwendungen für bezogene Leistungen | -9.778.971,35 | -9.622 | ||||||
-10.156.342,66 | -9.916 | ||||||||
5. | Personalaufwand | ||||||||
a) | Löhne und Gehälter | ||||||||
aa) | Löhne | -332.518,74 | -442 | ||||||
bb) | Gehälter | -32.150.567,53 | -41.399 | ||||||
-32.483.086,27 | -41.841 | ||||||||
b) | Soziale Aufwendungen | ||||||||
davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR -760.821,01; (Vj.: TEUR -1.870) |
|||||||||
aa) |
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
-1.134.552,64 | -1.954 | ||||||
bb) |
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
-7.986.414,05 | -9.586 | ||||||
cc) | Aufwendungen für Altersversorgung | -760.821,01 | -1.870 | ||||||
dd) | Übrige Sozialaufwendungen | -2.748.563,32 | -1.272 | ||||||
ee) | COVID-19 Zuschuss (Kurzarbeit) | 1.052.245,60 | 0 | ||||||
-11.578.105,42 | -14.682 | ||||||||
-44.061.191,69 | -56.523 | ||||||||
6. |
Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-12.068.297,56 | -14.638 | ||||||
7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||||||||
a) |
Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen |
-616,37 | -2.774 | ||||||
b) | Übrige | -70.819.823,52 | -81.032 | ||||||
-70.820.439,89 | -83.806 | ||||||||
8. | Zwischensumme aus Z1 bis Z7 | -554.217,23 | -23.504 | ||||||
8. | Zwischensumme aus Z1 bis Z7 | -554.217,23 | -23.504 | ||||||
9. | Erträge aus Beteiligungen | 36.823.368,77 | 50.268 | ||||||
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 36.823.368,77; (Vj.: TEUR 50.175) |
|||||||||
10. |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
1.701.133,10 | 1.781 | ||||||
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (Vj.: TEUR 0) |
|||||||||
11. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 10.454.148,12 | 16.188 | ||||||
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 9.838.522,39; (Vj.: TEUR 15.580) |
|||||||||
12. |
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens |
0,00 | 29 | ||||||
13. |
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens |
-29.306.207,60 | -3.516 | ||||||
davon | |||||||||
a) | Abschreibungen EUR -67.800,00; (Vj.: TEUR -0) | ||||||||
b) |
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen EUR -29.238.407,60; (Vj.: TEUR -3.498) |
||||||||
14. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -30.237.429,10 | -27.068 | ||||||
davon betreffend verbundene Unternehmen EUR -3.073.486,73; (Vj.: TEUR -5.270) |
|||||||||
15. | Zwischensumme aus Z9 bis Z14 | -10.564.986,71 | 37.682 | ||||||
16. | Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme Z8 und Z15) | -11.119.203,94 | 14.178 | ||||||
17. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | -622.690,55 | 191 | ||||||
18. | Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -11.741.894,49 | 14.369 | ||||||
19. | Zuweisung zu Gewinnrücklagen | 0,00 | -2.900 | ||||||
20. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 11.741.894,49 | 273 | ||||||
21. | Bilanzgewinn | 0,00 | 11.742 |
Anlagenspiegel
Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||||||||||||||||||||||||
in EUR | Stand am 1.1.2020 | Zugänge | (davon) Zinsen | Umbuchungen |
Veränderung aufgrund Verschmelzung |
Abgänge | Stand am 31.12.2020 | Stand am 1.1.2020 | Zugänge | Zuschreibungen | Umbuchungen | Abgänge | Stand am 31.12.2020 | Buchwerte 31.12.2020 | Buchwerte 31.12.2019 | |||||||||||||||||
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||||||||||||||||||||||||||||
1. |
Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte |
36.484.148,57 | 1.031.677,76 | 0,00 | 137.439,80 | 0,00 | 0,00 | 37.653.266,13 | -27.704.937,07 | -2.489.979,06 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -30.194.916,13 | 7.458.350,00 | 8.779.211,50 | ||||||||||||||||
2. | Umgründungsmehrwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 92.139.677,55 | 0,00 | 92.139.677,55 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 92.139.677,55 | 0,00 | ||||||||||||||||
36.484.148,57 | 1.031.677,76 | 0,00 | 137.439,80 | 92.139.677,55 | 0,00 | 129.792.943,68 | -27.704.937,07 | -2.489.979,06 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -30.194.916,13 | 99.598.027,55 | 8.779.211,50 | ||||||||||||||||||
II. | Sachanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||
1. |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund | 48.268.759,91 | 799.273,06 | 0,00 | 6.758.720,05 | 0,00 | -3.871.384,62 | 51.955.368,40 | -11.956.909,36 | -1.522.729,42 | 0,00 | 0,00 | 2.210.731,80 | -11.268.906,98 | 40.686.461,42 | 36.311.850,55 | ||||||||||||||||
2. |
Technische Anlagen und Maschinen | 443,45 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 443,45 | -105,45 | -42,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -147,45 | 296,00 | 338,00 | ||||||||||||||||
3. |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
30.606.031,62 | 3.605.317,23 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -1.135.888,92 | 33.075.459,93 | -18.364.974,62 | -7.230.073,25 | 0,00 | 0,00 | 1.123.182,94 | -24.471.864,93 | 8.603.595,00 | 12.241.057,00 | ||||||||||||||||
4. | Anlagen in Bau | 11.674.024,10 | 3.469.177,78 | 0,00 | -6.896.159,85 | 0,00 | -1.275.574,33 | 6.971.467,70 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.971.467,70 | 11.674.024,10 | ||||||||||||||||
5. |
Geringwertige Wirtschaftsgüter |
0,00 | 825.473,83 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -825.473,83 | 0,00 | 0,00 | -825.473,83 | 0,00 | 0,00 | 825.473,83 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||||||||||||
90.549.259,08 | 8.699.241,90 | 0,00 | -137.439,80 | 0,00 | -7.108.321,70 | 92.002.739,48 | -30.321.989,43 | -9.578.318,50 | 0,00 | 0,00 | 4.159.388,57 | -35.740.919,36 | 56.261.820,12 | 60.227.269,65 | ||||||||||||||||||
127.033.407,65 | 9.730.919,66 | 0,00 | 0,00 | 92.139.677,55 | -7.108.321,70 | 221.795.683,16 | -58.026.926,50 | -12.068.297,56 | 0,00 | 0,00 | 4.159.388,57 | -65.935.835,49 | 155.859.847,67 | 69.006.481,15 | ||||||||||||||||||
III. | Finanzanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||
1. |
Anteile an verbundenen Unternehmen |
711.671.596,99 | 84.371.000,00 | 0,00 | 0,00 | -92.203.512,80 | 0,00 | 703.839.084,19 | -508.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -508.000,00 | 703.331.084,19 | 711.163.596,99 | ||||||||||||||||
2. | Beteiligungen | 255.514,27 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 255.514,27 | -255.511,27 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -255.511,27 | 3,00 | 3,00 | ||||||||||||||||
3. |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
8.823.785,32 | 46.789,52 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.870.574,84 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.870.574,84 | 8.823.785,32 | ||||||||||||||||
4. |
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 3.087.142,71 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.087.142,71 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.087.142,71 | 3.087.142,71 | ||||||||||||||||
5. | Sonstige Ausleihungen | 27.240.013,74 | 338,45 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -87.696,18 | 27.152.656,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 27.152.656,01 | 27.240.013,74 | ||||||||||||||||
751.078.053,03 | 84.418.127,97 | 0,00 | 0,00 | -92.203.512,80 | -87.696,18 | 743.204.972,02 | -763.511,27 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -763.511,27 | 742.441.460,75 | 750.314.541,76 | ||||||||||||||||||
878.111.460,68 | 94.149.047,63 | 0,00 | 0,00 | -63.835,25 | -7.196.017,88 | 965.000.655,18 | -58.790.437,77 | -12.068.297,56 | 0,00 | 0,00 | 4.159.388,57 | -66.699.346,76 | 898.301.308,42 | 819.321.022,91 |
Anhang
I. Allgemeines
Die PORR AG hat ihren Sitz in Wien und ist im Firmenbuch mit der Firmenbuchnummer FN 34853 f eingetragen.
Der Jahresabschluss 2020 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Generalnorm aufgestellt, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (Generalklausel § 236 UGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Es wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter dem Aspekt der Unternehmensfortführung angewandt.
Die Gesellschaft hat gemäß § 245a UGB als börsenotiertes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss gemäß IFRS aufgestellt. Dieser liegt in Wien 10, Absberggasse 47, und beim Firmenbuch Wien zur Einsichtnahme auf.
Der Abschluss wurde zum Stichtag 31. Dezember aufgestellt und betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember. Zahlenmäßige Angaben erfolgen zumeist in 1.000 (TEUR). Durch die Angaben in TEUR können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu einer Umgründung, bei welcher die PORR Construction Holding GmbH in die PORR AG verschmolzen wurde. Gemäß § 202 Abs. 2 Z 2 und 3 UGB und der Bestimmung gemäß KFS/RL 25 Rz 112 wurde zum Ausgleich des Buchverlustes der Unterschiedsbetrag, der den Aktiven und Passiven des übertragenen Vermögens zugeordnet werden konnte, unter die Posten des Anlagevermögens als Umgründungsmehrwert in Höhe von TEUR 92.140 aufgenommen.
Vorjahreszahlen sind daher nur bedingt vergleichbar. Die Zugänge mit 1. Jänner 2020 zeigen sich wie folgt:
Bilanz (Aktivseite) | 31.12.2019 | Zugang aufgrund Verschmelzung | Saldierung IC Verrechnungen | 1.1.2020 | ||||
A.I.2. Umgründungsmehrwert | 0,00 | 0,00 | 92.139.677,55 | 92.139.677,55 | ||||
A.III.1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 711.163.596,99 | 0,00 | -92.203.512,80 | 618.960.084,19 | ||||
B.II.2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 364.239.887,57 | 8.375.681,12 | -8.277.236,72 | 364.338.331,97 | ||||
B.IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 281.653.880,47 | 1.164,07 | 0,00 | 281.655.044,54 | ||||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.605.147,62 | 7.500,00 | 0,00 | 7.612.647,62 |
Bilanz (Passivseite) | 31.12.2019 | Zugang aufgrund Verschmelzung | Saldierung IC Verrechnungen | 1.1.2020 | ||||
B.4. Sonstige Rückstellungen | 14.503.832,10 | 7.815,60 | 0,00 | 14.511.647,70 | ||||
C.5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.291.139,14 | 35.457,62 | 0,00 | 11.326.596,76 |
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses werden nach den Bestimmungen des UGB vorgenommen. Von der Erweiterungsmöglichkeit bzw. vom Erweiterungsgebot des § 223 Abs. 4 UGB wird Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Fremdwährungsbeträge erfolgt mit den Anschaffungskursen. Wenn die Bilanzstichtagskurse in Bezug auf Fremdwährungsforderungen aber niedriger bzw. in Bezug auf Fremdwährungsverbindlichkeiten höher als die Anschaffungskurse sind, werden die betreffenden Fremdwährungsbeträge mit den Bilanzstichtagskursen umgerechnet.
1. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Auswirkungen auf die PORR-Gruppe
Die rasche Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zum Jahresanfang 2020 hat zu zahlreichen Maßnahmen in allen Ländern geführt, in denen die PORR tätig ist. Diese hatten eine wesentliche Reduktion bzw. Stilllegung des Großteils der wirtschaftlichen Aktivitäten zur Folge. Dadurch entstanden gesamtwirtschaftliche Risiken, die das Wirtschaftswachstum und somit die Entwicklung der Bauwirtschaft in den Heimmärkten der PORR beeinträchtigen. Unter anderem kam es in diesem Zusammenhang zu Versorgungsengpässe bei den Subunternehmen entlang der Bau-Wertschöpfungskette.
Die Bautätigkeit in Österreich war unmittelbar von der Ausbreitung von COVID-19 und den damit verbundenen einschränkenden Regierungsauflagen betroffen. Die PORR stellte im März 2020 den Betrieb von zahlreichen Baustellen temporär ein, der allerdings durch einen in Folge zügig vereinbarten Handlungsleitfaden der Bau-Sozialpartner wieder sukzessive aufgenommen werden konnte.
Um die gravierende Marktabkühlung und die damit verbundene Schadenshöhe einzugrenzen, hat die PORR bereits im Frühjahr 2020 zahlreichen Maßnahmen bei Kostenstrukturen (z. B. Kurzarbeit) sowie zur Sicherung der Liquidität gesetzt. Im operativen Geschäft wurde der Kontakt zu allen Stakeholdern gesucht, um gemeinsam mit diesen firmenübergreifende Schutzmaßnahmen, wie Pausengestaltung, Abstandsregeln und Maßnahmen in der Baustellenlogistik zu erarbeiten. Diese Handlungsanleitungen wurden dann individuell für jedes Projekt mit dem Auftraggeber, den Baukoordinatoren sowie allen beteiligten Unternehmen abgestimmt und umgesetzt.
Parallel zu diesen Vorgaben implementierte die PORR ihr eigenes COVID-19-Krisenmanagement und führte damit einen COVID-19-Maßnahmenkatalog ein. Das Unternehmen ist seit Mitte Februar 2021 der größte private Tester in Österreich und auch jener Partner, der in der WKO die meisten Testergebnisse in die dafür geschaffene nationale Datenbank einliefert. Dieses Krisenmanagement kann Erkrankungen zwar nicht verhindern, aber deren Ausbreitung innerhalb des Unternehmens eindämmen.
Sollten sich neue Verschärfungen und somit Verzögerungen in der Bautätigkeit ergeben, sind sowohl mittel- als auch langfristig zusätzliche negative Effekte auf die Profitabilität der PORR nicht ausgeschlossen.
Auswirkungen auf den Einzelabschluss würden sich in Form von Beteiligungsabschreibungen bzw. Forderungsabschreibungen in der PORR AG ergeben.
Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigten sich insbesondere in der vorübergehenden Schließung von zahlreichen Baustellen im Frühjahr 2020. Daneben kam es zu Leistungsstörungen und Betriebsunterbrechungen, welche die Produktivität erheblich beeinflussten und teilweise zu nicht weiter verrechenbaren Mehrkosten führten. Die dadurch entgangene Leistung konnte im Jahresverlauf nicht aufgeholt werden und war Mitauslöser des massiven Rückganges des Beteiligungsergebnisses.
In der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung kam es im Geschäftsjahr aufgrund von eingeschränkter Reisetätigkeit und der Umstellung von Schulungen und Trainings auf digitale Lernformen wie Webinare und E-Learning zu einem Rückgang in Höhe von ca. TEUR 1.404. Darüber hinaus fielen noch Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutzbekleidung wie z. B. Schutzmasken oder Antigentests in Höhe von TEUR 1.665 an, die in der Position Personalaufwand enthalten sind.
Staatliche Zuschüsse und Förderungen
In Österreich erhielt die PORR AG AMS-Zuschüsse für Kurzarbeit in Höhe von TEUR 1.052, die den Personalaufwand reduzierten. Weiters wurde im Februar 2021 eine 14% ige Investitionsprämie in Höhe von TEUR 950 für Digitalisierung beantragt. Außerdem wurde die Möglichkeit von Steuer- und Abgabenstundungen im Ausmaß von TEUR 6.264 in Anspruch genommen, wovon ein Betrag in Höhe von TEUR 826 Ende Mai 2020 und der Restbetrag in Höhe von TEUR 5.438 im Jänner 2021 wieder zurückgeführt wurden.
2. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung, bilanziert. Dabei werden folgende Abschreibungssätze angewandt:
Software | 10 bis 25 % |
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten unter Abzug von Anschaffungskostenminderungen bzw. zu Herstellungskosten und der bisher aufgelaufenen und im Berichtsjahr planmäßig fortgeführten linearen Abschreibungen bewertet, wobei folgende Abschreibungssätze angewendet werden:
Wohn- und Verwaltungsgebäude | 2 bis 10 % | |
Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 10 % | |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10 bis 50 % |
Die Nutzungsdauer für Maschinen und maschinelle Anlagen bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird ab 2012 in der Regel mit dem eineinhalbfachen Wert nach der „österreichischen Baugeräteliste“ der Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) angesetzt.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder – falls ihnen ein niedrigerer Wert beizumessen ist – mit diesem bewertet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (§ 204 UGB) wurden im Anschaffungsjahr im vollen Umfang abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn dauernde Wertminderungen eingetreten sind. Sind die Gründe für die in den vorangegangenen Geschäftsjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen weggefallen, dann erfolgt eine Werterhöhung bis höchstens auf die fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen durchgeführt.
3. Umlaufvermögen
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden von den Einstandspreisen abgeleiteten Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen
Die Forderungen werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt. Falls Risiken hinsichtlich der Einbringlichkeit bestehen, werden angemessene Wertberichtigungen gebildet.
Wertpapiere
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder – falls ihnen ein niedrigerer Wert beizumessen ist – mit diesem bewertet.
4. Gruppenbesteuerung und latente Steuern
In den latenten Steuern sind auch latente Steueransprüche bzw. -schulden, die aus zeitlichen Differenzen zwischen dem zu versteuernden Gewinn und dem unternehmensrechtlichen Ergebnis von Tochterunternehmen resultieren, mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, enthalten.
Nach AFRAC 30 RZ 65, zur Bilanzierung und Berichterstattung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss im Zusammenhang mit der Gruppenbesteuerung, hat der Gruppenträger für steuerlich geltend gemachte ausländische steuerliche Verluste im Einzelabschluss insbesondere dann eine Rückstellung gemäß § 198 Abs. 8 UGB iVm § 211 zu bilden, wenn sich diese Verluste in den nächsten Jahren in Gewinne umkehren und diese Umkehrung vom Gruppenträger grundsätzlich nicht verhindert werden kann.
Da zwar in Einzelfällen davon auszugehen ist, dass sich diese Verluste in den nächsten Jahren in Gewinne umkehren, es jedoch in Bezug auf alle ausländischen Gruppenmitglieder in der Hand des Gruppenträgers PORR AG liegt, den Eintritt dieses Umkehreffekts in den nächsten Jahren zu beeinflussen, wurde für ausländische Gruppenmitglieder grundsätzlich keine Rückstellung für latente Steuern nach § 198 Abs. 8 UGB gebildet.
Die in der PORR Construction Holding GmbH enthaltene nicht gebundene Kapitalrücklage, die aus der ursprünglichen Einbringung der Aktien der TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft im Jahr 2007 durch die PORR AG in Höhe EUR 64.693.064,82 resultiert, war gemäß § 235 Abs. 1 Z 3 UGB ausschüttungsgesperrt. Obwohl die PORR Construction Holding GmbH im Geschäftsjahr in die PORR AG verschmolzen wurde und infolge der Up-Stream-Verschmelzung untergegangen ist, besteht gemäß AFRAC 31 Rz 15 diese Ausschüttungssperre bei der PORR AG als übernehmende Gesellschaft weiterhin fort.
Somit ist von den freien Rücklagen der PORR AG in Höhe von TEUR 183.898 ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 80.740 gem. § 235 Abs. 1 Z 3 UGB und Abs. 2 zur Ausschüttung gesperrt. Der Restbetrag in Höhe von TEUR 103.158 kann aufgelöst und an die Aktionäre der PORR AG ausgeschüttet werden.
5. Rückstellungen
Die Abfertigungsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens gemäß IAS 19 auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 0,4 % (Vorjahr: 0,65 %) p. a. und erwarteter zukünftiger Gehaltssteigerungen von 2,25 % (Vorjahr: 2,15 %) p. a. sowie eines frühestmöglichen Pensionseintrittsalters nach ASVG (Pensionsreform 2004) ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden zur Gänze in dem Jahr, in dem sie anfallen, angesetzt. Als Sterbetafel werden, wie im Vorjahr, die Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung AVÖ 2018-P herangezogen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und für Jubiläumsgelder wurden Fluktuationsabschläge auf Basis von statistischen Daten in einer Bandbreite von 0,04 % bis 10,5 % (Vorjahr: 0,04 % bis 10,5 %) berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand wird über die gesamte Dienstzeit verteilt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte ebenfalls aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens gemäß IAS 19, wobei die gleichen Basisdaten wie für die Abfertigungsrückstellungen herangezogen wurden. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden zur Gänze in dem Jahr, in dem sie anfallen, angesetzt.
Sonstige Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen werden in jener Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung notwendig ist, gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem marktüblichen Zinssatz in Höhe von 0,4 % abgezinst. Im Geschäftsjahr gab es, so wie im Vorjahr, keine sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die abgezinst werden mussten.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert bzw. dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel ersichtlich.
In der Position II.1 sind enthalten:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Grundwerte | 10.784 | 11.224 |
Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen ergeben sich aufgrund langfristiger Miet- und Leasingverträge folgende Verpflichtungen:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Für das Folgejahr | 6.323 | 6.254 | ||
Für die nächsten fünf Jahre | 31.273 | 30.986 |
Eine Zusammenstellung der in § 238 Abs. 1 Z 4 UGB geforderten Daten in Bezug auf Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen ist im Beteiligungsspiegel ersichtlich.
Die Beteiligungszugänge betreffen einen Ertragszuschuss an ein Konzernunternehmen der PORR AG in Deutschland sowie einen Beteiligungserwerb.
In den sonstigen Ausleihungen ist im Wesentlichen ein unbefristetes Hybridkapital in Höhe von TEUR 25.330, das im Zuge des Spin-Offs des Immobilienbereichs an die PIAG Immobilien AG gewährt wurde, enthalten. Durch die Verschmelzung der PIAG Immobilien AG als übertragende Gesellschaft mit der UBM Development AG als übernehmende Gesellschaft ging dieses Hybridkapital im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die UBM Development AG über. Eine ordentliche Kündigung durch die PORR AG ist bei diesem Instrument ausgeschlossen während der Hybridkapitalnehmerin das Recht zusteht, das Hybridkapital jederzeit zu kündigen. Zinszahlungen sind jeweils davon abhängig, ob die UBM Development AG die Ausschüttung einer Dividende aus dem Jahresüberschuss beschließt. Wird in einem Jahr keine Ausschüttung einer Dividende aus dem Jahresüberschuss an die Aktionäre der UBM Development AG beschlossen, dann müssen in diesem Jahr auch keine Zinsen von der UBM Development AG bezahlt werden, wobei diese Zinsen in diesem Fall nicht untergehen, sondern weiterhin geschuldet sind.
Ergänzende Angaben zu Finanzanlagen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Sonstige Ausleihungen | 27.153 | 27.240 | ||
Davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 88 | 88 | ||
Wertpapiere | 3.087 | 3.087 |
2. Umlaufvermögen
Forderungen
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4.754 (Vorjahr: TEUR 7.974) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.653 (Vorjahr: TEUR 917) enthalten.
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht , enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 498 (Vorjahr: TEUR 404).
In den Sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von TEUR 1.630 (Vorjahr: TEUR 1.551) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Sonstige Wertpapiere
Die Veränderung der sonstigen Wertpapiere resultiert hauptsächlich aus dem Erwerb von Fondszertifikaten.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen im Voraus bezahlte Mietaufwendungen und Wartungsaufwendungen für Software.
4. Eigenkapital
Grundkapital | Stück | Wert in EUR | ||
Inhaber-Stammaktien | 29.095.000 | 29.095.000 |
Bei den Aktien handelt es sich um nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Betrag von rund EUR 1,00.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde gemäß § 169 AktG in der 138. ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2018 ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab 5. Juni 2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 4.364.250,00 durch Ausgabe von bis zu 4.364.250 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen, das Bezugsverhältnis und die weiteren Einzelheiten der Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und (A) in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt, (B) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (C) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen erfolgt.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch das Ausnutzen dieser Ermächtigung des Vorstands ergeben, zu beschließen.
Eigene Anteile
Die PORR AG hält 216.495 eigene, auf Inhaber lautende Stückaktien, die einem Anteil am Grundkapital von rund 0,744 % entsprechen. Gemäß § 229 Abs. 1a UGB wird der Nennbetrag offen vom Grundkapital abgezogen und in gleicher Höhe als gesonderte Rücklage gezeigt.
Daraus ergibt sich folgender Bestand an eigenen Anteilen:
PORR AG | Anzahl Stück | Nominale je Stück EUR | Nominale EUR | Anteil am Grundkapital | ||||
Bestand am 31.12.2019 | 216.495 | 1,00 | 216.495 | 0,744 % | ||||
Bestand am 31.12.2020 | 216.495 | 1,00 | 216.495 | 0,744 % |
5. Rückstellungen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Abfertigungen | 7.620 | 8.574 | ||
Pensionen | 6.203 | 6.201 | ||
Steuern | 28.912 | 28.850 | ||
Sonstige | ||||
Bauten | 3.619 | 4.611 | ||
Personal | 5.470 | 9.243 | ||
Diverse | 1.001 | 650 | ||
Gesamt | 52.825 | 58.129 |
Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden nur für Angestellte gebildet, da für Arbeiter das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz 1987 gilt und diese daher keine Abfertigungsansprüche gegenüber der Gesellschaft haben.
Zur Bedeckung der Pensionsrückstellungen besteht eine Pensionsrückdeckungsversicherung mit einem Deckungskapital zum 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 5.384.192,54 (Vorjahr: TEUR 5.590). Die Rechte und Ansprüche aus diesen Verträgen sind zur Gänze zugunsten der Pensionsberechtigten verpfändet. Der Wert der Rückdeckungsversicherung wird nach AFRAC 27 RZ 49 von der Gesamtpensionsverpflichtung in Höhe von EUR 11.587.718,00 (Vorjahr: TEUR 11.790) in Abzug gebracht.
Die Steuerrückstellungen betreffen ausschließlich die Körperschaftsteuer.
Die Rückstellungen aus der Bauabrechnung betreffen Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen und für Gewährleistungsansprüche.
Die Personalrückstellungen bestehen für nicht konsumierte Urlaube, Prämien, Jubiläumsgelder, Abfindungen und sonstige Verpflichtungen im Personalbereich.
In den diversen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für Wirtschaftsprüfung und Vergütungen für Aufsichtsräte.
6. Verbindlichkeiten
Genussrechtskapital
Die PORR Construction Holding GmbH (vormals: ABAP Beteiligungs Holding GmbH) hatte im Jahr 2007 Genussrechte im Gesamtnennwert von EUR 70.000.000,00 begeben, von denen noch EUR 40.000.000,00 ausstehen. Bei der Versammlung der Genussrechtsinhaber der PORR Construction Holding GmbH am 19. November 2019 wurde beschlossen, dass die PORR AG mit Stichtag 22. November 2019 das gesamte Vertragsverhältnis aus den noch ausstehenden Genussrechten im Gesamtnennwert von EUR 40.000.000,00 einschließlich aller Rechte und Pflichten übernimmt. Durch die ausdrückliche Zustimmung der Erste Asset Management GmbH in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft (Kapitalgesellschaft) gemäß InvFG der beiden Spezialfonds RT2 und RT 3, die alleinige Inhaber der Genussrechte sind, wurde die PORR AG zur Emittentin dieser Genussrechte.
Das Recht auf ordentliche Kündigung durch die Genussrechtsberechtigten ist ausgeschlossen. Die Genussrechtsberechtigten haben das Recht, die Genussscheine außerordentlich zu kündigen, wenn die Hauptversammlung der PORR AG nach dem 31. Dezember 2025 die Leistung von Dividenden aus dem Jahresüberschuss an ihre Aktionäre beschließt.
Die Gesellschaft ist nach dem 31. Dezember 2025 jederzeit berechtigt, die Genussscheine zu kündigen. Eine Kündigung vor dem 31. Dezember 2025 ist nur dann möglich, wenn eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die im Auftrag der PORR AG handelt, der Zahlstelle ein Gutachten übermittelt, wonach aufgrund einer Änderung oder geänderte Interpretation der Rechnungslegungsgrundsätze gemäß den International Financial Reporting Standards („IFRS“) oder anderen Rechnungslegungsstandards, die die PORR AG für die Erstellung ihrer konsolidierten Jahresabschlüsse anstelle der IFRS anwenden kann, die durch die Ausgabe der Genussscheine beschafften Mittel bei der PORR AG in ihrem konsolidierten Jahresabschluss nicht mehr zur Gänze als „Eigenkapital“ ausgewiesen werden dürfen.
Als „Rechnungslegungsereignis“ gilt weiters, wenn die Zinszahlungen an die Genussrechtsberechtigten bei der PORR AG nicht mehr zur Gänze als steuerlich abzugsfähige Zinsaufwendungen behandelt werden dürfen.
Die Ansprüche aus diesen Genussscheinen gehen im Rang den Ansprüchen aller nicht nachrangigen und nachrangigen Gläubiger nach. Neben dem Anspruch auf Verzinsung und dem Anspruch auf Rückzahlung bei Kündigung der Genussscheine sind keine weiteren Rechte mit den Genussscheinen verbunden.
Die Verzinsung beträgt bis einschließlich 31. Dezember 2020 jährlich 6,66 %, ab dem 1. Jänner 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2025 6,00 % und ab dem 1. Jänner 2026 13,00 % vom Nominale der Genussscheine. Zinszahlungen sind jeweils davon abhängig, ob die PORR AG die Ausschüttung einer Dividende aus dem Jahresüberschuss beschließt. Wird in einem Jahr keine Ausschüttung einer Dividende aus dem Jahresüberschuss an die Aktionäre der PORR AG beschlossen, dann müssen in diesem Jahr auch keine Zinsen von der PORR AG bezahlt werden, wobei diese Zinsen in diesem Fall nicht untergehen, sondern weiterhin geschuldet sind.
Hybridanleihen
Es handelt sich um unbefristete Hybridanleihen mit einer Nominale von EUR 25 Mio., EUR 99,3 Mio. (Vorjahr:.EUR 125 Mio.) und EUR 150 Mio.
Die Hybridanleihen begründen unmittelbare, nicht besicherte und tief nachrangige Verbindlichkeiten, die vorrangig zum Eigenkapital stehen, untereinander und mit gleichrangigen Wertpapieren im Rang gleichstehen und nachrangig allen anderen bestehenden und zukünftigen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten und nachrangigen Verbindlichkeiten sind, die ausdrücklich den Verbindlichkeiten aus der Hybridanleihe im Rang vorgehen.
Die Teilschuldverschreibungen der Hybridanleihe mit der Gesamtnominale von EUR 25 Mio. wurden mit einer Stückelung von EUR 500,00 ausgegeben und sind während ihrer unbegrenzten Laufzeit bis zum 27. Oktober 2021 fix mit 6,75 % p. a. und ab dem 28. Oktober 2021 variabel (3-Monats-EURIBOR zuzüglich Aufschlag von 8,5 % p. a.) verzinst.
Am 6. Februar 2017 wurden weitere Teilschuldverschreibungen einer Hybridanleihe mit der Gesamtnominale von EUR 125 Mio. mit einer Stückelung von EUR 1.000,00 ausgegeben und sind nur in Mindestgesamtnennbeträgen von EUR 100.000,00 und einem ganzzahligen Vielfachen von EUR 1.000,00 über diesem Betrag übertragbar. Diese neue Anleihe verfügt über eine unbegrenzte Laufzeit mit einer vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit durch die Emittentin nach fünf Jahren und wird bis 6. Februar 2022 fix mit 5,500 % p. a. und ab dem 7. Februar 2022 variabel (5-Jahres IS-DAFIX2 Swapsatz zuzüglich einer Marge von 10,312 % p. a.) verzinst.
Am 6. Februar 2020 wurden nochmals Teilschuldverschreibungen einer Hybridanleihe mit einer Gesamtnominale von EUR 150 Mio. mit einer Stückelung von EUR 1.000 ausgegeben, die ebenfalls nur in Mindestgesamtnennbeträgen von EUR 100.000,00 und einem ganzzahligen Vielfachen von EUR 1.000,00 über diesem Betrag übertragbar sind. Die Anleihe ist mit einer ewigen Laufzeit ausgestattet, allerdings hat die PORR AG nach fünf Jahren das Recht, die Anleihe vollständig zurückzuführen. Der Zinssatz beträgt bis einschließlich 6. Februar 2025 jährlich 5,375 % und erhöht sich ab dem 7. Februar 2025 auf den 5-Jahres-Mid-Swapsatz zuzüglich 10,641 %. Gleichzeitig wurde den bestehenden Investoren der Hybridanleihe aus 2017 das Angebot unterbreitet, ihren Bestand zu einem Kurs von EUR 103,75 zurückzukaufen. Von diesem Angebot haben Investoren im Gesamtausmaß von TEUR 25.706 Gebrauch gemacht. Der nunmehr noch ausstehende Bestand dieser Anleihe beträgt somit TEUR 99.294.
Zum 31. Dezember 2020 besteht kein Vergütungsrückstand.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus laufenden Geldverrechnungen, aus der Übernahme von Ergebnissen und Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling. Weiters sind darin Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.206 (Vorjahr: TEUR 3.251) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 8.653 (Vorjahr: TEUR 4.039) enthalten.
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 21.091 (Vorjahr: TEUR 12.892) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Aufstellung der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Genussrechtskapital | 40.000 | 40.000 | ||
Hybridanleihen | 274.294 | 150.000 | ||
Anleihen und Schuldscheindarlehen | 39.000 | 39.000 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.500 | 12.214 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | 2.510 | 2.554 | ||
Gesamt | 365.304 | 243.768 |
Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten mit dinglicher Sicherheit in Höhe von TEUR 797 (Vorjahr: TEUR 1.145), die das zivilrechtliche Eigentum des Leasinggebers an den jeweiligen Immobilien betreffen.
7. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse sind Verpflichtungen, die gegenüber Dritten übernommen wurden, und setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Kreditbürgschaften | 1.949 | 39.742 | ||
davon für verbundene Unternehmen | 1.949 | 39.742 | ||
Sonstige | 153.716 | 187.809 | ||
davon für verbundene Unternehmen | 150.474 | 183.121 | ||
Gesamt | 155.665 | 227.551 |
Unter den sonstigen Haftungsverhältnissen werden auch Patronatserklärungen aus Leasingfinanzierungen von Tochterunternehmen ausgewiesen.
Das operative Baugeschäft erfordert die Ausstellung verschiedener Garantietypen zur Absicherung vertraglicher Verpflichtungen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsgarantien. Weiters haftet der Konzern gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten von Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist. Eine Inanspruchnahme aus diesen Haftungen ist nicht wahrscheinlich.
Der Konzern verfügt über europäische Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt TEUR 3.180.020 (Vorjahr: TEUR 3.241.840), davon sind TEUR 1.203.000 (Vorjahr: TEUR 1.143.000) mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren abgeschlossen. Der Rest in Höhe von TEUR 1.977.020 (Vorjahr: TEUR 2.098.840) ist in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr ausgestattet. Darüber hinaus sind Linien in einigen arabischen Ländern in Höhe von TEUR 674.870 (Vorjahr: TEUR 643.200) implementiert. Die europäischen Linien sind per 31. Dezember 2020 mit rund 68 % (Vorjahr: 60 %), die Linien in den arabischen Ländern mit rund 54 % (Vorjahr: 61 %) ausgenützt.
In den dreijährigen Linien in Höhe von TEUR 1.203.000 (Vorjahr: TEUR 1.143.000) sind harmonisierte Financial Covenants inkludiert. Diese betreffen im überwiegenden Ausmaß das Verhältnis Net Debt/EBITDA oder die Eigenkapitalquote.
Sämtliche Trigger wurden per 31. Dezember 2020 erreicht.
Vereinbarungsgemäß werden in Anspruch genommene Avale an die Tochtergesellschaften weiterverrechnet.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge
Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich nach folgenden Tätigkeitsbereichen:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Bauleistung | -956 | -497 | ||
Verwaltung | 89.767 | 97.268 | ||
Vermietungen | 12.755 | 11.593 | ||
Garantieverwaltung | 19.569 | 16.752 | ||
Sonstige Dienstleistungen für Tochterunternehmen | 10.220 | 10.369 | ||
Sonstige | 3.592 | 5.196 | ||
Gesamt | 134.947 | 140.681 |
Die in den Umsatzerlösen enthaltenen Bauleistungen resultieren aus Erlöskorrekturen des ungarischen Autobahnloses M 6. Alle übrigen Umsatzerlöse wurden fast zur Gänze im Inland erzielt.
Die übrigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Zuschüssen und Kursgewinnen zusammen.
2. Personalaufwand
Aufwendungen für Abfertigungen beinhalten die Dotierung der Rückstellungen für die Abfertigungsansprüche von Dienstnehmern sowie die ausbezahlten Abfertigungen.
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Aufwendungen für Abfertigungen | 727 | 1.512 | ||
Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen für Mitarbeiter | 407 | 442 | ||
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 1.134 | 1.954 | ||
Aufwendungen für Altersversorgung | 761 | 1.870 | ||
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen | 1.895 | 3.824 | ||
Diese gliedern sich wie folgt: | ||||
Vorstandsbezüge und Ruhebezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder | 697 | 1.095 | ||
Leitende Angestellte | -11 | 720 | ||
Sonstige Arbeitnehmer | 1.209 | 2.009 | ||
Gesamt | 1.895 | 3.824 |
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Kosten des Bürobetriebs, Avalprovisionen und Spesen des Geldverkehrs, Reisespesen, Werbekosten, Aufwendungen für Gebäude und Grundstücke, Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Kosten der Abschlussprüfung enthalten.
4. Finanzerfolg
Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten Erträge aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von EUR 36.823.368,77 (Vorjahr: TEUR 50.135).
In den Aufwendungen aus Finanzanlagen sind Verlustübernahmen von Tochterunternehmen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von EUR 27.905.961,08 (Vorjahr: TEUR 3.181) enthalten.
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 623 setzen sich aus in- und ausländischer Körperschaftssteuer, dem Steueraufwand, der im Zuge der Gruppenbesteuerung gem. § 9 KStG der PORR AG als Gruppenträger zuzurechnen ist, und latenter Steuern zusammen.
Die Veränderung der latenten Steuer, die das Geschäftsjahr 2020 betrifft, beträgt EUR .2.145.291,00. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde der aktuelle Steuersatz für Körperschaften in Höhe von 25 % angewandt und ist in der gesonderten Beilage „Steuerlatenz“ ersichtlich.
Die Steuerumlage wird nach der Belastungsmethode verrechnet :
Bei einem positiven steuerlichen Ergebnis des Gruppenmitglieds berechnet sich die Steuerumlage nach dem Körperschaftsteueraufwand, den das Gruppenmitglied zu bezahlen gehabt hätte, wenn sein steuerliches Ergebnis nicht dem Gruppenträger zugerechnet worden wäre. Bei einem negativen steuerlichen Ergebnis des Gruppenmitglieds wird dieser Verlust evident gehalten und kann gegen spätere Gewinne verrechnet werden. Bei einem Ausscheiden aus der Gruppe sind erzielte steuerliche Verluste beziehungsweise nicht ausgleichsfähige Verluste, die im Zeitpunkt der Beendigung noch nicht gegen spätere Gewinne nach § 2 Abs. 2 EStG verrechnet sind, in Form einer Ausgleichszahlung vom nächsthöheren Gruppenmitglied abzugelten.
Der Aufwand (im Vorjahr Ertrag) aus Steuern vom Einkommen und Ertrag errechnet sich wie folgt:
in TEUR | 2020 | 2019 | ||
Körperschaftssteuer | 270 | 11.840 | ||
Steuerumlagen | -1.803 | -1.192 | ||
Steuerumlagen Ausland | - | - | ||
Ausländische Steuer | 11 | -3 | ||
Latente Steuer | 2.145 | -10.836 | ||
Gesamt | 623 | -191 |
V. Angaben zu Finanzinstrumenten
Die PORR hat seit 2015 mehrere Schuldscheindarlehen (SSD) begeben. Diese unterteilen sich in vier-, fünf- und siebenjährige Tranchen, jeweils mit fixer und variabler Verzinsung. Die Emmissionen beinhalten auch eine Grüne Tranche in Höhe von EUR 31,5 Mio., die im Rahmen der „Eligible Green Principles“ begeben wurden. Für den Nachweis zur Einhaltung dieser Prinzipien wurde eine „Second Party Opinion“ einer unabhängigen Ratingagentur „Sustainalytics“ beigebracht. Refinanziert werden in diesem Zusammenhang umweltschonende und nachhaltige Investitionen in Bürogebäude der PORR sowie Investitionen im Rahmen der Aktivitäten der PORR im Bereich Umwelttechnik.
Im August 2020 erfolgten termingerechte Tilgungen von Schuldscheindarlehen, die im Jahr 2015 und 2017 begeben wurden, in Höhe von EUR 29 Mio. sowie eine teilweise Tilgung eines im Jahr 2018 begebenen Schuldscheindarlehens in Höhe von EUR 10 Mio. im September 2020.
Die Schuldscheindarlehen belaufen sich nun auf eine Höhe von TEUR 337.000 und gliedern sich wie folgt:
in TEUR | Nominale | Laufzeit | Verzinsung | Zinssatz | ||||
Tranche 1 | 37.000.000,00 | 12.8.2021 | fix | 1,55 % | ||||
Tranche 2 | 5.000.000,00 | 12.8.2021 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,55 % | ||||
Tranche 3 | 30.000.000,00 | 14.2.2022 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,55 % | ||||
Tranche 4 | 7.000.000,00 | 15.2.2023 | fix | 1,412 % | ||||
Tranche 5 | 4.000.000,00 | 15.2.2023 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,40 % | ||||
Tranche 6 | 5.500.000,00 | 15.2.2023 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,40 % | ||||
Tranche 7 | 5.000.000,00 | 14.8.2023 | fix | 1,917 % | ||||
Tranche 8 | 30.000.000,00 | 14.8.2023 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,60 % | ||||
Tranche 9 | 15.000.000,00 | 15.8.2023 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,40 % | ||||
Tranche 10 | 10.000.000,00 | 13.2.2024 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,90 % | ||||
Tranche 11 | 55.000.000,00 | 15.2.2024 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,60 % | ||||
Tranche 12 | 5.000.000,00 | 15.2.2024 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,60 % | ||||
Tranche 13 | 28.000.000,00 | 15.2.2024 | fix | 1,714 % | ||||
Tranche 14 | 14.000.000,00 | 15.2.2024 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,60 % | ||||
Tranche 15 | 5.000.000,00 | 15.2.2024 | fix | 1,714 % | ||||
Tranche 16 | 20.500.000,00 | 15.2.2024 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,60 % | ||||
Tranche 17 | 22.000.000,00 | 3.7.2024 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,60 % | ||||
Tranche 18 | 25.000.000,00 | 16.2.2026 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,95 % | ||||
Tranche 19 | 7.500.000,00 | 15.2.2026 | fix | 2,284 % | ||||
Tranche 20 | 6.000.000,00 | 16.2.2026 | variabel | 6-Monats-EURIBOR+1,95 % | ||||
Tranche 21 | 500.000,00 | 15.2.2026 | fix | 2,284 % |
Einige Tranchen mit variabler Verzinsung wurden mittels Interest Rate Swaps (Tausch variabler Zinssatz gegen Fixzins), die als Cashflow Hedges designiert wurden, gesichert.
Der Zeitwert der Interest Rate Swaps ist zum 31. Dezember 2020 mit EUR 1.288.418,47 negativ. Eine Rückstellung für den negativen Marktwert wurde aufgrund der Sicherungsbeziehung, welche eine 100%ige Effektivität aufweist, nicht gebildet.
Für zukünftige Dieselbedürfnisse wurden Sicherungen in Form von Commodity Swaps abgeschlossen. Der Zeitwert der Swaps ist zum 31. Dezember 2020 mit EUR 219.383,51 positiv.
Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die PORR Construct srl wurde eine RON-Option erworben. Zum Bilanzstichtag weist diese Option einen positiven Zeitwert in Höhe von EUR 98.725,38 auf.
Weiters hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 für innerkonzernale Finanzierungen an Tochtergesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Schweiz, Katar, Großbritannien und Singapur Kurssicherungen in Form von Devisentermingeschäften abgeschlossen.
Der beizulegende Zeitwert sämtlicher Devisentermingeschäfte zum 31. Dezember 2020 ist mit EUR 1.330.460,30 positiv.
Fälligkeit | AED | CHF | GBP | QAR | SGD | Summe | ||||||
Jänner 2021 | 275.701,90 | 275.701,90 | ||||||||||
April 2021 | 36.963.312,39 | 36.963.312,39 | ||||||||||
Juni 221 | 754.046,72 | 754.046,72 | ||||||||||
Juli 2021 | 31.076.726,65 | 31.076.726,65 | ||||||||||
Dezember 2021 | 1.000.000,00 | 3.261.381,58 | 4.261.381,58 | |||||||||
Dezember 2022 | 5.478.769,99 | 884.046,87 | 12.208.534,98 | 18.571.351,84 | ||||||||
Gesamt | 5.478.769,99 | 68.315.740,94 | 884.046,87 | 13.208.534,98 | 4.015.428,30 | 91.902.521,08 |
VI. Honorare des Abschlussprüfers
Hinsichtlich der Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird auf den Konzernabschluss der PORR AG verwiesen.
VII. Angaben zu verbundenen Unternehmen
Mit folgenden Gesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge:
PORR Equipment Services GmbH
Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H.
PORR Beteiligungen und Management GmbH
PORR Bauindustrie GmbH
PORRisk Solutions GmbH
TEERAG-ASDAG GmbH
PORR Bau GmbH
VIII. Sonstige Angaben
Alle Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden unter marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB liegen nicht vor.
IX. Dividende
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 weist für das Geschäftsjahr 2020 keinen verteilungsfähigen Bilanzgewinn aus.
Die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre für das Geschäftsjahr 2020 unterbleibt daher.
X. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und sonstige Angaben
Es gab keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Der Vorstand der PORR AG hat den Einzelabschluss am 15. April 2021 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Jahresabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Jahresabschluss billigt.
XI. Angaben über Arbeitnehmer und Organe
Durchschnittlicher Beschäftigtenstand | 2020 | 2019 | ||
Arbeiter | 5 | 6 | ||
Angestellte | 493 | 522 | ||
Gesamt | 498 | 528 |
Mitglieder des Vorstands
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS, Vorsitzender
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler (bis 31.1.2021)
Ing. Josef Pein (ab 1.1.2020)
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach (bis 31.1.2020)
Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer (ab 8.3.2021)
Im Folgenden werden die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der PORR AG nach Vergütungskategorien aufgegliedert dargestellt:
in TEUR | Vergütungen fix | Vergütungen variabel |
Pensions- kassenbeitrag |
Zusätzliche Vergütungs- bestandteile |
2020 | |||||
Vergütungen des Vorstands | ||||||||||
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS | 789 | - | 39 | 43 | 871 | |||||
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach | 42 | - | 3 | 7 | 52 | |||||
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer | 464 | - | 40 | 29 | 533 | |||||
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler | 464 | - | 40 | 27 | 531 | |||||
Ing. Josef Pein | 464 | - | 40 | 48 | 552 | |||||
Gesamt | 2.223 | - | 162 | 154 | 2.539 | |||||
davon kurzfristig fällige Leistungen | 2.223 | - | - | - | 2.223 | |||||
davon Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
- | - | 162 | - | 162 |
in TEUR | Vergütungen fix | Vergütungen variabel |
Pensions- kassenbeitrag |
Zusätzliche Vergütungs- bestandteile |
2019 | |||||
Vergütungen des Vorstands | ||||||||||
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS | 750 | - | 39 | 34 | 823 | |||||
Dipl.-Ing. J. Johannes Wenkenbach | 500 | 355 1 | 40 | 32 | 927 | |||||
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer | 500 | - | 40 | 36 | 576 | |||||
Dipl.-Bw. (FH) Thomas Stiegler | 500 | - | 40 | 30 | 570 | |||||
Gesamt | 2.250 | 355 | 159 | 132 | 2.896 | |||||
davon kurzfristig fällige Leistungen | 2.250 | 355 | - | - | 2.605 | |||||
davon Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
- | - | 159 | - | 159 |
1 davon TEUR 150 von einer verbundenen Gesellschaft erhalten
Mitglieder des Aufsichtsrats
DDr. Karl Pistotnik, Vorsitzender
Dipl.-Ing. Klaus Ortner, Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Robert Grüneis
Dr. Walter Knirsch
Dipl.-Ing. Iris Ortner, MBA
Hon.-Prof. Dr. Bernhard Vanas
Dr. Susanne Weiss
Dr. Thomas Winischhofer, LL.M., MBA
An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Vergütungen (inklusive Sitzungsgelder) in Höhe von EUR 367.500,00 (Vorjahr: TEUR 329) als Aufwand erfasst.
Vom Betriebsrat entsandte Mitglieder
Gottfried Hatzenbichler
Michael Kaincz
Wolfgang Ringhofer
Dipl.-Ing. Michael Tomitz
Wien, am 15. April 2021
Der Vorstand
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS Dipl.-Kfm. Andreas Sauer
Vorstandsvorsitzender und CEO Vorstandsmitglied und CFO
Ing. Josef Pein Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer
Vorstandsmitglied und COO Vorstandsmitglied und COO
Beteiligungen
Beteiligungen 2020
Gesellschaft | Länderkennzeichen | Sitz | Anteilshöhe Porr AG | Kons Art | Währung | Nennkapital Nominale | Eigenkapital/nicht durch Eigenkap. gedeckter Fehlbetrag |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
Bilanzstichtag | |||||||||||
Verbundene Unternehmen | ||||||||||||||||||||
Verbundene Kapitalgesellschaften | ||||||||||||||||||||
PORR Bauindustrie GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 36.336,42 | 219.057.298,69 | -13.151.389,40 | 31.12.2020 | ||||||||||
Sabelo Beteiligungsverwaltungs GmbH | AT | Wien | 100,00 % | N | EUR | 35.000,00 | 33.209,50 | -738,18 | 31.12.2020 | |||||||||||
PORR Bau GmbH | * | AT | Wien | 52,49 % | V | EUR | 11.500.000,00 | 198.122.545,49 | -38.903.213,91 | 31.12.2020 | ||||||||||
PORR Equipment Services GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 538.500,00 | 34.549.502,23 | 31.12.2020 | ||||||||||
Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H. | * | AT | Unterpremstätten | 100,00 % | V | EUR | 3.633.641,71 | 16.379.481,42 | 64.300,83 | 31.12.2020 | ||||||||||
PORR Beteiligungen und Management GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 36.771.169,60 | 1.936.581,55 | 31.12.2020 | ||||||||||
TEERAG-ASDAG GmbH | * | AT | Wien | 52,49 % | V | EUR | 12.478.560,00 | 31.628.232,80 | -735.037,69 | 31.12.2020 | ||||||||||
Hinteregger Holding Gesellschaft m.b.H. | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 1.820.000,00 | 4.783.284,81 | -1.410.819,87 | 31.12.2020 | |||||||||||
PORRisk Solutions GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 35.000,00 | 272.984,16 | 31.12.2020 | ||||||||||
PORR Management GmbH | DE | München | 100,00 % | V | EUR | 100.000,00 | 92.399,17 | -2.534,55 | 31.12.2020 | |||||||||||
Verbundene Personengesellschaften | ||||||||||||||||||||
Wibeba Hochbau GmbH & Co. Nfg. KG | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 718.934,60 | -618.268,43 | 31.12.2020 | |||||||||||
Sonstige Unternehmen | ||||||||||||||||||||
Sonstige Kapitalgesellschaften | ||||||||||||||||||||
GeMoBau Gesellschaft für modernes Bauen GmbH i.Liqu. | DE | Berlin | 6,00 % | N | EUR | 255.645,94 | 2.425.268,53 | 59.935,43 | 31.12.2020 | |||||||||||
Sonstige Personengesellschaften | ||||||||||||||||||||
BPV-Metro 4 Épitési Közkereseti Társaság | HU | Budapest | 49,95 % | N | HUF | 10.000.000,00 | 6.381.000,00 | -398.000,00 | 31.10.2020 | |||||||||||
BPV-METRO 4 NeKe Épitési Közkereseti Társaság | HU | Budapest | 49,95 % | N | HUF | 10.000.000,00 | 14.753.000,00 | 870.000,00 | 31.12.2020 |
* Gesellschaften mit Ergebnisabführungsvertrag
V = Vollkonsolidierte Unternehmen
E = at-Equity konsolidierte Unternehmen
N = nicht konsolidierte Unternehmen
Beteiligungen 2019
Gesellschaft | Länderkennzeichen | Sitz | Anteilshöhe Porr AG | Kons Art | Währung | Nennkapital Nominale | Eigenkapital/nicht durch Eigenkap. gedeckter Fehlbetrag |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
Bilanzstichtag | |||||||||||
Verbundene Unternehmen | ||||||||||||||||||||
Verbundene Kapitalgesellschaften | ||||||||||||||||||||
PORR Bauindustrie GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 36.336,42 | 218.944.716,37 | 7.758.167,74 | 31.12.2019 | ||||||||||
Sabelo Beteiligungsverwaltungs GmbH | AT | Wien | 100,00 % | N | EUR | 35.000,00 | 33.947,68 | -271,85 | 31.12.2019 | |||||||||||
PORR Construction Holding GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 256.180.767,16 | 8.293.347,86 | 31.12.2019 | ||||||||||
PORR Equipment Services GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 538.500,00 | 33.707.740,09 | 31.12.2019 | ||||||||||
Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsgesellschaft m.b.H. | * | AT | Unterpremstätten | 100,00 % | V | EUR | 3.633.641,71 | 16.379.481,42 | -439.485,28 | 31.12.2019 | ||||||||||
PORR Beteiligungen und Management GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 36.771.169,60 | -2.741.395,15 | 31.12.2019 | ||||||||||
PORRisk Solutions GmbH | * | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 35.000,00 | 375.444,48 | 31.12.2019 | ||||||||||
PORR Management GmbH | DE | München | 100,00 % | V | EUR | 100.000,00 | 94.933,72 | -1.964,15 | 31.12.2019 | |||||||||||
Verbundene Personengesellschaften | ||||||||||||||||||||
Wibeba Hochbau GmbH & Co. Nfg. KG | AT | Wien | 100,00 % | V | EUR | 35.000,00 | 1.111.875,73 | -225.327,30 | 31.12.2019 | |||||||||||
Sonstige Unternehmen | ||||||||||||||||||||
Sonstige Kapitalgesellschaften | ||||||||||||||||||||
GeMoBau Gesellschaft für modernes Bauen GmbH i.Liqu. | DE | Berlin | 6,00 % | N | EUR | 255.645,94 | 2.365.333,10 | 134.780,60 | 31.12.2019 | |||||||||||
Sonstige Personengesellschaften | ||||||||||||||||||||
BPV-Metro 4 Épitési Közkereseti Társaság | HU | Budapest | 49,95 % | N | HUF | 10.000.000,00 | 6.779.000,00 | -735.000,00 | 31.12.2019 | |||||||||||
BPV-METRO 4 NeKe Épitési Közkereseti Társaság | HU | Budapest | 49,95 % | N | HUF | 10.000.000,00 | 13.883.000,00 | 4.688.000,00 | 31.12.2019 |
* Gesellschaften mit Ergebnisabführungsvertrag
V = Vollkonsolidierte Unternehmen
E = at-Equity konsolidierte Unternehmen
N = nicht konsolidierte Unternehmen
Steuerlatenz
Unterschiedsbeträge 2020 | Unterschiedsbeträge 2019 | |||||||||||
Gruppen- mitglieder |
PORR AG | Gesamt |
Gruppen- mitglieder |
PORR AG | Gesamt | |||||||
Aktive latente Steuern | ||||||||||||
Immaterielle Vermögenswert |
2.263.332,00 | - | 2.263.332,00 | 3.149.604,00 | - | 3.149.604,00 | ||||||
Sachanlagen | 3.809.568,00 | 50.708,00 | 3.860.276,00 | 4.295.796,00 | 59.924,00 | 4.355.720,00 | ||||||
Finanzanlagen | 80.319.812,00 | 36.720,00 | 80.356.532,00 | 72.917.952,00 | 1.825.948,00 | 74.743.900,00 | ||||||
Langfristige Personalrückstellungen |
47.725.744,00 | 9.432.756,00 | 57.158.500,00 | 46.991.812,00 | 10.052.748,00 | 57.044.560,00 | ||||||
Langfristige sonstige Rückstellungen |
5.772.368,00 | 100,00 | 5.772.468,00 | 5.215.264,00 | - | 5.215.264,00 | ||||||
Geldbeschafftungskosten | - | 559.204,00 | 559.204,00 | 3.668,00 | 847.024,00 | 850.692,00 | ||||||
Passive latente Steuern | ||||||||||||
Aktivierte Verwaltungs- und Vetriebskosten |
-82.440.356,00 | - | -82.440.356,00 | -67.681.180,00 | - | -67.681.180,00 | ||||||
Unversteuerte Rücklagen | - | -3.343.388,00 | -3.343.388,00 | - | -4.910.828,00 | -4.910.828,00 | ||||||
Unterschiedsbeträge gesamt | 57.450.468,00 | 6.736.100,00 | 64.186.568,00 | 64.892.916,00 | 7.874.816,00 | 72.767.732,00 | ||||||
daraus resultierende Steuerlatenz Steuersatz 25 % |
14.362.617,00 | 1.684.025,00 | 16.046.642,00 | 16.223.229,00 | 1.968.704,00 | 18.191.933,00 |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der PORR AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Der Buchwert der Position „Anteile an verbundenen Unternehmen“ beträgt zum 31.12.2020 rd. MEUR 703. Bezogen auf die Bilanzsumme der Gesellschaft entspricht das einem Anteil von etwa 47 %. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen hat somit signifikanten Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wird auf Basis der DCF-Methode durchgeführt und erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen. Sie ist daher mit Unsicherheit behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen.
Verweis auf weitergehende Informationen:
Neben der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Abschnitt II. enthält Abschnitt III. 2. Anlagevermögen des Anhangs Angaben und Erläuterungen zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen. Im Beteiligungsspiegel (Beilage 2 zum Anhang) sind die gehaltenen Anteile sowie der Buchwert des Eigenkapitals und das letzte Jahresergebnis der Beteiligungsgesellschaften dargestellt. In Abschnitt IV. 4. sind Angaben zu Erträgen und Aufwendungen aus Beteiligungen enthalten. Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Bilanz 1. zu finden.
Prüferisches Vorgehen
Um das Risiko zu adressieren, haben wir die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie der herangezogenen Berechnungsmethoden beurteilt.
Dabei haben wir die in den zu Grunde gelegten Planungsrechnungen angesetzten Prämissen und wesentlichen Werttreiber unter Berücksichtigung der allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen analysiert und plausibilisiert.
Die Angemessenheit des Diskontierungszinssatzes wurde durch den Vergleich der für die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes maßgeblichen Parameter mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten geprüft.
Darüber hinaus wurde die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2002 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Wir haben keine Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Bartos.
Wien, am 15. April 2021
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Peter Bartos
Wirtschaftsprüfer
ppa. MMag. Nicole Doppelhofer
Wirtschaftsprüferin
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Erklärung des Vorstands
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, im April 2021
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS
Vorstandsvorsitzender und CEO
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer
Vorstandsmitglied und CFO
Ing. Josef Pein
Vorstandsmitglied und COO
Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer
Vorstandsmitglied und COO
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 weist für das Geschäftsjahr 2020 keinen verteilungsfähigen Bilanzgewinn aus.
Die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre für das Geschäftsjahr 2020 unterbleibt daher.
Wien, im April 2021
Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA, FRICS
Vorstandsvorsitzender und CEO
Dipl.-Kfm. Andreas Sauer
Vorstandsmitglied und CFO
Ing. Josef Pein
Vorstandsmitglied und COO
Dipl.-Ing. Jürgen Raschendorfer
Vorstandsmitglied und COO
Impressum
Medieninhaber
PORR AG
1100 Wien, Absberggasse 47
T +43 50 626-0
office@porr-group.com
porr-group.com
Konzept, Text, Gestaltung und Redaktion
PORR AG
Investor Relations & Strategy
be.public Corporate & Financial Communications, Wien
Mensalia Unternehmensberatungs GmbH
Erstellt mit ns.publish von Multimedia Solutions AG, Zürich
Weitere Informationen
PORR AG
Investor Relations & Strategy
1100 Wien, Absberggasse 47
ir@porr-group.com
Der vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2020 samt Anhang und Lagebericht (Einzelabschluss) kann bei der Gesellschaft, 1100 Wien, Absberggasse 47, unentgeltlich angefordert werden und liegt bei der Hauptversammlung auf. Auf der Website
porr-group.com/konzernberichte
steht der Jahresabschluss 2020 darüber hinaus zum Download bereit.
Die Inhalte dieses Geschäftsberichts stellen zusammen mit dem Einzelabschluss auch den Jahresfinanzbericht dar.
Glossar
Bauwirtschaft
Bruttogeschossfläche bzw. Bruttogrundrissfläche ist die Summe aller einzelnen Geschossflächen, die auf Basis der Außenabmessungen der einzelnen Geschosse ermittelt wurde.
Building Information Modeling (BIM) ist ein digitaler und integrativer Ansatz für die Abwicklung von Projekten in der Baubranche. Damit lassen sich alle architektonischen, technischen, physikalischen und funktionalen Bauwerksdaten digital visualisieren.
Business Unit (BU) bezeichnete bis zum 31. Dezember 2020 ein operatives Segment der PORR. Ab dem 1. Januar 2021 ist eine neue Länderorganisation gültig.
Design-Build-Auftrag bezeichnet eine Auftragsart, die sowohl Planungs- als auch Bauleistungen beinhaltet.
Flächengeschäft bezeichnet jene Vertriebsart, bei der das gesamte Leistungsspektrum angeboten wird.
Generalunternehmer (GU) erbringt sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerks und darf
(Teil-)Leistungen an Sub- oder Nachunternehmer vergeben.
Hochbau ist das Fachgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die über der Erdoberfläche liegen. Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die zwar unter dem Erdboden liegen, jedoch dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind, wie z. B. Zivilschutzanlagen.
LEAN Project Management Methoden erhöhen die Wertschöpfung, indem sie kontinuierlich Verschwendung eliminieren. Damit sollen die Prozesse entlang der gesamten Bau-Wertschöpfungskette verschlankt werden.
PORR Gruppe bezeichnet die PORR AG und deren Tochterunternehmen.
Projektgeschäft bezeichnet jene Vertriebsart, bei der bestimmte, projektbezogene Leistungen angeboten werden. Die Konzentration liegt dabei auf jenen Sparten, in denen ein Mehrwert angeboten werden kann.
Slab Track Austria (Feste Fahrbahn) ist eine von der PORR patentierte Lösung für Hochleistungs- und Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken.
Tiefbau ist das Fachgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die an oder unter der Erdoberfläche liegen. Dazu gehören unter anderem Brücken-, Straßen- und Tunnelbauten.
Totalunternehmer (TU) übernimmt im Gegensatz zum Generalunternehmer zusätzlich die Planung eines Bauvorhabens.
Finanzwelt
Auftragsbestand ist die Summe aller Aufträge, die zum jeweiligen Stichtag noch nicht ausgeführt wurden.
Auftragseingang ist die Summe aller Aufträge, die im Berichtszeitraum akquiriert wurden.
CAPEX (Capital Expenditure) berücksichtigt Investitionen in immaterielles Vermögen, Sachanlagen und Anlagen in Bau inkl. Finanzierungsleasing.
Cashflow ist eine wirtschaftliche Messgröße, die den reinen Einzahlungsüberschuss einer Periode angibt und dadurch einen Indikator der Zahlungskraft des Unternehmens bildet.
Code of Conduct bildet gemeinsam mit den PORR Prinzipien die Grundlage für moralisches, ethisches, gesetzeskonformes und integres Verhalten. Er dient zudem Basis für alle unternehmerischen Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb der PORR.
Dividendenrendite ist das Verhältnis der Dividende zum Aktienkurs.
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) entspricht dem Betriebsergebnis.
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) ist das Ergebnis vor Abschreibungen, dem Finanzergebnis und Steuern.
EBITDA-Marge ist das EBITDA in Relation zu den Umsatzerlösen.
EBT (Earnings Before Taxes) bezeichnet das Ergebnis vor Ertragsteuern.
Eigenkapitalquote ist der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital.
IAS (International Accounting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards.
IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards.
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist das Verhältnis des Aktienkurses zum Gewinn.
Marktkapitalisierung ist der gesamte Marktwert eines Unternehmens, der sich aus der Multiplikation des Börsenkurses mit der Anzahl der emittierten Aktien ergibt.
NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) beinhaltet Richtlinien zur Corporate Social Responsibility.
Nettoverschuldung (Net Debt) ist definiert als Saldo aus liquiden Mitteln, Wertpapieren im kurzfristigen Vermögen, Anleihen, Schuldscheindarlehen sowie kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Produktionsleistung umfasst die klassischen Planungs- und Baudienstleistungen, Leistungen aus Deponiebetrieben, Rohstoffverkäufe und das Facility Management. Im Unterschied zu den Umsatzerlösen enthält sie auch Leistungen der Arbeitsgemeinschaften und at-equity bilanzierten bzw. untergeordneten Unternehmen entsprechend ihrem Konzernanteil.
Risikomanagement ist die systematische Identifikation, Messung und Steuerung von Risiken. Dabei kann es sich um allgemeine Unternehmens- oder um spezielle Finanzrisiken handeln.
Swap bezeichnet eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, in der Zukunft Zahlungsströme (Cashflows) auszutauschen. Die Vereinbarung definiert dabei, wie die Zahlungen berechnet werden und wann sie fließen.
UGB (Unternehmensgesetzbuch) beinhaltet Richtlinien zum Unternehmensrecht.
USP (Unique Selling Proposition) ist ein Alleinstellungsmerkmal, durch das sich ein Angebot vom Markt abhebt.
Impressum
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1100 Wien, Absberggasse 47
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Der vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2020 samt Anhang und Lagebericht (Einzelabschluss) kann bei der Gesellschaft, 1100 Wien, Absberggasse 47, unentgeltlich angefordert werden und liegt bei der Hauptversammlung auf. Auf der Website
porr-group.com/konzernberichte
steht der Jahresabschluss 2020 darüber hinaus zum Download bereit.
Die Inhalte dieses Geschäftsberichts stellen zusammen mit dem Einzelabschluss auch den Jahresfinanzbericht dar.
17.5.2021 | Nachweisstichtag für die Teilnahme an der 141. ordentlichen Hauptversammlung |
26.5.2021 | Veröffentlichung 1. Quartalsbericht 2021 |
27.5.2021 | 141. ordentliche Hauptversammlung |
26.8.2021 | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2021 |
28.10.2021 | Zinszahlung PORR Corporate Bond 2014/2 (Hybridanleihe) |
29.11.2021 | Veröffentlichung Bericht zum 3. Quartal 2021 |
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Disclaimer
Dieser Geschäftsbericht enthält auch zukunftsbezogene Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements beruhen. Angaben unter Verwendung der Worte „Erwartung“ oder „Ziel“ oder ähnliche Formulierungen deuten auf solche zukunftsbezogenen Aussagen hin. Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens beziehen, sind Einschätzungen, die auf Basis der zur Drucklegung des Geschäftsberichts vorhandenen Informationen gemacht wurden. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken in nicht kalkulierbarer Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den Prognosen abweichen.
Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde im Geschäftsbericht auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Personenbegriffe verzichtet und die männliche Form angeführt. Gemeint und angesprochen sind jedoch immer beide Geschlechter.
Der Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in allen Teilen sicherzustellen. Die Kennzahlen wurden kaufmännisch gerundet. Rundungs-, Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ganz ausgeschlossen werden.