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KELAG Konzern
Jahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2025
Inhaltsverzeichnis
Bei der Summierung bzw. Darstellung von Betrags- und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendifferenzen auftreten.
Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Produziert mit firesys

Kelag
Konzernabschluss
Konzernlagebericht
Konzernlagebericht
Vision und Unternehmensziele
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Die Auswirkungen der Erderwärmung infolge des Ausstoßes schädlicher Treibhausgase sowie die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern rückten in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen und politischen Wahrnehmung. Insbesondere gewinnt die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten – aufgrund der Erfahrungen aus der Energiekrise sowie zunehmender geopolitischer Unsicherheiten – einen besonderen Stellenwert für die Ausgestaltung einer wettbewerbsfähigen europäischen Energiezukunft und den Erhalt eines attraktiven Lebens- und Wirtschaftsstandortes.
Der Schlüssel für eine leistbare und unabhängige Energiezukunft liegt in der Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors, die aktuell noch stark von fossilen Energieträgern dominiert werden. Mit der Wärmepumpe und der Elektromobilität stehen bereits marktreife und energieeffiziente Technologien zur Verfügung, die zunehmend im Alltag Anwendung finden.
Auf Basis des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) wird erwartet, dass der gesamte Endenergieverbrauch in Österreich durch Elektrifizierung bis 2040 um rd. 92 TWh auf etwa 200 TWh sinkt. Gleichzeitig wird sich der Strombedarf voraussichtlich verdoppeln.
Um die Transformation des Energiesystems im Zuge der Dekarbonisierung und Elektrifizierung im Sinne eines Zieldreiecks – versorgungssicher, wirtschaftlich und sozial verträglich – zu gestalten, sind ein ausgewogener Technologie- und Standortmix bei erneuerbaren Energien, ausreichend flexible Kraftwerke, eine darauf abgestimmte Netzinfrastruktur sowie intelligentes Lastmanagement von entscheidender Bedeutung.
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Für den Kelag‑Konzern als vollintegrierten Energiedienstleister mit ausgeprägten Kernkompetenzen und Stärken im Bereich der erneuerbaren Energien – insbesondere der Wasserkraft – sowie einer soliden Finanzierungsstruktur ergeben sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen attraktive Chancen und Erfolgspotenziale, die in der Konzernstrategie entsprechend berücksichtigt wurden.
Als aktiver Gestalter und Umsetzer der Energiezukunft versteht sich die Kelag als gesamtheitlicher Lösungsanbieter und verantwortungsvoller Energiemanager. Sie setzt dabei auf innovative Technologien und Geschäftsmodelle wie Großwärmepumpen, Batteriespeicher, öffentliche Ladeinfrastruktur, Energiemanagementsysteme und grünen Wasserstoff.
Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und zur Deckung der steigenden Stromnachfrage verfolgt der Kelag‑Konzern ambitionierte Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien sowie beim Ausbau der erforderlichen Netzinfrastruktur.
Entsprechend der sich abzeichnenden Energiezukunft wird das Unternehmen von folgender Vision geleitet:
Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von
erneuerbaren Energien
bewegt wird – und wir
arbeiten jeden Tag daran.
Damit trägt die Kelag zukunftsweisend zur Sicherheit, Leistbarkeit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung bei.
Im Rahmen der langfristigen Unternehmenspositionierung werden die folgenden Ziele und strategischen Schwerpunkte gesetzt:
•
Als Erzeuger erneuerbarer Energie stehen wir für ökologische Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von regenerativen Energiequellen.
•
Als moderner Infrastrukturbetreiber setzen wir auf eine zukunftsträchtige und wertorientierte Infrastruktur in den Bereichen Energie, Glasfaser und E-Mobilität.
•
Als gesamtheitlicher Lösungsanbieter bieten wir unseren Kunden Produkte entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette.
•
Als verantwortungsvoller Energiemanager bieten wir Flexibilitätsprodukte an, um das Energiesystem der Zukunft sicher zu versorgen.
Im Interesse ihrer Stakeholder sorgt die Kelag für:
•
Die Wahrnehmung der gesellschaftlichenVerantwortung, die Energiezukunft aktiv zu gestalten und umzusetzen
•
Eine stabile Finanzierungskraft
•
Eine konsequente Steigerung des Unternehmenswerts
•
Qualifizierte Arbeitsplätze als attraktiver Arbeitgeber
•
Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe und hohe Kundenzufriedenheit
•
Starke Wertschöpfung in der Region
Gestärkt durch die Marktentwicklung und langjährige Erfahrung wird der Kelag-Konzern täglich von diesen Zielen und Positionierungen geleitet.
Konzernlagebericht
Unternehmensstrategie
Mit der Strategie „FOR A GREENER FUTURE – gemeinsam in die Werte von morgen investieren“ verfolgt die Kelag eine langfristige und wertorientierte Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien. Deshalb setzt sich die Kelag das Ziel, ihr Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich, Mittel- und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärme deutlich zu erweitern. Die Wachstumspläne der Kelag werden durch die konkretisierten zahlreichen Initiativen bestätigt und sehen bis 2035 eine zusätzliche installierte Leistung an erneuerbarer Stromerzeugung von rd. 1,1 GW vor. Dies entspricht in Summe einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,1 TWh bis 2035. Die Strategie sieht zudem einen verstärkten Ausbau und die Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur in Kärnten vor, um die Energiewende voranzutreiben und die Versorgungssicherheit auch zukünftig zu gewährleisten.
Zur Umsetzung der geplanten Ziele sollen in den nächsten zehn Jahren bis zu 4 Mrd. EUR investiert werden, davon allein 2,6 Mrd. EUR in Kärnten. Die exakte jährliche Investitionssumme ist abhängig von den jeweiligen tatsächlich realisierten Projekten in den einzelnen Jahren, sofern die politischen und rechtlichen Weichenstellungen für die Umsetzung im erforderlichen Ausmaß gesetzt werden.
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Wertorientierte Unternehmenspolitik
Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist eine nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Es wird eine langfristige Unternehmenswertsteigerung basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards (Versorgungssicherheit, Klimaschutz, gesellschaftliche Verantwortung) als Ziel in allen Segmenten verfolgt. Die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten erfolgt auf Grundlage eines wertorientierten Managementsystems. Zur gezielten Umsetzung der Strategie setzt der Kelag-Konzern auf eine Strategy Map, die wesentliche Konzernziele zusammenfasst.
Als regional verankertes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesellschaft und sehen uns als Motor für die regionale Wirtschaft, sichern
Arbeitsplätze und
unterstützen soziale
Initiativen.
Das nachhaltige und ausgewogene Geschäftsfeld-portfolio – vom Erzeugen über das Verteilen bis hin zum Verkaufen regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – soll auch in Zukunft die finanzielle Stabilität sichern. Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung zu erfüllender Wirtschaftlichkeitskriterien und Risikomaßstäbe. Als weitere wertorientierte Anforderungen sind eine solide Eigenkapitalquote und ein adäquates Rating sicherzustellen. Auf Basis des starken Geschäfts- und Finanzprofils in Kombination mit den wertorientierten Wachstumspotenzialen hält die Kelag aktuell ein A-Rating, bestätigt durch Standard & Poor’s. Außerdem wurden die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kelag mit dem Status „Gold“ der international renommierten Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis ausgezeichnet. Diese positiven Bewertungen sind Voraussetzung für optimale Konditionen auf dem Kapitalmarkt, zunehmend über Sustainable-Finance-Instrumente.
Innovation und Digitalisierung
Der Kelag-Konzern setzt sich intensiv mit den umfassenden Veränderungen der europäischen Energiemärkte und der Kundenbedürfnisse auseinander und ist bestrebt, bestehende Geschäftsmodelle zu optimieren und neue Geschäftsideen zu entwickeln. Den Marktentwicklungen folgend wird das Produkt- und Energiedienstleistungsportfolio, insbesondere hinsichtlich dezentraler Energielösungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilitätsladeinfrastruktur sowie gesamtheitliches Energiemanagement laufend weiterentwickelt und ergänzt.
Die Kelag setzt dabei gezielt auf vielfältige Innovationsformate, um ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. 2025 wurde erstmals ein Intrapreneurship‑Programm mit Mitarbeiter des Konzerns durchgeführt, bei dem Ideen für neue Produkte und Services entwickelt wurden. Ergänzend wurde eine strategische Investition in den Venture‑Capital‑Fonds „Future Energy Venture Fund II“ getätigt, um Zugang zu zukunftsweisenden Technologien und innovativen Start‑ups zu erhalten. Von dem insgesamt vorgesehenen Investitionsvolumen von 5 Mio. EUR ist bislang erst ein Teil realisiert, während die restlichen Mittel noch abzurufen sind. Im Rahmen des Ideenmanagements werden regelmäßig themenspezifische Kampagnen – etwa zu Künstlicher Intelligenz – durchgeführt, um innovative Vorschläge aus der Belegschaft zu fördern. Diese Maßnahmen unterstreichen den klaren Fokus der Kelag auf Innovation als zentralen Treiber für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Die Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten eröffnet zusätzlich Möglichkeiten im Umgang mit neuen und innovativen Technologien.
Parallel dazu gewinnt die digitale Transformation zunehmend an Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen die Optimierung und Automatisierung von Prozessen, die Evaluierung und Einführung neuer Technologien sowie der Aufbau einer effizienten, sicheren und zukunftsfähigen Infrastruktur. Die Entwicklung smarter Services im energienahen Umfeld bildet einen weiteren zentralen Bestandteil der Digitalisierungsstrategie. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Initiativen wird das Digitalisierungsportfolio aktiv gesteuert, um Transparenz, Priorisierung und eine klare strategische Ausrichtung sicherzustellen. Zudem wird gezielt in den Kompetenzaufbau der Mitarbeiter investiert – insbesondere in digitalen Schlüsselbereichen.
Konzernlagebericht
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2025 sahen sich Unternehmen weltweit mit einem Umfeld konfrontiert, das von erheblicher Unsicherheit und tiefgreifenden strukturellen Veränderungen geprägt war. Die globalen Märkte standen unter dem Einfluss neuer handelspolitischer Maßnahmen, insbesondere der Einführung und der späteren teilweisen Rücknahme von US-Zöllen, die die internationalen Wachstumsaussichten spürbar beeinflussten. Zusätzlich erschwerten konjunkturelle Herausforderungen die wirtschaftliche Entwicklung. Die rückläufige Inflation führte dazu, dass zahlreiche Notenbanken ihre geldpolitische Strategie anpassten und die Leitzinsen weiter senkten, um die Konjunktur zu stützen. Vor diesem Hintergrund prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2025 ein weltweites Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,2 %, was im historischen Vergleich als stabil einzustufen ist.
Die Wachstumsprognosen variieren jedoch regional: Für die USA erwartet der IWF ein Wachstum in Höhe von 2,0 %, für andere fortgeschrittene Volkswirtschaften – insbesondere die größten europäischen Länder – rd. 1,5 %. Die Dynamik in Schwellen- und Entwicklungsländern wird sich
voraussichtlich auf 4,0 % abschwächen. Für 2026 prognostiziert der IWF ein globales Wachstum in Höhe von 3,1 %. Gleichzeitig verschärfen zunehmender Protektionismus, Einschränkungen in der Einwanderungspolitik und Kürzungen der internationalen Entwicklungshilfe die Herausforderungen für die Weltwirtschaft. Die globale Inflation wird für 2025 auf 4,2 % geschätzt (2024: 5,8 %) und soll 2026 auf 3,7 % sinken, wobei die Kerninflation langsamer zurückgeht.
Europa und Eurozone
Die schwierigen Rahmenbedingungen wirkten sich auch auf die Europäische Union und die Eurozone aus. Sinkende Inflationsraten sowie schrittweise Zinssenkungen und Zinspausen der Europäischen Zentralbank prägten das Jahr 2025. Die Europäische Kommission erwartet für 2025 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,4 %, ebenso für 2026. Die Inflationsrate in der EU wird für 2025 auf 2,4 % (Eurozone: 2,1 %) geschätzt und soll bis 2027 auf 2,2 % (Eurozone: 2,0 %) sinken.
Österreich
Die österreichische Wirtschaft hat die Rezession überwunden, das Wachstum bleibt jedoch verhalten. Im Jahr 2025 stieg das Bruttoinlandsprodukt um 0,3 %, womit die erwartete Stabilisierung der Konjunktur eingetreten ist. Für 2026 wird ein Wirtschaftswachstum von 1,1 % prognostiziert, getragen vor allem von einer weiteren Belebung des privaten Konsums sowie zunehmenden Wohnbauinvestitionen. Die Inflationsrate bleibt 2025 mit 3,0 % hoch, getrieben von Energie- und Dienstleistungspreisen. Für 2026 wird ein Rückgang auf 1,8 % erwartet. Die Arbeitslosenquote liegt 2025 bei 7,4 % und dürfte auch 2026 auf diesem Niveau verharren.
Österreichische Unternehmen müssen sich weiterhin flexibel an die sich verändernden konjunkturellen Rahmenbedingungen anpassen. Die globalen und regionalen Wirtschaftsaussichten bleiben gemischt, dennoch eröffnet die erwartete Erholung Chancen für nachhaltiges Wachstum und gezielte Investitionen. Unternehmensstrategien sollten so ausgerichtet sein, dass sie positive Entwicklungen konsequent nutzen und gleichzeitig robuste Mechanismen zur Risikominimierung enthalten. Nur durch eine ausgewogene Kombination aus Agilität und vorausschauender Planung können Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und langfristig erfolgreich bleiben.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den Grosshandelsmärkten
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Der Bruttostromverbrauch in Österreich stieg im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,9 % auf rd. 76 Terawattstunden (TWh). Der Endenergieverbrauch betrug 59,2 TWh, ein Anstieg gegenüber 2024 von rd. 1 %. Ein Zuwachs war über das gesamte Jahr hinweg erkennbar, wobei die stärkste Zunahme in den Wintermonaten erfolgte – bedingt durch niedrigere Temperaturen im Vergleich zum vorherigen Winter. Auch in den übrigen Monaten kam es zu einem Anstieg, der unter anderem auf eine etwas höhere Wirtschaftsleistung zurückzuführen ist.
Die durchschnittliche Lufttemperatur im Jahr 2025 lag um 1,0°C über dem langjährigen Mittelwert (1991-2020). Trotz der höheren Durchschnittstemperatur war der Winter kälter als im Vorjahr, was sich in den Heizgradtagen widerspiegelt: Von Jänner bis November 2025 wurden 3.082 Heizgradtage gemessen – das sind 277 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Heizgradtage geben an, wie stark und wie lange geheizt werden muss. Ein höherer Wert bedeutet also einen größeren Heizbedarf, was den gestiegenen Energieverbrauch im Winter erklärt.
PreisRückgang bei BrennstofFen
Die Preise für Erdgas und Kohle – die mit Abstand wichtigsten Brennstoffe für die Stromerzeugung in Europa – lagen im Jahr 2025 unter dem Niveau von 2024. Auch die Rohölpreise fielen. Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im Geschäftsjahr 2025 durchschnittlich bei rd. 61 EUR/Barrel, was einem Rückgang von rd. 18 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In der ersten Jahreshälfte waren die Preise stark volatil: Im April sanken sie um mehr als 10 USD/Barrel infolge des eskalierenden Handelsstreits zwischen den USA und China. Nach einer Einigung stiegen die Preise Anfang Juni deutlich an. Im zweiten Halbjahr setzte sich ein langsamer Preisrückgang bei deutlich geringerer Volatilität fort.
Der inländische Erdgasverbrauch stieg von Oktober 2024 bis September 2025 um rd. 12 % auf 82 TWh gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hauptursache war der im Vergleich zu den Vorjahren kältere Winter. Wie in den meisten europäischen Ländern erhöhte sich auch der Gasverbrauch der Industrie leicht, aber kontinuierlich.
Konzerlagebericht
Die Großhandelspreise für Erdgas lagen im Geschäftsjahr 2025 mit durchschnittlich 35 EUR/MWh um rd. 8 % unter dem Vorjahreswert von etwa 38 EUR/MWh. Steinkohle kostete am Großhandelsmarkt durchschnittlich 94 EUR/Tonne und lag damit rd. 11 % unter dem Vorjahresdurchschnitt von 106 EUR/Tonne. Vor dem Hintergrund der dynamischen geopolitischen Entwicklungen bleibt die Preisentwicklung der fossilen Brennstoffe von hoher Unsicherheit geprägt, das Risiko wieder steigender Preise und Preisvolatilitäten ist immanent gegeben.
Preisanstieg bei CO₂-Zertifikaten
Neben Brennstoffen benötigen konventionelle Kraftwerke auch Emissionsrechte, deren Kosten einen wesentlichen Anteil an den Stromgestehungskosten ausmachen. Im Geschäftsjahr 2025 stiegen die Preise für Emissionszertifikate. Ein Zusammenhang mit den Finanzmärkten war erkennbar: Höhere Aktienkurse führten zu steigenden Zertifikatspreisen, sodass die leichte wirtschaftliche Erholung Einfluss hatte. Zudem verbrauchte die Energiewirtschaft mehr Zertifikate, da insbesondere der Winter eine höhere Nutzung von Kohle- und Gaskraftwerken erforderlich machte. Im Europäischen Emissionshandel lagen die Durchschnittspreise 2025 bei rd. 76 EUR/Tonne CO2. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 12 % gegenüber dem Vorjahreswert von rd. 68 EUR/Tonne CO2 für das Frontjahr.
Preisentwicklung im
Stromgrosshandel
in EUR/MWh
⌀ 2025
⌀ 2024
Ver-ände-rung
EPEX Spot AT
Grundlast
99
82
+17
Spitzenlast
92
81
+11
EPEX Spot DE
Grundlast
89
80
+9
Spitzenlast
82
76
+6
Terminmarkt AT (Forward)
Grundlast
92
92
-
Spitzenlast
99
102
-3
Terminmarkt DE (Forward)
Grundlast
87
89
-2
Spitzenlast
94
98
-4
Im Geschäftsjahr 2025 bestand überwiegend eine hohe Korrelation zwischen Strom- und Gaspreisen. Im Herbst schwächte sich diese Korrelation zugunsten der Emissionspreise ab. Die im Vergleich zum Vorjahr geringere Wasserführung sowie die bis März überwiegend niedrigeren Grenzkosten der Kohleverstromung gegenüber der Gasverstromung führten dazu, dass die Großhandelspreise in Österreich deutlich höher lagen als in Deutschland. Die Preisentwicklung für Strom hatte mit der höheren Erneuerbaren Einspeisung durch Wasserkraft und PV im Frühjahr einen Tiefpunkt und stieg im zweiten Halbjahr wieder an. Die Wintermonate sind aufgrund fehlender erneuerbarer Stromerzeugung in Österreich (Winterlücke) strukturell von hohen Importabhängigkeiten geprägt, mit der Folge von hohen Strompreisniveaus und Preisaufschlägen zu Deutschland, wo hingegen ein höherer Anteil an Winderzeugung das Preisniveau dämpft.
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
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Preisbasis in EUR/MWh
An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei rd. 99 EUR/MWh. Gegenüber 2024 ergibt sich damit eine Erhöhung der Preise für Grundlast um rd. 17 EUR/MWh. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf rd. 89 EUR/MWh. Gegenüber 2024 bedeutet dies eine Erhöhung der Preise für Grundlast um rd. 9 EUR/MWh. Die Preise lagen insbesondere im ersten Quartal deutlich über dem Vorjahresniveau. Das durchschnittliche Preisniveau des österreichischen Spotpreisindex liegt 2025 um rd. 9 EUR/MWh höher als in Deutschland.
Frontjahr EEX ATBY Base AT
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Preisbasis in EUR/MWh
Die Preise auf den Terminmärkten lagen 2025 leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die Kontrakte für das Frontjahr (Forward 2026) notierten im Durchschnitt bei rd. 92 EUR/MWh für Grundlast und sanken um etwa 2 % auf durchschnittlich 99 EUR/MWh für Spitzenlast. Am deutschen Terminmarkt (Forward 2026) betrugen die entsprechenden Preise 2025 durchschnittlich 87 EUR/MWh für Grundlast (-1 %) und 94 EUR/MWh (-4 %) für Spitzenlast.
Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-Klimakonferenz BELÈM (COP 30)
Die 30. UN-Weltklimakonferenz fand vom 10. bis 22. November 2025 in Belém, Brasilien, statt und endete ohne einen verbindlichen Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Damit bleibt offen, wie und wann der globale Energiesektor tatsächlich umgestellt werden soll. Es wurde beschlossen, die Unterstützung für besonders vom Klimawandel betroffene Länder deutlich zu erhöhen. Ziel ist es, die finanziellen Mittel bis 2035 zu verdreifachen.
Europäische Union (EU)
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den Clean Industrial Deal (CID), eine zentrale Initiative des Europäischen Green Deal, die die EU bis 2050 klimaneutral machen soll. Der CID ergänzt das „Fit-for-55“-Paket zur Reduktion der Emissionen um 55 % bis 2030 und steht in engem Zusammenhang mit dem „REPowerEU“-Plan, der die Energieversorgungssicherheit stärken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern soll. Der CID verfolgt mehrere Ziele: die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, den Zugang zu erschwinglicher Energie und Rohstoffen, die Etablierung der Kreislaufwirtschaft sowie die
Sicherung qualifizierter Arbeitskräfte. Zudem sollen Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen ausgebaut und das CO₂-Grenzausgleichssystem vereinfacht werden. Kurzfristig sollen über 100 Mrd. EUR für eine umweltfreundliche Fertigung mobilisiert werden. Der CID wird vom „Aktionsplan für erschwingliche Energie“, den „Omnibus-Vereinfachungspaketen“ und dem „Netzpaket“ ergänzt.
Der Aktionsplan für erschwingliche Energie zielt darauf ab, Energiekosten zu senken, die Energieunion zu vollenden und die EU besser auf Krisen vorzubereiten. Er umfasst acht Maßnahmen, darunter die Senkung von Strom- und Gasversorgungskosten sowie die Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Die erwarteten Einsparungen liegen bei 45 Mrd. EUR im Jahr 2025 und sollen bis 2040 auf 260 Mrd. EUR jährlich steigen. Die Omnibus-Pakete sollen Bürokratie abbauen und Investitionen erleichtern. Dazu gehören Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Am 17. April 2025 trat im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens der sogenannte „Stop-the-Clock“-Mechanismus in Kraft. Dieser verschiebt die Umsetzungsfristen, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben.
Um die Stromnetze als zentrales Rückgrat des europäischen Energiesystems zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen, wurde im Dezember 2025 das „European Grid Package“ veröffentlicht.
Im März 2023 hat die EU im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets beschlossen, dass ab 2035 nur noch PKW zugelassen werden dürfen, die im Betrieb keine CO₂-Emissionen verursachen. Dies hätte einem de-facto-Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entsprochen. Am 16. Dezember 2025 wurde jedoch im Zuge des EU-Automobilpakets und des Aktionsplans für die europäische Automobilindustrie eine Abkehr von diesem Ziel bekannt gegeben: Automobilhersteller müssen nun ab 2035 ihre CO₂-Flottenemissionen lediglich um 90 % gegenüber 2021 senken. Verbrennungsmotoren bleiben damit weiterhin zulässig. Die verbleibenden 10 % CO₂-Emissionen müssen durch Kompensationsmechanismen ausgeglichen werden, beispielsweise durch den Einsatz klimaneutraler Kraftstoffe oder emissionsarmer Materialien wie grünem Stahl.
REPOWEREU UND
EU-GASSPEICHERVERORDNUNG
Mit dem „REPowerEU“-Plan reagiert die EU auf
geopolitische Herausforderungen und die Notwendigkeit, die Energieabhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren. Der Plan zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern und die Infrastruktur für Wasserstoff sowie alternative Energieträger auszubauen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Diversifizierung der Energieversorgung verfolgt werden, um die Energiesicherheit langfristig zu gewährleisten.
Konzernlagebericht
Am 6. Mai 2025 präsentierte die Europäische Kommission den REPowerEU-Fahrplan, der den vollständigen Ausstieg aus russischer Energie bis spätestens Ende 2027 vorsieht. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der EU zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und nuklearen Energieträgern aus Russland zu beenden. Der Anteil russischer Gasimporte in der EU konnte seit Mai 2022 bereits von 45 % auf 19 % reduziert werden, wenngleich zuletzt ein leichter Anstieg zu verzeichnen war.
Im Juli 2025 verabschiedete das Europäische Parlament die geänderte EU-Gasspeicherverordnung, die ursprünglich 2022 erlassen wurde, um die Gasversorgung während der Energiekrise sicherzustellen. Die Verlängerung um zwei Jahre behält das verbindliche Befüllungsziel von 90 % bei, erlaubt jedoch mehr Flexibilität: Die Speicherziele können zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember erreicht werden, und bei schwierigen Marktbedingungen ist eine Abweichung von bis zu 10 % möglich. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission die Flexibilität im Falle anhaltend ungünstiger Marktbedingungen um bis zu 5 % erhöhen. Für Österreich gilt ein Befüllungsziel von 35 % des durchschnittlichen Gasverbrauchs der letzten fünf Jahre.
Die Mehrheit der EU‑Mitgliedstaaten hat am 26. Jänner 2026 die Verordnung zum schrittweisen Ausstieg aus russischem Gas beschlossen. Die Verordnung ist ein zentrales Element des REPowerEU‑Fahrplans der EU zur Beendigung der Abhängigkeit von russischer Energie. Das Kernstück der bereits in Kraft getretenen Verordnung ist ein klar definierter Zeitplan für den vollständigen Ausstieg aus russischen Erdgasimporten. Ab Anfang 2026 dürfen in der EU keine neuen Verträge mehr über den Bezug von russischem Gas abgeschlossen werden. Ab dem 1. Jänner 2027 ist die Einfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG) selbst dann untersagt, wenn langfristige Vereinbarungen weiterhin bestehen. Spätestens Ende September 2027 endet auch der Bezug von russischem Pipelinegas aus allen noch aufrechten Verträgen vollständig. Grundsätzlich gilt, dass Importe von russischem Pipelinegas und LNG sechs Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung untersagt werden, wobei für bestehende Verträge zeitlich gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen sind.
Darüber hinaus werden Zollformalitäten und Genehmigungsverfahren eingeführt, um die wirksame Umsetzung des Verbots sicherzustellen. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 1. März 2026 nationale Diversifizierungspläne vorzulegen, die Maßnahmen zur Diversifizierung der Gasversorgung sowie mögliche Herausforderungen darlegen. Dieselbe Pflicht gilt für Mitgliedstaaten, die weiterhin russisches Öl importieren, mit dem Ziel, diese Importe einzustellen. Die Verordnung wird durch eine Erklärung der Kommission ergänzt, wonach sie beabsichtigt, spätestens Ende 2027 einen Legislativvorschlag zum Ausstieg aus russischen Öleinfuhren in die EU vorzulegen.
Europäische Kommission: Arbeitsprogramm 2026
Am 21. Oktober 2025 hat die im Dezember 2024 neu konstituierte Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 veröffentlicht. Dieses Programm enthält die wichtigsten neuen politischen und legislativen Initiativen für das kommende Jahr. Unter dem Titel „Der Moment der Unabhängigkeit Europas“ setzt die Kommission klare Schwerpunkte: die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, die Weiterentwicklung des Binnenmarktes sowie die Themen Sicherheit, Resilienz und Verteidigung. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms erfolgt durch legislative und nicht-legislative Maßnahmen und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Im Bereich der Energiepolitik verfolgt die Kommission das Ziel der Dekarbonisierung mit einem verstärkten Fokus auf Elektrifizierung. Geplant ist die Vorlage eines „Aktionsplans für Elektrifizierung“ sowie Maßnahmen zur Wärme- und Kälteversorgung im ersten Quartal 2026. In der zweiten Jahreshälfte soll ein umfassendes „Energieunion-Paket“ folgen, das die Überarbeitung der Energie- und Klimagesetzgebung vorsieht. Die Umsetzung einer echten Energieunion soll die Modernisierung der Netze, den Abbau von Engpässen und bürokratischen Hürden bei grenzüberschreitenden Energieprojekten sowie die Förderung der Elektrifizierung und der Widerstandsfähigkeit des Stromsystems vorantreiben. Dazu gehören unter anderem Anpassungen der „Governance-Verordnung“ sowie der EU-Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Ergänzend wird ein „Energie-Omnibus“-Paket angekündigt, das konkrete Schritte zur Vereinfachung der europäischen Energiegesetzgebung enthalten soll. Darüber hinaus sind neue Regelungen für den Aufbau einer europäischen Infrastruktur für CO₂-Transporte sowie ein Update des EU-Emissionshandelssystems vorgesehen.
EU-Klimaziel 2040
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 („Europäisches Klimagesetz“) hat die EU‑Kommission ein Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2040 vorgeschlagen. Der Vorschlag dient dazu, das Klimagesetz zu aktualisieren und den Pfad zur Klimaneutralität bis 2050 klarer und ambitionierter zu definieren. Der Legislativvorschlag wurde am 2. Juli 2025 vorgelegt und im Dezember im Rahmen des Trilogs zwischen Kommission, Parlament und Rat beschlossen. Am 10. Februar 2026 hat das EU‑Parlament mit deutlicher Mehrheit der Änderung des EU‑Klimagesetzes zugestimmt. Formell ist noch die Zustimmung des Rates erforderlich. Inhaltlich wurde eine Reduktion der Netto‑Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 gegenüber 1990 beschlossen. Allerdings erlaubt der Beschluss die Nutzung internationaler CO₂‑Zertifikate im Ausmaß von bis zu 5 % für die Zielerreichung, was bedeutet, dass lediglich 85 % der Emissionsminderung innerhalb Europas erfolgen müssen.
Inhaltlich wurde eine Reduktion der Netto‑Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 gegenüber 1990 beschlossen. Allerdings erlaubt der Beschluss die Nutzung internationaler CO₂‑Zertifikate im Ausmaß von bis zu 5 % für die Zielerreichung, was bedeutet, dass lediglich 85 % der Emissionsminderung innerhalb Europas erfolgen müssen.
In engem Zusammenhang steht die Überarbeitung des europäischen Emissionshandels, dem zentralen Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Das EU-Klimagesetz schreibt vor, dass alle sektoralen Instrumente mit dem neuen EU-Klimaziel kompatibel gemacht werden müssen. Um das neue 2040-Ziel von –90 % Emissionsminderung zu erreichen, sind umfassende Verschärfungen des Emissionshandelssystems für alle Sektoren zu erwarten. Der Start des neuen Emissionshandelssystems (ETS2) für Gebäude und Straßenverkehr wurde um ein Jahr auf Anfang 2028 verschoben.
Wasserstoffstrategie
Mit der Veröffentlichung des Clean Industrial Deal durch die Europäische Kommission wurde Wasserstoff als zentraler Bestandteil der Strategie zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie bestätigt. Ein deutliches Signal hierfür ist die Aufnahme des Projekts „SoutH2-Corridor“ – die Realisierung einer Wasserstoff-Pipeline von Nordafrika bis Mitteleuropa – als „Project of Common Interest“ (PCI), einschließlich der österreichischen Teilprojekte „H2 Backbone WAG + Penta-West“ und „H2 Readiness of the TAG Pipeline System“. Im Jahr 2025 wurden zudem Wasserstoffprojekte mit insgesamt 992 Mio. EUR von der EU gefördert. Mit der Richtlinie über den Wasserstoff- und Gasmarkt wurde im Juli 2025 ein umfassender Rahmen für die Zertifizierung kohlenstoffarmer Brennstoffe geschaffen, der die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Vorschriften für erneuerbare Brennstoffe ergänzt.
In Österreich kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die nationale Wasserstoffinitiative an, die durch zwei Verordnungen und 275 Mio. EUR an Fördermitteln eingeleitet wurde. Bundesminister Hattmannsdorfer verfolgt das Ziel, Österreich weltweit führend in Wasserstofftechnologien zu positionieren und als europäische Wasserstoffdrehscheibe zu etablieren. Weitere Förderungen – insbesondere für die notwendige Infrastruktur – sind bereits in Aussicht gestellt (820 Mio. EUR bis 2026). Die Begutachtung der „EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung Wasserstoff“ sowie der „Wasserstoffzertifizierungs-Verordnung (WstVO)“ wurde im Oktober 2025 abgeschlossen. Konzeptpapiere zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes, zur Genehmigung des Startnetzes und zum Stilllegungsplan für das Gasnetz wurden im September 2025 veröffentlicht und sollen als Grundlage für das 2026 geplante Gas-Wasserstoff-Gesetz dienen.

Konzernlagebericht
Vertragsverletzungsverfahren: Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat am 24. Juli 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und 25 weitere EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) nicht fristgerecht umgesetzt haben. Die Richtlinie (EU) 2023/2413, die im November 2023 in Kraft trat, verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in nationales Recht zu übernehmen. Die Umsetzungsfrist endete am 21. Mai 2025, einige Bestimmungen zur Genehmigung von Projekten mussten bereits bis 1. Juli 2024 umgesetzt sein.
Die RED III soll den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 % erhöhen, mit einem zusätzlichen unverbindlichen Ziel von 45 %. Sie enthält auch sektorale Unterziele, etwa für Gebäude, Verkehr und Industrie, sowie die Einführung von Beschleunigungsgebieten, in denen Genehmigungsverfahren für Projekte vereinfacht werden. Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, den Ausbau erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ gesetzlich zu verankern.
Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens hat die Kommission am 21. November 2025 Österreich ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Darin wird Österreich aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten detaillierte Informationen zur Umsetzung der Richtlinie vorzulegen. Sollte Österreich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreifen, kann die Kommission eine begründete Stellungnahme abgeben und den nächsten Schritt im Verfahren einleiten, der bis hin zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen kann. Österreich hat bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen und das Risiko einer Verstärkung des Vertragsverletzungsverfahrens ist nach wie vor hoch.
Bewertung von nationalem Energie- und Klimaplan (NEKP)
Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) ist das zentrale Instrument, mit dem alle EU-Mitgliedstaaten ihren Weg zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele darlegen müssen. Der österreichische NEKP wurde mit Verzögerung im August 2024 eingereicht und im Dezember 2024 endgültig an die Kommission übermittelt. Am 28. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Bewertung der finalen NEKP in Form einer nicht-legislativen Mitteilung. Grundlage dieser Bewertung ist die EU-Verordnung (EU) 2018/1999.
In ihrer Bewertung empfiehlt die Kommission Österreich unter anderem, die Elektrifizierung in allen Sektoren voranzutreiben und innovative Technologien einzusetzen. Zudem soll eine Strategie entwickelt werden, um die Akzeptanz der Windenergie deutlich zu steigern. Weitere Empfehlungen betreffen die Erhöhung der Systemflexibilität, beispielsweise durch Maßnahmen zur erleichterten Nutzung von Stromabnahmeverträgen in der Industrie, sowie die Förderung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz in der Industrie. In der nächsten Phase steht die praktische Umsetzung der Pläne im Vordergrund.
Standort-Absicherungs-Gesetz
Das Standortabsicherungsgesetz (SAG) wurde am 15. Oktober 2025 vom Nationalrat beschlossen und am 31. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es sieht für die Jahre 2025 und 2026 eine Kompensation der indirekten CO₂-Kosten im Strompreis vor, um energieintensive Unternehmen bei den anhaltend hohen Energiepreisen zu entlasten und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Förderberechtigt sind Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von über 1 GWh, insbesondere aus Branchen wie Metall-, Stahl-, Papier- und Chemieindustrie. Die Förderung deckt bis zu 75 % der indirekten CO₂-Kosten und wird aus den Auktionserlösen des EU-Emissionshandels finanziert. Unternehmen müssen mindestens 80 % der Fördermittel in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestieren. Für die Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) zuständig. Das jährliche Fördervolumen beträgt bis zu 75 Mio. EUR. Zusätzlich hat die Bundesregierung im Ministerrat beschlossen, ab dem 1. Jänner 2027 einen gedeckelten Industriestrompreis von bis zu 5 Cent/kWh einzuführen, um energieintensive Betriebe weiter zu entlasten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG)
Im Zuge der Energiekrise führte die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022 den Energiekrisenbeitrag‑Strom (EKBS) ein – eine gesetzlich festgelegte Erlösobergrenze für inframarginale Stromerzeuger. Dieser Mechanismus lief mit Ende 2024 aus. Die zu Jahresbeginn 2025 neu gebildete Bundesregierung beschloss jedoch im Rahmen der Budgetkonsolidierung, den EKBS ab April 2025 erneut einzuführen und bis 2030 zu verlängern (Erhebungszeitraum jeweils 1. April bis 31. März). Aus Sicht des Gesetzgebers soll damit ein jährliches Aufkommen von rd. 200 Mio. EUR erzielt werden, welches als Beitrag zur Budgetsanierung von Stromerzeugern mit inländischer Produktion zu leisten ist. Die Abgabe ist im Dezember eines jeden Jahres durch eine Vorauszahlung des hochgerechneten Energiekrisenbeitrags bis zum 31. März des Folgejahres abzuführen. Für die Kelag kann die Wiedereinführung des EKBSG ab April 2025 eine spürbare finanzielle Mehrbelastung bedeuten, da zusätzliche Abgaben auf die Markterlöse anfallen.
Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und des Ökostromgesetz 2012 (ÖSG)
Am 1. November 2025 sind die Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG) in Kraft getreten. Die Novelle sieht – bis zum Inkrafttreten neuer Förderverordnungen – eine Übergangsregelung für die Marktprämienförderungen (einschließlich Gebotsterminen, Ausschreibungs- und Vergabevolumina) sowie für Investitionszuschüsse im Jahr 2026 vor. Darüber hinaus enthält die Novelle eine Übergangsregelung für Biogas, die bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes zur Biomethanförderung gilt.
Trotz der mit dieser Novelle geschaffenen Möglichkeit zur Fortschreibung der Marktprämienförderung für das Jahr 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Anfang Jänner neue Förderverordnungen erlassen. Diese Verordnungen legen neue technologiespezifische Höchstpreise für Marktprämien und Investitionszuschüsse sowie angepasste Fördervolumina für die Jahre 2026 und 2027 fest.
Günstiger-Strom-Gesetz (GSG)
Im Dezember wurde mit dem Günstiger-Strom-Gesetz eine umfassende Modernisierung des österreichischen Strommarkts beschlossen. Das neue Gesetz vereint das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das Energiearmuts-Definitions-Gesetz sowie die Novelle des Energie-Control-Gesetzes und ersetzt das veraltete ElWOG aus dem Jahr 2010. Ziel ist es, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom aus erneuerbaren Energiequellen bei hoher Versorgungssicherheit bereitzustellen.
Das ElWG setzt die Vorgaben der europäischen Strombinnenmarktrichtlinie um und legt besonderen Wert auf faire und günstige Strompreise, die Integration neuer Marktakteure wie aktive Kundinnen und Kunden sowie Aggregatoren und die Stärkung der Rechte der Endverbraucher. Dazu gehören die freie Wahl des Lieferanten und des Abnehmers von Überschussstrom, die Möglichkeit von Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen und umfassende Informationspflichten der Anbieter. Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung des Stromsystems, die Einführung eines Sozialtarifs für besonders schutzbedürftige Haushalte und ein neues gesetzliches Preisanpassungsrecht.
Konzernlagebericht
Mit dem ElWG werden erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für Energiespeicheranlagen geschaffen. Diese werden technologieneutral definiert und umfassen neben Pumpspeichern und Batteriespeichern auch Konversionsanlagen wie Wasserstoff-Elektrolyseure. Je nach Energieflussrichtung gelten die Bestimmungen für Entnehmer oder Einspeiser, einschließlich der Regelungen zu Netzentgelten. Systemdienliche Speicheranlagen sind für zwanzig Jahre auf ihren Bezug von bestimmten Netznutzungs- und Netzverlustentgelten befreit, wobei die genaue Definition der
Systemdienlichkeit noch nicht abschließend geklärt ist. Sie kann sich aus dem im Netzentwicklungsplan festgelegten Standort, aus Vorgaben des Netzbetreibers oder aus der Teilnahme an einem Flexibilitätsmarkt ergeben.
Die Netzentgeltsystematik wird neu geordnet und die Finanzierung der Infrastruktur teilweise auf die Erzeuger verlagert. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 20 kW müssen ab dem 1. Jänner 2027 einen jährlichen Beitrag zur Versorgungsinfrastruktur leisten, der per Verordnung festgelegt wird und maximal 0,05 Cent/kWh der eingespeisten Jahresstrommenge betragen darf. Die Festlegung der Systemnutzungsentgelte erfolgt weiterhin durch die E-Control, wobei das ElWG Leitplanken vorgibt, die die Berücksichtigung der Systemdienlichkeit und die Stärkung leistungsbezogener Entgeltkomponenten gegenüber rein arbeitsbezogenen Ansätzen in den Vordergrund rücken. Als wesentliches Novum wird das Netzanschlussentgelt eingeführt, das die bisherigen Entgelte für Netzzutritt und Netzbereitstellung zusammenführt und die Kosten für den erstmaligen Anschluss oder für Leistungserhöhungen abdeckt.
Mit dem beschleunigten Ausbau volatiler Erzeugungsquellen wird das Stromnetz zunehmend zum Engpass. Vor diesem Hintergrund werden die Regelungen zum Netzanschluss und -zugang neu gefasst und das Instrument der sogenannten Spitzenkappung eingeführt. Netzbetreiber dürfen bei neuen Windkraft- und Photovoltaikanschlüssen die Einspeisung dauerhaft und entschädigungslos begrenzen, wobei die Eingriffe der Höhe nach beschränkt sind: Bei Windkraft darf maximal ein Prozent der Jahresstrommenge abgeriegelt werden, bei Photovoltaikanlagen müssen mindestens siebzig Prozent der Modulspitzenleistung erhalten bleiben.
Das ElWG erleichtert künftig Direktversorgungsmodelle. Die Hürden für den Direktbezug von Strom über das öffentliche Netz oder hinter dem Zählpunkt werden beseitigt. Für Strombezugsverträge (Power-Purchase-Agreements) wird klargestellt, dass diese keine Lieferung im rechtlichen Sinn darstellen und somit keine Lieferantenpflichten greifen. Die bisher strengen Vorgaben für Direktleitungen werden gelockert, eine technische Trennung vom öffentlichen Netz ist nicht mehr erforderlich. Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Kundmachung in Kraft, für einzelne Bestimmungen gelten spätere Termine.
Novelle des Preisgesetzes
Im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen wurde auch das Preisgesetz 1992 geändert. Es gilt künftig für Strom und Gas und schafft einen neuen Preisüberwachungsmechanismus, der es der Bundesregierung ermöglicht, bei ungerechtfertigter Preispolitik vorübergehend in Energiepreise einzugreifen. Die Regulierungsbehörde wird ermächtigt zu prüfen, ob die von den Energieanbietern geforderten Preise die internationale Preisentwicklung widerspiegeln. Stellt sie Missstände fest, soll sie Vorschläge zur Behebung ausarbeiten und die Bundesregierung informieren. Diese kann daraufhin für die Dauer von sechs Monaten volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise festlegen, sofern der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.
Senkung der Elektrizitätsabgabe
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember eine Senkung der Elektrizitätsabgabe für ein Jahr beschlossen, gültig ab dem 1. Jänner 2026. Nach Auslaufen der Strompreisbremse betrug die Abgabe zuletzt 1,5 Cent/kWh. Für Haushalte wird sie nun auf das EU-Mindestniveau von 0,1 Cent/kWh gesenkt, für alle anderen Endkunden auf 0,82 Cent/kWh. Mit dieser Maßnahme soll der Teuerung entgegengewirkt und die Strompreise spürbar entlastet werden.

Ausständige Gesetzes-Vorhaben
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll die umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie RED III in Österreich erfolgen. Diese sieht vor, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 % – optional 45 % – zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden neue Bestimmungen zur Planung und Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sowie der dazugehörigen Infrastruktur festgelegt. Ein zentrales Element des EABG sind verfahrensbeschleunigende Regelungen für sogenannte „Vorhaben der Energiewende“.
Für Energiewendevorhaben unterhalb der UVP-G-Schwelle soll ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip bei den Landeshauptleuten als zuständige Behörde eingeführt werden. Zudem soll bei behördlichen Interessensabwägungen eine gesetzliche Vermutung des überragenden öffentlichen Interesses zugunsten solcher Vorhaben verankert werden. Das Gesetz sieht außerdem Raumplanungsvorgaben zur Ausweisung von Trassenkorridoren, die Festlegung von Erzeugungsrichtwerten je Bundesland bis 2030 sowie die Möglichkeit von Entgeltvereinbarungen („Energiewendebeteiligung“) zwischen Gemeinden und Projektwerbern für neue PV-, Windkraft- und Leitungsanlagen vor.
Das Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf endete am 21. Oktober 2025. Nach aktuellem Plan soll der Gesetzesentwurf im ersten Quartal 2026 dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um eine teilweise Umsetzung ab Mitte 2026 zu ermöglichen.
Entbürokratisierungspaket
Im Zuge des Ministerrats vom 3. Dezember 2025 hat die Bundesregierung ihre Initiative zum Bürokratieabbau vorgestellt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen auch Ansätze für den Energiebereich, wie die Harmonisierung und Reduktion von Berichts- und Dokumentationspflichten im Energierecht sowie die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ohne zusätzliches Gold-Plating. Ziel ist es, Berichts- und Meldepflichten im Energierecht zu vereinheitlichen, zu reduzieren und zusammenzuführen.
Darüber hinaus enthält das Paket Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Ausbauvorhaben. Dazu gehören insbesondere das neue Genehmigungsregime für nicht UVP-pflichtige Energieprojekte (EABG), die vollständige Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sowie die Einrichtung bundesweiter Sachverständigenpools zur Entlastung der Verfahren. Diese Schritte sollen künftig zu schnelleren und einfacheren Genehmigungsprozessen beitragen.
Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG)
Der Nationalrat hat am 21. Jänner 2026 die Regierungsvorlage zum NaBeG beschlossen, der Bundesrat stimmte am 5. Februar zu. Mit dem NaBeG setzt Österreich die EU‑Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht um und schafft damit einen einheitlichen, rechtsverbindlichen Rahmen für die verpflichtende Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in Bereichen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Ziel ist es, der Nachhaltigkeitsberichterstattung denselben Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zu geben. Zudem sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung bzw. Prüfung solcher Berichte befugt werden, wobei hierfür teils noch gesetzliche Gleichwertigkeitsregelungen nötig sind. Für die Kelag sind die Anforderungen der CSRD bereits umgesetzt: Die Berichterstattung erfolgt nach ESRS, der Bericht 2025 basiert noch auf der bisherigen Gesetzgebung, während für das Geschäftsjahr 2026 nach Inkrafttreten des NaBeG ein etwaiger Anpassungsbedarf evaluiert wird.
Konzernlagebericht
Kärnten
Volksbefragung
Am 12. Jänner 2025 fand in Kärnten eine von der FPÖ und Team Kärnten initiierte landesweite Volksbefragung statt. Die Bevölkerung stimmte über die Frage ab, ob zum Schutz der Kärntner Natur – einschließlich des Landschaftsbildes – die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen landesgesetzlich verboten werden soll. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 35 % sprachen sich etwa 51 % für ein Verbot aus, während rd. 49 % dagegen stimmten.
Die Fragestellung wurde in der Folge von 163 Personen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. Mit Erkenntnis vom 9. Dezember 2025 gab der VfGH der Anfechtung aufgrund der wertenden Fragestellung statt und hob die Anordnung der Volksbefragung (Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl. Nr. 79/2024) zur Gänze auf. Zur Begründung führte der VfGH aus, dass die den Stimmberechtigten vorgelegte Frage wertende Formulierungen enthalte und daher gegen das Kärntner Volksbefragungsgesetz verstoße.
Als politische Reaktion beschloss der Kärntner Landtag am 6. Februar 2025 Änderungen des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021) und der Kärntner Bauordnung (K-BO 1996). Die Novelle, die am 20. Februar 2025 in Kraft trat, verpflichtet die Landesregierung, bis Februar 2026 Flächen für Windkraftanlagen in einem Sachgebietsprogramm auszuweisen. Schutzgebiete, alpine Zonen über 1.800 Meter Seehöhe, Gebiete, die nicht mit den Schutzzielen der Vogelschutzrichtlinie vereinbar sind, sowie Wildtierkorridore dürfen nicht als Flächen ausgewiesen werden. Zusätzlich wurde eine befristete überörtliche Bausperre für neue Windkraftprojekte eingeführt.
Parallel dazu wurde ein überparteilicher Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Energiezukunft Kärntens – Ermittlung der Strombedarfslücke zur Erreichung der Selbstversorgung und Festlegung von Zonierungen für Windkraftanlagen“ beschlossen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, eine Zonierung für Windkraftanlagen auf jenen Flächen zu erarbeiten, auf denen bereits genehmigte oder in Genehmigung befindliche Windparks vorgesehen sind. Außerdem soll die Strombedarfslücke zur Erreichung der bilanziellen Selbstversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien erhoben und dem Landtag inklusive verschiedener Varianten zur Deckung dieser Lücke vorgelegt werden. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2026 präsentiert werden.
Änderung des Kärntner Raumordnungsgesetzes
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021), dessen Anlage ein überörtliches Entwicklungsprogramm für die Ausweisung von Windkraftanlagen mit einer elektrischen Engpassleistung von mehr als 5 kW enthält, wurde vom Kärntner Landtag am 5. Februar 2026 einstimmig beschlossen.
Demnach werden vier Zonen (Steinberger Alpe, Soboth/Lavamünd, Bärofen und Peterer Alpe), die zusammen etwa 730 ha groß sind und max. 0,4 TWh/a Stromproduktion aus Windkraft ermöglichen, als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen. Diese Zonen betreffen ausschließlich Flächen, in denen bereits Windkraftanlagen errichtet wurden oder sich in Genehmigung befinden. Außerhalb von diesen Gebieten sind keine Windkraftanlagen >5 kW zulässig.

Geschäftssegmente
Energie
Die Kelag zählt zu den führenden österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Das ausschließlich erneuerbare Erzeugungsportfolio wird zunehmend durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen ergänzt. Der flexible Kraftwerkspark, bestehend aus Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken, leistet einen wesentlichen Beitrag zum kurz‑ bis langfristigen Ausgleich zwischen Verbrauch und erneuerbarer Erzeugung. Darüber hinaus befinden sich erste Großbatteriespeicherprojekte in Umsetzung. Mit insgesamt 155 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,6 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,5 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Wasserkraft Österreich
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde im Sommer 2022 durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser schwer beschädigt. Im November 2023 begann die Wiederherstellung des Kraftwerks. Die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks erfolgte im Juli 2025.
Kraftwerk Hammer
Das Kleinkraftwerk Hammer soll mit einer geplanten Jahreserzeugung von rd. 7,5 GWh errichtet werden. Der Projektstart erfolgte im September 2025.
Kraftwerk Kropfitsch
Im Oktober 2025 erwarb die Kelag ein in Betrieb befindliches Wasserkraftwerk mit einer installierten Leistung von rd. 0,9 MW und einer geplanten Jahreserzeugung von rd. 2,3 GWh. Das Kraftwerk befindet sich in St. Margarethen im Rosental, rd. 13 km westlich von Ferlach, und leitet das Wasser in den Stausee Annabrücke.
Kraftwerk Ausserfragant
Am Maschinensatz 1 des Kraftwerks Außerfragant wurden umfassende Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an Generator-Stator und -Rotor, wesentlichen Turbinenteilen sowie am Kugelschieber durchgeführt. Die Effizienz des Maschinesatzes konnte um rd. 3 % gesteigert werden. Die Wiederinbetriebnahme erfolgte im April 2025.
Kraftwerk Innerfragant
Am Maschinensatz 3 des Kraftwerks Innerfragant werden derzeit umfassende Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen am Generator-Stator und -Rotor, an sämtlichen Turbinen- und Pumpenteilen sowie an den drei Kugelschiebern durchgeführt. Die Turbine wurde im November 2025 wieder in Betrieb genommen, die Wiederinbetriebnahme der Pumpe ist im Frühjahr 2026 vorgesehen.
Kraftwerk Fleiss
Beim Kraftwerk Fleiß wurden der Maschinensatz 1 sowie die Elektro- und Leittechnik erneuert. Zusätzlich erfolgten Sanierungsarbeiten am Krafthaus und an den Außenanlagen. Die Fertigstellung der Arbeiten und die Wiederinbetriebnahme des Maschinensatzes erfolgte im September 2025.
Kraftwerk Kolbnitz, Schwallausgleichskraftwerk
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie legt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die Mitgliedstaaten fest und trat im Jahr 2000 in Kraft. Mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 im Jahr 2003 wurde sie in nationales Recht überführt. Ziel ist eine systematische Verbesserung sowie die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung des Gewässerzustands.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben erstellt das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP), wobei die Maßnahmen in drei Perioden umgesetzt werden. Die Verordnung zum NGP III sieht als zentrales Ziel die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern vor. Die Schwall-Sunk-Belastung betrifft unter anderem die Kelag-Kraftwerke Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau.
Konzernlagebericht
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebs durch Schwall-Sunk-Vorgaben zu vermeiden, zusätzliche Erzeugung aus Wasserkraft zu generieren und die Ökologie am betroffenen Flussabschnitt zu verbessern, wird das Projekt Schwallausgleichskraftwerk Kolbnitz entwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Ausarbeitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung sowie der Dialog mit und die Einbindung aller relevanten Stakeholder. Die Umweltverträglichkeitserklärung wurde im Juli 2025 beim Amt der Kärntner Landesregierung eingereicht. Nach der Vollständigkeitsprüfung werden die Unterlagen voraussichtlich Mitte 2026 in allen Projektgemeinden öffentlich aufgelegt, womit das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren beginnt.
Speicher Wurten
Der Speicher Wurten ist das zentrale Element der Kraftwerksgruppe Fragant und spielt eine entscheidende Rolle bei der energiewirtschaftlichen Optimierung der gesamten Gruppe. Die Kelag plant, das Speichervolumen bis Ende 2026 von rd. 2,7 Mio. m³ auf 5,0 Mio. m³ zu erhöhen. Damit soll die Flexibilität gesteigert und der zukünftige Einsatz der vor- und nachgelagerten Speicher- und Pumpspeichersysteme optimiert werden. Der Projektstart erfolgte im März 2025.
Wasserkraft International
International verfolgt der Kelag-Konzern mit der Kelag International im Bereich Wasserkraft eine selektive Wachstumsstrategie und ist in den drei Regionen Iberien (Spanien und Portugal), Mediterranean (Italien und Frankreich) sowie Südost-europa aktiv. Derzeit betreibt der Kelag-Konzern in diesen Regionen 39 Wasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 168 MW und einer jährlichen Erzeugung von rd. 300 GWh im Regeljahr.
Region Iberien
In Spanien und Portugal betreibt die Kelag International Kleinwasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 63 MW. Damit werden jährlich etwa 140 GWh Strom aus erneuerbarer Energie erzeugt. Ein spanisches Kraftwerk wurde im Zuge des Hochwasserereignisses 2024 stark beschädigt und befindet sich derzeit in Sanierung. Die Wiederinbetriebnahme ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.
Region Mediterranean
Mit dem Erwerb eines Kleinwasserkraftwerk-Portfolios im Jahr 2021 erfolgte der Markteintritt in Frankreich. Die betriebenen Laufwasserkraftwerke verfügen über eine Gesamtleistung von rd. 40 MW und erreichen im Regeljahr eine Jahresproduktion von etwa 106 GWh. Ende 2024 wurde das Kraftwerk Oussiat durch einen Neubau ersetzt. Dadurch konnte die Effizienz um rd. 1 GWh gesteigert und das Regelarbeitsvermögen auf 5 GWh erhöht werden.
Bereits Ende 2019 erfolgte der Markteintritt in Italien mit dem Erwerb von Kleinwasserkraftwerken (Jahresproduktion in Höhe von rd. 8 GWh). Der Erwerbsvorgang eines größeren Wasserkraftwerk-portfolios ist aktuell in Umsetzung und ein Closing könnte gegebenenfalls noch im ersten Halbjahr 2026 erfolgen.
Region Südosteuropa
Im südosteuropäischen Raum hat die Kelag International in der Vergangenheit in verschiedene Kleinwasserkraftwerke investiert. Insgesamt sind in Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo und Montenegro 14 Kraftwerke mit einer installierten Leistung von rd. 46 MW in Betrieb, die im Regeljahr etwa 132 GWh Strom aus Wasserkraft erzeugen.
Im Schiedsverfahren zur Betriebsgenehmigung des Kraftwerks Lumbardhi II im Kosovo fand im Oktober die Anhörung vor der International Chamber of Commerce statt. Mit einem Urteil ist frühestens Ende 2026 zu rechnen.
Für das Kraftwerk Lumbardhi I ist im April 2024 der 20-jährige Pachtvertrag zum Betrieb der Anlage ausgelaufen. Die Verhandlungen über eine Verlängerung der Nutzungsdauer um weitere 20 Jahre laufen weiterhin.
Windkraft Österreich
Die Kelag betreibt gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen acht Windkraftanlagen in Kärnten und zwölf im Burgenland. Das Geschäftsfeld verfolgt konsequent den weiteren Ausbau der Stromproduktion aus Windkraft.

Windpark Lavamünd
Mit der Entwicklung des Windparks Lavamünd wurde im Jahr 2017 begonnen. Das Projekt hat in acht Jahren die Entwicklungsphase und die Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Nachdem der Bundesverwaltungsgerichtshof im Dezember 2024 den beeinspruchten positiven UVP‑Bescheid der ersten Instanz bestätigt hatte, konnten die Umsetzungsarbeiten im September 2025 gestartet werden. Dazu zählen unter anderem die Rodungsarbeiten sowie die Anpassung bestehender und der Bau neuer Wege.
Der Fundamentbau ist für Sommer 2026 geplant; die Aufstellung der sieben Windkraftanlagen, die Verlegung der Energieableitung zum Umspannwerk Koralpe sowie die Inbetriebnahme sind für das Jahr 2027 vorgesehen. Der Windpark wird mit einer installierten Leistung von rd. 48 MW jährlich etwa 79 GWh Strom aus Windkraft erzeugen.
Ausbau der Windenergie in Kärnten und Burgenland
Mit den Projekten Peterer Alpe und Steinberger Alpe II befinden sich in Kärnten derzeit zwei weitere Windparks in UVP‑Behördenverfahren. Die Entwicklung und Umsetzung erfolgen gemeinsam mit einem Kooperationspartner. Die beiden Windparks Peterer Alpe und Steinberger Alpe erhielten im Juli 2024 bzw. im September 2025 den erstinstanzlichen UVP‑Bescheid.
Im Burgenland entwickelt die Kelag gemeinsam mit Kooperationspartnern einen Windpark.
Windkraft International
Auch im Bereich Windkraft werden die europäischen Märkte aktiv bearbeitet. Projektmöglichkeiten werden kontinuierlich evaluiert, um das Potenzial für neue Windkraftanlagen zu identifizieren und zu nutzen.
Region Iberien
In Portugal hält die Kelag International Anteile (Minderheitsbeteiligungen) an drei Windkraftwerken.
Region Mediterranean
Im Dezember 2024 schloss die Kelag International erfolgreich die Akquisition eines Greenfield-Projektportfolios in Italien ab, das nun zur Baureife weiterentwickelt wird.
Region Südosteuropa
Im südosteuropäischen Raum befinden sich derzeit sieben Windparks in Betrieb, die mit einer installierten Leistung von rd. 85 MW jährlich rd. 205 GWh Strom aus Windkraft erzeugen.
Der Windpark Ivan Sedlo in Bosnien und Herzegowina mit einer Leistung von rd. 25 MW wurde im Jahr 2025 in Betrieb genommen.
In Nordmazedonien sind die Bauarbeiten am Windpark Gevgelija (30 MW) größtenteils abgeschlossen.
Photovoltaik ÖSterreich
Die Kelag betreibt im Inland 41 eigene PV‑Dachanlagen mit einer Leistung von rd. 4 MWp. Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich durch die Errichtung von PV‑Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft. Entsprechende Grundstücke werden gesichert und bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht. Aktuell betreibt die Kelag im Inland fünf eigene PV‑Freiflächenanlagen mit einer Leistung von rd. 8 MWp.
Im Mai 2025 erfolgte die Inbetriebnahme von zwei PV‑Freiflächenanlagen an den Standorten
Blasnitzen und Mühlbach.
Im Burgenland befindet sich in Kooperation mit Burgenland Energie ein zweistufiges PV‑Freiflächenprojekt mit einer Gesamtleistung von rd. 47 MWp in Entwicklung bzw. Umsetzung. Dieses Hybridisierungsprojekt kombiniert Wind‑ und Photovoltaikanlagen und nutzt damit die Vorteile beider erneuerbarer Energiequellen, maximiert die Energieerzeugung und optimiert die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Der Baustart der ersten Ausbaustufe mit rd. 27 MWp erfolgte im Oktober 2025; die Inbetriebnahme ist für das dritte Quartal 2026 geplant.
Photovoltaik international
Im Bereich Sonnenkraft ist die Kelag International in den Regionen Iberien, Mediterranean und Südosteuropa aktiv. Acht PV-Freiflächen- und Aufdachanlagen liefern mit einer installierten Leistung von rd. 21 MWp jährlich etwa 26 GWh saubere Energie.
Konzernlagebericht
Region Südosteuropa
Im Herbst des Jahres 2025 wurde das eigenentwickelte PV-Freiflächenprojekt Stari Perkovci in Kroatien fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Anlage verfügt über eine Leistung von rd. 5 MWp und erzielt eine jährliche Erzeugung von rd. 6 GWh.
Region Iberien
Im portugiesischen Markt hält die Kelag International Anteile an drei PV-Anlagen.
Region Mediterranean
Italien zählt zu den Fokusmärkten für Photovoltaikprojekte. Die PV-Anlage Tessera befindet sich derzeit im Repowering-Prozess, wodurch die Leistung auf gleicher Fläche von 1 MWp auf 1,7 MWp erhöht wird. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2026 geplant. Der Baustart für das Projekt Rottofreno mit einer Leistung von rd. 7 MWp erfolgte im November 2025.
Darüber hinaus wurden PV-Projekte in den Regionen Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna und Piemont mit einer Gesamtleistung von rd. 27 MWp bis zur Baureife entwickelt. Zur langfristigen Absicherung der Erzeugungsmengen wurden alle Projekte für die Auktion im Rahmen des in Italien eingeführten FER-X-Einspeisevergütungsregimes eingereicht. Mit dem Bau der Anlagen wird schrittweise ab 2026 begonnen.
Batteriesysteme Österreich
Am Wasserkraftstandort Schütt 2 wird derzeit ein hybrider Batteriespeicher in Kombination mit dem bestehenden Laufwasserkraftwerk umgesetzt. Die Inbetriebnahme ist für Anfang 2026 vorgesehen.
Darüber hinaus befinden sich an zwei weiteren Standorten hybride Batteriespeicherprojekte in Entwicklung.
Erzeugungsportfolio International
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Energiewirtschaft und Energiehandel
Der Energiehandel bündelt die energiewirtschaftliche Kompetenz des Konzerns und fungiert als zentrale Drehscheibe zur Optimierung von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten. Dies erfolgt im Rahmen energiewirtschaftlicher Dienstleistungen und Handelstätigkeiten über verschiedene Fristigkeiten und Produkte. Neben Termin-, Day-Ahead- und Intraday-Märkten gewinnen die Aggregation und Vermarktung von Flexibilitäten sowie die Bereitstellung kurzfristiger Systemdienstleistungen zunehmend an Bedeutung.
Die Weiterentwicklung des Energiesystems im Zuge der Dekarbonisierung und Elektrifizierung – insbesondere der Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energien sowie die wachsende Bedeutung von Nachfragetreibern wie E-Mobilität, Wärmepumpen und Wasserstoff führt zu steigenden Anforderungen an die Energiewirtschaft und den Energiehandel. Hinzu kommt die zunehmende Relevanz von Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeichern und hybriden Anlagen. Die Aggregation dezentraler Einheiten und die Integration neuer Marktteilnehmer erhöhen die Komplexität des Handels, eröffnen jedoch zugleich Chancen für innovative Geschäftsmodelle.
Ziele sind:
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der Ausgleich zunehmender Schwankungen bei Erzeugungs- und Absatzmengen durch flexible Kraftwerkseinheiten und (Pump-)Speicherkraftwerke,
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die Bereitstellung optimierter Vermarktungsdienstleistungen für erneuerbare Erzeuger,
•
die Unterstützung von Konsumenten, die zeitweise zu Produzenten werden, im effizienten Energiemanagement sowie
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die wirtschaftlich sinnvolle Integration neuer Marktteilnehmer und Technologien in den Energiemarkt.
Damit wird der Energiehandel zum Enabler der Energiezukunft und zur Plattform für innovative Geschäftsmodelle. Zentrale Erfolgsfaktoren sind digitale Transformation, Marktintelligenz sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Prognose- und Datenanalysekompetenzen.
Vertrieb (B2C) und Energielösungen
Im Jahr 2025 wurden 17 Marketingkampagnen zur Akquise und Leadgenerierung umgesetzt – jeweils individuell auf Kundensegmente und Zielgruppen abgestimmt. Im kommunalen Segment lag der Fokus auf Vertragsverlängerungen bei Kärntner Gemeinden.
Ein starkes Signal für die Energiezukunft in Kärnten setzt das Kelag-Prämienprogramm: Seit Ende 2024 wurden rd. 3.600 Förderanträge für emissionsarme und umweltfreundliche Technologien in den Bereichen Wärmepumpe, E-Mobilität und PV-Speicher bewilligt. Die Kelag-Sozialsäule unterstützte einkommensschwache Haushalte mit über 850 Beratungen, Überbrückungshilfen, Elektrogeräten und Zuschüssen für Stromheizer. Zusätzlich wurde im April 2025 der Tarif „Kelag Strom Verantwortung“ mit 10 Cent/kWh netto für ORF-beitragsbefreite Haushalte eingeführt.
Im September wurden rd. 240.000 Bestandskunden über neue, vergünstigte Stromtarife informiert, darunter „Kelag Strom Energiezukunft“ mit Preisgarantie bis Ende 2026. Die Kampagne steigerte die Zustimmung zum elektronischen Geschäftsverkehr auf 75 %. Zwei Drittel der Kunden sind bereits im Kundenportal registriert, das allein im letzten Jahr 10 Mio. Seitenaufrufe verzeichnete. Neue digitale Services wie Live-Daten aus Fronius-Wechselrichtern und ein geplanter Preiswarner werden getestet, um die Kundenerfahrung weiter zu verbessern.
Das Geschäftsfeld E-Mobilität absolvierte im März 2025 erfolgreich die Rezertifizierung nach ISO 9001 und 14001. Die Abgabemengen an öffentlichen Kelag-Ladepunkten stiegen bis Ende Oktober um rd. 40 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Neben dem neuen Standort an der Raststätte Griffen – einer der meistfrequentierten zwischen Rom und Wien – wurden weitere Ladepunkte bei Hofer- und Spar-Filialen sowie am Flughafen Klagenfurt und an zusätzlichen Standorten in Betrieb genommen.
Am 30. Oktober 2025 wurde auf Basis einer umfassenden, bereichsübergreifenden Due Diligence ein Beteiligungsvertrag an der Spotty Smart Energy Partner GmbH unterzeichnet. Nach der Zustimmung der Bundeswettbewerbsbehörde erfolgte das Closing im Dezember 2025. Die Beteiligung von 33 % an dem Unternehmen stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg in die digitale Energiezukunft dar.
Konzernlagebericht
Netz
Strom- und Erdgasnetz
Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige
Netzinfrastruktur ist eine unverzichtbare Lebensader für Bevölkerung und Wirtschaft und bildet die Grundlage für das Gelingen der Energiezukunft. Als Verteilernetzbetreiber sorgt die Kärnten Netz für eine sichere und verlässliche Energieversorgung aller Kunden in Kärnten. Sie stellt die Strom- und Erdgasnetzinfrastruktur rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bereit und gewährleistet damit die Aufrechterhaltung eines diskriminierungsfreien und wettbewerbsfähigen Energiemarktes.
Zu den Aufgaben der Kärnten Netz zählen die Planung, der bedarfsorientierte Ausbau, der Betrieb und die Instandhaltung des von der Muttergesellschaft Kelag gepachteten Strom- und Erdgasnetzes sowie ein effizientes Entstörungsmanagement. Smart Metering und ein leistungsfähiges Datenmanagement bilden die nachhaltige Basis für das Energiesystem der Zukunft. Der verstärkte Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Eigenproduktion bei Privat- und Gewerbekunden erfordert eine Ertüchtigung des Mittel- und Niederspannungsnetzes, um eine erfolgreiche Zukunft für erneuerbare Energien zu ermöglichen. Mit einem zuverlässigen Netz leistet die Kärnten Netz somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Kärnten.
Investitionen in die
Versorgungsqualität
Ein leistungsfähiges Verteilernetz bildet die Grundlage für eine sichere Energieversorgung. Mit dem Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern steigen die Anforderungen an das Stromverteilernetz erheblich. Durch das im Geschäftsjahr 2025 umgesetzte Investitions- und Instandhaltungsprogramm konnte die Versorgung der Netzkunden weiterhin in gewohnter Qualität gewährleistet, der Wirtschaftsstandort Kärnten gestärkt und die Energiezukunft in Kärnten vorangetrieben werden.
Investitionsschwerpunkte waren der Neubau des Umspannwerks Rangersdorf sowie Erneuerungsarbeiten in Umspann- und Schaltwerken, insbesondere im Umspannwerk Ferlach und im Umspannwerk Wolfsberg. Darüber hinaus wurden Projekte im Hochspannungsnetz vorbereitet und umgesetzt, darunter die Erneuerung des 110-kV-Netzes in Mittelkärnten, sowie Maßnahmen im Mittel- und Niederspannungsnetz.
Ein wesentliches Projekt zur nachhaltigen Sicherung der Versorgung ist die Mitführung von 110-kV-Leitungen der Kärnten Netz als Teil des 380-kV-Ringschlusses in Kärnten (Projekt „Netzraum Kärnten“) durch den Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG).
Zusätzlich wird im Zuge der Mitverlegung der Breitbandinfrastruktur in Kärnten die Stromnetzinfrastruktur gemäß den Anforderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets (EAG) gezielt verstärkt. Dabei werden Synergien genutzt, um die Ortsnetze zukunftssicher auszubauen und die Anschlusskapazitäten für Photovoltaikanlagen, Elektromobilität und Wärmepumpen zu erhöhen.
Projekt Umspannwerk Rangersdorf
Die elektrische Energieversorgung des Oberen Mölltals (Großraum Winklern–Rangersdorf–Stall) erfolgt derzeit über das 20-kV-Mittelspannungsnetz, das von den rd. 40 km voneinander entfernten Umspannwerken Außerfragant und Zirknitz gestützt wird. Dieses Netz versorgt zahlreiche Gewerbegebiete und Betriebe und transportiert die Energie aus vielen Erzeugungsanlagen. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der langgezogenen Talstruktur ist das Netz bereits nahezu ausgelastet.
Das neue Umspannwerk Rangersdorf wird die zukünftigen Versorgungsaufgaben im Oberen Mölltal übernehmen. Es ermöglicht die Weiterentwicklung der Gewerbegebiete, die Errichtung geplanter Kleinwasserkraftwerke, die steigenden Einspeiseleistungen durch Photovoltaikanlagen sowie das Wachstum der Elektromobilität. Das Projekt befindet sich in der operativen Umsetzung, die Arbeiten sind weit fortgeschritten. Im Jahr 2026 wird das Projekt mit der Einbindung des 110-kV-Netzes fortgesetzt.
Projekt Umspannwerk Ferlach
Das Umspannwerk Ferlach versorgt die Stadt Ferlach als regionales Zentrum sowie die umliegenden Gebiete um Waidisch/Zell, das Loibltal und Feistritz im Rosental. Die Region verzeichnet eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung, wodurch der Leistungsbedarf kontinuierlich steigt.
Um die steigenden Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region zu erfüllen, wurde eine umfassende Erneuerung und Erweiterung des Umspannwerks Ferlach durchgeführt. Dazu zählen der Einbau einer neuen 20-kV-Innenraumschaltanlage sowie der Ausbau eines zweiten 110-kV-Leitungsschaltfelds und eines zweiten 110/20-kV-Transformatorschaltfelds. Diese Maßnahmen erhöhen die Netzkapazität und sichern die Versorgung für die zukünftige Entwicklung der Region. Die Projektumsetzung begann im Jahr 2024. Die Inbetriebnahme der neu errichteten Anlagenteile erfolgte Ende 2025. Im ersten Quartal 2026 sollen die baulichen Restarbeiten abgeschlossen werden.
Projekt Umspannwerk Wolfsberg
Das Umspannwerk Wolfsberg ist der zentrale Netzknoten des Lavanttals und versorgt die Bezirkshauptstadt Wolfsberg, die umliegenden Regionen sowie zahlreiche Gewerbe- und Industriebetriebe. Errichtet im Jahr 1956, stößt die bestehende Infrastruktur zunehmend an ihre Grenzen. Um den wachsenden Energiebedarf infolge der positiven wirtschaftlichen Entwicklung zu decken und die Integration erneuerbarer Energien – insbesondere aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen – zu ermöglichen, ist eine umfassende Modernisierung erforderlich.
Geplant und umgesetzt wird die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden 110-kV-Schaltanlage. Darüber hinaus erfolgt die Vorbereitung der elektrischen Anbindung des bereits genehmigten Windparks Bärofen. Diese Maßnahmen sichern die Versorgung für die Zukunft und schaffen die Grundlage für eine nachhaltige Energieversorgung im Lavanttal. Mit der Projektumsetzung wurde im Jahr 2024 begonnen. Die Fertigstellung des Umbaus der 110-kV-Schaltanlage erfolgte im August 2025. Die Gesamtfertigstellung des Projekts ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Erneuerung 110-kV-Netz Mittelkärnten
Das 110-kV-Hochspannungsnetz ist das Rückgrat der sicheren Stromversorgung in Kärnten. Es ermöglicht den überregionalen Energietransport, die Verteilung der Energie in die Netzregionen sowie die Einspeisung aus großen Kraftwerksanlagen.
Aktuell wird diese Region durch eine einsystemige 110-kV-Freileitung versorgt, die zwischen den Umspannwerken St. Veit, Treibach, Wietersdorf und Brückl verläuft. Diese Leitung sichert bis heute die Versorgung der Region Mittelkärnten, die aufgrund der dort ansässigen Industrieunternehmen einen wesentlichen Verbrauchsschwerpunkt der Kärnten Netz bildet. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung sowie der steigenden Anforderungen durch den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen kann die bestehende Leitung die zukünftigen netztechnischen Anforderungen nicht mehr ausreichend erfüllen. Um Überlastungen zu vermeiden und die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist die Erneuerung und Verstärkung des Netzes notwendig. Die Kärnten Netz plant daher den Bau einer zweisystemigen, leistungsstarken 110-kV-Freileitung. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Leitung abgebaut.
Ende Juni 2025 wurde die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für dieses Projekt bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Seit Beginn der Planungen zur Erneuerung des 110-kV-Netzes in Mittelkärnten wurden die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden sowie die Grundeigentümer mehrfach über dieses wichtige Infrastrukturprojekt informiert. Der weitere Projektablauf sieht die Vollständigkeitsprüfung der Einreichunterlagen durch die Behörde vor, gefolgt von eventuellen Nachbesserungen durch den Projektträger. Die öffentliche Auflage des Projekts und die Durchführung der UVP-Verhandlung werden bis Mitte 2026 erwartet.
Projekt Netzraum Kärnten
Konzernlagebericht
Das Projekt „Netzraum Kärnten“ ist ein Kooperationsprojekt der Austrian Power Grid (APG) und der Kärnten Netz. Es umfasst die Errichtung einer 380-kV-Verbindung zwischen Lienz in Osttirol und Obersielach bei Völkermarkt in Kärnten sowie den Ausbau und die Verstärkung des Kärntner Hochspannungsnetzes durch die Mitführung von 110-kV-Systemen. Dieses Vorhaben ist ein Schlüsselprojekt für Kärnten, Osttirol und ganz Österreich. Es stärkt unser Bundesland als Wirtschafts- und Lebensraum, sichert die Stromversorgung kommender Generationen, ermöglicht die zusätzliche Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien und unterstützt den weiteren Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.
Trassenplaner und Experten aus verschiedensten Fachgebieten (u. a. Siedlungsraum, Landschaft, Geologie, Hydrogeologie, Wasser, Forstwesen, Naturgefahren, Wildökologie, Flora und Fauna sowie Ornithologie) haben bisher eine Grobtrasse mit einer Breite von 200 bis 1.000 m und einer Länge von rd. 192 km (Obersielach bis Lienz) erarbeitet, die Ende September 2025 der Bevölkerung vorgestellt wurde. Sie bildet die Grundlage für die weiteren Planungen zur Festlegung der Feintrasse. Dazu erfolgt ein intensiver Austausch mit Grundeigentümern und Gemeinden, um lokale Hinweise in die Planung einfließen zu lassen. Das Ergebnis wird eine Feintrasse mit der Festlegung der Maststandorte und der erforderlichen Zufahrten sein.
Das gemeinsame Projekt ist entscheidend für die Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung im Bundesland Kärnten in den kommenden Jahrzehnten. Die Kärnten Netz verstärkt im Rahmen des Projekts ihr 110-kV-Netz durch die Mitführung von zwei Leitungssystemen. Durch die gemeinsame Nutzung der Masten der APG werden Infrastruktur gebündelt, Mensch und Natur geschont und ein kosteneffizienter Ausbau des 110-kV-Netzes ermöglicht.
Smart Metering
Die Kärnten Netz hat ihre Verpflichtungen gemäß der Intelligenten Messgeräte-Verordnung (IME-VO), die eine Rolloutquote von mindestens 95 % der Zählpunkte bis Ende 2024 vorsieht, erfolgreich erfüllt. Mit rd. 310.000 installierten Smart Metern sind nun mehr als 99 % der Zählpunkte mit einem Zähler der neuesten Generation ausgestattet.
Verteilernetzentwicklungspläne
(V-NEP)
Die Veröffentlichung von Netzentwicklungsplänen ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Strom-Binnenmarktrichtlinie RL (EU) 2019/944. Artikel 32 (3) verpflichtet Verteilernetzbetreiber mit mind. 50.000 Zählpunkten, alle zwei Jahre einen solchen Plan vorzulegen. Für 2024 haben sich die großen österreichischen Verteilernetzbetreiber freiwillig zur Veröffentlichung dieser Pläne entschlossen – im Sinne der europäischen Clean-Energy-Initiative. Ab 2026 wird dies verpflichtend.
Die Kärnten Netz hat ihre Planungen für die Erneuerung sowie den Neu- und Ausbau von Umspannwerken und Hochspannungsleitungen veröffentlicht. Der Planungshorizont beträgt zehn Jahre und umfasst unter anderem Planungsannahmen, -grundsätze, -methoden, konkrete Netzausbauprojekte sowie Flexibilitätsleistungen.
Digitalisierungs- und
innovationsmassnahmen
Um die Energiezukunft vorantreiben zu können, wird der Ausbau und die Erneuerung der Netzinfra-struktur von Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen begleitet. Investitionen in Software, Digitalisierung, Beobachtbarkeit und Automatisierung sowie die ständige Erweiterung des digitalen Zwillings ermöglichen es, die Netze noch besser zu nutzen sowie den Kunden neue digitale Services anbieten zu können. Die bereits fortgeschrittenen Netzberechnungsansätze und -anwendungen der Kärnten Netz in der Niederspannung führten zu einer Entwicklungspartnerschaft im Bereich Niederspannungsnetzmanagement mit der Firma Siemens, die nun in die Umsetzung ihres neuen Produkts „LV-Insights“ mündet. Die Aktivitäten im EU-Förderprojekt GreenSwitch wurden termingerecht abgeschlossen. Darüber hinaus konnte die Kärnten Netz sowohl zusätzliche nationale Förderungen (FFG) als auch europäische Förderungen (EU-Horizon) erfolgreich sichern.
SMART-GRID-PROJEKT „GREENSWITCH“
Durch das EU-geförderte PCI-Projekt (Project of Common Interest) „Greenswitch“ sollen sowohl die Versorgungssicherheit in Kärnten als auch die Aufnahmekapazität des bestehenden Netzes weiter erhöht werden, sowie mittels Automatisierung die Steuerbarkeit im Netz signifikant weiterentwickelt werden. Die Kooperation mit EU-weiten Partnern sichert den Ausbau der grenzüberschreitenden Netzkapazität. Für das grenzübergreifende PCI-Projekt kooperiert die Kärnten Netz mit mehreren Netzbetreibern aus Slowenien (ELES, Elektro Celje, Elektro Gorenjska, Elektro Ljubljana) und Kroatien (HOPS, HEP). Im Rahmen des Projektes (2023-2028) setzt die Kärnten Netz rd. 50 Mio. Investitionen um, die zur Hälfte von der Europäischen Union gefördert werden, um die Netzinfrastruktur in Kärnten fit für die Energiezukunft zu machen. Der Projektumfang der Kärnten Netz reicht von der Automatisierung von Umspannwerken und Trafostationen sowie der Verstärkung grenzüberschreitender Notstromverbindungen bis hin zu Investitionen in das 20-kV-Kabelnetz. Gefördert werden außerdem neue Funktionalitäten im Netzleitsystem und der Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur für die Datenübertragung – eine Voraussetzung für den Betrieb des Netzes als Smart Grid. Dieses ermöglicht durch erhöhte Beobachtbarkeit eine effizientere Auslastung des Netzes und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur gezielten Steuerung des Netzausbaus. Der Ausbau des 20-kV-Kabelnetzes ermöglicht einen erhöhten Lastfluss in den betreffenden Bereichen und trägt durch die Schaffung erhöhter Wiederversorgungskapazitäten zu einer verbesserten Störungssicherheit bei. Zwei „Greenswitch“-Projekte stärken darüber hinaus die grenzüberschreitende Zusammenarbeit: zur gegenseitigen Störungsaushilfe wird im Loibltunnel ein 20-kV-Kabel verlegt und die bestehende Verbindung am Seebergsattel ausgebaut.
EPOWERMOVE
Das EU-geförderte Horizon Europe-Projekt ePowerMove legt den Fokus auf die Errichtung von Vehicle-to-Grid (V2G) fähigen Ladepunkten und die Integration von V2G-fähigen Fahrzeugen in Carsharing-Flotten. Hier übernimmt die Kärnten Netz eine zentrale Rolle in der Koordination des Zusammenspiels von Fahrzeugen und Stromnetz ein. Ein mehrstufiges Flexibilitätsanalysetool integriert Netz-, Nutzer- und Verbrauchsdaten, um die Potenziale der V2G-Lösungen optimal auszuschöpfen, um so eine optimierte Steuerbarkeit zu ermöglichen.
ROADMAP-TO-FLEX
Das Projekt Roadmap-to-Flex verfolgt das Ziel, die Einordnung des Themas „Flexibilitäten im Verteilernetz“ in der Kärnten Netz durchzuführen und daraus konkrete Handlungsoptionen abzuleiten. Ausgangspunkt ist die Entwicklung theoretischer Use-Cases für alle Netzebenen aus Sicht von Netzplanung und Netzbetrieb. Diese Use-Cases werden hinsichtlich praktischer Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet. Parallel dazu werden die erforderlichen Rahmenbedingungen definiert – sowohl systemtechnische Voraussetzungen wie Hardware und IT-Systeme als auch rechtliche und regulatorische Aspekte. Darauf aufbauend entsteht eine Roadmap mit Maßnahmen, um die entsprechende Infrastruktur auszurollen und Systeme zu implementieren, wodurch künftig Flexibilitätsoptionen gezielt für die optimale Nutzung der Netzkapazitäten eingesetzt werden können. Damit legt das Projekt die Grundlage für ein zukunftsfähiges Netzmanagement.
HYDROGEN INDUSTRIAL INLAND VALLEY
Die Kärnten Netz ermittelt im Rahmen des Horizon Europe-Förderprojektes „Hydrogen Industrial Inland Valley“ die notwendigen Netzausbaumaß-nahmen für den Hochlauf einer Wasserstoff-
Netzinfrastruktur unter Wahrung der Versorgungs-sicherheit der aktuellen Gasnetzinfrastruktur. In einer Machbarkeitsstudie wird die H2-Tauglichkeit von Rohr- und Anlagenmaterialien und die maximale H2-Beimischung (Blending) in das bestehende Erdgasnetz, sowie Optionen zum Netzneubau untersucht.
REALLABOR MURAU
Das geförderte FFG-Reallabor Murau entwickelt ein prototypisches Modell, das zeigt, wie inneralpine Regionen als ganzheitlich integrierte Systeme dazu beitragen können, das Ziel der Klimaneutralität in Österreich schneller, kosteneffizienter und fairer zu erreichen. Dies soll besonders durch aktive Beteiligung aller Stakeholder erreicht werden. Die Holzwelt Murau entwickelt hierzu das „100 % klimaneutrale, bedarfsgerechte regionale System-kraftwerk“ als kooperative regionale Lösung. Im Reallabor sind zwei Projekte enthalten: Das erste Projekt befasst sich mit den Fragestellungen eines regional getragenen Innovationslabors, während das zweite Projekt das Systemkraftwerk Murau als Demonstrationsprojekt systemisch untersucht. Konkret beteiligt sich die Kärnten Netz an der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer H2-Wasserstoffinfrastruktur. Diese soll es der Modellregion in der Steiermark ermöglichen, eine Verbindung zum Wirtschaftsstandort Treibach in Kärnten herzustellen, um eine noch bessere Sektorkopplung zu erreichen.
Konzernlagebericht
Wärme und Grosskunden
Wärme, B2B Strom/Gas, Energiedienstleistungen
Das Segment Wärme und Großkunden wird im Kelag-Konzern durch mehrere Gesellschaften repräsentiert. Neben der Kelag Energie & Wärme und ihren Beteiligungen ist auch die Kärntner Restmüllverwertung zugeordnet. Die Kelag Energie & Wärme ist das größte überregional tätige Wärmedienstleistungsunternehmen in Österreich und betreibt derzeit 85 Fernwärmenetze sowie rd. 822 Heizzentralen.
Der Fokus der unternehmerischen Tätigkeit liegt auf der nachhaltigen und umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Prozessenergie sowie dem Strom- und Erdgasvertrieb an Individualkunden in Österreich. Das Leistungsspektrum umfasst die Bereitstellung von Heizungs- und Prozessenergie sowie die Erbringung von Dienstleistungen wie die Betriebsführung von Heizzentralen. Die an die Kunden abgegebene Wärme wird in erster Linie durch den Einsatz industrieller Abwärme und Biomasse erzeugt. In diesem Bereich ist die Kelag Energie & Wärme österreichweit führend. Bereits rund zwei Drittel der benötigten Wärme werden auf Basis von erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme generiert. Nur dort, wo industrielle Abwärme nicht genutzt werden kann und die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse nicht möglich ist, werden noch fossile Energieträger eingesetzt. Aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sowie des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes plant die Kelag Energie & Wärme, den regenerativen Anteil bis zum Jahr 2040 auf rd. 90 % zu steigern. Dank aktiver Marktbearbeitung sowie eines durch die Energiekrise der vergangenen Jahre und die aktuellen geopolitischen Risiken veränderten Mindsets im Hinblick auf Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit besteht trotz der derzeit gesunkenen Preise für fossile Energieträger weiterhin eine hohe Nachfrage nach grüner und regionaler Wärme.
Der Hauptschwerpunkt der Kelag Energie & Wärme liegt in der Errichtung neuer Fernwärmesysteme sowie in der kontinuierlichen Verdichtung bestehender Fernwärmenetze zur Versorgung zusätzlicher Wärmekunden. Besonderes Augenmerk gilt dabei Effizienzsteigerungen bei bereits in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen. Intelligente Steuerungen für Anlagen und Fernwärmenetze sowie der Einsatz aktiver Rauchgaskondensation mittels Wärmepumpe gewährleisten einen ressourcenschonenden und effizienten Betrieb. Dadurch werden Umweltbelastungen minimiert und hohe Wirkungsgrade bei reduziertem Brennstoffeinsatz erzielt. Für die Verbrauchserfassung setzt das Unternehmen verstärkt auf die LoRaWAN-Technologie, um Zählerwerte zeitnah bereitzustellen und gleichzeitig Informationen zur weiteren Wirkungsgradsteigerung zu gewinnen.
Der Wärmeabsatz lag im Geschäftsjahr 2025 bei 1.956 GWh (2024: 1.834 GWh) und damit aufgrund kälterer Witterung rd. 7 % über dem Vorjahresniveau. Zusätzliche Mengen infolge höherer Heizgradtage sowie Ausbaumaßnahmen kompensierten insgesamt die effizientere Energienutzung der Kunden.
Seit 2018 verantwortet die Kelag Energie & Wärme den Strom- und Erdgasvertrieb der Kelag im B2B-Bereich für Individualkunden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden rd. 2,4 TWh Strom (davon etwa 2,2 TWh im Direktvertrieb, exklusive Weiterverteilung) sowie rd. 0,7 TWh Erdgas an Kunden geliefert. Die Preisentwicklung bei Strom und Erdgas führte im Vergleich zum Vorjahr zu einer deutlichen Umsatzreduktion. Im aktuellen energiewirtschaftlichen Umfeld ist weiterhin mit Mengen- und Preisverwerfungen zu rechnen, jedoch in deutlich geringerem Ausmaß als in den vergangenen Jahren. Durch aktives Management des Kundenportfolios und ein bedarfsgerechtes Produktdesign wird das Risiko für die Kelag Energie & Wärme minimiert. Perspektivisch wird im Stromvertrieb mit steigenden Absatzmengen, im Erdgasvertrieb hingegen mit rückläufigen Mengen gerechnet.

laufende Umsetzungsprojekte
Zur Stärkung des nachhaltigen Wachstums und zur Sicherstellung der Versorgung mit regenerativer Wärme wurden im Jahr 2025 zahlreiche Projekte initiiert und umgesetzt. So wurde im bedeutenden Fernwärmenetz Villach ein großer Biomassekessel in Betrieb genommen und zusätzliche Netzverdichtungen realisiert. Darüber hinaus begann die Planung und Umsetzung einer Verbindungsleitung zwischen zwei zentralen Fernwärmesystemen, um die weitere Ökologisierung und Versorgungssicherheit zu erhöhen. In Rohrbach-Berg in Öberösterreich wurde ein regeneratives Fernwärmenetz erworben, das in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden soll.
In Vorarlberg/Lustenau wird ein neues Fernwärmesystem errichtet: Der Bau des Biomasseheizwerks hat begonnen, Teile des Fernwärmenetzes sind bereits fertiggestellt. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.
Im Burgenland wird die Ökologisierung eines bestehenden fossilen Fernwärmenetzes vorangetrieben und gleichzeitig ein bedeutender Industriebetrieb dekarbonisiert. Die behördlichen Genehmigungen liegen vor, die Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen regenerativen Versorgungsanlage sind für Ende 2027 geplant.
Auch in Kärnten soll die bisher fossile Dampfversorgung eines namhaften Lebensmittelproduzenten auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Die erforderlichen Genehmigungen sind vorhanden, der Start der Realisierung ist ab 2026 vorgesehen.
Konzernlagebericht
Sonstiges und Beteiligungen
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zur Gänze zugerechnet.
Glasfaserausbau
Die Kelag-Connect errichtet zukunftssichere und digitale Glasfaserinfrastruktur in Kärnten. Ziel ist es, ein leistungsstarkes Glasfasernetz zu schaffen, um die Region nachhaltig zu stärken und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Ende 2025 waren mehr als 21.000 Glasfaseranschlüsse installiert. Aktuell nutzen bereits über 7.000 Kunden ihren Anschluss.
Im Gailtal und in Lavamünd wurden die Bauarbeiten erfolgreich abgeschlossen, die Kundenaktivierungen verlaufen planmäßig. Insgesamt entsteht in mehr als 40 Gemeinden Kärntens eine moderne Breitbandinfrastruktur, die auf einer Open-Access-Basis betrieben wird. Ziel ist es, die führende Position im Glasfaserbereich nachhaltig auszubauen und gleichzeitig maßgeschneiderte Telekommunikationslösungen für Geschäftskunden bereitzustellen.
Beteiligungen
Als wesentliche Beteiligung ist an dieser Stelle die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zu nennen.
Daten und Fakten
Stromaufbringung und -absatz
Die Stromaufbringung des Kelag-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2025 mit 12.317 Gigawattstunden (GWh) unter dem Niveau des Vorjahres (2024: 13.078 GWh). Während die Eigenerzeugung – insbesondere in den Wasserkraftwerken – aufgrund eines deutlich niedrigeren Wasserdargebots und einer Wasserführungsquote von 85,2 % (2024: 117,2 %) um 1.047 GWh auf 3.010 GWh zurückging, erhöhte sich der Fremdstrombezug um 286 GWh bzw. 3,2 % auf 9.307 GWh.
Der außenwirksame Stromabsatz des Kelag-Konzerns sank auf 11.603 GWh (2024: 12.106 GWh). Die Stromhandelsmenge belief sich auf 7.876 GWh (2024: 7.666 GWh). Der Endkundenabsatz in Höhe von 3.727 GWh lag unter dem Niveau des Vorjahres (3.867 GWh). Der Geschäftskundenabsatz lag im Jahr 2025 unter dem Vorjahresniveau, rd. 48 % des Geschäftskundenabsatzes entfielen auf Kunden außerhalb Kärntens.
Erdgasaufbringung und -absatz
Die Erdgasaufbringung sank gegenüber dem Vorjahr um 215 GWh bzw. 10,8 % auf 1.783 GWh.
Strom- und Erdgasabsatz nach Segmenten
in GWh
2025
2024
Verände-rung
B2C Privat- und Gewerbekunden
Strom
1.253
1.311
-58
Erdgas
336
324
+12
B2B Großkunden
Strom
2.475
2.556
-81
Erdgas
751
975
-224
Summe
Strom
3.727
3.867
-140
Erdgas
1.086
1.300
-214
Beim Stromabsatz im Privat- und Gewerbekundenbereich kam es aufgrund des weiteren PV-Ausbaus zu einem leichten Mengenrückgang.
Netzabsatz Strom und Erdgas
Der Netzabsatz Strom der Kärnten Netz verringerte sich im Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,1 % auf 3.808 Mio. kWh.
Der Netzabsatz Gas verringerte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 um rd. 2,3 % auf 1.634 Mio. kWh.
Wärmeaufbringung und -absatz
Aufgrund der kälteren Witterung lagen im Segment Wärme sowohl die Aufbringung als auch der Absatz über den Vergleichszahlen des Vorjahres. Die Aufbringung stieg im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 39 GWh bzw. 1,7 % auf 2.413 GWh. Der Wärmeabsatz erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6,7 % auf 1.956 GWh (2024: 1.834 GWh).

Konzernlagebericht
Finanzen
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR
01.01.-31.12.2025
01.01.-31.12.2024
Umsatzerlöse
1.841,6
 
1.978,5
 
Strom
1.477,1
80,2%
1.622,9
82,0%
Erdgas
71,8
3,9%
66,4
3,4%
Wärme
250,7
13,6%
233,1
11,8%
Sonstiges
42,1
2,3%
56,1
2,8%
Operatives Ergebnis
429,0
 
531,4
 
Finanzergebnis
-7,7
 
-6,0
 
Konzernergebnis
349,9
 
437,8
 
Im Geschäftsjahr 2025 verzeichnete der Kelag‑Konzern eine insgesamt robuste, wenngleich rückläufige Ergebnisentwicklung. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 1.841,6 Mio. EUR und lagen damit um rd. 137 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (2024: 1.978,5 Mio. EUR). Ausschlaggebend hierfür waren ein rückläufiges Preisniveau sowie eine deutlich niedrigere Eigenerzeugung infolge eines schwachen Wasserdargebots mit einer Wasserführungsquote von 85,2 % (2024: 117,2 %). Auch die Erträge aus at‑equity bilanzierten Beteiligungen – im Wesentlichen das anteilige Ergebnis der VERBUND Hydro Power (VHP) – fielen deutlich geringer aus, nachdem 2024 außergewöhnlich hohe Ergebnisbeiträge erzielt worden waren.
Die Absatzmengen im Wärme‑, Strom‑ und Erdgasvertrieb der Haushaltskunden waren durch den zunehmenden PV‑Ausbau sowie durch eine insgesamt kältere Witterung geprägt. Für detaillierte Darstellungen der Mengenänderungen wird auf das Kapitel Geschäftssegmente bzw. die Erläuterungen zu den Aufbringungs‑ und Absatzmengen verwiesen.
Das Finanzergebnis verschlechterte sich im Geschäftsjahr 2025 auf –7,7 Mio. EUR. Während die Finanzerträge mit 10,9 Mio. EUR deutlich unter dem außergewöhnlich hohen Vorjahreswert von 18,8 Mio. EUR lagen, reduzierten sich die Finanzaufwendungen auf 18,6 Mio. EUR (2024: 24,8 Mio. EUR). Die ertragsseitige Entwicklung ist im Wesentlichen auf die veränderte Zinslandschaft und geringere Liquiditätsbestände zurückzuführen. Die Entlastung auf der Aufwandsseite konnte den deutlichen Rückgang der Erträge jedoch nicht vollständig kompensieren.
Das Konzernergebnis reduzierte sich infolge der beschriebenen Rahmenbedingungen – insbesondere aufgrund des rückläufigen Preisniveaus, der niedrigeren Eigenerzeugung sowie der rückläufigen at‑equity‑Ergebnisbeiträge – auf 349,9 Mio. EUR (2024: 437,8 Mio. EUR) Trotz dieses Rückgangs verbleibt das Ergebnis auf einem soliden Niveau, was die robuste operative Leistungsfähigkeit des Kelag‑Konzerns im herausfordernden Marktumfeld unterstreicht.
Konzernbilanz
Kurzfassung
 
31.12.2025
31.12.2024
 
Mio. EUR
%
Mio. EUR
%
Aktiva
3.443,6
100,0
3.446,7
100,0
Langfristiges Vermögen
2.769,4
80,4
2.543,7
73,8
Kurzfristiges Vermögen
674,2
19,6
903,0
26,2
 
 
 
 
 
Passiva
3.443,6
100,0
3.446,7
100,0
Eigenkapital
1.953,3
56,7
1.845,9
53,6
Langfristige Schulden
929,9
27,0
1.095,9
31,8
Kurzfristige Schulden
560,4
16,3
504,9
14,6
Die Bilanzsumme des Kelag-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf rd. 3,4 Mrd. EUR und lag damit in etwa auf dem Vorjahresniveau (2024: 3,4 Mrd. EUR). Auf der Aktivseite war insbesondere der deutliche Anstieg des Sachanlagevermögens um rd. 269 Mio. EUR maßgeblich. Dieser resultierte vor allem aus dem dynamischen Wachstumskurs des Konzerns– insbesondere dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten sowie die weiteren Investitionen in Netz- und Infrastrukturprojekte. Gegensätzlich wirkte der Rückgang der Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten sowie der kurzfristig veranlagten Termingelder, die sich in Summe um rd. 223 Mio. EUR verringerten und somit zu einem Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte führten.
Auf der Passivseite war vor allem ein Anstieg des Eigenkapitals um rd. 107 Mio. EUR zu verzeichnen. Die langfristigen Schulden beliefen sich zum Bilanzstichtag auf rd. 930 Mio. EUR, die kurzfristigen Schulden auf rd. 560 Mio. EUR und lagen damit um rd. 166 Mio. EUR unter bzw. 56 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Während die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten infolge einer veränderten Fälligkeitsstruktur – insbesondere aufgrund der im Juni 2026 anstehenden Tilgung einer Anleihe in Höhe von 150 Mio. EUR – anstiegen, reduzierten sich die Ertragsteuerschulden deutlich. Die Rückstellungen (kurz- und langfristig) verringerten sich auf rd. 299 Mio. EUR (2024: 355 Mio. EUR), während die Baukostenzuschüsse und sonstigen Verbindlichkeiten weitgehend stabil blieben.
Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2025 aufgrund der bilanziellen Entwicklungen – insbesondere der positiven Entwicklung des Eigenkapitals – 56,7 % nach 53,6 % im Vorjahr.
Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und Flexibilität
Der Kelag-Konzern verfügt unverändert über eine stabile Finanzierungskraft aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Zentrum der Finanzierungs-
tätigkeit des Geschäftsjahres 2025 stand weiterhin die Sicherstellung des schnellen und sicheren Zugangs zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Kreditlinien. Die Kelag verfügt seit Ende 2025 über eine bis zum Jahr 2030 vertraglich fixierte und an die EU-Taxonomie gekoppelte Kreditlinie in Höhe von 400 Mio. EUR. Darüber hinaus wurden zur Abdeckung etwaiger Working-Capital-Erfordernisse (z. B. kurzfristiger Liquiditätsbedarf für Handelstätigkeit oder Abdeckung möglicher Ausfallrisiken von Geschäftspartnern) zusätzliche Kreditlinien in Höhe von 215 Mio. EUR eingerichtet, die über unterschiedliche Laufzeiten verfügen.
Neben den Kelag-Anleiheplatzierungen in Höhe von 150 Mio. EUR im Jahr 2014 und 120 Mio. EUR im Jahr 2021 sowie einem 90-Mio.-EUR-Kredit der Europäischen Investitionsbank begab die Kelag im Geschäftsjahr 2022 einen ESG-linked Schuldschein in Höhe von 160 Mio. EUR.
Konzernlagebericht
Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR
2025
2024
Cashflow aus operativer Tätigkeit
488,5
667,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-228,5
-307,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-249,7
-263,8
Nettoveränderung des Finanzmittelfonds
10,2
96,2
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 01.01.
177,5
81,3
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 31.12.
187,5
177,5
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 488,5 Mio. EUR und sank damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 179,2 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen auf eine niedrigere Wasserführung, ein rückläufiges Preisniveau, eine verschärfte Erlösabschöpfung (EKBS) sowie eine geringere erhaltene Dividende der VHP in Höhe von 150 Mio. EUR (2024: 190 Mio. EUR) zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit entspricht der fortgeführten Ausbaustrategie in erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur und wird maßgeblich durch Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen geprägt. Der Rückgang gegenüber 2024 resultiert im Wesentlichen aus dem Abbau kurzfristiger Veranlagungen (Termingeldeinlagen) in Höhe von 167,4 Mio. EUR zur Finanzierung aktueller Ausbauprojekte. Die getätigten Investitionen sowie die Dividendenausschüttung konnten aus der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens bzw. dem Abbau der kurzfristigen Veranlagungen gedeckt werden.
in Mio. EUR
2025*
2024
Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen
509,6
669,1
Free Cashflow*
72,2
333,3
Finanzerträge
10,9
18,8
Finanzaufwendungen
-18,6
-24,8
Net-Gearing per 31.12.
26,5 %
22,0 %
Nettoschulden per 31.12.
517,3
406,6
* In der Ermittlung des Free Cashflow wurden die Investitionen in Beteiligungen des Geschäftsjahres 2025 gemäß jener Sichtweise aus dem Beteiligungscontrolling einbezogen, die in der Segmentberichterstattung des Konzernanhanges dargestellt wurde.
Das Net-Gearing als wesentliche Kennzahl im Finanzbereich zeigt den Verschuldungsgrad, indem es die Nettoschulden in Relation zum Eigenkapital setzt. Die Nettoschulden in Höhe von 517,3 Mio. EUR errechnen sich aus lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 590,7 Mio. EUR zuzüglich Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von 188,1 Mio. EUR abzüglich liquider Mittel in Höhe von 187,5 Mio. EUR, kurzfristiger Termineinlagen in Höhe von 51,4 Mio. EUR und Wertpapieren in Höhe von 22,6 Mio. EUR. Diese Kennzahl veränderte sich durch das gestiegene Eigenkapital – im Wesentlichen beeinflusst durch die Ergebnisentwicklung – bei zugleich höheren Nettoschulden und erhöhte sich im Vergleich zu 2024 auf 26,5 %. Die Entwicklung der Nettoschulden ist vor allem auf deutlich niedrigere Liquiditätsbestände (inkl. Termineinlagen) zurückzuführen. Der Free Cashflow – definiert als Differenz aus dem Cashflow aus operativer Tätigkeit nach Working Capital, abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit sowie der gezahlten Zinsen – belief sich 2025 auf 72,2 Mio. EUR. Er lag damit vor allem aufgrund des rückläufigen operativen Cashflows und des hohen Investitionsniveaus unter dem Vorjahreswert.
Investitionen und Instandhaltungen
Im Geschäftsjahr 2025 setzte der Kelag-Konzern ein Rekord-Investitionsprogramm um. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (z. B. Strombezugsrechte) sowie Sachanlagen lagen mit 394,4 Mio. EUR über dem Wert des Vorjahres. Zusammen mit den Investitionen in Beteiligungen investierte der Kelag-Konzern in Summe 414,6 Mio. EUR. Schwerpunkte waren Kraftwerksprojekte im In- und Ausland mit in Summe 112,1 Mio. EUR, Investitionen in den Erhalt und Ausbau der Stromnetzinfrastruktur in Höhe von 156,8 Mio. EUR sowie den Ausbau der Glasfasernetzinfrastruktur und sonstigen Investitionen in Höhe von 97,4 Mio. EUR. Weitere 48,1 Mio. EUR entfielen auf das Segment Wärme und Großkunden.
Investitionen
in Mio. EUR
2025*
2024
Immaterielle Vermögenswerte
21,7
12,4
Sachanlagen
372,7
305,7
Zwischensumme
394,4
318,1
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe*
20,2
14,7
Summe Investitionen
414,6
332,8
* In der Ermittlung der Investitionen in Beteiligungen des Geschäftsjahres 2025 wird jene Sichtweise aus dem Beteiligungscontrolling herangezogen, die in der Segmentberichterstattung des Konzernanhanges dargestellt wurde.
Für Instandhaltungen wendete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2025 55,3 Mio. EUR auf, die in verschiedenen Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind.
Instandhaltungen
in Mio. EUR
2025
2024
Energie
23,9
16,2
Netz
18,2
21,0
Wärme & Großkunden
8,7
10,9
Sonstiges
4,6
3,1
Summe Instandhaltungen
55,3
51,2

Konzernlagebericht
Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potenziale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems stellt sicher, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Der Bereich Finance ist durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen geprägt. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Durchführung von Kontrollen und die Überwachung von Geschäftsvorgängen strukturell voneinander getrennt sind. Zudem werden relevante Prozesse im Rahmen eines etablierten IKS‑Zyklus kontinuierlich überwacht und in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen fortlaufend optimiert.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung buchhalterischer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vieraugen-prinzips.
Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und die Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgen laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Die aktuelle wirtschaftliche und geopolitische Situation birgt weiterhin Risikopotenziale für den Energiemarkt. Daraus ableitbare Risiken sind daher laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken und den damit verbundenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst den Themen Klima- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Umwelt laufend. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die unternehmerischen Entscheidungen der Kelag werden evaluiert. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie verankert.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt zudem eine jährliche Risikoinventur mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment, Social and Governance) sowie unter Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels. Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei der strategischen und operativen Planung der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt.
Konzernlagebericht
Klimabezogene Risiken und Chancen lassen sich einerseits von unmittelbaren klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitlicher Verteilung – haben langfristige Auswirkungen sowohl auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen. Allerdings ist für eine sinnvoll abschätzbare Bewertung der mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns der zukünftige Betrachtungszeitraum kürzer anzusetzen.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie aus den daraus folgenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit der Reduktion des Einsatzes von Erdgas und anderen fossilen Energieträgern und der damit verbundenen Substitution durch erneuerbare Energien stehen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das mit Februar 2024 in Kraft trat, unterstützt die ambitionierten Zielsetzungen des Kelag-Konzerns zur sukzessiven Dekarbonisierung der Wärme. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien. Hierzu sind in Zusammenarbeit mit der Kelag Energie & Wärme Investitionen in Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen vorgesehen. Des Weiteren plant der Kelag-Konzern den Ausbau der Produktion aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik) in Höhe von rd. 2,1 TWh bis 2035.
Risiken im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Situation und wirtschaftlichen Lage
Die geopolitische Lage birgt weiterhin erhebliche Risiken durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine sowie weitere Konflikte, insbesondere im Nahen Osten. Zusätzlich können zunehmende globale Handelshemmnisse negative Auswirkungen auf Konjunktur, Energiemärkte und Energiepreise haben.
Aktuell bewegen sich die Energiepreise in einer vergleichsweise engen Bandbreite, bleiben jedoch aufgrund geopolitischer Unsicherheiten potenziell starken Schwankungen ausgesetzt. Das Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Risiken aus Energiepreisschwankungen.
Das wirtschaftliche Umfeld erholt sich nur langsam. Der Ausblick für Österreichs Industrie und Bauwirtschaft zeigt sich im Jahr 2025 nach anfänglich rückläufiger Geschäftsentwicklung etwas zuversichtlicher. Der Anstieg in der Industrie fällt jedoch weiterhin verhalten aus, und die gesunkene Wettbewerbsfähigkeit infolge gestiegener Lohnstückkosten stellt eine zentrale Herausforderung dar. Das daraus resultierende Ausfallsrisiko von Geschäftspartnern wird vom Risikomanagement regelmäßig und proaktiv beobachtet.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Mengen- und Marktpreisrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Darüber hinaus bestehen aufgrund von konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz der Absatzmengen. Zudem verändert sich die Privatkundennachfrage aufgrund des zunehmenden Ausbaus von privaten Photovoltaikanlagen.

Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoeinkäufer und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Die Preissituation auf den Energiemärkten ist weiterhin von der Erdgasverfügbarkeit bzw. den geänderten Beschaffungsrouten nach Europa abhängig. Um diesen Beschaffungsrisiken zu begegnen, hat die Kelag ihre Erdgasspeicherkapazitäten und -vorräte entsprechend erhöht.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäfte – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen mit Handelspartnern (OTC – Over the Counter, Forwards) erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten werden je nach Risikoprofil vereinbart und unterliegen – im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen – in der Regel keinen täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.
Für den Energiehandel werden neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei ihnen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Margin-Zahlungen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Zur Überwachung der aus Börsengeschäften resultierenden Liquiditätsrisiken werden im Rahmen der langfristigen Liquiditätsplanung Limite festgelegt und laufend kontrolliert.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken gelten spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien.
Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Mit einer Zunahme von Extremwetterereignissen steigt auch das Risiko eines Totalausfalls von Kraftwerken und Netzanlagen – von erheblichen Beschädigungen bis hin zur vollständigen Zerstörung der Anlagen. Vor dem Hintergrund möglicher Beschaffungsengpässe und Lieferkettenprobleme wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen optimierten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Die im Zusammenhang mit den Finanzierungsmaßnahmen stehenden Risiken setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des externen Unternehmensratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.

Konzernlagebericht
Die Risikomessung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt auf Basis von Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.
Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftslage ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch mehrere kommittierte Working-Capital-Linien und eine Back-up-Linie unterstützt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
Im dynamischen Wirtschaftsumfeld ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacement-Risiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Rückgang der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere wenn Commodity-Positionen in der Zukunft verkauft wurden und Handelspartner ausfallen (Wiederverwertungsrisiko). Zur Überwachung der Kreditrisiken und der damit verbundenen Risikominimierung aus den OTC-Verträgen wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kredit- und Mengenlimite werden restriktiv zugeteilt und Handelspositionen aktiv gesteuert. Dabei liefern neben den aktuellen Jahresabschlüssen auch verfügbare Quartals- und Halbjahresabschlüsse der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften vertiefende Informationen zur deren Bonitätsentwicklung. Bei der Steuerung der Kreditrisiken wird der Fokus auf systemrelevante Handelspartner mit entsprechender Größe und Asset-Ausstattung bzw. auf Unternehmen in öffentlicher Hand gelegt. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird im Rahmen einer täglichen Limitüberwachung laufend überprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance & Sustainability verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Liquidität der Märkte und Marktvolatilität
Die Entwicklung der Energiepreise steht im Spannungsfeld zwischen geopolitischen Einflüssen und der Versorgungssicherheit. Die Verfügbarkeit von Erdgas sowie Witterungsbedingungen und die Produktion aus erneuerbaren Energien tragen erheblich zur Marktvolatilität bei.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt und steht mit anderen Energieversorgungsunternehmen im internationalen Wettbewerb.
Die Kelag begegnet dem Mitbewerb mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen.

Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertminderungen vorgenommen.
Prozess-, IT- und Personalrisiken
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. In regelmäßigen Schulungen wie beispielsweise dem Phishing-Awareness-Training werden Mitarbeiter weitergebildet und im Umgang mit neuen Bedrohungen trainiert.
Regulierungsrisiken
Im regulierten Strom- und Erdgasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung bestehender Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.
Vertriebsseitig bestehen Risiken aufgrund rechtlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anpassung von Strompreisen gegenüber Endkunden. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B.
Österreichischer Strompreisindex, ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss. Die Regierung führte den Energiekrisenbeitrag Strom (Erlösabschöpfungen für inframarginale Stromerzeuger) mit Wirkung ab April 2025 wieder ein und kündigte weitere regulatorische Maßnahmen an.
Transitorische Chancen und Risiken ergeben sich hinsichtlich möglicher regulatorischer Vorgaben zu einem Erdgasausstieg bzw. der verpflichtenden Nutzung nicht-fossiler Brennstoffe. Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der Produktion von emissionsfreiem Strom könnten sich positiv auf das Geschäftsmodell des Kelag-Konzerns auswirken.

Konzernlagebericht
Im Risikomanagement werden zudem Chancen und Risiken aus der im Jänner 2026 EU-weit in Kraft tretenden CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) evaluiert und entsprechende Maßnahmen für die operativen Geschäftseinheiten umgesetzt. Die EU-Regulierung beschreibt den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus für Importe von CO₂-intensiv produzierten Waren in die EU. Für die Einfuhr solcher CBAM-Waren mit Ursprung außerhalb der EU müssen sogenannte CBAM-Zertifikate erworben werden, um die CO₂-intensive Produktion auszugleichen.
Einen weiteren neuen Regulierungsrahmen für die Elektrizitätswirtschaft in Österreich bildet das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWG), das am 17. Dezember 2025 beschlossen wurde und das ElWOG 2010 ablöst. Das neue Gesetz stellt die Weichen für die Klimaneutralität bis 2040 und bringt tiefgreifende Änderungen sowohl für Energieversorger als auch für alle Stromkundinnen und -kunden – von privaten Haushalten bis hin zu Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen. Die vorrangigen Ziele des ElWG sind die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Schaffung eines fairen und dezentralen Strommarktes sowie die Unterstützung eines massiven Ausbaus erneuerbarer Energien und neuer Speicherlösungen zur Netzstabilisierung. Ebenso wurde im Preisgesetz die Bundesregierung ermächtigt, in bestimmten Fällen in die Strom- und Gaspreise (Preisdeckelung) für Endkunden einzugreifen.
Die Kelag hat bereits eine Gesamtbewertung der Chancen und Risiken aus der Umsetzung des ElWG auf Unternehmensebene sowie für die wesentlichen Geschäftsfelder Vertrieb und Kundenservice, Netze, Erzeugung und Handel vorgenommen. Risiken und Belastungen ergeben sich insbesondere aus hohen Governance-Anforderungen, erhöhtem operativem Umsetzungsaufwand, umfangreicheren Transparenz- und Informationspflichten sowie einem steigenden Margendruck (z. B. geforderter Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte, gesicherte Auffangversorgung für Kundinnen und Kunden ohne Liefervertrag, Weitergabe sinkender Großhandelspreise, dynamische Strompreisverträge, Infrastrukturbeitrag für Einspeiser).
Eine stärkere Verschiebung hin zu Kurzfrist- und Flexibilitätsvermarktung sowie zu intensiverem Engpassmanagement birgt für die Kelag sowohl Risiken als auch Chancen. Weitere Chancen ergeben sich insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien. Zudem ergänzen systemfähige, integrierte Dienstleistungen in den Bereichen Netz, Kunden und Erzeugung das Portfolio. Auch IT‑, Daten- und Optimierungskompetenzen sowie die Anpassungsfähigkeit der Organisation werden künftig entscheidend sein.
Länderrisiken und politische Risiken
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der Kelag-Konzern in unterschiedlichen Ländern Europas, von Südosteuropa bis hin nach Westeuropa, tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt.
Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten des volatilen Finanzmarktumfelds kontinuierlich beobachtet wird und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, damit angemessen darauf reagiert werden kann.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements sind auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert, und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswerts.

Forschung und Entwicklung (F&E)
Anwendungsorientierte
F&E-Projekte
Die Energiezukunft und veränderte Rahmenbedingungen führen zu neuen Kundenbedürfnissen und stellen Energieversorgungsunternehmen vor komplexe Herausforderungen. Um diese Transformation aktiv mitzugestalten und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, setzt der Kelag-Konzern auf anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Technologische Trends werden frühzeitig erkannt, praxisnahe Lösungen entwickelt und internes Know-how mit externen Impulsen verknüpft. Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten sind dabei ein zentraler Erfolgsfaktor. Ziel ist es, die Innovationskraft nachhaltig zu stärken und Lösungen zu schaffen, die ökologisch verantwortungsvoll und wirtschaftlich tragfähig sind.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Kelag-Konzerns decken ein breites Spektrum ab – von der Weiterentwicklung der Netz- und Ladeinfrastruktur über die ökologische Verbesserung von Gewässern bis hin zu Wasserstofftechnologien, Flexibilitätslösungen, Sektorenkopplung und ganzheitlichen Energiekonzepten. Ergänzend dazu bringt sich der Konzern aktiv in Projekten des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie ein.
Im Bereich Verteilernetz liegt der Fokus auf der sukzessiven Erweiterung digitaler Werkzeuge für Berechnung, Simulation und Visualisierung sowie auf Projekten zur Integration von Elektromobilität, zur Weiterentwicklung von Smart Metering und zur Untersuchung von Drohnentechnologien. Das Projekt „VitreousGrid“ entwickelt ein Zustandsschätzverfahren, das die Beobachtbarkeit im Mittel- und Niederspannungsnetz trotz eingeschränkter Messinfrastruktur erhöht. Das Horizon-Europe-Projekt „ePowerMove“ konzentriert sich auf Vehicle-to-Grid-fähige Ladepunkte und die Integration von V2G-Fahrzeugen in Carsharing-Flotten. „Operational Envelopes“ erforscht den Einsatz dynamischer Betriebsbereiche als Flexibilitätsoption für die Planung und den Betrieb von Verteilernetzen. Diese Projekte bilden die Basis für ein zukunftsfähiges Netzmanagement und sichern die Aufnahme hoher Anteile erneuerbarer Energien ohne Überlastung der Infrastruktur.
Im Erzeugungsbereich untersucht ein Projekt mit der Technischen Universität Graz das Tragverhalten bestehender Verteilrohrleitungen aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Ziel ist die Bewertung hinsichtlich Ermüdung und möglichem Versagen an Auflagerstellen. Erste Ergebnisse zeigen, dass die damaligen Konstruktionen konservativ ausgelegt und solide dimensioniert wurden. Das Projekt unterstreicht die Bedeutung wissenschaftlicher Kooperationen für die langfristige Betriebssicherheit und fundierte Entscheidungsgrundlagen.
Ein weiterer strategischer Schwerpunkt ist die nachhaltige Entwicklung von Stadtbereichen. Im Projekt „QualitySysVillab“ wird an der Prozesssteuerung zur Sicherung nachhaltiger Qualität gearbeitet, während „KlimaQuartierNikolai“ innovative Konzepte zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entwickelt, um die Klimaneutralität der Stadt Villach bis 2040 zu unterstützen.
Konzernlagebericht
Die Forschung zur Mobilität der Zukunft wird mit dem Projekt „Shared Charging“ maßgeblich vorangetrieben. Gemeinsam mit einem starken Konsortium aus Industrie und Wissenschaft konnte eines der größten FFG-Leitprojekte nach Kärnten geholt werden. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen und kosteneffizienten Ladenetzes im halböffentlichen Raum durch den Einsatz neuer Technologien und Geschäftsmodelle. Die Demonstrationsanlage am Standort der Kelag Energie & Wärme in Villach kombiniert Batteriespeichersysteme mit PV-Carports und ermöglicht es Erfahrungen im Bereich bidirektionalem Laden sowie Vehicle-to-Grid zu sammeln. Damit werden innovative Geschäftsmodelle wie dynamische Preissysteme getestet und die Rolle Kärntens als Technologie- und Nachhaltigkeitsstandort gestärkt.
Neu ist auch das Projekt „GreenFlow“, das die Energieeffizienz in Wasserkraftwerken durch den Einsatz von Riblet-Strukturen steigern soll. Diese Mikrostrukturen nach dem Vorbild der Haifischhaut reduzieren Strömungsverluste, erhöhen den Wirkungsgrad und minimieren Bewuchs sowie Verschleiß an wasserführenden Komponenten.
Im Bereich zukünftiger Speichertechnologien wurde mit „FIRES – Flexible Iron Redox Energy Storage“ ein weiteres zukunftsweisendes Projekt gestartet. Es entwickelt eine innovative Speichertechnologie auf Basis von Eisenoxid, die eine sichere und verlustarme Speicherung von Wasserstoff ermöglicht und erhebliche Sicherheitsvorteile gegenüber anderen Verfahren bietet.
Die Vielzahl an Forschungs- und Innovationsaktivitäten zeigt, wie der Kelag-Konzern durch Kooperationen, technologische Weiterentwicklungen und praxisorientierte Lösungen die Energiezukunft aktiv mitgestaltet. Damit werden Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Unternehmens langfristig gestärkt.
Sonstige Angaben
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Konzernabschluss angeführt.
Konzernlagebericht
Nachhaltigkeitserklärung
1.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die Nachhaltigkeitserklärung des Kelag-Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 umfasst grundsätzlich denselben Konsolidierungskreis wie im Konzernabschluss. Die Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt durch die Einbeziehung der Stakeholdergruppen sowohl die vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungskette. Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf Transparenz in der gesamten Nachhaltigkeitserklärung. Bei strategisch relevanten Innovationen in Planung sowie bei firmeninternem Know-how macht die Gesellschaft von der Option Gebrauch, diese sensiblen Informationen nicht zu veröffentlichen.
Für das Geschäftsjahr 2025 wird die Nachhaltigkeitserklärung des Konzerns in Übereinstimmung mit § 243b UGB und § 267a UGB sowie nach den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) und der EU-Taxonomie Verordnung (VO [EU] 2020/852) erstellt und einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Die durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigen neben der eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Der Kelag-Konzern veröffentlicht neben der detaillierten Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Lageberichts auch jährlich das Nachhaltigkeitsmagazin. Diese Publikation hebt die Bemühungen in allen Bereichen der Nachhaltigkeit hervor und berichtet ausführlich über Projekte und Ambitionen in Bezug auf ESG-Aspekte (Environment, Social und Governance). Die Publikation vermittelt den Stakeholdern einen umfassenden Einblick sowie ein vertieftes Verständnis über die Bestrebungen des Kelag-Konzerns, die zusätzlich zu den Aufgaben als Energieversorger auf Basis erneuerbarer Energien umgesetzt werden.
Weiters unterstützt der Kelag-Konzern seit 2013 als Mitglied des UN Global Compact die Erreichung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen und leistet zu jedem Ziel einen Beitrag, indem die Gesellschaft klar Position bezieht. Entsprechend der Tätigkeitsfelder des Kelag-Konzerns wurden fünf Kern-SDGs definiert, die für den Konzern von besonderer Bedeutung sind:
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Abb. 1 (ESRS 2): Kern-SDGs der Kelag
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Der Kelag-Konzern definiert den Berichtszeitraum in Übereinstimmung mit den ESRS-Richtlinien. Die zeitlichen Horizonte gliedern sich wie folgt:
•
Kurzfristiger Zeithorizont: 0-1 Jahr
•
Mittelfristiger Zeithorizont: 1-5 Jahre
•
Langfristiger Zeithorizont: > 5 Jahre
Die Nachhaltigkeitserklärung des Kelag-Konzerns basiert primär auf Primärdaten und Ist-Werten. In bestimmten Bereichen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, in denen exakte Daten nicht verfügbar sind, greift der Konzern auf Schätzungen wie Sektordurchschnittsdaten zurück. Die Gesellschaft analysiert interne sowie externe Quellen und holt Expertenmeinungen ein. Bei der Berechnung der konzernweiten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) verwendet der Kelag-Konzern sektorspezifische Emissionsfaktoren des Österreichischen Umweltbundesamtes.
Der Anteil der Schätzungen in der Berichterstattung ist minimal, dennoch können gewisse Unsicherheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Zuge der Angabepflichten E1-6 und S1-14 wird teilweise auf Schätzungen zurückgegriffen. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden sich in den entsprechenden Abschnitten.
Die Nachhaltigkeitserklärung des Kelag-Konzerns orientiert sich an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den gesetzlichen Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung aufgrund des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG). Die nationale Umsetzung der europäischen CSRD-Regulierung in Österreich erfolgte mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (BGBl I 6/2026) erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem Inkrafttreten (nach der Veröffentlichung am 18. Februar 2026) enden, daher ist der Kelag-Konzern aktuell noch nicht davon betroffen.
Konzernlagebericht
Als Mitglied des UN Global Compact folgt der Kelag-Konzern den zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Das jährlich erscheinende Nachhaltigkeitsmagazin verknüpft die ESG-bezogenen Projekte und Leistungen des Konzerns mit den Sustainable Development Goals (SDGs). Zu jedem Artikel werden die entsprechenden Ziele der Vereinten Nationen aufgeführt, zu denen die jeweiligen Kelag-Projekte beitragen.
Die Nachhaltigkeitserklärung ist Bestandteil des Lageberichts. Zur Vermeidung von Redundanzen verweist der Kelag-Konzern bezüglich folgender ESRS-Angabepflicht auf Inhalte des Konzernabschlusses. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Information, die sich außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung befindet:
Standard
Angabepflicht
Stelle
Überschrift
ESRS 2
GOV-1 22a
Konzernabschluss
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats
ESRS 2
SBM1-40a i, ii und iv
Konzernlagebericht
Geschäftssegmente
ESRS 2
SBM1-40c
Konzernabschluss
Segmentberichterstattung
ESRS E1
E1-3 29c i
Konzernabschluss
Geldflussrechnung des Kelag-Konzerns
ESRS E1
E1-5 40-43
Konzernabschluss
Segmentberichterstattung
ESRS E1
E1-6 46
Konzernabschluss
Appendix - Beteiligungsliste
ESRS E1
E1-6 55
Konzernabschluss
Umsatzerlöse
ESRS S1
S1-6 50f
Konzernabschluss
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
Tab. 1 (ESRS 2): Verweis von Informationen außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung
Änderungen im Vergleich zum Vorjahr
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit wurden Vorjahresinformationen angepasst, sofern dies erforderlich war. Diese Anpassungen resultieren nicht aus inhaltlichen Fehlern, sondern dienen der Optimierung der Datenqualität und der verbesserten Aussagekraft der Kennzahlen. Der Kelag-Konzern analysiert und dokumentiert bei angepassten Berechnungslogiken die Unterschiede zur Vorperiode transparent.
Im Zuge der regelmäßigen Überarbeitung und Evaluierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der IROs sowie der MDR‑Angaben wurden Inhalte erweitert, gekürzt und zusammengefasst. Ziel dieser Anpassungen ist eine inhaltlich präzisere und zugleich transparentere Berichterstattung. Das Ziel „Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ im Themenstandard E1 wurde hinsichtlich des Zeithorizonts konkretisiert. Das bisher langfristig ausgerichtete Ziel wird operationalisiert und auf einen kurzfristigen Zeitraum angepasst. Dadurch erfolgt eine Angleichung an die finanzielle Mittelfristplanung des Konzerns, was die Qualität der Zielsteuerung deutlich erhöht. Mit der Darstellung eines Ist-Ziels für das Berichtsjahr sowie eines Plan-Ziels für das darauffolgende Geschäftsjahr wird sichergestellt, dass der Ausbaupfad des Kelag-Konzerns transparent und nachvollziehbar kommuniziert wird.
Bei den Zielen im Themenstandard E1 zur mittel- und langfristigen CO₂‑Reduktion wurde der Zielwert zur Emissionsintensität entfernt. Der Zielwert war bereits im Berichtszeitraum erreicht worden. Zudem weist die Emissionsintensität im Basisjahr aufgrund besonderer Rahmenbedingungen ein nicht repräsentatives Ausgangsniveau auf.
Die Berechnungsgrundlage für die Kennzahlen des Themenstandards E1-6 wurde gegenüber dem Geschäftsbericht 2024 angepasst. Die Erfassung der Scope-1-Emissionen aus der thermischen Restmüllbehandlung erfolgt nun auf Basis einer IST-Messung am Schornstein. Die Berechnung wird gemäß den Vorgaben des Emissionszertifikategesetzes (EZG) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 durchgeführt. Dabei wird das ausgestoßene CO₂ nach biogenem und fossilem Ursprung differenziert, um eine präzise und regelkonforme Bilanzierung sicherzustellen.
Für Scope-3-Emissionen in Kategorie 2 (Kapitalgüter) wird im Geschäftsjahr 2025 ausschließlich die Average-Spend-Methode angewendet. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation des monetären Werts der im Berichtsjahr getätigten Investitionen mit relevanten sekundären Emissionsfaktoren (z. B. durchschnittliche Emissionen pro Euro Investitionsvolumen). Diese Vorgehensweise gewährleistet eine konsistente und nachvollziehbare Ermittlung der Emissionen für sämtliche Investitionen des Geschäftsjahres. Die Werte für das Jahr 2024 unterscheiden sich daher von den Angaben im Geschäftsbericht 2024. Betroffen sind ausschließlich die Kennzahlen zu E1-6. Die Gesamtemissionen 2024 erhöhen sich dadurch von ursprünglich 655.564 t CO₂e auf 699.929 t CO₂e (Differenz: 44.365 t CO₂e), was einer Abweichung von rund 6,7 % entspricht. Aufgrund der geringen Abweichung werden die betroffenen Kennzahlen in E1-6 ausschließlich in Form der angepassten Werte für 2024 dargestellt, eine separate Ausweisung der Differenz erfolgt nicht.
Im Rahmen der Scope‑3‑Berechnung für die „Nutzung verkaufter Produkte“ werden nun auch jene Erdgasmengen einbezogen, die an Wiederverkäufer abgegeben werden. Diese verursachen beim Endverbrauch Emissionen und sind daher in der Bilanz zu erfassen.
Die Berechnungsgrundlage der Werte im Themenstandard S1 wurde gegenüber dem Geschäftsbericht 2024 angepasst. Im Zuge der Weiterentwicklung des Berichtswesens wurde die Grundgesamtheit um die Mitarbeiterkreise Ausbildung und Altersteilzeit erweitert. Dadurch werden Vollständigkeit und Transparenz sichergestellt.
Die Werte für das Jahr 2024 unterscheiden sich daher von den Angaben im Geschäftsbericht 2024. Betroffen sind die Kennzahlen in ESRS 2 SBM-1 (Mitarbeiter je Land) sowie in S1-5 bis S1-17. Die gesamte Mitarbeiterzahl für 2024 erhöht sich dadurch von ursprünglich 2.117,0 auf 2.184,4 (Differenz: 67,4), was einer Abweichung von rund 3,2 % entspricht. Aufgrund der geringen Abweichung werden die betroffenen Kennzahlen in S1 ausschließlich in Form der angepassten Werte für 2024 dargestellt. Eine separate Ausweisung der Differenz erfolgt nicht.
Governance
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Vorstand (Leitungsorgan) und den Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan).
Rolle und Verantwortung der Leitungs- und Aufsichtsorgane im Kelag-Konzern
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Kelag-Konzerns nehmen eine zentrale Position in der Unternehmensführung ein. Diese Organe tragen die maßgebliche Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie.
Das Aufsichtsorgan überwacht die strategische Ausrichtung und die Erreichung der Unternehmensziele. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass sämtliche Unternehmensaktivitäten den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und die Unternehmensführung die definierten Anforderungen erfüllt. Das Leitungsorgan, der Vorstand, setzt sich aus Führungskräften zusammen, die für die operative Leitung und strategische Implementierung verantwortlich sind.
Die Aufsichts- und Leitungsorgane des Kelag-Konzerns sind in die Entscheidungsprozesse eingebunden, um eine effektive Unternehmensführung sicherzustellen. Das Aufsichtsorgan tagt regelmäßig und wird vom Vorstand umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung informiert. Dies umfasst Risiko- und Nachhaltigkeitsaspekte sowie über die Lage und die Strategie des Unternehmens. Der Vorstand verantwortet die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie und erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über Fortschritte und Ergebnisse. Eine aktuelle Auflistung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats findet sich im Konzernabschluss im Kapitel „Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats“.
Auswahl, Fachwissen und Qualifikationen
Die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane verfügen über umfassende Expertise und Erfahrung in der Unternehmensführung. Der Kelag-Konzern führt kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die Organe über aktuelles Wissen und Kompetenzen verfügen. Dies gilt insbesondere für den ESG-Bereich.
Konzernlagebericht
Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt geschlechtsunabhängig. Die Mitglieder agieren weisungsfrei und vollständig unabhängig. Im Rahmen der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung bestellen die Aktionäre die Aufsichtsratsmitglieder, wobei verschiedene Stakeholder-Gruppen repräsentiert werden. Die Mitarbeiterschaft wird durch Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat vertreten. Vor der Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder müssen die Kandidaten ihre beruflichen Qualifikationen nachweisen und potenzielle Interessenkonflikte offenlegen.
Der Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über langjährige Erfahrung im Energiesektor oder anderen produzierenden Sektoren mit Nachhaltigkeitsbezug. Die Organe bringen umfassende Expertise in den Bereichen Unternehmensführung, Energiewirtschaft, Mergers and Acquisitions (M&A), Finanzen, Rechnungswesen und Nachhaltigkeit sowie Erfahrungen aus verschiedenen weiteren Aufsichtsratsmandaten ein. Diese Struktur gewährleistet ein effektives und unabhängiges Aufsichtsorgan, das die Unternehmensstrategien kompetent überwacht und steuert. Die Einbindung diverser Stakeholder-Gruppen ermöglicht die Integration verschiedener Perspektiven in die Entscheidungsprozesse und fördert eine ganzheitliche sowie nachhaltige Unternehmensführung.
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Kelag-Konzerns stellen die Verfügbarkeit geeigneter Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten wie folgt sicher:
Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen
Die Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats verfügen über das erforderliche nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen bzw. haben Zugang zu externen Experten und Schulungsangeboten. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats bringen langjährige Erfahrung, insbesondere aus der Energiewirtschaft sowie weiteren Industriezweigen, mit. Diese Expertise ermöglicht eine fundierte Unternehmensführung sowie die strategische Steuerung und Überwachung des Kelag-Konzerns in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Klimawandel. Der Kelag-Konzern stellt die kontinuierliche Information und Weiterbildung der Organe zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen sicher.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Die vorhandenen Kompetenzen und Fachkenntnisse korrespondieren direkt mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Kelag-Konzerns. Weitere Informationen über die Einbindung der Aufsichts- und Leitungsorgane hinsichtlich Verfahren und Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie über Zielfestlegung bzw. Zielerreichung befinden sich unter GOV-2.
Diversität der Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand des Kelag-Konzerns setzt sich aus einem technischen und einem kaufmännischen Vorstand zusammen. Diese Struktur gewährleistet die strategisch wichtige Verankerung der jeweiligen Fachbereiche. Der Aufsichtsrat besteht aus Kapital- und Mitarbeitervertretern, die als unabhängige Mitglieder agieren. Ein Drittel des Gesamtaufsichtsrats wird durch Betriebsräte als Mitarbeitervertreter gestellt. Die nachfolgenden Übersichten dokumentieren die demografische Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat hinsichtlich Diversitätsaspekten, inkl. Geschlechter- und Altersverteilung. Die Darstellung des Aufsichtsrats erfolgt dabei getrennt nach Kapital- und Mitarbeitervertreter.
Organe
nach Geschlecht
2024
2025
in %
Vorstand
2
2
 
weiblich
0
0
0,0%
männlich
2
2
100,0%
Aufsichtsrat
15
15
 
weiblich
3
3
20,0%
männlich
12
12
80,0%
Aufsichtsrat
nach Geschlecht
2024
2025
in %
Kapital-vertreter
10
10
 
weiblich
3
3
30,0%
männlich
7
7
70,0%
Mitarbeiter-vertreter
5
5
 
weiblich
0
0
0,0%
männlich
5
5
100,0%
Organe
nach Alter
2024
2025
in %
Vorstand
2
2
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
1
1
50,0%
über 50
1
1
50,0%
Aufsichtsrat
15
15
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
3
3
20,0%
über 50
12
12
80,0%
Aufsichtsrat
nach Alter
2024
2025
in %
Kapital-vertreter
10
10
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
2
2
20,0%
über 50
8
8
80,0%
Mitarbeiter-vertreter
5
5
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
1
1
20,0%
über 50
4
4
80,0%
Tab. 2-5 (ESRS 2): Diversität von Vorstand und Aufsichtsrat
Angabepflicht GOV-2– Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Informationen zur Governance-Struktur
Der Kelag-Konzern implementiert verschiedene Prozesse und Mechanismen zur Überwachung und Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die Nachhaltigkeitsorganisation ist seit 2020 konzernweit verankert. Eine klare interne Struktur mit definierten Zuständigkeiten ermöglicht eine konsequente und effektive Bearbeitung wesentlicher Themen. Der Vorstand hat ein interdisziplinäres Nachhaltigkeitskernteam etabliert, das sich aus Mitarbeitern verschiedener Konzernbereiche zusammensetzt. In regelmäßigen Treffen erarbeitet dieses Team Initiativen und Aufgaben und steuert den Themenkatalog. Das im Geschäftsjahr 2024 etablierte Team „Sustainability Management“ koordiniert die Nachhaltigkeitsagenden sowie die zentrale Berichterstattung. Der Vorstand und definierte Leitungsfunktionen bilden das Nachhaltigkeitsboard als oberstes Entscheidungsgremium.
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte bei der Überwachung der Unternehmensstrategie, bei strategischen Entscheidungen sowie im Risikomanagementprozess. Beispielhaft hierfür ist die Integration der Treibhausgas-Wirkung (THG) in Aufsichtsratsanträge bei Wärmeprojekten. Dadurch verankert der Kelag-Konzern Nachhaltigkeitsaspekte als integralen Bestandteil der Unternehmensführung.
Die Governance-Struktur des Kelag-Konzerns umfasst mehrere Berichtslinien, wobei das Nachhaltigkeitsboard eine zentrale Rolle einnimmt. Das Board tagt regelmäßig, mindestens zwei Mal jährlich, um aktuelle Themen zu diskutieren, Strategien zu verabschieden und Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand erhält in den Nachhaltigkeitsboards sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen. Diese umfassen die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit sowie die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen, Parameter und Ziele. Bei Ad-hoc-Themen erfolgt die Einbindung des Vorstands im Rahmen der Vorstandssitzungen durch die Leitung des Bereichs Accounting, Finance, Taxes & Sustainability.
Der Aufsichtsrat wird zwei Mal jährlich über den Prüfungsausschuss zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich informiert. Dies umfasst auch die wesentlichen Themen der Nachhaltigkeitsstrategie. Darüber hinaus findet ein jährliches Briefing mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und der Bereichsleitung Accounting, Finance, Taxes & Sustainability zu Nachhaltigkeitsthemen sowie wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen statt.
Die finanziellen Risiken sind im Risikomanagement verankert und werden in Risikokomiteesitzungen umfassend bewertet und überwacht. An diesen Sitzungen nehmen auch die Mitglieder des Nachhaltigkeitsboards teil. Die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Kelag erhalten kontinuierlich Informationen über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe SBM-3 Tabelle) und berücksichtigen diese bei der Überwachung der Unternehmensstrategie, der Entscheidung über wichtige Transaktionen und im Rahmen des Risikomanagementverfahrens. Dies umfasst auch die jeweiligen Ausschüsse der Leitungs- und Aufsichtsorgane. Die Berücksichtigung erfolgt durch das Einbeziehen der obengenannten Punkte sowie der unterschiedlichen Sichtweisen im Rahmen der Entscheidungsfindungsprozesse. Der Kelag-Konzern berücksichtigt dabei auch Kompromisse im Zusammenhang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie werden regelmäßig überprüft, um die Übereinstimmung beider Strategien sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Konzern sowohl kurz- als auch langfristige Umwelt- und Sozialauswirkungen.
Konzernlagebericht
Die nachfolgende Aufgabenverteilung stellt sicher, dass der Kelag-Konzern Nachhaltigkeitsaspekte effektiv in die Unternehmensführung integriert und kontinuierlich überwacht.
Nachhaltigkeitsaspekte, die vom Leitungsorgan überwacht werden
•
Strategische Ausrichtung und Definition der Nachhaltigkeitsziele: Die Leitungsorgane legen die langfristigen Nachhaltigkeitsziele fest und integrieren diese in die Gesamtstrategie des Kelag-Konzerns.
•
Integration in die Unternehmensstrategie: Die Leitungsorgane stellen sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte in alle relevanten Geschäftsprozesse und Entscheidungen einfließen.
•
Identifikation von Risiken und Risikomanagement: Die Leitungsorgane überwachen und validieren die identifizierten bzw. potenziellen Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und entwickeln Strategien zur Minderung.
•
Berichterstattung und transparente Kommunikation: Die Leitungsorgane überwachen und validieren die regelmäßige Berichterstattung samt erzielter Fortschritte und Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeitsaspekte, die vom Aufsichtsorgan überwacht werden
•
Überwachung und Kontrolle bzw. Sicherstellung der Compliance: Die Aufsichtsorgane überwachen die Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.
•
Kontinuierliche Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie: Die Aufsichtsorgane überprüfen regelmäßig die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Durch die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben tragen die Leitungs- und Aufsichtsorgane maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung und zum langfristigen Erfolg des Kelag-Konzerns bei. Die etablierte Struktur ermöglicht eine effektive Integration sowie kontinuierliche Überwachung der Nachhaltigkeitsaktivitäten im gesamten Konzern. Der Kelag-Konzern wird damit seiner Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft gerecht und sichert gleichzeitig den wirtschaftlichen Erfolg.
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Vergütungsstrategie des Kelag-Konzerns wird durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt und leitet sich aus der Unternehmensstrategie ab. Diese bildet den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik der Führungskräfte. Die definierten Ziele spiegeln neben wirtschaftlichen Zielgrößen das Engagement des Konzerns für eine nachhaltige Entwicklung wider.
Das Vergütungssystem der Vorstände setzt sich aus einem fixen Jahresgrundgehalt sowie einem variablen Vergütungsbestandteil zusammen. Letzterer umfasst eine vom Unternehmenserfolg abhängige Unternehmenstantieme sowie eine individuelle Tantieme. Die individuellen Ziele werden jährlich zwischen dem Aufsichtsrat und den Vorständen vereinbart.
Das Zielvereinbarungssystem umfasst für jedes Vorstandsmitglied Erfolgsziele sowie weitere nachhaltige und risikorelevante Steuerungsgrößen auf Konzernebene. Ergänzend kommen qualitative und quantitative ressortspezifische sowie persönliche Ziele unter Berücksichtigung risikostrategischer Aspekte hinzu. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung ohne nachhaltigkeitsbezogene Parameter.
Die im Berichtsjahr vereinbarten Nachhaltigkeitsziele (ESG-Tantieme) der Vorstandsmitglieder, die 10% der variablen Vergütungsanteile darstellen, umfassen ökologische, soziale und Governance-Aspekte, die als nachhaltige Steuerungsgrößen im Vergütungssystem berücksichtigt werden und so maßgeblich zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und zur Erreichung der Konzernziele beitragen:
•
Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen zur Erreichung der SBTi-Zielsetzung
•
Fokus auf Diversitätskampagnen sowie eine Frauenquote von 30% bei Neueinstellungen
•
Sicherung hoher Arbeitssicherheitsstandards
•
Stärkung von Compliance-Standards und Verhaltenskodex

Die definierten Vorstandsziele spiegeln sich in den Zielvereinbarungen der Führungskräfte der Leitungsebene 2 (erste Ebene unterhalb des Vorstands) wider. Das Vergütungssystem folgt auch hier einer einheitlichen Systematik und setzt sich aus einem fixen Jahresgrundgehalt sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen.
Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütung und die Bedingungen der Anreizsysteme liegt – hinsichtlich der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder – bei der Hauptversammlung. Für die Festlegung der nachhaltigkeitsbezogenen Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig.
Angabepflicht GOV–4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Übersicht dokumentiert die Kernelemente der Sorgfaltspflicht des Kelag-Konzerns. Diese umfasst die implementierten Prozesse zur Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen. Die detaillierten Ausführungen finden sich in den jeweiligen Kapiteln dieses Berichts.
Konzernlagebericht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2 (Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen)
ESRS 2 GOV-3 (Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme)
ESRS 2 SBM-3 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell)
b) Einbindung betroffener Interessenträger in allen wichtigen Schritten der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2 (Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen)
ESRS 2 SBM-2 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell)
ESRS 2 IRO-1 (Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen)
E1-2 (Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel)
E4-2 (Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen)
E5-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft)
S1-1 (Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens)
S1-2 (Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen)
S2-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette)
S2-2 (Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen)
S4-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern)
S4-2 (Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen)
US (Konzepte im Zusammenhang mit Versorgungssicherheit und Gesellschaftlichem Engagement)
G1-1 (Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung)
G1-2 (Management der Beziehungen zu Lieferanten)
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
ESRS 2 SBM-3 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell)
ESRS 2 IRO-1 (Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen)
d) Maßnahmen zum Umgang mit negativen Auswirkungen
E1-1 (Übergangsplan für den Klimaschutz)
E1-3 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten)
E4-1 (Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell)
E4-3 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen)
E5-2 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft)
S1-4 (Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen)
S2-4 (Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen)
S4-4 (Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze)
US (Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit)
G1-3 (Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung)
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation
E1-4 (Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel)
S1-5 (Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen)
S2-5 (Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen)
S4-5 (Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen)
US (Ziele im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit)
Tab. 6 (ESRS 2): Liste der Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Der Kelag-Konzern hat im Einklang mit den Anforderungen des Standards ESRS 1 Kapitel 4 spezifische Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten implementiert. Die Gesellschaft identifiziert und bewertet Risiken über sämtliche Geschäftseinheiten und Geschäftstätigkeiten hinweg. Die Ergebnisse fließen maßgeblich in die strategischen sowie operativen Entscheidungsprozesse des Kelag-Konzerns ein. Der Konzern hat Präventions- und Korrekturinitiativen entwickelt, darunter Schulungsprogramme für Mitarbeiter und Lieferantenbewertungen. Die Erkenntnisse hinsichtlich Herausforderungen und Fortschritte werden in das Risikomanagement integriert und im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung transparent dargelegt.
Angabepflicht GOV–5- Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Geschäftsjahr 2025 wurde der konzernweite Aufbau eines strukturierten internen Kontrollsystems für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fortgeführt. Grundlage hierfür bildet eine noch im Entwurf befindliche Konzernrichtlinie, welche Rollen, Verantwortlichkeiten sowie die prozessuale Umsetzung eines wirksamen Kontroll- und Risikomanagementrahmens im Kelag‑Konzern verbindlich definiert.
Es wird intensiv an der Integration eines zukunftsfähigen internen Kontrollsystems für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (nIKS) gearbeitet. Es wird ein systematischer nIKS‑Zyklus vorbereitet, der die Prozessschritte Scoping, Risikobewertung, Kontrolldefinition, Überwachung und Berichterstattung umfasst. Zentrale Elemente dabei sind die jährliche Identifikation wesentlicher ESRS‑Datenpunkte auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Bewertung relevanter Risiken entlang der Datenerhebungs- und Berichterstattungsprozesse sowie die Dokumentation und Umsetzung angemessener Kontrollaktivitäten.
Die bestehenden Risiken – insbesondere im Hinblick auf Datenvollständigkeit, ‑integrität, Schätzgenauigkeit, Verfügbarkeit und systemseitige Schnittstellen – wurden im Berichtsjahr bereits durch definierte manuelle und systemseitige Kontrollen adressiert. Dazu zählen unter anderem Plausibilitäts- und Logikprüfungen, Abstimmungen zwischen Fachbereichen sowie ein Vier-Augen-Prinzip. Die vollumfängliche Dokumentation der Kontrollnachweise wird für das Geschäftsjahr 2026 umgesetzt.
Mit der Umsetzung der neuen Richtlinie und Erweiterung des internen Kontrollsystems wird das nIKS sukzessive professionalisiert. Ab dem Berichtsjahr 2026 erfolgt die vollständige Überführung sämtlicher Kontrollaktivitäten in einen strukturierten, standardisierten und teilweise systemunterstützten Prozess. Dies umfasst insbesondere:
•
die einheitliche, konzernweite Dokumentation aller relevanten Nachhaltigkeitsrisiken und Kontrollen in Risikokontrollmatrizen
•
die jährliche Durchführung einer systematischen Risikobewertung durch definierte nIKS‑Beauftragte in enger Abstimmung mit den Prozessverantwortlichen
•
die Festlegung und regelmäßige Überprüfung von Schlüsselkontrollen
•
ein klar geregeltes Test‑of‑Design und Test‑of‑Effectiveness‑Verfahren zur Überwachung der Kontrollwirksamkeit
•
ein definierter Eskalations‑ und Maßnahmenprozess bei festgestellten Schwachstellen
Parallel dazu wird am Aufbau eines transparenten und strukturierten Berichtswesens gearbeitet, das künftig die Ergebnisse der Kontrolltests, identifizierte Risiken sowie den Fortschritt bei der Behebung von Schwachstellen systematisch aufbereitet und dem Management und Aufsichtsrat regelmäßig zur Informations- und Entscheidungsunterstützung zur Verfügung stellen soll.
Weiters wird der Austausch mit den Prozess‑ und Datenverantwortlichen kontinuierlich intensiviert. Abstimmungen, fachbereichsübergreifende Koordination und Schulungsmaßnahmen tragen entscheidend zur Qualitätssicherung der Datenerhebungsprozesse und zur weiteren Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken bei. Damit schafft der Kelag‑Konzern die Voraussetzungen für eine zukünftig konsistente, transparente und prüfungssichere Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich an den gesetzlichen Anforderungen orientiert.
Strategie
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Konzernlagebericht
Der Kelag-Konzern zählt zu den führenden Energiedienstleistern in Österreich und hat die Geschäftstätigkeit in den vergangenen Jahren auf weitere europäische Länder ausgeweitet. Seit der Unternehmensgründung liegt der Fokus auf umweltfreundlicher Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Der Einsatz von Wasser-, Wind- und Sonnenkraft in der Stromproduktion sowie die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, insbesondere Biomasse, stellen einen zukunftsorientierten Ansatz dar. Neben der Energieerzeugung bildet die Verteilung über entsprechende Netze einen wesentlichen Bestandteil des Portfolios. Dazu zählen das Stromnetz in Kärnten, ein kleines Gasnetz, österreichweite Fernwärmenetze sowie der Ausbau der Glasfaserleitungen in Kärnten. Detaillierte Ausführungen zu den Produkten des Konzerns sind im Lagebericht dokumentiert.
Die Kelag International treibt den Ausbau erneuerbarer Energien auch außerhalb des Kernmarktes Österreich voran. Die Gesellschaft agiert nicht nur in Übereinstimmung mit den jeweils lokal gültigen Rechtslagen, sondern implementiert darüber hinaus die hohen österreichischen Standards auch international.
Die Anzahl der Beschäftigten des Kelag-Konzerns verteilt nach geografischen Gebieten lässt sich folgendermaßen darstellen:
Arbeitskräfte je Land1
2024
2025
Österreich
2.049,9
2.120,8
Bosnien und Herzegowina
15,5
15,6
Bulgarien
0,0
0,0
Frankreich
14,6
14,2
Italien
3,7
3,1
Kosovo
10,8
9,0
Kroatien
17,4
14,5
Mazedonien
3,0
3,0
Montenegro
1,6
1,0
Portugal
0,0
0,0
Rumänien
0,0
0,0
Serbien
3,0
2,0
Slowenien
62,3
67,1
Spanien
2,6
3,0
Summe
2.184,4
2.253,3
Tab. 7 (ESRS 2): Arbeitskräfte je Land
1
in durchschnittliche Köpfe
Die Umsatzerlöse des Kelag-Konzerns werden im Konzernabschluss in der Segmentberichterstattung ausführlich erläutert. Da keine ESRS-Sektorenstandards vorliegen, sieht der Kelag-Konzern von einer Einteilung nach Sektoren ab. Die Segmentberichterstattung zeigt, dass der Großteil der Umsatzerlöse aus den Geschäftstätigkeiten der erneuerbaren Energieerzeugung sowie der Verteilung von Strom, Wärme und Gas stammt. Der Kelag-Konzern generiert keinerlei Einnahmen aus Tätigkeiten in Sektoren wie Chemikalien, strittigen Waffen oder Tabak. Die taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Umsätze werden im entsprechenden Kapitel zur EU-Taxonomie detailliert dargestellt.
Strategische Ausrichtung
Der Kelag-Konzern positioniert sich als vollintegrierter Energiedienstleister mit ausgeprägten Kernkompetenzen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Wasserkraft, sowie einer soliden Finanzierungsstruktur. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen identifiziert der Konzern Chancen und Erfolgspotenziale, die in der Konzernstrategie Berücksichtigung finden. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hat der Kelag-Konzern ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien definiert. Bei Investitionen in erneuerbare Energien setzt der Konzern maßgeblich auf regionale Partnerschaften.
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Kelag-Konzerns ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und wird von allen vollkonsolidierten Gesellschaften mitgetragen. Nachhaltigkeit steht als übergeordnete Zielsetzung im Zentrum der Wachstumsstrategie. Zu den wesentlichen Schwerpunkten der Nachhaltigkeitsstrategie auf Konzernebene zählen:
•
Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Ethik
•
Dekarbonisierungspfad des Konzerns
•
Diversität der Arbeitskräfte
Die funktionalen Nachhaltigkeitsstrategien in den verschiedenen ESG-Bereichen sind im Kelag-Konzern etabliert und harmonieren mit der übergeordneten Konzernstrategie. Die strategischen Ausrichtungen und Herausforderungen werden in den einzelnen Themenstandards detailliert erläutert. Der Kelag-Konzern schafft durch die Implementierung verschiedener Richtlinien sowie durch Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeitern die Basis für nachhaltiges Wirtschaften. Zur ganzheitlichen Abbildung der Nachhaltigkeitsbemühungen strebt der Konzern eine hohe Punkteanzahl im EcoVadis-Nachhaltigkeitsrating an. Die Verknüpfung des Ratingergebnisses mit den Konzernfinanzierungen unterstreicht die finanzielle Relevanz der Nachhaltigkeitsleistung.
Das ESG-Dashboard fungiert als zentrales Zielsystem und bildet gemeinsam mit den strategischen KPIs die Basis der Nachhaltigkeitsstrategie. Es dokumentiert das Ambitionsniveau und monitort die Fortschritte der Nachhaltigkeitsbemühungen sowohl auf Konzern- als auch auf operativer Steuerungsebene. Die Ziele und KPIs unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Aktualisierung auf Basis der Vorjahreswerte. Der Kelag-Konzern dokumentiert die gewonnenen Erkenntnisse sowie positive und negative Erfahrungen systematisch. Diese fließen im Rahmen eines Managementkreises in die Ableitung neuer Initiativen und Maßnahmen ein. Bei Abweichungen vom Zielpfad werden diese analysiert und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns
Die Kelag übernimmt als Energieversorger aus erneuerbaren Quellen sowohl national als auch international Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt. Die nachfolgende Abbildung zeigt alle wesentlichen Elemente der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns. Die drei Teilbereiche der Darstellung umfassen die vorgelagerte Wertschöpfung, die eigene Geschäftstätigkeit und die nachgelagerte Wertschöpfung.
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Abb. 2 (ESRS 2): Schematische Darstellung der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns
Das Geschäftsmodell des Kelag-Konzerns beeinflusst mit seinen Tätigkeiten die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Die Erzeugung und Verteilung von Energie sowie organisatorische Schwerpunkte unterscheiden diese von produzierenden Unternehmen. Dennoch entstehen in der vorgelagerten Kette Ressourcenabbau und -verarbeitung, etwa beim Kraftwerksbau. Außerdem werden fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel oder Erdgas für den Fuhrpark, die Wärmeproduktion und den Verkauf an Endkunden beschafft.
Für die Geschäftstätigkeit benötigt die Kelag eine Vielzahl an Produkten ihrer Lieferanten, z. B. für Errichtung und Wartung von Erzeugungsanlagen oder den Bau von Strom-, Fernwärme- und Glasfaserleitungen. Für die Wärmeerzeugung wird Biomasse zugekauft sowie haushaltsüblicher Restmüll gesammelt, der thermisch verwertet wird. Zudem wird in Kooperationen Abwärme als Kuppelprodukt gewonnen und in das Wärmenetz eingespeist.
Konzernlagebericht
Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird ergänzend Energie über die Börse bezogen, da Erzeugungs- und Verbrauchszeitpunkte nicht immer übereinstimmen. Die Geschäftstätigkeit umfasst wesentliche Bereiche entlang der Wertschöpfung: Energieerzeugung, Transport und Netzbetrieb, Energiehandel und Vertrieb sowie weitere wertschöpfende Dienstleistungen.
Die Stromerzeugung basiert im Wesentlichen auf Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik. Eine geringere Menge stammt als Kuppelprodukt aus thermischer Restmüllverwertung und Wärmeerzeugung. Wasserkraft ist eine tragende Säule der Kelag und umfasst Laufkraftwerke sowie Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke. Biodiversität wird durch Maßnahmen wie Fischaufstiegshilfen geschützt. Pumpspeicherkraftwerke können Energie speichern und im Blackoutfall als Schwarzstarter dienen.
Die Stromproduktion aus Sonnenenergie gewinnt an Bedeutung. Die Kelag baut daher PV‑Aufdach- und Freiflächenanlagen und setzt Biodiversitätsmaßnahmen (u.a. Agri-PV) um. Windkraft wird ebenfalls ausgebaut, um das Potenzial der regionalen Topografien zu nutzen, besonders für Winter- und Nachtstrom.
In der Wärmeproduktion verfolgt die Kelag ihren Dekarbonisierungspfad weiter. Der Großteil der erzeugten Wärme stammt bereits aus Abwärme und biogenen Brennstoffen wie Biomasse. In Wärmeanlagen wird Wärme für Fernwärmenetze und Industriekunden erzeugt, teils kombiniert mit der Stromproduktion.
Die Bereitstellung zuverlässiger Netze ist essenziell. Die Kelag betreibt in Kärnten Stromnetze und investiert in Ausbau, Instandhaltung und innovative Speicherlösungen. Die Kelag Energie & Wärme ist der größte überregionale Wärmedienstleister Österreichs und betreibt zahlreiche Wärmeanlagen und -netze, die überwiegend erneuerbare Wärme liefern. Das Unternehmen plant weitere Ausweitungen und Verdichtungen von Fernwärmenetzen.
Für die Digitalisierung wird kärntenweit das Glasfasernetz ausgebaut, um Privat- und Industriekunden eine stabile Internetverbindung zu bieten. Zusätzlich betreibt die Kärnten Netz das Gasnetz des Landes.
Energiehandel und Vertrieb bilden wesentliche Elemente der Wertschöpfung und gleichen Nachfrage- und Angebotsüberschüsse an Strom- und Gasmärkten aus. Die Geschäftstätigkeiten erzeugen monetäre und volkswirtschaftliche Wertschöpfung, sichern Arbeitsplätze und unterstützen zukünftiges Wachstum.
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette umfasst Privat-, Gewerbe- und Industriekunden, die Energie für unterschiedliche Zwecke nutzen. Zur Unterstützung der Energiewende bietet die Kelag PV‑Contracting und Beratungen zu Wärmepumpen an. So können Unternehmen und Privatkunden erneuerbare Energie zur Eigenversorgung nutzen. Zudem wird die E‑Ladeinfrastruktur ausgebaut.
Die Dekarbonisierungsstrategie des Kelag-Konzerns umfasst alle Bereiche der Wertschöpfungskette sowie vor- und nachgelagerte Prozesse. Wichtige Reduktionshebel sind die Wärmeerzeugung und die Erdgaslieferungen an Endkunden, einschließlich der dabei entstehenden THG‑Emissionen. Details zur Strategie befinden sich im Themenstandard E1.
Externe Bewertungssysteme hinsichtlich Nachhaltigkeit
Der Kelag-Konzern implementiert ein ganzheitliches, nachhaltiges Geschäftsmodell mit integriertem Nachhaltigkeitsmanagement in allen Bereichen. Externe Validierungen bestätigen diesen Ansatz. ESG-Zertifizierungen, der durch Science Based Targets Initiative (SBTi) validierte Dekarbonisierungspfad sowie das Nachhaltigkeitsrating unterstreichen die ESG-bezogene Entwicklung des Kelag-Konzerns. Diese externen Bewertungssysteme fließen in strategische Entscheidungen ein. Die Integration des Ratingergebnisses in Kreditkonditionen verschiedener Finanzierungsverträge verstärkt die Verschränkung von Nachhaltigkeit und Finanzkraft.
Science Based Targets Initiative (SBTi)
Die Science Based Targets Initiative unterstützt den Kelag-Konzern bei der Entwicklung wissenschaftlich fundierter Klimaziele in Übereinstimmung mit dem Pariser Abkommen. Die SBTi übernimmt die Bewertung und Validierung der gesetzten Ziele und stellt Leitlinien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bereit. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgte im Jahr 2024 die Veröffentlichung der Ziele und Bemühungen des Kelag-Konzerns zur Treibhausgasreduktion auf der offiziellen Website der SBTi. Detaillierte Informationen hierzu finden sich im Themenstandard E1.
Nachhaltigkeitsrating EcoVadis
Die Bewertung durch eine renommierte Ratingagentur bietet im Bereich der Nachhaltigkeit, analog zur Finanzwelt, eine fundierte Expertenanalyse. EcoVadis zählt mit über 150.000 bewerteten Unternehmen in mehr als 250 Branchen zu den größten internationalen Nachhaltigkeitsratingagenturen. Die Agentur analysiert die Nachhaltigkeitsagenden von Unternehmen in den Kategorien Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Der Bewertungsansatz basiert auf einem umfassenden, datengetriebenen Fragebogen, der zu einem Nachhaltigkeitsscore führt. Seit 2019 erfolgt die Bewertung des Kelag-Konzerns durch EcoVadis. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzerns in allen ESG-Aspekten spiegelt sich in der stetigen Verbesserung der Bewertungsergebnisse wider. Im Berichtsjahr 2025 erreichte der Kelag-Konzern mit 80 von 100 Gesamtpunkten erneut den Gold-Status.
Sustainable Finance
Die finanzielle Stabilität bildet für den Kelag-Konzern die Grundlage eines intakten Geschäftsbetriebs und nachhaltigen Wachstums. Die Europäische Union erweiterte diese Zielsetzung in den vergangenen Jahren durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien (ESG) sowie der EU-Taxonomie in das Kapitalmarkt- und Finanzsystem. Finanzunternehmen und Investoren richten ihre Finanzierungen verstärkt nach ESG-Kriterien aus.
Der Kelag-Konzern erkannte die Bedeutung von Sustainable Finance-Instrumenten frühzeitig. Bereits 2019 integrierte der Konzern die erste Kreditlinie in Höhe von 250 Mio. EUR mit ESG-Rating-Link in das Finanzierungsportfolio. In den Folgejahren entwickelte sich Nachhaltigkeit zum integralen Bestandteil der Finanzierungsstrategie. Zentrale Meilensteine waren die Begebung einer Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 120 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021 sowie die Emission nachhaltiger Schuldscheindarlehen bzw. Namensschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 166 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022. Der Kelag-Konzern intensivierte seither die Bemühungen, neue Finanzierungen am Kredit- und Kapitalmarkt, soweit möglich, mit Nachhaltigkeitsaspekten auszustatten. Im Jahr 2025 wurde die bestehende revolvierende Kreditfazilität aus 2019 in Höhe von 250 Mio. EUR durch eine neue, an die EU-Taxonomie gekoppelte Kreditfazilität in Höhe von 400 Mio. EUR ersetzt. Darüber hinaus hat der Konzern ein umfassendes Green Financing Framework etabliert, das zukünftig als Grundlage für die Strukturierung und Klassifizierung nachhaltiger Finanzierungsinstrumente dient.
Sustainable Finance ermöglicht dem Kelag-Konzern nicht nur den Zugang zu günstigeren Finanzierungen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Investoren und Stakeholdern. In einem Umfeld steigender Anforderungen an unternehmerische Verantwortung betrachtet der Kelag-Konzern Sustainable Finance als Standard. Die Finanzierungsstrategie wurde entsprechend angepasst, um die finanzielle Stabilität durch eine kostenoptimale und nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten.
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Der Kelag-Konzern pflegt einen kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit diversen Stakeholdern zur gemeinsamen Bewältigung klimapolitischer und gesellschaftlicher Zukunftsherausforderungen. Der Konzern verfolgt einen integrativen Ansatz und misst dem offenen Austausch hohe Bedeutung bei. Eine detaillierte Auflistung der Interessensträgergruppen folgt im weiteren Verlauf dieses Kapitels.
Der Kelag-Konzern bezieht die Vorschläge, Anregungen und Ideen aller Stakeholder in die strategischen Überlegungen mit ein. Dieser Ansatz fördert eine transparente Herangehensweise und ermöglicht den Aufbau von Vertrauen. Die Berücksichtigung der Erwartungen unterschiedlicher Interessensträger führt zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Geschäftsstrategie. Der Kelag-Konzern steht seit seiner Gründung für den Ausbau erneuerbarer Energien und verfolgt ein weitgehend nachhaltiges Geschäftsmodell.
Konzernlagebericht
Das Vorantreiben der Energiewende, die Verfolgung eines Dekarbonisierungspfads zur Treibhausgasreduktion sowie die Förderung von Diversität bei den Mitarbeitern sind neben anderen wesentlichen Themen wichtige Bestandteile der Unternehmensstrategie. Diese wird im Einklang mit den Stakeholder-Interessen umgesetzt. Die detaillierten Ausführungen zur Treibhausgasreduktion finden sich im Themenstandard E1. Der kontinuierliche Austausch mit den Stakeholdern dient nicht nur der Beibehaltung des guten Verhältnisses, sondern auch dessen Weiterentwicklung, um durch einen vertrauensvollen Umgang die Zusammenarbeit langfristig sicherzustellen.
Die verschiedenen Interessensgruppen erfordern differenzierte Kommunikationsansätze. Die Dialogkanäle sowie die Kontaktfrequenz unterscheiden sich je nach Stakeholdergruppe. Eine grundlegende Unterscheidung erfolgt zwischen internen und externen Stakeholdern, da diese unterschiedliche Kommunikationskanäle erfordern. Während die Mitarbeiter laufend in die Unternehmenstätigkeiten eingebunden sind, erfolgen die Austauschformate mit externen Interessensträgern bedarfsorientiert und lassen sich nicht für alle Stakeholdergruppen vereinheitlichen.
Zur Festlegung der strategischen ESG-Ausrichtung wurden im Rahmen der initialen Wesentlichkeitsanalyse die diversen Stakeholdergruppen befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung flossen in die Identifikation der wesentlichen Themen ein. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Interessensträgergruppen des Kelag-Konzerns, die auch Gegenstand der Stakeholderbefragung waren.
Der Kelag-Konzern führt verschiedene Aktivitäten durch, um Positionen und Interessen gegenüber politischen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Dazu gehören regelmäßige bilaterale Gespräche, in denen Unternehmensstandpunkte direkt vermittelt und Akzeptanz für Forderungen gewonnen wird. Darüber hinaus engagiert sich der Konzern aktiv in verschiedenen Interessensvertretungen sowie bei Sozialpartnern, um Positionen in kollektive Entscheidungsprozesse einzubringen. Die Lobbytätigkeiten konzentrieren sich auf die Forderung nach klaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige, erneuerbare und wettbewerbsfähige Energiezukunft in Österreich.
Aus Gründen der Transparenz sind die relevanten Vertreter des Kelag-Konzerns im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister unter der Identifikationsnummer LIVR-01072 registriert. Dies gewährleistet offene und nachvollziehbare Lobbyaktivitäten. Im Berichtsjahr wurden keine politischen Zuwendungen geleistet, weder in finanzieller Form noch als Sachleistungen.
Stakeholdergruppe
Beschreibung
Anrainer und Grundbesitzer
Personen oder Organisationen, die in unmittelbarer Nähe zu einem Projektstandort wohnen oder Eigentum besitzen. Ihre Hauptanliegen betreffen oft den Schutz ihrer Lebensqualität, den Erhalt des Wertes ihrer Immobilien und die möglichen negativen Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt, wie Lärm, Verkehr oder Verschmutzung. Daher ist es wichtig, ihre Bedenken ernst zu nehmen und sie in Planungsprozesse einzubeziehen.
Aktionäre, Aufsichtsrat und Eigentümer
Sie setzen sich aus Personen oder Organisationen zusammen, die Anteile an einem Unternehmen halten, sowie aus Mitgliedern des Aufsichtsrats, die die Unternehmensführung überwachen und strategische Entscheidungen treffen. Ihr Interesse liegt in der finanziellen Performance des Unternehmens, da sie eine angemessene Rendite auf ihre Investitionen erwarten. Sie sind auch an der langfristigen Stabilität und dem Wachstum des Unternehmens interessiert, was sie zu wichtigen Entscheidungsträgern macht.
Politik und Verwaltung
Öffentliche Einrichtungen sind wesentliche Stakeholder bei der Regulierung und Genehmigung von Projekten und sind verantwortlich für die Schaffung von Rahmenbedingungen, die sowohl wirtschaftliche Entwicklung als auch soziale und ökologische Belange berücksichtigen. Ihre Entscheidungen können erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung von Projekten haben, weshalb eine enge Zusammenarbeit und ein transparenter Dialog mit ihnen entscheidend sind.
Banken, Versicherungen, Investoren und Ratingagenturen
Die Mitglieder dieser Gruppe sind von wesentlicher Bedeutung hinsichtlich der Finanzierung und des Risikomanagements von Unternehmen. Banken und Versicherungen bieten nicht nur Kapital, sondern auch Schutz vor finanziellen Risiken. Ratingagenturen bewerten die Unternehmen und beeinflussen somit das Vertrauen in deren finanzielle Stabilität. Ihre Einschätzungen können die Finanzierungskosten und die Marktposition eines Unternehmens erheblich beeinflussen.
Bürgerinitiativen und NGOs
Sie setzen sich für soziale, ökologische oder politische Anliegen ein und vertreten die Interessen der Gemeinschaft. Durch Lobbyarbeit, öffentliche Kampagnen und Informationsveranstaltungen können sie Einfluss auf politische Entscheidungen und Unternehmenspraktiken nehmen. Ihre Aktivitäten sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Projekte im Einklang mit den Bedürfnissen der Gesellschaft stehen.
Forschung und Bildung
Akademische Institutionen und Forschungsorganisationen, die Wissen generieren und verbreiten, werden als separate Gruppe gelistet. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung neuer Technologien und der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. Ihre Forschungsergebnisse können Innovationen vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken. Forschungs- und Bildungsinstitutionen verfügen über aktuelle Erkenntnisse im Bereich ESG und arbeiten mit diesen, weshalb eine enge Zusammenarbeit als Unternehmen von Vorteil ist.
Industrieverbände und Interessens-
vertretungen
Diese vertreten die Interessen der jeweiligen Mitglieder und setzen sich für gute Rahmenbedingungen in der Branche ein. Sie fördern den Austausch von Informationen und Best Practices und können als Sprachrohr gegenüber der Politik fungieren. Ihre Lobbyarbeit ist oft entscheidend, um die Anliegen der Branche in politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.
Kunden
Kunden sind die jeweiligen Endverbraucher von Produkten oder Dienstleistungen und haben einen direkten Einfluss auf den Markterfolg von Unternehmen. Ihre Bedürfnisse, Erwartungen und Rückmeldungen sind entscheidend für die Produktentwicklung und Marketingstrategien. Unternehmen müssen sich kontinuierlich an den sich ändernden Präferenzen ihrer Kunden orientieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Lieferanten
Rohstoffe, Produkte oder Dienstleistungen werden von den direkten Lieferanten beschafft. Eine enge Zusammenarbeit mit ihnen gewährleistet eine hohe Qualität und Effizienz in den eigenen Geschäftstätigkeiten. Gute Beziehungen zu Lieferanten können auch zu besseren Konditionen und einer stabilen Versorgung führen, was für den Geschäftserfolg unerlässlich ist.
Medien
Sie spielen eine besondere Rolle bei der Informationsverbreitung und der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen und Projekten. Ihre Berichterstattung kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf das Image und den Ruf eines Unternehmens haben. Daher ist es wichtig, mit den Medien transparent und proaktiv zu kommunizieren, um ein positives öffentliches Bild zu fördern.
Mitarbeiter
Die Arbeitskräfte des Unternehmens sind das Rückgrat eines Unternehmens und tragen maßgeblich zu dessen Erfolg bei. Ihre Zufriedenheit, Motivation und Qualifikation sind entscheidend für die Produktivität und Innovationskraft des Unternehmens. Ein positives Arbeitsumfeld und kontinuierliche Weiterbildung sind wichtig, um talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.
Mitbewerber und Marktteilnehmer
Konkurrierende Unternehmen bieten ähnliche Produkte oder Dienstleistungen an. Sie beeinflussen den Wettbewerb und die Marktstrategien, indem sie Innovationen vorantreiben und Preisdruck erzeugen. Das Verständnis der Aktivitäten und Strategien von Mitbewerbern ist entscheidend, um sich im Markt erfolgreich zu positionieren.
Tab. 8 (ESRS 2): Beschreibung der Stakeholdergruppen
Konzernlagebericht
Der Kelag-Konzern pflegt einen kontinuierlichen Austausch zwischen Vorstand und Fachbereichen, um stets über die Thematiken der Interessenträger informiert zu sein. Die verantwortliche Bereichsleitung kommuniziert die nachhaltigkeitsbezogenen Interessen der Stakeholdergruppen an den Vorstand sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates übermittelt sämtliche Informationen an die weiteren Mitglieder des Aufsichtsgremiums. In den Nachhaltigkeitsboards erfolgt die Diskussion aktueller Stakeholder-Themen mit dem Vorstand und dem relevanten Management. Diese Struktur gewährleistet, dass die Führungsebene die Standpunkte und Interessen der Stakeholder in strategische Entscheidungsfindungen einbezieht.
S1 Arbeitskräfte im Unternehmen
Der Kelag-Konzern führt eine umfassende Analyse der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte durch. Grundlage hierfür bildeten eine Mitarbeiterumfrage sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Analyse identifizierte wesentliche Auswirkungen, die für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung maßgeblich sind. Diese Themen haben für den Kelag-Konzern besondere Relevanz, da sie die Basis für ein nachhaltiges Personalmanagement bilden, zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beitragen sowie den langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Der Kelag-Konzern setzt verschiedene Instrumente ein, um die Standpunkte der Arbeitskräfte in strategische Entscheidungen zu integrieren. Zu diesen zählen beispielsweise:
•
Jährliche Mitarbeitergespräche
•
360°-Feedback-System
•
Mitarbeiterbefragungen
Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Instrumenten finden sich im Themenstandard S1.
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Der Kelag-Konzern analysiert die Lieferkette hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die in Tabelle SBM-3 aufgeführten Nachhaltigkeitsaspekte wurden als wesentlich eingestuft, da sie im indirekten Wirkungsbereich des Kelag-Konzerns liegen und die Arbeitsbedingungen sowie das Wohlergehen der Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette beeinflussen. Die Einbindung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erfolgt durch Austauschgespräche mit Lieferanten sowie durch direkte Kommunikation über den Kundenservice der Kelag. Diese Erkenntnisse fließen in die strategische Ausrichtung ein. Zusätzliche Informationen enthält der Themenstandard S2.
S4 –Verbraucher und Endnutzer
Der Kelag-Konzern evaluiert die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Basierend auf internen Bewertungen, regulatorischen Anforderungen sowie Stakeholder-Feedback und Verbraucherbelangen wurden wesentliche Auswirkungen identifiziert. Die Kelag misst den Interessen und Rechten der Verbraucher und Endnutzer – inklusive der Wahrung der Menschenrechte – hohe Bedeutung bei. Durch Kundengespräche und -befragungen ermittelt der Konzern die Standpunkte dieser Stakeholdergruppe. Die Kundenzufriedenheit stellt auch zukünftig einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Der Themenstandard S4 bietet vertiefende Informationen zur Kundeneinbindung.
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Folgend werden alle wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den wesentlichen identifizierten Themen beschrieben.
Thema
Beschreibung
Typ
Klimawandel
 
 
Anpassung an den Klimawandel 
 
Schäden aufgrund klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Die Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur sind Naturgefahren und Extremwetterereignissen ausgesetzt. Risiken ergeben sich durch Schäden an den Erzeugungsanlagen und der Netzinfrastruktur. Finanzielle Effekte können sich in Abschreibungen, Instandhaltungskosten und Reinvestitionen widerspiegeln, welche sich auch im abgelaufenen Berichtsjahr niederschlugen.
Risiko (physisch), mittelfristig und langfristig
Änderung der Erzeugungsmengen aufgrund Klimawandel
Die Erzeugungs- und Absatzmengen unterliegen naturbedingten Schwankungen, welche durch den Klimawandel beeinflusst werden können. Risiken ergeben sich aus verminderten, Chancen wiederum aus erhöhten Erzeugungs- und Absatzmengen.
Risiko/Chance (physisch), langfristig
Klimaschutz
 
 
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Der Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden führt zu einem Ausstoß von Treibhausgasemissionen, die sich auf Menschen und Umwelt auswirken.
tatsächlich, negative Auswirkung, mittelfristig, vorgelagert
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten*
Durch Verbrennungsprozesse in der Wärmeerzeugung und der thermischen Verwertung von Restmüll sowie der Nutzung von Verbrennungsmotoren im Fuhrpark werden Treibhausgasemissionen emittiert, die zu negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt führen.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Ausstoß von Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen durch die Nutzung verkaufter Produkte bei den Kunden (im Wesentlichen bedingt durch den Erdgasvertrieb) und haben negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, nachgelagert
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Zukünftige regulatorische Vorgaben hinsichtlich des Erdgasausstiegs könnten sich auf den Erdgasabsatz, das Erdgasnetz und den Wärmeabsatz auswirken. Risiken entstehen im Zusammenhang mit regulatorischen Vorgaben zur Ausphasung von Erdgas, Chancen wiederum aus den Substitutionsmöglichkeiten mittels alternativer Energieträger.
Risiko/Chance (transitorisch), langfristig
Regulatorische Vorgaben
"CO2-freier Strom"
Zukünftige regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Erzeugung von erneuerbaren Energien würden sich positiv auf das Geschäftsmodell der Kelag auswirken. Finanzielle Effekte können sich in Erlösen und Investitionen widerspiegeln, welche sich auch im abgelaufenen Berichtsjahr niederschlugen.
Chance (transitorisch), langfristig
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"*
Zukünftige regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit der verpflichtenden Nutzung nicht-fossiler Brennstoffe bergen das Risiko notwendiger Umrüstungen und Knappheit in der Beschaffung von nicht-fossilen Brennstoffen. Chancen ergeben sich wiederum hinsichtlich des Ausbaus von Fernwärme und dem Wärmeabsatz. Die finanziellen Effekte können sich in den Erlösen, Investitionen und Abschreibungen widerspiegeln.
Risiko/Chance (transitorisch), langfristig
Energie
 
 
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Durch den Einsatz emissionsarmer Erzeugungstechnologien und Effizienzsteigerungsmaßnahmen wird für eine zuverlässige Versorgung mit erneuerbaren Energien gesorgt, was zu positiven Auswirkungen auf Menschen und Umwelt führt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Fokus auf nachhaltige Wärmeerzeugung*
Die Verwendung erneuerbarer Rohstoffe und industrieller Abwärme sowie der geplante Ausbau bzw. die Umrüstung von Erzeugungsanlagen führt zu positiven Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
 
LANDNUTZUNGSÄNDERUNGEN, SÜSSWASSER- UND MEERESNUTZUNGSÄNDERUNGEN
Bodenversiegelung
Beim Bau von Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur ist eine Bodenversiegelung unumgänglich, was zu negativen Auswirkungen auf Mensch und Tiere führt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, vorgelagert
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
 
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Beim Bau von Erzeugungsanalgen und Netzinfrastruktur kommt es zu einer Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen und somit zu negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, vorgelagert
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
 
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Bauliche Maßnahmen jeglicher Art beeinflussen die Ökosystemdienstleistungen der Natur, wodurch negative Auswirkungen auf die Umwelt und Menschen entstehen.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, vorgelagert
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
 
Abfälle
 
 
Entsorgung von Produkten und Materialien
Die fachgerechte Entsorgung nicht recycelbarer oder nicht wiederverwendbarer betriebsbedingter Abfälle führt zu negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, nachgelagert
Arbeitskräfte im Unternehmen
 
Arbeitsbedingungen
 
 
VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN
 
Life-Balance
Die Möglichkeit und das zur Verfügung stellen der freien Arbeitsgestaltung haben positive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEIT
 
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Durch die im Kelag-Konzern ausgeführten Tätigkeiten, insbesondere im Kraftwerks- und Netzbereich, besteht eine systemische negative Auswirkung auf die Sicherheit und den Schutz der eigenen Arbeitskräfte.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Gesundheit von Mitarbeitern
Die Bereitstellung diverser Zusatzangebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hat positive Auswirkungen auf die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter (psychisch und physisch).
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
 
GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER UND GLEICHER LOHN FÜR GLEICHE ARBEIT
Anteil der Frauen
Die Geschäftsmodelle des Konzerns und deren technische Orientierung können zu einer potenziell negativen Auswirkung auf den Frauenanteil in der Kelag haben.
potenziell, negative Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
WEITERBILDUNG UND KOMPETENZENTWICKLUNG
 
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Das vielseitige Schulungsangebot sowie transparente Entwicklungs- und Kompetenzpfade haben positive Auswirkungen auf die kontinuierliche Kompetenzerweiterung der Arbeitskräfte.
tatsächlich, positive Auswirkungen, mittelfristig, eigene Tätigkeit
Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Unterschiedliche Feedback-Instrumente, welche kontinuierlich eingesetzt werden, haben positive Auswirkungen auf die Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
BESCHÄFTIGUNG UND INKLUSION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
 
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen hat positive Auswirkungen auf die Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
MASSNAHMEN GEGEN GEWALT UND BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ
 
Sicherstellung eines vertrauensvollen Arbeitsumfeldes
Die Wahrung der Menschenrechte sowie diverse Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz haben positive Auswirkungen auf ein sicheres und vertrauensvolles Arbeitsumfeld.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
VIELFALT
 
 
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Die gezielten Diversitätsinitiativen haben positive Auswirkungen auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
 
DATENSCHUTZ
 
 
Missbrauch von Daten
Trotz Einhaltung regulatorischer Vorgaben (DSGVO) und Umsetzung umfassender Schutzmaßnahmen kann der Missbrauch von mitarbeiterbezogenen Daten nicht vollständig ausgeschlossen werden, was potenziell zu Datenschutzverletzungen führen kann.
potenziell, negative Auswirkungen, langfristig, eigene Tätigkeit
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
 
Arbeitsbedingungen
 
 
GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEIT
 
Arbeitssicherheit und -schutz
Aufgrund der Tätigkeiten, insbesondere beim Bau von Kraftwerkanlagen und Netzinfrastruktur, kann eine grundsätzliche systemische negative Auswirkung auf die Sicherheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bestehen.
potenziell, negative Auswirkung, kurzfristig, vorgelagert
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
 
KINDERARBEIT
 
 
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Es ist ethisch und rechtlich unerlässlich, Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Aufgrund der komplexen vorgelagerten Wertschöpfungskette besteht ein systemisches Risiko, dass es zu potenziell negativen Auswirkungen kommen kann.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, vorgelagert
ZWANGSARBEIT
 
 
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Es ist ethisch und rechtlich unerlässlich, Zwangsarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Aufgrund der komplexen vorgelagerten Wertschöpfungskette besteht ein systemisches Risiko, dass es zu potenziell negativen Auswirkungen kommen kann.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, vorgelagert
DATENSCHUTZ
 
 
Missbrauch von Daten
Trotz Einhaltung regulatorischer Vorgaben (DSGVO) und Umsetzung umfassender Schutzmaßnahmen kann der Missbrauch von mitarbeiterbezogenen Daten in der Wertschöpfungskette nicht vollständig ausgeschlossen werden, was potenziell zu Datenschutzverletzungen führen kann.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, vorgelagert
Verbraucher und Endnutzer
 
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer 
DATENSCHUTZ
 
 
Missbrauch von Daten
Trotz Einhaltung regulatorischer Vorgaben (DSGVO) und Umsetzung umfassender Schutzmaßnahmen kann der Missbrauch von Kundendaten nicht vollständig ausgeschlossen werden, was potenziell zu Datenschutzverletzungen führen kann.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, nachgelagert
Soziale Inklusion von Verbraucher und/oder Endnutzer
 
ZUGANG ZU PRODUKTEN UND DIENSLEISTUNGEN
 
Förderung von Sozialbelangen
Die Unterstützung sozialer Projekte und Organisationen hat positive Auswirkungen auf das soziale Umfeld und ermöglicht benachteiligten Gruppen den Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, nachgelagert
VERANTWORTLICHE VERMARKTUNGSPRAKTIKEN
 
Markttransparenz
Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken haben positive Auswirkungen auf die Transparenz und Förderung von fairen Marktbedingungen.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, nachgelagert
Unternehmenspolitik
 
Unternehmenskultur
 
Zufriedenheit der Mitarbeiter
Die mitarbeiterfreundliche Unternehmenskultur und die Schaffung eines positiven Arbeitsumfeldes haben positive Auswirkungen auf die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Korruption und Bestechung
 
VERMEIDUNG UND AUFDECKUNG EINSCHLIESSLICH SCHULUNG
 
Sicherstellung von Rechtssicherheit sowie Prävention von Korruption und Bestechung
Die aktive Verhinderung von Missständen und illegalen Aktivitäten sowie Schulungen haben positive Auswirkungen auf die Einhaltung geltender Gesetze sowie die Prävention von Korruption und Bestechung.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Unternehmensspezifisch
 
Versorgungssicherheit
 
Flächendeckende Netzabdeckung*
Der gezielte Ausbau der Netzinfrastruktur hat positive Auswirkungen auf die flächendeckende Netzabdeckung sowie die Versorgungssicherheit.
tatsächlich, positive Auswirkung, langfristig, nachgelagert
Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
Die Bereitstellung öffentlicher E-Ladeinfrastruktur schafft Anreiz zur Nutzung von E-Mobilität, was sowohl positive Auswirkungen auf die Gesellschaft als auch auf die Umwelt hat.
tatsächlich, positive Auswirkung, mittelfristig, nachgelagert
Gefährdung der Netzstabilität*
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende erhöhte Einspeisungsvolatilität in das Stromnetz können grundsätzlich negative Auswirkungen in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Netzstabilität mit sich bringen. Dies kann sich auch in höheren Kosten für Ausgleichsenergie bzw. Engpassmanagement niederschlagen.
potenziell, negative Auswirkung, mittelfristig, nachgelagert
Konzernlagebericht
Tab. 9 (ESRS 2): SBM3-Tabelle
*
Betrifft nicht die Einzelgesellschaft KELAG
Auf Basis der Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse werden im Vergleich zum Vorjahr folgende Auswirkungen, Chancen oder Risiken als nicht mehr wesentlich eingestuft:
•
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch die Änderung der hydro-morphologischen Struktur eines Fließgewässers
•
Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Sicherheit
•
Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für Mitarbeiter
•
Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen
•
Erhöhte finanzielle Sicherheit und Aufstiegschancen
•
Lieferung von genaueren Informationen zu individuellem Stromverbrauch
•
Sicherstellung des Abschlusses diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- und Erdgaslieferverträge
•
Sicherstellung von konformen Lieferungen
•
Mögliche Vorfälle von Korruption oder Bestechung
•
Regionale Wertschöpfung
•
Förderung von Kultur und Sport
Der Kelag-Konzern hat sämtliche wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und der Strategie evaluiert. Die in 2024 durchgeführte und in 2025 überprüfte Resilienzanalyse bestätigt die Widerstandsfähigkeit der strategischen Ausrichtung. Die physische Klimarisikoanalyse identifizierte weder bestandsgefährdende Risiken noch solche, die sich wesentlich auf die Finanzlage, Ertragslage oder Zahlungsströme auswirken, was die Resilienz des Geschäftsmodells im Kontext der Klimawandelanpassung bestätigt.
Der Kelag-Konzern verfolgt konsequent die Strategie, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und den Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung zu forcieren. Der Klimawandel stellt ein globales Risiko dar, dem der Kelag‑Konzern durch seine langfristige strategische Ausrichtung wirksam begegnet. Daher stellen auch die seitens ESRS angeführten Themenstellungen im Zusammenhang mit der potenziellen Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an den Klimawandel den Kelag-Konzern vor keine größeren Herausforderungen. So wird zum Beispiel der langfristige, stetige und marktkonforme Zugang zu Finanzmitteln durch den engen Austausch mit Partnerbanken und Finanzinstituten sichergestellt. Durch den Fokus auf erneuerbare Energieerzeugung rechnet der Kelag-Konzern darüber hinaus mit keiner gravierenden Umwidmung, Modernisierung oder Stilllegung von Anlagen und Kraftwerken im eigenen Kraftwerkspark. Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Kelag-Konzerns ist bereits auf erneuerbare Energielösungen ausgerichtet, sodass auch hier keine größeren Verlagerungen in Zukunft erforderlich sein dürften. Abschließend investiert der Kelag-Konzern stetig in die langfristige Schulung und Befähigung der eigenen Arbeitskräfte, um zukünftige Anforderungen durch die eigenen Arbeitskräfte meistern zu können.
Das Geschäftsmodell des Kelag-Konzerns kann in Bezug auf alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen als widerstandsfähig betrachtet werden. Auf Basis der identifizierten wesentlichen Themen erfolgten im Rahmen der Konzeptdefinitionen in den Themenstandards Nachschärfungen. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns und dessen Wertschöpfungskette.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden für das Geschäftsjahr 2025 auf Basis des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit gemäß den Anforderungen der ESRS-Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifiziert. Im Berichtsjahr wurde auf Basis des Ergebnisses der Wesentlichkeitsanalyse 2024 die identifizierten Auswirkungen, Chancen und Risiken überprüft und neu bewertet. Weiters wurde die in 2024 durchgeführte physische und transitorische Klimarisikoanalyse im Berichtsjahr aktualisiert. Die aktualisierten Ergebnisse flossen in die Wesentlichkeitsbetrachtung ein.
Hierbei wurde jeder Nachhaltigkeitsaspekt hinsichtlich der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit analysiert und bewertet. In diesem Zusammenhang wurden potenzielle und tatsächliche Auswirkungen sowie Risiken und Chancen analysiert und bewertet, die aufgrund der Unternehmenstätigkeit, Geschäftsbeziehungen oder geografischen Verhältnissen als wahrscheinlich angesehen werden.
Konzernlagebericht
Je Themenstandard wurden unterschiedliche Parameter und Datenquellen verwendet, auf welche bei der jeweiligen Kategorie eingegangen wird. Um die Einhaltung der sozialen Mindestanforderungen sicherzustellen und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachzukommen, wurde ein Prozess etabliert, der es ermöglicht, Risiken bei den Lieferanten im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren, überwachen und minimieren. Dieser Prozess wird in einer separaten Richtlinie abgebildet und basiert vorwiegend auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.
In Bezug auf die Wesentlichkeit der Auswirkungen wurde auch die Meinung der internen und externen Stakeholder mittels einer umfassenden Befragung im Jahr 2024 erhoben. Ein Nachhaltigkeitsaspekt wurde als wesentlich eingestuft, wenn im Zusammenhang mit diesem Aspekt wesentliche Auswirkungen und/oder wesentliche finanzielle Risiken oder Chancen ermittelt wurden. Im Zuge dessen wurden sieben Umwelt-, sieben Sozial-, und zwei Governance-Subthemen sowie ein unternehmensspezifisches Thema als wesentlich identifiziert, über welche in der Nachhaltigkeitserklärung berichtet wird.
Die Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich durchgeführt und aktualisiert, um relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Die im Jahr 2024 durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde im Jahr 2025 einer erneuten Überprüfung und Aktualisierung unterzogen, um sicherzustellen, dass die identifizierten Themen weiterhin den aktuellen regulatorischen Anforderungen sowie den tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns entsprechen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Berichterstattung von den jeweiligen verantwortlichen Bereichen aufgegriffen, entsprechend behandelt bzw. mitigiert und im Rahmen der Berichterstattung beschrieben. Eine Einbindung der identifizierten Chancen in die jeweilige Bereichsstrategie wird dabei individuell durch die Bereiche im Rahmen des Strategiefindungsprozesses evaluiert und gegebenenfalls berücksichtigt. Federführend wurde die Wesentlichkeitsanalyse vom Sustainability Management und Risikomanagement durchgeführt, dabei wurden jedoch auch interne Experten aus anderen Unternehmensbereichen eingebunden. Anschließend wurden die Ergebnisse dem Vorstand präsentiert, durch diesen überprüft und abgenommen.
Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse des Kelag-Konzerns basiert auf folgenden Prozessschritten:
1. Aufstellung der Nachhaltigkeitsthemen
Die Themen der Long-List gemäß ESRS sowie die identifizierten unternehmensspezifischen Themen wurden durch interne Experten des Kelag-Konzerns analysiert. Nicht relevante Themen, die keinerlei Berührungspunkte entlang der Wertschöpfungskette mit dem Unternehmen aufweisen, wurden ausgeschlossen. Die daraus resultierenden Themen der Short-List fanden in der weiteren Analyse Berücksichtigung.
2. Identifikation wesentlicher Stakeholder
Auf Basis der bestehenden Netzwerkanalyse erfolgte die Festlegung der wesentlichen zu befragenden internen und externen Stakeholdergruppen des Kelag-Konzerns. Die interne Stakeholdergruppe umfasst den Vorstand, das obere Management, das Nachhaltigkeitsteam sowie Mitarbeiter und Lehrlinge des Kelag-Konzerns. Die externe Stakeholdergruppe setzt sich aus Anrainern und Grundbesitzern, Politik und Verwaltung, Banken, Versicherungen, Investoren und Ratingagenturen, Bürgerinitiativen und NGOs, Forschung und Bildung, Industrieverbänden und Interessensvertretungen, Kunden, Lieferanten, Medien sowie Mitbewerbern und Marktteilnehmern zusammen.
3. Stakeholdereinbindung
Der Kelag-Konzern befragte mittels eines empfängerorientierten Online-Fragebogens im Jahr 2024 insgesamt 622 Stakeholder zur Wesentlichkeit der Themen der Short-List. Die Empfänger erhielten die Möglichkeit zu einem vollumfänglichen Feedback. Die Befragung erzielte eine Brutto-Rücklaufquote von rd. 41 %.
4. Bewertung der Doppelten Wesentlichkeits-
analyse
Die Auswirkungswesentlichkeitsanalyse und finanzielle Wesentlichkeitsanalyse gliedern sich wie folgt:
4a. Auswirkungswesentlichkeit
Der Kelag-Konzern untersuchte jeden Nachhaltigkeitsaspekt unter Berücksichtigung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die Analyse differenzierte zwischen positiven oder negativen sowie tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen. Der Konzern identifizierte dabei die Art der Auswirkung, den Zeithorizont und die Lokalisierung. Bei der Art der Auswirkung erfolgte eine Unterscheidung zwischen Auswirkungen auf Menschen, Umwelt oder beide Bereiche. Die Zeithorizonte gliedern sich in kurz-, mittel- und langfristig. Die Lokalisierung der Auswirkung zeigt, ob diese in der vorgelagerten, nachgelagerten Wertschöpfungskette oder in der eigenen Geschäftstätigkeit stattfindet.
Der Kelag-Konzern bewertete die Auswirkungen hinsichtlich ihres Schweregrads, welcher sich aus Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit zusammensetzt. Bei identifizierten potenziellen Auswirkungen fand auch deren Eintrittswahrscheinlichkeit Berücksichtigung. Bei potenziell negativen Auswirkungen auf Menschenrechtsthematiken erhielt der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor deren Wahrscheinlichkeit.
Die Bewertung des Schweregrads erfolgte anhand einer vierteiligen Likert-Skala (1 bis 4). Eine Auswirkung gilt als wesentlich bei einer Durchschnittsbewertung der positiven und/oder negativen Auswirkung größer oder gleich 2,5 oder bei Erreichen eines Skalenwerts von 4. Wurde zu einem Nachhaltigkeitsaspekt zumindest eine Auswirkung als wesentlich angesehen, so ist diese aus der Sicht der Auswirkungswesentlichkeit als wesentlich zu betrachten.
4b. Finanzielle Wesentlichkeit
Die finanzielle Wesentlichkeitsanalyse basiert auf den im Risikomanagement periodisch erfassten Risiken und Chancen. Der Kelag-Konzern prüfte die einzelnen Risiken des Risikoberichts auf deren umwelt-, sozial- beziehungsweise governance-bezogenen Charakter. Die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen der Long-List wurden den Nachhaltigkeitsaspekten der jeweiligen Themenstandards zugeordnet und zu Hauptkategorien zusammengefasst. Die identifizierten Hauptkategorien wurden betreffend der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen kurz-, mittel- und langfristig bewertet und als wesentlich oder nicht wesentlich festgelegt. Basierend auf der bestehenden Bewertungslogik des Risikomanagements wurden die Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle finanzielle Auswirkungen mittels einer vierteiligen Likert-Skala angegeben.
Für die Bewertungen der potenziellen finanziellen Auswirkungen wurden die jährlichen Grenzwerte in Mio. EUR definiert und herangezogen. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit im Rahmen der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse bildete somit das finanzielle Ausmaß, das heißt die Kombination aus finanzieller Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit, das ausschlaggebende Wesentlichkeitskriterium. Die finanzielle Auswirkung bildet dabei ein tatsächliches oder potenzielles Schadensausmaß ab und wirkt auf die Finanzlage, Ertragslage und/oder Zahlungsströme. Ergab sich aufgrund der Berechnung ein Durchschnittswert von größer oder gleich 2,5, so wurde das Risiko oder die Chance als wesentlich erachtet. Wurde zu einem Nachhaltigkeitsaspekt zumindest ein Risiko oder eine Chance als wesentlich identifiziert, so ist dieser aus der Sicht der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich zu betrachten.
Nachhaltigkeitsrisiken sind in der Priorisierung, einschließlich des Einsatzes von Instrumenten zur Risikobewertung, im Vergleich zu anderen Arten von Unternehmensrisiken gleichgestellt. Alle Risiken des Kelag-Konzerns werden periodisch erhoben und erfasst. Die Ableitung des allgemeinen Risikoprofils des Unternehmens erfolgt auf Grundlage sämtlicher Risiken. Damit ist die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das allgemeine Risikomanagementverfahren des Unternehmens gegeben.
5. Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse
Die Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit und finanziellen Wesentlichkeit wurden im Kelag-Konzern systematisch zusammengeführt. Der Konzern definiert einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich, wenn im Zuge der Analyse der Auswirkungen oder finanziellen Risiken bzw. Chancen mindestens eine wesentliche Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance identifiziert wurde. Diese wesentlichen Aspekte fließen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Kelag-Konzerns ein, wobei die Ergebnisse der Stakeholderbefragung berücksichtigt werden. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse führte zur Aufnahme folgender ESRS-Themenstandards in die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Kelag-Konzerns:
•
E1 Klimawandel
•
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
•
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
•
S1 Arbeitskräfte im Unternehmen
•
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
•
S4 Verbraucher und Endnutzer
•
G1 Unternehmensführung

Konzernlagebericht
Der Themenstandard S3 wurde bereits für das Geschäftsjahr 2024 als unwesentlich bewertet. Die ESRS-Themenstandards E2 Umweltverschmutzung und E3 Wasser- und Meeresressourcen wurden für den Kelag-Konzern im Rahmen der Re-Evaluierung der Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2025 als nicht wesentlich eingestuft. Keine der identifizierten Auswirkungen, Risiken oder Chancen hat den festgelegten Schwellenwert überschritten. Diese Themenstandards finden daher keine weitere Berücksichtigung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Konzerns. Die identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte, die den Fokus in den Themenstandards bilden, werden nachfolgend erläutert. Die erfassten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Zusammenhänge werden in SBM-3 detailliert dargestellt. Im Folgenden werden die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den oben angeführten Themenstandards beschrieben.
E1 Klimawandel
Die zur Identifikation relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung mit den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ (E1 Klimawandel) führte der Kelag-Konzern ergänzend zur Wesentlichkeitsanalyse eine physische sowie transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durch. Diese Analysen berücksichtigen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des Konzerns auf den Klimawandel. Die detaillierten Ergebnisse sind der Tabelle SBM-3 zu entnehmen.
Vorgehensweise und Hintergrundinformationen zur physischen und transitorischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
Die physische und transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse basiert auf relevanten Klimaprojektionen und Klimaszenarien. Zur Gewährleistung der Berichtskonsistenz finden die nachfolgend beschriebenen Klimaszenarien und klimabezogenen Annahmen, sofern relevant, auch in der Finanzberichterstattung Anwendung.
Da sich die Methodik sowie die zugrundeliegende Datenbasis zwischen physischer und transitorischer Analyse unterscheiden, werden diese nachfolgend gesondert erläutert.
Physische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
Der Kelag-Konzern verwendete für die physische Klimarisikoanalyse historische Klimaprojektionen sowie Projektionen auf einen 30-jährigen Zeithorizont entsprechend den EU-Taxonomie-Vorgaben. Die Analyse basiert auf Zeiträumen (beispielsweise 2041 bis 2060) statt Einzeljahren, um statistische Ausreißer zu minimieren. Als Grundlage dienen das Szenario SSP1-2.6 (Best Case) sowie SSP5-8.5 (Worst Case), wobei jeweils das Szenario mit dem größten potenziellen Einfluss auf den Kelag-Konzern zur Anwendung kommt.
Das Szenario SSP1-2.6 geht von einer nachhaltigen globalen Entwicklung unter Berücksichtigung natürlicher Grenzen aus. Im Gegensatz dazu basiert das Szenario SSP5-8.5 auf einer unveränderten Klimapolitik seit ca. 2010 mit anhaltender Attraktivität fossiler Energieträger. Beide Szenarien stützen sich auf Erkenntnisse und Daten des Weltklimarates unter Berücksichtigung politischer Annahmen, makroökonomischer Trends, Energieverbräuche und Energiemix.
Die Klimaprojektionen beziehen sich auf Einzelstandorte mit einer Auflösung zwischen 500 m und 50 km. Die Datengrundlage bildet die Copernicus-Plattform, ergänzt durch wissenschaftliche Quellen und Daten staatlicher Institutionen (beispielsweise HORA für Lawinenrisiken in Österreich). Von den insgesamt 29 klimatischen Einflüssen wurden rd. 23 als relevant eingestuft. Ausgenommen wurden ausschließlich jene Klimarisiken, die aufgrund der geografischen Lage der bewerteten Wirtschaftsaktivitäten keine Relevanz aufweisen. Dies betrifft die Versauerung der Ozeane, Salzwasserintrusion, Küstenerosion, Bodendegradierung, Bodenerosion sowie Zyklon, Hurrikan und Taifun.
Klassifikation von Klimagefahren (Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission)
Temperatur
Wind
Wasser
Feststoffe
Chronisch
 
 
 
Temperaturänderung (Luft, Süßwasser, Meerwasser)
Änderung der Windverhältnisse
Änderung der Niederschlagsmuster und -arten (Regen, Hagel, Schnee/Eis)
Küstenerosion
Hitzestress
 
Variabilität von Niederschlägen oder der Hydrologie
Bodendegradation
Temperaturvariabilität
 
Versauerung der Ozeane
Bodenerosion
Abtauen von Permafrost
 
Salzwasserintrusion
Solifluktion
 
 
Anstieg des Meeresspiegels
 
 
 
Wasserknappheit
 
Akut
 
 
 
Hitzewelle
Zyklon, Hurrikan, Taifun
Dürre
Lawine
Kältewelle/Frost
Sturm (einschließlich Schnee-, Staub- und Sandstürme)
Starke Niederschläge (Regen, Hagel, Schnee/ Eis)
Erdrutsch
Wald- und Flächenbrände
Tornado
Hochwasser (Küsten-, Flusshochwasser, pluviales Hochwasser, Grundhochwasser)
Bodenabsenkung
 
 
Überlaufen von Gletscherseen
 
Tab. 10 (ESRS 2): Klassifikation von Klimagefahren
Der Kelag-Konzern hat für die als relevant eingestuften Klimagefahren Klimaprojektionen bis zur Mitte des Jahrhunderts erstellt. Im Einklang mit der Geschäfts- und Investitionsplanung definiert die Gesellschaft das Jahr 2030 als kurz- und mittelfristigen sowie das Jahr 2050 als langfristigen Zeithorizont. Im Rahmen der Konformitätsprüfung der EU-Taxonomie führt der Kelag-Konzern bei Tätigkeiten mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von weniger als zehn Jahren mindestens eine Bewertung durch Klimaprojektionen auf der kleineren Skala durch. Bei allen anderen Aktivitäten erfolgt die Bewertung anhand der erwarteten Lebensdauer der in Einklang stehenden Tätigkeit unter Einbeziehung von Klimaprojektionsszenarien von 10 bis 30 Jahren für größere Investitionen.
Der Kelag-Konzern leitet mittels Wirkungsketten die potenzielle Beeinträchtigung der Wirtschaftstätigkeit je Klimagefahr in den jeweiligen Klimaszenarien ab. Die Beeinträchtigung der Wirtschaftsaktivität durch die Klimagefahren unterliegt einer qualitativen Bewertung des höchstmöglichen Schadenausmaßes unter Beachtung von Anpassungslösungen. Die Beurteilung der Vulnerabilität erfolgt unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit der Klimagefahr.
Die Herleitung der Eintrittswahrscheinlichkeiten basiert auf folgender Methodik:
Bei ereignisbezogenen Extremwetterereignissen trifft der Konzern plausible Annahmen bezüglich der Häufigkeit des Eintretens von Extremwetterereignissen in der Region der Aktivität. Diese Annahmen stützen sich, soweit möglich, auf empirische Daten, beispielsweise aus Versicherungsdatenbanken oder dokumentierten Vorfällen der Vergangenheit.
Bei weiteren Klimaprojektionen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit auf Grundlage der Prognosesicherheit der Klimaprojektionen abgeleitet. Als Hauptquelle dient der aktuelle „IPCC AR6 WGI Full Report“ mit folgender Einstufung:
•
Hohe Sicherheit: 100 %
•
Mittlere Sicherheit: 75 %
•
Unsicherheit: 50 %
Konzernlagebericht
Bei fehlenden Informationen zur Prognosesicherheit setzt der Kelag-Konzern eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 100 % an, um eine Unterschätzung der Risiken zu vermeiden. Dieser konservative Ansatz gewährleistet eine umfassende Risikobetrachtung.
Die Analyse zeigt, dass keine identifizierten Risiken die definierte Wesentlichkeitsschwelle (Hoch oder Bestandsgefährdend als Vulnerabilität) überschreiten. Die geringe Anfälligkeit erklärt sich durch zahlreiche Risiken mit hohem Schadenspotenzial bei sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit und nur punktueller Auswirkung. Risiken mit höheren Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt der Kelag-Konzern bereits bei der Errichtung der Anlagen, wodurch diese Assets auf entsprechende Extremwetterereignisse ausgelegt sind. Für weitere Risiken bestehen entsprechende Anpassungslösungen oder eine Anpassungskapazität zur Risikominderung.
In der Bewertung des Schadensausmaßes der Klimaprojektionen auf die Wirtschaftsaktivitäten betrachtet der Kelag-Konzern negative Beeinträchtigungen auf die gesamte Wertschöpfungskette. Die Bewertung berücksichtigt sowohl bestehende als auch geplante Anpassungslösungen.
Im Ergebnis stuft der Kelag-Konzern in einer Vulnerabilitätsskala mit den Stufen Leicht, Mittel, Hoch und Bestandsgefährdend insgesamt 44 Klimarisiken mit leichter Vulnerabilität und 32 Klimarisiken mit mittlerer Vulnerabilität ein. Die definierte Vulnerabilitätsschwelle wird von den identifizierten Risiken nicht überschritten. Bereits bestehende Schutzmaßnahmen, technische Auslegungen und standortbezogene Resilienzfaktoren wurden in der Bewertung berücksichtigt. Die Analyse erfolgte durch Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit und Risikomanagement im Kelag-Konzern sowie unter externer Begleitung.
Die physische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse dient als Grundlage zur Prüfung der „Do No Significant Harm“-Kriterien im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ im Rahmen der EU-Taxonomie.
Transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
Die transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse des Kelag-Konzerns basiert auf den Klimaszenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS). Der Kelag-Konzern hat auf Basis des REMIND-MAgPIE-Modells in Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Konzernstrategie, Nachhaltigkeit und Risikomanagement die für das Geschäftsmodell relevanten Variablen definiert. Diese umfassen unter anderem die Entwicklung des CO2-Preises, den Energiebedarf je Energieart, Investitionen sowie volkswirtschaftliche Kennzahlen.
Der Konzern analysierte die zeitliche Entwicklung der Variablen für den Zeitraum 2025 bis 2060 anhand sämtlicher relevanter NGFS-Szenarien, wobei der Fokus insbesondere auf den Szenarien „Delayed Transition“ und „Current Policies“ lag. Das „Delayed Transition“-Szenario geht von einem Aufschub klimapolitischer Maßnahmen bis 2030 aus, die anschließend in verstärkter Form eintreten. Transitorische Klimarisiken treten in diesem Szenario tendenziell am stärksten auf, da unter Zeitdruck versucht wird, das 1,5°-Celsius-Ziel einzuhalten. Aus diesem Grund legte der Kelag-Konzern einen Schwerpunkt der transitorischen Klimarisikoanalyse auf dieses Szenario. Das „Current Policies"-Szenario diente dabei als Benchmark für den Vergleich mit der Entwicklung im „Delayed Transition"-Szenario.
Die Experten des Kelag-Konzerns analysierten die Entwicklung der identifizierten Variablen und leiteten gemeinsam mit externen Beratern die für den Konzern relevanten Übergangsereignisse ab. Das Geschäftsmodell wurde dafür in relevante Risikocluster unterteilt, die unter anderem die Bereiche Erzeugung, Handel, Netz und Wärme umfassen.
Klimabezogene Übergangsereignisse
Politik und Recht
Technologie
Markt
Ansehen
Dezentralisierung der Energieversorgung und Förderung von Smart Grids
Entwicklung effizienterer Energiespeichertechnologien und Flexibilitäten
Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen
Verschiebung von Arbeitsplätzen aus fossilen hin zu erneuerbaren Energien
Verstärkte regulatorische Eingriffe in das Strommarktdesign (Ergänzung Großhandel)
Innovation in der Material- und Technologieentwicklung für erneuerbare Energien
Ausbau PV-/Solaranlagen (gewerblich & privat)
Initiativen zur Wiederherstellung von durch fossile Brennstoffe geschädigten Gebieten
Schließung von Kohlekraftwerken
Erhöhung der Abhängigkeit von importierten Anlagen für die erneuerbaren Energien
Zusätzlicher Bedarf nach Energiespeicher-möglichkeiten und Flexibilitäten
 
Rückbau von Förderanlagen für fossile Brennstoffe
Umstellung von Fahrzeugflotten auf Elektroantriebe und Wasserstofftechnologie
Reduzierung der Abhängigkeit von importierten fossilen Energierohstoffen
 
Geopolitische Veränderungen in Regionen, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind
Einführung energieeffizienter Gebäudekonzepte
Mittelfristige Reduktion des Elektrizitätspreises für reine Energiemenge (Großhandelsmarkt)
 
Verringerte fossile Energie-Subventionen durch Regierungen
Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Industrie
Zunahme der Kosten des Energiesystems (inkl. Flexibilitäten)
 
Ausstieg bzw. Verbot vom Erdgas
Einsatz von Energiespeichern in Gebäuden
Verstärkter Bedarf nach Biomasse als Ersatz für fossile Brennstoffe
 
Subventionen für den Ausbau von Wärmepumpen für Heizung und Kühlung von Gebäuden
Ausbau der Wasserstoffproduktion durch Elektrolyse mit erneuerbarer Energie
Rückgang der Investitionen in fossile Energieinfrastruktur
 
Politische Neugestaltung zur Reduktion von Emissionen aus CO2-Äquivalenten
Elektrifizierung von industriellen Prozessen
Steigende Preise für fossile Brennstoffe
 
Steigende Bildungs- und Informationskampagnen
Weiterentwicklung von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Äquivalventen
Anpassung der Infrastruktur an neue Energiequellen
 
Förderung emissionsfreier Verkehrsmittel
Gesteigerte landwirtschaftliche Produktivität
Abwanderung der Industrie bzw. Nachfragesenkung nach Energie aus der Industrie
 
Verstärkte Vorschriften für eine Emissionsreduktion in der Wärmeerzeugung
Weiterentwicklung von biodiversitätsfördernden Anlagen (z. B. Agri-PV)
Rückgang des Energiebedarfs für Transport
 
Umsetzung der Renaturierungsplänen
 
Erhöhte Abhängigkeit durch importierten Wasserstoff
 
Erhöhung des Aufwands/Erschwerte Genehmigungsverfahren (z. B. für Kraftwerke)
 
Zunahme der Kreislaufwirtschaft
 
Geringere Verfügbarkeit für Flächen für erneuerbaren Energien
 
Änderung des Konsumverhaltens hin zu CO2-Äquivalent-neutralen/-armen Produkten
 
Tab. 11 (ESRS 2): Klimabezogene Übergangsereignisse
Konzernlagebericht
Der Kelag-Konzern hat für alle Übergangsereignisse auf Basis der Risikocluster eine Prüfung potenzieller Chancen und Risiken durchgeführt. Die qualitative Bewertung dieser Chancen und Risiken erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Zeithorizonte:
•
Kurzfristig: 1-5 Jahre
•
Mittelfristig: 5-10 Jahre
•
Langfristig: >10 Jahre
Der Konzern bewertete dabei sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit der Übergangsereignisse als auch mögliche Mitigationsmaßnahmen für Risiken sowie Opportunitätsmaßnahmen für Chancen. Im Rahmen der Analyse identifizierte der Kelag-Konzern 47 Risiken und Chancen, wovon 6 Risiken und 7 Chancen als wesentlich eingestuft wurden. Diese Integration in den regulären Risikomanagementprozess führte zu folgender Aggregation:
•
Regulatorische Vorgaben „Erdgasausstieg"
•
Regulatorische Vorgaben „CO2-freier Strom"
•
Regulatorische Vorgaben „Wärmebereich"
Regulärer Risikomanagementprozess
Der Kelag-Konzern richtet den Risikomanagementprozess am PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act) aus, der mindestens dreimal jährlich in den Geschäftsbereichen in Abstimmung mit der Abteilung Risikomanagement durchgeführt wird. Die Erfassung der Risiken erfolgt dezentral durch die Fachbereiche bzw. Tochtergesellschaften im zentralen Risikomanagementsystem. Zur Sicherstellung des 4-Augen-Prinzips werden Erfassung und Freigabe in getrennten Schritten durch den Risikoerfasser und den verantwortlichen Leiter durchgeführt.
Die Dokumentation der Risiken, Anpassungsmaßnahmen sowie Bewertungsgrundlagen in der Risikomanagementsoftware bildet die Basis für das zentrale Risikoreporting. Das Risikomanagement konsolidiert diese Informationen und berichtet an das Risikomanagement-Komitee.
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Der Kelag-Konzern führte in 2024 eine mehrstufige Analyse potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie etwaiger Abhängigkeiten im Hinblick auf biologische Vielfalt und Ökosysteme durch. Diese Analyse orientiert sich am LEAP-Ansatz. In einem ersten Schritt erfolgte eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse zur Identifikation möglicher Auswirkungen, Risiken und Chancen. Details finden sich im Abschnitt E1-Klimawandel. Die Analyse umfasste potenziell relevante Variablen und systematische Risiken in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen beispielsweise Flächenverbrauch, Aufforstung und Nutzung von Düngemittel. Auf Basis des Geschäftsmodells des Kelag-Konzerns konnten dabei keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Chancen sowie Abhängigkeiten festgestellt werden.
Da die transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse auf Strategie- bzw. Geschäftsmodellebene und nicht auf Standortebene durchgeführt wurde, erfolgte eine gesonderte Analyse der Erzeugungsstandorte mit Fokus auf bestehende Anlagen.
Die Analyse ergab, dass der Kelag-Konzern keine Abhängigkeiten an die Biodiversität bzw. Ökosysteme aufweist, jedoch wesentliche tatsächliche Auswirkungen auf Ökosystemdienstleistungen, den Zustand der Arten und Landnutzungsänderungen hat.
Der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen stellt einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende dar. Neben den positiven Aspekten wie der Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der CO2-Reduktion und der Sicherung der Energieversorgung birgt dieser Ausbau nicht nur Vorteile, sondern auch systemische Risiken, die sich aus komplexen Wechselwirkungen zwischen Menschen, Technik und Umwelt ergeben. Der Schlüssel liegt darin, diese Eingriffe verantwortungsvoll zu gestalten, um die Resilienz der Ökosysteme zu wahren.
Die Mitigationshierarchie ermöglicht es dem Kelag-Konzern, systematische Risiken ganzheitlich zu managen und die Auswirkungen auf die Biodiversität in jeder Projektphase zu kontrollieren. Die Mitigationshierarchie ist ein Ansatz, um negative Auswirkungen auf die Biodiversität während des gesamten Lebenszyklus eines Projekts zu vermeiden, zu minimieren und wo unvermeidlich auszugleichen. Bodenversiegelung ist ein unvermeidbarer Effekt beim Bau von Anlagen. Um diese Risiken zu minimieren, setzt der Kelag-Konzern auf eine sorgfältige Standortwahl. Priorisiert werden Standorte, die ökologisch weniger sensibel sind oder bereits infrastrukturell genutzt werden.

Zusätzlich werden Maßnahmen zur ökologischen Wiederaufwertung von Flächen nach der Nutzungsphase umgesetzt. Dazu gehören Begrünung, Renaturierung und die Schaffung von Ausgleichsflächen, um die natürliche Resilienz der betroffenen Gebiete zu fördern. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind dabei ein essenzielles Instrument. Diese helfen, sensible Gebiete frühzeitig zu identifizieren, und Eingriffe zu vermeiden, zu minimieren oder zu kompensieren. Dies umfasst die Planung von Bauphasen außerhalb von Brut- und Wanderzeiten sowie die Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden, um Lösungen zu entwickeln, die auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind. Alle wesentlichen Auswirkungen sind in der Tabelle SBM-3 zusammengefasst.
Einzelne Anlagen des Kelag-Konzerns befinden sich in oder nahe ökologisch sensiblen Gebieten, wie etwa Natura-2000-Schutzgebieten. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Tabelle 1 im Themenstandard E4. An diesen Standorten ist mit einem höheren Risiko potenzieller Auswirkungen auf die Biodiversität zu rechnen.
Im Rahmen der Planung neuer Anlagen, insbesondere von Energieerzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur, werden im Kelag-Konzern gegebenenfalls in den betroffenen Gemeinden Informationsveranstaltungen organisiert. Diese Veranstaltungen ermöglichen den betroffenen Stakeholdern, ihre Fragen direkt an den Kelag-Konzern zu richten und detaillierte Informationen zu den geplanten Projekten zu erhalten. Die Informationsveranstaltungen dienen der Etablierung eines aktiven Dialogs mit der Bevölkerung, der Schaffung von Transparenz sowie der frühzeitigen Adressierung potenzieller Bedenken. Dieser proaktive Ansatz ermöglicht die zeitnahe Lösung möglicher Konflikte. In ausgewählten Genehmigungsverfahren verfügen betroffene Bürger und Gemeinden über eine entsprechende Parteienstellung.
Der Kelag-Konzern kooperiert bei der Projektplanung eng mit externen Experten und Sachverständigen. Diese Zusammenarbeit gewährleistet die Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte, welche die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die frühzeitige Identifizierung und Adressierung ökologischer Risiken sicherstellen. Externe Experten führen zudem die Analyse von Ersatzmaßnahmen durch. Gesetzliche Vertreter überwachen die Einhaltung der Bestimmungen und definieren entsprechende Auflagen. Bei unvermeidbaren Auswirkungen, beispielsweise der Bodenversiegelung, implementiert der Kelag-Konzern Maßnahmen zur Minimierung oder Kompensation, etwa durch die Schaffung von Ausgleichsflächen.
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der Kelag-Konzern hat mittels eines systematischen Verfahrens die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft analysiert. Diese Analyse umfasste sämtliche Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten zur Identifikation tatsächlicher sowie potenzieller Auswirkungen. Die Betrachtung der Materialströme erfolgte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Es konnten folgenden Materialströme identifiziert werden: Energie Erneuerbare (Wasser, Sonne, Wind), Energie Biomasse, Energie Gas und Sonstiges (Baustoffe, Materialien etc.). Basierend auf dem Geschäftsmodell sind für den Kelag-Konzern ausschließlich die Materialströme Energie Biomasse und Sonstiges relevant. Bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen entstehen keine vor- bzw. nachgelagerten Materialströme sowie keine wesentlichen Auswirkungen in der Unternehmenstätigkeit. Der Erdgashandel erfolgt als standardisiertes Produkt über Energiebörsen, Broker oder bilateral zwischen Großhandelsparteien an virtuellen Erdgashandelspunkten mittels bilanzieller Abwicklung. Diese Handelsstruktur ermöglicht aktuell keine Rückverfolgung zur Erzeugungsquelle, weshalb der vorgelagerte Materialstrom Energie Gas nicht berücksichtigt wird.
Die Analyse der relevanten Materialströme Energie Biomasse und Sonstiges über die gesamte Wertschöpfungskette zeigt: In der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen durch den Fokus auf regionale Bezugsquellen keine wesentlichen Auswirkungen. Die eigene Unternehmenstätigkeit in Form von Energieerzeugung und Bereitstellung der Netzinfrastruktur weist ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen auf. Lediglich in der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden wesentliche Auswirkungen durch das Abfallvolumen beim Anlagen- und Netzinfrastrukturbau sowie der Energieproduktion mit Biomasse identifiziert.
Die Wesentlichkeitsanalyse inkludierte zudem die Konsultation betroffener Gemeinschaften. Der Kelag-Konzern pflegt einen aktiven Austausch mit lokalen Stakeholdern, insbesondere Gemeindevertretern und Umweltschutzorganisationen, und berücksichtigt deren Perspektiven im Rahmen projektbezogener Informationsveranstaltungen.
Konzernlagebericht
G1 Unternehmensführung
Der Kelag-Konzern analysierte die Unternehmensführung hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Analyse berücksichtigte sowohl aktuelle Gegebenheiten als auch zukünftige Szenarien unter Einbezug folgender Kriterien:
•
Standort: Der Hauptsitz des Kelag-Konzerns befindet sich in Klagenfurt am Wörthersee, Kärnten. Die Geschäftstätigkeit konzentriert sich primär auf Kärnten, umfasst jedoch auch Aktivitäten in verschiedenen europäischen Ländern.
•
Tätigkeit: Als Energiedienstleister fokussiert sich der Kelag-Konzern auf die Erzeugung, Übertragung und den Vertrieb erneuerbarer Energie.
•
Sektor: Der Kelag-Konzern ist im Energiesektor tätig, insbesondere in der erneuerbaren Energieerzeugung und -versorgung.
•
Konzernstruktur: Der Kelag-Konzern umfasst mehrere Tochterunternehmen und Beteiligungen im In- und Ausland.
Basierend auf dem Verhaltenskodex und Due-Diligence-Prozess wurden unter Berücksichtigung der Auswirkungswesentlichkeit und finanziellen Wesentlichkeit zentrale Themen identifiziert. Diese sind für die nachhaltige Entwicklung und strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns von entscheidender Bedeutung (siehe Tabelle SBM-3).
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie der physischen und transitorischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wurden einer umfassenden Resilienzanalyse unterzogen. Diese Analyse dient der Evaluierung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells des Kelag-Konzerns. Die Ergebnisse der Resilienzanalyse fließen sowohl in die Weiterentwicklung der Konzernstrategie als auch in die mittel- und langfristige Investitionsplanung ein. Sie fließen somit in das Kapitel E1-3 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Klimakonzepten).
Somit bestätigen die durchgeführten Analysen die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber klimabedingten Veränderungen. Die relevanten Klimarisiken und -chancen sind klar identifiziert, ihre finanziellen Auswirkungen in die Planung integriert und die strategischen Maßnahmen entsprechend ausgerichtet. Damit ist die Resilienz der Unternehmensstrategie kurz-, mittel- und langfristig gewährleistet.
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Der Kelag-Konzern stellt im nachfolgenden Index sämtliche Angabepflichten dar, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt wurden. Die Auswahl basiert auf den Ergebnissen der Wesentlichkeitsbewertung entsprechend ESRS 1 Kapitel 3. Der Index enthält zudem die jeweiligen Seitenverweise zu den entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung.

Index der in dieser Nachhaltigkeitserklärung abgedeckten Angabepflichten
Konzernlagebericht
Konzernlagebericht
Konzernlagebericht
Zusätzlich werden Angaben über folgende Punkte gemacht:
•
Übersicht des Mappings von Belangen nach NaDiVeG mit den ESRS-Standards
•
Datenpunkte im ESRS 2 und in den themenbezogenen ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)
Belange nach NaDiVeG
ESRS-Themenstandard
Umweltbelange
E1: Klimawandel
E4: Biodiversität und Ökosysteme
E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Sozial- und Arbeitnehmerbelange
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S4: Verbraucher und Endnutzer
Achtung der Menschenrechte
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S4: Verbraucher und Endnutzer
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
G1: Unternehmensführung
Tab. 12 (ESRS 2): Mapping NaDiVeG-Belange mit ESRS-Standards
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)
Sowohl der Prozess der Ermittlung von Informationen im Zusammenhang mit den als wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen einschließlich der Verwendung von Schwellenwerte als auch die Umsetzung der enthaltenen Kriterien werden unter IRO 1 näher erläutert. Auf der nächsten Seite befindet sich die Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B).
SFDR
Säule-3
Benchmark-Verordnung
EU-Klimagesetz
Wesent-
lichkeit
Seite
ESRS 2 GOV-1
Abs. 21 d
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission(5), Anhang II
ja
ESRS 2 GOV-1
Abs. 21 e
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ja
ESRS 2 GOV-4
Abs. 30
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
ja
ESRS 2 SBM-1
Abs. 40 d Ziffer i
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission(6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ja
ESRS 2 SBM-1
Abs. 40 d Ziffer ii
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ja
ESRS 2 SBM-1
Abs 40 d Ziffer iii
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818(7), Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ja
ESRS 2 SBM-1
Abs. 40 d Ziffer iv
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
nein
n/a
ESRS E1-1
Abs. 14
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
ja
ESRS E1-1
Abs. 16 g
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
ja
ESRS E1-4
Abs. 34
THG-Emissionsreduktionsziele
Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6
ja
ESRS E1-5
Abs. 38
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2
ja
ESRS E1-5
Abs. 37
Energieverbrauch und Energiemix
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
ja
ESRS E1-5
Abs. 40 bis 43
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
ja
ESRS E1-6
Abs. 44
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
ja
ESRS E1-6
Abs. 53 bis 55
Intensität der THG-Bruttoemissionen
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
ja
ESRS E1-7
Abs. 56
Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
nein
n/a
ESRS E1-9
Abs. 66
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
nein
Phase-In
ESRS E1-9
Abs. 66 a und c
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen
mit physischem Risiko.
nein
Phase-In
ESRS E1-9
Abs. 67 c
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten
nein
Phase-In
ESRS E1-9
Abs. 69
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II
nein
Phase-In
ESRS E2-4
Abs. 28
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
nein
n/a
ESRS E3-1
Abs. 9
Wasser- und Meeresressourcen
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
nein
n/a
ESRS E3-1
Abs. 13
Spezielle Strategie
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
nein
n/a
ESRS E3-1
Abs. 14
Nachhaltige Ozeane und Meere
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
nein
n/a
ESRS E3-4
Abs. 28 c
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
nein
n/a
ESRS E3-4
Abs. 29
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
nein
n/a
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Abs. 16 a Ziffer i
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
ja
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Abs. 16 b
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
ja
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Abs. 16 c
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
ja
ESRS E4-2
Abs. 24 b
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft
Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
ja
ESRS E4-2
Abs. 24 c
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ja
ESRS E4-2
Abs. 24 d
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
ja
ESRS E5-5
Abs. 37 d
Nicht recycelte Abfälle
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
ja
ESRS E5-5
Abs. 39
Gefährliche und radioaktive Abfälle
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
ja
ESRS 2 SBM3 – S1
Abs. 14 f
Risiko von Zwangsarbeit
Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
nein
n/a
ESRS 2 SBM3 – S1
Abs. 14 g
Risiko von Kinderarbeit
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
nein
n/a
ESRS S1-1
Abs. 20
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1
ja
ESRS S1-1
Abs. 21
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ja
ESRS S1-1
Abs. 22
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
ja
ESRS S1-1
Abs. 23
Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen
Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
ja
ESRS S1-3
Abs. 32 c
Bearbeitung von Beschwerden
Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
ja
ESRS S1-14
Abs. 88 b und c
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle
Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ja
ESRS S1-14
Abs. 88 e
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage
Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
ja
ESRS S1-16
Abs. 97 a
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ja
ESRS S1-16
Abs. 97 b
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane
Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
ja
ESRS S1-17
Abs. 103 a
Fälle von Diskriminierung
Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
ja
ESRS S1-17
Abs. 104 a
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
ja
ESRS 2 SBM3 – S2
Abs. 11 b
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette
Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
ja
ESRS S2-1
Abs. 17
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ja
ESRS S2-1
Abs. 18
Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
ja
ESRS S2-1
Abs. 19
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
ja
ESRS S2-1
Abs. 19
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ja
ESRS S2-4
Abs. 36
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ja
ESRS S3-1
Abs. 16
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
nein
n/a
ESRS S3-1
Abs. 17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
nein
n/a
ESRS S3-4
Abs. 36
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
nein
n/a
ESRS S4-1
Abs. 16
Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ja
ESRS S4-1
Abs. 17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
ja
ESRS S4-4
Abs. 35
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ja
ESRS G1-1
Abs. 10 b
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3
nein
n/a
ESRS G1-1
Abs. 10 d
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3
nein
n/a
ESRS G1-4
Abs. 24 a
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
nein
n/a
ESRS G1-4
Abs. 24 b
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
nein
n/a
Konzernlagebericht
Tab. 13 (ESRS 2): Datenpunkte aufgrund anderer EU-Rechtsvorschriften
1
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).
2
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3
Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4
Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
5
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1)
6
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1).
7
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17).
Konzernlagebericht
2.
UMWELTINFORMATIONEN
EU-Taxonomie
Im Zuge der Omnibus-Initiative I der EU-Kommission des Jahres 2025 erfolgte durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/73, im Amtsblatt veröffentlicht am 8. Jänner 2026, auch eine Anpassung der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Hierdurch kommt es zu Reduktionen im Umfang der Meldebögen sowie unter bestimmten Voraussetzungen zu Erleichterungen in der Bewertung von umfassten Wirtschaftsaktivitäten sowie Finanzierungen und Investments. In Artikel 4 der delVO (EU) 2026/73 ist für Geschäftsjahre, welche zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2025 beginnen, als Übergangsbestimmung die Möglichkeit geschaffen worden, für diese Geschäftsjahre die Offenlegung der Angaben gemäß EU-TaxonomieVO in der Fassung vorzunehmen, wie sie am 31. Dezember 2025 gültig war. Der Konzern nimmt diese Übergangsbestimmung in Anspruch und berichtet zum 31. Dezember 2025 noch nach den bisherigen Bestimmungen. Da nach wie vor Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung von Teilen der Bestimmungen bestehen, werden, soweit dies als zweckmäßig erachtet wird, die Rechtsauslegungen der EU-Kommission, welche sie in ihren Bekanntmachungen im Amtsblatt kundgemacht hat, herangezogen.
Die Erreichung der europäischen und nationalen Klima- und Energieziele erfordert verstärkte Investitionen in nachhaltige bzw. klimafreundliche Projekte und Wirtschaftstätigkeiten. Die EU-Taxonomie-Verordnung (VO [EU] 2020/852) definiert den Begriff „ökologisch nachhaltig“ und bildet einen zentralen Bestandteil des europäischen Green Deal mit dem Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Mit der Taxonomie-Verordnung und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten wurden technische Bewertungskriterien eingeführt, anhand derer bestimmt wird, welche Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.
Diese regulatorischen Anpassungen schaffen den Kontext für die weiterhin zentrale Bedeutung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, deren Förderung maßgeblich zur Erreichung der europäischen und nationalen Klima- und Energieziele beiträgt. Gemäß Art. 8 Z 1 der Verordnung in Verbindung mit §§ 243b und 267a UGB ist der Kelag-Konzern verpflichtet, transparent über seine Aktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie zu berichten. Dieser Verpflichtung ist der Konzern auch im Geschäftsjahr 2025 vollumfänglich nachgekommen. Die Kriterien bilden für Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Grundlage zur einheitlichen Kommunikation über nachhaltige Tätigkeiten. Laut Taxonomie liegen nachhaltige Umsätze, Investitionen als auch Betriebsausgaben dann vor, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele (UZ) beitragen:
•
Klimaschutz
•
Anpassung an den Klimawandel
•
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
•
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
•
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
•
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt gemäß Verordnung als nachhaltig, wenn sie
•
einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet,
•
nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt (DNSH-Prinzip),
•
unter Einhaltung von sozialen Mindestschutzstandards ausgeübt wird (Art. 18) und
•
den technischen Bewertungskriterien entspricht, die die EU-Kommission festgelegt hat.
Die Pflichtangabe umfasst jeweils den Anteil der identifizierten taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nach Kennzahlen (Umsatz, CapEx und OpEx)1.
1 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 zu den Artikel-8-Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
Die Erhebung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Kelag-Konzern erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:
•
Durchführung eines Updates zur Betroffenheitsanalyse, zur Verifizierung der bestehenden und möglichen neuen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie
•
Identifikation taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten gemäß dem Katalog des Climate Delegated Act bzw. der delegierten Rechtsakte, wie von der EU-Taxonomie-Verordnung vorgesehen
•
Prüfung der zuvor identifizierten Tätigkeiten gemäß den technischen Bewertungskriterien und Erhebung der relevanten Informationen für die Konformitätsprüfung
•
Abgleich der erhobenen Daten und Informationen mit den Kriterien für den wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel sowie der Vermeidung von erheblicher Beeinträchtigung (do no significant harm)
•
Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards
Der Kelag-Konzern hat das beschriebene Vorgehen in Abstimmung mit dem Management festgelegt. Das Management erhält regelmäßige Informationen über den Fortschritt, mögliche Risiken sowie aktuelle Entwicklungen.
Systemgrenzen und Interne Kontrollen
Die Systemgrenzen orientieren sich an den Konsolidierungsgrenzen des Konzerns (siehe hierzu Erläuterungen zum Konzernabschluss bzw. Beteiligungsliste) und umfassen sämtliche in- und ausländische vollkonsolidierten Gesellschaften. Der Berichtszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2025. Zur Sicherstellung der Datenqualität implementiert der Konzern mehrstufige Kontrollmechanismen im Erhebungs- und Konsolidierungsprozess. Die Abteilung Corporate Finance & Sustainability aggregiert die Daten für die Berichterstattung. Die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten leisten sowohl einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ als auch zum Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“. Da für den Kelag-Konzern der Ausbau erneuerbarer Energien sowie Klimaschutz im Zentrum der Nachhaltigkeitsbemühungen stehen, erfolgt die Zuordnung der Wirtschaftstätigkeiten zum Umweltziel „Klimaschutz“. Diese Zuordnung vermeidet eine Doppelzählung zu den Umweltzielen.
Sozialer Mindestschutz
Die Prüfung der Einhaltung des sozialen Mindestschutzes gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung basiert auf:
•
den in Art. 18 genannten Regelwerken,
•
dem „Report on Minimum Safeguards“ (Plattform Sustainable Finance, Oktober 2022)
•
den FAQs „Minimum safeguards under the EU Taxonomy Regulation“ (Europäische Kommission, Juni 2023).
Der Kelag-Konzern setzt auf eine nachhaltige und transparente Wertschöpfungskette, die durch klare Richtlinien, effiziente Prozesse und regelmäßige Audits gewährleistet wird. Der Fokus liegt auf regionaler Beschaffung, der Einhaltung von Menschenrechten und der Minimierung ökologischer und sozialer Risiken.
Ein konzernübergreifendes Compliance Management System (CMS) sowie diverse Richtlinien regeln die Prävention von Gesetzes- und Regelverstößen und unterstreichen das Bekenntnis zur Steuerehrlichkeit. Durch kontinuierliche Weiterentwicklungsmaßnahmen und Schulungen stellt der Konzern die Einhaltung und Verbesserung hoher Standards sicher.
Der Kelag-Konzern hat zur Sicherstellung der sozialen Mindeststandards (gem. Art 18 EU-Taxonomie- Verordnung) folgende Prozesse und Verfahren inklusive Überwachungsmechanismen implementiert:
Menschenrechte (inkl. Arbeitnehmerrechte)
Die Wertschöpfungskette nimmt eine zentrale Rolle in Bezug auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit ein und berücksichtigt alle vor- und nachgelagerten Tätigkeiten. Gesundheits-, Arbeits- und Datenschutz sowie Menschenrechte sind übergeordnete Themen im Kelag-Konzern.
Die interne Richtlinie zur Einhaltung sozialer und ökologischer Sorgfaltspflichten definiert die Prinzipien und Ziele für verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie legt Mindestanforderungen an soziale und ökologische Standards fest, die sämtliche Geschäftspartner erfüllen müssen. Die Standards basieren auf internationalen Menschenrechts- und Arbeitsnormen und umfassen zwei wesentliche Abschnitte:
Konzernlagebericht
I. Allgemeine Grundsätze, Standards und Verantwortlichkeiten:
•
Wahrung der Menschenrechte
•
Faire und sichere Arbeitsbedingungen
•
Anti-Diskriminierung
•
Bekenntnis zum Umweltschutz
•
Ethisches Verhalten
•
Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen
II. Due Diligence
Der Kelag-Konzern implementiert im Rahmen der Due Diligence zahlreiche Maßnahmen zur Identifizierung, Überwachung und Prävention potenzieller Risiken in der Wertschöpfungskette. Ziel ist es, soziale und ökologische Risiken zu minimieren oder vollständig auszuschalten.
Im Beschaffungsprozess unterscheidet der Konzern zwischen der Rohstoffbeschaffung und der regulären Beschaffung. Die Rohstoffbeschaffung umfasst Strom, Biomasse, Pellets und Erdgas, wobei ein Großteil der Biomasse und Pellets regional in Österreich beschafft wird. Heizöl spielt eine untergeordnete Rolle und wird ebenfalls lokal bezogen. Die reguläre Beschaffung beinhaltet Bauleistungen, IT-Services, Marketing, Facility Management sowie technische Ausrüstungen und sonstige Dienstleistungen. Die Lieferanten stammen überwiegend aus dem DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz), was die Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsbedingungen aufgrund ausgeprägter hoher Sozialstandards erheblich reduziert.
Die unternehmensweiten Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) stehen im Einklang mit internationalen Leitprinzipien und gesetzlichen Anforderungen. Die Kelag verpflichtet Lieferanten zur Unterzeichnung des Kelag-Lieferantenkodex, der die Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards sicherstellt.
Der Konzern verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Identifizierung und zum Management potenzieller sozialer Risiken, insbesondere entlang der Lieferkette. Zur Ermittlung der für den Konzern wesentlichen sozialen Risiken wurde ein Social Safeguard Assessment durchgeführt, bei dem die Risiken nach Schweregrad und Schadensausmaß bewertet wurden.
Darüber hinaus hat der Konzern einen umfassenden Due-Diligence-Prozess etabliert, um die Einhaltung der sozialen Mindestanforderungen sicherzustellen und der menschen- sowie umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette nachzukommen. Dieser Prozess umfasst folgende Kernpunkte:
•
Unternehmensweite Verankerung von Richtlinien
•
Regelmäßige Risikoanalysen und Lieferantenbewertungen
•
Monitoring und Audits
•
Implementierung von Wiedergutmachungen bei Verstößen
•
Externes Beschwerdemanagement
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bilden die Grundlage des Due-Diligence-Prozesses. Im Rahmen kontinuierlicher Risikoanalysen werden ausgewählte Lieferanten regelmäßig nach ESG-Kriterien bewertet und auditiert. Hierbei kommt unter anderem das Tool IntegrityNext zum Einsatz, um die ökologische und soziale Nachhaltigkeitsperformance zu überwachen.
Bei nachweislichen Verstößen unterstützt der Konzern die Lieferanten bei der Behebung der Mängel. Bei groben Verstößen behält sich Kelag das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu beenden. Ein externer Beschwerdemechanismus ermöglicht die anonyme Meldung von Verstößen gegen Arbeitsstandards und Menschenrechte. Die zentrale Compliance-Stelle prüft diese Meldungen und leitet erforderliche Maßnahmen ein.
Die bestehenden Richtlinien und Prozesse werden regelmäßig überprüft und an neue Risiken oder rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Schulungsprogramme für Mitarbeiter und Lieferanten stärken das Bewusstsein für soziale Mindeststandards.
Besteuerung, fairer Wettbewerb, Korruption und Bestechung
Das Compliance Management System des Kelag-Konzerns basiert auf drei zentralen Dokumenten:
•
Konzernweite Compliance-Richtlinie
•
Compliance-Handbuch
•
Unternehmensinterner Code of Conduct
Diese enthalten allgemeine Verhaltensgrundsätze, Antikorruptionsbestimmungen, Anweisungen zur Aufrechterhaltung eines freien und fairen Wettbewerbs sowie Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht und dem Umgang mit Integrität, Betrug und Interessenkonflikten. Diverse Zertifizierungen belegen das Funktionieren des konzerninternen Compliance Management Systems. Eine konzernweit gültige Steuerrichtlinie regelt die gesetzestreue und ethisch einwandfreie Einhaltung aller steuerlichen Belange.
Der Konzern hat umfassende Prozesse implementiert, um Bestechung, Korruption sowie Verstöße gegen steuerliche Vorschriften und faire Wettbewerbsgrundsätze frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Das etablierte interne Hinweisgebersystem (Whistleblowing) ermöglicht den Mitarbeitern, unternehmensschädigende und kriminelle Verstöße gegen die angeführten Richtlinien an den Chief-Compliance-Officer zu melden. Dies ermöglicht eine zeitnahe Einleitung erforderlicher Maßnahmen. Das integrierte Steuerkontrollsystem dient der rechtzeitigen Identifikation von Risiken wesentlicher Verstöße gegen steuerliche Vorschriften. Bei Bedarf werden Gegensteuerungs- oder Behebungsmaßnahmen unverzüglich umgesetzt.
Wirtschaftstätigkeiten gem. EU-Taxonomie-Verordnung
Die Berechnung und Darstellung der Kennzahlen erfolgt auf Basis der Vorgaben gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung sowie den Anhängen I („KPI von Nicht-Finanzunternehmen“) und II („Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“) des Disclosure Delegated Act.2.
Umsatz
Der Zähler für die Berechnung der taxonomiefähigen (nicht konformen) bzw. taxonomiekonformen Umsätze umfasst den Nettoumsatz aus Waren und Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, die mit den entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Im Wesentlichen betrifft dies:
•
Umsätze aus der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien
•
Umsätze aus der Übertragung und Verteilung von Elektrizität
•
Umsätze aus der Erzeugung und Verteilung von Wärme
Der Gesamtbetrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2025 auf 808,1 Mio. EUR (2024: 881,5 Mio. EUR). Davon entfallen 32,9 Mio. EUR (2024: 28,1 Mio. EUR) auf taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten. In Summe belaufen sich die taxonomiekonformen Umsätze 2025 auf rd. 775,2 Mio. EUR (2024: 853,4 Mio. EUR). Die Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 lassen sich im Wesentlichen auf gesunkene Umsatzerlöse in der Wirtschaftstätigkeit 4.10 zurückführen. Der Anteil des nicht taxonomiefähigen Nettoumsatzes in Höhe von 1.033,5 Mio. EUR (2024: 1.097,0 Mio. EUR) entfällt überwiegend auf sonstige Wirtschaftstätigkeiten wie beispielsweise Stromhandel und Vertrieb.
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten für den Eigenbedarf3 belaufen sich in Summe auf rd. 7,5 Mio. EUR (2024: 7,1 Mio. EUR). Diese umfassen primär den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen für Kraftwerke sowie den Betriebs- und die Verwaltungsaufwand. Die Berechnungsmethode entspricht jener des Vorjahres. Den Nenner bildet die Summe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse gem. IAS 1.82 (a) in Höhe von 1.841,6 Mio. EUR (2024: 1.978,5 Mio. EUR). Details dazu finden sich in den Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung (RZ 1).
Der Kelag-Konzern hat zur Finanzierung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten keine expliziten Anleihen oder Schuldverschreibungen mit Nachhaltigkeitskomponenten ausgegeben.
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Abb. 1 (EUT): Wirtschaftstätigkeiten Umsatz
2 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 idF 2023/2486 zu den Artikel 8 Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
3 vgl. Anhang I delegierte VO: Abschnitt 1.2.3.1.b sowie Frage 21 der Commission Notice vom 19.12.2022
Konzernlagebericht
Capital Expenditure (CapEx)
Der Zähler für die Berechnung der taxonomiefähigen (nicht konformen) bzw. taxonomiekonformen CapEx wird gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den Vorgaben des Disclosure Delegated Act ermittelt. Er umfasst Investitionen in Vermögenswerte oder Prozesse, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, einschließlich Investitionen in den Erwerb von Produkten aus diesen Tätigkeiten sowie in Maßnahmen zur kohlenstoffarmen Ausführung und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Im Kelag-Konzern betrifft dies im Wesentlichen Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie zur Erzeugung und Verteilung von Wärme. Im Geschäftsjahr 2025 belaufen sich die taxonomiefähigen CapEx auf 290,8 Mio. EUR (2024: 258,8 Mio. EUR). Davon entfallen 16,1 Mio. EUR (2024: 13,6 Mio. EUR) auf CapEx aus taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Tätigkeiten. CapEx in Höhe von 89,2 Mio. EUR (2024: 93,0 Mio. EUR) entfällt auf Investitionen, die nicht von den Rechtsakten der EU-Taxonomie-Verordnung erfasst sind.
In Summe belaufen sich die taxonomiekonformen CapEx 2025 auf 274,7 Mio. EUR (2024: 245,2 Mio. EUR). Wie bereits im Vorjahr betrifft kein Teil davon etwaige Investitionen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Veränderung gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 lässt sich im Wesentlichen auf höheres Investitionsvolumen in den Wirtschaftstätigkeiten 4.9 und 4.24 zurückführen. Der vorliegende Bericht umfasst sämtliche Wirtschaftstätigkeiten, über die bereits im Geschäftsjahr 2024 berichtet wurde. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2025 die Wirtschaftstätigkeit 3.10 „Herstellung von Wasserstoff“ in die Berichtspflicht aufgenommen, sodass im Vergleich zum Vorjahr keine Tätigkeit ausgeschieden, jedoch eine neue ergänzt worden ist.
In der aktuellen Berichtsperiode wendet der Konzern die gleiche Berechnungsmethode wie im vorangegangen Berichtszeitraum an. Der Nenner umfasst die Gesamtinvestitionen und beinhaltet sämtliche Zugänge im Anlagevermögen, die während des Geschäftsjahres aktiviert wurden, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertänderungen aufgrund von Konsolidierungskreisänderungen ergeben (siehe hierzu Erläuterungen zur Bilanz, RZ 9 bzw. RZ 10).
Die Investitionen für immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 betragen 21,7 Mio. EUR (2024: 15,2 Mio. EUR), während die Zugänge im Sachanlagevermögen gemäß IAS 16 bei 393,4 Mio. EUR (2024: 326,2 Mio. EUR) liegen. Zusätzlich sind Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 6,6 Mio. EUR (2024: 11,7 Mio. EUR) enthalten, die bereits in den einzelnen Anlagenklassen berücksichtigt sind (siehe Erläuterungen zur Bilanz, RZ 10).
In der aktuellen Berichtsperiode besteht kein gesonderter CapEx-Plan gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung, weshalb keine Investitionen im Rahmen eines solchen CapEx-Plans berücksichtigt werden. Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum keine Zugänge von Immobilien, die als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 klassifiziert werden.
Geleistete Anzahlungen in Höhe von 45,9 Mio. EUR (2024: 27,9 Mio. EUR) sind gemäß Definition nicht Bestandteil der Kennzahl und werden daher nicht in den Nenner einbezogen. Umbuchungen aus Anzahlungen hingegen fließen in die Kennzahl ein. Insgesamt beläuft sich der CapEx-Nenner auf 380,0 Mio. EUR, gegenüber 351,8 Mio. EUR im Vorjahr.
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Abb. 2 (EUT): Wirtschaftstätigkeiten CapEx
Operational Expenditure (OpEx)
Im Rahmen der EU-Taxonomie wurde der OpEx-KPI bislang auf Basis der Vorgaben aus Artikel 8 und den zugehörigen Anhängen des Disclosure Delegated Act berichtet. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage jener Betriebsausgaben, die unmittelbar mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind oder sich auf den Erwerb entsprechender Produkte und Maßnahmen zur Emissionsreduktion beziehen. Klassifizierbare Schulungsaufwendungen wurden ebenfalls berücksichtigt, sofern sie den relevanten Tätigkeiten zugeordnet werden konnten.
Der Gesamtbetrag der Betriebsausgaben (OpEx) belaufen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 1.626,7 Mio. EUR (2024: 1.704,1 Mio. EUR). Der OpEx-Nenner ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebsausgaben definiert und beläuft sich im Geschäftsjahr 2025 auf 92,8 Mio. EUR (2024: 84,3 Mio. EUR).
Seit Einführung der EU-Taxonomie besteht für Unternehmen die Möglichkeit, auf die Berichterstattung des OpEx-KPI zu verzichten, wenn dieser für ihr Geschäftsmodell als nicht wesentlich gilt. Eine Befreiung von der OpEx-Berichterstattung ist aber insbesondere dann sachgerecht, wenn der Anteil des taxonomierelevanten OpEx zu den gesamten Betriebsausgaben dauerhaft unterhalb einer definierten Wesentlichkeitsschwelle liegt - wie es beim Kelag-Konzern der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund wurde nach sorgfältiger Analyse entschieden, ab dem Geschäftsjahr 2025 auf die Berichterstattung des OpEx-KPI zu verzichten. Der Gesamtbetrag des Zählers des OpEx-KPI wird für 2025 demnach mit 0 offengelegt.
Die Entwicklung des OpEx-Anteils wird weiterhin eng überwacht. Sollte die Wesentlichkeitsschwelle in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, erfolgt eine Neubewertung und gegebenenfalls eine Anpassung der Berichterstattung. Der Verzicht auf die OpEx-Berichterstattung stellt keine Einschränkung der Transparenz dar, sondern unterstreicht eine fokussierte und materialitätsorientierte Berichterstattung im Sinne der EU-Taxonomie.
Einordnung der Energie- und Wärmeerzeugungsaktivitäten gem. EU-Taxonomie Verordnung
Der Energiesektor und die Energieerzeugung nehmen im Rahmen der EU-Taxonomie eine zentrale Rolle ein. Nach Angaben der EU-Kommission4 ist dieser Sektor für mehr als ein Viertel der THG-Emissionen in der EU verantwortlich. Emissionsreduktionen in diesem Bereich sind für die Dekarbonisierung und die Erreichung der Ziele des „Green Deals“ von entscheidender Bedeutung. Die EU-Taxonomie umfasst eine Vielzahl verschiedener Arten der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie deren Speicherung und Verteilung. Der Kelag-Konzern konnte aufgrund seiner Ausrichtung auf erneuerbare Energien zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten identifizieren und auf ihre Konformität prüfen. Diese beziehen sich auf das Umweltziel „Klimaschutz“ und umfassen das regenerative Erzeugungsportfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich, Südost- und Südwesteuropa, den Betrieb eines Stromverteilernetzes in Kärnten sowie die österreichweite Produktion und Versorgung mit Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung.
4 vgl. Impact Assessment Report zu den Technischen Bewertungskriterien (Climate Delegated Act), S. 146
Konzernlagebericht
Am 15. Juli 2022 wurde eine ergänzende delegierte Verordnung5 für Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren verabschiedet. Diese betrifft konkret die Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas. Der Kelag-Konzern ist nicht im Bereich Kernenergie tätig und weist entsprechend keine derartigen Wirtschaftstätigkeiten aus. Das Unternehmen ist darüber hinaus weder am Bau noch am Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen (siehe Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung EU 2021/2139) noch am Bau, der Modernisierung oder dem Betrieb von Kraft-Wärme/Kälte-Kopplungsanlagen mit fossilen gasförmigen Brennstoffen (siehe Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung EU 2021/2139) beteiligt. Der Kelag-Konzern betreibt jedoch Anlagen zur Wärmegewinnung unter Nutzung von fossilem Gas, insbesondere Heizwerke in Fernwärmenetzen sowie Heizzentralen in Wohnanlagen. Diese Anlagen erfüllen nicht die Bedingungen für die Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeit „4.31 Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem“, da keine Anschlüsse an effiziente Fernwärmesysteme bestehen. Die Umsätze, CapEx und OpEx werden daher in der Zeile B „Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten“ im jeweiligen Meldebogen ausgewiesen.
Im Kelag-Konzern wurden einige potenziell taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, die für die Geschäftstätigkeit nicht wesentlich sind und betragsmäßig eine untergeordnete Rolle spielen (Summe < 1 % des jeweiligen anzuwendenden Zählers). Diese können somit keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels leisten. Der Konzern führte eine Überprüfung der Kriterien der betroffenen Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Baugewerbe und Immobilien sowie Information und Kommunikation durch. Da die notwendigen Nachweise für die Konformität nicht eingeholt werden konnten, erfolgt der Ausweis als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform.
5 vgl. Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1214
Konzernlagebericht
EUTaxo_Annex II_Umsatz
 
Geschäftsjahr 2025
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Umsatz
(3)
Umsatzanteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
 
Text
 
Mio. EUR
%
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Stromerzeugung mittels Photovoltaik
CCM 4.1
3,9
0,2%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Stromerzeugung aus Windkraft
CCM 4.3
26,0
1,4%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Wasserkraft
CCM 4.5
205,1
11,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Bioenergie
CCM 4.8
0,1
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Übertragung u. Verteil. v. Elektrizität
CCM 4.9
244,1
13,3%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Speicherung von Strom
CCM 4.10
163,0
8,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
96,0
5,2%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation und Betrieb elektr. WP
CCM 4.16
0,0
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie
CCM 4.20
1,4
0,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Erzeugung v. Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
19,6
1,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
1,2
0,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbarer Energien
CCM 7.6
14,8
0,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
775,2
42,1%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%

davon ermöglichende Tätigkeiten
 
423,1
23,0%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0,0
0,0%
0,0%
 
 
 
 
 
 
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 
 
 
 
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL

Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
32,4
1,8%
 EL
N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
0,3
0,0%
 EL
N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Renovierung bestehender Gebäude
CCM 7.23
0,2
0,0%
 EL
 N/EL
 N/EL
 EL
 N/EL
 N/EL
 
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
32,9
1,8%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%



A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
808,1
43,9%

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
 
1.033,5
56,1%
 
 
 
 
 
 

Gesamt (A + B)
 
1.841,6
100,0%
 
 
 
 
 
 
 


1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3 CCM 7.2 / CE 3.2
EUTAXO_ANNEX II_UMSATZ
 
DNSH-Kriterien (,,Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
 
 
 
 
 
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindestschutz
(17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz,
Jahr 2024
(18)
Kategorie
ermöglichende Tätigkeiten
(19)
Kategorie Übergangstätigkeiten
(20)
 
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,2%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
1,6%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
11,2%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,3%
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
11,8%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
11,7%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
3,8%
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,1%
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
1,1%
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,5%
E
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja

0,8%
E

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
43,1%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
24,8%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
T



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,4%
 
 

 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 



 
 
 
 
 
 
 
1,4%
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Konzernlagebericht
EUTaxo_Annex II_CapEx
 
Geschäftsjahr 2025
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
CapEx
(3)
CapEx-Anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
 
Text
 
Mio. EUR
%
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten ( taxonomiekonform )
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Herstellung von Wasserstoff
CCM 3.10
4,2
1,1%
J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Stromerzeugung mittels Photovoltaik
CCM 4.1
25,1
6,6%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Windkraft
CCM 4.3
21,2
5,6%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Wasserkraft
CCM 4.5
40,7
10,7%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Übertragung u. Verteil, v. Elektrizität
CCM 4.9
131,0
34,5%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Speicherung von Strom
CCM 4.10
11,4
3,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
19,2
5,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation und Betrieb elektr. WP
CCM 4.16
0,0
0,0%
J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie
CCM 4.20
0,0
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
15,6
4,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
1,2
0,3%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Neubau
CCM 7.1.
2,9
0,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbarer Energien
CCM 7.6
2,2
0,6%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
274,7
72,3%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%

davon ermöglichende Tätigkeiten
 
144,6
38,1%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0,0
0,0%
0,0%
 
 
 
 
 
 
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 
 
 
 
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL

Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
1,7
0,4%
 EL
N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
6,3
1,7%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr u. öffentl. Verkehr
CCM 6.15
4,8
1,2%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
0,9
0,2%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Güterbeförderung im Straßenverkehr
CCM 6.6
0,9
0,3%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Neubau
CCM 7.13
0,0
0,0%
 EL
 N/EL
 N/EL
 EL
 N/EL
 N/EL
 
Renovierung bestehender Gebäude
CCM 7.23
0,0
0,0%
 EL
 N/EL
 N/EL
 EL
 N/EL
 N/EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
CCM 8.1
1,5
0,4%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
CapEx taxonomiefähiger , aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
16,1
4,2%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%



A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
290,8
76,5%

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
 
89,2
23,5%
 
 
 
 
 
 

Gesamt (A + B)
 
380,0
100,0%
 
 
 
 
 
 
 


1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3 CCM 7.1 / CE 3.1; CCM 7.2 / CE 3.2
EUTaxo_Annex II_CapEx
 
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
 
 
 
 
 
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindestschutz
(17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx,
Geschäftsjahr 2024
(18)
Kategorie
ermöglichende Tätigkeiten
(19)
Kategorie Übergangstätigkeiten
(20)
 
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
9,4%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
13,4%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
10,8%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
25,4%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
3,1%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
4,5%
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
2,2%
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,8%
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,1%
E

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
69,7%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
28,6%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
T



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,2%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1,4%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1,5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

0,4%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,1%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 

0,2%
 
 



 
 
 
 
 
 
 
3,9%
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Konzernlagebericht
Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel – Offenlegung für das Geschäftsjahr 2025
Umsatzanteil am Gesamtumsatz
 
 
 
taxonomiekonform je Ziel
taxonomiefähig je Ziel
CCM
42,1%
43,9%
CCA
0,0%
0,0%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%
CapEx-Anteil am Gesamt-CapEx
 
 
 
taxonomiekonform je Ziel
taxonomiefähig je Ziel
CCM
72,3%
76,5%
CCA
0,0%
0,0%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%
Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und Fossiles Gas
Zeile
Tätigkeiten
Ja/Nein
 
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
 
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
 
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
ESRS E1 Klimawandel
Governance
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Strategie
Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Das Geschäftsmodell und die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns basieren seit mehr als 100 Jahren auf erneuerbaren Energien. Die Konzernunternehmen leisten mit nachhaltigen und energieeffizienten Lösungen einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Gesellschaft und zur Minimierung von physischen Klimarisiken. Der Kelag-Konzern hat sich zur konsequenten Fortsetzung dieses Weges, zur Forcierung identifizierter Chancen sowie zur Minimierung von Risiken entschlossen, ein Net-Zero-Ziel bis zum Jahr 2040 zu verfolgen.
Die Operationalisierung der Geschäftsstrategien erfolgt durch eine langfristig orientierte Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, die gleichzeitig das Kernelement des Übergangsplans für den Klimaschutz darstellt. Der Vorstand des Kelag-Konzerns hat im Geschäftsjahr 2022 das Commitment abgegeben, die entwickelten Übergangspläne sowie Klimaziele von der Science Based Targets initiative (SBTi) validieren und bestätigen zu lassen. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele ist unter Angabepflicht E1-4 zu finden. Diese Maßnahme bestätigt die Ambitioniertheit der bestehenden Emissionsreduktionsstrategien sowie deren gezielte und effektive Umsetzung. Die SBTi hat die eingereichten Ziele und damit verbundenen Maßnahmen im September 2024 offiziell bestätigt. Diese stehen mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°-Celsius bzw. mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang.
Die Umsetzung der Geschäftsstrategien, insbesondere der Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, trägt wesentlich zur Reduktion und Vermeidung von THG-Emissionen bei. Der Kelag-Konzern verfolgt im Rahmen der Realisierung des Übergangsplans das Ziel, das Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik (PV) in Österreich und international sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärme deutlich zu erhöhen. Die konkretisierten Maßnahmen bestätigen die Wachstumspläne des Kelag-Konzerns und sehen bis 2035 eine zusätzliche installierte Leistung in Wasser- und Windkraftwerken sowie PV-Anlagen von in Summe rd. 1,1 Gigawatt (GW) vor. Dies entspricht einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,1 Terawattstunden (TWh). Die Strategie umfasst zudem einen verstärkten Ausbau und die Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur zur Forcierung der Energiewende und zur nachhaltigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Der Kelag-Konzern stellt erhebliche Mittel für die Umsetzung des Übergangsplans zur Eindämmung des Klimawandels gemäß den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 bereit. Damit wird u.a. der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Reduktion der THG-Emissionen forciert. Der Fortschritt wird regelmäßig überwacht und evaluiert. Eine detaillierte Beschreibung der Fortschritte der Ziele ist unter Angabepflicht E1-4 zu finden. Diese Investitionen und Finanzmittel, die auf die Reduktion der THG-Emissionen und die Förderung der Nachhaltigkeit abzielen, umfassen im Wesentlichen folgende Teilbereiche:
•
Erneuerbare Energien: Der Kelag-Konzern verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Förderung erneuerbarer Energien durch gezielte Investitionen in den Ausbau von Wasserkraft, Windkraft und PV. Diese Maßnahmen dienen der kontinuierlichen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix.
•
Dekarbonisierung: Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie implementiert der Kelag-Konzern gezielte Maßnahmen zur Reduktion der THG-Emissionen, insbesondere in den Bereichen Wärmeerzeugung und Erdgasvertrieb.
•
Energieeffizienz: Parallel dazu wird über alle Geschäftsbereiche hinweg in die Steigerung der Energieeffizienz investiert, einschließlich der Modernisierung bestehender Infrastruktur und Implementierung innovativer Technologien.
Zur Umsetzung dieser strategischen Maßnahmen hat der Kelag-Konzern finanzielle Ziele und Budgets definiert. Die Wirtschafstätigkeit der Kelag ist bereits auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ausgelegt:

Konzernlagebericht
•
CapEx (Capital Expenditures): Ein Anteil von zumindest 80 %der taxonomiefähigen Investitionen des Geschäftsjahres entfällt auf taxonomiekonforme CapEx gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Europäischen Kommission. Diese Ausgaben beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 274,7 Mio. EUR (VJ: 245,2 Mio. EUR) und zielen auf die Finanzierung wirtschaftlicher Tätigkeiten ab, die einen substanziellen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten.
Der Kelag-Konzern hat folgende zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit seinem Übergansplan identifiziert und implementiert. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist unter Angabepflicht E1-3 zu finden:
•
Reduktion der THG-Emissionen: Systematische Reduktion der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-THG-Emissionen.
•
Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen: Entwicklung und Bereitstellung nachhaltigkeitsorientierter Produkte und Dienstleistungen.
Zur Erfolgsmessung nutzt der Kelag-Konzern folgende zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs):
•
Emissionsreduktion: Absolute und relative Reduktion der THG-Emissionen,
•
Erneuerbare Energien: Installierte Leistung und Anteil am Energiemix,
•
Investitionsquote: Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten am Gesamtinvestitionsvolumen.
Die dargestellten Maßnahmen und Kennzahlen dokumentieren das entschlossene Engagement des Kelag-Konzerns zur Eindämmung des Klimawandels unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Verordnung. Die strategische Entscheidung gegen signifikante Investitionen in Kohle, Erdöl und Erdgas unterstreicht die konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und die schrittweise Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Die Realisierung der geplanten Fortschritte ist maßgeblich von der erfolgreichen Umsetzung der Projekte in den jeweiligen Geschäftsjahren abhängig, vorbehaltlich entsprechender politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Der Kelag-Konzern steht trotz des etablierten Fokus auf erneuerbare Energien vor der Aufgabe, bestehende Geschäftsmodelle noch umfassender in Richtung Klimafreundlichkeit zu transformieren. Die Erreichung der Klimaschutzziele betrifft verschiedene Stufen der Wertschöpfungskette des Konzerns. Als wesentlicher Dekarbonisierungshebel im eigenen Betrieb wurde die Substitution bestehender fossiler Wärmeerzeugungsanlagen durch Abwärme und/oder erneuerbare Energieträger identifiziert. Die Dekarbonisierungshebel werden detailliert im Rahmen der Maßnahmen unter E1-3 beschrieben.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette stellt insbesondere der Erdgasvertrieb an Privat-, Gewerbe- und Individualkunden einen bedeutenden Transformationshebel dar. Die Vertriebseinheiten des Kelag-Konzerns setzen sich zum Ziel, die Kunden auf dem Weg der Energiewende aktiv zu begleiten.
Infrastruktureller Carbon Lock-In
Im Kelag-Konzern manifestiert sich der infrastrukturelle Carbon Lock-In primär durch das bestehende Erdgasnetz. Langfristige Investitionen in die Erdgasinfrastruktur und zugehörige Technologien schaffen dauerhafte Abhängigkeiten, die sich nur schwer modifizieren lassen. Die Vertriebskunden sind auf Erdgaslieferung angewiesen, was die Reduktion der Scope-3-THG-Emissionen in der Gesamtbetrachtung erschwert.
Die Senkung dieser Emissionen erfordert klimaschonende Alternativen. Eine reine Einstellung der Erdgaslieferungen könnte jedoch zu einem Carbon Leakage führen, bei dem THG-Emissionen lediglich verlagert würden, ohne eine tatsächliche Reduktion der absoluten Emissionen gesamthaft zu erreichen. Ein solcher Ansatz widerspricht den Grundsätzen des Kelag-Konzerns sowie den Zielen des Allgemeinwohls einer nachhaltigen, klimafitten Zukunft.
Der Forschungsbedarf nach Erdgas-Alternativen ist erheblich, da weder Biogas noch grüner Wasserstoff unter den aktuellen Rahmenbedingungen langfristige Lösungen darstellen. Die Biogaserzeugung aus Energiepflanzen konkurriert mit der Nahrungsmittelproduktion und kann Ökosysteme beeinträchtigen. Auch bei der Nutzung von Ernteabfällen, Lebensmittelresten oder Gülle ist die Bedarfsdeckung fraglich. Grüner Wasserstoff weist derzeit noch höhere Produktionskosten auf und sollte prioritär in alternativlosen Bereichen wie Flugverkehr oder Stahlindustrie eingesetzt werden.
Die nachhaltige Reduktion der Scope-3-THG-Emissionen erfordert intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie Synergieeffekte zur Identifikation und Implementierung klimaschonender Lösungen. Der Kelag-Konzern verfolgt das Ziel, die THG-Emissionen im Scope-3 entsprechend den Zielformulierungen schrittweise zu reduzieren, wo dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist.
Die operationalisierten Übergangspläne wurden von den zuständigen Gremien im Rahmen der Planungsprozesse genehmigt und sind in die Geschäftsstrategien der Konzernunternehmen integriert. Der Kelag-Konzern unterliegt gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2020/1818 nicht den in Artikel 12 festgesetzten Ausschlusskriterien für EU-Referenzwerte zum klimabedingten Wandel.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Der Kelag-Konzern verfolgt ein ambitioniertes, wissenschaftsbasiertes 1,5°-Celsius-Ziel für die gesamten THG-Emissionen der Wertschöpfungskette. Das Unternehmen hat ein Etappenziel für das Jahr 2032 als ersten Zwischenschritt auf dem Weg zu Net-Zero definiert. Die strategischen Klimaschutzmaßnahmen wurden im Rahmen der wissenschaftsbasierten Ziele erarbeitet und zielen darauf ab, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermindern bzw. zu vermeiden sowie sich ergebende Chancen zu nutzen. Der Kelag-Konzern unterstützt damit aktiv die Dekarbonisierungsziele der EU und Österreichs.
Auf Basis der im Kelag-Konzern durchgeführten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse sind derzeit keine unmittelbaren Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel erforderlich. Diese Analyse wurde im Jahr 2022 ausgeführt und wird jährlich evaluiert und bewertet. Daher besteht keine Notwendigkeit, weitere explizite Konzepte, Maßnahmen und terminisierte bzw. ergebnisorientierte Ziele zu erarbeiten. Die beschriebenen Konzepte, Maßnahmen und Ziele beinhalten bereits sämtliche identifizierte Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz sowie Energie. Im Rahmen des Risikomanagements evaluiert der Kelag-Konzern kontinuierlich die physischen Klimarisiken und berücksichtigt diese bei zukünftigen Investitionsentscheidungen. Wissenschaftliche Studien betonen die Bedeutung eines robusten Klimarisikomanagements, für die langfristige Resilienz. Das Thema behält seine hohe Relevanz und der Konzern verfolgt die kontinuierliche Überwachung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassung an Klimarisiken konsequent.
Im Zusammenhang mit dem Klimawandel verfügt der Kelag-Konzern über folgende Konzepte:
•
Dekarbonisierung
•
Ausbau erneuerbarer Energien
Die Konzepte basieren auf den identifizierten Umweltauswirkungen, primär dem Ausstoß von THG-Emissionen, die zum Klimawandel beitragen, sowie auf den identifizierten Chancen und Risiken. Die Risiken umfassen beispielsweise Schäden aufgrund klimawandelbedingter Naturkatastrophen und Extremwetterereignisse, Änderungen der Erzeugungsmengen sowie regulatorische Vorgaben. Die Konzepte erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns und umfassen vor- sowie nachgelagerte Aktivitäten in sämtlichen geografischen Tätigkeitsgebieten der Konzernunternehmen. Der Kelag-Konzern berücksichtigt betroffene Interessensgruppen wie Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und die Gesellschaft im Allgemeinen. Dies wurde bei der Erarbeitung unter anderem durch die Einbindung wesentlicher Fachbereiche und Gesellschaften sichergestellt.
Ausführliche Informationen zu den Konzepten sind den Tabellen zu entnehmen.
Konzernlagebericht
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Dekarbonisierung
Beschreibung
Die Konzernunternehmen implementieren Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen insbesondere im Bereich der Wärmeerzeugung sowie im Erdgasvertrieb.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Ausstoß von Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fokus auf nachhaltige Wärmeerzeugung
Überwachungsprozess
CCF- Berechnung bzw. SBTi- Zielpfad
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Vorstand
Einzuhaltende Standards/Initiativen iZm. der Konzeptumsetzung
GHG Protocol
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der DMA bzw. Zieldefinition gem. Pariser Klimaabkommen
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Geschäftsbericht, Nachhaltigkeits-Magazin, interne sowie externe Presseschaltungen etc.
 
 
Konzept
Ausbau erneuerbarer Energien
Beschreibung
Der Kelag‑Konzern investiert in Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix weiter auszubauen. Durch das diversifizierte und geographisch verteilte Kraftwerksportfolio können potenzielle Ausfälle einzelner Anlagen wirkungsvoll abgefedert werden. Die regionale Streuung vermindert das Risiko gleichzeitiger Ertragsausfälle, da unterschiedliche Standorte verschieden auf witterungsbedingte, technische oder netzseitige Ereignisse reagieren. Auf diese Weise trägt die Anlagenverteilung zu einer hohen Stabilität im Erzeugungsportfolio des Konzerns bei.
Vermehrt auftretende Extremwetterereignisse sowie sich wandelnde Umweltbedingungen werden bereits im Planungsprozess systematisch berücksichtigt. Dabei werden Standortcharakteristika, Witterungs- und Klimarisiken sowie technische Anforderungen umfassend analysiert. Diese Risikobetrachtung wird entlang der gesamten Nutzungsdauer der Anlagen laufend aktualisiert und in die Auslegung, Betriebsführung sowie Instandhaltungsplanung integriert, um die langfristige Resilienz und Ertragsstabilität des Erzeugungsportfolios sicherzustellen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Schäden aufgrund klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Änderung der Erzeugungsmengen aufgrund Klimawandel
Regulatorischen Vorgaben "CO2-freier Strom"
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Überwachungsprozess
Jährliche Berechnung der Investitionen in erneuerbare Energie (grüne Investitionen) bzw. installierte Engpassleistung
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit
Verantwortlichkeit
Vorstand
Einzuhaltende Standards/Initiativen iZm. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung der Interessen aller relevanten Stakeholder im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien (Stakeholderveranstaltungen, Umweltverträglichkeitsprüfung etc.)
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Geschäftsbericht, Nachhaltgikeits-Magazin, interne sowie externe Presseschaltungen etc.
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Der Kelag-Konzern identifiziert den Ausstoß von THG-Emissionen als eine der wesentlichen Umweltauswirkungen seiner Geschäftstätigkeit, die zum Klimawandel beitragen.
Im Zusammenhang mit den Klimakonzepten verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Ökologisierung der Wärme
•
Nutzung von Abwärme
•
Substitution von Erdgas bei Vertriebskunden
•
Ausbau Erneuerbare und Infrastruktur
Die Dekarbonisierung im Bereich Wärmeerzeugung erfordert ein koordiniertes Zusammenspiel von Technologien, Machbarkeit, politischen Rahmenbedingungen, Finanzierung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Der Kelag-Konzern identifizierte einen integrativen, langfristigen Plan mit schrittweise umsetzbaren Maßnahmen als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die Zeithorizonte für den Abschluss der wichtigsten Maßnahmen entsprechen den gesetzten Near- und Long-Term Targets, welche in E1-4 dargestellt werden. Detailergebnisse zu Veränderungen der THG-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie der THG-Gesamtemissionen finden sich in E1-6.
Im Geschäftsjahr 2025 verzeichnete der Kelag-Konzern einen Erdgaseinsatz in der Wärmeerzeugung von rd. 594 GWh (VJ: 642 GWh). Für den Erdgasvertrieb an Privat-, Gewerbe- sowie Individualkunden (inkl. Wiederverkäufer) belief sich der Einsatz auf rd. 1.086 GWh (VJ: 1.300 GWh).
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind den Tabellen zu entnehmen.
Konzernlagebericht
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A 
Massnahme
Ökologisierung der Wärme
Beschreibung
Der Konzern treibt die Ökologisierung seiner Wärmeversorgung voran. Fossile Brennstoffe werden schrittweise durch erneuerbare Technologien wie Biomasse und Wärmepumpen ersetzt. Zusätzlich unterstützt der Ausbau des Fernwärmenetzes sowie die Anbindung neuer Kunden die weitere Steigerung des erneuerbaren Wärmeanteils.
Durch die Ökologisierungsmaßnahmen wird eine THG-Reduktion von rd. 30.000 tCO2e erwartet.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Gesamte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
mittelfristig (2028)
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fokus auf nachhaltige Wärmeerzeugung
Fortschritt der Umsetzung
Rd. 4.500 tCO2e in 2025
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
jährliche CCF-Berechnung sowie taxonomiekonforme CapEx
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
CapEx
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Taxonomiekonforme CapEx (u.a. 4.15, 4.16, 4.20, 4.24) sowie KPi für CapEx im Geschäftsjahr und Tabelle EUTXO-ANNEX II_CAPEX bzw. Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Investitionen in Biomasse und Wärmepumpen
 
 
Massnahme
Nutzung von Abwärme
Beschreibung
Der Kelag‑Konzern nutzt industrielle Abwärme zur Einspeisung in Fernwärmesysteme und reduziert dadurch den Bedarf an Primärenergie. Durch den laufenden Ausbau bestehender Kooperationen sowie die Erschließung zusätzlicher industrieller Quellen soll die eingespeiste Abwärmemenge kontinuierlich erhöht und der Anteil erneuerbarer bzw. nicht-fossiler Wärme weiter gesteigert werden.
Durch die Nutzung von Abwärme wird jährlich eine THG-Reduktion von rd. 10.000 tCO2e erwartet.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Gesamte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fortschritt der Umsetzung
+ rd. 150 tCO2e in 2025
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
jährliche CCF-Berechnung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Substitution von Erdgas bei Vertriebskunden
Beschreibung
Der Kelag-Konzern begleitet Vertriebskunden proaktiv bei der Energiewende und zeigt einerseits umweltfreundliche Alternativen zu Gasheizungen und zum industriellen Gaseinsatz auf, andererseits unterstützt das Unternehmen die Kunden bei der Umsetzung.
Durch die Substitution von Erdgas beim Vertriebskunden wird eine THG-Reduktion von rd. 100.000 tCO2e erwartet.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
langfristig (2032)
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme sowie Bereichsleitung Vertrieb & Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausstoß von Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Fortschritt der Umsetzung
Rd. 9.000 tCO2e
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
jährliche CCF-Berechnung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Ausbau Erneuerbare und Infrastruktur
Beschreibung
Durch gezielte Investitionen soll die installierte Leistung an erneuerbarer Stromerzeugung erhöht werden. Die Investitionen umfassen einen verstärkten Ausbau sowie die Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur in Kärnten zur Forcierung der Energiewende und nachhaltigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Weiterführende Details sind den Ausführungen zur EU-Taxonomie sowie dem Lagebericht (Kapitel Geschäftssegmente sowie Investitionen und Instandhaltungen) zu entnehmen.
Zuordnung zu Konzept
Ausbau erneuerbare Energien
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit
Zeithorizont
Kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Vorstand
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Regulatorische Vorgaben "CO2-freier Strom"
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Schäden aufgrund klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Änderung der Erzeugungsmengen aufgrund Klimawandel
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Installierte Leistung in MW sowie taxonomiekonforme CapEx
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Taxonomiekonforme CapEx (i.W. 4.1,.4.3, 4.5, 4.9, 4.10) sowie KPi für CapEx im Geschäftsjahr und Tabelle EUTXO-ANNEX II_CAPEX bzw. Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur
Emissionsintensität pro MWh verkauftem Strom an Endkunden gem. Sectoral Decarbonisation Approach (SDA)
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Zu folgenden Maßnahmen liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Ökologisierung der Wärme
Zu den aktuellen Umsetzungsprojekten zählt der Ausbau der biogenen Wärmeerzeugung in der Stadt Villach durch einen neuen Hackgutkessel sowie eine umfangreiche Netzerweiterung. Für das Jahr 2030 ist bereits die nächste Wärmeerzeugungsanlage in Planung. Eine Wärmepumpe soll künftig noch mehr erneuerbare Wärme liefern. Die Konzernunternehmen realisierten zudem Dekarbonisierungsprojekte in Fürstenfeld (Steiermark), Alt Erlaa (Wien), Pinkafeld (Burgenland), Lustenau (Vorarlberg) sowie in größeren Heizzentralen der Kelag Energie & Wärme.
Nutzung von Abwärme
Der Kelag-Konzern führt kontinuierliche Gespräche mit Kläranlagenbetreibern und Industriepartnern zur Erschließung potenzieller Niedertemperaturwärmequellen.
Substitution von Erdgas bei Vertriebskunden
Die Erdgassubstitution bei Vertriebskunden erstreckt sich über sämtliche Vertriebsregionen des Kelag-Konzerns, mit Schwerpunkt auf industrielle und städtische Gebiete mit traditionell höherem Erdgasverbrauch. Die Ausphasung des Erdgasvertriebs wirkt sich sowohl auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette (Erdgasbeschaffung), als auch auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Nutzung von Erdgas beim Kunden) aus. Zu den betroffenen Interessensgruppen zählen Erdgasverbraucher mit Umstiegserfordernis auf alternative Energieträger sowie Mitarbeiter und Partnerunternehmen im Erdgasbereich als auch sonstige Kunden.
Individualkunden:
Als Referenzprojekte dienen die Unternehmen Kärntnermilch und Austrotherm. Die Umsetzung dieser Dekarbonisierungsmaßnahmen ermöglicht eine jährliche THG-Emissionseinsparung von rd. 6.000 Tonnen.
Privat- und Gewerbekunden:
Die Kelag förderte 2025 den Umstieg auf energieeffiziente und emissionsarme Wärmepumpen durch Informationsangebote über Print‑ und Online‑Kanäle, den Energie-Blog sowie persönliche Beratung. Kooperationen mit Herstellern und regionalen Fachbetrieben sichern eine fachgerechte Planung und Installation. Zusätzlich unterstützt die Kelag Investitionen durch finanzielle Anreize im Prämienprogramm und spezielle Stromtarife wie „Kelag Wärmepumpe“ und „Kelag Strom Energiezukunft“. Dadurch werden THG‑Emissionen im Wärmesektor reduziert und der Umstieg auf nachhaltige Heiztechnologien erleichtert.
Die Zuweisung künftiger finanzieller und sonstiger Mittel ist ein integraler Bestandteil des Transitionsplans im Zusammenhang mit den beschriebenen Konzepten und den zugrundeliegenden Maßnahmen und wurde in der Planung berücksichtigt. Auf Basis der fortgesetzten wertorientierten Wachstumsstrategie sind in der aktuellen Planung neben bereits genehmigten Projekten zusätzlich selektive neue Wachstumsinvestitionen mit Fokus auf die Entwicklung und den Ausbau Erneuerbarer Projekte sowie erhöhte Infrastrukturausbauinvestitionen (Stromnetz, Fernwärme sowie Glasfaser) bei einem gesamten Investitionsvolumen iHv 3,8 Mrd. EUR bis 2035 unterstellt. Der Kelag-Konzern verfügt über eine solide finanzielle Basis, die durch ein A-Rating von Standard & Poor's bestätigt wird und die hohe Kreditwürdigkeit der Kelag unterstreicht. Der stabile Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (siehe Konzern-Geldflussrechnung) ermöglicht dem Kelag-Konzern kontinuierliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen.
Konzernlagebericht
Die Kelag verfügt über Zugang zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Kreditlinien, die bei Bedarf für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können. Die gute Bonität des Kelag-Konzerns sichert darüber hinaus den Zugang zu den Kredit- und Kapitalmärkten, was zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet. Der Kelag-Konzern entwickelt die Klimaschutzmaßnahmen kontinuierlich weiter und passt diese an die Herausforderungen des Klimawandels an. Die Finanzierung nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein, wobei das Unternehmen die vorhandenen finanziellen Ressourcen und den Marktzugang zur Erreichung der Klimaziele nutzt.
Parameter und Ziele
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Der Kelag-Konzern definiert die nachfolgend beschriebenen Emissionsreduktionsziele übereinstimmend mit den aktuellen Rahmenbedingungen als Bruttoziele. Dies bedeutet, dass weder der natürliche Abbau von THG-Emissionen durch chemische Reaktionen mit anderen reaktiven Komponenten noch CO2-Gutschriften oder vermiedene Emissionen als Mittel zur Zielerreichung Berücksichtigung finden.
Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel verfügt der Kelag-Konzern über folgende Ziele:
•
Mittelfristige CO2-Reduktion
•
Langfristige CO2-Reduktion
•
Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur (IST/PLAN)
Der Kelag-Konzern hat das Geschäftsjahr 2022 als Basisjahr festgelegt, anhand dessen der Fortschritt der Science Based Targets initiative (SBTi)-Zielvorgaben gemessen wird. Die THG-Emissionen des Konzerns beliefen sich im Basisjahr auf insgesamt 690.574 t CO2e (davon 190.770 t in Scope 1, 483 t in Scope 2 und 499.322 t in Scope 3). Das gewählte Basisjahr weist keine wesentlichen Einflüsse oder externe Faktoren wie Temperaturanomalien auf, die den Energieverbrauch und die damit verbundenen THG-Emissionen beeinflussen konnten, und dient somit als repräsentatives Ausgangsniveau für die Zielsetzungen.
Die Klimaschutzziele des Kelag-Konzerns basieren auf den identifizierten Umweltauswirkungen, insbesondere dem THG-Ausstoß, sowie identifizierten Chancen und Risiken. Zu diesen zählen beispielsweise Schäden durch klimawandelbedingte Naturkatastrophen und Extremwetterereignisse, Änderungen der Erzeugungsmengen sowie regulatorische Vorgaben. Die SBTi-Ziele umfassen maßgeblich zwei Bereiche: die Reduktion des THG-Ausstoßes durch die eigene Geschäftstätigkeit (Scope 1: Reduktion der THG-Emissionen in der Wärmeerzeugung) sowie die Reduktion der THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3: Reduktion der THG-Emissionen durch den Erdgasvertrieb). Der Kelag-Konzern hat die Positionen der Interessenträger im Rahmen eines Dialogprozesses eingeholt und in die Materialitätsanalyse zur Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte integriert.
Ausführliche Informationen zu den Zielen sind den Tabellen zu entnehmen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Mittelfristige CO2-Reduktion
Beschreibung
Eine mittelfristige CO2-Reduktion umfasst die Senkung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen durch optimierte Prozesse und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen durch effizientere Produktnutzung, nachhaltige Beschaffung, Abfallminimierung und reduzierte Geschäftsreisen. Zudem wird die Emissionsintensität pro MWh gemäß SDA-Richtlinien verringert. Diese Maßnahmen entsprechen den von der SBTi validierten mittelfristigen Klimazielen.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Ausstoß von Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fokus auf nachhaltige Wärmeerzeugung
Zielwert
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: -50,4% (absolut)
THG-Emissionen in Scope 3: (absolut)
Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte (Erdgas): -50,4%
Eingekaufte Waren und DL: -30,0%
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten: -30,0%
Abfall: -30,0%
Geschäftsreisen: -30,0%
Pendeln: -30,0%
Umfang des Ziels
Gesamte Wertschöpfungskette
Bezugswert (Bezugsjahr)
CCF 2022 (base line Jahr)
Zieljahr
2032
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
SBTi-Validierung
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
Verwendung legitimierter Methodiken (SBTi)
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der DMA bzw. Zieldefinition gem. Pariser Klimaabkommen
Änderungen ggü. Vorperioden
Emissionsintensitätsziel entfernt; Details siehe ESRS 2 BP-2
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
(in Tausend Tonnen CO2e)
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: 184.017,1
THG-Emissionen in Scope 3: 458.349
Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte (Erdgas): 218.300,3
Kapital- und Investitionsgüter: 69.666,7
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten: 170.382
Überwachung des Ziels
Jährliche CCF-Berechnung
Verantwortlichkeit
Vorstand
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Langfristige CO2-Reduktion
Beschreibung
Eine langfristige CO2-Reduktion umfasst die Senkung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-Emissionen durch optimierte Prozesse und den Einsatz erneuerbarer Energien. Darüber hinaus werden die Scope-3-Treibhausgas-Emissionen durch effizientere Produktnutzung, nachhaltige Beschaffung, Abfallminimierung und reduzierte Geschäftsreisen verringert. Zudem wird die Emissionsintensität pro MWh gemäß SDA-Richtlinien reduziert. Diese Maßnahmen entsprechen den von der SBTi validierten langfristigen Klimazielen.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Ausstoß von Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fokus auf nachhaltige Wärmeerzeugung
Zielwert
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: -90,0% (absolut)
THG-Emissionen in Scope 3: -90,0% (absolut)
Umfang des Ziels
Gesamte Wertschöpfungskette
Bezugswert (Bezugsjahr)
CCF 2022 (base line Jahr)
Zieljahr
2040
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
SBTi-Validierung
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
Verwendung legitimierter Methodiken (SBTi)
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der DMA bzw. Zieldefinition gem. Pariser Klimaabkommen
Änderungen ggü. Vorperioden
Emissionsintensitätsziel entfernt; Details siehe ESRS 2 BP-2
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
(in Tausend Tonnen CO2e)
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: 184.017,1
THG-Emissionen in Scope 3: 458.349
Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte (Erdgas): 218.300,3
Kapital- und Investitionsgüter: 69.666,7
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten: 170.382
Überwachung des Ziels
Jährliche CCF-Berechnung
Verantwortlichkeit
Vorstand
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur (IST)
Beschreibung
Durch gezielte Investitionen in zusätzliche Kapazitäten und Infrastruktur für die Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien wird der geplante Ausbaupfad konsequent umgesetzt. Die kontinuierlichen Investitionen orientieren sich an der jährlichen Budgetplanung und tragen maßgeblich zur Steigerung der Gesamtleistung des Konzerns bei.
Zuordnung zu Konzept
Ausbau erneuerbarer Energien
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Schäden aufgrund klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Änderung der Erzeugungsmengen aufgrund Klimawandel
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Regulatorischen Vorgaben "CO2-freier Strom"
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Zielwert
365,1 Mio. EUR
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit
Bezugswert (Bezugsjahr)
Investitionen 2025 (siehe Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht)
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Politische Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Energiewende
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Änderungen ggü. Vorperioden
Details siehe ESRS 2 BP-2
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
307,1 Mio. EUR
Überwachung des Ziels
Summe der Investitionen in erneuerbare Energien im jeweiligen Geschäftsjahr
Verantwortlichkeit
Vorstand / Aufsichtrats-Genehmigung gem. Geschäftsordnung
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur (PLAN)
Beschreibung
Durch gezielte Investitionen in zusätzliche Kapazitäten und Infrastruktur für die Erzeugung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien wird der geplante Ausbaupfad konsequent umgesetzt. Der kontinuierliche Ausbau orientiert sich an der jährlichen Budgetplanung und trägt maßgeblich zur Steigerung der Gesamtleistung des Konzerns bei.
Zuordnung zu Konzept
Ausbau erneuerbarer Energien
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Schäden aufgrund klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Änderung der Erzeugungsmengen aufgrund Klimawandel
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Regulatorischen Vorgaben "CO2-freier Strom"
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Zielwert
400,6 Mio. EUR
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit
Bezugswert (Bezugsjahr)
Investitionen 2026 (siehe Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht)
Zieljahr
2026
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Politische Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Energiewende
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Änderungen ggü. Vorperioden
Details siehe ESRS 2 BP-2
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
n/a
Überwachung des Ziels
Summe der Investitionen in erneuerbare Energien im jeweiligen Geschäftsjahr
Verantwortlichkeit
Vorstand / Aufsichtrats-Genehmigung gem. Geschäftsordnung
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Konzernlagebericht
Zu folgenden Zielen liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Mittelfristige CO2-Reduktion
Der Kelag-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, die Gesamtemissionen bis zum Jahr 2032 auf rd. 326.000 t CO2e zu senken, einschließlich der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3). Diese Zielsetzung wurde entsprechend den SBTi- Anforderungen entwickelt und unterstützt die globalen Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung gemäß dem Pariser Abkommen der Vereinten Nationen. Die SBTi hat im Jahr 2024 folgende Teilziele verifiziert und als konform mit dem 1,5°-Celsius-Ziel bewertet: Der Kelag-Konzern verpflichtet sich, die absoluten Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen bis 2032 um jeweils 50,4 % gegenüber dem Basisjahr 2022 zu reduzieren. Diese Zielvorgabe umfasst auch landbezogene Emissionen und den Abbau aus biogenen Rohstoffen.
Zur Berechnung der Scope-2-THG-Emissionen wendet der Kelag-Konzern die „Market-Based Methode“ an. Diese Methode berücksichtigt Emissionsfaktoren auf Basis vertraglicher Vereinbarungen und ermöglicht durch die Verwendung spezifischer Emissionsfaktoren der bezogenen Energie eine präzisere Zuordnung der THG-Emissionen im Vergleich zur „Location-Based-Methode“, die auf durchschnittlichen Emissionsfaktoren des Stromnetzes basiert. Die Anwendung der „Market-Based-Methode“ ermöglicht dem Kelag-Konzern eine präzisere Darstellung der THG-Emissionen, insbesondere bei Strombezug aus erneuerbaren Energiequellen mit entsprechenden Herkunftsnachweisen. Diese Methodik spiegelt die tatsächlichen Emissionen wider, die mit dem Energieverbrauch der Konzernunternehmen verbunden sind.
Langfristige CO2-Reduktion
Der Kelag-Konzern strebt bis 2040 die Erreichung von Net Zero (Netto-Null-Emissionen) an. Das Unternehmen wird sämtliche THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) durch aktive Reduktionsmaßnahmen auf ein unvermeidbares Minimum senken. Verbleibende THG-Emissionen werden durch anerkannte Gegenmaßnahmen ohne Offsetting vollständig kompensiert.
Der Kelag-Konzern berücksichtigt bei der Festlegung der THG-Emissionsreduktionsziele verschiedene Zukunftsszenarien. Die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien sowie die Expansion in neue Märkte lassen ein wachsendes Absatzvolumen erwarten. Dies könnte temporär zu einem Anstieg der absoluten THG-Emissionen führen, während die Emissionsintensität pro erzeugter Energieeinheit sinkt.
Das Unternehmen geht von einer weiter steigenden Kundenpräferenz für nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung aus. Diese Entwicklung unterstützt die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns, den Anteil erneuerbarer Energien kontinuierlich zu erhöhen und innovative Lösungen zur Emissionsreduktion zu implementieren.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die SBTi, spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Emissionsreduktionsziele. Der Kelag-Konzern berücksichtigt dabei sowohl aktuelle als auch absehbare zukünftige gesetzliche Anforderungen und passt die Strategie entsprechend an. Darüber hinaus wird die Einführung neuer Technologien zur Emissionsreduktion, wie beispielsweise fortschrittliche Speicherlösungen und intelligente Netze als wesentlicher Faktor für die Erreichung der Emissionsziele angesehen.
Hebel zur Reduktion der Treibhausgase und deren Beitrag zur Zielerreichung
 
Basisjahr 2022
Ziel für 2032
Ziel für 2040
Geplante Reduktionen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten1
190.770
-96.148
-171.693
Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung (Brennstoffwechsel, Energieeffizienz und Verbrauchssenkung)
190.770
-96.148
-171.693
Erwartete Reduktionen in der Wertschöpfungskette2
461.001
-232.345
-414.901
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
177.019
-89.218
-159.317
Verwendung verkaufter Produkte (Erdgasvertrieb)
283.982
-143.127
-255.584
Tab. 1 (E1): Hebel zur Reduktion der THG
1
Ziel für 2040 bezieht sich auf gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen
Konzernlagebericht
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Der Kelag‑Konzern zählt zu den größten österreichischen Erzeugern von Wasserkraftstrom und ist zusätzlich in Wind- und Photovoltaikprojekten aktiv. Neben eigener Erzeugung nutzt die Kelag Bezugsrechte aus weiteren erneuerbaren Kraftwerken. Internationale Aktivitäten in Wasser-, Wind- und PV‑Energie sind in der Kelag International gebündelt. Durch die Kombination von Wasser-, Wind- und Sonnenenergie sowie moderne Pumpspeicherkraftwerke wird eine verlässliche Versorgung mit erneuerbarer Energie sichergestellt.
Im Wärmebereich setzt die Kelag Energie & Wärme stark auf Biomasse und industrielle Abwärme; rund zwei Drittel der Wärme stammen bereits aus erneuerbaren Quellen. Fossile Energieträger – hauptsächlich Erdgas – werden nur verwendet, wenn keine erneuerbaren Alternativen verfügbar sind.
Die Erzeugung von Energie auf Basis erneuerbarer Quellen belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 4.684 GWh (VJ: 5.714 GWh). 736 GWh stammten aus nicht erneuerbaren Quellen (VJ: 737 GWh). Die Änderung resultiert im Wesentlichen aus einer gesunkenen Eigenerzeugung in den Wasserkraftwerken aufgrund eines deutlich geringeren Wasserdargebots. Der Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch des Kelag-Konzerns betrug im Geschäftsjahr 2025 56 % (VJ: 58,5 %). Die Änderung basiert im Wesentlichen auf einem geringeren Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen und spiegelt damit die aktuelle Bewertung der Erzeugungsstruktur wider. Im Zuge dieser Analyse wurden einzelne zuvor als Equity‑Beteiligungen mit operativer Kontrolle eingestufte Gesellschaften neu klassifiziert, da keine tatsächliche operative Kontrolle vorliegt. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Betriebsführung der Haupterzeugungsanlagen nicht im Einflussbereich der Kelag Energie & Wärme liegt.
Methoden und signifikante Annahmen
Die Daten zur Berechnung bzw. Darstellung des Energieverbrauchs und Energiemixes erhebt der Kelag-Konzern zur Sicherstellung der Konsistenz gemeinsam mit den Daten des Corporate Carbon Footprint (CCF). Dies gewährleistet eine einheitliche und vergleichbare Datenbasis. Zur Berechnung des Energieverbrauchs und Energiemixes verwendet das Unternehmen standardisierte Methoden, die auf anerkannten Protokollen und Normen basieren, wie beispielsweise dem Greenhouse Gas Protocol. Die Betrachtung umfasst alle relevanten Standorte und Anlagen des Kelag-Konzerns. Die Messung der Kennzahlen wird aktuell von keiner unabhängigen externen Stelle validiert. Der gesamte Energieverbrauch wird in Megawattstunden (MWh) angegeben und umfasst sowohl direkte als auch indirekte Verbräuche. Der Energiemix wird als prozentualer Anteil der verschiedenen Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch dargestellt.
Energieverbrauch und Energiemix
2024
2025
1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)
0,0
0,0
2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)
50.585,6
41.448,7
3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)
642.299,3
593.731,2
4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)
0,0
0,0
5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh)
2.895,8
2.528,8
6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)
(Summe der Zeilen 1 bis 5)
695.780,7
637.708,7
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
41,5
44,0
7) Verbrauch aus Kernkraftquellen (MWh)
0,0
642,9
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
0,0
0,0
8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh).
731.440,7
632.451,5
9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh)
189.138,3
125.601,7
10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)
59.958,0
54.197,0
11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh)
(Summe der Zeilen 8 bis 10)
980.537,0
812.250,2
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
58,5
56,0
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)
1.676.317,6
1.450.601,8
Tab. 2 (E1): Energieverbrauch und Energiemix
Energieintensität auf der Grundlage der Umsatzerlöse
Der Großteil der Geschäftssegmente des Kelag-Konzerns fällt gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Dezember 2006 unter klimaintensive Sektoren (high climate impact sectors). Dies betrifft insbesondere den Abschnitt D (Energieversorgung) mit folgenden wesentlichen Bereichen:
•
35.11 Elektrizitätserzeugung
•
35.13 Elektrizitätsverteilung
•
35.14 Elektrizitätshandel
•
35.22 Gasverteilung durch Rohrleitungen
•
35.30 Wärme- und Kälteversorgung
Der Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren im Verhältnis zu den Umsatzerlösen aus diesen Tätigkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr 2025 auf rd. 806,1 MWh/Mio. EUR (VJ: 872 MWh/Mio. EUR).
Energieintensität je Umsatzerlös
2024
2025
% 2025/2024
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (in MWh)
1.676.317,6
1.450.601,8
-13,46%
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
(in Mio. EUR)
1.922,4
1.799,5
-6,39%
Gesamtenergieverbrauch je Umsatzerlös aus Tätig-keiten in klimaintensiven Sektoren (MWh/Mio. EUR)
872,0
806,1
-7,56%
Tab. 3 (E1): Energieintensität je Umsatzerlös
Konzernlagebericht
Konnektivität der Energieintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung
Der Kelag-Konzern hat zur Ermittlung der relevanten Umsatzbasis die Energiequellen Strom, Erdgas und Wärme als klimaintensive Umsatzaktivitäten identifiziert (siehe Segmentberichterstattung).
Konnektivität der Energieintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse (in Mio. EUR)
2024
2025
Außenumsatz aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden (Strom, Erdgas, Wärme)
1.922,4
1.799,5
Außenumsatz (Sonstiges)
56,1
42,1
Summe Umsatzerlöse (Kelag-Konzern)
1.978,5
1.841,6
Tab. 4 (E1): Konnektivität der Energieintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Der Kelag-Konzern berechnet seinen CO2-Fußabdruck auf Basis des Green House Gas Protocol sowie in Anlehnung an die Empfehlungen der SBTi für den Bereich der Energieversorger. Der Konzern weist seine THG-Emissionen seit dem Geschäftsjahr 2019 aus. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Erweiterung der Datenerhebung mit verbesserten Datenpunkten sowie methodische Anpassungen. Der Kelag-Konzern verwendet primär Emissionsfaktoren des österreichischen Umweltbundesamtes (Datenbasis 2023/Aktualisierung Dezember 2025) sowie produktspezifische Emissionsfaktoren. Diese Vorgehensweise erweist sich für ein österreichisches Energieversorgungsunternehmen als besonders zielführend, da die Faktoren spezifisch für die österreichische Energieerzeugungslandschaft entwickelt wurden und die regionalen Gegebenheiten relativ präzise abbilden. Die Anwendung dieser Emissionsfaktoren gewährleistet Berechnungen auf Basis aktueller und relevanter Daten, welche die österreichische Gesetzgebung und Umweltpolitik reflektieren. Dies fördert zudem die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Emissionsberichte innerhalb Österreichs und unterstützt den Kelag-Konzern bei der Erreichung seiner Umweltziele im Einklang mit den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen.
Im Standard des GHG Protocol werden THG-Emissionen in drei Bereiche – sogenannte Scopes – ein-geteilt:
•
Scope 1 umfasst alle direkten THG-Emissionen aus Aktivitäten des Kelag-Konzerns
•
Scope-2 beinhaltet indirekte THG-Emissionen aus dem internen Strom- und Fernwärmeverbrauch
•
Scope 3 umfasst weitere indirekte THG-Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert derzeit auf Sekundärdaten, da Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette noch nicht verfügbar sind. Die dargestellten Scopes beinhalten die Emissionen von CO2 und sechs weiteren klimarelevanten THG gemäß Kyoto-Protokoll bzw. GHG Protocol-Standard: CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6, NF3. Sämtliche Emissionsmengen werden in CO2-Äquivalenten (CO2e) ausgewiesen.
Die Systemgrenzen der THG-Berichterstattung entsprechen den Konsolidierungsgrenzen des Kelag-Konzerns (siehe Konzernabschluss Appendix Beteiligungsliste) und umfassen alle in- und ausländischen vollkonsolidierten Gesellschaften. Nach dem „Control Ansatz“ berücksichtigt das Unternehmen sämtliche THG-Emissionen von betrieblichen Tätigkeiten unter finanzieller Kontrolle, zu 100 %, wobei unter Scope 3 ausschließlich signifikante Kategorien der konsolidierten Gruppenunternehmen ausgewiesen werden. Zusätzlich erfolgt die Berichterstattung von THG-Emissionen jener Unternehmen, bei denen der Kelag-Konzern operative Kontrolle ausübt. Die operative Kontrolle (über ein Unternehmen, einen Standort usw.) ist eine Situation, in der das Unternehmen in der Lage ist, die operativen Tätigkeiten und Beziehungen des Unternehmens, Standorts, Betriebs oder Vermögenswerts zu leiten. THG-Emissionen aus assoziierten Unternehmen, Joint Ventures und Beteiligungen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentunternehmen) ohne operative Kontrolle werden ausschließlich bei Integration in die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Betrachtung umfasst alle relevanten Standorte und Anlagen des Kelag-Konzerns. Eine externe Validierung der Kennzahlen, mit Ausnahme der EU-ETS Emissionen, erfolgt gegenwärtig nicht.
Die Kelag produziert Strom nahezu 100 % aus erneuerbaren Energien. Diese Tatsache fließt durch die Verwendung der „Market-Based Methode“ direkt in die Berechnung der Scope-2-THG-Emissionen ein, was zu einer realistischeren Darstellung der Emissionsbilanz führt. Für den Eigenbedarf und den Pumpstrom setzt das Unternehmen neben der eigens erzeugten Energie auch Herkunftsnachweise ein, die die Erzeugung des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen belegen. Der durch Herkunftsnachweise abgedeckte Anteil der Scope-2-THG-Emissionen liegt im Geschäftsjahr 2025 bei rd. 98 % (VJ: rd. 99 %).
Beim Fernwärmebezug verwendet der Kelag-Konzern je nach Standort österreichische beziehungsweise internationale Emissionsfaktoren. Die „Market-Based Methode“ ermöglicht es der Kelag, diese spezifischen Emissionsfaktoren in die Berechnung einzubeziehen, wodurch eine genauere und differenziertere Emissionsbewertung erfolgt. Dieser methodische Ansatz erlaubt die Berechnung der THG-Emissionen auf Basis der tatsächlichen Herkunft des verbrauchten Stroms und der Fernwärme und führt zu einer präziseren sowie transparenteren Darstellung der THG-Emissionsbilanz.
Die Werte in E1-6 für das Jahr 2024 weichen aufgrund einer Anpassung der Berechnungsgrundlage von den Angaben im Geschäftsbericht 2024 ab. Details siehe ESRS 2 BP-2.
Konzernlagebericht
 
Rückblickend
Etappenziele und Zieljahre
 
Basisjahr
Vergleich
Aktuelles Geschäfts-
jahr
%
near-term target
long-term target
Jährlich
% des
Ziels /
2022
 
2022
2024 recalc
2025
2025 / 2024
2032
2040
2040
Scope-1-THG-
Emissionen
190.770
200.514
183.629
-8%
94.622
19.077
-5%
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)
190.770
200.514
183.629
-8%
n/a
n/a
n/a
Prozentsatz der Scope-1-THG-emissionen aus regulierten Emissions-handelssystemen (in %)
5,3%
6,3%
4,3%
-32%
n/a
n/a
n/a
Scope-2-THG-
Emissionen
483
460
388
-16%
239
48
-5%
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)
1.780
37.196
20.133
-46%
883
178
-5%
Marktbezogene Scope-2-THG-Brutto-emissionen (t CO2e)
483
460
388
-16%
239
48
-5%
Signifikante Scope-3-THG-
Emissionen
499.322
498.955
458.349
-8%
230.855
49.932
-5%
Gesamte indirekte (Scope-3)
THG-Bruttoemissionen (t CO2e)1
499.322
498.955
458.349
-8%
230.855
49.932
-5%
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen
603
n/a
n/a
n/a
422
60
-5%
2) Investitionsgüter
35.181
73.132
69.667
-5%
n/a
3.518
-5%
3) Tätigkeiten i.Z.m. Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten)
177.019
148.212
170.382
15%
87.801
17.702
-5%
5) Abfallaufkommen in Betrieben
760
n/a
n/a
n/a
532
76
-5%
6) Geschäftsreisen
30
n/a
n/a
n/a
21
3
-5%
7) Pendelnde Mitarbeiter
1.747
n/a
n/a
n/a
1.223
175
-5%
11) Verwendung verkaufter Produkte
283.982
277.611
218.300
-21%
140.855
28.398
-5%
Summe
690.574
699.929
642.366
-8%
325.716
69.057
-5%
Summe THG-Emissionen (standortbezogen)
(t CO2e)
691.872
736.665
662.111
-10%
326.359
69.187
-5%
Summe THG-Emissionen (marktbezogen)
(t CO2e)
690.574
699.929
642.366
-8%
325.716
69.057
-5%
Tab. 5 (E1): Treibhausgasbilanz
1
Ziel für 2040 bezieht sich auf gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
Die direkten Scope-1-THG-Emissionen des Kelag-Konzerns beliefen sich auf rd. 183.629 t (VJ: 200.514 t). Aktuell entfallen keine davon auf Gesellschaften mit operativer Kontrolle.
Die direkten Scope-1-THG-Emissionen der Einzelgesellschaft KELAG entstammen im Wesentlichen der mobilen Verbrennung (Fuhrpark) und beliefen sich auf rd. 596 t (VJ: 914 t).
Direkte biogene CO2-Emissionen der Energieträger
Bei der Verbrennung von Biokraftstoffen entsteht, wie bei der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen, Kohlenstoffdioxid. Dieses CO2 wird als biogenes CO2 bezeichnet und als klimaneutral bewertet, da bei der Verbrennung von Biokraftstoffen – anders als bei fossilen – Kraftstoffen – nur so viel CO2 abgegeben wird, wie die Pflanzen während ihres Wachstums aus der Atmosphäre gebunden haben. Energieträger, die zumindest anteilsmäßig aus erneuerbaren Energiequellen bestehen, weisen biogene CO2-Emissionen auf. Die Berechnung der Emissionsfaktoren für biogenes CO2 stammt aus Austria‘s National Inventory Report 2024. Die direkten biogenen CO2-Emissionen im Scope 1 beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 297.832 t CO2e (VJ: 340.263 t CO2e).
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie Strombezugsrechte verursachen keine direkten THG-Emissionen. Den wesentlichen Anteil der Scope-1-Emissionen verzeichnet die Kelag Energie & Wärme (stationäre Verbrennung). Die entsprechenden vorgelagerten Emissionen gemäß Lebenszyklusbetrachtung werden in Scope 3 (energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten) erfasst. Die direkten THG-Emissionen aus dem Treibstoffverbrauch des Fuhrparks (mobile Verbrennung) sowie fugitive Emissionen tragen mit jeweils rd. 1,5 % bzw. 2,3 % (VJ: 1,5 % bzw. 2,1 %) nur unwesentlich zur Gesamtsumme der Scope 1-Emissionen bei. Der Anteil der Scope-1-THG Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen belief sich auf 4,3 % (VJ: 6,3 %).
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
Die indirekten THG-Emissionen des Kelag-Konzerns in Scope 2 resultierten hauptsächlich aus dem Strom- und Wärmebezug für die Verwaltung sowie Pumpstrom und betrugen im Geschäftsjahr 2025 rd. 388 t an CO2e (VJ: 460 t). Davon entfielen rd. 196 t CO2e (VJ: 198 t CO2e) auf die KELAG.
Die Emissionserfassung dieser Kategorie erfolgt entsprechend der GHG Protocol-Methodik nach einem standort- und marktbasierten Ansatz. Eine Differenzierung der Scope-2-Emissionen nach konsolidierter Gruppe und Gesellschaften unter operativer Kontrolle entfällt, da bei Letzteren de facto keine Scope-2-Emissionen anfallen.
Biogenes CO2 (außerhalb der Scopes) aus eingekaufter Energie
Die biogenen CO2-Emissionen aus eingekaufter Energie beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 642 t CO2e (VJ: 1.129 t CO2e).
Scope-3-THG-Bruttoemissionen
Der Kelag-Konzern führt im Rahmen des SBTi-Projektes eine Signifikanzbewertung aller Scope-3-Kategorien durch, um die wesentlichen indirekten THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette zu ermitteln. Kategorien mit einem Anteil von weniger als 1 % an den Unternehmensemissionen gelten als unwesentlich. Für diese Kategorien erfolgt bis auf weiteres keine gesonderte Berechnung und kein gesonderter Ausweis. Das Unternehmen überprüft diese Bewertung in regelmäßigen Abständen und passt sie bei Bedarf an.
Im Geschäftsjahr 2025 betraf dies folgende Kategorien:
•
Kategorie 1: Erworbene Waren und Dienstleistungen
•
Kategorie 4: Vorgelagerter Transport
•
Kategorie 5: Abfallaufkommen in Betrieben
•
Kategorie 6: Geschäftsreisen
•
Kategorie 7: Pendelnde Mitarbeiter
Es ist geplant, die ausstehenden Kategorien sukzessive zu erheben und in die Berechnung zu integrieren. Die indirekten Scope-3-Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns stellen den größten Anteil der THG-Emissionen dar. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf rd. 458.349 t an CO2e (VJ: 498.955 t). Die indirekten Scope-3-Emissionen der KELAG beliefen sich auf rd. 100.945 t (VJ: 81.163 t) an CO2e.

Die vorgelagerten Emissionen des Kelag-Konzerns umfassen zwei wesentliche Kategorien:
•
Investitionsgüter einschließlich indirekter Emissionen aus Strombezugsrechten in Höhe von rd. 69.667 t CO2e (VJ: 73.132 t)
Konzernlagebericht
•
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten in Höhe von rd. 170.382 t an CO2e (VJ: 148.212 t)
Die indirekten biogenen Scope-3-THG-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse können nicht separat ausgewiesen werden, da die angewandten Emissionsfaktoren keine getrennte Ausweisung der Biomasse bzw. biogenen CO2-Anteils vorsehen.
Der Kelag-Konzern ermittelt die Emissionsfrachten für Investitionsgüter anhand:
•
Ausgabenbasierter (spend-based) Methoden unter ausschließlicher Verwendung von EXIOBASE-Emissionsfaktoren
Die energie- und brennstoffbezogenen THG-Emissionen setzten sich hauptsächlich zusammen aus:
•
Vorgelagerten Emissionen des Brennstoffeinsatzes (Wärmeerzeugung)
In den nachgelagerten Aktivitäten berichtet der Kelag-Konzern ausschließlich THG-Emissionen der Kategorie 11 (Verwendung verkaufter Produkte), die sich im Geschäftsjahr 2025 auf rd. 218.300 t an CO2e (VJ: 277.611 t) beliefen. Rund 31 % (VJ: 23 %) davon entfallen auf die KELAG (Erdgasvertrieb an Privat- und Gewerbekunden).
THG-Gesamtemissionen
Die Gesamtemissionen des Kelag-Konzerns, bestehend aus den direkten und indirekten THG-Emissionen (Summe der beschriebenen Scopes), betrugen im Geschäftsjahr 2025 rd. 642.366 t CO2e (VJ: 699.929 t CO2e). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einer Reduktion der Absatzmengen im Erdgasvertrieb bei gleichzeitig gestiegenen THG-Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette aufgrund der Umsetzung des Wachstumsprogramms. Die Gesamtemissionen der KELAG betrugen im Geschäftsjahr 2025 rd. 101.738 t CO2e (VJ: 82.274 t CO2e).
THG-Intensität auf Grundlage der Umsatzerlöse
Die Treibhausgasintensität stellt einen wesentlichen Indikator für die Klimawirkungen der Wirtschaftstätigkeiten des Kelag-Konzerns dar. Im Geschäftsjahr 2025 belief sich der standortbezogene Wert auf 0,36 t an CO2e/TEUR (VJ: 0,37t an CO2e/TEUR). Der marktbezogene Wert betrug 0,35 t an CO2e (VJ: 0,35t an CO2e).
Zur Feststellung der entsprechenden Umsatzbasis wurden die Umsatzerlöse des Kelag-Konzerns identifiziert (siehe Umsatzerlöse im Konzernabschluss 2025).
THG-Intensität je Tsd. EUR Umsatzerlöse
2024 recalc
2025
% 2025/2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Umsatzerlös
(t CO2e/Tsd. EUR)
0,37
0,36
-3,4%
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Umsatzerlös
(t CO2e/Tsd. EUR)
0,35
0,35
-1,4%
Tab. 6 (E1): THG-Intensität je Umsatzerlöse
Konnektivität der THG-Intensität auf Grundlage der Umsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung (in Mio. EUR)
2024
2025
Umsatzerlöse, die zur Berechnung der THG-Intensität verwendet werden
1.978,5
1.841,6
Umsatzerlöse (Sonstige)
0,0
0,0
Summe Umsatzerlöse (Kelag-Konzern)
1.978,5
1.841,6
Tab. 7 (E1): Konnektivität der Treibhausgasintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Strategie
Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
Der Kelag-Konzern hat im Rahmen einer mehrstufigen Resilienzanalyse die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie etwaige Abhängigkeiten im Hinblick auf biologische Vielfalt und Ökosysteme untersucht (siehe ESRS 2 SBM-3). Die Analyse basiert auf einer daten- bzw. szenariobasierten, physischen und transitorischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Dabei wurden relevante Variablen und systematische Risiken in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen berücksichtigt. Hierzu zählen beispielsweise Flächenverbrauch, Aufforstung und Nutzung von Düngemittel (siehe ESRS 2 IRO-1). Durch den Bau neuer Erzeugungsanlagen sowie Netzinfrastruktur entstehen Auswirkungen, wie sie unter ESRS 2 SBM-3 beschrieben sind. Die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen werden bereits in der initialen Projektplanung systematisch berücksichtigt und in die Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse integriert.
Als Datenbasis dienten relevante Klimaprojektionen, Szenarien und Annahmen des Network for Greening the Financial System (NGFS). Die Analyse umfasste mehrere Szenarien, darunter „Current Policies“ und „Delayed Transition“ sowie eine Vielzahl an Übergangsereignissen (siehe Tabellen „Klimabezogene Übergangsereignisse“ und „Klassifikation von Klimagefahren“). Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich von 2025 bis 2060. Die Resilienzanalyse berücksichtigt neben den eigenen Tätigkeiten des Kelag-Konzerns auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Die Resilienzanalyse ergab keine wesentlichen Risiken und Chancen sowie etwaige Abhängigkeiten in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen. Als Energieversorgungsunternehmen mit Fokus auf erneuerbare Energien, insbesondere Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik, ist der Kelag-Konzern sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette weitestgehend unabhängig von potenziellen und tatsächlichen Risiken in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen.
Die detaillierte Berichterstattung zur Resilienz-analyse erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Der Kelag-Konzern verfolgt einen integrativen Ansatz zur Berücksichtigung ökologischer Belange im Rahmen von Planung und Errichtung seiner Anlagen. Potenzielle Auswirkungen auf geschützte Arten werden bei neuen Projekten in frühen Projektierungsphasen analysiert, um Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren. In ökologisch sensiblen Gebieten, wie Natura-2000-Schutzgebieten, erfolgt die Durchführung von Auswirkungsanalysen durch externe Fachgutachter.
Im laufenden Betrieb werden die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen umgesetzt. Trotz Vorsorgemaßnahmen können in bestimmten Fällen, insbesondere in biodiversitätssensitiven Regionen, residuale Auswirkungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Konzernlagebericht
Auswirkung je Anlage
Tätigkeit
Land
1)
2)
3)
Anlagen in Natura 2000-Gebiet und Landesschutzgebiet 
Schütt 1
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Schütt 2
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Schütt 3
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
 
 
 
Anlagen in NaturA 2000-Gebiet
 
Decize
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Oussiat
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Charentus
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Seuil 4
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Seuil 5
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Seuil 16
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Varennes
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Pinhel
Wasserkraft
Portugal
x
x
x
Chomba
Wasserkraft
Spanien
x
x
x
Frison
Wasserkraft
Italien
x
x
x
Valmontina
Wasserkraft
Italien
x
x
x
Orjak
Windkraft
Kroatien
x
x
x
 
 
 
Anlagen in Landesschutzgebiet
 
Hinteregg
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Kaningbach
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Kleinkirchheim
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Kremsbrücke Oberstufe
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Kremsbrücke Unterstufe
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Untertweng
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Winkl
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Courlon
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
St Rémy
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Decan
Wasserkraft
Kosovo
x
x
x
Belaje
Wasserkraft
Kosovo
x
x
x
Lumbardhi II
Wasserkraft
Kosovo
x
x
x
EHE
Wasserkraft
Bosnien
x
x
x
 
 
 
Anlagen neben Schutzgebiet
 
Freibach
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Kamering
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Koralpe
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Stufe Oschenik
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Zirknitz
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Fleiß 1
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Fleiß 2
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Gabl
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Kirchbach
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Roter Graben
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
Méricourt
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Jasenice
Wasserkraft
Kroatien
x
x
x
Thomery
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
Açude das Cabras
Wasserkraft
Portugal
x
x
x
SEB
Photovoltaik
Kroatien
x
x
x
Tab. 1 (E4): Auswirkung je Anlage
1) Bodenversiegelung
2) Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
3) Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Der Kelag-Konzern verfolgt eine klare Strategie zur Minimierung der Auswirkungen betrieblicher Aktivitäten auf Ökosysteme bei gleichzeitiger Nutzung von Chancen zur nachhaltigen Entwicklung. Im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien wendet der Konzern die Mitigationshierarchie an, um negative Auswirkungen weitestgehend zu vermeiden, unvermeidbare Eingriffe zu minimieren und, wo erforderlich, durch Wiederherstellungs- oder Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Der Kelag-Konzern passt Tätigkeiten, die bedrohte Arten betreffen könnten, entsprechend an.
Im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Konzept:
•
Ökosystemgerechtes Wirtschaften
Ausführliche Informationen zum Konzept sind der Tabelle zu entnehmen.
Konzernlagebericht
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Ökosystemgerechtes Wirtschaften
Beschreibung
Im Fokus steht die Minimierung ökologischer Auswirkungen der betrieblichen Aktivitäten sowie die Nutzung nachhaltiger Entwicklungspotenziale. Bauprojekte orientieren sich an Prinzipien, wie Flächenschonung, Ressourceneffizienz sowie der Integration ökologischer Ausgleichsmaßnahmen.
Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern, wie die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für aquatische Arten, sind zentraler Bestandteil. Windkraft- und Infrastrukturprojekte integrieren Minderungskonzepte zum Schutz von Wildtierlebensräumen und Wanderkorridoren.
Die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen mit Photovoltaik reduziert den Druck auf natürliche Lebensräume und steigert die Erzeugung erneuerbarer Energie. Photovoltaik-Module stabilisieren landwirtschaftliche Erträge, fördern Biodiversität und unterstützen durch Beweidung mit Schafen die ökologische Vielfalt.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Überwachungsprozess
Die Überwachung ökologischer Auswirkungen erfolgt projektbezogen gemäß allen einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, Genehmigungsbescheiden sowie relevanten Umwelt- und Naturschutzvorgaben. Dazu gehören die Erfassung von Bescheidauflagen, die klare Festlegung von Zuständigkeiten und die Dokumentation der Umsetzung. Ein kontinuierliches ökologisches Monitoring wird durchgeführt, ergänzt durch die Einbindung zuständiger Umweltbehörden und externer Fachgutachter. Prüfungen erfolgen im Rahmen der jeweils geltenden wasser-, naturschutz- und umweltrechtlichen Bestimmungen sowie weiterer regulatorischer Vorgaben. Daten und Berichte werden auf behördliche Anforderung bereitgestellt, um Transparenz und Nachweisführung gegenüber allen zuständigen Stellen sicherzustellen.
Anwendungsbereich des Konzepts
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Standortauswahl und Planung, Bau und Errichtung sowie Rückbau und Wiederherstellung
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie; Naturschutzrechtliche Vorgaben auf nationaler und regionaler Ebene; Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Genehmigungsverfahren; Technische Standards; externe Gutachten
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Gemeinden und Anrainer werden projektbezogen frühzeitig eingebunden, um Akzeptanz für nachhaltige Energieprojekte zu schaffen und ökologische Schutzmaßnahmen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Projektspezifischer Kommunikationsansatz: Vorstellung der Projekte, Hintergrundinformationen, Infografiken und anschauliche Visualisierungen, Zeithorizonte, Infoveranstaltungen und Bürgerdialoge
Zum Konzept „Ökosystemgerechtes Wirtschaften“ liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Die Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft erfordert den Ausbau von Erzeugungs- und Netzinfrastruktur sowie Wärmelösungen, wodurch Eingriffe in Naturräume nicht in jedem Fall vermeidbar sind.
Die Kelag trägt durch den Ausbau erneuerbarer Energien, die Entwicklung des Versorgungsnetzes und die Wärmeerzeugung wesentlich zur Erreichung nationaler und europäischer Klimaziele bei. Gleichzeitig wird versucht, die ökologischen Auswirkungen dieser Maßnahmen durch Flächenschonung, Ressourceneffizienz und Rekultivierung zu begrenzen.

Als Orientierungsrahmen dient die Mitigationshierarchie (Minimierung – Kompensation), deren Prinzipien dort angewendet werden, wo dies möglich ist. In der Praxis bedeutet dies, dass negative Auswirkungen soweit wie möglich reduziert und unvermeidbare Eingriffe durch Wiederherstellungs- oder Ausgleichsmaßnahmen adressiert werden. Eine vollständige Umsetzung dieser Hierarchie ist aufgrund der Komplexität der Projekte und der Standortbedingungen nicht in allen Fällen realisierbar.
Die Bewertung ökologischer Auswirkungen erfolgt im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Genehmigungsprozessen. Für Projekte werden Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) sowie ergänzende Unterlagen erstellt, die von den zuständigen Behörden geprüft werden. Damit wird sichergestellt, dass die Vorhaben den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Gleichwohl können residuale Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme nicht ausgeschlossen werden.
Der Konzern integriert Nachhaltigkeitsaspekte in die Projektplanung, wobei ökologische Kriterien neben technischen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren berücksichtigt werden. Das Konzept umfasst auch Betriebsstandorte in oder nahe Schutzgebieten. Dabei werden Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen sowie physische und regulatorische Risiken analysiert (vgl. Resilienzanalyse gemäß ESRS 2).
Die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Rohstoffen mit potenziellen Auswirkungen auf Biodiversität ist derzeit nicht vollständig gewährleistet. Ebenso bestehen Herausforderungen bei der systematischen Erfassung und Bewertung kumulativer Effekte über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen.
Im Einklang mit nationalen und europäischen Vorgaben trägt der Kelag-Konzern zur Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) bei. Dennoch bleibt die Balance zwischen Energieerzeugung und ökologischer Integrität eine zentrale Herausforderung, insbesondere bei Projekten in biodiversitätssensitiven Regionen.
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Der Kelag-Konzern verfolgt den Ausbau erneuerbarer Energien und der zugehörigen Infrastruktur in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Hinblick auf Biodiversität sicherzustellen. Diese Kooperation ermöglicht die frühzeitige Identifikation potenzieller Risiken für biologische Vielfalt und die Anpassung von Projekten, wo dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Projektbezogene Kompensationsmaßnahmen für unvermeidbare Natureingriffe werden gemäß behördlichen Vorgaben umgesetzt. Diese Maßnahmen erfolgen derzeit dezentral in verschiedenen Konzernbereichen und Gesellschaften; ein konzernübergreifender Aktionsplan ist bislang nicht etabliert.
Regulatorische Anforderungen werden konsequent in die Projektplanung integriert. Grundlage jedes Einreichprojekts sind detaillierte Auswirkungsanalysen, die potenzielle ökologische Effekte identifizieren. Darauf aufbauend werden Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen vorgeschlagen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Beispiele hierfür sind die Rekultivierung temporär genutzter Flächen, die Installation von Fischaufstiegshilfen zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit sowie naturnahe Gestaltung und Monitoring an PV- und Windkraftstandorten.
Diese Vorgehensweise verbindet die Erfüllung regulatorischer Anforderungen mit dem Ziel, ökologische Belastungen zu reduzieren. Gleichwohl bleibt die vollständige Vermeidung negativer Auswirkungen aufgrund der Komplexität der Projekte und der Standortbedingungen eine Herausforderung. Im Tätigkeitsgebiet des Konzerns bestehen keine Ansiedlungen indigener Völker, weshalb diese Thematik nicht relevant ist.
Im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Gewässerschutz
•
Artenschutz bei Infrastrukturprojekten
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind den Tabellen zu entnehmen.
Konzernlagebericht
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Gewässerschutz
Beschreibung
Zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Fließgewässern setzt der Kelag-Konzern auf die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für aquatische Arten. Dies erfolgt durch die kontinuierliche Installation von Fischaufstiegshilfen an Wehranlagen, um Wanderbewegungen von Fischen zu ermöglichen und die natürliche Konnektivität der Gewässer zu sichern. Ergänzend werden temporär genutzte Flächen nach Abschluss von Bauprojekten rekultiviert, um negative Auswirkungen auf gewässernahe Lebensräume zu minimieren. Diese Maßnahmen tragen zur Stabilisierung ökologischer Funktionen und zur Förderung der Biodiversität in sensiblen Gewässerbereichen bei.
Zuordnung zu Konzept
Ökosystemgerechtes Wirtschaften
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Auswahl von Materialien, Technologien und Bauprozessen
Zeithorizont
langfristig
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Fortschritt der Umsetzung
19 (2024) / 0 (2025) Fischaufstiegshilfen
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Monitoring der Fischaufstiegshilfen zur Sicherstellung der ökologischen Wirksamkeit; Dokumentation des Zustands der Lebensräume und der Anzahl der Tierarten
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Umsetzung von projektbezogenen Abhilfemaßnahmen; Wiederherstellung der Vernetzung; Verbindung und Passierbarkeit von Fließgewässern
 
 
Massnahme
Artenschutz bei Infrastrukturprojekten
Beschreibung
Auch bei Neu- und Ausbauprojekten berücksichtigt der Konzern die Wechselwirkungen zwischen technischen Eingriffen und ökologischen Systemen. Bereits in der Planungsphase werden potenzielle Auswirkungen auf sensible Lebensräume und Arten analysiert, um Habitatfragmentierung und Störungen in Populationen zu vermeiden. Wo natürliche Standorte nicht erhalten werden können, erfolgt eine ökologische Aufwertung oder die Schaffung von Ersatzlebensräumen, um die ökologische Integrität und die Vernetzung von Habitaten zu bewahren. Damit soll die Resilienz ökologischer Systeme gegenüber anthropogenen Veränderungen gestärkt werden.
Zuordnung zu Konzept
Ökosystemgerechtes Wirtschaften
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Auswahl von Materialien, Technologien und Bauprozessen
Zeithorizont
mittelfristig
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Monitoring an Windkraftanlagen; Umsetzung von 2-maliger Vegetationserhebung und Biotopkartierung pro Jahr;
Dokumentation von Vogelarten; Reptilienerhebung viermal jährlich;
Zusätzliches Sondertiermonitoring von Insekten, Spinnen, etc.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Minimierung von Eingriffen in Lebensräume und Förderung gefährdeter Arten durch technische und organisatorische Maßnahmen
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Der Kelag-Konzern hat im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und Ökosystemen noch kein ESRS-konformes Ziel festgesetzt. Grundsätzlich orientiert sich die Zielsetzung daran, projektbezogene Maßnahmen zur Kompensation potenzieller ökologischer Eingriffe umzusetzen, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Standortbedingungen möglich ist.
Die Maßnahmen werden überwiegend projektbezogen in den Tätigkeitsregionen des Kelag-Konzerns umgesetzt. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Österreich sowie weiteren EU-Ländern und angrenzenden europäischen Staaten. Die Umsetzung folgt unter Berücksichtigung der spezifischen regulatorischen Anforderungen und ökologischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder.
Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Die Wasser-, Wind- und PV-Kraftwerke des Kelag-Konzerns, die sich in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden, verteilen sich auf Standorte in Österreich, Frankreich, Kroatien, Portugal, Spanien, Kosovo und Italien. Durch die Einhaltung internationaler Gesetze und Richtlinien unterstützt der Kelag-Konzern die Umweltziele der jeweiligen Länder sowie der Europäischen Union. Dabei werden sämtliche internationalen Vorgaben berücksichtigt.
Die Gesamtfläche dieser 44 Standorte (VJ: 45) in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität beträgt rd. 61,83 Hektar (VJ: 61,87 Hektar). Die Standorte wurden mit besonderer Sorgfalt geplant, errichtet bzw. erworben. Diese systematische Planung und verantwortungsvolle Umsetzung ermöglicht dem Kelag-Konzern einen bedeutenden Beitrag zur erneuerbaren Energieerzeugung.
Anlage
Standort
Bebaute Fläche
(in ha)
Schütt 1*
Österreich
 
Schütt 2*
Österreich
18,61
Schütt 3*
Österreich
 
Hinteregg
Österreich
0,09
Decize
Frankreich
0,08
Oussiat
Frankreich
0,20
Charentus
Frankreich
0,05
Seuil 4
Frankreich
0,05
Seuil 5
Frankreich
0,05
Seuil 16
Frankreich
0,03
Varennes
Frankreich
0,09
Orjak
Kroatien
4,49
Pinhel
Portugal
1,06
Chomba
Spanien
0,05
Frison
Italien
0,02
Valmontina
Italien
0,02
Kaningbach
Österreich
0,55
Kleinkirchheim
Österreich
0,20
Kremsbrücke Oberstufe
Österreich
0,27
Kremsbrücke Unterstufe
Österreich
0,20
Untertweng
Österreich
0,08
Winkl
Österreich
0,28
Courlon
Frankreich
0,07
St Rémy
Frankreich
0,25
Decan
Kosovo
1,73
Belaje
Kosovo
1,41
Lumbardhi II
Kosovo
1,18
EHE
Bosnien
0,35
Konzernlagebericht
Anlage
Standort
Bebaute Fläche
(in ha)
Freibach
Österreich
3,98
Kamering
Österreich
0,07
Koralpe
Österreich
0,89
Stufe Oschenik
Österreich
5,89
Zirknitz
Österreich
4,85
Fleiß 1
Österreich
0,17
Fleiß 2
Österreich
0,03
Gabl
Österreich
0,12
Hinteregg
Österreich
0,04
Kirchbach
Österreich
0,09
Roter Graben
Österreich
0,06
Méricourt
Frankreich
0,06
Jasenice
Kroatien
2,03
SEB
Kroatien
3,15
Thomery
Frankreich
0,09
Açude das Cabras
Portugal
8,90
Summe
 
61,83
Tab. 2 (E4): bebaute Fläche je Anlage
* Angabe zu Schütt 1, 2 und 3 gesamthaft
Die Berechnung der Kennzahl erfolgt durch den Einsatz von GIS-Systemen zur Dokumentation der Standorte und Flächen des Kelag-Konzerns. Die methodische Vorgehensweise basiert auf einer systematischen Erfassung und Kategorisierung der Standorte mittels GIS-Daten, welche eine präzise geografische Zuordnung und Flächenmessung ermöglichen. Der Kelag-Konzern führt die erhobenen Daten zusammen, um eine konsolidierte Gesamtübersicht zu generieren. Eine externe Validierung der angewandten Methodik liegt nicht vor.
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der Kelag-Konzern setzt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Strategien zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind entscheidend, um nachhaltige Praktiken zu fördern und die Umweltbelastung zu minimieren.
Im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Konzept:
•
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ausführliche Informationen zum Konzept sind der Tabelle zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P 
Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Beschreibung
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie bildet die Grundlage im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Im Fokus steht die Abfallvermeidung, um Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Darüber hinaus sind die Wiederverwendung durch Reparatur und der erneute Einsatz von Materialien sowie das Recycling von zentraler Bedeutung, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und in den Produktionskreislauf zu integrieren.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Überwachungsprozess
Überwachung durch Begehungen durch Abfallbeauftragte sowie Erstellung interner Berichte
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Verantwortlichkeit
Geschäftsführungen der jeweiligen Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einhaltung und Befolgung der EU-Rahmenrichtlinie sowie der daraus resultierenden innerstaatlichen Gesetze
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Durch Kooperationen und Dialoge mit Stakeholdern sowie der Einhaltung der EU-Abfallrahmenrichtlinie entwickelt die Kelag nachhaltige Strategien zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und zum Recycling
Kommunikation des Konzepts
Kundmachungen durch Schulungen (analog/digital); Abbildung in den jeweiligen Richtlinien (z.B. Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB), Dienstanweisung (DA) Abfallwirtschaft, DA Warenmanagement, etc.)
Zum beschriebenen Konzept „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Die nachfolgend dargestellte Abfallhierarchie bildet ein zentrales, branchenübergreifendes Rahmenwerk, das die Prioritäten im Umgang mit Abfällen definiert, um die Umweltbelastung zu minimieren und Ressourcen effizient zu nutzen. Sie basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dient im Kelag-Konzern als Grundlage für die Entwicklung von Strategien, Zielen und Maßnahmen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
Konzernlagebericht
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Abb. 1 (E5): Abfallhierarchie gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie
Die Abfallhierarchie zeigt die Prioritäten im Umgang mit Abfällen: An erster Stelle steht die Abfallvermeidung, gefolgt von der Wiederverwendung durch Reparatur und erneuten Einsatz. Recycling spielt eine zentrale Rolle, indem wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Danach folgen sonstige Verwertungsverfahren. Den Abschluss bildet die umweltgerechte Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle.
Aufgrund des Geschäftsmodells liegt der Schwerpunkt des Kelag-Konzerns auf der Abfallvermeidung und der sonstigen Verwertung in Form der thermischen Restmüllbehandlung. Auch das Recycling ist für den Kelag-Konzern von Bedeutung, wobei die Konzernunternehmen die umweltgerechte Entsorgung nach gesetzlichen Vorgaben durch nachgelagerte Akteure in der Wertschöpfungskette (beispielsweise Entsorgungsunternehmen) sicherstellen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den jeweiligen Geschäftsführungen der Konzernunternehmen.
Der Kelag-Konzern stellt keine physischen Produkte her, die dem klassischen Produktdesign (beispielsweise Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit) unterliegen. Die Konzernunternehmen erzeugen und verteilen Strom, Wärme und Erdgas zur Versorgung der Kunden. Diese Produkte sind nicht Teil der Kreislaufwirtschaft im Sinne des Produktdesigns, weshalb Maßnahmen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung nur bedingt möglich und darüber hinaus von geringer Wesentlichkeit im Hinblick auf das Abfallvolumen des Kelag-Konzerns sind.
Die Abfallvermeidung stellt den Bereich dar, in dem der Kelag-Konzern die größte direkte Einflussmöglichkeit besitzt, da hier weitestgehend unabhängig von nachgelagerten Akteuren agiert und von der Beschaffung bis hin zur täglichen, operativen Arbeit, Maßnahmen zur Abfallvermeidung ergriffen werden können.
Der Kelag-Konzern ist im Hinblick auf Recycling auf nachgelagerte Wirtschaftsakteure, insbesondere Entsorgungsunternehmen, angewiesen. Die Konzernunternehmen sorgen dafür, dass durch eine konsequente Trennung und Sammlung der anfallenden Altmaterialien die erforderlichen Strukturen für ein effizientes Recycling geschaffen werden. An den Standorten und Baustellen werden Altstoffe gesammelt und an zertifizierte Entsorger übergeben. Auf diese Weise steigert der Kelag-Konzern die Recyclingquote und reduziert den Ressourcenverbrauch.
Die Kärntner Restmüllverwertung nimmt aufgrund ihres Geschäftsmodells eine Sonderstellung im Rahmen der sonstigen bzw. thermischen Verwertung innerhalb des Kelag-Konzerns ein. Das Unternehmen erhält den anfallenden Restmüll der Kärntner Haushalte von Lieferanten und gewinnt daraus im Zuge eines Verbrennungsprozesses Energie. Die thermische Verwertung umfasst rd. 100.000 Tonnen (t) Restmüll pro Jahr. Die aus der Verbrennung resultierende Energie dient der Erzeugung von Fernwärme und Strom.
Der Kelag-Konzern ist in ganz Österreich und international in mehreren europäischen Ländern tätig, weshalb die internationalen Konzernunternehmen die jeweils lokal gültigen Abfallwirtschaftsgesetze berücksichtigen müssen.
Der Kelag-Konzern setzt die Strategie zur kontinuierlichen Abfallvermeidung, Recyclingvorbereitung, thermischen Verwertung und gesetzeskonformen Beseitigung konsequent um. Dies umfasst auch die Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeitern durch die in E5-2 beschriebenen Maßnahmen.
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Maßnahmen des Kelag-Konzerns verstehen sich als kontinuierliche Aktivitäten im Rahmen des operativen Betriebs, welche der Konzern regelmäßig analysiert, bewertet und bei Bedarf optimiert.
Im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Lebenszyklusoptimierung betrieblicher Ressourcen
•
Integriertes Abfallmanagement und ressourcenschonende Beschaffung
•
Maßnahmen im Zusammenhang mit der sonstigen bzw. thermischen Verwertung von Abfall
•
Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind der Tabelle zu entnehmen.
Konzernlagebericht
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A 
Massnahme
Lebenszyklusoptimierung betrieblicher Ressourcen
Beschreibung
Durch regelmäßige Wartungsarbeiten sowie die Reparatur defekter Geräte und Maschinen durch Fachfirmen wird die Lebensdauer gezielt verlängert. Diese Maßnahmen tragen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs und des Abfallaufkommens bei und fördern eine effiziente Nutzung bestehender Betriebsmittel. Weiters wird durch den Einsatz qualitativ hochwertiger und langlebiger Produkte im Anlagenbau der Brennstoffverbrauch und das Abfallaufkommen, insbesondere bei Biomasseanlagen, reduziert.
Nicht mehr betrieblich genutzte Produkte, Materialien und Dienstfahrzeuge werden systematisch über externe Plattformen zur Weiternutzung bereitgestellt. Im Zuge des Ausbaus der Fernwärmeinfrastruktur wird auf langlebige Rohrsysteme mit integrierten Leckwarnsystemen gesetzt, was eine frühzeitige Erkennung von Wasserverlusten ermöglicht.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: betrifft alle Gesellschaften, die betriebliche Ressourcen nutzen; (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kärntner Restmüllverwertung, Kelag International)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Bewertung durch Negativgutachten durch die überprüfenden Stellen; Energiemonitoring/Umweltmanagement; Monitoring der Erlöse; Sicherstellung der Nachnutzung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Integriertes Abfallmanagement und ressourcenschonende Beschaffung
Beschreibung
Die Abfallbewirtschaftung im Kelag-Konzern erfolgt auf Basis gesetzeskonformer Abfallwirtschaftskonzepte gemäß §10 AWG 2002 sowie durch die kontinuierliche Erstellung von Abfallbilanzen. Durch die sortenreine Sammlung nicht verwertbarer Abfälle wird eine möglichst hohe Recyclingquote gefördert. Die Konzernunternehmen sammeln an den Standorten und Baustellen Altmaterialien wie Eisenschrott, Aluminium, Kupfer, PVC-Kabel und Altzähler sortenrein in geeigneten Entsorgungsgebinden und übergeben diese an berechtigte Entsorger. Für diese Zwecke hat der Konzern innerbetriebliche Sammelstellen eingerichtet, an denen Abfälle entsprechend ihrer Art gelagert werden. Dies umfasst beispielsweise überdachte Bereiche, Container mit Deckel, Umweltcontainer sowie Sammelboxen. Die Abfälle werden ausschließlich über berechtigte Entsorgungsunternehmen abgeführt und verwertet. Im Rahmen der fortlaufenden Optimierung der Beschaffungsprozesse steht die Reduktion von Verpackungen, die Auswahl langlebiger und recyclingfähiger Produkte sowie die Wiederverwendung von Bauteilen im Fokus.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: betrifft alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kärntner Restmüllverwertung, Kelag International)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Erhebung der Recyclingquote
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Maßnahmen im Zusammenhang mit der sonstigen bzw. thermischen Verwertung von Abfall
Beschreibung
Die Kärntner Restmüllverwertung (KRV) nimmt innerhalb des Kelag-Konzerns eine Sonderstellung ein. Jährlich werden rd. 100.000 Tonnen Restmüll thermisch verwertet, um Strom und Fernwärme zu erzeugen. Ein Großteil der anfallenden Reststoffe, wie Schlacken und Aschen, wird aufbereitet und wiederverwendet. Auch in der Rauchgasreinigung eingesetzte Betriebsmittel können teilweise als Flugaschen und Flugstäube ausgeschleust werden.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeiten: Wärmeerzeugung (Kärntner Restmüllverwertung)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärntner Restmüllverwertung
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Erhebung der Quote für thermische Verwertung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter
Beschreibung
Schulungen zum Thema Ressourcennutzung und Abfall sind essenziell, um gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien einzuhalten, das Umweltbewusstsein zu stärken und nachhaltige Praktiken zu fördern. Diese Schulungen verbessern die Effizienz im Abfallmanagement, erhöhen Recyclingquoten und reduzieren Kosten. Daher wurde die Online-Schulung „Abfallwirtschaft und Abfalltrennung" im Schulungsportal ELISA eingeführt.
Die Schulungen sensibilisieren für die Umweltauswirkungen von Abfällen und fördern nachhaltige Praktiken. Geschulte Mitarbeiter gestalten Abfallmanagementprozesse effizienter und kostensparender. Zudem stärken die Schulungen das Bewusstsein und Engagement für Ressourcenschonung und Umweltschutz.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: betrifft alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kärntner Restmüllverwertung, Kelag International)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Tracking von Schulungsabsolvierungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Zur Maßnahme „Integriertes Abfallmanagement und ressourcenschonende Beschaffung“ liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Die vollständige Vermeidung von Abfällen zur Beseitigung ist derzeit noch nicht realisierbar. Trotz der beschriebenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Förderung einer hohen Recyclingquote verbleiben weiterhin Abfälle in dieser Stufe der Abfallpyramide. Hierzu zählen insbesondere Holzaschen aus Biomasseheizwerken, die den mengenmäßig größten Abfallanteil der Kelag Energie & Wärme darstellen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben für die Verwertung von Biomasseaschen sowie unverhältnismäßiger Mehrkosten einer Verwertung im Vergleich zur umweltgerechten Beseitigung (siehe Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) idgF § 1 (2a) Z1) erfolgt überwiegend eine Deponierung dieser Abfälle.
Der Kelag-Konzern stellt für nicht weiter verwertbare Abfälle die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sicher. Die sortenreine Sammlung der Abfälle erfolgt je nach Abfallart (Schlüsselnummer) an den Standorten oder Baustellen mit anschließender gesetzeskonformer Übergabe an berechtigte Entsorger. Die Vergabe der Entsorgungsleistungen erfolgt gemäß den Vergaberichtlinien des Kelag-Konzerns und den jeweiligen Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) im Sinne des AWG und der einschlägigen Verordnungen. Die Übergabe der Abfälle erfolgt ausschließlich an berechtigte Abfallsammler bzw. Abfallbehandler gemäß § 15 Abs. 5a AWG 2002. Diese Entsorger verfügen über behördliche Ermächtigungen zur Sammlung und Behandlung bestimmter Abfälle. Diese Vorgaben gelten sowohl für die österreichischen als auch die internationalen Unternehmen des Kelag-Konzerns.
Der Kelag-Konzern setzt die Abfallbewirtschaftung im Rahmen einer optimierten Verwaltung der jeweiligen Abfallarten in enger Abstimmung mit den Fachbereichen und Gesellschaften sowie unter Einbeziehung der Expertise der Entsorgungsunternehmen um. Die generellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abfallmanagement umfassen:
•
Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten: Das Unternehmen implementiert Abfallwirtschaftskonzepte für die jeweiligen Gesellschaften und Standorte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 10 AWG 2002. Diese Konzepte beinhalten Angaben zur Branche und zum Zweck der Anlagen, eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs, eine abfallrelevante Darstellung der Standorte sowie organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften und eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung.
Konzernlagebericht
•
Führen von Abfallbilanzen: Der Kelag-Konzern erstellt kontinuierlich Mengenbilanzen aller anfallenden Abfälle. Die Daten zu Abfall und Entsorgung werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der an die Geschäftsführungen und zuständigen Gremien übermittelt wird. In regelmäßigen Sitzungen erfolgt die Besprechung der Inhalte sowie die Identifikation von Optimierungspotenzialen.
•
Einheitliches Abfalltrennungskonzept: Das Unternehmen realisiert standortbezogene, einheitliche Abfalltrennungskonzepte. Dadurch gewährleistet der Kelag-Konzern an allen Standorten eine optimale Abfalltrennung im Hinblick auf die mögliche Verwertung der anfallenden Abfälle.
•
Nachhaltiger Einkauf: Der Kelag-Konzern hinterfragt sowohl die eigenen Prozesse als auch die vor- und nachgelagerten Prozesse von Dienstleistern entlang der gesamten Wertschöpfungskette kritisch und optimiert diese im Sinne einer Abfallvermeidungsstrategie. Der Fokus liegt auf:
-
Reduktion von Verpackungen
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Erhöhung der Transportdichte
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Produkte mit hoher Zuverlässigkeit der Funktionsfähigkeit
-
Wiederverwendung von Bauteilen
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Einkauf recyclingfähiger Produkte
An den Bürostandorten legt der Konzern besonderen Wert auf den Einkauf von Getränken in Pfandflaschen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Druckerpatronen zur Optimierung der Recyclingmöglichkeiten.
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der Kelag-Konzern hat im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft noch kein ESRS-konformes Ziel festgesetzt. Im Rahmen der Evaluierung zum Thema Kreislaufwirtschaft soll auch die Möglichkeit der Einführung konzernweiter, quantitativer Zielvorgaben für die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden. Eine Gegenüberstellung des Fortschritts der Zielerreichung durch die einzelnen Maßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da entsprechende Kennzahlen und Messwerte nicht vorliegen.
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
Das Abfallaufkommen des Kelag-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf insgesamt rd. 37.200 t (VJ: rd. 40.500 t). Davon beträgt der Anteil der Kärntner Restmüllverwertung rd. 25.700 t (VJ: rd. 27.900 t) und der Anteil der Einzelgesellschaft KELAG rd. 568 t (VJ: rd. 266 t). Die Abfälle setzen sich vorwiegend aus Betriebsabfall, Asche, Altmaterialien und Bauschutt zusammen, wobei rd. 5.400 t (VJ: rd. 6.000 t) als gefährlich eingestuft werden. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns fällt kein radioaktiver Abfall an. Die Konzernunternehmen ermitteln die Abfallmengen aus den Abfallbilanzen gemäß den anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben. Die Nachweise basieren auf Entsorgungsbestätigungen (Übernahmebestätigungen, Wiegescheine usw.), die von den berechtigten Abfallsammlern bzw. Abfallbehandlern bereitgestellt werden.
Abfälle
Die Konzernunternehmen sammeln die Abfälle je nach Abfallart an den Standorten und Baustellen und übergeben diese gesetzeskonform gemäß den geltenden nationalen Regelungen an berechtigte Entsorger. Diese führen die weitere Sammlung und Behandlung der Abfälle gemäß behördlichen Vorgaben durch. Gemäß der Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV) dokumentieren die Abfallbeauftragten die an Entsorger übergebenen Abfälle in den Abfallbilanzen der jeweiligen Gesellschaft.
Die aus der Verbrennung von Biomasse in der Kelag Energie & Wärme sowie im Verbrennungsprozess der Kärntner Restmüllverwertung entstehenden Aschen stellen die größte Abfallfraktion dar. Die Mengenentwicklung der Holzaschen der Kelag Energie & Wärme steigt kontinuierlich an, was die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Primärenergieträger (i. W. Biomasse) widerspiegelt. Rund 84 % (VJ: 85 %) der in Heizwerken erzeugten Aschemengen entfallen auf die Kelag Energie & Wärme und 16 % (VJ: 15 %) auf Beteiligungen und Tochtergesellschaften. Die Gesellschaften führen regelmäßige chemische Untersuchungen der Inhaltsstoffe und Qualität der Aschen durch, um die Vorgaben der Deponieverordnung (DVO) 2008 zu erfüllen. Die Analysen umfassen zahlreiche Parameter wie anorganische Inhaltsstoffe (z. B. Metalle) und organische Stoffe (z. B. Kohlenstoffe, Kohlenwasserstoffe) im Feststoff und Eluat. Die anfallenden Rost- und Zyklonaschen entsprechen den Grenzwerten gemäß DVO 2008 Anhang 1 für die Ablagerung auf einer Reststoffdeponie für stark alkalische Rückstände aus thermischen Prozessen.
Aufstellung der Entsorgungsmengen
Der Kelag-Konzern ordnet die Abfälle den jeweiligen Abfallverwertungsverfahren zu, sofern die Verwertungsverfahren der jeweiligen Entsorger bekannt sind bzw. bekanntgegeben werden. Nicht zuordenbare oder unplausible Angaben zu Verwertungs- und Beseitigungsverfahren werden separat ausgewiesen. Die Zuordnung und Aufgliederung der angefallenen Abfälle basieren auf den Angaben und Rückmeldungen der berechtigten Entsorger. Die Erhebung und Angabe der Behandlungsverfahren erfolgen auf freiwilliger Basis, wobei die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf den Rückmeldungen der berechtigten Entsorger basiert.
Die Messung der Kennzahlen wurde von keiner externen Stelle validiert. Die Validierungen erfolgen intern im Vier-Augen-Prinzip.
Abfallmengen nach Verwertungsverfahren in Tonnen
2024
2025
Vorbereitung zur Wiederverwendung
1,5
1,5
davon ungefährlich
0,3
0,3
davon gefährlich
1,3
1,3
Recycling
3.795,1
3.841,4
davon ungefährlich
3.660,5
3.715,7
davon gefährlich
134,6
125,7
Sonstige Verwertungsverfahren
1.579,7
3.018,9
davon ungefährlich
1.077,0
2.546,9
davon gefährlich
502,7
472,0
Verbrennung
0,9
377,5
davon ungefährlich
0,0
376,9
davon gefährlich
0,9
0,6
Deponierung
34.455,8
29.324,5
davon ungefährlich
29.390,1
24.830,1
davon gefährlich
5.065,8
4.494,4
Sonstige Beseitigungsverfahren
619,1
652,2
davon ungefährlich
303,5
330,3
davon gefährlich
315,6
322,0
GESAMTABFALL
40.452,1
37.216,1
davon ungefährlich
34.431,3
31.800,1
davon gefährlich
6.020,8
5.416,0
Tab. 1 (E5): Abfallbilanz
Daraus ergeben sich die folgende Recycling-Kennzahlen:
Menge in Tonnen
2024
2025
Recycelte Abfälle
3.795
3.841
Nicht recycelte Abfälle
36.657
33.375
Recycelte Abfälle in %
9,4%
10,3%
Nicht recycelte Abfälle in %
90,6%
89,7%
Tab. 2 (E5): Kennzahlen Recycling

Wesentliche Abfallströme
Der Kelag-Konzern verzeichnet aufgrund seiner diversifizierten Tätigkeitsfelder entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette unterschiedliche Abfallströme, wobei sich die folgende Aufzählung auf die wesentlichen inländischen Konzerngesellschaften beschränkt:
•
Kelag: Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Kerngeschäft bedingt keine dominierenden Abfallströme. Es fallen übliche betriebliche Abfälle wie Betriebsmüll und Altpapier an.
•
Kärnten Netz: Die primären Abfallströme umfassen Altmaterialien, insbesondere Alteisen, Altmaste, Aluminium, PVC-Kabel und Bauschutt
Konzernlagebericht
•
Kelag Energie & Wärme: Die bedeutendsten Abfallfraktionen setzen sich aus Holzaschen, Eisen- und Stahlabfälle aus Demontage- und Bauprojekten, Bauschutt aus Infrastrukturprojekten und betriebliche Regelabfälle wie Siedlungsabfall, Altpapier, Sperrmüll sowie Leichtfraktionen aus der Verpackungssammlung zusammen.
•
Kärntner Restmüllverwertung: Als Abfallentsorgungsunternehmen fallen betriebliche Standardabfälle wie Betriebsmüll und Altpapier an. Der Verbrennungsprozess generiert primär Schlacken und Aschen sowie Eisen- und Schrottabfälle.
•
Kelag International: Analog zur Kelag entstehen durch die Fokussierung auf erneuerbare Stromerzeugung keine dominierenden Abfallströme. Es fallen übliche betriebliche Abfälle wie Betriebsmüll und Altpapier an.
3.
SOZIALINFORMATIONEN
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Der Kelag-Konzern unterscheidet im Rahmen der Berichterstattung zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen zwischen drei maßgeblichen Beschäftigungsarten:
•
Festangestellte Beschäftigte: Hierbei handelt es sich um Personen mit einem direkten Arbeitsverhältnis (einschließlich Lehrlinge) im Kelag-Konzern auf Basis eines Arbeitsvertrags für eine kontinuierliche Beschäftigung.
•
Selbstständige: Der Kelag-Konzern definiert diese Gruppe als Freiberufler und Unternehmer, die ihre Dienstleistungen eigenständig für die Konzernunternehmen erbringen. Die Beauftragung externer Experten und Dienstleister erfolgt für spezifische Projekte oder Aufgaben auf Basis klar definierter Leistungsvereinbarungen.
•
Mitarbeiter von Drittunternehmen: Diese Kategorie umfasst Angestellte und Arbeiter externer Unternehmen oder Agenturen, die im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen für den Kelag-Konzern tätig sind.
Die identifizierten positiven Auswirkungen, welche im ESRS 2 in der SBM-3 Tabelle aufgelistet sind, finden Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen. Spezifische Maßnahmen wie Austrittsgespräche, der Austausch der Generationen und die Führungskräfteentwicklung werden ausschließlich für die Beschäftigten des Kelag-Konzerns durchgeführt. Selbstständige sind von diesen Maßnahmen nicht umfasst.
Die Analyse der negativen Auswirkungen zeigt Unterschiede zwischen den Beschäftigungsarten innerhalb der eigenen Arbeitskräfte des Kelag-Konzerns sowie auch bei Selbstständigen und Arbeitskräften von Drittunternehmen:
•
Der Kelag-Konzern identifiziert ein erhöhtes Risiko hinsichtlich der physischen Arbeitssicherheit in spezifischen Tätigkeitsbereichen, insbesondere in der Montage, im Kraftwerksbetrieb und in der Technik.
•
Die Gesellschaft verzeichnet in den technischen Berufsfeldern, insbesondere im IT-Bereich, einen geringeren Anteil von Frauen im Vergleich zum kaufmännischen Bereich. Diese Verteilung resultiert aus der über 100-jährigen Historie des Kelag-Konzerns in der technisch geprägten Energiebranche, welche traditionell männerdominiert ist.
•
Der Schutz vor Datenmissbrauch betrifft sämtliche Beschäftigtengruppen des Kelag-Konzerns in gleichem Maße, unabhängig von deren Tätigkeitsbereich. Die entsprechenden Präventionsmaßnahmen gelten daher uneingeschränkt für alle Mitarbeiter.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Daten zu Personal in den Berichtsinhalten von S1-5 bis S1-17 für das Jahr 2024 weichen aufgrund einer Anpassung der Berechnungsgrundlage von den Angaben im Geschäftsbericht 2024 ab. Im Zuge der initialen Berichterstattung hat sich herauskristallisiert, dass Lehrlinge in der Berechnung mitberücksichtigt werden sollen. Details siehe ESRS 2 BP-2.
Die Kennzahlen in den Berichtsinhalten S1-5 bis S1-17 basieren auf SAP-Systemdaten für den Beobachtungszeitraum 2025. Die Erhebung erfolgte durch interne Messung ohne externe Validierung. Sämtliche Kennzahlen (exkl. S1-7) beziehen sich auf die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten (nach Köpfen) gemäß den Ausführungen in Abschnitt SBM-3. Die Kennzahlen unter S1-7 beziehen sich auf die durchschnittliche Anzahl der nicht angestellten Beschäftigten, basierend auf der Kopfzahl.

Konzernlagebericht
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Der Konzern setzt zur Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Stabilität auf langfristige Mitarbeiterbindung. Angaben hinsichtlich Wertschöpfungskette bzw. Lieferanten befinden sich in ESRS 2 S2-1. Im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens verfügt der Kelag-Konzern über folgende Konzepte:
•
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
•
Einholung von Feedback
•
Präventive Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsumfeld
•
Förderung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit
•
Charta der Vielfalt
•
Learning and Competence Cycle
•
Wahrung der Menschenrechte
•
Datenschutz und Informationssicherheit
Ausführliche Informationen zu den Konzepten sind den Tabellen zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Beschreibung
Das Konzept zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie umfasst zentrale Handlungsfelder wie Führungskultur, mobiles Arbeiten, familienunterstützende Services sowie interne und externe Kommunikation. Der Kelag-Konzern setzt dabei auf Maßnahmen, die eine ausgewogene Work-Life-Balance ermöglichen. Flexible Arbeitszeitmodelle und die Option zum mobilen Arbeiten geben unseren Mitarbeitern die Freiheit, Beruf und Familie individuell zu gestalten.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Life Balance
Überwachungsprozess
Überwachung durch den Auditprozess Beruf und Familie
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen; Audit Beruf und Familie
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch das Intranet und ein Richtlinienzustimmungssystem
 
 
Konzept
Einholung von Feedback
Beschreibung
Die interne Sekundärorganisation "Feedback" bündelt qualitätsgesicherte Instrumente wie Mitarbeiterbefragungen und Austrittsgespräche, um Meinungen und Erfahrungen systematisch zu erfassen. Die Ergebnisse dieser strukturierten Befragung fließen in konkrete Maßnahmen und werden in Entscheidungsprozesse integriert, um kontinuierliche Verbesserungen und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern. Ein zentraler Bestandteil ist die enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, die aktiv in strategische Diskussionen eingebunden werden. Durch klare Regelungen und Betriebsvereinbarungen stellt der Kelag-Konzern sicher, dass die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt werden und eine wertschätzende Unternehmenskultur entsteht.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Überwachungsprozess
Regelmäßiges Monitoring der Fortschritte durch die Leitung der Sekundärorganisation
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Durchführung des Kick-Offs; Kommunikation über das Intranet (Konrad)
 
 
Konzept
Präventive Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsumfeld
Beschreibung
Entwicklung von Wissen und Fähigkeiten zur Verhinderung unsicherer Handlungen und Arbeitsunfälle durch Schulungen und Unterweisungen sowie Förderung einer Bewusstseinsänderung zur Erreichung nachhaltiger Veränderungen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Überwachungsprozess
Prüfung durch die Absolvierungsquote der Schulungen und E-Learnings; Anwendung eines Eskalationssystem bei Nicht-Absolvierung; Durchführung von vierteljährlichen Quartals-Review-Meetings (QRM)
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kärntner Restmüllverwertung)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
Bereichsleitung Human Resources
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Nationale Arbeitnehmerschutzgesetze
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßige Gespräche und Schulungsanalysen aktiv in die Entwicklung und Optimierung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einbezogen.
Kommunikation des Konzepts
Bereitstellung durch E-Learnings (ELISA)
 
 
Konzept
Förderung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit
Beschreibung
Mitarbeitende werden gezielt bei der Krankheitsprävention sowie der Förderung und langfristigen Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz unterstützt. Unterstützung erfolgt u. a. durch BGM‑Programme, ergonomische Beratung, psychische Gesundheitsangebote, Bewegungs‑ und Präventionskurse, Workshops zur Stressreduktion sowie medizinische Vorsorgeaktionen. Dazu zählen Gesundheitschecks, Vorsorgeangebote und Präventionsprogramme im Rahmen der BGF. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, inkl. individueller Beratung durch Fachkräfte. Die Unterstützung bei psychischer Gesundheit, durch Coaching‑ und Beratungsangebote. Bewegungs‑ und Fitnessangebote, wie Rückenkurse, Sportprogramme oder Kooperationen mit Fitnessstudios. Außerdem werden regelmäßig Workshops und Trainings zu Themen wie Stressprävention, Resilienz oder gesunder Führung und betrieblichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit angeboten. Ebenso gibt es regelmäßige Impfaktionen und Vorsorgekampagnen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Überwachungsprozess
Durchführung von vierteljährlichen Quartals-Review-Meetings (QRM)
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einhaltung von Standards gemäß Gütesiegelverleihung BGF für die Re-Zertifizierung des Österreichischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßige Gespräche und Schulungsanalysen aktiv in die Entwicklung und Optimierung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einbezogen
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über das Intranet, E-Mails, Aushänge und die Gesundheits-App auf den Diensttelefonen
 
 
Konzept
Charta der Vielfalt
Beschreibung
Der Kelag-Konzern bekennt sich mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt zur Anerkennung und Wertschätzung von Diversität im Unternehmen. Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Respekt, Offenheit und Chancengleichheit geprägt ist. Vielfalt wird dabei als Chance verstanden, um Kreativität, Motivation und wirtschaftlichen Erfolg zu fördern.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Anteil der Frauen
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Überwachungsprozess
Überwachung findet jährlich im Zuge des Gehaltsfindungsprozesses statt. Monitoring der Kennzahlen (bspw. zur Ausgleichstaxenzahlung, Anzahl der Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Alter, Anteil der Frauen im Unternehmen, Anteil der Menschen aus unterschiedlichen Nationen im Unternehmen, Anteil der Menschen mit unterschiedlichem Alter im Unternehmen); Monitoring der angenommenen Angebote der jeweiligen Maßnahmen
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen; Standards gemäß EqualitA Gütesiegel; Behinderteneinstellungsgesetz, Charta der Vielfalt, Gleichbehandlungsgesetz
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch Feedbackrunden und die Nutzung interner Kommunikationskanäle gezielt eingebunden.
Kommunikation des Konzepts
Interner und externer Dialog zur Förderung von Vielfalt, jährliche Berichterstattung über Fortschritte, Informationsangebote für Mitarbeiter
 
 
Konzept
Learning and Competence Cycle
Beschreibung
Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf den internen Arbeitsmarkt und fördert die berufliche Weiterentwicklung durch interne Ausschreibungen und ein starkes Commitment zur Personalentwicklung. Dadurch werden Karriereperspektiven im Unternehmen geschaffen. Die kontinuierliche Kompetenzentwicklung basiert auf dem Learning and Competence Cycle, der sich am PDCA-Prinzip (Plan-Do-Check-Act) orientiert. Systematisches Feedback wird integriert, um die Entwicklungsmaßnahmen zu optimieren. So stellt der Kelag-Konzern sicher, dass sämtliche Lern- und Entwicklungsaktivitäten sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiter als auch den strategischen Unternehmenszielen entsprechen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Überwachungsprozess
Durchführung von Prozess-Learning und eines Competence-Cycle
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
PDCA-Prinzip
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden.
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch das Format "Kompetent in die Zukunft" an die Führungskräfte
 
 
Konzept
Wahrung der Menschenrechte
Beschreibung
Die Menschenrechte sind als fundamentale Prinzipien im Code of Conduct verankert, um die Würde zu schützen und Freiheit sowie Respekt sicherzustellen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherstellung eines vertrauensvollen und stetigen Arbeitsumfeldes
Überwachungsprozess
Vierteljährliche Überprüfung durch Quartals-Review-Meetings (QRM)
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
UN Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch die Zurkenntnisnahme des Code of Conduct als RL
 
 
Konzept
Datenschutz und Informationssicherheit
Beschreibung
Der Schutz personenbezogener Daten sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen im Fokus des Kelag-Konzerns. Die Kelag integriert den Datenschutz umfassend in sämtliche Prozesse und Systeme. Zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen setzt der Konzern umfassende Maßnahmen um, einschließlich regelmäßiger Schulungen. Die etablierten Datenschutzrichtlinien und -verfahren gewährleisten die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sämtlicher Daten. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen übernimmt der Kelag-Konzern eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Missbrauch von Daten
Überwachungsprozess
Etablierung einer globalen Datenschutz- und Informationssicherheitsorganisation zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie zur regelmäßigen Überwachung etablierter Kontrollen vom Missbrauch von Daten; Nominierung von Verantwortlichen (Datenschutzbeauftragte bzw. CISO) zur Durchführung regelmäßiger Audits und Risikobewertungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben und Identifikation potenzieller Schwachstellen und Risiken
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Vorstand; Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Datenschutz: DSGVO, DSG, TKG2021
Informationssicherheit: NISG, ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011, ISO/IEC 27019
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Durch zielgruppenspezifische Befragungen und Feedbackmechanismen, werden die Erwartungen und Bedürfnisse der jeweiligen Stakeholder-Gruppen adressiert und erfasst. Diese Informationen fließen systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung ein.
Kommunikation des Konzepts
Informationen zu Datenschutz und relevanten Prozessen werden zielgruppenspezifisch zugänglich gemacht. Je nach Stakeholder-Gruppe werden unterschiedliche Kommunikationskanäle genutzt, um die entsprechenden Informationen und Details zum Datenschutz sowie zugehörigen Prozessen zielgerichtet verfügbar zu machen.
Konzernlagebericht
Zu folgenden Konzepten liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Charta der Vielfalt
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung weiblicher Fachkräfte, ihrer beruflichen Entwicklung, Vernetzung, Gesundheit sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aufgrund der technischen Ausrichtung des Geschäftsmodells weist der Kelag-Konzern einen historisch bedingt geringeren Frauenanteil auf. Der Konzern setzt verstärkt auf Chancengleichheit und Lohngerechtigkeit.

Der Kelag-Konzern hat eine gesetzliche Verpflichtung in Bezug auf Inklusion und Fördermaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen der Mitarbeiter implementiert. Dazu gehört in Österreich das Behinderteneinstellungsgesetz, das Menschen mit Behinderungen gleiche Beschäftigungschancen gewährleistet. Diese Verpflichtungen sind fest im Konzern verankert und werden zukünftig überwacht.
Wahrung der Menschenrechte
Der Kelag-Konzern schafft ein sicheres, und respektvolles Arbeitsumfeld auf Basis der Menschenrechte, welches im Verhaltenskodex des Unternehmens verankert ist. Ein zentrales Meldesystem ermöglicht die Dokumentation von Diskriminierungsfällen. Schulungen und ein Leitfaden unterstützen sowohl die Prävention als auch die Krisenbewältigung.
Die Menschenrechte gelten im eigenen Betrieb, bei Partnern und in betroffenen Gemeinschaften. Diese umfassen Arbeitsrechte, Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen sowie die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Die Richtlinien des Kelag-Konzerns orientieren sich an internationalen Standards wie der UN-Menschenrechtscharta, den ILO-Grundsätzen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Einhaltung wird durch das Compliance-System und den Aufsichtsrat überwacht.
Ein Handlungsleitfaden definiert das Vorgehen bei Diskriminierungsvorfällen und enthält Ansprechpartner, Notfallnummern und externe Stellen. Ergänzend bietet der Konzern Schulungen und E-Learning-Module zur Prävention sexueller Belästigung. Diskriminierungsgründe sind u. a. ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion und politische Meinung. Künftig werden auch Rasse, Hautfarbe und nationale Abstammung berücksichtigt. Ausführliche Informationen zum Hinweisgebersystem befinden sich in S1-3.
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Der Kelag-Konzern verankert eine transparente und offene Feedbackkultur in den Grundprinzipien der Unternehmensführung und setzt diese aktiv im Unternehmensalltag um. Partizipation ist zudem im Führungsleitbild „VOPA+“ (Vernetzung, Offenheit, Partizipation und Vertrauen) fest integriert. Die wesentlichen Themen werden durch sechs zentrale Feedbackinstrumente abgedeckt:
•
Strukturierter Onboarding-Prozess
•
Jährliches Mitarbeitergespräch
•
360°-Feedback-System
•
Mitarbeiterbefragungen
•
Strukturierter Offboarding-Prozess
•
Gezielte Einbindung marginalisierter Gruppen
Diese Instrumente stellen sicher, dass relevante Aspekte systematisch erfasst und in die kontinuierliche Verbesserung einfließen. Es bestehen keine globalen Rahmenvereinbarungen oder anderen formalen Vorgaben zu den Feedbackinstrumenten im Konzern.
Strukturierter Onboarding-Prozess
Der Kelag-Konzern integriert neue Mitarbeiter im Zuge eines strukturieren Onboarding-Prozesses, wobei ein Buddy als Ansprechperson nominiert wird und Feedback entgegennimmt. Nach der Einarbeitungsphase erfolgt eine systematische Evaluation mittels Online-Fragebogen. Die Einbindung erstreckt sich über den gesamten Onboarding-Prozess, vom Eintritt bis zur Integration der neuen Mitarbeiter.
Die operative Verantwortung für die Integration neuer Mitarbeiter liegt bei der Recruiting-Abteilung bzw. der Bereichsleitung Human Ressources. Diese gewährleistet, dass das Feedback der neuen Mitarbeiter in die Unternehmensstrategie einfließt. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird durch regelmäßige Feedback-Runden sowie durch die Analyse der Ergebnisse aus den Online-Fragebögen evaluiert.
Jährliches Mitarbeitergespräche
Die Kelag führt systematische Mitarbeitergespräche durch. Diese Gespräche stellen einen strukturierten Dialog zwischen Mitarbeitern und Führungskräften dar und erfolgen jährlich. Im Rahmen dieser Gespräche werden Entwicklungspotentiale sowie die strategische und operative Ausrichtung der Tätigkeiten erörtert und dokumentiert. Die Führungskräfte tragen die Verantwortung für die Durchführung der Gespräche sowie die konstruktive Verarbeitung des erhaltenen Feedbacks, wobei der Zentralbetriebsrat in den Prozess involviert wird. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen obliegt den Gesprächspartnern. Die Fortschritte werden in wiederkehrenden Mitarbeitergesprächen evaluiert.
Konzernlagebericht
360°-Feedback-System
Als ergänzendes Instrument setzt die Kelag ein 360°-Feedback-System bei den größten und personalstärksten Gesellschaften des Konzerns in Österreich ein. In diesem Rahmen erhalten die Mitarbeiter die Möglichkeit, die Führungskompetenzen ihrer direkten Vorgesetzten zu evaluieren und spezifisches Feedback zu geben. Dieser Prozess findet in einem Zwei- bis Drei-Jahres-Turnus statt.
Die Beurteilung der Führungskräfte basiert auf zwölf definierten Führungskompetenzen, wobei zwei Kompetenzbereiche explizit die Mitarbeiterpartizipation fokussieren. Die Abteilung Personalentwicklung bzw. die Bereichsleitung Human Resources verantwortet die operative Durchführung und Auswertung des 360°-Feedbacks. Diese organisatorische Verankerung stellt sicher, dass die Erkenntnisse des Feedbackprozesses in die strategische Unternehmensausrichtung einfließen. Der Zentralbetriebsrat wird ebenso während des Prozesses einbezogen.
Die Wirksamkeit der Führungsarbeit im Kelag-Konzern wird durch das 360°-Feedback-System kontinuierlich gemessen. Die Qualität der Führungsarbeit wird anhand definierter Kriterien evaluiert. Aus den Ergebnissen des Feedbacks werden Entwicklungsmaßnahmen für die Führungskräfte individuell angepasst, und im Rahmen von Einzelcoachings bearbeitet. Im Kollektiv ergeben sich Themenschwerpunkte, die gezielt in Führungskräfteentwicklungs- und Leadership-Programmen aufgegriffen werden. Im aktuellen Programm liegen die Schwerpunkte u.a. auf „Leading Teams im Wachstum“ oder „Lernpfad vom Mitarbeiter zur Führungskraft“. Das Reporting zum 360°-Feedback erfolgt sowohl an die jeweiligen Führungskräfte als auch in aggregierter Form an die Unternehmensleitung.
Mitarbeiterbefragungen
Die Mitarbeiter des Kelag-Konzerns werden durch eine Mitarbeiterbefragung aktiv eingebunden. Diese Befragung findet alle zwei bis drei Jahre statt und bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit, Meinungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Durchführung erfolgt durch ein externes Unternehmen, um die Objektivität des Feedbacks sicherzustellen. Der Zentralbetriebsrat ist in diesen Prozess direkt eingebunden. Die operative Verantwortung für Durchführung und Auswertung liegt im Bereich Human Resources. Die Bereichsleitung gewährleistet die Integration der Befragungsergebnisse in strategische Entscheidungsprozesse. Die Wirksamkeit wird durch die regelmäßige Durchführung der Befragung evaluiert. Die Ergebnisse werden analysiert, mit der Vorperiode verglichen und dem Gremium „Kulturkompass“ vorgestellt, welches sich unter anderem mit Unternehmenskulturthemen beschäftigt.
Die Befragungsergebnisse werden an die jeweiligen Führungskräfte sowie in aggregierter Form an die Unternehmensleitung berichtet. Erkenntnisse zu spezifischen Themengebieten wie Gesundheit, Sicherheit, Arbeitgeberattraktivität oder Konzernprojekte werden an die verantwortlichen Themenführer bzw. Projektleiter weitergeleitet. In Team- und Abteilungsmeetings greifen die Führungskräfte das Feedback der Mitarbeiterbefragung auf. Der Kelag-Konzern fördert durch weiterführende Workshops und Schulungen den Austausch sowie die gemeinsame Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen.
Die übergreifenden Schwerpunktthemen aus den Befragungen fließen in die Personalstrategie ein. Im Rahmen der Strategieumsetzung definiert der Kelag-Konzern KPIs, die etwa die Erhöhung von Rücklaufquoten, Zufriedenheitswerten und der Führungsqualität umfassen. Entwicklungspotenziale für Führungskräfte werden in Leadership- und Teamleiterprogrammen aufgegriffen und nach Abschluss evaluiert. Positive Veränderungen und abgeleitete Maßnahmen kommuniziert der Kelag-Konzern über die Intranet-Plattform Konrad, um die Bedeutung des Feedbacks zu verdeutlichen.
Austrittsgespräche
Der Kelag-Konzern hat einen strukturierten Prozess für Austrittsgespräche etabliert. Die Personalentwicklung führt mit austretenden Mitarbeitern ein persönliches Feedbackgespräch zum Zeitpunkt des Unternehmensaustritts durch. Die operative Verantwortung für die Durchführung und Auswertung dieser Gespräche liegt bei der Personalentwicklung, während die Human Resources-Bereichsleitung die Integration der Erkenntnisse in die Unternehmensstrategie sicherstellt. Die austretende Person entscheidet über die Verwendung des Feedbacks, entweder als direkte Rückmeldung an die Führungskraft oder anonym. Der Kelag-Konzern nutzt die Analyseergebnisse der Austrittsgespräche zur Bewertung der Zusammenarbeit sowie zur Optimierung der Organisation und Führungsarbeit.

Integration marginalisierter Gruppen
Der Kelag-Konzern verfügt über etablierte Strukturen zur Integration besonders anfälliger oder marginalisierter Gruppen innerhalb der eigenen Arbeitskräfte. Die umfasst unter anderem die Begleitung durch persönliche Ansprechpersonen. Behindertenvertrauenspersonen fungieren als primäre Ansprechpartner für Mitarbeiter mit Behinderungen. Zusätzlich stehen Diversitätsbeauftragte für weitere marginalisierte Gruppen zur Verfügung.
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, die über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Bei wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, ergreift der Kelag-Konzern unmittelbare Abhilfemaßnahmen. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und durch Feedback der betroffenen Mitarbeiter evaluiert. In diesem Zusammenhang hat der Kelag-Konzern Kanäle implementiert, über welche die Arbeitskräfte ihre Anliegen und Bedürfnisse äußern können.
Der Kelag-Konzern gewährleistet den Zugang zu Meldesystemen über das Intranet, welches auch zur systematischen Nachverfolgung von Meldungen genutzt wird. Die Wirksamkeit wird anhand definierter Kennzahlen gemessen. Für Mitarbeiter ohne Intranet-Zugang besteht die Option der analogen Einreichung. Diese duale Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Arbeitskräfte ihre Anliegen und Bedürfnisse kommunizieren können. Der Kelag-Konzern analysiert und bewertet kontinuierlich die vorgebrachten Verbesserungspotenziale durch regelmäßige Überprüfungen. Die nachfolgend angeführten Kanäle wurden sowohl unternehmensintern als auch in Kooperation mit externen Anbietern etabliert. Die transparente Kommunikation über die verfügbaren Kanäle und deren Nutzungsmöglichkeit wird im Intranet bereitgestellt und durch gezielte Schulungsmaßnahmen verstärkt. Neue Mitarbeiter durchlaufen umfassende Compliance-Schulungen zu Themen wie beispielsweise Datenschutz, Hinweisgebersystem und Diskriminierung. Diese Schulungen sind verpflichtend und werden regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen Informationen verfügen.
Gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 und dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) hat der Kelag-Konzern ein Hinweisgebersystem implementiert. Dieses System bietet Arbeitskräften die Möglichkeit, Verstöße gegen Rechtsvorschriften und interne Richtlinien zu melden. Hinweisgeber können diese intern über das Business Keeper Monitoring System (BKMS® System) bekannt geben. Die Hotline ermöglicht anonyme sowie identifizierte Meldungen in deutscher und englischer Sprache. Nach Eingang einer Meldung wird dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen der Eingang bestätigt. Eine unparteiische Person oder Abteilung hält den Kontakt zum Hinweisgeber, um im Bedarfsfall weitere Informationen zu erfragen und Maßnahmen zu setzen. Innerhalb von drei Monaten erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen und das Ergebnis der Ermittlung. Hinweisgeber sind vor Vergeltung wie Suspendierung, Entlassung oder Diskriminierung geschützt. Wenn jemand wegen Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen Nachteile erleidet, hat er Anspruch auf Entschädigung. Dazu gehören die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld.
Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Daten einer Meldung werden zwei Monate nach Abschluss der internen Untersuchung gelöscht, außer im Falle von anhängigen Disziplinarmaßnahmen oder Gerichtsverfahren. Der Chief Compliance Officer des Kelag-Konzerns berichtet mindestens vierteljährlich anonymisiert über die eingegangenen Meldungen an den Vorstand des Kelag-Konzerns. Der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates und der Betriebsrat werden anlassbezogen in anonymisierter Form informiert. Das anonyme Hinweisgebersystem ist zentraler Bestandteil der Strategie des Kelag-Konzerns zum Schutz von Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen.
Konzernlagebericht
Weiters wird im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung oder durch direkte Kommunikation mit den Führungskräften sowie durch interne Ansprechpersonen für spezifische Sachverhalte den Arbeitskräften die Möglichkeit gegeben, ihre Bedenken vorzubringen. Diese Personen, wie beispielsweise der Compliance-Officer oder die Diskriminierungsvertrauensperson, sind speziell geschult, um Unterstützung zu bieten und sicherzustellen, dass Anliegen vertraulich und professionell behandelt werden. Diese Maßnahmen fördern eine gerechte und inklusive Arbeitsumgebung und ermöglichen eine sichere Prüfung vorgebrachter Bedenken. Die Kenntnis der Mitarbeiter zu den genannten Kanälen wird durch regelmäßige Schulungen und Kommunikationskampagnen sichergestellt. Der Kelag-Konzern bestärkt die Mitarbeiter aktiv zur Nutzung der Kanäle und entwickelt diese kontinuierlich weiter, um eine optimale Ausrichtung an den Bedürfnissen der Mitarbeiter sicherzustellen. Ebenso führt der Kelag-Konzern regelmäßige Mitarbeiterbefragungen durch, um Feedback der eigenen Arbeitskräfte aktiv einzuholen. Diese Befragungen werden über das Intranet angekündigt. Auf der entsprechenden Seite finden Mitarbeiter detaillierte Informationen zur Befragung und den Ergebnissen. Zusätzlich werden die Mitarbeiter mittels E-Mails über die Befragung informiert.
Das KVP-Meldesystem (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) ermöglicht die Erfassung von arbeitssicherheitsbezogenen Anliegen, die einen standardisierten Prozess durchlaufen und unter Einbindung der Sicherheitsfachkräfte angemessene Maßnahmen sicherstellen. Mitarbeiter werden aktiv in den KVP eingebunden, und ihre Rückmeldungen und Vorschläge sind maßgeblich für die Identifizierung und Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen. Hierzu gibt es eine Intranetseite, auf der Mitarbeiter ihre Anliegen melden können. Dieser Prozess ist darauf ausgelegt, kontinuierliche Verbesserungen im Unternehmen zu fördern und die Einbindung der Mitarbeiter sicherzustellen.
Der Kelag-Konzern bietet allen Betroffenen im Sinne der DSGVO auf der Website die Möglichkeit, berechtigte Anfragen, wie Auskunfts- und Löschbegehren, zu stellen. Diese Anfragen werden in einem standardisierten Prozess bearbeitet und direkt an die zuständigen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet. Zur Abdeckung des internen Beschwerdeverfahrens besteht ein formeller Prozess, der die direkte Weiterleitung von Mitarbeiterbeschwerden an die Datenschutzbeauftragten regelt. Die Datenschutzmaßnahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt, um den sich verändernden rechtlichen Anforderungen sowie technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Das institutionalisierte Datenschutzboard diskutiert erforderliche Prozessoptimierungen und leitet entsprechende Implementierungsschritte ein. Die Nachverfolgung sämtlicher eingegangener und bearbeiteter Beschwerden erfolgt über das Board. Das Management erhält regelmäßige Berichterstattung zu den eingeleiteten Maßnahmen.
Darüber hinaus legt der Kelag-Konzern großen Wert auf transparente Kommunikation. Regelmäßige Updates und Informationen zu den internen Strukturen und Verfahren werden über verschiedene Kanäle wie E-Mails, Intranet und Meetings kommuniziert. Dies hilft den Mitarbeitern, sich gut informiert zu fühlen und Vertrauen in die Prozesse zu entwickeln.
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Eine Evaluierung wie entsprechende Mittel quantifiziert und zur Verfügung gestellt werden können, wird für kommende Berichtsperioden angestrebt. Der Kelag-Konzern verwendet verschiedene Verfahren, um festzustellen, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, um auf tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens zu reagieren. Dazu gehören regelmäßige Mitarbeiterbefragungen, deren Ergebnisse analysiert werden, um gezielte Maßnahmen zu entwickeln. Externe Audits, wie das Audit „Beruf und Familie“, bieten unabhängige Bewertungen und Empfehlungen, die in die Maßnahmenplanung einfließen. Darüber hinaus berücksichtigt der Kelag-Konzern externe Gegebenheiten, indem das Unternehmen Branchenstandards, gesetzliche Anforderungen und Best Practices analysiert sowie den Austausch mit externen Stakeholdern pflegt. Aus den festgelegten Zielen werden übergeordnete Maßnahmen abgeleitet, die Teil der Unternehmensstrategie sind.
Die Evaluierung möglicher negativer Auswirkungen auf die Mitarbeiter durch Maßnahmen in anderen Bereichen erfolgt durch interne Experten des Kelag-Konzerns. Vor der Implementierung gezielter Initiativen prüfen die jeweiligen Fachabteilungen potenzielle Auswirkungen. Im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Flexible Arbeitszeitmodelle
•
Diverse Feedbackinstrumente
•
Maßnahmenpaket für Zertifikat Vereinbarkeit von Beruf & Familie
•
Prävention und laufende Optimierung der Arbeitssicherheit
•
Gesundheitsboard
•
Maßnahmenpaket für BGF-Gütesiegel
•
Diversity Programm
•
Evaluierung und (Neu-)Konzeption von zielgruppengerechten Weiterbildungsmaßnahmen
•
Diskriminierungsmeldesystem
•
Handlungssicherheit und Prävention im Arbeitsumfeld
•
Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
•
Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu Datenschutz und -sicherheit
•
Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
•
Einführung eines digitalen Kontrollsystems
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind den Tabellen zu entnehmen.
Konzernlagebericht
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Flexible Arbeitszeitmodelle
Beschreibung
Flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Ergänzt wird dieses Angebot durch Sabbaticals, die zeitlich begrenzte Auszeiten für Erholung, Familie oder Weiterbildung bieten und so zur langfristigen Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter beitragen.
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Life - Balance
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Regelmäßiger Einsatz von Feedback-Instrumenten; Qualitätssicherung über Auditprozess „Beruf und Familie“, Monitoring und Auswertungen über das SAP-System
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Diverse Feedbackinstrumente
Beschreibung
Entlang des Employee Life Cycle setzt die Kelag gezielte Feedbackinstrumente ein. Dazu zählen Onboarding-Feedback, jährliche Mitarbeitergespräche, anonyme Befragungen und Austrittsgespräche. Diese Instrumente kommen in den jeweiligen Phasen des Mitarbeiterlebenszyklus zum Einsatz und unterstützen eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitskultur. Sie dienen der nachhaltigen Stärkung der Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterzufriedenheit. Weitere Informationen finden sich in S1-2.
Zuordnung zu Konzept
Einholung von Feedback
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich; neben den laufenden Feedbackinstrumenten entlang des Employee Life Cycle werden im 3 Jahres Rhythmus umfassende online Mitarbeiterbefragungen durchgeführt.
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Interviewleitfäden; ergänzende Umsetzungsmaßnahmen und KPIs zur Zielerreichung in der Sekundärorganisation 2025
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Maßnahmenpaket für Zertifikat Vereinbarkeit von Beruf & Familie
Beschreibung
Fortführung des Auditprozesses zur Erlangung des Gütesiegels „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Das Maßnahmenverzeichnis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird kontinuierlich überwacht.
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Dreijährige Begutachtungsperiode (2022-2025); mittelfristig
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Life - Balance
Fortschritt der Umsetzung
Maßnahmenpaket Begutachtungszeitraum bis 2026 erfolgreich abgeschlossen; Maßnahmenpaket Begutachtungszeitrum 2026-2028 in Umsetzung
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und Audit-Prozessen; Anstreben einer Re-Zertifizierung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Prävention und laufende Optimierung der Arbeitssicherheit
Beschreibung
Der Kelag-Konzern führt regelmäßig Sicherheitsgespräche zur Identifikation potenzieller Risiken und zur Optimierung von Prozessabläufen durch. Die Sicherheitsgespräche umfassen Sicherheitsimpulse sowie Vor-Ort-Gespräche, bei denen Führungskräfte regelmäßig die Arbeitssituationen beobachten und die Mitarbeiter direkt ansprechen. Die Häufigkeit dieser Gespräche variiert je nach Führungsebene und Gefährdungspotenzial der Beschäftigten. Die Vor-Ort-Sicherheitsgespräche ermöglichen die Korrektur unsicherer Handlungen, die Stärkung des Arbeitssicherheitsbewusstseins und die Vermeidung von Verletzungen.
Die Kennzahl LTIF (Lost Time Injury Frequency) wird kontinuierlich überwacht und analysiert, um gezielte Maßnahmen zur Unfallvermeidung und zur Steigerung der Arbeitssicherheit abzuleiten.
Zuordnung zu Konzept
Präventive Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsumfeld
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Vorstand
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung durch stichprobenartige Wirksamkeitskontrollen; Bewertung anhand KPI (LTIF) und Unfallanalysen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Gesundheitsboard
Beschreibung
Das Gesundheitsboard, welches quartalsweise oder im Bedarfsfall Ad-hoc tagt, dient als zentrales Steuerungsgremium für strategische Entscheidungen im Gesundheitswesen und stellt die wirksame Bearbeitung relevanter Themen sicher.
Zuordnung zu Konzept
Förderung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources und Vorstand
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Die Überwachung erfolgt mittels Teilnehmerzahlen (quantitativ) und Feedbackschleifen (qualitativ). Beispiel: Bei Gesundheitsworkshops wird gemessen, wie viele Mitarbeitende teilnehmen, wie sie die Maßnahme bewerten (z. B. Zufriedenheit ≥ 4/5) und ob die definierten kurz- und mittelfristigen Ziele erreicht werden.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Maßnahmenpaket für BGF-Gütesiegel
Beschreibung
Das BGF-Gütesiegel bestätigt die Anwendung von Betrieblichen Gesundheitsförderungs (BGF) - und Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) -Konzepten im Kelag-Konzern. Für die Erneuerung wird ein Maßnahmenbericht eingereicht und von einer unabhängigen Stelle des BGF-Netzwerks geprüft. Alle 3 Jahre erfolgt eine neuerliche Prüfung und Wiederverleihung.
Zuordnung zu Konzept
Förderung und Erhalt der Mitarbeitergesundheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
mittelfristig (2028)
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Fortschritt der Umsetzung
Maßnahmenpaket Begutachtungszeitraum bis 2026 erfolgreich abgeschlossen; Maßnahmenpaket Begutachtungszeitrum 2026-2028 in Umsetzung
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Digitaler Antrag; Feedback zur Optimierung durch ÖGK; finale Prüfung durch unabhängige Stelle des BGF-Netzwerks
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Diversity Programm
Beschreibung
Gezielte Diversitätsinitiativen im Kelag-Konzern fördern Potenziale und Innovation entlang der vier Säulen: Menschen mit Behinderungen, Generation/Demographie, Cross Culture und Gender. Für jede Säule werden Maßnahmen in den Bereichen Entwicklung, Vernetzung, Gesundheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt. Weitere Erläuterungen sind unter der Tabelle angeführt.
Zuordnung zu Konzept
Charta der Vielfalt
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Anteil der Frauen
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Laufendes Monitoring von KPI (Mitarbeiterzufriedenheit, Teilnahmequoten, Zu- und Abgänge etc.); zusätzliche Evaluierung mittels Online-Befragung; Über die Mitarbeiterbefragung können demographische Daten abgeleitet werden.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Evaluierung und (Neu-)Konzeption von zielgruppengerechten Weiterbildungsmaßnahmen
Beschreibung
Im Learning & Competence Circle werden Weiterbildungsmaßnahmen systematisch anhand von Feedback, Mitarbeiterbefragungen und strategischen Anforderungen evaluiert und weiterentwickelt Der Kelag-Konzern entwickelt zielgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen für verschiedene Mitarbeitergruppen, darunter Talente, Schlüsselfunktionsträger, Innendienstmitarbeiter, Außendienstmitarbeiter (z. B. Monteure) und Lehrlinge. Die kontinuierliche Führungskräfteentwicklung zielt auf die Stärkung der Führungskompetenzen und die Steigerung der Führungseffektivität im Kelag-Konzern ab.
Zuordnung zu Konzept
Learning and Competence Circle
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
mittelfristig (2027)
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Fortschritt der Umsetzung
Leitfaden, E-Learning und Prozesse wurden erarbeitet bzw. bestehen. Weiterhin ist geplant zu Schwerpunkten Awareness Kampagnen anzubieten, um auf das Thema aufmerksam zu machen.
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Evaluierung der Mitarbeitergespräche und laufendes Monitoring von KPIs (Anzahl der durchgeführten Weiterbildungstermine je Zielgruppe sowie Anzahl der Teilnehmenden)
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Diskriminierungsmeldesystem
Beschreibung
Das Diskriminierungsmeldesystem ist fest in das interne und externe Hinweisgebersystem integriert und ermöglicht den Mitarbeitern eine unkomplizierte Meldung von Diskriminierungsfällen. Für vertrauliche Anliegen oder Rückfragen steht eine Vertrauensperson für Diskriminierungsfälle zur Verfügung.
Zuordnung zu Konzept
Wahrung der Menschenrechte
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Juristischer Dienst und Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherstellung eines vertrauensvollen Arbeitsumfeldes
Fortschritt der Umsetzung
etabliert und aktiv
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Diskriminierungsmeldungen werden systematisch erfasst und geprüft. Geeignete Maßnahmen wie Schulungen, Mediation oder Disziplinarmaßnahmen werden umgesetzt. Regelmäßige Feedback-Schleifen und Managementberichte sichern die Wirksamkeit und ermöglichen kontinuierliche Verbesserungen.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Handlungssicherheit und Prävention im Arbeitsumfeld
Beschreibung
Ein interaktives E-Learning-Modul sensibilisiert Mitarbeiter für das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und vermittelt Wissen zu Prävention, rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten. Ergänzend bietet ein praxisnaher Leitfaden Unterstützung im Umgang mit herausfordernden Situationen wie aggressivem Verhalten, Stress, Konflikten, Sucht oder Trauer und stellt konkrete Interventionsmaßnahmen bereit.
Zuordnung zu Konzept
Wahrung der Menschenrechte
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherstellung eines vertrauensvollen Arbeitsumfeldes
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Bereitstellung von Schulungsunterlagen im Online-Learning Tool ELISA; Monitoring der Durchführungsquote
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
Beschreibung
Um den Schutz der Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten, treibt der Kelag-Konzern die Standardisierung der bestehenden Datenschutzprozesse voran und rollt diese auf die Unternehmensbereiche aus. Durch diese Homogenisierung soll ein einheitliches Datenschutzniveau sowie standardisierte Betroffenenprozesse sichergestellt werden. Dabei werden alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Geschäftsprozesse verarbeitet werden, berücksichtigt.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
mittelfristig (2030)
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Juristischer Dienst; Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
Es wurden die ersten Schritte für eine Zertifizierung des Datenschutzmanagementsystems gesetzt welches voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen werden kann. Bei den Mitarbeitern in Spanien wurden Datenschutztrainings durch den Datenschutzbeauftragten abgehalten.
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Systemaudit sowie Zertifizierung des DSMS
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu Datenschutz und -sicherheit
Beschreibung
Als Betreiber kritischer Infrastrukturen stellt die Mitarbeitersensibilisierung einen wesentlichen Bestandteil des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) dar. Regelmäßige Trainings stärken das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutz und Datensicherheit. Diese Schulungen fördern den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und minimieren das Risiko eines Datenverlusts. Dabei werden alle personenbezogenen Daten berücksichtigt, die im Rahmen der Geschäftsprozesse verarbeitet werden.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Juristischer Dienst; Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Abschließende Wissensüberprüfung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Beschreibung
Die voranschreitende Internationalisierung des Kelag-Konzerns erfordert eine Neuausrichtung des bestehenden ISMS. Durch die Standardisierung und Ausrollung der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Informationssicherheit basierend auf den Kontrollen der ISO/IEC 27001 (internationaler Standard für Informationssicherheit) soll das Sicherheitsniveau homogenisiert werden. Im Zuge des ISMS werden die Unternehmensbereiche nach ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011 und ISO/IEC 27019 zertifiziert. Nach Kelag und Kärnten Netz starten die ISMS-Projekte in der Kelag Energie & Wärme und Interenergo, deren Abschluss mit 2026 geplant ist. Der Start der ISMS-Projekte in der Kelag International und den übrigen Unternehmensbereichen ist für 2027 geplant.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
mittelfristig (2028)
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung IT; Business Solutions (IT) - CISO
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte die Standardisierung des ISMS in der Kelag und Kärnten Netz sowie die Re-Zertifizierung der Unternehmensbereiche nach ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011 und ISO/IEC 27019.
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Interne und externe technische und organisatorische Audits sowie Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Einführung eines digitalen Kontrollsystems
Beschreibung
Zur Stärkung der Arbeitssicherheit wurde gemäß den Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) ein digitales Kontrollsystem eingeführt. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und Unterweisung sowie die Bereitstellung geeigneter Organisation und Mittel. Die digitale Lösung unterstützt die Umsetzung dieser Verpflichtung durch systematische und nachvollziehbare Sicherheitskontrollen und ermöglicht die standardisierte, transparente und ortsunabhängige Durchführung von Sicherheitskontrollen durch beauftragte Mitarbeiter.
Zuordnung zu Konzept
Präventive Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsumfeld
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Kärnten Netz
Zeithorizont
kurzfristig (2026)
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Fortschritt der Umsetzung
Für 4 von 8 geplanten Abteilungen umgesetzt
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Automatisches Benachrichtigungssystem via App; laufende Weiterentwicklung gemäß den gesetzlichen Vorgaben
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Zur Maßnahme „Diversity Programm“ liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Der Kelag-Konzern bündelt sämtliche Diversitätsinitiativen in einem strukturierten Programm, das vier zentrale Handlungsfelder umfasst: Menschen mit Behinderung, Generation/Demografie, Cross Culture sowie Gender. Im Bereich Menschen mit Behinderung setzt der Konzern gezielte Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung um. Die generationsübergreifende Zusammenarbeit wird durch spezifische Programme im Handlungsfeld Demografie gefördert. Cross-Culture-Initiativen stärken interkulturelle Kompetenzen und unterstützen die erfolgreiche Zusammenarbeit in diversen Teams. Das Handlungsfeld Gender konzentriert sich auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Etablierung chancengerechter Strukturen. Im Bereich der Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördert der Kelag-Konzern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Einstellungen, um die Inklusion und Chancengleichheit in den Konzernunternehmen weiter zu stärken. Darüber hinaus wurde ein Unternehmens-Inklusions-Check durchgeführt, im Rahmen dessen Maßnahmen zur Reifegraderhöhung der Organisation im Bereich der Integration abgeleitet wurden.

Konzernlagebericht
Ein Rotationsprinzip bei Trainees und kaufmännischen Lehrlingen bereichert das Arbeitsumfeld durch das Aufeinandertreffen verschiedener Generationen in unterschiedlichen Unternehmensstationen. Diese Maßnahme fördert langfristig Innovation und stärkt die Unternehmenskultur sowie das übergreifende Prozessverständnis.
Im Kelag-Konzern werden im Rahmen von Cross Culture Aktivitäten regelmäßig Trainings zur interkulturellen Sensibilisierung angeboten, um das Verständnis für die kulturelle Vielfalt der Beschäftigten zu stärken.
Im Bereich Gender forciert der Kelag-Konzern mehrere Initiativen, um die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern im Unternehmen zu erhöhen. Dazu zählen unter anderem spezielle Förderprogramme, Trainings sowie Sensibilisierungsmaßnahmen.
Der Kelag-Konzern stellt eine zentrale Ansprechperson für Diskriminierung sowie eine Ansprechperson für Vielfalt und Inklusion bereit. Alle Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um aktuelle Anforderungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter zu erfüllen.
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Die Festlegung der Ziele erfolgt durch das Management des Kelag-Konzerns. Dabei werden interne Analysen und externe Benchmarks herangezogen. Die Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung der festgelegten Ziele wird durch regelmäßige Überprüfungen des strategischen Controllings überwacht. Der Vorstand überprüft die Fortschritte zumindest halbjährlich im Management-Review-Meeting. Erkenntnisse und Verbesserungsmöglichkeiten werden durch verschiedene interne Evaluationsmethoden ermittelt. Das Management analysiert die Ergebnisse und leitet entsprechende Maßnahmen ein, um die Leistung zu verbessern. Im Zuge der Festlegung des Ziels zur Zertifizierung des Datenschutzmangementsystems werden Mitarbeiter, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie Kunden nicht direkt einbezogen. Die Mitarbeiter und die Arbeitnehmervertreter werden im Prozess der weiteren Zieldefinitionen nicht direkt einbezogen, jedoch sind die Arbeitnehmervertreter durch ihre Funktion im Aufsichtsrat indirekt beteiligt.
Im Zusammenhang mit Arbeitskräften im Unternehmen verfügt der Kelag-Konzern über folgende Ziele:
•
Niedrige Fluktuationsrate
•
Teilnahmequote an Mitarbeiterbefragung
•
Beibehaltung des Zertifikats „Beruf & Familie“
•
Beibehaltung des Gütesiegels BGF
•
Steuerung der Frauenquote bei Neueinstellungen
•
Rücklaufquote bei Mitarbeitergesprächen
•
Zertifizierung des Datenschutzmanagementssystems
Ausführliche Informationen zu den Zielen sind den Tabellen zu entnehmen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Niedrige Fluktuationsrate
Beschreibung
Die Fluktuationsrate soll auf Branchenniveau auf einem niedrigen Level gehalten werden.
Zuordnung zu Konzept
Einholung von Feedback
Vereinbarkeit Beruf und Familie
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Life-Balance
Zielwert
< 12%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Eigene Mitarbeiter
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten (inkl. Pensionierungen), nicht jedoch bei Mitarbeitern von Drittunternehmen oder Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
8,9% (2024)
Zieljahr
2026
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Kumulierte Austritte / durchschnittlicher Personalstand
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
7,70%
Überwachung des Ziels
Monatliche Überwachung durch die Nutzung eines Dashboards
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Teilnahmequote an Mitarbeiterbefragung
Beschreibung
Um das Engagement für eine transparente und partizipative Unternehmenskultur zu unterstreichen, die auf strukturiertem Feedback der Mitarbeiter basiert, strebt der Kelag-Konzern eine hohe durchschnittliche Teilnahmequote an Mitarbeiterbefragungen an.
Zuordnung zu Konzept
Einholung von Feedback
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Einbeziehen der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Zielwert
60%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
85% (2022)
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Anzahl der Teilnehmer in Prozent gemessen an der Mitarbeiteranzahl
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
84%
Überwachung des Ziels
Wiederholte Durchführung von Mitarbeiterbefragungen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Beibehaltung des Zertifikats „Beruf & Familie“
Beschreibung
Um die Balance zwischen beruflichen und familiären Verpflichtungen der Mitarbeiter zu unterstreichen, wird der bestehende Re-Zertifizierungsprozess beibehalten, um das Gütesiegel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erlangen.
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Life-Balance
Zielwert
Re-Zertifizierung
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
2022
Zieljahr
Alle 3 Jahre erfolgt der Rezertifizierungsprozess. Gem. Ergebnis des Auditprozesse im Nov. 2025 wurde die Gültigkeit bis 2028 verlängert.
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
Erfolgreiche Re-Zertifizierung
Überwachung des Ziels
Überwachung und Bestätigung durch Auditprozess und externen Auditor
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Beibehaltung des Gütesiegels BGF
Beschreibung
Im Rahmen der Re-Zertifizierung überprüft der Kelag-Konzern prozesshaft, ob die bestehende Zertifizierung auch weiterhin den festgelegten Standards und Anforderungen entspricht. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit des BGF-Angebotes zu gewährleisten und einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der körperlichen und mentalen Gesundheit der Mitarbeiter zu leisten.
Zuordnung zu Konzept
Förderung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Zielwert
Erneute Verleihung des Gütesiegels
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2026
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßige Gespräche und Schulungsanalysen aktiv in die Entwicklung und Optimierung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einbezogen
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
Wiederverleihung des Gütesiegels in 2025
Überwachung des Ziels
Durchführung einer sorgfältigen Befüllung des Antrags; Sicherstellung einer rechtzeitigen Einreichung vor Fristablauf; Nutzung der Vorab-Beratung durch die ÖGK
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Steuerung der Frauenquote bei Neueinstellungen
Beschreibung
Die bewusste Förderung von Frauen bei Neueinstellungen über alle Führungs- und Mitarbeiterebenen trägt nicht nur zur Chancengleichheit bei und fördert Vielfalt, sondern unterstreicht das Engagement des Kelag-Konzerns für die systematische Förderung weiblicher Fachkräfte. Diese Zielsetzung entspricht den Erwartungen zentraler Stakeholder wie Mitarbeiter, Investoren und der Gesellschaft. Aufgrund der historisch bedingt geringeren Frauenquote in den technisch dominierten Geschäftsmodellen kommt dieser Zielsetzung besondere Bedeutung zu.
Zuordnung zu Konzept
Charta der Vielfalt
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Anteil der Frauen
Zielwert
30%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitern von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
30% (2024)
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Durchführung regelmäßiger unterjähriger Monitorings betreffend der Einstellungsquote und Steuerung bei ersichtlicher Zielabweichung
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
n/a
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
28,6%
Überwachung des Ziels
Jährliche Überprüfung und Berichterstattung durch die Abteilung Human Resources-Services
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Rücklaufquote bei Mitarbeitergesprächen
Beschreibung
Die Evaluierung der absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen und Kompetenzerweiterung erfolgt je Mitarbeiter im Rahmen der standardisierten Mitarbeitergespräche, um die Partizipation in kontinuierlichen Verbesserungsprozessen, die systematische Karriereplanung sowie die gezielte Erweiterung des Know-hows und der Kompetenzen zu gewährleisten.
Zuordnung zu Konzept
Learning and Competence Circle
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Zielwert
80%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten, jedoch keine Gültigkeit bei Mitarbeitern von Drittunternehmen und Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
57% (2024)
Zieljahr
2027
Zwischenziel
70% (2026)
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Mitarbeiter-Anzahl im Verhältnis zur Anzahl durchgeführter Mitarbeitergespräche in Prozent
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiter werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
69%
Überwachung des Ziels
Jährliche Überwachung der standardisierten Mitarbeitergespräche mittels Datenanalyse in der Weiterbildungsplattform ELISA. Mit der Einmeldung im System wird sichergestellt, dass die verpflichtenden Gesprächsbestandteile (u.a. Weiterbildung & Kompetenzerweiterung) vollständig und strukturiert im Gespräch behandelt werden.
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Zertifizierung des Datenschutzmanagementsystems
Beschreibung
Der Kelag-Konzern verfolgt das Ziel, das konzernweite Datenschutzmanagementsystem extern zertifizieren zu lassen, um die DSGVO-Konformität und die Effektivität der implementierten Maßnahmen nachzuweisen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit der Informationssicherheit ausgebaut, um Synergieeffekte zu nutzen und Prozesse zu optimieren. Durch regelmäßige Überprüfungen werden höchste Datenschutzstandards gewährleistet sowie das Vertrauen der Mitarbeiter in den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten gestärkt.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Missbrauch von Daten
Zielwert
Externer Nachweis für ein effektives / DSGVO-konformes Datenschutzmanagementsystem
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2030
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
n/a
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
n/a
Überwachung des Ziels
Laufende Zielüberwachung durch die Datenschutzorganisation
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Konzernlagebericht
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Bezogen auf die Definition der einzelnen Merkmale der Arbeitnehmer im Kelag-Konzern wurden keine wesentlichen länderspezifischen Unterschiede identifiziert. Die vorgelegten Informationen stehen im Kontext zu den Personalaufwandszahlen unter den „Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung" im Konzernabschluss. Der Unterschied der Personalkennzahlen in der Nachhaltigkeitserklärung und dem Konzernabschluss lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Berechnungslogik (durchschnittliche Köpfe bzw. FTE) feststellen.
Beschäftigte nach
Vertragsart und Geschlecht
2024
2025
Gesamtzahl Beschäftigte
2.184,4
2.253,3
davon KELAG
926,9
969,4
Weiblich
488,5
527,1
Männlich
1.695,9
1.726,2
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Dauerhaft Beschäftigte
1.938,8
2.023,4
davon KELAG
795,9
857,6
Weiblich
412,5
459,6
Männlich
1.526,2
1.563,8
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Befristete Beschäftigte
245,6
229,9
davon KELAG
131,0
111,8
Weiblich
75,9
67,5
Männlich
169,7
162,4
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Vollzeitbeschäftigte
1.993,8
2.037,2
davon KELAG
788,3
815,5
Weiblich
333,9
358,4
Männlich
1.659,9
1.678,8
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Teilzeitbeschäftigte
190,6
216,1
davon KELAG
138,6
153,9
Weiblich
154,6
168,7
Männlich
36,0
47,5
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
Tab. 1 (S1): Beschäftigte nach Vertragsart und Geschlecht
Beschäftigte nach
Vertragsart und Region
2024
2025
Gesamtzahl Beschäftigte
2.184,4
2.253,3
Dauerhaft Beschäftigte
1.938,8
2.023,4
Österreich
1.804,3
1.890,8
Bosnien und Herzegowina
14,5
14,9
Kroatien
15,6
13,2
Frankreich
16,4
15,2
Italien
2,7
2,1
Kosovo
9,0
7,0
Mazedonien
3,0
3,0
Montenegro
2,6
2,0
Serbien
4,0
3,0
Slowenien
64,2
69,1
Spanien
2,6
3,0
Befristete Beschäftigte
245,6
229,9
Österreich
245,6
229,9
Vollzeitbeschäftigte
1.993,8
2.037,2
Österreich
1.866,8
1.911,4
Bosnien und Herzegowina
14,5
14,9
Kroatien
14,6
12,5
Frankreich
13,6
13,2
Italien
2,7
2,1
Kosovo
9,0
7,0
Mazedonien
3,0
3,0
Montenegro
1,6
1,0
Serbien
3,0
2,0
Slowenien
62,4
67,1
Spanien
2,6
3,0
Teilzeitbeschäftigte
190,6
216,1
Österreich
183,1
209,4
Kroatien
1,0
0,7
Frankreich
2,8
2,0
Montenegro
1,0
1,0
Serbien
1,0
1,0
Slowenien
1,8
2,0
Tab. 2 (S1): Beschäftigte nach Vertragsart und Region
Befristete Arbeitsverhältnisse dienen im Kelag-Konzern primär der gegenseitigen Erprobung und werden nach sechs Monaten in der Regel in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführt. Eine gesonderte Kategorie bilden Ferial- und Berufspraktika für Studierende und Schüler mit Beschäftigungszeiträumen zwischen einem und sechs Monaten. Im Geschäftsjahr 2025 beschäftigte der Kelag-Konzern in Österreich 56 Praktikanten (VJ: 55) sowie 100 Ferialangestellte (VJ: 115). Der Konzern verzichtet vollständig auf Arbeitsverhältnisse ohne garantierte Stundenanzahl.
Im Rahmen der strategischen Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht der Kelag-Konzern flexible Beschäftigungsmodelle. Ergänzend nutzt die Gesellschaft punktuell Leiharbeitsverhältnisse zur Abdeckung von Bedarfsspitzen.
Die geografische Verteilung der Beschäftigten zeigt, dass rd. 94,1 % der Mitarbeiter des Kelag-Konzerns in Österreich tätig sind (VJ: 93,7 %).
Beschäftigte nach Ländern
2024
2025
Gesamtzahl Beschäftigte
2.184,4
2.253,3
davon KELAG
926,9
969,4
Österreich
2.049,9
2.120,8
Restliche Länder
134,5
132,5
Tab. 3 (S1): Beschäftigte nach Ländern
Der Kelag-Konzern verzeichnete im Berichtsjahr 2025 insgesamt 174 Austritte von Mitarbeitern, was einer Fluktuationsrate von 7,7 % und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (VJ: 8,7 %). Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden weder Karenzierungen noch interne Konzernwechsel berücksichtigt.
Der Kelag-Konzern implementierte zur Reduktion der Austrittsrate verschiedene strategische Initiativen. Die detaillierten Maßnahmen sind im Kapitel S1-4 dokumentiert.
Konzernlagebericht
Austritte nach Geschlecht
2024
2025
Gesamtzahl Austritte
189,0
174,0
davon KELAG
81,0
61,0
Weiblich
41,0
47,0
Männlich
148,0
127,0
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
Tab. 4 (S1): Austritte nach Geschlecht
Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Merkmale der Nicht Angestellten Beschäftigten
2024
2025
Gesamtzahl Nicht Angestellte Beschäftigte
74,0
77,6
davon KELAG
18,8
30,2
Weiblich
39,4
45,9
Männlich
32,6
31,7
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
2,0
0,0
 
 
 
Selbstständige
49,4
55,5
davon KELAG
6,0
18,2
Weiblich
26,8
32,9
Männlich
20,6
22,6
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
2,0
0,0
 
 
 
Von Drittunternehmen
24,6
22,1
davon KELAG
12,8
12,0
Weiblich
12,6
13,0
Männlich
12,0
9,1
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
Tab. 5 (S1): Merkmale der Nicht Angestellten Beschäftigten
Der Anteil der nicht angestellten Beschäftigten beträgt im Vergleich zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Konzerns 3,3 % (VJ: 3,3 %). Die Geschlechterverteilung der nicht angestellten Beschäftigten gliedert sich wie folgt: 59,1 % weiblich (VJ: 53,2 %), 40,9 % männlich (VJ: 44,1 %) sowie 0,0 % ohne Angabe (VJ: 2,7 %).
Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen
Oberes Management
2024
2025
in %
Gesamtzahl Oberes Management
19,0
20,3
100,0%
Weiblich
3,1
4,3
21,2%
Männlich
15,9
16,0
78,8%
Keine Angabe
0,0
0,0
0,0%
Tab. 7 (S1): Diversität Oberes Management nach Geschlecht
Beschäftigte
2024
2025
in %
Gesamtzahl Beschäftigte
2.184,4
2.253,3
100,0%
< 30
497,5
515,3
22,9%
30-50
1.153,8
1.223,4
54,3%
> 50
533,1
514,7
22,8%
Tab. 8 (S1): Diversität Beschäftigte nach Alter
Als oberste Führungsebene bzw. oberes Management definiert der Kelag-Konzern die zwei Ebenen unterhalb der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane. Diese Ebene umfasst die Geschäftsführungen der wesentlichen Tochtergesellschaften, Bereichsleitungen sowie Prokuristen der Kelag, welche die strategische und operative Steuerung des Unternehmens verantworten. Die Altersverteilung der Mitarbeiter zeigt die ausgewogene demografische Struktur innerhalb des Kelag-Konzerns und reflektiert die nachhaltige Personalpolitik der Gesellschaft.
Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Die Datenerhebung für Österreich erfolgt über das zentrale Personalmanagementprogramm, während die Informationen der Konzernländer separat erfasst werden. Der Kelag-Konzern stützt sich dabei ausschließlich auf intern erhobene Daten. Die Berichterstattung berücksichtigt die unterschiedlichen länderspezifischen Informationspflichten bezüglich Behinderungen. Entsprechend werden ausschließlich jene Informationen dokumentiert, die dem Konzern vorliegen bzw. durch Selbstauskünfte der betreffenden Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.
Mitarbeiter mit Behinderungen nach Geschlecht
2024
2025
in %
Gesamtzahl Beschäftigte
74,8
74,0
3,3%
davon KELAG
32,1
32,9
3,4%
Weiblich
17,5
17,0
3,2%
Männlich
57,3
57,0
3,3%
Sonstige
0,0
0,0
0,0%
Keine Angabe
0,0
0,0
0,0%
Tab. 9 (S1): Menschen mit Behinderungen
Konzernlagebericht
Die Beschäftigten mit Behinderungen sind ausschließlich in den österreichischen Konzerngesellschaften tätig. Diese Zahlen dokumentieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sowie die Förderung von Diversität und Inklusion. Die Gesellschaften orientieren sich hierbei an den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG).
In den ausländischen Konzerngesellschaften verzeichnet der Kelag-Konzern im Geschäftsjahr 2025 keine Beschäftigten mit Behinderungen.
Angabepflicht S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche fördert der Kelag-Konzern den strukturierten Dialog zwischen Personal und Führungskräften. Diese Gespräche fungieren als zentrales Instrument der Personalentwicklung. Sie ermöglichen die Identifikation von Verbesserungspotenzialen in der Arbeitsbeziehung sowie in der inhaltlichen und organisatorischen Ausrichtung der Tätigkeiten. Entwicklungspotenziale werden besprochen und verbindlich dokumentiert. Lehrlinge werden aufgrund des Ausbildungsverhältnisses in den Parametern für Schulung und Kompetenzentwicklung nicht berücksichtigt.
Die Leistungsbewertung erfolgt in der Kelag und der Kärnten Netz standardisiert nach der Merit-Grid-Logik. Diese basiert auf zwei Hauptkomponenten:
•
Bewertung der fachlichen Kompetenzen, der Funktionserfüllung und der vereinbarten Zielerreichung
•
Bewertung der Eigeninitiative und Motivation im Arbeitsalltag
Die Bewertung setzt sich aus einer Selbsteinschätzung des Mitarbeiters sowie einer Fremdbewertung durch die Führungskraft zusammen. Diese beiden Perspektiven bilden die Grundlage für den strukturierten Dialog im Mitarbeitergespräch zur Leistungsbeurteilung und Förderung der persönlichen Entwicklung.
In den weiteren Ländern erfolgt derzeit noch keine zentrale Erfassung der durchgeführten Mitarbeitergespräche. Der Kelag-Konzern strebt die Konsolidierung dieser Daten an, um eine fundierte Analyse durchführen und die Bewertungsquote transparent darstellen zu können.
Mitarbeitergespräche
2024
2025
Anzahl Mitarbeiter
2.184,4
2.253,3
Österreich
2.049,9
2.120,8
Weiblich
454,3
492,1
Männlich
1.595,6
1.628,7
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
Restliche Länder
134,5
132,6
Weiblich
34,6
35,0
Männlich
99,8
97,6
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Durchgeführte Gespräche
1.131
1.560
Österreich
1.131
1.560
Weiblich
283
343
Männlich
848
1.217
Sonstige
0
0
Keine Angabe
0
0
Restliche Länder
0
0
Weiblich
0
0
Männlich
0
0
Sonstige
0
0
Keine Angabe
0
0
 
 
 
Durchführungs-
quote
51,8%
69,2%
Österreich
55,2%
73,6%
Weiblich
62,3%
69,7%
Männlich
53,1%
74,7%
Restliche Länder
0%
0%
Tab. 10 (S1): Mitarbeitergespräche
Die kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten hat im Kelag-Konzern einen hohen Stellenwert. Der Konzern setzt gezielte Weiterbildungsmaßnahmen ein, um die berufliche sowie persönliche Entwicklung zu fördern. Diese Maßnahmen dienen der Vermittlung neuer Fähigkeiten sowie der Erweiterung bestehender Kompetenzen.
Durchschnittsstunden für Aus- und Weiterbildung pro Kopf
2024
2025
Gesamte Arbeitskräfte
22,5
26,5
Weiblich
22,3
23,3
Männlich
22,6
27,5
Sonstige
0
0
Keine Angabe
0
0
Die durchschnittlichen Weiterbildungsstunden im Kelag-Konzern werden anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Die Summe der jährlichen Schulungsstunden je Geschlecht dividiert durch die Gesamtanzahl der Beschäftigten je Geschlecht.
Die Weiterbildungsplattform „ELISA“ dient als zentrales System zur Dokumentation der Mitarbeitergespräche sowie der internen Weiterbildungsstunden im Kelag-Konzern. Diese Plattform ermöglicht es Mitarbeitern und Führungskräften, Weiterbildungen sowie E-Learning-Kurse zu buchen. Der Kelag-Konzern stellt durch ELISA eine flexible und effiziente Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung bereit. Das System gewährleistet zudem eine systematische Dokumentation sowie ein umfassendes Monitoring und Berichtswesen über absolvierte Weiterbildungen. Diese Daten tragen zur kontinuierlichen Optimierung der Weiterbildungsstrategien bei. Die systematische Erfassung und Auswertung sämtlicher Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch ELISA steigert die Qualität und Effektivität der Personalentwicklung im Kelag-Konzern maßgeblich.
Die Validierung der Kennzahlen erfolgt intern nach dem Vier-Augen-Prinzip. Eine externe Validierung wurde nicht durchgeführt.
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Der Kelag-Konzern legt großen Wert auf die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter. Das Gütesiegel für „Betriebliche Gesundheitsförderung“ wurde 2025 erneut erworben. Die gesetzten Maßnahmen sind ein Faktor zur Verringerung der Arbeitsunfälle und Krankenstandsquoten. Im Jahr 2026 wird das Sicherheitsforum durch ein erweitertes Gestaltungsgremium abgelöst, um Arbeitssicherheit noch umfassender zu verankern.
Durch die Dokumentation und Analyse der Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle (Lernfälle) sowie sicherheitsrelevanten Vorfälle, wird die Wirksamkeit der Maßnahmen gewährleistet. Aus den Analyseergebnissen leitet der Kelag-Konzern spezifische sicherheitstechnische Maßnahmen ab. Diese werden zeitnah über Sicherheitsaushänge sowie Sicherheitsimpulse an sämtliche Sicherheitsvertrauenspersonen und Führungskräfte im Konzern kommuniziert. Die Analyse entspricht zudem der gesetzlich geforderten Folgeevaluierung gemäß ASchG § 4. Eine Konzerndienstanweisung regelt die entsprechende Systematik.
Die Kennzahlen zur Arbeitssicherheit basieren auf einer internen Datenerhebung für das Geschäftsjahr 2025. Die Erfassung bezieht sich auf die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl nach Köpfen. Die systematische Unfallmeldung erfolgt durch die jeweiligen Führungskräfte an die Sicherheitsfachkräfte, die eine entsprechende Dokumentation führen. Dieser standardisierte Prozess findet in den drei wesentlichen österreichischen Gesellschaften des Kelag-Konzerns Anwendung: Kelag, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme. Die weiteren Konzernunternehmen übermitteln die relevanten Kennzahlen im jährlichen Turnus an die Sicherheitsfachkräfte.
Die Arbeitssicherheitsbilanz des Kelag-Konzerns weist im Geschäftsjahr 2025 keine Todesfälle durch arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten auf. Dies gilt sowohl für eigene Arbeitskräfte als auch für externe Beschäftigte auf dem Betriebsgelände. Diese Bilanz unterstreicht die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen des Kelag-Konzerns. Die Anzahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen oder Unfälle bleibt im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiteranzahl gering. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind nicht zu verzeichnen. Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen werden im Kelag-Konzern nicht erfasst.
Der Kelag-Konzern verfolgt das Ziel, die Unfallzahlen kontinuierlich zu reduzieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der frühzeitigen Sensibilisierung neuer Mitarbeiter. Die vorliegenden Kennzahlen dokumentieren das umfassende Engagement des Kelag-Konzerns für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie die Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards.
Konzernlagebericht
Unfall- und Gesundheitsstatistik
2024
2025
Arbeitskräfte des Unternehmens
2.184,4
2.253,3
davon vom Gesundheits- und Arbeitssicherheitssystem erfasst (Anzahl)
2.049,9
2.120,8
davon vom Gesundheits- und Arbeitssicherheitssystem erfasst (Prozent)
93,8%
94,1%
Nicht Angestellte Beschäftigte1
74,0
77,6
davon vom Gesundheits- und Arbeitssicherheitssystem erfasst (Anzahl)
0,0
0,0
 
 
 
Todesfälle auf einem Betriebsgelände
0
0
Arbeitskräfte des Unternehmens
0
0
Nicht Angestellte Beschäftigte1
0
0
 
 
 
Meldepflichtige Arbeitsunfälle während der Arbeit
44
53
Arbeitskräfte des Unternehmens
42
52
Nicht Angestellte Beschäftigte1
2
1
 
 
 
Meldepflichte Arbeitsunfälle auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz
13
7
Arbeitskräfte des Unternehmens
13
7
Nicht Angestellte Beschäftigte1
0
0
 
 
 
Arbeitsunfallquote
14,5
14,8
Arbeitskräfte des Unternehmens
14,5
15,0
Nicht Angestellte Beschäftigte1
15,5
7,4
 
 
 
Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen
0
0
Arbeitskräfte des Unternehmens
0
0
Nicht Angestellte Beschäftigte1
0
0
 
 
 
Ausfalltage in Folge von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen
523
726
Arbeitskräfte des Unternehmens
497
715
Nicht Angestellte Beschäftigte1
26
11
Tab. 12 (S1): Unfall- und Gesundheitsstatistik
1 Selbständige und Leiharbeiter
Erläuterungen zur Unfallstatistik:
Meldepflichtige Arbeitsunfälle während der Arbeit sind Unfälle, die sich während der Arbeitszeit ereignen, auch wenn diese keine Ausfalltage verursachen. Diese Unfälle müssen gemeldet werden, da sie eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit darstellen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von zuhause zur Arbeit oder umgekehrt ereignen, auch wenn diese keine Ausfalltage verursachen. Diese Unfälle sind ebenso meldepflichtig, da sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die Arbeitsunfallquote wird berechnet, indem die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je eine Million geleisteter Arbeitsstunden ermittelt wird. Die Berechnungsformel lautet: Eine Million multipliziert mit der Anzahl der meldepflichtigen Unfälle, geteilt durch die Anzahl der Mitarbeiter in Headcount (HC), und das Ergebnis multipliziert mit 1.740 Stunden. Diese Quote gibt Aufschluss über die Häufigkeit von Arbeitsunfällen in Relation zur geleisteten Arbeitszeit und hilft dabei, Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten und zu verbessern.
Angabepflicht S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
In die Kennzahlenberechnung flossen alle Mitarbeiter ein, die mindestens einen Tag familienbezogenen Urlaub oder Familienkarenz in Anspruch genommen haben. Gemäß den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen besteht für alle Beschäftigten des Kelag-Konzerns im In- und Ausland die Möglichkeit, Urlaub aus familiären Gründen zu nehmen. Umfang und Ausgestaltung dieser Regelungen variieren je nach Land.
Die geschlechterspezifische Aufteilung dieser Beschäftigten wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Merkmale der Menschen, die Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben
2024
2025
in %
in %
Nutzung
Gesamtzahl Beschäftigte
406
451
100,0%
20,0%
Weiblich
129
155
34,4%
29,4%
Männlich
277
296
65,6%
17,1%
Sonstige
0
0
-
-
Keine Angabe
0
0
-
-
Tab. 13 (S1): Menschen, die Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben
Die Analyse der Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen zeigt eine ausgewogene Nutzung durch Mitarbeiter. Die Ausgestaltung und Dauer dieser Urlaubsansprüche orientierten sich an den jeweiligen nationalen Regelungen. Eine Ausnahme bildet der Standort Kosovo, wo nach aktueller Gesetzeslage keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Pflegeurlaub für nahe Angehörige besteht.
Die gesetzlich verankerten Regelungen zu Urlaub aus familiären Gründen gelten, mit Ausnahme des Mutterschutzes, für alle Mitarbeiter gleichermaßen. In Österreich ermöglichen die gesetzlichen Bestimmungen die Inanspruchnahme von Pflege- bzw. Begleitfreistellung bei Erkrankung eines Kindes oder eines nahen Familienangehörigen. Für Mitarbeiter, die dem Kollektivvertrag unterliegen, bestehen bei der Pflege von erheblich behinderten Kindern erweiterte Ansprüche.
Der Kelag-Konzern gewährt den Mitarbeitern in Österreich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit einer Karenzierung des Dienstverhältnisses gegen Entgeltentfall in folgenden Fällen:
•
Betreuung schwersterkrankter Kinder
•
Begleitung sterbender Angehöriger
•
Langfristige Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger
Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Der Kelag-Konzern hat für das Geschäftsjahr 2025 eine Gender Pay Gap Analyse durchgeführt. Die Erhebung basiert auf einem unbereinigten Gehaltsgefälle, das unterschiedliche Ausbildungsniveaus, Berufserfahrung sowie länderspezifische Gehaltsniveaus nicht berücksichtigt.
Als Unternehmen mit mehr als 100-jähriger Geschichte in der Technikbranche spiegelt sich in der Mitarbeiterstruktur des Kelag-Konzerns der historisch niedrige Frauenanteil in technischen Berufsfeldern wider, insbesondere in hochqualifizierten Funktionen.
Die Gehaltspolitik des Kelag-Konzerns basiert auf den Prinzipien der Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Für vergleichbare Positionen und Qualifikationen erfolgt die Vergütung unabhängig vom Geschlecht nach einheitlichen Kriterien.

Die Analyse gemäß den vorgegebenen Berechnungskriterien ergibt einen Gender Pay Gap von rd. 23,14 % (VJ: 22,46 %). Diese Kennzahl umfasst die Gehälter aller Mitarbeitenden (exkl. Vorstand und Geschäftsführung). In die Berechnung fließen folgende Komponenten ein:
•
Grundgehalt
•
Weitere Geldleistungen
•
Bonuszahlungen
Konzernlagebericht
•
Sachleistungen (z.B. Firmenwagen)
•
Direkte Vergütungen
Das Vergütungsratio, definiert als das Verhältnis zwischen der höchsten Vergütung (Vorstand) und dem Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden, beträgt im Jahr 2025 das 7,45-fache (VJ: 7,27-fache). Die Datenbasis umfasst sämtliche Dienstverhältnisse im Kelag-Konzern unter Ausschluss folgender Gruppen:
•
Ferialangestellte
•
Mitarbeiter von Drittunternehmen
•
Selbstständige
Der Anstieg des Gender-Pay-Gaps im Jahr 2025 erklärt sich im Wesentlichen durch strukturelle Effekte in der Zusammensetzung der Belegschaft und dem damit verbundenen Volumen der außerordentlichen Gehaltserhöhungen. Durch die Verteilung der überkollektivvertraglichen Anpassungen auf große Mitarbeitergruppen stiegen die durchschnittlichen Stundenlöhne in einzelnen Segmenten stärker an, was den Gender‑Pay‑Gap rechnerisch erhöht hat – unabhängig von der intendierten, genderneutralen Erhöhungssystematik.
Die Vergleichbarkeit mit dem Berichtsjahr 2024 ist jedoch nur eingeschränkt gegeben, da im Jahr 2025 die Mitarbeiterkreise Altersteilzeit passiv, Ausbildung & Arbeit, Lehrlinge sowie Behaltepflicht neu in die Gender-Pay-Gap-Analyse aufgenommen wurden.
Die erfassten Kennzahlen basieren auf Daten des SAP-Systems der österreichischen Konzernunternehmen für den Beobachtungszeitraum 2025, ergänzt durch separate Erhebungen bei weiteren Konzernunternehmen. Diese Systematik ermöglicht eine vollständige Darstellung der konzernweiten Vergütungsdaten. Die Erhebung und Auswertung der Kennzahlen erfolgten durch interne Prozesse ohne externe Validierung.
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Eingehende Meldungen zu Vorfällen und Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten werden zeitnah bearbeitet. Bei Bedarf setzt der Kelag-Konzern umgehend entsprechende Maßnahmen um. Im Zuge der Berichterstattung zur Nachhaltigkeitserklärung werden mögliche Fälle aggregiert.
Im Geschäftsjahr 2025 dokumentierte der Kelag-Konzern sieben gemeldete Vorfälle im Bereich der Diskriminierung einschließlich Belästigung über die verschiedenen Meldekanäle (VJ: 1). Nach Eingang der Meldungen startete der Konzern Untersuchungen, wobei bei einem Verfahren der Abschluss noch ausstehend ist. Im Zusammenhang mit den bereits abgeschlossenen Verfahren wurden keine wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen festgestellt.
Weiters verzeichnete der Kelag-Konzern im Geschäftsjahr 2025 keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechtsthemen (VJ: 0). Es wurden keine Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, keine Verstöße gegen die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie keine Verstöße gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen festgestellt. Folglich entstanden keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen.
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Zur Schaffung eines fundierten Verständnisses der Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette erläutert der Kelag-Konzern zunächst die relevanten Risiken und Chancen gemäß ESRS 2 SBM-3. Dies umfasst unter anderem die geografische Verteilung der Lieferanten sowie die Arten von Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Aufgrund der betriebenen Geschäftsmodelle entfallen Ausführungen zu den Arbeitskräften in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Beziehungen zu Endkunden werden explizit im Themenstandard S4 behandelt. Die nachfolgenden Angaben sind im Kontext der Informationen aus ESRS 2 SBM-3 und IRO-1 zu betrachten.
Der Kelag-Konzern unterscheidet in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zwei wesentliche Beschaffungstypen: die Rohstoffbeschaffung sowie die reguläre Beschaffung. Die Rohstoffbeschaffung gliedert sich weiter in die sonstige Rohstoffbeschaffung sowie das Strom- bzw. Gasmarktgeschäft.
Rohstoffbeschaffung
Der Kelag-Konzern und insbesondere das Konzernunternehmen Kelag Energie & Wärme sind als überregionale Energie- und Wärmeversorger auf diverse Rohstoffe wie Biomasse, Pellets und Erdgas angewiesen. Bei der Beschaffung dieser Rohstoffe stellt Regionalität ein maßgebliches Entscheidungskriterium dar. Die Beschaffungsstatistik zeigt, dass der Konzern einen überwiegenden Anteil der Rohstoffe Biomasse und Pellets direkt in Österreich bezieht. Der verbleibende Bedarf wird aus den unmittelbaren Nachbarstaaten gedeckt.
Beschaffung nach erneuerbarer Rohstoffart und Länderverteilung im Jahr 2025
 
Biomasse
Pellets
Österreich
93,3%
100,0%
Deutschland
3,1%
 
Kroatien
0,7%
 
Slowenien
2,9%
 
Tab. 1 (S2): Länderverteilung Rohstoffbeschaffung
Beschaffungsvolumen nach erneuerbarer Rohstoffart (in Euro)
 
2024
2025
Biomasse
16.500.000
22.200.000
Pellets
800.000
740.000
Silagen
200.000
0
Summe
17.500.000
22.940.000
Tab.2 (S2): Rohstoffbeschaffung Erneuerbare
Die Beschaffung von Heizöl (2024: rd. 3,4 Mio. EUR; 2025: rd. 2,6 Mio. EUR) spielt im Vergleich zum Beschaffungsvolumen von erneuerbaren Rohstoffen eine untergeordnete Rolle. Der Kelag-Konzern arbeitet bei der Heizölbeschaffung eng mit lokalen Anbietern zusammen, um Lieferwege zu minimieren und den vorgelagerten ökologischen Fußabdruck gering zu halten. Eine detaillierte Identifikation des Ursprungsortes des bezogenen Heizöls ist derzeit nicht möglich, da diese Information in der Regel nicht beim direkten Heizöllieferanten vorliegt. Der Konzern strebt in den kommenden Jahren an, gemeinsam mit den Heizöllieferanten die Transparenz in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu erhöhen. Hierzu ist eine Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und Evaluierungsbögen der Lieferanten geplant, die entsprechend den aktuell gültigen Vertragslaufzeiten angepasst werden.
Rohstoffbeschaffung am Strom- und Gasmarkt
Konzernlagebericht
Der Kelag-Konzern agiert als überregionales Energieversorgungsunternehmen am Strom- bzw. Erdgasmarkt. Die erzeugten Energiemengen werden optimiert vermarktet sowie Strom- bzw. Gasmengen beschafft. Eine unmittelbare Zuordnung der gehandelten Energieprodukte zu Förder- bzw. Erzeugungsanlagen ist nicht in allen Fällen möglich. Herkunft und Lieferwege werden jedoch auf gesamteuropäischer Ebene durch entsprechende Energieflussstatistiken transparent dargestellt. Bei direkt mit Erzeugern abgeschlossenen bilateralen Energielieferverträgen gewährleisten transparente Prozesse eine direkte Nachverfolgung der Energieflüsse. Informationen zum Beschaffungsvolumen von Strom und Erdgas befinden sich im Konzernabschluss unter der Überschrift „Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen“.
Reguläre Beschaffung
Die reguläre Beschaffung des Kelag-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf rd. 672,7 Mio. EUR (2024 auf rd. 524,2 Mio. EUR) und lässt sich in drei Warengruppen mit entsprechendem Beschaffungsvolumen unterteilen.
Reguläres Bestellvolumen nach Warengruppen (in Euro)
 
2024
2025
Bau
135.900.000
302.100.000
Service
198.800.000
191.100.000
Technik
189.500.000
179.500.000
Summe
524.200.000
672.700.000
Tab. 3 (S2): Reguläres Bestellvolumen nach Warengruppe
•
Die Warengruppe Bau ist geprägt von klassischen Bauleistungen und Anlagenbau an den Kraftwerken, Netz- und Wärmeanlagen.
•
Die Warengruppe Services beinhaltet IT-Services, Marketing, Facility Management sowie diverse Dienstleistungen.
•
Die Warengruppe Technik umfasst elektrotechnische Anlagen, Installationsmaterial, Kabelmaterial, Freileitungsmaterial, Fuhrpark und das Zählerwesen.
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns hinsichtlich regulärer Beschaffung konzentriert sich insbesondere auf Arbeitskräfte aus Bau- und Technikunternehmen sowie Servicedienstleistungen. Der Kelag-Konzern hat wenige Beteiligungen an Zweckgesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen, welche jedoch keine eigenen Mitarbeiter beinhalten. Deshalb entfallen Ausführungen zu Arbeitskräften dieser Gesellschaftsformen.
Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns weisen keine inhärenten Merkmale auf, die sie für negative Auswirkungen besonders anfällig machen würden. Die Analyse der Warengruppen zeigt, dass ein systemisches Risiko primär im Bereich der Arbeitssicherheit besteht.
Im Rahmen der Wertschöpfungskettenanalyse untersuchte der Kelag-Konzern die geografische Verteilung der Lieferantenherkunft. Die Analyse ergab, dass der Großteil der Lieferanten der regulären Beschaffung aus dem DACH-Raum (Deutschland, Österreich und Schweiz) stammt und die weiteren Lieferanten ihren Sitz überwiegend in europäischen Ländern haben. Der Kelag-Konzern fungiert als wesentlicher Akteur für die Kärntner Wirtschaft mit einem regionalen Beschaffungsvolumen von rd. 158,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 (rd. 105 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024), was rd. 23,5 % des gesamten Beschaffungsvolumens entspricht. Die Position des Kelag-Konzerns als einer der größten Arbeitgeber und Auftraggeber in der Region übt einen positiven Einfluss auf kurze, regionale und nachhaltige Lieferketten sowie auf die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette aus.
Da sich das Lieferantenportfolio des Kelag-Konzerns ländermäßig überwiegend auf Mitteleuropa beschränkt, besteht auf der jeweiligen nationalen Gesetzgebung kein unmittelbares Risiko im Zusammenhang mit Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenrechtsverletzungen. Diese Themen sind für den Kelag-Konzern von hoher Bedeutung. Ein gewisses inhärentes systemisches Risiko in der vorgelagerten Wertschöpfungskette kann grundsätzlich nie ausgeschlossen werden. Im Berichtszeitraum 2025 wurden innerhalb der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns keine Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten gemeldet. Auch der Datenschutz ist für den Kelag-Konzern von bedeutender Relevanz. Dies erstreckt sich nicht nur auf Daten und Informationen hinsichtlich der eigenen Arbeitskräfte, sondern im gleichen Maße auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Die Analyse der Wertschöpfungskette wurde in Zusammenarbeit mit dem Systemanbieter IntegrityNext erarbeitet und orientiert sich aktuell am jeweiligen Beschaffungsvolumen der identifizierten relevanten Lieferanten der regulären Beschaffung. Der Kelag-Konzern befragt im Rahmen dieser Analyse die Lieferanten zur Einhaltung von ESG-Standards in ihrer eigenen sowie vorgelagerten Wertschöpfungskette. Diese Befragung lieferte wichtige Erkenntnisse für die vorvorgelagerte Wertschöpfungskette, da ein direkter Austausch mit Geschäftspartnern der unmittelbaren Lieferanten des Kelag-Konzerns nur bedingt möglich ist. Aktuell evaluiert der Kelag-Konzern gemeinsam mit IntegrityNext Möglichkeiten zur verstärkten Integration, Analyse und aktiven Steuerung der vorvorgelagerten Wertschöpfungskette.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette verfügt der Kelag-Konzern über folgende Konzepte:
•
Nachhaltiges Lieferantenmanagement
•
Datenschutz und Informationssicherheit Siehe ESRS S1-1
Ausführliche Informationen zum Konzept sind der Tabelle zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Beschreibung
Die Minimierung sozialer und ökologischer Risiken geht mit der Förderung nachhaltiger Beschaffungspraktiken und der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Kärnten einher. Durch die Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten unterstützt der Kelag-Konzern die lokale Wirtschaft und reduziert Risiken in der Wertschöpfungskette effektiv. Mittels eines risikobasierten Ansatzes werden potenzielle Herausforderungen identifiziert und gemanagt, um langfristige Resilienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Überwachungsprozess
Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen; Systemgestütztes Lieferanten-Monitoring über Plattformen wie IntegrityNext; Verpflichtende Selbstauskünfte und Dokumentennachweise der Lieferanten; Durchführung von Vor-Ort-Audits; Externes Beschwerdemanagement zur anonymen Einmeldung von Verstößen
Anwendungsbereich des Konzepts
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Leitprinzipien der Vereinten Nation für Wirtschaft & Menschenrechte; Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO); OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Interessen der Stakeholder werden durch verschiedene Austauschformate mit den rechtlichen Vertretern der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie durch die Einbeziehung der Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Verhaltenskodex und Allgemeine Autragsbedingungen.
Zum Konzept „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Der Kelag-Konzern implementiert einen risikobasierten Ansatz im Sinne einer Sustainability Due Diligence zur Identifikation und zum Management potenzieller Risiken in der Lieferkette. Dieser gliedert sich in die nachfolgenden Schritte:
1.
Unternehmerische Verankerung und Richtlinien
2.
Risikoanalyse und Bewertung
3.
Risikomonitoring und Audits
4.
Behebungsmaßnahmen
5.
Beschwerdemechanismen
6.
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Konzernlagebericht
1. Unternehmerische Verankerung und Richtlinien
Das Risikomanagement im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette basiert auf konzernweit gültigen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB). Diese bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern des Kelag-Konzerns. Die AAB orientieren sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Der Kelag-Konzern integrierte darüber hinaus weitere gesetzliche Anforderungen wie die DSGVO, diverse Compliance-Richtlinien sowie den Kelag-Verhaltenskodex. Sämtliche Lieferanten des Kelag-Konzerns akzeptieren im Rahmen einer Beauftragung die Einhaltung des Kelag-Lieferantenkodex. Dieser bindet die Lieferanten an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und verpflichtet zur Einhaltung definierter Nachhaltigkeitsstandards, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Zur Bekräftigung der ökologischen und sozialen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette implementierte der Kelag-Konzern eine entsprechende Konzernrichtlinie. Die AAB sowie der Verhaltens- und Lieferantenkodex der Kelag sind auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich.
Der unternehmensinterne Verhaltenskodex fasst sämtliche Verhaltensregeln aus den obigen Richtlinien zusammen und gilt verbindlich für den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie alle Mitarbeiter des Kelag-Konzerns. Er umfasst Vorschriften zu eigenverantwortlichem und integrem Handeln sowie Grundsätze für regelkonformes und ethisches Verhalten innerhalb und außerhalb des Unternehmens.
Als Sektorenauftraggeber folgt der Kelag-Konzern bei Beschaffungen für Projekte und Einzelaufträge den gesetzlichen Vorgaben des Bundesvergabegesetzes. In Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragswert führt das Unternehmen entsprechende Ausschreibungsverfahren durch. Im Rahmen dieser Verfahren verpflichtet der Kelag-Konzern die potenziellen Lieferanten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zur Einhaltung der genannten Richtlinien. Dies gilt insbesondere für die Wahrung der Menschenrechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im In- und Ausland. Bei Beschaffungen mit geringerem Auftragswert nutzt der Kelag-Konzern die Direktvergabe unter Verweis auf die geltenden AAB, wobei dennoch eine Marktsondierung zur Sicherstellung der Marktüblichkeit erfolgt.
Die unternehmensweiten Standards und Leitprinzipien sind für sämtliche Mitarbeiter des Kelag-Konzerns bindend. Der Vorstand der Kelag und die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften tragen die Verantwortung für die Durchsetzung und Einhaltung dieser Richtlinien sowie deren regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfung.
2. Risikoanalyse und Bewertung
Der Kelag-Konzern führt ein konzerninternes Social Safeguard Assessment durch, das sich an den Vorgaben der UNO-Menschenrechtskonvention und der EU-Taxonomieverordnung orientiert. Im Rahmen dieser Analyse identifiziert der Konzern die wesentlichsten Risiken entlang der Wertschöpfungskette. Diese Risikoanalyse erfolgt für sämtliche Lieferanten der Kelag mindestens einmal jährlich. Das Bewertungsverfahren stuft die Lieferanten nach dem Grad ihres Risikos ein, wobei sich die Risikopriorisierung insbesondere nach der Höhe des Beschaffungsvolumens richtet.
3. Risikomonitoring und Audits
Die im Rahmen der Risikoanalyse identifizierten und priorisierten Lieferanten unterliegen einem regelmäßigen Screening mittels des systemgestützten Tools IntegrityNext. Das Tool liefert Informationen über die ökologische und soziale Nachhaltigkeitsperformance der Unternehmen. Lieferanten aus Hochrisikoländern oder Branchen mit potenziell höherem inhärentem Risiko für menschenrechtswidrige Praktiken durchlaufen eine vertiefte Prüfung. Der Fokus liegt dabei auf definierten sozialen Risikofeldern wie unzureichender Arbeitssicherheit oder Menschenrechtsverletzungen.
Im Bedarfsfall würde der Kelag-Konzern bei ausgewählten Lieferanten Vor-Ort-Audits durchführen, um die Einhaltung von Mindeststandards zu überprüfen bzw. sicherzustellen.
4. Behebungsmaßnahmen bei Verstößen
Der Kelag-Konzern hat ein mehrstufiges Verfahren zur Behandlung von Verstößen gegen soziale und ökologische Mindeststandards etabliert. Diese Verstöße können durch das systemgestützte, automatisierte Lieferanten-Screening oder über weitere Kanäle wie Medienberichte identifiziert werden. Je nach Schweregrad des Verstoßes initiiert der Kelag-Konzern entsprechende Korrekturmaßnahmen:
•
Die zentrale Compliance-Stelle nimmt Kontakt mit dem Lieferanten auf und erhebt die Details des Verstoßes
•
Ein spezifischer Maßnahmenplan wird erarbeitet
•
Der Kelag-Konzern unterstützt den Lieferanten bei Bedarf durch Schulungen oder Beratung bei der Mängelbehebung
•
Die Gesellschaft setzt verbindliche Fristen zur Behebung der Mängel
•
Ein systematisches Monitoring und Follow-Up gewährleistet die Umsetzung der definierten Korrekturmaßnahmen
Bei grob fahrlässigen und schuldhaften Verstößen oder bei nicht (zeitgerechter) Umsetzung vereinbarter Korrekturmaßnahmen behält sich der Kelag-Konzern das Recht zur Beendigung des Vertragsverhältnisses vor. Der Konzern setzt bei festgestellten Abweichungen vom Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner sowie bei Verletzungen von Menschenrechtsthemen oder Kinder- und Zwangsarbeit entsprechende Handlungen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine derartigen Vorfälle identifiziert.
5. Beschwerdemechanismen und Meldeverfahren
Der Kelag-Konzern hat ein externes Beschwerdemanagement etabliert, um Geschäftspartnern und anderen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Arbeitsstandards zu melden. Auf der Unternehmenswebsite wurde ein Grievance Mechanism implementiert, der eine anonyme Meldung von Verstößen gegen die Grundsätze der Richtlinie ermöglicht. Die zentrale Compliance-Stelle prüft und bewertet jede Meldung und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein.
6. Kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards
Der Kelag-Konzern überprüft die Richtlinien und Prozesse regelmäßig auf Basis von Auditergebnissen, neuen Risiken oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und passt diese bei Bedarf an. Interne und externe Schulungsprogramme sowie Workshops informieren die Mitarbeiter des Konzerns und die Lieferanten über neue Entwicklungen, Risiken und gesetzliche Anforderungen. Diese Maßnahmen stärken das Bewusstsein für soziale Mindeststandards.
Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der DSGVO sind zentrale Anliegen des Kelag-Konzerns. Die Gesellschaft implementiert umfassende Maßnahmen zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen in allen Organisationsbereichen. Die Datenschutzrichtlinien und -verfahren gewährleisten die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sämtlicher Mitarbeiterdaten entlang der Wertschöpfungskette. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen trägt der Kelag-Konzern eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit. Eine spezialisierte Datenschutzorganisation und ein effektives Informationssicherheitsmanagement gewährleisten kontinuierlich die Sicherheit und den Schutz der Daten.
Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Der Kelag-Konzern verfolgt keinen standardisierten, direkten Austausch mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bezüglich der identifizierten wesentlichen Auswirkungen. Die Auswirkungen haben keinen gesonderten Einfluss auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit inhärenten Merkmalen. Eine flächendeckende und aussagekräftige Umsetzung eines solchen standardisierten Verfahrens erweist sich in der unternehmerischen Praxis als herausfordernd. Die Einbeziehungsprozesse unterscheiden sich je nach Lieferantenkategorie in Format und Frequenz. Sämtliche Meldungen und Informationen, die im Rahmen des konzernweiten Risikoansatzes erfasst werden – etwa durch das Supplier-Screening, Nachweise, Dokumente sowie sonstige Informationsquellen – fließen in die Wesentlichkeitsbewertung ein. Der implementierte Risikoansatz ermöglicht allen Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette sowie deren rechtmäßigen Vertretern, Meldungen sicher und anonym über einen Grievance Mechanism zu übermitteln, ohne etwaige Repressalien befürchten zu müssen.
Die Verantwortlichkeiten im Kelag-Konzern gestalten sich je nach Themenbereich und konkretem Sachverhalt unterschiedlich. Wie in S2-1 dargelegt, tragen sämtliche Mitarbeiter des Kelag-Konzerns Verantwortung, insbesondere der Vorstand der Kelag und die Geschäftsführungen der Konzernunternehmen.
Konzernlagebericht
Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Der Kelag-Konzern stellt auf der Unternehmenswebsite einen Grievance Mechanism zur Verfügung. Details hierzu finden sich in S4-3. Dieser ermöglicht es externen Stakeholdern, wie den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, festgestellte Verstöße gegen die Unternehmensgrundsätze anonym zu melden. Der Grievance Mechanism ist auch Bestandteil der AAB des Kelag-Konzerns.
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wie in S2-1 erläutert, leitet der Kelag-Konzern aus dem risikobasierten Ansatz verschiedene Maßnahmen für den Umgang mit den identifizierten wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ab. Initiativen, welche zu weiteren positiven Auswirkungen beitragen, werden nicht umgesetzt. Da die nachfolgenden Maßnahmen keinen erheblichen zusätzlichen Ressourcenbedarf erfordern, erfolgte keine explizite Mittelzuweisung.
Im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Lieferantenscreening
•
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen
•
Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) Siehe ESRS S1-4
•
Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu Datenschutz und -sicherheit Siehe ESRS S1-4
•
Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) Siehe ESRS S1-4
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind den Tabellen zu entnehmen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Sustainability Due Diligence
Beschreibung
Im Rahmen der Sustainability Due Diligence werden Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette frühzeitig identifiziert und adressiert. Die Verankerung entsprechender Sorgfaltspflichten in den konzernweiten Richtlinien (AAB, Lieferanten- und Verhaltenskodex, Compliance-Richtlinien usw.) gewährleistet u. a. die kontinuierliche Wahrung von Menschenrechtsthemen sowie auch den Schutz von Daten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die konzernweiten Richtlinien basieren auf der aktuell gültigen Rechtslegung und unterliegen einer laufenden Aktualisierung.

Das kontinuierliche und transparente Lieferantenscreening der Kelag erfolgt über das Tool IntegrityNext. Dieses analysiert und bewertet neben vorhandenen Daten und Informationen der Plattform (z. B. geografische Verortung, Branchenanalyse usw.) auch Selbstauskünfte der Lieferanten sowie übermittelte Dokumente in digitaler Form. Der Kelag-Konzern plant eine Ausweitung des Screenings auf weitere Lieferanten der regulären Beschaffung. Bei Auffälligkeiten hinsichtlich eines ESG-Kriteriums erfolgt eine vertiefte Prüfung und bei Bedarf eine direkte Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Lieferanten.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Umfassende Analyse der wesentlichsten Lieferanten des Konzerns, ob erhöhte ESG-Risiken auftreten könnten
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen
Beschreibung
Hinsichtlich der Arbeitssicherheit der Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette setzt der Kelag-Konzern neben der Einhaltung strenger Richtlinien und Verfahren seitens der Lieferanten auf entsprechende Präventionsmechanismen wie Sicherheitseinweisungen und -schulungen. Die jeweiligen Fachbereiche führen im Rahmen der Projektabwicklung laufend Sicherheitsschulungen durch. Dies gewährleistet die adäquate Erläuterung sämtlicher relevanter und projektspezifischer Umstände sowie Arbeitsumgebungen. Lieferanten, die ausschließlich Betriebsmittel liefern und nicht in Arbeitsschritte einbezogen werden, erhalten keine gesonderte Schulung.

Korrekturmaßnahmen erfolgen über den Grievance Mechanism, der es ermöglicht, negative Auswirkungen zu adressieren und zu mitigieren. Stakeholder können darüber Anliegen einmelden und zur kontinuierlichen Verbesserung beitragen.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
Bereichsleitung Juristischer Dienst
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durch Zustimmung und Umsetzung der Lieferanten; Internes Monitoring der Einmeldungen über den Grievance Mechanism
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Konzernlagebericht
Parameter und Ziele
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette verfügt der Kelag-Konzern über folgende Ziele:
•
Weitere Ausrollung des ESG- Lieferantenmanagements
•
Zertifizierung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) Siehe ESRS S1-5
Ausführliche Informationen zu den Zielen sind den Tabellen zu entnehmen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T 
Ziel
Ausrollung des ESG-Lieferantenmanagements
Beschreibung
Über die IntegrityNext-Lieferantenplattform werden verschiedene Risikokategorien klassifiziert und abgebildet. Bislang werden darüber ca. 400 Lieferanten erfasst. Diese Entwicklung soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden, sodass bis zum Jahr 2027 90% des regulären Konzern-Bestellvolumens von in IntegrityNext abgebildeten Lieferanten bezogen wird. Dazu wird das ESG-Lieferantenmanagement auch auf die weiteren Gesellschaften des Kelag-Konzerns ausgerollt.

Die Zielsetzung wurde intern im Fachbereich in Vorbereitung auf die zukünftige Gesetzeslage (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) definiert. Die Einbindung der vorgelagerten Unternehmen in IntegrityNext sowie eventuelle Gespräche aufgrund möglicher Bewertungsergebnisse erfolgen mit den Lieferanten als rechtmäßige Vertreter der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. In einem solchen Fall können zukünftige Initiativen gemeinsam evaluiert werden.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Zielwert
90% des regulären Konzern-Bestellvolumens
Umfang des Ziels
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2027
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
In Vorbereitung auf die zukünftige EU-Gesetzgebung (CSDDD) sowie in Anlehnung an das deutsche Lieferkettengesetz
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Interessen der Stakeholder werden durch verschiedene Austauschformate mit den rechtlichen Vertretern der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie durch die Einbeziehung der Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
73%
Überwachung des Ziels
Laufende Bewertung des Zielerreichungsgrad durch den Fachbereich Einkauf
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Konzernlagebericht
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Der Kelag-Konzern differenziert folgende Verbraucher- und Endnutzergruppen:
•
Privatkunden in den Sparten Strom, Erdgas, Photovoltaik (PV), Fernwärme, Wärmepumpen, E-Mobilität und Glasfaser
•
Geschäfts- und Gewerbekunden sowie landwirtschaftliche Betriebe derselben Sparten
•
Öffentliche Kunden bzw. Gemeinden derselben Sparten
Die genannten Kundengruppen sind grundsätzlich von allen wesentlichen weit verbreiteten oder systemischen Auswirkungen (siehe Tabelle in ESRS 2 SBM-3) in unterschiedlicher Ausprägung betroffen. Die Aktivitäten, die zu positiven Auswirkungen für diese Gruppen beitragen, sind in den unter S4-4 dargestellten Maßnahmen beschrieben.
Der Kelag-Konzern besteht aus zahlreichen Gesellschaften, wobei nur ausgewählte Konzernunternehmen direkte Kundenbeziehungen pflegen. Für die Ausführungen in den Kapiteln S4-1 bis S4-5 sind daher die Kelag als Einzelgesellschaft, die Kärnten Netz, die Kelag Energie & Wärme sowie die Kelag Naturstrom maßgeblich. Diese Gesellschaften unterhalten über 99 % der Gesamtkundenanzahl des Konzerns. Die slowenische Tochtergesellschaft Interenergo verfügt über einen eigenen kleinen Kundenstamm, der in der Konzernsicht eine untergeordnete Bedeutung einnimmt.
Der Konzern ergreift Maßnahmen, um die Rechte der Endnutzer rund um Privatsphäre, personenbezogene Daten, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung zu schützen. Die Kelag vermeidet Gesundheitsrisiken und potenziell schädliche Produkte ebenso wie Missbrauch durch klare Anweisungen. Besonders gefährdete Gruppen wie finanziell Schutzbedürftige erhalten zusätzliche Unterstützung und Beratung.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Integres und gesetzeskonformes Handeln bildet für den Kelag-Konzern eine zentrale Grundlage und ist im Verhaltenskodex verankert. Dieser orientiert sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie der IAO-Erklärung (Internationale Arbeitsorganisation). Der Kelag-Konzern berücksichtigt die Interessen sämtlicher Stakeholder, einschließlich der Verbraucher und Endnutzer, bei der Konzeptgestaltung und gewährleistet dadurch die Achtung der Menschenrechte. Stakeholder können potenzielle Verstöße über den Grievance Mechanism melden, wie in Kapitel S4-3 ausführlich dargestellt.
Im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzer verfügt der Kelag-Konzern über folgende Konzepte:
•
Datenschutz und Informationssicherheit Siehe ESRS S1-1
•
Faire Energiepreise und soziale Unterstützung
Ausführliche Informationen zum Konzept sind den Tabellen zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P 
Konzept
Faire Energiepreise und soziale Unterstützung
Beschreibung
Der Kelag‑Konzern orientiert sich in seiner Tarifgestaltung an den vorherrschenden Marktbedingungen und bietet seinen Kunden zugleich hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Preise. Integrität sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sind dabei grundlegende Prinzipien. Über faire Preisgestaltung und transparente Information hinaus versteht der Kelag-Konzern soziale Verantwortung als aktives Handlungsfeld. Vor diesem Hintergrund setzt der Konzern über die beiden Initiativen „Kelag-Sozialsäule“ sowie „KEW-Sozialsäule“ einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Menschen in finanziellen Notlagen und trägt damit wesentlich zur Sicherstellung des Zugangs zu essenziellen Energiedienstleistungen bei.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Förderung von Sozialbelangen
Markttransparenz
Überwachungsprozess
Monatliches Reporting und Monitoring durch den Unternehmensbereich Vertrieb & Energielösungen bzw. Assistenz der KEW-Geschäftsführung; Mehrmalige Berichterstattung an den Vorstand bzw. KEW-Geschäftsführung; Durchführung des 4-Augen-Prinzips; Bereitstellung des Grievance Mechanism oder andere Kanäle für Beschwerden; E-Control
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einstufung des Sozialstatus des Verbrauchers durch einen der Sozialpartner als Voraussetzung; Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte; OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; IAO-Erklärung; Festlegung der Preisgestaltung und der Bedingungen für Preisänderungen durch § 80 ElWOG; Sicherstellung der Einhaltung des KSchG für Konsumenten sowie Regelung des Umgangs mit Entgeltänderungen durch die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Kundenbedürfnisse werden durch Befragungen und Rückmeldungen aus dem Kundenservice oder den Sozialpartnern erfasst und systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung integriert.
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über die Website (kelag.at bzw. kelag.at/sozialsäule oder kew.at/hilfspaket, Sozialpartner, Kundenservice, Newsletter, Tarifblätter etc.
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf die Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern hinsichtlich der identifizierten wesentlichen Auswirkungen.
Die mittelfristige Customer-Experience-Strategie (CX-Strategie) des Konzerns sieht für die kommenden zwei Jahre vor, die Kundenperspektive durch verschiedene Research-Methoden verstärkt zu integrieren.
Im Rahmen von Projektarbeiten erfolgt die Einbindung von Endverbrauchern und Nutzern mindestens quartalsweise, insbesondere in den Ideenfindungs- und Testphasen des Design Thinking Prozesses. Diese systematische Integration gewährleistet eine kundenorientierte Produktentwicklung. Die entsprechenden Projekte wurden bereits Ende 2025 identifiziert und in die Jahresplanung 2026 aufgenommen.
Der Kelag-Konzern plant für 2026 erstmalig die Durchführung einer Kundenkonferenz, bei der 30 Kunden aus dem B2C- und B2B-Segment zu persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitenden der Kelag eingeladen werden. In anschließenden Workshops erfolgt die gemeinsame Erarbeitung von Lösungsansätzen, wobei sich die Themenauswahl an den Kundenbedürfnissen orientiert. Diese Dialogveranstaltung ist als jährliches Format konzipiert, wodurch sowohl die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen analysiert als auch neue Maßnahmen auf geänderten Kundenbedarf hin initiiert werden können.
Konzernlagebericht
Zur systematischen Erfassung der Kundenzufriedenheit entwickelte der Kelag-Konzern eine eigene Softwarelösung zur Erhebung spezifischer Kennzahlen (Net Promoter Score/NPS, Customer Effort Score/CES, Customer Satisfaction Score/CSAT). Diese ermöglicht die transaktionale Messung über verschiedene Vertriebs- und Service-Touchpoints hinweg, die Identifikation von Trends sowie zielgerichtete Reaktionen. Die Implementierung wurde im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen und ermöglicht eine kontinuierliche Einbindung von Endverbrauchern und Nutzern. Seit März 2025 wurden auf diese Weise bereits über 10.000 Kundenfeedbacks eingeholt. Die Erhebung des NPS erfolgt im Rahmen der Inbound-Telefonie. Nach Klärung des Kundenanliegens wird der NPS unmittelbar abgefragt. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine allgemeine, kontinuierlich und strukturiert überwachte Erfassung, auf deren Auffälligkeiten entsprechend reagiert wird. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit spiegelt sich in der fortlaufenden Verbesserung der Zufriedenheits-Scores wider, die mit feedbackbasierten, innerbetrieblichen Verbesserungsprozessen korrelieren.
Die beschriebenen Einbindungsverfahren richten sich gleichberechtigt an alle Endverbraucher und Nutzer, da keine spezifische Personengruppe im Besonderen anfällig für die identifizierten Auswirkungen ist. Die operative Verantwortung liegt bei einem crossfunktionalen CX-Team mit Vertretern aus Kundenservice, Vertrieb und IT. Die strategische Verantwortung obliegt den beiden CX-Managern aus den Organisationseinheiten CX/Websites/Portale sowie Billing/Customer Payment. Um auch besonders gefährdete oder schutzbedürftige Gruppen zu erreichen, gibt es auch ein Vor-Ort Kundenservice-Center oder einen telefonischen Kundensupport, wo Anliegen auch analog platziert werden können.
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Das Beschwerdemanagement des Kelag-Konzerns fasst Beschwerden ohne Rechtsanspruch sowie Reklamationen mit Rechtsanspruch unter dem einheitlichen Begriff „Beschwerde" zusammen und bearbeitet diese systematisch.
Der Kelag-Konzern stellt den Kunden verschiedene Kommunikationskanäle für die schriftliche Einreichung von Beschwerden zur Verfügung. Die elektronische Korrespondenz per E-Mail dominiert mit einem Anteil von rund 97 % deutlich gegenüber den traditionellen Wegen wie Brief und Fax. Es wird eine transparente Zugänglichkeit dieser Kanäle gewährleistet und deren Verfügbarkeit aktiv in den Geschäftsbeziehungen kommuniziert. Dies erfolgt durch prominent platzierte Verlinkungen zum Kelag-Kontaktcenter, standardisierte Briefköpfe mit Kontaktinformationen in der Kundenkorrespondenz sowie durch FAQ-Bereiche auf der Unternehmenswebsite.
Die quantitative Erfassung und inhaltliche Kategorisierung der Beschwerdefälle dient dem Kelag-Konzern als wichtiger Indikator für das Kundenfeedback. Das Kundenservice und der Vertrieb führen wöchentliche Auswertungen durch. Der Vorstand wird mindestens jährlich über wesentliche Entwicklungen informiert, um frühzeitig Handlungsbedarf zu identifizieren. Die systematische Ursachenanalyse und deren Kommunikation an die betroffenen Fachbereiche (beispielsweise Marketing/Vertrieb) ermöglicht die Ableitung gezielter Verbesserungsmaßnahmen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) durch den jeweiligen Fachbereich.
Für komplexere Streitfälle stehen den Verbrauchern und Endnutzern unabhängige Anlaufstellen zur Verfügung. Zu diesen zählen die Regulierungsbehörde E-Control GmbH, der Verein für Konsumentenschutz, die Arbeiterkammer, Naturschutzorganisationen sowie juristische Beratungsstellen.
Der Kelag-Konzern verfügt über ein systematisches Beschwerdemanagement, das durch das Kundenservice und ein spezialisiertes Team von drei Beschwerdemanagern betreut wird. Die Bearbeitung erfolgt in wertschätzendem Dialog nach dem Prinzip „one face to the customer". Einfache Anfragen ohne Rechtsanspruch werden an Werktagen innerhalb von 24 Stunden ab Eingang bearbeitet. Bei komplexeren Fällen, die aufgrund von Rechercheaufwand oder der Abwesenheit involvierter Personen mehr Zeit erfordern, informiert der zuständige Beschwerdemanager die betroffenen Kunden proaktiv über den Bearbeitungsstand.
Das Kundenservice-System des Kelag-Konzerns vergibt für jede Kundenanfrage eine individuelle Ticketnummer. Diese ermöglicht den Kunden eine gezielte Statusabfrage ihrer Anliegen. Die systemische Beschwerdeverfolgung gewährleistet eine transparente Übersicht über Art und Status der Bearbeitung sowie die zugeordneten Verantwortlichkeiten. Die Effektivitätsmessung der Kommunikationskanäle ist derzeit nur zu einem gewissen Grad möglich.
Zur Qualitätssicherung führt der Kelag-Konzern regelmäßige inhaltliche Schulungen durch die Fachbereiche sowie externe Kommunikationstrainings durch. Das Kundenservice ist seit 2010 nach der internationalen Norm ISO 18295-1: 2017-07-01 zertifiziert. Die Creditmanagement-Hotline fungiert als zentrale Schnittstelle für die Kelag-Sozialsäule und deren Sozialpartner. In diesem Rahmen werden Ratenpläne erstellt und offene Forderungen bearbeitet. Der Bereich Creditmanagement trägt seit 2013 die Zertifizierung nach ÖNORM D 1040: 2013-02.
Der Kelag-Konzern hat zur Meldung potenzieller Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitsstandards sowie Umweltaspekte ein externes Beschwerdemanagement implementiert. Der auf der Unternehmenswebsite eingerichtete Grievance Mechanism ermöglicht allen Stakeholdern entlang der Wertschöpfungskette die anonyme Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße. Die verantwortlichen Stellen (Compliance, Human Resources) prüfen und bewerten jede Meldung und leiten bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ein.
Der Kelag-Konzern stellt allen Betroffenen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Konzern-Website die Möglichkeit zur Verfügung, berechtigte Anfragen wie Auskunfts- und Löschbegehren einzureichen. Diese werden in einem festgelegten Prozess bearbeitet. Eine Anfrage über das dafür vorgesehene Formular auf der Kelag-Website wird direkt und automatisch an die jeweiligen verantwortlichen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Datenschutzkoordinatoren. Die Verfügbarkeit dieses Kanals ist durch die Verfügbarkeit der Homepage gewährleistet.
Im Geschäftsjahr 2025 bearbeitete der Kelag-Konzern fünf Betroffenenanfragen vollständig und fristgerecht, was die Effektivität der etablierten Strukturen und Verfahren zur Bearbeitung von Verbraucheranliegen belegt. Bei der Datenschutzbehörde ging eine Beschwerde von Betroffenen ein und ist bei der zuständigen Behörde noch in Prüfung.
Die genannten Kommunikationskanäle sind vom Kelag-Konzern eingerichtet. Verbraucher und Endnutzer haben die Möglichkeit, ihre Anliegen anonym zu melden, wobei Betroffene keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben.
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Der Kelag-Konzern generiert durch seine unternehmerischen Tätigkeiten positive soziale Ergebnisse. Die nachfolgend angeführten Maßnahmen konzentrieren sich auf die identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Initiativen mit zusätzlichen positiven Auswirkungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Berichterstattung. Da die aufgeführten Maßnahmen keinen erheblichen zusätzlichen Ressourcenbedarf erfordern, erfolgte keine explizite Mittelzuweisung.
Im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzer verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) Siehe ESRS S1-4
•
Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu Datenschutz und -sicherheit Siehe ESRS S1-4
•
Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) Siehe ESRS S1-4
•
Unterstützung vulnerabler Kundengruppen
•
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind den Tabellen zu entnehmen.
Konzernlagebericht
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A 
Massnahme
Unterstützung vulnerabler Kundengruppen
Beschreibung
Eine langfristige Maßnahme im Rahmen der Kelag-Sozialsäule ist die seit Jahren praktizierte Unterstützung beim Umstieg auf effizientere, elektronische Geräte. Auch finanzielle Überbrückungshilfen zum Ausgleich von Energierechnungen werden laufend gewährt sowie seit November 2023 der “Kelag-Stromheizkostenzuschuss” für alle Kärntner Kunden mit Elektroheizung oder Wärmepumpe angeboten. Es wurden im Berichtsjahr 287 Sozialberatungen durchgeführt, aus denen die etwaigen Hilfsleistungen ("Kelag-Sozialsäule") und rund 250 finanzielle Zuschüsse für Wärmerechnungen erteilt ("KEW-Sozialsäule") werden.
Zuordnung zu Konzept
Faire Energiepreise und soziale Unterstützung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Förderung von Sozialbelangen
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung von monatlichen Reportings; Monitoring inkl. Berichterstattung an den Vorstand; Überwachung der Wirksamkeit durch die fortwährende Begleitung betroffener Personen durch die Sozialpartner
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Beschreibung
Transparente und verständliche Kommunikation mit Kunden steht im Fokus, damit diese Entscheidungen, wie z. B. die Ableitung von Energieeffizienzmaßnahmen, treffen können. Tarife, Rechnungen und digitale Tools wie der Tarifrechner oder das Kundenportal bieten einfache und personalisierte Informationen. Spezialisierte Energieberater entwickeln individuelle Lösungen. Ergänzt wird dies durch umfassende Informationsressourcen wie den Energie-Blog oder Kundenmagazine.
Zuordnung zu Konzept
Faire Energiepreise und soziale Unterstützung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Markttransparenz
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit digitaler Leistungen durch PowerBi-Reportings
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Zur Maßnahme „Verantwortliche Vermarktungspraktiken“ liegen noch zusätzliche Informationen vor:
Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf Transparenz im Umgang mit Endverbrauchern. Dies wird durch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog gewährleistet, welcher gegenwärtig wie zukünftig eine zentrale Rolle in der Kommunikation hin zu (potenziellen) Kunden spielt. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen stellen eine Auswahl der wichtigsten Aktivitäten dar:
•
Verständliche Tarifbeschreibungen und Rechnungslegung in klarer, nachvollziehbarer Sprache
•
Online-Tarifrechner mit transparenten Preisinformationen
•
Online-Kundenportal mit Verbrauchsübersicht, digitaler Förderantragsstellung uvm.
•
Individuelle Beratungsgespräche durch spezialisierte Energieberater für maßgeschneiderte Lösungen
•
Digitale Planungsinstrumente:
-
Individualisierbarer Energieverbrauchsrechner
-
PV-Planer
-
Heizkostenrechner
•
Informationsmedien:
-
Energieblog mit Fachartikeln und Whitepapers
-
Kundenmagazin "Energie aus Kärnten"
-
Newsletter
-
Website
Der Kelag-Konzern unterzieht sämtliche Kommunikationsmaßnahmen je nach Relevanz mehreren internen und externen Kontrollinstanzen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Diese Vorgehensweise gewährleistet die Einhaltung höchster ethischer und rechtlicher Standards. Im Berichtszeitraum wurden keine Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten unter Nutzern und Endverbrauchern registriert. Die Gesellschaft stellt die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, um die Durchführung der genannten Maßnahmen sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung sicherzustellen.
Parameter und Ziele
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Der Kelag-Konzern berücksichtigt Kundenanliegen systematisch im Zielsetzungs- und Steuerungsprozess und integriert sie in die Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen. Im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher Auswirkungen in Bezug auf die Verbraucher und Endnutzer verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Ziel:
•
Zertifizierung des Datenschutzmanagementssystems Siehe ESRS S1-5
Konzernlagebericht
Unternehmensspezifisch:
Versorgungssicherheit
Die Versorgungssicherheit ist für den Kelag‑Konzern ein zentraler Faktor, um Haushalte, Unternehmen und kritische Infrastrukturen zuverlässig mit Strom, Wärme, Erdgas und Breitband- sowie E-Mobilitätsinfrastruktur zu versorgen. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für Wirtschaftsleistung, Lebensqualität und Sicherheit. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien – insbesondere aus Sonne und Wind – nehmen Netzschwankungen zu, weshalb ein stabiler, nachhaltiger und verantwortungsvoller Ausbau der Energie- und Lichtwellenleiternetze entscheidend ist. Die Erhebung der Kennzahlen in diesem Standard erfolgte durch interne Messung ohne externe Validierung.
Strom- und Erdgasnetz
Konzept – Strom- und Erdgasnetz
Im Zusammenhang mit dem Strom- und Erdgasnetz verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Konzept:
•
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Ausführliche Informationen zum Konzept sind der Tabelle zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Beschreibung
Das Konzept umfasst die gesetzliche Anschlusspflicht, ein strukturiertes Störungsmanagement sowie die Prävention und Handhabung von Überlastungen und Störungen im Netz. Es wird sichergestellt, dass mittel- und langfristig erforderliche Schritte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit definiert, priorisiert und umgesetzt werden, um die Energieversorgung für den Wirtschafts- und Lebensstandort Kärnten nachhaltig zu sichern.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Überwachungsprozess
Evaluierung im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
K-ElWOG; GWG
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten.
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen als auch externen Medien; Durchführung von anlassbezogenen Stakeholderdialogen
Maßnahmen – Strom- und Erdgasnetz
Im Zusammenhang mit dem Strom- und Erdgasnetz verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen in die Netzinfrastruktur
•
Einsatz innovativer und digitaler Betriebsmittel und Erhöhung des Digitalisierungsgrades
•
Blackout-Vorbereitung auf den Ernstfall
•
ISO- Zertifizierungen Strom- und Erdgasnetz
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind den Tabellen zu entnehmen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen in die Netzinfrastruktur
Beschreibung
Die Kärnten Netz verfolgt eine langfristige Ausbaustrategie auf allen Spannungsebenen und richtet ihre Tätigkeitsfelder konsequent an einem Investitions- und Instandhaltungsprogramm aus. Im Geschäftsjahr 2025 investierte die Gesellschaft in den Ausbau der Netzinfrastruktur sowie in die Instandhaltung. Darüber hinaus wurden Investitionen in Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer zuverlässigen Versorgung im bestehenden Erdgasnetz getätigt.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung des Budgets; Durchführung von Stakeholder-Dialogen und Projektlenkungssitzungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
CapEx und OpEx
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
siehe Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Einsatz innovativer und digitaler Betriebsmittel und Erhöhung des Digitalisierungsgrades
Beschreibung
Unter den Schwerpunkten Digitalisierung, Forschung und Innovation erfolgen Maßnahmen wie etwa die optimale Netznutzung durch Effizienzsteigerung mittels neuer Betriebsweisen und Flexibilitäten sowie der Einsatz neuer Technologien und Betriebsmittel. Der intensive Zubau erneuerbarer Energien stellt für die Kärnten Netz eine Herausforderung hinsichtlich der Sicherstellung der Betriebsmittelauslastungen dar. Kein Netzbetriebsmittel darf langfristig überlastet werden, und die Einhaltung der zulässigen Spannungsgrenzwerte im Netz (+/- 10 % nach EN50160) muss gewährleistet sein. Diesen Herausforderungen begegnet die Gesellschaft durch technische Anschlussprüfungen, bedarfsgerechten Netzausbau und Monitoring von Messwerten aus dem Netz, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden und die Systemstabilität sicherzustellen.
Die Kärnten Netz implementiert Pilotprojekte mit innovativen Netzmaßnahmen, wie beispielsweise Mittelspannungslängsregler oder Batteriespeicher bei Ortsnetzstationen. Parallel erfolgt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Applikationen in Planung und Betrieb.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung des Budgets; Durchführung von Stakeholder-Dialogen und Projektlenkungssitzungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Blackout – Vorbereitung auf den Ernstfall
Beschreibung
Zur optimalen Vorbereitung auf längerfristige Stromausfälle (Blackouts) ergreift die Gesellschaft kontinuierlich organisatorische, technische und praktische Maßnahmen. Diese umfassen regelmäßige Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden sowie die Schulung der Mitarbeiter der Netzleitstelle.
In Kooperation mit externen Partnern führt die Kärnten Netz Inselbetriebsversuche durch, um den Wiederaufbau der Energieversorgung unter realistischen Bedingungen zu üben. In den Kraftwerken des Kelag-Konzerns finden regelmäßige Trainings statt, die Schwarzstartversuche und Übungen für den Netzwiederaufbau in Kärnten sowie Simulatortrainings beinhalten.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
ISO-Zertifizierungen Strom- und Erdgasnetz
Beschreibung
Die regelmäßige Überprüfung von Standards stellt einen wesentlichen Bestandteil eines sicheren Strom- und Gasnetzes dar. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität und Einhaltung dieser Standards. Kontinuierliche Prozess- und Effizienzverbesserungen führen zur erfolgreichen Zertifizierung.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Konzernlagebericht
Zur Maßnahme „ISO-Zertifizierung im Strom und Erdgasnetz“ liegen noch zusätzliche Informationen vor:
•
Kontinuierliche Überprüfung von Standards: Die regelmäßige Überprüfung von Standards bildet einen wesentlichen Bestandteil eines sicheren Strom- und Gasnetzes. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität und Einhaltung dieser Standards.
•
Technisches Sicherheitsmanagement (TSM): Die technischen Kompetenzen der Kärnten Netz werden im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Audits „Technisches Sicherheitsmanagement“ (TSM) überprüft und zertifiziert. Das Audit dient der Überprüfung von Stromnetzbetreibern mit dem Ziel, die hohe Qualität der Stromversorgung in Österreich nachhaltig zu gewährleisten. Im Jahr 2025 schloss die Gesellschaft erfolgreich ein Verlängerungsaudit ab.
•
Gasnetzbetrieb: Der ÖVGW überprüft und zertifiziert den einwandfreien Gasnetzbetrieb in einem Fünfjahresrhythmus. Dabei erfolgt die Prüfung genehmigungspflichtiger Voraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsstandards. Das Zertifikat bescheinigt der Kärnten Netz als Gasnetzbetreiber die Durchführung ihrer Tätigkeiten unter Einhaltung der Regeln der Technik.
•
2025 wurden die Anforderungen in einem Überwachungsaudit erneut bestätigt.
•
Asset-Management-System: Das Asset-Management-System der Kärnten Netz entspricht dem Standard nach ISO 55001. 2025 wurde die Kärnten Netz als erster Netzbetreiber in Österreich nach der internationalen Norm ISO 55001 zertifiziert. Diese Auszeichnung bestätigt, dass das Asset-Management-System höchsten internationalen Standards entspricht. Damit unterstreicht die Gesellschaft den Anspruch, ihre Vermögenswerte im Sinne einer nachhaltigen und zukunftssicheren Energieversorgung möglichst effizient und vorausschauend einzusetzen.
Ziele – Strom- und Erdgasnetz
Im Zusammenhang mit dem Strom- und Erdgasnetz verfügt der Kelag-Konzern über folgende Ziele:
•
Investitionen in Netzausbau Strom
•
Zertifizierung Asset-Management-System ISO 55001
Ausführliche Informationen zu den Zielen sind den Tabellen zu entnehmen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T 
Ziel
Investitionen in Netzausbau Strom
Beschreibung
Der klassische Netzausbau stellt ein zentrales Ziel dar, um den Herausforderungen der Energiewende, den Anforderungen der Stakeholder sowie einer sicheren Stromversorgung gerecht zu werden. Die strategische Zielsetzung sieht jährliche Investitionen von mindestens 100 Mio. EUR in die Versorgungssicherheit vor.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Zielwert
Jährlich 100 Mio. Euro Investitionen
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2026
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten.
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
Investitionen in Netzausbau: 138,9 Mio. EUR
(Investitionen in Instandhaltung des Netzes: 17,3 Mio. EUR)
Überwachung des Ziels
Durchführung von Projektlenkungssitzungen; Überwachung des Budgets
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Zertifizierung Asset-Management-System ISO 55001 Strom
Beschreibung
Die Implementierung sowie die Aufrechterhaltung der Zertifizierung eines Asset‑Management‑Systems gemäß ISO 55001 stärken die Fähigkeit des Kelag‑Konzerns, Anlagen über den gesamten Lebenszyklus strukturiert, risikoorientiert und wirtschaftlich zu steuern. Durch die Anwendung des Standards werden die langfristige Versorgungssicherheit unterstützt, die Transparenz im Anlagenmanagement erhöht und Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung geschaffen.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Zielwert
Zertifizierung
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten.
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
Ziel wurde erreicht
Überwachung des Ziels
Jährlich ist ein Internes Audit, sowie ein externes Überwachungsaudit durchzuführen; alle drei Jahre (2028) ist eine externe RE-Zertifizierung nach ISO 55001 geplant; Berichterstattung an die Geschäftsführung;
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Konzernlagebericht
Wärmenetz
Konzept: Wärmenetz
Im Zusammenhang mit dem Wärmenetz verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Konzept:
•
Versorgungssicherheit Wärmenetz
Ausführliche Informationen zum Konzept sind der Tabelle zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P 
Konzept
Versorgungssicherheit Wärmenetz
Beschreibung
Die Kelag Energie & Wärme baut ihre Infrastruktur kontinuierlich und vorausschauend aus, um die Wärmeversorgung in ganz Österreich auch bei steigendem Leistungsbedarf und zunehmenden Einspeisemengen aus erneuerbaren Energieträgern dauerhaft sicherzustellen. Die Nutzung von Abwärme bildet einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Industrielle Prozesse erzeugen umweltfreundliche Abwärme, welche die Gesellschaft zur nachhaltigen Wärmeversorgung nutzt. Der Kelag-Konzern forciert langfristige Ausbaustrategien in allen Fernwärmenetzen und konzipiert, plant sowie realisiert österreichweit neue Projekte im Bereich erneuerbarer Energieträger.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Überwachungsprozess
Evaluierung im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kelag Energie & Wärme
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten.
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen als auch externen Medien; Durchführung von anlassbezogenen Stakeholderdialogen
Maßnahmen - Wärmenetz
Im Zusammenhang mit dem Wärmenetz verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
•
Störungsmanagement Wärme
•
Zustandsorientiertes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept
•
Qualitäts- und Umweltzertifizierungen
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen sind den Tabellen zu entnehmen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Störungsmanagement Wärme
Beschreibung
Das Störungsmanagement nimmt eine zentrale Position bei der Sicherstellung der Energieversorgung im Regelbetrieb und insbesondere in Krisenzeiten ein. Die Kelag Energie & Wärme ergreift kontinuierlich organisatorische, technische und praktische Maßnahmen, um bestmöglich auf Bedrohungen durch Blackouts oder andere externe Einflüsse vorbereitet zu sein. In diesem Zusammenhang führt die Gesellschaft regelmäßig Krisenübungen gemeinsam mit Blaulichtorganisationen durch. Das Personal erhält spezielle Schulungen und Trainings für derartige Szenarien.
Bereitschaftsdienstgruppen gewährleisten eine österreichweite Abdeckung der Anlagenstörungsbehebung sowohl an den Erzeugungsanlagen als auch kundenseitig bis zu den vertraglichen Verantwortungsgrenzen. Die Kelag Energie & Wärme verfügt zudem über ein Netzwerk externer Partner, um im Schadens- oder Störungsfall zielgerichtet und zeitnah zu reagieren sowie spezifisches Know-how abrufen zu können.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärmenetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Zustandsorientiertes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept
Beschreibung
Für alle in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen auf Basis unterschiedlicher Energieträger sichert ein zustandsorientiertes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept eine maximale Anlagenverfügbarkeit und Versorgungssicherheit. Dieses ermöglicht eine vorausschauende Wartung und kontinuierliche Optimierung der Betriebsprozesse. Die gezielte Verdichtung des bestehenden Fernwärmenetzes trägt wesentlich zur Erhöhung der Anschlussdichte und zur Erschließung neuer Versorgungsgebiete bei. Im Rahmen von Greenfield-Projekten werden zusätzlich neue Netzinfrastrukturen errichtet, um den Zugang zu klimafreundlicher Wärmeenergie für weitere Kundengruppen sicherzustellen. Die Gesellschaft erweitert die bestehenden Systeme kontinuierlich durch Pufferspeicher, um Leistungsspitzen im Wärmenetz auszugleichen. Mobile und ortsfeste Spitzenlastanlagen gewährleisten die Versorgungssicherheit und dienen als Ausfallreserve.
Die Kelag Energie & Wärme installiert in den größeren Erzeugungsanlagen ortsfeste und mobile Notstromversorgungsanlagen, um bei lokal begrenzten Stromausfällen oder einem Blackout den Anlagenschutz zu gewährleisten.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärmenetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
CapEx und OpEx
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
n/a
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Qualitäts- und Umweltzertifizierungen
Beschreibung
Die regelmäßige Überprüfung von Standards ist ein wesentlicher Bestandteil der Gewährleistung eines stabilen Wärmenetz. Es werden regelmäßig externe Qualitäts- und Umweltzertifizierungen durchgeführt, um die Einhaltung höchster Standards in den Bereichen Betriebssicherheit, Umweltmanagement und Energieeffizienz transparent zu dokumentieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärmenetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Konzernlagebericht
Zur Maßnahme „Qualitäts- und Umweltzertifizierungen“ gibt es noch zusätzliche Informationen:
Durch kontinuierliche Qualitätsüberprüfung, regelmäßige Audits und damit verbundenen Zertifizierungen wird ein sicheres und aktuelles Fernwärmenetz sichergestellt. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die optimale Ressourcennutzung und Emissionsreduktion im Rahmen der Wärmeproduktion aus Biomasse.
•
ISO 14001: Ein Umweltmanagementsystem, das die Verpflichtung des Unternehmens zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung unterstreicht.
•
ISO 50001: Ein Energiemanagementsystem, das die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeffizienz) des Unternehmens sicherstellt.
•
RED II + III: Die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen beinhalten Leitfäden zu Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Das zentrale Ziel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001) ist die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030.
Ziel - Wärmenetz
Im Zusammenhang mit dem Wärmenetz verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Ziel:
•
Investitionen in Wärmeinfrastruktur
Ausführliche Informationen zum Ziel sind der Tabelle zu entnehmen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Investitionen in Wärmeinfrastruktur
Beschreibung
Die Kelag Energie & Wärme plant bis 2030 jährliche Investitionen von über 20 Mio. EUR in den Netzbau, um ein flächendeckendes Fernwärmenetz in bestehenden und neuen Versorgungsgebieten zu erschließen. Diese Investitionen stärken die langfristige Versorgungssicherheit auf Basis erneuerbarer Energie und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärmenetz
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Zielwert
jährlich 20 Mio. EUR
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kelag Energie & Wärme
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2030
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten.
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
25 Mio. EUR
Überwachung des Ziels
Inklusion von Stakeholder durch einen Stakeholderprozess; Überwachung des Budgets
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der Kelag Energie & Wärme
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Konzernlagebericht
Glasfaserinfrastruktur
Konzept - Glasfaserinfrastruktur
Im Zusammenhang mit der Glasfaserinfrastruktur verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Konzept:
•
Versorgungssicherheit Glasfaserinfrastruktur
Ausführliche Informationen zum Konzept sind der Tabelle zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Versorgungssicherheit mit Glasfaserinfrastruktur
Beschreibung
Die Strategie des Kelag-Konzerns basiert auf der Bereitstellung zukunftssicherer und leistungsfähiger Internetverbindungen für Haushalte und Unternehmen in Kärnten. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die digitale Infrastruktur in der Region nachhaltig zu stärken und die Lebensqualität der Bevölkerung durch verbesserten Zugang zu schnellem und zuverlässigem Internet zu erhöhen. Die digitale Infrastruktur fördert die Flexibilität und reduziert den täglichen Pendlerverkehr.
Die Glasfasertechnologie zeichnet sich durch eine ressourcenschonende Produktion aus und verbraucht im aktiven Betrieb weniger Strom als Kupfer- und Funktechnologien. Die Technologie ermöglicht zudem höhere Geschwindigkeiten und Bandbreiten, was die Zukunftsfähigkeit der Infrastruktur sicherstellt.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Überwachungsprozess
Evaluierung im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Glasfaser
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Telekom
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten.
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen als auch externen Medien; Durchführung von anlassbezogenen Stakeholderdialogen

Maßnahme- Glasfaserinfrastruktur
Im Zusammenhang mit der Glasfaserinfrastruktur verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahme:
•
Glasfaserausbau zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Ausführliche Informationen zur Maßnahme sind der Tabelle zu entnehmen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Glasfaserausbau zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Beschreibung
Der Kelag‑Konzern erweitert in Kärnten systematisch das Glasfasernetz und setzt dabei im Bereich Telekommunikation auf innovative Technologien, um den Ausbau effizient und nachhaltig zu gestalten. Ein redundanter Backbone und ein proaktives Netzwerküberwachungskonzept gewährleisten die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur auch in Krisensituationen.
Der Kelag-Konzern investiert kontinuierlich in die Modernisierung und Instandhaltung der Infrastruktur. Diese Investitionen gewährleisten nicht nur eine stabile und schnelle Internetverbindung, sondern tragen auch zur langfristigen Sicherung der digitalen Infrastruktur bei.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit mit Glasfaserinfrastruktur
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Glasfaser
Zeithorizont
mittelfristig (2027)
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Telekom
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
CapEx und OpEx
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
n/a
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-

Konzernlagebericht
Ziel – Glasfaserinfrastruktur
Im Zusammenhang mit der Glasfaserinfrastruktur verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Ziel:
•
Investitionen in den flächendeckenden FTTH-Ausbau
Ausführliche Informationen zum Ziel sind der Tabelle zu entnehmen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Investitionen in den flächendeckenden FTTH-Ausbau
Beschreibung
In Kooperation mit dem Land Kärnten werden in den nächsten Jahren rd. 40.000 weitere Nutzungseinheiten (Homes Passed) realisiert. Dieses Ziel trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Kärnten bei und unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung der Region.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungsicherheit mit Glasfaserinfrastruktur
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Zielwert
rd. 45.000 Homes Passed (KELAG alleine)
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Glasfaser
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2027
Zwischenziel
 
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten.
Änderungen ggü. Vorperioden
Die Berechnungsmethode des Ziels wurde nachgeschärft
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
2025 - rd. 21.200 Homes Passed
Überwachung des Ziels
Strategieprozess, Projektcontrolling, Budgetbüberwachung
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Telekom
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
E-Mobilitätsinfrastruktur
Konzept - E-Mobilitätsinfrastruktur
Im Zusammenhang mit der E-Mobilitätsinfrastruktur verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Konzept:
•
Förderung der Elektrifizierung für E- Mobilität
Ausführliche Informationen zum Konzept sind der Tabelle zu entnehmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P 
Konzept
Förderung der Elektrifizierung für E-Mobilität
Beschreibung
Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unterstützt der Konzern aktiv den Übergang von fossilen Brennstoffen hin zu emissionsfreier Mobilität. Neben Förderprogrammen des Bundes und der EU, stellt die Kelag ihren Kunden eigene Prämienprogramme für E-Mobilität zur Verfügung, um einen weiteren Hebel für den Hochlauf anzusetzen. Die Teilnahme an innovativen Forschungsprojekten, in Zusammenarbeit mit anderen Marktteilnehmern und Forschungsinstituten, zu zukunftsorientierten Themen wie bidirektionalem oder netzdienlichem Laden, soll das Produktportfolio der Kelag auch in Zukunft attraktiv und kundenorientiert gestaltet werden.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
Überwachungsprozess
Quartalsberichte zum Ausbau der Ladeinfrastruktur und zur abgegebenen Energiemenge
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Endverbraucher und Nutzer der E-Mobilitätsinfrastruktur
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Vertrieb und Energielösungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Gesetzliche und baurechtliche Vorgaben: AFIR, NIS2, RVS, R30, OIB, Gebäuderichtlinie
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Interessen der öffentlichen Hand und der betroffenen Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind.
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen als auch externen Medien; Durchführung von anlassbezogenen Stakeholderdialogen

Konzernlagebericht
Maßnahme - E-Moblilitätsinfrastruktur
Im Zusammenhang mit der E-Mobilitätsinfrastruktur verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahme:
•
Flächendeckender Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Ausführliche Informationen zur Maßnahme sind der Tabelle zu entnehmen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A 
Massnahme
Flächendeckender Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Beschreibung
Der Kelag‑Konzern baut die öffentliche Ladeinfrastruktur mit Fokus auf Kärnten strategisch aus. Dazu zählen die Sicherung geeigneter Standorte, der gezielte Ausbau von Schnellladepunkten sowie Kooperationen mit Standortpartnern. Ergänzende Maßnahmen zur Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebs umfassen ein etabliertes Qualitäts‑ und Umweltmanagement, eine 24/7 verfügbare Störungshotline sowie AI‑gestützte Monitoring‑ und Optimierungstools. Diese Maßnahmen gewährleisten eine hohe technische Verfügbarkeit und legen die Basis für den weiteren Hochlauf der E‑Mobilität. Bis Ende 2025 betreibt der Konzern mehr als 400 Ladepunkte an über 120 Standorten.
Zuordnung zu Konzept
Förderung der Elektrifizierung für E-Mobilität
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Endverbraucher und Nutzer der E-Mobilitätsinfrastruktur
Zeithorizont
mittelfristig (2027)
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Vertrieb und Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Management Review im Zuge des Qualitäts- und Umwelt-managements, jährliche Zielerreichungen, Strategiereview
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-

Ziel - E-Moblilitätsinfrastruktur
Im Zusammenhang mit der E-Mobilitätsinfrastruktur verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Ziel:
•
Steigerung der kumulierten Abgabemenge an der Kelag Ladeinfrastruktur
Ausführliche Informationen zum Ziel sind der Tabelle zu entnehmen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Steigerung der kumulierten Abgabemenge an der Kelag Ladeinfrastruktur
Beschreibung
Das strategische Ziel des Kelag‑Konzerns ist die Erhöhung der an der eigenen Ladeinfrastruktur abgegebenen Energiemenge. Ausgehend von rund 5 GWh im Jahr 2025 soll dieser Wert bis 2027 auf über 16 GWh steigen. Damit wird der wachsenden Nachfrage nach E‑Mobilität Rechnung getragen und die Versorgungssicherheit im Mobilitätsbereich weiter gestärkt. Trotz politischer Unsicherheiten hinsichtlich eines möglichen Aufschubs des Verbrenner‑Aus verfolgt der Konzern diese Zielsetzung konsequent, um einen messbaren Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten.
Zuordnung zu Konzept
Förderung der Elektrifizierung für E-Mobilität
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
Zielwert
rd. 16,3 GWh
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Endverbraucher und Nutzer der E-Mobilitätsinfrastruktur
Bezugswert (Bezugsjahr)
rd. 3,5 GWh (2024)
Zieljahr
2027
Zwischenziel
rd. 5 GWh 2025 Hochlaufkurve für Elektromobilität aus dem Strategieprojekt
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Hochrechnung laut Business-Case in Übereinstimmung mit Abteilung Konzernstrategie
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Interessen der öffentlichen Hand und der betroffenen Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind.
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
rd. 5 GWh
Überwachung des Ziels
Quartals-Reporting an Bereichsleitung; Management Review im Zuge des Qualitäts- und Umweltmanagements
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Vertrieb und Energielösungen
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Konzernlagebericht
4.
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
ESRS G1 Unternehmenspolitik
Governance
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Kelag-Konzern setzt zur Sicherstellung einer guten und nachhaltigen Unternehmensführung auf angemessene Aufsichtsstrukturen sowie ein umfassendes und effektives Compliance-Management-System.
Die Gesellschaft ist überzeugt, dass langfristiger Unternehmenserfolg nur durch das Vertrauen der externen und internen Stakeholder erzielt werden kann. Aus diesem Grund arbeitet der Kelag-Konzern kontinuierlich an der Verbesserung der Aufsichts- und Compliance-Strukturen, um das Vertrauen der Stakeholder in die Gesellschaft langfristig zu stärken und zu sichern.
Zur Gewährleistung einer angemessenen Aufsichtsstruktur hat der Kelag-Konzern ein zweistufiges System implementiert, bestehend aus Vorstand als Leitungsorgan und Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan. Diese Struktur ermöglicht eine klare Trennung zwischen der Leitung und der Kontrolle der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fungiert als Aufsichtsorgan und überprüft die Arbeit des Vorstands im Allgemeinen sowie die ordnungsgemäße Buchführung und den Jahresabschluss im Besonderen. Diese Kontrollfunktion stellt sicher, dass die Entscheidungen des Vorstands stets im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre getroffen werden.
Rolle des Vorstands
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
•
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler
•
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
Die Vertretung der Kelag im Außenverhältnis erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung der Gesellschaft. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und stimmen sich laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Zuständigkeitsbereichen ab. Die allgemeine Überwachungspflicht der Vorstandsmitglieder erstreckt sich auch auf jene Bereiche, die dem jeweiligen anderen Vorstandsmitglied zugeordnet sind.
Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Vorstands
Der Gesamtvorstand des Kelag-Konzerns trifft Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung einer Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand bedürfen. Dies umfasst insbesondere:
•
Die strategische Ausrichtung des Konzerns sowie geschäftspolitische Grundsatzfragen
•
Die Aufstellung des um den Anhang erweiterten Jahresabschluss und des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns
•
Die Aufstellung des jährlichen Konzernbudgets (Ergebnis-, Bilanz-, Investitions-, Finanz- und Personalplan) für das Folgejahr
•
Die Einberufung der Hauptversammlung sowie die Erarbeitung der Beschlussvorschläge
•
Die Einberufung des Aufsichtsrats sowie die Berichterstattung an den Aufsichtsrat und dessen Ausschüsse
•
Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen
•
Die Ausgabe von genehmigtem Kapital und Zustimmung zur Übertragung von Namensaktien
•
Die Organisation der dem Gesamtvorstand unterstellten Bereiche, Abteilungen und Außenstellen inkl. damit verbundener Personalangelegenheiten
•
Die Besetzung von Führungspositionen im Kelag-Konzern, die Bestellung von Prokuristen sowie die Festlegung von Zeichnungsberechtigungen
•
Übergreifende Personalangelegenheiten inkl. individual-, kollektiv- und sozialrechtlicher Fragen
•
Der Revisionsplan sowie das Krisen- und Risikomanagement
•
Die Kommunikation mit den Mitarbeitern im Namen der Kelag sowie öffentlichkeitswirksame Maßnahmen von besonderer Bedeutung
Gemäß § 81 AktG berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenslage. Bei wichtigen Anlässen erfolgt eine unverzügliche Information an den Aufsichtsrat. Umstände von erheblicher Bedeutung für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft werden dem Aufsichtsrat umgehend mitgeteilt. Darüber hinaus finden regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden statt.
Der Vorstand legt dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich einen Bericht über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik sowie eine Vorschaurechnung zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor.
Die Vorbereitung von Entscheidungen des Gesamtvorstands erfolgt durch das gemäß Geschäftsverteilung zuständige Vorstandsmitglied. Bei nicht eindeutiger Zuordnung stimmen sich die Vorstandsmitglieder über die Zuständigkeit ab.
Rolle und Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Kelag bestand im Geschäftsjahr 2025 aus 15 Mitgliedern. Detaillierte Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats“ im Konzernabschluss. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats umfasst zehn Kapitalvertreter sowie fünf Mitarbeitervertreter. Im Berichtsjahr 2025 waren zwei Ausschüsse eingerichtet, der Arbeitsausschuss und der Prüfungsausschuss.
Die Tätigkeit des Aufsichtsrats basiert auf den gesetzlichen Grundlagen, der Satzung sowie einer Geschäftsordnung.
Dem Aufsichtsrat obliegen folgende zentrale Aufgaben:
•
Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Festlegung ihrer Vertretungsbefugnis sowie die Ernennung von Vorstandsvorsitzenden
•
Die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands
•
Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand
•
Die Billigung des Jahresabschlusses
•
Die Erstellung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie über den Vorschlag für die Gewinnverteilung
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft anzufordern. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder können einen Bericht nur dann anfordern, sofern der Vorstand die Berichterstattung ablehnt und der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein weiteres Aufsichtsratsmitglied dieses Verlangen unterstützt.
Im Rahmen der Geschäftsführungsüberwachung kann der Aufsichtsrat selbst Prüfungen durchführen oder einzelne Mitglieder sowie Sachverständige mit spezifischen Aufgaben beauftragen. Folgende Geschäfte erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats, zusätzlich zu den in Gesetz und Satzung genannten Geschäften:
•
Festlegung des jährlichen (Konzern-)Budgets, bestehend aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow-Rechnung sowie Investitions- und Instandhaltungsplan
•
Investitionen, Desinvestitionen, der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen sowie Erwerb, Veräußerung und Stilllegung von Unternehmen und Betrieben in besonderen Fällen
•
Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen
•
Entsendung von Personen in die Geschäftsführung von Gesellschaften, an denen der Kelag-Konzern direkt mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt ist oder einen beherrschenden Einfluss ausübt
•
Abschluss, Änderung und Auflösung von Organschafts- und Ergebnisabführungsverträgen sowie sonstigen Unternehmensverträgen
•
Erwerb, Veräußerung und Belastung von Liegenschaften und grundstücksgleichen Rechten
•
Abschluss, Änderung und Auflösung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
•
Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten sowie Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Haftungen
•
Gewährung von Darlehen, Krediten und Eigenkapital an Minderheitsbeteiligungen
•
Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik
•
Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen und Produktionsarten
•
Erteilung und Widerruf von Prokuren
•
Vertragsabschlüsse mit Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 189a Z 7 UGB
•
Übernahme leitender Positionen (§ 80 AktG) innerhalb von zwei Jahren nach Zeichnung des Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer
•
Maßnahmen gemäß § 102 Abs. 3 oder 4 AktG
•
Maßnahmen oder Investitionen von wesentlicher strategischer, wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung für die Gesellschaft oder den Konzern
Konzernlagebericht
Der Vorstand und der Aufsichtsrat des Kelag-Konzerns verfügen durch langjährige berufliche Erfahrungen in der Energiewirtschaft und weiteren Industrien über nachgewiesene Kompetenz. Die Mitglieder beider Gremien absolvierten im Jahr 2025 zusätzliche Schulungen im Bereich NIS2. Der Fokus lag dabei insbesondere auf der zunehmenden ESG-Regulatorik sowie den damit verbundenen Verantwortlichkeiten und Pflichten der Organe. Weiterführende Informationen hierzu finden sich in den Kapiteln ESRS 2 GOV-1 und GOV-2.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Die Einhaltung aller internen und externen Regeln und Vorschriften stellt eine zentrale Aufgabe des Compliance-Management-Systems (CMS) im Kelag-Konzern dar. Das nach ISO-Standards 37001 und 37301 zertifizierte CMS schützt die Gesellschaft sowie die Mitarbeiter vor Strafen und Reputationsschäden. Darüber hinaus gewährleistet es eine nachhaltige Unternehmensführung und sichert das Vertrauen der Stakeholder.
Das zentrale Ziel des CMS liegt in der Prävention von Compliance-Verstößen. Für den Fall dennoch auftretender Verstöße verfolgt der Kelag-Konzern einen systematischen Ansatz der frühzeitigen Erkennung sowie konsequenten und effizienten Reaktion. Dieses Vorgehen basiert auf dem Modell „Verhindern, Erkennen, Reagieren“. Der Kelag-Konzern identifiziert Compliance-Risiken systematisch in einem frühen Stadium und stellt eine konsequente Reaktion sicher. Die entsprechenden Konzepte sind im Verhaltenskodex, in den Compliance-Richtlinien sowie in der Konzernstrategie verankert. Das CMS konzentriert sich auf folgende wesentliche Risikobereiche:
•
Korruption und Bestechung
•
Kartellrecht
•
Unlauterer Wettbewerb
•
Vergaberecht
•
Fraud
•
Datenschutzrecht
•
Umweltrecht
•
Compliance-Kultur
Aufgrund der Eigentümerstruktur gilt der Kelag-Konzern als öffentliches Unternehmen. Die Mitarbeiter haben den Status von Amtsträgern im Sinne des Korruptionsstrafrechts. Daher stellen insbesondere Korruption und Bestechung potenzielle Risiken dar. Die Verantwortung für deren Prävention liegt auf Vorstandsebene. Der Kelag-Konzern implementierte hierzu folgende Maßnahmen:
Sensibilisierungsschulungen für Mitarbeiter
Die Schulungsintensität für Führungskräfte und Mitarbeiter des Kelag-Konzerns orientiert sich an der Risikokomplexität sowie den regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeitsbereiche. Die Compliance-Organisation evaluiert diese Faktoren im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse und entwickelt darauf basierend einen strukturierten Schulungsplan. Dieser definiert die Zielgruppen, Schulungsintervalle sowie die einzusetzenden Medienformate. Der Schulungsplan berücksichtigt verschiedene Vermittlungsformate wie Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Module. Die Trainingsmaßnahmen fokussieren sich nicht primär auf die Vermittlung juristischer Sachverhalte, sondern zielen auf die Sensibilisierung für ethisch vertretbares Handeln ab. Die Compliance-Organisation des Kelag-Konzerns trägt die Verantwortung für sämtliche Schulungsmaßnahmen in den zertifizierten Rechtsgebieten. Trainings zu weiteren compliance-relevanten Themenfeldern werden von den jeweiligen Fachbereichen in Abstimmung mit den Compliance-Organen durchgeführt.
Due-Diligence-Prüfungen von Dritten
Der Kelag-Konzern führt Due-Diligence-Prüfungen bei Dritten durch, um Risiken und Chancen von Geschäftsbeziehungen mit externen Partnern systematisch zu bewerten. Diese Prüfungen sind von strategischer Bedeutung für die Gesellschaft, da sie die Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher, finanzieller und strategischer Aspekte sicherstellen. Die Due-Diligence-Prüfungen des Kelag-Konzerns umfassen folgende Kernbereiche:
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Regulatorische Risiken: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern eine umfassende Überprüfung von Drittparteien hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG).
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Finanzielle Risiken: Das Unternehmen führt eingehende Analysen durch, um finanzielle Risiken durch Drittparteien zu identifizieren und potenzielle Sanktionen oder Strafzahlungen zu vermeiden.
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Reputationsrisiken: Der Kelag-Konzern berücksichtigt bei der Prüfung die möglichen Auswirkungen auf die Unternehmensreputation, insbesondere im Kontext der ESG-Faktoren.
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Praktische Durchführung: Die Due-Diligence-Prüfungen basieren auf einer systematischen Analyse von Stärken und Schwächen des Prüfobjekts sowie der damit verbundenen Risiken. Das Unternehmen arbeitet hierbei mit externen Beratern wie Steuerberatern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine umfassende Bewertung sicherzustellen.
Bewertungen von Korruptionsrisiken in Form von Risikoanalysen
Der Kelag-Konzern führt systematische Risikoanalysen zur Bewertung von Korruptionsrisiken durch. Diese Analysen ermöglichen die Implementierung präventiver Maßnahmen und gewährleisten die Integrität der Organisation. Die Risikoanalysen umfassen folgende zentrale Aspekte:
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Identifikation von Risiken: Analyse von spezifischen Korruptionsrisiken, denen die Organisation ausgesetzt ist. Dies kann auf Länderebene, Branchenebene oder innerhalb von Geschäftsbeziehungen und -prozessen erfolgen.
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Due Diligence und Red Flags: Durchführung von Hintergrundüberprüfungen, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
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Interne und externe Kontrollen: Implementierung von regelmäßigen und ad-hoc Kontrollen, zur Sicherstellung, dass alle Prozesse den Antikorruptionsrichtlinien entsprechen.
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Schulungen und Kommunikation: Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter und Förderung einer offenen Kommunikation über Korruptionsrisiken und -prävention.
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Meldesysteme und Fallmanagement: Etablierung von Systemen, die es Mitarbeitern ermöglichen, Verdachtsfälle anonym zu melden.
Vier-Augen-Prinzip bei Vertragsabschlüssen und allen anderen verbindlichen Geschäften
Diese Kontrollmaßnahme gewährleistet die Prüfung und Genehmigung kritischer Entscheidungen durch mindestens zwei unabhängige Personen. Sie reduziert Fehler- und Missbrauchsrisiken und stärkt das Vertrauen in die Geschäftsprozesse des Kelag-Konzerns.Der Kelag-Konzern verfügt über folgende zentrale Richtlinien:
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Der Verhaltenskodex fasst verbindliche Verhaltensregeln zusammen, deren Einhaltung von sämtlichen Mitarbeitern, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kelag gefordert wird. Diese Regelungen gelten für den gesamten Kelag-Konzern.
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Der Lieferanten-Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen des Kelag-Konzerns an Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen sowie an Geschäftsvermittler, Berater und sonstige Geschäftspartner.
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Die Richtlinie „Compliance Verhaltensgrundsätze“ dient der Orientierung der Mitarbeiter des Kelag-Konzerns zur Prävention von Gesetzes- und Regelverstößen. Die Richtlinie unterstützt die Einhaltung eines integren, gesetzes- und regelkonformen Verhaltens. Als integraler Bestandteil des Compliance-Systems wurde die Richtlinie in allen internationalen Gesellschaften des Konzerns implementiert.
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Die Datenschutzrichtlinie regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die damit verbundenen Pflichten für sämtliche Mitarbeiter des Kelag-Konzerns. Die Richtlinie gewährleistet ein datenschutzrechtskonformes Verhalten, insbesondere die Wahrung von Betroffenenrechten, die Prävention von Datenschutzverletzungen sowie die Vermeidung von Geldbußen.
Der Kelag-Konzern überprüft sämtliche Richtlinien jährlich und passt diese bei Bedarf an veränderte Rahmenbedingungen an. Nach Genehmigung durch den Vorstand erfolgt die Kommunikation über das Richtlinienmanagementsystem an die betroffenen Mitarbeiter. Das System erfordert eine aktive und nachvollziehbare Kenntnisnahme der relevanten Richtlinien. Ein definierter Eskalationsprozess verhindert die Nicht-Kenntnisnahme von Richtlinien.
Konzernlagebericht
Das CMS des Kelag-Konzerns setzt den Rahmen für ein regelkonformes Verhalten. Ein wesentlicher Bestandteil ist das verpflichtende Compliance-Training für Mitarbeiter, Vorstände, Geschäftsführer und Bereichsleiter. Die Compliance Officer schulen neue Mitarbeiter spätestens sechs Monate nach Eintritt persönlich zu compliance-relevanten Themen. Seit Mitte 2023 kommuniziert der Kelag-Konzern die Themen „Anti-Korruption“ und „Kartellrecht“ zusätzlich über E-Learning-Programme. Organisatorische und personelle Veränderungen werden im Schulungszyklus kontinuierlich berücksichtigt. Bei etwaigen Vorfällen führt die jeweilige Führungskraft bzw. der Compliance-Verantwortliche entsprechende Zusatzschulungen durch.
Der Kelag-Konzern gewährleistet den Mitarbeitern permanenten Zugang zu den relevanten Compliance-Richtlinien. Ergänzend erfolgen regelmäßige Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen im Intranet.
Die Schulungen zu Geschäftsethik und Antikorruption vermitteln den korrekten Umgang mit Einladungen, Geschenken und potenziellen Interessenkonflikten. Der Fokus liegt auf Verhandlungssituationen mit öffentlichen Amtsträgern und Geschäftspartnern im Hinblick auf mögliche Korruptionsrisiken, die anhand konkreter Fallbeispiele diskutiert werden. Die Kartellrechtsschulungen konzentrieren sich auf Verhaltensregeln im Umgang mit Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten sowie auf Verhaltensgrundsätze bei Treffen mit Mitbewerbern.
Der Verhaltenskodex als weiteres Schlüsselelement des CMS gilt konzernweit. Er schützt die Integrität der Konzernunternehmen, indem er die Leitlinien und Werte des Kelag-Konzerns sowie gesetzeskonformes und richtlinienkonformes Verhalten definiert und zusammenfasst. Der Kelag-Konzern erwartet von Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein Handeln im Einklang mit diesen Werten. Das primäre Ziel besteht darin, potenziellen Schaden von der Gesellschaft und den Mitarbeitern, aber auch von Geschäftspartnern, Investoren und sonstigen Dritten abzuwenden. Beispiele hierfür sind der Schutz von geistigen Eigentumsrechten und die Verhinderung von Insiderhandel und Korruption.
Der Verhaltenskodex ist Gegenstand des zuvor angeführten verpflichtenden Compliance-Trainings, sodass alle Mitarbeiter in den Inhalt des Kodex geschult werden. Die Compliance-Beauftragten überwachen in engem Dialog mit den Bereichen die Einhaltung der relevanten Gesetze und Richtlinien. Mit der Erstellung eines quartalsmäßigen Compliance-Berichts durch den Chief Compliance Officer an den Vorstand und einem jährlichen Bericht an den Aufsichtsrat stellt der Kelag-Konzern die regelmäßige und umfassende Information der Führungsgremien sicher. Der Verhaltenskodex ist in deutscher und englischer Sprache auf der Unternehmenswebsite verfügbar unter https://www.kelag.at/ueber-kelag/verhaltenskodex.htm.
Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie ein integritätsbewusstes Verhalten sind für den Kelag-Konzern von wesentlicher Bedeutung. Die Sicherstellung erfordert von allen Mitarbeitern Wachsamkeit und Bereitschaft zur Meldung möglicher Regelverstöße. Vor diesem Hintergrund hat der Kelag-Konzern ein mehrsprachiges, elektronisch geschütztes Hinweisgebersystem etabliert. Das System ist auf der Intranetseite für alle Mitarbeiter zugänglich und ermöglicht die Meldung vermuteter Fälle von Fehlverhalten. Eine Meldung kann wahlweise anonym oder unter Angabe von Kontaktdaten erfolgen. Unabhängig von der Meldeform erfolgt eine vertrauliche Behandlung unter Gewährleistung des Schutzes der hinweisgebenden und betroffenen Personen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Meldung an die Compliance-Beauftragten auf Deutsch und Englisch, wobei auch hier eine Meldung auf Wunsch anonym erfolgen kann. Das Hinweisgebersystem ist ebenfalls Gegenstand des oben genannten verpflichtenden Compliance-Trainings für alle Mitarbeiter.
Ein elektronisches Meldesystem für externe Stakeholder wurde im Herbst 2024 etabliert und ist auf der Webseite des Kelag-Konzerns allgemein zugänglich. Der Kelag-Konzern ergreift gegebenenfalls umgehend geeignete Maßnahmen zur Prävention. Diese umfassen zusätzliche Schulungen für die betroffenen Mitarbeiter sowie disziplinäre Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung des Betriebsrates.
Die Untersuchungen erfolgen gemäß internen Vorschriften gemeinsam durch Compliance und die interne Revision. Die Durchführung findet unabhängig und weisungsfrei statt. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten quartalsmäßige Informationen über Verstöße und Untersuchungsergebnisse sowie bei Sonderuntersuchungen gegebenenfalls Ad-hoc-Berichte.
Unternehmenskultur und Organisationsentwicklung
Der Kelag-Konzern betrachtet eine positive Unternehmenskultur als wesentlichen Erfolgsfaktor. Diese basiert auf Wertschätzung, offener Kommunikation, Entwicklungsmöglichkeiten sowie einem ausgewogenen Verhältnis von Arbeit und Privatleben. Die Unternehmenskultur stellt einen wichtigen Hebel zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und partizipativer Prozesse dar. Der Kelag-Konzern gestaltet die Unternehmenskultur aktiv, um eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Mitarbeiter motiviert, loyal und engagiert bleiben. Die Unternehmenskultur geht dabei über das interne Betriebsklima hinaus. Sie bildet die Grundlage für eine gute Corporate Governance und somit die Basis für effiziente, zielorientierte Strukturen und Prozesse. Darüber hinaus ist sie ein maßgeblicher Faktor für das Fremdbild und die Reputation des Kelag-Konzerns.
Das interdisziplinär aufgestellte Team „Kulturkompass“ wurde 2023 etabliert, um die Unternehmenskultur und Organisation der Kelag im Einklang mit der Konzernstrategie zu stärken und weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt wurden konzernweit Initiativen gesammelt und hinsichtlich ihres Beitrags zu Vernetzung, Offenheit, Partizipation und Agilität (VOPA+) evaluiert. Im Geschäftsjahr 2025 hat das Team Kulturkompass vier Werte für den Kelag-Konzern definiert. Diese umfassen Vertrauen, Verantwortung, Begeisterung und Kompetenz.
Der Kelag-Konzern verfolgt folgende kulturelle Zielsetzungen:
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Vernetzung und Zusammenarbeit: Förderung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen innerhalb und außerhalb der Organisation. Durch den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen werden gegenseitiges Lernen, Wissensgenerierung und interdisziplinäre Kollaboration gefördert.
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Offenheit und Transparenz: Sicherstellung eines integrativen Klimas, das Vielfalt in Perspektiven und Werthaltungen fördert. Eine Feedbackkultur auf Augenhöhe, konsequenter Informationsaustausch und Experimentierfreudigkeit sind dabei zentrale Elemente.
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Partizipation und Empowerment: Die Mitarbeiter werden auf allen Ebenen eingebunden und befähigt, wertvolle Beiträge zur Zielerreichung zu leisten. Die Nutzung kollektiver Intelligenz und die Einbindung in Entscheidungsprozesse fördern das Empowerment der Mitarbeiter.
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Agilität und Innovation: Proaktives und kreatives Handeln sowie die Umsetzung neuer Ideen sind gelebte Praxis. Führungskräfte agieren als Förderer und Unterstützer. Der Kelag-Konzern reagiert flexibel auf sich ändernde Arbeitsbedingungen und fördert eine inspirierende Veränderungskultur, die auch im Kontext von "New Work" relevant ist.
Diese Prinzipien sind fest in der Unternehmenskultur des Kelag-Konzerns verankert und tragen maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung bei. Bezüglich der Ausführungen zu Tierschutzaspekten wird auf die dargelegten Informationen im Themenstandard E4 verwiesen.
Im Zusammenhang mit Unternehmenskultur und für die Unternehmensführung verfügt der Kelag-Konzern über folgende Konzepte:
•
Mitarbeiterzufriedenheit
•
Sicherstellung von Rechtssicherheit und Korruptionsprävention
Ausführliche Informationen zu den Konzepten sind der Tabelle zu entnehmen.
Konzernlagebericht
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P 
Konzept
Mitarbeiterzufriedenheit
Beschreibung
Die Mitarbeiterzufriedenheit ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie des Kelag-Konzerns. Motivierte und engagierte Mitarbeiter bilden den Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens. Daher investiert der Kelag-Konzern kontinuierlich in ein positives Arbeitsumfeld, das durch Respekt, Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten geprägt ist. Initiativen zur Förderung der Work-Life-Balance, beruflichen Weiterbildung und Gesundheitsvorsorge tragen wesentlich zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Zufriedenheit der Mitarbeiter
Überwachungsprozess
Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und Feedbackrunden
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Eigene Mitarbeiter
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Human Resources
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiterzufriedenheit wird durch regelmäßige Befragungen, Feedbackprozesse und gezielte Maßnahmen zur Work-Life-Balance, Weiterbildung und Gesundheitsförderung kontinuierlich erhoben und in die Unternehmensstrategie integriert
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen Kommunikationskanäle (z.B. Intranet)
 
 
Konzept
Sicherstellung von Rechtssicherheit und Korruptionsprävention
Beschreibung
Durch klare Compliance-Richtlinien, Schulungen und transparente Meldewege werden gesetzliche Vorgaben eingehalten und Korruption sowie Bestechung präventiv verhindert.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherstellung von Rechtssicherheit sowie Prävention von Korruption und Bestechung
Überwachungsprozess
Durch ein umfassendes Compliance-Management stellt der Kelag-Konzern sicher, dass ethische Standards und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Verdachtsfälle von Korruption oder Bestechung werden über definierte Meldekanäle erfasst, von der Compliance-Abteilung bewertet und durch ein Expertenteam untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden Beweise gesichert und Interviews geführt. Die Ergebnisse fließen in einen Bericht ein, auf dessen Basis die Unternehmensleitung Maßnahmen ergreift und relevante Stakeholder informiert. Ergänzend werden verbindliche Compliance-Richtlinien implementiert, regelmäßige Schulungen zu Rechtssicherheit und Korruptionsprävention durchgeführt sowie interne Audits vorgenommen. Die Zertifizierung nach ISO 37001 und ISO 37301 bestätigt die Wirksamkeit des Compliance- und Anti-Korruptionsmanagementsystems.
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
RL Compliance Verhaltensgrundsätze, ISO 37001, ISO 37301
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Einbeziehung der Stakeholder durch transparente Kommunikations- und Meldewege
Kommunikation des Konzepts
Nutzung des internes Richtlinienmanagementsystem zur Sicherstellung der Einhaltung aller Richtlinien; Veröffentlichung von Änderungen und Neuheiten im Intranet; Durchführung von Schulungen und Awarenesskampagnen
Maßnahmen - Unternehmenskultur und Unternehmensführung
Im Zusammenhang mit Unternehmenskultur und für die Unternehmensführung verfügt der Kelag-Konzern über folgende Maßnahmen:
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Stärkung des Compliance- und Anti-Korruptionsmanagements
•
Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit
Stärkung des Compliance- und Anti-Korruptionsmanagements
Zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und ethischer Standards sowie zur wirksamen Prävention von Korruption und Bestechung betreibt der Kelag-Konzern ein umfassendes Compliance-Management-System. Ergänzend implementiert die Gesellschaft verbindliche Compliance-Richtlinien, führt regelmäßige Schulungen zu Rechtssicherheit und Korruptionsprävention durch und überprüft die Wirksamkeit des Systems mittels interner Audits. Die Zertifizierung nach ISO 37001 und ISO 37301 bestätigt die Effektivität des Compliance- und Anti-Korruptionsmanagements und unterstreicht den hohen Anspruch des Kelag-Konzerns an Integrität und Transparenz.
Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit
Die Kelag betrachtet Mitarbeiterzufriedenheit als zentralen Bestandteil der Unternehmensstrategie und investiert kontinuierlich in ein positives Arbeitsumfeld, das von Respekt, Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten geprägt ist. Um das Wohlbefinden der Beschäftigten zu stärken, setzt der Kelag-Konzern gezielte Initiativen zur Work-Life-Balance, beruflichen Weiterbildung und Gesundheitsvorsorge um. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Feedbackrunden überprüft, deren Ergebnisse in die strategische Weiterentwicklung einfließen. Die Kommunikation erfolgt transparent über interne Kanäle wie das Intranet, um alle Beschäftigten aktiv einzubinden.
Ziel - Unternehmenskultur und Unternehmensführung
Im Zusammenhang mit Unternehmenskultur und für die Unternehmensführung verfügt der Kelag-Konzern über folgendes Ziel:
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Keine bestätigten Compliance Fälle
Es sollen keine bestätigten Compliance-Fälle auftreten. Ein bestätigter Fall liegt vor, wenn ein Gericht oder eine Behörde ein Non-Compliance Verhalten offiziell feststellt und mit Sanktionen ahndet. Dieses Ziel umfasst die Rechtsbereiche Korruption, Datenschutz, Kartellrecht, unlauteren Wettbewerb, Vergaberecht und Umweltrecht. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche geschäftliche Aktivitäten rechtskonform durchgeführt werden.
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Der Kelag-Konzern legt großen Wert auf Integrität und Transparenz in allen Geschäftsbereichen. Zur effektiven Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung wurden, wie in G1-1 detailliert beschrieben, umfassende Verfahren und Richtlinien implementiert:
•
Richtlinien und Schulungen: Der Kelag-Konzern verfügt über konzernweit verbindliche Richtlinien zur Verhinderung von Korruption und Bestechung. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme gewährleisten, dass die Mitarbeiter über Risiken und Anzeichen von Korruption informiert sind und Kenntnis über entsprechende Meldemöglichkeiten haben.
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Interne Kontrollsysteme: Die internen Kontrollsysteme des Kelag-Konzerns sind auf die frühzeitige Erkennung verdächtiger Aktivitäten ausgerichtet. Dies umfasst Überprüfungen sowie die Implementierung von Kontrollmechanismen in kritischen Geschäftsprozessen.
•
Meldesysteme: Der Kelag-Konzern stellt sichere und anonyme Kanäle bereit, über die Mitarbeiter sowie externe Partner Verdachtsfälle von Korruption und Bestechung melden können. Diese Meldungen werden vertraulich behandelt und gründlich untersucht.
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Untersuchungen und Sanktionen: Bei Verdachtsfällen von Korruption oder Bestechung führt der Kelag-Konzern umgehend interne Untersuchungen durch. Bei Bestätigung der Vorwürfe werden angemessene Disziplinarmaßnahmen ergriffen, die bis zur Kündigung und strafrechtlichen Verfolgung reichen können.
•
Zusammenarbeit mit Behörden: Der Kelag-Konzern pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zur Verfolgung und Verhinderung von Korruptionsfällen. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen und die Unterstützung bei Ermittlungen.
Konzernlagebericht
Informationen über Schulungen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
Der Kelag-Konzern bietet ein umfassendes Schulungsprogramm, das Grundsatzthemen sowie funktionsspezifische Kurse umfasst. Nach durchgeführter Risikoanalyse wurden Funktionen mit erhöhtem Korruptions- und Bestechungsrisiko identifiziert. Dazu zählen Konzerneinkauf und -logistik, Accounting/Finance/Taxes/ESG, Group Communications, sowie Vertrieb & Energielösungen. Mitarbeiter in diesen Bereichen erhalten verpflichtende E-Learning-Schulungen, die österreichische und europäische Gesetzgebung behandeln und jährlich zu absolvieren sind. Ein etablierter Eskalationsprozess stellt die Absolvierung durch alle definierten Funktionen sicher.
Die E-Learning-Schulungen sind auch für Vorstandsmitglieder verpflichtend, Aufsichtsräte sind hiervon ausgenommen. Von 1.942 zugewiesenen Antikorruptionsschulungen sowie 1.942 Kartellrechtsschulungen für risikobehaftete Funktionen wurden im Geschäftsjahr 2025 rd. 78 % bzw. rd. 73 % erfolgreich absolviert. Die erfolgreiche Absolvierung wird durch einen abschließenden Test dokumentiert.
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2025 erfolgt die Ausweitung des Schulungskonzepts auf sämtliche Mitarbeiter mit E-Learning-Zugang. Die verbleibenden Mitarbeiter werden weiterhin durch die zuständigen Führungskräfte und Compliance-Officer in Präsenzschulungen geschult.
Anzahl Mitarbeiter
Anti-Korruption
Kartellrecht
Schulung zugewiesen
1.942
1.942
Schulung abgeschlossen
1.512
1.415
abgeschlossen in %
78%
73%
Tab. 1 (G1): Schulungen zu Anti-Korruption und Kartellrecht
Fälle in Bezug auf Korruption und Bestechung
Der Kelag-Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 keine bestätigten Fälle von Korruption und Bestechung. Es lagen weder Anklagen noch Geldstrafen wegen Verstößen gegen Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze vor. Auch in der unmittelbaren Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns wurden keine Korruptionsfälle bekannt. Die Gesellschaft verfügt über eine klare Leitlinie zur Untersuchung und Ahndung etwaiger Vorfälle unter Beteiligung von Mitarbeitern. Diese ist in der Richtlinie für das Hinweisgebersystem dokumentiert.
Bei Vorliegen eines konkreten und auf nachvollziehbaren Umständen beruhenden Anfangsverdachts mit Unternehmensbezug erstellen der vom betroffenen Bereich unabhängige Compliance-Beauftragte und die interne Revision einen Untersuchungsbericht. Dieser beinhaltet die gemeldeten Tatsachen, die durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen, das Untersuchungsergebnis sowie gegebenenfalls Empfehlungen für Disziplinar- und Abhilfemaßnahmen zur künftigen Verhinderung des Fehlverhaltens. Die Identität des Hinweisgebers bleibt dabei geschützt. Der Untersuchungsbericht wird der Unternehmensleitung der betroffenen Konzerngesellschaft sowie dem Chief Compliance Officer des Kelag-Konzerns übermittelt. Dieser leitet den Bericht mit einem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise an den Vorstand der Kelag weiter.
Ausblick
Erneuerbare Energien ohne Grenzen
Den Weg in eine grüne Zukunft, die vollständig von erneuerbaren Energien getragen wird, können wir nur erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen bleiben und unsere Energiezukunft aktiv sowie nachhaltig gestalten. Ein ökologisches, sicheres und leistbares Energiesystem erfordert dafür einen ausgewogenen Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten und der Netzinfrastruktur, der soziale, energiewirtschaftliche und ökologische Aspekte gleichermaßen einbezieht.
Auf Basis der bestehenden energiepolitischen Zielsetzungen Europas und Österreichs legt die Kelag ihren strategischen Schwerpunkt weiterhin klar auf das Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Dabei setzt das Unternehmen auf innovative Technologien und nachhaltige Projekte, um die Energieversorgung der Zukunft abzusichern, die Abhängigkeit von volatilen Energiemärkten zu reduzieren und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2025 war maßgeblich von einer geringeren Wasserführung, einem rückläufigen VHP-Ergebnis, dem Start der Umsetzung des Windparks Lavamünd, dem Ausbau von PV‑Freiflächenanlagen in Kärnten und im Burgenland sowie der Errichtung und dem Erwerb von Fernwärmenetzen geprägt.
Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität weiterhin nutzen, um in die Stromerzeugung aus Wasser-, Wind- und Photovoltaikkraft sowie in den Ausbau unserer Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren.
Verantwortung übernehmen
Wir alle sind uns bewusst, dass das bestehende Energiesystem aufgrund seiner schwerwiegenden ökologischen Auswirkungen nicht dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung fossiler Energieträger und die daraus resultierende Abhängigkeit von Energieimporten zunehmend knapper werdender Ressourcen ist eine Sackgasse – insbesondere vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer Spannungen und des weiterhin steigenden Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase, der den globalen Klimawandel beschleunigt.
In Österreich sind vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr derzeit noch stark von fossilen Energien geprägt. Eine erfolgreiche Energiewende setzt daher maßgeblich die Transformation dieser Bereiche voraus. Der Weg dorthin ist mit der zunehmenden Nutzung von Fernwärme auf Basis von Biomasse, dem Einsatz von Wärmepumpen sowie der E‑Mobilität bereits eingeschlagen. Deren Marktreife ermöglicht – in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien – eine leistbare und energieeffiziente Energiezukunft.
Die Kelag hat sich bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Unser Ziel ist es, langfristig eine ausgewogene Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, hoher Versorgungszuverlässigkeit, wirksamem Klimaschutz und sozialer Verantwortung sicherzustellen. Unsere Wachstumsstrategie basiert konsequent auf den Ausbau erneuerbarer Energien und bildet das Fundament unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Quellen erzeugte Kilowattstunde ersetzt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen unmittelbaren Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Wir befinden uns auf einem guten Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Ein zentrales Ziel bleibt die Sicherung des EcoVadis‑Gold‑Status, der uns motiviert, auch weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen zu investieren. Daher werden wir unser Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes auch im Geschäftsjahr 2026 gezielt weiter ausbauen.
Konzernlagebericht
Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen, partnerschaftlichen Dialog über Chancen und Herausforderungen der Energiewende fortsetzen. Dazu zählen neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung sowie Beiträge zu mehr Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleineren, praxisnahen Modellen Erkenntnisse für die große Transformation der Energiemärkte zu gewinnen.
Als regional verankertes Unternehmen verstehen wir uns zudem als verlässlicher Partner für Bevölkerung und Wirtschaft. Versorgungssicherheit bei Strom, Wärme und Telekommunikation sowie die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden wesentliche Grundlagen für den Wirtschaftsstandort Kärnten. Die Kelag agiert als solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen, stärkt die regionale Wertschöpfung und trägt durch hohe Kundenzufriedenheit und Investitionen zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei. Nachhaltiges Handeln bedeutet für uns auch, vorausschauend in die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung zu investieren. Vor diesem Hintergrund modernisieren wir kontinuierlich unsere Netzinfrastruktur.
Gemeinsam für eine nachhaltige energieZukunft
Trotz der anhaltenden Unsicherheiten der vergangenen Geschäftsjahre hat sich das auf erneuerbaren Energien basierende Geschäftsmodell der Energieversorgungsunternehmen weiterhin als robust und zukunftsfähig erwiesen. Auch im Jahr 2025 prägen geopolitische Spannungen sowie eine anhaltend schwache Konjunktur das wirtschaftliche Umfeld und stellen Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen, die sich dämpfend auf die gesamtwirtschaftliche Stabilität auswirken. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiezukunft werden künftig insbesondere verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen, langfristige Investitionssicherheit sowie eine koordinierte Vorgehensweise aller relevanten Akteure entscheidend sein, um ein ökologisches, sicheres und leistbares Energiesystem nachhaltig zu gewährleisten.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden mehr als je zuvor eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Im Geschäftsjahr 2026 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Die Kelag plant bis 2035 bis zu 4 Mrd. Euro in erneuerbare Energien und die Netzinfrastruktur zu investieren. Als Beitrag zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen genehmigte der Aufsichtsrat der Kelag für das Geschäftsjahr 2026 ein grünes Rekordinvestitionsprogramm in Höhe von rd. 495 Mio. EUR, das in die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft sowie Wind- und Sonnenenergie, in den Ausbau der Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme sowie in den Ausbau und die Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Wir sehen uns nach wie vor mit einer erhöhten Risikolage am Markt konfrontiert, die wir regelmäßig evaluieren. Als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette können wir die Risiken aber auch durch unser robustes Geschäftsmodell zumindest teilweise proaktiv reduzieren.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwarten wir – bei einer planmäßigen Wasserführung im langjährigen Durchschnitt – aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Großhandelspreise für Strom sowie der gesunkenen Gewinnerwartung aus der Zurechnung des anteiligen Ergebnisses an der VERBUND Hydro Power GmbH einen Rückgang des Konzernergebnisses. Vor dem Hintergrund weiterer Eingriffe in das Energiesystem sind zudem erhöhte Ergebnisschwankungen nicht auszuschließen.
Klagenfurt am Wörthersee, am 4. März 2026
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
•
World Economic Outlook, October 2025; Global Economy in Flux, Prospects Remain Dim; October 14, 2025
•
World Economic Outlook, October 2025: Global Economy in Flux, Prospects Remain Dim
•
Herbstprognose 2025: anhaltendes Wachstum trotz schwieriger Rahmenbedingungen - Vertretung in Deutschland
•
Autumn 2025 Economic Forecast shows continued growth despite challenging environment - Economy and Finance
•
Österreich schleppt sich aus der Rezession. Prognose für 2025 und 2026
•
Schwunglose Erholung
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
•
E-Control: www.e-control.at
•
GeoSphere Austria: https://klimaportal.geosphere.at/klimamonitoring
•
EEX Homepage: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub
•
Montana-Energie: www.montana-energie.at
•
Bloomberg
•
Montel
•
Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
•
APG: https://www.apg.at/
•
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
•
BMK Infothek: https://infothek.bmk.gv.at/
•
Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/
•
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at/
•
COP 30 (Weltklimakonferenz):
•
UN Climate Change Conference - Belém, November 2025 | UNFCCC
•
https://unfccc.int/cop30
•
EURACTIV: https://www.euractiv.de/
•
Europäische Kommission (Press Corner): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/en
•
Europäisches Parlament (Press Room): https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room
•
Europäische Union (EU-Recht): https://eur-lex.europa.eu
•
Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: https://www.gaswaerme.at/
•
Land Kärnten: https://www.ktn.gv.at/
•
Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
•
ORF: https://orf.at/
•
Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
•
Rat der Europäischen Union (Press Releases): https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
•
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: https://www.ris.bka.gv.at
•
Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/
Quellenverzeichnis
•
Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: https://www.voewg.at/
•
Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
•
Wien Energie: https://positionen.wienenergie.at
Kapitel finanzen
•
KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016
Konzernabschluss

Konzernabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2025
01.01.-31.12.2024
Umsatzerlöse
// 1
1.841.624
1.978.524
Sonstige Erträge
// 2
102.870
88.688
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
// 3
-1.117.051
-1.184.584
Personalaufwand
// 4
-213.869
-223.401
Abschreibungen
// 5
-156.557
-179.176
Sonstige Aufwendungen
// 6
-139.228
-116.983
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen
// 11
111.240
168.295
Operatives Ergebnis
 
429.029
531.364
Finanzerträge
// 7
10.910
18.802
Finanzaufwendungen
// 7
-18.572
-24.829
Ergebnis vor Ertragsteuern
 
421.367
525.337
Ertragsteuern
// 8
-68.820
-83.146
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
352.547
442.191
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern
 
2.675
4.378
Konzernergebnis
(zuzurechnen den Aktionären der Kelag)
 
349.872
437.813

Gesamtergebnisrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2025
01.01.-31.12.2024
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
352.547
442.191
Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
13.450
-2.197
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
// 23
15.526
-539
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten
 
735
0
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht in die GuV umgegliedert werden
 
-3.739
124
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen – Anteil am sonstigen Ergebnis
 
928
-1.781
Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
-41.104
-20.680
Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen
 
-511
5
Sicherungsgeschäfte aus der Absicherung von Zahlungsströmen
// 12
-52.719
-26.865
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
12.125
6.179
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern)
 
-27.655
-22.877
 
 
 
 
Gesamtperiodenergebnis
 
324.892
419.314
Zuzurechnen den Aktionären der Kelag
 
322.217
414.936
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern
 
2.675
4.378

Konzernabschluss
Bilanz des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
31.12.2025
31.12.2024
Langfristige Vermögenswerte
 
2.769.425
2.543.691
Immaterielle Vermögenswerte
// 9
335.717
342.811
Sachanlagen
// 10
1.966.536
1.697.329
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
// 11
362.908
394.835
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
// 13
28.644
25.123
Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente
// 14
48.261
58.363
Latente Steueransprüche
// 15
27.361
25.229
Kurzfristige Vermögenswerte
 
674.178
903.011
Vorräte
// 16
54.707
70.090
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten
// 17
46.078
135.883
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
// 18
385.916
519.569
Liquide Mittel
// 19
187.477
177.469
Vermögenswerte
 
3.443.603
3.446.702
Eigenkapital
 
1.953.291
1.845.873
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
// 20
1.930.099
1.823.255
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
// 21
23.192
22.618
Langfristige Schulden
 
929.866
1.095.915
Finanzverbindlichkeiten
// 22
417.990
566.950
Rückstellungen
// 23
282.977
326.166
Latente Steuerschulden
// 15
73.643
55.577
Baukostenzuschüsse
// 24
115.231
107.085
Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
// 25
40.025
40.137
Kurzfristige Schulden
 
560.446
504.914
Finanzverbindlichkeiten
// 26
172.720
22.152
Rückstellungen
// 27
16.281
28.737
Ertragsteuerschulden
 
40.449
72.128
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
// 28
41.586
91.121
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
// 29
289.410
290.776
Eigenkapital und Schulden
 
3.443.603
3.446.702

Entwicklung des Eigenkapitals
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Angesammelte Ergebnisse
Währungsdifferenzen
Rücklage für Sicherungsgeschäfte
Aktionären der Kelag zurechenbares Eigenkapital
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
Gesamtsumme Eigenkapital
Stand per 01.01.2024
58.160
53
1.527.870
-1.283
57.468
1.642.268
14.101
1.656.369
Periodenergebnis nach Ertragsteuern
0
0
437.813
0
0
437.813
4.378
442.191
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
0
0
-2.197
5
-20.686
-22.877
0
-22.877
Gesamtperiodenergebnis
0
0
435.616
5
-20.686
414.936
4.378
419.314
Dividende
0
0
-230.000
0
0
-230.000
-1.917
-231.917
Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne Beherrschungsverlust
0
0
-3.912
0
0
-3.912
5.949
2.037
Kapitalerhöhung
0
0
0
0
0
0
166
166
Übrige Eigenkapitaländerungen
0
4
-41
0
0
-37
-58
-95
Stand per 31.12.2024
58.160
57
1.729.533
-1.277
36.782
1.823.255
22.618
1.845.873
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand per 01.01.2025
58.160
57
1.729.533
-1.277
36.782
1.823.255
22.618
1.845.873
Periodenergebnis nach Ertragsteuern
0
0
349.872
0
0
349.872
2.675
352.547
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
0
0
13.450
-511
-40.594
-27.655
0
-27.655
Gesamtperiodenergebnis
0
0
363.321
-511
-40.594
322.217
2.675
324.892
Dividende
0
0
-215.000
0
0
-215.000
-2.398
-217.398
Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne Beherrschungsverlust
0
0
-321
0
0
-321
176
-145
Kapitalerhöhung
0
5
0
0
0
5
63
68
Übrige Eigenkapitaländerungen
0
0
-57
0
0
-57
58
1
Stand per 31.12.2025
58.160
62
1.877.477
-1.788
-3.812
1.930.099
23.192
1.953.291

Konzernabschluss
Geldflussrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2025
01.01.-31.12.2024
Ergebnis vor Ertragsteuern
 
421.367
525.337
Zahlungsunwirksame Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Ertragsteuern auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit
 
 
 
Zu- und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
// 5
152.618
176.493
Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen, Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
 
-111.240
-169.020
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und Wertpapieren
 
4.379
4.460
Zinsaufwendungen
// 7
18.573
22.566
Zinserträge
// 7
-10.234
-15.936
Derivatebewertungen
 
-6.019
10.355
Wertberichtigungen von Vorräten
// 16
877
0
Sonstige
 
-2.675
873
Gezahlte Steuern
 
-77.867
-75.042
Erhaltene Dividenden
// 11
151.625
191.681
Veränderung von langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
 
-36.560
-3.169
Veränderung von langfristigen Baukostenzuschüssen
// 24
4.766
539
Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen
 
509.609
669.138
Veränderung von Vorräten
// 16
14.568
-1.554
Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
// 18
-25.901
50.241
Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
// 29
-1.760
-37.322
Veränderung von kurzfristigen Rückstellungen
// 27
-8.048
-12.868
Cashflow aus operativer Tätigkeit
 
488.469
667.636
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2025
01.01.-31.12.2024
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
// 9
// 10
-389.610
-314.711
Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
1.637
1.328
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel
 
-9.077
-14.675
Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen
 
-370.363
-489.321
Einzahlungen aus der Veräußerung sonstiger Wertpapiere und Wertrechte, langfristiger Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstiger Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen
 
529.459
493.828
Erhaltene Zinsen
// 7
9.434
15.826
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
-228.520
-307.725
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
// 22
// 26
-14.801
-14.704
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
// 22
// 26
2.089
132
Gezahlte Zinsen
// 7
-15.127
-18.357
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
 
-4.452
-3.744
Gewinnausschüttung
 
-217.398
-231.917
Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern
// 21
-56
-1
Veräußerung von Anteilen an nicht beherrschende Gesellschafter
// 21
0
4.756
Einzahlungen von Fremdgesellschaftern
// 21
25
77
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
-249.720
-263.758
Nettoveränderung des Finanzmittelfonds
 
10.229
96.153
Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres
// 19
177.469
81.319
Währungsdifferenz auf den Finanzmittelfonds
 
-221
-2
Liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres
// 19
187.477
177.469
Konzernabschluss
Konzernanhang
Das Unternehmen
Die Kelag mit Sitz Arnulfplatz 2, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee, Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Klagenfurt 99133i, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften den Kelag-Konzern. Der Kelag-Konzern ist einer der führenden Energiedienstleister in Österreich. Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag), das Mutterunternehmen des Konzerns, ist österreichweit von der Energieerzeugung bis zum -vertrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit dem Schwerpunkt in Kärnten – tätig. Die Konzerntochter KELAG Energie & Wärme GmbH (KEW) ist österreichweit im Wärmegeschäft sowie im Großkundenvertrieb Strom und Erdgas erfolgreich. Den Netzbetrieb in Kärnten (Strom und Erdgas) nimmt das Tochterunternehmen KNG-Kärnten Netz GmbH wahr. Internationale Aktivitäten in den Geschäftsfeldern Wasser-, Windkraft und Photovoltaik sowie der Energiehandel im Ausland sind in der KI-KELAG International GmbH sowie in deren Tochtergesellschaften gebündelt.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt offengelegt. Weitere Informationen über die KEH werden im Kapitel „Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ dargestellt.
Grundsätze der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Kelag wurde in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und berücksichtigt die sich zusätzlich aus § 245a UGB ergebenden Anforderungen.
Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Kapitel „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.
Mit Ausnahme des Anhangs – in diesem erfolgen Betragsangaben grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. EUR) – ist dieser Konzernabschluss in Tausend Euro (Tsd. EUR) dargestellt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente), zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und leistungsorientierte Versorgungspläne.
Konsolidierungskreis
In der Beteiligungsliste im Appendix zum Konzernanhang sind v. a. die von der Muttergesellschaft Kelag mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie jene Unternehmen, die unter Anwendung der Equity Methode in den Konzernabschluss der Kelag einbezogen wurden, ersichtlich.

Konzernabschluss
Änderungen im Konsolidierungskreis
Im aktuellen Geschäftsjahr fanden folgende Änderungen des Konsolidierungskreises statt:
 
2025
2024
 
Vollkonsolidierung
at-equity Bewertung
Vollkonsolidierung
at-equity Bewertung
Stand zu Beginn der Berichtsperiode
92
16
77
15
In Berichtsperiode erstmals einbezogen
3
1
16
1
In Berichtsperiode entkonsolidiert
3
0
1
0
Stand am Ende der Berichtsperiode
92
17
92
16
davon inländische Unternehmen
23
15
22
14
davon ausländische Unternehmen
69
2
70
2
Alle Gesellschaften haben als Bilanzstichtag den 31. Dezember oder erstellen einen Zwischenabschluss für die Einbeziehung in den Konzernabschluss.
Der Konsolidierungskreis ist so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt. Bei den nicht per Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, wobei der Umsatz, die Vermögenswerte und die Schulden, das Eigenkapital sowie das Ergebnis vor Steuern insgesamt und jeweils unter 1 % der Konzernwerte liegen. Diese sind in der Beteiligungsliste im Appendix zum Konzernanhang mit „NK“ gekennzeichnet.

Im Kelag-Konzern fanden im aktuellen Geschäftsjahr und in der Vergleichsperiode folgende Konsolidierungskreisänderungen statt:
 
2025
2024
Gründungen
 
Interwind R1 d.o.o.
 
 
LED UžIE d.o.o. Beograd
 
 
Tauernwärme GmbH
Anteilserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3
JUWI DEVELOPMENT 18 S.R.L.
SE PERKOVCI d.o.o.
 
Clean Energy Rohrbach-Berg GmbH
UDINE SUD SRL
 
Vjetropark Ivan Sedlo 2 d.o.o.
Ecoenergia Due s.r.l.
 
 
JUWI DEVELOPMENT 10, 11, 14, 16, 17, 19, 20 S.R.L.
 
 
ORUNE WIND S.R.L.
 
 
SIBILLA WIND S.R.L.
 
 
SELVA WIND S.R.L.
 
 
SORANO WIND S.R.L.
Anteilserwerbe an assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen
Spotty Smart Energy Partner GmbH
 
Sukzessive Anteilserwerbe
Solarne Elektrane Nin d.o.o.
KI ITALIA S.R.L.
Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH
Sukzessive Anteilsverkäufe
 
Windpark Nikitsch GmbH
Verschmelzungen
SE PERKOVCI d.o.o.
 
 
Solarne Elektrane Nin d.o.o.
 
 
Interenergo d.o.o. za energetsko inženjerstvo
 
Veräußerungen
 
Ekoenergo Cogen, druzba za soproizvodnjo elektricne energije in toplote d.o.o.
Konzerninterne Umhängung und Anteilsaufstockung
PVI d.o.o. za izgradnju električnih postrojenja
 

Konzernabschluss
Details zu Anteilserwerben außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3
Im Geschäftsjahr 2025 fanden drei Erstkonsolidierungen infolge von Anteilserwerben statt, die – in Ermangelung substanzieller Prozesse – als Gruppe von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3 klassifiziert wurden.
Darunter fiel v. a. der Erwerb von 100 % der Anteile an der Clean Energy Rohrbach-Berg GmbH durch die Kelag Energie & Wärme GmbH, eine 100 %-Tochter der Kelag. Da keine organisierte Belegschaft miterworben wurde, die zur Fortsetzung der Leistungsgenerierung von entscheidender Bedeutung ist, liegt kein Erwerb im Anwendungsbereich des IFRS 3 vor. Das Closing fand am 17. Juli 2025 statt. Die Gesellschaft hat ihren Geschäftssitz in Oberösterreich und übernimmt die Fernwärmeversorgung der Standgemeinde Rohrbach-Berg. Das auf Basis von Biomasse betriebene Fernwärmeheizwerk mit einer Netzlänge von 9,8 km weist einen jährlichen Wärmeabsatz von 18,7 GWh auf. Für den Erwerb wurde ein Kaufpreis in Höhe von 7,4 Mio. EUR geleistet; zusätzlich wurde eine Ausgleichszahlung für die Ablöse einer übernommenen Call-Option in Höhe von 0,2 Mio. EUR getätigt, die gegenüber einer dritten Partei bestanden hat und die Übernahme von maximal 9,99 % der Anteile betroffen hat. An langfristigen Vermögenswerten wurden mit dem Erwerb technische Anlagen und Maschinen sowie Grundstücke und Bauten in Höhe von 16,6 Mio. EUR erworben; das übernommene kurzfristige Vermögen von insgesamt 3,6 Mio. EUR setzt sich aus liquiden Mitteln in Höhe von 1,1 Mio. EUR sowie Forderungsbeständen und Vorräten zusammen. Die übernommenen lang- und kurzfristigen Schulden beliefen sich auf 12,5 Mio. EUR.
Das Closing zum Erwerb der achten Gesellschaft im Rahmen der „Ager“-Transaktion fand am 8. April 2025 statt. Mit dieser Transaktion wurden 100 % der Anteile an der JUWI DEVELOPMENT 18 S.R.L. übernommen, welche ein eigenständiges PV-Freiflächen-Projekt in Norditalien (Region Piemont) mit einer geplanten Gesamtleistung von 10 MWp zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft ist geschäftlich in Udine lokalisiert, befindet sich in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase und verfügt über eine positive Baugenehmigung. Darüber hinaus wurden mit Closing am 23. Oktober 2025 97 % der Anteile an der Projektgesellschaft Vjetropark Ivan Sedlo 2 d.o.o. erworben, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung eines Windparks ist. Der Geschäftssitz der Gesellschaft befindet sich in Sarajevo. Für diese Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 betrug die Gegenleistung in Summe 4,0 Mio. EUR; in dieser Gegenleistung ist die Ablöse eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 0,4 Mio. EUR enthalten. Mit diesen Erwerben wurden 4,1 Mio. EUR an langfristigen Vermögenswerten und 0,0 Mio. EUR an Schulden übernommen.
Weiters fand im Geschäftsjahr 2025 eine Erstkonsolidierung an einem Gemeinschaftsunternehmen statt. Mit Closing zum 23. Dezember 2025 wurden 33 % der Anteile an der Spotty Smart Energy Partner GmbH erworben, die mittels der Equity-Methode in diesen Konzernabschluss einbezogen wird. Die Gesellschaft hat ihren Geschäftssitz in Wien und bietet innovative digitale Energiedienstleistungen an.
Sukzessiver Anteilserwerb und Verschmelzungen
Die Kelag International Ljubljana d.o.o., Sitz in Laibach, hat am 7. Februar 2025 die verbleibenden 20 % (von 80 % auf 100 %) der Geschäftsanteile an der Solarne Elektrane Nin d.o.o. vom Fremdgesellschafter zu einem unwesentlichen Kaufpreis erworben. In weiterer Folge wurden die drei kroatischen Gesellschaften Solarne Elektrane Nin d.o.o., Interenergo d.o.o za energetsko inženjerstvo und SE PERKOVCI d.o.o in die KELAG INTERNATIONAL Zagreb d.o.o. als übernehmende Gesellschaft verschmolzen.
Erwerb von Finanzinstrumenten nach IFRS 9
Am 1. April 2025 fand das Closing zum Erwerb von 10,5 % der Anteile an der ARGONET GmbH durch die KNG-Kärnten Netz GmbH, einer 100 %-Tochter der Kelag, zu einem Kaufpreis von 1,9 Mio. EUR statt. Dieser Anteil wurde als Finanzinvestition in ein Eigenkapitalinstrument nach IFRS 9 eingestuft und ist grundsätzlich einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzuführen. Im Kelag-Konzern wurde bei der Erstbewertung von der unwiderruflichen Option Gebrauch gemacht, diesbezügliche Folgebewertungen des beizulegenden Zeitwertes über das sonstige Ergebnis zu führen; die Voraussetzungen für diese Optionsziehung wurden erfüllt. Folglich werden Wertänderungen dieser Beteiligung erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis berücksichtigt; etwaige Dividendenerträge sind erfolgswirksam zu erfassen.
Daneben hat die Kelag am 30. September 2025 einen rd. 2,5% Anteil am Future Energy Venture Fund II zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,1 Mio. EUR erworben. Der Anteil ist als Schuldinstrument gemäß IFRS 9 einzustufen und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte IFRS/IFRIC
In der Berichtsperiode 2025 sind folgende Standards bzw. Interpretationen erstmals zur Anwendung gebracht worden:
 
 
IASB-Veröffentlichung
(übernommen von der EU)
Verpflichtende Anwendung
Auswirkungen
IAS 21
Änderung:
 
 
 
 
Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangel an Umtauschbarkeit
15.08.2023 (12.11.2024)
01.01.2025
keine
Noch nicht anzuwendende IFRS/IFRIC
 
 
IASB-Veröffentlichung
(übernommen von der EU)
Verpflichtende Anwendung
Auswirkungen
IFRS 9 und IFRS 7
 
Änderungen:
 
 
 
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
30.05.2024 (27.05.2025)
01.01.2026
keine
 
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
18.12.2024 (30.06.2025)
01.01.2026
keine
IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7
Änderungen:
 
 
 
Jährliche Verbesserungen an IFRS (Volume 11)
18.07.2024 (09.07.2025)
01.01.2026
keine
IFRS 18
Neuer Standard:
 
 
 
 
Darstellung und Angaben im Abschluss
09.04.2024 (13.02.2026)
01.01.2027
siehe unten

Konzernabschluss
Noch nicht von der EU übernommene IFRS/IFRIC
 
 
IASB-Veröffentlichung (übernommen von der EU)
Voraussichtlich verpflichtende Anwendung
Auswirkungen
IFRS 19
Neuer Standard:
 
 
 
 
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
09.05.2024 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
01.01.2027
keine
IAS 21
Änderungen:
 
 
 
 
Auswirkungen von Wechselkursänderungen zur Umrechnung von Finanzinformationen in Hochinflationswährungen
13.11.2025 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
01.01.2027
keine
IFRS 19
Änderungen:
 
 
 
 
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
21.08.2025 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
01.01.2027
keine
Im Kelag-Konzern wurde im Jahr 2024 ein eigenes Projektteam gebildet, welches die Auswirkungen der bevorstehenden Anwendung von IFRS 18 auf den Kelag-Konzernabschluss sowie die damit einhergehenden systemtechnischen Anforderungen erhebt, analysiert und evaluiert. Der Kelag-Konzern begründet keine spezifische Hauptgeschäftstätigkeit. Dennoch ergeben sich aus der Implementierung von IFRS 18 insbesondere wesentliche strukturelle Änderungen der operativen, investiven und finanziellen Ergebniskomponenten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die sich in neuen Zwischensummen manifestieren. Hervorzuheben ist der geänderte Ausweis des Ergebnisses aus at-equity bilanzierten Beteiligungen, welches mit der Anwendung von IFRS 18 als Bestandteil der Investitions-Kategorie abzubilden ist. Auch die Konzern-Geldflussrechnung ist infolge geänderter Ausgangswerte für die indirekte Ermittlung des operativen Cashflows und dem Wegfall des Ausweiswahlrechts für erhaltene Dividenden von bedeutenden Änderungen betroffen. Weiters wurde mit der Anwendung der neuen Leitlinien zur Gruppierung von Informationen zusätzliches Aggregations-bzw. Disaggreationspotenzial im Rahmen der bestehenden Berichterstattung erschlossen. Bislang wurden keine Management-defined
Performance Measures (MPMs) identifiziert.
Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7, die sich auf Verträge aus naturabhängiger Elektrizität beziehen, betreffen v. a. den Anwendungsbereich der Standards (insbesondere mit Blick auf die Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9), die Bilanzierung von Sicherungbeziehungen und Anhangsangaben. Diese Regelungen zielen in erster Linie darauf ab, Unternehmen außerhalb der Energiebranche die bilanzielle Behandlung von Power Purchase Agreements zu erleichtern. Da einerseits die Ausweitung der Eigenbedarfsausnahme insbesondere durch die Ausübung der Fair-Value Option bei diesbezüglichen Verträgen im Kelag-Konzern keine Auswirkung hat und diese auch nicht in Sicherungsbeziehungen verwendet werden, ergibt sich im Kelag-Konzern kein Änderungsbedarf in der Bilanzierung.

Konsolidierungsmethoden
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mithilfe seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom Erwerbszeitpunkt oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und andere Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Kelag-Konzern von allen Tochtergesellschaften einheitlich angewendet.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und grundsätzlich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und im Bedarfsfall latente Steuern in Ansatz gebracht.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Änderung der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen den beherrschenden Einfluss über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der betroffenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und die erhaltene Gegenleistung sowie eine verbleibende Beteiligung wird mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Anteile an at-equity bilanzierten Beteiligungen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinsame Beherrschung der Entscheidungsprozesse. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Als gemeinsame Vereinbarungen werden vertragliche Vereinbarungen zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Rechte am Nettovermögen bestehen, werden als at-equity bilanzierte Beteiligungen, also nach der Equity-Methode, in den Konzernabschluss einbezogen. Die erstmalige Erfassung erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese werden in der Folge um die Veränderungen des Anteils des Kelag-Konzerns am Reinvermögen nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um die Verluste durch Wertminderungen angepasst. Verluste, die den Beteiligungsansatz am assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, wenn keine Verpflichtung zu Nachschüssen besteht.

Konzernabschluss
Nach Anwendung der at-equity Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns am jeweiligen assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte (siehe Kapitel „Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen“). Wenn sich aus einem Impairment-Test ein Wertminderungsbedarf ergibt, wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem korrespondierenden Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen als Wertminderungsaufwand erfasst.
Der Impairment-Test wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Wertminderungen werden nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig aufgeholt werden.
Firmenwerte
Bei der Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses ist die übertragene Gegenleistung (zuzüglich etwaiger nicht beherrschender Anteile) dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Reinvermögens gegenüberzustellen, um einen allfälligen Unterschiedsbetrag aus dem Unternehmenszusammenschluss zu ermitteln.
Ist der Unterschiedsbetrag negativ, so sind die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und die Kaufpreisallokation erneut zu überprüfen. Ergibt sich nach neuerlicher Überprüfung ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei Vorliegen eines positiven Unterschiedsbetrags wird ein Firmenwert angesetzt, der als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt. Ein Firmenwert wird auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die erwartungsgemäß von den infolge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehenden Synergien profitieren werden. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dabei der untersten Ebene, auf der das Management den Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht.
Währungsumrechnung
Geschäftsfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung von monetären Bilanzpositionen erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im operativen Ergebnis oder im Finanzergebnis erfasst.
Die funktionale Währung der Kelag sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für jedes Unternehmen wird die funktionale Währung in Übereinstimmung mit IAS 21 festgelegt. Da die in den Konzernabschluss einbezogenen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbstständig in ihrer Landeswährung betreiben, stellen deren lokale Währungen grundsätzlich die relevanten funktionalen Währungen dar. Für den Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Tochterunternehmen nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet.
Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen werden grundsätzlich mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) oder nationaler Zentralbanken umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Stichtagsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.

Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt:
 
Durchschnitt
Stichtag
pro EUR
2025
31.12.2025
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
Tschechische Krone (CZK)
24,6986
24,2370
Rumänischer Leu (RON)
5,0404
5,0968
Mazedonische Denar (MKD)
61,6047
61,4950
Serbische Dinar (RSD)
117,1973
117,2820
Bosnische Mark (BAM)
1,9558
1,9558
Konzernabschluss
 
Durchschnitt
Stichtag
pro EUR
2024
31.12.2024
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
Tschechische Krone (CZK)
25,1228
25,1850
Rumänischer Leu (RON)
4,9753
4,9743
Mazedonische Denar (MKD)
61,5309
61,4950
Serbische Dinar (RSD)
117,0845
117,0149
Bosnische Mark (BAM)
1,9558
1,9558
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und unter Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen sowie, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der Strombezugsrechte liegt zwischen 10 und 80 Jahren, wobei das wertmäßig größte Strombezugsrecht jenes an den Kraftwerken Malta und Reißeck II ist, dessen Nutzungsdauer mit 80 Jahren angesetzt wurde. Die sonstigen Rechte (inkl. der Wassernutzungsrechte sowie Softwarelizenzen) werden über einen Zeitraum von 4 bis 50 Jahren abgeschrieben. Die festgelegten Nutzungsdauern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich aktivierungspflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten unter anderem die Kosten für Ersatzteile einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern solche Teile gesondert entsprechend ihrer spezifischen Nutzungsdauer ab (Komponentenansatz). Gleiches gilt bei geplanten Großinspektionen (im Wesentlichen Turbinenrevisionen), wobei die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Buchwert der jeweils betroffenen Sachanlagen als Ersatz aktiviert werden, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Sachanlagen werden ausgebucht, wenn entweder deren Abgang zu verzeichnen ist, oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.
Die planmäßigen linearen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an den erwarteten Nutzungsdauern ihrer Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Nutzungsdauern verwendet, welche unverändert gegenüber dem Vorjahr sind:
Sachanlagen
Nutzungsdauer in Jahren
Betriebs- und Geschäftsgebäude
20 - 50
Technische Anlagen und Maschinen
10 - 60
Sonstige Sachanlagen
3 - 10
Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst.
Anlagen in Bau
Neben direkt zurechenbaren Errichtungskosten im Zuge von Herstellungsvorgängen, werden auch Anzahlungen, die während der Bauphase typischerweise an einen Generalunternehmer geleistet werden, als Teil der Anschaffungskosten nach IAS 16 unter den Anlagen in Bau ausgewiesen. In der Folgebewertung erfolgt in der Regel eine Umbuchung auf die Sachanlagen, sobald diese in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Vor der Inbetriebnahme werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Anlagen in Bau werden gegebenenfalls in Wertminderungstests nach IAS 36 einbezogen.
Leasingverhältnisse
IFRS 16 sieht für Leasingverträge aus Sicht von Leasingnehmern die Aktivierung eines Nutzungsrechts sowie die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit vor. Die Leasingverhältnisse, bei denen der Kelag-Konzern als Leasingnehmer auftritt, umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Nutzung von Gebäude(teile)n, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen.
IFRS 16 beinhaltet Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert, für die jeweils Ansatzwahlrechte vorgesehen sind. Der Kelag-Konzern macht von beiden Erleichterungen Gebrauch und weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse liegen in diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit nicht überschritten werden. Leasinggegenstände von geringem Wert liegen im Kelag-Konzern grundsätzlich dann vor, wenn der Neuwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts rd. 5 Tsd. EUR nicht überschreitet. Im Kelag-Konzern wird IFRS 16 zudem nicht auf Mieten von immateriellen Vermögenswerten freiwillig angewendet.
Die Geschäftsfälle, in denen der Kelag-Konzern als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.
Werthaltigkeit von nicht finanziellen Vermögenswerten und at-equity bilanzierten Beteiligungen
Bei Vorliegen eines Anhaltspunkts einer Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, wird die Werthaltigkeit der Buchwerte geprüft (Impairment-Test). Ein jährlicher Impairment-Test ist für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte durchzuführen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt vorliegt. Der Kelag-Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderungen zum Bilanzstichtag durch.
Ein Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich auf Ebene der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) beurteilt. Für die Bildung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf die weitgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der entsprechenden Vermögenswerte abgestellt.
Konzernabschluss
Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei einer kapitalwertorientierten Ermittlung kommen Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Anwendung. Die Planungen der Cashflows basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen/Vorhersagen und einer Extrapolation für Perioden, die diesen Planungsrechnungen folgen. Entfallen in den Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung, wird – außer bei Firmenwerten – eine Wertaufholung erfasst.
Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vor-Steuer-Zinssatzes erfolgt iterativ.
Bei Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird die Beurteilung der Werthaltigkeit zu jedem Abschlussstichtag vorgenommen. Bei anderen nicht finanziellen Vermögenswerten und at-equity bilanzierten Beteiligungen wird die Werthaltigkeit dann neu beurteilt, wenn interne oder externe Anhaltspunkte für mögliche Wertänderungen vorliegen. Im Allgemeinen kommt es bei folgenden Anhaltspunkten zu einer Überprüfung der Werthaltigkeit:
•
Wesentliche Änderungen bei den erwarteten Strompreisen;
•
Nachteilige Entwicklung im technischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld;
•
Anstieg der Marktzinsen;
•
Überalterung oder physischer Schaden;
•
Verringerung der wirtschaftlichen Ertragskraft eines Vermögenswerts.
Bei at-equity bilanzierten Beteiligungsunternehmen sind z. B. folgende Anhaltspunkte maßgeblich:
•
Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Beteiligungsunternehmens;
•
Vertragsbruch, wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;
•
Beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten zukünftigen Cashflows des Beteiligungsunternehmens hinweisen.
Für die Berechnung einer eventuellen Wertminderung eines nicht finanziellen Vermögenswerts bzw. eines at-equity bilanzierten Beteiligungsunternehmens ist es erforderlich, den Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher dem nicht finanziellen Vermögenswert zugeordnet ist, zu ermitteln. Die Ermittlung des Nutzungswerts basiert auf Schätzungen künftiger Cashflows unter Berücksichtigung von Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf der Festlegung eines geeigneten Abzinsungssatzes. Bei der Berechnung des Nutzungswerts kommt es grundsätzlich zu keiner Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen bzw. nicht beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Berücksichtigung spezifischer Synergien bei der Nutzungswertermittlung kann jedoch zum Tragen kommen.
Wenn keine verlässlichen Prognosen für einen längeren Zeitraum vorliegen, wird den Berechnungen ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. In der Regel stehen spezielle Planungsannahmen (z. B. Strompreisprognosen) für einen längeren Zeitraum zur Verfügung, die vom Management neben der Berücksichtigung in Werthaltigkeitsprüfungen auch für Investitionsentscheidungen und strategische Planungen als relevant erachtet und daher verwendet werden.

Sonstige Wertpapiere,Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere umfassen Österreichische Staatsanleihen, die in Erfüllung von § 14 EStG dem Deckungserfordernis für Rückstellungen im Zusammenhang mit Direktpensionszusagen dienen. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da sich die Zahlungen ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen und sie zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden. Käufe und Verkäufe werden mit dem Wert zum Erfüllungstag bilanziert. Wertminderungen werden gegebenenfalls ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mithilfe der Effektivzinsmethode ermittelte Zinserträge werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Seit dem Geschäftsjahr 2025 werden in der Bilanzposition „Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen“ mit den Anteilen an der ARGONET GmbH bzw. dem Future Energy Venture Fund II auch Eigenkapital- und Schuldinstrumente nach IFRS 9 ausgewiesen, deren Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Während für die Anteile an der ARGONET GmbH die unwiderrufliche Option für Eigenkapitalinstrumente ausgeübt wurde, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis zu erfassen, sind Wertänderungen der als Schuldinstrumente eingestuften Anteile am Future Energy Venture Fund II erfolgswirksam zu erfassen.
Langfristige Forderungen
Verzinsliche langfristige Forderungen werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten
Die Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten resultieren aus Energietermingeschäften, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und erstmals am Handelstag bilanziert werden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige lang- und kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
Außerdem enthalten die kurzfristigen Forderungen Termineinlagen, deren Gesamtlaufzeit mehr als drei Monate beträgt und die nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen vorgesehen sind.
Die übrigen Forderungen werden ebenso wie Termineinlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Eventualforderungen
Eventualforderungen resultieren im Regelfall aus ungeplanten oder unerwarteten Ereignissen, durch die dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Für Eventualforderungen gilt ein Ansatzverbot; ein wahrscheinlicher Nutzenzufluss ist im Anhang zu erläutern.
Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten
Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte erfasst, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. IFRS 9 verfolgt ein Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, das an erwarteten Kreditverlusten ausgerichtet ist (Expected Credit Losses). Dieses Wertminderungsmodell sieht dazu im Allgemeinen eine Klassifikation in unterschiedliche Stufen vor, wobei insbesondere Stufenübergänge als Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert werden und Wertminderungen auslösen. Der Standard unterscheidet jedoch zwischen diesem allgemeinen und einem alternativen Wertberichtigungsmodell, bei dem Anwendungserleichterungen vorgesehen sind.
Im Konzern werden sowohl Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Modell berechnet als auch solche nach einem vereinfachten Modell. Im allgemeinen Modell werden Ratings und deren Veränderungen als Bewertungsindikatoren herangezogen. Solche Indikatoren liegen zum Beispiel bei Wertpapieren sowie Bankguthaben und Termineinlagen vor. Für die genannten Finanzinstrumente ermittelt der Konzern die Wertminderungen daher auch auf Basis der jeweiligen Buchwerte, von Ratingkategorie-abhängigen Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) und Verlustquoten (Loss Given Default, LGD).
Konzernabschluss
Bei der Anwendung des allgemeinen Modells werden finanzielle Vermögenswerte auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts wertgemindert, wenn sich deren Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat (Stufe 1). Der Kelag-Konzern stellt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos in solchen Fällen fest, in denen für den finanziellen Vermögenswert kein „Investment Grade“-Rating (Standard & Poor’s: zumindest „BBB–“, Moody’s: zumindest „Baa3“) oder auch kein äquivalentes internes Rating vorliegt. Neben der Einleitung etwaiger Mahnmaßnahmen ermittelt der Kelag-Konzern die Wertminderung dann auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste (Stufe 2). Auch wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertragsbruch vorliegt.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein vereinfachtes Modell angewendet, in dessen Rahmen Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst werden. Der Kelag-Konzern orientiert sich hierbei an Umsatzerlöse und Forderungsausbuchungen. Jedoch sind Forderungsausfälle im Konzern historisch gesehen von untergeordneter Bedeutung. Auch künftig wird von einem geringen Risiko ausgegangen. Dies ist v. a. den regelmäßig über Einzugsermächtigungen eingehobenen Teilzahlungsbeträgen von Kunden, der Natur der erbrachten Leistungen (v. a. Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie Netzleistungen), die – gerade bei Privatkunden – zu einer kundenseitigen Priorisierung gegenüber anderen Verpflichtungen führt, sowie einem stringenten Kreditrisikomanagement und Mahnwesen geschuldet.
Auch das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach erfolgten Lieferungen aus dem Energiehandel wird gering eingeschätzt. Dies liegt an der Anwendung eines Limitsystems für Kontrahentenrisiken, das zu einer Risikodiversifizierung beiträgt, internen Bonitätsprüfungen, laufenden Analysen und Monitoring des Handelspartnerportfolios sowie monatlichen Abrechnungen.
Vorräte
Die Bewertung der Erdgasvorräte erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Als Ansatzkriterium für den Nettoveräußerungswert werden Preise aus bestehenden Verträgen sowie aus erwarteten Absatzszenarien herangezogen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt, solange der niedrigere Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag nichts an den Veräußerungspreisen der relevanten Produkte ändert. Unter diesen Umständen stellen die Wiederbeschaffungskosten die beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungswert dar. Als Verbrauchsfolgeverfahren kommt das gleitenden Durchschnittspreisverfahren zum Einsatz.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie die angemessenen Gemeinkosten umfassen. Die Bewertung von noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt gleichgeartet. Noch nicht abrechenbare Leistungen aus Kundenaufträgen fallen unter die Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15. Da diese im Kelag-Konzern jedoch von untergeordneter Bedeutung sind, wird kein separater Bilanzausweis vorgenommen.
Liquide Mittel
Der Posten der liquiden Mittel in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen mit einem Veranlagungszeitraum bis zu drei Monaten, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten liquiden Mittel.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden beim Erstansatz mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird unter Verwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Finanzergebnis erfasst.
Ausgelagerte Pensionen, Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, gesetzliche Abfertigungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Jubiläumsgeldverpflichtungen
Seit 1992 verfolgt die Kelag die Strategie, keine leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen oder pensionsähnliche Verpflichtungen – weder als Direktpensionen noch ausgelagert – für ihre Mitarbeiter zu übernehmen. Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, die auf Zusagen vor 1992 zurückgehen, werden gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) ermittelt. Als pensionsähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen bezeichnet. Der Konzern erfasst die Neubewertung dieser Verpflichtungen im sonstigen Ergebnis, die auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert wird. Die Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht im Posten Finanzaufwand erfasst, während sich andere erfolgswirksame Veränderungen im Personalaufwand niederschlagen.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden im vorliegenden Konzernabschluss die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.
Die Höhe der Pension errechnet sich in Abhängigkeit von der bis zum Leistungsfall im jeweiligen Unternehmen des Konzerns verbrachten Dienstzeit. Als rechnungsmäßiges Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (gegebenenfalls vorzeitige) Alterspension gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt.
Pensionsverpflichtung für leistungsorientierte, in die Pensionskasse ausgelagerte Pensionszusagen
Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an gewisse Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Ein Teil dieser leistungsorientierten Verpflichtungen besteht nicht als Direktpensionszusage des Kelag-Konzerns, sondern wurde an die Valida Pension AG ausgelagert. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Pensionskasse gegenüber, das vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes veranlagt wird. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Fall von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs am Bilanzstichtag. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen im Sinne von IAS 19 bilanziert und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert, sodass die Bilanzierung einer Nettoschuld erfolgt.
Beitragsorientierte Pensionsverpflichtung
Für Mitarbeiter, die ab dem 1. Jänner 1992 in das Unternehmen eingetreten sind, werden ausschließlich beitragsorientierte Pensionszahlungen geleistet, die gemäß IAS 19.50 erfolgswirksam erfasst werden.
Verpflichtung für gesetzliche Abfertigungen
Mitarbeiter, deren österreichisches Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begann, erhalten auf Basis arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und des bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezugs. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren. Aus der Neubewertung entstehende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Konzernabschluss
Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2002 beginnenden österreichischen Arbeitsverhältnisse besteht kein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzliche Abfertigung. Für die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt werden. Durch dieses Abfertigungsmodell ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet, und es wird daher als beitragsorientierter Plan gemäß IAS 19 bilanziert.
Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen
Im Konzern wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruchs unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sah bis zum 31. Dezember 2025 ein Blockmodell vor; künftig wird nur noch ein kontinuierliches Altersteilzeitmodell angeboten. Die Entscheidung dafür wurde vor allem deshalb getroffen, da das aktuelle Förderregime, das mit der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab 1. Jänner 2024 eingeläutet wurde, eine deutlich verringerte Förderung des Blockmodells bis zum gänzlichen Entfall ab 1. Jänner 2029 vorsieht.
Das Angebot für das kontinuierliche Altersteilzeitmodell wird betroffenen Arbeitnehmern drei Jahre vor dem Pensionsstichtag angeboten. In der Übergangsphase, in der zwischen 2026 und 2028 das neue Modell das Blockmodell ablöst, werden die Angebote bis zu viereinhalb Jahre vor dem Pensionsstichtag gestellt. Das Modell sieht eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 % vor, wobei als Vergleichsniveau das Beschäftigungsausmaß vor der Annahme des Altersteilzeitmodells fungiert. Das Entgelt wird unter Inanspruchnahme von entsprechenden Förderungen im Umfang von 75 % – wiederum verglichen mit dem Niveau vor Antritt der Altersteilzeit – ausbezahlt. Da das kontinuierliche Modell die Erbringung der Arbeitsleistung jeweils in derselben Periode vorsieht, wie die Auszahlung der dazugehörigen Entlohnung, erfolgt keine Erfassung einer Verpflichtung im Wege der Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19.
Bis zum 31. Dezember 2025 wurde Mitarbeitern das Blockzeitmodell angeboten. Darin sind die ersten 40 % des Zeitraums vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten; für die restlichen 60 % des Zeitraums erfolgt eine Freistellung. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezugs vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart, wobei Sozialversicherungsbeiträge oder auch Abfertigungsansprüche davon unberührt bleiben. Anteile der entstehenden Mehrkosten aus der Altersteilzeitvereinbarung werden dem Arbeitgeber von der öffentlichen Hand ersetzt. Die bis zum 31. Dezember 2025 erfolgten Zusagen zum Blockmodell werden einer versicherungsmathematischen Bewertung zugeführt und sind entsprechend in der Rückstellung berücksichtigt.
Der Wegfall bisheriger Verpflichtungen aufgrund der Ablöse des Blockmodells führt zur erfolgswirksamen Auflösung der hierfür gebildeten Rückstellung in Höhe von 19,2 Mio. EUR.
Bei der Bewertung der (Block-)Altersteilzeitverpflichtungen und der Jubiläumsgeldverpflichtungen kommt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zur Anwendung, wobei die Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen ergebniswirksam realisiert wird. Die Bewertungsparameter entsprechen im Wesentlichen jenen für pensionsähnliche Verpflichtungen. Die daraus zu erfassenden Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Gehältern ausgewiesen. Dabei kommt es zur Anwendung eines dienstzeitabhängigen Fluktuationsabschlages.

Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden entsprechend den Regelungen des IAS 37 angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Hierzu muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung ermittelt, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt.
Im Kelag-Konzernabschluss werden ferner Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus belastenden Verträgen gemäß den Bestimmungen von IAS 37 gebildet. Der Bilanzansatz spiegelt die Höhe des erwarteten unvermeidbaren Ressourcenabflusses zu Vollkosten wider. Das ist der geringere Betrag aus Kosten für die Erfüllung des Vertrags und allfälliger Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung. Die Erfassung von Wertminderungen von mit belastenden Verträgen verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung von Drohverlustrückstellungen vor.
Rückstellungen, deren Erfüllung mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegt, werden als langfristig klassifiziert und, sofern der Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags wesentlich von dessen Nominalwert abweicht, diskontiert. Als Diskontierungszinssatz wird in der Regel ein laufzeitäquivalenter risikoloser Vor-Steuer-Zinssatz angewendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cashflows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein risikoadaptierter Zinssatz angewendet.
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten resultieren aus Energietermingeschäften, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst werden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Ressourcenabfluss führen oder in ihrer Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können und daher nicht ansatzfähig sind.
Zuschüsse der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies erfolgt, sobald hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.
Die Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden mit den entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Sachanlage verrechnet und somit netto ausgewiesen.
Baukostenzuschüsse
Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Baukostenzuschüssen handelt es sich um von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und Anschlusskosten an das Strom- und Gasnetz sowie sonstige Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich, die als Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 einzustufen sind. Diese werden als Passivposten unter den Schulden erfasst und ergebniswirksam im Wesentlichen über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der zum Stichtag kurzfristige Teil der Baukostenzuschüsse, also die Auflösung, die sich innerhalb der zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag aus dem aktuellen Bestand ergeben wird, wird in der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Konzernabschluss
Regulatorische Vermögenswerte und Schulden
Werden Netztarife durch einen Regulator auf Basis von Kosten- bzw. Erlösschätzungen festgelegt und Minder- oder Mehrkosten bzw. -erlöse aus der Vergangenheit bei der Tariffestsetzung in der Zukunft berücksichtigt, so ist der Netzbetreiber berechtigt, Mehrkosten bzw. Mindererlöse in zukünftigen Jahren von den Netznutzern im Wege höherer Tarife abgegolten zu bekommen, oder verpflichtet, Minderkosten bzw. Mehrerlöse den Netznutzern im Wege niedrigerer Tarife rückzuvergüten. Solche Ansprüche bzw. Verpflichtungen werden als regulatorische Vermögenswerte bzw. Schulden bezeichnet.
Der Kelag-Konzern ist im Tätigkeitsbereich Netz einem regulierten Tarifregime unterworfen, wobei die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in Österreich als Regulierungsbehörde auftritt.
In diesem Konzernabschluss werden weder regulatorische Vermögenswerte aktiviert noch regulatorische Schulden passiviert, da der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden gemäß aktuell gängiger Auslegung der IFRS nicht sachgerecht ist.
Ertragsteuern
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Mit dem Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KEH Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH (KEH) als Gruppenträgerin eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Seit dem Jahr 2005 wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert. Von der Gruppenträgerin werden an die Gruppenmitglieder die von ihnen verursachten Körperschaftsteuerbeträge nach der Stand-alone-Berechnungsmethodik mittels Steuerumlage weiterverrechnet, wobei die Kelag als Gruppenmitglied die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern verrechnet und gesammelt an die Gruppenträgerin KEH abführt. Die ENERGIES FRANCE S.A.S. ist ebenfalls Gruppenträgerin einer steuerlichen Unternehmensgruppe.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 grundsätzlich erfolgswirksam auf temporäre Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entsprechend ebenfalls im sonstigen Ergebnis gebucht.
Für aktive latente Steuern, insbesondere solche aus steuerlichen Verlustvorträgen, ist die Ansatzfähigkeit nur gegeben, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftige steuerliche Gewinne zu erwarten sind, um einen steuerwirksamen Abzug des Verrechnungspotenzials vornehmen zu können, oder in dem Ausmaß, in dem passive latente Steuern vorhanden sind. Passive latente Steuern sind jedenfalls ansatzpflichtig. Die Aktiv- und Passivposten aus latenten Steuern werden in der Bilanz saldiert ausgewiesen, wenn sie aufrechenbar gegenüber der gleichen Steuerbehörde sind. Eine Saldierung erfolgt im Kelag-Konzern auch gesellschaftsübergreifend für jene Konzerngesellschaften, die Teil einer Steuergruppe sind.
Zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, die in den Jahresabschlüssen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesen sind, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen und dem jeweiligen konsolidierten anteiligen Nettovermögen führen im Konzern zu keinem Ansatz einer latenten Steuer, solange keine relevanten Konstellationen aus absehbarem Umkehrereignis und steuerwirksamer Klassifikation der Beteiligung vorliegen („Outside Basis Differences“).

Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Behörden in Einzelfällen zu von der internen Beurteilung im Kelag-Konzern abweichenden Ergebnissen kommen. Sollten derartige Abweichungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Der auf das Mutterunternehmen anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt zum Bilanzstichtag aufgrund der Zugehörigkeit zur Steuergruppe der KEH 23,00 %. Aktive und passive latente Steuern werden mit dem Steuersatz bewertet, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der jeweiligen temporären Differenz Geltung hat.
Für die vollkonsolidierten Gesellschaften wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
in %
2025
2024
Bosnien-Herzegowina
10,0
10,0
Bulgarien
10,0
10,0
Frankreich
25,0
25,0
Italien
27,9
27,9
Kosovo
10,0
10,0
Kroatien
10,0/18,0
10,0/18,0
Montenegro
9,0/12,0/15,0
9,0/12,0/15,0
Nordmazedonien
10,0
10,0
Österreich
23,0
23,0
Portugal
20,0
21,0
Rumänien
16,0
16,0
Serbien
15,0
15,0
Slowenien
22,0
22,0
Spanien
25,0
25,0
Tschechien
21,0
21,0
Auswirkungen Pillar II
Zum 31. Dezember 2023 wurden OECD Pillar II Regelungen betreffend einer globalen Mindestbesteuerung von 15 % in das österreichische Recht überführt. Das Gesetz fand erstmals Anwendung für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 begannen und wurde 2024 im Kelag-Konzern erstmalig angewendet. Dazu wurde eine Analyse durchgeführt, um die zukünftige grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen der Konzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar II Top-up Tax (Primärergänzungsteuer) oder einer Qualified Domestic Minimum Tax (nationale Ergänzungssteuer) ausgesetzt ist. Diese Analyse hat ergeben, dass nur Konzerngesellschaften in den Ländern Rumänien und Bulgarien die Ausnahmebestimmungen („Safe Harbours“) nicht erfüllen.
Der Konzern verfolgt aufmerksam den Fortschritt der lokalen Gesetzgebungsverfahren in jedem Land, in dem die Kelag tätig ist. Für das Geschäftsjahr 2026 wird eine neue Analyse durchgeführt, ob für weitere Jurisdiktionen eine Ergänzungssteuer nach Pillar II zu berücksichtigen ist. Die Kelag wendet die Ausnahme in IAS 12 an, wonach keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Pillar II-Regelungen der OECD bilanziert und auch keine Angaben dazu gemacht werden.
Power Purchase Agreements (PPAs)
Konzernabschluss
Der Kelag-Konzern vermarktet Strom aus nachhaltigen Erzeugungsanlagen v. a. in Österreich im Wege von Power Purchase Agreements (PPAs) für Dritte. Die Vermarktung erfolgt durch Termingeschäfte typischerweise am deutschen Markt. Im Falle solcher Absicherungen begründen die zugrunde liegenden Verträge in der Regel Derivatebilanzierungen nach IFRS 9. Die PPAs selbst begründen als Eigenverbrauchsverträge für Zwecke des Empfangs von Energielieferungen in der Regel schwebende Geschäfte außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9. Die aus dem Zusammenhang von Bezugs- und Absicherungsverträgen entstehende Rechnungslegungsanomalie wird im Kelag-Konzern durch die Ausübung der Fair-Value-Option für derartige PPAs signifikant verringert.
PPAs bringen typischerweise Energiebezüge aus österreichischen Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit sich, deren Energieerzeugung weitgehend automatisiert erfolgt. Dadurch gelten Entscheidungsrechte in Zusammenhang mit der Anlagennutzung als im Vorfeld getroffen im Sinne des IFRS 16.B24. Da allerdings der Anlagenbetrieb weiterhin Dritten obliegt und die Errichtung dieser Anlagen unabhängig vom Kelag-Konzern erfolgt ist, liegen keine Leasingverhältnisse nach IFRS 16 vor.
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich und Hedge Accounting
Derivative Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung für Forwards im Energiebereich auf Basis von Börsenkursen und einer aus Börsenkursen abgeleiteten Preis-Forward-Kurve erfolgt. Das Kreditrisiko der Counterparties wird über den Ansatz von Credit und Debit Value Adjustments (CVAs und DVAs) berücksichtigt. Es erfolgte eine Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz auf Basis von Renditen von europäischen Industrial Bonds. Die Bewertung von Futures folgt – konsistent mit der Klassifikation als Level 1 Fair Values – der Entwicklung der Börsenpreise und ist weiterhin von untergeordneter Bedeutung im Kelag-Konzern, auch wenn börsennotierte Energietermingeschäfte im Geschäftsjahr 2025 vermehrt eingesetzt wurden.
Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne bzw. -verluste derivativer Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 9 erfolgt grundsätzlich im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag, außer es kommt zur Anwendung der Regeln für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Cashflow Hedge Accounting). Um Hedge Accounting anwenden zu können, ist unter anderem eine wirtschaftliche Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und einem Grundgeschäft nachzuweisen. Außerdem darf das Ausfallrisiko keinen wesentlichen Einfluss auf die Wertänderungen der betroffenen Kontrakte haben.
Die Kelag wendet die Regelungen zu Hedge Accounting bei der Absicherung des Preisrisikos aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften im Energiebereich an. Hierbei werden die Energieterminkontrakte bzw. Sicherungsinstrumente im Rahmen von sogenannten Cashflow Hedges designiert. Bei Cashflow Hedges werden die unrealisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Sicherungsinstrumenten, insoweit diese effektiv sind, zunächst grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer eigenen Bewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Sie werden erst dann in die Umsatzerlöse bzw. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sollte die abgesicherte erwartete Transaktion zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit führen, werden die im Eigenkapital bislang ausgewiesenen Beträge mit dem erstmaligen Wertansatz des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit verrechnet. Eventuelle unwirksame Teile der Absicherung führen zu einer Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Langfristige derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert sind im Posten „Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente“ ausgewiesen; Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert sind im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente“ enthalten. Demgegenüber werden kurzfristige derivative Finanzinstrumente mit positivem bzw. negativem beizulegendem Zeitwert jeweils in einem gesonderten Aktiv- bzw. Passivposten dargestellt. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Nettingklausel vor, so werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für die entsprechenden Zeiträume für Zwecke der Bilanzdarstellung saldiert.
Sogenannte Eigenverbrauchsverträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Kelag-Konzerns abgeschlossen werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 9, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Falls ein solcher Eigenverbrauchsvertrag „belastend“ im Sinne von IAS 37 wird, so ist dafür eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.
In jenen Fällen, in denen Eigenverbrauchsverträge back-to-back am Großhandelsmarkt abgesichert werden, würde sich eine Rechnungslegungsanomalie (Accounting Mismatch) ergeben, weil die Eigenverbrauchsverträge nur als schwebende Geschäfte und die dazugehörenden Absicherungsgeschäfte als zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende Verträge erfasst werden würde. Dies ist einerseits bei PPAs und andererseits auch bei der Absicherung von Fixpreisvereinbarungen zur Belieferung von Individualkunden der Fall. Die mit derartigen Verträgen verbundene Rechnungslegungsanomalie wird im Kelag-Konzern durch die Ausübung der Fair-Value-Option signifikant verringert.
Ertragsrealisierung
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich nach dem fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15: Zuerst ist/sind der Vertrag/die Verträge mit Kunden und anschließend die separaten vertraglichen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren, um in weiterer Folge den Transaktionspreis zu bestimmen und diesen auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Erlöserfassung erfolgt im fünften Schritt bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen, somit zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum.
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom, Gas und Wärme an Industrie- und Haushalts- sowie Gewerbekunden, Energieversorgungsunternehmen und Strombörsen sowie von Netz- und Energiedienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Netzleistungen umfassen Erlöse aus nationalen Netztarifen, die seitens der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) per Verordnung zur Abdeckung der Kosten des Netzes gewährt werden. Zum Teil werden bei Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas den Kunden auch Netzkosten von Drittanbietern in Rechnung gestellt. Da keine Kontrolle über die Netzdienstleistungen vor Übertragung an den Kunden durch die Kelag vorliegt, ist die Kelag in Bezug auf diese Leistungen als Agent anzusehen. Die Erlöse aus diesen Netzdienstleistungen werden somit saldiert mit den entsprechenden Netzaufwendungen dargestellt.
Mit Ausnahme weniger Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden Umsatzerlöse, die v. a. aus
Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie aus Netzdienstleistungen generiert werden, grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der der Kelag-Konzern seine Leistungsverpflichtungen hinsichtlich der Lieferung von Strom und Gas erfüllt hat (der Kunde also jederzeit seine Leistung beziehen konnte bzw. bezogen hat) und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, das in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegen einerseits zwischenzeitig eingegangene Werte von intelligenten Messgeräten (Smart Metern), sowie für nicht gemessene Zeiträume nach dem letzten übermittelten Zählerstand eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten Mengen und Erlösen zugrunde. Umsatzerlöse werden um allfällige Erlösschmälerungen gekürzt und ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen ausgewiesen. Bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen an Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden beträgt das Zahlungsziel typischerweise 14 Tage, wobei die Zahlungen von Haushaltskunden großteils über Einzugsermächtigungen abgewickelt werden. Signifikante Finanzierungskomponenten liegen daher nicht vor.
Soweit möglich, werden die praktischen Vereinfachungen des IFRS 15, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, die der Kelag-Konzern in Rechnung stellen darf, signifikante Finanzierungskomponenten bei einem Zeitraum zwischen Erbringung einer Leistung und Bezahlung von bis zu einem Jahr nicht zu berücksichtigen sowie Kosten einer Vertragsanbahnung im Aufwand zu erfassen, sofern der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, in Anspruch genommen.
Die Realisierungen von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich, die zur physischen Erfüllung von Lieferverträgen dienen, werden bei Verkaufsgeschäften unter den Umsatzerlösen und bei Einkaufsgeschäften unter dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dargestellt. Die Bewertungen dieser Terminliefergeschäfte werden – abhängig davon, ob überwiegend Erträge oder Aufwände daraus erzielt werden – gesamthaft in den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwänden ausgewiesen.
Konzernabschluss
Die Realisierungen und Bewertungen von Terminkontrakten im Energiehandel, deren Hauptzweck nicht die finale physische Energielieferung, sondern die Bewirtschaftung sonstiger Handelspositionen ist, werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen, wobei die zugrunde liegenden Umsätze, Bezugskosten und Bewertungen saldiert dargestellt werden.
Zertifikatebilanzierung
Im Kelag-Konzern werden Emissionszertifikate sowie Grünstromzertifikate gehalten. Die Bilanzierung der Zertifikate erfolgt insbesondere unter Beachtung der Bilanzierungsregeln gemäß IAS 2, IAS 20 bzw. IAS 37.
Emissionszertifikate
In der Kategorie der Emissionszertifikate hält der Kelag-Konzern v. a. CO2-Zertifikate nach dem EU-Emissionshandelssystem, das einen „Cap and Trade“ Mechanismus umsetzt. Die Bilanzierung solcher ist in den IFRS seit der Aufhebung von IFRIC 3 im Jahr 2005 nicht explizit geregelt. Im Kelag-Konzern erfolgt eine Bilanzierung als Vorratsvermögen gemäß IAS 2 bzw. als Verbindlichkeit der vollen Verpflichtung des aktuellen Geschäftsjahres. Unentgeltlich zugeteilte Zertifikate werden gemäß IAS 20.23 mit den Anschaffungskosten von Null bewertet.
Emissionszertifikate nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022), die für den CO2-Ausstoß in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen fossiler Energieträger in vom EU-Emissionshandelssystem nicht erfassten Bereichen vorgesehen sind, werden aktuell im Wesentlichen im Erdgasbezugsaufwand erfasst und im Zuge von Wärmelieferungen großteils an Kunden weiterverrechnet. Eine Vorratsbilanzierung nach IAS 2 wird derzeit nicht vorgenommen, da in der aktuell relevanten Fixpreisphase (die bis zum 1. Jänner 2028 vorgesehen ist) kein „Cap and Trade“ Mechanismus umgesetzt wurde.
Grünstromzertifikate
Grünstromzertifikate fallen unter die erfolgsbezogenen Zuwendungen und sind gemäß IAS 20.7 zu dem Zeitpunkt bilanzansatzfähig, an dem gewährleistet ist, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und die Zuwendungen auch tatsächlich fließen. In diesem Fall werden die Zertifikate im Kelag-Konzern zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Herkunftsnachweise
Herkunftsnachweise, die in Zusammenhang mit dem Stromlabeling benötigt werden, finden sich, wenn diese zugekauft werden, im Bezugsaufwand des jeweiligen Energieträgers. Eine Weiterverrechnung an Kunden erfolgt gegebenenfalls als Teil der Umsatzerlöse. Zum Stichtag werden noch nicht beschaffte Herkunftsnachweise abgegrenzt.
Erlösabschöpfungen
Politische Maßnahmen und regulatorische Eingriffe zur Senkung der Energiekostenbelastung wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 in Gesetzesinitiativen – z. B. der Verordnung (EU) 2022/1854 – in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen auf Energieverkäufe umgesetzt, die definierte Preisobergrenzen überschreiten. Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz (BSMG 2025 II) wurden die Obergrenzen für Überschusserlöse zusätzlich verschärft. Erlösabschöpfungen werden als sonstige Abgaben gemäß
IFRIC 21 im sonstigen Aufwand (siehe RZ 6) bzw. als abgegrenzte Schulden im Sinne des IAS 37.11 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten (siehe RZ 29) bilanziert.

Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Des Weiteren sind Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung zu treffen, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Nachfolgend werden die wesentlichen Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden IFRS-Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben.
Bei einem Anteilsbesitz von unter 20 % wird vermutet, dass das Unternehmen über keinen maßgeblichen Einfluss verfügt, es sei denn, dieser Einfluss kann eindeutig nachgewiesen werden.
Maßgeblicher Einfluss: VERBUND Hydro Power GmbH
Die Kelag hält 10,02 % an der VERBUND Hydro Power GmbH. Der maßgebliche Einfluss lässt sich anhand folgender Faktoren, welche weitgehend mit den in IAS 28.6 genannten Indikatoren übereinstimmen, begründen: Neben der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist die Kelag explizit gesellschaftsvertraglich dazu ermächtigt, ein Aufsichtsratsmitglied ohne Zustimmung anderer Gesellschafter zu entsenden. Zudem kommt der Kelag ein vertraglich gesicherter Verwässerungs- und Squeeze-out-Schutz zu. Weiters kooperieren Kelag und VHP regelmäßig in der Realisierung von Kraftwerksprojekten. Die operative Verflechtung zwischen Kelag und VHP bestätigt sich ferner durch bestehende Strombezugsrechte, koordinierte Abstimmtätigkeiten zur Krisenvorsorge sowie den laufenden Kraftwerksbetrieb (z.B. bei Revisions- und Instandhaltungsarbeiten). Daraus resultiert regelmäßig auch die Bereitstellung technischer Informationen.
Anwendungsbereich
von IFRS 3
Erwerbe von Unternehmensanteilen (Share Deals) lassen sich gemäß IFRS 3.2 (b) in Erwerbe von Geschäftsbetrieben (im Anwendungsbereich von IFRS 3) und Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten (außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3) unterscheiden. Die Unterscheidung dieser beiden Kategorien von Erwerben ist ermessensbehaftet, insbesondere, da das Vorliegen substanzieller Prozesse eine entscheidende Rolle spielt und hierzu Einschätzungen betreffend Betriebsführungsprozessen und der Rolle etwaiger übernommener Arbeitnehmer notwendig sind.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Erwerbe von Geschäftsanteilen als Erwerbe im Anwendungsbereich des IFRS 3 eingestuft. Alle Erstkonsolidierungen zu Gesellschaftserwerben, insbesondere der Erwerb von 100 % der Anteile an der Clean Energy Rohrbach-Berg GmbH, wurden in Ermangelung substanzieller Prozesse als Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten klassifiziert.
Entwicklungen im Unternehmensumfeld, Ukrainekrieg und Klimawandel
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die notwendig würden, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre. Weder die Auswirkungen des anhaltenden Ukrainekriegs noch andere Faktoren haben zu einem Anpassungsbedarf im Kelag-Konzern geführt, da keine nachhaltig negativen Effekte auf die Energienachfrage erkennbar sind, die eine Bestandsgefährdung für Konzernunternehmen mit sich bringen.

Konzernabschluss
Insbesondere folgende Entwicklungen im Unternehmensumfeld, zu denen es Annahmen zu treffen galt, haben zu Schätzunsicherheiten in der Konzernbilanzierung zum 31. Dezember geführt:
•
Die Großhandelspreise für Strom und Erdgas waren im Geschäftsjahr 2025 weiterhin von hoher Volatilität geprägt. Zu Beginn des Geschäftsjahres stiegen die Großhandelspreise an den Erdgasmärkten aufgrund der Ungewissheit im Zusammenhang mit dem Ende des russischen Gastransits deutlich an, was sich in weiterer Folge auch an den Strommärkten widerspiegelte. Gegen Jahresmitte pendelten sich die Großhandelspreise nach leichten rückläufigen Bewegungen auf hohem Niveau ein. In der zweiten Jahreshälfte kam es trotz geopolitischer Unsicherheiten, bedingt durch eine hohe LNG-Verfügbarkeit und hohe Speicherstände, zu weiteren marginalen Rückgängen der Großhandelspreise an den Erdgasmärkten, die geringfügig unter dem Vorjahresniveau lagen. Dieser Trend zeigte sich auch an den Strommärkten. Insgesamt stabilisierte sich die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten allmählich, wenngleich sie weiterhin als volatil einzustufen ist. Im Durchschnitt lagen die Spotpreise an den Strom- und Erdgashandelsmärkten im Geschäftsjahr 2025 über jenen des Vorjahres; demgegenüber lagen die Terminpreise im Durchschnitt leicht unter jenen des Vorjahres. Diese Entwicklungen wirken sich insbesondere auf die Bilanzierung und Bewertung von Derivaten und Sicherungsinstrumente im Energiehandel sowie auf die Werthaltigkeitsprüfungen von Erzeugungsanlagen aus.
•
Das Geschäftsjahr 2025 war weiterhin von einer moderaten konjunkturellen Entwicklung geprägt. Die Inflation lag im Geschäftsjahr 2025 trotz fortgesetzten Leitzinssenkungen durch die EZB über dem Vorjahresniveau und wurde insbesondere durch die gestiegenen Energiekosten befeuert. Für 2026 wird ein Inflationsrückgang erwartet, der auf eine zunehmende Entspannung an den Energiemärkten und eine Stabilisierung der Lieferketten zurückzuführen ist. Die Wasserführung verzeichnete mit 85,2 % im Vergleich zum Vorjahr (2024: 117,2 %) einen deutlichen Rückgang und spiegelte sich in einer verringerten Eigenerzeugung wider. Diese Faktoren wirken – über die jeweils anzuwendenden Zins- bzw. Kapitalkostensätze sowie entsprechende Valorisierungen – insbesondere auf Barwertkalküle in Impairment-Tests nach IAS 36, auf die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, auf die Bewertung des Sozialkapitals nach IAS 19 sowie auf die Bewertung sonstiger Rückstellungen nach IAS 37.
•
Mit dem Beschluss des BSMG 2025 II hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket zur Reduzierung des Budgetdefizits verabschiedet, das unter anderem die Wiedereinführung und Verschärfung des Energiekrisenbeitrags-Strom (EKB-S) ab 1. April 2025 vorsieht. Die Obergrenze für Überschusserlöse wurde für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis 1. April 2030 auf 90 EUR/MWh für bestehende Anlagen und auf 100 EUR/MWh für ab 1. April 2025 neu in Betrieb gegangene Anlagen gesenkt. Ergänzend dazu wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 eine Novellierung des EKBGS beschlossen und der Investitionsabsetzbetrag ab Mai 2025 herabgesetzt. Diese Änderungen traten am 1. Juli 2025 in Kraft, gelten jedoch rückwirkend bereits ab 1. April 2025 für die Erweiterung der Ausnahmen und die Berücksichtigung der Investitionen verbundener Unternehmen bzw. ab 1. Mai 2025 für den herabgesetzten Investitionsabsetzbetrag von maximal 25 EUR/MWh. Im Kelag-Konzern wurden für das Geschäftsjahr 2025 Erlösabschöpfungen in Höhe von 21,3 Mio. EUR (2024: 2,3 Mio. EUR) bilanziert.

•
Die physikalischen und politischen Folgen des Klimawandels haben Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Energieversorgern. Die volatile Wasserführung und das vermehrte Auftreten von Extremwetterereignissen können als mögliche Auswirkungen des Klimawandels gesehen werden und die Erzeugungsmengen von Anlagen nachhaltig beeinflussen. Unterstützend für weiteres Wachstum und den verstärkten Ausbau im Bereich der erneuerbaren Energien wirken die politischen Zielsetzungen auf europäischer Ebene. Im Zuge der Abschlusserstellung wurden neben der Berücksichtigung dieser Entwicklungen auch die potenziellen physikalischen Auswirkungen des Klimawandels (z. B. Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen etc.) insbesondere auf Erzeugungs- und Absatzmengen sowie auf die Infrastruktur und Anlagen selbst analysiert. Diese Analysen ergaben, dass sich daraus sowohl Chancen als auch Risiken für den Energiesektor ergeben, deren prognostizierte mittel- und langfristige Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns im Abschluss berücksichtigt wurden; insbesondere flossen die Effekte aus einer geänderten Wasserführung ein. Hierfür wurden Datensätze der Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG und von Copernicus herangezogen, die auf den vom IPCC festgelegten Szenarien RCP 2.6 und RCP 8.5 basieren. Die Langfristigkeit der klimabedingten Entwicklung wird erwartungsgemäß dazu führen, dass Absatz- und Erzeugungsmengen künftig von den aktuell beobachtbaren Mengen abweichen. Da einige der im Konzern betriebenen Erzeugungsanlagen (Wärme-, Wind- und PV-Anlagen) schätzungsgemäß bereits abgeschrieben sein werden, wenn diese Mengenabweichungen schlagend werden, wurde aus dieser Entwicklung kein signifikanter Werteinfluss auf aktuell bilanzierte Vermögenswerte festgestellt. Bei länger betriebenen Erzeugungsanlagen (Wasserkraft) wird aktuell davon ausgegangen, dass sich Erzeugungsmengen verschieben, jedoch nicht in Summe reduzieren werden – daher ergab sich auch für solche Anlagen kein Anlass, aus diesem Grund Wertminderungen in diesem Konzernabschluss zu erfassen. Einzelne Schadensereignisse der vergangenen Geschäftsjahre führten zu keiner Anpassung der analysierten Langzeittrends. Identifizierte Effekte aus einer Zunahme von Schadensereignissen wurden regional differenziert beurteilt und – nach Berücksichtigung der Versicherungsdeckung – im Konzernabschluss als unwesentlich eingestuft. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu einem Preisanstieg bei CO2-Emissionszertifikaten, bedingt durch Entwicklungen an den Finanzmärkten, erhöhte Nachfrage seitens Industrie und Energieversorger sowie eine Reduktion ausgegebener Zertifikatemengen. Aufgrund des geringen Volumens im Kelag-Konzern ist dieser Effekt jedoch als unwesentlich zu klassifizieren.
•
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde als Nachfolger des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Dezember 2025 beschlossen und regelt nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Elektrizitätssektor. Im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wurden im Konzernabschluss Sozialtarif-Rückstellungen gemäß den §§ 36 bis 40 ElWG bilanziert. Diese Rückstellungen sind mit 2,7 Mio. EUR unter den langfristigen und mit 0,7 Mio. EUR unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen und tragen den im ElWG verankerten Verpflichtungen zur Gewährung von Sozialtarifen für bestimmte Kundengruppen Rechnung. Weitere Auswirkungen des ElWG werden in einem dazu gestarteten Unternehmensprojekt analysiert und in Folgejahren schlagend.

Konzernabschluss
Schätzungsänderung betreffend Preisgerüst bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags
Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber, Mengenentwicklungen, Profilwertigkeit, Konzessionsdauer sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen. Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die RZ 9 und RZ 10 verwiesen. Hinsichtlich der Auswirkungen der Veränderung der wesentlichen Parameter bei Wertminderungstests wird auf die Ausführungen unter RZ 5 verwiesen.
Während die operative Kostenplanung auf den vom Management genehmigten Budgets aufbaut, wird bei den Strompreisentwicklungen auf langfristige Prognosen abgestellt. In der Regel stellen Strompreisentwicklungen wesentliche Schätzannahmen dar. Falls diese für Werthaltigkeitstests einzelner CGUs relevant sind, werden sie zur Bestimmung des erzielbaren Betrags wie folgt ermittelt:
Für erzielbare Beträge aus Wind-, Wasserkraft und Photovoltaik, die auf Basis des Nutzungswerts ermittelt werden, werden Preisprognosen basierend auf einem langfristigen Strompreisprognosemodell herangezogen. Für den Beginn des Planungszeitraums (2026 – 2029) wird das Preisgerüst anhand der Preisnotierungen für Energieforwards bzw. geschlossener Verträge bestimmt. In weiterer Folge erfolgt dann (durch lineare Interpolation) bis 2035 ein Heranführen des Preisniveaus an das Strompreisprognosemodell. Für den Planungszeitraum 2036 – 2060 wird das Preisgerüst durch energiewirtschaftliche Strompreisprognosen zur Ableitung mittel- und langfristiger Strompreisszenarien für Energiemärkte determiniert. Für die Extrapolation der Strompreisprognosen (ab 2061) wird in der Regel ein Residualwert ermittelt oder von einer nachhaltigen Teuerungsrate für Kosten und Erlöse in Höhe von 2,0 % ausgegangen. In jenen Fällen, in denen garantierte Einspeisetarife durch die jeweiligen öffentlichen Stellen gegeben sind, wurden diese für den relevanten Zeitraum angesetzt. Der Planungshorizont ist abhängig vom zugrunde liegenden Geschäftsmodell. Während bei Wasserkraftwerken im Inland in der Regel von unbefristeten Wasserrechten oder einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen wird und deshalb nach Ende der Strompreisprognosen in ein Referenzjahr zum Ansatz der ewigen Rente übergeleitet wird, erfolgt bei Wasserkraftwerken mit endlichen Konzessionsdauern, vorwiegend im Ausland, eine Berücksichtigung in der Planung dieser Laufzeiten (gegebenenfalls mit Verlängerung der Wasserrechtskonzessionen). Technologisch bedingt kürzere Nutzungsdauern und damit befristete Planungshorizonte finden sich bei Wind- und Photovoltaikanlagen.
Für erzielbare Beträge aus Wärmeprojekten dienen die Planpreisentwicklungen der Energieeinsatzmedien als Preisgerüst zur Ermittlung des erzielbaren Betrags. Diese werden vertragsgemäß über entsprechende Indexierungen auch zur Anpassung der Wärmeverkaufspreise angewendet.
Das Preisgerüst für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten auf Basis des kapitalwertorientierten Ansatzes wird grundsätzlich analog zur oben angeführten Vorgehensweise ermittelt, wobei ein Abschlag für Veräußerungskosten angesetzt wird.
Bei der Beschreibung der konkreten Wertminderungen bzw. Wertaufholungen unter RZ 5 sind die Auswirkungen von Schätzungsänderungen in Bezug auf Strompreise aus den angegebenen Sensitivitäten ersichtlich.
Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten
Der Abzinsungssatz stellt eine durchschnittlich gewichtete Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital dar. Dieser errechnet sich aus dem risikolosen Zins zuzüglich eines Risikozuschlages für Fremdkapital sowie einer Marktrisikoprämie. Als Diskontierungssatz nach Steuern wurde ein laufzeitäquivalenter gewichteter Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikostruktur der Cash Generating Unit ermittelt. Im Rahmen der Impairment-Tests wird schließlich der korrespondierende und retrograd ermittelte Kapitalkostensatz vor Steuern angeführt.
Der risikolose Basiszinssatz wird auf Grundlage von laufzeitäquivalenten Zinssätzen deutscher Bundesanleihen nach der sogenannten „Svensson“-Methode ermittelt. Dabei wurde für die Geschäftsbereiche Österreich Wärme, Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Telekommunikation ein laufzeitäquivalenter Zinssatz von 2,44 % bis 3,54 % (im Vorjahr 2,13 % bis 2,58 %) für eine Laufzeit von 5 und 30 Jahren ermittelt. Die Festlegung des laufzeitäquivalenten Zinssatzes erfolgte grundsätzlich in Ableitung von der Restnutzungsdauer einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Die Marktrisikoprämie wurde einheitlich mit 5,40 % (im Vorjahr 6,50 %) festgelegt. Zur Berücksichtigung von höheren politischen und makroökonomischen Risiken ausländischer Geschäftsbereiche wurden in den Eigenkapitalkosten und in den Fremdkapitalkosten gesonderte Länderrisikoprämien berücksichtigt. Die Länderrisikoprämien wurden vorzugsweise direkt aus in Euro denominierten Staatsanleihen des betreffenden Landes bzw. mangels Verfügbarkeit indirekt auf Basis von Staatsanleihen vergleichbaren Ratings zum 31. Dezember 2025 ermittelt. Diese Methodik ist an die Ermittlung der von Damodaran publizierten Länderrisikoprämien angelehnt.
Die Betafaktoren wurden auf Basis der Peer-Groups, bestehend aus europäischen Vergleichsunternehmen in der Stromerzeugung und Netzbetreibern und einer mit der Kelag vergleichbaren operativen Risikostruktur, ermittelt. Für den Telekombereich wird auf die Veröffentlichungen von Damodaran zurückgegriffen. Für die kapitalmarktbezogene Berechnung der Peer-Groups wurde ein rollierender Betafaktor über die letzten acht Quartalsstichtage auf Basis eines fünfjährigen Berechnungszeitraums, monatlicher Renditeintervalle und lokaler Referenzindizes verwendet.
Die Fremdkapitalkosten der einzelnen Geschäftsbereiche werden auf Basis des jeweiligen risikolosen Basiszinssatzes zuzüglich der Länderrisikoprämie und dem Credit Spread der Peer-Group ermittelt. Zur Berechnung der Fremdkapitalkosten nach Steuern werden die lokalen nominellen Grenzsteuersätze herangezogen.
Vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) kontinuierlich beobachtet.
Spezifische Annahmen in Impairment-Tests des aktuellen Geschäftsjahres
Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen Einschätzungen zur (Wieder-)Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die Kraftwerksstandorte in Frankreich, im Kosovo und in Spanien.
Zum Zwecke der Impairment-Tests wird jeweils auf die letztverfügbaren Langfristprognosen für Strompreise zurückgegriffen. Aktuelle Entwicklungen werden in der Regel durch den Ansatz stichtagsbezogener Terminmarktpreise berücksichtigt.

Konzernabschluss
Versicherungsmathematische Annahmen bei der Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen
Jubiläumsgeldverpflichtungen werden mit 3,61% (im Vorjahr 3,12%), Altersteilzeitverpflichtungen aufgrund ihrer kurzen Duration mit 2,70% (im Vorjahr 2,66%) abgezinst.
Den Berechnungen der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2024 liegen folgende Annahmen zugrunde (siehe RZ 23):
 
2025
2024
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
 
 
Abzinsungssatz
 
 
Ausgelagerte Pensionen
4,05%
3,39%
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
3,48% bis 4,00%
3,08% bis 3,31%
Pensionssteigerungen
 
 
Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlage
0,00% bis 7,14%
2,00% bis 12,10%
Steigerungssatz für künftige Pensionen
0,00% bis 7,14%
0,00% bis 12,10%
Fluktuation
keine
keine
Langfristige Verzinsung des Fondsvermögens
4,05%
3,39%
Gesetzliche Abfertigungen
 
 
Abzinsungssatz
3,48%
3,01%
Gehaltssteigerungen
3,00% bis 3,50%
2,90% bis 3,40%
Fluktuation
keine
keine
In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2025
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-10,1
12,0
Gehaltssteigerung
0,50%
1,4
-1,4
Pensionssteigerung
0,50%
6,2
-5,7
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-1,7
1,6
Mortalität
1 Jahr
4,0
-4,2
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2024
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-11,2
13,4
Gehaltssteigerung
0,50%
1,5
-1,5
Pensionssteigerung
0,50%
7,0
-6,4
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-2,8
2,8
Mortalität
1 Jahr
4,5
-4,7
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2025
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-4,7
5,4
Gehaltssteigerung
0,50%
0,1
-0,1
Pensionssteigerung
0,50%
3,4
-3,1
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,3
0,3
Mortalität
1 Jahr
3,7
-3,9
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2024
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-5,7
6,6
Gehaltssteigerung
0,50%
0,2
-0,2
Pensionssteigerung
0,50%
4,1
-3,8
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,5
0,4
Mortalität
1 Jahr
4,3
-4,6
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2025
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-2,5
2,7
Gehaltssteigerung
0,50%
1,8
-1,7
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,2
0,2
Konzernabschluss
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2024
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-2,8
3,0
Gehaltssteigerung
0,50%
1,9
-1,9
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,1
0,1
Durchschnittliche Laufzeiten (Durations)
in Jahren
2025
2024
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
10,31
11,01
Ausgelagerte Pensionen
14,59
15,16
Abfertigungen
7,53
7,40
Jubiläumsgelder
8,82
8,47
Altersteilzeitansprüche
1,17
3,52
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Lebenserwartung und künftiger Pensionserhöhungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Bewertung von sonstigen Rückstellungen
Die Bewertung von sonstigen Rückstellungen erfolgte im vorliegenden Abschluss aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag (siehe RZ 23 und RZ 27). Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Energiepreisen, des Erfolgs von Verhandlungen und Gerichtsverfahren, etwaiger Ablösezahlungen und des Produktionsniveaus der Eigenerzeugung sowie der geschätzten Laufzeiten und des Diskontierungssatzes. Hinsichtlich der möglichen Schwankungen der Rückstellung, wenn sich wesentliche Parameter ändern, wird ebenfalls auf die RZ 23 und RZ 27 verwiesen. Der Diskontierungssatz beträgt für sonstige langfristige Rückstellungen zwischen 2,02 % und 3,54 % (im Vorjahr zwischen 2,02 % und 2,60 %).
Anteilserwerbe des Geschäftsjahres
Bei der Erstkonsolidierung der genannten Erwerbe von Unternehmensanteilen des Geschäftsjahres 2025 waren Annahmen hinsichtlich der Aufteilung des Kaufpreises zu treffen. Während aus Erwerben von Geschäftsbetrieben ein Firmenwert entstehen kann, ist dies aus Erwerben außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 nicht möglich.
Nutzungsdauerschätzungen
Annahmen hinsichtlich der Nutzungsdauern bei immateriellen Vermögen und Sachanlagevermögen sind mit Schätzunsicherheiten verbunden. Dies v. a., da die im Konzern betriebenen Kraftwerke vergleichsweise lange Nutzungsdauern aufweisen, die für die Branche typisch sind. Bei dieser Schätzung sind Annahmen zu treffen, insbesondere mit Blick auf die technische Haltbarkeit der betroffenen Anlagenkomponenten bzw. Laufzeiten von Betriebsgenehmigungen im Ausland, wenn nicht von einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen werden kann. Im vorliegenden Konzernabschluss erfolgten keine Anpassungen von Nutzungsdauerschätzungen aufgrund von Klimarisiken, insbesondere da keine signifikanten Auswirkungen bei Erdgas- und Wärmeanlagen festgestellt werden konnte.
Latente Steuern auf Verlustvorträge
Aktive latente Steuern, insbesondere solche auf Verlustvorträge, sind nur in dem Ausmaß ansatzfähig, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Insoweit verlässliche Steuerplanungsrechnungen vorliegen, wird die Ansatzfähigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge auf deren Basis beurteilt. Als Indikation für die Ansatzfähigkeit wird zudem die steuerliche Ergebnishistorie der betroffenen Gesellschaften evaluiert.
Konzernabschluss
Segment-berichterstattung
Die verantwortliche Unternehmensinstanz, die als oberste Entscheidungsträgerin (Chief Operating Decision Maker, CODM) im Kelag-Konzern dient, ist der Gesamtvorstand der Kelag. Die Segmentierung im vorliegenden Konzernabschluss folgt dem im IFRS 8.5 normierten Konzept des Managementansatzes, indem die interne Berichterstattung auf Basis jener Grundlage widergespiegelt wird, auf der die Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch den Gesamtvorstand der Kelag im Konzern erfolgt.
In der Segmentberichterstattung sind die Geschäftsaktivitäten des Kelag-Konzerns den folgenden Segmenten zugeordnet:
•
Energie;
•
Netz;
•
Wärme und Großkunden; sowie
•
Sonstiges und Beteiligungen.
Das Segment Energie beinhaltet im Wesentlichen die Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraftwerken sowie Photovoltaikanlagen im In- und Ausland inkl. anteiliger Ergebnisse dezentral gesteuerter at-equity bilanzierter Kraftwerksbeteiligungen, den Strom- und Gashandel sowie den Privat- und Gewerbekundenvertrieb von Strom und Gas. Aufgrund der bestehenden Verflechtungen erfolgt eine gemeinsame Steuerung der genannten Geschäftstätigkeiten durch den CODM.
Im Segment Netz werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasnetz der KNG-Kärnten Netz GmbH gebündelt, was auch die seitens Kelag an die KNG verpachteten Netzanlagen inkludiert.
Dem Segment Wärme und Großkunden werden einerseits sämtliche Aktivitäten im Bereich der Nutzung von Abwärme und Bioenergie zur Wärmeversorgung inkl. der anteiligen Ergebnisse der at-equity bilanzierten Wärmebeteiligungen zugeordnet; andererseits beinhaltet dieses Segment den Großkundenvertrieb von Strom und Gas. Die gemeinsame Berichterstattung betreffend Wärme und Großkunden liegt in der organisatorischen Zusammenfassung dieser Geschäftsfelder in der KELAG Energie & Wärme GmbH begründet, die eine andere Vertriebsorganisation und eigene Vertriebsprozesse mit sich bringt.
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird v. a. das Ergebnis der zentral gesteuerten at-equity bilanzierten Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zugerechnet.
In den berichtspflichtigen Segmenten werden die in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt, wobei konzerninterne Leasingverhältnisse nach IFRS 16 nicht bilanziert werden.
Zur internen Performancemessung der Geschäftssegmente wird in erster Linie das operative Ergebnis herangezogen. Dieses entspricht der Summe der operativen Ergebnisse der in das jeweilige Geschäftssegment einbezogenen Unternehmensteile unter Berücksichtigung intra- und intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen, deren Eliminierung im Konzern erfolgt. Zum Zwecke der Überwachung der Ertragskraft und der Verteilung von Ressourcen zwischen den Segmenten wird das operative Ergebnis den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Beteiligungen gegenübergestellt.
Die „Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe“ in der Segmentberichterstattung umfassen grundsätzlich sowohl Unternehmenserwerbe, die in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fallen, als auch solche, die als Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 3 klassifiziert wurden – in diesem Konzernabschluss lagen nur solche außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 vor. Dies entspricht grundsätzlich den Erwerben von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in der Geldflussrechnung. Ein von der Geldflussrechnung abweichender Ausweis in der Segmentberichterstattung erfolgt für wesentliche Transaktionen, wenn dies der internen Berichterstattung an bzw. Steuerung durch den CODM entspricht. Zudem sind in den „Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe“ Erwerbe von Anteilen an at-equity bilanzierten Beteiligungen enthalten.
Die Kelag hat weder 2025 noch 2024 mit einem einzelnen Kunden einen Umsatz von mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt.
Segmentberichterstattung 2025
in Mio. EUR
Energie
Netz
Wärme und Großkunden
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe
Konzern
Außenumsatz
959,3
257,8
600,2
24,4
0,0
1.841,6
Innenumsatz
362,8
5,6
3,4
12,2
-383,9
0,0
Gesamtumsatz
1.322,0
263,4
603,5
36,5
-383,9
1.841,6
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
244,2
58,7
65,2
60,9
0,0
429,0
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
-932,4
-78,5
-461,6
-28,5
383,9
-1.117,1
Abschreibungen
-58,0
-55,4
-24,7
-18,5
0,0
-156,6
davon Wertminderungen
-12,4
0,0
-3,4
-1,2
0,0
-17,0
Zuschreibungen
3,7
0,0
0,3
0,0
0,0
4,0
Ergebnis der at-equity bilanzierten Beteiligungen
2,0
0,0
1,0
108,2
0,0
111,2
Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligungen
19,3
0,0
5,9
337,7
0,0
362,9
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen*
109,9
156,8
36,5
91,2
0,0
394,4
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe**
8,5
0,0
11,7
0,0
0,0
20,2
* Im Vergleich zur Geldflussrechnung werden unter den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen an dieser Stelle Werte inklusive Fremdkapitalzinsen nach IAS 23 ausgewiesen.
** Wenn beim Erwerb von Tochterunternehmen im Zuge der Transaktion Schulden abgelöst werden, erfolgt in der Geldflussrechnung innerhalb der Zeile „Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel“ eine Nettodarstellung, während in der internen Berichterstattung eine Darstellung des gesamten übernommenen immateriellen Vermögens und der Sachanlagen erfolgt. Zudem sind in diesem Wert der Segmentberichterstattung auch Erwerbe von Anteilen an at-equity bilanzierten Beteiligungen enthalten.
Konzernabschluss
Segmentberichterstattung 2024
in Mio. EUR
Energie
Netz
Wärme und Großkunden
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe
Konzern
Außenumsatz
1.076,4
246,6
628,7
26,9
0,0
1.978,5
Innenumsatz
419,4
10,0
9,2
5,6
-444,2
0,0
Gesamtumsatz
1.495,8
256,6
637,9
32,5
-444,2
1.978,5
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
323,3
44,0
46,1
117,9
0,0
531,4
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
-1.008,6
-77,1
-517,9
-25,2
444,2
-1.184,6
Abschreibungen
-87,6
-51,3
-23,2
-17,1
0,0
-179,2
davon Wertminderungen
-42,8
-0,9
-2,4
-2,6
0,0
-48,8
Zuschreibungen
1,9
0,0
0,8
0,0
0,0
2,7
Ergebnis der at-equity bilanzierten Beteiligungen
2,1
0,0
1,1
165,1
0,0
168,3
Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligungen
12,3
0,0
4,0
378,6
0,0
394,8
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen*
107,0
112,4
38,1
60,7
0,0
318,1
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe
14,7
0,0
0,0
0,0
0,0
14,7
* Im Vergleich zur Geldflussrechnung werden unter den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen an dieser Stelle Werte inklusive Fremdkapitalzinsen nach IAS 23 ausgewiesen.
geografische Angaben
Die Zuordnung der externen Umsätze sowie des langfristigen Segmentvermögens erfolgt auf Grundlage der Segmentierung nach dem Sitz des berichtenden Unternehmens bzw. der jeweiligen Tochterunternehmen, wobei aus Wesentlichkeitsgründen eine Aggregation nach Österreich, Slowenien und anderen Ländern vorgenommen wird.
 
Externer Umsatz
Immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen
in Mio. EUR
2025
2024
2025
2024
Österreich
1.559,4
1.707,1
1.965,5
1.722,8
Slowenien
216,4
199,9
20,7
22,2
andere Länder
65,9
71,5
316,1
295,2
Summe geografische Regionen
1.841,6
1.978,5
2.302,3
2.040,1

// 1
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Konzerns gliedern sich wie folgt auf:
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2025
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
959,3
257,8
600,2
24,4
0,0
1.841,6
davon Stromerlöse
928,6
248,2
297,3
3,0
0,0
1.477,1
davon Erdgaserlöse
26,0
9,7
36,1
0,0
0,0
71,8
davon Wärmeerlöse
2,8
0,0
247,9
0,0
0,0
250,7
davon sonstige Erlöse
1,9
0,0
18,8
21,4
0,0
42,1
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2024
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.076,4
246,6
628,7
26,9
0,0
1.978,5
davon Stromerlöse
1.058,9
237,0
324,9
2,1
0,0
1.622,9
davon Erdgaserlöse
2,8
9,6
53,9
0,0
0,0
66,4
davon Wärmeerlöse
2,8
0,0
230,3
0,0
0,0
233,1
davon sonstige Erlöse
11,9
0,0
19,5
24,8
0,0
56,1
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2025
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
959,3
257,8
600,2
24,4
0,0
1.841,6
davon Erlöse in Österreich
677,5
257,8
599,7
24,4
0,0
1.559,4
davon Erlöse in anderen Ländern
281,8
0,0
0,5
0,0
0,0
282,3
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2024
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.076,4
246,6
628,7
26,9
0,0
1.978,5
davon Erlöse in Österreich
806,0
246,6
628,3
26,3
0,0
1.707,1
davon Erlöse in anderen Ländern
270,4
0,0
0,4
0,6
0,0
271,4
Konzernabschluss
In den Stromerlösen im Segment Energie werden Ergebnisse aus der Realisierung und Bewertung von Verkaufs- und Kauftransaktionen im Rahmen von Energiehandelstätigkeiten nach Saldierung eines Betrags von 509,1 Mio. EUR (im Vorjahr 782,9 Mio. EUR) ausgewiesen; in den Erdgaserlösen wurden analog 658,1 Mio. EUR (im Vorjahr 401,2 Mio. EUR) saldiert. Die Umsatzerlöse, die im Geschäftsjahr 2025 absatzseitig aus Realisierungen v. a. außerbörslicher Terminliefergeschäfte in Erfüllung gegangen sind und im Vorjahr in der Bewertung derivativer Finanzinstrumente enthalten waren, haben die Stromerlöse um 75,0 Mio. EUR (im Vorjahr um 250,7 Mio. EUR) und die Erdgaserlöse um 2,3 Mio. EUR (im Vorjahr um 16,5 Mio. EUR) gesenkt.
Im Segment Wärme und Großkunden sind zeitpunktbezogene Umsatzerlöse enthalten, die aus der Abfallverwertung erzielt werden. Diese haben in der aktuellen Berichtsperiode 15,7 Mio. EUR (im Vorjahr 16,3 Mio. EUR) ausgemacht.
Im Segment Sonstiges und Beteiligungen sind zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus der Errichtung und dem Verkauf von Photovoltaikanlagen enthalten, die 11,4 Mio. EUR (im Vorjahr 15,7 Mio. EUR) ausmachen.


// 2
Sonstige Erträge
Sonstige Erträge
in Mio. EUR
2025
2024
Aktivierte Eigenleistungen
51,2
46,0
Bewertungen von Terminliefergeschäften im Strom- und Erdgasbereich
2,5
4,8
Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
5,1
3,3
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
14,9
10,6
Veränderung des Bestands an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen
2,2
-0,3
Schadensvergütung aus Versicherungsleistungen
5,2
3,3
Erträge aus Altmaterialverkauf
1,4
1,0
Übrige
20,2
20,1
Summe Sonstige Erträge
102,9
88,7
Die Veränderung in der Auflösung von Rückstellungen ist v. a. auf die Rückstellung für vergünstigte Strombezüge zurückzuführen, die in der RZ 23 näher erläutert wird.

Konzernabschluss

// 3
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
in Mio. EUR
2025
2024
Materialaufwand
-107,9
-112,6
Aufwand für bezogene Leistungen
-1.009,2
-1.071,9
davon Strombezug
-870,8
-904,8
davon Erdgasbezug
-79,8
-102,9
davon Fremdleistungen
-58,5
-64,2
Summe Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
-1.117,1
-1.184,6
Der Aufwand für bezogene Leistungen, der im Geschäftsjahr 2025 aus der Realisierung v. a. außerbörslicher Terminliefergeschäfte beschaffungsseitig in Erfüllung gegangen ist und im Vorjahr in der Bewertung derivativer Finanzinstrumente enthalten war, hat den Strombezug um 73,9 Mio. EUR (im Vorjahr um 254,2 Mio. EUR) und den Erdgasbezug um 2,1 Mio. EUR (im Vorjahr um 17,7 Mio. EUR) gesenkt.

// 4
Personalaufwand
Personalaufwand
in Mio. EUR
2025
2024
Löhne und Gehälter
-156,6
-168,9
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-43,9
-41,6
Aufwendungen für Lehrlingsentschädigung
-2,4
-1,9
Sonstige Sozialaufwendungen
-1,5
-1,6
Zwischensumme
-204,5
-214,0
Aufwendungen für Abfertigungen
-2,0
-1,8
Aufwendungen für Pensionen
-7,4
-7,6
davon Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne
-5,6
-5,5
Summe Personalaufwand
-213,9
-223,4
An Beiträgen an Mitarbeitervorsorgekassen wurden im Geschäftsjahr 2025 1,8 Mio. EUR (im Vorjahr 1,6 Mio. EUR) bezahlt.
In der Veränderung der Lohn- und Gehaltsaufwendungen ist die Rückstellungsauflösung aus Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 19,2 Mio. EUR in Zusammenhang mit dem künftigen Wegfall des Blockmodells enthalten.

Mitarbeiterzahlen
Die Mitarbeiterzahl, gemessen als Jahresdurchschnitt der Mitarbeiteräquivalente (Teilzeitstellen aliquot berücksichtigt), setzt sich im Kelag-Konzern wie folgt zusammen:
in Mitarbeiteräquivalenten
2025
2024
Veränderung
Arbeiter und Angestellte
2.025
1.951
74
Lehrlinge
122
107
15
Summe Mitarbeiter
2.147
2.058
89
Der Personalaufbau ist im Wesentlichen auf den zusätzlichen Ressourcen- und Kompetenzbedarf im Rahmen des Wachstumsprogramms im In- und Ausland mit sukzessiven Besetzungen über die Geschäftsjahre zurückzuführen.

// 5
Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
in Mio. EUR
2025
2024
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
-28,8
-41,5
davon Wertminderungsaufwendungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte
-4,4
-17,3
Abschreibungen auf Sachanlagen
-127,7
-137,7
davon Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen
-12,7
-31,5
Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
-156,6
-179,2
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind Abschreibungen der Nutzungsrechte nach IFRS 16 enthalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte verteilen:
in Mio. EUR
2025
2024
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
-3,0
-2,7
Technische Anlagen und Maschinen
-0,3
-0,3
Sonstige Sachanlagen
-0,5
-0,5
Summe Abschreibungen Nutzungsrechte
-3,9
-3,5

Konzernabschluss
Im Geschäftsjahr 2025 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu nachfolgenden Wertminderungen/Wertaufholungen:
Im Inland führten das gesunkene Strompreisniveau und regulatorische Einschränkungen im Betrieb (u.a. Mindestabflussvorgabe durch Landesverordnung zur Sanierung von Oberflächenwasserkörpern) zu einer Wertminderung von vier Laufwasserkraftwerken und einem Windpark. Im Segment Energie wurden daraus Wertminderungen von 8,2 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGU‘s von 47,6 Mio. EUR erfasst, der dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,85 bis 6,25 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,1 bis 7,8 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 2,2 Mio. EUR reduzieren bzw. um 2,5 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 3,7 Mio. EUR erhöhen bzw. um 3,5 Mio. EUR reduzieren.
Aktuelle Einschätzungen zu den Wiederinstandsetzungskosten des spanischen Kraftwerks Cirat führten zu einer Zuschreibung des Kraftwerkes Cirat. Die drei spanischen Kraftwerke Los Cantos, Vallat und Los Villanuevas wurden infolge gesunkener prognostizierter Strompreise wertgemindert. Im Segment Energie wurden daraus eine Wertaufholung von 3,7 Mio. EUR und Wertminderungen von 4,2 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGU‘s von 30,4 Mio. EUR erfasst, der dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,65 bis 6,75 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,7 – 7,8 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 1,7 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,8 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 1,8 Mio. EUR erhöhen bzw. um 1,8 Mio. EUR reduzieren.
Weitere Wertminderungen im Ausmaß von 4,6 Mio. EUR wurden in den Segmenten Wärme und Großkunden (dort für Fernwärmeanlagen in Österreich), Sonstiges und Beteiligungen (Glasfasernetze in Österreich) vorgenommen. Diese wurden vor allem durch Baukostenerhöhungen bzw. preisbedingt ausgelöst. Im Segment Wärme und Großkunden wurde außerdem eine Zuschreibung in Höhe von 0,3 Mio. EUR erfasst.


// 6
Sonstige Aufwendungen 
Sonstige Aufwendungen
in Mio. EUR
2025
2024
Steuern (ohne Ertragsteuern)
-26,7
-6,8
davon Erlösabschöpfungen
-21,3
-2,3
Betriebskosten Geschäftsräume
-4,2
-3,7
Kfz-Kosten
-3,9
-4,3
Reise- und Fahrtspesen
-4,1
-3,9
Nachrichtenaufwand
-3,0
-3,4
Miet- und Pachtaufwand
-9,0
-7,0
Personalbeistellung
-0,8
-1,4
Aufwendungen für Betriebsführung
-3,2
-1,6
Werbe- und Repräsentationsaufwand
-9,8
-10,8
Versicherungen
-9,0
-9,0
Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwand
-12,9
-18,5
Aus- und Fortbildung
-2,2
-2,2
Provisionen an Dritte
-5,2
-7,7
Mitgliedsbeiträge
-1,7
-1,3
Entschädigungen
-1,4
-1,8
Büromaterial und Werkzeuge
-1,8
-2,2
Software-Wartung und -Updates
-16,6
-12,3
Spesen des Geldverkehrs
-0,6
-0,6
Übrige
-23,3
-18,4
Summe Sonstige Aufwendungen
-139,2
-117,0
Details zur Entwicklung der Abgaben aus Erlösabschöpfungen werden unter den Ermessensbeurteilungen und zukunftsbezogenen Annahmen beschrieben.
Im Miet- und Pachtaufwand des Geschäftsjahres 2025 sind Nutzungsgebühren für Software enthalten, die im Konzern nicht nach IFRS 16 bilanziert werden. Ferner sind kurzfristige Mietverhältnisse bzw. Mietverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Mio. EUR (im Vorjahr 1,1 Mio. EUR) enthalten, die gemäß IFRS 16.5 von der IFRS-16-Anwendung freigestellt sind. Im Miet- und Pachtaufwand sind u.a. variable Nutzungsentgelte enthalten, die zu keiner Bilanzierung nach IFRS 16 führen; im Geschäftsjahr 2025 sind diese in Höhe von 3,4 Mio. EUR (im Vorjahr 1,5 Mio. EUR) angefallen.
Die Verringerung der Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwendungen ist auf das temporäre Aussetzen von Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf die Transformation des ERP-Kernsystems zurückzuführen. Die vergaberechtliche Entscheidung zur Auswahl des diesbezüglichen Implementierungspartners wurde am Ende des Geschäftsjahres getroffen.
Der Anstieg der Software-Wartung und -Updates steht mit der zunehmenden Digitalisierung von Kernprozessen der Kelag in Verbindung.

Konzernabschluss

// 7
Finanzergebnis
Finanzergebnis
In den Finanzerträgen in Höhe von 10,9 Mio. EUR (im Vorjahr 18,8 Mio. EUR) sind v.a. Zinserträge in Höhe von 10,2 Mio. EUR (im Vorjahr 15,9 Mio. EUR) aus Bankguthaben und Termineinlagen enthalten. Die Finanzaufwendungen setzen sich in der Berichts- und Vergleichsperiode folgendermaßen zusammen, wobei ein Großteil davon auf Zinsen für Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen ist, die zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert werden:
Finanzaufwendungen
in Mio. EUR
2025
2024
Anleihe- und Kreditzinsen*
-15,5
-16,0
Gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten
4,8
3,4
Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen
-7,0
-7,9
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
-0,8
-0,7
Sonstige*
0,0
-3,7
Summe Finanzaufwendungen
-18,6
-24,8
* Eine unwesentliche Umgliederung der Vorjahreswerte wurde vorgenommen.
Der Finanzierungskostensatz, der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt worden ist, lag für Investitionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 bei 2,70 % (im Vorjahr bei 2,70 %) und bei jenen des zweiten Halbjahres bei 2,60 % (Vorjahr 2,70%).

// 8
Ertragsteuern
Ertragsteuern
in Mio. EUR
2025
2024
Laufende Ertragsteuern des Berichtsjahres
-44,6
-76,7
Laufende Ertragsteuern der Vorjahre
0,1
0,1
Latente Ertragsteuern
-24,3
-6,5
Summe Ertragsteuern
-68,8
-83,1
In den laufenden Ertragsteuern sind Steueraufwendungen aufgrund von Pillar II-Regelungen in unwesentlichem Ausmaß enthalten.
Die Veränderung der laufenden Ertragsteuern im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Ergebnisrückgang der Kelag, während die Veränderung der latenten Ertragsteuern auf die degressive Abschreibungsmethode zurückzuführen ist, die steuerlich Anwendung findet.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:
Steuerüberleitungsrechnung
in Mio. EUR
2025
2024
Ergebnis vor Ertragsteuern
421,4
525,3
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (23%)
-96,9
-120,8
Steuereffekte aus:
 
 
Steuerfreien Beteiligungserträgen
25,3
38,5
Steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen und Erträgen
-0,2
-0,5
Verlusten des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
-1,6
-0,4
Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern
-0,1
0,0
Aperiodischem Steueraufwand/-ertrag
0,1
-0,7
Differenzen aus sonstigen Posten
4,6
0,7
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand
-68,8
-83,1

// 12
Sonstiges Ergebnis
Sonstiges Ergebnis
Umbuchungen des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung („Recycling“) fanden nur als Resultat von Sicherungsbeziehungen aus dem Energiehandel statt:
in Mio. EUR
2025
2024
Bewertungsergebnis aus Sicherungsgeschäften
-100,2
-69,5
Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung
47,4
42,8
Effekt im sonstigen Ergebnis
-52,7
-26,7
Die Umgliederungen aus dem Recycling von Commodity-Sicherungsgeschäften erfolgen für Absatzgeschäfte in die Umsatzerlöse und bei Beschaffungsgeschäften in den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen.

Konzernabschluss
Erläuterungen
zur Bilanz
Langfristige Vermögenswerte

// 9
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 2025
in Mio. EUR
Firmenwert
Rechte, Konzessionen
& Lizenzen
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand per 01.01.2025
31,9
795,5
827,3
Zugänge
0,0
21,7
21,7
Abgänge
0,0
-0,6
-0,6
Umbuchungen
0,0
0,3
0,3
Stand per 31.12.2025
31,9
816,9
848,8
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen
Stand per 01.01.2025
26,4
458,1
484,5
Abschreibungen
0,0
24,5
24,5
Wertminderungsaufwendungen
0,0
4,4
4,4
Abgänge
0,0
-0,3
-0,3
Umbuchungen
0,0
0,1
0,1
Stand per 31.12.2025
26,4
486,6
513,0
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2025
5,5
330,3
335,7
Immaterielle Vermögenswerte 2024
in Mio. EUR
Firmenwert
Rechte, Konzessionen
& Lizenzen
Summe
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand per 01.01.2024*
31,9
781,2
813,1
Zugänge
0,0
12,4
12,4
Veränderung Konsolidierungskreis
0,0
2,8
2,8
Abgänge
0,0
-1,5
-1,5
Umbuchungen
0,0
0,6
0,6
Stand per 31.12.2024
31,9
795,5
827,3
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen
Stand per 01.01.2024*
26,4
417,7
444,1
Abschreibungen
0,0
24,2
24,2
Wertminderungsaufwendungen
0,0
17,3
17,3
Zuschreibungen
0,0
0,0
0,0
Abgänge
0,0
-1,0
-1,0
Stand per 31.12.2024
26,4
458,1
484,5
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2024
5,5
337,3
342,8
* Eine unwesentliche Umgliederung in den Anfangsbeständen wurde vorgenommen.
In den Rechten, Konzessionen und Lizenzen werden Strombezugsrechte, Belieferungsrechte und sonstige Rechte – darunter Software und Konzessionen – ausgewiesen. Als wesentliche Position darin machen die Buchwerte der Strombezugs- und Belieferungsrechte der Kelag, KEW und KRV zum 31. Dezember 2025 in Höhe von 247,0 Mio. EUR (im Vorjahr 257,9 Mio. EUR) aus. Ebenso sind darin immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3,0 Mio. EUR (im Vorjahr 2,7 Mio. EUR) enthalten, die nicht abgeschrieben werden.

Konzernabschluss

// 10
Sachanlagen
Sachanlagen 2025
in Mio. EUR
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
Unbebaute
Grun6dstücke
Technische Anlagen und Maschinen
Sonst,ige
Sachanlagen
Anlagen in Bau
und Projekte
Geleistete Anzahlungen
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2025
352,9
19,4
2.881,4
287,7
230,9
34,4
3.806,7
Zugänge
15,5
1,5
155,9
39,4
121,2
45,9
379,3
Veränderung Konsolidierungskreis
3,1
0,0
14,5
0,1
4,1
0,0
21,7
Abgänge
-1,6
0,0
-28,4
-3,2
-2,2
0,0
-35,5
Umbuchungen
7,8
-6,1
115,8
7,1
-126,0
-4,4
-5,8
Wechselkursdifferenzen (netto)
-0,2
0,0
-0,6
0,0
0,0
0,0
-0,9
Stand per 31.12.2025
377,4
14,7
3.138,6
331,0
228,0
75,9
4.165,5
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2025
217,1
0,0
1.711,9
144,7
35,6
0,0
2.109,4
Abschreibungen
6,5
0,0
90,0
18,5
0,0
0,0
115,1
Wertminderungs-aufwendungen
1,4
0,0
8,5
1,2
1,5
0,0
12,7
Zuschreibungen
-0,8
0,0
-3,2
0,1
0,0
0,0
-3,9
Veränderung Konsolidierungskreis
0,1
0,0
0,9
0,0
0,0
0,0
1,0
Abgänge
-1,3
0,0
-24,3
-3,1
-0,4
0,0
-29,1
Umbuchungen
-9,4
0,0
18,8
0,5
-15,4
0,0
-5,4
Wechselkursdifferenzen (netto)
-0,2
0,0
-0,5
0,0
0,0
0,0
-0,7
Stand per 31.12.2025
213,4
0,0
1.802,2
162,0
21,3
0,0
2.199,0
 
 
 
 
 
 
 
 
Buchwert
Stand 31.12.2025
163,9
14,7
1.336,3
169,0
206,7
75,9
1.966,5

Sachanlagen 2024
in Mio. EUR
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
Unbebaute
Grundstücke
Technische Anlagen und Maschinen
Sonstige
Sachanlagen
Anlagen in Bau
und Projekte
Geleistete Anzahlungen
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2024
346,8
7,7
2.819,1
250,4
91,6
33,1
3.548,8
Zugänge
8,5
5,5
103,6
37,2
134,5
27,9
317,3
Veränderung Konsolidierungskreis
-0,3
6,1
-0,8
0,0
13,2
0,0
18,3
Abgänge
-1,6
0,0
-69,2
-5,9
-1,5
0,0
-78,2
Umbuchungen
-0,5
0,0
28,7
5,9
-7,0
-26,6
0,6
Stand per 31.12.2024
352,9
19,4
2.881,4
287,7
230,9
34,4
3.806,7
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2024
209,2
0,0
1.681,2
131,8
10,5
12,2
2.044,9
Abschreibungen
7,2
0,0
84,4
16,0
0,0
0,0
107,6
Wertminderungs-aufwendungen
3,8
0,0
12,2
2,6
12,9
0,0
31,5
Zuschreibungen
-0,5
0,0
-2,2
0,0
0,0
0,0
-2,7
Veränderung Konsolidierungskreis
-0,3
0,0
-0,7
0,0
0,0
0,0
-0,9
Abgänge
-1,5
0,0
-65,1
-5,7
0,0
0,0
-72,3
Umbuchungen
-0,9
0,0
2,1
0,0
12,2
-12,2
1,2
Stand per 31.12.2024
217,1
0,0
1.711,9
144,7
35,6
0,0
2.109,4
 
 
 
 
 
 
 
 
Buchwert
Stand 31.12.2024
135,8
19,3
1.169,5
143,0
195,3
34,4
1.697,3
Im Anlagevermögen wurden im aktuellen Geschäftsjahr 10,8 Mio. EUR (im Vorjahr 7,4 Mio. EUR) an Zuschüssen der öffentlichen Hand anschaffungskostenmindernd erfasst.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens stammen zu einem großen Teil aus der Kelag bzw. der Kelag Energie & Wärme GmbH. Der Anstieg dieser Zugänge ist v. a. auf Investitionen der Kelag – diese stammen insbesondere aus Wasserkraftprojekten, dem Netzausbau bzw. der Telekom – zurückzuführen. Der Anstieg der Anlagenzugänge ist im Inland zudem auf die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen der Windpark Nikitsch GmbH zurückzuführen. Die größten Anlagenzugänge im Ausland stammen aus der Errichtung von Windkraftanlagen der PVE Perun DOO Skopje und der Vjetropark Interwind d.o.o.
Die Umbuchungen in Zusammenhang mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. den kumulierten Abschreibungen zwischen dem immateriellen Vermögen und den Sachanlagen resultieren in einer geringfügigen Differenz von 0,1 Mio. EUR, die darauf zurückzuführen ist, dass eine Kaufoption auf eine nun aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierte Tochtergesellschaft auf deren Beteiligungsansatz umgebucht wurde.
Konzernabschluss
Die Veränderung des Konsolidierungskreises 2024 und 2025 beinhaltet im Wesentlichen Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3.
In der Bilanz sind alle Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 den einzelnen Anlagenklassen je nach Art des zugrunde liegenden Vermögenswerts folgendermaßen zugeordnet:
in Mio. EUR
31.12.2025
31.12.2024
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
26,0
23,6
Technische Anlagen und Maschinen
2,9
3,0
Sonstige Sachanlagen
1,7
1,7
Summe Nutzungsrechte
30,6
28,3
Der Buchwert der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 hat sich folgendermaßen entwickelt:
in Mio. EUR
2025
2024
Buchwert zum 01.01.
28,3
20,7
Zugänge und Neubewertungen
6,6
11,7
Veränderung Konsolidierungskreis
0,0
-0,2
Abgänge
-0,3
-0,3
Umbuchungen
-0,1
-0,1
Abschreibungen
-3,9
-3,5
Buchwert zum 31.12.
30,6
28,3

// 11
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. EUR
2025
2024
2025
2024
Buchwert at-equity bilanzierte Beteiligungen zum 01.01.
389,1
415,8
5,7
3,5
Zugänge
0,0
0,0
5,9
0,0
Dividenden
-151,2
-191,3
-0,3
-0,4
Ergebnis der at-equity Bilanzierung
109,9
166,0
1,4
2,3
Sonstiges Ergebnis aus der at-equity Bilanzierung
1,3
-1,4
1,1
0,3
Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen zum 31.12.
349,1
389,1
13,8
5,7
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung aggregierter Bilanzdaten für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen des Kelag-Konzerns. Die Bilanzdaten der Beteiligungsunternehmen beziehen sich auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres und stellen nicht Anteile des Kelag-Konzerns dar.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. EUR
2025
2024
2025
2024
Vermögenswerte und Schulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
411,3
912,7
22,3
10,3
Langfristige Vermögenswerte
5.440,2
5.401,1
21,8
27,3
Kurzfristige Schulden
544,7
354,6
11,8
7,2
Langfristige Schulden
1.390,9
1.652,0
11,8
17,5
Eigenkapital - 100 %
3.915,8
4.307,2
20,6
12,8
Eigenkapital – Anteil der Kelag
399,3
438,2
8,9
5,8
Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode
-50,2
-49,1
4,9
0,0
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zum 31.12.
349,1
389,1
13,8
5,7
davon Buchwert VERBUND Hydro Power
336,7
377,8
 
 
Die Unterschiede zwischen dem anteiligen Eigenkapital und dem Beteiligungsansatz sind im Wesentlichen auf die erstmalige Erfassung der VERBUND Hydro Power als assoziiertes Unternehmen im Rahmen von sukzessiven Anteilserwerben zurückzuführen.
Als wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power, die vor allem in der Erzeugung erneuerbarer Energien tätig ist, einzustufen, deren Finanzzahlen sich wie folgt darstellen:
VERBUND Hydro Power: Gesamtergebnisrechnung
in Mio. EUR
2025
2024
Umsatzerlöse
2.111,3
2.714,0
Ergebnis nach Ertragsteuern
1.081,6
1.650,9
Beteiligungsquote der Kelag
10,02%
10,02%
Ergebnis – Anteil der Kelag
108,4
165,5
Ergebnis nach Ertragsteuern
1.081,6
1.650,9
Sonstiges Ergebnis
9,0
-17,7
Gesamtperiodenergebnis
1.090,6
1.633,2
Beteiligungsquote der Kelag
10,02%
10,02%
Gesamtperiodenergebnis – Anteil der Kelag
109,3
163,7
Von der VERBUND Hydro Power GmbH erhaltene Dividende
150,3
190,4
Das sonstige Ergebnis der VERBUND Hydro Power ist auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zurückzuführen.
Konzernabschluss
VERBUND Hydro Power: Bilanz
in Mio. EUR
2025
2024
Kurzfristige Vermögenswerte
401,1
902,7
Langfristige Vermögenswerte
5.417,1
5.377,8
Kurzfristige Schulden
542,4
351,5
Langfristige Schulden
1.388,9
1.649,3
Eigenkapital
3.886,9
4.279,7
Seit dem Geschäftsjahr 2025 stellt die at-equity Datenmeldung der Bilanzwerte für die VERBUND Hydro Power den vollständigen IFRS-Teilkonzern dar. Die Vorjahreswerte sind unangepasst.

// 13
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
in Mio. EUR
2025
2024
Wertpapiere zur Sozialkapitaldeckung – Schuldinstrumente
22,6
24,8
Fondsbeteiligungen – Schuldinstrumente
1,1
0,0
Wertrechte – Eigenkapitalinstrumente
3,0
0,2
Sonstige Finanzanlagen
1,9
0,1
Summe Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
28,6
25,1
Die Wertpapiere beinhalten jene österreichischen Staatsanleihen, die zur Deckung der Pensionsrückstellungen gehalten werden. Die Wertrechte beinhalten v. a. den Anteil an der ARGONET GmbH (Eigenkapitalinstrument).

// 14
Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente
Sonstige langfristige Forderungen und derivative finanzinstrumente
in Mio. EUR
2025
2024
Sonstige Ausleihungen
3,8
2,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
20,8
30,1
Sonstige Finanzinstrumente
19,8
20,8
Übrige
3,9
4,6
Summe Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente
48,3
58,4



// 15
Latente Steueransprüche
und -schulden
Steuerlatenzen
Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Verlustvorträge wirken sich mit folgenden Steuerlatenzen aus:
in Mio. EUR
2025
2024
Latente Steueransprüche
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
4,7
4,6
Sachanlagen
13,8
17,3
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
10,6
6,8
Rückstellungen
36,3
46,4
Lang- und kurzfristige Schulden
7,8
5,5
Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich
15,8
27,7
Sonstige Posten
5,4
8,1
Steuerliche Verlustvorträge
4,9
3,9
Summe latente Steueransprüche 31.12.
99,5
120,3
Latente Steuerschulden
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
10,3
11,0
Sachanlagen
86,2
67,5
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
5,8
5,8
Rückstellungen
23,4
22,7
Lang- und kurzfristige Forderungen
4,7
2,7
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich
15,4
38,1
Lang- und kurzfristige Schulden
1,5
2,1
Sonstige Posten
-1,3
0,7
Summe latente Steuerschulden 31.12.
145,8
150,7
Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden saldiert 31.12.
-46,3
-30,3
davon latente Steueransprüche gemäß Bilanz
27,4
25,2
davon latente Steuerschulden gemäß Bilanz
73,6
55,6
Entwicklung der Steuerlatenzen
Die Nettoposition für latente Steueransprüche und -schulden hat sich wie folgt verändert:
in Mio. EUR
2025
2024
Anfangsbestand 01.01.
-30,3
-30,1
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
-24,3
-6,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
8,4
6,3
Endbestand 31.12.
-46,3
-30,3

Konzernabschluss
In Fällen, in denen es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die jeweiligen latenten Steueransprüche verwendet werden können, wurden diese nicht angesetzt. Im Konzern wurden in diesem Zusammenhang auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8,9 Mio. EUR (im Vorjahr 6,1 Mio. EUR) keine Steueransprüche erfasst. Davon sind nur die nicht angesetzten Verlustvorträge im Kosovo begrenzt vortragsfähig – diese verfallen grundsätzlich vier Jahre nach Auftreten der Verluste. Diese nicht angesetzten latenten Steuern auf Verlustvorträge teilen sich folgendermaßen auf Länder auf:
in Mio. EUR
2025
2024
Italien
2,2
1,0
Kosovo
0,3
0,0
Österreich
5,0
3,5
Rumänien
0,0
1,1
Spanien
1,3
0,4
Summe Verlustvorträge
8,9
6,1
Zum 31. Dezember 2025 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen, die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. bilanziertem Beteiligungsansatz (Outside Basis Differences) der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden, da das Management die Umkehrung der Differenzen steuern kann und diese in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2025 wurde daher keine Steuerschuld für temporäre Differenzen in Höhe von 446,1 Mio. EUR (im Vorjahr 432,4 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen angesetzt.
Kurzfristige Vermögenswerte

// 16
Vorräte
Vorräte
in Mio. EUR
2025
2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
27,7
26,5
Unfertige Erzeugnisse
1,3
0,2
Erdgas
9,8
24,5
Fertige Erzeugnisse und Waren
9,3
10,8
Vertragsvermögenswerte aus noch nicht abrechenbaren Leistungen
5,7
7,2
Geleistete Anzahlung auf Vorräte
0,8
1,0
Summe Vorräte
54,7
70,1
Das Vorratsvermögen zum 31. Dezember 2025 beinhaltet Abwertungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (im Vorjahr 0,0 Mio. EUR). Diese Abwertungen betreffen großteils die Erdgasvorräte, deren geringerer Bestand zum 31. Dezember 2025 v. a. auf einen Mengenrückgang zurückzuführen ist.

// 17
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten
Die kurzfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 46,1 Mio. EUR (im Vorjahr 135,9 Mio. EUR) resultieren aus der Bewertung von außerbörslichen Terminliefergeschäften aus dem Energiebereich. In diesen Forderungen sind solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

// 18
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
in Mio. EUR
2025
2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
248,2
237,3
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
5,4
4,2
Termingeldeinlagen kurzfristig
51,4
218,3
Forderungen aus der Verrechnung von Steuern
19,9
18,7
Forderungen aus Ertragsteuern
1,5
0,6
Kautionen Energiehandel Kassa-/Termingeschäfte
18,8
16,0
Geleistete Anzahlungen
2,0
1,5
Übrige
38,7
23,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
385,9
519,6
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten betreffen großteils bereits abgerechnete Strom-, Erdgas- und Wärmeforderungen und enthalten darüber hinaus auch Forderungen aus noch nicht abgerechneten Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen.
Die Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen betreffen zur Gänze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Veränderung der kurzfristigen Termingeldeinlagen beinhaltet Aufnahmen und Rückführungen, die im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in folgenden Positionen enthalten sind: In der Position Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen finden sich 335,5 Mio. EUR an Aufnahmen von Termingeldeinlagen. In der Position Einzahlungen aus der Veräußerung sonstiger Wertpapiere und Wertrechte, langfristiger Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstiger Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen sind 502,8 Mio. EUR an Rückführungen von Termingeldeinlagen enthalten.
Der Anstieg der sonstigen übrigen Forderungen ist v. a. auf eine Vorauszahlung des Energiekrisenbeitrags-Strom zurückzuführen, die mit 12,6 Mio. EUR erfasst wurde.
Konzernabschluss
Wertberichtigungen
in Mio. EUR
Buchwert
Wertberichtigung
Brutto
2025
 
 
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
248,2
7,5
255,7
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
5,4
0,0
5,4
Übrige Forderungen
132,3
0,0
132,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
385,9
7,5
393,4
 
 
 
 
2024
 
 
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
237,3
9,3
246,6
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
4,2
0,0
4,2
Übrige Forderungen
278,1
0,0
278,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
519,6
9,4
528,9
Die Entwicklung der Wertberichtigung stellt sich wie folgt dar:
in Mio. EUR
 
Stand 01.01.2024
7,7
Aufwandswirksame Zuführung
2,5
Inanspruchnahme
-0,5
Auflösung
-0,4
Stand 31.12.2024/01.01.2025
9,4
Aufwandswirksame Zuführung
0,2
Auflösung
-2,0
Stand 31.12.2025
7,5

// 19
Liquide Mittel
In den Wertberichtigungen sind Kreditverluste der Stufe 3 in Höhe von 7,2 Mio. EUR (im Vorjahr 9,0 Mio. EUR) zu Forderungen enthalten, zu denen konkrete Ausfallsindikatoren, wie etwa Mahnungen oder Insolvenzeröffnungen, vorliegen und die in der Regel mehr als 90 Tage überfällig sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bereits in die Stufe 3 klassifiziert wurden und deren Risiken mit Endkunden im Strom- und Gasbereich vergleichbar sind, wurden mit einem Ausfallsatz von 0,19% (im Vorjahr 0,18%) pauschal wertberichtigt. Bei jenen, deren Risiken ähnlich zum Wärmebereich sind, wurde mit einem Ausfallsatz von 0,12% (im Vorjahr 0,11%) gerechnet. Diese Ausfallsätze wurden aus historischen Forderungsausfällen abgeleitet und um zukunftsbezogene Informationen in Bezug auf Mahndaten adaptiert.
Liquide Mittel
Die Guthaben bei Kreditinstituten inklusive Termingeldeinlagen mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten betragen 187,5 Mio. EUR (im Vorjahr 177,5 Mio. EUR).
Eigenkapital

// 20
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital stand unverändert mit 58,2 Mio. EUR zu Buche und unterteilt sich in 8.000.000 auf Namen lautende Stückaktien. Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bestanden nicht.
Angesammelte Ergebnisse und Dividende
In den in der Entwicklung des Eigenkapitals ausgewiesenen angesammelten Ergebnissen ist unter anderem die gesetzliche Rücklage enthalten, die mit 6,7 Mio. EUR unverändert zu Buche steht und einer Ausschüttungssperre unterliegt sowie mit 10,0 % des gezeichneten Kapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert ist.
Die angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Ergebnisse.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Einzelabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzgewinn. Demnach wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, 175,0 Mio. EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies bedeutet eine vorgeschlagene Dividende je Aktie in Höhe von 21,88 EUR.
Gezahlte Dividende
Die für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 gezahlte Dividende wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
 
Gesamt
Anzahl der Aktien
Pro Aktie
 
in Mio. EUR
 
EUR
Für Geschäftsjahr 2024 in 2025 gezahlte Dividende
215,0
8.000.000
26,88
Für Geschäftsjahr 2023 in 2024 gezahlte Dividende
230,0
8.000.000
28,75

// 21
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
Der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften wird durch das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbare Eigenkapital dargestellt. Die betroffenen Gesellschaften sind dem Appendix zum Konzernanhang – Beteiligungsliste – zu entnehmen.

Konzernabschluss
Langfristige Schulden

// 22
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Der wesentliche Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
 
Nominale in Mio. EUR
Buchwert zum 31.12.2025 in Mio. EUR
davon kurzfristig
Buchwert zum 31.12.25024 in Mio. EUR
davon kurzfristig
Kupon/Zins
Fälligkeit
Anleihe 2014 (öffentlich)
150,0
152,3
152,3
152,2
2,3
3,00%
2026
Anleihe 2021 (privatplatziert)
120,0
119,7
1,0
119,6
1,0
1,15%
2041
EIB 1. Tranche
40,0
24,5
2,6
27,1
2,6
1,72%
2035
EIB 2. Tranche
20,0
12,7
1,3
14,1
1,3
6-M-Euribor + 0,267%
2035
EIB 3. Tranche
30,0
22,0
2,0
24,0
2,0
0,94%
2036
Schuldscheindarlehen 1. Tranche
18,0
18,2
0,2
18,2
0,2
2,69%
2029
Schuldscheindarlehen 2. Tranche
64,0
64,0
0,8
64,6
1,3
6-M-Euribor + 0,800%
2029
Schuldscheindarlehen 3. Tranche
8,0
8,1
0,1
8,1
0,1
3,01%
2032
Schuldscheindarlehen 4. Tranche
3,0
3,0
0,0
3,0
0,1
6-M-Euribor + 0,900%
2032
Namensschuldverschreibung 1. Tranche
6,0
6,1
0,1
6,1
0,1
3,23%
2034
Namensschuldverschreibung 2. Tranche
1,0
1,0
0,0
1,0
0,0
3,42%
2037
Namensschuldverschreibung 3. Tranche
60,0
60,9
1,0
60,9
1,0
3,83%
2038
Steiermärkische Sparkasse - Finanzierung brandpower S1 GmbH
6,4
4,8
0,5
5,2
0,5
2,20%
2035
Steiermärkische Sparkasse - Finanzierung brandpower S2 GmbH
20,7
15,6
1,5
16,8
1,5
2,20%
2035
BKS-Tranche 2022-2032
6,0
6,0
0,0
6,0
0,0
2,69%
2032
BKS-Tranche 2023-2029
8,0
8,0
0,0
8,0
0,0
3-M-Euribor + 1,125%
2029
Summe
561,1
526,8
163,5
534,9
13,9
 
 
In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind neben den in der oben angeführten Tabelle dargestellten Titeln auch Darlehen von Kreditinstituten, Gesellschafterdarlehen, bedingte Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben und sonstige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten enthalten.

Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist folgender Aufstellung zu entnehmen:
Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
Nicht zahlungswirksame Änderungen 
 
 
in Mio. EUR
31.12.2024
Cashflows
Veränderungen
Konsolidierungskreis
Fair-Value-Veränderungen
Umbuchungen
Sonstiges
31.12.2025
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
541,9
-4,5
8,1
2,5
-158,4
0,7
390,3
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
19,0
-8,9
0,7
0,7
158,4
-0,4
169,5
Leasingverbindlichkeiten
28,3
-4,5
0,0
0,0
0,0
7,2
31,0
Summe Finanzverbindlichkeiten
589,1
-17,8
8,8
3,1
0,0
7,4
590,7
 
 
 
Nicht zahlungswirksame Änderungen
 
 
in Mio. EUR
31.12.2023
Cashflows
Veränderungen
Konsolidierungskreis
Fair-Value-Veränderungen
Umbuchungen
Sonstiges
31.12.2024
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
550,9
-1,6
1,9
-0,1
-8,6
-0,8
541,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
23,4
-13,0
0,7
-0,5
8,6
-0,2
19,0
Leasingverbindlichkeiten
20,4
-3,7
-0,2
0,0
0,0
11,8
28,3
Summe Finanzverbindlichkeiten
594,8
-18,3
2,4
-0,6
0,0
10,8
589,1
Die Veränderung der Leasingverbindlichkeit in der Spalte Sonstiges ist v. a. auf den Abschluss neuer Leasingverträge zurückzuführen.
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. EUR
31.12.2025
31.12.2024
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig
3,3
3,2
Leasingverbindlichkeiten langfristig
27,7
25,1
Summe Leasingverbindlichkeiten
31,0
28,3

Konzernabschluss

// 23
Langfristige Rückstellungen
langfristige Rückstellungen
Unter der Bilanzposition langfristige Rückstellungen werden folgende Rückstellungen ausgewiesen:
in Mio. EUR
2025
2024
Rückstellung für ausgelagerte Pensionen
50,9
63,8
Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
67,7
77,1
Abfertigungsrückstellung
47,8
53,1
Altersteilzeitrückstellung
7,3
30,5
Jubiläumsgeldrückstellung
14,3
13,9
Sonstige Rückstellungen
94,9
87,7
Summe langfristige Rückstellungen
283,0
326,2

Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Abfertigungen
Entwicklung der Rückstellung für ausgelagerte Pensionen
in Mio. EUR
2025
2024
Überleitung der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellung
 
 
Barwert (DBO) der durch das Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen
104,2
110,6
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert
-53,3
-46,9
Bilanzierte Rückstellung zum 31.12.
50,9
63,8
 
 
 
Der Aufwand für die Rückstellung der ausgelagerten Pensionen gliedert sich wie folgt
 
 
Dienstzeitaufwand
1,1
1,5
Zinsaufwand
3,7
3,9
Zinsertrag auf Planvermögen
-1,6
-1,5
In der GuV erfasster Aufwand
3,2
3,9
 
 
 
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO)
 
 
DBO 01.01.
110,6
116,9
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche)
1,1
1,4
Zinsaufwand
3,7
3,9
Pensionszahlungen
-4,8
-4,6
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-6,4
-7,1
davon aufgrund demografischer Anpassungen
-1,7
0,0
davon aufgrund finanztechnischer Anpassungen
-1,3
-9,0
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
-3,4
1,9
DBO 31.12.
104,2
110,6
 
 
 
Entwicklung des Planvermögens
 
 
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 01.01.
46,9
46,0
Zinsertrag auf Planvermögen
1,6
1,5
Beiträge zum Planvermögen
7,9
2,5
Fonds-Auszahlungen
-4,8
-4,6
Neubewertung
1,8
1,4
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 31.12.
53,3
46,9
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei ausgelagerten Pensionsverpflichtungen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt – in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 wurden davon v. a. Änderungen in der Zinsentwicklung schlagend. Das bei der Kelag verbleibende Risiko besteht weiters darin, dass die Fondsentwicklung hinter den Erwartungen zurückbleibt und daher höhere Zuschüsse erforderlich werden. Für die kommende Berichtsperiode werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 5,8 Mio. EUR (im Vorjahr 4,2 Mio. EUR) erwartet.
Konzernabschluss
Fondsvermögen
 
2025
2024
in %
aktiver Markt
kein aktiver Markt
Summe
aktiver Markt
kein aktiver Markt
Summe
Anleihen Developed Markets
9,7
0,0
9,7
10,3
0,0
10,3
Anleihen Emerging Markets
9,5
0,0
9,5
9,5
0,0
9,5
Unternehmensanleihen
26,6
0,0
26,6
27,4
0,0
27,4
Aktien – Euro
15,0
0,0
15,0
14,8
0,0
14,8
Aktien – Non-Euro
9,8
0,0
9,8
10,3
0,0
10,3
Aktien Emerging Markets
4,6
0,0
4,6
5,0
0,0
5,0
Infrastruktur
0,0
3,2
3,2
0,0
2,3
2,3
Private Markets Debt
0,0
5,5
5,5
0,0
5,8
5,8
Immobilien
0,0
2,8
2,8
0,0
3,0
3,0
Festgeld/Cash
13,3
0,0
13,3
11,6
0,0
11,6
Gesamt
88,5
11,5
100,0
88,9
11,1
100,0
Für alle Dividendenpapiere und Staatsanleihen bestehen Marktpreisnotierungen in aktiven Märkten.
Das Planvermögen enthält keine von der Kelag begebenen Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte, die von der Kelag genützt werden.
Die Kelag hat die Veranlagungspolitik bzw. das Veranlagungsmanagement und die Verantwortung für die Veranlagung an die Valida Pension AG ausgelagert. Die Ziele der Veranlagungspolitik sind sicherer und langfristiger Ertrag, Stabilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Die Valida Pension AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Valida Holding AG. Der Kelag-Konzern diskutiert und stimmt die allgemeinen Veranlagungsgrundsätze regelmäßig mit der Valida Pension AG ab. Das Veranlagungs- und Risikomanagement der Valida Pension AG ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Pensionskassengesetzes und der diesbezüglichen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht ausgerichtet.
Entwicklung der Rückstellung für Direktpensionen und Pensionsähnliche Verpflichtungen
in Mio. EUR
2025
2024
Der Aufwand für Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen gliedert sich wie folgt:
 
 
Dienstzeitaufwand
0,2
0,2
Zinsaufwand
2,4
2,3
In der GuV erfasster Aufwand
2,6
2,5
 
 
 
Bilanzierte Rückstellung 01.01.
77,1
72,8
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand
2,6
2,5
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-6,0
7,7
aufgrund demografischer Anpassungen
0,0
0,0
aufgrund finanztechnischer Anpassungen
-3,8
4,1
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
-2,3
3,6
Pensionszahlungen
-6,0
-5,8
Bilanzierte Rückstellung 31.12.
67,7
77,1
Bei den Direktpensionsverpflichtungen liegt das Risiko für den Kelag-Konzern im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt – in den Geschäftsjahren 2025 und 2024 wurden davon v. a. Änderungen in der Zinsentwicklung schlagend.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
in Mio. EUR
2025
2024
Der Aufwand für Abfertigungsrückstellungen gliedert sich wie folgt:
 
 
Dienstzeitaufwand
0,1
0,2
Zinsaufwand
1,5
1,7
In der GuV erfasster Abfertigungsaufwand
1,6
1,9
 
 
 
Bilanzierte Rückstellung 01.01.
53,1
57,5
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand
1,6
1,9
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-1,3
1,4
aufgrund demografischer Anpassungen
0,0
0,0
aufgrund finanztechnischer Anpassungen
-1,0
0,5
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
-0,2
0,9
Abfertigungszahlungen
-5,6
-7,6
Bilanzierte Rückstellung 31.12.
47,8
53,1
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei Abfertigungsverpflichtungen im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
Konzernabschluss
Sonstige langfristige Rückstellungen
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
in Mio. EUR
Altersteilzeit
Jubiläumsgelder
Sonstige
Buchwert 01.01.2024
36,6
14,7
64,1
Zuführung
1,1
0,2
26,9
Aufzinsung
1,0
0,5
0,0
Verwendung
-8,2
-1,5
-1,9
Auflösung
0,0
0,0
-4,3
Umbuchung
0,0
0,0
2,9
Buchwert 31.12.2024/01.01.2025
30,5
13,9
87,7
Zuführung
2,1
1,3
18,8
Aufzinsung
0,6
0,4
0,0
Verwendung
-6,7
-1,3
-4,6
Auflösung
-19,2
0,0
-12,7
Umbuchung
0,0
0,0
5,6
Buchwert 31.12.2025
7,3
14,3
94,9
Bei der Altersteilzeit- bzw. Jubiläumsgeldverpflichtung liegen die Unsicherheiten für den Kelag-Konzern im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
In den sonstigen langfristigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen enthalten.
Die Kelag ist verpflichtet, aus historischen Einzelverträgen Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 36,6 Mio. EUR (im Vorjahr 45,7 Mio. EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung belastender Verträge ab. Bei der Bewertung der Abfindungen wurden die letztverfügbaren Daten (Bezugsmengen, Preiskomponenten) aus den jeweiligen Kundenverträgen zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Modellierung wurde unterstellt, dass 80 % der Verträge abgelöst werden können. Die Variation der Annahmequote zeigt folgende Effekte auf den Rückstellungsbetrag: Die Erhöhung bzw. Reduktion bei der Annahme von Ablöseangeboten um 5 Prozentpunkte führt zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Rückstellung in Höhe von -/+ 0,1 Mio. EUR (im Vorjahr -/+ 2,6 Mio. EUR).
Zur Erfüllung von gesetzlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Kraftwerksbereich wurden im Geschäftsjahr 2025 langfristige Rückstellungen in Höhe von 26,9 Mio. EUR bilanziert (im Vorjahr 16,9 Mio. EUR). Die Verpflichtungen ergeben sich bspw. aus Asphaltdichtungserneuerungen von Speichern der Kraftwerksgruppe Fragant, der behördlich angeordneten Beseitigung von Sedimentablagerungen oder der Umsetzung der Kärntner Sanierungsverordnung.
Aus langfristigen Rückbauverpflichtungen v. a. in Zusammenhang mit dem KNG-Projekt „Mittelkärnten“ bzw. Windkraftanlagen im Burgendland und Kärnten wurden Rückstellungen in Höhe von 11,6 Mio. EUR (im Vorjahr 5,1 Mio. EUR) bilanziert.
In der Berichtsperiode 2015 wurden von mehreren Parteien Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH – in diesen Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen einbezogen – erhoben. In den Geschäftsjahren 2023 und 2024 wurden seitens der VHP Vergleiche geschlossen. Der verbleibende Anteil der Verpflichtung, der auf die noch nicht verglichenen Klagsparteien entfällt, beläuft sich im Kelag-Konzern zum 31. Dezember 2025 auf 4,2 Mio. EUR (im Vorjahr 6,1 Mio. EUR) und wird als langfristige Rückstellung ausgewiesen.
Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen, die nicht im Detail kommentiert werden, handelt es sich im Wesentlichen um belastende Verträge in Zusammenhang mit dem Energiehandel, faktische Verpflichtungen in Zusammenhang mit Unterstützungsleistungen im energiewirtschaftlichen Bereich für sozial schwache Haushalte und sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten.

// 24
Baukostenzuschüsse
Baukostenzuschüsse
Die Baukostenzuschüsse stellen Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 dar, wobei der kurzfristige Teil in der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten enthalten ist.
in Mio. EUR
2025
2024
Strombereich
92,9
88,7
Anschlusskosten Wärmebereich
29,2
24,4
Sonstige Baukostenzuschüsse
5,0
5,5
Baukostenzuschüsse
127,1
118,6
davon langfristig
115,2
107,1
davon kurzfristig
11,9
11,5

Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 11,5 Mio. EUR (im Vorjahr 11,5 Mio. EUR) aus den Baukostenzuschüssen in den Umsatzerlösen erfasst. Der von den Baukostenzuschüssen kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 11,9 Mio. EUR (im Vorjahr 11,5 Mio. EUR).

// 25
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
in Mio. EUR
2025
2024
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
26,9
29,6
Vertragsverbindlichkeiten aus vorausbezahlten Strombezugskosten
3,2
3,8
Übrige
10,0
6,7
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
40,0
40,1
Die vorausbezahlten Strombezugskosten sind im Wesentlichen Abgrenzungen von Strombezügen am Kraftwerk Koralpe durch die Elektro Slovenija, p.o. Ljubljana. Sie erlauben der Bezugsberechtigten, Strom gegen Ersatz der Produktionskosten zu beziehen, und werden in Anlehnung an die Nutzungsdauer des betroffenen Kraftwerks ergebniswirksam aufgelöst. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) in den Umsatzerlösen erfasst. Der von diesen vorausbezahlten Strombezugskosten kurzfristig aufzulösende Teil beträgt für das kommende Geschäftsjahr voraussichtlich 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR).

Konzernabschluss
Kurzfristige Schulden

// 26
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten belaufen sich im Abschlussjahr auf 172,7 Mio. EUR (im Vorjahr 22,2 Mio. EUR). Zur Entwicklung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sei auf jene tabellarische Darstellung verwiesen, die sich bei den Erläuterungen zur Entwicklung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten findet (RZ 22). Der Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist auf eine Anleihe zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2026 fällig wird.

// 27
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Rückstellungen
in Mio. EUR
 
Buchwert 01.01.2024
47,4
Zuführung
8,1
Verwendung
-12,4
Auflösung
-11,3
Umbuchung
-2,9
Buchwert 31.12.2024/01.01.2025
28,7
Zuführung
8,4
Verwendung
-13,5
Auflösung
-1,7
Umbuchung
-5,6
Buchwert 31.12.2025
16,3
Die kurzfristigen Rückstellungen enthalten vor allem Rückstellungen für drohende Verluste aus Endkundenverträgen sowie rechtliche und behördliche Verpflichtungen aus dem Kraftwerksbereich.
Kurzfristigen Rückstellungen aus dem Vertriebsbereich wurden zum 31. Dezember 2025 in Höhe von 4,4 Mio. EUR (im Vorjahr 5,2 Mio. EUR) bilanziert – 4,1 Mio. EUR aus Strom- (im Vorjahr 4,6 Mio. EUR) und 0,3 Mio. EUR (im Vorjahr 0,6 Mio. EUR) aus Erdgasverpflichtungen.
Die Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken resultieren neben Behördenauflagen auch aus sonstigen rechtlichen Verpflichtungen, die z. B. in Zusammenhang mit aktuellen Schadensfällen stehen. Insgesamt wurden daraus in den kurzfristigen Rückstellungen 1,2 Mio. EUR (im Vorjahr 6,4 Mio. EUR) erfasst.
Bei den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen, die nicht im Detail kommentiert werden, handelt es sich um faktische Verpflichtungen in Zusammenhang mit Unterstützungsleistungen sozial schwacher Kunden in Bezug auf deren Wärmebezüge, mögliche Rückzahlungen aus Mehr- und Mindermengen im Rahmen bereits erfolgter Energielieferungen, Schadensfälle und sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten.

// 28
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich in Höhe von 41,6 Mio. EUR (im Vorjahr 91,1 Mio. EUR) resultieren aus der Bewertung außerbörslicher Terminliefergeschäfte. In diesen Verbindlichkeiten sind solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

// 29
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
in Mio. EUR
2025
2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
159,4
174,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
2,1
2,5
Kurzfristige Baukostenzuschüsse
11,9
11,5
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern
48,9
31,2
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
4,9
4,5
Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen
6,9
5,6
Übrige
55,4
61,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
289,4
290,8
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern ist im Wesentlichen auf die Verschärfung der Obergrenzen für Überschusserlöse sowie Herabsetzung des Investitionsabsetzbetrags im Wege des BSMG 2025 II zurückzuführen.
In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Verbindlichkeiten aus dem Personalwesen, Rückzahlungsansprüche von Kunden in Zusammenhang mit Vorauszahlungen zu Energiebezügen und weitere Verbindlichkeiten aus dem energiewirtschaftlichen Bereich enthalten.

Konzernabschluss
Sonstige Angaben
Finanzinstrumente und Risikomanagement
Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der Kelag-Konzern hält mit Ausnahme der Energieterminkontrakte in Verbindung mit dem Risikomanagement bzw. Handelsgeschäften ausschließlich originäre Finanzinstrumente.
Beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen – gegliedert nach Kategorien – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente:
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Finanzielle Vermögenswerte 2025
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2025
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2025
Wertpapiere zur Sozialkapitaldeckung – Schuldinstrumente
AC
1
22,6
22,5
Fondsbeteiligungen – Schuldinstrumente
FVtPL
3
1,1
1,1
Wertrechte – Eigenkapitalinstrumente
AC
 
0,2
0,2
Wertrechte – Eigenkapitalinstrumente
FVtOCI
3
2,8
2,8
Sonstige Finanzanlagen
AC
 
1,9
1,9
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
 
 
28,6
28,5
Sonstige Ausleihungen
AC
 
3,8
3,8
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
20,6
20,6
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
0,2
0,2
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
19,8
19,8
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
 
 
44,3
44,3
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
45,9
45,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
0,2
0,2
Kurzfristige Forderungen aus derivativen Finanzinstrumente
 
 
46,1
46,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
248,2
248,2
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
5,4
5,4
Termingeldeinlagen kurzfristig
AC
 
51,4
51,4
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
18,8
18,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen**
 
 
323,8
323,8
Liquide Mittel
AC
 
187,5
187,5
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
1
22,6
22,5
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
536,9
536,9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
66,5
66,5
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
1,4
1,4
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
FVtOCI
3
2,8
2,8

Konzernabschluss
Finanzielle Vermögenswerte 2024
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2024
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
AC
1
25,1
24,8
Sonstige Ausleihungen
AC
 
2,9
2,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
29,9
29,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
0,2
0,2
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
20,8
20,8
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
 
 
53,7
53,7
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
135,9
135,9
Kurzfristige Forderungen aus derivativen Finanzinstrumente
 
 
135,9
135,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
237,3
237,3
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
4,2
4,2
Termingeldeinlagen kurzfristig
AC
 
218,3
218,3
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
16,0
16,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen**
 
 
475,8
475,8
Liquide Mittel
AC
 
177,5
177,5
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
1
25,1
24,8
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
677,0
677,0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
165,8
165,8
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
0,2
0,2
AC … Amortized Cost
FVtPL … Fair Value through Profit or Loss
FVtOCI … Fair Value through Other Comprehensive Income
* In den als FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann. Die tabellarische Darstellung der Vorjahreswerte wurde hinsichtlich der Level-Zuordnungen an die textlichen Ausführungen angeglichen.
** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten 2025
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2025
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2025
Anleihen
AC
2
118,7
83,5
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
89,0
82,7
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
159,0
160,1
Sonstige
AC
 
16,4
16,4
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
7,2
7,2
Leasingverbindlichkeiten
 
 
27,7
 
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
418,0
349,8
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
26,6
26,6
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
0,3
0,3
Langfristige derivative Verbindlichkeiten**
 
 
26,9
26,9
Anleihen
AC
2
153,3
155,0
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
8,2
8,2
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
2,3
2,3
Sonstige
AC
 
4,0
4,0
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
1,6
1,6
Leasingverbindlichkeiten
 
 
3,3
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
172,7
171,2
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
36,4
36,4
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
5,2
5,2
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
 
 
41,6
41,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
159,4
159,4
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
2,1
2,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten**
 
 
161,5
161,5
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
2
530,6
491,8
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
181,9
181,9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
63,0
63,0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
14,2
14,2

Konzernabschluss
Finanzielle Verbindlichkeiten 2024
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2024
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024
Anleihen
AC
2
268,5
242,6
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
97,5
91,3
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
159,1
163,1
Sonstige
AC
 
11,6
11,6
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
5,2
5,2
Leasingverbindlichkeiten
 
 
25,1
 
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
566,9
513,7
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
29,5
29,5
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
0,1
0,1
Langfristige derivative Verbindlichkeiten**
 
 
29,6
29,6
Anleihen
AC
2
3,3
3,3
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
8,2
8,2
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
2,8
2,8
Sonstige
AC
 
3,3
3,3
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
1,4
1,4
Leasingverbindlichkeiten
 
 
3,2
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
22,2
19,0
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
55,9
55,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
35,2
35,2
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
 
 
91,1
91,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
174,0
174,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
2,5
2,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten**
 
 
176,5
176,5
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
2
539,4
511,2
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
191,3
191,3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
85,4
85,4
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
41,9
41,9
AC … Amortized Cost
FVtPL … Fair Value through Profit or Loss
* In den als FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann. Die tabellarische Darstellung der Vorjahreswerte wurde hinsichtlich der Level-Zuordnungen an die textlichen Ausführungen angeglichen.
** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.
Hierarchie beizulegender Zeitwerte
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Kelag-Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
•
Level 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten;
•
Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind;
•
Level 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Stufe
Finanzinstrument
Bewertungsverfahren
Inputfaktoren
1
Börsennotierte Wertpapiere und Energietermingeschäfte
Marktwertorientiert
Börsenwerte
2
Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Kapitalwertorientiert
Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko
2
Nicht börsennotierte Energietermingeschäfte
Kapitalwertorientiert
Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Zinssatz, Kreditrisiko der Vertragspartner
3
Nicht börsennotierte Energietermingeschäfte
Kapitalwertorientiert
Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner, erwartete Erzeugungsmengen für erneuerbare Energie
3
Bewertung bedingter Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben
Kapitalwertorientiert
Abhängig von vertraglichen Vereinbarungen, Barwert künftiger Zahlungen
3
Optionen auf Gesellschaftsanteile
Kapitalwertorientiert
Abhängig von vertraglichen Vereinbarungen zum Ausübungspreis, Barwert künftiger Zahlungen
3
Eigenkapitalinstrumente
Kapitalwertorientiert
Eigenkapitalinstrumente, deren Folgebewertung nach IFRS 9.5.7.5 erfolgsneutral erfolgt
3
Fondsbeteiligungen – Schuldinstrumente
Kapitalwertorientiert
Schuldinstrumente, deren Folgebewertung nach IFRS 9.4.1.4 erfolgswirksam erfolgt
-
Sonstige Beteiligungen
-
Für unwesentliche
Beteiligungen, die sich noch in dieser Position befinden, wird angenommen, dass ihre Anschaffungskosten eine passende Repräsentation des beizulegenden Zeitwerts darstellen (vgl. IFRS 9.B5.2.3).
-
Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Termingeldeinlagen kurzfristig, kurzfristige sonstige Forderungen, sonstige Geldaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Kreditfazilitäten sowie kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten
-
Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwerts

Konzernabschluss
Wesentliche Level-3-Finanzinstrumente umfassen nicht börsennotierte Energietermingeschäfte. Die mit der Position korrespondierenden Verträge über Strombezüge aus PPAs, vor allem Strombezüge von Windparks, wurden unter Anwendung der Fair-Value-Option als derivatives Finanzinstrument bilanziert. Den wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputparameter stellt die Annahme über das Energieaufkommen dar, sodass Änderungen zu dieser Annahme sich direkt auf den beizulegenden Zeitwert auswirken. Die Bewertung der korrespondierenden Verträge war mit 20,4 Mio. EUR (im Vorjahr mit 5,5 Mio. EUR) aufwandswirksam. Zusätzlich haben Realisierungen derivativer Finanzinstrumente in Zusammenhang mit Energielieferungen aus PPAs den Materialaufwand und den Aufwand für bezogene Leistungen um 50,4 Mio. EUR (im Vorjahr um 183,6 Mio. EUR) verringert – die Veränderung ist v. a. aus einer rückläufigen Mengenentwicklung ableitbar. Die Forderungen aus unrealisierten Energielieferungen aus PPAs betragen 0,3 Mio. EUR (im Vorjahr 0,2 Mio. EUR) und die Verbindlichkeiten 5,4 Mio. EUR (im Vorjahr 35,3 Mio. EUR). Eine Mengenänderung von +/- 3 % bei der Beschaffung von Energie aus PPAs würde zu einer Änderung des Ergebnisses nach Steuern in Höhe von rd. +/- 0,9 Mio. EUR (im Vorjahr +/- 2,1 Mio. EUR) führen. Da die korrespondierenden Verträge nicht Teile von Sicherungsbeziehungen sind, ergäbe sich keine Auswirkung auf das sonstige Ergebnis.
Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Im Rahmen der Risikomanagementstrategie der Kelag dienen Derivate nach IFRS 9 größtenteils der Absicherung von zukünftigen Beschaffungen und Verkäufen. In diesem Zusammenhang wurde ein Teil davon als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert. Diejenigen Kontrakte, die nicht im Rahmen von Hedge Accounting designiert wurden, aber wirtschaftlich zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden, werden entsprechend den normalen Regelungen zur Derivatebilanzierung nach IFRS 9 mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet.
Hedge Accounting kommt im Kelag-Konzern im Rahmen des Verkaufs der Eigenerzeugung von Strom sowie im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für Kunden sowie für den Eigenbedarf zur Anwendung. Hierbei werden Terminkontrakte im Strom- und Gasbereich eingesetzt, um den Preis für künftige Lieferungen und Bestellvorgänge langfristig abzusichern. Zur Absicherung von Zahlungsströmen aus künftigen Transaktionen werden im Kelag-Konzern abgeschlossene Derivate als Sicherungsinstrumente designiert (sogenannte Cashflow Hedges).
Ziel der Absicherungen mit den Energieterminkontrakten ist es, die aus Marktpreisschwankungen resultierende Cashflow-Unsicherheit zu verringern. Hierbei erfolgt grundsätzlich ein sukzessiver Abschluss von Forwards und Futures, um den benötigten Bedarf im Zeitablauf durch Sicherungsinstrumente besser abdecken zu können und die Gefahr von Ineffektivitäten in der Sicherungsbeziehung zu vermeiden. Dabei hängen der Zeitpunkt und die Höhe der Absicherung künftiger Lieferungen unter anderem von den jeweils aktuellen Preisentwicklungen ab. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen (wie z. B. Laufzeit, Volumen, Preisbasis etc.) der abgeschlossenen Strom- und Gasterminkontrakte mit jenen der Grundgeschäfte in der Regel übereinstimmen, wird im Konzern eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen nahezu zur Gänze ausgleicht.
Aufgrund der höheren Liquidität werden österreichische Energielieferungen in der Regel mit Forwards europäischer Leitmärkte abgesichert. Sollten österreichische Forwards eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft zur Gänze ab. Sollten Forwards europäischer Leitmärkte eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft nur teilweise ab. Daher wird in diesem Fall das Risiko aus Änderungen der Zahlungsströme betreffend die Risikokomponente des Preises des jeweiligen Leitmarkts, die dem österreichischen Preis inhärent ist, im Rahmen von Hedge Accounting abgesichert. Da sich der österreichische Preis aus dem Preis liquider europäischer Leitmärkte in Verbindung mit grenzüberschreitenden Spreads zusammensetzt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Preisen der jeweiligen Leitmärkte und den österreichischen Preisen. Die wesentlichen Konditionen und Risikokomponenten zwischen den Sicherungsinstrumenten und geplanten Zahlungsströmen betreffend die Risikokomponente stimmen auch in diesem Fall überein.
Da für die abgesicherten Mengen das gesamte Risiko einer Veränderung des Marktpreises für Strom und Gas in Bezug auf das Grundgeschäft bzw. die Komponente des Grundgeschäfts abgesichert wird, beträgt die Sicherungsquote grundsätzlich 100 %. Ursachen für Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen stellen das Eintreten eines geringeren tatsächlichen Volumens an Lieferungen als ursprünglich geplant sowie Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei und der Kelag dar, wobei das Risiko für den Eintritt von Ineffektivitäten durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Absicherung minimiert wird. Allfällig zu buchende Ineffektivitäten werden zum Abschlussstichtag anhand der Hypothetischen-Derivate-Methode ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Die durch die Terminkontrakte abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme für Energielieferungen werden in den folgenden drei bis fünf Jahren eintreten und ergebniswirksam.
Sicherungsinstrumente 31.12.2025
in Mio. EUR
Sonstige Forderungen*
Sonstige Verbindlichkeiten*
Stand Rücklage sonstiges Ergebnis**
GuV-wirksame
Ineffektivität
Nominalbetrag
(GWh)
Änderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität
Strom Terminkontrakte - Absatz
29,4
-21,7
7,7
0,0
3.751,4
-100,9
Strom Terminkontrakte -Beschaffung
11,4
-14,2
-2,8
0,0
2.382,3
21,6
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
0,2
-9,6
-9,4
0,0
1.370,9
-20,9
Summe
41,0
-45,5
-4,5
0,0
 
-100,2
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände und Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Sicherungsinstrumente 31.12.2024
in Mio. EUR
Sonstige Forderungen*
Sonstige Verbindlichkeiten*
Stand Rücklage sonstiges Ergebnis**
GuV-wirksame
Ineffektivität
Nominalbetrag
(GWh)
Änderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität
Strom Terminkontrakte - Absatz
66,2
-18,9
47,3
0,0
3.563,5
-180,6
Strom Terminkontrakte -Beschaffung
13,9
-21,9
-8,0
0,0
2.169,4
50,3
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
12,0
-3,1
9,0
0,0
1.446,7
60,8
Summe
92,1
-43,9
48,2
0,0
 
-69,5
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände vor Abzinsung und Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Konzernabschluss
Grundgeschäfte 31.12.2025
in Mio. EUR
Wertänderungen von Grundgeschäften
Wertänderungen von Sicherungsgeschäften
Zukünftiger Stromabsatz
100,9
-100,9
Zukünftiger Strombezug
-21,6
21,6
Zukünftiger Gasbezug
20,9
-20,9
Summe
100,2
-100,2
Grundgeschäfte 31.12.2024
in Mio. EUR
Wertänderungen von Grundgeschäften
Wertänderungen von Sicherungsgeschäften
Zukünftiger Stromabsatz
180,6
-180,6
Zukünftiger Strombezug
-50,3
50,3
Zukünftiger Gasbezug
-60,8
60,8
Summe
69,5
-69,5
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2025
in Mio. EUR
Erfassung im sonstigen Ergebnis
Umgliederungen in die GuV
ggf. betroffene GuV-Position
Strom Terminkontrakte - Absatz
-100,9
61,3
Umsatzerlöse
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
21,6
-16,4
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
-20,9
2,5
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Summe
-100,2
47,4
 
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2024
in Mio. EUR
Erfassung im sonstigen Ergebnis
Umgliederungen in die GuV
ggf. betroffene GuV-Position
Strom Terminkontrakte - Absatz
-180,6
87,6
Umsatzerlöse
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
50,3
-21,9
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
60,8
-22,9
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Summe
-69,5
42,8
 
Nominalbetrag 2025
 
Nominalbetrag 2026
Nominalbetrag ab 2027
Strom Terminkontrakte - Absatz
1.808 GWh
1.943 GWh
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
1.171 GWh
1.212 GWh
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
932 GWh
439 GWh
Nominalbetrag 2024
 
Nominalbetrag 2025
Nominalbetrag ab 2026
Strom Terminkontrakte - Absatz
1.612 GWh
1.951 GWh
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
914 GWh
1.255 GWh
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
837 GWh
609 GWh
Durchschnittliche Vertragspreise
Nachfolgend finden sich durchschnittliche Vertragspreise zum 31. Dezember 2025 für unterschiedliche Betrachtungszeiträume in Bezug auf jene Verträge, die als Absicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen verwendet werden:
in EUR/MWh
2026
2027
ab 2028
Strom
92,2
78,9
74,2
Gas
37,6
34,3
n/a

Konzernabschluss
Zum 31. Dezember 2024 haben sich die durchschnittlichen Vertragspreise von Absicherungsinstrumenten in Sicherungsbeziehungen folgendermaßen dargestellt:
in EUR/MWh
2025
2026
ab 2027
Strom
114,3
94,2
75,0
Gas
38,9
39,2
43,1
Preissensitivitäten
Mittels Sensitivitätsanalysen werden die Auswirkungen potenzieller Preisschwankungen am Strom- bzw. Gasmarkt auf jene noch nicht realisierten Handelsgeschäfte gemessen, deren Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder – bei designierten Sicherungsgeschäften – im sonstigen Ergebnis wirksam sind:
Geschäftsjahr 2025
Energiepreis +10%
Energiepreis -10%
in Mio. EUR
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Strom
-0,2
-11,4
0,2
11,4
Gas
-0,5
3,5
0,5
-3,5
Geschäftsjahr 2024
Energiepreis +10%
Energiepreis -10%
in Mio. EUR
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Strom
0,2
-12,7
-0,2
12,7
Gas
-2,2
4,3
2,2
-4,3
Für den Effekt auf das Ergebnis nach Steuern wurde in den Preissensitivitätstabellen ein Steuersatz von 23,0 % zugrunde gelegt, der dem aktuellen Gruppensteuersatz der Steuergruppe der KEH entspricht.
Risikomanagement
Im Fokus des unternehmensweiten Risikomanagements stehen die für den Kelag-Konzern identifizierten Risikokategorien Markt-, Mengen- und Wettbewerbsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsrisiken, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Investitionsrisiken sowie weitere Umfeldrisiken aus dem rechtlichen und politischen Ordnungsrahmen, die sich aus der aktuell wirtschaftlichen und geopolitischen Situation sowie den übergeordneten Klimarisiken ergeben. Diese werden je Geschäftsbereich sowie für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert.
Prozessrisiken
In allen Geschäftsbereichen und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese werden unter anderem durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem, durch die entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter sowie durch den Einsatz geeigneter Hard- und Softwarelösungen mit Back-up-Systemen weitestgehend minimiert.
Marktpreis- und Kontrahentenrisiken Energiehandel und Vertrieb
Marktrisiken im Energiehandel werden tagesaktuell anhand definierter Regelbücher gemanagt. Die Überwachung, Steuerung und Berichterstattung erfolgen auf Basis von entsprechender Kennzahlen sowie finanzieller und mengenmäßiger Limitvorgaben. Markt- und Kontrahentenrisiken werden zudem durch die Vorgaben entsprechender Richtlinien geregelt. Diese Richtlinien definieren für die betroffenen Geschäftsfelder des Kelag-Konzerns und für Beteiligungen einen Handlungsrahmen zur Bewältigung der genannten Risiken.
Der Ausfall von Geschäftspartnern, insbesondere von Handelspartnern oder Vertriebskunden, birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie zu höheren Preisen erneut beschafft werden muss (Forderungsausfalls- und Wiedereindeckungsrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen sowie durch gesetzliche Änderungen von Verrechnungspreisen. Die Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Geschäftspartner (Handelspartner und Kunden), eine laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie durch Schließen und Ausgleichen betroffener Commodity-Positionen.
Erhaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungs-maßnahmen
Der Kelag-Konzern verfügt über Sicherheiten in Form von Bankgarantien, Patronatserklärungen sowie Haftrücklässen, die das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte mindern. Dabei handelt es sich um Absicherungen von Forderungen und Wiedereindeckungsgeschäften aus dem Energiehandel sowie um Sicherheiten im Zusammenhang mit vorfinanzierten Investitionen.
Marktrisiko
Zinsänderungsrisiko
Das Cashflow-Risiko aufgrund von Zinsänderungsrisiken hält sich aufgrund der Struktur der Finanzverbindlichkeiten in einem begrenzten Rahmen. Der Anteil des variabel verzinsten Fremdkapitals beläuft sich auf 21,30 % des gesamten Fremdkapitalschuldenstands (im Vorjahr 20,23 %). Der überwiegende Teil des Finanzierungsportfolios weist weiterhin eine fixe Verzinsung auf und unterliegt daher keinen zahlungswirksamen Schwankungen. Der variabel verzinste Anteil wird laufend überwacht und ist aus Risikoaspekten auf Konzernebene mit 40 % limitiert. Ein Zinsanstieg um 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Verringerung des Finanzerfolgs in Höhe von 1,3 Mio. EUR (im Vorjahr 1,2 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Ein Zinsrückgang um 1 % würde hingegen zu einer Erhöhung des Finanzerfolgs in Höhe von 1,3 Mio. EUR (im Vorjahr 1,2 Mio. EUR) p. a. führen. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass der Zinssatz auch negativ werden kann. Der Kelag-Konzern ist mit einem durchschnittlichen Effektivzinssatz in Höhe von 2,63 % p. a. (im Vorjahr 2,58 % p. a.) finanziert. Die äquivalente Nominalverzinsung beträgt 2,50 % p. a. (im Vorjahr 2,67 % p. a.).
Währungsrisiko
In der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen ist festgelegt, dass für vollkonsolidierte Konzerngesellschaften mit Sitz in Österreich ausschließlich Geschäfte in Euro zugelassen sind. Der Konsolidierungskreis der Kelag weist per Ultimo keine Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung auf, und daher ist das Fremdwährungsrisiko von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund des geringen Vermögenswertsanteils in Fremdwährungen (5,47 % des Gesamtvermögens 2025 bzw. 5,05 % des Gesamtvermögens 2024) ist auch das Translationsrisiko im Bereich der Währungsrisiken vernachlässigbar.

Konzernabschluss
Marktpreis- und Mengenrisiken Commodities
Im Bereich der Marktrisiken stellen für die Kelag die Risiken aus Preis- und Mengenänderungen der Commodities Strom und Gas die Hauptrisiken dar. Diese Risiken entstehen aus der Beschaffung und dem Verkauf beider Commodities. Beschaffungs- und Verkaufsvorgänge werden im Rahmen der Eindeckung für den Vertrieb (Strom und Gas) und den Eigenbedarf (Gas), der Vermarktung von Erzeugungsmengen (Strom), der Beschaffung und Vermarktung von Strom aus Erzeugungen Dritter und des sonstigen Handels (Strom und Gas) durchgeführt.
Dem Risiko aus Marktpreisschwankungen wird durch ein aus dem zentralen Risikomanagement abgeleitetes Commodity-Risikomanagement-System mit seinen Limitvorgaben begegnet. Kernbestandteil ist der Ansatz zur Risikominimierung durch eine langfristige Veräußerungs- und Beschaffungsstrategie sowie durch ein enges Limitsystem für sämtliche Energiehandelspositionen. Die langfristige Absicherung der Erzeugungsmengen sowie der Vertriebseindeckung erfolgt durch bilaterale Verträge mit physischer Erfüllung (Over the Counter, Forwards) bzw. durch Börsengeschäfte (Futures). Für einige der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Derivate wird Hedge Accounting angewandt, womit sich die Bewertungseffekte des Absicherungsgeschäftes im sonstigen Ergebnis wiederfinden, solange die Absicherung effektiv ist. Für andere Commodity-Termingeschäfte ergibt sich zu großen Teilen eine „natürliche Absicherung“ mit einem Ausgleich der Bewertungseffekte in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden mit Ausnahme jenes Teils der Verträge, für den zur signifikanten Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie (Accounting Mismatch) die Fair Value Option ausgeübt wurde – als Own-Use-Geschäfte beurteilt.
Dem Risiko aus Mengenschwankungen wird dadurch Rechnung getragen, dass zur Vermeidung von Overhedges nicht die gesamte erwartete Menge abgesichert wird. Die Absicherungsquote beträgt – abhängig von der erwarteten Mengenabweichung des jeweiligen Sicherungsportfolios – zwischen 75 % und 90 %.
Liquiditätsrisiko
Der Kelag-Konzern ist hinsichtlich der Liquiditätslage gut positioniert und im Geschäftsjahr 2025 all seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachgekommen. Einem möglichen Liquiditätsrisiko wird durch vorausschauende Planung der Liquidität und Zahlungsströme, eine mittel- und langfristige Kapitalbedarfsplanung, das bewusste Vorhalten ausreichender Liquiditätsreserven sowie durch offene Linien bei unterschiedlichen Kreditinstituten entgegengewirkt. Die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Liquidität und die Erhöhung der finanziellen Stabilität bzw. Flexibilität sind einerseits durch jederzeit verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von aktuell 187,5 Mio. EUR (im Vorjahr 177,5 Mio. EUR) sowie andererseits durch kontrahierte Kreditlinien in Höhe von 615,0 Mio. EUR (im Vorjahr 465,0 Mio. EUR) mittelfristig gewährleistet. In Konkretisierung der übergeordneten Unternehmensstrategie bleiben die Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve und die Erhaltung einer hohen Bonität primäre Ziele des Kelag-Konzerns. Das Liquiditätsrisiko kann daher als moderat eingestuft werden, was auch von der Ratingagentur Standard & Poor’s bestätigt wurde.
Analyse der vereinbarten Mittelabflüsse
Die Darstellung der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten im Kelag-Konzern im Anwendungsbereich von IFRS 7 stellt sich wie folgt dar. Bei unsaldiert erfüllten Derivaten aus dem Energiehandel stehen den erwarteten Auszahlungen korrespondierende Mittelzuflüsse gegenüber. Es wird nicht erwartet, dass die künftigen Zahlungsströme wesentlich früher oder in wesentlich anderen Beträgen als in nachfolgender Tabelle angeführt auftreten.
Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2025
 
 
 
Fälligkeit
in Mio. EUR
Buchwert
Gesamtbetrag
2026
2027-2030
ab 2031
Anleihen
271,9
297,5
158,2
5,5
133,8
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
207,5
224,4
11,7
55,5
157,2
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen
80,3
110,0
3,9
20,5
85,6
Leasingverbindlichkeiten
31,0
36,7
3,8
12,6
20,4
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten
590,7
668,6
177,6
94,2
396,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
68,5
795,1
571,8
223,2
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
68,5
795,1
571,8
223,2
0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
159,4
159,4
159,4
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
2,1
2,1
2,1
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
161,5
161,5
161,5
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten
820,7
1.625,2
910,9
317,4
396,9

Konzernabschluss
Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2024
 
 
 
Fälligkeit
in Mio. EUR
Buchwert
Gesamtbetrag
2025
2026-2029
ab 2030
Anleihen
271,8
301,1
5,9
160,0
135,2
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
211,6
234,2
11,2
56,6
166,4
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen
77,4
107,2
3,5
18,8
84,8
Leasingverbindlichkeiten
28,3
33,5
3,8
12,3
17,5
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten
589,1
676,0
23,8
245,8
401,1
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
120,7
1.297,1
967,5
329,6
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
120,7
1.297,1
967,5
329,6
0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
174,0
174,0
174,0
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
2,5
2,5
2,5
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
176,5
176,5
176,5
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten
886,3
2.149,6
1.167,8
575,4
401,1
Kontrahentenrisiko
Kreditrisiken resultieren aus der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen durch den Vertragspartner. Das Ausfallrisiko wird durch regelmäßige Bonitätsanalysen und Marktbeobachtungen überwacht. Geschäfte mit Kontrahenten werden grundsätzlich nur innerhalb der Limitvorgaben entsprechend ihrer Bonität abgeschlossen. Die Bonitätsprüfung der Kontrahenten erfolgt mittels externe Ratings international anerkannter Ratingagenturen sowie durch die Anwendung eines externen Ratingmodells auf Basis zuletzt der vorliegenden letztgültigen Jahresabschlussdaten. Sofern bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. In Einzelfällen werden – abhängig von Art und Höhe der jeweiligen Leistung – Sicherheiten gefordert. Vor dem Hintergrund der erhöhten Unsicherheiten im Unternehmensumfeld, hervorgerufen durch den Ukrainekrieg und die angespannte geopolitische Lage, wurden im Kreditrisikomanagement zusätzliche Detailanalysen anhand relevanter Risikotreiber sowohl auf Portfolio- als auch auf Kontrahentenebene durchgeführt. Auf dieser Basis wurden die Handelsstrategie und die Kreditlimits angepasst.

Die Veranlagungsstrategie der Kelag ist grundsätzlich risikoavers und mit Fokus auf Risikobegrenzung und
-diversifizierung ausgerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Risikominimierung durch die Implementierung von Limitsystemen und ein laufendes Monitoring der Limitausnutzung. Das Kontrahentenrisiko wird konzerneinheitlich limitiert, bewertet und überwacht. Das maximale Ausfallrisiko entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte (vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen).
Zum 31. Dezember 2025 sind keine weiteren finanzwirtschaftlichen Risiken erkennbar, die den Geschäftsverlauf des Kelag-Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
Kapitalmanagement
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, den eingeschlagenen Kurs der wertorientierten Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien erfolgreich fortzusetzen und somit die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu fördern.
Das Management betrachtet als Kapital das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital 1.953,3 Mio. EUR (im Vorjahr 1.845,9 Mio. EUR). Die Finanzschulden beliefen sich auf 778,8 Mio. EUR (im Vorjahr 827,5 Mio. EUR), die liquiden Mittel auf 187 Mio. EUR (im Vorjahr 177 Mio. EUR). Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe der Kennzahl „Net-Gearing“, die dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zur Summe des Eigenkapitals entspricht.
Mit einem Net-Gearing von 26,5 % (im Vorjahr 22,0 %), bezogen auf die Finanzschulden zum Bilanzstichtag, weist der Kelag-Konzern eine stabile Kapitalstruktur auf.
Net-Gearing
in Mio. EUR
2025
2024
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
418,0
566,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
172,7
22,2
Pensionsrückstellungen
118,6
140,9
Rückstellungen für Abfertigungen
47,8
53,1
Jubiläumsgeldrückstellungen
14,3
13,9
Altersteilzeitrückstellungen
7,3
30,5
Zwischensumme
778,8
827,5
Abzüglich liquider Mittel
-187,5
-177,5
Abzüglich Termingeldeinlagen
-51,4
-218,7
Abzüglich Wertpapiere
-22,6
-24,8
Nettoschulden
517,3
406,6
Eigenkapital
1.953,3
1.845,9
Net-Gearing
26,5 %
22,0 %
Weitere Ziele des Kapitalmanagements sind die Beibehaltung einer hohen Bonität, die auch als Baustein in der Unternehmensstrategie verankert ist, eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals und eine Dividendenpolitik, ausgerichtet am Investitionsprogramm.
Konzernabschluss
Zum 31. Dezember 2025 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren des Kapitalmanagements vorgenommen.
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien
 
2025
2024
in Mio. EUR
Nettoergebnis
davon Wertmin-
derungen/-aufholungen
Nettoergebnis
davon Wertmin-
derungen/-aufholungen
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
12,6
1,8
14,8
-0,1
davon Gesamtzinserträge
10,2
0,0
15,9
0,0
Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten
-10,8
0,0
-14,0
0,0
davon Gesamtzinsaufwendungen
-10,8
0,0
-14,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert
6,0
0,0
29,4
0,0
SUMME
7,8
1,8
30,3
-0,1
Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten ist im Wesentlichen auf Zinseffekte der langfristigen Wertpapiere zurückzuführen und wurde daher im Finanzergebnis erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten in Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten wurden im Zinsaufwand erfasst.
Für jene Terminliefergeschäfte im Strom- und Erdgasbereich, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, erfolgt der Ausweis der Nettoergebnisse aus der Realisierung in den Umsatzerlösen sowie im Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen. Die Ergebnisse aus der Bewertung noch unrealisierter Energietermingeschäfte, die in künftigen Geschäftsjahren in Lieferung gehen, werden demgegenüber im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. im sonstigen betrieblichen Aufwand dargestellt. Im Rahmen des sonstigen Handels erzielte Ergebnisbeiträge aus Kauf- und Verkaufsterminkontrakten sind als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in den Umsatzerlösen enthalten, jedoch im Anwendungsbereich von IFRS 9. Im Geschäftsjahr 2025 erhöhen diese Ergebnisbeiträge die Umsatzerlöse im Segment Energie um 4,7 Mio. EUR (im Vorjahr Verringerung um 20,0 Mio. EUR).
Die folgende Übersicht zeigt diejenigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IAS 32 saldiert dargestellt werden, also einklagbaren Globalaufrechnungsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen – diese werden typischerweise mit Geschäftspartnern aus dem Energiehandel geschlossen.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2025
in Mio. EUR
Bruttobeträge
Saldierung
Netto
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)
93,5
-26,7
66,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
301,2
-53,1
248,2
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)
-95,1
26,7
-68,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
-212,5
53,1
-159,4
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2024
in Mio. EUR
Bruttobeträge
Saldierung
Netto
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)
262,1
-96,1
165,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
304,1
-66,8
237,3
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)
-216,8
96,1
-120,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
-240,8
66,8
-174,0
Weiterführende sonstige Angaben
Erläuterung zur Konzern-Geldflussrechnung
Dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit werden Dividendeneinzahlungen zugeordnet – auch jene aus at-equity bilanzierten Beteiligungen, da auch Equity-Bewertungen im operativen Ergebnis ausgewiesen werden. Dividenden- sowie Zinsauszahlungen werden unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Zinseinzahlungen werden dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2025 kam es zu einer erneuten Verschärfung geopolitischer Spannungen zwischen den USA und dem Iran, die insgesamt aus dem Nahen Osten wirken. Aus Sicht des Kelag-Konzerns besteht die Erwartung, dass diese Entwicklungen zu erhöhter Volatilität an den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten führen wird, insbesondere im Hinblick auf Öl- und Gaspreise. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ergeben sich daraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mögliche mittel- bis langfristige Effekte auf Beschaffungs-, Absatz- und Preisstrukturen werden laufend beobachtet und in der Risikoberichterstattung berücksichtigt.

Konzernabschluss
Geschäftsbeziehungen
zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Zu den nahestehenden Unternehmen des Kelag-Konzerns sind alle nicht konsolidierten verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie jene Gesellschaften, die maßgeblichen Einfluss auf die Kelag bzw. KEH ausüben, und deren verbundene Unternehmen zu zählen. Die KEH ist aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin ein nahestehendes Unternehmen. Damit gelten auch die Eigentümer der KEH als nahestehend – das Land Kärnten, das 51 % der Anteile an der KEH hält, und die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, die als 100 %-Tochter der RWE AG 49 % der Anteile hält, befinden sich seit 20 Jahren in einer weiter anhaltenden strategischen Partnerschaft. Ferner gelten alle von der KEH beherrschten, maßgeblich beeinflussten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend. Die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH gilt darüber hinaus auch aufgrund ihrer Direktbeteiligung an der Kelag als nahestehendes Unternehmen. Auch von der GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH beherrschte bzw. gemeinschaftlich geführte Unternehmen gelten als nahestehend. Ebenso gelten auch vom Land Kärnten maßgeblich beeinflusste, gemeinschaftlich geführte bzw. beherrschte Unternehmen als nahestehend. Aufgrund der Direktbeteiligung an der Kelag gilt auch die VERBUND AG sowie alle von ihr beherrschten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend (gemeinsam: VERBUND). Folglich gelten auch unter beherrschendem Einfluss der Republik Österreich – als Mehrheitsaktionärin von VERBUND – stehende sowie gemeinschaftlich geführte Unternehmen als nahestehend. Dazu zählen insbesondere die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) und die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) sowie die Österreichische Post AG. Von der Erleichterungsvorschrift nach IAS 24.25 wird für alle oben genannten einer öffentlichen Stelle nahestehenden Unternehmen Gebrauch gemacht, und es entfallen weitergehende Anhangangaben, da die Geschäftstransaktionen von untergeordneter Bedeutung sind. Bei diesen Transaktionen handelt es sich zumeist um Energielieferbeziehungen sowie beispielsweise auch Geschäftsbeziehungen im Leitungsbau, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
Zu den nahestehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Kelag sowie deren nahe Familienangehörige.
Geschäftsbeziehungen mit wesentlichen at-equity bilanzierten Beteiligungen
in Mio. EUR
2025
2024
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
Umsatzerlöse
1,9
4,1
Sonstige Erträge
0,1
1,4
Aufwendungen
26,2
39,1
Bilanz
 
 
Forderungen
1,7
1,1
Verbindlichkeiten
0,0
1,3
Bei den Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Energiebezugs- sowie Energieliefergeschäfte mit der VERBUND Hydro Power GmbH, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.

Durch die Leistung von Baukostenzuschüssen für Kraftwerke an der Donau und an der Drau sowie für die Kraftwerksgruppen Malta und Reißeck hat die Kelag (anteilige) Strombezugsrechte erworben. Die Kelag ist aufgrund dieser Stromlieferverträge berechtigt, einen Teil der in diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität gegen Ersatz vertraglich bestimmter buchmäßiger Aufwendungen (exklusive Abschreibungen und Zinsen) von der VERBUND Hydro Power GmbH zu beziehen. Im Geschäftsjahr 2025 hat die Kelag 3,4 Mio. EUR an Baukostenzuschüssen an die VERBUND Hydro Power GmbH geleistet und als Strombezugsrechte aktiviert (im Vorjahr 2,5 Mio. EUR).
Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern und mit diesen verbundenen Unternehmen
Mit der RWE und ihren verbundenen Unternehmen wurden Umsätze aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 74,7 Mio. EUR (im Vorjahr 122,4 Mio. EUR) erzielt, mit dem VERBUND-Konzern in Höhe von 61,9 Mio. EUR (im Vorjahr 20,8 Mio. EUR). Von der RWE und ihren verbundenen Unternehmen wurden Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 121,0 Mio. EUR (im Vorjahr 121,4 Mio. EUR) bezogen, vom
VERBUND-Konzern Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten, Bezugsrechte sowie Netzkosten in Höhe von 121,7 Mio. EUR (im Vorjahr 135,7 Mio. EUR).
Ferner wurden im Geschäftsjahr 2025 gegenüber der KEH 39,0 Mio. EUR (im Vorjahr 69,0 Mio. EUR) an Aufwendungen aus der Steuerumlage verrechnet. Gegenüber der KEH bestehen ferner Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuerumlage in der Höhe von 38,7 Mio. EUR (Vorjahr 68,4 Mio. EUR), die unter den Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Angaben zu den Organen
Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die fixen Bezüge des Vorstands der Kelag 522 Tsd. EUR (im Vorjahr 480 Tsd. EUR), die variablen Bezüge 440 Tsd. EUR (im Vorjahr 415 Tsd. EUR) und die Sachbezüge 1 Tsd. EUR (im Vorjahr 1 Tsd. EUR). Hierbei handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen aus der Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen des Kelag-Konzerns. An beitragsorientierten Pensionszusagen gegenüber aktiven Vorstandsmitgliedern wurden 96 Tsd. EUR erfolgswirksam erfasst (im Vorjahr 90 Tsd. EUR).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 438 Tsd. EUR (im Vorjahr 457 Tsd. EUR).
An Mitglieder des Aufsichtsrats der Kelag wurden Vergütungen in Höhe von 46 Tsd. EUR (im Vorjahr 45 Tsd. EUR) bezahlt.
Honorare der Abschlussprüfer
Der Kelag-Konzern wird durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Für die Konzernabschlussprüfer fielen Aufwendungen in Höhe von 515 Tsd. EUR (im Vorjahr 411 Tsd. EUR) an. Weiters wurden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen in Höhe von 37 Tsd. EUR (im Vorjahr 33 Tsd. EUR) und sonstige Leistungen in Höhe von 67 Tsd. EUR (im Vorjahr 72 Tsd. EUR) von der prüfenden Kanzlei verrechnet. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat keine Steuerberatungsleistungen im Kelag-Konzern erbracht.

Konzernabschluss
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats
Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard DRAXLER
Dipl.-Kfm. Danny GÜTHLEIN
Mitglieder des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
Mag. Gilbert ISEP, Vorsitzender
Katja VAN DOREN, 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden
Dr. Michael BRAND
Gunhild GRIEVE
Mag. Markus HORNBÖCK
Mag. Dr. Achim KASPAR
Mag. Dr. h. c. Monika KIRCHER
Mag. Leopold ROHRER
Dr. Ulrich RUST
Dr. Rolf Martin SCHMITZ
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
Gerald LOIDL, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden
DI Andreas GRIEßER, Bakk.
Heimo HOFER
Ing. Helmut POLSINGER
Ing. Mag. Willibald STROHMAYER

Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand zum unterfertigten Datum aufgestellt. Der Konzernabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft wird dem Aufsichtsrat am 20. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Vorstand versichert, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss seines Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt.
Klagenfurt am Wörthersee, am 4. März 2026
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Appendix
Beteiligungsliste
Konzernabschluss
Die folgende Tabelle zeigt die von der Muttergesellschaft Kelag mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen, jene Unternehmen, die unter Anwendung der Equity Methode in den Konzernabschluss der Kelag einbezogen wurden sowie jene Unternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert oder at-equity bilanziert wurden.
 
 
2025
2024
 
 
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
 
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Österreich
 
VK
 
VK
1.
KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
2.
KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
2.1.
Bio-Teplo Czechia s.r.o., Prag, Tschechien**
100,00
VK
100,00
VK
2.2.
BWI Biowärme Imst GmbH & Co KG, Imst, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.3.
BWI Biowärme Imst Beteiligungs Gesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.4.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH & Co KG, Lauterach, Österreich**  
75,00
VK
75,00
VK
2.5.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH, Lauterach, Österreich**
75,00
VK
75,00
VK
2.6.
KELAG Kraftwerkserrichtungs- und Betriebs GmbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.7.
Biofernwärme Fürstenfeld GmbH, Fürstenfeld, Österreich**
50,00
EQ
50,00
EQ
2.8.
KELMIN Abrechnungs- und Dienstleistungs GmbH, Villach, Österreich**
51,00
EQ
51,00
EQ
2.9.
Fernwärme Bad Hofgastein GmbH, Bad Hofgastein, Österreich**
50,00
EQ
50,00
EQ
2.10.
Bioenergie Pongau GmbH, Bischofshofen, Österreich**
26,00
NK
26,00
NK
2.11.
Bioenergie Glemmtal GmbH, Bischofshofen, Österreich**
50,00
EQ
50,00
EQ
2.12.
Clean Energy Rohrbach-Berg GmbH, Linz, Österreich**
100,00
VK
-
-
2.13.
Tauernwärme GmbH, Zell am See, Österreich**
33,33
EQ
33,33
EQ
3.
Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt, Österreich
63,00
VK
63,00
VK
4.
KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
4.1.
Kelag International Ljubljana d.o.o. (vormals: Interenergo d.o.o.), Laibach, Slowenien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.1.
Kelag International d.o.o. Banja Luka (vormals: EHE d.o.o. Banja Luka), Banja Luka, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.2.
Kelag International d.o.o. Sarajevo (vormals: Interenergo d.o.o. Sarajevo), Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.
Kelag International d.o.o. Beograd (vormals: PLC Interenergo d.o.o. Beograd), Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.1.
Hidrowatt d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
88,87
VK
88,87
VK
4.1.3.2.
Hydro Ljutina d.o.o., Priboj, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.3.
LED OscIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.4.
LED BaIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.5.
LED OdžIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.6.
LED ČokIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.7.
LED BtIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.8.
LED KuIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.9.
LED VaIE d.o.o.Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.10.
LED UžIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.4.
KELAG INTERNATIONAL DOOEL Skopje (vormals: INTERENERGO MACEDONIJA DOOEL import-export), Skopje, Nordmazedonien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.5.
Inter-Energo d.o.o. Gornji Vakuf-Uskoplje, Gornji Vakuf-Uskoplje, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.6.
MHE Vrbnica d.o.o., Podgorica, Montenegro**
70,00
VK
70,00
VK
 
 
2025
2024
 
 
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
4.1.7.
Interenergo D.o.o.-Kosova SH.P.K., Deçan, Kosovo**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.8.
Vjetropark Jasenice d.o.o., Udbina, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.9.
Ekoenergo, celostna energetska oskrba, d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.10.
Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.10.1.
KelKos Energy SH.P.K., Deçan, Kosovo**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.11.
Solarne Elektrane Bukovica d.o.o., Zagreb, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.12.
KELAG INTERNATIONAL d.o.o. Zagreb (vormals: Vjetroelektrana Orjak d.o.o.), Zagreb, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.13.
Solarne Elektrane Nin d.o.o., Zagreb, Kroatien**
-
-
80,00
VK
4.1.14.
Vjetroelektrane Čardakov d.o.o. Travnik, Travnik, Bosnien-Herzegowina**
90,00
VK
90,00
VK
4.1.15.
PVE Perun DOO Skopje, Skopje, Nordmazedonien**
90,00
VK
90,00
VK
4.1.16.
Vjetropark Interwind d.o.o., Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**
97,00
VK
97,00
VK
4.1.17.
INTERSOLAR DOLANI DOOEL import-export, Skopje, Nordmazedonien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.18.
Interenergo d.o.o. za energetsko inženjerstvo, Zagreb, Kroatien**
-
-
100,00
VK
4.1.19.
SE PERKOVCI d.o.o., Aljmaš, Kroatien**
-
-
100,00
VK
4.1.20.
Interwind R1 d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.21.
PVI d.o.o., Antunovac, Kroatien**
100,00
VK
89,00
VK
4.1.22.
Vjetropark Ivan Sedlo 2 d.o.o., Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**
97,00
VK
-
-
4.2.
ENERGIES FRANCE S.A.S., Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.1.
ENERGIES VAR 1 S.A.S., Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.2.
ENERGIES VAR 3 S.A.S., Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.3.
SAS ILE DE FRANCE S.A.S., Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.4.
CENT.HYD.ELECT.D’OUSSIAT S.A.S., Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.5.
ENERGIES CHARENTUS S.A.S., Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.6.
ENERGIES ST REMY S.A.S., Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.7.
Kelag International Forbach (vormals: ENERGIES MAINTENANCE S.A.S.), Behren-lѐs-Forbach, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.3.
KELAG INTERNATIONAL LISBOA, SGPS, UNIPESSOAL LDA (vormals: KELAG PORTUGAL, SGPS, UNIPESSOAL LDA.), Lissabon, Portugal**
100,00
VK
100,00
VK
4.3.1.
Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda., Lissabon, Portugal**
74,00
VK
74,00
VK
4.3.2.
Hidroerg Projectos Energeticos, Lda., Lissabon, Portugal**
32,33
EQ
32,33
EQ
4.3.3.
Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda., Ribeira de Pena, Portugal**
39,00
EQ
39,00
EQ
4.4.
Windfarm MV I s.r.l., Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.5.
Windfarm Balchik 1 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.6.
Windfarm Balchik 2 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.7.
Windfarm Balchik 4 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.8.
KelaVENT Charlie SRL, Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.9.
KelaVENT Echo SRL, Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.
KELAG INTERNATIONAL UDINE S.R.L. (vormals: KELAG ITALIA S.R.L.), Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
Konzernabschluss
 
 
2025
2024
 
 
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
4.10.1.
Idroelettrica Alpina S.r.l., Udine, Italien**
95,00
VK
95,00
VK
4.10.1.1.
Valmontina S.r.l., Belluno, Italien**
71,25
VK
71,25
VK
4.10.2.
KI ITALIA S.R.L., Udine, Italien**
85,00
VK
85,00
VK
4.10.2.1.
PV Palmanova, Udine, Italien**
85,00
VK
85,00
VK
4.10.3.
Canda Solar S.R.L., Affi, Italien**
75,00
VK
75,00
VK
4.10.4.
UDINE SUD SRL, Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.5.
Ecoenergia Due s.r.l., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.6.
JUWI DEVELOPMENT 10 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.7.
JUWI DEVELOPMENT 11 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.8.
JUWI DEVELOPMENT 14 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.9.
JUWI DEVELOPMENT 16 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.10.
JUWI DEVELOPMENT 17 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.11.
JUWI DEVELOPMENT 18 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.12.
JUWI DEVELOPMENT 19 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.13.
JUWI DEVELOPMENT 20 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.14.
ORUNE WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.15.
SIBILLA WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.16.
SELVA WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.17.
SORANO WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.11.
KELAG INTERNATIONAL MADRID SL (vormals: HYDRO BLUE IBERIA, S.L.), Madrid, Spanien**
100,00
VK
100,00
VK
4.11.1.
Hidroelectrica del Trasvase, S.A., Madrid, Spanien**
99,99
VK
99,99
VK
4.11.2.
Alten Global 10, S.L., Madrid, Spanien**
65,00
NK
65,00
NK
4.11.3.
Alten Renovables Iberia 7, S.L., Madrid, Spanien**
30,00
NK
30,00
NK
4.11.4.
Alten Global 13, S.L., Madrid, Spanien**
31,00
NK
31,00
NK
4.11.5.
Alten Global 18, S.L., Madrid, Spanien**
31,00
NK
31,00
NK
4.11.6.
Alten Global 19, S.L., Madrid, Spanien**
31,00
NK
31,00
NK
5.
PVI GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
5.1.
Solar d.o.o. Bijeljina, Bijeljina, Bosnien-Herzegowina**
100,00
NK
100,00
NK
5.2.
PVI d.o.o. Mostar, Mostar, Bosnien-Herzegowina**
89,00
NK
89,00
NK
5.3.
PVI Solar d.o.o., Antunovac, Kroatien**
-
-
89,00
NK
5.4.
PVO GmbH, Hall in Tirol, Österreich**
40,50
NK
40,50
NK
6.
Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, Arnoldstein, Österreich
74,90
VK
74,90
VK
7.
Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt, Österreich
51,00
VK
51,00
VK
8.
Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt, Österreich
51,00
VK
51,00
VK
9.
RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach, Österreich
80,00
VK
80,00
VK
10.
KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
11.
KBBG KELAG-BIK Breitband GmbH, Klagenfurt, Österreich***
50,00
VK
50,00
VK
12.
Glasfaser Netz Kärnten – GNK GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
 
 
2025
2024
 
 
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
13.
NETcompany Internet Provider – NC GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
14.
brandpower S1 GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
15.
brandpower S2 GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
16.
VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, Österreich
10,02
EQ
10,02
EQ
17.
SUNBOOSTER GmbH, Graz, Österreich
24,90
EQ
24,90
EQ
18.
Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg, Österreich
49,00
EQ
49,00
EQ
19.
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim, Österreich
30,00
EQ
30,00
EQ
20.
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim, Österreich
30,00
EQ
30,00
EQ
21.
Liesertal Kraftwerks Beteiligungs GmbH, Klagenfurt, Österreich
49,00
EQ
49,00
EQ
22.
E-VO eMobility GmbH, Wien, Österreich
20,00
EQ
20,00
EQ
23.
Windpark und PV GmbH, Eisenstadt, Österreich
25,00
EQ
25,00
EQ
24.
LavNet Telekom GmbH, Wolfsberg, Österreich
50,00
EQ
50,00
EQ
25.
Spotty Smart Energy Partner GmbH, Wien, Österreich
33,00
EQ
-
-
26.
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt, Österreich
100,00
NK
100,00
NK
27.
Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf, Österreich
39,00
NK
39,00
NK
28.
E-Werk SanMa GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
NK
-
-
Konzernabschluss
* VK = Vollkonsolidierung, EQ = at-equity, NK = Nicht konsolidiert
** Indirekte Beteiligung
*** Es liegen vom Kapitalanteil abweichende Bestimmungen vor, die Verfügungsgewalt sicherstellen.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt am Wörthersee,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamt-ergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalentwicklung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss¬prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde¬rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungs¬vermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bestätigungsvermerk
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäften
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz 12, Erläuterungen zur Bilanz Rz 14, Rz 17, Rz 25, Rz 28 sowie Derivative Finanzinstrumente betreffende Informationen im Punkt „Sonstige Angaben“.
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente werden in den Positionen „Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich“ und „Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten“ auf der Aktivseite beziehungsweise in den Positionen „Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich“ und „Verbind-lichkeiten aus derivativen Finanzinstrumente“ auf der Passivseite ausgewiesen und stellen mit einem Buchwert von 66,9 Mio. EUR rund 1,9 % des ausgewiesenen Vermögens sowie mit einem Buchwert von 68,5 Mio. EUR rund 2,0 % der ausgewiesenen Schulden dar.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abge-schlossen und dienen der Absicherung von absatz- wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem „Energy Trade and Risk Management“ (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungs-zweck als „Own-Use-Verträge“, als „Energiehandelsgeschäfte“, als „zur Absicherung“ gehalten oder als „Bilanzierung unter Anwendung der Fair-Value Option“ eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM System. Wesentliche Bewertungspara-meter stellen die aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen „Hourly-Price-Forward-Curves“ (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rech-nungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
•
Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierten Energietermin-geschäfte
•
Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abge-leitet die korrekte und vollständige Darstellung von Energietermingeschäften im Konzernab-schluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
•
Wir haben die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korrespondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termingeschäfte im ETRM System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir für wesentliche Bereiche auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
•
Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
•
Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Konzernabschluss erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizierung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Konzernabschluss beurteilt.
•
Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
•
Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen des Hedge-Accountings gewürdigt und Berechnungen der Messung von Effektivität und Ineffektivität nachvollzogen.
•
Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Saldierung von Forderungen und Ver-bindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten gewürdigt und die gebuchten Werte auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüft.
•
Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert.
Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen, Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Rz 5 sowie Erläuterungen zur Bilanz Rz 9 und 10.
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 1.112 Mio. EUR stellen 32,0 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich ge-sunkenen erzielbaren Betrag und damit für Wertminderungen der Kraftwerke und Strombezugs-rechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren wertgemin-dert wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist. Die Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken und Strombezugsrechten, für die keine separaten Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Kraftwerke und Strombezugsrechte basiert auf deren Nutzungswerten. Diese werden als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu Kon-zessionsverlängerungen, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit ent-sprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:
•
Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüber¬prüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wert-aufholung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
•
Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung abgeglichen.
•
Für jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), für die eine formale Ermittlung des erzielbaren Betrags vorgenommen wurde, haben wir in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewer-tungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen An-nahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
•
Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2025 tatsächlich ein-getretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungs-zahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
•
Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Bestätigungsvermerk
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernab-schluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwort-lichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver¬halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-lungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
•
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
•
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
•
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
•
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
•
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
•
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftiger¬weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
•
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bestätigungsvermerk
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwort-lichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 28. August 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschluss-prüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Heidi Schachinger.
Wien
6. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Heidi Schachinger
Wirtschaftsprüferin
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungs-vermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Bestätigungsvermerk
Zusicherungs-vermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäss §§ 243b und 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 243b und 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2025 der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt am Wörthersee
(im Folgenden auch kurz „KELAG“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG MIT BEGRENZTER ZUSICHERUNG
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit
•
den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB),
•
den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), und
•
den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“) sowie
•
der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
GRUNDLAGE FÜR DIE ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2025, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Zum Zeitpunkt unseres Zusicherungsvermerks lag, mit Ausnahme des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der Geschäftsbericht noch nicht vor. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER GESELLSCHAFT
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
Bestätigungsvermerk
•
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
•
die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB), einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
•
die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie
•
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
INHÄRENTE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
VERANTWORTUNG DES PRÜFERS DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
•
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
•
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
ZUSAMMENFASSUNG DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
•
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
•
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
•
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB), sowie den ESRS stehen.
•
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
•
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
•
Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im Konzern-Abschluss und Konzernlagebericht ab und setzen damit Prüfungshandlungen zur Konnektivität.
•
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter Informationen.
•
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERÖFFENTLICHUNG UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Bestätigungsvermerk
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Amon, MSc (WU).
Wien
6. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Peter Amon, MSc (WU)
Wirtschaftsprüfer
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss
Der Gesamtvorstand des Kelag-Konzerns als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes


Kelag Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2025
Jahresabschluss
AKTIVA
Anhang
31. Dezember 2025
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
(1)
2.426.342.866,92
2.238.706
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
258.525.841,09
259.175
1. Strombezugsrechte
 
220.797.014,96
227.634
2. Sonstige Rechte
 
37.728.826,13
31.541
II. Sachanlagen
 
1.189.756.137,56
996.707
1. Elektrizitätsanlagen
 
974.395.425,90
841.151
2. Erdgasanlagen
 
16.027.865,16
17.852
3. Gemeinsame Anlagen
 
199.332.846,50
137.704
III. Finanzanlagen
 
978.060.888,27
982.824
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(2)
454.960.596,56
463.129
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(3)
356.685.356,43
359.805
3. Beteiligungen
(4)
142.303.283,14
135.997
4. Ausleihungen an Unt.m. Beteiligung
(5)
50.000,00
100
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
(6)
23.328.764,54
22.981
6. Sonstige Ausleihungen
(7)
732.887,60
812
B. UMLAUFVERMÖGEN
 
416.333.860,36
592.462
I. Vorräte
(8)
13.061.865,56
30.233
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
 
74.567,57
85
2. Erdgasvorrat und Handelswaren
 
11.962.431,99
27.655
3. Noch nicht abrechenbare Leistungen
 
1.024.866,00
2.493
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
 
286.695.167,05
447.851
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(9)
98.382.569,02
103.391
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
714.581,58
1.219
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(10)
106.492.981,31
109.778
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
(11)
2.204.290,47
1.981
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
(12)
79.615.326,25
232.701
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
561.000,00
561
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
 
116.576.827,75
114.379
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
 
7.003.518,92
5.629
 
 
2.849.680.246,20
2.836.798
PASSIVA
Anhang
31. Dezember 2025
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
A. EIGENKAPITAL
 
1.629.470.431,69
1.503.031
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
(13)
58.160.000,00
58.160
II. Kapitalrücklagen
 
62.069,14
57
1. Nicht gebundene
 
62.069,14
57
III. Gewinnrücklagen
(14)
1.396.248.362,55
1.229.814
1. Gesetzliche Rücklage
 
5.816.000,00
5.816
2. Freie Rücklagen
 
1.390.432.362,55
1.223.998
IV. Bilanzgewinn
 
175.000.000,00
215.000
davon Gewinnvortrag
 
0,00
0
B. RÜCKSTELLUNGEN
(15)
283.003.069,68
310.073
1. Rückstellungen für Abfertigungen
 
21.300.463,19
23.357
2. Rückstellungen für Pensionen
(16)
113.944.829,72
135.780
3. Steuerrückstellungen
(17)
39.000.102,79
19.852
4. Sonstige Rückstellungen
(18)
108.757.673,98
131.086
C. VERBINDLICHKEITEN
(19)
827.337.997,15
922.173
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
479.846.551,43
416.920
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
347.491.445,72
505.253
1. Anleihen
 
270.000.000,00
270.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
150.000.000,00
0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
120.000.000,00
270.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
169.774.193,56
175.645
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
5.870.967,74
5.871
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
163.903.225,82
169.774
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
 
2.322.256,37
1.265
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
2.322.256,37
1.265
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
103.786.223,06
112.793
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
103.786.223,06
112.793
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(20)
190.109.421,24
269.186
davon aus Steuerumlagen
 
43.107.507,85
71.094
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
190.109.421,24
269.186
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
(21)
423.740,05
1.296
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
423.740,05
1.296
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
7. Sonstige Verbindlichkeiten
(22)
90.922.162,87
91.987
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
27.333.942,97
26.509
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
63.588.219,90
65.478
davon aus Steuern
 
7.831.065,31
5.508
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
 
2.102.107,57
1.905
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
(23)
109.868.747,68
101.521
1. Baukostenzuschüsse (BKZ)
 
97.859.607,00
94.156
2. Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten
 
12.009.140,68
7.365
 
 
2.849.680.246,20
2.836.798
Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025
 
 
 
 
 
Anhang
2025
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
1. Umsatzerlöse
(24)
2.447.430.560,09
2.767.392
2. Veränderung des Bestandes an noch nicht abrechenbaren Leistungen
 
-1.467.781,24
458
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
(25)
11.451.019,25
8.344
4. Sonstige betriebliche Erträge
(26)
25.274.653,99
6.457
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
 
1.014.281,90
936
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
(27)
20.368.461,82
2.469
c) Übrige
 
3.891.910,27
3.052
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
 
-1.965.892.981,99
-2.201.814
a) Materialaufwand
 
-4.300.200,10
-4.194
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(28)
-1.961.592.781,89
-2.197.620
6. Personalaufwand
(29)
-101.901.066,87
-102.823
a) Gehälter
 
-82.326.898,52
-77.036
b) Aufwendungen für Lehrlingsentschädigungen
 
-742.981,46
-602
c) Soziale Aufwendungen
 
-18.831.186,89
-25.185
davon Aufwendungen für Altersversorgung
 
2.467.462,22
-3.909
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
 
-509.761,46
-1.569
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
 
-19.881.461,12
-18.790
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
(1)
-97.225.828,64
-89.343
davon außerplanmäßige Abschreibungen
(1)
-5.386.674,00
-6.621
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
(30)
-100.830.445,78
-79.046
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
 
-22.771.799,80
-984
b) Übrige
 
-78.058.645,98
-78.062
9. Betriebserfolg (Zwischensumme aus Z 1 bis 8)
 
216.838.128,81
309.625
 
Anhang
2025
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
10. Erträge aus Beteiligungen
(31)
188.393.821,98
214.052
davon aus verbundenen Unternehmen
 
37.891.436,22
23.415
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
 
11.856.357,09
9.307
davon aus verbundenen Unternehmen
 
11.344.076,98
8.964
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(32)
8.187.299,48
14.233
davon aus verbundenen Unternehmen
 
644,98
78
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
 
204.344,00
5.027
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen
(33)
-16.400.000,00
-21.200
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
 
0,00
0
davon Abschreibungen aus verbundenen Unternehmen
 
-16.400.000,00
-21.200
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(34)
-22.047.803,77
-28.495
davon betreffend verbundene Unternehmen
 
-4.709.875,43
-7.912
16. Finanzergebnis (Zwischensumme aus Z 10 bis 15)
 
170.194.018,78
192.924
17. Ergebnis vor Steuern
 
387.032.147,59
502.548
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
 
-45.597.858,54
-71.287
davon passive latente Steuern
 
-19.148.561,19
-13.309
davon Verrechnung vom Gruppenträger
 
-38.973.173,84
-69.031
davon Verrechnung an Gruppenmitglieder
 
12.523.876,49
11.053
19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
 
341.434.289,05
431.262
20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
 
-166.434.289,05
-216.262
21. Bilanzgewinn
 
175.000.000,00
215.000
Jahresabschluss
Anhang
Allgemeine Grundsätze
Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2025 (ElWG 2025) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) in der geltenden Fassung.
Mit Ende 2025 trat das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) 2025 in Kraft und ersetzte das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) 2010.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgt in der bisherigen Form der Darstellung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bewertung geht von der Fortführung des Unternehmens aus.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 16. Dezember 1922 errichtet und ist im Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 99133 i beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB.
Gruppenbesteuerung
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) als Gruppenträger eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG.
Für die Verrechnung der Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern wurde die Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) vereinbart. Die Kelag als Gruppenmitglied verrechnet die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern, und führt diese gesammelt an den Gruppenträger KEH ab.
Die Berechnung basiert auf einem Steuersatz von 23,00 %.
Konzernverhältnisse
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KEH wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der Kelag wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß §§ 243b bzw. 267a UGB zum 31.12.2025 integraler Bestandteil des Kelag-Konzernlageberichts ist.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Mit Vertrag vom 4. November 2016 wurde zwischen der Kelag und der KNG-Kärnten Netz GmbH (Kärnten Netz) mit Wirkung 1. Jänner 2016 ein Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Steuerausgleichsvertrag bleibt davon unberührt.
Zwischen der Kelag und einigen Konzernunternehmen bestehen Verträge über den Verkauf von Strom und Gas, über Vermietungen und Verpachtungen, über Finanzierungsvereinbarungen (unter anderem, Cash-Pooling Verträge), über Verrechnungen von Aufwendungen in Verbindung mit Personalrückstellungen für übertragenes Personal sowie über die Erbringung von Dienstleistungen.
ElWG- und GWG-Angaben
Auf Grund einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Erklärung ist die Kelag verpflichtet, die Kärnten Netz mit jenen Mitteln auszustatten, die es ermöglichen, ihre Aufgaben im Sinne der Betriebspflicht als Verteilernetzbetreiberin gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und Gaswirtschaftsgesetz (GWG) zu erfüllen.
Gemäß § 153 Abs. 4 ElWG bzw. § 8 Abs. 3 GWG werden folgende ausweispflichtige Geschäfte mit verbundenen Unternehmen getätigt:
•
Netzdienstleistungen, technische, wirtschaftliche und rechtliche Betreuung, Bewirtschaftung Strom- und Gas-Assets sowie Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Kärnten Netz
•
Strom- und Gaslieferung, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Kelag Energie & Wärme GmbH (Kelag Energie & Wärme)
•
Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der KI-Kelag International GmbH
•
Stromhandel und Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Kelag International Ljubljana d.o.o. (vormals Interenergo d.o.o.)
•
Stromlieferungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der KELAG Naturstrom GmbH (Kelag Naturstrom)
•
Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit Kärntner Restmüllverwertungs GmbH
•
Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Windpark Nikitsch GmbH
•
Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Brandpower S1 GmbH
•
Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Brandpower S2 GmbH
•
Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) und Power Purchase Agreements (PPAs )-Verträge mit der Energies France SAS
•
Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) und Power Purchase Agreements (PPAs)-Verträge mit der Kelag International Madrid SL
Jahresabschluss
Die Aufteilung der Bilanz zum 31.12.2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025 auf die Bereiche Stromerzeugung, -vertrieb und Stromhandel, Strom- und Gasnetzbereich und sonstigen Tätigkeiten dient dem Nachweis der Kapitalstruktur im Rahmen der Kostenprüfung der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (gemäß § 153 Abs. 1 ElWG bzw. § 8 Abs. 2 GWG).
Bilanz gemäss § 153 Abs. 2 ElWG bzw. § 8 GWG
 
Erzeugung / Handel / Vertrieb
Stromnetz
Gasnetz
sonstiges
Gesamt
in TEUR
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2025
31.12.2025
AKTIVA
 
 
 
 
 
A. Anlagevermögen
511.600
747.455
16.392
1.150.896
2.426.343
B. Umlaufvermögen
200.531
44.029
927
170.847
416.334
C. Rechnungsabgrenzungsposten
20
0
0
6.984
7.004
Summe AKTIVA
712.150
791.484
17.319
1.328.727
2.849.680
PASSIVA
 
 
 
 
 
A. Eigenkapital
380.655
459.912
10.538
778.366
1.629.470
B. Rückstellungen
100.874
100.376
1.758
79.995
283.003
C. Verbindlichkeiten
227.440
138.288
2.911
458.699
827.338
D. Rechnungsabgrenzungsposten
3.181
92.908
2.113
11.666
109.869
Summe PASSIVA
712.150
791.484
17.319
1.328.727
2.849.680
Im Sinne der Bestimmungen erfolgte die Entflechtung des vorliegenden Jahresabschlusses – soweit möglich – durch direkte Zuordnung zu den jeweiligen Geschäftsbereichen. Nicht direkt zuordenbare Posten wurden mittels nachfolgender Schlüsselung zugeordnet:
Im Finanzanlagenteil erfolgte die Aufschlüsselung teilweise mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels.
In den sonstigen Forderungen enthaltene zugeordnete Termineinlagen sowie liquide Mittel wurden mit Hilfe eines bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Das Eigenkapital errechnet sich als Saldo zwischen Vermögen und Schulden.
Personalrückstellungen wurden mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels entsprechend den Gutachten zugeordnet.
Die passiven latenten Steuern wurden teilweise mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Anleihen und Kreditverbindlichkeiten wurden mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Ergebnisrechnung gemäss § 153 abs 3. ElWG bzw. § 8 GWG
Die Entflechtung der Ergebnisrechnung wurde mit Hilfe der prozessorientierten Kosten‑ und Leistungsrechnung vorgenommen. Mit Hilfe der Kostenrechnung, der innerbetrieblichen Auftragsabrechnung und der Leistungsverrechnung wurde die Zuordnung der einzelnen Geschäftsbereiche ausschließlich auf Basis der aus der Gewinn- und Verlustrechnung gewonnenen Aufwands- und Ertragsarten vorgenommen.
in TEUR
Erzeugung / Handel / Vertrieb
Stromnetz
Gasnetz
sonstiges
Gesamt 2025
1. Umsatzerlöse
2.276.046
129.147
3.922
38.316
2.447.431
2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen
-834
0
0
-634
-1.468
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
6.964
1.471
0
3.016
11.451
4. Sonstige betriebliche Erträge
15.373
238
0
9.665
25.275
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
-1.949.897
-567
-18
-15.410
-1.965.893
6. Personalaufwand
-33.480
-197
-2
-68.222
-101.901
7. Abschreibungen
-25.148
-53.265
-2.243
-16.570
-97.226
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-33.619
-2.810
-65
-64.337
-100.830
9. Leistungsverrechnung
-28.567
-43.782
-1.003
73.352
0
10. Betriebserfolg aus Z 1 bis 9
226.838
30.235
591
-40.825
216.838
11. Finanzergebnis
-4.966
-5.100
-108
180.368
170.194
12. Ergebnis vor Steuern
221.871
25.134
483
139.543
387.032

Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 193 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Konzernrichtlinien zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüsse und abzüglich der bisher aufgelaufenen planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen linearen Abschreibung zugrunde gelegt:
Anlagenart
Nutzungsdauer (in Jahren)
Strombezugsrechte
10 - 80
Sonstige Rechte
4 - 50
Elektrizitätsanlagen
4 - 60
Erdgasanlagen
10 - 40
Gemeinsame Anlagen
4 - 50
In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wurde für Zugänge des ersten Halbjahres eine volle Jahresabschreibung, sonst eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Liegt der beizulegende Wert eines Anlagegegenstandes am Bilanzstichtag unter dem sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergebenden Buchwert und ist diese Wertminderung voraussichtlich von Dauer, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Anteilige Fremdkapitalzinsen und freiwillige Sozialaufwendungen wurden nicht aktiviert.
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen eines niedrigeren beizulegenden Wertes mit diesem angesetzt.
Der beizulegende Wert entspricht dem subjektiven Unternehmenswert, welcher nach anerkannten Bewertungsverfahren zu ermitteln ist. Als Bewertungsmodell wird das Discounted Cash-Flow-Verfahren angewendet. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelflüsse werden dazu aus den jeweiligen Unternehmensplanungen abgeleitet, welche bei Bedarf um geschäftsmodellspezifische Annahmen zur Verlängerung des Planungszeitraums erweitert werden. Wesentliche Schätzungen im Bewertungsmodell stellen die Energiepreisentwicklungen sowie der Kapitalisierungszinssatz und Annahmen des Managements zum Betrieb der Kraftwerke dar. Energiepreisentwicklungen werden aus Preisnotierungen für Terminprodukte sowie aus langfristigen Preisprognosen abgeleitet. Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken der jeweiligen Gesellschaft widerspiegelt.
Die weiteren Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Netto-buchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Finanzanlagen erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten sofern die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene Abschreibung nicht mehr vorliegen. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Der Bewertung lag das gleitende Durchschnittspreisverfahren zugrunde.
Der Erdgasvorrat wurde nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bewertet. Bei der Stichtagsbewertung wurde ein Vergleichswert – der niedrigere Wert aus absatz- oder beschaffungsseitigem Wert- ermittelt. Liegt dieser unter dem ermittelten Vorratswert, erfolgt die Abwertung auf den niedrigeren Wert. Das gleitende Durchschnittspreisverfahren gilt als das branchenübliches Verfahren für sich vermengende Vorräte aus abgeschlossenen Erdgasspeicherverträgen für unterschiedliche Marktgebiete.
Die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassten. Anteilige Fremdkapitalkosten und freiwilliger Sozialaufwand wurden nicht aktiviert.
Bei den Forderungen wurden, im Falle erkennbarer Einzelrisiken, Wertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz und ohne Abzinsung auf Basis von Körperschaftsteuersätzen von 23,00 % gebildet. Auf allfällige steuerliche Verlustvorträge wird keine aktive Steuerlatenz gebildet.
In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe jenes Betrages, der nach umsichtiger Beurteilung erforderlich war.
Die Rückstellungen für Abfertigungen, für Pensionsverpflichtungen, für Jubiläumsgelder und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden unter Zugrundelegung von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurde auf dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.
Jahresabschluss

Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden anhand der nach International Accounting Standard IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PuC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 3,48 % (im Vorjahr 3,01 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden zwischen 3,00 % bis 3,50 % (im Vorjahr 2,90% bis 3,40 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 63 für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025 vom 30.06.2025) sowie der BVG Altersgrenzen für Frauen (BGBl. 832/1992 vom 29.12.1992) und allälliger indivi-duell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der „Hacklerregelung“, wobei als Finanzierungsende das Datum des jeweiligen Dienstjubiläums zur Anwendung kam und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder wurden anhand der nach International Accounting Standard IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PuC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von3,61 % (im Vorjahr3,12 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden zwischen 3,00 % bis 3,50 % (im Vorjahr 2,90 % bis 3,40 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 63 für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025 vom 30.06.2025) sowie der BVG Altersgrenzen für Frauen (BGBl. 832/1992 vom 29.12.1992) und allälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der „Hacklerregelung“, wobei als Finanzierungsende das Datum des jeweiligen Dienstjubiläums zur Anwendung kam und ein dienstzeitabhängiger Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
Die Rückstellungen für direkte Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen zusammengefasst. Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 3,48 % bis 4,00 % (im Vorjahr von 3,08 % bis 3,31 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 0,00 % bis 7,14 % (im Vorjahr -2,00 % bis 12,10 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 65 für Männer und 60 für Frauen unter Berücksichtigung allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei als Finanzierungsende das kalkulatorische Pensionsalter zur Anwendung kam.
Die Rückstellungen für ausgelagerte Pensionsverpflichtungen wurden analog den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen berechnet und folgende Parameter hinterlegt: Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 4,05 % (im Vorjahr 3,39 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 2,00 % bis 7,30 % (im Vorjahr 2,00 % bis 7,20 % berücksichtigt.
Die Gesamtverpflichtung des Teiles der ausgelagerten Pensionsverpflichtung wurde ebenfalls unter Anwendung der im Absatz zuvor angeführten Schätzungen, wie Zinssatz und künftige Steigerungen, bewertet. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Valida Pension AG gegenüber. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes. Der Rechnungszins des Pensionskassenvermögens entspricht jenem Betrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen zumindest nominell gleichbleiben bzw. dass bei nominell gleichbleibendem Anspruch von Aktiven auch die entsprechenden Beiträge nominell unverändert bleiben.
Dieser beträgt 2,00 %.
Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 2,70 % (im Vorjahr 2,66 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden von 3,00 % bis 3,50 % (im Vorjahr von 2,90 % bis 3,40 % ) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert wird und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
In der Kelag wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruchs unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sah bis zum 31. Dezember 2025 ein Blockmodell vor; künftig wird nur noch ein kontinuierliches Altersteilzeitmodell angeboten. Die Entscheidung dafür wurde vor allem deshalb getroffen, da das aktuelle Förderregime, das mit der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab 1. Jänner 2024 eingeläutet wurde, eine deutlich verringerte Förderung des Blockmodells bis zum gänzlichen Entfall ab 1. Jänner 2029 vorsieht.
Das Angebot für das kontinuierliche Altersteilzeitmodell wird betroffenen Arbeitnehmern drei Jahre vor dem Pensionsstichtag angeboten. In der Übergangsphase, in der zwischen 2026 und 2028 das neue Modell das Blockmodell ablöst, werden die Angebote bis zu viereinhalb Jahre vor dem Pensionsstichtag gestellt. Das Modell sieht eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 % vor, wobei als Vergleichsniveau das Beschäftigungsausmaß vor der Annahme des Altersteilzeitmodells fungiert. Das Entgelt wird unter Inanspruchnahme von entsprechenden Förderungen im Umfang von 75 % ‑ wiederum verglichen mit dem Niveau vor Antritt der Altersteilzeit ‑ ausbezahlt. Da das kontinuierliche Modell die Erbringung der Arbeitsleistung jeweils in derselben Periode vorsieht, wie die Auszahlung der dazugehörigen Entlohnung, erfolgt keine Erfassung einer Verpflichtung im Wege der Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19.
Bis zum 31. Dezember 2025 wurde Mitarbeitern das Blockzeitmodell angeboten. Darin sind die ersten 40 % des Zeitraums vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten; für die restlichen 60 % des Zeitraums erfolgt eine Freistellung. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezugs vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart, wobei Sozialversicherungsbeiträge oder auch Abfertigungsansprüche davon unberührt bleiben. Anteile der entstehenden Mehrkosten aus der Altersteilzeitvereinbarung werden dem Arbeitgeber von der öffentlichen Hand ersetzt. Die bis zum 31. Dezember 2025 erfolgten Zusagen zum Blockmodell werden einer versicherungsmathematischen Bewertung zugeführt und sind entsprechend in der Rückstellung berücksichtigt.
Der Wegfall bisheriger Verpflichtungen aufgrund der Ablöse des Blockmodells führt zur erfolgswirksamen Auflösung der hierfür gebildeten Rückstellung in Höhe von 8.458 Tausend EUR.
Die Zinskomponenten für die Sozialkapitalrückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Andere langfristige Rückstellungen wurden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 2,02 % bis 3,75 % (im Vorjahr von 2,00 % bis 3,75 %) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden vor allem Baukostenzuschüsse dargestellt. Baukostenzuschüsse sind hauptsächlich von Strom-, Erdgas- und Telekomkunden vereinnahmte Finanzierungsbeiträge. Die Baukostenzuschüsse werden auf Grund der Systemnutzungstarife-Verordnung 2006 § 3 Abs. 6 ab 2007 mit 5 % sowie aufgrund der Vertragsdauern aufgelöst und in den Umsatzerlösen verrechnet.
Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgerechneten Erlösen zugrunde.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend derivative Finanzinstrumente wird auf die Ausführungen zu den Sonstige Angaben verwiesen.
Jahresabschluss
Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) ist gemäß § 84 MinBestG mit 31. Dezember 2023 in Kraft getreten und auf Geschäftsjahre anzuwenden, welche ab dem 31. Dezember 2023 beginnen. Laut aktueller Prognose ist die Inanspruchnahme der temporären CbCR Safe Harbours grundsätzlich in allen Ländern, in welchen Geschäftseinheiten des KELAG-Konzerns ansässig sind, gemäß den jeweiligen nationalen Gesetzen sichergestellt. Dies gilt voraussichtlich nicht für die Länder Rumänien und Bulgarien, welche auf Basis der vorliegenden Daten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nationale Ergänzungssteuer an ihre jeweiligen Finanzverwaltungen zu entrichten haben. Da beide Länder in der durch das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Liste der Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter NES-Regelung angeführt sind (vgl. Information des BMF Geschäftszahl 2025-0.047.119 vom 21.01.2025), kann für alle in Rumänien und Bulgarien ansässigen Geschäftseinheiten der NES-Safe-Harbour nach § 53 MinBestG in Anspruch genommen werden. Für das Jahr 2025 muss die Kelag in Österreich daher weder für ihre österreichischen Geschäftseinheiten eine nationale Ergänzungssteuer noch für ihre nicht in Österreich ansässigen Geschäftseinheiten eine Primärergänzungssteuer abführen.
Herkunftsnachweise, die in Zusammenhang mit dem Stromlabeling benötigt werden, finden sich, wenn diese zugekauft werden, im Bezugsaufwand des jeweiligen Energieträgers. Eine Weiterverrechnung an Kunden erfolgt gegebenenfalls als Teil der Umsatzerlöse. Zum Stichtag noch nicht beschaffte Herkunftsnachweise werden abgegrenzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
(1)
Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel zeigt folgende Entwicklung:
Anschaffungs- und Herstellungskosten
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Stand
01.01.2025
Zugänge
(davon)
Aktivierung
von Zinsen
Abgänge
Umbu-
chungen
Stand
31.12.2025
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
 
 
 
 
1. Strombezugsrechte
473.748
3.369
0
0
0
477.117
2. Sonstige Rechte
107.916
14.528
0
185
-139
122.120
davon geleistete Anzahlungen
1.842
7.921
0
0
-846
8.917
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
581.664
17.897
0
185
-139
599.237
II. SACHANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
2.128.977
195.956
0
22.308
-11
2.302.614
2. Erdgasanlagen
92.988
403
0
455
0
92.935
3. Gemeinsame Anlagen
286.702
77.344
0
2.780
15
361.281
davon Anlagen in Bau*
108.836
105.849
0
791
-54.858
159.035
davon geleistete Anzahlungen
18.439
21.386
0
0
0
39.825
davon Grundwerte
25.435
2.688
0
13
5
28.115
SUMME SACHANLAGEN
2.508.666
273.703
0
25.543
5
2.756.830
III. FINANZANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
641.942
1.498
0
0
6.734
650.174
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
359.805
33.109
0
29.628
-6.600
356.685
3. Beteiligungen
136.308
6.307
0
0
0
142.615
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
100
0
0
50
0
50
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
23.769
23.104
0
23.544
0
23.329
6. Sonstige Ausleihungen
812
585
0
665
0
733
SUMME FINANZANLAGEN
1.162.737
64.603
0
53.887
134
1.173.586
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
4.253.068
356.203
0
79.616
0
4.529.654
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen
 
 
 
 
 
 


Jahresabschluss
kumulierte Abschreibungen
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Stand
01.01.2025
Abschrei-
bungen
Zuschrei-
bungen
Umbu-
chungen
Abgänge
Stand
31.12.2025
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
 
 
 
 
1. Strombezugsrechte
246.114
10.207
0
0
0
256.320
2. Sonstige Rechte
76.375
8.176
5
0
155
84.391
davon geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
322.489
18.382
5
0
155
340.711
II. SACHANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
1.287.825
61.060
0
0
20.667
1.328.218
2. Erdgasanlagen
75.136
2.213
0
0
442
76.907
3. Gemeinsame Anlagen
148.998
15.570
0
0
2.620
161.948
davon Anlagen in Bau*
7.870
1.310
0
-3.272
0
5.907
davon geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
davon Grundwerte
0
0
0
0
0
0
SUMME SACHANLAGEN
1.511.959
78.843
0
0
23.729
1.567.073
III. FINANZANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
178.813
16.400
0
0
0
195.213
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0
0
0
0
0
0
3. Beteiligungen
311
0
0
0
0
311
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
0
0
0
0
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
788
0
0
0
788
0
6. Sonstige Ausleihungen
0
0
0
0
0
0
SUMME FINANZANLAGEN
179.913
16.400
0
0
788
195.524
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
2.014.362
113.625
5
0
24.673
2.103.309
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen
 
 
 
 
 
 

Buchwerte
 
 
in TEUR
Restbuchwert
31.12.2025
Restbuchwert
31.12.2024
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
1. Strombezugsrechte
220.797
227.634
2. Sonstige Rechte
37.729
31.541
davon geleistete Anzahlungen
8.917
1.842
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
258.526
259.175
II. SACHANLAGEN
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
974.395
841.151
2. Erdgasanlagen
16.028
17.852
3. Gemeinsame Anlagen
199.333
137.704
davon Anlagen in Bau
153.128
100.966
davon geleistete Anzahlungen
39.825
18.439
davon Grundwerte
28.115
25.435
SUMME SACHANLAGEN
1.189.756
996.707
III. FINANZANLAGEN
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
454.961
463.129
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
356.685
359.805
3. Beteiligungen
142.303
135.997
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
50
100
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
23.329
22.981
6. Sonstige Ausleihungen
733
812
SUMME FINANZANLAGEN
978.061
982.824
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
2.426.343
2.238.706
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 5.387 Tausend EUR (im Vorjahr 6.621 Tausend EUR) enthalten.
Die im Bilanzjahr erhaltenen Investitionszuschüsse in Höhe von rd. 4.204 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 4.499) Tausend EUR) werden mit den Zugängen saldiert ausgewiesen und betreffen Sachanlagen.
Jahresabschluss
Finanzanlagen
(2)
Anteile an verbundenen Unternehmen
 
Stammkapital 31.12.2025
Kelag-Anteile Nominale 31.12.2025
Ergebnis nach Steuern
Eigenkapital
 
in TEUR
%
in TEUR
Jahr
in TEUR
in TEUR
1. KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach (KEW)
1.820
100,00
1.820
2025
43.602
237.554
2. KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KNG)
35
100,00
35
2025
18.789
17.995
3. Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
36
51,00
19
2025
271
386
4. Kärntner Restmüllverwertungs Gesellschaft mbH, Arnoldstein (KRV)
44
74,90
33
2025
6.277
20.926
5. Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
51,00
18
2025
654
2.328
6. Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt am Wörthersee (WG)
73
100,00
73
2024
213
6.452
7. KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KI)
10.000
100,00
10.000
2025
2.911
246.181
8. Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
63,00
22
2025
1.173
23.033
9. RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach (RKM)
36
80,00
29
2024
20
196
10. KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
100,00
35
2025
0
35
11. PVI GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
5.100
100,00
5.100
2024
154
5.346
12. KBBG Kelag-BIK Breitband GmbH
35
50,00
18
2025
14
47
13. Glasfaser Netz Kärnten GmbH
18
100,00
18
2024
98
234
14. Netcompany Internet Provider GmbH
35
100,00
35
2024
59
70
15. Windfarm MV I s.r.l. Bukarest
1.904
0,00002
0
2025
1.429
4.540
16. KELAVENT ECHO S.R.L., Bukarest
3.610
0,00002
0
2025
-356
6.659
17. KELAVENT CHARLIE S.R.L., Bukarest
3.822
0,00002
0
2025
-790
6.378
18. Brandpower S1 GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
100,00
35
2025
18
1.902
19. Brandpower S2 GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
100,00
35
2025
-1.736
3.261
20. E-Werk SanMa GmbH
40
100,00
40
2024
32
72
(3)
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen weisen rd. 5.171 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 8.955 Tausend EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.
(4)
Beteiligungen
 
Stammkapital 31.12.2025
KELAG-Anteile Nominale 31.12.2025
Ergebnis nach Steuern
Eigenkapital
 
in TEUR
%
in TEUR
Jahr
in TEUR
in TEUR
1. VERBUND Hydro Power GmbH, Wien (VHP)
139.792
10,02
14.010
2024
1.582.964
3.788.404
2. Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg
18
49,00
9
2025
290
710
3. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim
35
30,00
11
2025
8
58
4. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim (Kommanditanteil)
10
30,00
3
2025
61
747
5. Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf
36
39,00
14
2025
-204
-20
6. Liesertal Kraftwerks Beteiligungs GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
100
49,00
49
2025
204
295
7. Sunbooster GmbH, Graz
58
24,90
15
2024
477
82
8. E-VO eMobility GmbH, Wien
35
20,00
7
2024
0
2.283
9. Windpark und PV GmbH, Eisenstadt
35
25,00
8,75
2024
-21
11
10. LavNet Telekom GmbH, Wolfsberg
35
50,00
17,5
2024
0
352
11. Spotty Smart Energy Partner GmbH
35
33,00
20
2024
-222
-123
(5)
Ausleihungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
In den Ausleihungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis sind rd. 50 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 100 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.
(6)
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen entsprechend den Bestimmungen des § 14 EStG 1988.
(7)
Sonstige Ausleihungen
Von den sonstigen Ausleihungen sind rd. 252 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 288 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.
Jahresabschluss
Umlaufvermögen
(8)
Vorräte
Der überwiegende Teil der Vorräte besteht aus Erdgasvorrat in Höhe von rd. 9.830 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 24.491 Tausend EUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Mengenrückgänge im Speicher sowie auch um einen Rückgang des Speicherdurchschnittspreises zum 31.12.2025 zurückführen.
(9)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus bereits abgerechneten Strom- und Erdgasforderungen. In dieser Position sind auch noch nicht abgerechnete Strom- und Erdgaslieferungen enthalten, diese werden mit den entsprechenden Abschlagszahlungen der Kunden saldiert dargestellt.
(10)
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR
2025
2024
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
58.315
75.780
2. Forderungen aus Cash Pool
160
1
3. Forderungen aus Ergebnisabführung
18.789
20.256
4. Forderungen aus Steuerumlagen
14.229
13.740
5. Forderungen aus Dividendenanspruch
15.000
0
 
106.493
109.778
(11)
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich zur Gänze wie im Vorjahr auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(12)
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
in TEUR
2025
2024
1. Termineinlagen und Kautionen
58.820
226.036
2. Sonstiges
20.795
6.665
 
79.615
232.701
Die sonstigen Forderungen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus der Vorauszahlung von Steuern und Abgaben (Vorauszahlungen für Energiekrisenbeiträge) sowie aus der Verrechnung der Umsatzsteuer für November und Dezember 2025.
Erträge in der Höhe von 1.081 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.463 Tausend EUR) werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.
Passiva
EIGENKAPITAL
(13)
Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
Dem Grundkapital liegen 8 Mio. auf Namen lautende Stückaktien zu Grunde.
(14)
Gewinnrücklagen
Die gesetzliche Rücklage ist mit 10 % des Grundkapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert.
Rückstellungen
(15)
Rückstellungen
in TEUR
2025
2024
1. Rückstellungen für Abfertigungen
21.300
23.357
2. Rückstellungen für Pensionen
113.945
135.779
3. Steuerrückstellungen
39.000
19.852
4. Sonstige Rückstellungen
108.758
131.085
3.1. im Vertriebsbereich
11.210
8.716
davon Drohverlustrückstellungen
5.300
5.500
3.2. für belastete Verträge im Strom- und Gasbereich
36.608
46.052
3.2. im Kraftwerksbereich
31.367
34.606
3.3. für Vorruhestandszahlungen
4.046
14.299
3.4. für Jubiläumsgelder
7.380
7.020
3.5. für nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche
8.183
6.982
3.6. im Handelsbereich
519
4.476
davon Drohverlustrückstellungen
519
0
3.7. für übrige
9.445
8.935
 
283.003
310.073
(16)
Steuerrückstellungen
in TEUR
2025
2024
Stand 01.01.
19.852
0
Zuführung
19.149
19.852
Stand 31.12.
39.001
19.852
Der Gesamtbetrag der passiven latenten Steuern in Höhe von 58.581 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 41.565Tausend EUR) wird abzüglich des Gesamtbetrages der aktiven latenten Steuern in Höhe von 19.580 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 21.713 Tausend EUR) ausgewiesen. Die wesentlichste Position der passiven latenten Steuer ergibt sich aus der Differenz der steuerrechtlichen mit den unternehmensrechtlichen Buchwerten in den Bereichen des Anlagevermögens aufgrund der Anwendung der steuerlichen degressiven Abschreibung.
Jahresabschluss
(17)
Rückstellungen für Pensionen
Die in den Rückstellungen für Pensionen enthaltene ausgelagerte, leistungsorientierte Pensionsverpflichtung, wurde gemäß AFRAC 27 saldiert dargestellt und leitet sich wie folgt her:
in TEUR
2025
2024
Barwert der durch das Fondsvermögen gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen
104.220
110.612
abzüglich Fondsvermögen (Planvermögen)
-53.300
-46.853
Bilanzierte leistungsorientierte Verpflichtung
50.920
63.759
(18)
Sonstige Rückstellungen
Folgende wesentliche sonstige Rückstellungen werden zum 31.12.2025 ausgewiesen:
Betreffend der belasteten Verträge- im Strom und Gasbereich: Die Kelag ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 36.608 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 46.052 Tausend EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Bei der Bewertung der Abfindungen wurden die letztverfügbaren Daten (Bezugsmengen, Preiskomponenten) aus den jeweiligen Kundenverträgen zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Modellierung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können.
Die Rückstellung im Kraftwerksbereich beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen öffentlich-rechtlicher Natur und sehen die Einhaltung von Erneuerungen und Sanierungen vor. Weiters beinhalten die Rückstellungen im Kraftwerksbereich unter anderem Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 4.194 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 12.296 Tausend EUR), welcher nur mehr dem langfristigen Anteil der Verpflichtung entspricht.
Zu den Rückstellungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Erläuterungen zum Vertriebsbereich und Eigenhandel im Abschnitt Sonstigen Angaben/Finanzinstrumente.
Verbindlichkeiten
 
Restlaufzeit
Dinglich gesichert
 
Gesamt
bis zu 1 Jahr
zwischen 1 und 5 Jahren
über 5 Jahre
über 1 Jahr
Art der Sicherung
in TEUR
2025
2025
2025
2025
2025
2025
1. Anleihen
270.000
150.000
0
120.000
0
-
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
169.774
5.871
113.484
50.419
0
-
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
2.322
2.322
0
0
0
-
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
103.786
103.786
0
0
0
-
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
190.109
190.109
0
0
0
-
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
424
424
0
0
0
-
7. Sonstige Verbindlichkeiten
90.922
27.334
650
62.938
0
-
 
827.338
479.847
114.134
233.358
0
-
(19)
Verbindlichkeiten
 
Restlaufzeit
Dinglich gesichert
 
Gesamt
bis zu 1 Jahr
zwischen 1 und 5 Jahren
über 5 Jahre
über 1 Jahr
Art der Sicherung
in TEUR
2024
2024
2024
2024
2024
2024
1. Anleihen
270.000
0
150.000
120.000
0
-
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
175.645
5.871
23.484
146.290
0
-
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1.265
1.265
0
0
0
-
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
112.793
112.793
0
0
0
-
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
269.186
269.186
0
0
0
-
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.296
1.296
0
0
0
_
7. Sonstige Verbindlichkeiten
91.987
26.509
1.459
64.020
0
-
 
922.173
416.920
174.943
330.310
0
-
Jahresabschluss
(20)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR
2025
2024
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
47.646
39.957
2. Verbindlichkeiten aus Cash Pool
99.355
158.135
3. Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen
43.108
71.094
 
190.109
269.186
(21)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stammen wie im Vorjahr zur Gänze aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
(22)
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen Namensschuldverschreibungen von rd. 63.000 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 63.000 Tausend EUR) sowie kreditorische Debitoren in Höhe von rd. 8.394 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 12.118 Tausend EUR) ausgewiesen. Darüber hinaus sind Antizipationen mit rd. 5.654 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 6.129 Tausend EUR) aus Zinsenabgrenzungen, mit rd. 7.831 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.508 Tausend EUR) Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben enthalten.
Aufwendungen in der Höhe von 14.079 Tausend EUR (im Vorjahr von rd. 10.538 Tausend EUR) werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.
Rechnungsabgrenzungsposten
(23)
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR
Auflösung (in Jahren)
2025
2024
Baukostenzuschüsse Strom
20
92.908
88.692
Baukostenzuschüsse Erdgas
20
2.113
2.178
Baukostenzuschüsse Telekom
15 - 30
2.606
2.981
Baukostenzuschüsse Lade-Infrastruktur
Vertragsdauer
232
305
 
 
97.860
94.156

Im Strombereich betrafen rd. 43.606 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 42.038 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und rd. 49.302 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 46.655 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse zu Anschlusskosten.
In den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen die Vorauszahlungen für Strombezugskosten ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten
Nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten der Kelag:
Haftungsart
Auftraggeber
Garantienehmer/Begünstigter
2025
Garantie-
betrag
in TEUR
2024
Garantie-
betrag
in TEUR
Laufzeit zum
31.12.2025
Garantiezweck
Patronatserklärung
Windpark Nikitsch GmbH
Gemeinde Oberpullendorf
562
562
b.a.w.
Besicherung Rückbau-verpflichtung
Patronatserklärung
Windpark Nikitsch GmbH
BE Energy GmbH
6.073
0
b.a.w.
Besicherung Errichtung Erzeuger-Einspeiseanlage
Verpflichtungs-
erklärung
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG vertreten durch Tiefer Bach Kraftwerk GmbH
Volksbank Kärnten
50
110
15.04.2030
Besicherung Investitions-kredit
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
RWE Supply und Trading GmbH
1.500
1.500
31.12.2027
Energiehandel
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
UniCredit Slovenija
0
2.000
b.a.w.
Energiehandel
Patronatserklärung
PVI GmbH
UniCredit Bank Austria
2.500
2.500
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
PVI GmbH
UniCredit Bank Austria
1.000
1.000
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
PVI GmbH
Betonbau BBD GmbH
0
164
b.a.w.
Besicherung
 
PVI GmbH
GRITEC GmbH
0
133
30.04.2025
Besicherung
 
PVI GmbH
GRITEC GmbH
0
133
30.04.2025
Besicherung
 
 
Hofer Kommanditgesellschaft
619
619
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
Suzlon Wind Energy BH d.o.o.
Siemens Gamesa Renewable Energy d.o.o.
Siemens Gamesa Renewable Enery A/S
0
4.456
17.02.2025
Besicherung Kauf
Patronatserklärung
PVE Perun doo Skopje
Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH
Branch Office Skopje & A/S
675
675
30.06.2026
Besicherung Kauf
 
 
 
12.979
13.852
 
 
Mit einer Inanspruchnahme im Rahmen der Eventualverbindlichkeiten wird derzeit nicht gerechnet.
Jahresabschluss
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betreffen Miet- und Pachtverträge. Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind.
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
(24)
Umsatzerlöse

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
in TEUR
2025
2024
1. Strom
1.535.026
2.099.305
2. Erdgas
749.944
517.548
3. Telekommunikation
8.294
6.958
4. Sonstige
154.167
143.581
 
2.447.431
2.767.392

Die Kelag tätigt ihre Umsatzerlöse überwiegend in Österreich.
Die Strom- und Erdgasumsatzerlöse enthielten Verkäufe an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und an andere Energieversorgungsunternehmen. Außerdem entstanden Erlöse aus dem Verkauf der Eigenerzeugung Strom sowie aus Handelsaktivitäten an Großhandelsmärkten.
In den Umsatzerlösen der Tätigkeitsbereiche Strom und Erdgas sind bezogene Netzkosten in Höhe von -146.211 Tausend EUR für Strom (Vorjahr: -134.316 Tausend EUR) in Höhe von -12.280Tausend EUR für Erdgas (Vorjahr: -10.887 Tausend EUR) saldiert dargestellt.
Die mit der 100 %-Tochtergesellschaft Kelag International Ljubljana d.o.o. (vormals Interenergo d.o.o.) vorgenommenen kommissionsähnlichen Handelsgeschäfte werden in den Umsatzerlösen saldiert dargestellt. Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen aus diesen Transaktionen betrugen im laufenden Geschäftsjahr jeweils rd. 0 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 29.528 Tausend EUR).
Die sonstigen Umsatzerlöse enthielten unter anderem Miet- und Pachterträge mit rd. 83.062 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 69.401 Tausend EUR), die im Wesentlichen die Kärnten Netz betreffen, sowie Erlöse aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Kärnten Netz mit rd. 39.182 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 38.710 Tausend EUR).
(25)
Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten Personalkosten mit rd. 10.688 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 7.810 Tausend EUR). Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr sämtliche aktivierten Eigenleistungen mittels direkter Kostenrechnung erfasst.
(26)
Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen diverse Versicherungsvergütungen.
(27)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Auflösung einer Rückstellung aus belasteten Verträge- im Strom und Gasbereich von rd. 8.129 Tausend EUR (im Vorjahr 0 EUR). Dabei wird auf Punkt (18) verwiesen.
Im Posten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen ist auch die Auflösung des ATZ-Blockmodells in Höhe von rd. 8.458 Tausend EUR (im Vorjahr 0 EUR) ausgewiesen. Dabei wird auf die Erläuterungen in den „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ verwiesen.
Jahresabschluss
(28)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden 2025 folgende Aufwendungen erfasst:
in TEUR
2025
2024
Strombezug
1.185.479
1.654.314
Erdgaseinsatz
733.853
502.530
Fremdleistungen
42.261
40.776
 
1.961.593
2.197.620
Der Rückgang der Strombezugskosten ist neben verringerten Mengenbezüge vor allem auf ein sinkendes Preisniveau zurückzuführen. Der Anstieg im Erdgasbezug ist auf einen höheren Erdgashandelsvolumen aufgrund der Diversifizierung zurückzuführen.
(29)
Personalaufwand
Der Personalaufwand hat sich im Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert. Die gestiegenen Gehälter wurden durch Änderungen der Parameter im Rahmen des Sozialkapitals wieder kompensiert. Verwiesen wird auf die Ausführungen auf den Punkt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.
Im Posten Gehälter sind Aufwendungen aus Jubiläumsgeldrückstellungen von rd. 568 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -77 Tausend EUR) sowie Erträge für Vorruhestandszahlungen von rd. -2.091 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -3.937 Tausend EUR) enthalten.
Im Personalaufwand wurden anteilige Verrechnungen an die Kärnten Netz für Altersbezüge berücksichtigt.
Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von rd. 936 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 820 Tausend EUR) enthalten.
Im Posten Aufwand für Altersversorgung sind Erträge für Zusagen, für welche eine Rückstellung angesetzt ist, in Höhe von rd. -8.629 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -2.395Tausend EUR) und Aufwendungen für Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, in Höhe von rd. 3.028 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.921 Tausend EUR) enthalten.
(30)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Steuern soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen enthalten im Wesentlichen den Energiekrisenbeitrag von 21.313 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Instandhaltungen und Reinigung durch Dritte, Rechts- und Beratungskosten, Werbe- und Repräsentationsaufwand, Provisionen, Miet- und Pachtaufwand sowie Versicherungen. Weiters wurden hier Verluste aus dem Abgang vom Sachanlagevermögen sowie die notwendigen Zuführungen zu den übrigen sonstigen Rückstellungen erfasst.
(31)
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betrafen im Wesentlichen die Gewinnausschüttungen des Jahres 2024 der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 150.325 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 190.412 Tausend EUR), weiters der Kelag Energie & Wärme GmbH von rd. 15.000 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR) und Kärntner Restmüllverwertungs GmbH von rd. 3.745 Tausend EUR (im Vorjahr 2.996 Tausend EUR) enthalten. In den Erträgen aus Beteiligungen sind rd. 18.789 Tausend EUR (im Vorjahr 20.256 Tausend EUR) aus der Ergebnisabführung mit der Kärnten Netz enthalten.
(32)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind überwiegend Zinserträge aus Termingeldern von rd. 6.041 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 11.910 Tausend EUR) erfasst.
(33)
Aufwendungen von Finanzanlagen
In den Aufwendungen von Finanzanlagen ist eine Abschreibung von Anteilen aus verbundenen Unternehmen von rd. 16.400 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 21.200 Tausend EUR) enthalten.
(34)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Zinsen für Anleihen und langfristigen Bankfinanzierungen mit rd. 12.758 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 14.154 Tausend EUR) und Cash Pool-Zinsaufwendungen mit rd. 4.710 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 7.912 Tausend EUR) zusammen.
Weiters wurden im Zinsaufwand die Zinskomponenten des Sozialkapitals mit rd. 3.249 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.644 Tausend EUR) berücksichtigt.
In den Zinsaufwendungen wurde die Verrechnung anteiliger Zinskomponenten des Sozialkapitals an die Kärnten Netz saldiert dargestellt.
Jahresabschluss
Sonstige Angaben
Finanzinstrumente
Derivative Instrumente werden in der Kelag im Rahmen der Energiehandelstätigkeit sowie zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen relevanter Commodities wie Strom und Gas im Bereich Erzeugung und Vertrieb abgeschlossen. Diese Kontrakte werden nur innerhalb der strengen Vorgaben des Risikomanagements und innerhalb der genehmigten Limite eingesetzt. Die einzelnen Kontrakte sind jeweils Portfolien zugeordnet, auf deren Basis sie auch intern gesteuert werden. In der Kelag werden sowohl Forwards als auch Futures für Strom und Erdgas eingesetzt.
Zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Absicherungen bzw. Bewertungseinheiten im Vertriebs- und Erzeugungsbereich sowie im Eigenhandel liegt ein dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vor. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten sowie Kontrollen in internen Richtlinien sind verbindlich festgelegt. Abgesichert werden nur jene Mengen, die bereits feststehen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Der Handel mit entsprechenden Kontrakten ist im Rahmen von vorgegebenen Limiten erlaubt. Die Limite werden durch unabhängige organisatorische Einheiten festgelegt und im Rahmen einer täglichen Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte laufend überwacht.
Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheiten erfolgt grundsätzlich jeweils zum Jahresende durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit (Grundgeschäft und Sicherungsinstrument). Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte aus einer derartigen Bewertungseinheit negativ, so wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung auf Ebene der betroffenen Bewertungseinheit gebildet, da in diesem Fall mit einem Verlust in Zukunft zu rechnen ist. Sofern der Saldo jedoch positiv ist, bleibt dieser bis zur tatsächlichen Realisierung bzw. Erfüllung bilanziell unberücksichtigt
Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt mit stichtagsbezogenen Forwardpreiskurven, die aus Börsenpreisen abgeleitet werden. Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind für die Absicherung von Erzeugung und Vertrieb Strom und Gas Zeiträume im Wesentlichen bis zum Lieferjahr 2028 betroffen.
Das Ausmaß und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente für den Energiebereich stellen sich wie folgt dar:
31.12.2025
Nominale
(GWh)
Zeitwerte positiv
(TEUR)
Zeitwerte negativ
(TEUR)
Zeitwerte Saldo
(TEUR)
Erzeugung Strom
4.229
29.789
-22.247
7.542
Vertrieb Strom
4.476
21.885
-25.909
-4.025
Vertrieb Gas
2.144
969
-12.520
-11.551
PPA Vermarktung
430
6.825
-494
6.331
Eigenhandel Strom
7.642
21.044
-20.270
774
Eigenhandel Gas
1.200
2.589
-1.788
801
31.12.2024
Nominale
(GWh)
Zeitwerte positiv
(TEUR)
Zeitwerte negativ
(TEUR)
Zeitwerte Saldo
(TEUR)
Erzeugung Strom
4.000
66.200
-18.938
47.262
Vertrieb Strom
4.691
28.873
-44.373
-15.500
Vertrieb Gas
2.179
15.025
-3.748
11.277
PPA Vermarktung
871
37.548
-1.123
36.425
Eigenhandel Strom
5.141
41.645
-41.458
187
Eigenhandel Gas
1.403
5.549
-9.976
-4.427
VeRTRIEB
Jene derivativen Instrumente, die im engen sachlichen und zeitlichem Zusammenhang mit Energieabsatzverträgen stehen, werden mit diesen für Zwecke der Bilanzierung auf Basis der jeweiligen Portfolien zu entsprechenden Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Behandlung erfolgt in Anlehnung an die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen“ (IDW RS ÖFA 3).
Eine Beurteilung der Kontrakte betreffend ihre bilanzielle Auswirkung erfolgt somit auf derjenigen Ebene, auf welcher die Kontrakte intern gesteuert werden. Die Abgrenzung der einzelnen Portfolien wird nach Kundengruppen und den Produkten Strom und Gas vorgenommen, da auf dieser Ebene ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften besteht. Da ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten und dem zukünftig erwarteten Absatz besteht ist eine kompensatorische Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Für die beschriebenen Portfolien sind die angeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt.
Die Bewertung auf Ebene der definierten Bewertungseinheiten hat zur Folge, dass nur bei negativen Deckungsbeiträgen auf Portfolioebene Rückstellungen für drohende Verluste zu bilden sind.
Zum 31.12.2025 wurden keine Rückstellungen im Portfoliobereich Vertrieb Strom (im Vorjahr 0 Tausend EUR) gebildet, im Vertriebsbereich Gas wurden ebenso keine Rückstellungen (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR) eingestellt.
Erzeugung
Zur Absicherung der Cashflows aus Verkäufen von künftigen Erzeugungsmengen für Strom werden derivative Instrumente zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen eingesetzt. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt als Bewertungseinheit analog der AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“.
Die Möglichkeit der Bildung einer Bewertungseinheit zwischen derivativen Instrumenten und den erwarteten Cashflows aus dem Verkauf künftiger Erzeugungsmengen ist gegeben, da die Grundgeschäfte hochwahrscheinlich und eindeutig identifizierbar sind, sodass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft vorliegt und ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsgeschäften und den hochwahrscheinlichen zukünftigen Verkäufen besteht.
Für die derivativen Finanzinstrumente im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen wird im Fall von negativen Marktwerten nur für einen etwaigen ineffektiven Anteil eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum 31.12.2025 und 31.12.2024 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen erfasst werden.
Jahresabschluss
Eigenhandel
Die im Rahmen des Eigenhandels geschlossenen derivativen Instrumente werden als Bewertungseinheit im Sinne des Portfolio-Handelshedge gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“ behandelt, wobei ein Portfolio für den Strom- und ein Portfolio für den Gasbereich besteht. Zum 31.12.2025 mussten hierfür, wie im Vorjahr, keine Drohverlustrückstellungen im Eigenhandelsbereich Strom gebildet werden. Im Eigenhandelsbereich Gas wurde im Geschäftsjahr keine Drohverlustrückstellung (im Vorjahr in Höhe von rd. 4.476 Tausend EUR) angesetzt.
ppa Vermarktung
Die Kelag vermarktet Strom aus nachhaltigen Erzeugungsanlagen im Wege von Power Purchase Agreements (PPAs) für Dritte. Absicherungen für diese Beschaffungsgeschäfte erfolgen in der Regel im Wege von Vorausvermarktungen über bilaterale Terminliefergeschäfte – typischerweise am deutschen Markt. Auch im Falle dieser Handelsgeschäfte wird eine Bewertungseinheit aus dem Beschaffungs- und Absatzgeschäften im Sinne eines Portfolio-Hedges gebildet. Die Begründung zur Bildung dieser Bewertungseinheit deckt sich weitgehend mit jener, die bei Absicherung von Fixpreisvereinbarungen zur Belieferung von Individualkunden im Vertriebsbereich beschrieben wurde.
Zum 31.12.2025 wurden Rückstellungen im Bereich PPA Vermarktung Strom keine wesentlichen Drohverlustrückstellungen (im Vorjahr 0 Tsd EUR) gebildet.
Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten
Betreffend die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 und § 243b UGB wird auf den Konzernabschluss verwiesen.
Ausserbilanzielle Geschäfte
Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind, weshalb eine Angabe entfällt.
Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen
Die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB können entfallen, da keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen werden im Punkt Konzernverhältnisse angeführt.
Angaben zu Arbeitnehmern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Vollzeitäquivalenten setzte sich im Jahr 2025 wie folgt zusammen:
 
Durchschnitt 2025
Durchschnitt
2024
Angestellte
865
815
Lehrlinge
39
34
 
904
849

Im Geschäftsjahr 2025 wurden an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf rd. 438 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 457 Tausend EUR). Für aktive Vorstandsmitglieder wurden im Abschlussjahr rd. 962 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 896 Tausend EUR) aufgewendet.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Geschäftsjahr rd. 46 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 45 Tausend EUR) angefallen.
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung entfielen auf Vorstandsmitglieder, ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene sowie auf leitende Angestellte, ehemalige leitende Angestellte bzw. deren Hinterbliebene gemäß § 80 Abs. 1 AktG 1965 rd. 761 Tausend EUR (im Vorjahr von rd. 777 Tausend EUR).

Jahresabschluss
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus den folgenden Personen zusammen:
•
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler
•
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
•
Mag. Gilbert Isep (Vorsitzender)
•
Katja van Doren (1. Stellvertreterin des Vorsitzenden)
•
Dr. Rolf Martin Schmitz
•
Dr. Michael Brand
•
Gunhild Grieve
•
Mag. Markus Hornböck
•
Mag. Dr. Achim Kaspar
•
Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
•
Mag. Leopold Rohrer
•
Dr. Ulrich Rust
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
•
Gerald Loidl (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
•
DI Andreas Grießer, Bakk.
•
Ing. Mag. Willibald Strohmayer
•
Ing. Helmut Polsinger
•
Heimo Hofer (bis 31.12.2025)
Als Gesamtprokuristen waren im laufenden Geschäftsjahr bestellt:
•
MMag. Bernd Gernot Aichwalder, CFA
•
Mag. Werner Pietsch – bis 08.10.2025
•
Dipl.-Ing. Mag. Christian Rupp
•
Mag. Michaela Sapetschnig
•
Mag. Dr. Christian Schwarz
•
Dipl.-Ing. Heinz Sitter
•
MMag. Eva Slamanig
•
Dr. Alexander Slana, LL.M.
•
Mag. Michael Wieltschnig
•
MMag. Philipp Zuchart
•
Mag. Alexander Jordan
•
Mag. Martin Peter Dolzer
•
Mag. Alexander Tarzi
•
Mag. Martin Glatz
•
DI Dr. Petra Rodiga-Laßnig – ab 01.06.2025
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2025 kam es zu einer erneuten Verschärfung geopolitischer Spannungen zwischen den USA und dem Iran. Aus Sicht des Kelag-Konzern besteht die Erwartung, dass diese Entwicklungen zu erhöhter Volatilität an den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten führen wird, insbesondere im Hinblick auf Öl- und Gaspreise. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ergeben sich daraus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mögliche mittel- bis langfristige Effekte auf Beschaffungs-, Absatz- und Preisstrukturen werden laufend beobachtet und in der Risikoberichterstattung berücksichtigt.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 238 Abs. 1 Z 9 UGB wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 175.000 Tausend EUR (im Vorjahr 215.000 Tausend EUR) auszuschütten.
Klagenfurt am Wörthersee, am 04. März 2026
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes

Jahresabschluss
Lagebericht

Lagebericht
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2025 sahen sich Unternehmen weltweit mit einem Umfeld konfrontiert, das von erheblicher Unsicherheit und tiefgreifenden strukturellen Veränderungen geprägt war. Die globalen Märkte standen unter dem Einfluss neuer handelspolitischer Maßnahmen, insbesondere der Einführung und der späteren teilweisen Rücknahme von US-Zöllen, die die internationalen Wachstumsaussichten spürbar beeinflussten. Zusätzlich erschwerten konjunkturelle Herausforderungen die wirtschaftliche Entwicklung. Die rückläufige Inflation führte dazu, dass zahlreiche Notenbanken ihre geldpolitische Strategie anpassten und die Leitzinsen weiter senkten, um die Konjunktur zu stützen. Vor diesem Hintergrund prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2025 ein weltweites Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,2 %, was im historischen Vergleich als stabil einzustufen ist.
Die Wachstumsprognosen variieren jedoch regional: Für die USA erwartet der IWF ein Wachstum in Höhe von 2,0 %, für andere fortgeschrittene Volkswirtschaften – insbesondere die größten europäischen Länder – rd. 1,5 %. Die Dynamik in Schwellen- und Entwicklungsländern wird sich
voraussichtlich auf 4,0 % abschwächen. Für 2026 prognostiziert der IWF ein globales Wachstum in Höhe von 3,1 %. Gleichzeitig verschärfen zunehmender Protektionismus, Einschränkungen in der Einwanderungspolitik und Kürzungen der internationalen Entwicklungshilfe die Herausforderungen für die Weltwirtschaft. Die globale Inflation wird für 2025 auf 4,2 % geschätzt (2024: 5,8 %) und soll 2026 auf 3,7 % sinken, wobei die Kerninflation langsamer zurückgeht.
Europa und Eurozone
Die schwierigen Rahmenbedingungen wirkten sich auch auf die Europäische Union und die Eurozone aus. Sinkende Inflationsraten sowie schrittweise Zinssenkungen und Zinspausen der Europäischen Zentralbank prägten das Jahr 2025. Die Europäische Kommission erwartet für 2025 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,4 %, ebenso für 2026. Die Inflationsrate in der EU wird für 2025 auf 2,4 % (Eurozone: 2,1 %) geschätzt und soll bis 2027 auf 2,2 % (Eurozone: 2,0 %) sinken.
Österreich
Die österreichische Wirtschaft hat die Rezession überwunden, das Wachstum bleibt jedoch verhalten. Im Jahr 2025 stieg das Bruttoinlandsprodukt um 0,3 %, womit die erwartete Stabilisierung der Konjunktur eingetreten ist. Für 2026 wird ein Wirtschaftswachstum von 1,1 % prognostiziert, getragen vor allem von einer weiteren Belebung des privaten Konsums sowie zunehmenden Wohnbauinvestitionen. Die Inflationsrate bleibt 2025 mit 3,0 % hoch, getrieben von Energie- und Dienstleistungspreisen. Für 2026 wird ein Rückgang auf 1,8 % erwartet. Die Arbeitslosenquote liegt 2025 bei 7,4 % und dürfte auch 2026 auf diesem Niveau verharren.
Österreichische Unternehmen müssen sich weiterhin flexibel an die sich verändernden konjunkturellen Rahmenbedingungen anpassen. Die globalen und regionalen Wirtschaftsaussichten bleiben gemischt, dennoch eröffnet die erwartete Erholung Chancen für nachhaltiges Wachstum und gezielte Investitionen. Unternehmensstrategien sollten so ausgerichtet sein, dass sie positive Entwicklungen konsequent nutzen und gleichzeitig robuste Mechanismen zur Risikominimierung enthalten. Nur durch eine ausgewogene Kombination aus Agilität und vorausschauender Planung können Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und langfristig erfolgreich bleiben.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den Grosshandelsmärkten
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Der Bruttostromverbrauch in Österreich stieg im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,9 % auf rd. 76 Terawattstunden (TWh). Der Endenergieverbrauch betrug 59,2 TWh, ein Anstieg gegenüber 2024 von rd. 1 %. Ein Zuwachs war über das gesamte Jahr hinweg erkennbar, wobei die stärkste Zunahme in den Wintermonaten erfolgte – bedingt durch niedrigere Temperaturen im Vergleich zum vorherigen Winter. Auch in den übrigen Monaten kam es zu einem Anstieg, der unter anderem auf eine etwas höhere Wirtschaftsleistung zurückzuführen ist.
Die durchschnittliche Lufttemperatur im Jahr 2025 lag um 1,0°C über dem langjährigen Mittelwert (1991-2020). Trotz der höheren Durchschnittstemperatur war der Winter kälter als im Vorjahr, was sich in den Heizgradtagen widerspiegelt: Von Jänner bis November 2025 wurden 3.082 Heizgradtage gemessen – das sind 277 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Heizgradtage geben an, wie stark und wie lange geheizt werden muss. Ein höherer Wert bedeutet also einen größeren Heizbedarf, was den gestiegenen Energieverbrauch im Winter erklärt.
Preisrückgang bei Brennstoffen
Die Preise für Erdgas und Kohle – die mit Abstand wichtigsten Brennstoffe für die Stromerzeugung in Europa – lagen im Jahr 2025 unter dem Niveau von 2024. Auch die Rohölpreise fielen. Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im Geschäftsjahr 2025 durchschnittlich bei rd. 61 EUR/Barrel, was einem Rückgang von rd. 18 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In der ersten Jahreshälfte waren die Preise stark volatil: Im April sanken sie um mehr als 10 USD/Barrel infolge des eskalierenden Handelsstreits zwischen den USA und China. Nach einer Einigung stiegen die Preise Anfang Juni deutlich an. Im zweiten Halbjahr setzte sich ein langsamer Preisrückgang bei deutlich geringerer Volatilität fort.
Der inländische Erdgasverbrauch stieg von Oktober 2024 bis September 2025 um rd. 12 % auf 82 TWh gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hauptursache war der im Vergleich zu den Vorjahren kältere Winter. Wie in den meisten europäischen Ländern erhöhte sich auch der Gasverbrauch der Industrie leicht, aber kontinuierlich.
Lagebericht
Die Großhandelspreise für Erdgas lagen im Geschäftsjahr 2025 mit durchschnittlich 35 EUR/MWh um rd. 8 % unter dem Vorjahreswert von etwa 38 EUR/MWh. Steinkohle kostete am Großhandelsmarkt durchschnittlich 94 EUR/Tonne und lag damit rd. 11 % unter dem Vorjahresdurchschnitt von 106 EUR/Tonne. Vor dem Hintergrund der dynamischen geopolitischen Entwicklungen bleibt die Preisentwicklung der fossilen Brennstoffe von hoher Unsicherheit geprägt, das Risiko wieder steigender Preise und Preisvolatilitäten ist immanent gegeben.
Preisanstieg bei CO₂-Zertifikaten
Neben Brennstoffen benötigen konventionelle Kraftwerke auch Emissionsrechte, deren Kosten einen wesentlichen Anteil an den Stromgestehungskosten ausmachen. Im Geschäftsjahr 2025 stiegen die Preise für Emissionszertifikate. Ein Zusammenhang mit den Finanzmärkten war erkennbar: Höhere Aktienkurse führten zu steigenden Zertifikatspreisen, sodass die leichte wirtschaftliche Erholung Einfluss hatte. Zudem verbrauchte die Energiewirtschaft mehr Zertifikate, da insbesondere der Winter eine höhere Nutzung von Kohle- und Gaskraftwerken erforderlich machte. Im Europäischen Emissionshandel lagen die Durchschnittspreise 2025 bei rd. 76 EUR/Tonne CO2. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 12 % gegenüber dem Vorjahreswert von rd. 68 EUR/Tonne CO2 für das Frontjahr.
Preisentwicklung im Stromgrosshandel
in EUR/MWh
⌀ 2025
⌀ 2024
Ver-ände-rung
EPEX Spot AT
Grundlast
99
82
+17
Spitzenlast
92
81
+11
EPEX Spot DE
Grundlast
89
80
+9
Spitzenlast
82
76
+6
Terminmarkt AT (Forward)
Grundlast
92
92
-
Spitzenlast
99
102
-3
Terminmarkt DE (Forward)
Grundlast
87
89
-2
Spitzenlast
94
98
-4
Im Geschäftsjahr 2025 bestand überwiegend eine hohe Korrelation zwischen Strom- und Gaspreisen. Im Herbst schwächte sich diese Korrelation zugunsten der Emissionspreise ab. Die im Vergleich zum Vorjahr geringere Wasserführung sowie die bis März überwiegend niedrigeren Grenzkosten der Kohleverstromung gegenüber der Gasverstromung führten dazu, dass die Großhandelspreise in Österreich deutlich höher lagen als in Deutschland. Die Preisentwicklung für Strom hatte mit der höheren Erneuerbaren Einspeisung durch Wasserkraft und PV im Frühjahr einen Tiefpunkt und stieg im zweiten Halbjahr wieder an. Die Wintermonate sind aufgrund fehlender erneuerbarer Stromerzeugung in Österreich (Winterlücke) strukturell von hohen Importabhängigkeiten geprägt, mit der Folge von hohen Strompreisniveaus und Preisaufschlägen zu Deutschland, wo hingegen ein höherer Anteil an Winderzeugung das Preisniveau dämpft.
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
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Preisbasis in EUR/MWh
An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei rd. 99 EUR/MWh. Gegenüber 2024 ergibt sich damit eine Erhöhung der Preise für Grundlast um rd. 17 EUR/MWh. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf rd. 89 EUR/MWh. Gegenüber 2024 bedeutet dies eine Erhöhung der Preise für Grundlast um rd. 9 EUR/MWh. Die Preise lagen insbesondere im ersten Quartal deutlich über dem Vorjahresniveau. Das durchschnittliche Preisniveau des österreichischen Spotpreisindex liegt 2025 um rd. 9 EUR/MWh höher als in Deutschland.
Frontjahr EEX ATBY Base AT
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Preisbasis in EUR/MWh
Die Preise auf den Terminmärkten lagen 2025 leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die Kontrakte für das Frontjahr (Forward 2026) notierten im Durchschnitt bei rd. 92 EUR/MWh für Grundlast und sanken um etwa 2 % auf durchschnittlich 99 EUR/MWh für Spitzenlast. Am deutschen Terminmarkt (Forward 2026) betrugen die entsprechenden Preise 2025 durchschnittlich 87 EUR/MWh für Grundlast (-1 %) und 94 EUR/MWh (-4 %) für Spitzenlast.
Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-KLIMAKONFERENZ BELÈM (COP 30)
Die 30. UN-Weltklimakonferenz fand vom 10. bis 22. November 2025 in Belém, Brasilien, statt und endete ohne einen verbindlichen Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Damit bleibt offen, wie und wann der globale Energiesektor tatsächlich umgestellt werden soll. Es wurde beschlossen, die Unterstützung für besonders vom Klimawandel betroffene Länder deutlich zu erhöhen. Ziel ist es, die finanziellen Mittel bis 2035 zu verdreifachen.
Europäische Union (EU)
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den Clean Industrial Deal (CID), eine zentrale Initiative des Europäischen Green Deal, die die EU bis 2050 klimaneutral machen soll. Der CID ergänzt das „Fit-for-55“-Paket zur Reduktion der Emissionen um 55 % bis 2030 und steht in engem Zusammenhang mit dem „REPowerEU“-Plan, der die Energieversorgungssicherheit stärken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern soll. Der CID verfolgt mehrere Ziele: die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, den Zugang zu erschwinglicher Energie und Rohstoffen, die Etablierung der Kreislaufwirtschaft sowie die
Sicherung qualifizierter Arbeitskräfte. Zudem sollen Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen ausgebaut und das CO₂-Grenzausgleichssystem vereinfacht werden. Kurzfristig sollen über 100 Mrd. EUR für eine umweltfreundliche Fertigung mobilisiert werden. Der CID wird vom „Aktionsplan für erschwingliche Energie“, den „Omnibus-Vereinfachungspaketen“ und dem „Netzpaket“ ergänzt.
Der Aktionsplan für erschwingliche Energie zielt darauf ab, Energiekosten zu senken, die Energieunion zu vollenden und die EU besser auf Krisen vorzubereiten. Er umfasst acht Maßnahmen, darunter die Senkung von Strom- und Gasversorgungskosten sowie die Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Die erwarteten Einsparungen liegen bei 45 Mrd. EUR im Jahr 2025 und sollen bis 2040 auf 260 Mrd. EUR jährlich steigen. Die Omnibus-Pakete sollen Bürokratie abbauen und Investitionen erleichtern. Dazu gehören Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Am 17. April 2025 trat im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens der sogenannte „Stop-the-Clock“-Mechanismus in Kraft. Dieser verschiebt die Umsetzungsfristen, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben.
Um die Stromnetze als zentrales Rückgrat des europäischen Energiesystems zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen, wurde im Dezember 2025 das „European Grid Package“ veröffentlicht.
Im März 2023 hat die EU im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets beschlossen, dass ab 2035 nur noch PKW zugelassen werden dürfen, die im Betrieb keine CO₂-Emissionen verursachen. Dies hätte einem de-facto-Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entsprochen. Am 16. Dezember 2025 wurde jedoch im Zuge des EU-Automobilpakets und des Aktionsplans für die europäische Automobilindustrie eine Abkehr von diesem Ziel bekannt gegeben: Automobilhersteller müssen nun ab 2035 ihre CO₂-Flottenemissionen lediglich um 90 % gegenüber 2021 senken. Verbrennungsmotoren bleiben damit weiterhin zulässig. Die verbleibenden 10 % CO₂-Emissionen müssen durch Kompensationsmechanismen ausgeglichen werden, beispielsweise durch den Einsatz klimaneutraler Kraftstoffe oder emissionsarmer Materialien wie grünem Stahl.
REPowerEU und
EU-Gasspeicherverordnung
Lagebericht
Mit dem „REPowerEU“-Plan reagiert die EU auf
geopolitische Herausforderungen und die Notwendigkeit, die Energieabhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren. Der Plan zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern und die Infrastruktur für Wasserstoff sowie alternative Energieträger auszubauen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Diversifizierung der Energieversorgung verfolgt werden, um die Energiesicherheit langfristig zu gewährleisten.
Am 6. Mai 2025 präsentierte die Europäische Kommission den REPowerEU-Fahrplan, der den vollständigen Ausstieg aus russischer Energie bis spätestens Ende 2027 vorsieht. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der EU zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und nuklearen Energieträgern aus Russland zu beenden. Der Anteil russischer Gasimporte in der EU konnte seit Mai 2022 bereits von 45 % auf 19 % reduziert werden, wenngleich zuletzt ein leichter Anstieg zu verzeichnen war.
Im Juli 2025 verabschiedete das Europäische Parlament die geänderte EU-Gasspeicherverordnung, die ursprünglich 2022 erlassen wurde, um die Gasversorgung während der Energiekrise sicherzustellen. Die Verlängerung um zwei Jahre behält das verbindliche Befüllungsziel von 90 % bei, erlaubt jedoch mehr Flexibilität: Die Speicherziele können zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember erreicht werden, und bei schwierigen Marktbedingungen ist eine Abweichung von bis zu 10 % möglich. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission die Flexibilität im Falle anhaltend ungünstiger Marktbedingungen um bis zu 5 % erhöhen. Für Österreich gilt ein Befüllungsziel von 35 % des durchschnittlichen Gasverbrauchs der letzten fünf Jahre.
Die Mehrheit der EU‑Mitgliedstaaten hat am 26. Jänner 2026 die Verordnung zum schrittweisen Ausstieg aus russischem Gas beschlossen. Die Verordnung ist ein zentrales Element des REPowerEU‑Fahrplans der EU zur Beendigung der Abhängigkeit von russischer Energie. Das Kernstück der bereits in Kraft getretenen Verordnung ist ein klar definierter Zeitplan für den vollständigen Ausstieg aus russischen Erdgasimporten. Ab Anfang 2026 dürfen in der EU keine neuen Verträge mehr über den Bezug von russischem Gas abgeschlossen werden. Ab dem 1. Jänner 2027 ist die Einfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG) selbst dann untersagt, wenn langfristige Vereinbarungen weiterhin bestehen. Spätestens Ende September 2027 endet auch der Bezug von russischem Pipelinegas aus allen noch aufrechten Verträgen vollständig. Grundsätzlich gilt, dass Importe von russischem Pipelinegas und LNG sechs Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung untersagt werden, wobei für bestehende Verträge zeitlich gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen sind.
Darüber hinaus werden Zollformalitäten und Genehmigungsverfahren eingeführt, um die wirksame Umsetzung des Verbots sicherzustellen. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 1. März 2026 nationale Diversifizierungspläne vorzulegen, die Maßnahmen zur Diversifizierung der Gasversorgung sowie mögliche Herausforderungen darlegen. Dieselbe Pflicht gilt für Mitgliedstaaten, die weiterhin russisches Öl importieren, mit dem Ziel, diese Importe einzustellen. Die Verordnung wird durch eine Erklärung der Kommission ergänzt, wonach sie beabsichtigt, spätestens Ende 2027 einen Legislativvorschlag zum Ausstieg aus russischen Öleinfuhren in die EU vorzulegen.
Europäische Kommission: Arbeitsprogramm 2026
Am 21. Oktober 2025 hat die im Dezember 2024 neu konstituierte Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 veröffentlicht. Dieses Programm enthält die wichtigsten neuen politischen und legislativen Initiativen für das kommende Jahr. Unter dem Titel „Der Moment der Unabhängigkeit Europas“ setzt die Kommission klare Schwerpunkte: die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, die Weiterentwicklung des Binnenmarktes sowie die Themen Sicherheit, Resilienz und Verteidigung. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms erfolgt durch legislative und nicht-legislative Maßnahmen und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Im Bereich der Energiepolitik verfolgt die Kommission das Ziel der Dekarbonisierung mit einem verstärkten Fokus auf Elektrifizierung. Geplant ist die Vorlage eines „Aktionsplans für Elektrifizierung“ sowie Maßnahmen zur Wärme- und Kälteversorgung im ersten Quartal 2026. In der zweiten Jahreshälfte soll ein umfassendes „Energieunion-Paket“ folgen, das die Überarbeitung der Energie- und Klimagesetzgebung vorsieht. Die Umsetzung einer echten Energieunion soll die Modernisierung der Netze, den Abbau von Engpässen und bürokratischen Hürden bei grenzüberschreitenden Energieprojekten sowie die Förderung der Elektrifizierung und der Widerstandsfähigkeit des Stromsystems vorantreiben. Dazu gehören unter anderem Anpassungen der „Governance-Verordnung“ sowie der EU-Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Ergänzend wird ein „Energie-Omnibus“-Paket angekündigt, das konkrete Schritte zur Vereinfachung der europäischen Energiegesetzgebung enthalten soll. Darüber hinaus sind neue Regelungen für den Aufbau einer europäischen Infrastruktur für CO₂-Transporte sowie ein Update des EU-Emissionshandelssystems vorgesehen.
EU-Klimaziel 2040
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 („Europäisches Klimagesetz“) hat die EU‑Kommission ein Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2040 vorgeschlagen. Der Vorschlag dient dazu, das Klimagesetz zu aktualisieren und den Pfad zur Klimaneutralität bis 2050 klarer und ambitionierter zu definieren. Der Legislativvorschlag wurde am 2. Juli 2025 vorgelegt und im Dezember im Rahmen des Trilogs zwischen Kommission, Parlament und Rat beschlossen. Am 10. Februar 2026 hat das EU‑Parlament mit deutlicher Mehrheit der Änderung des EU‑Klimagesetzes zugestimmt. Formell ist noch die Zustimmung des Rates erforderlich. Inhaltlich wurde eine Reduktion der Netto‑Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 gegenüber 1990 beschlossen. Allerdings erlaubt der Beschluss die Nutzung internationaler CO₂‑Zertifikate im Ausmaß von bis zu 5 % für die Zielerreichung, was bedeutet, dass lediglich 85 % der Emissionsminderung innerhalb Europas erfolgen müssen.
Inhaltlich wurde eine Reduktion der Netto‑Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 gegenüber 1990 beschlossen. Allerdings erlaubt der Beschluss die Nutzung internationaler CO₂‑Zertifikate im Ausmaß von bis zu 5 % für die Zielerreichung, was bedeutet, dass lediglich 85 % der Emissionsminderung innerhalb Europas erfolgen müssen.
In engem Zusammenhang steht die Überarbeitung des europäischen Emissionshandels, dem zentralen Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Das EU-Klimagesetz schreibt vor, dass alle sektoralen Instrumente mit dem neuen EU-Klimaziel kompatibel gemacht werden müssen. Um das neue 2040-Ziel von –90 % Emissionsminderung zu erreichen, sind umfassende Verschärfungen des Emissionshandelssystems für alle Sektoren zu erwarten. Der Start des neuen Emissionshandelssystems (ETS2) für Gebäude und Straßenverkehr wurde um ein Jahr auf Anfang 2028 verschoben.
Wasserstoffstrategie
Mit der Veröffentlichung des Clean Industrial Deal durch die Europäische Kommission wurde Wasserstoff als zentraler Bestandteil der Strategie zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie bestätigt. Ein deutliches Signal hierfür ist die Aufnahme des Projekts „SoutH2-Corridor“ – die Realisierung einer Wasserstoff-Pipeline von Nordafrika bis Mitteleuropa – als „Project of Common Interest“ (PCI), einschließlich der österreichischen Teilprojekte „H2 Backbone WAG + Penta-West“ und „H2 Readiness of the TAG Pipeline System“. Im Jahr 2025 wurden zudem Wasserstoffprojekte mit insgesamt 992 Mio. EUR von der EU gefördert. Mit der Richtlinie über den Wasserstoff- und Gasmarkt wurde im Juli 2025 ein umfassender Rahmen für die Zertifizierung kohlenstoffarmer Brennstoffe geschaffen, der die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Vorschriften für erneuerbare Brennstoffe ergänzt.
In Österreich kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die nationale Wasserstoffinitiative an, die durch zwei Verordnungen und 275 Mio. EUR an Fördermitteln eingeleitet wurde. Bundesminister Hattmannsdorfer verfolgt das Ziel, Österreich weltweit führend in Wasserstofftechnologien zu positionieren und als europäische Wasserstoffdrehscheibe zu etablieren. Weitere Förderungen – insbesondere für die notwendige Infrastruktur – sind bereits in Aussicht gestellt (820 Mio. EUR bis 2026). Die Begutachtung der „EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung Wasserstoff“ sowie der „Wasserstoffzertifizierungs-Verordnung (WstVO)“ wurde im Oktober 2025 abgeschlossen. Konzeptpapiere zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes, zur Genehmigung des Startnetzes und zum Stilllegungsplan für das Gasnetz wurden im September 2025 veröffentlicht und sollen als Grundlage für das 2026 geplante Gas-Wasserstoff-Gesetz dienen.

Vertragsverletzungsverfahren: Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Lagebericht
Die Europäische Kommission hat am 24. Juli 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und 25 weitere EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) nicht fristgerecht umgesetzt haben. Die Richtlinie (EU) 2023/2413, die im November 2023 in Kraft trat, verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in nationales Recht zu übernehmen. Die Umsetzungsfrist endete am 21. Mai 2025, einige Bestimmungen zur Genehmigung von Projekten mussten bereits bis 1. Juli 2024 umgesetzt sein.
Die RED III soll den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 % erhöhen, mit einem zusätzlichen unverbindlichen Ziel von 45 %. Sie enthält auch sektorale Unterziele, etwa für Gebäude, Verkehr und Industrie, sowie die Einführung von Beschleunigungsgebieten, in denen Genehmigungsverfahren für Projekte vereinfacht werden. Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, den Ausbau erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ gesetzlich zu verankern.
Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens hat die Kommission am 21. November 2025 Österreich ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Darin wird Österreich aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten detaillierte Informationen zur Umsetzung der Richtlinie vorzulegen. Sollte Österreich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreifen, kann die Kommission eine begründete Stellungnahme abgeben und den nächsten Schritt im Verfahren einleiten, der bis hin zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen kann. Österreich hat bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen und das Risiko einer Verstärkung des Vertragsverletzungsverfahrens ist nach wie vor hoch.
Bewertung von nationalem Energie- und Klimaplan (NEKP)
Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) ist das zentrale Instrument, mit dem alle EU-Mitgliedstaaten ihren Weg zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele darlegen müssen. Der österreichische NEKP wurde mit Verzögerung im August 2024 eingereicht und im Dezember 2024 endgültig an die Kommission übermittelt. Am 28. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Bewertung der finalen NEKP in Form einer nicht-legislativen Mitteilung. Grundlage dieser Bewertung ist die EU-Verordnung (EU) 2018/1999.
In ihrer Bewertung empfiehlt die Kommission Österreich unter anderem, die Elektrifizierung in allen Sektoren voranzutreiben und innovative Technologien einzusetzen. Zudem soll eine Strategie entwickelt werden, um die Akzeptanz der Windenergie deutlich zu steigern. Weitere Empfehlungen betreffen die Erhöhung der Systemflexibilität, beispielsweise durch Maßnahmen zur erleichterten Nutzung von Stromabnahmeverträgen in der Industrie, sowie die Förderung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz in der Industrie. In der nächsten Phase steht die praktische Umsetzung der Pläne im Vordergrund.
Standort-Absicherungs-Gesetz
Das Standortabsicherungsgesetz (SAG) wurde am 15. Oktober 2025 vom Nationalrat beschlossen und am 31. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es sieht für die Jahre 2025 und 2026 eine Kompensation der indirekten CO₂-Kosten im Strompreis vor, um energieintensive Unternehmen bei den anhaltend hohen Energiepreisen zu entlasten und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Förderberechtigt sind Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von über 1 GWh, insbesondere aus Branchen wie Metall-, Stahl-, Papier- und Chemieindustrie. Die Förderung deckt bis zu 75 % der indirekten CO₂-Kosten und wird aus den Auktionserlösen des EU-Emissionshandels finanziert. Unternehmen müssen mindestens 80 % der Fördermittel in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestieren. Für die Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) zuständig. Das jährliche Fördervolumen beträgt bis zu 75 Mio. EUR. Zusätzlich hat die Bundesregierung im Ministerrat beschlossen, ab dem 1. Jänner 2027 einen gedeckelten Industriestrompreis von bis zu 5 Cent/kWh einzuführen, um energieintensive Betriebe weiter zu entlasten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG)
Im Zuge der Energiekrise führte die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022 den Energiekrisenbeitrag‑Strom (EKBS) ein – eine gesetzlich festgelegte Erlösobergrenze für inframarginale Stromerzeuger. Dieser Mechanismus lief mit Ende 2024 aus. Die zu Jahresbeginn 2025 neu gebildete Bundesregierung beschloss jedoch im Rahmen der Budgetkonsolidierung, den EKBS ab April 2025 erneut einzuführen und bis 2030 zu verlängern (Erhebungszeitraum jeweils 1. April bis 31. März). Aus Sicht des Gesetzgebers soll damit ein jährliches Aufkommen von rd. 200 Mio. EUR erzielt werden, welches als Beitrag zur Budgetsanierung von Stromerzeugern mit inländischer Produktion zu leisten ist. Die Abgabe ist im Dezember eines jeden Jahres durch eine Vorauszahlung des hochgerechneten Energiekrisenbeitrags bis zum 31. März des Folgejahres abzuführen.
Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und des Ökostromgesetz 2012 (ÖSG)
Am 1. November 2025 sind die Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG) in Kraft getreten. Die Novelle sieht – bis zum Inkrafttreten neuer Förderverordnungen – eine Übergangsregelung für die Marktprämienförderungen (einschließlich Gebotsterminen, Ausschreibungs- und Vergabevolumina) sowie für Investitionszuschüsse im Jahr 2026 vor. Darüber hinaus enthält die Novelle eine Übergangsregelung für Biogas, die bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes zur Biomethanförderung gilt.
Trotz der mit dieser Novelle geschaffenen Möglichkeit zur Fortschreibung der Marktprämienförderung für das Jahr 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Anfang Jänner neue Förderverordnungen erlassen. Diese Verordnungen legen neue technologiespezifische Höchstpreise für Marktprämien und Investitionszuschüsse sowie angepasste Fördervolumina für die Jahre 2026 und 2027 fest.
Günstiger-Strom-Gesetz (GSG)
Im Dezember wurde mit dem Günstiger-Strom-Gesetz eine umfassende Modernisierung des österreichischen Strommarkts beschlossen. Das neue Gesetz vereint das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das Energiearmuts-Definitions-Gesetz sowie die Novelle des Energie-Control-Gesetzes und ersetzt das veraltete ElWOG aus dem Jahr 2010. Ziel ist es, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom aus erneuerbaren Energiequellen bei hoher Versorgungssicherheit bereitzustellen.
Das ElWG setzt die Vorgaben der europäischen Strombinnenmarktrichtlinie um und legt besonderen Wert auf faire und günstige Strompreise, die Integration neuer Marktakteure wie aktive Kundinnen und Kunden sowie Aggregatoren und die Stärkung der Rechte der Endverbraucher. Dazu gehören die freie Wahl des Lieferanten und des Abnehmers von Überschussstrom, die Möglichkeit von Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen und umfassende Informationspflichten der Anbieter. Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung des Stromsystems, die Einführung eines Sozialtarifs für besonders schutzbedürftige Haushalte und ein neues gesetzliches Preisanpassungsrecht.

Mit dem ElWG werden erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für Energiespeicheranlagen geschaffen. Diese werden technologieneutral definiert und umfassen neben Pumpspeichern und Batteriespeichern auch Konversionsanlagen wie Wasserstoff-Elektrolyseure. Je nach Energieflussrichtung gelten die Bestimmungen für Entnehmer oder Einspeiser, einschließlich der Regelungen zu Netzentgelten. Systemdienliche Speicheranlagen sind für zwanzig Jahre auf ihren Bezug von bestimmten Netznutzungs- und Netzverlustentgelten befreit, wobei die genaue Definition der Systemdienlichkeit noch nicht abschließend geklärt ist. Sie kann sich aus dem im Netzentwicklungsplan festgelegten Standort, aus Vorgaben des Netzbetreibers oder aus der Teilnahme an einem Flexibilitätsmarkt ergeben.
Die Netzentgeltsystematik wird neu geordnet und die Finanzierung der Infrastruktur teilweise auf die Erzeuger verlagert. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 20 kW müssen ab dem 1. Jänner 2027 einen jährlichen Beitrag zur Versorgungsinfrastruktur leisten, der per Verordnung festgelegt wird und maximal 0,05 Cent/kWh der eingespeisten Jahresstrommenge betragen darf. Die Festlegung der Systemnutzungsentgelte erfolgt weiterhin durch die E-Control, wobei das ElWG Leitplanken vorgibt, die die Berücksichtigung der Systemdienlichkeit und die Stärkung leistungsbezogener Entgeltkomponenten gegenüber rein arbeitsbezogenen Ansätzen in den Vordergrund rücken. Als wesentliches Novum wird das Netzanschlussentgelt eingeführt, das die bisherigen Entgelte für Netzzutritt und Netzbereitstellung zusammenführt und die Kosten für den erstmaligen Anschluss oder für Leistungserhöhungen abdeckt.
Lagebericht
Mit dem beschleunigten Ausbau volatiler Erzeugungsquellen wird das Stromnetz zunehmend zum Engpass. Vor diesem Hintergrund werden die Regelungen zum Netzanschluss und -zugang neu gefasst und das Instrument der sogenannten Spitzenkappung eingeführt. Netzbetreiber dürfen bei neuen Windkraft- und Photovoltaikanschlüssen die Einspeisung dauerhaft und entschädigungslos begrenzen, wobei die Eingriffe der Höhe nach beschränkt sind: Bei Windkraft darf maximal ein Prozent der Jahresstrommenge abgeriegelt werden, bei Photovoltaikanlagen müssen mindestens siebzig Prozent der Modulspitzenleistung erhalten bleiben.
Das ElWG erleichtert künftig Direktversorgungsmodelle. Die Hürden für den Direktbezug von Strom über das öffentliche Netz oder hinter dem Zählpunkt werden beseitigt. Für Strombezugsverträge (Power-Purchase-Agreements) wird klargestellt, dass diese keine Lieferung im rechtlichen Sinn darstellen und somit keine Lieferantenpflichten greifen. Die bisher strengen Vorgaben für Direktleitungen werden gelockert, eine technische Trennung vom öffentlichen Netz ist nicht mehr erforderlich. Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Kundmachung in Kraft, für einzelne Bestimmungen gelten spätere Termine.
Novelle des Preisgesetzes
Im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen wurde auch das Preisgesetz 1992 geändert. Es gilt künftig für Strom und Gas und schafft einen neuen Preisüberwachungsmechanismus, der es der Bundesregierung ermöglicht, bei ungerechtfertigter Preispolitik vorübergehend in Energiepreise einzugreifen. Die Regulierungsbehörde wird ermächtigt zu prüfen, ob die von den Energieanbietern geforderten Preise die internationale Preisentwicklung widerspiegeln. Stellt sie Missstände fest, soll sie Vorschläge zur Behebung ausarbeiten und die Bundesregierung informieren. Diese kann daraufhin für die Dauer von sechs Monaten volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise festlegen, sofern der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.
Senkung der Elektrizitätsabgabe
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember eine Senkung der Elektrizitätsabgabe für ein Jahr beschlossen, gültig ab dem 1. Jänner 2026. Nach Auslaufen der Strompreisbremse betrug die Abgabe zuletzt 1,5 Cent/kWh. Für Haushalte wird sie nun auf das EU-Mindestniveau von 0,1 Cent/kWh gesenkt, für alle anderen Endkunden auf 0,82 Cent/kWh. Mit dieser Maßnahme soll der Teuerung entgegengewirkt und die Strompreise spürbar entlastet werden.
Ausständige Gesetzes-Vorhaben
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll die umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie RED III in Österreich erfolgen. Diese sieht vor, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 % – optional 45 % – zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden neue Bestimmungen zur Planung und Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sowie der dazugehörigen Infrastruktur festgelegt. Ein zentrales Element des EABG sind verfahrensbeschleunigende Regelungen für sogenannte „Vorhaben der Energiewende“.
Für Energiewendevorhaben unterhalb der UVP-G-Schwelle soll ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip bei den Landeshauptleuten als zuständige Behörde eingeführt werden. Zudem soll bei behördlichen Interessensabwägungen eine gesetzliche Vermutung des überragenden öffentlichen Interesses zugunsten solcher Vorhaben verankert werden. Das Gesetz sieht außerdem Raumplanungsvorgaben zur Ausweisung von Trassenkorridoren, die Festlegung von Erzeugungsrichtwerten je Bundesland bis 2030 sowie die Möglichkeit von Entgeltvereinbarungen („Energiewendebeteiligung“) zwischen Gemeinden und Projektwerbern für neue PV-, Windkraft- und Leitungsanlagen vor.
Das Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf endete am 21. Oktober 2025. Nach aktuellem Plan soll der Gesetzesentwurf im ersten Quartal 2026 dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um eine teilweise Umsetzung ab Mitte 2026 zu ermöglichen.
Entbürokratisierungspaket
Im Zuge des Ministerrats vom 3. Dezember 2025 hat die Bundesregierung ihre Initiative zum Bürokratieabbau vorgestellt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen auch Ansätze für den Energiebereich, wie die Harmonisierung und Reduktion von Berichts- und Dokumentationspflichten im Energierecht sowie die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ohne zusätzliches Gold-Plating. Ziel ist es, Berichts- und Meldepflichten im Energierecht zu vereinheitlichen, zu reduzieren und zusammenzuführen.
Darüber hinaus enthält das Paket Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Ausbauvorhaben. Dazu gehören insbesondere das neue Genehmigungsregime für nicht UVP-pflichtige Energieprojekte (EABG), die vollständige Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sowie die Einrichtung bundesweiter Sachverständigenpools zur Entlastung der Verfahren. Diese Schritte sollen künftig zu schnelleren und einfacheren Genehmigungsprozessen beitragen.
Kärnten
Volksbefragung
Am 12. Jänner 2025 fand in Kärnten eine von der FPÖ und Team Kärnten initiierte landesweite Volksbefragung statt. Die Bevölkerung stimmte über die Frage ab, ob zum Schutz der Kärntner Natur – einschließlich des Landschaftsbildes – die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen landesgesetzlich verboten werden soll. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 35 % sprachen sich etwa 51 % für ein Verbot aus, während rd. 49 % dagegen stimmten.
Die Fragestellung wurde in der Folge von 163 Personen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. Mit Erkenntnis vom 9. Dezember 2025 gab der VfGH der Anfechtung aufgrund der wertenden Fragestellung statt und hob die Anordnung der Volksbefragung (Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl. Nr. 79/2024) zur Gänze auf. Zur Begründung führte der VfGH aus, dass die den Stimmberechtigten vorgelegte Frage wertende Formulierungen enthalte und daher gegen das Kärntner Volksbefragungsgesetz verstoße.
Als politische Reaktion beschloss der Kärntner Landtag am 6. Februar 2025 Änderungen des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021) und der Kärntner Bauordnung (K-BO 1996). Die Novelle, die am 20. Februar 2025 in Kraft trat, verpflichtet die Landesregierung, bis Februar 2026 Flächen für Windkraftanlagen in einem Sachgebietsprogramm auszuweisen. Schutzgebiete, alpine Zonen über 1.800 Meter Seehöhe, Gebiete, die nicht mit den Schutzzielen der Vogelschutzrichtlinie vereinbar sind, sowie Wildtierkorridore dürfen nicht als Flächen ausgewiesen werden. Zusätzlich wurde eine befristete überörtliche Bausperre für neue Windkraftprojekte eingeführt.
Parallel dazu wurde ein überparteilicher Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Energiezukunft Kärntens – Ermittlung der Strombedarfslücke zur Erreichung der Selbstversorgung und Festlegung von Zonierungen für Windkraftanlagen“ beschlossen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, eine Zonierung für Windkraftanlagen auf jenen Flächen zu erarbeiten, auf denen bereits genehmigte oder in Genehmigung befindliche Windparks vorgesehen sind. Außerdem soll die Strombedarfslücke zur Erreichung der bilanziellen Selbstversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien erhoben und dem Landtag inklusive verschiedener Varianten zur Deckung dieser Lücke vorgelegt werden. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2026 präsentiert werden.
Änderung des Kärntner Raumordnungsgesetzes
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021), dessen Anlage ein überörtliches Entwicklungsprogramm für die Ausweisung von Windkraftanlagen mit einer elektrischen Engpassleistung von mehr als 5 kW enthält, wurde vom Kärntner Landtag am 5. Februar 2026 einstimmig beschlossen.
Demnach werden vier Zonen (Steinberger Alpe, Soboth/Lavamünd, Bärofen und Peterer Alpe), die zusammen etwa 730 ha groß sind und max. 0,4 TWh/a Stromproduktion aus Windkraft ermöglichen, als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen. Diese Zonen betreffen ausschließlich Flächen, in denen bereits Windkraftanlagen errichtet wurden oder sich in Genehmigung befinden. Außerhalb von diesen Gebieten sind keine Windkraftanlagen >5 kW zulässig.


Energie
Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich realisiert das Unternehmen selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik (PV). Mit insgesamt 88 unternehmenseigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,3 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 2,8 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Im Geschäftsjahr 2025 belief sich die Erzeugung der Kelag inkl. der anteilsmäßigen Aufbringung inländischer Kleinkraftwerke und Windenergieanlagen auf rd. 2.395 GWh (2024: 3.473 GWh).
Wasserkraft
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde im Sommer 2022 durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser schwer beschädigt. Im November 2023 begann die Wiederherstellung des Kraftwerks. Die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks erfolgte im Juli 2025.
Kraftwerk Hammer
Das Kleinkraftwerk Hammer soll mit einer geplanten Jahreserzeugung von rd. 7,5 GWh errichtet werden. Der Projektstart erfolgte im September 2025.
Kraftwerk Kropfitsch
Im Oktober 2025 erwarb die Kelag ein in Betrieb befindliches Wasserkraftwerk mit einer installierten Leistung von rd. 0,9 MW und einer geplanten Jahreserzeugung von rd. 2,3 GWh. Das Kraftwerk befindet sich in St. Margarethen im Rosental, rd. 13 km westlich von Ferlach, und leitet das Wasser in den Stausee Annabrücke.
Kraftwerk Ausserfragant
Am Maschinensatz 1 des Kraftwerks Außerfragant wurden umfassende Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an Generator-Stator und -Rotor, wesentlichen Turbinenteilen sowie am Kugelschieber durchgeführt. Die Effizienz des Maschinesatzes konnte um rd. 3 % gesteigert werden. Die Wiederinbetriebnahme erfolgte im Juli 2025.
Kraftwerk Innerfragant
Am Maschinensatz 3 des Kraftwerks Innerfragant werden derzeit umfassende Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen am Generator-Stator und -Rotor, an sämtlichen Turbinen- und Pumpenteilen sowie an den drei Kugelschiebern durchgeführt. Die Turbine wurde im November 2025 wieder in Betrieb genommen, die Wiederinbetriebnahme der Pumpe ist im Frühjahr 2026 vorgesehen.
Kraftwerk Fleiss
Beim Kraftwerk Fleiß wurden der Maschinensatz 1 sowie die Elektro- und Leittechnik erneuert. Zusätzlich erfolgten Sanierungsarbeiten am Krafthaus und an den Außenanlagen. Die Fertigstellung der Arbeiten und die Wiederinbetriebnahme des Maschinensatzes erfolgte im September 2025.
Kraftwerk Kolbnitz, Schwallausgleichskraftwerk
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie legt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die Mitgliedstaaten fest und trat im Jahr 2000 in Kraft. Mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 im Jahr 2003 wurde sie in nationales Recht überführt. Ziel ist eine systematische Verbesserung sowie die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung des Gewässerzustands.
Lagebericht
Zur Umsetzung dieser Vorgaben erstellt das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP), wobei die Maßnahmen in drei Perioden umgesetzt werden. Die Verordnung zum NGP III sieht als zentrales Ziel die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern vor. Die Schwall-Sunk-Belastung betrifft unter anderem die Kelag-Kraftwerke Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau.
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebs durch Schwall-Sunk-Vorgaben zu vermeiden, zusätzliche Erzeugung aus Wasserkraft zu generieren und die Ökologie am betroffenen Flussabschnitt zu verbessern, wird das Projekt Schwallausgleichskraftwerk Kolbnitz entwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Ausarbeitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung sowie der Dialog mit und die Einbindung aller relevanten Stakeholder. Die Umweltverträglichkeitserklärung wurde im Juli 2025 beim Amt der Kärntner Landesregierung eingereicht. Nach der Vollständigkeitsprüfung werden die Unterlagen voraussichtlich Mitte 2026 in allen Projektgemeinden öffentlich aufgelegt, womit das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren beginnt.
Speicher Wurten
Der Speicher Wurten ist das zentrale Element der Kraftwerksgruppe Fragant und spielt eine entscheidende Rolle bei der energiewirtschaftlichen Optimierung der gesamten Gruppe. Die Kelag plant, das Speichervolumen bis Ende 2026 von rd. 2,7 Mio. m³ auf 5,0 Mio. m³ zu erhöhen. Damit soll die Flexibilität gesteigert und der zukünftige Einsatz der vor- und nachgelagerten Speicher- und Pumpspeichersysteme optimiert werden. Der Projektstart erfolgte im März 2025.
Windkraft
Windpark Lavamünd
Mit der Entwicklung des Windparks Lavamünd wurde im Jahr 2017 begonnen. Das Projekt hat in acht Jahren die Entwicklungsphase und die Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Nachdem der Bundesverwaltungsgerichtshof im Dezember 2024 den beeinspruchten positiven UVP‑Bescheid der ersten Instanz bestätigt hatte, konnten die Umsetzungsarbeiten im September 2025 gestartet werden. Dazu zählen unter anderem die Rodungsarbeiten sowie die Anpassung bestehender und der Bau neuer Wege.
Der Fundamentbau ist für Sommer 2026 geplant; die Aufstellung der sieben Windkraftanlagen, die Verlegung der Energieableitung zum Umspannwerk Koralpe sowie die Inbetriebnahme sind für das Jahr 2027 vorgesehen. Der Windpark wird mit einer installierten Leistung von rd. 48 MW jährlich etwa 79 GWh Strom aus Windkraft erzeugen.
Photovoltaik
Die Kelag betreibt im Inland 21 eigene PV-Dachanlagen mit einer Leistung von rd. 3 Megawattpeak (MWp). Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich durch die Errichtung von PV‑Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft. Entsprechende Grundstücke werden gesichert und bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht. Aktuell betreibt die Kelag im Inland fünf eigene PV‑Freiflächenanlagen mit einer Leistung von rd. 8 MWp.
Im Mai 2025 erfolgte die Inbetriebnahme von zwei PV‑Freiflächenanlagen an den Standorten Blasnitzen und Mühlbach.
Im Burgenland befindet sich in Kooperation mit Burgenland Energie ein zweistufiges PV‑Freiflächenprojekt mit einer Gesamtleistung von rd. 47 MWp in Entwicklung bzw. Umsetzung. Dieses Hybridisierungsprojekt kombiniert Wind‑ und Photovoltaikanlagen und nutzt damit die Vorteile beider erneuerbarer Energiequellen, maximiert die Energieerzeugung und optimiert die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Der Baustart der ersten Ausbaustufe mit rd. 27 MWp erfolgte im Oktober 2025; die Inbetriebnahme ist für das dritte Quartal 2026 geplant.
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Energiewirtschaft und Energiehandel
Der Energiehandel bündelt die energiewirtschaftliche Kompetenz des Konzerns und fungiert als zentrale Drehscheibe zur Optimierung von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten. Dies erfolgt im Rahmen energiewirtschaftlicher Dienstleistungen und Handelstätigkeiten über verschiedene Fristigkeiten und Produkte. Neben Termin-, Day-Ahead- und Intraday-Märkten gewinnen die Aggregation und Vermarktung von Flexibilitäten sowie die Bereitstellung kurzfristiger Systemdienstleistungen zunehmend an Bedeutung.
Die Weiterentwicklung des Energiesystems im Zuge der Dekarbonisierung und Elektrifizierung – insbesondere der Ausbau fluktuierender erneuerbarer Energien sowie die wachsende Bedeutung von Nachfragetreibern wie E-Mobilität, Wärmepumpen und Wasserstoff führt zu steigenden Anforderungen an die Energiewirtschaft und den Energiehandel. Hinzu kommt die zunehmende Relevanz von Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeichern und hybriden Anlagen. Die Aggregation dezentraler Einheiten und die Integration neuer Marktteilnehmer erhöhen die Komplexität des Handels, eröffnen jedoch zugleich Chancen für innovative Geschäftsmodelle.
Ziele sind:
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der Ausgleich zunehmender Schwankungen bei Erzeugungs- und Absatzmengen durch flexible Kraftwerkseinheiten und (Pump-)Speicherkraftwerke,
•
die Bereitstellung optimierter Vermarktungsdienstleistungen für erneuerbare Erzeuger,
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die Unterstützung von Konsumenten, die zeitweise zu Produzenten werden, im effizienten Energiemanagement sowie
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die wirtschaftlich sinnvolle Integration neuer Marktteilnehmer und Technologien in den Energiemarkt.
Damit wird der Energiehandel zum Enabler der Energiezukunft und zur Plattform für innovative Geschäftsmodelle. Zentrale Erfolgsfaktoren sind digitale Transformation, Marktintelligenz sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Prognose- und Datenanalysekompetenzen.
Vertrieb (B2C) und Energielösungen
Im Jahr 2025 wurden 17 Marketingkampagnen zur Akquise und Leadgenerierung umgesetzt – jeweils individuell auf Kundensegmente und Zielgruppen abgestimmt. Im kommunalen Segment lag der Fokus auf Vertragsverlängerungen bei Kärntner Gemeinden.
Ein starkes Signal für die Energiezukunft in Kärnten setzt das Kelag-Prämienprogramm: Seit Ende 2024 wurden rd. 3.600 Förderanträge für emissionsarme und umweltfreundliche Technologien in den Bereichen Wärmepumpe, E-Mobilität und PV-Speicher bewilligt. Die Kelag-Sozialsäule unterstützte einkommensschwache Haushalte mit über 850 Beratungen, Überbrückungshilfen, Elektrogeräten und Zuschüssen für Stromheizer. Zusätzlich wurde im April 2025 der Tarif „Kelag Strom Verantwortung“ mit 10 Cent/kWh netto für ORF-beitragsbefreite Haushalte eingeführt.
Im September wurden rd. 240.000 Bestandskunden über neue, vergünstigte Stromtarife informiert, darunter „Kelag Strom Energiezukunft“ mit Preisgarantie bis Ende 2026. Die Kampagne steigerte die Zustimmung zum elektronischen Geschäftsverkehr auf 75 %. Zwei Drittel der Kunden sind bereits im Kundenportal registriert, das allein im letzten Jahr 10 Mio. Seitenaufrufe verzeichnete. Neue digitale Services wie Live-Daten aus Fronius-Wechselrichtern und ein geplanter Preiswarner werden getestet, um die Kundenerfahrung weiter zu verbessern.
Das Geschäftsfeld E-Mobilität absolvierte im März 2025 erfolgreich die Rezertifizierung nach ISO 9001 und 14001. Die Abgabemengen an öffentlichen Kelag-Ladepunkten stiegen bis Ende Oktober um rd. 40 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Neben dem neuen Standort an der Raststätte Griffen – einer der meistfrequentierten zwischen Rom und Wien – wurden weitere Ladepunkte bei Hofer- und Spar-Filialen sowie am Flughafen Klagenfurt und an zusätzlichen Standorten in Betrieb genommen.
Lagebericht

Am 30. Oktober 2025 wurde auf Basis einer umfassenden, bereichsübergreifenden Due Diligence ein Beteiligungsvertrag an der Spotty Smart Energy Partner GmbH unterzeichnet. Nach der Zustimmung der Bundeswettbewerbsbehörde wurde das Closing im Dezember durchgeführt. Die Beteiligung von 33 % an dem Unternehmen stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg in die digitale Energiezukunft dar.
Daten und Fakten
Mitarbeiter*
Die Kelag beschäftigte zum Stichtag 31.12.2025 879 Angestellte sowie 43 Lehrlinge (2024: 846 Angestellte sowie 38 Lehrlinge).
Stromaufbringung und -absatz
Die Wasserführungsquote lag mit 82,5 % deutlich unter dem Vorjahr (121,3 %). Daraus resultierte im Wesentlichen der Rückgang der Eigenerzeugung um 1.065 Gigawattstunden (GWh) bzw. 31,0 % auf 2.286 GWh.
Der Stromabsatz der Kelag sank um 7,0 % auf 14.341 GWh (2024: 15.423 GWh). Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.348 GWh lag rd. 5,9 % unter dem Niveau des Vorjahres (1.433 GWh). Der Rückgang ist unter anderem auf eine steigende PV-Eigenverbrauchsabdeckung zurückzuführen.
Erdgasabsatz
Der Gasabsatz stieg im Wesentlichen aufgrund gestiegenen Handelsaktivitäten sowie Gasdiversifizierung im Geschäftsjahr 2025 um 7.953 GWh auf 20.424 GWh. Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.032 GWh lag rd. 1,2 % über dem Niveau des Vorjahres (1.019 GWh). Der Vertriebsabsatz der Kelag außerhalb Kärntens lag bei rd. 81 %.

Lagebericht
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kelag konnte ihre gute Wettbewerbsposition auf dem Energiemarkt ausbauen und erzielte im Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von rd. 341 Mio. EUR.
Betriebswirtschaftliche Vergleichswerte
 
 
in Mio. EUR
2025
2024
Betriebserfolg
217
310
Ergebnis vor Steuern
387
503
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
341
431
Bilanzgewinn
175
215
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
359
440
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-84
-42
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
-273
-319
Umsatzerlöse
 
 
 
 
in Mio. EUR
 
2025
2024
Strom
1.535
62,7%
2.099
75,9%
Erdgas
750
30,6%
518
18,7%
Telekommunikation
8
0,3%
7
0,3%
Sonstige
154
6,3%
144
5,2%
 
2.447
100,0%
2.767
100,0%
Investitionen
 
 
in Mio. EUR
2025
2024
Immaterielle Vermögensgegenstände
18
9
Sachanlagen
274
195
Finanzanlagen
65
100
 
357
304
Fremdkapitalentwicklung im
weiteren Sinne
 
 
in Mio. EUR
2025
2024
1. Rückstellungen
283
310
2. Verbindlichkeiten
827
922
3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
110
102
 
1.220
1.334
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
 
 
in Mio. EUR
2025
2024
Anlagevermögen
2.426
2.239
Umlaufvermögen
416
592
Eigenkapital
1.629
1.503
Fremdkapital
1.220
1.334
Eigenkapitalquote
57,2%
53,0%
Umsatzrentabilität
16,7%
19,2%
Nettofinanzschulden
323
331
Nettoschulden
652
797
Nettoverschuldungsgrad
40,0%
53,0%
Working Capital
-74
153
Eigenkapitalrentabilität
23,8%
33,4%
Gesamtkapitalrentabilität
14,4%
18,7%
Der Rückgang des Umsatzes erfolgte aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr allgemeinen geringeren Mengen- und Preisniveaus. Dies trifft vor allem für den Strombereich zu, auch aus der deutlich niedrigeren Eigenerzeugung infolge eines schwachen Wasserdargebots. Im Erdgasbereich erfolgte, insbesondere im Handel, ein deutlicher Mengenanstieg mit kompensierender Wirkung.
Die Bezugskosten sinken im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund der Verringerung des allgemeinen Mengen- und Preisniveaus.
Der Betriebserfolg ist im Wesentlichen – wie oben erwähnt - von den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Die Rohmarge ist – vor allem im Strombereich - aufgrund einer verminderten Wasserführung und eines geringeren Mengen- und Preisniveaus deutlich gesunken. Hier sind nach den Vorjahren Normalisierungseffekte zu verzeichnen. Weiteren Einfluss auf den Betriebserfolg im Vergleich zum Vorjahr waren Auflösungen von Rückstellungen, die deutliche Erhöhung der Abschreibungen aufgrund der vermehrten Investitionstätigkeit sowie auch die verstärkten Energiekrisenbeiträge in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Der Rückgang des Netto-Geldflusses aus der betrieblichen Tätigkeit ist zum Großteil aus dem Rückgang des Ergebnisses vor Steuern zu erklären. Darüber hinaus trugen zur Veränderung auch kleinere Effekte wie die Abnahme der Verbindlichkeiten und Rückstellungen bei.
Der Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit spiegelt die im Anlagenspiegel ersichtliche erhöhte Investitionstätigkeit der KELAG im Geschäftsjahr 2025 wider. Mindernd wirken auf den Investitionsfonds die Einzahlungen aus Beteiligungs- und Zinserträgen sowie auch die Veränderung der Guthaben im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen.
Auf den Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit wirken vor allem die Auszahlung von Dividenden, sowie der Rückgang der Cash Pool Verbindlichkeiten.
Lagebericht
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist primär durch signifikant gestiegene Investitionen in das Sachanlagevermögen geprägt.
Die negative Veränderung des Working Capitals ist im Wesentlichen auf die Umgliederung der im Geschäftsjahr 2026 fälligen Anleihen in das kurzfristige Fremdkapital zu erklären.
Die Berechnung obenstehender Kennzahlen folgt dem Fachgutachten KFS/BW 3, Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht.
Die Berechnung sämtlicher Kennzahlen, welche sich auf die Geldflussrechnung nach dem UGB beziehen, folgen inhaltlich der Berechnung nach AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB).
In der Ermittlung des Netto-Geldflusses wurden die Cash-Pool-Verrechnungen betreffend die Konzernfinanzierung der Finanzierungs- und der Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Nettofinanzschulden bestehen aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel. In der Ermittlung der Nettoschulden wird das sonstige verzinsliche Fremdkapital inklusive der Cash-Pool-Konten berücksichtigt.

Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potenziale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems stellt sicher, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Der Bereich Finance ist durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen geprägt. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Durchführung von Kontrollen und die Überwachung von Geschäftsvorgängen strukturell voneinander getrennt sind. Zudem werden relevante Prozesse im Rahmen eines etablierten IKS‑Zyklus kontinuierlich überwacht und in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen fortlaufend optimiert.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung buchhalterischer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vieraugen-prinzips.
Lagebericht

Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und die Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgen laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Die aktuelle wirtschaftliche und geopolitische Situation birgt weiterhin Risikopotenziale für den Energiemarkt. Daraus ableitbare Risiken sind daher laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken und den damit verbundenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst den Themen Klima- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Umwelt laufend. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die unternehmerischen Entscheidungen der Kelag werden evaluiert. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie verankert.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt zudem eine jährliche Risikoinventur mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment, Social and Governance) sowie unter Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels. Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei der strategischen und operativen Planung der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt.
Klimabezogene Risiken und Chancen lassen sich einerseits von unmittelbaren klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitlicher Verteilung – haben langfristige Auswirkungen sowohl auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen. Allerdings ist für eine sinnvoll abschätzbare Bewertung der mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns der zukünftige Betrachtungszeitraum kürzer anzusetzen.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie aus den daraus folgenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit der Reduktion des Einsatzes von Erdgas und anderen fossilen Energieträgern und der damit verbundenen Substitution durch erneuerbare Energien stehen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das mit Februar 2024 in Kraft trat, unterstützt die ambitionierten Zielsetzungen des Kelag-Konzerns zur sukzessiven Dekarbonisierung der Wärme. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien. Hierzu sind in Zusammenarbeit mit der Kelag Energie & Wärme Investitionen in Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen vorgesehen. Des Weiteren plant der Kelag-Konzern den Ausbau der Produktion aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik) in Höhe von rd. 2,1 TWh bis 2035.
Risiken im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Situation und wirtschaftlichen Lage
Die geopolitische Lage birgt weiterhin erhebliche Risiken durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine sowie weitere Konflikte, insbesondere im Nahen Osten. Zusätzlich können zunehmende globale Handelshemmnisse negative Auswirkungen auf Konjunktur, Energiemärkte und Energiepreise haben.
Aktuell bewegen sich die Energiepreise in einer vergleichsweise engen Bandbreite, bleiben jedoch aufgrund geopolitischer Unsicherheiten potenziell starken Schwankungen ausgesetzt. Das Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Risiken aus Energiepreisschwankungen.
Das wirtschaftliche Umfeld erholt sich nur langsam. Der Ausblick für Österreichs Industrie und Bauwirtschaft zeigt sich im Jahr 2025 nach anfänglich rückläufiger Geschäftsentwicklung etwas zuversichtlicher. Der Anstieg in der Industrie fällt jedoch weiterhin verhalten aus, und die gesunkene Wettbewerbsfähigkeit infolge gestiegener Lohnstückkosten stellt eine zentrale Herausforderung dar. Das daraus resultierende Ausfallsrisiko von Geschäftspartnern wird vom Risikomanagement regelmäßig und proaktiv beobachtet.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Mengen- und Marktpreisrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Darüber hinaus bestehen aufgrund von konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz der Absatzmengen. Zudem verändert sich die Privatkundennachfrage aufgrund des zunehmenden Ausbaus von privaten Photovoltaikanlagen.
Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoeinkäufer und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Lagebericht
Die Preissituation auf den Energiemärkten ist weiterhin von der Erdgasverfügbarkeit bzw. den geänderten Beschaffungsrouten nach Europa abhängig. Um diesen Beschaffungsrisiken zu begegnen, hat die Kelag ihre Erdgasspeicherkapazitäten und -vorräte entsprechend erhöht.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäfte – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen mit Handelspartnern (OTC – Over the Counter, Forwards) erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten werden je nach Risikoprofil vereinbart und unterliegen – im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen – in der Regel keinen täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.
Für den Energiehandel werden neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei ihnen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Margin-Zahlungen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Zur Überwachung der aus Börsengeschäften resultierenden Liquiditätsrisiken werden im Rahmen der langfristigen Liquiditätsplanung Limite festgelegt und laufend kontrolliert.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken gelten spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien.
Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Mit einer Zunahme von Extremwetterereignissen steigt auch das Risiko eines Totalausfalls von Kraftwerken und Netzanlagen – von erheblichen Beschädigungen bis hin zur vollständigen Zerstörung der Anlagen. Vor dem Hintergrund möglicher Beschaffungsengpässe und Lieferkettenprobleme wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen optimierten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Die im Zusammenhang mit den Finanzierungsmaßnahmen stehenden Risiken setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des externen Unternehmensratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.
Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt auf Basis von Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.
Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftslage ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch mehrere kommittierte Working-Capital-Linien und eine Back-up-Linie unterstützt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
Im dynamischen Wirtschaftsumfeld ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacement-Risiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Rückgang der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere wenn Commodity-Positionen in der Zukunft verkauft wurden und Handelspartner ausfallen (Wiederverwertungsrisiko). Zur Überwachung der Kreditrisiken und der damit verbundenen Risikominimierung aus den OTC-Verträgen wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kredit- und Mengenlimite werden restriktiv zugeteilt und Handelspositionen aktiv gesteuert. Dabei liefern neben den aktuellen Jahresabschlüssen auch verfügbare Quartals- und Halbjahresabschlüsse der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften vertiefende Informationen zur deren Bonitätsentwicklung. Bei der Steuerung der Kreditrisiken wird der Fokus auf systemrelevante Handelspartner mit entsprechender Größe und Asset-Ausstattung bzw. auf Unternehmen in öffentlicher Hand gelegt. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird im Rahmen einer täglichen Limitüberwachung laufend überprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance & Sustainability verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Liquidität der Märkte und Marktvolatilität
Die Entwicklung der Energiepreise steht im Spannungsfeld zwischen geopolitischen Einflüssen und der Versorgungssicherheit. Die Verfügbarkeit von Erdgas sowie Witterungsbedingungen und die Produktion aus erneuerbaren Energien tragen erheblich zur Marktvolatilität bei.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt und steht mit anderen Energieversorgungsunternehmen im internationalen Wettbewerb.
Die Kelag begegnet dem Mitbewerb mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen.
Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertminderungen vorgenommen.

Prozess-, IT- und Personalrisiken
Lagebericht
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. In regelmäßigen Schulungen wie beispielsweise dem Phishing-Awareness-Training werden Mitarbeiter weitergebildet und im Umgang mit neuen Bedrohungen trainiert.
Regulierungsrisiken
Vertriebsseitig bestehen Risiken aufgrund rechtlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anpassung von Strompreisen gegenüber Endkunden. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B. Österreichischer Strompreisindex, ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Transitorische Chancen und Risiken ergeben sich hinsichtlich möglicher regulatorischer Vorgaben zu einem Erdgasausstieg bzw. der verpflichtenden Nutzung nicht-fossiler Brennstoffe. Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der Produktion von emissionsfreiem Strom könnten sich positiv auf das Geschäftsmodell des Kelag-Konzerns auswirken.
Im Risikomanagement werden zudem Chancen und Risiken aus der im Jänner 2026 EU-weit in Kraft tretenden CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) evaluiert und entsprechende Maßnahmen für die operativen Geschäftseinheiten umgesetzt. Die EU-Regulierung beschreibt den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus für Importe von CO₂-intensiv produzierten Waren in die EU. Für die Einfuhr solcher CBAM-Waren mit Ursprung außerhalb der EU müssen sogenannte CBAM-Zertifikate erworben werden, um die CO₂-intensive Produktion auszugleichen.

Einen weiteren neuen Regulierungsrahmen für die Elektrizitätswirtschaft in Österreich bildet das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWG), das am 17. Dezember 2025 beschlossen wurde und das ElWOG 2010 ablöst. Das neue Gesetz stellt die Weichen für die Klimaneutralität bis 2040 und bringt tiefgreifende Änderungen sowohl für Energieversorger als auch für alle Stromkundinnen und -kunden – von privaten Haushalten bis hin zu Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen. Die vorrangigen Ziele des ElWG sind die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Schaffung eines fairen und dezentralen Strommarktes sowie die Unterstützung eines massiven Ausbaus erneuerbarer Energien und neuer Speicherlösungen zur Netzstabilisierung.
Die Kelag hat bereits eine Gesamtbewertung der Chancen und Risiken aus der Umsetzung des ElWG auf Unternehmensebene sowie für die wesentlichen Geschäftsfelder Vertrieb und Kundenservice, Netze, Erzeugung und Handel vorgenommen. Risiken und Belastungen ergeben sich insbesondere aus hohen Governance-Anforderungen, erhöhtem operativem Umsetzungsaufwand, umfangreicheren Transparenz- und Informationspflichten sowie einem steigenden Margendruck (z. B. geforderter Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte, gesicherte Auffangversorgung für Kundinnen und Kunden ohne Liefervertrag, Weitergabe sinkender Großhandelspreise, dynamische Strompreisverträge, Infrastrukturbeitrag für Einspeiser).
Eine stärkere Verschiebung hin zu Kurzfrist- und Flexibilitätsvermarktung sowie zu intensiverem Engpassmanagement birgt für die Kelag sowohl Risiken als auch Chancen. Weitere Chancen ergeben sich insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien. Zudem ergänzen systemfähige, integrierte Dienstleistungen in den Bereichen Netz, Kunden und Erzeugung das Portfolio. Auch IT‑, Daten- und Optimierungskompetenzen sowie die Anpassungsfähigkeit der Organisation werden künftig entscheidend sein.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements sind auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert, und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswerts.

Lagebericht
Sonstige Angaben
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Jahresabschluss angeführt.
Im Geschäftsjahr gab es keine Zweigniederlassungen.


Forschung und Entwicklung (F&E)
Anwendungsorientierte
F&E-Projekte
Die Energiezukunft und veränderte Rahmenbedingungen führen zu neuen Kundenbedürfnissen und stellen Energieversorgungsunternehmen vor komplexe Herausforderungen. Um diese Transformation aktiv mitzugestalten und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, setzt die Kelag auf anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Technologische Trends werden frühzeitig erkannt, praxisnahe Lösungen entwickelt und internes Know-how mit externen Impulsen verknüpft. Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten sind dabei ein zentraler Erfolgsfaktor. Ziel ist es, die Innovationskraft nachhaltig zu stärken und Lösungen zu schaffen, die ökologisch verantwortungsvoll und wirtschaftlich tragfähig sind.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Kelag decken ein breites Spektrum ab – von der Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur über die ökologische Verbesserung von Gewässern bis hin zu Wasserstofftechnologien und ganzheitlichen Energiekonzepten. Ergänzend dazu bringt sich die Kelag aktiv in Projekten des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie ein.
Die Forschung zur Mobilität der Zukunft wird mit dem Projekt „Shared Charging“ maßgeblich vorangetrieben. Gemeinsam mit einem starken Konsortium aus Industrie und Wissenschaft konnte eines der größten FFG-Leitprojekte nach Kärnten geholt werden. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen und kosteneffizienten Ladenetzes im halböffentlichen Raum durch den Einsatz neuer Technologien und Geschäftsmodelle. Die Demonstrationsanlage am Standort der Kelag Energie & Wärme in Villach kombiniert Batteriespeichersysteme mit PV-Carports und ermöglicht es Erfahrungen im Bereich bidirektionalem Laden sowie Vehicle-to-Grid zu sammeln. Damit werden innovative Geschäftsmodelle wie dynamische Preissysteme getestet und die Rolle Kärntens als Technologie- und Nachhaltigkeitsstandort gestärkt.
Neu ist auch das Projekt „GreenFlow“, das die Energieeffizienz in Wasserkraftwerken durch den Einsatz von Riblet-Strukturen steigern soll. Diese Mikrostrukturen nach dem Vorbild der Haifischhaut reduzieren Strömungsverluste, erhöhen den Wirkungsgrad und minimieren Bewuchs sowie Verschleiß an wasserführenden Komponenten.
Im Bereich zukünftiger Speichertechnologien wurde mit „FIRES – Flexible Iron Redox Energy Storage“ ein weiteres zukunftsweisendes Projekt gestartet. Es entwickelt eine innovative Speichertechnologie auf Basis von Eisenoxid, die eine sichere und verlustarme Speicherung von Wasserstoff ermöglicht und erhebliche Sicherheitsvorteile gegenüber anderen Verfahren bietet.
Die Vielzahl an Forschungs- und Innovationsaktivitäten zeigt, wie die Kelag durch Kooperationen, technologische Weiterentwicklungen und praxisorientierte Lösungen die Energiezukunft aktiv mitgestaltet. Damit werden Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Unternehmens langfristig gestärkt.

Lagebericht
Ausblick
Erneuerbare Energien ohne Grenzen
Den Weg in eine grüne Zukunft, die vollständig von erneuerbaren Energien getragen wird, können wir nur erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen bleiben und unsere Energiezukunft aktiv sowie nachhaltig gestalten. Ein ökologisches, sicheres und leistbares Energiesystem erfordert dafür einen ausgewogenen Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten, der soziale, energiewirtschaftliche und ökologische Aspekte gleichermaßen einbezieht.
Auf Basis der bestehenden energiepolitischen Zielsetzungen Europas und Österreichs legt die Kelag ihren strategischen Schwerpunkt weiterhin klar auf das Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Dabei setzt das Unternehmen auf innovative Technologien und nachhaltige Projekte, um die Energieversorgung der Zukunft abzusichern, die Abhängigkeit von volatilen Energiemärkten zu reduzieren und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2025 war maßgeblich von einer geringeren Wasserführung, einem rückläufigen VHP-Ergebnis, dem Start der Umsetzung des Windparks Lavamünd sowie dem Ausbau von PV‑Freiflächenanlagen in Kärnten und im Burgenland geprägt. Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität weiterhin nutzen, um in die Stromerzeugung aus Wasser-, Wind- und Photovoltaikkraft zu investieren.
Verantwortung übernehmen
Wir alle sind uns bewusst, dass das bestehende Energiesystem aufgrund seiner schwerwiegenden ökologischen Auswirkungen nicht dauerhaft aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung fossiler Energieträger und die daraus resultierende Abhängigkeit von Energieimporten zunehmend knapper werdender Ressourcen ist eine Sackgasse – insbesondere vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer Spannungen und des weiterhin steigenden Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase, der den globalen Klimawandel beschleunigt.
In Österreich sind vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr derzeit noch stark von fossilen Energien geprägt. Eine erfolgreiche Energiewende setzt daher maßgeblich die Transformation dieser Bereiche voraus. Der Weg dorthin ist mit der zunehmenden Nutzung von Fernwärme auf Basis von Biomasse, dem Einsatz von Wärmepumpen sowie der E‑Mobilität bereits eingeschlagen. Deren Marktreife ermöglicht – in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien – eine leistbare und energieeffiziente Energiezukunft.
Die Kelag hat sich bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Unser Ziel ist es, langfristig eine ausgewogene Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, hoher Versorgungszuverlässigkeit, wirksamem Klimaschutz und sozialer Verantwortung sicherzustellen. Unsere Wachstumsstrategie basiert konsequent auf den Ausbau erneuerbarer Energien und bildet das Fundament unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Quellen erzeugte Kilowattstunde ersetzt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen unmittelbaren Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Wir befinden uns auf einem guten Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Ein zentrales Ziel bleibt die Sicherung des EcoVadis‑Gold‑Status, der uns motiviert, auch weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen zu investieren. Daher werden wir unser Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes auch im Geschäftsjahr 2026 gezielt weiter ausbauen.
Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen, partnerschaftlichen Dialog über Chancen und Herausforderungen der Energiewende fortsetzen. Dazu zählen neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung sowie Beiträge zu mehr Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleineren, praxisnahen Modellen Erkenntnisse für die große Transformation der Energiemärkte zu gewinnen.
Als regional verankertes Unternehmen verstehen wir uns zudem als verlässlicher Partner für Bevölkerung und Wirtschaft. Versorgungssicherheit bei Strom und Telekommunikation sowie die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden wesentliche Grundlagen für den Wirtschaftsstandort Kärnten. Die Kelag agiert als solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen, stärkt die regionale Wertschöpfung und trägt durch hohe Kundenzufriedenheit und Investitionen zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei. Nachhaltiges Handeln bedeutet für uns auch, vorausschauend in die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung zu investieren.
Gemeinsam für eine nachhaltige Energiezukunft
Trotz der anhaltenden Unsicherheiten der vergangenen Geschäftsjahre hat sich das auf erneuerbaren Energien basierende Geschäftsmodell der Energieversorgungsunternehmen weiterhin als robust und zukunftsfähig erwiesen. Auch im Jahr 2025 prägen geopolitische Spannungen sowie eine anhaltend schwache Konjunktur das wirtschaftliche Umfeld und stellen Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen, die sich dämpfend auf die gesamtwirtschaftliche Stabilität auswirken. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiezukunft werden künftig insbesondere verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen, langfristige Investitionssicherheit sowie eine koordinierte Vorgehensweise aller relevanten Akteure entscheidend sein, um ein ökologisches, sicheres und leistbares Energiesystem nachhaltig zu gewährleisten.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden mehr als je zuvor eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Im Geschäftsjahr 2026 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Wir sehen uns nach wie vor mit einer erhöhten Risikolage am Markt konfrontiert, die wir regelmäßig evaluieren. Als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette können wir die Risiken aber auch durch unser robustes Geschäftsmodell zumindest teilweise proaktiv reduzieren.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwarten wir – bei einer planmäßigen Wasserführung im langjährigen Durchschnitt – aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Großhandelspreise für Strom sowie der gesunkenen Gewinnerwartung aus der Zurechnung des anteiligen Ergebnisses an der VERBUND Hydro Power GmbH einen Rückgang des Ergebnisses. Vor dem Hintergrund weiterer Eingriffe in das Energiesystem sind zudem erhöhte Ergebnisschwankungen nicht auszuschließen.
Klagenfurt am Wörthersee, am 04. März 2026
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Quellenverzeichnis
Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
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World Economic Outlook, October 2025; Global Economy in Flux, Prospects Remain Dim; October 14, 2025
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World Economic Outlook, October 2025: Global Economy in Flux, Prospects Remain Dim
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Herbstprognose 2025: anhaltendes Wachstum trotz schwieriger Rahmenbedingungen - Vertretung in Deutschland
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Autumn 2025 Economic Forecast shows continued growth despite challenging environment - Economy and Finance
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Österreich schleppt sich aus der Rezession. Prognose für 2025 und 2026
•
Schwunglose Erholung
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
•
E-Control: www.e-control.at
•
GeoSphere Austria: https://klimaportal.geosphere.at/klimamonitoring
•
EEX Homepage: https://www.eex.com/en/market-data/market-data-hub
•
Montana-Energie: www.montana-energie.at
•
Bloomberg
•
Montel
•
Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
•
APG: https://www.apg.at/
•
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
•
BMK Infothek: https://infothek.bmk.gv.at/
•
Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/
•
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at/
•
COP 30 (Weltklimakonferenz):
•
UN Climate Change Conference - Belém, November 2025 | UNFCCC
•
https://unfccc.int/cop30
•
EURACTIV: https://www.euractiv.de/
•
Europäische Kommission (Press Corner): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/en
•
Europäisches Parlament (Press Room): https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room
•
Europäische Union (EU-Recht): https://eur-lex.europa.eu
•
Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: https://www.gaswaerme.at/
•
Land Kärnten: https://www.ktn.gv.at/
•
Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
•
ORF: https://orf.at/
•
Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
•
Rat der Europäischen Union (Press Releases): https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
•
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: https://www.ris.bka.gv.at
•
Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/
•
Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: https://www.voewg.at/
•
Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
•
Wien Energie: https://positionen.wienenergie.at
Kapitel finanzen
KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt am Wörthersee,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2025 (ElWG 2025) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäften
Siehe Punkt „Sonstige Angaben” im Anhang
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente in Verbindung mit Energietermingeschäften werden als schwe-bende Geschäfte bilanziert und einzeln oder gemeinsam mit anderen gleichartigen Geschäften als Bewertungseinheit imparitätisch bewertet. Der Ausweis von negativen beizulegenden Zeitwerten erfolgt in der Position „Sonstige Rückstellungen“.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abge-schlossen und dienen der Absicherung von absatz-, wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem „Energy Trade and Risk Management“ (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungs-zweck eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM-System. Wesentliche Bewertungs-parameter stellen dies aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen „Hourly-Price-Forward-Curves“ (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rech-nungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
•
Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierte Energietermin-geschäfte
•
Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abge-leitet die korrekte und vollständige Darstellung von Energietermingeschäften im Jahresab-schluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
•
Wir haben die von der Gesellschaft eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korres-pondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termin-geschäfte im ETRM-System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
•
Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM-System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
•
Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Abschluss der Gesellschaft erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizie-rung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Jahresabschluss beurteilt.
•
Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
•
Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen für die Bilanzierung von Bewertungseinheiten gewürdigt und Berechnungsgrundlagen nachvoll-zogen.
•
Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert.
Bewertung von Kraftwerken, Strombezugsrechten und Anteile an verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethode“ sowie Punkt 1 im Kapitel „Erläuterungen zur Bilanz“
Bestätigungsvermerk
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke, Strombezugsrechte und Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 946 Mio. EUR stellen 33 % des ausgewiesenen Vermögens der Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Strombezugsrechte, Kraftwerke und Anteile an verbundene Unternehmen vorliegen. Für jene Kraftwerke, Strombezugsrechte und Anteile an verbundenen Unternehmen, die in den Vor¬jahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird der beizulegende Wert auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittel-zuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Mengen-, Umsatz- und Margenerwartungen ab-hängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeu-gungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke, Strombezugsrechte und Anteile an verbundene Unternehmen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke, Strombezugsrechte und Anteile an verbundene Unternehmen wie folgt beurteilt:
•
Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüber¬prüfung der Kraftwerke, Strombezugsrechte und Anteile an verbundene Unternehmen analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke, Strombezugs¬rechte und Anteile an verbundenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
•
Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Abschlussprüfung abgeglichen.
•
Wir haben in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewer-tungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
•
Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2025 tatsächlich ein-getretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungs-zahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
•
Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2025 (ElWG 2025) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-lungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
•
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange¬messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
•
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Bestätigungsvermerk
•
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
•
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
•
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf¬lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
•
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 28. August 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Amon, MSc (WU).
Wien
6. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Peter Amon, MSc (WU)
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungs-vermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss
Der Gesamtvorstand der Kelag als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
Erklärung der Gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschuss
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