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KELAG Konzern
Jahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2024
Inhaltsverzeichnis
Bei der Summierung bzw. Darstellung von Betrags- und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendifferenzen auftreten.
Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Produziert mit firesys

Kelag
Konzernabschluss
Konzern-lagebericht
Vision und Unternehmensziele
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Die Auswirkungen der Erderwärmung aufgrund des Ausstoßes von schädlichen Treibhausgasen sowie die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern rückten in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen und politischen Wahrnehmung. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr werden in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern dominiert.
Auf Basis des integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) wird erwartet, dass der Endenergieverbrauch in Österreich aufgrund der Dekarbonisierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen durch Elektrifizierung um rd. 92 TWh auf rd. 200 TWh bis 2040 sinkt. Gleichzeitig soll sich der Strombedarf verdoppeln.
Die Leistbarkeit, Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gewinnen aufgrund der Erfahrungen aus der Energiekrise einen besonderen Stellenwert in der Ausgestaltung der europäischen Energiepolitik und den Zielsetzungen der Nationalstaaten. Um die Transformation des Energiesystems im Zuge der Dekarbonisierung und Elektrifizierung im Sinne eines Zieldreiecks versorgungssicher und sozial verträglich zu gestalten, sind ein ausgewogener Technologie- und Standortmix an Erneuerbaren, ausreichend flexible Kraftwerke und eine darauf abgestimmte Netzinfrastruktur sowie intelligentes Lastmanagement von entscheidender Bedeutung.
Für den Kelag-Konzern als vollintegrierten Energiedienstleister mit ausgeprägten Kernkompetenzen und Stärken auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, insbesondere Wasserkraft, sowie einer soliden Finanzierungsstruktur bieten sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen Chancen und Erfolgspotenziale, die im Zuge der Konzernstrategie berücksichtigt wurden. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern setzt sich der Kelag-Konzern ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbarer Energien und in der Errichtung der erforderlichen Netzinfrastruktur. Als aktiver Gestalter und Umsetzer der Energiewende versteht sich die Kelag zudem als gesamtheitlicher Lösungsanbieter sowie verantwortungsvoller Energiemanager und setzt auf innovative Technologien und Geschäftsmodelle (Großwärmepumpe, grüner Wasserstoff, Batteriespeicher, öffentliche Ladeinfrastruktur, Energiemanagementsysteme). Entsprechend der sich abzeichnenden Energiezukunft wird das Unternehmen von folgender Vision geleitet:
Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von
erneuerbaren Energien
bewegt wird – und wir
arbeiten jeden Tag daran.
Damit trägt die Kelag zukunftsweisend zur Sicherheit, Leistbarkeit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung bei.
Im Rahmen der langfristigen Unternehmenspositionierung werden die folgenden Ziele und strategischen Schwerpunkte gesetzt:
• Als Erzeuger erneuerbarer Energie stehen wir für ökologische Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von regenerativen Energiequellen.
• Als moderner Infrastrukturbetreiber setzen wir auf eine zukunftsträchtige und wertorientierte Infrastruktur in den Bereichen Energie, Glasfaser und E-Mobilität.
• Als gesamtheitlicher Lösungsanbieter bieten wir unseren Kunden Produkte entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette.
• Als verantwortungsvoller Energiemanager bieten wir Flexibilitätsprodukte an, um das Energiesystem der Zukunft sicher zu versorgen.
Im Interesse ihrer Stakeholder sorgt die Kelag für:
• Die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung, die Energiezukunft aktiv zu gestalten und umzusetzen
• Eine stabile Finanzierungskraft
• Eine konsequente Steigerung des Unternehmenswerts
• Qualifizierte Arbeitsplätze als attraktiver Arbeitgeber
• Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe und hohe Kundenzufriedenheit
• Starke Wertschöpfung in der Region
Gestärkt durch die Marktentwicklung und langjährige Erfahrung wird der Kelag-Konzern täglich von diesen Zielen und Positionierungen geleitet.
Unternehmensstrategie
Mit der Strategie „FOR A GREENER FUTURE – gemeinsam in die Werte von morgen investieren“ verfolgt die Kelag eine langfristige und wertorientierte Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien. Deshalb setzt sich die Kelag das Ziel, ihr Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich, Mittel- und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärme deutlich zu erweitern. Die Wachstumspläne der Kelag werden durch die konkretisierten zahlreichen Initiativen bestätigt und sehen bis 2034 eine zusätzliche installierte Leistung an erneuerbarer Stromerzeugung von rd. 1,1 GW vor. Dies entspricht in Summe einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,1 TWh bis 2034. Die Strategie sieht zudem einen verstärkten Ausbau und die Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur in Kärnten vor, um die Energiewende voranzutreiben und die Versorgungssicherheit auch zukünftig zu gewährleisten.
Zur Umsetzung der geplanten Ziele sollen in den nächsten zehn Jahren bis zu 4 Mrd. EUR investiert werden. In Kärnten investiert die Kelag 750 Mio. EUR innerhalb von drei Jahren, dies entspricht jährlichen Investitionen in Höhe von rd. 250 Mio. EUR. Die exakte jährliche Investitionssumme ist abhängig von den jeweiligen tatsächlich realisierten Projekten in den einzelnen Jahren, sofern die politischen und rechtlichen Weichenstellungen für die Umsetzung im erforderlichen Ausmaß gesetzt werden.
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Wertorientierte Unternehmenspolitik
Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist eine nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Es wird eine langfristige Unternehmenswertsteigerung basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards (Versorgungssicherheit, Klimaschutz, gesellschaftliche Verantwortung) als Ziel in allen Segmenten verfolgt. Die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten erfolgt auf Grundlage eines wertorientierten Managementsystems. Zur gezielten Umsetzung der Strategie setzt der Kelag-Konzern auf eine Strategy Map, die wesentliche Konzernziele zusammenfasst.
Als regional verankertes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesellschaft und sehen uns als Motor für die regionale Wirtschaft, sichern
Arbeitsplätze und
unterstützen soziale
Initiativen.
Das nachhaltige und ausgewogene Geschäftsfeld-portfolio – vom Erzeugen über das Verteilen bis hin zum Verkaufen regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – soll auch in Zukunft die finanzielle Stabilität sichern. Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung zu erfüllender Wirtschaftlichkeitskriterien und Risikomaßstäbe. Als weitere wertorientierte Anforderungen sind eine solide Eigenkapitalquote und ein adäquates Rating sicherzustellen. Auf Basis des starken Geschäfts- und Finanzprofils in Kombination mit den wertorientierten Wachstumspotenzialen hält die Kelag aktuell ein A-Rating, bestätigt durch Standard & Poor’s. Außerdem wurden die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kelag mit dem Status „Gold“ der international renommierten Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis ausgezeichnet. Diese positiven Bewertungen sind Voraussetzung für optimale Konditionen auf dem Kapitalmarkt, zunehmend über Sustainable-Finance-Instrumente.
Innovation und Digitalisierung
Der Kelag-Konzern setzt sich intensiv mit den umfassenden Veränderungen der europäischen Energiemärkte und der Kundenbedürfnisse auseinander und ist bestrebt, bestehende Geschäftsmodelle zu optimieren und neue Geschäftsideen zu entwickeln. Den Marktentwicklungen folgend wird das Produkt- und Energiedienstleistungsportfolio, insbesondere hinsichtlich dezentraler Energielösungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilitätsladeinfrastruktur sowie gesamtheitlichesEnergiemanagement laufend weiterentwickelt und ergänzt.
Darüber hinaus wird die digitale Transformation zunehmend zu einem entscheidenden Faktor, um erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Hierbei stehen die Prozessoptimierung in Verbindung mit der Automatisierung von betrieblichen Abläufen sowie die Evaluierung und Anwendung neuer Technologien (u. a. künstliche Intelligenz) mit Blick auf eine effiziente, sichere und zukunftsträchtige Infrastruktur sowie zur Steigerung der operativen Exzellenz im Vordergrund. Auch die Entwicklung smarter Services im energienahen Kontext steht im Fokus der Digitalisierungsinitiativen.
Die Kooperation mit Forschungsinstituten eröffnet zudem Möglichkeiten im Umgang mit innovativen Technologien.
Programm „ViSION Energiezukunft“
Das Programm wurde im Jahr 2023 gestartet und zielt darauf ab, Energiezukunftsszenarien zu konkretisieren, Implikationen abzuleiten und Handlungsempfehlungen für die optimale Gestaltung eines ökologischen, ökonomischen und sicheren Energiesystems abzuleiten. In einer ersten Phase wurden ein Visionsbild der Energiezukunft 2040 erarbeitet, ein Energieflussmodell für das Jahr 2040 unter der Annahme einer vollständigen Dekarbonisierung erstellt sowie der Business Impact auf Basis einer Treiberanalyse evaluiert. Das Programm dient darüber hinaus dazu, bereichs- und gesellschaftsübergreifende Themenstellungen besser zu koordinieren.
Die Ergebnisse aus dem Programm fließen einerseits in die Positionen der Kelag für den öffentlichen und politischen Diskurs ein, andererseits bilden sie wesentliche Leitplanken für die zukünftige Geschäftsausrichtung und für Entwicklungspotenziale mit relevanten Leuchtturmprojekten.
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2024 sahen sich die Unternehmen weltweit mit einer Vielzahl konjunktureller Herausforderungen konfrontiert. Die schwächelnde Konjunktur und eine rückläufige Inflation führten dazu, dass die Notenbanken die Leitzinsen erstmals wieder senkten. Diese Maßnahmen stabilisierten die konjunkturellen Rahmenbedingungen und verbesserten die Kaufkraft der Haushalte, was den weltweiten Konsum anregte. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für 2024 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,2 %. Im historischen Vergleich ist dieser Wert als stabil zu betrachten.
Aktuelle Wachstumsprognosen variieren jedoch je nach Region. Laut IWF wurden die Prognosen für die USA angehoben, während sie für andere fortgeschrittene Volkswirtschaften, insbesondere die größten europäischen Länder, gesenkt wurden. Schwellen- und Entwicklungsländer zeigen ebenfalls uneinheitliche Wachstumsprognosen. Während für den Nahen Osten, Zentralasien und Afrika eine Korrektur nach unten vorgenommen wurde, stiegen die Prognosewerte in anderen Teilen Asiens, vor allem angetrieben durch hohe Investitionen im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Für 2025 erwartet der IWF ein globales Wirtschaftswachstum von ebenfalls 3,2 %. Die Nachwirkungen der multiplen Krisen der vergangenen Jahre schwächen sich zwar zusehends ab, werden die Weltwirtschaft jedoch weiterhin beeinflussen. Rückblickend kann die Resilienz der Weltwirtschaft trotz der diversen Krisenherde als bemerkenswert bezeichnet werden. Die globale Gesamtinflation wird für 2024 auf 5,8 % geschätzt, was im Vergleich zum Vorjahr (6,7 %) einen Rückgang darstellt, obwohl die Kerninflation langsamer zurückgeht. Dieser Trend soll sich 2025 mit einer prognostizierten Inflationsrate von 4,3 % fortsetzen.
Die Ereignisse der letzten Jahre hatten auch einen starken Einfluss auf die Europäische Union (EU) und die Eurozone. Im Jahr 2024 prägten sinkende Inflationsraten und schrittweise Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) das europäische Konjunkturgeschehen. Die Europäische Kommission erwartet für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 1 %. Für 2025 wird ein beschleunigtes Wachstum von 1,6 % prognostiziert, getrieben durch eine robuste Arbeitsmarktentwicklung und eine fortgesetzte Inflationsabschwächung. Die Inflationsrate in der EU wird für 2024 auf 2,7 % (Eurozone: 2,4 %) geschätzt und soll 2025 auf 2,2 % (Eurozone: 2 %) sinken.
Auch die österreichische Wirtschaft kämpft weiterhin mit den Folgen der letzten Jahre. Für 2024 wird ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,6 % erwartet, was auf eine anhaltende Rezession hinweist. Für 2025 prognostiziert das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) ein Wirtschaftswachstum von 1 %. Die Auswirkungen der restriktiven Geld- und Fiskalpolitik der EZB in den vergangenen Jahren spiegeln sich auch in den Verbraucherpreisen wider. Die Inflationsrate des Verbraucherpreisindex (VPI) wird für 2024 auf 3,1 % sinken und im Jahr 2025 auf 2,5 % geschätzt. Die Arbeitslosenquote wird 2024 voraussichtlich 7 % betragen und sich 2025 leicht auf 7,2 % erhöhen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die österreichischen Unternehmen weiterhin an wechselnde konjunkturelle Bedingungen anpassen werden müssen. Während die globalen und regionalen Wirtschaftsaussichten gemischt sind, bieten die stabilisierten Rahmenbedingungen und die erwartete Erholung auch Chancen für Wachstum und Investitionen. Die Unternehmen müssen ihre Strategien weiterhin möglichst flexibel gestalten, um sowohl von positiven Entwicklungen profitieren zu können als auch auf mögliche Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den Grosshandelsmärkten
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Der Bruttostromverbrauch in Österreich stieg von Oktober 2023 bis September 2024 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres nur geringfügig um 0,5 % auf rd. 72 Terawattstunden (TWh). Ein Rückgang zeichnete sich insbesondere in den Monaten von Oktober 2023 bis Mai 2024 ab. Seit Juni 2024 stieg der Verbrauch wieder an. Der Rückgang im Winter und im Frühling ist primär mit den vergleichsweise hohen Temperaturen zu erklären. Das Niveau des Vorjahres war bereits sehr gering, deshalb könnten möglicherweise niedrigere Preise und zunehmende Gebäudekühlung für den Anstieg des Stromverbrauchs im Sommer und im Herbst verantwortlich sein.
Das Jahresmittel der Lufttemperatur lag mit +1,9 C deutlich über dem langjährigen Mittel von 1991 bis 2020. Die Summe der Heizgradtage ging im Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 auf 2.805 zurück, was einem Rückgang von 127 Heizgradtagen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres entspricht.
PreisRückgang bei BrennstofFen
Die Preise für Kohle und Erdgas, die wichtigsten Brennstoffe für die Stromerzeugung in Europa, lagen durchwegs unter den Niveaus von 2023. Die Preise für Rohöl fielen insgesamt nur geringfügig.
Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im Geschäftsjahr 2024 im Durchschnitt bei rd. 74 EUR/Barrel. Dies entspricht einem Rückgang von rd. 3 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt schwankten die Preise nur geringfügig. Zu einem vorübergehenden Anstieg kam es im Oktober im Zuge des sich zuspitzenden Konfliktes zwischen Israel und dem Iran. Ansonsten hielten sich die Einflüsse durch geopolitische Krisen, vor allem im Nahen Osten, mit generell schwachen Wirtschaftsdaten die Waage. An etwaige Preiseffekte aus dem Embargo gegen russisches Erdöl hat sich der Markt mittlerweile vollständig angepasst.
Der inländische Erdgasverbrauch fiel von Oktober 2023 bis September 2024 um rd. 8 % auf 73 TWh im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Hauptgrund für den Rückgang war einerseits der überdurchschnittlich warme Winter 2023/2024, andererseits aber auch der überdurchschnittlich warme Frühling, der zu einem frühen Ende der Heizsaison führte. Der Gasverbrauch der Industrie stieg das ganze Jahr über leicht, blieb aber unterhalb des langjährigen Mittelwerts.
Die Großhandelspreise für Erdgas lagen am Spotmarkt im Geschäftsjahr 2024 mit durchschnittlich 38 EUR/Megawattstunde (MWh) um rd. 29 % unter dem Durchschnittspreis des Jahres 2023 in Höhe von rd. 54 EUR/MWh.
Steinkohle kostete am Großhandelsmarkt im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 106 EUR/Tonne und lag damit um rd. 9 % unter dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode in Höhe von rd. 117 EUR/Tonne.
Preisrückgang bei CO₂-Zertifikaten
Neben Brennstoffen verbrauchen konventionelle Kraftwerke auch Emissionsrechte. Für fossil befeuerte Anlagen bilden diese einen wesentlichen Bestandteil der Stromgestehungskosten. Im Geschäftsjahr 2024 wirkte sich die generell schwache Konjunkturlage dämpfend auf die Preise von Emissionszertifikaten aus. Eine höhere Erzeugung aus Wind- und Photovoltaikkraftwerken sowie die Tatsache, dass zur Verstromung eingesetztes Erdgas günstiger als Kohle war, sorgten insgesamt für eine weniger kohlenstoffintensive Stromerzeugung. Im Europäischen Emissionshandel beliefen sich die Durchschnittspreise 2024 auf rd. 68 EUR/Tonne CO2. Sie sind gegenüber dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraums für das Jahr 2023 in Höhe von rd. 87 EUR/Tonne CO2 für das Frontjahr um rd. 21 % gefallen.
Preisentwicklung im
Stromgrosshandel
in EUR/MWh
⌀ 2024
⌀ 2023
Ver-ände-rung
EPEX Spot AT
Grundlast
82
102
-20
Spitzenlast
81
104
-23
EPEX Spot DE
Grundlast
80
95
-15
Spitzenlast
76
95
-19
Terminmarkt AT (Forward)
Grundlast
92
148
-56
Spitzenlast
102
176
-74
Terminmarkt DE (Forward)
Grundlast
89
138
-49
Spitzenlast
98
165
-67
Im Geschäftsjahr 2024 bestand weiterhin eine hohe Korrelation zu den Erdgaspreisen. Zudem sorgte ein hohes Wasser- und Winddargebot in Österreich für Großhandelspreise, die zeitweise unterhalb jener in Deutschland lagen. Generell war eine rückläufige Preisentwicklung auf den Stromgroßhandelsmärkten zu beobachten.
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei rd. 82 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte bei rd. 81 EUR/MWh. Gegenüber 2023 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 20 EUR/MWh bzw. ein Rückgang in Höhe von rd. 23 EUR/MWh beim Peak-Produkt. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf rd. 80 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf rd. 76 EUR/MWh. Gegenüber 2023 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 15 EUR/MWh sowie ein Rückgang in Höhe von rd. 19 EUR/MWh für Spitzenlast. Damit lagen die Peak-Produkte aufgrund der starken PV-Produktion im Frühjahr und Sommer deutlich unter den Base-Produkten. Das durchschnittliche Preisniveau des österreichischen Spotpreisindex ist 2024 um rd. 2 EUR/MWh höher als in Deutschland. Im vierten Quartal erhöhten sich die Gas- und damit auch die Strompreise an den Spotmärkten, aufgrund einer kühleren Witterung bei gleichzeitig geringerer Einspeisung und damit höherer Gasnachfrage.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Preisbasis in EUR/MWh
Frontjahr EEX ATBY Base AT
Auch die Preise auf den Terminmärkten lagen 2024 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Preise der Kontrakte für das Frontjahr (Forward 2025) fielen um rd. 38 % auf durchschnittlich 92 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 42 % auf durchschnittlich 102 EUR/MWh für Spitzenlast. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2025) betrugen 2024 durchschnittlich 89 EUR/MWh für Grundlast (–35 %) und 98 EUR/MWh (–40 %) für Spitzenlast.
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Preisbasis in EUR/MWh
Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-Klimakonferenz BAKU 24 (COP 29)
Die 29. UN-Weltklimakonferenz (COP 29) fand vom 11. bis 22. November 2024 in Baku, Aserbaidschan, statt und stand ganz im Zeichen der internationalen Klimafinanzierung. Im Mittelpunkt befand sich die Frage, wie die finanziellen Mittel für Entwicklungsländer zur Bekämpfung der Folgen und zur Anpassung an den Klimawandel langfristig gesichert und aufgestockt werden können. Bisher stellten die Industriestaaten jährlich 100 Mrd. US-Dollar (USD) bereit. Auf Drängen der Entwicklungsländer, zu denen nach Definition auch Staaten wie China und Saudi-Arabien zählen, wurde eine signifikante Erhöhung dieser Mittel gefordert.
In einem Kompromiss einigten sich die Teilnehmer darauf, die Klimafinanzierung bis 2035 auf 1,3 Billionen USD jährlich zu steigern. Davon sollen mindestens 300 Mrd. USD pro Jahr von Industriestaaten für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitgestellt werden. Diese Summe entspricht dem von internationalen Fachleuten errechneten Bedarf an Klimafinanzierung für ärmere Länder, China nicht eingerechnet.
Nach den ambitionierten Beschlüssen der COP 28 in Dubai, die eine Abkehr von fossilen Brennstoffen beschlossen hatte, waren die Erwartungen an Baku hoch, insbesondere im Bereich der Treibhausgasminderung. Doch das bereits auf der COP 26 in Glasgow initiierte „Mitigation Work Programme“ scheiterte schon in der ersten Woche an einer Einigung. Insbesondere ölproduzierende Staaten blockierten neue Maßnahmen, sodass der final verabschiedete Text keine weiteren Ambitionen enthielt.
Die nächste Weltklimakonferenz (COP 30) wird im November 2025 in Belém, Brasilien, stattfinden. Dort sollen die Präsidentschaften von Aserbaidschan und Brasilien berichten, wie die angestrebten 1,3 Billionen USD jährlicher Klimafinanzierung realisiert werden können. Ein zentrales Thema wird zudem die Überprüfung der nationalen Klimaschutzpläne (NDCs) sein. Diese sollen sicherstellen, dass die globale Erwärmung auf maximal 2  C begrenzt wird. Die Frist zur Einreichung der NDCs endet im Februar 2025, doch viele Staaten planen, ihre Pläne erst auf dem Gipfel in Belém vorzustellen.
Europäische Union (EU)
Die EU setzt mit ambitionierten energie- und klimapolitischen Maßnahmen weiterhin starke Impulse zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit, Resilienz und Innovation treibt die EU den Umbau ihres Energiesystems voran, um langfristig die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeiten von Drittstaaten zu reduzieren.
Der Green Deal bildet das zentrale Fundament der europäischen Klimapolitik. Ziel ist es, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und gleichzeitig eine nachhaltige Wirtschaft zu schaffen. Mit umfassenden Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität, Landwirtschaft und Industrie sollen Emissionen reduziert, erneuerbare Energien ausgebaut und Ressourcen effizienter genutzt werden.
Das „Fit for 55“-Paket konkretisiert die Zwischenziele des Green Deals und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Es umfasst wesentliche Maßnahmen wie die Ausweitung des Emissionshandels, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz.
Mit dem „REPowerEU“-Plan reagiert die EU auf
geopolitische Herausforderungen und die Notwendigkeit, die Energieabhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren. Der Plan zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern und die Infrastruktur für Wasserstoff und alternative Energieträger auszubauen. Gleichzeitig werden Maßnahmen zur Diversifizierung der Energieversorgung verfolgt, um die Energiesicherheit langfristig zu gewährleisten
EU-Klimaziel 2040
Mit dem „Europäischen Klimagesetz“ wurde festgelegt, dass die EU-Kommission spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris ein Zwischenziel für 2040 vorschlägt.
In einer Mitteilung veröffentlichte die EU-Kommission am 6. Februar 2024 den Vorschlag für ein Klimaziel 2040. Der offizielle Legislativvorschlag wird erst von der neuen Kommission (seit 1. Dezember 2024 im Amt) vorgelegt. Im bestehenden Klimagesetz sieht die EU neben den bereits angeführten verbindlichen Rechtsvorschriften für 2030 (55 %) und für 2050 (Klimaneutralität) die Festlegung eines Zwischenziels für 2040 vor. In der Mitteilung empfiehlt die Kommission ein Ziel von 90 % Netto-Emissionsreduzierung bis 2040.
Wasserstoff als
strategischer Baustein
Mit dem Net Zero Industry Act und der European Hydrogen Bank schafft die EU zentrale Rahmenbedingungen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gezielt voranzutreiben. Bis 2030 sollen 10 Millionen Tonnen grüner Wasserstoff produziert und 10 Millionen Tonnen importiert werden. Subventionen sollen den Ausbau unterstützen, während das im November 2023 verabschiedete „Gaspaket“ einen einheitlichen Rechtsrahmen für Wasserstoffinfrastruktur und Marktregulierung schaffen soll.
Das „Gaspaket“ soll die Durchdringung des Energiesystems mit erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen erleichtern und eine Abkehr von Erdgas ermöglichen, um das EU-Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Mit der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat die EU einen wichtigen Schritt zur Erreichung ihrer Klimaziele gesetzt. Die aktualisierte Richtlinie, bekannt als „RED III“, hebt die Zielvorgaben für erneuerbare Energien bis 2030 deutlich an.
Konkret verpflichtet die RED III die EU-Mitgliedstaaten, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu steigern. Zusätzlich wird ein unverbindliches Ziel von 45 % angestrebt, zu dessen Umsetzung die Mitgliedstaaten aktiv beitragen sollen. Zum Vergleich: Vor der Verabschiedung der RED III lag das Ziel bei lediglich 32 % bis 2030.
Darüber hinaus finden sich in der RED III auch Unterziele für spezielle Sektoren. Für den Gebäudebereich sieht das indikative Unionsziel vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen von Gebäuden europaweit bis 2030 auf mindestens 49 % steigen soll. Im Verkehr definiert die RED III einige Ziele, darunter insbesondere Vorgaben für die Beimischung nachhaltiger Treibstoffe, also die Reduktion der Treibhausgasintensität von Treibstoffen – und auch die Industrie muss ihren Anteil an erneuerbaren Energien jährlich um 1,6 % steigern.
Die Richtlinie liefert zudem Werkzeuge zur Zielerreichung, insbesondere durch die Einführung von Erneuerbare-Energien-Beschleunigungsgebieten (EE). Diese Gebiete sollen in einem Umfang ausgewiesen werden, der den nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP) entspricht und die Erreichung der EU-Ziele unterstützt. Innerhalb dieser Gebiete werden Genehmigungsverfahren erleichtert, um die Errichtung von Projekten für erneuerbare Energie zu beschleunigen. Auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete sind durch die RED III Verfahrenserleichterungen vorgesehen.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem dazu, gesetzlich zu verankern, dass die Errichtung und der Betrieb von EE-Anlagen, ihr Netzanschluss sowie die zugehörige Netzinfrastruktur im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen.
Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur
Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sollen in der EU bis zum Jahr 2050 geschädigte Lebensräume in einen guten Zustand versetzt werden. Den Fahrplan dafür sollen die Mitgliedstaaten in nationalen Wiederherstellungsplänen erstellen.
Zu diesem Zweck legt das Gesetz bestimmte EU-weite Ziele fest, darunter die Wiederherstellung von 20 % der Land- und Meeresflächen bis 2030. Zu den weiteren Zielen der Mitgliedstaaten gehört die Wiederherstellung von mindestens 30 % der Land-, Küsten-, Meeres- und Süßwasserlebensräume in schlechtem Zustand bis 2030, 60 % der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2040 sowie 90 % bis 2050. Sobald ein Gebiet wieder „guten Zustand“ erreicht, muss von den Mitgliedstaaten sichergestellt werden, dass es zu keiner wesentlichen neuerlichen Verschlechterung mehr kommt.
Die Verordnung sieht zudem ökosystemspezifische Verpflichtungen vor, darunter die Wiederherstellung von 25.000 km frei fließender Flussstrecken. Bei der Beseitigung von künstlichen Hindernissen in Flussstrecken sollen die Mitgliedstaaten prioritär obsolete Hindernisse angehen, unter anderem solche, die nicht länger zur Erzeugung erneuerbarer Energie genutzt werden.
Die Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission in nationalen Wiederherstellungsplänen regelmäßig darlegen, wie die Ziele der Verordnung erreicht werden sollen. Bis zum 1. September 2026 ist der erste Entwurf dieses Plans für den Zeitraum bis Juni 2032 mit einem strategischen Überblick für die Zeit nach Juni 2032 vorzulegen.
Neue Europäische Kommission
Am 1. Dezember 2024 trat die neu konstituierte EU-Kommission ihre Arbeit an. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen führt das Kollegium für eine weitere Legislaturperiode an.
In der neuen Legislaturperiode sieht sich die EU-Kommission mit einer Vielzahl von komplexen Herausforderungen konfrontiert, die eine strategische Neuausrichtung erfordern. Zu den zentralen Prioritäten gehört es, die industrielle Abwanderung zu stoppen und Europa zu einem attraktiven Standort für Unternehmen, Innovation und technologische Entwicklung zu machen (Wettbewerbsfähigkeit). Gleichzeitig strebt die EU an, durch eine Neugestaltung globaler Lieferketten ihre Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern und europäische Wertschöpfungsketten gezielt zu fördern. Ein weiteres zentrales Ziel bleibt die Umsetzung ambitionierter Klimaziele, die eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen und den Ausbau erneuerbarer Energien erfordern, um die gesetzten Vorgaben für 2030 und 2050 zu erreichen.
Ursula von der Leyen kündigte an, innerhalb der ersten 100 Tage ihrer neuen Kommission einen „Clean Industrial Deal“ vorzulegen. Der Plan zielt darauf ab, die Dekarbonisierung der EU voranzutreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken. Wichtige Aspekte der neuen EU-Strategie sollen die Förderung einer wettbewerbsfähigen Industrie, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen, die Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher Energie und Rohstoffen sowie die Stärkung der Energiegemeinschaft der EU sein.
Draghi Report
Mario Draghi wurde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit der Ausarbeitung eines nicht rechtsverbindlichen Berichts beauftragt, um Empfehlungen zur wirtschaftlichen Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft zu erarbeiten. Die Empfehlungen dieses Berichts sollen für die Ausrichtung der zweiten Amtszeit von Ursula von der Leyen von großer Bedeutung sein.
Der Energiesektor wird als eine der Hauptursachen für den Wettbewerbsrückstand der EU gegenüber anderen Weltregionen genannt. Basierend auf dieser Bewertung wurden folgende Vorschläge für den Sektor unterbreitet:
• Vereinfachung und Straffung der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren zur Beschleunigung der Einführung von erneuerbaren Energien, Flexibilitätsinfrastrukturen und Netzen
• Förderung von Netzausbau und Investitionen in Netze, um die Elektrifizierung der Wirtschaft voranzutreiben und Engpässe zu vermeiden
• Entkopplung der Vergütung für erneuerbare Energien und Kernenergie von der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen durch langfristige Verträge (Power Purchase Agreements und zweiseitige Contracts for Difference), um die Auswirkungen von Erdgas auf die Strompreise zu begrenzen
• Unterstützung von PPAs für industrielle Nutzer
• Förderung der Eigenerzeugung durch energieintensive Verbraucher
• Verstärkung der Systemintegration, der Speicherung und der Nachfrageflexibilität, um die Gesamtsystemkosten bei einem wettbewerbsfähigen Einsatz erneuerbarer Energien in Grenzen zu halten
• Erleichterung des Zugangs der dem internationalen Wettbewerb ausgesetzten Industrie zu wettbewerbsfähigen EU-Energiequellen
• Aufrechterhaltung der Versorgung mit Kernenergie und Beschleunigung der Entwicklung der „neuen Kernenergie“ (einschließlich der inländischen Versorgungskette)
• Förderung von CCUS-Technologien (Carbon Capture Utilisation and Storage)
Österreichischer Netzinfrastrukturplan (ÖNIP)
Der Österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) ist ein übergeordnetes strategisches Planungsinstrument zum zielgerichteten Aus- und Umbau einer integrierten Energieinfrastruktur. Damit soll eine fundierte Planungsgrundlage für wichtige Infrastrukturentscheidungen für 2030 auf dem Weg zu einem versorgungssicheren, klimaneutralen Energiesystem 2040 gelegt werden. Durch eine integrierte Betrachtung der zentralen Energienetze für Strom, Erdgas und Wasserstoff wird eine ganzheitliche Abstimmung zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und den Anforderungen an Netzkapazitäten, Speichertechnologien und Flexibilitätslösungen ermöglicht. Damit soll langfristig sichergestellt werden, dass die Netzentwicklung mit den dynamischen Anforderungen einer nachhaltigen Energieversorgung Schritt hält.
Das im ÖNIP untersuchte „Transition-Szenario“ zeichnet einen klaren Weg, wie das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreicht werden kann. Aufgrund einer verstärkten Elektrifizierung wird es zukünftig zu einer erhöhten Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Quellen kommen. Insbesondere wird für die vollständige Dekarbonisierung der Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie zusätzlicher Strom aus erneuerbaren Quellen benötigt. Im „Transition-Szenario“ wird daher von einem Ausbau der jährlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern von rd. 39 TWh bis 2030 ausgegangen – im Vergleich dazu sieht das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ein Ausbauziel von rd. 27 TWh bis 2030 vor. Für Kärnten ist zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 ein Ausbau von rd. 6 TWh vorgesehen. Darüber hinaus legt der ÖNIP erstmals konkrete Ausbauziele für das Jahr 2040 in Höhe von rd. 70 TWh fest.
Die im Plan abgebildeten Stromtransportbedarfskorridore wurden einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen und als „No-
regret“-Maßnahmen identifiziert, was ihre Unumgänglichkeit und Bedeutung unterstreicht. Zusätzlich wurden alle im ÖNIP ausgewiesenen Korridore, einschließlich des 380-kV-Ringschlusses in Kärnten, in den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ gehoben.
Nationaler Energie-
und Klimaplan (NEKP)
Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen ihrer EU-Energie- und Klimaziele nachweisen müssen.
Im NEKP legt Österreich dar, wie es das rechtlich verbindliche EU-Klimaziel bis 2030 erreichen will. Bis zu diesem Jahr müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Wert des Jahres 2005 um 48 % gesenkt werden („Effort-Sharing-Verordnung“). Der Plan kommt zum Ergebnis, dass mit bestehenden und zusätzlichen Maßnahmen eine Reduktion von 42 % bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 erreicht werden kann. Durch die Umsetzung von CCUS-Projekten und die Abschaffung von kontraproduktiven Förderungen (u. a. Dieselprivileg und steuerliche Vorteile für Dienstwagen) soll ein zusätzliches Potenzial realisiert werden, das einem Reduktionswert von 46 % gegenüber 2005 entspricht. Die verbleibende Lücke von 2 Prozentpunkten zum Zielwert 2030 (–48 % gegenüber 2005) soll durch die Nutzung der sogenannten ETS-Flexibilität (EU Emissions Trading System) geschlossen werden.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)
Mit dem am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) wird der Einbau von Wärmebereitstellungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe zur Raumheizung und/oder Warmwasseraufbereitung im Neubau verboten. Konkret bedeutet dies, dass es rechtlich nicht mehr möglich ist, Heizsysteme wie Kohle-, Öl- und Erdgasheizungen im Neubau zu errichten. Neue Gebäude dürfen gemäß EWG auch nicht mehr an nicht qualitätsgesicherte Fernwärme angeschlossen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bauprojekte, die bereits vor dem Inkrafttreten bewilligt wurden. Für bestehende Gebäude bringt das EWG keine Neuerungen.
Um den Heizungstausch finanziell zu unterstützen, wurden sowohl die Förderung für den Heizungstausch als auch die Förderung für die thermische Sanierung angepasst. So werden beim Heizungstausch durch Bundes- und Landesförderung durchschnittlich 75 % der Kosten für eine neue Heizung übernommen – Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten bis zu 100 % der Kosten gefördert. Der Fördertopf für 2024 wurde mit 1,25 Mrd. EUR ausgestattet.
Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG)
Die Erzeugung und der Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen sind wichtige Bestandteile, die die Klimaneutralität vor allem in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherstellen und den Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem maßgeblich unterstützen können. Die österreichische Wasserstoffstrategie sieht vor, dass bis 2030 rd. 1 GW Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen in Österreich installiert werden.
Mit dem Wasserstoffförderungsgesetz (WFÖG) wird das Ziel verfolgt, Produktionsanlagen für Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen in Österreich zu fördern. Die Förderungen werden in Form einer festen Prämie pro Einheit erzeugten Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt. Mit dem Gesetz stellt der Bund bis zu 820 Mio. EUR zur Förderung von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung. Davon wurden 400 Mio. EUR bereits im Rahmen einer im Dezember 2024 gestarteten europäischen wettbewerblichen Auktion vergeben. Die restlichen 420 Mio. EUR werden bis 2026 ausgeschüttet.
Nationales Emissionszertifikate-
handelsgesetz (NEHG)
Mit dem NEHG hat Österreich ein nationales CO2-Bepreisungssystem für die sogenannten Non-ETS-Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen) eingeführt. Diese Sektoren unterliegen nicht dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS I) und werden daher mit dem NEHG erstmalig einer Preisbelastung unterworfen, um auf diese Weise den Weg für emissionsärmere Energieträger attraktiver zu gestalten. Dabei sieht das NEHG eine schrittweise Einführung der CO2-Bepreisung vor: In der Einführungsphase (2022-2024) wurden Zertifikate zu fixen Preisen ausgegeben. Ab 2025 soll in der Überführungsphase der Übergang zu einem marktbasierten Handelssystem erfolgen. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern sowie zur Abmilderung sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen wurde parallel zum NEHG der Klimabonus eingeführt. Zusätzlich gibt es für energieintensive Unternehmen in besonders betroffenen Branchen finanzielle Entlastungen.
Das EU-Emissionshandelssystem wurde im Jahr 2023 um ein zweites Handelssystem (EU-ETS II) erweitert. Das neue System umfasst die Emissionen des Energieverbrauchs in den Sektoren Straßenverkehr, Gebäude, Industrie- und Energieanlagen, die nicht unter EU-ETS I fallen, sowie die der Landwirtschaft. Voraussichtlich ab 1. Januar 2027 startet die EU-ETS II-Handelsphase mit dem das NEHG abgelöst werden soll.
Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energie
versorgern
Mit diesem Gesetz soll im Wesentlichen das allgemeine „Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“ des Kartellrechts für Anbieter von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas (Energieversorgungsunternehmen) auf einem Markt, auf dem sie allein oder zusammen mit anderen Energieversorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung haben, konkretisiert werden. Es untersagt marktbeherrschenden Anbietern, Einkaufs- oder Verkaufspreise sowie Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als die anderer Versorgungsunternehmen oder vergleichbarer Marktteilnehmer.
Im Kern geht es um die Einführung einer „Beweislastumkehr“, wonach der Energieversorgungsunternehmer beweisen muss, dass seine Abweichungen sachlich gerechtfertigt sind. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet und orientiert sich an der deutschen Regelung gemäß § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Massnahmenpakete zur
Entlastung von Verbrauchern
Mit dem Ende des Jahres 2024 laufen eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreiskrise aus, die in den vergangenen Jahren eingeführt und regelmäßig verlängert wurden. Diese Maßnahmen waren darauf ausgelegt, Endkunden finanziell zu entlasten.
Zu den auslaufenden Regelungen gehören der Stromkostenzuschuss und der Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte, die mit 31. Dezember 2024 enden. Der Zuschuss für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe wird aufgrund seines späteren Inkrafttretens noch bis 30. Juni 2025 weitergeführt. Ebenso endet mit dem Jahreswechsel die Senkung der Elektrizitätsabgabe auf das EU-Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh, wodurch die Abgabe ab dem 1. Januar 2025 wieder auf 1,5 Cent/kWh angehoben wird. Darüber hinaus treten die EAG-Förderkosten (Förderpauschale und -beitrag), die zuletzt ausgesetzt waren, am 1. Januar 2025 wieder in Kraft.
Ausständige Gesetzesvorhaben
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll das in die Jahre gekommene ElWOG 2010 abgelöst werden. Neben einer grundlegenden Überarbeitung des ElWOG sollen mit dem ElWG in erster Linie europäische Gesetzesmaterien wie die Strombinnenmarktrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden – dazu gehören insbesondere der Fokus auf die Integration neuer Marktakteure, die umfassende Erweiterung der Kundenrechte sowie die Anpassung an energiewirtschaftliche Entwicklungen. Das ElWG wurde bis Ende Februar 2024 einer umfassenden Begutachtung unterzogen, jedoch steht die finale Beschlussfassung weiterhin aus.
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
Das bereits im Januar 2023 von der Bundesregierung angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist bis heute ausständig. Dabei sollen im EABG die für die Energiewende so wichtigen Vorgaben aus der RED III in Österreich innerstaatlich umgesetzt werden. Damit wäre eine deutliche Verfahrensbeschleunigung für EE-Projekte verbunden sowie eine rechtliche Qualifizierung dieser EE-Projekte als „überragendes öffentliches Interesse“. Konkret soll sich das EABG in zwei inhaltliche Schwerpunkte gliedern: in die Einführung eines eigenständigen Verfahrensregimes, das eine spürbare Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bewirkt, und qualitative Vorgaben für eine Energieraumplanung.
Kärnten
Kärntner Energiewende-Gesetz
Am 18. Juli 2024 wurde das 1. Kärntner Energiewende-Gesetz im Landtag beschlossen. Mit dieser Sammelnovelle sollen eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für einen rascheren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung mitsamt der erforderlichen Leitungsinfrastruktur und Erleichterungen beim Erneuerbaren-Ausbau ermöglicht werden. Im Kärntner Raumordnungsgesetz wird im Sinne der RED III auf die Klimaneutralität als Ziel abgestellt sowie das „überragende öffentliche Interesse“ für EE-Anlagen festgeschrieben.
Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024 (K-PhV 2024)
Seit August 2024 werden mit der Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024 (K-PhV 2024) die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geregelt. Gemäß der Verordnung bedürfen sämtliche Photovoltaikanlagen im Grünland einer eigenen Widmung („Grünland-Photovoltaikanlage“ bzw. „Grünland-Agri-Photovoltaikanlage“). Davon ausgenommen sind u. a. Agri-PV-Anlagen für Intensivobstbau, Geflügelhaltung und Fischzucht sowie Anlagen im Gewerbe-/Industriegebiet, auf Parkplätzen und auf Immissionsschutzstreifen. Die zusammenhängenden Widmungsflächen dürfen grundsätzlich das Ausmaß von 4 ha nicht überschreiten. In bestimmten Fällen ist ein Ausmaß von 10 ha möglich (z. B. auf bereits vorbelasteten oder versiegelten Flächen) und in besonders begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus. Zwischen den Widmungsflächen ist ein Mindestabstand von 1.000 m einzuhalten, wobei eine Unterschreitung nur in bestimmten besonders begründeten Einzelfällen möglich ist.
Energiestrategie
In der Regierungssitzung am 1. August 2023 wurde die Erarbeitung einer neuen Energiestrategie einstimmig beschlossen. Diese soll den Energiemasterplan „EMAP“ aus dem Jahr 2014 ersetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ziel der ganzjährigen Unabhängigkeit von Energieimporten beschleunigen. Aufbauend auf einer wissenschaftlichen Energiebedarfsprognose und einer Potenzialerhebung soll der Ausbau der Erneuerbaren in Kärnten neu ausgerichtet werden.
Volksbefragung
Am 12. Jänner 2025 fand in Kärnten eine von der FPÖ und Team Kärnten initiierte landesweite Volksbefragung statt. Die Kärntner stimmten über folgende Fragestellung ab: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ Bei einer Wahlbeteiligung von rd. 35 % sprachen sich rd. 51 % für ein Verbot von Windkraftanlagen aus, während rd. 49 % gegen das Verbot stimmten.
Nachtragsbericht
Systemnutzungsentgelte Strom 2025
Mit 1. Januar 2025 trat auf Basis des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die neue Systemnutzungsentgelte-Verordnung Strom (SNE-V 2018 – Novelle 2025) in Kraft. Die Systemnutzungsentgelte Strom wurden für Kunden der Kärnten Netz von der Regulierungsbehörde um durchschnittlich rd. 7,4 % erhöht.
Systemnutzungsentgelte Erdgas 2025
Mit 1. Jänner 2025 trat auf Basis des mehrjährigen Anreizregulierungssystems für Erdgas die neue Systemnutzungsentgelte-Verordnung Gas (GSNE-VO 2013 – Novelle 2025) in Kraft. Das bedeutet für Kunden der Kärnten Netz eine Erhöhung der Tarife um durchschnittlich rd. 0,8 %.
Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025
Mit 1. Jänner 2025 ist die neue Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung wurde gemäß § 73 Abs. 7 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2024, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft erlassen. Sie legt die von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern je Netzebene zu entrichtende Erneuerbaren-Förderpauschale für die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2027 fest. Für einen Standardhaushalt (Netzebene 7) beträgt die Jahrespauschale 19,02 EUR.
Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2025
Mit 1. Jänner 2025 ist die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2025 in Kraft getreten. Diese legt fest, dass alle an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbraucher einen Erneuerbaren-Förderbeitrag entrichten müssen. Dieser Beitrag beträgt 10,32 % des österreichweit durchschnittlichen Netznutzungs- und Netzverlustentgelts je Netzebene. Die spezifischen Beträge wurden für die Netzentgeltkomponenten Netznutzungsentgelt Leistung und Netznutzungsentgelt Arbeit für das Kalenderjahr 2025 festgelegt. Für einen Standardhaushalt (Netzebene 7, nicht gemessene Leistung) beträgt die Jahres-Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt Leistung 4,695 EUR/Zählpunkt, die Jahres-Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt Arbeit 0,737 Cent/kWh und die Jahres-Netzentgeltkomponente Netzverlustentgelt 0,059 Cent/kWh.
Erdgasabgabegesetz 2025
Das Erdgasabgabegesetz 2025 regelt die Besteuerung von Erdgas, das im Steuergebiet geliefert oder verbraucht wird. Die Abgabe betrifft sowohl Erdgas, das an Endverbraucher geliefert wird, als auch Erdgas, das von Erdgasunternehmen selbst genutzt oder nach Österreich importiert wird. Der Abgabesatz beträgt 0,066 EUR pro Kubikmeter gelieferten oder verbrauchten Erdgases und wird vom Netzbetreiber, aus dessen Leitung die Erdgasmenge bezogen oder eingespeist wurde, dem Netznutzer in Rechnung gestellt.

Geschäftssegmente
Energie
Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich ist das Unternehmen in den Geschäftsfeldern Windkraft und Photovoltaik tätig. Mit insgesamt 152 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,6 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,5 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Wasserkraft Österreich
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser im Sommer 2022 schwer beschädigt. Im November 2023 wurde mit der Wiederherstellung des Kraftwerks begonnen. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2025 geplant.
Kraftwerk Lamnitz
Bei diesem Beteiligungskraftwerk treten die Gemeinde Rangersdorf, ein privater Investor und die Kelag als Partner in einer gemeinsamen Kraftwerksgesellschaft auf. Die Anlage verfügt über eine installierte Leistung von rd. 1 MW sowie eine Jahresproduktion von rd. 3 GWh und konnte nach einjähriger Bauzeit im Oktober 2024 erfolgreich in Betrieb genommen werden.
Kraftwerk Ausserfragant
Am Maschinensatz 1 des Kraftwerks Außerfragant werden derzeit umfangreiche Erneuerungen des Generator-Stators und -Rotors, wesentlicher Turbinenteile sowie der Kugelschieber umgesetzt. Durch Effizienzsteigerungen kann eine Erhöhung der jährlichen Erzeugungsmenge um rd. 3 GWh erreicht werden. Die Wiederinbetriebnahme des Maschinensatzes ist für Anfang 2025 geplant.
Kraftwerk Fleiss
Beim Kraftwerk Fleiß werden derzeit der Maschinensatz 1 sowie die Elektro- und Leittechnik erneuert. Zusätzlich werden am Krafthaus und an den Außenanlagen Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Fertigstellung der Arbeiten und die Inbetriebnahme des Maschinensatzes sind für Mitte 2025 geplant.
Kraftwerk Zirknitz
Beim Kraftwerk Zirknitz wurde die Druckrohrleitung neu konserviert und der Maschinensatz erneuert. Der erste Teil der Konservierung wurde 2023 abgeschlossen. Die Fertigstellung des zweiten Teils erfolgte Mitte 2024. Die Inbetriebnahme der Anlage fand Ende 2024 statt.
Kraftwerk Kolbnitz, Schwallausgleichskraftwerk
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die einzelnen Mitgliedstaaten vor. Sie trat im Jahr 2000 in Kraft. Durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 in der gültigen Fassung) im Jahr 2003 erfolgte die Überführung in nationales Recht. Ziel ist eine systematische Verbesserung und jedenfalls keine weitere Verschlechterung des Zustands der Gewässer.
Zur Verwirklichung dieser Ziele hat das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen, wobei die Umsetzung der Maßnahmen in drei Perioden erfolgt. In der Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III (NGP III) ist eine zentrale Zielsetzung die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern. Bis 2025 sollen an den betroffenen Abschnitten Machbarkeitsstudien zur Schwall-Sunk-Sanierung durchgeführt werden. Die Schwall-Sunk-Belastung ist bei den Kelag-Kraftwerken Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau relevant.
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebs der Kraftwerksgruppe Fragant durch Schwall-Sunk-Vorgaben hintanzuhalten, zusätzliche Erzeugung aus Wasserkraft zu generieren und die Ökologie am betroffenen Flussabschnitt zu verbessern, wird an der Möll das Projekt Schwallausgleichskraftwerk Kolbnitz entwickelt. Wesentlicher Teil der Projektentwicklung sind die Ausarbeitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung sowie der Dialog mit und die Einbindung von möglichst vielen von diesem Projekt betroffenen Stakeholdern.
Speicher Wurten
Der Speicher Wurten ist das zentrale Element der Kraftwerksgruppe Fragant und spielt eine entscheidende Rolle bei der energiewirtschaftlichen Optimierung der gesamten Gruppe. Die Kelag plant, das Speichervolumen in den Jahren 2025/26 von rd. 3 Mio. m³ auf 5 Mio. m³ zu erhöhen. Dies soll die Flexibilität steigern und den zukünftigen Einsatz der vor- und nachgelagerten Speicher- und Pumpspeichersysteme optimieren.
Speicher Freibach
Im Mai 2022 wurden Veränderungen an der linken Bergflanke der Sperre Freibach festgestellt. Das Sanierungskonzept umfasste Abdichtmaßnahmen mittels Düsenstrahlverfahren sowie Injektionen und wurde im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich abgeschlossen.
Speicher Soboth
Am Feistritzbachdamm des Speichers Soboth (Kraftwerk Koralpe) wurden im Jahr 2022 abschnittsweise Injektionsmaßnahmen (Phase 1) zur Verbesserung des Dichtschirms unterhalb der Herdmauer durchgeführt. Von November 2023 bis Juni 2024 folgte Phase 2 der Injektionen. Im November 2023 wurde zusätzlich eine Entleerung im zehnjährlichen Intervall zur Kontrolle, Instandhaltung und Sanierung aller sonst unter Wasser liegenden Anlagenteile durchgeführt. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen im Januar 2024 konnte mit dem Wiederaufstau begonnen werden. Der Badepegel wurde im Juni 2024 wieder erreicht.
Wasserkraft International
International verfolgt der Kelag-Konzern mit der Kelag International im Bereich Wasserkraft eine selektive Wachstumsstrategie und ist in den drei Regionen Iberien (Spanien und Portugal), Mediterranean (Italien und Frankreich) sowie Südost-europa aktiv. Aktuell verfügt der Kelag-Konzern in diesen Regionen über 39 Wasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 168 MW und einer Jahreserzeugung von rd. 331 GWh im Regeljahr.
Region Iberien
Mit Jahresbeginn 2023 wurde ein Akquisitionsverfahren für den Erwerb von in Betrieb befindlichen Kleinwasserkraftwerken in der Region Castellón gestartet. Drei Kraftwerke aus diesem Portfolio sind im November 2023 in den Betrieb der Kelag International übergegangen. Mit Juni 2024 folgte ein viertes.
In Portugal tragen Wasserkraftwerke (allesamt Minderheitsbeteiligungen) mit einer Gesamtleistung von rd. 28 MW und einer Jahresproduktion im Regeljahr von rd. 74 GWh zum Jahresergebnis 2024 bei.
Region Mediterranean
Mit dem Erwerb eines Kleinwasserkraftwerkportfolios im Jahr 2021 erfolgte der Markteintritt in Frankreich. Die acht in Frankreich betriebenen Laufwasserkraftwerke tragen mit einer Gesamtleistung von rd. 36 MW und einer Jahresproduktion im Regeljahr von rd. 101 GWh zum Jahresergebnis bei. Mit Ende 2024 wurde das Kraftwerk Oussiat, das durch einen Neubau ersetzt wurde, in eine Probebetriebsphase übernommen. Die Übernahme in den Regelbetrieb ist für das erste Quartal 2025 geplant, womit das Kraftwerk Oussiat mit einer installierten Leistung von rd. 1 MW weitere 5 GWh an erneuerbarer Energie produzieren wird.
Bereits Ende 2019 erfolgte der Markteintritt in Italien. Aktuell betreibt die Kelag International drei Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von rd. 6 MW und einer Jahresproduktion im Regeljahr von rd. 20 GWh. Bei dem durch ein Starkregenereignis beschädigten Kraftwerk Frison wurden die Sanierungsarbeiten abgeschlossen und das Kraftwerk mit Ende 2024 wieder in Betrieb genommen. Weitere Wasserkraftprojekte befinden sich aktuell in Evaluierung.
Region Südosteuropa
Im südosteuropäischen Raum investierte der Kelag-Konzern in der Vergangenheit in verschiedene Kleinwasserkraftwerke. In Summe sind in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro zwölf Kraftwerke mit einer installierten Leistung von rd. 28 MW in Betrieb und produzieren im Regeljahr rd. 83 GWh Strom aus Wasserkraft.
Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten über die Betriebsgenehmigungen der Wasserkraftwerke im Kosovo wurde im September 2023 eine Schiedsklage wegen Enteignung bei der International Chamber of Commerce in Paris eingebracht. Im März 2024 wurden die Betriebsgenehmigungen für die Kraftwerke Decan und Belaje durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes im Kosovo rechtsgültig bestätigt und konnten wieder in Betrieb genommen werden. Somit verbleibt aktuell nur das Kraftwerk Lumbardhi II Gegenstand des Verfahrens.
Für das Kraftwerk Lumbardhi I ist im April 2024 der 20-jährige Pachtvertrag zum Betrieb der Anlage ausgelaufen. Hierzu laufen im Moment Verhandlungen über die Verlängerung der Nutzungsdauer des Kraftwerkes um weitere 20 Jahre.
Windkraft Österreich
Die Kelag betreibt mit ihren Tochterunternehmen acht Windkraftanlagen in Kärnten und zwölf Windkraftanlagen im Burgenland. Das Geschäftsfeld verfolgt den weiteren Ausbau der Produktion von Energie aus Windkraft.
Ein wichtiger Meilenstein wurde beim Windparkprojekt Lavamünd erreicht. Der Bundesverwaltungsgerichtshof hat am 3. Dezember 2024 den positiven UVP-Bescheid (Umweltverträglichkeitsprüfung) der ersten Instanz bestätigt.
Mit den beiden Projekten Peterer Alpe und Steinberger Alpe II befinden sich in Kärnten derzeit in Summe weitere 17 Anlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 76 MW in UVP-Behördenverfahren. Der Windpark Peterer Alpe erhielt im Juli 2024 den erstinstanzlichen UVP-Bescheid, das Projekt Steinberger Alpe wurde im Dezember 2024 öffentlich kundgemacht. Im Burgenland entwickelt die Kelag gemeinsam mit der Burgenland Energie einen neuen Windpark mit 21 Anlagen.
Windkraft International
Auch im Bereich Windkraft werden die europäischen Märkte aktiv bearbeitet. Projektmöglichkeiten werden kontinuierlich evaluiert, um das Potenzial für neue Windkraftanlagen zu identifizieren und zu nutzen.
Region Iberien
In Portugal hält die Kelag Anteile an drei Windkraftwerken.
Region Mediterranean
Im Dezember 2024 konnte die Kelag International erfolgreich eine Akquisition für ein Greenfield-Projektportfolio in Italien abschließen, das nun weiterentwickelt wird. Dieses Portfolio bietet vielversprechende Möglichkeiten zur Erweiterung der erneuerbaren Energiekapazitäten und zur Stärkung der Marktpräsenz in Italien.
Region Südosteuropa
Der Windpark Ivan Sedlo in Bosnien und Herzegowina mit einer Leistung von rd. 25 MW wird Anfang 2025 in Betrieb gehen und ab dann jährlich rd. 66 GWh Strom produzieren.
In Nordmazedonien laufen die Bauarbeiten am Windpark Gevgelija, und die ersten Windanlagen sind bereits in Errichtung. Gevgelija wird mit einer geplanten installierten Leistung von rd. 30 MW jährlich rd. 70 GWh an Energie aus Windkraft erzeugen.
Darüber hinaus befinden sich bereits sechs Windparks in Bulgarien, Kroatien und Rumänien in Betrieb, die zusammen jährlich rd. 144 GWh grünen Strom produzieren.
Photovoltaik ÖSterreich
Die Kelag betreibt im Inland 29 eigene PV-Dachanlagen mit einer Leistung von rd. 3 Megawattpeak (MWp). Da die ambitionierten Klimaziele nicht nur durch die Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft. Entsprechende Grundstücke werden gesichert und bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht. Aktuell betreibt die Kelag im Inland drei eigene PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von rd. 7 MWp.
Im Juni 2024 erfolgte in Bleiburg die Inbetriebnahme des PV-Freiflächenprojekts Kelag-„Sonnen.Weide“ mit Doppelnutzung als Agri-PV-Anlage. Die Anlage verfügt über eine Gesamtleistung von rd. 2 MWp und eine erwartete Jahresstromproduktion von rd. 2 GWh. An den Standorten Blasnitzen und Mühlbach befinden sich zwei weitere PV-Freiflächenprojekte in Umsetzung. Die Anlagen verfügen jeweils über rd. 1 MWp Gesamtleistung und eine erwartete Jahresstromproduktion von jeweils rd. 1 GWh. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mitte 2025 geplant.
Im Burgenland befindet sich ein PV-Freiflächenprojekt mit insgesamt rd. 47 MWp in Entwicklung. Dieses Hybridisierungsprojekt kombiniert Wind- und Photovoltaikanlagen und nutzt somit die Vorteile beider erneuerbarer Energiequellen, maximiert die Energieerzeugung und optimiert die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Die Inbetriebnahme der ersten Ausbaustufe ist für 2026 geplant.
Photovoltaik international
Auch im Bereich Sonnenkraft ist die Kelag International in den Regionen Iberien, Mediterranean und Südosteuropa aktiv.
Region Iberien
In Spanien befinden sich derzeit PV-Freiflächen-Projekte mit einer Gesamtleistung von rd. 34 MWp in Entwicklung. Weitere Potenziale werden kontinuierlich evaluiert.
Im portugiesischen Markt hält der Kelag-Konzern Anteile an drei PV-Anlagen und rundet damit das Portfolio der erneuerbaren Energien im iberischen Raum ab.
Region Mediterranean
Einer der Fokusmärkte für Photovoltaikprojekte ist Italien. Im August 2024 wurde die PV-Freiflächenanlage Palmanova mit einer Leistung von rd. 13 MWp und einer jährlichen Produktion von rd. 15 GWh fertiggestellt und erfolgreich in Betrieb genommen.
Darüber hinaus wurden PV-Projekte in Entwicklung in den Regionen Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna und Piemont mit einer Gesamtleistung von bis zu 63 MWp und einer erwarteten Jahresproduktion von bis zu 101 GWh erworben.
Erzeugungsportfolio International
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Energiewirtschaft und Energiehandel
Der Energiehandel bündelt die energiewirtschaftliche Kompetenz des Konzerns und ist die zentrale Drehscheibe, um Nachfrage- und Angebotsüberschüsse an den jeweiligen Strommärkten auszugleichen. Dies erfolgt im Rahmen energiewirtschaftlicher Dienstleistungen und Handelstätigkeiten über verschiedene Fristigkeiten und Produkte, von Terminmärkten über Day-Ahead- und IntraDay-Markt bis hin zu kurzfristigen Systemdienstleistungen. Als solches bildet der Energiehandel die notwendige Schnittstelle zu Erzeugern, Energielieferanten und weiteren Marktakteuren und nimmt als Beschaffer und Vermarkter von Energie eine bedeutende Rolle im liberalisierten, energiewirtschaftlichen Marktmodell wahr.
Die Weiterentwicklung des Energiesystems im Rahmen der Dekarbonisierung und Elektrifizierung – nämlich der fortschreitende Ausbau von fluktuierenden erneuerbaren Energien sowie die zukünftige Entwicklung der Nachfragetreiber E-Mobilität, Wärmepumpe, Wasserstoff – führt zu steigenden Anforderungen an die Energiewirtschaft und den Energiehandel. Ziele sind,
• der zunehmenden Schwankung der Erzeugungs- und Absatzmengen mit flexiblen Kraftwerkseinheiten und (Pump-)Speicherkraftwerken entgegenzuwirken,
• optimierte Vermarktungsdienstleistungen für erneuerbare Erzeuger anzubieten,
• Konsumenten, die zeitweise zu Produzenten werden, im optimierten Energiemanagement zu unterstützen und
• damit neue Marktteilnehmer und Technologien wirtschaftlich sinnvoll in den Energiemarkt zu integrieren.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schlüsselkompetenzen im Bereich der Kraftwerkseinsatzsteuerung, der Prognosefähigkeit und der Datenanalyse, unter anderem von Wetter- und Verbrauchsdaten, von entscheidender Bedeutung.
Vertrieb (B2C) und Energielösungen
Das im Geschäftsjahr 2024 umgesetzte Vertriebsstrategieprojekt mit den Säulen Kundensegmentierung, Produkt-Portfolio-Review sowie Vertriebskanalanalyse und -steuerung wurde planmäßig abgeschlossen. Erste Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung.
Darüber hinaus konnte die Kelag 2024 bedeutende Fortschritte im Bereich E-Mobilität erzielen, darunter die Umstellung der Autostromtarife, erfolgreiche Rezertifizierungen und Förderzusagen für mehrere Projekte. Besonders hervorzuheben sind Projekte mit zwei großen Einzelhandelsketten, bei denen bis Ende 2024 ein erheblicher Teil der geplanten E-Ladeinfrastruktur errichtet werden soll. Des Weiteren konnte das Strategieprojekt zur Positionierung der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Mai 2024 abgeschlossen werden; erste Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden.
Bei der Tarifgestaltung sind seit April 2024 neue Strom- und Erdgastarife für Neu- und Bestandskunden verfügbar. Im Juni wurde eine Initiative gestartet, um Kärntner Gemeinden als Multiplikatoren für die Energiezukunft zu gewinnen. Bisher konnten rd. 100 Gemeinden als Kooperationspartner gewonnen werden. Im Mai 2024 wurde das bestehende Sozialpartnernetzwerk auch um die Volkshilfe Kärnten erweitert.
Zur Förderung emissionsarmer und umweltfreundlicher Technologien hat die Kelag im November 2024 ein Prämienprogramm im Umfang von rd. 3 Mio. EUR gestartet, das Investitionen in Wärmepumpen und E-Mobilität unterstützt. In Zusammenarbeit mit Partnern hilft die Kelag den Kunden beispielsweise bei der Planung und Installation von PV-Anlagen.
Seit dem Neustart des digitalen PlusClubs vor einem Jahr haben sich bereits über 50.000 Kunden im Portal eingeloggt und PlusClub-Gutscheine im Gegenwert von rd. 600 TEUR eingelöst. Mit 1,5 Mio. Logins und einer Einwilligungsquote zum elektronischen Geschäftsverkehr in Höhe von rd. 74 % befindet sich die Kelag auch in diesem Bereich auf einem sehr guten Weg.
Netz
Strom- und Erdgasnetz
Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige
Netzinfrastruktur ist eine unverzichtbare Lebensader für Bevölkerung und Wirtschaft und Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Als Verteilernetzbetreiber sorgt die Kärnten Netz für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung aller Kunden in Kärnten. Sie stellt die Strom- und Erdgasnetzinfrastruktur rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, zur Verfügung und gewährleistet damit die Aufrechterhaltung eines diskriminierungsfreien und wettbewerbsfähigen Energiemarktes.
Zu den Aufgaben der Kärnten Netz zählen die Planung, der bedarfsorientierte Ausbau, der Betrieb und die Instandhaltung des von der Muttergesellschaft Kelag gepachteten Strom- und Erdgasnetzes sowie ein effizientes Entstörungsmanagement. Smart Metering und ein effizientes Datenmanagement bilden die nachhaltige Basis für das Energiesystem der Zukunft. Der erhöhte PV-Ausbau zur Eigenproduktion bei Privat- und Gewerbekunden erfordert eine Ertüchtigung des Mittel- und Niederspannungsnetzes zur Ermöglichung einer erfolgreichen Zukunft für erneuerbare Energien. Mit einem zuverlässigen Netz leistet die Kärnten Netz somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Kärnten.
Investitionen in die
Versorgungsqualität
Ein leistungsfähiges Verteilernetz ist die Basis für eine sichere Energieversorgung. Mit dem Ausbau der Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger steigen die Anforderungen an das Stromverteilernetz erheblich. Durch das im Berichtsjahr 2024 umgesetzte Investitions- und Instandhaltungsprogramm konnte die Versorgung der Netzkunden weiterhin in gewohnter Qualität gewährleistet werden. Der Wirtschaftsstandort Kärnten konnte gestärkt und die Energiewende in Kärnten vorangetrieben werden. Investitionsschwerpunkte bildeten die Erneuerungsarbeiten in den Umspann- und Schaltwerken, wobei jene im Umspannwerk (UW) Treibach sowie UW Rangersdorf im Mölltal hervorzuheben sind. Weiters wurden Investitionsprojekte im Hochspannungsnetz sowie im Mittel- und Niederspannungsnetz, umgesetzt. Die gesetzlich vorgegebene Rolloutquote der Smart Meter im Ausmaß von 95 % wurde erreicht.
Projekt Umspannwerk Treibach
Der Raum Treibach-Althofen zählt aufgrund zahlreicher Industriebetriebe (z. B. Treibacher Industrie AG, Flextronics International GmbH, Tilly Holzindustrie) und des damit verbundenen hohen Strombedarfs zu einem weiteren wesentlichen Lastschwerpunkt im Netz der Kärnten Netz. Das UW Treibach dient hierbei als wichtige 110-/20-kV-Netzabstützung für diesen Raum. Auf der 20-kV-Mittelspannungsebene dient das UW Treibach als Netzabstützung für den nördlichen Raum von St. Veit bis nach Friesach und weiter bis ins Metnitz- und Gurktal. Sowohl aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im Raum Treibach-
Althofen als auch für die zukünftige Integration von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien gewinnt das UW Treibach zunehmend an Bedeutung.
Das UW Treibach wurde im Jahr 1954 errichtet. Zustandsbedingt sind die bestehenden 110-kV- und 20-kV-Schaltanlagen im UW zu erneuern und den zukünftigen Erfordernissen anzupassen. Die Neu-
errichtung des Umspannwerks an einem neuen Standort wurde 2022 begonnen, im Berichtsjahr 2023 fortgesetzt und konnte im Laufe des Geschäftsjahres 2024 fertiggestellt werden.
Projekt Umspannwerk Rangersdorf
Die elektrische Energieversorgung im oberen Mölltal (Großraum Winklern–Rangersdorf–Stall) erfolgt über das 20-kV-Mittelspannungsnetz, das von den 40 km voneinander entfernten Umspannwerken Außerfragant und Zirknitz gestützt wird. Dieses Netz versorgt zahlreiche Gewerbegebiete und Firmen und transportiert Energie von mehreren Erzeugungsanlagen ab. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der langgezogenen Talstruktur ist das Netz bereits nahezu ausgelastet.
Das neue Umspannwerk Rangersdorf wird die zukünftigen Versorgungsaufgaben im oberen Mölltal unterstützen, einschließlich der Weiterentwicklung der Gewerbegebiete, der Errichtung geplanter Kleinwasserkraftwerke, der steigenden Einspeiseleistungen durch PV-Anlagen und des Wachstums der E-Mobilität. Die geplante Inbetriebnahme des Umspannwerkes ist für das dritte Quartal 2025 geplant.
Erneuerung 110-kV-Netz Mittelkärnten
Das 110-kV-Hochspannungsnetz ist das Rückgrat der sicheren Stromversorgung in Kärnten. Es ermöglicht den überregionalen Energietransport, die Verteilung in die Regionen sowie die Einspeisung großer Kraftwerke in die Hochspannungsebene. Der Großteil des Netzes wurde zwischen 1950 und 1970 errichtet, einschließlich der Leitungsabschnitte im Großraum Mittelkärnten.
Aktuell wird diese Region durch eine einsystemige 110-kV-Freileitung versorgt, die zwischen den Umspannwerken St. Veit, Treibach, Wietersdorf und Brückl verläuft. Diese Leitung sichert bis heute die Versorgung der industriestarken Region Mittelkärnten. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der steigenden Anforderungen durch erneuerbare Energien, Wärmepumpen und E-Fahrzeuge reicht die bestehende Leitung nicht mehr aus. Um Überlastungen zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist eine Erneuerung und Verstärkung des Netzes notwendig.
Die Planungsarbeiten für die Erneuerung des 110-kV-Netzes Mittelkärnten wurden im Berichtsjahr 2024 zügig vorangetrieben. Erste Gespräche mit Grundstückseigentümern fanden bereits statt. Das UVP-pflichtige Leitungsprojekt soll im Frühjahr 2025 bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht werden.
Smart Metering
Die flächendeckende Einführung von Smart Metern wurde im Geschäftsjahr 2024 planmäßig fortgesetzt und die gesetzliche Rolloutquote von 95 % erfolgreich erreicht. Mit rd. 299.000 installierten Smart Metern sind somit 96 % der Netzkunden mit einem Zähler der neuesten Generation ausgestattet. Die Kärnten Netz setzt den Smart-Meter-Rollout weiterhin konsequent fort und wird verstärkt in die Erweiterung der Kommunikationsinfrastruktur investieren.
Beteiligung an der 450-MHZ-Kommunikationsfrequenz der ARGONET GMBH
Zehn österreichische Verteilernetzbetreiber planen gemeinsam die Nutzung der 450-MHz-Kommunikationsfrequenz für die Betriebskommunikation, wie es bereits in Ländern wie Deutschland, den Niederlanden und Polen umgesetzt wurde. Diese Frequenz soll die Herausforderungen durch Energiewende, Digitalisierung und Ansprüche an die Versorgungssicherheit bewältigen, insbesondere die erhöhten Anforderungen an die Datenübertragung. Anwendungsfälle umfassen Zählerfernauslesung, Fernüberwachung und -steuerung, netzdienliche Anwendungen sowie redundante Betriebs- und Notfallkommunikation.
Die Kärnten Netz beabsichtigt hierfür, 10,5 % der Anteile an der Argonet GmbH (ARGONET) zu erwerben, die die Rechte an der 450-MHz-Frequenz besitzt und über die entsprechende Funknetzplattform verfügt.
Verteilernetzentwicklungspläne
(V-NEP)
Der Artikel 32 (3) der Strom-Binnenmarktrichtlinie RL (EU) 2019/944 verlangt, dass Verteilernetzbetreiber mit mindestens 50.000 Zählpunkten alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan veröffentlichen. Für 2024 haben sich die großen österreichischen Verteilernetzbetreiber freiwillig zur Veröffentlichung dieser Pläne entschlossen, im Sinne der europäischen Clean-Energy-Initiative. Ab 2026 wird dies verpflichtend. Die Kärnten Netz hat ihre Planungen für die Erneuerung, den Neu- und Ausbau von Umspannwerken und Hochspannungsleitungen veröffentlicht. Der Planungshorizont beträgt zehn Jahre und umfasst u. a. Planungsannahmen, -grundsätze, -methoden, konkrete Netzausbauprojekte und Flexibilitätsleistungen.
Digitalisierungs- und
innovationsmassnahmen
Um die Energiewende vorantreiben zu können, wird der massive Ausbau der Netzinfrastruktur von Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen begleitet. Investitionen in Software, Digitalisierung, Automatisierung und die ständige Erweiterung des digitalen Zwillings ermöglichen es, die Netze noch besser zu nutzen sowie neue digitale Services anbieten zu können.
Die bereits fortgeschrittenen Netzberechnungsansätze und -anwendungen der Kärnten Netz in der Niederspannung führten zu einer Entwicklungspartnerschaft im Bereich Niederspannungsnetzmanagement mit der Firma SIEMENS, die nun in die Umsetzung ihres neuen Produkts „LV-Insights“ mündet. Die Aktivitäten im EU-Förderprojekt GreenSwitch wurden termingerecht abgeschlossen. Darüber hinaus konnte die Kärnten Netz sowohl zusätzliche nationale Förderungen (FFG) als auch europäische Förderungen (EU-Horizon) erfolgreich sichern.
Smart-Grid-Projekt „GreenSwitch“
Für dieses grenzübergreifende PCI-Projekt (Project of Common Interest) hat sich die Kärnten Netz mit mehreren Netzbetreibern aus Slowenien (ELES, Elektro Celje, Elektro Gorenjska, Elektro Ljubljana) und Kroatien (HOPS, HEP) zusammengetan, um Förderungen für Netzinfrastrukturprojekte zu erhalten. Im Rahmen des Projekts (2023–2028) wurden verschiedene Teilprojekte im Umfang von rd. 143 Mio. EUR bei der Europäischen Kommission zur Förderung eingereicht, davon entfallen rd. 50 Mio. EUR auf die Kärnten Netz. Die Europäische Kommission fördert davon 50 %, um die Netzinfrastruktur in Kärnten fit für die Energiewende zu machen.
Im Berichtszeitraum wurden im Zuge des Projekts in Kärnten bereits 20 Trafostationen automatisiert und mittels LWL-Verlegungen und Datenfunk an das Netzleitsystem angeschlossen. Die automatisierten Trafostationen sind mit ferngesteuerten und ferngemeldeten Schaltgeräten sowie Kurzschlussanzeigern mit Fernauslesefunktion ausgestattet. Die Aufrüstung der Trafostationen ist eine der wesentlichen Maßnahmen für eine bessere Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit des Verteilernetzes und ermöglicht somit eine höhere Versorgungssicherheit. Im Berichtszeitraum wurden im Zuge des Projekts in Kärnten 33 km 20-kV-Kabel verlegt, um die Versorgungssicherheit sowie die Netzkapazität zu steigern. Diese Maßnahme wird einen höheren Leistungsfluss in kritischen Netzknoten ermöglichen und gleichzeitig auch die Wiederversorgungsmöglichkeiten im Falle einer Störung im Netz verbessern. Dadurch lässt sich eine verringerte Ausfallzeit für Endkunden und somit auch eine höhere Versorgungssicherheit ableiten. Durch das verstärkte Mittelspannungsnetz wird die Anschlusskapazität auf der Nachfrage- und Erzeugungsseite erhöht. Die Automatisierung der oben genannten Errichtung des UW Rangersdorf wird auch im Zuge des Projekts mitfinanziert. Darüber hinaus wurden rd. 13 km LWL-Kabel für betriebliche Anwendungen verlegt. Die Verstärkung der bestehenden 20-kV-Notstromverbindung über den Seebergsattel bzw. die Neuerrichtung einer neuen im Loibltunnel ist derzeit in Planung.
Vitreous Grid
Das FFG-Projekt Vitreousgrid ist eine Kooperation zwischen der Technischen Universität Graz und verschiedenen Verteilernetzbetreibern in Österreich (darunter auch die Kärnten Netz). Innerhalb dieser Kooperation soll ein Zustandsschätzverfahren entwickelt werden, mit dem es möglich ist, trotz defizitärer Messinfrastruktur die Beobachtbarkeit in den unteren Spannungsebenen zu erhöhen. Dies soll die Zuverlässigkeit des zukünftigen Netzbetriebs weiterhin gewährleisten. Die Verteilernetzbetreiber sind als unterstützende Partner in diesem Projekt involviert und stellen der Technischen Universität Graz Daten zur Verfügung, um Ergebnisse zu erhalten, die auch in die Realität umgelegt werden können.
ePowerMove
Das EU-Horizon geförderte ePowerMove-Projekt sieht die Entwicklung eines globalen Energieverbrauchsoptimierers vor, der fortschrittliche Technologien aus den Bereichen der Ladeinfrastruktur und der Netzsteuerung mit einer Reihe innovativer und ergänzender Elemente kombiniert, um das Potenzial der einzelnen Innovationen zu maximieren. Alle Entwicklungen im Rahmen des Projekts sind auf soziale Innovation, Erschwinglichkeit und Nutzerakzeptanz ausgerichtet und sind flexibel sowie skalierbar. Die vorgeschlagenen Lösungen für das langsame Laden sind kosteneffizient, bidirektional und interoperabel und werden auf intelligente Weise mit dem Stromnetz kombiniert. Im Projekt werden neue Geschäfts- und Nutzungsmodelle erforscht, um Verbreitungsmodelle zu entwickeln sowie um politische Interventionsszenarien und Strategien für eine nachhaltige urbane E-Mobilität zu beschleunigen.
Hydrogen Industrial Inland Valley
Die Kärnten Netz prüft im Rahmen des EU-Horizon Förderprojekts „Hydrogen Industrial Inland Valley“ Optionen und ermittelt die notwendigen Netzausbaumaßnahmen für den Hochlauf einer Wasserstoffnetzinfrastruktur unter Wahrung der Systemstabilität und Versorgungssicherheit der aktuellen Gasnetzinfrastruktur. In einer Machbarkeitsstudie werden die H2-Tauglichkeit von Rohr- und Anlagenmaterialien und die maximale H2-Beimischung (Blending) in das bestehende Erdgasnetz untersucht. Infolge der Beimischung von H2, Biomethangasen und Synthetic Natural Gases (SNG) in das bestehende Erdgasnetz ist auch ein System zur Ermittlung der Brennwertverfolgung zu entwickeln. Für die Industrie wird ein Wasserstoffstartnetz evaluiert.
Reallabor Murau
Das geförderte FFG-Reallabor Murau entwickelt ein prototypisches Modell, das zeigt, wie inneralpine Regionen als ganzheitlich integrierte Systeme dazu beitragen können, das Ziel der Klimaneutralität in Österreich schneller, kosteneffizienter und fairer zu erreichen. Dies soll durch eine aktive Beteiligung aller erreicht werden. Die Holzwelt Murau entwickelt hierzu das „100 % klimaneutrale, bedarfsgerechte regionale Systemkraftwerk“ als kooperative regionale Lösung. Im Reallabor sind zwei Projekte enthalten: Das erste Projekt befasst sich mit den Fragestellungen eines regional getragenen Innovationslabors, während das zweite das Systemkraftwerk Murau als Demonstrationsprojekt systemisch untersucht.
Wärme und Grosskunden
Wärme, B2B Strom/Gas, Energiedienstleistungen
Das Segment Wärme und Großkunden wird im Kelag-Konzern durch mehrere Gesellschaften repräsentiert. Neben der Kelag Energie & Wärme und ihren Beteiligungen ist auch die Kärntner Restmüllverwertung zugeordnet. Die Kelag Energie & Wärme ist das größte überregional tätige Wärmedienstleistungsunternehmen in Österreich und betreibt derzeit 83 Fernwärmenetze sowie rd. 840 Heizzentralen.
Der Fokus der unternehmerischen Tätigkeit liegt auf der nachhaltigen und umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Prozessenergie sowie dem Strom- und Erdgasvertrieb an Individualkunden in Österreich. Das Leistungsspektrum umfasst die Bereitstellung von Heizungs- und Prozessenergie sowie die Erbringung von Dienstleistungen wie die Betriebsführung von Heizzentralen. Die an die Kunden abgegebene Wärme wird in erster Linie durch den Einsatz industrieller Abwärme und Biomasse erzeugt. In diesem Bereich ist die Kelag Energie & Wärme österreichweit führend. Bereits rund zwei Drittel der benötigten Wärme werden auf Basis von erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme generiert. Nur dort, wo industrielle Abwärme nicht genutzt werden kann und die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse nicht möglich ist, werden noch fossile Energieträger eingesetzt. Aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sowie des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes plant die Kelag Energie & Wärme, den regenerativen Anteil bis zum Jahr 2040 auf rd. 90 % zu steigern. Durch die Gesetzgebung und das durch die Energiekrise der letzten Jahre veränderte Mindset ist eine anhaltend hohe Kundennachfrage nach grüner Wärme feststellbar.
Der Hauptschwerpunkt der Kelag Energie & Wärme liegt einerseits in der Errichtung neuer Fernwärmesysteme und andererseits in der kontinuierlichen Verdichtung bestehender Fernwärmenetze zur Versorgung neuer Wärmekunden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Effizienzsteigerungen bei bereits in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen gelegt. Intelligente Anlagen- und Fernwärmenetzsteuerungen gewährleisten einen effizienten Anlagen- und Ressourceneinsatz und tragen damit zu einer größtmöglichen Schonung der Umwelt bei. Darüber hinaus weisen die Anlagen aufgrund des verminderten Brennstoffeinsatzes hohe Wirkungsgrade bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung auf. Zur Zählerauslesung setzt das Unternehmen vermehrt auf den Einsatz der LoRaWAN-Technologie, um einerseits Zählerwerte zeitnah zur Verfügung zu haben und andererseits Informationen zur Wirkungsgradsteigerung zu erhalten.
Der Wärmeabsatz lag im Geschäftsjahr 2024 mit 1.834 GWh trotz wärmerer Witterung auf Vorjahresniveau. Mindermengen aus rd. 3 % geringeren Heizgradtagen im Vergleich zum Vorjahr und aus der effizienteren Energienutzung der Kunden wurden über Ausbaumaßnahmen kompensiert.
Seit 2018 verantwortet die Kelag Energie & Wärme auch den Strom- und Erdgasvertrieb der Kelag für den B2B-Bereich (Individualkunden). In diesem Geschäftsfeld wurden im Jahr 2024 rd. 2,6 TWh Strom und rd. 1 TWh Erdgas an Kunden geliefert. Die Preisentwicklung bei Strom und Gas hat im Vorjahresvergleich zu einer deutlichen Umsatzreduktion geführt. Im aktuellen energiewirtschaftlichen Umfeld ist weiterhin mit Mengen- und Preisverwerfungen zu rechnen, jedoch in einem weitaus geringeren Ausmaß als in den vergangenen Jahren. Durch entsprechende Vertragsgestaltung wird das Risiko für die Kelag Energie & Wärme minimiert. Perspektivisch wird im Stromvertrieb mit steigenden Absatzmengen, im Erdgasvertrieb jedoch mit sinkenden Absatzmengen gerechnet.
laufende Umsetzungsprojekte
Zur Stärkung des nachhaltigen Wachstums und zur weiteren Versorgung der Kunden mit regenerativer Wärme wurde im Jahr 2023 mit der Errichtung eines zusätzlichen Biomassekessels begonnen. Dieser wurde Ende 2024 in Probebetrieb genommen und wird ab 2025 das Fernwärmenetz zusätzlich mit nachhaltiger Wärme speisen.

In Vorarlberg wird an der Errichtung eines neuen Fernwärmesystems gearbeitet. Die Projektierungsphase wurde abgeschlossen und die entsprechenden Genehmigungsverfahren werden aktuell durchgeführt. Der Abschluss entsprechender Kundenverträge ist so weit fortgeschritten, dass mit der Umsetzung des Projekts (unter anderem Ausschreibung, Vergabe, Baubeginn etc.) im Jahr 2025 begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme des neuen Fernwärmesystems ist für Ende 2026 geplant.
Im Burgenland wird an der Ökologisierung eines bestehenden fossilen Fernwärmenetzes gearbeitet. Behördeneinreichung und Vergabe sind bis Mitte 2025 geplant, Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen regenerativen Versorgungsanlage sind für 2026 vorgesehen.
Sonstiges und Beteiligungen
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zur Gänze zugerechnet.
Glasfaserausbau
Die Kelag-Connect errichtet zukunftssichere und digitale Glasfaserinfrastruktur in Kärnten. Ziel ist es, ein leistungsstarkes Glasfasernetz zu schaffen, um die Region nachhaltig zu stärken und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Ende 2024 waren mehr als 10.000 Glasfaseranschlüsse installiert. Aktuell nutzen bereits über 2.500 Kunden ihren Anschluss aktiv.
In zahlreichen Gemeinden im Gailtal, wo die Projekte bereits im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein werden, sowie in anderen Gemeinden wie Gmünd und Malta, haben die Bauarbeiten bereits begonnen. Langfristig wird in über 40 Gemeinden die Breitbandinfrastruktur errichtet und auf Open-Access-Basis betrieben. Mit dem Ziel, langfristig die Rolle als führendes Unternehmen im Bereich Glasfaser zu festigen, werden weiterhin auch Speziallösungen auf höchstem Sicherheitsniveau für Geschäftskunden angeboten.
Beteiligungen
Als wesentliche Beteiligung ist an dieser Stelle die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zu nennen.
Daten und Fakten
Stromaufbringung und -absatz
Die Stromaufbringung des Kelag-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2024 mit 13.078 Gigawattstunden (GWh) deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2023: 12.029 GWh). Während die Eigenerzeugung vor allem in den Wasserkraftwerken aufgrund eines deutlich höheren Wasserdargebots mit einer Wasserführungsquote von 117,2 % (2023: 105,9 %) um 485 GWh auf 4.057 GWh stieg, wuchs auch der Fremdstrombezug um 564 GWh bzw. 6,7 % auf 9.022 GWh.
Der außenwirksame Stromabsatz des Kelag-Konzerns stieg auf 12.106 GWh (2023: 11.135 GWh). Die Stromhandelsmenge belief sich auf 7.666 GWh (2023: 6.747 GWh). Der Endkundenabsatz in Höhe von 3.867 GWh lag in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (3.865 GWh). Der Geschäftskundenabsatz lag im Jahr 2024 über dem Vorjahresniveau, rd. 52 % des Geschäftskundenabsatzes entfielen auf Kunden außerhalb Kärntens.
Erdgasaufbringung und -absatz
Die Erdgasaufbringung sank gegenüber dem Vorjahr um 133 GWh bzw. 6,2 % auf 1.998 GWh.
Strom- und Erdgasabsatz nach Segmenten
in GWh
2024
2023
Verände-rung
B2C Privat- und Gewerbekunden
Strom
1.311
1.377
-65
Erdgas
324
371
-47
B2B Großkunden
Strom
2.556
2.489
+67
Erdgas
975
1.102
-127
Summe
Strom
3.867
3.865
+2
Erdgas
1.300
1.474
-174
Beim Stromabsatz im Privat- und Gewerbekunden kam es temperatur- und PV-einspeisebedingt zu einem leichten Mengenrückgang.
Netzabsatz Strom und Erdgas
Der Netzabsatz Strom der Kärnten Netz erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,9 % auf 3.851 Mio. kWh.
Der Netzabsatz Gas erhöhte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 um rd. 4,0 % auf 1.672 Mio. kWh.
Wärmeaufbringung und -absatz
Aufgrund der abermals warmen Witterung blieben im Segment Wärme sowohl die Aufbringung als auch der Absatz konstant. Die Aufbringung stieg im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 46 GWh bzw. 2,0 % auf 2.394 GWh. Der Wärmeabsatz blieb gegenüber dem Vorjahr mit 1.834 GWh (1.832 GWh) nahezu unverändert.

Finanzen
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR
01.01.-31.12.2024
01.01.-31.12.2023
Umsatzerlöse
1.978,5
 
2.218,9
 
Strom
1.622,9
82,0%
1.744,7
78,6%
Erdgas
66,4
3,4%
159,9
7,2%
Wärme
233,1
11,8%
254,7
11,5%
Sonstiges
56,1
2,8%
59,6
2,7%
Operatives Ergebnis
531,4
 
558,8
 
Finanzergebnis
-6,0
 
-15,6
 
Konzernergebnis
437,8
 
462,2
 
Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 1.978,5 Mio. EUR und verzeichneten gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang in Höhe von rd. 240 Mio. EUR (2023: 2.218,9 Mio. EUR). Zurückzuführen ist dies, trotz signifikant höherer Eigenerzeugung und den damit verbundenen Mengensteigerungen, auf einen weiteren Rückgang der Stromgroßhandelspreise, der auch den Aufwand für bezogene Leistungen entsprechend abnehmen ließ. Die Absatzmengen im Wärme-, Strom- und Erdgasvertrieb der Haushaltskunden waren wiederum durch eine milde Witterung gekennzeichnet. Für ergänzende Darstellungen zu den Mengenänderungen sei an dieser Stelle auf das Kapitel Geschäftssegmente bzw. die Erläuterungen zu den Aufbringungs- und Absatzmengen verwiesen.
Trotz maßgeblich besserer Wasserführung in Höhe von 117,2 % (2023: 105,9 %) mit monatlichen Rekordspitzen und positivem Ergebniseffekt, zeigte sich das Konzern-Ergebnis rückläufig und belief sich auf 437,8 Mio. EUR. Das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2024 wurde deutlich vom anteiligen Ergebnis der VERBUND Hydro Power (VHP) mit rd. 165 Mio. EUR gestützt, die Ausschüttungshöhe belief sich mit rd. 190 Mio. EUR auf dem bisher höchsten Wert. Zudem trug das Wachstum im Kerngeschäft positiv zur Ergebnisentwicklung bei.
Die verbesserte Wasserführung, insbesondere in Österreich, hatte einen zweifach positiven Einfluss auf das operative Ergebnis. Einerseits profitierte die Eigenerzeugung der Kelag, andererseits das Beteiligungsergebnis der VHP. Ohne diese außerordentlichen Effekte wäre der preisbedingte Rückgang des operativen Ergebnisses auf 531,4 Mio. EUR (2023: 558,8 Mio. EUR) deutlich höher ausgefallen. Im Rahmen der Umsetzung der Wachstumsstrategie stiegen zudem die Ergebnisbeiträge aus den Wachstumsinvestitionen der letzten Jahre an. Neben dem Wachstum wirkten inflationsbedingte Kostensteigerungen im Personalbereich sowie im sonstigen Aufwand.
Das Finanzergebnis profitierte bei stabilen Finanzaufwendungen in Höhe von 24,8 Mio. EUR (2023: 23,9 Mio. EUR) von gestiegenen Finanzerträgen und lag mit –6 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres (2023: –15,6 Mio. EUR).
Konzernbilanz
Kurzfassung
 
31.12.2024
31.12.2023
 
Mio. EUR
%
Mio. EUR
%
Aktiva
3.446,7
100,0
3.581,5
100,0
Langfristiges Vermögen
2.543,7
73,8
2.461,1
68,7
Kurzfristiges Vermögen
903,0
26,2
1.120,4
31,3
 
 
 
 
 
Passiva
3.446,7
100,0
3.581,5
100,0
Eigenkapital
1.845,9
53,6
1.656,4
46,2
Langfristige Schulden
1.095,9
31,8
1.124,1
31,4
Kurzfristige Schulden
504,9
14,6
801,0
22,4
Die Bilanzsumme des Kelag-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2024 – trotz eines wachstumsbedingten Anstiegs des Anlagevermögens durch die Umsetzung des ambitionierten Investitionsprogramms – auf rd. 3,4 Mrd. EUR und lag somit unter dem Vorjahreswert (2023: 3,6 Mrd. EUR). Auf der Aktivseite zeichnete sich vor allem ein Rückgang der lang- und kurzfristigen sonstigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich um rd. 315 Mio. EUR für die Entwicklung ausschlaggebend. Zusätzlich steuerte ein Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen um rd. 63 Mio. EUR zu einem Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte bei.
Auf der Passivseite war primär ein Anstieg des
Eigenkapitals um rd. 190 Mio. EUR zu verzeichnen. Die kurzfristigen Schulden nahmen korrespondierend zur Aktivseite aufgrund gesunkener Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und derivativer Finanzinstrumente im Energiebereich deutlich um 296 Mio. EUR ab. Die langfristigen Schulden blieben im Wesentlichen unverändert.
Die Eigenkapitalquote per 31. Dezember 2024 beläuft sich aufgrund der bilanziellen Entwicklungen, insbesondere der positiven Entwicklung des Eigenkapitals und der niedrigeren kurzfristigen Schulden, auf 53,6 % im Vergleich zu 46,2 % im Vorjahr.
Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und Flexibilität
Der Kelag-Konzern verfügt unverändert über einen stabilen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Zentrum der Finanzierungstätigkeit des Geschäftsjahres 2024 stand weiterhin die Sicherstellung des schnellen und sicheren Zugangs zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Kreditlinien. Die Kelag verfügt seit Ende 2019 über eine bis zum Jahr 2026 vertraglich fixierte und an das Nachhaltigkeitsrating gekoppelte Kreditlinie in Höhe von 250 Mio. EUR. Darüber hinaus wurden zur Abdeckung etwaiger Working-Capital-Erfordernisse (z. B. kurzfristiger Liquiditätsbedarf für Handelstätigkeit oder Abdeckung möglicher Ausfallrisiken von Geschäftspartnern) zusätzliche Kreditlinien in Höhe von 215 Mio. EUR eingerichtet, die über unterschiedliche Laufzeiten verfügen.
Neben den Kelag-Anleiheplatzierungen in Höhe von 150 Mio. EUR im Jahr 2014 und 120 Mio. EUR im Jahr 2021 sowie einem 90-Mio.-EUR-Kredit der Europäischen Investitionsbank begab die Kelag im Geschäftsjahr 2022 einen ESG-linked Schuldschein in Höhe von 160 Mio. EUR.
Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR
2024
2023
Cashflow aus operativer Tätigkeit
667,6
630,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-307,7
-524,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-263,8
-124,2
Veränderung Kassenbestand und liquide Mittel
96,2
-17,7
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 01.01.
81,3
99,1
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 31.12.
177,5
81,3
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 667,6 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um rd. 37,2 Mio. EUR an, was im Wesentlichen auf höhere erhaltene Dividenden der VHP in Höhe von 190 Mio. EUR (2023: 130 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Einen wesentlichen positiven Beitrag lieferte zudem die höhere Wasserführungsquote. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von 307,7 Mio. EUR (2023: 524,0 Mio. EUR) korrespondiert mit der fortgeführten Ausbaustrategie in erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur und wird maßgeblich durch Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen bestimmt. Der Rückgang gegenüber 2023 resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung der kurzfristigen Veranlagung von Termingeldeinlagen zur Finanzierung aktueller Ausbauprojekte. Im Nettoumlaufvermögen zeigte sich ein nahezu ausgeglichener Saldo. Die getätigten Investitionen sowie die Dividendenausschüttungen konnten aus der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens gedeckt werden.
in Mio. EUR
2024
2023*
Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen
669,1
638,9
Free Cashflow*
333,3
267,5
Finanzerträge
18,8
8,3
Finanzaufwendungen
-24,8
-23,9
Net-Gearing per 31.12.
22,0 %
31,1 %
Nettoschulden per 31.12.
406,6
515,8
* In der Ermittlung des Free Cashflow wurden die Investitionen in Beteiligungen des Geschäftsjahres 2023 gemäß jener Sichtweise aus dem Beteiligungscontrolling einbezogen, die in der Segmentberichterstattung des Konzernanhanges dargestellt wurde.
Das Net-Gearing als wesentliche Kennzahl im Finanzbereich zeigt den Verschuldungsgrad, der die Nettoschulden zum Eigenkapital in Beziehung setzt. Die Nettoschulden in Höhe von 406,6 Mio. EUR errechnen sich aus lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 589,1 Mio. EUR zuzüglich Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von 238,4 Mio. EUR abzüglich liquider Mittel in Höhe von 177,5 Mio. EUR, kurzfristiger Termineinlagen in Höhe von 218,3 Mio. EUR und Wertpapieren in Höhe von 24,8 Mio. EUR. Diese Kennzahl veränderte sich durch ein gestiegenes Eigenkapital (im Wesentlichen konnotiert mit der Ergebnisentwicklung) bei zugleich niedrigeren Nettoschulden und sank im Vergleich zu 2023 auf 22,0%. Die Entwicklung der Nettoschulden lässt sich vordergründig auf deutlich erhöhte Liquiditätsstände bei leicht gesunkenen Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen erklären. Der Free Cashflow als Differenz des Cashflows aus operativer Tätigkeit nach Working Capital abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit sowie der gezahlten Zinsen lag mit 333,3 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund des höheren operativen Cashflows über dem Vorjahresniveau.
Investitionen und Instandhaltungen
Im Geschäftsjahr 2024 setzte der Kelag-Konzern ein Rekord-Investitionsprogramm um. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (z. B. Strombezugsrechte) sowie Sachanlagen lagen mit 318,1 Mio. EUR über dem Wert des Vorjahres. Zusammen mit den Investitionen in Beteiligungen investierte der Kelag-Konzern in Summe 332,8 Mio. EUR. Schwerpunkte waren Kraftwerksprojekte im In- und Ausland mit in Summe 121,5 Mio. EUR, Investitionen in den Erhalt und Ausbau der Stromnetzinfrastruktur in Höhe von 112,4 Mio. EUR sowie den Ausbau der Glasfasernetzinfrastruktur und sonstigen Investitionen in Höhe von 60,9 Mio. EUR. Weitere 38,1 Mio. EUR entfielen auf das Segment Wärme und Großkunden.
Investitionen
in Mio. EUR
2024
2023*
Immaterielle Vermögenswerte
12,4
32,4
Sachanlagen
305,7
274,1
Zwischensumme
318,1
306,5
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe*
14,7
58,2
Summe Investitionen
332,8
364,7
* In der Ermittlung der Investitionen in Beteiligungen des Geschäftsjahres 2023 wird jene Sichtweise aus dem Beteiligungscontrolling herangezogen, die in der Segmentberichterstattung des Konzernanhanges dargestellt wurde.
Für Instandhaltungen wendete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 51,2 Mio. EUR auf, die in verschiedenen Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind.
Instandhaltungen
in Mio. EUR
2024
2023
Energie
16,2
13,5
Netz
21,0
22,0
Wärme & Großkunden
10,9
14,0
Sonstiges
3,1
2,7
Summe Instandhaltungen
51,2
52,2

Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potenziale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle und die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung buchhalterischer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vieraugen-prinzips.
Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und die Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgen laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Die aktuelle wirtschaftliche und geopolitische Situation birgt weiterhin Risikopotenziale für den Energiemarkt. Daraus ableitbare Risiken sind daher laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken und den damit verbundenen gestiegenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst den Themen Klima- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Umwelt laufend. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die unternehmerischen Entscheidungen der Kelag werden evaluiert. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt zudem eine jährliche Risikoinventur mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment, Social and Governance) sowie unter Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels. Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei der strategischen und operativen Planung der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt.
Klimabezogene Risiken und Chancen lassen sich einerseits von unmittelbaren klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitlicher Verteilung – haben langfristige Auswirkungen sowohl auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen. Allerdings ist für eine sinnvoll abschätzbare Bewertung der mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns der zukünftige Betrachtungszeitraum kürzer anzusetzen.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie aus den daraus folgenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit der Reduktion des Einsatzes von Erdgas und anderen fossilen Energieträgern und der damit verbundenen Substitution durch erneuerbare Energien stehen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das mit Februar 2024 in Kraft trat, unterstützt die ambitionierten Zielsetzungen des Kelag-Konzerns zur sukzessiven Dekarbonisierung der Wärme. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien. Hierzu sind in Zusammenarbeit mit der Kelag Energie & Wärme Investitionen in Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen vorgesehen. Des Weiteren plant der Kelag-Konzern den Ausbau der Produktion aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik) in Höhe von rd. 2,1 TWh bis 2034.
Risiken im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Situation und wirtschaftlichen Lage
Die aktuelle Wirtschaftslage und die geopolitische Situation im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und dem Ukrainekrieg bestimmen weiterhin den Energiemarkt. Die Preisentwicklung auf den Großhandelsmärkten für Strom und Erdgas hat sich seit Höhepunkt der Energiekrise im Jahr 2022 deutlich rückläufig entwickelt und befindet sich in den letzten Monaten in einem Seitwärtskorridor, schwankend im Spannungsfeld zwischen Erdgasverfügbarkeit, geopolitischen Risiken und schwacher konjunktureller Entwicklung. Ausschlaggebend für Preisvolatilitäten sind neben Wettervorhersagen und Energienachfrage weiterhin vor allem Fragestellungen zur Sicherheit der Energieversorgung, insbesondere bezogen auf die Erdgasverfügbarkeit. Diesbezüglich hat die Kelag eine Diversifizierung der Erdgasbeschaffung durchgeführt. Risiken aus Energiepreisschwankungen werden laufend vom Risikomanagement gemonitort.
Das Wirtschaftsumfeld bleibt trotz Zinssatzsenkungen und Inflationsrückgang weiterhin getrübt, basierend auf der überwiegend negativen Einschätzung zur Auslastung der Unternehmen und begleitet von gesunkener Investitionsbereitschaft und schlechter Auftragslage der Industriebetriebe. Hingegen verzeichnet der Dienstleistungssektor leichte Zuwächse. Der Ausblick für das kommende Jahr zeigt für den produzierenden Bereich einen geringen Aufwärtstrend. Das aus dem Wirtschaftsumfeld ableitbare Ausfallrisiko der Geschäftspartner wird vom Risikomanagement regelmäßig und proaktiv beobachtet.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Mengen- und Marktpreisrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Darüber hinaus bestehen aufgrund von konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz des Erdgas- und Stromabsatzes. Zudem verändert sich die Privatkundennachfrage aufgrund des zunehmenden Ausbaus von privaten Photovoltaikanlagen.
Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoeinkäufer und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Die Preissituation auf den Energiemärkten ist weiterhin von der Erdgasverfügbarkeit bzw. den geänderten Beschaffungsrouten nach Europa abhängig. Um diesen Beschaffungsrisiken zu begegnen, hat die Kelag ihre Erdgasspeicherkapazitäten und -vorräte entsprechend erhöht.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäfte – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen mit Handelspartnern (OTC – Over the Counter, Forwards) erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten sind kein standardmäßiger Vertragsbestandteil, können aber bilateral vereinbart werden und unterliegen, im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen, in der Regel nicht den täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.
Für den Energiehandel werden in geringem Umfang neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei ihnen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Margin-Zahlungen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Aufgrund des geringen Ausmaßes derartiger Geschäfte sind die Liquiditätsrisiken für die Kelag dahingehend als gering einzustufen.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken gelten spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien.
Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Vor dem Hintergrund möglicher Beschaffungsengpässe und Lieferkettenprobleme wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen erhöhten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Die im Zusammenhang mit den Finanzierungsmaßnahmen stehenden Risiken setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des externen Unternehmensratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.
Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt auf Basis von Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.
Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftslage ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch mehrere kommittierte Working-Capital-Linien und eine Back-up-Linie unterstützt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
Im dynamischen Wirtschaftsumfeld ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacement-Risiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Rückgang der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere wenn Commodity-Positionen in der Zukunft verkauft wurden und Handelspartner ausfallen (Wiederverwertungsrisiko). Zur Überwachung der Kreditrisiken und der damit verbundenen Risikominimierung aus den OTC-Verträgen wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kredit- und Mengenlimite werden restriktiv zugeteilt und Handelspositionen aktiv gesteuert. Dabei liefern neben den aktuellen Jahresabschlüssen auch verfügbare Quartals- und Halbjahresabschlüsse der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften vertiefende Informationen zur deren Bonitätsentwicklung. Bei der Steuerung der Kreditrisiken wird der Fokus auf systemrelevante Handelspartner mit entsprechender Größe und Asset-Ausstattung bzw. auf Unternehmen in öffentlicher Hand gelegt. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird im Rahmen einer täglichen Limitüberwachung laufend überprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance & Sustainability verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Liquidität der Märkte und Marktvolatilität
Das vorherrschende Preisniveau an den Energiemärkten ist von der Versorgungslage durch Erdgas sowie Witterung und Erneuerbaren Produktion geprägt, zudem tragen geopolitische Entwicklungen und Risiken zur Marktvolatilität bei.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt und steht mit anderen Energieversorgungsunternehmen im internationalen Wettbewerb.
Die Kelag begegnet dem Mitbewerb mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen.
Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertminderungen vorgenommen.
Prozess-, IT- und Personalrisiken
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. In regelmäßigen Schulungen wie beispielsweise dem Phishing-Awareness-Training werden Mitarbeiter weitergebildet und im Umgang mit neuen Bedrohungen trainiert.
Regulierungsrisiken
Im regulierten Strom- und Erdgasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung bestehender Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.
Vertriebsseitig bestehen Risiken aufgrund rechtlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anpassung von Strompreisen gegenüber Endkunden. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B. Österreichischer Strompreisindex, ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Transitorische Chancen und Risiken ergeben sich hinsichtlich möglicher regulatorischer Vorgaben zu einem Erdgasausstieg bzw. der verpflichtenden Nutzung nicht-fossiler Brennstoffe. Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der Produktion von emissionsfreiem Strom könnten sich positiv auf das Geschäftsmodell des Kelag-Konzerns auswirken.
Länderrisiken und politische Risiken
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der Kelag-Konzern in unterschiedlichen Ländern Europas, von Südosteuropa bis hin nach Westeuropa, tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt.
Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten des volatilen Finanzmarktumfelds kontinuierlich beobachtet wird und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, damit angemessen darauf reagiert werden kann.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements sind auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert, und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswerts.

Forschung und Entwicklung (F&E)
Anwendungsorientierte
F&E-Projekte
Die Entwicklungen auf den Energiemärkten haben sich in den letzten Jahren stark beschleunigt und sind von starker Volatilität geprägt. Durch die aktive Beteiligung an verschiedenen Forschungs- und Innovationsprojekten möchte sich der Kelag-Konzern bestmöglich auf die zukünftigen Herausforderungen des Energiesystems vorbereiten. Im Bereich F&E werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten werden von unterschiedlichen Geschäftsfeldern des Konzerns betrieben und betreffen vielfältige Themengebiete. Dazu zählen u.a. Themen in den Bereichen Stromnetz- und Ladeinfrastruktur, ökologischer Zustand von Gewässern, Quartierslösungen, Wasserstoffwirtschaft, Sektorenkopplung, gesamtheitliche Energielösungen sowie Themen im Bereich der Digitalisierung und Instandhaltung einschließlich „Predictive Maintenance“.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie setzt konkrete Umweltziele für gefährdete Gewässer fest. In Österreich sind viele von Schwallbelastung betroffene Gewässer als „erheblich veränderte Wasserkörper“ ausgewiesen, was oft auch Restwasserstrecken betrifft, die durch Wasserrückhalt in Speicherseen zur Spitzenstromerzeugung entstehen. Diese Gewässer müssen den Zielzustand „gutes ökologisches Potenzial“ erreichen. Das Forschungsprojekt „ÖkoResch“ in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur in Wien zielt darauf ab, die Grundlagen zur Definition des guten ökologischen Potenzials in Schwall- und Restwasserstrecken des Hochgebirges zu erarbeiten. Es untersucht die ökologische Wirkung verschiedener Maßnahmen und entwickelt ein Konzept zur Definition des guten ökologischen Potenzials sowie ein darauf abgestimmtes Monitoringprogramm. Die gewonnenen Informationen dienen der Erstellung von Praxisleitfäden, die erklären, wie Variantenstudien für die Maßnahmenwahl und ökologisches Monitoring zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen durchgeführt werden.
Zwei Forschungsprojekte zur Quartiersentwicklung werden mit Beteiligung der Kelag Energie & Wärme vorangetrieben. Sie werden im Rahmen der FFG-Förderprogramme „Stadt der Zukunft“ und „Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt“ mit mehreren Projektpartnern bearbeitet. Im Projekt „QualitySysVillab“ wird an Verbesserungen der Prozesssteuerung zur Sicherung nachhaltiger Qualität in der Quartiersentwicklung gearbeitet. Die Prozessergebnisse und weiterentwickelten digitalen Methoden werden im Rahmen dieses Projekts in eine konkrete Case Study zur Quartiersentwicklung „Innovation District Villach Westbahnhof“ einfließen. Zudem wird im Projekt „KlimaQuartierNikolai – Energietransformation im Nikolaiviertel: Synergien zwischen Wohnen, Gesundheit und Brauerei“ an innovativen Konzepten unter Nutzung erneuerbarer Energie gearbeitet, die lokale Energiequellen einbeziehen und dadurch die Treibhausgasemissionen nachhaltig senken sollen. Dies geht Hand in Hand mit dem Ziel der Stadt Villach, bis 2040 klimaneutral zu werden.
Im Geschäftsbereich des Verteilernetzes wurde auf Basis des im Vorjahr durchgeführten „Projekt 567“ eine Erweiterung unter dem Namen Projekt 567+“ durchgeführt. Dabei wurde die Flächenwirksamkeit zukünftiger netzbezogener Maßnahmen (Netzverstärkung und Betriebsstrategien) im Mittel- und Niederspannungsnetz quantitativ erfasst und um die ambitionierteren nationalen Klimaziele erweitert. Das Projekt wurde gemeinsam mit der Forschungseinrichtung AIT sowie weiteren österreichischen Netzbetreibern (Netz Oberösterreich, TINETZ) durchgeführt. Auf Basis von Simulationen wurde ein detaillierter Plan bis 2050 erarbeitet. Weitere Projekte der Forschung und Entwicklung in Bezug auf das Verteilernetz fokussieren sich auf die Digitalisierung des Netzes sowie auf die Sektorkopplung. Konkret betreffen diese Initiativen die Erhöhung der Beobachtbarkeit im Mittelspannungsnetz gemeinsam mit der Technischen Universität Graz und die Optimierung des Ausnutzungsgrades vorhandener Netzkapazitäten für Ladevorgänge von Elektroautos (Vehicle-to-Grid) in Kooperation mit mehreren Projektpartnern aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie mit Branchenvertretern. Zusätzlich erfolgen Forschungsaktivitäten zur Dekarbonisierung im Bereich des Gasverteilernetzes. Im Rahmen des Projekts „Hydrogen Industrial Inland Valley“ werden Optionen und notwendige Netzausbaumaßnahmen für den Hochlauf einer Wasserstoffnetzinfrastruktur unter Wahrung der Systemstabilität und Versorgungssicherheit der aktuellen Gasnetzinfrastruktur evaluiert. Darüber hinaus beschäftigt sich das Projekt „Reallabor Murau“ mit der Entwicklung eines prototypischen Role Model, wie inneralpine Regionen als aktiv integrierende Systemebene dazu beitragen können, das Ziel der Klimaneutralität in Österreich schneller, kosteneffizienter und fairer zu erreichen.
Im Bereich Predictive Maintenance befindet sich ein F&E-Projekt in Kooperation mit den „Silicon Austria Labs“ in Umsetzung, das ein flexibel einsetzbares Messsystem für rotierende Komponenten zur Früherkennung sich abzeichnender Schadensfälle am Rotor von Generatoren entwickelt. Die Entwicklung dieses Messsystems erfolgt nach dem Energy-Harvesting-Prinzip (drahtlose Energieversorgung des passiven Sensors) inkl. drahtloser Messsignalübertragung und wird gemeinsam mit dem externen Forschungspartner vorangetrieben. Ein weiteres Forschungsprojekt mit dem Titel „Digitales Dach“ beschäftigt sich mit der Feuchtigkeitsmessung an Dächern. Dazu werden in Kooperation mit einem Partnerunternehmen speziell entwickelte Sensoren angebracht. Sie können die Feuchtigkeit des Daches über den Jahreszyklus hinweg monitoren und eventuell auftretende Auffälligkeiten aufzeigen, was insbesondere bei Dächern nach der Installation einer PV-Anlage vorteilhaft ist. Die frühzeitige Erkennung von Anomalien ist relevant, um Schäden und Reparaturen vermeiden zu können. Ergänzend zu den unternehmensintern gesetzten Initiativen beteiligte sich die Kelag weiterhin an der Finanzierung von verschiedenen Projekten im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Österreichs Energie. Zusätzlich beschäftigte sich der Konzern mit ausgewählten Fragestellungen in Formaten wie Hackathons oder Workshops zur Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Im Jahr 2024 fand ein Hackathon mit der Fachhochschule Kärnten statt. Studierende der Fachhochschule haben dabei innovative Lösungen erarbeitet, um die Nutzung von E-Mobilitätsladeinfrastruktur in den Tagesrandzeiten zu erhöhen. Dadurch sollen Kunden von günstigeren Tarifen profitieren und gleichzeitig der Netzbetrieb optimiert werden. Somit ergeben sich wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten.
Die Kelag engagiert sich im Rahmen ihrer Beteiligung am Silicon Alps Cluster am Forschungsthema Batterien. In Zusammenarbeit mit anderen Clusterunternehmen soll in der Region Steiermark und Kärnten an neuen Technologien und Anwendungsfällen für Batterien geforscht werden. Als Energieversorger bringt die Kelag ihre energiewirtschaftliche Expertise ein.
Sonstige Angaben
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Konzernabschluss angeführt.
Nachhaltigkeitserklärung
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Gemeinsam für eine
nachhaltige Zukunft
Als einer der führenden Energiedienstleister in Österreich trägt der Kelag-Konzern eine ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung. Durch den Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie der Forcierung nachhaltiger und energieeffizienter Lösungen leistet der Konzern einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung und zum Klimaschutz, indem Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) reduziert und kohlenstoffarme Energiequellen eingesetzt werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Kelag-Konzerns ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und als übergeordnete Zielsetzung fest verankert.
ANWENDUNG DER ESRS
Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung, erstellt auf Basis der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), bietet einen umfassenden Überblick über die Fortschritte des Kelag-Konzerns in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG). Der Konzern dokumentiert seine Maßnahmen und Fortschritte transparent und skizziert zukünftige Ziele sowie strategische Ausrichtungen.
Die Nachhaltigkeitserklärung als klar abgegrenzter Abschnitt des Konzernlageberichts erfüllt sämtliche Anforderungen des NaDiVeGs (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz). Der Kelag-Konzern legt alle erforderlichen und wesentlichen Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen in Übereinstimmung mit den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung offen.
Wesentliche Elemente der ESRS-konformen Berichterstattung:
• Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Der Kelag-Konzern führt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, um die wesentlichen Themen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) zu identifizieren. Diese Analyse bildet die Grundlage für die Berichtsinhalte.
• Datenpunkte und Kennzahlen: Die Erklärung umfasst qualitative und quantitative Informationen zu den berichtspflichtigen Themen entsprechend den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse.
• Verbindlichkeit der Standards: Die allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2 legen die grundlegenden Berichtsanforderungen fest. ESRS 1 definiert allgemeine Prinzipien, während ESRS 2 konkrete Offenlegungen vorschreibt.
• Nachhaltigkeitsinformationen: Die Erklärung enthält detaillierte Informationen zu Umweltaspekten (Environment), sozialen Aspekten (Social) und der Unternehmensführung (Governance).
• Konzepte, Maßnahmen und Ziele: Die Berichtsinhalte folgen der PAT-Struktur (Policies, Actions, Targets) zur transparenten Darstellung der Konzepte, Maßnahmen und Ziele des Konzerns.
Für den Kelag-Konzern stellt Nachhaltigkeit einen zentralen Aspekt der Unternehmensphilosophie dar. Das Unternehmen fokussiert sich auf die Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte, um einen nachhaltigen Mehrwert für Gesellschaft und Umwelt zu generieren.
Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung dokumentiert die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Lösungen des Kelag-Konzerns in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Partnern und der Gesellschaft. Die langfristige Sicherung einer lebenswerten Zukunft für kommende Generationen erfordert ein gemeinsames und koordiniertes Handeln aller Beteiligten.

ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die Nachhaltigkeitserklärung des Kelag-Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 umfasst grundsätzlich denselben Konsolidierungskreis wie im Konzernabschluss. Die Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt durch die Einbeziehung der Stakeholdergruppen sowohl die vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungskette. Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf Transparenz in der gesamten Nachhaltigkeitserklärung. Bei strategisch relevanten Innovationen in Planung sowie bei firmeninternem Know-how macht der Konzern von der Option Gebrauch, diese sensiblen Informationen nicht zu veröffentlichen.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird die Nachhaltigkeitserklärung des Konzerns in Übereinstimmung mit §243b UGB und §267a UGB sowie nach den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) und der EU-Taxonomie Verordnung erstellt und einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Die durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigen neben der eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Der Kelag-Konzern veröffentlicht die detaillierte Nachhaltigkeitserklärung als Teil des Lageberichts sowie jährlich das Nachhaltigkeitsmagazin. Diese Publikation hebt die Bemühungen in allen Bereichen der Nachhaltigkeit hervor und berichtet ausführlich über Projekte und Ambitionen in Bezug auf ESG-Aspekte (Environment, Social und Governance). Die Publikation vermittelt den Stakeholdern einen umfassenden Einblick sowie ein vertieftes Verständnis über die Bestrebungen des Kelag-Konzerns, die zusätzlich zu den Aufgaben als Energieversorger auf Basis erneuerbarer Energien umgesetzt werden.
Weiters unterstützt der Kelag-Konzern seit 2013 als Mitglied des UN Global Compact die Erreichung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen und leistet zu jedem Ziel einen Beitrag, indem er klar Position bezieht. Entsprechend der Tätigkeitsfelder des Kelag-Konzerns wurden fünf Kern-SDGs definiert, die für den Konzern von besonderer Bedeutung sind:
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Abb. 1 (ESRS 2): Kern-SDG der Kelag
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Der Kelag-Konzern definiert den Berichtszeitraum in Übereinstimmung mit den ESRS-Richtlinien. Die zeitlichen Horizonte gliedern sich wie folgt:
• Kurzfristiger Zeithorizont: 0-1 Jahr
• Mittelfristiger Zeithorizont: 1-5 Jahre
• Langfristiger Zeithorizont: > 5 Jahre
Die Nachhaltigkeitserklärung des Kelag-Konzerns basiert im Wesentlichsten auf Primärdaten und Ist-Werten. In bestimmten Bereichen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, in denen exakte Daten nicht verfügbar sind, greift der Konzern auf Schätzungen wie Sektordurchschnittsdaten zurück. Der Konzern analysiert interne sowie externe Quellen und holt Expertenmeinungen ein. Bei der Berechnung der konzernweiten THG-Emissionen (Treibhausgasemissionen) werden beispielsweise sektorspezifische Emissionsfaktoren des Österreichischen Umweltbundesamtes verwendet.
Der Anteil der Schätzungen in der Berichterstattung ist minimal, dennoch können gewisse Unsicherheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Zuge der Angabepflichten E1-6, E2-2, E3-4, S1-14 und S1-16 wird (teilweise) auf Schätzungen zurückgegriffen. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden sich in den entsprechenden Abschnitten.
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der ESRS-Standards hat der Kelag-Konzern die Methodik und Logik einzelner Kennzahlen harmonisiert. Es werden etwaige Anpassungen in den jeweiligen Kapiteln durch Begleittexte bzw. Fußnoten erläutert. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit wurden die Vorjahreswerte – sofern erforderlich – angepasst.
Diese Anpassungen resultieren nicht aus inhaltlichen Fehlern, sondern dienen der Optimierung der Datenqualität und der verbesserten Aussagekraft der Kennzahlen. Der Kelag-Konzern analysiert und dokumentiert bei angepassten Berechnungslogiken die Unterschiede zur Vorperiode transparent. Für erstmalig nach ESRS erhobene Kennzahlen liegen im Abschlussjahr noch keine Vergleichswerte vor.
Die Nachhaltigkeitserklärung des Kelag-Konzerns orientiert sich an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den gesetzlichen Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung aufgrund des NaDiVeGs (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz). Die nationale Umsetzung der europäischen CSRD-Regulierung in Österreich steht noch aus. Die Implementierung eines neuen Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes wird im ersten Halbjahr 2025 erwartet, wobei von einer engen Anlehnung an die CSRD auszugehen ist.
Als Mitglied des UN Global Compact folgt der Kelag-Konzern den zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Das jährlich erscheinende Nachhaltigkeitsmagazin verknüpft die ESG-bezogenen Projekte und Leistungen des Konzerns mit den SDGs (Sustainable Development Goals). Zu jedem Artikel werden die entsprechenden Ziele der Vereinten Nationen aufgeführt, zu denen die jeweiligen Kelag-Projekte beitragen.
Die Nachhaltigkeitserklärung ist Bestandteil des Lageberichts. Zur Vermeidung von Redundanzen verweist der Kelag-Konzern bezüglich folgender ESRS-Angabepflicht auf Inhalte des Konzernabschlusses. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Information, die sich außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung befindet.
Standard
Angabepflicht
Stelle
Überschrift
ESRS 2
GOV-1 22a
Konzernabschluss
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats
Tab. 1 (ESRS 2): Verweis von Informationen außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung
Governance
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Vorstand (Leitungsorgan) und den Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan).
Rolle und Verantwortung der Leitungs- und Aufsichtsorgane im Kelag-Konzern
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Kelag-Konzerns nehmen eine zentrale Position in der Unternehmensführung ein. Diese Organe tragen die maßgebliche Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie.
Das Aufsichtsorgan überwacht die strategische Ausrichtung und die Erreichung der Unternehmensziele. Der Aufsichtsrat überwacht, dass sämtliche Unternehmensaktivitäten den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und die Unternehmensführung die definierten Anforderungen erfüllt. Das Leitungsorgan (Vorstand) setzt sich aus Führungskräften zusammen, die für die operative Leitung und strategische Implementierung verantwortlich sind.
Die Aufsichts- und Leitungsorgane des Kelag-Konzerns sind in die Entscheidungsprozesse eingebunden, um eine effektive Unternehmensführung sicherzustellen. Das Aufsichtsorgan tagt regelmäßig und wird vom Vorstand umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung inklusive Risiko- und Nachhaltigkeitsaspekte sowie über die Lage und die Strategie des Unternehmens informiert. Der Vorstand verantwortet die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie und erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über Fortschritte und Ergebnisse. Eine aktuelle Auflistung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats findet sich im Konzernabschluss im Kapitel „Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats“.
Auswahl, Fachwissen und Qualifikationen
Die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane verfügen über umfassende Expertise und Erfahrung in der Unternehmensführung. Der Kelag-Konzern führt kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen durch, um sicherzustellen, dass die Organe über aktuelles Wissen und Kompetenzen – insbesondere im ESG-Bereich – verfügen.
Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt geschlechtsunabhängig. Die Mitglieder agieren weisungsfrei und vollständig unabhängig. Im Rahmen der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung bestellen die Aktionäre die Aufsichtsratsmitglieder, wobei verschiedene Stakeholder-Gruppen repräsentiert werden. Die Mitarbeiterschaft wird durch Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat vertreten. Vor der Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder müssen die Kandidaten ihre beruflichen Qualifikationen nachweisen und potenzielle Interessenkonflikte offenlegen.
Der Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über langjährige Erfahrung im Energiesektor oder anderen produzierenden Sektoren mit Nachhaltigkeitsbezug. Die Organe bringen umfassende Expertise in den Bereichen Unternehmensführung, Energiewirtschaft, Mergers and Acquisitions (M&A), Finanzen, Rechnungswesen und Nachhaltigkeit sowie Erfahrungen aus verschiedenen weiteren Aufsichtsratsmandaten ein. Diese Struktur gewährleistet ein effektives und unabhängiges Aufsichtsorgan, das die Unternehmensstrategien kompetent überwacht und steuert. Die Einbindung diverser Stakeholder-Gruppen ermöglicht die Integration verschiedener Perspektiven in die Entscheidungsprozesse und fördert eine ganzheitliche sowie nachhaltige Unternehmensführung.
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Kelag-Konzerns stellen die Verfügbarkeit geeigneter Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten wie folgt sicher:
Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen
Die Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats verfügen über das erforderliche nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen bzw. haben Zugang zu externen Experten und Schulungsangeboten. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats bringen langjährige Erfahrung, insbesondere aus der Energiewirtschaft sowie weiteren Industriezweigen, mit. Diese Expertise ermöglicht eine fundierte Unternehmensführung sowie die strategische Steuerung und Überwachung des Kelag-Konzerns in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Klimawandel. Der Kelag-Konzern stellt die kontinuierliche Information und Weiterbildung der Organe zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen sicher.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die vorhandenen Kompetenzen und Fachkenntnisse korrespondieren direkt mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Kelag-Konzerns. Weitere Informationen über die Einbindung der Aufsichts- und Leitungsorgane hinsichtlich Verfahren und Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie über Zielfestlegung bzw. -erreichung befinden sich unter GOV-2.
Diversität der Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand des Kelag-Konzerns setzt sich aus einem technischen und einem kaufmännischen Vorstand zusammen. Diese Struktur gewährleistet die strategisch wichtige Verankerung der jeweiligen Fachbereiche. Der Aufsichtsrat besteht aus Kapital- und Mitarbeitervertreter, die als unabhängige Mitglieder agieren. Ein Drittel des Gesamtaufsichtsrats wird durch Betriebsräte als Mitarbeitervertreter gestellt. Die nachfolgenden Übersichten dokumentieren die demografische Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat hinsichtlich Diversitätsaspekten, inkl. Geschlechter- und Altersverteilung. Die Darstellung des Aufsichtsrats erfolgt dabei getrennt nach Kapital- und Mitarbeitervertreter.
Organe
nach Geschlecht
2023
2024
in %
Vorstand
2
2
 
weiblich
0
0
0,0%
männlich
2
2
100,0%
Aufsichtsrat
15
15
 
weiblich
3
3
20,0%
männlich
12
12
80,0%
Aufsichtsrat
nach Geschlecht
2023
2024
in %
Kapital-vertreter
10
10
 
weiblich
3
3
30,0%
männlich
7
7
70,0%
Mitarbeiter-vertreter
5
5
 
weiblich
0
0
0,0%
männlich
5
5
100,0%
Organe
nach Alter
2023
2024
in %
Vorstand
2
2
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
1
1
50,0%
über 50
1
1
50,0%
Aufsichtsrat
15
15
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
2
3
20,0%
über 50
13
12
80,0%
Aufsichtsrat
nach Alter
2023
2024
in %
Kapital-vertreter
10
10
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
1
2
20,0%
über 50
9
8
80,0%
Mitarbeiter-vertreter
5
5
 
unter 30
0
0
0,0%
30-50
1
1
20,0%
über 50
4
4
80,0%
Tab. 2-5 (ESRS 2): Diversität von Vorstand und Aufsichtsrat
Angabepflicht GOV-2– Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Informationen zur Governance-Struktur
Der Kelag-Konzern implementiert verschiedene Prozesse und Mechanismen zur Überwachung und Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die Nachhaltigkeitsorganisation ist seit 2020 konzernweit verankert. Eine klare interne Struktur mit definierten Zuständigkeiten ermöglicht eine konsequente und effektive Bearbeitung wesentlicher Themen. Der Vorstand hat ein interdisziplinäres Nachhaltigkeitskernteam etabliert, das sich aus Mitarbeitern verschiedener Konzernbereiche zusammensetzt. In regelmäßigen Treffen erarbeitet dieses Team Initiativen und Aufgaben und steuert den Themenkatalog. Das im Geschäftsjahr 2024 etablierte Team „Sustainability Management“ koordiniert die Nachhaltigkeitsagenden sowie die zentrale Berichterstattung. Der Vorstand und definierte Leitungsfunktionen bilden das Nachhaltigkeitsboard als oberstes Entscheidungsgremium.
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte bei der Überwachung der Unternehmensstrategie, bei strategischen Entscheidungen (z. B. Integration der Treibhausgas-Wirkung (THG) in Aufsichtsratsanträge bei Wärmeprojekten) sowie im Risikomanagementprozess. Dadurch verankert der Kelag-Konzern Nachhaltigkeitsaspekte als integralen Bestandteil der Unternehmensführung.
Die Governance-Struktur des Kelag-Konzerns umfasst mehrere Berichtslinien, wobei das Nachhaltigkeitsboard eine zentrale Rolle einnimmt. Das Board tagt regelmäßig (mindestens zwei Mal jährlich), um aktuelle Themen zu diskutieren, Strategien zu verabschieden und Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand erhält in den Nachhaltigkeitsboards sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen. Diese umfassen die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit sowie die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen, Parameter und Ziele. Bei Ad-hoc-Themen erfolgt die Einbindung des Vorstands im Rahmen der Vorstandssitzungen durch die Leitung des Bereichs Accounting, Finance, Taxes & Sustainability.
Der Aufsichtsrat wird zwei Mal jährlich über den Prüfungsausschuss (PA) zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich, einschließlich der wesentlichen Themen, informiert. Darüber hinaus findet ein jährliches Briefing mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und der Bereichsleitung Accounting, Finance, Taxes & Sustainability zu Nachhaltigkeitsthemen sowie wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen statt.
Die finanziellen Risiken sind im Risikomanagement verankert und werden in Risikokomiteesitzungen, an denen auch die Mitglieder des Nachhaltigkeitsboards teilnehmen, umfassend bewertet und überwacht. Die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Kelag, einschließlich ihrer jeweiligen Ausschüsse, erhalten kontinuierlich Informationen über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe SBM-3 Tabelle) und berücksichtigen diese bei der Überwachung der Unternehmensstrategie, der Entscheidung über wichtige Transaktionen und im Rahmen des Risikomanagementverfahrens. Die Berücksichtigung erfolgt durch das Einbeziehen der obengenannten Punkte sowie der unterschiedlichen Sichtweisen im Rahmen der Entscheidungsfindungsprozesse. Der Kelag-Konzern berücksichtigt dabei auch Kompromisse im Zusammenhang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie werden regelmäßig überprüft, um die Übereinstimmung beider Strategien sicherzustellen. Dabei berücksichtigt der Konzern sowohl kurz- als auch langfristige Umwelt- und Sozialauswirkungen.
Die nachfolgende Aufgabenverteilung stellt sicher, dass der Kelag-Konzern Nachhaltigkeitsaspekte effektiv in die Unternehmensführung integriert und kontinuierlich überwacht.
Nachhaltigkeitsaspekte, die vom Leitungsorgan überwacht werden
• Strategische Ausrichtung und Definition der Nachhaltigkeitsziele: Die Leitungsorgane legen die langfristigen Nachhaltigkeitsziele fest und integrieren diese in die Gesamtstrategie des Kelag-Konzerns.
• Integration in die Unternehmensstrategie: Die Leitungsorgane stellen sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte in alle relevanten Geschäftsprozesse und Entscheidungen einfließen.
• Identifikation von Risiken und Risikomanagement: Die Leitungsorgane überwachen und validieren die identifizierten bzw. potenziellen Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und entwickeln Strategien zur Minderung.
• Berichterstattung und transparente Kommunikation: Die Leitungsorgane überwachen und validieren die regelmäßige Berichterstattung samt erzielter Fortschritte und Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeitsaspekte, die vom Aufsichtsorgan überwacht werden.
• Überwachung und Kontrolle bzw. Sicherstellung der Compliance: Die Aufsichtsorgane überwachen die Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.
• Kontinuierliche Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie: Die Aufsichtsorgane überprüfen regelmäßig die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Durch die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben tragen die Leitungs- und Aufsichtsorgane maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung und zum langfristigen Erfolg des Kelag-Konzerns bei. Die etablierte Struktur ermöglicht eine effektive Integration sowie kontinuierliche Überwachung der Nachhaltigkeitsaktivitäten im gesamten Konzern. Der Kelag-Konzern wird damit seiner Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft gerecht und sichert gleichzeitig den wirtschaftlichen Erfolg.
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Vergütungsstrategie des Kelag-Konzerns, festgelegt durch Aufsichtsrat und Vorstand, leitet sich aus der Unternehmensstrategie ab und bildet einen verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik der Führungskräfte. Die definierten Ziele spiegeln neben wirtschaftlichen Zielgrößen das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung wider.
Das Vergütungssystem der Vorstände setzt sich aus einem fixen Jahresgrundgehalt sowie einem variablen Bezugsbestandteil zusammen. Letzterer umfasst eine Unternehmenstantieme, die vom Unternehmenserfolg abhängt, sowie eine individuelle Tantieme. Die individuellen Ziele werden jährlich zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden, der vom Aufsichtsrat zur Gesprächsführung beauftragt ist, und den Vorständen vereinbart.
Das Zielvereinbarungssystem umfasst für jedes Vorstandsmitglied Erfolgsziele sowie weitere nachhaltige und risikorelevante Steuerungsgrößen auf Konzernebene. Hinzu kommen qualitative und quantitative ressortspezifische sowie persönliche Ziele unter Berücksichtigung risikostrategischer Aspekte. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung ohne nachhaltigkeitsbezogene Parameter.
Die Vorstandsziele des Kelag-Konzerns umfassen folgende nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen:
• Weiterentwicklung der Konzernstrategie mit den Schwerpunkten Operationalisierung der Strategie, technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Energiewende, Kommunikation und Fokus auf Markt und Kunde
• Organisatorische und kulturelle Weiterentwicklung des Konzerns zu einem zukunftsfitten Unternehmen
• Wertorientiertes Wachstum: Weitere Entwicklung und Umsetzung Projekt-Pipeline von Wasser, Wind, PV, Wärme, Netz und Telekom
Die im Berichtsjahr vereinbarten Nachhaltigkeitsziele der Vorstandsmitglieder umfassen ökologische, soziale und governance-bezogene Aspekte, die als nachhaltige Steuerungsgrößen im Vergütungssystem Berücksichtigung finden:
• Implementierung der neuen Governance sowie Prozess- und Organisationsstrukturen
• Wertorientiertes Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien
• Weiterentwicklung bestehender und neuer energiewirtschaftlicher Geschäftsmodelle im Rahmen der Energiewende
• Gestaltung der Energiezukunft Kärntens in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern
• Fokussierung auf Gender-Diversity bei Ausschreibungen und Kampagnen sowie eine Frauenquote in Höhe von 30 % bei Neueinstellungen,
• Umsetzung einer Diversitäts-Kampagne
• Aufrechterhaltung der hohen Arbeitssicherheitsstandards
Die definierten Vorstandsziele spiegeln sich entsprechend den jeweiligen Verantwortungsbereichen in den Zielvereinbarungen der Führungskräfte der Leitungsebene 2 (erste Ebene unterhalb des Vorstands) wider. Das Vergütungssystem folgt einer einheitlichen Systematik und setzt sich aus einem fixen Jahresgrundgehalt sowie einem variablen Bezugsbestandteil zusammen. Letzterer besteht aus einer Unternehmenstantieme, die vom Unternehmenserfolg abhängig ist, sowie einer individuellen Tantieme.
Zur Gewährleistung der Konsistenz entsprechen die Ziele den Nachhaltigkeitszielen der Vorstandsmitglieder und umfassen die zuvor angeführten Aspekte. Diese tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Kelag-Konzerns bei.
Der Kelag-Konzern verfolgt eine holistische Zielformulierung für individuelle Tantiemen im Geschäftsjahr 2024. Ein expliziter Prozentanteil der variablen Vergütung, der ausschließlich von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abhängt, kann daher nicht gesondert ausgewiesen werden. ESG-Zielsetzungen, wie beispielsweise die Erreichung der Frauenquote bei Neueinstellungen, fanden im Geschäftsjahr 2024 bei sämtlichen Führungskräften Anwendung. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele in der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Leitungsebene 2 in einem Ausmaß von mindestens 10 % separat festgesetzt. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütung – und damit auch für die Bedingungen hinsichtlich der Anreizsysteme – liegt für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bei der Hauptversammlung und für die Bemessung der Vergütung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte der Vorstandsmitglieder beim Aufsichtsrat.
Angabepflicht GOV–4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Übersicht dokumentiert die Kernelemente der Sorgfaltspflicht des Kelag-Konzerns. Diese umfasst die implementierten Prozesse zur Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen. Die detaillierten Ausführungen finden sich in den jeweiligen Kapiteln dieses Berichts.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2 (Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen)
ESRS 2 GOV-3 (Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme)
ESRS 2 SBM-3 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell)
b) Einbindung betroffener Interessenträger in allen wichtigen Schritten der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2 (Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen)
ESRS 2 SBM-2 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell)
ESRS 2 IRO-1 (Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen)
E1-2 (Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel)
E2-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung)
E3-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen)
E4-2 (Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen)
E5-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft)
S1-1 (Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens)
S1-2 (Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen)
S2-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette)
S2-2 (Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen)
S4-1 (Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern)
S4-2 (Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen)
US (Konzepte im Zusammenhang mit Versorgungssicherheit und Gesellschaftlichem Engagement)
G1-1 (Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung)
G1-2 (Management der Beziehungen zu Lieferanten)
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
ESRS 2 SBM-3 (Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell)
ESRS 2 IRO-1 (Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen)
d) Maßnahmen zum Umgang mit negativen Auswirkungen
E1-1 (Übergangsplan für den Klimaschutz)
E1-3 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten)
E2-2 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung)
E3-2 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen)
E4-1 (Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell)
E4-3 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen)
E5-2 (Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft)
S1-4 (Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen)
S2-4 (Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen)
S4-4 (Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze)
US (Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit)
G1-3 (Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung)
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation
E1-4 (Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel)
E2-3 (Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung)
S1-5 (Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen)
S2-5 (Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen)
S4-5 (Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen)
US (Ziele im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit)
Tab. 6 (ESRS 2): Liste der Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Der Kelag-Konzern hat im Einklang mit den Anforderungen des Standards ESRS 1 Kapitel 4 spezifische Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten implementiert. Der Kelag-Konzern identifiziert und bewertet Risiken über sämtliche Geschäftseinheiten und -tätigkeiten hinweg. Die Ergebnisse fließen maßgeblich in die strategischen sowie operativen Entscheidungsprozesse des Kelag-Konzerns ein. Der Konzern hat Präventions- und Korrekturinitiativen entwickelt, darunter Schulungsprogramme für Mitarbeiter und Lieferantenbewertungen. Die Erkenntnisse hinsichtlich Herausforderungen und Fortschritte werden in das Risikomanagement integriert und im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung transparent dargelegt.
Angabepflicht GOV–5- Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Kelag-Konzern bereitet aktuell die Integration und Dokumentation der internen Kontrollprozesse im Internen Kontrollsystem (IKS) vor. In einem IKS-Projekt werden konkrete Ansätze zur Risikobewertung, Priorisierung von Risiken sowie definierte Minderungsstrategien und dazugehörige Kontrollen erarbeitet. Diese Maßnahmen gewährleisten zukünftig eine verbesserte Steuerung der Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die bestehenden Risiken bezüglich Datenvollständigkeit, -integrität, Schätzgenauigkeit sowie Datenverfügbarkeit der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden derzeit durch klassisches Datenmonitoring, konsequente Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und dokumentierte Plausibilitätsprüfungen berücksichtigt. Ab 2025 erfolgt die Überführung in einen strukturierten, teils systemunterstützten und dokumentierten Prozess. Dies ermöglicht eine weitere Optimierung und Standardisierung der internen Kontrollen und des Risikomanagements. Darüber hinaus wird eine Qualitätssicherung im Datenerhebungsprozess durch regelmäßige Abstimmungsmeetings mit dem Steering Committee gewährleistet. Das Committee setzt sich aus den Leitern der Bereiche Accounting, Finance, Taxes & Sustainability, Controlling und Human Resources zusammen und überwacht und steuert die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Strategie
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Der Kelag-Konzern zählt zu den führenden Energiedienstleistern in Österreich und hat die Geschäftstätigkeit in den vergangenen Jahren auf weitere europäische Länder ausgeweitet. Seit der Unternehmensgründung liegt der Fokus auf umweltfreundlicher Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Wasser-, Wind- und Sonnenkraft in der Stromproduktion sowie die Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren, insbesondere Biomasse, stellen einen zukunftsorientierten Ansatz dar. Neben der Energieerzeugung bildet die Verteilung über entsprechende Netze einen wesentlichen Bestandteil des Portfolios. Dazu zählen das Stromnetz in Kärnten, ein kleines Gasnetz, österreichweite Fernwärmenetze sowie der Ausbau der Glasfaserleitungen in Kärnten. Detaillierte Ausführungen zu den Produkten des Konzerns sind im Lagebericht dokumentiert.
Die Kelag International treibt den Ausbau erneuerbarer Energien auch außerhalb des Kernmarktes Österreich voran. Der Kelag-Konzern ist wie im Vorjahr in über zehn weiteren europäischen Ländern tätig und leistet damit international einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Die Gesellschaft agiert nicht nur in Übereinstimmung mit den jeweils lokal gültigen Rechtslagen, sondern implementiert darüber hinaus die hohen österreichischen Standards auch international.

Die Anzahl an Beschäftigten des Kelag-Konzerns verteilt nach geografischen Gebieten lässt sich folgendermaßen darstellen:
Arbeitskräfte je Land1
2023
2024
Österreich
1.818,6
1.982,5
Bosnien und Herzegowina
0,0
14,5
Bulgarien
0,0
0,0
Frankreich
17,7
16,4
Italien
1,5
2,7
Kosovo
10,3
9,0
Kroatien
11,9
15,6
Mazedonien
0,0
3,0
Montenegro
0,0
2,6
Portugal
0,0
0,0
Rumänien
0,0
0,0
Serbien
0,0
4,0
Slowenien
83,4
64,2
Spanien
0,0
2,6
Summe
1.943,4
2.117,0
Tab. 7 (ESRS 2): Arbeitskräfte je Land
1in durchschnittliche Köpfe
Die Umsatzerlöse des Kelag-Konzerns werden im Konzernabschluss in der Segmentberichterstattung ausführlich erläutert. Da gegenwärtig keine ESRS-Sektorenstandards vorliegen, sieht der Kelag-Konzern von einer Einteilung nach Sektoren ab. Die Segmentberichterstattung zeigt, dass der Großteil der Umsatzerlöse aus den Geschäftstätigkeiten der erneuerbaren Energieerzeugung sowie der Verteilung von Strom, Wärme und Gas stammt. Der Kelag-Konzern generiert keinerlei Einnahmen aus Tätigkeiten in Sektoren wie Chemikalien, strittigen Waffen oder Tabak. Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsätze werden im entsprechenden Kapitel zur EU-Taxonomie detailliert dargestellt.
Strategische Ausrichtung
Der Kelag-Konzern positioniert sich als vollintegrierter Energiedienstleister mit ausgeprägten Kernkompetenzen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Wasserkraft, sowie einer soliden Finanzierungsstruktur. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen identifiziert der Konzern Chancen und Erfolgspotenziale, die in der Konzernstrategie Berücksichtigung finden. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hat der Kelag-Konzern ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien definiert. Bei Investitionen in erneuerbare Energien setzt der Konzern maßgeblich auf regionale Partnerschaften.
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Kelag-Konzerns ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und wird von allen vollkonsolidierten Gesellschaften mitgetragen. Nachhaltigkeit steht als übergeordnete Zielsetzung im Zentrum der Wachstumsstrategie. Zu den wesentlichen Schwerpunkten der Nachhaltigkeitsstrategie auf Konzernebene zählen:
• Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Ethik
• Dekarbonisierungspfad des Konzerns
• Diversität der Arbeitskräfte
Die funktionalen Nachhaltigkeitsstrategien in den verschiedenen ESG-Bereichen sind im Konzern etabliert und harmonieren mit der übergeordneten Konzernstrategie. Die strategischen Ausrichtungen und Herausforderungen werden in den einzelnen Themenstandards detailliert erläutert. Der Kelag-Konzern schafft durch die Implementierung verschiedener Richtlinien sowie durch Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeitenden die Basis für nachhaltiges Wirtschaften. Zur ganzheitlichen Abbildung der Nachhaltigkeitsbemühungen strebt der Konzern eine hohe Punkteanzahl im EcoVadis-Nachhaltigkeitsrating an. Die Verknüpfung des Ratingergebnisses mit den Konzernfinanzierungen unterstreicht die finanzielle Relevanz der Nachhaltigkeitsleistung.
Das ESG-Dashboard fungiert als zentrales Zielsystem und bildet gemeinsam mit den strategischen KPIs die Basis der Nachhaltigkeitsstrategie. Es dokumentiert das Ambitionsniveau und monitort die Fortschritte der Nachhaltigkeitsbemühungen sowohl auf Konzern- als auch auf operativer Steuerungsebene. Die Ziele und KPIs unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Aktualisierung auf Basis der Vorjahreswerte. Der Kelag-Konzern dokumentiert die gewonnenen Erkenntnisse sowie positive und negative Erfahrungen systematisch. Diese fließen im Rahmen eines Managementkreises in die Ableitung neuer Initiativen und Maßnahmen ein. Bei Abweichungen vom Zielpfad leitet werde diese analysiert und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns
Die Kelag übernimmt als Energieversorger aus erneuerbaren Quellen sowohl national als auch international Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt. Die nachfolgende Abbildung zeigt alle wesentlichen Elemente der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns. Die drei Teilbereiche der Darstellung umfassen die vorgelagerte Wertschöpfung, die eigene Geschäftstätigkeit und die nachgelagerte Wertschöpfung.
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Abb. 2 (ESRS 2): Schematische Darstellung der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns
Das Geschäftsmodell des Kelag-Konzerns beeinflusst mit all seinen spezifischen Tätigkeiten die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Durch die Erzeugung und Verteilung von Energie sowie die weiteren Unternehmensschwerpunkten im eigenen Geschäftsfeld, unterscheidet sich die vorgelagerte Kette maßgeblich von der eines produzierenden Unternehmens. Dennoch kommt es für den gewöhnlichen Betrieb – zum Beispiel beim Kraftwerksbau – bei den Zulieferern zu Ressourcenabbau und -verarbeitung. Auch werden fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel für den Kelag-Fuhrpark oder Erdgas für die Wärmeproduktion und den Verkauf an Endkunden beschafft.
Um die Geschäftstätigkeit der Kelag ausüben zu können, ist eine Bandbreite an Produkten von Lieferanten notwendig. Die Produkte werden unter anderem benötigt, um Erzeugungsanlagen zu errichten und zu warten oder Strom- Fernwärme- oder Glasfaserleitungen zu verlegen. Für die Wärmeerzeugung wird Biomasse zugekauft und angefallener haushaltsüblicher Restmüll gesammelt, aus dem mittels thermischer Verwertungsverfahren Energie gewonnen wird. Zusätzlich wird im Rahmen von Kooperationen mit Produktionsunternehmen Abwärme als Kuppelprodukt gewonnen. Die aus diesen Bereichen entstandene Energie wird dann in das Wärmenetz der Kelag Energie & Wärme eingespeist.
Um die reibungslose und umfassende Versorgung der Stromkunden der Kelag sicherstellen zu können, wird auch Energie über die Börse bezogen. Das ist insbesondere notwendig, da die Zeiträume der Erzeugung von Energie durch die Kelag Kraftwerke und die Zeiträume des Energiebedarfs der Kelag-Kunden nicht immer übereinstimmen. Die eigene Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns ist breit aufgestellt und lässt sich grundsätzlich in folgende große Geschäftsfelder unterteilen: von der Erzeugung von Energie, über den Transport samt Bereitstellung und Betrieb der notwendigen Netzinfrastruktur, bis zum Energiehandel und Vertrieb. Zusätzlich werden auch noch andere wertschöpfende Tätigkeiten umgesetzt.
Die Stromerzeugung der Kelag setzt sich im Wesentlichen aus der Produktion aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik (PV) zusammen. Zusätzlich wird eine – wesentlich geringere - Menge an Strom als Kuppelprodukt aus der thermischen Restmüllverwertung und der Wärmeerzeugung gewonnen.
Die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft ist seit jeher eine tragende Säule der Kelag. Laufkraftwerke als auch Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke befinden sich im Portfolio des Konzerns. Da der Erhalt der Biodiversität und der Artenvielfalt von großer Bedeutung ist, werden entsprechende Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel die Errichtung von Fischaufstiegshilfen. Durch den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken kann nicht nur Energie gespeichert werden, sondern im Ernstfall bei einem Blackout mittels Schwarzstarter die Kraftwerksanlage wieder gestartet und so das Netz wieder mit Strom versorgt werden.
Die Produktion von Strom mit Sonnenkraft gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Kelag-Konzern forciert daher den Bau von PV-Aufdachanlagen sowie PV-Freiflächen, die großes Potenzial zur Stromerzeugung besitzen. Auch bei Freiflächen-Projekten werden Biodiversitätsmaßnahmen umgesetzt. Agri-PV-Projekte, bei denen die Weidefläche von Schafen oder Hühnern mit Stromproduktion vereint werden, oder freiwachsende Blumenwiesen um die Anlagen, bei denen die natürliche Flora beibehalten wird, rücken dabei vermehrt in den Fokus.
Windkraft ist eine weitere wichtige Technologie zur Erzeugung von erneuerbarem Strom. Durch den Bau und die Akquise von Windkraftanlagen verfolgt die Kelag einen gesamthaften Ansatz entlang aller natürlichen Energiequellen. Die Kelag ist bestrebt, die Potenziale der jeweiligen lokalen Topografien zu nutzen, da Strom aus Windkraft besonders in den Wintermonaten und in der Nacht von hoher Bedeutung ist, um zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Stromversorgung der Kunden sicherstellen zu können.
Auch im Bereich der Wärmeproduktion hält die Kelag an ihrem Dekarbonisierungspfad fest. Aktuell stammen rd. 70 % der erzeugten Wärme bereits aus bezogener Abwärme sowie biogenen Brennstoffen, wie Biomasse (Hackgut, Pellets oder Silagen), sodass eine umweltfreundlichere Wärmeerzeugung im Vergleich zur Verbrennung von fossilen Brennstoffen gewährleistet werden kann. In den Heizwerken wird Wärme für die Fernwärmenetze der Kelag oder für Industriekunden erzeugt. Als Beiprodukt wird in manchen Kelag Wärmeanlagen zusätzlich Strom gewonnen.
Die Bereitstellung von funktionierenden Netzen ist essenziell für eine zuverlässige Energieversorgung. Die Kelag ist in nahezu allen Regionen in Kärnten Betreiber der Stromnetze und investiert laufend in den Ausbau und in die Instandhaltung der Infrastruktur. Hoch- wie auch Niederspannungsleitungen samt den dazugehörigen Umspannwerken stellen die Stromversorgung in der Region Kärnten sicher. Auch im innovativen Bereich der Stromspeicherung versucht die Kelag Lösungen zu entwickeln.
Die Kelag Energie & Wärme ist der größte überregionale Wärmedienstleister in Österreich und mit ihren zahlreichen Wärmeanlagen und -netzen in allen Bundesländern vertreten. Die Fernwärmenetze transportieren die großteils nachhaltig erzeugte Wärme zu Haushalten, Gewerben und zur Industrie, die zur Produktion Wärme benötigt. Das Unternehmen ist bestrebt in Zukunft weitere Fernwärmenetze auszubauen und zu verdichten und weitere Kunden mit erneuerbarer Wärme zu versorgen.
Die Digitalisierung verlangt eine zuverlässige Bereitstellung von einer stabilen und schnellen Internetverbindung. Der Konzern investiert deshalb kärntenweit in den Ausbau des Glasfasernetzes, um den Wirtschaftsstandort Kärnten für Private wie auch die Industrie attraktiv zu gestalten. Darüber hinaus betreibt die Kärnten Netz als Teil des Kelag Konzerns das Kärntner Gasnetz zur Versorgung der Haushalte und Industrie.
Energiehandel und Vertrieb sind weitere wesentliche Aspekte in der eigenen Wertschöpfung. Der Energiehandel bildet die zentrale Drehscheibe, um Nachfrage- und Angebotsüberschüsse an den jeweiligen Strom- und Gasmärkten auszugleichen.
Alle genannten Geschäftstätigkeiten der Kelag generieren nicht nur monetäre Wertschöpfung, sondern haben auch volkswirtschaftliche Auswirkungen. So werden beispielsweise durch den laufenden Betrieb nicht nur die derzeitigen Jobs sichergestellt, sondern die Kelag stellt mit ihrem Wachstumspfad auch attraktive Beschäftigung in der Zukunft sicher.
Alle Tätigkeiten des Kelag-Konzerns haben maßgeblichen Einfluss auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die Kunden des Konzerns teilen sich in Privat- und Gewerbekunden sowie in Individualkunden. Während Privatkunden die Leistung der Kelag für ihren eigenen Bedarf nutzen, wird diese von gewerblichen Kunden und Unternehmen auch für ihre eigenen Geschäftstätigkeiten verwendet.
Da der Kelag-Konzern Teil der Lösung der Energiewende sein möchte, werden auch PV-Contracting und Unterstützung bei der Umsetzung von Wärmepumpen angeboten. Mit dem Angebot von PV-Contracting werden Kunden beim Bau von PV-Anlagen zur autarken Stromproduktion unterstützt. Unternehmen können somit unabhängig Strom für ihren Betrieb erzeugen, während Privatkunden ihren Bedarf an Haushaltsstrom decken oder E-Fahrzeuge zu Hause laden können. Darüber hinaus unterstützt die Kelag bei der Umsetzung von Wärmepumpen, um umweltfreundliche Heizungsmöglichkeiten abseits von fossilen Rohstoffen aufzuzeigen.
Die Energiewende ist auch eine Verkehrswende, deshalb forciert der Kelag-Konzern den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur und betreibt E-Ladesäulen. Über die eigene Geschäftstätigkeiten hinweg, bekennt sich die Kelag zu ihrem sozialen und gesellschaftlichen Engagement, unterstützt durch ausgewählte Kooperationen oder Sponsoring-Aktivitäten soziale Projekte.
Die Kelag verfolgt eine umfassende Dekarbonisierungsstrategie, die als übergeordnetes Ziel in die Nachhaltigkeitsbestrebungen des Unternehmens einfließt. Die Strategie erstreckt sich grundsätzlich über Produkte aller Bereiche der Wertschöpfungskette, einschließlich vor- und nachgelagerter Prozesse sowie der eigenen Geschäftstätigkeit. Im Bereich der Wärmeerzeugung in Österreich, als einer der wesentlichen zwei Reduktionshebel, werden sowohl indirekte THG-Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette als auch Emissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Im Bereich der Erdgaslieferungen an Endkunden in Österreich, als zweiter Reduktionshebel, werden sowohl vorgelagerte THG-Emissionen als auch Emissionen bei der Nutzung des Produktes umfasst. Detaillierte Informationen zum Dekarbonisierungspfad des Kelag-Konzerns befinden sich im Themenstandard E1.
Externe Bewertungssysteme hinsichtlich Nachhaltigkeit
Der Kelag-Konzern implementiert ein ganzheitliches, nachhaltiges Geschäftsmodell mit integriertem Nachhaltigkeitsmanagement in allen Bereichen. Externe Validierungen bestätigen diesen Ansatz. ESG-Zertifizierungen, der durch SBTi validierte Dekarbonisierungspfad sowie das Nachhaltigkeitsrating unterstreichen die ESG-bezogene Entwicklung des Kelag-Konzerns. Diese externen Bewertungssysteme fließen in strategische Entscheidungen ein. Die Integration des Ratingergebnisses in Kreditkonditionen verschiedener Finanzierungsverträge verstärkt die Verschränkung von Nachhaltigkeit und Finanzkraft.
Science based targets initiative (SBTi)
Die Science Based Targets Initiative unterstützt den Kelag-Konzern bei der Entwicklung wissenschaftlich fundierter Klimaziele in Übereinstimmung mit dem Pariser Abkommen. Die SBTi übernimmt die Bewertung und Validierung der gesetzten Ziele und stellt Leitlinien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bereit. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgte im Jahr 2024 die Veröffentlichung der Ziele und Bemühungen des Kelag-Konzerns zur Treibhausgasreduktion auf der offiziellen Website der SBTi. Detaillierte Informationen hierzu finden sich im Themenstandard E1 der Nachhaltigkeitserklärung.
Nachhaltigkeitsrating EcoVadis
Die Bewertung durch eine renommierte Ratingagentur bietet im Bereich der Nachhaltigkeit, analog zur Finanzwelt, eine fundierte Expertenanalyse. EcoVadis zählt mit über 100.000 bewerteten Unternehmen in mehr als 200 Branchen zu den größten internationalen Nachhaltigkeitsratingagenturen. Die Agentur analysiert die Nachhaltigkeitsagenden von Unternehmen in den Kategorien Umwelt, Arbeits- & Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Der Bewertungsansatz basiert auf einem umfassenden, datengetriebenen Fragebogen, der zu einem Nachhaltigkeitsscore führt. Seit 2019 erfolgt die Bewertung des Kelag-Konzerns durch EcoVadis. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzerns in allen ESG-Aspekten spiegelt sich in der stetigen Verbesserung der Bewertungsergebnisse wider. Im Berichtsjahr 2024 erreichte der Kelag-Konzern mit 75 von 100 Gesamtpunkten erneut den Gold-Status.
Sustainable Finance
Die finanzielle Stabilität bildet für den Kelag-Konzern die Grundlage eines intakten Geschäftsbetriebs und nachhaltigen Wachstums. Die Europäische Union erweiterte diese Zielsetzung in den vergangenen Jahren durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien (ESG) sowie der EU-Taxonomie in das Kapitalmarkt- und Finanzsystem. Finanzunternehmen und Investoren richten ihre Finanzierungen verstärkt nach ESG-Kriterien aus.
Der Kelag-Konzern erkannte die Bedeutung von Sustainable Finance-Instrumenten frühzeitig. Bereits 2019 integrierte der Konzern die erste Kreditlinie in Höhe von 250 Mio. EUR mit ESG-Link in das Finanzierungsportfolio. In den Folgejahren entwickelte sich Nachhaltigkeit zum integralen Bestandteil der Finanzierungsstrategie. Zentrale Meilensteine waren die Begebung einer Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 120 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021 sowie die Emission nachhaltiger Schuldscheindarlehen bzw. Namensschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 166 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022. Der Kelag-Konzern intensivierte seither die Bemühungen, neue Finanzierungen am Kredit- und Kapitalmarkt, soweit möglich, mit Nachhaltigkeitsaspekten auszustatten.
Sustainable Finance ermöglicht dem Kelag-Konzern nicht nur den Zugang zu günstigeren Finanzierungen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Investoren und Stakeholdern. In einem Umfeld steigender Anforderungen an unternehmerische Verantwortung betrachtet der Kelag-Konzern Sustainable Finance als Standard. Die Finanzierungsstrategie wurde entsprechend angepasst, um die finanzielle Stabilität durch eine kostenoptimale und nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten.
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Der Kelag-Konzern pflegt einen kontinuierlichen, konstruktiven Dialog mit diversen Stakeholdern zur gemeinsamen Bewältigung klimapolitischer und gesellschaftlicher Zukunftsherausforderungen. Der Konzern verfolgt einen integrativen Ansatz und misst dem offenen Austausch hohe Bedeutung bei. Eine detaillierte Auflistung der Interessensträgergruppen folgt im weiteren Verlauf dieses Kapitels.
Der Kelag-Konzern bezieht die Vorschläge, Anregungen und Ideen aller Stakeholder in die strategischen Überlegungen mit ein. Dieser Ansatz fördert eine transparente Herangehensweise und ermöglicht den Aufbau von Vertrauen. Die Berücksichtigung der Erwartungen unterschiedlicher Interessensträger führt zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Geschäftsstrategie. Der Kelag-Konzern steht seit seiner Gründung für den Ausbau erneuerbarer Energien und verfolgt ein weitgehend nachhaltiges Geschäftsmodell.
Das Vorantreiben der Energiewende, die Verfolgung eines Dekarbonisierungspfads zur Treibhausgasreduktion, wie im Themenstandard E1 näher erläutert, sowie die Förderung von Diversität bei den Mitarbeitenden sind, neben anderen wesentlichen Themen, wichtige Bestandteile der Unternehmensstrategie. Diese wird im Einklang mit den Stakeholder-Interessen umgesetzt. Der kontinuierliche Austausch mit den Stakeholdern dient nicht nur der Beibehaltung des guten Verhältnisses, sondern auch dessen Weiterentwicklung, um durch einen vertrauensvollen Umgang die Zusammenarbeit langfristig sicherzustellen.
Die verschiedenen Interessensgruppen erfordern differenzierte Kommunikationsansätze. Die Dialogkanäle sowie die Kontaktfrequenz unterscheiden sich je nach Stakeholdergruppe. Eine grundlegende Unterscheidung erfolgt zwischen internen und externen Stakeholdern, da diese unterschiedliche Kommunikationskanäle erfordern. Während Mitarbeitende laufend in die Unternehmenstätigkeiten eingebunden sind, erfolgen die Austauschformate mit externen Interessensträgern bedarfsorientiert und lassen sich nicht für alle Stakeholdergruppen vereinheitlichen.
Zur Festlegung der strategischen ESG-Ausrichtung wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die diversen Stakeholdergruppen befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung flossen in die Identifikation der wesentlichen Themen ein. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Interessensträgergruppen des Kelag-Konzerns, die auch Gegenstand der Stakeholderbefragung waren.
Der Kelag-Konzern führt verschiedene Aktivitäten durch, um Positionen und Interessen gegenüber politischen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Dazu gehören regelmäßige bilaterale Gespräche, in denen Unternehmensstandpunkte direkt vermittelt und Akzeptanz für Forderungen gewonnen wird. Darüber hinaus engagiert sich der Konzern aktiv in verschiedenen Interessensvertretungen sowie bei Sozialpartnern, um Positionen in kollektive Entscheidungsprozesse einzubringen. Die Lobbytätigkeiten konzentrieren sich auf die Forderung nach klaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige, erneuerbare und wettbewerbsfähige Energiezukunft in Österreich.
Aus Gründen der Transparenz sind die relevanten Vertreter des Kelag-Konzerns im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister unter der Identifikationsnummer LIVR-01072 registriert. Dies gewährleistet offene und nachvollziehbare Lobbyaktivitäten. Im Berichtsjahr wurden keine politischen Zuwendungen geleistet, weder in finanzieller Form noch als Sachleistungen.
Stakeholdergruppe
Beschreibung
Anrainer und Grundbesitzer
Personen oder Organisationen, die in unmittelbarer Nähe zu einem Projektstandort wohnen oder Eigentum besitzen. Ihre Hauptanliegen betreffen oft den Schutz ihrer Lebensqualität, den Erhalt des Wertes ihrer Immobilien und die möglichen negativen Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt, wie Lärm, Verkehr oder Verschmutzung. Daher ist es wichtig, ihre Bedenken ernst zu nehmen und sie in Planungsprozesse einzubeziehen.
Aktionäre, Aufsichtsrat und Eigentümer
Sie setzen sich aus Personen oder Organisationen zusammen, die Anteile an einem Unternehmen halten, sowie aus Mitgliedern des Aufsichtsrats, die die Unternehmensführung überwachen und strategische Entscheidungen treffen. Ihr Interesse liegt in der finanziellen Performance des Unternehmens, da sie eine angemessene Rendite auf ihre Investitionen erwarten. Sie sind auch an der langfristigen Stabilität und dem Wachstum des Unternehmens interessiert, was sie zu wichtigen Entscheidungsträgern macht.
Politik und Verwaltung
Öffentliche Einrichtungen sind wesentliche Stakeholder bei der Regulierung und Genehmigung von Projekten und sind verantwortlich für die Schaffung von Rahmenbedingungen, die sowohl wirtschaftliche Entwicklung als auch soziale und ökologische Belange berücksichtigen. Ihre Entscheidungen können erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung von Projekten haben, weshalb eine enge Zusammenarbeit und ein transparenter Dialog mit ihnen entscheidend sind.
Banken, Versicherungen, Investoren und Ratingagenturen
Die Mitglieder dieser Gruppe sind von wesentlicher Bedeutung hinsichtlich der Finanzierung und des Risikomanagements von Unternehmen. Banken und Versicherungen bieten nicht nur Kapital, sondern auch Schutz vor finanziellen Risiken. Ratingagenturen bewerten die Unternehmen und beeinflussen somit das Vertrauen in deren finanzielle Stabilität. Ihre Einschätzungen können die Finanzierungskosten und die Marktposition eines Unternehmens erheblich beeinflussen.
Bürgerinitiativen und NGOs
Sie setzen sich für soziale, ökologische oder politische Anliegen ein und vertreten die Interessen der Gemeinschaft. Durch Lobbyarbeit, öffentliche Kampagnen und Informationsveranstaltungen können sie Einfluss auf politische Entscheidungen und Unternehmenspraktiken nehmen. Ihre Aktivitäten sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Projekte im Einklang mit den Bedürfnissen der Gesellschaft stehen.
Forschung und Bildung
Akademische Institutionen und Forschungsorganisationen, die Wissen generieren und verbreiten, werden als separate Gruppe gelistet. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung neuer Technologien und der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. Ihre Forschungsergebnisse können Innovationen vorantreiben und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken. Forschungs- und Bildungsinstitutionen verfügen über aktuelle Erkenntnisse im Bereich ESG und arbeiten mit diesen, weshalb eine enge Zusammenarbeit als Unternehmen von Vorteil ist.
Industrieverbände und Interessens-
vertretungen
Diese vertreten die Interessen der jeweiligen Mitglieder und setzen sich für gute Rahmenbedingungen in der Branche ein. Sie fördern den Austausch von Informationen und Best Practices und können als Sprachrohr gegenüber der Politik fungieren. Ihre Lobbyarbeit ist oft entscheidend, um die Anliegen der Branche in politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.
Kunden
Kunden sind die jeweiligen Endverbraucher von Produkten oder Dienstleistungen und haben einen direkten Einfluss auf den Markterfolg von Unternehmen. Ihre Bedürfnisse, Erwartungen und Rückmeldungen sind entscheidend für die Produktentwicklung und Marketingstrategien. Unternehmen müssen sich kontinuierlich an den sich ändernden Präferenzen ihrer Kunden orientieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Lieferanten
Rohstoffe, Produkte oder Dienstleistungen werden von den direkten Lieferanten beschafft. Eine enge Zusammenarbeit mit ihnen gewährleistet eine hohe Qualität und Effizienz in den eigenen Geschäftstätigkeiten. Gute Beziehungen zu Lieferanten können auch zu besseren Konditionen und einer stabilen Versorgung führen, was für den Geschäftserfolg unerlässlich ist.
Medien
Sie spielen eine besondere Rolle bei der Informationsverbreitung und der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen und Projekten. Ihre Berichterstattung kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf das Image und den Ruf eines Unternehmens haben. Daher ist es wichtig, mit den Medien transparent und proaktiv zu kommunizieren, um ein positives öffentliches Bild zu fördern.
Mitarbeiter
Die eigenen Arbeitskräfte sind das Rückgrat eines Unternehmens und tragen maßgeblich zu dessen Erfolg bei. Ihre Zufriedenheit, Motivation und Qualifikation sind entscheidend für die Produktivität und Innovationskraft des Unternehmens. Ein positives Arbeitsumfeld und kontinuierliche Weiterbildung sind wichtig, um talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.
Mitbewerber und Marktteilnehmer
Konkurrierende Unternehmen bieten ähnliche Produkte oder Dienstleistungen an. Sie beeinflussen den Wettbewerb und die Marktstrategien, indem sie Innovationen vorantreiben und Preisdruck erzeugen. Das Verständnis der Aktivitäten und Strategien von Mitbewerbern ist entscheidend, um sich im Markt erfolgreich zu positionieren.
Tab. 8 (ESRS 2): Beschreibung der Stakeholdergruppen
Der Kelag-Konzern pflegt einen kontinuierlichen Austausch zwischen Vorstand und Fachbereichen, um stets über die Thematiken der Interessenträger informiert zu sein. Die verantwortliche Bereichsleitung kommuniziert die nachhaltigkeitsbezogenen Interessen der Stakeholdergruppen an den Vorstand sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates übermittelt sämtliche Informationen an die weiteren Mitglieder des Aufsichtsgremiums. In den Nachhaltigkeitsboards erfolgt die Diskussion aktueller Stakeholder-Themen mit dem Vorstand und dem relevanten Management. Diese Struktur gewährleistet, dass die Führungsebene die Standpunkte und Interessen der Stakeholder in strategische Entscheidungsfindungen einbezieht.
S1 Arbeitskräfte im Unternehmen
Der Kelag-Konzern setzt verschiedene Instrumente ein, um die Standpunkte der Arbeitskräfte in strategische Entscheidungen zu integrieren. Zu diesen zählen:
• Jährliche Mitarbeitergespräche
• Umfassende Mitarbeiterbefragungen
• Vorstandsfrühstück
• 360° Feedbackgespräche für Führungskräfte
Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Instrumenten finden sich im Themenstandard S1.
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Die Einbindung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erfolgt durch Austauschgespräche mit Lieferanten sowie durch direkte Kommunikation über den Kundenservice der Kelag. Diese Erkenntnisse fließen in die strategische Ausrichtung ein. Zusätzliche Informationen enthält der Themenstandard S2.
S4 –Verbraucher und Endnutzer
Der Kelag-Konzern misst den Interessen und Rechten der Verbraucher und Endnutzer – inklusive der Wahrung der Menschenrechte – hohe Bedeutung bei. Durch Kundengespräche und -befragungen ermittelt der Konzern die Standpunkte dieser Stakeholdergruppe. Die Kundenzufriedenheit stellt auch zukünftig einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Der Themenstandard S4 bietet vertiefende Informationen zur Kundeneinbindung.
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Folgend werden alle wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem wesentlichen identifizierten Sub-Sub-Thema beschrieben.
Thema
Beschreibung
Typ
Klimawandel
 
 
Anpassung an den Klimawandel
 
Schäden aufgrund klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Die Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur sind Naturgefahren und Extremwetterereignissen ausgesetzt. Ein Risiko ergibt sich durch Schäden an den Erzeugungsanlagen und der Netzinfrastruktur. Finanzielle Effekte können sich in Abschreibungen, Instandhaltungskosten und Reinvestitionen widerspiegeln, welche sich auch im abgelaufenen Berichtsjahr niederschlugen.
Risiko (physisch), mittelfristig und langfristig
Änderung der Erzeugungsmengen aufgrund Klimawandel
Die Erzeugungs- und Absatzmengen unterliegen naturbedingten Schwankungen, welche durch den Klimawandel beeinflusst werden können. Risiken ergeben sich aus verminderten, Chancen wiederum aus erhöhten Erzeugungs- und Absatzmengen.
Risiko/Chance (physisch), langfristig
Klimaschutz
 
 
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Die Errichtung von Erzeugungsanalgen, Netzinfrastruktur und Gebäuden führt zu einem Ausstoß von Treibhausgasemissionen, die sich auf Menschen und Umwelt auswirken.
tatsächlich, negative Auswirkung, mittelfristig, vorgelagert
Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten*
Durch Verbrennungsprozesse in der Wärmeerzeugung und der thermischen Verwertung von Restmüll werden Treibhausgasemissionen emittiert, die zu negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt führen.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Ausstoß von Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Treibhausgasemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen durch die Nutzung verkaufter Produkte bei den Kunden (im Wesentlichen bedingt durch den Erdgasvertrieb) und haben negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, nachgelagert
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Die regulatorischen Vorgaben hinsichtlich des Erdgasausstiegs wirken sich auf den Erdgasvertrieb, das Erdgasnetz und den Wärmeabsatz aus. Risiken entstehen im Zusammenhang mit regulatorischen Vorgaben zur Ausphasung von Erdgas, Chancen wiederum aus den Substitutionsmöglichkeiten mittels alternativer Energieträger.
Risiko/Chance (transitorisch), langfristig
Regulatorische Vorgaben
"CO2-freier Strom"
Die regulatorischen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Produktion von emissionsfreiem Strom wirken sich positiv auf das Geschäftsmodell der Kelag aus. Finanzielle Effekte können sich in Erlösen und Investitionen widerspiegeln, welche sich auch im abgelaufenen Berichtsjahr niederschlugen.
Chance (transitorisch), langfristig
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"*
Risiken ergeben sich aus regulatorischen Vorgaben hinsichtlich der verpflichtenden Nutzung nicht-fossiler Brennstoffe, wodurch es zu notwendigen Umrüstungen und Knappheit in der Beschaffung von nicht-fossilen Brennstoffen kommen könnte. Chancen wiederum ergeben sich aus regulatorischen Vorgaben hinsichtlich des Ausbaus von Fernwärme. Die finanziellen Effekte können sich in den Erlösen, Investitionen, Abschreibungen und Kosten widerspiegeln.
Risiko/Chance (transitorisch), langfristig
Energie
 
 
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Durch den Einsatz zukunftsweisender und emissionsarmer Erzeugungstechnologien sowie den effizienten Einsatz moderner Pumpspeicherkraftwerke wird für eine sichere und zuverlässige Produktion von erneuerbarer Energie gesorgt, was zu positiven Auswirkungen auf Menschen und Umwelt führt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Fokus auf nachhaltige Wärmeerzeugung*
Die Verwendung von erneuerbaren Rohstoffen und industrieller Abwärme in der Wärmeerzeugung und der geplante Ausbau bzw. die Umrüstung weiterer Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energiequellen führt zu positiven Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Senkung des Energiebedarfs
Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und die damit verbundene Realisierung von Energieeinsparpotenzialen hat positive Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
tatsächlich, positive Auswirkung, mittelfristig, eigene Tätigkeit
Umweltverschmutzung
 
Luftverschmutzung
 
Reduktion von Luftschadstoffen durch Bereitstellung von E-Ladeinfrastruktur
Durch die Bereitstellung öffentlicher E-Ladeinfrastruktur werden Luftschadstoffe in der nachgelagerten Wertschöpfungskette reduziert. Die Bereitstellung schafft wiederum positive Anreize zur Nutzung von E-Mobilität, was sowohl positive Auswirkungen auf die Gesellschaft als auch auf die Umwelt hat.
tatsächlich, positive Auswirkung, mittelfristig, nachgelagert
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmerzeugung*
Durch die Verbrennungsprozesse in der Wärmeerzeugung und die thermische Verwertung von Restmüll werden Luftschadstoffe freigesetzt, die zu negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt führen.
tatsächlich, negative Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Wasser- und Meeresressourcen
 
Wasserverbrauch
 
 
Wasserverwendung
Im Zuge der Wassernutzung bei Wasserkraftwerken kommt es zu keiner Belastung der Wassergüte. Die Ressource Wasser wird ausschließlich für haushaltsübliche Zwecke und als Prozesswasser verwendet. Da Wasser als lebensnotwendige Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht, wird die Verwendung grundsätzlich als negative Auswirkung auf Menschen und Umwelt identifiziert.
tatsächlich, negative Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
Landnutzungsänderungen, Süsswasser- und Meeresnutzungsänderungen
Bodenversiegelung
Eingriffe in die Natur sind beim Bau von Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur unumgänglich. Entsprechende Maßnahmen zur Minimierung von Umweltauswirkungen sorgen dafür, negative Auswirkungen auf Menschen und Tiere so gering wie möglich zu halten.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, vorgelagert
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
 
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Beim Bau von Erzeugungsanalgen und Netzinfrastruktur kommt es zu einer Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen und somit zu negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, vorgelagert
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch die Änderung der hydro-morphologischen Struktur eines Fließgewässers
Der Bau von Wasserkraftanlagen verändert die hydromorphologische Struktur von Fließgewässern, was zu Veränderungen im Süßwasserhaushalt und einem Verlust an Biodiversität führt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, vorgelagert
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
 
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Trotz präventiver Maßnahmen ist es unvermeidlich, dass bauliche Maßnahmen jeglicher Art die Ökosystemdienstleistungen der Natur beeinflussen, wodurch negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen entstehen.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, vorgelagert
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Abfall
 
 
Entsorgung von Produkten und Materialien
Nicht alle betriebsbedingten Abfälle können recycled und/oder wiederverwendet werden und müssen daher durch entsprechende Verwertungs- und Beseitigungsverfahren fachgerecht entsorgt werden. Dadurch entsteht eine negative Auswirkung auf Mensch und Umwelt.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, nachgelagert
Arbeitskräfte im Unternehmen
 
Sichere Beschäftigung
 
Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Sicherheit
Unbefristete Dienstverhältnisse und ein wirtschaftlich stabiles Arbeitsumfeld gewährleisten langfristige finanzielle Planungssicherheit und fördern die Motivation der Mitarbeiter. Dies reduziert die Mitarbeiterfluktuation und Krankheitsfälle, erleichtert die Rekrutierung und stärkt die Mitarbeiterbindung.
tatsächlich, positive Auswirkungen, mittelfristig, eigene Tätigkeit
Arbeitszeit
 
 
Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für Mitarbeiter
Die Unternehmenskultur und vertrauensvolle Umgangsformen ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung und somit eine verbesserte Life-Balance, was die Zufriedenheit sowie Produktivität der Mitarbeiter steigern.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Sozialer Dialog
 
 
Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Die Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse des Unternehmens führt zu besseren Entscheidungen, erhöhter Akzeptanz und Vertrauen, sowie einer stärkeren Bindung und Zufriedenheit aller Beteiligten.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen
Die Betriebsräte vertreten die Meinungen der Arbeitskräfte in strategischen Entscheidungsprozessen, wodurch die Interessen der Mitarbeiter nicht nur berücksichtigt, sondern auch aktiv gefördert werden, was zu einer höheren Zufriedenheit und einem stärkeren Zusammenhalt im Unternehmen führt.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
 
Life-Balance
Durch die Möglichkeit der freien Arbeitsgestaltung wird die Arbeitsmotivation gefördert und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gewährleistet
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Gesundheitsschutz und Sicherheit
 
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Durch die im Kelag-Konzern ausgeführten Tätigkeiten, insbesondere im Kraftwerks- und Netzbereich, besteht eine systemische negative Auswirkung auf die Sicherheit und den Schutz der eigenen Arbeitskräfte.
tatsächlich, negative Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Gesundheit von Mitarbeitern
Durch die Bereitstellung diverser Zusatzangebote im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung wird die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter (psychisch und physisch) positiv gefördert.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Erhöhte finanzielle Sicherheit und Aufstiegschancen
Durch die Sicherstellung gleicher Löhne für gleiche Arbeit werden geschlechtsunabhängig gleiche Aufstiegschancen geschaffen, was nicht nur die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter erhöht, sondern auch die Chancengleichheit fördert und ein gerechteres Arbeitsumfeld unterstützt.
tatsächlich, positive Auswirkungen, mittelfristig, eigene Tätigkeit
Anteil der Frauen in Führungspositionen
Durch die technische Orientierung der Geschäftsmodelle des Kelag-Konzerns wird bedingt, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen aufgrund historisch bedingter struktureller Gegebenheiten potenziell geringer ausfallen kann.
potenziell, negative Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Schulungen und Kompetenzentwicklung
 
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Durch das Angebot transparenter Entwicklungs- und Kompetenzpfade für Mitarbeiter wird nicht nur die kontinuierliche Weiterbildung der Arbeitskräfte sichergestellt, sondern auch deren Karriereplanung unterstützt, was zu höherer Motivation, gesteigerter Leistungsbereitschaft und einer stärkeren Bindung an das Unternehmen führt.
tatsächlich, positive Auswirkungen, mittelfristig, eigene Tätigkeit
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Die Steigerung der Diversität durch die Einstellung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet nicht nur die Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, sondern fördert auch ein inklusives Arbeitsumfeld, das die Vielfalt der Perspektiven und Fähigkeiten nutzt, um Innovation und Zusammenarbeit zu stärken.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Massnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Sicherstellung eines vertrauensvollen Arbeitsumfeldes
Ein sicheres und respektvolles Miteinander bildet die Grundlage für ein wertschätzendes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld, das nicht nur die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter steigert, sondern auch die Zusammenarbeit und Produktivität fördert.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Vielfalt
 
 
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Die Steigerung der Diversität durch die Einstellung von Menschen mit unterschiedlichen demografischen Merkmalen gewährleistet nicht nur die Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle, sondern bereichert auch das Arbeitsumfeld durch vielfältige Perspektiven und Erfahrungen, was zu mehr Innovation und einer stärkeren Unternehmenskultur führt.
tatsächlich, positive Auswirkungen, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Datenschutz
 
 
Missbrauch von Daten
Trotz der Einhaltung der regulatorischen Vorgaben (DSGVO) und der Umsetzung umfassender Schutzmaßnahmen kann der Missbrauch von mitarbeiterbezogenen Daten nicht vollständig ausgeschlossen werden, was potenziell zu Datenschutzverletzungen und Vertrauensverlust führen kann.
potenziell, negative Auswirkungen, langfristig, eigene Tätigkeit
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
 
Gesundheitsschutz und Sicherheit
 
Arbeitssicherheit und -schutz
Durch die Achtung von Schutz- und Sicherheitsstandards wird ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen. Aufgrund der Tätigkeiten, insbesondere beim Bau von Kraftwerkanlagen und Netzinfrastruktur, kann eine grundsätzliche systemische negative Auswirkung auf die Sicherheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bestehen.
potenziell, negative Auswirkung, kurzfristig, vorgelagert
Kinderarbeit
 
 
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Es ist ethisch und rechtlich unerlässlich, Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art würden nicht nur gegen die Unternehmensgrundwerte verstoßen, sondern systemisch potenziell negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette darstellen.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, vorgelagert
Zwangsarbeit
 
 
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Es ist ethisch und rechtlich unerlässlich, Zwangsarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art würden nicht nur gegen die Unternehmensgrundwerte verstoßen, sondern systemisch potenziell negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette darstellen.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, vorgelagert
Datenschutz
 
 
Missbrauch von Daten
Trotz der Einhaltung der regulatorischen Vorgaben (DSGVO) und der Umsetzung umfassender Schutzmaßnahmen kann der Missbrauch von mitarbeiterbezogenen Daten in der Wertschöpfungskette nicht vollständig ausgeschlossen werden, was potenziell zu Datenschutzverletzungen führen kann.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, vorgelagert
Verbraucher und Endnutzer
 
Datenschutz
 
 
Missbrauch von Daten
Trotz der Einhaltung der regulatorischen Vorgaben (DSGVO) und der Umsetzung umfassender Schutzmaßnahmen kann der Missbrauch von Kundendaten nicht vollständig ausgeschlossen werden, was potenziell zu Datenschutzverletzungen, Vertrauensverlust und rechtlichen Konsequenzen führen kann.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, nachgelagert
Zugang zu hochwertigen Informationen
 
Lieferung von genaueren Informationen zu individuellem Stromverbrauch
Durch transparente und detaillierte Informationen über den eigenen Energieverbrauch im Kundenportal können Kunden fundierte Entscheidungen zur Energieversorgung treffen und ihren Verbrauch gezielt optimieren, was zu Kosteneinsparungen und einer effizienteren Nutzung von Ressourcen führt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, nachgelagert
Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
 
Förderung von Sozialbelangen
Durch die Unterstützung sozialer Projekte und Organisationen wird aktiv zur Verbesserung des sozialen Umfelds beigetragen. Dies ermöglicht benachteiligten Gruppen den Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen und fördert gleichzeitig soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, nachgelagert
Sicherstellung des Abschlusses diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- und Erdgaslieferverträge
Durch die Gleichbehandlung aller Verbraucher und Endnutzer wird ein diskriminierungsfreier Vertragsabschluss für Strom-, Wärme- und Gaslieferungen sichergestellt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, nachgelagert
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
 
Markttransparenz
Durch ehrliche und verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken wird nicht nur Transparenz geschaffen, sondern auch faire Bedingungen am Markt gefördert, was das Vertrauen der Verbraucher stärkt und langfristig zu einem nachhaltigen Wettbewerb beiträgt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, nachgelagert
Unternehmenspolitik
 
Unternehmenskultur
 
Zufriedenheit der Mitarbeiter
Durch eine mitarbeiterfreundliche Unternehmenskultur und die Schaffung eines positiven Arbeitsumfeldes werden nicht nur die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter gefördert, sondern auch ihre Leistungsbereitschaft und Loyalität gestärkt, was zu einer höheren Produktivität und einem besseren Betriebsklima führt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschliesslich Zahlungspraktiken
Sicherstellung von konformen Lieferungen
Durch die Gewährleistung fairer Zahlungspraktiken und Einhaltung der gewährten Zahlungsziele werden vertrauensvolle und gute Lieferantenbeziehungen gepflegt sowie reibungslose und pünktliche Lieferungen sichergestellt.
tatsächlich, positive Auswirkung, mittelfristig, eigene Tätigkeit
Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung einschliesslich Schulung
Sicherstellung von Rechtssicherheit sowie Prävention von Korruption und Bestechung
Durch die aktive Verhinderung von Missständen und illegalen Aktivitäten sowie Schulungen wird nicht nur die Einhaltung geltender Gesetze, sondern auch die Prävention von Korruption und Bestechung gewährleistet.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, eigene Tätigkeit
Vorkommnisse von Korruption und Bestechung
 
Mögliche Vorfälle von Korruption oder Bestechung
Trotz strenger Richtlinien und umfassender Schulungen zur Prävention von Korruption und Bestechung können mögliche Vorfälle grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden, was die Notwendigkeit kontinuierlicher Überwachung und regelmäßiger Audits unterstreicht.
potenziell, negative Auswirkung, langfristig, eigene Tätigkeit
Unternehmensspezifisch
 
Versorgungssicherheit
 
Flächendeckende Netzabdeckung*
Durch den gezielten Ausbau der Netzinfrastruktur wird nicht nur eine flächendeckende Netzabdeckung gewährleistet, sondern auch die Versorgungssicherheit verbessert, was auch die regionale Entwicklung fördert.
tatsächlich, positive Auswirkung, langfristig, nachgelagert
Gefährdung der Netzstabilität*
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende erhöhte Einspeisungsvolatilität in das Stromnetz können grundsätzlich Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Netzstabilität mit sich bringen. Dies kann sich auch in höheren Kosten für Ausgleichsenergie bzw. Engpassmanagement niederschlagen.
potenziell, negative Auswirkung, mittelfristig, nachgelagert
Gesellschaftliches Engagement
 
Regionale Wertschöpfung
Durch Investitionen in lokale Projekte wird nicht nur die regionale Wertschöpfung gefördert, sondern auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt, was zur wirtschaftlichen Stabilität und nachhaltigen Entwicklung der Region beiträgt.
tatsächlich, positive Auswirkung, mittelfristig, nachgelagert
Förderung von Kultur und Sport
Durch gezielte Unterstützungen und vielfältige Kooperationen wird die Förderung von Kultur und Sport nachhaltig vorangetrieben und gestärkt.
tatsächlich, positive Auswirkung, kurzfristig, nachgelagert
Tab. 9 (ESRS 2): SBM3-Tabelle
*Betrifft nicht die Einzelgesellschaft KELAG
Der Kelag-Konzern hat sämtliche wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und der Strategie evaluiert. Die durchgeführte Resilienzanalyse bestätigt die Widerstandsfähigkeit der strategischen Ausrichtung. Die physische Klimarisikoanalyse identifizierte keine bestandsgefährdenden Risiken, was die Resilienz des Geschäftsmodells im Kontext der Klimawandelanpassung bestätigt.
Als einer der führenden Energiedienstleister in Österreich verfolgt der Kelag-Konzern konsequent die Strategie, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und den Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung zu forcieren. Diese langfristige strategische Ausrichtung sorgt dafür, dass der Kelag-Konzern den Klimawandel nicht als Risiko, sondern vielmehr als Chance betrachtet. Daher stellen auch die seitens ESRS angeführten Themenstellungen iZm der potenziellen Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an den Klimawandel den Kelag-Konzern vor keine größeren Herausforderungen. So wird zum Beispiel der langfristige, stetige und marktkonforme Zugang zu Finanzmittel durch den engen Austausch mit Partnerbanken und Finanzinstituten sichergestellt. Durch den Fokus auf erneuerbare Energieerzeugung rechnet der Kelag-Konzern darüber hinaus mit keiner gravierenden Umwidmung, Modernisierung oder Stilllegung von Anlagen und Kraftwerken im eigenen Kraftwerkspark. Das Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolio des Kelag-Konzerns ist ebenfalls bereits auf erneuerbare Energielösungen ausgerichtet, sodass auch hier keine größeren Verlagerungen in Zukunft erforderlich sein dürften. Abschließend investiert der Kelag-Konzern stetig in die langfristige Schulung und Befähigung der eigenen Arbeitskräfte, um zukünftige Anforderungen durch die eigenen Arbeitskräfte meistern zu können.
Die durchgeführte Analyse hat ergeben, dass das Geschäftsmodell des Kelag-Konzerns in Bezug auf alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen widerstandsfähig ist. Auf Basis der identifizierten wesentlichen Themen erfolgten im Rahmen der Konzeptdefinitionen in den Themenstandards Nachschärfungen. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns und dessen Wertschöpfungskette.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 auf Basis des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit gemäß den Anforderungen der ESRS-Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifiziert. Im Zuge dessen wurden nicht nur die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft, wie in den vergangenen Jahren, berücksichtigt, sondern auch die finanziellen Risiken und Chancen auf das Unternehmen selbst in die Wesentlichkeitsanalyse miteinbezogen. Dazu wurde eine physische und transitorische Klimarisikoanalyse erstellt, deren Ergebnisse in der Wesentlichkeitsbetrachtung eingeflossen sind. Hierbei wurde jeder Nachhaltigkeitsaspekt hinsichtlich der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit analysiert und bewertet. In diesem Zusammenhang wurden potenzielle und tatsächliche Auswirkungen sowie Risiken und Chancen analysiert und bewertet, die aufgrund der Unternehmenstätigkeit, Geschäftsbeziehungen oder geografischen Verhältnissen als wahrscheinlich angesehen werden.
Je Themenstandard wurden unterschiedliche Parameter und Datenquellen verwendet, auf diese bei der jeweiligen Kategorie eingegangen wird. Um die Einhaltung der sozialen Mindestanforderungen sicherzustellen und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachzukommen, wurde ein Prozess etabliert, der es ermöglicht, Risiken bei den Lieferanten im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren, überwachen und minimieren. Dieser Prozess wird in einer separaten Richtlinie abgebildet und basiert vorwiegend auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.
In Bezug auf die Wesentlichkeit der Auswirkungen wurde auch die Meinung der internen und externen Stakeholder berücksichtigt. Ein Nachhaltigkeitsaspekt wurde als wesentlich eingestuft, wenn im Zusammenhang mit diesem Aspekt wesentliche Auswirkungen und/oder wesentliche finanzielle Risiken oder Chancen ermittelt wurden. Im Zuge dessen wurden neun Umwelt-, 20 Sozial-, vier Governance-Subsubthemen und zwei Unternehmensspezifische-Themen als wesentlich identifiziert, über welche in den Themenstandards berichtet wird.
Die Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich durchgeführt und aktualisiert, um relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifzieren. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Berichterstattung von den jeweiligen verantwortlichen Bereichen aufgegriffen, entsprechend behandelt bzw. mitigiert und im Rahmen der Berichterstattung beschrieben. Eine Einbindung der identifizierten Chancen in die jeweilige Bereichsstrategie wird dabei individuell durch die Bereiche im Rahmen des Strategiefindungsprozesses evaluiert und ggf. berücksichtigt. Federführend wurde die Wesentlichkeitsanalyse vom Sustainability Management und Risikomanagement durchgeführt, dabei wurden jedoch auch interne Experten aus anderen Unternehmensbereichen eingebunden. Anschließend wurden die Ergebnisse dem Vorstand präsentiert, durch diesen überprüft und abgenommen.
Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse des Kelag-Konzerns basiert auf folgenden Prozessschritten:
1. Aufstellung der Nachhaltigkeitsthemen
Die Themen der Long-List gemäß ESRS sowie die identifizierten unternehmensspezifischen Themen wurden durch interne Experten des Kelag-Konzerns analysiert. Nicht relevante Themen, die keinerlei Berührungspunkte entlang der Wertschöpfungskette mit dem Unternehmen aufweisen, wurden ausgeschlossen. Die daraus resultierenden Themen der Short-List fanden in der weiteren Analyse Berücksichtigung.
2. Identifikation wesentlicher Stakeholder
Auf Basis der bestehenden Netzwerkanalyse erfolgte die Festlegung der wesentlichen zu befragenden internen und externen Stakeholdergruppen des Kelag-Konzerns. Die interne Stakeholdergruppe umfasst den Vorstand, das obere Management, das Nachhaltigkeitsteam sowie Mitarbeitende und Lehrlinge des Kelag-Konzerns. Die externe Stakeholdergruppe setzt sich aus Anrainern und Grundbesitzern, Politik und Verwaltung, Banken, Versicherungen, Investoren und Ratingagenturen, Bürgerinitiativen und NGOs, Forschung und Bildung, Industrieverbänden und Interessensvertretungen, Kunden, Lieferanten, Medien sowie Mitbewerbern und Marktteilnehmern zusammen.
3. Stakeholdereinbindung
Der Kelag-Konzern befragte mittels eines empfängerorientierten Online-Fragebogens insgesamt 622 Stakeholder zur Wesentlichkeit der Themen der Short-List. Die Empfänger erhielten die Möglichkeit zu einem vollumfänglichen Feedback. Die Befragung erzielte eine Brutto-Rücklaufquote von rd. 41 %.
4. Bewertung der doppelten Wesentlichkeits-
analyse
Die Auswirkungswesentlichkeitsanalyse und finanzielle Wesentlichkeitsanalyse gliedern sich wie folgt:
4a. Auswirkungswesentlichkeit
Der Kelag-Konzern untersuchte jeden Nachhaltigkeitsaspekt unter Berücksichtigung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die Analyse differenzierte zwischen positiven oder negativen sowie tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen. Der Konzern identifizierte dabei die Art der Auswirkung, den Zeithorizont und die Lokalisierung. Bei der Art der Auswirkung erfolgte eine Unterscheidung zwischen Auswirkungen auf Menschen, Umwelt oder beide Bereiche. Die Zeithorizonte gliedern sich in kurz-, mittel- und langfristig. Die Lokalisierung der Auswirkung zeigt, ob diese in der vorgelagerten, nachgelagerten Wertschöpfungskette oder in der eigenen Geschäftstätigkeit stattfindet.
Der Kelag-Konzern bewertete die Auswirkungen hinsichtlich ihres Schweregrads, welcher sich aus Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit zusammensetzt. Bei identifizierten potenziellen Auswirkungen fand auch deren Eintrittswahrscheinlichkeit Berücksichtigung. Bei potenziell negativen Auswirkungen auf Menschenrechtsthematiken erhielt der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor deren Wahrscheinlichkeit.
Die Bewertung des Schweregrads erfolgte anhand einer vierteiligen Likert-Skala (1-4). Eine Auswirkung gilt als wesentlich bei einer Durchschnittsbewertung der positiven und/oder negativen Auswirkung größer oder gleich 2,5 oder bei Erreichen eines Skalenwerts von 4. Wurde zu einem Nachhaltigkeitsaspekt zumindest eine Auswirkung als wesentlich angesehen, so ist diese aus der Sicht der Auswirkungswesentlichkeit als wesentlich zu betrachten.
4b. Finanzielle Wesentlichkeit
Die finanzielle Wesentlichkeitsanalyse basiert auf den im Risikomanagement periodisch erfassten Risiken und Chancen. Der Kelag-Konzern prüfte die einzelnen Risiken des Risikoberichts auf deren umwelt-, sozial- beziehungsweise governance-bezogenen Charakter. Die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen der Long-List wurden den Nachhaltigkeitsaspekten der jeweiligen Themenstandards zugeordnet und zu Hauptkategorien zusammengefasst. Die identifizierten Hauptkategorien wurden betreffend der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen kurz-, mittel- und langfristig bewertet und als wesentlich oder nicht wesentlich festgelegt. Basierend auf der bestehenden Bewertungslogik des Risikomanagements wurden die Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle finanzielle Auswirkungen mittels einer vierteiligen Likert Skala angegeben.
Für die Bewertungen der potenziellen finanziellen Auswirkungen wurden die jährlichen Grenzwerte in Millionen Euro definiert und herangezogen. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit im Rahmen der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse bildete somit das finanzielle Ausmaß, das heißt die Kombination aus finanzieller Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit, das ausschlaggebende Wesentlichkeitskriterium. Die finanzielle Auswirkung bildet dabei ein tatsächliches oder potenzielles Schadensausmaß ab und wirkt auf die Finanzlage, Ertragslage und/oder Zahlungsströme. Ergab sich aufgrund der Berechnung ein Durchschnittswert von größer oder gleich 2,5 so wurde das Risiko oder die Chance als wesentlich erachtet. Wurde zu einem Nachhaltigkeitsaspekt zumindest ein Risiko oder eine Chance als wesentlich identifiziert, so ist dieser aus der Sicht der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich zu betrachten.
Nachhaltigkeitsrisiken sind in der Priorisierung, einschließlich des Einsatzes von Instrumenten zur Risikobewertung, im Vergleich zu anderen Arten von Unternehmensrisiken gleichgestellt. Alle Risiken des Kelag Konzerns werden periodisch erhoben und erfasst. Die Ableitung des allgemeinen Risikoprofils des Unternehmens erfolgt auf Grundlage sämtlicher Risiken. Damit ist die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das allgemeine Risikomanagementverfahren des Unternehmens gegeben.
5. Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse
Die Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit und finanziellen Wesentlichkeit wurden im Kelag-Konzern systematisch zusammengeführt. Der Konzern definiert einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich, wenn im Zuge der Analyse der Auswirkungen oder finanziellen Risiken bzw. Chancen mindestens eine wesentliche Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance identifiziert wurde. Diese wesentlichen Aspekte fließen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Kelag-Konzerns ein, wobei die Ergebnisse der Stakeholderbefragung berücksichtigt werden. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse führte zur Aufnahme folgender ESRS-Themenstandards in die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Kelag-Konzerns:
• E1 Klimawandel
• E2 Umweltverschmutzung
• E3 Wasser- und Meeresressourcen
• E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
• E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
• S1 Arbeitskräfte im Unternehmen
• S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
• S4 Verbraucher und Endnutzer
• G1 Unternehmensführung
Der ESRS-Themenstandard S3 Betroffene Gesellschaften wurde für den Kelag-Konzern als nicht wesentlich eingestuft, da weder die identifizierten Auswirkungen den Schwellenwert überschritten haben noch relevante Risiken oder Chancen im Rahmen der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Dieser Themenstandard findet daher keine weitere Berücksichtigung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Konzerns. Die identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte, die den Fokus in den Themenstandards bilden, werden nachfolgend erläutert. Die erfassten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Zusammenhänge werden in SBM-3 detailliert dargestellt.
Im Folgenden werden die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den oben angeführten Themenstandards beschrieben.
E1 Klimawandel
Zur Identifikation relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung mit den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ (E1 Klimawandel) führte der Kelag-Konzern ergänzend zur Wesentlichkeitsanalyse eine physische sowie transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durch. Diese Analysen berücksichtigen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des Konzerns auf den Klimawandel. Die detaillierten Ergebnisse sind der Tabelle SBM-3 zu entnehmen.
Vorgehensweise und Hintergrundinformationen zur physischen und transitorischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
Die physische und transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse basiert auf relevanten Klimaprojektionen und -szenarien. Zur Gewährleistung der Berichtskonsistenz finden die nachfolgend beschriebenen Klimaszenarien und klimabezogenen Annahmen – sofern relevant – auch in der Finanzberichterstattung Anwendung.
Da sich die Methodik sowie die zugrundeliegende Datenbasis zwischen physischer und transitorischer Analyse unterscheiden, werden diese nachfolgend gesondert erläutert.
Physische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
Der Kelag-Konzern verwendete für die physische Klimarisikoanalyse historische Klimaprojektionen sowie Projektionen auf einen 30-jährigen Zeithorizont entsprechend den EU-Taxonomie-Vorgaben. Die Analyse basiert auf Zeiträumen (z. B. 2041-2060) statt Einzeljahren, um statistische Ausreißer zu minimieren. Als Grundlage dienen das Szenario SSP1-2.6 (Best Case) sowie SSP5-8.5 (Worst Case), wobei jeweils das Szenario mit dem größten potenziellen Einfluss auf den Kelag-Konzern zur Anwendung kommt.
Das Szenario SSP1-2.6 geht von einer nachhaltigen globalen Entwicklung unter Berücksichtigung natürlicher Grenzen aus. Im Gegensatz dazu basiert das Szenario SSP5-8.5 auf einer unveränderten Klimapolitik seit ca. 2010 mit anhaltender Attraktivität fossiler Energieträger. Beide Szenarien stützen sich auf Erkenntnisse und Daten des Weltklimarates unter Berücksichtigung politischer Annahmen, makroökonomischer Trends, Energieverbräuche und Energiemix.
Die Klimaprojektionen beziehen sich auf Einzelstandorte mit einer Auflösung zwischen 500 m und 50 km. Die Datengrundlage bildet die Copernicus-Plattform, ergänzt durch wissenschaftliche Quellen und Daten staatlicher Institutionen (z. B. HORA für Lawinenrisiken in Österreich). Von den insgesamt 29 klimatischen Einflüssen wurden rd. 23 als relevant eingestuft. Ausgenommen wurden ausschließlich jene Klimarisiken, die aufgrund der geografischen Lage der bewerteten Wirtschaftsaktivitäten keine Relevanz aufweisen: Versauerung der Ozeane, Salzwasserintrusion, Küstenerosion, Bodendegradierung, Bodenerosion sowie Zyklon, Hurrikan und Taifun.
Klassifikation von Klimagefahren (Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission)
Temperatur
Wind
Wasser
Feststoffe
Chronisch
 
 
 
Temperaturänderung (Luft, Süßwasser, Meerwasser)
Änderung der Windverhältnisse
Änderung der Niederschlagsmuster und -arten (Regen, Hagel, Schnee/Eis)
Küstenerosion
Hitzestress
 
Variabilität von Niederschlägen oder der Hydrologie
Bodendegradation
Temperaturvariabilität
 
Versauerung der Ozeane
Bodenerosion
Abtauen von Permafrost
 
Salzwasserintrusion
Solifluktion
 
 
Anstieg des Meeresspiegels
 
 
 
Wasserknappheit
 
Akut
 
 
 
Hitzewelle
Zyklon, Hurrikan, Taifun
Dürre
Lawine
Kältewelle/Frost
Sturm (einschließlich Schnee-, Staub- und Sandstürme)
Starke Niederschläge (Regen, Hagel, Schnee/ Eis)
Erdrutsch
Wald- und Flächenbrände
Tornado
Hochwasser (Küsten-, Flusshochwasser, pluviales Hochwasser, Grundhochwasser)
Bodenabsenkung
 
 
Überlaufen von Gletscherseen
 
Tab. 10 (ESRS 2): Klassifikation von Klimagefahren
Der Kelag-Konzern hat für die als relevant eingestuften Klimagefahren Klimaprojektionen bis zur Mitte des Jahrhunderts erstellt. Die Gesellschaft definiert als kurz-/mittelfristigen Zeithorizont das Jahr 2030 und als langfristigen Zeithorizont das Jahr 2050. Im Rahmen der Konformitätsprüfung der EU-Taxonomie führt der Kelag-Konzern bei Tätigkeiten mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von weniger als zehn Jahren mindestens eine Bewertung durch Klimaprojektionen auf der kleineren Skala durch. Bei allen anderen Aktivitäten erfolgt die Bewertung anhand der erwarteten Lebensdauer der in Einklang stehenden Tätigkeit, unter Einbeziehung von Klimaprojektionsszenarien von 10 bis 30 Jahren für größere Investitionen.
Der Kelag-Konzern leitet mittels Wirkungsketten die potenzielle Beeinträchtigung der Wirtschaftstätigkeit je Klimagefahr in den jeweiligen Klimaszenarien ab. Die Beeinträchtigung der Wirtschaftsaktivität durch die Klimagefahren unterliegt einer qualitativen Bewertung des höchstmöglichen Schadenausmaßes unter Beachtung von Anpassungslösungen. Die Beurteilung der Vulnerabilität erfolgt unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit der Klimagefahr.
Die Herleitung der Eintrittswahrscheinlichkeiten basiert auf folgender Methodik:
Ereignisbezogene Extremwetterereignisse: Der Kelag-Konzern trifft plausible Annahmen bezüglich der Häufigkeit des Eintretens von Extremwetterereignissen in der Region der Aktivität. Diese Annahmen stützen sich, soweit möglich, auf empirische Daten, z. B. aus Versicherungsdatenbanken oder dokumentierten Vorfällen der Vergangenheit.
Weitere Klimaprojektionen: Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird auf Grundlage der Prognosesicherheit der Klimaprojektionen abgeleitet. Als Hauptquelle dient der aktuelle „IPCC AR6 WGI Full Report“ mit folgender Einstufung:
• Hohe Sicherheit: 100 %
• Mittlere Sicherheit: 75 %
• Unsicherheit: 50 %
Bei fehlenden Informationen zur Prognosesicherheit setzt der Kelag-Konzern eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 100 % an, um eine Unterschätzung der Risiken zu vermeiden (konservativer Ansatz).
Die Analyse zeigt, dass keine identifizierten Risiken die definierte Wesentlichkeitsschwelle (Hoch oder Bestandsgefährdend als Vulnerabilität) überschreiten. Die geringe Anfälligkeit erklärt sich durch zahlreiche Risiken mit hohem Schadenspotential bei sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit und nur punktueller Auswirkung. Risiken mit höheren Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt der Kelag-Konzern bereits bei der Errichtung der Anlagen, wodurch diese Assets auf entsprechende Extremwetterereignisse ausgelegt sind. Für weitere Risiken bestehen entsprechende Anpassungslösungen oder eine Anpassungskapazität zur Risikominderung.
In der Bewertung des Schadensausmaßes der Klimaprojektionen auf die Wirtschaftsaktivitäten betrachtet der Kelag-Konzern negative Beeinträchtigungen auf die gesamte Wertschöpfungskette. Die Bewertung berücksichtigt sowohl bestehende als auch geplante Anpassungslösungen.
Im Ergebnis stuft der Kelag-Konzern - in einer Vulnerabilitätsskala mit den Stufen Leicht, Mittel, Hoch, Bestandsgefährdend – 44 Klimarisiken mit leichter Vulnerabilität und 32 Klimarisiken mit mittlerer Vulnerabilität ein. Die definierte Vulnerabilitätsschwelle wird von den identifizierten Risiken nicht überschritten. Die Analyse erfolgte durch Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit und Risikomanagement im Kelag-Konzern sowie unter externer Begleitung.
Die Physische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse dient als Grundlage zur Prüfung der „Do No Significant Harm“-Kriterien im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ im Rahmen der EU-Taxonomie.
Transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
Die transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse des Kelag-Konzerns basiert auf den Klimaszenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS). Der Kelag-Konzern hat auf Basis des REMIND-MAgPIE-Modells in Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Konzernstrategie, Nachhaltigkeit und Risikomanagement die für das Geschäftsmodell relevanten Variablen definiert. Diese umfassen unter anderem die Entwicklung des CO2-Preises, den Energiebedarf je Energieart, Investitionen sowie volkswirtschaftliche Kennzahlen.
Der Konzern analysierte die zeitliche Entwicklung der Variablen für den Zeitraum 2025–2060 anhand sämtlicher relevanter NGFS-Szenarien, wobei der Fokus insbesondere auf den Szenarien „Delayed Transition“ und „Current Policies“ lag. Das „Delayed Transition“-Szenario geht von einem Aufschub klimapolitischer Maßnahmen bis 2030 aus, die anschließend in verstärkter Form eintreten. Transitorische Klimarisiken treten in diesem Szenario tendenziell am stärksten auf, da unter Zeitdruck versucht wird, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Aus diesem Grund legte der Kelag-Konzern einen Schwerpunkt der transitorischen Klimarisikoanalyse auf dieses Szenario. Das „Current Policies"-Szenario diente dabei als Benchmark für den Vergleich mit der Entwicklung im „Delayed Transition"-Szenario.
Die Experten des Kelag-Konzerns analysierten die Entwicklung der identifizierten Variablen und leiteten gemeinsam mit externen Beratern die für den Konzern relevanten Übergangsereignisse ab. Das Geschäftsmodell wurde dafür in relevante Risikocluster unterteilt, die unter anderem die Bereiche Erzeugung, Handel, Netz und Wärme etc. umfassen.
Klimabezogene Übergangsereignisse
Politik und Recht
Technologie
Markt
Ansehen
Dezentralisierung der Energieversorgung und Förderung von Smart Grids
Entwicklung effizienterer Energiespeichertechnologien und Flexibilitäten
Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen
Verschiebung von Arbeitsplätzen aus fossilen hin zu erneuerbaren Energien
Verstärkte regulatorische Eingriffe in das Strommarktdesign (Ergänzung Großhandel)
Innovation in der Material- und Technologieentwicklung für erneuerbare Energien
Ausbau PV-/Solaranlagen (gewerblich & privat)
Initiativen zur Wiederherstellung von durch fossile Brennstoffe geschädigten Gebieten
Schließung von Kohlekraftwerken
Erhöhung der Abhängigkeit von importierten Anlagen für die erneuerbaren Energien
Zusätzlicher Bedarf nach Energiespeicher-möglichkeiten und Flexibilitäten
 
Rückbau von Förderanlagen für fossile Brennstoffe
Umstellung von Fahrzeugflotten auf Elektroantriebe und Wasserstofftechnologie
Reduzierung der Abhängigkeit von importierten fossilen Energierohstoffen
 
Geopolitische Veränderungen in Regionen, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind
Einführung energieeffizienter Gebäudekonzepte
Mittelfristige Reduktion des Elektrizitätspreises für reine Energiemenge (Großhandelsmarkt)
 
Verringerte fossile Energie-Subventionen durch Regierungen
Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Industrie
Zunahme der Kosten des Energiesystems (inkl. Flexibilitäten)
 
Ausstieg bzw. Verbot vom Erdgas
Einsatz von Energiespeichern in Gebäuden
Verstärkter Bedarf nach Biomasse als Ersatz für fossile Brennstoffe
 
Subventionen für den Ausbau von Wärmepumpen für Heizung und Kühlung von Gebäuden
Ausbau der Wasserstoffproduktion durch Elektrolyse mit erneuerbarer Energie
Rückgang der Investitionen in fossile Energieinfrastruktur
 
Politische Neugestaltung zur Reduktion von Emissionen aus CO2-Äquivalenten
Elektrifizierung von industriellen Prozessen
Steigende Preise für fossile Brennstoffe
 
Steigende Bildungs- und Informationskampagnen
Weiterentwicklung von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Äquivalventen
Anpassung der Infrastruktur an neue Energiequellen
 
Förderung emissionsfreier Verkehrsmittel
Gesteigerte landwirtschaftliche Produktivität
Abwanderung der Industrie bzw. Nachfragesenkung nach Energie aus der Industrie
 
Verstärkte Vorschriften für eine Emissionsreduktion in der Wärmeerzeugung
Weiterentwicklung von biodiversitätsfördernden Anlagen (z. B. Agri-PV)
Rückgang des Energiebedarfs für Transport
 
Umsetzung der Renaturierungsplänen
 
Erhöhte Abhängigkeit durch importierten Wasserstoff
 
Erhöhung des Aufwands/Erschwerte Genehmigungsverfahren (z. B. für Kraftwerke)
 
Zunahme der Kreislaufwirtschaft
 
Geringere Verfügbarkeit für Flächen für erneuerbaren Energien
 
Änderung des Konsumverhaltens hin zu CO2-Äquivalent-neutralen/-armen Produkten
 
Tab. 11 (ESRS 2): Klimabezogene Übergangsereignisse
Der Kelag-Konzern hat für alle Übergangsereignisse auf Basis der Risikocluster eine Prüfung potenzieller Chancen und Risiken durchgeführt. Die qualitative Bewertung dieser Chancen und Risiken erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Zeithorizonte:
• Kurzfristig: 1-5 Jahre
• Mittelfristig: 5-10 Jahre
• Langfristig: >10 Jahre
Der Konzern bewertete dabei sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit der Übergangsereignisse als auch mögliche Mitigationsmaßnahmen für Risiken sowie Opportunitätsmaßnahmen für Chancen. Im Rahmen der Analyse identifizierte der Kelag-Konzern 47 Risiken und Chancen, wovon 6 Risiken und 7 Chancen als wesentlich eingestuft wurden. Diese Integration in den regulären Risikomanagementprozess führte zu folgender Aggregation:
• Regulatorische Vorgaben „Erdgasausstieg"
• Regulatorische Vorgaben „CO2-freier Strom"
• Regulatorische Vorgaben „Wärmebereich"
Regulärer Risikomanagementprozess
Der Kelag-Konzern richtet den Risikomanagement-Prozess am PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act) aus, der mindestens dreimal jährlich in den Geschäftsbereichen in Abstimmung mit der Abteilung Risikomanagement durchgeführt wird. Die Erfassung der Risiken erfolgt dezentral durch die Fachbereiche bzw. Tochtergesellschaften im zentralen Risikomanagementsystem. Zur Sicherstellung des 4-Augen-Prinzips werden Erfassung und Freigabe in getrennten Schritten durch den Risikoerfasser und den verantwortlichen Leiter durchgeführt.
Die Dokumentation der Risiken, Anpassungsmaßnahmen sowie Bewertungsgrundlagen in der Risikomanagementsoftware bildet die Basis für das zentrale Risikoreporting. Das Risikomanagement konsolidiert diese Informationen und berichtet an das Risikomanagement-Komitee.
E2 Umweltverschmutzung
Der Kelag-Konzern führte in Zusammenarbeit mit den verbundenen Unternehmen eine umfassende Analyse der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der Umweltverschmutzung durch, welche sich über die gesamte Wertschöpfungskette erstreckt. Im Zuge dessen wurden die Schadstoffwerte analysiert, die mit der eigenen Unternehmenstätigkeit in Verbindung stehen. In der Kelag Energie & Wärme wurde eine strukturierte Schadstoffanalyse durchgeführt. Die Überprüfung der einzelnen Schadstoffe und chemischen Verbindungen basiert auf:
• Vorhandenen Analysen und Prüfberichten
• Behördlichen Grenzwerten
• Literaturrecherchen zu Reaktionsbedingungen
• Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Arbeitsstoffe
Bei nachgewiesenen Schadstoffen erfolgt eine Mengenermittlung für die gesamte Kraft-Wärme-Kopplungsanlage. Die Berechnung basiert auf Emissionsfaktoren sowie der erzeugten Energiemenge bzw. dem Brennstoffeinsatz. Erreicht oder überschreitet die ermittelte Schadstoffmenge den Schwellenwert gemäß Anhang II der Verordnung EG 166/2006, führt die Gesellschaft eine detaillierte Berechnung auf Anlagenebene durch. Diese Berechnung konzentriert sich auf die größten Anlagen der Kelag Energie & Wärme, wobei unter „größten Anlagen“ jene verstanden wurden, die die höchsten Energiemengen je Brennstoff erzeugen.
Die Kärntner Restmüllverwertung wendet bei der Analyse relevanter Schadstoffe einen wissenschaftlich fundierten Ansatz durchgeführt. Zunächst wurde festgestellt, ob der Schadstoff oder die chemische Verbindung im Müll vorhanden ist. Die Überprüfung der Schadstoffpräsenz erfolgt anhand von:
• Bestehenden Analysen und Prüfberichten
• Literaturrecherchen
• Behördlichen Vorgaben
Die Quantifizierung der Schadstoffmengen erfolgt durch automatisierte Emissionsmessgeräte. Diese erfassen die emittierten Schadstoffmengen am Kamin kontinuierlich bzw. in Ausnahmefällen quasikontinuierlich. Das Unternehmen setzt hierfür kalibrierte und jährlich validierte Messgeräte ein. Obwohl auf Einzelanlagenebene die Schwellenwerte im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung nicht erreicht wurden, sieht der Kelag-Konzern die Luftverschmutzung als wesentliches Thema an.
Die Wesentlichkeitsanalyse umfasste die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Als einer der führenden Energieversorger in Österreich mit Fokus auf erneuerbare Energien verzeichnet der Kelag-Konzern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette keine wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung. Der Betrieb von E-Ladeinfrastruktur sorgt jedoch dafür, dass in der nachgelagerten Wertschöpfungskette weniger Luftschadstoffe emittiert werden. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine direkten Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt. Sämtliche der im Betrieb befindlichen Anlagen verfügen jedoch über die relevanten Bescheide der zuständigen Behörden. Auch bei der Planung und Errichtung neuer Anlagen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren verfolgt. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren finden entsprechende Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften statt. Des Weiteren wurden im Rahmen der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken oder Chancen identifiziert.
E3 Wasser- und Meeresressourcen
Der Kelag-Konzern hat die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten sorgfältig auf tatsächliche sowie potenzielle Auswirkungen auf Wasserressourcen überprüft. Da keine Berührungspunkte mit Meeresressourcen bestehen, konzentrierte sich die Analyse auf Wasserressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Die Analyse der vorgelagerten Wertschöpfungskette mittels des Lieferantenbewertungstools IntegrityNext ergab ein sehr geringes Länderrisiko der Lieferanten des Kelag-Konzerns. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette – Verbraucher und Endnutzer – liegt außerhalb des direkten Wirkungsbereichs eines Energieversorgungsunternehmens.
Die Wasserkraftnutzung zur Stromerzeugung stellt seit Bestehen des Konzerns einen zentralen Geschäftsbereich dar. Das Wasser gelangt nach der Stromproduktion in unveränderter Qualität und vollumfänglich zurück in die Natur. Der Kelag-Konzern nutzt Wasser zudem für haushaltsübliche Zwecke und als Prozesswasser. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Süß- und Trinkwasser legt der Konzern besonderen Wert auf einen sorgfältigen Umgang mit dieser Ressource.
Während der Analyse wurden datengestützte Risikoabschätzungen, basierend auf international anerkannten Standards und wissenschaftlichen Annahmen durchgeführt. Um wesentliche Risiken im Kontext eines erhöhten Wasserstress-Levels identifizieren zu können, wurden im Berichtsjahr 331 unterschiedliche Standorte des Kelag-Konzerns einer Risikoevaluierung gemäß des World Resources Institute (WRI) mit den Daten des Aqueduct Water Risk Atlas unterzogen, wodurch eine weltweite Gegenüberstellung von Wasserrisiken auf regionaler Ebene ermöglicht wird. Für das Geschäftsjahr 2024 ergab die Analyse, dass rd. 92,4 % der Kelag-Standorte in Gebieten mit einem niedrigem Wasserstress-Level von „Low“ (<10 %) oder „Low-Medium“ (10-20 %) liegen.
Es befinden sich insgesamt nur zwei internationale Standorte in Spanien bzw. Serbien (0,6 %) in einem Wassergebiet mit einem „Extremely High“ (>80 %) Wasserstress-Level. Weiters weisen zwei Standorte in Spanien, einer in Italien und vier weitere in Frankreich ein Wasserstress-Level von „High“ (40-80 %) auf. Weitere Standorte in Spanien, Italien, Portugal, Nordmazedonien liegen in Regionen mit einem „Medium-High“ (20-40 %) Wasserstress-Level. Diese Standorte betreffen weder Verwaltungsgebäude noch Fernwärmenetze, sondern Kraftwerksanlagen, an denen die Ressource Wasser entweder gar nicht (z. B. Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenkraft) oder zur Stromerzeugung aus Wasserkraft genützt und damit chemisch unverändert und in gleicher Menge wieder in den natürlichen Wasserkreislauf abgegeben wird.
Bei Betrachtung der Verwaltungs- und Fernwärmenetzstandorte des Konzerns bzw. im Abgleich mit den Daten des Aqueduct Water Risk Atlas, konnte festgestellt werden, dass alle Standorte, an welchen Wasser außerhalb des Stromerzeugungsprozess verwendet wird, in Gebieten mit einem Wasserstress-Level bis maximal 40 % liegen. Auf Basis der vorgenommenen Analyse wurden daher auch in diesem Kontext keine Konzepte betreffend Standorte in Wasserstress-Gebieten umgesetzt.
Weiteres legt die Kelag Wert auf die Rechte der lokalen Gemeinschaften, kooperiert mit verschiedenen Interessengruppen und berücksichtigt deren Sichtweise im Zuge Informationsveranstaltungen bei Projekten.
Auf Grundlage der Tatsache, dass die Verwendung von Wasser basierend auf dem Geschäftsmodell für den Konzern eine wesentliche Rolle spielt und Wasser als begrenzte und lebenswichtige Ressource nur mit etwa 3 % des Wassers auf der Erde in Süßwasserform vorkommt und somit größtenteils nur schwer zugänglich ist, sieht der Kelag Konzern den Wasserverbrauch als wesentliches Thema an. Mit der wachsenden Weltbevölkerung und zunehmenden Urbanisierung steigt der Wasserbedarf in Landwirtschaft, Industrie und Haushalten stetig an. Der Klimawandel verschärft die Situation durch veränderte Niederschlagsmuster, häufigere Dürren und Überschwemmungen, was zu Wasserknappheit in einigen Regionen und Überschwemmungen in anderen führt. Diese Faktoren verdeutlichen die Notwendigkeit eines nachhaltigen Umgangs mit Wasserressourcen.
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Der Kelag-Konzern führte eine mehrstufige Analyse potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie etwaiger Abhängigkeiten im Hinblick auf biologische Vielfalt und Ökosysteme durch. In einem ersten Schritt erfolgte eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse zur Identifikation möglicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (Details siehe Abschnitt E1-Klimawandel). Die Analyse umfasste potenziell relevante Variablen und systematische Risiken in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen (z. B. Flächenverbrauch, Aufforstung, Nutzung von Düngemittel). Auf Basis des Geschäftsmodells des Kelag-Konzerns konnten dabei keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Chancen sowie Abhängigkeiten festgestellt werden.
Da die transitorische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse auf Strategie- bzw. Geschäftsmodellebene und nicht auf Standortebene durchgeführt wurde, erfolgte eine gesonderte Analyse der (Erzeugungs-)Standorte mit Fokus auf bestehende Anlagen.
Die Analyse ergab, dass der Kelag-Konzern keine Abhängigkeiten an die Biodiversität bzw. Ökosysteme aufweist, jedoch wesentliche tatsächliche Auswirkungen auf Ökosystemdienstleistungen, den Zustand der Arten und Landnutzungsänderungen hat.
Der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen stellt einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende dar. Neben den positiven Aspekten wie der Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der CO2-Reduktion und der Sicherung der Energieversorgung birgt dieser Ausbau nicht nur Vorteile, sondern auch systemische Risiken, die sich aus komplexen Wechselwirkungen zwischen Menschen, Technik und Umwelt ergeben. Der Schlüssel liegt darin, diese Eingriffe verantwortungsvoll zu gestalten, um die Resilienz der Ökosysteme zu wahren.
Die Mitigationshierarchie ermöglicht es dem Kelag-Konzern, systematische Risiken ganzheitlich zu managen und die Auswirkungen auf die Biodiversität in jeder Projektphase zu kontrollieren. Die Mitigationshierarchie ist ein Ansatz, um negative Auswirkungen auf die Biodiversität während des gesamten Lebenszyklus eines Projekts zu vermeiden, zu minimieren und – wo unvermeidlich – auszugleichen. Bodenversiegelung ist ein unvermeidbarer Effekt beim Bau von Anlagen. Um diese Risiken zu minimieren, setzt der Kelag-Konzern auf eine sorgfältige Standortwahl. Priorisiert werden Standorte, die ökologisch weniger sensibel sind oder bereits infrastrukturell genutzt werden.
Zusätzlich werden Maßnahmen zur ökologischen Wiederaufwertung von Flächen nach der Nutzungsphase umgesetzt. Dazu gehören Begrünung, Renaturierung und die Schaffung von Ausgleichsflächen, um die natürliche Resilienz der betroffenen Gebiete zu fördern. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind dabei ein essenzielles Instrument. Sie helfen, sensible Gebiete frühzeitig zu identifizieren, und Eingriffe zu vermieden, minimieren oder zu kompensieren. Dies umfasst die Planung von Bauphasen außerhalb von Brut- und Wanderzeiten sowie die Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden, um Lösungen zu entwickeln, die auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind. Alle wesentlichen Auswirkungen sind in der Tabelle SBM-3 zusammengefasst.
Einzelne Anlagen des Kelag-Konzerns befinden sich in oder nahe ökologisch sensiblen Gebieten, wie etwa Natura-2000-Schutzgebieten – siehe Tabelle E4 (1). An diesen Standorten ist mit einem höheren Risiko potenzieller Auswirkungen auf die Biodiversität zu rechnen.
Im Rahmen der Planung neuer Anlagen, insbesondere von Energieerzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur, werden im Kelag-Konzern gegebenenfalls in den betroffenen Gemeinden Informationsveranstaltungen organisiert. Diese Veranstaltungen ermöglichen den betroffenen Stakeholdern, ihre Fragen direkt an den Kelag-Konzern zu richten und detaillierte Informationen zu den geplanten Projekten zu erhalten. Die Informationsveranstaltungen dienen der Etablierung eines aktiven Dialogs mit der Bevölkerung, der Schaffung von Transparenz sowie der frühzeitigen Adressierung potenzieller Bedenken. Dieser proaktive Ansatz ermöglicht die zeitnahe Lösung möglicher Konflikte. In ausgewählten Genehmigungsverfahren verfügen betroffene Bürger und Gemeinden über eine entsprechende Parteienstellung.
Der Kelag-Konzern kooperiert bei der Projektplanung eng mit externen Experten und Sachverständigen. Diese Zusammenarbeit gewährleistet die Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte, welche die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die frühzeitige Identifizierung und Adressierung ökologischer Risiken sicherstellen. Externe Experten führen zudem die Analyse von Ersatzmaßnahmen durch. Gesetzliche Vertreter überwachen die Einhaltung der Bestimmungen und definieren entsprechende Auflagen. Bei unvermeidbaren Auswirkungen, beispielsweise der Bodenversiegelung, implementiert der Kelag-Konzern Maßnahmen zur Minimierung oder Kompensation, etwa durch die Schaffung von Ausgleichsflächen.
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der Kelag-Konzern hat mittels eines systematischen Verfahrens die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft analysiert. Diese Analyse umfasste sämtliche Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten zur Identifikation tatsächlicher sowie potenzieller Auswirkungen. Die Betrachtung der Materialströme erfolgte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Es konnten folgenden Materialströme identifiziert werden: Energie Erneuerbare (Wasser, Sonne, Wind), Energie Biomasse, Energie Gas und Sonstiges (Baustoffe, Materialien etc.). Basierend auf dem Geschäftsmodell sind für den Kelag-Konzern ausschließlich die Materialströme Energie Biomasse und Sonstiges relevant. Bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen entstehen keine vor- bzw. nachgelagerten Materialströme sowie keine wesentlichen Auswirkungen in der Unternehmenstätigkeit. Der Erdgashandel erfolgt als standardisiertes Produkt über Energiebörsen, Broker oder bilateral zwischen Großhandelsparteien an virtuellen Erdgashandelspunkten mittels bilanzieller Abwicklung. Diese Handelsstruktur ermöglicht aktuell keine Rückverfolgung zur Erzeugungsquelle, weshalb der vorgelagerte Materialstrom Energie Gas nicht berücksichtigt wird.
Die Analyse der relevanten Materialströme Energie Biomasse und Sonstiges über die gesamte Wertschöpfungskette zeigt: In der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen durch den Fokus auf regionale Bezugsquellen keine wesentlichen Auswirkungen. Die eigene Unternehmenstätigkeit in Form von Energieerzeugung und Bereitstellung der Netzinfrastruktur weist ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen auf. Lediglich in der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden wesentliche Auswirkungen durch das Abfallvolumen beim Anlagen- und Netzinfrastrukturbau sowie der Energieproduktion mit Biomasse identifiziert.
Die Wesentlichkeitsanalyse inkludierte zudem die Konsultation betroffener Gemeinschaften. Der Kelag-Konzern pflegt einen aktiven Austausch mit lokalen Stakeholdern, insbesondere Gemeindevertretern und Umweltschutzorganisationen, und berücksichtigt deren Perspektiven im Rahmen projektbezogener Informationsveranstaltungen.
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Der Kelag-Konzern führte eine umfassende Analyse der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte durch. Grundlage hierfür bildeten eine Mitarbeiterumfrage sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Analyse identifizierte wesentliche Auswirkungen, die für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung maßgeblich sind. Diese Themen haben für den Kelag-Konzern besondere Relevanz, da sie die Basis für ein nachhaltiges Personalmanagement bilden, zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beitragen sowie den langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Im Kontext der Arbeitskräfte des Unternehmens wurden keine wesentlichen Risiken oder Chancen identifiziert.
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Der Kelag-Konzern analysierte die Lieferkette hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die in Tabelle SBM-3 aufgeführten Nachhaltigkeitsaspekte wurden als wesentlich eingestuft, da sie im indirekten Wirkungsbereich des Kelag-Konzerns liegen und die Arbeitsbedingungen sowie das Wohlergehen der Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette beeinflussen. Die Analyse basiert auf internen Bewertungen, gesetzlichen Anforderungen, Branchenstandards, Stakeholder-Feedback sowie Ergebnissen des Lieferantenbewertungstools IntegrityNext. Die finanzielle Wesentlichkeitsanalyse ergab keine wesentlichen Risiken oder Chancen in diesem Kontext.

S4 Verbraucher und Endnutzer
Der Kelag-Konzern evaluierte die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Basierend auf internen Bewertungen, regulatorischen Anforderungen sowie Stakeholder-Feedback und Verbraucherbelangen wurden wesentliche Auswirkungen identifiziert. Die daraus abgeleiteten wesentlichen Themen sind in der nachstehenden Tabelle dokumentiert. Es wurden keine wesentlichen Risiken oder Chancen festgestellt.
G1 Unternehmensführung
Der Kelag-Konzern analysierte die Unternehmensführung hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Analyse berücksichtigte sowohl aktuelle Gegebenheiten als auch zukünftige Szenarien unter Einbezug folgender Kriterien:
• Standort: Der Hauptsitz des Kelag-Konzerns befindet sich in Klagenfurt am Wörthersee, Kärnten. Die Geschäftstätigkeit konzentriert sich primär auf Kärnten, umfasst jedoch auch Aktivitäten in verschiedenen europäischen Ländern.
• Tätigkeit: Als Energiedienstleister fokussiert sich der Kelag-Konzern auf die Erzeugung, Übertragung und den Vertrieb erneuerbarer Energie.
• Sektor: Der Kelag-Konzern ist im Energiesektor tätig, insbesondere in der erneuerbaren Energieerzeugung und -versorgung.
• Konzernstruktur: Der Kelag-Konzern umfasst mehrere Tochterunternehmen und Beteiligungen im In- und Ausland.
Basierend auf dem Verhaltenskodex und Due-Diligence-Prozess wurden unter Berücksichtigung der Auswirkungswesentlichkeit und finanziellen Wesentlichkeit zentrale Themen identifiziert. Diese sind für die nachhaltige Entwicklung und strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns von entscheidender Bedeutung (siehe Tabelle SBM-3).
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie der physischen und transitorischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wurden einer umfassenden Resilienzanalyse unterzogen. Diese Analyse dient der Evaluierung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells des Kelag-Konzerns. Eine detaillierte Darstellung der Analyseergebnisse findet sich in SBM 3.
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Der Kelag-Konzern stellt im nachfolgenden Index sämtliche Angabepflichten dar, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt wurden. Die Auswahl basiert auf den Ergebnissen der Wesentlichkeitsbewertung entsprechend ESRS 1 Kapitel 3. Der Index enthält zudem die jeweiligen Seitenverweise zu den entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung.

Index der in dieser Nachhaltigkeitserklärung abgedeckten Angabepflichten

Zusätzlich werden Angaben über folgende Punkte gemacht:
• Übersicht des Mappings von Belangen nach NaDiVeG mit den ESRS-Standards
• Datenpunkte im ESRS 2 und in den themenbezogenen ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)
Belange nach NaDiVeG
ESRS-Themenstandard
Umweltbelange
E1: Klimawandel
E2: Umweltverschmutzung
E3: Wasser- und Meeresressourcen
E4: Biodiversität und Ökosysteme
E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Sozial- und Arbeitnehmerbelange
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S4: Verbraucher und Endnutzer
Achtung der Menschenrechte
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S4: Verbraucher und Endnutzer
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
G1: Unternehmensführung
Tab. 12 (ESRS 2): Mapping NaDiVeG-Belange mit ESRS-Standards
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)
Sowohl der Prozess der Ermittlung von Informationen im Zusammenhang mit den als wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen einschließlich der Verwendung von Schwellenwerte als auch die Umsetzung der enthaltenen Kriterien werden unter IRO 1 näher erläutert. Auf der nächsten Seite befindet sich die Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B).
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
(2) Säule-3-Referenz
(3) Benchmark-Verordnungs-Referenz
(4) EU-Klimagesetz-Referenz
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission(5), Anhang II
 
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e
 
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission(6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818(7), Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
 
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
 
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
 
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14
 
 
 
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g
 
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
 
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34
Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6
 
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
 
 
 
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
 
 
 
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44
Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
 
ESRS E1-6 Intensität der
THG-Bruttoemissionen,
Absätze 53 bis 55
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
 
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften, Absatz 56
 
 
 
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66
 
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
 
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a

ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c.
 
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen
mit physischem Risiko.
 
 
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe c.
 
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten
 
 
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69
 
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II
 
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E3-1 Spezielle Strategie, Absatz 13
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
 
 
 
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe b
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe c.
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c.
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
 
 
 
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
 
 
 
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f
Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1
 
 
 
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21
 
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22
Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23
Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c
Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c
Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e
Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b
Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a
Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
 
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b
Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
 
 
 
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
 
 
 
ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18
Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
 
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19
 
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
 
 
 
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
 
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
 
 
 
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
 
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a
Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3
 
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
 
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
 
 
 
Tab. 13 (ESRS 2): Datenpunkte aufgrund anderer EU-Rechtsvorschriften
1Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).
2Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
5Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1)
6Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1).
7Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17).

2. UMWELTINFORMATIONEN
In einer Welt, die zunehmend von den Herausforderungen des Klimawandels und der Ressourcenknappheit geprägt ist, nehmen sowohl individuelle als auch unternehmerische Verpflichtungen zum Umweltschutz eine zentrale Rolle ein. Der Kelag-Konzern verpflichtet sich in allen Tätigkeitsbereichen entlang der Wertschöpfungskette zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt. Klimaschutz, Biodiversität und der naturverträgliche Ausbau von erneuerbarer Energie haben dabei hohe Priorität.
Zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele unterstützt der Kelag-Konzern aktiv die auf Basis des Pariser Klimaabkommens aufgestellten Dekarbonisierungsziele der Europäischen Union und Österreichs. Nach dem Verständnis des Unternehmens sind Klima- und Umweltschutz gemeinschaftlich zu betrachten und schließen sich nicht aus. Zielkonflikte zwischen dem Vorantreiben der Energiewende und dem Naturschutz werden im Sinne eines ganzheitlichen Zugangs einer sinnvollen gemeinsamen Lösung zugeführt. Die im Kelag-Konzern vorhandenen Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten stellen die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, national und international anerkannter Regulierungen sowie unternehmensinterner Standards sicher. Durch die rechtskonforme Betriebsführung der Erzeugungsanlagen sowie durch hohe Standards hält der Kelag-Konzern die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadensereignissen und Umweltrisiken so gering wie möglich. Die Konzernunternehmen evaluieren zudem allfällige Restrisiken der in Betrieb befindlichen Anlagen für die Umwelt im Rahmen der Betriebsführung laufend und ergreifen bei Bedarf Gegenmaßnahmen. Für Extremereignisse (Erdbeben, Hochwasser, Sturm usw.) verfügt der Kelag-Konzern über konkrete Notfallpläne und ein konzernweit implementiertes Krisenmanagement. Bei allen Projektvorhaben strebt der Kelag-Konzern eine kontinuierliche Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten (unter anderem Behörden, Gemeinden, Grundstückseigentümern) im Sinne einer möglichst breiten Akzeptanz an.
EU-Taxonomie
Die Erreichung der europäischen sowie nationalen Klima- und Energieziele erfordert verstärkte Investitionen in nachhaltige bzw. klimafreundliche Projekte und Wirtschaftstätigkeiten. Die EU-Taxonomie-Verordnung schafft hierfür eine klare Definition des Begriffs „nachhaltig" und stellt einen wesentlichen Teil der Bemühungen der EU dar, die Ziele des europäischen „Green Deals" zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Mit der Taxonomie-Verordnung und dem damit verbundenen delegierten Rechtsakt1 wurden Leistungskriterien eingeführt, anhand derer bestimmt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeiten in den abgedeckten Sektoren einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des „Green Deals“ leisten.
Gemäß Art. 8 Z 1 der VO in Verbindung mit § 243b bzw. § 267a UGB ist die Konzerngesellschaft zur transparenten und verantwortungsvollen Berichterstattung über seine Aktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie verpflichtet. Dieser Verpflichtung ist der Kelag-Konzern auch im Geschäftsjahr 2024 vollumfänglich nachgekommen. Die Kriterien bilden für Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Grundlage zur einheitlichen Kommunikation über nachhaltige Tätigkeiten. Laut Taxonomie liegen nachhaltige Umsätze, Investitionen als auch Betriebsausgaben dann vor, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele (UZ) beitragen:
• Klimaschutz
• Anpassung an den Klimawandel
• Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
• Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
• Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
• Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt gemäß Verordnung als nachhaltig, wenn sie
• einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet,
• nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt,
• unter Einhaltung von sozialen Mindestschutzstandards ausgeübt wird und
• den technischen Bewertungskriterien entspricht, die die EU-Kommission festgelegt hat.
Die Pflichtangabe umfasst jeweils den Anteil der identifizierten taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nach Kennzahlen (Umsatz, CapEx und OpEx)2.
Die Erhebung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in der Kelag erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:
• Durchführung eines Updates zur Betroffenheitsanalyse, zur Verifizierung der bestehenden und möglichen neuen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie
• Identifikation taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten gemäß dem Katalog des Climate Delegated Act bzw. der delegierten Rechtsakte, wie von der EU-Taxonomie-Verordnung vorgesehen
• Prüfung der zuvor identifizierten Tätigkeiten gemäß den technischen Bewertungskriterien und Erhebung der relevanten Informationen für die Konformitätsprüfung
• Abgleich der erhobenen Daten und Informationen mit den Kriterien für den wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel sowie der Vermeidung von erheblicher Beeinträchtigung (do no significant harm)
• Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards
Der Kelag-Konzern hat das beschriebene Vorgehen in Abstimmung mit dem Management festgelegt. Das Management erhält regelmäßige Informationen über den Fortschritt, mögliche Risiken sowie aktuelle Entwicklungen.
Systemgrenzen und Interne Kontrollen
Die Systemgrenzen der Taxonomie-Berichterstattung orientieren sich an den Konsolidierungsgrenzen des Kelag-Konzerns (siehe Konzernabschluss) und umfassen sämtliche in- und ausländische vollkonsolidierten Gesellschaften. Die Angaben beziehen sich auf den Berichtszeitraum des dem Meldetermin vorangegangenen Kalenderjahres (1. Jänner bis 31. Dezember 2024).
Der Kelag-Konzern implementiert mehrere Kontrollschritte im Rahmen des Datenerhebungs- und Konsolidierungsprozesses zur Sicherstellung der Validität und Konsistenz der Datenerhebung. Die Abteilung Corporate Finance & Sustainability aggregiert die erhobenen Daten für die Berichtslegung.
Die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten leisten sowohl einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ als auch zum Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“. Da für den Kelag-Konzern der Ausbau erneuerbarer Energien sowie Klimaschutz im Zentrum der Nachhaltigkeitsbemühungen stehen, erfolgt die Zuordnung der Wirtschaftstätigkeiten zum Umweltziel „Klimaschutz“. Diese Zuordnung vermeidet eine Doppelzählung zu den Umweltzielen.
Sozialer Mindestschutz
Die Prüfung der Einhaltung des sozialen Mindestschutzes gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung basiert auf
• den in Art. 18 genannten Regelwerken,
• dem „Report on Minimum Safeguards“ (Oktober 2022) der Plattform „Sustainable Finance“ und
• den FAQs der Europäischen Kommission (Juni 2023) „Minimum safeguards under the EU Taxonomy Regulation“.
Der Kelag-Konzern setzt auf eine nachhaltige und transparente Wertschöpfungskette, die durch klare Richtlinien, effiziente Prozesse und regelmäßige Audits gewährleistet wird. Der Fokus liegt auf regionaler Beschaffung, der Einhaltung von Menschenrechten und der Minimierung ökologischer und sozialer Risiken.
Ein konzernübergreifendes Compliance Management System und diverse Richtlinien regeln die Prävention von Gesetzes- und Regelverstößen sowie das Bekenntnis zur Steuerehrlichkeit. Die Kelag gewährleistet durch kontinuierliche Weiterentwicklungsmaßnahmen und Schulungen die Einhaltung und Verbesserung der hohen Standards.
Der Kelag-Konzern hat zur Sicherstellung der sozialen Mindeststandards (gem. Art 18 EU-Taxonomie- Verordnung) folgende Prozesse und Verfahren inklusive Überwachungsmechanismen implementiert:
Menschenrechte (inkl. Arbeitnehmerrechte)
Die Wertschöpfungskette nimmt eine zentrale Position in Bezug auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit ein und berücksichtigt alle vorgelagerten, eigenen und nachgelagerten Tätigkeiten. Gesundheits-, Arbeits- und Datenschutz sowie Menschenrechte bilden im Kelag-Konzern ein übergeordnetes Thema.
Die interne Richtlinie zur Einhaltung sozialer und ökologischer Sorgfaltspflichten im Kelag-Konzern definiert die Prinzipien und Ziele für ein verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Diese legt Mindestanforderungen an soziale und ökologische Standards fest, die sämtliche Geschäftspartner erfüllen müssen. Die Standards basieren auf internationalen Menschenrechts- und Arbeitsnormen und umfassen zwei wesentliche Abschnitte:
I. Allgemeine Grundsätze, Standards und Regelungen zu Verantwortlichkeiten, wobei insbesondere folgende Themen berücksichtigt werden:
• Wahrung der Menschenrechte
• Faire und sichere Arbeitsbedingungen
• Anti-Diskriminierung
• Bekenntnis zum Umweltschutz
• Ethisches Verhalten
• Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen
II. Due Diligence
Der Kelag-Konzern implementiert im Rahmen der Due Diligence zahlreiche Maßnahmen zur Identifizierung, Überwachung und Prävention allfälliger Risiken in der Wertschöpfungskette. Diese zielen darauf ab, soziale und ökologische Risiken zu minimieren oder auszuschalten.
Im Beschaffungsprozess unterscheidet der Konzern zwischen der Rohstoffbeschaffung und der regulären Beschaffung. Die Rohstoffbeschaffung umfasst Strom, Biomasse, Pellets und Erdgas, wobei der Konzern ein Großteil der Biomasse und Pellets regional in Österreich beschafft wird. Heizöl spielt eine untergeordnete Rolle und wird ebenfalls lokal bezogen. Die reguläre Beschaffung beinhaltet Bauleistungen, IT-Services, Marketing, Facility Management sowie technische Ausrüstungen und sonstige Dienstleistungen. Die Lieferanten stammen überwiegend aus dem DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz), was die Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsbedingungen aufgrund ausgeprägter hoher Sozialstandards erheblich reduziert.
Die unternehmensweiten Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) stehen im Einklang mit internationalen Leitprinzipien und gesetzlichen Anforderungen. Die Kelag verpflichtet Lieferanten zur Unterzeichnung des Kelag-Lieferantenkodex, der die Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards sicherstellt.
Der Konzern verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Identifizierung und zum Management potenzieller sozialer Risiken, insbesondere entlang der Lieferkette. Zur Identifizierung der für den Konzern wesentlichen sozialen Risiken führte der Konzern ein Social Safeguard Assessment durch und bewertete die Risiken nach Schweregrad und Schadensausmaß.
Des Weiteren wurde ein Due-Diligence-Prozess etabliert, um die Einhaltung der sozialen Mindestanforderungen sicherzustellen und der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette nachzukommen. Dieser Prozess umfasst folgende Punkte
• Unternehmensweite Verankerung von Richtlinien
• Regelmäßige Risikoanalysen und Bewertungen der Lieferanten
• Monitoring und Audits
• Implementierung von Wiedergutmachungen bei Verstößen
• Externes Beschwerdemanagement
Die Prinzipien für Wirtschaft und Menschrechte der Vereinten Nationen bilden die Grundlage dieses Prozesses.
Im Rahmen kontinuierlicher Risikoanalysen wird ein Teil der Lieferanten regelmäßig nach ESG-Kriterien bewertet und auditiert. Dabei wird z.B. das Tool „IntegrityNext“ eingesetzt, um die ökologische und soziale Nachhaltigkeitsperformance zu überwachen. Bei nachweislichen Verstößen können die Lieferanten bei der Behebung der Mängel unterstützt werden. Bei groben Verstößen behält sich die Kelag das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu beenden.
Ein externer Beschwerdemechanismus ermöglicht die anonyme Meldung von Verstößen gegen Arbeitsstandards und Menschenrechte. Die zentrale Compliance-Stelle prüft diese Meldungen und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein.
Der Kelag-Konzern überprüft die bestehenden Richtlinien und Prozesse regelmäßig und passt diese an neue Risiken oder rechtliche Rahmenbedingungen an. Implementierte Schulungsprogramme für Mitarbeiter und Lieferanten stärken das Bewusstsein für soziale Mindeststandards.
Besteuerung, fairer Wettbewerb, Korruption und Bestechung
Das Compliance-Management-System (CMS) des Kelag-Konzerns basiert auf drei zentralen Dokumenten:
• Eine konzernweit geltende Compliance-Richtlinie
• Ein Compliance-Handbuch
• Ein unternehmensinterner Code of Conduct
Diese enthalten allgemeine Verhaltensgrundsätze, Antikorruptionsbestimmungen, Anweisungen zur Aufrechterhaltung eines freien und fairen Wettbewerbs sowie Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht und dem Umgang mit Integrität, Betrug und Interessenkonflikten. Diverse Zertifizierungen belegen das Funktionieren des CMS im Kelag-Konzern. Eine konzernweit gültige Steuerrichtlinie regelt die gesetzestreue und ethisch einwandfreie Einhaltung aller steuerlichen Belange.
Der Konzern hat im Hinblick auf Bestechung und Korruption, Steuerehrlichkeit sowie faire Wettbewerbsmethoden umfassende Prozesse implementiert. Diese gewährleisten die frühzeitige Erkennung etwaiger Verstöße. Das etablierte interne Hinweisgebersystem (Whistleblowing) ermöglicht den Mitarbeitern, unternehmensschädigende und kriminelle Verstöße gegen die angeführten Richtlinien an den Chief-Compliance-Officer zu melden. Damit wird es ermöglicht, zeitnah erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Das integrierte Steuerkontrollsystem dient der rechtzeitigen Identifikation von Risiken wesentlicher Verstöße gegen steuerliche Vorschriften. Bei Bedarf leitet der Kelag-Konzern entsprechende Gegensteuerungs- oder Behebungsmaßnahmen ein.
Wirtschaftstätigkeiten gem. EU-Taxonomie-Verordnung
Die Kennzahlenberechnung und Darstellung basiert auf den Vorgaben gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie sowie den Anhängen I „KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ und II „Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ des Disclosure Delegated Act zur EU-Taxonomie3.
Umsatz
Der Zähler zur Berechnung taxonomiefähiger (nicht konformer) bzw. taxonomiekonformer Umsätze setzt sich aus dem Nettoumsatz mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter zusammen. Diese sind mit taxonomiefähigen (nicht konformen) bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden und umfassen im Wesentlichen:
• Umsätze aus der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energie
• Umsätze aus der Übertragung und Verteilung von Elektrizität
• Umsätze aus der Erzeugung und Verteilung von Wärme
Der Gesamtbetrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf 881,5 Mio. EUR (2023: 840,2 Mio. EUR). Davon entfallen 28,1 Mio. EUR (2023: 38,9 Mio. EUR) auf taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten. In Summe belaufen sich die taxonomiekonformen Umsätze 2024 auf rd. 853,4 Mio. EUR (2023: 801,3 Mio. EUR). Die Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 lassen sich im Wesentlichen auf gestiegene Umsatzerlöse in den Wirtschaftstätigkeiten 4.5 und 4.9 zurückführen. Der Anteil des nicht taxonomiefähigen Nettoumsatzes in Höhe von 1.097,0 Mio. EUR (2023: 1.378,8 Mio. EUR) entfällt überwiegend auf sonstige Wirtschaftstätigkeiten wie beispielsweise Stromhandel und Vertrieb.
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten für den Eigenbedarf4 belaufen sich in Summe auf rd. 7,1 Mio. EUR (2023: 7,5 Mio. EUR). Diese umfassen primär den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen für Kraftwerke sowie den Betriebs- und die Verwaltungsaufwand. Die Berechnungsmethode entspricht jener des vorangegangenen Berichtszeitraums. Den Nenner bildet die Summe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse gem. IAS 1.82 (a) in Höhe von 1.978,5 Mio. EUR (2023: 2.219,0 Mio. EUR). Details dazu finden sich in den Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung (RZ 1).
Der Kelag-Konzern hat zur Finanzierung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten keine expliziten Anleihen oder Schuldverschreibungen mit entsprechenden Nachhaltigkeitskomponenten ausgegeben.
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Abb. 1 (EUT): Wirtschaftstätigkeiten Umsatz
Capital Expenditure (CapEx)
Zur Berechnung des Anteils von taxonomiefähigen (nicht konformen) bzw. taxonomiekonformen CapEx werden im Zähler Investitionen herangezogen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen (nicht konformen) bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind oder sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen (nicht konformen) bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von THG-Emissionen gesenkt wird.

Im Wesentlichen handelt es sich im Kelag-Konzern dabei um Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie zur Erzeugung und Verteilung von Wärme.
Die taxonomiefähigen CapEx belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 258,8 Mio. EUR (2023: 308,3 Mio. EUR). Davon entfallen 13,6 Mio. EUR (2023: 12,3 Mio. EUR) auf CapEx aus taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Tätigkeiten. CapEx in Höhe von 93,0 Mio. EUR (2023: 33,6 Mio. EUR) entfällt auf Investitionen, die nicht von den Rechtsakten der EU-Taxonomie-Verordnung erfasst sind.
In Summe belaufen sich die taxonomiekonformen CapEx 2024 auf 245,2 Mio. EUR (2023: 296,0 Mio. EUR). Wie bereits im Vorjahr betrifft kein Teil davon etwaige Investitionen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Veränderung gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 lässt sich im Wesentlichen auf ein verringertes Investitionsvolumen in den Wirtschaftstätigkeiten 4.3 und 4.5 zurückführen. Der vorliegende Bericht umfasst sämtliche Wirtschaftstätigkeiten, über die bereits im Geschäftsjahr 2023 berichtet wurde, sodass im Vergleich zum Vorjahr keine Tätigkeit aus der Berichtspflicht ausgeschieden oder ergänzt worden ist.
In der aktuellen Berichtsperiode wendet der Konzern die gleiche Berechnungsmethode wie im vorangegangen Berichtszeitraum an. Der Nenner beinhaltet die Gesamtinvestitionen und umfasst die Zugänge im Anlagevermögen, die während des Geschäftsjahres aktiviert wurden, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertänderungen aufgrund von Konsolidierungskreisänderungen ergeben (siehe hierzu Erläuterungen zur Bilanz, RZ 9 bzw. RZ 10).
Die Investitionen für immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 betragen demnach 15,2 Mio. EUR (2023: 35,4 Mio. EUR) bzw. für das Sachanlagevermögen gemäß IAS 16 326,2 Mio. EUR (2023: 319,1 Mio. EUR). Zudem sind Zugänge aus angesetzten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 in Höhe von 11,7 Mio. EUR (2023: 10,3 Mio. EUR) enthalten, die bereits in den einzelnen Anlagenklassen berücksichtigt sind (siehe hierzu Erläuterungen zur Bilanz, RZ 10).

Gemäß Definition sind geleistete Anzahlungen in Höhe von 27,9 Mio. EUR (2023: 22,9 Mio. EUR) nicht Bestandteil der Kennzahl und werden daher nicht in den Nenner miteinbezogen. Im Gegensatz dazu rechnet der Kelag-Konzern Umbuchungen dem Nenner aus Anzahlungen hinzu, die entsprechend in die Kennzahl einfließen. Der CapEx-Nenner beläuft sich auf 351,8 Mio. EUR (2023: 341,9 Mio. EUR).
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Abb. 2 (EUT): Wirtschaftstätigkeiten CapEx
Operational Expenditure (OpEx)
Der Zähler zur Berechnung von taxonomiefähigen (nicht konformen) bzw. taxonomiekonformen OpEx setzt sich aus dem Teil der Betriebsausgaben zusammen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen (nicht konform) bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind oder sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen (nicht konform) bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und auf einzelne Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von THG-Emissionen gesenkt wird. Zudem fließen klassifizierbare Schulungsaufwendungen in die Berechnung ein, sofern diese den Wirtschaftstätigkeiten zuordenbar sind.

Die taxonomiefähigen OpEx belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 61,8 Mio. EUR (2023: 53,0 Mio. EUR). Davon entfallen 4,0 Mio. EUR (2023: 2,5 Mio. EUR) auf OpEx aus taxonomiefähigen, jedoch nicht taxonomiekonformen Tätigkeiten. Betriebsausgaben in Höhe von 22,5 Mio. EUR (2023: 25,6 Mio. EUR) beziehen sich auf OpEx, die nicht von den Rechtsakten der EU-Taxonomie-Verordnung erfasst sind. Die taxonomiekonformen OpEx betragen 2024 in Summe rd. 57,8 Mio. EUR (2023: 50,5 Mio. EUR).
Die Veränderung gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 resultiert im Wesentlichen aus generell gestiegenen Betriebsausgaben, insbesondere im Rahmen der Wirtschaftstätigkeiten 4.5. und 4.24. Der vorliegende Bericht umfasst sämtliche Wirtschaftstätigkeiten, über die bereits im Geschäftsjahr 2023 berichtet wurde. Im Vergleich zum Vorjahr ist keine Tätigkeit aus der Berichtspflicht ausgeschieden oder ergänzt worden.
Der OpEx-Nenner ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebsausgaben definiert. Davon umfasst sind direkte, nicht kapitalisierte Kosten für:
• Forschung und Entwicklung
• Gebäudesanierungsmaßnahmen
• Kurzfristiges Leasing
• Schulungen
• Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens
Diese Kosten müssen in einem direkten Zusammenhang mit der entsprechenden Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie stehen.
In der aktuellen Berichtsperiode wendete der Kelag-Konzern die gleiche Berechnungsmethode, wie im vorangegangen Berichtszeitraum an. Der Großteil der ausgewiesenen OpEx betrifft Betriebsausgaben, die im Wesentlichen in den Positionen Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen sowie Sonstige Aufwendungen enthalten sind. Im aktuellen Geschäftsjahr beträgt der OpEx-Nenner rd. 84,3 Mio. EUR (2023: 78,6 Mio. EUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr lässt sich im Wesentlichen auf gestiegene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zurückführen.
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Abb. 3 (EUT): Wirtschaftstätigkeiten OpEx
Der Energiesektor und die Energieerzeugung nehmen im Rahmen der EU-Taxonomie eine zentrale Position ein. Nach Angaben der EU-Kommission5 ist dieser Sektor für mehr als ein Viertel der THG-Emissionen in der EU verantwortlich. Emissionsreduktionen in diesem Bereich sind für die Dekarbonisierung und die Erreichung der Ziele des „Green Deals“ von entscheidender Bedeutung. Die EU-Taxonomie behandelt entsprechend einer umfangreichen Anzahl verschiedener Arten der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie deren Speicherung und Verteilung. Der Kelag-Konzern konnte auf Grund seiner Ausrichtung auf erneuerbare Energien zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten identifizieren und auf ihre Konformität prüfen. Diese beziehen sich auf das Umweltziel „Klimaschutz“ und umfassen das regenerativen Erzeugungsportfolio mit Wasserkraft, Windkraft und PV in Österreich, Südost- bzw. Südwesteuropa, den Betrieb eines Stromverteilernetzes in Kärnten und die österreichweite Produktion und Versorgung mit Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung.
Am 15. Juli 2022 erfolgte die Verabschiedung einer ergänzenden delegierte Verordnung6 für Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren. Diese betrifft konkret die Wirtschaftätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas. Der Kelag-Konzern ist nicht im Bereich Kernenergie tätig und weist entsprechend keine derartige Wirtschaftstätigkeiten aus. Das Unternehmen ist darüber hinaus nicht im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen (siehe Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung EU 2021/2139) sowie im Bau, der Modernisierung und im Betrieb von die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplungsanlagen mit fossilen gasförmigen Brennstoffen (siehe Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung EU 2021/2139) tätig. Der Kelag-Konzern betreibt jedoch Anlagen für die Wärmegewinnung unter Nutzung von fossilem Gas. Hierbei handelt es sich um Wärmeerzeugungsanlagen (Heizwerke in Fernwärmenetzen sowie Heizzentralen in Wohnanlagen). Diese Anlagen erfüllen nicht die Bedingungen für die Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeit „4.31 Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem“, da keine Anschlüsse an effiziente Fernwärmesysteme bestehen. Die Umsätze, CapEx bzw. OpEx sind daher in der Zeile B „Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten“ im jeweiligen Meldebogen angeführt.
Im Kelag-Konzern wurden einige potenziell taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, die für die Geschäftstätigkeit nicht wesentlich sind und betragsmäßig eine untergeordnete Rolle spielen (Summe < 1 % des jeweiligen anzuwendenden Zählers). Diese können somit keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels leisten. Der Konzern führte eine Überprüfung der Kriterien der betroffenen Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Baugewerbe und Immobilien sowie Information und Kommunikation durch. Da die notwendigen Nachweise für die Konformität nicht eingeholt werden konnten, erfolgt der Ausweis als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform.

EUTaxo_Annex II_Umsatz
 
Geschäftsjahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Umsatz
(3)
Umsatzanteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
 
Text
 
Mio. EUR
%
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
CCM 4.1
3,3
0,2%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Stromerzeugung aus Windkraft
CCM 4.3
31,2
1,6%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Wasserkraft
CCM 4.5
222,6
11,2%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Bioenergie
CCM 4.8
5,1
0,3%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
CCM 4.9
233,8
11,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Speicherung von Strom
CCM 4.10
231,7
11,7%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
75,0
3,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation und Betrieb elekt. WP
CCM 4.16
0,0
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie
CCM 4.20
1,4
0,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
21,3
1,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
11,0
0,5%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbarer Energien
CCM 7.6
17,0
0,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
853,4
43,1%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%

davon ermöglichende Tätigkeiten
 
465,5
23,5%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0,0
0,0%
0,0%
 
 
 
 
 
 
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 
 
 
 
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL

Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
27,6
1,4%
 EL
N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
0,3
0,0%
 EL
N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL

Renovierung bestehender Gebäude
CCM 7.23
0,2
0,0%
 EL
 N/EL
 N/EL
 EL
 N/EL
 N/EL
 
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
28,1
1,4%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%



A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
881,5
44,5%

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
 
1.097,0
55,5%
 
 
 
 
 
 

Gesamt (A + B)
 
1.978,5
100,0%
 
 
 
 
 
 
 


1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3CCM 7.2 / CE 3.2
EUTaxo_Annex II_Umsatz
 
DNSH-Kriterien (,,Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
 
 
 
 
 
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindestschutz
(17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz,
Jahr 2023
(18)
Kategorie
ermöglichende Tätigkeiten
(19)
Kategorie Übergangstätigkeiten
(20)
 
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,1%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
1,7%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
8,0%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,3%
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
9,5%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
10,6%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
3,8%
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,9%
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,4%
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja

0,8%

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
36,1%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
20,1%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
T



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1,6%
 
 

 
 
 
 
 
 
 
0,1%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 



 
 
 
 
 
 
 
1,7%
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

EUTaxo_Annex II_CapEx
 
Geschäftsjahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
CapEx
(3)
CapEx-Anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
 
Text
 
Mio. EUR
%
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
CCM 4.1
33,0
9,4%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Windkraft
CCM 4.3
47,0
13,4%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Wasserkraft
CCM 4.5
38,2
10,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
CCM 4.9
89,5
25,4%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Speicherung von Strom
CCM 4.10
11,0
3,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
15,8
4,5%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation und Betrieb elekt. WP
CCM 4.16
0,0
0,0%
J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie
CCM 4.20
0,0
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
7,7
2,2%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
2,7
0,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
0,0
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbarer Energien
CCM 7.6
0,3
0,1%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
245,2
69,7%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%

davon ermöglichende Tätigkeiten
 
100,5
28,5%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0,0
0,0%
0,0%
 
 
 
 
 
 
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 
 
 
 
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL

Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
0,6
0,2%
 EL
N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
5,0
1,4%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffent. Verkehr
CCM 6.15
5,5
1,5%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
1,4
0,4%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Güterbeförderung im Straßenverkehr
CCM 6.6
0,4
0,1%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Neubau
CCM 7.13
0,1
0,0%
 EL
 N/EL
 N/EL
 EL
 N/EL
 N/EL
 
Renovierung bestehender Gebäude
CCM 7.23
0,0
0,0%
 EL
 N/EL
 N/EL
 EL
 N/EL
 N/EL
 
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
CCM 8.1
0,6
0,2%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
13,6
3,9%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%



A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
258,8
73,6%

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
 
93,0
26,4%
 
 
 
 
 
 

Gesamt (A + B)
 
351,8
100,0%
 
 
 
 
 
 
 


1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3 CCM 7.1 / CE 3.1; CCA 7.2 / CE 3.2
EUTaxo_Annex II_CapEx
 
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
 
 
 
 
 
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindestschutz
(17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx,
Geschäftsjahr 2023
(18)
Kategorie
ermöglichende Tätigkeiten
(19)
Kategorie Übergangstätigkeiten
(20)
 
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
6,6%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
25,7%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
20,2%
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
22,9%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
2,1%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
7,1%
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,3%
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
1,4%
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,1%
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,1%

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,1%

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
86,6%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
25,0%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
T



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,6%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1,2%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

0,5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

0,3%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,4%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,3%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

0,3%
 
 



 
 
 
 
 
 
 
3,6%
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

EUTaxo_Annex II_OpEx
 
Geschäftsjahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
OpEx
(3)
OpEx-Anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
 
Text
 
Mio. EUR
%
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
J; N;
N/EL(1)
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie
CCM 4.1
0,8
1,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Windkraft
CCM 4.3
2,8
3,3%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Stromerzeugung aus Wasserkraft
CCM 4.5
17,7
21,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
CCM 4.9
19,6
23,2%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Speicherung von Strom
CCM 4.10
9,1
10,7%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
1,5
1,8%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation und Betrieb elekt. WP
CCM 4.16
0,0
0,0%
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie
CCM 4.20
0,3
0,3%
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
6,0
7,2%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Renovierung bestehender Gebäude
CCM 7.23
0,0
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 EL
 N/EL
 N/EL
 
Installation, Wartung und Reparatur v. energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
0,0
0,0%
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbare Energien
CCM 7.6
0,0
0,0%
 J
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
57,8
68,5%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%

davon ermöglichende Tätigkeiten
 
28,7
33,9%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0,0
0,0%
0,0%
 
 
 
 
 
 
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
 
 



 
 
 
 
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL
EL(2); N/EL

Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15
0,3
0,4%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
1,2
1,5%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
1,3
1,6%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Güterbeförderung im Straßenverkehr
CCM 6.6
0,4
0,4%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
CCM 8.1
0,8
0,9%
 EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 N/EL
 
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
4,0
4,8%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%



A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
61,8
73,3%

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
 
22,5
26,7%
 
 
 
 
 
 

Gesamt (A + B)
 
84,3
100,0%
 
 
 
 
 
 
 


1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3 CCA 7.2 / CE 3.2

EUTaxo_Annex II_OpEx
 
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung")
 
 
 
 
 
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindestschutz
(17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx,
Geschäftsjahr 2023
(18)
Kategorie
ermöglichende Tätigkeiten
(19)
Kategorie Übergangstätigkeiten
(20)
 
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,1%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
4,2%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
17,3%
 
 
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
26,3%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
9,0%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
1,6%
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja

0,2%
 

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
5,5%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja

0,0%
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja

0,0%

Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
64,2%
 
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
35,3%
E
 
 
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,0%
 
T



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,2%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

0,6%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1,3%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,1%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1,0%
 
 



 
 
 
 
 
 
 
3,2%
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel – Offenlegung für das GeschäftsJahr 2024
Umsatzanteil am Gesamtumsatz
 
 
 
taxonomiekonform je Ziel
taxonomiefähig je Ziel
CCM
43,1%
44,5%
CCA
0,0%
0,0%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%
CapEx-Anteil am Gesamt-CapEx
 
 
 
taxonomiekonform je Ziel
taxonomiefähig je Ziel
CCM
69,7%
73,6%
CCA
69,7%
73,6%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%
OpEx-Anteil am Gesamt-OpEx
 
 
 
taxonomiekonform je Ziel
taxonomiefähig je Ziel
CCM
68,5%
73,3%
CCA
68,5%
73,3%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und Fossiles Gas
Zeile
Tätigkeiten
Ja/Nein
 
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
 
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
 
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein

ESRS E1 Klimawandel
Der Kelag-Konzern setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein. Als führender Energieversorger trägt die Kelag maßgeblich zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) und zur Förderung einer nachhaltigen Zukunft bei. Es wird erläutert, welche positiven als auch negativen Auswirkungen der Konzern auf den Klimawandel hat. Es werden die bisherigen und zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris beschrieben. Zudem werden Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen und der Umgang mit Risiken und Chancen dargestellt, einschließlich der finanziellen Effekte dieser Risiken und Chancen.
Governance
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Strategie
Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Das Geschäftsmodell und die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns basieren seit mehr als 100 Jahren auf erneuerbaren Energien. Die Konzernunternehmen leisten mit nachhaltigen und energieeffizienten Lösungen einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Gesellschaft und zur Minimierung von physischen Klimarisiken. Der Kelag-Konzern hat sich zur konsequenten Fortsetzung dieses Weges, zur Forcierung identifizierter Chancen sowie zur Minimierung von Risiken entschlossen, ein Net-Zero-Ziel bis zum Jahr 2040 gemäß internationalem Übereinkommen von Paris zu verfolgen.
Die Operationalisierung der Geschäftsstrategien erfolgt durch eine langfristig orientierte Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, die gleichzeitig das Kernelement des Übergangsplans für den Klimaschutz darstellt. Der Vorstand des Kelag-Konzerns hat im Geschäftsjahr 2022 das Commitment abgegeben, die entwickelten Übergangspläne sowie Klimaziele von der Science Based Targets initiative (SBTi) validieren und bestätigen zu lassen. Diese Maßnahme bestätigt die Ambitioniertheit der bestehenden Emissionsreduktionsstrategien sowie deren gezielte und effektive Umsetzung. Die SBTi hat die eingereichten Ziele und damit verbundenen Maßnahmen im September 2024 offiziell bestätigt. Diese stehen mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°-Celsius bzw. mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang.
Die Umsetzung der Geschäftsstrategien, insbesondere der Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, trägt wesentlich zur Reduktion und Vermeidung von THG-Emissionen bei. Der Kelag-Konzern verfolgt im Rahmen der Realisierung des Übergangsplans das Ziel, das Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik (PV) in Österreich und international sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärme deutlich zu erhöhen. Die konkretisierten Maßnahmen bestätigen die Wachstumspläne des Kelag-Konzerns und sehen bis 2034 eine zusätzliche installierte Leistung in Wasser- und Windkraftwerken sowie PV-Anlagen von in Summe rd. 1,1 Gigawatt (GW) vor. Dies entspricht einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,1 Terawattstunden (TWh). Die Strategie umfasst zudem einen verstärkten Ausbau und die Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur zur Forcierung der Energiewende und zur nachhaltigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Der Kelag-Konzern stellt erhebliche Mittel für die Umsetzung des Übergangsplans zur Eindämmung des Klimawandels gemäß den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 bereit. Diese Investitionen und Finanzmittel, die auf die Reduktion der THG-Emissionen und die Förderung der Nachhaltigkeit abzielen, umfassen im Wesentlichen folgende Teilbereiche:
• Erneuerbare Energien: Der Kelag-Konzern verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Förderung erneuerbarer Energien durch gezielte Investitionen in den Ausbau von Wasserkraft, Windkraft und PV. Diese Maßnahmen dienen der kontinuierlichen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix.
• Dekarbonisierung: Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie implementiert der Kelag-Konzern gezielte Maßnahmen zur Reduktion der THG-Emissionen, insbesondere in den Bereichen Wärmeerzeugung und Erdgasvertrieb.
• Energieeffizienz: Parallel dazu wird über alle Geschäftsbereiche hinweg in die Steigerung der Energieeffizienz investiert, einschließlich der Modernisierung bestehender Infrastruktur und Implementierung innovativer Technologien.
Zur Umsetzung dieser strategischen Maßnahmen hat der Kelag-Konzern finanzielle Ziele und Budgets definiert:
• CapEx (Capital Expenditures): Ein Anteil von zumindest 80 %der taxonomiefähigen Investitionen des Geschäftsjahres entfällt auf taxonomiekonforme CapEx gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Europäischen Kommission. Diese Ausgaben beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 245,2 Mio. EUR (2023: 296,0 Mio. EUR) und zielen auf die Finanzierung wirtschaftlicher Tätigkeiten ab, die einen substanziellen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten.
• OpEx (Operational Expenditures): Die übergangsplanbezogenen Betriebsausgaben betrugen im Geschäftsjahr 2024 57,8 Mio. EUR (2023: 50,5 Mio. EUR)
Der Kelag-Konzern hat folgende zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit seinem Übergansplan identifiziert und implementiert:
• Reduktion der THG-Emissionen: Systematische Reduktion der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-THG-Emissionen.
• Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen: Entwicklung und Bereitstellung nachhaltigkeitsorientierter Produkte und Dienstleistungen.
Zur Erfolgsmessung nutzt der Kelag-Konzern folgende zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs):
• Emissionsreduktion: Absolute und relative Reduktion der THG-Emissionen,
• Erneuerbare Energien: Installierte Leistung und Anteil am Energiemix,
• Investitionsquote: Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten am Gesamtinvestitionsvolumen.
Die dargestellten Maßnahmen und Kennzahlen dokumentieren das entschlossene Engagement des Kelag-Konzerns zur Eindämmung des Klimawandels unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Verordnung. Die strategische Entscheidung gegen signifikante Investitionen in Kohle, Erdöl und Erdgas unterstreicht die konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und die schrittweise Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Die Realisierung der geplanten Fortschritte ist maßgeblich von der erfolgreichen Umsetzung der Projekte in den jeweiligen Geschäftsjahren abhängig, vorbehaltlich entsprechender politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Der Kelag-Konzern steht trotz des etablierten Fokus auf erneuerbare Energien vor der Aufgabe, bestehende Geschäftsmodelle noch umfassender in Richtung Klimafreundlichkeit zu transformieren. Die Erreichung der Klimaschutzziele betrifft verschiedene Stufen der Wertschöpfungskette des Konzerns. Als wesentlicher Dekarbonisierungshebel im eigenen Betrieb wurde die Substitution bestehender fossiler Wärmeerzeugungsanlagen durch Abwärme und/oder erneuerbare Energieträger identifiziert.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette stellt insbesondere der Erdgasvertrieb an Individual-, Privat- und Gewerbekunden einen bedeutenden Transformationshebel dar. Die Vertriebseinheiten des Kelag-Konzerns setzen sich zum Ziel, die Kunden auf dem Weg der Energiewende aktiv zu begleiten.
Infrastruktureller Carbon Lock-In
Im Kelag-Konzern manifestiert sich der infrastrukturelle Carbon Lock-In primär durch das bestehende Erdgasnetz. Langfristige Investitionen in die Erdgasinfrastruktur und zugehörige Technologien schaffen dauerhafte Abhängigkeiten, die sich nur schwer modifizieren lassen. Die Vertriebskunden sind auf Erdgaslieferung angewiesen, was die Reduktion der Scope-3-THG-Emissionen in der Gesamtbetrachtung erschwert.
Die Senkung dieser Emissionen erfordert klimaschonende Alternativen. Eine reine Einstellung der Erdgaslieferungen könnte jedoch zu einem Carbon Leakage führen, bei dem THG-Emissionen lediglich verlagert würden, ohne eine tatsächliche Reduktion der absoluten Emissionen gesamthaft zu erreichen. Ein solcher Ansatz widerspricht den Grundsätzen des Kelag-Konzerns sowie den Zielen des Allgemeinwohls einer nachhaltigen, klimafitten Zukunft.
Der Forschungsbedarf nach Erdgas-Alternativen ist erheblich, da weder Biogas noch grüner Wasserstoff unter den aktuellen Rahmenbedingungen langfristige Lösungen darstellen. Die Biogaserzeugung aus Energiepflanzen konkurriert mit der Nahrungsmittelproduktion und kann Ökosysteme beeinträchtigen. Auch bei der Nutzung von Ernteabfällen, Lebensmittelresten oder Gülle ist die Bedarfsdeckung fraglich. Grüner Wasserstoff weist derzeit noch höhere Produktionskosten auf und sollte prioritär in alternativlosen Bereichen wie Flugverkehr oder Stahlindustrie eingesetzt werden.
Die nachhaltige Reduktion der Scope-3-THG-Emissionen fordert intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie Synergieeffekte zur Identifikation und Implementierung klimaschonender Lösungen. Der Kelag-Konzern verfolgt das Ziel, die THG-Emissionen im Scope-3 entsprechend den Zielformulierungen schrittweise zu reduzieren, wo dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist.
Die operationalisierten Übergangspläne wurden von den zuständigen Gremien im Rahmen der Planungsprozesse genehmigt und sind in die Geschäftsstrategien der Konzernunternehmen integriert. Der Kelag-Konzern unterliegt gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2020/1818 nicht den in Artikel 12 festgesetzten Ausschlusskriterien für EU-Referenzwerte zum klimabedingten Wandel.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Der Kelag-Konzern verfolgt als Net-Zero-Unternehmen ein ambitioniertes, wissenschaftsbasiertes 1,5°-Celsius-Ziel für die gesamten THG-Emissionen der Wertschöpfungskette. Das Unternehmen hat ein Etappenziel für das Jahr 2032 als ersten Zwischenschritt auf dem Weg zu Net-Zero definiert. Die strategischen Klimaschutzmaßnahmen wurden im Rahmen der wissenschaftsbasierten Ziele erarbeitet und zielen darauf ab, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermindern bzw. zu vermeiden sowie sich ergebende Chancen zu nutzen. Der Kelag-Konzern unterstützt damit aktiv die Dekarbonisierungsziele der EU und Österreichs.
Die wesentlichen Inhalte der Konzepte zum Klimaschutz umfassen:
• Ausbau erneuerbarer Energien: Der Kelag-Konzern investiert in Wasserkraft, Windkraft und PV sowie die Steigerung der Energieeffizienz, um den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu erhöhen.
• Dekarbonisierung: Die Konzernunternehmen implementieren Maßnahmen zur Reduktion von THG-Emissionen insbesondere im Bereich Wärmeerzeugung sowie im Erdgasvertrieb
Die Konzepte basieren auf den identifizierten Umweltauswirkungen, primär dem Ausstoß von THG-Emissionen, die zum Klimawandel beitragen sowie auf den identifizierten Chancen und Risiken. Die Risiken umfassen beispielsweise Schäden aufgrund klimawandelbedingter Naturkatastrophen und Extremwettereignisse, Änderungen der Erzeugungsmengen und regulatorische Vorgaben. Die Konzepte erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns und umfassen vor- sowie nachgelagerte Aktivitäten in sämtlichen geografischen Tätigkeitsgebieten der Konzernunternehmen. Der Kelag-Konzern berücksichtigt betroffene Interessensgruppen wie Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und die Gesellschaft im Allgemeinen. Dies wurde bereits bei der Erarbeitung durch die Einbindung wesentlicher Fachbereiche und Gesellschaften sichergestellt.
Konzepte im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel
Auf Basis der im Kelag-Konzern durchgeführten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse sind derzeit keine unmittelbaren Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel erforderlich. Daher besteht keine Notwendigkeit, weitere explizite Konzepte, Maßnahmen und terminisierte bzw. ergebnisorientierte Ziele zu erarbeiten. Im Rahmen des Risikomanagements evaluiert der Kelag-Konzern die physischen Klimarisiken kontinuierlich und berücksichtigt diese bei zukünftigen Investitionsentscheidungen. Wissenschaftliche Studien betonen die Bedeutung eines robusten Klimarisikomanagements, für die langfristige Resilienz. Das Thema behält seine hohe Relevanz, und der Konzern verfolgt die kontinuierliche Überwachung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassung an Klimarisiken konsequent.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Dekarbonisierung
Beschreibung
Die Konzernunternehmen implementieren Maßnahmen zur Reduktion von THG-Emissionen insbesondere im Bereich Wärmeerzeugung sowie im Erdgasvertrieb.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Ausstoß von THG-Emissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Ausstoß von THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fokus auf nachhaltige Wärmeerzeugung
Überwachungsprozess
CCF-Berechnung bzw. SBTi-Zielpfad
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Vorstand
Einzuhaltende Standards/Initiativen iZm. der Konzeptumsetzung
GHG Protocol
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der DMA bzw. Zieldefinition gem. Pariser Klimaabkommen
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Geschäftsbericht, NH-Magazin, interne sowie externe Presseschaltungen etc.
 
 
Konzept
Ausbau erneuerbarer Energien
Beschreibung
Der Kelag-Konzern investiert in Wasserkraft, Windkraft und PV sowie die Steigerung der Energieeffizienz, um den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu erhöhen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Ausstoß von THG-Emissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Regulatorische Vorgaben "CO2-freier Strom"
Schäden aufgrund klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Überwachungsprozess
Jährliche Berechnung der Investitionen in erneuerbare Energie (grüne Investitionen) bzw. installierte Engpassleistung
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit
Verantwortlichkeit
Vorstand
Einzuhaltende Standards/Initiativen iZm. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung der Interessen aller relevanten Stakeholder im Bereich des Ausbaus Erneuerbarer Energien (Stakeholderveranstaltungen, UVP etc.)
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Geschäftsbericht, NH-Magazin, interne sowie externe Presseschaltungen etc.

Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Der Kelag-Konzern identifiziert den Ausstoß von THG-Emissionen als eine der wesentlichen Umweltauswirkungen seiner Geschäftstätigkeit, die zum Klimawandel beitragen. Im Rahmen der erarbeiteten Konzepte zum Klimaschutz definierte der Konzern verschiedene Maßnahmen und Handlungsfelder zur Minderung dieser Auswirkungen. Die Dekarbonisierungsbestrebungen in der Wärmeerzeugung (Reduktion der THG-Emissionen in Scope 1) sowie die Substitution von Erdgas bei Individual-, Privat- und Gewerbekunden (Reduktion der THG-Emissionen in Scope 3) stellen die zwei wesentlichen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele dar.
Die Dekarbonisierung im Bereich Wärmeerzeugung erfordert ein koordiniertes Zusammenspiel von Technologien, Machbarkeit, politischen Rahmenbedingungen, Finanzierung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Der Kelag-Konzern identifizierte einen integrativen, langfristigen Plan mit schrittweise umsetzbaren Maßnahmen als wesentlichen Erfolgsfaktor. Die Zeithorizonte für den Abschluss der wichtigsten Maßnahmen entsprechen den gesetzten Near- und Long-Term Targets (siehe E1-4). Detailergebnisse zu Veränderungen der THG-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie der THG-Gesamtemissionen finden sich in E1-6.
Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der Kelag-Konzern einen Erdgaseinsatz in der Wärmeerzeugung von rd. 642 GWh (2023: 630 GWh) und für den Erdgasvertrieb an Privat-, Gewerbe- sowie Individualkunden (inkl. Wiederverkäufer) rd. 1.300 GWh (2023: 1.474 GWh). Die Zieldefinition sieht vor, den Erdgasvertrieb bis 2032 auf maximal 730 GWh (–740 GWh) zu reduzieren. Im Bereich der Wärmeerzeugung plant der Konzern durch die Substitution von Erdgas mittels Abwärme und biogener Brennstoffe eine Reduktion in Höhe von 250 GWh. Der Kelag-Konzern implementierte zum Berichtszeitpunkt kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur Substitution von Erdgas durch Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen im Umfang von rd. 1 TWh. Dieser Maßnahmenplan wird kontinuierlich nachgeschärft und operationalisiert und umfasst folgende Detailmaßnahmen:
(1)REDUKTION FOSSILER BRENNSTOFFE IN DER WÄRMEERZEUGUNG (SCOPE 1)
• Ausbau Biomasse und Wärmepumpen bzw. Substitution von Erdgas in der Wärmeerzeugung:
Der Kelag-Konzern forciert den Ausbau von Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung als emissionsarme und verlässliche Alternative zu fossilen Brennstoffen. Die Konzernunternehmen reduzieren den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Erdgas in der Wärmeproduktion vorrangig durch Pufferspeicher, die netzdienlich in das Fernwärmenetz integriert werden. Neue Technologien und erneuerbare Primärbrennstoffe (Grün-Gase) spielen perspektivisch eine Rolle für die Spitzenlastabdeckung.
Zu den aktuellen Umsetzungsprojekten zählt der Ausbau der biogenen Wärmeerzeugung in der Stadt Villach mittels eines Kessels auf Basis von Hackgut. Die Konzernunternehmen realisierten Dekarbonisierungsprojekte in Fürstenfeld (Steiermark), Alt Erlaa (Wien), Pinkafeld (Burgenland), Bad Hofgastein, Bad Gastein (Salzburg) sowie in größeren Heizzentralen der Kelag Energie & Wärme.
• Integration von Abwärme in Fernwärmesysteme: Der Kelag-Konzern nutzt industrielle Abwärme zur Einspeisung in Fernwärmesysteme. Diese Maßnahme trägt zur Reduktion des Primärenergieeinsatzes bei. Zukünftig ist die Einbindung von Niedertemperaturabwärme geplant, die mittels Wärmepumpen auf das erforderliche Temperaturniveau angehoben wird.
Der Kelag-Konzern führt kontinuierliche Gespräche mit Kläranlagenbetreibern und Industriepartnern zur Erschließung potenzieller Niedertemperaturwärmequellen.
• Modernisierung und Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur: Die Konzernunternehmen investieren laufend in die Optimierung und Erweiterung der Fernwärmeinfrastruktur. Diese Maßnahmen minimieren Verluste und steigern die Energieeffizienz zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs.
Der Kelag-Konzern realisiert Neubauprojekte in Lustenau (Vorarlberg), Glemmtal und Zell am See (Salzburg) sowie Hörsching (Oberösterreich). Die Projektumsetzungen ermöglichen die Substitution von Einzelheizungen auf Basis von Erdgas und Heizöl.
(2)SUBSTITUTION VON ERDGAS BEI VERTRIEBSKUNDEN (SCOPE 3)
Der Kelag-Konzern begleitet Vertriebskunden proaktiv bei der Energiewende und zeigt einerseits umweltfreundliche Alternativen zu Gasheizungen und zum industriellen Gaseinsatz auf, andererseits unterstützt das Unternehmen die Kunden bei der Umsetzung.
Als Referenzprojekte dienen die Unternehmen Kärntnermilch und Austrotherm. Die Umsetzung dieser Dekarbonisierungsmaßnahmen ermöglicht eine jährliche THG-Emissionseinsparung von rd. 6.000 Tonnen (t).
Die Erdgassubstitution bei Vertriebskunden erstreckt sich über sämtliche Vertriebsregionen des Kelag-Konzerns, mit Schwerpunkt auf industrielle und städtische Gebiete mit traditionell höherem Erdgasverbrauch. Die Ausphasung des Erdgasvertriebs wirkt sich sowohl auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette (Erdgasbeschaffung), als auch auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Nutzung von Erdgas beim Kunden) aus. Zu den betroffenen Interessensgruppen zählen Erdgasverbraucher mit Umstiegserfordernis auf alternative Energieträger sowie Mitarbeiter und Partnerunternehmen im Erdgasbereich.
Die Zuweisung finanzieller und sonstiger Mittel ist ein integraler Bestandteil des Transitionsplans im Zusammenhang mit den beschriebenen Konzepten und den zugrundeliegenden Maßnahmen. Der Kelag-Konzern verfügt über eine solide finanzielle Basis, die durch ein A-Rating von Standard & Poor's bestätigt wird und die hohe Kreditwürdigkeit der Kelag unterstreicht. Der stabile Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (siehe Konzern-Geldflussrechnung) ermöglicht dem Kelag-Konzern kontinuierliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen.
Die Kelag verfügt über Zugang zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Kreditlinien, die bei Bedarf für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können. Die gute Bonität des Kelag-Konzerns sichert darüber hinaus den Zugang zu den Kredit- und Kapitalmärkten, was zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet. Der Kelag-Konzern entwickelt die Klimaschutzmaßnahmen kontinuierlich weiter und passt die Herausforderungen des Klimawandels an. Die Finanzierung nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein, wobei das Unternehmen die vorhandenen finanziellen Ressourcen und den Marktzugang zur Erreichung der Klimaziele nutzt.
(3)INVESTITIONEN IN ERNEUERBARE ENERGIEN UND INFRASTRUKTUR
Die strategische Planung des Kelag-Konzerns sieht bis 2034 eine zusätzliche installierte Leistung an erneuerbarer Stromerzeugung in Höhe von rd. 1,1 GW vor. Dies entspricht in Summe einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,1 TWh. Die Strategie umfasst zudem einen verstärkten Ausbau und die Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur in Kärnten zur Forcierung der Energiewende und nachhaltigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Zur Umsetzung der geplanten Ziele plant der Kelag-Konzern in den nächsten zehn Jahren Investitionen von bis zu 4 Mrd. EUR. Weiterführende Details sind den Ausführungen zur EU-Taxonomie sowie dem Lagebericht (Kapitel Geschäftssegmente sowie Investitionen und Instandhaltungen) zu entnehmen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Reduktion fossiler Brennstoffe in der Wärmeerzeugung: Ausbau Biomasse und Wärmepumpe bzw. Substitution von Erdgas
Beschreibung
Der Kelag-Konzern forciert den Ausbau von Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung als emissionsarme und verlässliche Alternative zu fossilen Brennstoffen. Die Konzernunternehmen reduzieren den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Erdgas in der Wärmeproduktion vorrangig durch Pufferspeicher, die netzdienlich in das Fernwärmenetz integriert werden. Aktuell befinden sich Maßnahmen zur Substitution von Erdgas mittels der Nutzung von Abwärme, biogenen Brennstoffen etc. iHv 250 GWh in Umsetzung.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Gesamte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
2032 bzw. 2040
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. GF Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausstoß von THG-Emissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
jährliche CCF-Berechnung sowie taxonomiekonforme CapEx
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
CapEx
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Taxonomiekonforme CapEx (u.a. 4.15, 4.16, 4.20, 4.24) sowie KPi für CapEx im Geschäftsjahr und Tabelle EUTXO-ANNEX II_CAPEX bzw. Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Investitionen in Biomasse und Wärmepumpen
 
 
Massnahme
Reduktion fossiler Brennstoffe in der Wärmeerzeugung: Integration von Abwärme in Fernwärmesysteme
Beschreibung
Der Kelag-Konzern nutzt industrielle Abwärme zur Einspeisung in Fernwärmesysteme. Diese Maßnahme trägt zur Reduktion des Primärenergieeinsatzes bei. Zukünftig ist die Einbindung von Niedertemperatur-abwärme geplant, die mittels Wärmepumpen auf das erforderliche Temperaturniveau angehoben wird. Aktuell befinden sich Maßnahmen zur Substitution von Erdgas mittels der Nutzung von Abwärme, biogenen Brennstoffen etc. iHv 250 GWh in Umsetzung.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Gesamte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
2032 bzw. 2040
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. GF Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausstoß von THG-Emissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
jährliche CCF-Berechnung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Reduktion fossiler Brennstoffe in der Wärmeerzeugung: Modernisierung und Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur
Beschreibung
Die Konzernunternehmen investieren laufend in die Optimierung und Erweiterung der Fernwärmeinfrastruktur. Diese Maßnahmen minimieren Verluste und steigern die Energieeffizienz zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs. Aktuell befinden sich Maßnahmen zur Substitution von Erdgas mittels der Nutzung von Abwärme, biogenen Brennstoffen etc. iHv 250 GWh in Umsetzung.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Gesamte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
2032 bzw. 2040
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. GF Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausstoß von THG-Emissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
jährliche CCF-Berechnung sowie taxonomiekonforme CapEx
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Taxonomiekonforme CapEx (i.W. 4.15, 4.24) sowie KPi für CapEx im Geschäftsjahr und Tabelle EUTXO-ANNEX II_CAPEX bzw. Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Fernwärmenetze
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Substitution von Erdgas bei Vertriebskunden
Beschreibung
Der Kelag-Konzern begleitet Vertriebskunden proaktiv bei der Energiewende und zeigt einerseits umweltfreundliche Alternativen zu Gasheizungen und zum industriellen Gaseinsatz auf, andererseits unterstützt das Unternehmen die Kunden bei der Umsetzung. Substitution von Erdgas bei Vertriebskunden bis 2032: rd. -740 GWh.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
2032 bzw. 2040
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. GF Kelag Energie & Wärme sowie BL Vertrieb & Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Ausstoß von THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
jährliche CCF-Berechnung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur
Beschreibung
Ziel dieses Maßnahmenplan ist es, bis 2034 eine zusätzliche installierte Leistung an erneuerbarer Stromerzeugung von rd. 1,1 GW umzusetzen. Dies entspricht in Summe einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,1 TWh.
Zuordnung zu Konzept
Ausbau erneuerbarer Energien
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit
Zeithorizont
2034
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. GF Kelag International sowie BL Erzeugung/Technische Services
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Regulatorische Vorgaben "CO2-freier Strom"
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Installierte Leistung in MW bzw. GW sowie taxonomiekonforme Capex
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Taxonomiekonforme CapEx (i.W. 4.1,.4.3, 4.5, 4.9, 4.10) sowie KPi für CapEx im Geschäftsjahr und Tabelle EUTXO-ANNEX II_CAPEX bzw. Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur
Emissionsintensität pro MWh verkauftem Strom an Endkunden gem. SDA
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-

Parameter und Ziele
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Der Kelag-Konzern definiert die nachfolgend beschriebenen Emissionsreduktionsziele übereinstimmend mit den aktuellen Rahmenbedingungen als Bruttoziele. Dies bedeutet, dass weder der natürliche Abbau von THG-Emissionen durch chemische Reaktionen mit anderen reaktiven Komponenten noch CO2-Gutschriften oder vermiedene Emissionen als Mittel zur Zielerreichung Berücksichtigung finden.
Der Kelag-Konzern hat das Geschäftsjahr 2022 als Basisjahr festgelegt, anhand dessen der Fortschritt der Science Based Targets Initiative (SBTi)-Zielvorgaben gemessen wird. Die THG-Emissionen des Konzerns beliefen sich im Basisjahr auf insgesamt 690.574 t CO2e (davon 190.770 t in Scope 1, 483 t in Scope 2 und 499.322 t in Scope 3). Das gewählte Basisjahr weist keine wesentlichen Einflüsse oder externe Faktoren wie Temperaturanomalien auf, die den Energieverbrauch und die damit verbundenen THG-Emissionen beeinflussen konnten, und dient somit als repräsentatives Ausgangsniveau für die Zielsetzungen.
Die Klimaschutzziele des Kelag-Konzerns basieren auf den identifizierten Umweltauswirkungen, insbesondere dem THG-Ausstoß, sowie identifizierten Chancen und Risiken. Zu diesen zählen beispielsweise Schäden durch klimawandelbedingte Naturkatastrophen und Extremwettereignisse, Änderungen der Erzeugungsmengen sowie regulatorische Vorgaben. Die SBTi-Ziele umfassen maßgeblich zwei Bereiche: die Reduktion des THG-Ausstoßes durch die eigene Geschäftstätigkeit (Scope 1: Reduktion der THG-Emissionen in der Wärmeerzeugung) sowie die Reduktion der THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3: Reduktion der THG-Emissionen durch Erdgasvertrieb). Der Kelag-Konzern hat die Positionen der Interessenträger im Rahmen eines Dialogprozess eingeholt und in die Materialitätsanalyse zur Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte integriert. Darauf aufbauend wurden ambitionierte und zugleich realistische Ziele definiert.
Mittelfristige Ziele (Near-Term Targets)
Der Kelag-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, die Gesamtemissionen bis zum Jahr 2032 auf rd. 326.000 t CO2e zu senken, einschließlich der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3). Dieses Ziel wurde entsprechend den SBTi- Anforderungen entwickelt und unterstützt die globalen Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung gemäß dem Pariser Abkommen der Vereinten Nationen.
Die SBTi hat im Berichtjahr folgende Teilziele verifiziert und als konform mit dem 1,5°-Celsius-Ziel bewertet: Der Kelag-Konzern verpflichtet sich, die absoluten Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen bis 2032 um jeweils 50,4 % gegenüber dem Basisjahr 2022 zu reduzieren. Diese Zielvorgabe umfasst auch landbezogene Emissionen und den Abbau aus biogenen Rohstoffen.
Zur Berechnung der Scope-2-THG-Emissionen wendet der Kelag-Konzern die „Market-Based Methode“ an. Diese Methode berücksichtigt Emissionsfaktoren auf Basis vertraglicher Vereinbarungen und ermöglicht durch die Verwendung spezifischer Emissionsfaktoren der bezogenen Energie eine präzisere Zuordnung der THG-Emissionen im Vergleich zur „Location-Based-Methode“, die auf durchschnittlichen Emissionsfaktoren des Stromnetztes basiert. Die Anwendung der „Market-Based-Methode“ ermöglicht dem Kelag-Konzern eine präzisere Darstellung der THG-Emissionen, insbesondere bei Strombezug aus erneuerbaren Energiequellen mit entsprechenden Herkunftsnachweisen. Diese Methodik spiegelt die tatsächlichen Emissionen wider, die mit dem Energieverbrauch der Konzernunternehmen verbunden sind.
Der Kelag-Konzern hat sich zu folgenden mittelfristigen Reduktionszielen bis 2032 verpflichtet:
• Reduzierung der absoluten Scope-3-THG-Emissionen aus der Nutzung verkaufter fossiler Brennstoffe um 50,4 %
• Verringerung der Scope-3-Emissionen aus kraftstoff- und energiebezogenen Aktivitäten beim an Endkunden verkauften Strom (Sectoral Decarbonization Approach, SDA) um 74,0 %
• Reduktion der absoluten Scope-3-THG-Emissionen um 30,0 % in den Bereichen eingekaufte Waren und Dienstleistungen, brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten, betriebliche Abfälle, Geschäftsreisen sowie Mitarbeiter-Pendelverkehr
Langfristige Ziele (Long-Term Targets)
Der Kelag-Konzern strebt bis 2040 die Erreichung von Net Zero (Netto-Null-Emissionen) an. Dies umfasst:
• Die Reduktion der absoluten THG-Emissionen der Scopes 1 und 2 um jeweils 90,0 %, ausgehend vom Basisjahr 2022, wobei die Zielvorgabe auch landbezogene Emissionen und den Abbau aus Bioenergie-Rohstoffen umfasst
• Verringerung der Summe absoluter Scope-3-THG-Emissionen um 90,0 %
• Reduzierung der Scope-3-Emissionen aus kraftstoff- und energiebezogenen Aktivitäten beim Stromverkauf an Endkunden (SDA) um 94,3 %
Das Unternehmen wird sämtliche THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) durch aktive Reduktionsmaßnahmen auf ein unvermeidbares Minimum senken. Verbleibende THG-Emissionen werden durch anerkannte Gegenmaßnahmen ohne Offsetting vollständig kompensiert.
Der Kelag-Konzern berücksichtigt bei der Festlegung der THG-Emissionsreduktionsziele verschiedene Zukunftsszenarien. Die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien sowie die Expansion in neue Märkte lassen ein wachsendes Absatzvolumen erwarten. Dies könnte temporär zu einem Anstieg der absoluten THG-Emissionen führen, während die Emissionsintensität pro erzeugter Energieeinheit sinkt.
Das Unternehmen geht von einer weiter steigenden Kundenpräferenz für nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung aus. Diese Entwicklung unterstützt die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns, den Anteil erneuerbarer Energien kontinuierlich zu erhöhen und innovative Lösungen zur Emissionsreduktion zu implementieren.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die SBT, spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Emissionsreduktionsziele. Der Kelag-Konzern berücksichtigt dabei sowohl aktuelle als auch absehbare zukünftige gesetzliche Anforderungen und passt die Strategie entsprechend an. Darüber hinaus wird die Einführung neuer Technologien zur Emissionsreduktion, wie beispielsweise fortschrittliche Speicherlösungen, intelligente Netze und Wasserstofftechnologien, als wesentlicher Faktor für die Erreichung der Emissionsziele angesehen.
Der Kelag-Konzern verfolgt die Dekarbonisierungsstrategie konsequent und berücksichtigt die genannten Faktoren zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele. Die Kelag behält dabei die erforderliche Flexibilität, um auf unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren und die strategische Ausrichtung entsprechend anzupassen.
Hebel zur Reduktion der Treibhausgase und deren Beitrag zur Zielerreichung
 
Basisjahr 2022
Ziel für 2032
Ziel für 2040
Geplante Reduktionen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten
190.770
-96.148
-171.693
THG-Emissionen (in Tausend Tonnen CO2e)
 
 
 
Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung (Brennstoffwechsel, Energieeffizienz und Verbrauchssenkung)
190.770
-96.148
-171.693
Sonstiges
 
 
 
Erwartete Reduktionen in der Wertschöpfungskette1
461.001
-232.345
-414.901
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
177.019
-89.218
-159.317
Verwendung verkaufter Produkte (Erdgasvertrieb)
283.982
-143.127
-255.584
Sonstiges
 
 
 
Tab. 1 (E1): Hebel zur Reduktion der THG
1Ziel für 2040 bezieht sich auf gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Mittelfristige CO2-Reduktion (Near-Term Target 2032)
Beschreibung
Eine mittelfristige CO2-Reduktion umfasst die Senkung der Scope-1 und 2-THG-Emissionen durch optimierte Prozesse und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Scope-3-THG-Emissionen durch effizientere Produktnutzung, nachhaltige Beschaffung, Abfallminimierung und reduzierte Geschäftsreisen. Zudem wird die Emissionsintensität pro MWh gemäß SDA-Richtlinien verringert. Diese Maßnahmen entsprechen den von der SBTi validierten mittelfristigen Klimaziele.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Ausstoß von THG-Emissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Ausstoß von THG-Emissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Ausstoß von THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "CO2-freier Strom"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Zielwert
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: -50,4% (absolut)
THG-Emissionen in Scope 3: (absolut)
Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte (Erdgas): -50,4%
Eingekaufte Warten und DL: -30,0%
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten: -30,0%
Abfall: -30,0%
Geschäftsreisen: -30,0%
Pendeln: -30,0%
Reduktion der Emissionsintensität je MWh verkauftem Strom gem. SDA: -74,0% (relativ)
Umfang des Ziels
Gesamte Wertschöpfungskette
Bezugswert (Bezugsjahr)
CCF 2022 (base line Jahr)
Zieljahr
2032
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
SBTi-Validierung
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
Verwendung legitimierter Methodiken (SBTi)
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der DMA bzw. Zieldefinition gem. Pariser Klimaabkommen
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
(in Tausend Tonnen CO2e)
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: 185.879,9
THG-Emissionen in Scope 3: 469.684,0
Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte (Erdgas): 261.002,7
Kapital- und Investitionsgüter: 52.734,1
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten: 155.947,3
Emissionsintensität je MWh verkauftem Strom gem. SDA: 0,0
Überwachung des Ziels
Jährliche CCF-Berechnung
Verantwortlichkeit
Vorstand
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Langfristige CO2-Reduktion (Long-Term Target 2040)
Beschreibung
Eine langfristige CO2-Reduktion umfasst die Senkung der Scope-1 und 2-THG-Emissionen durch optimierte Prozesse und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Scope-3-THG-Emissionen durch effizientere Produktnutzung, nachhaltige Beschaffung, Abfallminimierung und reduzierte Geschäftsreisen. Zudem wird die Emissionsintensität pro MWh gemäß SDA-Richtlinien verringert. Diese Maßnahmen entsprechen den von der SBTi validierten langfristigen Klimaziele.
Zuordnung zu Konzept
Dekarbonisierung
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Ausstoß von THG-Emissionen durch den Bau von Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur und Gebäuden
Ausstoß von THG-Emissionen durch eigene Geschäftstätigkeiten
Ausstoß von THG-Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Regulatorische Vorgaben "Erdgasausstieg"
Regulatorische Vorgaben "CO2-freier Strom"
Regulatorische Vorgaben "Wärmebereich"
Zielwert
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: -90,0% (absolut)
THG-Emissionen in Scope 3: -90,0% (absolut)
Reduktion der Emissionsintensität je MWh verkauftem Strom gem. SDA: -94,3% (relativ)
Umfang des Ziels
Gesamte Wertschöpfungskette
Bezugswert (Bezugsjahr)
CCF 2022 (base line Jahr)
Zieljahr
2040
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
SBTi-Validierung
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
Verwendung legitimierter Methodiken (SBTi)
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der DMA bzw. Zieldefinition gem. Pariser Klimaabkommen
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
(in Tausend Tonnen CO2e)
THG-Emissionen in Scope 1 & 2: 185.879,9
THG-Emissionen in Scope 3: 469.684,0
Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte (Erdgas): 261.002,7
Kapital- und Investitionsgüter: 52.734,1
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten: 155.947,3
Emissionsintensität je MWh verkauftem Strom gem. SDA: 0,0
Überwachung des Ziels
Jährliche CCF-Berechnung
Verantwortlichkeit
Vorstand
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur
Beschreibung
Ziel ist es, bis 2034 eine zusätzliche installierte Leistung an erneuerbarer Stromerzeugung von rd. 1,1 GW umzusetzen. Dies entspricht in Summe einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,1 TWh.
Zuordnung zu Konzept
Ausbau erneuerbarer Energien
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Regulatorische Vorgaben "CO2-freier Strom"
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Zielwert
4 Mrd. EUR
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit
Bezugswert (Bezugsjahr)
Investitionen 2024 (siehe Kapitel Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht)
Zieljahr
2034
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Politische Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Energiewende
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
332,8 Mio. EUR
Überwachung des Ziels
Summe der Investitionen in erneuerbare Energien im jeweiligen Geschäftsjahr
Verantwortlichkeit
Vorstand / AR-Genehmigung gem. GO
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Der Kelag-Konzern zählt zu den größten österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Das Unternehmen ist zusätzlich im Geschäftsfeld Windkraft tätig und realisiert Projekte im Bereich PV. Neben der Eigenaufbringung verfügt der Kelag-Konzern über Bezugsrechte an Kraftwerken anderer Gesellschaften, die ebenfalls ausschließlich erneuerbare Energie produzieren. Die Wasserkraft-, Windkraft- und PV-Aktivitäten im Ausland sind in der Kelag International gebündelt. Durch die Kombination von Sonnen- und Windenergie mit stabiler Wasserkraft gewährleistet der Kelag-Konzern die optimale Nutzung sämtlicher nachhaltiger Energiequellen. Der Einsatz moderner Pumpspeicherkraftwerke unterstützt die zuverlässige Versorgung mit erneuerbarer Energie. Die Wärmeaufbringung durch den Einsatz von Biomasse und industrieller Abwärme steht im Fokus der Kelag Energie & Wärme, dem größten überregional tätigen Wärmeversorgungsunternehmen in Österreich. Bereits rund zwei Drittel der benötigten Wärme werden auf Basis von erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme generiert. Nur dort, wo industrielle Abwärme nicht genutzt werden kann und die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse nicht möglich ist, werden noch fossile Energieträger (überwiegend Erdgas) eingesetzt.
Die Erzeugung von Energie auf Basis erneuerbarer Quellen belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 5.714 GWh (2023: 5.196 GWh). 737 GWh stammten aus nicht erneuerbaren Quellen (2023: 749 GWh). Die Änderung resultiert im Wesentlichen aus einer gestiegenen Eigenerzeugung in den Wasserkraftwerken aufgrund eines deutlich höheren Wasserdargebots. Der Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch des Kelag-Konzerns betrug im Geschäftsjahr 2024 58,5 % (2023: 57,3 %). Die Änderung basiert im Wesentlichen auf einem höheren Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen wie beispielsweise Biomasse sowie gestiegenem Pumpstromaktivitäten.
Der Kelag-Konzern verfolgt das strategische Ziel, durch den ausgewogenen Ausbau der Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu steigern und damit als Enabler der Energiewende zu fungieren.
Methoden und signifikante Annahmen
Die Daten zur Berechnung bzw. Darstellung des Energieverbrauchs und Energiemixes erhebt der Kelag-Konzern zur Sicherstellung der Konsistenz gemeinsam mit den Daten des Corporate Carbon Footprint (CCF). Dies gewährleistet eine einheitliche und vergleichbare Datenbasis. Zur Berechnung des Energieverbrauchs und Energiemixes verwendet das Unternehmen standardisierte Methoden, die auf anerkannten Protokollen und Normen basieren, wie beispielsweise dem Greenhouse Gas Protocol. Die Betrachtung umfasst alle relevanten Standorte und Anlagen des Kelag-Konzerns. Die Messung der Kennzahlen wird aktuell von keiner unabhängigen externen Stelle validiert. Der gesamte Energieverbrauch wird in Megawattstunden (MWh) angegeben und umfasst sowohl direkte als auch indirekte Verbräuche. Der Energiemix wird als prozentualer Anteil der verschiedenen Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch dargestellt.
Energieverbrauch und Energiemix
2023
2024
1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)
0,0
0,0
2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)
53.125,6
50.585,6
3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)
629.672,5
642.299,3
4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)
0,0
0,0
5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh)
3.165,0
2.895,8
6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) (Summe der Zeilen 1 bis 5)
685.963,1
695.780,7
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
42,7
41,5
7) Verbrauch aus Kernkraftquellen (MWh)
0,0
0,0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
0,0
0,0
8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh).
692.061,0
731.440,7
9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh)
170.942,2
189.138,3
10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)
57.573,0
59.958,0
11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 8 bis 10)
920.576,2
980.537,0
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
57,3
58,5
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)
1.606.539,2
1.676.317,6
Tab. 2 (E1): Energieverbrauch und Energiemix
Energieintensität auf der Grundlage der Umsatzerlöse
Der Großteil der Geschäftssegmente des Kelag-Konzerns fällt gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Dezember 2006 unter klimaintensive Sektoren (high climate impact sectors). Dies betrifft insbesondere den Abschnitt D (Energieversorgung) mit folgenden wesentlichen Bereichen:
• 35.11 Elektrizitätserzeugung
• 35.13 Elektrizitätsverteilung
• 35.14 Elektrizitätshandel
• 35.22 Gasverteilung durch Rohrleitungen
• 35.30 Wärme- und Kälteversorgung
Der Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren im Verhältnis zu den Umsatzerlösen aus diesen Tätigkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 872 MWh/Mio. EUR (2023: 744 MWh/Mio. EUR).
Energieintensität je Umsatzerlös
2023
2024
% 2024 / 2023
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (in MWh)
1.606.539,2
1.676.317,6
4,3%
Umsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (in Mio. EUR)
2.159,3
1.922,4
-11,0%
Gesamtenergieverbrauch je Umsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh/Mio. EUR)
744,0
872,0
17,2%
Tab. 3 (E1): Energieintensität je Umsatzerlös
Konnektivität der Energieintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung
Der Kelag-Konzern hat zur Ermittlung der relevanten Umsatzbasis die Energiequellen Strom, Erdgas und Wärme als klimaintensive Umsatzaktivitäten identifiziert (siehe Konzern-GuV 2024).
Konnektivität der Energieintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse (in Mio. EUR)
 
Außenumsatz aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden (Strom, Erdgas, Wärme)
1.922,4
Außenumsatz (Sonstiges)
56,1
Summe Umsatzerlöse (Kelag-Konzern)
1.978,5
Tab. 4 (E1): Konnektivität der Energieintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Der Kelag-Konzern berechnet seinen CO2-Fußabdruck auf Basis des Green House Gas Protocol sowie in Anlehnung an die Empfehlungen der SBTi für den Bereich der Energieversorger. Der Konzern weist seine THG-Emissionen seit dem Geschäftsjahr 2019 aus. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Erweiterung der Datenerhebung mit verbesserten Datenpunkten sowie methodische Anpassungen. Der Kelag-Konzern verwendet primär Emissionsfaktoren des österreichischen Umweltbundesamtes (Datenbasis 2021/Aktualisierung Dezember 2023) sowie produktspezifische Emissionsfaktoren. Diese Vorgehensweise erweist sich für ein österreichisches Energieversorgungsunternehmen als besonders zielführend, da die Faktoren spezifisch für die österreichische Energieerzeugungslandschaft entwickelt wurden und die regionalen Gegebenheiten relativ präzise abbilden. Die Anwendung dieser Emissionsfaktoren gewährleistet Berechnungen auf Basis aktueller und relevanter Daten, die die österreichische Gesetzgebung und Umweltpolitik reflektieren. Dies fördert zudem die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Emissionsberichte innerhalb Österreich und unterstützt den Kelag-Konzern bei der Erreichung seiner Umweltziele im Einklang mit den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen.
Im Standard des GHG Protocol werden THG-Emissionen in drei Bereiche – sogenannte Scopes – ein-geteilt:
• Scope 1 umfasst alle direkten THG-Emissionen aus Aktivitäten des Kelag-Konzerns
• Scope-2 beinhaltet indirekte THG-Emissionen aus dem internen Strom- und Fernwärmeverbrauch
• Scope 3 umfasst weitere indirekte THG-Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert derzeit auf Sekundärdaten, da Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette noch nicht verfügbar sind. Die dargestellten Scopes beinhalten die Emissionen von CO2 und sechs weiteren klimarelevanten THG gemäß Kyoto-Protokoll bzw. GHG Protocol-Standard: CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6, NF3. Sämtliche Emissionsmengen werden in CO2-Äquivalenten (CO2e) ausgewiesen.
Die Systemgrenzen der THG-Berichterstattung entsprechen den Konsolidierungsgrenzen des Kelag-Konzerns (siehe Konzernabschluss) und umfassen alle in- und ausländischen vollkonsolidierten Gesellschaften. Nach dem „Control Ansatz“ berücksichtigt das Unternehmen sämtliche THG-Emissionen von betrieblichen Tätigkeiten unter finanzieller Kontrolle, zu 100 %, wobei unter Scope 3 ausschließlich signifikante Kategorien der konsolidierten Gruppenunternehmen ausgewiesen werden. Zusätzlich erfolgt die Berichterstattung von THG-Emissionen jener Unternehmen, bei denen der Kelag-Konzern operative Kontrolle ausübt. Die operative Kontrolle (über ein Unternehmen, einen Standort usw.) ist eine Situation, in der das Unternehmen in der Lage ist, die operativen Tätigkeiten und Beziehungen des Unternehmens, Standorts, Betriebs oder Vermögenswerts zu leiten. THG-Emissionen aus assoziierten Unternehmen, Joint Ventures und Beteiligungen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentunternehmen) ohne operative Kontrolle werden ausschließlich bei Integration in die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Betrachtung umfasst alle relevanten Standorte und Anlagen des Kelag-Konzerns. Eine externe Validierung der Kennzahlen erfolgt gegenwärtig nicht.
Der Kelag-Konzern produziert Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Diese Tatsache fließt durch die Verwendung der „Market-Based Methode“ direkt in die Berechnung der Scope-2-THG-Emissionen ein, was zu einer realistischeren Darstellung der Emissionsbilanz führt. Für den Eigenbedarf und den Pumpstrom setzt das Unternehmen neben der eigens erzeugten Energie auch Herkunftsnachweise ein, die die Erzeugung des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen belegen. Der durch Herkunftsnachweise abgedeckte Anteil der Scope-2-THG-Emissionen liegt im Geschäftsjahr 2024 bei rd. 99 % (2023: rd. 98 %).
Beim Fernwärmebezug verwendet der Kelag-Konzern je nach Standort österreichische beziehungsweise internationale Emissionsfaktoren. Die „Market-Based Methode“ ermöglicht es der Kelag, diese spezifischen Emissionsfaktoren in die Berechnung einzubeziehen, wodurch eine genauere und differenziertere Emissionsbewertung erfolgt. Dieser methodische Ansatz erlaubt die Berechnung der THG-Emissionen auf Basis der tatsächlichen Herkunft des verbrauchten Stroms und der Fernwärme und führt zu einer präziseren sowie transparenteren Darstellung der THG-Emissionsbilanz.
 
Rückblickend
Etappenziele und Zieljahre
 
Basisjahr
Vergleich
Aktuelles Geschäfts-
jahr
%
near-term target
long-term target
Jährlich
% des
Ziels /
2022
 
2022
2023
2024
2024 / 2023
2032
2040
2040
Scope-1-THG-
Emissionen
190.770
176.247
185.420
5%
94.622
19.077
-5%
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)
190.770
165.309
174.822
6%
n/a
n/a
n/a
Scope-1-THG-Bruttoemissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse (t CO2e)
 
10.938
10.598
-3%
n/a
n/a
n/a
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)
5,3%
6,0%
6,8%
13%
n/a
n/a
n/a
Scope-2-THG-
Emissionen
483
526
460
-13%
239
48
-5%
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)
1.780
36.991
37.196
1%
883
178
-5%
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
(t CO2e)
483
526
460
-13%
239
48
-5%
Signifikante Scope-3-THG-
Emissionen
499.322
502.971
469.684
-7%
230.855
49.932
-5%
Gesamte indirekte (Scope-3)
THG-Bruttoemissionen (t CO2e)1
499.322
502.971
469.684
-7%
230.855
49.932
-5%
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen
603
n/a
n/a
n/a
422
60
-5%
2) Investitionsgüter
35.181
48.464
52.734
9%
n/a
3.518
-5%
3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten)
177.019
177.799
155.947
-12%
87.801
17.702
-5%
5) Abfallaufkommen in Betrieben
760
n/a
n/a
n/a
532
76
-5%
6) Geschäftsreisen
30
n/a
n/a
n/a
21
3
-5%
7) Pendelnde Mitarbeiter
1.747
n/a
n/a
n/a
1.223
175
-5%
11) Verwendung verkaufter Produkte
283.982
276.707
261.003
-6%
140.855
28.398
-5%
Summe THG-Emissionen
690.574
679.743
655.564
-4%
325.716
69.057
-5%
Summe THG-Emissionen (standortbezogen)
(t CO2e)
691.872
716.208
692.300
-3%
326.359
69.187
-5%
Summe THG-Emissionen (marktbezogen)
(t CO2e)
690.574
679.743
655.564
-4%
325.716
69.057
-5%
Tab. 5 (E1): Treibhausgasbilanz
1Ziel für 2040 bezieht sich auf gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
Die direkten Scope-1-THG-Emissionen des Kelag-Konzerns aus der Nutzung von Biomasse betrugen im Berichtsjahr 2024 rd. 10.598 t CO2e (2023: 10.938 t). Die weiteren Scope-1-THG-Emissionen beliefen sich auf rd. 174.822 t (2023: 165.309 t). Der Anteil der direkten Scope-1-THG-Emissionen der konsolidierten Gruppe beträgt 93,2 % bzw. 172.764 t CO2e während rd. 6,8 % bzw. 12.656 t auf Gesellschaften unter operativer Kontrolle entfallen. Die direkten Scope-1-THG-Emissionen der Einzelgesellschaft KELAG aus der Nutzung von Biomasse betrugen im Berichtsjahr 2024 0 t CO2e. Die weiteren Scope-1-THG-Emissionen der Einzelgesellschaft KELAG entstammen im Wesentlichen der mobilen Verbrennung (Fuhrpark) und beliefen sich auf rd. 914 t.
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie Strombezugsrechte verursachen keine direkten THG-Emissionen. Den wesentlichen Anteil der Scope-1-Emissionen verzeichnet die Kelag Energie & Wärme (stationäre Verbrennung). Die entsprechenden vorgelagerten Emissionen gemäß Lebenszyklusbetrachtung werden in Scope 3 (energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten) erfasst. Die direkten THG-Emissionen aus dem Treibstoffverbrauch des Fuhrparks (mobile Verbrennung) sowie fugitive Emissionen tragen mit jeweils rd. 1,6 % bzw. 2,3 % (2023: 1,8 % bzw. 2,4 %) nur unwesentlich zur Gesamtsumme der Scope 1-Emissionen bei. Der Anteil der Scope-1-THG Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen belief sich auf 6,8 % (2023: 6,0 %).
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
Die indirekten THG-Emissionen des Kelag-Konzerns in Scope 2 resultierten hauptsächlich aus dem Strom- und Wärmebezug für die Verwaltung sowie Pumpstrom und betrugen im Geschäftsjahr 2024 rd. 460 t an CO2e (2023: 526 t). Davon entfielen rd. 198 t CO2e auf die KELAG.
Eine Differenzierung der Scope-2-Emissionen nach konsolidierter Gruppe und Gesellschaften unter operativer Kontrolle entfällt, da bei Letzteren de facto keine Scope-2-Emissionen anfallen.
Die biogenen Scope-2-THG-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse können nicht separat ausgewiesen werden, da die angewandten Emissionsfaktoren des Österreichischen Umweltbundesamtes keinen getrennten Ausweis der Biomasse bzw. biogenen CO2-Anteils vorsehen. Nach durchgeführter Schätzung beliefen sich die biogenen Scope-2-THG-Emissionen im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 271 t an CO2e (2023: 285 t). Die Emissionserfassung dieser Kategorie erfolgt entsprechend der GHG Protocol-Methodik nach einem standort- und marktbasierten Ansatz.
Scope-3-THG-Bruttoemissionen
Der Kelag-Konzern führt im Rahmen des SBTi-Projektes eine Signifikanzbewertung aller Scope-3-Kategorien durch, um die wesentlichen indirekten THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette zu ermitteln. Kategorien mit einem Anteil von weniger als 1 % an den Unternehmensemissionen gelten als unwesentlich. Für diese Kategorien erfolgt bis auf weiteres keine gesonderte Berechnung und kein gesonderter Ausweis. Das Unternehmen überprüft diese Bewertung in regelmäßigen Abständen und passt sie bei Bedarf an.
Im Geschäftsjahr 2024 betraf dies folgende Kategorien:
• Kategorie 1: Erworbene Waren und Dienstleistungen
• Kategorie 5: Abfallaufkommen in Betrieben
• Kategorie 6: Geschäftsreisen
• Kategorie 7: Pendelnde Mitarbeiter
Die indirekten Scope-3-Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns stellen den größten Anteil der THG-Emissionen dar. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 469.684 t an CO2e (2023: 502.971 t). Die indirekten Scope-3-Emissionen der KELAG beliefen sich auf rd. 81.163 t an CO2e.
Die vorgelagerten Emissionen des Kelag-Konzerns umfassen zwei wesentliche Kategorien:
• Investitionsgüter einschließlich indirekter Emissionen aus Strombezugsrechten in Höhe von rd. 52.734 t CO2e (2023: 48.464 t)
• Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten in Höhe von rd. 155.947 t an CO2e (2023: 177.799 t)
Die biogenen Scope-3-THG-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse können nicht separat ausgewiesen werden, da die angewandten Emissionsfaktoren keine getrennte Ausweisung der Biomasse bzw. biogenen CO2-Anteils vorsehen. Nach durchgeführter Schätzung beliefen sich die biogenen Scope-3-THG-Emissionen im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 119.305 t an CO2e (2023: 126.883 t CO2e).
Der Kelag-Konzern ermittelt die Emissionsfrachten für Investitionsgüter anhand:
• Aktivitätsbezogener Emissionsfaktoren aus der Fachliteratur
• Betriebs- und anlagenspezifischer Daten zum Ausbau erneuerbarer Energien
• Ausgabenbasierter (spend-based) Methoden unter ausschließlicher Verwendung von EXIOBASE-Emissionsfaktoren
Die energie- und brennstoffbezogenen THG-Emissionen setzten sich zusammen aus:
• Vorgelagerten Emissionen des Brennstoffeinsatzes (Wärmeerzeugung)
• Standortbasierten Emissionen des Kelag-internen Stromverbrauchs.
In den nachgelagerten Aktivitäten berichtet der Kelag-Konzern ausschließlich THG-Emissionen der Kategorie 11 (Verwendung verkaufter Produkte), die sich im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 261.003 t an CO2e (2023: 276.707 t) beliefen. Rund 25 % davon entfallen auf die KELAG (Erdgasvertrieb an Privat- und Gewerbekunden).
Diese Kategorie beinhaltet zur vollständigen Darstellung der Wertschöpfungskette auch die indirekten Emissionen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Erdgasbezugs.
THG-Gesamtemissionen
Die Gesamtemissionen des Kelag-Konzerns, bestehend aus den direkten und indirekten THG-Emissionen (Summe der beschriebenen Scopes), betrugen im Geschäftsjahr 2024 rd. 655.564 t CO2e (2023: 679.743 t CO2e). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einer Reduktion der Absatzmengen im Erdgasvertrieb bei gleichzeitig gestiegenen THG-Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette aufgrund der Umsetzung des Wachstumsprogramms. Die Gesamtemissionen der KELAG betrugen im Geschäftsjahr 2024 rd. 82.274 t CO2e.
THG-Intensität auf Grundlage der Umsatzerlöse
Die Treibhausgasintensität stellt einen wesentlichen Indikator für die Klimawirkungen der Wirtschaftstätigkeiten des Kelag-Konzerns dar. Im Geschäftsjahr 2024 belief sich der standortbezogene Wert auf 0,35 t an CO2e/TEUR (2023: 0,32 t an CO2e/TEUR). Der marktbezogene Wert betrug 0,33 t an CO2e (2023: 0,31 t an CO2e).
Zur Feststellung der entsprechenden Umsatzbasis wurden die Umsatzerlöse des Kelag-Konzerns identifiziert (siehe Jahresabschluss 2024).
THG-Intensität je Tsd. EUR Umsatzerlöse
2023
2024
% 2024 / 2023
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Umsatzerlös
(t CO2e/Tsd. EUR)
0,32
0,35
8,4%
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Umsatzerlös
(t CO2e/Tsd. EUR)
0,31
0,33
8,2%
Tab. 6 (E1): THG-Intensität je Umsatzerlöse
Konnektivität der THG-Intensität auf Grundlage der Umsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung (in Mio. EUR)
 
Umsatzerlöse, die zur Berechnung der THG-Intensität verwendet werden
1.978,5
Umsatzerlöse (Sonstige)
0,0
Summe Umsatzerlöse (Kelag-Konzern)
1.978,5
Tab. 7 (E1): Konnektivität der Treibhausgasintensität auf Grundlage der Umsatzerlöse
ESRS E2 Umweltverschmutzung
Der Kelag-Konzern hat, wie in ESRS 2 IRO-1 beschrieben, sowohl die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette als auch den eigenen Betrieb auf sämtliche Themen im Bereich Umweltverschmutzung analysiert. Die Wesentlichkeitsanalyse ergab, dass ausschließlich im Zusammenhang mit dem Themenbereich Luftverschmutzung wesentliche Umweltauswirkungen des Kelag-Konzerns identifiziert wurden.
Ein Großteil der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns erfolgt ohne Emissionen von Luftschadstoffen und trägt somit nicht zur Luftverschmutzung bei. Dies betrifft insbesondere die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch Wasserkraft, Windkraft und PV sowie den Betrieb des Strom- und Erdgasnetzes. Die relevanten Auswirkungen im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung betreffen hingegen vor allem die Tätigkeiten in der Wärmeerzeugung, der Thermischen Restmüllbehandlung und der E-Mobilität. Der Fokus dieses Kapitels liegt daher auf den Konzernunternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, insbesondere die Kelag Energie & Wärme, die Kärntner Restmüllverwertung sowie die Sparte E-Mobilität der Kelag. Im Sinne der Konzernberichterstattung wird in diesem Kapitel weiterhin der Terminus „Kelag-Konzern“ verwendet, wobei der Fokus auf den genannten Gesellschaften und Bereichen liegt.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Der Kelag-Konzern verfolgt gezielte Strategien zur Minderung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung. Der Fokus liegt sowohl auf der Vermeidung als auch der gezielten Verminderung von Umweltbelastungen. Insbesondere im Bereich der Wärmeerzeugung, der einen Großteil der Luftemissionen des Kelag-Konzerns ausmacht, soll der Anteil an erneuerbaren Energien weiter erhöht und der fossile Energieverbrauch somit reduziert werden.
Im Bereich der Wärmeerzeugung setzt der Kelag-Konzern auf international anerkannte Managementsysteme mit Zertifizierungen nach:
• ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
• ISO 14001 (Umweltmanagement)
• ISO 50001 (Energiemanagement)
• ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement)
Diese Zertifizierungen verdeutlichen das Engagement des Kelag-Konzerns, insbesondere im Bereich der Wärmeerzeugung, kontinuierlich höchste Standards in Qualität-, Umwelt- und Energiemanagement sowie Arbeitssicherheit zu erfüllen und weiterzuentwickeln.
Ein weiterer Teil der Strategie ist die Einhaltung aller Emissionsgrenzwerte sowie der entsprechenden behördlichen Auflagen. Der Kelag-Konzern ist bestrebt – neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen – kontinuierlich auf dem neuesten technischen Stand der Technik zu bleiben. Weiters hat sich der Konzern außerdem zur Einhaltung mehrerer internationaler Standards und Initiativen verpflichtet, die als Leitlinien für die strategische Ausrichtung dienen.
Der Kelag-Konzern fokussiert sich auf die Reduktion der Umweltbelastungen durch Luftverschmutzung. Dies wird erzielt durch:
• Verstärkte Nutzung von Abwärme
• Einsatz modernster Abgasreinigungstechnologien zur Reduktion von Schadstoffen wie Feinstaub und Schwefeloxiden, Nachrüstung von Wärmepumpen zur Effizienzsteigerung
• Reduzierung fossiler Energieträger
Zudem wird die Einhaltung strenger Emissionsgrenzwerte sichergestellt. Durch die Aktivitäten im Bereich der E-Mobilität wird ein positiver Beitrag zur Verminderung der Luftverschmutzung geleistet. Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unterstützt der Konzern aktiv den Übergang von fossilen Brennstoffen hin zu emissionsfreier Mobilität. Die Aktivitäten des Kelag-Konzerns im Bereich der E-Mobilität werden schrittweise weiter ausgebaut, sodass ein nachhaltiger Effekt auf die Luftemissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zu erwarten ist. Der Kelag-Konzern verfügt im regulären Betrieb über umfassende Sicherheitsvorkehrungen und Emissionskontrollmaßnahmen. Spezifische Notfallpläne zur Luftverschmutzung (im Sinne von E2-1) wurden bisher nicht implementiert, da die bestehenden Maßnahmen bereits ein hohes Sicherheitsmaß gewährleisten. Bei etwaigen Vorfällen greifen etablierte interne Prozesse, darunter der Alarmplan und der OTNOC-Plan, zur schnellen Reaktion und Minimierung potenzieller Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Reduktion der Luftemissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung
Beschreibung
Fokus ist es die Umweltbealstungen durch die Luftverschmutzung zu reduzieren. Dies wird durch die verstärkte Nutzung von Abwärme, den Einsatz modernster Abgasreinigungstechnologien zur Reduktion von Schadstoffen, wie Feinstaub und Schwefeloxiden sowie die Nachrüstung von Wärmepumpen zur Effizienzsteigerung und die Reduzierung fossiler Energieträger erreicht. Zudem soll die Einhaltung strenger Emissionsgrenzwerte sichergestellt werden.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmerzeugung
Überwachungsprozess
Überprüfung gemäß GewO §82b
Re-Zertifizierung nach RED II
Einhaltung von FAV und Bescheiden (Überprüfung nach GewO §82b)
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Wärmeerzeugung (Kelag Energie & Wärme, Interenergo und Kärntner Restmüllverwertung)
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einhaltung von Anlagenbescheiden,
ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Einhaltung von Gesetzen: Druckgeräteverordnung (DGVO), Kesselprüfungsverordnung (KPVO), Energieeffizienzgesetz (EEffG), Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K), Anlagen- und Emissionsschutzgesetz (AEmSchG)
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Lokale Gemeinden und die betroffene Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch Geschäftsführung über die Nachhaltigkeitserklärung, den Unternehmensleitfaden und das Unternehmensleitbild der Kelag Energie & Wärme
 
 
Konzept
Reduktion der Luftemissionen durch den Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
Beschreibung
Der Kelag-Konzern fördert den Übergang von fossilen Brennstoffen zu emissionsfreien Mobilität, indem die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kontinuierlich ausgebaut wird. So werden nachhaltige Effekte auf die Luftemissionen erzielt und die Luftverschmutzung gezielt reduziert.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Reduktion von Luftschadstoffen durch Bereitstellung von E-Ladeinfrastruktur
Überwachungsprozess
Quartalsberichte zum Ausbau der Ladeinfrastruktur und zur abgegebenen Energiemenge
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Endverbraucher und Nutzer der E-Mobilitätsinfrastruktur
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Vertrieb und Energielösungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Gesetzliche und baurechtliche Vorgaben: AFIR, NIS2, RVS, R30, OIB, Gebäuderichtlinie
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Lokale Gemeinden und die betroffene Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Nachhaltigkeitserklärung
Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Durch den aktuellen Einsatz und die bis 2040 geplante Nachrüstung moderner Technologien wie elektrostatische Filter und Rauchgas-Entschwefelungssysteme werden die Emissionen von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Schwefeloxid in der Wärmeerzeugung auf die zumindest gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte minimiert. Die Umstellung auf Biomasse verbessert einerseits die THG-Bilanz, andererseits kann es jedoch in einigen Fällen auch zur Erhöhung anderer Schadstoffemissionen kommen. Der Kelag-Konzern berücksichtigt diese potenziellen Risiken und optimiert kontinuierlich die Maßnahmen zur Emissionsreduktion bei gleichzeitiger Verfolgung der ambitionierten Ziele im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Nachrüstung emissionsreduzierender Anlagenteile erfolgt jeweils vor Erreichen der gesetzlichen Termine, um eine durchgängige Emissionsoptimierung zu erzielen. Die entsprechende Überwachung erfolgt durch externe Prüfstellen bzw. befugte Prüforgane in regelmäßigen Intervallen (jährlich, zweijährlich, dreijährlich) gemäß dem jeweiligen Anlagenbescheid bzw. der Feuerungsanlagenverordnung (FAV).
Bis 2040 plant der Kelag-Konzern auch effiziente Abwärmenutzungssysteme zu implementieren und installiert Wärmepumpen zur Deckung der Sommerlast. Diese kontinuierliche Maßnahme trägt zur Verbesserung der Energieeffizienz bei und minimiert den fossilen Energieverbrauch. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt liegt in der ganzjährigen Nutzung der Wärmequellen mittels saisonaler Wärmespeicher, deren Umsetzung ebenfalls im selben Zeitraum geplant ist. Der Aufbau und Einsatz dieser Speichersysteme ermöglicht die Speicherung überschüssiger Wärme für eine konstante Nutzung erneuerbarer Wärmequellen über das gesamte Jahr. Diese Maßnahmen reduzieren
Der Kelag-Konzern betreibt mehr als 300 eigene E-Ladepunkte an mehreren Standorten in Österreich. Durch den Betrieb dieser Ladestationen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Einsparungen im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung gegenüber der Nutzung herkömmlicher Verbrenner erzielt:
E-Mobilität: Schadstoffeinsparung je Emissionsstoff in kg
2024
Kohlenmonoxid (CO)
2.227,79
Stickoxide (NOx)
12.658,86
Schwefeloxide (SOx)
6,25
Nicht-methanhaltige flüchtige organische Verbindungen (NMVOC)
520,51
Methan (CH4)
20,82
Ammoniak (NH3)
20,82
Feinstaub mit Durchmesser ≤10 Mikrometern (PM10)
770,36
Kohlendioxid (CO2)
3.310.458,69
Distickstoffmonoxid (N2O)
114,51
Blei (Pb)
1,58
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
0,13
Tab. 1 (E2): Schadstoffeinsparung E-Mobilität
Der Kelag-Konzern stellt für die Berechnung der Luftemissionseinsparungen den Ausstoß von Elektrofahrzeugen und Dieselfahrzeugen bei identischer Fahrleistung gegenüber. Die Berechnungsgrundlage bildet ein Gesamtverbrauch von rd. 2,6 GWh bei Elektrofahrzeugen, der unter Berücksichtigung von rd. 10 % Ladeverlusten einer Fahrleistung von rd. 11,7 Mio. Kilometern entspricht.
Für die Umrechnung des Energieverbrauchs von Kilowattstunden (kWh) in Liter Diesel verwendet der Kelag-Konzern den Faktor 10. Die Berechnung basiert auf folgenden Annahmen:
• Durchschnittlicher Verbrauch Elektrofahrzeuge: 0,2 kWh pro Kilometer
• Durchschnittlicher Verbrauch Dieselfahrzeuge: 0,07 Liter pro Kilometer
Die Umrechnung der Dieselmenge in Kilogramm erfolgt mittels des Faktors 0,84. Die ermittelten Werte multipliziert der Kelag-Konzern mit den entsprechenden Emissionsfaktoren zur Berechnung der Luftemissionswerte für Elektrofahrzeuge und Verbrenner. Die resultierende Differenz der Werte, dargestellt in Tabelle 1, zeigt eine erhebliche Reduktion der Luftemissionswerte. In der Berechnung ergeben sich keine Unterschiede der entstandenen Luftemissionen durch Reifen- und Bremsenabnutzung, da bei beiden Fahrzeugkategorien identische Gewichtsannahmen zugrunde liegen.
Der Kelag-Konzern plant den weiteren Ausbau der E-Ladeinfrastruktur bis 2027. Durch die Förderung der E-Mobilität wird ein erhöhtes Einsparpotenzial im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung im Personenverkehr erwartet.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Massnahme
Minimierung von Luftschadstoffen
Beschreibung
Durch die Nachrüstung moderner Technologien, wie elektrostatischer Filter, Zyklon Abscheider und Rauchgasentschwefelungssysteme, werden Schadstoffemissionen, wie Feinstaub und Schwefeloxide, auf ein Minimum reduziert und gesetzliche Grenzwerte eingehalten, was die Umweltbelastung deutlich verringert
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Wärmeerzeugung (Kelag Energie & Wärme, Interenergo und Kärntner Restmüllverwertung)
Zeithorizont
2040
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmerzeugung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Einhaltung der Grenzwerte durch kontinuierliche Überwachung gemäß Anlagenbescheid bzw. FAV durch externe Prüfstellen oder befugte Prüforgane; Regelmäßige Wartung und umfassende Monitoring-Systeme; Die Effektivität wird über die Erreichung der Grenzwerte, die im Anlagenbescheid oder in der FAV zu finden sind, gemessen.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Die Investitionsplanung für 2025, 2026 und 2027 beinhaltet Investitionen in die Projektumsetzung von jeweils 60 Mio. € pro Jahr, wodurch das Wachstum der Kelag Energie & Wärme sichergestellt wird. Im Jahr 2024 wurden rund 40 Mio. € investiert.
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Verbesserung der Energieeffizienz
Beschreibung
Die Nachrüstung von Wärmepumpen zur Deckung der Sommerlast, Netzoptimierungen und die Implementierung effizienter Abwärmenutzungssysteme führen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Maßnahmen steigern die Effizienz der bestehenden Anlagen, reduzieren den fossilen Energieverbrauch und tragen nachhaltig zur Emissionsminderung bei.
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Unternehmenstätigkeit: Wärmeerzeugung (Kelag Energie & Wärme und Interenergo)
Zeithorizont
2040
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmerzeugung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Regelmäßige Überwachung und präzise Steuerung von Verbrennungsprozessen
Betreuung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen durch den Bereitschaftsdienst (24/7)
Prüfung und Festlegen neuer Maßnahmen durch interne Audits (alle 3 Jahre)
Durchführung von externen Umweltinspektionen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Die Investitionsplanung für 2025, 2026 und 2027 beinhaltet Investitionen in die Projektumsetzung von jeweils 60 Mio. € pro Jahr, wodurch das Wachstum der Kelag Energie & Wärme sichergestellt wird. Im Jahr 2024 wurden rund 40 Mio. € investiert.
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Saisonale Wärmespeicher-Nutzung
Beschreibung
Mittels saisonaler Wärmespeicher kann überschüssige Wärme gespeichert werden, um erneuerbare Wärmequellen ganzjährig effizient zu nutzen. Dies reduziert Emissionen, steigert die Flexibilität der Wärmeerzeugung und erhöht die Effizienz.
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Wärmeerzeugung (Kelag Energie & Wärme und Interenergo)
Zeithorizont
2040
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmerzeugung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Prüfung der Einsparung des Primärenergieeinsatzes durch Energiespeicher
Prüfung und Festlegen neuer Maßnahmen durch interne Audits (alle 3 Jahre)
Durchführung von externen Umweltinspektionen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
Die Investitionsplanung für 2025, 2026 und 2027 beinhaltet Investitionen in die Projektumsetzung von jeweils 60 Mio. € pro Jahr, wodurch das Wachstum der Kelag Energie & Wärme sichergestellt wird. Im Jahr 2024 wurden rund 40 Mio. € investiert.
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
Beschreibung
Der Kelag-Konzern betreibt über 300 eigene E-Ladepunkte (öffentlicher Raum) in Österreich. Über die kommenden Jahre sollen in ganz Österreich weitere E-Ladepunkte errichtet werden, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern und dadurch Emissionen, die durch herkömmliche Verbrennungsmotoren entstehen, signifikant zu reduzieren.
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen durch den Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Endverbraucher und Nutzer der E-Mobilitätsinfrastruktur
Zeithorizont
2027
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Vertrieb und Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Reduktion von Luftschadstoffen durch Bereitstellung von E-Ladeinfrastruktur
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Management Review im Zuge des Qualitätsmanagements, jährliche Zielerreichungen, Strategiereview
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Parameter und Ziele
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Zentrum der strategischen Ausrichtung des Kelag-Konzerns steht die Reduzierung der Luftverschmutzung mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2040 auf rd. 90 % zu steigern. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Anteil an erneuerbarer Energie bereits rd. 70 %. Der Konzern fördert den Neubau von Fernwärmenetzen, die Ökologisierung bestehender, fossilbasierter Erzeugungsanlagen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Energieversorgern, um eine ganzheitliche Energiewende voranzubringen und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu stärken. Dadurch soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen signifikant verringert und der ökologische Fußabdruck minimiert werden.
Weiters strebt der Kelag-Konzern eine kontinuierliche Reduzierung des Energieverbrauchs in den Betriebsabläufen an. Die Effizienzsteigerung soll von 80 % im Jahr 2024 auf 84 % bis 2040 erfolgen.
In der Kärntner Restmüllverwertung wird das Ziel verfolgt, den Brennerbetrieb und damit verbunden den jährlichen Heizölverbrauch weiter zu reduzieren. Hohe Heizölverbräuche entstehen vor allem beim An- und Abfahren der Anlage, insofern besteht der wesentliche Hebel besteht darin ungewollte Stillstände zu vermeiden, um die Stützbrenner nicht einsetzen zu müssen. Im Geschäftsjahr 2024 lag der Heizölverbrauch bei rd. 58.000 Liter (l). Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein Ziel mit einem maximalen Verbrauch von rd. 46.000 l gesetzt. Die Reduktion des Heizölverbrauchs verhindert nicht nur die Emission von Luftschadstoffen, sondern steigert auch die Energieeffizienz, senkt Betriebskosten und unterstützt gesetzliche Umweltvorgaben.
Das strategische Ziel des Kelag-Konzerns ist der weitere Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die Erhöhung der kumulierten elektrischen Fahrleistung bei gleichzeitiger Reduktion fossiler Fahrleistung, um einen Beitrag zur Reduktion von Luftschadstoffen zu leisten. Im Geschäftsjahr 2024 lag die Abgabenmenge bei rd. 3,5 GWh, welche bis 2027 auf 16,3 GWh gesteigert werden soll. Der Konzern entwickelt zudem innovative Produkte und Dienstleistungen, die den Kunden den Umstieg auf E-Mobilität erleichtern sollen. Die derzeitigen politischen Diskussionen zur möglichen Abkehr oder Verzögerung des geplanten Verbrenner-Aus und die damit einhergehende Unsicherheit für die Konsumenten erschweren die Festlegung konkreter Zielwerte. Trotz dieser Unsicherheiten verfolgt der Kelag-Konzern konsequent den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Förderung der E-Mobilität. Damit wird nicht nur der steigenden Nachfrage begegnet, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Luftemissionen und zur nachhaltigen Mobilitätswende geleistet.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
Beschreibung
Durch den Ausbau von Biomasseanalagen soll der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in der Wärmeerzeugung in den nächsten Jahren auf 90 % gesteigert werden. Entsprechend wird der Verbrauch fossiler Energien reduziert werden.
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmerzeugung
Zielwert
Anteil von 90% erneuerbare Energien & Abwärme
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Wärmeerzeugung (Kelag Energie & Wärme und Interenergo)
Bezugswert (Bezugsjahr)
70% (2024)
Zieljahr
2040
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Lokale Gemeinden und die betroffene Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
70%
Überwachung des Ziels
Messungen durch den Energieeinsatz
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
 
 
Ziel
Verbesserung der Energieeffizienz
Beschreibung
Der Energieverbrauch in den Betriebsabläufen wird reduziert, wodurch es zu einer Effizienzsteigerung von 80% auf 84% bis 2040 kommen soll
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmerzeugung
Zielwert
84%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Wärmeerzeugung (Kelag Energie & Wärme)
Bezugswert (Bezugsjahr)
80% (2024)
Zieljahr
2040
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Lokale Gemeinden und die betroffene Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
80%
Überwachung des Ziels
Berechnung durch den Wärmeabsatz zum Energieeinsatz
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
 
 
Ziel
Reduktion Heizölverbrauch
Beschreibung
Ein weiteres Ziel ist die Reduktion des Heizölverbrauchs bzw. des Brennerbetriebs im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Freisetzung von Luftschadstoffen durch Wärmeerzeugung
Zielwert
< 46.000 Liter
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Wärmeerzeugung (Kärntner Restmüllverwertung)
Bezugswert (Bezugsjahr)
58.000 Liter (2024)
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Lokale Gemeinden und die betroffene Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
58.000 Liter
Überwachung des Ziels
Anlieferung von Heizöl durch Lieferbuchungen im System
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft
 
 
Ziel
Ausbau E-Mobilität
Beschreibung
Steigerung der kumulierten Fahrleistung von Elektrofahrzeugen über das im Jahr 2024 erreichte Niveau der Kilometer hinaus
Zuordnung zu Konzept
Reduktion der Luftemissionen durch den Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Reduktion von Luftschadstoffen durch Bereitstellung von E-Ladeinfrastruktur
Zielwert
rd. 16,3 GWh
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Endverbraucher und Nutzer der E-Mobilitätsinfrastruktur
Bezugswert (Bezugsjahr)
rd. 3,5 GWh (2024)
Zieljahr
2027
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Hochlauf laut PWC Hochlaufkurve für Elektromobilität, Hochrechnung laut Business-Case in Übereinstimmung mit Abteilung Konzernstrategie
Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse
Strategieprojekt gemeinsam mit Accilium; wissenschaftliche Studien zum Hochlauf der Elektromobilität; Studien BMK
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Lokale Gemeinden und die betroffene Bevölkerung werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anlagen eingebunden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Berücksichtigung lokaler Interessen sichergestellt sind
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
rd. 3,5 GWh
Überwachung des Ziels
Quartalsreporting an Bereichsleitung; Management Review im Zuge des Qualitätsmanagements
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Vertrieb und Energielösungen
Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
Der Kelag-Konzern hat eine umfassende Analyse sämtlicher Schadstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, E-PRTR) durchgeführt. Die Analyse umfasst die darin aufgeführten Schadstoffe wie Feinstaub, Chlor, Schwefeloxide und Ammoniak sowie die entsprechenden Schwellenwerte. Es wurden für alle relevanten Anlagen die jeweiligen emittierten Schadstoffwerte ermittelt und auf Konzernebene konsolidiert. Die Analyse zeigt, dass auf Anlagenebene keine Überschreitung vorliegt. Die Konsolidierung der Emissionen jener Anlagen, bei denen der festgelegte Schwellenwert überschritten wird, beträgt somit null.
In den vergangenen Jahren verzeichnete der Kelag-Konzern keine wesentlichen Veränderungen im Zusammenhang mit den Schwellenwerten. Folglich wurde bei keiner Anlage des Konzerns der Schwellenwert überschritten.
Bei der Ermittlung der Schadstoffwerte kamen unterschiedliche Berechnungs- bzw. Messmethoden zur Anwendung. Die Kärntner Restmüllverwertung unterliegt der Berichtspflicht nach E-PRTR und führt daher direkte Messungen durch. Diese Messungen dienen als Basis für die Berechnung der Schadstoffwerte. Das Unternehmen gewährleistet die Überwachung der Emissionen am Kamin durch kontinuierliche und quasikontinuierliche Messungen. Dieses Verfahren ermöglicht die präzise Erfassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte. Zertifizierte Prüfstellen kalibrieren die eingesetzten Messgeräte regelmäßig. Die jährliche Funktionsprüfung stellt die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der direkten Messungen sicher.
Für die weiteren relevanten Anlagen des Kelag-Konzerns erfolgt die Ermittlung der Schadstoffwerte auf Basis des Primärenergieeinsatzes. In den einzelnen Heizwerken finden keine kontinuierlichen Messungen statt. Die Messungen werden gemäß den Vorgaben der FAV beziehungsweise EG-K als punktuelle Erhebungen unter festgelegten Bedingungen durchgeführt. Diese Methodik ermöglicht keine Hochrechnung auf die jährlichen Emissionswerte.

ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
Die Wasserkraft bildet seit Bestehen des Kelag-Konzerns eine tragende Säule der Unternehmensprozesse. Der Konzern nutzt die Kraft der Oberflächengewässer in seinen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Die natürliche Ressource Wasser nimmt daher eine zentrale Position ein. Nach der energetischen Nutzung wird das Wasser chemisch unverändert und in gleicher Menge in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt, wodurch Wasserqualität und -güte nicht beeinträchtigt werden.
Der Kelag-Konzern verwendet Wasser neben der Energieerzeugung auch für haushaltsübliche Zwecke und als Prozesswasser in den Fernwärmenetzen. Da Süß- und Trinkwasser begrenzte Ressourcen darstellen, ist ein verantwortungsvoller Umgang von wesentlicher Bedeutung. Der Großteil des Wasserverbrauchs entfällt auf haushaltsübliche Zwecke in den Verwaltungs- und Betriebsgebäuden sowie auf Prozesswasser. Diese Mengen stammen aus der kommunalen Wasserversorgung sowie aus Grund- und Brunnenwasser. Der Kelag-Konzern verfolgt kontinuierlich das Ziel, die Wasserverwendung in den Verwaltungsstandorten möglichst effizient zu gestalten und die Wassernachspeisemengen bei Fernwärmenetzen gering zu halten.
Die Leitung des Bereichs Erzeugung/Technische Services verantwortet das Monitoring der nationalen haushaltsüblichen Wasserverwendung. Bei der Strategieentwicklung achtet der Kelag-Konzern darauf, die Interessen und das Engagement der verschiedenen Stakeholder zu fördern und sicherzustellen, dass Flora und Fauna durch die Wasserverwendung nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Die Wasserrahmenrichtlinie 2000 (EU) sieht für Österreichs Fließgewässer ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot vor. Der Kelag-Konzern bemüht sich in diesem Zusammenhang, die Wassergüte in allen betroffenen Regionen sicherzustellen und zu verbessern. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen bei gleichzeitigem Schutz der Ökosysteme ist für den Kelag-Konzern von großer Bedeutung, um die grundlegenden Leistungen der Natur für alle Menschen zu bewahren. Diese Zielsetzung steht im Einklang mit dem kürzlich verabschiedeten Renaturierungsgesetz der Europäischen Union. Der Kelag-Konzern achtet zudem auf die Rechte lokaler Gemeinschaften und pflegt eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern.
Der Themenbereich Abwasser unterliegt in Österreich einer Vielzahl von bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen. Auf bundesrechtlicher Ebene sind insbesondere die Abwasseremissionsverordnungen (AEV), auf Landesebene die Kanalgesetze und das entsprechende Gebührenrecht maßgeblich. Die Behörde schreibt Grenzwerte durch die AEV vor. Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen gelten AEV mit spezifischen Höchstmengen an enthaltenen Schadstoffen. Die Einhaltung der Grenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.
Der Kelag-Konzern leitet sämtliche anfallenden haushaltsüblichen Abwässer über das kommunale Abwassernetz ab. Diese werden in weiterer Folge wiederaufbereitet, bevor sie in Oberflächengewässer rückgeführt werden. Die aus den Erzeugungsanlagen stammenden Abwasserströme unterliegen einer laufenden Qualitätsüberwachung und werden im Einklang mit den geltenden Umweltnormen abgeleitet. Die Standards für Abwassereinleitungen sind in sämtlichen Ländern, in denen die Konzernunternehmen aktiv sind, gesetzlich festgelegt und werden eingehalten.
Der Kelag-Konzern verfolgt ergänzende Strategien zur Einhaltung der bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Wasser. Die gesetzlichen Vorgaben gewährleisten bereits eine umfassende Nutzung und den Schutz der Wasserressourcen. Die Unternehmensstrategien des Kelag-Konzerns konzentrieren sich darauf, diese Regelungen zu ergänzen und gegebenenfalls zu optimieren. Zur Reduzierung des Verbrauchs von haushaltsüblichem Wasser und Prozesswasser in Fernwärmenetzen verfolgt der Kelag-Konzern zwei zentrale Strategien:
• Smart Water Management: Der Einsatz von intelligenten Wassermanagementsystemen optimiert den Wasserverbrauch und ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Leckagen.
• Optimierung der Betriebsprozesse: Die regelmäßige Wartung und Modernisierung der Fernwärmenetze stellt die effiziente Arbeitsweise der Systeme sicher und minimiert den Wasserverbrauch.
Die Risiken im Bereich der Wasserverwendung sind integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. Diese sind bereits unter E3-IRO1 dokumentiert und werden zur besseren Nachvollziehbarkeit an dieser Stelle erneut aufgeführt.
Zur Identifikation wesentlicher Risiken im Kontext eines erhöhten Wasserstress-Levels unterzog der Kelag-Konzern im Berichtsjahr 368 unterschiedliche Standorte einer Risikoevaluierung gemäß des World Resources Institute (WRI) mit den Daten des Aqueduct Water Risk Atlas. Diese Analyse ermöglicht eine weltweite Gegenüberstellung von Wasserrisiken auf regionaler Ebene.
Die Auswertung für das Geschäftsjahr 2024 zeigt:
• rd. 91,8 % der Standorte liegen in Gebieten mit niedrigem Wasserstress-Level („Low“ <10 % oder „Low-Medium“ 10-20 %)
• 20 Standorte in Spanien, Italien, Portugal, Nordmazedonien, Österreich und Frankreich befinden sich in Regionen mit „Medium-High“ (20-40 %) Wasserstress-Level
• Zwei internationale Standorte (0,6 %) in Spanien bzw. Serbien liegen in Wassergebieten mit „Extremely High“ (>80 %) Wasserstress-Level
• Acht Standorte (zwei in Spanien, zwei in Italien, vier in Frankreich) weisen ein Wasserstress-Level von „High“ (40-80 %) auf
Die betreffenden Standorte umfassen keine Verwaltungsgebäude oder Fernwärmenetze, sondern ausschließlich Kraftwerksanlagen. An diesen Standorten wird die Ressource Wasser weder verwendet (beispielsweise bei der Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenkraft) noch im Rahmen der Wasserkraftnutzung chemisch verändert oder in veränderter Menge in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt. Basierend auf der durchgeführten Analyse und unter Berücksichtigung der Ergebnisse zu E3-IRO1 hat der Kelag-Konzern keine spezifischen Konzepte für Standorte in Wasserstress-Gebieten implementiert.
Die Analyse der Verwaltungs- und Fernwärmenetzstandorte des Konzerns zeigt, dass alle Standorte mit Wasserverwendung außerhalb des Stromerzeugungsprozesses in Gebieten mit einem Wasserstress-Level bis maximal 40 % liegen. Basierend auf den Analyseergebnissen und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus E3-IRO1 wurden keine zusätzlichen Konzepte für Standorte in Wasserstress-Gebieten implementiert.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Smart Water Management
Beschreibung
Einsatz von intelligenten Wassermanagementsystemen, die den Wasserverbrauch optimieren und Leckagen frühzeitig erkennen
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Wasserverwendung
Überwachungsprozess
Kontinuierliche Messung der verwendeten/verbrauchten Wassermengen
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: in allen Standorten des Kelag-Konzerns, bei denen eine haushaltübliche Wasserverwendung stattfindet
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Erzeugung und Technische Services und Geschäftsführung in Auslandsgesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Wasserrahmenrichtlinie
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Einbeziehung der Stakeholder durch regelmäßige Konsultationen und transparente Kommunikation
Kommunikation des Konzepts
Diverse interne Kommunikationsmaßnahmen
 
 
Konzept
Optimierung der Betriebsprozesse
Beschreibung
Durch regelmäßige Wartung und Modernisierung der Fernwärmeanlagen wird sichergestellt, dass die Systeme effizient arbeiten und somit weniger Wasser verbrauchen
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Wasserverwendung
Überwachungsprozess
Kontinuierliche Messung der verwendeten/verbrauchten Wassermengen
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Fernwärme (Kelag Energie & Wärme)
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Wasserrahmenrichtlinie
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Durchführung regelmäßiger Dialoge und Konsultationen der Stakeholder zur Optimierung der Betriebsprozesse und Reduktion der Wasserverwendung im Fernwärmebereich
Kommunikation des Konzepts
Diverse interne Kommunikationsmaßnahmen
Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Der Kelag-Konzern implementiert kontinuierlich Maßnahmen zur Gewährleistung eines nachhaltigen und schonenden Umgangs mit der Ressource Wasser. Zur Aufrechterhaltung des niedrigen haushaltsüblichen Wasserverbrauchs in den Betriebsstandorten verfolgt die Gesellschaft folgende Maßnahmen:
• Wassersparende Geräte: Die fortlaufende Installation von wassersparenden Duschköpfen, Wasserhähnen und Toilettenspülungen sowie der Einsatz von energie- und wassereffizienten Geräten tragen zur Ressourcenschonung bei.
• Leckagekontrolle: Die regelmäßige Kontrolle von Wasserleitungen und Armaturen auf Leckagen sowie deren unmittelbare Reparatur stehen im Fokus. Darüber hinaus erfolgt die Installation von Energiemanagementsystemen in den Betriebsstandorten zur Überwachung des Wasserverbrauchs und zur Identifikation ungewöhnlicher Verbrauchsmuster.
Diese Maßnahmen unterstützen die Minimierung des haushaltsüblichen Wasserverbrauchs und tragen somit zur Schonung der Ressource Wasser bei. Bei der Planung von Kraftwerksprojekten analysiert der Kelag-Konzern die Gebiete hinsichtlich bestehender Wasserrisiken. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse ein.
Zur Aufrechterhaltung eines niedrigen Wasserverbrauchs in Fernwärmenetzen verfolgt der Kelag-Konzern nachstehende Maßnahmen:
• Regelmäßige Wartung Die systematische Wartung und Inspektion der Fernwärmenetze ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Behebung von Leckagen sowie ineffizienten Komponenten.
• Proaktives Instandhaltungsmanagement: Der kontinuierliche Austausch alter und ineffizienter Anlagenkomponenten durch moderne, wassersparende Technologien steht im Zentrum des Instandhaltungsmanagements.
• Leckageerkennung: Der fortwährende Einsatz von Leckageerkennungssystemen gewährleistet die unmittelbare Identifikation und Behebung von Wasserverlusten.
Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zur Minimierung des Wasserverbrauchs in Fernwärmenetzen bei und gewährleisten gleichzeitig einen nachhaltigen und effizienten Betrieb.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Wassersparende Geräte
Beschreibung
Installation von wassersparenden Duschköpfen, Wasserhähnen und Toilettenspülungen sowie Nutzung von energie- und wassereffizienten Geräten
Zuordnung zu Konzept
Smart Water Management
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: in allen Standorten des Kelag-Konzerns, bei denen eine haushaltübliche Wasserverwendung stattfindet
Zeithorizont
Kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Erzeugung und Technische Services und Geschäftsführung in Auslandsgesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Wasserverwendung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Messung, ob der Wasserverbrauch im jährlichen Durchschnitt liegt
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Leckagenkontrolle
Beschreibung
Regelmäßige Kontrolle von Wasserleitungen und Armaturen auf Leckagen und deren sofortige Reparatur sowie Installation von Energiemanagementsystemen in den Betriebsstandorten, um den Wasserverbrauch zu überwachen und ungewöhnliche Verbrauchsmuster zu erkennen
Zuordnung zu Konzept
Smart Water Management
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: in allen Standorten des Kelag-Konzerns, bei denen eine haushaltübliche Wasserverwendung stattfindet
Zeithorizont
Kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Erzeugung und Technische Services und Geschäftsführung in Auslandsgesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Wasserverwendung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Automatisiertes Warnsystem zur Feststellung von Leckagen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
_
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Regelmäßige Wartung
Beschreibung
Durch regelmäßige Wartung und Inspektion der Fernwärmeanlagen können Leckagen und ineffiziente Komponenten frühzeitig erkannt und behoben werden
Zuordnung zu Konzept
Optimierung der Betriebsprozesse
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Fernwärme (Kelag Energie & Wärme)
Zeithorizont
Kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Wasserverwendung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
systematisches Wartungsmanagement
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Proaktives Instandhaltungsmanagement
Beschreibung
Austausch alter und ineffizienter Anlagenkomponenten durch moderne, wassersparende Technologien
Zuordnung zu Konzept
Optimierung der Betriebsprozesse
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Fernwärme (Kelag Energie & Wärme)
Zeithorizont
Kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Wasserverwendung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung der Energiemanagementsysteme
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Leckageerkennung
Beschreibung
Einsatz von Leckageerkennungssystemen, um Wasserverluste sofort zu erkennen und zu beheben
Zuordnung zu Konzept
Optimierung der Betriebsprozesse
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Fernwärme (Kelag Energie & Wärme)
Zeithorizont
Kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Wasserverwendung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Automatisiertes Warnsystem zur Feststellung von Leckagen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Parameter und Ziele
Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Die Wassernutzung in Regionen mit erhöhtem Wasserstress erfolgt im Kelag-Konzern ausschließlich im Bereich der Kraftwerksanlagen, wobei kein Wasserverbrauch entsteht. Aus diesem Grund hat der Kelag-Konzern keine spezifischen ESRS-konformen Unternehmensziele für diese Gebiete definiert. In den Verwaltungsgebäuden des Kelag-Konzerns wird durch bereits implementierte und den Mitarbeitenden kommunizierte Maßnahmen eine hohe Effizienz erzielt. Der Kelag-Konzern verfolgt daher keine gesonderten Ziele, sondern fokussiert sich auf die Beibehaltung der etablierten hohen Standards.

Angabepflicht E3-4 – Wasserverbrauch
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wasserverwendung im Kelag-Konzern im Detail:
Wasserverwendung in m3
2023
2024
Wasserverwendung1
75.133
59.125
davon KELAG
11.228
8.489
Wasserverwendung in Gebieten mit hohem Wasserstress2
0
0
 
 
 
Wasserentnahme nach Quellen
108.155
93.448
davon KELAG
11.228
8.489
aus Grund- und Brunnenwasser
20.654
22.009
aus öffentlicher Wasserversorgung3
87.501
71.439
 
 
 
Wasserabgabe
33.023
34.322
davon KELAG
11.228
8.489
Abgabe von Kühlwasser in Oberflächengewässer4
3.628
2.304
Abgabe in öffentliche Wasserentsorgung
29.395
32.019
 
 
 
Verunreinigte Menge des gespeicherten Wassers5
0
0
 
 
 
Wasserintensität (m3/Mio. €)6
33,9
29,9
Tab. 1 (E3): Wasserverwendung im Kelag-Konzern
1Haushaltsüblicher Verbrauch in Verwaltungs- und Betriebsgebäuden oder Prozesswasser 
2Keine Wasserverwendung in Gebieten mit erhöhtem Wasserstress 
3Bei einzelnen Betriebsgebäuden wird aufgrund von Gesamtverbrauchsabrechnung (Strom, Wärme, Wasser) auf eine Schätzung zurückgegriffen
4Keine Überschreitung der vorgegebenen Qualitätsparameter gemäß allgemeiner Abwasseremissionsverordnung 
5Keine Beeinträchtigung der Wasserqualität in Speicherseen 
6Wasserverwendung in m3 / Umsatzerlöse in Mio. EUR 
Der Kelag-Konzern erfasst die Wasserentnahmen aus Grund- und Brunnenwasser sowie der öffentlichen Wasserversorgung ausschließlich über Wasserzähler. Diese Messeinrichtungen erfassen die individuelle Wasserverwendung und bilden die Grundlage für die Abrechnung mit den jeweiligen Anbietern. Die Wasserzähler sind integraler Bestandteil des Wasseranschlusses, welcher die Gebäude und Anlagen mit dem öffentlichen Wassernetz verbindet. Der örtliche Wasserversorger installiert die Wasserzähler fest in der jeweiligen Wasserleitung zur präzisen Mengenerfassung. An Standorten, an denen aufgrund pauschalierter Betriebskosten keine exakte Zuweisung der tatsächlichen Wasserverwendung möglich ist, erfolgt eine Schätzung auf Basis des durchschnittlichen Pro-Kopf-Wasserverbrauchs in österreichischen Haushalten (130 Liter/Einwohner/Tag).
Die Kelag Energie & Wärme dokumentiert die verwendeten Wassermengen bei Anlagen durch monatliche Ablesungen der Servicetechniker im ERP-System SAP. Zur Messung der Abwasserableitung in das öffentliche Kanalnetz kommen bei Bedarf zusätzliche Subzähler zum Einsatz. Im Geschäftsjahr 2024 wurden aufgrund von Netzentleerungen, Spülungen, Rohrbrüchen und Leckagen rd. 39.400 m³ Fernwärmewasser nachgespeist.
Der Kelag-Konzern orientiert sich an der Wasserrahmenrichtlinie 2000 (EU). Die Erfassung der Wasserqualitätsdaten in den Wassereinzugsgebieten, in welche Wasser eingeleitet wird, erfolgt ebenfalls nach den Standards der Wasserrahmenrichtlinie. Die jährliche Abwassermenge von behördlich relevanten Strömen unterliegt einer Begrenzung und erfordert neben der Einhaltung bestimmter Qualitätsparameter eine Messung mittels entsprechender Wasserzähler. Diese Werte fließen in die jährlich erforderliche Behördenmeldung ein.
Die Kärntner Restmüllverwertung zeichnet sich für den Großteil der Wasserrückführung verantwortlich (Abgabe von Kühlwasser in Oberflächengewässer) und unterliegt aufgrund von Vorgaben strengen Grenzwerten. Neben jährlichen chemischen Analysen durch ein externes Labor führt die Gesellschaft laufende Messungen über Menge, Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit durch. Das rückgeführte Wasser stammt aus dem Wasser-/Dampfkreislauf und weist daher eine hohe Reinheit auf.


ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Der Kelag-Konzern verfolgt eine klare Strategie zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen seiner betrieblichen Aktivitäten. Dabei liegt der Fokus auf der Nutzung erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Windkraft und PV. Durch die Anwendung von Mitigationsmaßnahmen werden negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden, minimiert oder durch Wiederherstellungsmaßnahmen ausgeglichen. Bereits in den frühen Planungsphasen wird darauf geachtet, mögliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme zu identifizieren und zu reduzieren.
Bei der Umsetzung von Projekten werden ökologische Kriterien systematisch berücksichtigt, um den Schutz wertvoller Lebensräume zu gewährleisten. Dies umfasst unter anderem Initiativen zur Erhaltung von Wildtierlebensräumen oder die Integration von PV-Modulen bei landwirtschaftlichen Flächen. Der Kelag-Konzern trägt dadurch zur Förderung der Artenvielfalt und zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen bei.
Strategie
Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
Der Kelag-Konzern hat im Rahmen einer mehrstufigen Resilienzanalyse die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie etwaige Abhängigkeiten im Hinblick auf biologische Vielfalt und Ökosysteme untersucht (siehe ESRS 2 SBM-3). Die Analyse basiert auf einer daten- bzw. szenariobasierten, physischen und transitorischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Dabei wurden relevante Variablen und systematische Risiken in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen (beispielsweise Flächenverbrauch, Aufforstung, Nutzung von Düngemittel) berücksichtigt (siehe ESRS 2 IRO-1).
Als Datenbasis dienten relevante Klimaprojektionen, Szenarien und Annahmen des Network for Greening the Financial System (NGFS). Die Analyse umfasste mehrere Szenarien, inkl. „Current Policies“ und „Delayed Transition“ sowie eine Vielzahl an Übergangsereignissen (siehe Tabellen „Klimabezogene Übergangsereignisse“ und „Klassifikation von Klimagefahren“). Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich von 2025 bis 2060. Die Resilienzanalyse berücksichtigt neben den eigenen Tätigkeiten des Kelag-Konzerns auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Die Resilienzanalyse ergab keine wesentlichen Risiken und Chancen sowie etwaige Abhängigkeiten in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen. Als Energieversorgungsunternehmen mit Fokus auf erneuerbare Energien, insbesondere Wasserkraft, Windkraft und PV, ist der Kelag-Konzern sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette weitestgehend unabhängig von potenziellen und tatsächlichen Risiken in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Dem Kelag-Konzern sind bei bestehenden Anlagen keine negativen Auswirkungen auf bedrohte Arten bekannt. Es wird bereits in den Vorprojektierungsphasen darauf geachtet, mögliche Beeinträchtigungen zu minimieren und nach Möglichkeit zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür ist das Kraftwerk Schütt, das sich im Natura-2000 Gebiet befindet. Vor der Sanierung des Kraftwerks wurde eine Natura-2000 Auswirkungsbetrachtung von einem externen Fachbüro durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen zu bewerten.
Auswirkung je Anlage
Tätigkeit
Land
1)
2)
3)
4)
Anlagen in Natura 2000-Gebiet und Landesschutzgebiet
 
 
Schütt 1
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Schütt 2
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Schütt 3
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
 
 
 
Anlagen in Natur 2000-Gebiet
 
 
Decize
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Oussiat
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Charentus
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Seuil 4
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Seuil 5
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Seuil 6
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Seuil 16
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Varennes
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Pinhel
Wasserkraft
Portugal
x
x
x
x
Chomba
Wasserkraft
Spanien
x
x
x
x
Frison
Wasserkraft
Italien
x
x
x
x
Valmontina
Wasserkraft
Italien
x
x
x
x
Orjak
Windkraft
Kroatien
x
x
x
 
 
 
Anlagen in Landesschutzgebiet
 
 
Hinteregg
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Kaningbach
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Kleinkirchheim
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Kremsbrücke Oberstufe
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Kremsbrücke Unterstufe
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Untertweng
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Winkl
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Courlon
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
St Rémy
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Decan
Wasserkraft
Kosovo
x
x
x
x
Belaje
Wasserkraft
Kosovo
x
x
x
x
Lumbardhi II
Wasserkraft
Kosovo
x
x
x
x
EHE
Wasserkraft
Bosnien
x
x
x
x
 
 
 
Anlagen neben Schutzgebiet
 
 
Freibach
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Kamering
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Koralpe
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Stufe Oschenik
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Zirknitz
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Fleiß 1
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Fleiß 2
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Gabl
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Kirchbach
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Roter Graben
Wasserkraft
Österreich
x
x
x
x
Méricourt
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Jasenice
Wasserkraft
Kroatien
x
x
x
x
Thomery
Wasserkraft
Frankreich
x
x
x
x
Açude das Cabras
Wasserkraft
Portugal
x
x
x
x
SEB
Photovoltaik
Kroatien
x
x
x
Tab. 1 (E4): Auswirkung je Anlage
1) Bodenversiegelung
2) Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
3) Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch die Änderung der hydromorphologischen Struktur eines Fließgewässers
4) Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Der Kelag-Konzern verfolgt eine klare Strategie zur Minimierung der Auswirkungen betrieblicher Aktivitäten auf Ökosysteme bei gleichzeitiger Nutzung von Chancen zur nachhaltigen Entwicklung. Im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien wendet der Konzern die Mitigationshierarchie an, um negative Auswirkungen weitestgehend zu vermeiden, unvermeidbare Eingriffe zu minimieren und, wo erforderlich, durch Wiederherstellungs- oder Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Der Kelag-Konzern passt Tätigkeiten, die bedrohte Arten betreffen könnten, entsprechend an.
Bei der Umsetzung von Projekten – wie dem Bau von Energieerzeugungsanlagen, dem Ausbau von Netzinfrastruktur oder der Wärmeerzeugung – erfolgt eine umfassende Prüfung und Bewertung der Biodiversität bzw. des gesamten Ökosystems im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder materienrechtlichen Genehmigungsverfahren. Für die Projekte erstellt der Kelag-Konzern Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) bzw. spezialisierte Einreichunterlagen, welche die vorgesehenen Maßnahmen detailliert beschreiben. Die zuständigen Behörden prüfen die geplante Vorgehensweise. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften stellt der Kelag-Konzern sicher, dass die Projekte nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch die ökologischen Auswirkungen minimieren.
Der Kelag-Konzern integriert Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in die Geschäftstätigkeit. Ökologische Kriterien fließen in die Planung und Umsetzung von Projekten ein, um standortspezifische Bedingungen und regulatorische Vorgaben bestmöglich zu berücksichtigen. Die Bewertung erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Analysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und regulatorischer Anforderungen, um sicherzustellen, dass der Konzern geeignete Maßnahmen zum Schutz ökologisch wertvoller Lebensräume trifft. Die Konzepte umfassen auch Betriebsstandorte, die sich in und in der Nähe von Schutzgebieten befinden.
Der Kelag-Konzern legt bei sämtlichen Projekten großen Wert auf ökosystemgerechtes Wirtschaften, wodurch der Nachhaltigkeitsaspekt dieser Vorhaben bekräftigt wird. Die Gesellschaft erkennt die enge Wechselwirkung der Betriebsstandorte mit der biologischen Vielfalt sowie den von Ökosystemen bereitgestellten Dienstleistungen an. Dabei berücksichtigt der Konzern sowohl wesentliche Abhängigkeiten als auch physische und regulatorische Risiken, die sich daraus ergeben können (siehe mehrstufige Resilienzanalyse gemäß ESRS 2). In die Umsetzung fließen grundlegende Prinzipien wie Flächenschonung, Ressourceneffizienz und die Integration ökologischer Maßnahmen ein. Darüber hinaus berücksichtigt der Konzern die nachhaltige Nutzung von Ressourcen aus Ökosystemen zur Erhaltung deren Funktionalität.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann der Kelag-Konzern die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und Rohstoffen mit wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme nicht abschließend bewerten.
Im Einklang mit nationalen und europäischen Zielen trägt der Kelag-Konzern zur Verbesserung des Zustands der Flüsse in Österreich bei. Das Unternehmen implementiert geeignete Maßnahmen wie Fischaufstiegshilfen, um Hindernisse wie Wehranlagen zu umgehen, die die Wanderbewegungen von Fischen, den Sedimenthaushalt sowie den Nährstoffaustausch beeinträchtigen. Die Umsetzung erfolgt entsprechend dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP I-III), der Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes festlegt.
Zusätzlich implementiert der Kelag-Konzern gezielte Maßnahmen zur Erhaltung von Wildtierlebensräumen und Wanderkorridoren, um negative Auswirkungen durch Windkraft- und Infrastrukturprojekte zu reduzieren. Die Gesellschaft setzt technische und betriebliche Maßnahmen wie Schutzvorrichtungen an Mittelspannungsmasten sowie das Verstellen der Rotorblätter und die Erhöhung der Anlaufgeschwindigkeit ein, um das Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse zu minimieren. Zusätzlich erfolgt eine systematische Kartierung und Erhaltung von Wanderkorridoren, um deren Funktion als wesentliche Bestandteile des natürlichen Gleichgewichts zu sichern.
Der Kelag-Konzern rüstet Dachflächen an Betriebsstandorten und Anlagen mit PV-Modulen aus, um diese energetisch zu nutzen. Im Rahmen der Energiegewinnung durch Sonnenkraft setzt der Konzern die strategische Ausrichtung auf Freiflächen-PV mit Mehrfachnutzen um, beispielsweise durch Agri-PV in Bleiburg. Durch die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die Stromerzeugung und den Ackerbau erhält der Kelag-Konzern natürliche Lebensräume und steigert gleichzeitig die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen. Die PV-Module bieten Schutz vor extremer Sonneneinstrahlung, stabilisieren landwirtschaftliche Erträge und fördern durch Biodiversitätsinseln die Artenvielfalt. Die Beweidung dieser Flächen durch Schafe trägt zur natürlichen Verbreitung von Pflanzen bei und unterstützt die ökologische Balance sowie Vielfalt.
Die Überwachung der Biodiversität und der ökologischen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen projektbezogen gemäß der Genehmigungsbescheide. Der Kelag-Konzern gewährleistet die Bereitstellung der erforderlichen Daten und Berichte auf Anforderung der zuständigen Behörden sowie im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
Der Kelag-Konzern berücksichtigt neben den ökologischen Aspekten auch die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der erneuerbaren Energieprojekte in den jeweiligen Regionen. Die Anlagen und geplanten Projekte im Bereich erneuerbarer Energie (Wasser-, Wind- und PV-Kraftwerke sowie Abwärme und Biomasse) tragen zur Sicherung bestehender bzw. zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie zur Verbesserung der Infrastruktur bei. Um die Bevölkerung aktiv in den Wandel hin zum Ausbau erneuerbarer Energien einzubeziehen, setzt der Kelag-Konzern auf Information und Unterstützung. Ziel ist es, nachhaltige Energielösungen gemeinsam voranzutreiben und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Ökosystemgerechtes Wirtschaften
Beschreibung
Die Auswirkungen betrieblicher Aktivitäten auf Ökosysteme werden reduziert, während gleichzeitig Chancen für nachhaltige Entwicklung genutzt werden. Dies umfasst die Umsetzung verschiedener Bauprojekte, die sich an Prinzipien, wie Flächenschonung, Ressourceneffizienz sowie der Integration ökologischer Ausgleichsmaßnahmen orientieren.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch die Änderung der hydromorphologischen Struktur eines Fließgewässers
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Überwachungsprozess
Identifikation und Erfassung der Bescheidauflagen; Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festlegen; Umsetzung und Dokumentation; Ökologisches Monitoring und Gutachten; Einbindung der relevanten Umweltbehörden
Anwendungsbereich des Konzepts
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Standortauswahl und Planung, Bau und Errichtung sowie Rückbau und Wiederherstellung
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie; Naturschutzrechtliche Vorgaben auf nationaler und regionaler Ebene; Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Genehmigungsverfahren; Technische Standards-Bauwesen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Gemeinden und Anrainer werden projektbezogen frühzeitig eingebunden, um Akzeptanz für nachhaltige Energieprojekte zu schaffen und ökologische Schutzmaßnahmen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Projektspezifischer Kommunikationsansatz: Vorstellung der Projekte, Hintergrundinformationen, Infografiken und anschauliche Visualisierungen, Zeithorizonte, Infoveranstaltungen und Bürgerdialoge
 
 
Konzept
Schutz der Gewässer durch Verbesserung des ökologischen Zustands
Beschreibung
Das Konzept verfolgt das Ziel, den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Gewässern zu gewährleisten sowie deren ökologischen Zustand zu verbessern. Dies umfasst Maßnahmen, wie der Wiederherstellung der Konnektivität von Flüssen durch die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch die Änderung der hydromorphologischen Struktur eines Fließgewässers
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Überwachungsprozess
Prüfung durch Behörden auf Einhaltung des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan I-III. Einbindung von externen Gutachtern zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit
Anwendungsbereich des Konzepts
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Planung und Genehmigung, Bau und Errichtung, Betrieb und Überwachung
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einhaltung der nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne I-III
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie; Naturschutzrechtliche Vorgaben auf regionaler und nationaler Ebene; Technische Standards der Fischaufstiegsanlagen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Gemeinden und Anrainer werden projektbezogen frühzeitig eingebunden, um Akzeptanz für nachhaltige Energieprojekte zu schaffen und ökologische Schutzmaßnahmen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation des Konzepts durch den Gewässerbewirtschaftungsplan an zuständige Behörde und im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung
 
 
Konzept
Erhaltung der Lebensräume und Wanderkorridore bei Windkraft- und Infrastrukturprojekten
Beschreibung
Das Konzept verfolgt das Ziel, die Beeinträchtigung von Wildtierlebensräumen und Wanderkorridoren durch Windkraft- und Infrastrukturprojekte zu reduzieren. Dabei werden Minderungskonzepte integriert, um negative Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere Arten zu reduzieren.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Biodiversität und der ökologischen Auswirkungen des Kelag-Konzerns erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen projektbezogen gemäß der Genehmigungsbescheide. Monitoring, Umweltgutachten, Anpassung der Betriebsstrategie.
Anwendungsbereich des Konzepts
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Standortauswahl und Planung, Bau und Errichtung sowie Rückbau und Wiederherstellung
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie; Bundes- und landesgesetzliche Naturschutzgesetze; Genehmigungsauflagen; Fachliche Empfehlungen von externen Gutachtern
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Gemeinden und Anrainer werden projektbezogen frühzeitig eingebunden, um Akzeptanz für nachhaltige Energieprojekte zu schaffen und ökologische Schutzmaßnahmen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Projektspezifischer Kommunikationsansatz: Vorstellung der Projekte, Hintergrundinformationen, Infografiken und anschauliche Visualisierungen, Zeithorizonte, Infoveranstaltungen und Bürgerdialoge
 
 
Konzept
Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen
Beschreibung
Die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Stromerzeugung und landwirtschaftliche Zwecke reduziert den Druck auf natürliche Lebensräume und steigert gleichzeitig die Energieproduktion aus Erneuerbaren. PV-Module schützen vor extremer Sonneneinstrahlung, stabilisieren landwirtschaftliche Erträge und fördern durch Biodiversitätsinseln die Artenvielfalt. Schafe, die auf diesen Flächen weiden, tragen zur natürlichen Verbreitung von Pflanzen bei und unterstützen die ökologische Balance und Vielfalt.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Biodiversität und der ökologischen Auswirkungen des Kelag-Konzerns erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen projektbezogen gemäß der Genehmigungsbescheide. Der Kelag-Konzern stellt sicher, dass die erforderlichen Daten und Berichte auf Anforderung der zuständigen Behörden vorgelegt werden oder im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen bereitgestellt werden.
Anwendungsbereich des Konzepts
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Standortbewertung und Planung, Bau und Installation, Betrieb und Monitoring, Rückbau und Wiederherstellung
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie; Bundes- und landesgesetzliche Naturschutzgesetze; Genehmigungsauflagen; Fachliche Empfehlungen von externen Gutachtern
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Gemeinden und Anrainer werden projektbezogen frühzeitig eingebunden, um Akzeptanz für nachhaltige Energieprojekte zu schaffen und ökologische Schutzmaßnahmen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Projektspezifischer Kommunikationsansatz: Vorstellung der Projekte, Hintergrundinformationen, Infografiken und anschauliche Visualisierungen, Zeithorizonte
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Der Kelag-Konzern forciert den aktiven und ressourcenschonenden Ausbau erneuerbarer Energien in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Diese Kooperation gewährleistet die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf die Biodiversität. Der kontinuierliche Dialog ermöglicht die frühzeitige Identifikation potenzieller Risiken für die biologische Vielfalt sowie die Durchführung erforderlicher Projektanpassungen. Der Kelag-Konzern implementiert projektbezogene Maßnahmen zur Kompensation von Natureingriffen gemäß den behördlichen Vorgaben. Diese Maßnahmen finden in unterschiedlichen Konzernbereichen und Gesellschaften Anwendung. Ein übergreifender Aktionsplan ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht etabliert.
Wiederherstellung von temporär genutzten Flächen nach der Nutzungsphase
Nach Abschluss von Projekten und Bauarbeiten führt der Kelag-Konzern die Rekultivierung temporär genutzter Flächen durch, um langfristige Auswirkungen zu minimieren. Für die Projekte werden Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE) bzw. spezifische Einreichpläne zur Darstellung der geplanten Maßnahmen erstellt. Die damit verbundenen direkten sowie indirekten Kosten sind integraler Bestandteil der jeweiligen Projektbudgets, wobei der Umfang und die spezifischen Anforderungen die Höhe determinieren. Diese Vorgehensweise gewährleistet sowohl die ökologische Verträglichkeit als auch die wirtschaftliche Effizienz der Vorhaben.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie
Zur Optimierung des ökologischen Zustands von Gewässern und zur Wiederherstellung der longitudinalen Konnektivität installiert der Kelag-Konzern kontinuierlich Fischaufstiegshilfen. Diese technischen Einrichtungen ermöglichen weit- und mittelstreckenwandernden Fischarten die Überwindung von Flussbarrieren wie Wehranlagen und die Fortsetzung ihrer natürlichen Wanderwege.
Förderung der Biodiversität an PV-Freiflächenanlagen
Die Förderung der Biodiversität an PV-Freiflächenanlagen nimmt im Kelag-Konzern einen hohen Stellenwert ein. Die Kernmaßnahmen des Konzerns umfassen die naturnahe Gestaltung von Betriebsflächen, den ressourcenschonenden Umgang sowie den Erhalt natürlicher Lebensräume durch gezielte Maßnahmen. Am Standort Kirchengasse hat der Kelag-Konzern spezielle Maßnahmen zur Förderung der Flora und Fauna implementiert. Das vormals intensiv genutzte Ackerland inmitten eines Industriegebietes wurde in eine artenreiche Wiese transformiert, auf der der Einsatz von Düngemitteln und Herbiziden ausgeschlossen ist. Heimische Hecken und gezielte Mahdzeiten fördern die Pflanzenvielfalt, während Steinhaufen und Totholz als Lebensräume für Reptilien fungieren. Ein zweijähriges Monitoring-Programm von 2024 bis 2026 dokumentiert die Entwicklung der Flora und Fauna, inkl. Nistkastenbeobachtungen und Reptilienerhebungen.
Förderung der Biodiversität bei Windkraftanlagen
Der Kelag-Konzern implementiert bei Windkraftanlagen Monitoring-Programme zum Schutz von Fledermäusen und Vögel. In einem der Windparks wurde beispielsweise ein Monitoring der Fledermausaktivitäten durchgeführt und auf Basis der gesammelten Daten Anpassungen an den Betriebsabläufen vorgenommen, wie die Anpassung der Rotorblätter zur Reduzierung der Drehgeschwindigkeit. Bei einem weiteren Windpark etablierte der Kelag-Konzern eine Habitat-Ausgleichsfläche zur Verbesserung des Lebensraums des Auerwilds.
EU-Life Projekt Waldrapp
Die Kärnten Netz unterstützt die laut IUCN als bedroht eingestuften Waldrappe (Geronticus eremita) im Rahmen eines EU-Projekts zur Wiederansiedlung im Brutgebiet rund um Rosegg. Der Konzern installierte spezielle Schutzvorrichtungen an Mittelspannungsmasten an jenen Komponenten, die erfahrungsgemäß als Sitzplätze der Waldrappe dienen. Die Absicherung erfolgte an sämtlichen Masten im Einzugsgebiet, wodurch die Waldrapp-Kolonie in den kommenden Jahren mit Unterstützung des Tierparks Rosegg ein nachhaltiges Wachstum verzeichnen kann.
Der Kelag-Konzern verzeichnet in seinem Tätigkeitsgebiet, das Österreich und weitere europäische Länder umfasst, keine Ansiedlung indigener Völker. Entsprechend entfällt eine detaillierte Behandlung dieser Thematik, da die spezifischen Anforderungen und Standards keine Relevanz aufweisen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Wiederherstellungsmaßnahmen von Flächen nach der Nutzungsphase
Beschreibung
Nach Abschluss von Projekten und Bauarbeiten werden temporär genutzte Flächen rekultiviert, um langfristige Auswirkungen zu reduzieren
Zuordnung zu Konzept
Ökosystemgerechtes Wirtschaften
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Auswahl von Materialien, Technologien und Bauprozessen
Zeithorizont
mittelfristig und langfristig
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Identifikation und Erfassung der Bescheidauflagen; Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festlegen; Umsetzung und Dokumententation; Ökologisches Monitoring und Gutachten; Einbindung der relevanten Umweltbehörden
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Umsetzung von projektbezogenen Abhilfemaßnahmen
 
 
Massnahme
Verbesserung der Gewässerökologie
Beschreibung
Zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern und der Wiederherstellung der longitudinalen Konnektivität wurden Fischaufstiegshilfen installiert. Diese ermöglichen weit- und mittelstreckenwandernden Fischarten, Flussbarrieren, wie Wehranlagen, zu überwinden und ihre natürlichen Wanderwege fortzusetzen.
Zuordnung zu Konzept
Schutz der Gewässer durch Verbesserung des ökologischen Zustands
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Auswahl von Materialien, Technologien und Bauprozessen
Zeithorizont
mittelfristig
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch die Änderung der hydromorphologischen Struktur eines Fließgewässers
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Prüfungen der Funktionen der Fischaufstiegshilfen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Wiederherstellung der Vernetzung; Verbindung und Passierbarkeit von Fließgewässern
 
 
Massnahme
Förderung der Biodiversität an PV-Freiflächenanlagen
Beschreibung
Kernmaßnahmen umfassen die naturnahe Gestaltung von Betriebsflächen, den schonenden Umgang mit Ressourcen sowie den Erhalt natürlicher Lebensräume durch gezielte Maßnahmen. Zum Beispiel wurden am Standort Kirchengasse spezielle Maßnahmen zur Förderung der Flora und Fauna entwickelt. Das vormals intensiv genutzte Ackerland inmitten eines Industriegebietes wurde in eine artenreiche Wiese umgewandelt, auf der keine Düngemittel oder Herbizide eingesetzt werden. Heimische Hecken und gezielte Mahdzeiten fördern die Pflanzenvielfalt, während Steinhaufen und Totholz Lebensräume für Reptilien schaffen.
Zuordnung zu Konzept
Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Auswahl von Materialien, Technologien und Bauprozessen
Zeithorizont
mittelfristig
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Umsetzung von 2-maliger Vegetationserhebung und Biotopkartierung pro Jahr;
Dokumentation von Vogelarten; Reptilienerhebung viermal jährlich;
Zusätzliches Sondertiermonitoring von Insekten, Spinnen, etc.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Umsetzung der Förderung von Flora und Fauna
 
 
Massnahme
Förderung der Biodiversität an Windkraftanlagen
Beschreibung
Zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln werden bei Windkraftanlagen spezielle Monitoring-Programme eingesetzt. Basierend auf gesammelten Daten werden Betriebsabläufe angepasst, etwa durch die Reduzierung der Drehgeschwindigkeit der Rotorblätter.
Zuordnung zu Konzept
Erhaltung der Lebensräume und Wanderkorridore bei Windkraft- und Infrastrukturprojekten
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Auswahl von Materialien, Technologien und Bauprozessen
Zeithorizont
langfristig
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Eingriff in die Ökosystemdienstleistung Natur durch den Anlagenbau
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Monitoring-Programme zur Überwachung; Dokumentation des Zustands der Lebensräume und der Anzahl der Tierarten
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Vermeidung/Verminderung
Massnahme
EU-Life Projekt Waldrapp
Beschreibung
Die laut IUCN als bedroht eingestuften Waldrappe (Geronticus eremita) werden im Rahmen eines EU-Projekts zur Wiederansiedlung im Brutgebiet rund um Rosegg durch die Kärnten Netz unterstützt. Es wurden spezielle Schutzvorrichtungen an Mittelspannungsmasten an jenen Komponenten angebracht, auf denen der Waldrapp erfahrungsgemäß zu sitzen kommt. Alle Masten im Einzugsgebiet sind abgesichert, und die Waldrapp-Kolonie kann in den kommenden Jahren mit der Unterstützung des Tierparks Rosegg weiterwachsen.
Zuordnung zu Konzept
Ökosystemgerechtes Wirtschaften
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Auswahl von Materialien, Technologien und Bauprozessen
Zeithorizont
langfristig - Umsetzung geplant bis 2025
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. jeweiligen Geschäftsführungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Bodenversiegelung
Beeinträchtigung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau von Anlagen
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung der Waldrapp-Kolonie durch das EU-Life Projekt Waldrapp
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
ja
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
Förderung des Wachstums von betroffenen Arten
Parameter und Ziele
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Der Kelag-Konzern hat im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und Ökosystemen noch kein ESRS-konformes Ziel festgesetzt. Jedoch ist die Zielsetzung des Kelag-Konzerns hinsichtlich Biodiversität die Berücksichtigung von projektbezogenen Biodiversitätskompensationsmaßnahmen. Gezielte Kompensationsmaßnahmen dienen dem Ausgleich potenzieller negativer Auswirkungen der Projekte des Kelag-Konzerns.
Die projektbezogenen Biodiversitätskompensationsmaßnahmen werden kontinuierlich in den Tätigkeitsregionen des Kelag-Konzerns umgesetzt. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Österreich sowie weiteren EU-Ländern und angrenzenden europäischen Ländern wie Nordmazedonien, Bosnien, Serbien und Kosovo. Die Biodiversitäts- und Ökosystemschutzmaßnahmen entsprechen den spezifischen Bedingungen und gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Länder.
Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Die Wasser-, Wind- und PV-Kraftwerke des Kelag-Konzerns, die sich in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden, verteilen sich auf Standorte in Österreich, Frankreich, Kroatien, Portugal, Spanien, Kosovo und Italien. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetzgebung unterstützt der Kelag-Konzern die Umweltziele der jeweiligen Länder sowie der Europäischen Union. Die Gesamtfläche dieser 45 Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität beträgt rd. 61,87 Hektar. Die Standorte wurden mit besonderer Sorgfalt geplant, errichtet bzw. erworben. Diese systematische Planung und verantwortungsvolle Umsetzung ermöglicht dem Kelag-Konzern einen bedeutenden Beitrag zur erneuerbaren Energieerzeugung.
Anlage
Standort
Bebaute Fläche
(in ha)
Schütt 1*
Österreich
 
Schütt 2*
Österreich
18,61
Schütt 3*
Österreich
 
Hinteregg
Österreich
0,09
Decize
Frankreich
0,08
Oussiat
Frankreich
0,20
Charentus
Frankreich
0,05
Seuil 4
Frankreich
0,05
Seuil 5
Frankreich
0,05
Seuil 6
Frankreich
0,05
Seuil 16
Frankreich
0,03
Varennes
Frankreich
0,09
Orjak
Kroatien
4,49
Pinhel
Portugal
1,06
Chomba
Spanien
0,05
Frison
Italien
0,02
Valmontina
Italien
0,02
Kaningbach
Österreich
0,55
Kleinkirchheim
Österreich
0,20
Kremsbrücke Oberstufe
Österreich
0,27
Kremsbrücke Unterstufe
Österreich
0,20
Untertweng
Österreich
0,08
Winkl
Österreich
0,28
Courlon
Frankreich
0,07
St Rémy
Frankreich
0,25
Decan
Kosovo
1,73
Belaje
Kosovo
1,41
Lumbardhi II
Kosovo
1,18
EHE
Bosnien
0,35
Freibach
Österreich
3,98
Kamering
Österreich
0,07
Koralpe
Österreich
0,89
Stufe Oschenik
Österreich
5,89
Zirknitz
Österreich
4,85
Fleiß 1
Österreich
0,17
Fleiß 2
Österreich
0,03
Gabl
Österreich
0,12
Hinteregg
Österreich
0,04
Kirchbach
Österreich
0,09
Roter Graben
Österreich
0,06
Méricourt
Frankreich
0,06
Jasenice
Kroatien
2,03
SEB
Kroatien
3,15
Thomery
Frankreich
0,09
Açude das Cabras
Portugal
8,90
Summe
 
61,87
Tab. 2 (E4): bebaute Fläche je Anlage
* Angabe zu Schütt 1, 2 und 3 gesamthaft
Die Berechnung der Kennzahl erfolgt durch den Einsatz von GIS-Systemen zur Dokumentation der Standorte und Flächen des Kelag-Konzerns. Die methodische Vorgehensweise basiert auf einer systematischen Erfassung und Kategorisierung der Standorte mittels GIS-Daten, welche eine präzise geografische Zuordnung und Flächenmessung ermöglichen. Der Kelag-Konzern führt die erhobenen Daten zusammen, um eine konsolidierte Gesamtübersicht zu generieren. Eine externe Validierung der angewandten Methodik liegt nicht vor.

ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen und Abfallstoffen von der Beschaffung bis zur Entsorgung ist für den Kelag-Konzern von großer Bedeutung. Das Unternehmen strebt eine kontinuierliche Verbesserung der Transparenz und des Managements der Ressourcennutzung an. Ein effizientes Management gemäß den lokal gültigen Abfallwirtschaftsgesetzen und eine fachgerechte Entsorgung tragen zur Schonung natürlicher Ressourcen bei.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft eine negative Auswirkung für den Kelag-Konzern identifiziert. Im Zuge der Geschäftstätigkeit entsteht betriebsbedingt ein Abfallvolumen, welches aus gefährlichen und nicht gefährlichen Abfallstoffen besteht. Der Kelag-Konzern leistet durch den Einsatz von recyclingfähigen und wiederverwendbaren Materialien einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Zukunft. Nicht alle Abfälle können recycelt oder wiederverwendet werden und müssen daher durch entsprechende Verwertungs- und Beseitigungsverfahren fachgerecht entsorgt werden.
Der konzernübergreifende Grundsatz im Bereich Abfallmanagement ist ein nachhaltiger Umgang mit sämtlichen Abfällen. Ein besonderer Fokus liegt auf den Themen Abfallvermeidung, Recycling, thermische Verwertung und Beseitigung auf Basis entsprechender Vorgaben.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der Kelag-Konzern setzt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Strategien zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind entscheidend, um nachhaltige Praktiken zu fördern und die Umweltbelastung zu minimieren.
Die nachfolgend dargestellte Abfallhierarchie bildet ein zentrales, branchenübergreifendes Rahmenwerk, das die Prioritäten im Umgang mit Abfällen definiert, um die Umweltbelastung zu minimieren und Ressourcen effizient zu nutzen. Sie basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dient im Kelag-Konzern als Grundlage für die Entwicklung von Strategien, Zielen und Maßnahmen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
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Abb. 1 (E5): Abfallhierarchie gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie
Die Abfallhierarchie zeigt die Prioritäten im Umgang mit Abfällen: An erster Stelle steht die Abfallvermeidung, gefolgt von der Wiederverwendung durch Reparatur und erneuten Einsatz. Recycling spielt eine zentrale Rolle, indem wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Danach folgen sonstige Verwertungsverfahren. Den Abschluss bildet die umweltgerechte Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle.
Aufgrund des Geschäftsmodells liegt der Schwerpunkt des Kelag-Konzerns auf der Abfallvermeidung und der sonstigen Verwertung (thermische Restmüllbehandlung). Auch das Recycling ist für den Kelag-Konzern von Bedeutung, wobei die Konzernunternehmen die umweltgerechte Entsorgung nach gesetzlichen Vorgaben durch nachgelagerte Akteure in der Wertschöpfungskette (beispielsweise Entsorgungsunternehmen) sicherstellen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den jeweiligen Geschäftsführungen der Konzernunternehmen.
Der Kelag-Konzern stellt keine physischen Produkte her, die dem klassischen Produktdesign (beispielsweise Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit) unterliegen. Die Konzernunternehmen erzeugen und verteilen Strom, Wärme und Erdgas zur Versorgung der Kunden. Diese Produkte sind nicht Teil der Kreislaufwirtschaft im Sinne des Produktdesigns, weshalb Maßnahmen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung nur bedingt möglich und darüber hinaus von geringer Wesentlichkeit im Hinblick auf das Abfallvolumen des Kelag-Konzerns sind.
Die Abfallvermeidung stellt den Bereich dar, in dem der Kelag-Konzern die größte direkte Einflussmöglichkeit besitzt, da hier weitestgehend unabhängig von nachgelagerten Akteuren agiert und von der Beschaffung bis hin zur täglichen, operativen Arbeit, Maßnahmen zur Abfallvermeidung ergriffen werden können.
Der Kelag-Konzern ist im Hinblick auf Recycling auf nachgelagerte Wirtschaftsakteure, insbesondere Entsorgungsunternehmen, angewiesen. Die Konzernunternehmen sorgen dafür, dass durch eine konsequente Trennung und Sammlung der anfallenden Altmaterialien die erforderlichen Strukturen für ein effizientes Recycling geschaffen werden. An den Standorten und Baustellen werden Altstoffe gesammelt und an zertifizierte Entsorger übergeben. Auf diese Weise steigert der Kelag-Konzern die Recyclingquote und reduziert den Ressourcenverbrauch.
Die Kärntner Restmüllverwertung nimmt aufgrund ihres Geschäftsmodells eine Sonderstellung im Rahmen der sonstigen bzw. thermischen Verwertung innerhalb des Kelag-Konzerns ein. Das Unternehmen erhält den anfallenden Restmüll der Kärntner Haushalte von Lieferanten und gewinnt daraus im Zuge eines Verbrennungsprozesses Energie. Die thermische Verwertung umfasst rd. 100.000 Tonnen (t) Restmüll pro Jahr. Die aus der Verbrennung resultierende Energie dient der Erzeugung von Fernwärme und Strom.
Der Kelag-Konzern übergibt die im Zuge der Geschäftstätigkeit anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle, welche nicht weiter verwertbar sind an berechtigte Entsorgungsunternehmen. Diese gewährleisten eine fachgerechte Entsorgung und Beseitigung. Der Kelag-Konzern ist in ganz Österreich und international in mehreren europäischen Ländern tätig, weshalb die internationalen Konzernunternehmen die jeweils lokal gültigen Abfallwirtschaftsgesetze berücksichtigen müssen.
Neben den Aktivitäten, welche direkt der Abfallhierarchie gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie zuordenbar sind, verfolgt der Kelag-Konzern weitere Strategien im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
Die nachhaltige Beschaffung ist in die Konzernstrategie integriert. Der Kelag-Konzern achtet bereits im Einkauf auf die Langlebigkeit und ökologische Verträglichkeit von Gütern. Dies manifestiert sich in den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB), in denen Nachhaltigkeitskriterien für Lieferanten fester Bestandteil sind. Siehe hierzu auch die Ausführungen im Themenstandard S2.
Der Kelag-Konzern setzt die Strategie zur kontinuierlichen Abfallvermeidung, Recyclingvorbereitung, thermischen Verwertung und gesetzeskonformen Beseitigung konsequent um. Dies umfasst auch die Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeitern durch die in E5-2 beschriebenen Maßnahmen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Beschreibung
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie bildet die Grundlage im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Im Fokus stehen die Abfallvermeidung, um Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen, die Wiederverwendung durch Reparatur und erneuten Einsatz sowie das Recycling, das wertvolle Rohstoffe zurückgewinnt und in den Produktionskreislauf integriert.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Überwachungsprozess
Überwachung durch Begehungen durch Abfallbeauftragte sowie Erstellung interner Berichte
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Verantwortlichkeit
Geschäftsführungen der jeweiligen Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einhaltung und Befolgung der EU-Rahmenrichtlinie sowie der daraus resultierenden innerstaatlichen Gesetze
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Durch Kooperationen und Dialoge mit Stakeholdern sowie der Einhaltung der EU-Abfallrahmenrichtlinie entwickelt die Kelag nachhaltige Strategien zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und zum Recycling
Kommunikation des Konzepts
Kundmachungen durch Schulungen (analog/digital); Abbildung in den jeweiligen Richtlinien (z.B. AAB, DA Abfallwirtschaft, DA Warenmanagement, etc.)
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Maßnahmen des Kelag-Konzerns verstehen sich als kontinuierliche Aktivitäten im Rahmen des operativen Betriebs, welche der Konzern regelmäßig analysiert, bewertet und bei Bedarf optimiert.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Abfallvermeidung
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL2008/98/EG) und deren nationale Umsetzung definieren Abfallvermeidung als oberste Priorität der Abfallpyramide. Der Kelag-Konzern hat in den wesentlichen Inlandsgesellschaften folgende Maßnahmen zur Abfallvermeidung implementiert:
• Wartung und Reparatur: Geräte und Maschinen werden bei Defekten von Fachfirmen geprüft und repariert, um deren technischen Zustand zu erhalten und Abfall zu reduzieren. Im Geschäftsjahr 2024 konnten durch diese Maßnahmen rd. 150 Geräte und Maschinen vor einem vorzeitigen Zuführen zum Abfallstrom bewahrt werden.
• Regelmäßige Instandhaltung: Die regelmäßigen Wartungsarbeiten sichern die Funktionsfähigkeit von Anlagenteilen, was den Ressourcenverbrauch und das Abfallaufkommen reduziert.
• Nachnutzung über Versteigerungsplattformen: Produkte und Materialien, die nicht mehr verwendet werden können werden zur Versteigerung an Kooperationspartner übergeben. Im Geschäftsjahr 2024 wurden rd. 1.000 Produkte und Materialien zur Nachnutzung übergeben.
• Nachnutzung von Dienstfahrzeugen: Dienstfahrzeuge werden nach Erreichen ihrer Nutzungsdauer versteigert oder an die Leasinggesellschaft retourniert, wodurch jährlich bis zu 100 Fahrzeuge weiterverwendet werden.
• Verwendung qualitativ hochwertiger Produkte: Der Einsatz langlebiger Produkte im Anlagenbau reduziert den Brennstoffverbrauch und das Abfallaufkommen, insbesondere bei Biomasseanlagen. Die Verwendung von Mehrweg-Holzkabeltrommeln führte im Geschäftsjahr 2024 zu einer Reduzierung des Holzabfalls.
• Leckwarnmelder: Beim Ausbau der Fernwärmenetze kommen Rohre mit Leckwarnmeldern zum Einsatz, um Wasserverluste schnell zu orten und den Aushub als Abfallmaterial zu minimieren.
• Nutzung industrieller Abwärme: Die Kelag Energie & Wärme nutzt Abwärme aus industriellen Prozessen zur Steigerung der energetischen Leistung und Senkung der Umweltbelastung. Die Gesellschaft speist überschüssige Wärme effizient in Fernwärmenetze ein, wodurch der Energiebedarf ohne zusätzliche Emissionen oder Abfälle gedeckt wird. Durch die Nutzung von Abwärme konnten im Geschäftsjahr 2024 rd. 6.000 t Abfall (2023: rd. 5.000 t) eingespart werden.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Recycling
Der Kelag-Konzern regelt den gesetzeskonformen Umgang mit Abfällen durch interne Dienstanweisungen sowie durch Abfallwirtschaftskonzepte, die standortspezifische Abfallarten und Gegebenheiten berücksichtigen. Die sortenreine Trennung der Abfälle vor der Übergabe an die jeweiligen Entsorger fördert eine möglichst hohe Recyclingquote. Die Konzernunternehmen sammeln an den Standorten und Baustellen Altmaterialien wie Eisenschrott, Aluminium, Kupfer, PVC-Kabel und Altzähler sortenrein in geeigneten Entsorgungsgebinden und übergeben diese an berechtigte Entsorger. Für diese Zwecke hat der Konzern innerbetriebliche Sammelstellen eingerichtet, an denen Abfälle entsprechend ihrer Art gelagert werden (z. B. überdachte Bereiche, Container mit Deckel, Umweltcontainer, Sammelboxen).
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sonstigen bzw. Thermischen Verwertung
Wie in E5-1 beschrieben, nimmt die Kärntner Restmüllverwertung aufgrund ihres Geschäftsmodells eine Sonderstellung im Kelag-Konzern ein. Die Abfallvermeidung stellt auch für das Unternehmen als thermische Restmüllbehandlungsanlage einen wesentlichen Aspekt dar. Im Rahmen der Abfallbewirtschaftungsstrategien prüft die Kärntner Restmüllverwertung bei einem Großteil der anfallenden Reststoffe, wie Schlacken und Aschen, Optionen zur Aufbereitung und Wiederverwendung. Die in der Rauchgasreinigung eingesetzten Betriebsmittel und Ressourcen können zum Teil als Flugaschen und -stäube wieder ausgeschleust werden.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung
Die vollständige Vermeidung von Abfällen zur Beseitigung ist derzeit noch nicht realisierbar. Trotz der beschriebenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Förderung einer hohen Recyclingquote verbleiben weiterhin Abfälle in dieser Stufe der Abfallpyramide. Hierzu zählen insbesondere Holzaschen aus Biomasseheizwerken, die den mengenmäßig größten Abfallanteil der Kelag Energie & Wärme darstellen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben für die Verwertung von Biomasseaschen sowie unverhältnismäßiger Mehrkosten einer Verwertung im Vergleich zur umweltgerechten Beseitigung (siehe Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) idgF §1 (2a) Z1) erfolgt überwiegend eine Deponierung dieser Abfälle.
Der Kelag-Konzern stellt für nicht weiter verwertbare Abfälle die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sicher. Die sortenreine Sammlung der Abfälle erfolgt je nach Abfallart (Schlüsselnummer) an den Standorten oder Baustellen mit anschließender gesetzeskonformer Übergabe an berechtigte Entsorger. Die Vergabe der Entsorgungsleistungen erfolgt gemäß den Vergaberichtlinien des Kelag-Konzerns und den jeweiligen Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) im Sinne des AWG und der einschlägigen Verordnungen. Die Übergabe der Abfälle erfolgt ausschließlich an berechtigte Abfallsammler bzw. Abfallbehandler gemäß §15 Abs. 5a AWG 2002. Diese Entsorger verfügen über behördliche Ermächtigungen zur Sammlung und Behandlung bestimmter Abfälle. Diese Vorgaben gelten sowohl für die österreichischen als auch die internationalen Unternehmen des Kelag-Konzerns.
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abfallmanagement
Der Kelag-Konzern setzt die Abfallbewirtschaftung im Rahmen einer optimierten Verwaltung der jeweiligen Abfallarten in enger Abstimmung mit den Fachbereichen und Gesellschaften sowie unter Einbeziehung der Expertise der Entsorgungsunternehmen um. Die generellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abfallmanagement umfassen:
• Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten: Das Unternehmen implementiert Abfallwirtschaftskonzepte für die jeweiligen Gesellschaften und Standorte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des §10 AWG 2002. Diese Konzepte beinhalten Angaben zur Branche und zum Zweck der Anlagen, eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs, eine abfallrelevante Darstellung der Standorte sowie organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften und eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung.
• Führen von Abfallbilanzen: Der Kelag-Konzern erstellt kontinuierlich Mengenbilanzen aller anfallenden Abfälle. Die Daten zu Abfall und Entsorgung werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der an die Geschäftsführungen und zuständigen Gremien übermittelt wird. In regelmäßigen Sitzungen erfolgt die Besprechung der Inhalte sowie die Identifikation von Optimierungspotenzialen.
• Einheitliches Abfalltrennungskonzept: Das Unternehmen realisiert standortbezogene, einheitliche Abfalltrennungskonzepte. Dadurch gewährleistet der Kelag-Konzern an allen Standorten eine optimale Abfalltrennung im Hinblick auf die mögliche Verwertung der anfallenden Abfälle.
• Nachhaltiger Einkauf: Der Kelag-Konzern hinterfragt sowohl die eigenen Prozesse als auch die vor- und nachgelagerten Prozesse von Dienstleistern entlang der gesamten Wertschöpfungskette kritisch und optimiert diese im Sinne einer Abfallvermeidungsstrategie. Der Fokus liegt auf:
- Reduktion von Verpackungen
- Erhöhung der Transportdichte
- Produkte mit hoher Zuverlässigkeit der Funktionsfähigkeit
- Wiederverwendung von Bauteilen
- Einkauf recyclingfähiger Produkte
An den Bürostandorten legt der Konzern besonderen Wert auf den Einkauf von Getränken in Pfandflaschen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Druckerpatronen zur Optimierung der Recyclingmöglichkeiten.
Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter
Schulungsmaßnahmen zum Thema Abfall sind von zentraler Bedeutung für den Kelag-Konzern. Diese stellen sicher, dass die Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien zur Abfallbewirtschaftung kennen und einhalten. Die Schulungen sensibilisieren für die Umweltauswirkungen von Abfällen und fördern nachhaltige Praktiken. Geschulte Mitarbeiter gestalten Abfallmanagementprozesse effizienter, was zu höheren Recyclingquoten und Kosteneinsparungen führt. Zudem stärken die Schulungen das Bewusstsein und Engagement für Ressourcenschonung und Umweltschutz.
Der Kelag-Konzern hat eine Mitarbeiterschulung zum Thema „Abfallwirtschaft und Abfalltrennung“ im Online-Schulungsportal (ELISA) implementiert, die sich aktuell in der Ausrollungsphase befindet. Die Schwerpunkte dieser Schulung umfassen:
• der Umgang mit Abfällen
• Sensibilisierung der Mitarbeiter im Hinblick auf die Abfalltrennung
• Kundmachung der internen Dienstanweisungen und Regelwerke
Sämtliche Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen berücksichtigen die gesetzlichen Erfordernisse.
Evaluierung weiterer Handlungsfelder im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft
Der Kelag-Konzern plant zukünftig die Evaluierung verschiedener Themenfelder im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Diese zielt darauf ab, weitere Optimierungspotenziale zu identifizieren sowie zusätzliche, unternehmensspezifische Maßnahmen ableiten zu können. Die Betrachtung erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Beschaffung über die Verwendung bis zur Entsorgung.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Wartung und Reparatur
Beschreibung
Geräte und Maschinen werden bei Defekten von Fachfirmen geprüft und repariert, um ihre Lebensdauer zu verlängern und Abfall zu reduzieren
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Bewertung durch Negativgutachten durch die überprüfenden Stellen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Regelmäßige Instandhaltung
Beschreibung
Durch regelmäßige Wartungsarbeiten wird die Lebensdauer von Anlagenteilen erhöht, was den Ressourcenverbrauch und das Abfallaufkommen verringert
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Sicherstellung des Energiemonitoring/Umweltmanagement
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Nachnutzung über Versteigerungsplattformen
Beschreibung
Produkte und Materialien, die nicht mehr betrieblich verwendet werden können, werden versteigert, um eine Nachnutzung zu ermöglichen
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betroffene Werkzeuge/Materialien aus den Fachbereichen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Monitoring der Erlöse sowie der Anzahl der versteigerten Produkte
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Nachnutzung von Dienstfahrzeugen
Beschreibung
Dienstfahrzeuge werden nach Erreichen ihrer Nutzungsdauer über externe Onlineplattformen versteigert oder geleast, wodurch jährlich bis zu 100 Fahrzeuge weiterverwendet werden
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftsfähigkeit: Konzernfuhrpark
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
Bereichsleitung Fuhrpark
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Sicherstellung der Nachnutzung der Fahrzeuge (Alt- und Schrottfahrzeuge ausgeschlossen)
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Verwendung qualitativ hochwertiger Produkte sowie Mehrwegkabeltrommeln
Beschreibung
Der Einsatz langlebiger Produkte im Anlagenbau reduziert den Brennstoffverbrauch und den Abfall, insbesondere bei Biomasseanlagen. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Mehrweg-Holzkabeltrommeln der Holzabfall im abgelaufenen Geschäftsjahr reduziert.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Unternehmenstätigkeit: Einsatz hochwertiger Produkte und Mehrwegkabeltrommeln (Kelag Energie & Wärme, Kelag, Kärnten Netz)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften und Fachbereichsleiter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
-
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Leckwarnmelder in Fernwärmenetzen
Beschreibung
Beim Ausbau von Fernwärmenetzen werden Rohre mit Leckwarnmeldern verwendet, um Wasserverluste schnell zu orten und den Aushub als Abfallmaterial zu minimieren
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftsfähigkeit: Fernwärmenetz (Kelag Energie & Wärme)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften und Fachbereichsleiter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
-
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Maßnahmen im Zusammenhang mit Recycling
Beschreibung
Durch die sortenreine Trennung der Abfälle vor der Übergabe an die jeweiligen Entsorger wird eine möglichst hohe Recyclingquote gefördert. An den Standorten und Baustellen werden Altmaterialien wie Eisenschrott, Aluminium, Kupfer, PVC-Kabel und Altzähler sortenrein in geeigneten Entsorgungsgebinden gesammelt und an berechtigte Entsorger übergeben. Hierzu wurden innerbetriebliche Sammelstellen eingerichtet, an denen Abfälle entsprechend ihrer Art gelagert werden (z.B. überdachte Bereiche, Container mit Deckel, Umweltcontainer, Sammelboxen).
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Erhebung der Recyclingquote
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Maßnahmen im Zusammenhang der sonstigen bzw. thermischen Verwertung von Abfall
Beschreibung
Die Kärntner Restmüllverwertung (KRV) nimmt innerhalb des Kelag-Konzerns eine Sonderstellung ein. Jährlich werden rd. 100.000 Tonnen Restmüll thermisch verwertet, um Strom und Fernwärme zu erzeugen. Abfallvermeidung bleibt dabei ein wesentlicher Aspekt. Ein Großteil der anfallenden Reststoffe, wie Schlacken und Aschen, wird aufbereitet und wiederverwendet. Auch in der Rauchgasreinigung eingesetzte Betriebsmittel können teilweise als Flugaschen und -stäube ausgeschleust werden.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeiten: Wärmeerzeugung (Kärntner Restmüllverwertung)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärntner Restmüllverwertung
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Erhebung der Quote für thermische Verwertung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfall
Beschreibung
Eine vollständige Abfallvermeidung ist derzeit nicht möglich. Besonders Holzaschen aus Biomasseheizwerken stellen den größten Abfallanteil der Kelag Energie & Wärme dar und müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben und hoher Verwertungskosten größtenteils deponiert werden. Nicht verwertbare Abfälle werden sortenrein gesammelt und gesetzeskonform an berechtigte Entsorger übergeben. Die Vergabe erfolgt nach internen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über behördlich zugelassene Abfallbehandler.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeiten: Wärmeerzeugung (Kärntner Restmüllverwertung)
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
-
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
Beschreibung
Die Abfallbewirtschaftung erfolgt in enger Abstimmung mit Fachbereichen und Entsorgungsunternehmen. Abfallwirtschaftskonzepte werden gemäß §10 AWG 2002 erstellt und umgesetzt. Sie enthalten standort- und verfahrensbezogene Angaben sowie organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und eine Prognose der zukünftigen Entwicklung.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
-
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Führen von Abfallbilanzen
Beschreibung
Es werden kontinuierlich Mengenbilanzen aller anfallenden Abfälle erstellt. Die Daten zu Abfall und Entsorgung werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der an die Geschäftsführungen und zuständigen Gremien übermittelt wird.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Besprechung der Inhalte
Identifikation von Optimierungspotenzialen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Einheitliches Abfalltrennungskonzept
Beschreibung
Standortbezogene, einheitliche Abfalltrennungskonzepte werden umgesetzt. Dadurch wird an allen Standorten eine optimale Abfalltrennung im Hinblick auf die mögliche Verwertung der anfallenden Abfälle gewährleistet.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
-
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Nachhaltiger Einkauf
Beschreibung
Sowohl die eigenen Prozesse als auch die vor- und nachgelagerten Prozesse von Dienstleistern entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden kritisch hinterfragt und im Sinne einer Abfallvermeidungsstrategie optimiert. Der Fokus liegt auf der Reduktion von Verpackungen, Erhöhung der Transportdichte, Produkten mit höherer Lebensdauer, Wiederverwendung von Bauteilen und dem Einkauf recyclingfähiger Produkte. In den Bürostandorten wird auf den Einkauf von Getränken in Pfandflaschen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Druckerpatronen geachtet, um die Recyclingmöglichkeiten zu optimieren.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
-
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter
Beschreibung
Schulungen zum Thema Abfall sind essenziell, um gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien einzuhalten, das Umweltbewusstsein zu stärken und nachhaltige Praktiken zu fördern. Sie verbessern die Effizienz im Abfallmanagement, erhöhen Recyclingquoten und reduzieren Kosten. Daher wurde die Online-Schulung „Abfallwirtschaft und Abfalltrennung“ im Schulungsportal ELISA eingeführt und befindet sich in der Ausrollung.
Zuordnung zu Konzept
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Alle Gesellschaften mit Abfallaufkommen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Entsorgung von Produkten und Materialien
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Tracking von Schulungsabsolvierungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der Kelag-Konzern hat im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und Ökosystemen noch kein ESRS-konformes Ziel festgesetzt. Im Rahmen der Evaluierung zum Thema Kreislaufwirtschaft soll auch die Möglichkeit der Einführung konzernweiter, quantitativer Zielvorgaben für die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden. Eine Gegenüberstellung des Fortschritts der Zielerreichung durch die einzelnen Maßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da entsprechende Kennzahlen und Messwerte nicht vorliegen.
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
Das Abfallaufkommen des Kelag-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt rd. 40.500 t (2023: rd. 39.800 t). Davon beträgt der Anteil der Kärntner Restmüllvertwertung rd. 27.900 t (2023: rd. 27.900 t) und der Anteil der Einzelgesellschaft KELAG rd. 266 t (2023: rd. 336 t). Die Abfälle setzen sich vorwiegend aus Betriebsabfall, Asche, Altmaterialien und Bauschutt zusammen, wobei rd. 6.000 t (2023: rd.6.700 t) als gefährlich eingestuft werden. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns fällt kein radioaktiver Abfall an. Die Konzernunternehmen ermitteln die Abfallmengen aus den Abfallbilanzen gemäß den anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben. Die Nachweise basieren auf Entsorgungsbestätigungen (Übernahmebestätigungen, Wiegescheine usw.), die von den berechtigten Abfallsammlern bzw. Abfallbehandlern bereitgestellt werden.
Abfälle
Die Konzernunternehmen sammeln die Abfälle je nach Abfallart an den Standorten und Baustellen und übergeben diese gesetzeskonform gemäß den geltenden nationalen Regelungen an berechtigte Entsorger. Diese führen die weitere Sammlung und Behandlung der Abfälle gemäß behördlichen Vorgaben durch. Gemäß der Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV) dokumentieren die Abfallbeauftragten die an Entsorger übergebenen Abfälle in den Abfallbilanzen der jeweiligen Gesellschaft.
Die aus der Verbrennung von Biomasse in der Kelag Energie & Wärme sowie im Verbrennungsprozess der Kärntner Restmüllverwertung entstehenden Aschen stellen die größte Abfallfraktion dar. Die Mengenentwicklung der Holzaschen der Kelag Energie & Wärme steigt kontinuierlich an, was die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Primärenergieträger (i. W. Biomasse) widerspiegelt. Rund 85 % (2023: 84 %) der in Heizwerken erzeugten Aschemengen entfallen auf die Kelag Energie & Wärme und 15 % (2023: 16 %) auf Beteiligungen und Tochtergesellschaften. Die Gesellschaften führen regelmäßige chemische Untersuchungen der Inhaltsstoffe und Qualität der Aschen durch, um die Vorgaben der Deponieverordnung (DVO) 2008 zu erfüllen. Die Analysen umfassen zahlreiche Parameter wie anorganische Inhaltsstoffe (z. B. Metalle) und organische Stoffe (z. B. Kohlenstoffe, Kohlenwasserstoffe) im Feststoff und Eluat. Die anfallenden Rost- und Zyklonaschen entsprechen den Grenzwerten gemäß DVO 2008 Anhang 1 für die Ablagerung auf einer Reststoffdeponie für stark alkalische Rückstände aus thermischen Prozessen.
Aufstellung der Entsorgungsmengen
Der Kelag-Konzern ordnet die Abfälle den jeweiligen Abfallverwertungsverfahren zu, sofern die Verwertungsverfahren der jeweiligen Entsorger bekannt sind bzw. bekanntgegeben werden. Nicht zuordenbare oder unplausible Angaben zu Verwertungs- und Beseitigungsverfahren werden separat ausgewiesen. Die Zuordnung und Aufgliederung der angefallenen Abfälle basieren auf den Angaben und Rückmeldungen der berechtigten Entsorger. Die Erhebung und Angabe der Behandlungsverfahren erfolgen auf freiwilliger Basis, wobei die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf den Rückmeldungen der berechtigten Entsorger basiert.
Die Messung der Kennzahlen wurde von keiner externen Stelle validiert, die Validierungen erfolgen intern im 4-Augen-Prinzip.
Abfallmengen nach Verwertungsverfahren in Tonnen
2023
2024
Vorbereitung zur Wiederverwendung
0
2
davon gefährlicher Abfall
0
1
Recycling
3.620
3.795
davon gefährlicher Abfall
145
135
Sonstige Verwertungsverfahren
532
481
davon gefährlicher Abfall
0
0
Verbrennung mit Energiegewinnung (Beseitigung)
1
1
davon gefährlicher Abfall
0
1
Verbrennung mit Energiegewinnung (Sonstige Verwertungsverfahren)
815
1.098
davon gefährlicher Abfall
514
503
Verbrennung ohne Energiegewinnung
0
1
davon gefährlicher Abfall
0
0
Deponierung
34.261
34.456
davon gefährlicher Abfall
5.714
5.066
Sonstiges (Sonstige Arten der Beseitigung)
372
397
davon gefährlicher Abfall
261
282
Nicht zuordenbar
238
220
davon gefährlicher Abfall
20
34
Radioaktive Abfälle
0
0
davon gefährlicher Abfall
0
0
Gesamtabfall
39.839
40.452
davon gefährlicher Abfall
6.654
6.021
Tab. 1 (E5): Abfallbilanz
Daraus ergeben sich die folgende Recycling-Kennzahlen:
Menge in Tonnen
2023
2024
Recycelte Abfälle
3.620
3.795
Nicht recycelte Abfälle
36.219
36.657
Recycelte Abfälle in %
9,1%
9,4%
Nicht recycelte Abfälle in %
90,9%
90,6%
Tab. 2 (E5): Kennzahlen Recycling
Wesentliche Abfallströme
Der Kelag-Konzern verzeichnet aufgrund seiner diversifizierten Tätigkeitsfelder entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette unterschiedliche Abfallströme, wobei sich die folgende Aufzählung auf die wesentlichen inländischen Konzerngesellschaften beschränkt:
• Kelag: Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Kerngeschäft bedingt keine dominierenden Abfallströme. Es fallen ausschließlich übliche betriebliche Abfälle wie Betriebsmüll und Altpapier an.
• Kärnten Netz: Die primären Abfallströme umfassen Altmaterialien, insbesondere Alteisen, Altmaste, Aluminium, PVC-Kabel und Bauschutt (rd. 90 % Betonmastfüße).
• Kelag Energie & Wärme: Die bedeutendsten Abfallfraktionen setzen sich aus Holzaschen, Eisen- und Stahlabfälle aus Demontage- und Bauprojekten, Bauschutt aus Infrastrukturprojekten und betriebliche Regelabfälle wie Siedlungsabfall, Altpapier, Sperrmüll sowie Leichtfraktionen aus der Verpackungssammlung zusammen.
• Kärntner Restmüllverwertung: Als Abfallentsorgungsunternehmen fallen betriebliche Standardabfälle wie Betriebsmüll und Altpapier an. Der Verbrennungsprozess generiert primär Schlacken und Aschen sowie Eisen- und Schrottabfälle.
• Kelag International: Analog zur Kelag entstehen durch die Fokussierung auf erneuerbare Stromerzeugung keine dominierenden Abfallströme. Es fallen ausschließlich übliche betriebliche Abfälle wie Betriebsmüll und Altpapier an.

3. SOZIALINFORMATIONEN
Der Kelag-Konzern setzt sich aktiv für nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken ein. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt die Kelag ausführliche Informationen über soziale Aspekte seiner Geschäftstätigkeit. Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung umfasst die Sozialbelange rund um die Stakeholdergruppen der eigenen Arbeitskräfte, der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie der Verbraucher und Endnutzer.
Dem Kelag-Konzern ist es ein Anliegen, Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität und Inklusion sowie die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft zu gewährleisten. Diese Verpflichtung unterstreicht das Engagement für eine nachhaltige und gerechte Zukunft, in der sowohl ökologische als auch soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.


ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
In diesem Kapitel wird beschrieben, wie der Kelag-Konzern mit seinen Arbeitskräften umgeht. Den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung wird ermöglicht, die wesentlichen positiven als auch negativen Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigenen Arbeitskräfte zu verstehen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung negativer Effekte eingegangen. Die Ausführungen in diesem Abschnitt betreffen unter anderem die sichere Beschäftigung im Unternehmen, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt.
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Der Kelag-Konzern unterscheidet im Rahmen der Berichterstattung zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen zwischen drei maßgeblichen Beschäftigungsarten:
• Festangestellte Beschäftigte: Hierbei handelt es sich um Personen mit einem direkten Arbeitsverhältnis (einschließlich Lehrlinge) im Kelag-Konzern auf Basis eines Arbeitsvertrags für eine kontinuierliche Beschäftigung.
• Selbstständige: Der Kelag-Konzern definiert diese Gruppe als Freiberufler und Unternehmer, die ihre Dienstleistungen eigenständig für die Konzernunternehmen erbringen. Die Beauftragung externer Experten und Dienstleister erfolgt für spezifische Projekte oder Aufgaben auf Basis klar definierter Leistungsvereinbarungen.
• Mitarbeitende von Drittunternehmen: Diese Kategorie umfasst Angestellte und Arbeiter externer Unternehmen oder Agenturen, die im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen für den Kelag-Konzern tätig sind.
Die identifizierten positiven Auswirkungen, welche im ESRS 2 in der SBM 3 Tabelle aufgelistet sind, finden Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitende von Drittunternehmen. Spezifische Maßnahmen wie Austrittsgespräche, der Austausch der Generationen und die Führungskräfteentwicklung werden ausschließlich für die Beschäftigten des Kelag-Konzerns durchgeführt. Selbstständige sind von diesen Maßnahmen nicht umfasst.
Die Analyse der negativen Auswirkungen zeigt Unterschiede zwischen den Beschäftigungsarten innerhalb der eigenen Arbeitskräfte des Kelag-Konzerns sowie auch bei Selbstständigen und Arbeitskräften von Drittunternehmen:
• Der Kelag-Konzern identifiziert ein erhöhtes Risiko hinsichtlich der physischen Arbeitssicherheit in spezifischen Tätigkeitsbereichen, insbesondere in der Montage, im Kraftwerksbetrieb und in der Technik.
• Die Gesellschaft verzeichnet in den technischen Berufsfeldern, insbesondere im IT-Bereich, einen geringeren Anteil von Führungskräften weiblichen Geschlechts im Vergleich zum kaufmännischen Bereich. Diese Verteilung resultiert aus der über 100-jährigen Historie des Kelag-Konzerns in der technisch geprägten Energiebranche, welche traditionell männerdominiert ist.
• Der Schutz vor Datenmissbrauch betrifft sämtliche Beschäftigtengruppen des Kelag-Konzerns in gleichem Maße, unabhängig von deren Tätigkeitsbereich. Die entsprechenden Präventionsmaßnahmen gelten daher uneingeschränkt für alle Mitarbeitenden.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Der Kelag-Konzern hat im Rahmen einer umfassenden Wesentlichkeitsanalyse zwölf wesentliche Sub-Sub-Themen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens identifiziert. Diese Themen bilden die Eckpfeiler für die Entwicklung von Konzepten, Maßnahmen und Zielen, wobei die Wahrung der Menschenrechte einen integralen Bestandteil darstellt.
Der Konzern setzt zur Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Stabilität auf langfristige Mitarbeiterbindung. Die diesbezüglichen Leitlinien des basieren auf mehreren Themenfeldern:
Vergütungspolitik und betriebliche Altersvorsorge
Die Vergütungspolitik des Kelag-Konzerns umfasst marktkonforme Gehälter, die tarifvertraglichen Vorgaben entsprechen und regelmäßig an Marktanforderungen angepasst werden. Besondere Leistungen und Erfolge werden durch variable und leistungsabhängige Gehaltskomponenten sowie Prämien honoriert.
Zusätzlich bietet die Kelag eine umfassende betriebliche Altersvorsorge. Diese gewährleistet durch ein betriebliches Pensionskassenmodell finanzielle Sicherheit im Ruhestand und ergänzt die gesetzliche Altersvorsorge.
Interner Arbeitsmarkt und Kompetenzentwicklung
Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf den internen Arbeitsmarkt und fördert die berufliche Weiterentwicklung durch interne Ausschreibungen und ein starkes Commitment zur Personalentwicklung. Dadurch werden Karriereperspektiven im Unternehmen geschaffen.
Die kontinuierliche Kompetenzentwicklung basiert auf dem Learning and Competence Cycle, der sich am PDCA-Prinzip (Plan-Do-Check-Act) orientiert. Systematisches Feedback wird integriert, um die Entwicklungsmaßnahmen zu optimieren. So stellt der Kelag-Konzern sicher, dass sämtliche Lern- und Entwicklungsaktivitäten sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den strategischen Unternehmenszielen entsprechen.
Gesundheit und Wohlbefinden
Die Sicherheit und der Schutz am Arbeitsplatz sind wesentliche Themen und zentrale Anliegen des Kelag-Konzerns. Die spezifischen Tätigkeiten im Kraftwerks- und Netzbereich stellen eine systemische Herausforderung hinsichtlich der Sicherheit und des Schutzes der Arbeitskräfte dar. Das Programm „Zeit für Sicherheit“ zielt darauf ab, unsichere Handlungen und Arbeitsunfälle zu verhindern.
Der Kelag-Konzern legt großen Wert auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Umfassende betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen unterstützen die physische und psychische Gesundheit der Arbeitskräfte. Langfristig stärkt und bewahrt die Kelag das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beim Kelag-Konzern konzentriert sich auf die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden. Schwerpunkte sind mobiles Arbeiten, die Stärkung einer familienfreundlichen Führungskultur, Unterstützungsleistungen für Familien sowie eine strukturierte interne und externe Kommunikation. Diese Initiativen ermöglichen eine ausgewogene Balance zwischen beruflichen Anforderungen und familiären Verpflichtungen, was die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden fördert.
Ein zentrales Element der Personalpolitik ist die flexible Arbeitszeitgestaltung. Der Kelag-Konzern unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch verschiedene Arbeitszeitmodelle. Diese Flexibilität trägt zur Steigerung der Produktivität und zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Diversität
Der Kelag-Konzern bündelt sämtliche Diversitätsinitiativen in einem strukturierten Programm, das vier zentrale Handlungsfelder umfasst: Menschen mit Behinderung, Generation/Demografie, Cross Culture sowie Gender. Im Bereich Menschen mit Behinderung setzt der Konzern gezielte Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung um. Die generationsübergreifende Zusammenarbeit wird durch spezifische Programme im Handlungsfeld Demografie gefördert. Cross-Culture-Initiativen stärken interkulturelle Kompetenzen und unterstützen die erfolgreiche Zusammenarbeit in diversen Teams. Das Handlungsfeld Gender konzentriert sich auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Etablierung chancengerechter Strukturen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung weiblicher Fachkräfte, ihrer beruflichen Entwicklung, Vernetzung, Gesundheit sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aufgrund der technischen Ausrichtung des Geschäftsmodells weist der Kelag-Konzern einen historisch bedingt geringeren Frauenanteil auf. Der Konzern setzt verstärkt auf Chancengleichheit und Lohngerechtigkeit. Die Implementierung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gewährleistet geschlechtsunabhängige Aufstiegschancen, erhöht die finanzielle Sicherheit der Mitarbeitenden und fördert ein gerechtes Arbeitsumfeld.
Der Kelag-Konzern hat spezifische politische Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion und Fördermaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen der Mitarbeitenden implementiert. Dazu gehört in Österreich das Behinderteneinstellungsgesetz, das Menschen mit Behinderungen gleiche Beschäftigungschancen gewährleistet. Diese Verpflichtungen sind fest im Diversitätsprogramm des Konzerns verankert und werden zukünftig regelmäßig im ESG-Dashboard überwacht, um die Zielerreichung sicherzustellen.
Einbeziehung der Stakeholder
Die Einbeziehung der Stakeholder in die Entscheidungsprozesse des Kelag-Konzerns erfolgt durch eine strukturierte Vorgehensweise. Dabei werden die Ergebnisse verschiedener Feedbackinstrumente, wie Mitarbeiterbefragungen und Austrittsgespräche, berücksichtigt. Auf Basis dieser Ergebnisse leitet der Konzern konkrete Maßnahmen ab und integriert sie in die Entscheidungsprozesse. Dies gewährleistet eine systematische Erfassung der Meinungen und Erfahrungen der Arbeitskräfte und deren Umsetzung in bedarfsgerechte Maßnahmen.
Die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Betriebsräten ist für den Kelag-Konzern von zentraler Bedeutung. Der Betriebsrat wird aktiv in strategische Diskussionen und Entscheidungsprozesse eingebunden. Die Kelag implementiert spezifische Regelungen und Betriebsvereinbarungen, um die Interessen der Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Dies fördert ein wertschätzendes und unterstützendes Arbeitsumfeld.
Datenschutz und Informationssicherheit
Der Schutz personenbezogener Daten sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen im Fokus des Kelag-Konzerns. Die Kelag integriert den Datenschutz umfassend in sämtliche Prozesse und Systeme. Zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen setzt der Konzern umfassende Maßnahmen um, einschließlich regelmäßiger Schulungen. Die etablierten Datenschutzrichtlinien und -verfahren gewährleisten die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sämtlicher Daten. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen übernimmt der Kelag-Konzern eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit.
Menschen- und Arbeitsrechte
Der Kelag-Konzern hat ein sicheres und respektvolles Miteinander als Grundlage für ein wertschätzendes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld etabliert. Die Basis hierfür bildet die Wahrung der Menschenrechte, die im Verhaltenskodex (Code of Conduct) verankert ist. Ein zentrales Meldesystem ermöglicht den Mitarbeitenden die einfache Meldung von Diskriminierungsfällen. Der Kelag-Konzern stellt kontinuierliche Schulungen zur Sensibilisierung für Diskriminierungsthemen bereit und ein umfassender Leitfaden unterstützt bei der Prävention und Bewältigung von Krisensituationen.
Menschenrechte werden als grundlegende Prinzipien zum Schutz der Menschenwürde sowie zur Sicherstellung von Freiheit und Respekt definiert. Diese Prinzipien gelten sowohl in den eigenen Betrieben als auch in Partnerunternehmen und den zugehörigen Gemeinschaften. Das Engagement für die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitsrechte und der Rechte lokaler Gemeinschaften, ist im Verhaltenskodex sowie in der Richtlinie zur Einhaltung der sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette festgelegt. Diese Regelwerke, die durch den Vorstand genehmigt sind, umfassen sämtliche Mitarbeitende, Auftragnehmer, Lieferanten und Geschäftspartner sowie die von den konzernweiten Aktivitäten betroffenen Gemeinschaften. Die Überwachung erfolgt durch das Compliance Management System sowie den Aufsichtsrat.
Die Kelag respektiert die maßgeblichen internationalen Menschen- und Arbeitsrechtsstandards, die in der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verankert sind. Die Menschenrechtspolitik des Konzerns betont das Engagement für die Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung von Menschenhandel, Zwangs- oder Pflichtarbeit, die wirksame Abschaffung der Kinderarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Der Konzern gewährleistet die Übereinstimmung ihrer Richtlinien mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch Bezugnahme auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die beiden sie umsetzenden Pakte sowie auf die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die sie untermauernden Kernübereinkommen.
Der Kelag-Konzern hat einen umfassenden Handlungsleitfaden für Krisenintervention im Arbeitsumfeld entwickelt, der auf die Beseitigung von Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit abzielt. Dieser Leitfaden dient als Arbeitsbehelf für Führungskräfte und Beschäftigte und definiert eine strukturierte Vorgehensweise bei der Meldung von Diskriminierungsvorfällen. Er beinhaltet interne Ansprechpartner, Notfallnummern, externe Anlaufstellen, Grundlagen zur Gesprächsführung sowie Erläuterungen zu relevanten Themen. Ergänzend werden Schulungen für Führungskräfte und E-Learning-Module zur Prävention sexueller Belästigung angeboten, um das Bewusstsein zu schärfen und präventive Maßnahmen zu stärken.
Der Leitfaden erfasst ausdrücklich folgende Gründe für Diskriminierung: ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion und politische Meinung. Rasse, Hautfarbe und nationale Abstammung werden zukünftig integriert. Diese umfassende Abdeckung stellt sicher, dass Diskriminierung aktiv bekämpft wird. Zur Prävention, Eindämmung und Bekämpfung von Diskriminierung wurde im Hinweisgebersystem eine Auswahlmöglichkeit integriert, die ausschließlich für Diskriminierungsfälle vorgesehen ist. Ergänzend enthält der Leitfaden einen QR-Code zum Hinweisgebersystem, um eine effiziente Handhabung für die Betroffenen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen ermöglichen eine effektive Meldung und Bearbeitung von Diskriminierungsfällen. Weitere Ausführungen hierzu befinden sich in Kapitel S1-3.
Der Bereich Human Resources (HR) der Kelag hat eine zentrale Ansprechperson für Diskriminierungsfälle benannt, die den Vorfall von Beginn an koordiniert, die betroffenen Personen unterstützt und bis zum Abschluss des Verfahrens begleitet. Zusätzlich stellt die Kelag eine Ansprechperson für Vielfalt und Inklusion.
Die verschiedenen Initiativen des Kelag-Konzerns zielen darauf ab, den wesentlichen Themen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und diese umzusetzen. Durch die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Konzepte, Maßnahmen und Ziele stellt der Konzern sicher, dass stets auf dem aktuellen Stand agiert wird und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingegangen werden kann.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Langfristige Mitarbeiterbindung und finanzielle Sicherheit
Beschreibung
Die Bedeutung von langfristiger Mitarbeiterbindung und finanzieller Sicherheit für die Beschäftigten unterstreicht das Unternehmen durch die Berücksichtigung folgender Grundprinzipien: attraktive Vergütung (Gewährung von marktkonformen Gehältern, welche durch die Gewährung von variablen und leistungsabhängigen Gehaltskomponenten und Prämien ergänzt werden), Betriebliche Sozialleistungen (betriebliche Altersvorsorge, Mittagsversorgung), langfristige Arbeitsverträge und Entwicklungsmöglichkeiten durch das Vorhandensein und das Commitment zu einem internen Arbeitsmarkt (interne Ausschreibungen).
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Sicherheit
Überwachungsprozess
Objektive Evaluierung des internen Gehaltsgefüges durch regelmäßige Teilnahme an externen Gehaltsstudien in Österreich; Durchführung von Befragungen zur Bewertung der Mitarbeiterzufriedenheit über die gewährten Benefits; Überprüfung der internen Ausschreibung besetzter Positionen
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden.
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung von aktuellen KV-Gehaltstabellen zur Einsicht im Internet
Publikation von Stellenausschreibungen im Intranet
 
 
Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Beschreibung
Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit durch verschiedene Modelle flexibel gestalten. Das bedeutet, sie können ihre Arbeitszeit über den Tag individuell aufteilen und auf ihre Bedürfnisse anpassen. Des weiteren regelt das Konzept zur Vereinbarkeit Beruf und Familie die Themenfelder Führungskultur und Vereinbarkeit Beruf und Familie, Mobiles Arbeiten, Service für Familien sowie interne und externe Kommunikation.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für Mitarbeiter
Überwachungsprozess
Überwachung durch den Auditprozess Beruf und Familie
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen; Audit Beruf und Familie
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch das Intranet und ein Richtlinienzustimmungssystem
 
 
Konzept
Einholung von Feedback über eine Sekundärorganisation
Beschreibung
In der Sekundärorganisation Feedback werden verschiedene Instrumente zur Erfassung von Mitarbeiterfeedback gebündelt und koordiniert, wobei stets auf deren hohe Qualität geachtet wird. Dies dient dazu, ein umfassendes und effektives System zur Sammlung und Auswertung von Rückmeldungen zu schaffen, das kontinuierliche Verbesserungen und eine positive Arbeitsumgebung fördert.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Einbeziehung der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Überwachungsprozess
Regelmäßiges Monitoring der Fortschritte durch das Kernteam der Sekundärorganisation
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Geschäftsführung der jeweiligen Konzerngesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Durchführung des Kick-Offs; Kommunikation über das Intranet (Konrad)
 
 
Konzept
Enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten
Beschreibung
Enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten zur Umsetzung spezifischer Regelungen und Betriebsvereinbarungen, um die Interessen der Mitarbeiter bedarfsgerecht zu berücksichtigen
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen
Überwachungsprozess
Kommunikations- und Informationsaustausch durch laufende Ad-hoc-Gespräche; Quartalsweise mehrstündige Wirtschaftsgespräche mit den Vorständen und Geschäftsführern der verschiedenen Gesellschaften; Regelmäßige Gespräche zwischen Arbeitnehmervertretern und HR-Management
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR, Vorstand, Geschäftsführung, Betriebsrat
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Gesetze und kollektivvertragliche Regelungen - Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Regelmäßige Informationen über gesetzte Maßnahmen im Rahmen von Betriebsversammlungen oder Veröffentlichung im Intranet (Konrad)
 
 
Konzept
Verhinderung unsicherer Handlungen und Arbeitsunfälle
Beschreibung
Entwicklung von Wissen und Fähigkeiten zur Verhinderung unsicherer Handlungen und Arbeitsunfälle durch Schulungen und Unterweisungen sowie Förderung einer Bewusstseinsänderung zur Erreichung nachhaltiger Veränderungen
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Überwachungsprozess
Prüfung durch die Absolvierungsquote der Schulungen und e-Learnings; Anwendung eines Eskalationssystem bei Nicht-Absolvierung; Durchführung von vierteljährlichen Quartals-Review-Meetings (QRM)
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kärntner Restmüllverwertung)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Verantwortliche jeweiliger Fachbereiche
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Nationalen Arbeitnehmerschutzgesetze
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Arbeitskräfte werden durch regelmäßige Gespräche und Schulungsanalysen aktiv in die Entwicklung und Optimierung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einbezogen
Kommunikation des Konzepts
Bereitstellung durch E-Learnings (Elisa)
 
 
Konzept
Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden
Beschreibung
Es wird Unterstützung für die Mitarbeiter bei der Vorbeugung von Krankheiten sowie bei der Verbesserung, Stärkung und langfristigen Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz geboten
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Überwachungsprozess
Durchführung von vierteljährlichen Quartals-Review-Meetings (QRM)
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einhaltung von Standards gemäß Gütesiegelverleihung BGF für die Re-Zertifizierung des Österreichischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Arbeitskräfte werden durch regelmäßige Gespräche und Schulungsanalysen aktiv in die Entwicklung und Optimierung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einbezogen
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über das Intranet, E-Mails, Aushänge und die Gesundheits-App auf den Diensttelefonen
 
 
Konzept
Chancengleichheit und Lohngerechtigkeit
Beschreibung
Zur Lohngerechtigkeit setzt der Kelag Konzern auf Jobfamilien. Diese Struktur ermöglicht eine klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten und trägt dazu bei, eine faire Vergütung sicherzustellen und die Chancengleichheit zu fördern.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Erhöhte finanzielle Sicherheit und Aufstiegschancen
Überwachungsprozess
Überwachung findet jährlich im Zuge des Gehaltsfindungsprozesses statt
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Durch Feedbackrunden und interne Kommunikation werden die Bedürfnisse der Arbeitskräfte  ermittelt und in gezielte Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität integriert
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Intranet (Konrad)
 
 
Konzept
Learning and Competence Cycle (Feedback & Strategy-Driven)
Beschreibung
Der Lern- und Kompetenzzyklus fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter durch gezielte Schulungen und strategische Maßnahmen. Basierend auf dem PDCA-Prinzip (Plan-Do-Check-Act) und regelmäßigem Feedback wird sichergestellt, dass die Lern- und Entwicklungsmaßnahmen stets an die Bedürfnisse der Mitarbeiter sowie die Unternehmensziele angepasst sind. Dadurch wird eine nachhaltige und effektive Kompetenzentwicklung gewährleistet.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Überwachungsprozess
Durchführung von Prozess Learning und eines Competence Cycle
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
PDCA-Prinzip
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch das Format "Kompetent in die Zukunft" an die Führungskräfte
 
 
Konzept
Wahrung der Menschenrechte
Beschreibung
Die Menschenrechte werden als fundamentale Prinzipien im Code of Conduct verankert, um die Würde zu schützen und Freiheit sowie Respekt sicherzustellen
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherstellung eines vertrauensvollen und stetigen Arbeitsumfeldes
Überwachungsprozess
Vierteljährliche Überprüfung durch Quartals-Review-Meetings (QRM)
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
UN Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch die Zurkenntnisnahme des Code of Conduct als RL
 
 
Konzept
Diversity Programm
Beschreibung
Gezielte Diversitätsinitiativen fördern Vielfalt, Potenziale und Innovation in den für den Kelag Konzern relevanten Säulen Menschen mit Behinderungen, Generation/Demographie, Cross Culture und Gender. Diese vier Säulen werden jeweils in vier Stoßrichtungen unterteilt und Maßnahmen und Initiativen für die jeweilige Zielgruppe/Säule "in Entwicklungsmaßnahmen", "zur Vernetzung", "zur Gesundheit" und zu "Maßnahmen für die Vereinbarkeit von BerufundFamilie" gesetzt.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Überwachungsprozess
Monitoring der Kennzahlen (bspw. zur Ausgleichstaxenzahlung, Anzahl der Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Alter, Anteil der Frauen im Unternehmen, Anteil der Menschen aus unterschiedlichen Nationen im Unternehmen, Anteil der Menschen mit unterschiedlichem Alter im Unternehmen); Monitoring der angenommenen Angebote der jeweiligen Maßnahmen
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Standards gemäß EqualitA Gütesiegel; Behinderteneinstellungsgesetz
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Kommunikation des Konzepts
Erarbeitung einer Diversitätsseite im Intranet (Konrad); Erstellung einer eigenen Landing Page
 
 
Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Beschreibung
Im Kelag-Konzern wird größtmöglicher Wert auf den Schutz kundenbezogener Daten gelegt und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt. Als Betreiber kritischer Infrastruktur trägt der Konzern besondere Verantwortung für die Informationssicherheit, wobei die Datenschutzorganisation sowie das Informationssicherheitsmanagement die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten gewährleisten.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Missbrauch von Daten
Überwachungsprozess
Etablierung einer globalen Datenschutz- und Informationssicherheitsorganisation zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie zur regelmäßigen Überwachung etablierter Kontrollen vom Missbrauch von Daten; Nominierung von Verantwortlichen (Datenschutzbeauftragte bzw. CISO) zur Durchführung regelmäßiger Audits und Risikobewertungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben und Identifikation potenzieller Schwachstellen und Risiken
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. Geschäftsführung der Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Datenschutz: DSGVO, DSG, TKG2021
Informationssicherheit: NISG, ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011, ISO/IEC 27019
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Kundenbedürfnisse werden durch Befragungen und Rückmeldungen aus dem Kundenservice erfasst und systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung integriert
Kommunikation des Konzepts
Bereitstellung einer speziellen Datenschutzseite im Intranet (Konrad) für Mitarbeiter mit Zugriff auf Regelungen, Formulare und Anleitungen zum Einsehen und Herunterladen.
Veröffentlichung von Informationen zum Datenschutz und den zugehörigen Prozessen für Verbraucher, Endnutzer und Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf der Homepage.
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Feedbackkultur und Partizipation
Der Kelag-Konzern verankert eine transparente und offene Feedbackkultur in den Grundprinzipien der Unternehmensführung und implementiert diese aktiv im Unternehmensalltag. Die Partizipation ist in der strategischen Leitlinie „VOPA+" (Vernetzung, Offenheit, Partizipation und Vertrauen) fest integriert. Mitarbeitende werden direkt oder über die Arbeitnehmervertretung in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Entlang des gesamten Employee-Lifecycles – vom Eintritt bis zum Austritt – bietet die Kelag kontinuierliche Feedbackmöglichkeiten an. Verschiedene Kommunikationskanäle stehen zur Verfügung, um Feedback zu geben, Fragen zu stellen und zur Weiterentwicklung des Unternehmens beizutragen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen gezielt in Maßnahmen ein, um die Mitarbeitenden bestmöglich zu unterstützen.
Ein Beispiel für die gelebte Feedbackkultur und Partizipation im Kelag-Konzern ist das Format „Vorstandsfrühstück“. Diese Veranstaltungen finden regelmäßig in den Sommermonaten statt und bieten den Arbeitskräften die Möglichkeit, Bedürfnisse, Ideen und Vorschläge unmittelbar mit dem Vorstand zu diskutieren. Die operative Verantwortung für diese Dialogform liegt bei den teilnehmenden Vorstandsmitgliedern. Die im Rahmen des Vorstandsfrühstücks eingebrachten Vorschläge werden systematisch erfasst und entsprechend ihrer inhaltlichen Ausrichtung an die zuständigen Fachbereiche zur Prüfung und Umsetzung weitergeleitet. Der Umsetzungsstand wird durch regelmäßiges Monitoring verfolgt.
On- und Offboarding-Prozess
Der Kelag-Konzern integriert neue Mitarbeitende im Zuge eines strukturieren Onboarding-Prozesses, wobei ein Buddy als Ansprechperson nominiert wird und Feedback entgegennimmt. Nach der Einarbeitungsphase erfolgt eine systematische Evaluation mittels Online-Fragebogen. Die Einbindung erstreckt sich über den gesamten Onboarding-Prozess, vom Eintritt bis zur vollständigen Integration der neuen Mitarbeitenden.
Die operative Verantwortung für die Integration neuer Mitarbeitender liegt bei der Recruiting-Abteilung bzw. der Bereichsleitung HR. Diese gewährleistet, dass das Feedback der neuen Mitarbeitenden in die Unternehmensstrategie einfließt. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird durch regelmäßige Feedback-Runden sowie durch die Analyse der Ergebnisse aus den Online-Fragebögen evaluiert.
Das Instrument des Online-Fragebogens im Rahmen des Onboarding-Prozesses deckt rd. 80 % der wesentlichen Themen ab. Ausgenommen sind die Bereiche Datenschutz, Vereinigungsfreiheit sowie die Existenz von Betriebsräten und Rechte der Mitarbeitenden auf Information, Anhörung und Mitbestimmung, die durch andere Instrumente abgedeckt werden. Der Kelag-Konzern verfügt über keine globalen Rahmenvereinbarungen oder andere Vereinbarungen zum Onboarding-Prozess.
Der Kelag-Konzern hat auch einen strukturierten Prozess für Austrittsgespräche etabliert. Die Personalentwicklung führt mit austretenden Mitarbeitenden ein persönliches Feedbackgespräch zum Zeitpunkt des Unternehmensaustritts durch. Die operative Verantwortung für die Durchführung und Auswertung dieser Gespräche liegt bei der Personalentwicklung, während die HR-Bereichsleitung die Integration der Erkenntnisse in die Unternehmensstrategie sicherstellt. Die austretende Person entscheidet über die Verwendung des Feedbacks – entweder als direkte Rückmeldung an die Führungskraft oder anonym. Der Kelag-Konzern nutzt die Analyseergebnisse der Austrittsgespräche zur Bewertung der Zusammenarbeit sowie zur Optimierung der Organisation und Führungsarbeit. Das Instrument des Austrittsgesprächs deckt bei Bedarf sämtliche relevanten Themenfelder ab und gewährleistet die Berücksichtigung der Mitarbeiterperspektiven in den Unternehmensentscheidungen. Auf globaler Ebene bestehen keine Rahmenvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen des Kelag-Konzerns bezüglich der Austrittsgespräche.
Jahresgespräche
Die Kelag führt systematische Jahresgespräche mit den Mitarbeitenden durch. Diese Gespräche stellen einen strukturierten Dialog zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften dar und erfolgen jährlich. Im Rahmen dieser Gespräche werden Verbesserungspotenziale sowie die strategische Ausrichtung der Tätigkeiten erörtert und dokumentiert. Die Führungskräfte tragen die operative Verantwortung für die Durchführung der Gespräche sowie die konstruktive Verarbeitung des erhaltenen Feedbacks, wobei der Zentralbetriebsrat im Prozess einbezogen wird. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen obliegt den Gesprächspartnern, wobei die Fortschritte regelmäßig evaluiert werden.
Das Instrument des jährlichen Mitarbeitergesprächs adressiert sämtliche wesentlichen Themenfelder, mit Ausnahme der Bereiche Datenschutz, Vereinigungsfreiheit sowie der Existenz von Betriebsräten. Durch diesen systematischen Ansatz gewährleistet die Kelag die Integration der Mitarbeiterperspektiven in unternehmerische Entscheidungsprozesse. Die Bedeutung dieses Feedback-Instruments wird durch entsprechende Betriebsvereinbarungen in den österreichischen Gesellschaften des Kelag-Konzerns (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International) unterstrichen.
360°-Feedback-System
Als ergänzendes Instrument setzt die Kelag ein 360°-Feedback-System bei den größten und personalstärksten Gesellschaften des Konzerns in Österreich ein. In diesem Rahmen erhalten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, die Führungskompetenzen ihrer direkten Vorgesetzten zu evaluieren und spezifisches Feedback zu geben. Dieser Prozess findet in einem Zwei- bis Drei-Jahres-Turnus statt.
Die Beurteilung der Führungskräfte basiert auf zwölf definierten Führungskompetenzen, wobei zwei Kompetenzbereiche explizit die Mitarbeiterpartizipation fokussieren. Die Abteilung Personalentwicklung bzw. die Bereichsleitung HR verantwortet die operative Durchführung und Auswertung des 360°-Feedbacks. Diese organisatorische Verankerung stellt sicher, dass die Erkenntnisse des Feedbackprozesses in die strategische Unternehmensausrichtung einfließen. Der Zentralbetriebsrat wird ebenso während des Prozesses miteinbezogen.
Die Wirksamkeit der Führungsarbeit im Kelag-Konzern wird durch das 360°-Feedback-System kontinuierlich gemessen. Die Qualität der Führungsarbeit wird anhand definierter Kriterien evaluiert. Aus den Ergebnissen des Feedbacks leiten sich individuelle Entwicklungsmaßnahmen für die Führungskräfte ab, die im Rahmen von Einzelcoachings bearbeitet werden. Das Reporting zum 360°-Feedback erfolgt sowohl an die jeweiligen Führungskräfte als auch in aggregierter Form an die Unternehmensleitung.
Das 360°-Feedback deckt wesentliche Themenbereiche der Mitarbeiterführung ab. Ausgenommen sind die Aspekte Datenschutz, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie Vereinigungsfreiheit, die Existenz von Betriebsräten und die Rechte der Mitarbeitenden auf Information, Anhörung und Mitbestimmung. Das Feedback-System stellt sicher, dass die Meinungen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden in die Entscheidungen und Tätigkeiten des Kelag-Konzerns einfließen. Globale Rahmenvereinbarungen oder andere formale Vereinbarungen zum 360°-Feedback-Prozess bestehen im Kelag-Konzern nicht.
Mitarbeitendenbefragungen
Die Mitarbeitenden des Kelag-Konzerns werden durch eine Mitarbeiterbefragung aktiv eingebunden. Diese Befragung findet alle zwei bis drei Jahre statt und bietet den Mitarbeitenden die Möglichkeit, Meinungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Durchführung erfolgt durch ein externes Unternehmen, um die Objektivität des Feedbacks sicherzustellen. Der Zentralbetriebsrat ist in diesen Prozess direkt eingebunden. Die operative Verantwortung für Durchführung und Auswertung liegt im Bereich HR. Die Bereichsleitung gewährleistet die Integration der Befragungsergebnisse in strategische Entscheidungsprozesse. Die Wirksamkeit wird durch die regelmäßige Durchführung der Befragung evaluiert. Die Ergebnisse werden analysiert, mit der Vorperiode verglichen und dem Gremium „Kulturkompass“ vorgestellt, welches sich unter anderem mit Unternehmenskulturthemen beschäftigt.
Die Befragungsergebnisse werden an die jeweiligen Führungskräfte sowie in aggregierter Form an die Unternehmensleitung berichtet. Erkenntnisse zu spezifischen Themengebieten wie Gesundheit, Sicherheit, Arbeitgeberattraktivität oder Konzernprojekte werden an die verantwortlichen Themenführer bzw. Projektleiter weitergeleitet. In Team- und Abteilungsmeetings thematisieren die Führungskräfte das Feedback der Mitarbeiterbefragung. Der Kelag-Konzern fördert durch weiterführende Workshops und Schulungen den Austausch sowie die gemeinsame Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen.
Die übergreifenden Schwerpunktthemen aus den Befragungen fließen in die HR-Strategie ein. Im Rahmen der Strategieumsetzung definiert der Kelag-Konzern KPIs, die etwa die Erhöhung von Rücklaufquoten, Zufriedenheitswerten und der Führungsqualität umfassen. Entwicklungspotenziale für Führungskräfte werden in Leadership- und Teamleiterprogrammen aufgegriffen und nach Abschluss evaluiert. Positive Veränderungen und abgeleitete Maßnahmen kommuniziert der Konzern über die Intranet-Plattform Konrad, um die Bedeutung des Feedbacks zu verdeutlichen.
Die Mitarbeiterbefragung deckt alle wesentlichen Themen ab, mit Ausnahme der Bereiche Datenschutz, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Arbeitnehmerrechte bezüglich Information, Anhörung und Mitbestimmung. Das Instrument stellt sicher, dass Meinungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter in die Entscheidungen und Tätigkeiten des Kelag-Konzerns einfließen.
Integration marginalisierter Gruppen
Der Kelag-Konzern verfügt über etablierte Strukturen zur Integration besonders anfälliger oder marginalisierter Gruppen innerhalb der eigenen Arbeitskräfte. Die Kelag hat hierfür spezifische Ansprechpersonen und Mechanismen implementiert. Behindertenvertrauenspersonen fungieren als primäre Ansprechpartner für Mitarbeitende mit Behinderungen. Zusätzlich stehen Diversitätsbeauftragte für weitere marginalisierte Gruppen zur Verfügung.
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, die über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Bei wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, ergreift der Kelag-Konzern unmittelbare Abhilfemaßnahmen. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und durch Feedback der betroffenen Mitarbeitenden evaluiert. In diesem Zusammenhang hat der Kelag-Konzern Kanäle implementiert, über welche die Arbeitskräfte ihre Anliegen und Bedürfnisse äußern können.
Der Kelag-Konzern gewährleistet den Zugang zu Meldesystemen über das Intranet, welches auch zur systematischen Nachverfolgung von Meldungen genutzt und die Wirksamkeit anhand definierter Kennzahlen gemessen wird. Für Mitarbeitende ohne Intranet-Zugang besteht die Option der analogen Einreichung. Diese duale Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Arbeitskräfte ihre Anliegen und Bedürfnisse kommunizieren können. Der Kelag-Konzern analysiert und bewertet kontinuierlich die vorgebrachten Verbesserungspotenziale durch regelmäßige Überprüfungen. Die folgenden angeführten Kanäle wurden sowohl unternehmensintern als auch in Kooperation mit externen Anbietern etabliert. Die transparente Kommunikation über die verfügbaren Kanäle und deren Nutzungsmöglichkeit wird im Intranet bereitgestellt und durch gezielte Schulungsmaßnahmen verstärkt. Neue Mitarbeitende durchlaufen umfassende Compliance-Schulungen zu Themen wie beispielsweise Datenschutz, Hinweisgebersystem und Diskriminierung. Diese Schulungen sind verpflichtend und werden regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die notwendigen Informationen verfügen.
Gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 und dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde im Kelag-Konzern ein Hinweisgebersystem implementiert. Dieses System bietet Arbeitskräften die Möglichkeit, Verstöße gegen Rechtsvorschriften und interne Richtlinien zu melden. Hinweisgeber können diese intern über das Business Keeper Monitoring System (BKMS® System) bekannt geben. Die Hotline ermöglicht anonyme sowie identifizierte Meldungen in deutscher und englischer Sprache. Nach Eingang einer Meldung wird dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen der Eingang bestätigt. Eine unparteiische Person oder Abteilung hält den Kontakt zum Hinweisgeber, um im Bedarfsfall weitere Informationen zu erfragen und Maßnahmen zu setzen. Innerhalb von drei Monaten erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen und das Ergebnis der Ermittlung. Hinweisgeber sind vor Repressalien wie Suspendierung, Entlassung oder Diskriminierung geschützt. Bei erlittenen Repressalien besteht Anspruch auf Entschädigung, einschließlich Wiederherstellung und Schmerzensgeld.
Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Daten einer Meldung werden zwei Monate nach Abschluss der internen Untersuchung gelöscht, außer im Falle von anhängigen Disziplinarmaßnahmen oder Gerichtsverfahren. Der Chief Compliance Officer des Kelag-Konzerns berichtet mindestens vierteljährlich anonymisiert über die eingegangenen Meldungen an den Vorstand des Kelag-Konzerns. Der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates und der Betriebsrat werden anlassbezogen in anonymisierter Form informiert. Das anonyme Hinweisgebersystem ist zentraler Bestandteil der Strategie des Kelag-Konzerns zum Schutz von Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen.
Weiters wird im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung, durch direkte Kommunikation mit den Führungskräften sowie durch interne Ansprechpersonen für spezifische Sachverhalte den Arbeitskräften die Möglichkeit gegeben, ihre Bedenken vorzubringen. Diese Personen, wie beispielsweise die Compliance-Officer, sind speziell geschult, um Unterstützung zu bieten und sicherzustellen, dass Anliegen vertraulich und professionell behandelt werden. Diese Maßnahmen fördern eine gerechte und inklusive Arbeitsumgebung und ermöglichen eine sichere Prüfung vorgebrachter Bedenken. Die Kenntnis der Mitarbeitenden zu den genannten Kanälen wird durch regelmäßige Schulungen und Kommunikationskampagnen sichergestellt. Der Kelag-Konzern bestärkt die Mitarbeitenden aktiv zur Nutzung der Kanäle und entwickelt sie kontinuierlich weiter, um eine optimale Ausrichtung an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden sicherzustellen. Ebenso führt das Unternehmen regelmäßige Mitarbeiterbefragungen durch, um Feedback der eigenen Arbeitskräfte aktiv einzuholen. Diese Befragungen werden über das Intranet angekündigt. Auf der entsprechenden Seite finden Mitarbeitende detaillierte Informationen zur Befragung und den Ergebnissen. Zusätzlich werden die Mitarbeitenden mittels E-Mails über die Befragung informiert.
Das KVP-Meldesystem ermöglicht die Erfassung von arbeitssicherheitsbezogenen Beschwerden, die einen standardisierten Prozess durchlaufen und unter Einbindung der Sicherheitsfachkräfte angemessene Maßnahmen sicherstellen. Mitarbeitende werden aktiv in den KVP eingebunden, und ihre Rückmeldungen und Vorschläge sind maßgeblich für die Identifizierung und Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen. Hierzu gibt es eine Intranetseite, auf der Mitarbeitende ihre Anliegen melden können. Dieser Prozess ist darauf ausgelegt, kontinuierliche Verbesserungen im Unternehmen zu fördern und die Einbindung der Mitarbeiter sicherzustellen.
Der Kelag-Konzern bietet allen Betroffenen im Sinne der DSGVO auf der Website die Möglichkeit, berechtigte Anfragen, wie Auskunfts- und Löschbegehren, zu stellen. Diese Anfragen werden in einem standardisierten Prozess bearbeitet und direkt an die zuständigen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet. Zur Abdeckung des internen Beschwerdeverfahrens besteht ein formeller Prozess, der die direkte Weiterleitung von Mitarbeiterbeschwerden an die Datenschutzbeauftragten regelt. Die Datenschutzmaßnahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt, um den sich verändernden rechtlichen Anforderungen sowie technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Das institutionalisierte Datenschutzboard diskutiert erforderliche Prozessoptimierungen und leitet entsprechende Implementierungsschritte ein. Die Nachverfolgung sämtlicher eingegangener und bearbeiteter Beschwerden erfolgt über das Board. Das Management erhält regelmäßige Berichterstattung zu den eingeleiteten Maßnahmen.
Darüber hinaus legt das Unternehmen großen Wert auf transparente Kommunikation. Regelmäßige Updates und Informationen zu den internen Strukturen und Verfahren werden über verschiedene Kanäle wie E-Mails, Intranet und Meetings kommuniziert. Dies hilft den Mitarbeitern, sich gut informiert zu fühlen und Vertrauen in die Prozesse zu entwickeln.
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Der Kelag-Konzern verwendet verschiedene Verfahren, um festzustellen, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, um auf tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens zu reagieren. Dazu gehören regelmäßige Mitarbeiterbefragungen, deren Ergebnisse analysiert werden, um gezielte Maßnahmen zu entwickeln. Externe Audits, wie das Audit „Beruf und Familie“, bieten unabhängige Bewertungen und Empfehlungen, die in die Maßnahmenplanung einfließen. Darüber hinaus berücksichtigt der Konzern externe Gegebenheiten, indem es Branchenstandards, gesetzliche Anforderungen und Best Practices analysiert sowie den Austausch mit externen Stakeholdern pflegt. Aus den festgelegten Zielen werden übergeordnete Maßnahmen abgeleitet, die Teil der Unternehmensstrategie sind.
Die Evaluierung möglicher negativer Auswirkungen auf die Mitarbeitenden durch Maßnahmen in anderen Bereichen erfolgt durch interne Experten des Kelag-Konzerns. Vor der Implementierung gezielter Initiativen prüfen die jeweiligen Fachabteilungen potenzielle Auswirkungen.
Im Hinblick auf die zukünftig geplanten Maßnahmen werden nur solche erläutert, welche im Geschäftsjahr 2024 initiiert oder geplant wurden.
Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen
Der Kelag-Konzern schreibt nahezu alle offenen Stellen entsprechend der Planung intern aus. Diese systematische Vorgehensweise ermöglicht den Mitarbeitenden, sich auf neue Herausforderungen und Karrieremöglichkeiten innerhalb des Konzerns zu bewerben. Die Kommunikation der Vakanzen erfolgt über die internen Kommunikationskanäle mit definierten Bewerbungsfristen.
Weiters bietet der Kelag-Konzern Mitarbeitenden mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis ein Zusatzpaket zur Altersvorsorge an. Die Unternehmen leisten dabei regelmäßige Beiträge (Dienstgeberanteil) in eine Pensionskasse. Diese Leistung ergänzt die gesetzliche Pension und unterstützt die langfristige finanzielle Absicherung der Beschäftigten.
Die Vergütungsstruktur des Kelag-Konzerns orientiert sich an marktüblichen Standards und gewährleistet eine faire sowie wettbewerbsfähige Entlohnung. Ein transparenter, jährlicher Gehaltsfindungsprozess sowie externe Gehaltsstudien im Zweijahresrhythmus bilden die Basis für eine nachvollziehbare Gehaltsstruktur. Variable Vergütungskomponenten und leistungsabhängige Prämien ergänzen das Vergütungsmodell.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit
Der Kelag-Konzern bietet flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen. Um den Mitarbeitenden noch mehr Flexibilität zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, bietet das Unternehmen „Mobiles Arbeiten“ an. Die interne Richtlinie ermöglicht nach Vereinbarung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bis zu zwei Homeoffice-Tage pro Woche. Das Sabbatical-Modell stellt eine weitere Flexibilisierungsoption dar, die den Mitarbeitenden flexible Auszeiten für Erholung, Familie oder Weiterbildung ermöglicht. Nach erfolgreichem Abschluss eines Pilotprojekts im Jahr 2023 erfolgte der konzernweite Rollout.
Maßnahmen im Zusammenhang mit „Sozialen Dialog”
Der Kelag-Konzern führt im zwei- bis dreijährigen Rhythmus eine Mitarbeiterbefragung durch. Die Konzeption und Steuerung liegt bei HR, unterstützt durch ein bereichsübergreifend tätiges Kernteam. Ergänzend dazu erfolgen systematische Austrittsgespräche zur Identifikation von Verbesserungspotenzialen und Ableitung konkreter Maßnahmen. Diese Instrumente dienen der nachhaltigen Stärkung der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Der Kelag-Konzern pflegt einen regelmäßigen Austausch mit den Betriebsräten, primär führt der Bereich HR kontinuierliche Abstimmungsgespräche mit der Arbeitnehmervertretung durch. Die Betriebsräte sind in den Aufsichtsräten der großen Konzernunternehmen sowie in verschiedenen Ausschüssen und Boards vertreten, um die Interessen der Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2024 waren die Betriebsräte unter anderem im Prüfungsausschuss und im Personalausschuss aktiv. Die Einbindung in den Aufsichtsrat umfasste insbesondere die Themenfelder Strategie, Investitions- und Personalentscheidungen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Der Kelag-Konzern führt alle drei Jahre den Auditprozess zur Erneuerung des Gütesiegels „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ durch – die aktuelle Begutachtungsperiode läuft bis Ende 2025. Das Maßnahmenverzeichnis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird kontinuierlich überwacht und umfasst in der dieser Begutachtungsperiode folgende Schwerpunkte:
• Mobiles Arbeitens
• Aktive interne und externe Kommunikation
• Etablierung einer wissensbasierten familienfreundlichen Führungskultur
• Entwicklung eines gemeinsamen familienfreundlichen Führungsverständnisses
• Gezielte Unterstützungsleistungen für Familien, insbesondere für karenzierte Mitarbeitende
Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz und Sicherheit
Der Kelag-Konzern führt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit eine regelmäßige Überwachung des LTIFs (Lost Time Injury Frequency) für die wesentlichen Konzernunternehmen in Österreich durch. Zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins finden regelmäßige Sicherheitsgespräche statt. Diese dienen der Analyse von Risiken, der Vermeidung zukünftiger Unfälle und der Identifizierung möglicher Optimierungen in den Prozessabläufen. Die Sicherheitsgespräche umfassen Sicherheitsimpulse sowie Vor-Ort-Gespräche, bei denen Führungskräfte regelmäßig die Arbeitssituationen beobachten und die Mitarbeitenden direkt ansprechen. Die Häufigkeit dieser Gespräche variiert je nach Führungsebene und Gefährdungspotenzial der Beschäftigten. Die Vor-Ort-Sicherheitsgespräche ermöglichen die Korrektur unsicherer Handlungen, die Stärkung des Arbeitssicherheitsbewusstseins und die Vermeidung von Verletzungen.
Die Etablierung eines Gesundheitsboards stellt eine zentrale Maßnahme des Kelag-Konzerns dar, um strategische Entscheidungen im Gesundheitswesen zu treffen und die Adressierung wichtiger Themen und Herausforderungen sicherzustellen. Das Gesundheitsboard tagt quartalsweise oder bei Bedarf zur Entwicklung von Gesundheitsprogrammen, die die physische und psychische Gesundheit fördern. Ergänzend wurde eine Kelag Gesundheits-App implementiert. Diese unterstützt die Bewegung, die Ernährung und die mentale Gesundheit der Beschäftigten durch Kurzvideos und gesundheitsrelevante Informationen, die saisonal und individuell angepasst werden.
Der Kelag-Konzern strebt die Re-Zertifizierung des BGF-Gütesiegels (Betriebliche Gesundheitsförderung) an. Der entsprechende Antrag wird von einer unabhängigen Stelle des BGF-Netzwerks auf Erfüllung der erforderlichen Kriterien geprüft. Das Gütesiegel besitzt nach erfolgreicher Zertifizierung eine Gültigkeit von drei Jahren.
Maßnahmen im Zusammenhang Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Der Kelag-Konzern implementierte zur Gleichstellung der Geschlechter und Sicherstellung der Entgeltgleichheit die „Jobfamilien“. Diese systematische Einordnung aller Unternehmensfunktionen in neun Job-Family-Levels schafft klare Rollen, Verantwortlichkeiten und transparente Gehaltsbänder. Bei Bedarf erfolgt die Schaffung neuer Funktionen, um eine faire und transparente Vergütung sowie die adäquate Besetzung der Positionen sicherzustellen. Seit der Einführung und Standardisierung der Gehaltssysteme im Jahr 2015 optimiert der Kelag-Konzern diese kontinuierlich und passt sie an veränderte Rahmenbedingungen an.
Das Diversitätsprogramm des Kelag-Konzerns umfasst zur Förderung der Chancengleichheit zahlreiche Maßnahmen. Dazu zählen:
• Spezielle Förderprogramme und Mentorings für Frauen
• Trainings und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Gleichstellung und Diversität
• Learning Circles für Frauen
• Durchführung eines Fempowerment Day
• Transparente Rekrutierungs- und Beförderungsprozesse
Diese Initiativen dienen der Stärkung von Chancengleichheit, Fairness und Diversität im Unternehmen. Der Kelag-Konzern überprüft den Fortschritt der Umsetzung jährlich. Im Geschäftsjahr 2024 wurden über 20 Schwerpunktmaßnahmen und Initiativen zur Stärkung der Position der Frauen im Kelag-Konzern durchgeführt.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Schulung und Kompetenzentwicklung
Die Evaluierung und (Neu-)Konzeption von zielgruppengerechten Weiterbildungsmaßnahmen im Kelag-Konzern basiert auf Feedbackergebnissen sowie strategisch abgeleiteten Maßnahmen aus der Unternehmensstrategie. Der Konzern entwickelt zielgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen für verschiedene Mitarbeitergruppen, darunter Talente, Schlüsselfunktionsträger, Innendienstmitarbeiter, Außendienstmitarbeiter (z. B. Monteure) und Lehrlinge. Die Ergebnisse werden im Format „Kompetent in die Zukunft“ mit den Führungskräften in einem zweijährigen Turnus evaluiert.
Die kontinuierliche Führungskräfteentwicklung zielt auf die Stärkung der Führungskompetenzen und die Steigerung der Führungseffektivität im Kelag-Konzern ab. Die Evaluierung erfolgt durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen sowie einen umfassenden 360°-Feedbackprozess. Auf Basis der Feedbackergebnisse leitet der Kelag-Konzern individuelle Maßnahmen für Führungskräfte ab. Übergreifende Maßnahmen werden durch den HR im Rahmen der Führungskräfteprogramme entwickelt und implementiert.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung
Im Bereich der Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat der Kelag-Konzern 2024 einen Unternehmens-Inklusions-Check mit Unterstützung der Organisation Autark durchgeführt. Ziel war die Ableitung von Maßnahmen zur Reifegraderhöhung der Organisation im Bereich der Integration. Die Analyse identifizierte Optimierungspotenziale in den Bereichen Recruiting, Weiterbildungsmöglichkeiten und Kommunikationsstrategien, die der Kelag-Konzern im Jahr 2025 sukzessive umsetzen wird. Darüber hinaus fördert der Konzern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Einstellungen, um die Inklusion und Chancengleichheit in den Konzernunternehmen weiter zu stärken.
Maßnahmen im Zusammenhang gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Der Kelag-Konzern hat ein Diskriminierungsmeldesystem eingerichtet, das eine sichere und vertrauliche Meldung von Diskriminierungs- oder Belästigungsfällen ermöglicht. Die Meldung kann über das digitale Hinweisgebersystem oder die zuständigen Ansprechpersonen im HR-Bereich erfolgen. Das Diskriminierungsmeldesystem wird kontinuierlich erweitert und ausgebaut, um eine niederschwellige Möglichkeit zur Meldung von Diskriminierungsfällen zu bieten.
Der Kelag-Konzern hat ein speziell entwickeltes E-Learning-Modul zur Bekämpfung von sexueller Belästigung erstellt, das bis 2025 allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses interaktive Modul sensibilisiert für das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und vermittelt Wissen zu Prävention, rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten.
Seit dem Jahr 2023 steht ein umfassender Handlungsleitfaden zur Krisenintervention im Arbeitsumfeld zur Verfügung. Der Leitfaden behandelt Themen wie Stress und Burnout, Konflikte, aggressive Verhaltensmuster, Suchterkrankungen, Suizidäußerungen sowie Tod und Trauer. Er bietet präventive Maßnahmen, akute Interventionen und Wiedereingliederungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen sowie Gesprächsführungstipps und Kontaktinformationen zu relevanten Ansprechpersonen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Vielfalt
Der Kelag-Konzern implementiert verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt. Dazu gehören maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote, die den generations- und unternehmensübergreifenden Austausch fördern. Das „New Generation Carinthia Mentoring Programm“ des Business Frauen Centers sowie unternehmenseigene Weiterbildungsangebote der Personalentwicklung, wie das Reverse Mentoring, ermöglichen den Austausch zwischen verschiedenen Generationen.
Ein Rotationsprinzip bei Trainees und kaufmännischen Lehrlingen bereichert das Arbeitsumfeld durch das Aufeinandertreffen verschiedener Generationen in unterschiedlichen Unternehmensstationen. Diese Maßnahme fördert langfristig Innovation und stärkt die Unternehmenskultur sowie übergreifendes Prozessverständnis.
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen von Cross Culture Aktivitäten Trainings zur interkulturellen Sensibilisierung angeboten. Ab 2025 werden diese Trainings regelmäßig durchgeführt, um das Verständnis für die kulturelle Vielfalt der Beschäftigten zu stärken. Darüber hinaus fanden erstmals Projektmanagement-Trainings und ein All-Hands-Meeting in englischer Sprache statt, an denen auch internationale Mitarbeitende teilnahmen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Datenschutz
Der Kelag-Konzern legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der DSGVO. Die Gesellschaft führt im Rahmen der Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) standardisierte Datenschutzprozesse ein. Die konsequente Umsetzung gewährleistet die korrekte Anwendung der DSGVO und stärkt das Vertrauen der Stakeholder durch zeitnahe und kompetente Bearbeitung von Datenschutzanfragen. Die vollständige Implementierung des DSMS ist bis Ende 2028 geplant.
Der Kelag-Konzern führt regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit durch. Diese stellen sicher, dass das Personal kontinuierlich über die Bedeutung des Datenschutzes informiert ist und die entsprechenden Richtlinien im Umgang mit Verbraucherdaten einhält. Die Trainingsmaßnahmen fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und minimieren potenzielle Risiken.
Die Absolvierung der Schulungen durch sämtliche Mitarbeitende ist bis Ende 2025 vorgesehen. Der Kelag-Konzern überprüft die E-Learning-Inhalte regelmäßig auf Übereinstimmung mit aktuellen politischen und rechtlichen Anforderungen und passt diese bei Bedarf an. Diese Maßnahmen dienen der Stärkung des Stakeholder-Vertrauens sowie der Sicherstellung der Datenschutzvorgaben.
Darüber hinaus erweitert der Kelag-Konzern bis Ende 2028 das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und standardisiert die technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß den Kontrollen der ISO/IEC 27001. Dies gewährleistet den sicheren Umgang mit Informationen bzw. personenbezogenen Daten.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Internes Angebot offener Stellen
Beschreibung
Das interne Angebot offener Stellen bezieht sich auf die Praxis, vakante Positionen
innerhalb des Unternehmens zunächst den aktuellen Mitarbeitern anzubieten. Dies zeigt, dass das Unternehmen wirtschaftlich stabil ist und als sicherer Arbeitgeber agiert, der die funktionale Entwicklung seiner Mitarbeiter aktiv fördert.
Zuordnung zu Konzept
Langfristige Mitarbeiterbindung und finanzielle Sicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Kontinuierlich entsprechend Planungsbedarf und Ad-hoc Bedarf
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Sicherheit
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung auf Basis der Personalbedarfsplanung und Ad-hoc Bedarf; Festlegung der Ausschreibungsform (intern oder extern) durch Recruiting und Führungskräfte;
Bewertung der Wirksamkeit anhand interner Bewerbungen und Besetzungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Betriebliche Sozialleistungen
Beschreibung
Bei Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis werden Mitarbeiter in das betriebliche Altersvorsogemodell aufgenommen, bei welchem der Arbeitgeber Beiträge für die Mitarbeiter in eine private Pensionskasse abführt
Zuordnung zu Konzept
Langfristige Mitarbeiterbindung und finanzielle Sicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Sicherheit
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Einhaltung von Rahmenbedingungen der einschlägigen Betriebsvereinbarung;
Abwicklung und Initiierung von Beitragsabführung an die Pensionskasse durch hinterlegte Prozesse im Gehaltsabrechnungssystem; Sicherstellung von korrekten Prozessabwicklungen durch regelmäßige Checks und geplanten Einsatz eines automatisierten Auditor-Tools
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Attraktive Vergütung (Gehaltsbenchmark)
Beschreibung
Die Orientierung an Gehaltsbenchmarks stellt sicher, dass Vergütungen fair und wettbewerbsfähig sind, was Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung stärkt. Der jährliche Gehaltsfindungsprozess fördert Transparenz und Vertrauen, während externe Vergütungsstudien aktuelle Marktdaten liefern. Variable Gehaltskomponenten ermöglichen leistungsabhängige Prämien und erhöhen die Attraktivität der Vergütungspolitik.
Zuordnung zu Konzept
Langfristige Mitarbeiterbindung und finanzielle Sicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
alle 2 Jahre (externe Gehaltsstudien), einmal jährlich Gehaltsfindungsprozess
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Sicherheit
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Sicherstellung von marktgerechter Vergütungen durch jährlichen Gehaltsfindungsprozess unter Berücksichtigung aktueller wirtschaftlicher Bedingungen; Einbeziehung von Feedback aus Austrittsgesprächen zur Vergütung und Austrittsgründen; Sicherstellung der Genauigkeit durch interne Kontrollschritte (Vier-Augen-Prinzip) bei der Berechnung des Prämienbudgets
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Arbeitszeitmodelle
Beschreibung
Flexible Arbeitszeitmodelle bieten Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten an ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände anzupassen
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für Mitarbeiter
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Einbindung von Ergebnissen aus Feedback-Instrumenten in Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitszeitmodelle; Regelmäßige Wiederholung von Feedback-Schleifen zur Messung der Wirkung von Veränderungen; Prüfung durch Auditprozess Beruf und Familie
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Anbieten von mobilem Arbeiten für mehr Flexibilität
Beschreibung
Mobiles Arbeiten bietet Mitarbeitern mehr Flexibilität, verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und steigert Zufriedenheit und Produktivität. Die Policy „Mobiles Arbeiten“ erlaubt bis zu zwei Tage Homeoffice pro Woche, vorausgesetzt, es wird eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen.
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für Mitarbeiter
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Auswertung der Inanspruchnahme über das SAP-System
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Sabbaticals
Beschreibung
Sabbaticals ermöglichen Mitarbeitern flexible Auszeiten für Erholung, Familie oder Weiterbildungen, fördern die Work-Life-Balance und stärken langfristig Zufriedenheit und Bindung
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für Mitarbeiter
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Monitoring durch HR SAP Stamm (Abwesenheit Sabbatical)
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Mitarbeiterbefragung
Beschreibung
Die Mitarbeiterbefragung dient der Erfassung von Meinungen, Zufriedenheit und Bedürfnissen der Mitarbeitenden. Die gewonnenen Ergebnisse bieten wertvolle Optimierungsmöglichkeiten und tragen zur Mitarbeiterbindung bei. Zudem verbessert sie die Mitarbeiterzufriedenheit und fördert den offenen Dialog innerhalb des Unternehmens.
Zuordnung zu Konzept
Einholung von Feedback über eine Sekundärorganisation
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Alle 3 Jahre
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Einbeziehen der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung von Nachfolgemessungen 2025; Festlegung weiterer Umsetzungsmaßnahmen und Parameter für die Zielerreichung im Rahmen der Sekundärorganisation im Jahr 2025
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Austrittsgespräche
Beschreibung
Durchführung von „Austrittsgesprächen“, um Verbesserungsvorschläge für die jeweilige Gesellschaft abzuleiten und Mitarbeiterfluktuation zu reduzieren
Zuordnung zu Konzept
Einholung von Feedback über eine Sekundärorganisation
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten, jedoch keine Gültigkeit bei Mitarbeitenden von Drittunternehmen und Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Einbeziehen der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Verwendung von Interviewleitfäden; Durchführung von persönlichen, dokumentierten Feedbackgesprächen; Festlegung weiterer Umsetzungsmaßnahmen und Parameter zur Wirksamkeit im Rahmen der Sekundärorganisation im Jahr 2025
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Austausch zwischen HR und dem Betriebsrat
Beschreibung
Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen HR und dem Betriebsrat statt
Zuordnung zu Konzept
Enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
laufender Austausch zwischen HR & Betriebsrat; 4 mal pro Jahr Austausch zwischen HR, Betriebsrat & Vorstand
Verantwortlichkeit
Leitung HR und Betriebsrat
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung von regelmäßigen internen Abstimmungen zwischen HR und BR zur Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Maßnahmen; Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch Auswertung von Kennzahlen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Involvierung des Betriebsrats
Beschreibung
Der Betriebsrat wird stark involviert, um Interessen der Mitarbeiter bedarfsgerecht zu berücksichtigen:
- Betriebsrat im Aufsichtsrat der großen Gesellschaften
- Betriebsrat in Ausschüssen und großen Gremien vertreten
Zuordnung zu Konzept
Enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Gremialbetreuung
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Ausübung des Stimmrechts durch den Betriebsrat in den vertretenen Gremien
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Gütesiegel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Beschreibung
Der Auditprozess wird fortgesetzt, um das Gütesiegel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen, und die Beruf- und Familien-Datenbank wird überwacht
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Dreijährige Begutachtungsperiode (2022-2025)
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Life-Balance
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und Audit-Prozessen; Anstreben einer Rezertifizierung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Sicherheitsgespräche vor Ort
Beschreibung
Es werden Sicherheitsgespräche durchgeführt, um Risiken zu analysieren, zukünftige Unfälle zu vermeiden und mögliche Optimierungen in den Prozessabläufen zu identifizieren
Zuordnung zu Konzept
Verhinderung unsicherer Handlungen und Arbeitsunfälle
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kärntner Restmüllverwertung)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Verantwortliche nach VStG §9
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Die Überwachung findet mittels eines vorgefertigten Formulars statt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zeigt sich im Lost Time Injury Frequency (LTIF).
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Verbesserung der Arbeitssicherheit
Beschreibung
Es wird eine regelmäßige Überwachung und Analyse des LTIFs durchgeführt, um die Arbeitssicherheit zu verbessern und Arbeitsunfälle zu minimieren
Zuordnung zu Konzept
Verhinderung unsicherer Handlungen und Arbeitsunfälle
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kärntner Restmüllverwertung)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
jährlich
Verantwortlichkeit
Vorstand Kelag bzw. Geschäftsführungen der Gesellschaften
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Erstellung und Kommunikation von Arbeitsunfallanalysen und abgeleiteten Maßnahmen
Stichprobenartige Wirksamkeitskontrolle durch die SFK oder den §9 Verantwortlichen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Gesundheitsboard
Beschreibung
Das Gesundheitsboard fungiert als als zentrales Gremium, um strategische Entscheidungen im Gesundheitswesen zu treffen und sicherzustellen, dass die wichtigsten Themen und Herausforderungen effektiv adressiert und umgesetzt werden
Zuordnung zu Konzept
Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Quartalsweise bzw. im Anlassfall bei Bedarf
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR und Vorstand
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung der Inanspruchnahme durch Teilnehmerzahlen und Feedbackschleifen; Festlegung und kontinuierliche Überprüfung kurz- und mittelfristiger Ziele zur Gewährleistung der Effektivität der Maßnahmen und Anpassung bei Bedarf
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Gesundheits-App
Beschreibung
Die Kelag Gesundheits-App für Mitarbeiter fördert Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit. Sie bietet Kurzvideos und gesundheitsrelevante Informationen, saisonal und individuell angepasst, sowie wiederkehrende interne und unternehmensübergreifende Challenges. Mitarbeiter können auf interne Informationen zugreifen, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Die App unterstützt eine gesunde Unternehmenskultur und motiviert, Gesundheitsziele zu erreichen.
Zuordnung zu Konzept
Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Regelmäßige Analyse von Nutzungsdaten; Teilnahme an Challenges zur Überwachung der Maßnahmen und Wirksamkeit der GesundheitsApp; Sammlung von qualitativen Daten durch Feedback; Umfragen zur Erfassung der Nutzererfahrungen und -zufriedenheit
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Antragstellung auf Re-Zertifizierung des BGF-Gütesiegel im Jahr 2025
Beschreibung
Das BGF-Gütesiegel ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass im Kelag-Konzern Konzepte der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) angewendet werden. Um das Gütesiegel zu erneuern, wird ein Antrag gestellt, der umgesetzte Maßnahmen und zukünftige Pläne zur Gesundheitsförderung beschreibt. Dieser Antrag wird von einer unabhängigen Stelle des BGF-Netzwerks geprüft, die sicherstellt, dass die Kriterien erfüllt sind.
Zuordnung zu Konzept
Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
alle 3 Jahre
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Digitaler Antrag für das BGF-Gütesiegel mit Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen und zukünftigen Pläne, inkl. Zielen und Zeitplänen; Übermittlung von Dokumenten und Nachweisen bei Bedarf; Feedback und Empfehlungen der ÖGK zur Verbesserung des Antrags; Prüfung des Antrags durch die unabhängige Stelle des BGF-Netzwerks zur Sicherstellung der Kriterienerfüllung und Verleihung des Gütesiegels
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Job Families
Beschreibung
Job Families gruppieren alle Funktionen im Unternehmen systematisch und ordnen jede Funktion einem der 9 Job Family Levels zu. Diese Struktur ermöglicht eine klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten. Jedes Level ist bestimmten Kollektivvertrags-Beschäftigungsgruppen zugeordnet, wodurch transparente Gehaltsbänder geschaffen werden. Bei Bedarf wird eine neue Funktion geschaffen, wenn keine passende vorhanden ist. So wird eine faire und transparente Vergütung sowie die richtige Besetzung der Positionen gewährleistet.
Zuordnung zu Konzept
Chancengleichheit und Lohngerechtigkeit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Erhöhte finanzielle Sicherheit und Aufstiegschancen
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Bei der Einstellung und Funktionsänderung wird die richtige Job Family zugeordnet. Die Überwachung erfolgt durch das Recruitingteam. Einmal jährlich wird die Zuordnung im Gehaltsfindungsprozess von HR-Services gemonitort.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Genderinitiativen für Frauen
Beschreibung
In der Gendersäule des Diversity Programms werden jährlich in den Rubriken Frauen in der Entwicklung, Frauen vernetzt, Frauen und Gesundheit sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie in einem jährlichen Jahresplan (Roadmap) Maßnahmen definiert, die zur Förderung von Frauen im Unternehmen beitragen
Zuordnung zu Konzept
Diversity Programm
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Jährlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Anteil der Frauen in Führungspositionen
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Messung der Mitarbeiterzufriedenheit; Erhebung von Teilnahmequoten an Weiterbildungsmaßnahmen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Evaluierung und (Neu-)Konzeption von zielgruppengerechten Weiterbildungsmaßnahmen
Beschreibung
Aus den Feedbackergebnissen und abgeleitet aus der Unternehmensstrategie werden gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen (z.B. Talente, Schlüsselfunktionsinhaber:innen, Mitarbeiter im Innendienst, Außendienstmitarbeiter wie Monteure, Lehrlinge) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Format "Kompetent in die Zukunft" mit den Führungskräften evaluiert.
Zuordnung zu Konzept
Learning and Competence Circle
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
alle 2 Jahre
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung durch Anzahl der durchgeführten Weiterbildungstermine je Zielgruppe sowie Anzahl der Teilnehmenden; Überprüfung durch Mitarbeitergespräche
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Führungskräfteentwicklung - Paper 2028
Beschreibung
Aus den Feedbackmaßnahmen und der Unternehmensstrategie werden gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für die erfolgskritische Zielgruppe "Führungskräfte" entlang der 12 Führungskompetenzen abgeleitet. Die Ergebnisse werden über Mitarbeiterbefragungen (MAB) und 360-Grad-Feedback evaluiert.
Zuordnung zu Konzept
Learning and Competence Circle
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten, jedoch keine Gültigkeit bei Mitarbeitenden von Drittunternehmen und Selbstständigen
Zeithorizont
Die Maßnahme wird alle 2,5 Jahre durchgeführt, abhängig von den Ergebnissen der Feedbacksysteme
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Anzahl der durchgeführten Weiterbildungstermine je Zielgruppe sowie Anzahl der Teilnehmenden; Wirksamkeit: Überprüfung im 360° Feedback
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Durchführung 360-Grad-Feedback bei Führungskräften
Beschreibung
Das 360-Grad-Feedback ist ein umfassendes Beurteilungsverfahren, das darauf abzielt, ein vollständiges Bild der Leistung und Kompetenzen einer Führungskraft zu erhalten. Es bezieht Feedback aus verschiedenen Perspektiven ein und unterstützt die Entwicklung der Führungskräfte. Dadurch können individuelle, gezielte Maßnahmen abgeleitet werden, die zur Verbesserung der Leistung und zur Förderung einer präziseren Selbstwahrnehmung beitragen.
Zuordnung zu Konzept
Learning and Competence Circle
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten, jedoch keine Gültigkeit bei Mitarbeitenden von Drittunternehmen und Selbstständigen
Zeithorizont
Alle 3 Jahre
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung von Nachfolgemessungen und individuelle Vergleichbarkeit von Daten zu vergangenen 360-Grad-Feedbacks; Allgemeine Auswertung zum Erfüllungsgrad der 12 Führungskompetenzen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Beschreibung
Das Unternehmen steuert über die Einstellungen von Menschen mit Behinderungen kontinuierlich auch die gesetzliche Zahlungspflicht zur Ausgleichstaxe die im Idealfall gegen 0 € geht
Zuordnung zu Konzept
Diversity Programm
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Alle
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Steuerung über Berechnung der Zu- und Abgänge der Mitarbeiter mit Behinderungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Prozessoptimierung für die Einbindung von Menschen mit Behinderungen
Beschreibung
Die Prozessoptimierung geht in Richtung der Überarbeitung des Recruitingprozesses sowie in die Weiterentwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen und Kommunikationsstrategien
Zuordnung zu Konzept
Diversity Programm
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
2025
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Alle
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Die Überwachung erfolgt über eine Online-Befragung und Begehungen in Bezug auf die Barrierefreiheit
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Diskriminierungsmeldesystem
Beschreibung
Das Diskriminierungsmeldesystem wurde als integraler Bestandteil des internen und externen Hinweisgebersystems erweitert und ausgebaut, um Mitarbeiter eine einfache Möglichkeit zu bieten, Diskriminierungsfälle zu melden
Zuordnung zu Konzept
Wahrung der Menschenrechte
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
2025
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Juristischer Dienst und HR-Leitung
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherstellung eines vertrauensvollen und stetigen Arbeitsumfeldes
Fortschritt der Umsetzung
bereits abgeschlossen
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Systematische Erfassung aller Diskriminierungsmeldungen, einschließlich Art, Bereich und beteiligter Personen. Prüfung jeder Meldung zur Festlegung erforderlicher Maßnahmen. Ergreifen geeigneter Maßnahmen wie Schulungen, Mediation oder disziplinarische Maßnahmen. Regelmäßige Überprüfungen und Feedback-Schleifen zur Sicherstellung der Effektivität der Maßnahmen. Regelmäßige Berichte an das Management und kontinuierliche Verbesserungen basierend auf den Ergebnissen.
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
E-Learning zur Bekämpfung von sexueller Belästigung
Beschreibung
Ein interaktives E-Learning-Modul sensibilisiert Mitarbeiter für das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Es vermittelt Wissen zu Prävention, rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten, um ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld zu fördern.
Zuordnung zu Konzept
Wahrung der Menschenrechte
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
Ende 2025
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherstellung eines vertrauensvollen und stetigen Arbeitsumfeldes
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Implementierung und Ausrollung des E-learnings in ELISA; Monitoring der Durchführungsquote
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Handlungsleitfaden zur Krisenintervention
Beschreibung
Ein umfassender Leitfaden unterstützt bei der Prävention und Bewältigung von Krisensituationen, wie Stress und Burnout, Konflikten, aggressivem Verhalten, Suchterkrankungen, Suizidäußerungen sowie Tod und Trauer. Er bietet konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung, effektive Interventionen und praxisnahe Tipps zur erfolgreichen Wiedereingliederung.
Zuordnung zu Konzept
Wahrung der Menschenrechte
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Zeithorizont
laufend
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherstellung eines vertrauensvollen und stetigen Arbeitsumfeldes
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung regelmäßiger Evaluationen und Aktualisierungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Cross Culture: Stärkung der interkulturellen Sensitivität der Mitarbeiter
Beschreibung
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich interkulturelle Sensitivität sowie Fachtrainings in anderen Sprachen (bspw. Englisch) stärken das Verständnis zur kulturellen Vielfalt der Mitarbeiter. Darüber hinaus vermitteln sie praktische Kenntnisse und Sensitivität im Cross Culture Bereich, um Zusammenarbeit und Kommunikation in einem globalen Umfeld zu verbessern.
Zuordnung zu Konzept
Diversity Programm
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten, jedoch keine Gültigkeit bei Mitarbeitenden von Drittunternehmen und Selbstständigen
Zeithorizont
2024 pilotiert, 2025 im Regelkreis
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Alle
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Teilnahmequote an interkulturellen Weiterbildungsmaßnahmen, Sprachtrainings sowie
Kommunikation von umgesetzten Maßnahmen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Austausch der Generationen
Beschreibung
Über ein massgeschneidertes Weiterbildungsangebot, das auch den generations- und zum Teil auch unternehmensübergreifenden Austausch fördert, wie bspw. durch die Teilnahme an einem seitens des BFC (Business Frauen Centers) angebotenen "New Generation Carinthia Mentoring Programms bzw. durch eigene Weiterbildungsangebote seitens der Personalentwicklung zum Reverse Mentoring wird der Austausch über Generationen hinweg ermöglicht. Durch ein kurzes Rotationsprinzip bspw. bei Trainees, oder bei kaufmännischen Lehrlingen wird durch das Aufeinandertreffen von verschiedenen Generationen in unterschiedlichen Stationen im Konzern das Arbeitsumfeld bereichert, was á la long zu mehr Innovation und einer stärkeren Unternehmenskultur führt.
Zuordnung zu Konzept
Diversity Programm
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten, jedoch keine Gültigkeit bei Mitarbeitenden von Drittunternehmen und Selbstständigen
Zeithorizont
jährlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Alle
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Teilnahmequoten an Weiterbildungsangeboten sowie Kommunikation von umgesetzten Maßnahmen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
Beschreibung
Um den Schutz der Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten wird die Standardisierung der bestehenden Datenschutzprozesse vorangetrieben und auf die Unternehmensbereiche ausgerollt. Durch diese Homogenisierung soll ein einheitliches Datenschutzniveau und standardisierte Betroffenenprozesse sichergestellt werden.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2028
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Systemaudit sowie Zertifizierung des DSMS
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu Datenschutz und -sicherheit
Beschreibung
Als Betreiber kritischer Infrastrukturen ist Mitarbeitersensibilisierung ein wesentlicher Bestandteil des ISMS bzw. DSMS. Regelmäßige Trainings stärken das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutz und -sicherheit. Sie fördern den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und minimieren das Risiko des Datenverlusts. Im Geschäftsjahr 2025 sollen die fehlenden Unternehmensbereiche in das Schulungsprogramm zu Datenschutz und -sicherheit aufgenommen werden.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2025
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überprüfung des Wissens im Anschluss an die Schulungen mittels Wissensquiz
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Beschreibung
Die voranschreitende Internationalisierung des Kelag-Konzerns erfordert eine Neuausrichtung des bestehenden ISMS. Durch die Standardisierung und Ausrollung der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Informationssicherheit basierend auf den Kontrollen der ISO/IEC 27001 (internationaler Standard für Informationssicherheit) soll das Sicherheitsniveau homogenisiert werden. Im Geschäftsjahr 2025 erfolgt die Standardisierung des ISMS in der Kelag und Kärnten Netz sowie die Re-Zertifizierung der Unternehmensbereiche nach ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011 und ISO/IEC 27019. Weiters starten die ISMS Projekte in der Kelag Energie und Wärme und Interenergo, deren Abschluss mit 2026 geplant ist. Der Start der ISMS Projekte in der Kelag International und den übrigen Unternehmensbereichen ist für 2026 / 2027 geplant.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2028
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung IT Business Solutions (IT) - CISO
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Interne und externe technische und organisatorische Audits sowie Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Die Festlegung der Ziele erfolgt durch das Management des Kelag-Konzerns. Dabei werden interne Analysen und externe Benchmarks herangezogen. Die Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung der festgelegten Ziele wird durch regelmäßige Überprüfungen des strategischen Controllings überwacht. Der Vorstand überprüft die Fortschritte zumindest halbjährlich im Management-Review-Meeting. Erkenntnisse und Verbesserungsmöglichkeiten werden durch verschiedene interne Evaluationsmethoden ermittelt. Das Management analysiert die Ergebnisse und leitet entsprechende Maßnahmen ein, um die Leistung zu verbessern. Die Mitarbeitenden und die Arbeitnehmervertreter werden in diesem Prozess nicht direkt einbezogen, jedoch sind die Arbeitnehmervertreter durch ihre Funktion im Aufsichtsrat indirekt beteiligt.
Nachfolgend wird auf die Ziele eingegangen, welche sich der Kelag-Konzern im Zusammenhang mit den identifizierten wesentlichen Themen gesetzt hat.
Ziele im Zusammenhang mit der “Sicheren Beschäftigung”
Der Kelag-Konzern strebt zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze und Gewährleistung der Planungssicherheit für die Beschäftigten eine konstante Fluktuationsrate auf Branchenniveau an. Bis zum Jahr 2026 soll die Fluktuationsrate unter 12 % liegen.
Ziele im Zusammenhang mit der “Arbeitszeit”
Der Kelag-Konzern hat im Kontext des wesentlichen Themas Arbeitszeit noch keine ESRS-konformen Ziele definiert. Es wird jedoch das strategische Anliegen verfolgt mobile Arbeitsformen weiterhin anzubieten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern. Darüber hinaus zielt der Kelag-Konzern auf eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit durch flexible Arbeitszeitmodelle ab.
Ziele im Zusammenhang mit “Sozialen Dialog”
Im Rahmen der konzernweiten Förderung des sozialen Dialogs strebt der Kelag-Konzern eine Beteiligungsquote von 60 % bei Mitarbeiterbefragungen bis 2025 an. Damit wird das Engagement für eine transparente und partizipative Unternehmenskultur gezeigt, die auf strukturiertem Feedback der Mitarbeitenden basiert.
Ziele im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Der Kelag-Konzern hat zur Vereinigungsfreiheit noch keine ESRS-konformen Ziele festgelegt, legt jedoch besonderen Wert auf den regelmäßigen Austausch zwischen Geschäftsleitung, Betriebsrat und dem Bereich HR. Ergänzend zu den laufenden Abstimmungen sind mindestens vier fix terminisierte Treffen pro Geschäftsjahr geplant. Diese dienen der Diskussion strategischer Themen sowie der gemeinsamen Lösungsentwicklung. Dieses Vorgehen gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Lösungsansätzen und Vereinbarungen sowie die vorausschauende Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen.
Ziele im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben
Der Kelag-Konzern setzt Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Kelag strebt die Rezertifizierung des Gütesiegels „Audit Beruf und Familie“ im Jahr 2025 an, um die Gültigkeit bis Ende 2028 beizubehalten. Diese Zertifizierung unterstreicht die Balance zwischen beruflichen und familiären Verpflichtungen der Mitarbeitenden.
Ziele im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz und Sicherheit
Der Kelag-Konzern verfolgt eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes, wenngleich gegenwärtig noch kein ESRS-konformes Ziel definiert ist. Die Erfassung des Lost Time Injury Frequency (LTIF) erfolgt derzeit in den wesentlichen Konzerngesellschaften und dient als Basis für die Ableitung von Maßnahmen, wie etwa die Ausweitung der Erfassung auf mehrere Konzernunternehmen. Für 2025 ist die Festlegung eines konzernweiten Zielwerts vorgesehen, um den Arbeitnehmerschutz, insbesondere im Kraftwerks- und Netzbereich, systematisch zu optimieren und Arbeitsunfälle zu minimieren.

Im Rahmen der BGF-Rezertifizierung erfolgt eine prozesshafte Überprüfung der bestehenden Zertifizierung hinsichtlich der festgelegten Standards und Anforderungen. Diese Zertifizierung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der körperlichen und mentalen Gesundheit der Mitarbeitenden. Der Kelag-Konzern strebt die Bestätigung des Gütesiegels bis 2026 an.
Ziele im Zusammenhang Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Der Kelag-Konzern hat für die Bereiche Geschlechtergleichstellung und Lohngleichheit noch keine ESRS-konformen Ziele definiert, die erhöhte finanzielle Sicherheit und Aufstiegschancen gewährleisten. Der Konzern fördert Chancengleichheit aktiv durch die implementierten Jobfamilien. Dieses unterstützt die Lohngleichheit zwischen Geschlechtern mittels systematischer Gruppierung vergleichbarer Positionen und etabliert damit eine faire sowie transparente Vergütungsstruktur.
Der Kelag-Konzern definiert ein konkretes Ziel für die Erhöhung des Frauenanteils: Bis 2025 ist ein Anteil von 30 % Frauen bei den jährlichen Neueinstellungen zu erreichen. Diese Zielsetzung unterstreicht das Engagement des Konzerns und gewährleistet die systematische Förderung weiblicher Fachkräfte. Aufgrund der historisch bedingt geringeren Frauenquote in den technisch dominierten Geschäftsmodellen kommt dieser Zielsetzung besondere Bedeutung zu.
Ziele im Zusammenhang mit Schulung und Kompetenzentwicklung
Der Kelag-Konzern strebt eine Erhöhung der Rücklaufquote bei Mitarbeitenden-Gespräche auf 80 % bis 2027 an, mit einem definierten Zwischenziel von 70 % im Jahr 2026. Durch die Steigerung der Teilnahmequote an Mitarbeitenden-Gesprächen gewährleistet der Konzern die Partizipation der Mitarbeitenden in den KVP, die kontinuierliche Weiterbildung der Arbeitskräfte sowie deren systematische Karriereplanung. Diese Maßnahmen fördern die Leistungsbereitschaft und ermöglichen die gezielte Erweiterung des Knowhows sowie der Kompetenzen der Mitarbeitenden.
Ziele im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung
Der Kelag-Konzern hat im Bereich der Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung noch kein ESRS-konformes Ziel definiert. Die Gesellschaft verfolgt die vollständige Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Ausgleichstaxenzahlung) zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Dies erfolgt durch gezielte Rekrutierungsmaßnahmen sowie Prozessoptimierungen zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderung, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu etablieren.
Ziele im Zusammenhang gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Der Kelag-Konzern hat zum wesentlichen Thema „Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz" noch keine ESRS-konformen Ziele festgelegt. Das Unternehmen legt jedoch besonderen Wert auf die Schaffung eines vertrauensvollen Arbeitsumfelds. Ein transparentes Meldesystem sowie Unterstützungsangebote in Krisensituationen bieten die erforderliche Sicherheit und Orientierung. Diese Maßnahmen fördern die konstruktive Zusammenarbeit und Produktivität der Mitarbeitenden.
Ziele im Zusammenhang mit Vielfalt
Der Kelag-Konzern implementiert bereits verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt, darunter Sprachkurse sowie Initiativen zur Überwindung von Generationenunterschieden. Diese Aktivitäten tragen zur Stärkung unterschiedlicher Perspektiven bei und fördern die Innovationskraft des Unternehmens. Die Etablierung einer ESRS-konformen Organisationsstruktur für das Thema Diversität befindet sich in der Konzeptionsphase.
Ziele im Zusammenhang mit Datenschutz
Der Kelag-Konzern verfolgt eine stringente Datenschutzstrategie mit dem Ziel, das konzerneigene DSMS bis 2030 extern zertifizieren zu lassen. Die konzernweite Implementierung des DSMS soll bereits Ende 2028 abgeschlossen sein. Die Zertifizierung dient als externer Nachweis für die DSGVO-Konformität sowie die Effektivität der implementierten Maßnahmen. Das System gewährleistet durch regelmäßige Überprüfungen höchste Standards im Datenschutz und stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden in den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Niedrige Fluktuationsrate
Beschreibung
Die Fluktuationsrate soll auf einem niedrigen Level gehalten werden
Zuordnung zu Konzept
Langfristige Mitarbeiterbindung und finanzielle Sicherheit
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Gewährleistung von Planungssicherheit und finanzieller Sicherheit
Zielwert
< 12%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Eigene Arbeitskräfte
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten (inkl. Pensionierungen), nicht jedoch bei Mitarbeitenden von Drittunternehmen oder Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
8,9% (2024)
Zieljahr
2026
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Kumulierte Austritte / durchschnittlicher Personalstand
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
8,9%
Überwachung des Ziels
Monatliche Überwachung durch die Nutzung eines Dashboards
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Teilnahmequote an Mitarbeiterbefragung
Beschreibung
Es soll eine hohe durchschnittliche Teilnahmequote an Mitarbeiterbefragung erreicht werden
Zuordnung zu Konzept
Einholung von Feedback über eine Sekundärorganisation
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Einbeziehen der Stakeholder in Entscheidungsprozesse
Zielwert
60%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
85% (2022)
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Anzahl der Teilnehmer in Prozent gemessen an der Mitarbeiteranzahl
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
Keine Zielerreichung für das Berichtsjahr 2024 feststellbar, da die Mitarbeiterbefragung alle 2 bis 3 Jahre durchgeführt wird
Überwachung des Ziels
Wiederholte Durchführung von Mitarbeiterbefragungen
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Re-Zertifizierungsprozess
Beschreibung
Der bestehende Re-Zertifizierungsprozess wird beibehalten, um das Gütesiegel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erlangen
Zuordnung zu Konzept
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Life-Balance
Zielwert
Rezertifizierung
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
2022
Zieljahr
2025, 2028, 2031
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
Externe Abnahme der in der Begutachtungsperiode erfolgreich umgesetzten Maßnahmen
Überwachung des Ziels
Überwachung und Bestätigung durch Auditprozess und externen Auditor
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
BGF-Rezertifizierung
Beschreibung
Im Rahmen der Rezertifizierung wird prozesshaft überprüft, ob die bestehende Zertifizierung auch weiterhin den festgelegten Standards und Anforderungen entspricht. Dies ist besonders wichtig, um die Qualität und Sicherheit des BGF-Angebotes zu gewährleisten.
Zuordnung zu Konzept
Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Gesundheit von Mitarbeitern
Zielwert
Rezertifizierung
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2026
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Arbeitskräfte werden durch regelmäßige Gespräche und Schulungsanalysen aktiv in die Entwicklung und Optimierung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einbezogen
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
Wiedererlangung des Gütesiegels
Überwachung des Ziels
Durchführung einer sorgfältigen Befüllung des Antrags; Sicherstellung einer rechtzeitigen Einreichung vor Fristablauf; Nutzung der Vorab-Beratung durch die ÖGK
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Steuerung der Frauenquote bei Neueinstellungen
Beschreibung
Die bewusste Förderung von Frauen bei Neueinstellungen über alle Führungs- und Mitarbeiterebenen trägt nicht nur zur Chancengleichheit bei und fördert Vielfalt, sondern entspricht auch den Erwartungen zentraler Stakeholder wie Mitarbeiter:innen, Investoren und der Gesellschaft.
Zuordnung zu Konzept
Diversity Programm
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Anteil der Frauen in Führungspositionen
Zielwert
30%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme, Kelag International)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten und Mitarbeitenden von Drittunternehmen, jedoch keine Gültigkeit bei Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
30% (2024)
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Durchführung regelmäßiger unterjähriger Monitorings betreffend der Einstellungsquote und Steuerung bei ersichtlicher Zielabweichung
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
n/a
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
30%
Überwachung des Ziels
Jährliche Überprüfung und Berichterstattung durch die Abteilung HR-Services
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Rücklaufquote: Mitarbeitergesprächsquote
Beschreibung
Die Evaluierung der absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen und Kompetenzerweiterung erfolgt je Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeitergespräche
Zuordnung zu Konzept
Learning and Competence Circle
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Knowhow und Kompetenzen der Arbeitskräfte
Zielwert
80%
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: Betrifft die größten und personalstärksten Gesellschaften in Österreich (Kelag, Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme)
Findet Gültigkeit bei festangestellten Beschäftigten, jedoch keine Gültigkeit bei Mitarbeitenden von Drittunternehmen und Selbstständigen
Bezugswert (Bezugsjahr)
57% (2024)
Zieljahr
2027
Zwischenziel
70% (2026)
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
Mitarbeiter-Anzahl im Verhältnis zur Anzahl durchgeführter Mitarbeiter-Gespräche in Prozent
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Arbeitskräfte werden durch regelmäßigen Austausch und strukturierte Feedbackprozesse aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen eingebunden
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
57%
Überwachung des Ziels
Jährlich Überwachung mittels Datenanalyse in der Weiterbildungsplattform ELISA
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Zertifizierung des Datenschutzmanagementsystems
Beschreibung
Ziel ist es, das Datenschutzmanagementsystem zu zertifizieren und die Zusammenarbeit mit der Informationssicherheit auszubauen, um Synergieeffekte zu nutzen und Prozesse zu optimieren
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Missbrauch von Daten
Zielwert
Externer Nachweis für ein effektives / DSGVO-konformes Datenschutzmanagementsystem
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2030
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
n/a
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
n/a
Überwachung des Ziels
Laufende Zielüberwachung durch die Datenschutzorganisation
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Die Kennzahlen basieren auf SAP-Systemdaten für den Beobachtungszeitraum 2024 und beziehen sich auf die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten (nach Köpfen) gemäß den Ausführungen in Abschnitt SBM-3. Die Erhebung erfolgte durch interne Messung ohne externe Validierung. Die vorgelegten Informationen stehen im Kontext zu den Personalaufwandszahlen unter den „Erläuterungen zu Gesamtergebnisrechnung“ im Konzernabschluss. Der Unterschied der Personalkennzahlen in der Nachhaltigkeitserklärung und dem Konzernabschluss lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Berechnungslogik (durchschnittliche Köpfe bzw. FTE) feststellen.
Beschäftigte nach Vertragsart und Geschlecht
2023
2024
Gesamtzahl Beschäftigte
1.943,4
2.117,0
davon KELAG
810,6
888,9
Weiblich
424,1
479,2
Männlich
1.519,3
1.637,8
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Dauerhaft Beschäftigte
1.706,1
1.875,9
davon KELAG
696,1
762,5
Weiblich
346,5
403,2
Männlich
1.359,6
1.472,7
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Befristete Beschäftigte
237,3
241,1
davon KELAG
114,6
126,4
Weiblich
77,6
75,9
Männlich
159,7
165,1
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Vollzeitbeschäftigte
1.783,0
1.935,8
davon KELAG
690,5
757,6
Weiblich
290,4
327,7
Männlich
1.492,6
1.608,1
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
 
 
 
Teilzeitbeschäftigte
160,4
181,2
davon KELAG
120,1
131,4
Weiblich
133,7
151,5
Männlich
26,7
29,7
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
Tab. 1 (S1): Beschäftigte nach Vertragsart und Geschlecht
Beschäftigte nach Vertragsart und Region
2023
2024
Gesamtzahl Beschäftigte
1.943,4
2.117,0
Dauerhaft Beschäftigte
1.706,1
1.875,9
Österreich
1.581,3
1.741,4
Bosnien und Herzegowina
0,0
14,5
Kroatien
11,9
15,6
Frankreich
17,7
16,4
Italien
1,5
2,7
Kosovo
10,3
9,0
Mazedonien
0,0
3,0
Montenegro
0,0
2,6
Serbien
0,0
4,0
Slowenien
83,4
64,2
Spanien
0,0
2,6
Befristete Beschäftigte
237,3
241,1
Austria
237,3
241,1
Vollzeitbeschäftigte
1.783,1
1.935,8
Österreich
1.664,6
1.808,9
Bosnien und Herzegowina
0,0
14,5
Kroatien
11,9
14,6
Frankreich
14,6
13,6
Italien
1,5
2,7
Kosovo
10,3
9,0
Mazedonien
0,0
3,0
Montenegro
0,0
1,6
Serbien
0,0
3,0
Slowenien
80,2
62,4
Spanien
0,0
2,6
Teilzeitbeschäftigte
160,4
181,2
Österreich
154,0
173,6
Kroatien
0,0
1,0
Frankreich
3,1
2,8
Montenegro
0,0
1,0
Serbien
0,0
1,0
Slowenien
3,3
1,8
Tab. 2 (S1): Beschäftigte nach Vertragsart und Region
Der Kelag-Konzern beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 2.117,0 Mitarbeitende, davon 479,2 weibliche und 1637,8 männliche Beschäftigte. Der Konzern setzt auf eine nachhaltige Beschäftigungspolitik, was sich in der hohen Anzahl von 1.875,9 dauerhaft angestellten Mitarbeitenden (403,2 weibliche und 1.472,7 männliche Beschäftigte) widerspiegelt.
Die Anzahl der befristet Beschäftigten beläuft sich auf 241,1 Mitarbeitende (75,9 weibliche und 165,1 männliche Beschäftigte). Befristete Arbeitsverhältnisse dienen im Kelag-Konzern primär der gegenseitigen Erprobung und werden nach sechs Monaten in der Regel in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführt. Eine gesonderte Kategorie bilden Ferial- und Berufspraktika für Studierende und Schüler mit Beschäftigungszeiträumen zwischen einem und sechs Monaten. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte der Kelag-Konzern in Österreich 55 Praktikanten sowie 115 Ferialangestellte. Der Konzern verzichtet vollständig auf Arbeitsverhältnisse ohne garantierte Stundenanzahl.
Im Rahmen der strategischen Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht der Kelag-Konzern flexible Beschäftigungsmodelle. Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 181,2 Mitarbeitende in Teilzeit beschäftigt. Ergänzend nutzt die Gesellschaft punktuell Leiharbeitsverhältnisse zur Abdeckung von Bedarfsspitzen.
Beschäftigte nach Ländern
2023
2024
Gesamtzahl Beschäftigte
1.943,4
2.117,0
davon KELAG
810,6
888,9
Österreich
1.818,5
1.982,5
Restliche Länder
124,9
134,5
Tab. 3 (S1): Beschäftigte nach Ländern
Die geografische Verteilung der Beschäftigten zeigt, dass rd. 93,7 % der Mitarbeitenden des Kelag-Konzerns in Österreich tätig sind.
Der Kelag-Konzern verzeichnete im Berichtsjahr 2024 insgesamt 189 Austritte von Mitarbeitenden, was einer Fluktuationsrate von 8,9 % entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr (2023: 9,6 %) ist die Fluktuation leicht gesunken. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden weder Karenzierungen noch interne Konzernwechsel berücksichtigt.
Der Kelag-Konzern implementierte zur Reduktion der Austrittsrate verschiedene strategische Initiativen. Die detaillierten Maßnahmen sind im Kapitel S1-4 dokumentiert.
Austritte nach Geschlecht
2023
2024
Gesamtzahl Austritte
187
189
davon KELAG
65
81
Weiblich
43
41
Männlich
144
148
Sonstige
0
0
Keine Angabe
0
0
Tab. 4 (S1): Austritte nach Geschlecht
Im Geschäftsbericht 2023 wurde die Fluktuationsrate noch exkl. Pensionierungen berichtet. Deshalb lag der damals berichtete Wert bei 4,6 %. Der neu berechnete Wert nach ESRS-Berechnungsregel ergibt eine Fluktuationsrate von 8,9 % für das Jahr 2023.
Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Die vorliegenden Zahlen wurden für den Beobachtungszeitraum des Jahres 2024 aus dem SAP-System. Die Kennzahlen beziehen sich auf die durchschnittliche Anzahl der nicht angestellten Beschäftigten, basierend auf der Kopfzahl. Die Erhebung und Auswertung der Kennzahlen erfolgten durch interne Prozesse des Konzerns ohne externe Validierung.
Merkmale der Nicht Angestellten Beschäftigten
2023
2024
Gesamtzahl Nicht Angestellte Beschäftigte
122,1
74,0
davon KELAG
26,5
18,8
Weiblich
38,8
39,4
Männlich
81,5
32,6
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
1,8
2,0
 
 
 
Selbstständige
50,5
49,4
davon KELAG
8,2
6,0
Weiblich
28,0
26,8
Männlich
20,7
20,6
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
1,8
2,0
 
 
 
Von Drittunternehmen
71,6
24,6
davon KELAG
18,3
12,8
Weiblich
10,8
12,6
Männlich
60,8
12,0
Sonstige
0,0
0,0
Keine Angabe
0,0
0,0
Tab. 5 (S1): Merkmale der Nicht Angestellten Beschäftigten
Der Kelag-Konzern beschäftigt durchschnittlich rd. 25 Leiharbeitskräfte sowie 49 freie Dienstnehmer. Der Anteil der nicht angestellten Beschäftigten beträgt im Vergleich zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Konzerns 3,4 %. Die Geschlechterverteilung der nicht angestellten Beschäftigten gliedert sich wie folgt: 53,2 % weiblich, 44,1 % männlich sowie 2,7 % ohne Angabe.
Angabepflicht S1-8 – Sozialer Dialog
Die Beschäftigten des Kelag-Konzerns in Österreich profitieren nahezu vollständig von den Vorteilen einer starken Interessensvertretung. In den weiteren Konzernländern verfügt keine Gesellschaft über mehr als 50 Beschäftigte und einen Anteil von mehr als 10 % an der Gesamt-Beschäftigtenanzahl. Der Kelag-Konzern hat gegenwärtig weder einen Europäischen Betriebsrat noch einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einer Societas Cooperativa Europaea (SCE) etabliert.
Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen
Die vorliegenden Zahlen wurden für den Beobachtungszeitraum des Jahres 2024 aus dem SAP-System erhoben. Sie beziehen sich auf die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten nach Köpfen. Die Messung der Kennzahlen wurde intern durchgeführt und nicht von einer externen Stelle validiert.
 
Sozialer Dialog
Abdeckungs-
quote
Vertretung am Arbeitsplatz
(nur EWR)
 
(für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl ausmachen)
80–100%
Österreich
Tab. 6 (S1): Information zum sozialen Dialog
Die Messung der Kennzahl wurde intern durchgeführt und nicht von einer externen Stelle validiert.
Oberes Management
2023
in %
2024
in %
Gesamtzahl der Beschäftigten
17,5
100,0%
19,0
100,0%
Weiblich
2,7
15,4%
3,1
16,3%
Männlich
14,8
84,6%
15,9
83,7%
Keine Angabe
0,0
0,0%
0,0
0,0%
Tab. 7 (S1): Diversität Oberes Management nach Geschlecht
Beschäftigte
2023
in %
2024
in %
Gesamtzahl Beschäftigte
1.943,4
100,0%
2.117,0
100,0%
< 30
442,4
22,8%
492,6
23,3%
30-50
1.037,1
53,4%
1.153,8
54,5%
> 50
463,9
23,9%
470,5
22,2%
Tab. 8 (S1): Diversität Beschäftigte nach Alter
Die Zusammensetzung der obersten Führungsebene des Kelag-Konzerns weist im Jahr 2024 einen Frauenanteil von rd. 16 % (3,1 HC) sowie einen Männeranteil von rd. 84 % (15,9 HC) auf. Als oberste Führungsebene definiert der Kelag-Konzern die zwei Ebenen unterhalb der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane. Diese Ebene umfasst die Geschäftsführung, Bereichsleitung sowie Prokuristen der Kelag, welche die strategische und operative Steuerung des Unternehmens verantworten.
Die Altersstruktur der Mitarbeiter des Kelag-Konzerns gliedert sich wie folgt: 493 Mitarbeitende zählen zur Gruppe der unter 30-Jährigen. Den größten Anteil stellt die Altersgruppe der 30- bis 50-Jährigen mit 1.154 Mitarbeitenden dar. Die Gruppe der über 50-Jährigen umfasst 471 Mitarbeitende. Diese Verteilung dokumentiert die ausgewogene demografische Struktur innerhalb des Kelag-Konzerns und reflektiert die nachhaltige Personalpolitik der Gesellschaft.
Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung
Das gesetzliche Pflichtversicherungssystem in Österreich gewährleistet einen umfassenden Versicherungsschutz für Krankheit, Unfall, Pension und Arbeitslosigkeit ab dem ersten Beschäftigungstag. Für die in Österreich beschäftigten Personen des Kelag-Konzerns, die den Hauptanteil der Konzernmitarbeiter darstellen, besteht somit bereits aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ein umfassender Sozialschutz bei Eintritt der genannten Lebensereignisse.
Der Kelag-Konzern bietet für den überwiegenden Teil der Mitarbeitenden in Österreich durch eine interne betriebliche Vereinbarung eine Besserstellung gegenüber den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Dauer der Entgeltfortzahlung verlängert sich entsprechend der Unternehmenszugehörigkeit. Eine kollektive Unfallversicherung für einen Großteil der österreichischen Beschäftigten ergänzt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und erstreckt sich zusätzlich auf Unfälle im Privatbereich.
Für die Mehrheit der in Österreich beschäftigten Mitarbeitenden existiert ein freiwilliges, vom Kelag-Konzern gewährtes beitragsorientiertes Pensionskassenmodell. Dieses Modell bietet eine zusätzliche Absicherung sowohl für den Ruhestand als auch bei Berufsunfähigkeit. Im Todesfall erstreckt sich der Schutz auch auf Hinterbliebene.
Für Konzernmitarbeitende außerhalb Österreichs besteht in sämtlichen Einsatzländern (Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Frankreich, Italien und Spanien) ein den lokalen gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Sozialschutz. Dieser umfasst die Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit sowie Elternurlaub und Ruhestand. Der Umfang des Sozialschutzes variiert entsprechend den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Der Kelag-Konzern hat hierbei keine Annahmen getroffen oder Einschränkungen vorgenommen.
Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgte durch interne Erhebungen ohne externe Validierung.
Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Die Kennzahlen basieren auf Erhebungen aus dem SAP-System für den Beobachtungszeitraum 2024. Die Daten beziehen sich auf die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten nach Köpfen. Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgte durch interne Erhebungen ohne externe Validierung.
Mitarbeitende mit Behinderungen nach Geschlecht
2023
in%
2024
in %
Gesamtzahl Beschäftigte
68,7
3,7%
65,7
3,3%
davon KELAG
29,0
3,7%
29,3
3,4%
Weiblich
16,0
4,0%
17,0
3,8%
Männlich
52,6
3,7%
48,8
3,2%
Sonstige
0,0
0,0%
0,0
0,0%
Keine Angabe
0,0
0,0%
0,0
0,0%
Tab. 9 (S1): Menschen mit Behinderungen
Der Kelag-Konzern beschäftigt zum Berichtszeitpunkt 66 Mitarbeitende mit Behinderungen, was einem Anteil von rd. 3,3 % der gesamten Beschäftigten entspricht. Die Verteilung nach Geschlecht zeigt 49 männliche und 17 weibliche Beschäftigte.
Die genannten Beschäftigten mit Behinderungen sind ausschließlich in den österreichischen Konzerngesellschaften tätig. Diese Zahlen dokumentieren das Engagement des Kelag-Konzerns zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie zur Förderung von Diversität und Inklusion in Österreich. Die Gesellschaften orientieren sich hierbei an den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG).
In den ausländischen Konzerngesellschaften verzeichnet der Kelag-Konzern im Geschäftsjahr 2024 keine Beschäftigten mit Behinderungen.
Die Datenerhebung für Österreich erfolgt über das zentrale Personalmanagementprogramm, während die Informationen der Konzernländer separat erfasst werden. Der Kelag-Konzern stützt sich dabei ausschließlich auf intern erhobene Daten. Die Berichterstattung berücksichtigt die unterschiedlichen länderspezifischen Informationspflichten bezüglich Behinderungen. Entsprechend werden ausschließlich jene Informationen dokumentiert, die dem Konzern vorliegen bzw. durch Selbstauskünfte der betreffenden Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.
Angabepflicht S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche fördert der Kelag-Konzern den strukturierten Dialog zwischen Personal und Führungskräften. Diese Gespräche fungieren als zentrales Instrument der Personalentwicklung. Sie ermöglichen die Identifikation von Verbesserungspotenzialen in der Arbeitsbeziehung sowie in der inhaltlichen und organisatorischen Ausrichtung der Tätigkeiten. Entwicklungspotenziale werden besprochen und verbindlich dokumentiert. Lehrlinge werden aufgrund des Ausbildungsverhältnisses in den Parametern für Schulung und Kompetenzentwicklung nicht berücksichtigt.
Die Leistungsbewertung erfolgt in der Kelag und der Kärnten Netz standardisiert nach der Merit-Grid-Logik. Diese basiert auf zwei Hauptkomponenten:
• Bewertung der fachlichen Kompetenzen, der Funktionserfüllung und der vereinbarten Zielerreichung
• Bewertung der Eigeninitiative und Motivation im Arbeitsalltag
Die Bewertung setzt sich aus einer Selbsteinschätzung des Mitarbeitenden sowie einer Fremdbewertung durch die Führungskraft zusammen. Diese beiden Perspektiven bilden die Grundlage für den strukturierten Dialog im Mitarbeitergespräch zur Leistungsbeurteilung und Förderung der persönlichen Entwicklung. Im Berichtsjahr haben in Österreich 283 weibliche und 848 männliche Mitarbeitende an Mitarbeitergesprächen nachweislich teilgenommen. Dies entspricht einer konzernweiten Durchführungsquote von rd. 57 %. Der definierte Zielwert von 60 % wurde damit um rd. 3 % unterschritten.
In den weiteren Ländern mit insgesamt 135 Beschäftigten erfolgt derzeit noch keine zentrale Erfassung der durchgeführten Mitarbeitergespräche. Der Kelag-Konzern strebt die Konsolidierung dieser Daten an, um eine fundierte Analyse durchführen und die Bewertungsquote transparent darstellen zu können.
Das strategische Ziel des Kelag-Konzerns ist die Steigerung der Durchführungsquote sowohl in Österreich als auch in den weiteren Ländern entsprechend der in Datenpunkt S1.5 definierten Zielvorgaben.
Mitarbeitergespräche
2023
2024
Anzahl Mitarbeiter
1.828
1.997
Österreich
1.703
1.862
Weiblich
369
417
Männlich
1.335
1.446
Sonstige
0
0
Keine Angabe
0
0
Restliche Länder
125
135
Weiblich
31
35
Männlich
94
100
Sonstige
0
0
Keine Angabe
0
0
 
 
 
Durchgeführte Gespräche
1.049
1.131
Österreich
1.049
1.131
Weiblich
210
283
Männlich
839
848
Sonstige
-
0
Keine Angabe
-
0
Restliche Länder
-
0
Weiblich
-
0
Männlich
-
0
Sonstige
-
0
Keine Angabe
-
0
 
 
 
Durchführungs-
quote
57,4%
56,6%
Österreich
61,6%
60,7%
Weiblich
57,0%
67,8%
Männlich
62,9%
58,7%
Restliche Länder
0%
0%
Tab. 10 (S1): Mitarbeitergespräche
Die kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten hat im Kelag-Konzern einen hohen Stellenwert. Der Konzern setzt gezielte Weiterbildungsmaßnahmen ein, um die berufliche sowie persönliche Entwicklung zu fördern. Diese Maßnahmen dienen der Vermittlung neuer Fähigkeiten sowie der Erweiterung bestehender Kompetenzen. Der systematische Kompetenzaufbau trägt zur Steigerung der Arbeitsqualität und Produktivität bei und dient auch der Wertschätzung. Die Weiterbildungsinitiativen wirken sich darüber hinaus positiv auf das Selbstbewusstsein und die Motivation der Mitarbeitenden aus, wodurch das Arbeitsklima zusätzlich gestärkt wird.
Durchschnittsstunden für Aus- und Weiterbildung pro Kopf
2023
2024
Gesamte Arbeitskräfte
16,5
24,7
Weiblich
18,1
24,2
Männlich
16,1
24,8
Sonstige
0
0
Keine Angabe
0
0
Tab. 11 (S1): Aus- und Weiterbildung
Die durchschnittlichen Weiterbildungsstunden im Kelag-Konzern werden anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Die Summe der jährlichen Schulungsstunden je Geschlecht dividiert durch die Gesamtanzahl der Beschäftigten je Geschlecht.
Die Weiterbildungsplattform „ELISA“ dient als zentrales System zur Dokumentation der Mitarbeitergespräche sowie der internen Weiterbildungsstunden im Kelag-Konzern. Diese Plattform ermöglicht Mitarbeitenden und Führungskräften die Buchung von Weiterbildungen sowie E-Learning-Kursen. Der Kelag-Konzern stellt durch ELISA eine flexible und effiziente Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung bereit. Das System gewährleistet zudem eine systematische Dokumentation sowie ein umfassendes Monitoring und Berichtswesen über absolvierte Weiterbildungen. Diese Daten tragen zur kontinuierlichen Optimierung der Weiterbildungsstrategien bei. Die systematische Erfassung und Auswertung sämtlicher Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch ELISA steigert die Qualität und Effektivität der Personalentwicklung im Kelag-Konzern maßgeblich.
Die Validierung der Kennzahlen erfolgt intern nach dem 4-Augen-Prinzip. Eine externe Validierung wurde nicht durchgeführt.
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Der Kelag-Konzern legt großen Wert auf die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeitenden. In Österreich hat der Konzern das Programm „Zeit für Sicherheit“ eingeführt, um den Arbeitnehmerschutz zu fördern. Darüber hinaus hat der Kelag-Konzern eine Zertifizierung für die „Betriebliche Gesundheitsförderung“ erlangt, um die Gesundheit der Mitarbeitenden weiter zu unterstützen. Die Wirksamkeit dieser Initiativen zeigt sich in niedrigen Arbeitsunfall- sowie Krankenstandsquoten, wodurch der Konzern aktiv für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgt.
Die Sicherheitsfachkräfte dokumentieren und analysieren Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle (Lernfälle) sowie sicherheitsrelevante Vorfälle systematisch. Aus den Analyseergebnissen leitet der Kelag-Konzern spezifische sicherheitstechnische Maßnahmen ab. Diese werden zeitnah über Sicherheitsaushänge sowie Sicherheitsimpulse an sämtliche Sicherheitsvertrauenspersonen und Führungskräfte im Konzern kommuniziert. Die Analyse entspricht zudem der gesetzlich geforderten Folgeevaluierung gemäß ASchG §4. Eine Konzerndienstanweisung regelt die entsprechende Systematik.
Die Kennzahlen zur Arbeitssicherheit basieren auf einer internen Datenerhebung für das Geschäftsjahr 2024. Die Erfassung bezieht sich auf die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl nach Köpfen. Die systematische Unfallmeldung erfolgt durch die jeweiligen Führungskräfte an die Sicherheitsfachkräfte, die eine entsprechende Dokumentation führen. Dieser standardisierte Prozess findet in den drei wesentlichen österreichischen Gesellschaften des Kelag-Konzerns Anwendung: Kelag, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme. Die weiteren Konzernunternehmen übermitteln die relevanten Kennzahlen im jährlichen Turnus an die Sicherheitsfachkräfte. Die Erhebung der Kennzahlen erfolgte durch interne Prozesse ohne externe Validierung.
Die Arbeitssicherheitsbilanz des Kelag-Konzerns weist im Geschäftsjahr 2024 keine Todesfälle durch arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten auf – weder bei eigenen Arbeitskräften noch bei externen Beschäftigten auf dem Betriebsgelände. Dies unterstreicht die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen des Kelag-Konzerns. Die Anzahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen oder Unfälle bleibt im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiteranzahl gering. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind nicht zu verzeichnen. Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen werden weder im Kelag-Konzern noch von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erfasst.
Der Kelag-Konzern verfolgt das Ziel, die Unfallzahlen kontinuierlich zu reduzieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der frühzeitigen Sensibilisierung neuer Mitarbeitender. Die vorliegenden Kennzahlen dokumentieren das umfassende Engagement des Kelag-Konzerns für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards. Wie unter S1-5 näher beschrieben ist im Geschäftsjahr 2025 die Festlegung eines konzernweiten Zielwerts vorgesehen.
Unfall- und Gesundheitsstatistik1
2024
Arbeitskräfte des Unternehmens
2.117,0
davon vom Gesundheits- und Arbeitssicherheitssystem erfasst (Anzahl)
1.982,5
davon vom Gesundheits- und Arbeitssicherheitssystem erfasst (Prozent)
93,6%
Nicht Angestellte Beschäftigte2
74,0
davon vom Gesundheits- und Arbeitssicherheitssystem erfasst (Anzahl)
0,0
 
 
Todesfälle auf einem Betriebsgelände
0
Arbeitskräfte des Unternehmens
0
Nicht Angestellte Beschäftigte2
0
 
 
Meldepflichtige Arbeitsunfälle während der Arbeit
44
Arbeitskräfte des Unternehmens
42
Nicht Angestellte Beschäftigte2
2
 
 
Meldepflichte Arbeitsunfälle auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz
13
Arbeitskräfte des Unternehmens
13
Nicht Angestellte Beschäftigte2
0
 
 
Arbeitsunfallquote
15,0
Arbeitskräfte des Unternehmens
14,9
Nicht Angestellte Beschäftigte2
15,5
 
 
Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen
0
Arbeitskräfte des Unternehmens
0
Nicht Angestellte Beschäftigte2
0
 
 
Ausfalltage in Folge von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen
523
Arbeitskräfte des Unternehmens
497
Nicht Angestellte Beschäftigte2
26
Tab. 12 (S1): Unfall- und Gesundheitsstatistik
1 Berechnung der Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2024 an ESRS-Vorgaben angepasst. Anpassung der Kennzahlen von Geschäftsjahr 2023 nicht möglich.
2 Selbständige und Leiharbeiter
Erläuterungen zur Unfallstatistik:
Meldepflichtige Arbeitsunfälle während der Arbeit sind Unfälle, die sich während der Arbeitszeit ereignen, auch wenn diese keine Ausfalltage verursachen. Diese Unfälle müssen gemeldet werden, da sie eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit darstellen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von zuhause zur Arbeit oder umgekehrt ereignen, auch wenn diese keine Ausfalltage verursachen. Diese Unfälle sind ebenso meldepflichtig, da sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Die Arbeitsunfallquote wird berechnet, indem die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je eine Million geleisteter Arbeitsstunden ermittelt wird. Die Berechnungsformel lautet: Eine Million multipliziert mit der Anzahl der meldepflichtigen Unfälle, geteilt durch die Anzahl der Mitarbeitenden in Headcount (HC), und das Ergebnis multipliziert mit 1.740 Stunden. Diese Quote gibt Aufschluss über die Häufigkeit von Arbeitsunfällen in Relation zur geleisteten Arbeitszeit und hilft dabei, Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten und zu verbessern.
Angabepflicht S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Die Erhebung der Kennzahlen erfolgte für den Beobachtungszeitraum des Jahres 2024 aus dem SAP-System des Kelag-Konzerns. Die Datenerfassung bezieht sich auf die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl nach Köpfen und umfasst ausschließlich festangestellte Beschäftigte der eigenen Arbeitskräfte. In die Auswertung wurden alle Beschäftigten einbezogen, die mindestens einen Tag familienbezogenen Urlaub oder Familienkarenz in Anspruch genommen haben.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besteht für sämtliche Beschäftigte des Kelag-Konzerns im In- und Ausland die Möglichkeit, Urlaub aus familiären Gründen zu nehmen. Der Umfang sowie die unterschiedlichen Optionen des familienbezogenen Urlaubs variieren in den einzelnen Ländern und orientieren sich an den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Die Erhebung und Auswertung der Kennzahlen erfolgten intern ohne externe Validierung.
Im Geschäftsjahr 2024 nutzten 406 Beschäftigte (rd. 20,3 %; 2023: 19,3 %) des Kelag-Konzerns die Möglichkeit, Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch zu nehmen. Die geschlechterspezifische Aufteilung dieser Beschäftigten wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Merkmale der Menschen, die Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben
2023
in %
in %
Nutzung
2024
in %
in %
Nutzung
Gesamtzahl Beschäftigte
353
100,0%
19,3%
406
100,0%
20,3%
Weiblich
108
30,6%
27,0%
129
31,8%
28,6%
Männlich
245
69,4%
17,2%
277
68,2%
17,9%
Sonstige
0
0,0%
0,0%
0
0,0%
0,0%
Keine Angabe
0
0,0%
0,0%
0
0,0%
0,0%
Tab. 13 (S1): Menschen, die Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben
Die Analyse der Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen zeigt eine ausgewogene Nutzung durch Mitarbeitende. In sämtlichen Ländern, in denen der Kelag-Konzern operativ tätig ist, bestehen entsprechend den lokalen gesetzlichen Bestimmungen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von familiär begründetem Urlaub. Die Ausgestaltung und Dauer dieser Urlaubsansprüche orientiert sich an den jeweiligen nationalen Regelungen. Eine Ausnahme bildet der Standort Kosovo, wo nach aktueller Gesetzeslage keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Pflegeurlaub für nahe Angehörige besteht.
Die gesetzlich verankerten Regelungen zu Urlaub aus familiären Gründen gelten – mit Ausnahme des Mutterschutzes – für alle Mitarbeitenden gleichermaßen. In Österreich ermöglichen die gesetzlichen Bestimmungen die Inanspruchnahme von Pflege- bzw. Begleitfreistellung bei Erkrankung eines Kindes oder eines nahen Familienangehörigen. Für Mitarbeitende, die dem Kollektivvertrag unterliegen, bestehen bei der Pflege von erheblich behinderten Kindern erweiterte Ansprüche. Der Kelag-Konzern gewährt den Mitarbeitenden in Österreich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit einer Karenzierung des Dienstverhältnisses gegen Entgeltentfall in folgenden Fällen:
• Betreuung schwersterkrankter Kinder
• Begleitung sterbender Angehöriger
• Langfristige Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger
Diese Regelungen unterstützen die strategische Ausrichtung des Kelag-Konzerns im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit und tragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.
Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Der Kelag-Konzern hat für das Geschäftsjahr 2024 erstmals eine Gender Pay Gap Analyse durchgeführt. Die Erhebung basiert auf einem unbereinigten Gehaltsgefälle, das unterschiedliche Ausbildungsniveaus, Berufserfahrung sowie länderspezifische Gehaltsniveaus nicht berücksichtigt.
Als Unternehmen mit mehr als 100-jähriger Geschichte in der Technikbranche spiegelt sich in der Mitarbeiterstruktur des Kelag-Konzerns der historisch niedrige Frauenanteil in technischen Berufsfeldern wider, insbesondere in hochqualifizierten Funktionen.
Die Gehaltspolitik des Kelag-Konzerns basiert auf den Prinzipien der Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Für vergleichbare Positionen und Qualifikationen erfolgt die Vergütung unabhängig vom Geschlecht nach einheitlichen Kriterien.
Die Analyse gemäß den vorgegebenen Berechnungskriterien ergibt einen Gender Pay Gap von rd. 22,46 %. Diese Kennzahl umfasst die Gehälter aller Mitarbeitenden (exkl. Vorstand und Geschäftsführung). In die Berechnung fließen folgende Komponenten ein:
• Grundgehalt
• Weitere Geldleistungen
• Bonuszahlungen
• Sachleistungen (z.B. Firmenwagen)
• Direkte Vergütungen
Das Vergütungsratio, definiert als das Verhältnis zwischen der höchsten Vergütung (Vorstand) und dem Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeitenden, beträgt im Jahr 2024 das 7,27-fache. Die Datenbasis umfasst sämtliche Dienstverhältnisse im Kelag-Konzern unter Ausschluss folgender Gruppen:
• Studentische Mitarbeitende
• Lehrlinge in der Behaltepflicht
• Ferialangestellte
• Mitarbeitende von Drittunternehmen
• Selbstständige
• Mitarbeitende in Altersteilzeit (Freizeitphase)

Die erfassten Kennzahlen basieren auf Daten des SAP-Systems der österreichischen Konzernunternehmen für den Beobachtungszeitraum 2024, ergänzt durch separate Erhebungen bei weiteren Konzernunternehmen. Diese Systematik ermöglicht eine vollständige Darstellung der konzernweiten Vergütungsdaten. Das Gehaltsgefüge weist signifikante regionale Unterschiede auf, insbesondere zwischen Standorten im EWR- und Nicht-EWR-Raum. Die Erhebung und Auswertung der Kennzahlen erfolgten durch interne Prozesse ohne externe Validierung.
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Eingehende Meldungen zu Vorfällen und Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten werden zeitnah bearbeitet und bei Bedarf umgehend entsprechende Maßnahmen implementiert. Im Zuge der Berichterstattung zur Nachhaltigkeitserklärung werden mögliche Fälle aggregiert.
Im Geschäftsjahr 2024 dokumentierte der Kelag-Konzern einen gemeldeten Vorfall im Bereich der Diskriminierung und eine Beschwerde über das anonyme Hinweisgebersystem. Nach Eingang der Meldungen führte der Konzern eine interne Untersuchung durch. Hierbei wurden im Zusammenhang mit den gemeldeten Fällen keine wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen festgestellt. Die Erfassung und Bewertung der relevanten Kennzahlen erfolgte durch interne Prozesse ohne externe Validierung.
Weiters verzeichnete der Kelag-Konzern im Geschäftsjahr 2024 keine schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechtsthemen, Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, Verstöße gegen die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Folglich entstanden keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen.

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Der vorliegende Abschnitt erläutert den Umgang mit den Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns. Gesundheits-, Arbeits- und Datenschutz sowie Menschenrechte sind für den Kelag-Konzern übergeordnete Themen und erstrecken sich auf sämtliche Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die nachfolgenden Ausführungen fokussieren im Speziellen auf die Lieferanten des Kelag-Konzerns und die Berücksichtigung von ESG-Aspekten in diesem Kontext.
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Zur Schaffung eines fundierten Verständnisses der Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette erläutert der Kelag-Konzern zunächst die relevanten Risiken und Chancen gemäß ESRS 2 – SBM3. Dies umfasst u. a. die geografische Verteilung der Lieferanten sowie die Arten von Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Aufgrund der betriebenen Geschäftsmodelle entfallen Ausführungen zu den Arbeitskräften in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Beziehungen zu Endkunden werden explizit im Themenstandard S4 behandelt. Die nachfolgenden Angaben sind im Kontext der Informationen aus ESRS 2 – SBM 3 und IRO1 zu betrachten.
Der Kelag-Konzern unterscheidet in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zwei wesentliche Beschaffungstypen: die Rohstoffbeschaffung sowie die reguläre Beschaffung. Die Rohstoffbeschaffung gliedert sich weiter in die sonstige Rohstoffbeschaffung sowie das Strom- bzw. Gasmarktgeschäft.
Rohstoffbeschaffung
Der Kelag-Konzern und insbesondere das Konzernunternehmen Kelag Energie & Wärme sind als überregionale Energie- und Wärmeversorger auf diverse Rohstoffe wie Biomasse, Pellets und Erdgas angewiesen. Bei der Beschaffung dieser Rohstoffe stellt Regionalität ein maßgebliches Entscheidungskriterium dar. Die Beschaffungsstatistik zeigt, dass der Konzern einen überwiegenden Anteil der Rohstoffe Biomasse, Pellets und Silagen direkt in Österreich bezieht. Der verbleibende Bedarf wird aus den unmittelbaren Nachbarstaaten gedeckt.
Beschaffung nach erneuerbarer Rohstoffart und Länderverteilung im Jahr 2024
 
Biomasse
Pellets
Silagen
AUT
85,2%
100,0%
100,0%
GER
0,1%
 
 
CRO
0,8%
 
 
SLO
12,7%
 
 
HUN
1,2%
 
 
Tab. 1 (S2): Länderverteilung Rohstoffbeschaffung
Beschaffungsvolumen nach erneuerbarer Rohstoffart (in Euro)
 
2023
2024
Biomasse
16.700.000
16.500.000
Pellets
700.000
800.000
Silagen
1.200.000
200.000
Summe
18.600.000
17.500.000
Tab.2 (S2): Rohstoffbeschaffung Erneuerbare
Die Beschaffung von Heizöl (2024: rd. 3,4 Mio. EUR; 2023: rd. 3,9 Mio. EUR) spielt im Vergleich zum Beschaffungsvolumen von erneuerbaren Rohstoffen eine untergeordnete Rolle. Der Kelag-Konzern arbeitet bei der Heizölbeschaffung eng mit lokalen Anbietern zusammen, um Lieferwege zu minimieren und den vorgelagerten ökologischen Fußabdruck gering zu halten. Eine detaillierte Identifikation des Ursprungsortes des bezogenen Heizöls ist derzeit nicht möglich, da diese Information in der Regel nicht beim direkten Heizöllieferanten vorliegt. Der Konzern strebt in den kommenden Jahren an, gemeinsam mit den Heizöllieferanten die Transparenz in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu erhöhen. Hierzu ist eine Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und Evaluierungsbögen der Lieferanten, die entsprechend den aktuell gültigen Vertragslaufzeiten angepasst werden, geplant.
Rohstoffbeschaffung am Strom- und Gasmarkt
Der Kelag-Konzern agiert als überregionales Energieversorgungsunternehmen am Strom- bzw. Erdgasmarkt. Die erzeugten Energiemengen werden optimiert vermarktet sowie Strom- bzw. Gasmengen beschafft. Eine unmittelbare Zuordnung der gehandelten Energieprodukte zu Förder- bzw. Erzeugungsanlagen ist nicht in allen Fällen möglich, jedoch werden Herkunft und Lieferwege auf gesamteuropäischer Ebene durch entsprechende Energieflussstatistiken transparent dargestellt. Bei direkt mit Erzeugern abgeschlossenen bilateralen Energielieferverträgen gewährleisten transparente Prozesse eine direkte Nachverfolgung der Energieflüsse. Der Kelag-Konzern erfüllt zudem die Verpflichtungen gemäß den Kennzeichnungsverordnungen im Strom- und Erdgasvertrieb. Informationen zum Beschaffungsvolumen von Strom- und Erdgas befinden sich im Konzernabschluss unter der Überschrift „Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen“.
Reguläre Beschaffung
Die reguläre Beschaffung des Kelag-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 524,2 Mio. EUR und lässt sich in drei Warengruppen mit entsprechendem Beschaffungsvolumen unterteilen.
Reguläres Bestellvolumen nach Warengruppen (in Euro)
 
2023
2024*
Bau
126.500.000
135.900.000
Service
122.800.000
198.800.000
Technik
86.100.000
189.500.000
Summe
335.400.000
524.200.000
Tab. 4 (S2): Reguläres Bestellvolumen nach Warengruppe
*Ab GJ 2024 auch internationale Bestellmengen inkludiert (Summe 2024: rd. 140 Mio. EUR)
• Die Warengruppe Bau ist geprägt von klassischen Bauleistungen und Anlagenbau an den Kraftwerken, Netz- und Wärmeanlagen.
• Die Warengruppe Services beinhaltet IT-Services, Marketing, Facility Management sowie diverse Dienstleistungen.
• Die Warengruppe Technik umfasst elektrotechnische Anlagen, Installationsmaterial, Kabelmaterial, Freileitungsmaterial, Fuhrpark und das Zählerwesen.
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns hinsichtlich regulärer Beschaffung konzentriert sich insbesondere auf Arbeitskräfte aus Bau- und Technikunternehmen sowie Servicedienstleistungen. Der Kelag-Konzern hat wenige Beteiligungen an Zweckgesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen, welche jedoch keine eigenen Mitarbeiter beinhalten. Deshalb entfallen Ausführungen zu Arbeitskräften dieser Gesellschaftsformen.
Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns weisen keine inhärenten Merkmale auf, die sie für negative Auswirkungen besonders anfällig machen würden. Die Analyse der Warengruppen zeigt, dass ein systemisches Risiko primär im Bereich der Arbeitssicherheit besteht.
Im Rahmen der Wertschöpfungskettenanalyse untersuchte der Kelag-Konzern die geografische Verteilung der Lieferantenherkunft. Die Analyse ergab, dass der Großteil der Lieferanten der regulären Beschaffung aus dem DACH-Raum (Deutschland, Österreich und Schweiz) stammt und die weiteren Lieferanten ihren Sitz überwiegend in europäischen Ländern haben. Der Kelag-Konzern fungiert als wesentlicher Akteur für die Kärntner Wirtschaft mit einem regionalen Beschaffungsvolumen von rd. 105 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024, was rd. 20 % des gesamten Beschaffungsvolumens entspricht. Die Position des Kelag-Konzerns als einer der größten Arbeitgeber und Auftraggeber in der Region übt einen positiven Einfluss auf kurze, regionale und nachhaltige Lieferketten sowie auf die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette aus.
Da sich das Lieferantenportfolio des Kelag-Konzerns ländermäßig überwiegend auf Mitteleuropa beschränkt, besteht auf der jeweiligen nationalen Gesetzgebung kein unmittelbares Risiko im Zusammenhang mit Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenrechtsverletzungen. Diese Themen sind für den Kelag-Konzern von hoher Bedeutung. Ein gewisses inhärentes systemisches Risiko in der vorgelagerten Wertschöpfungskette kann grundsätzlich nie ausgeschlossen werden. Im Berichtszeitraum 2024 wurden innerhalb der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns keine Probleme oder Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten gemeldet. Auch der Datenschutz ist für den Kelag-Konzern von bedeutender Relevanz. Dies erstreckt sich nicht nur auf Daten und Informationen hinsichtlich der eigenen Arbeitskräfte, sondern im gleichen Maße auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Die Analyse der Wertschöpfungskette wurde in Zusammenarbeit mit dem Systemanbieter IntegrityNext erarbeitet und orientiert sich aktuell am jeweiligen Beschaffungsvolumen der identifizierten relevanten Lieferanten der regulären Beschaffung. Der Kelag-Konzern befragt im Rahmen dieser Analyse die Lieferanten zur Einhaltung von ESG-Standards in ihrer eigenen sowie vorgelagerten Wertschöpfungskette. Diese Befragung lieferte wichtige Erkenntnisse für die vorvorgelagerte Wertschöpfungskette, da ein direkter Austausch mit Geschäftspartnern der unmittelbaren Lieferanten des Kelag-Konzerns nur bedingt möglich ist. Aktuell evaluiert der Kelag-Konzern gemeinsam mit IntegrityNext Möglichkeiten zur verstärkten Integration, Analyse und aktiven Steuerung der vorvorgelagerten Wertschöpfungskette.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Nachfolgend werden die Konzepte des Kelag-Konzerns im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette im Sinne von S2-1 erläutert.
Konzepte zum Schutz personenbezogener Daten und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Kelag-Konzern legt größtmöglichen Wert auf den Schutz sämtlicher Daten und gewährleistet die Einhaltung der DSGVO. Als Betreiber kritischer Infrastruktur trägt die Gesellschaft eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit. Die Datenschutzorganisation sowie das Informationssicherheitsmanagement stellen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicher.
Konzepte im Zusammenhang mit nachhaltigen Lieferkettenmanagement
Die Minimierung sozialer und ökologischer Risiken ist mit der Förderung nachhaltiger Beschaffungspraktiken und der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Kärnten eng verbunden. Der Kelag-Konzern unterstützt durch die Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten die lokale Wirtschaft und reduziert dadurch Risiken in der Wertschöpfungskette effektiv. Die Kelag verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Identifikation und zum Management potenzieller Herausforderungen, um die langfristige Resilienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Kärnten sowie die Forcierung von Regionalität in den jeweiligen Tätigkeitsgebieten sind für den Kelag-Konzern von strategischer Bedeutung. Die Herkunft der Lieferanten spielt bei der Auswahl eine zentrale Rolle. Die Strategie der Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wird konsequent weiterverfolgt, um potenzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu minimieren. Der Kelag-Konzern implementiert einen risikobasierten Ansatz im Sinne einer Sustainability Due Diligence zur Identifikation und zum Management potenzieller Risiken in der Lieferkette. Dieser gliedert sich in die nachfolgenden Schritte:
1. Unternehmerische Verankerung und Richtlinien
2. Risikoanalyse und Bewertung
3. Risikomonitoring und Audits
4. Behebungsmaßnahmen
5. Beschwerdemechanismen
6. Kontinuierliche Weiterentwicklung
1. Unternehmerische Verankerung und Richtlinien
Das Risikomanagement im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette basiert auf konzernweit gültigen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB). Diese bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern des Kelag-Konzerns. Die AAB orientieren sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Der Kelag-Konzern integrierte darüber hinaus weitere gesetzliche Anforderungen wie die DSGVO, diverse Compliance-Richtlinien sowie den Kelag-Verhaltenskodex. Sämtliche Lieferanten des Kelag-Konzerns akzeptieren im Rahmen einer Beauftragung die Einhaltung des Kelag-Lieferantenkodex. Dieser bindet die Lieferanten an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und verpflichtet zur Einhaltung definierter Nachhaltigkeitsstandards, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Zur Bekräftigung der ökologischen und sozialen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette implementierte der Kelag-Konzern eine entsprechende Konzernrichtlinie. Die AAB sowie der Verhaltens- und Lieferantenkodex der Kelag sind auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich.
Der unternehmensinterne Verhaltenskodex fasst sämtliche Verhaltensregeln aus den obigen Richtlinien zusammen und gilt verbindlich für den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie alle Mitarbeiter des Kelag-Konzerns. Er umfasst Vorschriften zu eigenverantwortlichem und integrem Handeln sowie Grundsätze für regelkonformes und ethisches Verhalten innerhalb und außerhalb des Unternehmens.
Als Sektorenauftraggeber folgt der Kelag-Konzern bei Beschaffungen für Projekte und Einzelaufträge den gesetzlichen Vorgaben des Bundesvergabegesetzes. In Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragswert führt das Unternehmen entsprechende Ausschreibungsverfahren durch. Im Rahmen dieser Verfahren verpflichtet der Kelag-Konzern die potenziellen Lieferanten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zur Einhaltung der genannten Richtlinien. Dies gilt insbesondere für die Wahrung der Menschenrechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im In- und Ausland. Bei Beschaffungen mit geringerem Auftragswert nutzt der Kelag-Konzern die Direktvergabe unter Verweis auf die geltenden AAB, wobei dennoch eine Marktsondierung zur Sicherstellung der Marktüblichkeit erfolgt.
Die unternehmensweiten Standards und Leitprinzipien sind für sämtliche Mitarbeiter des Kelag-Konzerns bindend. Der Vorstand der Kelag und die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften tragen die Verantwortung für die Durchsetzung und Einhaltung dieser Richtlinien sowie deren regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfung.
Nach Vorlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen eines österreichischen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes erfolgt eine Überarbeitung der AAB. In der Schweregradbewertung werden dabei insbesondere die Risikofelder Menschenhandel und Kinderarbeit priorisiert.
2. Risikoanalyse und Bewertung
Der Kelag-Konzern führt ein konzerninternes Social Safeguard Assessment durch, das sich an den Vorgaben der UNO-Menschenrechtskonvention und der EU-Taxonomieverordnung orientiert. Im Rahmen dieser Analyse identifiziert die Kelag die wesentlichsten Risiken entlang der Wertschöpfungskette. Diese Risikoanalyse erfolgt für sämtliche Lieferanten der Kelag mindestens einmal jährlich. Das Bewertungsverfahren stuft die Lieferanten nach dem Grad ihres Risikos ein, wobei sich die Risikopriorisierung insbesondere nach der Höhe des Beschaffungsvolumens richtet. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass das Risikomonitoring sämtliche Hauptlieferanten der Kelag erfasst.
3. Risikomonitoring und Audits
Die im Rahmen der Risikoanalyse identifizierten und priorisierten Lieferanten unterliegen einem regelmäßigen Screening mittels des systemgestützten Tools IntegrityNext. Das Tool liefert Informationen über die ökologische und soziale Nachhaltigkeitsperformance der Unternehmen. Lieferanten aus Hochrisikoländern oder Branchen mit potenziell höherem inhärentem Risiko für menschenrechtswidrige Praktiken durchlaufen eine vertiefte Prüfung. Der Fokus liegt dabei auf definierten sozialen Risikofeldern wie unzureichender Arbeitssicherheit oder Menschenrechtsverletzungen.
Ergänzend zum Lieferantenscreening sind die Lieferanten verpflichtet, über IntegrityNext eine Selbstauskunft anhand eines standardisierten Fragebogens abzugeben. Diese Selbstauskunft ermöglicht dem Kelag-Konzern eine erste Einschätzung hinsichtlich potenzieller sozialer Risiken. Darüber hinaus müssen sämtliche Lieferanten Dokumente bereitstellen, die die Einhaltung der sozialen und ökologischen Mindestanforderungen nachweisen. Dazu zählen u. a. Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle und Auditergebnisse von Zertifizierungsstellen. Der Kelag-Konzern sichtet und prüft diese Dokumente. Bei ausgewählten Lieferanten führt die Gesellschaft im Bedarfsfall Vor-Ort-Audits durch, um die Einhaltung von Mindeststandards zu überprüfen bzw. sicherzustellen.
Der Kelag-Konzern setzt im Bereich des Lieferanten-Risikomonitorings auf innovative Technologielösungen, durch die sich strategische Vorteile realisieren lassen. Der Konzerneinkauf implementiert entsprechende Instrumente zur Vereinfachung der Beschaffungsprozesse in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Hierzu zählen das Vergabemanagementsystem „VEMAP“ sowie das E-Procurementsystem „DIG“. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Lieferantenbewertung erfolgt über die ESG-Nachhaltigkeitsplattform IntegrityNext. Diese Systeme gewährleisten die systematische Behandlung von Themen wie Gesundheitsschutz und die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette. Mit der seit 2023 in Einsatz befindlichen ESG-Nachhaltigkeitsplattform konnten bereits wesentliche Vorleistungen zur Erfüllung der künftigen Anforderungen des EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes realisiert werden. Das Lieferanten-Risikomonitoring ist im Fachbereich Einkauf verankert. Durch die Nutzung der IntegrityNext-Plattform überwacht der Kelag-Konzern aktuell menschenrechtliche und ökologische Risiken bei rd. 200 Lieferanten.
4. Behebungsmaßnahmen bei Verstößen
Der Kelag-Konzern hat ein mehrstufiges Verfahren zur Behandlung von Verstößen gegen soziale und ökologische Mindeststandards etabliert. Diese Verstöße können durch das systemgestützte, automatisierte Lieferanten-Screening oder über weitere Kanäle wie Medienberichte identifiziert werden. Je nach Schweregrad des Verstoßes initiiert der Kelag-Konzern entsprechende Korrekturmaßnahmen:
• Die zentrale Compliance-Stelle nimmt Kontakt mit dem Lieferanten auf und erhebt die Details des Verstoßes
• Ein spezifischer Maßnahmenplan wird erarbeitet
• Der Kelag-Konzern unterstützt den Lieferanten bei Bedarf durch Schulungen oder Beratung bei der Mängelbehebung
• Die Gesellschaft setzt verbindliche Fristen zur Behebung der Mängel
• Ein systematisches Monitoring und Follow-Up gewährleistet die Umsetzung der definierten Korrekturmaßnahmen
Bei grob fahrlässigen und schuldhaften Verstößen oder bei nicht (zeitgerechter) Umsetzung vereinbarter Korrekturmaßnahmen behält sich der Kelag-Konzern das Recht zur Beendigung des Vertragsverhältnisses vor. Der Konzern setzt bei festgestellten Abweichungen vom Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner sowie bei Verletzungen von Menschenrechtsthemen oder Kinder- und Zwangsarbeit entsprechende Handlungen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine derartigen Vorfälle identifiziert.
5. Beschwerdemechanismen und Meldeverfahren
Der Kelag-Konzern hat ein externes Beschwerdemanagement etabliert, um Geschäftspartnern und anderen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Arbeitsstandards zu melden. Auf der Unternehmenswebsite wurde ein Grievance Mechanism implementiert, der eine anonyme Meldung von Verstößen gegen die Grundsätze der Richtlinie ermöglicht. Die zentrale Compliance-Stelle prüft und bewertet jede Meldung und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein.
6. Kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards
Der Kelag-Konzern überprüft die Richtlinien und Prozesse regelmäßig auf Basis von Auditergebnissen, neuen Risiken oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und passt diese bei Bedarf an. Interne und externe Schulungsprogramme sowie Workshops informieren die Mitarbeiter des Konzerns und die Lieferanten über neue Entwicklungen, Risiken und gesetzliche Anforderungen. Diese Maßnahmen stärken das Bewusstsein für soziale Mindeststandards.
Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der DSGVO sind zentrale Anliegen des Kelag-Konzerns. Die Gesellschaft implementiert umfassende Maßnahmen zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen in allen Organisationsbereichen. Die Datenschutzrichtlinien und -verfahren gewährleisten die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sämtlicher Mitarbeiterdaten entlang der Wertschöpfungskette. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen trägt der Kelag-Konzern eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit. Eine spezialisierte Datenschutzorganisation und ein effektives Informationssicherheitsmanagement gewährleisten kontinuierlich die Sicherheit und den Schutz der Daten.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Beschreibung
Die Minimierung sozialer und ökologischer Risiken geht mit der Förderung nachhaltiger Beschaffungspraktiken und der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Kärnten einher. Durch die Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten wird die lokale Wirtschaft unterstützt und Risiken in der Wertschöpfungskette effektiv reduziert. Mittels eines risikobasierten Ansatzes sollen potenzielle Herausforderungen identifiziert und gemanaged werden, um langfristige Resilienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Überwachungsprozess
Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen; Systemgestütztes Lieferanten-Monitoring über Plattformen wie IntegrityNext; Verpflichtende Selbstauskünfte und Dokumentennachweise der Lieferanten; Durchführung von Vor-Ort-Audits; Externes Beschwerdemanagement zur anonymen Einmeldung von Verstößen
Anwendungsbereich des Konzepts
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Leitprinzipien der Vereinten Nation für Wirtschaft & Menschenrechte; Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO); OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Interessen der Stakeholder werden durch verschiedene Austauschformate mit den rechtlichen Vertretern der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie durch die Einbeziehung der Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über Verhaltenskodex und AABs
 
 
Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Beschreibung
Im Kelag-Konzern wird größtmöglicher Wert auf den Schutz jeglicher Daten gelegt und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt. Als Betreiber kritischer Infrastruktur trägt der Konzern besondere Verantwortung für die Informationssicherheit, wobei die Datenschutzorganisation sowie das Informationssicherheitsmanagement die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten gewährleisten.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Missbrauch von Daten
Überwachungsprozess
Etablierung einer globalen Datenschutz- und Informationssicherheitsorganisation zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie zur regelmäßigen Überwachung etablierter Kontrollen. Nominierung von Verantwortlichen (Datenschutzbeauftragte bzw. CISO) zur Durchführung regelmäßiger Audits und Risikobewertungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben und Identifikation potenzieller Schwachstellen und Risiken.
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. Geschäftsführung der Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Datenschutz: DSGVO, DSG, TKG2021
Informationssicherheit: NISG, ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011, ISO/IEC 27019
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Interessen der Stakeholder werden durch verschiedene Austauschformate mit den rechtlichen Vertretern der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie durch die Einbeziehung der Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Kommunikation des Konzepts
Bereitstellung einer speziellen Datenschutzseite im Intranet (Konrad) für Mitarbeiter mit Zugriff auf Regelungen, Formulare und Anleitungen zum Einsehen und Herunterladen. Veröffentlichung von Informationen zum Datenschutz und den zugehörigen Prozessen für Verbraucher, Endnutzer und Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf der Homepage.
Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Der Kelag-Konzern verfolgt keinen standardisierten, direkten Austausch mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bezüglich der identifizierten wesentlichen Auswirkungen. Die Auswirkungen haben keinen gesonderten Einfluss auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit inhärenten Merkmalen. Eine flächendeckende und aussagekräftige Umsetzung eines solchen standardisierten Verfahrens erweist sich in der unternehmerischen Praxis als herausfordernd. Die Einbeziehungsprozesse unterscheiden sich je nach Lieferantenkategorie in Format und Frequenz. Sämtliche Meldungen und Informationen, die im Rahmen des konzernweiten Risikoansatzes erfasst werden – etwa durch das Supplier-Screening, Nachweise, Dokumente sowie sonstige Informationsquellen – fließen in die Wesentlichkeitsbewertung ein. Der implementierte Risikoansatz ermöglicht allen Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette sowie deren rechtmäßigen Vertretern, Meldungen sicher und anonym über einen Grievance Mechanism zu übermitteln, ohne etwaige Repressalien befürchten zu müssen.
Die Verantwortlichkeiten im Kelag-Konzern gestalten sich je nach Themenbereich und konkretem Sachverhalt unterschiedlich. Wie in S2-1 dargelegt, tragen sämtliche Mitarbeiter des Kelag-Konzerns Verantwortung, insbesondere der Vorstand der Kelag und die Geschäftsführungen der Konzernunternehmen.
Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Der Kelag-Konzern stellt, wie in S2-1 ausgeführt, auf der Unternehmenswebsite einen Grievance Mechanism zur Verfügung. Dieser ermöglicht es externen Stakeholdern, wie den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, festgestellte Verstöße gegen die Unternehmensgrundsätze anonym zu melden. Der Grievance Mechanism ist auch Bestandteil der AAB des Kelag-Konzerns. Detaillierte Informationen zum Grievance Mechanism befinden sich unter S4-3.
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wie in S2-1 erläutert, leitet der Kelag-Konzern aus dem risikobasierten Ansatz verschiedene Maßnahmen für den Umgang mit den identifizierten wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ab. Initiativen, welche zu weiteren positiven Auswirkungen beitragen, werden nicht umgesetzt. Da die nachfolgenden Maßnahmen keinen erheblichen zusätzlichen Ressourcenbedarf erfordern, erfolgte keine explizite Mittelzuweisung.
Der Kelag-Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 eine vertiefte Sustainability Due Diligence aufgesetzt und durchgeführt. Diese dient der Identifikation wesentlicher Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und wird künftig in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchgeführt. Die Verankerung entsprechender Sorgfaltspflichten in den konzernweiten Richtlinien (AAB, Lieferanten- und Verhaltenskodex, Compliance-Richtlinien usw.) gewährleistet u. a. die kontinuierliche Wahrung von Menschenrechtsthemen sowie auch den Schutz von Daten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Im Berichtsjahr traten keine Meldungen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf.
Die konzernweiten Richtlinien basieren auf der aktuell gültigen Rechtslegung und unterliegen einer laufenden Aktualisierung. Die erwartete Verabschiedung des EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in den kommenden Jahren wird in die konzernweiten Richtlinien integriert.
Eine weitere Maßnahme bezüglich wesentlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette stellt das kontinuierliche und transparente Lieferantenscreening dar. Der Kelag-Konzern nutzt hierfür das Tool IntegrityNext. Dieses analysiert und bewertet neben vorhandenen Daten und Informationen der Plattform (z. B. geografische Verortung, Branchenanalyse usw.) auch Selbstauskünfte der Lieferanten sowie übermittelte Dokumente in digitaler Form. Der Konzern plant eine Ausweitung des Screenings auf weitere Lieferanten der regulären Beschaffung. Bei Auffälligkeiten hinsichtlich eines ESG-Kriteriums erfolgt eine vertiefte Prüfung und bei Bedarf eine direkte Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Lieferanten.
Der Kelag-Konzern implementierte einen Grievance Mechanism, der sicherstellt, dass potenzielle negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit, Menschenrechten und Datenschutz für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette adäquat adressiert und mitigiert werden können. Der Mechanismus ermöglicht allen Stakeholdern die Einmeldung ihrer Anliegen. Die Gesellschaft arbeitet in separaten Projektstrukturen kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Prozesse, Richtlinien und Systeme, wenngleich einzelne Maßnahmen bereits zur Umsetzung gelangten. Im Berichtsjahr 2024 erfolgte keine Meldung über den Grievance Mechanism. Die Messung der Meldungen wurde durch keine externe Stelle validiert.
Hinsichtlich der Arbeitssicherheit der Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette setzt der Kelag-Konzern neben der Einhaltung strenger Richtlinien und Verfahren seitens der Lieferanten auf entsprechende Präventionsmechanismen wie Sicherheitseinweisungen und -schulungen. Die jeweiligen Fachbereiche führen im Rahmen der Projektabwicklung laufend Sicherheitsschulungen durch. Dies gewährleistet die adäquate Erläuterung sämtlicher relevanter und projektspezifischer Umstände sowie Arbeitsumgebungen. Bei Lieferanten verschiedener Warengruppen (z. B. bei Montagen, Demontagen und Instandhaltungen im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz, Trassenfreihaltungen sowie im Arbeitsbereich von Kraftwerks-Baustellen) setzt der Kelag-Konzern auf regelmäßige Schulungsprogramme. Diese stellen die Einhaltung interner Prozesse (SIGE-Plan, Sicherheitsevaluierung, sicherheitstechnische Unterweisungen usw.) sowie hoher Standards bezüglich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sicher. Lieferanten, die ausschließlich Betriebsmittel liefern und nicht in Arbeitsschritte einbezogen werden, erhalten keine gesonderte Schulung.
Der Kelag-Konzern priorisiert den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der DSGVO. Im Rahmen der Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) erfolgt die Einführung und Standardisierung von Datenschutzprozessen. Fortschritte bei der Umsetzung sichern die korrekte Anwendung der DSGVO und stärken das Vertrauen der Betroffenen durch schnelle und kompetente Antworten auf Datenschutzanfragen von Stakeholdern. Die Umsetzung soll bis Ende 2028 erfolgen.
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten die kontinuierliche Information aller Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette über die Bedeutung des Datenschutzes sowie die Einhaltung entsprechender Richtlinien im Umgang mit Verbraucherdaten. Diese Trainings fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und minimieren Risiken. Bis Ende 2025 ist die Absolvierung der Schulungen durch alle Mitarbeiter vorgesehen. Die Verantwortlichen überprüfen regelmäßig die Inhalte der E-Learnings auf Übereinstimmung mit aktuellen politischen und rechtlichen Anforderungen und passen diese bei Bedarf an. Dies stärkt das Vertrauen der Betroffenen und gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
Der Kelag-Konzern erweitert zudem bis Ende 2028 das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und standardisiert technisch-organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit gemäß den Kontrollen der ISO/IEC 27001.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Sustainability Due Diligence
Beschreibung
Erstmalig wurde im Geschäftsjahr 2024 eine Sustainability Due Diligence aufgesetzt und durchgeführt. Diese soll auf wesentliche Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns aufmerksam machen, sodass diese frühzeitig behoben oder umgangen werden können.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Zeithorizont
mind. jährliche Durchführung (regelmäßig)
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Umfassende Analyse der wesentlichsten Lieferanten des Konzerns, ob erhöhte ESG-Risiken auftreten könnten
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Lieferantenscreening
Beschreibung
Über IntegrityNext werden Lieferantendaten, Selbstauskünfte und Dokumente digital analysiert. Ein spezialisiertes Team validiert Fragebögen und Zertifikate, erstellt Berichte, legt Korrekturmaßnahmen fest und überwacht deren Umsetzung. Lieferanten werden zudem auf Branchen- und Länderrisiken sowie ESG-Performance geprüft.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Zeithorizont
2025
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Umfassende Analyse der wesentlichsten Lieferanten des Konzerns, ob erhöhte ESG-Risiken auftreten könnten
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Grievance Mechanism
Beschreibung
Der Grievance Mechanism soll sicherstellen, dass alle potenziell vorhandenen, negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Menschenrechten für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette adäquat adressiert und somit mitigiert werden können. Darüberhinaus können alle Stakeholder ihre Anliegen einmelden.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Juristischer Dienst
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Internes Monitoring der Einmeldungen über den Grievance Mechanism
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen
Beschreibung
Neben der Einhaltung strenger Richtlinien und Verfahren durch die Lieferanten stellen präventive Maßnahmen, wie Sicherheitseinweisungen und -schulungen, in besonderen Anwendungsfällen die Arbeitssicherheit sicher.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Anwendungsbereich der Maßnahme
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durch Zustimmung und Umsetzung der Lieferanten
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
Beschreibung
Um den Schutz der Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten, wird die Standardisierung der bestehenden Datenschutzprozesse vorangetrieben und auf die Unternehmensbereiche ausgerollt. Durch diese Homogenisierung soll ein einheitliches Datenschutzniveau und standardisierte Betroffenenprozesse sichergestellt werden.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2028
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Systemaudit sowie Zertifizierung des DSMS
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu Datenschutz und -sicherheit
Beschreibung
Als Betreiber kritischer Infrastrukturen ist Mitarbeitersensibilisierung ein wesentlicher Bestandteil des ISMS bzw. DSMS. Regelmäßige Trainings stärken das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutz und -sicherheit. Sie fördern den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und minimieren das Risiko des Datenverlusts. Im Geschäftsjahr 2025 sollen die fehlenden Unternehmensbereiche in das Schulungsprogramm zu Datenschutz und -sicherheit aufgenommen werden.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2025
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überprüfung des Wissens im Anschluss an die Schulungen mittels Wissensquiz
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Beschreibung
Die voranschreitende Internationalisierung des Kelag-Konzerns erfordert eine Neuausrichtung des bestehenden ISMS. Durch die Standardisierung und Ausrollung der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Informationssicherheit basierend auf den Kontrollen der ISO/IEC 27001 (internationaler Standard für Informationssicherheit) soll das Sicherheitsniveau homogenisiert werden. Im Geschäftsjahr 2025 erfolgt die Standardisierung des ISMS in der Kelag und Kärnten Netz sowie die Re-Zertifizierung der Unternehmensbereiche nach ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011 und ISO/IEC 27019. Weiters starten die ISMS Projekte in der Kelag Energie und Wärme und Interenergo, deren Abschluss mit 2026 geplant ist. Der Start der ISMS Projekte in der Kelag International und den übrigen Unternehmensbereichen ist für 2026 / 2027 geplant.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2028
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung IT Business Solutions (IT) - CISO
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Interne und externe technische und organisatorische Audits sowie Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Parameter und Ziele
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Der Kelag-Konzern definiert im Rahmen der Unternehmensstrategie ESRS-konforme Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen in Bezug auf Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette.
Weitere Ausrollung des ESG-Lieferantenmanagements
Bis zum Berichtszeitpunkt erfolgte die Bewertung und Analyse von rd. 200 Lieferanten der regulären Beschaffung über IntegrityNext. Der Kelag-Konzern will diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen. Bis zum Jahr 2027 ist die Integration der wesentlichen Lieferanten, die 90 % des regulären Konzern-Bestellvolumens abbilden, in IntegrityNext vorgesehen. Zu diesem Zweck erfolgt die Ausrollung des ESG-Lieferantenmanagements auf weitere Konzerngesellschaften. Die Zielsetzung wurde intern im Fachbereich in Vorbereitung auf die zukünftige Gesetzeslage (CSDDD) definiert. Die Einbindung der vorgelagerten Unternehmen in IntegrityNext sowie eventuelle Gespräche aufgrund möglicher Bewertungsergebnisse erfolgen mit den Lieferanten als rechtmäßige Vertreter der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. In einem solchen Fall können zukünftige Initiativen gemeinsam evaluiert werden.
Zertifizierung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
Der Kelag-Konzern strebt bis 2030 die Zertifizierung des DSMS an. Diese externe Zertifizierung soll den Nachweis für ein effektives und DSGVO-konformes Datenschutzmanagement erbringen. Die konzernweite Etablierung des Systems ist bis Ende 2028 geplant. Die kontinuierliche Prozessoptimierung und enge Zusammenarbeit mit der Informationssicherheit ermöglicht die Nutzung von Synergieeffekten und die weitere Verbesserung der Abläufe.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Ausrollung des ESG-Lieferantenmanagements
Beschreibung
Über die IntegrityNext-Lieferantenplattform werden verschiedene Risikokategorien klassifiziert bzw. abgebildet. Bislang werden darüber ca. 200 Lieferanten abgebildet. Diese Entwicklung soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, sodass bis zum Jahr 2027 90% des regulären Konzern-Bestellvolumens von in IntegrityNext abgebildeten Lieferanten bezogen wird. Dazu wird das ESG-Lieferantenmanagement auch auf die weiteren Konzerngesellschaften ausgerollt.
Zuordnung zu Konzept
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Arbeitssicherheit und -schutz
Verletzung der Menschenrechte durch Kinderarbeit
Verletzung der Menschenrechte durch Zwangsarbeit
Zielwert
90% des regulären Konzern-Bestellvolumens
Umfang des Ziels
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Lieferanten der regulären Beschaffung
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2027
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
In Vorbereitung auf die zukünftige EU-Gesetzgebung (CSDDD) sowie in Anlehnung an das deutsche Lieferkettengesetz
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Interessen der Stakeholder werden durch verschiedene Austauschformate mit den rechtlichen Vertretern der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie durch die Einbeziehung der Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
61%
Überwachung des Ziels
Laufende Bewertung des Zielerreichungsgrad durch den Fachbereich Einkauf
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Konzerneinkauf
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-
 
 
Ziel
Zertifizierung des Datenschutzmanagementsystems
Beschreibung
Ziel ist es, das Datenschutzmanagementsystem zu zertifizieren und die Zusammenarbeit mit der Informationssicherheit auszubauen, um Synergieeffekte zu nutzen und Prozesse zu optimieren
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Missbrauch von Daten
Zielwert
Externer Nachweis für ein effektives / DSGVO-konformes Datenschutzmanagementsystem
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2030
Zwischenziel
n/a
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
n/a
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
n/a
Überwachung des Ziels
Laufende Zielüberwachung durch die Datenschutzorganisation
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Dieses Kapitel beleuchtet, wie der Kelag-Konzern mit seinen Verbrauchern und Endnutzern umgeht und informiert über die wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf diese. Es beschreibt die Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung negativer Effekte und geht unter anderem auf den Zugang zu hochwertigen Informationen, Produkten und Dienstleistungen sowie auf verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken ein.
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des ESRS 2.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Der Kelag-Konzern differenziert folgende Verbraucher- und Endnutzergruppen:
• Privatkunden im Bereich Strom, Erdgas, PV, Fernwärme, Wärmepumpen, E-Mobilität und Glasfaser
• Geschäfts- und Gewerbekunden im Bereich Strom, Erdgas, PV, Fernwärme, Wärmepumpen, E-Mobilität und Glasfaser
• Landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Strom, Erdgas und PV
• Öffentliche Kunden bzw. Gemeinden im Bereich Strom, Erdgas, PV, Fernwärme, E-Mobilität und Glasfaser
Die genannten Kundengruppen sind grundsätzlich von allen wesentlichen Auswirkungen (siehe Tabelle in ESRS 2 SBM-3) in unterschiedlicher Ausprägung betroffen.
Der Kelag-Konzern besteht aus zahlreichen Gesellschaften, wobei nur ausgewählte Konzernunternehmen direkte Kundenbeziehungen pflegen. Für die Ausführungen in den Kapiteln S4-1 bis S4-5 sind daher die Kelag als Einzelgesellschaft, die Kärnten Netz, die Kelag Energie & Wärme sowie die Kelag Naturstrom maßgeblich. Diese Gesellschaften repräsentieren über 99% der Gesamtkundenanzahl des Konzerns. Die slowenische Tochtergesellschaft Interenergo verfügt über einen eigenen kleinen Kundenstamm, der in der Konzernsicht eine untergeordnete Bedeutung einnimmt.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Integres und gesetzeskonformes Handeln bildet für den Kelag-Konzern eine zentrale Grundlage und ist im Verhaltenskodex verankert. Dieser orientiert sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie der IAO-Erklärung (Internationale Arbeitsorganisation). Der Kelag-Konzern berücksichtigt die Interessen sämtlicher Stakeholder, einschließlich der Verbraucher und Endnutzer, bei der Konzeptgestaltung und gewährleistet dadurch die Achtung der Menschenrechte. Stakeholder können potenzielle Verstöße über den Grievance Mechanism melden, wie in Kapitel S4-3 ausführlich dargestellt.
Die nachfolgend erläuterten Konzepte basieren auf langjähriger Erfahrung. Im Vergleich zu den Vorjahren ergaben sich keine wesentlichen Änderungen in der strategischen Ausrichtung.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Informationssicherheit
Der Kelag-Konzern priorisiert den Schutz personenbezogener Daten sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und implementiert Datenschutz ganzheitlich in sämtliche Prozesse und Systeme. Umfassende Maßnahmen, darunter regelmäßige Schulungen, gewährleisten die konzernweite Umsetzung. Etablierte Datenschutzrichtlinien und -verfahren sichern die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Verbraucher- und Endnutzerdaten. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen übernimmt der Kelag-Konzern eine besondere Verantwortung für die Informationssicherheit.
Konzepte im Zusammenhang mit der Sicherstellung diskriminierungsfreier Strom, Wärme- und Erdgaslieferverträge
Der Kelag-Konzern gewährleistet allen potenziellen Kunden den Zugang zu Strom- und Erdgaslieferverträgen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit oder sonstigen Merkmalen.
Konzepte im Zusammenhang mit der Förderung von Sozialbelangen
Die Initiative "Kelag-Sozialsäule", ist seit über einem Jahrzehnt etabliert und bietet Menschen mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die sich in Notlagen befinden, unmittelbare Unterstützung. Das Angebot umfasst spezielle Beratungsleistungen, Maßnahmen zur Kostensenkung sowie finanzielle Hilfestellung. Der Kelag-Konzern sichert damit den Zugang zu essenziellen Energiedienstleistungen für benachteiligte Personen und übernimmt damit aktiv gesellschaftliche Verantwortung.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Zugang zu hochwertigen Informationen
Der Kelag-Konzern sieht es als seine Pflicht an, seinen Verbrauchern und Endnutzern den Zugang zu hochwertigen Informationen niederschwellig, transparent und verständlich zur Verfügung zu stellen. Diese Informationsbasis ermöglicht fundierte Entscheidungen zur Energieversorgung, unterstützt bei der Optimierung des Energieverbrauchs und erleichtert die Implementierung nachhaltiger Lösungen wie PV oder E-Mobilität.
Konzepte im Zusammenhang mit den verantwortlichen Vermarktungspraktiken
Die Tarifgestaltung des Kelag-Konzerns folgt einer einheitlichen und nachvollziehbaren Systematik für sämtliche Verbraucher und Endnutzer. Die Tariffestlegung für Neu- und Bestandskunden basiert auf der strategischen Beschaffungsplanung, der Zählpunktentwicklung und Vertriebsstrategie sowie der Wettbewerbssituation. Die Netztarife unterscheiden sich entsprechend den bundeslandspezifischen Regelungen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Beschreibung
Im Kelag-Konzern wird größtmöglicher Wert auf den Schutz kundenbezogener Daten gelegt und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt. Als Betreiber kritischer Infrastruktur trägt der Konzern besondere Verantwortung für die Informationssicherheit, wobei die Datenschutzorganisation sowie das Informationssicherheitsmanagement die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten gewährleisten.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Missbrauch von Daten
Überwachungsprozess
Etablierung einer globalen Datenschutz- und Informationssicherheitsorganisation zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie zur regelmäßigen Überwachung etablierter Kontrollen; Nominierung von Verantwortlichen (Datenschutzbeauftragte bzw. CISO) zur Durchführung regelmäßiger Audits und Risikobewertungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben und Identifikation potenzieller Schwachstellen und Risiken
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Vorstand bzw. Geschäftsführung der Gesellschaften
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Datenschutz: DSGVO, DSG, TKG2021
Informationssicherheit: NISG, ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011, ISO/IEC 27019
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Kundenbedürfnisse werden durch Befragungen und Rückmeldungen aus dem Kundenservice erfasst und systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung integriert
Kommunikation des Konzepts
Bereitstellung einer speziellen Datenschutzseite im Intranet (Konrad) für Mitarbeiter mit Zugriff auf Regelungen, Formulare und Anleitungen zum Einsehen und Herunterladen. Veröffentlichung von Informationen zum Datenschutz und den zugehörigen Prozessen für Verbraucher, Endnutzer und Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf der Homepage.
 
 
Konzept
Sicherstellung diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- und Erdgaslieferverträge
Beschreibung
Der Kelag-Konzern stellt sicher, dass unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderungen, ethnischer Zugehörigkeit oder sonstigen Merkmalen potentielle Kunden die Möglichkeit haben, einen Strom- und Erdgasliefervertrag abzuschließen
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherstellung des Abschlusses diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- & Erdgaslieferverträge
Überwachungsprozess
Überwachungsfunktionen der E-Control gemäß Verordnung (EU) 1227/2011 und deren Ausgestaltung durch REMIT sowie nationale Umsetzungen in ElWOG 2010, GWG 2011 und E-ControlG; Berücksichtigung des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG)
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
ElWOG 2010, GWG 2011, E-ControlG, EWG
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Kundenbedürfnisse werden durch Befragungen und Rückmeldungen aus dem Kundenservice erfasst und systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung integriert
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation der Tarife über die Website und das Kundenportal
Direkte Kundenansprache via Tarifblätter, Messen, Kundenservice etc.
 
 
Konzept
Kelag-Sozialsäule
Beschreibung
Schnelle Hilfe für Menschen in Notlagen wird durch Beratungsleistungen, Kostensenkungsmaßnahmen und finanzielle Unterstützung gewährleistet. Die Kelag übernimmt mit dieser Initiative aktiv gesellschaftliche Verantwortung
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Förderung von Sozialbelangen
Überwachungsprozess
Monatliches Reporting und Monitoring durch den Unternehmensbereich Vertrieb & Energielösungen; Mehrmalige Berichterstattung an den Vorstand, beispielsweise im Rahmen der QRMs und CRCs
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Einstufung des Sozialstatus des Verbrauchers durch einen der Sozialpartner als Voraussetzung
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Kundenbedürfnisse werden durch Befragungen und Rückmeldungen aus dem Kundenservice erfasst und systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung integriert
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über die Website (kelag.at/sozialsäule) oder über die Sozialpartner
 
 
Konzept
Zugang zu (hochwertigen) Informationen
Beschreibung
Es wird sichergestellt, dass Verbrauchern und Endnutzern hochwertige, transparente und leicht verständliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie fundierte Entscheidungen über die Energieversorgung treffen, den Energieverbrauch optimieren und Maßnahmen, wie die Nutzung von PV-Anlagen oder E-Mobilität, ergreifen können.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Lieferung von genaueren Informationen zu individuellem Stromverbrauch
Überwachungsprozess
E-Control als Regulierungsbehörde
Einsehen der Verbräuche & Kosten über das Kundenportal durch den Kunden
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Recht auf Verbrauchs- und Stromkosteninformation gemäß § 81 b ElWOG 2010
Verpflichtung zur Eingabe von Standardprodukten inkl. Konditionen im Tarifkalkulator gemäß § 65 ELWOG (2) und § 121 GWG (3)
Jährliche Information über Wechselmöglichkeit und Hinweis auf Tarifkalkulator der E-control gemäß § 76a ELWOG (1) und § 123a GWG
Informationsschreiben über das bevorstehende Ende der vertraglichen Bindung, Hinweis Tarifkalkulator und Wechselmöglichkeit gem. § 76a (2) ELWOG und § 123a (2) GWG
Angebot auf Umstieg auf das günstigere Standardprodukt gemäß § 76a (3) ELWOG und § 123a (3)GWG
Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung gemäß § 81 ELWOG (6) und § 126 GWG (6)
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Kundenbedürfnisse werden durch Befragungen und Rückmeldungen aus dem Kundenservice erfasst und systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung integriert
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation von Tarifinformationen über die Website (Online-Tarifrechner), das Kundenportal, die Jahresabrechnung etc.
Kommunikation zu Photovoltaik, Wärmepumpe oder E-Mobilität durch die Website, den Kelag Energie Blog, das Kundenmagazin, den Newsletter, diverse Kampagnen etc.
 
 
Konzept
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Beschreibung
Es wird eine transparente Tarifstrategie für die Wertschöpfungskette verfolgt, die auf Beschaffungs-, Zählpunkt- und Vertriebsstrategie sowie der Wettbewerbssituation basiert. Die Netztarife werden jährlich von der E-Control festgelegt und variieren je nach Bundesland. Integres und gesetzeskonformes Handeln sind fest im Verhaltenskodex verankert.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Markttransparenz
Überwachungsprozess
Durchführung des 4-Augen-Prinzips; Bereitstellung des Grievance mechanism oder andere Kanäle für Beschwerden; E-Control
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte; OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; IAO-Erklärung; Festlegung der Preisgestaltung und der Bedingungen für Preisänderungen durch § 80 ElWOG; Sicherstellung der Einhaltung des KSchG für Konsumenten sowie Regelung des Umgangs mit Entgeltänderungen durch die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Kundenbedürfnisse werden durch Befragungen und Rückmeldungen aus dem Kundenservice erfasst und systematisch in die strategische Ausrichtung und Maßnahmenumsetzung integriert
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation durch alle verfügbaren Kommunikationskanäle: Website, Kundenservice, Newsletter etc.
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf die Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern hinsichtlich der identifizierten wesentlichen Auswirkungen.
Die mittelfristige Customer-Experience-Strategie (CX-Strategie) des Konzerns sieht für die kommenden drei Jahre vor, die Kundenperspektive durch verschiedene Research-Methoden sowie die Etablierung einer "User Group" (intern/extern) verstärkt zu integrieren.
Im Rahmen der Projektarbeit erfolgt die Einbindung von Endverbrauchern und Nutzern mindestens quartalsweise, insbesondere in den Ideenfindungs- und Test-Phasen des Design Thinking Prozesses. Diese systematische Integration gewährleistet eine kundenorientierte Produktentwicklung. Die entsprechenden Projekte wurden bereits Ende 2024 identifiziert und in die Jahresplanung 2025 aufgenommen.
Der Kelag-Konzern plant für 2025 erstmalig die Durchführung eines "Kundendialogs", bei dem 20 bis 30 Kunden aus dem B2C- und B2B-Segment zu persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitern der Kelag eingeladen werden. In anschließenden Workshops erfolgt die gemeinsame Erarbeitung von Lösungsansätzen, wobei sich die Themenauswahl an den Kundenbedürfnissen orientiert. Diese Dialogveranstaltung ist als jährliches Format konzipiert, wodurch sowohl die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen analysiert wie auch neue Maßnahmen auf den geänderten Kundenbedarf initiiert werden können.
Zur systematischen Erfassung der Kundenzufriedenheit entwickelt der Kelag-Konzern eine Softwarelösung zur Erhebung spezifischer Kennzahlen (Net Promoter Score/NPS, Customer Effort Score/CES, Customer Satisfaction Score/CSAT). Diese ermöglicht die transaktionale Messung über verschiedene Vertriebs- und Service-Touchpoints hinweg, die Identifikation von Trends sowie zielgerichtete Reaktionen. Die Implementierung soll in wesentlichen Teilen bis Ende 2025 abgeschlossen sein und eine kontinuierliche Einbindung von Endverbrauchern und Nutzern ermöglichen. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit spiegelt sich in der fortlaufenden Entwicklung und angestrebten Verbesserung der Zufriedenheits-Scores wider, die mit feedbackbasierten, innerbetrieblichen Verbesserungsprozessen korrelieren.
Die beschriebenen Einbindungsverfahren richten sich gleichberechtigt an alle Endverbraucher und Nutzer, da keine spezifische Personengruppe im Besonderen anfällig für die identifizierten Auswirkungen ist. Die strategische Verantwortung liegt bei einem crossfunktionalen CX-Team mit Vertretern aus Kundenservice, Vertrieb und IT sowie der Leitung der Organisationseinheit CX/Website/Portale. Die operative Verantwortung obliegt den CX-Managern.
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Das Beschwerdemanagement des Kelag-Konzerns fasst Beschwerden ohne Rechtsanspruch sowie Reklamationen mit Rechtsanspruch unter dem einheitlichen Begriff "Beschwerde" zusammen und bearbeitet diese systematisch.
Der Kelag-Konzern stellt den Kunden verschiedene Kommunikationskanäle für die schriftliche Einreichung von Beschwerden zur Verfügung. Die elektronische Korrespondenz per E-Mail dominiert mit einem Anteil von 97,5 % deutlich gegenüber den traditionellen Wegen wie Brief und Fax. Es wird eine transparente Zugänglichkeit dieser Kanäle gewährleistet und deren Verfügbarkeit aktiv in den Geschäftsbeziehungen kommuniziert. Dies erfolgt durch prominent platzierte Verlinkungen zum Kelag-Kontaktcenter, standardisierte Briefköpfe mit Kontaktinformationen in der Kundenkorrespondenz sowie durch FAQ-Bereiche auf der Unternehmenswebsite.
Die quantitative Erfassung und inhaltliche Kategorisierung der Beschwerdefälle dient dem Kelag-Konzern als wichtiger Indikator für das Kundenfeedback. Das Kundenservice und der Vertrieb führen wöchentliche Auswertungen durch. Der Vorstand wird jährlich über wesentliche Entwicklungen informiert, um frühzeitig Handlungsbedarf zu identifizieren. Die systematische Ursachenanalyse und -kommunikation an die betroffenen Fachbereiche (beispielsweise Marketing/Vertrieb) ermöglicht die Ableitung gezielter Verbesserungsmaßnahmen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) durch den jeweiligen Fachbereich.
Der Kelag-Konzern führt zusätzlich eine jährliche externe Kontaktanalyse durch, um Kundenanliegen und -bedarfe detailliert zu erfassen. Die interne transaktionale Erhebung des Net Promoter Scores (NPS) fokussiert sich auf die in der Kontaktanalyse identifizierten Hauptbedarfsfelder. Diese Analyse zielt darauf ab, differenziertes Kundenfeedback zu gewinnen und daraus kontinuierliche Verbesserungsprozesse abzuleiten.
Für komplexere Streitfälle stehen den Verbrauchern und Endnutzern unabhängige Anlaufstellen zur Verfügung. Zu diesen zählen die Regulierungsbehörde E-Control GmbH, der Verein für Konsumentenschutz, die Arbeiterkammer, Naturschutzorganisationen sowie juristische Beratungsstellen.
Der Kelag-Konzern verfügt über ein systematisches Beschwerdemanagement, das durch das Kundenservice und ein spezialisiertes Team von drei Beschwerdemanagern betreut wird. Die Bearbeitung erfolgt in wertschätzendem Dialog nach dem Prinzip "one face to the customer". Einfache Anfragen ohne Rechtsanspruch werden an Werktagen innerhalb von 24 Stunden ab Eingang bearbeitet. Bei komplexeren Fällen, die aufgrund von Rechercheaufwand oder der Abwesenheit involvierter Personen mehr Zeit erfordern, informiert der zuständige Beschwerdemanager die betroffenen Kunden proaktiv über den Bearbeitungsstand.
Das Kundenservice-System des Kelag-Konzerns vergibt für jede Kundenanfrage eine individuelle Ticketnummer. Diese ermöglicht den Kunden eine gezielte Statusabfrage ihrer Anliegen. Die systemische Beschwerdeverfolgung gewährleistet eine transparente Übersicht über Art und Status der Bearbeitung sowie die zugeordneten Verantwortlichkeiten. Die Effektivitätsmessung der Kommunikationskanäle ist derzeit nur zu einem gewissen Grad möglich.
Zur Qualitätssicherung führt der Kelag-Konzern regelmäßige inhaltliche Schulungen durch die Fachbereiche sowie externe Kommunikationstrainings durch. Das Kundenservice ist seit 2010 nach der internationalen Norm ISO 18295-1: 2017-07-01 zertifiziert. Die Creditmanagement-Hotline fungiert als zentrale Schnittstelle für die Kelag-Sozialsäule und deren Sozialpartner. In diesem Rahmen werden Ratenpläne erstellt und offene Forderungen bearbeitet. Der Bereich Creditmanagement trägt seit 2013 die Zertifizierung nach ÖNORM D 1040: 2013-02.
Der Kelag-Konzern hat zur Meldung potenzieller Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitsstandards sowie Umweltaspekte ein externes Beschwerdemanagement implementiert. Der auf der Unternehmenswebsite eingerichtete "Grievance Mechanism" ermöglicht allen Stakeholdern entlang der Wertschöpfungskette die anonyme Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße. Die zentrale Compliance-Stelle prüft und bewertet jede Meldung und leitet bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ein.
Der Kelag-Konzern stellt allen Betroffenen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Konzern-Website die Möglichkeit zur Verfügung, berechtigte Anfragen wie Auskunfts- und Löschbegehren einzureichen. Diese werden in einem festgelegten Prozess bearbeitet. Eine Anfrage über das dafür vorgesehene Formular auf der Kelag-Website wird direkt und automatisch an die jeweiligen verantwortlichen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Datenschutzkoordinatoren. Die Verfügbarkeit dieses Kanals ist durch die Verfügbarkeit der Homepage gewährleistet.
Im Geschäftsjahr 2024 bearbeitete der Kelag-Konzern fünf Betroffenenanfragen vollständig und fristgerecht, was die Effektivität der etablierten Strukturen und Verfahren zur Bearbeitung von Verbraucheranliegen belegt. Bei der Datenschutzbehörde gingen keine Beschwerden von Betroffenen ein.
Die genannten Kommunikationskanäle sind vom Kelag-Konzern eingerichtet. Verbraucher und Endnutzer haben die Möglichkeit, ihre Anliegen anonym zu melden, wobei Betroffene keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben.
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Der Kelag-Konzern generiert durch seine unternehmerischen Tätigkeiten positive soziale Ergebnisse. Die nachfolgend angeführten Maßnahmen konzentrieren sich auf die identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Initiativen mit zusätzlichen positiven Auswirkungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Berichterstattung. Da die aufgeführten Maßnahmen keinen erheblichen zusätzlichen Ressourcenbedarf erfordern, erfolgte keine explizite Mittelzuweisung.
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Informationssicherheit
Der Kelag-Konzern priorisiert den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Rahmen der Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) werden Datenschutzprozesse eingeführt und standardisiert. Die Fortschritte bei der Umsetzung gewährleisten die konforme Anwendung der DSGVO und stärken das Vertrauen der Betroffenen durch zeitnahe und kompetente Beantwortung von Datenschutzanfragen. Die vollständige Implementierung ist bis Ende 2028 geplant.
Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit stellen sicher, dass die Mitarbeiter kontinuierlich über die Bedeutung des Datenschutzes informiert sind und die entsprechenden Richtlinien im Umgang mit Verbraucherdaten einhalten. Die Trainingsmaßnahmen fördern einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und minimieren potenzielle Risiken. Bis Ende 2025 sollen sämtliche Mitarbeiter die Schulungen absolvieren. Die zuständigen Fachbereiche überprüfen die E-Learning-Inhalte regelmäßig auf Übereinstimmung mit aktuellen politischen und rechtlichen Anforderungen und nehmen bei Bedarf entsprechende Anpassungen vor. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Betroffenen und gewährleisten die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
Der Kelag-Konzern erweitert bis Ende 2028 das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und standardisiert die technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß den Kontrollen der ISO/IEC 27001. Dies gewährleistet den sicheren Umgang mit Informationen bzw. personenbezogenen Daten.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherstellung diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- und Erdgaslieferverträge
Der Abschluss von Energielieferverträgen erfolgt österreichweit diskriminierungsfrei über die Homepage der Gesellschaft. Im Versorgungsgebiet der Kärnten Netz besteht zusätzlich die Möglichkeit, Verträge telefonisch über das Kelag-Kundenservice oder direkt über die Energieberater abzuschließen. Die Prozesse sind so gestaltet, dass keine Diskriminierung oder Benachteiligung entstehen kann.
Im Geschäftsjahr 2025 werden erste Maßnahmen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im B2C-Bereich implementiert. Diese umfassen insbesondere die Anpassung der digitalen Angebote wie Website-Funktionalitäten (z.B. Schriftgrößen, Kontrastfarben und Bildbeschreibungen bzw. Alternativtexte). Die vollständige Implementierung aller BFSG-Maßnahmen ist bis 2030 vorgesehen.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung von Sozialbelangen
In Kooperation mit den vier Sozialpartnern Caritas Kärnten, Diakonie de La Tour, ARGE SOZIAL Villach und Volkshilfe Kärnten wird ein vielfältiges Angebot an niederschwelligen, individuell angepassten Hilfsleistungen geboten, die allesamt schnell, unbürokratisch und zielgerichtet sind. Eine langfristige Maßnahme im Rahmen der Kelag-Sozialsäule ist die Unterstützung beim Umstieg auf effizientere, elektronische Geräte. Auch finanzielle Überbrückungshilfen zum Ausgleich von Energierechnungen werden laufend gewährt sowie seit November 2023 der “Kelag-Stromheizkostenzuschuss” für alle Kärntner Kunden mit Elektroheizung oder Wärmepumpe angeboten.
Maßnahmen im Zusammenhang mit verantwortlichen Vermarktungspraktiken und dem Zugang zu (hochwertigen) Informationen
Der Kelag-Konzern legt besonderen Wert auf Transparenz im Umgang mit Endverbrauchern sowie den Zugang zu hochwertigen Informationen. Dies wird durch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog gewährleistet, welcher gegenwärtig wie zukünftig eine zentrale Rolle in der Kommunikation hin zu (potenziellen) Kunden spielt. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen stellen eine Auswahl der wichtigsten Aktivitäten dar:
• Verständliche Tarifbeschreibungen und Rechnungslegung in klarer, nachvollziehbarer Sprache
• Online-Tarifrechner mit transparenten Preisinformationen einschließlich Netzkosten sowie Gebühren und Abgaben, individuell angepasst an die persönliche Wohnsituation und den Standort
• Kundenportal mit 24/7-Verfügbarkeit, das folgende Funktionen bietet:
- Exakte Smart-Meter-Daten zur Ableitung von Energieeffizienzmaßnahmen
- Abrechnungsinformationen
- Vergleichsmöglichkeiten verschiedener Verbrauchszeiträume
- Digitale Förderantragsstellung
• Individuelle Beratungsgespräche durch spezialisierte Energieberater für maßgeschneiderte Lösungen
• Digitale Planungsinstrumente:
- Individualisierbarer Energieverbrauchsrechner
- PV-Planer
- Heizkostenrechner
• Informationsmedien:
- Energieblog mit Fachartikeln und Whitepapers
- Kundenmagazin "Energie aus Kärnten"
- Newsletter
Der Kelag-Konzern unterzieht sämtliche Kommunikationsmaßnahmen je nach Relevanz mehreren internen und externen Kontrollinstanzen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Diese Vorgehensweise gewährleistet die Einhaltung höchster ethischer und rechtlicher Standards. Im Berichtszeitraum wurden keine Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten registriert.
Die Gesellschaft stellt die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, um die Durchführung der genannten Maßnahmen sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung sicherzustellen.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
Beschreibung
Um den Schutz der Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten, wird die Standardisierung der bestehenden Datenschutzprozesse vorangetrieben und auf die Unternehmensbereiche ausgerollt. Durch diese Homogenisierung soll ein einheitliches Datenschutzniveau und standardisierte Betroffenenprozesse sichergestellt werden.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2028
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Systemaudit sowie Zertifizierung des DSMS
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung zu Datenschutz und -sicherheit
Beschreibung
Als Betreiber kritischer Infrastrukturen ist Mitarbeitersensibilisierung ein wesentlicher Bestandteil des ISMS bzw. DSMS. Regelmäßige Trainings stärken das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutz und -sicherheit. Sie fördern den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten und minimieren das Risiko des Datenverlusts. Im Geschäftsjahr 2025 sollen die fehlenden Unternehmensbereiche in das Schulungsprogramm zu Datenschutz und -sicherheit aufgenommen werden.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2025
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überprüfung des Wissens im Anschluss an die Schulungen mittels Wissensquiz
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Erweiterung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Beschreibung
Die voranschreitende Internationalisierung des Kelag-Konzerns erfordert eine Neuausrichtung des bestehenden ISMS. Durch die Standardisierung und Ausrollung der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Informationssicherheit basierend auf den Kontrollen der ISO/IEC 27001 (internationaler Standard für Informationssicherheit) soll das Sicherheitsniveau homogenisiert werden. Im Geschäftsjahr 2025 erfolgt die Standardisierung des ISMS in der Kelag und Kärnten Netz sowie die Re-Zertifizierung der Unternehmensbereiche nach ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27011 und ISO/IEC 27019. Weiters starten die ISMS Projekte in der Kelag Energie und Wärme und Interenergo, deren Abschluss mit 2026 geplant ist. Der Start der ISMS Projekte in der Kelag International und den übrigen Unternehmensbereichen ist für 2026 / 2027 geplant.
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
Anwendungsbereich der Maßnahme
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Zeithorizont
Umsetzung bis Ende 2028
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung IT Business Solutions (IT) - CISO
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Missbrauch von Daten
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Interne und externe technische und organisatorische Audits sowie Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Abschluss diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- und Erdgaslieferverträge
Beschreibung
Energielieferverträge können in Österreich diskriminierungsfrei online, telefonisch oder über Energieberater (nur im Kärnten-Netz-Gebiet) abgeschlossen werden, ohne dass Benachteiligung entsteht. Im Geschäftsjahr 2025 sind unter den digitalen Angeboten im B2C-Bereich - allen voran der Website - erste Maßnahmen geplant, um dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu entsprechen.
Zuordnung zu Konzept
Sicherstellung diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- und Erdgaslieferverträge
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Zeithorizont
Umsetzung der BFSG-Maßnahmen bis Ende 2030
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Sicherstellung des Abschlusses diskriminierungsfreier Strom-, Wärme- & Erdgaslieferverträge
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Google Lighthouse Analysen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Förderung von Sozialbelangen
Beschreibung
Eine langfristige Maßnahme im Rahmen der Kelag-Sozialsäule ist die vom Kelag-Konzern seit Jahren praktizierte Unterstützung beim Umstieg auf effizientere, elektronische Geräte. Auch finanzielle Überbrückungshilfen zum Ausgleich von Energierechnungen werden laufend gewährt sowie seit November 2023 der “Kelag-Stromheizkostenzuschuss” für alle Kärntner Kunden mit Elektroheizung oder Wärmepumpe angeboten. Es wurden im Berichtsjahr über 350 Sozialberatungen durchgeführt, aus denen die etwaigen Hilfsleistungen hervorgehen. Die Kelag übernimmt damit aktiv gesellschaftliche Verantwortung.
Zuordnung zu Konzept
Kelag-Sozialsäule
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Förderung von Sozialbelangen
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Durchführung von monatlichen Reportings; Monitoring inkl. Berichterstattung an den Vorstand; Überwachung der Wirksamkeit durch die fortwährende Begleitung betroffener Personen durch die Sozialpartner
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Massnahme
Verantwortliche Vermarktungspraktiken und Zugang zu (hochwertigen) Informationen
Beschreibung
Transparente und verständliche Kommunikation mit Kunden steht im Fokus, damit diese Entscheidungen, wie z. B. die Ableitung von Energieeffizienzmaßnahmen, treffen können. Tarife, Rechnungen und digitale Tools wie der Tarifrechner oder das Kundenportal bieten einfache und personalisierte Informationen. Spezialisierte Energieberater entwickeln individuelle Lösungen. Ergänzt wird dies durch umfassende Informationsressourcen wie den Energie-Blog oder Kundenmagazine.
Zuordnung zu Konzept
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Zugang zu (hochwertigen) Informationen
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Verbraucher & Endnutzer
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Vertrieb & Energielösungen
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Lieferung von genaueren Informationen zu individuellem Stromverbrauch
Markttransparenz
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit digitaler Leistungen durch PowerBi-Reportings; Prüfung der Wirksamkeit des Kundenmagazins durch Marktforschung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Parameter und Ziele
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Im Rahmen der Unternehmensstrategie legt der Kelag-Konzern folgendes ESRS-konformes Ziel für das Management wesentlicher Auswirkungen in Bezug auf die Verbraucher und Endnutzer dar.
Ziel im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Informationssicherheit
Der Schutz personenbezogener Daten stellt für den Kelag-Konzern einen zentralen Aspekt der Unternehmensführung dar. Es wird das strategische Ziel verfolgt, das konzerneigene Datenschutzmanagementsystem (DSMS) bis 2030 zu zertifizieren, um die Effektivität und DSGVO-Konformität (Datenschutz-Grundverordnung) durch externe Prüfung nachzuweisen. Die konzernweite Implementierung des DSMS soll bereits bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Dadurch wird eine systematische Prozessoptimierung und die enge Abstimmung zwischen Datenschutz und Informationssicherheit, die Realisierung von Synergieeffekten sowie eine kontinuierliche Verbesserung der operativen Abläufe angestrebt.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Zertifizierung des Datenschutzmanagementsystems
Beschreibung
Ziel ist es, das Datenschutzmanagementsystem zu zertifizieren und die Zusammenarbeit mit der Informationssicherheit auszubauen, um Synergieeffekte zu nutzen und Prozesse zu optimieren
Zuordnung zu Konzept
Datenschutz & Informationssicherheit
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Missbrauch von Daten
Zielwert
Externer Nachweis für ein effektives / DSGVO-konformes Datenschutzmanagementsystem
Umfang des Ziels
Eigene Geschäftstätigkeit: alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2030
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
n/a
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
n/a
Überwachung des Ziels
Laufende Zielüberwachung durch die Datenschutzorganisation
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst - Datenschutzbeauftragter
Begründung für Abweichungen vom Zielpfad
-

Unternehmensspezifische Themen
Versorgungssicherheit
Die Versorgungssicherheit ist in vielen Bereichen entlang der Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns von entscheidender Bedeutung. Der Konzern gewährleistet, dass Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen jederzeit zuverlässig mit Strom, Wärme, Erdgas und Breitbandinfrastruktur versorgt werden. Die folgenden Teilaspekte sind die wesentlichen Treiber der Bestrebungen des Unternehmens:
• Wirtschaftliche Stabilität: Eine stabile Energieversorgung ist essenziell für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft. Produktionsprozesse, Dienstleistungen und Handel sind auf eine kontinuierliche Energieversorgung angewiesen.
• Lebensqualität: Für die Bevölkerung ist eine zuverlässige Energieversorgung notwendig, um den täglichen Bedarf an Strom und Wärme zu decken. Dies betrifft sowohl grundlegende Bedürfnisse wie Beleuchtung und Heizung als auch moderne Annehmlichkeiten wie Internet und Unterhaltung.
• Sicherheitsaspekte: Eine stabile Energieversorgung ist aus sicherheitstechnischen Gründen von hoher Bedeutung. Krankenhäuser, Notfalldienste und andere kritische Infrastrukturen müssen jederzeit funktionsfähig bleiben.
• Vermeidung von Blackouts: Die Versorgungssicherheit hilft, großflächige Stromausfälle (Blackouts) zu verhindern, die erhebliche wirtschaftliche und soziale Schäden verursachen können.
• Energiewende und Nachhaltigkeit: Im Kontext der Energiewende mit einem raschen Zubau der erneuerbaren Energien spielt die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit eine wesentliche Rolle.
Die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie, Erdgas, Wärme und Breitbandinfrastruktur ist eine zentrale Säule des Wirtschafts- und Energiestandorts Kärnten. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen stellt dies ein wesentliches Thema dar. Um das Ziel einer grünen Energieversorgung zu erreichen, steigt die Einspeisung durch erneuerbare Energien kontinuierlich an. Besonders der Ausbau von Sonnen- und Windkraft führt zu vermehrten Schwankungen im Stromnetz. Die Sicherstellung einer stabilen Versorgung mit sauberer Energie hat für den Kelag-Konzern daher oberste Priorität.
Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Energie- und Lichtwellenleiternetzinfrastruktur sind eine unverzichtbare Lebensader für Bevölkerung und Wirtschaft. Der nachhaltige und verantwortungsvolle Betrieb sowie der Ausbau der Netzinfrastruktur sind entscheidende Grundsteine für das gegenwärtige und zukünftige dezentrale Energiesystem. Durch eine zuverlässige Energieversorgung kann der Kelag-Konzern nicht nur das Vertrauen der Verbraucher stärken, sondern auch wesentlich zur allgemeinen Stabilität und Sicherheit der Gesellschaft beitragen.
Versorgungssicherheit im Strom- und Erdgasnetz
Als Verteilernetzbetreiber für elektrische Energie und Erdgas in Kärnten stellt die Kärnten Netz den Zugang zur Netzinfrastruktur allen Kunden und Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung und erfüllt somit die gesetzlichen Anforderungen. Die Gesellschaft ist sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und baut, betreibt und haltet daher zukunftsorientiert und kontinuierlich die Netzinfrastruktur instand, um eine zuverlässige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten.
Konzepte im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit im Strom- und Erdgasnetz
Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit trotz steigendem Leistungsbedarf und die Unterstützung der Energiewende durch die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien sind fest in der Unternehmensstrategie verankert. Dies impliziert auch die gesetzliche Anschlusspflicht, das Störungsmanagement sowie die Prävention und Handhabung von Überlastungen und Störungen im Netz. Die starke Zunahme an erneuerbaren Energien ist kein erkennbarer Grund für Versorgungsunterbrechungen im Netz der Kärnten Netz. Die Strategie stellt sicher, dass mittel- und langfristig notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit für den Wirtschafts- und Lebensstandort Kärnten definiert und umgesetzt werden.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Beschreibung
Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Strom und Gas) für den Wirtschafts- und Lebensstandort Kärnten trotz steigendem Leistungsbedarf und die Unterstützung der Energiewende durch die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Überwachungsprozess
Evaluierung im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
K-ElWOG
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen als auch externen Medien; Durchführung von anlassbezogenen Stakeholderdialogen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit im Strom- und Erdgasnetz
Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen in die Netzinfrastruktur
Die Kärnten Netz operationalisiert die strategische Ausrichtung durch eine langfristige Ausbaustrategie auf allen Spannungsebenen und richtet die Tätigkeitsfelder konsequent an einem Investitions- und Instandhaltungsprogramm aus. Im Geschäftsjahr 2024 wurden in Summe rd. 104,6 Mio. EUR in den Ausbau der Netzinfrastruktur und rd. 20,2 Mio. EUR in die Instandhaltung investiert. Für Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer zuverlässigen Versorgung im bestehenden Erdgasnetz wurden rd. 0,8 Mio. EUR aufgewendet.
Einsatz innovativer und digitaler Betriebsmittel und Erhöhung des Digitalisierungsgrades
Im Rahmen der Schwerpunkte Digitalisierung, Forschung und Innovation erfolgen Maßnahmen wie die optimale Netznutzung durch neue Betriebsweisen (Flexibilitäten) sowie der Einsatz neuer Technologien und Betriebsmittel.
Der intensive Zubau erneuerbarer Energien stellt für die Kärnten Netz eine Herausforderung hinsichtlich der Sicherstellung der Betriebsmittelauslastungen dar. Kein Netzbetriebsmittel darf langfristig überlastet werden, und die Einhaltung der zulässigen Spannungsgrenzwerte im Netz (+/- 10 % nach EN50160) muss gewährleistet sein. Diesen Herausforderungen begegnet die Gesellschaft durch technische Anschlussprüfungen, bedarfsgerechten Netzausbau und Monitoring von Messwerten aus dem Netz, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden und die Systemstabilität sicherzustellen.
Die Kärnten Netz implementiert Pilotprojekte mit innovativen Netzmaßnahmen, wie beispielsweise Mittelspannungslängsregler oder Batteriespeicher bei Ortsnetzstationen. Parallel erfolgt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Applikationen in Planung und Betrieb.
Blackout – Vorbereitung auf den Ernstfall
Zur optimalen Vorbereitung auf längerfristige Stromausfälle (Blackouts) ergreift die Gesellschaft kontinuierlich organisatorische, technische und praktische Maßnahmen. Diese umfassen regelmäßige Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden sowie die Schulung der Mitarbeiter der Netzleitstelle.
In Kooperation mit externen Partnern führt die Kärnten Netz Inselbetriebsversuche durch, um den Wiederaufbau der Energieversorgung unter realistischen Bedingungen zu üben. In den Kraftwerken des Kelag-Konzerns finden regelmäßige Trainings statt, die Schwarzstartversuche und Übungen für den Netzwiederaufbau in Kärnten sowie Simulatortrainings beinhalten.
ISO-Zertifizierungen im Strom- und Erdgasnetz
• Kontinuierliche Überprüfung Standards: Die regelmäßige Überprüfung von Standards bildet einen wesentlichen Bestandteil eines sicheren Strom- und Gasnetzes. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität und Einhaltung dieser Standards.
• Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) Die technischen Kompetenzen der Kärnten Netz werden im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Audits „Technisches Sicherheitsmanagement“ (TSM) überprüft und zertifiziert. Das Audit dient der Überprüfung von Stromnetzbetreibern mit dem Ziel, die hohe Qualität der Stromversorgung in Österreich nachhaltig zu gewährleisten. Im Jahr 2024 erlangte die Gesellschaft im Rahmen eines TSM-Audits eine Re-Zertifizierung.
• Gasnetzbetrieb: Der ÖVGW überprüft und zertifiziert den einwandfreien Gasnetzbetrieb in einem Fünfjahresrhythmus. Dabei erfolgt die Prüfung genehmigungspflichtiger Voraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsstandards. Das Zertifikat bescheinigt der Kärnten Netz als Gasnetzbetreiber die Durchführung ihrer Tätigkeiten unter Einhaltung der Regeln der Technik. Im Jahr 2024 erfolgte eine erfolgreiche Re-Zertifizierung.
• Asset-Management-System: Das Asset-Management-System der Kärnten Netz entspricht dem Standard nach ISO 55001. Die Vorbereitungen für eine Zertifizierung im Frühjahr 2025 befinden sich in der Umsetzungsphase. Das System gewährleistet die Erreichung der definierten Ziele sowie die Identifikation von Chancen und Risiken innerhalb der Organisation. Dies erfolgt durch die Implementierung bewährter Verfahren und die kontinuierliche Optimierung der Asset-Management-Prozesse.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen in die Netzinfrastruktur
Beschreibung
Die Kärnten Netz verfolgt eine langfristige Ausbaustrategie auf allen Spannungsebenen und richtet ihre Tätigkeitsfelder konsequent an einem Investitions- und Instandhaltungsprogramm aus. So wurden im Geschäftsjahr 2024 in Summe 104,6 Mio. EUR in den Ausbau der Netzinfrastruktur und 20,2 Mio. EUR in die Instandhaltung investiert. Darüber hinaus wurden 0,8 Mio. EUR in Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer zuverlässigen Versorgung im bestehenden Erdgasnetz investiert.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung des Budgets; Durchführung von Stakeholder-Dialogen und Projektlenkungssitzungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex und Opex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
siehe Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Einsatz innovativer und digitaler Betriebsmittel und Erhöhung des Digitalisierungsgrades
Beschreibung
Unter den Schwerpunkten Digitalisierung, Forschung und Innovation erfolgen Maßnahmen wie etwa die optimale Netznutzung (Effizientsteigerung) durch neue Betriebsweisen (Flexibilitäten) oder auch der Einsatz neuer Technologien und Betriebsmittel
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Stromnetz & Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Überwachung des Budgets; Durchführung von Stakeholder-Dialogen und Projektlenkungssitzungen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Blackout – Vorbereitung auf den Ernstfall
Beschreibung
Zur Vorbereitung auf längerfristige Stromausfälle (Blackouts) werden kontinuierlich organisatorische, technische und praktische Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören regelmäßige Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden sowie die Schulung der Mitarbeiter der Netzleitstelle.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Stromnetz & Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung; Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
ISO-Zertifizierungen Strom- und Erdgasnetz
Beschreibung
Die regelmäßige Überprüfung von Standards ist ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Strom- und Gasnetzes. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität und Einhaltung dieser Standards. Kontinuierliche Prozess- und Effizienzverbesserungen führen zur erfolgreichen Zertifizierung.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Strom- und Erdgasnetz
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Zeithorizont
jährliche Überwachungsaudits/Rezertifizierung
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Ziele im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit im Strom- und Erdgasnetz
Der Kelag-Konzern definiert im Rahmen der Unternehmensstrategie Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf die Versorgungssicherheit im Strom- und Erdgasnetz.
Der klassische Netzausbau stellt ein zentrales Ziel dar, um den Herausforderungen der Energiewende, den Anforderungen der Stakeholder sowie einer sicheren Stromversorgung gerecht zu werden. Die strategische Zielsetzung sieht in den Folgejahren 2025 und 2026 Investitionen von jeweils mindestens 100 Mio. EUR in die Versorgungssicherheit vor.
Das Anstreben und Aufrechterhalten zertifizierter Standards ist für den Kelag-Konzern ein wesentliches Ziel und bildet einen zentralen Baustein zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Investitionen in Netzausbau Strom
Beschreibung
Ziel ist es, in den Folgejahren 2025 und 2026 mindestens 100 Mio. Euro in den klassischen Netzausbau und in die Versorgungssicherheit zu investieren
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Stromnetz & Erdgasnetz
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Zielwert
100 Mio. Euro Investitionen in den Folgejahren 2025 und 2026
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2026
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
104,2 Mio. EUR
Überwachung des Ziels
Durchführung von Projektlenkungssitzungen; Überwachung des Budgets
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
 
 
Ziel
Zertifizierung Asset-Management-System ISO 55001
Beschreibung
Das Anstreben und Aufrechterhalten zertifizierter Standards ist für das Unternehmen ein wesentliches Ziel und zentral für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Stromnetz & Erdgasnetz
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Gefährdung der Netzstabilität
Zielwert
Zertifizierung
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kärnten Netz
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2025
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
-
Überwachung des Ziels
Berichterstattung an die Geschäftsführung
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kärnten Netz
Versorgungssicherheit in der Wärme
Die Kelag Energie & Wärme als größtes überregional tätiges Wärmedienstleistungsunternehmen in Österreich sowie Lieferant für Großkunden im Strom- und Gasbereich definiert Versorgungssicherheit als zentrales strategisches Element. Die Gesellschaft setzt sich kontinuierlich dafür ein, den Kundengruppen eine zuverlässige und stabile Wärme- und Energieversorgung zu gewährleisten. Die nachfolgenden Ausführungen skizzieren die langfristigen strategischen Ziele, Maßnahmen, Investitionspläne und Zertifizierungen, welche die Bemühungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit unterstreichen.
Konzepte im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit in der Wärme
Im Sinne der Nachhaltigkeit baut die Kelag Energie & Wärme ihre Infrastruktur kontinuierlich und zukunftsorientiert aus, um eine zuverlässige und sichere Wärmeversorgung in ganz Österreich zu gewährleisten. Die Versorgungssicherheit trotz gesteigertem Leistungsbedarf und der Erhöhung der Einspeisemengen auf Basis erneuerbarer Energieträger ist als strategisches Ziel fest in der Unternehmensstrategie verankert. Die Nutzung von Abwärme bildet einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Industrielle Prozesse erzeugen umweltfreundliche Abwärme, welche die Gesellschaft zur nachhaltigen Wärmeversorgung nutzt. Der Kelag-Konzern forciert langfristige Ausbaustrategien in allen Fernwärmenetzen und konzipiert, plant sowie realisiert österreichweit neue Projekte im Bereich erneuerbarer Energieträger.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Versorgungssicherheit Wärme
Beschreibung
Eine sichere und zuverlässige Wärmeversorgung in ganz Österreich, trotz gesteigertem Leistungsbedarf und der Erhöhung der Einspeisemengen auf Basis erneuerbarer Energieträger zu gewährleisten
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Überwachungsprozess
Evaluierung im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kelag Energie & Wärme
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen als auch externen Medien; Durchführung von anlassbezogenen Stakeholderdialogen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit in der Wärme
Störungsmanagement
Das Störungsmanagement nimmt eine zentrale Position bei der Sicherstellung der Energieversorgung im Regelbetrieb und insbesondere in Krisenzeiten ein. Die Kelag Energie & Wärme ergreift kontinuierlich organisatorische, technische und praktische Maßnahmen, um bestmöglich auf Bedrohungen durch Blackouts oder andere externe Einflüsse vorbereitet zu sein. In diesem Zusammenhang führt die Gesellschaft regelmäßig Krisenübungen gemeinsam mit Blaulichtorganisationen durch. Das Personal erhält spezielle Schulungen und Trainings für derartige Szenarien.
28 Bereitschaftsdienstgruppen gewährleisten eine österreichweite Abdeckung der Anlagenstörungsbehebung sowohl an den Erzeugungsanlagen als auch kundenseitig bis zu den vertraglichen Verantwortungsgrenzen. Die Kelag Energie & Wärme verfügt zudem über ein Netzwerk externer Partner, um im Schadens- oder Störungsfall zielgerichtet und zeitnah zu reagieren sowie spezifisches Know-how abrufen zu können.
Zustandsorientiertes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept
Ein zustandsorientiertes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept sichert für alle in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen auf Basis unterschiedlicher Energieträger eine maximale Anlagenverfügbarkeit und Versorgungssicherheit. Die Gesellschaft erweitert die bestehenden Systeme kontinuierlich durch Pufferspeicher, um Leistungsspitzen im Wärmenetz auszugleichen. Mobile und ortsfeste Spitzenlastanlagen gewährleisten die Versorgungssicherheit und dienen als Ausfallreserve.
Die Kelag Energie & Wärme installiert in den größeren Erzeugungsanlagen ortsfeste und mobile Notstromversorgungsanlagen, um bei lokal begrenzten Stromausfällen oder einem Blackout den Anlagenschutz zu gewährleisten.
Ausbau Fernwärmenetze
Der Ausbau und die Verdichtung bestehender Fernwärmenetze sowie die Errichtung neuer Netze im Rahmen von Greenfield-Projekten sichern den Kundengruppen den Zugang zu grüner Energie. Dadurch können die THG-Emissionen vieler veralteter und meist noch fossil betriebener Einzelfeuerungsanlagen zur Raumwärmeerzeugung, Warmwasserbereitung und für Industrieprozesse reduziert werden.
Parallel zu den Netzerweiterungen nimmt die Gesellschaft Leistungssteigerungen bei bestehenden Erzeugungsanlagen und Ausfallsreservekesseln vor, wodurch die Versorgungssicherheit in den Systemen der Kelag Energie & Wärme kontinuierlich erhöht wird.
Qualitäts- und Umweltzertifizierungen
Die Zertifizierungen der Kelag Energie & Wärme belegen die Einhaltung höchster Umwelt- und Sicherheitsstandards. Die kontinuierliche Überprüfung von Qualitätsstandards bildet einen wesentlichen Bestandteil eines sicheren Fernwärmenetzes. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität dieser Standards. Die Zertifizierungen steigern zusätzlich das Umweltbewusstsein im Unternehmen und erweitern den Wissensstand der Mitarbeitenden. Bei der Wärmeproduktion aus Biomasse setzt die Gesellschaft modernste Anlagentechnik ein, wodurch Ressourcen optimal genutzt und Emissionen reduziert werden.
• ISO 14001: Ein Umweltmanagementsystem, das die Verpflichtung des Unternehmens zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung unterstreicht.
• ISO 50001: Ein Energiemanagementsystem, das die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeffizienz) des Unternehmens sicherstellt.
• RED II + III: Die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen beinhalten Leitfäden zu Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Das zentrale Ziel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001) ist die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030.
Automatisierte Überwachung der Netzabschnitte
Die Erhöhung des Anteils automatisch überwachter Netzabschnitte stellt ein langfristiges Ziel des Kelag-Konzerns zur Steigerung der Versorgungssicherheit und zur Reduzierung von Wasserverlusten in Fernwärmesystemen dar. Von zentraler Bedeutung sind zudem die regelmäßige Überprüfung von Schächten und Armaturen sowie deren vorausschauende Instandhaltung. In der Periode 2018-2024 verzeichnete der Kelag-Konzern jährlich zwischen 88 und 99 Netzschäden. Die verbesserten Überwachungs- und Detektionssysteme führen bereits zu einer rückläufigen Entwicklung der jährlichen Schadensfälle. Aufgrund einer gewissen Anzahl von extern verursachten Schäden, die nicht vom Unternehmen beeinflusst werden können, ist der Reduktion der Schadensanzahl eine natürliche Grenze gesetzt.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Störungsmanagement Wärme
Beschreibung
Zur Vorbereitung auf Bedrohungen oder Vermeidung von Störungen werden kontinuierlich organisatorische, technische und praktische Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören regelmäßige Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden. Das Personal wird speziell für mögliche Szenarien geschult und trainiert.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärme
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Zustandsorientiertes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept
Beschreibung
Für alle in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen auf Basis unterschiedlicher Energieträger sichert ein zustandsorientiertes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept eine maximale Anlagenverfügbarkeit und Versorgungssicherheit
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärme
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex und Opex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
siehe Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Ausbau Fernwärmenetz
Beschreibung
Ausbau und Verdichtung des bestehenden Fernwärmenetzes sowie die Errichtung neuer Netze im Rahmen von Greenfield-Projekten sichern den Kunden den Zugang zu grüner Energie
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärme
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
siehe Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Qualitäts- und Umweltzertifizierungen
Beschreibung
Ausbau und Verdichtung des bestehenden Fernwärmenetzes sowie die Errichtung neuer Netze im Rahmen von Greenfield-Projekten sichern den Kunden den Zugang zu grüner Energie. Kontinuierliche Prozess- und Effizienzverbesserungen führen zur erfolgreichen Zertifizierung.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärme
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
 
 
Massnahme
Automatisierte Überwachung der Netzabschnitte
Beschreibung
Die Erhöhung des Anteils automisch überwachter Netzabschnitte dient dem Erhalt und der Steigerung der Versorgungssicherheit. Es erfolgt eine Abnahme der jährlichen Schadensanzahl
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit Wärme
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Energie & Wärme
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung Kelag Energie & Wärme
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Ziele im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit in der Wärme
Im Rahmen der Unternehmensstrategie definiert der Kelag-Konzern folgende Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen bezüglich der Versorgungssicherheit im Wärmebereich.
Die Kelag Energie & Wärme plant bis 2030 jährliche Investitionen von über 20 Mio. EUR in Maßnahmen zur Instandhaltung, Ökologisierung und Effizienzsteigerung. Diese Investitionen dienen der Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicherheit und leisten einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Parallel dazu fokussiert sich der Kelag-Konzern auf die Aufrechterhaltung der Versorgungszuverlässigkeit sowie die Optimierung der Effizienz bestehender Anlagen.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Investitionen Versorgungsanlagen der Wärme
Beschreibung
Bis 2030 plant die Kelag Energie & Wärme jährlich über 20 Mio. EUR in Maßnahmen zur Instandhaltung, Ökologisierung und Effizienzsteigerung zu investieren. Diese Investitionen zielen darauf ab, die langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten und aktiv zur Energiewende beizutragen. Gleichzeitig sollen die Zuverlässigkeit der Versorgungsanlagen aufrechterhalten und die Effizienz bestehender Anlagen optimiert werden.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungsicherheit Wärme
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Zielwert
jährlich 20 Mio. EUR
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Netzgebiet Kelag Wärme
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2030
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
27,8 Mio. EUR
Überwachung des Ziels
Inklusion von Stakeholder durch einen Stakeholderprozess; Überwachung des Budgets
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung der Kelag Energie & Wärme
Versorgungssicherheit mit Glasfaserinfrastruktur
Konzepte im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit mit Glasfaser
Der Kelag-Konzern verfolgt eine klare Strategie im Bereich Glasfaser. Diese basiert auf der Bereitstellung zukunftssicherer und leistungsfähiger Internetverbindungen für Haushalte und Unternehmen in Kärnten. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die digitale Infrastruktur in der Region nachhaltig zu stärken und die Lebensqualität der Bevölkerung durch verbesserten Zugang zu schnellem und zuverlässigem Internet zu erhöhen. Die digitale Infrastruktur fördert die Flexibilität und reduziert den täglichen Pendlerverkehr. Flexible Arbeitsmodelle unterstützen zudem die Sicherung von Arbeitsplätzen und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region.
Das Glasfasernetz weist im Vergleich zum traditionellen Kupfernetz mehrere Vorteile auf, insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz, Datenübertragung und Umweltverträglichkeit. Die Glasfasertechnologie zeichnet sich durch eine ressourcenschonende Produktion aus und verbraucht im aktiven Betrieb weniger Strom als Kupfer- und Funktechnologien. Die geringere Wartungsintensität und höhere Langlebigkeit der Glasfaserkabel tragen zur Reduktion von THG-Emissionen bei. Die Technologie ermöglicht zudem höhere Geschwindigkeiten und Bandbreiten, was die Zukunftsfähigkeit der Infrastruktur sicherstellt.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Versorgungssicherheit mit Glasfaserinfrastruktur
Beschreibung
Die Bereitstellung zukunftssicherer und leistungsfähiger Internetverbindungen für Haushalte und Unternehmen in Kärnten
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Überwachungsprozess
Evaluierung im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Raum Kärnten
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Telekom
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen als auch externen Medien; Durchführung von anlassbezogenen Stakeholderdialogen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit mit der Glasfaserinfrastruktur
Glasfaserausbau zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Der Kelag-Konzern setzt in Kärnten auf den umfassenden Ausbau von 100 % Glasfaser-Technologie. Die Strategie des für den Ausbau verantwortlichen Bereichs Telekommunikation basiert auf dem Einsatz innovativer Technologien zur Maximierung der Effizienz und Nachhaltigkeit des Glasfasernetzes. Ein redundanter Backbone und ein proaktives Netzwerküberwachungskonzept gewährleisten die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur auch in Krisensituationen.
Der Kelag-Konzern investiert kontinuierlich in die Modernisierung und Instandhaltung der Infrastruktur, um den Anforderungen einer sich dynamisch entwickelnden digitalen Welt gerecht zu werden. Diese Investitionen gewährleisten nicht nur eine stabile und schnelle Internetverbindung, sondern tragen auch zur langfristigen Sicherung der digitalen Infrastruktur bei. Mit dem Glasfaserausbau setzt der Kelag-Konzern weitere bedeutende Schritte in Richtung Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Glasfaserausbau zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Beschreibung
Flächendeckender Ausbau von 100 % Glasfaser-Technologie in Kärnten, zur Gewährleistung einer stabilen und schnellen Internetverbindung und zur langfristigen Sicherstellung der digitalen Infrastruktur
Zuordnung zu Konzept
Versorgungssicherheit mit Glasfaserinfrastruktur
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Glasfaser
Zeithorizont
kontinuierlich
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Telekom
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Berichterstattung an die Geschäftsführung; Durchführung von Stakeholder-Dialogen
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex und Opex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
siehe Investitionen und Instandhaltungen im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Ziele im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit mit der Glasfaserinfrastruktur
Im Rahmen der Unternehmensstrategie definiert der Kelag-Konzern folgende Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf die Versorgungssicherheit mit der Glasfaserinfrastruktur.
In Kooperation mit dem Land Kärnten werden in den nächsten Jahren rd. 40.000 weitere Nutzungseinheiten (Homes Passed) realisiert. Dieses Ziel trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Kärnten bei und unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung der Region.
NACHVERFOLGUNG DER WIRKSAMKEIT VON KONZEPTEN UND MASSNAHMEN DURCH ZIELE GEM. MDR-T
Ziel
Investitionen in den flächendeckenden FTTH-Ausbau
Beschreibung
In Kooperation mit dem Land Kärnten werden in den nächsten Jahren rd. 40.000 weitere Nutzungseinheiten (Homes Passed) realisiert. Dieses Ziel trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Kärnten bei und unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung der Region.
Zuordnung zu Konzept
Versorgungsicherheit mit Glasfaserinfrastruktur
IRO, auf welcher das Ziel gründet
Flächendeckende Netzabdeckung
Zielwert
rd. 55.000 Homes Passed
Umfang des Ziels
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Versorgungsgebiet Kelag Glasfaser
Bezugswert (Bezugsjahr)
n/a
Zieljahr
2027
Zwischenziel
-
Verwendete Methoden und signifikante Annahmen
-
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Die Bedürfnisse und Interessen der Stakeholder werden in Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert, um eine stabile Energie- und Infrastrukturversorgung unter Berücksichtigung steigender Anforderungen zu gewährleisten
Änderungen ggü. Vorperioden
-
Zielerreichung/Leistung im Berichtsjahr
rd. 13.000 Homes Passed
Überwachung des Ziels
Strategieprozess, Projektcontrolling, Budgetbüberwachung
Verantwortlichkeit
Leitung Bereich Telekom

Gesellschaftliches Engagement
Der Kelag-Konzern trägt als einer der führenden Energiedienstleister in Österreich eine ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, engagiert sich der Kelag-Konzern auf vielfältige Weise für die Menschen in der Region und darüber hinaus. Wesentlicher Mehrwert entsteht zunächst durch Wirtschaftswachstum, Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die das Unternehmen in der Region und darüber hinaus sichert. Zudem fördert der Konzern durch differenzierte Sponsoringaktivitäten das gesellschaftliche Zusammenleben.
Im Rahmen von Kooperationen wird auf Wissensausbau und Bewusstseinsbildung in den Bereichen Klimaschutz, nachhaltige Energieversorgung sowie die Verbesserung des Verbraucherverhaltens gesetzt. Als verlässlicher Partner des Corporate Volunteering Netzwerkes „Verantwortung zeigen!“ unterstützt der Kelag-Konzern Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen sowie ältere Generationen und Menschen mit Behinderungen.
Regionale Wertschöpfung
Konzepte im Zusammenhang mit regionaler Wertschöpfung
Die regionale Wertschöpfung stellt einen zentralen Aspekt der Unternehmensstrategie dar. Jede investierte Million Euro in die E-Wirtschaft generiert eine Wertschöpfung von rd. 600 TEUR und schafft sechs Arbeitsplätze. Der Kelag-Konzern plant Investitionen von rd. 3 Mrd. EUR in den nächsten zehn Jahren in Österreich, mit Schwerpunkt Kärnten. Diese Investitionen führen zu einem zusätzlichen Wertschöpfungseffekt in der Region.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Instandhaltungen & Investitionen in die regionale Wertschöpfung
Beschreibung
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sorgt der Kelag-Konzern für regionale Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze. Auf Basis einer Branchenstudie generiert jede Million Euro Investition in die E-Wirtschaft 600.000 Euro Wertschöpfung und sechs Arbeitsplätze. Der Kelag-Konzern plant in den nächsten zehn Jahren bis zu 3 Mrd. EUR in Österreich, insbesondere Kärnten zu investieren. Der Wertschöpfungseffekt der Investitionen einschließlich des laufenden Betriebes beträgt demnach rd. 4 Mrd. EUR in Österreich über 10 Jahre, davon entfallen rd. 2,5 Mrd. EUR auf Kärnten. Es werden damit bis zu 33.000 Arbeitsplätze in Österreich bzw. rd. 15.500 Arbeitsplätze in Kärnten über den Zeitraum von 10 Jahren geschaffen.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Regionale Wertschöpfung
Überwachungsprozess
n/a
Anwendungsbereich des Konzepts
Gesamte Wertschöpfungskette: Fokus auf Bundesland Kärnten
Verantwortlichkeit
Vorstand Kelag
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Durch enge Zusammenarbeit mit lokalen Stakeholdern fließen die Interessen der Stakeholder in Investitions- und Instandhaltungsentscheidungen ein, um die regionale Wertschöpfung zu fördern und die lokale Wirtschaft langfristig zu stärken
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation über interne und externe Presseschaltungen
Maßnahmen im Zusammenhang mit regionaler Wertschöpfung
Die Instandhaltung und Investitionen in die regionale Wertschöpfung (öffentliches Interesse, Infrastruktur und Arbeitsplätze) des Kelag-Konzerns umfassen sowohl bereits ergriffene Maßnahmen als auch geplante Projekte. Die erwarteten Ergebnisse der Instandhaltungen und Investitionen beinhalten die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die Schaffung lokaler Arbeitsplätze, den Kapazitätsausbau erneuerbarer Energien, die Erhöhung der Netzkapazität sowie die Reduzierung von Energieverlusten.
Der Kelag-Konzern plant für den Zeitraum 2025 bis 2027 weitere Instandhaltungen und Investitionen in Kärnten. Zu den Instandhaltungs- und Investitionsprojekten zählt beispielsweise der Wiederaufbau des Kraft- und Schaltwerkes Arriach. Die Sanierungsprojekte umfassen die Generalisierung der Kraftwerke Innerfragant, Außerfragant und Koralpe. Im Wärmebereich investiert der Kelag-Konzern in den Ausbau der Fernwärme in Pinkafeld, Rohrbach, Glemmtal und Lustenau. Weitere Investitionen erfolgen in die Neubauprojekte der Umspannwerke Treibach und Rangersdorf. Im Bereich der Telekommunikation plant die Kelag-Connect den weiteren Ausbau der Glasfasernetze, teilweise in Kooperation mit Partnern.
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahmen
Instandhaltungen und Investitionen in Kärnten und Österreich
Beschreibung
Der Kelag-Konzern plant in den kommenden Jahren rd. 300 Mio. EUR an Investitionen und Instandhaltungen pro Jahr in Österreich - insbesondere Kärnten. Diese haben positive Auswirkungen auf die regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze. Geplante Projekte umfassen unter anderem den Wiederaufbau des Kraftwerks Arriach, die Erneuerung des Kraftwerks Hammer, den Bau des Kraftwerks Lamnitz sowie die Sanierung der Kraftwerke Innerfragant, Außerfragant und Koralpe. Zudem wird unter anderem die Fernwärme in Pinkafeld, Rohrbach, Glemmtal und Lustenau ausgebaut, das Umspannwerk Rangersdorf neu errichtet und die Glasfasernetze durch Kelag-Connect erweitert. Diese Investitionen sichern und erhöhen die Versorgungssicherheit, fördern erneuerbare Energien und Unabhängigkeit, erweitern die Netzkapazität und reduzieren Energieverluste.
Zuordnung zu Konzept
Instandhaltungen und Investitionen in die regionale Wertschöpfung
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Zeithorizont
2025-2027
Verantwortlichkeit
Vorstand Kelag
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Regionale Wertschöpfung
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
interne Berechnung im Rahmen des Planungsprozesses
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
Capex und Opex
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
siehe Investitionen und Instandhaltung im Lagebericht
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Ziele im Zusammenhang mit regionaler Wertschöpfung
Der Kelag-Konzern hat sich im Zusammenhang mit der regionalen Wertschöpfung noch kein ESRS-konformes Ziel festgelegt. Jedoch ist es ein Anliegen die regionale Wertschöpfung durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen in die öffentliche Energieinfrastruktur, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Sicherstellung einer nachhaltigen und zuverlässigen Energieversorgung der lokalen Haushalte und Unternehmen zu fördern und damit die Lebensqualität zu erhöhen.
Förderung von Kultur und Sport
Konzepte im Zusammenhang mit der Förderung von Kultur und Sport
Im Rahmen von Sponsoringaktivitäten verfolgt der Kelag-Konzern als Kärntner Leitunternehmen die Strategie, seine gesellschaftliche Verantwortung bewusst wahrzunehmen, sich auf langfristige Partnerschaften zu fokussieren, überregionale Institutionen zu fördern und Dachverbände in Kärnten zu unterstützen. Durch vielseitige Sponsoring- und Spenden-Aktivitäten in den Bereichen Kunst und Kultur, Nachhaltigkeit und CSR sowie Sport unterstützt das Unternehmen das gesellschaftliche Leben in Kärnten nach konkreten Richtlinien und Budgets.
Das Sponsoring basiert auf einem partnerschaftlichen Austausch von Leistungen und Gegenleistungen, die in Kooperationsvereinbarungen festgehalten werden. Der Kelag-Konzern bringt als Sponsoringgeber vorwiegend Geld-, Kommunikations- bzw. Sachleistungen ein. Die Gegenleistungen der Sponsoringnehmer umfassen typischerweise:
• Logopräsenz auf Drucksorten und Websites
• Aufstellung von Werbemitteln bei Veranstaltungen
• Ermäßigungen auf Eintritte für Mitglieder des Kundenprogramms PlusClub
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Förderung von Kultur und Sport
Beschreibung
Der Kelag-Konzern übernimmt als Kärntner Leitbetrieb mit seinen Sponsoring-Aktivitäten gesellschaftliche Verantwortung für das Zusammenleben in der Region und unterstützt die Bereiche Kunst und Kultur, Nachhaltigkeit und CSR sowie Sport. Die Kelag bringt Geld-, Kommunikations- und Sachleistungen im Austausch gegen Kommunikations- und Sachleistungen in Sponsorings ein.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Förderung von Kultur und Sport
Überwachungsprozess
n/a
Anwendungsbereich des Konzepts
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Förderung von Einzel- und Mannschaftssportler, Kunst- und Kulturschaffende sowie karitative Organisationen, Bildungseinrichtungen und die breite Öffentlichkeit in Kärnten und im Alpen-Adria-Raum
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Group Communication
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Der Kelag-Konzern fördert durch gezielte Sponsoring-Aktivitäten in den Bereichen Kunst, Kultur, Nachhaltigkeit und Sport das gesellschaftliche Leben in Kärnten und bindet die Gemeinschaft aktiv in soziale und kulturelle Initiativen ein
Kommunikation des Konzepts
Kelag Homepage
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung von Kultur und Sport
Der Kelag-Konzern setzt im Sport-Segment den Fokus auf die gezielte Förderung von Frauensport, Para-Sportlern sowie des Kärntner Behindertensportverbands. Damit leistet der Kelag-Konzern einen wichtigen Beitrag zur Gleichbehandlung. Ein gesellschaftlicher Anspruch des Kelag-Konzerns ist zudem die Förderung des Kärntner Sport-Nachwuchses sowohl im Team- als auch im Einzelsportbereich, in Kooperation mit dem Verein Kärnten Sport.
Die langjährige Partnerschaft mit dem Verein Kärnten Sport gilt seit 25 Jahren als Vorzeigemodell für die Nachwuchsförderung. Der Kelag-Konzern leistet einen Kooperationsbeitrag an den Verein Kärnten Sport, der direkt den einzelnen Sportlern und Para-Sportlern zugutekommt und zudem umfassende Trainingsmöglichkeiten sowie Beratungen in den Bereichen Sport, Ernährung und Mentaltraining ermöglicht. Darüber hinaus stellt der Konzern Medienschulungen, Mobilitätspakete und einen umfassenden Versicherungsschutz für die Sportler bereit.
Die Zielsetzung der Kooperation mit Kärnten Sport besteht darin, den sportbegeisterten Nachwuchs in Kärnten bestmöglich zu unterstützen und optimale Rahmenbedingungen für junge Einzelsportler zu schaffen. Das gemeinsame Engagement zielt darauf ab, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine sportliche und gesunde Zukunft zu ermöglichen sowie den Austausch und die Vernetzung innerhalb der Sportgemeinschaft zu fördern. Der Kelag-Konzern setzt sich dafür ein, den Kärntner Sportnachwuchs in möglichst vielen Sportarten zu fördern. In Zusammenarbeit mit Kärnten Sport wird eine Plattform geboten, die die jungen Kärntner Athleten auf ihrem Weg zu nationalen und internationalen Erfolgen begleitet.
Hinsichtlich der Erfolgsmessung legt der Kelag-Konzern großen Wert auf die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung als Kärntner Leitunternehmen und engagiert sich für eine lebenswerte, sportliche Region. Der gemeinsame Markenauftritt von Kärnten Sport und dem Kelag-Konzern erzeugt zudem nationale und internationale Werbepräsenz. Dies trägt maßgeblich dazu bei, den Sport für die Kärntner Jugend attraktiv zu gestalten. Der Erfolg der Kooperation manifestiert sich in der Anzahl der geförderten Sportler, die jährlich rd. 130 aus rd. 30 bis 40 verschiedenen Sportarten beträgt. Seit Bestehen der Kooperation wurden mehr als 1.000 Sportler unterstützt. Die Kooperationsvereinbarungen mit Kärnten Sport werden jeweils auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sponsoring-Aktivitäten des Kelag-Konzerns liegt im Bereich Kunst & Kultur. Der Kelag-Konzern unterstützt insbesondere die Literatur (z. B. Bachmann Preis), das Theater und die Musik in Kärnten. Zu den geförderten Veranstaltungen zählen das Literaturfestival „Tage der deutschsprachigen Literatur“ in Klagenfurt sowie der „Junior Bachmann Literatur-Wettbewerb“. Letzterer bietet eine Plattform für neue literarische Talente und fördert den Austausch zwischen Schriftstellern, Kritikern und Literaturinteressierten. Die Kooperation zwischen dem Kelag-Konzern und den Organisatoren des Wettbewerbs besteht seit 20 Jahren.
Die gesellschaftliche Verantwortung des Kelag-Konzerns manifestiert sich in der gezielten Förderung der literarischen Landschaft sowie des literarischen Nachwuchses in Kärnten. Der Konzern unterstreicht durch seine Kooperationen die regionale Präsenz am Wirtschaftsstandort Kärnten und engagiert sich für eine lebenswerte Region. Der Erfolg dieser Kooperationen spiegelt sich in einem hohen medialen Interesse sowie in konstant hohen Teilnehmer- und Zuschauerzahlen wider.
In den Bereichen Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility unterstützt der Kelag-Konzern vorrangig ausgewählte regionale Initiativen, darunter:
• Lerncafés der Caritas Kärnten
• Inclusia: Menschen – wie wir sind
• Kindersicherheitsolympiade des Kärntner Zivilschutzverbandes
• SOS-Kinderdorf in Moosburg
• Netzwerk “Verantwortung zeigen!”
Der Kelag-Konzern engagiert sich darüber hinaus durch Spenden für soziale Projekte wie die Caritas Schulstarthilfe sowie anlassbezogene Unwetter- und Krisenhilfen. Im Rahmen des jährlichen Weihnachtsspendenengagements unterstützt der Konzern Initiativen wie:
• Licht für Kinder
• Kärntner Kinderkrebshilfe
• Kärntner in Not
• SOS-Kinderdorf
• Licht ins Dunkel
Ein Kooperationsbeispiel aus dem Bereich Nachhaltigkeit & CSR ist Inclusia – ein Verein, der Schüler aus Klagenfurt mit Menschen mit Behinderungen aus dem Alpen-Adria-Raum zusammenbringt. Die Initiative verfolgt das Ziel, Freundschaften zu fördern und gelebte Inklusion zu etablieren, indem die menschliche Vielfalt als Bereicherung wahrgenommen und Brücken gebaut werden. Inclusia fungiert als Plattform zur Überwindung von Barrieren und zur Sensibilisierung für die Fähigkeiten und Stärken von Menschen mit Behinderungen.
Der Kelag-Konzern unterstützt durch dieses rd. 15-jährige Engagement die Bewusstseinsbildung und den Abbau von Berührungsängsten gegenüber Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. Die steigende Teilnehmerzahl von zuletzt rd. 600 Personen dokumentiert den Erfolg dieser Initiative. Die Kooperation wird jährlich erneuert.
Ausgewählte Sponsoring-Projekte und Kooperationen des Kelag-Konzerns 2024:
• Kärntner Landesfeuerwehrverband
• Kärntner Kulturstiftung
• Kärntner Behindertensportverband
• Kärntner Zivilschutzverband
• Kärntner Caritas
• Diakonie de La Tour Kärnten
• Landesmuseum Kärnten
• Verein Kärnten Sport
• Unterschiedliche Kärntner Sportverbände
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE GEM. MDR-A
Massnahme
Förderung von Kultur und Sport
Beschreibung
Durch Geld-, Kommunikations- und Sachleistungen für die Bereiche Kunst und Kultur, Nachhaltigkeit und CSR sowie Sport unterstützt das Unternehmen das gesellschaftliche Leben in Kärnten nach konkreten Richtlinien und Budgets
Zuordnung zu Konzept
Förderung von Kultur und Sport
Anwendungsbereich der Maßnahme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette: Förderung von Einzel- und Mannschaftssportler und die breite Öffentlichkeit in Kärnten und im Alpen-Adria-Raum
Zeithorizont
Gesamthafter Fokus des Sponsoring-Engagement der Kelag auf langfristige Partnerschaften
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung Group Communication
IRO, auf welcher die Maßnahme gründet
Förderung von Kultur und Sport
Fortschritt der Umsetzung
n/a
Angabe zur Methodik für die Überwachung der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit
Prüfung und Evaluierung von übermittelten Pressedokumentationen und Belegsexemplaren mit Nennung und/oder Sichtbarkeit der Kelag
ggf. Zuordnung von CAPEX bzw. OPEX, falls signifikant
n/a
Erläuterungen zu CAPEX bzw. OPEX
-
Abhilfemaßnahme
n/a
Erläuterungen zu Abhilfemaßnahme
-
Ziele im Zusammenhang mit der Förderung von Kultur und Sport
Die Sponsoring-Aktivitäten des Kelag-Konzerns zielen darauf ab, die regionale Präsenz am Wirtschaftsstandort Kärnten zu stärken und einen Beitrag zu einer lebenswerten Region zu leisten. Der Kelag-Konzern bringt durch die Unterstützung regionaler und lokaler Projekte seine Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck. Der strategische Fokus liegt auf der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung sowie der Förderung von Kunst, Kultur, Nachhaltigkeit und Sport. Diese Zielsetzungen entsprechen nicht vollumfänglich den Kriterien der ESRS-Standards.
Der Kelag-Konzern regelt sämtliche Sponsoring- und Kooperationsmaßnahmen durch vertragliche Vereinbarungen. Die Kooperationspartner verpflichten sich zur Übermittlung von Pressedokumentationen und Belegsexemplaren, welche die Nennung und/oder Sichtbarkeit der Kelag dokumentieren. Nach Ablauf der Vereinbarungen erfolgt eine systematische Prüfung und Evaluierung dieser Dokumentationen.
Die Erfolgsmessung im Bereich Spitzensport basiert primär auf Medienresonanzanalysen und Imagemessungen. Bei der Gesamtbeurteilung steht jedoch der gesellschaftliche Mehrwert im Vordergrund, der sich einer wissenschaftlich validen Messung entzieht. Der Kelag-Konzern führt rd. 440 Sponsoring- und Kooperationsvereinbarungen. Individuelle Image- und Werbewertmessungen für jede einzelne Vereinbarung wären in Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht darstellbar.

4. GOVERNANCE-INFORMATIONEN
ESRS G1 Unternehmenspolitik
Das folgende Kapitel erläutert, wie der Kelag-Konzern seine Unternehmenspolitik gestaltet und informiert über wesentliche Aspekte in diesem Zusammenhang. Unter anderem wird auf das Management zu Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken und Vermeidung beziehungsweise Aufdeckung von Korruption und Bestechung eingegangen.
Governance
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Kelag-Konzern setzt zur Sicherstellung einer guten und nachhaltigen Unternehmens-führung auf angemessene Aufsichtsstrukturen sowie ein umfassendes und effektives Compliance-Management-System. Das Unternehmen ist überzeugt, dass langfristiger Unternehmenserfolg nur durch das Vertrauen der externen und internen Stakeholder er-zielt werden kann. Aus diesem Grund arbeitet der Kelag-Konzern kontinuierlich an der Verbesserung der Aufsichts- und Compliance-Strukturen, um das Vertrauen der Stake-holder in die Gesellschaft langfristig zu stärken und zu sichern.
Zur Gewährleistung einer angemessenen Aufsichtsstruktur hat der Kelag-Konzern ein zweistufiges System implementiert, bestehend aus Vorstand (Leitungsorgan) und Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan). Diese Struktur ermöglicht eine klare Trennung zwischen der Leitung und der Kontrolle der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fungiert als Aufsichtsorgan und überprüft die Arbeit des Vorstands im Allgemeinen sowie die ordnungsgemäße Buchführung und den Jahresabschluss im Besonderen. Diese Kontrollfunktion stellt sicher, dass die Entscheidungen des Vorstands stets im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre getroffen werden.
Rolle des Vorstands
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
• Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler
• Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
Die Vertretung der Kelag im Außenverhältnis erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung der Gesellschaft. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und stimmen sich laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Zuständigkeitsbereichen ab. Die allgemeine Überwachungspflicht der Vorstandsmitglieder erstreckt sich auch auf jene Bereiche, die dem jeweiligen anderen Vorstandsmitglied zugeordnet sind.
Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Vorstands
Der Gesamtvorstand des Kelag-Konzerns trifft Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung einer Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand bedürfen. Dies umfasst insbesondere:
• Die strategische Ausrichtung des Konzerns sowie geschäftspolitische Grundsatzfragen
• Die Aufstellung des um den Anhang erweiterten Jahresabschluss und des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns
• Die Aufstellung des jährlichen Konzernbudgets (Ergebnis-, Bilanz-, Investitions-, Finanz- und Personalplan) für das Folgejahr
• Die Einberufung der Hauptversammlung sowie die Erarbeitung der Beschlussvorschläge
• Die Einberufung des Aufsichtsrats sowie die Berichterstattung an den Aufsichtsrat und dessen Ausschüsse
• Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen
• Die Ausgabe von genehmigtem Kapital und Zustimmung zur Übertragung von Namensaktien
• Die Organisation der dem Gesamtvorstand unterstellten Bereiche, Abteilungen und Außenstellen inkl. damit verbundener Personalangelegenheiten
• Die Besetzung von Führungspositionen im Kelag-Konzern, die Bestellung von Prokuristen sowie die Festlegung von Zeichnungsberechtigungen
• Übergreifende Personalangelegenheiten inkl. individual-, kollektiv- und sozialrechtlicher Fragen
• Der Revisionsplan sowie das Krisen- und Risikomanagement
• Die Kommunikation mit den Mitarbeitern im Namen der Kelag sowie öffentlichkeitswirksame Maßnahmen von besonderer Bedeutung
Gemäß § 81 AktG berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenslage. Bei wichtigen Anlässen erfolgt eine unverzügliche Information an den Aufsichtsrat. Umstände von erheblicher Bedeutung für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft werden dem Aufsichtsrat umgehend mitgeteilt. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden.
Der Vorstand legt dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich einen Bericht über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik sowie eine Vorschaurechnung zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor. Darüber hinaus informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über alle Vorkommnisse von besonderer Bedeutung für den Kelag-Konzern.
Die Vorbereitung von Entscheidungen des Gesamtvorstands erfolgt durch das gemäß Geschäftsverteilung zuständige Vorstandsmitglied. Bei nicht eindeutiger Zuordnung stimmen sich die Vorstandsmitglieder über die Zuständigkeit ab.
Rolle und Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Kelag bestand im Geschäftsjahr 2024 aus 15 Mitgliedern (siehe hierzu „Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats“ im Konzernabschluss). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats umfasst 10 Kapitalvertreter und 5 Mitarbeitervertreter. Im Berichtsjahr 2024 waren zwei Ausschüsse eingerichtet: der Arbeitsausschuss und der Prüfungsausschuss.
Die Tätigkeit des Aufsichtsrats basiert auf den gesetzlichen Grundlagen, der Satzung sowie einer Geschäftsordnung.
Dem Aufsichtsrat obliegen folgende zentrale Aufgaben:
• Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Festlegung ihrer Vertretungsbefugnis sowie die Ernennung von Vorstandsvorsitzenden
• Die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands
• Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand
• Die Billigung des Jahresabschlusses
• Die Erstellung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie über den Vorschlag für die Gewinnverteilung
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft anzufordern. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder können einen Bericht nur dann anfordern, sofern der Vorstand die Berichterstattung ablehnt und der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein weiteres Aufsichtsratsmitglied dieses Verlangen unterstützt.
Im Rahmen der Geschäftsführungsüberwachung kann der Aufsichtsrat selbst Prüfungen durchführen oder einzelne Mitglieder bzw. Sachverständige mit spezifischen Aufgaben beauftragen. Folgende Geschäfte erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats, zusätzlich zu den in Gesetz und Satzung genannten Geschäften:
• Festlegung des jährlichen (Konzern-)Budgets, bestehend aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow-Rechnung sowie Investitions- und Instandhaltungsplan
• Investitionen, Desinvestitionen, der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen sowie Erwerb, Veräußerung und Stilllegung von Unternehmen und Betrieben in besonderen Fällen
• Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen
• Entsendung von Personen in die Geschäftsführung von Gesellschaften, an denen der Kelag-Konzern direkt mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt ist oder einen beherrschenden Einfluss ausübt
• Abschluss, Änderung und Auflösung von Organschafts- und Ergebnisabführungsverträgen sowie sonstigen Unternehmensverträgen
• Erwerb, Veräußerung und Belastung von Liegenschaften und grundstücksgleichen Rechten
• Abschluss, Änderung und Auflösung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
• Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten sowie Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Haftungen
• Gewährung von Darlehen, Krediten und Eigenkapital an Minderheitsbeteiligungen
• Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik
• Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen und Produktionsarten
• Erteilung und Widerruf von Prokuren
• Vertragsabschlüsse mit Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 189a Z 7 UGB
• Übernahme leitender Positionen (§ 80 AktG) innerhalb von zwei Jahren nach Zeichnung des Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer
• Maßnahmen gemäß § 102 Abs. 3 oder 4 AktG
• Maßnahmen oder Investitionen von wesentlicher strategischer, wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung für die Gesellschaft oder den Konzern
Der Vorstand und der Aufsichtsrat des Kelag-Konzerns verfügen durch langjährige berufliche Erfahrungen in der Energiewirtschaft und weiteren Industrien über nachgewiesene Kompetenz. Die Mitglieder beider Gremien absolvierten im ersten Halbjahr 2024 zusätzliche Schulungen im Bereich Nachhaltigkeit. Der Fokus lag dabei insbesondere auf der zunehmenden ESG-Regulatorik sowie den damit verbundenen Verantwortlichkeiten und Pflichten der Organe. Weiterführende Informationen hierzu siehe ESRS 2 GOV 1 und GOV 2.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen von ESRS 2.
Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Die Einhaltung aller internen und externen Regeln und Vorschriften stellt eine zentrale Aufgabe des Compliance-Management-Systems (CMS) im Kelag-Konzern dar. Das nach ISO-Standards 37001 und 37301 zertifizierte CMS schützt die Gesellschaft sowie die Mitarbeitenden vor Strafen und Reputationsschäden. Darüber hinaus gewährleistet es eine nachhaltige Unternehmensführung und sichert das Vertrauen der Stakeholder.
Das zentrale Ziel des CMS liegt in der Prävention von Compliance-Verstößen. Für den Fall dennoch auftretender Verstöße verfolgt der Kelag-Konzern einen systematischen Ansatz der frühzeitigen Erkennung sowie konsequenten und effizienten Reaktion. Dieses Vorgehen basiert auf dem Modell „Verhindern-Erkennen-Reagieren“. Der Kelag-Konzern identifiziert Compliance-Risiken systematisch in einem frühen Stadium und stellt eine konsequente Reaktion sicher. Die entsprechenden Konzepte sind im Verhaltenskodex, in den Compliance-Richtlinien sowie in der Konzernstrategie verankert. Das CMS konzentriert sich auf folgende wesentliche Risikobereiche:
• Korruption und Bestechung
• Kartellrecht
• Unlauterer Wettbewerb
• Vergaberecht
• Fraud
• Datenschutzrecht
• Umweltrecht
• Compliance-Kultur
Aufgrund der Eigentümerstruktur gilt der Kelag-Konzern als öffentliches Unternehmen. Die Mitarbeitenden haben den Status von Amtsträgern im Sinne des Korruptionsstrafrechts. Daher stellen insbesondere Korruption und Bestechung potenzielle Risiken dar. Die Verantwortung für deren Prävention liegt auf Vorstandsebene. Der Kelag-Konzern implementierte hierzu folgende Maßnahmen:
Sensibilisierungsschulungen für Mitarbeiter
Die Schulungsintensität für Führungskräfte und Mitarbeitende des Kelag-Konzerns orientiert sich an der Risikokomplexität sowie den regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeitsbereiche. Die Compliance-Organisation evaluiert diese Faktoren im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse und entwickelt darauf basierend einen strukturierten Schulungsplan. Dieser definiert die Zielgruppen, Schulungsintervalle sowie die einzusetzenden Medienformate. Der Schulungsplan berücksichtigt verschiedene Vermittlungsformate wie Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Module. Die Trainingsmaßnahmen fokussieren sich nicht primär auf die Vermittlung juristischer Sachverhalte, sondern zielen auf die Sensibilisierung für ethisch vertretbares Handeln ab. Die Compliance-Organisation des Kelag-Konzerns trägt die Verantwortung für sämtliche Schulungsmaßnahmen in den zertifizierten Rechtsgebieten. Trainings zu weiteren compliance-relevanten Themenfeldern werden von den jeweiligen Fachbereichen in Abstimmung mit den Compliance-Organen durchgeführt.
Due-Diligence-Prüfungen von Dritten
Der Kelag-Konzern führt Due-Diligence-Prüfungen bei Dritten durch, um Risiken und Chancen von Geschäftsbeziehungen mit externen Partnern systematisch zu bewerten. Diese Prüfungen sind von strategischer Bedeutung für die Gesellschaft, da sie die Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher, finanzieller und strategischer Aspekte sicherstellen. Die Due-Diligence-Prüfungen des Kelag-Konzerns umfassen folgende Kernbereiche:
• Regulatorische Risiken: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern eine umfassende Überprüfung von Drittparteien hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG).
• Finanzielle Risiken: Das Unternehmen führt eingehende Analysen durch, um finanzielle Risiken durch Drittparteien zu identifizieren und potenzielle Sanktionen oder Strafzahlungen zu vermeiden.
• Reputationsrisiken: Der Kelag-Konzern berücksichtigt bei der Prüfung die möglichen Auswirkungen auf die Unternehmensreputation, insbesondere im Kontext der ESG-Faktoren.
• Praktische Durchführung: Die Due-Diligence-Prüfungen basieren auf einer systematischen Analyse von Stärken und Schwächen des Prüfobjekts sowie der damit verbundenen Risiken. Das Unternehmen arbeitet hierbei mit externen Beratern wie Steuerberatern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine umfassende Bewertung sicherzustellen.
Bewertungen von Korruptionsrisiken in Form von Risikoanalysen
Der Kelag-Konzern führt systematische Risikoanalysen zur Bewertung von Korruptionsrisiken durch. Diese Analysen ermöglichen die Implementierung präventiver Maßnahmen und gewährleisten die Integrität der Organisation. Die Risikoanalysen umfassen folgende zentrale Aspekte:
• Identifikation von Risiken: Analyse von spezifischen Korruptionsrisiken, denen die Organisation ausgesetzt ist. Dies kann auf Länderebene, Branchenebene oder innerhalb von Geschäftsbeziehungen und -prozessen erfolgen.
• Due Diligence und Red Flags: Durchführung von Hintergrundüberprüfungen, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
• Interne und externe Kontrollen: Implementierung von regelmäßigen und ad-hoc Kontrollen, zur Sicherstellung, dass alle Prozesse den Antikorruptionsrichtlinien entsprechen.
• Schulungen und Kommunikation: Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter und Förderung einer offenen Kommunikation über Korruptionsrisiken und -prävention.
• Meldesysteme und Fallmanagement: Etablierung von Systemen, die es Mitarbeitern ermöglichen, Verdachtsfälle anonym zu melden.
Vier-Augen-Prinzip bei Vertragsabschlüssen und allen anderen verbindlichen Geschäften
Diese Kontrollmaßnahme gewährleistet die Prüfung und Genehmigung kritischer Entscheidungen durch mindestens zwei unabhängige Personen. Sie reduziert Fehler- und Missbrauchsrisiken und stärkt das Vertrauen in die Geschäftsprozesse des Kelag-Konzerns.
Der Kelag-Konzern verfügt über folgende zentrale Richtlinien:
• Der Verhaltenskodex fasst verbindliche Verhaltensregeln zusammen, deren Einhaltung von sämtlichen Mitarbeitenden, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kelag gefordert wird. Diese Regelungen gelten für den gesamten Kelag-Konzern.
• Der Lieferanten-Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen des Kelag-Konzerns an Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen sowie an Geschäftsvermittler, Berater und sonstige Geschäftspartner.
• Die Richtlinie „Compliance Verhaltensgrundsätze“ dient der Orientierung der Mitarbeitenden des Kelag-Konzerns zur Prävention von Gesetzes- und Regelverstößen. Die Richtlinie unterstützt die Einhaltung eines integren, gesetzes- und regelkonformen Verhaltens. Als integraler Bestandteil des Compliance-Systems wurde die Richtlinie in allen internationalen Gesellschaften des Konzerns implementiert.
• Die Datenschutzrichtlinie regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die damit verbundenen Pflichten für sämtliche Mitarbeitende des Kelag-Konzerns. Die Richtlinie gewährleistet ein datenschutzrechtskonformes Verhalten, insbesondere die Wahrung von Betroffenenrechten, die Prävention von Datenschutzverletzungen sowie die Vermeidung von Geldbußen.
Der Kelag-Konzern überprüft sämtliche Richtlinien jährlich und passt diese bei Bedarf an veränderte Rahmenbedingungen an. Nach Genehmigung durch den Vorstand erfolgt die Kommunikation über das Richtlinienmanagementsystem an die betroffenen Mitarbeitenden. Das System erfordert eine aktive und nachvollziehbare Kenntnisnahme der relevanten Richtlinien. Ein definierter Eskalationsprozess verhindert die Nicht-Kenntnisnahme von Richtlinien.
Das CMS des Kelag-Konzerns setzt den Rahmen für ein regelkonformes Verhalten. Ein wesentlicher Bestandteil ist das verpflichtende Compliance-Training für Mitarbeitende, Vorstände, Geschäftsführer und Bereichsleiter. Die Compliance Officer schulen neue Mitarbeitende spätestens sechs Monate nach Eintritt persönlich zu compliance-relevanten Themen. Seit Mitte 2023 kommuniziert der Kelag-Konzern die Themen „Anti-Korruption“ und „Kartellrecht“ zusätzlich über E-Learning-Programme. Organisatorische und personelle Veränderungen werden im Schulungszyklus kontinuierlich berücksichtigt. Bei etwaigen Vorfällen führt die jeweilige Führungskraft bzw. der Compliance-Verantwortliche entsprechende Zusatzschulungen durch.
Der Kelag-Konzern gewährleistet den Mitarbeitenden permanenten Zugang zu den relevanten Compliance-Richtlinien. Ergänzend erfolgen regelmäßige Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen im Intranet.
Die Schulungen zu Geschäftsethik und Antikorruption vermitteln den korrekten Umgang mit Einladungen, Geschenken und potenziellen Interessenkonflikten. Der Fokus liegt auf Verhandlungssituationen mit öffentlichen Amtsträgern und Geschäftspartnern im Hinblick auf mögliche Korruptionsrisiken, die anhand konkreter Fallbeispiele diskutiert werden. Die Kartellrechtsschulungen konzentrieren sich auf Verhaltensregeln im Umgang mit Mitbewerbern, Kunden und Lieferanten sowie auf Verhaltensgrundsätze bei Treffen mit Mitbewerbern.
Der Verhaltenskodex als weiteres Schlüsselelement des CMS gilt konzernweit. Er schützt die Integrität der Konzernunternehmen, indem er die Leitlinien und Werte des Kelag-Konzerns sowie gesetzeskonformes und richtlinienkonformes Verhalten definiert und zusammenfasst. Der Kelag-Konzern erwartet von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern ein Handeln im Einklang mit diesen Werten. Das primäre Ziel besteht darin, potenziellen Schaden von der Gesellschaft und den Mitarbeitenden, aber auch von Geschäftspartnern, Investoren und sonstigen Dritten abzuwenden. Beispiele hierfür sind der Schutz von geistigen Eigentumsrechten und die Verhinderung von Insiderhandel und Korruption.
Der Verhaltenskodex ist Gegenstand des zuvor angeführten verpflichtenden Compliance-Trainings, sodass alle Mitarbeitenden in den Inhalt des Kodex geschult werden. Die Compliance-Beauftragten überwachen in engem Dialog mit den Bereichen die Einhaltung der relevanten Gesetze und Richtlinien. Mit der Erstellung eines quartalsmäßigen Compliance-Berichts durch den Chief Compliance Officer an den Vorstand und einem jährlichen Bericht an den Aufsichtsrat stellt der Kelag-Konzern die regelmäßige und umfassende Information der Führungsgremien sicher. Der Verhaltenskodex ist in deutscher und englischer Sprache auf der Unternehmenswebsite verfügbar:
https://www.kelag.at/ueber-kelag/verhaltenskodex.htm
Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie ein integritätsbewusstes Verhalten sind für den Kelag-Konzern von wesentlicher Bedeutung. Die Sicherstellung erfordert von allen Mitarbeitenden Wachsamkeit und Bereitschaft zur Meldung möglicher Regelverstöße. Vor diesem Hintergrund hat der Kelag-Konzern ein mehrsprachiges, elektronisch geschütztes Hinweisgebersystem etabliert. Das System ist auf der Intranetseite für alle Mitarbeitenden zugänglich und ermöglicht die Meldung vermuteter Fälle von Fehlverhalten - wahlweise anonym oder unter Angabe von Kontaktdaten. Unabhängig von der Meldeform erfolgt eine vertrauliche Behandlung unter Gewährleistung des Schutzes der hinweisgebenden und betroffenen Personen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Meldung an die Compliance-Beauftragten auf Deutsch und Englisch – auch hier kann eine Meldung auf Wunsch anonym erfolgen. Das Hinweisgebersystem ist ebenfalls Gegenstand des oben genannten verpflichtenden Compliance-Trainings für alle Mitarbeitenden.
Ein elektronisches Meldesystem für externe Stakeholder wurde im Herbst 2024 etabliert und ist auf der Webseite des Kelag-Konzerns allgemein zugänglich. Der Kelag-Konzern ergreift gegebenenfalls umgehend geeignete Maßnahmen zur Prävention. Diese umfassen zusätzliche Schulungen für die betroffenen Mitarbeitenden sowie disziplinäre Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung des Betriebsrates.
Die Untersuchungen erfolgen gemäß internen Vorschriften gemeinsam durch Compliance und die interne Revision. Die Durchführung findet unabhängig und weisungsfrei statt. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten quartalsmäßige Informationen über Verstöße und Untersuchungsergebnisse sowie bei Sonderuntersuchungen gegebenenfalls Ad-hoc-Berichte.
Unternehmenskultur und Organisationsentwicklung
Der Kelag-Konzern betrachtet eine positive Unternehmenskultur als wesentlichen Erfolgsfaktor. Diese basiert auf Wertschätzung, offener Kommunikation, Entwicklungsmöglichkeiten sowie einem ausgewogenen Verhältnis von Arbeit und Privatleben. Die Unternehmenskultur stellt einen wichtigen Hebel zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und partizipativer Prozesse dar. Der Kelag-Konzern gestaltet die Unternehmenskultur aktiv, um eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Mitarbeitenden motiviert, loyal und engagiert bleiben. Die Unternehmenskultur geht dabei über das interne Betriebsklima hinaus. Sie bildet die Grundlage für eine gute Corporate Governance und somit die Basis für effiziente, zielorientierte Strukturen und Prozesse. Darüber hinaus ist sie ein maßgeblicher Faktor für das Fremdbild und die Reputation des Kelag-Konzerns.
Das interdisziplinär aufgestellte Team Kulturkompass wurde 2023 etabliert, um die Unternehmenskultur und Organisation der Kelag im Einklang mit der Konzernstrategie zu stärken und weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt wurden konzernweit Initiativen gesammelt und hinsichtlich ihres Beitrags zu Vernetzung, Offenheit, Partizipation und Agilität (VOPA+) evaluiert. Im Geschäftsjahr 2024 setzte das Team Kulturkompass die Schwerpunkte auf die Stärkung von Vernetzung, Vielfalt und den Umgang miteinander.
Der Kelag-Konzern verfolgt folgende kulturelle Zielsetzungen:
• Vernetzung und Zusammenarbeit: Förderung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen innerhalb und außerhalb der Organisation. Durch den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen werden gegenseitiges Lernen, Wissensgenerierung und interdisziplinäre Kollaboration gefördert.
• Offenheit und Transparenz: Sicherstellung eines integrativen Klimas, das Vielfalt in Perspektiven und Werthaltungen fördert. Eine Feedbackkultur auf Augenhöhe, konsequenter Informationsaustausch und Experimentierfreudigkeit sind dabei zentrale Elemente.
• Partizipation und Empowerment: Die Mitarbeitenden werden auf allen Ebenen eingebunden und befähigt, wertvolle Beiträge zur Zielerreichung zu leisten. Die Nutzung kollektiver Intelligenz und die Einbindung in Entscheidungsprozesse fördern das Empowerment der Mitarbeitenden.
• Agilität und Innovation: Proaktives und kreatives Handeln sowie die Umsetzung neuer Ideen sind gelebte Praxis. Führungskräfte agieren als Förderer und Unterstützer. Der Kelag-Konzern reagiert flexibel auf sich ändernde Arbeitsbedingungen und fördert eine inspirierende Veränderungskultur, die auch im Kontext von "New Work" relevant ist.
Diese Prinzipien sind fest in der Unternehmenskultur des Kelag-Konzerns verankert und tragen maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung bei. Bezüglich der Ausführungen zu Tierschutzaspekten wird auf die dargelegten Informationen im Themenstandard E4 verwiesen.
KONZEPTE ZUM UMGANG MIT WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN GEM. MDR-P
Konzept
Zufriedenheit der Mitarbeiter
Beschreibung
Die Mitarbeiterzufriedenheit ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Motivierte und engagierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg. Daher wird kontinuierlich in ein positives Arbeitsumfeld investiert, das durch Respekt, Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten geprägt ist. Initiativen zur Förderung der Work-Life-Balance, beruflichen Weiterbildung und Gesundheitsvorsorge tragen wesentlich zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei.
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Zufriedenheit der Mitarbeiter
Überwachungsprozess
Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und Feedbackrunden
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit: Eigene Arbeitskräfte
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung HR
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Mitarbeiterzufriedenheit wird durch regelmäßige Befragungen, Feedbackprozesse und gezielte Maßnahmen zur Work-Life-Balance, Weiterbildung und Gesundheitsförderung kontinuierlich erhoben und in die Unternehmensstrategie integriert
Kommunikation des Konzepts
Veröffentlichung in internen Kommunikationskanäle (z.B. Intranet)
 
 
Konzept
Sicherstellung von Rechtssicherheit sowie Prävention von Korruption und Bestechung
Beschreibung
Durch klare Compliance-Richtlinien, Schulungen und transparente Meldewege werden gesetzliche Vorgaben eingehalten und Korruption sowie Bestechung präventiv verhindert
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherstellung von Rechtssicherheit sowie Prävention von Korruption und Bestechung
Überwachungsprozess
Implementierung von Compliance-Richtlinien und -Programmen zur Sicherstellung der Einhaltung der ethischen Standards; Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu den Themen Rechtssicherheit, Korruptionsprävention und ethisches Verhalten; Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen und Audits durch ein internes - Zertifizierung des Compliance- und Anti-Korruptionsmanagementsystems nach ISO 37001 und 37301 als Nachweis der Systemfunktion
Anwendungsbereich des Konzepts
gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
RL Compliance Verhaltensgrundsätze, ISO 37001, ISO 37301
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Einbeziehung der Stakeholder durch transparente Kommunikation und Meldewege
Kommunikation des Konzepts
Nutzung des internes Richtlinienmanagementsystem zur Sicherstellung der Einhaltung aller Richtlinien; Veröffentlichung von Änderungen und Neuheiten im Intranet; Durchführung von Schulungen und Awarenesskampagnen
 
 
Konzept
Mögliche Vorfälle von Korruption oder Bestechung
Beschreibung
Durch die Interaktion mit öffentlichen Einrichtungen und Personen, besteht grundsätzlich das Risiko zu korrupten Handlungen. Ziel ist aber die Schaffung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds, in dem Korruption und Bestechung keinen Platz haben
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Mögliche Vorfälle von Korruption oder Bestechung
Überwachungsprozess
Der Melde- und Untersuchungsprozess bei Verdachtsfällen von Korruption oder Bestechung umfasst die Meldung durch Stakeholder über festgelegte Kanäle, eine Erstbewertung durch die Compliance-Abteilung, die Einleitung einer Untersuchung durch ein Expertenteam, die Sicherstellung und Analyse von Beweismitteln, sowie die Durchführung von Interviews. Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Bericht dokumentiert. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen ergreift die Unternehmensleitung notwendige Maßnahmen und informiert betroffene Mitarbeiter und externe Stakeholder.
Anwendungsbereich des Konzepts
gesamte Wertschöpfungskette
Verantwortlichkeit
Bereichsleitung juristischer Dienst
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
RL Compliance Verhaltensgrundsätze, ISO 37001, ISO 37301
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Einbeziehung der Stakeholder durch transparente Kommunikation und Meldewege
Kommunikation des Konzepts
Nutzung des internes Richtlinienmanagementsystem zur Sicherstellung der Einhlatung aller Richtlinien; Veröffentlichung von Änderungen und Neuheiten im Intranet; Durchführung von Schulungen und Awarenesskampagnen
 
 
Konzept
Management der Beziehungen zu Lieferanten i.Z.m. mit fairen Zahlungspraktiken
Beschreibung
Durch die Gewährleistung fairer Zahlungspraktiken und Einhaltung der gewährten Zahlungsziele werden vertrauensvolle und gute Lieferantenbeziehungen gepflegt sowie reibungslose und pünktliche Lieferungen sichergestellt
IRO, auf welcher das Konzept gründet
Sicherstellung von konformen Lieferungen
Überwachungsprozess
Effiziente Rechnungsprüfung: Lieferantenrechnungen werden sofort nach Erhalt auch Fehler oder Unklarheiten geprüft. Dies hilft dabei potenzielle Verzögerungen aufgrund von Rechnungskorrekturen zu vermeiden
Automatisiertes Zahlungsmanagement: Der Einsatz von ERP- und Treasurymanagementsystemen minimieren das Risiko, dass Zahlungsfristen aus Versehen oder Unachtsamkeit versäumt werden
Anwendungsbereich des Konzepts
Eigene Geschäftstätigkeit
Verantwortlichkeit
Bereichsleitungen EL Einkauf u. Logistik sowie FI Accounting/Finance/Taxes/Sustainability
Einzuhaltende Standards/Initiativen i.Z.m. der Konzeptumsetzung
n/a
Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
Aktives Lieferantenmanagement: Im Rahmen des aktiven Lieferantenmanagements wird mit sämtlichen Lieferanten eine kontinuierliche und offene Kommunikation gepflegt. Dies unterstützt einerseits dabei Stakeholder-Interesse in das entsprechende Konzept einbeziehen zu können, andererseits aber auch Lieferengpässe und im worst case Reputationsschäden zu vermeiden
Kommunikation des Konzepts
Kommunikation im Rahmen des aktiven Lieferantenmanagements sowie transparenten Zahlungsbedingungen (z.B. Angabe von Zahlungsfristen, -methoden und eventuellen Skonti)
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Nachhaltiges und ökologisches Handeln ist für den Kelag-Konzern in der Beziehung zu Lieferanten und Geschäftspartnern ein wesentliches Thema. Die Ansatzpunkte für eine nachhaltige Beschaffung bzw. Transformation des Konzerneinkaufs umfassen effiziente Prozesse, Governance sowie Technologien und Tools. Die Anpassung der Einkaufsprozesse um Nachhaltigkeitskriterien im Ausschreibungs-, Vergabe- und Bestellprozess ist Teil der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie. In diesem Zusammenhang berücksichtigt der Kelag-Konzern die verstärkte Integration von ESG-Kriterien bei der Eignungsprüfung von Lieferanten, wobei Nachhaltigkeits-Scorings zum Einsatz kommen. Die Umsetzung erfolgt mittels der ESG-Lieferantenplattform „IntegrityNext“ bei aktuell rd. 200 Lieferanten. Für die Lieferantenselektion wurde eine vereinfachte Impact-Analyse nach der Höhe des regulären individuellen Beschaffungsvolumens herangezogen. Die ESG-Bewertungen fließen derzeit nicht in die Lieferantenauswahl ein. Eine mögliche Umsetzung wird evaluiert.
Der Kelag-Konzern geht davon aus, dass die regulatorischen Anforderungen bezüglich der Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette zukünftig steigen werden. Vor diesem Hintergrund steigen auch die Anforderungen an den Konzerneinkauf, da mit den Vergabeentscheidungen ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen geleistet wird. Standen bisher Preis, Qualität, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Technologie, Service und Verfügbarkeit im Vordergrund, kommen in wesentlichen Bereichen zukünftig ökologische und soziale Aspekte (ESG-Kriterien) gleichberechtigt hinzu.
Der Kelag-Konzern legt großen Wert darauf, Geschäftsbeziehungen nur mit Lieferanten zu pflegen, die die Prinzipien des UN Global Compact respektieren und einhalten. Im Zuge der Beschaffungstätigkeit achtet die Gesellschaft zudem darauf, dass die Regelungen des Kelag-Lieferantenkodex von jedem Lieferanten vollumfänglich eingehalten werden. Ein Nachhaltigkeitsziel des Kelag-Konzerns besteht darin, die Prüfungen im Hinblick auf das ESG-Lieferantenmanagement bis zum Jahr 2027 auf 90 % des gesamten regulären Beschaffungsvolumens auszuweiten.
Zur Verhinderung von Zahlungsverzügen gegenüber Lieferanten und zum Schutz der eigenen Liquidität sowie Geschäftsbeziehungen setzt der Kelag-Konzern folgende Strategien ein:
• Sorgfältige Liquiditätsplanung: Eine solide Finanz- und Liquiditätsplanung stellt sicher, dass jederzeit ausreichend Mittel für die Durchführung von Zahlungen zur Verfügung stehen.
• Effiziente Rechnungsprüfung: Lieferantenrechnungen werden unmittelbar nach Erhalt auf Fehler oder Unklarheiten geprüft. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen aufgrund von Rechnungskorrekturen.
• Automatisiertes Zahlungsmanagement: Der Einsatz von ERP- und Treasurymanagementsystemen reduziert das Risiko, dass Zahlungsfristen aus Versehen oder Unachtsamkeit versäumt werden.
• Inanspruchnahme von Skontofristen: Die konsequente Nutzung von Skontofristen ermöglicht nicht nur Einsparungen für den Kelag-Konzern, sondern stärkt auch die Beziehung zu Lieferanten durch die Positionierung als zuverlässiger Zahler.
• Aktives Lieferantenmanagement: Der Kelag-Konzern pflegt mit sämtlichen Lieferanten eine offene Kommunikation. Dies unterstützt die Vermeidung von Lieferengpässen und Reputationsschäden.
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Der Kelag-Konzern legt großen Wert auf Integrität und Transparenz in allen Geschäftsbereichen. Zur effektiven Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung wurden, wie in G1-1 detailliert beschrieben, umfassende Verfahren und Richtlinien implementiert:
• Richtlinien und Schulungen: Der Kelag-Konzern verfügt über konzernweit verbindliche Richtlinien zur Verhinderung von Korruption und Bestechung. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme gewährleisten, dass die Mitarbeiter über Risiken und Anzeichen von Korruption informiert sind und Kenntnis über entsprechende Meldemöglichkeiten haben.
• Interne Kontrollsysteme: Die internen Kontrollsysteme des Kelag-Konzerns sind auf die frühzeitige Erkennung verdächtiger Aktivitäten ausgerichtet. Dies umfasst Überprüfungen sowie die Implementierung von Kontrollmechanismen in kritischen Geschäftsprozessen.
• Meldesysteme: Der Kelag-Konzern stellt sichere und anonyme Kanäle bereit, über die Mitarbeiter sowie externe Partner Verdachtsfälle von Korruption und Bestechung melden können. Diese Meldungen werden vertraulich behandelt und gründlich untersucht.
• Untersuchungen und Sanktionen: Bei Verdachtsfällen von Korruption oder Bestechung führt der Kelag-Konzern umgehend interne Untersuchungen durch. Bei Bestätigung der Vorwürfe werden angemessene Disziplinarmaßnahmen ergriffen, die bis zur Kündigung und strafrechtlichen Verfolgung reichen können.
• Zusammenarbeit mit Behörden: Der Kelag-Konzern pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zur Verfolgung und Verhinderung von Korruptionsfällen. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen und die Unterstützung bei Ermittlungen.
Informationen über Schulungen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
Der Kelag-Konzern bietet ein umfassendes Schulungsprogramm, das Grundsatzthemen sowie funktionsspezifische Kurse umfasst. Nach durchgeführter Risikoanalyse wurden Funktionen mit erhöhtem Korruptions- und Bestechungsrisiko identifiziert, darunter Konzerneinkauf und -logistik, Accounting/Finance/Taxes/ESG, Group Communications, Vertrieb & Energielösungen. Mitarbeiter in diesen Bereichen erhalten verpflichtende E-Learning-Schulungen, die österreichische und europäische Gesetzgebung behandeln und jährlich zu absolvieren sind. Ein etablierter Eskalationsprozess stellt die Absolvierung durch alle definierten Funktionen sicher.
Die E-Learning-Schulungen sind auch für Vorstandsmitglieder verpflichtend, Aufsichtsräte sind hiervon ausgenommen. Die E-Learning-Schulungen sind bis dato noch nicht in allen Organisationseinheiten und Gesellschaften des Konzerns ausgerollt. Von 591 zugewiesenen Antikorruptionsschulungen sowie 420 Kartellrechtsschulungen für risikobehaftete Funktionen wurden im Geschäftsjahr 2024 rd. 84 % bzw. rd. 85 % erfolgreich absolviert. Die erfolgreiche Absolvierung wird durch einen abschließenden Test dokumentiert.
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2025 erfolgt die Ausweitung des Schulungskonzepts auf sämtliche Mitarbeiter mit E-Learning-Zugang. Die verbleibenden Mitarbeiter werden weiterhin durch die zuständigen Führungskräfte und Compliance-Officer in Präsenzschulungen geschult.
Anzahl Mitarbeiter
Anti-Korruption
Kartellrecht
Schulung zugewiesen
591
420
Schulung abgeschlossen
497
357
abgeschlossen in %
84%
85%
Tab. 1 (G1): Schulungen zu Anti-Korruption und Kartellrecht
Parameter und Ziele
Angabepflicht G1-4 –Korruptions- oder Bestechungsfälle
Der Kelag-Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 keine bestätigten Fälle von Korruption. Es lagen weder Anklagen noch Geldstrafen wegen Verstößen gegen Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze vor. Auch in der unmittelbaren Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns wurden keine Korruptionsfälle bekannt. Die Gesellschaft verfügt über eine klare Leitlinie zur Untersuchung und Ahndung etwaiger Vorfälle unter Beteiligung von Mitarbeitern. Diese ist in der Richtlinie für das Hinweisgebersystem dokumentiert.
Bei Vorliegen eines konkreten und auf nachvollziehbaren Umständen beruhenden Anfangsverdachts mit Unternehmensbezug erstellen der vom betroffenen Bereich unabhängige Compliancebeauftragte und/oder die interne Revision einen Untersuchungsbericht. Dieser beinhaltet die gemeldeten Tatsachen, Untersuchungsmaßnahmen, das Untersuchungsergebnis sowie gegebenenfalls Empfehlungen für Disziplinar- und Abhilfemaßnahmen zur künftigen Verhinderung des Fehlverhaltens. Die Identität des Hinweisgebers bleibt dabei geschützt. Der Untersuchungsbericht wird der Unternehmensleitung (Vorstand, Geschäftsführung) des betroffenen Unternehmens sowie dem Chief Compliance Officer des Kelag-Konzerns übermittelt. Dieser leitet den Bericht mit einem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise an den Vorstand der Kelag weiter.
Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken
Die Angabepflicht zu Zahlungspraktiken gewährleistet Transparenz bezüglich der vertraglichen Zahlungsbedingungen des Kelag-Konzerns, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Klein- und Mittelunternehmen. Für eine valide Analyse wertete das Kreditorenmanagement sämtliche eingelangten Rechnungen des Geschäftsjahres mit einem Rechnungsbetrag unter 25 TEUR SAP-seitig aus. Die durchschnittliche Zahlungsdauer der erfassten Einzelgesellschaften (Kelag, Kärnten Netz sowie Kelag Energie & Wärme) ab Beginn der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 17 Tage (2023: rd. 18 Tage). Die slowenische Gesellschaft Interenergo wies nach identischer Berechnungsmethodik einen Wert von rd. 13 Tagen auf (2023: rd. 13 Tage).
Die Auswahl dieser vier Einzelgesellschaften basiert auf deren breiter Lieferantenstruktur und hoher Anzahl verarbeiteter Eingangsrechnungen. Dies ermöglicht eine repräsentative Abbildung der Grundgesamtheit, insbesondere im Hinblick auf Klein- und Mittelunternehmen.
Die Standardzahlungsbedingungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) der österreichischen Gesellschaften definiert. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt der Kelag-Konzern 3 % Skonto. Diese Standardzahlungsbedingungen gelten für die Hauptkategorien Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen sowie IT-Dienstleistungen (ausschließlich Kelag) und fanden im Geschäftsjahr 2024 bei rd. 23,0 % der Lieferanten Anwendung (2023: 22,8 %).
Weitere ausländische Konzerngesellschaften lassen aufgrund ihrer Struktur als reine Erzeugungseinheiten, der Heterogenität der Länder sowie der geringen Anzahl verarbeiteter Rechnungen keine aussagekräftige Auswertung bzw. allgemeingültige Rückschlüsse zu. Die Messung der Parameter wurde von keiner externen Stelle, außer der für die Qualitätssicherung zuständigen validiert. Der Kelag-Konzern verzeichnet aktuell keine anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug.
Ausblick
Erneuerbare Energien ohne Grenzen
Den Weg in eine grüne Zukunft, die zu 100 % von erneuerbaren Energien getragen wird, können wir nur erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen sind und unsere Energiezukunft nachhaltig gestalten. Um ein ökologisches, sicheres und leistbares Energiesystem zu schaffen, benötigen wir einen ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien und Netzinfrastruktur, bei dem soziale, energiewirtschaftliche und ökologische Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf Basis der vorliegenden energiepolitischen Zielsetzungen Europas und Österreichs liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf dem Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Dabei setzt die Kelag auf innovative Technologien und nachhaltige Projekte, um die Energieversorgung der Zukunft sicherzustellen, unabhängiger zu machen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2024 war maßgeblich durch eine, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 verbesserte Wasserführung sowie durch ein gutes Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH geprägt. Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität weiterhin dazu nutzen in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren.
Natürlich nachhaltig
Wir alle sind uns bewusst, dass das gegenwärtige Energiesystem nicht ohne schwerwiegende ökologische Konsequenzen von globalem Ausmaß aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung begrenzt vorhandener fossiler Rohstoffe ist eine Sackgasse, und die Umweltzerstörung durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase treibt den Klimawandel immer weiter voran. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr sind in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern geprägt. Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es vor allem der Transformation des Wärme- und Verkehrssektors.
Wir haben uns bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Unser Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie, basierend auf erneuerbaren Energien, bildet die Grundlage unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.
Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Unser Ziel ist es, den EcoVadis-Gold-Status zu halten. Dies motiviert uns, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energien und den Klimaschutz auch im Geschäftsjahr 2025 gezielt vorantreiben.
Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Dies umfasst neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch den Wissens- und Informationsaufbau, die Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte zu gewinnen.
Als regional verankertes Unternehmen sehen wir uns als verlässlicher Partner der Bevölkerung und der Region. Die Versorgungssicherheit in Bezug auf Strom, Wärme und Telekommunikation sowie die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden eine wichtige Basis für den Wirtschaftsstandort Kärnten. Die Kelag tritt als solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen sowie als Motor für die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auf, leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wertschöpfung und achtet stets auf hohe Kundenzufriedenheit. Nachhaltig zu agieren, bedeutet auch, zukunftsweisend zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung beizutragen. Vor diesem Hintergrund modernisieren wir laufend die Netzinfrastruktur.
Gemeinsam für eine nachhaltige energiewende
Trotz der Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren hat sich das Geschäftsmodell der Energieversorgungsunternehmen, das auf erneuerbaren Energien basiert, als robust und zukunftsfähig erwiesen. Aktuell dominieren weiterhin Themen wie die geopolitischen Krisenherde, aber auch die anhaltende konjunkturelle Schwäche, die die Unternehmen weiterhin vor Herausforderungen stellt und die wirtschaftliche Stabilität negativ beeinflusst. Damit die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden kann, sind zukünftig vor allem stabile gesetzliche Rahmenbedingungen und eine koordinierte Vorgehensweise zur optimalen Ausgestaltung eines ökologischen, sicheren und leistbaren Energiesystems erforderlich.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden mehr als je zuvor eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Im Geschäftsjahr 2025 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Die Kelag plant bis 2034 bis zu 4 Mrd. Euro in erneuerbare Energien und die Netzinfrastruktur zu investieren. Als Beitrag zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen genehmigte der Aufsichtsrat der Kelag für das Geschäftsjahr 2025 ein grünes Rekordinvestitionsprogramm in Höhe von rd. 460 Mio. EUR, das in die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft sowie Wind- und Sonnenenergie, in den Ausbau der Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme sowie in den Ausbau und die Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Wir sehen uns nach wie vor mit einer erhöhten Risikolage am Markt konfrontiert, die wir regelmäßig evaluieren. Als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette können wir die Risiken aber auch durch unser robustes Geschäftsmodell zumindest teilweise mitigieren.
Wir erwarten bei planmäßiger Wasserführung im langjährigen Durchschnitt für das Jahr 2025 aufgrund des generellen Rückgangs der Großhandelspreise für Strom sowie der gesunkenen Gewinnerwartung aus der Zurechnung des anteiligen Ergebnisses an der VERBUND Hydro Power GmbH einen deutlichen Ergebnisrückgang. Vor dem Hintergrund aktueller Preisentwicklungen an den Energiebörsen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und etwaigen weiteren Maßnahmen zum Eingriff in das Energiesystem könnten sich auch größere Ergebnisschwankungen ergeben.
Ein maßgeblicher Einfluss auf die Ergebnisentwicklung könnte sich aus dem neuen Regierungsprogramm ergeben. Hier wird ein jährlicher Standortbeitrag der Energieversorger in Höhe von 200 Mio. EUR angeführt. Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf sieht bis 2029 unabhängig von der Marktpreishöhe einen Standortbeitrag von 3 EUR je MWh für Erneuerbare und 4 EUR je MWh für fossile Erzeugung vor. Darüber hinaus ist im Vorschlag eine Reduktion des Schwellenwertes für die Erlösabschöpfung auf 100 EUR je MWh sowie der Wegfall der Investitionsanrechenbarkeit vorgesehen. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfes resultieren zusätzlich deutliche Ergebnisverschlechterungen.
Klagenfurt am Wörthersee, am 6. März 2025
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
• IWF: World economic outlook – Policy Pivot, Rising Threats, bezogen von
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/10/22/world-economic-outlook-october-2024
• Europäische Kommission – Neue EU-Prognose: Wirtschaftswachstum und Inflationsrückgang erwartet, bezogen von
https://commission.europa.eu/news/eu-economy-will-grow-and-inflation-decline-further-new-forecast-says-2024-05-15_de
• Europäische Kommission – EU-Frühjahrsprognose: Österreichs Wirtschaft wächst 2024 um 0,3 % und 2025 um 1,6 %, bezogen von
https://austria.representation.ec.europa.eu/news/eu-fruhjahrsprognose-osterreichs-wirtschaft-wachst-2024-um-03-und-2025-um-16-2024-05-15_de
• WIFO: Konjunkturprognose Oktober 2024 – Rezession in Österreich hält sich hartnäckig, bezogen von
https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-5094/kp_2024_03.pdf
• WKO-Statistik – Wirtschaftslage und Prognose, bezogen von
https://www.wko.at/statistik/prognose/inflation.pdf
• WIFO: Research Briefs Juni 2024 – Inflationsprognose 2024-2028, bezogen von
https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-1291/rb_2024_011_.pdf
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
• E-Control: www.e-control.at
• GeoSphere Austria: www.zamg.ac.at
• EEX Homepage: www.zamg.ac.at/cms/de/klima/
• Montana-Energie: www.montana-energie.at
• Bloomberg
• Montel
• Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
• APG: https://www.apg.at/
• BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
• BMK Infothek: https://infothek.bmk.gv.at/
• Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/
• Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at/
• COP 29 AZ (Weltklimakonferenz): https://cop29.az/
• EURACTIV: https://www.euractiv.de/
• Europäische Kommission (Press Corner): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/en
• Europäisches Parlament (Press Room): https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room
• Europäische Union (EU-Recht): https://eur-lex.europa.eu
• Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: https://www.gaswaerme.at/
• Land Kärnten: https://www.ktn.gv.at/
• Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
• ORF: https://orf.at/
• Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
• Rat der Europäischen Union (Press Releases): https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
• Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: https://www.ris.bka.gv.at
• Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/
• Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: https://www.voewg.at/
• Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
• Wien Energie: https://positionen.wienenergie.at/
Kapitel finanzen
• KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016
Konzernabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2024
01.01.-31.12.2023
Umsatzerlöse
// 1
1.978.524
2.218.915
Sonstige Erträge
// 2
88.688
80.175
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
// 3
-1.184.584
-1.447.876
Personalaufwand
// 4
-223.401
-199.778
Abschreibungen
// 5
-179.176
-184.004
Sonstige Aufwendungen
// 6
-116.983
-133.228
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen
// 11
168.295
224.557
Operatives Ergebnis
 
531.364
558.761
Finanzerträge
// 7
18.802
8.312
Finanzaufwendungen
// 7
-24.829
-23.918
Ergebnis vor Ertragsteuern
 
525.337
543.154
Ertragsteuern
// 8
-83.146
-80.328
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
442.191
462.826
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern
 
4.378
651
Konzernergebnis
(zuzurechnen den Aktionären der Kelag)
 
437.813
462.175

Gesamtergebnisrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2024
01.01.-31.12.2023
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
442.191
462.826
Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
-2.197
-19.352
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
// 23
-539
-23.774
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht in die GuV umgegliedert werden
 
124
5.468
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen – Anteil am sonstigen Ergebnis
 
-1.781
-1.046
Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
-20.680
159.075
Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen
 
5
-95
Sicherungsgeschäfte aus der Absicherung von Zahlungsströmen
// 12
-26.865
206.946
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
6.179
-47.776
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern)
 
-22.877
139.723
 
 
 
 
Gesamtperiodenergebnis
 
419.314
602.548
Zuzurechnen den Aktionären der Kelag
 
414.936
601.898
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern
 
4.378
651

Bilanz des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
31.12.2024
31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte
 
2.543.691
2.461.084
Immaterielle Vermögenswerte
// 9
342.811
369.027
Sachanlagen
// 10
1.697.329
1.503.869
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
// 11
394.835
419.309
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
// 13
25.123
26.243
Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente
// 14
58.363
119.274
Latente Steueransprüche
// 15
25.229
23.362
Kurzfristige Vermögenswerte
 
903.011
1.120.381
Vorräte
// 16
70.090
82.855
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten*
// 17
135.883
373.069
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen*
// 18
519.569
583.138
Liquide Mittel
// 19
177.469
81.319
Vermögenswerte
 
3.446.702
3.581.465
Eigenkapital
 
1.845.873
1.656.369
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
// 20
1.823.255
1.642.268
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
// 21
22.618
14.101
Langfristige Schulden
 
1.095.915
1.124.110
Finanzverbindlichkeiten
// 22
566.950
568.662
Rückstellungen
// 23
326.166
316.566
Latente Steuerschulden
// 15
55.577
53.475
Baukostenzuschüsse
// 24
107.085
106.546
Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
// 25
40.137
78.862
Kurzfristige Schulden
 
504.914
800.986
Finanzverbindlichkeiten
// 26
22.152
26.093
Rückstellungen
// 27
28.737
47.352
Ertragsteuerschulden
 
72.128
70.333
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten*
// 28
91.121
330.853
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten*
// 29
290.776
326.355
Eigenkapital und Schulden
 
3.446.702
3.581.465
* Im aktuellen Geschäftsjahr fand eine Disaggregation von Bilanzpositionen statt, die in den Bilanzierungs- und Bewertungsmetoden näher beschrieben wird. Die Positionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich, die im Vorjahr verwendet wurden, wurden durch die gekennzeichneten Positionen abgelöst.

Entwicklung des Eigenkapitals
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Angesammelte Ergebnisse
Währungsdifferenzen
Rücklage für Sicherungsgeschäfte
Aktionären der Kelag zurechenbares Eigenkapital
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
Gesamtsumme Eigenkapital
Stand per 01.01.2023
58.160
49
1.186.938
-1.188
-101.701
1.142.257
16.600
1.158.856
Periodenergebnis nach Ertragsteuern
0
0
462.175
0
0
462.175
651
462.826
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
0
0
-19.352
-95
159.169
139.723
0
139.723
Gesamtperiodenergebnis
0
0
442.823
-95
159.169
601.898
651
602.548
Dividende
0
0
-100.000
0
0
-100.000
-1.485
-101.485
Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne Beherrschungsverlust
0
0
-1.840
0
0
-1.840
-2.568
-4.408
Kapitalerhöhung
0
0
0
0
0
0
906
906
Übrige Eigenkapitaländerungen
0
4
-51
0
0
-47
-2
-49
Stand per 31.12.2023
58.160
53
1.527.870
-1.283
57.468
1.642.268
14.101
1.656.369
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand per 01.01.2024
58.160
53
1.527.870
-1.283
57.468
1.642.268
14.101
1.656.369
Periodenergebnis nach Ertragsteuern
0
0
437.813
0
0
437.813
4.378
442.191
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
0
0
-2.197
5
-20.686
-22.877
0
-22.877
Gesamtperiodenergebnis
0
0
435.616
5
-20.686
414.936
4.378
419.314
Dividende
0
0
-230.000
0
0
-230.000
-1.917
-231.917
Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne Beherrschungsverlust
0
0
-3.912
0
0
-3.912
5.949
2.037
Kapitalerhöhung
0
0
0
0
0
0
166
166
Übrige Eigenkapitaländerungen
0
4
-41
0
0
-37
-58
-95
Stand per 31.12.2024
58.160
57
1.729.533
-1.277
36.782
1.823.255
22.618
1.845.873

Geldflussrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2024
01.01.-31.12.2023
Ergebnis vor Ertragsteuern
 
525.337
543.154
Zahlungsunwirksame Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Ertragsteuern auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit
 
 
 
Zu- und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
// 5
176.493
182.891
Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen, Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
 
-169.020
-224.460
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und Wertpapieren
 
4.460
-279
Zinsaufwendungen
// 7
22.566
23.770
Zinserträge
// 7
-15.936
-7.841
Derivatebewertungen
 
10.355
16.089
Wertberichtigungen von Vorräten
// 16
0
18.008
Sonstige
 
873
-566
Gezahlte Steuern
 
-75.042
-20.699
Erhaltene Dividenden
// 11
191.681
132.126
Veränderung von langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
 
-3.169
-29.150
Veränderung von langfristigen Baukostenzuschüssen
// 24
539
5.864
Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen
 
669.138
638.907
Veränderung von Vorräten
// 16
-1.554
-31.806
Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
// 18
50.241
7.235
Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
// 29
-37.322
38.966
Veränderung von kurzfristigen Rückstellungen
// 27
-12.868
-22.911
Cashflow aus operativer Tätigkeit
 
667.636
630.390
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2024
01.01.-31.12.2023
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
// 9
// 10
-314.711
-305.417
Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
1.328
3.333
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel
 
-14.675
-17.223
Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen
 
-489.321
-382.824
Einzahlungen aus der Veräußerung sonstiger Wertpapiere und Wertrechte, langfristiger Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstiger Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen
 
493.828
170.337
Erhaltene Zinsen
// 7
15.826
7.841
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
-307.725
-523.952
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
// 22
// 26
-14.704
-11.467
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
// 22
// 26
132
8.747
Gezahlte Zinsen
// 7
-18.357
-15.156
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
 
-3.744
-3.503
Gewinnausschüttung
 
-231.917
-101.485
Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern
// 21
-1
-2.204
Veräußerung von Anteilen an nicht beherrschende Gesellschafter
// 21
4.756
0
Einzahlungen von Fremdgesellschaftern
// 21
77
906
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
-263.758
-124.164
Veränderung der liquiden Mittel
 
96.153
-17.726
Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres
// 19
81.319
99.088
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel
 
-2
-43
Liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres
// 19
177.469
81.319
Konzernanhang
Das Unternehmen
Die Kelag mit Sitz Arnulfplatz 2, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee, Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Klagenfurt 99133i, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften den Kelag-Konzern. Der Kelag-Konzern ist einer der führenden Energiedienstleister in Österreich. Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag), das Mutterunternehmen des Konzerns, ist österreichweit von der Energieerzeugung bis zum -vertrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit dem Schwerpunkt in Kärnten – tätig. Die Konzerntochter KELAG Energie & Wärme GmbH (KEW) ist österreichweit im Wärmegeschäft sowie im Großkundenvertrieb Strom und Erdgas erfolgreich. Den Netzbetrieb in Kärnten (Strom und Erdgas) nimmt das Tochterunternehmen KNG-Kärnten Netz GmbH wahr. Internationale Aktivitäten in den Geschäftsfeldern Wasser-, Windkraft und Photovoltaik sowie der Energiehandel im Ausland sind in der KI-KELAG International GmbH sowie in deren Tochtergesellschaften gebündelt.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt offengelegt. Weitere Informationen über die KEH werden im Kapitel „Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ dargestellt.
Grundsätze der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Kelag wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und berücksichtigt die sich zusätzlich aus § 245a UGB ergebenden Anforderungen.
Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Kapitel „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.
Mit Ausnahme des Anhangs – in diesem erfolgen Betragsangaben grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. EUR) – ist dieser Konzernabschluss in Tausend Euro (Tsd. EUR) dargestellt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente), zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und leistungsorientierte Versorgungspläne.
Konsolidierungskreis
In der Beteiligungsliste im Appendix zum Konzernanhang ab Seite 381 sind v. a. die von der Muttergesellschaft Kelag mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie jene Unternehmen, die unter Anwendung der Equity Methode in den Konzernabschluss der Kelag einbezogen wurden, ersichtlich.

Änderungen im Konsolidierungskreis
Im aktuellen Geschäftsjahr fanden folgende Änderungen des Konsolidierungskreises statt:
 
2024
2023
 
Vollkonsolidierung
at-equity Bewertung
Vollkonsolidierung
at-equity Bewertung
Stand zu Beginn der Berichtsperiode
77
15
67
14
In Berichtsperiode erstmals einbezogen
16
1
11
2
In Berichtsperiode entkonsolidiert
1
0
1
1
Stand am Ende der Berichtsperiode
92
16
77
15
davon inländische Unternehmen
22
14
22
13
davon ausländische Unternehmen
70
2
55
2
Alle Gesellschaften haben als Bilanzstichtag den 31. Dezember oder erstellen einen Zwischenabschluss für die Einbeziehung in den Konzernabschluss.
Der Konsolidierungskreis ist so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt. Bei den nicht per Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, wobei der Umsatz, die Vermögenswerte und die Schulden insgesamt und jeweils unter 1 % der Konzernwerte liegen.

Im Kelag-Konzern fanden im aktuellen Geschäftsjahr und in der Vergleichsperiode folgende Konsolidierungskreisänderungen statt:
 
2024
2023
Gründungen
Interwind R1 d.o.o.
Bioenergie Glemmtal GmbH
 
LED UžIE d.o.o. Beograd
LED BaIE d.o.o. Beograd
 
Tauernwärme GmbH 
LED OdžIE d.o.o. Beograd
 
LED ČokIE d.o.o. Beograd
 
 
LED BtIE d.o.o. Beograd
 
 
LED KuIE d.o.o. Beograd
 
 
LED VaIE d.o.o.Beograd
 
 
Interenergo d.o.o. za energetsko inženjerstvo
 
 
PV PALMANOVA S.R.L.
Anteilserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3
SE PERKOVCI d.o.o.
brandpower S1 GmbH
 
UDINE SUD SRL
brandpower S2 GmbH
 
Ecoenergia Due s.r.l.
INTERSOLAR DOLANI DOOEL import-export Skopje
 
JUWI DEVELOPMENT 10, 11, 14, 16, 17, 19, 20 S.R.L.
 
 
ORUNE WIND S.R.L.
 
 
SIBILLA WIND S.R.L.
 
 
SELVA WIND S.R.L.
 
 
SORANO WIND S.R.L.
 
Anteilserwerbe an assoziierten Unternehmen
 
LavNet Telekom GmbH
Sukzessive Anteilserwerbe
KI ITALIA S.R.L.
Hidroelectrica del Trasvase, S.A.
 
Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH
PVE Perun doo
 
 
PV Tessera SRL
Sukzessive Anteilsverkäufe
Windpark Nikitsch GmbH
KI ITALIA S.R.L.
Verschmelzungen
 
PV Tessera SRL
Veräußerungen
Ekoenergo Cogen, druzba za soproizvodnjo elektricne energije in toplote d.o.o.
Stadtwerke Kapfenberg GmbH

Details zu Anteilserwerben außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3
Im Geschäftsjahr 2024 fanden neben Erstkonsolidierungen von neu gegründeten Tochtergesellschaften und eines Gemeinschaftsunternehmens Erstkonsolidierungen infolge von Anteilserwerben statt, die – in Ermangelung substanzieller Prozesse – als Gruppe von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3 klassifiziert wurden. Indem Italien eine erhebliche Ausweitung der Wind- und PV-Kapazitäten zur Beschleunigung der Energiewende anstrebt und zu diesem Zweck umfassende Fördermechanismen implementiert, wurde im Geschäftsjahr 2024 im Kelag-Konzern in zahlreiche in Entwicklung befindliche Wind- als auch PV-Projekte investiert.
Darunter fiel v. a. die „Ager“-Transaktion, deren Closing am 27. November 2024 stattfand. Mit dieser Transaktion wurden 100 % der Anteile an sieben Gesellschaften (JUWI DEVELOPMENT 10, 11, 14, 16, 17, 19 und 20 S.R.L.), welche jeweils ein eigenständiges PV-Freiflächen-Projekt in Norditalien (Regionen Piemont und Emilia-Romagna) zum Gegenstand haben, übernommen. Die Gesellschaften sind geschäftlich in Udine lokalisiert. Das Portfolio weist eine geplante Gesamtleistung von rd. 50,5 MWp auf und wurde um rd. 9,1 Mio. EUR erworben, wovon 8,2 Mio. EUR bezahlt wurden. Die Gesellschaften befinden sich in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase und verfügen bereits über positive Baugenehmigungen; die Realisierung der PV-Freiflächenanlagen ist ab dem 2. Halbjahr 2025 geplant. An langfristigen Vermögenswerten wurden mit dem „Ager“-Deal immaterielles Vermögen, Grundstücke sowie in Bau befindliche Anlagen in Höhe von 10,3 Mio. EUR angeschafft; als kurzfristiges Vermögen wurden liquide Mittel sowie Forderungsbestände im Ausmaß von 0,2 Mio. EUR erworben. Die übernommenen externen lang- und kurzfristigen Schulden beliefen sich zum Stichtag des Closings auf 1,4 Mio. EUR. Im Zuge des Erwerbsvorganges wurden Schulden gegenüber der früheren Muttergesellschaft in Höhe von 4,2 Mio. EUR abgelöst.
Weiters wurden am 18. Dezember 2024 im Rahmen des Projekts „Birdie“ 100 % der Anteile an vier weiteren Gesellschaften (ORUNE WIND S.R.L., SIBILLA WIND S.R.L., SELVA WIND S.R.L. und SORANO WIND S.R.L.), die jeweils die Entwicklung eines eigenständigen Windpark-Projektes ermöglichen, erworben. Der Kaufpreis wurde mit 5,3 Mio. EUR festgesetzt, wobei 3,4 Mio. EUR davon zahlungswirksam waren. Die Windpark-Projekte sind in Mittel- und Süditalien (Regionen Sardinien, Sizilien, Toskana und Latium) angesiedelt und mit einer Gesamtkapazität von rd. 290 MWp geplant. Die Gesellschaften befinden sich in einer frühen Entwicklungsphase; die Baureife wird mit 2027/2028 erwartet. Der Geschäftssitz der Gesellschaften befindet sich ebenfalls in Udine. An langfristigen Vermögenswerten wurden maschinelle Anlagen sowie in Bau befindliche Anlagen in Höhe von 5,5 Mio. EUR erworben; das übernommene kurzfristige Vermögen von insgesamt 0,6 Mio. EUR setzt sich aus liquiden Mitteln in Höhe von 0,3 Mio. EUR und Forderungsbeständen zusammen. Die übernommenen lang- und kurzfristigen Schulden beliefen sich auf 0,8 Mio. EUR.
Für die anderen Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 betrugen die Gegenleistungen in Summe 3,5 Mio. EUR (im Vorjahr 1,0 Mio. EUR), die vollständig bezahlt wurden; mit diesen Erwerben wurden 6,7 Mio. EUR an langfristigen Vermögenswerten (im Vorjahr 1,1 Mio. EUR) und 3,3 Mio. EUR an Schulden (im Vorjahr 0,2 Mio. EUR) übernommen.
Sukzessive Anteilserwerbe bzw. -abstockungen
Die Kelag-Anteile am Stammkapital der Windpark Nikitsch GmbH, Sitz in Klagenfurt, wurden mit Closing am 8. Mai 2024 im Ausmaß von 12 % (von 75 % auf 63 %) an die BE Energy GmbH ohne Beherrschungsverlust abgetreten. Die Gegenleistung für die Anteilsreduktion belief sich auf 4,8 Mio. EUR. Die laufende Ertragsteuer auf den daraus resultierenden Veräußerungsgewinn der Kelag wurde im Konzern in die Rücklagen umgegliedert. Demgegenüber wurden mit 27. September 2024 die Anteile der Interenergo d.o.o. am Stammkapital der Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH, Sitz in Klagenfurt, von 90 % um 10 % auf 100 % aufgestockt. Als Gegenleistung wurde dem bisherigen Fremdanteilseigner ein bestehendes Darlehen abgelöst.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte IFRS/IFRIC
In der Berichtsperiode 2024 sind folgende Standards bzw. Interpretationen erstmals zur Anwendung gebracht worden:
 
 
IASB-Veröffentlichung
(übernommen von der EU)
Verpflichtende Anwendung
Auswirkungen
IAS 1
Änderungen:
 
 
 
 
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
23.01.2020 (19.12.2023)
01.01.2024
keine
 
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens
15.07.2020 (19.12.2023)
01.01.2024
keine
 
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Covenants)
31.10.2022 (19.12.2023)
01.01.2024
keine
IAS 7 und IFRS 7
Änderung:
Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen
 
25.05.2023 (15.05.2024)
 
01.01.2024
 
keine
 
IFRS 16
 
Änderung:
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion
 
22.09.2022 (20.11.2023)
 
01.01.2024
 
keine
Noch nicht anzuwendende IFRS/IFRIC
 
 
IASB-Veröffentlichung
(übernommen von der EU)
Verpflichtende Anwendung
Auswirkungen
IAS 21
Änderung:
Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangel an Umtauschbarkeit
 
15.08.2023 (12.11.2024)
 
01.01.2025
 
keine
 
Noch nicht von der EU übernommene IFRS/IFRIC
 
 
IASB-Veröffentlichung (übernommen von der EU)
Voraussichtlich verpflichtende Anwendung
Auswirkungen
IFRS 9 und IFRS 7
 
Änderungen:
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
 
30.05.2024 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
 
01.01.2026
 
keine
 
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
18.12.2024 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
01.01.2026
keine
IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7
Änderungen:
Jährliche Verbesserungen an IFRS (Volume 11)
18.07.2024 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
 
01.01.2026
 
keine
IFRS 18
Neuer Standard:
Darstellung und Angaben im Abschluss
 
09.04.2024 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
 
01.01.2027
 
in Evaluierung
 
IFRS 19
Neuer Standard:
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
 
09.05.2024 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum)
 
01.01.2027
 
in Evaluierung
 
Im Kelag-Konzern wurde zur Umsetzung der neuen Vorschriften des IFRS 18 ein eigenes Projektteam gebildet, welches seit Herbst 2024 die Auswirkungen auf den Kelag-Konzernabschluss systematisch erhebt, analysiert und evaluiert. Der Fokus liegt auf der Identifizierung struktureller Veränderungen sowie der damit verbundenen systemtechnischen Anforderungen.
Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7, die sich auf Verträge aus naturabhängiger Elektrizität beziehen, betreffen v. a. den Anwendungsbereich der Standards (insbesondere mit Blick auf die Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9), die Bilanzierung von Sicherungbeziehungen und Anhangsangaben. Diese Regelungen zielen in erster Linie darauf ab, Unternehmen außerhalb der Energiebranche die bilanzielle Behandlung von Power Purchase Agreements zu erleichtern. Da einerseits die Ausweitung der Eigenbedarfsausnahme insbesondere durch die Ausübung der Fair-Value Option bei diesbezüglichen Verträgen im Kelag-Konzern keine Auswirkung hat und diese auch nicht in Sicherungsbeziehungen verwendet werden, ergibt sich im Kelag-Konzern kein Änderungsbedarf in der Bilanzierung.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Geschäftsjahr 2024 wurde das Kostenzuordnungsverfahren bei der Bewertung der Erdgasvorräte freiwillig geändert. Statt des bisher verwendeten FIFO-Verfahrens wird fortan ein gleitendes Durchschnittspreisverfahren angewendet. Diese Änderung wurde durch die zunehmende Komplexität in der Speicherbewirtschaftung motiviert, die sich aus neu abgeschlossenen Erdgasspeicherverträgen für nun unterschiedliche Marktgebiete ergibt. Mit der Umstellung auf das gleitende Durchschnittspreisverfahren, das als branchenübliches Verfahren für sich vermengende Vorräte gilt, wird v. a. eine präzisere Abbildung der Vermögenslage angestrebt. Da die Vorräte zu den relevanten Bilanzstichtagen unter beiden Kostenzuordnungsverfahren aufgrund der jeweiligen Marktlage großteils nicht mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern mit dem Nettoveräußerungswert zu bewerten waren, war aus dieser Methodenänderung weder eine die Vermögens- noch die Ertragslage betreffende retrospektive Anpassung gemäß IAS 8.29 wesentlich.
Verbesserung Bilanzausweis
Um eine feinere Darstellung der Vermögenslage in den primären Abschlussbestandteilen zu erreichen, wurden Disaggregationen von Bilanzpositionen in den kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden vorgenommen. Die vorgenommene Aufgliederung verfolgt auch das Ziel, die Vergleichbarkeit zu Abschlüssen zu Unternehmen aus derselben bzw. ähnlichen Branchen zu erhöhen. Aus den vorgenommenen Disaggregationen resultieren keine Änderungen von Zwischensummen in der Bilanz; auch die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung sind von den vorgenommenen Änderungen nicht betroffen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Vergleichswerte des Vorjahres übergeleitet.
in Tsd. EUR
RZ
31.12.2023
Überleitung
31.12.2023
nach Disaggregation
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
 
956.207
-956.207
0,00
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten
// 17
0,00
373.069
373.069
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
// 18
0,00
583.138
583.138
Zwischensumme kurzfristige Vermögenswerte
 
956.207
0,00
956.207
 
 
 
 
 
in Tsd. EUR
RZ
31.12.2023
Überleitung
31.12.2023
nach Disaggregation
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
 
657.208
-657.208
0,00
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
// 28
0,00
330.853
330.853
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
// 29
0,00
326.355
326.355
Zwischensumme kurzfristige Schulden
 
657.208
0,00
657.208
Konsolidierungsmethoden
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mithilfe seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom Erwerbszeitpunkt oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und andere Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Kelag-Konzern von allen Tochtergesellschaften einheitlich angewendet.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und grundsätzlich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und im Bedarfsfall latente Steuern in Ansatz gebracht.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Änderung der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen den beherrschenden Einfluss über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der betroffenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und die erhaltene Gegenleistung sowie eine verbleibende Beteiligung wird mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Anteile an at-equity bilanzierten Beteiligungen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinsame Beherrschung der Entscheidungsprozesse. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Als gemeinsame Vereinbarungen werden vertragliche Vereinbarungen zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Rechte am Nettovermögen bestehen, werden als at-equity bilanzierte Beteiligungen, also nach der Equity-Methode, in den Konzernabschluss einbezogen. Die erstmalige Erfassung erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese werden in der Folge um die Veränderungen des Anteils des Kelag-Konzerns am Reinvermögen nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um die Verluste durch Wertminderungen angepasst. Verluste, die den Beteiligungsansatz am assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, wenn keine Verpflichtung zu Nachschüssen besteht.
Nach Anwendung der at-equity Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns am jeweiligen assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte (siehe Kapitel „Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen“). Wenn sich aus einem Impairment-Test ein Wertminderungsbedarf ergibt, wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem korrespondierenden Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen als Wertminderungsaufwand erfasst.
Der Impairment-Test wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Wertminderungen werden nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig aufgeholt werden.

Firmenwerte
Bei der Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses ist die übertragene Gegenleistung (zuzüglich etwaiger nicht beherrschender Anteile) dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Reinvermögens gegenüberzustellen, um einen allfälligen Unterschiedsbetrag aus dem Unternehmenszusammenschluss zu ermitteln.
Ist der Unterschiedsbetrag negativ, so sind die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und die Kaufpreisallokation erneut zu überprüfen. Ergibt sich nach neuerlicher Überprüfung ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei Vorliegen eines positiven Unterschiedsbetrags wird ein Firmenwert angesetzt, der als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt. Ein Firmenwert wird auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die erwartungsgemäß von den infolge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehenden Synergien profitieren werden. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dabei der untersten Ebene, auf der das Management den Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht.
Währungsumrechnung
Geschäftsfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung von monetären Bilanzpositionen erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im operativen Ergebnis oder im Finanzergebnis erfasst.
Die funktionale Währung der Kelag sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für jedes Unternehmen wird die funktionale Währung in Übereinstimmung mit IAS 21 festgelegt. Da die in den Konzernabschluss einbezogenen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbstständig in ihrer Landeswährung betreiben, stellen deren lokale Währungen grundsätzlich die relevanten funktionalen Währungen dar. Für den Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Tochterunternehmen nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet.
Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen werden grundsätzlich mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) oder nationaler Zentralbanken umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Stichtagsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt:
 
Durchschnitt
Stichtag
pro EUR
2024
31.12.2024
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
Tschechische Krone (CZK)
25,1228
25,1850
Rumänischer Leu (RON)
4,9753
4,9743
Mazedonische Denar (MKD)
61,5309
61,4950
Serbische Dinar (RSD)
117,0845
117,0149
Bosnische Mark (BAM)
1,9558
1,9558
 
Durchschnitt
Stichtag
pro EUR
2023
31.12.2023
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
Tschechische Krone (CZK)
23,9828
24,7240
Rumänischer Leu (RON)
4,9519
4,9756
Mazedonische Denar (MKD)
61,5541
61,4950
Serbische Dinar (RSD)
117,2515
117,1737
Bosnische Mark (BAM)
1,9558
1,9558
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und unter Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen sowie, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der Strombezugsrechte liegt zwischen 10 und 80 Jahren, wobei das wertmäßig größte Strombezugsrecht jenes an den Kraftwerken Malta und Reißeck II ist, dessen Nutzungsdauer mit 80 Jahren angesetzt wurde. Die sonstigen Rechte (inkl. der Wassernutzungsrechte sowie Softwarelizenzen) werden über einen Zeitraum von 4 bis 50 Jahren abgeschrieben. Die festgelegten Nutzungsdauern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich aktivierungspflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten unter anderem die Kosten für Ersatzteile einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern solche Teile gesondert entsprechend ihrer spezifischen Nutzungsdauer ab (Komponentenansatz). Gleiches gilt bei geplanten Großinspektionen (im Wesentlichen Turbinenrevisionen), wobei die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Buchwert der jeweils betroffenen Sachanlagen als Ersatz aktiviert werden, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Sachanlagen werden ausgebucht, wenn entweder deren Abgang zu verzeichnen ist, oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.

Die planmäßigen linearen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an den erwarteten Nutzungsdauern ihrer Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Nutzungsdauern verwendet, welche unverändert gegenüber dem Vorjahr sind:
Sachanlagen
Nutzungsdauer in Jahren
Betriebs- und Geschäftsgebäude
20 - 50
Technische Anlagen und Maschinen
10 - 60
Sonstige Sachanlagen
3 - 10
Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst.
Anlagen in Bau
Neben direkt zurechenbaren Errichtungskosten im Zuge von Herstellungsvorgängen, werden auch Anzahlungen, die während der Bauphase typischerweise an einen Generalunternehmen geleistet werden, als Teil der Anschaffungskosten nach IAS 16 unter den Anlagen in Bau ausgewiesen. In der Folgebewertung erfolgt in der Regel eine Umbuchung auf die Sachanlagen, sobald diese in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Vor der Inbetriebnahme werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Anlagen in Bau werden gegebenenfalls in Wertminderungstests nach IAS 36 einbezogen.
Leasingverhältnisse
IFRS 16 sieht für Leasingverträge aus Sicht von Leasingnehmern die Aktivierung eines Nutzungsrechts sowie die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit vor. Die Leasingverhältnisse, bei denen der Kelag-Konzern als Leasingnehmer auftritt, umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Nutzung von Gebäude(teile)n, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen.
IFRS 16 beinhaltet Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert, für die jeweils Ansatzwahlrechte vorgesehen sind. Der Kelag-Konzern macht von beiden Erleichterungen Gebrauch und weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse liegen in diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit nicht überschritten werden. Leasinggegenstände von geringem Wert liegen im Kelag-Konzern grundsätzlich dann vor, wenn der Neuwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts rd. 5 Tsd. EUR nicht überschreitet. Im Kelag-Konzern wird IFRS 16 zudem nicht auf Mieten von immateriellen Vermögenswerten freiwillig angewendet.
Die Geschäftsfälle, in denen der Kelag-Konzern als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.
Werthaltigkeit von nicht finanziellen Vermögenswerten und at-equity bilanzierten Beteiligungen
Bei Vorliegen eines Anhaltspunkts einer Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, wird die Werthaltigkeit der Buchwerte geprüft (Impairment-Test). Ein jährlicher Impairment-Test ist für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte durchzuführen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt vorliegt. Der Kelag-Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderungen zum Bilanzstichtag durch.
Ein Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich auf Ebene der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) beurteilt. Für die Bildung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf die weitgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der entsprechenden Vermögenswerte abgestellt.

Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei einer kapitalwertorientierten Ermittlung kommen Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Anwendung. Die Planungen der Cashflows basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen/Vorhersagen und einer Extrapolation für Perioden, die diesen Planungsrechnungen folgen. Daher werden für Impairment-Tests in der Kelag grundsätzlich die letzten genehmigten Budgets herangezogen. Entfallen in den Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung, wird – außer bei Firmenwerten – eine Wertaufholung erfasst.
Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vor-Steuer-Zinssatzes erfolgt iterativ.
Bei Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird die Beurteilung der Werthaltigkeit zu jedem Abschlussstichtag vorgenommen. Bei anderen nicht finanziellen Vermögenswerten und at-equity bilanzierten Beteiligungen wird die Werthaltigkeit dann neu beurteilt, wenn interne oder externe Anhaltspunkte für mögliche Wertänderungen vorliegen. Im Allgemeinen kommt es bei folgenden Anhaltspunkten zu einer Überprüfung der Werthaltigkeit:
• Wesentliche Änderungen bei den erwarteten Strompreisen;
• Nachteilige Entwicklung im technischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld;
• Anstieg der Marktzinsen;
• Überalterung oder physischer Schaden;
• Verringerung der wirtschaftlichen Ertragskraft eines Vermögenswerts.
Bei at-equity bilanzierten Beteiligungsunternehmen sind z. B. folgende Anhaltspunkte maßgeblich:
• Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Beteiligungsunternehmens;
• Vertragsbruch, wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;
• Beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten zukünftigen Cashflows des Beteiligungsunternehmens hinweisen.
Für die Berechnung einer eventuellen Wertminderung eines nicht finanziellen Vermögenswerts bzw. eines at-equity bilanzierten Beteiligungsunternehmens ist es erforderlich, den Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher dem nicht finanziellen Vermögenswert zugeordnet ist, zu ermitteln. Die Ermittlung des Nutzungswerts basiert auf Schätzungen künftiger Cashflows unter Berücksichtigung von Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf der Festlegung eines geeigneten Abzinsungssatzes. Bei der Berechnung des Nutzungswerts kommt es grundsätzlich zu keiner Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen bzw. nicht beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Berücksichtigung spezifischer Synergien bei der Nutzungswertermittlung kann jedoch zum Tragen kommen.
Wenn keine verlässlichen Prognosen für einen längeren Zeitraum vorliegen, wird den Berechnungen ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. In der Regel stehen spezielle Planungsannahmen (z. B. Strompreisprognosen) für einen längeren Zeitraum zur Verfügung, die vom Management neben der Berücksichtigung in Werthaltigkeitsprüfungen auch für Investitionsentscheidungen und strategische Planungen als relevant erachtet und daher verwendet werden.
Sonstige Wertpapiere und Wertrechte
Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Wertrechte umfassen im Wesentlichen Österreichische Staatsanleihen, die in Erfüllung von § 14 EStG dem Deckungserfordernis für Rückstellungen im Zusammenhang mit Direktpensionszusagen dienen. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da sich die Zahlungen ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen und sie zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden. Käufe und Verkäufe werden mit dem Wert zum Erfüllungstag bilanziert. Wertminderungen werden gegebenenfalls ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mithilfe der Effektivzinsmethode ermittelte Zinserträge werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Langfristige Forderungen
Verzinsliche langfristige Forderungen werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten
Die Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten resultieren aus Energietermingeschäften, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und erstmals am Handelstag bilanziert werden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige lang- und kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
Außerdem enthalten die kurzfristigen Forderungen Termineinlagen, deren Gesamtlaufzeit mehr als drei Monate beträgt und die nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen vorgesehen sind.
Die übrigen Forderungen werden ebenso wie Termineinlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Eventualforderungen
Eventualforderungen resultieren im Regelfall aus ungeplanten oder unerwarteten Ereignissen, durch die dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Für Eventualforderungen gilt ein Ansatzverbot; ein wahrscheinlicher Nutzenzufluss ist im Anhang zu erläutern.
Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten
Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte erfasst, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. IFRS 9 verfolgt ein Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, das an erwarteten Kreditverlusten ausgerichtet ist (Expected Credit Losses). Dieses Wertminderungsmodell sieht dazu im Allgemeinen eine Klassifikation in unterschiedliche Stufen vor, wobei insbesondere Stufenübergänge als Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert werden und Wertminderungen auslösen. Der Standard unterscheidet jedoch zwischen diesem allgemeinen und einem alternativen Wertberichtigungsmodell, bei dem Anwendungserleichterungen vorgesehen sind.
Im Konzern werden sowohl Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Modell berechnet als auch solche nach einem vereinfachten Modell. Im allgemeinen Modell werden Ratings und deren Veränderungen als Bewertungsindikatoren herangezogen. Solche Indikatoren liegen zum Beispiel bei Wertpapieren sowie Bankguthaben und Termineinlagen vor. Für die genannten Finanzinstrumente ermittelt der Konzern die Wertminderungen daher auch auf Basis der jeweiligen Buchwerte, von Ratingkategorie-abhängigen Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) und Verlustquoten (Loss Given Default, LGD).
Bei der Anwendung des allgemeinen Modells werden finanzielle Vermögenswerte auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts wertgemindert, wenn sich deren Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat (Stufe 1). Der Kelag-Konzern stellt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos in solchen Fällen fest, in denen für den finanziellen Vermögenswert kein „Investment Grade“-Rating (Standard & Poor’s: zumindest „BBB–“, Moody’s: zumindest „Baa3“) oder auch kein äquivalentes internes Rating vorliegt. Neben der Einleitung etwaiger Mahnmaßnahmen ermittelt der Kelag-Konzern die Wertminderung dann auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste (Stufe 2). Auch wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertragsbruch vorliegt.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein vereinfachtes Modell angewendet, in dessen Rahmen Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst werden. Der Kelag-Konzern orientiert sich hierbei an intern verwendeten Mahnstufen, Forderungsausbuchungen und erwarteten Insolvenzentwicklungen. Jedoch sind Forderungsausfälle im Konzern historisch gesehen von untergeordneter Bedeutung. Auch künftig wird von einem geringen Risiko ausgegangen. Dies ist v. a. den regelmäßig über Einzugsermächtigungen eingehobenen Teilzahlungsbeträgen von Kunden, der Natur der erbrachten Leistungen (v. a. Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie Netzleistungen), die – gerade bei Privatkunden – zu einer kundenseitigen Priorisierung gegenüber anderen Verpflichtungen führt, sowie einem stringenten Kreditrisikomanagement und Mahnwesen geschuldet.
Auch das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach erfolgten Lieferungen aus dem Energiehandel wird gering eingeschätzt. Dies liegt an der Anwendung eines Limitsystems für Kontrahentenrisiken, das zu einer Risikodiversifizierung beiträgt, internen Bonitätsprüfungen, laufenden Analysen und Monitoring des Handelspartnerportfolios sowie monatlichen Abrechnungen.
Vorräte
Die Bewertung der Erdgasvorräte erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Als Ansatzkriterium für den Nettoveräußerungswert werden Preise aus bestehenden Verträgen sowie aus erwarteten Absatzszenarien herangezogen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag angesetzt. Deren Bewertung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie die angemessenen Gemeinkosten umfassen. Die Bewertung von noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt gleichgeartet. Noch nicht abrechenbare Leistungen aus Kundenaufträgen fallen unter die Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15. Da diese im Kelag-Konzern jedoch von untergeordneter Bedeutung sind, wird kein separater Bilanzausweis vorgenommen.
Liquide Mittel
Der Posten der liquiden Mittel in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen mit einem Veranlagungszeitraum bis zu drei Monaten, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten liquiden Mittel.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird unter Verwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Finanzergebnis erfasst.
Ausgelagerte Pensionen, Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, gesetzliche Abfertigungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Jubiläumsgeldverpflichtungen
Seit 1992 verfolgt die Kelag die Strategie, keine leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen oder pensionsähnliche Verpflichtungen – weder als Direktpensionen noch ausgelagert – für ihre Mitarbeiter zu übernehmen. Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, die auf Zusagen vor 1992 zurückgehen, werden gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) ermittelt. Als pensionsähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen bezeichnet. Der Konzern erfasst die Neubewertung dieser Verpflichtungen im sonstigen Ergebnis, die auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert wird. Die Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht im Posten Finanzaufwand erfasst, während sich andere erfolgswirksame Veränderungen im Personalaufwand niederschlagen.

Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden im vorliegenden Konzernabschluss die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.
Die Höhe der Pension errechnet sich in Abhängigkeit von der bis zum Leistungsfall im jeweiligen Unternehmen des Konzerns verbrachten Dienstzeit. Als rechnungsmäßiges Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (gegebenenfalls vorzeitige) Alterspension gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt.
Pensionsverpflichtung für leistungsorientierte, in die Pensionskasse ausgelagerte Pensionszusagen
Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an gewisse Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Ein Teil dieser leistungsorientierten Verpflichtungen besteht nicht als Direktpensionszusage des Kelag-Konzerns, sondern wurde an die Valida Pension AG ausgelagert. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Pensionskasse gegenüber, das vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes veranlagt wird. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Fall von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs am Bilanzstichtag. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen im Sinne von IAS 19 bilanziert und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert, sodass die Bilanzierung einer Nettoschuld erfolgt.
Beitragsorientierte Pensionsverpflichtung
Für Mitarbeiter, die ab dem 1. Jänner 1992 in das Unternehmen eingetreten sind, werden ausschließlich beitragsorientierte Pensionszahlungen geleistet, die gemäß IAS 19.50 erfolgswirksam erfasst werden.
Verpflichtung für gesetzliche Abfertigungen
Mitarbeiter, deren österreichisches Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begann, erhalten auf Basis arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und des bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezugs. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren. Aus der Neubewertung entstehende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2002 beginnenden österreichischen Arbeitsverhältnisse besteht kein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzliche Abfertigung. Für die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt werden. Durch dieses Abfertigungsmodell ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet, und es wird daher als beitragsorientierter Plan gemäß IAS 19 bilanziert.

Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen
Im Konzern wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruchs unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sieht ein Blockmodell vor, wobei die ersten 40 % des Zeitraums vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten sind und der Begünstigte für die restlichen 60 % des Zeitraums freigestellt wird. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezugs vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart, wobei Sozialversicherungsbeiträge oder auch Abfertigungsansprüche davon unberührt bleiben. Anteile der entstehenden Mehrkosten aus der Altersteilzeitvereinbarung werden dem Arbeitgeber von der öffentlichen Hand ersetzt und auch in der versicherungsmathematischen Bewertung der Rückstellung entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen einer Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurden vom Gesetzgeber Änderungen in der Förderung der Altersteilzeit beschlossen. Diese wurden für ab 1. Jänner 2024 beginnende Blockzeitvereinbarungen effektiv, bei denen der Kostenersatz von davor 50 % auf 42,5 % gesunken ist. 2025 wurde die Förderungshöhe um weitere 7,50 Prozentpunkte von 42,50 % auf 35 % gesenkt. Für ab 2026 bis 2028 beginnende Altersteilzeitantritte wird der Förderungsanteil weiter jährlich reduziert, bis dieser ab dem 1. Jänner 2029 zur Gänze entfällt. Dies wurde in den Rückstellungsbewertungen berücksichtigt.
Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen und der Jubiläumsgeldverpflichtungen kommt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zur Anwendung, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert werden. Die Bewertungsparameter entsprechen im Wesentlichen jenen für pensionsähnliche Verpflichtungen. Die daraus zu erfassenden Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Gehältern ausgewiesen. Dabei kommt es zur Anwendung eines dienstzeitabhängigen Fluktuationsabschlages.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden entsprechend den Regelungen des IAS 37 angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Hierzu muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung ermittelt, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt.
Im Kelag-Konzernabschluss werden ferner Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus belastenden Verträgen gemäß den Bestimmungen von IAS 37 gebildet. Der Bilanzansatz spiegelt die Höhe des erwarteten unvermeidbaren Ressourcenabflusses zu Vollkosten wider. Das ist der geringere Betrag aus Kosten für die Erfüllung des Vertrags und allfälliger Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung. Die Erfassung von Wertminderungen von mit belastenden Verträgen verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung von Drohverlustrückstellungen vor.
Rückstellungen, deren Erfüllung mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegt, werden als langfristig klassifiziert und, sofern der Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags wesentlich von dessen Nominalwert abweicht, diskontiert. Als Diskontierungszinssatz wird in der Regel ein laufzeitäquivalenter risikoloser Vor-Steuer-Zinssatz angewendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cashflows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein risikoadaptierter Zinssatz angewendet.
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten resultieren aus Energietermingeschäften, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst werden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Ressourcenabfluss führen oder in ihrer Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können und daher nicht ansatzfähig sind.
Zuschüsse der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies erfolgt, sobald hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.
Die Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden mit den entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Sachanlage verrechnet und somit netto ausgewiesen.
Baukostenzuschüsse
Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Baukostenzuschüssen handelt es sich um von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und Anschlusskosten an das Strom- und Gasnetz sowie sonstige Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich, die als Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 einzustufen sind. Diese werden als Passivposten unter den Schulden erfasst und ergebniswirksam im Wesentlichen über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der zum Stichtag kurzfristige Teil der Baukostenzuschüsse, also die Auflösung, die sich innerhalb der zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag aus dem aktuellen Bestand ergeben wird, wird in der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Regulatorische Vermögenswerte und Schulden
Werden Netztarife durch einen Regulator auf Basis von Kosten- bzw. Erlösschätzungen festgelegt und Minder- oder Mehrkosten bzw. -erlöse aus der Vergangenheit bei der Tariffestsetzung in der Zukunft berücksichtigt, so ist der Netzbetreiber berechtigt, Mehrkosten bzw. Mindererlöse in zukünftigen Jahren von den Netznutzern im Wege höherer Tarife abgegolten zu bekommen, oder verpflichtet, Minderkosten bzw. Mehrerlöse den Netznutzern im Wege niedrigerer Tarife rückzuvergüten. Solche Ansprüche bzw. Verpflichtungen werden als regulatorische Vermögenswerte bzw. Schulden bezeichnet.
Der Kelag-Konzern ist im Tätigkeitsbereich Netz einem regulierten Tarifregime unterworfen, wobei die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in Österreich als Regulierungsbehörde auftritt.
In diesem Konzernabschluss werden weder regulatorische Vermögenswerte aktiviert noch regulatorische Schulden passiviert, da der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden gemäß aktuell gängiger Auslegung der IFRS nicht sachgerecht ist.
Ertragsteuern
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Mit dem Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KEH Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH (KEH) als Gruppenträgerin eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Seit dem Jahr 2005 wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert. Von der Gruppenträgerin werden an die Gruppenmitglieder die von ihnen verursachten Körperschaftsteuerbeträge nach der Stand-alone-Berechnungsmethodik mittels Steuerumlage weiterverrechnet, wobei die Kelag als Gruppenmitglied die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern verrechnet und gesammelt an die Gruppenträgerin KEH abführt. Die ENERGIES FRANCE S.A.S. ist ebenfalls Gruppenträgerin einer steuerlichen Unternehmensgruppe.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 grundsätzlich erfolgswirksam auf temporäre Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entsprechend ebenfalls im sonstigen Ergebnis gebucht.
Für aktive latente Steuern, insbesondere solche aus steuerlichen Verlustvorträgen, ist die Ansatzfähigkeit nur gegeben, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftige steuerliche Gewinne zu erwarten sind, um einen steuerwirksamen Abzug des Verrechnungspotenzials vornehmen zu können, oder in dem Ausmaß, in dem passive latente Steuern vorhanden sind. Passive latente Steuern sind jedenfalls ansatzpflichtig. Die Aktiv- und Passivposten aus latenten Steuern werden in der Bilanz saldiert ausgewiesen, wenn sie aufrechenbar gegenüber der gleichen Steuerbehörde sind. Eine Saldierung erfolgt im Kelag-Konzern auch gesellschaftsübergreifend für jene Konzerngesellschaften, die Teil einer Steuergruppe sind.
Zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, die in den Jahresabschlüssen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesen sind, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen und dem jeweiligen konsolidierten anteiligen Nettovermögen führen im Konzern zu keinem Ansatz einer latenten Steuer, solange keine relevanten Konstellationen aus absehbarem Umkehrereignis und steuerwirksamer Klassifikation der Beteiligung vorliegen („Outside Basis Differences“).
Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Behörden in Einzelfällen zu von der internen Beurteilung im Kelag-Konzern abweichenden Ergebnissen kommen. Sollten derartige Abweichungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Der auf das Mutterunternehmen anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt zum Bilanzstichtag aufgrund der Zugehörigkeit zur Steuergruppe der KEH 23,00 %. Aktive und passive latente Steuern werden mit dem Steuersatz bewertet, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der jeweiligen temporären Differenz Geltung hat.

Für die vollkonsolidierten Gesellschaften wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
in %
2024
2023*
Bosnien-Herzegowina
10,0
10,0
Bulgarien
10,0
10,0
Frankreich
25,0
25,0
Italien
27,9
27,9
Kosovo
10,0
10,0
Kroatien
10,0/18,0
10,0/18,0
Montenegro
9,0/12,0/15,0
9,0/12,0/15,0
Nordmazedonien
10,0
10,0
Österreich*
23,0
23,25/24,0
Portugal
21,0
21,0
Rumänien
16,0
16,0
Serbien
15,0
15,0
Slowenien
22,0
19,0/22,0
Spanien
23,0/25,0
23,0/25,0
Tschechien
21,0
19,0
* Aufgrund des abweichenden Bilanzstichtags der KEH, die nicht nur als Muttergesellschaft der Kelag, sondern auch als Gruppenträgerin der Steuergruppe der KEH fungiert, in der die Kelag als Gruppenmitglied enthalten ist, kam es für Gruppenmitglieder durch die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes zum 31. Dezember 2023 zu einer vorgezogenen Steuersatzänderung auf 23,25 %. Für österreichische Tochtergesellschaften außerhalb der Steuergruppe galt der Körperschaftsteuersatz von 24,00 % in 2023.
Auswirkungen Pillar II
Zum 31. Dezember 2023 wurden OECD Pillar II Regelungen betreffend einer globalen Mindestbesteuerung von 15 % in das österreichische Recht überführt. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen und wird 2024 im Kelag-Konzern erstmalig angewendet. Dazu wurde eine Analyse durchgeführt, um die zukünftige grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen der Konzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar II Top-up Tax (Primärergänzungsteuer) oder einer Qualified Domestic Minimum Tax (nationale Ergänzungssteuer) ausgesetzt ist. Diese Analyse hat ergeben, dass nur Konzerngesellschaften in den Ländern Rumänien und Bulgarien die Ausnahmebestimmungen („Safe Harbours“) nicht erfüllen.
Der Konzern verfolgt aufmerksam den Fortschritt der lokalen Gesetzgebungsverfahren in jedem Land, in dem die Kelag tätig ist. Für das Geschäftsjahr 2025 wird eine neue Analyse durchgeführt, ob für weitere Jurisdiktionen eine Ergänzungssteuer nach Pillar II zu berücksichtigen ist. Die Kelag wendet die Ausnahme in IAS 12 an, wonach keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Pillar II-Regelungen der OECD bilanziert und auch keine Angaben dazu gemacht werden.
Power Purchase Agreements (PPAs)
Der Kelag-Konzern vermarktet Strom aus nachhaltigen Erzeugungsanlagen v. a. in Österreich im Wege von Power Purchase Agreements (PPAs) für Dritte. Die Vermarktung erfolgt durch Termingeschäfte typischerweise am deutschen Markt. Im Falle solcher Absicherungen begründen die zugrunde liegenden Verträge in der Regel Derivatebilanzierungen nach IFRS 9. Die PPAs selbst begründen als Eigenverbrauchsverträge für Zwecke des Empfangs von Energielieferungen in der Regel schwebende Geschäfte außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9. Die aus dem Zusammenhang von Bezugs- und Absicherungsverträgen entstehende Rechnungslegungsanomalie wird im Kelag-Konzern durch die Ausübung der Fair-Value-Option für derartige PPAs signifikant verringert.
PPAs bringen typischerweise Energiebezüge aus österreichischen Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit sich, deren Energieerzeugung weitgehend automatisiert erfolgt. Dadurch gelten Entscheidungsrechte in Zusammenhang mit der Anlagennutzung als im Vorfeld getroffen im Sinne des IFRS 16.B24. Da zudem der Anlagenbetrieb weiterhin Dritten obliegt und die Errichtung dieser Anlagen unabhängig vom Kelag-Konzern erfolgt ist, liegen keine Leasingverhältnisse nach IFRS 16 vor.
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich und Hedge Accounting
Derivative Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung für Forwards im Energiebereich auf Basis von Börsenkursen und einer aus Börsenkursen abgeleiteten Preis-Forward-Kurve erfolgt. Das Kreditrisiko der Counterparties im Energiebereich wird über den Ansatz von Credit und Debit Value Adjustments (CVAs und DVAs) berücksichtigt. Es erfolgte eine Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz auf Basis von Renditen von europäischen Industrial Bonds. Die Bewertung von Futures folgt – konsistent mit der Klassifikation als Level 1 Fair Values – der Entwicklung der Börsenpreise, ist aber im Kelag-Konzern von untergeordneter Bedeutung.
Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne bzw. -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, außer es kommt zur Anwendung der Regeln für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Cashflow Hedge Accounting) gemäß IFRS 9. Um Hedge Accounting anwenden zu können, ist unter anderem eine wirtschaftliche Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und einem Grundgeschäft nachzuweisen. Außerdem darf das Ausfallrisiko keinen wesentlichen Einfluss auf die Wertänderungen der betroffenen Kontrakte haben.
Die Kelag wendet die Regelungen zu Hedge Accounting bei der Absicherung des Preisrisikos aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften im Energiebereich an. Hierbei werden die Energieterminkontrakte bzw. Sicherungsinstrumente im Rahmen von sogenannten Cashflow Hedges designiert. Bei Cashflow Hedges werden die unrealisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Sicherungsinstrumenten, insoweit diese effektiv sind, zunächst grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer eigenen Bewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Sie werden erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sollte die abgesicherte erwartete Transaktion zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit führen, werden die im Eigenkapital bislang ausgewiesenen Beträge mit dem erstmaligen Wertansatz des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit verrechnet. Eventuelle unwirksame Teile der Absicherung führen zu einer Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Langfristige derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert sind im Posten „Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente“ ausgewiesen; Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert sind im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente“ enthalten. Demgegenüber werden kurzfristige derivative Finanzinstrumente mit positivem bzw. negativem beizulegenden Zeitwert jeweils in einem gesonderten Aktiv- bzw. Passivposten dargestellt. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Nettingklausel vor, so werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für die entsprechenden Zeiträume für Zwecke der Bilanzdarstellung saldiert.
Sogenannte Eigenverbrauchsverträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Kelag-Konzerns abgeschlossen werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Falls ein solcher Eigenverbrauchsvertrag „belastend“ im Sinne von IAS 37 wird, so ist dafür eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.
In jenen Fällen, in denen Eigenverbrauchsverträge back-to-back am Großhandelsmarkt abgesichert werden, würde sich eine Rechnungslegungsanomalie (Accounting Mismatch) ergeben, weil die Eigenverbrauchsverträge nur als schwebende Geschäfte und die dazugehörenden Absicherungsgeschäfte als zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende Verträge erfasst werden würde. Dies ist einerseits bei PPAs und andererseits auch bei der Absicherung von Fixpreisvereinbarungen zur Belieferung von Individualkunden der Fall. Die mit derartigen Verträgen verbundene Rechnungslegungsanomalie wird im Kelag-Konzern durch die Ausübung der Fair-Value-Option signifikant verringert.
Ertragsrealisierung
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich nach dem fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15: Zuerst ist/sind der Vertrag/die Verträge mit Kunden und anschließend die separaten vertraglichen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren, um in weiterer Folge den Transaktionspreis zu bestimmen und diesen auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Erlöserfassung erfolgt im fünften Schritt bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen, somit zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum.
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom, Gas und Wärme an Industrie- und Haushalts- sowie Gewerbekunden, Energieversorgungsunternehmen und Strombörsen sowie von Netz- und Energiedienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Netzleistungen umfassen Erlöse aus nationalen Netztarifen, die seitens der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) per Verordnung zur Abdeckung der Kosten des Netzes gewährt werden. Zum Teil werden bei Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas den Kunden auch Netzkosten von Drittanbietern in Rechnung gestellt. Da keine Kontrolle über die Netzdienstleistungen vor Übertragung an den Kunden durch die Kelag vorliegt, ist die Kelag in Bezug auf diese Leistungen als Agent anzusehen. Die Erlöse aus diesen Netzdienstleistungen werden somit saldiert mit den entsprechenden Netzaufwendungen dargestellt.
Mit Ausnahme weniger Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden Umsatzerlöse, die v. a. aus
Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie aus Netzdienstleistungen generiert werden, grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der der Kelag-Konzern seine Leistungsverpflichtungen hinsichtlich der Lieferung von Strom und Gas erfüllt hat (der Kunde also jederzeit seine Leistung beziehen konnte bzw. bezogen hat) und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, das in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegen einerseits zwischenzeitig eingegangene Werte von intelligenten Messgeräten (Smart Metern), sowie für nicht gemessene Zeiträume nach dem letzten übermittelten Zählerstand eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten Mengen und Erlösen zugrunde. Umsatzerlöse werden um allfällige Erlösschmälerungen gekürzt und ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen ausgewiesen. Bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen an Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden beträgt das Zahlungsziel typischerweise 14 Tage, wobei die Zahlungen von Haushaltskunden großteils über Einzugsermächtigungen abgewickelt werden. Signifikante Finanzierungskomponenten liegen daher nicht vor.
Soweit möglich, werden die praktischen Vereinfachungen des IFRS 15, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, die der Kelag-Konzern in Rechnung stellen darf, signifikante Finanzierungskomponenten bei einem Zeitraum zwischen Erbringung einer Leistung und Bezahlung von bis zu einem Jahr nicht zu berücksichtigen sowie Kosten einer Vertragsanbahnung im Aufwand zu erfassen, sofern der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, in Anspruch genommen.
Die Realisierungen von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich, die zur physischen Erfüllung von Lieferverträgen dienen, werden bei Verkaufsgeschäften unter den Umsatzerlösen und bei Einkaufsgeschäften unter dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dargestellt. Die Bewertungen dieser Terminliefergeschäfte werden – abhängig davon, ob überwiegend Erträge oder Aufwände daraus erzielt werden – gesamthaft in den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwänden ausgewiesen.
Die Realisierungen und Bewertungen von Terminkontrakten im Energiehandel, deren Hauptzweck nicht die finale physische Energielieferung, sondern die Bewirtschaftung sonstiger Handelspositionen ist, werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen, wobei die zugrunde liegenden Umsätze, Bezugskosten und Bewertungen saldiert dargestellt werden.
Zertifikatebilanzierung
Im Kelag-Konzern werden v. a. Emissionszertifikate sowie Grünstromzertifikate verwendet. Die Bilanzierung der Zertifikate erfolgt insbesondere unter Beachtung der Bilanzierungsregeln gemäß IAS 2, IAS 20 bzw. IAS 37.
Emissionszertifikate
In der Kategorie der Emissionszertifikate hält der Kelag-Konzern v. a. CO2-Zertifikate nach dem EU-Emissionshandelssystem, das einen „Cap and Trade“ Mechanismus umsetzt. Die Bilanzierung von derartigen Emissionszertifikaten ist in den IFRS seit der Aufhebung von IFRIC 3 in 2005 nicht explizit geregelt. Im Kelag-Konzern erfolgt eine Bilanzierung als Vorratsvermögen gemäß IAS 2 bzw. als Verbindlichkeit der vollen Verpflichtung des aktuellen Geschäftsjahres. Unentgeltlich zugeteilte Zertifikate werden mit den Anschaffungskosten von Null bewertet werden.
Emissionszertifikate nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022), die für den CO2-Ausstoß in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen fossiler Energieträger in vom EU-Emissionshandelssystem nicht erfassten Bereichen vorgesehen sind, werden aktuell im Wesentlichen im Erdgasbezugsaufwand erfasst und im Zuge von Wärmelieferungen großteils an Kunden weiterverrechnet. Eine Vorratsbilanzierung nach IAS 2 wird derzeit nicht vorgenommen, da in der aktuell relevanten Fixpreisphase (die bis zum 1. Jänner 2026 vorgesehen ist) kein „Cap and Trade“ Mechanismus umgesetzt wurde.
Grünstromzertifikate
Grünstromzertifikate fallen unter die erfolgsbezogenen Zuwendungen und sind gemäß IAS 20.7 zu dem Zeitpunkt bilanzansatzfähig, an dem gewährleistet ist, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt und die Zuwendungen auch tatsächlich fließen. In diesem Fall werden die Zertifikate im Kelag-Konzern zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Herkunftsnachweise
Herkunftsnachweise, die in Zusammenhang mit dem Stromlabeling benötigt werden, finden sich, wenn diese zugekauft werden, im Bezugsaufwand des jeweiligen Energieträgers. Eine Weiterverrechnung an Kunden erfolgt gegebenenfalls als Teil der Umsatzerlöse. Zum Stichtag werden noch nicht beschaffte Herkunftsnachweise abgegrenzt.
Erlösabschöpfungen
Politische Maßnahmen und regulatorische Eingriffe zur Senkung der Energiekostenbelastung wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 in Gesetzesinitiativen – z. B. der Verordnung (EU) 2022/1854 – in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen auf Energieverkäufe umgesetzt, die definierte Preisobergrenzen überschreiten. Diese werden als sonstige Abgaben gemäß IFRIC 21 im sonstigen Aufwand (siehe RZ 6) bzw. als abgegrenzte Schulden im Sinne des IAS 37.11 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten (siehe RZ 29) bilanziert.
Energie- und Netzkostenzuschüsse
Im Kelag-Konzern werden Energie- und Netzkostenzuschüsse abgewickelt, die auf Bundes- oder Landesebene an Kunden gewährt werden. Als Beispiele in diesem Zusammenhang können der Energiekostenausgleich gemäß dem Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) oder der Strom- und Netzkostenzuschuss gemäß dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) angeführt werden. Hiervon ist im Wesentlichen die Kelag selbst betroffen. Da diese Zuschüsse den Charakter eines „Durchlaufpostens“ aufweisen, ergeben sich keine ergebniswirksamen Effekte. Für diesen Teil der Umsatzerlöse wird in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen statt einer Kundenforderung eine Forderung gegenüber der jeweiligen Förderstelle bilanziert. Die Förderungen sind zum Bilanzstichtag 2024 bereits ausgelaufen; der Abrechnungsturnus erstreckt sich noch in das Jahr 2025.

Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Des Weiteren sind Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung zu treffen, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Nachfolgend werden die wesentlichen Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden IFRS-Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben.
Bei einem Anteilsbesitz von unter 20 % wird vermutet, dass das Unternehmen über keinen maßgeblichen Einfluss verfügt, es sei denn, dieser Einfluss kann eindeutig nachgewiesen werden.
Maßgeblicher Einfluss: VERBUND Hydro Power GmbH
Die Kelag hält 10,02 % an der VERBUND Hydro Power GmbH. Der maßgebliche Einfluss lässt sich anhand folgender Faktoren, welche weitgehend mit den in IAS 28.6 genannten Indikatoren übereinstimmen, begründen: Neben der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist die Kelag explizit gesellschaftsvertraglich dazu ermächtigt, ein Aufsichtsratsmitglied ohne Zustimmung anderer Gesellschafter zu entsenden. Zudem kommt der Kelag ein vertraglich gesicherter Verwässerungs- und Squeeze-out-Schutz zu. Weiters kooperieren Kelag und VHP regelmäßig in der Realisierung von Kraftwerksprojekten. Die operative Verflechtung zwischen Kelag und VHP bestätigt sich ferner durch bestehende Strombezugsrechte, koordinierte Abstimmtätigkeiten zur Krisenvorsorge sowie den laufenden Kraftwerksbetrieb (z.B. bei Revisions- und Instandhaltungsarbeiten). Daraus resultiert regelmäßig auch die Bereitstellung technischer Informationen.
Anwendungsbereich
von IFRS 3
Erwerbe von Unternehmensanteilen (Share Deals) lassen sich gemäß IFRS 3.2 (b) in Erwerbe von Geschäftsbetrieben (im Anwendungsbereich von IFRS 3) und Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten (außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3) unterscheiden. Die Unterscheidung dieser beiden Kategorien von Erwerben ist ermessensbehaftet, insbesondere, da das Vorliegen substanzieller Prozesse eine entscheidende Rolle spielt und hierzu Einschätzungen betreffend Betriebsführungsprozessen und der Rolle etwaiger übernommener Arbeitnehmer notwendig sind.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Erwerbe von Geschäftsanteilen als Erwerbe im Anwendungsbereich des IFRS 3 eingestuft. Alle Erstkonsolidierungen zu Gesellschaftserwerben, insbesondere der Erwerb von 100 % der Anteile an sieben Gesellschaften (JUWI DEVELOPMENT 10, 11, 14, 16, 17, 19 und 20 S.R.L.) im Rahmen der „Ager“-Transaktion und vier Gesellschaften (ORUNE WIND S.R.L., SIBILLA WIND S.R.L., SELVA WIND S.R.L. und SORANO WIND S.R.L.) durch die „Birdie“-Transaktion, wurden in Ermangelung substanzieller Prozesse als Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten klassifiziert.
Entwicklungen im Unternehmensumfeld, Ukrainekrieg und Klimawandel
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die notwendig würden, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre. Weder die Auswirkungen des anhaltenden Ukrainekriegs noch andere Faktoren haben zu einem Anpassungsbedarf im Kelag-Konzern geführt, da keine nachhaltig negativen Effekte auf die Energienachfrage erkennbar sind, die eine Bestandsgefährdung für Konzernunternehmen mit sich bringen.

Insbesondere folgende Entwicklungen im Unternehmensumfeld, zu denen es Annahmen zu treffen galt, haben zu Schätzunsicherheiten in der Konzernbilanzierung zum 31. Dezember geführt:
• Im Geschäftsjahr 2023 stabilisierten sich die Großhandelspreise für Strom und Erdgas infolge einer verbesserten Erdgasverfügbarkeit aufgrund von Nachfragerückgängen und zunehmender LNG-Verfügbarkeit. Das anhaltende hohe Niveau der Marktpreise setzte sich zunächst im Geschäftsjahr 2024 fort und pendelte sich gegen Jahresmitte auf ein Vorkrisenniveau ein; in der zweiten Jahreshälfte sind zusätzliche Anstiege in der Preisentwicklung zu verzeichnen, die insbesondere auf die Ungewissheit nach Ende des russischen Gastransits durch die Ukraine zurückzuführen sind. Insofern ist die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten fortwährend als volatil einzustufen. Im Durchschnitt lagen die Spotpreise an den Strom- und Erdgashandelsmärkten im aktuellen Geschäftsjahr unter jenen des Vorjahres; ein generelles Absinken dieser Marktpreise zeigt sich auch im Rückgang der Terminpreise für die Vorausvermarktung der Eigenerzeugung. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen insbesondere auf die Bilanzierung und Bewertung von Derivaten und Sicherungsinstrumente im Energiehandel sowie die Werthaltigkeitsprüfungen von Erzeugungsanlagen.
• Das Geschäftsjahr 2024 war durch eine schwache Konjunktur mit rückläufiger Inflation geprägt. Infolge der schrittweisen Leitzinssenkungen durch die Europäische Zentralbank (EZB), stabilisierte sich die Konjunktur allmählich, womit eine Verbesserung in der Kaufkraft der Haushalte bzw. Erhöhung im Konsum verbunden war. Für 2025 wird ein weiterer Inflationsrückgang erwartet, der insbesondere durch die robuste Entwicklung am Arbeitsmarkt befeuert wird. Beide Faktoren wirken über die jeweils anzuwendenden Zins- bzw. Kapitalkostensätze bzw. entsprechende Valorisierungen v. a. auf Barwertkalküle in Impairment-Tests nach IAS 36, die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auf Bewertungen des Sozialkapitals nach IAS 19 sowie die Bewertung von sonstigen Rückstellungen nach IAS 37.
• Beträge in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen zu Energieverkäufen, die definierte Preisobergrenzen überschreiten waren im Geschäftsjahr 2024 von untergeordneter Bedeutung. Dies deshalb, da einerseits ein Rückgang der Marktpreise (Spot- und Terminpreise) zu verzeichnen war und andererseits anrechenbare Investitionsabsetzbeträge in Abzug gebracht werden konnten.
• Die physikalischen und politischen Folgen des Klimawandels haben Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Energieversorgern. Die volatile Wasserführung und das vermehrte Auftreten von Extremwetterereignissen können als mögliche Auswirkungen des Klimawandels gesehen werden und die Erzeugungsmengen von Anlagen nachhaltig beeinflussen. Unterstützend für weiteres Wachstum und den verstärkten Ausbau im Bereich der erneuerbaren Energien wirken die politischen Zielsetzungen auf europäischer Ebene. Neben der Berücksichtigung dieser Entwicklungen wurden im Zuge der Abschlusserstellung auch die möglichen physikalischen Auswirkungen des Klimawandels (z. B. Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen etc.) insbesondere auf Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst analysiert. Dies führte zu dem Ergebnis, dass sich daraus sowohl Chancen als auch Risiken für den Energiesektor ergeben, deren prognostizierte mittel- und langfristige Wirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns im Abschluss analysiert wurden und insbesondere die Effekte aus einer geänderten Wasserführung berücksichtigen. Dazu wurden Datensätze von der Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG und von Copernicus herangezogen, die auf den vom IPCC festgelegten Szenarien RCP 2.6 und RCP 8.5 beruhen. Die Langfristigkeit der klimabedingten Entwicklung und v. a. die vergleichsweise kurze Lebensdauer von Wärme-, Wind- und PV-Anlagen führten zu der Einschätzung, dass eine Berücksichtigung keinen signifikanten Werteinfluss auf bilanzierte Vermögenswerte hat; einzelne Schadensereignisse aus dem vergangenen Geschäftsjahr führten zu keinen Anpassungen der analysierten Langzeittrends. Identifizierte Effekte aus einer Erhöhung von Schadensereignissen wurden regional differenziert beurteilt und hinsichtlich der Wertbeeinflussung – nach Berücksichtigung der Deckung über Versicherungen – im Konzernabschluss als unwesentlich klassifiziert. Im Geschäftsjahr 2024 wirkte bspw. die schwache Konjunktur trotz strenger Emissionsziele dämpfend auf die Preise von CO2-Emissionszertifikaten – diese Auswirkung ist aber aufgrund des geringen Volumens im Kelag-Konzern unwesentlich.
Schätzungsänderung betreffend Preisgerüst bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags
Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber, Mengenentwicklungen, Profilwertigkeit, Konzessionsdauer sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen. Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die RZ 9 und RZ 10 verwiesen. Hinsichtlich der Auswirkungen der Veränderung der wesentlichen Parameter bei Wertminderungstests wird auf die Ausführungen unter RZ 5 verwiesen.
Während die operative Kostenplanung auf den vom Management genehmigten Budgets aufbaut, wird bei den Strompreisentwicklungen auf langfristige Prognosen abgestellt. In der Regel stellen Strompreisentwicklungen wesentliche Schätzannahmen dar. Falls diese für Werthaltigkeitstests einzelner CGUs relevant sind, werden sie zur Bestimmung des erzielbaren Betrags wie folgt ermittelt:
Für erzielbare Beträge aus Wind-, Wasserkraft und Photovoltaik, die auf Basis des Nutzungswerts ermittelt werden, werden Preisprognosen basierend auf einem langfristigen Strompreisprognosemodell herangezogen. Für den Beginn des Planungszeitraums (2025 – 2028) wird das Preisgerüst anhand der Preisnotierungen für Energieforwards bzw. geschlossener Verträge bestimmt. In weiterer Folge erfolgt dann (durch lineare Interpolation) bis 2035 ein Heranführen des Preisniveaus an das Strompreisprognosemodell. Für den Planungszeitraum 2036 – 2050 wird das Preisgerüst durch energiewirtschaftliche Strompreisprognosen zur Ableitung mittel- und langfristiger Strompreisszenarien für Energiemärkte determiniert. Für die Extrapolation der Strompreisprognosen (ab 2051) wird in der Regel ein Residualwert ermittelt oder von einer nachhaltigen Teuerungsrate für Kosten und Erlöse in Höhe von 2,0 % ausgegangen. In jenen Fällen, in denen garantierte Einspeisetarife durch die jeweiligen öffentlichen Stellen gegeben sind, wurden diese für den relevanten Zeitraum angesetzt. Der Planungshorizont ist abhängig vom zugrunde liegenden Geschäftsmodell. Während bei Wasserkraftwerken im Inland in der Regel von unbefristeten Wasserrechten oder einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen wird und deshalb nach Ende der Strompreisprognosen in ein Referenzjahr zum Ansatz der ewigen Rente übergeleitet wird, erfolgt bei Wasserkraftwerken mit endlichen Konzessionsdauern, vorwiegend im Ausland, eine Berücksichtigung in der Planung dieser Laufzeiten (gegebenenfalls mit Verlängerung der Wasserrechtskonzessionen). Technologisch bedingt kürzere Nutzungsdauern und damit befristete Planungshorizonte finden sich bei Wind- und Photovoltaikanlagen.
Für erzielbare Beträge aus Wärmeprojekten dienen die Planpreisentwicklungen der Energieeinsatzmedien als Preisgerüst zur Ermittlung des erzielbaren Betrags. Diese werden vertragsgemäß über entsprechende Indexierungen auch zur Anpassung der Wärmeverkaufspreise angewendet.
Das Preisgerüst für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten auf Basis des kapitalwertorientierten Ansatzes wird grundsätzlich analog zur oben angeführten Vorgehensweise ermittelt, wobei ein Abschlag für Veräußerungskosten angesetzt wird.
Bei der Beschreibung der konkreten Wertminderungen bzw. Wertaufholungen unter RZ 5 sind die Auswirkungen von Schätzungsänderungen in Bezug auf Strompreise aus den angegebenen Sensitivitäten ersichtlich.
Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten
Der Abzinsungssatz stellt eine durchschnittlich gewichtete Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital dar. Dieser errechnet sich aus dem risikolosen Zins zuzüglich eines Risikozuschlages für Fremdkapital sowie einer Marktrisikoprämie. Als Diskontierungssatz nach Steuern wurde ein laufzeitäquivalenter gewichteter Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikostruktur der Cash Generating Unit ermittelt. Im Rahmen der Impairment-Tests wird schließlich der korrespondierende und retrograd ermittelte Kapitalkostensatz vor Steuern angeführt.
Der risikolose Basiszinssatz wird auf Grundlage von laufzeitäquivalenten Zinssätzen deutscher Bundesanleihen nach der sogenannten „Svensson“-Methode ermittelt. Dabei wurde für die Geschäftsbereiche Österreich Wärme, Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Telekommunikation ein laufzeitäquivalenter Zinssatz von 2,13 % bis 2,58 % (im Vorjahr 1,87 % bis 2,22 %) für eine Laufzeit von 5 und 30 Jahren ermittelt. Die Festlegung des laufzeitäquivalenten Zinssatzes erfolgte grundsätzlich in Ableitung von der Restnutzungsdauer einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Die Marktrisikoprämie wurde einheitlich mit 6,50 % (im Vorjahr 6,80 %) festgelegt. Zur Berücksichtigung von höheren politischen und makroökonomischen Risiken ausländischer Geschäftsbereiche wurden in den Eigenkapitalkosten und in den Fremdkapitalkosten gesonderte Länderrisikoprämien berücksichtigt. Die Länderrisikoprämien wurden vorzugsweise direkt aus in Euro denominierten Staatsanleihen des betreffenden Landes bzw. mangels Verfügbarkeit indirekt auf Basis von Staatsanleihen vergleichbaren Ratings zum 31. Dezember 2024 ermittelt. Diese Methodik ist an die Ermittlung der von Damodaran publizierten Länderrisikoprämien angelehnt.
Die Betafaktoren wurden auf Basis der Peer-Groups, bestehend aus europäischen Vergleichsunternehmen in der Stromerzeugung und Netzbetreibern und einer mit der Kelag vergleichbaren operativen Risikostruktur, ermittelt. Für den Telekombereich wird auf die Veröffentlichungen von Damodaran zurückgegriffen. Für die kapitalmarktbezogene Berechnung der Peer-Groups wurde ein rollierender Betafaktor über die letzten acht Quartalsstichtage auf Basis eines fünfjährigen Berechnungszeitraums, monatlicher Renditeintervalle und lokaler Referenzindizes verwendet.
Die Fremdkapitalkosten der einzelnen Geschäftsbereiche werden auf Basis des jeweiligen risikolosen Basiszinssatzes zuzüglich der Länderrisikoprämie und dem Credit Spread der Peer-Group ermittelt. Zur Berechnung der Fremdkapitalkosten nach Steuern werden die lokalen nominellen Grenzsteuersätze herangezogen.
Vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) kontinuierlich beobachtet.
Spezifische Annahmen in Impairment-Tests des aktuellen Geschäftsjahres
Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen Einschätzungen zur (Wieder-)Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die Kraftwerksstandorte in Frankreich, im Kosovo und in Spanien (siehe RZ 5).
Zum Zwecke der Impairment-Tests wird jeweils auf die letztverfügbaren Langfristprognosen für Strompreise zurückgegriffen. Aktuelle Entwicklungen werden in der Regel durch den Ansatz stichtagsbezogener Terminmarktpreise berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Annahmen bei der Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen
Jubiläumsgeldverpflichtungen werden mit 3,12% (im Vorjahr 3,20%), Altersteilzeitverpflichtungen aufgrund ihrer kurzen Duration mit 2,66% (im Vorjahr 3,10%) abgezinst.
Den Berechnungen der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 liegen folgende Annahmen zugrunde (siehe RZ 23):
 
2024
2023
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
 
 
Abzinsungssatz
 
 
Ausgelagerte Pensionen
3,39%
3,40%
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
3,08% bis 3,31%
3,20% bis 3,30%
Pensionssteigerungen
 
 
Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlage
2,00% bis 12,10%
-9,09% bis 7,80%
Steigerungssatz für künftige Pensionen
0,00% bis 12,10%
-9,09% bis 9,80%
Fluktuation
keine
keine
Langfristige Verzinsung des Fondsvermögens
3,39%
3,40%
Gesetzliche Abfertigungen
 
 
Abzinsungssatz
3,01%
3,15%
Gehaltssteigerungen
2,90% bis 3,40%
3,00% bis 7,80%
Fluktuation
keine
keine
In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2024
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-11,2
13,4
Gehaltssteigerung
0,50%
1,5
-1,5
Pensionssteigerung
0,50%
7,0
-6,4
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-2,8
2,8
Mortalität
1 Jahr
4,5
-4,7
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2023
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-12,8
15,5
Gehaltssteigerung
0,50%
1,9
-1,8
Pensionssteigerung
0,50%
7,8
-7,1
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-3,0
2,8
Mortalität
1 Jahr
4,3
-4,5
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2024
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-5,7
6,6
Gehaltssteigerung
0,50%
0,2
-0,2
Pensionssteigerung
0,50%
4,1
-3,8
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,5
0,4
Mortalität
1 Jahr
4,3
-4,6
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2023
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-5,4
6,2
Gehaltssteigerung
0,50%
0,2
-0,2
Pensionssteigerung
0,50%
3,8
-3,5
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,4
0,4
Mortalität
1 Jahr
4,3
-4,5
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2024
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-2,8
3,0
Gehaltssteigerung
0,50%
1,9
-1,9
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,1
0,1
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2023
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-3,0
3,3
Gehaltssteigerung
0,50%
2,1
-2,0
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
0,0
-0,2
Durchschnittliche Laufzeiten (Durations)
in Jahren
2024
2023
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
11,01
10,88
Ausgelagerte Pensionen
15,16
16,49
Abfertigungen
7,40
7,42
Jubiläumsgelder
8,47
8,82
Altersteilzeitansprüche
3,52
3,74
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Lebenserwartung und künftiger Pensionserhöhungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Bewertung von sonstigen Rückstellungen
Die Bewertung von sonstigen Rückstellungen erfolgte im vorliegenden Abschluss aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag (siehe RZ 23 und RZ 27). Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Energiepreisen, des Erfolgs von Verhandlungen und Gerichtsverfahren, etwaiger Ablösezahlungen und des Produktionsniveaus der Eigenerzeugung sowie der geschätzten Laufzeiten und des Diskontierungssatzes. Hinsichtlich der möglichen Schwankungen der Rückstellung, wenn sich wesentliche Parameter ändern, wird ebenfalls auf die RZ 23 und RZ 27 verwiesen. Der Diskontierungssatz beträgt für sonstige langfristige Rückstellungen zwischen 2,02 % und 2,60 % (im Vorjahr zwischen 1,87 % und 2,25 %).
Anteilserwerbe des Geschäftsjahres
Bei der Erstkonsolidierung der genannten Erwerbe von Unternehmensanteilen des Geschäftsjahres 2024 waren Annahmen hinsichtlich der Aufteilung des Kaufpreises zu treffen. Während aus Erwerben von Geschäftsbetrieben ein Firmenwert entstehen kann, ist dies aus Erwerben außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 nicht möglich.
Nutzungsdauerschätzungen
Annahmen hinsichtlich der Nutzungsdauern bei immateriellen Vermögen und Sachanlagevermögen sind mit Schätzunsicherheiten verbunden. Dies v. a., da die im Konzern betriebenen Kraftwerke vergleichsweise lange Nutzungsdauern aufweisen, die für die Branche typisch sind. Bei dieser Schätzung sind Annahmen zu treffen, insbesondere mit Blick auf die technische Haltbarkeit der betroffenen Anlagenkomponenten bzw. Laufzeiten von Betriebsgenehmigungen im Ausland, wenn nicht von einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen werden kann. Im vorliegenden Konzernabschluss erfolgten keine Anpassungen von Nutzungsdauerschätzungen aufgrund von Klimarisiken, insbesondere da keine signifikanten Auswirkungen bei Erdgas- und Wärmeanlagen festgestellt werden konnte.
Latente Steuern auf Verlustvorträge
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind nur in dem Ausmaß ansatzfähig, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Insoweit verlässliche Steuerplanungsrechnungen vorliegen, wird die Ansatzfähigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge auf deren Basis beurteilt. Als Indikation für die Ansatzfähigkeit wird zudem die steuerliche Ergebnishistorie der betroffenen Gesellschaften evaluiert.
Segment-berichterstattung
Die verantwortliche Unternehmensinstanz, die als oberste Entscheidungsträgerin (Chief Operating Decision Maker, CODM) im Kelag-Konzern dient, ist der Gesamtvorstand der Kelag. Die Segmentierung im vorliegenden Konzernabschluss folgt dem im IFRS 8.5 normierten Konzept des Managementansatzes, indem die interne Berichterstattung auf Basis jener Grundlage widergespiegelt wird, auf der die Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch den Gesamtvorstand der Kelag im Konzern erfolgt.
In der Segmentberichterstattung sind die Geschäftsaktivitäten des Kelag-Konzerns den folgenden Segmenten zugeordnet:
• Energie;
• Netz;
• Wärme und Großkunden; sowie
• Sonstiges und Beteiligungen.
Das Segment Energie beinhaltet im Wesentlichen die Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraftwerken sowie Photovoltaikanlagen im In- und Ausland inkl. anteiliger Ergebnisse dezentral gesteuerter at-equity bilanzierter Kraftwerksbeteiligungen, den Strom- und Gashandel sowie den Privat- und Gewerbekundenvertrieb von Strom und Gas. Aufgrund der bestehenden Verflechtungen erfolgt eine gemeinsame Steuerung der genannten Geschäftstätigkeiten durch den CODM.
Im Segment Netz werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasnetz der KNG-Kärnten Netz GmbH gebündelt, was auch die seitens Kelag an die KNG verpachteten Netzanlagen inkludiert.
Dem Segment Wärme und Großkunden werden einerseits sämtliche Aktivitäten im Bereich der Nutzung von Abwärme und Bioenergie zur Wärmeversorgung inkl. der anteiligen Ergebnisse der at-equity bilanzierten Wärmebeteiligungen zugeordnet; andererseits beinhaltet dieses Segment den Großkundenvertrieb von Strom und Gas. Die gemeinsame Berichterstattung betreffend Wärme und Großkunden liegt in der organisatorischen Zusammenfassung dieser Geschäftsfelder in der KELAG Energie & Wärme GmbH begründet, die eine andere Vertriebsorganisation und eigene Vertriebsprozesse mit sich bringt.
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird v. a. das Ergebnis der zentral gesteuerten at-equity bilanzierten Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zugerechnet.
In den berichtspflichtigen Segmenten werden die in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt, wobei konzerninterne Leasingverhältnisse nach IFRS 16 nicht bilanziert werden.
Zur internen Performancemessung der Geschäftssegmente wird in erster Linie das operative Ergebnis herangezogen. Dieses entspricht der Summe der operativen Ergebnisse der in das jeweilige Geschäftssegment einbezogenen Unternehmensteile unter Berücksichtigung intra- und intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen, deren Eliminierung im Konzern erfolgt. Zum Zwecke der Überwachung der Ertragskraft und der Verteilung von Ressourcen zwischen den Segmenten wird das operative Ergebnis den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Beteiligungen gegenübergestellt.
Die „Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe“ in der Segmentberichterstattung umfassen sowohl Unternehmenserwerbe, die in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fallen, als auch solche, die als Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 3 klassifiziert wurden. Dies entspricht grundsätzlich den Erwerben von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in der Geldflussrechnung. Ein von der Geldflussrechnung abweichender Ausweis in der Segmentberichterstattung erfolgt für wesentliche Transaktionen, wenn dies der internen Berichterstattung an bzw. Steuerung durch den CODM entspricht; in diesen Fällen enthält die Segmentberichterstattung gegebenenfalls eine Überleitung zur Größe in der Geldflussrechnung.
Die Kelag hat weder 2024 noch 2023 mit einem einzelnen Kunden einen Umsatz von mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt.
Segmentberichterstattung 2024
in Mio. EUR
Energie
Netz
Wärme und Großkunden
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe
Konzern
Außenumsatz
1.076,4
246,6
628,7
26,9
0,0
1.978,5
Innenumsatz
419,4
10,0
9,2
5,6
-444,2
0,0
Gesamtumsatz
1.495,8
256,6
637,9
32,5
-444,2
1.978,5
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
323,3
44,0
46,1
117,9
0,0
531,4
Abschreibungen
-87,6
-51,3
-23,2
-17,1
0,0
-179,2
davon Wertminderungen
-42,8
-0,9
-2,4
-2,6
0,0
-48,8
Zuschreibungen
1,9
0,0
0,8
0,0
0,0
2,7
Ergebnis der at-equity bilanzierten Beteiligungen
2,1
0,0
1,1
165,1
0,0
168,3
Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligungen
12,3
0,0
4,0
378,6
0,0
394,8
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
107,0
112,4
38,1
60,7
0,0
318,1
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe
14,7
0,0
0,0
0,0
0,0
14,7
Segmentberichterstattung 2023
in Mio. EUR
Energie
Netz
Wärme und Großkunden
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe
Konzern
Außenumsatz
1.210,0
220,5
752,8
35,6
0,0
2.218,9
Innenumsatz
526,6
11,1
13,5
5,8
-557,1
0,0
Gesamtumsatz
1.736,6
231,6
766,4
41,4
-557,1
2.218,9
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
318,4
6,5
61,1
172,8
0,0
558,8
Abschreibungen
-92,3
-47,2
-29,7
-14,8
0,0
-184,0
davon Wertminderungen
-51,0
0,0
-7,2
-2,5
0,0
-60,7
Zuschreibungen
1,1
0,0
0,0
0,0
0,0
1,1
Ergebnis der at-equity bilanzierten Beteiligungen
1,4
0,0
0,3
222,8
0,0
224,6
Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligungen
11,0
0,0
3,0
405,3
0,0
419,3
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
139,7
88,9
41,9
36,0
0,0
306,5
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe
58,2
0,0
0,0
0,0
0,0
58,2
davon Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel
17,2
0,0
0,0
0,0
0,0
17,2
davon Anpassung Unternehmenserwerbe brandpower 1 & 2
38,8
0,0
0,0
0,0
0,0
38,8
davon Anpassung sukzessive Anteilserwerbe
2,2
0,0
0,0
0,0
0,0
2,2
geografische Angaben
Die Zuordnung der externen Umsätze sowie des langfristigen Segmentvermögens erfolgt auf Grundlage der Segmentierung nach dem Sitz des berichtenden Unternehmens bzw. der jeweiligen Tochterunternehmen, wobei aus Wesentlichkeitsgründen eine Aggregation nach Österreich und anderen Ländern vorgenommen wird.
 
Externer Umsatz
Immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen
in Mio. EUR
2024
2023
2024
2023
Österreich
1.707,1
1.944,7
1.722,8
1.588,5
Slowenien
199,9
199,1
22,2
19,5
andere Länder
71,5
75,1
295,2
265,0
Summe geografische Regionen
1.978,5
2.218,9
2.040,1
1.872,9


// 1
Umsatzerlöse
Erläuterungen zur Gesamtergebnis-rechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Konzerns gliedern sich wie folgt auf:
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2024
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.076,4
246,6
628,7
26,9
0,0
1.978,5
davon Stromerlöse
1.058,9
237,0
324,9
2,1
0,0
1.622,9
davon Erdgaserlöse
2,8
9,6
53,9
0,0
0,0
66,4
davon Wärmeerlöse
2,8
0,0
230,3
0,0
0,0
233,1
davon sonstige Erlöse
11,9
0,0
19,5
24,8
0,0
56,1
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2023
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.210,0
220,5
752,8
35,6
0,0
2.218,9
davon Stromerlöse
1.142,7
208,6
391,2
2,2
0,0
1.744,7
davon Erdgaserlöse
55,5
12,0
92,4
0,0
0,0
159,9
davon Wärmeerlöse
3,1
0,0
251,6
0,0
0,0
254,7
davon sonstige Erlöse
8,7
0,0
17,5
33,4
0,0
59,6
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2024
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.076,4
246,6
628,7
26,9
0,0
1.978,5
davon Erlöse in Österreich
806,0
246,6
628,3
26,3
0,0
1.707,1
davon Erlöse in anderen Ländern
270,4
0,0
0,4
0,6
0,0
271,4
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2023
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.210,0
220,5
752,8
35,6
0,0
2.218,9
davon Erlöse in Österreich
940,1
220,5
752,4
31,7
0,0
1.944,7
davon Erlöse in anderen Ländern
269,9
0,0
0,4
3,9
0,0
274,2
In den Stromerlösen im Segment Energie werden Ergebnisse aus der Realisierung und Bewertung von Verkaufs- und Kauftransaktionen im Rahmen von Energiehandelstätigkeiten nach Saldierung eines Betrags von 782,9 Mio. EUR (im Vorjahr 1.406,2 Mio. EUR) ausgewiesen; in den Erdgaserlösen wurden analog 401,2 Mio. EUR (im Vorjahr 184,0 Mio. EUR) saldiert. Die Umsatzerlöse, die im Geschäftsjahr 2024 absatzseitig aus Realisierungen außerbörslicher Terminliefergeschäfte in Erfüllung gegangen sind und im Vorjahr in der Bewertung derivativer Finanzinstrumente enthalten waren, haben die Stromerlösen um 250,7 Mio. EUR (im Vorjahr um 212,6 Mio. EUR) und die Erdgaserlöse um 16,5 Mio. EUR (im Vorjahr um 20,6 Mio. EUR) gesenkt.
Im Segment Wärme und Großkunden sind zeitpunktbezogene Umsatzerlöse enthalten, die aus der Abfallverwertung erzielt werden. Diese haben in der aktuellen Berichtsperiode 16,3 Mio. EUR (im Vorjahr 14,4 Mio. EUR) ausgemacht.
Im Segment Sonstiges und Beteiligungen sind zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus der Errichtung und dem Verkauf von Photovoltaikanlagen enthalten, die 15,7 Mio. EUR (im Vorjahr 24,7 Mio. EUR) ausmachen.

// 2
Sonstige Erträge
Sonstige Erträge
in Mio. EUR
2024
2023
Aktivierte Eigenleistungen
46,0
38,1
Bewertungen von außerbörslichen Terminliefergeschäften im Strom- und Erdgasbereich
4,8
0,0
Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
3,3
4,1
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
10,6
9,1
Veränderung des Bestands an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen
-0,3
1,6
Schadensvergütung aus Versicherungsleistungen
3,3
6,7
Erträge aus Altmaterialverkauf
1,0
1,3
Übrige
20,1
19,3
Summe Sonstige Erträge
88,7
80,2


// 3
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
in Mio. EUR
2024
2023
Materialaufwand
-112,6
-120,1
Aufwand für bezogene Leistungen
-1.071,9
-1.327,8
davon Strombezug
-904,8
-1.091,0
davon Erdgasbezug
-102,9
-179,4
davon Fremdleistungen
-64,2
-57,4
Summe Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
-1.184,6
-1.447,9
Der Aufwand für bezogene Leistungen, der im Geschäftsjahr 2024 aus der Realisierung außerbörslicher Terminliefergeschäfte beschaffungsseitig in Erfüllung gegangen ist und im Vorjahr in der Bewertung derivativer Finanzinstrumente enthalten war, hat den Strombezug um 254,2 Mio. EUR (im Vorjahr um 187,5 Mio. EUR) und den Erdgasbezug um 17,7 Mio. EUR (im Vorjahr um 20,6 Mio. EUR) gesenkt.

// 4
Personalaufwand
Personalaufwand
in Mio. EUR
2024
2023
Löhne und Gehälter
-168,9
-151,3
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-41,6
-36,7
Aufwendungen für Lehrlingsentschädigung
-1,9
-1,7
Sonstige Sozialaufwendungen
-1,6
-1,7
Zwischensumme
-214,0
-191,5
Aufwendungen für Abfertigungen
-1,8
-1,5
Aufwendungen für Pensionen
-7,6
-6,8
davon Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne
-5,5
-5,0
Summe Personalaufwand
-223,4
-199,8
An Beiträgen an Mitarbeitervorsorgekassen wurden im Geschäftsjahr 2024 1,6 Mio. EUR (im Vorjahr 1,3 Mio. EUR) bezahlt. Die Pensionskassenbeiträge an die beitragsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft betrugen in der Berichtsperiode 2024 insgesamt 5,5 Mio. EUR (im Vorjahr 5,0 Mio. EUR).
Die Veränderung in den Löhnen und Gehältern ist v. a. auf die Anzahl an beschäftigten Mitarbeitern bzw. die kollektivvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen von durchschnittlich 8,4 % im EVU-Kollektivvertrag, die ab Feber 2024 wirksam wurden, zurückzuführen.

Mitarbeiterzahlen
Die Mitarbeiterzahl, gemessen als Jahresdurchschnitt der Mitarbeiteräquivalente (Teilzeitstellen aliquot berücksichtigt), setzt sich im Kelag-Konzern wie folgt zusammen:
in Mitarbeiteräquivalenten
2024
2023
Veränderung
Arbeiter und Angestellte
1.951
1.788
163
Lehrlinge
107
101
6
Summe Mitarbeiter
2.058
1.889
169
Der Personalaufbau ist im Wesentlichen auf den zusätzlichen Ressourcen- und Kompetenzbedarf im Rahmen des Wachstumsprogramms im In- und Ausland zurückzuführen.

// 5
Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
in Mio. EUR
2024
2023
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
-41,5
-32,1
davon Wertminderungsaufwendungen auf Firmenwerte
0,0
-2,5
davon Wertminderungsaufwendungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte
-17,3
-6,7
Abschreibungen auf Sachanlagen
-137,7
-151,9
davon Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen
-31,5
-51,5
Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
-179,2
-184,0
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind Abschreibungen der Nutzungsrechte nach IFRS 16 enthalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte verteilen:
in Mio. EUR
2024
2023
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
-2,7
-2,3
Technische Anlagen und Maschinen
-0,3
-0,2
Sonstige Sachanlagen
-0,5
-0,3
Summe Abschreibungen Nutzungsrechte
-3,5
-2,9

Im Geschäftsjahr 2024 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu nachfolgenden Wertminderungen/Wertaufholungen:
Im Konzerntochterunternehmen KelKos Energy SH.P.K. mit Sitz in Decan, Kosovo, sind drei CGUs bzw. Kraftwerksstandorte enthalten: Decan, Belaje und Lumbardhi II. Im Zuge von laufenden Rechtsverfahren Dritter gegen die Entscheidungen zu Genehmigungen der kosovarischen Behörden betreffend der Kraftwerke Decan und Belaje, in denen der Konzern nicht die beklagte Partei, allerdings direkt betroffen ist, wurden die Betriebsgenehmigungen für die Kraftwerke Decan und Belaje mittels einstweiliger Verfügung wiederholt ausgesetzt – mittlerweile fand eine Klärung des zugrundeliegenden Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof im Kosovo statt, sodass diese Kraftwerke wieder in Betrieb genommen werden konnten. Die umweltrechtliche Genehmigung für Lumbardhi II wurde von der Behörde nicht erteilt. Seit 2021 wird diese Entscheidung in Verfahren gegen die Behörden bekämpft. Diese haben bisher nicht zu einer Erteilung der umweltrechtlichen Genehmigung geführt. Die beschriebene rechtliche Unsicherheit und Kraftwerksstillstände wurden in den Wertminderungstests berücksichtigt.
Die Bewertung zum 31. Dezember 2024 führte bei den aktuell in Betrieb befindlichen Kraftwerken zu einer Wertaufholung der CGUs Belaje und Decan. Für das Kraftwerk Lumbardhi II, welches noch keine Betriebsgenehmigung besitzt, wurde der Restbuchwert vollständig abgeschrieben. Die Rechtsvertreter gehen davon aus, dass der Entzug der wirtschaftlichen Rückflüsse einer Enteignung gleichkommt. In den Impairment-Tests wird auf Basis der Einschätzung des Managements eine schrittweise Klärung der noch offenen rechtlichen Punkte unterstellt. Im Segment Energie wurden Wertminderungen in Höhe von 3,3 Mio. EUR und Zuschreibungen von 1,9 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGUs in Höhe von 17,3 Mio. EUR erfasst, der jeweils dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 8,8 bis 10,2 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 10,7 bis 11,3 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag der drei kosovarischen CGUs um 0,8 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,9 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,9 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,9 Mio. EUR reduzieren. Die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Weiterbetriebes der Kraftwerke in den der Bewertung zugrunde liegenden Szenarien um 10 % würde den Value in Use um 2,5 Mio. EUR erhöhen. Die Reduktion der Wahrscheinlichkeit im gleichen Ausmaß führt zu einem um 2,5 Mio. EUR geringeren Value in Use.
Die Unwetterereignisse im November 2024 führten zu massiven Schäden am Wasserkraftwerk Cirat. Die Wiederinstandsetzungsarbeiten werden bis Mitte 2026 andauern. Diese führte in Kombination mit geänderten Konzessionsdauern zu einer Wertminderung der drei spanischen Kraftwerke Cirat, Los Cantos und Vallat. Im Segment Energie wurden daraus Wertminderungen von 14,9 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGUs von 34,4 Mio. EUR erfasst, der jeweils dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,9 bis 7,0 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,9 bis 8,3 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 1,9 Mio. EUR reduzieren bzw. um 2,1 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 1,9 Mio. EUR erhöhen bzw. um 1,9 Mio. EUR reduzieren. Die Abschaffung der Generation Tax in Höhe von 7 % nach 2027 würde den erzielbaren Betrag um 2,8 Mio. EUR erhöhen.
Die gesunkenen Strompreisprognosen und höhere Aufwendungen für die Konzessionsverlängerung führten bei vier französischen Wasserkraftwerken zu einer Wertminderung in Höhe von 7,9 Mio. EUR im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und betrug 12,5 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,8 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,6 % bis 9,4 % entspricht. Eine Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,6 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,6 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung (Verminderung) der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 1,3 Mio. EUR erhöhen bzw. um 1,3 Mio. EUR reduzieren.
Bei dem in Bau befindlichen Windpark Ivan Sedlo in Bosnien bedingten geänderte Förderungsbestimmungen niedrigere Vermarktungspreise und führten zu Wertminderungen. Im Segment Energie wurden daraus Wertminderungen von 6,0 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGU von 36,6 Mio. EUR erfasst, der dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 10,1 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 11,0% entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 1,4 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,5 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 2,0 Mio. EUR erhöhen bzw. um 2,0 Mio. EUR reduzieren.
Die Verzögerungen bei den Netzzugängen für die PV Projekte Pincara und Canda in Italien führten zu Wertminderungen. Im Segment Energie wurden daraus Wertminderungen von 3,3 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGUs von 1,9 Mio. EUR erfasst, der jeweils dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,3 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,4 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,2 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,2 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,2 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,2 Mio. EUR reduzieren.
Bei der kroatischen Photovoltaikanlage SEB führten mehrere Starkwindereignisse zu erheblichen Schäden an den Modulen der Anlage. Die Kosten für die Wiederinstandsetzung sowie der damit verbundene Kraftwerksstillstand führten in Kombination mit gesunkenen Vermarktungspreisen zu einer Wertminderung der CGU SEB. Im Segment Energie wurden daraus Wertminderungen von 3,1 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGU von 3,8 Mio. EUR erfasst, der dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,0 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,4 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,2 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,2 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,2 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,2 Mio. EUR reduzieren.
Im Inland führte das gesunkene Strompreisniveau zu einer Wertminderung des Kraftwerkes Arriach. Im Segment Energie wurden daraus Wertminderungen von 2,7 Mio. EUR auf einen erzielbaren Betrag der betroffenen CGU von 6,5 Mio. EUR erfasst, der dem Nutzungswert entspricht. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,0 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,3 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,5 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,6 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,2 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,2 Mio. EUR reduzieren.
Weitere Wertminderungen im Ausmaß von 7,6 Mio. EUR wurden in den Segmenten Wärme und Großkunden (dort für Fernwärmeanlagen in Österreich), Sonstiges und Beteiligungen (dort v. a. für Glasfasernetze in Österreich) sowie in den Segmenten Energie und Netz vorgenommen. Diese wurden vor allem durch Baukostenerhöhungen bzw. preisbedingt ausgelöst.


// 6
Sonstige Aufwendungen 
Sonstige Aufwendungen
in Mio. EUR
2024
2023
Steuern (ohne Ertragsteuern)
-6,8
-15,5
davon Erlösabschöpfungen
-2,3
-10,6
Bewertungen von außerbörslichen Terminliefergeschäften im Strom- und Erdgasbereich
0,0
-1,7
Betriebskosten Geschäftsräume
-3,7
-3,8
Kfz-Kosten
-4,3
-4,0
Reise- und Fahrtspesen
-3,9
-3,4
Nachrichtenaufwand
-3,4
-3,7
Miet- und Pachtaufwand
-7,0
-7,9
Personalbeistellung
-1,4
-4,7
Aufwendungen für Betriebsführung
-1,6
-1,3
Werbe- und Repräsentationsaufwand
-10,8
-7,9
Versicherungen
-9,0
-7,7
Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwand
-18,5
-15,1
Aus- und Fortbildung
-2,2
-1,8
Provisionen an Dritte
-7,7
-9,6
Mitgliedsbeiträge
-1,3
-1,2
Entschädigungen
-1,8
-1,4
Büromaterial und Werkzeuge
-2,2
-1,0
Software-Wartung und -Updates
-12,3
-10,0
Spesen des Geldverkehrs
-0,6
-0,7
Rückstellungsdotierung künftige Kraftwerkserwerbe
0,0
-8,6
Übrige
-18,4
-22,3
Summe Sonstige Aufwendungen
-117,0
-133,2
Im Miet- und Pachtaufwand des Geschäftsjahres 2024 sind Nutzungsgebühren für Software enthalten, die im Konzern nicht nach IFRS 16 bilanziert werden. Ferner sind kurzfristige Mietverhältnisse bzw. Mietverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 1,1 Mio. EUR (im Vorjahr 1,0 Mio. EUR) enthalten, die gemäß IFRS 16.5 von der IFRS-16-Anwendung freigestellt sind. Im Miet- und Pachtaufwand sind u.a. variable Nutzungsentgelte enthalten, die zu keiner Bilanzierung nach IFRS 16 führen; im Geschäftsjahr 2024 sind diese in Höhe von 1,5 Mio. EUR (im Vorjahr 4,1 Mio. EUR) angefallen.
Der Anstieg der Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwendungen ist auf Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf die Transformation des ERP-Systems zurückzuführen.


// 7
Finanzergebnis
Finanzergebnis
In den Finanzerträgen in Höhe von 18,8 Mio. EUR (im Vorjahr 8,3 Mio. EUR) sind v.a. Zinserträge in Höhe von 15,9 Mio. EUR (im Vorjahr 7,8 Mio. EUR) aus Bankguthaben und Termineinlagen enthalten. Die Finanzaufwendungen setzen sich in der Berichts- und Vergleichsperiode folgendermaßen zusammen, wobei ein Großteil davon auf Zinsen für Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen ist, die zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert werden:
Finanzaufwendungen
in Mio. EUR
2024
2023
Anleihe- und Kreditzinsen
-18,1
-16,1
Gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten
3,4
1,1
Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen
-7,9
-8,4
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
-0,7
-0,4
Sonstige
-1,6
-0,1
Summe Finanzaufwendungen
-24,8
-23,9
Der Finanzierungskostensatz, der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt worden ist, lag für Investitionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 bei 2,70 % (im Vorjahr bei 2,30 %) und bei jenen des zweiten Halbjahres ebenfalls bei 2,70 % (Vorjahr 2,50%).

// 8
Ertragsteuern
Ertragsteuern
in Mio. EUR
2024
2023
Laufende Ertragsteuern des Berichtsjahres
-76,7
-58,5
Laufende Ertragsteuern der Vorjahre
0,1
-0,3
Latente Ertragsteuern
-6,5
-21,5
Summe Ertragsteuern
-83,1
-80,3
In den laufenden Ertragsteuern sind erstmalig Steueraufwendungen aufgrund von Pillar II-Regelungen in unwesentlichem Ausmaß enthalten.
Die Veränderung der laufenden und latenten Ertragsteuern im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Verwendung eines Verlustvortrages der Kelag im Geschäftsjahr 2023.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:
Steuerüberleitungsrechnung
in Mio. EUR
2024
2023
Ergebnis vor Ertragsteuern
525,3
543,2
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (2024: 23%, 2023: 23,25%)
-120,8
-126,3
Steuereffekte aus:
 
 
Steuerfreien Beteiligungserträgen
38,5
49,4
Steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen und Erträgen
-0,5
0,4
Verlusten des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
-0,4
-1,6
Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern
0,0
-0,3
Aperiodischem Steueraufwand/-ertrag
-0,7
-1,5
Differenzen aus sonstigen Posten
0,7
-0,4
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand
-83,1
-80,3

// 12
Sonstiges Ergebnis
Sonstiges Ergebnis
Umbuchungen des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung („Recycling“) fanden nur als Resultat von Sicherungsbeziehungen aus dem Energiehandel statt:
in Mio. EUR
2024
2023
Bewertungsergebnis aus Sicherungsgeschäften
-69,5
319,4
Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung
42,8
-112,4
Effekt im sonstigen Ergebnis
-26,7
206,9
Die Umgliederungen aus dem Recycling von Commodity-Sicherungsgeschäften erfolgen für Absatzgeschäfte in die Umsatzerlöse und bei Beschaffungsgeschäften in den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen.

Erläuterungen
zur Bilanz
Langfristige Vermögenswerte

// 9
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 2024
in Mio. EUR
Firmen-
wert
Rechte, Konzessionen & Lizenzen
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2024
30,2
781,2
811,4
Zugänge
0,0
12,4
12,4
Veränderung Konsolidierungskreis
0,0
2,8
2,8
Abgänge
0,0
-1,5
-1,5
Umbuchungen
0,0
0,6
0,6
Stand per 31.12.2024
30,2
795,5
825,6
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2024
24,7
417,7
442,4
Abschreibungen
0,0
24,2
24,2
Wertminderungsaufwendungen
0,0
17,3
17,3
Abgänge
0,0
-1,0
-1,0
Stand per 31.12.2024
24,7
458,1
482,8
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2024
5,5
337,3
342,8
Immaterielle Vermögenswerte 2023
in Mio. EUR
Firmen-
wert
Rechte, Konzessionen & Lizenzen
Summe
Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand per 01.01.2023
30,2
754,6
784,7
Zugänge
0,0
32,4
32,4
Veränderung Konsolidierungskreis
0,0
3,0
3,0
Abgänge
0,0
-8,7
-8,7
Stand per 31.12.2023
30,2
781,2
811,4
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2023
22,2
397,1
419,3
Abschreibungen
0,0
23,0
23,0
Wertminderungsaufwendungen
2,5
6,7
9,1
Zuschreibungen
0,0
-0,4
-0,4
Abgänge
0,0
-8,6
-8,6
Stand per 31.12.2023
24,7
417,7
442,4
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2023
5,5
363,5
369,0
In den Rechten, Konzessionen und Lizenzen werden Strombezugsrechte, Belieferungsrechte und sonstige Rechte – darunter Software und Konzessionen – ausgewiesen. Als wesentliche Position darin machen die Buchwerte der Strombezugs- und Belieferungsrechte der Kelag, KEW und KRV zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 257,9 Mio. EUR (im Vorjahr 268,0 Mio. EUR) aus. Ebenso sind darin immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2,7 Mio. EUR (im Vorjahr 2,6 Mio. EUR) enthalten, die nicht abgeschrieben werden.


// 10
Sachanlagen
Sachanlagen 2024
in Mio. EUR
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
Unbebaute Grundstücke
Technische Anlagen und Maschinen
Sonstige
Sachanlagen
Anlagen in Bau und
Projekte
Geleistete Anzahlungen
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2024
346,8
7,7
2.819,1
250,4
91,6
33,1
3.548,8
Zugänge
8,5
5,5
103,6
37,2
134,5
27,9
317,3
Veränderung Konsolidierungskreis
-0,3
6,1
-0,8
0,0
13,2
0,0
18,3
Abgänge
-1,6
0,0
-69,2
-5,9
-1,5
0,0
-78,2
Umbuchungen
-0,5
0,0
28,7
5,9
-7,0
-26,6
0,6
Stand per 31.12.2024
352,9
19,4
2.881,4
287,7
230,9
34,4
3.806,7
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2024
209,2
0,0
1.681,2
131,8
10,5
12,2
2.044,9
Abschreibungen
7,2
0,0
84,4
16,0
0,0
0,0
107,6
Wertminderungs-aufwendungen
3,8
0,0
12,2
2,6
12,9
0,0
31,5
Zuschreibungen
-0,5
0,0
-2,2
0,0
0,0
0,0
-2,7
Veränderung Konsolidierungskreis
-0,3
0,0
-0,7
0,0
0,0
0,0
-0,9
Abgänge
-1,5
0,0
-65,1
-5,7
0,0
0,0
-72,3
Umbuchungen
-0,9
0,0
2,1
0,0
12,2
-12,2
1,2
Stand per 31.12.2024
217,1
0,0
1.711,9
144,7
35,6
0,0
2.109,4
 
 
 
 
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2024
135,8
19,3
1.169,5
143,0
195,3
34,4
1.697,3

Sachanlagen 2023
in Mio. EUR
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
Unbebaute Grundstücke
Technische Anlagen und Maschinen
Sonstige
Sachanlagen
Anlagen in Bau und
Projekte
Geleistete Anzahlungen
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2023
327,5
5,9
2.609,3
222,3
61,1
13,5
3.239,6
Zugänge
15,4
2,0
126,0
29,5
84,4
22,9
280,2
Veränderung Konsolidierungskreis
0,8
0,0
49,7
0,0
0,0
0,1
50,6
Abgänge
-0,7
0,0
-13,3
-3,9
-0,1
-3,4
-21,5
Umbuchungen
3,8
-0,2
47,6
2,6
-53,8
0,0
0,0
Wechselkursdifferenzen (netto)
-0,1
0,0
-0,2
0,0
0,0
0,0
-0,2
Stand per 31.12.2023
346,8
7,7
2.819,1
250,4
91,6
33,1
3.548,8
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2023
196,7
0,0
1.584,9
121,3
4,9
0,0
1.907,9
Abschreibungen
7,2
0,0
79,2
13,9
0,0
0,0
100,3
Wertminderungs-aufwendungen
5,9
0,0
27,8
0,1
5,5
12,2
51,5
Zuschreibungen
0,0
0,0
-0,7
0,0
0,0
0,0
-0,7
Veränderung Konsolidierungskreis
0,0
0,0
1,4
0,0
0,0
0,0
1,4
Abgänge
-0,6
0,0
-11,4
-3,5
0,0
0,0
-15,5
Wechselkursdifferenzen (netto)
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Stand per 31.12.2023
209,2
0,0
1.681,2
131,8
10,5
12,2
2.044,9
 
 
 
 
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2023
137,6
7,7
1.137,9
118,6
81,2
20,9
1.503,9
Im Anlagevermögen wurden im aktuellen Geschäftsjahr 7,4 Mio. EUR (im Vorjahr 3,6 Mio. EUR) an Zuschüssen der öffentlichen Hand anschaffungskostenmindernd erfasst.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens stammen zu einem großen Teil aus der Kelag bzw. der Kelag Energie & Wärme GmbH. Der Anstieg dieser Zugänge ist v. a. auf Investitionen der Kelag – diese stammen insbesondere aus Wasserkraftprojekten bzw. dem Netzausbau – zurückzuführen. Die größten Anlagenzugänge im Ausland stammen aus der Errichtung von Windkraftanlagen der PVE Perun DOO Skopje und der Vjetropark Interwind d.o.o.
Die Veränderung des Konsolidierungskreises 2023 und 2024 beinhaltet Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 sowie diesbezügliche Veräußerungen.
In der Bilanz sind alle Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 den einzelnen Anlagenklassen je nach Art des zugrunde liegenden Vermögenswerts folgendermaßen zugeordnet:
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2023
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
23,6
16,8
Technische Anlagen und Maschinen
3,0
2,4
Sonstige Sachanlagen
1,7
1,4
Summe Nutzungsrechte
28,3
20,7
Der Buchwert der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 hat sich folgendermaßen entwickelt:
in Mio. EUR
2024
2023
Buchwert zum 01.01.
20,7
14,1
Zugänge und Neubewertungen
11,7
6,2
Veränderung Konsolidierungskreis
-0,2
4,1
Abgänge
-0,3
-0,8
Umbuchungen
-0,1
0,0
Abschreibungen
-3,5
-2,9
Buchwert zum 31.12.
28,3
20,7

// 11
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. EUR
2024
2023
2024
2023
Buchwert at-equity bilanzierte Beteiligungen zum 01.01.
415,8
328,3
3,5
5,5
Zugänge
0,0
0,0
0,0
0,2
Abgänge
0,0
0,0
0,0
-3,3
Dividenden
-191,3
-131,0
-0,4
-1,1
Ergebnis der at-equity Bilanzierung
166,0
219,1
2,3
1,2
Sonstiges Ergebnis aus der at-equity Bilanzierung
-1,4
-0,7
0,3
1,1
Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen zum 31.12.
389,1
415,8
5,7
3,5
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung aggregierter Bilanzdaten für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen des Kelag-Konzerns. Die Bilanzdaten der Beteiligungsunternehmen beziehen sich auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres und stellen nicht Anteile des Kelag-Konzerns dar.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. EUR
2024
2023
2024
2023
Vermögenswerte und Schulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
912,7
1.559,1
10,3
8,2
Langfristige Vermögenswerte
5.401,1
5.169,3
27,3
26,8
Kurzfristige Schulden
354,6
475,0
7,2
4,2
Langfristige Schulden
1.652,0
1.674,4
17,5
23,5
Eigenkapital - 100 %
4.307,2
4.578,9
12,8
7,4
Eigenkapital – Anteil der Kelag
438,2
464,7
5,8
3,3
Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode
-49,1
-48,9
0,0
0,3
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zum 31.12.
389,1
415,8
5,7
3,5
davon Buchwert VERBUND Hydro Power
377,8
404,5
 
 
Die Unterschiede zwischen dem anteiligen Eigenkapital und dem Beteiligungsansatz sind im Wesentlichen auf die erstmalige Erfassung der VERBUND Hydro Power GmbH als assoziiertes Unternehmen im Rahmen von sukzessiven Anteilserwerben zurückzuführen.
Als wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH, die vor allem in der Erzeugung erneuerbarer Energien tätig ist, einzustufen, deren Finanzzahlen sich wie folgt darstellen:
VERBUND Hydro Power GmbH: Gesamtergebnisrechnung
in Mio. EUR
2024
2023
Umsatzerlöse
2.714,0
3.392,1
Ergebnis nach Ertragsteuern
1.650,9
2.175,1
Beteiligungsquote der Kelag
10,02%
10,02%
Ergebnis – Anteil der Kelag
165,5
218,0
Ergebnis nach Ertragsteuern
1.650,9
2.175,1
Sonstiges Ergebnis
-17,7
-10,4
Gesamtperiodenergebnis
1.633,2
2.164,8
Beteiligungsquote der Kelag
10,02%
10,02%
Gesamtperiodenergebnis – Anteil der Kelag
163,7
217,0
Von der VERBUND Hydro Power GmbH erhaltene Dividende
190,4
130,3
Das sonstige Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH ist auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zurückzuführen.
VERBUND Hydro Power GmbH: Bilanz
in Mio. EUR
2024
2023
Kurzfristige Vermögenswerte
902,7
1.550,7
Langfristige Vermögenswerte
5.377,8
5.147,3
Kurzfristige Schulden
351,5
472,3
Langfristige Schulden
1.649,3
1.671,3
Eigenkapital
4.279,7
4.554,4

// 13
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
in Mio. EUR
2024
2023
Wertpapiere
24,8
24,8
Wertrechte
0,2
0,2
nicht konsolidierte assoziierte Unternehmen
0,1
1,1
Sonstige Finanzanlagen
0,0
0,1
Summe Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
25,1
26,2
Die Wertpapiere (österreichische Staatsanleihen) dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen.

// 14
Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente
Sonstige langfristige Forderungen und derivative finanzinstrumente
in Mio. EUR
2024
2023
Sonstige Ausleihungen
2,9
1,5
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
30,1
108,3
Sonstige Finanzinstrumente
20,8
7,0
Übrige
4,6
2,5
Summe Sonstige langfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente
58,4
119,3
Die Verringerung der langfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist auf ein Absinken des Energiepreisniveaus an den Großhandelsmärkten zurückzuführen, der sich insbesondere auf den beizulegenden Zeitwert außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns ausgewirkt hat, die entweder als Teile von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.
Der Anstieg der sonstigen Finanzinstrumente ist im Wesentlichen auf die Geschäftsaktivitäten in Zusammenhang mit Energieservices in diesbezüglichen Konzerngesellschaften innerhalb des Teilkonzerns der Interenergo d.o.o. zurückzuführen, da ein Großteil der vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurde und somit nur noch langfristige Zahlungsansprüche zu bilanzieren sind.



// 15
Latente Steueransprüche
und -schulden
Steuerlatenzen
Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Verlustvorträge wirken sich mit folgenden Steuerlatenzen aus:
in Mio. EUR
2024
2023
Latente Steueransprüche
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
4,6
1,6
Sachanlagen
17,3
11,6
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
6,8
5,1
Rückstellungen
46,4
50,5
Lang- und kurzfristige Schulden
5,5
5,5
Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich
27,7
90,4
Sonstige Posten
8,1
9,8
Steuerliche Verlustvorträge
3,9
2,1
Summe latente Steueransprüche 31.12.
120,3
176,4
Latente Steuerschulden
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
11,0
12,1
Sachanlagen
67,5
51,3
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
5,8
4,1
Rückstellungen
22,7
24,3
Lang- und kurzfristige Forderungen
2,7
0,6
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich
38,1
109,3
Lang- und kurzfristige Schulden
2,1
2,6
Sonstige Posten
0,7
2,2
Summe latente Steuerschulden 31.12.
150,7
206,6
Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden saldiert 31.12.
-30,3
-30,1
davon latente Steueransprüche gem. Bilanz
25,2
23,4
davon latente Steuerschulden gem. Bilanz
55,6
53,5
Entwicklung der Steuerlatenzen
Die Nettoposition für latente Steueransprüche und -schulden hat sich wie folgt verändert:
in Mio. EUR
2024
2023
Anfangsbestand 01.01.
-30,1
33,7
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
-6,5
-21,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
6,3
-42,3
Endbestand 31.12.
-30,3
-30,1

In Fällen, in denen es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die jeweiligen latenten Steueransprüche verwendet werden können, wurden diese nicht angesetzt. Im Konzern wurden in diesem Zusammenhang auf steuerliche Verlustvorträge, die überwiegend unbefristet vortragsfähig sind, in Höhe von 6,1 Mio. EUR (im Vorjahr 6,0 Mio. EUR) keine Steueransprüche erfasst. Diese nicht angesetzten latenten Steuern auf Verlustvorträge teilen sich folgendermaßen auf Länder auf:
in Mio. EUR
2024
2023
Italien
1,0
0,2
Kosovo
0,0
0,9
Österreich
3,5
3,5
Rumänien
1,1
1,2
Spanien
0,4
0,2
Summe Verlustvorträge
6,1
6,0
Zum 31. Dezember 2024 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen, die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. bilanziertem Beteiligungsansatz (Outside Basis Differences) der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden, da das Management die Umkehrung der Differenzen steuern kann und diese in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2024 wurde daher keine Steuerschuld für temporäre Differenzen in Höhe von 432,4 Mio. EUR (im Vorjahr 386,0 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen angesetzt.
Kurzfristige Vermögenswerte

// 16
Vorräte
Vorräte
in Mio. EUR
2024
2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
26,5
23,4
Unfertige Erzeugnisse
0,2
0,8
Erdgas
24,5
34,5
Fertige Erzeugnisse und Waren
10,8
9,9
Vertragsvermögenswerte aus noch nicht abrechenbaren Leistungen
7,2
13,9
Geleistete Anzahlung auf Vorräte
1,0
0,4
Summe Vorräte
70,1
82,9
Der geringere Bestand an Erdgasvorräten zum 31. Dezember 2024 ist auf einen Mengenrückgang zurückzuführen.
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten

// 17
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten
Die kurzfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 135,9 Mio. EUR (im Vorjahr 373,1 Mio. EUR) resultieren aus der Bewertung von außerbörslichen Terminliefergeschäften aus dem Energiebereich. In diesen Forderungen sind solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

// 18
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
in Mio. EUR
2024
2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
237,3
278,5
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
4,2
6,1
Termingeldeinlagen kurzfristig
218,3
225,3
Forderungen aus der Verrechnung von Steuern
18,7
16,0
Forderungen aus Ertragsteuern
0,6
10,7
Kautionen Energiehandel Kassa-/Termingeschäfte
16,0
18,4
Geleistete Anzahlungen
1,5
1,7
Übrige
23,0
26,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
519,6
583,1
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten betreffen großteils bereits abgerechnete Strom-, Erdgas- und Wärmeforderungen und enthalten darüber hinaus auch Forderungen aus noch nicht abgerechneten Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen.
Die Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen betreffen zur Gänze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Veränderung der kurzfristigen Termingeldeinlagen beinhaltet Aufnahmen und Rückführungen, die im Cashflow aus der Investitionstätigkeit in folgenden Positionen enthalten sind: In der Position Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen finden sich 486,4 Mio. EUR an Aufnahmen von Termingeldeinlagen. In der Position Einzahlungen aus der Veräußerung sonstiger Wertpapiere und Wertrechte, langfristiger Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstiger Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen sind 493,0 Mio. EUR an Rückführungen von Termingeldeinlagen enthalten.
Die Veränderung der Forderungen aus Ertragsteuern ist überwiegend auf den Erhalt von Steuergutschriften in der KI-Kelag International GmbH im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen.
Wertberichtigungen
in Mio. EUR
Buchwert
Wertberichtigung
Brutto
2024
 
 
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
237,3
9,3
246,6
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
4,2
0,0
4,2
Übrige Forderungen
278,1
0,0
278,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
519,6
9,4
528,9
 
 
 
 
2023
 
 
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
278,5
7,7
286,2
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
6,1
0,0
6,1
Übrige Forderungen
298,5
0,0
298,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
583,1
7,7
590,9
Die Entwicklung der Wertberichtigung stellt sich wie folgt dar:
in Mio. EUR
 
Stand 01.01.2023
6,1
Aufwandswirksame Zuführung
2,2
Auflösung
-0,6
Stand 31.12.2023/01.01.2024
7,7
Aufwandswirksame Zuführung
2,5
Inanspruchnahme
-0,5
Auflösung
-0,4
Stand 31.12.2024
9,4

// 19
Liquide Mittel
In den Wertberichtigungen sind Kreditverluste der Stufe 3 in Höhe von 9,0 Mio. EUR (im Vorjahr 7,1 Mio. EUR) zu Forderungen enthalten, zu denen konkrete Ausfallsindikatoren, wie etwa Mahnungen oder Insolvenzeröffnungen, vorliegen und die in der Regel mehr als 90 Tage überfällig sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bereits in die Stufe 3 klassifiziert wurden und deren Risiken mit Endkunden im Strom- und Gasbereich vergleichbar sind, wurden mit einem Ausfallsatz von 0,18% (im Vorjahr 0,18%) pauschal wertberichtigt. Bei jenen, deren Risiken ähnlich zum Wärmebereich sind, wurde mit einem Ausfallsatz von 0,11% (im Vorjahr 0,11%) gerechnet. Diese Ausfallsätze wurden aus historischen Forderungsausfällen abgeleitet und um zukunftsbezogene Informationen in Bezug auf Mahndaten adaptiert.
Liquide Mittel
Die Guthaben bei Kreditinstituten inklusive Termingeldeinlagen mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten betragen 177,5 Mio. EUR (im Vorjahr 81,3 Mio. EUR).

// 20
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital stand unverändert mit 58,2 Mio. EUR zu Buche und unterteilt sich in 8.000.000 auf Namen lautende Stückaktien. Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bestanden nicht.
Angesammelte Ergebnisse und Dividende
In den in der Entwicklung des Eigenkapitals ausgewiesenen angesammelten Ergebnissen ist unter anderem die gesetzliche Rücklage enthalten, die mit 6,7 Mio. EUR unverändert zu Buche steht und einer Ausschüttungssperre unterliegt sowie mit 10,0 % des gezeichneten Kapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert ist.
Die angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Ergebnisse.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Einzelabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzgewinn. Demnach wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, 215,0 Mio. EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies bedeutet eine vorgeschlagene Dividende je Aktie in Höhe von 26,88 EUR.
Gezahlte Dividende
Die für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 gezahlte Dividende wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
 
Gesamt
Anzahl der Aktien
Pro Aktie
 
in Mio. EUR
 
EUR
Für Geschäftsjahr 2023 in 2024 gezahlte Dividende
230,0
8.000.000
28,75
Für Geschäftsjahr 2022 in 2023 gezahlte Dividende
100,0
8.000.000
12,50

// 21
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
Der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften wird durch das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbare Eigenkapital dargestellt. Die betroffenen Gesellschaften sind dem Appendix zum Konzernanhang – Konsolidierungskreis – zu entnehmen.
Die Veränderung des Eigenkapitals, das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbar ist, ergibt sich im Wesentlichen aus der Anteilserhöhung an der Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH bzw. der Anteilsabstockung an der Windpark Nikitsch GmbH.

Langfristige Schulden

// 22
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Der wesentliche Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
 
Nominale in Mio. EUR
Buchwert zum 31.12.2024 in Mio. EUR
davon kurzfristig
Buchwert zum 31.12.2023 in Mio. EUR
davon kurzfristig
Kupon/Zins
Fälligkeit
Anleihe 2014 (öffentlich)
150,0
152,2
2,3
152,2
2,3
3,00%
2026
Anleihe 2021 (privatplatziert)
120,0
119,6
1,0
119,5
1,0
1,15%
2041
EIB 1. Tranche
40,0
27,1
2,6
31,2
2,8
1,72%
2035
EIB 2. Tranche
20,0
14,1
1,3
15,7
1,3
6-M-Euribor + 0,267%
2035
EIB 3. Tranche
30,0
24,0
2,0
26,0
2,0
0,94%
2036
Schuldscheindarlehen 1. Tranche
18,0
18,2
0,2
18,2
0,2
2,69%
2029
Schuldscheindarlehen 2. Tranche
64,0
64,6
1,3
65,4
1,4
6-M-Euribor + 0,800%
2029
Schuldscheindarlehen 3. Tranche
8,0
8,1
0,1
8,1
0,1
3,01%
2032
Schuldscheindarlehen 4. Tranche
3,0
3,0
0,1
3,1
0,1
6-M-Euribor + 0,900%
2032
Namensschuldverschreibung 1. Tranche
6,0
6,1
0,1
6,1
0,1
3,23%
2034
Namensschuldverschreibung 2. Tranche
1,0
1,0
0,0
1,0
0,0
3,42%
2037
Namensschuldverschreibung 3. Tranche
60,0
60,9
1,0
60,9
1,0
3,83%
2038
Steiermärkische Sparkasse - Finanzierung brandpower S1 GmbH
6,4
5,2
0,5
5,6
0,4
2,20%
2035
Steiermärkische Sparkasse - Finanzierung brandpower S2 GmbH
20,7
16,8
1,5
18,0
1,4
2,20%
2035
BKS-Tranche 2022-2032
6,0
6,0
0,0
6,0
0,0
2,69%
2032
BKS-Tranche 2023-2029
8,0
8,0
0,0
8,0
0,0
3-M-Euribor + 1,125%
2029
Summe
561,1
534,9
13,9
545,0
14,2
 
 
In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind neben den in der oben angeführten Tabelle dargestellten Titeln auch Darlehen von Kreditinstituten, Gesellschafterdarlehen, bedingte Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben und sonstige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten enthalten.

Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist folgender Aufstellung zu entnehmen:
Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
Nicht zahlungswirksame Änderungen
 
in Mio. EUR
31.12.2023
Cashflows
Veränderungen
Konsolidierungskreis
Fair-Value-Veränderungen
Umbuchungen
Sonstiges
31.12.2024
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
550,9
-1,6
1,9
-0,1
-8,6
-0,8
541,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
23,4
-13,0
0,7
-0,5
8,6
-0,2
19,0
Leasingverbindlichkeiten
20,4
-3,7
-0,2
0,0
0,0
11,8
28,3
Summe Finanzverbindlichkeiten
594,8
-18,3
2,4
-0,6
0,0
10,8
589,1
 
 
 
Nicht zahlungswirksame Änderungen
 
in Mio. EUR
31.12.2022
Cashflows
Veränderungen
Konsolidierungskreis
Fair-Value-Veränderungen
Umbuchungen
Sonstiges
31.12.2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
529,7
6,3
23,0
0,0
-7,1
-1,0
550,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
21,4
-9,1
2,5
0,0
7,1
1,5
23,4
Leasingverbindlichkeiten
14,0
-3,5
3,7
0,0
0,0
6,2
20,4
Summe Finanzverbindlichkeiten
565,2
-6,2
29,2
0,0
0,0
6,7
594,8
Die Veränderung der Leasingverbindlichkeit in der Spalte Sonstiges ist v. a. auf den Abschluss neuer Leasingverträge zurückzuführen.
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2023
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig
3,2
2,7
Leasingverbindlichkeiten langfristig
25,1
17,8
SUMME Leasingverbindlichkeiten
28,3
20,4


// 23
Langfristige Rückstellungen
langfristige Rückstellungen
Unter der Bilanzposition langfristige Rückstellungen werden folgende Rückstellungen ausgewiesen:
in Mio. EUR
2024
2023
Rückstellung für ausgelagerte Pensionen
63,8
70,9
Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
77,1
72,8
Abfertigungsrückstellung
53,1
57,5
Altersteilzeitrückstellung
30,5
36,6
Jubiläumsgeldrückstellung
13,9
14,7
Sonstige Rückstellungen
87,7
64,1
Summe langfristige Rückstellungen
326,2
316,6

Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Abfertigungen
Entwicklung der Rückstellung für ausgelagerte Pensionen
in Mio. EUR
2024
2023
Überleitung der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellung
 
 
Barwert (DBO) der durch das Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen
110,6
116,9
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert
-46,9
-46,0
Bilanzierte Rückstellung zum 31.12.
63,8
70,9
 
 
 
Der Aufwand für die Rückstellung der ausgelagerten Pensionen gliedert sich wie folgt
 
 
Dienstzeitaufwand
1,5
1,5
Zinsaufwand
3,9
3,7
Zinsertrag auf Planvermögen
-1,5
-1,5
In der GuV erfasster Aufwand
3,9
3,7
 
 
 
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO)
 
 
DBO 01.01.
116,9
99,6
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche)
1,4
1,2
Zinsaufwand
3,9
3,7
Pensionszahlungen
-4,6
-4,3
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-7,1
16,8
davon aufgrund demografischer Anpassungen
0,0
0,0
davon aufgrund finanztechnischer Anpassungen
-9,0
17,2
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
1,9
-0,4
DBO 31.12.
110,6
116,9
 
 
 
Entwicklung des Planvermögens
 
 
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 01.01.
46,0
37,2
Zinsertrag auf Planvermögen
1,5
1,5
Beiträge zum Planvermögen
2,5
9,4
Fonds-Auszahlungen
-4,6
-4,3
Neubewertung
1,4
2,1
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 31.12.
46,9
46,0
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei ausgelagerten Pensionsverpflichtungen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt – in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden davon v. a. Änderungen in der Zinsentwicklung schlagend. Das bei der Kelag verbleibende Risiko besteht weiters darin, dass die Fondsentwicklung hinter den Erwartungen zurückbleibt und daher höhere Zuschüsse erforderlich werden. Für die kommende Berichtsperiode werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 4,2 Mio. EUR (im Vorjahr 1,9 Mio. EUR) erwartet.
Fondsvermögen
2024
2023
 in %
aktiver Markt
kein aktiver Markt
Summe
aktiver Markt
kein aktiver Markt
Summe
Anleihen Developed Markets
10,3
0,0
10,3
10,0
0,0
10,0
Anleihen Emerging Markets
9,5
0,0
9,5
9,7
0,0
9,7
Unternehmensanleihen
27,4
0,0
27,4
27,8
0,0
27,8
Aktien – Euro
14,8
0,0
14,8
15,2
0,0
15,2
Aktien – Non-Euro
10,3
0,0
10,3
10,3
0,0
10,3
Aktien Emerging Markets
5,0
0,0
5,0
4,9
0,0
4,9
Infrastruktur
0,0
2,3
2,3
0,0
2,2
2,2
Private Markets Debt
0,0
5,8
5,8
0,0
5,4
5,4
Immobilien
0,0
3,0
3,0
0,0
2,7
2,7
Festgeld/Cash
11,6
0,0
11,6
12,0
0,0
12,0
Gesamt
88,9
11,1
100,0
89,8
10,2
100,0
Für alle Dividendenpapiere und Staatsanleihen bestehen Marktpreisnotierungen in aktiven Märkten.
Das Planvermögen enthält keine von der Kelag begebenen Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte, die von der Kelag genützt werden.
Die Kelag hat die Veranlagungspolitik bzw. das Veranlagungsmanagement und die Verantwortung für die Veranlagung an die Valida Pension AG ausgelagert. Die Ziele der Veranlagungspolitik sind sicherer und langfristiger Ertrag, Stabilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Die Valida Pension AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Valida Holding AG. Der Kelag-Konzern diskutiert und stimmt die allgemeinen Veranlagungsgrundsätze regelmäßig mit der Valida Pension AG ab. Das Veranlagungs- und Risikomanagement der Valida Pension AG ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Pensionskassengesetzes und der diesbezüglichen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht ausgerichtet.
Entwicklung der Rückstellung für Direktpensionen und Pensionsähnliche Verpflichtungen
in Mio. EUR
2024
2023
Der Aufwand für Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen gliedert sich wie folgt:
 
 
Dienstzeitaufwand
0,2
0,3
Zinsaufwand
2,3
2,5
In der GuV erfasster Aufwand
2,5
2,8
 
 
 
Bilanzierte Rückstellung 01.01.
72,8
70,3
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand
2,5
2,8
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
7,7
5,5
aufgrund demografischer Anpassungen
0,0
0,0
aufgrund finanztechnischer Anpassungen
4,1
7,3
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
3,6
-1,8
Pensionszahlungen
-5,8
-5,8
Bilanzierte Rückstellung 31.12.
77,1
72,8
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei Direktpensionsverpflichtungen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt – in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden davon v. a. Änderungen in der Zinsentwicklung schlagend.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
in Mio. EUR
2024
2023
Der Aufwand für Abfertigungsrückstellungen gliedert sich wie folgt:
 
 
Dienstzeitaufwand
0,2
0,2
Zinsaufwand
1,7
2,0
In der GuV erfasster Abfertigungsaufwand
1,9
2,2
 
 
 
Bilanzierte Rückstellung 01.01.
57,5
57,6
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand
1,9
2,2
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
1,4
3,6
aufgrund demografischer Anpassungen
0,0
0,0
aufgrund finanztechnischer Anpassungen
0,5
3,3
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
0,9
0,4
Abfertigungszahlungen
-7,6
-6,0
Bilanzierte Rückstellung 31.12.
53,1
57,5
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei Abfertigungsverpflichtungen im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
Sonstige langfristige Rückstellungen
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
in Mio. EUR
Altersteilzeit
Jubiläumsgelder
Sonstige
Buchwert 01.01.2023
37,4
13,5
75,9
Zuführung
3,2
2,0
10,4
Aufzinsung
1,2
0,5
0,0
Verwendung
-5,2
-1,3
-6,6
Auflösung
0,0
0,0
-6,9
Umbuchung
0,0
0,0
-8,8
Buchwert 31.12.2023/01.01.2024
36,6
14,7
64,1
Zuführung
1,1
0,2
26,9
Aufzinsung
1,0
0,5
0,0
Verwendung
-8,2
-1,5
-1,9
Auflösung
0,0
0,0
-4,3
Umbuchung
0,0
0,0
2,9
Buchwert 31.12.2024
30,5
13,9
87,7
Bei der Altersteilzeit- bzw. Jubiläumsgeldverpflichtung liegen die Risiken für den Kelag-Konzern im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
In den sonstigen langfristigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen enthalten.
Die Kelag ist verpflichtet, aus historischen Einzelverträgen Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 45,7 Mio. EUR (im Vorjahr 43,2 Mio. EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung belastender Verträge ab. Bei der Bewertung der Abfindungen wurden die letztverfügbaren Daten (Bezugsmengen, Preiskomponenten) aus den jeweiligen Kundenverträgen zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Modellierung wurde unterstellt, dass 80 % der Verträge abgelöst werden können. Die Variation der Annahmequote zeigt folgende Effekte auf den Rückstellungsbetrag: Die Erhöhung bzw. Reduktion bei der Annahme von Ablöseangeboten um 5 Prozentpunkte führt zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Rückstellung in Höhe von -/+ 2,6 Mio. EUR (im Vorjahr -/+ 6,6 Mio. EUR).
In der Berichtsperiode 2015 wurden von mehreren Parteien Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH – in diesen Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen einbezogen – erhoben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden seitens der VHP Vergleiche mit zwei Hauptklägerinnen im Verfahren geschlossen; im Geschäftsjahr 2024 wurden weitere Vergleiche seitens VHP geschlossen. Anteilige Vergleichsbeträge werden im Kelag-Konzern zum 31. Dezember 2024 als kurzfristige Verpflichtung (siehe RZ 27) in Höhe von 6,2 Mio. EUR bilanziert (im Vorjahr 4,3 Mio. EUR). Der langfristige Anteil der Verpflichtung, der auf die noch nicht verglichenen Klagsparteien sowie angelaufene Zinsen entfällt, beläuft sich im Kelag-Konzern zum 31. Dezember 2024 auf 6,1 Mio. EUR und wird als langfristige Rückstellung ausgewiesen (im Vorjahr 8,2 Mio. EUR). Die finale juristische Abstimmung zwischen Kelag und der VHP ist weiterhin im Gange.
Zur Erfüllung von langfristigen rechtlichen Verpflichtungen im Kraftwerksbereich wurden im Geschäftsjahr 2024 langfristige Rückstellungen in Höhe von 16,9 Mio. EUR bilanziert (im Vorjahr 0,9 Mio. EUR). Der Anstieg im aktuellen Geschäftsjahr ergibt sich im Wesentlichen aus öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die aus behördlich festgestellten Wartungserfordernissen in Zusammenhang mit Asphaltdichtungen von Speichern der Kraftwerksgruppe Fragant abgeleitet wurden.
Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen, die nicht im Detail kommentiert werden, handelt es sich im Wesentlichen um belastende Verträge in Zusammenhang mit dem Energiehandel, faktische Verpflichtungen in Zusammenhang mit Unterstützungsleistungen im energiewirtschaftlichen Bereich für sozial schwache Haushalte, Rückbauverpflichtungen und sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten.

// 24
Baukostenzuschüsse
Baukostenzuschüsse
Die Baukostenzuschüsse stellen Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 dar, wobei der kurzfristige Teil in der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten enthalten ist.
in Mio. EUR
2024
2023
Strombereich
88,7
89,7
Anschlusskosten Wärmebereich
24,4
22,6
Sonstige Baukostenzuschüsse
5,5
5,8
Baukostenzuschüsse
118,6
118,1
davon langfristig
107,1
106,5
davon kurzfristig
11,5
11,5

Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 11,5 Mio. EUR (im Vorjahr 11,5 Mio. EUR) aus den Baukostenzuschüssen in den Umsatzerlösen erfasst. Der von den Baukostenzuschüssen kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 11,5 Mio. EUR (im Vorjahr 11,5 Mio. EUR).

// 25
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
in Mio. EUR
2024
2023
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
29,6
68,1
Vertragsverbindlichkeiten aus vorausbezahlten Strombezugskosten
3,8
4,6
Übrige
6,7
6,1
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente
40,1
78,9
Die Verringerung der langfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist vor allem auf die Volatilität in den Großhandelspreisen für Strom und Gas zurückzuführen, das sich insbesondere auf den beizulegenden Zeitwert außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns ausgewirkt hat, die entweder als Teile von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.
Die vorausbezahlten Strombezugskosten sind im Wesentlichen Abgrenzungen von Strombezügen am Kraftwerk Koralpe durch die Elektro Slovenija, p.o. Ljubljana. Sie erlauben der Bezugsberechtigten, Strom gegen Ersatz der Produktionskosten zu beziehen, und werden in Anlehnung an die Nutzungsdauer des betroffenen Kraftwerks ergebniswirksam aufgelöst. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) in den Umsatzerlösen erfasst. Der von diesen vorausbezahlten Strombezugskosten kurzfristig aufzulösende Teil beträgt für das kommende Geschäftsjahr voraussichtlich 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR).

Kurzfristige Schulden

// 26
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten belaufen sich im Abschlussjahr auf 22,2 Mio. EUR (im Vorjahr 26,1 Mio. EUR). Zur Entwicklung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sei auf jene tabellarische Darstellung verwiesen, die sich bei den Erläuterungen zur Entwicklung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten findet (RZ 22).

// 27
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Rückstellungen
in Mio. EUR
 
Buchwert 01.01.2023
61,9
Zuführung
21,5
Verwendung
-31,7
Auflösung
-13,2
Umbuchung
8,8
Buchwert 31.12.2023/01.01.2024
47,4
Zuführung
8,1
Verwendung
-12,4
Auflösung
-11,3
Umbuchung
-2,9
Buchwert 31.12.2024
28,7
Die kurzfristigen Rückstellungen enthalten vor allem Rückstellungen für drohende Verluste aus Endkundenverträgen sowie rechtliche und behördliche Verpflichtungen aus dem Kraftwerksbereich.
Jene kurzfristigen Rückstellungen aus dem Vertriebsbereich, die im Vorjahr insbesondere wegen der Preisentwicklungen des Geschäftsjahres 2022 gebildet wurden, wurden im Geschäftsjahr 2024 großteils verwendet oder aufgelöst. Gesamthaft wurden zum 31. Dezember 2024 5,2 Mio. EUR (im Vorjahr 8,0 Mio. EUR) an kurzfristigen Vertriebsrückstellungen bilanziert – 4,6 Mio. EUR aus Strom- (im Vorjahr 6,1 Mio. EUR) und 0,6 Mio. EUR aus Gasverpflichtungen (im Vorjahr 1,9 Mio. EUR).
Die Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken resultieren neben Behördenauflagen auch aus sonstigen rechtlichen Verpflichtungen, die z. B. in Zusammenhang mit aktuellen Schadensfällen stehen. Insgesamt wurden daraus in den kurzfristigen Rückstellungen 6,4 Mio. EUR (im Vorjahr 14,0 Mio. EUR) erfasst.
Bei den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen, die nicht im Detail kommentiert werden, handelt es sich um faktische Verpflichtungen in Zusammenhang mit Unterstützungsleistungen sozial schwacher Kunden in Bezug auf deren Wärmebezüge, mögliche Rückzahlungen aus Mehr- und Mindermengen im Rahmen bereits erfolgter Energielieferungen und sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten.

// 28
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich in Höhe von 91,1 Mio. EUR (im Vorjahr 330,9 Mio. EUR) resultieren aus der Bewertung außerbörslicher Terminliefergeschäfte. In diesen Verbindlichkeiten sind solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

// 29
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
in Mio. EUR
2024
2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
174,0
201,7
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
2,5
6,9
Kurzfristige Baukostenzuschüsse
11,5
11,5
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern
31,2
44,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
4,5
4,2
Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen
5,6
5,4
Übrige
61,5
52,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
290,8
326,4
Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern ist im Wesentlichen auf die verringerten Abgaben in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen zurückzuführen, da für österreichische Konzerngesellschaften nach Anrechnung von Investitionen keine wesentlichen Überschreitungen der Preisobergrenze vorlagen.
In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Verbindlichkeiten aus dem Personalwesen, Rückzahlungsansprüche von Kunden in Zusammenhang mit Vorauszahlungen zu Energiebezügen und weitere Verbindlichkeiten aus dem energiewirtschaftlichen Bereich enthalten.

Sonstige Angaben
Finanzinstrumente und Risikomanagement
Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der Kelag-Konzern hält mit Ausnahme der Energieterminkontrakte in Verbindung mit dem Risikomanagement bzw. Handelsgeschäften ausschließlich originäre Finanzinstrumente.
Beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen – gegliedert nach Kategorien – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente:
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Finanzielle Vermögenswerte 2024
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2024
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
AC
1
25,1
24,8
Sonstige Ausleihungen
AC
 
2,9
2,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
30,1
30,1
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
20,8
20,8
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
 
 
53,7
53,7
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
117,3
117,3
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
18,6
18,6
Kurzfristige Forderungen aus derivativen Finanzinstrumente
 
 
135,9
135,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
237,3
237,3
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
4,2
4,2
Termingeldeinlagen kurzfristig
AC
 
218,3
218,3
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
16,0
16,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen
 
 
475,8
475,8
Liquide Mittel
AC
 
177,5
177,5
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
1
25,1
24,8
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
677,0
677,0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
147,4
147,4
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
18,6
18,6

Finanzielle Vermögenswerte 2023
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2023
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
AC
1
26,2
25,2
Sonstige Ausleihungen
AC
 
1,5
1,5
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
108,3
108,3
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
7,0
7,0
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
 
 
116,8
116,8
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
373,1
373,1
Kurzfristige Forderungen aus derivativen Finanzinstrumente
 
 
373,1
373,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
278,5
278,5
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
6,1
6,1
Termingeldeinlagen kurzfristig
AC
 
225,3
225,3
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
18,5
18,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen
 
 
528,4
528,4
Liquide Mittel
AC
 
81,3
81,3
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
1
26,2
25,2
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
618,1
618,1
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
481,4
481,4
AC … Amortized Cost
FVtPL … Fair Value through Profit or Loss
* In den als FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.
** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten 2024
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2024
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2024
Anleihen
AC
2
268,5
242,6
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
97,5
91,3
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
159,1
163,1
Sonstige
AC
 
11,6
11,6
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
5,2
5,2
Leasingverbindlichkeiten
 
 
25,1
 
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
566,9
513,7
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
29,6
29,6
Langfristige derivative Verbindlichkeiten**
 
 
29,6
29,6
Anleihen
AC
2
3,3
3,3
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
8,2
8,2
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
2,8
2,8
Sonstige
AC
 
3,3
3,3
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
1,4
1,4
Leasingverbindlichkeiten
 
 
3,2
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
22,2
19,0
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
80,2
80,2
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
10,9
10,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
 
 
91,1
91,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
174,0
174,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
2,5
2,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten**
 
 
176,5
176,5
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
2
539,4
511,2
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
191,3
191,3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
109,8
109,8
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
17,5
17,5

Finanzielle Verbindlichkeiten 2023
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2023
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023
Anleihen
AC
2
268,4
229,5
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
108,2
101,3
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
159,9
162,8
Sonstige
AC
 
11,0
11,0
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
3,4
3,4
Leasingverbindlichkeiten
 
 
17,8
 
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
568,7
508,0
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
32,1
32,1
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
36,0
36,0
Langfristige derivative Verbindlichkeiten**
 
 
68,1
68,1
Anleihen
AC
2
3,3
3,3
Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
8,4
8,4
Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
2,9
2,9
Sonstige
AC
 
6,2
6,2
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
2,7
2,7
Leasingverbindlichkeiten
 
 
2,7
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)
 
 
26,1
23,4
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
159,4
159,4
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
171,5
171,5
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
 
 
330,9
330,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
201,7
201,7
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
6,9
6,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten**
 
 
208,6
208,6
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
2
551,1
508,2
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
225,8
225,8
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
191,5
191,5
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
213,5
213,5
AC … Amortized Cost
FVtPL … Fair Value through Profit or Loss
* In den als FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.
** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.
Hierarchie beizulegender Zeitwerte
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Kelag-Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
• Level 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten;
• Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind;
• Level 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Stufe
Finanzinstrument
Bewertungsverfahren
Inputfaktoren
1
Börsennotierte Wertpapiere und Energietermingeschäfte
Marktwertorientiert
Börsenwerte
2
Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Kapitalwertorientiert
Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko
2
Nicht börsennotierte Energietermingeschäfte
Kapitalwertorientiert
Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Zinssatz, Kreditrisiko der Vertragspartner
3
Nicht börsennotierte Energietermingeschäfte
Kapitalwertorientiert
Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner, erwartete Erzeugungsmengen für erneuerbare Energie
3
Bewertung bedingter Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben
Kapitalwertorientiert
Abhängig von vertraglichen Vereinbarungen, Barwert künftiger Zahlungen
3
Optionen auf Gesellschaftsanteile
Kapitalwertorientiert
Abhängig von vertraglichen Vereinbarungen zum Ausübungspreis, Barwert künftiger Zahlungen
-
Sonstige Beteiligungen
-
Für unwesentliche
Beteiligungen, die sich noch in dieser Position befinden, wird angenommen, dass ihre Anschaffungskosten eine passende Repräsentation des beizulegenden Zeitwerts darstellen (vgl. IFRS 9.B5.2.3).
-
Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Termingeldeinlagen kurzfristig, kurzfristige sonstige Forderungen, sonstige Geldaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Kreditfazilitäten sowie kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten
-
Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwerts
Wesentliche Level-3-Finanzinstrumente umfassen nicht börsennotierte Energietermingeschäfte. Die mit der Position korrespondierenden Verträge über Strombezüge aus PPAs, vor allem Strombezüge von Windparks, wurden unter Anwendung der Fair-Value-Option als derivatives Finanzinstrument bilanziert. Den wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputparameter stellt die Annahme über das Energieaufkommen dar, sodass Änderungen zu dieser Annahme sich direkt auf den beizulegenden Zeitwert auswirken. Die Bewertung der korrespondierenden Verträge war mit 5,5 Mio. EUR (im Vorjahr mit 255,8 Mio. EUR) aufwandswirksam – der Sprung ist daraus erklärbar, dass Verträge mit im Vorjahr hohen Bewertungseffekten im Geschäftsjahr 2024 geliefert wurden. Zusätzlich haben Realisierungen derivativer Finanzinstrumente in Zusammenhang mit Energielieferungen aus PPAs den Materialaufwand und den Aufwand für bezogene Leistungen um 183,6 Mio. EUR (im Vorjahr um 174,1 Mio. EUR) verringert. Die Forderungen aus unrealisierten Energielieferungen aus PPAs betragen 0,2 Mio. EUR (im Vorjahr 0,0 Mio. EUR) und die Verbindlichkeiten 35,3 Mio. EUR (im Vorjahr 213,2 Mio. EUR). Eine Mengenänderung von +/- 3 % bei der Beschaffung von Energie aus PPAs würde zu einer Änderung des Ergebnisses nach Steuern in Höhe von rd. +/- 2,1 Mio. EUR (im Vorjahr +/- 4,8 Mio. EUR) führen. Da die korrespondierenden Verträge nicht Teile von Sicherungsbeziehungen sind, ergäbe sich keine Auswirkung auf das sonstige Ergebnis.
Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Im Rahmen der Risikomanagementstrategie der Kelag dienen Derivate nach IFRS 9 größtenteils der Absicherung von zukünftigen Beschaffungen und Verkäufen. In diesem Zusammenhang wurde ein Teil davon als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert. Diejenigen Kontrakte, die nicht im Rahmen von Hedge Accounting designiert wurden, aber wirtschaftlich zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden, werden entsprechend den normalen Regelungen zur Derivatebilanzierung nach IFRS 9 mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet.
Hedge Accounting kommt im Kelag-Konzern im Rahmen des Verkaufs der Eigenerzeugung von Strom sowie im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für Kunden sowie für den Eigenbedarf zur Anwendung. Hierbei werden Terminkontrakte im Strom- und Gasbereich eingesetzt, um den Preis für künftige Lieferungen und Bestellvorgänge langfristig abzusichern. Zur Absicherung von Zahlungsströmen aus künftigen Transaktionen werden im Kelag-Konzern abgeschlossene Derivate als Sicherungsinstrumente designiert (sogenannte Cashflow Hedges).
Ziel der Absicherungen mit den Energieterminkontrakten ist es, die aus Marktpreisschwankungen resultierende Cashflow-Unsicherheit zu verringern. Hierbei erfolgt grundsätzlich ein sukzessiver Abschluss von Forwards, um den benötigten Bedarf im Zeitablauf durch Sicherungsinstrumente besser abdecken zu können und die Gefahr von Ineffektivitäten in der Sicherungsbeziehung zu vermeiden. Dabei hängen der Zeitpunkt und die Höhe der Absicherung künftiger Lieferungen unter anderem von den jeweils aktuellen Preisentwicklungen ab. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen (wie z. B. Laufzeit, Volumen, Preisbasis etc.) der abgeschlossenen Strom- und Gasterminkontrakte mit jenen der Grundgeschäfte in der Regel übereinstimmen, wird im Konzern eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen nahezu zur Gänze ausgleicht.
Aufgrund der höheren Liquidität werden österreichische Energielieferungen in der Regel mit Forwards europäischer Leitmärkte abgesichert. Sollten österreichische Forwards eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft zur Gänze ab. Sollten Forwards europäischer Leitmärkte eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft nur teilweise ab. Daher wird in diesem Fall das Risiko aus Änderungen der Zahlungsströme betreffend die Risikokomponente des Preises des jeweiligen Leitmarkts, die dem österreichischen Preis inhärent ist, im Rahmen von Hedge Accounting abgesichert. Da sich der österreichische Preis aus dem Preis liquider europäischer Leitmärkte in Verbindung mit grenzüberschreitenden Spreads zusammensetzt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Preisen der jeweiligen Leitmärkte und den österreichischen Preisen. Die wesentlichen Konditionen und Risikokomponenten zwischen den Sicherungsinstrumenten und geplanten Zahlungsströmen betreffend die Risikokomponente stimmen auch in diesem Fall überein.
Da für die abgesicherten Mengen das gesamte Risiko einer Veränderung des Marktpreises für Strom und Gas in Bezug auf das Grundgeschäft bzw. die Komponente des Grundgeschäfts abgesichert wird, beträgt die Sicherungsquote grundsätzlich 100 %. Ursachen für Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen stellen das Eintreten eines geringeren tatsächlichen Volumens an Lieferungen als ursprünglich geplant sowie Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei und der Kelag dar, wobei das Risiko für den Eintritt von Ineffektivitäten durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Absicherung minimiert wird. Allfällig zu buchende Ineffektivitäten werden zum Abschlussstichtag anhand der Hypothetischen-Derivate-Methode ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Die durch die Terminkontrakte abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme für Energielieferungen werden in den folgenden drei bis fünf Jahren eintreten und ergebniswirksam.
Sicherungsinstrumente 31.12.2024
in Mio. EUR
Sonstige Forderungen*
Sonstige Verbindlichkeiten*
Stand Rücklage sonstiges Ergebnis**
GuV-wirksame
Ineffektivität
Nominalbetrag (GWh)
Änderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität
Strom Terminkontrakte - Absatz
66,2
-18,9
47,3
0,0
3.563,5
-180,6
Strom Terminkontrakte -Beschaffung
13,9
-21,9
-8,0
0,0
2.169,4
50,3
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
12,0
-3,1
9,0
0,0
1.446,7
60,8
Summe
92,1
-43,9
48,2
0,0
 
-69,5
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände vor Abzinsung und Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Sicherungsinstrumente 31.12.2023
in Mio. EUR
Sonstige Forderungen*
Sonstige Verbindlichkeiten*
Stand Rücklage sonstiges Ergebnis**
GuV-wirksame
Ineffektivität
Nominalbetrag (GWh)
Änderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität
Strom Terminkontrakte - Absatz
146,2
-6,4
139,8
0,0
3.369,6
637,2
Strom Terminkontrakte -Beschaffung
17,1
-53,5
-36,4
0,0
1.848,8
-256,8
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
2,7
-31,6
-26,9
-2,0
1.610,0
-61,0
Summe
166,0
-91,6
76,5
-2,0
 
319,4
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände vor Abzinsung und Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Grundgeschäfte 31.12.2024
in Mio. EUR
Wertänderungen von Grundgeschäften
Wertänderungen von Sicherungsgeschäften
Zukünftiger Stromabsatz
180,6
-180,6
Zukünftiger Strombezug
-50,3
50,3
Zukünftiger Gasbezug
-60,8
60,8
Summe
69,5
-69,5
Grundgeschäfte 31.12.2023
in Mio. EUR
Wertänderungen von Grundgeschäften
Wertänderungen von Sicherungsgeschäften
Zukünftiger Stromabsatz
-637,2
637,2
Zukünftiger Strombezug
256,8
-256,8
Zukünftiger Gasbezug
59,0
-61,0
Summe
-321,4
319,4
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2024
in Mio. EUR
Erfassung im sonstigen Ergebnis
Umgliederungen in die GuV
ggf. betroffene GuV-Position
Strom Terminkontrakte - Absatz
-180,6
87,6
Umsatzerlöse
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
50,3
-21,9
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
60,8
-22,9
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Summe
-69,5
42,8
 
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2023
in Mio. EUR
Erfassung im sonstigen Ergebnis
Umgliederungen in die GuV
ggf. betroffene GuV-Position
Strom Terminkontrakte - Absatz
637,2
-150,2
Umsatzerlöse
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
-256,8
33,6
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
-61,0
4,2
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Summe
319,4
-112,4
 
Nominalbetrag 2024
 
Nominalbetrag 2025
Nominalbetrag ab 2026
Strom Terminkontrakte - Absatz
1.612 GWh
1.951 GWh
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
914 GWh
1.255 GWh
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
837 GWh
609 GWh
Nominalbetrag 2023
 
Nominalbetrag 2024
Nominalbetrag ab 2025
Strom Terminkontrakte - Absatz
1.668 GWh
1.701 GWh
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
1.005 GWh
844 GWh
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
950 GWh
661 GWh
Durchschnittliche Vertragspreise
Die Preissituation an den Energiegroßhandelsmärkten stellt sich, wie bereits im Vorjahr, volatil dar. Um daher die Relevanz der Information für Bilanzadressaten zu erhöhen, finden sich an dieser Stelle nun durchschnittliche Vertragspreise für unterschiedliche Betrachtungszeiträume zum 31. Dezember 2024. Diese betreffen jene Verträge, die als Absicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen verwendet werden.
in EUR/MWh
2025
2026
ab 2027
Strom
114,3
94,2
75,0
Gas
38,9
39,2
43,1
Zum 31. Dezember 2023 haben sich die durchschnittlichen Vertragspreise von Absicherungsinstrumenten in Sicherungsbeziehungen folgendermaßen dargestellt:
in EUR/MWh
2024
2025
ab 2026
Strom
134,7
141,0
107,1
Gas
68,1
38,3
50,3
Preissensitivitäten
Mittels Sensitivitätsanalysen werden die Auswirkungen von potenziellen Preisschwankungen am Strom- bzw. Gasmarkt für jene unrealisierten Handelsgeschäfte gemessen, deren Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bei designierten Sicherungsgeschäften im sonstigen Ergebnis wirken:
Geschäftsjahr 2024
Energiepreis +10%
Energiepreis -10%
in Mio. EUR
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Strom
0,2
-12,7
-0,2
12,7
Gas
-2,2
4,3
2,2
-4,3
Geschäftsjahr 2023
Energiepreis +10%
Energiepreis -10%
in Mio. EUR
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Strom
-0,6
-15,1
0,6
15,1
Gas
-1,8
-0,1
1,8
0,1
Für den Effekt auf das Ergebnis nach Steuern wurde in den Preissensitivitätstabellen ein Steuersatz von 23,0 % angenommen, der dem aktuellen Gruppensteuersatz der Steuergruppe der KEH entspricht.
Risikomanagement
Im Fokus des unternehmensweiten Risikomanagements stehen die für den Kelag-Konzern identifizierten Risikokategorien Markt-, Mengen- und Wettbewerbsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsrisiken, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Investitionsrisiken sowie weitere Umfeldrisiken aus dem rechtlichen und politischen Ordnungsrahmen, die sich aus der aktuell wirtschaftlichen und geopolitischen Situation sowie den übergeordneten Klimarisiken ergeben. Diese werden je Geschäftsbereich sowie für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert.
Prozessrisiken
In allen Geschäftsbereichen und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese werden unter anderem durch ein umfassendes internes Kontrollsystem, durch entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter und durch die Unterstützung durch entsprechende Hard- und Software mit Back-up-Systemen weitestgehend minimiert.
Marktpreis- und Kontrahentenrisiken Energiehandel und Vertrieb
Marktrisiken im Energiehandel werden tagesaktuell durch Regelbücher gemanagt. Dabei erfolgt die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung auf Basis von entsprechenden Kennzahlen sowie finanziellen und mengenmäßigen Limitvorgaben. Markt- und Kontrahentenrisiken werden zudem durch die Vorgaben entsprechender Richtlinien geregelt. Diese beinhalten für betroffene Geschäftsfelder des Kelag-Konzerns und für Beteiligungen einen entsprechenden Handlungsrahmen zu den zuvor angeführten Risiken.
Der Ausfall von Geschäftspartnern, insbesondere von Handelspartnern oder Vertriebskunden, birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft werden muss (Forderungsausfalls- und Wiedereindeckungsrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen und bei gesetzlichen Veränderungen von Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Geschäftspartner (Handelspartner und Kunden) und laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie durch Schließen und Ausgleich von betroffenen Commodity-Positionen.
Erhaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungs-maßnahmen
Der Kelag-Konzern verfügt über Sicherheiten in Form von Bankgarantien, Patronatserklärungen sowie Haftrücklässen, die das Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten mindern. Hierbei handelt es sich um Absicherungen von Forderungen und Wiedereindeckungsgeschäften aus dem Energiehandel sowie um Sicherheiten im Zusammenhang mit vorfinanzierten Investitionen.
Marktrisiko
Zinsänderungsrisiko
Das Cashflow-Risiko aufgrund von Zinsänderungsrisiken hält sich aufgrund der Struktur der Finanzverbindlichkeiten in einem begrenzten Rahmen. Der Anteil des variabel verzinsten Fremdkapitals beläuft sich auf 20,23 % des gesamten Fremdkapitalschuldenstands (im Vorjahr 19,26 %). Der überwiegende Teil des Finanzierungsportfolios weist nach wie vor eine fixe Verzinsung auf und unterliegt deshalb keinen zahlungswirksamen Schwankungen. Der variabel verzinste Anteil wird laufend überwacht und ist aus Risikoaspekten auf Konzernebene mit 40 % limitiert. Ein Zinsanstieg in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Verringerung des Finanzerfolgs in Höhe von 1,2 Mio. EUR (im Vorjahr 1,1 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Ein Zinsabfall in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Erhöhung des Finanzerfolgs in Höhe von 1,2 Mio. EUR (im Vorjahr 1,1 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme berechnet, dass der Zinssatz auch negativ werden kann. Der Kelag-Konzern ist mit einem durchschnittlichen Effektivzinssatz in Höhe von 2,58 % p. a. (im Vorjahr 2,58 % p. a.) finanziert. Die äquivalente Nominalverzinsung beträgt 2,70 % p. a. (im Vorjahr 2,70 % p. a.).
Währungsrisiko
In der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen ist geregelt, dass für vollkonsolidierte Konzerngesellschaften mit Sitz in Österreich ausschließlich Geschäfte in Euro zugelassen sind. Der Konsolidierungskreis der Kelag weist per Ultimo keine Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung auf, und aus diesem Grund ist das Fremdwährungsrisiko von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der geringen Vermögenswerte in Fremdwährungen (5,05 % des Gesamtvermögens 2024 bzw. 3,23 % des Gesamtvermögens 2023) ist auch das Translationsrisiko im Bereich der Währungsrisiken vernachlässigbar.
Marktpreis- und Mengenrisiken Commodities
Im Bereich der Marktrisiken stellen für die Kelag die Risiken aus Preis- und Mengenänderungen der Commodities Strom und Gas die Hauptrisiken dar. Diese Risiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf beider Commodities. Beschaffungs- und Verkaufsvorgänge werden im Rahmen der Eindeckung für den Vertrieb (Strom und Gas) und den Eigenbedarf (Gas), der Vermarktung von Erzeugungsmengen (Strom), der Beschaffung und Vermarktung von Strom aus Erzeugungen Dritter und des sonstigen Handels (Strom und Gas) durchgeführt.
Dem Risiko aus Marktpreisschwankungen wird durch ein aus dem zentralen Risikomanagement abgeleitetes Commodity-Risikomanagement-System mit seinen Limitvorgaben begegnet. Kernbestandteil ist der Ansatz zur Risikominimierung durch eine langfristige Veräußerungs- und Beschaffungsstrategie sowie durch ein enges Limitsystem für sämtliche Energiehandelspositionen. Die langfristige Absicherung der Erzeugungsmengen sowie der Vertriebseindeckung erfolgt durch bilaterale Verträge mit physischer Erfüllung (Over the Counter, Forwards), bzw. durch Börsengeschäfte Futures. Für einige der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Derivate wird Hedge Accounting angewandt, womit sich die Bewertungseffekte des Absicherungsgeschäftes im sonstigen Ergebnis wiederfinden, solange die Absicherung effektiv ist. Für andere Commodity-Termingeschäfte ergibt sich zu großen Teilen eine „natürliche Absicherung“ mit einem Ausgleich der Bewertungseffekte in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden mit Ausnahme jenes Teils der Verträge, für den die Fair-Value-Option zur signifikanten Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie (Accounting Mismatch) ausgeübt wurde, als Own-Use-Geschäfte beurteilt.
Dem Risiko aus Mengenschwankungen wird dadurch Rechnung getragen, dass zur Vermeidung von Overhedges nicht die gesamte erwartete Menge abgesichert wird. Die Absicherungsquote beträgt in Abhängigkeit der erwarteten Mengenabweichung des jeweiligen Sicherungsportfolios zwischen 75 % und 90 %.
Liquiditätsrisiko
Der Kelag-Konzern ist hinsichtlich der Liquiditätslage gut positioniert und im Geschäftsjahr 2024 all seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachgekommen. Einem möglichen Liquiditätsrisiko wird durch vorausschauende Planung der Liquidität und Zahlungsströme, eine mittel- und langfristige Kapitalbedarfsplanung, ein bewusstes Halten von ausreichenden Liquiditätsreserven sowie offenen Linien bei unterschiedlichen Kreditinstituten entgegengewirkt. Die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Liquidität und die Erhöhung der finanziellen Stabilität bzw. Flexibilität sind einerseits durch jederzeit verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von aktuell 177,5 Mio. EUR (im Vorjahr 81,3 Mio. EUR) sowie andererseits durch kontrahierte Kreditlinien in Höhe von 465,0 Mio. EUR (im Vorjahr 515,0 Mio. EUR) mittelfristig gewährleistet. In Konkretisierung der übergeordneten Unternehmensstrategie bleiben die Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve und die Erhaltung einer hohen Bonität primäre Ziele des Kelag-Konzerns. Das Liquiditätsrisiko kann daher als moderat eingestuft werden, was auch von der Ratingagentur Standard & Poor’s bestätigt wurde.
Analyse der vereinbarten Mittelabflüsse
Die Darstellung der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten im Kelag-Konzern im Anwendungsbereich von IFRS 7 stellt sich wie folgt dar. Bei unsaldiert erfüllten Derivaten aus dem Energiehandel stehen den erwarteten Auszahlungen korrespondierende Mittelzuflüsse gegenüber. Es wird nicht erwartet, dass die künftigen Zahlungsströme wesentlich früher oder in wesentlich anderen Beträgen als in nachfolgender Tabelle angeführt auftreten.
Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2024
 
Fälligkeit
in Mio. EUR
2025
2026-2029
ab 2030
Anleihen
5,9
160,0
135,2
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
11,2
56,6
166,4
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen
3,5
18,8
84,8
Leasingverbindlichkeiten
3,2
10,3
14,7
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten
23,8
245,8
401,1
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
967,5
329,6
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
967,5
329,6
0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
174,0
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
2,5
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
176,5
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten
1.167,8
575,4
401,1

Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2023
 
Fälligkeit
in Mio. EUR
2024
2025-2028
ab 2029
Anleihen
5,9
164,5
137,9
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
12,4
72,1
180,0
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen
7,1
16,6
86,8
Leasingverbindlichkeiten
2,6
7,3
10,5
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten
28,1
260,5
415,2
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
688,4
311,1
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten
688,4
311,1
0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
201,7
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
6,9
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
208,6
0,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten
925,1
571,6
415,2
Kontrahentenrisiko
Kreditrisiken resultieren aus der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen durch den Vertragspartner. Das Ausfallrisiko wird durch regelmäßige Bonitätsanalysen und Marktbeobachtungen überwacht. Geschäfte mit Kontrahenten werden prinzipiell nur innerhalb der Limitvorgaben entsprechend ihrer Bonität abgeschlossen. Die Bonitätsprüfung der Kontrahenten erfolgt durch externe Ratings von international anerkannten Ratingagenturen sowie durch die Verwendung eines externen Ratingmodells auf Basis der vorliegenden letztgültigen Jahresabschlussdaten. Sofern bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese durch entsprechende Wertberichtigungen erfasst. In Einzelfällen werden in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten gefordert. Mit Blick auf die erhöhten Unsicherheiten im Unternehmensumfeld, die durch den Ukrainekrieg und die Energiekrise hervorgerufen wurden, wurden auch im Kreditrisikomanagement weitere Detailanalysen anhand von Risikotreibern auf Portfolioebene einerseits und Kontrahentenebene andererseits durchgeführt. Auf dieser Basis wurden die Handelsstrategie und die Kreditlimits angepasst.
Die Veranlagungsstrategie der Kelag ist grundsätzlich risikoavers und mit Fokus auf Risikolimitierung und
-diversifizierung ausgerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Risikobegrenzung durch die Implementierung von Limitsystemen und ein laufendes Monitoring der Limitausnutzung. Das Kontrahentenrisiko wird konzerneinheitlich limitiert, bewertet und überwacht. Das maximale Ausfallrisiko entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte (im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen).
Zum 31. Dezember 2024 sind keine weiteren finanzwirtschaftlichen Risiken erkennbar, die den Geschäftsverlauf des Kelag-Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.

Kapitalmanagement
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, den eingeschlagenen Kurs der wertorientierten Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien erfolgreich fortzusetzen und somit die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu fördern.
Das Management betrachtet als Kapital das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital 1.845,9 Mio. EUR (im Vorjahr 1.656,4 Mio. EUR). Die Finanzschulden beliefen sich auf 827,5 Mio. EUR (im Vorjahr 847,3 Mio. EUR), die liquiden Mittel auf 177 Mio. EUR (im Vorjahr 81 Mio. EUR). Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe der Kennzahl „Net-Gearing“, die dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zur Summe des Eigenkapitals entspricht.
Mit einem Net-Gearing von 22,0% (im Vorjahr 31,1%), bezogen auf die Finanzschulden zum Bilanzstichtag, weist der Kelag-Konzern eine stabile Kapitalstruktur auf.
Net-Gearing
in Mio. EUR
2024
2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
566,9
568,7
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
22,2
26,1
Pensionsrückstellungen
140,9
143,7
Rückstellungen für Abfertigungen
53,1
57,5
Jubiläumsgeldrückstellungen
13,9
14,7
Altersteilzeitrückstellungen
30,5
36,6
Zwischensumme
827,5
847,3
Abzüglich liquider Mittel
-177,5
-81,3
Abzüglich Termingeldeinlagen
-218,7
-225,3
Abzüglich Wertpapiere
-24,8
-24,8
Nettoschulden
406,6
515,8
Eigenkapital
1.845,9
1.656,4
Net-Gearing
22,0%
31,1%
Weitere Ziele des Kapitalmanagements sind die Beibehaltung einer hohen Bonität, die auch als Baustein in der Unternehmensstrategie verankert ist, eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals und eine Dividendenpolitik, ausgerichtet am Investitionsprogramm.
Zum 31. Dezember 2024 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren des Kapitalmanagements vorgenommen.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien
 
2024
2023
in Mio. EUR
Nettoergebnis
davon Wertmin-
derungen
Nettoergebnis
davon Wertmin-
derungen
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
14,8
-0,1
6,6
-1,5
davon Gesamtzinserträge
15,9
0,0
7,8
0,0
Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten
-14,0
0,0
-15,0
0,0
davon Gesamtzinsaufwendungen
-14,0
0,0
-15,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert
29,4
0,0
-27,8
0,0
SUMME
30,3
-0,1
-36,3
-1,5
Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten ist im Wesentlichen auf Zinseffekte der langfristigen Wertpapiere zurückzuführen und wurde daher im Finanzergebnis erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten in Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten wurden im Zinsaufwand erfasst.
Für jene Terminliefergeschäfte im Strom- und Erdgasbereich, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, erfolgt der Ausweis der Nettoergebnisse aus der Realisierung in den Umsatzerlösen sowie dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen. Die Ergebnisse aus der Bewertung noch unrealisierter Energietermingeschäfte, die in künftigen Geschäftsjahren in Lieferung gehen, werden demgegenüber im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. im sonstigen betrieblichen Aufwand dargestellt. Im Rahmen des sonstigen Handels erzielte Ergebnisbeiträge aus Kauf- und Verkaufsterminkontrakten sind als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in den Umsatzerlösen enthalten, jedoch im Anwendungsbereich von IFRS 9. Im Geschäftsjahr 2024 verringern diese Ergebnisbeiträge die Umsatzerlöse im Segment Energie um 20,0 Mio. EUR (im Vorjahr um 0,9 Mio. EUR).
Die folgende Übersicht zeigt diejenigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IAS 32 saldiert dargestellt werden, also einklagbaren Globalaufrechnungsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2024
in Mio. EUR
Bruttobeträge
Saldierung
Netto
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)
262,1
-96,1
165,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
304,1
-66,8
237,3
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)
-216,8
96,1
-120,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
-240,8
66,8
-174,0
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
in Mio. EUR
Bruttobeträge
Saldierung
Netto
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)
884,7
-403,3
481,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
393,6
-115,1
278,5
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)
-802,2
403,3
-398,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
-316,8
115,1
-201,7
Weiterführende sonstige Angaben
Erläuterung zur Konzern-Geldflussrechnung
Dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit werden Dividendeneinzahlungen zugeordnet – auch jene aus at-equity bilanzierten Beteiligungen, da auch Equity-Bewertungen im operativen Ergebnis ausgewiesen werden. Dividenden- sowie Zinsauszahlungen werden unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Zinseinzahlungen werden dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Kelag-Konzern eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Das von der am 3. März 2025 angelobten Regierung veröffentlichte Regierungsprogramm könnte die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen, da ein jährlicher Standortbeitrag der Energieversorger vorgesehen ist. Zudem soll der Schwellenwert für die Erlösabschöpfung gesenkt und die im Rahmen des Energiekrisenbeitragsgesetzes derzeit vorgesehene Investitionsanrechenbarkeit abgeschafft werden. In welchem Umfang diese Maßnahmen Ergebnisverschlechterungen nach sich ziehen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

Geschäftsbeziehungen
zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Zu den nahestehenden Unternehmen des Kelag-Konzerns sind alle nicht konsolidierten verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie jene Gesellschaften, die maßgeblichen Einfluss auf die Kelag bzw. KEH ausüben, und deren verbundene Unternehmen zu zählen. Die KEH ist aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin ein nahestehendes Unternehmen. Damit gelten auch die Eigentümer der KEH als nahestehend – das Land Kärnten, das 51 % der Anteile an der KEH hält, und die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, die als 100 %-Tochter der RWE AG 49 % der Anteile hält, befinden sich seit 20 Jahren in einer weiter anhaltenden strategischen Partnerschaft. Ferner gelten alle von der KEH beherrschten, maßgeblich beeinflussten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend. Die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH gilt darüber hinaus auch aufgrund ihrer Direktbeteiligung an der Kelag als nahestehendes Unternehmen. Auch von der GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH beherrschte bzw. gemeinschaftlich geführte Unternehmen gelten als nahestehend. Ebenso gelten auch vom Land Kärnten maßgeblich beeinflusste, gemeinschaftlich geführte bzw. beherrschte Unternehmen als nahestehend. Aufgrund der Direktbeteiligung an der Kelag gilt auch die VERBUND AG sowie alle von ihr beherrschten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend (gemeinsam: VERBUND). Folglich gelten auch unter beherrschendem Einfluss der Republik Österreich – als Mehrheitsaktionärin von VERBUND – stehende sowie gemeinschaftlich geführte Unternehmen als nahestehend. Dazu zählen insbesondere die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) und die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) sowie die Österreichische Post AG. Von der Erleichterungsvorschrift nach IAS 24.25 wird für alle oben genannten einer öffentlichen Stelle nahestehenden Unternehmen Gebrauch gemacht, und es entfallen weitergehende Anhangangaben, da die Geschäftstransaktionen von untergeordneter Bedeutung sind. Bei diesen Transaktionen handelt es sich zumeist um Energielieferbeziehungen sowie beispielsweise auch Geschäftsbeziehungen im Leitungsbau, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
Zu den nahestehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Kelag sowie deren nahe Familienangehörige.
Geschäftsbeziehungen mit wesentlichen at-equity bilanzierten Beteiligungen
in Mio. EUR
2024
2023
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
Umsatzerlöse
4,1
10,5
Sonstige Erträge
1,4
6,9
Aufwendungen
39,1
39,7
Bilanz
 
 
Forderungen
1,1
0,2
Verbindlichkeiten
1,3
4,8
Bei den Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Energiebezugs- sowie Energieliefergeschäfte mit der VERBUND Hydro Power GmbH, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden. Im Vorjahr wurden auch die Anteile an der Stadtwerke Kapfenberg GmbH als wesentliche at-equity bilanzierte Beteiligung eingestuft und in dieser Tabelle inkludiert; durch den Verkauf der Stadtwerke Kapfenberg GmbH zum 20. Juni 2023, wurden für das Geschäftsjahr 2023 an dieser Stelle nur noch Transaktionen des ersten Halbjahres mitberücksichtigt.
Durch die Leistung von Baukostenzuschüssen für Kraftwerke an der Donau und an der Drau sowie für die Kraftwerksgruppen Malta und Reißeck hat die Kelag (anteilige) Strombezugsrechte erworben. Die Kelag ist aufgrund dieser Stromlieferverträge berechtigt, einen Teil der in diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität gegen Ersatz vertraglich bestimmter buchmäßiger Aufwendungen (exklusive Abschreibungen und Zinsen) von der VERBUND Hydro Power GmbH zu beziehen. Im Geschäftsjahr 2024 hat die Kelag 2,5 Mio. EUR an Baukostenzuschüssen an die VERBUND Hydro Power GmbH geleistet und als Strombezugsrechte aktiviert (im Vorjahr 3,2 Mio. EUR).
Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern und mit diesen verbundenen Unternehmen
Mit der RWE und ihren verbundenen Unternehmen wurden Umsätze aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 122,4 Mio. EUR (im Vorjahr 179,8 Mio. EUR) erzielt, mit dem VERBUND-Konzern in Höhe von 20,8 Mio. EUR (im Vorjahr 24,2 Mio. EUR). Von der RWE und ihren verbundenen Unternehmen wurden Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 121,4 Mio. EUR (im Vorjahr 224,0 Mio. EUR) bezogen, vom VERBUND-Konzern Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten, Bezugsrechte sowie Netzkosten in Höhe von 135,7 Mio. EUR (im Vorjahr 211,4 Mio. EUR).
Ferner wurden im Geschäftsjahr 2024 gegenüber der KEH 69,0 Mio. EUR (im Vorjahr 54,0 Mio. EUR) an Aufwendungen aus der Steuerumlage verrechnet. Gegenüber der KEH bestehen ferner Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuerumlage in der Höhe von 68,4 Mio. EUR (Vorjahr 67,4 Mio. EUR), die unter den Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Angaben, die sich auf konzernintern eliminierte Sachverhalte beziehen, unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsvorfälle der Kelag mit Tochterunternehmen, die vollkonsolidiert sind, werden somit nicht ausgewiesen.
Angaben zu den Organen
Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die fixen Bezüge des Vorstands der Kelag 480 Tsd. EUR (im Vorjahr 483 Tsd. EUR), die variablen Bezüge 415 Tsd. EUR (im Vorjahr 429 Tsd. EUR) und die Sachbezüge 1 Tsd. EUR (im Vorjahr 13 Tsd. EUR). Hierbei handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen aus der Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen des Kelag-Konzerns. An beitragsorientierten Pensionszusagen gegenüber aktiven Vorstandsmitgliedern wurden 90 Tsd. EUR erfolgswirksam erfasst (im Vorjahr 81 Tsd. EUR).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 457 Tsd. EUR (im Vorjahr 386 Tsd. EUR).
An Mitglieder des Aufsichtsrats der Kelag wurden Vergütungen in Höhe von 45 Tsd. EUR (im Vorjahr 47 Tsd. EUR) bezahlt.
Honorare der Abschlussprüfer
Der Kelag-Konzern wird durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Für die Konzernabschlussprüfer fielen Aufwendungen in Höhe von 411 Tsd. EUR (im Vorjahr 391 Tsd. EUR) an. Weiters wurden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen in Höhe von 33 Tsd. EUR (im Vorjahr 95 Tsd. EUR) und sonstige Leistungen in Höhe von 72 Tsd. EUR (im Vorjahr 87 Tsd. EUR) von der prüfenden Kanzlei verrechnet. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat keine Steuerberatungsleistungen im Kelag-Konzern erbracht.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats
Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard DRAXLER
Dipl.-Kfm. Danny GÜTHLEIN
Mitglieder des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
Mag. Gilbert ISEP, Vorsitzender
Katja VAN DOREN, 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden
Dr. Michael BRAND
Gunhild GRIEVE
Rolf HOLUB (Austritt mit 17. Mai 2024)
Mag. Markus HORNBÖCK (Eintritt mit 17. Mail 2024)
Mag. Dr. Achim KASPAR
Mag. Dr. h. c. Monika KIRCHER
Mag. Leopold ROHRER
Dr. Ulrich RUST
Dr. Rolf Martin SCHMITZ
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
Gerald LOIDL, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden
DI Andreas GRIEßER, Bakk.
Heimo HOFER
Ing. Helmut POLSINGER
Ing. Mag. Willibald STROHMAYER

Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand zum unterfertigten Datum aufgestellt. Der Konzernabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft wird dem Aufsichtsrat am 21.03.2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Vorstand versichert, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss seines Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt.
Klagenfurt am Wörthersee, am 6. März 2025
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Appendix
Beteiligungsliste
Die folgende Tabelle zeigt die von der Muttergesellschaft Kelag mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen, jene Unternehmen, die unter Anwendung der Equity Methode in den Konzernabschluss der Kelag einbezogen wurden sowie jene Unternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert oder at-equity bilanziert wurden.
 
 
2024
2023
 
 
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
Kelag-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
 
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Österreich
 
VK
 
VK
1.
KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
2.
KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
2.1.
Bio-Teplo Czechia s.r.o., Prag, Tschechien**
100,00
VK
100,00
VK
2.2.
BWI Biowärme Imst GmbH & Co KG, Imst, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.3.
BWI Biowärme Imst Beteiligungs Gesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.4.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH & Co KG, Lauterach, Österreich**  
75,00
VK
75,00
VK
2.5.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH, Lauterach, Österreich**
75,00
VK
75,00
VK
2.6.
KELAG Kraftwerkserrichtungs- und Betriebs GmbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.7.
Biofernwärme Fürstenfeld GmbH, Fürstenfeld, Österreich**
50,00
EQ
50,00
EQ
2.8.
KELMIN Abrechnungs- und Dienstleistungs GmbH, Villach, Österreich**
51,00
EQ
51,00
EQ
2.9.
Fernwärme Bad Hofgastein GmbH, Bad Hofgastein, Österreich**
50,00
EQ
50,00
EQ
2.10.
Bioenergie Pongau GmbH, Bischofshofen, Österreich**
26,00
NK
26,00
NK
2.11.
Bioenergie Glemmtal GmbH, Bischofshofen, Österreich**
50,00
EQ
50,00
EQ
2.12.
Tauernwärme GmbH, Zell am See, Österreich**
33,33
EQ
-
-
3.
Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt, Österreich
63,00
VK
75,00
VK
4.
KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
4.1.
Interenergo d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.1.
EHE d.o.o. Banja Luka, Banja Luka, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.2.
Interenergo d.o.o. Sarajevo, Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.
PLC Interenergo d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.1.
Hidrowatt d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
88,87
VK
88,87
VK
4.1.3.2.
Hydro Ljutina d.o.o., Priboj, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.3.
LED OscIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.4.
LED BaIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.5.
LED OdžIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.6.
LED ČokIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.7.
LED BtIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.8.
LED KuIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.9.
LED VaIE d.o.o.Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.10.
LED UžIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
-
-
4.1.4.
INTERENERGO MACEDONIJA DOOEL import-export, Skopje, Nordmazedonien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.5.
Inter-Energo d.o.o. Gornji Vakuf-Uskoplje, Gornji Vakuf-Uskoplje,
Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.6.
MHE Vrbnica d.o.o., Podgorica, Montenegro**
70,00
VK
70,00
VK
4.1.7.
Interenergo D.o.o.-Kosova SH.P.K., Deçan, Kosovo**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.8.
Vjetropark Jasenice d.o.o., Udbina, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.9.
Ekoenergo, celostna energetska oskrba, d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.10.
Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
90,00
VK
4.1.10.1.
KelKos Energy SH.P.K., Deçan, Kosovo**
100,00
VK
90,00
VK
4.1.11.
Solarne Elektrane Bukovica d.o.o., Zagreb, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.12.
Vjetroelektrana Orjak d.o.o., Zagreb, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.13.
Solarne Elektrane Nin d.o.o., Zagreb, Kroatien**
80,00
VK
80,00
VK
4.1.14.
Vjetroelektrane Čardakov d.o.o. Travnik, Travnik, Bosnien-Herzegowina**
90,00
VK
90,00
VK
4.1.15.
PVE Perun DOO Skopje, Skopje, Nordmazedonien**
90,00
VK
90,00
VK
4.1.16.
Ekoenergo Cogen d.o.o., Laibach, Slowenien**
-
-
100,00
VK
4.1.17.
Vjetropark Interwind d.o.o., Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**
97,00
VK
97,00
VK
4.1.18.
INTERSOLAR DOLANI DOOEL import-export, Skopje, Nordmazedonien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.19.
Interenergo d.o.o. za energetsko inženjerstvo, Zagreb, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.20.
SE PERKOVCI d.o.o., Aljmaš, Kroatien**
100,00
VK
89,00
NK
4.1.21.
Interwind R1 d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
-
-
4.2.
ENERGIES FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.1.
ENERGIES VAR 1 S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.2.
ENERGIES VAR 3 S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.3.
SAS ILE DE FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.4.
CENT.HYD.ELECT.D’OUSSIAT S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.5.
ENERGIES CHARENTUS S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.6.
ENERGIES ST REMY S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.7.
ENERGIES MAINTENANCE S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.3.
KELAG PORTUGAL, SGPS, UNIPESSOAL LDA (vormals: Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda.), Lissabon, Portugal**
100,00
VK
100,00
VK
4.3.1.
Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda., Lissabon, Portugal**
74,00
VK
74,00
VK
4.3.2.
Hidroerg Projectos Energeticos, Lda., Lissabon, Portugal**
32,33
EQ
32,33
EQ
4.3.3.
Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda., Ribeira de Pena, Portugal**
39,00
EQ
39,00
EQ
4.4.
Windfarm MV I s.r.l., Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.5.
Windfarm Balchik 1 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.6.
Windfarm Balchik 2 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.7.
Windfarm Balchik 4 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.8.
KelaVENT Charlie SRL, Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.9.
KelaVENT Echo SRL, Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.
KELAG ITALIA S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.1.
Idroelettrica Alpina S.r.l., Udine, Italien**
95,00
VK
95,00
VK
4.10.1.1.
Valmontina S.r.l., Belluno, Italien**
71,25
VK
71,25
VK
4.10.2.
KI ITALIA S.R.L., Udine, Italien**
85,00
VK
80,00
VK
4.10.2.1.
PV Palmanova, Udine, Italien**
85,00
VK
80,00
VK
4.10.3.
Canda Solar S.R.L., Affi, Italien**
75,00
VK
75,00
VK
4.10.4.
UDINE SUD SRL, Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.5.
Ecoenergia Due s.r.l., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.6.
JUWI DEVELOPMENT 10 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.7.
JUWI DEVELOPMENT 11 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.8.
JUWI DEVELOPMENT 14 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.9.
JUWI DEVELOPMENT 16 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.10.
JUWI DEVELOPMENT 17 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.11.
JUWI DEVELOPMENT 19 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.12.
JUWI DEVELOPMENT 20 S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.13.
ORUNE WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.14.
SIBILLA WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.15.
SELVA WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.10.16.
SORANO WIND S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.11.
HYDRO BLUE IBERIA, S.L., Madrid, Spanien**
100,00
VK
100,00
VK
4.11.1.
Hidroelectrica del Trasvase, S.A., Madrid, Spanien**
99,99
VK
99,99
VK
4.11.2.
Alten Global 10, S.L., Madrid, Spanien**
65,00
NK
30,00
NK
4.11.3.
Alten Renovables Iberia 7, S.L., Madrid, Spanien**
30,00
NK
30,00
NK
4.11.4.
Alten Global 13, S.L., Madrid, Spanien**
31,00
NK
31,00
NK
4.11.5.
Alten Global 18, S.L., Madrid, Spanien**
31,00
NK
-
-
4.11.6.
Alten Global 19, S.L., Madrid, Spanien**
31,00
NK
31,00
NK
5.
PVI GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
5.1.
PVI d.o.o., Antunovac, Kroatien**
89,00
VK
89,00
VK
5.2.
Solar d.o.o. Bijeljina, Bijeljina, Bosnien-Herzegowina**
100,00
NK
100,00
NK
5.3.
PVI d.o.o. Mostar, Mostar, Bosnien-Herzegowina**
89,00
NK
89,00
NK
5.4.
PVI Solar d.o.o., Antunovac, Kroatien**
89,00
NK
89,00
NK
5.5.
PVI Solar Kft, Ungarn**
-
-
100,00
NK
5.6.
PVO GmbH, Hall in Tirol, Österreich**
40,50
NK
40,50
NK
6.
Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, Arnoldstein, Österreich
74,90
VK
74,90
VK
7.
Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt, Österreich
51,00
VK
51,00
VK
8.
Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt, Österreich
51,00
VK
51,00
VK
9.
RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach, Österreich
80,00
VK
80,00
VK
10.
KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
11.
KBBG KELAG-BIK Breitband GmbH, Klagenfurt, Österreich***
50,00
VK
50,00
VK
12.
Glasfaser Netz Kärnten – GNK GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
13.
NETcompany Internet Provider – NC GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
14.
brandpower S1 GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
15.
brandpower S2 GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
16.
VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, Österreich
10,02
EQ
10,02
EQ
17.
SUNBOOSTER GmbH, Graz, Österreich
24,90
EQ
24,90
EQ
18.
Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg, Österreich
49,00
EQ
49,00
EQ
19.
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim, Österreich
30,00
EQ
30,00
EQ
20.
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim, Österreich
30,00
EQ
30,00
EQ
21.
Liesertal Kraftwerks Beteiligungs GmbH, Klagenfurt, Österreich
49,00
EQ
49,00
EQ
22.
E-VO eMobility GmbH, Wien, Österreich
20,00
EQ
20,00
EQ
23.
Windpark und PV GmbH, Eisenstadt, Österreich
25,00
EQ
25,00
EQ
24.
LavNet Telekom GmbH, Wolfsberg, Österreich
50,00
EQ
50,00
EQ
25.
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt, Österreich
100,00
NK
100,00
NK
26.
Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf, Österreich
39,00
NK
39,00
NK
* VK = Vollkonsolidierung, EQ = at-equity, NK = Nicht konsolidiert
** Indirekte Beteiligung
*** Es liegen vom Kapitalanteil abweichende Bestimmungen vor, die Verfügungsgewalt sicherstellen.
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt am Wörthersee,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäfte
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz. 13, Erläuterungen zur Bilanz Rz. 15, Rz. 18, Rz. 26, Rz. 29 sowie Derivative Finanzinstrumente betreffende Informationen im Punkt „Sonstige Angaben“.
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente werden in den Positionen „Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich“ und „Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten“ auf der Aktivseite beziehungsweise in den Positionen „Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich“ und „Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumente“ auf der Passivseite ausgewiesen und stellen mit einem Buchwert von 166 Mio. EUR rund 4,8 % des ausgewiesenen Vermögens sowie mit einem Buchwert von 121 Mio. EUR rund 7,5 % der ausgewiesenen Schulden dar.
Der Anteil befindet sich insbesondere bedingt durch die hohen Volatilitäten an den Energiemärkten und den damit verbundenen gestiegenen beizulegenden Zeitwerten von Energietermingeschäften, welche als derivative Finanzinstrumente bilanziert werden, auf einem hohen Niveau.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abgeschlossen und dienen der Absicherung von absatz- wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem „Energy Trade and Risk Management“ (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungszweck als „Own-Use-Verträge“, als „Energiehandelsgeschäfte“, als „zur Absicherung“ gehalten oder als „Bilanzierung unter Anwendung der Fair-Value Option“ eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM System. Wesentliche Bewertungsparameter stellen dies aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen „Hourly-Price-Forward-Curves“ (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
• Vollständige Erfassung und korrekte Klassifizierung von Energietermingeschäften
• Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierten Energietermingeschäfte
• Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abgeleitet die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Konzernabschluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
• Wir haben die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korrespondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termingeschäfte im ETRM System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir für wesentliche Bereiche auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
• Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
• Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Konzernabschluss erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizierung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Konzernabschluss beurteilt.
• Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
• Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen des Hedge-Accountings gewürdigt und Berechnungen der Messung von Effektivität und Ineffektivität nachvollzogen.
• Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten gewürdigt und die gebuchten Werte auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüft.
• Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert
Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen, Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Rz. 5 sowie Erläuterungen zur Bilanz Rz. 10 und 11.
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 1.530 Mio. EUR stellen 44,4 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für Wertminderungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist. Die Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken und Strombezugsrechten, für die keine separaten Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Kraftwerke und Strombezugsrechte basiert auf deren Nutzungswerten. Diese werden als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu Konzessionsverlängerungen, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:
• Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
• Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung abgeglichen.
• Für jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), für die eine formale Ermittlung des erzielbaren Betrags vorgenommen wurde, haben wir in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
• Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2024 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
• Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 29. Juli 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien
7. März 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Zusicherungs-vermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäss §§ 243b und 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 243b und 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2024 der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt am Wörthersee
(im Folgenden auch kurz „KELAG“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG MIT BEGRENZTER ZUSICHERUNG
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit
• den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB),
• den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), und
• den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“) sowie
• der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
GRUNDLAGE FÜR DIE ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER GESELLSCHAFT UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
• die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB), einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
• die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung verantwortlich.
INHÄRENTE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
VERANTWORTUNG DES PRÜFERS DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
ZUSAMMENFASSUNG DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
• Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
• Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
• Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB), sowie den ESRS stehen.
• Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im Konzern-Abschluss und Konzern-Lagebericht ab und setzen damit Prüfungshandlungen zur Konnektivität.
• Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter Informationen.
• Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERÖFFENTLICHUNG UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Amon, MSc (WU).
Wien
7. März 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Peter Amon, MSc (WU)
Wirtschaftsprüfer
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss
Der Gesamtvorstand des Kelag-Konzerns als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
Kelag Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2024
AKTIVA
Anhang
31.Dezember 2024
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
(1)
2.238.706.172,36
2.078.252
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
259.175.269,33
266.775
1. Strombezugsrechte
 
227.634.380,20
235.167
2. Sonstige Rechte
 
31.540.889,13
31.608
II. Sachanlagen
 
996.707.032,77
875.978
1. Elektrizitätsanlagen
 
841.151.107,75
755.338
2. Erdgasanlagen
 
17.851.697,16
19.833
3. Gemeinsame Anlagen
 
137.704.227,86
100.806
III. Finanzanlagen
 
982.823.870,26
935.499
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(2)
463.128.897,16
432.727
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(3)
359.805.157,20
343.764
3. Beteiligungen
(4)
135.996.721,95
135.647
4. Ausleihungen an Unt.m. Beteiligung
(5)
100.000,00
0
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
(6)
22.980.694,14
22.381
6. Sonstige Ausleihungen
(7)
812.399,81
980
B. UMLAUFVERMÖGEN
 
592.462.378,50
617.904
I. Vorräte
(8)
30.233.194,32
36.486
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
 
85.371,45
124
2. Erdgasvorrat und Handelswaren
 
27.655.175,63
34.327
3. Noch nicht abrechenbare Leistungen
 
2.492.647,24
2.034
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
 
447.850.562,21
546.922
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(9)
103.391.124,18
142.793
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
1.218.737,74
1.807
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(10)
109.777.835,98
162.392
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
(11)
1.980.682,30
735
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
(12)
232.700.919,75
241.002
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
561.000,00
481
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
 
114.378.621,97
34.497
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
 
5.629.248,91
4.149
 
 
2.836.797.799,77
2.700.306
PASSIVA
Anhang
31.Dezember 2024
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
A. EIGENKAPITAL
 
1.503.031.004,21
1.301.765
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
(13)
58.160.000,00
58.160
II. Kapitalrücklagen
 
56.930,71
53
1. Nicht gebundene
 
56.930,71
53
III. Gewinnrücklagen
(14)
1.229.814.073,50
1.013.553
1. Gesetzliche Rücklage
 
5.816.000,00
5.816
2. Freie Rücklagen
 
1.223.998.073,50
1.007.737
IV. Bilanzgewinn
 
215.000.000,00
230.000
davon Gewinnvortrag
 
0,00
0
B. RÜCKSTELLUNGEN
(15)
310.073.367,43
292.628
1. Rückstellungen für Abfertigungen
 
23.356.557,51
26.111
2. Rückstellungen für Pensionen
(16)
135.779.626,29
138.342
3. Steuerrückstellungen
(17)
19.851.541,60
6.543
4. Sonstige Rückstellungen
(18)
131.085.642,03
121.632
C. VERBINDLICHKEITEN
(19)
922.172.714,12
1.002.196
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
416.920.138,75
489.844
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
505.252.575,37
512.351
1. Anleihen
 
270.000.000,00
270.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
0,00
0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
270.000.000,00
270.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
175.645.161,30
182.806
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
5.870.967,74
5.871
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
169.774.193,56
176.935
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
 
1.264.894,87
2.617
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
1.264.894,87
2.617
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
112.793.336,70
130.901
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
112.793.336,70
130.901
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(20)
269.186.290,75
315.384
davon aus Steuerumlagen
 
71.094.384,22
70.605
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
269.186.290,75
315.384
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
(21)
1.295.788,66
4.843
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
1.295.788,66
4.843
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
7. Sonstige Verbindlichkeiten
(22)
91.987.241,84
95.644
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
26.508.860,03
30.228
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
65.478.381,81
65.416
davon aus Steuern
 
5.508.356,71
13.020
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
 
1.905.119,73
1.767
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
(23)
101.520.714,01
103.717
1. Baukostenzuschüsse (BKZ)
 
94.155.963,94
95.505
2. Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten
 
7.364.750,07
8.212
 
 
2.836.797.799,77
2.700.306
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
 
 
 
 
 
Anhang
2024
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
1. Umsatzerlöse
(24)
2.767.391.709,16
3.322.169
2. Veränderung des Bestandes an noch nicht abrechenbaren Leistungen
 
458.362,76
-439
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
(25)
8.344.115,66
6.504
4. Sonstige betriebliche Erträge
(26)
6.456.906,37
13.091
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
 
936.425,50
3.085
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
(27)
2.468.897,92
7.811
c) Übrige
 
3.051.582,95
2.195
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
 
-2.201.814.393,25
-2.752.759
a) Materialaufwand
 
-4.194.389,48
-5.288
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(28)
-2.197.620.003,77
-2.747.471
6. Personalaufwand
(29)
-102.823.199,78
-102.537
a) Gehälter
 
-77.036.241,92
-69.276
b) Aufwendungen für Lehrlingsentschädigungen
 
-601.650,41
-551
c) Soziale Aufwendungen
 
-25.185.307,45
-32.710
davon Aufwendungen für Altersversorgung
 
-3.909.126,02
-12.880
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
 
-1.569.444,20
-2.452
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
 
-18.790.366,29
-16.313
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
(1)
-89.343.052,37
-85.775
davon außerplanmäßige Abschreibungen
(1)
-6.621.409,32
-8.000
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
(30)
-79.045.639,64
-76.396
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
 
-983.778,97
-1.066
b) Übrige
 
-78.061.860,67
-75.330
9. Betriebserfolg (Zwischensumme aus Z 1 bis 8)
 
309.624.808,91
323.859
 
Anhang
2024
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
10. Erträge aus Beteiligungen
(31)
214.052.351,08
154.041
davon aus verbundenen Unternehmen
 
23.414.695,78
23.057
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
 
9.306.706,97
6.135
davon aus verbundenen Unternehmen
 
8.963.763,75
5.799
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(32)
14.232.662,36
7.041
davon aus verbundenen Unternehmen
 
78.282,41
101
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
 
5.027.061,97
4.790
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen
(33)
-21.200.000,00
-31.419
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
 
0,00
-9119
davon Abschreibungen aus verbundenen Unternehmen
 
-21.200.000,00
-22.300
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(34)
-28.495.260,42
-21.315
davon betreffend verbundene Unternehmen
 
-7.911.992,69
-2.117
16. Finanzergebnis (Zwischensumme aus Z 10 bis 15)
 
192.923.521,96
119.273
17. Ergebnis vor Steuern
 
502.548.330,87
443.133
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
 
-71.286.826,11
-71.294
davon aktive latente Steuern
 
-13.308.906,88
-26.850
davon Verrechnung vom Gruppenträger
 
-69.031.167,46
-53.978
davon Verrechnung an Gruppenmitglieder
 
11.053.248,23
9.535
19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
 
431.261.504,76
371.839
20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
 
-216.261.504,76
-141.839
21. Bilanzgewinn
 
215.000.000,00
230.000

Anhang
Allgemeine Grundsätze
Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) in der geltenden Fassung.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgt in der bisherigen Form der Darstellung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bewertung geht von der Fortführung des Unternehmens aus.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 16. Dezember 1922 errichtet und ist im Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 99133 i beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB.
Gruppenbesteuerung
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) als Gruppenträger eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG.
Für die Verrechnung der Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern wurde die Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) vereinbart. Die Kelag als Gruppenmitglied verrechnet die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern, und führt diese gesammelt an den Gruppenträger KEH ab.
Die Berechnung basiert auf einem Steuersatz von 23,00 %.
Konzernverhältnisse
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KEH wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der Kelag wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß §§ 243b bzw. 267a UGB zum 31.12.2024 integraler Bestandteil des Kelag-Konzernlageberichts ist.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Mit Vertrag vom 4. November 2016 wurde zwischen der Kelag und der KNG-Kärnten Netz GmbH (Kärnten Netz) mit Wirkung 1. Jänner 2016 ein Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Steuerausgleichsvertrag bleibt davon unberührt.
Zwischen der Kelag und einigen Konzernunternehmen bestehen Verträge über den Verkauf von Strom und Gas, über Vermietungen und Verpachtungen, über Finanzierungsvereinbarungen (unter anderem,•Cash-Pooling Verträge), über Verrechnungen von Aufwendungen in Verbindung mit Personalrückstellungen für übertragenes Personal sowie über die Erbringung von Dienstleistungen.
ElWOG- und GWG-Angaben
Auf Grund einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Erklärung ist die Kelag verpflichtet, die Kärnten Netz mit jenen Mitteln auszustatten, die es ermöglichen, ihre Aufgaben im Sinne der Betriebspflicht als Verteilernetzbetreiberin gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und Gaswirtschaftsgesetz (GWG) zu erfüllen.
Gemäß § 8 Abs. 3 ElWOG bzw. § 8 Abs. 3 GWG werden folgende ausweispflichtige Geschäfte mit verbundenen Unternehmen getätigt:
• Netzdienstleistungen, technische, wirtschaftliche und rechtliche Betreuung, Bewirtschaftung Strom- und Gas-Assets sowie Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Kärnten Netz
• Strom- und Gaslieferung, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Kelag Energie & Wärme GmbH (Kelag Energie & Wärme)
• Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der KI-Kelag International GmbH
• Stromhandel und Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Interenergo d.o.o. (Interenergo)
• Stromlieferungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der KELAG Naturstrom GmbH (Kelag Naturstrom)
• Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit Kärntner Restmüllverwertungs GmbH
• Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Windpark Nikitsch GmbH
• Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Brandpower S1 GmbH
• Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Brandpower S2 GmbH
• Finanzierungsverträge (Cash-Pooling Vertrag) mit der Energies France SAS
Die Aufteilung der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 auf die Bereiche Stromerzeugung, -vertrieb und Stromhandel, Strom- und Gasnetzbereich und sonstigen Tätigkeiten dient dem Nachweis der Kapitalstruktur im Rahmen der Kostenprüfung der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (gemäß § 8 Abs. 2 ElWOG bzw. § 8 Abs. 2 GWG).
Bilanz gemäss § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG
 
Erzeugung / Handel / Vertrieb
Stromnetz
Gasnetz
sonstiges
Gesamt
in TEUR
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
AKTIVA
 
 
 
 
 
A. Anlagevermögen
465.870
663.146
18.204
1.091.486
2.238.706
B. Umlaufvermögen
266.704
84.757
2.366
238.635
592.462
C. Rechnungsabgrenzungsposten
95
0
0
5.534
5.629
Summe AKTIVA
732.669
747.903
20.571
1.335.655
2.836.798
PASSIVA
 
 
 
 
 
A. Eigenkapital
377.365
429.134
12.824
683.708
1.503.031
B. Rückstellungen
117.219
98.511
1.896
92.447
310.073
C. Verbindlichkeiten
234.234
131.565
3.673
552.700
922.173
D. Rechnungsabgrenzungsposten
3.851
88.692
2.178
6.800
101.521
Summe PASSIVA
732.669
747.903
20.571
1.335.655
2.836.798
Im Sinne der Bestimmungen erfolgte die Entflechtung des vorliegenden Jahresabschlusses – soweit möglich – durch direkte Zuordnung zu den jeweiligen Geschäftsbereichen. Nicht direkt zuordenbare Posten wurden mittels nachfolgender Schlüsselung zugeordnet:
Im Finanzanlagenteil erfolgte die Aufschlüsselung teilweise mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels.
In den sonstigen Forderungen enthaltene zugeordnete Termineinlagen sowie liquide Mittel wurden mit Hilfe eines bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Das Eigenkapital errechnet sich als Saldo zwischen Vermögen und Schulden.
Personalrückstellungen wurden mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels entsprechend den Gutachten zugeordnet.
Die passiven latenten Steuern wurden teilweise mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Anleihen und Kreditverbindlichkeiten wurden mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Ergebnisrechnung gemäss § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG
Die Entflechtung der Ergebnisrechnung wurde mit Hilfe der prozessorientierten Kosten‑ und Leistungsrechnung vorgenommen. Mit Hilfe der Kostenrechnung, der innerbetrieblichen Auftragsabrechnung und der Leistungsverrechnung wurde die Zuordnung der einzelnen Geschäftsbereiche ausschließlich auf Basis der aus der Gewinn- und Verlustrechnung gewonnenen Aufwands- und Ertragsarten vorgenommen.
in TEUR
Erzeugung / Handel / Vertrieb
Stromnetz
Gasnetz
sonstiges
Gesamt 2024
1. Umsatzerlöse
2.611.542
113.667
4.047
38.136
2.767.392
2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen
-450
0
0
909
458
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
5.002
1.463
0
1.879
8.344
4. Sonstige betriebliche Erträge
2.128
1.547
0
2.120
5.796
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
-2.184.767
-609
-19
-16.420
-2.201.814
6. Personalaufwand
-30.916
-177
0
-71.730
-102.823
7. Abschreibungen
-22.632
-49.030
-2.323
-15.359
-89.343
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-16.795
-2.997
-68
-58.524
-78.385
9. Leistungsverrechnung
-21.691
-42.717
-1.174
65.582
0
10. Betriebserfolg aus Z 1 bis 9
341.421
21.147
464
-53.407
309.625
11. Finanzergebnis
-6.384
-6.306
-176
205.790
192.924
12. Ergebnis vor Steuern
335.037
14.841
288
152.383
502.548

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 193 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Konzernrichtlinien zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüsse und abzüglich der bisher aufgelaufenen planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen linearen Abschreibung zugrunde gelegt:
Anlagenart
Nutzungsdauer (in Jahren)
Strombezugsrechte
10 - 80
Sonstige Rechte
4 - 50
Elektrizitätsanlagen
4 - 60
Erdgasanlagen
10 - 40
Gemeinsame Anlagen
4 - 50
In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wurde für Zugänge des ersten Halbjahres eine volle Jahresabschreibung, sonst eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Liegt der beizulegende Wert eines Anlagegegenstandes am Bilanzstichtag unter dem sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergebenden Buchwert und ist diese Wertminderung voraussichtlich von Dauer, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzu-nehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Anteilige Fremdkapitalzinsen und freiwillige Sozialaufwendungen wurden nicht aktiviert.
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen eines niedrigeren beizulegenden Wertes mit diesem angesetzt.
Der beizulegende Wert entspricht dem subjektiven Unternehmenswert, welcher nach anerkannten Bewertungsverfahren zu ermitteln ist. Als Bewertungsmodell wird das Discounted Cash-Flow-Verfahren angewendet. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelflüsse werden dazu aus den jeweiligen Unternehmensplanungen abgeleitet, welche bei Bedarf um geschäftsmodellspezifische Annahmen zur Verlängerung des Planungszeitraums erweitert werden. Wesentliche Schätzungen im Bewertungsmodell stellen die Energiepreisentwicklungen sowie der Kapitalisierungszinssatz und Annahmen des Managements zum Betrieb der Kraftwerke dar. Energiepreisentwicklungen werden aus Preisnotierungen für Terminprodukte sowie aus langfristigen Preisprognosen abgeleitet. Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken der jeweiligen Gesellschaft widerspiegelt.
Die weiteren Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt die Zuschreibung gemäß § 208 Abs. 2 UGB.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Der Bewertung lag das gleitende Durchschnittspreisverfahren zugrunde.
Der Erdgasvorrat wurde nach dem gleitende Durchschnittspreisverfahren bewertet. Bei der Stichtagsbewertung wurde ein Vergleichswert – der niedrigere Wert aus absatz- oder beschaffungsseitigem Wert- ermittelt. Liegt dieser unter dem ermittelten Vorratswert, erfolgt die Abwertung auf den niedrigeren Wert.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren bei der Bewertung der Erdgasvorräte geändert. Statt des bisher verwendeten FIFO-Verfahrens wird fortan ein gleitendes Durchschnittspreisverfahren verwendet. Diese Änderung wurde durch die zunehmende Komplexität in der Speicherbewirtschaftung motiviert, die sich aus neu abgeschlossenen Erdgasspeicherverträgen für nun unterschiedliche Marktgebiete ergibt. Mit der Umstellung auf das gleitende Durchschnittspreisverfahren, das als branchenübliches Verfahren für sich vermengende Vorräte gilt, wird v. a. eine präzisere Abbildung der Vermögenslage angestrebt.
Die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassten. Anteilige Fremdkapitalkosten und freiwilliger Sozialaufwand wurden nicht aktiviert.
Bei den Forderungen wurden, im Falle erkennbarer Einzelrisiken, Wertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz und ohne Abzinsung auf Basis von Körperschaftsteuersätzen von 23,00 % gebildet. Auf allfällige steuerliche Verlustvorträge wird keine aktive Steuerlatenz gebildet.
In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe jenes Betrages, der nach umsichtiger Beurteilung erforderlich war.
Die Rückstellungen für Abfertigungen, für Pensionsverpflichtungen, für Jubiläumsgelder und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden unter Zugrundelegung von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurde auf dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.
Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden anhand der nach International Accounting Standard IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PuC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 3,01 % (im Vorjahr 3,15 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden zwischen 2,90 % bis 3,40 % (im Vorjahr 3,00 % bis 7,80 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 sowie der BVG Altersgrenzen und allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der Hacklerregelung, wobei als Finanzierungsende der frühere Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr zur Anwendung kam und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder wurden anhand der nach International Accounting Standard IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PuC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 3,12 % (im Vorjahr 3,20 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden zwischen 2,90 % bis 3,40 % (im Vorjahr 3,00 % bis 7,80 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 sowie der BVG Altersgrenzen für Frauen (zum vorangegangenen Bilanzstichtag 60 für Frauen bzw. 65 für Männer) und allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der Hacklerregelung, wobei als Finanzierungsende das Datum des jeweiligen Dienstjubiläums zur Anwendung kam und ein dienstzeitabhängiger Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
Die Rückstellungen für direkte Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen zusammengefasst. Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 3,08 % bis 3,31 % (im Vorjahr von 3,20 % bis 3,30 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 2,00 % bis 12,10 % (im Vorjahr -9,09 % bis 9,80 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 65 für Männer und 60 für Frauen unter Berücksichtigung allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei als Finanzierungsende das kalkulatorische Pensionsalter zur Anwendung kam.
Die Rückstellungen für ausgelagerte Pensionsverpflichtungen wurden analog den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen berechnet und folgende Parameter hinterlegt: Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 3,39 % (im Vorjahr 3,40 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 2,00 % bis 7,20 % (im Vorjahr 2,75 % bis 9,70 % berücksichtigt.
Die Gesamtverpflichtung des Teiles der ausgelagerten Pensionsverpflichtung wurde ebenfalls unter Anwendung der im Absatz zuvor angeführten Schätzungen, wie Zinssatz und künftige Steigerungen, bewertet. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Valida Pension AG gegenüber. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes. Der Rechnungszins des Pensionskassenvermögens entspricht jenem Betrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen zumindest nominell gleichbleiben bzw. dass bei nominell gleichbleibendem Anspruch von Aktiven auch die entsprechenden Beiträge nominell unverändert bleiben.
Dieser beträgt 2,00 %.
Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 2,66 % (im Vorjahr 3,10 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden von 2,90 % bis 3,40 % (im Vorjahr von 3,00 % bis 7,80 % ) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert wird und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
In der Kelag wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruches unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sieht ein Blockmodell vor, wobei die ersten 40 % des Zeitraumes vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten sind und der Begünstigte für die restlichen 60 % des Zeitraumes freigestellt wird. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezuges vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart, wobei Sozialversicherungsbeiträge oder auch Abfertigungsansprüche davon unberührt bleiben. Anteile der entstehenden Mehrkosten aus der Altersteilzeitvereinbarung werden dem Arbeitgeber von der öffentlichen Hand ersetzt und auch in der versicherungsmathematischen Bewertung der Rückstellung entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen einer Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetz wurden vom Gesetzgeber Änderungen in der Förderung der Altersteilzeit beschlossen. Diese werden für ab 1. Januar 2024 beginnende Blockzeitvereinbarungen effektiv, bei denen der Kostenersatz von bislang 50 % auf 42,50 % sinken wird. 2025 wurde die Förderungshöhe von 42,50 % auf 35 % - um weiter 7,50 Prozentpunkte – gesenkt. Ab 2026 bis 2028 beginnende Altersteilzeitantritte wird der Förderungsanteil weiter jährlich reduziert, bis dieser ab dem 1. Januar 2029 zur Gänze entfällt. In der Kelag wird an dem bisherigen Altersteilzeitmodell festgehalten; die Änderung der Förderung wurde entsprechend dem eingeschätzten Altersteilzeitbeginn in der Rückstellungsbewertung berücksichtigt.
Die Zinskomponenten für die Sozialkapitalrückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Andere langfristige Rückstellungen wurden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 2,00 % bis 3,75 % (im Vorjahr von 1,91 % bis 2,35 %) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden vor allem Baukostenzuschüsse dargestellt. Baukostenzuschüsse sind hauptsächlich von Strom-, Erdgas- und Telekomkunden vereinnahmte Finanzierungsbeiträge. Die Baukostenzuschüsse werden auf Grund der Systemnutzungstarife-Verordnung 2006 § 3 Abs. 6 ab 2007 mit 5 % sowie aufgrund der Vertragsdauern aufgelöst und in den Umsatzerlösen verrechnet.
Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen Erlösen zugrunde.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend derivative Finanzinstrumente wird auf die Ausführungen zu den Sonstige Angaben verwiesen.

Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) ist gemäß § 84 MinBestG mit 31. Dezember 2023 in Kraft getreten und auf Geschäftsjahre anzuwenden, welche ab dem 31. Dezember 2023 beginnen. Laut aktueller Prognose ist die Inanspruchnahme der temporären CbCR Safe Harbours grundsätzlich in allen Ländern, in welchen Geschäftseinheiten des KELAG-Konzerns ansässig sind, gemäß den jeweiligen nationalen Gesetzen sichergestellt. Dies gilt voraussichtlich nicht für die Länder Rumänien und Bulgarien, welche auf Basis der vorliegenden Daten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nationale Ergänzungssteuer an ihre jeweiligen Finanzverwaltungen zu entrichten haben. Da beide Länder in der durch das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Liste der Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter NES-Regelung angeführt sind (vgl. Information des BMF Geschäftszahl 2025-0.047.119 vom 21.01.2025), kann für alle in Rumänien und Bulgarien ansässigen Geschäftseinheiten der NES-Safe-Harbour nach § 53 MinBestG in Anspruch genommen werden. Für das Jahr 2024 muss die Kelag in Österreich daher weder für ihre österreichischen Geschäftseinheiten eine nationale Ergänzungssteuer noch für ihre nicht in Österreich ansässigen Geschäftseinheiten eine Primärergänzungssteuer abführen.
Im Kelag-Konzern werden Energie- und Netzkostenzuschüsse abgewickelt, die auf Bundes- oder Landesebene an Kunden gewährt werden. Als Beispiele in diesem Zusammenhang können der Energiekostenausgleich gemäß dem Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) oder der Strom- und Netzkostenzuschuss gemäß dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) angeführt werden. Hiervon ist im Wesentlichen die Kelag selbst betroffen. Da diese Zuschüsse den Charakter eines „Durchlaufpostens“ aufweisen, ergeben sich keine ergebniswirksamen Effekte. Für diesen Teil der Umsatzerlöse wird in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen statt einer Kundenforderung eine Forderung gegenüber der jeweiligen Förderstelle bilanziert.
Herkunftsnachweise, die in Zusammenhang mit dem Stromlabeling benötigt werden, finden sich, wenn diese zugekauft werden, im Bezugsaufwand des jeweiligen Energieträgers. Eine Weiterverrechnung an Kunden erfolgt gegebenenfalls als Teil der Umsatzerlöse. Zum Stichtag noch nicht beschaffte Herkunftsnachweise werden abgegrenzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
(1) Anlagevermögen

Der Anlagenspiegel zeigt folgende Entwicklung:
Anschaffungs- und Herstellungskosten
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Stand
01.01.2024
Zugänge
(davon)
Aktivierung
von Zinsen
Abgänge
Umbu-
chungen
Stand
31.12.2024
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
 
 
 
 
1. Strombezugsrechte
471.280
2.468
0
0
0
473.748
2. Sonstige Rechte
101.884
6.511
0
478
0
107.916
davon geleistete Anzahlungen
1.500
1.189
0
0
-847
1.842
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
573.163
8.979
0
478
0
581.664
II. SACHANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
2.045.346
142.741
0
58.786
-325
2.128.977
2. Erdgasanlagen
92.703
309
0
30
5
92.988
3. Gemeinsame Anlagen
239.924
52.435
0
5.977
320
286.702
davon Anlagen in Bau*
46.505
83.246
0
779
-20.137
108.836
davon geleistete Anzahlungen
6.479
14.787
0
2.827
0
18.439
davon Grundwerte
19.068
6.377
0
11
0
25.435
SUMME SACHANLAGEN
2.377.973
195.486
0
64.792
0
2.508.666
III. FINANZANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
590.340
21.530
0
328
30.400
641.942
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
343.764
77.354
0
30.912
-30.400
359.805
3. Beteiligungen
135.958
350
0
0
0
136.308
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
100
0
0
0
100
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
23.769
0
0
0
0
23.769
6. Sonstige Ausleihungen
980
612
0
780
0
812
SUMME FINANZANLAGEN
1.094.812
99.945
0
32.020
0
1.162.737
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
4.045.948
304.410
0
97.290
0
4.253.068
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen
 
 
 
 
 
 

kumulierte Abschreibungen
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Stand
01.01.2024
Abschrei-
bungen
Zuschrei-
bungen
Umbu-
chungen
Abgänge
Stand
31.12.2024
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
 
 
 
 
1. Strombezugsrechte
236.113
10.001
0
0
0
246.114
2. Sonstige Rechte
70.276
6.551
0
0
452
76.375
davon geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
306.388
16.553
0
0
452
322.489
II. SACHANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
1.290.007
54.776
0
-1
56.957
1.287.825
2. Erdgasanlagen
72.870
2.290
0
5
29
75.136
3. Gemeinsame Anlagen
139.118
15.724
0
-4
5.840
148.998
davon Anlagen in Bau*
4.450
3.420
0
0
0
7.870
davon geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
davon Grundwerte
0
0
0
0
0
0
SUMME SACHANLAGEN
1.501.995
72.791
0
0
62.826
1.511.959
III. FINANZANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
157.613
21.200
0
0
0
178.813
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0
0
0
0
0
0
3. Beteiligungen
311
0
0
0
0
311
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
0
0
0
0
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
1.388
0
599
0
0
788
6. Sonstige Ausleihungen
0
0
0
0
0
0
SUMME FINANZANLAGEN
159.312
21.200
599
0
0
179.913
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
1.967.696
110.543
599
0
63.278
2.014.362
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen
 
 
 
 
 
 

Buchwerte
 
 
in TEUR
Restbuchwert
31.12.2024
Restbuchwert
31.12.2023
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
1. Strombezugsrechte
227.634
235.167
2. Sonstige Rechte
31.541
31.608
davon geleistete Anzahlungen
1.842
1.500
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
259.175
266.775
II. SACHANLAGEN
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
841.151
755.338
2. Erdgasanlagen
17.852
19.833
3. Gemeinsame Anlagen
137.704
100.806
davon Anlagen in Bau
100.966
42.055
davon geleistete Anzahlungen
18.439
6.479
davon Grundwerte
25.435
19.068
SUMME SACHANLAGEN
996.707
875.978
III. FINANZANLAGEN
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
463.129
432.727
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
359.805
343.764
3. Beteiligungen
135.997
135.645
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
100
0
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
22.981
22.381
6. Sonstige Ausleihungen
812
980
SUMME FINANZANLAGEN
982.824
935.498
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
2.238.706
2.078.251
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 6.621 Tausend EUR (im Vorjahr 8.000 Tausend EUR) enthalten.
Die im Bilanzjahr erhaltenen Investitionszuschüsse in Höhe von rd. 4.499 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.578) Tausend EUR) werden mit den Zugängen saldiert ausgewiesen und betreffen Sachanlagen.
Finanzanlagen
(2) Anteile an verbundenen Unternehmen
 
Stammkapital 31.12.2024
Kelag-Anteile Nominale 31.12.2024
Ergebnis nach Steuern
Eigenkapital
 
in TEUR
%
in TEUR
Jahr
in TEUR
in TEUR
1. KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach (KEW)
1.820
100,00
1.820
2024
25.769
193.952
2. KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KNG)
35
100,00
35
2024
20.256
17.995
3. Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
36
51,00
18
2024
316
416
4. Kärntner Restmüllverwertungs Gesellschaft mbH, Arnoldstein (KRV)
44
74,90
33
2024
9.404
19.649
5. Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
51,00
18
2024
1.868
2.074
6. Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt am Wörthersee (WG)
73
100,00
73
2023
416
6.203
7. KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KI)
10.000
100,00
10.000
2024
-6.033
236.671
8. Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
63,00
22
2024
6.023
21.860
9. RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach (RKM)
36
80,00
29
2023
42
226
10. KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
100,00
35
2024
0
35
11. PVI GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
5.100
100,00
5.100
2023
584
5.192
12. KBBG Kelag-BIK Breitband GmbH
35
50,00
18
2024
1
33
13. Glasfaser Netz Kärnten GmbH
18
100,00
18
2023
-56
136
14. Netcompany Internet Provider GmbH
35
100,00
35
2023
41
11
15. Windfarm MV I s.r.l. Bukarest
1.951
0,00002
0
2024
-1.104
4.532
16. KELAVENT ECHO S.R.L., Bukarest
3.917
0,00002
0
2024
-557
9.581
17. KELAVENT CHARLIE S.R.L., Bukarest
3.699
0,00002
0
2024
-141
8.715
18. Brandpower S1 GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
100,00
35
2024
89
1.884
19. Brandpower S2 GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
100,00
35
2024
-201
4.997
(3) Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen weisen rd. 8.955 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.510 Tausend EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

(4) Beteiligungen
 
Stammkapital 31.12.2024
KELAG-Anteile Nominale 31.12.2024
Ergebnis nach Steuern
Eigenkapital
 
in TEUR
%
in TEUR
Jahr
in TEUR
in TEUR
1. VERBUND Hydro Power GmbH, Wien (VHP)
139.792
10,02
14.010
2023
2.125.466
3.788.404
2. Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg
18
49,00
8
2024
450
719
3. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim
35
30,00
11
2024
8
50
4. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim (Kommanditanteil)
10
30,00
3
2024
249
786
5. Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf
36
39,00
14
2023
-26
221
6. Liesertal Kraftwerks Beteiligungs GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
100
49,00
49
2024
0
91
7. Sunbooster GmbH, Graz
58
24,90
15
2023
-219
18
8. E-VO eMobility GmbH, Wien
35
20,00
7
2023
0
2.076
9. Windpark und PV GmbH, Eisenstadt
35
25,00
8,75
2022/2023
-3
32
10. LavNet Telekom GmbH, Wolfsberg
35
50,00
17,5
2023
9
352
(5) Ausleihungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
In den Ausleihungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis sind rd. 100 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.
(6) Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen entsprechend den Bestimmungen des § 14 EStG 1988.
(7) Sonstige Ausleihungen
Von den sonstigen Ausleihungen sind rd. 288 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 309 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.
Umlaufvermögen
(8) Vorräte
Der überwiegende Teil der Vorräte besteht aus Erdgasvorrat in Höhe von rd. 24.491 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 31.525 Tausend EUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Mengenrückgänge im Speicher zum 31.12.2024 zurückführen. Hinsichtlich der im Bilanzjahr vorgenommenen Änderungen des Bewertungsverfahrens der Erdgasvorräte wird auf die Ausführungen auf den Punkt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ verwiesen.
(9) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus bereits abgerechneten Strom- und Erdgasforderungen. In dieser Position sind auch noch nicht abgerechnete Strom- und Erdgaslieferungen enthalten, diese werden mit den entsprechenden Abschlagszahlungen der Kunden saldiert dargestellt.
(10) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR
2024
2023
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
75.780
143.319
2. Forderungen aus Cash Pool
1
996
3. Forderungen aus Ergebnisabführung
20.256
0
4. Forderungen aus Steuerumlagen
13.740
13.077
5. Forderungen aus Dividendenanspruch
0
5.000
 
109.778
162.392
(11) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich zur Gänze wie im Vorjahr auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(12) Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
in TEUR
2024
2023
1. Termineinlagen und Kautionen
226.036
233.478
2. Sonstiges
6.665
7.524
 
232.701
241.002
Erträge in der Höhe von 2.463 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.713 Tausend EUR) werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.
Passiva
EIGENKAPITAL
(13) Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
Dem Grundkapital liegen 8 Mio. auf Namen lautende Stückaktien zu Grunde.
(14) Gewinnrücklagen
Die gesetzliche Rücklage ist mit 10 % des Grundkapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert.
Rückstellungen
(15) Rückstellungen
in TEUR
2024
2023
1. Rückstellungen für Abfertigungen
23.357
26.111
2. Rückstellungen für Pensionen
135.779
138.342
3. Steuerrückstellungen
19.852
6.543
4. Sonstige Rückstellungen
131.085
121.632
3.1. im Vertriebsbereich
8.716
6.616
davon Drohverlustrückstellungen
5.500
454
3.2. für belastete Verträge im Strom- und Gasbereich
46.052
43.225
3.2. im Kraftwerksbereich
34.606
26.567
3.3. für Vorruhestandszahlungen
14.299
17.744
3.4. für Jubiläumsgelder
7.020
7.444
3.5. für nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche
6.982
5.686
3.6. im Handelsbereich
4.476
6.866
davon Drohverlustrückstellungen
0
0
3.7. für übrige
8.935
7.484
 
310.073
292.628
(16) Steuerrückstellungen
in TEUR
2024
2023
Stand 01.01.
6.543
0
Zuführung
13.309
6.543
Stand 31.12.
19.852
6.543
Der Gesamtbetrag der passiven latenten Steuern in Höhe von 41.565 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 30.813 Tausend EUR) wird abzüglich des Gesamtbetrages der aktiven latenten Steuern in Höhe von 21.713 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 24.270 Tausend EUR) ausgewiesen. Die wesentlichste Position der passiven latenten Steuer ergibt sich aus der Differenz der steuerrechtlichen mit den unternehmensrechtlichen Buchwerten in den Bereichen des Anlagevermögens aufgrund der Anwendung der steuerlichen degressiven Abschreibung.
(17) Rückstellungen für Pensionen
Die in den Rückstellungen für Pensionen enthaltene ausgelagerte, leistungsorientierte Pensionsverpflichtung, wurde gemäß AFRAC 27 saldiert dargestellt und leitet sich wie folgt her:
in TEUR
2024
2023
Barwert der durch das Fondsvermögen gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen
110.612
116.911
abzüglich Fondsvermögen (Planvermögen)
-46.853
-45.983
Bilanzierte leistungsorientierte Verpflichtung
63.759
70.928
(18) Sonstige Rückstellungen
Folgende wesentliche sonstige Rückstellungen werden zum 31.12.2024 ausgewiesen:
Betreffend der belasteten Verträge- im Strom und Gasbereich: Die Kelag ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 46.052 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 43.225 Tausend EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Bei der Bewertung der Abfindungen wurden die letztverfügbaren Daten (Bezugsmengen, Preiskomponenten) aus den jeweiligen Kundenverträgen zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Modellierung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können.
Die Rückstellungen im Kraftwerksbereich enthalten unter anderem Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 12.296 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 12.520 Tausend EUR). Im Geschäftsjahr 2023 wurden seitens der VHP Vergleiche mit der Republik Slowenien und der Dravske elektrarne Maribor d.o.o. – zwei Hauptklägerinnen im Verfahren – geschlossen, im Geschäftsjahr 2024 wurden zwei weitere Vergleiche seitens VHP geschlossen. Anteilige Vergleichsbeträge werden in der Kelag zum 31. Dezember 2024 als kurzfristige Verpflichtung in Höhe von 6.210 Tausend EUR bilanziert (im Vorjahr 4.291 Tausend EUR). Der langfristige Anteil der Verpflichtung, der auf die noch nicht verglichenen Klagsparteien sowie angelaufene Zinsen entfällt, beläuft sich in der Kelag zum 31. Dezember 2024 auf 6.086 Tausend EUR und wird als langfristige Rückstellung ausgewiesen (im Vorjahr 8.229 Tausend EUR).
Zu den Rückstellungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Erläuterungen zum Vertriebsbereich und Eigenhandel im Abschnitt Sonstigen Angaben/Finanzinstrumente.
Verbindlichkeiten
(19) Verbindlichkeiten
 
Restlaufzeit
Dinglich gesichert
 
Gesamt
bis zu 1Jahr
zwischen 1 und 5Jahren
über 5Jahre
über 1Jahr
Art der Sicherung
in TEUR
2024
2024
2024
2024
2024
2024
1. Anleihen
270.000
0
150.000
120.000
0
-
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
175.645
5.871
23.484
146.290
0
-
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1.265
1.265
0
0
0
-
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
112.793
112.793
0
0
0
-
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
269.186
269.186
0
0
0
-
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.296
1.296
0
0
0
-
7. Sonstige Verbindlichkeiten
91.987
26.509
1.459
64.020
0
-
 
922.173
416.920
174.943
330.310
0
-
 
Restlaufzeit
Dinglich gesichert
 
Gesamt
bis zu 1Jahr
zwischen 1 und 5Jahren
über 5Jahre
über 1Jahr
Art der Sicherung
in TEUR
2023
2023
2023
2023
2023
2023
1. Anleihen
270.000
0
150.000
120.000
0
-
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
182.806
5.871
23.484
153.452
0
-
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
2.617
2.617
0
0
0
-
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
130.901
130.901
0
0
0
-
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
315.384
315.384
0
0
0
-
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4.843
4.843
0
0
0
_
7. Sonstige Verbindlichkeiten
95.644
30.228
1.279
64.137
0
-
 
1.002.196
489.844
174.763
337.588
0
-
(20) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR
2024
2023
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
39.957
8.365
2. Verbindlichkeiten aus Cash Pool
158.135
227.294
3. Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung
0
9.119
4. Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen
71.094
70.605
 
269.186
315.384
(21) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stammen wie im Vorjahr zur Gänze aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
(22) Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen Namensschuldverschreibungen von rd. 63.000 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 63.000 Tausend EUR) sowie kreditorische Debitoren in Höhe von rd. 12.118 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 8.779 Tausend EUR) ausgewiesen. Darüber hinaus sind Antizipationen mit rd. 6.129 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 6.474 Tausend EUR) aus Zinsenabgrenzungen, mit rd. 5.508 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 13.020 Tausend EUR) Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten.
Aufwendungen in der Höhe von 10.538 Tausend EUR (im Vorjahr von rd. 12.935 Tausend EUR) werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.
Rechnungsabgrenzungsposten
(23) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR
Auflösung (in Jahren)
2024
2023
Baukostenzuschüsse Strom
20
88.692
89.695
Baukostenzuschüsse Erdgas
20
2.178
2.431
Baukostenzuschüsse Telekom
15 - 30
2.981
3.011
Baukostenzuschüsse Lade-Infrastruktur
Vertragsdauer
305
367
 
 
94.156
95.505

Im Strombereich betrafen rd. 42.038 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 41.518 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und rd. 46.655 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 48.177 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse zu Anschlusskosten.
In den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen die Vorauszahlungen für Strombezugskosten ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten
Nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten der Kelag:
Haftungsart
Auftraggeber
Garantienehmer/Begünstigter
2024
Garantie-
betrag
in TEUR
2023
Garantie-
betrag
in TEUR
Laufzeit zum
31.12.2024
Garantiezweck
Patronatserklärung
Windpark Nikitsch GmbH
Gemeinde Oberpullendorf
562
562
b.a.w.
Besicherung Rückbau-verpflichtung
Verpflichtungs-
erklärung
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG vertreten durch Tiefer Bach Kraftwerk GmbH
Volksbank Kärnten
110
290
15.04.2030
Besicherung Investitions-kredit
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
RWE Supply und Trading GmbH
1.500
1.500
31.12.2027
Energiehandel
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
Uniper Global Commodities SE
0
4.000
31.01.2024
Energiehandel
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
ENEL Trade S.p.A.
0
1.500
31.01.2024
Energiehandel
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
UniCredit Slovenija
2.000
2.000
b.a.w.
Energiehandel
Patronatserklärung
PVI GmbH
UniCredit Bank Austria
2.500
1.000
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
PVI GmbH
UniCredit Bank Austria
1.000
1.000
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
PVI GmbH
Betonbau BBD GmbH
164
164
b.a.w.
Besicherung
 
PVI GmbH
GRITEC GmbH
133
0
30.04.2025
Besicherung
 
PVI GmbH
GRITEC GmbH
133
0
30.04.2025
Besicherung
 
n.a.
Hofer Kommanditgesellschaft
619
0
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
Suzlon Wind Energy BH d.o.o.
Siemens Gamesa Renewable Energy d.o.o.
Siemens Gamesa Renewable Enery A/S
4.456
27.435
17.02.2025
Besicherung Kauf
Patronatserklärung
PVE Perun doo Skopje
Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH
Branch Office Skopje & A/S
675
26.400
25.01.2025
Besicherung Kauf
 
 
 
13.852
65.851
 
 
Mit einer Inanspruchnahme im Rahmen der Eventualverbindlichkeiten wird derzeit nicht gerechnet.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betreffen Miet- und Pachtverträge. Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind.
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
(24) Umsatzerlöse

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
in TEUR
2024
2023
1. Strom
2.099.305
2.781.293
2. Erdgas
517.548
399.549
3. Telekommunikation
6.958
6.197
4. Sonstige
143.581
135.131
 
2.767.392
3.322.169

Die Kelag tätigt ihre Umsatzerlöse überwiegend in Österreich.
Die Strom- und Erdgasumsatzerlöse enthielten Verkäufe an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und an andere Energieversorgungsunternehmen. Außerdem entstanden Erlöse aus dem Verkauf der Eigenerzeugung Strom sowie aus Handelsaktivitäten an Großhandelsmärkten.
In den Umsatzerlösen der Tätigkeitsbereiche Strom und Erdgas sind bezogene Netzkosten in Höhe von -134.316 Tausend EUR für Strom (Vorjahr: -135.519 Tausend EUR) in Höhe von -10.887Tausend EUR für Erdgas (Vorjahr: -12.828 Tausend EUR) saldiert dargestellt.
Die mit der 100 %-Tochtergesellschaft Interenergo vorgenommenen kommissionsähnlichen Handelsgeschäfte werden in den Umsatzerlösen saldiert dargestellt. Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen aus diesen Transaktionen betrugen im laufenden Geschäftsjahr jeweils rd. 29.528 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 55.825 Tausend EUR).
Die sonstigen Umsatzerlöse enthielten unter anderem Miet- und Pachterträge mit rd. 69.401 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 66.686 Tausend EUR), die im Wesentlichen die Kärnten Netz betreffen, sowie Erlöse aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Kärnten Netz mit rd. 38.710 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 35.963 Tausend EUR).
(25) Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten Personalkosten mit rd. 7.810 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.913 Tausend EUR) Personalkosten. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr sämtliche aktivierten Eigenleistungen mittels direkter Kostenrechnung erfasst.
(26) Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen diverse Versicherungsvergütungen.
(27) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Auflösung einer Rückstellungen im Kraftwerksbereich. Dabei wird auf Punkt (18) verwiesen.
(28) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden 2023 folgende Aufwendungen erfasst:
in TEUR
2024
2023
Strombezug
1.654.314
2.336.784
Erdgaseinsatz
502.530
382.940
Fremdleistungen
40.776
27.747
 
2.197.620
2.747.471
Der Rückgang im Strombezug resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg der Eigenerzeugung. Der Anstieg im Erdgasbezug ist auf einen höheren Erdgashandelsvolumen aufgrund der Diversifizierung zurückzuführen.
(29) Personalaufwand
Der Personalaufwand hat sich im Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert. Die gestiegenen Gehälter wurden durch Änderungen der Parameter im Rahmen des Sozialkapitals wieder kompensiert. Verwiesen wird auf die Ausführungen auf den Punkt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.
Im Posten Gehälter sind Erträge aus Jubiläumsgeldrückstellungen von rd. 77 Tausend EUR (im Vorjahr Aufwendungen von rd. 1.002 Tausend EUR) sowie Erträge für Vorruhestandszahlungen von rd. 3.937 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. 1.181 Tausend EUR) enthalten.
Im Personalaufwand wurden anteilige Verrechnungen an die Kärnten Netz für Altersbezüge berücksichtigt.
Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von rd. 820 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 664 Tausend EUR) enthalten.
Im Posten Aufwand für Altersversorgung sind Erträge für Zusagen, für welche eine Rückstellung angesetzt ist, in Höhe von rd. 2.395 Tausend EUR (im Vorjahr Aufwendungen von rd. 7.066Tausend EUR) und Aufwendungen für Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, in Höhe von rd. 2.921 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.606 Tausend EUR) enthalten.
(30) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Instandhaltungen und Reinigung durch Dritte, Rechts- und Beratungskosten, Werbe- und Repräsentationsaufwand, Provisionen, Miet- und Pachtaufwand sowie Versicherungen.
Weiters wurden hier Verluste aus dem Abgang vom Sachanlagevermögen sowie die notwendigen Zuführungen zu den übrigen sonstigen Rückstellungen erfasst.
(31) Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betrafen im Wesentlichen die Gewinnausschüttungen des Jahres 2023 der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 190.412 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 130.282 Tausend EUR), weiters der Kärntner Restmüllverwertungs GmbH. In den Erträgen aus Beteiligungen sind rd. 20.256 Tausend EUR (im Vorjahr Aufwand von 9.119 Tausend EUR in den Aufwendungen von Finanzanlagen) aus der Ergebnisabführung mit der Kärnten Netz enthalten.
(32) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind überwiegend Zinserträge aus Termingeldern von rd. 11.910 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.363Tausend EUR) erfasst.
(33) Aufwendungen von Finanzanlagen
In den Aufwendungen von Finanzanlagen ist eine Abschreibung von Anteilen aus verbundenen Unternehmen von rd. 21.200 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 22.300 Tausend EUR) enthalten.
(34) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Zinsen für Anleihen und langfristigen Bankfinanzierungen mit rd. 14.154 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 13.419 Tausend EUR) und Cash Pool-Zinsaufwendungen mit rd. 7.912 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.117 Tausend EUR) zusammen. Der Anstieg der Cash Pool Zinsaufwendungen ist aus der Weitergabe der Zinserträge aus den KELAG Veranlagungen an die einzelnen Cash Pool-Teilnehmer zu erklären.
Weiters wurden im Zinsaufwand die Zinskomponenten des Sozialkapitals mit rd. 3.644 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.965 Tausend EUR) berücksichtigt.
In den Zinsaufwendungen wurde die Verrechnung anteiliger Zinskomponenten des Sozialkapitals an die Kärnten Netz saldiert dargestellt.
Sonstige Angaben
Finanzinstrumente
Derivative Instrumente werden in der Kelag im Rahmen der Energiehandelstätigkeit sowie zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen relevanter Commodities wie Strom und Gas im Bereich Erzeugung und Vertrieb abgeschlossen. Diese Kontrakte werden nur innerhalb der strengen Vorgaben des Risikomanagements und innerhalb der genehmigten Limite eingesetzt. Die einzelnen Kontrakte sind jeweils Portfolien zugeordnet, auf deren Basis sie auch intern gesteuert werden. In der Kelag werden sowohl Forwards als auch Futures für Strom und Erdgas eingesetzt.
Zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Absicherungen bzw. Bewertungseinheiten im Vertriebs- und Erzeugungsbereich sowie im Eigenhandel liegt ein dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vor. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten sowie Kontrollen in internen Richtlinien sind verbindlich festgelegt. Abgesichert werden nur jene Mengen, die bereits feststehen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Der Handel mit entsprechenden Kontrakten ist im Rahmen von vorgegebenen Limiten erlaubt. Die Limite werden durch unabhängige organisatorische Einheiten festgelegt und im Rahmen einer täglichen Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte laufend überwacht.
Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheiten erfolgt grundsätzlich jeweils zum Jahresende durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit (Grundgeschäft und Sicherungsinstrument). Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte aus einer derartigen Bewertungseinheit negativ, so wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung auf Ebene der betroffenen Bewertungseinheit gebildet, da in diesem Fall mit einem Verlust in Zukunft zu rechnen ist. Sofern der Saldo jedoch positiv ist, bleibt dieser bis zur tatsächlichen Realisierung bzw. Erfüllung bilanziell unberücksichtigt
Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt mit stichtagsbezogenen Forwardpreiskurven, die aus Börsenpreisen abgeleitet werden. Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind für die Absicherung von Erzeugung und Vertrieb Strom und Gas Zeiträume im Wesentlichen bis zum Lieferjahr 2026 betroffen.
Das Ausmaß und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente für den Energiebereich stellen sich wie folgt dar:
31.12.2024
Nominale
(GWh)
Zeitwerte positiv
(TEUR)
Zeitwerte negativ
(TEUR)
Zeitwerte Saldo
(TEUR)
Erzeugung Strom
4.000
66.200
-18.938
47.262
Vertrieb Strom
4.691
28.873
-44.373
-15.500
Vertrieb Gas
2.179
15.025
-3.748
11.277
PPA Vermarktung
871
37.548
-1.123
36.425
Eigenhandel Strom
5.141
41.645
-41.458
187
Eigenhandel Gas
1.403
5.549
-9.976
-4.427
31.12.2023
Nominale
(GWh)
Zeitwerte positiv
(TEUR)
Zeitwerte negativ
(TEUR)
Zeitwerte Saldo
(TEUR)
Erzeugung Strom
3.597
146.217
-6.425
139.792
Vertrieb Strom
4.799
25.335
-134.993
-109.658
Vertrieb Gas
3.302
5.729
-55.655
-49.926
PPA Vermarktung
2.200
207.438
-163
207.275
Eigenhandel Strom
5.315
142.583
-140.278
2.304
Eigenhandel Gas
1.208
16.435
-3.191
13.243
VeRTRIEB
Jene derivativen Instrumente, die im engen sachlichen und zeitlichem Zusammenhang mit Energieabsatzverträgen stehen, werden mit diesen für Zwecke der Bilanzierung auf Basis der jeweiligen Portfolien zu entsprechenden Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Behandlung erfolgt in Anlehnung an die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen“ (IDW RS ÖFA 3).
Eine Beurteilung der Kontrakte betreffend ihre bilanzielle Auswirkung erfolgt somit auf derjenigen Ebene, auf welcher die Kontrakte intern gesteuert werden. Die Abgrenzung der einzelnen Portfolien wird nach Kundengruppen und den Produkten Strom und Gas vorgenommen, da auf dieser Ebene ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften besteht. Da ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten und dem zukünftig erwarteten Absatz besteht ist eine kompensatorische Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Für die beschriebenen Portfolien sind die angeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt.
Die Bewertung auf Ebene der definierten Bewertungseinheiten hat zur Folge, dass nur bei negativen Deckungsbeiträgen auf Portfolioebene Rückstellungen für drohende Verluste zu bilden sind.
Zum 31.12.2024 wurden keine Rückstellungen im Vertriebsbereich Strom (im Vorjahr 0 Tausend EUR) gebildet, im Vertriebsbereich Gas wurden ebenso keine Rückstellungen (im Vorjahr rd. 454Tausend EUR) eingestellt.
Erzeugung
Zur Absicherung der Cashflows aus Verkäufen von künftigen Erzeugungsmengen für Strom werden derivative Instrumente zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen eingesetzt. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt als Bewertungseinheit analog der AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“.
Die Möglichkeit der Bildung einer Bewertungseinheit zwischen derivativen Instrumenten und den erwarteten Cashflows aus dem Verkauf künftiger Erzeugungsmengen ist gegeben, da die Grundgeschäfte hochwahrscheinlich und eindeutig identifizierbar sind, sodass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft vorliegt und ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsgeschäften und den hochwahrscheinlichen zukünftigen Verkäufen besteht.
Für die derivativen Finanzinstrumente im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen wird im Fall von negativen Marktwerten nur für einen etwaigen ineffektiven Anteil eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum 31.12.2024 und 31.12.2023 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen erfasst werden.
Eigenhandel
Die im Rahmen des Eigenhandels geschlossenen derivativen Instrumente werden als Bewertungseinheit im Sinne des Portfolio-Handelshedge gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“ behandelt, wobei ein Portfolio für den Strom- und ein Portfolio für den Gasbereich besteht. Zum 31.12.2024 mussten hierfür, wie im Vorjahr, keine Drohverlustrückstellungen im Eigenhandelsbereich Strom gebildet werden. Im Eigenhandelsbereich Gas wurde eine Drohverlustrückstellung iHv rd. 4.476 Tausend EUR (im Vorjahr in Höhe von rd. 0 Tausend EUR) angesetzt.
ppa Vermarktung
Die Kelag vermarktet Strom aus nachhaltigen Erzeugungsanlagen im Wege von Power Purchase Agreements (PPAs) für Dritte. Absicherungen für diese Beschaffungsgeschäfte erfolgen in der Regel im Wege von Vorausvermarktungen über bilaterale Terminliefergeschäfte – typischerweise am deutschen Markt. Auch im Falle dieser Handelsgeschäfte wird eine Bewertungseinheit aus dem Beschaffungs- und Absatzgeschäften im Sinne eines Portfolio-Hedges gebildet. Die Begründung zur Bildung dieser Bewertungseinheit deckt sich weitgehend mit jener, die bei Absicherung von Fixpreisvereinbarungen zur Belieferung von Individualkunden im Vertriebsbereich beschrieben wurde.
Zum 31.12.2024 wurden Rückstellungen im Bereich PPA Vermarktung Strom in Höhe von rd 0 Tsd EUR (im Vorjahr 5.918 Tsd EUR) gebildet
Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten
Betreffend die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 und § 243b UGB wird auf den Konzernabschluss verwiesen.
Ausserbilanzielle Geschäfte
Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind, weshalb eine Angabe entfällt.
Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen
Die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB können entfallen, da keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen werden im Punkt Konzernverhältnisse angeführt.
Angaben zu Arbeitnehmern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Vollzeitäquivalenten setzte sich im Jahr 2024 wie folgt zusammen:
 
Durchschnitt 2024
Durchschnitt 2023
Angestellte
815
749
Lehrlinge
34
32
 
849
781
Im Geschäftsjahr 2024 wurden an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf rd. 457 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 386 Tausend EUR). Für aktive Vorstandsmitglieder wurden im Abschlussjahr rd. 896 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 925 Tausend EUR) aufgewendet.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Geschäftsjahr rd. 45 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 47 Tausend EUR) angefallen.
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung entfielen auf Vorstandsmitglieder, ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene sowie auf leitende Angestellte, ehemalige leitende Angestellte bzw. deren Hinterbliebene gemäß § 80 Abs. 1 AktG 1965 rd. 777 Tausend EUR (im Vorjahr von rd. 2.843 Tausend EUR).

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus den folgenden Personen zusammen:
• Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler
• Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
• Mag. Gilbert Isep (Vorsitzender)
• Katja van Doren (1. Stellvertreterin des Vorsitzenden – ab 17.05.2024))
• Dr. Rolf Martin Schmitz (1. Stellvertreter des Vorsitzenden – bis 17.05.2024; ab 17.05.2024 ordentliches Aufsichtsratmitglied)
• Dr. Michael Brand
• Gunhild Grieve
• Rolf Heinrich Holub - bis 17.05.2024
• Mag. Markus Hornböck – ab 17.05.2024
• Mag. Dr. Achim Kaspar
• Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
• Mag. Leopold Rohrer
• Dr. Ulrich Rust
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
• Gerald Loidl (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
• DI Andreas Grießer, Bakk.
• Ing. Mag. Willibald Strohmayer
• Ing. Helmut Polsinger
• Heimo Hofer
Als Gesamtprokuristen waren im laufenden Geschäftsjahr bestellt:
• MMag. Bernd Gernot Aichwalder, CFA
• Mag. Werner Pietsch
• Dipl.-Ing. Mag. Christian Rupp
• Mag. Michaela Sapetschnig
• Mag. Dr. Christian Schwarz
• Dipl.-Ing. Heinz Sitter
• MMag. Eva Slamanig
• Dr. Alexander Slana, LL.M.
• Mag. Michael Wieltschnig
• MMag. Philipp Zuchart
• Mag. Alexander Jordan
• Mag. Martin Peter Dolzer
• Mag. Alexander Tarzi
• Mag. Martin Glatz
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Das von der am 3. März 2025 angelobten Regierung veröffentlichte Regierungsprogramm könnte die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen, da ein jährlicher Standortbeitrag der Energieversorger vorgesehen ist. Zudem soll der Schwellenwert für die Erlösabschöpfung gesenkt und die im Rahmen des Energiekrisenbeitragsgesetzes derzeit vorgesehene Investitionsanrechenbarkeit abgeschafft werden. In welchem Umfang diese Maßnahmen Ergebnisverschlechterungen nach sich ziehen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 238 Abs. 1 Z 9 UGB wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 215.000 Tausend EUR (im Vorjahr 230.000 Tausend EUR) auszuschütten.
Klagenfurt am Wörthersee, am 06. März 2025
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes

Lagebericht
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2024 sahen sich die Unternehmen weltweit mit einer Vielzahl konjunktureller Herausforderungen konfrontiert. Die schwächelnde Konjunktur und eine rückläufige Inflation führten dazu, dass die Notenbanken die Leitzinsen erstmals wieder senkten. Diese Maßnahmen stabilisierten die konjunkturellen Rahmenbedingungen und verbesserten die Kaufkraft der Haushalte, was den weltweiten Konsum anregte. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für 2024 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,2 %. Im historischen Vergleich ist dieser Wert als stabil zu betrachten.
Aktuelle Wachstumsprognosen variieren jedoch je nach Region. Laut IWF wurden die Prognosen für die USA angehoben, während sie für andere fortgeschrittene Volkswirtschaften, insbesondere die größten europäischen Länder, gesenkt wurden. Schwellen- und Entwicklungsländer zeigen ebenfalls uneinheitliche Wachstumsprognosen. Während für den Nahen Osten, Zentralasien und Afrika eine Korrektur nach unten vorgenommen wurde, stiegen die Prognosewerte in anderen Teilen Asiens, vor allem angetrieben durch hohe Investitionen im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Für 2025 erwartet der IWF ein globales Wirtschaftswachstum von ebenfalls 3,2 %. Die Nachwirkungen der multiplen Krisen der vergangenen Jahre schwächen sich zwar zusehends ab, werden die Weltwirtschaft jedoch weiterhin beeinflussen. Rückblickend kann die Resilienz der Weltwirtschaft trotz der diversen Krisenherde als bemerkenswert bezeichnet werden. Die globale Gesamtinflation wird für 2024 auf 5,8 % geschätzt, was im Vergleich zum Vorjahr (6,7 %) einen Rückgang darstellt, obwohl die Kerninflation langsamer zurückgeht. Dieser Trend soll sich 2025 mit einer prognostizierten Inflationsrate von 4,3 % fortsetzen.
Die Ereignisse der letzten Jahre hatten auch einen starken Einfluss auf die Europäische Union (EU) und die Eurozone. Im Jahr 2024 prägten sinkende Inflationsraten und schrittweise Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) das europäische Konjunkturgeschehen. Die Europäische Kommission erwartet für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 1 %. Für 2025 wird ein beschleunigtes Wachstum von 1,6 % prognostiziert, getrieben durch eine robuste Arbeitsmarktentwicklung und eine fortgesetzte Inflationsabschwächung. Die Inflationsrate in der EU wird für 2024 auf 2,7 % (Eurozone: 2,4 %) geschätzt und soll 2025 auf 2,2 % (Eurozone: 2 %) sinken.
Auch die österreichische Wirtschaft kämpft weiterhin mit den Folgen der letzten Jahre. Für 2024 wird ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,6 % erwartet, was auf eine anhaltende Rezession hinweist. Für 2025 prognostiziert das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) ein Wirtschaftswachstum von 1 %. Die Auswirkungen der restriktiven Geld- und Fiskalpolitik der EZB in den vergangenen Jahren spiegeln sich auch in den Verbraucherpreisen wider. Die Inflationsrate des Verbraucherpreisindex (VPI) wird für 2024 auf 3,1 % sinken und im Jahr 2025 auf 2,5 % geschätzt. Die Arbeitslosenquote wird 2024 voraussichtlich 7,0 % betragen und sich 2025 leicht auf 7,2 % erhöhen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die österreichischen Unternehmen weiterhin an wechselnde konjunkturelle Bedingungen anpassen werden müssen. Während die globalen und regionalen Wirtschaftsaussichten gemischt sind, bieten die stabilisierten Rahmenbedingungen und die erwartete Erholung auch Chancen für Wachstum und Investitionen. Die Unternehmen müssen ihre Strategien weiterhin möglichst flexibel gestalten, um sowohl von positiven Entwicklungen profitieren zu können als auch auf mögliche Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den Grosshandelsmärkten
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Der Bruttostromverbrauch in Österreich stieg von Oktober 2023 bis September 2024 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres nur geringfügig um 0,5 % auf rd. 72 Terrawattstunden (TWh). Ein Rückgang zeichnete sich insbesondere in den Monaten von Oktober 2023 bis Mai 2024 ab. Seit Juni 2024 stieg der Verbrauch wieder an. Der Rückgang im Winter und im Frühling ist primär mit den vergleichsweise hohen Temperaturen zu erklären. Das Niveau des Vorjahres war bereits sehr gering, deshalb könnten möglicherweise niedrigere Preise und zunehmende Gebäudekühlung für den Anstieg des Stromverbrauchs im Sommer und im Herbst verantwortlich sein. Das Jahresmittel der Lufttemperatur lag mit +1,9° C deutlich über dem langjährigen Mittel von 1991 bis 2020. Die Summe der Heizgradtage ging im Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 auf 2.805 zurück, was einem Rückgang von 127 Heizgradtagen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres entspricht.
Preisrückgang bei Brennstofen
Die Preise für Kohle und Erdgas, die wichtigsten Brennstoffe für die Stromerzeugung in Europa, lagen durchwegs unter den Niveaus von 2023. Die Preise für Rohöl fielen insgesamt nur geringfügig.
Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im Geschäftsjahr 2024 im Durchschnitt bei rd. 74 EUR/Barrel. Dies entspricht einem Rückgang von rd. 3 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt schwankten die Preise nur geringfügig. Zu einem vorübergehenden Anstieg kam es im Oktober im Zuge des sich zuspitzenden Konfliktes zwischen Israel und dem Iran. Ansonsten hielten sich die Einflüsse durch geopolitische Krisen, vor allem im Nahen Osten, mit generell schwachen Wirtschaftsdaten die Waage. An etwaige Preiseffekte aus dem Embargo gegen russisches Erdöl hat sich der Markt mittlerweile vollständig angepasst.
Der inländische Erdgasverbrauch fiel von Oktober 2023 bis September 2024 um rd. 8 % auf 73 TWh im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Hauptgrund für den Rückgang war einerseits der überdurchschnittlich warme Winter 2023/2024, andererseits aber auch der überdurchschnittlich warme Frühling, der zu einem frühen Ende der Heizsaison führte. Der Gasverbrauch der Industrie stieg das ganze Jahr über leicht, blieb aber unterhalb des langjährigen Mittelwerts.
Die Großhandelspreise für Erdgas lagen am Spotmarkt im Geschäftsjahr 2024 mit durchschnittlich 38 EUR/Megawattstunde (MWh) um rd. 29 % unter dem Durchschnittspreis des Jahres 2023 in Höhe von rd. 54 EUR/MWh.
Steinkohle kostete am Großhandelsmarkt im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 106 EUR/Tonne und lag damit um rd. 9 % unter dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode in Höhe von rd. 117 EUR/Tonne.
Preisanstieg bei CO₂-Zertifikaten
Neben Brennstoffen verbrauchen konventionelle Kraftwerke auch Emissionsrechte. Für fossil befeuerte Anlagen bilden diese einen wesentlichen Bestandteil der Stromgestehungskosten. Im Geschäftsjahr 2024 wirkte sich die generell schwache Konjunkturlage dämpfend auf die Preise von Emissionszertifikaten aus. Eine höhere Erzeugung aus Wind- und Photovoltaikkraftwerken sowie die Tatsache, dass zur Verstromung eingesetztes Erdgas günstiger als Kohle war, sorgten insgesamt für eine weniger kohlenstoffintensive Stromerzeugung. Im Europäischen Emissionshandel beliefen sich die Durchschnittspreise 2024 auf rd. 68 EUR/Tonne CO2. Sie sind gegenüber dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraums für das Jahr 2023 in Höhe von rd. 87 EUR/Tonne CO2 für das Frontjahr um rd. 21 % gefallen.
Preisentwicklung im Stromgrosshandel
in EUR/MWh
⌀ 2024
⌀ 2023
Ver-ände-rung
EPEX Spot AT
Grundlast
82
102
-20
Spitzenlast
81
104
-23
EPEX Spot DE
Grundlast
80
95
-15
Spitzenlast
76
95
-19
Terminmarkt AT (Forward)
Grundlast
92
148
-56
Spitzenlast
102
176
-74
Terminmarkt DE (Forward)
Grundlast
89
138
-49
Spitzenlast
98
165
-67
Im Geschäftsjahr 2024 bestand weiterhin eine hohe Korrelation zu den Erdgaspreisen. Zudem sorgte ein hohes Wasser- und Winddargebot in Österreich für Großhandelspreise, die zeitweise unterhalb jener in Deutschland lagen. Generell war eine rückläufige Preisentwicklung auf den Stromgroßhandelsmärkten zu beobachten.
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei rd. 82 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte bei rd. 81 EUR/MWh. Gegenüber 2023 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 20 EUR/MWh bzw. ein Rückgang in Höhe von rd. 23 EUR/MWh beim Peak-Produkt. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf rd. 80 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf rd. 76 EUR/MWh. Gegenüber 2023 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 15 EUR/MWh sowie ein Rückgang in Höhe von rd. 19 EUR/MWh für Spitzenlast. Damit lagen die Peak-Produkte aufgrund der starken PV-Produktion im Frühjahr und Sommer deutlich unter den Base-Produkten. Das durchschnittliche Preisniveau des österreichischen Spotpreisindex ist 2024 um rd. 2 EUR/MWh höher als in Deutschland. Im vierten Quartal 2024 erhöhten sich die Gas- und damit auch Strompreise an den Spotmärkten, aufgrund einer kühleren Witterung bei gleichzeitig geringerer erneuerbarer Einspeisung und damit höherer Gasnachfrage.
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Frontjahr EEX ATBY Base AT
Auch die Preise auf den Terminmärkten lagen 2024 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Preise der Kontrakte für das Frontjahr (Forward 2025) fielen um rd. 38 % auf durchschnittlich 92 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 42 % auf durchschnittlich 102 EUR/MWh für Spitzenlast. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2025) betrugen 2024 durchschnittlich 89 EUR/MWh für Grundlast (–35 %) und 98 EUR/MWh (–40 %) für Spitzenlast.
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Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-Klimakonferenz BAKU 24 (COP 29)
Die 29. UN-Weltklimakonferenz (COP 29) fand vom 11. bis 22. November 2024 in Baku, Aserbaidschan, statt und stand ganz im Zeichen der internationalen Klimafinanzierung. Im Mittelpunkt befand sich die Frage, wie die finanziellen Mittel für Entwicklungsländer zur Bekämpfung der Folgen und zur Anpassung an den Klimawandel langfristig gesichert und aufgestockt werden können. Bisher stellten die Industriestaaten jährlich 100 Mrd. US-Dollar (USD) bereit. Auf Drängen der Entwicklungsländer, zu denen nach Definition auch Staaten wie China und Saudi-Arabien zählen, wurde eine signifikante Erhöhung dieser Mittel gefordert.
In einem Kompromiss einigten sich die Teilnehmer darauf, die Klimafinanzierung bis 2035 auf 1,3 Billionen USD jährlich zu steigern. Davon sollen mindestens 300 Mrd. USD pro Jahr von Industriestaaten für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitgestellt werden. Diese Summe entspricht dem von internationalen Fachleuten errechneten Bedarf an Klimafinanzierung für ärmere Länder, China nicht eingerechnet.
Nach den ambitionierten Beschlüssen der COP 28 in Dubai, die eine Abkehr von fossilen Brennstoffen beschlossen hatte, waren die Erwartungen an Baku hoch, insbesondere im Bereich der Treibhausgasminderung. Doch das bereits auf der COP 26 in Glasgow initiierte „Mitigation Work Programme“ scheiterte schon in der ersten Woche an einer Einigung. Insbesondere ölproduzierende Staaten blockierten neue Maßnahmen, sodass der final verabschiedete Text keine weiteren Ambitionen enthielt.
Die nächste Weltklimakonferenz (COP 30) wird im November 2025 in Belém, Brasilien, stattfinden. Dort sollen die Präsidentschaften von Aserbaidschan und Brasilien berichten, wie die angestrebten 1,3 Billionen USD jährlicher Klimafinanzierung realisiert werden können. Ein zentrales Thema wird zudem die Überprüfung der nationalen Klimaschutzpläne (NDCs) sein. Diese sollen sicherstellen, dass die globale Erwärmung auf maximal 2° C begrenzt wird. Die Frist zur Einreichung der NDCs endet im Februar 2025, doch viele Staaten planen, ihre Pläne erst auf dem Gipfel in Belém vorzustellen.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
Die EU setzt mit ambitionierten energie- und klimapolitischen Maßnahmen weiterhin starke Impulse zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit, Resilienz und Innovation treibt die EU den Umbau ihres Energiesystems voran, um langfristig die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeiten von Drittstaaten zu reduzieren.
Der Green Deal bildet das zentrale Fundament der europäischen Klimapolitik. Ziel ist es, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und gleichzeitig eine nachhaltige Wirtschaft zu schaffen. Mit umfassenden Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität, Landwirtschaft und Industrie sollen Emissionen reduziert, erneuerbare Energien ausgebaut und Ressourcen effizienter genutzt werden.
Das „Fit for 55“-Paket konkretisiert die Zwischenziele des Green Deals und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Es umfasst wesentliche Maßnahmen wie die Ausweitung des Emissionshandels, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz.
Mit dem „REPowerEU“-Plan reagiert die EU auf
geopolitische Herausforderungen und die Notwendigkeit, die Energieabhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren. Der Plan zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern und die Infrastruktur für Wasserstoff und alternative Energieträger auszubauen. Gleichzeitig werden Maßnahmen zur Diversifizierung der Energieversorgung verfolgt, um die Energiesicherheit langfristig zu gewährleisten
EU-Klimaziel 2040
Mit dem „Europäischen Klimagesetz“ wurde festgelegt, dass die EU-Kommission spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris ein Zwischenziel für 2040 vorschlägt.
In einer Mitteilung veröffentlichte die EU-Kommission am 6. Februar 2024 den Vorschlag für ein Klimaziel 2040. Der offizielle Legislativvorschlag wird erst von der neuen Kommission (seit 1. Dezember 2024 im Amt) vorgelegt. Im bestehenden Klimagesetz sieht die EU neben den bereits angeführten verbindlichen Rechtsvorschriften für 2030 (55 %) und für 2050 (Klimaneutralität) die Festlegung eines Zwischenziels für 2040 vor. In der Mitteilung empfiehlt die Kommission ein Ziel von 90 % Netto-Emissionsreduzierung bis 2040.
Wasserstoff als strategischer Baustein
Mit dem Net Zero Industry Act und der European Hydrogen Bank schafft die EU zentrale Rahmenbedingungen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gezielt voranzutreiben. Bis 2030 sollen 10 Mio. Tonnen grüner Wasserstoff produziert und 10 Mio. Tonnen importiert werden. Subventionen sollen den Ausbau unterstützen, während das im November 2023 verabschiedete „Gaspaket“ einen einheitlichen Rechtsrahmen für Wasserstoffinfrastruktur und Marktregulierung schaffen soll.
Das „Gaspaket“ soll die Durchdringung des Energiesystems mit erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen erleichtern und eine Abkehr von Erdgas ermöglichen, um das EU-Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Mit der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat die EU einen wichtigen Schritt zur Erreichung ihrer Klimaziele gesetzt. Die aktualisierte Richtlinie, bekannt als „RED III“, hebt die Zielvorgaben für erneuerbare Energien bis 2030 deutlich an.
Konkret verpflichtet die RED III die EU-Mitgliedstaaten, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu steigern. Zusätzlich wird ein unverbindliches Ziel von 45 % angestrebt, zu dessen Umsetzung die Mitgliedstaaten aktiv beitragen sollen. Zum Vergleich: Vor der Verabschiedung der RED III lag das Ziel bei lediglich 32 % bis 2030.
Darüber hinaus finden sich in der RED III auch Unterziele für spezielle Sektoren. Für den Gebäudebereich sieht das indikative Unionsziel vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen von Gebäuden europaweit bis 2030 auf mindestens 49 % steigen soll. Im Verkehr definiert die RED III einige Ziele, darunter insbesondere Vorgaben für die Beimischung nachhaltiger Treibstoffe, also die Reduktion der Treibhausgasintensität von Treibstoffen – und auch die Industrie muss ihren Anteil an erneuerbaren Energien jährlich um 1,6 % steigern.
Die Richtlinie liefert zudem Werkzeuge zur Zielerreichung, insbesondere durch die Einführung von EE-Beschleunigungsgebieten. Diese Gebiete sollen in einem Umfang ausgewiesen werden, der den nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP) entspricht und die Erreichung der EU-Ziele unterstützt. Innerhalb dieser Gebiete werden Genehmigungsverfahren erleichtert, um die Errichtung von Projekten für erneuerbare Energie zu beschleunigen. Auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete sind durch die RED III Verfahrenserleichterungen vorgesehen.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem dazu, gesetzlich zu verankern, dass die Errichtung und der Betrieb von EE-Anlagen, ihr Netzanschluss sowie die zugehörige Netzinfrastruktur im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen.
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sollen in der EU bis zum Jahr 2050 geschädigte Lebensräume in einen guten Zustand versetzt werden. Den Fahrplan dafür sollen die Mitgliedstaaten in nationalen Wiederherstellungsplänen erstellen.
Zu diesem Zweck legt das Gesetz bestimmte EU-weite Ziele fest, darunter die Wiederherstellung von 20 % der Land- und Meeresflächen bis 2030. Zu den weiteren Zielen der Mitgliedstaaten gehört die Wiederherstellung von mindestens 30 % der Land-, Küsten-, Meeres- und Süßwasserlebensräume in schlechtem Zustand bis 2030, 60 % der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2040 sowie 90 % bis 2050. Sobald ein Gebiet wieder „guten Zustand“ erreicht, muss von den Mitgliedstaaten sichergestellt werden, dass es zu keiner wesentlichen neuerlichen Verschlechterung mehr kommt.
Die Verordnung sieht zudem ökosystemspezifische Verpflichtungen vor, darunter die Wiederherstellung von 25.000 km frei fließender Flussstrecken. Bei der Beseitigung von künstlichen Hindernissen in Flussstrecken sollen die Mitgliedstaaten prioritär obsolete Hindernisse angehen, unter anderem solche, die nicht länger zur Erzeugung erneuerbarer Energie genutzt werden.
Die Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission in nationalen Wiederherstellungsplänen regelmäßig darlegen, wie die Ziele der Verordnung erreicht werden sollen. Bis zum 1. September 2026 ist der erste Entwurf dieses Plans für den Zeitraum bis Juni 2032 mit einem strategischen Überblick für die Zeit nach Juni 2032 vorzulegen.
Neue Europäische Kommission
Am 1. Dezember 2024 trat die neu konstituierte EU-Kommission ihre Arbeit an. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen führt das Kollegium für eine weitere Legislaturperiode an.
In der neuen Legislaturperiode sieht sich die EU-Kommission mit einer Vielzahl von komplexen Herausforderungen konfrontiert, die eine strategische Neuausrichtung erfordern. Zu den zentralen Prioritäten gehört es, die industrielle Abwanderung zu stoppen und Europa zu einem attraktiven Standort für Unternehmen, Innovation und technologische Entwicklung zu machen (Wettbewerbsfähigkeit). Gleichzeitig strebt die EU an, durch eine Neugestaltung globaler Lieferketten ihre Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern und europäische Wertschöpfungsketten gezielt zu fördern. Ein weiteres zentrales Ziel bleibt die Umsetzung ambitionierter Klimaziele, die eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen und den Ausbau erneuerbarer Energien erfordern, um die gesetzten Vorgaben für 2030 und 2050 zu erreichen.
Ursula von der Leyen kündigte an, innerhalb der ersten 100 Tage ihrer neuen Kommission einen „Clean Industrial Deal“ vorzulegen. Der Plan zielt darauf ab, die Dekarbonisierung der EU voranzutreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken. Wichtige Aspekte der neuen EU-Strategie sollen die Förderung einer wettbewerbsfähigen Industrie, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen, die Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher Energie und Rohstoffen sowie die Stärkung der Energiegemeinschaft der EU sein.
Draghi Report
Mario Draghi wurde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit der Ausarbeitung eines nicht rechtsverbindlichen Berichts beauftragt, um Empfehlungen zur wirtschaftlichen Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft zu erarbeiten. Die Empfehlungen dieses Berichts sollen für die Ausrichtung der zweiten Amtszeit von Ursula von der Leyen von großer Bedeutung sein.
Der Energiesektor wird als eine der Hauptursachen für den Wettbewerbsrückstand der EU gegenüber anderen Weltregionen genannt. Basierend auf dieser Bewertung wurden folgende Vorschläge für den Sektor unterbreitet:
• Vereinfachung und Straffung der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren zur Beschleunigung der Einführung von erneuerbaren Energien, Flexibilitätsinfrastrukturen und Netzen
• Förderung von Netzausbau und Investitionen in Netze, um die Elektrifizierung der Wirtschaft voranzutreiben und Engpässe zu vermeiden
• Entkopplung der Vergütung für erneuerbare Energien und Kernenergie von der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen durch langfristige Verträge (Power Purchase Agreements und zweiseitige Contracts for Difference), um die Auswirkungen von Erdgas auf die Strompreise zu begrenzen
• Unterstützung von PPAs für industrielle Nutzer
• Förderung der Eigenerzeugung durch energieintensive Verbraucher
• Verstärkung der Systemintegration, der Speicherung und der Nachfrageflexibilität, um die Gesamtsystemkosten bei einem wettbewerbsfähigen Einsatz erneuerbarer Energien in Grenzen zu halten
• Erleichterung des Zugangs der dem internationalen Wettbewerb ausgesetzten Industrie zu wettbewerbsfähigen EU-Energiequellen
• Aufrechterhaltung der Versorgung mit Kernenergie und Beschleunigung der Entwicklung der „neuen Kernenergie“ (einschließlich der inländischen Versorgungskette)
• Förderung von CCUS-Technologien (Carbon Capture Utilisation and Storage).
Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP)
Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen ihrer EU-Energie- und Klimaziele nachweisen müssen.
Im NEKP legt Österreich dar, wie es das rechtlich verbindliche EU-Klimaziel bis 2030 erreichen will. Bis zu diesem Jahr müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Wert des Jahres 2005 um 48 % gesenkt werden („Effort-Sharing-Verordnung“). Der Plan kommt zum Ergebnis, dass mit bestehenden und zusätzlichen Maßnahmen eine Reduktion von 42 % bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 erreicht werden kann. Durch die Umsetzung von CCUS-Projekten und die Abschaffung von kontraproduktiven Förderungen (u.a. Dieselprivileg und steuerliche Vorteile für Dienstwagen) soll ein zusätzliches Potenzial realisiert werden, das einem Reduktionswert von 46 % gegenüber 2005 entspricht. Die verbleibende Lücke von 2 Prozentpunkten zum Zielwert 2030 (–48 % gegenüber 2005) soll durch die Nutzung der sogenannten ETS-Flexibilität geschlossen werden.
Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG)
Die Erzeugung und der Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen sind wichtige Bestandteile, die die Klimaneutralität vor allem in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherstellen und den Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem maßgeblich unterstützen können. Die österreichische Wasserstoffstrategie sieht vor, dass bis 2030 rd. 1 GW Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen in Österreich installiert werden.
Mit dem Wasserstoffförderungsgesetz (WFÖG) wird das Ziel verfolgt, Produktionsanlagen für Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen in Österreich zu fördern. Die Förderungen werden in Form einer festen Prämie pro Einheit erzeugten Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt. Mit dem Gesetz stellt der Bund bis zu 820 Mio. EUR zur Förderung von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung. Davon wurden 400 Mio. EUR bereits im Rahmen einer im Dezember 2024 gestarteten europäischen wettbewerblichen Auktion vergeben. Die restlichen 420 Mio. EUR werden bis 2026 ausgeschüttet.
Nationales Emissionszertifikate-
handelsgesetz (NEHG)
Mit dem NEHG hat Österreich ein nationales CO2-Bepreisungssystem für die sogenannten Non-ETS-Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen) eingeführt. Diese Sektoren unterliegen nicht dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS I) und werden daher mit dem NEHG erstmalig einer Preisbelastung unterworfen, um auf diese Weise den Weg für emissionsärmere Energieträger attraktiver zu gestalten. Dabei sieht das NEHG eine schrittweise Einführung der CO2-Bepreisung vor: In der Einführungsphase (2022-2024) wurden Zertifikate zu fixen Preisen ausgegeben. Ab 2025 soll in der Überführungsphase der Übergang zu einem marktbasierten Handelssystem erfolgen. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern sowie zur Abmilderung sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen wurde parallel zum NEHG der Klimabonus eingeführt. Zusätzlich gibt es für energieintensive Unternehmen in besonders betroffenen Branchen finanzielle Entlastungen.
Das EU-Emissionshandelssystem wurde im Jahr 2023 um ein zweites Handelssystem (EU-ETS II) erweitert. Das neue System umfasst die Emissionen des Energieverbrauchs in den Sektoren Straßenverkehr, Gebäude, Industrie- und Energieanlagen, die nicht unter EU-ETS I fallen, sowie die der Landwirtschaft. Voraussichtlich ab 1. Januar 2027 startet die EU-ETS II-Handelsphase mit dem das NEHG abgelöst werden soll.
Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energie
versorgern
Mit diesem Gesetz soll im Wesentlichen das allgemeine „Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“ des Kartellrechts für Anbieter von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas (Energieversorgungsunternehmen) auf einem Markt, auf dem sie allein oder zusammen mit anderen Energieversorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung haben, konkretisiert werden. Es untersagt marktbeherrschenden Anbietern, Einkaufs- oder Verkaufspreise sowie Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als die anderer Versorgungsunternehmen oder vergleichbarer Marktteilnehmer.
Im Kern geht es um die Einführung einer „Beweislastumkehr“, wonach der Energieversorgungsunternehmer beweisen muss, dass seine Abweichungen sachlich gerechtfertigt sind. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet und orientiert sich an der deutschen Regelung gemäß § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Massnahmenpakete zur Entlastung von Verbrauchern
Mit dem Ende des Jahres 2024 laufen eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreiskrise aus, die in den vergangenen Jahren eingeführt und regelmäßig verlängert wurden. Diese Maßnahmen waren darauf ausgelegt, Endkunden finanziell zu entlasten.
Zu den auslaufenden Regelungen gehören der Stromkostenzuschuss und der Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte, die mit 31. Dezember 2024 enden. Der Zuschuss für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe wird aufgrund seines späteren Inkrafttretens noch bis 30. Juni 2025 weitergeführt. Ebenso endet mit dem Jahreswechsel die Senkung der Elektrizitätsabgabe auf das EU-Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh, wodurch die Abgabe ab dem 1. Januar 2025 wieder auf 1,5 Cent/kWh angehoben wird. Darüber hinaus treten die EAG-Förderkosten (Förderpauschale und -beitrag), die zuletzt ausgesetzt waren, am 1. Januar 2025 wieder in Kraft.
Ausständige Gesetzesvorhaben
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll das in die Jahre gekommene ElWOG 2010 abgelöst werden. Neben einer grundlegenden Überarbeitung des ElWOG sollen mit dem ElWG in erster Linie europäische Gesetzesmaterien wie die Strombinnenmarktrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden – dazu gehören insbesondere der Fokus auf die Integration neuer Marktakteure, die umfassende Erweiterung der Kundenrechte sowie die Anpassung an energiewirtschaftliche Entwicklungen. Das ElWG wurde bis Ende Februar 2024 einer umfassenden Begutachtung unterzogen, jedoch steht die finale Beschlussfassung weiterhin aus.
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
Das bereits im Januar 2023 von der Bundesregierung angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist bis heute ausständig. Dabei sollen im EABG die für die Energiewende so wichtigen Vorgaben aus der RED III in Österreich innerstaatlich umgesetzt werden. Damit wäre eine deutliche Verfahrensbeschleunigung für EE-Projekte verbunden sowie eine rechtliche Qualifizierung dieser EE-Projekte als „überragendes öffentliches Interesse“. Konkret soll sich das EABG in zwei inhaltliche Schwerpunkte gliedern: in die Einführung eines eigenständigen Verfahrensregimes, das eine spürbare Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bewirkt, und qualitative Vorgaben für eine Energieraumplanung.
Kärnten
Kärntner Energiewende-Gesetz
Am 18. Juli 2024 wurde das 1. Kärntner Energiewende-Gesetz im Landtag beschlossen. Mit dieser Sammelnovelle sollen eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für einen rascheren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung mitsamt der erforderlichen Leitungsinfrastruktur und Erleichterungen beim Erneuerbaren-Ausbau ermöglicht werden. Im Kärntner Raumordnungsgesetz wird im Sinne der RED III auf die Klimaneutralität als Ziel abgestellt sowie das „überragende öffentliche Interesse“ für EE-Anlagen festgeschrieben.
Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024 (K-PhV 2024)
Seit August 2024 werden mit der Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024 (K-PhV 2024) die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geregelt. Gemäß der Verordnung bedürfen sämtliche Photovoltaik-anlagen im Grünland einer eigenen Widmung („Grünland-Photovoltaikanlage“ bzw. „Grünland-Agri-Photovoltaikanlage“). Davon ausgenommen sind u.a. Agri-PV-Anlagen für Intensivobstbau, Geflügelhaltung und Fischzucht sowie Anlagen im Gewerbe-/Industriegebiet, auf Parkplätzen und auf Immissionsschutzstreifen. Die zusammenhängenden Widmungsflächen dürfen grundsätzlich das Ausmaß von 4 ha nicht überschreiten. In bestimmten Fällen ist ein Ausmaß von 10 ha möglich (z.B. auf bereits vorbelasteten oder versiegelten Flächen) und in besonders begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus. Zwischen den Widmungsflächen ist ein Mindestabstand von 1.000 m einzuhalten, wobei eine Unterschreitung nur in bestimmten besonders begründeten Einzelfällen möglich ist.
Energiestrategie
In der Regierungssitzung am 1. August 2023 wurde die Erarbeitung einer neuen Energiestrategie einstimmig beschlossen. Diese soll den Energiemasterplan „EMAP“ aus dem Jahr 2014 ersetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ziel der ganzjährigen Unabhängigkeit von Energieimporten beschleunigen. Aufbauend auf einer wissenschaftlichen Energiebedarfsprognose und einer Potenzialerhebung soll der Ausbau der Erneuerbaren in Kärnten neu ausgerichtet werden.
Volksbefragung
Am 12. Jänner 2025 fand in Kärnten eine von der FPÖ und Team Kärnten initiierte landesweite Volksbefragung statt. Die Kärntner stimmten über folgende Fragestellung ab: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?” Bei einer Wahlbeteiligung von rd. 35 % sprachen sich rd. 51 % für ein Verbot von Windkraftanlagen aus, während rd. 49 % gegen das Verbot stimmten.
Nachtragsbericht
Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025
Mit 1. Jänner 2025 ist die neue Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung wurde gemäß § 73 Abs. 7 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2024, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft erlassen. Sie legt die von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern je Netzebene zu entrichtende Erneuerbaren-Förderpauschale für die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2027 fest. Für einen Standardhaushalt (Netzebene 7) beträgt die Jahrespauschale 19,02 EUR.
Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2025
Mit 1. Jänner 2025 ist die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2025 in Kraft getreten. Diese legt fest, dass alle an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbraucher einen Erneuerbaren-Förderbeitrag entrichten müssen. Dieser Beitrag beträgt 10,32 % des österreichweit durchschnittlichen Netznutzungs- und Netzverlustentgelts je Netzebene. Die spezifischen Beträge wurden für die Netzentgeltkomponenten Netznutzungsentgelt (Leistung) und Netznutzungsentgelt (Arbeit) für das Kalenderjahr 2025 festgelegt. Für einen Standardhaushalt (Netzebene 7, nicht gemessene Leistung) beträgt die Jahres-Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Leistung) 4,695 EUR/Zählpunkt, die Jahres-Netzentgeltkomponente Netznutzungsentgelt (Arbeit) 0,737 Cent/kWh und die Jahres-Netzentgeltkomponente Netzverlustentgelt 0,059 Cent/kWh.
Erdgasabgabegesetz 2025
Das Erdgasabgabegesetz 2025 regelt die Besteuerung von Erdgas, das im Steuergebiet geliefert oder verbraucht wird. Die Abgabe betrifft sowohl Erdgas, das an Endverbraucher geliefert wird, als auch Erdgas, das von Erdgasunternehmen selbst genutzt oder nach Österreich importiert wird. Der Abgabesatz beträgt 0,066 EUR pro Kubikmeter gelieferten oder verbrauchten Erdgases und wird vom Netzbetreiber, aus dessen Leitung die Erdgasmenge bezogen oder eingespeist wurde, dem Netznutzer in Rechnung gestellt.

Energie
Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich realisiert das Unternehmen selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik (PV). Mit insgesamt 87 unternehmenseigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,3 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 2,8 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Im Geschäftsjahr 2024 belief sich die Erzeugung der Kelag inkl. der anteilsmäßigen Aufbringung inländischer Kleinkraftwerke und Windenergieanlagen auf rd. 3.473 GWh (2023: 3.019 GWh).
Wasserkraft
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser im Sommer 2022 schwer beschädigt. Im November 2023 wurde mit der Wiederherstellung des Kraftwerks begonnen. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2025 geplant.
Kraftwerk Lamnitz
Bei diesem Beteiligungskraftwerk treten die Gemeinde Rangersdorf, ein privater Investor und die Kelag als Partner in einer gemeinsamen Kraftwerksgesellschaft auf. Die Anlage verfügt über eine installierte Leistung von rd. 1 MW sowie eine Jahresproduktion von rd. 3 GWh und konnte nach einjähriger Bauzeit im Oktober 2024 erfolgreich in Betrieb genommen werden.

Kraftwerk Ausserfragant
Am Maschinensatz 1 des Kraftwerks Außerfragant werden derzeit umfangreiche Erneuerungen des Generator-Stators und -Rotors, wesentlicher Turbinenteile sowie der Kugelschieber umgesetzt. Durch Effizienzsteigerungen kann eine Erhöhung der jährlichen Erzeugungsmenge um rd. 3 GWh erreicht werden. Die Wiederinbetriebnahme des Maschinensatzes ist für Anfang 2025 geplant.
Kraftwerk Fleiss
Beim Kraftwerk Fleiß werden derzeit der Maschinensatz 1 sowie die Elektro- und Leittechnik erneuert. Zusätzlich werden am Krafthaus und an den Außenanlagen Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Fertigstellung der Arbeiten und die Inbetriebnahme des Maschinensatzes sind für Mitte 2025 geplant.
Kraftwerk Zirknitz
Beim Kraftwerk Zirknitz wurde die Druckrohrleitung neu konserviert und der Maschinensatz erneuert. Der erste Teil der Konservierung wurde 2023 abgeschlossen. Die Fertigstellung des zweiten Teils erfolgte Mitte 2024. Die Inbetriebnahme der Anlage fand Ende 2024 statt.
Kraftwerk Kolbnitz,
Schwallausgleichskraftwerk
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die einzelnen Mitgliedstaaten vor. Sie trat im Jahr 2000 in Kraft. Durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 in der gültigen Fassung) im Jahr 2003 erfolgte die Überführung in nationales Recht. Ziel ist eine systematische Verbesserung und jedenfalls keine weitere Verschlechterung des Zustands der Gewässer.

Zur Verwirklichung dieser Ziele hat das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen, wobei die Umsetzung der Maßnahmen in drei Perioden erfolgt. In der Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III (NGP III) ist eine zentrale Zielsetzung die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern. Bis 2025 sollen an den betroffenen Abschnitten Machbarkeitsstudien zur Schwall-Sunk-Sanierung durchgeführt werden. Die Schwall-Sunk-Belastung ist bei den Kelag-Kraftwerken Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau relevant.
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebs der Kraftwerksgruppe Fragant durch Schwall-Sunk-Vorgaben hintanzuhalten, zusätzliche Erzeugung aus Wasserkraft zu generieren und die Ökologie am betroffenen Flussabschnitt zu verbessern, wird an der Möll das Projekt Schwallausgleichskraftwerk Kolbnitz entwickelt. Wesentlicher Teil der Projektentwicklung sind die Ausarbeitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung sowie der Dialog mit und die Einbindung von möglichst vielen von diesem Projekt betroffenen Stakeholdern.
Speicher Wurten
Der Speicher Wurten ist das zentrale Element der Kraftwerksgruppe Fragant und spielt eine entscheidende Rolle bei der energiewirtschaftlichen Optimierung der gesamten Gruppe. Die Kelag plant, das Speichervolumen in den Jahren 2025/26 von rd. 3 Mio. m³ auf 5 Mio. m³ zu erhöhen. Dies soll die Flexibilität steigern und den zukünftigen Einsatz der vor- und nachgelagerten Speicher- und Pumpspeichersysteme optimieren.
Speicher Freibach
Im Mai 2022 wurden Veränderungen an der linken Bergflanke der Sperre Freibach festgestellt. Das Sanierungskonzept umfasste Abdichtmaßnahmen mittels Düsenstrahlverfahren sowie Injektionen und wurde im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Speicher Soboth
Am Feistritzbachdamm des Speichers Soboth (Kraftwerk Koralpe) wurden im Jahr 2022 abschnittsweise Injektionsmaßnahmen (Phase 1) zur Verbesserung des Dichtschirms unterhalb der Herdmauer durchgeführt. Von November 2023 bis Juni 2024 folgte Phase 2 der Injektionen. Im November 2023 wurde zusätzlich eine Entleerung im zehnjährlichen Intervall zur Kontrolle, Instandhaltung und Sanierung aller sonst unter Wasser liegenden Anlagenteile durchgeführt. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen im Januar 2024 konnte mit dem Wiederaufstau begonnen werden. Der Badepegel wurde im Juni 2024 wieder erreicht.
Photovoltaik
Die Kelag betreibt im Inland 29 eigene PV-Dachanlagen mit einer Leistung von rd. 3 Megawattpeak (MWp). Da die ambitionierten Klimaziele nicht nur durch die Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft. Entsprechende Grundstücke werden gesichert und bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht. Aktuell betreibt die Kelag im Inland drei eigene PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von rd. 7 MWp.
Im Juni 2024 erfolgte in Bleiburg die Inbetriebnahme des PV-Freiflächenprojekts Kelag-„Sonnen.Weide“ mit Doppelnutzung als Agri-PV-Anlage. Die Anlage verfügt über eine Gesamtleistung von rd. 2 MWp und eine erwartete Jahresstromproduktion von rd. 2 GWh. An den Standorten Blasnitzen und Mühlbach befinden sich zwei weitere PV-Freiflächenprojekte in Umsetzung. Die Anlagen verfügen jeweils über rd. 1 MWp Gesamtleistung und eine erwartete Jahresstromproduktion von jeweils rd. 1 GWh. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mitte 2025 geplant.
Energiewirtschaft und Energiehandel
Der Energiehandel bündelt die energiewirtschaftliche Kompetenz des Konzerns und ist die zentrale Drehscheibe, um Nachfrage- und Angebotsüberschüsse an den jeweiligen Strommärkten auszugleichen. Dies erfolgt im Rahmen energiewirtschaftlicher Dienstleistungen und Handelstätigkeiten über verschiedene Fristigkeiten und Produkte, von Terminmärkten, über Day-Ahead- und IntraDay-Markt bis hin zu kurzfristigen Systemdienstleistungen. Als solches bildet der Energiehandel die notwendige Schnittstelle zu Erzeugern, Energielieferanten und weiteren Marktakteuren und nimmt als Beschaffer und Vermarkter von Energie eine bedeutende Rolle im liberalisierten, energiewirtschaftlichen Marktmodell wahr.
Die Weiterentwicklung des Energiesystems im Rahmen der Dekarbonisierung und Elektrifizierung – nämlich der fortschreitende Ausbau von fluktuierenden erneuerbaren Energien sowie die zukünftige Entwicklung der Nachfragetreiber E-Mobilität, Wärmepumpe, Wasserstoff – führt zu steigenden Anforderungen an die Energiewirtschaft und den Energiehandel. Ziele sind,
• der zunehmenden Schwankung der Erzeugungs- und Absatzmengen mit flexiblen Kraftwerkseinheiten und (Pump-)Speicherkraftwerken entgegenzuwirken,
• optimierte Vermarktungsdienstleistungen für erneuerbare Erzeuger anzubieten,
• Konsumenten, die zeitweise zu Produzenten werden, im optimierten Energiemanagement zu unterstützten und
• damit neue Marktteilnehmer und Technologien wirtschaftlich sinnvoll in den Energiemarkt zu integrieren.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schlüsselkompetenzen im Bereich der Kraftwerkseinsatzsteuerung, der Prognosefähigkeit und der Datenanalyse, unter anderem von Wetter- und Verbrauchsdaten, von entscheidender Bedeutung.
Vertrieb (B2C) und Energielösungen
Das im Geschäftsjahr 2024 umgesetzte Vertriebsstrategieprojekt mit den Säulen Kundensegmentierung, Produkt-Portfolio-Review sowie Vertriebskanalanalyse und -steuerung wurde planmäßig abgeschlossen. Erste Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung.
Darüber hinaus konnte die Kelag 2024 bedeutende Fortschritte im Bereich E-Mobilität erzielen, darunter die Umstellung der Autostromtarife, erfolgreiche Rezertifizierungen und Förderzusagen für mehrere Projekte. Besonders hervorzuheben sind Projekte mit zwei großen Einzelhandelsketten, bei denen bis Ende 2024 ein erheblicher Teil der geplanten E-Ladeinfrastruktur errichtet werden soll. Des Weiteren konnte das Strategieprojekt zur Positionierung der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Mai 2024 abgeschlossen werden; erste Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden. Im November 2024 genehmigte der Aufsichtsrat eine Minderheitsbeteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für E-LKW.
Bei der Tarifgestaltung sind seit April 2024 angepasste Strom- und Erdgastarife für Neu- und Bestandskunden verfügbar. Dank eines digitalen Abschlussprozesses, medialer Begleitung und professioneller Betreuung durch Vertrieb und Kundenservice haben sich über 70 % der Kunden in Kärnten für einen neuen Stromtarif entschieden. Im Juni wurde eine Initiative gestartet, um Kärntner Gemeinden als Multiplikatoren für die Energiezukunft zu gewinnen. Bisher konnten rd. 100 Gemeinden als Kooperationspartner gewonnen werden. Im Mai 2024 wurde das bestehende Sozialpartnernetzwerk auch um die Volkshilfe Kärnten erweitert.
Zur Förderung emissionsarmer und umweltfreundlicher Technologien hat die Kelag im November 2024 ein Prämienprogramm im Umfang von rd. 3 Mio. EUR gestartet, das Investitionen in Wärmepumpen und E-Mobilität unterstützt. In Zusammenarbeit mit Partnern hilft die Kelag den Kunden beispielsweise bei der Planung und Installation von PV-Anlagen.
Seit dem Neustart des digitalen PlusClubs vor einem Jahr haben sich bereits über 50.000 Kunden im Portal eingeloggt und PlusClub-Gutscheine im Gegenwert von rd. 600 TEUR eingelöst. Mit 1,5 Mio. Logins und einer Einwilligungsquote zum elektronischen Geschäftsverkehr in Höhe von rd. 74 % befindet sich die Kelag auch in diesem Bereich auf einem sehr guten Weg.
Konzernaudit Energieeffizienz
Das Konzernaudit gemäß Bundesenergieeffizienzgesetz befindet sich in der Abschlussphase. Zwischen 2019 und 2023 wurden 728 Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt, die eine jährliche Verbesserung von rd. 18 GWh bewirken. Zusätzlich wurden 451 Maßnahmen identifiziert, die bis 2027 eine zusätzliche Effizienzsteigerung von rd. 39 GWh pro Jahr erzielen könnten.
Daten und Fakten
Mitarbeiter
Die Kelag beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 815 Mitarbeiter (2023: 749).
Stromaufbringung und -absatz
Die Wasserführungsquote lag mit 121,3 % deutlich über dem Vorjahr (105,7 %). Daraus resultierte ein Anstieg der Eigenerzeugung um 433 Gigawattstunden (GWh) bzw. 14,9 % auf 3.351 GWh.
Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.433 GWh lag rd. 5,3 % unter dem Niveau des Vorjahres (1.512 GWh). Der Rückgang ist unter anderem auf eine wärmere Witterung, sich veränderndes Verbrauchsverhalten mit Blick auf preisbedingte Einsparungsmaßnahmen und vor allem auch auf eine steigende PV-Eigenverbrauchsabdeckung zurückzuführen.
Erdgasabsatz
Der Gasabsatz stieg im Wesentlichen aufgrund gestiegenen Handelsaktivitäten sowie Gasdiversifizierung im Geschäftsjahr 2024 um 7.014 GWh auf 12.471 GWh. Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.019 GWh lag rd. 2,6 % unter dem Niveau des Vorjahres (1.047 GWh). Der Vertriebsabsatz der Kelag außerhalb Kärntens lag bei rd. 79%.

Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kelag konnte ihre gute Wettbewerbsposition auf dem Energiemarkt ausbauen und erzielte im Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von rd. 431 Mio. EUR.
Betriebswirtschaftliche Vergleichswerte
 
 
in Mio. EUR
2024
2023
Betriebserfolg
310
324
Ergebnis vor Steuern
503
443
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
431
372
Bilanzgewinn
215
230
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
440
88
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-42
-114
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
-319
9
Umsatzerlöse
 
 
 
 
in Mio. EUR
 
2024
2023
Strom
2.099
75,9%
2.781
83,8%
Erdgas
518
18,7%
400
11,9%
Telekommunikation
7
0,3%
6
0,2%
Sonstige
144
5,2%
135
4,1%
 
2.767
100,0%
3.323
100,0%
Investitionen
 
 
in Mio. EUR
2024
2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
9
11
Sachanlagen
195
97
Finanzanlagen
100
51
 
304
159
Fremdkapitalentwicklung im
weiteren Sinne
 
 
in Mio. EUR
2024
2023
1. Rückstellungen
310
293
2. Verbindlichkeiten
922
1002
3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
102
104
 
1.334
1.399
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
 
 
in Mio. EUR
2024
2023
Anlagevermögen
2.239
2.078
Umlaufvermögen
592
618
Eigenkapital
1.503
1.302
Fremdkapital
1.334
1.399
Eigenkapitalquote
53,0%
48,2%
Umsatzrentabilität
19,2%
14,0%
Nettofinanzschulden
331
418
Nettoschulden
797
958
Nettoverschuldungsgrad
53,0%
73,6%
Working Capital
153
97
Eigenkapitalrentabilität
33,4%
34,0%
Gesamtkapitalrentabilität
18,7%
17,2%
Der Rückgang des Umsatzes erfolgte im Wesentlichen aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr geringeren Preisniveaus im Strombereich. Darüber hinaus kam es witterungsbedingt und aufgrund von verändertem Verbrauchsverhalten zu einer Reduktion der Absatzmenge im Endkundenbereich.
Die Bezugskosten konnten im Vergleich zum Vorjahr aufgrund verbesserten Eigenerzeugung weiter reduziert werden. Darüber hinaus wirkte ebenfalls die Verringerung des Preisniveaus im Verhältnis zum Vorjahr.
Der Betriebserfolges ist im Wesentlichen – wie oben erwähnt -von den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Negativ wirkt der Umsatzrückgang, was jedoch teilweise durch die Senkung des Bezugsaufwandes kompensiert wurde. Wesentlichen Einfluss auf den Betriebserfolg im Vergleich zum Vorjahr waren geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erhöhung der Abschreibungen aufgrund der vermehrten Investitionstätigkeit.
Die deutliche Steigerung des Netto-Geldflusses einerseits aus der wesentlichen Abnahme von Forderungen gegenüber den Verbindlichkeiten sowie der Abnahme
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist primär durch gestiegene Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie des Finanzanlagevermögens geprägt.
Die positive Veränderung des Working Capitals ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Weiters wurden auch der Anteil der kurzfristigen Rückstellungen reduziert.
Auf den Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit wirken vor allem die Auszahlung sowie die Vereinnahmung von Dividenden, sowie der Rückgang von Cash Pool Verbindlichkeiten.
Die Berechnung obenstehender Kennzahlen folgt dem Fachgutachten KFS/BW 3, Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht.
Die Berechnung sämtlicher Kennzahlen, welche sich auf die Geldflussrechnung nach dem UGB beziehen, folgen inhaltlich der Berechnung nach AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB).
In der Ermittlung des Netto-Geldflusses wurden die Cash-Pool-Verrechnungen betreffend die Konzernfinanzierung der Finanzierungs- und der Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Nettofinanzschulden bestehen aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel. In der Ermittlung der Nettoschulden wird das sonstige verzinsliche Fremdkapital inklusive der Cash-Pool-Konten berücksichtigt.

Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potenziale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle und die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung buchhalterischer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vieraugenprinzips.
Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und die Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgen laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Die aktuelle wirtschaftliche und geopolitische Situation birgt weiterhin Risikopotenziale für den Energiemarkt. Daraus ableitbare Risiken sind daher laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken und den damit verbundenen gestiegenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst den Themen Klima- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Umwelt laufend. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die unternehmerischen Entscheidungen der Kelag werden evaluiert. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt zudem eine jährliche Risikoinventur mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment, Social and Governance) sowie unter Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels. Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei der strategischen und operativen Planung der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt.
Klimabezogene Risiken und Chancen lassen sich einerseits von unmittelbaren klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitlicher Verteilung –haben langfristige Auswirkungen sowohl auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen. Allerdings ist für eine sinnvoll abschätzbare Bewertung der mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns der zukünftige Betrachtungszeitraum kürzer anzusetzen.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie aus den daraus folgenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit der Reduktion des Einsatzes von Erdgas und anderen fossilen Energieträgern und der damit verbundenen Substitution durch erneuerbare Energien stehen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das mit Februar 2024 in Kraft trat, unterstützt die ambitionierten Zielsetzungen des Kelag Konzerns zur sukzessiven Dekarbonisierung der Wärme. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien. Hierzu sind in Zusammenarbeit mit der Kelag Energie & Wärme Investitionen in Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen vorgesehen. Des Weiteren plant der Kelag-Konzern den Ausbau der Produktion aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik) in Höhe von rd. 2,1 TWh bis 2034.

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER AKTUELLEN POLITISCHEN SITUATION UND WIRTSCHAFTLICHEN LAGE
Die aktuelle Wirtschaftslage und die geopolitische Situation im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und dem Ukrainekrieg bestimmen weiterhin den Energiemarkt. Die Preisentwicklung auf den Großhandelsmärkten für Strom und Erdgas hat sich seit Höhepunkt der Energiekrise im Jahr 2022 deutlich rückläufig entwickelt und befindet sich in den letzten Monaten in einem Seitwärtskorridor, schwankend im Spannungsfeld zwischen Erdgasverfügbarkeit, geopolitischen Risiken und schwacher konjunktureller Entwicklung. Ausschlaggebend für Preisvolatilitäten sind neben Wettervorhersagen und Energienachfrage weiterhin vor allem Fragestellungen zur Sicherheit der Energieversorgung, insbesondere bezogen auf die Erdgasverfügbarkeit. Diesbezüglich hat die Kelag eine Diversifizierung der Erdgasbeschaffung durchgeführt. Risiken aus Energiepreisschwankungen werden laufend vom Risikomanagement gemonitort.
Das Wirtschaftsumfeld bleibt trotz Zinssatzsenkungen und Inflationsrückgang weiterhin getrübt, basierend auf der überwiegend negativen Einschätzung zur Auslastung der Unternehmen und begleitet von gesunkener Investitionsbereitschaft und schlechter Auftragslage der Industriebetriebe. Hingegen verzeichnet der Dienstleistungssektor leichte Zuwächse. Der Ausblick für das kommende Jahr zeigt für den produzierenden Bereich einen geringen Aufwärtstrend. Das aus dem Wirtschaftsumfeld ableitbare Ausfallsrisiko der Geschäftspartner wird vom Risikomanagement regelmäßig und proaktiv beobachtet.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Mengen- und Marktpreisrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Darüber hinaus bestehen aufgrund von konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz des Erdgas- und Stromabsatzes. Zudem verändert sich die Privatkundennachfrage aufgrund des zunehmenden Ausbaus von privaten Photovoltaikanlagen.
Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoeinkäufer und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Die Preissituation auf den Energiemärkten ist weiterhin von der Erdgasverfügbarkeit bzw. den geänderten Beschaffungsrouten nach Europa abhängig. Um diesen Beschaffungsrisiken zu begegnen, hat die Kelag ihre Erdgasspeicherkapazitäten und -vorräte entsprechend erhöht.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäften – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen mit Handelspartnern (OTC – Over the Counter, Forwards) erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten sind kein standardmäßiger Vertragsbestandteil, können aber bilateral vereinbart werden und unterliegen, im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen, in der Regel nicht den täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.

Für den Energiehandel werden in geringem Umfang neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei ihnen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Margin-Zahlungen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Aufgrund des geringen Ausmaßes derartiger Geschäfte sind die Liquiditätsrisiken für die Kelag dahingehend als gering einzustufen.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken gelten spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien.
Betriebsrisiken im Erzeugungsbereich
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Vor dem Hintergrund möglicher Beschaffungsengpässe und Lieferkettenproblemen wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen erhöhten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Die im Zusammenhang mit den Finanzierungsmaßnahmen stehenden Risiken setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des externen Unternehmensratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.
Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt auf Basis von Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.

Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftslage ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch mehrere kommittierte Working-Capital-Linien und eine Back-up-Linie unterstützt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
Im dynamischen Wirtschaftsumfeld ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacement-Risiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Rückgang der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere wenn Commodity-Positionen in der Zukunft verkauft wurden und Handelspartner ausfallen (Wiederverwertungsrisiko). Zur Überwachung der Kreditrisiken und der damit verbundenen Risikominimierung aus den OTC-Verträgen wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kredit- und Mengenlimite werden restriktiv zugeteilt und Handelspositionen aktiv gesteuert. Dabei liefern neben den aktuellen Jahresabschlüssen auch verfügbare Quartals- und Halbjahresabschlüsse der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften vertiefende Informationen zur deren Bonitätsentwicklung. Bei der Steuerung der Kreditrisiken wird der Fokus auf systemrelevante Handelspartner mit entsprechender Größe und Asset-Ausstattung bzw. auf Unternehmen in öffentlicher Hand gelegt. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird im Rahmen einer täglichen Limitüberwachung laufend überprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance & Sustainability verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Liquidität der Märkte und Marktvolatilität
Das vorherrschende Preisniveau an den Energiemärkten ist von der Versorgungslage durch Erdgas sowie der Witterung und Erneuerbaren Produktion geprägt, zudem tragen geopolitische Entwicklungen und Risiken zur Marktvolatilität bei.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt und steht mit anderen Energieversorgungsunternehmen im internationalen Wettbewerb.
Die Kelag begegnet dem Mitbewerb mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen.
Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Prozess-, IT- und Personalrisiken
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. In regelmäßigen Schulungen wie beispielsweise dem Phishing-Awareness-Training werden Mitarbeiter weitergebildet und im Umgang mit neuen Bedrohungen trainiert.
Regulierungsrisiken
Vertriebsseitige Risiken bestehen aufgrund rechtlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anpassung von Strompreisen gegenüber. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B. Österreichischer Strompreisindex, ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements sind auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert, und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswerts.

Sonstige Angaben
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Jahresabschluss angeführt.
Im Geschäftsjahr gab es keine Zweigniederlassungen.

Forschung und Entwicklung (F&E)
Anwendungsorientierte
F&E-Projekte
Die Entwicklungen auf den Energiemärkten haben sich in den letzten Jahren stark beschleunigt und sind von starker Volatilität geprägt. Durch die aktive Beteiligung an verschiedenen Forschungs- und Innovationsprojekten möchte sich die Kelag bestmöglich auf die zukünftigen Herausforderungen des Energiesystems vorbereiten. Im Bereich F&E werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten betreffen vielfältige Themengebiete. Dazu zählen u.a. Themen in den Bereichen ökologischer Zustand von Gewässern, Wasserstoffwirtschaft, Sektorenkopplung, gesamtheitliche Energielösungen sowie Themen im Bereich der Digitalisierung und Instandhaltung einschließlich „Predictive Maintenance“.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie setzt konkrete Umweltziele für gefährdete Gewässer fest. In Österreich sind viele von Schwallbelastung betroffene Gewässer als „erheblich veränderte Wasserkörper“ ausgewiesen, was oft auch Restwasserstrecken betrifft, die durch Wasserrückhalt in Speicherseen zur Spitzenstromerzeugung entstehen. Diese Gewässer müssen den Zielzustand „gutes ökologisches Potenzial“ erreichen. Das Forschungsprojekt „ÖkoResch“ in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur in Wien zielt darauf ab, die Grundlagen zur Definition des guten ökologischen Potenzials in Schwall- und Restwasserstrecken des Hochgebirges zu erarbeiten. Es untersucht die ökologische Wirkung verschiedener Maßnahmen und entwickelt ein Konzept zur Definition des guten ökologischen Potenzials sowie ein darauf abgestimmtes Monitoringprogramm. Die gewonnenen Informationen dienen der Erstellung von Praxisleitfäden, die erklären, wie Variantenstudien für die Maßnahmenwahl und ökologisches Monitoring zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen durchgeführt werden.
Im Bereich Predictive Maintenance befindet sich ein F&E-Projekt in Kooperation mit den „Silicon Austria Labs“ in Umsetzung, das ein flexibel einsetzbares Messsystem für rotierende Komponenten zur Früherkennung sich abzeichnender Schadensfälle am Rotor von Generatoren entwickelt. Die Entwicklung dieses Messsystems erfolgt nach dem Energy-Harvesting-Prinzip (drahtlose Energieversorgung des passiven Sensors) inkl. drahtloser Messsignalübertragung und wird gemeinsam mit dem externen Forschungspartner vorangetrieben. Ein weiteres Forschungsprojekt mit dem Titel „Digitales Dach“ beschäftigt sich mit der Feuchtigkeitsmessung an Dächern. Dazu werden in Kooperation mit einem Partnerunternehmen speziell entwickelte Sensoren angebracht. Sie können die Feuchtigkeit des Daches über den Jahreszyklus hinweg monitoren und eventuell auftretende Auffälligkeiten aufzeigen, was insbesondere bei Dächern nach der Installation einer PV-Anlage vorteilhaft ist. Die frühzeitige Erkennung von Anomalien ist relevant, um Schäden und Reparaturen vermeiden zu können. Ergänzend zu den unternehmensintern gesetzten Initiativen beteiligte sich die Kelag weiterhin an der Finanzierung von verschiedenen Projekten im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Österreichs Energie. Zusätzlich beschäftigte sich das Unternehmen mit ausgewählten Fragestellungen in Formaten wie Hackathons oder Workshops zur Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Im Jahr 2024 fand ein Hackathon mit der Fachhochschule Kärnten statt. Studierende der Fachhochschule haben dabei innovative Lösungen erarbeitet, um die Nutzung von E-Mobilitätsladeinfrastruktur in den Tagesrandzeiten zu erhöhen. Dadurch sollen Kunden von günstigeren Tarifen profitieren und gleichzeitig der Netzbetrieb optimiert werden. Somit ergeben sich wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten.

Die Kelag engagiert sich im Rahmen ihrer Beteiligung am Silicon Alps Cluster am Forschungsthema Batterien. In Zusammenarbeit mit anderen Clusterunternehmen soll in der Region Steiermark und Kärnten an neuen Technologien und Anwendungsfällen für Batterien geforscht werden. Als Energieversorger bringt die Kelag ihre energiewirtschaftliche Expertise ein.

Ausblick
Erneuerbare Energien ohne Grenzen
Den Weg in eine grüne Zukunft, die zu 100 % von erneuerbaren Energien getragen wird, können wir nur erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen sind und unsere Energiezukunft nachhaltig gestalten. Um ein ökologisches, sicheres und leistbares Energiesystem zu schaffen, benötigen wir einen ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien und Netzinfrastruktur, bei dem soziale, energiewirtschaftliche und ökologische Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf Basis der vorliegenden energiepolitischen Zielsetzungen Europas und Österreichs liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf dem Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Dabei setzt die Kelag auf innovative Technologien und nachhaltige Projekte, um die Energieversorgung der Zukunft sicherzustellen, unabhängiger zu machen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2024 war maßgeblich durch eine, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 verbesserte Wasserführung sowie durch ein gutes Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH geprägt. Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität weiterhin dazu nutzen in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren.
Natürlich nachhaltig
Wir alle sind uns bewusst, dass das gegenwärtige Energiesystem nicht ohne schwerwiegende ökologische Konsequenzen von globalem Ausmaß aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung begrenzt vorhandener fossiler Rohstoffe ist eine Sackgasse, und die Umweltzerstörung durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase treibt den Klimawandel immer weiter voran. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr sind in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern geprägt. Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es vor allem der Transformation des Wärme- und Verkehrssektors.
Wir haben uns bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Unser Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie, basierend auf erneuerbaren Energien, bildet die Grundlage unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.
Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Unser Ziel ist es, den EcoVadis-Gold-Status zu halten. Dies motiviert uns, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energien und den Klimaschutz auch im Geschäftsjahr 2025 gezielt vorantreiben.
Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Dies umfasst neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch den Wissens- und Informationsaufbau, die Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte zu gewinnen.
Als regional verankertes Unternehmen sehen wir uns als verlässlicher Partner der Bevölkerung und der Region. Die Versorgungssicherheit in Bezug auf Strom, Wärme und Telekommunikation sowie die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden eine wichtige Basis für den Wirtschaftsstandort Kärnten. Die Kelag tritt als solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen sowie als Motor für die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auf, leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wertschöpfung und achtet stets auf hohe Kundenzufriedenheit. Nachhaltig zu agieren, bedeutet auch, zukunftsweisend zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung beizutragen. Vor diesem Hintergrund modernisieren wir laufend die Netzinfrastruktur.
Gemeinsam für eine nachhaltige Energiewende
Trotz der Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren hat sich das Geschäftsmodell der Energieversorgungsunternehmen, das auf erneuerbaren Energien basiert, als robust und zukunftsfähig erwiesen. Aktuell dominieren weiterhin Themen wie die geopolitischen Krisenherde, aber auch die anhaltende konjunkturelle Schwäche, die die Unternehmen weiterhin vor Herausforderungen stellt und die wirtschaftliche Stabilität negativ beeinflusst. Damit die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden kann, sind zukünftig vor allem stabile gesetzliche Rahmenbedingungen und eine koordinierte Vorgehensweise zur optimalen Ausgestaltung eines ökologischen, sicheren und leistbaren Energiesystems erforderlich.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden mehr als je zuvor eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Im Geschäftsjahr 2025 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Als Beitrag zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen genehmigte der Aufsichtsrat der Kelag für das Geschäftsjahr 2025 ein grünes Investitionsprogramm, das in die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft und Sonnenenergie, investiert. Wir sehen uns nach wie vor mit einer erhöhten Risikolage am Markt konfrontiert, die wir regelmäßig evaluieren. Als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette können wir die Risiken aber auch durch unser robustes Geschäftsmodell zumindest teilweise mitigieren.
Wir erwarten bei planmäßiger Wasserführung im langjährigen Durchschnitt für das Jahr 2025 aufgrund des generellen Rückgangs der Großhandelspreise für Strom sowie der gesunkenen Gewinnerwartung aus der Zurechnung des anteiligen Ergebnisses an der VERBUND Hydro Power GmbH einen deutlichen Ergebnisrückgang. Vor dem Hintergrund aktueller Preisentwicklungen an den Energiebörsen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und etwaigen weiteren Maßnahmen zum Eingriff in das Energiesystem könnten sich auch größere Ergebnisschwankungen ergeben.
Ein maßgeblicher Einfluss auf die Ergebnisentwicklung könnte sich aus dem neuen Regierungsprogramm ergeben. Hier wird ein jährlicher Standortbeitrag der Energieversorger in Höhe von 200 Mio. EUR angeführt. Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf sieht bis 2029 unabhängig von der Marktpreishöhe einen Standortbeitrag von 3 EUR je MWh für Erneuerbare und 4  EUR je MWh für fossile Erzeugung vor. Darüber hinaus ist im Vorschlag eine Reduktion des Schwellenwertes für die Erlösabschöpfung auf 100 EUR je MWh sowie der Wegfall der Investitionsanrechenbarkeit vorgesehen. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfes resultieren zusätzlich deutliche Ergebnisverschlechterungen.
Klagenfurt am Wörthersee, am 06. März 2025
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
• IWF: World economic outlook – Policy Pivot, Rising Threats, bezogen von
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/10/22/world-economic-outlook-october-2024
• Europäische Kommission – Neue EU-Prognose: Wirtschaftswachstum und Inflationsrückgang erwartet, bezogen von
https://commission.europa.eu/news/eu-economy-will-grow-and-inflation-decline-further-new-forecast-says-2024-05-15_de
• Europäische Kommission – EU-Frühjahrsprognose: Österreichs Wirtschaft wächst 2024 um 0,3 % und 2025 um 1,6 %, bezogen von
https://austria.representation.ec.europa.eu/news/eu-fruhjahrsprognose-osterreichs-wirtschaft-wachst-2024-um-03-und-2025-um-16-2024-05-15_de
• WIFO: Konjunkturprognose Oktober 2024 – Rezession in Österreich hält sich hartnäckig, bezogen von
https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-5094/kp_2024_03.pdf
• WKO-Statistik – Wirtschaftslage und Prognose, bezogen von
https://www.wko.at/statistik/prognose/inflation.pdf
• WIFO: Research Briefs Juni 2024 – Inflationsprognose 2024-2028, bezogen von
https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-1291/rb_2024_011_.pdf
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
• E-Control: www.e-control.at
• GeoSphere Austria: www.zamg.ac.at
• EEX Homepage: www.zamg.ac.at/cms/de/klima/
• Montana-Energie: www.montana-energie.at
• Bloomberg
• Montel
• Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
• APG: https://www.apg.at/
• BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
• BMK Infothek: https://infothek.bmk.gv.at/
• Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/
• Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at/
• COP 29 AZ (Weltklimakonferenz): https://cop29.az/
• EURACTIV: https://www.euractiv.de/
• Europäische Kommission (Press Corner): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/en
• Europäisches Parlament (Press Room): https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room
• Europäische Union (EU-Recht): https://eur-lex.europa.eu
• Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: https://www.gaswaerme.at/
• Land Kärnten: https://www.ktn.gv.at/
• Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
• ORF: https://orf.at/
• Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
• Rat der Europäischen Union (Press Releases): https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
• Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: https://www.ris.bka.gv.at
• Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/
• Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: https://www.voewg.at/
• Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
• Wien Energie: https://positionen.wienenergie.at/
Kapitel Finanzen
• KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt am Wörthersee,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektritzitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäften
Siehe Punkt „Sonstige Angaben“ im Anhang
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente in Verbindung mit Energietermingeschäften werden als schwebende Geschäfte bilanziert und einzeln oder gemeinsam mit anderen gleichartigen Geschäften als Bewertungseinheit imparitätisch bewertet. Der Ausweis von negativen beizulegenden Zeitwerten erfolgt in der Position „Sonstige Rückstellungen“. Der im Geschäftsjahr erfasste Betrag von 4,5 Mio. EUR stellt rund 3,4 % der ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen dar.
Die Relevanz derartiger Geschäfte für den Jahresabschluss ist in den letzten Jahren insbesondere bedingt durch die hohen Volatilitäten an den Energiemärkten und den damit verbundenen betragsmäßig hohen beizulegenden Zeitwerten von Energietermingeschäften stark gestiegen.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abgeschlossen und dienen der Absicherung von absatz-, wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem „Energy Trade and Risk Management“ (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungszweck eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM-System. Wesentliche Bewertungsparameter stellen dies aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen „Hourly-Price-Forward-Curves“ (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
• Vollständige Erfassung und korrekte Klassifizierung von Energietermingeschäften
• Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierte Energietermingeschäfte
• Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abgeleitet die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Jahresabschluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
• Wir haben die von der Gesellschaft eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korrespondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termingeschäfte im ETRM-System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
• Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM-System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
• Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Abschluss der Gesellschaft erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizierung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Jahresabschluss beurteilt.
• Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
• Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen für die Bilanzierung von Bewertungseinheiten gewürdigt und Berechnungsgrundlagen nachvollzogen.
• Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert.
Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten
Siehe Anhang Punkt 1
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 453,5 Mio. EUR stellen 16,0 % des ausgewiesenen Vermögens der Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird der beizulegende Wert auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Mengen-, Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:
• Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
• Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Abschlussprüfung abgeglichen.
• Wir haben in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
• Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2024 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
• Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektritzitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungendes Elektritzitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 29. Juli 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien
7. März 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss
Der Gesamtvorstand der Kelag als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
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1 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2139 zu den technischen Bewertungskriterien (Climate Delegated Act)
2 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 zu den Artikel-8-Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
3 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 idF 2023/2486 zu den Artikel 8 Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
4 vgl. Anhang I delegierte VO: Abschnitt 1.2.3.1.b sowie Frage 21 der Commission Notice vom 19.12.2022
5vgl. Impact Assessment Report zu den Technischen Bewertungskriterien (Climate Delegated Act), S. 146
6vgl. Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1214