KELAG Konzern
Jahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2023
Inhaltsverzeichnis
Bei der Summierung bzw. Darstellung von Betrags- und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendifferenzen auftreten.
Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Produziert mit firesys
Kelag
Konzernabschluss
Konzern-lagebericht
Vision und Unternehmensziele
Die Auswirkungen der Erderwärmung aufgrund des Ausstoßes von schädlichen Treibhausgasen sowie die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern rückten in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen und politischen Wahrnehmung. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr werden in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern dominiert.
Die Energiewende muss daher unweigerlich zu einer sektorübergreifenden Dekarbonisierung und zur Elektrifizierung von Wärme und Verkehr führen. Für den Kelag-Konzern als vollintegrierten Energiedienstleister mit ausgeprägten Kernkompetenzen und Stärken auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, insbesondere Wasserkraft, sowie einer soliden Finanzierungsstruktur bieten sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen Chancen und Erfolgspotenziale, die im Zuge der Konzernstrategie berücksichtigt wurden. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern setzt sich der Kelag-Konzern ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbarer Energien. Entsprechend der sich abzeichnenden Energiezukunft wird das Unternehmen von folgender Vision im täglichen Handeln geleitet:
Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegt wird – und wir arbeiten jeden Tag daran.
Die Kelag sieht sich als Treiber dieser Entwicklung. Sie gestaltet die Energiewende aktiv mit und trägt zukunftsweisend zur Sicherheit, Leistbarkeit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung bei.
Dazu wird im Rahmen der langfristigen Unternehmenspositionierung auf folgende Ziele und strategische Schwerpunkte gesetzt:
- • Als erneuerbarer Energierzeuger stehen wir für ökologische Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von regenerativen Energiequellen.
- • Als moderner Infrastrukturbetreiber setzen wir auf eine zukunftsträchtige und wertorientierte Infrastruktur in den Bereichen Energie, Glasfaser und E-Mobilität.
- • Als gesamtheitlicher Lösungsanbieter bieten wir unseren Kunden Produkte entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette.
- • Als verantwortungsvoller Energiemanager bieten wir Flexibilitätsprodukte an, um das Energiesystem der Zukunft sicher zu versorgen.
Im Interesse ihrer Stakeholder sorgt die Kelag für:
- • Die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung, die Energiezukunft aktiv zu gestalten und umzusetzen
Eine stabile Finanzierungskraft
- • Eine konsequente Steigerung des Unternehmenswerts
- • Qualifizierte Arbeitsplätze als attraktiver Arbeitgeber
- • Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe und hohe Kundenzufriedenheit
- • Starke Wertschöpfung in der Region
Gestärkt durch die Marktentwicklung und langjährige Erfahrung wird der Kelag-Konzern täglich von diesen Zielen und Positionierungen geleitet. Das Unternehmensumfeld wird dabei maßgeblich von den Dekarbonisierungszielen der europäischen Klima- und Energiepolitik sowie den übergeordneten Trends der Dezentralisierung und Digitalisierung beeinflusst. Die politischen Zielsetzungen mit Blick auf die bestehende Energiewende (EU-„Green Deal“ und „Fit for 55“, +27 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 in Österreich) sowie die Auswirkungen des Ukrainekriegs bzw. die Energiekrise und die damit verbundenen zahlreichen Veränderungen des energierechtlichen und -wirtschaftlichen Umfelds haben Einfluss auf das unternehmerische Handeln. Konkret müssen alle Energieversorger einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten, damit das politische Ziel der Energiewende erreicht werden kann.
Unternehmensstrategie
Im Rahmen der Geschäftsstrategien verfolgt der Kelag-Konzern eine langfristig orientierte Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien. Deshalb setzt sich die Kelag das Ziel, ihr Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik (PV) in Österreich und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärme deutlich zu erweitern. Die Wachstumspläne der Kelag werden durch die konkretisierten zahlreichen Initiativen bestätigt und sehen bis 2033 eine zusätzliche installierte Leistung in Wasser- und Windkraftwerken sowie Photovoltaikanlagen von in Summe rd. 1,2 Gigawatt (GW) vor. Dies entspricht einer zusätzlichen Stromerzeugungsmenge von rd. 2,3 TWh bis 2033. Die Strategie sieht zudem einen verstärkten Ausbau und die Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur vor, um die Energiewende voranzutreiben und die Versorgungssicherheit auch zukünftig zu gewährleisten. Zur Umsetzung der geplanten Ziele sollen in den nächsten 10 Jahren rd. 3 Mrd. EUR investiert werden. In Kärnten investiert die Kelag 750 Mio. EUR innerhalb von 3 Jahren, dies entspricht jährlichen Investitionen in Höhe von rd. 250 Mio. EUR; die exakte jährliche Investitionssumme ist abhängig von den jeweiligen tatsächlich realisierten Projekten in den einzelnen Jahren, sofern die politischen und rechtlichen Weichenstellungen für die Umsetzung im erforderlichen Ausmaß gesetzt werden.

Wertorientierte Unternehmenspolitik
Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist eine nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Es wird eine langfristige Unternehmenswertsteigerung basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards (Versorgungssicherheit, Klimaschutz, gesellschaftliche Verantwortung) als Ziel in allen Segmenten verfolgt. Die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten erfolgt auf Grundlage eines wertorientierten Managementsystems. Zur gezielten Umsetzung der Strategie setzt der Kelag-Konzern auf eine Strategy Map, die wesentliche Konzernziele zusammenfasst.
Als regional verankertes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesellschaft und sehen uns als Motor für die regionale Wirtschaft, sichern
Arbeitsplätze und unterstützen soziale Initiativen.
Das nachhaltige und ausgewogene Geschäftsfeldportfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkaufen regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – soll auch in Zukunft die finanzielle Stabilität sichern. Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung zu erfüllender Wirtschaftlichkeitskriterien und Risikomaßstäbe. Als weitere wertorientierte Anforderungen sind eine solide Eigenkapitalquote und ein adäquates Rating sicherzustellen. Standard & Poor’s bestätigte im Geschäftsjahr 2023 das A-Rating der Kelag mit Outlook „positive“ auf Basis des starken Geschäftsprofils und der wertorientierten Wachstumspotenziale erneut. Außerdem wurden die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kelag im vergangenen Jahr mit dem Status „Gold“ der international renommierten Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis erneut bestätigt. Diese positiven Bewertungen sind Voraussetzung für optimale Konditionen auf dem Kapitalmarkt, zunehmend über Sustainable-Finance-Instrumente.
Innovation und Digitalisierung
Der Kelag-Konzern setzt sich intensiv mit den umfassenden Veränderungen der europäischen Energiemärkte und der Kundenbedürfnisse auseinander und ist bestrebt, bestehende Geschäftsmodelle zu optimieren und neue Geschäftsideen zu entwickeln. Den Marktentwicklungen folgend wird das Produkt- und Energiedienstleistungsportfolio, insbesondere hinsichtlich dezentraler Energielösungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur sowie gesamtheitlicheEnergielösungen, laufend weiterentwickelt und ergänzt.
Darüber hinaus wird die digitale Transformation zunehmend zu einem entscheidenden Faktor, um erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Hierbei stehen die Prozessoptimierung in Verbindung mit der Automatisierung von betrieblichen Abläufen sowie die Evaluierung und Anwendung neuer Technologien mit Blick auf eine effiziente, sichere und zukunftsträchtige Infrastruktur im Vordergrund. Auch die Entwicklung smarter Services im energienahen Kontext steht im Fokus der Digitalisierungsinitiativen.
Die Kooperation mit Forschungsinstituten eröffnet zudem Möglichkeiten im Umgang mit innovativen Technologien.
Programm „ViSION Energiezukunft“
Das Programm soll die langfristige „Vision Energiezukunft“ für den gesamten Kelag-Konzern schärfen, um die Zukunftsausrichtung des Unternehmens bereichs- und gesellschaftsübergreifend zu koordinieren. Folgende konkrete Ziele und Ambitionen werden im Rahmen des Programms verfolgt:
- • Erarbeiten eines gemeinsamen Visionsbilds der klimaneutralen Energiezukunft 2040 sowie seine Darstellung mithilfe eines Energieflussdiagramms für 2040 unter Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholdergruppen
- • Iteratives Erarbeiten, „Greifbarmachen“ und Konkretisieren von zukunftsrelevanten Themenstellungen
- • Ableiten, Priorisieren, Initiieren und Lernen von wichtigen Leuchtturmprojekten
- • Interdisziplinäre, bereichsübergreifende gemeinsame Erarbeitung der Themenstellungen/voneinander lernen
- • Ableiten der Auswirkungen und Chancen der Energiezukunft auf die Geschäftsfelder
Die Ergebnisse aus dem Programm fließen einerseits in die Positionen der Kelag für den öffentlichen und politischen Diskurs ein, andererseits bilden sie wesentliche Leitplanken für die zukünftige Geschäftsausrichtung und für Entwicklungspotenziale.
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2023 kämpfte die globale Wirtschaft weiterhin mit den Herausforderungen, die sich durch den Ukrainekrieg und dessen Folgen ergaben. Vor allem gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise sowie eine hohe Inflation setzten der globalen Wirtschaftsentwicklung zu. Zur Bekämpfung der hohen Inflationsraten reagierten viele Notenbanken mit deutlichen Zinssteigerungen. Weiters ging die Kaufkraft vieler Haushalte erheblich zurück, was den weltweiten Konsum entsprechend drückte. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet im Jahr 2023 mit einem weltweiten Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,0 %. Im historischen Vergleich ist dieser Wert als äußerst niedrig anzusehen.
Beim Vergleich der Entwicklungen in unterschiedlichen Ländern, zeigen sich laut IWF ungleichmäßige Abschwächungen der jeweiligen Wachstumsraten. Diese sind vor allem bei Industrieländern stärker ausgeprägt, als das bei ärmeren Ländern der Fall ist. Hervorzuheben sind zudem die gegensätzlichen Wachstumsprognosen für die zwei großen Volkswirtschaften China und USA. Durch ein im Ländervergleich robustes Konsum- und Investitionsverhalten in den USA wurde die Wachstumsprognose auf 2,1 % (+0,3 %) nach oben korrigiert. Für China hingegen wird von einem Rückgang der Wachstumsrate auf 5,0 % (– 0,2 %) ausgegangen. Als ausschlaggebend für den Rückgang der Wachstumsprognose für China ist vor allem die Krise im chinesischen Immobilienmarkt anzuführen, die in Zukunft auch Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben könnte.
Für das Jahr 2024 prognostiziert der IWF ein globales Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,9 %. Die Nachwehen der multiplen Krisen werden die Weltwirtschaft somit auch noch in Zukunft begleiten. Rückwirkend betrachtet kann aber festgehalten werden, dass die Resilienz der Weltwirtschaft, mit Blick auf die diversen Krisenherde, trotz allem als bemerkenswert bezeichnet werden kann.
Mit Blick auf die Preissteigerungsrate wird für das Jahr 2023 von einer globalen Gesamtinflation in Höhe von 6,9 % ausgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr (8,7 %) konnte die Inflationsrate somit gesenkt werden, wenngleich die Kerninflation etwas langsamer zurückgeht. Dieser Trend wird sich auch im Jahr 2024 fortsetzen, für das eine Inflationsrate in Höhe von 5,8 % prognostiziert wird.
Die weltweiten Geschehnisse hatten auch einen starken Einfluss auf die Europäische Union (EU) bzw. die Eurozone, wobei vor allem die hohe Inflation und die verschärfte Geldpolitik zu stärkerer Dynamik führten. Die Europäische Kommission erwartet für das Jahr 2023 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,6 %. Schon im Jahr 2024 sollte sich das Wachstum wieder beschleunigen und die Wachstumsrate auf 1,3 % verdoppeln. Als wesentliche Treiber dafür führt die Kommission eine robuste Arbeitsmarktentwicklung sowie eine fortgesetzte Inflationsabschwächung an. Für das Jahr 2023 beläuft sich die Inflationsrate in der EU auf 6,5 % (Eurozone: 5,6 %) und soll im Jahr 2024 auf 3,5 % (Eurozone: 3,2 %) sinken.
Auch in Österreich kam es im Jahr 2023 zu gedämpfter Kaufkraft und starken Zinssteigerungen, deren Folgen sich in einer milden Rezession widerspiegelten. Gemäß den jüngsten Veröffentlichungen des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) ist von einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 0,8 % auszugehen. Demnach scheint auch die heimische Wirtschaft weniger widerstandsfähig zu sein, als dies zunächst angenommen wurde. Für 2024 prognostiziert das WIFO ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,2 %. Die Folgen der expansiven Geld- und Fiskalpolitik spiegelten sich auch in den Verbraucherpreisen wider. Die Inflationsrate des VPI beläuft sich gemäß Statistik Austria im Jahr 2023 auf 7,7%. Jüngste Prognosen der EU-Kommission gehen für 2024 von einem Rückgang der Inflationsrate auf 4,1 % aus. Die Arbeitslosenquote wird im Jahr 2023 5,3 % betragen und soll sich im Jahr 2024 leicht auf 5,4 % erhöhen.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den Grosshandelsmärkten
Preisbasis in EUR
Der Bruttostromverbrauch in Österreich sank von Oktober 2022 bis September 2023 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um rd. 8 % auf 77 Terrawattstunden (TWh). Ein besonders starker Rückgang war im Winterhalbjahr, d. h. von Oktober 2022 bis März 2023, zu verzeichnen. Darüber hinaus zeigten sich aber auch in allen anderen Monaten rückläufige Verbrauchszahlen. Zurückzuführen ist diese Entwicklung einerseits auf die gestiegenen Preise sowie eingetretene Sensibilisierung zu möglichen Energielenkungsmaßnahmen, andererseits aber auch auf die sich zunehmend verschlechternde Wirtschaftslage.
Das Jahresmittel der Lufttemperatur für 2023 lag mit +1,3 °C deutlich über dem langjährigen Mittel von 1991 bis 2020. Dem folgend ging auch die Zahl der Heizgradtage im gleichen Zeitraum auf 2.932 zurück. Das entspricht in Summe einem Rückgang von 62 Heizgradtagen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Bei den relevanten Brennstoffen Erdgas und Kohle kam es jeweils zu einem Preisverfall. Die Preise lagen demzufolge deutlich unter jenen des Jahres 2022. Rohöl zeigte einen weniger starken, jedoch immer noch deutlichen Preisrückgang.
Preisverfall bei BrennstofFen
Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag 2023 im Durchschnitt bei rd. 82 USD/Barrel. Dies entspricht einem Abfall von rd. 17 % gegenüber dem Vergleichsjahr 2022. Vor allem die erste Jahreshälfte zeigte fallende Preise aufgrund der ungünstigen Wirtschaftsentwicklung. Danach stiegen die Preise aufgrund angekündigter Förderkürzungen des Ölkartells OPEC+ wieder an. Im vierten Quartal fielen die Preise wieder und stabilisierten sich im Dezember. Gründe waren die weiterhin schwachen Wirtschaftsdaten und ein gut versorgter Markt, jedoch in weltpolitisch unsicherem Umfeld. Auswirkungen des Embargos gegen Russland dürften mittlerweile weitestgehend eingepreist beziehungsweise vom Markt abgemildert worden sein.
Der inländische Erdgasverbrauch fiel von Oktober 2022 bis September 2023 um rd. 22 % auf 78 TWh im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies ist zum größten Teil auf den sehr warmen Winter 2022/23 und den damit gesunkenen Bedarf an Raumwärme zurückzuführen. Weiters trugen auch die Umrüstung von Industrieanlagen und kleineren Wärmekraftwerken sowie die vorübergehende Inbetriebnahme eines Kohlekraftwerks zur Reduktion des Gasverbrauchs bei. Höhere Endkundenpreise und Aufrufe der Regierung zum sparsamen Umgang mit Energie bewirkten ein Übriges.
Die Großhandelspreise für Erdgas lagen 2023 mit durchschnittlich 54 EUR/Megawattstunden (MWh) um rd. 55 % unter dem Durchschnittspreis des Jahres 2022 in Höhe von rd. 119 EUR/MWh.
Steinkohle kostete am Großhandelsmarkt 2023 durchschnittlich 117 USD/Tonne und lag damit um rd. 45 % unter dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode in Höhe von rd. 214 USD/Tonne.
Preisanstieg bei CO₂-Zertifikaten
Neben Brennstoffen verbrauchen konventionelle Kraftwerke auch Emissionsrechte. Für fossil befeuerte Anlagen bilden diese einen wesentlichen Bestandteil der Stromgestehungskosten. Strengere Emissionsziele sorgten 2023 insgesamt für einen Preisanstieg, wobei schwächere Wirtschaftsdaten gleichzeitig konterkarierend wirkten.
Im Europäischen Emissionshandel beliefen sich die Durchschnittspreise 2023 auf rd. 87 EUR/Tonne CO2 und sind gegenüber dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraums für das Jahr 2022 in Höhe von rd. 83 EUR/Tonne CO2 für das Frontjahr jeweils um rd. 5 % gestiegen.
Preisentwicklung im Stromgrosshandel
Im Geschäftsjahr 2023 bestand überwiegend eine hohe Korrelation zu den Erdgaspreisen. Zusammen mit einer deutlich verbesserten Verfügbarkeit an Kraftwerksleistungen führte dies zu rückläufigen Stromgroßhandelspreisen.
in EUR/MWh | | ⌀ 2023 | ⌀ 2022 | Ver-ände-rung |
EPEX Spot AT | Grundlast | 102 | 261 | -159 |
Spitzenlast | 104 | 274 | -170 |
EPEX Spot DE | Grundlast | 95 | 234 | -139 |
Spitzenlast | 95 | 239 | -144 |
Terminmarkt AT (Forward) | Grundlast | 148 | 316 | -168 |
Spitzenlast | 176 | 418 | -242 |
Terminmarkt DE (Forward) | Grundlast | 138 | 299 | -161 |
Spitzenlast | 165 | 401 | -236 |
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei rd. 102 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte bei rd. 104 EUR/MWh.
Preisbasis in EUR/MWh
Gegenüber 2022 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 159 EUR/MWh bzw. ein Rückgang in Höhe von rd. 170 EUR/MWh bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf rd. 95 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf ebenfalls rd. 95 EUR/MWh. Gegenüber 2022 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 139 EUR/MWh sowie ein Rückgang in Höhe von rd. 144 EUR/MWh für Spitzenlast. Das durchschnittliche Preisniveau des österreichischen Spotpreisindex ist 2023 somit um rd. 8 EUR/MWh höher als in Deutschland.
Frontjahr EEX ATBY Base AT
Auch die Preise auf den Terminmärkten lagen 2023 sehr deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Preise der Kontrakte für das Frontjahr (Forward 2024) fielen um rd. 61 % auf durchschnittlich 148 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 63 % auf durchschnittlich 176 EUR/MWh für Spitzenlast. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2024) betrugen 2023 durchschnittlich 138 EUR/MWh für Grundlast (-54 %) und 165 EUR/MWh (-59 %) für Spitzenlast.
Preisbasis in EUR/MWh
Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-Klimakonferenz Dubai 2023
Die diesjährige UN-Weltklimakonferenz (COP 28) fand vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, statt. Sie folgte auf die COP 27 in Sharm El Sheik, Ägypten, die trotz einiger Fortschritte, wie der Einrichtung eines Klimafonds und der Bekräftigung des 1,5-Grad-Ziels, aufgrund einer fehlenden Einigung auf den Ausstieg aus der Öl- und Gasförderung sowie offener Fragen zur finalen Ausgestaltung des Klimafonds auch stark kritisiert wurde.
In der Abschlussdeklaration der COP 28 werden erstmals fossile Energieträger als Hauptverursacher des Klimawandels explizit benannt und ein „Übergang weg von fossilen Energieträgern“ gefordert, um bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Ebenfalls beschlossen wurde ein beschleunigter Ausstieg aus Kohle. Dabei wird anerkannt, dass Länder den Übergang unterschiedlich gestalten können, um etwa Energiesicherheit zu gewährleisten.
Das Commitment sieht außerdem eine Verdreifachung der weltweiten erneuerbaren Energiekapazitäten und eine Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzrate bis 2030 vor. Zudem soll bis 2050 die Entwicklung von Technologien und Energiesystemen mit null oder niedrigen Emissionen beschleunigt und forciert werden. Darüber hinaus wurden diverse Pakete zur Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern sowie zur Anpassung an den Klimawandel („Loss and Damage Fund“) beschlossen. Bisher wurden rund 700 Mio. USD dem Fonds zugesprochen, über die Hälfte davon wird von der EU und ihren Mitgliedsstaaten finanziert. Eine Reihe von Fragen bleibt jedoch unbeantwortet. So ist beispielsweise keine klare Definition erarbeitet worden, welchen Staaten die Mittel aus dem Fonds zukommen sollen.
Das Ergebnis der COP 28 wird von den Stakeholdern unterschiedlich bewertet. Während die einen das Abschlussdokument positiv bewerten, sehen Umweltorganisationen das Ergebnis aufgrund der fehlenden Verbindlichkeit und mangels klarer und nachvollziehbarer Grenzen für 2030, 2040 und 2050 als unzureichend an.
Die Weltklimakonferenz im kommenden Jahr wird in Aserbaidschan stattfinden. Umweltorganisationen kritisieren diese Entscheidung, dass mit Aserbaidschan nach Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein weiterer Ölstaat die Klimaverhandlungen leiten soll.
EU-Paket „Fit for 55“
Zur mittel- bis langfristigen Reduktion der Energieabhängigkeit von Russland und anderen Drittstaaten sowie zur Erreichung der Dekarbonisierung strebt die europäische Politik ambitionierte Zielsetzungen an. Im Zuge des europäischen „Green Deals“ haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Europäischen Klimagesetz das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich die EU verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren.
Zur Umsetzung des Zwischenziels -55 % bis 2030 wurde von der EU-Kommission das Vorschlagspaket „Fit for 55“ erarbeitet, das einen gerechten, wettbewerbsorientierten und ökologischen Wandel bis 2030 sicherstellen soll. Das Paket besteht aus reformierten und neuen Richtlinien, Verordnungen und politischen Instrumenten, die in einem nächsten Schritt in die nationale Gesetzgebung Eingang finden sollen. Am 9. Oktober 2023 fand die formelle Annahme des letzten der zwölf Rechtsakte statt, womit die vollständige Umsetzung des im Juli 2021 vorgelegten „Fit for 55“-Pakets realisiert wurde:
- • Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS): Mit den neuen Vorschriften wird das Gesamtziel der Emissionssenkungen in den unter das EU-ETS fallenden Sektoren bis 2030 auf 62 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben (bisheriges Ziel lag bei 43 %).
- • Neues EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr: Es wurde ein neues, separates Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und weitere Sektoren eingeführt, das ab 2027 gelten soll. Falls die Öl- und Gaspreise im Vorfeld der Einführung des neuen Systems außergewöhnlich hoch sind, greift eine Klausel, die eine Verschiebung bis 2028 vorsieht.
- • Klima-Sozialfonds: Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die sozialen und verteilungspolitischen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr aufgefangen werden. Der Fonds wird Teil des EU-Haushalts sein und – bis zu einem Höchstbetrag von 65 Mrd. EUR – aus externen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden.
- • Lastenteilungsverordnung: Zum ersten Mal müssen alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen um 10 bis 50 % verringern. Die Zielvorgaben für 2030 richten sich für jeden einzelnen Mitgliedsstaat nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit (Österreichs neues Ziel bis 2030
-48 %; altes Ziel -36 %). - • CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU soll Anreize für Drittstaaten setzen, ihre Klimaschutzziele höherzustecken. Es soll außerdem dafür sorgen, dass Klimaschutzbemühungen in der EU nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus der EU in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert wird.
- • Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III): Gemäß der überarbeiteten RED muss der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 % gesteigert werden. Zudem wurde eine indikative zusätzliche Steigerung von 2,5 % vorgesehen, damit das Ziel von einem Anteil von 45 % erreicht werden kann (altes Ziel 32 %). Darüber hinaus hebt die RED III bis zum Erreichen der Klimaneutralität die Planung, den Bau und den Betrieb von Erzeugungsanlagen für Energie aus erneuerbaren Quellen sowie deren Netzanschluss, das betreffende Netz selbst und Speicheranlagen ins „überragende öffentliche Interesse“. Zudem verpflichtet die RED III Österreich dazu, die Potenziale für erneuerbare Energie zu erheben und Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Genehmigungsverfahren innerhalb dieser Beschleunigungsgebiete sollen maximal zwölf Monate dauern – eine Fristverlängerung ist nur bei außergewöhnlichen Umständen möglich.
- • Energieeffizienzrichtlinie: Die EU muss ihren Energieverbrauch bis Ende 2030 um insgesamt 11,7 % im Vergleich zu 2020 senken.
- • Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Diese legt verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten in Europa fest. So sollen Autofahrer bis 2025 mindestens alle 60 Kilometer (km) eine Ladestation mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt (kW) finden können. Ab 2030 muss eine Wasserstoffbetankungsinfrastruktur an allen städtischen Knoten sowie alle 200 km errichtet werden.
Darüber hinaus wurde im Zuge des Ukrainekriegs im Frühjahr 2022 mit „REPowerEU“ ein Plan erarbeitet, um den Ausbau von Erneuerbaren, die Energieeffizienz und die Elektrifizierung zu beschleunigen. Ziel ist es, die strategische Autonomie der Union durch die Diversifizierung der Energieversorgung zu stärken und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung der Union zu fördern. Die in diesem Zusammenhang erlassenen Maßnahmen dürfen als „Notfallmaßnahmen“ verstanden werden und sind zeitlich (großteils) nur beschränkt gültig. In diesem Zusammenhang ist besonders die EU-Notfallverordnung (Beschleunigungsverordnung) hervorzuheben, die bis zum 30. Juni 2024 Gültigkeit besitzt. Die Verordnung legt einen Rahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien fest. Sie bestimmt zudem, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die Anbindung an das Netz, das Netz selbst sowie die Speicheranlagen grundsätzlich im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Im November 2023 hat die EU-Kommission eine Verlängerung der Notfallmaßnahmen um zwölf Monate vorgeschlagen. Obwohl die Lage auf dem europäischen Energiemarkt sicherer sei als noch vor zwölf Monaten, will die Kommission damit nach eigenen Angaben die Widerstandsfähigkeit des Markts stärken. Die Verlängerung umfasst die sogenannten Gas-solidaritätsmaßnahmen, den Marktkorrekturmechanismus und die „Beschleunigungsverordnung für erneuerbare Energie“.
Massnahmenpakete zur Entlastung von Verbrauchern
Um die Effekte der energiepreisgetriebenen Inflation abzufedern, lancierten die Regierungen auf europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen für Unternehmen und Haushalte.
In Österreich wurde durch den Nationalrat im Oktober 2022 eine sogenannte Strompreisbremse (bzw. Stromkostenzuschussgesetz, SKZG) für Haushalte beschlossen. Insgesamt werden dabei 2.900 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr je Haushaltskunde vom Bund gestützt, sobald dieser mehr als zehn Cent/kWh für Strom bezahlt. Sollte der Strompreis eines Haushalts über 40 Cent/kWh steigen, so werden maximal 30 Cent/kWh gestützt. Der Stromkostenzuschuss ist zusätzlich mit dem tatsächlichen Verbrauch begrenzt – d. h., bei einem Jahresverbrauch unter 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge. Der Förderzeitraum wurde im Dezember 2023 bis 31. Dezember 2024 ausgeweitet (ursprüngliche Laufzeit bis 30. Juni 2024). Im Jänner 2023 wurde eine dahingehende Erweiterung des SKZG beschlossen, dass Haushalte mit mehr als drei Personen einen zusätzlichen Zuschuss erhalten, den sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss, der unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch gewährt wird. Angesichts der gesunkenen Großhandelspreise für Strom verkündete die Bundesregierung im Jänner 2024 eine Anpassung der Strompreisbremse an die Preisentwicklungen. Der obere Schwellenwert für den Nettoenergiepreis (derzeit 40 Cent/kWh) wird ab 1. Juli 2024 auf 25 Cent/kWh gesenkt – dadurch soll ein wettbewerbsfördernder Effekt eintreten.
Um private Haushalte bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) zusätzlich zu unterstützen, erhielten die Länder vom Bund einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 450 Mio. EUR (Kärnten erhielt rd. 28 Mio. EUR). Ende März 2023 einigten sich die Regierungsparteien auf eine zusätzliche Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse um 225 Mio. EUR. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Abfederung der ab 1. April 2023 geltenden Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten dienen. Darüber hinaus bleibt die im Jahr 2023 ausgesetzte Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für 2024 ausgesetzt.
Um die gestiegenen Energiekosten für Strom, Erdgas und Treibstoff für energieintensive Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 1 (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, UEZG) im September 2022 präsentiert. Gefördert werden dabei die Mehrkosten in vier Stufen in Abhängigkeit von der Betroffenheit des Unternehmens. Pro Unternehmen reichen die Wertgrenzen von 400.000 EUR bis maximal 50 Mio. EUR. Der Förderungszeitraum des Energiekostenzuschusses 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022. Die gestiegenen Energiekosten blieben jedoch weiterhin eine starke finanzielle Belastung für heimische Unternehmen und schwächten den Wirtschaftsstandort Österreich. Infolgedessen wurde der Energiekostenzuschuss 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 verlängert und der Energiekostenzuschuss 2 für 2023 (Förderungszeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023) „neu aufgelegt“, der nun fünf Förderstufen beinhaltet und auch die förderfähigen Energieträger Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel in der Basisstufe berücksichtigt. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 EUR bis 150 Mio. EUR ausbezahlt werden.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestumsatz von 10.000 EUR und einen Höchstjahresumsatz von 400.000 EUR gilt die Energiekostenpauschale. Die Pauschalförderung wird automatisiert berechnet und kann bis zu 2.475 EUR betragen.
Mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG 2022) wurde für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren ein Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für das Jahr 2022 beschlossen, mit dem Ziel, die Kostenbelastung von Unternehmen zu verringern, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind. Die Förderung wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt und beträgt 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten des Kalenderjahres 2022. Österreich folgt hier einer Empfehlung der Europäischen Union, finanzielle Maßnahmen zugunsten von bestimmten Sektoren im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht zu erlassen. Bisher haben 16 europäische Staaten die Möglichkeit zur Kostenkompensation mit Genehmigung der EU-Kommission umgesetzt. Die österreichische Industrie drängt derzeit auf eine Ausweitung/Verlängerung des SAG auf die nächsten Jahre.
Abschöpfung von Erlösen von Energieversorgern
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird vor allem die Energiewirtschaft in die Pflicht genommen. Auf EU-Ebene wurde im Oktober 2022 mit der „Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ eine Obergrenze für Markterlöse von inframarginalen Erzeugern – im Wesentlichen Erzeuger aus erneuerbaren Energiequellen ohne Speicher, Kernenergie und Braunkohle – in Höhe von maximal 180 EUR/MWh festgelegt, die mit 30. Juni 2023 auf europäischer Ebene bereits wieder außer Kraft getreten ist. Im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Überprüfung der Notfallmaßnahmen empfiehlt die Kommission keine Verlängerung der Verordnung im Zusammenhang mit der Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger.
Die konkrete Ausgestaltung der Erlösobergrenze obliegt den Nationalstaaten. Die einzelnen Mitgliedsstaaten übernehmen die Verantwortung zur Eintreibung und Verteilung dieser Erlöse an die Stromendkunden. Zur Finanzierung der umfangreichen Hilfspakete zur Abfederung der Energiepreiskrise ist auch in Österreich eine Obergrenze für Markterlöse von inframarginalen Erzeugern eingeführt worden. Im Dezember 2022 wurde das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) und über den Energiekrisenbeitrag fossile Energieträger (EKBFG) beschlossen. Mit dem Energiekrisenbeitrag Strom (EKB-S) soll der Erlös von inframarginalen Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 Megawatt (MW) mit 140 EUR/MWh gedeckelt werden. Der EKB-S beträgt 90 % der Überschusserlöse und gilt von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023. Vom dadurch ermittelten Wert kann ein Absetzbetrag für begünstigte Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz abgezogen werden – der Absetzbetrag darf höchstens 36 EUR/MWh betragen. Im Mai 2023 sprach sich der Nationalrat für eine Verschärfung des EKB-S aus – demnach wurde die Schwelle mit 1. Juni 2023 von 140 EUR/MWh auf 120 EUR/MWh herabgesetzt. Zusätzlich wurde mit der Novelle des EKBSG auch die Elektrizitäts- und Erdgasabgabe um ein weiteres halbes Jahr – bis Ende 2023 – auf das in der EU zulässige Mindestbesteuerungsniveau gesenkt. Der österreichische Nationalrat sprach sich im Dezember 2023 für eine Verlängerung der Reduzierung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe bis Ende 2024 aus.
Im Jänner 2024 präsentierte die österreichische Bundesregierung mit dem „Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Bekämpfung der Inflation im Energiebereich“ neben der bereits skizzierten Anpassung der Strompreisbremse auch eine Verlängerung des Energiekrisenbeitrags-Strom und fossile Energieträger um ein Jahr (1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2024). Die Möglichkeiten zur Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz sollen ausgeweitet und dadurch entsprechende Investitionsanreize gesetzt werden (unter anderem wird die investitionsbedingte Obergrenze durch Anhebung der Deckelung auf 200 EUR/MWh erhöht sowie der für die Zurechnung von Investitionen relevante Zeitraum um weitere drei Jahre (2025-2027) verlängert).
„Green Deal Industrial Plan“ zur Stärkung des europäischen Industriestandorts
Im Februar 2023 legte die EU-Kommission ihre Antwort auf den „Inflation Reduction Act“ der USA vor. Der auf vier Säulen aufbauende Plan soll die Transformation der europäischen Industrie hin zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft unterstützen.
Gelingen soll dies unter anderem mit dem „Net Zero Industry Act“. Die Verordnung verfolgt das Ziel, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Netto-Null-Technologien bis 2030 mindestens 40 % des Bedarfs der Union erreicht. Zusammen mit dem „Critical Raw Material Act“, der die zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherstellen soll, wird ein klarer Rahmen geschaffen, um die Abhängigkeit der EU von Importen zu verringern.
EU-Strommarktdesign der Zukunft
Im März 2023 veröffentlichte die EU-Kommission die lange erwarteten Legislativvorschläge zur Überarbeitung des Strommarktdesigns. Diese sollen Verbraucher vor Preisschwankungen im Gasmarkt schützen, den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und den Verbraucherschutz stärken. Zusätzlich soll die Nachfrageseite stärker in den Systemausgleich eingebunden werden.
Mitte Dezember 2023 haben die EU-Institutionen eine politische Einigung über die Reform des EU-Strommarktdesigns erzielt. Der europäische Strommarkt beruht auch in Zukunft auf dem Merit-Order-Prinzip, soll jedoch auf Energiekrisen resilienter reagieren. Einer der wichtigsten Aspekte der Reform war die Frage, wie die nationalen Regierungen den Bau neuer Anlagen für erneuerbare Energien oder Atomkraft unterstützen können. Dabei hält sich die politische Trilogeinigung weitgehend an den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission. Mitgliedsstaaten sollen in Zukunft die Stromproduktion nur noch mit Hilfe zweiseitiger Differenzkontrakten (CfDs) oder ähnlichen Förderregelungen mit einer Preisober- und -untergrenze fördern dürfen. Gewinne über der Preisobergrenze gehen zurück an den Staat und sollen direkt an Endverbraucher ausbezahlt, für Investitionen in das Stromnetz oder zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiver Industrie verwendet werden können. Auch für repowerte Anlagen oder für den Ausbau oder die Laufzeitverlängerung sollen CfDs geschlossen werden können. Dies war ein besonders sensibler Punkt der Verhandlungen, auf den Frankreich gedrängt hatte, um so die bestehenden Atomkraftwerke durch CfDs zu fördern.
Darüber hinaus soll der Abschluss von langfristigen Stromabnahmeverträgen (PPAs) auch für kleinere Marktteilnehmer möglich werden. Verbraucher sollen die Wahl zwischen Festpreis- und dynamischen Verträgen haben, und ein Rechtsrahmen für „Energy Sharing“ für Erneuerbare soll geschaffen werden. Dabei können Verbraucher gezielt Strom mit anderen Personen teilen.
In der Trilogeinigung findet sich keine Gewinnabschöpfung für inframarginale Stromerzeugung wieder, jedoch darf im Falle einer Strompreiskrise, die unter bestimmten Bedingungen ausgerufen werden kann, in die Strompreise staatlich eingegriffen werden. So können die Strompreise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden sowie Klein- und Mittelunternehmen gesenkt werden.
Kritik erfährt die politische Einigung von Umweltschutzorganisationen. Sie beziehen sich auf die Ausnahmeklausel, die der Rat für Polen in die Einigung hinein verhandelt hatte. Diese sieht eine Ausnahme im Kapazitätsmarkt vor – laut der Klausel ist die Förderung von Kohle- oder Gaskraftwerken bis Ende 2028 möglich. Ursprünglich sollten diese besonders klimaschädlichen Kraftwerke 2025 vom Netz genommen werden.
EU-Wasserstoff-Regeln
Am 10. Februar 2023 verabschiedete die EU-Kommission zwei delegierte Rechtsakte zur Produktion von „erneuerbaren flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs“ (RFNBOs). Damit kommt sie ihrer Umsetzungspflicht gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) nach. Im ersten delegierten Rechtsakt wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als RFNBOs angesehen werden. Er bildet damit die Grundlage für den Ausbau der grünen Wasserstoffproduktion in der EU. Der zweite Rechtsakt definiert die Methodik zur Berechnung der CO2-Emissionen dieser Kraftstoffe.
Unter den Vorgaben von „REPowerEU“ sollen in der EU bis 2030 bis zu 10 Mio. Tonnen (t) grüner Wasserstoff produziert und weitere 10 Mio. t importiert werden. Eine eigene Wasserstoffbank (European Hydrogen Bank) soll das Hochlaufen der Wasserstoffindustrie unterstützen. Dabei handelt es sich um keine Bank im eigentlichen Sinne, sondern um eine Plattform, über die Subventionen zur Produktion von grünem Wasserstoff innerhalb Europas ausgeschrieben werden. Bis zu 4,5 EUR/Kilogramm (kg) grünen Wasserstoff möchte die EU heimischen Produzenten für zehn Jahre zur Verfügung stellen, bis das Volumen von 800 Mio. EUR ausgeschöpft ist.
Im November 2023 einigten sich Rat, Parlament und Kommission über das sogenannte Gaspaket. Das Paket besteht aus einer Richtlinie und einer Verordnung und bildet einen Rechtsrahmen für die zukünftige Wasserstoffinfrastruktur und die Marktregulierung. Größter Streitpunkt im Gaspaket war der umstrittene Artikel 63, der ein horizontales Entflechtungsmodell für die Gasverteilnetze vorsieht. Demnach dürften Wasserstoffnetzbetreiber nicht auch noch den Vertrieb und die Energieerzeugung von Wasserstoff in der Hand haben. Im Ergebnis einigte man sich auf eine „Opt-out-Lösung“, bei der es Mitgliedsstaaten freisteht, das horizontale Entflechtungsmodell unter bestimmten Bedingungen, wie einer Kosten-Nutzen-Analyse, nicht anzuwenden.
UVP-G-Novelle 2023
Mit der Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) im März 2023 schuf der Gesetzgeber eine gesetzliche Basis für die dringend erforderliche Straffung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Infrastrukturanlagen für die Energiewende. Vorgesehen ist insbesondere eine Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch die rechtliche Verankerung des „hohen öffentlichen Interesses“ am Ausbau der Erneuerbaren, dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, die Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbilds sowie die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen. Darüber hinaus kann künftig eine fehlende Energieraumplanung in den Bundesländern den Ausbau der Energiegewinnung mit Windrädern nicht mehr verzögern.
Erneuerbare Wärme
Bewegung gab es im Oktober 2023 rund um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), das die Dekarbonisierung der Raumwärme bis zum Jahr 2040 und damit einen Stufenplan des „Phase-out“ von Öl, Erdgas und Kohle im Gebäudesektor regeln soll. Im kommenden Budget hat die Bundesregierung ein Erneuerbare-Wärme-Paket (EWP) angekündigt, das sich deutlich von der im November 2022 in den Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage unterscheidet. Statt einer Verpflichtung plant die Bundesregierung Anreize für einen Tausch durch Erhöhung der Förderungen für den Ausstieg aus Gasheizungen sowie die Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Mio. EUR) zu schaffen. Für Kesseltausch und thermische Sanierungen wird 1 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Konjunkturpakets die Marktprämien-Verordnung novelliert und die Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas wurden angehoben.
Systemnutzungsentgelte Strom
Mit 1. Jänner 2023 trat auf Basis der 4. Regulierungsperiode Strom (2019 – 2023) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018 – Novelle 2023) in Kraft. Für Kunden der Kärnten Netz bedeutete das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 38',1 % netto im Vergleich zum Jahr 2022.
Durch den in Kraft getretenen § 53 Abs. 4 ElWOG wurde vorgesehen, dass Kosten für die Beschaffung von Netzverlustenergie teilweise durch Bundesmittel abgedeckt werden. Die entsprechenden Kosten mussten daher nicht mehr in vollem Umfang vom Netzkunden getragen werden. Mit 1. März 2023 trat daher die 2. Novelle 2023 der SNE-V 2018 in Kraft. Für Kunden der Kärnten Netz bedeutete das eine Erhöhung der Entgelte im Jahresvergleich zu 2022 um durchschnittlich rd. 11,8 % netto.
Systemnutzungsentgelte Erdgas
Ebenfalls mit 1. Jänner 2023 trat auf Basis der 4. Regulierungsperiode Gas (2023 – 2027) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013 – Novelle 2023) in Kraft. Für Kunden der Kärnten Netz bedeutete das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 32,0 % netto.
Netzkostenzuschuss
Auf Basis des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) wurde ein Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte beschlossen. Dieser Netzkostenzuschuss wird für einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 und § 100 Abs. 7 EAG (GIS-Befreiung) im Ausmaß von 75 % der Systemnutzungsentgelte gewährt und mit 200 EUR begrenzt. Der Netzkostenzuschuss wird im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 gewährt.
Energieeffizienz
Nachdem die Regierungsvorlage für ein Energieeffizienz-Reformgesetz (EEffG) an der Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gescheitert war, wurde am 1. Juni 2023 eine einfachgesetzliche Novelle beschlossen. Damit will man einer drohenden Klage der EU-Kommission im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens vorbeugen. Österreich hat sich im neuen EEffG zum Ziel gesetzt, 2030 maximal 920 Petajoule (PJ) Endenergie zu verbrauchen
(Endenergieverbrauch 2022: 1.059 PJ) und dazu einen linearen Zielpfad einzuführen. Die kumulierten Endenergieeinsparungen sollen von 2021 bis 2030 mindestens 650 PJ betragen und ausschließlich mit strategischen Maßnahmen des Bundes und der Länder erbracht werden. Es ist keine Lieferantenverpflichtung mehr vorgesehen. Beibehalten werden die Beratungsstellen für Bürger und die Koordinierungsstellen zur Bekämpfung von Energiearmut.
Integrierter Netzinfrastrukturplan (Entwurf)
Gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist zur Verwirklichung der Zieldimensionen der Energieunion ein integrierter Netzinfrastrukturplan
(ÖNIP) zu erstellen, der als übergeordnetes strategisches Instrument die grundsätzlichen Infrastrukturerfordernisse im Strom- und Gasbereich aufzeigt. Mit dem ÖNIP sollen die konkreten Netzplanungen von Stromübertragungsnetzen, Gasfernleitungsnetzen sowie der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur unterstützt und die Netzentwicklung mit Speicher- und Flexibilitätsoptionen koordiniert werden. Der Entwurf des ÖNIP zeigt, dass die Belastung bestimmter Leitungsabschnitte im Übertragungsnetz der APG sowie in den Verteilernetzen bis 2040 weiter zunehmen wird, weshalb über die derzeit bestehenden Projektplanungen des Übertragungsnetzbetreibers hinaus weitere Maßnahmen im Übertragungsnetz bis 2030 bzw. 2040 notwendig sein werden. Um zukünftig ein integriertes Energiesystem sicherzustellen, wird der Sektorkopplung entscheidende Bedeutung zukommen. Die Energieinfrastruktur muss daher bis 2030/40 an die technologischen Veränderungen, Digitalisierung, an das Ziel der Klimaneutralität und an die notwendige Marktkopplung angepasst werden. Die im Zuge des ÖNIP beauftragte Studie des Umweltbundesamts sieht im Vergleich zum EAG erweiterte Ausbauziele für das Jahr 2030 (+ 37 TWh erneuerbare Energien in Österreich) und erstmals Ziele für 2040 (+ 68 TWh erneuerbare Energien) vor. Für Kärnten ist zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 ein Ausbau von rd. 6 TWh vorgesehen.
Nationaler Energie- und Klimaplan (Entwurf)
Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen der EU-Energie- und Klimaziele 2021 bis 2030 nachweisen müssen (gesetzliche Grundlage ist die EU-Governance-Verordnung). Dieser Plan muss bis zum Juni 2024 fertiggestellt und an die EU-Kommission übermittelt werden. Das BMK hat Anfang Juli 2023 den Entwurf des NEKP präsentiert und eine öffentliche Konsultation gestartet. Der Plan basiert auf einer Studie des Umweltbundesamts, in der analysiert wird, ob mit den bereits in Österreich beschlossenen (With Existing Measures, WEM) und noch weiteren zusätzlich geplanten Maßnahmen (With Additional Measures, WAM) die Treibhausgasreduktionsziele erreicht werden können. Das WAM-Szenario zeigt, dass mit den aktuellen und zusätzlich geplanten Maßnahmen lediglich eine Reduktion von 35 % bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 (in Sektoren außerhalb des Emissionshandels) erreicht werden kann. Damit verfehlt Österreich im Jahr 2030 sein Ziel von
-48 %. Darüber hinaus prognostiziert das WAM-Szenario im Jahr 2030 einen Gesamtstromverbrauch von 90 TWh. Für die Erreichung des Ziels, 2030 den Gesamtstromverbrauch zu 100 % (bilanziell) aus erneuerbaren heimischen Energien zu decken, müssen somit 2030 ebenfalls 90 TWh aus erneuerbaren Energiequellen stammen (bilanziell). Im Jahr 2020 wurden 56 TWh Strom aus Erneuerbaren erzeugt – somit bedarf es einer zusätzlichen Menge von 34 TWh gegenüber 2020 (aktueller Zielpfad nach EAG weist + 27 TWh aus). Trotz zahlreicher initiierter und geplanter Maßnahmen zeigt sich, dass im Strombereich eine Lücke von 7 TWh zusätzlich zum aktuellen EAG-Zielpfad verbleibt, deren Schließung zur Zielerreichung erforderlich ist.
Ausständige Gesetzesvorhaben
Weitere wichtige Gesetzesvorhaben, die zur Umsetzung der Energiewende notwendig sind, stehen noch aus. Dazu gehört das Klimaschutzgesetz, das bis zum 31. Dezember 2020 gültig war und daher erneuert werden muss. Ein weiteres Vorhaben ist das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG), dessen Entwurf bis zum 29. März 2023 begutachtet wurde. Ziel des EGG ist es, bis 2030 mindestens 7,7 % der in Österreich verkauften Gasmenge und mindestens 7,5 TWh durch erneuerbare Gase zu ersetzen. Zu diesem Zweck werden Gasversorger, die Endverbraucher in Österreich beliefern, zur Erfüllung einer Grün-Gas-Quote verpflichtet. Zusätzlich steht das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) aus, das darauf abzielt, Verfahren für Projekte der Energiewende zu beschleunigen, sofern diese unterhalb der Schwelle für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung liegen.
Ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist in Ausarbeitung und soll in erster Linie die Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED II) berücksichtigen sowie die Modernisierung und Anpassung an energiewirtschaftliche Entwicklungen und die Kohärenz mit Fördersystemen (insbesondere EAG) sicherstellen.
Nachtragsbericht
Systemnutzungsentgelte Strom 2024
Mit 1. Jänner 2024 trat auf Basis des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die neue Systemnutzungsentgelte-Verordnung Strom (SNE-V 2018 – Novelle 2024) in Kraft. Die Systemnutzungsentgelte Strom wurden für Kunden der Kärnten Netz von der Regulierungsbehörde um durchschnittlich rd. 12,7 % erhöht.
Gleichzeitig wurde die Regulierungssystematik für die fünfte Regulierungsperiode für Stromverteilernetzbetreiber (1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2028) wirksam.
Systemnutzungsentgelte Erdgas 2024
Mit 1. Jänner 2024 trat auf Basis des mehrjährigen Anreizregulierungssystems für Erdgas die neue Systemnutzungsentgelte-Verordnung Gas (GSNE-VO 2013 – Novelle 2024) in Kraft. Das bedeutet für Kunden der Kärnten Netz eine Absenkung der Tarife um durchschnittlich rd. 13,4 %.
Erneuerbaren Förderbeitrag 2024
Mit 1. Jänner 2024 trat die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung in Kraft. Der von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbrauchern zu entrichtende Erneuerbaren-Förderbeitrag wird für das Kalenderjahr 2024 mit 0 % des österreichweit durchschnittlichen, je Netzebene zu entrichtenden Netznutzungs- und Netzverlustentgelts gemäß der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 festgelegt.
Geschäftssegmente
Energie
Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich ist das Unternehmen im Geschäftsfeld Windkraft tätig und realisiert selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik. Mit insgesamt 147 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,5 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,4 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Deine Energie
ist unsere Natur.
Wasserkraft
Kraftwerk Forstsee
Das Kraftwerk Forstsee wurde als erstes Pumpspeicherkraftwerk der Kelag im Jahr 1923 errichtet und dient heute als Schaukraftwerk. Es liefert jährlich rd. 3,0 Gigawattstunden (GWh) elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rd. 4,7 Mio. Kubikmetern (m³) kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen beim Kraftwerk und Speicher Forstsee sowie die Erneuerung der Druckrohrleitung umgesetzt.
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser im Sommer 2022 schwer beschädigt. Unmittelbar nach Evaluierung der Schäden wurde mit den Planungsarbeiten zur Wiederherstellung der Anlage begonnen. Der Wiederherstellungsbescheid konnte 2023 erlangt werden. Der Baustart erfolgte im November, und die Fertigstellung ist im Jahr 2025 geplant.
Kraftwerk Lamnitz
Bei diesem Beteiligungskraftwerk treten die Gemeinde Rangersdorf, ein privater Investor und die Kelag als Partner in einer gemeinsamen Kraftwerksgesellschaft auf. Die Anlage verfügt über eine installierte Leistung von rd. 1,2 MW und eine
Jahresproduktion von rd. 2,8 GWh. Der Baubeschluss und der Umsetzungsstart sind erfolgt. Die Errichtung und Inbetriebnahme sind bis Ende 2024 geplant.
Kraftwerk Kolbnitz/
Schwallausgleichskraftwerk
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die einzelnen Mitgliedsstaaten vor und trat im Jahr 2000 in Kraft. Durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 in der gültigen Fassung) im Jahr 2003 erfolgte die Überführung in nationales Recht. Ziel ist eine systematische Verbesserung und jedenfalls keine weitere Verschlechterung des Zustands der Gewässer.
Zur Verwirklichung dieser Ziele hat das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen, wobei die Umsetzung der Maßnahmen in drei Perioden erfolgt. In der Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III (NGP III) ist eine zentrale Zielsetzung die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern. Bis 2025 sollen an den betroffenen Abschnitten Machbarkeitsstudien zur Schwall-Sunk-Sanierung durchgeführt werden. Die Schwall-Sunk-Belastung ist bei den Kelag-Kraftwerken Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau relevant.
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebs der Kraftwerksgruppe Fragant durch Schwall-Sunk-Vorgaben hintanzuhalten, wird an der Möll das Projekt KW Kolbnitz/Schwallausgleichskraftwerk entwickelt. Wesentlicher Teil der Projektentwicklung sind die Ausarbeitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung sowie der Dialog mit und die Einbindung von möglichst vielen von diesem Projekt betroffenen Stakeholdern.
Speicher Wurten
Der Wurtenspeicher ist der zentrale Speicher der Kraftwerksgruppe Fragant und somit ein Kernelement der energiewirtschaftlichen Optimierung der gesamten Fragantgruppe. Die Kelag plant in den Jahren 2024/25 die Erhöhung des Speichervolumens von rd. 2,7 Mio. m³ auf 5,0 Mio. m³, um die Flexibilität zu erhöhen und damit den zukünftigen Einsatz der vor- und nachgelagerten Speicher- und Pumpspeichersysteme zu optimieren.
Speicher Freibach
Im Mai 2022 wurden Veränderungen in der linken Bergflanke der Sperre Freibach festgestellt. Bis September 2022 wurden schrittweise Erkundungsmaßnahmen durchgeführt, darauf aufbauend wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Das Sanierungskonzept umfasst Abdichtmaßnahmen mittels Düsenstrahlverfahren und Injektionen, die im Zeitraum 2023/24 umgesetzt werden.
Speicher Soboth
Der Feistritzbachdamm des Speichers Soboth (Kraftwerk Koralpe) verfügt über einen innenliegenden Asphaltdichtkern. Aufgrund von Veränderungen bei den sperrenluftseitigen Grundwasserständen wurden im Jahr 2022 abschnittsweise Injektionsmaßnahmen (Phase 1) zur Verbesserung des Dichtschirms unterhalb der Herdmauer durchgeführt. Nach Genehmigung und Abstimmung mit der Behörde werden die Injektionen seit November 2023 in einer zweiten Phase fortgesetzt. Die Fertigstellung der Bauarbeiten ist im ersten Halbjahr 2024 geplant. Darüber hinaus erfolgte im November 2023 eine Entleerung zum Zweck der Kontrolle, Instandhaltung sowie Sanierung aller sonst unter Wasser liegenden Anlagenteile. Der Wiederaufstau ist nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen ab Jänner 2024 geplant.
Wasser ist die zentrale Kraft der Energiewende.
Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte
Im Geschäftsjahr 2023 wurden an mehreren Kraftwerken und Speichersystemen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt sowie diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt.
Wasserkraft International
International verfolgt der Kelag-Konzern im Bereich Wasserkraft eine selektive Wachstumsstrategie und ist mittlerweile in den Ländern Bosnien, Kosovo, Montenegro und Serbien (jeweils über die Interenergo mit Hauptsitz in Slowenien) sowie in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien (jeweils direkt über die Kelag International) tätig. Aktuell verfügt der Kelag-Konzern in den zuvor genannten Ländern über insgesamt 39 Wasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 166 MW und einer Jahreserzeugung von rd. 350 GWh im Regeljahr.
Frankreich
Mit dem Erwerb eines Kleinwasserkraftwerkportfolios Ende April 2021 erfolgte der Markteintritt in Frankreich. Die zwölf darin enthaltenen und bereits in Betrieb befindlichen Laufwasserkraftwerke tragen mit einer Gesamtleistung von rd. 37 MW und einer Jahresproduktion von rd. 102 GWh zum Jahresergebnis 2023 bei.
Italien
Durch die Übernahme des Wasserkraftportfolios Belluno in Norditalien erfolgte bereits Ende 2019 der Markteintritt in Italien. Die Fertigstellung der Bauarbeiten für die Errichtung des Kleinwasserkraftwerks Fiorentina 2 erfolgte im ersten Halbjahr 2023, wodurch die Stromproduktion in Italien um 12 GWh erhöht wurde. Weitere Projekte auf Basis von Kleinwasserkraft befinden sich aktuell in Evaluierung.
Kosovo
Nachdem die zahlreichen Gespräche auf höchster politischer Ebene zu keinem positiven Ergebnis hinsichtlich des Erlassens der Bescheide zum Betrieb der Wasserkraftwerke im Kosovo geführt haben, wurde im September 2023 eine Schiedsklage wegen Enteignung bei der International Chamber of Commerce in Paris eingebracht.
Im Oktober 2023 konnten die Kraftwerke Decan und Belaje nach einem positiven Urteil des „Court of Appeal“ im Kosovo vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden. Die weitere Entwicklung ist trotz aller Bemühungen nach wie vor äußerst schwer abzuschätzen.
Portugal
Im September 2021 konnte mit der anteiligen Übernahme von sieben Wasserkraftwerken und drei Kleinwindparks in Portugal ein weiterer europäischer Markt erschlossen werden. Die Wasserkraftwerke tragen mit einer Gesamtleistung von rd. 19,5 MW und einer Jahresproduktion von rd. 47 GWh zum Jahresergebnis 2023 bei.
Spanien
Ein weiterer Meilenstein in der Verfolgung der selektiven Wachstumsstrategie des Kelag-Konzerns ist die Markterschließung in Spanien. Im Juni 2022 wurde ein Portfolio von vier Wasserkraftwerken in den Konzern integriert. Dadurch können zusätzliche 25 GWh an erneuerbarer Energie mit einer Gesamtleistung von rd. 12 MW produziert werden.
Mit Jahresbeginn 2023 wurde ein Akquisitionsverfahren für den Erwerb von in Betrieb befindlichen Kleinwasserkraftwerken in der Region Castellón gestartet. Anfang November konnte dieses mit der Übernahme von drei Kraftwerken mit einer Leistung von rd. 35 MW erfolgreich abgeschlossen werden. Die Übernahme weiterer Kraftwerke von der Iberdrola, S.A., wird voraussichtlich im Geschäftsjahr 2024 umgesetzt.
Windkraft
Die Kelag betreibt mit ihren Tochterunternehmen acht Windkraftanlagen in Kärnten, zwölf Windkraftanlagen im Burgenland, 19 Windkraftanlagen nahe der Schwarzmeerküste in Rumänien und Bulgarien sowie zehn Windkraftanlagen in Kroatien.
Die Gesamtkapazität von rd. 113 MW erlaubt eine durchschnittliche Jahresproduktion von rd. 272 GWh. Das Geschäftsfeld verfolgt konsequent den weiteren Ausbau der Produktion von Energie aus Windkraft und arbeitet stetig an weiteren Projekten. In Nordmazedonien und Bosnien befinden sich aktuell zwei Windkraftprojekte mit insgesamt zehn Anlagen und einer installierten Leistung von rd. 55 MW in Bau.
Im Juli 2023 erlangte das Windkraftvorhaben Lavamünd den erstinstanzlichen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bescheid (UVP). Gemeinsam mit den Projekten „Peterer Alpe“ und „Steinberger Alpe II“ befinden sich in Kärnten derzeit in Summe 24 Anlagen mit rd. 116 MW in UVP-Behördenverfahren. Weitere Windkraftprojekte in Kärnten, im Burgenland sowie im Ausland befinden sich in Evaluierung beziehungsweise in Planung.
Photovoltaik (PV)
Die Kelag betreibt im Inland 22 eigene PV-Dachanlagen mit einer Leistung von rd. 2,8 Megawatt peak (MWp). Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft, entsprechende Grundstücke werden gesichert bzw. bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht. Im Juni 2023 erfolgte mit der Kelag-„Sonnen.Wiese“ die Inbetriebnahme der größten Freiflächen-PV-Anlage in Kärnten. Diese verfügt über eine Gesamtleistung von rd. 4,2 MWp und eine erwartete Jahresproduktion von rd. 5,2 GWh. In Bleiburg befindet sich aktuell ein weiteres PV-Freiflächenprojekt mit einer Gesamtleistung von rd. 1,8 MWp und einer erwarteten Jahresproduktion von 1,8 GWh in Umsetzung. Der Baustart erfolgte im Oktober 2023, und die Inbetriebnahme der Anlage ist im Jahr 2024 geplant. Bei dem Projekt ist eine Doppelnutzung als Agrar-PV-Anlage vorgesehen.
Die Kraft der Sonne zu nutzen, ist für uns der
logische Weg in eine nachhaltige Energiezukunft.
In Slowenien befinden sich bereits einige kleinere PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rd. 3 MWp in Betrieb. Das PV-Projekt SEB in Kroatien wurde im September 2023 erfolgreich in Betrieb genommen. Der im Jahr 2020 erworbene Solarpark Tessera in der Nähe von Venedig mit einer installierten Leistung von rd. 1 MWp war ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der PV-Aktivitäten im Ausland. Für zwei weitere PV-Projekte in den Regionen Friaul-Julisch Venetien sowie in Veneto mit einer Leistung von insgesamt rd. 17 MWp erfolgten im Geschäftsjahr 2022 die entsprechenden Baubescheide. Der Bau der Anlagen begann im ersten Halbjahr 2023. Weitere PV-Freiflächenprojekte mit einer installierten Leistung von rd. 176 MWp und einer jährlichen Erzeugung von rd. 259 GWh werden derzeit in Italien, Kroatien, Bosnien und Nordmazedonien entwickelt.
Erzeugungsportfolio im Ausland
Energiewirtschaft und Energiehandel
Der Energiehandel bündelt die energiewirtschaftliche Kompetenz des Konzerns und ist die zentrale Drehscheibe, um Nachfrage- und Angebotsüberschüsse an den jeweiligen Strommärkten auszugleichen. Dies erfolgt im Rahmen energiewirtschaftlicher Dienstleistungen und Handelstätigkeiten über verschiedene Fristigkeiten und Produkte, von Terminmärkten, über Day Ahead- bis hin zu IntraDay-Markt und kurzfristigen Systemdienstleistungen. Als solches bildet der Energiehandel die notwendige Schnittstelle zu Erzeugern, Energielieferanten und weiteren Marktakteuren und nimmt als Beschaffer und Vermarkter von Energie eine bedeutende Rolle im liberalisierten, energiewirtschaftlichen Marktmodell wahr.
Die Weiterentwicklung des Energiesystems im Rahmen der Dekarbonisierung und Elektrifizierung – nämlich der fortschreitende Ausbau von fluktuierenden erneuerbaren Energien sowie die zukünftige Entwicklung der Nachfragetreiber E-Mobilität, Wärmepumpe, Wasserstoff – führt zu steigenden Anforderungen an die Energiewirtschaft und den Energiehandel. So soll:
- • der zunehmenden Schwankung der Erzeugungs- und Absatzmengen mit flexiblen Kraftwerkseinheiten und (Pump-)Speicherkraftwerken entgegengewirkt werden,
- • optimierte Vermarktungsdienstleistungen für erneuerbare Erzeuger angeboten werden,
- • Konsumenten, die zeitweise zu Produzenten werden, im optimierten Energiemanagement unterstützt werden
- • und damit neue Marktteilnehmer und Technologien wirtschaftlich sinnvoll in den Energiemarkt integriert werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schlüsselkompetenzen im Bereich der Kraftwerkseinsatzsteuerung, Prognosefähigkeit und der Datenanalyse, unter anderem von Wetter- und Verbrauchsdaten von entscheidender Bedeutung.
Vertrieb (B2C)
Der Wettbewerb am Strommarkt nimmt langsam wieder an Fahrt auf. Die Kelag positionierte sich in Krisenzeiten als stabiler Anbieter, der für Preisstabilität und Versorgungssicherheit steht. Die Wechselzahlen befinden sich in Kärnten nach wie vor auf niedrigem Niveau. Die Kelag bietet ihren Kunden weiterhin ein attraktives Tarifportfolio an.
Die Marktsituation im Bereich Energy+ in Hinblick auf Materialverfügbarkeiten, Montagekapazitäten sowie Nachfrage bei PV-Anlagen und Wärmepumpenheizungen im Privatsegment deutet eine Normalisierung an. Der weitere Ausbau des Partnernetzwerkes in den Geschäftsfeldern Wärmepumpe und PV wurde vorangetrieben. Darüber hinaus gewinnt das Thema Energiegemeinschaften weiter an Dynamik, wobei die Kelag sich als kompetenter Lösungsanbieter positioniert hat. Ende Jänner 2023 wurde von einem Konsortium bestehend aus der Kelag und sechs weiteren österreichischen Energieversorgungsunternehmen ein Vertrag mit dem Hofer-Konzern zur Ausstattung von Standorten mit Ladeinfrastruktur in ganz Österreich unterzeichnet. Die Kelag wird in diesem Zusammenhang bis 2026 rd. 60 Standorte in Kärnten, Salzburg und Tirol mit E-Ladeinfrastruktur ausstatten.
Internationale Energiedienst-
leistungen
Das internationale Angebot im Bereich Energiedienstleistungen wird konsequent weiter ausgebaut: zum einen durch laufende Akquisitionen über die Interenergo und zum anderen durch den kontinuierlichen Ausbau des Produktionsumfelds bei Bau und Betrieb von Heizwerken und Fernwärme-
netzen.
Die derzeit installierte Leistung von rd. 18 MW und die damit verbundene durchschnittliche Jahresproduktion von rd. 18 GWh bilden die Basis des weiteren Ausbaus der „Energy Services“. Neben dem Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen umfasst dieser Geschäftszweig im internationalen Segment auch Energiedienstleistungen, wie den Bau und Betrieb von Solardachanlagen und öffentlichen Beleuchtungskonzepten und den Betrieb von Kraft-WärmeKopplungen für Unternehmen und deren Produktion – mittlerweile auch in Slowenien und Nordmazedonien. Im Geschäftsjahr 2023 konnte eine Produktionsmenge von rd. 40 GWh erzielt werden (inkl. Kraft-Wärme-Kopplung und Solardachanlagen). Akquisitionstechnisch findet eine starke Verlagerung zu Solaraufdachanlagen und öffentlicher Beleuchtung für Gewerbekunden und Gemeinden – regional aufgrund guter Förderbedingungen insbesondere in Kroatien und Serbien – statt.
Netz
Neubesetzung der Geschäftsführung
Nachdem der langjährige Geschäftsführer Reinhard Draxler in den Vorstand des Kelag-Konzerns berufen wurde, bildet Eva Tatschl-Unterberger seit Mai gemeinsam mit Michael Marketz die Geschäftsführung der Kärnten Netz.
Strom- und Erdgasnetz
Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige
Netzinfrastruktur ist essenziell für Bevölkerung und Wirtschaft. Als Verteilernetzbetreiber sorgt die Kelag-Tochter Kärnten Netz für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung aller Kunden in Kärnten. Sie stellt die Strom- und Erdgasnetzinfrastruktur rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung und gewährleistet damit die Aufrechterhaltung eines diskriminierungsfreien und wettbewerbsfähigen Energiemarkts.
Deine Energie
ist unsere Verantwortung.
Zu den Hauptaufgaben der Kärnten Netz zählen die Planung, der bedarfsorientierte Ausbau, der Betrieb und die Instandhaltung des von der Muttergesellschaft Kelag gepachteten Strom- und Erdgasnetzes sowie ein effizientes Entstörungsmanagement. Zusätzlich bildet Smart Metering und ein effizientes Datenmanagement die nachhaltige Basis für das Energiesystem der Zukunft. Mit einem zuverlässigen Netz leistet die Kärnten Netz einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Kärnten.
Investitionen in die Versorgungsqualität
Ein leistungsfähiges Verteilernetz ist die Basis für eine sichere Energieversorgung. Mit dem Ausbau der Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger steigen die Anforderungen an das Stromverteilernetz erheblich. Durch das im Berichtsjahr 2023 umgesetzte Investitions- und Instandhaltungsprogramm konnten die Versorgung der Netzkunden weiterhin in gewohnter Qualität gewährleistet, der Wirtschaftsstandort Kärnten gestärkt und die Energiewende in Kärnten vorangetrieben werden. Investitionsschwerpunkte bildeten die Erneuerungsarbeiten in den Umspann- und Schaltwerken, wobei jene im Umspannwerk (UW) Klagenfurt sowie UW Treibach hervorzuheben sind. Weiters wurden Investitionsprojekte im Mittel- und Niederspannungsnetz umgesetzt sowie die gesetzlich vorgegebene Einführung der Smart Meter fortgeführt.
PROJEKT UMSPANNWERK KLAGENFURT
Um die Versorgungssicherheit im Raum Klagenfurt/Wörthersee-Süd weiterhin zu gewährleisten, wurde das UW Klagenfurt erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Der Raum Klagenfurt zählt mit seinem hohen Strombedarf zu einem wesentlichen Lastschwerpunkt im Versorgungsgebiet der Kärnten Netz. Für die Landeshauptstadt Klagenfurt stellt das UW Klagenfurt die wichtigste 110-Kilovolt-Netzabstützung (110-kV-Netzabstützung) dar. Mit der Vielzahl an eingebundenen 110-kV-Leitungen ist es zudem einer der bedeutendsten zentralen Netzknoten im kärntenweiten Verteilernetz der Kärnten Netz.
Die netztechnischen Maßnahmen umfassen die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit einer neuen 20-kV-Innenraumschaltanlage, die Erneuerung der bestehenden 110-kV-Freiluftschaltanlage und die Adaptierung der bestehenden 110-kV-Leitungseinbindungen. Mit dem Umbau wurde 2021 begonnen, und im Berichtsjahr wird das UW planmäßig fertiggestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 11 Mio. EUR.
Projekt Umspannwerk Treibach
Der Raum Treibach-Althofen zählt aufgrund zahlreicher Industriebetriebe (z. B. Treibacher Industrie AG, Flextronics International GmbH, Tilly Holzindustrie etc.) und des damit verbundenen hohen Strombedarfs zu einem weiteren wesentlichen Lastschwerpunkt im Netz der Kärnten Netz. Das UW Treibach dient hierbei als wichtige 110-/20-kV-Netzabstützung für diesen Raum. Auf der 20-kV-Mittelspannungsebene dient das UW Treibach als Netzabstützung für den nördlichen Raum von St. Veit bis nach Friesach und weiter bis ins Metnitz- und Gurktal. Sowohl aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im Raum Treibach-Althofen als auch für die zukünftige Integration von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien gewinnt das UW Treibach zunehmend an Bedeutung.
Das UW Treibach wurde im Jahr 1954 errichtet. Zustandsbedingt sind die bestehenden 110-kV- und 20-kV-Schaltanlagen im UW zu erneuern und den zukünftigen Erfordernissen anzupassen. Die Neuerrichtung des Umspannwerks an einem neuen Standort wurde 2022 begonnen, im Berichtsjahr fortgesetzt und soll im Laufe des Geschäftsjahres 2024 fertiggestellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 18 Mio. EUR.
Erneuerung 110-kV-Netz Mittelkärnten
Das Rückgrat für die sichere Stromversorgung in Kärnten bildet das 110-kV-Hochspannungsnetz. Über dieses erfolgen der überregionale Energietransport innerhalb des Bundeslandes und die Weiterverteilung in die einzelnen Regionen über kärntenweit verteilte Umspannwerke sowie die Einspeisung großer Kraftwerke (z. B. Speicherkraftwerke) in die 110-kV-Netzebene. Der Großteil des 110-kV-Netzes der Kärnten Netz wurde in den Jahren 1950 bis 1970 errichtet. So auch die 110-kV-Leitungsverbindungen im Großraum Mittelkärnten. Die Versorgung dieser Region erfolgt derzeit über eine einsystemige 110-kV-Freileitung, die zwischen den UW St. Veit, Treibach, Wietersdorf und Brückl verläuft.
Diese 110-kV-Leitung sichert bis heute die Versorgung in der Region Mittelkärnten, die aufgrund der dort ansässigen Industrie einen wesentlichen Verbrauchsschwerpunkt im Netz der Kärnten Netz bildet. Die positive wirtschaftliche Entwicklung der Region (Erweiterungen von Gewerbe- und Industrieanlagen, leistungsstarke erneuerbare Energieerzeugungsanlagen) und die daraus resultierenden zukünftigen Anforderungen an das Netz können mit der bestehenden Leitung zukünftig nicht mehr ausreichend unterstützt werden. Zur Vermeidung von Leitungsüberlastungen und um Kunden bei Wartungsmaßnahmen nicht einschränken zu müssen, ist eine Erneuerung und Verstärkung des 110-kV-Netzes im Raum Mittelkärnten dringend notwendig. Auch Anforderungen, die sich durch die Energiewende ergeben, erfordern Maßnahmen im bestehenden 110-kV-Netz – sowohl hinsichtlich der Integration erneuerbarer Energien als auch durch den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen und E-Fahrzeugen.
Die Kärnten Netz plant vor diesem Hintergrund die Erneuerung und Neutrassierung der bestehenden 110-kV-Leitung in Form einer zweisystemigen, leistungsstarken 110-kV-Freileitung. Die derzeit bestehende Leitung soll nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut werden.
Smart Metering
Die flächendeckende Einführung von Smart Metern wurde im Geschäftsjahr 2023 planmäßig fortgesetzt. Mit rd. 273.000 installierten Smart Metern sind somit 88 % der Netzkunden mit einem Zähler der neuesten Generation ausgestattet. Besonders erfreulich ist, dass sich bereits rd. 50.100 der Kunden für die Erfassung der Viertelstunden-Messwerte angemeldet haben. Die Kärnten Netz setzt den Smart-Meter-Roll-out weiterhin konsequent fort und wird verstärkt in die Erweiterung der Kommunikationsinfrastruktur investieren.
DIGITALISIERUNGS- UND INNOVATIONSMASSNAHMEN
Um die Energiewende vorantreiben zu können, wird der massive Ausbau der Netzinfrastruktur von Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen begleitet. Investitionen in Software, Digitalisierung, Automatisierung und die ständige Erweiterung des digitalen Zwillings ermöglichen es, die Netze noch besser zu nutzen sowie neue digitale Services anbieten zu können.
Um die Flächenwirksamkeit zukünftiger netzbezogener Maßnahmen (Netzverstärkung und Betriebsstrategien) im Mittel- und Niederspannungsnetz quantitativ zu erfassen, wurde in einem gemeinsamen Projekt mit der Forschungseinrichtung AIT sowie weiteren österreichischen Netzbetreibern (Netz Oberösterreich, TINETZ) im „Projekt 567“ auf Basis von Simulationen ein detaillierter Plan bis 2050 erarbeitet.
Die bereits fortgeschrittenen Netzberechnungsansätze und -anwendungen der Kärnten Netz in der Niederspannung führten zu einer Entwicklungspartnerschaft im Bereich Niederspannungsnetzmanagement mit der Firma SIEMENS, die nun in die Umsetzung ihres neuen Produkts „LV-Insights“ mündet. Im Bereich der digitalen Services können die digitale Störungserfassung und die Störungsvisualisierung sowie die Erhebung des Zustands und der Wichtigkeit von Betriebsmitteln neu angeboten werden.
SMART-GRID-PROJEKT „GreenSwitch“
Das Konsortium von Unternehmen aus Slowenien (ELES, Elektro Celje, Elektro Gorenjska, Elektro Ljubljana), Österreich (KNG-Kärnten Netz GmbH) und Kroatien (HOPS, HEP) hat ein gemeinsames EU-Projekt gewonnen, das die Nutzung der bestehenden Strominfrastrukturen optimieren und die Integration neuer Technologien sowie fortschrittlicher Funktionalitäten in die Übertragungs- und Verteilernetze ermöglichen soll (CEF-Förderung – 50 % der Investitionskosten). Im Rahmen einer Projektlaufzeit von sechs Jahren (2023–2028) beabsichtigen die Partner, rd. 143 Mio. EUR in die primäre Infrastruktur und verschiedene Technologien, Plattformen und Funktionalitäten zu investieren. Dabei beteiligt sich die Kärnten Netz mit einem Anteil von rd. 48 Mio. EUR. Ziel ist es, eine höhere Einbindung erneuerbarer Energieträger in die Netzinfrastruktur zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Anfang Dezember 2022 erhielt „GreenSwitch“ mit sieben weiteren PCI-Projekten die Förderzusage seitens der EU-Förderinstitution CINEA. Am 12. Juni 2023 wurde im Rahmen des Energy Infrastructure Forum in Kopenhagen der Fördervertrag (rd. 24 Mio. EUR für die Kärnten Netz) unterzeichnet.
Wärme und Grosskunden
Wärme, B2B Strom/Gas, Energiedienstleistungen
Das Segment Wärme und Großkunden wird im Kelag-Konzern durch mehrere Gesellschaften repräsentiert. Neben der Kelag Energie & Wärme und ihren Beteiligungen ist auch die Kärntner Restmüllverwertung dem Geschäftsfeld Wärme zugeordnet. Darüber hinaus ist das Unternehmen auch mit einer Gesellschaft in der Tschechischen Republik vertreten. Die Kelag Energie & Wärme ist das größte überregional tätige Wärmedienstleistungsunternehmen in Österreich und betreibt derzeit 83 Fernwärmenetze sowie rd. 860 Heizzentralen.
Der Fokus der unternehmerischen Tätigkeit liegt auf der nachhaltigen und umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Prozessenergie sowie dem Strom- und Erdgasvertrieb an Individualkunden in Österreich. Das Leistungsspektrum umfasst die Bereitstellung von Heizungs- und Prozessenergie sowie die Erbringung von Dienstleistungen wie die Betriebsführung von Heizzentralen. Die an die Kunden abgegebene Wärme wird in erster Linie durch Einsatz industrieller Abwärme und Biomasse erzeugt. In diesem Bereich ist die Kelag Energie & Wärme österreichweit führend. Es werden bereits mehr als zwei Drittel der benötigten Wärme auf Basis von erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme generiert. Nur wo industrielle Abwärme nicht genutzt werden kann und die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse nicht möglich ist, wird Erdgas eingesetzt. Aufgrund der in Diskussion befindlichen Gesetze und Vorhaben (unter anderem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie Erneuerbare-Wärme-Gesetz respektive Erneuerbare-Wärme-Paket) plant die Kelag Energie & Wärme, den regenerativen Anteil bis zum Jahr 2040 auf rd. 90 % zu steigern. Durch die Gesetzgebung und das auch durch die Energiekrise veränderte Mindset ist eine deutlich gestiegene Kundennachfrage nach grüner Wärme feststellbar.
Der Hauptschwerpunkt der Kelag Energie & Wärme liegt einerseits in der Errichtung neuer Fernwärmesysteme und andererseits in der kontinuierlichen Verdichtung bestehender Fernwärmenetze zur Versorgung neuer Wärmekunden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Effizienzsteigerungen bei bereits in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen gelegt. Intelligente Anlagen- und Fernwärmenetzsteuerungen gewährleisten einen effizienten Anlagen- und Ressourceneinsatz und tragen damit zu einer größtmöglichen Schonung der Umwelt bei. Darüber hinaus weisen die Anlagen aufgrund des verminderten Brennstoffeinsatzes hohe Wirkungsgrade bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung auf. Zur Zählerauslesung setzt das Unternehmen vermehrt auf den Einsatz der LoRaWAN-Technologie, um einerseits Zählerwerte zeitnah zur Verfügung zu haben und andererseits auch Informationen zur Wirkungsgradsteigerung zu erhalten.
Deine Energie
ist unsere Leidenschaft.
Im Fernwärmenetz Villach liegt der Anteil fossiler Energieträger aufgrund der gestiegenen Kundennachfrage mittlerweile bei nahezu 20 %. Zur Stärkung des nachhaltigen Wachstums und weiteren Versorgung der Kunden mit regenerativer Wärme wurde im Jahr 2023 mit der Errichtung eines zusätzlichen Biomassekessels begonnen, der im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden soll.
In Vorarlberg ist die Errichtung eines neuen Fernwärmesystems geplant. Die Projektierungsphase wurde 2022 abgeschlossen und mit der Generierung von Wärmelieferverträgen begonnen. Der Abschluss entsprechender Kundenverträge ist so weit fortgeschritten, dass mit der Umsetzung des Projekts (unter anderem Ausschreibung, Vergabe, Baubeginn) im Jahr 2024 begonnen werden soll. Die Inbetriebnahme des neuen Fernwärmesystems ist für Ende 2025 geplant.
Im Geschäftsjahr 2023 konnte die abgesetzte Wärmemenge des Vorjahres nicht erreicht werden. Die Begründung liegt hier in den um rd. 5 % geringeren Heizgradtagen im Vergleich zum Vorjahr. Die abgesetzte Wärmemenge betrug im Geschäftsjahr 2023 rd. 1.832 GWh.
Seit 2018 verantwortet die Kelag Energie & Wärme auch den Strom- und Erdgasvertrieb der Kelag für den B2B-Bereich (Individualkunden). In diesem Geschäftsfeld wurden im Jahr 2023 rd. 2,2 TWh Strom und rd. 1,1 TWh Erdgas an Kunden geliefert. Die Preisentwicklung bei Strom hat im Vorjahresvergleich zu einer deutlichen Umsatzreduktion geführt. Im Gegensatz dazu zeigt sich bei Erdgas aufgrund entsprechender Vertragsgestaltungen der gegenteilige Effekt. Im aktuellen energiewirtschaftlichen Umfeld ist weiterhin mit Mengen- und Preisverwerfungen zu rechnen, jedoch in einem weitaus geringeren Ausmaß als dies im Geschäftsjahr 2022 der Fall war. Durch entsprechende Vertragsgestaltung wird das Risiko für die Kelag Energie & Wärme minimiert. Perspektivisch wird im Stromvertrieb mit steigenden Absatzmengen, im Erdgasvertrieb jedoch mit sinkenden Absatzmengen gerechnet.
Sonstiges und Beteiligungen
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zur Gänze zugerechnet.
Glasfaserausbau
Die Kelag errichtet in Kärnten die digitale Infra-
struktur der Zukunft: Durch den nahezu flächendeckenden Ausbau von FTTH-Netzen auf Glasfaserbasis wird den Haushalten und Unternehmen in Kärnten stabiles und schnelles Internet zur Verfügung stehen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden rd. 3.000 Glasfaseranschlüsse errichtet. 1.000 Kunden sind bereits mit einem aktiven Internetdienstleistungsvertrag versorgt.
Durch die strategische Kooperation mit dem Land und der Breitbandinitiative Kärnten (BIK) werden in den nächsten fünf bis sieben Jahren – neben den Gemeinden Bad Bleiberg, Nötsch, Hermagor, Kötschach-Mauthen, Oberdrauburg, Irschen und Lavamünd – weitere 40 Gemeinden mit Breitbandinternet auf Glasfaserbasis versorgt werden. Darüber hinaus ist die Kelag in zahlreichen weiteren Gemeinden aktiv. Zusätzlich zum Betrieb der Glasfasernetze auf Open-Access-Basis wird die Kelag weiterhin aktiv mit Speziallösungen bei höchsten Sicherheitsstandards auf Businesskunden als auch die öffentliche Hand zugehen, um sich als führender Glasfaseranbieter zu positionieren.
Beteiligungen
Als wesentliche Beteiligung ist an dieser Stelle die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zu nennen.
Daten und Fakten
Stromaufbringung und -absatz
Die Stromaufbringung des Kelag-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2023 mit 12.029 Gigawattstunden (GWh) in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (2022: 12.124 GWh). Während die Eigenerzeugung vor allem in den Wasserkraftwerken aufgrund eines deutlich höheren Wasserdargebots mit einer Wasserführungsquote von 105,9 % (2022: 76,3 %) um 880 GWh auf 3.572 GWh stieg, sank der Fremdstrombezug um 974 GWh bzw. 10,3 % auf 8.457 GWh.
Der außenwirksame Stromabsatz des Kelag-Konzerns sank auf 11.135 GWh (2022: 11.167 GWh). Die Stromhandelsmenge belief sich auf 6.747 GWh (2022: 6.832 GWh). Der Endkundenabsatz in Höhe von 3.865 GWh lag 1,6 % unter dem Niveau des Vorjahres (3.929 GWh). Der Rückgang resultierte vordergründig aus gesunkenen Absatzzahlen bei Privat- und Gewerbekunden. Der Geschäftskundenabsatz lag im Jahr 2023 in etwa auf Vorjahresniveau, rd. 52 % des Geschäftskundenabsatzes entfielen im Jahr 2023 auf Kunden außerhalb Kärntens.
Erdgasaufbringung und -absatz
Die Erdgasaufbringung sank gegenüber dem Vorjahr um 6 GWh bzw. 0,3 % auf 2.131 GWh.
Strom- und Erdgasabsatz nach Segmenten
in GWh | | 2023 | 2022 | Verände-rung |
B2C Privat- und Gewerbekunden | Strom | 1.377 | 1.446 | -69 |
Erdgas | 371 | 459 | -88 |
B2B Großkunden | Strom | 2.489 | 2.483 | +6 |
Erdgas | 1.102 | 1.010 | +92 |
Summe | Strom | 3.865 | 3.929 | -64 |
Erdgas | 1.474 | 1.469 | +5 |
Trotz positivem Kundesaldo kam es im Stromabsatz bei Privat- und Gewerbekunden temperatur- und PV-einspeisebedingt zu einem Mengenrückgang von rd. 5%.
Netzabsatz Strom und Erdgas
Der Netzabsatz Strom der Kärnten Netz verringerte sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,0 % auf 3.817 Mio. kWh.
Der Netzabsatz Gas verringerte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um 9,8 % auf 1.608 Mio. kWh.
Wärmeaufbringung und -absatz
Aufgrund der wärmeren Witterung sanken im Segment Wärme sowohl die Aufbringung als auch der Absatz. Die Aufbringung sank im Vergleich zum Vorjahr um 18 GWh bzw. 0,7 % auf 2.349 GWh. Der Wärmeabsatz nahm gegenüber dem Vorjahr um 75 GWh bzw. 3,9 % auf 1.832 GWh ab.
Finanzen
Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR | 01.01.-31.12.2023 | 01.01.-31.12.2022 |
Umsatzerlöse | 2.218,9 | | 3.103,1 | |
Strom | 1.744,7 | 78,6% | 2.695,2 | 86,9% |
Erdgas | 159,9 | 7,2% | 155,7 | 5,0% |
Wärme | 254,7 | 11,5% | 215,5 | 6,9% |
Sonstiges | 59,6 | 2,7% | 36,8 | 1,2% |
Operatives Ergebnis | 558,8 | | 258,1 | |
Finanzergebnis | -15,6 | | -17,5 | |
Konzernergebnis | 462,2 | | 214,2 | |
Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 2.218,9 Mio. EUR und verzeichneten gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Rückgang (2022: 3.103,1 Mio. EUR). Zurückzuführen ist dies auf einen Rückgang der Stromgroßhandelspreise, der primär mit den Preisrückgängen bei Erdgas und Steinkohle erklärt werden kann und auch den Aufwand für bezogene Leistungen entsprechend abnehmen ließ. Für ergänzende Darstellungen zu den Mengenänderungen sei an dieser Stelle auf das Kapitel Geschäftssegmente bzw. die Erläuterungen zu den Aufbringungs- und Absatzmengen verwiesen.
Der Kelag-Konzern erzielte ein Ergebnis in Höhe von 462,2 Mio. EUR. Dies lässt sich einerseits mit einer maßgeblich verbesserten Wasserführung in Höhe von 105,9 % (2022: 76,3 %), verbunden mit einer saisonuntypisch hohen Erzeugung im vierten Quartal und den daraus resultierenden signifikanten Mengensteigerungen (+127 GWh ggü. Vergleichszeitraum des Vorjahres) in der Erzeugung erklären. Andererseits führten das bisher höchste anteilige Ergebnis der VERBUND Hydro Power (VHP) mit rd. 218 Mio. EUR sowie Wachstum im Kerngeschäft und dem Segment Wärme und Großkunden zu der Ergebnisverbesserung.
Das operative Ergebnis liegt bei leicht gesunkenen sonstigen Erträgen, erhöhten Abschreibungen inklusive Wertminderungsaufwänden, inflationsbedingten Kostensteigerungen im Personalbereich und bei sonstigen Aufwendungen sowie eines höheren Ergebnisbeitrags der at-equity bilanzierten Beteiligungen mit 558,8 Mio. EUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2022: 258,1 Mio. EUR).
Konzernbilanz
Kurzfassung
| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Mio. EUR | % | Mio. EUR | % |
Aktiva | 3.581,5 | 100,0 | 3.235,8 | 100,0 |
Langfristiges Vermögen | 2.461,1 | 68,7 | 2.324,4 | 71,8 |
Kurzfristiges Vermögen | 1.120,4 | 31,3 | 911,4 | 28,2 |
| | | | |
Passiva | 3.581,5 | 100,0 | 3.235,8 | 100,0 |
Eigenkapital | 1.656,4 | 46,2 | 1.158,9 | 35,8 |
Langfristige Schulden | 1.124,1 | 31,4 | 1.205,8 | 37,3 |
Kurzfristige Schulden | 801,0 | 22,4 | 871,2 | 26,9 |
Die Bilanzsumme lag aufgrund eines Anstiegs im Anlagevermögen über dem Vorjahr, einerseits wachstumsbedingt durch die Umsetzung des Rekordinvestitionsprogramms, andererseits durch die Entwicklung des at-equity Ansatzes an der VHP-Beteiligung. Dem entgegen wirkte auf der Aktivseite eine Abnahme der sonstigen langfristigen Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich. Des Weiteren trug eine Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (im Wesentlichen Termineinlagen) zu einem Anstieg der kurzfristen Vermögenswerte bei.
Auf der Passivseite ist primär ein Anstieg des Eigenkapitals in Höhe von rd. 498 Mio. EUR zu verzeichnen. Sowohl lang- als auch kurzfristige Schulden nahmen aufgrund gesunkener sonstiger Verbindlichkeiten und derivativer Finanzinstrumente im Energiebereich deutlich ab. Die Eigenkapitalquote des Geschäftsjahres 2023 beläuft sich aufgrund der bilanziellen Entwicklungen (im Wesentlichen die Entwicklung der Derivate) im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren wieder auf 46,2 % (2022: 35,8 %).
Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und Flexibilität
Der Kelag-Konzern verfügt unverändert über einen stabilen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Zentrum der Finanzierungstätigkeit des Geschäftsjahres 2023 stand weiterhin der schnelle und sichere Zugang zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Kreditlinien. Die Kelag verfügt seit Ende 2019 über eine bis zum Jahr 2026 vertraglich fixierte und an das Nachhaltigkeitsrating gekoppelte Kreditlinie in Höhe von 250 Mio. EUR. Darüber hinaus wurden zur Abdeckung etwaiger Working-Capital-Erfordernisse (z. B. kurzfristiger Liquiditätsbedarf für Handelstätigkeit oder Abdeckung möglicher Ausfallrisiken von Geschäftspartnern) zusätzliche Kreditlinien in Höhe von 265 Mio. EUR eingerichtet, die über unterschiedliche Laufzeiten verfügen. Die Kosten sämtlicher Kreditlinien orientieren sich auch am Nachhaltigkeitsrating von EcoVadis und reduzieren sich bei einer Ratingverbesserung.
Neben den Kelag-Anleiheplatzierungen in Höhe von 150 Mio. EUR im Jahr 2014 und 120 Mio. EUR im Jahr 2021 sowie einem 90-Mio.-EUR-Kredit der Europäischen Investitionsbank, begab die Kelag im Geschäftsjahr 2022 ihren ersten ESG-linked Schuldschein in Höhe von 160 Mio. EUR. Durch das Debüt am Schuldscheinmarkt konnten die dem Kelag-Konzern zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen weiter diversifiziert werden.
Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 630,4 | 182,8 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -524,0 | -93,1 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -124,2 | -78,8 |
Veränderung Kassenbestand und liquide Mittel | -17,7 | 10,9 |
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 01.01. | 99,1 | 88,1 |
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 31.12. | 81,3 | 99,1 |
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 630,4 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 244,9 %, was im Wesentlichen auf erhöhte erhaltene Dividenden und eine maßgeblich verbesserte Wasserführung verbunden mit einer saisonun-
typisch hohen Erzeugung im vierten Quartal zurückzuführen ist. Der deutlich gestiegene Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von 524,0 Mio. EUR (2022: 93,1 Mio. EUR) spiegelt die Forcierung der Ausbaustrategie in erneuerbare Energien wider und wird maßgeblich durch Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen die Aufnahme von Termingeldeinlagen getrieben. Das hohe anteilige at-equity Ergebnis an der VHP überstieg auch im Geschäftsjahr 2023 die erhaltene Dividende deutlich. Im Nettoumlaufvermögen zeigte sich ein nahezu ausgeglichener Saldo. Die getätigten Investitionen sowie die Dividendenausschüttungen konnten aus der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens gedeckt werden.
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen | 638,9 | 201,6 |
Free Cashflow* | 267,5 | -8,3 |
Finanzerträge | 8,3 | 1,3 |
Finanzaufwendungen | -23,9 | -18,7 |
Net-Gearing per 31.12. | 31,1 % | 58,2 % |
Nettoschulden per 31.12. | 515,6 | 674,1 |
* In der Ermittlung des Free Cashflow wurden die Investitionen in Beteiligungen gemäß jener Sichtweise aus dem Beteiligungscontrolling einbezogen, die in der Segmentberichterstattung des Konzernanhanges dargestellt wurde.
Das Net-Gearing als wesentliche Kennzahl im Finanzbereich zeigt den Verschuldungsgrad, der die Nettoschulden zum Eigenkapital in Beziehung setzt. Die Nettoschulden in Höhe von 515,6 Mio. EUR errechnen sich aus lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 594,8 Mio. EUR zuzüglich Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von 252,5 Mio. EUR abzüglich liquider Mittel in Höhe von 81,3 Mio. EUR, kurzfristiger Termineinlagen in Höhe von 225,3 Mio. EUR und Wertpapieren in Höhe von 25,1 Mio. EUR. Diese Kennzahl veränderte sich durch ein gestiegenes Eigenkapital (im Wesentlichen konnotiert mit der Ergebnisentwicklung) bei zugleich niedrigeren Nettoschulden und sank im Vergleich zu 2022 auf 31,1%. Die Entwicklung der Nettoschulden lässt sich vordergründig auf deutlich erhöhte Liquiditätsstände bei nur leicht gestiegenen Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen erklären. Der Free Cashflow als Differenz des Cashflows aus operativer Tätigkeit nach Working Capital abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit sowie gezahlten und erhaltenen Zinsen lag mit 267,5 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund des höheren operativen Cashflows über dem Vorjahresniveau.
Investitionen und Instandhaltungen
Im Geschäftsjahr 2023 setzte der Kelag-Konzern ein umfangreiches Investitionsprogramm um und investierte in Summe 364,7 Mio. EUR in immaterielle Vermögenswerte (z. B. Strombezugsrechte) sowie in Sachanlagen und in Beteiligungen. Schwerpunkte der Investitionen waren Kraftwerksprojekte im In- und Ausland sowie Verteilernetzanlagen. Im Ausland investierte die Kelag 119,1 Mio. EUR in den Erwerb und in die Errichtung von Produktionsanlagen. Im Bereich Erzeugung im Inland wurden 78,4 Mio. EUR investiert. Für die Verteilernetzanlagen wurden 88,9 Mio. EUR aufgewendet. Weitere 41,9 Mio. EUR entfielen auf das Segment Wärme und Großkunden, 36,4 Mio. EUR auf Sonstiges.
Investitionen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Immaterielle Vermögenswerte | 32,4 | 10,3 |
Sachanlagen | 274,1 | 157,2 |
Zwischensumme | 306,5 | 167,5 |
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe* | 58,2 | 10,7 |
Summe Investitionen | 364,7 | 178,2 |
* In der Ermittlung der Investitionen in Beteiligungen wird jene Sichtweise aus dem Beteiligungscontrolling herangezogen, die in der Segmentberichterstattung des Konzernanhanges dargestellt wurde.
Für Instandhaltungen wendete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 52,2 Mio. EUR auf, die in verschiedenen Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind.
Instandhaltungen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Energie | 13,5 | 8,6 |
Netz | 22,0 | 18,0 |
Wärme & Großkunden | 14,0 | 7,4 |
Sonstiges | 2,7 | 2,3 |
Summe Instandhaltungen | 52,2 | 36,2 |
Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potenziale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet. An diesen Risikokomiteesitzungen nehmen alle Personen des Topmanagements teil, um so gegebenenfalls übergreifende Auswirkungen der wesentlichen Risiken diskutieren zu können.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle und die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vieraugen-prinzips.
Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und eine Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgen laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlicher Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Aufgrund der aktuellen Energiekrise, des Ukrainekriegs und des Nahostkonflikts – verbunden mit einer weiterhin volatilen Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten und einem dynamischen Wirtschaftsumfeld mit eingetrübtem Konjunkturausblick – sind etwaige Risiken laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken und den damit verbundenen gestiegenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt die jährliche Risikoinventur auch mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment, Social und Governance) sowie unter Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Kelag-Konzern.
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst den Themen Klima- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Umwelt laufend. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die unternehmerischen Entscheidungen der Kelag werden evaluiert. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.
Klimabezogene Risiken und Chancen lassen sich einerseits von unmittelbar klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitliche Verteilung – haben sowohl langfristige Auswirkungen auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen. Allerdings ist für eine sinnvoll abschätzbare Bewertung der mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns der zukünftige Betrachtungszeitraum kürzer anzusetzen.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie sowie den sich daraus ergebenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus Erdgas und anderen fossilen Energieträgern stehen.
Wichtige Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene, wie das Klimaschutzgesetz, stehen noch bevor. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien.
Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei strategischen und operativen Planungen der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt. Das im Gesetzesentwurf geforderte „Phase-out“ aus Erdgas wurde in der Konzernstrategie beschrieben. Die entsprechenden Details wurden in enger Abstimmung mit der Kelag Energie & Wärme erarbeitet. Vor dem Hintergrund des „Phase-out“ aus fossilen Energieträgern bis 2040 wurde eine Projektpipeline mit konkreten Zielsetzungen für den Ausbau der Produktion aus Erneuerbaren in Höhe von rd. 2,4 TWh bis 2032 erstellt. Im Rahmen der Konzernstrategie sind für die Kelag Energie & Wärme Investitionen zur Substitution von Erdöl und Erdgas durch Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen im Umfang von rd. 1 TWh angesetzt.
Risiken im Zusammenhang mit den aktuellen Krisen
Der Krieg in der Ukraine und die damit bestehenden politischen Spannungen zwischen Russland und den westeuropäischen Staaten haben auch im Geschäftsjahr 2023 die Energiemärkte geprägt. Nach einer dynamischen Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten im Jahr 2022 konnten sich die Erdgas- und Strompreise im Jahr 2023 auf hohem Niveau, aber deutlich unter dem Preisniveau des Jahres 2022 stabilisieren. Weitere geopolitische Risiken wie der Nahostkonflikt können wieder zu einer steigenden Preisvolatilität führen. Das weiterhin dynamische Wirtschaftsumfeld mit eingetrübtem Konjunkturausblick bei gleichzeitig hoher Inflation sowie eine abnehmende, wenn auch nach wie vor bestehende Unsicherheit im Zusammenhang mit der Erdgasverfügbarkeit bergen weiterhin ein hohes Risiko für die Entwicklung der Energiepreise. Das Risikomanagement setzt das verdichtete Monitoring vor allem hinsichtlich der Entwicklung des Kreditrisikos der Geschäftspartner konsequent fort.
Um den erwähnten Entwicklungen effizient zu begegnen, wurde der Krisenstab zur Energiekrise fortgesetzt, der stark mit dem Risikomanagement verzahnt ist. Die zentrale Aufgabe ist es, auf diverse Entwicklungen schnell und effizient reagieren zu können.
Auf Grundlage der Analysen werden in enger Abstimmung zwischen Risikomanagement und den energiewirtschaftlichen Fachbereichen laufend Maßnahmen zur Mitigation bzw. Vermeidung von Risiken und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gesetzt. Die Gesamtrisikosituation für Energieversorgungsunternehmen hat sich im Rahmen der aktuellen Energiekrise deutlich verschlechtert. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells ist das Risikoprofil der Kelag im Vergleich zu weniger diversifizierten Unternehmen der Branche als moderater einzustufen.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen aufgrund der signifikanten Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Kombination mit konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz des Erdgas- und Stromabsatzes. Zudem verändert sich die Privatkundennachfrage aufgrund des zunehmenden Ausbaus von privaten Photovoltaikanlagen.
Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Die Preissituation auf den Energiemärkten ist weiterhin von der Erdgasverfügbarkeit bzw. den geänderten Beschaffungsrouten nach Europa abhängig. Um diesen Beschaffungsrisiken zu begegnen, hat die Kelag ihre Erdgasspeicherkapazitäten und -vorräte entsprechend erhöht.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäften – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen (Over the
counter (OTC), Forwards erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten sind kein standardmäßiger Vertragsbestandteil, können aber bilateral vereinbart werden und unterliegen, im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen, in der Regel nicht den täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.
Auf Basis der fallenden Marktpreise erhöhen sich die Kreditrisiken mit Handelspartnern (Wiedervermarktungsrisiko). Dabei wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kreditlimite werden restriktiv zugeteilt und Handelspositionen reduziert.
Für den Energiehandel werden im geringen Umfang neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei diesen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Margin-Zahlungen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Aufgrund des geringen Ausmaßes derartiger Geschäfte sind die Liquiditätsrisiken für die Kelag dahingehend als gering einzustufen.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken gelten spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien.
Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Vor dem Hintergrund möglicher Beschaffungsengpässe und Lieferkettenproblemen wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen erhöhten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die Kelag umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.
Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch ein internes Kontrollsystem, basierend auf Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.
Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der Energiekrise ist eine Ausweitung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch mehrere kommittierte Working-Capital-Linien und eine Back-up-Linie gestärkt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
In der andauernden Krisensituation ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacement-Risiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Anstieg der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere aus Wertveränderungen bei Commodity-Positionen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Kelag-Geschäftspartner, laufende Bonitätsüberwachung und detaillierte, aktuelle Bilanzanalysen von verfügbaren Quartals- und Halbjahresabschlüssen der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften. Im Zuge der steigenden Preise und Volatilitäten im Kontext der Energiekrise wurden die Kreditrisikolimite zur Einschränkung der Kreditrisiken je Handelspartner restriktiv vergeben und der Fokus auf systemrelevante Handelspartner mit entsprechender Größe und Asset-Ausstattung bzw. auf Unternehmen in öffentlicher Hand gelegt. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird im Rahmen einer täglichen Limitüberwachung laufend überprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Liquidität der Märkte und Marktvolatilität
Aufgrund der hohen Volatilitäten und des hohen Preisniveaus an den Energiemärkten und der damit verbundenen Ergebnis- und Liquiditätsrisiken besteht das Risiko reduzierter Handelsvolumina. Dies beeinträchtigt die Markträumung zwischen Angebot und Nachfrage und kann in Kombination mit neuen Marktmeldungen zu hohen Preissprüngen an einzelnen Tagen führen.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt und steht mit anderen Energieversorgungsunternehmen im internationalen Wettbewerb.
Während viele Mitbewerber, insbesondere im Discountbereich, in den letzten Jahren von kurzfristigen Beschaffungsstrategien profitiert haben, gerieten diese 2022, aufgrund des starken Preisanstiegs, unter Druck. Dies führte zu einem Rückzug von Mitbewerbern. Die daraus resultierende Dynamik am Kundenmarkt mündete für die Kelag in Kundenzugewinnen. Der daraus resultierende zusätzliche Mengenbedarf musste zu hohen Preisen nachgekauft werden.
Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen entgegengewirkt.
Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Prozess-, IT- und Personalrisiken
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. Zur Mitarbeiterfortbildung werden regelmäßige Schulungen und Trainings (beispielsweise: Phishing-Awareness-Training) durchgeführt. Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter ist für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen wesentlich.
Regulierungsrisiken
Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung bestehender Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.
In den Bereichen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme sind die rechtlichen bzw. regulatorischen Risiken durch staatliche Eingriffe deutlich gestiegen. Die risikobedingten staatlichen Eingriffe reichen von der Erlösabschöpfung für Erzeuger von erneuerbarer Energie über Vorgaben zur Bewirtschaftung von Erdgasspeichern bis hin zu Preisdeckeln im Stromvertrieb bzw. Vorbereitungen für allfällige Energielenkungsmaßnahmen.
Vertriebsseitige Risiken bestehen aufgrund zahlreicher zivilgerichtlicher Entscheidungen, mit denen Preisanpassungen zunehmend erschwert bzw. verunmöglicht werden. Stromlieferanten sehen sich hier vor allem mit Rückforderungen seitens des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), aber auch seitens anderer Prozessfinanzierer konfrontiert. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B. Österreichischer Strompreisindex, ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Länderrisiken und politische Risiken
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der Kelag-Konzern in unterschiedlichen Ländern Europas, von Südosteuropa bis hin nach Westeuropa, tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt. Hierbei verfolgt die Kelag einen risikobasierten Ansatz und berücksichtigt bei Auslandsprojekten sowohl die länderspezifischen als auch politischen Rahmenbedingungen.
Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten des volatilen Finanzmarktumfelds kontinuierlich beobachtet und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, damit angemessen darauf reagiert werden kann.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements sind auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert, und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswerts.
Forschung und Entwicklung (F&E)
Anwendungsorientierte F&E-Projekte
Die dynamischen Entwicklungen der Energiemärkte haben in den letzten Jahren rasant zugenommen. Durch das Engagement der Kelag in zahlreichen Forschungs- und Innovationsprojekten soll das Unternehmen bestmöglich auf die Herausforderungen des zukünftigen Energiesystems vorbereitet werden. Ergänzend wird mit der neu geschaffenen Organisationseinheit „Innovation und Digitalisierung“ die Innovationskraft des Unternehmens weiter forciert. Sie ist zukünftig für die Innovations- und Digitalisierungsstrategie verantwortlich und verknüpft Impulse von außen (z. B. durch externe Kooperationen, Netzwerke etc.) mit unternehmensinternen Ideen zur Weiterentwicklung.
Im Bereich F&E werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten betreffen vielfältige Themen im Bereich Digitalisierung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Entwicklung von gesamtheitlichen und sektorübergreifenden Energielösungen sowie Themen im Bereich der Instandhaltung und „Predictive Maintenance“. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang ein Projekt, das sich mit der Entwicklung eines flexibel einsetzbaren Messsystems für rotierende Komponenten zur Früherkennung sich abzeichnender Schadensfälle am Rotor von Generatoren beschäftigt. Die Entwicklung des Messsystems erfolgt nach dem Energy-Harvesting-Prinzip (drahtlose Energieversorgung des passiven Sensors) inkl. drahtloser Messsignalübertragung und wird gemeinsam mit einem externen Forschungspartner durchgeführt.
Im Geschäftsbereich des Verteilnetzes wurde im „Projekt 567“ die Flächenwirksamkeit zukünftiger netzbezogener Maßnahmen (Netzverstärkung und Betriebsstrategien) im Mittel- und Niederspannungsnetz quantitativ erfasst. Das Projekt wurde gemeinsam mit der Forschungseinrichtung AIT sowie weiteren österreichischen Netzbetreibern (Netz Oberösterreich, TINETZ) durchgeführt. Auf Basis von Simulationen wurde ein detaillierter Plan bis 2050 erarbeitet. Ein weiteres Projekt beschäftigt sich mit dem Einsatz neuer, klimafreundlicher Isolationstechnologien als Ersatz für gasisolierte Schaltanlagen im Bereich der Mittelspannung. Nach Abschluss der Evaluierungsphase wurden 2023 erste Anlagen verbaut, diese werden aktuell im Betrieb eingesetzt.
Im Rahmen der Projektarbeiten werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten zu relevanten Themenstellungen betreut. In diesem Zusammenhang wurde in einem gemeinsamen Projekt der HTL Mössingerstraße mit den Geschäftsbereichen Erzeugung und Verteilnetz ein bestehendes Messlabor erweitert, um die zukünftigen Herausforderungen des Netzbetriebs bei einem Anstieg der Erzeugung aus Photovoltaik sowie dem Ausbau von Ladesystemen im Bereich der E-Mobilität besser untersuchen zu können. Das Labor ermöglicht diverse Messungen mit neuesten Technologien an unterschiedlichen Systempunkten. In den Geschäftsbereichen werden außerdem laufend weitere mögliche Einsatzbereiche der Drohnentechnologie untersucht und wesentliche anwendungsorientierte Weiterentwicklungen im Bereich Smart Metering umgesetzt.
Die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Österreichs Energie dient als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten. Darüber hinaus bearbeitete die Kelag ausgewählte Themenstellungen im Rahmen von Formaten wie Hackathons oder Planspielen zur Geschäftsmodellentwicklung. Die im Jahr 2023 initiierte Beteiligung am Silicon Alps Cluster ermöglicht der Kelag den strukturierten Zugang zu und Austausch mit Industriepartnern in Kärnten und der Steiermark.
Sonstige Angaben
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Konzernabschluss angeführt.
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen enthält der vorliegende Bericht sämtliche Angaben, die für den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis, die Lage der Gesellschaft sowie für die Auswirkungen der Tätigkeiten erforderlich sind. Die Berichterstattung erfolgt entsprechend den ESG-Kategorien Environment, Social und Governance.
Die vorliegende konsolidierte, nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 243b und 267a UGB sowie gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 in der jeweils geltenden Fassung und der ergänzenden delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (EU-Taxonomie-VO) berichtet Managementansätze und Kennzahlen des Kelag-Konzerns. Der GRI Content Index am Ende dieses Berichts gibt an, an welcher Stelle im bzw. außerhalb des Berichts die nichtfinanziellen Informationen zu finden sind, und weist etwaige Berichtsgrenzen aus. Wesentliche Kennzahlen werden auch für den Einzelabschluss der Kelag gekennzeichnet. In den Textnoten dieses Berichts werden neben den GRI-Angaben auch die Beiträge des Kelag-Konzerns zu den jeweiligen Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN (Sustainable Development Goals, SDGs) angeführt, wobei die Nachhaltigkeitsstrategie fünf davon in den Fokus stellt.

Für weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sei auf die Kelag-Website und das Nachhaltigkeitsmagazin „Wertvoll“ verwiesen. Neben der nichtfinanziellen Erklärung werden primär die zuvor erwähnten Kommunikationskanäle sowie Social Media genutzt, um die Stakeholder über gesetzte Maßnahmen und die damit verbundenen Ergebnisse zu informieren. Die Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts, in denen sowohl die Strategie als auch die jeweiligen Geschäftsbereiche ausführlich beschrieben werden. Die Berichtsinhalte entsprechen den Informationsbedürfnissen der Stakeholder sowie den identifizierten Handlungsfeldern der Wesentlichkeitsanalyse.

GRI 3-1
Die Kelag berichtet die nichtfinanziellen Informationen, die dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) entsprechen, in Übereinstimmung mit den Global Reporting Initiatives (GRI). Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Verifizierung der Einhaltung der GRI-Standards, des NaDiVeGs und der EU-Taxonomie erfolgte für das Geschäftsjahr 2023 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
GRI 1, 2-5, 3-1Nachhaltigkeitsstrategie des
Kelag-Konzerns
Als einer der führenden Energiedienstleister in Österreich hat die Kelag eine ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie nachhaltigen und energieeffizienten Lösungen trägt der Konzern durch die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen durch den Einsatz kohlenstoffarmer Energiequellen wesentlich zur Dekarbonisierung und zum Klimaschutz bei.
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Kelag-Konzerns ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und wird von allen vollkonsolidierten Gesellschaften, die im Konzernabschluss zusammengefasst sind, mitgetragen. Nachhaltigkeit ist somit als übergeordnete Zielsetzung fest in der Unternehmensstrategie verankert und steht auch im Zentrum der Wachstumsstrategie.
Das ESG-Dashboard als zentrales Zielsystem und die damit verbundenen strategischen KPIs bilden die Basis der Nachhaltigkeitsstrategie und spiegeln die Nachhaltigkeitsbemühungen des Konzerns wider. Sowohl die Ziele als auch die KPIs werden jährlich auf Basis der Vorjahreswerte überprüft und aktualisiert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie positive und negative Erfahrungen (lessons learned) werden dokumentiert und im Rahmen eines Managementkreises bei der Ableitung neuer Initiativen und Maßnahmen berücksichtigt. Bei Abweichungen vom Zielpfad werden im Bedarfsfall entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Nachhaltigkeitsmanagement: Organisatorische Verankerung
Die Nachhaltigkeitsorganisation ist seit 2020 konzernweit verankert. Eine klare interne Struktur mit definierten Zuständigkeiten ermöglicht eine konsequente und effektive Bearbeitung wesentlicher Themen. Als Nachhaltigkeitskernteam wurde seitens des Vorstands eine Gruppe von sechs Mitarbeitern aus verschiedenen Bereichen des Konzerns bestellt. In regelmäßigen Treffen werden in diesem Team Initiativen und Aufgaben erarbeitet, außerdem wird die zentrale Steuerung des Themenkatalogs vorangetrieben.
Damit das Thema Nachhaltigkeit sowohl organisatorisch als auch operativ stärker in den Fachbereichen und Gesellschaften etabliert wird, gibt es in jedem Bereich des Kelag-Konzerns, einschließlich der Tochtergesellschaften Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme und Kelag International, einen bzw. zwei Nachhaltigkeitsbotschafter, die als Kommunikationsschnittstelle sowie als proaktiver Akteur und Umsetzer in ihrem unmittelbaren Einflussbereich fungieren.
Der Vorstand und das relevante Management der Kelag werden in halbjährlichen Board-Meetings zu aktuellen Nachhaltigkeitsentwicklungen und steuerungsrelevanten Zielgrößen informiert. Neben der Information zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit und dem Tracking von nichtfinanziellen KPIs entscheidet das Nachhaltigkeitsboard über die strategische Ausrichtung und damit verbundene Leuchtturmprojekte.
Im regelmäßig stattfindenden Nachhaltigkeitsforum tauschen sich die Kernteammitglieder mit den Nachhaltigkeitsbotschaftern aus. Aktuelle Initiativen und operative Aufgaben sowie die Beschlüsse durch das Nachhaltigkeitsboard werden besprochen und koordiniert.

GRI 2-3, 2-9
Stakeholderdialog
Als größtes Energiedienstleistungsunternehmen in Kärnten kommt der Kelag bei den Themen Energie und Klimaschutz eine bedeutende Rolle zu. Sie ist Verbindungsglied zwischen Bevölkerung, Politik und Wirtschaft und sieht es als ihre Verantwortung, diese Schlüsselposition aktiv wahrzunehmen. Die Energiewende ist nicht nur eine Strom-, sondern vor allem eine Wärme- und Verkehrswende: Die Herausforderung liegt vor allem in der Dekarbonisierung der Sektoren Wärme und Verkehr. Für die Erreichung einer klimaneutralen Zukunft ist eine Dekarbonisierung aller Sektoren durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger notwendig.
Dies kann nur gemeinsam gelingen und bedarf eines regelmäßigen Austauschs, um Know-how aufzubauen, Potenziale zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln. Die Kelag fungiert als zentrale Schnittstelle für ihre Stakeholder, um einen gemeinsamen Austausch zu fördern und Kärnten als Modell- und Vorzeigeregion zu etablieren.
Vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Energiewirtschaft verfolgt die Kelag basierend auf einer umfassenden Stakeholdernetzwerkanalyse, an der rund 500 Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft teilgenommen haben, ein strategisches Stakeholdermanagement und entwickelt dieses kontinuierlich weiter. Die Kelag ist aufgrund ihrer Aktivitäten ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den unterschiedlichen Stakeholdergruppen. Neben der Identifikation der Keyplayer aus den verschiedenen Bereichen wurden zukunftsweisende Themenstellungen analysiert.
Durch ihre Mitgliedschaft bei den unterschiedlichen branchenrelevanten Interessenvertretungen (z. B. Oesterreichs Energie, Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen, Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs) gestaltet die Kelag die Entwicklungen der Energiewirtschaft aktiv mit.
Die Mitgliedschaft bei weiteren renommierten Netzwerken wie z. B. „UN Global Compact“ und „respACT“ sowie die Partnerschaft mit dem Netzwerk „Verantwortung zeigen!“ ermöglicht es der Kelag, sich fortwährend dem Dialog mit Experten zu stellen und das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dieser regelmäßige Austausch über aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Energiewirtschaft fließt auch in den Dialog mit ihrem Umfeld ein und ist Teil der aktiven Rolle der Kelag im Netzwerk ihrer Stakeholder.

GRI 413-1 / SDG 1, 17
Die Kelag setzt in ihrem Stakeholdermanagement auf Vermittlung und Aufklärung. Ein regelmäßiger Austausch mit relevanten Stakeholdern schafft ein gemeinsames Verständnis und gibt wichtige Impulse und Anregungen. Zusammen mit ihren Stakeholdern möchte die Kelag anhand konkreter Projekte Lösungsvorschläge für eine nachhaltige Energiezukunft aufzeigen. Dazu tritt das Unternehmen mit seinen Stakeholdern regelmäßig in vertiefende Klima- und Energiedialoge, in denen die Herausforderungen einer klimaneutralen Energiezukunft diskutiert und konstruktive Lösungsvorschläge für das Gelingen der Energiewende erarbeitet werden. Dazu setzt die Kelag in ihrem Stakeholdermanagement aktiv auf unterschiedliche Formate des Stakeholderdialogs:
- • Konferenz Erneuerbare Energie (jährlich)
- • Bilaterale Gespräche (regelmäßig)
- • Stakeholder-Projekte:
„Klimaschutz findet Stadt“ in Kooperation mit Austria Solar und der Stadtgemeinde Ferlach - • Aktivitäten auf Facebook, LinkedIn und Instagram
- • „Stromaufwärts – der Kelag-Podcast“
Im Geschäftsjahr 2022 wurde seitens der Kelag und der Kelag Energie & Wärme in Kooperation mit Austria Solar und der Stadtgemeinde Ferlach das Pilotprojekt „Klimaschutz findet Stadt" gestartet. Ziel des Projekts ist es, gemeinsam Wege aus der Klimakrise zu finden und erste Schritte zu setzen, um Klimaneutralität zu erreichen und die Energiewende aktiv mitzugestalten. In einem Bürgerrat, begleitet von Fachexperten, wurden in mehreren Workshops vier verschiedene Szenarien für eine klimaneutrale Energiezukunft ausgearbeitet. Aus diesen verschiedenen Szenarien wurde sodann eine gemeinsame Zukunftsvision für ein klimaneutrales Ferlach 2040 ausgewählt. Die erarbeiteten Maßnahmen werden seit Herbst 2023 schrittweise in die Tat umgesetzt.

GRI 2-28, 2-29
Bestimmung der wesentlichen Themen
Für die Weiterentwicklung der Kelag-Nachhaltigkeitsstrategie und die Abstimmung der Berichtsinhalte werden die Bedürfnisse des Konzerns sowie die aller relevanten Stakeholder in den Mittelpunkt gestellt. Nur wenn die Erwartungen der internen und externen Interessengruppen bekannt sind, können die unternehmerischen Entscheidungen an diesen ausgerichtet werden. Ausgehend von einer Analyse des Status quo der letzten Wesentlichkeitsanalyse wurde der Prozess der Identifikation und Priorisierung relevanter Themen geschärft und nach GRI-Anforderungen dokumentiert. Die bestehenden Daten wurden um eine Benchmarkanalyse ergänzt, in der die wesentlichen KPIs und Themen von ausgewählten bzw. branchenrelevanten Wettbewerbern und Best-Practice-Ansätzen österreichischer Unternehmen verglichen wurden. Zudem wurden Kenngrößen aus relevanten Branchenindizes und den EcoVadis-Risikoprofilen sowie Experteneinschätzungen berücksichtigt.
Nach einer im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Validierung durch interne und externe Experten wurde eine Analyse des bestehenden Stakeholdermanagements unter Einbindung aller relevanten Interessengruppen durchgeführt. Dabei wurde auf eine Umfrage aus dem Stakeholderdialog zurückgegriffen.
Die Kelag befindet sich im stetigen Austausch mit Kunden, Mitarbeitern, strategischen Geschäftspartnern, Nachhaltigkeitsexperten und Ratingagenturen, um sich in wesentlichen Themen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen von Workshops wurden die Themenblöcke im Nachhaltigkeitskontext geschärft sowie auf Wesentlichkeit und Vollständigkeit geprüft.
Im Zuge des jährlichen Reviews der Konzernstrategie wurden die wesentlichen Themen im Geschäftsjahr 2023 überprüft und auf ihre Auswirkungen hin bewertet, wobei sich inhaltlich kein wesentlicher Änderungsbedarf ergab. Die diesem Bericht zugrunde liegenden wesentlichen Themen wurden im Herbst 2023 im Rahmen der Kelag-Nachhaltigkeitsgremien präsentiert und seitens des Nachhaltigkeitsboards bestätigt. Zu etwaigen Chancen und Risiken sowie Auswirkungen hinsichtlich der identifizierten wesentlichen Themen sei an dieser Stelle auf den Abschnitt „Nichtfinanzielle Risiken“ verwiesen.
In Vorbereitung auf die neuen regulatorischen Anforderungen gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtend anzuwenden sind, wurde bereits Ende 2023 mit der Erstellung einer neuen Wesentlichkeitsanalyse, welche die doppelte Materialität berücksichtigt, begonnen. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass es voraussichtlich zu keinen groben Abweichungen hinsichtlich wesentlicher Themen kommen wird.
GRI
2-4, 3-1, 3-2
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist im unternehmerischen Denken und Handeln des Kelag-Konzerns fest verankert. Dabei orientieren sich sowohl die Kelag als auch ihre Tochterunternehmen an der übergeordneten Unternehmensstrategie, deren Hauptziel eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensführung ist. Dies bildet die Basis für die langfristige, nachhaltige Unternehmenswertsteigerung des Konzerns. Grundlage dafür ist die Erfüllung von konzernübergreifenden Nachhaltigkeitsstandards.
Wir verstehen unter
Nachhaltigkeit die langfristige Sicherstellung
einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungs-
sicherheit, Klimaschutz
und gesellschaftlicher
Verantwortung.
Die nachhaltige Unternehmenswertsteigerung der Kelag gilt insbesondere für die langfristig ausgerichtete Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, die nach klaren Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten umgesetzt wird. Ein nachhaltiges und ausgewogenes Geschäftsfeldportfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkauf erneuerbarer Energie sowie gesamtheitlicher Energielösungen – ist grundlegend für die stabile Finanz- und Ertragskraft des Kelag-Konzerns. Dies ermöglicht die Fortführung der wertorientierten Wachstumsstrategie sowie des langfristigen Investitionsprogramms und der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Die kontinuierlichen Bemühungen der Kelag im Bereich Nachhaltigkeit wurden im Geschäftsjahr 2023 von der internationalen Ratingagentur EcoVadis erneut mit dem Status „Gold“ bestätigt. Der Kelag-Konzern zählt somit zu den besten 5 % der von EcoVadis bewerteten Energieversorgungsunternehmen weltweit. Zudem definiert die Kelag aktuell verbindliche und wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen auf Basis ihres Beitritts zur Science Based Targets Initiative (SBTi).

SDG 7, 8
Environment
Verantwortungsvolles Erzeugungsportfolio
Der Kelag-Konzern gehört zu den größten österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich ist das Unternehmen im Geschäftsfeld Windkraft tätig und realisiert Projekte im Bereich Photovoltaik. Der umfassende Ausbau der erneuerbaren Energien ist von essenzieller Bedeutung für das Gelingen der Energiewende und bildet die Grundvoraussetzung für die Erschaffung eines zukunftsfähigen, grünen Energiesystems. Ziel der Kelag ist es, durch den ausgewogenen Ausbau der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen als Enabler der Energiewende zu agieren. Dafür werden in den nächsten 10 Jahren rd. 3 Milliarden Euro in Erneuerbare und Infrastruktur investiert.
Erneuerbare EnErgien
Neben der Kelag-Eigenaufbringung gibt es Bezugsrechte an Kraftwerken anderer Gesellschaften, die ebenfalls ausschließlich erneuerbare Energie produzieren. Die Wasserkraft-, Photovoltaik- und Windkraftaktivitäten im Ausland sind in der Kelag International gebündelt. Die Energieaufbringung durch den Einsatz von Biomasse und industrieller Abwärme steht im Fokus der Kelag-Tochter Kelag Energie & Wärme, die das größte überregional tätige Wärmeversorgungsunternehmen in Österreich ist.
Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von
erneuerbaren Energien
bewegt wird — und wir
arbeiten jeden Tag daran.
Mit insgesamt 147 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,5 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,4 TWh im Regeljahr verfügt werden. Durch die Kombination von Sonnen- und Windenergie mit stabiler Wasserkraft sorgt die Kelag für die optimale Nutzung sämtlicher nachhaltiger Energiequellen. Durch zukunftsweisende Technologien und den effizienten Einsatz moderner Pumpspeicherkraftwerken gewährleistet das Unternehmen die sichere Versorgung mit sauberer Energie.
Erneuerbare Stromproduktion nach Technologien im Geschäftsjahr 2023
Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung erfolgt gemäß § 78 und 79 EIWOG 2010 und der geltenden Stromkennzeichnungsverordnung 2022 (KEN-V 2022) für den Zeitraum 01.01. bis 31. 12.2022.
Die Kelag versorgt Haushalts- und Gewerbekunden (inkl. Gemeinden) sowie einen Anteil an Individualkunden mit Strom. Die Mehrheit der Individualkunden wird von der Kelag Energie & Wärme mit Strom beliefert.
Bei der Erzeugung des Versorgermixes der Kelag fallen keine CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle an. Der größte Anteil der Herkunftsnachweise stammt aus Wasserkraft, gefolgt von Windkraftanlagen.

GRI 417-1, 417-3 / SDG 7, 13
Stromkennzeichnung 2022 für das Geschäftsjahr 2023
Energieeffizienz innerhalb der Organisation
Energieeffizienz ist eine der tragenden Säulen für das Gelingen der Energiewende. Neben der Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Energieerzeugung hat das Thema Energieeffizienz im Kelag-Konzern hohe Priorität. Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb der Organisation liefern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es Energieeffizienzpotenziale im Rahmen von Erneuerungen und umfassenden Instandsetzungen kontinuierlich umzusetzen.
Effizienzmassnahmen in kraftwerken
Die Kelag beschäftigt sich seit Jahren mit der Optimierung der eigenen Erzeugungsanlagen. Dazu werden laufend mögliche Energieeffizienzmaßnahmen in den Kraftwerksanlagen umgesetzt und effiziente Ausbauvorhaben geprüft. Im Bereich der Wasserkraft erfolgen anlagenspezifisch schrittweise Realisierungen des technischen Effizienzsteigerungspotenzials sowie Umsetzungen weiterer Energieeffizienzpotenziale.
Der Gesamtwirkungsgrad einer Wasserkraftanlage setzt sich aus den Wirkungsgraden der einzelnen Kraftwerkskomponenten zusammen und liegt – je nach Anlagentyp – im Bereich von 80 bis 90 %. Neuanlagen bzw. generalsanierte Anlagen erreichen bereits Wirkungsgrade von über 90 %. Bei bestehenden Erzeugungsanlagen wird im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen und großen Instandhaltungsvorhaben zur Gewährleistung der hohen Verfügbarkeit der Anlagen besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit von Effizienzsteigerungen gelegt. In diesem Kontext setzt die Kelag ihre Strategie bei der Revitalisierung und Wirkungsgradsteigerung bestehender Kraftwerksanlagen fort. Eine umfangreiche Effizienzsteigerungsmaßnahme im Zuge der Wiedererrichtung des Kraftwerks Arriach wurde im Herbst 2023 begonnen. Die Maßnahmen sehen neben dem Wiederaufbau der beiden Bachfassungen und des Krafthauses umfangreiche Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Bereich des Maschinensatzes im Vergleich zum Altbestand vor. Im Geschäftsjahr 2023 wurde weiters mit der Planung der Sanierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen an der Wasserkraftanlage Fleiß 1 begonnen, die im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen bei Maschinensatz, Leittechnik etc. sowie bauliche Maßnahmen sollen vorgenommen werden. Durch diese Maßnahmen kann eine Steigerung des Regelarbeitsvermögens beim Kraftwerk Arriach von 5,6 auf 6,48 GWh (+16 %) und eine Effizienzsteigerung des Maschinensatzes von 4 % beim Kraftwerk Fleiß 1 erzielt werden.
Der Energieintensitätsquotient für die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie zuzüglich des innerhalb der Organisation für den laufenden Betrieb der Verwaltung etc. aufgewendeten Energiebedarfs beläuft sich im Berichtsjahr 2023 auf rd. 20 % (Verhältnis Pumpstrom und Stromeigenbedarf zur Stromeigenaufbringung). Die Produktintensität der Kelag Energie & Wärme für die Erzeugung von Wärme beläuft sich auf rd. 128 % (Verhältnis Wärmeeigenaufbringung zu Wärmeabsatz).
Effizienzmassnahmen in Betriebsanlagen
Aktuell werden alle geeigneten Betriebsstellen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet und ein Energiemonitoringsystem wird ausgerollt, mit dem Effizienzmaßnahmen evaluiert und umgesetzt werden. An den Standorten in Klagenfurt (Zentrale), Villach und Spittal wurde das Energiemonitoringsystem bereits umgesetzt. Erkenntnisse, die aus dieser Ausweitung gewonnen werden, sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit eine Erweiterung auf andere dezentrale Standorte sinnvoll ist. Zusätzlich wurden im Kelag-Konzern im Bereich Energieeffizienz folgende Maßnahmen gesetzt: weitgehende Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED-Leuchten, Maßnahmen zur schnelleren Erkennung von Störungen (Wasser, Heizung, Kühlung, Strom) sowie die Optimierung von Zeitprogrammen für Heizung und Kühlung mit einer Komplettabschaltung nicht relevanter Bereiche an Wochenenden und Feiertagen.
Zu den geplanten Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz innerhalb der Organisation zählen der Austausch von Heizkörpern und die Einbindung in bestehende Hausleittechnik sowie eine mögliche Umstellung vorhandener Heizsysteme auf Fernwärme.
SUSTAINABLE IT
Auch in der IT des Kelag-Konzerns bildet das Thema Energieeffizienz einen Schwerpunkt. Das strategische Ziel der Dekarbonisierung wird mit der Virtualisierung der Serverinfrastruktur, der Optimierung des Energieverbrauchs der Rechenzentren in Klagenfurt und Landskron sowie dem gezielten Einsatz von Cloud-Lösungen verfolgt.
Zukünftige Stoßrichtungen sind als zentrale Maßnahme die Evaluierung der Energiebilanz der Rechenzentren und die Nutzung der verwertbaren Abwärme sowie als dezentrale Maßnahme der Energieeinsatz durch Clients (Switch it off if it´s not in use). Neben der laufenden Modernisierung des Kommunikationskabelnetzes durch Austausch von Lichtwellenleitern gegenüber kupferbasierten Telekomnetzen wurde als weiterer zukünftiger Schwerpunkt zur Energieeffizienz die nachhaltige Beschaffung von energieoptimierter und zertifizierter Hardware festgelegt.
FUHRPARK
Zudem setzt die Kelag auch laufend Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Fuhrpark um. Der Wirkungsgrad von E-Fahrzeugen ist mit rd. 60 % etwa dreimal so hoch wie der Wirkungsgrad bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das kontinuierliche Umrüsten auf E-Fahrzeuge trägt positiv zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei und steigert die Energieeffizienz innerhalb der Organisation. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 26 neue E‑Autos angeschafft, der Bestand stieg somit auf 113 E‑Fahrzeuge an. Der Fuhrpark soll fortlaufend um weitere E‑Fahrzeuge erweitert werden, mit dem Ziel, sämtliche Fahrzeuge, die zur Personenförderung dienen, bis 2030 auf E‑Fahrzeuge umzustellen.

GRI
302-3, 302-4 / SDG 7, 8, 12, 13
Klima-, Natur- und Umweltschutz
Die Kelag verpflichtet sich in allen Tätigkeitsbereichen entlang der Wertschöpfungskette zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt. Klimaschutz, Biodiversität und der naturverträgliche Ausbau von Erneuerbaren haben hohe Priorität. Damit das nationale Ziel – Klimaneutralität bis 2040 – gelingen kann, unterstützt die Kelag die auf Basis des Pariser Klimaabkommens abgeleiteten Dekarbonisierungsziele der EU und Österreichs aktiv. Das Erreichen der Klimaschutzziele betrifft unterschiedliche Stufen der Wertschöpfungskette in denen der Kelag-Konzern tätig ist: Von der Substituierung fossiler Energieträger in der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Brennstoffe bzw. Abwärme, dem Begleiten der Erdgasvertriebskunden zu erneuerbaren Alternativen, über den Ausbau der Netzinfrastruktur bis hin zu Feldern wie Energieeffizienz, E-Mobilität oder Energiedienstleistungen. Die Kelag hat sich dazu entschieden, in Zusammenarbeit mit der Science Based Target Initiative (SBTi), die bereits bestehenden Emissionsreduktionsstrategien in konkrete Zielpfade zu übersetzen, um die Klimaschutzmaßnahmen noch gezielter in Umsetzung bringen zu können. Dabei setzen die wissenschaftsbasierten und aktuell in Prüfung befindliche Net Zero Ziele des Unternehmens voraus, die Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) im Einklang mit dem 1,5 °C Ziel des Pariser Klimaabkommens zu reduzieren.
Klima- und Naturschutz sind dem Verständnis der Kelag nach gemeinschaftlich zu betrachten und schließen sich nicht aus. Zielkonflikte zwischen dem Vorantreiben der Energiewende und dem Artenschutz müssen einer sinnvollen gemeinsamen Lösung zugeführt werden. Dieser Ansatz wird konzernweit bei allen Projekten verfolgt. Die wesentlichen Umweltauswirkungen zeigen sich vor allem durch Bau und Betrieb von Kraftwerksanlagen: Im Bereich Wasserkraft im Hinblick auf Gewässermorphologie und Biodiversität, im Bereich Windkraft bezogen auf Biodiversität und im Bereich der Wärmeerzeugung und thermischen Restmüllbehandlung in Form von Emissionen von Luftschadstoffen.
Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, national und international anerkannter Regulierungen und unternehmensinterner Standards wird durch die in den Fachabteilungen vorhandenen Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten sichergestellt. Die Kelag hält durch die rechtskonforme Betriebsführung der Erzeugungsanlagen die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken so gering wie möglich. Zudem werden allfällige Restrisiken der in Betrieb befindlichen Anlagen für die Umwelt im Rahmen der Betriebsführung laufend evaluiert und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergriffen. Für Extremereignisse (Erdbeben, Hochwasser, Sturm etc.) gibt es darüber hinaus konkrete Notfallpläne und ein konzernweit ausgerolltes Krisenmanagement. Die Kelag ist bei allen Projektvorhaben stets um eine kontinuierliche Abstimmung mit allen Beteiligten (unter anderem Behörden, Gemeinden, Grundstückseigentümern) im Sinne einer möglichst breiten Akzeptanz bemüht.
Seit 2021 wird durch das Kelag-Umweltleitbild sichergestellt, dass die Anforderungen von internen und externen Stakeholdern im Bereich Klima-, Natur- und Umweltschutz in Form eines professionellen Umweltmanagements berücksichtigt werden. Neben der internen Evaluierung nutzt die Kelag auch externe Bewertungssysteme, um den Status quo zu evaluieren und rechtzeitig auf Entwicklungen reagieren zu können.
Das Umweltmanagementsystem der Kelag Energie & Wärme wird nach ISO 14001 von externen Auditoren geprüft, zertifiziert und jährlich veröffentlicht. Sämtliche Normforderungen können dadurch nachweislich umgesetzt werden. Die Dokumentation der Umsetzung und die Auflistung der Maßnahmen im Zuge des Umweltprogramms erfolgen im jährlichen Management-Review.

GRI 413-1 / SDG 12, 13
Treibhausgasemissionen
Die Stromerzeugung der Kelag auf Basis erneuerbarer Energien trägt wesentlich zur Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bei. Nichtsdestotrotz steht auch der Kelag-Konzern vor der großen Herausforderung einer vollumfänglichen klimafreundlichen Transformation der bestehenden Geschäftsmodelle, die gleichzeitig nachhaltiges Unternehmenswachstum gewährleistet. Deshalb wurde seitens des Vorstands bereits im Sommer 2022 das Commitment abgegeben, wissenschaftsfundierte Klimaziele auszuformulieren und diese von der SBTi validieren zu lassen. Im Rahmen eines Konzernprojekts wurden die Ziele im Laufe des Geschäftsjahres 2023 erarbeitet und befinden sich aktuell im Prüfungsverfahren. Die Veröffentlichung der validierten Klimaziele und der damit verbundenen Klimastrategie ist im ersten Halbjahr 2024 geplant.
Der CO2-Fußabdruck des Kelag-Konzerns wurde auf Basis des Green House Gas Protocol (GHG Protocol) sowie in Anlehnung an die Empfehlungen der SBTi für den Bereich der Energieversorger berechnet. Die Kelag weist ihre Treibhausgasemissionen bereits seit dem Geschäftsjahr 2019 aus. Im Zuge der professionalisierten Datenerhebung konnten für das Jahr 2023 verbesserte und granulare Datenpunkte erhoben werden. Zudem wurden einige methodische Anpassungen (z. B. Verwendung von Emissionsfaktoren des Österreichischen Umweltbundesamts) vorgenommen, die eine spezifische Treibhausgasbilanzierung ermöglichen.
Im Standard des GHG Protocol werden THG‑Emissionen in drei Bereiche – sogenannte Scopes – eingeteilt. Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die durch Aktivitäten des Kelag-Konzerns entstehen. Scope-2-Emissionen ergeben sich indirekt aus dem internen Strom- und Fernwärmeverbrauch. Unter Scope 3 fallen weitere indirekte THG-Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns. Die dargestellten Scopes beinhalten die Emissionen von CO2 und sechs weiteren klimarelevanten Treibhausgasen, die im Kyoto-Protokoll spezifiziert und vom GHG Protocol-Standard übernommen wurden: CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6, NF3. Alle in weiterer Folge angegebenen Emissionsmengen werden in CO2-Äquivalenten (CO2e) ausgewiesen.
Die Systemgrenzen der Berichterstattung wurden mit den Konsolidierungsgrenzen des Kelag-Konzerns gleichgeschaltet (siehe Konzernabschluss) und umfassen somit alle in- und ausländischen vollkonsolidierten Gesellschaften. Für den Vergleich von Emissionen im Zeitverlauf und insbesondere für die Festlegung eines Emissionsreduktionsziels ist es notwendig, ein Basisjahr als Bezugspunkt zu wählen. Dieses wurde mit dem Geschäftsjahr 2022 festgelegt.

Im Berichtsjahr 2023 betrugen die direkten Scope‑1-Emissionen rd. 176.247 Tonnen (t) an CO2e – rd. 10.938 t davon aus der Nutzung von Biomasse. Bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien kommt es zu keinen direkten Emissionen. Wesentlicher Treiber der Scope-1-Emissionen ist somit der Einsatz von Brennstoffen bei der Produktion von Wärme in der Kelag Energie & Wärme (stationäre Verbrennung). Entsprechende vorgelagerte Emissionen gemäß einer Lebenszyklusbetrachtung werden in Scope 3 (energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten) berücksichtigt. Direkte THG-Emissionen aus dem Treibstoffverbrauch des Fuhrparks (mobile Verbrennung) sowie fugitive Emissionen tragen jeweils lediglich rd. 2 % zur Gesamtsumme der Scope 1-Emissionen bei und spielen somit eine untergeordnete Rolle.
Indirekte THG-Emissionen in Scope 2 ergeben sich im Wesentlichen aus dem Strom- und Wärmebezug für die Verwaltung sowie Pumpstrom und betrugen im Geschäftsjahr 2023 rd. 526 t an CO2e. Gemäß der Methodik des GHG Protocol werden Emissionen dieser Kategorie nach zwei Ansätzen, nämlich nach einem standort- und einem marktbasierten Ansatz ausgewiesen.
Um die für den Kelag-Konzern signifikanten indirekten THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette (vor- und nachgelagert) zu ermitteln, wurde im Rahmen des SBTi-Projekts auch eine Signifikanzbewertung aller Scope-3-Kategorien durchgeführt. Kategorien die sich für weniger als 0,5 % der Unternehmensemissionen verantwortlich zeigen, wurden als „nicht wesentlich“ bewertet. Auf eine gesonderte Berechnung und einen gesonderten Ausweis wird daher verzichtet. Die Bewertung wird in regelmäßigen Abständen überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Die indirekten Scope-3-Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Kelag-Konzerns bilden den größten Block der Unternehmensemissionen und beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf rd. 502.971 t an CO2e. Bei den vorgelagerten Emissionen werden neben Investitionsgüter, welche im Geschäftsjahr 2023 rd. 48.464 t an CO2e verursachen, auch energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten, mit rd. 177.799 t an CO2e, erfasst. Die Berechnung der Emissionsfrachten zu Investitionsgütern erfolgt auf Basis von aus der Fachliteratur abgeleiteten aktivitätsbezogenen Emissionsfaktoren, über betriebs- und anlagespezifische Daten zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie über ausgabenbasierte (spend-based) Methoden. Hierfür werden ausschließlich Emissionsfaktoren von EXIOBASE zur Anwendung gebracht. Die energie- und brennstoffbezogenen Emissionen setzen sich aus den vorgelagerten Emissionen des Brennstoffeinsatzes (Wärmerzeugung) und den standortbasierten Emissionen des Kelag-internen Stromverbrauchs zusammen. In den nachgelagerten Aktivitäten werden ausschließlich die Emissionen aus der Verbrennung von Erdgas bei Kunden, welche sich im Geschäftsjahr 2023 auf rd. 276.707 t an CO2e beliefen, berichtet.
CO2-Fußabdruck (in Tonnen CO₂e)

GRI
305-1, 305-2, 305-3 / SDG 12, 13
Biodiversität
Die Kelag bekennt sich bei all ihren Infrastrukturprojekten zu Klimaschutz und Biodiversität und unterstützt einen naturverträglichen Ausbau von Erneuerbaren sowie den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt. Dennoch bedarf es einer integrativen Betrachtungsweise zusammen mit Klima- und Energiezielen, damit bei möglichen Zielkonflikten nachhaltige Lösungswege für das Gelingen der Energiewende gefunden werden.
Viele Infrastrukturprojekte im Kelag-Konzern sind bezogen auf Biodiversität durch ein hohes Maß an Komplexität gekennzeichnet. Dabei geht es sowohl um all jene Maßnahmen, die das Leitungsnetz betreffen, als auch um verschiedene Projekte im Bereich von Erzeugungsanlagen. In allen Bereichen stellt die Kelag durch das zeitgerechte Einbinden der zuständigen Genehmigungsbehörden bereits in der Planungs- und Projektierungsphase sicher, dass alle vom Projekt ausgehenden umweltrelevanten Auswirkungen berücksichtigt werden. Beim Bau von Erzeugungsanlagen und Ausbau von Infrastruktur sind gewisse Eingriffe in die Natur (wie etwa Bodenversiegelungen) notwendig, jedoch werden dabei geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Beseitigung oder Eindämmung von Umweltauswirkungen in Kooperation mit den zuständigen Behörden ermittelt.
Zum Jahresabschluss befanden sich 47 von 147 mehrheitlich im Besitz des Kelag-Konzerns stehenden Kraftwerksanlagen in oder neben schutzwürdigen Gebieten. Um die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu ermöglichen, befinden sich 45 Fischwanderhilfen im Einsatz. Zur Sicherstellung der Artenvielfalt werden laufend ökologische Maßnahmen umgesetzt und in weiterer Folge auf ihre Funktionstauglichkeit geprüft. So wurde bereits im Jahr 2022 im Zuge von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an der Wehranlage Weißensee eine ökologische Maßnahme aus dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III umgesetzt und die Passierbarkeit für sämtliche vorkommenden Fischarten sowie Mikroorganismen wiederhergestellt. Die Funktionsüberprüfung der Anlage wurde im August 2023 in Form eines umfangreichen Fischmonitorings mit externen Partnern in Absprache mit der Behörde durchgeführt und die Funktionsfähigkeit erfolgreich nachgewiesen.

GRI 304-1, 304-2 / SDG 6, 14, 15
Wasser und Abwasser
Wasserkraft ist seit Bestehen der Kelag die tragende Säule der Stromerzeugung. Die Nutzung der Wasserkraft ermöglicht eine weitgehend CO2-freie Energieerzeugung und hat den Vorteil, dass es im Rahmen des Stromerzeugungsprozesses weder zu einem Verbrauch noch zu einer Belastung der Wassergüte kommt. Da die Ressource Wasser im Kelag-Konzern vordergründig für haushaltsübliche Zwecke sowie als Prozesswasser verwendet wird, werden die hierfür benötigten Mengen sowohl aus der kommunalen Wasserversorgung als auch aus Grund- und Brunnenwasser bezogen. Der Anteil, der zur Produktion aus Oberflächengewässer entnommen wird, wird chemisch unverändert wieder abgegeben.
Die Kelag setzt laufend Maßnahmen, um einen nachhaltigen und schonenden Umgang mit der Ressource Wasser zu gewährleisten. Im Bereich der Verwaltungsstandorte werden beispielweise Wasserspareinrichtungen eingesetzt, wodurch der Verbrauch von Frischwasser gesenkt wird. Darüber hinaus werden die Wasserflüsse auch bei der Ausrollung der Energiemonitoringsysteme miteingebunden, damit neben Leckageschutz zusätzliche Effizienzmaßnahmen abgeleitet werden können. Die bedeutendste Rolle spielt Wasserentnahme bzw. Wasserverbrauch im Bereich der Fernwärmenetze.

GRI 303-1 / SDG 6, 12
Aufgrund von Netzentleerungen, Spülungen, Rohrbrüchen und Leckagen wurden im Geschäftsjahr 2023 rd. 58.000 m³ (2022: 45.000 m³) Fernwärmewasser als konditioniertes Frischwasser benötigt, um die verlorene Differenzmenge nachzuspeisen. Aus Oberflächengewässer wie Flüsse und Seen erfolgt keine Wasserentnahme. Bei den Kraftwerksanlagen und auch Speicherseen wird Wasser zwar zur Stromproduktion verwendet, jedoch gelangt es in seiner ursprünglichen Form wieder in den Kreislauf. Das bei der Dampferzeugung eingesetzte Speisewasser wird bei einem Großteil der Dampfanlagen direkt von den Kunden in Form von Frischwasser und Kondensat bereitgestellt und in Form von Dampf wieder zurückgeliefert. Bei diesen Anlagen ist eine durchgängige Erfassung der Verbräuche daher nicht sinnvoll.
Für die Bestimmung, ob Standorte in Gebieten mit einem erhöhten Wasserstress-Level liegen, wurden 331 Standorte des Kelag-Konzerns einer Risikoevaluierung unterzogen. Diese Evaluierung wurde unter Zuhilfenahme des „Aqueduct Water Risk Atlas“ des World Resources Institute (WRI), der eine weltweite Gegenüberstellung von Wasserrisiken auf regionaler Ebene ermöglicht, durchgeführt. Die Überprüfung im Geschäftsjahr 2023 führte zum Ergebnis, dass rd. 92,4 % der Unternehmensstandorte in Gebieten mit einem grundsätzlich niedrigen Wasserstress-Level von „Low (< 10 %)“ bzw. „Low-Medium (10–20 %) liegen. Lediglich zwei (0,6 %) der geprüften Standorte liegen in Regionen mit einem Wasserstress-Level von „Extremely High (> 80 %)“ und nur sieben weitere in Gebieten mit einem Level von „High (20–40 %)“. Alle Standorte des Kelag-Konzerns, an denen Wasser verbraucht wird (im Wesentlichen haushaltübliche Verbräuche in Kelag-Verwaltungsgebäuden sowie Fernwärmenetzstandorte), liegen ausschließlich in Gebieten mit einem Wasserstress-Level unter 40 %.

GRI 303-1, 303-3, 303-5 / SDG 6, 12
Ein Großteil der Wasserrückführung betrifft die Kärntner Restmüllverwertung (KRV), die aufgrund von Vorgaben an strenge Grenzwerte gebunden ist. Neben jährlichen chemischen Analysen durch ein externes Labor werden laufende Messungen über Menge, Temperatur, pH‑Wert und Leitfähigkeit durchgeführt. Die rückgeführte Wassermenge stammt einerseits aus dem Wasser-/Dampfkreislauf und ist daher hochrein, andererseits aus der Entsalzungsanlage, wo sie im Regenerationsprozess des Enthärtungsmaterials anfällt.
GRI 303-2
Der Themenbereich Abwasser ist in Österreich auf eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen verteilt. Auf bundesrechtlicher Ebene sind vor allem die Abwasseremissionsverordnungen (AEV) zu beachten, auf Landesebene die Kanalgesetze und das entsprechende Gebührenrecht. Seitens der Behörde werden Grenzwerte der AEV vorgeschrieben. Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen wurden AEV mit spezifischen Höchstmengen an enthaltenen Schadstoffen erlassen. Die Einhaltung der Grenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.
Sämtliche haushaltsüblichen Abwässer werden über das kommunale Abwassernetz abgeleitet und in weiterer Folge wiederaufbereitet, bevor sie in Oberflächengewässer rückgeführt werden. Die aus den Erzeugungsanlagen stammenden Abwasserströme werden laufend qualitätsüberwacht und im Einklang mit den geltenden Umweltnormen abgeleitet. Die Standards für Abwassereinleitung sind in sämtlichen Ländern, in denen die Kelag aktiv ist, gesetzlich festgelegt und werden von der Kelag stets eingehalten.

GRI
303-4 / SDG 6
Wasserverbrauch im Geschäftsjahr 2023
(in m³)

GRI 303-5 / SDG 6
Abfallmanagement und Recycling
Abfallvermeidung stellt einen wesentlichen Teilaspekt dar, bei dem der Umweltschutz und die Schonung von Ressourcen im Vordergrund stehen. Ziele des Abfallmanagements im Kelag-Konzern sind ein nachhaltiger Umgang mit Abfällen entsprechend den Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes sowie die Gewährleistung der fachgerechten Entsorgung.
Von der Beschaffung bis hin zur Entsorgung wird ein verantwortungsbewusster Einsatz von bzw. Umgang mit Ressourcen und Abfallstoffen sichergestellt. Umweltschutz und Entsorgung wurden daher auch an oberster Stelle in das Umweltleitbild des Kelag-Konzerns sowie in die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Kelag-Konzerns integriert.
Bereits im Konzerneinkauf wird auf Langlebigkeit und ökologische Verträglichkeit geachtet, und bei anfallenden Unternehmensabfällen stehen das Recycling und die Verwertung der Abfälle im Fokus. Zudem sind gemäß Kelag-Vergabeordnung sämtliche Auftragnehmer, die im Zuge ihrer beauftragten Tätigkeit Abfälle erzeugen, dazu verpflichtet, anfallende Abfälle sach- und fachgerecht zu trennen, sicher zwischenzulagern und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben des einschlägigen Abfallrechts nachweislich umweltgerecht zu entsorgen. Diese Vorgehensweise ist vor allem im Rahmen von Bauprojekten relevant, bei denen größere Abfallmengen anfallen können.
Die regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle werden mittels Rahmenverträgen an zertifizierte Entsorgungsunternehmen übergeben, die die Abfälle gemäß den geltenden Gesetzen sammeln, je nach Stoff verwerten oder gesichert deponieren. Durch eine Auswertung der jährlich angefallenen Abfälle werden wiederum Maßnahmen zur Abfallreduktion abgeleitet.
Das Abfallaufkommen des Kelag-Konzerns setzt sich vorwiegend aus Betriebsabfall, Asche, Alteisen sowie Bauschutt zusammen und beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 10.507 t, davon sind rd. 893 t als gefährlich einzustufen.
Abfall (in t)
Der Restmüll, der in den Haushalten in Kärnten anfällt, wird in der KRV in Arnoldstein thermisch behandelt – einer Tochtergesellschaft der Kelag. So werden Abfallprodukte dafür genutzt, Wärme und Strom zu gewinnen, die festen Rückstände – Schlacke und Staub – werden sachgerecht deponiert. Die Verbrennung des Restmülls hat gegenüber der unbehandelten Deponierung weitere Vorteile: Zum einen sind die klimawirksamen Emissionen dabei deutlich geringer und zum anderen wird weniger Deponievolumen gebraucht. Durch die Verbrennung von rd. 97.000 t Hausmüll im Geschäftsjahr 2023 konnten rd. 190.000 t an CO2e vermieden werden. Insgesamt wurden seit der Inbetriebnahme der KRV im Jahr 2004 in der Anlage in Arnoldstein bereits rd. 1,8 Mio. t Restmüll verwertet.
Im Kelag-Konzern gibt es Abfallbeauftragte, die für die Einhaltung aller abfall- und entsorgungsbezogenen Abläufe verantwortlich sind. Bei Abweichungen und Verstößen gegen Prozessvorgaben oder gegen abfallwirtschaftliche Regeln besteht die Pflicht, den Abfallbeauftragten der jeweiligen Organisationseinheit in Kenntnis zu setzen. Anschließend entscheidet der jeweilige Abfallbeauftragte im Einzelfall, ob Korrekturmaßnahmen erforderlich sind und ob eine Informationsweitergabe an die Geschäftsführung erfolgen muss. Zudem sind alle abfallbezogenen Beschwerden und Reklamationen von externen Dienstleistern durch den jeweiligen Abfallbeauftragten zu erfassen und zu bewerten. Sämtliche Prozessabläufe und die Erfüllung der gesetzten Ziele werden durch laufende Audits, Evaluierungen und Prozessüberwachung verfolgt.

GRI 306-1, 306-2 / SDG 3, 6, 11, 12
Kennzahlen Environment
ENERGIE1, 2 | GRI | Einheit | 2022 | 2023 |
Energieverbrauch innerhalb der Organisation | 302-1 | GJ | 3.350.750 | 3.338.283 |
Verbrauch nicht erneuerbarer Brennstoffe3 | | | 203.176 | 193.236 |
Verbrauch erneuerbarer Brennstoffe4 | | | 2.439.819 | 2.491.420 |
Stromverbrauch Verwaltungs-/Betriebsgebäude | | | 28.316 | 27.645 |
Stromverbrauch Pumpspeicherkraftwerke | | | 667.721 | 614.588 |
Wärmeverbrauch Verwaltungs-/Betriebsgebäude | | | 11.718 | 11.394 |
| | | | |
Energieverbrauch außerhalb der Organisation5 | 302-2 | GJ | 25.363.310 | 25.026.997 |
Stromabsatz (ohne Wiederverkäufe) | | | 13.652.338 | 13.449.410 |
Erdgasabsatz (ohne Wiederverkäufe) | | | 4.842.857 | 4.980.736 |
Wärmeabsatz | | | 6.868.116 | 6.596.851 |
| | | | |
Energieintensität | 302-3 | % | | |
Stromerzeugung | | | 28,6 | 20,2 |
Wärmeerzeugung | | | 124,0 | 128,2 |
1 Umrechnungsfaktor für Verbrauch von erneuerbaren Brennstoffen, Strom, Wärme sowie Heizöl und Erdgas: 0,0036 GJ/kWh
Umrechnungsfaktor für Verbrauch von nicht erneuerbaren Treibstoffen: 0,0322 GJ/Liter Benzin; 0,0359 GJ/Liter Diesel
(Quelle: BM f. Verkehr und dig. Infrastruktur DE)
2 Der Energieverbrauch im Rahmen der Erzeugung und Nutzung von Wärme wird mit Bezug auf die Energieströme sowohl beim Energieverbrauch innerhalb der Organisation (Verbrennung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Brennstoffen), als auch beim Energieverbrauch außerhalb der Organisation (Verbrauch der erzeugten Wärme bei Endkunden) erfasst. Energieverbrauch außerhalb der Organisation enthält nur die nachgelagerten Energieverbräuche.
3 Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl
4 Biomasse aus Hackgut, Holzpellets und Maissilage
5 Endkundenabsatz Strom, Erdgas und Wärme (Wiederverkäufe: Kauf von Waren, z.B. Erdgas und/oder Strom zum Wiederverkauf)
TREIBHAUSGASEMISSIONEN6 | GRI | Einheit | 2022 | 2023 |
Treibhausgasemissionen gesamt | | tCO2e | 690.574 | 679.743 |
Direkte CO2-Emissionen (Scope 1) | 305-1 | tCO2e | 190.770 | 176.247 |
Mobile Verbrennung | | | 2.995 | 4.119 |
Stationäre Verbrennung | | | 162.440 | 167.842 |
davon aus biogener Wärmeerzeugung | | | 7.137 | 10.938 |
Fugitive Emissionen | | | 990 | 4.286 |
Sonstige (inkl. Emissionen aus EE)7 | | | 24.345 | 0 |
Indirekte CO2-Emissionen (Scope 2) | 305-2 | tCO2e | 483 | 526 |
Strom-/Wärmebezug (market based) | | | 483 | 526 |
Strom-/Wärmebezug (location based)8 | | | 1.780 | 36.991 |
Indirekte CO2-Emissionen (Scope 3) | 305-3 | tCO2e | 499.322 | 502.971 |
Kapitalgüter (Kategorie 2) | | | 35.784 | 48.464 |
Zukauf Strom (Kategorie 3)9 | | | 15.968 | 10 |
Zukauf Wärme (Kategorie 3) | | | 161.051 | 177.789 |
Nutzung verkaufter Produkte (Kategorie 11) | | | 283.982 | 276.707 |
Sonstige (diverse Scope 3-Kategorien)10 | | | 2.537 | 0 |
| | | | |
Intensität der Treibhausgasemissionen | 305-4 | | | |
Emissionsintensität Umsatz | | tCO2e/MEUR | 223 | 306 |
Emissionsintensität Mitarbeiter | | tCO2e/Kopf | 416 | 372 |
Tabelle_THG
6 Die Berechnungsgrundlage bilden das Greenhouse Gas Protocol (Corporate Accounting and Reporting Standard und Corporate Value Chain Accounting and Reporting Standard) sowie die Empfehlungen der Science Based Target Initiative (SBTi – Guides for Electric Utilities).
7 Die eigene Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien wird ab dem GJ 2023 mit einem Emissionsfaktor von 0 ausgewiesen, da die Errichtung in Scope3 "Capital Goods" bilanziert wird.
8 Wert des Geschäftsjahrs 2022 ohne Pumpstrom (Strom-/Wärmebezug (location based) 2023 exkl. Pumpstrom: 5.920 tCO2e)
9 Rückgang in 2023 ergibt sich aus der erhöhten Eigenproduktion an Strom, welche hauptsächlich aus der verbesserten Wasserführung resultiert.
10 Werden aufgrund ihrer Unwesentlichkeit ab dem GJ 2023 nicht mehr separat betrachtet.
BIODIVERSITÄT | GRI | Einheit | 2022 | 2023 |
Standorte in o. neben geschützten Gebieten11,12 | 304-1 | Anzahl | 46 | 47 |
davon Kelag | | | 22 | 22 |
| | | | |
Standort in Natura-2000-Gebiet | | | 17 | 17 |
Standort neben Natura-2000-Gebiet | | | 14 | 16 |
Standort in Landesschutzgebiet | | | 19 | 18 |
Größe und Lage der bebauten Flächen | | in m2 | Koordinaten | |
In Natura-2000-Gebiet | | 248.935 | N 46°33,537 | E 13°44,336 |
| | | N 46°33,364 | E 13°45,306 |
| | | N 46°34,156 | E 13°43,192 |
| | | N 47°15,441 | E 14°12,517 |
| | | N 46°50,261 | E 3°26,8311 |
| | | N 46°3,30233 | E 5°21,7245 |
| | | N 44°59,765 | E 3°53,7333 |
| | | N 43°44,4808 | E 7°11,0103 |
| | | N 43°44,9825 | E 7°11,3483 |
| | | N 43°44,4136 | E 7°11,7955 |
| | | N 43°50,2385 | E 7°11,5036 |
| | | N 48°22,5045 | E 2°54,8595 |
| | | N 43°28,1153 | E 16°48,5845 |
| | | N 40°53 | W 7°4 |
| | | N 43°5,593 | W 6°28,3914 |
| | | N 46°31,225 | E 12°35,599 |
| | | N 46°22,103 | E 12°21,371 |
| | | | |
Neben Natura-2000-Gebiet | | 303.991 | N 46°31,299 | E 14°27,199 |
| | | N 46°41,587 | E 13°24,591 |
| | | N 46°38,02 | E 14°57,199 |
| | | N 46°58,498 | E 13°5,189 |
| | | N 46°59,439 | E 12°57,215 |
| | | N 47°1,466 | E 12°51,312 |
| | | N 47°2,142 | E 12°52,241 |
| | | N 46°29,401 | E 14°17,087 |
| | | N 47°14,147 | E 14°14,032 |
| | | N 46°38,356 | E 13°11,092 |
| | | N 46°36,036 | E 13°36,483 |
| | | N 49°1,68866 | E 1°37,2086 |
| | | N 44°13,3054 | E 15°39,2999 |
| | | N 44°13,27 | E 15°39,245 |
| | | N 48°24,104 | E 2°47,5301 |
| | | N 40°48 | W 7°4,46 |
11 Definition "Neben geschütztem Gebiet": innerhalb eines Umkreises von einem Kilometer
12 Vier Standorte sowohl in Natura-2000 Gebiet als auch in Landesschutzgebiet, daher ist die Gesamtzahl um diese vier Standorte reduziert.
BIODIVERSITÄT | GRI | Einheit | 2022 | 2023 |
Größe und Lage der bebauten Flächen | | in m2 | Koordinaten | |
In Landesschutzgebiet | | 252.737 | N 47°14,147 | E 14°14,032 |
| | | N 46°47,576 | E 13°41,277 |
| | | N 46°48,05 | E 13°45,101 |
| | | N 46°56,284 | E 13°36,219 |
| | | N 46°55,008 | E 13°33,442 |
| | | N 46°33,537 | E 13°44,336 |
| | | N 46°33,364 | E 13°45,306 |
| | | N 46°34,156 | E 13°43,192 |
| | | N 46°47,328 | E 13°44,025 |
| | | N 46°51,595 | E 13°53,109 |
| | | N 48°19,9403 | E 3°9,609 |
| | | N 45°23,4741 | E 6°15,347 |
| | | N 43°5,593 | W 6°28,3914 |
| | | N 42°32,5162 | E 20°15,3258 |
| | | N 42°34,1314 | E 20°12,2143 |
| | | N 42°34,5316 | E 20°9,709 |
| | | N 44°19,1472 | E 16°50,204 |
| | | N 46°22,103 | E 12°21,371 |
Summe | | 805.663 | | |
Fischwanderhilfen | | Anzahl | 45 | 45 |
davon Kelag | | | 25 | 25 |
Fischscheuchen | | Anzahl | 2 | 2 |
WASSER UND ABWASSER | GRI | Einheit | 2022 | 2023 |
Wasserentnahme nach Quellen gesamt13 | 303-3 | m³ | 117.094 | 107.705 |
aus Oberflächengewässern | | | 0 | 0 |
aus Grund- und Brunnenwasser | | | 25.845 | 20.654 |
aus öffentlicher Wasserversorgung | | | 91.249 | 87.051 |
davon Kelag | | | 24.411 | 11.228 |
| | | | |
Wasserabgabe gesamt14 | 303-4 | m³ | 53.890 | 32.517 |
Abgabe von Kühlwasser in Oberflächengewässer15 | | | 8.053 | 3.572 |
Abgabe in öffentliche Wasserentsorgung | | | 45.837 | 28.945 |
davon Kelag16 | | | 30.727 | 11.228 |
| | | | |
Wasserverbrauch gesamt | 303-5 | m³ | 63.204 | 75.189 |
Tabelle_Wasser
ABFÄLLE | GRI | Einheit | 2022 | 2023 |
Abfälle gesamt17 | 306-3 | t/a | 9.500 | 10.507 |
Gefährliche Abfälle | | | 819 | 893 |
Nicht gefährliche Abfälle | | | 8.681 | 9.613 |
Transport von gefährlichem Abfall18 | | t/a | 819 | 893 |
Entsorgungsverfahren des ungefährlichen und gefährlichen Abfalls19 | 306-4 306-5 | t/a | 9.500 | 10.507 |
Recycling | 306-4 | | 819 | 1.681 |
Kompostierung | 306-4 | | 7 | 85 |
Rückgewinnung inkl. Energierückgewinnung | 306-5 | | 119 | 181 |
Müllverbrennung | 306-5 | | 1.018 | 945 |
Mülldeponie | 306-5 | | 5.403 | 5.511 |
Stoffliche Verwertung | 306-4 | | 1.957 | 1.775 |
Sonstige gefährliche Abfälle | | | 163 | 233 |
Sonstige Entsorgung | | | 15 | 96 |
13 Erfassung mittels Wasserzähler
14 Erhöhung resultiert aus Erweiterung der Datenbasis
15 gemäß allgemeiner Abwasseremissionsverordnung keine Überschreitung der vorgegebenen Qualitätsparameter im Berichtsjahr
16 ausschließlich haushaltsübliche Abwässer
17 inkl. erweiterter Datenbasis und inkl. Altmaterialverkauf
18 Gefährlicher Abfall wird zertifizierten Entsorgungsunternehmen oder Transportunternehmen für den Transport übergeben. Innerbetrieblicher Gefahrenguttransport wird gemäß den allgemeinen Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände (ADR) durchgeführt. Als Unterstützung wird die Software „Transec Consult" bei allen Gefahrgutthemen verwendet.
19 inkl. Altmaterialverkauf
Social
Attraktiver Arbeitgeber
Als attraktiver Arbeitgeber haben für den Kelag-Konzern die Mitarbeiter den höchsten Stellenwert. Die Mitarbeiter der Kelag gestalten die Energiewende aktiv mit und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Werte wie Gleichbehandlung und Chancengleichheit werden im Kelag-Konzern gelebt und sind in einem Verhaltenskodex und zukünftig in einem Gender-Equality-Plan festgehalten. Diese bilden gemeinsam mit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung die Rahmenbedingungen für ein modernes und zukunftsorientiertes Arbeiten. Mit grünen Jobs arbeitet die Kelag bewusst, proaktiv und zielstrebig an der Energiewende. Ziel ist es, Mitarbeiter gut ins Unternehmen einzugliedern und nachhaltig mit einer Vielzahl an Personalentwicklungsmaßnahmen zu begleiten.
Der Kelag-Konzern beschäftigt derzeit rd. 1.842 Mitarbeiter (inkl. Behaltepflicht ausgelernter Lehrlinge) in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Konzernweit werden zusätzlich 59 Mitarbeiter (2022: 93) im Durchschnitt über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt. Diese Mitarbeiter unterstützen das Stammpersonal zur Abdeckung von Arbeitsspitzen sowie bei befristeten Tätigkeiten. Unabhängig von der Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma sind diese Mitarbeiter denselben Kollektivverträgen zugeordnet wie das Stammpersonal. Somit unterliegen 100 % der Kelag-Konzern-Mitarbeiter und der Leiharbeitskräfte einem Kollektivvertrag und den damit einhergehenden Mindestlöhnen. Auch bei der Aus- und Weiterbildung sind Leiharbeiter den Mitarbeitern im Stammpersonal gleichgestellt.
Die Kelag als attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich durch eine hohe Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen aus. Die Mitarbeiterfluktuation betrug im Berichtsjahr rd. 4,6 % (2022: 5,6 %). Dies verdeutlicht, dass sich die arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsbedingungen, die gezielten Förderungs- und Weiterbildungsangebote sowie die wirtschaftliche Stabilität des Konzerns positiv auf die Mitarbeiter auswirken.
Leiharbeiter nach Region und Tätigkeitsbereich im Geschäftsjahr 2023
Leiharbeiter nach … | |
Region | 100 % |
Kelag | 31 % |
Kärnten Netz | 69 % |
Kelag Energie & Wärme | 0 % |
Kelag International | 0 % |
Tätigkeitsbereich | 100 % |
technisch | 73 % |
kaufmännisch | 1 % |
Sonstiges | 25 % |

GRI 2-7, 2-8, 2-30, 401-2, / SDG 4, 8
Mitarbeiterorientierung
Als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen bietet die Kelag ihren Mitarbeitern ein vielfältiges Tätigkeitsfeld, umfassende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, langfristige Personalplanung und -sicherung, betriebliche Gesundheitsförderung und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Kelag ist zudem stets um eine enge Zusammenarbeit und gute Kooperation mit der Arbeitnehmervertretung bemüht. In den letzten Jahren wurde das Angebot im Bereich flexible Arbeitszeit massiv ausgebaut und eine Homeoffice-Quote, je nach betrieblicher Möglichkeit, zwischen 50 % und 100 % festgelegt.
Damit den Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld geboten wird, werden im Kelag-Konzern zahlreiche Maßnahmen der Personalentwicklung, wie Führungs- und Nachwuchskräfteentwicklung, Talentmanagementschulungen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, zum Projektmanagement und zur Organisations- und Teamentwicklung, angeboten. Durch regelmäßige Compliance-Schulungen quer durch alle Bereiche und Hierarchieebenen wird ethisch korrektes und gesetzeskonformes Handeln innerhalb des Kelag-Konzerns sichergestellt.
Um das Arbeitsklima kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig das produktive Handeln der Mitarbeiter zu fördern, hat die Kelag weitreichende Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse sowie Programme zur Effizienzsteigerung umgesetzt. Dadurch wird ein nachhaltiges Kostenmanagement gewährleistet und der strategische Einsatz qualifizierter Mitarbeiter ermöglicht. Im Geschäftsjahr 2023 lagen die Schwerpunkte weiterhin in der Digitalisierung von HR-Service-Prozessen für Mitarbeiter und Führungskräfte.
Im monetären Bereich werden die Entlohnungsstrukturen auf Betriebsebene sowie in der Branche der Energieversorgungsunternehmen regelmäßig an die Marktgegebenheiten angepasst. Zudem sind betriebliche Sozialleistungen für Mitarbeiter hervorzuheben, wie etwa eine betriebliche Pensionskasse, eine verlängerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschüsse für Familien und Pendler. Der Kelag-Konzern leistet einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Klimaziele und übernimmt für alle Kelag-Mitarbeiter in Österreich die vollen Kosten für das Jahresticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Dieses Angebot entspricht nicht nur den strategischen Nachhaltigkeitszielen des Konzerns, sondern ist ein weiterer Benefit für alle Kelag-Mitarbeiter in Österreich.
Hinsichtlich Mindestmitteilungsfristen hält sich die Kelag in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig ist, an die jeweiligen lokalen gesetzlichen Vorschriften. Die Fristen sind von Land zu Land unterschiedlich, da sie auf verschiedenen Rechtsquellen beruhen und auch von den Beschäftigungsverhältnissen und dem Status der einzelnen Angestellten abhängen.

GRI
402-1 / SDG 4, 5, 8, 13
Leistungsfeedback zur Förderung von Entwicklungspotenzialen
Eine konstruktive Feedbackkultur wird im Kelag-Konzern als Zeichen der Wertschätzung gelebt und als Investition in die persönliche Weiterentwicklung wahrgenommen. Im Rahmen des Performancemanagements finden regelmäßige Leistungsbeurteilungen von Mitarbeitern statt. Dabei findet das Instrument des „Merit Grid“ Anwendung. Die Zuordnung in dieser Leistungsmatrix wird zwischen Führungskraft und Mitarbeiter persönlich besprochen. Darüber hinaus ist die Leistungsbeurteilung auch eine Grundlage für den Prozess der Gehaltsfindung, in dem Entgelterhöhungen in Abstimmung mit den Führungskräften, dem Personalmanagement und der Arbeitnehmervertretung beschlossen werden. Das Merit Grid wird auch für die Ableitung von Personalentwicklungsmaßnahmen herangezogen.
Im Rahmen des Talentmanagements erfolgen eine individuelle Standortbestimmung der Teilnehmer sowie die Ableitung gezielter individueller Entwicklungsmaßnahmen. Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit, sich für ein Führungskräfteentwicklungsprogramm zu qualifizieren.
Gemäß Betriebsvereinbarung erfolgt einmal im Jahr ein Mitarbeitergespräch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Das Mitarbeitergespräch sieht eine Rückschau inkl. Leistungsfeedback sowie eine Vorschau in Bezug auf Ziele und individuellen Entwicklungsbedarf vor. 2023 wurde mit der digitalen Erfassung der Durchführungsbestätigungen zum Mitarbeitergespräch begonnen, um die Durchführungsquoten zukünftig valide und regelmäßig im Konzern zentral zu monitoren. Im Berichtsjahr wurden mit rd. 1.050 Mitarbeitern ein Jahresgespräch geführt.

GRI
404-3 / SDG 4
Aus- und Weiterbildung
Der Weiterbildungsbedarf im Kelag-Konzern wird laufend in allen Fachbereichen des Unternehmens erhoben, damit entsprechende Entwicklungsmaßnahmen gesetzt werden können.
Im Geschäftsjahr 2023 nahmen 1.706 Mitarbeiter (2022: 1.698) 3.779 Weiterbildungstage (2022: 3.048) in Anspruch. Die Anzahl der Weiterbildungstage ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, da vermehrt Präsenzschulungen stattfanden.
Weiterbildungsstunden und -tage

GRI 404-1 / SDG 4
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter dienen nicht nur zur Verbesserung des Qualifikationsprofils, vielmehr werden dadurch Zukunftskompetenzen entwickelt und andererseits die beruflichen Perspektiven der Mitarbeiter erweitert sowie Aufstiegschancen, Berufszufriedenheit und Mitarbeiterbindung gesteigert. Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur fachlichen Förderung von Mitarbeitern sind ein wesentliches Ziel und bilden die Grundlage für zielgerichtete Personalentwicklungsschwerpunkte im Kelag-Konzern.
Das Weiterbildungsprogramm wurde in den vergangenen Jahren durch fachliche Schulungen, Workshops und Onlinetrainingsangebot sukzessive erweitert. Die Kelag setzt zudem verstärkt auf Eigenentwicklungsmaßnahmen im Bereich E‑Learning, um insbesondere neuen Mitarbeitern eine flexible Möglichkeit zu bieten, sich mit der Ausrichtung und den Werten des Unternehmens vertraut zu machen. Darüber hinaus wird ein Weiterbildungskatalog angeboten, der den Mitarbeitern neue Lernmöglichkeiten über diverse Online- bzw. Präsenzangebote bietet.
Zusätzlich zu diesen Angeboten wurden allen Mitarbeitern je nach individuellem Aufgabenbereich und persönlichen Entwicklungsbedarfen weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Zielgruppenspezifische Entwicklungsmaßnahmen wurden beispielsweise für Mitarbeiter des Vertriebs, des Montagebereichs oder für Trainees durchgeführt.

GRI
404-1, 404-2 / SDG 4
vereinbarkeit von beruf und familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt einen wichtigen Baustein eines zukunftsorientierten und modernen Personalmanagements dar. Aus diesem Grund werden Maßnahmen wie Gleitzeitvereinbarungen mit verkürzter Kernzeit, der Familienzeitbonus, Karenzmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle für den Wiedereinstieg aktiv angeboten. In den vergangenen Jahren wurde zudem insbesondere darauf geachtet, Familien mittels spezieller und flexibler Homeoffice-Lösungen oder Modelle zur Sonderbetreuungszeit individuell zu unterstützen.
Die Kelag ist seit 2013 durch das Audit berufundfamilie als „Familienfreundliches Unternehmen“ zertifiziert und ist 2023 erneut in die dreijährige Auditierungsphase eingetreten. Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Wahrung der Arbeitnehmerrechte erfolgt zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein regelmäßiger Austausch zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.
Um Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich unterstützen zu können, setzt die Kelag zudem auf bedarfsgerechte, flexible und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote in Form einer betrieblichen Kinderbetreuungsmöglichkeit. Seit 2014 wird Kelag-Mitarbeitern mit der Kindertagesstätte Kelag-Energiebündel ganztägig und ganzjährig – abgestimmt auf die Arbeitszeiten der Kelag – die Möglichkeit einer Rundumbetreuung ihrer Kinder geboten. Im Berichtsjahr nutzen 50 Mitarbeiter die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Elternzeit (Frauen: 56,0 %; Männer: 44,0 %). In den Sommerferien können Mitarbeiter für ihre Kinder zudem vergünstigte Angebote an sportlichen Halb- und Ganztagesbetreuungen in Anspruch nehmen.

GRI
401-3 / SDG 3, 5, 8, 10
Diversität und Chancengleichheit
Vielfalt und Chancengleichheit sind unternehmerische Erfolgsfaktoren im Kelag-Konzern. Sie ermöglichen neue Blickwinkel, fördern Ideenreichtum und sind Grundlage für Innovation und Kreativität. Vielfalt wird im Kelag-Konzern als Teil der Unternehmenskultur gelebt – sei es in Bezug auf geistige oder körperliche Beeinträchtigungen sowie andere Diversity-Dimensionen, wie Nationalität, Alter oder Geschlecht. Die Kelag steht für Inklusion im Sinne eines bewussten, integrativen und wertschätzenden Umgangs mit der Vielfalt ihrer Mitarbeiter.
Über die Auswahl, Ausbildung und Förderung von Mitarbeitern wird ausschließlich nach tätigkeitsbezogenen Kriterien entschieden. Zwischen den Geschlechtern bestehen keine Lohn- oder Gehaltsunterschiede – Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit haben im Kelag-Konzern Priorität. Compliance-Beauftragte im Unternehmen bilden die Anlaufstelle für Diskriminierungsangelegenheiten und sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.
Der Frauenanteil in technisch orientierten Unternehmen ist traditionell niedrig. Ziel der Kelag ist es, vermehrt Frauen für technische Berufe, insbesondere für eine technische Lehre, zu begeistern. Angestrebt wird eine Frauenquote im Konzern von über 25 % bis 2030. Zudem hat sich die Kelag das Ziel gesetzt, bis 2025 bei Neueinstellungen von Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 % zu erreichen. Die Umsetzung von Gender-Maßnahmen unterstützt bei der Zielerreichung. Die Kelag steht für ein Gender Equality Payment, sodass unabhängig von Geschlecht es zu keinen Unterschieden bei den Grundgehältern zwischen Frauen und Männern kommt.
Mitarbeiterverteilung nach Geschlecht im Geschäftsjahr 2023
Im Geschäftsjahr 2023 lag die konzernweite Frauenquote bei rd. 22 % und im Kontrollorgan (Aufsichtsrat) bei rd. 20 %. Bei Mitarbeitern unter 30 Jahren konnte in den vergangenen Jahren eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils beobachtet werden. Im Geschäftsjahr 2023 liegt dieser bei rd. 29 %.
Frauenquote nach Alterskategorien im Geschäftsjahr 2023
Der Anteil an Nichtösterreichern, die in österreichischen Konzerngesellschaften tätig sind, lag bei 10,8 % (2022: 8,3 %). Die Altersverteilung im Konzern zeigt, dass sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern mehr als die Hälfte zwischen 30 und 50 Jahre alt sind.
Mitarbeiterverteilung nach Alterskategorien im Geschäftsjahr 2023
Die Schwerpunkte im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen unter Diversity-Gesichtspunkten im Geschäftsjahr 2023 waren weiterhin die Förderung von Frauen in allen konzernweiten Bereichen sowie die Integration von Menschen mit Beeinträchtigung. Aufgrund ihrer Bemühungen konnte die Kelag im Geschäftsjahr 2023 den Inklusionspreis des Kärntner ALC gewinnen.

GRI
405-1, 405-2 / SDG 5, 8, 10
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Arbeitssicherheit und Gesundheit haben im Kelag-Konzern, besonders im Bereich der technischen Berufe, traditionell einen hohen Stellenwert und sind wesentliche Bestandteile der Kelag-Unternehmenskultur.
Mittels Schulungen, Prävention, technischen Vorkehrungen, Projekten und der Einführung von Managementsystemen ist die Kelag bestrebt, sowohl im Sicherheits- als auch im Gesundheitsbereich konzernweit hohe Standards zu setzen, um sämtliche Mitarbeiter bestmöglich schützen zu können. Durch gezielte konzernweite Maßnahmen sowie systematisches und konsequentes Handeln wird stets das Ziel „Keine Unfälle – Sicherheit Leben“ verfolgt. Zudem ist die Kelag bestrebt, im Bereich Arbeitssicherheit die Kennzahl „Lost Time Injury Frequency“ (LTIF) kontinuierlich zu senken und bis zum Jahr 2028 einen Wert von 2,25 zu erreichen. Die konsequente Fortführung und Weiterentwicklung des Projekts „Zeit für Sicherheit“ soll dazu führen, dass die Kennzahl LTIF stetig verbessert wird. Mit einem LTIF-Wert von 4,3 für das Jahr 2023 konnte der zweitniedrigste Wert seit Projektstart erreicht werden.

GRI 403-9 / SDG 3
Arbeitssicherheit
Das Vermeiden von Arbeitsunfällen, der Schutz und die Gesundheit der Mitarbeiter werden in der Kelag über die gesetzlichen Vorschriften hinaus durch die Ergänzung interner Regelwerke und Richtlinien sichergestellt. So existieren beispielsweise neben standardisierten Prozessen nach Arbeitsunfällen je nach Tätigkeit unterschiedliche Dienstanweisungen (z. B. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung) und ergänzende Richtlinien. Laufende Schulungen, jährliche sicherheitstechnische Unterweisungen, Brandschutzübungen und – allem voran – gezielte Bewusstseinsbildung sind die Grundpfeiler einer sicheren Arbeitsumgebung. Zudem werden regelmäßig Sicherheitsimpulse am Beginn von Meetings angeführt, damit das Bewusstsein für Arbeitssicherheit sowohl bei Führungskräften als auch bei Mitarbeitern gestärkt wird. Werden Drittfirmen für gewisse Arbeiten, etwa auf unseren Baustellen, beauftragt, so werden auch die Mitarbeiter jener Unternehmen geschult und aufgefordert, unsere Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Die Organisationsstruktur rund um den Themenkomplex Sicherheit ist im Kelag-Konzern klar definiert. Auf Basis der in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden im Konzern neben dem Zentralen Arbeitsschutzausschuss (ZASA) auch örtliche Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) durchgeführt. Die Basis für die Umsetzung bildet die Konzerndienstanweisung „Organisation und Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzes – ASchG; Arbeitsunfälle – Unfallverhütung“.
Die Kelag übernimmt für ihre Mitarbeiter auch bei der finanziellen Vorsorge für Krisensituationen Verantwortung. Dazu steht kostenlos eine Kollektiv-Unfallversicherung zur Verfügung, die sowohl Berufs- als auch Freizeitunfälle einschließt. Seit 2019 sind auch Leiharbeiter von diesem Versicherungsschutz erfasst. Darüber hinaus bestehen Rahmenvereinbarungen für einen begünstigten Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung.
Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle (=Lernfälle) sowie sicherheitsrelevante Vorfälle werden von den Vorgesetzten bzw. von der Sicherheitsfachkraft erfasst und entsprechend analysiert. Aus den von den Analysen gewonnenen Erkenntnissen werden spezielle und grundsätzliche sicherheitstechnische Maßnahmen abgeleitet und in Form von Sicherheitsaushängen oder Sicherheitsimpulsen kommuniziert. Dies erfolgt zeitnah per E-Mail an alle Sicherheitsvertrauenspersonen und Führungskräfte im Konzern. Entsprechend dem ASchG stellen die Erkenntnisse und Maßnahmen bei den sicherheitstechnischen Unterweisungen einen wesentlichen Bestandteil dar. Mit der Analyse wird auch der Forderung einer Folgeevaluierung des ASchG § 4 entsprochen. Die Systematik ist in einer eigenen Konzerndienstanweisung geregelt. Vor allem die Analyse von Beinaheunfällen stellt dabei ein wichtiges Element dar und ist ein Indikator für die Sicherheitskultur. Jährlich wird ein Konzernunfallbericht erstellt und an alle Mitarbeiter zur Information und Bewusstseinsbildung versendet. Darin sind wesentliche sicherheitstechnische Aspekte, Ursachen, Erkenntnisse sowie teilweise entsprechende Maßnahmen für zukünftige Vermeidung angeführt.
Besonders die Kärnten Netz steht als Netzbetreiber bei der Durchführung von Arbeiten an/in elektrischen Anlagen – aus sicherheitstechnischer Sicht – im Fokus und wurde auch im Jahr 2023 wieder erfolgreich einem technischen Sicherheitsmanagementaudit (TSM) unterzogen. Dieses Audit wird jährlich von Österreichs Energie durchgeführt. In dem Auditbericht werden ausdrücklich die systematische Umsetzung der Anweisungen und Richtlinien, das hohe Sicherheitsniveau in der Organisation sowie das ausgeprägte Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter positiv hervorgehoben.

GRI
403-2,
403-5 / SDG 3, 8
Im Arbeitssicherheitsbereich werden laufend Projekte umgesetzt. Bereits 2013 wurde das Projekt „Zeit für Sicherheit“ gestartet, um eine Erhöhung der Sicherheitskultur zu bewirken und durch die Ableitung strategischer Maßnahmen eine ständige Weiterentwicklung in der Prävention zu erreichen. Ziel und Ansatz des Projekts ist es, dass „jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er zur Arbeit gekommen ist“. Seit Beginn des Projekts konnten die Ausfalltage aufgrund von Arbeitsunfällen um mehr als ein Drittel gesenkt werden. So lagen die durchschnittlichen Ausfalltage pro Jahr bis 2013 bei rd. 900 Tagen, im Berichtsjahr 2023 liegt der Wert bei 277 Tagen.
Neben dem LTIF-Wert ist auch die Schwere der Unfälle bzw. das mögliche Risikopotenzial ein aussagekräftiger Kennwert. Im Jahr 2023 ereignete sich ein Arbeitsunfall mit hohem Risiko. Grundsätzlich werden alle Elektrounfälle, unabhängig von der Dauer der Ausfalltage, sowie alle Sturzunfälle aus einer Höhe von mehr als zwei Metern mit einem hohen Risiko bewertet. 2023 war kein schwerer Arbeitsunfall (> 45 Ausfalltage) zu verzeichnen.

GRI
403-8,
403-9 / SDG 3, 8
Betriebliche Gesundheitsförderung: Schwerpunkte und Maßnahmen
Die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter ist Teil der Unternehmenskultur der Kelag. Im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung werden die Mitarbeiter auf beruflicher Ebene bestmöglich unterstützt, Krankheiten vorzubeugen sowie Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern, zu stärken und langfristig zu erhalten.
Mit der Unterzeichnung der Charta für betriebliche Gesundheit und dem offiziellen Start des Projekts „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) im Jahr 2013 setzte das Unternehmen ein klares Zeichen zur Implementierung eines ganzheitlichen, gesundheitsfördernden Konzepts in bestehende Strukturen. Schwerpunkte werden dabei vor allem in den Bereichen erweiterter Arbeitnehmerschutz, arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Bewegung und mentale Gesundheit gesetzt. Im Rahmen diverser Teamworkshops, Befragungen und Mitarbeitergespräche wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv an der Gesundheitsförderung beteiligt sind.

GRI
403-4, 403-6 / SDG 3, 8
Die Erstzertifizierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung fand 2017 statt. Nach erneuter Zertifizierung für die Jahre 2020 bis 2022, konnte auch bei der Rezertifizierung im Jahr 2022 das „BGF-Gütesiegel 2023 bis 2025“ erlangt werden. Das BGF-Gütesiegel ist eine der höchsten nationalen Auszeichnungen für betriebliche Gesundheitsförderung. 2021 hat die Kelag zudem den Sprung von der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ zum „Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ (BGM) geschafft. Managementstrukturen und ein operativ und strategisch arbeitendes BGM-Team konnten aufgebaut werden. Die Grundlage für jeglichen Austausch bilden die drei Säulen Gesundheitsförderung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie betriebliche Eingliederung.

GRI
403-1 / SDG 3, 8
Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung wurden 2023 neben den „Kelag-Gesundheitstagen“, die wieder an allen Kärntner Standorten sowie erstmals auch in Wien angeboten wurden, wieder verschiedene Maßnahmen in den Handlungsfeldern mentale Gesundheit, gesunde Ernährung und Bewegung zielgruppenorientiert für alle Mitarbeiter umgesetzt. Unter anderem wurde die Gesundheits-App „Kelag-Move-App“ für alle Mitarbeiter ausgerollt, mit dem Ziel, Gesundheitsthemen spielerisch in den Alltag der Mitarbeiter zu integrieren.
Zur mentalen Gesundheit steht seit 2023 ein neuer Handlungsleitfaden zur raschen und kompetenten Krisenintervention im Arbeitsumfeld für alle Führungskräfte und Mitarbeiter zur Verfügung. Themen wie Stress und Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz, aggressive Verhaltensmuster, Suchterkrankungen oder Tod und Trauer werden nach Prävention/Vorsorge, akut und Wiedereingliederung gegliedert. Weiters werden Tipps zur Gesprächsführung sowie interne und externe Ansprechpersonen im Leitfaden angeführt.
Weitere bedeutende Schwerpunkte im Bereich Gesundheit werden im Kelag-Konzern durch die arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge gesetzt. Diese umfasst Maßnahmen und Angebote der Arbeitsmedizin, die über die gemäß § 79 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gesetzlich vorgeschriebenen Angebote hinausgehen. Den Mitarbeitern stehen gemäß vorgeschriebenen Präventivzeiten eine Arbeitsmedizinerin und ein Arbeitsmediziner zur Verfügung. Die Arbeitsmedizin ist im Kelag-Krisenstab mit fachlicher Expertise beratend für alle Mitarbeiter des Konzerns eingebunden. Weiters werden laufend arbeitsmedizinische Informationen, wie z. B. Vorsorge in der Grippezeit, Empfehlungen bei Hitze und Gesundheit der Haut, zur Verfügung gestellt, damit das Gesundheitsbewusstsein gestärkt wird und die Mitarbeiter sensibilisiert werden. Im Rahmen regelmäßiger Begehungen von Arbeitsplätzen steht die persönliche Beratung vieler Mitarbeiter bezüglich akuter medizinischer Fragestellungen im Vordergrund. Weitere regelmäßige Angebote reichen von Impfaktionen über Screenings (z. B. Venengesundheit, Blutdruck-, Blutzucker- und Cholesterinmessungen) bis hin zu Gesundheitskampagnen. Die Arbeitsmediziner nehmen an den Arbeitssicherheitssitzungen teil und sind im Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vertreten. Darüber hinaus war die Arbeitsmedizin aufgrund des Pandemiegeschehens stark in das interne Krisenmanagement eingebunden.

GRI
403-3, 403-6,
403-8, 413-1 / SDG 3, 8
Versorgungssicherheit
Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Netzinfrastruktur ist eine unverzichtbare Lebensader für Bevölkerung und Wirtschaft. Darüber hinaus bildet die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie, Erdgas und Wärme eine wichtige Säule des Wirtschafts- und Energiestandorts Kärnten und stellt aufgrund der hohen gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen für den Kelag-Konzern eines der wesentlichen Schwerpunktthemen dar. Strategisches Ziel ist es, jährlich zumindest 100 Mio. EUR in die Netzinfrastruktur zu investieren.
Die Kärnten Netz ist sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und richtet ihre Tätigkeitsfelder konsequent anhand eines Investitions- und Instandhaltungsprogramms aus. Als Verteilernetzbetreiber für elektrische Energie und Erdgas in Kärnten stellt die Kärnten Netz den Zugang zur – von der Muttergesellschaft Kelag gepachteten – Netzinfrastruktur allen Kunden und Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit baut die Kärnten Netz zukunftsweisend laufend ihre Netzinfrastruktur bedarfsgerecht aus, um eine zuverlässige und sicherere Energieversorgung zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden in Summe 88,9 Mio. EUR in den Ausbau und in die Instandhaltung der Netzinfrastruktur investiert. Die kontinuierliche Überprüfung von Qualitätsstandards ist ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Strom- und Erdgasnetzes. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität der Qualitätsstandards in diesem Bereich.
Eine klimaneutrale
Energiezukunft braucht starke Netze.
Um für die Bedrohungen durch einen Blackout bestmöglich vorbereitet zu sein, werden laufend organisatorisch, technisch sowie praktisch vorbereitende Maßnahmen gesetzt. So werden Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden in periodischen Abständen abgehalten, und das Personal der Netzleitstelle wird speziell für solche Szenarien geschult. Des Weiteren werden gemeinsam mit externen Partnern Inselbetriebsversuche durchgeführt, in denen der Wiederaufbau der Energieversorgung nach einem solchen Ereignis unter möglichst realen Bedingungen geübt wird. Zudem finden regelmäßig Trainings vor Ort in den Kraftwerken der Kelag statt, bei denen sogenannte Schwarzstartversuche sowie Trainings für einen Netzwiederaufbau in Kärnten und Simulatortrainings durchgeführt werden.
Mit ihren Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken gleicht die Kelag aktiv Schwankungen in der Stromerzeugung aus und erzeugt damit flexiblen Spitzenstrom, der zur Systemstabilität und Versorgungssicherheit absolut notwendig ist. Zudem liefern die Speicherkraftwerke mit der Schwarzstartfähigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungsfähigkeit. Auch im Kraftwerksbereich sichert ein kontinuierlich umgesetztes sowie zustandsorientiert ausgerichtetes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept die maximale Anlagenverfügbarkeit und Zuverlässigkeit.
Versorgungssicherheit spielt auch für die Kelag Energie & Wärme eine wesentliche Rolle. Die operative Sicherstellung der Versorgung der Wärmekunden ist organisatorisch verankert. Erzeugungsausfälle werden in Stunden erfasst, wobei zwischen internen und externen sowie geplanten und nicht geplanten Ausfällen differenziert wird, damit Verbesserungspotenziale identifiziert werden können. Anfallende Versorgungsauswirkungen konnten im Geschäftsjahr durch vorhandene Back-up-Systeme verhindert werden.
Mit dem Glasfaserausbau setzt die Kelag weitere wichtige Schritte hinsichtlich Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit. Im Vergleich zu bisherigen Technologien wie Kupfer und Funk stellt die Glasfasertechnologie eine weitaus ressourcenschonendere Alternative in der Produktion dar und verbraucht im aktiven Betrieb eine geringere Strommenge. Ein redundanter Backbone und ein proaktives Netzwerküberwachungskonzept sorgen dafür, dass diese kritische Infrastruktur selbst in Krisenfällen eine gesicherte Kommunikation gewährleistet. In Kooperation mit dem Land Kärnten wird in den nächsten fünf Jahren in den flächendeckenden FTTH-Ausbau („Fiber to the home“) investiert, was zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beiträgt.

SDG 7, 9, 12
Regionale Verantwortung und Gesellschaftliches Engagement
Als überregional tätiges und regional verankertes Unternehmen gestaltet die Kelag aktiv die Energiewende mit und schafft dabei Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region. Die Voraussetzung dafür ist eine stabile wirtschaftliche Basis. Die Kelag ist ein solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen, das einen bedeutenden Beitrag zur Wertschöpfung in Kärnten leistet. Sie gilt als verlässlicher Partner für ihre Kunden, ihre Stakeholder und ihr regionales Umfeld.
Regionale Wertschöpfung
Die Kelag generierte im Geschäftsjahr 2023 über ihre unternehmerischen Aktivitäten in Österreich eine Bruttowertschöpfung in Höhe von rd. 743,0 Mio. EUR. Im Rahmen der Berechnung wurden Leistungs- und Strukturerhebungsdaten von 13 vollkonsolidierten Konzerngesellschaften analysiert. Die Kennzahl gibt Auskunft über die direkten ökonomischen Auswirkungen. Der durchschnittliche Produktionswert der Jahre 2021 bis 2023 beläuft sich auf rd. 4.861,6 Mio. EUR, die durchschnittliche Bruttowertschöpfung somit auf 487,7 Mio. EUR.

GRI 203-2 / SDG 1, 8, 11
Bruttowertschöpfung (in Mio. EUR)
Ø Produktionswert in den Geschäftsjahren
2021–2023 (in Mio. EUR)
Eine durch das WIFO erstellte Wertschöpfungsstudie im Jahr 2020 führte zu dem Ergebnis, dass die Kelag über ihre unternehmerischen Aktivitäten (Summe aus direkten, indirekten sowie induzierten Effekten) in Österreich eine Wertschöpfung in Höhe von rd. 1,1 Mrd. EUR generiert. Der größte Anteil nach Bundesländern entfällt auf Kärnten mit jährlich rd. 530 Mio. EUR. Dabei sichert die Kelag neben den Arbeitsplätzen der Kelag-Beschäftigten die Auslastung von weiteren rd. 4.500 Beschäftigten in Kärnten. Dies macht einmal mehr die Bedeutung des Unternehmens für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten deutlich.

GRI
203-2 / SDG 1, 8, 11
Gesellschaftliches Engagement
Die Kelag engagiert sich in Kärnten seit Jahren in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Ökologie und Sport. Als Landesenergieversorger nimmt die Kelag ihre gesellschaftliche Verantwortung sehr ernst, indem sie laufend gemeinnützige Projekte in diesen Bereichen unterstützt und begleitet. Die Kelag arbeitet seit Jahren eng mit der Caritas, der Arge Sozial und der Diakonie zusammen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wurde 2021 um weitere zehn Jahre bis 2030 verlängert, damit zielgerichtete Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht wird, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
Die Kelag hilft dabei auf zwei verschiedenen Ebenen: So werden zum einen Kunden, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können, durch eine finanzielle Soforthilfe unterstützt. Auf der zweiten Ebene geht es um Informationen und Beratungen für Kunden, um sie dabei zu unterstützen, ihren Energiebedarf zu hinterfragen und auf diese Weise die Energiekosten nachhaltig zu senken. Wenn es sinnvoll ist, werden sie auch beim Kauf energieeffizienter Geräte unterstützt.
Anlässlich des 100-jährigen Unternehmensjubiläums hat sich die Kelag dazu verpflichtet, ihre Aktivitäten zur Förderung des kulturellen, sozialen und Bildungslebens in Kärnten auszuweiten. Dafür befindet sich eine eigene „100 Jahre Kelag Stiftung“ in Gründung, die mit einer Gesamtsumme von 10 Mio. Euro unterschiedliche Projekte aus den angesprochenen Bereichen unterstützen wird.

SDG 1, 4, 17
Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltiges und ökologisches Handeln ist für die Kelag auch in der Beziehung zu ihren Lieferanten und Partnern ein wesentliches Thema. Ansatzpunkte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beschaffung bzw. zu einer nachhaltigen Transformation des Konzerneinkaufs sind effiziente Prozesse, Governance sowie Technologien und Tools.
Die Anpassung der Einkaufsprozesse an Nachhaltigkeitskriterien im Ausschreibungs-, Vergabe- und Bestellprozess ist Teil der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie. In diesem Zusammenhang ist die verstärkte Integration von ESG-Kriterien bei der Eignungsprüfung von Lieferanten zu berücksichtigen, wobei auch Nachhaltigkeits-Assessments zum Einsatz kommen. Für die Umsetzung wurde im Berichtsjahr in einem Pilotprojekt mit der Lieferantenplattform Integrity Next eine ESG-Bewertung von ausgewählten Lieferanten gestartet.
Vor diesem Hintergrund nimmt die strategische Bedeutung des Konzerneinkaufs zu, da mit den Vergabeentscheidungen ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen geleistet wird. Standen bisher Preis, Qualität und Verfügbarkeit im Vordergrund, so kommen in wesentlichen Bereichen zukünftig ökologische und soziale Aspekte (ESG-Kriterien) gleichberechtigt hinzu.
Die Kelag verfolgt konsequent das Ziel, keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten zu unterhalten, von denen bekannt ist, dass sie die dem UN Global Compact zugrunde liegenden Prinzipien nicht beachten oder verletzen. Im Zuge der Beschaffungstätigkeit verpflichtet das Unternehmen die Lieferanten dazu, die Regelungen des Kelag-Verhaltenskodex vollumfänglich einzuhalten. Zudem verfolgt die Kelag das Ziel, ihre Überprüfungen bzw. Bewertungen im Hinblick auf das klassische Lieferantenmanagement durch ein ESG-Assessment bei ausgewählten Lieferanten mit der Integrity Next-Lieferantenplattform auszuweiten. Der Umsetzungspfad wird zeitlich bestimmt durch die zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben im Rahmen eines Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

GRI 308-1, 414-1
Lieferkette
Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt Aufträge in Höhe von rd. 334,8 Mio. EUR an rd. 2.000 Lieferanten in rund rd. 20 EU-Ländern erteilt. Der Großteil dieser Lieferanten befindet sich dabei im
D-A-CH-Raum, wobei rund 91 % des Bestellumsatzes im Kernmarkt Österreich in Auftrag gegeben wurden.
Das regionale Beschaffungsvolumen der drei wesentlichen Gesellschaften Kelag, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme belief sich im Geschäftsjahr 2023 in Kärnten auf rd. 99,7 Mio. EUR (2022: 68,7 Mio. EUR). Bei der Berechnung des regionalen Beschaffungsvolumens werden ausschließlich in Kärnten ansässige Lieferanten berücksichtigt.
Der Großteil des Beschaffungsvolumens im Kelag-Konzern wird durch formalisierte Ausschreibungen über ein elektronisches Lieferanten- und Ausschreibungsportal abgewickelt. Die Betriebsführungs- und Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Kraftwerksanlagen und Netzinfrastruktur sowie die Errichtungsmaßnahmen für Neubauprojekte bilden wesentliche Bestandteile der Lieferkette im Kelag-Konzern. Die Hauptleistungen betreffen vor allem das Bau- und Baunebengewerbe sowie die elektromaschinelle Anlagentechnik, das Zählerwesen und sonstige Leistungen für Wartungen. Zusätzlich werden Dienstleistungen unter anderem in den folgenden Bereichen zugekauft: Facility Management, Fuhrpark, Informations- und Kommunikationstechnik und Marketing. Bei der Tochtergesellschaft Kelag Energie & Wärme stellt die Beschaffung von Primärenergie (z. B. Biomasse, Pellets, Erdgas) für die Wärmeerzeugung einen weiteren wichtigen Aspekt innerhalb der Lieferkette dar.

GRI 2-6, 204-1 / SDG 8, 12
Lieferantenmanagement
Im Zuge des Lieferantenmanagements der Kelag werden stichprobenartige Überprüfungen mit einer Nachlaufzeit von rund einem Jahr vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Anteil von rund einem Drittel über das Lieferantenmanagement bewertet. Mit September 2022 wurde für alle Ausschreibungen eine verpflichtende Zustimmung jedes Lieferanten zur Einhaltung eines Lieferantenkodex im VEMAP-Ausschreibungstool verankert. Damit bekennen sich die Lieferanten ausdrücklich zu den grundlegenden Prinzipien in den Bereichen Umweltschutzstandards, Menschenrechte und Arbeitsnormen sowie zur Anwendung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde in einem Pilotversuch bei rd. 150 Lieferanten mit der Integrity Next-Nachhaltigkeitsbewertung gestartet, und bei knapp der Hälfte davon wurden konkrete Assessments erhoben. In die ESG-Nachhaltigkeitsbewertung fließen die Ergebnisse der Lieferantenauskünfte zu verschiedenen Themenbereichen wie Antikorruption, Umweltschutz, Menschen- und Arbeitsrechte, Arbeitssicherheit, Verantwortung in der Lieferkette oder auch Treibhausgasemissionen ein. Weiters können auch Branchen- und Länderrisiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen identifiziert werden. Es konnten keine wesentlichen Auswirkungen in der Lieferkette hinsichtlich Umweltthemen oder sozialen Aspekten identifiziert werden, weshalb keine weiteren Schritte seitens der Kelag nötig waren.
Der Due-Diligence-Prozess umfasst die systematische Beurteilung der Leistung von Lieferanten anhand fest definierter Merkmale. Die Identifizierung der zu bewertenden Lieferanten findet auf Basis des Beschaffungsvolumens des jeweiligen Vorjahres statt. In Abstimmung mit den Mitarbeitern des Einkaufs wird – im Wesentlichen der Logik einer ABC-Analyse auf Basis des kumulierten Beschaffungsvolumens folgend – in einem ersten Schritt die Liste der zu bewertenden Lieferanten erstellt. Diese Liste dient schlussendlich als Durchführungsbasis der Lieferantenbewertung in der Softwarelösung VEMAP. Der Bewertungsbogen im klassischen Lieferantenmanagement umfasst folgenden Kategorien: Preis-Leistungs-Verhältnis, Bonität/Zertifikate, Qualität/Versorgung, Technologie, Performance und Qualifikation sowie Service und Managementprofil (technisch) und Service und Managementprofil (kaufmännisch).
Abhängig vom jeweiligen Beschaffungsgegenstand werden bereits im Zuge des Beschaffungsprozesses Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Vorhandene Umweltzertifizierungen, wie insbesondere eine Implementierung der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001, stellen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht zertifizierten Anbietern dar. Vertraglich wird jeder Auftragnehmer verpflichtet, ökologische Aspekte für den jeweiligen Leistungsgegenstand sowie die dem UN Global Compact zugrunde liegenden Prinzipien (im Wesentlichen vorsorglicher Ansatz, Verantwortungsbewusstsein und umweltfreundliche Technologien) angemessen zu beachten. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtungen führt dabei zur Auflösung der jeweiligen Vertragsbeziehung. Bei der Gestaltung von Ablaufprozessen werden Umweltaspekte zum Beispiel dahingehend berücksichtigt, dass Wegeleistungen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß anfallen und somit ökologische Doppelbelastungen weitestgehend reduziert werden können.
Zudem sind in den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Einkaufs Themenfelder wie Umweltschutz und Entsorgung sowie Nachhaltigkeit und Compliance fixe Bestandteile. Somit wird sichergestellt, dass die Kelag auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Lieferanten konkrete Schritte zur Bewusstseinsbildung in den Bereichen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit setzen kann.

GRI
2-6, 204-1, 308-1, 308-2, 414-1, 414-2 / SDG 8
Kundenorientierung
Für die Kelag hat die zuverlässige Energieversorgung und konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse ihrer Kunden hohe Priorität. Als integrierter Energiedienstleister entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist das Unternehmen ein kompetenter Partner bei der Umsetzung der Energiewende. Die Kelag bietet ihren Kunden unter anderem Lösungen für die Dekarbonisierung der Sektoren Wärme und Verkehr (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Photovoltaik und E-Mobilität). Ziel ist es, den Kunden einen Umstieg auf CO2-neutrale Technologien zu ermöglichen und sie dadurch bei der Reduktion ihres CO2-Fußabdruckes zu unterstützen. Darüber hinaus hat sich die Kelag das Ziel gesetzt, eine gut ausgebaute und leistungsfähige E-Ladeinfrastruktur bereitzustellen, damit die Energiewende im Straßenverkehr gelingen kann und die Klimaziele erreicht werden können.
Die Kelag Energie & Wärme liefert saubere Wärme in ganz Österreich und bietet dabei nachhaltige Lösungen über die ganze Wertschöpfungskette hinweg. Die Kelag Energie & Wärme ist einer der Marktführer auf dem Gebiet der Wärmeerzeugung aus lokaler Biomasse und industrieller Abwärme. Dabei wird auf starke, nachhaltige Industriepartnerschaften im ganzen Land und die jahrzehntelange Erfahrung beim Betreiben zahlreichen Fernwärmenetzwerke gebaut. Darüber hinaus beliefert das Unternehmen österreichweit Kunden mit Strom aus 100 % regenerativen Ressourcen.
Im Berichtsjahr 2023 bezogen rd. 257.000 Privat‑, Landwirtschafts- und Kleingewerbekunden, rd. 900 öffentliche Kunden (Land, Gemeinden, Kirchen und Verbände) sowie rd. 6.100 Industrie- und Gewerbekunden Energie und Erdgas von der Kelag sowie der Kelag Energie & Wärme. Zusätzlich belieferte die Kelag Energie & Wärme rd. 12.000 Kunden mit Wärme. Seit 2021 wird für öffentliche Kunden sowie Industrie- und Gewerbekunden auch UZ-46-zertifizierter Strom angeboten. Vier Gemeinden, zwei Industrie- und Gewerbekunden sowie die evangelische Kirche bezogen im Jahr 2023 gesamt 11,8 GWh aus 100 % nachhaltigen Energiequellen.
Die Zertifizierung der Kelag Energie & Wärme nach ISO 14001 bestätigt die Nachhaltigkeit der Energieversorgung sowie den verantwortungsvollen Umgang mit allen Ressourcen. Seit 2013 ist die Kelag Energie & Wärme auch nach ISO 50001 (Energiemanagementsystem) zertifiziert. Mit den ersten RED II (Sure System) Zertifizierungen von Biomasse-Heizkraftwerken verpflichtet sich die Kelag Energie & Wärme zu Umweltschutz und Effizienz sowie zur Nachvollziehbarkeit der Lieferkette.
Ein besonderes Augenmerk wurde von der Kelag dieses Jahr auf die regelmäßige und transparente Information an die Kunden in Bezug auf Preisentwicklungen gelegt. Wichtige Bausteine sind hier das Kundenportal, in dem Bestandskunden nicht nur ihren aktuellen Tarif und Preis im Blick haben, sondern auch ihre Verbrauchsstatistik, die sie mit vergangenen Werten vergleichen können. Eine aktive Kommunikation erfolgt durch die Service-Mails, die regelmäßig oder bei Überschreitungen von Werten auch punktuell an die betroffenen Kundengruppen versendet werden. Im Berichtsjahr wurde ein Energieeffizienzrechner auf der Website integriert, der Kunden neben einem Verbrauchsvergleich wertvolle Tipps zum Thema Energiesparen liefert.
Im Bereich Kundenbindung wurde das neue
PlusClub-Portal eingeführt. Der nun rein digitale Kundenclub ist für alle Kelag-Kunden kostenlos und bietet eine Vielzahl an Vergünstigungen. Die Digitalisierung bringt eine jährliche Einsparung von über 6 t Papier. Durch das neue Portal, einzelne Kampagnen und die Preismaßnahmen konnten die DSGVO-Einwilligungen von rd. 135.000 auf rd. 164.000 und die EGV-Zustimmungen von rd. 105.000 auf rd. 167.000 im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Gleichzeitig führten diese Kampagnen auch zu einem Anstieg der Kundenportal-Neuregistrierungen (2022: rd. 40.000, 2023: rd. 41.000). Dadurch werden in Zukunft Papier und Porto eingespart, und es wird ein weiterer Schritt Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung der Geschäftsprozesse gesetzt.
Im Jahr 2023 kam es im Kundenservice erneut zu einer starken Zunahme an Kundenkontakten. Es wurden mit Unterstützung des externen Partners rd. 498.000 Anrufe angenommen (2022: 318.000) und eine Erreichbarkeit von rd. 72 % erzielt. Zusätzlich wurden rd. 140.000 E-Mails (2022: 110.000) mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 14 Minuten abgewickelt. Nicht inkludiert sind hier Kundenanfragen betreffend An- und Abmeldungen. Diese wurden ausschließlich über das Kundenportal sowie über die Website durchgeführt. Die Steigerung der Anzahl der Anrufe und E-Mails von fast 50 % im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 verdeutlicht einmal mehr die herausfordernde Situation im Kundenservice aufgrund der herausfordernden Rahmenbedingungen. Ein Großteil der Kundenanfragen resultierte aus den Kampagnen im Jahr 2023.

SDG 12
Vertrieb Energy+
Aufgrund des hohen Zins- und Inflationsniveaus und der damit verbundenen Preiserhöhungen für Wärmepumpen hat sich die Auslastung am Markt spürbar verringert. Dank gezielter Kampagnen in Kärnten konnten aber weiterhin wertvolle Kontrakte gesammelt und an die Partner weitergegeben werden. Der PV-Markt bleibt auch 2023 auf einem hohen Niveau. Die Erweiterung des Partnernetzwerkes war die logische Konsequenz.
Die Kelag zeigt den Kunden Möglichkeiten zur effizienten Nutzung von Energie auf und bietet in diesem Zusammenhang individuelle Produkte und Energiedienstleistungen an. Ab 2015 hat die Kelag rd. 300 GWh an Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren Kunden generieren können. Dies entspricht einem Heizöläquivalent von rd. 30 Mio. Liter pro Jahr.
Auch das hohe Kundeninteresse an Kelag-Energieberatungen wird durch 3.775 Beratungen (2022: 2.555) vor Ort und digital im Geschäftsjahr 2023 bestätigt. Dazu zählen unter anderen auch Auskünfte zu Verträgen und Tarifen. Bei allen Beratungen der Kelag-Energieberater stehen der Kundennutzen sowie die Verantwortung für Klimaschutz und Energieeffizienz im Vordergrund. Ein besonderes Augenmerk wurde aufgrund der Inflation sowie der erhöhten Strompreise auf das soziale Segment gelegt und neben 364 Energieberatungen, Überbrückungshilfen und Gerätetausch stand die vertiefte Kooperation mit den führenden Sozialeinrichtungen in Kärnten im Fokus. Durch den Kelag-Stromheizkostenzuschuss werden einkommensschwache Kärntner Kunden mit einer Elektroheizung oder einer Wärmepumpe mit 320 Euro unterstützt.

SDG 12
E-Mobilität
Mit den angebotenen Produkten und Serviceleistungen im Bereich E-Mobilität leistet die Kelag einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende. Die Kelag betreibt rund 290 Ladepunkte an 96 Standorten. Den Kunden stehen im Roaming-Verbund mehr als 11.500 Ladepunkte zur Verfügung. Von den derzeit rd. 8.000 abgeschlossenen Autostromverträgen nutzen ca. 1.250 Kunden aktiv die Kelag als E-Mobility Provider. Im Rahmen der Umstellung auf eine leistungsabhängige Verrechnung wird hier eine Anpassung der Zahlen erwartet.
Durch den starken Anstieg der Zulassungszahlen bei E-Fahrzeugen in Österreich und die hohen Bundesförderungen ist die Nachfrage nach Ladelösungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Das Leistungsportfolio der Kelag umfasst folgende Ladelösungen, die individuell entsprechend den Kundenanforderungen konfigurierbar sind:
- • Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort für Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge, Kunden und Gäste
- • Lösungen für Mitarbeiter, die ihr Dienstfahrzeug zu Hause laden und mit dem Dienstnehmer abrechnen wollen
- • Last- und Lademanagement sowie Installationsservice
- • Betriebsführung und Abrechnungsservice
- • Ladelösungen für den mehrgeschoßigen Wohnbau, die Gemeinschafts- und Systemlösungen umfassen
Die Kelag evaluiert laufend die Marktsituation und reagiert auf gesetzliche Vorgaben und Kundenanforderungen. Die seit 1. Juni 2023 geltende Eichrechtsreform für E-Ladestationen wurde zum Anlass genommen, um die bestehenden Lader, die die Eichrechtsvorgaben nicht erfüllen, bis Anfang 2024 zu ersetzen. Die Umstellung von einer zeitbasierten auf eine leistungsbasierte Abrechnung ist in Vorbereitung. Im Herbst 2023 wurden die ersten HOFER- und SPAR-Standorte in Kärnten mit einer E-Ladeinfrastruktur ausgestattet. Bis 2026 werden von der Kelag an 59 HOFER-Standorten in Kärnten, Salzburg und Tirol sowie bis 2028 an 45 SPAR-Standorten in Kärnten und Osttirol Ladelösungen errichtet.
Die durchgeführten Zertifizierungen ISO 9001 „Qualitätsmanagement“ und 14001 „Umweltmanagement“ tragen dazu bei, erfolgreich am Markt agieren zu können. Vor allem bei Ausschreibungen, Fördermaßnahmen oder Kundenaufträgen sind diese Zertifizierungen wertvoll. Der Anstieg an E-Fahrzeugen im Kelag-Fuhrpark bedingt einen Ausbau bzw. ein Update der innerbetrieblichen Ladeinfrastruktur an Standorten der Kelag. Seit diesem Jahr ist es möglich, dass E-Autos mit Privatnutzung von den Mitarbeitern zu Hause geladen und durch einen Fixbetrag pro kWh abgegolten werden.

SDG 11
Transparenz bei öffentlichkeits-wirksamen Konfliktfeldern
Im Berichtsjahr kam es aufgrund hoher Preisschwankungen am Beschaffungsmarkt zu vier Preismaßnahmen. Die erste Stromproduktumstellung erfolgte mit Wirkung 1. April 2023 für Kunden außerhalb Kärntens. Rund 91 % der kontaktierten Kunden nahmen das neue Stromangebot aktiv an. Die zweite Strompreisanpassung erfolgte für Kärntner Kunden mit Wirkung 1. August 2023. Hier wurde den betroffenen Kunden die Möglichkeit gegeben, mittels aktiver Zustimmung einen Vorteilstarif abzuschließen. Aufgrund der hohen Rechtsunsicherheit erhielten jene Kunden, die sich bis 1. September 2023 nicht für den Vorteilstarif entschieden haben, ein Kündigungsschreiben. Diese Kundengruppe hatte bis dahin die Möglichkeit, auf den günstigeren Vorteilstarif umzusteigen bzw. sich für einen neuen Energieversorger zu entscheiden. Jede der vier Maßnahmen wurde von der Kelag durch intensive und kundenfokussierte Kampagnen begleitet. Neben mehreren postalischen Schreiben gab es auch zahlreiche elektronische Reminder, begleitende Inhalte auf der Website, aktive Anrufe bis hin zu Vor-Ort-Kontakten, um jeden Kunden zu erreichen.
Sowohl bei der Produktumstellung als auch bei der Preisanpassung wurden seitens Vereins für Konsumenteninformation (VKI) Unterlassungsklagen eingebracht. Betreffend der Produktumstellung für Kunden außerhalb Kärntens fand die erste Tagsatzung beim Landesgericht Klagenfurt bereits statt. Gegen die Preisanpassung für Kunden innerhalb Kärntens brachte der VKI im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten Klage ein. Auf dem Prüfstand stehen § 80 Abs. 2a ElWOG und die Frage, welche Informationen der Stromlieferant als Anlass und Voraussetzung für die Preisanpassung im Preisinformationsschreiben anzuführen hat. Eine Klärung ist auch im Interesse der Kelag, die gegen die Unterlassungsklage Einspruch erhoben hat.

GRI 2-25
Kennzahlen Social
PERSONALSTAND | GRI 2-7 | 2022 | 2023 |
Ø Personalstand nach Köpfen (MA)1 | | 1.662 | 1.828 |
befristetes Dienstverhältnis | | 96 | 95 |
davon Kelag | | 62 | 51 |
davon Kelag Energie & Wärme | | 16 | 22 |
davon Kärnten Netz | | 19 | 22 |
davon Kelag International | | 0 | 0 |
unbefristetes Dienstverhältnis | | 1.566 | 1.734 |
davon Kelag | | 662 | 723 |
davon Kelag Energie & Wärme | | 202 | 218 |
davon Kärnten Netz | | 535 | 575 |
davon Kelag International | | 101 | 122 |
| | | |
befristetes Dienstverhältnis | | 96,24 | 95 |
davon weiblich | | 33 | 32 |
davon männlich | | 63 | 63 |
| | | |
unbefristetes Dienstverhältnis | | 1.566 | 1.734 |
davon weiblich | | 308 | 368 |
davon männlich | | 1.259 | 1.366 |
| | | |
Personalstand Lehrlinge | | 97 | 81 |
Personalstand Leihpersonal | | 93 | 59 |
| | | |
Ø Personalstand Vollzeit | | 1.520 | 1.664 |
davon weiblich | | 223 | 263 |
davon männlich | | 1.297 | 1.401 |
| | | |
Ø Personalstand Teilzeit | | 142 | 165 |
davon weiblich | | 119 | 137 |
davon männlich | | 23 | 28 |
1 Personalstand ohne Vorstände, Geschäftsführer, Ferialangestellte, Lehrlinge und Leihpersonal; exkl. Behaltepflicht; exkl. Altersteilzeit (ATZ) passiv
NEUEINTRITTE | GRI 401-1 | 2022 | 2023 | in % |
Ø Neueintritte GESAMT | | 271 | 249 | 100% |
unter 30 Jahren | | 117 | 102 | 41% |
davon Kelag | | 30 | 37 | |
30 bis 50 Jahre | | 129 | 125 | 50% |
davon Kelag | | 61 | 55 | |
über 50 Jahre | | 25 | 22 | 9% |
davon Kelag | | 9 | 8 | |
| | | | |
Ø Neueintritte nach Geschlecht GESAMT | | 271 | 249 | 100% |
davon weiblich | | 73 | 75 | 30% |
davon Kelag | | 42 | 41 | |
davon männlich | | 198 | 174 | 70% |
davon Kelag | | 58 | 59 | |
| | | | |
Ø Neueintritte nach Gesellschaft GESAMT | | 271 | 249 | 100% |
Kelag | | 150 | 131 | 53% |
Kärnten Netz | | 51 | 43 | 17% |
Kelag Energie & Wärme | | 45 | 56 | 22% |
Kelag International | | 25 | 19 | 8% |
Tabelle_Neueintritte
FLUKTUATION | GRI 401-1 | 2022 | 2023 | in % |
Ø Mitarbeiterfluktuation GESAMT2 | | 93 | 84 | 4,6% |
unter 30 Jahren | | 31 | 26 | 31% |
davon Kelag | | 11 | 10 | |
30 bis 50 Jahre | | 49 | 43 | 51% |
davon Kelag | | 22 | 19 | |
über 50 Jahre | | 13 | 15 | 18% |
davon Kelag | | 6 | 4 | |
| | | | |
Ø Mitarbeiterfluktuation nach Geschlecht GESAMT | | 93 | 84 | 4,6% |
davon weiblich | | 25 | 26 | 31% |
davon Kelag | | 12 | 15 | |
davon männlich | | 68 | 57 | 68% |
davon Kelag | | 27 | 18 | |
| | | | |
Ø Mitarbeiterfluktuation nach Region GESAMT | | 93 | 84 | 4,6% |
Kelag | | 41 | 46 | 55% |
Kärnten Netz | | 19 | 8 | 10% |
Kelag Energie & Wärme | | 28 | 19 | 23% |
Kelag International | | 5 | 11 | 13% |
2 Austritte (in Köpfen exkl. Behaltepflicht, Leiharbeiter, Lehrlinge, Praxissemester, Ferialpraktikanten, ATZ passiv, exkl. Pensionierungen) / Ø Personalstand in Köpfen
AUS- UND WEITERBILDUNG | GRI 404-1 | 2022 | 2023 |
Ø Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT | | 14,4 | 17,7 |
bei Frauen | | 12,2 | 19,4 |
bei Männern | | 15,0 | 17,3 |
| | | |
Tage für Aus- und Weiterbildung GESAMT | | 3.048 | 3.779 |
davon Frauen | | 581 | 904 |
davon Kelag | | 410 | 633 |
davon Männer | | 2.467 | 2.875 |
davon Kelag | | 813 | 1.363 |
| | | |
Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT | | 24.384 | 30.234 |
davon Frauen | | 4.650 | 7.232 |
davon Männer | | 19.734 | 23.002 |
| | | |
Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT | | 24.384 | 30.234 |
davon Oberes Management | | 299 | 937 |
davon Mittleres Management | | 2.501 | 3.386 |
davon Mitarbeiter | | 21.584 | 25.911 |
| | | |
MA-Anzahl für Aus- und Weiterbildung GESAMT | | 1.698 | 1.706 |
davon Frauen | | 381 | 373 |
davon Männer | | 1.317 | 1.333 |
Tabelle_Weiterbildung
DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT | GRI 405-1 GRI 2-9 | 2022 | 2023 | in % |
Diversität Kontrollorgan | | 15 | 15 | 100% |
davon weiblich | | 3 | 3 | 20% |
davon männlich | | 12 | 12 | 80% |
| | | | |
Diversität Kontrollorgan | | 15 | 15 | 100% |
unter 30 Jahre | | 0 | 0 | 0% |
30 bis 50 Jahre | | 4 | 2 | 13% |
über 50 Jahre | | 11 | 13 | 87% |
| | | | |
Diversität Vorstandsebene | | 2 | 2 | 100% |
davon weiblich | | 0 | 0 | 0% |
davon männlich | | 2 | 2 | 100% |
| | | | |
Diversität Vorstandsebene | | 2 | 2 | 100% |
unter 30 Jahre | | 0 | 0 | 0% |
30 bis 50 Jahre | | 1 | 1 | 50% |
über 50 Jahre | | 1 | 1 | 50% |
| | | | |
Diversität Oberes Management | | 16 | 19 | 100% |
davon weiblich | | 2 | 3 | 16% |
davon männlich | | 14 | 16 | 84% |
| | | | |
Diversität Oberes Management | | 16 | 19 | 100% |
unter 30 Jahre | | 0 | 0 | 0% |
30 bis 50 Jahre | | 11 | 14 | 75% |
über 50 Jahre | | 5 | 5 | 25% |
| | | | |
Diversität Mittleres Management | | 69 | 76 | 100% |
davon weiblich | | 12 | 15 | 19% |
davon männlich | | 57 | 62 | 81% |
| | | | |
Diversität Mittleres Management | | 69 | 76 | 100% |
unter 30 Jahre | | 0 | 0 | 0% |
30 bis 50 Jahre | | 49 | 53 | 70% |
über 50 Jahre | | 21 | 23 | 30% |
Tabelle_Diversität1
Tabelle Diversität
DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT | GRI 405-1 | 2022 | 2023 | in% |
Diversität Mitarbeiter | | 1.577 | 1.733 | 100% |
davon weiblich | | 327 | 382 | 22% |
davon männlich | | 1.250 | 1.352 | 78% |
| | | | |
Diversität Mitarbeiter | | 1.577 | 1.733 | 100% |
unter 30 Jahre | | 261 | 328 | 19% |
30 bis 50 Jahre | | 869 | 971 | 56% |
über 50 Jahre | | 447 | 434 | 25% |
| | | | |
Chancengleichheit Menschen mit Behinderung | | 66 | 68 | 100% |
Kelag | | 28 | 29 | 43% |
Kärnten Netz | | 33 | 32 | 47% |
Kelag Energie & Wärme | | 5 | 7 | 10% |
Kelag International | | 0 | 0 | 0% |
Tabelle_Diversität2
ARBEITSSICHERHEIT | GRI 403-9 | 2022 | 2023 |
Arbeitsunfälle | | 40 | 56 |
Bagatellunfälle | | 20 | 39 |
Leichte Unfälle | | 12 | 10 |
Mittelschwere Unfälle | | 6 | 7 |
Schwere Unfälle | | 2 | 0 |
Tödliche Unfälle | | 0 | 0 |
| | | |
Ausfalltage | | 387 | 277 |
| | | |
Lost Time Injury Frequency (LTIF)3 | | 5,8 | 4,3 |
3 Arbeitsunfälle und Dienstwegeunfälle größer/gleich 1, Ausfalltag je Mio. Arbeitsstunden
Governance
Werte und Unternehmenskultur
Gelebte Unternehmenskultur ist ein konkreter Wettbewerbsvorteil und entscheidet, wie innovativ, zukunftsfähig, aber auch krisenresistent ein Unternehmen agieren kann. Eine offene Unternehmenskultur bestimmt, ob Diskussion auf Augenhöhe möglich ist und die Bereitschaft existiert, konstruktive Kritik anzunehmen. Gemeinsame Wertvorstellungen bilden die Basis einer gut gelebten Unternehmenskultur und sind wichtiger Teil der Unternehmensidentität. Sie geben den Mitarbeitern die notwendigen Richtlinien für den Arbeitsalltag und bieten ihnen Handlungsstrategien für die tägliche Interaktion mit Kunden und Kollegen. Hauptziel sind zufriedene Mitarbeiter, die sich mit den Werten des Unternehmens identifizieren können und deren Handlungen und Verhaltensweisen den Normen entsprechen und somit die Reputation des Unternehmens stärken.
Die Unternehmenskultur im Kelag-Konzern basiert auf einem System geteilter Werte und sozialer Normen. Die wesentlichen Prinzipien dieses Handelns sind:
- • Kunden- und Marktorientierung
- • Entwicklung von Neuem und gelebte Lernkultur
- • Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit
- • Zielorientiertes Handeln, Effizienz und Verlässlichkeit
- • Attraktives Arbeitsumfeld und Vertrauen
Alle Mitarbeiter verpflichten sich zur Einhaltung klarer Grundsätze, die im Kelag-Verhaltenskodex festgehalten sind und den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln im Konzern bilden. Die Kelag bekennt sich zur Einhaltung von sozialen Standards und ethischen Werten sowie zur Befolgung von nationalen, europäischen wie auch internationalen Gesetzen. Jegliche Form von Korruption und Bestechung wird verurteilt. Jedes Geschäft wird rechtlich und ethisch korrekt abgewickelt. Der Umgang mit Kollegen wie auch Geschäftspartnern soll stets mit Respekt und Fairness erfolgen. Die Förderung von Diversität und Wertschätzung im Arbeitsumfeld spiegelt das Bekenntnis der Kelag zur Chancengleichheit wider.
Der Verhaltenskodex gilt einheitlich für den Kelag-Konzern. Ausländische Tochterunternehmen können bei der Umsetzung des Verhaltenskodex nationalen Besonderheiten Rechnung tragen, wenn und insofern dies die Grundprinzipien des konzernweiten Kodex nicht beeinträchtigt. Durch ihr Handeln will die Kelag auf eine weitere Verbreitung der im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze hinwirken. Unternehmen, mit denen die Kelag in einer geschäftlichen Beziehung steht, müssen sich an die Regeln des Verhaltenskodex halten. Sollten im Rahmen geschäftlicher Beziehungen konkurrierende Regelwerke aufeinanderstoßen, strebt das Unternehmen einvernehmliches Handeln an. Der Verhaltenskodex ist die Basis für weitere betriebliche Regelungen, die sowohl branchen- als auch landestypische Besonderheiten berücksichtigen können. Um die Konzernrichtlinien im Bereich Governance und Compliance zu erfüllen, muss die Belegschaft Schulungen – in Präsenz oder virtuell – absolvieren. Mitarbeiter haben seit 2015 die Möglichkeit, über eine Whistleblower-Hotline mögliche Compliance-Fälle an die Organisation heranzutragen.

GRI 2-23, 2-26 / SDG 16
Achtung von Menschenrechten
Die Achtung und der Schutz von Menschenrechten bilden die Basis für das unternehmerische Handeln des Kelag-Konzerns. Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ethische Grundsätze stellen hierbei wesentliche Prinzipien dar. Der Kelag-Konzern ist mit Ausnahme des Kosovo ausschließlich in Ländern tätig, die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet haben. Ein Übereinkommen, das dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten dient und die Rechte von mehr als 830 Mio. Menschen in Europa schützt.
Ein klares Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten im Verhaltenskodex des Kelag-Konzerns, laufende Aktualisierungen von firmeninternen Standards und Richtlinien sowie stichprobenartige Checks der Lieferanten sichern die Einhaltung gesetzter Maßnahmen. Menschenrechtsverletzungen können konzernweit direkt über das Compliance-Management-System (CMS) beim Compliance-Verantwortlichen gemeldet werden.
Seit 2013 unterstützt die Kelag den UN Global Compact, in dem sich Unternehmen verpflichten, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen. Unterstützende Unternehmen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die folgenden Prinzipien des UN Global Compact in die Unternehmensstrategie, die Unternehmenskultur und das Tagesgeschäft zu integrieren:
- • Schutz der international verkündeten Menschenrechte
- • Gewährleistung der Nichtbeteiligung an Menschenrechtsverletzungen
- • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen
- • Eintritt für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit
- • Abschaffung von Kinderarbeit
- • Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
- • Umsichtiger Umgang mit ökologischen Herausforderungen
- • Durchführung von Initiativen zur Förderung eines verantwortlicheren Umgangs mit der Umwelt
- • Einsatz für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- • Korruptionsbekämpfung

SDG 16
Compliance und Transparenz
Regelkonformes Verhalten ist ein zentrales Element einer guten und langfristig erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Die Übereinstimmung von Werten, Handlungen und fairen Geschäftspraktiken ist daher seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der Kelag-Unternehmenskultur. Compliance steht im Kelag-Konzern für verantwortungsvolle Unternehmensführung unter Einhaltung ethischer Prinzipien und rechtlicher Vorschriften. Das Unternehmen bekennt sich zu klaren Grundsätzen, die den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln bilden. Im Kelag-Konzern sichert ein umfassend integriertes CMS nachhaltigen Geschäftserfolg durch das Schaffen von Vertrauen in das rechtmäßige Handeln des Managements und der Mitarbeiter. Risiken aus eventuellen Reputationsverlusten, Geldstrafen, Ausschlüsse von öffentlichen Ausschreibungen und Folgen für die Bewertung am Kapitalmarkt werden damit verhindert.
In allen Bereichen des unternehmerischen Handelns unterliegt der Konzern unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften. Dabei handelt es sich sowohl um internationale und nationale Regelungen als auch um regionale und lokale Vorschriften. Mindestziel ist es, diesen Ansprüchen vollumfänglich gerecht zu werden und sich nur innerhalb des vorgegebenen Handlungsrahmens zu bewegen.
Die effizienteste Möglichkeit, das Haftungspotenzial in einem Unternehmen weitestgehend zu minimieren, ist die Schaffung von Compliance-Strukturen. Im Kelag-Konzern agiert der Chief Compliance Officer als Hauptverantwortlicher im Compliance-Bereich. Zusätzlich wurden in allen Konzerngesellschaften Compliance-Verantwortliche bestellt. Bereits seit dem Jahr 2010 ist in der Kelag und ihren Tochtergesellschaften Kelag International, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme ein CMS implementiert. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Es dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswerts.
Das CMS war seit dem Jahr 2014 nach ONR 192050 in den Risikofeldern Antikorruptionsrecht, Datenschutzrecht, Kartellrecht, Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und Vergaberecht zertifiziert. Im Rahmen des jährlichen Überwachungsaudits durch die unabhängige Zertifizierungsstelle Austrian Standards erfolgte Ende 2016 erstmals auch die erfolgreiche Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 19600. Im Jahr 2021 zertifizierten sich die Kelag und ihre Tochtergesellschaften, als erste Organisationen in Österreich, nach der neuen ISO‑Norm 37301 „Compliance-Management-Systeme“, die die ISO 19600 ablöste. Die Norm soll Führungskräfte und Mitarbeiter bei regelkonformem Verhalten unterstützen. Weitere Ziele sind die Bewertung der Effektivität der Compliance-Maßnahmen und von deren Kommunikation sowie die laufende Prozessverbesserung, die Etablierung eines Hinweisgebersystems sowie die Implementierung eines Prozesses zur Untersuchung von Compliance-Vorfällen. Darüber hinaus erlangten die Kelag und ihre Tochtergesellschaften erstmalig ein Zertifikat nach der ISO 37001 „Anti-Korruptions-Managementsystem“.

GRI 3-3, 2-26 / SDG 16
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat entscheidet weisungsfrei und unabhängig. Die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt ohne Bezugnahme ihres Geschlechts. Im Zuge der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung werden die Aufsichtsratsmitglieder durch die Eigentümer bestellt, in der ihre Kompetenzen zur Befähigung präsentiert werden. Verschiedene Stakeholder-Gruppen werden vertreten, wie etwa die eigene Belegschaft durch Mitglieder des Betriebsrates. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört einer unterrepräsentierten sozialen Gruppe an. Satzungsgemäß ist die Funktionsperiode grundsätzlich auf die Dauer von drei Jahren angelegt, wobei mit Zustimmung der Eigentümer diese Periode auch um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Eine Wiederwahl nach abgelaufener Funktionsperiode ist grundsätzlich unbeschränkt möglich. Vor der Auswahl und Bestellung von neuen Aufsichtsratsmitgliedern müssen die Kandidaten eine Erklärung über ihre beruflichen Qualifikationen abgeben sowie etwaige Positionen offenlegen, die möglicherweise in Konflikt mit ihrer Unparteilichkeit stehen könnten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende wird in einem jährlichen Abstimmgespräch unter anderem zu nachhaltigen Themenbereichen und Entwicklungen des Unternehmens informiert. Das entsprechende Protokoll steht den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. Im Prüfungsausschuss wird zumindest einmal jährlich die Nachhaltigkeitsentwicklungen inklusive der wesentlichen Themen diskutiert und über etwaige Punkte abgestimmt. Darüber hinaus definiert der Aufsichtsrat auch nachhaltige Ziele für das Unternehmen. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen werden kritische Anliegen an das Kontrollorgan übermittelt. In die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fließen derzeit keine Entschädigungsbestandteile, die an ESG-Komponenten gekoppelt sind, mit ein. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Barauslagen und einem Anwesenheitsgeld für jede Sitzung eine jährliche Aufwandsentschädigung. Die Höhe des Anwesenheitsgeldes und der Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt. Für die Tätigkeiten in den Ausschüssen der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft erfolgt keine gesonderte Vergütung. Das Vergütungssystem für den Vorstand des Kelag Konzerns gliedert sich in ein Fixum und einen variablen Anteil. Der variable Anteil ist weiter untergliedert in einen Teil, der vom Unternehmensergebnis abhängt und einen Teil, der an die Erreichung von individuellen Zielen geknüpft ist. Zu Jahresbeginn werden die Ziele für das laufende Geschäftsjahr und die Zielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen und dokumentiert. Die Ergebnisse werden im Arbeitsausschuss behandelt und dann fixiert.
Die Vorstandsmitglieder sind gemäß Aktiengesetz verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung erhalten regelmäßige Compliance-Berichte und ein jährliches Compliance Audit, was schlussendlich zur Zertifizierung des CMS beiträgt.

GRI
2-9 – 2-20, 2-24
Informationssicherheit
Als Betreiber kritischer Infrastruktur trägt das Unternehmen besondere Verantwortung im Bereich der Informationssicherheit. Der Schutz von Daten und Informationen sowie die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind zentrale Aufgaben, die im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements umgesetzt werden.
Aufgrund der fortschreitenden Vernetzung und Digitalisierung im Netz-, Wärme- und Kraftwerksbereich spielt die Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie eine außerordentlich wichtige Rolle für das Unternehmen. Durch den Betrieb eines effizienten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) können Risiken reduziert und der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten kann gewährleistet werden. Informationssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die korrekte Verarbeitung von Informationen und ein wichtiger Faktor für den Geschäftserfolg des Unternehmens.
Die seit 2019 bestehende Zertifizierung des ISMS nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 bestätigt, dass das Unternehmen mit Risiken im Bereich Informationssicherheit verantwortungsbewusst und strukturiert umgeht und das Thema Informationssicherheit in seine Alltagsprozesse erfolgreich integriert hat. Der Telekom-Bereich wurde als neuer Geschäftsbereich des Kelag-Konzerns erfolgreich in das bestehende ISMS integriert und 2022 erstmalig nach ISO/IEC 27011 zertifiziert.
Zudem wird kontinuierlich an der Verbesserung des Sicherheitsniveaus und den Sicherheitsstandards zum Schutz der Kundendaten gearbeitet. So sind im Berichtsjahr keine Sicherheitsvorfälle aufgetreten, die eine Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten mit sich brachten. Die Zertifizierung des ISMS bildet die Grundlage zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG). Damit wird gewährleistet, dass das Unternehmen auch in Ausnahmesituationen (beispielsweise durch Cyberangriffe) handlungsfähig bleibt.

GRI 418-1 / SDG 16
Steuerfunktion
Seit 2021 muss die Steuerfunktion aufgrund der europäischen CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) neben Angaben zum Geschäftsmodell auch Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten machen. Mit dem GRI 207 wurden erstmals Steuerthemen als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft, da sie wesentliche Treiber ökonomischer Entscheidungen sind. Die Steuerstrategie des Kelag-Konzerns ist in einer eigenen gültigen Steuerrichtlinie kodifiziert und gibt die verbindlich einzuhaltenden Leitlinien dafür vor, dass sämtliche Steuer- und Abgabenschulden korrekt ermittelt und zeitgerecht an das zuständige Finanzamt abgeführt werden, wodurch eine steuerehrliche Gesamtgebarung sichergestellt wird. Steuerliche Gestaltungen, die als missbräuchlich qualifiziert werden und in einer Verkürzung von Steuersubstrat münden könnten, werden durch den Kelag-Konzern ausdrücklich abgelehnt. Steuerrechtliche Bestimmungen werden somit nur im rechtlich zulässigen Rahmen ausgelegt. Die Grundsätze der Steuerehrlichkeit werden durch den Vorstand gegenüber den zuständigen Mitarbeitern kommuniziert bzw. wird die Einhaltung der Grenze zwischen vertretbaren Steuergestaltungen und unethischem, steuerunehrlichem Verhalten eingefordert und überwacht. In von der Interessensvertretung Oesterreichs Energie organisierten Terminen tauschen sich die Unternehmen der E-Wirtschaft unter anderem auch über aktuelle Steuerthemen und damit verbundenen Herausforderungen aus. Die Steuerfunktion betreffende und von Stakeholdern eingebrachte Anliegen werden aufgenommen, der entsprechenden Fachabteilung zugewiesen, bearbeitet und mit entsprechendem Feedback rückgespiegelt.
Die Steuerrichtlinie ist Teil des österreichweit ausgerollten Steuerkontrollsystems. Durch das Steuerkontrollsystem wurden sämtliche steuerrelevanten Prozesse hinsichtlich Steuerrisiken analysiert und mit geeigneten präventiven und detektivischen Kontrollen versehen. Die Kontrolldurchführung und ‑dokumentation erfolgt volldigitalisiert durch ein eigenes GRC-Tool (Governance Risk Compliance). Darüber hinaus werden die größten Konzerngesellschaften mit Jänner 2023 in die „Begleitende Kontrolle“ wechseln. Die Begleitende Kontrolle stellt eine alternative Form der Betriebsprüfung dar, die nicht mehr – wie zuvor – vergangenheitsbezogen agiert, sondern im laufenden Dialog mit den Finanzbehörden anstehende Themen klärt.
Die Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH (KEH) ist seit Inkrafttreten des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) dazu verpflichtet, eine länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Reporting, CbCR) zu erstellen und an die österreichische Finanzverwaltung zu übermitteln. Erstmals musste das CbCR für das Jahr 2016 erstellt und bis 31. Dezember des Folgejahres abgegeben werden. Das CbCR beinhaltet die Daten aller Konzerngesellschaften außer jenen, die nach der at-equity Methode konsolidiert werden. Im CbCR sind die einbezogenen Konzernunternehmen zu benennen und identifizierbar zu machen. Weiters ist für jedes Konzernunternehmen eine Funktionsanalyse vorzunehmen, um seine Geschäftstätigkeit darstellen zu können. Darüber hinaus sind pro Land Informationen, wie z. B. die Summe der Umsatzerlöse mit verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen oder die Summe der gezahlten Steuer, bereitzustellen. Die bereitgestellten Daten werden in einer Anlage zum CbCR erläutert.

GRI
207-1, 207-2, 207-3, 207-4
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Kelag verfolgt konsequent eine Nulltoleranzstrategie gegenüber Korruption, Verletzung des Prinzips des fairen Wettbewerbs sowie anderen Rechtsverletzungen. Daher lautete das Ziel der Kelag, keine Verstöße in diesen Bereichen aufzuweisen. Die Kelag ist offen für den Dialog mit politischen Parteien und deren Organisationen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass politische Parteien, Abgeordnete oder Kandidaten unterstützt werden. Sämtliche Unternehmen des Kelag-Konzerns leisten keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien, Vorfeldorganisationen oder Funktionsträger.
Durch die Implementierung des CMS wurde die konzernweite Möglichkeit geschaffen, sich bei Rechtsverstößen von Entscheidungsträgern direkt und bei Bedarf anonym an die Compliance-Verantwortlichen zu wenden, die die an sie herangetragenen Informationen mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln müssen. Im Vordergrund des CMS stehen jedoch präventive Maßnahmen. In diesem Sinne bilden die stattfindenden Schulungen und Vorträge sowie im Bedarfsfall individuelle Beratungen und Auskünfte zu konkreten Fragen wichtige Schwerpunkte der Compliance-Arbeit.
Die Schulungen werden sowohl als E-Learning als auch (teilweise) in Präsenz abgehalten. Die E-Learning-Struktur ermöglicht allen Mitarbeitern regelmäßige (zumindest jährliche) Fortbildungen in diesem Bereich. Der Fortschritt wird durch einen Eskalationsprozess überwacht und dokumentiert, sodass im Berichtsjahr 305 der Belegschaft (17 %) die entsprechenden Schulungen absolvierten. Im Geschäftsjahr 2023 durchlief jeder neu eingetretene Mitarbeiter eine Präsenzschulung. Die Einhaltung von Kelag-Compliance-Grundsätzen durch Geschäftspartner wird mittels Zustimmung zu den AAB gewährleistet.

GRI 205-2, 415-1 / SDG 16
Kennzahlen Governance
Governance | GRI | 2022 | 2023 |
Korruptionsfälle | 205-3 | keine | keine |
Abgeschlossene Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten | 206-1 | keine | keine |
Nichteinhaltungen von Umweltschutzgesetzen | 2-27 | keine | keine |
Sozioökonomische Verstöße | 2-27 | keine | keine |
Sonstige Gesetzesverstöße | 2-27 | keine | keine |
Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung | 417-2 | keine | keine |
Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation | 417-3 | keine | keine |
Antikorruptions-Schulungen1 | 205-2 | 275 | 305 |
nach Angestelltenkategorie | | | 305 |
Vorstandsebene | | | 1 |
Oberes Management | | | 8 |
Mittleres Management | | | 43 |
Mitarbeiter | | | 253 |
nach Region | | | 305 |
Kelag | | | 270 |
Kärnten Netz | | | 17 |
Kelag Energie & Wärme | | | 18 |
Kelag International | | | 0 |
1 Auswertung nach Region und Angestelltenkategorie zu Geschäftsjahr 2022 noch nicht möglich gewesen.
EU-Taxonomie
Am 18. Juni 2020 wurde die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen durch das Europäische Parlament verabschiedet, die seit 1. Jänner 2022 für den Kelag-Konzern verpflichtend Anwendung findet. Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen „Green Deals“ zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument, das Unternehmen und Investoren bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützen soll.
Mit der Taxonomie-Verordnung und dem damit verbundenen delegierten Rechtsakt
1 wurden klare Leistungskriterien eingeführt, anhand derer bestimmt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeiten – in den abgedeckten Sektoren – einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des „Green Deals“ leisten. Diese Kriterien bilden für Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Grundlage, um einheitlich über grüne Tätigkeiten zu kommunizieren und den Übergang in eine nachhaltige Zukunft bewältigen zu können.
Laut Taxonomie liegt eine nachhaltige Investition dann vor, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele (UZ) beiträgt:
- • Klimaschutz
- • Anpassung an den Klimawandel
- • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Gemäß der Verordnung ist eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig einzustufen, wenn sie einen substanziellen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet, nicht zu einer bestimmten erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, unter Einhaltung von sozialen Mindestschutzstandards ausgeübt wird und technischen Bewertungskriterien, die die Kommission festgelegt hat, entspricht.
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die verpflichtende Berichterstattung über taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten dazu führen wird, dass auf dem Markt verlässlichere und besser vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen für Investoren und Interessenträger allgemein zugänglich sind. Die Pflichtangabe umfasst jeweils den Anteil der identifizierten taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nach Kennzahlen (Umsatz, CapEx und OpEx).
2Umsetzungsschritte im Kelag-Konzern
Im Kelag-Konzern wurde zur Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert, das sich seit Herbst 2021 in einem zweistufigen Erhebungsverfahren mit der Identifikation von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten sowie mit der anschließenden Prüfung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten beschäftigt. Das Projektteam setzt sich aus Mitarbeitern der Bereiche Controlling und Finanzen zusammen und wird von Fachexperten aus den Tochtergesellschaften und den technischen Bereichen unterstützt. Das Vorgehen wurde in Abstimmung mit dem Management festgelegt, das regelmäßig über den Fortschritt, mögliche Risiken sowie aktuelle Entwicklungen informiert wird.
Die Erhebung der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Kelag-Konzern erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:
- • Durchführung eines Updates zur Betroffenheitsanalyse, um verifizieren zu können, welche Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie auf den Kelag-Konzern zutreffen und ob ggf. neue Aktivitäten hinzugekommen sind
- • Identifikation taxonomiefähiger Aktivitäten gemäß dem Katalog des Climate Delegated Act bzw. der delegierten Rechtsakte, wie von der EU-Taxonomie-Verordnung (Artikel 10(6), 11(6), 12(5), 13(5), 14(5) und 15(5)) vorgesehen
- • Prüfung der zuvor identifizierten Aktivitäten gemäß den technischen Bewertungskriterien und Erhebung der relevanten Informationen für die Konformitätsprüfung
- • Abgleich der erhobenen Daten und Informationen mit den Kriterien für den wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel sowie der Vermeidung von erheblicher Beeinträchtigung (do no significant harm)
- • Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindest-
standards
Im Zusammenhang mit der Prüfung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten evaluierten technische Experten aus den jeweiligen Konzerngesellschaften bzw. Fachbereichen die für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 identifizierten taxonomiefähigen Tätigkeiten anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ enthaltenen technischen Prüfkriterien und dokumentierten die Ergebnisse transparent und nachvollziehbar. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Vorgehensweise auf Basis neu anzuwendender delegierter Rechtsakte (UZ 3-6: Delegierter Rechtsakt (EU) 2023/2486 sowie UZ 1-2: Delegierter Rechtsakt (EU) 2023/2485) angepasst. Bei dieser Anpassung konnten keine relevanten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten für die UZ 3-6 identifiziert werden.
Sozialer Mindestschutz
Die Einhaltung des gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung geforderten (sozialen) Mindestschutzes wurde auf Basis der in Art. 18 genannten Regelwerke und des „Report on Minimum Safeguards“ von Oktober 2022 der Plattform on „Sustainable Finance“ sowie der FAQs der Europäischen Kommission von Juni 2023 „Minimum safeguards under the EU Taxonomy Regulation“ festgestellt. Die Kelag orientiert sich dabei unter anderem an den Vorgaben des OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in dem sechs Schritte begleitet von unterstützenden Maßnahmen empfohlen werden:
1. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Strategien und Managementsystemen verankern.
2. Tatsächliche und potenzielle negative Effekte im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens bestimmen und bewerten.
3. Negative Effekte beseitigen, vermeiden und mindern.
4. Umsetzung und Ergebnisse nachverfolgen.
5. Umgang mit Effekten kommunizieren.
6. Gegebenenfalls Wiedergutmachung leisten oder dabei kooperieren.
Die Einhaltung der sozialen Mindestschutzstandards wird im Kelag-Konzern sowie in der Wertschöpfungskette durch Anwendung konzernweit etablierter und einschlägiger Managementansätze sowie organisatorischer Regelungen (z. B. Konzernrichtlinie Verhaltensgrundsätze, Compliance-Management-System, Verhaltenskodizes usw.) sichergestellt.
Der Kelag-Verhaltenskodex bildet in diesem Zusammenhang eine der wesentlichen Grundlagen für eine verantwortungsvolle Geschäftsgebarung mit dem Anspruch alle Mitarbeiter und Führungskräfte zu eigenverantwortlichem und integrem Handeln anzuhalten und als gemeinsame Leitlinie, die wesentlichen Grundsätze für regelkonformes und ethisches Verhalten zu vermitteln. Darüber hinaus verpflichtet die Kelag mit dem Verhaltenskodex für Geschäftspartner, dessen Grundsätze und Anforderungen auf dem Kelag-Verhaltenskodex sowie den Grundsätzen des UN Global Compact beruhen, auch sämtliche Geschäftspartner zu:
- - Einhaltung der Gesetze,
- - Respekt und Integrität,
- - Fairem Wettbewerb,
- - Verbot von aktiver und passiver Korruption/Verbot der Gewährung von Vorteilen (z. B. Geschenke) an Mitarbeiter,
- - Umweltschutz,
- - Schutz von Information und geistigem Eigentum und Datenschutz sowie
- - Förderung der vorangegangen Bestimmungen in den eigenen Lieferketten.
Des Weiteren werden diverse themenspezifische Kennzahlen erfasst und im Geschäftsbericht sowie dem Nachhaltigkeitsmagazin des Kelag-Konzerns transparent kommuniziert. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse werden sowohl positive als auch negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft identifiziert, analysiert und periodisch aktualisiert. Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette werden unter Zuhilfenahme der IntegrityNext-Plattform zur Lieferantenbewertung einbezogen. Diese unterstützt Unternehmen bei der nachhaltigkeitsspezifischen Risikoanalyse globaler Lieferketten und bildet somit einen zentralen Hebel auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.
Systemgrenze und Interne Kontrollen
Die Systemgrenzen der Berichterstattung wurden mit den Konsolidierungsgrenzen des Kelag-Konzerns gleichgeschaltet (siehe Konzernabschluss) und umfassen somit alle in- und ausländischen vollkonsolidierten Gesellschaften. Die Konsolidierung der benötigten Daten erfolgt mittels SEM bzw. Infor und für über Adaptierungen in den entsprechenden Package-Meldungen. Die somit erhobenen Quelldaten werden abschließend zentral aggregiert. Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses sind mehrere Kontrollschritte implementiert, damit Validität und Konsistenz der Datenerhebung sichergestellt werden kann.
Die festgestellten Wirtschaftstätigkeiten im KelagKonzern leisten potenziell sowohl einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ als auch zum Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“. Für den Kelag-Konzern steht der Ausbau erneuerbarer Energien und somit der Kampf gegen den Klimawandel durch die Energiewende im Zentrum der Nachhaltigkeitsbemühungen. Deshalb werden die Wirtschaftstätigkeiten dem Umweltziel „Klimaschutz“ zugeordnet und somit auch eine Doppelzählung vermieden.
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Die herangezogenen Kennzahlen und deren Darstellung basieren auf den Vorgaben
gem. Art. 8 EU-Taxonomie, den Anhängen I „KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ und II „Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ des Disclosure Delegated Act zur EU-Taxonomie
3.
Umsatz
Der Zähler zur Berechnung taxonomiefähiger bzw. taxonomiekonformer Umsätzen setzt sich aus dem Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, zusammen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (im Wesentlichen Umsätze aus der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energie, der Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie der Erzeugung und Verteilung von Wärme), und beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 840,2 Mio. EUR (2022: 698,9 Mio. EUR)
4. Die Veränderung gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 lässt sich im Wesentlichen auf eine deutlich verbesserte Wasserführung im Inland sowie marktpreisbedingte Effekte im Segment Wärme zurückführen. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2023 die Erhebungsmethodik zur Erfassung der Umsatzerlöse auf Basis der Stromerzeugung aus Wasser-, Wind- und Sonnenkraft (Wirtschaftstätigkeiten 4.1, 4.3, 4.5 sowie 4.10) der Einzelgesellschaft Kelag neu evaluiert. Daraus folgend wurde die Entscheidung getroffen, die im Geschäftsjahr 2022 angewendete Methodik an die in Verwendung befindliche Logik zur Gewinnabschöpfung auf Basis des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom anzupassen. Die Anpassung resultiert vor allem auf Basis der Tatsache, dass die anzugebenden Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 um bisher fehlende bzw. nicht berücksichtigte Preisbestandteile der Regelenergievermarktung sowie der langfristigen Vermarktung ergänzt wurden. Damit wird ein umfänglicheres und der Realität besser entsprechendes Bild, der seitens der Kelag erzielten Umsatzerlöse in die Darstellung einbezogen. Die Vergleichszahlen des Geschäftsjahres 2022 wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten, die dem Eigenbedarf
5 dienen (im Wesentlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen für Kraftwerke, den Betrieb und die Verwaltung), belaufen sich in Summe auf rd. 7,5 Mio. EUR (2022: 6,7 Mio. EUR). Ein Großteil des nicht taxonomiefähigen Nettoumsatzes entfällt gemäß EU-Taxonomie-Verordnung auf Wirtschaftstätigkeiten wie beispielsweise den Stromhandel, der den sonstigen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen ist. Den Nenner bildet die Summe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse gem. IAS 1.82 (a) in Höhe von 2.219,0 Mio. EUR (2022: 3.103,1 Mio. EUR). Siehe dazu die Angaben in den Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung (RZ 1).
KPI für Umsatz im Geschäftsjahr 2023
Capex
Als Zähler zur Berechnung von taxonomiekonformen CapEx werden Investitionen herangezogen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind oder sich auf den Erwerb von Produktion aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasemissionen gesenkt wird. Im Wesentlichen handelt es sich im Kelag-Konzern dabei um Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie zur Erzeugung und Verteilung von Wärme. Diese belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 296,0 Mio. EUR (2022: 133,1 Mio. EUR). Im Gegensatz zum Vorjahr betrifft kein Teil davon etwaige Investitionen aus Unternehmenszusammenschlüssen (2022: 2,6 Mio. EUR). Die Veränderung gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 lässt sich im Wesentlichen auf die Ausweitung des Investitionsprogramms in Anlagen zur Erzeugung erneuerbare Energie zurückführen (unter anderem Wirtschaftstätigkeit 4.5.: Akquisition von Kleinwasserkraftwerken in Spanien; Wirtschaftstätigkeit 4.3.: Erwerb von acht Windkraftanlagen auf der Steinberger Alpe im Lavanttal). Weiters sei in diesem Kontext auch auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht sowie auf den Anhang verwiesen. Es gab keine Änderung der Berechnungsmethode gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum. Der Nenner beinhaltet die Gesamtinvestitionen und umfasst die Zugänge im Anlagevermögen, die während des Geschäftsjahrs getätigt wurden, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen aufgrund von Konsolidierungskreisänderungen ergeben (vgl. hierzu Erläuterungen zur Bilanz, RZ 10 bzw. RZ 11). Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 betragen demnach 35,4 Mio. EUR bzw. in das Sachanlagevermögen gemäß IAS 16 319,1 Mio. EUR. Darüber hinaus finden Zugänge aus angesetzten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 in Höhe von 10,3 Mio. EUR Niederschlag, die bereits in den einzelnen Anlagenklassen enthalten sind. Da gemäß Definition geleistete Anzahlungen nicht Bestandteil der Kennzahl sein dürfen, werden diese in Höhe von 22,9 Mio. EUR (2022: 13,2 Mio. EUR) nicht in den Nenner miteinbezogen. Die Summe des CapEx-Nenners beläuft sich somit auf 341,9 Mio. EUR (2022: 174,6 Mio. EUR).
KPI für CapEx im Geschäftsjahr 2023
Opex
Der Zähler zur Berechnung von taxonomiekonformen OpEx setzt sich aus dem Teil der Betriebsausgaben zusammen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind oder sich auf den Erwerb von Produktion aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und auf einzelne Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasemissionen gesenkt wird. Dieser umfasst auch den Wirtschaftstätigkeiten zuordenbare Schulungen, vorausgesetzt, diese können entsprechend klassifiziert erfasst werden. Er beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf rd. 50,5 Mio. EUR (2022: 42,9 Mio. EUR). Die Veränderung gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 lässt sich im Wesentlichen aufgrund generell gestiegener Betriebsausgaben für Instandhaltungsmaßnahmen – vor allem im Rahmen der Wirtschaftstätigkeiten 4.9. und 4.10. – zurückführen. Es gab keine Änderung der Berechnungsmethode gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum. Der OpEx-Nenner ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebsausgaben definiert. Davon umfasst sind direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Schulungen sowie Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens beziehen und in einem direkten Zusammenhang mit der entsprechenden Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie stehen. Der Großteil der ausgewiesenen OpEx betrifft Betriebsausgaben, die im Wesentlichen in den zwei Positionen Materialaufwand und Aufwand für bezogenen Leistungen sowie Sonstige Aufwendungen enthalten sind. Im aktuellen Geschäftsjahr beträgt der OpEx-Nenner rd. 78,6 Mio. EUR (2022: 47,0 Mio. EUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr lässt sich im Wesentlichen auf die Einbeziehung der anteiligen OpEx aus der VHP-Beteiligung (Bezugsrechte an Wasserkraftwerken) sowie der vollumfänglichen Berücksichtigung des Gesamtschulungsaufwands zurückführen.
KPI für OpEx im Geschäftsjahr 2023

Der Energiesektor, insbesondere die Energieerzeugung, spielt im Rahmen der EU-Taxonomie eine bedeutende Rolle. Laut EU-Kommission
6 ist dieser Bereich für über ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Emissionsreduktionen in diesem Sektor sind daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung und die Erreichung der Ziele des „Green Deals“. Daher behandelt die EU-Taxonomie eine umfangreiche Zahl verschiedener Arten der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und deren Speicherung sowie Übertragung bzw. Verteilung. Aufgrund des Fokus auf erneuerbare Energien konnten im Kelag-Konzern zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und auf ihre Konformität geprüft werden, die sich auf das Umweltziel „Klimaschutz“ beziehen und aus dem regenerativen Erzeugungsportfolio rund um Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich, Südost- bzw. Südwesturopa, dem Betreiben eines Stromverteilernetzes in Kärnten sowie der österreichweiten Produktion und Versorgung mit Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung stammen.
Am 15. Juli 2022 wurde eine ergänzende delegierte Verordnung
7 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren verabschiedet. Konkret betrifft dies die Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas. Der Kelag-Konzern ist nicht im Bereich Kernenergie tätig und weist diese Wirtschaftstätigkeiten nicht aus. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen (vgl. Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung EU 2021/2139) sowie im Bau, der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen (vgl. Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung EU 2021/2139) tätig. Des Weiteren ist das Unternehmen auch nicht im Bau und der Modernisierung von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen (vgl. Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung EU 2021/2139) tätig. Es werden jedoch Anlagen für die Wärmegewinnung betrieben, in denen fossiles Gas genutzt wird. Dabei handelt es sich um Wärmeerzeugungsanlagen (Heizwerke in Fernwärmenetzen sowie Heizzentralen in Wohnanlagen). Diese Anlagen erfüllen nicht die Bedingung für die Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeit, „4.31 Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem“, da keine Anschlüsse an effiziente Fernwärmesysteme bestehen. Die Umsätze, CapEx bzw. OpEx befinden sich daher in der Zeile B „Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten“ im jeweiligen Meldebogen.
Zusätzlich konnten wenige Wirtschaftstätigkeiten als potenziell taxonomiekonform identifiziert werden, die für die Geschäftstätigkeit der Kelag nicht wesentlich sind, betragsmäßig eine untergeordnete Rolle spielen (Summe < 1 % des jeweiligen anzuwendenden Zählers) und somit keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels leisten können. Diese Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Baugewerbe und Immobilien sowie Information und Kommunikation werden als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.
WIRTSCHAFTSSEKTOR LAUT EU-TAXONOMIE | TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN* |
4. Energie | Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie, Stromerzeugung aus Windkraft, aus Wasserkraft und aus Bioenergie Übertragung und Verteilung von Elektrizität, Speicherung von Strom Fernwärme-/Fernkälteverteilung, Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie, Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen |
6. Verkehr | Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, Güterbeförderung im Straßenverkehr Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr |
7. Baugewerbe und Immobilien | Neubau, Renovierung bestehender Gebäude Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien |
8. Information und Kommunikation | Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten |
* taxonomiekonform in Grün
Anmerkungen
Für die Offenlegung der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) gemäß Taxonomie-Verordnung werden Meldebögen verwendet, die in den Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 idF 2023/2486 zur Taxonomie-Berichterstattung geregelt sind.
In den Offenlegungstabellen werden bei Bedarf folgende Abkürzungen für die sechs Umweltziele verwendet:
- • Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation)
- • Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption)
- • Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control)
- • Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and marine Resources)
- • Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy)
- • Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and ecosystems)
Durchgekreuzte Felder in den Meldebögen bedeuten, dass diese Felder nicht ausgefüllt werden müssen.
EUTAXO_ANNEX II_UMSATZ
Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023
EUTAXO_ANNEX II_CAPEX
Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023
EUTAXO_ANNEX II_OPEX
Meldebogen: OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirt-schaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023
Wirtschaftstätigkeiten die im Geschäftsjahr 2023 in den Meldebögen eine Leerzeile unter den taxonomiefähige Tätigkeiten (A.1 + A.2) auslösen würden, werden nicht separat dargestellt. In der Gesamtsumme des Vergleichswerts 2022 finden sie jedoch vollumfängliche Berücksichtigung.
EUTaxo_Annex II_Umsatz
| Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Umsatz (3) | Umsatzanteil (4) | CCM (5) | CCA (6) | WTR (7) | CE (8) | PPC (9) | BIO (10) | |
Text | | Mio. EUR | % | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | | |
A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | | | | | | | | | |
|
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie | CCM 4.1. | 2,3 | 0,1% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
|
Stromerzeugung aus Windkraft | CCM 4.3. | 36,1 | 1,7% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Stromerzeugung aus Wasserkraft | CCM 4.5. | 179,0 | 8,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Stromerzeugung aus Bioenergie | CCM 4.8. | 7,8 | 0,3% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Übertragung und Verteilung von Elektrizität | CCM 4.9. | 209,9 | 9,5% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
|
Speicherung von Strom | CCM 4.10. | 234,2 | 10,6% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15. | 85,0 | 3,8% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Installation und Betrieb elekt. WP | CCM 4.16. | 0,0 | 0,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie | CCM 4.20. | 1,4 | 0,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
|
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24. | 19,2 | 0,9% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
|
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3. | 8,1 | 0,4% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
|
Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbarer Energien | CCM 7.6. | 18,3 | 0,8% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | | 801,3 | 36,1% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
|
davon ermöglichende Tätigkeiten | | 444,1 | 20,1% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
davon Übergangstätigkeiten | | 0,0 | 0,0% | 0,0% | | | | | | |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | | | | | | | | | |
|
| | | | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL |
|
Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15. | 36,5 | 1,6% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24. | 2,3 | 0,1% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
|
Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2.3 | 0,1 | 0,0% | EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | | 38,9 | 1,7% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
|
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | | 840,2 | 37,8% | | | | | | |
|
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | |
|
Umsatz nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B) | | 1.378,8 | 62,2% | | | | | | |
|
Gesamt (A + B) | | 2.219,0 | 100,0% | | | | | | | |
1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3 CCM 7.2., CE 3.2.
4 Angepasste Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund Methodenanpassung
EUTaxo_Annex II_Umsatz
| DNSH-Kriterien (,,Keine erhebliche Beeinträchtigung") | | | | |
| CCM (11) | CCA (12) | WTR (13) | CE (14) | PPC (15) | BIO (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz, Jahr 2022 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (19) | Kategorie Übergangstätigkeiten (20) |
| Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | % | E | T |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,0% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,6% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 2,6%4 | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,1% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 6,3% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 8,0%4 | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 2,3% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | - | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,0% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,5% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,5% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | -
| | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 20,9% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 14,3% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,0% | | T |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | 1,6% | | |
| | | | | | | | 0,0% | | |
| | | | | | | | 0,0% | | |
| | | | | | | | 1,6% | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
EUTaxo_Annex II_CapEx
| Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | CapEx (3) | CapEx-Anteil (4) | CCM (5) | CCA (6) | WTR (7) | CE (8) | PPC (9) | BIO (10) | |
Text | | Mio. EUR | % | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | | |
A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | | | | | | | | | |
|
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie | CCM 4.1. | 22,7 | 6,6% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Stromerzeugung aus Windkraft | CCM 4.3. | 87,8 | 25,7% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Stromerzeugung aus Wasserkraft | CCM 4.5. | 69,0 | 20,2% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Übertragung und Verteilung von Elektrizität | CCM 4.9. | 78,4 | 22,9% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Speicherung von Strom | CCM 4.10 | 7,4 | 2,1% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 24,3 | 7,1% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Installation und Betrieb elekt. WP | CCM 4.16 | 1,0 | 0,3% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie | CCM 4.20 | 0,0 | 0,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 4,6 | 1,4% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5. | 0,3 | 0,1% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3. | 0,2 | 0,1% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbarer Energien | CCM 7.6. | 0,3 | 0,1% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | | 296,0 | 86,6% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
|
davon ermöglichende Tätigkeiten | | 85,8 | 25,0% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
davon Übergangstätigkeiten | | 0,0 | 0,0% | 0,0% | | | | | | |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | | | | | | | | | |
|
| | | | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL |
|
Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15 | 1,9 | 0,6% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24 | 4,2 | 1,2% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffent. Verkehr | CCM 6.15 | 1,6 | 0,5% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5. | 0,9 | 0,3% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6. | 1,5 | 0,4% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Neubau | CCM 7.1.3 | 0,1 | 0,0% | EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | |
Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2.3 | 1,1 | 0,3% | EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | |
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1. | 1,0 | 0,3% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | | 12,3 | 3,6% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
|
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | | 308,3 | 90,2% | | | | | | |
|
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | |
|
CapEx nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B) | | 33,6 | 9,8% | | | | | | |
|
Gesamt (A + B) | | 341,9 | 100,0% | | | | | | | |
1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3 CCM 7.1., CE 3.1.; CCM 7.2, CE 3.2.
EUTaxo_Annex II_CapEx
| DNSH-Kriterien (,,Keine erhebliche Beeinträchtigung") | | | | |
| CCM (11) | CCA (12) | WTR (13) | CE (14) | PPC (15) | BIO (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, Geschäftsjahr 2022 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (19) | Kategorie Übergangstätigkeiten (20) |
| Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | % | E | T |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 5,9% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 4,5% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 8,8% | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 38,0% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 5,6% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 10,7% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | - | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,8% | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 2,0% | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,0% | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | -
| | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | -
| | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 76,3% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 43,6% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,0% | | T |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | 0,8% | | |
| | | | | | | | 2,1%
| | |
| | | | | | | | 0,5%
| | |
| | | | | | | | 0,4%
| | |
| | | | | | | | 0,7% | | |
| | | | | | | | 0,4% | | |
| | | | | | | | - | | |
| | | | | | | | 2,8%
| | |
| | | | | | | | 8,4% | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
EUTaxo_Annex II_OpEx
| Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | OpEx (3) | OpEx-Anteil (4) | CCM (5) | CCA (6) | WTR (7) | CE (8) | PPC (9) | BIO (10) | |
Text | | Mio. EUR | % | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | J; N; N/EL(1) | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | | |
A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | | | | | | | | | | |
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie | CCM 4.1. | 0,1 | 0,1% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Stromerzeugung aus Windkraft | CCM 4.3. | 3,3 | 4,2% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Stromerzeugung aus Wasserkraft | CCM 4.5. | 13,5 | 17,3% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Übertragung und Verteilung von Elektrizität | CCM 4.9. | 20,6 | 26,3% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Speicherung von Strom | CCM 4.10. | 7,1 | 9,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15. | 1,2 | 1,6% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Installation und Betrieb elekt. WP | CCM 4.16. | 0,0 | 0,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Kraft- Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie | CCM 4.20. | 0,1 | 0,2% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24. | 4,3 | 5,5% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2.3 | 0,0 | 0,0% | J | N/EL | N/EL | N | N/EL | N/EL | |
Installation, Wartung und Reparatur v. energieeffizienten Geräten | CCM 7.3. | 0,0 | 0,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Installation, Wartung und Reparatur v. Technologien f. erneuerbare Energien | CCM 7.6. | 0,0 | 0,0% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | | 50,5 | 64,2% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
|
davon ermöglichende Tätigkeiten | | 27,7 | 35,3% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
davon Übergangstätigkeiten | | 0,0 | 0,0% | 0,0% | | | | | | |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | | | | | | | | | |
|
| | | | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL | EL(2); N/EL |
|
Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15. | 0,1 | 0,2% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie | CCM 4.24. | 0,5 | 0,6% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Beförderung mit Motorrädern, PKW und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5. | 1,0 | 1,3% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6. | 0,1 | 0,1% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1. | 0,8 | 1,0% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | | 2,5 | 3,2% | 100,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | | 53,0 | 67,4% | | | | | | | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | |
|
OpEx nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B) | | 25,6 | 32,6% | | | | | | | |
Gesamt (A + B) | | 78,6 | 100,0% | | | | | | | |
1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit / N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit / N/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
3 CCM 7.2., CE 3.2
EUTaxo_Annex II_OpEx
| DNSH-Kriterien („eine erhebliche Beeinträchtigung") | | | | |
| CCM (11) | CCA (12) | WTR (13) | CE (14) | PPC (15) | BIO (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, Geschäftsjahr 2022 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (19) | Kategorie Übergangstätigkeiten (20) |
| Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | Ja/ Nein | % | E | T |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,2% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 3,5% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 29,7% | | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 35,0% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 8,2% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 3,2% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | - | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | -
| | |
| Ja
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 10,2% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,0% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | -
| | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | -
| | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 90,0% | | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 43,2% | E | |
| Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | 0,0% | | T |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | 0,8% | | |
| | | | | | | | 3,4%
| | |
| | | | | | | | 2,2%
| | |
| | | | | | | | 0,2% | | |
| | | | | | | | 1,8%
| | |
| | | | | | | | 8,7% | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | |
Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel – Offenlegung für das GeschäftsJahr 2023
Umsatzanteil am Gesamtumsatz | | |
| taxonomiekonform je Ziel | taxonomiefähig je Ziel |
CCM | 36,1% | 37,9% |
CCA | 0,0% | 0,0% |
WTR | 0,0% | 0,0% |
CE | 0,0% | 0,0% |
PPC | 0,0% | 0,0% |
BIO | 0,0% | 0,0% |
CapEx-Anteil am Gesamt-CapEx | | |
| taxonomiekonform je Ziel | taxonomiefähig je Ziel |
CCM | 86,6% | 90,2% |
CCA | 0,0% | 0,0% |
WTR | 0,0% | 0,0% |
CE | 0,0% | 0,3% |
PPC | 0,0% | 0,0% |
BIO | 0,0% | 0,0% |
OpEx-Anteil am Gesamt-OpEx | | |
| taxonomiekonform je Ziel | taxonomiefähig je Ziel |
CCM | 64,2% | 67,4% |
CCA | 0,0% | 0,0% |
WTR | 0,0% | 0,0% |
CE | 0,0% | 0,0% |
PPC | 0,0% | 0,0% |
BIO | 0,0% | 0,0% |
Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und Fossiles Gas
Zeile | Tätigkeiten | Ja/Nein |
| Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | |
4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Weitere Nichtfinanzielle Kennzahlen
WIRTSCHAFT | GRI | Einheit | 2022 | 2023 |
Bruttowertschöpfung | 203-2 | EUR | 350.675.000 | 742.952.000 |
Regionales Beschaffungsvolumen | 204-1 | EUR | 68.700.000 | 99.728.000 |
Energieberatungen | | Anzahl | 2.555 | 3.775 |
Gehaltsratio1 | 2-21 | | 4,51 | 4,59 |
Verhältnis Vergütung Vorstand zu MA-Median2 | 2-21 | % | 105,38 | 101,71 |
E-Fahrzeuge im Fuhrpark | | Anzahl | 82 | 113 |
SOZIALES | |
Ausgewählte Sponsoring-Projekte und Kooperationen | |
Kooperationen: | |
Netzwerk „Verantwortung zeigen!“ | |
Inclusia | |
Kärntner Behindertensportverband | |
Diakonie | |
Arge Sozial | |
Caritas | |
Innovationslabor „inspire!Lab“ | |
BG/BRG Mössingerstraße Klagenfurt – Projekt Kooperationsklasse | |
Unterstützung: | |
SOS-Kinderdorf Moosburg | |
Licht ins Dunkel | |
Kärntner Krebshilfe | |
Jugendnotschlafstelle | |
Tafel Rotes Kreuz | |
Weitere Projekte: | |
Vergabe von Stipendien für das Forum Alpbach | |
Kindersicherheitsolympiade | |
Junior-Bachmannpreis | |

GRI
203-1
1 Jährliche Fixvergütung für bestbezahlte Person des Konzerns in Relation zu Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter des Konzerns ( ohne bestbezahlte Person);
Mitarbeiter-Median ohne Hochrechnung von Teilzeit-Angestellten oder unterjährigen Eintritten sowie Mitarbeitervergütung von ausländischen Gesellschaften
2 Prozentualer Anstieg der jährlichen Gesamtvergütung für bestbezahlte Person des Konzerns in Relation zu mittlerem prozentualem Anstieg der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter des Konzerns (ohne bestbezahlte Person) im Vergleich zum Vorjahr
Nichtfinanzielle Risiken
Im folgenden Abschnitt werden bedeutende nichtfinanzielle Chancen und Risiken erläutert. Die nichtfinanziellen Chancen und Risiken (sowohl inside-out als auch outside-in) werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses durch die Expertise verschiedener Fachbereiche erhoben. Das Ergebnis dieser Risikoerfassung wird in folgender Tabelle dargestellt.
Betrachtung von Risiken (-) und Chancen (+) | Wesentliche Aktionen und Maßnahmen |
VERANTWORTUNGSVOLLES ERZEUGUNGSPORTFOLIO |
- - Risiko nicht ausreichender Reserve- und Speicherkapazitäten bei einem flexiblen Erzeugungsmix
- Schaffung eines zukunftsfähigen, grünen Energiesystems
- Umfassender Ausbau der erneuerbaren Energie als essenzieller Beitrag zur Energiewende
| - Ausbauziele für Energieerzeugung aus Wasser-, Wind- sowie Solarkraft im In- und Ausland auf Grundlage eines konkreten Investitions-programms für die nächsten zehn Jahre
- Ausbau eines flexiblen Erzeugungsmix mit ausreichenden Reserve- und Speicherkapazitäten
- Die Kelag entwickelt das Kompetenzzentrum für Wasserkraft laufend weiter
- Weiterentwicklung der Kompetenz zum verantwortungsvollen Energiemanager mit einem Angebot an Flexibilitätsprodukten zur sicheren Versorgung des Energiesystems der Zukunft
- Die Energieaufbringung durch den Einsatz von Biomasse und industrieller Abwärme steht im Fokus der Kelag-Tochter Kelag Energie & Wärme
|
ENERGIEEFFIZIENZ INNERHALB DER ORGANISATION |
- Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb der Organisation liefern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
- Einsatz von zukunftsweisenden Technologien bei Kraftwerksanlagen
- Energieeffizienzpotenziale im Rahmen von Erneuerungen und umfassenden Instandsetzungen bei Kraftwerksanlagen
- Ausrollung eines konzernweiten Energiemonitoringsystems zur Evaluierung von Effizienzmaßnahmen
- Realisierung von Effizienzpotenzialen in Rechenzentren (Sustainable IT)
- Verringerung des Energieverbrauchs durch die Modernisierung des bestehenden Kommunikationskabelnetzes
- Energieeffizienzmaßnahmen im Fuhrpark
| - Laufende Umsetzung von technischen Energie-effizienzmaßnahmen in den Kraftwerksanlagen und Prüfung von effizienten Ausbauvorhaben
- Erneuerungsmaßnahmen werden entsprechend der Strategie zur Revitalisierung und Wirkungsgradsteigerung bestehender Kraftwerksanlagen durchgeführt.
- Tausch von Maschinensatz inkl. Leit- und Sekundärtechnik zur Steigerung der Anlageneffizienz und des jährlichen Regelarbeitsvermögens
- Umsetzung Energieeffizienzmonitoring an den Standorten Klagenfurt, Villach und Spittal
- Ausstattung von Betriebsstellen mit Photovoltaikanlagen
- Weitgehende Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED
- Maßnahmen zur schnelleren Erkennung von Störungen (Wasser, Heizung, Kühlung, Strom)
- Optimierung der Steuerung für Heizung und Kühlung mit einer Komplettabschaltung nicht relevanter Bereiche an Wochenenden und Feiertagen
- Austausch von Heizkörpern und die Einbindung in die bestehende Hausleittechnik sowie eine mögliche Umstellung vorhandener Heizsysteme auf Fernwärme
- Evaluierung der Energiebilanz der Rechenzentren, Optimierung des Energieverbrauchs, Nutzung der verwertbaren Abwärme sowie gezielter Einsatz von Cloud-Lösungen
- Eine dezentrale Maßnahme betrifft den Energie-einsatz durch Clients (Switch it off if it`s not in use)
- Austausch der kupferbasierten Telekomnetze durch Lichtwellenleiter führt zu einem bis zu 17-fach geringeren Energieverbrauch
- Kontinuierliches Umrüsten von Firmenfahrzeugen auf E-Fahrzeuge
|
KLIMA-, NATUR- UND UMWELTSCHUTZ | |
KLIMASCHUTZ | |
- - Langfristige Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Zunahme der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen, Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen und -verteilung
- - Erzeugung von Wärme aus fossilen Energieträgern
- - Ausstoß vor- und nachgelagerter Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette
+/-Politische Zielsetzungen zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele insbesondere der CO2-Neutralität und des Erdgasausstiegs und daraus resultierende Maßnahmen - Politische Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien
- Reduktion von direkten Treibhausgasemissionen durch Ausbau der Produktion von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme
- Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur zur Elektrifizierung des Verkehrs (E-Mobilität)
- Einsatz von technisch innovativen Lösungen zur Reduktion der Klimawirkungen
- Effiziente Nutzung der Energie durch Mitarbeiter und Kunden
| - Ausbau der Energieerzeugung aus Wasser-, Wärme‑, Wind- und Solarkraft auf Basis internationaler und europäischer Klimaziele und nationaler Vorgaben
- Umstellung des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge
- Für Extremereignisse (Erdbeben, Hochwasser, Sturm etc.) gibt es ein konzernweit ausgerolltes Krisenmanagementteam und Notfallpläne
- CO2-Vermeidung durch thermische Verwertung von Restmüll in der Kärntner Restmüllverwertung, der Tochtergesellschaft der Kelag zugunsten der Strom- und Wärmeerzeugung
- Awareness-Maßnahmen für Klimaschutz
- Belieferung der Vertriebskunden mit Strom aus 100 % Wasserkraft und Ökoenergie
- Grünes Produktangebot zur Energieeffizienzsteigerung bei Kunden: kompetente Beratung (inkl. Fördermöglichkeiten) und Umsetzungsbegleitung beim Bau von Photovoltaikanlagen, zum effizienten Einsatz von Wärmepumpen und zur E‑Mobilität
- Unterstützung des Umstiegs der Mitarbeiter auf öffentliche Verkehrsmittel durch Refundierung von Jahreskarten (Klimaticket)
- Lademöglichkeiten zuhause; Modernisierung von Beleuchtungsanlagen (Umstellung auf LED)
- Anbieten von Contracting-Lösungen zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen bei Firmenkunden
|
NATUR- UND UMWELTSCHUTZ | |
- - Beeinflussung der Lebensqualität von Mensch und Tier durch die Errichtung von Kraftwerken für Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie von Netzanlagen
- - Veränderung des Landschaftsbilds durch Bauvorhaben
- - Verbrauch natürlicher Ressourcen (Inanspruchnahme von Boden, Verbauung von Fließgewässern etc.)
- - Emissionen während der Errichtungszeit bzw. während des Betriebs von Anlagen (Lärmbelästigung, Wassertrübung, Luftemissionen etc.)
+/-Zielkonflikte zwischen dem Vorantreiben der Energiewende und dem Artenschutz durch sinnvolle gemeinsame Lösungen | - Professionelles Umweltmanagement zur Erfüllung der Anforderungen von externen und internen Stakeholdern ist im Kelag-Umweltleitbild verankert
- Laufende Maßnahmen für den schonenden Einsatz von Wasser
- Ziele in Bezug auf Biodiversität und der naturverträgliche Ausbau von erneuerbaren Energien haben hohe Priorität. Ökologische Maßnahmen zur Sicherstellung der Artenvielfalt und für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt werden laufend gesetzt
- Konzernweite rechtskonforme Betriebsführung von Erzeugungsanlagen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken
- Allfällige umweltbezogene Restrisiken der in Betrieb befindlichen Anlagen werden im Rahmen der Betriebsführung laufend evaluiert, und bei Bedarf werden Gegenmaßnahmen ergriffen
- Ermittlung von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung, Beseitigung oder Eindämmung von Umweltauswirkungen in Kooperation mit den zuständigen Behörden
- Laufende Erhebung von charakteristischen Parametern zu Gewässerökologie, Makrozoobenthos, Fischbestand und Badewasserhygiene bei Pumpspeicherkraftwerken
- Einsatz von Fischwanderhilfen zur Durchgängigkeit der Fließgewässer
- Zertifiziertes Umweltmanagementsystem der Kelag Energie & Wärme nach ISO 14001 mit jährlicher Veröffentlichung der Umsetzung der Normforderungen
- Reduktion der Emissionen des Fuhrparks durch Umstellung auf E-Mobilität
|
ABFALLMANAGEMENT UND RECYCLING | |
- - Entsorgung von gefährlichen Abfällen – Abfälle aus Produktionsrückständen (Asche als Reststoff der Wärmekraftwerke)
- Abfallvermeidung zugunsten des Umweltschutzes und Schonung der Ressourcen
| - Der Konzerneinkauf achtet auf Langlebigkeit und ökologische Verträglichkeit der Güter und Materialien
- Gezielte Abfallwirtschaft für Umweltschutz und Ressourcenschonung mit konzernweiter Verankerung von der Beschaffung bis hin zur Entsorgung (in den Allgemeinen Auftragsbedingungen, AAB)
- Fokus auf Recycling und Verwertung der Abfälle
- Ziele des Abfallmanagements im Kelag-Konzern sind ein nachhaltiger Umgang mit Abfällen sowie die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
- Maßnahmen zur Abfallreduktion werden laufend gesetzt
- Jeder Auftragnehmer des Kelag-Konzerns wird dazu verpflichtet, anfallende Abfälle sach- und fachgerecht zu trennen, sicher zwischenzulagern und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben nachweislich umweltgerecht zu entsorgen
- Im Kelag-Konzern sind Abfallbeauftrage für die Einhaltung aller abfall- und entsorgungsbezogenen Abläufe verantwortlich
|
ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT | |
- - Arbeitsunfälle
- - Arbeitsbedingte Krankheitsausfälle
- - Hantieren mit Gefahrengut
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
- Motivierte Mitarbeiter durch Gesundheitsanreize und gesundheitsfördernde Maßnahmen
- Produktivitätssteigerung durch Gesundheit
| - Implementierung eines ganzheitlichen, betrieblich verankerten Gesundheitsmanagements (ausgezeichnet mit dem BGF-Gütesiegel)
- Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Arbeitsmedizin, Ernährung, Bewegung und psychosoziale Gesundheit
- Bewusstseinsbildende Information und Angebote rund um die Themen: ergonomisches Arbeiten im Homeoffice, Stärkung des Immunsystems, Treppensteigen, Obstkörbe für Mitarbeiter, Gesundheitschecks etc.
- Betriebs-, Sport-, Spar- und Kulturverein
- Gesetzeskonforme interne Regelungen zur Arbeitssicherheit (diverse Dienstanweisungen je nach Tätigkeitsbereich)
- Gezielter Arbeitnehmerschutz durch Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards (jährliche Schulungen, sicherheitstechnische Unterweisungen, Brandschutzübungen)
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit (persönlich oder über E‑Learning)
- Laufende Awareness-Maßnahmen zur Arbeitssicherheit durch Verankerung in der Unternehmenskultur (Sicherheitsimpulse bei Meetings)
- Prävention zur Arbeitssicherheit durch die Sicherheitsfachkraft und das Projektteam „Zeit für Sicherheit“ (Erstellung eines jährlichen Unfallberichts und Ableitung sowie Umsetzung gezielter Sicherheitsmaßnahmen)
- Lehrlingsschule: Verankerung der Arbeitssicherheit in der Ausbildung
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Unfallprävention
- Arbeitsstoffmanagement: ein für alle Mitarbeiter zugängliches Arbeitsstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern in Bezug auf Handhabung, Transport und Gefahrenpotenzial
- Audit zum Arbeitsschutz im Bereich „Elektrische Netze“
|
ATTRAKTIVER ARBEITGEBER | |
- - Diskriminierung
- - Sicherstellung von Zukunftskompetenzen
- Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fachkräfteausbildung in eigener Lehrlingsschule (8 Lehrberufe)
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Ziel für ein positives und attraktives Arbeitsumfeld
- Möglichkeit für jeden Mitarbeiter, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten
| - Change-Management zur nachhaltigen Verankerung von Veränderungen in der Organisation durch Mitarbeitereinbindung und Etablierung neuer Arbeitsweisen
- Betriebliche Sozialpartnerschaft
- Ansprechende Arbeitsbedingungen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
- Aufbau und Sicherstellung der Kompetenzen für virtuelle Führung und Zusammenarbeit durch Onlinetrainingsformate
- Stärkung einer familienbewussten Führungs- und Unternehmenskultur
- Betriebs-, Sport-, Spar- und Kulturverein
- Kelag-Lehrlingsschule mit Lehrwerkstätte und Internatsbetrieb und Unterstützung von Lehre mit Matura
- Seit 2014 steht die Kindertagesstätte Kelag-Energiebündel für die Betreuung der Kleinsten ganztägig und ganzjährig zur Verfügung
- Rezertifizierung – Audit berufundfamilie zur Umsetzung einer nachhaltigen, familienorientierten Personalpolitik
- Verleihung des BGF-Gütesiegels
- Übernahme der vollen Kosten für das Öffi-Jahresticket pro Jahr für alle Kelag-Mitarbeiter in Österreich
- Mobiles Arbeiten/Homeoffice
|
DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT | |
- - Möglichkeit der Diskriminierung in allen Diversity-Dimensionen
- Diversität wird in der Belegschaft gezielt gefördert
- Grundlage für Innovationsgeist und Kreativität
| - Diversität und Chancengleichheit sind Teil der Kelag-Unternehmenskultur
- Gelebte Diskriminierungsfreiheit
- Compliance-Beauftragter als Anlaufstelle für Diskriminierungsangelegenheiten
- Flexible Arbeitszeitmodelle leisten einen wesentlichen Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit
- Schaffen von qualifizierten Arbeitsplätzen durch Führungskräfte- und Nachwuchskräfteentwicklung, Talentmanagementschulungen, Webinare und Fachkurse zu Projektmanagement und Organisations- und Teamentwicklung sowie bedarfsorientierte Mitarbeiterförderung, verbunden mit gezielten Vergütungssystemen und ‑anreizen
- Bedarfsorientierte Entwicklungsprogramme (Digital-Trainee-Programm)
- Der Verhaltenskodex beinhaltet ein Wertesystem
|
NACHHALTIGE BESCHAFFUNG | |
- - Reputationsverlustrisiko in Lieferkette durch Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitskriterien
- - Sicherstellung der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette
- Förderung regionaler Lieferanten und regionaler Wertschöpfung
| - Auswahl von Lieferanten anhand eines formalisierten Ausschreibungsverfahrens
- Wettbewerbsvorteil für Lieferanten mit implementierter Umweltmanagementnorm ISO 14001 bei der Kelag Energie & Wärme
- Einhaltung von Regelungen des Kelag-Verhaltenskodex bei Lieferanten
- Auflösung der Geschäftsbeziehung bei öffentlichem Verstoß gegen die Prinzipien des UN Global Compact
- Bewusstseinsbildung zur Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte durch allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
|
KUNDENORIENTIERUNG | |
- Steigerung der Energieeffizienz bei Kunden
- Kooperationen mit Geschäftspartnern sichern regionale Arbeitsplätze
- Verantwortungsvolles Produktportfolio
| - Höchste Priorität in den gesetzten Maßnahmen für Versorgungssicherheit und die Qualität der Versorgung
- Höchste Priorität für Datenschutz
- Umfangreiche Monitoringaktivitäten (z. B. Wasserqualität)
- Beratung der Kunden zu effizientem Verbrauchsverhalten
- Entwicklung kundenspezifischer, innovativer Prosumer- und Smart-Living-Lösungen mit Fokus auf Energieeffizienz, Autarkie und Komfort
|
VERSORGUNGSSICHERHEIT | |
- - Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle
- - Gefährdung von Personen durch Netzausfälle oder Unfälle
- - Destabilisierung des Stromnetzes aufgrund des zunehmenden Anteils an volatiler Erzeugung (v. a. aus Wind- und Solarkraft)
- Zuverlässige, leistbare Energieversorgung für Haushalte und Wirtschaft
- Bereitstellung einer technisch hochwertigen Infrastruktur mit Sicherheitsreserven
| - Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und die Qualität der Versorgung (Bereitschaftsdienst 24/7)
- Notfallpläne (für Netzinstandsetzung und ‑wiederaufbau) und regelmäßige Beübung von Krisenszenarien
- Maßnahmen zur Sicherstellung geringer Netzverluste und Vermeidung von Stromunterbrechungen
- Vorhaltung flexibler Erzeugungs- und Pumpkapazitäten zur Netzstabilisierung
- Sicherung der kritischen Anlagen sowie Systeme
- Erhöhung des Verkabelungsanteils im Mittel- und Niederspannungsnetz
- Zusammenarbeit mit benachbarten Netzbetreibern zur raschen Behebung von Störungen
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REGIONALE VERANTWORTUNG UND GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT |
- - Gefährdung von Menschen durch das Betreiben von Elektrizitäts- und Gasanlagen
- Beitrag zum Wissensaufbau zu Themen des Klimaschutzes und zur nachhaltigen Energieversorgung in der Gesellschaft
- Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen
- Förderung/Sponsoring im Sportbereich
- Verbesserung des Verbrauchsverhaltens bei Kunden
- Beitrag zur Gesundheitssicherung durch verlässliche Energieversorgung
- Stärkung regionaler Partnerschaften
| - Bekämpfung von Energiearmut in Zusammenarbeit mit Sozialvereinen
- Aufklärung der Kunden zu effizientem Verbrauchsverhalten
- Förderung von Kunst und Kultur
- Informationen und Schulungsangebote zum sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen (Schaltberechtigungskurse, Umgang mit Elektrofahrzeugen bei Unfällen und Bränden, Zusammenarbeit mit Schulen etc.)
- Vermittlung von naturwissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Schulkinder
- Unterstützung von Lehrveranstaltungen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
- Einbindung von Stakeholdern bei Projektentwicklung und der Umsetzung dieser Projekte
- Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe
- Ziel einer starken Wertschöpfung in der Region
- Regionale und gesunde Lebensmittel in konzerneigenen Küchen
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WERTE UND UNTERNEHMENSKULTUR | |
- - Ungleichbehandlung durch Netzbetreiber
- - Verstoß gegen den Kelag Verhaltenskodex bei geschäftlichen Beziehungen
- Gelebtes Wertesystem als entscheidender Wettbewerbsvorteil
- Diskriminierungsfreie Versorgung
- Sichere Informations- und Kommunikationstechnologien zum Schutz der Öffentlichkeit und Integration in bestehende Prozesse
| - Der Kelag-Verhaltenskodex formuliert klare Grundsätze für unternehmerisches und gesellschaftliches Handeln im Konzern
- Gelebte Unternehmenskultur mit gemeinsamen Wertvorstellungen bedeutet für den Kelag-Konzern Offenheit, Diskussion auf Augenhöhe, Bereitschaft für konstruktive Kritik
- Die Kelag bekennt sich zur Einhaltung sozialer Standards und ethischer Werten sowie zur Befolgung von nationaler, europäischer wie auch internationaler Gesetze
- Das Wertesystem verankert Kundenorientierung, Bereitschaft für Neues, gelebte Lernkultur, Umweltbewusstsein und nachhaltiges Handeln, zielorientiertes Handeln und Verlässlichkeit, ein attraktives Arbeitsumfeld und Vertrauen
- Das gelebte Wertesystem schafft Unternehmensidentität und stärkt die Reputation des Unternehmens
- Mitarbeiterschulungen zu Vorgaben in Konzernrichtlinien im Bereich Governance und Compliance
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ACHTUNG VON MENSCHENRECHTEN | |
- - Verletzung der Menschenrechte durch Lieferanten
- Schutz von Menschenrechten als Grundlage des unternehmerischen Handelns
| - Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ethischer Grundsätze stellt ein wesentliches Prinzip des Kelag-Konzerns dar
- Das klare Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten ist im Kelag-Verhaltenskodex verankert
- Stichprobenartige Checks der Lieferanten
über die Einhaltung der gesetzten Maßnahmen - Konzernweites Meldesystem von Menschenrechtsverletzungen über das CMS
- Seit 2013 Unterstützung des UN Gobal Compact (Verpflichtung zur Anerkennung von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung)
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COMPLIANCE UND TRANSPARENZ | |
- - Risiko des unbefugten Zugriffs auf sensible Daten
- - Verletzung der Informationssicherheit
- - Strafen und Pflichten aus Compliance- und Gesetzesverstößen
- Compliance-Organisation für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben, insbesondere auch jener zum Schutz sensibler Daten
- Hohes Vertrauen durch faires und gesetzeskonformes Verhalten
| - Konzernweit installiertes CMS, seit 2014 zertifiziert und seit 2021 als erste Organisation in Österreich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Antikorruptions-Management zertifiziert
- Verankerung von Compliance, Informationssicherheit und Gleichbehandlung im Unternehmen (Compliance-Handbuch, Verhaltensregeln, interne Unternehmensrichtlinien etc.)
- Organisatorische Verankerung durch den Chief-Compliance-Officer, die Compliance-Beauftragten und den Chief-Information-Security-Officer
- Zertifizierung im Bereich der Informationssicherheit für Kelag und Kärnten Netz (ISO 27001 und ISO 27019)
- Jährliche konzernweite Compliance-Risikoerhebung
- Sensibilisierung der Mitarbeiter durch regelmäßige Compliance-Schulungen
- Compliance-Prüfung von wesentlichen Geschäftspartnern
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BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG |
- - Möglichkeit der Korruption
- Compliance-Organisation mit Schwerpunkt auf Korruptionsprävention zur Verhinderung rechtswidrigen und korrupten Verhaltens
| - Standardisiertes Hinweisgebersystem: internetbasiertes und anonymes Meldesystem für Compliance-Verstöße und unternehmensschädigende Handlungen
- Neutralität in der Auftragsvergabe durch Vieraugenprinzip
- Systemgestütztes Ausschreibungsverfahren als Grundlage für die formellen vergaberechtlichen Beschaffungsvorgänge
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NACHHALTIGE UNTERNEHMENSWERTSTEIGERUNG |
- - Risiko eines Wertverlusts bei Eigen- und Fremdkapitalinvestoren
- - Zukünftige Verfügbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen
- - Risiko der IT-Geschäftsfähigkeit
- - Risiken eines technologischen Umstiegs auf andere IT-Systeme
- - Cyberkriminalität
- wertorientierte Wachstums- und Innovationsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien (Wasser-, Wind- und Solarkraft sowie Biomasse) als langfristiger Erfolgsfaktor
- Wertorientierte Investitionen als wichtiger Impuls für den Wirtschaftsstandort und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Verbesserung der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Kelag-Wertschöpfungskette
- Forcierung Sustainable Finance
- S&P-Bonitätsrating im soliden A-Bereich
- Stabile Dividendenentwicklung
- Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Infrastrukturprojekte
- Stärkung im Bereich digitaler Energieeffizienz- und dezentraler Lösungen
- Innovative Geschäftsmodelle und Digitalisierung
- Zugang zu neuen Technologien und Geschäftsmodellen
| - ESG-Rating der Kelag – Gold-Nachhaltigkeitsrating – als zentrales KPI
- Konsequente Umsetzung der Strategie für die grüne, digitale und elektrische Energiezukunft der Kelag
- Konzernweit etablierte, ausgewogene Chancen- und Risikomanagementprozesse
- Intensiver Fokus auf die Themen Digitalisierung, Innovation und erneuerbare Energien
- Maßnahmen zu Effizienz- und Performancesteigerungen
- Integriertes Geschäftsmodell
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten - Selektiver, wertorientierter Ausbau der Breitbandinfrastruktur
- Begegnen von Forderungen seitens Investoren, Banken und Marktteilnehmern durch ESG-linked Finanzierung
- Umfassende Prüfung von Investitionsprojekten
- Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Investitionstätigkeit und Dividendenpolitik
- Teilnahme an Innovationsnetzwerken und Kooperationen
- Positionierung als kundenorientierter Full-Service-Energiedienstleister der Zukunft mit smarten und innovativen Lösungen
- Weiterentwicklung zu einem digitalen Unternehmen mit den Grundsteinen der Geschäftsprozessautomatisierung und ‑optimierung
- Prozessdigitalisierung (Robotic Process Automation, Analytics, Predictive Maintenance)
- Entwicklung eines ganzheitlichen Kelag-Data-Governance-Operating-Modells und Integration klarer Data-Governance-Strukturen in die Organisation
- Phishing-Alarm-Button als Awareness-Maßnahme gegen Cyberkriminalität
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GRI Content Index
Anwendungserklärung | KELAG-Kärntner Elektrizitäts AG hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 berichtet. |
Verwendeter GRI 1 | GRI 1: Grundlagen 2021 |
Anwendbare(r) GRI- Branchenstandard(s) | Kein Sektor-Standard veröffentlicht |
| Auslassung |
GRI- Standard | Angabe | Seite | Anforderung ausgelassen | Grund | Erklärung |
Allgemeine Angaben |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-1 Organisationsprofil | |
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden | |
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle | Berichtsperiode Finanzielle und Nichtfinanzielle Berichterstattung: 01.01.2023 – 31.12.2023 jährlich Publikationsdatum: 23.04.2024 nachhaltigkeit@kelag.at |
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen | |
2-5 Externe Prüfung | Unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft |
2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen | | |
2-7 Angestellte | | | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-8 Mitarbeiter, die keine Angestellten sind | b. durchschnittliche Köpfe über Berichtszeitraum c. Leiharbeiter wurden übernommen |
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung | iv. kein Mitglied hat eine weitere Position inne, welche die Aufgaben in der Organisation beeinträchtigt |
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans | | | |
2-11 Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans | | | |
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen | | | |
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | | | |
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | | | |
2-15 Interessenkonflikte | | | |
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen | b. keine Angelegenheiten im Berichtsjahr |
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | | | |
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GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | | | |
2-19 Vergütungspolitik | | a. ii., iv., v. | nicht anwendbar | Die Gehälter der Aufsichtsratsmitglieder enthalten keine der angeführten Komponenten. |
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung | | | |
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | | | |
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung | | | |
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | c. https://www.kelag.at/ueber-kelag/verhaltenskodex.htm d. jeder Mitarbeiter jeder Ebene muss dem Verhaltenskodex mittels des Richtlinienzustimmungssystems zustimmen |
2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen | | | |
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen | d. Stakeholder können sich direkt mit dem Kundenservice in Verbindung setzen, um gemeinsam Lösungen zu finden e. durch Einholen von Feedback werden Maßnahmen analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet |
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen | | | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen | | | |
2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | | | |
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern | | | |
2-30 Tarifverträge | | | |
Wesentliche Themen |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen | | | |
3-2 Liste der wesentlichen Themen | | | |
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 201 Wirtschaftliche Leistung 2016 | 201-1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert | | | |
201-2 Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen | | 201-2 | Informationen nicht verfügbar | Umsetzung entsprechend CSRD für Geschäftsjahr 2024 geplant |
| | | | |
GRI 201 Wirtschaftliche Leistung 2016 | 201-3 Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne | | | |
201-4 Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand | | a. i.-ii.; iv.-viii. | nicht anwendbar | keine der angeführten finanziellen Unterstützungen treffen zu |
Unternehmens- Indikator | EcoVadis-Gesamtscore im Berichtsjahr: 71 Punkte | | | |
Verantwortungsvolles Erzeugungsportfolio |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 417 Marketing und Kennzeichnung 2016 | 417-1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung | | | |
417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung | | | |
417-3 Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation | | | |
Unternehmens- Indikator | Investitionen in die erneuerbare Stromerzeugung im Berichtsjahr: 188,9 Mio. EUR | | | |
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Energieeffizienz innerhalb der Organisation |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 302 Energie 2016 | 302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation | | c. iii.-iv. d. iii.-iv. | nicht anwendbar | kein Verbrauch von Kühlenergie und Dampf |
302-2 Energieverbrauch außerhalb der Organisation | | | | |
302-3 Energieintensität | | | |
302-4 Verringerung des Energieverbrauchs | | 302-4 | Informationen nicht verfügbar | Umsetzung im Geschäftsjahr 2024 im Zuge des SBTi-Projektes |
302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | | 302-5 | nicht anwendbar | verkauftes Produkt ist selbst Energie |
Klima-, Natur- und Umweltschutz |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 305 Emissionen 2016 | 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | e. Umweltbundesamt AT, BEIS, Climatiq |
| | |
GRI 305 Emissionen 2016 | 305-2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | c. Berechnung in CO2e. Die jeweiligen Emissionsfaktoren berücksichtigen dabei die folgenden Gase nach IPCC: Neben Kohlendioxid (CO₂) wurden die laut UNFCCC/Kyoto-Protokoll geforderten Treibhausgase bei der Berechnung berücksichtigt: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) e. Umweltbundesamt AT, BEIS, Climatiq |
305-3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | b. Berechnung in CO2e. Die jeweiligen Emissionsfaktoren berücksichtigen dabei die folgenden Gase nach IPCC: Neben Kohlendioxid (CO₂) wurden die laut UNFCCC/Kyoto-Protokoll geforderten Treibhausgase bei der Berechnung berücksichtigt: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) f. Umweltbundesamt AT, BEIS, Climatiq |
305-4 Intensität der Treibhausgasemissionen | c. In die Intensitätsberechnung wurden alle Treibhausgasemissionsarten (Scope 1,2 und 3) inkludiert d. Berechnung in CO2e. Die jeweiligen Emissionsfaktoren berücksichtigen dabei die folgenden Gase nach IPCC: Neben Kohlendioxid (CO₂) wurden die laut UNFCCC/Kyoto-Protokoll geforderten Treibhausgase bei der Berechnung berücksichtigt: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) |
305-5 Senkung der Treibhausgasemissionen | | 305-5 | Informationen nicht verfügbar | Umsetzung im Geschäftsjahr 2024 im Zuge des SBTi-Projekts |
305-6 Emissionen Ozon abbauender Substanzen | | 305-6 | nicht anwendbar | aufgrund Unwesentlichkeit nicht erhoben |
| | | | | |
GRI 305 Emissionen 2016 | 305-7 Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen | | 305-7 | nicht anwendbar | aufgrund Unwesentlichkeit nicht erhoben |
GRI 304 Biodiversität 2016 | 304-1 Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden | a. iv. Bei den Standorten in oder neben Schutzgebieten handelt es sich um Kraftwerke |
| a. vi.-vii. | Informationen nicht verfügbar | Evaluation von Umweltmanagement für das Geschäftsjahr 2024 |
304-2 Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität | | | |
304-3 Geschützte oder renaturierte Lebensräume | | 304-3 | Informationen nicht verfügbar | keine Erfolgsmessung bei Renaturierungsmaßnahmen |
304-4 Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind | | 304-4 | Informationen nicht verfügbar | Umweltmanagement soll 2024 Daten evaluieren |
GRI 303 Wasser und Abwasser 2018 | 303-1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource | | | |
303-2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung | | | |
| | | | | |
GRI 303 Wasser und Abwasser 2018 | 303-3 Wasserentnahme | | a. iii.-iv.
c. i.-ii.
| nicht anwendbar
Informationen nicht verfügbar
| weder Meerwasser noch produziertes Wasser Teil der Tätigkeiten Keine Aufschlüsselung nach Filtrattrockenrückstand möglich |
303-4 Wasserrückführung | | a.-b., e.
c.
| nicht anwendbar
Informationen nicht verfügbar | Wasserführung ausschließlich in Oberflächengewässer oder öffentliche Wasserversorgung |
303-5 Wasserverbrauch | | c. | nicht anwendbar | Keine ab- bzw. prozesswasserbedingte Auswirkung bei Wasserspeicherung verursacht |
Abfallmanagement und Recycling |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 301 Materialien 2016 | 301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | | 301-1 | nicht anwendbar | das Unternehmen produziert kein physisches Produkt |
301-2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe | | 301-2 | nicht anwendbar | das Unternehmen produziert kein physisches Produkt |
301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien | | 301-3 | nicht anwendbar | das Unternehmen produziert kein physisches Produkt |
GRI 306 Abfall 2020 | 306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen | | | |
306-2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen | | | |
306-3 Angefallener Abfall | | | |
306-4 Entsorgung umgeleiteter Abfall | d. Abfälle werden allesamt außerhalb des jeweiligen Standortes entsorgt |
306-5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall | d. Abfälle werden allesamt außerhalb des jeweiligen Standortes entsorgt |
Attraktiver Arbeitgeber |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-7 Angestellte | | | |
2-30 Tarifverträge | | | |
GRI 202 Marktpräsenz 2016 | 202-1 Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn | | 202-1 | Informationen nicht verfügbar | keine festgeschriebene Definition des Standardeintrittsgehalts und Auslassung aufgrund fehlender Anforderung der Kennzahl laut CSRD im Folgejahr |
| | |
GRI 202 Marktpräsenz 2016 | 202-2 Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte | Alle Führungskräfte des oberen Managements aus lokaler Gemeinschaft der Region Kärnten bzw. Österreich. |
GRI 401 Beschäftigung 2016 | 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation | | | |
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden | b. alle Betriebsstätten werden miteinbezogen |
401-3 Elternzeit | | a., c.-e. | Informationen nicht verfügbar | Umsetzung geplant für 2025 |
GRI 402 Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016 | 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen | b. EVU-Kollektivvertrag beinhaltet keine entsprechenden Bestimmungen |
GRI 404 Aus- und Weiterbildung 2016 | 404-1 Durchschnittliche Stundenanzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellte | | | |
404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | | | |
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten | | a. | Informationen unvollständig | Aufteilung nach Geschlecht im System noch nicht möglich. Umsetzung für GJ 2024 geplant |
Diversität und Chancengleichheit |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 405 Diversität und Chancengleichheit 2016 | 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | | | |
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern | | | |
GRI 406 Nichtdiskriminierung 2016 | 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen | keine Vorfälle im Berichtsjahr |
Arbeitssicherheit und Gesundheit |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 403 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 | 403-1 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | | | |
403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen | | | |
403-3 Arbeitsmedizinische Dienste | | | |
| | | | |
GRI 403 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 | 403-4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | | | |
403-5 Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | | | |
403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter | | | |
403-7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | | 403-7 | nicht anwendbar | Evaluation entsprechend CSRD für Geschäftsjahr 2024 geplant |
403-8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind | | | |
| | |
GRI 403 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 | 403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen | a. v. MA-Anzahl (1.842) x Stunden pro MA (1.740) = 3.205.080 Stundenbasis c. i. mittels Meldung bei Sicherheitsbeauftragten |
| a. iv
b. i.-v.
c. iii.
f. | nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
Informationen nicht verfügbar | aufgrund der niedrigen Fallzahl und der unterschiedlichen Unfalltypen kann kein Rückschluss gezogen werden; Leiharbeiter sind in den Auswertungen inkludiert, repräsentieren jedoch keinen signifikanten Anteil an der Gesamtbelegschaft, womit keine gesonderte Auswertung erfolgt; keine Detailangabe, da Einzelfallbetrachtung und separater Arbeitsunfallbericht fehlende Daten; Kelag International nicht inkludiert, aufgrund fehlender Dateneinmeldung |
403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen | | 403-10 | Informationen nicht verfügbar | Erkrankungen können nicht direkt auf die ausgeführten Tätigkeiten zurückgeführt werden |
|
Versorgungssicherheit |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
Unternehmens- Indikator | Investitionen in die Netzinfrastruktur im Berichtsjahr: 88,9 Mio. EUR | | | |
Regionale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 203 Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016 | 203-1 Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen | | | |
203-2 Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen | | | |
| | | | | |
GRI 413 Lokale Gemeinschaften 2016 | 413-1 Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogramme | | a. i.
a. iv.
a. vi.
a. vii.
| nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar | Bei Projektentwicklungen werden soziale Aspekte mit Stakeholdern besprochen. Es erfolgt jedoch kein soziale Folgenabschätzung statt. Kein formales Programm zur Förderung des Gemeinwesens vorhanden. Keine explizite Unterscheidung von schutzbedürftigen Gruppen. Stakeholder werden in der Projektentwicklung miteinbezogen. Es gibt kein formelles Beschwerdeverfahren. |
413-2 Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften | Es gibt keine Geschäftstätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Potenzial für negative Auswirkungen oder tatsächliche negative Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften haben. |
Nachhaltige Beschaffung |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen | | | |
GRI 204 Beschaffungspraktiken 2016 | 204-1 Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten | | | |
GRI 308 Umweltbewertung der Lieferanten 2016 | 308-1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | | 308-1 | Informationen nicht verfügbar | Start der Bewertung nur mit ausgewählten bestehenden Lieferanten |
308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen | | | |
GRI 414 Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 | 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | | 414-1 | Informationen nicht verfügbar | Start der Bewertung nur mit ausgewählten bestehenden Lieferanten |
414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen | | | |
Kundenorientierung |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen | d. Stakeholder können sich direkt mit dem Kundenservice in Verbindung setzen, um gemeinsam Lösungen zu finden e. durch Einholen von Feedback werden Maßnahmen analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet |
| | | | | |
GRI 416 Kundengesundheit und –sicherheit 2016 | 416-1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit | | 416-1 | nicht anwendbar | für Produkte, wie Strom, Wärme oder Telekom nicht zutreffend |
416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit | | 416-2 | nicht anwendbar | für Produkte, wie Strom, Wärme oder Telekom nicht zutreffend |
Werte und Unternehmenskultur |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | | | |
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen | | | |
Achtung von Menschenrechten |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
Compliance und Transparenz |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
| | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung | iv. kein Mitglied hat eine weitere Position inne, welche die Aufgaben in der Organisation beeinträchtigt |
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans | | | |
2-11 Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans | | | |
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen | | | |
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | | | |
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | | | |
2-15 Interessenkonflikte | | | |
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen | b. keine Angelegenheiten im Berichtsjahr |
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | | | |
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | | | |
| | | | | |
GRI 2 Allgemeine Angaben 2021 | 2-19 Vergütungspolitik | | a. ii., iv., v. | nicht anwendbar | Die Gehälter der Aufsichtsratsmitglieder enthalten keine der angeführten Komponenten. |
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen | | | |
GRI 418 Schutz der Kundendaten | 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten und den Verlust von Kundendaten | | | |
GRI 207 Steuern 2019 | 207-1 Steuerkonzept | | | |
207-2 Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement | | | |
207-3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken | | | |
207-4 Länderbezogene Berichterstattung | |
| b. | Informationen nicht verfügbar | Aktuell keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht für den Konzern |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
GRI 3 Wesentliche Themen 2021 | 3-3 Management der wesentlichen Themen | | | |
GRI 205 Antikorruption 2016 | 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | | a. | Informationen nicht verfügbar | Einzelne Standorte wurden nicht direkt überprüft. Korruptionsrisiken wurden gesamthaft eruiert |
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung | d. Aufsichtsrat wird gesondert zu Korruption geschult |
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle | | | |
GRI 415 Politische Einflussnahme 2016 | 415-1 Parteispenden | | | |
Ausblick
Die Energie-zukunft hat begonnen
Den Weg in eine grüne, zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegte Zukunft können wir nur dann erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen sind und unsere Energiezukunft nachhaltig gestalten. Um ein ökologisches und sicheres Energiesystem zu erschaffen, benötigen wir einen ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien, in dem soziale, energiewirtschaftliche wie auch ökologische Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf Basis der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung sowie der zunehmenden Bestrebungen zum Erreichen der Klimaneutralität von Unternehmen und Ländern, liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien.
Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2023 war maßgeblich durch eine, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022, um rd. 30 Prozentpunkte verbesserte Wasserführung sowie durch ein außerordentlich gutes Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH geprägt. Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität weiterhin dazu nutzen in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren.
Natürlich nachhaltig
Wir alle sind uns bewusst, dass das gegenwärtige Energiesystem nicht ohne schwerwiegende ökologische Konsequenzen von globalem Ausmaß aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung von begrenzt vorhandenen, fossilen Rohstoffen ist eine Sackgasse und die Umweltzerstörung durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase treibt den Klimawandel immer weiter voran. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr sind in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern geprägt.Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es vor allem der Transformation des Wärme- und Verkehrssektors.
Wir haben uns bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie, auf Basis erneuerbarer Energien, ist Grundlage unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.
Wir stellen uns der Herausforderung, den Anteil fossiler Energie in unserem System weiter zu verringern.
Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel unserer Bestrebungen ist es, den EcoVadis-Gold-Status zu halten. Dies ist für uns ein Ansporn, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energie und den Klimaschutz auch im Geschäftsjahr 2024 gezielt vorantreiben. Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Diese beinhalten neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissens- und Informationsaufbau sowie Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte gewinnen zu können.
Anlässlich des 100-jährigen Unternehmensjubiläums hat sich die Kelag dazu verpflichtet, ihre Aktivitäten zur Förderung des kulturellen, sozialen und Bildungslebens in Kärnten auszuweiten. Dafür befindet sich eine „100 Jahre Kelag Stiftung“ in Gründung, die mit einer Gesamtsumme von 10 Mio. Euro unterschiedliche Projekte aus den angesprochenen Bereichen unterstützen wird. Spezielles Augenmerk will die Kelag auch auf Großprojekte zur Förderung junger Talente legen, um deren Bildungschancen zu steigern. Die Unterstützung der kulturellen Bedeutung und Vielfalt Kärntens zielt schließlich darauf ab, die Anziehungskraft und Sichtbarkeit des Bundeslandes durch eine lebendige Kulturszene zu erhöhen. Auch liegt der Schwerpunkt darauf, den Zugang zu Kunst und Kultur möglichst niederschwellig zu gestalten und jungen Talenten Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.
Gemeinsam in die Energiezukunft
Das Geschäftsmodell des Energieversorgungsunternehmens auf Basis erneuerbarer Energien hat sich trotz Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren als robust und zukunftsfähig erwiesen. Die derzeit beherrschenden Themen sind weiterhin die volatile Preissituation an den Strom- und Gasmärkten, die Kundenresonanz auf an die Entwicklungen angepasste Preisstellungen sowie die Verzögerungen und Preiserhöhungen bei Beschaffungsgütern. Damit die Energiewende gelingen kann, braucht es vor allem stabile gesetzliche Rahmenbedingungen.
Wir wollen und werden
der Elektromotor
Kärntens sein.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden auch weiterhin eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung mehr denn je bewusst. Im Geschäftsjahr 2024 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Für den Ausbau der erneuerbaren Energie und des Leitungsnetzes werden wir in den kommenden zehn Jahren insgesamt 3 Mrd. Euro in die Hand nehmen. Als unmittelbaren Beitrag zur Lösung der Krise genehmigte der Aufsichtsrat der Kelag für das Geschäftsjahr 2024 ein grünes Rekordinvestitionsprogramm in Höhe von rd. 420 Mio. EUR, die in die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft sowie Wind- und Sonnenenergie, in den Ausbau der Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme sowie in den Ausbau und die Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert werden. Wir sehen uns nach wie vor mit einer erhöhten Risikolage am Markt konfrontiert, die wir regelmäßig evaluieren. Als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette können wir selbige aber auch durch unser robustes Geschäftsmodell zumindest teilweise mitigieren.
Wir erwarten für das Jahr 2024 aufgrund des schnellen Rückgangs der Großhandelspreise für Strom sowie der gesunkenen Gewinnerwartung aus der Zurechnung des anteiligen Ergebnisses an der VERBUND Hydro Power GmbH einen Ergebnisrückgang bei weiterhin positivem Ergebnis. Allerdings könnten sich vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen an den Energiebörsen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und etwaigen weiteren Maßnahmen zur teilweisen Abschöpfung von Gewinnen bei Energieunternehmen auch größere Ergebnisschwankungen ergeben.
Klagenfurt am Wörthersee, am 6. März 2024
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
- • Wirtschaftsprognose Österreich – Die jüngste gesamtwirtschaftliche Prognose für Österreich, bezogen von https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-surveillance-eu-economies/austria/economic-forecast-austria_en?prefLang=de&etrans=de
- • Oesterreichische Nationalbank: Konjunktur Aktuell – Berichte uns Analysen zur wirtschaftlichen Lage: Konjunktur aktuell - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
- • IWF: World economic outlook – Navigating Global Divergences, bezogen von
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023?cid=ca-com-compd-pubs_belt vom November 2023 - • Herbstprognose 2023: Leichte Erholung nach einem schwierigen Jahr, bezogen von
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/herbstprognose-2023-leichte-erholung-nach-einem-schwierigen-jahr-2023-11-15_de#:~:text=Insgesamt%20geht%20die%-20Herbstprognose%20f%C3%BCr,der%20Sommerprognose%20der%20Kommission%20liegt. vom November 2023 - • WIFO: Kaufkraft steigt nach milder Rezession, bezogen von
https://www.wifo.ac.at/themen/konjunktur/kurz-_und_mittelfristige_prognosen/wifo-konjunkturprognose vom Dezember 2022 - • Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI), bezogen von
https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/volkswirtschaftliche-gesamtrechnungen/bruttoinlandsprodukt-und-hauptaggregate
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
- • E-Control Homepage: www.e-control.at
- • Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) Website: www.zamg.ac.at
- • EEX Homepage: www.eex.com
- • Montana-Energie Homepage: www.montana-energie.at
- • Bloomberg
- • Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
- • BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
- • BMK Infothek: https://infothek.bmk.gv.at/
- • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at/
- • COP 28 UAE (Weltklimakonferenz): https://www.cop28.com/
- • EURACTIV: https://www.euractiv.de/
- • Europäische Kommission (Press Corner): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/en
- • Europäisches Parlament (Press Room): https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room
- • Europäische Union (EU-Recht): https://eur-lex.europa.eu
- • Rat der Europäischen Union (Press Releases): https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
- • Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: https://www.gaswaerme.at/
- • Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
- • Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
- • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: https://www.ris.bka.gv.at
- • Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: https://www.voewg.at/
- • Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
Kapitel finanzen
- • KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016
Konzernabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR | RZ | 01.01.-31.12.2023 | 01.01.-31.12.2022 |
Umsatzerlöse | // 1 | 2.218.915 | 3.103.134 |
Sonstige Erträge | // 2 | 80.175 | 86.985 |
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | // 3 | -1.447.876 | -2.671.704 |
Personalaufwand | // 4 | -199.778 | -169.327 |
Abschreibungen | // 5 | -184.004 | -134.540 |
Sonstige Aufwendungen | // 6 | -133.228 | -94.960 |
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen | // 12 | 224.557 | 138.549 |
Operatives Ergebnis | | 558.761 | 258.138 |
Finanzerträge | // 7 | 8.312 | 1.291 |
Finanzaufwendungen | // 7 | -23.918 | -18.746 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | | 543.154 | 240.683 |
Ertragsteuern | // 9 | -80.328 | -26.007 |
Ergebnis nach Ertragsteuern | | 462.826 | 214.676 |
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern | | 651 | 489 |
Konzernergebnis (zuzurechnen den Aktionären der Kelag) | | 462.175 | 214.186 |
Gesamtergebnisrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR | RZ | 01.01.-31.12.2023 | 01.01.-31.12.2022 |
Ergebnis nach Ertragsteuern | | 462.826 | 214.676 |
Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden | | -19.352 | 36.002 |
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | // 23 | -23.774 | 46.465 |
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht in die GuV umgegliedert werden | | 5.468 | -14.115 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen – Anteil am sonstigen Ergebnis | | -1.046 | 3.651 |
Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden | | 159.075 | -39.309 |
Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen | | -95 | -33 |
Sicherungsgeschäfte aus der Absicherung von Zahlungsströmen | // 13 | 206.946 | -49.247 |
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden | | -47.776 | 9.971 |
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) | | 139.723 | -3.308 |
| | | |
Gesamtperiodenergebnis | | 602.548 | 211.368 |
Zuzurechnen den Aktionären der Kelag | | 601.898 | 210.879 |
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern | | 651 | 489 |
Bilanz des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR | RZ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Langfristige Vermögenswerte | | 2.461.084 | 2.324.409 |
Immaterielle Vermögenswerte | // 10 | 369.027 | 365.428 |
Sachanlagen | // 11 | 1.503.869 | 1.331.680 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | // 12 | 419.309 | 333.765 |
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen | // 14 | 26.243 | 25.152 |
Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | // 15 | 119.274 | 223.362 |
Latente Steueransprüche | // 16 | 23.362 | 45.021 |
Kurzfristige Vermögenswerte | | 1.120.381 | 911.422 |
Vorräte | // 17 | 82.855 | 69.057 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | // 18 | 956.207 | 743.277 |
Liquide Mittel | // 19 | 81.319 | 99.088 |
Vermögenswerte | | 3.581.465 | 3.235.830 |
Eigenkapital | | 1.656.369 | 1.158.856 |
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital | // 20 | 1.642.268 | 1.142.257 |
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital | // 21 | 14.101 | 16.600 |
Langfristige Schulden | | 1.124.110 | 1.205.768 |
Finanzverbindlichkeiten | // 22 | 568.662 | 541.499 |
Rückstellungen | // 23 | 316.566 | 317.144 |
Latente Steuerschulden | // 16 | 53.475 | 11.325 |
Baukostenzuschüsse | // 24 | 106.546 | 100.682 |
Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | // 25 | 78.862 | 235.118 |
Kurzfristige Schulden | | 800.986 | 871.206 |
Finanzverbindlichkeiten | // 26 | 26.093 | 23.662 |
Rückstellungen | // 27 | 47.352 | 61.935 |
Ertragsteuerschulden | | 70.333 | 25.155 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | // 28 | 657.208 | 760.454 |
Eigenkapital und Schulden | | 3.581.465 | 3.235.830 |
Entwicklung des Eigenkapitals
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR | Grundkapital | Kapitalrücklagen | Angesammelte Ergebnisse | Währungsdifferenzen | Rücklage für Sicherungsgeschäfte | Aktionären der Kelag zurechenbares Eigenkapital | Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital | Gesamtsumme Eigenkapital |
Stand per 01.01.2022 | 58.160 | 45 | 996.757 | -1.155 | -62.299 | 991.510 | 16.000 | 1.007.510 |
Periodenergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | 214.186 | 0 | 0 | 214.186 | 489 | 214.676 |
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | 36.002 | -33 | -39.276 | -3.308 | 0 | -3.308 |
Gesamtperiodenergebnis | 0 | 0 | 250.188 | -33 | -39.276 | 210.879 | 489 | 211.368 |
Dividende | 0 | 0 | -60.000 | 0 | 0 | -60.000 | -2.164 | -62.164 |
Erwerb von Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.152 | 2.152 |
Übrige Eigenkapitaländerungen | 0 | 3 | -7 | 0 | -126 | -132 | 123 | -9 |
Stand per 31.12.2022 | 58.160 | 49 | 1.186.938 | -1.188 | -101.701 | 1.142.257 | 16.600 | 1.158.856 |
| | | | | | | | |
Stand per 01.01.2023 | 58.160 | 49 | 1.186.938 | -1.188 | -101.701 | 1.142.257 | 16.600 | 1.158.856 |
Periodenergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | 462.175 | 0 | 0 | 462.175 | 651 | 462.826 |
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | -19.352 | -95 | 159.169 | 139.723 | 0 | 139.723 |
Gesamtperiodenergebnis | 0 | 0 | 442.823 | -95 | 159.169 | 601.898 | 651 | 602.548 |
Dividende | 0 | 0 | -100.000 | 0 | 0 | -100.000 | -1.485 | -101.485 |
Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne Beherrschungsverlust | 0 | 0 | -1.840 | 0 | 0 | -1.840 | -2.568 | -4.408 |
Kapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 906 | 906 |
Übrige Eigenkapitaländerungen | 0 | 4 | -51 | 0 | 0 | -47 | -2 | -49 |
Stand per 31.12.2023 | 58.160 | 53 | 1.527.870 | -1.283 | 57.468 | 1.642.268 | 14.101 | 1.656.369 |
Geldflussrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR | RZ | 01.01.-31.12.2023 | 01.01.-31.12.2022 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | | 543.154 | 240.683 |
Zahlungsunwirksame Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Ertragsteuern auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit | | | |
Zu- und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | // 5 | 182.891 | 132.318 |
Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen, Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | | -224.460 | -138.430 |
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und Wertpapieren | | -279 | 1.063 |
Zinsaufwendungen | // 7 | 23.770 | 18.650 |
Zinserträge | // 7 | -7.841 | -773 |
Derivatebewertungen | | 16.089 | -78.136 |
Wertberichtigungen von Vorräten | // 17 | 18.008 | 16.510 |
Sonstige | | -566 | -710 |
Gezahlte Steuern | | -20.699 | -31.726 |
Erhaltene Dividenden | // 12 | 132.126 | 50.780 |
Veränderung von langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten | | -29.150 | -13.361 |
Veränderung von langfristigen Baukostenzuschüssen | // 24 | 5.864 | 4.735 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen | | 638.907 | 201.603 |
Veränderung von Vorräten | // 17 | -31.806 | -58.868 |
Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Vermögenswerten | // 18 | 7.235 | -55.894 |
Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | // 28 | 38.966 | 62.276 |
Veränderung von kurzfristigen Rückstellungen | // 27 | -22.911 | 33.652 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | | 630.390 | 182.769 |
in Tsd. EUR | RZ | 01.01.-31.12.2023 | 01.01.-31.12.2022 |
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | // 10 // 11 | -305.417 | -167.262 |
Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | | 3.333 | 1.457 |
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | | -17.223 | -10.677 |
Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen | | -382.824 | -200.511 |
Einzahlungen aus der Veräußerung sonstiger Wertpapiere und Wertrechte, langfristiger Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstiger Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen | | 170.337 | 283.269 |
Erhaltene Zinsen | | 7.841 | 653 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | | -523.952 | -93.071 |
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | | -11.467 | -165.300 |
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | | 8.747 | 165.928 |
Gezahlte Zinsen | | -15.156 | -14.728 |
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | | -3.503 | -2.515 |
Gewinnausschüttung | | -101.485 | -62.164 |
Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern | | -2.204 | 0 |
Einzahlungen von Fremdgesellschaftern | | 906 | 21 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | | -124.164 | -78.758 |
Veränderung der liquiden Mittel | | -17.726 | 10.940 |
Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres | // 19 | 99.088 | 88.140 |
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | | -43 | 8 |
Liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres | // 19 | 81.319 | 99.088 |
Konzernanhang
Das Unternehmen
Die Kelag mit Sitz Arnulfplatz 2, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee, Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Klagenfurt 99133i, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften den Kelag-Konzern. Der Kelag-Konzern ist einer der führenden Energiedienstleister in Österreich. Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag), das Mutterunternehmen des Konzerns, ist österreichweit von der Energieerzeugung bis zum -vertrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit dem Schwerpunkt in Kärnten – tätig. Die Konzerntochter KELAG Energie & Wärme GmbH (KEW) ist österreichweit im Wärmegeschäft sowie im Großkundenvertrieb Strom und Erdgas erfolgreich. Den Netzbetrieb in Kärnten (Strom und Erdgas) nimmt das Tochterunternehmen KNG-Kärnten Netz GmbH wahr. Internationale Aktivitäten in den Geschäftsfeldern Wasser-, Windkraft und Photovoltaik sowie der Energiehandel im Ausland sind in der KI-KELAG International GmbH sowie in deren Tochtergesellschaften gebündelt.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt offengelegt. Weitere Informationen über die KEH werden im Kapitel „Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ dargestellt.
Grundsätze der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Kelag wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und berücksichtigt die sich zusätzlich aus § 245a UGB ergebenden Anforderungen.
Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Kapitel „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.
Mit Ausnahme des Anhangs – in diesem erfolgen Betragsangaben grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. EUR) – ist dieser Konzernabschluss in Tausend Euro (Tsd. EUR) dargestellt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente), zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und leistungsorientierte Versorgungspläne.
Konsolidierungskreis
Die folgende Tabelle zeigt die von der Muttergesellschaft Kelag mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie jene Unternehmen, die unter Anwendung der Equity Methode in den Konzernabschluss der Kelag einbezogen wurden.
| | 2023 | 2022 |
| | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* |
| KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Österreich | | VK | | VK |
1. | KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt, Österreich | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
2. | KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach, Österreich | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
2.1. | Bio-Teplo Czechia s.r.o., Znaim, Tschechien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
2.2. | BWI Biowärme Imst GmbH & Co KG, Imst, Österreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
2.3. | BWI Biowärme Imst Beteiligungs Gesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
2.4. | Bio-Nahwärme Lauterach GmbH & Co KG, Lauterach, Österreich** | 75,00 | VK | 75,00 | VK |
2.5. | Bio-Nahwärme Lauterach GmbH, Lauterach, Österreich** | 75,00 | VK | 75,00 | VK |
2.6. | KELAG Kraftwerkserrichtungs- und Betriebs GmbH, Klagenfurt, Österreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
2.7. | Biofernwärme Fürstenfeld GmbH, Fürstenfeld, Österreich** | 50,00 | EQ | 50,00 | EQ |
2.8. | KELMIN Abrechnungs- und Dienstleistungs GmbH, Villach, Österreich** | 51,00 | EQ | 51,00 | EQ |
2.9. | Fernwärme Bad Hofgastein GmbH, Bad Hofgastein, Österreich** | 50,00 | EQ | 50,00 | EQ |
2.10. | BEP – Bioenergie Pongau GmbH, Bischofshofen, Österreich** | 26,00 | NK | 26,00 | NK |
2.11. | Bioenergie Glemmtal GmbH, Bischofshofen, Österreich** | 50,00 | EQ | - | - |
3. | Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt, Österreich | 75,00 | VK | 75,00 | VK |
4. | KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt, Österreich | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1. | Interenergo d.o.o., Laibach, Slowenien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.1. | EHE d.o.o. Banja Luka, Banja Luka, Bosnien-Herzegowina** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.2. | Interenergo d.o.o. Sarajevo, Sarajevo, Bosnien-Herzegowina** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.3. | PLC Interenergo d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.3.1. | Hidrowatt d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 88,87 | VK | 88,87 | VK |
4.1.3.2. | Hydro Ljutina d.o.o., Priboj, Serbien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.3.3. | LED OscIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.3.4. | LED BaIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | - | - |
4.1.3.5. | LED OdžIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | - | - |
4.1.3.6. | LED ČokIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | - | - |
4.1.3.7. | LED BtIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | - | - |
4.1.3.8. | LED KuIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | - | - |
4.1.3.9. | LED VaIE d.o.o.Beograd, Belgrad, Serbien** | 100,00 | VK | - | - |
4.1.4. | INTERENERGO MACEDONIJA DOOEL import-export, Skopje, Nordmazedonien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.5. | Inter-Energo d.o.o. Gornji Vakuf-Uskoplje, Gornji Vakuf-Uskoplje, Bosnien-Herzegowina** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.6. | MHE Vrbnica d.o.o., Podgorica, Montenegro** | 70,00 | VK | 70,00 | VK |
4.1.7. | Interenergo D.o.o. – Kosova SH.P.K., Decan, Kosovo** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.8. | Vjetropark Jasenice d.o.o., Jasenice, Kroatien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.9. | Ekoenergo, celostna energetska oskrba, d.o.o., Laibach, Slowenien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
| | 2023 | 2022 |
| | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* |
4.1.10. | Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich** | 90,00 | VK | 90,00 | VK |
4.1.10.1. | KelKos Energy Sh.p.k., Decan, Kosovo** | 90,00 | VK | 90,00 | VK |
4.1.11. | Solarne Elektrane Bukovica d.o.o., Zagreb, Kroatien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.12. | Vjetroelektrane Orjak d.o.o., Zagreb, Kroatien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.13. | Solarne Elektrane Nin d.o.o., Prelog, Kroatien** | 80,00 | VK | 80,00 | VK |
4.1.14. | Vjetroelektrane Čardakov d.o.o., Travnik, Bosnien-Herzegowina** | 90,00 | VK | 90,00 | VK |
4.1.15. | PVE Perun doo, Skopje, Nordmazedonien** | 90,00 | VK | 51,00 | VK |
4.1.16. | Ekoenergo Cogen d.o.o., Laibach, Slowenien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.1.17. | Vjetropark Interwind d.o.o., Sarajevo, Bosnien-Herzegowina** | 97,00 | VK | 97,00 | VK |
4.1.18. | INTERSOLAR DOLANI DOOEL import-export, Skopje, Nordmazedonien** | 100,00 | VK | - | - |
4.1.19. | Interenergo d.o.o. za energetsko inženjerstvo, Zagreb, Kroatien** | 100,00 | VK | - | - |
4.2. | ENERGIES FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.2.1. | ENERGIES VAR 1 S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.2.2. | ENERGIES VAR 3 S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.2.3. | SAS ILE DE FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.2.4. | CENT.HYD.ELECT.D’OUSSIAT S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.2.5. | ENERGIES CHARENTUS S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.2.6. | ENERGIES ST REMY S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.2.7. | ENERGIES MAINTENANCE S.A.S., Paris, Frankreich** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.3. | Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda., Cascais, Portugal** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.3.1. | Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda., Alcantara, Portugal** | 74,00 | VK | 74,00 | VK |
4.3.2. | Hidroerg Projectos Energeticos, Lda., Alcantara, Portugal** | 32,33 | EQ | 32,33 | EQ |
4.3.3. | Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda., Salvador, Portugal** | 39,00 | EQ | 39,00 | EQ |
4.4. | Windfarm MV I s.r.l., Bukarest, Rumänien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.5. | Windfarm Balchik 1 EOOD, Sofia, Bulgarien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.6. | Windfarm Balchik 2 EOOD, Sofia, Bulgarien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.7. | Windfarm Balchik 4 EOOD, Sofia, Bulgarien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.8. | KelaVENT Charlie SRL, Bukarest, Rumänien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.9. | KelaVENT Echo SRL, Bukarest, Rumänien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.10. | KELAG ITALIA S.R.L., Affi, Italien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.11. | Idroelettrica Alpina S.r.l., Belluno, Italien** | 95,00 | VK | 95,00 | VK |
4.11.1. | Valmontina S.r.l., Belluno, Italien** | 71,25 | VK | 71,25 | VK |
4.12. | PV Tessera S.r.l., Udine, Italien** | - | - | 75,00 | VK |
4.13. | KI ITALIA S.R.L., Udine, Italien** | 80,00 | VK | 100,00 | VK |
4.13.1 | PV Palmanova, Udine, Italien** | 80,00 | VK | - | - |
4.14. | Canda Solar S.R.L., Affi, Italien** | 75,00 | VK | 75,00 | VK |
| | 2023 | 2022 |
| | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* |
4.15. | HYDRO BLUE IBERIA, S.L., Barcelona, Spanien** | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
4.15.1. | Hidroelectrica del Trasvase, S.A., Barcelona, Spanien** | 99,99 | VK | 60,00 | VK |
4.15.2. | Alten Global 10, S.L., Madrid, Spanien** | 30,00 | NK | - | - |
4.15.3. | Alten Renovables Iberia 7, S.L., Madrid, Spanien** | 30,00 | NK | - | - |
4.15.4. | Alten Global 13, S.L., Madrid, Spanien** | 31,00 | NK | - | - |
4.15.5. | Alten Global 19, S.L., Madrid, Spanien** | 31,00 | NK | - | - |
5. | PVI GmbH, Klagenfurt, Österreich | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
5.1. | PVI d.o.o., Antunovac, Kroatien** | 89,00 | VK | 89,00 | VK |
5.1.1. | SE Perkovci d.o.o., Aljmas, Kroatien** | 89,00 | NK | 89,00 | NK |
5.2. | Solar d.o.o., Bijeljina, Bosnien-Herzegowina** | 100,00 | NK | 100,00 | NK |
5.3. | PVI d.o.o., Mostar, Bosnien-Herzegowina** | 89,00 | NK | 89,00 | NK |
5.4. | PVI Solar d.o.o., Antunovac, Kroatien** | 89,00 | NK | 89,00 | NK |
5.5. | PVI Solar Kft, Ungarn** | 100,00 | NK | 100,00 | NK |
5.6. | PVO GmbH, Hall in Tirol, Österreich** | 40,50 | NK | 50,00 | NK |
6. | Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, Arnoldstein, Österreich | 74,90 | VK | 74,90 | VK |
7. | Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt, Österreich | 51,00 | VK | 51,00 | VK |
8. | Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt, Österreich | 51,00 | VK | 51,00 | VK |
9. | RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach, Österreich | 80,00 | VK | 80,00 | VK |
10. | KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt, Österreich | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
11. | KBBG KELAG-BIK Breitband GmbH, Klagenfurt, Österreich*** | 50,00 | VK | 50,00 | VK |
12. | Glasfaser Netz Kärnten – GNK GmbH, Villach, Österreich | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
13. | NETcompany Internet Provider – NC GmbH, Villach, Österreich | 100,00 | VK | 100,00 | VK |
14. | brandpower S1 GmbH, Klagenfurt, Österreich | 100,00 | VK | - | - |
15. | brandpower S2 GmbH, Klagenfurt, Österreich | 100,00 | VK | - | - |
16. | Stadtwerke Kapfenberg GmbH, Kapfenberg, Österreich | - | - | 35,00 | EQ |
17. | VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, Österreich | 10,02 | EQ | 10,02 | EQ |
18. | SUNBOOSTER GmbH, Graz, Österreich | 24,90 | EQ | 24,90 | EQ |
19. | Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg, Österreich | 49,00 | EQ | 49,00 | EQ |
20. | Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim, Österreich | 30,00 | EQ | 30,00 | EQ |
21. | Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim, Österreich | 30,00 | EQ | 30,00 | EQ |
22. | Liesertal Kraftwerks Beteiligungs GmbH, Klagenfurt, Österreich | 49,00 | EQ | 49,00 | EQ |
23. | E-VO eMobility GmbH, Wien, Österreich | 20,00 | EQ | 20,00 | EQ |
24. | Windpark und PV GmbH, Eisenstadt, Österreich | 25,00 | EQ | 25,00 | EQ |
25. | LavNet Telekom GmbH, Wolfsberg, Österreich | 50,00 | EQ | - | - |
| | 2023 | 2022 |
| | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* | KELAG- Anteil % | Konsoli- dierungs- methode* |
26. | Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG GmbH Klagenfurt, Österreich | 100,00 | NK | 100,00 | NK |
27. | Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf, Österreich | 39,00 | NK | 39,00 | NK |
* VK = Vollkonsolidierung, EQ = at-equity, NK = Nicht konsolidiert
** Indirekte Beteiligung
*** Es liegen vom Kapitalanteil abweichende Bestimmungen vor, die Verfügungsgewalt sicherstellen.
Änderungen im Konsolidierungskreis
Im aktuellen Geschäftsjahr fanden folgende Änderungen des Konsolidierungskreises statt:
| 2023 | 2022 |
| Vollkonsolidierung | at-equity Bewertung | Vollkonsolidierung | at-equity Bewertung |
Stand zu Beginn der Berichtsperiode | 67 | 14 | 53 | 13 |
In Berichtsperiode erstmals einbezogen | 11 | 2 | 15 | 1 |
In Berichtsperiode entkonsolidiert | 1 | 1 | 1 | 0 |
Stand am Ende der Berichtsperiode | 77 | 15 | 67 | 14 |
davon inländische Unternehmen | 22 | 13 | 20 | 12 |
davon ausländische Unternehmen | 55 | 2 | 47 | 2 |
Alle Gesellschaften haben als Bilanzstichtag den 31. Dezember oder erstellen einen Zwischenabschluss für die Einbeziehung in den Konzernabschluss.
Der Konsolidierungskreis ist so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt. Bei den nicht per Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, wobei der Umsatz, die Vermögenswerte und die Schulden insgesamt und jeweils unter 1 % der Konzernwerte liegen.
Im Kelag-Konzern fanden im aktuellen Geschäftsjahr und in der Vergleichsperiode folgende Konsolidierungskreisänderungen statt:
| 2023 | 2022 |
Gründungen | Bioenergie Glemmtal GmbH | KELAG Kraftwerkserrichtungs- und Betriebs GmbH |
| LED BaIE d.o.o. Beograd | KBBG KELAG-BIK Breitband GmbH |
| LED OdžIE d.o.o. Beograd | KI Italia S.R.L. |
| LED ČokIE d.o.o. Beograd | LED OscIE d.o.o. Beograd |
| LED BtIE d.o.o. Beograd | Windpark und PV GmbH |
| LED KuIE d.o.o. Beograd | |
| LED VaIE d.o.o.Beograd | |
| Interenergo d.o.o. za energetsko inženjerstvo | |
| PV PALMANOVA S.R.L. | |
Erwerbe im Anwendungsbereich von IFRS 3 | | Glasfaser Netz Kärnten – GNK GmbH |
| | NETcompany Internet Provider – NC GmbH |
| | PVI GmbH |
| | PVI d.o.o. |
Anteilserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 | brandpower S1 GmbH | Canda Solar S.R.L. |
| brandpower S2 GmbH | Ekoenergo Cogen d.o.o. |
| INTERSOLAR DOLANI DOOEL import-export Skopje | HYDRO BLUE IBERIA, S.L. |
| | Hidroelectrica del Trasvase, S.A. |
| | KELAG ITALIA S.R.L (vormals INVCO3 S.R.L.) |
| | Vjetropark Interwind d.o.o. (vormals Suzlon Wind Energy BH d.o.o.) |
| | Vjetroelektrane Cardakov d.o.o. |
Anteilserwerbe an assoziierten Unternehmen | LavNet Telekom GmbH | |
Sukzessive Anteilserwerbe | Hidroelectrica del Trasvase, S.A. | |
| PVE Perun doo | |
| PV Tessera SRL | |
Sukzessive Anteilsverkäufe | KI ITALIA S.R.L. | |
Verschmelzungen | PV Tessera SRL | Osen Toplota d.o.o. |
Veräußerungen | Stadtwerke Kapfenberg GmbH | |
Details zu Anteilserwerben außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3
Im Geschäftsjahr 2023 fanden neben Erstkonsolidierungen von neu gegründeten Tochtergesellschaften ausschließlich wesentliche Erstkonsolidierungen von erworbenen Vermögenswerten und Schulden statt, die – in Ermangelung substanzieller Prozesse – als Gruppe von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 klassifiziert wurden. Darunter fällt insbesondere der Erwerb von 100 % der Eigenkapitalanteile an der brandpower S1 GmbH und der brandpower S2 GmbH, beide mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee, Österreich, die im 1. Halbjahr stattgefunden haben.
Die Closing-Bedingungen zu dem Erwerb der brandpower-Gesellschaften von der ECOWIND Handels- und Wartungs-GmbH wurden am 23. Mai 2023 erfüllt und damit auch Beherrschung im Sinne des IFRS 10 erlangt. An langfristigen Vermögenswerten wurden die Windkraftanlagen der beiden Gesellschaften, samt dazugehöriger Verträge in Höhe von 51,3 Mio. EUR erworben. An kurzfristigem Vermögen wurden 9,5 Mio. EUR – im Wesentlichen liquide Mittel – übernommen. An lang- und kurzfristigen Schulden gingen in Summe 36,4 Mio. EUR in die Erstkonsolidierung ein, die Großteils auf die Übernahme von Bankverbindlichkeiten zurückzuführen sind. Die bereits vollständig bezahlte Gegenleistung, die um das Settlement einer bereits vor dem Erwerb bestehenden Elektrizitätslieferbeziehung reduziert wurde, betrug 24,4 Mio. EUR. Der Zahlungsbetrag an die Verkäuferin lässt sich folgendermaßen auf die Wirkung in der Geldflussrechnung überleiten:
in Mio. EUR | brandpower S1 & S2 |
Kaufpreis | 35,1 |
Settlement Elektrizitätslieferbeziehung | -10,7 |
Investition für Erwerb Tochterunternehmen | 24,4 |
davon neu bewertete Vermögenswerte | 60,8 |
davon neu bewertete Schulden | -36,4 |
abzüglich übernommener Zahlungsmittel | -8,2 |
Wirkung in Cashlow aus der Investitionstätigkeit | 16,2 |
Für die anderen Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 betrug die Gegen-leistung in Summe 1,0 Mio. EUR (im Vorjahr 3,4 Mio. EUR); hierbei wurden 1,1 Mio. EUR an langfristigen Vermögenswerten (im Vorjahr 5,5 Mio. EUR) und 0,2 Mio. EUR an Schulden (im Vorjahr 2,7 Mio. EUR) übernommen. 2022 wurden aus diesen Erwerben ferner kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. EUR, davon liquide Mittel in Höhe von 0,3 Mio. EUR, übernommen. 2023 wurden diesbezüglich keine kurzfristigen Vermögenswerte erworben.
Mit Closing zum 20. Juni 2023 wurden die 35 % Anteile, die die Kelag bislang an der Stadtwerke Kapfenberg GmbH hielt, um 7,5 Mio. EUR an die Stadtgemeinde Kapfenberg, die auch bislang bereits die restlichen 65 % Anteile hielt, veräußert. Aus dem Verkauf dieser Anteile wurde ein Ertrag von 4,2 Mio. EUR generiert, der im Ergebnis aus at-equity bilanzierten Beteiligungen enthalten ist.
Darüber hinaus wurden Anteile von nicht-beherrschenden Gesellschaftern erworben bzw. fanden Umgründungen innerhalb des Teilkonzerns der KI-Kelag International GmbH statt. Als Anteilsaufstockung wurden im Wesentlichen bisherige Minderheitenanteile an der Hidroelectrica del Trasvase, S.A. und PVE Perun doo erworben. Darüberhinaus wurden die KELAG ITALIA S.R.L. (vormals INVCO3 SRL) als operative Zwischenholding unter der KI-Kelag International GmbH etabliert und die PV Tessera S.r.l. mit Wirkung zum 18. Dezember 2023 auf die KI ITALIA S.R.L. fusioniert.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte IFRS/IFRIC
In der Berichtsperiode 2023 sind folgende Standards bzw. Interpretationen erstmals zur Anwendung gebracht worden:
| | IASB-Veröffentlichung (übernommen von der EU) | Verpflichtende Anwendung für die Kelag | Auswirkungen |
IFRS 17 | Versicherungsverträge | 18.05.2017 bzw. 25.06.2020 (19.11.2021) | 01.01.2023 | siehe unten |
IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 | Änderungen: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 12.02.2021 (02.03.2022) | 01.01.2023 | keine |
IAS 8 | Änderungen: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 12.02.2021 (02.03.2022) | 01.01.2023 | keine |
IAS 12 | Änderungen: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen | 07.05.2021 (11.08.2022) | 01.01.2023 | keine |
IFRS 17 IFRS 9 | Änderungen: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen | 09.12.2021 (08.09.2022) | 01.01.2023 | keine |
IAS 12 | Änderungen: International Tax Reform - Pillar Two Model Rules | 23.05.2023 (08.11.2023) | 01.01.2023 | siehe unten |
Im Kelag-Konzern gibt es kaum Vereinbarungen, die den Anwendungsbereich von IFRS 17 erfüllen. Im Zweifel wird das Wahlrecht gemäß IFRS 17.8 für Dienstleistungen gegen ein festes Entgelt ausgeübt. In diesen Fällen wird IFRS 15 angewandt.
Auch wenn die Anpassung von IAS 12 aufgrund der OECD Pillar II Regelungen keine Auswirkungen auf diesen Konzernabschluss hat, könnte die globale Mindestbesteuerung nach den Pillar II Grundsätzen Auswirkungen auf den Kelag-Konzern haben. Diesbezüglich werden Vorbereitungen auf die Implementierung der relevanten Prozesse getroffen. Dies wird in der eigenen Marginalie „Erwartete Auswirkungen Pillar II“ zusammengefasst.
Noch nicht anzuwendende IFRS/IFRIC
| | IASB-Veröffentlichung (übernommen von der EU) | Verpflichtende Anwendung für die Kelag | Auswirkungen |
IAS 1 | Änderungen: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens, langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Covenants) | 23.01.2020 15.07.2020 31.10.2022 (19.12.2023) | 01.01.2024 | keine |
IFRS 16 | Änderungen: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion | 22.09.2022 (20.11.2023) | 01.01.2024 | keine |
Noch nicht von der EU übernommene IFRS/IFRIC
| | IASB-Veröffentlichung (übernommen von der EU) | Verpflichtende Anwendung für die Kelag | Auswirkungen |
IAS 7 und IFRS 7 | Änderungen: IAS 21 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen | 25.05.2023 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar) | 01.01.2024 | keine |
IAS 21 | Änderungen: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangel an Umtauschbarkeit | 15.08.2023 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar) | 01.01.2025 | keine |
Konsolidierungsmethoden
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mithilfe seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom Erwerbszeitpunkt oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und andere Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Kelag-Konzern einheitlich von allen Tochtergesellschaften angewendet.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und grundsätzlich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und im Bedarfsfall latente Steuern in Ansatz gebracht.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Änderung der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen den beherrschenden Einfluss über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der betroffenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, und die erhaltene Gegenleistung sowie eine verbliebene Beteiligung wird mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Anteile an at-equity bilanzierten Beteiligungen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinsame Beherrschung der Entscheidungsprozesse. Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Als Gemeinschaftsunternehmen werden vertragliche Vereinbarungen zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird.
Assoziierte Unternehmen und gemeinsame Vereinbarungen, bei denen die Rechte am Nettovermögen bestehen, werden als at-equity bilanzierte Beteiligungen, also nach der Equity-Methode, in den Konzernabschluss einbezogen. Die erstmalige Erfassung erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese werden in der Folge um die Veränderungen des Anteils des Kelag-Konzerns am Reinvermögen nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um die Verluste durch Wertminderungen angepasst. Verluste, die den Beteiligungsansatz am assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, wenn keine Verpflichtung zu Nachschüssen besteht.
Nach Anwendung der at-equity Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns am jeweiligen assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte (siehe Kapitel „Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen“). Wenn sich aus einem Impairment-Test ein Wertminderungsbedarf ergibt, wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem korrespondierenden Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
Der Impairment-Test wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Wertminderungen werden nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig aufgeholt werden.
Firmenwerte
Bei der Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses ist die übertragene Gegenleistung (zuzüglich etwaiger nicht beherrschender Anteile) dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Reinvermögens gegenüberzustellen, um einen allfälligen Unterschiedsbetrag aus dem Unternehmenszusammenschluss zu ermitteln.
Ist der Unterschiedsbetrag negativ, so sind die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und die Kaufpreisallokation erneut zu überprüfen. Ergibt sich nach neuerlicher Überprüfung ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei Vorliegen eines positiven Unterschiedsbetrags wird ein Firmenwert angesetzt, der als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt. Ein Firmenwert wird auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die erwartungsgemäß von den infolge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehenden Synergien profitieren werden. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dabei der untersten Ebene, auf der das Management den Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht.
Währungsumrechnung
Geschäftsfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung von monetären Bilanzpositionen erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im operativen Ergebnis oder im Finanzergebnis erfasst.
Die funktionale Währung der Kelag sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für jedes Unternehmen wird die funktionale Währung in Übereinstimmung mit IAS 21 festgelegt. Da die in den Konzernabschluss einbezogenen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbstständig in ihrer Landeswährung betreiben, stellen deren lokale Währungen grundsätzlich die relevanten funktionalen Währungen dar. Für den Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Tochterunternehmen nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet.
Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen werden grundsätzlich mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) oder nationaler Zentralbanken umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Stichtagsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt:
| Durchschnitt | Stichtag |
pro EUR | 2023 | 31.12.2023 |
Bulgarischer Lew (BGN) | 1,9558 | 1,9558 |
Tschechische Krone (CZK) | 23,9828 | 24,7240 |
Rumänischer Leu (RON) | 4,9519 | 4,9756 |
Mazedonische Denar (MKD) | 61,5541 | 61,4950 |
Serbische Dinar (RSD) | 117,2515 | 117,1737 |
Bosnische Mark (BAM) | 1,9558 | 1,9558 |
| Durchschnitt | Stichtag |
pro EUR | 2022 | 31.12.2022 |
Bulgarischer Lew (BGN) | 1,9558 | 1,9558 |
Tschechische Krone (CZK) | 24,5624 | 24,1160 |
Rumänischer Leu (RON) | 4,9352 | 4,9495 |
Kroatische Kuna (HRK)* | 7,5380 | 7,5345 |
Mazedonische Denar (MKD) | 61,6162 | 61,4932 |
Serbische Dinar (RSD) | 117,4758 | 117,3224 |
Bosnische Mark (BAM) | 1,9558 | 1,9558 |
* Am 12. Juli 2022 billigte der Rat der Europäischen Union den Beitritt von Kroatien zum Euroraum am 1. Jänner 2023. Der Umrechnungskurs für die bisherige kroatische Landeswährung Kuna wurde mit 7,5345 HRK je EUR festgelegt. Somit ändert sich ab dem Geschäftsjahr 2023 die funktionale Währung nach IAS 21 für kroatische Konzerngesellschaften.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und unter Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen sowie, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der Strombezugsrechte liegt zwischen zehn und 80 Jahren, wobei das wertmäßig größte Strombezugsrecht jenes an den Kraftwerken Malta und Reißeck II ist, dessen Nutzungsdauer mit 80 Jahren angesetzt wurde. Die sonstigen Rechte (inkl. der Wassernutzungsrechte sowie Softwarelizenzen) werden über einen Zeitraum von vier bis 50 Jahren abgeschrieben. Die festgelegten Nutzungsdauern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich aktivierungspflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten unter anderem die Kosten für Ersatzteile einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern solche Teile gesondert entsprechend ihrer spezifischen Nutzungsdauer ab (Komponentenansatz). Gleiches gilt bei geplanten Großinspektionen (im Wesentlichen Turbinenrevisionen), wobei die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Buchwert der jeweils betroffenen Sachanlagen als Ersatz aktiviert werden, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Sachanlagen werden ausgebucht, wenn entweder deren Abgang zu verzeichnen ist, oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.
Die planmäßigen linearen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an den erwarteten Nutzungsdauern ihrer Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Nutzungsdauern verwendet, welche unverändert gegenüber dem Vorjahr sind:
Sachanlagen | Nutzungsdauer in Jahren |
Betriebs- und Geschäftsgebäude | 20 - 50 |
Technische Anlagen und Maschinen | 10 - 60 |
Sonstige Sachanlagen | 3 - 10 |
Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst.
Anlagen in Bau
Neben direkt zurechenbaren Errichtungskosten im Zuge von Herstellungsvorgängen, werden auch Anzahlungen, die während der Bauphase typischerweise an einen Generalunternehmen geleistet werden, als Teil der Anschaffungskosten nach IAS 16 unter den Anlagen in Bau ausgewiesen. In der Folgebewertung erfolgt in der Regel eine Umbuchung auf die Sachanlagen, sobald diese in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Vor der Inbetriebnahme werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Anlagen in Bau werden gegebenenfalls in Wertminderungstests nach IAS 36 einbezogen.
Leasingverhältnisse
IFRS 16 sieht für Leasingverträge aus Sicht von Leasingnehmern die Aktivierung eines Nutzungsrechts sowie die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit vor. Die Leasingverhältnisse, bei denen der Kelag-Konzern als Leasingnehmer auftritt, umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Nutzung von Gebäude(teile)n, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen.
IFRS 16 beinhaltet Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert, für die jeweils Ansatzwahlrechte vorgesehen sind. Der Kelag-Konzern macht von beiden Erleichterungen Gebrauch und weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse liegen in diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit nicht überschritten werden. Leasinggegenstände von geringem Wert liegen im Kelag-Konzern grundsätzlich dann vor, wenn der Neuwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts rd. 5 Tsd. EUR nicht überschreitet. Im Kelag-Konzern wird IFRS 16 zudem nicht auf Mieten von immateriellen Vermögenswerten freiwillig angewendet.
Die Geschäftsfälle, in denen der Kelag-Konzern als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.
Werthaltigkeit von nicht finanziellen Vermögenswerten und at-equity bilanzierten Beteiligungen
Bei Vorliegen eines Anhaltspunkts einer Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, wird die Werthaltigkeit der Buchwerte geprüft (Impairment-Test). Ein jährlicher Impairment-Test ist für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte durchzuführen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt vorliegt. Der Kelag-Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderungen zum Bilanzstichtag durch.
Ein Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich auf Ebene der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) beurteilt. Für die Bildung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf die weitgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der entsprechenden Vermögenswerte abgestellt.
Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei einer kapitalwertorientierten Ermittlung kommen Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Anwendung. Die Planungen der Cashflows basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen/Vorhersagen und einer Extrapolation für Perioden, die diesen Planungsrechnungen folgen. Daher werden für Impairment-Tests in der Kelag grundsätzlich die letzten genehmigten Budgets herangezogen. Entfallen in den Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung, wird – außer bei Firmenwerten – eine Wertaufholung erfasst.
Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vor-Steuer-Zinssatzes erfolgt iterativ.
Bei Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird die Beurteilung der Werthaltigkeit zu jedem Abschlussstichtag vorgenommen. Bei anderen nicht finanziellen Vermögenswerten und at-equity bilanzierten Beteiligungen wird die Werthaltigkeit dann neu beurteilt, wenn interne oder externe Anhaltspunkte für mögliche Wertänderungen vorliegen. Im Allgemeinen kommt es bei folgenden Anhaltspunkten zu einer Überprüfung der Werthaltigkeit:
- • Wesentliche Änderungen bei den erwarteten Strompreisen;
- • Nachteilige Entwicklung im technischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld;
- • Anstieg der Marktzinsen;
- • Überalterung oder physischer Schaden;
- • Verringerung der wirtschaftlichen Ertragskraft eines Vermögenswerts.
Bei at-equity bilanzierten Beteiligungsunternehmen sind z. B. folgende Anhaltspunkte maßgeblich:
- • Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Beteiligungsunternehmens;
- • Vertragsbruch, wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;
- • Beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten zukünftigen Cashflows des Beteiligungsunternehmens hinweisen.
Für die Berechnung einer eventuellen Wertminderung eines nicht finanziellen Vermögenswerts bzw. eines at-equity bilanzierten Beteiligungsunternehmens ist es erforderlich, den Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher dem nicht finanziellen Vermögenswert zugeordnet ist, zu ermitteln. Die Ermittlung des Nutzungswerts basiert auf Schätzungen künftiger Cashflows unter Berücksichtigung von Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf der Festlegung eines geeigneten Abzinsungssatzes. Bei der Berechnung des Nutzungswerts kommt es grundsätzlich zu keiner Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen bzw. nicht beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Berücksichtigung spezifischer Synergien bei der Nutzungswertermittlung kann jedoch zum Tragen kommen.
Wenn keine verlässlichen Prognosen für einen längeren Zeitraum vorliegen, wird den Berechnungen ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. In der Regel stehen spezielle Planungsannahmen (z. B. Strompreisprognosen) für einen längeren Zeitraum zur Verfügung, die vom Management neben der Berücksichtigung in Werthaltigkeitsprüfungen auch für Investitionsentscheidungen und strategische Planungen als relevant erachtet und daher verwendet werden.
Sonstige Wertpapiere und Wertrechte
Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Wertrechte umfassen im Wesentlichen Österreichische Staatsanleihen, die in Erfüllung von § 14 EStG dem Deckungserfordernis für Rückstellungen im Zusammenhang mit Direktpensionszusagen dienen. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da sich die Zahlungen ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen und sie zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden. Käufe und Verkäufe werden mit dem Wert zum Erfüllungstag bilanziert. Wertminderungen werden gegebenenfalls ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mithilfe der Effektivzinsmethode ermittelte Zinserträge werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Verzinsliche langfristige Forderungen werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige lang- und kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Forderungen enthalten Energietermingeschäfte, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und erstmals am Handelstag bilanziert werden.
Außerdem enthalten die kurzfristigen Forderungen Termineinlagen, deren Gesamtlaufzeit mehr als drei Monate beträgt und die nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen vorgesehen sind.
Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte werden ebenso wie Termineinlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten
Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte erfasst, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. IFRS 9 verfolgt ein Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, das an erwarteten Kreditverlusten ausgerichtet ist (Expected Credit Losses). Dieses Wertminderungsmodell sieht dazu im Allgemeinen eine Klassifikation in unterschiedliche Stufen vor, wobei insbesondere Stufenübergänge als Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert werden und Wertminderungen auslösen. Der Standard unterscheidet jedoch zwischen diesem allgemeinen und einem alternativen Wertberichtigungsmodell, bei dem Anwendungserleichterungen vorgesehen sind.
Im Konzern werden sowohl Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Modell berechnet als auch solche nach einem vereinfachten Modell. Als Bewertungsindikatoren im allgemeinen Modell werden Ratings und deren Veränderungen als Bewertungsindikatoren herangezogen. Solche Indikatoren liegen zum Beispiel bei Wertpapieren sowie Bankguthaben und Termineinlagen vor. Für die genannten Finanzinstrumente ermittelt der Konzern die Wertminderungen daher auch auf Basis der jeweiligen Buchwerte, von Ratingkategorie-abhängigen Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) und Verlustquoten (Loss given Default, LGD).
Bei der Anwendung des allgemeinen Modells werden finanzielle Vermögenswerte auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts wertgemindert, wenn sich deren Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat (Stufe 1). Der Kelag-Konzern stellt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos in solchen Fällen fest, in denen für den finanziellen Vermögenswert kein „Investment Grade“-Rating (Standard & Poor’s: zumindest „BBB–“, Moody’s: zumindest „Baa3“) oder auch kein äquivalentes internes Rating vorliegt. Neben der Einleitung etwaiger Mahnmaßnahmen ermittelt der Kelag-Konzern die Wertminderung dann auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste (Stufe 2). Auch wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertragsbruch vorliegt.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein vereinfachtes Modell angewendet, in dessen Rahmen Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst werden. Der Kelag-Konzern orientiert sich hierbei an intern verwendeten Mahnstufen, Forderungsausbuchungen und erwarteten Insolvenzentwicklungen. Jedoch sind Forderungsausfälle im Konzern historisch gesehen von untergeordneter Bedeutung. Auch künftig wird von einem geringen Risiko ausgegangen. Dies ist vor allem den regelmäßig über Einzugsermächtigungen eingehobenen Teilzahlungsbeträgen von Kunden, der Natur der erbrachten Leistungen (vor allem Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie Netzleistungen), die – gerade bei Privatkunden – zu einer kundenseitigen Priorisierung gegenüber anderen Verpflichtungen führt, sowie einem stringenten Kreditrisikomanagement und Mahnwesen geschuldet.
Auch das Ausfallrisiko von Forderungen aus dem Energiehandel, das nach erfolgter Energielieferung in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten ist, wird gering eingeschätzt. Dies liegt an der Anwendung eines Limitsystems für Kontrahentenrisiken, das zu einer Risikodiversifizierung beiträgt, internen Bonitätsprüfungen, laufenden Analysen und Monitoring des Handelspartnerportfolios sowie
monatlichen Abrechnungen.
Vorräte
Die Bewertung der Erdgasvorräte erfolgt nach dem FIFO-Verfahren zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Als Ansatzkriterium für den Nettoveräußerungswert werden Preise aus bestehenden Verträgen sowie aus erwarteten Absatzszenarien herangezogen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag angesetzt. Deren Bewertung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie die angemessenen Gemeinkosten umfassen. Die Bewertung von noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt gleichgeartet. Noch nicht abrechenbare Leistungen aus Kundenaufträgen fallen unter die Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15. Da diese im Kelag-Konzern jedoch von untergeordneter Bedeutung sind, wird kein separater Bilanzausweis vorgenommen.
Liquide Mittel
Der Posten der liquiden Mittel in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen mit einem Veranlagungszeitraum von unter drei Monaten, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten liquiden Mittel.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird unter Verwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Finanzergebnis erfasst.
Ausgelagerte Pensionen, Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, gesetzliche Abfertigungen und Altersteilzeitverpflichtungen
Seit 1992 verfolgt die Kelag die Strategie, keine leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen oder pensionsähnliche Verpflichtungen – weder als Direktpensionen noch ausgelagert – für ihre Mitarbeiter zu übernehmen, Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, die auf Zusagen vor 1992 zurückgehen, werden gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) ermittelt. Als pensionsähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen bezeichnet. Der Konzern erfasst die Neubewertung dieser Verpflichtungen im sonstigen Ergebnis, die auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert wird. Die Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht im Posten Zinsaufwand erfasst, während sich andere erfolgswirksame Veränderungen im Personalaufwand niederschlagen.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden im vorliegenden Konzernabschluss die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Neben Tod und Invalidisierung bzw. Ausscheiden aus dem Aktivstand mit Erreichen des kalkulatorischen Pensionsantrittsalters wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit vom versicherungsmathematischen Gutachter keine weiteren Gründe für ein Ausscheiden wie Fluktuation oder Ähnliches berücksichtigt.
Die Höhe der Pension errechnet sich in Abhängigkeit von der bis zum Leistungsfall im jeweiligen Unternehmen des Konzerns verbrachten Dienstzeit. Als rechnungsmäßiges Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (gegebenenfalls vorzeitige) Alterspension gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt.
Pensionsverpflichtung für leistungsorientierte, in die Pensionskasse ausgelagerte Pensionszusagen
Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an gewisse Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Ein Teil dieser leistungsorientierten Verpflichtungen besteht nicht als Direktpensionszusage des Kelag-Konzerns, sondern wurde an die Valida Pension AG ausgelagert. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Pensionskasse gegenüber, das vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes veranlagt wird. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Fall von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs am Bilanzstichtag. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen im Sinne von IAS 19 bilanziert und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert, sodass die Bilanzierung einer Nettoschuld erfolgt.
Beitragsorientierte Pensionsverpflichtung
Für Mitarbeiter, die ab dem 1. Jänner 1992 in das Unternehmen eingetreten sind, leistet die Kelag ausschließlich beitragsorientierte Pensionszahlungen, die gemäß IAS 19.50 erfolgswirksam erfasst werden.
Verpflichtung für gesetzliche Abfertigungen
Mitarbeiter, deren österreichisches Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begann, erhalten auf Basis arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und des bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezugs. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren. Aus der Neubewertung entstehende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2002 beginnenden österreichischen Arbeitsverhältnisse besteht kein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzliche Abfertigung. Für die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt werden. Durch dieses Abfertigungsmodell ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet, und es wird daher als beitragsorientierter Plan gemäß IAS 19 bilanziert.
Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen
Im Konzern wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruchs unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sieht ein Blockmodell vor, wobei die ersten 40 % des Zeitraums vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten sind und der Begünstigte für die restlichen 60 % des Zeitraums freigestellt wird. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezugs vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart, wobei Sozialversicherungsbeiträge oder auch Abfertigungsansprüche davon unberührt bleiben. Anteile der entstehenden Mehrkosten aus der Altersteilzeitvereinbarung werden dem Arbeitgeber von der öffentlichen Hand ersetzt und auch in der versicherungsmathematischen Bewertung der Rückstellung entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen einer Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurden vom Gesetzgeber Änderungen in der Förderung der Altersteilzeit beschlossen. Diese werden für ab 1. Jänner 2024 beginnende Blockzeitvereinbarungen effektiv, bei denen der Kostenersatz von bislang 50 % auf 42,5 % sinken wird. Für ab 2025 bis 2028 beginnende Altersteilzeitantritte wird der Förderungsanteil weiter jährlich reduziert, bis dieser ab dem 1. Jänner 2029 zur Gänze entfällt. Dies wurde in den Rückstellungsbewertungen berücksichtigt.
Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen und der Jubiläumsgeldverpflichtungen kommt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zur Anwendung, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert werden. Die Bewertungsparameter entsprechen im Wesentlichen jenen für pensionsähnliche Verpflichtungen. Die daraus zu erfassenden Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Gehältern ausgewiesen.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden entsprechend den Regelungen des IAS 37 angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Hierzu muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung ermittelt, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt.
Im Kelag-Konzernabschluss werden ferner Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus belastenden Verträgen gemäß den Bestimmungen von IAS 37 gebildet. Der Bilanzansatz spiegelt die Höhe des erwarteten unvermeidbaren Ressourcenabflusses zu Vollkosten wider. Das ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälliger Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung. Die Erfassung von Wertminderungen von mit belastenden Verträgen verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung von Drohverlustrückstellungen vor.
Rückstellungen, deren Erfüllung mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegt, werden als langfristig klassifiziert und, sofern der Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags wesentlich von dessen Nominalwert abweicht, diskontiert. Als Diskontierungszinssatz wird in der Regel ein laufzeitäquivalenter risikoloser Vor-Steuer-Zinssatz angewendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cashflows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein risikoadaptierter Zinssatz angewendet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente im Energiebereich sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Energietermingeschäfte, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst werden.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Ressourcenabfluss führen oder in ihrer Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können und daher nicht ansatzfähig sind.
Zuschüsse der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies geschieht, sobald hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.
Die Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden mit den entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Sachanlage verrechnet und somit netto ausgewiesen.
Baukostenzuschüsse
Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Baukostenzuschüssen handelt es sich um von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und Anschlusskosten an das Strom- und Gasnetz sowie sonstige Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich, die als Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 einzustufen sind. Diese werden als Passivposten unter den Schulden erfasst und ergebniswirksam im Wesentlichen über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der zum Stichtag kurzfristige Teil der Baukostenzuschüsse, also die Auflösung, die sich innerhalb der zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag aus dem aktuellen Bestand ergeben wird, wird in der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich ausgewiesen.
Regulatorische Vermögenswerte und Schulden
Werden Netztarife durch einen Regulator auf Basis von Kosten- bzw. Erlösschätzungen festgelegt und Minder- oder Mehrkosten bzw. -erlöse aus der Vergangenheit bei der Tariffestsetzung in der Zukunft berücksichtigt, so ist der Netzbetreiber berechtigt, Mehrkosten bzw. Mindererlöse in zukünftigen Jahren von den Netznutzern im Wege höherer Tarife abgegolten zu bekommen, oder verpflichtet, Minderkosten bzw. Mehrerlöse den Netznutzern im Wege niedrigerer Tarife rückzuvergüten. Solche Ansprüche bzw. Verpflichtungen werden als regulatorische Vermögenswerte bzw. Schulden bezeichnet.
Der Kelag-Konzern ist im Tätigkeitsbereich Netz einem regulierten Tarifregime unterworfen, wobei die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in Österreich als Regulierungsbehörde auftritt.
In diesem Konzernabschluss werden weder regulatorische Vermögenswerte aktiviert noch regulatorische Schulden passiviert, da der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden gemäß aktuell gängiger Auslegung der IFRS nicht sachgerecht ist.
Ertragsteuern
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Mit dem Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KEH Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH (KEH) als Gruppenträgerin eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Seit dem Jahr 2005 wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert. Von der Gruppenträgerin werden an die Gruppenmitglieder die von ihnen verursachten Körperschaftsteuerbeträge nach der Stand-alone-Berechnungsmethodik mittels Steuerumlage weiterverrechnet, wobei die Kelag als Gruppenmitglied die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern verrechnet und gesammelt an die Gruppenträgerin KEH abführt. Die ENERGIES FRANCE S.A.S. ist ebenfalls Gruppenträgerin einer steuerlichen Unternehmensgruppe.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 grundsätzlich erfolgswirksam auf temporäre Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entsprechend ebenfalls im sonstigen Ergebnis gebucht.
Für aktive latente Steuern, insbesondere solche aus steuerlichen Verlustvorträgen, ist die Ansatzfähigkeit nur gegeben, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftige steuerliche Gewinne zu erwarten sind, um einen steuerwirksamen Abzug des Verrechnungspotenzials vornehmen zu können, oder in dem Ausmaß, in dem passive latente Steuern vorhanden sind. Passive latente Steuern sind jedenfalls ansatzpflichtig. Die Aktiv- und Passivposten aus latenten Steuern werden in der Bilanz saldiert ausgewiesen, wenn sie aufrechenbar gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. Eine Saldierung erfolgt im Kelag-Konzern auch gesellschaftsübergreifend für jene Konzerngesellschaften, die Teil einer Steuergruppe sind.
Zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, die in den Jahresabschlüssen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesen sind, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen und dem jeweiligen konsolidierten anteiligen Nettovermögen führen im Konzern zu keinem Ansatz einer latenten Steuer, solange keine relevanten Konstellationen aus absehbarem Umkehrereignis und steuerwirksamer Klassifikation der Beteiligung vorliegen („Outside Basis Differences“).
Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Behörden in Einzelfällen zu von der internen Beurteilung im Kelag-Konzern abweichenden Ergebnissen kommen. Sollten derartige Abweichungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Der auf das Mutterunternehmen anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt zum Bilanzstichtag aufgrund der Zugehörigkeit zur Steuergruppe der KEH 23,25 %. Ab dem Geschäftsjahr 2024 ist nach vollzogener stufenweiser Senkung ein Körperschaftsteuersatz von 23,00 % für österreichische Konzerngesellschaften anzuwenden. Aktive und passive latente Steuern werden mit dem Steuersatz bewertet, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der jeweiligen temporären Differenz Geltung hat.
Für die vollkonsolidierten Gesellschaften wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
in % | 2023 | 2022 |
Bosnien-Herzegowina | 10,0 | 10,0 |
Bulgarien | 10,0 | 10,0 |
Frankreich | 25,0 | 25,0 |
Italien | 27,9 | 27,9 |
Kosovo | 10,0 | 10,0 |
Kroatien | 10,0/18,0 | 10,0/18,0 |
Montenegro | 9,0/12,0/15,0 | 9,0/12,0/15,0 |
Nordmazedonien | 10,0 | 10,0 |
Österreich* | 23,25/24,0 | 24,25/25,0 |
Portugal | 21,0 | 21,0 |
Rumänien | 16,0 | 16,0 |
Serbien | 15,0 | 15,0 |
Slowenien | 19,0/22,0 | 19,0 |
Spanien | 23,0/25,0 | 25,0 |
Tschechien | 19,0 | 19,0 |
* Aufgrund des abweichenden Bilanzstichtags der KEH, die nicht nur als Muttergesellschaft der Kelag, sondern auch als Gruppenträgerin der Steuergruppe der KEH fungiert, in der die Kelag als Gruppenmitglied enthalten ist, kommt es für Gruppenmitglieder durch die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes zum 31. Dezember 2023 zu einer vorgezogenen Steuersatzänderung auf 23,25 %. Für österreichische Tochtergesellschaften außerhalb der Steuergruppe gilt der Körperschaftsteuersatz von 24 %.
Erwartete Auswirkungen Pillar II
Zum 31. Dezember 2023wurden OECD Pillar II Regelungen betreffend einer globalen Mindestbesteuerung von 15 % in das österreichische Recht überführt. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen. Die Kelag fällt zukünftig in den Anwendungsbereich dieser Regelungen und hat mit einer ersten indikativen Analyse begonnen, um die zukünftige grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen der Konzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar II Top-up Tax (Primärergänzungsteuer) oder einer Qualified Domestic Minimum Tax (nationale Ergänzungsteuer) ausgesetzt ist. Es könnten sich auf lokaler Ebene bei den Kelag-Konzerngesellschaften Anwendungsfälle ergeben, z. B. in Bosnien oder Kosovo, wo sich der Steuersatz auf 10 % beläuft. Im Rahmen der laufenden Analyse wird untersucht, ob die Kelag oder deren Gesellschaften möglicherweise von der Einführung einer Qualified Domestic Minimum Tax betroffen wären. Der Konzern verfolgt aufmerksam den Fortschritt der lokalen Gesetzgebungsverfahren in jedem Land, in dem die Kelag tätig ist. Die Kelag wendet die Ausnahme in IAS 12 an, wonach keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Pillar II-Regelungen der OECD bilanziert und auch keine Angaben dazu gemacht werden.
Power Purchase Agreements (PPAs)
Der Kelag-Konzern vermarktet Strom aus nachhaltigen Erzeugungsanlagen v. a. in Österreich im Wege von Power Purchase Agreements (PPAs) für Dritte. Die Vermarktung erfolgt durch Termingeschäfte typischerweise am deutschen Markt. Im Falle solcher Absicherungen begründen die zugrunde liegenden Verträge in der Regel Derivatebilanzierungen nach IFRS 9. Die PPAs selbst begründen als Eigenverbrauchsverträge für Zwecke des Empfangs von Energielieferungen in der Regel schwebende Geschäfte außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9. Zur Vermeidung der Rechnungslegungsanomalie aus diesem Zusammenspiel von Bezugs- und Absicherungsverträgen, wird im Kelag-Konzern die Fair-Value-Option für derartige PPAs ausgeübt, wodurch die beschriebene Rechnungslegungsanomalie signifikant verringert wird.
PPAs bringen typischerweise Energiebezüge aus österreichischen Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit sich, deren Energieerzeugung weitgehend automatisiert erfolgt. Dadurch gelten Entscheidungsrechte in Zusammenhang mit der Anlagennutzung als im Vorfeld getroffen im Sinne des IFRS 16.B24. Da zudem der Anlagenbetrieb weiterhin Dritten obliegt und die Errichtung dieser Anlagen unabhängig vom Kelag-Konzern erfolgt ist, liegen keine Leasingverhältnisse nach IFRS 16 vor.
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich und Hedge Accounting
Derivative Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung für Forwards im Energiebereich auf Basis von Börsenkursen und einer aus Börsenkursen abgeleiteten Preis-Forward-Kurve erfolgt. Das Kreditrisiko der Counterparties im Energiebereich wird über den Ansatz von Credit und Debit Value Adjustments (CVAs und DVAs) berücksichtigt. Es erfolgte eine Abzinsung mit dem risikolosen Zinssatz auf Basis von Renditen von europäischen Industrial Bonds. Die Bewertung weniger Futures folgt – konsistent mit der Klassifikation als Level 1 Fair Values – der Entwicklung der Börsenpreise.
Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne bzw. -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, außer es kommt zur Anwendung der Regeln für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Cashflow Hedge Accounting) gemäß IFRS 9. Um Hedge Accounting anwenden zu können, ist unter anderem eine wirtschaftliche Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und einem Grundgeschäft nachzuweisen. Außerdem darf das Ausfallrisiko keinen wesentlichen Einfluss auf die Wertänderungen der betroffenen Kontrakte haben.
Die Kelag wendet die Regelungen zu Hedge Accounting bei der Absicherung des Preisrisikos aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften im Energiebereich an. Hierbei werden die Energieterminkontrakte bzw. Sicherungsinstrumente im Rahmen von sogenannten Cashflow Hedges designiert. Bei Cashflow Hedges werden die unrealisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Sicherungsinstrumenten, insoweit diese effektiv sind, zunächst grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer eigenen Bewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Sie werden erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sollte die abgesicherte erwartete Transaktion zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit führen, werden die im Eigenkapital bislang ausgewiesenen Beträge mit dem erstmaligen Wertansatz des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit verrechnet. Eventuelle unwirksame Teile der Absicherung führen zu einer Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert sind im Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich, solche mit negativem beizulegendem Zeitwert im Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich ausgewiesen. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Nettingklausel vor, so werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für die entsprechenden Zeiträume für Zwecke der Bilanzdarstellung saldiert.
Sogenannte Eigenverbrauchsverträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Kelag-Konzerns abgeschlossen werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Falls ein solcher Eigenverbrauchsvertrag „belastend“ im Sinne von IAS 37 wird, so ist dafür eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.
In jenen Fällen, in denen Eigenverbrauchsverträge back-to-back am Großhandelsmarkt abgesichert werden, würde sich eine Rechnungslegungsanomalie (Accounting Mismatch) ergeben, weil die Eigenverbrauchsverträge nur als schwebende Geschäfte und die dazugehörenden Absicherungsgeschäfte als zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende Verträge erfasst werden würde. Dies ist einerseits bei PPAs und andererseits auch bei der Absicherung von Fixpreisvereinbarungen zur Belieferung von Individualkunden der Fall. Zur Vermeidung dieser Rechnungslegungsanomalie wird für derartige Verträge die Fair-Value-Option ausgeübt, wodurch die Rechnungslegungsanomalie signifikant verringert wird.
Ertragsrealisierung
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich nach dem fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15: Zuerst ist/sind der Vertrag/die Verträge mit Kunden und anschließend die separaten vertraglichen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren, um in weiterer Folge den Transaktionspreis zu bestimmen und diesen auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Erlöserfassung erfolgt im fünften Schritt bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen, somit zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum.
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom, Gas und Wärme an Industrie- und Haushalts- sowie Gewerbekunden, Energieversorgungsunternehmen und Strombörsen sowie von Netz- und Energiedienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Netzleistungen umfassen Erlöse aus nationalen Netztarifen, die seitens der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) per Verordnung zur Abdeckung der Kosten des Netzes gewährt werden. Zum Teil werden bei Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas den Kunden auch Netzkosten von Drittanbietern in Rechnung gestellt. Da keine Kontrolle über die Netzdienstleistungen vor Übertragung an den Kunden durch die Kelag vorliegt, ist die Kelag in Bezug auf diese Leistungen als Agent anzusehen. Die Erlöse aus diesen Netzdienstleistungen werden somit saldiert mit den entsprechenden Netzaufwendungen dargestellt.
Mit Ausnahme weniger Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung und aus der Anlagenerrichtung, insbesondere bei Photovoltaikanlagen, werden Umsatzerlöse, die vor allem aus Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie aus Netzdienstleistungen generiert werden, grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der der Kelag-Konzern seine Leistungsverpflichtungen hinsichtlich der Lieferung von Strom und Gas erfüllt hat (der Kunde also jederzeit seine Leistung beziehen konnte bzw. bezogen hat) und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, das in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegen einerseits zwischenzeitig eingegangene Werte von intelligenten Messgeräten (Smart Metern), sowie für nicht gemessene Zeiträume nach dem letzten übermittelten Zählerstand eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten Mengen und Erlösen zugrunde. Umsatzerlöse werden um allfällige Erlösschmälerungen gekürzt und ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen ausgewiesen. Bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen an Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden beträgt das Zahlungsziel typischerweise 14 Tage, wobei die Zahlungen von Haushaltskunden großteils über Einzugsermächtigungen abgewickelt werden. Signifikante Finanzierungskomponenten liegen daher nicht vor.
Soweit möglich, werden die praktischen Vereinfachungen des IFRS 15, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, die der Kelag-Konzern in Rechnung stellen darf, signifikante Finanzierungskomponenten bei einem Zeitraum zwischen Erbringung einer Leistung und Bezahlung von bis zu einem Jahr nicht zu berücksichtigen sowie Kosten einer Vertragsanbahnung im Aufwand zu erfassen, sofern der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, in Anspruch genommen.
Die Realisierungen von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich, die zur physischen Erfüllung von Lieferverträgen dienen, werden bei Verkaufsgeschäften unter den Umsatzerlösen und bei Einkaufsgeschäften unter dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dargestellt. Die Bewertungen dieser Terminliefergeschäfte werden – abhängig davon, ob überwiegend Erträge oder Aufwände daraus erzielt werden – gesamthaft in den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwänden ausgewiesen.
Die Realisierungen und Bewertungen von Terminkontrakten im Energiehandel, deren Hauptzweck nicht die finale physische Energielieferung, sondern die Bewirtschaftung sonstiger Handelspositionen ist, werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen, wobei die zugrunde liegenden Umsätze, Bezugskosten und Bewertungen saldiert dargestellt werden.
Zertifikatebilanzierung
Im Kelag-Konzern werden v. a. Emissionszertifikate verwendet. Die Bilanzierung der Zertifikate erfolgt insbesondere unter Beachtung der Bilanzierungsregeln gemäß IAS 2, IAS 20 bzw. IFRS 15.
In der Kategorie der Emissionszertifikate hält der Kelag-Konzern v. a. CO2-Zertifikate nach dem EU-Emissionshandelssystem, das einen „Cap and Trade“ Mechanismus umsetzt. Hierfür erfolgt eine Bilanzierung als Vorratsvermögen bzw. als Rückstellung der vollen Verpflichtung des aktuellen Geschäftsjahres, wobei unentgeltlich zugeteilte Zertifikate keiner Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unterzogen werden.
Emissionszertifikate nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022), die für den CO2-Ausstoß in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen fossiler Energieträger in vom EU-Emissionshandelssystem nicht erfassten Bereichen vorgesehen sind, werden aktuell im Wesentlichen im Erdgasbezugsaufwand erfasst und im Zuge von Wärmelieferungen großteils an Kunden weiterverrechnet. Eine Vorratsbilanzierung nach IAS 2 wird derzeit nicht vorgenommen, da in der aktuell relevanten Fixpreisphase kein „Cap and Trade“ Mechanismus etabliert wurde. Ein Emissionshandel ist erst in der Marktphase ab dem 1. Jänner 2026 vorgesehen. Zum 31. Dezember 2023 liegen keine Emissionszertifikate nach dem NEHG auf Lager.
Erlösabschöpfungen
Politische Maßnahmen und regulatorische Eingriffe zur Senkung der Energiekostenbelastung wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 in Gesetzesinitiativen – zum Beispiel der Verordnung (EU) 2022/1854 – in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen auf Energieverkäufe umgesetzt, die definierte Preisobergrenzen überschreiten. Diese werden als sonstige Abgaben gemäß IFRIC 21 im sonstigen Aufwand (siehe RZ 6) bzw. als abgegrenzte Schulden im Sinne des IAS 37.11 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten (siehe RZ 28) bilanziert.
Herkunftsnachweise
Herkunftsnachweise, die in Zusammenhang mit dem Stromlabeling benötigt werden, finden sich, wenn diese zugekauft werden, im Bezugsaufwand des jeweiligen Energieträgers; eine Weiterverrechnung an Kunden erfolgt gegebenenfalls als Teil der Umsatzerlöse. Zum Stichtag werden noch nicht beschaffte Herkunftsnachweise abgegrenzt.
Energie- und Netzkostenzuschüsse
Im Kelag-Konzern werden Energie- und Netzkostenzuschüsse abgewickelt, die auf Bundes- oder Landesebene an Kunden gewährt werden. Als Beispiele in diesem Zusammenhang können der Energiekostenausgleich gemäß dem Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) oder der Strom- und Netzkostenzuschuss gemäß dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) angeführt werden. Hiervon ist im Wesentlichen die Kelag selbst betroffen. Da diese Zuschüsse den Charakter eines „Durchlaufpostens“ aufweisen, ergeben sich keine ergebniswirksamen Effekte. Für diesen Teil der Umsatzerlöse wird in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen statt einer Kundenforderung eine Forderung gegenüber der jeweiligen Förderstelle bilanziert.
Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Des Weiteren sind Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung zu treffen, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Nachfolgend werden die wesentlichen Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden IFRS-Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben.
Maßgeblicher Einfluss: VERBUND Hydro Power GmbH
Bei einem Anteilsbesitz von unter 20 % wird vermutet, dass das Unternehmen über keinen maßgeblichen Einfluss verfügt, es sei denn, dieser Einfluss kann eindeutig nachgewiesen werden.
Kelag hält 10,02 % an der VERBUND Hydro Power GmbH. Für die Kelag steht jedoch fest, dass die Gewährung eines vertraglich zugesicherten Verwässerungs- und Squeeze-out-Schutzes sowie die gemeinsame Realisierung von bedeutenden Kapazitätserhöhungen im Kraftwerksbereich samt Bereitstellung bedeutender technischer Informationen neben der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds und der damit verbundenen Teilnahme an Entscheidungsprozessen den maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28.6 begründen.
Anwendungsbereich
von IFRS 3
Erwerbe von Unternehmensanteilen (Share Deals) lassen sich gemäß IFRS 3.2 (b) in Erwerbe von Geschäftsbetrieben (im Anwendungsbereich von IFRS 3) und Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten (außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3) unterscheiden. Die Unterscheidung dieser beiden Kategorien von Erwerben ist ermessensbehaftet, insbesondere, da das Vorliegen substanzieller Prozesse eine entscheidende Rolle spielt und hierzu Einschätzungen betreffend Betriebsführungsprozessen und der Rolle etwaiger übernommener Arbeitnehmer notwendig sind.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Erwerbe von Geschäftsanteilen als Erwerbe im Anwendungsbereich des IFRS 3 eingestuft. Alle Erstkonsolidierungen zu Erwerben von Geschäftsanteilen, insbesondere der Erwerb von 100 % der Anteile an der brandpower S1 und S2 GmbH, wurden in Ermangelung substanzieller Prozesse als Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten klassifiziert.
Entwicklungen im Unternehmensumfeld, Ukrainekrieg und Klimawandel
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die notwendig würden, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre. Weder Effekte aus dem Übergang der Covid-19-Pandemie in eine Endemie noch die Auswirkungen des Ukrainekriegs haben zu einem Anpassungsbedarf im Kelag-Konzern geführt, da keine nachhaltig negativen Effekte auf die Energienachfrage erkennbar sind, die eine Bestandsgefährdung für Konzernunternehmen mit sich bringen.
Insbesondere folgende Entwicklungen im Unternehmensumfeld, zu denen es Annahmen zu treffen galt, haben zu Schätzunsicherheiten in der Konzernbilanzierung zum 31. Dezember geführt:
- • Die Rekordtrockenheit, die sich beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 im gesamten Geschäftsjahr 2022 fortsetzte, wirkte über die reduzierte Wasserführung als relevanter Faktor für das Geschäftsjahr 2022. Im Abschlussjahr 2023 veränderte sich die Situation im Jahresverlauf wesentlich. Beginnend mit einer zunächst unverändert niedrigen Wasserführung, verbesserte sich diese in den Sommermonaten infolge erhöhter Niederschlagsmengen. Vor allem die Monate November und Dezember gehören seit Aufzeichnungsbeginn zu den niederschlagsreichsten Jahresendmonaten. Zudem kam es im Geschäftsjahr 2023 zu Extremwetterereignissen, die insbesondere den Instandhaltungsbedarf beeinflussen.
- • Der im Geschäftsjahr 2021 begonnene kräftige Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Erdgas erreichte in der Mitte des Geschäftsjahres 2022 seinen bisherigen Höhepunkt. Wesentliche Treiber dieser Entwicklung waren die mit dem Ukrainekrieg konnotierte Knappheit von Erdgas und der damit verbundene Preisanstieg. Im Geschäftsjahr 2023 verbesserte sich die Erdgasverfügbarkeit aufgrund von Nachfragerückgängen und zunehmender LNG-Verfügbarkeit; dies führte zu einer Entspannung an den Märkten und folglich rückläufigen Marktpreisen, die sich letztlich weiterhin auf hohem Niveau stabilisierten. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen insbesondere auf die Bilanzierung und Bewertung von Derivaten und Sicherungsinstrumente im Energiehandel sowie die Werthaltigkeitsprüfungen von Erzeugungsanlagen.
- • Im Jänner des Geschäftsjahres 2023 erreichte die Inflation aufgrund der Folgewirkungen des Krisengeschehens einen Höchstwert und hielt sich in der Folge trotz politisch angestoßener Strompreisbremse hartnäckig auf hohem Niveau mit leicht rückläufiger Tendenz. Befeuert wurde die Inflation vor allem auch durch den Nahostkonflikt. Als Folge der anhaltend hohen Inflation erhöhte die EZB abermals die Leitzinsen. Beide Faktoren wirken auf Barwertkalküle in Impairment-Tests nach IAS 36, die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, die Beurteilung des Ausfallrisikos nach IFRS 9, auf Bewertungen des Sozialkapitals nach IAS 19 sowie die Bewertung von sonstigen Rückstellungen nach IAS 37.
- • Die für das Geschäftsjahr 2023 abgegrenzten Beträge in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen zu Energieverkäufen, die definierte Preisobergrenzen überschreiten, sind von untergeordneter Bedeutung, da die Vorausvermarktungen für betroffene Energieverkäufe sowie auch Spotpreise des Geschäftsjahres 2023 weitgehend zu Preisen unter den definierten Preisobergrenzen – bei Ansatz des anrechenbaren Investitionsabsetzbetrages – kontrahiert wurden.
- • Insbesondere aufgrund der im Zuge der Energiekrise gestiegenen Energiepreisvolatilität sowie des hohen Zinsniveaus wird das Ausfallrisiko von Kunden und Handelspartnern weiterhin als erhöht eingeschätzt. Dämpfend auf das Ausfallsrisiko wirken dagegen staatliche Stützungen für Strompreise bei Endkunden sowie unterstützende Maßnahmen für von der Krise betroffene Energieversorgungsunternehmen.
- • Aufgrund der preislichen Situation auf den Energiemärkten in den letzten beiden Jahren und der gestiegenen Großhandels- und Endkundenpreise sind zahlreiche Gerichtsverfahren in ganz Österreich anhängig, in denen Strompreiserhöhungen von Energieversorgern insbesondere von Haushaltskunden und von Konsumentenschutzorganisationen angefochten werden. Künftige Klagen gegenüber der Kelag sind aufgrund aktueller (untergerichtlicher) Rechtsprechungen nicht auszuschließen.
- • Die physikalischen und politischen Folgen des Klimawandels haben Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Energieversorgern. So führten im Geschäftsjahr 2023 strengere Emissionsziele zu steigenden Preisen für CO2-Emissionszertifikate, die auch den Anstieg der Großhandelspreise für Strom beeinflussen. Die volatile Wasserführung und das vermehrte Auftreten von Extremwetterereignissen können als mögliche Auswirkung des Klimawandels gesehen werden und die Erzeugungsmengen von Anlagen nachhaltig beeinflussen. Unterstützend für weiteres Wachstum und den verstärkten Ausbau im Bereich der erneuerbaren Energien wirken die politischen Zielsetzungen auf europäischer Ebene. Neben der Berücksichtigung dieser Entwicklungen wurden im Zuge der Abschlusserstellung auch die möglichen physikalischen Auswirkungen des Klimawandels (z. B. Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen etc.) insbesondere auf Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst analysiert. Dies führte zu dem Ergebnis, dass sich daraus sowohl Chancen als auch Risiken für den Energiesektor ergeben, deren prognostizierte mittel- und langfristige Wirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns im Abschluss analysiert wurden und insbesondere die Effekte aus einer geänderten Wasserführung berücksichtigen. Dazu wurden Datensätze von der Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG und von Copernicus (Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union), die auf den vom IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) festgelegten Szenarien (Representative Concentration Pathways) RCP 2.6 und RCP 8.5 beruhen, herangezogen. Das Szenario RCP 2.6 (Best Case) geht von einer mittleren Erderwärmung von < 2 Grad bis 2100 aus. Das Szenario RCP 8.5 (Worst Case) berücksichtigt eine mittlere Temperaturerhöhung von etwa 5 Grad im gleichen Zeithorizont. Die Daten zeigen standortspezifische Wasserführungen und Auswirkungen auf die Heizgradtage für jedes einzelne Jahr über einen Zeitraum bis 2100. In der Wasserkrafterzeugung wurden die Szenarien gewichtet mit 75 % RCP 2.6 und 25 % RCP 8.5 angesetzt und so den Zielen des Pariser Klimaabkommens zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf möglichst < 1,5 Grad Celsius Rechnung getragen. Die Modellierung erfolgte mittels eines jährlichen Anpassungsfaktors auf die Planerzeugung des jeweiligen Jahres. Die Langfristigkeit der Entwicklung und v. a. die vergleichsweise kurze Lebensdauer von Wärme-, Wind- und PV-Anlagen führten bei diesen zu der Einschätzung, dass eine Berücksichtigung keinen signifikanten Werteinfluss hat. Identifizierte Effekte aus einer Erhöhung von Schadensereignissen wurden regional differenziert beurteilt und hinsichtlich der Wertbeeinflussung – nach Berücksichtigung der Deckung über Versicherungen – im Konzernabschluss als unwesentlich klassifiziert.
Schätzungsänderung betreffend Preisgerüst bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags
Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber, Mengenentwicklungen, Profilwertigkeit sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen. Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die RZ 10 und RZ 11 verwiesen. Hinsichtlich der Auswirkungen der Veränderung der wesentlichen Parameter bei Wertminderungstests wird auf die folgenden Ausführungen bzw. RZ 5 verwiesen.
Während die operative Kostenplanung auf den vom Management genehmigten Budgets aufbaut, wird bei den Strompreisentwicklungen auf langfristige Prognosen abgestellt. In der Regel stellen Strompreisentwicklungen wesentliche Schätzannahmen dar. Falls diese für Werthaltigkeitstests einzelner CGUs relevant sind, werden sie zur Bestimmung des erzielbaren Betrags wie folgt ermittelt:
Für erzielbare Beträge aus Wind-, Wasserkraft und Photovoltaik, die auf Basis des Nutzungswerts ermittelt werden, werden Preisprognosen basierend auf einem langfristigen Strompreisprognosemodell herangezogen. Für den Beginn des Planungszeitraums (2024–2027) wird das Preisgerüst anhand der Preisnotierungen für Energieforwards bzw. geschlossener Verträge bestimmt. In weiterer Folge erfolgt dann (durch lineare Interpolation) bis 2035 ein Heranführen des Preisniveaus an das Strompreisprognosemodell. Für den Planungszeitraum 2035–2050 wird das Preisgerüst durch energiewirtschaftliche Strompreisprognosen zur Ableitung mittel- und langfristiger Strompreisszenarien für Energiemärkte determiniert. Für die Extrapolation der Strompreisprognosen (ab 2051) wird in der Regel ein Residualwert ermittelt oder von einer nachhaltigen Teuerungsrate für Kosten und Erlöse in Höhe von 2,0 % ausgegangen. In jenen Fällen, in denen garantierte Einspeisetarife durch die jeweiligen öffentlichen Stellen gegeben sind, wurden diese für den relevanten Zeitraum angesetzt. Der Planungshorizont ist abhängig vom zugrunde liegenden Geschäftsmodell. Während bei Wasserkraftwerken im Inland in der Regel von unbefristeten Wasserrechten oder einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen wird und deshalb nach Ende der Strompreisprognosen in ein Referenzjahr zum Ansatz der ewigen Rente übergeleitet wird, erfolgt bei Wasserkraftwerken mit endlichen Konzessionsdauern, vorwiegend im Ausland, eine Berücksichtigung in der Planung eben dieser Laufzeiten (gegebenenfalls mit Verlängerung der Wasserrechtskonzessionen). Technologisch bedingt kürzere Nutzungsdauern und damit befristete Planungshorizonte finden sich bei Wind- und Photovoltaikanlagen.
Für erzielbare Beträge aus Wärmeprojekten dienen die Planpreisentwicklungen der Energieeinsatzmedien als Preisgerüst zur Ermittlung des erzielbaren Betrags. Diese werden vertragsgemäß über entsprechende Indexierungen auch zur Anpassung der Wärmeverkaufspreise angewendet.
Das Preisgerüst für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten auf Basis des kapitalwertorientierten Ansatzes wird grundsätzlich analog zur oben angeführten Vorgehensweise ermittelt, wobei ein Abschlag für Veräußerungskosten angesetzt wird.
Bei der Beschreibung der konkreten Wertminderungen bzw. Wertaufholungen unter RZ 5 sind die Auswirkungen von Schätzungsänderungen in Bezug auf Strompreise aus den angegebenen Sensitivitäten ersichtlich.
Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten
Der Abzinsungssatz stellt eine durchschnittlich gewichtete Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital dar. Dieser errechnet sich aus dem risikolosen Zins zuzüglich eines Risikozuschlages für Fremdkapital sowie einer Marktrisikoprämie. Als Diskontierungssatz nach Steuern wurde ein laufzeitäquivalenter gewichteter Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung der entsprechenden Risikostruktur der Cash Generating Unit ermittelt. Im Rahmen der Impairment-Tests wird schließlich der korrespondierende und retrograd ermittelte Kapitalkostensatz vor Steuern angeführt.
Der risikolose Basiszinssatz wird auf Grundlage von laufzeitäquivalenten Zinssätzen deutscher Bundesanleihen nach der sogenannten „Svensson“-Methode ermittelt. Dabei wurde für die Geschäftsbereiche Österreich Wärme, Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Telekommunikation ein laufzeitäquivalenter Zinssatz von 1,87 % bis 2,22 % (im Vorjahr 2,47 % bis 2,36 %) für eine Laufzeit von 5 und 30 Jahren ermittelt. Die Festlegung des laufzeitäquivalenten Zinssatzes erfolgte grundsätzlich in Ableitung von der Restnutzungsdauer einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Die Marktrisikoprämie wurde einheitlich mit 6,80 % (im Vorjahr 6,70 %) festgelegt. Zur Berücksichtigung von höheren politischen und makroökonomischen Risiken ausländischer Geschäftsbereiche wurden in den Eigenkapitalkosten und in den Fremdkapitalkosten gesonderte Länderrisikoprämien berücksichtigt. Die Länderrisikoprämien wurden vorzugsweise direkt aus in Euro denominierten Staatsanleihen des betreffenden Landes bzw. mangels Verfügbarkeit indirekt auf Basis von Staatsanleihen vergleichbaren Ratings zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Diese Methodik ist an die Ermittlung der von Damodaran publizierten Länderrisikoprämien angelehnt.
Die Betafaktoren wurden auf Basis der Peer-Groups, bestehend aus europäischen Vergleichsunternehmen in der Stromerzeugung und Netzbetreibern und einer mit der Kelag vergleichbaren operativen Risikostruktur, ermittelt. Für den Telekombereich wird auf die Veröffentlichungen von Damodaran zurückgegriffen. Für die kapitalmarktbezogene Berechnung der Peer-Groups wurde ein rollierender Betafaktor über die letzten acht Quartalsstichtage auf Basis eines fünfjährigen Berechnungszeitraums, monatlicher Rendite-intervalle und lokaler Referenzindizes verwendet.
Die Fremdkapitalkosten der einzelnen Geschäftsbereiche werden auf Basis des jeweiligen risikolosen Basiszinssatzes zuzüglich der Länderrisikoprämie und dem Credit Spread der Peer-Group ermittelt. Zur Berechnung der Fremdkapitalkosten nach Steuern werden die lokalen nominellen Grenzsteuersätze herangezogen.
Vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) kontinuierlich beobachtet.
Spezifische Annahmen in Impairment-Tests des aktuellen Geschäftsjahres
Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen Einschätzungen zur (Wieder-)Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die Kraftwerksstandorte im Kosovo (siehe RZ 5).
Zum Zwecke der Impairment-Tests wird jeweils auf die letztverfügbaren Langfristprognosen für Strompreise zurückgegriffen. Aktuelle Entwicklungen werden in der Regel durch den Ansatz stichtagsbezogener Terminmarktpreise berücksichtigt. Aufgrund von starken Preisbewegungen insbesondere im 4. Quartal 2023 erfolgte die mittels linearer Interpolation dargestellte Überleitung von stichtagsbezogenen Terminpreisen auf letztverfügbare Langfristprognosen über einen verlängerten Zeitraum von 2028–2034 (Vorjahr 2027–2028).
Für das Stromnetz wurde der regulatorische Zinssatz als auslösendes Ereignis eines Wertminderungstests identifiziert. Der erzielbare Betrag wurde auf Grundlage der per Bescheid ergangenen Parameter für die 5. Regulierungsperiode bis 2028, erweitert um eine 6. Regulierungsperiode bis 2033 und Überführung in einen Terminal Value, ermittelt. Die Parameter für die folgende 6. Regulierungsperiode wurden nach Maßgabe einer Beibehaltung der Regulierungssystematik ermittelt. Der erzielbare Betrag (Fair Value less Cost of Disposal) ergibt sich als Summe der Barwerte künftiger Cashflows unter Ansatz eines Abzinsungssatzes von 4,5% nach Steuern nach Abzug von Veräußerungskosten.
Versicherungsmathematische Annahmen bei der Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen
Jubiläumsgeldverpflichtungen werden mit 3,20% (im Vorjahr 3,70%), Altersteilzeitverpflichtungen aufgrund ihrer kurzen Duration mit 3,10% (im Vorjahr 3,54%) abgezinst.
Den Berechnungen der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 liegen folgende Annahmen zugrunde (siehe RZ 23):
| 2023 | 2022 |
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen | | |
Abzinsungssatz | | |
Ausgelagerte Pensionen | 3,40% | 3,74% |
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen | 3,20% - 3,30% | 3,70% - 3,75% |
Pensionssteigerungen | | |
Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlage | -9,09% - 7,80% | -5,56% - 23,53% |
Steigerungssatz für künftige Pensionen | -9,09% - 9,80% | -5,56% - 23,53% |
Fluktuation | keine | keine |
Langfristige Verzinsung des Fondsvermögens | 3,40% | 3,74% |
Gesetzliche Abfertigungen | | |
Abzinsungssatz | 3,15% | 3,64% |
Gehaltssteigerungen | 3,00% - 7,80% | 3,02% - 8,50% |
Fluktuation | keine | keine |
In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2023
in Mio. EUR | Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren | Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um | Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um |
Abzinsungssatz | 0,75% | -12,8 | 15,5 |
Gehaltssteigerung | 0,50% | 1,9 | -1,8 |
Pensionssteigerung | 0,50% | 7,8 | -7,1 |
Pensionsantrittsalter | 1 Jahr | -3,0 | 2,8 |
Mortalität | 1 Jahr | 4,3 | -4,5 |
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2022
in Mio. EUR | Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren | Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um | Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um |
Abzinsungssatz | 0,75% | -10,4 | 12,5 |
Gehaltssteigerung | 0,50% | 1,7 | -1,6 |
Pensionssteigerung | 0,50% | 6,2 | -5,6 |
Pensionsantrittsalter | 1 Jahr | -1,8 | 1,6 |
Mortalität | 1 Jahr | 3,5 | -3,7 |
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2023
in Mio. EUR | Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren | Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um | Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um |
Abzinsungssatz | 0,75% | -5,4 | 6,2 |
Gehaltssteigerung | 0,50% | 0,2 | -0,2 |
Pensionssteigerung | 0,50% | 3,8 | -3,5 |
Pensionsantrittsalter | 1 Jahr | -0,4 | 0,4 |
Mortalität | 1 Jahr | 4,3 | -4,5 |
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2022
in Mio. EUR | Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren | Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um | Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um |
Abzinsungssatz | 0,75% | -5,0 | 5,8 |
Gehaltssteigerung | 0,50% | 0,2 | -0,2 |
Pensionssteigerung | 0,50% | 3,6 | -3,3 |
Pensionsantrittsalter | 1 Jahr | -0,3 | 0,3 |
Mortalität | 1 Jahr | 3,8 | -4,0 |
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2023
in Mio. EUR | Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren | Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um | Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um |
Abzinsungssatz | 0,75% | -3,0 | 3,3 |
Gehaltssteigerung | 0,50% | 2,1 | -2,0 |
Pensionsantrittsalter | 1 Jahr | 0,0 | -0,2 |
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2022
in Mio. EUR | Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren | Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um | Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um |
Abzinsungssatz | 0,75% | -3,0 | 3,3 |
Gehaltssteigerung | 0,50% | 2,1 | -2,0 |
Pensionsantrittsalter | 1 Jahr | -0,1 | 0,0 |
Durchschnittliche Laufzeiten (Durations)
in Jahren | 2023 | 2022 |
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen | 10,88 | 10,60 |
Ausgelagerte Pensionen | 16,49 | 15,72 |
Abfertigungen | 7,42 | 7,59 |
Jubiläumsgelder | 8,82 | 8,36 |
Altersteilzeitansprüche | 3,74 | 3,97 |
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Lebenserwartung und künftiger Pensionserhöhungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Bewertung von Rückstellungen
Die Bewertung von Rückstellungen erfolgte im vorliegenden Abschluss aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag (siehe RZ 23 und RZ 27). Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Energiepreisen, des Erfolgs von Verhandlungen und Gerichtsverfahren, etwaiger Ablösezahlungen und des Produktionsniveaus der Eigenerzeugung sowie der geschätzten Laufzeiten und des Diskontierungssatzes. Hinsichtlich der möglichen Schwankungen der Rückstellung, wenn sich wesentliche Parameter ändern, wird ebenfalls auf die RZ 23 und RZ 27 verwiesen. Der Diskontierungssatz beträgt für langfristige Rückstellungen zwischen 2,22 % und 2,25 % (im Vorjahr zwischen 2,36 % und 2,58 %).
Anteilserwerbe des Geschäftsjahres
Bei der Erstkonsolidierung der genannten Erwerbe von Unternehmensanteilen des Geschäftsjahres 2023 waren Annahmen hinsichtlich der Aufteilung des Kaufpreises zu treffen. Hierbei spielen im Wesentlichen die zugrunde gelegten Strompreise, Abzinsungssätze sowie Annahmen hinsichtlich der Dauer von Betriebsgenehmigungen eine Rolle. Während aus Erwerben von Geschäftsbetrieben ein Firmenwert entstehen kann, ist dies aus Erwerben außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 nicht möglich.
Nutzungsdauerschätzungen
Annahmen hinsichtlich der Nutzungsdauern bei immateriellen Vermögen und Sachanlagevermögen sind mit Schätzunsicherheiten verbunden. Dies gilt vor allem, da die im Konzern betriebenen Kraftwerke vergleichsweise lange Nutzungsdauern aufweisen, die für die Branche typisch sind. Bei dieser Schätzung sind Annahmen zu treffen, insbesondere mit Blick auf die technische Haltbarkeit der betroffenen Anlagenkomponenten. Im vorliegenden Konzernabschluss erfolgten keine Anpassungen von Nutzungsdauerschätzungen aufgrund von Klimarisiken.
Latente Steuern auf Verlustvorträge
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind nur in dem Ausmaß ansatzfähig, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Insoweit verlässliche Steuerplanungsrechnungen vorliegen, wird die Ansatzfähigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge auf deren Basis beurteilt. Als Indikation für die Ansatzfähigkeit wird zudem die steuerliche Ergebnishistorie der betroffenen Gesellschaften evaluiert.
Segment-berichterstattung
Die verantwortliche Unternehmensinstanz, die als oberste Entscheidungsträgerin (Chief Operating Decision Maker, CODM) im Kelag-Konzern dient, ist der Gesamtvorstand der Kelag. Die Segmentierung im vorliegenden Konzernabschluss folgt dem im IFRS 8.5 normierten Konzept des Managementansatzes, indem die interne Berichterstattung auf Basis jener Grundlage widergespiegelt wird, auf der die Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch den Gesamtvorstand der Kelag im Konzern erfolgt.
In der Segmentberichterstattung sind die Geschäftsaktivitäten des Kelag-Konzerns den folgenden Segmenten zugeordnet:
- • Energie;
- • Netz;
- • Wärme und Großkunden; sowie
- • Sonstiges und Beteiligungen.
Das Segment Energie beinhaltet im Wesentlichen die Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraftwerken sowie Photovoltaikanlagen inkl. der anteiligen Ergebnisse der at-equity bilanzierten Kraftwerksbeteiligungen, den Strom- und Gashandel sowie den Privat- und Gewerbekundenvertrieb von Strom und Gas.
Im Segment Netz werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasnetz der KNG-Kärnten Netz GmbH gebündelt, was auch die seitens Kelag an die KNG verpachteten Netzanlagen inkludiert.
Dem Segment Wärme und Großkunden werden einerseits sämtliche Aktivitäten im Bereich der Nutzung von Abwärme und Bioenergie zur Wärmeversorgung inkl. der anteiligen Ergebnisse der at-equity bilanzierten Wärmebeteiligungen zugeordnet; andererseits beinhaltet dieses Segment den Großkundenvertrieb von Strom und Gas. Die gemeinsame Berichterstattung betreffend Wärme und Großkunden liegt in der organisatorischen Zusammenfassung dieser Geschäftsfelder in der KELAG Energie & Wärme GmbH begründet, die eine andere Vertriebsorganisation und eigene Vertriebsprozesse mit sich bringt.
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird v. a. das Ergebnis der at-equity bilanzierten Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zugerechnet. Im Geschäftsjahr 2022 und bis zum Halbjahr 2023 wurden auch die Ergebnisse aus der at-equity bilanzierten Beteiligung an der Stadtwerke Kapfenberg GmbH, die am 20. Juni 2023 veräußert wurde, in diesem Segment berichtet.
In den berichtspflichtigen Segmenten werden die in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt, wobei konzerninterne Leasingverhältnisse nach IFRS 16 nicht bilanziert werden.
Zur internen Performancemessung der Geschäftssegmente wird in erster Linie das operative Ergebnis herangezogen. Dieses entspricht der Summe der operativen Ergebnisse der in das jeweilige Geschäftssegment einbezogenen Unternehmensteile unter Berücksichtigung intra- und intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen, deren Eliminierung im Konzern erfolgt. Zum Zwecke der Überwachung der Ertragskraft und der Verteilung von Ressourcen zwischen den Segmenten wird das operative Ergebnis den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Beteiligungen gegenübergestellt. Die Investitionen in Beteiligungen enthalten dabei Gesellschaftserwerbe unabhängig von deren Klassifikation gemäß IFRS – dies entspricht auch der Darstellung in der Geldflussrechnung.
Die Kelag hat weder 2023 noch 2022 mit einem einzelnen Kunden einen Umsatz von mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt.
Segmentberichterstattung 2023
in Mio. EUR | Energie | Netz | Wärme und Großkunden | Sonstiges und Beteiligungen | Eliminierungen | Summe Konzern |
Außenumsatz | 1.210,0 | 220,5 | 752,8 | 35,6 | 0,0 | 2.218,9 |
Innenumsatz | 526,6 | 11,1 | 13,5 | 5,8 | -557,1 | 0,0 |
Gesamtumsatz | 1.736,6 | 231,6 | 766,4 | 41,4 | -557,1 | 2.218,9 |
| | | | | | |
Operatives Ergebnis | 318,4 | 6,5 | 61,1 | 172,8 | 0,0 | 558,8 |
Abschreibungen | -92,3 | -47,2 | -29,7 | -14,8 | 0,0 | -184,0 |
davon Wertminderungen | -51,0 | 0,0 | -7,2 | -2,5 | 0,0 | -60,7 |
Zuschreibungen | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 |
Ergebnis der at-equity bilanzierten Beteiligungen | 1,4 | 0,0 | 0,3 | 222,8 | 0,0 | 224,6 |
Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligungen | 11,0 | 0,0 | 3,0 | 405,3 | 0,0 | 419,3 |
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 139,7 | 88,9 | 41,9 | 36,0 | 0,0 | 306,5 |
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe | 58,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 58,2 |
davon Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | 17,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 17,2 |
davon Anpassung Unternehmenserwerbe brandpower 1 & 2* | 38,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 38,8 |
davon Anpassung sukzessive Anteilserwerbe** | 2,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,2 |
* Während die Erwerbe von 100 % der Eigenkapitalanteile der brandpower S1 GmbH und der brandpower S2 in der Geldflussrechnung in der Zeile „Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel“ netto dargestellt werden, erfolgt in der internen Berichterstattung eine Darstellung des gesamten übernommenen immateriellen Vermögens und Sachanlagevermögens.
** In der oben gewählten Darstellung werden sukzessive Anteilserwerbe als Teil der Investition betrachtet. In der Geldflussrechnung des Konzernabschlusses erfolgt eine Darstellung in der Zeile „Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern“.
Segmentberichterstattung 2022
in Mio. EUR | Energie | Netz | Wärme und Großkunden | Sonstiges und Beteiligungen | Eliminierungen/Anpassungen | Summe Konzern |
Außenumsatz | 1.984,3 | 210,0 | 704,2 | 21,6 | 183,0 | 3.103,1 |
Innenumsatz | 508,5 | 4,0 | 17,7 | 5,3 | -535,5 | 0,0 |
Gesamtumsatz | 2.492,8 | 214,0 | 721,9 | 26,9 | -352,5 | 3.103,1 |
| | | | | | |
Operatives Ergebnis | 74,7 | 23,1 | 53,5 | 106,8 | 0,0 | 258,1 |
Abschreibungen | -55,5 | -44,4 | -23,8 | -10,9 | 0,0 | -134,5 |
davon Wertminderungen | -15,5 | 0,0 | -1,7 | -0,2 | 0,0 | -17,4 |
Zuschreibungen | 2,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,2 |
Ergebnis der at-equity bilanzierten Beteiligungen | 0,4 | 0,0 | 1,0 | 137,1 | 0,0 | 138,5 |
Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligungen | 10,3 | 0,0 | 2,5 | 320,9 | 0,0 | 333,8 |
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 51,2 | 68,1 | 31,9 | 16,4 | 0,0 | 167,5 |
Investitionen in Beteiligungen – Unternehmenserwerbe | 4,7 | 0,0 | 0,0 | 6,0 | 0,0 | 10,7 |
Die Darstellung der Investitionen in Beteiligungen folgt im Geschäftsjahr 2023 der Brutto-Sichtweise auf Vermögenswerte, die der internen Steuerung aus dem Beteiligungscontrolling entspricht und dem CODM derart berichtet wird. In den Vorjahren war diese unterschiedliche Sicht zur Geldflussrechnung mangels Transaktionen mit wesentlichen übernommenen Schulden nicht relevant.
Angaben zu geografischen Regionen
Die Zuordnung der externen Umsätze sowie des langfristigen Segmentvermögens zu den geografischen Regionen erfolgt auf Grundlage der Segmentierung nach dem Sitz des berichtenden Unternehmens bzw. der jeweiligen Tochterunternehmen.
| Externer Umsatz | Immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen |
in Mio. EUR | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
Österreich | 1.944,7 | 2.449,7 | 1.588,5 | 1.467,9 |
Bosnien-Herzegowina | 14,1 | 25,3 | 37,9 | 37,1 |
Bulgarien | 3,0 | 1,9 | 3,3 | 4,2 |
Frankreich | 13,2 | 18,5 | 33,4 | 31,8 |
Italien | 2,3 | 1,8 | 31,2 | 22,3 |
Kosovo | 2,9 | 1,9 | 21,7 | 27,1 |
Kroatien | 8,4 | 5,0 | 35,9 | 33,0 |
Montenegro | 1,8 | 1,3 | 8,1 | 8,7 |
Nordmazedonien | 2,6 | 1,4 | 23,9 | 14,4 |
Portugal | 4,4 | 3,0 | 12,3 | 13,9 |
Rumänien | 11,5 | 5,1 | 12,6 | 14,7 |
Serbien | 8,8 | 0,7 | 2,9 | 3,6 |
Slowenien | 199,1 | 585,8 | 19,5 | 14,6 |
Spanien | 1,7 | 1,2 | 41,5 | 3,4 |
Tschechien | 0,4 | 0,4 | 0,3 | 0,3 |
Summe geografische Regionen | 2.218,9 | 3.103,1 | 1.872,9 | 1.697,1 |
Erläuterungen zur Gesamtergebnis-rechnung
// 1
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Konzerns können wie folgt aufgegliedert werden:
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2023
in Mio. EUR | Segment Energie | Segment Netz | Segment Wärme und Großkunden | Segment Sonstiges und Beteiligungen | Eliminierungen | Summe Konzern |
Umsatzerlöse | 1.210,0 | 220,5 | 752,8 | 35,6 | 0,0 | 2.218,9 |
davon Stromerlöse | 1.142,7 | 208,6 | 391,2 | 2,2 | 0,0 | 1.744,7 |
davon Erdgaserlöse | 55,5 | 12,0 | 92,4 | 0,0 | 0,0 | 159,9 |
davon Wärmeerlöse | 3,1 | 0,0 | 251,6 | 0,0 | 0,0 | 254,7 |
davon sonstige Erlöse | 8,7 | 0,0 | 17,5 | 33,4 | 0,0 | 59,6 |
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2022
in Mio. EUR | Segment Energie | Segment Netz | Segment Wärme und Großkunden | Segment Sonstiges und Beteiligungen | Eliminierungen/Anpassungen | Summe Konzern |
Umsatzerlöse | 1.984,3 | 210,0 | 704,2 | 21,6 | 183,0 | 3.103,1 |
davon Stromerlöse | 1.901,8 | 200,2 | 423,3 | 1,0 | 168,8 | 2.695,2 |
davon Erdgaserlöse | 79,5 | 9,8 | 52,3 | 0,0 | 14,2 | 155,7 |
davon Wärmeerlöse | 2,5 | 0,0 | 213,0 | 0,0 | 0,0 | 215,5 |
davon sonstige Erlöse | 0,5 | 0,0 | 15,6 | 20,7 | 0,0 | 36,8 |
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2023
in Mio. EUR | Segment Energie | Segment Netz | Segment Wärme und Großkunden | Segment Sonstiges und Beteiligungen | Eliminierungen | Summe Konzern |
Umsatzerlöse | 1.210,0 | 220,5 | 752,8 | 35,6 | 0,0 | 2.218,9 |
davon Erlöse in Österreich | 940,1 | 220,5 | 752,4 | 31,7 | 0,0 | 1.944,7 |
davon Erlöse in anderen Ländern | 269,9 | 0,0 | 0,4 | 3,9 | 0,0 | 274,2 |
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2022
in Mio. EUR | Segment Energie | Segment Netz | Segment Wärme und Großkunden | Segment Sonstiges und Beteiligungen | Eliminierungen/ Anpassungen | Summe Konzern |
Umsatzerlöse | 1.984,3 | 210,0 | 704,2 | 21,6 | 183,0 | 3.103,1 |
davon Erlöse in Österreich | 1.332,2 | 210,0 | 703,8 | 20,8 | 183,0 | 2.449,7 |
davon Erlöse in anderen Ländern | 652,1 | 0,0 | 0,4 | 0,9 | 0,0 | 653,4 |
In den Stromerlösen im Segment Energie werden Ergebnisse aus der Realisierung und Bewertung von Verkaufs- und Kauftransaktionen im Rahmen von Energiehandelstätigkeiten nach Saldierung eines Betrags von 1.406,2 Mio. EUR (im Vorjahr 1.689,0 Mio. EUR) ausgewiesen; in den Erdgaserlösen wurden analog 184,0 Mio. EUR (im Vorjahr 475,3 Mio. EUR) saldiert. Die Umsatzerlöse aus Realisierungen außerbörslicher Terminliefergeschäfte, die im Geschäftsjahr 2023 absatzseitig in Erfüllung gegangen sind, werden durch Folgebewertungen von derivativen Finanzinstrumenten in den Stromerlösen um 212,6 Mio. EUR gesenkt (im Vorjahr um 447,9 Mio. EUR erhöht) und in den Erdgaserlösen um 20,6 Mio. EUR gesenkt (im Vorjahr um 62,1 Mio. EUR erhöht).
Im Segment Wärme und Großkunden sind zeitpunktbezogene Umsatzerlöse enthalten, die aus der Abfallverwertung erzielt werden. Diese haben in der aktuellen Berichtsperiode 14,4 Mio. EUR (im Vorjahr 13,2 Mio. EUR) ausgemacht.
Im Segment Sonstiges und Beteiligungen sind zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus der Errichtung und dem Verkauf von Photovoltaikanlagen enthalten, die 24,7 Mio. EUR (im Vorjahr 12,9 Mio. EUR) ausmachen. Der Anstieg ist auf Wachstum in diesem Geschäftsfeld zurückzuführen.
// 2
Sonstige Erträge
Sonstige Erträge
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Aktivierte Eigenleistungen | 38,1 | 32,7 |
Bewertungen von außerbörslichen Terminliefergeschäften im Strom- und Erdgasbereich | 0,0 | 21,4 |
Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlagevermögen | 4,1 | 3,0 |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 9,1 | 1,5 |
Veränderung des Bestands an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen | 1,6 | 3,2 |
Schadensvergütung aus Versicherungsleistungen | 6,7 | 7,6 |
Erträge aus Altmaterialverkauf | 1,3 | 0,8 |
Übrige | 19,3 | 16,8 |
Summe Sonstige Erträge | 80,2 | 87,0 |
// 3
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Materialaufwand | -120,1 | -88,8 |
Aufwand für bezogene Leistungen | -1.327,8 | -2.582,9 |
davon Strombezug | -1.091,0 | -2.354,4 |
davon Erdgasbezug | -179,4 | -188,4 |
davon Fremdleistungen | -57,4 | -40,0 |
Summe Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | -1.447,9 | -2.671,7 |
Der Aufwand für bezogene Leistungen aus der Realisierung außerbörslicher Terminliefergeschäfte, die im Geschäftsjahr 2023 beschaffungsseitig in Erfüllung gegangen sind, wird durch Folgebewertungen von derivativen Finanzinstrumenten im Strombezug um 187,5 Mio. EUR gesenkt (im Vorjahr um 446,8 Mio. EUR erhöht) und im Erdgasbezug um 20,6 Mio. EUR gesenkt (im Vorjahr um 65,8 Mio. EUR erhöht).
// 4
Personalaufwand
Personalaufwand
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Löhne und Gehälter | -151,3 | -124,8 |
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | -36,7 | -32,5 |
Aufwendungen für Lehrlingsentschädigung | -1,7 | -1,5 |
Sonstige Sozialaufwendungen | -1,7 | -1,5 |
Zwischensumme | -191,5 | -160,3 |
Aufwendungen für Abfertigungen | -1,5 | -1,4 |
Aufwendungen für Pensionen | -6,8 | -7,6 |
davon Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne | -5,0 | -4,1 |
Summe Personalaufwand | -199,8 | -169,3 |
An Beiträgen an Mitarbeitervorsorgekassen wurden im Geschäftsjahr 2023 1,3 Mio. EUR (im Vorjahr 1,0 Mio. EUR) bezahlt. Die Pensionskassenbeiträge an die beitragsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft betrugen in der Berichtsperiode 2023 insgesamt 5,0 Mio. EUR (im Vorjahr 4,1 Mio. EUR).
Die Veränderung in den Löhnen und Gehältern ist v. a. auf die Anzahl an beschäftigten Mitarbeitern bzw. die kollektivvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen von durchschnittlich 9,3 % im EVU-Kollektivvertrag, die ab Feber 2023 wirksam wurden, zurückzuführen.
Mitarbeiterzahlen
Die Mitarbeiterzahl, gemessen als Jahresdurchschnitt der Mitarbeiteräquivalente (Teilzeitstellen aliquot berücksichtigt), setzt sich im Kelag-Konzern wie folgt zusammen:
in Mitarbeiteräquivalenten | 2023 | 2022 | Veränderung |
Arbeiter und Angestellte | 1.788 | 1.635 | 153 |
Lehrlinge | 101 | 97 | 4 |
Summe Mitarbeiter | 1.889 | 1.732 | 157 |
Der Personalaufbau ist im Wesentlichen auf den erhöhten Ressourcen- und Kompetenzbedarf im Rahmen des Wachstumsprogramms im In- und Ausland zurückzuführen.
// 5
Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | -32,1 | -26,9 |
davon Wertminderungsaufwendungen auf Firmenwerte | -2,5 | -1,2 |
davon Wertminderungsaufwendungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte | -6,7 | -2,9 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | -151,9 | -107,6 |
davon Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen | -51,5 | -13,3 |
Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -184,0 | -134,5 |
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind Abschreibungen der Nutzungsrechte nach IFRS 16 enthalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte verteilen:
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden | -2,3 | -1,9 |
Technische Anlagen und Maschinen | -0,2 | -0,2 |
Sonstige Sachanlagen | -0,3 | -0,2 |
Summe Abschreibungen Nutzungsrechte | -2,9 | -2,4 |
Im Geschäftsjahr 2023 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu nachfolgenden Wertminderungen/Wertaufholungen:
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
CGU in Mio. EUR | Segment | Land | -Impairment/ +Zuschreibung | Buchwert1 | WACC vor Steuern2 | WACC nach Steuern3 (Vorjahr) | wesentliche Ursachen |
Wasserkraftwerke Kosovo | Energie | XK | -4,3 | 20,4 | 10,1% - 11,5% | 10,6% (11,3%) | Schätzungsänderung Inbetriebnahmezeitpunkt |
Wasserkraftwerke Bosnien | Energie | BA | -4,4 | 20,8 | 10,0% - 11,4% | 10,4% - 10,5% (11,3%) | Strompreise |
Windkraft Bosnien | Energie | BA | -7,0 | 16,2 | 11,7% | 10,5% (-) | Baukosten, Strompreise |
Windkraft Nordmazedonien | Energie | MK | -12,2 | 23,3 | 9,1% | 8,0% / 9,4% (-) | Baukosten, Strompreise |
Wasserkraftwerke Spanien | Energie | ES | -12,8 | 41,8 | 8,6% - 8,8% | 7,3% | Strompreise, Generation Tax |
Wasserkraftwerk Österreich | Energie | AT | -6,9 | 8,6 | 13,6% | 6,0% | Strompreise |
Fernwärme Österreich | Wärme und Großkunden | AT | -7,1 | 7,4 | 6,4% - 6,7% | 6,0% (6,1%) | Bezugsvertrag |
Firmenwert Glasfaser Netz Kärnten GmbH | Sonstiges und Beteiligungen | AT | -2,5 | 0,0 | 7,1% | 5,5% (5,4%) | Wettbewerbsintensivierung |
Sonstige | Energie | AT/HR/IT | -2,3 | 27,3 | 7,2% - 9,4% | 6,0% - 7,6 % | Kapitalkosten, Strompreise |
Summe | | | -59,5 | 165,8 | | | |
1 Der Buchwert entspricht dem erzielbaren Betrag nach Wertminderung/Wertaufholung, der dem Nutzungswert entspricht.
2 iterativ abgeleitet aus dem WACC nach Steuern
3 Bei der Angabe der Kapitalkosten (WACC) handelt es sich um die standardisierten Sätze unter Zugrundelegung branchenüblicher Marktpreisrisiken. Phasenweise können in Zeiten mit geringerer Marktpreisexposition (garantierte Einspeisetarife) verminderte Kapitalkosten verwendet werden.
Im Konzerntochterunternehmen KelKos Energy Sh.p.k. mit Sitz in Decan, Kosovo, sind vier CGUs bzw. Kraftwerksstandorte enthalten: Decan, Belaje, Lumbardhi I und Lumbardhi II. Im Zuge von laufenden Rechtsverfahren Dritter gegen die kosovarischen Behörden, in denen der Konzern nicht die beklagte Partei, allerdings indirekt betroffen ist, wurden die Betriebsgenehmigungen für die Kraftwerke Decan und Belaje mittels einstweiliger Verfügung bis zur Klärung des zugrunde liegenden Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof im Kosovo wiederholt ausgesetzt. Die umweltrechtlichen Genehmigungen für Lumbardhi II werden aufgrund der schwebenden Verfahren gegen die Behörden derzeit nicht erteilt. Die damit verbundene rechtliche Unsicherheit und Kraftwerkstillstände führten zu Wertminderungen.
Für das Kraftwerk Lumbardhi II wurde noch keine Betriebsgenehmigung erteilt. Die Bewertung zum 31. Dezember 2023 führte zu einer Wertminderung der CGUs Belaje, Decan und Lumbardhi II. In den Impairment-Tests werden auf Basis der Einschätzung des Managements eine schrittweise Klärung der noch offenen rechtlichen Punkte unterstellt. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag der drei kosovarischen CGUs um 0,9 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,0 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,7 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,7 Mio. EUR reduzieren. Die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Weiterbetriebes der Kraftwerke in den der Bewertung zugrunde liegenden Szenarien um 10 % würde den Value in Use um 2,9 Mio. EUR erhöhen. Die Reduktion der Wahrscheinlichkeit im gleichen Ausmaß führt zu einem um 2,9 Mio. EUR geringeren Value in Use.
Die Verschlechterung des Strompreisniveaus führte bei den bosnischen CGUs EHE, Medna und Rosewood zu Wertminderungen. Aus diesem Grund erfolgte zum 31. Dezember 2023 eine Wertminderung dieser drei bosnischen CGUs. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,8 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,8 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 1,4 Mio. EUR erhöhen bzw. um 1,4 Mio. EUR reduzieren.
Zukünftig zu erwartende an das regionale Marktumfeld angepasste Bezugsverträge führten bei den drei Fernwärmenetzen Liezen, Schrems und Traismauer zu einer Wertminderung. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,5 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,6 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Mengenannahmen um 5 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 2,5 Mio. EUR erhöhen bzw. um 2,5 Mio. EUR reduzieren. Eine Erhöhung bzw. Verminderung der Einsatzpreise um 5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 1,3 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,3 Mio. EUR erhöhen.
Die Verschlechterung des Strompreisniveaus in Spanien in Verbindung mit der Aufhebung der Aussetzung der Generation Tax in Höhe von 7 % führte zu einer Wertminderung der drei spanischen Kraftwerke Cirat, Los Cantos und Vallat. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 2,3 Mio. EUR reduzieren bzw. um 2,6 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 2,3 Mio. EUR erhöhen bzw. um 2,3 Mio. EUR reduzieren. Die Abschaffung der Generation Tax iHv 7 % nach 2027 würde den erzielbaren Betrag um 2,8 Mio. EUR erhöhen.
Bei den im Bau befindlichen Windparks Ivan Sedlo und Gevgelija führten die Baukostenüberschreitungen in Kombination mit dem gesunkenen Strompreisniveau zu Wertminderungen. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 3,2 Mio. EUR reduzieren bzw. um 3,6 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 4,9 Mio. EUR erhöhen bzw. um 4,9 Mio. EUR reduzieren. Eine Erhöhung bzw. Verminderung der angesetzten Investitionssumme um 5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 4,6 Mio. EUR reduzieren bzw. um 4,6 Mio. EUR erhöhen.
Im Inland führte das gesunkene Strompreisniveau zu einer Wertminderung des Kraftwerkes Koralpe. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,8 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,1 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 5,6 Mio. EUR erhöhen bzw. um 5,6 Mio. EUR reduzieren.
Weitere Wertminderungen beziehen sich vor allem auf das gesunkene Strompreisniveau zum 31. Dezember 2023.
Für Aktivitäten im Stromnetz der KNG-Kärnten Netz GmbH wurde ein Wertminderungstest durchgeführt, dessen Annahmen bereits bei der Marginalie „Spezifische Annahmen in Impairment-Tests des aktuellen Geschäftsjahres“ beschrieben wurde. Da der Buchwert in diesem Test unter dem erzielbaren Betrag lag, wurde keine Wertminderung vorgenommen.
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Sonstige Aufwendungen
Sonstige Aufwendungen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Steuern (ohne Ertragsteuern) | -15,5 | -12,6 |
davon Erlösabschöpfungen | -10,6 | -9,1 |
Bewertungen von außerbörslichen Terminliefergeschäften im Strom- und Erdgasbereich | -1,7 | 0,0 |
Betriebs- und Geschäftsräume | -3,8 | -3,1 |
Kfz-Kosten | -4,0 | -3,9 |
Reise- und Fahrtspesen | -3,4 | -2,6 |
Nachrichtenaufwand | -3,7 | -3,2 |
Miet- und Pachtaufwand | -7,9 | -6,2 |
Personalbeistellung | -4,7 | -6,0 |
Aufwendungen für Betriebsführung | -1,3 | -1,3 |
Werbe- und Repräsentationsaufwand | -7,9 | -6,9 |
Versicherungen | -7,7 | -6,7 |
Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwand | -15,1 | -10,5 |
Aus- und Fortbildung | -1,8 | -1,5 |
Provisionen an Dritte | -9,6 | -4,2 |
Mitgliedsbeiträge | -1,2 | -1,4 |
Entschädigungen | -1,4 | -0,8 |
Büromaterial und Werkzeuge | -1,0 | -0,9 |
Software-Wartung und -Updates | -10,0 | -8,2 |
Spesen des Geldverkehrs | -0,7 | -0,6 |
Rückstellungsdotierung künftige Kraftwerkserwerbe | -8,6 | 0,0 |
Übrige | -22,3 | -14,5 |
Summe Sonstige Aufwendungen | -133,2 | -95,0 |
Im Miet- und Pachtaufwand des Geschäftsjahres 2023 sind Nutzungsgebühren für Software enthalten, die im Konzern nicht nach IFRS 16 bilanziert werden. Ferner sind kurzfristige Mietverhältnisse bzw. Mietverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 1,0 Mio. EUR (im Vorjahr 0,6 Mio. EUR) enthalten, die gemäß IFRS 16.5 von der IFRS-16-Anwendung freigestellt sind. Der Anstieg des Miet- und Pachtaufwands ist vor allem auf variable Nutzungsentgelte auf Basis höherer Wärmeerlöse zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 4,1 Mio. EUR (im Vorjahr 3,2 Mio. EUR) angefallen sind.
// 7
Finanzergebnis
Finanzergebnis
In den Finanzerträgen in Höhe von 8,3 Mio. EUR (im Vorjahr 1,3 Mio. EUR) sind unter anderem Zinserträge in Höhe von 7,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) aus Bankguthaben und Termineinlagen enthalten. Die Finanzaufwendungen setzen sich in der Berichts- und Vergleichsperiode folgendermaßen zusammen, wobei ein Großteil davon auf Zinsen für Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen ist, die zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert werden:
Finanzaufwendungen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Anleihe- und Kreditzinsen | -16,1 | -16,6 |
Gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten | 1,1 | 0,3 |
Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen | -8,4 | -2,1 |
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -0,4 | -0,2 |
Sonstige | -0,1 | -0,1 |
Summe Finanzaufwendungen | -23,9 | -18,7 |
Der Finanzierungskostensatz, der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt worden ist, lag für Investitionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 bei 2,30 % (im Vorjahr bei 2,30 %) und bei jenen des zweiten Halbjahres bei 2,50 % (Vorjahr 2,30%).
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Ertragsteuern
Ertragsteuern
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Laufende Ertragsteuern des Berichtsjahres | -58,5 | -23,9 |
Laufende Ertragsteuern der Vorjahre | -0,3 | -5,2 |
Latente Ertragsteuern | -21,5 | 3,1 |
Summe Ertragsteuern | -80,3 | -26,0 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:
Steuerüberleitungsrechnung
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | 543,2 | 240,7 |
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (2023: 23,25%, 2022: 24,25%) | -126,3 | -58,4 |
Steuereffekte aus: | | |
Steuerfreien Beteiligungserträgen | 49,4 | 33,4 |
Steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen und Erträgen | 0,4 | -0,2 |
Verlusten des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde | -1,6 | -0,2 |
Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern | -0,3 | 1,2 |
Aperiodischem Steueraufwand/-ertrag | -1,5 | -5,7 |
Veränderungen von Steuersätzen | 0,0 | 2,4 |
Differenzen aus sonstigen Posten | -0,4 | 1,4 |
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | -80,3 | -26,0 |
// 13
Sonstiges Ergebnis
Sonstiges Ergebnis
Umbuchungen des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung („Recycling“) fanden nur als Resultat von Sicherungsbeziehungen aus dem Energiehandel statt:
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Bewertungsergebnis aus Sicherungsgeschäften | 319,4 | -116,1 |
Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung | -112,4 | 66,9 |
Bewertungen von Sicherungsgeschäften | 206,9 | -49,2 |
Effekt im sonstigen Ergebnis | 206,9 | -49,3 |
Die Umgliederungen aus dem Recycling von Commodity-Sicherungsgeschäften erfolgen für Absatzgeschäfte in die Umsatzerlöse und bei Beschaffungsgeschäften in den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen.
Erläuterungen
zur Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
// 10
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 2023
in Mio. EUR | Firmen- wert | Rechte, Konzessionen & Lizenzen | Summe |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2023 | 30,2 | 754,6 | 784,7 |
Zugänge | 0,0 | 32,4 | 32,4 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 0,0 | 3,0 | 3,0 |
Abgänge | 0,0 | -8,7 | -8,7 |
Stand per 31.12.2023 | 30,2 | 781,2 | 811,4 |
| | | |
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2023 | 22,2 | 397,1 | 419,3 |
Abschreibungen | 0,0 | 23,0 | 23,0 |
Wertminderungsaufwendungen | 2,5 | 6,7 | 9,1 |
Zuschreibungen | 0,0 | -0,4 | -0,4 |
Abgänge | 0,0 | -8,6 | -8,6 |
Stand per 31.12.2023 | 24,7 | 417,7 | 442,4 |
| | | |
Buchwert Stand 31.12.2023 | 5,5 | 363,5 | 369,0 |
Immaterielle Vermögenswerte 2022
in Mio. EUR | Firmen- wert | Rechte, Konzessionen & Lizenzen | Summe |
Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand per 01.01.2022 | 26,3 | 738,0 | 764,2 |
Zugänge | 0,0 | 10,3 | 10,3 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 3,9 | 6,6 | 10,5 |
Abgänge | 0,0 | -0,1 | -0,1 |
Umbuchungen | 0,0 | -0,2 | -0,2 |
Stand per 31.12.2022 | 30,2 | 754,6 | 784,7 |
| | | |
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2022 | 21,0 | 371,3 | 392,4 |
Abschreibungen | 0,0 | 22,8 | 22,8 |
Wertminderungsaufwendungen | 1,2 | 2,9 | 4,1 |
Abgänge | 0,0 | -0,1 | -0,1 |
Stand per 31.12.2022 | 22,2 | 397,1 | 419,3 |
| | | |
Buchwert Stand 31.12.2022 | 8,0 | 357,5 | 365,4 |
In den Rechten, Konzessionen und Lizenzen werden Strombezugsrechte, Belieferungsrechte und sonstige Rechte – darunter Software und Konzessionen – ausgewiesen. Als wesentliche Position darin machen die Buchwerte der Strombezugs- und Belieferungsrechte der Kelag, KEW und KRV zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 268,0 Mio. EUR (im Vorjahr 274,2 Mio. EUR) aus. Ebenso sind darin immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2,6 Mio. EUR (im Vorjahr 2,3 Mio. EUR) enthalten, die nicht abgeschrieben werden.
Ein Zugang in den Rechten, Konzessionen und Lizenzen in Höhe von rd. 19,7 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb der Wasserkraftwerke Cirat, Los Cantos und Vallat am 3. November 2023 durch die Hydro Blue Iberia, S.L., eine spanische Tochtergesellschaft der KI-Kelag International GmbH. Mit dem Erwerb dieser Kraftwerke von der Iberdrola, S.A., war eine Aufteilung des Kaufpreises auf Sachanlagevermögen (Gebäude, Maschinen und Grundstücke) und Konzessionen verbunden.
// 11
Sachanlagen
Sachanlagen 2023
in Mio. EUR | Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden | Unbebaute Grundstücke | Technische Anlagen und Maschinen | Sonstige Sachanlagen | Anlagen in Bau und Projekte | Geleistete Anzahlungen | Summe |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2023 | 327,5 | 5,9 | 2.609,3 | 222,3 | 61,1 | 13,5 | 3.239,6 |
Zugänge | 15,4 | 2,0 | 126,0 | 29,5 | 84,4 | 22,9 | 280,2 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 0,8 | 0,0 | 49,7 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 50,6 |
Abgänge | -0,7 | 0,0 | -13,3 | -3,9 | -0,1 | -3,4 | -21,5 |
Umbuchungen | 3,8 | -0,2 | 47,6 | 2,6 | -53,8 | 0,0 | 0,0 |
Wechselkursdifferenzen (netto) | -0,1 | 0,0 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
Stand per 31.12.2023 | 346,8 | 7,7 | 2.819,1 | 250,4 | 91,6 | 33,1 | 3.548,8 |
| | | | | | | |
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2023 | 196,7 | 0,0 | 1.584,9 | 121,3 | 4,9 | 0,0 | 1.907,9 |
Abschreibungen | 7,2 | 0,0 | 79,2 | 13,9 | 0,0 | 0,0 | 100,3 |
Wertminderungs-aufwendungen | 5,9 | 0,0 | 27,8 | 0,1 | 5,5 | 12,2 | 51,5 |
Zuschreibungen | 0,0 | 0,0 | -0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,7 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,4 |
Abgänge | -0,6 | 0,0 | -11,4 | -3,5 | 0,0 | 0,0 | -15,5 |
Wechselkursdifferenzen (netto) | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Stand per 31.12.2023 | 209,2 | 0,0 | 1.681,2 | 131,8 | 10,5 | 12,2 | 2.044,9 |
| | | | | | | |
Buchwert Stand 31.12.2023 | 137,6 | 7,7 | 1.137,9 | 118,6 | 81,2 | 20,9 | 1.503,9 |
Sachanlagen 2022
in Mio. EUR | | Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden | Unbebaute Grundstücke | Technische Anlagen und Maschinen | Sonstige Sachanlagen | Anlagen in Bau und Projekte | Geleistete Anzahlungen | Summe |
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2022 | | 316,3 | 4,7 | 2.524,0 | 202,2 | 39,9 | 0,3 | 3.087,3 |
Zugänge | | 8,5 | 1,3 | 72,7 | 22,6 | 42,5 | 13,2 | 160,7 |
Veränderung Konsolidierungskreis | | 1,8 | 0,0 | 9,7 | 0,4 | 0,8 | 0,0 | 12,8 |
Abgänge | | -0,7 | 0,0 | -16,1 | -3,8 | -0,7 | 0,0 | -21,4 |
Umbuchungen | | 1,6 | -0,1 | 19,0 | 1,0 | -21,4 | 0,0 | 0,2 |
Stand per 31.12.2022 | | 327,5 | 5,9 | 2.609,3 | 222,3 | 61,1 | 13,5 | 3.239,6 |
| | | | | | | | |
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2022 | | 188,6 | 0,0 | 1.512,2 | 112,1 | 4,9 | 0,0 | 1.817,9 |
Abschreibungen | | 6,5 | 0,0 | 75,4 | 12,4 | 0,0 | 0,0 | 94,3 |
Wertminderungs-aufwendungen | | 2,3 | 0,0 | 10,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 13,3 |
Zuschreibungen | | -0,4 | 0,0 | -1,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,2 |
Veränderung Konsolidierungskreis | | 0,2 | 0,0 | 2,1 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 2,6 |
Abgänge | | -0,6 | 0,0 | -14,0 | -3,4 | 0,0 | 0,0 | -18,0 |
Stand per 31.12.2022 | | 196,7 | 0,0 | 1.584,9 | 121,3 | 4,9 | 0,0 | 1.907,9 |
| | | | | | | | |
Buchwert Stand 31.12.2022 | | 130,8 | 5,8 | 1.024,4 | 101,0 | 56,2 | 13,5 | 1.331,7 |
Die Zugänge bei technischen Anlagen und Maschinen zu rd. 25,1 Mio. EUR und die Zugänge bei bebauten Grundstücken mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden zu rd. 6,7 Mio. EUR sind auf den bereits in Bezug auf die immateriellen Vermögenswerten erwähnten Erwerb der Kraftwerke Cirat, Los Cantos und Vallat von der Iberdrola, S.A. zurückzuführen.
Im Anlagevermögen wurden im aktuellen Geschäftsjahr 3,6 Mio. EUR (im Vorjahr 2,8 Mio. EUR) Zuschüsse der öffentlichen Hand anschaffungskostenmindernd erfasst. Davon entfallen 0,1 Mio. EUR auf Abgrenzungen zur Covid-19-Investitionsprämie (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR).
In der Bilanz sind alle Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 den einzelnen Anlagenklassen je nach Art des zugrunde liegenden Vermögenswerts folgendermaßen zugeordnet:
in Mio. EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden | 16,8 | 11,5 |
Technische Anlagen und Maschinen | 2,4 | 2,1 |
Sonstige Sachanlagen | 1,4 | 0,5 |
Summe Nutzungsrechte | 20,7 | 14,1 |
Der Buchwert der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 hat sich folgendermaßen entwickelt:
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Buchwert zum 01.01. | 14,1 | 12,7 |
Zugänge und Neubewertungen | 6,2 | 3,5 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 4,1 | 0,9 |
Abgänge | -0,8 | -0,6 |
Umbuchungen | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen | -2,9 | -2,4 |
Buchwert zum 31.12. | 20,7 | 14,1 |
// 12
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
| Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen |
in Mio. EUR | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
Buchwert at-equity bilanzierte Beteiligungen zum 01.01. | 328,3 | 237,5 | 5,5 | 4,5 |
Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,0 |
Abgänge | 0,0 | 0,0 | -3,3 | 0,0 |
Dividenden | -131,0 | -50,5 | -1,1 | -0,3 |
Ergebnis der at-equity Bilanzierung | 219,1 | 137,3 | 1,2 | 1,3 |
Sonstiges Ergebnis aus der at-equity Bilanzierung | -0,7 | 4,0 | 1,1 | 0,0 |
Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen zum 31.12. | 415,8 | 328,3 | 3,5 | 5,5 |
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung aggregierter Bilanzdaten für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen des Kelag-Konzerns. Die Bilanzdaten der Beteiligungsunternehmen beziehen sich auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres und stellen nicht Anteile des Kelag-Konzerns dar.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
| Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen |
in Mio. EUR | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
Vermögenswerte und Schulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | | | | |
Kurzfristige Vermögenswerte | 1.559,1 | 839,3 | 8,2 | 12,8 |
Langfristige Vermögenswerte | 5.169,3 | 4.956,6 | 26,8 | 79,6 |
Kurzfristige Schulden | 475,0 | 187,9 | 4,2 | 24,0 |
Langfristige Schulden | 1.674,4 | 1.908,2 | 23,5 | 57,5 |
Eigenkapital - 100 % | 4.578,9 | 3.699,7 | 7,4 | 10,9 |
Eigenkapital – Anteil der Kelag | 464,7 | 376,3 | 3,3 | 4,4 |
Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode | -48,9 | -48,5 | 0,3 | 1,6 |
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zum 31.12. | 415,8 | 328,3 | 3,5 | 5,5 |
davon Buchwert der VERBUND Hydro Power GmbH | 404,5 | 317,8 | | |
Die Unterschiede zwischen dem anteiligen Eigenkapital und dem Beteiligungsansatz sind im Wesentlichen auf die erstmalige Erfassung als assoziiertes Unternehmen im Rahmen von sukzessiven Anteilserwerben sowie auf fortgeführte Effekte aus der Erstkonsolidierung zurückzuführen.
Als wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH, die vor allem in der Erzeugung erneuerbarer Energien tätig ist, einzustufen, deren Finanzzahlen sich wie folgt darstellen:
VERBUND Hydro Power GmbH: Gesamtergebnisrechnung
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Umsatzerlöse | 3.392,1 | 2.227,9 |
Ergebnis nach Ertragsteuern | 2.175,1 | 1.367,6 |
Beteiligungsquote der Kelag | 10,02% | 10,02% |
Ergebnis – Anteil der KELAG | 218,0 | 137,1 |
Ergebnis nach Ertragsteuern | 2.175,1 | 1.367,6 |
Sonstiges Ergebnis | -10,4 | 36,6 |
Gesamtperiodenergebnis | 2.164,8 | 1.404,2 |
Beteiligungsquote der Kelag | 10,02% | 10,02% |
Gesamtperiodenergebnis – Anteil der KELAG | 217,0 | 140,7 |
Von der VERBUND Hydro Power GmbH erhaltene Dividende | 130,3 | 50,1 |
Das sonstige Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH ist v. a. auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zurückzuführen.
VERBUND Hydro Power GmbH: Bilanz
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 1.550,7 | 829,4 |
Langfristige Vermögenswerte | 5.147,3 | 4.938,7 |
Kurzfristige Schulden | 472,3 | 185,9 |
Langfristige Schulden | 1.671,3 | 1.905,5 |
Eigenkapital | 4.554,4 | 3.676,7 |
// 14
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Wertpapiere | 24,8 | 24,9 |
Wertrechte | 0,2 | 0,1 |
nicht konsolidierte assoziierte Unternehmen | 1,1 | 0,1 |
Sonstige Finanzanlagen | 0,1 | 0,1 |
Summe Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen | 26,2 | 25,2 |
Die Wertpapiere (österreichische Staatsanleihen) dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen.
// 15
Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Sonstige Ausleihungen | 1,5 | 1,5 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 108,3 | 214,0 |
Sonstige Finanzinstrumente | 7,0 | 4,9 |
Übrige | 2,5 | 3,0 |
Summe Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 119,3 | 223,4 |
Die Verringerung der langfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist auf ein Absinken des Preisniveaus an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas zurückzuführen, der sich insbesondere auf den beizulegenden Zeitwert außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns ausgewirkt hat, die entweder als Teile von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.
// 16
Latente Steueransprüche
und -schulden
Steuerlatenzen
Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Verlustvorträge wirken sich mit folgenden Steuerlatenzen aus:
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Latente Steueransprüche | | |
Immaterielle Vermögenswerte | 1,6 | 0,4 |
Sachanlagen | 11,6 | 6,5 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5,1 | 1,6 |
Rückstellungen | 50,5 | 44,1 |
Lang- und kurzfristige Schulden | 5,5 | 5,4 |
Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich | 90,4 | 160,7 |
Sonstige Posten | 9,8 | 3,6 |
Steuerliche Verlustvorträge | 2,1 | 26,1 |
Summe latente Steueransprüche 31.12. | 176,4 | 248,2 |
Latente Steuerschulden | | |
Immaterielle Vermögenswerte | 12,1 | 13,1 |
Sachanlagen | 51,3 | 40,5 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 4,1 | 0,0 |
Rückstellungen | 24,3 | 20,6 |
Lang- und kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 0,6 | 0,6 |
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich | 109,3 | 135,3 |
Lang- und kurzfristige Schulden | 2,6 | 4,0 |
Sonstige Posten | 2,2 | 0,3 |
Summe latente Steuerschulden 31.12. | 206,6 | 214,5 |
Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden saldiert 31.12. | -30,1 | 33,7 |
davon latente Steueransprüche gem. Bilanz | 23,4 | 45,0 |
davon latente Steuerschulden gem. Bilanz | 53,5 | 11,3 |
Das Absinken der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge ist v. a. auf die Verwendung des steuerlichen Verlustes der Kelag aus dem Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen.
Entwicklung der Steuerlatenzen
Die Nettoposition für latente Steueransprüche und -schulden hat sich wie folgt verändert:
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Anfangsbestand 01.01. | 33,7 | 35,7 |
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen | -21,5 | 3,1 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen | -42,3 | -4,1 |
Veränderungen durch Unternehmenserwerbe | 0,0 | -0,8 |
Endbestand 31.12. | -30,1 | 33,7 |
In Fällen, in denen es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die jeweiligen latenten Steueransprüche verwendet werden können, wurden diese nicht angesetzt. Im Konzern wurden in diesem Zusammenhang auf steuerliche Verlustvorträge, die überwiegend unbefristet vortragsfähig sind, in Höhe von 6,0 Mio. EUR (im Vorjahr 2,6 Mio. EUR) keine Steueransprüche erfasst. Diese nicht angesetzten latenten Steuern auf Verlustvorträge teilen sich folgendermaßen auf Länder auf:
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Italien | 0,2 | 0,0 |
Kosovo | 0,9 | 0,4 |
Österreich | 3,5 | 1,1 |
Rumänien | 1,2 | 1,1 |
Spanien | 0,2 | 0,0 |
Summe | 6,0 | 2,6 |
Der Anstieg der nicht angesetzten Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2023 ist im Wesentlichen auf eine Ausleihungsabschreibung der KI-Kelag International GmbH gegenüber der KelKos Energy Sh.p.k. bzw. außerplanmäßige Abschreibungen der Kelkos selbst zurückzuführen.
Zum 31. Dezember 2023 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen, die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. bilanziertem Beteiligungsansatz (Outside Basis Differences) der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden, da das Management die Umkehrung der Differenzen steuern kann und diese in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2023 wurde daher keine Steuerschuld für temporäre Differenzen in Höhe von 386,0 Mio. EUR (im Vorjahr 279,1 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen angesetzt.
Kurzfristige Vermögenswerte
// 17
Vorräte
Vorräte
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 23,4 | 16,3 |
Unfertige Erzeugnisse | 0,8 | 1,7 |
Erdgas | 34,5 | 36,2 |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 9,9 | 6,3 |
Vertragsvermögenswerte aus noch nicht abrechenbaren Leistungen | 13,9 | 8,3 |
Geleistete Anzahlung auf Vorräte | 0,4 | 0,3 |
Summe Vorräte | 82,9 | 69,1 |
Die Erdgasvorräte wurden im Geschäftsjahr 2023 um 18,0 Mio. EUR (im Vorjahr 16,5 Mio. EUR) wertberichtigt. Diese Abwertung ist darauf zurückzuführen, dass zunächst während des Geschäftsjahres Erdgasvorräte eingekauft wurden. Die Erdgaspreise an den Großhandelsmärkten haben sich am Ende des Geschäftsjahres jedoch deutlich reduziert. Dadurch lag der Nettoveräußerungswert zum 31. Dezember 2023 unter den Bezugskosten, weswegen eine Wertberichtigung gegen den Erdgasbezug in der Position Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen vorgenommen wurde.
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 278,5 | 262,4 |
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen | 6,1 | 5,4 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 373,1 | 376,9 |
Sonstige Finanzinstrumente | 0,0 | 0,1 |
Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 298,5 | 98,5 |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 956,2 | 743,3 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten betreffen großteils bereits abgerechnete Strom-, Erdgas- und Wärmeforderungen und enthalten darüber hinaus auch Forderungen aus noch nicht abgerechneten Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen.
Die Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen betreffen zur Gänze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die kurzfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich beinhalten die Bewertung von außerbörslichen Terminliefergeschäften. In diesen Forderungen sind solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.
Wertberichtigungen
in Mio. EUR | Buchwert | Wertberichtigung | Brutto |
2022 | | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 262,4 | 6,1 | 268,5 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 376,9 | 0,0 | 376,9 |
Sonstige Finanzinstrumente | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen | 5,4 | 0,0 | 5,4 |
Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 98,5 | 0,0 | 98,5 |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 743,3 | 6,1 | 749,4 |
| | | |
2023 | | | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 278,5 | 7,7 | 286,2 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 373,1 | 0,0 | 373,1 |
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen | 6,1 | 0,0 | 6,1 |
Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 298,5 | 0,0 | 298,5 |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 956,2 | 7,7 | 963,9 |
Die Entwicklung der Wertberichtigung stellt sich wie folgt dar:
in Mio. EUR | |
Stand 01.01.2022 | 5,5 |
Aufwandswirksame Zuführung | 1,2 |
Auflösung | -0,5 |
Stand 31.12.2022/01.01.2023 | 6,1 |
Aufwandswirksame Zuführung | 2,2 |
Auflösung | -0,6 |
Stand 31.12.2023 | 7,7 |
In den Wertberichtigungen sind Kreditverluste der Stufe 3 in Höhe von 7,1 Mio. EUR (im Vorjahr 5,6 Mio. EUR) zu Forderungen enthalten, zu denen konkrete Ausfallsindikatoren, wie etwa Mahnungen oder Insolvenzeröffnungen, vorliegen und die in der Regel mehr als 90 Tage überfällig sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bereits in die Stufe 3 klassifiziert wurden und deren Risiken mit Endkunden im Strom- und Gasbereich vergleichbar sind, wurden mit einem Ausfallsatz von 0,29% (im Vorjahr 0,27%) pauschal wertberichtigt. Bei jenen, deren Risiken ähnlich zum Wärmebereich sind, wurde mit einem Ausfallsatz von 0,18% (im Vorjahr 0,16%) gerechnet. Diese Ausfallsätze wurden aus historischen Forderungsausfällen – angepasst um einen krisenbedingten Aufschlagsatz, der auf Mahndaten basiert – abgeleitet.
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Forderungen aus der Verrechnung von Steuern | 16,0 | 9,5 |
Forderungen aus Ertragsteuern | 10,7 | 15,9 |
Kautionen Energiehandel Kassa-/Termingeschäfte | 18,4 | 34,5 |
Geleistete Anzahlungen | 1,7 | 2,7 |
Termingeldeinlagen kurzfristig | 225,3 | 8,1 |
Sonstige | 26,4 | 27,8 |
Summe Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 298,5 | 98,5 |
Die Veränderung der Forderungen aus Ertragsteuern ist überwiegend auf den Erhalt von Steuergutschriften in der KI-Kelag International GmbH zurückzuführen. Die Forderungen aus Kautionen für Strom- und Erdgashandel an Energiebörsen sind durch die Verringerung des Handelsvolumens gesunken.
Der Anstieg der Investition in Termingeldeinlagen beruht auf der Umsetzung der im Kelag-Konzern verfolgten Liquiditätsplanung und Veranlagungsstrategie, die eine zinsoptimierende Veranlagung von kurzfristig nicht disponierter Liquidität vorsieht.
// 19
Liquide Mittel
Liquide Mittel
Die Guthaben bei Kreditinstituten inklusive Termingeldeinlagen mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten betragen 81,3 Mio. EUR (im Vorjahr 99,1 Mio. EUR).
// 20
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital stand unverändert mit 58,2 Mio. EUR zu Buche und unterteilt sich in 8.000.000 auf Namen lautende Stückaktien. Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bestanden nicht.
Angesammelte Ergebnisse und Dividende
In den in der Entwicklung des Eigenkapitals ausgewiesenen angesammelten Ergebnissen ist unter anderem die gesetzliche Rücklage enthalten, die mit 6,7 Mio. EUR unverändert zu Buche steht und einer Ausschüttungssperre unterliegt sowie mit 10,0 % des gezeichneten Kapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert ist.
Die angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Ergebnisse.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Einzelabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzgewinn. Demnach wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, 230,0 Mio. EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies bedeutet eine vorgeschlagene Dividende je Aktie in Höhe von 28,75 EUR.
Gezahlte Dividende
Die in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 gezahlte Dividende wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
| Gesamt | Anzahl der Aktien | Pro Aktie |
| in Mio. EUR | | EUR |
Für Geschäftsjahr 2022 in 2023 gezahlte Dividende | 100,0 | 8.000.000 | 12,50 |
Für Geschäftsjahr 2021 in 2022 gezahlte Dividende | 60,0 | 8.000.000 | 7,50 |
// 21
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
Der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften wird durch das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbare Eigenkapital dargestellt. Die betroffenen Gesellschaften sind der Tabelle Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden zu entnehmen.
Die Verringerung des Eigenkapitals, das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbar ist, steht im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Anteilsaufstockungen an der Hidroelectrica del Trasvase, S.A. und der PVE Perun doo.
Langfristige Schulden
// 22
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Der wesentliche Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
| Nominale in Mio. EUR | Buchwert zum 31.12.2023 in Mio. EUR | davon kurzfristig | Buchwert zum 31.12.2022 in Mio. EUR | davon kurzfristig | Kupon/Zins | Fälligkeit |
Anleihe 2014 (öffentlich) | 150,0 | 152,2 | 2,3 | 152,1 | 2,3 | 3,00% | 2026 |
Anleihe 2021 (privatplatziert) | 120,0 | 119,5 | 1,0 | 119,4 | 1,0 | 1,15% | 2041 |
EIB 1. Tranche | 40,0 | 31,2 | 2,8 | 32,2 | 2,6 | 1,72% | 2035 |
EIB 2. Tranche | 20,0 | 15,7 | 1,3 | 17,2 | 1,3 | 6-M-Euribor + 0,267% | 2035 |
EIB 3. Tranche | 30,0 | 26,0 | 2,0 | 28,0 | 2,0 | 0,94% | 2036 |
Schuldscheindarlehen 1. Tranche | 18,0 | 18,2 | 0,2 | 18,2 | 0,2 | 2,69% | 2029 |
Schuldscheindarlehen 2. Tranche | 64,0 | 65,4 | 1,4 | 64,8 | 0,4 | 6-M-Euribor + 0,800% | 2029 |
Schuldscheindarlehen 3. Tranche | 8,0 | 8,1 | 0,1 | 8,1 | 0,1 | 3,01% | 2032 |
Schuldscheindarlehen 4. Tranche | 3,0 | 3,1 | 0,1 | 3,0 | 0,0 | 6-M-Euribor + 0,900% | 2032 |
Namensschuldverschreibung 1. Tranche | 6,0 | 6,1 | 0,1 | 6,1 | 0,1 | 3,23% | 2034 |
Namensschuldverschreibung 2. Tranche | 1,0 | 1,0 | 0,0 | 1,0 | 0,0 | 3,42% | 2037 |
Namensschuldverschreibung 3. Tranche | 60,0 | 60,9 | 1,0 | 60,9 | 1,0 | 3,83% | 2038 |
Steiermärkische Sparkasse - Finanzierung brandpower S1 GmbH | 6,4 | 5,6 | 0,4 | - | - | 2,20% | 2035 |
Steiermärkische Sparkasse - Finanzierung brandpower S2 GmbH | 20,7 | 18,0 | 1,4 | - | - | 2,20% | 2035 |
BKS-Tranche 2022-2032 | 6,0 | 6,0 | 0,0 | 6,0 | 0,0 | 2,69% | 2032 |
BKS-Tranche 2023-2029 | 8,0 | 8,0 | 0,0 | - | - | 3-M-Euribor + 1,125% | 2029 |
Summe | 561,1 | 545,0 | 14,2 | 517,1 | 11,1 | | |
Im Geschäftsjahr 2023 wurde von der Kelag ein endfälliger Kredit in Höhe von 8 Mio. EUR und einer Laufzeit von sechs Jahren mit variabler Zinsberechnungsmethode aufgenommen, wobei die Zinsen an die Entwicklung des Kelag-Nachhaltigkeitsratings geknüpft sind. Im Zuge der Anteilserwerbe an den Gesellschaften brandpower S1 GmbH und brandpower S2 GmbH wurden Bankverbindlichkeiten gegenüber der Steiermärkische Sparkasse aufgenommen – siehe Details zu Anteilserwerben außerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3.
In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind neben den in der oben angeführten Tabelle dargestellten Titeln auch Darlehen von Kreditinstituten, Gesellschafterdarlehen, bedingte Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben und sonstige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten enthalten.
Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist folgender Aufstellung zu entnehmen:
Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten
| | | Nicht zahlungswirksame Änderungen | |
in Mio. EUR | 2022 | Cashflows | Veränderungen Konsolidierungskreis | Fair-Value-Veränderungen | Umbuchungen | Sonstiges | 2023 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 529,7 | 6,3 | 23,0 | 0,0 | -7,1 | -1,0 | 550,9 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 21,4 | -9,1 | 2,5 | 0,0 | 7,1 | 1,5 | 23,4 |
Leasingverbindlichkeiten | 14,0 | -3,5 | 3,7 | 0,0 | 0,0 | 6,2 | 20,4 |
Summe Finanzverbindlichkeiten | 565,2 | -6,2 | 29,2 | 0,0 | 0,0 | 6,7 | 594,8 |
| | | Nicht zahlungswirksame Änderungen | |
in Mio. EUR | 2021 | Cashflows | Veränderungen Konsolidierungskreis | Fair-Value-Veränderungen | Umbuchungen | Sonstiges | 2022 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 373,3 | 162,7 | 0,4 | 0,0 | -8,0 | 1,3 | 529,7 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 167,7 | -162,0 | 4,4 | 0,0 | 8,0 | 3,4 | 21,4 |
Leasingverbindlichkeiten | 12,8 | -2,5 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 3,1 | 14,0 |
Summe Finanzverbindlichkeiten | 553,8 | -1,9 | 5,4 | 0,0 | 0,0 | 7,8 | 565,2 |
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 2,7 | 2,3 |
Leasingverbindlichkeiten langfristig | 17,8 | 11,8 |
Leasingverbindlichkeiten | 20,4 | 14,0 |
// 23
Langfristige Rückstellungen
langfristige Rückstellungen
Unter der Bilanzposition langfristige Rückstellungen werden folgende Rückstellungen ausgewiesen:
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Rückstellung für ausgelagerte Pensionen | 70,9 | 62,4 |
Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen | 72,8 | 70,3 |
Abfertigungsrückstellung | 57,5 | 57,6 |
Altersteilzeitrückstellung | 36,6 | 37,4 |
Jubiläumsgeldrückstellung | 14,7 | 13,5 |
Sonstige Rückstellungen | 64,1 | 75,9 |
Summe langfristige Rückstellungen | 316,6 | 317,1 |
Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Abfertigungen
Entwicklung der Rückstellung für ausgelagerte Pensionen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Überleitung der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellung | | |
Barwert (DBO) der durch das Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen | 116,9 | 99,6 |
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert | -46,0 | -37,2 |
Bilanzierte Rückstellung zum 31.12. | 70,9 | 62,4 |
| | |
Der Aufwand für die Rückstellung der ausgelagerten Pensionen gliedert sich wie folgt | | |
Dienstzeitaufwand | 1,5 | 1,7 |
Zinsaufwand | 3,7 | 1,4 |
Zinsertrag auf Planvermögen | -1,5 | -0,5 |
In der GuV erfasster Aufwand | 3,7 | 2,7 |
| | |
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO) | | |
DBO 01.01. | 99,6 | 129,3 |
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche) | 1,2 | 1,6 |
Zinsaufwand | 3,7 | 1,4 |
Pensionszahlungen | -4,3 | -4,1 |
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 16,8 | -28,7 |
davon aufgrund demografischer Anpassungen | 0,0 | 0,7 |
davon aufgrund finanztechnischer Anpassungen | 17,2 | -26,7 |
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | -0,4 | -2,7 |
DBO 31.12. | 116,9 | 99,6 |
| | |
Entwicklung des Planvermögens | | |
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 01.01. | 37,2 | 45,2 |
Zinsertrag auf Planvermögen | 1,5 | 0,5 |
Beiträge zum Planvermögen | 9,4 | 0,9 |
Fonds-Auszahlungen | -4,3 | -4,1 |
Neubewertung | 2,1 | -5,3 |
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 31.12. | 46,0 | 37,2 |
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei ausgelagerten Pensionsverpflichtungen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt. Das bei der Kelag verbleibende Risiko besteht weiters darin, dass die Fondsentwicklung hinter den Erwartungen zurückbleibt und daher höhere Zuschüsse erforderlich werden. Für die kommende Berichtsperiode werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 1,9 Mio. EUR (im Vorjahr 11,6 Mio. EUR) erwartet.
Fondsvermögen
| 2023 | 2022 |
in % | aktiver Markt | kein aktiver Markt | Summe | aktiver Markt | kein aktiver Markt | Summe |
Anleihen Developed Markets | 10,0 | 0,0 | 10,0 | 21,3 | 0,0 | 21,3 |
Anleihen Emerging Markets | 9,7 | 0,0 | 9,7 | 9,4 | 0,0 | 9,4 |
Unternehmensanleihen | 27,8 | 0,0 | 27,8 | 30,9 | 0,0 | 30,9 |
Aktien – Euro | 15,2 | 0,0 | 15,2 | 20,1 | 0,0 | 20,1 |
Aktien – Non-Euro | 10,3 | 0,0 | 10,3 | 9,6 | 0,0 | 9,6 |
Aktien Emerging Markets | 4,9 | 0,0 | 4,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Infrastruktur | 0,0 | 2,2 | 2,2 | 0,0 | 2,0 | 2,0 |
Private Markets Debt | 0,0 | 5,4 | 5,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Immobilien | 0,0 | 2,7 | 2,7 | 0,0 | 2,8 | 2,8 |
Festgeld/Cash | 12,0 | 0,0 | 12,0 | 4,0 | 0,0 | 4,0 |
Gesamt | 89,8 | 10,2 | 100,0 | 95,2 | 4,8 | 100,0 |
Für alle Dividendenpapiere und Staatsanleihen bestehen Marktpreisnotierungen in aktiven Märkten.
Das Planvermögen enthält keine von der KELAG begebenen Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte, die von der Kelag genützt werden.
Die Kelag hat die Veranlagungspolitik bzw. das Veranlagungsmanagement und die Verantwortung für die Veranlagung an die Valida Pension AG ausgelagert. Die Ziele der Veranlagungspolitik sind sicherer und langfristiger Ertrag, Stabilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Die Valida Pension AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Valida Holding AG. Der Kelag-Konzern diskutiert und stimmt die allgemeinen Veranlagungsgrundsätze regelmäßig mit der Valida Pension AG ab. Das Veranlagungs- und Risikomanagement der Valida Pension AG ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Pensionskassengesetzes und der diesbezüglichen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht ausgerichtet.
Entwicklung der Rückstellung für Direktpensionen und Pensionsähnliche Verpflichtungen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Der Aufwand für Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen gliedert sich wie folgt: | | |
Dienstzeitaufwand | 0,3 | 0,6 |
Zinsaufwand | 2,5 | 0,7 |
In der GuV erfasster Aufwand | 2,8 | 1,3 |
| | |
Bilanzierte Rückstellung 01.01. | 70,3 | 88,9 |
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand | 2,8 | 1,3 |
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 5,5 | -14,9 |
aufgrund finanztechnischer Anpassungen | 7,3 | -18,9 |
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | -1,8 | 4,1 |
Pensionszahlungen | -5,8 | -5,0 |
Bilanzierte Rückstellung 31.12. | 72,8 | 70,3 |
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei Direktpensionsverpflichtungen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Der Aufwand für Abfertigungsrückstellungen gliedert sich wie folgt: | | |
Dienstzeitaufwand | 0,2 | 0,3 |
Zinsaufwand | 2,0 | 0,4 |
In der GuV erfasster Abfertigungsaufwand | 2,2 | 0,7 |
| | |
Bilanzierte Rückstellung 01.01. | 57,6 | 70,4 |
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand | 2,2 | 0,7 |
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 3,6 | -8,1 |
aufgrund demografischer Anpassungen | 0,0 | 0,1 |
aufgrund finanztechnischer Anpassungen | 3,3 | -8,8 |
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | 0,4 | 0,6 |
Abfertigungszahlungen | -6,0 | -5,3 |
Bilanzierte Rückstellung 31.12. | 57,5 | 57,6 |
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei Abfertigungsverpflichtungen im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
// 23
Sonstige langfristige Rückstellungen
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
in Mio. EUR | Altersteilzeit | Jubiläumsgelder | Sonstige |
Buchwert 01.01.2022 | 45,4 | 16,1 | 71,4 |
Zuführung | 0,0 | 0,0 | 7,7 |
Aufzinsung | 0,0 | 0,1 | 0,0 |
Verwendung | -4,9 | -1,3 | -2,4 |
Auflösung | -3,1 | -1,4 | -0,8 |
Buchwert 31.12.2022/01.01.2023 | 37,4 | 13,5 | 75,9 |
Zuführung | 3,2 | 2,0 | 10,4 |
Aufzinsung | 1,2 | 0,5 | 0,0 |
Verwendung | -5,2 | -1,3 | -6,6 |
Auflösung | 0,0 | 0,0 | -6,9 |
Umbuchung | 0,0 | 0,0 | -8,8 |
Buchwert 31.12.2023 | 36,6 | 14,7 | 64,1 |
Bei der Altersteilzeit- bzw. Jubiläumsgeldverpflichtung liegen die Risiken für den Kelag-Konzern im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
In den sonstigen langfristigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen enthalten.
Die Kelag ist verpflichtet, aus historischen Einzelverträgen Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 43,2 Mio. EUR (im Vorjahr 40,1 Mio. EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung belastender Verträge ab. Bei der Bewertung der Abfindungen wurden die letztverfügbaren Daten (Bezugsmengen, Preiskomponenten) aus den jeweiligen Kundenverträgen zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Modellierung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können. Die Variation der Annahmequote zeigt folgende Effekte auf den Rückstellungsbetrag: Die Reduktion bei der Annahme von Ablöseangeboten auf 80 % führt zu einer Erhöhung der Rückstellung um 6,6 Mio. EUR (im Vorjahr 2,4 Mio. EUR).
In der Berichtsperiode 2015 wurden von mehreren Parteien Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH – in diesen Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen einbezogen – erhoben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden seitens der VHP Vergleiche mit der Republik Slowenien und der Dravske elektrarne Maribor d.o.o. – zwei Hauptklägerinnen im Verfahren – geschlossen; diesbezügliche Zahlungen zwischen den genannten Parteien erfolgten im Jänner 2024. Der anteilige Vergleichsbetrag wird im Kelag-Konzern zum 31. Dezember 2023 als kurzfristige Verpflichtung in Höhe von 4,3 Mio. EUR bilanziert, wobei die finale juristische Abstimmung zwischen Kelag und dem VERBUND im Gange ist. Der langfristige Anteil der Verpflichtung, der auf die noch nicht verglichenen Klagsparteien entfällt, beläuft sich im Kelag-Konzern zum 31. Dezember 2023 auf 8,2 Mio. EUR und wird als langfristige Rückstellung ausgewiesen. Im Vorjahr wurde die gesamte Verpflichtung als langfristige Rückstellung in Höhe von 18,8 Mio. EUR bilanziert.
Zur Erfüllung von langfristigen rechtlichen Verpflichtungen im Kraftwerksbereich wurde der im Vorjahr rückgestellte Betrag von 5,2 Mio. EUR verwendet bzw. in die kurzfristigen Rückstellungen umgebucht, da eine Inanspruchnahme des Restbetrages innerhalb des Geschäftsjahres 2024 zu erwarten ist. Die verbleibenden langfristigen Verpflichtungen im Kraftwerksbereich belaufen sich auf rd. 0,9 Mio. EUR.
Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen, die nicht im Detail kommentiert werden, handelt es sich im Wesentlichen um faktische Verpflichtungen in Zusammenhang mit Unterstützungsleistungen im energiewirtschaftlichen Bereich für sozial schwache Haushalte, Rückbauverpflichtungen und sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritte.
// 24
Baukostenzuschüsse
Baukostenzuschüsse
Die Baukostenzuschüsse stellen Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 dar, wobei der kurzfristige Teil in der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich enthalten ist.
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Strombereich | 89,7 | 85,9 |
Anschlusskosten Wärmebereich | 22,6 | 19,7 |
Sonstige Baukostenzuschüsse | 5,8 | 6,4 |
Baukostenzuschüsse | 118,1 | 111,9 |
davon langfristig | 106,5 | 100,7 |
davon kurzfristig | 11,5 | 11,3 |
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 11,5 Mio. EUR (im Vorjahr 11,3 Mio. EUR) aus den Baukostenzuschüssen in den Umsatzerlösen erfasst. Der von den Baukostenzuschüssen kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 11,5 Mio. EUR (im Vorjahr 11,3 Mio. EUR).
// 25
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 68,1 | 221,8 |
Vertragsverbindlichkeiten aus vorausbezahlten Strombezugskosten | 4,6 | 5,4 |
Übrige | 6,1 | 7,9 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 78,9 | 235,1 |
Die Verringerung der langfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist vor allem auf das Absinken der Großhandelspreise für Strom und Gas zurückzuführen, das sich insbesondere auf den beizulegenden Zeitwert außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns ausgewirkt hat, die entweder als Teile von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.
Die vorausbezahlten Strombezugskosten sind im Wesentlichen Abgrenzungen von Strombezügen am Kraftwerk Koralpe durch die Elektro Slovenija, p.o. Ljubljana. Sie erlauben der Bezugsberechtigten, Strom gegen Ersatz der Produktionskosten zu beziehen, und werden in Anlehnung an die Nutzungsdauer des betroffenen Kraftwerks ergebniswirksam aufgelöst. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) in den Umsatzerlösen erfasst. Der von diesen vorausbezahlten Strombezugskosten kurzfristig aufzulösende Teil beträgt für das kommende Geschäftsjahr voraussichtlich 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR).
Kurzfristige Schulden
// 26
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten schlugen im Abschlussjahr mit 26,1 Mio. EUR (im Vorjahr 23,7 Mio. EUR) zu Buche. Zur Entwicklung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sei auf jene tabellarische Darstellung verwiesen, die sich bei den Erläuterungen zur Entwicklung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten findet (RZ 22).
// 27
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Rückstellungen
in Mio. EUR | |
Buchwert 01.01.2022 | 28,2 |
Zuführung | 43,4 |
Verwendung | -9,0 |
Auflösung | -0,8 |
Veränderungen Konsolidierungskreis | 0,2 |
Buchwert 31.12.2022/01.01.2023 | 61,9 |
Zuführung | 21,5 |
Verwendung | -31,7 |
Auflösung | -13,2 |
Umbuchung | 8,8 |
Buchwert 31.12.2023 | 47,4 |
Die kurzfristigen Rückstellungen enthalten vor allem Rückstellungen für drohende Verluste aus Endkundenverträgen, nachzuverrechnende Clearing-Differenzen sowie rechtliche und behördliche Verpflichtungen aus dem Kraftwerksbereich.
Jene kurzfristigen Rückstellungen aus dem Vertriebsbereich, die im Vorjahr insbesondere wegen der Preisentwicklungen des Geschäftsjahres 2022 gebildet wurden, wurden im Geschäftsjahr 2023 großteils verwendet oder aufgelöst. Gesamthaft wurden zum 31. Dezember 2023 7,6 Mio. EUR (im Vorjahr 46,4 Mio. EUR) an kurzfristigen Vertriebsrückstellungen bilanziert – 6,1 Mio. EUR aus Strom- (im Vorjahr 41,3 Mio. EUR) und 1,5 Mio. EUR aus Gasverpflichtungen (im Vorjahr 5,2 Mio. EUR).
Die Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken resultieren neben Behördenauflagen auch aus sonstigen rechtlichen Verpflichtungen, die zum Beispiel in Zusammenhang mit aktuellen Schadensfällen stehen. Insgesamt wurden daraus in den kurzfristigen Rückstellungen 14,0 Mio. EUR (im Vorjahr 6,3 Mio. EUR) erfasst.
In den Zuführungen zu den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen wirkt außerdem vor allem die vertragliche Verpflichtung zum Erwerb weiterer Kraftwerke von der Iberdrola, S.A., die bereits in den sonstigen Aufwendungen gelistet wurde (RZ 6). Der Zugang dieser Kraftwerke wird im Geschäftsjahr 2024 erwartet. Die wirtschaftlichen Gründe für das Vorliegen eines drohenden Verlustes sind auf dieselben Gründe zurückzuführen, aus denen die bereits im Geschäftsjahr 2023 erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen der Kraftwerke Cirat, Los Cantos und Vallat zum 31. Dezember 2023 wertgemindert wurden (siehe hierzu RZ 5).
Bei den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen, die nicht im Detail kommentiert werden, handelt es sich unter anderem um faktische Verpflichtungen in Zusammenhang mit Unterstützungsleistungen sozial schwacher Kunden in Bezug auf deren Wärmebezüge, mögliche Rückzahlungen aus Mehr- und Mindermengen im Rahmen bereits erfolgter Energielieferungen und sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten.
// 28
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 201,7 | 176,1 |
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen | 6,9 | 2,9 |
kurzfristige Baukostenzuschüsse | 11,5 | 11,3 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 330,9 | 477,8 |
Übrige Verbindlichkeiten | 106,2 | 92,4 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 657,2 | 760,5 |
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kommt v. a. aus Strom-, Erdgas- und Heizmedienbezugsabgrenzungen.
Die Verringerung der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist vor allem auf die Realisierung außerbörslicher Terminliefergeschäfte zurückzuführen, die die Bewertungen künftiger außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns überkompensiert. In diesen Verbindlichkeiten sind solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.
Übrige Verbindlichkeiten
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern | 44,0 | 45,0 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 4,2 | 3,7 |
Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen | 5,4 | 5,5 |
Diverse | 52,6 | 38,3 |
Übrige Verbindlichkeiten | 106,2 | 92,4 |
Die Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern beinhalten auch die Abgaben in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen, die bereits bei den Ausführungen zu den sonstigen Aufwendungen beschrieben wurden (siehe RZ 6).
In den diversen übrigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Verbindlichkeiten aus dem Personalwesen und dem energiewirtschaftlichen Bereich erfasst. Der Anstieg des Geschäftsjahres 2023 ist v. a. auf eine Fördervorauszahlung für künftige Investitionen im Netzbereich zurückzuführen.
Finanzinstrumente und Risikomanagement
Sonstige Angaben
Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der Kelag-Konzern hält mit Ausnahme der Energieterminkontrakte in Verbindung mit dem Risikomanagement bzw. Handelsgeschäften ausschließlich originäre Finanzinstrumente.
Beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen – gegliedert nach Kategorien – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente:
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Vermögenswerte 2023
in Mio. EUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Level | Buchwert zum 31.12.2023 | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 |
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen | AC | 1 | 26,2 | 25,2 |
Sonstige Ausleihungen | AC | | 1,5 | 1,5 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 108,3 | 108,3 |
Sonstige Finanzinstrumente | AC | | 7,0 | 7,0 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | | | 116,8 | 116,8 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | | 278,5 | 278,5 |
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen | AC | | 6,1 | 6,1 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 373,1 | 373,1 |
Termingeldeinlagen kurzfristig | AC | | 225,3 | 225,3 |
Sonstige Finanzinstrumente | AC | | 18,5 | 18,5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich** | | | 901,4 | 901,4 |
Liquide Mittel | AC | | 81,3 | 81,3 |
Aggregiert nach Bewertungskategorien | | | | |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | 1 | 26,2 | 25,2 |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | | 618,1 | 618,1 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | FVtPL | 2 | 481,4 | 481,4 |
Vermögenswerte 2022
in Mio. EUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Level | Buchwert zum 31.12.2022 | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2022 |
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen | AC | 1 | 25,2 | 23,9 |
Sonstige Ausleihungen | AC | | 1,5 | 1,5 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 196,4 | 196,4 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 3 | 17,6 | 17,6 |
Sonstige Finanzinstrumente | AC | | 4,9 | 4,9 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | | | 220,4 | 220,4 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | | 262,4 | 262,4 |
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen | AC | | 5,4 | 5,4 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 376,6 | 376,6 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 3 | 0,3 | 0,3 |
Termingeldeinlagen kurzfristig | AC | | 8,1 | 8,1 |
Sonstige Finanzinstrumente | AC | | 34,5 | 34,5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich** | | | 687,4 | 687,4 |
Liquide Mittel | AC | | 99,1 | 99,1 |
Aggregiert nach Bewertungskategorien | | | | |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | 1 | 25,2 | 23,9 |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | | 416,0 | 416,0 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | FVtPL | 2 | 573,0 | 573,0 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | FVtPL | 3 | 17,9 | 17,9 |
AC … Amortized Cost
FVtPL … Fair Value through Profit or Loss
* In den als FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.
** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.
Schulden 2023
in Mio. EUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Level | Buchwert zum 31.12.2023 | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 |
Finanzverbindlichkeiten – Anleihen | AC | 2 | 268,4 | 229,5 |
Finanzverbindlichkeiten – Investitions- und sonstige Kredite | AC | 2 | 108,2 | 101,3 |
Finanzverbindlichkeiten – Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen | AC | 2 | 159,9 | 162,8 |
Finanzverbindlichkeiten | AC | | 11,0 | 11,0 |
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen | FVtPL | 3 | 3,4 | 3,4 |
Leasingverbindlichkeiten | | | 17,8 | |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) | | | 568,7 | 508,0 |
Finanzverbindlichkeiten – Anleihen | AC | 2 | 3,3 | 3,3 |
Finanzverbindlichkeiten – Investitions- und sonstige Kredite | AC | 2 | 8,4 | 8,4 |
Finanzverbindlichkeiten – Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen | AC | 2 | 2,9 | 2,9 |
Finanzverbindlichkeiten | AC | | 6,2 | 6,2 |
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen | FVtPL | 3 | 2,7 | 2,7 |
Leasingverbindlichkeiten | | | 2,7 | |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) | | | 26,1 | 23,4 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 32,1 | 32,1 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 3 | 36,0 | 36,0 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten** | | | 68,1 | 68,1 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | | 201,7 | 201,7 |
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen | AC | | 6,9 | 6,9 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 159,4 | 159,4 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 3 | 171,5 | 171,5 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich** | | | 539,5 | 539,5 |
Aggregiert nach Bewertungskategorien | | | | |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | 2 | 551,1 | 508,2 |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | | 225,8 | 225,8 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | FVtPL | 2 | 191,5 | 191,5 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | FVtPL | 3 | 213,5 | 213,5 |
Schulden 2022
in Mio. EUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Level | Buchwert zum 31.12.2022 | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2022 |
Finanzverbindlichkeiten – Anleihen | AC | 2 | 268,2 | 215,9 |
Finanzverbindlichkeiten – Investitions- und sonstige Kredite | AC | 2 | 84,8 | 73,7 |
Finanzverbindlichkeiten – Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen | AC | 2 | 160,3 | 153,9 |
Finanzverbindlichkeiten | AC | | 12,4 | 12,4 |
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen | FVtPL | 3 | 4,0 | 4,0 |
Leasingverbindlichkeiten | | | 11,8 | |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) | | | 541,5 | 459,9 |
Finanzverbindlichkeiten – Anleihen | AC | 2 | 3,3 | 3,3 |
Finanzverbindlichkeiten – Investitions- und sonstige Kredite | AC | 2 | 6,3 | 6,3 |
Finanzverbindlichkeiten – Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen | AC | 2 | 1,9 | 1,9 |
Finanzverbindlichkeiten | AC | | 8,4 | 8,4 |
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen | FVtPL | 3 | 1,5 | 1,5 |
Leasingverbindlichkeiten | | | 2,3 | |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) | | | 23,7 | 21,4 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 179,2 | 179,2 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 3 | 42,7 | 42,7 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten** | | | 221,8 | 221,8 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | | 176,1 | 176,1 |
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen | AC | | 2,9 | 2,9 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 2 | 371,2 | 371,2 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich* | FVtPL | 3 | 106,6 | 106,6 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich** | | | 656,8 | 656,8 |
Aggregiert nach Bewertungskategorien | | | | |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | 2 | 524,7 | 454,9 |
Fortgeführte Anschaffungskosten | AC | | 199,9 | 199,9 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | FVtPL | 2 | 550,3 | 550,3 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | FVtPL | 3 | 154,8 | 154,8 |
AC … Amortized Cost
FVtPL … Fair Value through Profit or Loss
* In den als FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.
** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.
Hierarchie beizulegender Zeitwerte
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Kelag-Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
- • Level 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten;
- • Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind;
- • Level 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Stufe | Finanzinstrument | Bewertungsverfahren | Inputfaktoren |
1 | Börsennotierte Wertpapiere | Marktwertorientiert | Börsenwerte |
2 | Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Kapitalwertorientiert | Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko |
2 | Nicht börsennotierte Energietermingeschäfte | Kapitalwertorientiert | Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Zinssatz, Kreditrisiko der Vertragspartner |
3 | Nicht börsennotierte Energietermingeschäfte | Kapitalwertorientiert | Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner, erwartete Erzeugungsmengen für erneuerbare Energie |
3 | Bewertung bedingter Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben | Kapitalwertorientiert | Abhängig von vertraglichen Vereinbarungen, Barwert künftiger Zahlungen |
3 | Optionen auf Gesellschaftsanteile | Kapitalwertorientiert | Abhängig von vertraglichen Vereinbarungen zum Ausübungspreis, Barwert künftiger Zahlungen |
- | Sonstige Beteiligungen | - | Für jene unwesentlichen Beteiligungen, die sich noch in dieser Position befinden, wird angenommen, dass ihre Anschaffungskosten eine passende Repräsentation des beizulegenden Zeitwerts darstellen (vgl. IFRS 9.B5.2.3). |
- | Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Termingeldeinlagen kurzfristig, kurzfristige sonstige Forderungen, sonstige Geldaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Kreditfazilitäten sowie kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | - | Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwerts |
Wesentliche Level-3-Finanzinstrumente umfassen nicht börsennotierte Energietermingeschäfte. Die mit der Position korrespondierenden Verträge über Strombezüge aus PPAs, vor allem Strombezüge von Windparks, wurden unter Anwendung der Fair-Value-Option als derivatives Finanzinstrument bilanziert. Den wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputparameter stellt die Annahme über das Energieaufkommen dar, sodass Änderungen zu dieser Annahme sich direkt auf den beizulegenden Zeitwert auswirken. Die Bewertung der korrespondierenden Verträge hat die sonstigen betrieblichen Erträge um 255,8 Mio. EUR (im Vorjahr um 8,8 Mio. EUR) verringert. Zusätzlich haben Realisierungen derivativer Finanzinstrumente in Zusammenhang mit Energielieferungen aus PPAs den Materialaufwand und den Aufwand für bezogene Leistungen um 174,1 Mio. EUR erhöht (im Vorjahr um 137,7 Mio. EUR verringert). Die Forderungen aus unrealisierten Energielieferungen aus PPAs betragen 0,0 Mio. EUR (im Vorjahr 17,7 Mio. EUR) und die Verbindlichkeiten 213,2 Mio. EUR (im Vorjahr 149,2 Mio. EUR). Eine Mengenänderung von +/- 3 % bei der Beschaffung von Energie aus PPAs würde zu einer Änderung des Ergebnisses nach Steuern in Höhe von rd. +/- 4,8 Mio. EUR (im Vorjahr 15,7 Mio. EUR) führen. Da die korrespondierenden Verträge nicht Teile von Sicherungsbeziehungen sind, ergäbe sich keine Auswirkung auf das sonstige Ergebnis.
Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Im Rahmen der Risikomanagementstrategie der Kelag dienen Derivate nach IFRS 9 größtenteils der Absicherung von zukünftigen Beschaffungen und Verkäufen. In diesem Zusammenhang wurde ein Teil davon als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert. Diejenigen Kontrakte, die nicht im Rahmen von Hedge Accounting designiert wurden, aber wirtschaftlich zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden, werden entsprechend den normalen Regelungen zur Derivatebilanzierung nach IFRS 9 mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet.
Hedge Accounting kommt im Kelag-Konzern im Rahmen des Verkaufs der Eigenerzeugung von Strom sowie im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für Kunden sowie für den Eigenbedarf zur Anwendung. Hierbei werden Terminkontrakte im Strom- und Gasbereich eingesetzt, um den Preis für künftige Lieferungen und Bestellvorgänge langfristig abzusichern. Zur Absicherung von Zahlungsströmen aus künftigen Transaktionen werden im Kelag-Konzern abgeschlossene Derivate als Sicherungsinstrumente designiert (sogenannte Cashflow Hedges).
Ziel der Absicherungen mit den Energieterminkontrakten ist es, die aus Marktpreisschwankungen resultierende Cashflow-Unsicherheit zu verringern. Hierbei erfolgt grundsätzlich ein sukzessiver Abschluss von Forwards, um den benötigten Bedarf im Zeitablauf durch Sicherungsinstrumente besser abdecken zu können und die Gefahr von Ineffektivitäten in der Sicherungsbeziehung zu vermeiden. Dabei hängen der Zeitpunkt und die Höhe der Absicherung künftiger Lieferungen unter anderem von den jeweils aktuellen Preisentwicklungen ab. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen (wie z. B. Laufzeit, Volumen, Preisbasis etc.) der abgeschlossenen Strom- und Gasterminkontrakte mit jenen der Grundgeschäfte in der Regel übereinstimmen, wird im Konzern eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen nahezu zur Gänze ausgleicht.
Aufgrund der höheren Liquidität werden österreichische Energielieferungen in der Regel mit Forwards europäischer Leitmärkte abgesichert. Sollten österreichische Forwards eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft zur Gänze ab. Sollten Forwards europäischer Leitmärkte eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft nur teilweise ab. Daher wird in diesem Fall das Risiko aus Änderungen der Zahlungsströme betreffend die Risikokomponente des Preises des jeweiligen Leitmarkts, die dem österreichischen Preis inhärent ist, im Rahmen von Hedge Accounting abgesichert. Da sich der österreichische Preis aus dem Preis liquider europäischer Leitmärkte in Verbindung mit grenzüberschreitenden Spreads zusammensetzt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Preisen der jeweiligen Leitmärkte und den österreichischen Preisen. Die wesentlichen Konditionen und Risikokomponenten zwischen den Sicherungsinstrumenten und geplanten Zahlungsströmen betreffend die Risikokomponente stimmen auch in diesem Fall überein.
Da für die abgesicherten Mengen das gesamte Risiko einer Veränderung des Marktpreises für Strom und Gas in Bezug auf das Grundgeschäft bzw. die Komponente des Grundgeschäfts abgesichert wird, beträgt die Sicherungsquote grundsätzlich 100 %. Ursachen für Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen stellen das Eintreten eines geringeren tatsächlichen Volumens an Lieferungen als ursprünglich geplant sowie Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei und der Kelag dar, wobei das Risiko für den Eintritt von Ineffektivitäten durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Absicherung minimiert wird. Allfällig zu buchende Ineffektivitäten werden zum Abschlussstichtag anhand der Hypothetischen-Derivate-Methode ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Die durch die Terminkontrakte abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme für Energielieferungen werden in den folgenden drei bis fünf Jahren eintreten und ergebniswirksam werden.
Sicherungsinstrumente 31.12.2023
in Mio. EUR | Sonstige Forderungen* | Sonstige Verbindlichkeiten* | Stand Rücklage sonstiges Ergebnis** | GuV-wirksame Ineffektivität | Nominalbetrag | Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität |
Strom Terminkontrakte - Absatz | 146,2 | -6,4 | 139,8 | 0,0 | 3.370 GWh | 637,2 |
Strom Terminkontrakte -Beschaffung | 17,1 | -53,5 | -36,4 | 0,0 | 1.849 GWh | -256,8 |
Gas Terminkontrakte - Beschaffung | 2,7 | -31,6 | -26,9 | -2,0 | 1.610 GWh | -61,0 |
Summe | 166,0 | -91,6 | 76,5 | -2,0 | | 319,4 |
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände vor Abzinsung und Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Sicherungsinstrumente 31.12.2022
in Mio. EUR | Sonstige Forderungen* | Sonstige Verbindlichkeiten* | Stand Rücklage sonstiges Ergebnis** | Nominalbetrag | Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität |
Strom Terminkontrakte - Absatz | 24,8 | -373,8 | -349,0 | 3.039 GWh | -370,2 |
Strom Terminkontrakte -Beschaffung | 216,5 | -29,8 | 186,7 | 1.921 GWh | 204,3 |
Gas Terminkontrakte - Beschaffung | 54,1 | -24,2 | 29,9 | 1.779 GWh | 49,8 |
Summe | 295,5 | -427,8 | -132,3 | | -116,1 |
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände vor Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Grundgeschäfte 31.12.2023
in Mio. EUR | Wertänderungen von Grundgeschäften | Wertänderungen von Sicherungsgeschäften |
Zukünftiger Stromabsatz | -637,2 | 637,2 |
Zukünftiger Strombezug | 256,8 | -256,8 |
Zukünftiger Gasbezug | 59,0 | -61,0 |
Summe | -321,4 | 319,4 |
Grundgeschäfte 31.12.2022
in Mio. EUR | Wertänderungen von Grundgeschäften | Wertänderungen von Sicherungsgeschäften |
Zukünftiger Stromabsatz | 370,2 | -370,2 |
Zukünftiger Strombezug | -204,3 | 204,3 |
Zukünftiger Gasbezug | -49,8 | 49,8 |
Summe | 116,1 | -116,1 |
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2023
in Mio. EUR | Erfassung im sonstigen Ergebnis | Umgliederungen in die GuV | ggf. betroffene GuV-Position |
Strom Terminkontrakte - Absatz | 637,2 | -150,2 | Umsatzerlöse |
Strom Terminkontrakte - Beschaffung | -256,8 | 33,6 | Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen |
Gas Terminkontrakte - Beschaffung | -61,0 | 4,2 | Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen |
Summe | 319,4 | -112,4 | |
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2022
in Mio. EUR | Erfassung im sonstigen Ergebnis | Umgliederungen in die GuV | ggf. betroffene GuV-Position |
Strom Terminkontrakte - Absatz | -370,2 | 403,6 | Umsatzerlöse |
Strom Terminkontrakte - Beschaffung | 204,3 | -257,0 | Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen |
Gas Terminkontrakte - Beschaffung | 49,8 | -79,8 | Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen |
Summe | -116,1 | 66,9 | |
Nominalbetrag 2023
| Nominalbetrag 2024 | Nominalbetrag ab 2025 |
Strom Terminkontrakte - Absatz | 1.668 GWh | 1.701 GWh |
Strom Terminkontrakte - Beschaffung | 1.005 GWh | 844 GWh |
Gas Terminkontrakte - Beschaffung | 950 GWh | 661 GWh |
Nominalbetrag 2022
| Nominalbetrag 2023 | Nominalbetrag ab 2024 |
Strom Terminkontrakte - Absatz | 1.370 GWh | 1.668 GWh |
Strom Terminkontrakte - Beschaffung | 1.236 GWh | 685 GWh |
Gas Terminkontrakte - Beschaffung | 986 GWh | 794 GWh |
Durchschnittliche Vertragspreise
Die Preissituation an den Energiegroßhandelsmärkten stellt sich, wie bereits im Vorjahr, volatil dar. Um daher die Relevanz der Information für Bilanzadressaten zu erhöhen, finden sich an dieser Stelle nun durchschnittliche Vertragspreise für unterschiedliche Betrachtungszeiträume zum 31. Dezember 2023. Diese betreffen jene Verträge, die als Absicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen verwendet werden.
in EUR/MWh | 2024 | 2025 | ab 2026 |
Strom | 134,7 | 141,0 | 107,1 |
Gas | 68,1 | 38,3 | 50,3 |
Zum 31. Dezember 2022 haben sich die durchschnittlichen Vertragspreise von Absicherungsinstrumenten in Sicherungsbeziehungen folgendermaßen dargestellt:
in EUR/MWh | 2023 | 2024 | ab 2025 |
Strom | 152,4 | 132,0 | 163,6 |
Gas | 68,5 | 75,8 | 36,2 |
Preissensitivitäten
Mittels Sensitivitätsanalysen werden die Auswirkungen von potenziellen Preisschwankungen am Strom- bzw. Gasmarkt für jene unrealisierten Handelsgeschäfte gemessen, deren Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bei designierte Sicherungsgeschäfte im sonstigen Ergebnis wirken:
Geschäftsjahr 2023 | Energiepreis +10% | Energiepreis -10% |
in Mio. EUR | Ergebnis nach Steuern | sonstiges Ergebnis | Ergebnis nach Steuern | sonstiges Ergebnis |
Strom | -0,6 | -15,1 | 0,6 | 15,1 |
Gas | -1,8 | -0,1 | 1,8 | 0,1 |
Geschäftsjahr 2022 | Energiepreis +10% | Energiepreis -10% |
in Mio. EUR | Ergebnis nach Steuern | sonstiges Ergebnis | Ergebnis nach Steuern | sonstiges Ergebnis |
Strom | -1,7 | -26,3 | 1,7 | 26,3 |
Gas | -1,0 | 10,8 | 1,0 | -10,8 |
Für den Effekt auf das Ergebnis nach Steuern wurde in den Preissensitivitätstabellen ein Steuersatz von 23,25 % angenommen, der dem aktuellen Gruppensteuersatz der Steuergruppe der KEH entspricht.
Risikomanagement
Im Fokus des unternehmensweiten Risikomanagements stehen die für den Kelag-Konzern identifizierten Risikokategorien Markt-, Mengen- und Wettbewerbsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsrisiken, Finanz- und Liquiditätsrisiken sowie weitere Umfeldrisiken, die sich aus der aktuell vorherrschenden Energiekrise und dem Ukrainekrieg sowie den übergeordneten Klimarisiken ergeben. Diese werden je Geschäftsbereich sowie für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert.
Prozessrisiken
In allen Geschäftsbereichen und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese werden unter anderem durch ein umfassendes internes Kontrollsystem, durch entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter und durch die Unterstützung durch entsprechende Hard- und Software mit Back-up-Systemen weitestgehend minimiert.
Marktpreis- und Kontrahentenrisiken Energiehandel und Vertrieb
Marktrisiken im Energiehandel werden tagesaktuell durch Regelbücher gemanagt. Dabei erfolgt die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung auf Basis von entsprechenden Kennzahlen sowie finanziellen und mengenmäßigen Limitvorgaben. Markt- und Kontrahentenrisiken werden zudem durch die Vorgaben entsprechender Richtlinien geregelt. Diese beinhalten für betroffene Geschäftsfelder des Kelag-Konzerns und für Beteiligungen einen entsprechenden Handlungsrahmen zu den zuvor angeführten Risiken.
Der Ausfall von Geschäftspartnern, insbesondere von Handelspartnern oder Vertriebskunden, birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft werden muss (Forderungsausfalls- und Wiedereindeckungsrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen und bei gesetzlichen Veränderungen von Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Geschäftspartner (Handelspartner und Kunden) und laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie durch Schließen und Ausgleich von betroffenen Commodity-Positionen.
Erhaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungs-maßnahmen
Der Kelag-Konzern verfügt über Sicherheiten in Form von Bankgarantien, Patronatserklärungen, Versicherungen für Forderungsausfälle sowie Haftrücklässen, die das Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten mindern. Hierbei handelt es sich um Absicherungen von Forderungen und Wiedereindeckungsgeschäften aus dem Energiehandel sowie um Sicherheiten im Zusammenhang mit vorfinanzierten Investitionen.
Marktrisiko
Zinsänderungsrisiko
Das Cashflow-Risiko aufgrund von Zinsänderungsrisiken hält sich aufgrund der Struktur der Finanzverbindlichkeiten in einem begrenzten Rahmen. Der Anteil des variabel verzinsten Fremdkapitals beläuft sich auf 19,26 % des gesamten Fremdkapitalschuldenstands (im Vorjahr 18,78 %). Der überwiegende Teil des Finanzierungsportfolios weist nach wie vor eine fixe Verzinsung auf und unterliegt deshalb keinen zahlungswirksamen Schwankungen. Der variabel verzinste Anteil wird laufend überwacht und ist aus Risikoaspekten auf Konzernebene mit 40 % limitiert. Ein Zinsanstieg in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Verringerung des Finanzerfolgs in Höhe von 1,15 Mio. EUR (im Vorjahr 2,1 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Ein Zinsabfall in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Erhöhung des Finanzerfolgs in Höhe von 1,15 Mio. EUR (im Vorjahr 2,1 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme berechnet, dass der Zinssatz auch negativ werden kann. Der Kelag-Konzern ist mit einem durchschnittlichen Effektivzinssatz in Höhe von 2,58 % p. a. (im Vorjahr 2,18 % p. a.) finanziert. Die äquivalente Nominalverzinsung beträgt 2,70 % p. a. (im Vorjahr 2,25 % p. a.).
Währungsrisiko
In der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen ist geregelt, dass für vollkonsolidierte Konzerngesellschaften mit Sitz in Österreich ausschließlich Geschäfte in Euro zugelassen sind. Der Konsolidierungskreis der Kelag weist per Ultimo keine Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung auf, und aus diesem Grund ist das Fremdwährungsrisiko von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der geringen Vermögenswerte in Fremdwährungen (3,23 % des Gesamtvermögens 2023 bzw. 4,49 % des Gesamtvermögens 2022) ist auch das Translationsrisiko im Bereich der Währungsrisiken vernachlässigbar.
Marktpreis- und Mengenrisiken Commodities
Im Bereich der Marktrisiken stellen für die Kelag die Risiken aus Preis- und Mengenänderungen der Commodities Strom und Gas die Hauptrisiken dar. Diese Risiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf beider Commodities. Beschaffungs- und Verkaufsvorgänge werden im Rahmen der Eindeckung für den Vertrieb (Strom und Gas) und den Eigenbedarf (Gas), der Vermarktung von Erzeugungsmengen (Strom), der Beschaffung und Vermarktung von Strom aus Erzeugungen Dritter und des sonstigen Handels (Strom und Gas) durchgeführt.
Dem Risiko aus Marktpreisschwankungen wird durch ein aus dem zentralen Risikomanagement abgeleitetes Commodity-Risikomanagement-System mit seinen Limitvorgaben begegnet. Kernbestandteil ist der Ansatz zur Risikominimierung durch eine langfristige Veräußerungs- und Beschaffungsstrategie sowie durch ein enges Limitsystem für sämtliche Energiehandelspositionen. Die langfristige Absicherung der Erzeugungsmengen sowie der Vertriebseindeckung erfolgt durch bilaterale Verträge mit physischer Erfüllung (Over the Counter, OTC; Forwards), die täglich bar ausgeglichen werden. Für einige der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Derivate wird Hedge Accounting angewandt, womit sich die Bewertungseffekte von designierten Grund- und Absicherungsgeschäften im sonstigen Ergebnis gegenüberstehen, solange die Absicherung effektiv ist. Für andere Commodity-Termingeschäfte ergibt sich zu großen Teilen eine „natürliche Absicherung“ mit einem Ausgleich der Bewertungseffekte in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden mit Ausnahme jenes Teils der Verträge, für den die Fair-Value-Option zur signifikanten Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie (Accounting Mismatch) ausgeübt wurde, als Own-Use-Geschäfte beurteilt.
Dem Risiko aus Mengenschwankungen wird dadurch Rechnung getragen, dass zur Vermeidung von Overhedges nicht die gesamte erwartete Menge abgesichert wird. Die Absicherungsquote beträgt in Abhängigkeit der erwarteten Mengenabweichung des jeweiligen Sicherungsportfolios zwischen 75 % und 90 %.
Liquiditätsrisiko
Der Kelag-Konzern ist hinsichtlich der Liquiditätslage gut positioniert und im Geschäftsjahr 2023 all seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachgekommen. Einem möglichen Liquiditätsrisiko wird durch vorausschauende Planung der Liquidität und Zahlungsströme, eine mittel- und langfristige Kapitalbedarfsplanung, ein bewusstes Halten von ausreichenden Liquiditätsreserven sowie offenen Linien bei unterschiedlichen Kreditinstituten entgegengewirkt. Die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Liquidität und die Erhöhung der finanziellen Stabilität bzw. Flexibilität sind einerseits durch jederzeit verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von aktuell 81,3 Mio. EUR (im Vorjahr 99,1 Mio. EUR) sowie andererseits durch kontrahierte Kreditlinien in Höhe von 515,0 Mio. EUR (im Vorjahr 450,0 Mio. EUR) mittelfristig gewährleistet. In Konkretisierung der übergeordneten Unternehmensstrategie bleiben die Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve und die Erhaltung einer hohen Bonität primäre Ziele des Kelag-Konzerns. Das Liquiditätsrisiko kann daher als moderat eingestuft werden, was auch von der Ratingagentur Standard & Poor’s bestätigt wurde.
Analyse der vereinbarten Mittelabflüsse
Die Darstellung der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten im Kelag-Konzern im Anwendungsbereich von IFRS 7 stellt sich wie folgt dar. Bei unsaldiert erfüllten Derivaten aus dem Energiehandel stehen den erwarteten Auszahlungen korrespondierende Mittelzuflüsse gegenüber. Es wird nicht erwartet, dass die künftigen Zahlungsströme wesentlich früher oder in wesentlich anderen Beträgen als in nachfolgender Tabelle angeführt auftreten.
Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2023
| Fälligkeit |
in Mio. EUR | 2024 | 2025-2028 | ab 2029 |
Anleihen | 5,9 | 164,5 | 137,9 |
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 12,4 | 72,1 | 180,0 |
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen | 7,1 | 16,6 | 86,8 |
Leasingverbindlichkeiten | 2,6 | 7,3 | 10,5 |
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten | 28,1 | 260,5 | 415,2 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 201,7 | 0,0 | 0,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen | 6,9 | 0,0 | 0,0 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 688,4 | 311,1 | 0,0 |
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 897,0 | 311,1 | 0,0 |
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten | 925,1 | 571,6 | 415,2 |
Erwartete Mittelabflüsse zum 31.12.2022
| Fälligkeit |
in Mio. EUR | 2023 | 2024-2027 | ab 2028 |
Anleihen | 5,9 | 169,0 | 140,7 |
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 8,8 | 45,9 | 168,6 |
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen | 14,1 | 17,9 | 89,4 |
Leasingverbindlichkeiten | 2,3 | 5,5 | 6,2 |
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten | 31,1 | 238,3 | 405,0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 176,1 | 0,0 | 0,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen | 2,9 | 0,0 | 0,0 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich | 477,8 | 221,8 | 0,0 |
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 656,8 | 221,8 | 0,0 |
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten | 687,9 | 460,1 | 405,0 |
Kontrahentenrisiko
Kreditrisiken resultieren aus der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen durch den Vertragspartner. Das Ausfallrisiko wird durch regelmäßige Bonitätsanalysen und Marktbeobachtungen überwacht. Geschäfte mit Kontrahenten werden prinzipiell nur innerhalb der Limitvorgaben entsprechend ihrer Bonität abgeschlossen. Die Bonitätsprüfung der Kontrahenten erfolgt durch externe Ratings von international anerkannten Ratingagenturen sowie durch die Verwendung eines externen Ratingmodells auf Basis der vorliegenden letztgültigen Jahresabschlussdaten. Sofern bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese durch entsprechende Wertberichtigungen erfasst. In Einzelfällen werden in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten gefordert. Mit Blick auf die erhöhten Unsicherheiten im Unternehmensumfeld, die durch den Ukrainekrieg und die Energiekrise hervorgerufen wurden, wurden auch im Kreditrisikomanagement weitere Detailanalysen anhand von Risikotreibern auf Portfolioebene einerseits und Kontrahentenebene andererseits durchgeführt. Auf dieser Basis wurden die Handelsstrategie und die Kreditlimits angepasst.
Die Veranlagungsstrategie der Kelag ist grundsätzlich risikoavers und mit Fokus auf Risikolimitierung und
-diversifizierung ausgerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Risikobegrenzung durch die Implementierung von Limitsystemen und ein laufendes Monitoring der Limitausnutzung. Das Kontrahentenrisiko wird konzerneinheitlich limitiert, bewertet und überwacht. Das maximale Ausfallrisiko entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte (im Wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögenswerte).
Zum 31. Dezember 2023 sind keine weiteren finanzwirtschaftlichen Risiken erkennbar, die den Geschäftsverlauf des Kelag-Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
Kapitalmanagement
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, den eingeschlagenen Kurs der wertorientierten Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien erfolgreich fortzusetzen und somit die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu fördern.
Das Management betrachtet als Kapital das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital 1.656,4 Mio. EUR (im Vorjahr 1.158,9 Mio. EUR). Die Finanzschulden beliefen sich auf 847,3 Mio. EUR (im Vorjahr 806,4 Mio. EUR), die liquiden Mittel auf 81 Mio. EUR (im Vorjahr 99 Mio. EUR). Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe der Kennzahl „Net-Gearing“, die dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zur Summe des Eigenkapitals entspricht.
Mit einem Net-Gearing von 31,1% (im Vorjahr 58,2%), bezogen auf die Finanzschulden zum Bilanzstichtag, weist der Kelag-Konzern eine stabile Kapitalstruktur auf.
Net-Gearing
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 568,7 | 541,5 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 26,1 | 23,7 |
Pensionsrückstellungen | 143,7 | 132,6 |
Rückstellungen für Abfertigungen | 57,5 | 57,6 |
Jubiläumsgeldrückstellungen | 14,7 | 13,5 |
Altersteilzeitrückstellungen | 36,6 | 37,4 |
Zwischensumme | 847,3 | 806,4 |
Abzüglich liquider Mittel | -81,3 | -99,1 |
Abzüglich Termingeldeinlagen kurzfristig | -225,3 | -8,1 |
Abzüglich Wertpapieren | -25,1 | -25,0 |
Nettoschulden | 515,6 | 674,1 |
Eigenkapital | 1.656,4 | 1.158,9 |
Net-Gearing | 31,1% | 58,2% |
Weitere Ziele des Kapitalmanagements sind die Beibehaltung einer hohen Bonität, die auch als Baustein in der Unternehmensstrategie verankert ist, eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals und eine Dividendenpolitik, ausgerichtet am Investitionsprogramm.
Zum 31. Dezember 2023 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren des Kapitalmanagements vorgenommen.
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien
| 2023 | 2022 |
in Mio. EUR | Nettoergebnis | davon Wertmin- derungen | Nettoergebnis | davon Wertmin- derungen |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | 6,6 | -1,5 | 0,6 | -0,5 |
davon Gesamtzinserträge | 7,8 | 0,0 | 0,8 | 0,0 |
Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten | -15,0 | 0,0 | -16,3 | 0,0 |
davon Gesamtzinsaufwendungen | -15,0 | 0,0 | -16,3 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert | -27,8 | 0,0 | 95,5 | 0,0 |
SUMME | -36,3 | -1,5 | 79,7 | -0,5 |
Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten ist im Wesentlichen auf Zinseffekte der Wertpapiere des Anlagevermögens zurückzuführen und wurde daher im Finanzergebnis erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten in Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten wurden im Zinsaufwand erfasst.
Für jene Terminliefergeschäfte im Strom- und Erdgasbereich, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, erfolgt der Ausweis der Nettoergebnisse aus der Realisierung in den Umsatzerlösen sowie dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen. Die Ergebnisse aus der Bewertung noch unrealisierter Energietermingeschäfte, die in künftigen Geschäftsjahren in Lieferung gehen, werden demgegenüber im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. im sonstigen betrieblichen Aufwand dargestellt. Im Rahmen des sonstigen Handels erzielte Ergebnisbeiträge aus Kauf- und Verkaufsterminkontrakten sind als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in den Umsatzerlösen enthalten, jedoch im Anwendungsbereich von IFRS 9. Im Geschäftsjahr 2023 wirken diese Ergebnisbeiträge im Segment Energie in Höhe von -0,9 Mio. EUR in den Umsatzerlösen (im Vorjahr 76,5 Mio. EUR).
Die folgende Übersicht zeigt diejenigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IAS 32 saldiert dargestellt werden, also einklagbaren Globalaufrechnungsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
in Mio. EUR | Bruttobeträge | Saldierung | Netto |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva) | 884,7 | -403,3 | 481,4 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva) | -802,2 | 403,3 | -398,9 |
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2022
in Mio. EUR | Bruttobeträge | Saldierung | Netto |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva) | 1.834,6 | -1.243,7 | 590,9 |
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva) | -1.943,3 | 1.243,7 | -699,6 |
Weiterführende sonstige Angaben
Erläuterung zur Konzern-Geldflussrechnung
Dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit werden Dividendeneinzahlungen zugeordnet – auch jene aus at-equity bilanzierten Beteiligungen, da auch Equity-Bewertungen im operativen Ergebnis ausgewiesen werden. Dividenden- sowie Zinsauszahlungen werden unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Zinseinzahlungen werden dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Kelag-Konzern eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Geschäftsbeziehungen
zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Zu den nahestehenden Unternehmen des Kelag-Konzerns sind alle nicht konsolidierten verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie jene Gesellschaften, die maßgeblichen Einfluss auf die Kelag bzw. KEH ausüben, und deren verbundene Unternehmen zu zählen. Die KEH ist aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin ein nahestehendes Unternehmen. Damit gelten auch die Eigentümer der KEH als nahestehend – das Land Kärnten, das 51 % der Anteile an der KEH hält, und die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, die als 100 %-Tochter der RWE AG 49 % der Anteile hält, befinden sich seit 20 Jahren in einer weiter anhaltenden strategischen Partnerschaft. Ferner gelten alle von der KEH beherrschten, maßgeblich beeinflussten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend. Die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH gilt darüber hinaus auch aufgrund ihrer Direktbeteiligung an der Kelag als nahestehendes Unternehmen. Auch von der GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH beherrschte bzw. gemeinschaftlich geführte Unternehmen gelten als nahestehend. Ebenso gelten auch vom Land Kärnten maßgeblich beeinflusste, gemeinschaftlich geführte bzw. beherrschte Unternehmen als nahestehend. Aufgrund der Direktbeteiligung an der Kelag gilt auch die VERBUND AG sowie alle von ihr beherrschten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend (gemeinsam: VERBUND). Folglich gelten auch unter beherrschendem Einfluss der Republik Österreich – als Mehrheitsaktionärin von VERBUND – stehende sowie gemeinschaftlich geführte Unternehmen als nahestehend. Dazu zählen insbesondere die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) und die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) sowie die Österreichische Post AG. Von der Erleichterungsvorschrift nach IAS 24.25 wird für alle oben genannten einer öffentlichen Stelle nahestehenden Unternehmen Gebrauch gemacht, und es entfallen weitergehende Anhangangaben, da die Geschäftstransaktionen von untergeordneter Bedeutung sind. Bei diesen Transaktionen handelt es sich zumeist um Energielieferbeziehungen sowie beispielsweise auch Geschäftsbeziehungen im Leitungsbau, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
Zu den nahestehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Kelag sowie deren nahe Familienangehörige.
Geschäftsbeziehungen mit wesentlichen at-equity bilanzierten Beteiligungen
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Gewinn- und Verlustrechnung | | |
Umsatzerlöse | 10,5 | 6,8 |
Sonstige Erträge | 6,9 | 0,2 |
Aufwendungen | 39,7 | 16,9 |
Bilanz | | |
Forderungen | 0,2 | 1,9 |
Verbindlichkeiten | 4,8 | 0,5 |
Bei den Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Energiebezugs- sowie Energieliefergeschäfte mit der VERBUND Hydro Power GmbH, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden. Im Vorjahr wurden auch die Anteile an der Stadtwerke Kapfenberg GmbH als wesentliche at-equity bilanzierte Beteiligung eingestuft und in dieser Tabelle inkludiert; durch den Verkauf der Stadtwerke Kapfenberg GmbH zum 20. Juni 2023, wurden für das Geschäftsjahr 2023 an dieser Stelle nur noch Transaktionen des ersten Halbjahres mitberücksichtigt.
Der Anstieg der sonstigen Erträge gegenüber wesentlichen at-equity bilanzierten Beteiligungen ist auf die Auflösung von Teilen der Rückstellung in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 der VERBUND Hydro Power GmbH zurückzuführen; weitere Ausführungen hierzu finden sich bei der Beschreibung der langfristigen Rückstellungen.
Durch die Leistung von Baukostenzuschüssen für Kraftwerke an der Donau und an der Drau sowie für die Kraftwerksgruppen Malta und Reißeck hat die Kelag (anteilige) Strombezugsrechte erworben. Die Kelag ist aufgrund dieser Stromlieferverträge berechtigt, einen Teil der in diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität gegen Ersatz vertraglich bestimmter buchmäßiger Aufwendungen (exklusive Abschreibungen und Zinsen) von der VERBUND Hydro Power GmbH zu beziehen. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Kelag 3,2 Mio. EUR an Baukostenzuschüssen an die VERBUND Hydro Power GmbH geleistet und als Strombezugsrechte aktiviert (im Vorjahr 4,7 Mio. EUR).
Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern und mit diesen verbundenen Unternehmen
Mit der RWE und ihren verbundenen Unternehmen wurden Umsätze aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 179,8 Mio. EUR (im Vorjahr 178,5 Mio. EUR) erzielt, mit dem VERBUND-Konzern in Höhe von 24,2 Mio. EUR (im Vorjahr 25,2 Mio. EUR). Von der RWE und ihren verbundenen Unternehmen wurden Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 224,0 Mio. EUR (im Vorjahr 166,5 Mio. EUR) bezogen, vom VERBUND-Konzern Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten, Bezugsrechte sowie Netzkosten in Höhe von 211,4 Mio. EUR (im Vorjahr 127,2 Mio. EUR).
Die KNG-Kärnten Netz GmbH hat einen Aufwandszuschuss gemäß § 53 Abs. 4 ElWOG in Höhe von 28,1 Mio. EUR (im Vorjahr 0,0 Mio. EUR) von der Austrian Power Grid AG erhalten, der in der Position „Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen“ im Strombezug in Abzug gebracht wurde. Die Austrian Power Grid AG ist ein Tochterunternehmen der VERBUND AG und gilt daher als nahestehendes Unternehmen des Kelag-Konzerns. Da die Zahlung aus der Umsetzung des regulierten Netzbetriebes stammt, ist diese zu fremdüblichen Konditionen erfolgt.
Ferner wurden im Geschäftsjahr 2023 gegenüber der KEH 54,0 Mio. EUR (im Vorjahr 18,8 Mio. EUR) an Aufwendungen aus der Steuerumlage verrechnet. Gegenüber der KEH bestehen ferner Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuerumlage in der Höhe von 67,4 Mio. EUR (Vorjahr 17,1 Mio. EUR), die unter den Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Angaben, die sich auf konzernintern eliminierte Sachverhalte beziehen, unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsvorfälle der Kelag mit Tochterunternehmen, die vollkonsolidiert sind, werden somit nicht ausgewiesen.
Angaben zu den Organen
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die fixen Bezüge des Vorstands der Kelag 483 Tsd. EUR (im Vorjahr 466 Tsd. EUR), die variablen Bezüge 429 Tsd. EUR (im Vorjahr 365 Tsd. EUR) und die Sachbezüge 13 Tsd. EUR (im Vorjahr 24 Tsd. EUR). Hierbei handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen aus der Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen des Kelag-Konzerns. An langfristigen Leistungen aus Pensionszusagen gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern wurden 0 Tsd. EUR (im Vorjahr 1.912 Tsd. EUR) in der Bilanz berücksichtigt; dabei wurden 81 Tsd. EUR erfolgswirksam erfasst (im Vorjahr 298 Tsd. EUR).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 386 Tsd. EUR (im Vorjahr 220 Tsd. EUR).
An Mitglieder des Aufsichtsrats der Kelag wurden Vergütungen in Höhe von 47 Tsd. EUR (im Vorjahr 49 Tsd. EUR) bezahlt.
Honorare der Abschlussprüfer
Der Kelag-Konzern wird durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Für die Konzernabschlussprüfer fielen Aufwendungen in Höhe von 391 Tsd. EUR (im Vorjahr 346 Tsd. EUR) an. Weiters wurden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen in Höhe von 95 Tsd. EUR (im Vorjahr 79 Tsd. EUR) und sonstige Leistungen in Höhe von 87 Tsd. EUR (im Vorjahr 92 Tsd. EUR) von der prüfenden Kanzlei verrechnet. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat keine Steuerberatungsleistungen im Kelag-Konzern erbracht.
Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard DRAXLER (Eintritt mit 1. Mai 2023)
Dipl.-Ing. Manfred FREITAG (Austritt mit 30. April 2023)
Dipl.-Kfm. Danny GÜTHLEIN
Mitglieder des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
Mag. Gilbert ISEP, Vorsitzender
Dr. Rolf Martin SCHMITZ, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Michael BRAND
Gunhild GRIEVE
Rolf HOLUB
Mag. Dr. Achim KASPAR
Mag. Dr. h. c. Monika KIRCHER
Mag. Leopold ROHRER
Dr. Ulrich RUST
Zvezdana SEEGER (Austritt mit 12. Mai 2023)
Katja VAN DOREN (Eintritt mit 12. Mai 2023)
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
Gerald LOIDL, 2. Stellvertreter des Vorsitzenden
DI Andreas GRIEßER, Bakk.
Heimo HOFER
Ing. Helmut POLSINGER
Ing. Mag. Willibald STROHMAYER
Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand zum unterfertigten Datum aufgestellt. Der Konzernabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft wird dem Aufsichtsrat am 15. März 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Vorstand versichert, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss seines Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt.
Klagenfurt am Wörthersee, am 6. März 2024
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e.h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e.h.
Bestätigungs-vermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäften
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz 13, Erläuterungen zur Bilanz Rz 15, Rz 18, Rz 25, Rz 28 sowie Derivative Finanzinstrumente betreffende Informationen im Punkt "Sonstige Angaben".
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente werden in den Positionen "Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" und "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" auf der Aktivseite beziehungsweise in den Positionen "Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" und "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" auf der Passivseite ausgewiesen und stellen mit einem Buchwert von 481,4 Mio EUR rund 13,4 % des ausgewiesenen Vermögens sowie mit einem Buchwert von 399,0 Mio EUR rund 11,1 % der ausgewiesenen Schulden dar.
Der Anteil ist in den letzten Jahren insbesondere bedingt durch die hohen Volatilitäten an den Energiemärkten und den damit verbundenen gestiegenen beizulegenden Zeitwerten von Energietermingeschäften, welche als derivative Finanzinstrumente bilanziert werden, stark gestiegen.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abgeschlossen und dienen der Absicherung von absatz- wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem "Energy Trade and Risk Management" (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungszweck als "Own-Use-Verträge", als "Energiehandelsgeschäfte", als "zur Absicherung" gehalten oder als "Bilanzierung unter Anwendung der Fair-Value Option" eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM System. Wesentliche Bewertungsparameter stellen dies aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen "Hourly-Price-Forward-Curves" (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
- • Vollständige Erfassung und korrekte Klassifizierung von Energietermingeschäften
- • Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierten Energietermingeschäfte
- • Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abgeleitet die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Konzernabschluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
- • Wir haben die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korrespondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termingeschäfte im ETRM System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir für wesentliche Bereiche auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
- • Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
- • Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Konzernabschluss erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizierung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Konzernabschluss beurteilt.
- • Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
- • Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen des Hedge-Accountings gewürdigt und Berechnungen der Messung von Effektivität und Ineffektivität nachvollzogen.
- • Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten gewürdigt und die gebuchten Werte auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüft.
- • Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert
Bewertung von Kraftwerken, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechten
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen, Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Rz 5 sowie Erläuterungen zur Bilanz Rz 10 und 11.
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 1.445 Mio EUR stellen 40,4 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für Wertminderungen der Kraftwerke, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist. Die Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechten, für die keine separaten Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Kraftwerke, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechte basiert auf deren Nutzungswerten. Diese werden als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten, zukünftige Projektkosten, regulatorische Entwicklungen und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:
- • Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke, Verteilnetzanlagen und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
- • Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung abgeglichen.
- • Für jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), für die eine formale Ermittlung des erzielbaren Betrags vorgenommen wurde, haben wir in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
- • Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2023 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
- • Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 10. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien, 8. März 2024
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss
Der Gesamtvorstand des Kelag-Konzerns als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
Kelag Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2023
AKTIVA | Anhang | 31. Dezember 2023 | Vorjahr |
| | EUR | in TEUR |
A. ANLAGEVERMÖGEN | (1) | 2.078.252.221,38 | 1.917.225 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | | 266.774.974,59 | 271.113 |
1. Strombezugsrechte | | 235.167.371,53 | 241.802 |
2. Sonstige Rechte | | 31.607.603,06 | 29.310 |
II. Sachanlagen | | 875.977.892,83 | 810.681 |
1. Elektrizitätsanlagen | | 755.338.303,69 | 710.224 |
2. Erdgasanlagen | | 19.833.175,90 | 21.956 |
3. Gemeinsame Anlagen | | 100.806.413,24 | 78.501 |
III. Finanzanlagen | | 935.499.353,96 | 835.432 |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | (2) | 432.727.075,08 | 375.265 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | (3) | 343.763.738,28 | 299.122 |
3. Beteiligungen | (4) | 135.646.721,95 | 137.741 |
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | (5) | 22.381.438,14 | 22.215 |
5. Sonstige Ausleihungen | (6) | 980.380,51 | 1.089 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | | 617.904.469,07 | 341.364 |
I. Vorräte | (7) | 36.485.689,13 | 40.038 |
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | | 123.954,98 | 116 |
2. Erdgasvorrat und Handelswaren | | 34.327.449,67 | 37.449 |
3. Noch nicht abrechenbare Leistungen | | 2.034.284,48 | 2.473 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | | 546.921.454,93 | 249.759 |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (8) | 142.793.337,35 | 78.712 |
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr | | 1.807.249,31 | 580 |
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | (9) | 162.391.329,77 | 140.316 |
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr | | 0,00 | 0 |
3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis | (10) | 735.068,20 | 2.497 |
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr | | 0,00 | 0 |
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | (11) | 241.001.719,61 | 28.233 |
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr | | 0,00 | 401 |
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | | 34.497.325,01 | 51.567 |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | | 4.149.484,91 | 3.973 |
D. AKTIVE LATENTE STEUERN | (12) | 0,00 | 20.308 |
| | 2.700.306.175,36 | 2.282.871 |
PASSIVA | Anhang | 31. Dezember 2023 | Vorjahr |
| | EUR | in TEUR |
A. EIGENKAPITAL | | 1.301.765.321,64 | 1.029.922 |
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital | (13) | 58.160.000,00 | 58.160 |
II. Kapitalrücklagen | | 52.752,90 | 49 |
1. Nicht gebundene | | 52.752,90 | 49 |
III. Gewinnrücklagen | (14) | 1.013.552.568,74 | 871.713 |
1. Gesetzliche Rücklage | | 5.816.000,00 | 5.816 |
2. Freie Rücklagen | | 1.007.736.568,74 | 865.897 |
IV. Bilanzgewinn | | 230.000.000,00 | 100.000 |
davon Gewinnvortrag | | 0,00 | 0 |
B. RÜCKSTELLUNGEN | (15) | 292.627.899,40 | 310.076 |
1. Rückstellungen für Abfertigungen | | 26.111.277,58 | 25.751 |
2. Rückstellungen für Pensionen | (16) | 138.342.159,66 | 127.643 |
3. Steuerrückstellungen | (17) | 6.542.634,72 | 0 |
4. Sonstige Rückstellungen | (18) | 121.631.827,44 | 156.683 |
C. VERBINDLICHKEITEN | (19) | 1.002.195.927,22 | 841.112 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 489.844.466,56 | 333.225 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 512.351.460,66 | 507.886 |
1. Anleihen | | 270.000.000,00 | 270.000 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 0,00 | 0 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 270.000.000,00 | 270.000 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | 182.806.451,62 | 179.387 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 5.870.967,74 | 5.871 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 176.935.483,88 | 173.516 |
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | | 2.617.074,57 | 1.582 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 2.617.074,57 | 1.582 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 0,00 | 0 |
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | | 130.901.403,40 | 115.205 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 130.901.403,40 | 115.205 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 0,00 | 0 |
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | (20) | 315.383.536,96 | 183.828 |
davon aus Steuerumlagen | | 70.605.394,35 | 17.096 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 315.383.536,96 | 183.828 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 0,00 | 0 |
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis | (21) | 4.843.157,48 | 514 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 4.843.157,48 | 514 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 0,00 | 0 |
7. Sonstige Verbindlichkeiten | (22) | 95.644.303,19 | 90.596 |
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | | 30.228.326,41 | 26.226 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | | 65.415.976,78 | 64.370 |
davon aus Steuern | | 13.020.023,15 | 7.775 |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | | 1.767.154,85 | 1.514 |
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | (23) | 103.717.027,10 | 101.760 |
1. Baukostenzuschüsse (BKZ) | | 95.505.146,00 | 92.217 |
2. Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten | | 8.211.881,10 | 9.544 |
| | 2.700.306.175,36 | 2.282.871 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
| | | |
| Anhang | 2023 | Vorjahr |
| | EUR | in TEUR |
1. Umsatzerlöse | (24) | 3.322.169.414,22 | 3.249.092 |
2. Veränderung des Bestandes an noch nicht abrechenbaren Leistungen | | -439.067,64 | 1.948 |
3. Andere aktivierte Eigenleistungen | (25) | 6.504.090,38 | 6.178 |
4. Sonstige betriebliche Erträge | (26) | 13.090.659,25 | 3.949 |
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | | 3.084.781,40 | 1.082 |
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | (27) | 7.810.966,25 | 302 |
c) Übrige | | 2.194.911,60 | 2.565 |
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | | -2.752.758.534,12 | -3.062.664 |
a) Materialaufwand | | -5.287.854,90 | -5.757 |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | (28) | -2.747.470.679,22 | -3.056.907 |
6. Personalaufwand | (29) | -102.537.027,60 | -53.773 |
a) Gehälter | | -69.276.136,72 | -55.623 |
b) Aufwendungen für Lehrlingsentschädigungen | | -550.568,86 | -482 |
c) Soziale Aufwendungen | | -32.710.322,02 | 2.332 |
davon Aufwendungen für Altersversorgung | | -12.880.481,32 | 14.828 |
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | | -2.451.945,19 | 2.958 |
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | | -16.313.058,23 | -14.557 |
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | (1) | -85.774.616,85 | -72.630 |
davon außerplanmäßige Abschreibungen | (1) | -8.000.000,00 | 0 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (30) | -76.395.429,99 | -53.940 |
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen | | -1.065.905,92 | -1.097 |
b) Übrige | | -75.329.524,07 | -52.843 |
9. Betriebserfolg (Zwischensumme aus Z 1 bis 8) | | 323.859.487,65 | 18.161 |
| Anhang | 2023 | Vorjahr |
| | EUR | in TEUR |
10. Erträge aus Beteiligungen | (31) | 154.040.601,00 | 81.751 |
davon aus verbundenen Unternehmen | | 23.057.200,00 | 31.504 |
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | | 6.134.714,50 | 5.781 |
davon aus verbundenen Unternehmen | | 5.798.768,89 | 5.452 |
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | | 7.041.358,17 | 487 |
davon aus verbundenen Unternehmen | | 100.834,86 | 145 |
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen | | 4.790.063,99 | 16.582 |
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen | (32) | -31.418.830,50 | -1.452 |
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | | -9.118.830,50 | 0 |
davon Abschreibungen aus verbundenen Unternehmen | | -22.300.000,00 | -1.406 |
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (33) | -21.314.571,64 | -15.839 |
davon betreffend verbundene Unternehmen | | -2.117.467,47 | -492 |
16. Finanzergebnis (Zwischensumme aus Z 10 bis 15) | | 119.273.335,52 | 87.311 |
17. Ergebnis vor Steuern | | 443.132.823,17 | 105.472 |
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | | -71.293.684,33 | -5.472 |
davon aktive latente Steuern | | -26.850.274,87 | -964 |
davon Verrechnung vom Gruppenträger | | -53.978.042,76 | -18.919 |
davon Verrechnung an Gruppenmitglieder | | 9.534.633,30 | 14.411 |
19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | | 371.839.138,84 | 100.000 |
20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | | -141.839.138,84 | 0 |
21. Bilanzgewinn | | 230.000.000,00 | 100.000 |
Anhang
Allgemeine Grundsätze
Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) in der geltenden Fassung.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgt in der bisherigen Form der Darstellung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bewertung geht von der Fortführung des Unternehmens aus.
Die Erläuterungen der Anpassung der Vorjahreszahlen werden, sofern erforderlich, entsprechend dem Ausweis und der Gliederung des Abschlussjahres vorgenommen.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 16. Dezember 1922 errichtet und ist im Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 99133 i beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB.
Gruppenbesteuerung
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) als Gruppenträger eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. In den Folgejahren wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert.
Für die Verrechnung der Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern wurde die Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) vereinbart. Die Kelag als Gruppenmitglied verrechnet die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern, und führt diese gesammelt an den Gruppenträger KEH ab.
Die Berechnung basiert auf einem Steuersatz von 23,25 %.
Konzernverhältnisse
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KEH wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der Kelag wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß §§ 243b bzw. 267a UGB zum 31.12.2023 integraler Bestandteil des Kelag-Konzernlageberichts ist.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Mit Vertrag vom 4. November 2016 wurde zwischen der Kelag und der KNG-Kärnten Netz GmbH (Kärnten Netz) mit Wirkung 1. Jänner 2016 ein Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Steuerausgleichsvertrag bleibt davon unberührt.
Zwischen der Kelag und einigen Konzernunternehmen bestehen Verträge über den Verkauf von Strom und Gas, über Vermietungen und Verpachtungen, über Finanzierungsvereinbarungen, über Verrechnungen von Aufwendungen in Verbindung mit Personalrückstellungen für übertragenes Personal sowie über die Erbringung von Dienstleistungen.
ElWOG- und GWG-Angaben
Auf Grund einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Erklärung ist die Kelag verpflichtet, die Kärnten Netz mit jenen Mitteln auszustatten, die es ermöglichen, ihre Aufgaben im Sinne der Betriebspflicht als Verteilernetzbetreiberin gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und Gaswirtschaftsgesetz (GWG) zu erfüllen.
Gemäß § 8 Abs. 3 ElWOG bzw. § 8 Abs. 3 GWG werden folgende ausweispflichtige Geschäfte mit verbundenen Unternehmen getätigt:
- • Netzdienstleistungen, technische, wirtschaftliche und rechtliche Betreuung sowie Bewirtschaftung Strom- und Gas-Assets mit der Kärnten Netz
- • Strom- und Gaslieferung, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit der Kelag Energie & Wärme GmbH (Kelag Energie & Wärme)
- • Stromhandel und Dienstleistungen mit der Interenergo d.o.o. (Interenergo)
- • Stromlieferungen an die KELAG Naturstrom GmbH (Kelag Naturstrom)
- • Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit Kärntner Restmüllverwertungs GmbH
- • Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit der Windpark Nikitsch GmbH
- • Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit der Brandpower S1 GmbH
- • Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit der Brandpower S2 GmbH
Die Aufteilung der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 auf die Bereiche Stromerzeugung, -vertrieb und Stromhandel, Strom- und Gasnetzbereich und sonstigen Tätigkeiten dient dem Nachweis der Kapitalstruktur im Rahmen der Kostenprüfung der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (gemäß § 8 Abs. 2 ElWOG bzw. § 8 Abs. 2 GWG).
Bilanz gemäss § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG
| Erzeugung / Handel / Vertrieb | Stromnetz | Gasnetz | sonstiges | Gesamt |
in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 |
AKTIVA | | | | | |
A. Anlagevermögen | 443.469 | 608.433 | 20.218 | 1.006.132 | 2.078.252 |
B. Umlaufvermögen | 373.126 | 63.520 | 2.200 | 179.058 | 617.904 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 80 | 0 | 0 | 4.070 | 4.149 |
Summe AKTIVA | 816.674 | 671.954 | 22.419 | 1.189.260 | 2.700.306 |
PASSIVA | | | | | |
A. Eigenkapital | 443.233 | 361.721 | 13.312 | 483.499 | 1.301.765 |
B. Rückstellungen | 105.676 | 90.674 | 2.177 | 94.101 | 292.628 |
C. Verbindlichkeiten | 263.048 | 129.864 | 4.498 | 604.786 | 1.002.196 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.716 | 89.695 | 2.431 | 6.874 | 103.717 |
Summe PASSIVA | 816.674 | 671.954 | 22.419 | 1.189.260 | 2.700.306 |
Im Sinne der Bestimmungen erfolgte die Entflechtung des vorliegenden Jahresabschlusses – soweit möglich – durch direkte Zuordnung zu den jeweiligen Geschäftsbereichen. Nicht direkt zuordenbare Posten wurden mittels nachfolgender Schlüsselung zugeordnet:
Im Finanzanlagenteil erfolgte die Aufschlüsselung teilweise mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels.
In den sonstigen Forderungen enthaltene zugeordnete Termineinlagen sowie liquide Mittel wurden mit Hilfe eines bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Das Eigenkapital errechnet sich als Saldo zwischen Vermögen und Schulden.
Personalrückstellungen wurden mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels entsprechend den Gutachten zugeordnet.
Die passiven latenten Steuern wurden teilweise mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Anleihen und Kreditverbindlichkeiten wurden mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Ergebnisrechnung gemäss § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG
Die Entflechtung der Ergebnisrechnung wurde mit Hilfe der prozessorientierten Kosten‑ und Leistungsrechnung vorgenommen. Mit Hilfe der Kostenrechnung, der innerbetrieblichen Auftragsabrechnung und der Leistungsverrechnung wurde die Zuordnung der einzelnen Geschäftsbereiche ausschließlich auf Basis der aus der Gewinn- und Verlustrechnung gewonnenen Aufwands- und Ertragsarten vorgenommen.
in TEUR | Erzeugung / Handel / Vertrieb | Stromnetz | Gasnetz | sonstiges | Gesamt 2023 |
1. Umsatzerlöse | 3.175.944 | 109.335 | 4.348 | 32.543 | 3.322.169 |
2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen | -611 | 0 | 0 | 172 | -439 |
3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 3.551 | 1.420 | 0 | 1.533 | 6.504 |
4. Sonstige betriebliche Erträge | 8.782 | 1.226 | 0 | 3.082 | 13.091 |
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | -2.738.683 | -1.168 | -32 | -12.875 | -2.752.759 |
6. Personalaufwand | -30.623 | -149 | -2 | -71.762 | -102.537 |
7. Abschreibungen | -27.652 | -44.802 | -2.465 | -10.857 | -85.775 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -13.471 | -1.531 | -61 | -61.333 | -76.395 |
9. Leistungsverrechnung | -21.220 | -40.470 | -1.273 | 62.963 | 0 |
10. Betriebserfolg aus Z 1 bis 9 | 356.017 | 23.862 | 515 | -56.534 | 323.859 |
11. Finanzergebnis | -4.260 | -4.266 | -147 | 127.946 | 119.273 |
12. Ergebnis vor Steuern | 351.757 | 19.596 | 368 | 71.412 | 443.133 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 193 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Konzernrichtlinien zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüsse und abzüglich der bisher aufgelaufenen planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen linearen Abschreibung zugrunde gelegt:
| Nutzungsdauer (in Jahren) |
Strombezugsrechte | 10 - 80 |
Sonstige Rechte | 4 - 50 |
Elektrizitätsanlagen | 4 - 60 |
Erdgasanlagen | 10 - 40 |
Gemeinsame Anlagen | 4 - 50 |
In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wurde für Zugänge des ersten Halbjahres eine volle Jahresabschreibung, sonst eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Liegt der beizulegende Wert eines Anlagegegenstandes am Bilanzstichtag unter dem sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergebenden Buchwert und ist diese Wertminderung voraussichtlich von Dauer, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Anteilige Fremdkapitalzinsen und freiwillige Sozialaufwendungen wurden nicht aktiviert.
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen eines niedrigeren beizulegenden Wertes mit diesem angesetzt.
Der beizulegende Wert entspricht dem subjektiven Unternehmenswert, welcher nach anerkannten Bewertungsverfahren zu ermitteln ist. Als Bewertungsmodell wird das Discounted Cash-Flow-Verfahren angewendet. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelflüsse werden dazu aus den jeweiligen Unternehmensplanungen abgeleitet, welche bei Bedarf um geschäftsmodellspezifische Annahmen zur Verlängerung des Planungszeitraums erweitert werden. Wesentliche Schätzungen im Bewertungsmodell stellen die Energiepreisentwicklungen sowie der Kapitalisierungszinssatz und Annahmen des Managements zum Betrieb der Kraftwerke dar. Energiepreisentwicklungen werden aus Preisnotierungen für Terminprodukte sowie aus langfristigen Preisprognosen abgeleitet. Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken der jeweiligen Gesellschaft widerspiegelt.
Die weiteren Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt die Zuschreibung gemäß § 208 Abs. 2 UGB.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Der Bewertung lag das gleitende Durchschnittspreisverfahren zugrunde.
Der Erdgasvorrat wurde nach dem FIFO-Verfahren bewertet. Bei der Stichtagsbewertung wurde ein Vergleichswert – der niedrigere Wert aus absatz- oder beschaffungsseitigem Wert- ermittelt. Liegt dieser unter dem ermittelten Vorratswert, erfolgt die Abwertung auf den niedrigeren Wert.
Die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Berücksichtigung der Leerkosten umfassten. Anteilige Fremdkapitalkosten und freiwilliger Sozialaufwand wurden nicht aktiviert.
Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz und ohne Abzinsung auf Basis von Körperschaftsteuersätzen von 23,00 % gebildet.
In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe jenes Betrages, der nach umsichtiger Beurteilung erforderlich war.
Die Rückstellungen für Abfertigungen, für Pensionsverpflichtungen, für Jubiläumsgelder und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden unter Zugrundelegung von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurde auf dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden anhand der nach International Accouting Standard 19, kurz IAS 19, vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 3,15 % bis 3,20 % (im Vorjahr 3,64 % bis 3,70 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden von 3,00% bis 7,80% (im Vorjahr von 3,02% bis 8,50%) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 sowie der BVG Altersgrenzen und allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der Hacklerregelung, wobei als Finanzierungsende bei Abfertigungen der frühere Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr zur Anwendung kam und bei Jubiläumsgeldern das Finanzierungsende das Datum des jeweiligen Dienstjubiläums entspricht. Fluktuationsabschläge wurden keine berücksichtigt.
Die Rückstellungen für direkte Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen zusammengefasst. Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 3,20 % bis 3,30 % (im Vorjahr von 3,70 % bis 3,75 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit -9,09 % bis 9,80 % (im Vorjahr -5,56 % bis 23,53 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 65 für Männer und 60 für Frauen unter Berücksichtigung allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei als Finanzierungsende das kalkulatorische Pensionsalter zur Anwendung kam.
Die Rückstellungen für ausgelagerte Pensionsverpflichtungen wurden analog den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen berechnet und folgende Parameter hinterlegt: Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 3,40 % (im Vorjahr 3,74 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 2,75 % bis 9,70 % (im Vorjahr 2,06 % bis 8,50 % berücksichtigt.
Die Gesamtverpflichtung des Teiles der ausgelagerten Pensionsverpflichtung wurde ebenfalls unter Anwendung der im Absatz zuvor angeführten Schätzungen, wie Zinssatz und künftige Steigerungen, bewertet. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Valida Pension AG gegenüber. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes. Der Rechnungszins des Pensionskassenvermögens entspricht jenem Betrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen zumindest nominell gleichbleiben bzw. dass bei nominell gleichbleibendem Anspruch von Aktiven auch die entsprechenden Beiträge nominell unverändert bleiben.
Dieser beträgt 2,00%.
Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 3,10 % (im Vorjahr 3,54 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden von 3,00 % bis 7,80 % (im Vorjahr von 3,02 % bis 8,50 % ) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert wird und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
In der Kelag wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruches unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sieht ein Blockmodell vor, wobei die ersten 40 % des Zeitraumes vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten sind und der Begünstigte für die restlichen 60 % des Zeitraumes freigestellt wird. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezuges vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart, wobei Sozialversicherungsbeiträge oder auch Abfertigungsansprüche davon unberührt bleiben. Anteile der entstehenden Mehrkosten aus der Altersteilzeitvereinbarung werden dem Arbeitgeber von der öffentlichen Hand ersetzt und auch in der versicherungsmathematischen Bewertung der Rückstellung entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen einer Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetz wurden vom Gesetzgeber Änderungen in der Förderung der Altersteilzeit beschlossen. Diese werden für ab 1. Januar 2024 beginnende Blockzeitvereinbarungen effektiv, bei denen der Kostenersatz von bislang 50 % auf 42,50 % sinken wird. Ab 2025 bis 2028 beginnende Altersteilzeitantritte wird der Förderungsanteil weiter jährlich reduziert, bis dieser ab dem 1. Januar 2029 zur Gänze entfällt. In der Kelag wird an dem bisherigen Altersteilzeitmodell festgehalten; die Änderung der Förderung wurde entsprechend dem eingeschätzten Altersteilzeitbeginn in der Rückstellungsbewertung berücksichtigt.
Die Zinskomponenten für die Sozialkapitalrückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Andere langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 1,91 % bis 2,35 % (im Vorjahr von 1,25 % bis 2,59 % ) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden vor allem Baukostenzuschüsse dargestellt. Baukostenzuschüsse sind hauptsächlich von Strom-, Erdgas- und Telekomkunden vereinnahmte Finanzierungsbeiträge. Die Baukostenzuschüsse werden auf Grund der Systemnutzungstarife-Verordnung 2006 § 3 Abs. 6 ab 2007 mit 5 % sowie aufgrund der Vertragsdauern aufgelöst und in den Umsatzerlösen verrechnet.
Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen Erlösen zugrunde.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend derivative Finanzinstrumente wird auf die Ausführungen zu den Sonstige Angaben verwiesen.
Nach § 84 Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) tritt dieses mit 31. Dezember 2023 in Kraft und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr und somit sind die Regelungen über das Mindestbesteuerungsgesetz erst ab 01. Januar 2024 anzuwenden. Derzeit ist laut aktueller Prognose die Inanspruchnahme der temporären CbCR Safe Harbours für alle Länder, in welchen der Kelag-Konzern Geschäftseinheiten besitzt, möglich. Eine Ausnahme ist Bosnien Herzegowina, in welchen kein temporärer Safe Harbour erfüllt werden kann und es allenfalls zu einer Ergänzungssteuer aufgrund des geringen Nominalsteuersatzes kommen könnte. Diese Ergänzungssteuer wäre von der KELAG aufgrund ihrer Stellung nach Pillar 2 (als im Teileigentum stehende Muttergesellschaft) als Primärergänzungssteuer ab dem Geschäftsjahr 2024 in Österreich abzuführen.
Im Kelag-Konzern werden Energie- und Netzkostenzuschüsse abgewickelt, die auf Bundes- oder Landesebene an Kunden gewährt werden. Als Beispiele in diesem Zusammenhang können der Energiekostenausgleich gemäß dem Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) oder der Strom- und Netzkostenzuschuss gemäß dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) angeführt werden. Hiervon ist im Wesentlichen die Kelag selbst betroffen. Da diese Zuschüsse den Charakter eines „Durchlaufpostens“ aufweisen, ergeben sich keine ergebniswirksamen Effekte. Für diesen Teil der Umsatzerlöse wird in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen statt einer Kundenforderung eine Forderung gegenüber der jeweiligen Förderstelle bilanziert.
Herkunftsnachweise, die in Zusammenhang mit dem Stromlabeling benötigt werden, finden sich, wenn diese zugekauft werden, im Bezugsaufwand des jeweiligen Energieträgers. Eine Weiterverrechnung an Kunden erfolgt gegebenenfalls als Teil der Umsatzerlöse. Zum Stichtag noch nicht beschaffte Herkunftsnachweise werden abgegrenzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
(1) Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel zeigt folgende Entwicklung:
Anschaffungs- und Herstellungskosten | | | | | | |
in TEUR | Stand 01.01.2023 | Zugänge | (davon) Aktivierung von Zinsen | Abgänge | Umbu- chungen | Stand 31.12.2023 |
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | | | | | | |
1. Strombezugsrechte | 468.071 | 3.208 | 0 | 0 | 0 | 471.280 |
2. Sonstige Rechte | 101.655 | 8.424 | 0 | 8.196 | 0 | 101.884 |
davon geleistete Anzahlungen | 2.516 | 623 | 0 | 0 | -1.640 | 1.500 |
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | 569.727 | 11.633 | 0 | 8.196 | 0 | 573.163 |
II. SACHANLAGEN | | | | | | |
1. Elektrizitätsanlagen | 1.954.925 | 101.985 | 0 | 11.651 | 86 | 2.045.346 |
2. Erdgasanlagen | 92.454 | 319 | 0 | 70 | 0 | 92.703 |
3. Gemeinsame Anlagen | 209.357 | 33.375 | 0 | 2.721 | -86 | 239.924 |
davon Anlagen in Bau* | 39.919 | 35.403 | 0 | 55 | -28.762 | 46.505 |
davon geleistete Anzahlungen | 465 | 7.289 | 0 | 1.275 | 0 | 6.479 |
davon Grundwerte | 16.636 | 2.433 | 0 | 1 | 0 | 19.068 |
SUMME SACHANLAGEN | 2.256.736 | 135.678 | 0 | 14.442 | 0 | 2.377.973 |
III. FINANZANLAGEN | | | | | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 510.578 | 67.762 | 0 | 0 | 12.000 | 590.340 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 299.122 | 71.769 | 0 | 15.127 | -12.000 | 343.764 |
3. Beteiligungen | 151.106 | 694 | 0 | 15.841 | 0 | 135.958 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 23.681 | 88 | 0 | 0 | 0 | 23.769 |
6. Sonstige Ausleihungen | 1.089 | 762 | 0 | 870 | 0 | 980 |
SUMME FINANZANLAGEN | 985.576 | 141.075 | 0 | 31.839 | 0 | 1.094.812 |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 3.812.038 | 288.386 | 0 | 54.476 | 0 | 4.045.948 |
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Anlagenklassen | | | | | | |
kumulierte Abschreibungen | | | | | | |
in TEUR | Stand 01.01.2023 | Abschrei- bungen | Zuschrei- bungen | Umbu- chungen | Abgänge | Stand 31.12.2023 |
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | | | | | | |
1. Strombezugsrechte | 226.269 | 9.843 | 0 | 0 | 0 | 236.113 |
2. Sonstige Rechte | 72.345 | 6.096 | 0 | 0 | 8.165 | 70.276 |
davon geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | 298.614 | 15.939 | 0 | 0 | 8.165 | 306.388 |
II. SACHANLAGEN | | | | | | |
1. Elektrizitätsanlagen | 1.244.701 | 56.459 | 0 | 0 | 11.153 | 1.290.007 |
2. Erdgasanlagen | 70.498 | 2.440 | 0 | 0 | 68 | 72.870 |
3. Gemeinsame Anlagen | 130.856 | 10.936 | 0 | 0 | 2.675 | 139.118 |
davon Anlagen in Bau* | 4.450 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.450 |
davon geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon Grundwerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
SUMME SACHANLAGEN | 1.446.055 | 69.835 | 0 | 0 | 13.896 | 1.501.995 |
III. FINANZANLAGEN | | | | | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 135.313 | 22.300 | 0 | 0 | 0 | 157.613 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Beteiligungen | 13.365 | 0 | 4.712 | 0 | 8.341 | 311 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 1.466 | 0 | 78 | 0 | 0 | 1.388 |
6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
SUMME FINANZANLAGEN | 150.144 | 22.300 | 4.790 | 0 | 8.341 | 159.312 |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 1.894.813 | 108.075 | 4.790 | 0 | 30.402 | 1.967.696 |
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen | | | | | | |
Buchwerte | | |
in TEUR | Restbuchwert 31.12.2023 | Restbuchwert 31.12.2022 |
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | | |
1. Strombezugsrechte | 235.167 | 241.802 |
2. Sonstige Rechte | 31.608 | 29.310 |
davon geleistete Anzahlungen | 1.500 | 2.516 |
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | 266.775 | 271.113 |
II. SACHANLAGEN | | |
1. Elektrizitätsanlagen | 755.338 | 710.224 |
2. Erdgasanlagen | 19.833 | 21.956 |
3. Gemeinsame Anlagen | 100.806 | 78.501 |
davon Anlagen in Bau | 42.055 | 35.469 |
davon geleistete Anzahlungen | 6.479 | 465 |
davon Grundwerte | 19.069 | 16.636 |
SUMME SACHANLAGEN | 875.978 | 810.681 |
III. FINANZANLAGEN | | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 432.727 | 375.265 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 343.764 | 299.122 |
3. Beteiligungen | 135.647 | 137.740 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 22.381 | 22.215 |
6. Sonstige Ausleihungen | 980 | 1.089 |
SUMME FINANZANLAGEN | 935.499 | 835.432 |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 2.078.252 | 1.917.225 |
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 8.000 Tausend EUR (im Vorjahr 0 Tausend EUR) enthalten.
Finanzanlagen
(2) Anteile an verbundenen Unternehmen
| Stammkapital 31.12.2023 | Kelag-Anteile Nominale 31.12.2023 | Ergebnis nach Steuern | Eigenkapital |
| in TEUR | % | in TEUR | Jahr | in TEUR | in TEUR |
1. KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach (KEW) | 1.820 | 100,00 | 1.820 | 2023 | 46.279 | 173.184 |
2. KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KNG) | 35 | 100,00 | 35 | 2023 | -9.119 | 17.995 |
3. Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 36 | 51,00 | 19 | 2023 | 218 | 340 |
4. Kärntner Restmüllverwertungs Gesellschaft mbH, Arnoldstein (KRV) | 44 | 74,90 | 33 | 2023 | 5.029 | 14.245 |
5. Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 35 | 51,00 | 18 | 2023 | 430 | 206 |
6. Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt am Wörthersee (WG) | 73 | 100,00 | 73 | 2022 | 466 | 5.773 |
7. KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KI) | 10.000 | 100,00 | 10.000 | 2023 | -2.990 | 190.503 |
8. Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 35 | 75,00 | 26 | 2023 | 2.232 | 15.837 |
9. RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach (RKM) | 36 | 80,00 | 29 | 2023 | 42 | 226 |
10. KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 35 | 100,00 | 35 | 2023 | 0 | 35 |
11. PVI GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 5.100 | 100,00 | 5.100 | 2023 | 584 | 5.192 |
12. KBBG Kelag-BIK Breitband GmbH | 35 | 50,00 | 18 | 2023 | -1 | 32 |
13. Glasfaser Netz Kärnten GmbH | 18 | 100,00 | 18 | 2023 | -56 | 510 |
14. Netcompany Internet Provider GmbH | 35 | 100,00 | 35 | 2023 | 41 | 13 |
15. Windfarm MV I s.r.l. Bukarest | 1.950 | 0,00002 | 0 | 2023 | 1.517 | 3.622 |
16. KELAVENT ECHO S.R.L., Bukarest | 3.916 | 0,00002 | 0 | 2023 | 1.648 | 5.716 |
17. KELAVENT CHARLIE S.R.L., Bukarest | 3.698 | 0,00002 | 0 | 2023 | 1.541 | 5.391 |
18. Brandpower S1 GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 35 | 100,00 | 35 | 2023 | 666 | 1.852 |
19. Brandpower S2 GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 35 | 100,00 | 35 | 2023 | 2.830 | 5.353 |
(3) Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen weisen rd. 5.510 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 19.000 Tausend EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.
(4) Beteiligungen
| Stammkapital 31.12.2023 | KELAG-Anteile Nominale 31.12.2023 | Ergebnis nach Steuern | Eigenkapital |
| in TEUR | % | in TEUR | Jahr | in TEUR | in TEUR |
1. VERBUND Hydro Power GmbH, Wien (VHP) | 139.792 | 10,02 | 14.010 | 2022 | 1.335.892 | 2.962.938 |
2. Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg | 36 | 49,00 | 18 | 2023 | 595 | 620 |
3. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim | 35 | 30,00 | 11 | 2023 | 6 | 42 |
4. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim (Kommanditanteil) | 10 | 30,00 | 3 | 2023 | 527 | 717 |
5. Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf | 36 | 39,00 | 14 | 2023 | -26 | 220 |
6. Liesertal Kraftwerks Beteiligungs GmbH, Klagenfurt am Wörthersee | 100 | 49,00 | 49 | 2023 | -1 | 91 |
7. Sunbooster GmbH, Graz | 58 | 24,90 | 15 | 2022 | 293 | 236 |
8. E-VO eMobility GmbH, Wien | 35 | 20,00 | 7 | 2022 | -1.152 | 1.762 |
9. Windpark und PV GmbH, Eisenstadt | 35 | 25,00 | 9 | 2022/2023 | -3 | 34 |
10. LavNet Telekom GmbH, Wolfsberg | 35 | 50 | 17,5 | 2022 | 19 | 54 |
(5) Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen entsprechend den Bestimmungen des § 14 EStG 1988.
(6) Sonstige Ausleihungen
Von den sonstigen Ausleihungen sind rd. 309 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 364 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.
Umlaufvermögen
(7) Vorräte
Der überwiegende Teil der Vorräte besteht aus Erdgasvorrat in Höhe von rd. 31.525 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 36.275 Tausend EUR).
(8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus bereits abgerechneten Strom- und Erdgasforderungen. In dieser Position sind auch noch nicht abgerechnete Strom- und Erdgaslieferungen enthalten, diese werden mit den entsprechenden Abschlagszahlungen der Kunden saldiert dargestellt.
(9) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR | 2023 | 2022 |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 143.319 | 64.318 |
2. Forderungen aus Cash Pool | 996 | 34.805 |
3. Forderungen aus Ergebnisabführung | 0 | 13.939 |
4. Forderungen aus Steuerumlagen | 13.077 | 13.566 |
5. Forderungen aus Dividendenanspruch | 5.000 | 13.688 |
| 162.391 | 140.316 |
Die Forderungen aus Dividendenanspruch resultieren aus der phasenkongruenten Erfassung der Dividenden für das laufende Geschäftsjahr der Kelag Energie & Wärme.
(10) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich zur Gänze wie im Vorjahr auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(11) Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
in TEUR | 2023 | 2022 |
1. Termineinlagen und Kautionen | 233.478 | 22.856 |
2. Sonstiges | 7.524 | 5.377 |
| 241.002 | 28.233 |
Erträge in der Höhe von 1.713 Tausend EUR werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.
Aktive latente Steuern
(12) Aktive latente Steuern
in TEUR | 2023 | 2022 |
Stand 01.01. | 20.308 | 21.272 |
Auflösung | -20.308 | -964 |
Stand 31.12. | 0 | 20.308 |
Passiva
EIGENKAPITAL
(13) Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
Dem Grundkapital liegen 8 Mio. auf Namen lautende Stückaktien zu Grunde.
(14) Gewinnrücklagen
Die gesetzliche Rücklage ist mit 10 % des Grundkapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert.
Rückstellungen
(15) Rückstellungen
in TEUR | 2023 | 2022 |
1. Rückstellungen für Abfertigungen | 26.111 | 25.751 |
2. Rückstellungen für Pensionen | 138.342 | 127.643 |
3. Steuerrückstellungen | 6.543 | 0 |
4. Sonstige Rückstellungen | 121.632 | 156.682 |
3.1. im Vertriebsbereich | 6.616 | 50.693 |
davon Drohverlustrückstellungen | 454 | 26.577 |
3.2. für belastete Verträge im Strom- und Gasbereich | 43.225 | 40.131 |
3.2. im Kraftwerksbereich | 26.567 | 30.300 |
3.3. für Vorruhestandszahlungen | 17.744 | 18.337 |
3.4. für Jubiläumsgelder | 7.444 | 6.633 |
3.5. für nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche | 5.686 | 4.499 |
3.6. im Handelsbereich | 6.866 | 0 |
3.7. für übrige | 7.484 | 6.089 |
| 292.628 | 310.076 |
(16) Steuerrückstellungen
in TEUR | 2023 | 2022 |
Stand 01.01. | 0 | 0 |
Zuführung | 6.543 | 0 |
Stand 31.12. | 6.543 | 0 |
Der Gesamtbetrag der passiven latenten Steuern in Höhe von rd. 30.813 Tausend EUR wird abzüglich des Gesamtbetrages der aktiven latenten Steuern in Höhe von rd. 24.270 Tausend EUR ausgewiesen. Die wesentlichste Position der passiven latenten Steuer ergibt sich aus der Differenz der steuerrechtlichen mit den unternehmensrechtlichen Buchwerten in den Bereichen des Anlagevermögens aufgrund der Anwendung der steuerlichen degressiven Abschreibung.
(17) Rückstellungen für Pensionen
Die in den Rückstellungen für Pensionen enthaltene ausgelagerte, leistungsorientierte Pensionsverpflichtung, wurde gemäß AFRAC 27 saldiert dargestellt und leitet sich wie folgt her:
in TEUR | 2023 | 2022 |
Barwert der durch das Fondsvermögen gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen | 116.911 | 99.574 |
abzüglich Fondsvermögen (Planvermögen) | -45.983 | -37.200 |
Bilanzierte leistungsorientierte Verpflichtung | 70.928 | 62.374 |
(18) Sonstige Rückstellungen
Folgende wesentliche sonstige Rückstellungen werden zum 31.12.2023 ausgewiesen:
Betreffend der belasteten Verträge- im Strom und Gasbereich: Die Kelag ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 43.225 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 40.131 Tausend EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Bei der Bewertung der Abfindungen wurden die letztverfügbaren Daten (Bezugsmengen, Preiskomponenten) aus den jeweiligen Kundenverträgen zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Modellierung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können.
Die Rückstellungen im Kraftwerksbereich enthalten unter anderem Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 12.520 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 18.839 Tausend EUR). Im Geschäftsjahr 2023 wurden seitens der VHP Vergleiche mit der Republik Slowenien und der Dravske elektrarne Maribor d.o.o. – zwei Hauptklägerinnen im Verfahren – geschlossen; diesbezügliche Zahlungen zwischen den genannten Parteien erfolgten im Januar 2024. Die Rückstellung wurde aufgrund des abgeschlossenen Vergleiches zum Teil aufgelöst.
Zu den Rückstellungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Erläuterungen zum Vertriebsbereich und Eigenhandel im Abschnitt Sonstigen Angaben/Finanzinstrumente.
Verbindlichkeiten
(19) Verbindlichkeiten
| Restlaufzeit | Dinglich gesichert |
| Gesamt | bis zu 1Jahr | zwischen 1 und 5Jahren | über 5Jahre | über 1Jahr | Art der Sicherung |
in TEUR | 2023 | 2023 | 2023 | 2023 | 2023 | 2023 |
1. Anleihen | 270.000 | 0 | 150.000 | 120.000 | 0 | - |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 182.806 | 5.871 | 23.484 | 153.452 | 0 | - |
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.617 | 2.617 | 0 | 0 | 0 | - |
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 130.901 | 130.901 | 0 | 0 | 0 | - |
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 315.384 | 315.384 | 0 | 0 | 0 | - |
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 4.843 | 4.843 | 0 | 0 | 0 | - |
7. Sonstige Verbindlichkeiten | 95.644 | 30.228 | 1.279 | 64.137 | 0 | - |
| 1.002.196 | 489.844 | 174.763 | 337.588 | 0 | - |
| Restlaufzeit | Dinglich gesichert |
| Gesamt | bis zu 1Jahr | zwischen 1 und 5Jahren | über 5Jahre | über 1Jahr | Art der Sicherung |
in TEUR | 2022 | 2022 | 2022 | 2022 | 2022 | 2022 |
1. Anleihen | 270.000 | 0 | 150.000 | 120.000 | 0 | - |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 179.387 | 5.871 | 23.484 | 150.032 | 0 | - |
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.582 | 1.582 | 0 | 0 | 0 | - |
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 115.205 | 115.205 | 0 | 0 | 0 | - |
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 183.828 | 183.828 | 0 | 0 | 0 | - |
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 514 | 514 | 0 | 0 | 0 | _ |
7. Sonstige Verbindlichkeiten | 90.596 | 26.226 | 215 | 64.155 | 0 | - |
| 841.112 | 333.225 | 173.699 | 334.187 | 0 | - |
(20) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR | 2023 | 2022 |
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.365 | 35.043 |
2. Verbindlichkeiten aus Cash Pool | 227.294 | 131.689 |
3. Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung | 9.119 | 0 |
4. Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen | 70.605 | 17.096 |
| 315.384 | 183.828 |
(21) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stammen wie im Vorjahr zur Gänze aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
(22) Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen Namensschuldverschreibungen von rd. 63.000 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 63.000 Tausend EUR) ausgewiesen. Darüber hinaus sind Antizipationen mit rd. 6.474 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.221 Tausend EUR) aus Zinsenabgrenzungen, mit rd. 13.020 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 7.775 Tausend EUR) Verbindlichkeiten aus Steuern und mit rd. 1.767 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.514 Tausend EUR) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten. Diese Position umfasst auch kreditorische Debitoren in Höhe von rd. 8.779 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 7.856 Tausend EUR).
Aufwendungen in der Höhe von 12.935 Tausend EUR werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.
Rechnungsabgrenzungsposten
(23) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR | Auflösung (in Jahren) | 2023 | 2022 |
Baukostenzuschüsse Strom | 20 | 89.695 | 85.854 |
Baukostenzuschüsse Erdgas | 20 | 2.431 | 2.663 |
Baukostenzuschüsse Telekom | 15 - 30 | 3.011 | 3.269 |
Baukostenzuschüsse Lade-Infrastruktur | Vertragsdauer | 367 | 431 |
| | 95.505 | 92.217 |
Im Strombereich betrafen rd. 41.518 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 40.366 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und rd. 48.177 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 45.488 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse zu Anschlusskosten.
In den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen die Vorauszahlungen für Strombezugskosten ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten
Nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten der Kelag:
Haftungsart | Auftraggeber | Garantienehmer/Begünstigter | 2023 Garantie- betrag in TEUR | 2022 Garantie- betrag in TEUR | Laufzeit zum 31.12.2023 | Garantiezweck |
Patronatserklärung | Windpark Nikitsch GmbH | Gemeinde Oberpullendorf | 562 | 562 | b.a.w. | Besicherung Rückbau-verpflichtung |
Verpflichtungs- erklärung | Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG vertreten durch Tiefer Bach Kraftwerk GmbH | Volksbank Kärnten | 290 | 450 | 15.04.2030 | Besicherung Investitions-kredit |
Patronatserklärung | Interenergo d.o.o. | RWE Supply und Trading GmbH | 1.500 | 1.500 | 31.12.2024 | Energiehandel |
Patronatserklärung | Interenergo d.o.o. | Uniper Global Commodities SE | 4.000 | 4.000 | 31.01.2024 | Energiehandel |
Patronatserklärung | Interenergo d.o.o. | ENEL Trade S.p.A. | 1.500 | 1.500 | 31.01.2024 | Energiehandel |
Patronatserklärung | Interenergo d.o.o. | UniCredit Slovenija | 2.000 | 2.000 | b.a.w. | Energiehandel |
Patronatserklärung | PVI GmbH | UniCredit Bank Austria | 1.000 | 1.600 | b.a.w. | Besicherung |
Patronatserklärung | PVI GmbH | UniCredit Bank Austria | 1.000 | 400 | b.a.w. | Besicherung |
Patronatserklärung | PVI GmbH | Betonbau BBD GmbH | 164 | | b.a.w. | Besicherung |
Patronatserklärung | Suzlon Wind Energy BH d.o.o. | Siemens Gamesa Renewable Energy d.o.o. Siemens Gamesa Renewable Enery A/S | 27.435 | 27.435 | 17.02.2025 | Besicherung Kauf |
Patronatserklärung | PVE Perun doo Skopje | Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH Branch Office Skopje & A/S | 26.400 | 26.400 | 21.01.2025 | Besicherung Kauf |
| | | 65.851 | 65.848 | | |
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betreffen Miet- und Pachtverträge. Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind.
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
(24) Umsatzerlöse
Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
in TEUR | 2023 | 2022 |
1. Strom | 2.781.293 | 2.545.803 |
2. Erdgas | 399.549 | 573.426 |
3. Telekommunikation | 6.197 | 5.496 |
4. Sonstige | 135.131 | 124.367 |
| 3.322.169 | 3.249.092 |
Die Kelag tätigt ihre Umsatzerlöse überwiegend in Österreich.
Die Strom- und Erdgasumsatzerlöse enthielten Verkäufe an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und an andere Energieversorgungsunternehmen. Außerdem entstanden Erlöse aus dem Verkauf der Eigenerzeugung Strom sowie aus Handelsaktivitäten an Großhandelsmärkten.
Die mit der 100 %-Tochtergesellschaft Interenergo vorgenommenen kommissionsähnlichen Handelsgeschäfte werden in den Umsatzerlösen saldiert dargestellt. Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen aus diesen Transaktionen betrugen im laufenden Geschäftsjahr jeweils rd. 55.825 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.005.876 Tausend EUR).
Die sonstigen Umsatzerlöse enthielten unter anderem Miet- und Pachterträge mit rd. 66.686 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 62.895 Tausend EUR), die im Wesentlichen die Kärnten Netz betreffen, sowie Erlöse aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Kärnten Netz mit rd. 35.963 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 31.455 Tausend EUR).
(25) Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten Personalkosten mit rd. 5.913 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.643 Tausend EUR) Personalkosten. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr sämtliche aktivierten Eigenleistungen mittels direkter Kostenrechnung erfasst.
(26) Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen diverse Versicherungsvergütungen.
(27) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Die Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Auflösung einer Rückstellungen im Kraftwerksbereich. Dabei wird auf Punkt (18) verwiesen.
(28) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden 2023 folgende Aufwendungen erfasst:
in TEUR | 2023 | 2022 |
Strombezug | 2.336.784 | 2.443.311 |
Erdgaseinsatz | 382.940 | 592.517 |
Fremdleistungen | 27.747 | 21.079 |
| 2.747.471 | 3.056.907 |
Der Rückgang im Strombezug resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg der Eigenerzeugung. Der Rückgang im Erdgasbezug ist auf ein generelles geringeres Gashandelsvolumen zurückzuführen.
Im Erdgasbezug des Geschäftsjahres 2023 sind Abwertungen des Vorratsvermögens in Höhe von 21.031 Tausend EUR enthalten (im Vorjahr 16.510 Tausend EUR).
(29) Personalaufwand
Die wesentlichsten Veränderungen des Personalaufwandes sind auf Änderungen der Parameter im Rahmen des Sozialkapitals zurückzuführen. Verwiesen wird auf die Ausführungen auf den Punkt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ verwiesen.
Im Posten Gehälter sind Aufwendungen für Jubiläumsgeldrückstellungen von rd. 1.002 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -831 Tausend EUR) sowie Erträge für Vorruhestandszahlungen von rd. -1.181 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -3.951 Tausend EUR) enthalten.
Im Personalaufwand wurden anteilige Verrechnungen an die Kärnten Netz für Altersbezüge berücksichtigt.
Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von rd. 664 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 530 Tausend EUR) enthalten.
Im Posten Aufwand für Altersversorgung sind Aufwendungen für Zusagen, für welche eine Rückstellung angesetzt ist, in Höhe von rd. 7.066 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -20.593Tausend EUR) und Aufwendungen für Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, in Höhe von rd. 2.606 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.290 Tausend EUR) enthalten.
(30) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten nicht gesondert unter Steuern vom Ertrag ausweispflichtige Steuern und Abgaben, Reisespesen, den Sachaufwand für Verwaltung und Vertrieb, Hard- und Softwarewartung, IT Dienstleistungen, Rechts- und sonstige Beratungskosten, Versicherungsaufwendungen, Forderungsabschreibungen, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und anderes mehr. Weiters wurden hier Verluste aus dem Abgang vom Sachanlagevermögen sowie die notwendigen Zuführungen zu den übrigen sonstigen Rückstellungen erfasst.
(31) Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betrafen im Wesentlichen die Gewinnausschüttungen des Jahres 2022 der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 130.282 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 50.108 Tausend EUR), weiters der KI-Kelag International, Kelag Energie & Wärme (phasenkongruent) und der Kärntner Restmüllverwertungs GmbH.
(32) Aufwendungen von Finanzanlagen
In den Aufwendungen aus Beteiligungen sind rd. 9.119 Tausend EUR (im Vorjahr 0Tausend EUR) aus der Ergebnisabführung mit der Kärnten Netz enthalten.
In den Aufwendungen von Finanzanlagen ist eine Abschreibung von Anteilen aus verbundenen Unternehmen von rd. 22.300 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.406 Tausend EUR) enthalten.
(33) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Zinsen für Anleihen und langfristigen Bankfinanzierungen mit rd. 13.419 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 12.630 Tausend EUR) zusammen.
Weiters wurden Zinskomponenten des Sozialkapitals mit rd. 3.965 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.002 Tausend EUR) berücksichtigt.
In den Zinsaufwendungen wurde die Verrechnung anteiliger Zinskomponenten des Sozialkapitals an die Kärnten Netz saldiert dargestellt.
Sonstige Angaben
Finanzinstrumente
Derivative Instrumente werden in der Kelag im Rahmen der Energiehandelstätigkeit sowie zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen relevanter Commodities wie Strom und Gas im Bereich Erzeugung und Vertrieb abgeschlossen. Diese Kontrakte werden nur innerhalb der strengen Vorgaben des Risikomanagements und innerhalb der genehmigten Limite eingesetzt. Die einzelnen Kontrakte sind jeweils Portfolien zugeordnet, auf deren Basis sie auch intern gesteuert werden. In der Kelag werden ausschließlich Forwards für Strom und Erdgas eingesetzt.
Zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Absicherungen bzw. Bewertungseinheiten im Vertriebs- und Erzeugungsbereich sowie im Eigenhandel liegt ein dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vor. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten sowie Kontrollen in internen Richtlinien sind verbindlich festgelegt. Abgesichert werden nur jene Mengen, die bereits feststehen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Der Handel mit entsprechenden Kontrakten ist im Rahmen von vorgegebenen Limiten erlaubt. Die Limite werden durch unabhängige organisatorische Einheiten festgelegt und im Rahmen einer täglichen Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte laufend überwacht.
Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheiten erfolgt grundsätzlich jeweils zum Jahresende durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit (Grundgeschäft und Sicherungsinstrument). Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte aus einer derartigen Bewertungseinheit negativ, so wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung auf Ebene der betroffenen Bewertungseinheit gebildet, da in diesem Fall mit einem Verlust in Zukunft zu rechnen ist. Sofern der Saldo jedoch positiv ist, bleibt dieser bis zur tatsächlichen Realisierung bzw. Erfüllung bilanziell unberücksichtigt
Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt mit stichtagsbezogenen Forwardpreiskurven, die aus Börsenpreisen abgeleitet werden. Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind für die Absicherung von Erzeugung und Vertrieb Strom und Gas Zeiträume im Wesentlichen bis zum Lieferjahr 2026 betroffen.
Das Ausmaß und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente für den Energiebereich stellen sich wie folgt dar:
31.12.2023 | Nominale (GWh) | Zeitwerte positiv (TEUR) | Zeitwerte negativ (TEUR) | Zeitwerte Saldo (TEUR) |
Erzeugung Strom | 3.597 | 146.217 | -6.425 | 139.792 |
Vertrieb Strom | 4.799 | 25.335 | -134.993 | -109.658 |
Vertrieb Gas | 3.302 | 5.729 | -55.655 | -49.926 |
PPA Vermarktung | 2.200 | 207.438 | -163 | 207.275 |
Eigenhandel Strom | 5.315 | 142.583 | -140.278 | 2.304 |
Eigenhandel Gas | 1.208 | 16.435 | -3.191 | 13.243 |
31.12.2022 | Nominale (GWh) | Zeitwerte positiv (TEUR) | Zeitwerte negativ (TEUR) | Zeitwerte Saldo (TEUR) |
Erzeugung Strom | 3.521 | 24.813 | -373.803 | -348.990 |
Vertrieb Strom | 4.587 | 361.405 | -53.989 | 307.416 |
Vertrieb Gas | 3.927 | 63.649 | -37.318 | 26.330 |
PPA Vermarktung | 3.621 | 210.413 | -67.630 | 142.783 |
Eigenhandel Strom | 5.008 | 261.329 | -255.519 | 5.810 |
Eigenhandel Gas | 1.000 | 36.783 | -27.983 | 8.799 |
VeRTRIEB
Jene derivativen Instrumente, die im engen sachlichen und zeitlichem Zusammenhang mit Energieabsatzverträgen stehen, werden mit diesen für Zwecke der Bilanzierung auf Basis der jeweiligen Portfolien zu entsprechenden Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Behandlung erfolgt in Anlehnung an die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen“ (IDW RS ÖFA 3).
Eine Beurteilung der Kontrakte betreffend ihre bilanzielle Auswirkung erfolgt somit auf derjenigen Ebene, auf welcher die Kontrakte intern gesteuert werden. Die Abgrenzung der einzelnen Portfolien wird nach Kundengruppen und den Produkten Strom und Gas vorgenommen, da auf dieser Ebene ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften besteht. Da ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten und dem zukünftig erwarteten Absatz besteht ist eine kompensatorische Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Für die beschriebenen Portfolien sind die angeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt.
Die Bewertung auf Ebene der definierten Bewertungseinheiten hat zur Folge, dass nur bei negativen Deckungsbeiträgen auf Portfolioebene Rückstellungen für drohende Verluste zu bilden sind.
Zum 31.12.2023 wurden keine Rückstellungen im Vertriebsbereich Strom (im Vorjahr 25.528 Tausend EUR) gebildet, aber im Vertriebsbereich Gas wurde eine Rückstellung in Höhe von rd. 454 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.049Tausend EUR) eingestellt.
Erzeugung
Zur Absicherung der Cashflows aus Verkäufen von künftigen Erzeugungsmengen für Strom werden derivative Instrumente zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen eingesetzt. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt als Bewertungseinheit analog der AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“.
Die Möglichkeit der Bildung einer Bewertungseinheit zwischen derivativen Instrumenten und den erwarteten Cashflows aus dem Verkauf künftiger Erzeugungsmengen ist gegeben, da die Grundgeschäfte hochwahrscheinlich und eindeutig identifizierbar sind, sodass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft vorliegt und ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsgeschäften und den hochwahrscheinlichen zukünftigen Verkäufen besteht.
Für die derivativen Finanzinstrumente im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen wird im Fall von negativen Marktwerten nur für einen etwaigen ineffektiven Anteil eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum 31.12.2023 und 31.12.2022 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen erfasst werden.
Eigenhandel
Die im Rahmen des Eigenhandels geschlossenen derivativen Instrumente werden als Bewertungseinheit im Sinne des Portfolio-Handelshedge gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“ behandelt, wobei ein Portfolio für den Strom- und ein Portfolio für den Gasbereich besteht. Zum 31.12.2023 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen im Eigenhandelsbereich Strom (im Vorjahr in Höhe von rd. 0 Tausend EUR) gebildet werden. Im Eigenhandelsbereich Gas wurden ebenfalls keine Drohverlustrückstellungen (im Vorjahr in Höhe von rd. 0 Tausend EUR) angesetzt.
ppa Vermarktung
Die Kelag vermarktet Strom aus nachhaltigen Erzeugungsanlagen im Wege von Power Purchase Agreements (PPAs) für Dritte. Absicherungen für diese Beschaffungsgeschäfte erfolgen in der Regel im Wege von Vorausvermarktungen über bilaterale Terminliefergeschäfte – typischerweise am deutschen Markt. Auch im Falle dieser Handelsgeschäfte wird eine Bewertungseinheit aus dem Beschaffungs- und Absatzgeschäften im Sinne eines Portfolio-Hedges gebildet. Die Begründung zur Bildung dieser Bewertungseinheit deckt sich weitgehend mit jener, die bei Absicherung von Fixpreisvereinbarungen zur Belieferung von Individualkunden im Vertriebsbereich beschrieben wurde.
Zum 31.12.2023 wurden Rückstellungen im Bereich PPA Vermarktung Strom in Höhe von rd 5.918 Tsd EUR (im Vorjahr 0 Tsd EUR) gebildet
Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten
Betreffend die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 und § 243b UGB wird auf den Konzernabschluss verwiesen.
Ausserbilanzielle Geschäfte
Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind, weshalb eine Angabe entfällt.
Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen
Die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB können entfallen, da keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen werden im Punkt Konzernverhältnisse angeführt.
Angaben zu Arbeitnehmern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Vollzeitäquivalenten setzte sich im Jahr 2023 wie folgt zusammen:
| Durchschnitt 2023 | Durchschnitt 2022 |
Angestellte | 749 | 697 |
Lehrlinge | 32 | 31 |
| 781 | 728 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf rd. 386 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 220 Tausend EUR). Für aktive Vorstandsmitglieder wurden im Abschlussjahr rd. 925 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 855 Tausend EUR) aufgewendet.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Geschäftsjahr rd. 47 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 49 Tausend EUR) angefallen.
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung entfielen auf Vorstandsmitglieder, ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene sowie auf leitende Angestellte, ehemalige leitende Angestellte bzw. deren Hinterbliebene gemäß § 80 Abs. 1 AktG 1965 rd. 2.843 Tausend EUR (im Vorjahr von rd. -1.894 Tausend EUR).
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus den folgenden Personen zusammen:
- • Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler – ab 01.05.2023
- • Dipl.-Ing. Manfred Freitag – bis 30.04.2023
- • Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
- • Mag. Gilbert Isep (Vorsitzender)
- • Dr. Rolf Martin Schmitz (1. Stellvertreter des Vorsitzenden)
- • Dr. Michael Brand
- • Gunhild Grieve
- • Rolf Heinrich Holub
- • Mag. Dr. Achim Kaspar
- • Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
- • Mag. Leopold Rohrer
- • Dr. Ulrich Rust
- • Zvezdana Seeger – bis 12.05.2023
- • Katja van Doren – ab 12.05.203
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
- • Gerald Loidl (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
- • DI Andreas Grießer, Bakk.
- • Ing. Mag. Willibald Strohmayer
- • Ing. Helmut Polsinger
- • Heimo Hofer
Als Gesamtprokuristen waren im laufenden Geschäftsjahr bestellt:
- • MMag. Bernd Gernot Aichwalder, CFA
- • Mag. Werner Pietsch
- • Dipl.-Ing. Mag. Christian Rupp
- • Mag. Michaela Sapetschnig
- • Mag. Dr. Christian Schwarz
- • Dipl.-Ing. Heinz Sitter
- • MMag. Eva Slamanig
- • Dr. Alexander Slana, LL.M.
- • Mag. Michael Wieltschnig
- • MMag. Philipp Zuchart
- • Mag. Alexander Jordan
- • Mag. Martin Peter Dolzer –ab 01.01.2023
- • Mag. Alexander Tarzi –ab 15.05.2023
- • Mag. Martin Glatz – ab 01.07.2023
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 238 Abs. 1 Z 9 UGB wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 230.000 Tausend EUR (im Vorjahr 100.000 Tausend EUR) auszuschütten.
Klagenfurt am Wörthersee, am 06. März 2024
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
Lagebericht
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2023 kämpfte die globale Wirtschaft weiterhin mit den Herausforderungen, die sich durch den Ukrainekrieg und dessen Folgen ergaben. Vor allem gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise sowie eine hohe Inflation setzten der globalen Wirtschaftsentwicklung zu. Zur Bekämpfung der hohen Inflationsraten reagierten viele Notenbanken mit deutlichen Zinssteigerungen. Weiters ging die Kaufkraft vieler Haushalte erheblich zurück, was den weltweiten Konsum entsprechend drückte. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet im Jahr 2023 mit einem weltweiten Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,0 %. Im historischen Vergleich ist dieser Wert als äußerst niedrig anzusehen. Beim Vergleich der Entwicklungen in unterschiedlichen Ländern, zeigen sich laut IWF ungleichmäßige Abschwächungen der jeweiligen Wachstumsraten. Diese sind vor allem bei Industrieländern stärker ausgeprägt, als das bei ärmeren Ländern der Fall ist. Hervorzuheben sind zudem die gegensätzlichen Wachstumsprognosen für die zwei großen Volkswirtschaften China und USA. Durch ein im Ländervergleich robustes Konsum- und Investitionsverhalten in den USA wurde die Wachstumsprognose auf 2,1 % (+0,3 %) nach oben korrigiert. Für China hingegen wird von einem Rückgang der Wachstumsrate auf 5,0 % (– 0,2 %) ausgegangen. Als ausschlaggebend für den Rückgang der Wachstumsprognose für China ist vor allem die Krise im chinesischen Immobilienmarkt anzuführen, die in Zukunft auch Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben könnte. Für das Jahr 2024 prognostiziert der IWF ein globales Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,9 %. Die Nachwehen der multiplen Krisen werden die Weltwirtschaft somit auch noch in Zukunft begleiten. Rückwirkend betrachtet kann aber festgehalten werden, dass die Resilienz der Weltwirtschaft, mit Blick auf die diversen Krisenherde, trotz allem als bemerkenswert bezeichnet werden kann.
Mit Blick auf die Preissteigerungsrate wird für das Jahr 2023 von einer globalen Gesamtinflation in Höhe von 6,9 % ausgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr (8,7 %) konnte die Inflationsrate somit gesenkt werden, wenngleich die Kerninflation etwas langsamer zurückgeht. Dieser Trend wird sich auch im Jahr 2024 fortsetzen, für das eine Inflationsrate in Höhe von 5,8 % prognostiziert wird. Die weltweiten Geschehnisse hatten auch einen starken Einfluss auf die Europäische Union (EU) bzw. die Eurozone, wobei vor allem die hohe Inflation und die verschärfte Geldpolitik zu stärkerer Dynamik führten. Die Europäische Kommission erwartet für das Jahr 2023 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,6 %. Schon im Jahr 2024 sollte sich das Wachstum wieder beschleunigen und die Wachstumsrate auf 1,3 % verdoppeln. Als wesentliche Treiber dafür führt die Kommission eine robuste Arbeitsmarktentwicklung sowie eine fortgesetzte Inflationsabschwächung an. Für das Jahr 2023 beläuft sich die Inflationsrate in der EU auf 6,5 % (Eurozone: 5,6 %) und soll im Jahr 2024 auf 3,5 % (Eurozone: 3,2 %) sinken. Auch in Österreich kam es im Jahr 2023 zu gedämpfter Kaufkraft und starken Zinssteigerungen, deren Folgen sich in einer milden Rezession widerspiegelten. Gemäß den jüngsten Veröffentlichungen des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) ist von einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 0,8 % auszugehen. Demnach scheint auch die heimische Wirtschaft weniger widerstandsfähig zu sein, als dies zunächst angenommen wurde. Für 2024 prognostiziert das WIFO ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,2 %. Die Folgen der expansiven Geld- und Fiskalpolitik spiegelten sich auch in den Verbraucherpreisen wider. Die Inflationsrate des VPI beläuft sich gemäß Statistik Austria im Jahr 2023 auf 7,7%. Jüngste Prognosen der EU-Kommission gehen für 2024 von einem Rückgang der Inflationsrate auf 4,1 % aus. Die Arbeitslosenquote wird im Jahr 2023 5,3 % betragen und soll sich im Jahr 2024 leicht auf 5,4 % erhöhen.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den Grosshandelsmärkten

Preisbasis in EUR
Der Bruttostromverbrauch in Österreich sank von Oktober 2022 bis September 2023 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um rd. 8 % auf 77 Terrawattstunden (TWh). Ein besonders starker Rückgang war im Winterhalbjahr, d. h. von Oktober 2022 bis März 2023, zu verzeichnen. Darüber hinaus zeigten sich aber auch in allen anderen Monaten rückläufige Verbrauchszahlen. Zurückzuführen ist diese Entwicklung einerseits auf die gestiegenen Preise sowie eingetretene Sensibilisierung zu möglichen Energielenkungsmaßnahmen, andererseits aber auch auf die sich zunehmend verschlechternde Wirtschaftslage.
Das Jahresmittel der Lufttemperatur für 2023 lag mit +1,3 °C deutlich über dem langjährigen Mittel von 1991 bis 2020. Dem folgend ging auch die Zahl der Heizgradtage im gleichen Zeitraum auf 2.932 zurück. Das entspricht in Summe einem Rückgang von 62 Heizgradtagen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei den relevanten Brennstoffen Erdgas und Kohle kam es jeweils zu einem Preisverfall. Die Preise lagen demzufolge deutlich unter jenen des Jahres 2022. Rohöl zeigte einen weniger starken, jedoch immer noch deutlichen Preisrückgang.
Preisverfall bei Brennstofen
Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag 2023 im Durchschnitt bei rd. 82 USD/Barrel. Dies entspricht einem Abfall von rd. 17 % gegenüber dem Vergleichsjahr 2022. Vor allem die erste Jahreshälfte zeigte fallende Preise aufgrund der ungünstigen Wirtschaftsentwicklung. Danach stiegen die Preise aufgrund angekündigter Förderkürzungen des Ölkartells OPEC+ wieder an. Im vierten Quartal fielen die Preise wieder und stabilisierten sich im Dezember. Gründe waren die weiterhin schwachen Wirtschaftsdaten und ein gut versorgter Markt, jedoch in weltpolitisch unsicherem Umfeld. Auswirkungen des Embargos gegen Russland dürften mittlerweile weitestgehend eingepreist beziehungsweise vom Markt abgemildert worden sein.
Der inländische Erdgasverbrauch fiel von Oktober 2022 bis September 2023 um rd. 22 % auf 78 TWh im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies ist zum größten Teil auf den sehr warmen Winter 2022/23 und den damit gesunkenen Bedarf an Raumwärme zurückzuführen. Weiters trugen auch die Umrüstung von Industrieanlagen und kleineren Wärmekraftwerken sowie die vorübergehende Inbetriebnahme eines Kohlekraftwerks zur Reduktion des Gasverbrauchs bei. Höhere Endkundenpreise und Aufrufe der Regierung zum sparsamen Umgang mit Energie bewirkten ein Übriges. Die Großhandelspreise für Erdgas lagen 2023 mit durchschnittlich 54 EUR/Megawattstunden (MWh) um rd. 55 % unter dem Durchschnittspreis des Jahres 2022 in Höhe von rd. 119 EUR/MWh.
Steinkohle kostete am Großhandelsmarkt 2023 durchschnittlich 117 USD/Tonne und lag damit um rd. 45 % unter dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode in Höhe von rd. 214 USD/Tonne.
Preisanstieg bei CO₂-Zertifikaten
Neben Brennstoffen verbrauchen konventionelle Kraftwerke auch Emissionsrechte. Für fossil befeuerte Anlagen bilden diese einen wesentlichen Bestandteil der Stromgestehungskosten. Strengere Emissionsziele sorgten 2023 insgesamt für einen Preisanstieg, wobei schwächere Wirtschaftsdaten gleichzeitig konterkarierend wirkten.
Im Europäischen Emissionshandel beliefen sich die Durchschnittspreise 2023 auf rd. 87 EUR/Tonne CO2 und sind gegenüber dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraums für das Jahr 2022 in Höhe von rd. 83 EUR/Tonne CO2 für das Frontjahr jeweils um rd. 5 % gestiegen.
Preisentwicklung im Stromgrosshandel
Im Geschäftsjahr 2023 bestand überwiegend eine hohe Korrelation zu den Erdgaspreisen. Zusammen mit einer deutlich verbesserten Verfügbarkeit an Kraftwerksleistungen führte dies zu rückläufigen Stromgroßhandelspreisen.
in EUR/MWh | | ⌀ 2023 | ⌀ 2022 | Ver-ände-rung |
EPEX Spot AT | Grundlast | 102 | 261 | -159 |
Spitzenlast | 104 | 274 | -170 |
EPEX Spot DE | Grundlast | 95 | 234 | -139 |
Spitzenlast | 95 | 239 | -144 |
Terminmarkt AT (Forward) | Grundlast | 148 | 316 | -168 |
Spitzenlast | 176 | 418 | -242 |
Terminmarkt DE (Forward) | Grundlast | 138 | 299 | -161 |
Spitzenlast | 165 | 401 | -236 |
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei rd. 102 EUR/MWh und für bei rd. 104 EUR/MWh.
Preisbasis in EUR/MWh
Gegenüber 2022 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 159 EUR/MWh bzw. ein Rückgang in Höhe von rd. 170 EUR/MWh bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf rd. 95 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf ebenfalls rd. 95 EUR/MWh. Gegenüber 2022 ergibt sich somit ein Rückgang der Preise für Grundlast in Höhe von rd. 139 EUR/MWh sowie ein Rückgang in Höhe von rd. 144 EUR/MWh für Spitzenlast. Das durchschnittliche Preisniveau des österreichischen Spotpreisindex ist 2023 somit um rd. 8 EUR/MWh höher als in Deutschland.
Frontjahr EEX ATBY Base AT
Auch die Preise auf den Terminmärkten lagen 2023 sehr deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Preise der Kontrakte für das Frontjahr (Forward 2024) fielen um rd. 61 % auf durchschnittlich 148 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 63 % auf durchschnittlich 176 EUR/MWh für Spitzenlast. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2024) betrugen 2023 durchschnittlich 138 EUR/MWh für Grundlast (– 54 %) und 165 EUR/MWh (– 59 %) für Spitzenlast.
Preisbasis in EUR/MWh
Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-Klimakonferenz Dubai 2023
Die diesjährige UN-Weltklimakonferenz (COP 28) fand vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, statt. Sie folgte auf die COP 27 in Sharm El Sheik, Ägypten, die trotz einiger Fortschritte, wie der Einrichtung eines Klimafonds und der Bekräftigung des 1,5-Grad-Ziels, aufgrund einer fehlenden Einigung auf den Ausstieg aus der Öl- und Gasförderung sowie offener Fragen zur finalen Ausgestaltung des Klimafonds auch stark kritisiert wurde.
In der Abschlussdeklaration der COP 28 werden erstmals fossile Energieträger als Hauptverursacher des Klimawandels explizit benannt und ein „Übergang weg von fossilen Energieträgern“ gefordert, um bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Ebenfalls beschlossen wurde ein beschleunigter Ausstieg aus Kohle. Dabei wird anerkannt, dass Länder den Übergang unterschiedlich gestalten können, um etwa Energiesicherheit zu gewährleisten.
Das Commitment sieht außerdem eine Verdreifachung der weltweiten erneuerbaren Energiekapazitäten, und eine Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzrate bis 2030 vor. Zudem soll bis 2050 die Entwicklung von Technologien und Energiesystemen mit null oder niedrigen Emissionen beschleunigt und forciert werden. Darüber hinaus wurden diverse Pakete zur Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern sowie zur Anpassung an den Klimawandel („Loss and Damage Fund“) beschlossen. Bisher wurden rund 700 Mio. USD dem Fonds zugesprochen, über die Hälfte davon wird von der EU und ihren Mitgliedsstaaten finanziert. Eine Reihe von Fragen bleibt jedoch unbeantwortet. So ist beispielsweise keine klare Definition erarbeitet worden, welchen Staaten die Mittel aus dem Fonds zukommen sollen.
Das Ergebnis der COP 28 wird von den Stakeholdern unterschiedlich bewertet. Während die einen das Abschlussdokument positiv bewerten, sehen Umweltorganisationen das Ergebnis aufgrund der fehlenden Verbindlichkeit und mangels klarer und nachvollziehbarer Grenzen für 2030, 2040 und 2050 als unzureichend an.
Die Weltklimakonferenz im kommenden Jahr wird in Aserbaidschan stattfinden. Umweltorganisationen kritisieren diese Entscheidung, dass mit Aserbaidschan nach Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein weiterer Ölstaat die Klimaverhandlungen leiten soll.
EU-Paket „Fit for 55“
Zur mittel- bis langfristigen Reduktion der Energieabhängigkeit von Russland und anderen Drittstaaten sowie zur Erreichung der Dekarbonisierung strebt die europäische Politik ambitionierte Zielsetzungen an. Im Zuge des europäischen „Green Deals“ haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Europäischen Klimagesetz das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich die EU verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren.
Zur Umsetzung des Zwischenziels -55 % bis 2030 wurde von der EU-Kommission das Vorschlagspaket „Fit for 55“ erarbeitet, das einen gerechten, wettbewerbsorientierten und ökologischen Wandel bis 2030 sicherstellen soll. Das Paket besteht aus reformierten und neuen Richtlinien, Verordnungen und politischen Instrumenten, die in einem nächsten Schritt in die nationale Gesetzgebung Eingang finden sollen. Am 9. Oktober 2023 fand die formelle Annahme des letzten der zwölf Rechtsakte statt, womit die vollständige Umsetzung des im Juli 2021 vorgelegten „Fit for 55“-Pakets realisiert wurde:
- • Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS): Mit den neuen Vorschriften wird das Gesamtziel der Emissionssenkungen in den unter das EU-ETS fallenden Sektoren bis 2030 auf 62 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben (bisheriges Ziel lag bei 43 %).
- • Neues EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr: Es wurde ein neues, separates Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und weitere Sektoren eingeführt, das ab 2027 gelten soll. Falls die Öl- und Gaspreise im Vorfeld der Einführung des neuen Systems außergewöhnlich hoch sind, greift eine Klausel, die eine Verschiebung bis 2028 vorsieht.
- • Klima-Sozialfonds: Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die sozialen und verteilungspolitischen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr aufgefangen werden. Der Fonds wird Teil des EU-Haushalts sein und – bis zu einem Höchstbetrag von 65 Mrd. EUR – aus externen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden.
- • Lastenteilungsverordnung: Zum ersten Mal müssen alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen um 10 bis 50 % verringern. Die Zielvorgaben für 2030 richten sich für jeden einzelnen Mitgliedsstaat nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit (Österreichs neues Ziel bis 2030
-48 %; altes Ziel -36 %). - • CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU soll Anreize für Drittstaaten setzen, ihre Klimaschutzziele höherzustecken. Es soll außerdem dafür sorgen, dass Klimaschutzbemühungen in der EU nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus der EU in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert wird.
- • Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III): Gemäß der überarbeiteten RED muss der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 % gesteigert werden. Zudem wurde eine indikative zusätzliche Steigerung von 2,5 % vorgesehen, damit das Ziel von einem Anteil von 45 % erreicht werden kann (altes Ziel 32 %). Darüber hinaus hebt die RED III bis zum Erreichen der Klimaneutralität die Planung, den Bau und den Betrieb von Erzeugungsanlagen für Energie aus erneuerbaren Quellen sowie deren Netzanschluss, das betreffende Netz selbst und Speicheranlagen ins „überragende öffentliche Interesse“. Zudem verpflichtet die RED III Österreich dazu, die Potenziale für erneuerbare Energie zu erheben und Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Genehmigungsverfahren innerhalb dieser Beschleunigungsgebiete sollen maximal zwölf Monate dauern – eine Fristverlängerung ist nur bei außergewöhnlichen Umständen möglich.
- • Energieeffizienzrichtlinie: Die EU muss ihren Energieverbrauch bis Ende 2030 um insgesamt 11,7 % im Vergleich zu 2020 senken.
- • Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Diese legt verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten in Europa fest. So sollen Autofahrer bis 2025 mindestens alle 60 Kilometer (km) eine Ladestation mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt (kW) finden können. Ab 2030 muss eine Wasserstoffbetankungsinfrastruktur an allen städtischen Knoten sowie alle 200 km errichtet werden.
Darüber hinaus wurde im Zuge des Ukrainekriegs im Frühjahr 2022 mit „REPowerEU“ ein Plan erarbeitet, um den Ausbau von Erneuerbaren, die Energieeffizienz und die Elektrifizierung zu beschleunigen. Ziel ist es, die strategische Autonomie der Union durch die Diversifizierung der Energieversorgung zu stärken und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung der Union zu fördern. Die in diesem Zusammenhang erlassenen Maßnahmen dürfen als „Notfallmaßnahmen“ verstanden werden und sind zeitlich (großteils) nur beschränkt gültig. In diesem Zusammenhang ist besonders die EU-Notfallverordnung (Beschleunigungsverordnung) hervorzuheben, die bis zum 30. Juni 2024 Gültigkeit besitzt. Die Verordnung legt einen Rahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien fest. Sie bestimmt zudem, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die Anbindung an das Netz, das Netz selbst sowie die Speicheranlagen grundsätzlich im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Im November 2023 hat die EU-Kommission eine Verlängerung der Notfallmaßnahmen um zwölf Monate vorgeschlagen. Obwohl die Lage auf dem europäischen Energiemarkt sicherer sei als noch vor zwölf Monaten, will die Kommission damit nach eigenen Angaben die Widerstandsfähigkeit des Markts stärken. Die Verlängerung umfasst die sogenannten Gas-solidaritätsmaßnahmen, den Marktkorrekturmechanismus und die „Beschleunigungsverordnung für erneuerbare Energie“.
Massnahmenpakete zur Entlastung von Verbrauchern
Um die Effekte der energiepreisgetriebenen Inflation abzufedern, lancierten die Regierungen auf europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen für Unternehmen und Haushalte.
In Österreich wurde durch den Nationalrat im Oktober 2022 eine sogenannte Strompreisbremse (bzw. Stromkostenzuschussgesetz, SKZG) für Haushalte beschlossen. Insgesamt werden dabei 2.900 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr je Haushaltskunde vom Bund gestützt, sobald dieser mehr als zehn Cent/kWh für Strom bezahlt. Sollte der Strompreis eines Haushalts über 40 Cent/kWh steigen, so werden maximal 30 Cent/kWh gestützt. Der Stromkostenzuschuss ist zusätzlich mit dem tatsächlichen Verbrauch begrenzt – d. h., bei einem Jahresverbrauch unter 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge. Der Förderzeitraum wurde im Dezember 2023 bis 31. Dezember 2024 ausgeweitet (ursprüngliche Laufzeit bis 30. Juni 2024). Im Jänner 2023 wurde eine dahingehende Erweiterung des SKZG beschlossen, dass Haushalte mit mehr als drei Personen einen zusätzlichen Zuschuss erhalten, den sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss, der unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch gewährt wird. Angesichts der gesunkenen Großhandelspreise für Strom verkündete die Bundesregierung im Jänner 2024 eine Anpassung der Strompreisbremse an die Preisentwicklungen. Der obere Schwellenwert für den Nettoenergiepreis (derzeit 40 Cent/kWh) wird ab 1. Juli 2024 auf 25 Cent/kWh gesenkt – dadurch soll ein wettbewerbsfördernder Effekt eintreten.
Um private Haushalte bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) zusätzlich zu unterstützen, erhielten die Länder vom Bund einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 450 Mio. EUR (Kärnten erhielt rd. 28 Mio. EUR). Ende März 2023 einigten sich die Regierungsparteien auf eine zusätzliche Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse um 225 Mio. EUR. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Abfederung der ab 1. April 2023 geltenden Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten dienen. Darüber hinaus bleibt die im Jahr 2023 ausgesetzte Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für 2024 ausgesetzt.
Um die gestiegenen Energiekosten für Strom, Erdgas und Treibstoff für energieintensive Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 1 (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, UEZG) im September 2022 präsentiert. Gefördert werden dabei die Mehrkosten in vier Stufen in Abhängigkeit von der Betroffenheit des Unternehmens. Pro Unternehmen reichen die Wertgrenzen von 400.000 EUR bis maximal 50 Mio. EUR. Der Förderungszeitraum des Energiekostenzuschusses 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022. Die gestiegenen Energiekosten blieben jedoch weiterhin eine starke finanzielle Belastung für heimische Unternehmen und schwächten den Wirtschaftsstandort Österreich. Infolgedessen wurde der Energiekostenzuschuss 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 verlängert und der Energiekostenzuschuss 2 für 2023 (Förderungszeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023) „neu aufgelegt“, der nun fünf Förderstufen beinhaltet und auch die förderfähigen Energieträger Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel in der Basisstufe berücksichtigt. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 EUR bis 150 Mio. EUR ausbezahlt werden.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestumsatz von 10.000 EUR und einen Höchstjahresumsatz von 400.000 EUR gilt die Energiekostenpauschale. Die Pauschalförderung wird automatisiert berechnet und kann bis zu 2.475 EUR betragen.
Mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG 2022) wurde für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren ein Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für das Jahr 2022 beschlossen, mit dem Ziel, die Kostenbelastung von Unternehmen zu verringern, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind. Die Förderung wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt und beträgt 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten des Kalenderjahres 2022. Österreich folgt hier einer Empfehlung der Europäischen Union, finanzielle Maßnahmen zugunsten von bestimmten Sektoren im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht zu erlassen. Bisher haben 16 europäische Staaten die Möglichkeit zur Kostenkompensation mit Genehmigung der EU-Kommission umgesetzt. Die österreichische Industrie drängt derzeit auf eine Ausweitung/Verlängerung des SAG auf die nächsten Jahre.
Abschöpfung von Erlösen von Energieversorgern
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird vor allem die Energiewirtschaft in die Pflicht genommen. Auf EU-Ebene wurde im Oktober 2022 mit der „Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ eine Obergrenze für Markterlöse von inframarginalen Erzeugern – im Wesentlichen Erzeuger aus erneuerbaren Energiequellen ohne Speicher, Kernenergie und Braunkohle – in Höhe von maximal 180 EUR/MWh festgelegt, die mit 30. Juni 2023 auf europäischer Ebene bereits wieder außer Kraft getreten ist. Im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Überprüfung der Notfallmaßnahmen empfiehlt die Kommission keine Verlängerung der Verordnung im Zusammenhang mit der Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger.
Die konkrete Ausgestaltung der Erlösobergrenze obliegt den Nationalstaaten. Die einzelnen Mitgliedsstaaten übernehmen die Verantwortung zur Eintreibung und Verteilung dieser Erlöse an die Stromendkunden. Zur Finanzierung der umfangreichen Hilfspakete zur Abfederung der Energiepreiskrise ist auch in Österreich eine Obergrenze für Markterlöse von inframarginalen Erzeugern eingeführt worden. Im Dezember 2022 wurde das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) und über den Energiekrisenbeitrag fossile Energieträger (EKBFG) beschlossen. Mit dem Energiekrisenbeitrag Strom (EKB-S) soll der Erlös von inframarginalen Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 Megawatt (MW) mit 140 EUR/MWh gedeckelt werden. Der EKB-S beträgt 90 % der Überschusserlöse und gilt von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023. Vom dadurch ermittelten Wert kann ein Absetzbetrag für begünstigte Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz abgezogen werden – der Absetzbetrag darf höchstens 36 EUR/MWh betragen. Im Mai 2023 sprach sich der Nationalrat für eine Verschärfung des EKB-S aus – demnach wurde die Schwelle mit 1. Juni 2023 von 140 EUR/MWh auf 120 EUR/MWh herabgesetzt. Zusätzlich wurde mit der Novelle des EKBSG auch die Elektrizitäts- und Erdgasabgabe um ein weiteres halbes Jahr – bis Ende 2023 – auf das in der EU zulässige Mindestbesteuerungsniveau gesenkt. Der österreichische Nationalrat sprach sich im Dezember 2023 für eine Verlängerung der Reduzierung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe bis Ende 2024 aus.
Im Jänner 2024 präsentierte die österreichische Bundesregierung mit dem „Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Bekämpfung der Inflation im Energiebereich“ neben der bereits skizzierten Anpassung der Strompreisbremse auch eine Verlängerung des Energiekrisenbeitrags-Strom und fossile Energieträger um ein Jahr (1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2024). Die Möglichkeiten zur Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz sollen ausgeweitet und dadurch entsprechende Investitionsanreize gesetzt werden (u. a. wird die investitionsbedingte Obergrenze durch Anhebung der Deckelung auf 200 EUR/MWh erhöht sowie der für die Zurechnung von Investitionen relevante Zeitraum um weitere drei Jahre (2025-2027) verlängert).
„Green Deal Industrial Plan“ zur Stärkung des europäischen Industriestandortes
Im Februar 2023 legte die EU-Kommission ihre Antwort auf den „Inflation Reduction Act“ der USA vor. Der auf vier Säulen aufbauende Plan soll die Transformation der europäischen Industrie hin zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft unterstützen.
Gelingen soll dies unter anderem mit dem „Net Zero Industry Act“. Die Verordnung verfolgt das Ziel, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Netto-Null-Technologien bis 2030 mindestens 40 % des Bedarfs der Union erreicht. Zusammen mit dem „Critical Raw Material Act“, der die zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherstellen soll, wird ein klarer Rahmen geschaffen, um die Abhängigkeit der EU von Importen zu verringern.
EU-Strommarktdesign der Zukunft
Im März 2023 veröffentlichte die EU-Kommission die lange erwarteten Legislativvorschläge zur Überarbeitung des Strommarktdesigns. Diese sollen Verbraucher vor Preisschwankungen im Gasmarkt schützen, den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und den Verbraucherschutz stärken. Zusätzlich soll die Nachfrageseite stärker in den Systemausgleich eingebunden werden.
Mitte Dezember 2023 haben die EU-Institutionen eine politische Einigung über die Reform des EU-Strommarktdesigns erzielt. Der europäische Strommarkt beruht auch in Zukunft auf dem Merit-Order-Prinzip, soll jedoch auf Energiekrisen resilienter reagieren. Einer der wichtigsten Aspekte der Reform war die Frage, wie die nationalen Regierungen den Bau neuer Anlagen für erneuerbare Energien oder Atomkraft unterstützen können. Dabei hält sich die politische Trilogeinigung weitgehend an den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission. Mitgliedsstaaten sollen in Zukunft die Stromproduktion nur noch mit Hilfe zweiseitiger Differenzkontrakten (CfDs) oder ähnlichen Förderregelungen mit einer Preisober- und -untergrenze fördern dürfen. Gewinne über der Preisobergrenze gehen zurück an den Staat und sollen direkt an Endverbraucher ausbezahlt, für Investitionen in das Stromnetz oder zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiver Industrie verwendet werden können. Auch für repowerte Anlagen oder für den Ausbau oder die Laufzeitverlängerung sollen CfDs geschlossen werden können. Dies war ein besonders sensibler Punkt der Verhandlungen, auf den Frankreich gedrängt hatte, um so die bestehenden Atomkraftwerke durch CfDs zu fördern.
Darüber hinaus soll der Abschluss von langfristigen Stromabnahmeverträgen (PPAs) auch für kleinere Marktteilnehmer möglich werden. Verbraucher sollen die Wahl zwischen Festpreis- und dynamischen Verträgen haben, und ein Rechtsrahmen für „Energy Sharing“ für Erneuerbare soll geschaffen werden. Dabei können Verbraucher gezielt Strom mit anderen Personen teilen.
In der Trilogeinigung findet sich keine Gewinnabschöpfung für inframarginale Stromerzeugung wieder, jedoch darf im Falle einer Strompreiskrise, die unter bestimmten Bedingungen ausgerufen werden kann, in die Strompreise staatlich eingegriffen werden. So können die Strompreise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden sowie Klein- und Mittelunternehmen gesenkt werden.
Kritik erfährt die politische Einigung von Umweltschutzorganisationen. Sie beziehen sich auf die Ausnahmeklausel, die der Rat für Polen in die Einigung hinein verhandelt hatte. Diese sieht eine Ausnahme im Kapazitätsmarkt vor – laut der Klausel ist die Förderung von Kohle- oder Gaskraftwerken bis Ende 2028 möglich. Ursprünglich sollten diese besonders klimaschädlichen Kraftwerke 2025 vom Netz genommen werden.
EU-Wasserstoff-Regeln
Am 10. Februar 2023 verabschiedete die EU-Kommission zwei delegierte Rechtsakte zur Produktion von „erneuerbaren flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs“ (RFNBOs). Damit kommt sie ihrer Umsetzungspflicht gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) nach. Im ersten delegierten Rechtsakt wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als RFNBOs angesehen werden. Er bildet damit die Grundlage für den Ausbau der grünen Wasserstoffproduktion in der EU. Der zweite Rechtsakt definiert die Methodik zur Berechnung der CO2-Emissionen dieser Kraftstoffe.
Unter den Vorgaben von „REPowerEU“ sollen in der EU bis 2030 bis zu 10 Mio. Tonnen (t) grüner Wasserstoff produziert und weitere 10 Mio. t importiert werden. Eine eigene Wasserstoffbank (European Hydrogen Bank) soll das Hochlaufen der Wasserstoffindustrie unterstützen. Dabei handelt es sich um keine Bank im eigentlichen Sinne, sondern um eine Plattform, über die Subventionen zur Produktion von grünem Wasserstoff innerhalb Europas ausgeschrieben werden. Bis zu 4,5 EUR/Kilogramm (kg) grünen Wasserstoff möchte die EU heimischen Produzenten für zehn Jahre zur Verfügung stellen, bis das Volumen von 800 Mio. EUR ausgeschöpft ist.
Im November 2023 einigten sich Rat, Parlament und Kommission über das sogenannte Gaspaket. Das Paket besteht aus einer Richtlinie und einer Verordnung und bildet einen Rechtsrahmen für die zukünftige Wasserstoffinfrastruktur und die Marktregulierung. Größter Streitpunkt im Gaspaket war der umstrittene Artikel 63, der ein horizontales Entflechtungsmodell für die Gasverteilnetze vorsieht. Demnach dürften Wasserstoffnetzbetreiber nicht auch noch den Vertrieb und die Energieerzeugung von Wasserstoff in der Hand haben. Im Ergebnis einigte man sich auf eine „Opt-out-Lösung“, bei der es Mitgliedsstaaten freisteht, das horizontale Entflechtungsmodell unter bestimmten Bedingungen, wie einer Kosten-Nutzen-Analyse, nicht anzuwenden.
UVP-G-Novelle 2023
Mit der Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) im März 2023 schuf der Gesetzgeber eine gesetzliche Basis für die dringend erforderliche Straffung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Infrastrukturanlagen für die Energiewende. Vorgesehen ist insbesondere eine Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch die rechtliche Verankerung des „hohen öffentlichen Interesses“ am Ausbau der Erneuerbaren, dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, die Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbilds sowie die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen. Darüber hinaus kann künftig eine fehlende Energieraumplanung in den Bundesländern den Ausbau der Energiegewinnung mit Windrädern nicht mehr verzögern.
Energieeffizienz
Nachdem die Regierungsvorlage für ein Energieeffizienz-Reformgesetz (EEffG) an der Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gescheitert war, wurde am 1. Juni 2023 eine einfachgesetzliche Novelle beschlossen. Damit will man einer drohenden Klage der EU-Kommission im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens vorbeugen. Österreich hat sich im neuen EEffG zum Ziel gesetzt, 2030 maximal 920 Petajoule (PJ) Endenergie zu verbrauchen
(Endenergieverbrauch 2022: 1.059 PJ) und dazu einen linearen Zielpfad einzuführen. Die kumulierten Endenergieeinsparungen sollen von 2021 bis 2030 mindestens 650 PJ betragen und ausschließlich mit strategischen Maßnahmen des Bundes und der Länder erbracht werden. Es ist keine Lieferantenverpflichtung mehr vorgesehen. Beibehalten werden die Beratungsstellen für Bürger und die Koordinierungsstellen zur Bekämpfung von Energiearmut.
Nationaler Energie- und Klimaplan (Entwurf)
Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen der EU-Energie- und Klimaziele 2021 bis 2030 nachweisen müssen (gesetzliche Grundlage ist die EU-Governance-Verordnung). Dieser Plan muss bis zum Juni 2024 fertiggestellt und an die EU-Kommission übermittelt werden. Das BMK hat Anfang Juli 2023 den Entwurf des NEKP präsentiert und eine öffentliche Konsultation gestartet. Der Plan basiert auf einer Studie des Umweltbundesamts, in der analysiert wird, ob mit den bereits in Österreich beschlossenen (With Existing Measures, WEM) und noch weiteren zusätzlich geplanten Maßnahmen (With Additional Measures, WAM) die Treibhausgasreduktionsziele erreicht werden können. Das WAM-Szenario zeigt, dass mit den aktuellen und zusätzlich geplanten Maßnahmen lediglich eine Reduktion von 35 % bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 (in Sektoren außerhalb des Emissionshandels) erreicht werden kann. Damit verfehlt Österreich im Jahr 2030 sein Ziel von
-48 %. Darüber hinaus prognostiziert das WAM-Szenario im Jahr 2030 einen Gesamtstromverbrauch von 90 TWh. Für die Erreichung des Ziels, 2030 den Gesamtstromverbrauch zu 100 % (bilanziell) aus erneuerbaren heimischen Energien zu decken, müssen somit 2030 ebenfalls 90 TWh aus erneuerbaren Energiequellen stammen (bilanziell). Im Jahr 2020 wurden 56 TWh Strom aus Erneuerbaren erzeugt – somit bedarf es einer zusätzlichen Menge von 34 TWh gegenüber 2020 (aktueller Zielpfad nach EAG weist + 27 TWh aus). Trotz zahlreicher initiierter und geplanter Maßnahmen zeigt sich, dass im Strombereich eine Lücke von 7 TWh zusätzlich zum aktuellen EAG-Zielpfad verbleibt, deren Schließung zur Zielerreichung erforderlich ist.
Ausständige Gesetzesvorhaben
Weitere wichtige Gesetzesvorhaben, die zur Umsetzung der Energiewende notwendig sind, stehen noch aus. Dazu gehört das Klimaschutzgesetz, das bis zum 31. Dezember 2020 gültig war und daher erneuert werden muss. Ein weiteres Vorhaben ist das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG), dessen Entwurf bis zum 29. März 2023 begutachtet wurde. Ziel des EGG ist es, bis 2030 mindestens 7,7 % der in Österreich verkauften Gasmenge und mindestens 7,5 TWh durch erneuerbare Gase zu ersetzen. Zu diesem Zweck werden Gasversorger, die Endverbraucher in Österreich beliefern, zur Erfüllung einer Grün-Gas-Quote verpflichtet. Zusätzlich steht das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) aus, das darauf abzielt, Verfahren für Projekte der Energiewende zu beschleunigen, sofern diese unterhalb der Schwelle für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung liegen.
Ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist in Ausarbeitung und soll in erster Linie die Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED II) berücksichtigen sowie die Modernisierung und Anpassung an energiewirtschaftliche Entwicklungen und die Kohärenz mit Fördersystemen (insbesondere EAG) sicherstellen.
Energie
Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich realisiert das Unternehmen selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik (PV). Mit insgesamt 83 unternehmenseigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,3 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 2,8 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Im Geschäftsjahr 2023 belief sich die Erzeugung der Kelag inkl. der anteilsmäßigen Aufbringung inländischer Kleinkraftwerke und Windenergieanlagen auf rd. 3.019 GWh (2022: 2.256 GWh).
Wasserkraft
Kraftwerk Forstsee
Das Kraftwerk Forstsee wurde als erstes Pumpspeicherkraftwerk der Kelag im Jahr 1923 errichtet und dient heute als Schaukraftwerk. Es liefert jährlich rd. 3,0 Gigawattstunden (GWh) elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rd. 4,7 Mio. Kubikmetern (m³) kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen beim Kraftwerk und Speicher Forstsee sowie die Erneuerung der Druckrohrleitung umgesetzt.
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser im Sommer 2022 schwer beschädigt. Unmittelbar nach Evaluierung der Schäden wurde mit den Planungsarbeiten zur Wiederherstellung der Anlage begonnen. Der Wiederherstellungsbescheid konnte 2023 erlangt werden. Der Baustart erfolgte im November, und die Fertigstellung ist im Jahr 2025 geplant.
Kraftwerk Lamnitz
Bei diesem Beteiligungskraftwerk treten die Gemeinde Rangersdorf, ein privater Investor und die Kelag als Partner in einer gemeinsamen Kraftwerksgesellschaft auf. Die Anlage verfügt über eine installierte Leistung von rd. 1,2 MW und eine
Jahresproduktion von rd. 2,8 GWh. Der Baubeschluss und der Umsetzungsstart sind erfolgt. Die Errichtung und Inbetriebnahme sind bis Ende 2024 geplant.
Kraftwerk Kolbnitz/
Schwallausgleichskraftwerk
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die einzelnen Mitgliedsstaaten vor und trat im Jahr 2000 in Kraft. Durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 in der gültigen Fassung) im Jahr 2003 erfolgte die Überführung in nationales Recht. Ziel ist eine systematische Verbesserung und jedenfalls keine weitere Verschlechterung des Zustands der Gewässer.
Zur Verwirklichung dieser Ziele hat das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen, wobei die Umsetzung der Maßnahmen in drei Perioden erfolgt. In der Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III (NGP III) ist eine zentrale Zielsetzung die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern. Bis 2025 sollen an den betroffenen Abschnitten Machbarkeitsstudien zur Schwall-Sunk-Sanierung durchgeführt werden. Die Schwall-Sunk-Belastung ist bei den Kelag-Kraftwerken Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau relevant.
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebs der Kraftwerksgruppe Fragant durch Schwall-Sunk-Vorgaben hintanzuhalten, wird an der Möll das Projekt KW Kolbnitz/Schwallausgleichskraftwerk entwickelt. Wesentlicher Teil der Projektentwicklung sind die Ausarbeitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung sowie der Dialog mit und die Einbindung von möglichst vielen von diesem Projekt betroffenen Stakeholdern.
Speicher Wurten
Der Wurtenspeicher ist der zentrale Speicher der Kraftwerksgruppe Fragant und somit ein Kernelement der energiewirtschaftlichen Optimierung der gesamten Fragantgruppe. Die Kelag plant in den Jahren 2024/25 die Erhöhung des Speichervolumens von rd. 2,7 Mio. m³ auf 5,0 Mio. m³, um die Flexibilität zu erhöhen und damit den zukünftigen Einsatz der vor- und nachgelagerten Speicher- und Pumpspeichersysteme zu optimieren.
Speicher Freibach
Im Mai 2022 wurden Veränderungen in der linken Bergflanke der Sperre Freibach festgestellt. Bis September 2022 wurden schrittweise Erkundungsmaßnahmen durchgeführt, darauf aufbauend wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Das Sanierungskonzept umfasst Abdichtmaßnahmen mittels Düsenstrahlverfahren und Injektionen, die im Zeitraum 2023/24 umgesetzt werden.
Speicher Soboth
Der Feistritzbachdamm des Speichers Soboth (Kraftwerk Koralpe) verfügt über einen innenliegenden Asphaltdichtkern. Aufgrund von Veränderungen bei den sperrenluftseitigen Grundwasserständen wurden im Jahr 2022 abschnittsweise Injektionsmaßnahmen (Phase 1) zur Verbesserung des Dichtschirms unterhalb der Herdmauer durchgeführt. Nach Genehmigung und Abstimmung mit der Behörde werden die Injektionen seit November 2023 in einer zweiten Phase fortgesetzt. Die Fertigstellung der Bauarbeiten ist im ersten Halbjahr 2024 geplant. Darüber hinaus erfolgte im November 2023 eine Entleerung im zehnjährlichen Intervall zum Zweck der Kontrolle, Instandhaltung sowie Sanierung aller sonst unter Wasser liegenden Anlagenteile. Der Wiederaufstau ist nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen ab Jänner 2024 geplant.
Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte
Im Geschäftsjahr 2023 wurden an mehreren Kraftwerken und Speichersystemen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt sowie diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt.
Photovoltaik
Die Kelag betreibt im Inland 24 eigene PV-Anlagen mit einer Leistung von rd. 7,4 Megawatt peak (MWp). Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft und entsprechende Grundstücke gesichert bzw. bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht.
Im Juni 2023 erfolgte mit der Kelag-„Sonnen.Wiese“ die Inbetriebnahme der größten Freiflächen-PV-Anlage in Kärnten. Diese verfügt über eine Gesamtleistung von rd. 4,2 MWp und eine erwartete Jahresproduktion von rd. 5,2 GWh.
In Bleiburg befindet sich aktuell ein weiteres PV-Freiflächenprojekt mit einer Gesamtleistung von rd. 1,8 MWp und einer erwarteten Jahresproduktion von 1,8 GWh in Umsetzung. Der Baustart erfolgte im Oktober 2023 und die Inbetriebnahme der Anlage ist im Jahr 2024 geplant. Bei dem Projekt ist eine Doppelnutzung als Agrar-PV-Anlage vorgesehen.
Energiehandel
Die Energiehandelsaktivitäten der Kelag finden ihren Ausgangspunkt in der Bewirtschaftung der Eigenerzeugung und der Beschaffung der Vertriebsmengen für die im Wesentlichen relevanten Commodities Strom und Erdgas. Zur Erhöhung der Planungs- wie auch Ergebnisstabilität verfolgt die Kelag eine langfristige Vermarktungs- und Beschaffungsstrategie, wodurch die korrespondierenden Mengen schrittweise für die Folgejahre vermarktet bzw. beschafft werden. Neben der Präsenz auf den Handelsmärkten ist hierfür die Existenz einer modernen Infrastruktur zur Bewirtschaftung der diversifizierten Portfolios notwendig. Insbesondere die Weiterentwicklung des Energiesystems betreffend die Entwicklungsthemen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung und die damit einhergehende Intensivierung des Ausbaus erneuerbarer Energien führen zu steigenden Herausforderungen im operativen Betrieb gemäß einer sich erhöhenden Flexibilität und Variabilität der Erzeugungs- und Absatzmengen.
In Bezug auf die Bewirtschaftung der Stromeigenerzeugung wird das Ziel verfolgt, die eigenen Kraftwerke bestmöglich auf den relevanten Märkten einzusetzen. Die Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung der eigenen Portfolios liefern die beständige Weiterentwicklung der internen Prozesse hinsichtlich des Einsatzes der flexiblen Erzeugungseinheiten sowie der klare Fokus auf Marktanalysen, damit neue Entwicklungen im Marktumfeld stets zeitnah und adäquat berücksichtigt werden. Die energiewirtschaftlichen Aktivitäten der Kelag sind auch von bilateralen Strombezugsverträgen geprägt. Die Kelag bietet Dritten die wirtschaftliche Vermarktung ihrer erneuerbaren Erzeugungsanlagen im Wege von Power Purchase Agreements (PPAs) an. Eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der Handelstätigkeit für die Commodity Erdgas, insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit für Endkunden, haben langfristige Speicherverträge, die die Kelag bis zum Jahr 2027 kontrahiert hat. Auch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen wird durch den Energiehandel der Kelag in enger Abstimmung mit den Vertriebseinheiten durchgeführt.
Vertrieb (B2C)
Der Wettbewerb am Strom- und Erdgasmarkt für Privat- und Gewerbekunden nimmt zunehmend an Fahrt auf, dennoch befinden sich die Wechselzahlen in Kärnten weiterhin auf niedrigem Niveau. Mitte des Jahres 2023 wurde die österreichweite Akquise wieder aufgenommen – ein Strom-Standardtarif sowie ein Tarif für Kunden, die eine Wärmepumpe betreiben, wird dabei angeboten. Auch im Erdgas erfolgt eine kontinuierliche Anpassung der Tarife. Zudem werden aktive Kundenkampagnen, um für Erdgassubstitute zu werben und Kunden langfristig zu halten, initiiert. Kelag-Kunden, die zum Zeitpunkt hoher Neukundentarife einen Strom- bzw. Erdgasvertrag abgeschlossen haben, erhalten im Rahmen einer laufenden E-Mail-Kampagne die Möglichkeit, einfach und unkompliziert in die aktuell gültigen Neukundentarife zu wechseln.
Im Jänner erfolgte eine Produktumstellungskampagne die rd. 36.000 Stromkunden außerhalb Kärntens umfasste. Mit 1. April wurde ihnen ein neuer Stromvertrag mit marktkonformer Preisstellung sowie einer Preisgarantie bis Ende des Jahres angeboten. Rund 91 % der kontaktierten Kunden nahmen das neue Stromangebot aktiv an. Die Zustimmungsquote konnte mittels mehrmaliger E-Mail-Reminder stark erhöht werden. Im Juni wurde eine Information zur Preisänderung an rd. 175.000 Kunden in Kärnten verschickt. Zudem haben betroffene Kunden die Möglichkeit erhalten, mittels aktiver Zustimmung einen neuen, preislich günstigeren Stromliefervertrag im Vorteilstarif abzuschließen. Rund 87 % haben in den neuen Stromliefervertrag gewechselt und profitieren zudem von einer Preisgarantie bis 31. Juli 2024. Aufgrund der hohen Rechtsunsicherheit haben jene Kunden, die sich bis 1. September 2023 nicht für den Vorteilstarif entschieden haben, bzw. Kunden in weiteren Alttarifen (in Summe rd. 41.000 Kunden) ein Kündigungsschreiben des aktuellen Vertragsverhältnisses mit Wirkung 15. November 2023 bzw. 31. Dezember 2023 erhalten. Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Liefervertrags im Vorteilstarif inkl. 6 %-Treuerabatt, Preisgarantie und Bindung bis 31. Juli 2024 angeboten. Für Kunden, die sich nicht binden wollen, gab es das Angebot im Tarif „Kelag Strom Standard“. Über 98 % haben sich für einen neuen Stromliefervertrag entschieden. Mit den beiden Strompreismaßnahmen ist es gelungen, einen Großteil der Strombestandskunden rechtssicher in einen Kelag-Neuvertrag überzuführen.
Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2023 die dritte aktualisierte Auflage des Marktmodells für öffentliche Kunden etabliert. Für das Jahr 2024 sind bereits 125 Kärntner Gemeinden unter Vertrag, wovon 19 heuer verlängert und eine bisher beim Wettbewerb befindliche Gemeinde hinzugewonnen werden konnte. Mit 73 Kärntner Gemeinden werden Gespräche zur Weiterversorgung ab 1. Jänner 2025 geführt. Durch den Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung mit dem Einkaufspool „Best Connect“ wird die Zusammenarbeit auch im Jahr 2024 fortgeführt.
Während die Auslastung der Wärmepumpeninstallationspartner merklich abnimmt, ist die Nachfrage am Gesamtmarkt auf sehr niedrigem Niveau. Nach wie vor steigende Herstellerpreise und noch zögerliche Vergabe von Rabatten sowie eine aufgrund der hohen Inflation und des hohen Zinsniveaus allgemeine Zurückhaltung bei Investitionen auf Haushaltsebene dürften die Hauptgründe darstellen. Die Nachfrage nach PV-Anlagen ist leicht rückläufig, jedoch bei Weitem nicht so stark wie bei Heizungsumstellungen. Das Thema Energiegemeinschaften gewinnt weiter an Bedeutung.
Die im Rahmen des Preisanpassungskampagnen eingesetzten Onlineservices zum Tarifwechsel erwiesen sich als effektiver Rückkanal und konnten gleichzeitig Einwilligungen für den elektronischen Geschäftsverkehr generieren. Neben der Tarifkommunikation wurden auch proaktive Kommunikationsmaßnahmen umgesetzt, die betroffenen Kunden zu günstigeren Tarifen verhalfen. Ein wichtiger Meilenstein in der digitalen Kundenkommunikation wurde durch den erstmaligen Versand des neu konzipierten Vertriebsnewsletters erreicht. Dieser wird genutzt, um die Produkte und Energielösungen der Kelag gezielt zu bewerben. Erste Tests eines intelligenten Verbrauchswarners für Kunden verliefen äußerst erfolgreich und konnten Kunden zum proaktiven Anpassen des Teilzahlungsbetrags bewegen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Das neue digitale Kontaktcenter auf der Website konnte bereits zu einer signifikanten Reduktion von individuellen Kontaktanfragen beitragen. Kunden werden zu Services im Kundenportal geleitet und dadurch häufige Fragen bereits im Vorfeld über Online-FAQs beantwortet.
Durch die Weiterentwicklung der Datenanalyse und den Aufbau eigener Dashboards können wesentliche Services und Kampagnen gezielt gemonitort werden. Der Unternehmensfokus auf Digitalisierung spiegelt sich auch in der PlusClub-Strategie wider und trägt zur Prozess– und Kostenoptimierung im laufenden Betrieb bei. Eine neue digitale Plattform ermöglicht einen effizienten und benutzerfreundlichen Einlöseprozess. Durch die Ablösung des Gutscheinhefts können mehr als 6 t Papier pro Jahr eingespart werden.
Daten und Fakten
Mitarbeiter1
Die Kelag beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 749 Mitarbeiter (2022: 697).
Stromaufbringung und -absatz
Die Wasserführungsquote lag mit 105,7 % deutlich über dem Vorjahr, welches mit 75,1 % das historisch niedrigste Niveau seit Aufzeichnungsbeginn abbildete. Daraus resultierte ein Anstieg der Eigenerzeugung um 726 Gigawattstunden (GWh) bzw. 33,1 % auf 2.918 GWh.
Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.512 GWh lag rd. 11,0 % unter dem Niveau des Vorjahres (1.698 GWh). Der Rückgang ist unter anderem auf eine wärmere Witterung, sich veränderndes Verbrauchsverhalten mit Blick auf preisbedingte Einsparungsmaßnahmen und vor allem auch auf eine steigende PV-Eigenverbrauchsabdeckung zurückzuführen.
Erdgasabsatz
Der Gasabsatz fiel im Wesentlichen aufgrund geringerem Gashandelsvolumen nach weitgehender Normalisierung der Märkte im Geschäftsjahr 2023 um 2.298 GWh auf 5.457 GWh. Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.047 GWh lag rd. 13,8 % unter dem Niveau des Vorjahres (1.214 GWh). Der Vertriebsabsatz der Kelag außerhalb Kärntens lag bei rd. 77%.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kelag konnte ihre gute Wettbewerbsposition auf dem Energiemarkt ausbauen und erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von rd. 372 Mio. EUR.
Betriebswirtschaftliche Vergleichswerte | | |
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Betriebserfolg | 324 | 18 |
Ergebnis vor Steuern | 443 | 105 |
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 372 | 100 |
Bilanzgewinn | 230 | 100 |
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit | 88 | 138 |
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | -114 | -77 |
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 9 | -63 |
Umsatzerlöse | | | | |
in Mio. EUR | | 2023 | 2022 |
Strom | 2.781 | 83,7% | 2.546 | 78,5% |
Erdgas | 400 | 12,0% | 573 | 17,5% |
Telekommunikation | 6 | 0,2% | 5 | 0,2% |
Sonstige | 135 | 4,1% | 124 | 3,8% |
| 3.322 | 100,0% | 3.249 | 100,0% |
Investitionen | | |
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | 12 | 11 |
Sachanlagen | 136 | 97 |
Finanzanlagen | 141 | 51 |
| 289 | 159 |
Fremdkapitalentwicklung im weiteren Sinne | | |
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
1. Rückstellungen | 293 | 310 |
2. Verbindlichkeiten | 1002 | 841 |
3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 104 | 102 |
| 1.399 | 1.253 |
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage | | |
in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
Anlagevermögen | 2.078 | 1.917 |
Umlaufvermögen | 618 | 341 |
Eigenkapital | 1.302 | 1.030 |
Fremdkapital | 1.399 | 1.253 |
Eigenkapitalquote | 48,2% | 44,8% |
Umsatzrentabilität | 14,0% | 3,3% |
Nettofinanzschulden | 418 | 451 |
Nettoschulden | 958 | 855 |
Nettoverschuldungsgrad | 73,6% | 84,1% |
Working Capital | 97 | -45 |
Eigenkapitalrentabilität | 34,0% | 9,0% |
Gesamtkapitalrentabilität | 17,2% | 4,7% |
Die Umsatzsteigerung ist im Wesentlichen auf die die Entwicklung des Preisniveaus im Strombereich zurückzuführen. Die Bezugskosten konnten im Vergleich zum Vorjahr aufgrund verbesserten Eigenerzeugung reduziert werden. Diese Entwicklung hat die Umsatzrentabilität deutlich gesteigert.
Die positive Entwicklung des Betriebserfolges ist im Wesentlichen – wie oben erwähnt -von den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Negativ gewirkt hat auf den Betriebserfolg die Entwicklung des Personalaufwands aufgrund der Veränderung des Rechnungszinssatzes und Valorisierungen. Darüber hinaus haben auch außerplanmäßige Abschreibungen im Sachanlagevermögen auf den Betriebserfolg gewirkt.
Der deutliche Rückgang des Netto-Geldflusses aus der operativen Tätigkeit ist im überwiegenden Ausmaß auf die Zunahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (insbesondere dem Aufbau von Termingeldern) zurückzuführen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist primär durch Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das Finanzanlagevermögen geprägt.
Die positive Veränderung des Working Capitals ist auf dem im Jahr 2023 aufgebauten Termingeldern im Umlaufvermögen sowie auf einen Rückgang in den sonstigen Rückstellungen zurückzuführen.
Auf den Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit wirken vor allem die Auszahlung sowie die Vereinnahmung von Dividenden.
Die Berechnung obenstehender Kennzahlen folgt dem Fachgutachten KFS/BW 3, Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht.
Die Berechnung sämtlicher Kennzahlen, welche sich auf die Geldflussrechnung nach dem UGB beziehen, folgen inhaltlich der Berechnung nach AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB).
In der Ermittlung des Netto-Geldflusses wurden die Cash-Pool-Verrechnungen betreffend die Konzernfinanzierung der Finanzierungs- und der Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Nettofinanzschulden bestehen aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel. In der Ermittlung der Nettoschulden wird das sonstige verzinsliche Fremdkapital inklusive der Cash-Pool-Konten berücksichtigt.
Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potenziale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet. An diesen Risikokomiteesitzungen nehmen alle Personen des Topmanagements teil, um so gegebenenfalls übergreifende Auswirkungen der wesentlichen Risiken diskutieren zu können.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle und die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vieraugen-prinzips.
Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und eine Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgen laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlicher Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Aufgrund der aktuellen Energiekrise, des Ukrainekriegs und des Nahostkonflikts – verbunden mit einer weiterhin volatilen Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten und einem dynamischen Wirtschaftsumfeld mit eingetrübtem Konjunkturausblick – sind etwaige Risiken laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken aus der gegenwärtigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt die jährliche Risikoinventur auch mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment,
und Governance) sowie unter Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Kelag-Konzern.
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst den Themen Klima- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Umwelt laufend. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die unternehmerischen Entscheidungen der Kelag werden evaluiert. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.
Klimabezogene Risiken und Chancen lassen sich einerseits von unmittelbar klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitliche Verteilung – haben sowohl langfristige Auswirkungen auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen. Allerdings ist für eine sinnvoll abschätzbare Bewertung der mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns der zukünftige Betrachtungszeitraum kürzer anzusetzen.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie sowie den sich daraus ergebenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus Erdgas und anderen fossilen Energieträgern stehen.
Wichtige Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene stehen noch bevor, wie das Energieeffizienz-, das Klimaschutz- oder auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Letzteres sieht zur Dekarbonisierung der Raumwärme bis zum Jahr 2040 einen Stufenplan des „Phase-outs“ von Öl, Erdgas und Kohle im Gebäudesektor vor. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien.
Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei strategischen und operativen Planungen der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt. Das im Gesetzesentwurf geforderte „Phase-out“ aus Erdgas wurde in der Konzernstrategie beschrieben. Die entsprechenden Details wurden in enger Abstimmung mit der Kelag Energie & Wärme erarbeitet. Vor dem Hintergrund des „Phase-out“ aus fossilen Energieträgern bis 2040 wurde eine Projektpipeline mit konkreten Zielsetzungen für den Ausbau der Produktion aus Erneuerbaren in Höhe von rd. 2,4 TWh bis 2032 erstellt. Im Rahmen der Konzernstrategie sind für die Kelag Energie & Wärme Investitionen zur Substitution von Erdöl und Erdgas durch Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen im Umfang von rd. 1 TWh angesetzt.
Risiken im Zusammenhang mit den aktuellen Krisen
Der Krieg in der Ukraine und die damit bestehenden politischen Spannungen zwischen Russland und den westeuropäischen Staaten haben auch im Geschäftsjahr 2023 die Energiemärkte geprägt Nach einer dynamischen Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten im Jahr 2022 konnten sich die Erdgas- und Strompreise im Jahr 2023 auf hohem Niveau, aber deutlich unter dem Preisniveau des Jahres 2022 stabilisieren. Weitere geopolitische Risiken wie der Nahostkonflikt können wieder zu einer steigenden Preisvolatilität führen. Das weiterhin dynamische Wirtschaftsumfeld mit eingetrübtem Konjunkturausblick bei gleichzeitig hoher Inflation sowie eine abnehmende, wenn auch nach wie vor bestehende Unsicherheit im Zusammenhang mit der Erdgasverfügbarkeit bergen weiterhin ein hohes Risiko für die Entwicklung der Energiepreise. Das Risikomanagement setzt das verdichtete Monitoring vor allem hinsichtlich der Entwicklung des Kreditrisikos der Geschäftspartner konsequent fort.
Um den erwähnten Entwicklungen effizient zu begegnen, wurde ein Krisenstab zur Energiekrise eingerichtet, der stark mit dem Risikomanagement verzahnt ist. Die zentrale Aufgabe ist es, auf diverse Entwicklungen schnell und effizient reagieren zu können.
Auf Grundlage der Analysen werden in enger Abstimmung zwischen Risikomanagement und den energiewirtschaftlichen Fachbereichen laufend Maßnahmen zur Mitigation bzw. Vermeidung von Risiken und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gesetzt. Die Gesamtrisikosituation für Energieversorgungsunternehmen hat sich im Rahmen der aktuellen Energiekrise deutlich verschlechtert. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells ist das Risikoprofil der Kelag im Vergleich zu weniger diversifizierten Unternehmen der Branche als moderater einzustufen.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen aufgrund der signifikanten Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Kombination mit konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz des Erdgas- und Stromabsatzes. Zudem verändert sich die Privatkundennachfrage aufgrund des zunehmenden Ausbaus von privaten Photovoltaikanlagen.
Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Die Preissituation auf den Energiemärkten ist weiterhin von der Erdgasverfügbarkeit bzw. den geänderten Beschaffungsrouten nach Europa abhängig. Um diesen Beschaffungsrisiken zu begegnen, hat die Kelag ihre Erdgasspeicherkapazitäten und -vorräte entsprechend erhöht.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäften – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen (Over the
counter (OTC), Forwards erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten sind kein standardmäßiger Vertragsbestandteil, können aber bilateral vereinbart werden und unterliegen, im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen, in der Regel nicht den täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.
Auf Basis der steigenden Marktpreise erhöhen sich die Kreditrisiken mit Handelspartnern deutlich (Wiedereindeckungsrisiko). Dabei wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kreditlimite werden restriktiv zugeteilt und Handelspositionen reduziert.
Für den Energiehandel werden im geringen Umfang neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei diesen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Margin-Zahlungen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Aufgrund des geringen Ausmaßes derartiger Geschäfte sind die Liquiditätsrisiken für die Kelag dahingehend als gering einzustufen.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken wurden spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien erarbeitet.
Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Vor dem Hintergrund möglicher Beschaffungsengpässe und Lieferkettenproblemen wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen erhöhten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die Kelag umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.
Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch ein internes Kontrollsystem, basierend auf Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.
Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der Energiekrise ist eine Ausweitung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch mehrere kommittierte Working-Capital-Linien und eine Back-up-Linie gestärkt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
In der andauernden Krisensituation ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacement-Risiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Anstieg der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere aus Wertveränderungen bei Commodity-Positionen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Kelag-Geschäftspartner, laufende Bonitätsüberwachung und detaillierte, aktuelle Bilanzanalysen von verfügbaren Quartals- und Halbjahresabschlüssen der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften. Im Zuge der steigenden Preise und Volatilitäten im Kontext der Energiekrise wurden die Kreditrisikolimite zur Einschränkung der Kreditrisiken je Handelspartner restriktiv vergeben und der Fokus auf systemrelevante Handelspartner mit entsprechender Größe und Asset-Ausstattung bzw. auf Unternehmen in öffentlicher Hand gelegt. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird im Rahmen einer täglichen Limitüberwachung laufend überprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Liquidität der Märkte und Marktvolatilität
Aufgrund der hohen Volatilitäten und des gestiegenen Preisniveaus an den Energiemärkten und der damit verbundenen Ergebnis- und Liquiditätsrisiken besteht das Risiko reduzierter Handelsvolumina. Dies beeinträchtigt die Markträumung zwischen Angebot und Nachfrage und kann in Kombination mit neuen Marktmeldungen zu hohen Preissprüngen an einzelnen Tagen führen.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt und steht mit anderen Energieversorgungsunternehmen im internationalen Wettbewerb.
Während viele Mitbewerber, insbesondere im Discountbereich, in den letzten Jahren von kurzfristigen Beschaffungsstrategien profitiert haben, gerieten diese 2022, aufgrund des starken Preisanstiegs, unter Druck. Dies führte zu einem Rückzug von Mitbewerbern. Die daraus resultierende Dynamik am Kundenmarkt mündete für die Kelag in Kundenzugewinnen. Der daraus resultierende zusätzliche Mengenbedarf musste zu hohen Preisen nachgekauft werden.
Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen entgegengewirkt.
Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Prozess-, IT- und Personalrisiken
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. Zur Mitarbeiterfortbildung werden regelmäßige Schulungen und Trainings (beispielsweise: Phishing-Awareness-Training) durchgeführt. Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter ist für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen wesentlich.
Regulierungsrisiken
Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung bestehender Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.
In den Bereichen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme sind die rechtlichen bzw. regulatorischen Risiken durch staatliche Eingriffe deutlich gestiegen. Die risikobedingten staatlichen Eingriffe reichen von der Erlösabschöpfung für Erzeuger von erneuerbarer Energie über Vorgaben zur Bewirtschaftung von Erdgasspeichern bis hin zu Preisdeckeln im Stromvertrieb bzw. Vorbereitungen für allfällige Energielenkungsmaßnahmen.
Vertriebsseitige Risiken bestehen aufgrund zahlreicher zivilgerichtlicher Entscheidungen, mit denen Preisanpassungen zunehmend erschwert bzw. verunmöglicht werden. Stromlieferanten sehen sich hier vor allem mit Rückforderungen seitens des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), aber auch seitens anderer Prozessfinanzierer konfrontiert. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B. Österreichischer Strompreisindex, ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Länderrisiken und politische Risiken
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der Kelag-Konzern in unterschiedlichen Ländern Europas, von Südosteuropa bis hin nach Westeuropa, tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt. Hierbei verfolgt die Kelag einen risikobasierten Ansatz und berücksichtigt bei Auslandsprojekten sowohl die länderspezifischen als auch politischen Rahmenbedingungen.
Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten des volatilen Finanzmarktumfelds kontinuierlich beobachtet und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, damit angemessen darauf reagiert werden kann.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements sind auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert, und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswerts.
Sonstige Angaben
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Jahresabschluss angeführt.
Im Geschäftsjahr gab es keine Zweigniederlassungen.
Anwendungsorientierte F&E-Projekte
Die dynamischen Entwicklungen der Energiemärkte haben in den letzten Jahren rasant zugenommen. Durch das Engagement der Kelag in zahlreichen Forschungs- und Innovationsprojekten soll das Unternehmen bestmöglich auf die Herausforderungen des zukünftigen Energiesystems vorbereitet werden. Ergänzend wird mit der neu geschaffenen Organisationseinheit „Innovation und Digitalisierung“ die Innovationskraft des Unternehmens weiter forciert. Sie ist zukünftig für die Innovations- und Digitalisierungsstrategie verantwortlich und verknüpft Impulse von außen (z. B. durch externe Kooperationen, Netzwerke etc.) mit unternehmensinternen Ideen zur Weiterentwicklung.
Forschung und Entwicklung (F&E)
Im Bereich F&E werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten betreffen vielfältige Themen im Bereich Digitalisierung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Entwicklung von gesamtheitlichen und sektorübergreifenden Energielösungen sowie Themen im Bereich der Instandhaltung und „Predictive Maintenance“. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang ein Projekt, das sich mit der Entwicklung eines flexibel einsetzbaren Messsystems für rotierende Komponenten zur Früherkennung sich abzeichnender Schadensfälle am Rotor von Generatoren beschäftigt. Die Entwicklung des Messsystems erfolgt nach dem Energy-Harvesting-Prinzip (drahtlose Energieversorgung des passiven Sensors) inkl. drahtloser Messsignalübertragung und wird gemeinsam mit einem externen Forschungspartner durchgeführt.
Im Geschäftsbereich des Verteilnetzes wurde im „Projekt 567“ die Flächenwirksamkeit zukünftiger netzbezogener Maßnahmen (Netzverstärkung und Betriebsstrategien) im Mittel- und Niederspannungsnetz quantitativ erfasst. Das Projekt wurde gemeinsam mit der Forschungseinrichtung AIT sowie weiteren österreichischen Netzbetreibern (Netz Oberösterreich, TINETZ) durchgeführt. Auf Basis von Simulationen wurde ein detaillierter Plan bis 2050 erarbeitet. Ein weiteres Projekt beschäftigt sich mit dem Einsatz neuer, klimafreundlicher Isolationstechnologien als Ersatz für gasisolierte Schaltanlagen im Bereich der Mittelspannung. Nach Abschluss der Evaluierungsphase wurden 2023 erste Anlagen verbaut, diese werden aktuell im Betrieb eingesetzt.
Im Rahmen der Projektarbeiten werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten zu relevanten Themenstellungen betreut. In diesem Zusammenhang wurde in einem gemeinsamen Projekt der HTL Mössingerstraße mit den Geschäftsbereichen Erzeugung und Verteilnetz ein bestehendes Messlabor erweitert, um die zukünftigen Herausforderungen des Netzbetriebs bei einem Anstieg der Erzeugung aus Photovoltaik sowie dem Ausbau von Ladesystemen im Bereich der E-Mobilität besser untersuchen zu können. Das Labor ermöglicht diverse Messungen mit neuesten Technologien an unterschiedlichen Systempunkten. In den Geschäftsbereichen werden außerdem laufend weitere mögliche Einsatzbereiche der Drohnentechnologie untersucht und wesentliche anwendungsorientierte Weiterentwicklungen im Bereich Smart Metering umgesetzt.
Die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Österreichs Energie dient als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten. Darüber hinaus bearbeitete die Kelag ausgewählte Themenstellungen im Rahmen von Formaten wie Hackathons oder Planspielen zur Geschäftsmodellentwicklung. Die im Jahr 2023 initiierte Beteiligung am Silicon Alps Cluster ermöglicht der Kelag den strukturierten Zugang zu und Austausch mit Industriepartnern in Kärnten und der Steiermark.
Ausblick
Die Energie-zukunft hat begonnen
Den Weg in eine grüne, zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegte Zukunft können wir nur dann erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen sind und unsere Energiezukunft nachhaltig gestalten. Um ein ökologisches und sicheres Energiesystem zu erschaffen, benötigen wir einen ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien, in dem soziale, energiewirtschaftliche wie auch ökologische Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf Basis der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung sowie der zunehmenden Bestrebungen zum Erreichen der Klimaneutralität von Unternehmen und Ländern, liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien.
Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2023 war maßgeblich durch eine, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022, um rd. 30 Prozentpunkte verbesserte Wasserführung sowie durch ein außerordentlich gutes Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH geprägt. Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität weiterhin dazu nutzen in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren.
Natürlich nachhaltig
Wir alle sind uns bewusst, dass das gegenwärtige Energiesystem nicht ohne schwerwiegende ökologische Konsequenzen von globalem Ausmaß aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung von begrenzt vorhandenen, fossilen Rohstoffen ist eine Sackgasse und die Umweltzerstörung durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase treibt den Klimawandel immer weiter voran. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr sind in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern geprägt.Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es vor allem der Transformation des Wärme- und Verkehrssektors.
Wir haben uns bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie, auf Basis erneuerbarer Energien, ist Grundlage unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.
Wir stellen uns der Herausforderung, den Anteil fossiler Energie in unserem System weiter zu verringern.
Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel unserer Bestrebungen ist es, den EcoVadis-Gold-Status zu halten. Dies ist für uns ein Ansporn, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energie und den Klimaschutz auch im Geschäftsjahr 2024 gezielt vorantreiben. Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Diese beinhalten neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissens- und Informationsaufbau sowie Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte gewinnen zu können.
Anlässlich des 100-jährigen Unternehmensjubiläums hat sich die Kelag dazu verpflichtet, ihre Aktivitäten zur Förderung des kulturellen, sozialen und Bildungslebens in Kärnten auszuweiten. Dafür befindet sich eine „100 Jahre Kelag Stiftung“ in Gründung, die mit einer Gesamtsumme von 10 Mio. Euro unterschiedliche Projekte aus den angesprochenen Bereichen unterstützen wird. Spezielles Augenmerk will die Kelag auch auf Großprojekte zur Förderung junger Talente legen, um deren Bildungschancen zu steigern. Die Unterstützung der kulturellen Bedeutung und Vielfalt Kärntens zielt schließlich darauf ab, die Anziehungskraft und Sichtbarkeit des Bundeslandes durch eine lebendige Kulturszene zu erhöhen. Auch liegt der Schwerpunkt darauf, den Zugang zu Kunst und Kultur möglichst niederschwellig zu gestalten und jungen Talenten Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.
Gemeinsam in die Energiezukunft
Das Geschäftsmodell des Energieversorgungsunternehmens auf Basis erneuerbarer Energien hat sich trotz Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren als robust und zukunftsfähig erwiesen. Die derzeit beherrschenden Themen sind weiterhin die volatile Preissituation an den Strom- und Gasmärkten, die Kundenresonanz auf an die Entwicklungen angepasste Preisstellungen sowie die Verzögerungen und Preiserhöhungen bei Beschaffungsgütern. Damit die Energiewende gelingen kann, braucht es vor allem stabile gesetzliche Rahmenbedingungen.
Wir wollen und werden
der Elektromotor
Kärntens sein.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden auch weiterhin eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung mehr denn je bewusst. Im Geschäftsjahr 2024 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Für den Ausbau der erneuerbaren Energie und des Leitungsnetzes werden wir in den kommenden zehn Jahren insgesamt 3 Mrd. Euro in die Hand nehmen. Als unmittelbaren Beitrag zur Lösung der Krise genehmigte der Aufsichtsrat der Kelag für das Geschäftsjahr 2024 ein grünes Rekordinvestitionsprogramm in Höhe von rd. 420 Mio. EUR, die in die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft sowie Wind- und Sonnenenergie, in den Ausbau der Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme sowie in den Ausbau und die Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert werden. Wir sehen uns nach wie vor mit einer erhöhten Risikolage am Markt konfrontiert, die wir regelmäßig evaluieren. Als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette können wir selbige aber auch durch unser robustes Geschäftsmodell zumindest teilweise mitigieren.
Wir erwarten für das Jahr 2024 aufgrund des schnellen Rückgangs der Großhandelspreise für Strom sowie der gesunkenen Gewinnerwartung aus der Zurechnung des anteiligen Ergebnisses an der VERBUND Hydro Power GmbH ein positives, aber unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 liegendes Ergebnis. Allerdings könnten sich vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen an den Energiebörsen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und etwaigen weiteren Maßnahmen zur teilweisen Abschöpfung von Gewinnen bei Energieunternehmen auch größere Ergebnisschwankungen ergeben.
Klagenfurt am Wörthersee, am 06. März 2024
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
- • Wirtschaftsprognose Österreich – Die jüngste gesamtwirtschaftliche Prognose für Österreich, bezogen von https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-surveillance-eu-economies/austria/economic-forecast-austria_en?prefLang=de&etrans=de
- • Oesterreichische Nationalbank: Konjunktur Aktuell – Berichte uns Analysen zur wirtschaftlichen Lage: Konjunktur aktuell - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
- • IWF: World economic outlook – Navigating Global Divergences, bezogen von
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023?cid=ca-com-compd-pubs_belt vom November 2023 - • Herbstprognose 2023: Leichte Erholung nach einem schwierigen Jahr, bezogen von
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/herbstprognose-2023-leichte-erholung-nach-einem-schwierigen-jahr-2023-11-15_de#:~:text=Insgesamt%20geht%20die%-20Herbstprognose%20f%C3%BCr,der%20Sommerprognose%20der%20Kommission%20liegt. vom November 2023 - • WIFO: Kaufkraft steigt nach milder Rezession, bezogen von
https://www.wifo.ac.at/themen/konjunktur/kurz-_und_mittelfristige_prognosen/wifo-konjunkturprognose vom Dezember 2022 - • Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI), bezogen von
https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/volkswirtschaftliche-gesamtrechnungen/bruttoinlandsprodukt-und-hauptaggregate
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
- • E-Control Homepage: www.e-control.at
- • Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) Website: www.zamg.ac.at
- • EEX Homepage: www.eex.com
- • Montana-Energie Homepage: www.montana-energie.at
- • Bloomberg
- • Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
- • BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
- • BMK Infothek: https://infothek.bmk.gv.at/
- • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at/
- • COP 28 UAE (Weltklimakonferenz): https://www.cop28.com/
- • EURACTIV: https://www.euractiv.de/
- • Europäische Kommission (Press Corner): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/en
- • Europäisches Parlament (Press Room): https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room
- • Europäische Union (EU-Recht): https://eur-lex.europa.eu
- • Rat der Europäischen Union (Press Releases): https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
- • Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: https://www.gaswaerme.at/
- • Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
- •
- •
- • Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
- • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: https://www.ris.bka.gv.at
- • Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: https://www.voewg.at/
- • Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
Kapitel Finanzen
KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016
Bestätigungs-vermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektritzitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäften
Siehe Punkt "Sonstige Angaben" im Anhang
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente in Verbindung mit Energietermingeschäften werden als schwebende Geschäfte bilanziert und einzeln oder gemeinsam mit anderen gleichartigen Geschäften als Bewertungseinheit imparitätisch bewertet. Der Ausweis von negativen beizulegenden Zeitwerten erfolgt in der Position "Sonstige Rückstellungen". Der im Geschäftsjahr erfasste Betrag von 7,0 Mio EUR stellt rund 5,8 % der ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen dar.
Die Relevanz derartiger Geschäfte für den Jahresabschluss ist in den letzten Jahren insbesondere bedingt durch die hohen Volatilitäten an den Energiemärkten und den damit verbundenen gestiegenen beizulegenden Zeitwerten von Energietermingeschäften stark gestiegen.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abgeschlossen und dienen der Absicherung von absatz-, wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem "Energy Trade and Risk Management" (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungszweck eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM-System. Wesentliche Bewertungsparameter stellen dies aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen "Hourly-Price-Forward-Curves" (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
- • Vollständige Erfassung und korrekte Klassifizierung von Energietermingeschäften
- • Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierte Energietermingeschäfte
- • Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abgeleitet die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Jahresabschluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
- • Wir haben die von der Gesellschaft eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korrespondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termingeschäfte im ETRM-System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
- • Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM-System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
- • Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Abschluss der Gesellschaft erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizierung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Jahresabschluss beurteilt.
- • Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
- • Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen für die Bilanzierung von Bewertungseinheiten gewürdigt und Berechnungsgrundlagen nachvollzogen.
- • Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert.
Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten
Siehe Anhang Punkt 1
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 434,7 Mio EUR stellen 16,1 % des ausgewiesenen Vermögens der Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird der beizulegende Wert auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Mengen-, Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:
- • Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
- • Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Abschlussprüfung abgeglichen.
- • Wir haben in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
- • Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2023 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
- • Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektritzitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 10. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien, 8. März 2024
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss
Der Gesamtvorstand der Kelag als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Draxler e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
1 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2139 zu den technischen Bewertungskriterien (Climate Delegated Act)
2 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 zu den Artikel-8-Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
3 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 idF 2023/2486 zu den Artikel 8 Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
4 Angepasster Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2022 (taxonomiefähig und -konform); Vergleichswert 2022 vor Methodenanpassung: 614,6 Mio. EUR
5 vgl. Anhang I delegierte VO: Abschnitt 1.2.3.1.b sowie Frage 21 der Commission Notice vom 19.12.2022
6 vgl. Impact Assessment Report zu den Technischen Bewertungskriterien (Climate Delegated Act), S. 146
7 vgl. Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1214