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KELAG Konzern
Jahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2022

Inhaltsverzeichnis
Konzernanhang136
Bei der Summierung bzw. Darstellung von Betrags- und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendifferenzen auftreten.
Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Produziert mit firesys

Kelag
Konzernabschluss
Konzern-lagebericht

Vision und unternehmensziele
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Die Auswirkungen der Erderwärmung rückten in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen und politischen Wahrnehmung. Die Nutzung von begrenzt vorhandenen, fossilen Rohstoffen treibt durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase den Klimawandel immer weiter voran. Neben den Auswirkungen auf unser Klima soll vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Konflikts die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten deutlich reduziert werden. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr werden in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern dominiert.
Die Energiewende muss daher unweigerlich zu einer sektorübergreifenden Dekarbonisierung und zur Elektrifizierung von Wärme und Verkehr führen. In Entsprechung der sich abzeichnenden Energiezukunft wird die Kelag von folgender Vision im täglichen Handeln geleitet:
Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegt wird – und wir arbeiten jeden Tag daran.
Die Kelag sieht sich als Treiber dieser Entwicklung. Sie gestaltet die Energiewende aktiv mit und trägt zukunftsweisend zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung bei.
Dazu wird im Rahmen der langfristigen Unternehmenspositionierung auf folgende Ziele und strategische Schwerpunkte gesetzt:
  • • Als erneuerbarer Energieerzeuger stehen wir für ökologische Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von regenerativen Energiequellen.
  • • Als moderner Infrastrukturbetreiber setzen wir auf eine zukunftsträchtige und wertorientierte Infrastruktur in den Bereichen Energie, Glasfaser und E-Mobilität.
  • • Als gesamtheitlicher Lösungsanbieter bieten wir unseren Kunden Produkte entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette.
  • • Als verantwortungsvoller Energiemanager bieten wir Flexibilitätsprodukte an, um das Energiesystem der Zukunft sicher zu versorgen.
Im Interesse ihrer Stakeholder sorgt die Kelag für:
  • • Versorgungssicherheit
  • • Das Erreichen der Klimaschutzziele durch den Ausbau von erneuerbaren Energien
  • • Eine stabile Finanzierungskraft
  • • Eine konsequente Steigerung des Unternehmenswerts
  • • Qualifizierte Arbeitsplätze als attraktiver Arbeitgeber
  • • Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe und hohe Kundenzufriedenheit
  • • Starke Wertschöpfung in der Region
Gestärkt durch die Marktentwicklung und langjährige Erfahrung wird der Kelag-Konzern täglich von diesen Zielen und Positionierungen geleitet. Das Unternehmensumfeld wird dabei maßgeblich von den Dekarbonisierungszielen der europäischen Klima- und Energiepolitik sowie den übergeordneten Trends der Dezentralisierung und Digitalisierung beeinflusst. Die politischen Zielsetzungen mit Blick auf die bestehende Energiewende (EU Green Deal und Fit for 55, +27 TWh Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 in Österreich) sowie die Auswirkungen des Ukrainekriegs bzw. die Energiekrise und die damit verbundenen zahlreichen Veränderungen des energierechtlichen und -wirtschaftlichen Umfelds haben Einfluss auf das unternehmerische Handeln. Konkret müssen alle Energieversorger einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten, damit das politische Ziel der Energiewende erreicht werden kann.
Für die Kelag als vollintegrierter Energiedienstleister mit einer soliden Finanz- und Ertragsstruktur und ausgeprägten Kernkompetenzen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien bieten sich unter den genannten Rahmenbedingungen Chancen und Erfolgspotenziale. Die Ausbauziele des in Kraft getretenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) bieten deutliche Wachstumsperspektiven im Bereich Wasser-, Windkraft und Photovoltaik. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien. Zudem ergeben sich durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft Wachstumschancen in neuen aufstrebenden Geschäftsfeldern wie Glasfaser und E-Mobilität. Die bisher erfolgreich umgesetzte wertorientierte Wachstumsstrategie bildet die wirtschaftliche Basis für weiteres Wachstum in Österreich und Europa im Bereich erneuerbarer Energien.
Unternehmensstrategie
Im Rahmen der Geschäftsstrategien verfolgt der Kelag-Konzern eine langfristig orientierte Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, unterstützt durch die strategischen Stoßrichtungen Innovation und Wertmanagement. Daraus abgeleitet ergeben sich folgende übergeordnete strategische Stoßrichtungen:
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Wachstum
In Zusammenhang mit der aktuellen Energiekrise und den damit einhergehenden stark angestiegenen Energiepreisen soll der Ausbau erneuerbarer Energien in Europa massiv vorangetrieben werden, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern nachhaltig zu reduzieren. Die konkretisierte Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung und die daraus abgeleiteten Förderanreize sowie die REPowerEU-Bestrebungen der Europäischen Union bilden die Grundlage. Der strategische Fokus der Kelag liegt verstärkt auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Selektiv wird das Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung erweitert.
Innovation und Digitalisierung
Der Kelag-Konzern setzt sich intensiv mit den umfassenden Veränderungen der europäischen Energiemärkte und Kundenbedürfnisse auseinander und ist bestrebt, bestehende Geschäftsmodelle zu adaptieren und neue Geschäftsideen zu entwickeln. Den Marktentwicklungen folgend wird das Produkt- und Energiedienstleistungsportfolio – insbesondere hinsichtlich dezentraler Energielösungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilitätsladeinfrastruktur und gesamtheitliches Energiemanagement – kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzt. Zudem wird die Glasfaserinfrastruktur laufend erweitert, damit Privat- und Firmenkunden mit zukunftsfähigen sowie schnellen Internetdienstleistungen auf FTTH-Basis (fiber-to-the-home) versorgt werden können.
Darüber hinaus wird die digitale Transformation zunehmend zu einem entscheidenden Faktor darin, um erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Hierbei stehen die Prozessoptimierung in Verbindung mit der Automatisierung von betrieblichen Abläufen sowie die Evaluierung und Anwendung neuer Technologien mit Blick auf eine effiziente, sichere und zukunftsträchtige Infrastruktur im Vordergrund. Auch die Entwicklung von smarten Services und digitalen Geschäftsmodellen im energienahen Kontext steht im Fokus der Digitalisierungsinitiativen.
transformationsprogramm fit4future
Damit diese Entwicklung verstärkt vorangetrieben wird, wurde das Transformationsprogramm fit4future ins Leben gerufen. Die bevorstehende Ablöse des SAP-R/3-Systems ist der ideale Zeitpunkt, Prozesse weiter zu digitalisieren, die IT-Systemlandschaft zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und den Umgang mit Daten in der Organisation neu zu denken. Das Programm soll die langfristigen Weichen für ein effizientes, wettbewerbsfähiges und zukunftsorientiertes Unternehmen stellen. Folgende konkrete Ziele und Ambitionen werden im Rahmen des fit4future-Programms verfolgt:
  • • Wechsel auf die neue SAP-Generation S/4HANA
  • • Festlegen der zukünftigen IT-Architektur
  • • Optimierung von Ende-zu-Ende-Prozessen
  • • Schaffung eines mehrwertorientierten und strukturierten Datenmanagements
  • • Weitere Etablierung einer Kultur der Veränderung und Weiterentwicklung
Eine zentrale Zielsetzung ist es, die ressourcenintensiven Geschäftsprozesse des Konzerns zu prüfen, zu selektieren und effizienter zu gestalten sowie darüber hinaus gehende Optimierungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. In enger Verzahnung mit der Geschäftsprozessoptimierung wurde eine Roadmap inkl. Lösungsdesign und Modularchitektur zur Umstellung auf SAP S/4 HANA erarbeitet.
Wertmanagement
Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist eine nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Dabei strebt die Kelag eine optimale Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und gesellschaftlicher Verantwortung an. Darauf aufbauend wird in allen Segmenten eine langfristige Unternehmenswertsteigerung, basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards, verfolgt. Auch die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten erfolgt auf der Grundlage eines wertorientierten Managementsystems.
Als regional verankertes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesellschaft und sehen uns als Motor für die regionale Wirtschaft, sichern
Arbeitsplätze und unterstützen soziale Initiativen.
Das nachhaltige und ausgewogene Geschäftsfeld-portfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkaufen regenerativer Energie sowie gesamtheitlicher Energielösungen – soll auch in Zukunft die finanzielle Stabilität sichern.
Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Wirtschaftlichkeitskriterien und Risikomaßstäbe. Als weitere wertorientierte Anforderungen sind eine solide Eigenkapitalquote und ein adäquates Rating sicherzustellen. Standard & Poor’s hat im Geschäftsjahr 2022 das Rating der Kelag mit „A/positive“ bestätigt. Außerdem wurden die kontinuierlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kelag im Geschäftsjahr 2022 von der Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis erstmalig mit dem Status „Gold“ bewertet. Somit zählt der Kelag-Konzern zu den besten 5 % der von EcoVadis bewerteten Energieversorgungsunternehmen.
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2022 war die Weltwirtschaft mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, wobei die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste Inflation maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung hatte. Trotz eines starken ersten Halbjahres rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Gesamtjahr mit einer deutlichen Verlangsamung des weltweiten Wirtschaftswachstums und einer Wachstumsrate in Höhe von 3,2 %.
Die Wachstumsraten der einzelnen Staaten weisen dabei deutliche Unterschiede auf: Vor allem Entwicklungsländer sind stark von den weltwirtschaftlichen Verwerfungen betroffen. Bereits durch die COVID-19-Pandemie mussten diese einen Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens verzeichnen. Eine weitere Verschärfung der Situation ergab sich durch den Ukrainekrieg, der eine rasante Erhöhung der Energie- sowie Lebens- und Düngemittelpreise zur Folge hatte. Der IWF rechnet damit, dass es mittelfristig weder in Entwicklungsländern noch in aufstrebenden Volkswirtschaften, im Hinblick auf Konjunktur und Beschäftigungslage schnell zu einer Erholung kommen wird.
Für das Jahr 2023 prognostiziert der IWF ein globales Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,7 %. Werden die Prognosen für 2023 in Verbindung mit den Wachstumsraten der vorangegangenen Jahre betrachtet, ergibt sich, abgesehen von der Finanzkrise 2008 und der akuten Phase der COVID-19-Pandemie, das schwächste Wachstumsprofil seit dem Jahr 2001. Für 2022 liegt die Inflationsrate im weltenweiten Durchschnitt bei 8,7 %. Im Jahr 2023 wird sich das Inflationswachstum verlangsamen (rd. 6,7 %). Dieser Trend soll sich auch im Jahr 2024 fortsetzen, wonach eine Inflationsrate in Höhe von 3,3 % prognostiziert wird.
Ähnliche Prognosen wie die zur Weltwirtschaft werden im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Europäischen Union (EU) und der Eurozone getroffen. Die Europäische Kommission erwartet für das Jahr 2022 ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,3 %. Aufgrund der hohen Inflation rechnet die Kommission am Beginn des Jahres 2023 mit einem weiteren Konjunkturrückgang. Im Laufe des Jahres soll das Wirtschaftswachstum jedoch zurückkehren und in Folge wird für das Gesamtjahr 2023 mit einer leichten Zunahme in Höhe von 0,3 % gerechnet. Im Jahr 2022 fielen die Inflationswerte in der Europäischen Union höher als zunächst erwartet aus. Die Inflation stieg kontinuierlich und lag am Ende des Jahres innerhalb der EU bei 9,3 % und in der Eurozone bei 8,5 %. Die Europäische Kommission rechnet 2023 mit einem Rückgang der Inflationsrate auf 7,0 % (Eurozone 6,1 %). Im Jahr 2024 ist innerhalb der EU sowie auch des Euroraums von einer weiteren Eindämmung der Inflation auf 3,0 % bzw. 2,6 % auszugehen.
Der weltweit eingetretene Konjunkturabschwung erfasste im zweiten Halbjahr 2022 auch die österreichische Wirtschaft. Dank eines starken ersten Halbjahrs wird für 2022 noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von rd. 4,7 % gerechnet. Die anhaltend hohen Energiepreise, eine kräftige Preisdynamik sowie eine ungewisse Entwicklung drücken die Erwartungen jedoch weiter nach unten. Für das Jahr 2023 rechnet das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) mit einem nahezu stagnierenden Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,3 %. Erst 2024 soll die Wirtschaftsleistung wieder zunehmen und um rd. 1,6 % wachsen.
Aufgrund der zuvor angeführten Einflussfaktoren kommt es auch bei den in Österreich ermittelten Verbraucherpreisen zu einem starken Anstieg. Die durchschnittliche Inflationsrate des Verbraucherpreisindex (VPI 2020) betrug nach Berechnungen der Statistik Austria im Jahr 2022 10,6%. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission wird die Inflation im Jahr 2023 auf 6,5 % und im Jahr 2024 auf 3,2 % sinken. Die Arbeitslosenquote wird nach internationaler Erhebungsmethode im Jahr 2022 rd. 6,3 % betragen und sich im Jahr 2023 auf 6,5 % erhöhen, bevor sie im Jahr 2024 wieder auf 6,2 % zurückgeht.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den GroSShandelsmärkten
Preisbasis in EUR
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Der österreichische Bruttostromverbrauch sank im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 % auf 75,6 TWh. Zu verzeichnen war ein relativ starker Anstieg während der ersten Jahreshälfte, der teilweise auf einen erhöhten Energiebedarf von Pumpspeicherkraftwerken zurückzuführen ist. Im zweiten Halbjahr nahm der Verbrauch kontinuierlich ab.
Die Temperaturen lagen in Österreich mit + 1,2 °C deutlich über dem langjährigen Mittel. Die wärmere Witterung zeigte sich auch an den Heizgradtagen, die einen Rückgang auf 2.994 zu verzeichnen hatten. Dies entspricht einem Minus von 461 gegenüber dem Vorjahr und trug ebenfalls zum gesunkenen Energiebedarf bei.
Die Preisentwicklung an den internationalen Brennstoffmärkten war im Geschäftsjahr 2022, wie bereits im Vorjahr, von stark steigenden Notierungen geprägt. Die Preise der Commodities Öl, Gas und Kohle erreichten bis dato noch nie dagewesene Werte und lagen demzufolge deutlich über denen von 2021.
massiver PreisAnstieg bei Rohöl, Erdgas und STeinkohle
Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag 2022 im Durchschnitt bei 99 USD/Barrel. Dies entspricht einem Anstieg von rd. 40 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021. Vor allem im ersten Halbjahr kam es im Zuge steigender Nachfrage bei gleichzeitig verzögerter Produktionssteigerung der Gruppe OPEC+ zu einem Preisanstieg. Eine die Nachfrage übersteigende Produktion führte in der zweiten Jahreshälfte, trotz umgesetzter Sanktionen gegenüber Russland, zu einem Preisrückgang. Der eingetretene Nachfragerückgang ist zum einen den Sorgen vor dem Eintreten einer Rezession und zum anderen der aktuellen Lage in China geschuldet. Aufgrund des EU-Embargos sowie des G-7-Preisdeckels bei russischem Öl bleibt die Lage jedoch weiterhin angespannt.
Der inländische Erdgasverbrauch fiel im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 11,6 % auf 77,5 TWh. Zurückzuführen ist dies auf milde Temperaturen und stark gestiegene Gaspreise. Zweiteres führte bei Industriebetrieben, die die Möglichkeit hatten, zu einem unmittelbaren Wechsel des eingesetzten Brennstoffes.
Die Preise für Steinkohle lagen 2022 mit durchschnittlich 195 USD/Tonne um rd. 118 % deutlich über dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode von 89 USD/Tonne.
Preisanstieg bei COâ‚‚-Zertifikaten
Neben fossilen Brennstoffen als Preistreiber kommt dem CO2-Preis eine wachsende Bedeutung für die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke zu. Er hat damit, speziell in Deutschland Einfluss auf den Einsatz fossiler Kraftwerke und die Strompreisentwicklung. Zudem tragen die verschärften Klimaschutzziele zu einer Erhöhung des CO2-Preises bei.
Die Preise im europäischen Emissionshandel beliefen sich 2022 durchschnittlich auf 83 EUR/Tonne CO2 und sind damit gegenüber dem Durchschnittspreis (55 EUR/Tonne) des Vergleichszeitraums 2021 um rd. 51 % gestiegen.
Preisentwicklung im Stromgrosshandel
Im Geschäftsjahr 2022 waren sowohl Spot- als auch Terminpreise maßgeblich von den stark steigenden Preisen bei Kohle und Erdgas geprägt.
in EUR/MWh
⌀ 2022
⌀ 2021
Ver-ände-rung
EPEX Spot AT
Grundlast
261
107
+154
Spitzenlast
274
127
+147
EPEX Spot DE
Grundlast
234
97
+137
Spitzenlast
239
116
+123
Terminmarkt AT (Forward)
Grundlast
316
92
+224
Spitzenlast
418
111
+307
Terminmarkt DE (Forward)
Grundlast
299
89
+210
Spitzenlast
401
108
+293
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
Preisbasis in EUR/MWh
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An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei 261 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte bei 274 EUR/MWh.
Gegenüber 2021 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 154 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 147 EUR/MWh bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf 234 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf 239 EUR/MWh. Gegenüber 2021 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 137 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 123 EUR/MWh bei Spitzenlast. Das Durchschnittsniveau des österreichischen Spotpreisindex ist somit 2022 um rd. 30 EUR/MWh höher als beim deutschen Pendant.
Frontjahr EEX ATBY Base AT
Preisbasis in EUR/MWh
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Auch die Preise auf den Terminmärkten lagen 2022 deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Preise der Kontrakte für das nachfolgende Jahr (Forward 2023) stiegen um rd. 243 % auf durchschnittlich 316 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 277 % auf durchschnittlich 418 EUR/MWh für Spitzenlast. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2023) beliefen sich 2022 durchschnittlich auf 299 EUR/MWh für Grundlast (+ 236 %) und 401 EUR/MWh (+ 270 %) für Spitzenlast.
Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-Klimakonferenz Sharm el Sheikh
Der Weltklimagipfel „Conference of the parties“ (COP 27) fand von 6. bis 20. November 2022 in Sharm El Sheikh, Ägypten statt. Hauptziel der Konferenz war eine Beschleunigung der globalen Klimaschutzmaßnahmen durch Emissionsreduzierung, verstärkte Anpassungsbemühungen und eine verstärkte Bereitstellung geeigneter Finanzmittel. Ein „gerechter Übergang“ für Entwicklungsländer weltweit blieb Priorität. Insbesondere von Bedeutung waren dabei Fortschritte bei der Bereitstellung der jährlichen 100 Mrd. USD, was das Vertrauen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern stärkte.
In der Abschlusserklärung des UN-Klimagipfels wurde abermals das Ziel bekräftigt, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Zwar gilt nach der letztjährigen COP26 ein Beschluss zum endgültigen Kohleausstieg, auf der diesjährigen COP27 konnte man sich trotz der Forderung zahlreicher Länder jedoch nicht auf einen Ausstieg aus der Öl- und Gasförderung einigen, was breite Kritik hervorrief. Auch die Forderung der EU, der Höchststand an Treibhausgasemissionen müsse global vor 2025 erreicht sein, wurde nicht in die Abschlusserklärung aufgenommen.
Einigen konnten sich die Länder darauf, einen Klimafonds einzurichten. Empfänger sollen vor allem Entwicklungsländer sein, die besonders gefährdet sind und selbst vergleichsweise niedrige CO2-Emissionen verursachen. Der Klimafonds dient zur Abfederung von Verlusten und Schäden infolge des Klimawandels. Konkrete Schritte, inwieweit die Staaten ihrer Verpflichtung nachkommen müssen, regelt die Abschlusserklärung jedoch nicht – die genaue Ausgestaltung des Fonds soll 2023 ausgearbeitet werden. Auch die zentrale Frage, wer in den Fonds einzahlen bzw. davon profitieren wird, blieb ungeklärt. Die nächste Weltklimakonferenz, COP28, wird im November 2023 in Dubai stattfinden.
EU-Paket „Fit for 55“
Die Europäische Kommission hat sich mit dem im Dezember 2019 veröffentlichten „Green Deal“ das Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dieses Ziel wurde im Europäischen Klimaschutzgesetz (EU-Verordnung vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität) rechtlich verbindlich verankert.
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich die EU verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mind. 55 % zu reduzieren. Zur Umsetzung dieses Zwischenziels bis 2030 wurde von der EU-Kommission das Paket „Fit for 55“ erarbeitet, das einen gerechten, wettbewerbsorientierten und ökologischen Wandel bis 2030 sicherstellen soll. Das Paket besteht aus reformierten und neuen Richtlinien, Verordnungen und politischen Instrumenten, die in einem nächsten Schritt in die nationale Gesetzgebung Eingang finden sollen.
Darüber hinaus wurde im Zuge des Ukrainekriegs im Mai 2022 mit „REPowerEU“ ein detaillierter Plan dafür erarbeitet, um den Übergang zu sauberen Energien zu beschleunigen und ein widerstandsfähiges Energiesystem zu erreichen. Ziel ist es, die strategische Autonomie der Union durch die Diversifizierung der Energieversorgung zu stärken und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung der Union zu fördern.
Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket
Im Dezember 2021 legte die EU-Kommission den zweiten Teil des „Fit for 55“-Pakets vor. Neben der Überarbeitung der Gebäuderichtlinie, die auf die weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor sowie die Erhöhung der Renovierungs- und Erneuerbaren-Rate abzielt, wurde ein umfassendes Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket vorgelegt, mit dem ein Regulierungsrahmen für die Integration von erneuerbaren Gasen in ein klimaneutrales Energiesystem geschaffen werden soll. Ziel dieses Pakets ist die Vorbereitung des Gasmarkts für die Aufnahme von steigenden Mengen erneuerbarer und dekarbonisierter Gase sowie die Angleichung der Verbraucherrechte an die Vorgaben der Strombinnenmarktrichtlinie.
EU-Massnahmenpakete zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit
Auf europäischer Ebene wurde zur Abfederung der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise eine Reihe von Maßnahmenpaketen erarbeitet, insbesondere zur Reduzierung der Nachfrage nach Erdgas und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit der EU.
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird vor allem die Energiewirtschaft in die Pflicht genommen. Auf EU-Ebene wird eine Obergrenze für Markterlöse von inframarginalen Erzeugern – im Wesentlichen Erzeuger von Erneuerbaren ohne Speicher, Kernenergie und Braunkohle – in Höhe von 180 EUR/MWh festgelegt. Darüber hinaus sind weitere nationale Maßnahmen zur Begrenzung der Markterlöse, eine Differenzierung nach Technologie oder eine höhere Preisobergrenze zulässig. Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich haben künftig einen verpflichtenden Solidaritätsbeitrag zu leisten. Die einzelnen Mitgliedstaaten übernehmen die Verantwortung zur Eintreibung und Verteilung dieser Erlöse an die Stromendkunden.
Zur weiteren Senkung der Strompreise sind auf EU-Ebene auch verpflichtende Einsparungen des Stromverbrauchs vorgesehen. Insbesondere zu Spitzenstunden soll der Verbrauch in den Mitgliedstaaten im Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 um 5 % gesenkt werden. Darüber hinaus besteht das freiwillige Ziel, den Gesamtbruttostromverbrauch um 10 % zu senken. Dabei haben die Mitgliedstaaten freie Wahl bei den zu treffenden Maßnahmen unter der Bedingung, dass diese klar definiert, transparent und verhältnismäßig sowie nichtdiskriminierend sind.
Überarbeitung der EU-Beihilfeleitlinien für Klima- und Umweltschutz und Energie
Mit Blick auf das „Fit for 55“-Paket hat die Europäische Kommission die Beihilfevorschriften an die Ziele des „Green Deals“ angepasst. Die neuen Leitlinien für staatliche Klimaschutz-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sind im Jänner 2022 in Kraft getreten. Sie schaffen einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen.
Zudem hat die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 einen befristeten Krisenrahmen angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.
Der neue Rahmen bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Unternehmen, die von der derzeitigen Krise oder den verhängten Sanktionen bzw. Gegensanktionen betroffen sind, begrenzte Beihilfen zu gewähren oder dafür zu sorgen, dass den Unternehmen weiterhin ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Zudem können jene Unternehmen für die Mehrkosten entschädigt werden, die ihnen aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise entstehen. Der befristete Krisenrahmen soll zur gezielten Unterstützung der Wirtschaft beitragen und gleichzeitig – durch entsprechende Vorkehrungen – die Beeinträchtigungen der fairen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt begrenzen.
Toolbox zur Bewältigung
Steigender Energiepreise – RepowerEU
Die Kommission präsentiert in ihrem am 8. März 2022 veröffentlichten Paket „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ Maßnahmen zur Beschleunigung der Produktion aus Erneuerbaren, zur Diversifizierung der Versorgung und zur Reduktion des Bedarfs von fossilem Erdgas, um Europa deutlich vor 2030 von russischen fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen.
Ursprünglich war die Mitteilung als Ergänzung zur EU-Toolbox vom Oktober 2021 gedacht. Der Ukrainekrieg und die damit einhergehenden Verwerfungen auf den Energiemärkten machten jedoch ein umfassenderes Paket zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union notwendig.
REPowerEU soll als Turbo für den Ausbau erneuerbarer Energien dienen, indem nicht nur die Ausbauziele für Erneuerbare auf 45 % bis 2030 angehoben werden, sondern zusätzlich geeignete Flächen für den Ausbau als sogenannte „Go To-Areas“ explizit ausgewiesen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll rechtlich anerkannt und verankert werden. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Dekarbonisierung des Industrie- und Wärmesektors bis zum Jahr 2030 durch den verstärkten Ausbau der Erzeugungskapazität von regenerativen Gasen (H2 und Biomethan) voranzutreiben.
Massnahmen zur Bewältigung der Erdgaskrise
Zur Sicherstellung der Versorgung mit Erdgas wurden auch in Österreich eine Reihe von gesetzlichen Vorkehrungen getroffen.
Die im März 2022 beschlossene Anschaffung einer strategischen Gasreserve in der Höhe von 12,6 TWh wurde mit Verordnung vom 1. Juli 2022 auf 20 TWh angehoben, damit im Falle einer zeitweisen Unterbrechung von russischen Gaslieferungen die Versorgung mit Erdgas gesichert ist. Die Kosten der Anschaffung trägt der Bund. Mittels einer Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes wurde die gesetzliche Verpflichtung geschaffen, Speicheranlagen auf österreichischem Hoheitsgebiet an das österreichische Marktgebiet anzuschließen. Diese Regelung war notwendig, damit die Voraussetzungen für den Anschluss der Speicheranlage in Haidach an das österreichische Gasnetz geschaffen werden konnte. Zudem wurde die Verpflichtung für Speichernutzer eingeführt, ungenutzte Speicherkapazitäten nach dem Prinzip „use it or lose it“ anderen Marktteilnehmern anzubieten oder dem Speicherunternehmen zurückzugeben. Andernfalls erfolgt eine zwangsweise Vermarktung durch das Speicherunternehmen. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit wurde auch die Möglichkeit der Einführung eines „Market Makers“ geschaffen. Durch dieses Instrument soll die physische Vorhaltung von Gasmengen zur Bereitstellung von physikalischer Ausgleichsenergie in Speicheranlagen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermöglicht werden. Die Kosten der Vorhaltung werden aus Bundesmitteln gedeckt.
Mit der Einführung „geschützter Gasmengen“ im Zuge der Novellierung des Energielenkungsgesetzes wurde ein Anreiz für (große) Endverbraucher geschaffen, den eigenen Gasbedarf physisch einzuspeichern. Bis zu einem Anteil von 50 % des Gasverbrauchs von Endverbrauchern können im Lenkungsfall vor Enteignungen geschützt werden. Diese Regelung wurde auf drei Jahre befristet. Zudem wurde diese Entschädigungsregelung, die zuvor nur für feste und flüssige Energieträger anwendbar war, auf Elektrizität und Erdgas ausgeweitet.
Aufgrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten drohenden Störung der Energieversorgungslage Österreichs wurde seitens der Bundesregierung die erste Erdgas-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung in den Gesetzwerdungsprozess eingebracht. Entsprechend dieser Verordnung sind Großabnehmer und Fernwärmeunternehmen ab 50 MW angehalten, gegen Ersatz von Vermögensnachteilen ehestmöglich die Voraussetzungen für eine Erdgassubstitution zu schaffen. Energieversorger erhalten aufgrund der aktuellen Marktsituation keinen finanziellen Ersatz. Das Zustandekommen dieser Verordnung scheiterte aufgrund der Verweigerung der 2/3-Mehrheit durch die Oppositionsparteien. Aktuell wird eine Anpassung der Verordnung politisch verhandelt.
Zur Reduzierung der Abhängigkeit von russischem Erdgas, ist am 20. Juli 2022 das Gasdiversifizierungsgesetz (GDG 2022) in Kraft getreten. Für die Diversifizierung des Bezugs von Erdgas sowie für die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger werden in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils jährlich Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR bereitgestellt.
Nach einigen langen Verhandlungen konnten sich Ende Dezember 2022 auch die EU-Energieminister final auf einen Preisdeckel für Gas im Großhandel festlegen. Die Obergrenze von 180 EUR/MWh greift, sobald der Gaspreis drei Werktage über ebenjenem Wert liegt. Zugleich muss der Gaspreis über diese drei Tage hinweg mindestens 35 EUR über dem Preis für Flüssiggas (LNG) auf dem Weltmarkt liegen. Sollte festgestellt werden, dass dadurch LNG-Importe wiederum sinken, soll der Gaspreisdeckel erneut ausgesetzt werden.
Massnahmen zur Abfederung der Teuerung
Im März 2022 wurde vom Nationalrat zur Abfederung der Teuerung aufgrund der gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise ein Energiekostenausgleich beschlossen, der für alle Haushalte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze eine Einmalzahlung in Höhe von 150 EUR vorsieht und über die Lieferanten auszuzahlen ist. Der einmalige Zuschuss zu den Energiekosten ist Teil eines Gesamtpakets, das unter anderem auch die Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrages für das Jahr 2022 sowie einen Teuerungsausgleich für einkommensschwache Haushalte umfasst. Als weitere Entlastungsmaßnahme wurde im April 2022 ein Paket beschlossen, mit dem die Pendlerpauschale befristet bis Juni 2023 um 50 % erhöht und der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht wird. Endkunden sollen mittels Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe wegen der gestiegenen Energiepreise entlastet werden.
Im Juni wurde das dritte Anti-Teuerungspaket beschlossen. Es beinhaltet unter anderem die Verschiebung der Einführung der CO2-Bepreisung von Juli auf Oktober 2022, die einmalige Auszahlung eines Klimabonus für 2022 in Höhe von 500 EUR sowie eine Strompreiskompensation für Unternehmen, damit ein Teil der indirekten CO2-Kosten, die durch die die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen, rückvergütet wird. Weiters enthält das Anti-Teuerungspaket im Rahmen des sogenannten Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes, einen direkten Zuschuss für jene Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Energieintensive Unternehmen sollen für die Kosten von Strom, Erdgas und Treibstoffen im Zeitraum von 1. Feber 2022 bis 30. September 2022 einen Energiekostenzuschuss erhalten. Gefördert werden dabei die Mehrkosten in vier Stufen, in Abhängigkeit von der Betroffenheit des Unternehmens. Pro Unternehmen reichen die Wertgrenzen von 400.000 EUR bis 50 Mio. EUR. Ausgenommen von dem Zuschuss sind Energie produzierende oder Mineralöl verarbeitende Unternehmen, das Bank- und Finanzierungswesen sowie die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.
Zudem wurde aufgrund der aktuellen Energiepreise ein Modell für eine Strompreisgrenze für Haushalte beschlossen, das im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 zur Anwendung kommt (Stromkostenzuschussgesetz). Insgesamt sollen dabei 2.900 kWh Strom/Jahr je Haushaltskunde vom Bund gestützt werden, sobald dieser mehr als 10 Cent/kWh für Strom bezahlt. Sollte der Strompreis eines Haushalts über 40 Cent/kWh steigen, so werden max. 30 Cent/kWh gestützt. Der Stromkostenzuschuss ist mit dem tatsächlichen Verbrauch begrenzt – d. h., bei einem Jahresverbrauch unter 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge. In Haushalten mit mehr als drei Personen ist ein kWh-Zusatzkontingent geplant. Zusätzlich erhalten einkommensschwache Haushalte einen Netzkostenzuschuss.
Gewinnabschöpfung für Energieunternehmen
Zur Abschöpfung der hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise und zur Deckelung der Erlöse von Stromerzeugern, wurde im Dezember 2022 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger beschlossen.
Mit dem Energiekrisenbeitrag-Strom soll der Erlös von Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW mit 140 EUR/MWh gedeckelt werden. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie (Solarthermie und Photovoltaik), Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomassebrennstoffen mit Ausnahme von Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 EUR/MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der Energiekrisenbeitrag-Strom beträgt 90 % der Überschusserlöse und soll von 1. Dezember 2022 bis Ende 2023 gelten.
Mit dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger sollen die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie im Jahr 2023 zusätzlich besteuert werden. Als Vergleichszeitraum wird der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 % über diesem Durchschnitt, so sollen 40 % davon abgeschöpft werden. Zur Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz soll ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 % reduziert.
Senkung des Stromverbrauchs in Spitzenzeiten
Mit dem neuen Stromverbrauchsreduktionsgesetz, das ebenfalls noch im Dezember beschlossen wurde, soll der Stromverbrauch in teuren Spitzenzeiten um durchschnittlich mindestens 5 % gesenkt werden. Den Verbrauch von fossilen Brennstoffen will man so minimieren und das Risiko von Versorgungsengpässen herabsetzen.
Die Spitzenzeiten werden laut Vorschlag von Dezember bis März werktags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 17:00 und 19:00 Uhr liegen und sollen mindestens 10 % aller Stunden des Zeitraums zwischen Dezember und März 2023 entsprechen. Zunächst sollte die Stromverbrauchsreduktion durch freiwillige Energiesparmaßnahmen erreicht werden, wie die Optimierung von Geräten und Nutzerverhalten sowie die Durchführung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in betrieblichen Prozessen.
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, sieht das Gesetz wöchentliche Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen vor. Die teilnahmeberechtigten Unternehmen müssen in der Lage sein, ihren Verbrauch zu prognostizieren, mit einem entsprechenden Messgerät ausgestattet sein und das Ausmaß der tatsächlichen Stromverbrauchsreduktion nachweisen. Zuschlagskriterium wäre der angebotene Preis je Megawattstunde. Eine Vergütung soll nur ausbezahlt werden, wenn die Ausschreibung kausal zu einer zusätzlichen Stromverbrauchsreduktion in den Spitzenzeiten geführt hat. Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz soll mit Ende 2023 wieder außer Kraft treten, wobei eine Verlängerung mittels Verordnung des Energieministeriums möglich wäre.
Nationales Emissionshandelsgesetz
Im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 wurde das Emissionshandelsgesetz erlassen, das eine stufenweise Bepreisung von energiespezifischen Treibhausgasemissionen, die derzeit nicht vom EU-Emissionszertifikathandelssystem umfasst werden, vorsieht. Die Bepreisung ist in drei Phasen geplant: Phase I startet als Fixpreisphase mit 30 bis 35 EUR pro Tonne CO2, Phase II ist ebenfalls eine Fixpreisphase mit 45 bis 55 EUR pro Tonne CO2 und ab Jänner 2026 startet Phase III zu Marktpreisen. Damit soll ein kosteneffektiver Beitrag zur Erreichung der Zielvorgaben im Klimaschutz geleistet und Kostenwahrheit in der Bepreisung von Treibhausgasen hergestellt werden. Das Gesetz ist seit 1. Oktober 2022 anzuwenden.
Erneuerbaren–Ausbau-Gesetz
Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets (EAG-Paket) zu Beginn dieses Jahres wurde das bisherige im Ökostromgesetz 2012 vorgesehene Tarifförderungsmodell mittels langfristiger fixer Einspeisetarife von einem neuen Fördersystem, bestehend aus einem Mix aus einmaligen Investitionszuschüssen und technologiespezifischen Marktprämien, abgelöst. Ziel des EAG ist es, den Stromverbrauch in Österreich bis 2030 zu 100 % (bilanziell) aus erneuerbaren Energien zu decken und die Ökostromproduktion um 27 TWh zu steigern, von denen 11 TWh auf die Photovoltaik, 10 TWh auf die Windenergie, 5 TWh auf die Wasserkraft und 1 TWh auf Strom aus Biomasse entfallen.
Die wesentlichsten Verordnungen zum EAG, die Investitionszuschüsseverordnung sowie die Marktprämienverordnung, sind im April und Oktober 2022 in Kraft getreten. Durch die Marktprämien-Verordnung werden finanzielle Zuschüsse für den Betrieb größerer erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen im Falle zu niedriger Marktpreise gewährt. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von je 700 MW Photovoltaik, 390 MW (2022) bzw. 400 MW (2023) Windkraft, je 15 MW Biomasse und 90 MW Wasserkraft (2022) bzw. 170 MW (2023) und je 1,5 MW Biogas zur Stromerzeugung zur Verfügung.
Mit der EAG-Novelle vom Oktober 2022 wurde die Frist zur Fertigstellung von PV-Anlagen verlängert und für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWp) Erleichterungen geschaffen, da diese Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft. Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWp) sollen auch für Anlagen der Kategorie B (10 bis 20 kWp) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWp für diese Kategorie festgelegt werden.
Mit der im Dezember 2022 beschlossenen Novelle wurde unter anderem die Erneuerbaren-Förderpauschale für 2023 ausgesetzt und eine Reihe von weiteren Vereinfachungen und Anpassungen vorgenommen. Für Wasserkraftanlagen wurde bei der Festlegung des anzulegenden Wertes eine weitere Differenzierungsmöglichkeit nach Anlagentyp sowie nach der Engpassleistung ermöglicht, damit die Treffsicherheit der Marktprämienförderung erhöht wird.
Weitere wichtige Gesetzesvorhaben für die Energiewende stehen aber noch bevor, wie das Energieeffizienzgesetz, die UVP-Gesetzesnovelle, das Klimaschutzgesetz oder auch das „Erneuerbaren-Wärme-Gesetz“, das die Dekarbonisierung der Raumwärme bis zum Jahr 2040 und damit einen Stufenplan des „Phase-outs“ von Öl, Erdgas und Kohle im Gebäudesektor regelt.
Erneuerbare Wärme
Zur Dekarbonisierung des Wärmesektors bis 2040 muss die Verbrennung von Heizöl, Kohle und Erdgas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte weitestgehend eingestellt und die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)“ sieht daher in einem Stufenplan das „Phase-out“ von Öl, Gas und Kohle im Gebäudesektor vor, mit dem Ziel, dass ab 2035 keine Anlagen mehr zum Einsatz von flüssigen fossilen oder festen fossilen Brennstoffen sowie ab 2040 keine Anlagen zum Einsatz von gasförmigen fossilen Brennstoffen in Betrieb sind. Das EWG befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung, nachdem die Regierungsvorlage Anfang November 2022 im Ministerrat beschlossen und im Nationalrat zur Beschlussfassung eingebracht wurde.
Energieeffizienzgesetz
Ein wirksames Energieeffizienzgesetz soll – entsprechend dem europäischen Grundsatz „Energy Efficiency First“ – dazu beitragen, dass Österreich – unter Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung – bis 2050 mit deutlich weniger Energieverbrauch auskommt und die Energiewende natur-verträglich gelingen kann. Das neue Energieeffizienzgesetz soll (entsprechend einem geleakten Entwurf) an der bisherigen Systematik festhalten und weiterhin einen Mix aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem für Energielieferanten vorschreiben. Neu hinzukommen soll die Möglichkeit für Energielieferanten, anstelle der Setzung von Effizienzmaßnahmen einen finanziellen Beitrag in einen Energieeffizienzfonds einzuzahlen. Mit den Mitteln des Energieeffizienzfonds sollen wiederum Effizienzmaßnahmen finanziert werden.
Klimaschutzgesetz
Das aktuell gültige Klimaschutzgesetz ist mit 31. Dezember 2020 befristet und muss daher neu erlassen werden. Mit dem Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes (entsprechend einem geleakten Entwurf) wird die Treibhausgasreduktionsverpflichtung für Österreich auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt und ein Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die grundsätzliche Systematik des Gesetzes wird damit – bei gleichzeitiger Optimierung einzelner Bestimmungen – beibehalten.
Novelle des Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetzes
Die geplante UVP-Novelle dient der dringend erforderlichen Straffung der Genehmigungsverfahren für die Infrastrukturen für die Energiewende. Vorgesehen ist insbesondere eine Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch die Festlegung des hohen öffentlichen Interesses, den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, die Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbildes sowie die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen. Kritisch zu sehen sind die im Gesetz vorgesehenen zusätzlichen UVP-Tatbestände für Wasserkraftwerke in bestimmten Gebieten. Die Begutachtung der UVP-Novelle wurde im Herbst 2022 abgeschlossen, der Beschluss einer Regierungsvorlage ist noch ausständig.
Strom-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – Novelle 2022
Mit 1. Jänner 2022 trat auf Basis der 4. Regulierungsperiode Strom (2019–2023) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018 – Novelle 2022) in Kraft. Für Kunden der Kärnten Netz bedeutet das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 7,7 % netto.
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 – Novelle 2022
Ebenfalls mit 1. Jänner 2022 trat auf Basis der 3. Regulierungsperiode Gas (2018–2022) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013 – Novelle 2022) in Kraft. Für Kunden der KNG bedeutet das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 0,3 % netto.
Ökostromförderbeitrags-
verordnung 2021
Auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 trat mit 1. Jänner 2021 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2021 in Kraft. Darin wurden die Ökostromförderbeiträge nach Netzebenen und Netzentgeltkomponenten (Netznutzungsentgelt für Leistung und für Arbeit sowie Netzverlustentgelt) für das Kalenderjahr 2021 neu festgelegt. Diese müssen von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern entrichtet werden.
Rechtsunsicherheit
bei Preisanpassungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konfrontierte mehrere Energieversorgungsunternehmen mit legistischen Grundsatzfragen hinsichtlich der Anwendbarkeit von Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Mit der letzten Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) wurde nunmehr ein Passus in das Gesetz aufgenommen, der Preisanpassungen grundsätzlich rechtlich ermöglicht. Ob damit tatsächlich mehr Rechtssicherheit gegeben ist, ist angesichts der jüngsten gerichtlichen Entscheidung (Handelsgericht Wien in Sachen Verbund-Preisanpassung) jedoch fraglich.
Kärntner Biomasseförderungsgesetz
Um im Interesse der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und der Versorgungssicherheit den Fortbestand von Ökostromanlagen auf Basis von fester Biomasse und Abfall mit hohem biogenem Anteil sicherzustellen, setzte man das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz in Kraft. Zur Abdeckung der Mehraufwendungen wurde im Berichtsjahr 2021 von allen in Kärnten an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern ein Zuschlag in Höhe von 31,47 % zu den in § 2 der Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 festgelegten Beträgen eingehoben.

Geschäftssegmente
Energie
Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich ist das Unternehmen im Geschäftsfeld Windkraft tätig und realisiert selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik. Nach dem Markteintritt in Frankreich und Portugal im Vorjahr konnte der Kelag-Konzern im Jahr 2022 seinen geografischen Fußabdruck erweitern und erreichte die Markterschließung in Spanien. Damit umfasst das Erzeugungsportfolio in Westeuropa anteilig 63 MW installierte Leistung und eine Jahreserzeugung von rd. 170 Mio. kWh aus Wasser- und Windkraft.
Deine Energie
ist unsere Natur.
Mit insgesamt 133 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,5 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,3 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Wasserkraft
Kraftwerk Forstsee
Das Kraftwerk Forstsee ist das erste Pumpspeicherkraftwerk der Kelag und dient als Schau-Kraftwerk. Es liefert jährlich rd. 3 GWh elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rd. 4,7 Mio. m³ kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. In den Jahren 2020 bis 2023 werden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen beim Kraftwerk und Speicher Forstsee umgesetzt. Sowohl die Sanierung der Bauwerke im Speicher als auch die Revisionsarbeiten und Automatisierungsmaßnahmen des Maschinensatzes konnten bereits abgeschlossen werden. Mit der Erneuerung der Hangrohrleitung wurde im September 2022 begonnen – 2023 soll die Erneuerung abgeschlossen werden.
Kraftwerk Waidisch
Im August 2022 wurde das Kraftwerk Waidisch außer Betrieb genommen und mit der Generalsanierung und Effizienzsteigerung der Kraftwerksausrüstung (Maschinensatz, Leit- und Sekundärtechnik) begonnen, die von notwendigen baulichen Adaptierungsmaßnahmen begleitet wurden. Ab September 2022 erfolgte die Montage des neuen Maschinensatzes inkl. Sekundärtechnik. Die Wiederinbetriebnahme (Beginn des Probebetriebs) erfolgte im Dezember 2022. Die Erzeugung des Kraftwerks Waidisch wird durch die umgesetzten Maßnahmen um rd. 2,1 GWh (+ 19 %) gesteigert.
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser in der Nacht von 28. auf 29. Juni 2022 schwer beschädigt. Aufgrund der hohen Wasser- und Sedimentfracht entstanden massive Schäden am Kraftwerksgebäude, am Triebwassersystem und an den Wasserfassungen. Unmittelbar nach der Evaluierung der Schäden wurde mit den Aufräumarbeiten begonnen, die noch im Jahr 2022 abgeschlossen wurden. Parallel dazu wurde mit den Planungsarbeiten zur Wiederherstellung der Anlage begonnen.
Schwallausgleichsspeicher/
Schwallausgleichskraftwerk Möll
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die einzelnen Mitgliedstaaten vor und trat im Jahr 2000 in Kraft. Durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 i. d.  g.  F.) im Jahr 2003 erfolgte die Überführung in nationales Recht. Ziel ist eine systematische Verbesserung und jedenfalls keine weitere Verschlechterung des Zustands aller Gewässer.
Zur Verwirklichung dieser Ziele hat das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen, wobei die Umsetzung der Maßnahmen in drei Perioden erfolgt. In der Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III (NGP III) ist eine zentrale Zielsetzung die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern. Bis 2025 sollen an den betroffenen Abschnitten Machbarkeitsstudien zur Schwall-Sunk-Sanierung durchgeführt werden. Die Schwall-Sunk-Belastung ist bei den Kelag-Kraftwerken Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau relevant.
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebes der Kraftwerksgruppe Fragant durch Schwall-Sunk-Vorgaben abzuwehren, wurden an der Möll die Projekte Schwallausgleichsspeicher und Schwallausgleichskraftwerk untersucht. Dazu wurde nach internationaler Markterkundung und Ausschreibung ein externes Ingenieurbüro mit Machbarkeitsstudien samt Kostenschätzungen beauftragt. Als Ergebnis wurde die weitere Projektentwicklung eines Schwallausgleichskraftwerkes festgelegt. Wesentlicher Teil der Projektentwicklung ist der Dialog mit möglichst vielen von diesem Projekt betroffenen Stakeholdern.
Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte
Im Geschäftsjahr 2022 wurden an mehreren Speichersystemen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt sowie diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt:
  • • Im Rahmen der Talsperrenüberwachung wurden im Mai 2022 Veränderungen in der linken Bergflanke der Sperre Freibach festgestellt. Seitdem wird der Speicher mit eingeschränktem Stauziel (sieben Meter unter Vollstau) betrieben. Bis September 2022 wurden schrittweise Erkundungsmaßnahmen durchgeführt, darauf aufbauend wird aktuell ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Die Maßnahmen werden in den Geschäftsjahren 2023/24 umgesetzt.
  • • Der Feistritzbachdamm (Speicher Soboth) des Kraftwerks Koralpe verfügt über einen innenliegenden Asphaltdichtkern. Aufgrund von Veränderungen bei den sperrenluftseitigen Grundwasserständen wurden im Jahr 2022 abschnittsweise Injektionsmaßnahmen zur Verbesserung des Dichtschirms unterhalb der Herdmauer durchgeführt. Die Injektionsmaßnahmen erfolgten in Abstimmung mit den Sachverständigen der Staubeckenkommission und konnten im Oktober 2022 abgeschlossen werden.
  • • Die 1956 errichtete Wehranlage Weißensee wurde im Jahr 2022 aufgrund von Umläufigkeiten im Untergrundbereich saniert. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde die Untergrundabdichtung in Form von Spundwandbohlen neu hergestellt, die gesamte Anlage nach den Anforderungen der österreichischen Staubeckenkommission adaptiert und eine Fischaufstiegshilfe errichtet. Die Bauarbeiten wurden im April 2022 begonnen und konnten im Oktober 2022 abgeschlossen werden.
Wasser ist die zentrale Kraft der Energiewende.
Wasserkraft International
International verfolgt der Kelag-Konzern im Bereich Wasserkraft eine selektive Wachstumsstrategie und ist mittlerweile in den Ländern Bosnien, Kosovo, Montenegro und Serbien (jeweils über die Interenergo mit Hauptsitz in Slowenien) sowie in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien (jeweils direkt über die Kelag International) tätig. Aktuell verfügt der Kelag-Konzern in den zuvor genannten Ländern über insgesamt 35 Wasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 128 MW und einer Jahreserzeugung von rd. 271 GWh im Regeljahr.
Frankreich
Mit dem Erwerb eines Kleinwasserkraftwerkportfolios Ende April 2021 erfolgte der Markteintritt in Frankreich. Die zwölf darin enthaltenen und bereits in Betrieb befindlichen Laufwasserkraftwerke tragen mit einer Gesamtleistung von rd. 35 MW und einer Jahresproduktion von rd. 104 GWh zum Jahresergebnis 2022 bei.
Italien
Durch die Übernahme des Wasserkraftportfolios Belluno in Norditalien erfolgte bereits Ende 2019 der Markteintritt in Italien. Die Fertigstellung der Bauarbeiten für die Errichtung des Kleinwasserkraftwerkes Fiorentina 2 soll im ersten Halbjahr 2023 erfolgen, dadurch wird die Stromproduktion in Italien um 12 GWh erhöht. Weitere Projekte auf Basis von Kleinwasserkraft befinden sich aktuell in Evaluierung.
Kosovo
Im Oktober 2021 wurden die Laufkraftwerke Belaje und Decan aufgrund offener Fragen zur Genehmigungslage und einer einstweiligen Verfügung vorläufig vom Netz genommen. Im November 2022 wurde die Entscheidung des Verfassungsgerichts hinsichtlich der Berufung gegen die einstweilige Verfügung veröffentlicht, in der der Argumentation der Kelkos, einer Enkeltochter der Kelag International, zu 100 % entsprochen wurde. Damit wurden alle bereits erhaltenen Genehmigungen für die Kraftwerke Decan und Belaje erneut wirksam und die Kraftwerke konnten wieder in Betrieb gehen. Auch für das Kraftwerk Lumbardhi I wurde im November 2022 eine Genehmigung seitens des Umweltministeriums ausgestellt, durch die der weitere Betrieb des Kraftwerks gesichert wurde. Um auch die entsprechenden Genehmigungen für das Kraftwerk Lumbardhi II wieder zu erhalten, werden aktuell unabhängige Analysen betreffend Restwassermengen und Fischaufstiegshilfen durchgeführt, um entsprechende Rekultivierungsmaßnahmen durchführen zu können. Im Jänner 2023 setzte der Oberste Gerichtshof des Kosovo die einstweilige Verfügung erneut in Kraft. Dies führte zur sofortigen Einstellung des Betriebes der beiden Kraftwerke Belaje und Decan. Gegen die einstweilige Verfügung wurde erneut Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, welche derzeit anhängig ist. Der Fortbetrieb des Kraftwerks Lumbardhi I ist davon nicht betroffen.
Portugal
Im September 2021 konnte mit der anteiligen Übernahme von sieben Wasserkraftwerken und drei Kleinwindparks in Portugal ein weiterer Markt erschlossen werden. Die Wasserkraftwerke erzeugen mit einer Gesamtleistung von rd. 27,5 MW jährlich rd. 71 GWh.
Spanien
Ein weiterer Meilenstein in der Verfolgung der selektiven Wachstumsstrategie der Kelag ist die Markterschließung in Spanien. Im Juni 2022 wurde ein Portfolio von vier Wasserkraftwerken in den Kelag-Konzern integriert. Dadurch können zusätzliche 19 GWh an erneuerbarer Energie mit einer Gesamtleistung von 12 MW produziert werden.
Windkraft
Die Kelag betreibt mit ihren Tochterunternehmen zwölf Windkraftanlagen im Burgenland, 19 Windkraftanlagen nahe der Schwarzmeerküste in Rumänien und Bulgarien sowie zwei Windparks in Kroatien.
Die Gesamtkapazität von rd. 87 MW erlaubt eine durchschnittliche Jahresproduktion von rd. 211 GWh. Das Geschäftsfeld verfolgt konsequent den weiteren Ausbau der Produktion von Energie aus Windkraftanlagen und arbeitet stetig an weiteren Projekten insbesondere in Kärnten, im Burgenland, in Nordmazedonien, Bosnien und Kroatien.
Photovoltaik
Die Kelag betreibt im Inland 15 eigene PV-Dachanlagen mit einer Leistung von 2.235 kWp. Auf Kelag-Gebäuden befinden sich derzeit zudem weitere sechs Aufdachanlagen mit einer Leistung von rd. 570 kWp in Umsetzung.
Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft und entsprechende Grundstücke werden gesichert und bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht. Derzeit befinden sich rd. 34 MWp im Widmungsverfahren.
Im Jahr 2021 erfolgte die Umwidmung des Projektstandortes Kirchengasse in Grünland für Photovoltaikanlagen im Ausmaß von rd. 50.000 m2. Der Baubeginn erfolgt im Sommer 2022. Im Zuge der Errichtungsarbeiten werden 7.700 PV-Module verbaut, was einer Gesamtleistung von rd. 4,2 MWp entspricht. Die Anbindung an das Netz der Energie Klagenfurt erfolgt über eine 20-kV-Übergabestation. Zusätzlich wird ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Biodiversität am Standort umgesetzt. Dabei werden auf der „Sonnen.Wiese“ Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung des Bodens, der Flora und der Fauna durchgeführt und mit einem Monitoringkonzept begleitet.
Die Kraft der Sonne zu nutzen ist für uns der
logische Weg in eine nachhaltige Energiezukunft.
In Slowenien befinden sich bereits einige kleinere PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rd. 3 MWp in Betrieb. Der im Jahr 2020 erworbene Solarpark Tessera in der Nähe von Venedig mit einer installierten Leistung von rd. 1 MWp war ein weiterer wichtiger Schritt für PV-Aktivitäten im Ausland. Für zwei weitere PV-Projekte in den Regionen Friaul-Julischm Venetien sowie im Veneto mit einer Leistung von insgesamt rd. 17 MWp wurden im Geschäftsjahr 2022 die entsprechenden Baubescheide erhalten. Mit dem Bau der Anlagen wird im ersten Halbjahr 2023 begonnen. Weitere PV-Freiflächenprojekte werden derzeit in Italien, Kroatien, Bosnien, Serbien und Nordmazedonien entwickelt.
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Erzeugungsportfolio im Ausland
Energiehandel
Die Energiehandelsaktivitäten der Kelag finden ihren Ausgangspunkt in der Bewirtschaftung der Eigenerzeugung und der Beschaffung der Vertriebsmengen für die im Wesentlichen relevanten Commodities Strom und Erdgas. Zur Erhöhung der Planungs- wie auch Ergebnisstabilität verfolgt die Kelag eine langfristige Vermarktungs- und Beschaffungsstrategie, wodurch die korrespondierenden Mengen schrittweise für die Folgejahre vermarktet bzw. beschafft werden. Neben der Präsenz auf den Handelsmärkten ist hierfür die Existenz einer modernen Infrastruktur zur Bewirtschaftung der diversifizierten Portfolios notwendig. Insbesondere die Weiterentwicklung des Energiesystems betreffend die Entwicklungsthemen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung und die damit einhergehende Intensivierung des Ausbaus erneuerbarer Energien führen zu steigenden Herausforderungen im operativen Betrieb gemäß einer sich erhöhenden Flexibilität und Variabilität der Erzeugungs- und Absatzmengen.
In Bezug auf die Bewirtschaftung der Stromeigenerzeugung wird das Ziel verfolgt, die eigenen Kraftwerke bestmöglich auf den relevanten Märkten einzusetzen. Die Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung der eigenen Portfolios liefert die beständige Weiterentwicklung der internen Prozesse hinsichtlich des Einsatzes der flexiblen Erzeugungseinheiten sowie der klare Fokus auf Marktanalysen, damit neue Entwicklungen im Marktumfeld stets zeitnah und adäquat berücksichtigt werden. Die energiewirtschaftlichen Aktivitäten der Kelag sind auch von bilateralen Strombezugsverträgen geprägt. Mithilfe von Verträgen mit eigenständigen Stromproduzenten (Independet Power Producers, IPPs) ermöglicht die Kelag Dritten die wirtschaftliche Vermarktung ihrer Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen. Eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der Handelstätigkeit für das Commodity Erdgas, insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit für Endkunden, haben langfristige Speicherverträge, die die Kelag bis zum Jahr 2027 kontrahiert hat. Im Rahmen der angespannten Energiemärkte im Geschäftsjahr 2022 konnte die Kelag ihre Nutzungsrechte für Speicherkapazitäten erweitern. Auch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen wird durch den Energiehandel der Kelag in enger Abstimmung mit den Vertriebseinheiten durchgeführt. Darüber hinaus ist die Interenergo im Stromhandel im CEE- und SEE-Raum aktiv, wobei der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten insbesondere auf dem grenzüberschreitenden Handel und der Lieferung von Energie liegt. Um Energie in den entsprechenden Ländern bereitstellen zu können, organisiert die Interenergo länderübergreifende Lieferungen unter Nutzung physikalischer Übertragungsrechte. Dabei übernimmt sie eine Vermittlungs- und Ausgleichsfunktion in weniger entwickelten Strommärkten und zwischen den Ländern in der Region. Als aktuell wachsendes Geschäftsmodell hat auch die Interenergo damit begonnen, Verträge mit IPPs in ihren Kernmärkten abzuschließen.
Vertrieb (B2C)
Im Privat- und Gewerbekundensektor erfolgte aufgrund des enormen Preisanstiegs an den Großhandelsmärkten eine kontinuierliche Anpassung der Tarife für Neukunden. Die Akquise blieb vorerst ausschließlich auf Kärnten beschränkt und das Vertriebspartnergeschäft wurde, mit Ausnahme der strategischen Immobilienpartner, ausgesetzt. Im Rahmen der Erdgasproduktumstellung wurde Kelag-Bestandskunden ein neuer Tarif angeboten und der bestehende Liefervertrag gekündigt. Durch eine mehrstufige Kampagne per Post, E-Mail und Telefon konnte unter den Kärntner Kunden eine Zustimmungsrate von über 95 % erzielt werden. Auch die überwiegende Mehrheit der Kärntner Gemeinden wird in Zukunft von der Kelag mit elektrischer Energie versorgt werden, wobei sich 40 Gemeinden ab 2023 für das neue marktnahe Preismodell entschieden haben.
Nach der Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs über unzulässige Preisanpassungsregeln in früheren Allgemeinen Bedingungen hat die Kelag – wie auch andere Energieversorgungsunternehmen – einen Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geschlossen. Dieser beinhaltet die Rückerstattung der Mehrkosten aus der Preisanpassung vom 1. September 2019 an jene Kunden, die sich bis 31.Dezember 2022 über die VKI-Plattform angemeldet haben und als anspruchsberechtigt eingestuft wurden. Dabei war die Kelag stets auf eine Lösung zugunsten der Kunden bedacht. Die VKI-Anmeldeplattform wurde gemäß der Vereinbarung mit dem VKI mit 31. Dezember 2022 geschlossen. In den aktuellen Allgemeinen Bedingungen wurden die strittigen Klauseln ordnungsgemäß bereinigt.
Beim Grundversorgungstarif hat sich die Kelag dazu entschlossen, bis zur rechtlichen Klärung der gesetzlichen Grundlagen (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz sowie Gaswirtschaftsgesetz) jenen Kunden, die einen entsprechenden Antrag stellen, ab 1. Dezember 2022 den Zugang zur Grundversorgung präjudiziell zu ermöglichen.
Mit Blick auf Materialverfügbarkeiten, Montagekapazitäten sowie eine sehr starke Nachfrage bei PV-Anlagen und Wärmepumpenheizungen im Privatsegment zeigte sich die Marktsituation im Bereich Energy+ im Geschäftsjahr 2022 unverändert als Herausforderung. Der Ausbau des Partnernetzwerkes im Geschäftsfeld Wärmepumpe wurde weiter vorangetrieben. Darüber hinaus gewann das Thema Energiegemeinschaften weiter an Dynamik. Die Kelag konnte sich im Rahmen ausgewählter Pilotprojekte als kompetenter Lösungsanbieter etablieren.
Internationale Energiedienst-
leistungen
Das internationale Angebot im Bereich Energiedienstleistungen wird konsequent weiter ausgebaut: zum einen durch laufende Akquisitionen über die Interenergo und zum anderen durch den kontinuierlichen Ausbau des Produktionsumfelds bei Bau und Betrieb von Heizwerken und Fernwärme-
netzen. Die derzeit installierte Leistung von rd. 18 MW und die damit verbundene durchschnittliche Jahresproduktion von rd. 18 GWh bilden die Basis des weiteren Ausbaus der „Energy Services“. Neben dem Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen umfasst dieser Geschäftszweig im internationalen Segment auch Energiedienstleistungen, wie den Bau und Betrieb von Solardachanlagen und öffentlichen Beleuchtungskonzepten und den Betrieb von Kraftwärmekopplungen für Unternehmen und deren Produktion – mittlerweile auch in Slowenien und Nordmazedonien. Im Geschäftsjahr 2022 konnte eine Produktionsmenge von rd. 30 GWh erzielt werden (inkl. Kraftwärmekopplung, Solardachanlagen). Akquisitionstechnisch findet eine starke Verlagerung zu Solaraufdachanlagen, öffentlicher Beleuchtung sowie Carportsolaranlagen für Gewerbekunden und Gemeinden – regional auch in Kroatien und Serbien – statt.
Netz
Strom- und Erdgasnetz
Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige
Netzinfrastruktur ist essenziell für Bevölkerung und Wirtschaft. Als Verteilernetzbetreiber sorgt die Kelag-Tochter Kärnten Netz für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung aller Kunden in Kärnten. Sie stellt die Strom- und Erdgasnetzinfrastruktur rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung und gewährleistet damit die Aufrechterhaltung eines diskriminierungsfreien und wettbewerbsfähigen Energiemarktes.
Deine Energie
ist unsere Verantwortung.
Zu den Hauptaufgaben der Kärnten Netz zählen die Planung, der bedarfsorientierte Ausbau, der Betrieb und die Instandhaltung des von der Muttergesellschaft Kelag gepachteten Strom- und Erdgasnetzes sowie ein effizientes Entstörungsmanagement. Mit der Bereitstellung zuverlässiger Netz-
infrastruktur und durch die Einbindung von erneuerbaren Energien leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Kärnten. Smart Metering und ein effizientes Datenmanagement bilden die nachhaltige Basis für das Energiesystem der Zukunft.
Investitionen in die Versorgungsqualität
Um die Versorgung der Netzkunden weiterhin in gewohnter Qualität zu gewährleisten, den Wirtschaftsstandort Kärnten zu stärken und die Energiewende in der Region voranzutreiben, setzte die Kärnten Netz im Jahr 2022 ein umfangreiches Investitions- und Instandhaltungsprogramm um. Investitionsschwerpunkte bildeten die Erneuerungsarbeiten in den Umspann- und Schaltwerken, wobei jene im Umspannwerk Klagenfurt hervorzuheben sind. Weitere Haupttreiber des Investitionsprogramms waren Großprojekte im Bereich der Umspannanlagen, der Netzausbau im Mittel- und Niederspannungsnetz sowie die gesetzlich vorgegebene Einführung der Smart Meter.
Projekt Umspannwerk Klagenfurt
Alters- und zustandsbedingt sowie zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Großraum Klagenfurt und des südlichen Wörtherseeraumes muss das Umspannwerk Klagenfurt, das bereits im Jahr 1959 in Betrieb genommen wurde, auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Mit seinem hohen Strombedarf zählt der Großraum Klagenfurt zu einem wesentlichen Lastschwerpunkt im Stromnetz des Bundeslandes Kärnten. Mit einer Vielzahl an eingebundenen 110-kV-Leitungen ist das Umspannwerk einer der bedeutendsten zentralen Netzknoten im Verteilernetz der Kärnten Netz.
Die netztechnischen Maßnahmen umfassen die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit einer 20-kV-Innenraumschaltanlage sowie die Erneuerung der bestehenden 110-kV-Freiluftschaltanlage und die Adaptierung der bestehenden 110-kV-Leitungseinbindungen. Die im Jahr 2021 begonnenen Arbeiten wurden im Berichtsjahr fortgesetzt und sollen bis 2023 abgeschlossen werden.
Smart Metering
Die flächendeckende Einführung von Smart Metern wurde im Geschäftsjahr 2022 planmäßig fortgesetzt. Mit rd. 244.000 installierten Smart Metern sind mittlerweile rd. 78 % der Netzkunden mit einem Zähler der neuesten Generation ausgestattet. Mehr als 40.000 Kunden haben sich bereits für die Erfassung der Viertelstunden-Messwerte angemeldet. Erweiterungen im Meter-Data-Management-System wurden im Hinblick auf neue Anforderungen am Energiemarkt (z. B. im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes) beauftragt und werden zeitnah umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 wird die Kärnten Netz den Smart-Meter-Roll-out konsequent fortführen und verstärkt in die Verbesserung der Kommunikationsinfrastruktur investieren.
GreenSwitch-Projekt
Ein Konsortium aus Unternehmen aus Slowenien (ELES, Elektro Celje, Elektro Gorenjska, Elektro Ljubljana, GEN-I), Österreich (Kärnten Netz) und Kroatien (HOPS, HEP ODS, HEP) hat ein gemeinsames Projekt ins Leben gerufen, das die Nutzung der bestehenden Strominfrastrukturen optimieren und die Integration neuer Technologien sowie fortschrittlicher Funktionalitäten in die Übertragungs- und Verteilernetze ermöglichen soll. Im Rahmen einer Projektlaufzeit von sechs Jahren (2023–2028) beabsichtigen die Partner, rd. 200 Mio. EUR in die primäre Infrastruktur und verschiedene Technologien, Plattformen und Funktionalitäten zu investieren. Dabei beteiligt sich die Kärnten Netz mit einem Anteil von rd. 50 Mio. EUR. Ziel ist es, eine höhere Einbindung erneuerbarer Energieträger in die
Netzinfrastruktur zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Im April 2022 hat das Projekt den PCI-Status erhalten und um europäische Fördermittel (CEF-Förderung – bis zu 50 % der Investitionskosten) angesucht. Zusammen mit sieben weiteren PCI-Projekten erhielt GreenSwitch im Dezember 2022 die Förderzusage seitens der EU-Förderinstitution CINEA. Die Kärnten Netz als Projektpartner strebt die Unterfertigung des sogenannten Grant Agreement im ersten Quartal 2023 an.
Krisenübung Combined Success 2022
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Übung „Combined Success“ des Landes Kärnten wurde eine Energiemangellage mit Energielenkung bis hin zu einem Blackout simuliert, damit man bestmöglich für einen eventuellen Ernstfall vorbereitet ist und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen verantwortlichen Institutionen und Einsatzorganisationen übt. Zu diesem Zweck wurde der Landeskrisenstab einberufen, in dem alle Einsatzorganisationen sowie die Kärnten Netz vertreten sind. Durch die Übung können Problemfelder aufgezeigt und Abläufe verbessert werden. Die Kärnten Netz wäre im Falle einer Energiemangellage für die technische Umsetzung einer Energielenkung in Kärnten zuständig.
Wärme und Grosskunden
Wärme, B2B Strom/Gas, Energiedienstleistungen
Das Segment Wärme und Großkunden wird im Kelag-Konzern durch mehrere Gesellschaften repräsentiert. Neben der Kelag Energie & Wärme und ihren Beteiligungen ist auch die Kärntner Restmüllverwertung dem Geschäftsfeld Wärme zugeordnet. Darüber hinaus ist das Unternehmen auch mit einer Gesellschaft in der Tschechischen Republik vertreten. Die Kelag Energie & Wärme ist das größte überregional tätige Wärmedienstleistungsunternehmen in Österreich und betreibt 83 Fernwärmenetze sowie rd. 870 Heizzentralen.
Der Fokus der unternehmerischen Tätigkeit liegt auf der nachhaltigen und umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Prozessenergie sowie dem Strom- und Erdgasvertrieb an Individualkunden in Österreich. Das Leistungsspektrum umfasst die Bereitstellung von Heizungs- und Prozessenergie sowie die Erbringung von Dienstleistungen wie die Betriebsführung von Heizzentralen. Die an die Kunden abgegebene Wärme wird in erster Linie durch Einsatz industrieller Abwärme und Biomasse erzeugt. In diesem Bereich ist die Kelag Energie & Wärme österreichweit führend. Es werden bereits mehr als 2/3 der benötigten Wärme auf Basis von erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme generiert. Nur wo industrielle Abwärme nicht genutzt werden kann und die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse nicht möglich ist, wird Erdgas eingesetzt. Aufgrund bereits umgesetzter bzw. in Diskussion befindlicher Gesetze (u. a. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie Erneuerbare-Wärme-Gesetz) plant die Kelag Energie & Wärme, den regenerativen Anteil bis zum Jahr 2040 auf rd. 90 % zu steigern. Durch die Gesetzgebung ist eine deutlich gestiegene Kundennachfrage nach Fernwärmeanschlüssen feststellbar.
Der Hauptschwerpunkt der Kelag Energie & Wärme besteht einerseits in der Errichtung neuer Fernwärmesysteme und andererseits in der kontinuierlichen Verdichtung bestehender Fernwärmenetze zur Versorgung neuer Wärmekunden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Effizienzsteigerungen bei bereits in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen gelegt. Intelligente Anlagen- und Fernwärmenetzsteuerungen gewährleisten einen effizienten Anlagen- und Ressourceneinsatz und tragen damit zu einer größtmöglichen Schonung der Umwelt bei. Darüber hinaus weisen die Anlagen aufgrund des verminderten Brennstoffeinsatzes hohe Wirkungsgrade bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung auf. Zur Zählerauslesung setzt das Unternehmen vermehrt auf den Einsatz der LoRaWAN-Technologie, um einerseits Zählerwerte zeitnah zur Verfügung zu haben und andererseits auch Informationen zur Wirkungsgradsteigerung zu erhalten.
Deine Energie
ist unsere Leidenschaft.
Im Fernwärmesystem Friesach wurde bereits Ende 2021 eine Solarthermieanlage in Betrieb genommen. Im Geschäftsjahr 2022 konnte die aus der Anlage gewonnene nachhaltige Wärme erstmalig im Fernwärmenetz genutzt werden. Dadurch konnten rd. 10 % des Primärenergieeinsatzes aus Heizöl und Biomasse substituiert werden.
Im Fernwärmenetz Villach liegt der Anteil fossiler Energieträger aufgrund der gestiegenen Kundennachfrage bei rd. 20 %. Zur Stärkung des nachhaltigen Wachstums und weiteren Versorgung der Kunden mit regenerativer Wärme ist die Errichtung eines zusätzlichen Biomassekessels geplant, der im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden soll.
In Vorarlberg ist die Errichtung eines neuen Fernwärmesystems geplant. Die Projektierungsphase wurde 2022 abgeschlossen und mit der Generierung von Wärmelieferverträgen begonnen. Der Abschluss entsprechender Kundenverträge sollte im zweiten Quartal 2023 so weit fortgeschritten sein, dass mit der Umsetzung des Projektes (u. a. Ausschreibung, Vergabe, Baubeginn) begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme des neuen Fernwärmesystems ist für Ende 2024 geplant.
Im Geschäftsjahr 2022 konnte die abgesetzte Wärmemenge des Vorjahres nicht erreicht werden. Die Begründung liegt hier in den um rd. 10 % niedrigeren Heizgrattagen im Vergleich zum Vorjahr. Die abgesetzte Wärmemenge betrug im Geschäftsjahr 2022 rd. 1,95 GWh.
Seit 2018 verantwortet die Kelag Energie & Wärme auch den Strom- und Erdgasvertrieb der Kelag für den B2B-Bereich (Individualkunden). In diesem Geschäftsfeld wurden im Jahr 2022 rd. 2,5 TWh Strom und rd. 1,0 TWh Erdgas an die Kunden geliefert. Die Preisentwicklungen bei Strom und Erdgas haben im Vorjahresvergleich zu einer deutlichen Umsatzsteigerung geführt. Im aktuellen energiewirtschaftlichen Umfeld ist weiterhin mit starken Mengen- und Preisverwerfungen zu rechnen. Durch entsprechende Vertragsgestaltung wird das Risiko für die Kelag Energie & Wärme minimiert. Perspektivisch wird beim Stromvertrieb mit steigenden Absatzmengen, beim Erdgasvertrieb allerdings mit sinkenden Absatzmengen gerechnet.
Sonstiges und Beteiligungen
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird das Ergebnis nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zur Gänze zugerechnet.
Glasfaserausbau
Die Kelag ist kärntenweit der einzige Anbieter, der Haushalten und Unternehmen Internetinfrastruktur zu 100 % Prozent auf Glasfaserbasis zur Verfügung stellt. Im Geschäftsjahr 2022 waren rd. 70 Kärntner Gemeinden und über 400 Businesskunden an das Glasfaserinternet der Kelag angeschlossen. Des Weiteren haben über 5.000 Haushalte einen Glasfaserinternetanschluss bei der Kelag bestellt.
Neben Projektumsetzungen in Kooperation mit dem Land Kärnten und der Breitbandinitiative Kärnten (BIK) in Bad Bleiberg, Nötsch, Hermagor, Kötschach-Mauthen, Oberdrauburg, Irschen und Lavamünd ist die Kelag in zahlreichen weiteren Gemeinden aktiv. Darüber hinaus bemüht sich das Unternehmen um eine weitere Intensivierung und Stärkung der zukünftigen Kooperationen mit der BIK und wird auch in den nächsten Jahren in den Ausbau von flächendeckenden Glasfasernetzen investieren. Zusätzlich zum Betrieb der Glasfasernetze wird die Kelag mit Vernetzungs- und Internetlösungen aktiv auf Geschäftskunden zugehen, um sich weiterhin als qualitativ hochwertiger Internetprovider in diesem Geschäftsfeld zu positionieren.
Beteiligungen
Als wesentliche Beteiligung ist an dieser Stelle die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zu nennen.
Daten und Fakten
Stromaufbringung und -absatz
Die Stromaufbringung des Kelag-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2022 mit 12.124 GWh deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2021: 14.622 GWh). Während die Eigenerzeugung vor allem in den Wasserkraftwerken aufgrund eines historisch niedrigen Wasserdargebots mit einer Wasserführungsquote von 76,3 % (2021: 106,7 %) um 833 GWh auf 2.692 GWh sank, nahm auch der Fremdstrombezug um 1.666 GWh bzw. 15,0 % auf 9.432 GWh ab.
Der außenwirksame Stromabsatz des Kelag-Konzerns sank auf 11.167 GWh (2021: 13.737 GWh). Der Endkundenabsatz in Höhe von 3.929 GWh lag rd. 1,2 % über dem Niveau des Vorjahres (3.884 GWh). Die Steigerung resultierte vordergründig aus gestiegenen Absatzzahlen bei Privat- und Gewerbekunden. Der Geschäftskundenabsatz lag im Jahr 2022 auf Vorjahresniveau, rd. 51 % des Geschäftskundenabsatzes entfielen im Jahr 2022 auf Kunden außerhalb Kärntens.
Erdgasaufbringung und -absatz
Die Erdgasaufbringung fiel gegenüber dem Vorjahr um 149 GWh bzw. 6,5 % auf 2.137 GWh.
Strom- und Erdgasabsatz nach Segmenten
in GWh
2022
2021
Verände-rung
B2C Privat- und Gewerbekunden
Strom
1.446
1.401
+45
Erdgas
459
453
+6
B2B Großkunden
Strom
2.483
2.483
-
Erdgas
1.010
1.044
-34
Summe
Strom
3.929
3.884
+45
Erdgas
1.469
1.497
-28
Der konzernweite Erdgasabsatz fiel um 28 GWh bzw. 1,9 % auf in Summe 1.469 GWh.
Netzabsatz Strom und Erdgas
Der Netzabsatz Strom der Kärnten Netz verringerte sich im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rd. 4,7 % auf 4.018 Mio. kWh.
Der Netzabsatz Gas verringerte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 um rd. 11,9 % auf 1.783 Mio. kWh.
Wärmeaufbringung und -absatz
Aufgrund der deutlich wärmeren Witterung sanken im Segment Wärme sowohl die Aufbringung als auch der Absatz. Die Aufbringung ist im Vergleich zum Vorjahr um 204 GWh bzw. 7,9 % auf 2.366 GWh gefallen. Der Wärmeabsatz nahm gegenüber dem Vorjahr um 169 GWh bzw. 8,1 % auf 1.908 GWh ab.
Finanzen
Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR
01.01.-31.12.2022
01.01.-31.12.2021*
Umsatzerlöse*
3.103,1
 
1.524,5
 
Strom*
2.695,2
86,9%
1.275,5
83,7%
Erdgas*
155,7
5,0%
56,7
3,7%
Wärme
215,5
6,9%
168,4
11,0%
Sonstiges
36,8
1,2%
23,9
1,6%
Operatives Ergebnis
258,1
 
170,4
 
Finanzergebnis
-17,5
 
-16,0
 
Konzernergebnis
214,2
 
129,3
 
Return on Investment (ROI)
8,3%
 
6,7%
 
Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 3.103,1 Mio. EUR und verzeichneten gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Anstieg (2021: 1.524,5 Mio. EUR)1. Zurückzuführen ist dies auf stark gestiegene Stromgroßhandelspreise, welche im gleichen Ausmaß den Materialaufwand und den Aufwand für bezogene Leistungen entsprechend ansteigen ließen. Für ergänzende Darstellungen zu Mengenänderungen sei an dieser Stelle auf das Kapitel Geschäftssegmente bzw. die Erläuterungen zu den Aufbringungs- und Absatzmengen verwiesen.
Der Kelag-Konzern erzielte ein Ergebnis in Höhe von 214,2 Mio. EUR. Trotz signifikanter Mengenrückgänge aufgrund der im gesamten Jahresverlauf sehr geringen Niederschläge sowie der damit einhergehenden außergewöhnlich niedrigen Wasserführung und eines Rückgangs des Vertriebsergebnisses sorgten das bisher höchste anteilige Ergebnis der VERBUND Hydro Power (VHP) mit rd. 137 Mio. EUR sowie ein deutlich gestiegener Ergebnisbeitrag aus dem internationalen Geschäft und dem Segment Wärme und Großkunden für eine Ergebnissteigerung. Bereinigt um die positiven Effekte aus dem VHP-Ergebnis sowie dem internationalen Geschäft liegt das Ergebnis unter dem Vorjahresniveau. Vor allem der Ergebnisrückgang aus der Wasserführung, die deutlich unter dem Wert des Jahres 2021 sowie rund ein Viertel unter dem langjährigen Mittel lag, war hierfür kennzeichnend. Die Rendite der unternehmerischen Tätigkeit vor Zinsaufwendungen bezogen auf das durchschnittliche Gesamtkapital beläuft sich auf 8,3 % (2021: 6,7 %).
Das operative Ergebnis liegt aufgrund gestiegener sonstiger Erträge, Abschreibungen bei gleichzeitigen Belastungen aus dem Personalbereich sowie sonstigen Aufwendungen und eines höheren Ergebnisbeitrags der at-equity bilanzierten Beteiligungen mit 258,1 Mio. EUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2021: 170,4 Mio. EUR).
Konzernbilanz
Kurzfassung
 
31.12.2022
31.12.2021
 
Mio. EUR
%
Mio. EUR
%
Aktiva
3.235,8
100,0
2.987,9
100,0
Langfristiges Vermögen
2.324,4
71,8
2.071,0
69,3
Kurzfristiges Vermögen
911,4
28,2
916,9
30,7
 
 
 
 
 
Passiva
3.235,8
100,0
2.987,9
100,0
Eigenkapital
1.158,9
35,8
1.007,5
33,7
Langfristige Schulden
1.205,8
37,3
1.008,2
33,7
Kurzfristige Schulden
871,2
26,9
972,1
32,5
Die Bilanzsumme lag aufgrund des Anstiegs im Anlagevermögen über dem Vorjahr, einerseits durch die Entwicklung des at-equity Ansatzes an der VHP-Beteiligung, andererseits wachstumsbedingt. Zudem trugen, wie bereits im Geschäftsjahr 2021, die Bewertung der derivativen Absicherungsgeschäfte sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu einem Anstieg der Forderungen und Verbindlichkeiten bei. Darüber hinaus ist auf der Passivseite ein Anstieg des Eigenkapitals in Höhe von rd. 151 Mio. EUR zu verzeichnen. Die Eigenkapitalquote wird durch die zuvor beschriebenen Entwicklungen weiterhin verzerrt und beläuft sich auf 35,8 % (2021: 33,7 %).
Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und Flexibilität
Der Kelag-Konzern verfügt unverändert über einen stabilen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Zentrum der Finanzierungstätigkeit des Geschäftsjahres 2022 stand der schnelle und sichere Zugang zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Kreditlinien. Die Kelag verfügt seit Ende 2019 über eine bis zum Jahr 2026 vertraglich fixierte und an das Nachhaltigkeitsrating gekoppelte Kreditlinie in Höhe von 250 Mio. EUR. Darüber hinaus wurden zur Abdeckung etwaiger Working-Capital-Erfordernisse (z. B. kurzfristiger Liquiditätsbedarf für Handelstätigkeit oder Abdeckung möglicher Ausfallsrisiken von Geschäftspartnern) zusätzliche Kreditlinien in Höhe von 200 Mio. EUR eingerichtet, die über unterschiedliche Laufzeiten verfügen. Die Kosten sämtlicher Kreditlinien orientieren sich am Nachhaltigkeits-Rating von EcoVadis und reduzieren sich bei einer Ratingverbesserung.
Neben den Kelag-Anleiheplatzierungen in Höhe von 150 Mio. EUR im Jahr 2014 und 120 Mio. EUR im Jahr 2021 sowie einem 90 Mio. EUR Kredit der Europäischen Investitionsbank, begab die Kelag im Rahmen einer mehrwöchigen Vermarktungsphase im Frühsommer 2022, ihren ersten ESG-linked Schuldschein. Das Unternehmen konnte sich in einem volatilen und anspruchsvollen Kapitalmarktumfeld in Summe 160 Mio. EUR sichern, die vordergründig zur Refinanzierung einer Anleihefälligkeit in Höhe von 150 Mio. EUR im Oktober 2022 Verwendung fanden. Durch das Debüt am Schuldscheinmarkt konnten die dem Kelag-Konzern zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen weiter diversifiziert werden.
Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
in Mio. EUR
2022
2021
Cashflow aus operativer Tätigkeit
182,8
233,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-93,1
-255,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-78,8
35,1
Veränderung Kassenbestand und liquide Mittel
10,9
13,0
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 31.12.
99,1
88,1
In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 01.01.
88,1
75,1
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 182,8 Mio. EUR sank gegenüber dem Vorjahr um 21,6%, was im Wesentlichen auf die niedrigste Wasserführung seit Aufzeichnungsbeginn zurückzuführen ist. Das hohe anteilige at-equity Ergebnis an der VHP überstieg im Geschäftsjahr 2022 die erhaltene Dividende deutlich und wirkte cash-neutral. Im Nettoumlaufvermögen zeigte sich ein nahezu ausgeglichener Saldo. Einer höheren Vorratshaltung und preisbedingt höheren Vorräten und Forderungen standen auch höhere kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen gegenüber. Die getätigten Investitionen sowie die Dividendenausschüttungen konnten zum Großteil aus der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens gedeckt werden. Im Oktober 2022 war eine Anleihe in Höhe von 150 Mio. EUR zur Tilgung fällig.
in Mio. EUR
2022
2021
Cashflow aus operativer Tätigkeit
vor Working Capital-Veränderungen
201,6
277,1
Free Cashflow
-8,3
27,2
Finanzerträge
1,3
1,5
Finanzaufwendungen
-18,7
-17,4
Net-Gearing per 31.12.
58,2 %
64,9 %
Nettoschulden per 31.12.
674,1
654,0
Das Net-Gearing als wesentliche Kennzahl im Finanzbereich zeigt den Verschuldungsgrad, der die Nettoschulden zum Eigenkapital in Beziehung setzt. Diese Kennzahl veränderte sich durch ein gestiegenes Eigenkapital bei zugleich nur leicht höheren Nettoschulden und sank im Vergleich zu 2021 auf 58,2%. Die Nettoschulden in Höhe von 674,1 Mio. EUR errechnen sich aus lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 565,2 Mio. EUR zuzüglich Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von 241,2 Mio. EUR abzüglich liquider Mittel in Höhe von 99,1 Mio. EUR, kurzfristiger Termineinlagen in Höhe von 8,1 Mio. EUR und Wertpapieren in Höhe von 25,0 Mio. EUR. Der Free Cashflow als Differenz des Cashflows aus operativer Tätigkeit nach Working Capital abzüglich Cashflow aus Investitionstätigkeit sowie gezahlten Zinsen, lag mit -8,3 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund des niedrigeren operativen Cashflows unter dem Vorjahresniveau.
Investitionen und Instandhaltungen
Im Geschäftsjahr 2022 setzte der Kelag-Konzern ein umfangreiches Investitionsprogramm um und investierte in Summe 178,2 Mio. EUR in immaterielle Vermögenswerte (z. B. Strombezugsrechte) sowie in Sachanlagen und in Beteiligungen. Schwerpunkte der Investitionen waren Kraftwerksprojekte im In- und Ausland sowie Verteilernetzanlagen. Im Ausland investierte die Kelag 33,1 Mio. EUR in den Erwerb und in die Errichtung von Produktionsanlagen. Im Bereich Erzeugung im Inland wurden 22,6 Mio. EUR investiert. Für die Verteilernetzanlagen wurden 68,1 Mio. EUR aufgewendet. Weitere 31,9 Mio. EUR entfielen auf das Segment Wärme und Großkunden, 22,6 Mio. EUR auf Sonstiges.
Investitionen
in Mio. EUR
2022
2021
Immaterielle Vermögenswerte
10,3
27,0
Sachanlagen
157,2
112,3
Zwischensumme
167,5
139,3
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe
10,7
55,7
Summe Investitionen
178,2
195,0
Für Instandhaltungen wendete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 36,2 Mio. EUR auf, die in verschiedenen Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind.
Instandhaltungen
in Mio. EUR
2022
2021
Energie
8,6
6,0
Netz
18,0
16,7
Wärme
7,4
5,5
Sonstiges
2,3
2,6
Summe Instandhaltungen
36,2
30,8

Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflowpotentiale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Internen Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet. An diesen Risikokomiteesitzungen nehmen alle Personen des Topmanagements teil, um so gegebenenfalls übergreifende Auswirkungen der wesentlichen Risiken diskutieren zu können.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstandes. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle sowie die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips.
Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und eine Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualität und Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgt laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Aufgrund der aktuellen Energiekrise – verbunden mit außerordentlich hohen Preisvolatilitäten, Lieferengpässen, Preisanstiegen von Rohstoffen und Materialien sowie der potenziell gefährdeten Versorgungssicherheit – sind etwaige Risiken laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken aus der gegenwärtigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt die jährliche Risikoinventur auch mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment, Social und Governance).
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst dem Thema Klimaschutz und Umwelt einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns laufend. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.
Klimabezogene Risiken lassen sich einerseits von unmittelbar klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitliche Verteilung – haben sowohl langfristige Auswirkungen auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen, um die mittel- und langfristigen Wirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns zu prognostizieren.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie sowie den sich daraus ergebenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus Erdgas und anderen fossilen Energieträgern stehen.
Wichtige Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene stehen noch bevor, wie das Energieeffizienz-, das Klimaschutz- oder auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Letzteres sieht zur Dekarbonisierung der Raumwärme bis zum Jahr 2040 einen Stufenplan des „Phase-outs“ von Öl, Erdgas und Kohle im Gebäudesektor vor. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien.
Im Rahmen der EU-Taxonomie – als Teil der Maßnahmen der EU-Kommission zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele – soll über die ökologische Nachhaltigkeit (Taxonomiekonformität) der Wirtschaftsaktivitäten berichtet werden. Im Kelag-Konzern wurde zur Umsetzung der Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert. Dieses beschäftigt sich seit 2021 in einem zweistufigen Erhebungsverfahren mit der Identifikation von taxonomiefähigen sowie in einem zweiten Schritt mit der Prüfung von taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten. Das Projektteam setzt sich aus Mitarbeitern aus den Bereichen Controlling, Risikomanagement und Finanzen zusammen und wird durch die jeweiligen Experten aus den Tochtergesellschaften sowie technischen Fachbereichen unterstützt. Das Vorgehen wurde gemeinsam mit dem Management festgelegt, das regelmäßig über den Fortschritt, mögliche Risiken sowie aktuelle Entwicklungen informiert wird.
Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei strategischen und operativen Planungen der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt. Das im Gesetzesentwurf geforderte „Phase-out“ aus Erdgas wurde in der Konzernstrategie beschrieben. Die entsprechenden Details wurden in enger Abstimmung mit der Kelag Energie & Wärme erarbeitet. Vor dem Hintergrund des „Phase-out“ aus fossilen Energieträgern bis 2040 wurde eine Projektpipeline mit konkreten Zielsetzungen für den Erneuerbaren-Ausbau von rd. 2,4 TWh bis 2032 erstellt. Im Rahmen der Konzernstrategie sind für die Kelag Energie & Wärme Investitionen zur Substitution von Erdöl und Erdgas durch Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen im Umfang von rd. 1 TWh angesetzt.
Risiken im Zusammenhang mit dem UkraineKrieg
Der Krieg in der Ukraine und die damit entstandenen politischen Spannungen zwischen Russland und den westeuropäischen Staaten führten u. a. im Geschäftsjahr 2022 zu einem rasanten Anstieg der Großhandelspreise für Erdgas und Strom. Im weiterhin dynamischen Wirtschaftsumfeld mit rückläufigem Konjunkturausblick besteht aufgrund stark inflationärer Tendenzen sowie der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Erdgasversorgung ein erhöhtes Risikopotenzial. Das Risikomanagement setzt das verdichtete Monitoring vor allem zur Entwicklung des Kreditrisikos der Geschäftspartner konsequent fort.
Zur effizienten Begegnung der erwähnten Entwicklungen wurde ein Krisenstab zur Energiekrise eingerichtet, der stark mit dem Risikomanagement verzahnt ist. Die Sitzungen des Krisenstabs finden in regelmäßigen Intervallen sowie anlassbezogen statt. Darüber hinaus gibt es auch intensiven Austausch und enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organen des Landes Kärnten und des Bundes. Die zentrale Aufgabe ist es, die aktuelle Lage aller Unternehmensbereiche regelmäßig zu erfassen, damit auf Entwicklungen schnell reagiert werden kann. Des Weiteren werden alle notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen, das Unternehmen bestmöglich auf die im Zusammenhang mit der Energiekrise entstehenden Szenarien vorzubereiten. Die vorherrschenden Themen sind die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, die hohe und volatile Preissituation bei Strom, Gas und anderen Energieträgern sowie die damit einhergehenden Kreditrisiken, die Kundenreaktionen auf die steigenden Preise, Lieferengpässe und Preiserhöhungen bei vielen weiteren Beschaffungsgütern. Darüber hinaus werden rechtliche Risiken, regulatorische Risiken und staatliche Eingriffe (u. a. Energielenkung, Erlösabschöpfung, Vorgaben für die Speicherbewirtschaftung, Strompreisbremse) laufend sehr engmaschig überwacht.
Auf Grundlage der Analysen werden in enger Abstimmung zwischen Risikomanagement und den energiewirtschaftlichen Fachbereichen laufend Maßnahmen zur Mitigation bzw. Vermeidung von Risiken und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gesetzt. Die Gesamtrisikosituation für Energieversorgungsunternehmen hat sich im Rahmen der aktuellen Energiekrise deutlich erhöht. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells ist das Risikoprofil der Kelag im Vergleich zu weniger diversifizierten Unternehmen der Branche als moderater einzustufen.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen aufgrund der signifikanten Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Kombination mit konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz des Erdgas- und Stromabsatzes.
Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechender Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Die vom Erdgasmarkt ausgehende Knappheitssituation in Europa führte im Geschäftsjahr 2022 zu einer massiv steigenden Preisdynamik mit Rekordhöhen bei allen Commodities, insbesondere auch bei den Erdgas- und Strompreisen. Mit diesem Preisanstieg ist auch eine starke Zunahme der Preisvolatilität auf den Energiemärkten zu beobachten. Auf diese Situation wurde mit einer Reduktion der Mengenlimite im Energiehandel reagiert.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäften – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen (OTC – over the corner, Forwards) erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten sind kein standardmäßiger Vertragsbestandteil, können aber bilateral vereinbart werden und unterliegen, im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen, in der Regel nicht den täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.
Auf Basis der steigenden Marktpreise erhöhen sich die Kreditrisiken mit Handelspartnern deutlich (Wiedereindeckungsrisiko). Dabei wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kreditlimits werden zugeordnet und Handelspositionen reduziert.
Für den Energiehandel werden im geringen Umfang neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei diesen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Marginzahlungen) in Abhängigkeit der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Aufgrund des geringen Ausmaßes derartiger Geschäfte sind die Liquiditätsrisiken für die Kelag dahingehend als gering einzustufen.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken wurden spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien erarbeitet.
Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Vor dem Hintergrund von möglichen Beschaffungsengpässen und Lieferkettenproblemen wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen erhöhten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die Kelag umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.
Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch ein internes Kontrollsystem, basierend auf Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.
Mengenrisiken wurden aufgrund der historisch schlechten Wasserführung im Erzeugungsbereich im Inland schlagend. In Kombination mit den stark gestiegenen Energiepreisen ist das daraus resultierende Risiko entsprechend angestiegen.
Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der Energiekrise ist eine Ausweitung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch drei kommittierte Working-Capital-Linien und eine Backup-Linie gestärkt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
In der andauernden Krisensituation ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacementrisiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Anstieg der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere aus Wertveränderungen bei Commodity-Positionen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Kelag-Geschäftspartner, laufende Bonitätsüberwachung und detaillierte, aktuelle Bilanzanalysen von verfügbaren Quartals- und Halbjahresabschlüssen der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften. Weiters bilden Analysen von Unternehmens- und Konzernstrukturen, unter Einbeziehung der laufenden Entwicklungen am Energiemarkt, eine wesentliche Grundlage für die Kreditlimitvergabe. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird durch eine restriktive Limitüberwachung laufend geprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt. Das Unternehmen steht außerdem im Wettbewerb zu einer Reihe internationaler Energieversorgungsunternehmen, die in den letzten Jahren zunehmend auf dem österreichischen Markt aktiv geworden sind.
Während viele Mitbewerber, insbesondere im Discountbereich, in den letzten Jahren von kurzfristigen Beschaffungsstrategien profitiert haben, gerieten diese 2022, aufgrund des starken Preisanstiegs, unter Druck. Dies führte zu einem Rückzug von Mitbewerbern. Die daraus resultierende Dynamik am Kundenmarkt mündete für die Kelag in Kundenzugewinnen. Der daraus resultierende zusätzliche Mengenbedarf musste zu hohen Preisen nachgekauft werden.
Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen entgegengewirkt.
Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Prozess-, IT- und Personalrisiken
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. Zur Mitarbeiterfortbildung werden regelmäßige Schulungen und Trainings (beispielsweise: Phishing-Awareness-Training) durchgeführt. Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter ist für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen wesentlich.
Regulierungsrisiken
Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung von bestehenden Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.
In den Bereichen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme sind die rechtlichen bzw. regulatorischen Risiken durch staatliche Eingriffe deutlich gestiegen. Die risikobedingten staatlichen Eingriffe reichen von der Erlösabschöpfung für Erzeuger von erneuerbarer Energie über Vorgaben zur Bewirtschaftung von Erdgasspeichern bis hin zu Preisdeckeln im Stromvertrieb bzw. Vorbereitungen für allfällige Energielenkungsmaßnahmen.
Vertriebsseitige Risiken bestehen aufgrund zahlreicher zivilgerichtlicher Entscheidungen, mit denen Preisanpassungen zunehmend erschwert bzw. verunmöglicht werden. Stromlieferanten sehen sich hier vor allem mit Rückforderungen seitens des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) aber auch seitens anderer Prozessfinanzierer konfrontiert. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B. ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Länderrisiken und politische Risiken
Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der Kelag-Konzern in unterschiedlichen Ländern Europas, wie beispielsweise Rumänien, Bulgarien, Montenegro, Kosovo, Bosnien, Serbien, Kroatien, Slowenien, Italien, Frankreich, Spanien und Portugal, tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt. Hierbei verfolgt die Kelag einen risikobasierten Ansatz und berücksichtigt bei Auslandsprojekten sowohl die länderspezifischen als auch politischen Rahmenbedingungen.
Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten des volatilen Finanzmarktumfeldes kontinuierlich beobachtet und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, damit angemessen darauf reagiert werden kann.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements ist auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes.

Forschung und Entwicklung
Anwendungsorientierte F&E-Projekte
Um auf die Herausforderungen des zukünftigen Energiesystems bestmöglich vorbereitet zu sein, engagiert sich die Kelag in einer Vielzahl von Forschungs- und Innovationsprojekten. Die Innovationsfähigkeit des Unternehmens wird laufend weiterentwickelt und mit externen Impulsen verknüpft werden, damit flexibel auf neue Marktanforderungen reagiert werden kann.
Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Im Rahmen der Projekte werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten zu relevanten Themenstellungen betreut. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten betreffen vielfältige Themen im Bereich Digitalisierung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie die Entwicklung von gesamtheitlichen und sektorübergreifenden Energielösungen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Projekt ProSafE², in dessen Rahmen die Grundlagen zum sicheren Betrieb von Gleichstrom-Ladestationen entwickelt werden. Das Projekt ProSafE² wurde vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology sowie weiteren Partnern initiiert.
Ein weiteres Projekt (DIGI-Hydro) beschäftigt sich mit der Digitalisierung und Visualisierung von Belastungs- und Schadensprognosen in der Wasserkraft. Mittels moderner Messsensoren und Datenanalysen werden die notwendigen Bausteine geliefert, mit denen ein digitaler Wasserkraftzwilling erstellt werden kann, wodurch eine Echtzeitüberwachung sowie bessere Instandhaltung ermöglicht werden.
Weitere Projekte betreffen die Digitalisierung im Geschäftsbereich des Verteilernetzes durch sukzessive Erweiterung der Berechnungs-, Simulations- und Visualisierungswerkzeuge sowie die Bestimmung der technischen Flächenwirksamkeit des breiten Einsatzes verschiedener netztechnischer Maßnahmen. Der Fokus liegt auf den Netzebenen 5, 6 und 7 des elektrischen Verteilernetzes unter Berücksichtigung dezentraler Stromerzeugungsanlagen, Wärmepumpen und Elektromobilität.
Ein weiteres Projekt untersucht anhand einer Langzeitmessung den spezifischen Erdausbreitungswiderstand sowie dessen jahreszeitliche Schwankungen zur besseren Auslegung von Erdungsanlagen bei der Planung von Hochspannungsanlagen. Im Rahmen eines geplanten CD-Labors – „Energienetze der Zukunft“ – sollen zudem, in Kooperation mit weiteren Netzbetreibern und der TU Graz, Lösungen und Herausforderungen des zukünftigen Netzbetriebes bei einem Anstieg der Erzeugung aus Wind und Photovoltaik untersucht werden. Zusätzlich werden weitere mögliche Einsatzbereiche der Drohnentechnologie, wie eine drohnengestützte Baustellendokumentation von Leitungsgrabungen untersucht, und wesentliche, anwendungsorientierte Weiterentwicklungen im Bereich Smart Metering umgesetzt.
Als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten werden Projekte im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie mitfinanziert. So zeigt beispielsweise die gemeinsame Initiative „Space4Energy“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit Green Energy interessante Anwendungsfälle für Energieinfrastruktur unter Verwendung von Satellitendaten. Darüber hinaus bearbeitete die Kelag ausgewählte Themenstellungen im Rahmen von Formaten wie Hackathons.
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Konzernabschluss angeführt.
Sonstige Angaben
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen enthält der vorliegende Bericht sämtliche Angaben, die für den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis, die Lage der Gesellschaft sowie für die Auswirkungen der Tätigkeiten erforderlich sind. Die Berichterstattung erfolgt entsprechend der ESG-Kategorien Environment, Social und Governance.
Die vorliegende konsolidierte, nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 243b und 267a UGB sowie gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 in der jeweils geltenden Fassung und der ergänzenden delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (EU-Taxonomie-VO) berichtet Managementansätze und Kennzahlen des Kelag-Konzerns. Der GRI Content Index am Ende dieses Berichts gibt an, an welcher Stelle im bzw. außerhalb des Berichts die nichtfinanziellen Informationen zu finden sind und weist etwaige Berichtsgrenzen aus. Wesentliche Kennzahlen werden auch für den Einzelabschluss der Kelag gekennzeichnet. In den Textnoten dieses Berichts werden neben den GRI-Angaben auch die Beiträge des Kelag-Konzerns zu den jeweiligen Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN (SDGs – Sustainable Development Goals) angeführt.
Für weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sei auf die Kelag-Website und das Nachhaltigkeitsmagazin „Wertvoll“ verwiesen. Neben der nichtfinanziellen Erklärung werden primär die zuvor erwähnten Kommunikationskanäle sowie Social-Media genutzt, um die Stakeholder über gesetzte Maßnahmen und die damit verbundenen Ergebnisse zu informieren. Die Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts, in denen sowohl die Strategie als auch die jeweiligen Geschäftsbereiche ausführlich beschreiben werden. Die Berichtsinhalte entsprechen den Informationsbedürfnissen der Stakeholder sowie den identifizierten Handlungsfeldern der Wesentlichkeitsanalyse.
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GRI 3-1
Die Kelag berichtet die nichtfinanziellen Informationen, die dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) entsprechen, in Übereinstimmung mit den Global Reporting Initiatives (GRI). Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Verifizierung der Einhaltung der GRI-Standards, des NaDiVeGs und der EU-Taxonomie erfolgte für das Geschäftsjahr 2022 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
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GRI 1, 2-5, 3-1
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Nachhaltigkeitsstrategie des
Kelag-Konzerns
Als einer der führenden Energiedienstleister in Österreich hat die Kelag eine ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie nachhaltigen und energieeffizienten Lösungen trägt der Konzern durch die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen durch den Einsatz kohlenstoffarmer Energiequellen wesentlich zur Dekarbonisierung und zum Klimaschutz bei. In den Kraftwerken der Kelag wird ausschließlich Strom auf Basis erneuerbarer Energieträger erzeugt.
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Kelag-Konzerns ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und wird von allen vollkonsolidierten Gesellschaften, die im Konzernabschluss zusammengefasst sind, mitgetragen. Nachhaltigkeit ist somit als übergeordnete Zielsetzung fest in der Unternehmensstrategie verankert und steht auch im Zentrum der Wachstumsstrategie.
Das ESG-Dashboard als zentrales Zielsystem und die damit verbundenen strategischen KPIs bilden die Basis der Nachhaltigkeitsstrategie und spiegeln die Nachhaltigkeitsbemühungen des Konzerns wider. Sowohl die Ziele als auch die KPIs werden jährlich auf Basis der Vorjahreswerte überprüft und aktualisiert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie positive und negative Erfahrungen (lessons learned) werden dokumentiert und im Rahmen eines Managementkreises bei der Ableitung neuer Initiativen und Maßnahmen berücksichtigt. Bei Abweichungen vom Zielpfad werden im Bedarfsfall entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Nachhaltigkeitsmanagement: Organisatorische Verankerung
Die Nachhaltigkeitsorganisation ist seit 2020 konzernweit verankert. Eine klare interne Struktur mit definierten Zuständigkeiten ermöglicht eine konsequente und effektive Bearbeitung von wesentlichen Themen. Als Nachhaltigkeitskernteam wurde seitens des Vorstandes eine Gruppe von fünf Mitarbeitern aus verschiedenen Bereichen des Konzerns bestellt. In regelmäßigen Treffen werden in diesem Team Initiativen und Aufgaben erarbeitet, außerdem wird die zentrale Steuerung des Themenkatalogs vorangetrieben.
Damit das Thema Nachhaltigkeit sowohl organisatorisch als auch operativ stärker in den Fachbereichen und Gesellschaften etabliert wird, gibt es in jedem Bereich des Kelag-Konzerns, einschließlich der Tochtergesellschaften Kärnten Netz, Kelag Energie & Wärme und Kelag International, einen bzw. zwei Nachhaltigkeitsbotschafter, die als Kommunikationsschnittstelle sowie als proaktiver Akteur und Umsetzer in ihrem unmittelbaren Einflussbereich fungieren.
Der Vorstand und das relevante Management der Kelag wird durch halbjährliche Board-Meetings zu aktuellen Nachhaltigkeitsentwicklungen und steuerungsrelevanten Zielgrößen informiert. Neben der Information zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit und dem Tracking von nichtfinanziellen KPIs entscheidet das Nachhaltigkeitsboard über die strategische Ausrichtung und damit verbundene Leuchtturmprojekte.
Im regelmäßig stattfindenden Nachhaltigkeitsforum tauschen sich die Kernteammitglieder mit den Nachhaltigkeitsbotschaftern aus. Aktuelle Initiativen und operative Aufgaben sowie die Beschlüsse durch das Nachhaltigkeitsboard werden besprochen und koordiniert.
Stakeholderdialog
Als größtes Energiedienstleistungsunternehmen in Kärnten kommt der Kelag bei den Themen Energie und Klimaschutz eine bedeutende Rolle zu. Sie ist Verbindungsglied zwischen Bevölkerung, Politik und Wirtschaft und sieht es als ihre Verantwortung, diese Schlüsselposition aktiv wahrzunehmen. Die Energiewende ist nicht nur eine Strom-, sondern vor allem eine Wärme- und Verkehrswende: Die Herausforderung liegt vor allem in der Dekarbonisierung der Sektoren Wärme und Verkehr. Für die Erreichung einer klimaneutralen Zukunft ist eine Dekarbonisierung aller Sektoren durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger notwendig.
Dies kann nur gemeinsam gelingen und bedarf eines regelmäßigen Austausches, um Know-how aufzubauen, Potenziale zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln. Die Kelag fungiert als zentrale Schnittstelle für ihre Stakeholder, um einen gemeinsamen Austausch zu fördern und Kärnten als Modell- und Vorzeigeregion zu etablieren.
Vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Energiewirtschaft verfolgt die Kelag basierend auf einer umfassenden Stakeholdernetzwerkanalyse, an der rund 500 Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft teilgenommen haben, ein strategisches Stakeholdermanagement und entwickelt dieses kontinuierlich weiter. Die Kelag ist aufgrund ihrer Aktivitäten ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den unterschiedlichen Stakeholdergruppen. Neben der Identifikation der Keyplayer aus den verschiedenen Bereichen wurden zukunftsweisende Themenstellungen analysiert.
Durch ihre Mitgliedschaft bei den unterschiedlichen branchenrelevanten Interessenvertretungen (z. B. Oesterreichs Energie, Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen, Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs) gestaltet die Kelag die Entwicklungen der Energiewirtschaft aktiv mit.
Die Mitgliedschaft bei weiteren renommierten Netzwerken wie z. B. „UN Global Compact“ und „respACT“ sowie die Partnerschaft mit dem Netzwerk „Verantwortung zeigen!“ ermöglicht es der Kelag, sich fortwährend dem Dialog mit Experten zu stellen und das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dieser regelmäßige Austausch über aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Energiewirtschaft fließt auch in den Dialog mit ihrem Umfeld ein und ist Teil der aktiven Rolle der Kelag im Netzwerk ihrer Stakeholder.
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SDG 17
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Die Kelag setzt in ihrem Stakeholdermanagement auf Vermittlung und Aufklärung. Ein regelmäßiger Austausch mit relevanten Stakeholdern schafft ein gemeinsames Verständnis und gibt wichtige Impulse und Anregungen. Zusammen mit ihren Stakeholdern möchte die Kelag anhand konkreter Projekte Lösungsvorschläge für eine nachhaltige Energiezukunft aufzeigen. Dazu tritt das Unternehmen mit seinen Stakeholdern regelmäßig in vertiefende Klima- und Energiedialoge, in denen die Herausforderungen einer klimaneutralen Energiezukunft diskutiert und konstruktive Lösungsvorschläge für das Gelingen der Energiewende erarbeitet werden. Dazu setzt die Kelag in ihrem Stakeholdermanagement aktiv auf unterschiedliche Formate des Stakeholderdialogs:
  • • Konferenz Erneuerbare Energie (jährlich)
  • • Stakeholder-Gespräche (halbjährlich)
  • • Bilaterale Gespräche (regelmäßig)
  • • Stakeholder-Projekte:
    - „Klimaschutz findet Stadt“ in Kooperation mit Austria Solar und Stadtgemeinde Ferlach
  • • Aktivitäten auf Facebook, LinkedIn und Instagram
  • • „Stromaufwärts – der Kelag-Podcast“
Im Geschäftsjahr 2022 wurde seitens der Kelag und der Kelag Energie & Wärme in Kooperation mit Austria Solar und der Stadtgemeinde Ferlach das Pilotprojekt „Klimaschutz findet Stadt" gestartet. Ziel des Projekts ist es, gemeinsam Wege aus der Klimakrise zu finden und erste Schritte zu setzen, um Klimaneutralität zu erreichen und die Energiewende aktiv mitzugestalten. Im Rahmen eines partizipatorischen Prozesses werden begleitet von Fachexperten in einem Bürgerrat Maßnahmen erarbeitet, um Klimaneutralität in Ferlach zu erreichen.
Weitere Schwerpunkte im Bereich Stakeholdermanagement wurden im Geschäftsjahr 2022 in Form von Workshops gesetzt. Über 40 Entscheidungsträger aus der Kärntner Wirtschaft, der Politik, den Sozialpartnern, der Verwaltung und der Zivilgesellschaft nahmen an drei Dialogrunden der Kelag teil. Ziel der Workshops war es, ein möglichst breites und differenziertes Lagebild über die Herausforderungen der Energiewende in Kärnten zu erstellen sowie Lösungsansätze zu entwickeln. Die Ergebnisse wurden in Form von 12 konsolidierten und vernetzten Erfolgsfaktoren und einer darauf basierenden Roadmap für eine Kärntner Energiewende festgehalten.
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GRI 2-28, 2-29
Bestimmung der wesentlichen Themen
Für die Weiterentwicklung der Kelag-Nachhaltigkeitsstrategie und die Abstimmung der Berichtsinhalte werden die Bedürfnisse des Konzerns sowie die aller relevanten Stakeholder in den Mittelpunkt gestellt. Nur wenn die Erwartungen der internen und externen Interessengruppen bekannt sind, können die unternehmerischen Entscheidungen an diesen ausgerichtet werden. Ausgehend von einer Analyse des Status quo der letzten Wesentlichkeitsanalyse wurde der Prozess der Identifikation und Priorisierung relevanter Themen geschärft und nach GRI-Anforderungen dokumentiert. Die bestehenden Daten wurden um eine Benchmarkanalyse ergänzt, in der die wesentlichen KPIs und Themen von ausgewählten bzw. branchenrelevanten Wettbewerbern und Best-Practice-Ansätzen von österreichischen Unternehmen verglichen wurden. Zudem wurden Kenngrößen aus relevanten Branchenindizes und den EcoVadis-Risikoprofilen sowie Experteneinschätzungen berücksichtigt.
Nach einer im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Validierung durch interne und externe Experten wurde eine Analyse des bestehenden Stakeholdermanagements unter Einbindung aller relevanten Interessengruppen durchgeführt. Dabei wurde auf eine Umfrage aus dem Stakeholderdialog zurückgegriffen.
Die Kelag befindet sich im stetigen Austausch mit Kunden, Mitarbeitern, strategischen Geschäftspartnern, Nachhaltigkeitsexperten und Ratingagenturen, um sich in wesentlichen Themen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen von Workshops wurden die Themenblöcke im Nachhaltigkeitskontext geschärft sowie auf Wesentlichkeit und Vollständigkeit geprüft.
Im Zuge des jährlichen Reviews der Konzernstrategie wurden die wesentlichen Themen im Geschäftsjahr 2022 überprüft und auf ihre Auswirkungen bewertet, wobei sich inhaltlich kein wesentlicher Änderungsbedarf ergab. Im Rahmen der Diskussionen zeigte sich aber eine gewisse Ungenauigkeit in der Bezeichnung bzw. Ausformulierung der wesentlichen Themen, die im Zuge des Reviews behoben wurden. Die diesem Bericht zugrunde liegenden wesentlichen Themen wurden im Herbst 2022 im Rahmen der Kelag-Nachhaltigkeitsgremien präsentiert und seitens des Nachhaltigkeitsboards bestätigt. Zu etwaigen Chancen und Risiken sowie Auswirkungen hinsichtlich der identifizierten wesentlichen Themen, sei an dieser Stelle auf den Abschnitt „Nichtfinanzielle Risiken“ verwiesen.
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GRI 2-4, 3-1, 3-2
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Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist im unternehmerischen Denken und Handeln des Kelag-Konzerns fest verankert. Dabei orientieren sich sowohl die Kelag als auch ihre Tochterunternehmen an der übergeordneten Unternehmensstrategie, deren Hauptziel eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensführung ist. Dies bildet die Basis für die langfristige, nachhaltige Unternehmenswertsteigerung des Konzerns. Grundlage dafür ist die Erfüllung von konzernübergreifenden Nachhaltigkeitsstandards.
Wir verstehen unter
Nachhaltigkeit die langfristige Sicherstellung
einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungs-
sicherheit, Klimaschutz
und gesellschaftlicher
Verantwortung.
Die nachhaltige Unternehmenswertsteigerung der Kelag gilt insbesondere für die langfristig ausgerichtete Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, die nach klaren Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten umgesetzt wird. Ein nachhaltiges und ausgewogenes Geschäftsfeldportfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkauf regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – ist grundlegend für die stabile Finanz- und Ertragskraft des Kelag-Konzerns. Dies ermöglicht die Fortführung der wertorientierten Wachstumsstrategie sowie des langfristigen Investitionsprogramms und der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten.

Die kontinuierlichen Bemühungen der Kelag im Bereich Nachhaltigkeit wurden im Geschäftsjahr 2022 von der internationalen Ratingagentur EcoVadis erstmalig mit dem Status "Gold" bewertet. Der Kelag-Konzern zählt somit zu den besten 5 % der von EcoVadis bewerteten Energieversorgungsunternehmen weltweit. Neben diversen Initiativen und Maßnahmen führten vor allem die Erstellung eines Lieferantenkodex im Bereich nachhaltige Beschaffung, die hohe Qualität und Transparenz der nichtfinanziellen Berichterstattung sowie die Erweiterung der Richtlinien zu einer Verbesserung des Ratings. Zudem hat sich die Kelag mit ihrem Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi) verpflichtet, in den nächsten 18 Monaten verbindliche und wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen zu definieren. Auch dieser Schritt hatte positive Auswirkungen auf das diesjährige EcoVadis-Rating.
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SDG 7, 8
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Environment
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Verantwortungsvolles Erzeugungsportfolio
Der Kelag-Konzern gehört zu den größten österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich ist das Unternehmen im Geschäftsfeld Windkraft tätig und realisiert Projekte im Bereich Photovoltaik. Der umfassende Ausbau der erneuerbaren Energien ist von essenzieller Bedeutung für das Gelingen der Energiewende und bildet die Grundvoraussetzung für die Erschaffung eines zukunftsfähigen, grünen Energiesystems. Ziel der Kelag ist es, durch den ausgewogenen Ausbau der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen als Enabler der Energiewende zu agieren. Dafür werden in den nächsten zehn Jahren rund zwei Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert.
Erneuerbare EnErgien
Neben der Kelag-Eigenaufbringung gibt es Bezugsrechte an Kraftwerken anderer Gesellschaften, die ebenfalls ausschließlich erneuerbare Energie produzieren. Die Wasserkraft-, Photovoltaik- und Windkraftaktivitäten im Ausland sind in der Kelag International gebündelt. Die Energieaufbringung durch den Einsatz von Biomasse und industrieller Abwärme steht im Fokus der Kelag-Tochter Kelag Energie & Wärme, die das größte überregional tätige Wärmeversorgungsunternehmen in Österreich ist.
Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von
erneuerbaren Energien
bewegt wird — und wir
arbeiten jeden Tag daran.
Mit insgesamt 147 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,5 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,3 TWh im Regeljahr verfügt werden. Durch die Kombination von Sonnen- und Windenergie mit stabiler Wasserkraft sorgt die Kelag für die optimale Nutzung sämtlicher nachhaltiger Energiequellen. Durch zukunftsweisende Technologien und den effizienten Einsatz von modernen Pumpspeicherkraftwerken gewährleistet das Unternehmen die sichere Versorgung mit sauberer Energie.
Erzeugungsmix nach Technologien im Geschäftsjahr 2022
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Stromkennzeichnung
Jeder Stromlieferant ist gemäß § 78 und 79 EIWOG 2010 sowie Stromkennzeichnungsverordnung 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, die Primärenergieträger seiner an Endkunden gelieferten Energie sowie Angaben zu Umweltauswirkungen auf der Stromrechnung und in Werbematerialien auszuweisen.
Die Kelag versorgt sämtliche Haushalts- und Gewerbekunden (inkl. Gemeinden) mit Strom. Die Großkunden werden von der Kelag Energie & Wärme mit Strom beliefert.
Die Herkunftsnachweise stammen zu 100 % aus österreichischer Produktion. Bei der Erzeugung des Versorgermixes der Kelag fallen keine CO2-Emissionen und radioaktiven Abfälle an. Den größten Anteil der Gesamterzeugung liefert Wasserkraft, gefolgt von Windkraft.
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GRI 417-1, 417-3 / SDG 7, 13
Stromkennzeichnung 2021 für das Geschäftsjahr 2022
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Energieeffizienz innerhalb der Organisation
Energieeffizienz ist eine der tragenden Säulen für das Gelingen der Energiewende. Neben der Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Energieerzeugung hat das Thema Energieeffizienz im Kelag-Konzern hohe Priorität. Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb der Organisation liefern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es Energieeffizienzpotenziale im Rahmen von Erneuerungen und umfassenden Instandsetzungen kontinuierlich umzusetzen.
Effizienzmassnahmen in kraftwerken
Die Kelag beschäftigt sich seit Jahren mit der Optimierung der eigenen Erzeugungsanlagen. Dazu werden laufend mögliche Energieeffizienzmaßnahmen in den Kraftwerksanlagen umgesetzt und effiziente Ausbauvorhaben geprüft. Im Bereich der Wasserkraft erfolgen anlagenspezifisch schrittweise Realisierungen des technischen Effizienzsteigerungspotenzials sowie Umsetzungen weiterer Energieeffizienzpotenziale.
Der Gesamtwirkungsgrad einer Wasserkraftanlage setzt sich aus den Wirkungsgraden der einzelnen Kraftwerkskomponenten zusammen und liegt – je nach Anlagentyp – im Bereich von 80 bis 90 %. Neuanlagen bzw. generalsanierte Anlagen erreichen bereits Wirkungsgrade von über 90 %. Bei bestehenden Erzeugungsanlagen wird im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen und großen Instandhaltungsvorhaben zur Gewährleistung der hohen Verfügbarkeit der Anlagen besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit von Effizienzsteigerungen gelegt. In diesem Kontext setzt die Kelag ihre Strategie bei der Revitalisierung und Wirkungsgradsteigerung bestehender Kraftwerksanlagen fort. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Wasserkraftanlage Waidisch einer Generalsanierung unterzogen, bei welcher der Maschinensatz inkl. Leit- und Sekundärtechnik getauscht wurde. Durch die damit einhergehenden Effizienzsteigerungsmaßnahmen konnte eine Anhebung des Maschinensatzwirkungsgrads sowie eine Steigerung des jährlichen Regelarbeitsvermögens von 11,5 auf 14 GWh (+ 22 %) erzielt werden.
Der Energieintensitätsquotient für die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie zuzüglich des innerhalb der Organisation für den laufenden Betrieb der Verwaltung etc. aufgewendeten Energiebedarfs, beläuft sich im Berichtsjahr 2022 auf knapp 29 %. Die Produktintensität der Kelag Energie & Wärme für die Erzeugung von Wärme beläuft sich auf rd. 124 %.
Effizienzmassnahmen in Betriebsanlagen
Aktuell werden alle geeigneten Betriebsstellen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet und ein Energiemonitoringsystem wird ausgerollt, mit dem Effizienzmaßnahmen evaluiert und umgesetzt werden. An den beiden Standorten in Klagenfurt (Zentrale und Kirchengasse) sowie am Standort in Villach wurde das Energiemonitoringsystem bereits umgesetzt. Mit der Ausweitung auf den Standort Spittal wurde im Geschäftsjahr 2022 begonnen. Die Erkenntnisse, die aus dieser Ausweitung gewonnen werden, sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit eine Erweiterung auf andere dezentrale Standorte sinnvoll ist. Zusätzlich wurden im Kelag-Konzern im Bereich Energieeffizienz folgende Maßnahmen gesetzt: weitgehende Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED-Leuchten, Maßnahmen zur schnelleren Erkennung von Störungen (Wasser, Heizung, Kühlung, Strom) sowie die Optimierung von Zeitprogrammen für Heizung und Kühlung, mit einer Komplettabschaltung nicht relevanter Bereiche an Wochenenden und Feiertagen.
Zu den geplanten Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz innerhalb der Organisation zählen der Austausch von Heizkörpern und die Einbindung in bestehende Hausleittechnik sowie eine mögliche Umstellung vorhandener Heizsysteme auf Fernwärme.
SUSTAINABLE IT
Auch in der IT des Kelag-Konzerns bildet das Thema Energieeffizienz einen Schwerpunkt. Das strategische Ziel der Dekarbonisierung wird mit der Virtualisierung der Serverinfrastruktur, der Optimierung des Energieverbrauchs der Rechenzentren in Klagenfurt und Landskron sowie dem gezielten Einsatz von Cloud-Lösungen verfolgt.
Zukünftige Stoßrichtungen sind als zentrale Maßnahme die Evaluierung der Energiebilanz der Rechenzentren und Nutzung der verwertbaren Abwärme sowie als dezentrale Maßnahme der Energieeinsatz durch Clients (Switch it off if it´s not in use). Die Modernisierung des bestehenden Kommunikationskabelnetzes stellt durch einen bis zu 17-fach geringeren Energieverbrauch von Lichtwellenleitern gegenüber kupferbasierten Telekomnetzen ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz im Kelag-Konzern dar.
FUHRPARK
Zudem setzt die Kelag auch laufend Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Fuhrpark um. Der Wirkungsgrad von E-Fahrzeugen ist mit rd. 60 % etwa dreimal so hoch wie der Wirkungsgrad bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das kontinuierliche Umrüsten auf E-Fahrzeuge trägt positiv zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei und steigert die Energieeffizienz innerhalb der Organisation. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 5 neue E‑Autos angeschafft, der Bestand stieg somit auf 82 E‑Fahrzeuge an. Der Fuhrpark soll fortlaufend um weitere E‑Fahrzeuge erweitert werden, mit dem Ziel, sämtliche Fahrzeuge innerhalb der nächsten acht Jahre auf E‑Fahrzeuge umzustellen.
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GRI 302-3, 302-4 / SDG 7, 8, 12, 13
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Klima-, Natur- und Umweltschutz
Die Kelag verpflichtet sich in allen Tätigkeitsbereichen entlang der Wertschöpfungskette zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt. Klimaschutz, Biodiversität und der naturverträgliche Ausbau von Erneuerbaren haben hohe Priorität. Damit das nationale Ziel — Klimaneutralität bis 2040 — gelingen kann, hat sich die Kelag das Ziel gesetzt, die vom Unternehmen direkt verursachten Emissionen bis 2040 auf null zu reduzieren.
Klima- und Naturschutz sind dem Verständnis der Kelag nach gemeinschaftlich zu betrachten und schließen sich nicht aus. Zielkonflikte zwischen dem Vorantreiben der Energiewende und Artenschutz müssen einer sinnvollen gemeinsamen Lösung zugeführt werden. Dieser Ansatz wird konzernweit bei allen Projekten verfolgt. Die wesentlichen Umweltauswirkungen zeigen sich vor allem durch Bau und Betrieb von Kraftwerksanlagen: Im Bereich Wasserkraft im Hinblick auf Gewässermorphologie und Biodiversität, im Bereich Windkraft bezogen auf Biodiversität und im Bereich der Wärmeerzeugung und thermischen Restmüllbehandlung in Form von Emissionen von Luftschadstoffen.
Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, national und international anerkannter Regulierungen und unternehmensinterner Standards wird durch die in den Fachabteilungen vorhandenen Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten sichergestellt. Die Kelag hält durch die rechtskonforme Betriebsführung der Erzeugungsanlagen die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken so gering wie möglich. Zudem werden allfällige Restrisiken der in Betrieb befindlichen Anlagen für die Umwelt im Rahmen der Betriebsführung laufend evaluiert und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergriffen. Für Extremereignisse (Erdbeben, Hochwasser, Sturm etc.) gibt es darüber hinaus konkrete Notfallpläne und ein konzernweit ausgerolltes Krisenmanagement. Die Kelag ist bei allen Projektvorhaben stets um eine kontinuierliche Abstimmung mit allen Beteiligten (u. a. Behörden, Gemeinden, Grundstückseigentümer) im Sinne einer möglichst breiten Akzeptanz bemüht.
Seit 2021 wird durch das Kelag-Umweltleitbild sichergestellt, dass die Anforderungen von internen und externen Stakeholdern im Bereich Klima-, Natur- und Umweltschutz in Form eines professionellen Umweltmanagements berücksichtigt werden. Neben der internen Evaluierung nutzt die Kelag auch externe Bewertungssysteme, um den Status quo zu evaluieren und rechtzeitig auf Entwicklungen reagieren zu können.
Das Umweltmanagementsystem der Kelag Energie & Wärme wird nach ISO 14001 von externen Auditoren geprüft, zertifiziert und jährlich veröffentlicht. Sämtliche Normforderungen können dadurch nachweislich umgesetzt werden. Die Dokumentation der Umsetzung und die Auflistung der Maßnahmen im Zuge des Umweltprogrammes erfolgen im jährlichen Management-Review.
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SDG 12, 13
Treibhausgasemissionen
Die Stromerzeugung der Kelag auf Basis erneuerbarer Energien trägt wesentlich zur Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bei. Der CO2-Fußabdruck wurde auf Basis des Green-House-Gas-Protokolls sowie in Anlehnung an die Empfehlungen der SBTi für den Bereich der Energieversorger berechnet.
Die Kelag berechnet die Treibhausgasemissionen bereits seit 2019 auf Basis des Greenhouse-Gas Protokoll. Im Zuge der professionalisierten Datenerhebung, konnten für das Basisjahr 2022 wieder verbesserte und granulare Datenpunkte erhoben werden. Zudem wurden einige methodische Anpassungen durchgeführt, die eine genauere und umfangreichere Treibhausgasbilanz ermöglichen. Um die Vergleichbarkeit der Vergangenheit sicher zu stellen, wurden gemäß dem festgelegten Neuberechnungs-Protokoll die Datenjahre 2020 und 2021 nachbilanziert.
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In den dargestellten Scopes werden alle klimarelevanten Gase berücksichtigt. Die erste umfängliche Berechnung wurde für das Kalenderjahr 2019 durchgeführt. Im Berichtsjahr 2022 betrugen die direkten Scope‑1- Emissionen 190.770 Tonnen an CO2-Äquivalenten (davon 7.136 Tonnen aus der Nutzung von Biomasse). Wesentlicher Treiber der Scope-1-Emissionen ist somit der Einsatz von Brennstoffen bei der Produktion von Wärme in der Kelag Energie & Wärme. Die indirekten Scope-2-Treibhausgasemissionen errechnen sich im Wesentlichen aus dem Fremdstrombezug für die Verwaltung und betrugen im Geschäftsjahr 2022 483 Tonnen an CO2-Äquivalenten. Die indirekten Scope-3-Emissionen in den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten bilden den größten Block und belaufen sich auf 499.322 Tonnen an CO2-Äquivalenten. Haupttreiber der Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Zukauf von Strom und Wärme zur Deckung der Kundenbedürfnisse.
CO2-Fußabdruck (in Tonnen CO₂e)
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GRI 305-1, 305-2, 305-3 / SDG 12, 13
Biodiversität
Die Kelag bekennt sich bei all ihren Infrastrukturprojekten zu Klimaschutz und Biodiversität und unterstützt einen naturverträglichen Ausbau von Erneuerbaren sowie den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt. Dennoch bedarf es einer integrativen Betrachtungsweise zusammen mit Klima- und Energiezielen, damit bei möglichen Zielkonflikten nachhaltige Lösungswege für das Gelingen der Energiewende gefunden werden.
Viele Infrastrukturprojekte im Kelag-Konzern sind bezogen auf Biodiversität durch ein hohes Maß an Komplexität gekennzeichnet. Dabei geht es sowohl um alle jene Maßnahmen, die das Leitungsnetz betreffen, als auch um verschiedene Projekte im Bereich von Erzeugungsanlagen. In allen Bereichen stellt die Kelag durch das zeitgerechte Einbinden der zuständigen Genehmigungsbehörden bereits in der Planungs- und Projektierungsphase sicher, dass alle vom Projekt ausgehenden umweltrelevanten Auswirkungen berücksichtigt werden. Beim Bau von Erzeugungsanlagen und Ausbau von Infrastruktur werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Beseitigung oder Eindämmung von Umweltauswirkungen in Kooperation mit den zuständigen Behörden ermittelt.
Zum Jahresabschluss befanden sich 51 von 147 mehrheitlich im Besitz des Kelag-Konzerns stehenden Kraftwerksanlagen in oder neben schutzwürdigen Gebieten. Um die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu ermöglichen, befinden sich 45 Fischwanderhilfen im Einsatz. Zur Sicherstellung der Artenvielfalt werden laufend ökologische Maßnahmen umgesetzt und in weiterer Folge auf ihre Funktionstauglichkeit geprüft. So wurde bereits im Jahr 2022 im Zuge von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an der Wehranlage Weißensee eine ökologische Maßnahme aus dem nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III, der unter anderem eine Fischpassierbarkeit der Anlage bis 2027 vorsieht, vorgezogen und somit eine ökologische Aufwertung dieses Gewässerabschnittes frühzeitig herbeigeführt. Zur Anwendung kommt ein innovativer Denilpass, der die Passierbarkeit für sämtliche vorkommenden Fischarten sowie Mikroorganismen sicherstellt.
Des Weiteren werden laufend detaillierte Befischungen und Monitoringprogramme durchgeführt, mit denen technisch-ökologische Innovationen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu untersuchen und ein funktionierendes Ökosystem in den Restwasserstrecken sichergestellt ist. So werden seit der Inbetriebnahme der Pumpe Koralpe im Jahr 2011 die charakteristischen Parameter der Gewässerökologie, das Makrozoobenthos, der Fischbestand und die Badewasserhygiene erhoben, die verglichen mit ähnlichen Badegewässern äußerst positiv bewertet werden.
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GRI 304-1 / SDG 6, 14, 15
Wasser und Abwasser
Wasserkraft ist seit Bestehen der Kelag die tragende Säule der Stromerzeugung. Die Nutzung der Wasserkraft ermöglicht eine weitgehend CO2-freie Energieerzeugung und hat den Vorteil, dass es im Rahmen des Stromerzeugungsprozesses weder zu einem Verbrauch noch zu einer Belastung der Wassergüte kommt. Da die Ressource Wasser im Kelag-Konzern vordergründig für haushaltsübliche Zwecke sowie als Prozesswasser verwendet wird, werden die hierfür benötigten Mengen sowohl aus der kommunalen Wasserversorgung als auch aus Grund- und Brunnenwasser bezogen. Der Anteil, der zur Produktion aus Oberflächengewässer entnommen wird, wird chemisch unverändert wieder abgegeben.
Die Kelag setzt laufend Maßnahmen, um einen nachhaltigen und schonenden Umgang mit der Ressource Wasser zu gewährleisten. Im Bereich der Verwaltungsstandorte werden beispielweise Wasserspareinrichtungen eingesetzt, wodurch der Verbrauch von Frischwasser gesenkt wird. Darüber hinaus werden die Wasserflüsse auch bei der Ausrollung der Energiemonitoringsysteme miteingebunden, damit neben Leckageschutz zusätzliche Effizienzmaßnahmen abgeleitet werden können. Die bedeutendste Rolle spielt Wasserentnahme bzw. Wasserverbrauch im Bereich der Fernwärmenetze.
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GRI 303-1 / SDG 6, 12
Aufgrund von Netzentleerungen, Spülungen, Rohrbrüchen und Leckagen wurden im Geschäftsjahr 2022 rd. 45.000 m³ (2021: 55.000 m³) Fernwärmewasser als konditioniertes Frischwasser benötigt, um die verlorene Differenzmenge nachzuspeisen. Das bei der Dampferzeugung eingesetzte Speisewasser wird bei einem Großteil der Dampfanlagen direkt von den Kunden in Form von Frischwasser und Kondensat bereitgestellt und in Form von Dampf wieder zurückgeliefert. Bei diesen Anlagen ist eine durchgängige Erfassung der Verbräuche daher nicht sinnvoll.
Für die Bestimmung, ob Standorte in Gebieten mit einem Wasserstress-Level von 20 bis 40 % liegen, wurde die Lage der Kelag-Verwaltungs- und Fernwärmenetzstandorte mit der Lage der Gebiete mit hohem oder sehr hohem Wasserstress im „Aqueduct Water Risk Atlas“ des World Resource Institute (WRI) verglichen. Diese Überprüfung zeigte, dass alle Standorte an denen Wasser verbraucht wird, in Gebieten unter diesem Wasserstress-Level lagen.
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GRI 303-1, 303-3 / SDG 6, 12
Der Themenbereich Abwasser ist in Österreich auf eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen verteilt. Auf bundesrechtlicher Ebene sind vor allem die Abwasseremissionsverordnungen (AEV) zu beachten, auf Landesebene die Kanalgesetze und das entsprechende Gebührenrecht. Seitens der Behörde werden Grenzwerte der AEV vorgeschrieben. Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen wurden AEV mit spezifischen Höchstmengen an enthaltenen Schadstoffen erlassen. Die Einhaltung der Grenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.
Sämtliche haushaltsübliche Abwässer werden über das kommunale Abwassernetz abgeleitet und in weiterer Folge wiederaufbereitet, bevor sie in Oberflächengewässer rückgeführt werden. Die aus den Erzeugungsanlagen stammenden Abwasserströme werden laufend qualitätsüberwacht und im Einklang mit den geltenden Umweltnormen abgeleitet. Die Standards für Abwassereinleitung sind in sämtlichen Ländern, in denen die Kelag aktiv ist, gesetzlich festgelegt und werden von der Kelag stets eingehalten.
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GRI 303-4 / SDG 6
Wasserverbrauch im Geschäftsjahr 2022
(in m³)
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GRI 303-5 / SDG 6
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Abfallmanagement und Recycling
Abfallvermeidung stellt einen wesentlichen Teilaspekt dar, bei dem der Umweltschutz und die Schonung von Ressourcen im Vordergrund stehen. Ziel des Abfallmanagements im Kelag-Konzern ist ein nachhaltiger Umgang mit Abfällen entsprechend den Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes sowie die Gewährleistung der fachgerechten Entsorgung.
Von der Beschaffung bis hin zur Entsorgung wird ein verantwortungsbewusster Einsatz von bzw. Umgang mit Ressourcen und Abfallstoffen sichergestellt. Umweltschutz und Entsorgung wurden daher auch an oberster Stelle in das Umweltleitbild des Kelag-Konzerns sowie in die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Kelag-Konzerns integriert.
Bereits im Konzerneinkauf wird auf Langlebigkeit und ökologische Verträglichkeit geachtet und bei anfallenden Unternehmensabfällen stehen das Recycling und die Verwertung der Abfälle im Fokus. Zudem sind gemäß Kelag-Vergabeordnung sämtliche Auftragnehmer, die im Zuge ihrer beauftragten Tätigkeit Abfälle erzeugen, dazu verpflichtet, anfallende Abfälle sach- und fachgerecht zu trennen, sicher zwischenzulagern und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben des einschlägigen Abfallrechts nachweislich umweltgerecht zu entsorgen. Diese Vorgehensweise ist vor allem im Rahmen von Bauprojekten relevant, bei denen größere Abfallmengen anfallen können.
Die regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle werden mittels Rahmenverträgen an zertifizierte Entsorgungsunternehmen übergeben, die die Abfälle gemäß den geltenden Gesetzen sammeln, je nach Stoff verwerten oder gesichert deponieren. Durch eine Auswertung der jährlich angefallenen Abfälle werden wiederum Maßnahmen zur Abfallreduktion abgeleitet.
Das Abfallaufkommen des Kelag-Konzerns setzt sich vorwiegend aus Betriebsabfall, Asche, Alteisen sowie Bauschutt zusammen und beläuft sich im Jahr 2022 auf insgesamt 9.492 Tonnen, davon sind rd. 819 Tonnen als gefährlich einzustufen.
Abfall (in Tonnen)
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Der Restmüll, der in den Haushalten in Kärnten anfällt, wird in der Kärntner Restmüllverwertung (KRV) in Arnoldstein thermisch behandelt – einer Tochtergesellschaft der Kelag. So werden Abfallprodukte dafür genutzt, Wärme und Strom zu gewinnen, die festen Rückstände – Schlacke und Staub – werden sachgerecht deponiert. Die Verbrennung des Restmülls hat gegenüber der unbehandelten Deponierung weitere Vorteile: Zum einen sind die klimawirksamen Emissionen dabei deutlich niedriger und zum anderen wird weniger Deponievolumen gebraucht. Durch die Verbrennung von 95.909 Tonnen Hausmüll im Geschäftsjahr 2022 konnten rd. 180.000 Tonnen an CO2-Äquivalenten vermieden werden. Insgesamt wurden seit der Inbetriebnahme der KRV im Jahr 2004 in der Anlage in Arnoldstein bereits rd. 1,7 Millionen Tonnen Restmüll verwertet.
Im Kelag-Konzern gibt es Abfallbeauftragte, die für die Einhaltung aller abfall- und entsorgungsbezogenen Abläufe verantwortlich sind. Bei Abweichungen und Verstößen gegen Prozessvorgaben oder gegen abfallwirtschaftliche Regeln besteht die Pflicht, den Abfallbeauftragten der jeweiligen Organisationseinheit in Kenntnis zu setzen. Anschließend entscheidet der jeweilige Abfallbeauftragte im Einzelfall, ob Korrekturmaßnahmen erforderlich sind und ob eine Informationsweitergabe an die Geschäftsführung erfolgen muss. Zudem sind alle abfallbezogenen Beschwerden und Reklamationen von externen Dienstleistern durch den jeweiligen Abfallbeauftragten zu erfassen und zu bewerten. Sämtliche Prozessabläufe und die Erfüllung der gesetzten Ziele werden durch laufende Audits, Evaluierungen und Prozessüberwachung verfolgt.
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GRI 306-1, 306-2 / SDG 3, 6, 11, 12
Kennzahlen Environment
ENERGIEBEDARF
GRI
Einheit
2021
2022
Energieintensität innerhalb der Organisation
302-3
%
 
 
Stromerzeugung
 
 
20
29
Wärmeerzeugung
 
 
124
124
TREIBHAUSGASEMISSIONEN1
GRI
Einheit
2021
2022
Direkte CO2-Emissionen (Scope 1)
305-1
tCO2e
216.053
190.770
Scope 1 Emissionen aus Stromproduktion
 
 
30.086
25.335
Scope 1 Emissionen aus Wärmeproduktion
 
 
183.248
162.440
davon Emissionen aus biogener Wärmeerzeugung
 
 
7.306
7.136
Scope 1 Sonstige
 
 
2.718
2.995
 
 
 
 
 
Indirekte CO2-Emissionen (Scope 2)
305-2
tCO2e
536
483
Scope 2 indirekte Emissionen
Strom-/Wärmebezug
 
 
536
483
 
 
 
 
 
Indirekte CO2-Emissionen (Scope 3)
305-3
tCO2e
484.389
499.322
Scope 3 Stromhandel / Wärmezukauf
 
 
180.230
177.019
Scope 3 Erdgasnutzung bei Kunden
 
 
271.985
283.982
Scope 3 Sonstige
 
 
32.174
38.321
 
 
 
 
 
Intensität der Treibhausgasemissionen
305-4
 
 
 
Emissionsintensität Umsatz
 
tCO2e/MEUR
460
223
Emissionsintensität Mitarbeiter
 
tCO2e/FTE
430
399
1Die Berechnung der Treibhausgasemissionen wurde dienstleistend von DFGE im Geschäftsjahr mit dem Basisjahr 2022 berechnet. Die Berechnungsgrundlage bildet das Greenhouse Gas Protocol (Corporate Accounting and Reporting Standard und Corporate Value Chain Accounting and Reporting Standard) sowie die Empfehlungen der Science Based Target Initiative (SBTi - Guides for Electric Utilities)

BIODIVERSITÄT
GRI
Einheit
2021
2022
Standorte in oder neben geschützten Gebieten2, 3
304-1
Anzahl
25
46
davon Kelag
 
 
6
22
 
 
 
 
 
Standort in Natura-2000 Gebiet
 
 
10
17
Standort neben Natura-2000 Gebiet
 
 
3
14
Standort in Landesschutzgebiet
 
 
12
19
Größe und Lage der bebauten Flächen
 
in m2
Koordinaten
 
In Natura-2000 Gebiet
 
248.935
N 46°33,537
E 13°44,336
 
 
 
N 46°33,364
E 13°45,306
 
 
 
N 46°34,156
E 13°43,192
 
 
 
N 47°15,441
E 14°12,517
 
 
 
N 46°50,261
E 3°26,8311
 
 
 
N 46°3,30233
E 5°21,7245
 
 
 
N 44°59,765
E 3°53,7333
 
 
 
N 43°44,4808
E 7°11,0103
 
 
 
N 43°44,9825
E 7°11,3483
 
 
 
N 43°44,4136
E 7°11,7955
 
 
 
N 43°50,2385
E 7°11,5036
 
 
 
N 48°22,5045
E 2°54,8595
 
 
 
N 43°28,1153
E 16°48,5845
 
 
 
N 40°53
W 7°4
 
 
 
N 43°5,593
W 6°28,3914
 
 
 
N 46°31,225
E 12°35,599
 
 
 
N 46°22,103
E 12°21,371
 
 
 
 
 
Neben Natura-2000 Gebiet
 
271.591
N 46°31,299
E 14°27,199
 
 
 
N 46°41,587
E 13°24,591
 
 
 
N 46°38,02
E 14°57,199
 
 
 
N 46°58,498
E 13°5,189
 
 
 
N 46°59,439
E 12°57,215
 
 
 
N 47°1,466
E 12°51,312
 
 
 
N 47°2,142
E 12°52,241
 
 
 
N 46°29,401
E 14°17,087
 
 
 
N 47°14,147
E 14°14,032
 
 
 
N 46°38,356
E 13°11,092
 
 
 
N 46°36,036
E 13°36,483
 
 
 
N 49°1,68866
E 1°37,2086
 
 
 
N 44°13,3054
E 15°39,2999
 
 
 
N 40°48
W 7°4,46
2Definition "Neben geschützten Gebiet": innerhalb Umkreis von einem Kilometer
3Vier Standorte sowohl in Natura 2000 Gebiet als auch in Landesschutzgebiet, daher ist die Gesamtzahl um diese vier Standorte reduziert
BIODIVERSITÄT
GRI
Einheit
2021
2022
Größe und Lage der bebauten Flächen
 
in m2
Koordinaten
 
In Landesschutzgebiet
 
253.637
N 47°14,147
E 14°14,032
 
 
 
N 46°47,576
E 13°41,277
 
 
 
N 46°48,05
E 13°45,101
 
 
 
N 46°56,284
E 13°36,219
 
 
 
N 46°55,008
E 13°33,442
 
 
 
N 46°33,537
E 13°44,336
 
 
 
N 46°33,364
E 13°45,306
 
 
 
N 46°34,156
E 13°43,192
 
 
 
N 46°47,328
E 13°44,025
 
 
 
N 46°51,595
E 13°53,109
 
 
 
N 48°19,9403
E 3°9,609
 
 
 
N 48°24,104
E 2°47,5301
 
 
 
N 45°23,4741
E 6°15,347
 
 
 
N 43°5,593
W 6°28,3914
 
 
 
N 42°32,5162
E 20°15,3258
 
 
 
N 42°34,1314
E 20°12,2143
 
 
 
N 42°34,5316
E 20°9,709
 
 
 
N 44°19,1472
E 16°50,204
 
 
 
N 46°22,103
E 12°21,371
Summe
 
774.163
 
 
Fischwanderhilfen
 
Anzahl
41
45
davon Kelag
 
 
20
25
Fischscheuchen
 
Anzahl
2
2

WASSER UND ABWASSER
GRI
Einheit
2021
2022
Wasserentnahme nach Quellen gesamt4
303-3
m³
118.934
117.094
aus Oberflächengewässern
 
 
0
0
aus Grund- und Brunnenwasser
 
 
24.860
25.845
aus öffentlicher Wasserversorgung
 
 
94.074
91.249
davon Kelag
 
 
24.411
30.727
 
 
 
 
 
Wasserabgabe gesamt5
303-4
m³
45.707
53.890
Abgabe von Kühlwasser in Oberflächengewässer6
 
 
6.633
8.053
Abgabe in öffentliche Wasserentsorgung
 
 
39.074
45.837
davon Kelag7
 
 
24.411
30.727
 
 
 
 
 
Wasserverbrauch gesamt
303-5
m³
73.227
63.204
4Erfassung mittels Wasserzählern
5Erhöhung resultiert aus Erweiterung Datenbasis
6gemäß allgemeiner Abwasseremissionsverordnung keine Überschreitung der vorgegebenen Qualitätsparameter im Berichtsjahr
7ausschließlich haushaltsübliche Abwässer

ABFÄLLE
GRI
Einheit
2021
2022
Abfälle GESAMT8
306-3
( t / a )
8.264
9.492
Gefährliche Abfälle
 
 
874
819
Nicht gefährliche Abfälle
 
 
7.390
8.674
Transport von gefährlichem Abfall9
 
( t / a )
874
819
Entsorgungsverfahren des
ungefährlichen und gefährlichen Abfalls10
306-4
306-5
( t / a )
8.264
9.492
Recycling
306-4
 
1.065
819
Kompostierung
306-4
 
13
7
Rückgewinnung inkl. Energierückgewinnung
306-5
 
114
119
Müllverbrennung
306-5
 
470
1.010
Mülldeponie
306-5
 
4.715
5.403
Stoffliche Verwertung
306-4
 
1.613
1.957
Sonstige gefährliche Abfälle
 
 
252
163
Sonstige Entsorgung
 
 
22
15
8inkl. erweiterter Datenbasis und inkl. Altmaterialverkauf
9Gefährlicher Abfall wird zertifizierten Entsorgungsunternehmen oder Transportunternehmen für den Transport übergeben. Innerbetrieblicher Gefahrenguttransport wird gemäß den allgemeinen Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände (ADR) durchgeführt. Als Unterstützung wird die Software" Transec Consult" bei allen Gefahrgutthemen verwendet.
10inkl. Altmaterialverkauf
Social
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Attraktiver Arbeitgeber
Als attraktiver Arbeitgeber haben die Mitarbeiter im Kelag-Konzern den höchsten Stellenwert. Die Mitarbeiter der Kelag gestalten die Energiewende aktiv mit und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Werte wie Gleichbehandlung und Chancengleichheit werden im Kelag-Konzern gelebt und sind in einem Verhaltenskodex festgehalten. Dieser bildet gemeinsam mit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung die Rahmenbedingungen für ein modernes und zukunftsorientiertes Arbeiten. Mit grünen Jobs arbeitet die Kelag bewusst, proaktiv und zielstrebig an der Energiewende. Ziel ist es Mitarbeiter gut ins Unternehmen einzugliedern und nachhaltig mit einer Vielzahl an Personalentwicklungsmaßnahmen zu begleiten.
Der Kelag-Konzern beschäftigt derzeit rd. 1.635 Mitarbeiter (inkl. Behaltepflicht ausgelernter Lehrlinge) in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Konzernweit werden zusätzlich 93 Mitarbeiter über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt. Diese Mitarbeiter unterstützen das Stammpersonal zur Abdeckung von Arbeitsspitzen sowie bei befristeten Tätigkeiten. Unabhängig von der Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma sind diese Mitarbeiter denselben Kollektivverträgen zugeordnet wie das Stammpersonal. Somit unterliegen 100 % der Kelag-Konzern-Mitarbeiter und der Leiharbeitskräfte einem Kollektivvertrag. Es gibt daher keine Mitarbeiter, die keine Angestellten sind. Auch bei der Aus- und Weiterbildung sind Leiharbeiter den Mitarbeitern im Stammpersonal gleichgestellt.
Leiharbeiter nach Region und Tätigkeitsbereich im Geschäftsjahr 2022
Leiharbeiter nach …
 
Region
100%
Kelag
30%
Kärnten Netz
67%
Kelag Energie & Wärme
3%
Kelag International
0%
Tätigkeitsbereich
100%
technisch
72%
kaufmännisch
6%
Sonstiges
22%
Die Kelag als attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich durch eine hohe Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen aus. Die Mitarbeiterfluktuation betrug im Berichtsjahr rd. 5,6 % (2021: 3,9 %). Dies verdeutlicht, dass sich die arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsbedingungen, die gezielten Förderungs- und Weiterbildungsangebote sowie die wirtschaftliche Stabilität des Konzerns, positiv auf die Mitarbeiter auswirken.
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GRI 2-7, 2-8, 2-30, 401-2, 402-1 / SDG 4, 8
Mitarbeiterorientierung
Als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen bietet die Kelag ihren Mitarbeitern ein vielfältiges Tätigkeitsfeld, umfassende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, langfristige Personalplanung und –sicherung, betriebliche Gesundheitsförderung und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Kelag ist zudem stets um eine enge Zusammenarbeit und gute Kooperation mit der Arbeitnehmervertretung bemüht. In den letzten zwei Jahren wurde das Angebot im Bereich flexible Arbeitszeit massiv ausgebaut und eine Homeoffice-Quote, je nach betrieblicher Möglichkeit, zwischen 50 % und 100 % festgelegt.
Damit den Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld geboten wird, werden im Kelag-Konzern zahlreiche Maßnahmen der Personalentwicklung, wie Führungs- und Nachwuchskräfteentwicklung, Talentmanagementschulungen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, zum Projektmanagement und zur Organisations- und Teamentwicklung, angeboten. Durch regelmäßige Compliance-Schulungen quer durch alle Bereiche und Hierarchieebenen wird ethisch korrektes und gesetzeskonformes Handeln innerhalb des Kelag-Konzerns sichergestellt.
Um das Arbeitsklima kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig das produktive Handeln der Mitarbeiter zu fördern, hat die Kelag weitreichende Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse sowie Programme zur Effizienzsteigerung umgesetzt. Dadurch wird ein nachhaltiges Kostenmanagement gewährleistet und der strategische Einsatz qualifizierter Mitarbeiter ermöglicht. Im Geschäftsjahr 2022 lagen die Schwerpunkte in der Digitalisierung von HR-Service-Prozessen für Mitarbeiter und Führungskräfte.
Im monetären Bereich werden die Entlohnungsstrukturen auf Betriebsebene sowie in der Branche der Energieversorgungsunternehmen regelmäßig an die Marktgegebenheiten angepasst. Zudem sind betriebliche Sozialleistungen für Mitarbeiter hervorzuheben, wie etwa eine betriebliche Pensionskasse, eine verlängerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschüsse für Familien und Pendler. Dahingehend konnte im Berichtsjahr 2022 ein weiterer bedeutender Schritt gesetzt werden: Der Kelag-Konzern leistet einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Klimaziele und übernimmt für alle Kelag-Mitarbeiter in Österreich die vollen Kosten für das Jahresticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Dieses Angebot entspricht nicht nur den strategischen Nachhaltigkeitszielen des Konzerns, sondern ist ein weiterer Benefit für alle Kelag-Mitarbeiter in Österreich.
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SDG 4, 5, 8, 13
Leistungsfeedback zur Förderung von Entwicklungspotenzialen
Auf Betriebsebene finden im Rahmen des Performancemanagements konzernweit regelmäßige Leistungsbeurteilungen von Mitarbeitern statt. Dabei findet das Instrument des Merit Grids Anwendung. Konstruktives Feedback wird im Kelag-Konzern als Zeichen der Wertschätzung gelebt und als Investition in die persönliche Weiterentwicklung wahrgenommen. Die Zuordnung wird zwischen Führungskraft und Mitarbeiter persönlich besprochen und bildet die Basis für Personalentwicklungsmaßnahmen und den Prozess der Gehaltsfindung, in dem Entgelterhöhungen in Abstimmung mit den Führungskräften, dem Personalmanagement und der Arbeitnehmervertretung beschlossen werden. Des Weiteren erfolgen im Rahmen des Talentmanagements eine individuelle Standortbestimmung der Teilnehmer sowie eine gezielte Nachwuchskräfteentwicklung.
Gemäß Betriebsvereinbarung muss einmal im Jahr mit jedem Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch geführt werden. Diese werden zum einen für Leistungsfeedback (Merit Grid) genutzt und zum anderen geben sie den Mitarbeitern die Möglichkeit, offen Feedback zu geben, Fragen zu stellen und sich mit Vorgesetzten auszutauschen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde mit der Digitalisierung der Mitarbeitergespräche begonnen. Nach Abschluss des Prozesses können valide Daten berichtet werden.
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SDG 4
Aus- und Weiterbildung
Der Weiterbildungsbedarf im Kelag-Konzern wird laufend in allen Fachbereichen des Unternehmens erhoben, damit entsprechende Entwicklungsmaßnahmen gesetzt werden können.
Im Geschäftsjahr 2022 nahmen 1.698 Mitarbeiter (2021: 1.568) 3.048 Weiterbildungstage (2021: 2.141) in Anspruch. Die Anzahl der Weiterbildungstage ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, da wieder vermehrt Präsenzschulungen stattfanden.
Weiterbildungstage und –stunden
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GRI 404-1 / SDG 4
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter dienen nicht nur zur Verbesserung des Qualifikationsprofils, vielmehr werden dadurch Zukunftskompetenzen entwickelt und andererseits die beruflichen Perspektiven der Mitarbeiter erweitert sowie Aufstiegschancen, Berufszufriedenheit und Mitarbeiterbindung gesteigert. Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur fachlichen Förderung von Mitarbeitern sind ein wesentliches Ziel und bilden die Grundlage für zielgerichtete Personalentwicklungsschwerpunkte im Kelag-Konzern.
Das Weiterbildungsprogramm wurde in den vergangenen Jahren durch fachliche Schulungen, Workshops und Onlinetrainingsangebot sukzessive erweitert. Die Kelag setzt zudem verstärkt auf Eigenentwicklungsmaßnahmen im Bereich E‑Learning, um insbesondere neuen Mitarbeitern eine flexible Möglichkeit zu bieten, sich mit der Ausrichtung und den Werten des Unternehmens vertraut zu machen. Darüber hinaus wird ein Weiterbildungskatalog angeboten, der den Mitarbeitern neue Lernmöglichkeiten über diverse Online- bzw. Präsenzangebote bietet.
Zusätzlich zu diesen Angeboten wurden allen Mitarbeitern je nach individuellem Aufgabenbereich und persönlichen Entwicklungsbedarfen weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Zielgruppenspezifische Entwicklungsmaßnahmen wurden beispielsweise für Mitarbeiter des Vertriebs, des Montagebereichs oder für Trainees durchgeführt.
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GRI 404-1, 404-2 / SDG 4
vereinbarkeit von beruf und familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt einen wichtigen Baustein eines zukunftsorientierten und modernen Personalmanagements dar. Aus diesem Grund werden Maßnahmen wie Gleitzeitvereinbarungen mit verkürzter Kernzeit, der Familienzeitbonus, Karenzmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle für den Wiedereinstieg aktiv angeboten. In den vergangenen Jahren wurde zudem insbesondere darauf geachtet, Familien mittels spezieller und flexibler Homeoffice-Lösungen oder Modelle zur Sonderbetreuungszeit individuell zu unterstützen.
Die Kelag ist seit 2013 durch das Audit berufundfamilie als „Familienfreundliches Unternehmen“ zertifiziert und hat sich im Jahr 2022 erfolgreich rezertifizieren lassen. Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Wahrung der Arbeitnehmerrechte erfolgt zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein regelmäßiger Austausch zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.
Um Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich unterstützen zu können, setzt die Kelag zudem auf bedarfsgerechte, flexible und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote in Form einer betrieblichen Kinderbetreuungsmöglichkeit. Seit 2014 wird Kelag-Mitarbeitern mit der Kindertagesstätte Kelag-Energiebündel ganztägig und ganzjährig – abgestimmt auf die Arbeitszeiten der Kelag – die Möglichkeit einer Rundumbetreuung ihrer Kinder geboten. In den Sommerferien können Mitarbeiter für ihre Kinder zudem vergünstigte Angebote an sportlichen Halb- und Ganztagesbetreuungen in Anspruch nehmen.
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SDG 3, 5, 8, 10
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Diversität und Chancengleichheit
Vielfalt und Chancengleichheit sind unternehmerische Erfolgsfaktoren im Kelag-Konzern. Sie ermöglichen neue Blickwinkel, fördern Ideenreichtum und sind Grundlage für Innovation und Kreativität. Vielfalt wird im Kelag-Konzern als Teil der Unternehmenskultur gelebt – sei es in Bezug auf geistige oder körperliche Beeinträchtigungen sowie andere Diversity-Dimensionen, wie Nationalität, Alter oder Geschlecht. Die Kelag steht für Inklusion im Sinne eines bewussten, integrativen und wertschätzenden Umgangs mit der Vielfalt ihrer Mitarbeiter.
Über die Auswahl, Ausbildung und Förderung von Mitarbeitern wird ausschließlich nach tätigkeitsbezogenen Kriterien entschieden. Zwischen den Geschlechtern bestehen keine Lohn- oder Gehaltsunterschiede – Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit haben im Kelag-Konzern Priorität. Compliance-Beauftragte im Unternehmen bilden die Anlaufstelle für Diskriminierungsangelegenheiten und sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.
Der Frauenanteil in technisch orientierten Unternehmen ist traditionell niedrig. Ziel der Kelag ist es, vermehrt Frauen für technische Berufe, insbesondere für eine technische Lehre, zu begeistern. Angestrebt wird eine Frauenquote im Konzern von über 25 % bis 2030. Zudem hat sich die Kelag das Ziel gesetzt, bis 2025 bei Neueinstellungen von Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 % zu erreichen.
Mitarbeiterverteilung nach Geschlecht im Geschäftsjahr 2022
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Im Geschäftsjahr 2022 lag die konzernweite Frauenquote bei rd. 21 % und im Kontrollorgan bei rd. 27 %. Bei Mitarbeitern unter 30 Jahren konnte in den vergangenen Jahren bereits eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils beobachtet werden. So liegt dieser im Geschäftsjahr 2022 bereits bei rd. 31 % (2021: 31 %).
Frauenquote nach Alterskategorien im Geschäftsjahr 2022
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Der Anteil an Nichtösterreichern, die in österreichischen Konzerngesellschaften tätig sind, lag bei 8,3 % (2021: 7,1 %). Die Altersverteilung im Konzern zeigt, dass sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern mehr als die Hälfte zwischen 30 und 50 Jahren alt sind.
Mitarbeiterverteilung nach Alterskategorien im Geschäftsjahr 2022
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Die Schwerpunkte im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen unter Diversity-Gesichtspunkten im Geschäftsjahr 2022 waren weiterhin die Förderung von Frauen in technischen Bereichen sowie die Integration von Menschen mit Beeinträchtigung, hier im Speziellen Menschen mit Gehörbeeinträchtigung bzw. mit Autismusspektrumstörung.
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GRI 405-1 / SDG 5, 8, 10
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Arbeitssicherheit und Gesundheit
Arbeitssicherheit und Gesundheit haben im Kelag-Konzern, besonders im Bereich der technischen Berufe, traditionell einen hohen Stellenwert und sind wesentliche Bestandteile der Kelag-Unternehmenskultur.
Mittels Schulungen, Prävention, technischen Vorkehrungen, Projekten und der Einführung von Managementsystemen ist die Kelag bestrebt, sowohl im Sicherheits- als auch im Gesundheitsbereich konzernweit hohe Standards zu setzen, um sämtliche Mitarbeiter bestmöglich schützen zu können. Durch gezielte konzernweite Maßnahmen sowie systematisches und konsequentes Handeln wird stets das Ziel „Keine Unfälle – Sicherheit Leben“ verfolgt. Zudem ist die Kelag bestrebt, im Bereich Arbeitssicherheit die Kennzahl „Lost Time Injury Frequency“ (LTIF) kontinuierlich zu senken und bis zum Jahr 2028 einen Wert von 2,25 zu erreichen. Die konsequente Fortführung und Weiterentwicklung des Projektes „Zeit für Sicherheit“ soll dazu führen, dass die Kennzahl „Lost Time Injury Frequency“ (LTIF) stetig weiter verbessert wird. Mit einem LTIF-Wert von 5,8 für das Jahr 2022 konnte der zweitniedrigste Wert seit Projektstart erreicht werden.
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GRI 403-9 / SDG 3
Arbeitssicherheit
Das Vermeiden von Arbeitsunfällen, der Schutz und die Gesundheit der Mitarbeiter werden in der Kelag über die gesetzlichen Vorschriften hinaus durch Ergänzung interner Regelwerke und Richtlinien, sichergestellt. So existieren beispielsweise neben standardisierten Prozessen nach Arbeitsunfällen je nach Tätigkeit unterschiedliche Dienstanweisungen (z. B. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung) und ergänzende Richtlinien. Laufende Schulungen, jährliche sicherheitstechnische Unterweisungen, Brandschutzübungen und – allem voran – gezielte Bewusstseinsbildung sind die Grundpfeiler einer sicheren Arbeitsumgebung. Zudem werden regelmäßig Sicherheitsimpulse am Beginn von Meetings angeführt, damit das Bewusstsein für Arbeitssicherheit sowohl bei Führungskräften als auch bei Mitarbeitern gestärkt wird.
Die Organisationsstruktur rund um den Themenkomplex Sicherheit ist im Kelag-Konzern klar definiert. Auf Basis der in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden im Konzern neben dem Zentralen Arbeitsschutzausschuss (ZASA) auch örtliche Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) durchgeführt. Die Basis für die Umsetzung bildet die Konzerndienstanweisung „Organisation und Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzes - ASchG; Arbeitsunfälle – Unfallverhütung“.
Die Kelag übernimmt für ihre Mitarbeiter auch bei der finanziellen Vorsorge für Krisensituationen Verantwortung. Dazu steht kostenlos eine Kollektiv-Unfallversicherung zur Verfügung, die sowohl Berufs- als auch Freizeitunfälle einschließt. Seit 2019 sind auch Leiharbeiter von diesem Versicherungsschutz erfasst. Darüber hinaus bestehen Rahmenvereinbarungen für einen begünstigten Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung.
Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle (=Lernfälle) sowie sicherheitsrelevante Vorfälle werden von den Vorgesetzten bzw. von der Sicherheitsfachkraft erfasst und entsprechend analysiert. Aus den von den Analysen gewonnenen Erkenntnissen werden spezielle und grundsätzliche sicherheitstechnische Maßnahmen abgeleitet und in Form von Sicherheitsaushängen oder Sicherheitsimpulsen kommuniziert. Dies erfolgt zeitnah per E-Mail an alle Sicherheitsvertrauenspersonen und Führungskräfte im Konzern. Entsprechend dem ASchG stellen die Erkenntnisse und Maßnahmen bei den sicherheitstechnischen Unterweisungen einen wesentlichen Bestandteil dar. Mit der Analyse wird auch der Forderung einer Folgeevaluierung des ASchG §4 entsprochen. Die Systematik ist in einer eigenen Konzerndienstanweisung geregelt. Vor allem die Analyse von Beinaheunfällen stellt dabei ein wichtiges Element dar und ist ein Indikator für die Sicherheitskultur. Jährlich wird ein Konzernunfallbericht erstellt und an alle Mitarbeiter zur Information und Bewusstseinsbildung versendet. Darin sind wesentliche sicherheitstechnische Aspekte, Ursachen, Erkenntnisse sowie teilweise entsprechende Maßnahmen für zukünftige Vermeidung angeführt.
Diese hohen Standards werden konzernweit von allen Tochterfirmen der Kelag gelebt. Besonders die Kärnten Netz steht als Netzbetreiber bei der Durchführung von Arbeiten an/in elektrischen Anlagen – aus sicherheitstechnischer Sicht – im Fokus und wurde auch im Jahre 2022 wieder erfolgreich einem TSM (technischen Sicherheitsmanagementaudit) unterzogen. Dieses Audit wird jährlich von Österreichs Energie durchgeführt. In dem Auditbericht werden ausdrücklich die systematische Umsetzung der Anweisungen und Richtlinien, das hohe Sicherheitsniveau in der Organisation sowie das ausgeprägte Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter positiv hervorgehoben.
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GRI 403-2, 403-5 / SDG 3, 8
Im Arbeitssicherheitsbereich werden laufend Projekte umgesetzt. Bereits 2013 wurde das Projekt „Zeit für Sicherheit“ gestartet, um eine Erhöhung der Sicherheitskultur zu bewirken und durch die Ableitung strategischer Maßnahmen eine ständige Weiterentwicklung in der Prävention zu erreichen. Ziel und Ansatz des Projektes ist es, dass „jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er zur Arbeit gekommen ist“. Seit Beginn des Projektes konnten die Ausfalltage aufgrund von Arbeitsunfällen um mehr als ein Drittel gesenkt werden. So lagen die durchschnittlichen Ausfalltage pro Jahr bis 2013 bei rd. 900 Tagen, im Berichtsjahr 2022 liegt der Wert bei 387 Tagen.
Neben dem LTIF-Wert ist auch die Schwere der Unfälle bzw. das mögliche Risikopotenzial ein aussagekräftiger Kennwert. Im Jahr 2022 ereigneten sich drei Arbeitsunfälle mit hohem Risiko, jedoch alle mit null Ausfalltagen. Grundsätzlich werden alle Elektrounfälle, unabhängig von der Dauer der Ausfalltage, sowie alle Sturzunfälle aus einer Höhe von mehr als zwei Metern mit einem hohen Risiko bewertet. Es waren zwei schwere Arbeitsunfälle (>45 Ausfalltage) zu verzeichnen, keiner davon mit hohem Risiko. Weiters wurden nur zwei schwere Arbeitsunfälle (>45 Ausfalltage) zu verzeichnen, einer davon ein Wegunfall.
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GRI 403-8, 403-9 / SDG 3, 8
Betriebliche Gesundheitsförderung: Schwerpunkte und Massnahmen
Die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter ist Teil der Unternehmenskultur der Kelag. Im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung werden die Mitarbeiter auf beruflicher Ebene bestmöglich unterstützt, Krankheiten vorzubeugen sowie Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern, zu stärken und langfristig zu erhalten.
Mit der Unterzeichnung der Charta für betriebliche Gesundheit und dem offiziellen Start des Projekts „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) im Jahr 2013 setzte das Unternehmen ein klares Zeichen zur Implementierung eines ganzheitlichen, gesundheitsfördernden Konzepts in bestehende Strukturen. Schwerpunkte werden dabei vor allem in den Bereichen erweiterter Arbeitnehmerschutz, arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Bewegung und psychosoziale Gesundheit gesetzt. Im Rahmen diverser Teamworkshops, Befragungen und Mitarbeitergespräche wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv an der Gesundheitsförderung beteiligt sind.
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GRI 403-4, 403-6 / SDG 3, 8
Die Erstzertifizierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung fand 2017 statt. Nach erneuter Zertifizierung für die Jahre 2020 bis 2022, konnte auch bei der Rezertifizierung im Jahr 2022 das „BGF-Gütesiegel 2023 bis 2025“ erlangt werden. Das BGF-Gütesiegel ist eine der höchsten nationalen Auszeichnungen für betriebliche Gesundheitsförderung. 2021 hat die Kelag zudem den Sprung von der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ zum „Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ (BGM) geschafft. Managementstrukturen und ein operativ und strategisch arbeitendes BGM-Team konnten aufgebaut werden. Die Grundlage für jeglichen Austausch bilden die drei Säulen Gesundheitsförderung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie betriebliche Eingliederung.
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GRI 403-1 / SDG 3, 8
Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung wurden 2022 verschiedene Maßnahmen in den Handlungsfeldern psychosoziale Gesundheit, gesunde Ernährung und gesunde Bewegung zielgruppenorientiert für alle Mitarbeiter umgesetzt. Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurden entsprechende Maßnahmen angeboten wie z. B. Bewusstseinsbildung zur Stärkung des Immunsystems, Unterstützung bei Long-Covid, Obst-Aktion sowie Unterstützung durch die Arbeitspsychologin bei psychischer Belastung. Darüber hinaus wurden die „Gesundheitstage 2022“ an allen Kärntner Standorten angeboten.
Weitere bedeutende Schwerpunkte im Bereich Gesundheit werden im Kelag-Konzern durch die arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge gesetzt. Diese umfasst Maßnahmen und Angebote der Arbeitsmedizin, die über die gemäß § 79 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gesetzlich vorgeschriebenen Angebote hinausgehen. Den Mitarbeitern stehen gemäß vorgeschriebener Präventivzeiten eine Arbeitsmedizinerin und ein Arbeitsmediziner zur Verfügung. Die Arbeitsmedizin ist im Kelag-Krisenstab mit fachlicher Expertise beratend für alle Mitarbeiter des Konzerns eingebunden. Weiters werden laufend arbeitsmedizinische Informationen, wie z. B. Vorsorge in der Grippezeit, Empfehlungen bei Hitze und Gesundheit der Haut zur Verfügung gestellt, damit das Gesundheitsbewusstsein gestärkt wird und die Mitarbeiter sensibilisiert werden. Im Rahmen regelmäßiger Begehungen von Arbeitsplätzen steht die persönliche Beratung vieler Mitarbeiter bezüglich akuter medizinischer Fragestellungen im Vordergrund. Weitere regelmäßige Angebote reichen von Impfaktionen über Screenings (z. B. Venengesundheit, Blutdruck-, Blutzucker- und Cholesterinmessungen) bis hin zu Gesundheitskampagnen. Die Arbeitsmediziner nehmen an den Arbeitssicherheitssitzungen teil und sind im Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vertreten. Darüber hinaus war die Arbeitsmedizin aufgrund des Pandemiegeschehens stark in das interne Krisenmanagement eingebunden.
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GRI 403-3, 403-6, 403-8 / SDG 3, 8
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Versorgungssicherheit
Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Netzinfrastruktur ist eine unverzichtbare Lebensader für Bevölkerung und Wirtschaft. Darüber hinaus bildet die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie, Erdgas und Wärme eine wichtige Säule des Wirtschafts- und Energiestandortes Kärnten und stellt aufgrund der hohen gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen für den Kelag-Konzern eines der wesentlichen Schwerpunktthemen dar. Strategisches Ziel ist es, jährlich zumindest 60 Mio. EUR in die Versorgungssicherheit zu investieren.
Die Kärnten Netz ist sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und richtet ihre Tätigkeitsfelder konsequent anhand eines Investitions- und Instandhaltungsprogramms aus. Als Verteilernetzbetreiber für elektrische Energie und Erdgas in Kärnten stellt die Kärnten Netz den Zugang zur – von der Muttergesellschaft Kelag gepachteten – Netzinfrastruktur allen Kunden und Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit baut die Kärnten Netz zukunftsweisend laufend ihre Netzinfrastruktur bedarfsgerecht aus, um eine zuverlässige und sicherere Energieversorgung zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2022 wurden in Summe 68,1 Mio. EUR in die Netzinfrastruktur investiert. Die kontinuierliche Überprüfung von Qualitätsstandards ist ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Strom- und Erdgasnetzes. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität der Qualitätsstandards in diesem Bereich.
Eine klimaneutrale
Energiezukunft braucht starke Netze.
Um für die Bedrohungen durch einen Blackout bestmöglich vorbereitet zu sein, werden laufend organisatorisch, technisch sowie praktisch vorbereitende Maßnahmen gesetzt. So werden Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden in periodischen Abständen abgehalten und das Personal der Netzleitstelle wird speziell für solche Szenarien geschult. Des Weiteren werden gemeinsam mit externen Partnern Inselbetriebsversuche durchgeführt, in denen der Wiederaufbau der Energieversorgung nach einem solchen Ereignis unter möglichst realen Bedingungen geübt wird. Zudem finden regelmäßig Trainings vor Ort in den Kraftwerken der Kelag statt, bei denen sogenannte Schwarzstartversuche, sowie Trainings für einen Netzwiederaufbau in Kärnten und Simulatortrainings durchgeführt werden.
Mit ihren Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken gleicht die Kelag aktiv Schwankungen in der Stromerzeugung aus und erzeugt damit flexiblen Spitzenstrom, der zur Systemstabilität und Versorgungssicherheit absolut notwendig ist. Zudem liefern die Speicherkraftwerke mit der Schwarzstartfähigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungsfähigkeit. Auch im Kraftwerksbereich sichert ein kontinuierlich umgesetztes sowie zustandsorientiert ausgerichtetes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept die maximale Anlagenverfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Bis 2030 sollen über 40 Mio. EUR an Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bei bestehenden Kraftwerken aufgewendet werden.
Versorgungssicherheit spielt auch für die Kelag Energie & Wärme eine wesentliche Rolle. Die operative Sicherstellung der Versorgung der Wärmekunden ist organisatorisch verankert. Erzeugungsausfälle werden in Stunden erfasst, wobei zwischen internen und externen sowie geplanten und nicht geplanten Ausfällen differenziert wird, damit Verbesserungspotenziale identifiziert werden können. Anfallende Versorgungsauswirkungen konnten im Geschäftsjahr durch vorhandene Back-Up-Systeme verhindert werden.
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SDG 7, 9, 12
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Regionale Verantwortung und Gesellschaftliches Engagement
Als überregional tätiges und regional verankertes Unternehmen gestaltet die Kelag aktiv die Energiewende mit und schafft dabei Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region. Die Voraussetzung dafür ist eine stabile wirtschaftliche Basis. Die Kelag ist ein solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen, das einen bedeutenden Beitrag zur Wertschöpfung in Kärnten leistet. Sie gilt als verlässlicher Partner für ihre Kunden, ihre Stakeholder und ihr regionales Umfeld.
Regionale Wertschöpfung
Die Kelag generierte im Geschäftsjahr 2022, über ihre unternehmerischen Aktivitäten in Österreich, eine Bruttowertschöpfung in Höhe von rd. 350,7 Mio. EUR. Im Rahmen der Berechnung wurden Leistungs- und Strukturerhebungsdaten von zwölf vollkonsolidierten Konzerngesellschaften analysiert. Die Kennzahl gibt Auskunft über die direkten ökonomischen Auswirkungen. Der durchschnittliche Produktionswert der Jahre 2020 bis 2022 beläuft sich auf rd. 4.478,7 Mio. EUR, die durchschnittliche Bruttowertschöpfung somit auf 368,2 Mio. EUR.
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GRI 203-2 / SDG 1, 8, 11
Bruttowertschöpfung (in Mio. EUR)
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Ø Produktionswert in den Geschäftsjahren
2020-2022 (in Mio. EUR)
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Eine durch das WIFO erstellte Wertschöpfungsstudie im Jahr 2020 führte zu dem Ergebnis, dass die Kelag über ihre unternehmerischen Aktivitäten (Summe aus direkten, indirekten sowie induzierten Effekten) in Österreich eine Wertschöpfung in Höhe von rd. 1,1 Mrd. EUR generiert. Der größte Anteil nach Bundesländern entfällt auf Kärnten mit jährlich rd. 530 Mio. EUR. Dabei sichert die Kelag neben den Arbeitsplätzen der Kelag-Beschäftigten die Auslastung von weiteren rd. 4.500 Beschäftigten in Kärnten. Dies macht einmal mehr die Bedeutung des Unternehmens für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten deutlich.
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GRI 203-2 / SDG 1, 8, 11
Gesellschaftliches Engagement
Die Kelag engagiert sich in Kärnten seit Jahren in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Ökologie und Sport. Als Landesenergieversorger nimmt die Kelag ihre gesellschaftliche Verantwortung sehr ernst, indem sie laufend gemeinnützige Projekte in diesen Bereichen unterstützt und begleitet.
Die Kelag arbeitet seit Jahren eng mit der Caritas, der Arge Sozial und der Diakonie zusammen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wurde 2021 um weitere zehn Jahre bis 2030 verlängert, damit zielgerichtete Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht wird, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
Die Kelag hilft dabei auf zwei verschiedenen Ebenen: So werden zum einen Kunden, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können, durch eine finanzielle Soforthilfe unterstützt. Auf der zweiten Ebene geht es um Informationen und Beratungen für Kunden, um sie dabei zu unterstützen ihren Energiebedarf zu hinterfragen und auf diese Weise die Energiekosten nachhaltig zu senken. Wenn es sinnvoll ist, werden sie auch beim Kauf energieeffizienter Geräte unterstützt.
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SDG 1, 4, 17
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Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltiges und ökologisches Handeln ist für die Kelag auch in der Beziehung zu ihren Lieferanten und Partnern ein wesentliches Thema. Ansatzpunkte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beschaffung bzw. zu einer nachhaltigen Transformation des Konzerneinkaufs sind effiziente Prozesse, Governance sowie Technologien und Tools.
Die Anpassung der Einkaufsprozesse um Nachhaltigkeitskriterien im Ausschreibungs-, Vergabe- und Bestellprozess ist Teil der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie. In diesem Zusammenhang ist die verstärkte Integration von ESG-Kriterien bei der Eignungsprüfung von Lieferanten zu berücksichtigen, wobei auch Nachhaltigkeits-Scorings zum Einsatz kommen werden. Für die Umsetzung werden unterschiedliche Tools (z. B. EcoVadis, Integrity Next) geprüft. Zudem ist absehbar, dass die regulatorischen Anforderungen bezüglich der Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette steigen.
Vor diesem Hintergrund nimmt die strategische Bedeutung des Konzerneinkaufs zu, da mit den Vergabeentscheidungen ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen geleistet wird. Standen bisher Preis, Qualität und Verfügbarkeit im Vordergrund, so kommen in wesentlichen Bereichen zukünftig ökologische und soziale Aspekte (ESG-Kriterien) gleichberechtigt hinzu.
Die Kelag verfolgt konsequent das Ziel, keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten zu unterhalten, von denen bekannt ist, dass sie die dem UN Global Compact zugrunde liegenden Prinzipien nicht beachten oder verletzen. Im Zuge ihrer Beschaffungstätigkeit achtet das Unternehmen zudem stets darauf, dass die Regelungen des Kelag-Verhaltenskodex von jedem Lieferanten voll umfänglich eingehalten werden. Zudem verfolgt die Kelag das Ziel, ihre stichprobenartigen Überprüfungen im Hinblick auf das Lieferantenmanagement bis zum Jahr 2025 durch eine vollumfängliche Erfassung zu ersetzen.
Lieferkette
Im Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt Aufträge in Höhe von rd. 228,6 Mio. EUR an rd. 2.000 Lieferanten in rund rd. 20 EU-Ländern erteilt. Der Großteil dieser Lieferanten befindet sich dabei im
D-A-CH-Raum, wobei rund 90 % des Bestellumsatzes im Kernmarkt Österreich in Auftrag gegeben wurde.
Das regionale Beschaffungsvolumen der drei wesentlichen Gesellschaften Kelag, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme belief sich im Geschäftsjahr 2022 in Kärnten auf rd. 68,7 Mio. EUR (2021: 67,9 Mio. EUR). Bei der Berechnung des regionalen Beschaffungsvolumens werden ausschließlich in Kärnten ansässige Lieferanten berücksichtigt.
Der Großteil des Beschaffungsvolumens im Kelag-Konzern wird durch formalisierte Ausschreibungen über ein elektronisches Lieferanten- und Ausschreibungsportal abgewickelt. Die Betriebsführungs- und Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Kraftwerksanlagen und Netzinfrastruktur sowie die Errichtungsmaßnahmen für Neubauprojekte bilden wesentliche Bestandteile der Lieferkette im Kelag-Konzern. Die Hauptleistungen betreffen vor allem das Bau- und Baunebengewerbe sowie die elektromaschinelle Anlagentechnik, das Zählerwesen und sonstige Leistungen für Wartungen. Zusätzlich werden Dienstleistungen unter anderem in den folgenden Bereichen zugekauft: Facility Management, Fuhrpark, Informations- und Kommunikationstechnik und Marketing. Bei der Tochtergesellschaft Kelag Energie & Wärme stellt die Beschaffung von Primärenergie (z. B. Biomasse, Pellets, Erdgas) für die Wärmeerzeugung einen weiteren wichtigen Aspekt innerhalb der Lieferkette dar.
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GRI 2-6, 204-1 / SDG 8, 12
Lieferantenmanagement
Im Zuge des Lieferantenmanagements der Kelag werden stichprobenartige Überprüfungen mit einer Nachlaufzeit von rund einem Jahr vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Anteil von rund einem Drittel über das Lieferantenmanagement bewertet. Mit September 2022 wurde für alle Ausschreibungen eine verpflichtende Zustimmung jedes Lieferanten zur Einhaltung eines Lieferantenkodex im VEMAP-Ausschreibungstool verankert. Damit bekennen sich die Lieferanten ausdrücklich zu den grundlegenden Prinzipien in den Bereichen Umweltschutzstandards, Menschenrechte und Arbeitsnormen sowie zur Anwendung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards. Im Jahr 2022 wurde in einem Pilotversuch bei ausgewählten Lieferanten mit der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung gestartet und das Lieferantenmanagement damit strategisch aufgewertet.
Der Due-Diligence-Prozess umfasst die systematische Beurteilung der Leistung von Lieferanten anhand fest definierter Merkmale. Die Identifizierung der zu bewertenden Lieferanten findet auf Basis des Beschaffungsvolumens des jeweiligen Vorjahres statt. In Abstimmung mit den Mitarbeitern des Einkaufs wird – im Wesentlichen der Logik einer ABC-Analyse auf Basis des kumulierten Beschaffungsvolumens folgend – in einem ersten Schritt die Liste der zu bewertenden Lieferanten erstellt. Diese Liste dient schlussendlich als Durchführungsbasis der Lieferantenbewertung in der Softwarelösung VEMAP. Der Bewertungsbogen selbst umfasst folgenden Kategorien: Preis-Leistungs-Verhältnis, Bonität/Zertifikate, Qualität/Versorgung, Technologie, Performance und Qualifikation sowie Service und Managementprofil (technisch) und Service und Managementprofil (kaufmännisch).
Abhängig vom jeweiligen Beschaffungsgegenstand werden bereits im Zuge des Beschaffungsprozesses Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Vorhandene Umweltzertifizierungen wie insbesondere eine Implementierung der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001, stellen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht zertifizierten Anbietern dar. Vertraglich wird jeder Auftragnehmer verpflichtet, ökologische Aspekte für den jeweiligen Leistungsgegenstand sowie die dem UN Global Compact zugrunde liegenden Prinzipien (im Wesentlichen vorsorglicher Ansatz, Verantwortungsbewusstsein und umweltfreundliche Technologien) angemessen zu beachten. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtungen führt dabei zur Auflösung der jeweiligen Vertragsbeziehung. Bei der Gestaltung von Ablaufprozessen werden Umweltaspekte zum Beispiel dahingehend berücksichtigt, dass Wegeleistungen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß anfallen und somit ökologische Doppelbelastungen weitestgehend reduziert werden können.
Zudem sind in den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Einkaufs Themenfelder wie Umweltschutz und Entsorgung sowie Nachhaltigkeit und Compliance fixe Bestandteile. Somit wird sichergestellt, dass die Kelag auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Lieferanten konkrete Schritte zur Bewusstseinsbildung in den Bereichen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit setzen kann.
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GRI 2-6, 204-1 / SDG 8
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Kundenorientierung
Für die Kelag hat die zuverlässige Energieversorgung und konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse ihrer Kunden hohe Priorität. Als integrierter Energiedienstleister entlang der gesamten Wertschöpfungskette, ist das Unternehmen ein kompetenter Partner bei der Umsetzung der Energiewende. Die Kelag bietet ihren Kunden unter anderem Lösungen für die Dekarbonisierung der Sektoren Wärme und Verkehr (z.  B. Wärmepumpe, Fernwärme, Photovoltaik und E-Mobilität). Ziel ist es den Kunden einen Umstieg auf CO2-neutrale Technologien zu ermöglichen und sie dadurch bei der Reduktion ihres CO2-Fußabdruckes zu unterstützen. Darüber hinaus hat sich die Kelag das Ziel gesetzt, eine gut ausgebaute und leistungsfähige E-Ladeinfrastruktur bereitzustellen, damit die Energiewende im Straßenverkehr gelingen kann und die Klimaziele erreicht werden können.
Im Berichtsjahr 2022 bezogen rund. 257.000 Privat-, Landwirtschafts- und Kleingewerbekunden, 929 öffentliche Kunden (Land, Gemeinden, Kirchen und Verbände) sowie rund 5.500 Industrie- und Gewerbekunden Energie und Erdgas von der Kelag sowie der Kelag Energie & Wärme. Zusätzlich belieferte die Kelag Energie & Wärme rund 11.500 Kunden mit Wärme.
Die Neukundenpreise werden aufgrund der volatilen Strommarktpreise angepasst, sind aber im Wettbewerbsvergleich nach wie vor attraktiv. Trotz der massiven Preisanstiege an den Großhandelsmärkten gibt die Kelag immer nur einen notwendigen Teil der Preissteigerungen weiter, um auch weiterhin ein fairer Partner für die Kunden zu sein. So befinden sich 92 % der Kelag-Kunden in Kärnten in einem günstigen Bestandskundentarif und haben eine Preisgarantie bis Ende Juni 2023. Ein besonderes Augenmerk wird auf die regelmäßige und transparente Information an die Kelag-Kunden in Bezug auf Preisentwicklungen gelegt. Wichtige Bausteine sind auch das neue Kundenportal, in dem Bestandskunden ihren aktuellen Tarif und Preis im Blick haben, sowie Service-Mails, die regelmäßig an die betroffenen Kundengruppen versendet werden.
Im Bereich Kundenbindung wurden im Berichtsjahr 2022 folgende Schwerpunkte gesetzt: Durch unterschiedliche Kampagnen konnten bisher über 135.000 Einwilligungen zur DSGVO und über 105.000 Einwilligungen zum elektronischen Geschäftsverkehr (EGV) gesammelt werden. Gleichzeitig führten diese Kampagnen auch zu einem starken Anstieg der Kundenportal-Neuregistrierungen (2021: rd. 25.000, 2022: rd. 40.000). Dadurch werden in Zukunft Papier und Porto eingespart und es wird ein weiterer Schritt Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung der Geschäftsprozesse gesetzt. Auch im PlusClub geht der Trend weiter in Richtung Digitalisierung: Von den knapp 58.000 PlusClub-Mitgliedern nutzen mittlerweile über 35.000 Mitglieder ihre Vorteile in der App.
Als kundenorientierter Energiedienstleister führt die Kelag alle zwei Jahre eine umfassende Kundenzufriedenheitsanalyse durch und wird dabei von einem unabhängigen Markt- und Meinungsforschungsinstitut begleitet. An der Kundenumfrage im Jahr 2021 nahmen rd. 3.200 Energiekunden der Kelag sowie der Kelag Energie & Wärme teil. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass mit rd. 90 % neuerlich eine hohe Gesamtzufriedenheit in allen Kundengruppen erzielt werden konnte. Die zeitnahe und kompetente Bearbeitung von Kundenanliegen wird durch die Befragung bestätigt.
Im Bereich Kundenservice konnte im Jahr 2022, trotz der starken Zunahme an Kundenkontakten, eine Erreichbarkeit von rd. 76 % bei rd. 318.000 angenommenen Anrufen (2021: 224.000) erzielt werden. Zusätzlich wurden über 110.000 E-Mails (2021: 103.000) mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von rd. 16 Minuten abgewickelt. Die Steigerung der Anzahl der Anrufe und E-Mails von fast 80 % im Vergleich zum Berichtsjahr 2021 verdeutlicht einmal mehr die herausfordernde Situation im Kundenservicebereich aufgrund der angespannten Marktsituation. Anfragen rund um gesetzliche Vorgaben wie der 150 EUR Energiekostenzuschuss und die Strompreisbremse haben zusätzlich Ressourcen gebunden.
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SDG 12
Vertrieb Energy+
Die anhaltend große Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen im Privatsegment führte in weiterer Folge auch zu Lieferengpässen in nahezu allen Bereichen der Lieferkette. Eine Ausweitung des Partnernetzwerkes sowie eine Neuevaluierung der einzelnen Geschäftsmodelle wurden dadurch ausgelöst.
Neben der Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Energieerzeugung hat das Thema Energieeffizienz auch im Kundenbereich Priorität. Die Privatkunden werden mit Strom aus Wasserkraft und Ökoenergie versorgt. Das Unternehmen zeigt den Kunden Möglichkeiten zur effizienten Nutzung von Energie auf und bietet in diesem Zusammenhang individuelle Produkte und Energiedienstleistungen an. Seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) im Jahr 2015 hat die Kelag bis 2022 rd. 300 GWh an Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren Kunden generieren können. Dies entspricht einem Heizöläquivalent von rd. 30 Mio. Liter pro Jahr.
Auch das hohe Kundeninteresse an Kelag-Energieberatungen wird durch 2.555 Beratungen sowie 241 Beratungen im sozialen Segment vor Ort und digital im Geschäftsjahr 2022 bestätigt. Bei allen Beratungen der Kelag-Energieberater stehen der Kundennutzen sowie die Verantwortung für Klimaschutz und Energieeffizienz im Vordergrund.
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SDG 12
E-Mobilität
Mit den angebotenen Produkten und Serviceleistungen im Bereich E-Mobilität leistet die Kelag einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende. Die Kelag betreibt rund 241 Ladepunkte an 76 Standorten. Als E-Mobility Provider hat die Kelag bislang über 4.573 Autostromverträge abgeschlossen. Den Kunden stehen im Roaming-Verbund somit mehr als 8.500 Ladepunkte zwischen Wien und Bregenz zur Verfügung.
Durch den starken Anstieg der Zulassungszahlen bei E-Fahrzeugen in Österreich und die hohen Bundesförderungen ist die Nachfrage nach Ladelösungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch im Bereich E-Mobilität bietet die Kelag ihren Kunden ein breites Leistungsportfolio. Dieses umfasst folgende Ladelösungen, die individuell entsprechend den Kundenanforderungen konfigurierbar sind:
  • • Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort für Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge, Kunden und Gäste
  • • Lösungen für Mitarbeiter, die ihr Dienstfahrzeug zu Hause laden und mit dem Dienstnehmer abrechnen wollen
  • • Last- und Lademanagement sowie Installationsservice
  • • Betriebsführung und Abrechnungsservice
  • • Ladelösungen für den mehrgeschossigen Wohnbau, die Gemeinschafts- und Systemlösungen umfassen
Die Kelag evaluiert laufend die Marktsituation und baut bei Bedarf selektiv das öffentliche Ladenetz an attraktiven Standorten und Verkehrsknotenpunkten aus. Im Berichtsjahr 2022 hat die Kelag ihre E-Ladestationen in Klagenfurt und Villach, durch den Austausch der 50-kW-Lader durch Hochleistungs-Ladestationen, modernisiert. So stehen nun in Klagenfurt am Viktringer Ring, an der Südseite der Kelag-Zentrale zwei Hyper-Charger mit bis zu 150 kW Ladeleistung zur Verfügung sowie zwei weitere neue Lader mit einer Maximalleistung von bis zu 300 kW in der Maria Gailer Straße in Villach. Zusätzlich wurde im November 2022 eine Kooperation mit einer österreichischen Handelskette auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, das gesamtösterreichische Ladenetz nachhaltig auszubauen. Bis 2026 werden demnach von der Kelag an über 40 Standorten Ladelösungen errichtet.
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SDG 11
Transparenz bei öffentlichkeits-wirksamen Konfliktfeldern
Die Kelag konnte sich mit dem VKI (Verein für Konsumenteninformation) in Bezug auf die Unterlassungsklage wegen unzulässigen Preisanpassungsklauseln in den ALB 2019 auf einen Vergleich einigen. Rund 120.000 Kunden, die im Zeitraum von 1. September 2019 bis 31. März 2022 in den betroffenen Tarifen waren, konnten sich auf der Homepage des VKI anmelden und dort ihre Ansprüche bis 31. Dezember 2022 geltend machen.
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GRI 2-25
Kennzahlen Social
PERSONALSTAND
GRI 2-7
2021
2022
Ø Personalstand nach Köpfen (MA)1
 
1.552
1.662
befristetes Dienstverhältnis
 
57
96
davon Kelag
 
41
62
davon Kelag Energie & Wärme
 
7
16
davon Kärnten Netz
 
9
19
davon Kelag International
 
0
0
unbefristetes Dienstverhältnis
 
1.495
1.566
davon Kelag
 
648
662
davon Kelag Energie & Wärme
 
201
202
davon Kärnten Netz
 
534
535
davon Kelag International
 
81
101
 
 
 
 
befristetes Dienstverhältnis
 
57
96
davon weiblich
 
22
33
davon männlich
 
35
63
 
 
 
 
unbefristetes Dienstverhältnis
 
1.495
1.566
davon weiblich
 
286
308
davon männlich
 
1.209
1.259
 
 
 
 
Personalstand Lehrlinge
 
97
97
Personalstand Leihpersonal
 
100
93
 
 
 
 
Ø Personalstand Vollzeit
 
1.427
1.520
davon weiblich
 
198
223
davon männlich
 
1.229
1.297
 
 
 
 
Ø Personalstand Teilzeit
 
125
142
davon weiblich
 
110
119
davon männlich
 
15
23
1Personalstand ohne Vorstände, Geschäftsführer, Ferialangestellte, Lehrlinge und Leihpersonal; exkl. Behaltepflicht; exkl. ATZ passiv

NEUEINTRITTE
GRI 401-1
2021
2022
in %
Ø Neueintritte GESAMT
 
135
271
100%
unter 30 Jahren
 
58
117
43%
davon Kelag
 
30
30
 
30 bis 50 Jahre
 
59
129
48%
davon Kelag
 
23
61
 
über 50 Jahre
 
18
25
9%
davon Kelag
 
1
9
 
 
 
 
 
 
Ø Neueintritte nach Geschlecht GESAMT
 
135
271
100%
davon weiblich
 
35
73
27%
davon Kelag
 
19
42
 
davon männlich
 
100
198
73%
davon Kelag
 
35
58
 
 
 
 
 
 
Ø Neueintritte nach Gesellschaft GESAMT
 
135
271
100%
Kelag
 
54
150
55%
Kärnten Netz
 
24
51
19%
Kelag Energie & Wärme
 
20
45
17%
Kelag International
 
32
25
9%

FLUKTUATION
GRI 401-1
2021
2022
in %
Ø Mitarbeiterfluktuation GESAMT2
 
60
93
5,6%
unter 30 Jahren
 
22
31
33%
davon Kelag
 
13
11
 
30 bis 50 Jahre
 
35
49
53%
davon Kelag
 
9
22
 
über 50 Jahre
 
3
13
14%
davon Kelag
 
1
6
 
 
 
 
 
 
Ø Mitarbeiterfluktuation nach Geschlecht GESAMT
 
60
93
5,6%
davon weiblich
 
13
25
27%
davon Kelag
 
9
12
 
davon männlich
 
47
68
73%
davon Kelag
 
14
27
 
 
 
 
 
 
Ø Mitarbeiterfluktuation nach Region GESAMT
 
60
93
5,6%
Kelag
 
23
41
44%
Kärnten Netz
 
12
19
20%
Kelag Energie & Wärme
 
16
28
30%
Kelag International
 
8
5
5%
2Austritte (in Köpfe exkl. Behaltepflicht, Leiharbeiter, Lehrlinge, Praxissemester, Ferialpraktikanten, ATZ passiv, exkl. Pensionierungen) / Ø Personalstand in Köpfe

AUS- UND WEITERBILDUNG
GRI 404-1
2021
2022
Ø Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT
 
10,9
14,4
bei Frauen
 
9,7
12,2
bei Männer
 
11,3
15,0
 
 
 
 
Tage für Aus- und Weiterbildung GESAMT
 
2.141
3.048
davon Frauen
 
412
581
davon Kelag
 
320
410
davon Männer
 
1.729
2.467
davon Kelag
 
700
813
 
 
 
 
Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT
 
17.128
24.384
davon Frauen
 
3.293
4.650
davon Männer
 
13.834
19.734
 
 
 
 
Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT
 
17.128
24.384
davon Oberes Management
 
130
299
davon Mittleres Management
 
843
2.501
davon Mitarbeiter
 
16.155
21.584
 
 
 
 
MA-Anzahl für Aus- und Weiterbildung GESAMT
 
1.568
1.698
davon Frauen
 
341
381
davon Männer
 
1.227
1.317

DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT
GRI 405-1
2021
2022
in%
Diversität Kontrollorgan
 
15
15
100%
davon weiblich
 
4
3
20%
davon männlich
 
11
12
80%
 
 
 
 
 
Diversität Kontrollorgan
 
15
15
100%
unter 30 Jahre
 
0
0
0%
30 bis 50 Jahre
 
4
4
27%
über 50 Jahre
 
11
11
73%
 
 
 
 
 
Diversität Vorstandsebene
 
2
2
100%
davon weiblich
 
0
0
0%
davon männlich
 
2
2
100%
 
 
 
 
 
Diversität Vorstandsebene
 
2
2
100%
unter 30 Jahre
 
0
0
0%
30 bis 50 Jahre
 
1
1
50%
über 50 Jahre
 
1
1
50%
 
 
 
 
 
Diversität Oberes Management
 
16
16
100%
davon weiblich
 
2
2
13%
davon männlich
 
14
14
87%
 
 
 
 
 
Diversität Oberes Management
 
16
16
100%
unter 30 Jahre
 
0
0
0%
30 bis 50 Jahre
 
11
11
69%
über 50 Jahre
 
5
5
31%
 
 
 
 
 
Diversität Mittleres Management
 
67
69
100%
davon weiblich
 
8
12
17%
davon männlich
 
59
57
83%
 
 
 
 
 
Diversität Mittleres Management
 
67
69
100%
unter 30 Jahre
 
0
0
0%
30 bis 50 Jahre
 
50
49
71%
über 50 Jahre
 
17
21
30%

DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT
GRI 405-1
2021
2022
in%
Diversität Mitarbeiter
 
1.469
1.577
100%
davon weiblich
 
298
327
21%
davon männlich
 
1.171
1.250
79%
 
 
 
 
 
Diversität Mitarbeiter
 
1.469
1.577
100%
unter 30 Jahre
 
220
261
17%
30 bis 50 Jahre
 
815
869
55%
über 50 Jahre
 
434
447
28%
 
 
 
 
 
Chancengleichheit Menschen mit Behinderung
 
76
66
100%
Kelag
 
33
28
42%
Kärnten Netz
 
38
33
50%
Kelag Energie & Wärme
 
5
5
8%
Kelag International
 
0
0
0%
ARBEITSSICHERHEIT
GRI 403-9
2021
2022
Arbeitsunfälle
 
28
40
Bagatellunfälle
 
16
20
Leichte Unfälle
 
5
12
Mittelschwere Unfälle
 
6
6
Schwere Unfälle
 
1
2
Tödliche Unfälle
 
0
0
 
 
 
 
Ausfalltage
 
464
387
 
 
 
 
Lost time injury frequency (LTIF)3
 
4,1
5,8
3Arbeitsunfälle und Dienstwegeunfälle größer/gleich 1 Ausfalltag je Mio. Arbeitsstunden

Governance
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Werte und Unternehmenskultur
Gelebte Unternehmenskultur ist ein konkreter Wettbewerbsvorteil und entscheidet, wie innovativ, zukunftsfähig, aber auch krisenresistent ein Unternehmen agieren kann. Eine offene Unternehmenskultur bestimmt, ob Diskussion auf Augenhöhe möglich ist und die Bereitschaft existiert, konstruktive Kritik anzunehmen. Gemeinsame Wertvorstellungen bilden die Basis einer gut gelebten Unternehmenskultur und sind wichtiger Teil der Unternehmensidentität. Sie geben den Mitarbeitern die notwendigen Richtlinien für den Arbeitsalltag und bieten ihnen Handlungsstrategien für die tägliche Interaktion mit Kunden und Kollegen. Hauptziel sind zufriedene Mitarbeiter, die sich mit den Werten des Unternehmens identifizieren können und deren Handlungen und Verhaltensweisen den Normen entsprechen und somit die Reputation des Unternehmens stärken.
Die Unternehmenskultur im Kelag-Konzern basiert auf einem System geteilter Werte und sozialer Normen. Die wesentlichen Prinzipien dieses Handelns sind:
  • • Kunden- und Marktorientierung
  • • Entwicklung von Neuem und gelebte Lernkultur
  • • Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit
  • • Zielorientiertes Handeln, Effizienz und Verlässlichkeit
  • • Attraktives Arbeitsumfeld und Vertrauen
Alle Mitarbeiter verpflichten sich zur Einhaltung klarer Grundsätze, die im Kelag-Verhaltenskodex festgehalten sind und den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln im Konzern bilden. Die Kelag bekennt sich zur Einhaltung von sozialen Standards und ethischen Werten sowie zur Befolgung von nationalen, europäischen wie auch internationalen Gesetzen. Jegliche Form von Korruption und Bestechung wird verurteilt. Jedes Geschäft wird rechtlich und ethisch korrekt abgewickelt. Der Umgang mit Kollegen wie auch Geschäftspartnern soll stets mit Respekt und Fairness erfolgen. Die Förderung von Diversität und Wertschätzung im Arbeitsumfeld spiegelt das Bekenntnis der Kelag zur Chancengleichheit wider.
Der Verhaltenskodex gilt einheitlich für den Kelag-Konzern. Ausländische Tochterunternehmen können bei der Umsetzung des Verhaltenskodex nationalen Besonderheiten Rechnung tragen, wenn und insofern dies die Grundprinzipien des konzernweiten Kodex nicht beeinträchtigt. Durch ihr Handeln will die Kelag auf eine weitere Verbreitung der im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze hinwirken. Unternehmen, mit denen die Kelag in einer geschäftlichen Beziehung steht, müssen sich an die Regeln des Verhaltenskodex halten. Sollten im Rahmen geschäftlicher Beziehungen konkurrierende Regelwerke aufeinanderstoßen, strebt das Unternehmen einvernehmliches Handeln an. Der Verhaltenskodex ist die Basis für weitere betriebliche Regelungen, die sowohl branchen- als auch landestypische Besonderheiten berücksichtigen können. Um die Konzernrichtlinien im Bereich Governance und Compliance zu erfüllen, muss die Belegschaft Schulungen – in Präsenz oder virtuell – absolvieren. Mitarbeiter haben seit 2015 die Möglichkeit, über eine Whistleblower-Hotline mögliche Compliance-Fälle an die Organisation heranzutragen.
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GRI 2-23, 2-26 / SDG 16
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Achtung von Menschenrechten
Die Achtung und der Schutz von Menschenrechten bilden die Basis für das unternehmerische Handeln des Kelag-Konzerns. Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ethischer Grundsätze stellen hierbei wesentliche Prinzipien dar. Der Kelag-Konzern ist mit Ausnahme des Kosovo ausschließlich in Ländern tätig, die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet haben. Ein Übereinkommen, das dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten dient und die Rechte von mehr als 830 Mio. Menschen in Europa schützt.
Ein klares Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten im Verhaltenskodex des Kelag-Konzerns, laufende Aktualisierungen von firmeninternen Standards und Richtlinien sowie stichprobenartige Checks der Lieferanten sichern die Einhaltung gesetzter Maßnahmen. Menschenrechtsverletzungen können konzernweit direkt über das Compliance-Management-System (CSM) beim Compliance-Verantwortlichen gemeldet werden.
Seit 2013 unterstützt die Kelag den UN Global Compact, bei dem sich Unternehmen verpflichten, innerhalb ihres Einflussbereiches einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen. Unterstützende Unternehmen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die folgenden Prinzipien des UN Global Compact in die Unternehmensstrategie, die Unternehmenskultur und das Tagesgeschäft zu integrieren:
  • • Schutz der international verkündeten Menschenrechte
  • • Gewährleistung der Nichtbeteiligung an Menschenrechtsverletzungen
  • • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen
  • • Eintritt für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit
  • • Abschaffung von Kinderarbeit
  • • Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • • Umsichtiger Umgang mit ökologischen Herausforderungen
  • • Durchführung von Initiativen zur Förderung eines verantwortlicheren Umgangs mit der Umwelt
  • • Einsatz für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  • • Korruptionsbekämpfung
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GRI 412-1; SDG 16
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Compliance und Transparenz
Regelkonformes Verhalten ist ein zentrales Element einer guten und langfristig erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Die Übereinstimmung von Werten, Handlungen und fairen Geschäftspraktiken sind daher seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der Kelag-Unternehmenskultur. Compliance steht im Kelag-Konzern für verantwortungsvolle Unternehmensführung unter Einhaltung ethischer Prinzipien und rechtlicher Vorschriften. Das Unternehmen bekennt sich zu klaren Grundsätzen, die den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln bilden. Im Kelag-Konzern sichert ein umfassend integriertes Compliance-Management-System (CMS) nachhaltigen Geschäftserfolg durch das Schaffen von Vertrauen in das rechtmäßige Handeln des Managements und der Mitarbeiter. Risiken aus eventuellen Reputationsverlusten, Geldstrafen, Ausschlüssen öffentlicher Ausschreibungen und Folgen für die Bewertung am Kapitalmarkt werden damit verhindert.
In allen Bereichen des unternehmerischen Handelns unterliegt der Konzern unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften. Dabei handelt es sich sowohl um internationale und nationale Regelungen als auch um regionale und lokale Vorschriften. Mindestziel ist es, diesen Ansprüchen vollumfänglich gerecht zu werden und sich nur innerhalb des vorgegebenen Handlungsrahmens zu bewegen.
Die effizienteste Möglichkeit, das Haftungspotenzial in einem Unternehmen weitestgehend zu minimieren, ist die Schaffung von Compliance-Strukturen. Im Kelag-Konzern agiert der Chief Compliance Officer als Hauptverantwortlicher im Compliance-Bereich. Zusätzlich wurden in allen Konzerngesellschaften Compliance-Verantwortliche bestellt. Bereits seit dem Jahr 2010 ist in der Kelag und ihren Tochtergesellschaften Kelag International, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme ein CMS implementiert. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Es dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes.
Das CMS war seit dem Jahr 2014 nach ONR 192050 in den Risikofeldern Anti-Korruptionsrecht, Datenschutzrecht, Kartellrecht, UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und Vergaberecht zertifiziert. Im Rahmen des jährlichen Überwachungsaudits durch die unabhängige Zertifizierungsstelle „Austrian Standards“ erfolgte Ende 2016 erstmals auch die erfolgreiche Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 19600. Im Jahr 2021 zertifizierten sich die Kelag und ihre Tochtergesellschaften, als erste Organisationen in Österreich, nach der neuen ISO‑Norm 37301 „Compliance-Management-Systeme“, die die ISO 19600 ablöste. Die Norm soll Führungskräfte und Mitarbeiter bei regelkonformem Verhalten unterstützen. Weitere Ziele sind die Bewertung der Effektivität der Compliance-Maßnahmen und deren Kommunikation sowie die laufende Prozessverbesserung, die Etablierung eines Hinweisgebersystems sowie die Implementierung eines Prozesses zur Untersuchung von Compliance Vorfällen. Darüber hinaus erlangten die Kelag und ihre Tochtergesellschaften erstmalig ein Zertifikat nach der ISO 37001 „Anti-Korruptions-Managementsystem“.
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GRI 3-3, 2-26 / SDG 16
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat entscheidet weisungsfrei und unabhängig. In den Kelag-Aufsichtsrat wird keine unternehmensinterne Person entsandt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Eigentümer im Zuge der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung bestellt. Die Mitglieder bleiben grundsätzlich für die Dauer einer Periode von drei Jahren im Amt. Die Dauer kann unter Zustimmung der Eigentümer auch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Vor der Auswahl und Bestellung von neuen Aufsichtsratsmitgliedern müssen die Kandidaten eine Erklärung über ihre beruflichen Qualifikationen abgeben sowie etwaige Positionen offenlegen, die möglicherweise in Konflikt mit ihrer Unparteilichkeit stehen könnten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende wird in einem jährlichen Abstimmgespräch unter anderem zu nachhaltigen Themenbereichen und Entwicklungen des Unternehmens informiert. Das entsprechende Protokoll steht den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. Im Prüfungsausschuss wird zumindest einmal jährlich ein Tagesordnungspunkt ausschließlich dem Thema Nachhaltigkeit gewidmet. Darüber hinaus definiert der Aufsichtsrat auch nachhaltige Ziele für das Unternehmen. In die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fließen derzeit keine Entschädigungsbestandteile, die an ESG-Komponenten gekoppelt sind, mit ein.
Die Vorstandsmitglieder sind gemäß Aktiengesetz verpflichtet, Interessenskonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung erhalten regelmäßige Compliance-Berichte und ein jährliches Compliance Audit, was schlussendlich zur Zertifizierung des CMS beiträgt.
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GRI 2-9, 2-10, 2-11, 2-12, 2-13, 2-14, 2-15, 2-17, 2-18, 2-19, 2-24
Informationssicherheit
Als Betreiber kritischer Infrastruktur trägt das Unternehmen besondere Verantwortung im Bereich der Informationssicherheit. Der Schutz von Daten und Informationen sowie die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind zentrale Aufgaben, die im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements umgesetzt werden.
Aufgrund der fortschreitenden Vernetzung und Digitalisierung im Netz-, Wärme- und Kraftwerksbereich spielt die Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie eine außerordentlich wichtige Rolle für das Unternehmen. Durch den Betrieb eines effizienten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) können Risiken reduziert und der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten kann gewährleistet werden. Informationssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die korrekte Verarbeitung von Informationen und ein wichtiger Faktor für den Geschäftserfolg des Unternehmens.
Die seit 2019 bestehende und im Rahmen des Rezertifizierungsaudits 2022 erneuerte Zertifizierung des ISMS nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 bestätigt, dass das Unternehmen mit Risiken im Bereich Informationssicherheit verantwortungsbewusst und strukturiert umgeht und das Thema Informationssicherheit in seine Alltagsprozesse erfolgreich integriert hat. Der Telekom-Bereich wurde als neuer Geschäftsbereich des Kelag-Konzerns erfolgreich in das bestehende ISMS integriert und 2022 nach ISO/IEC 27011 zertifiziert.
Zudem wird kontinuierlich an der Verbesserung des Sicherheitsniveaus und den Sicherheitsstandards zum Schutz der Kundendaten gearbeitet. So sind im Berichtsjahr keine Sicherheitsvorfälle aufgetreten, die eine Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten mit sich brachten. Die Zertifizierung des ISMS bildet die Grundlage zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG). Damit wird gewährleistet, dass die Kelag auch in Ausnahmesituationen (beispielsweise durch Cyberangriffe) handlungsfähig bleibt.
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GRI 418-1 / SDG 16
Steuerfunktion
Seit 2021 muss die Steuerfunktion aufgrund der europäischen CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) neben Angaben zum Geschäftsmodell auch Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten machen. Mit dem GRI 207 wurden erstmals Steuerthemen als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft, da sie wesentliche Treiber ökonomischer Entscheidungen sind. Die Steuerstrategie des Kelag-Konzerns ist in einer eigenen gültigen Steuerrichtlinie kodifiziert und gibt die verbindlich einzuhaltenden Leitlinien dafür vor, dass sämtliche Steuer- und Abgabenschulden korrekt ermittelt und zeitgerecht an das zuständige Finanzamt abgeführt werden, wodurch eine steuerehrliche Gesamtgebarung sichergestellt wird. Steuerliche Gestaltungen, die als missbräuchlich qualifiziert werden und in einer Verkürzung von Steuersubstrat münden könnten, werden durch den Kelag-Konzern ausdrücklich abgelehnt. Steuerrechtliche Bestimmungen werden somit nur im rechtlich zulässigen Rahmen ausgelegt. Die Grundsätze der Steuerehrlichkeit werden durch den Vorstand gegenüber den zuständigen Mitarbeitern kommuniziert bzw. wird die Einhaltung der Grenze zwischen vertretbaren Steuergestaltungen und unethischem, steuerunehrlichem Verhalten eingefordert und überwacht.
Die Steuerrichtlinie ist Teil des österreichweit ausgerollten Steuerkontrollsystems. Durch das Steuerkontrollsystem wurden sämtliche steuerrelevanten Prozesse hinsichtlich Steuerrisiken analysiert und mit geeigneten präventiven und detektiven Kontrollen versehen. Die Kontrolldurchführung und ‑dokumentation erfolgt volldigitalisiert durch ein eigenes GRC-Tool (Governance-Risk-Compliance). Darüber hinaus werden die größten Konzerngesellschaften mit Jänner 2023 in die „Begleitende Kontrolle“ wechseln. Die Begleitende Kontrolle stellt eine alternative Form der Betriebsprüfung dar, die nicht mehr – wie zuvor – vergangenheitsbezogen agiert, sondern im laufenden Dialog mit den Finanzbehörden anstehende Themen klärt.
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GRI 207-1, 207-2
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Kelag verfolgt konsequent eine Nulltoleranzstrategie gegenüber Korruption, Verletzung des Prinzips des fairen Wettbewerbs sowie anderen Rechtsverletzungen. Daher lautete das Ziel der Kelag, keine Verstöße in diesen Bereichen aufzuweisen. Die Kelag ist offen für den Dialog mit politischen Parteien und deren Organisationen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass politische Parteien, Abgeordnete oder Kandidaten unterstützt werden. Sämtliche Unternehmen des Kelag-Konzerns leisten keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien, Vorfeldorganisationen oder Funktionsträger.
Durch die Implementierung des CMS wurde die konzernweite Möglichkeit geschaffen, sich bei Rechtsverstößen von Entscheidungsträgern direkt und bei Bedarf anonym an die Compliance-Verantwortlichen zu wenden, die die an sie herangetragenen Informationen mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln müssen. Im Vordergrund des CMS stehen jedoch präventive Maßnahmen. In diesem Sinne bilden die stattfindenden Schulungen und Vorträge sowie im Bedarfsfall individuelle Beratungen und Auskünfte zu konkreten Fragen wichtige Schwerpunkte der Compliance-Arbeit.
Die Schulungen werden sowohl als E-Learning als auch (teilweise) in Präsenz abgehalten. Die E-Learning-Struktur ermöglicht allen Mitarbeitern regelmäßige (zumindest jährliche) Fortbildungen in diesem Bereich. Der Fortschritt wird durch einen Eskalationsprozess überwacht und dokumentiert, sodass im Berichtsjahr 275 Mitarbeiter (16 %) die entsprechenden Schulungen absolvierten. Im Geschäftsjahr 2022 durchlief jeder neu eingetretene Mitarbeiter eine Präsenzschulung. Die Einhaltung von Kelag Compliance Grundsätzen durch Geschäftspartner wird mittels Zustimmung zu den AAB gewährleistet.
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GRI 205-2, 415-1 / SDG 16
Kennzahlen Governance
COMPLIANCE
GRI
2021
2022
Korruptionsfälle
205-3
keine
keine
Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten
206-1
keine
keine
Nichteinhaltungen von Umweltschutzgesetzen
2-27
keine
keine
Sozioökonomische Verstöße
2-27
keine
keine
Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
417-2
keine
keine
Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation
417-3
keine
keine
EU-Taxonomie
Am 18. Juni 2020 wurde die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen durch das Europäische Parlament verabschiedet, die seit 1. Jänner 2022 verpflichtend anzuwenden ist. Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen „Green Deals“ zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument, das Unternehmen und Investoren bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützen soll.
Mit der Taxonomie-Verordnung und dem damit verbundenen delegierten Rechtsakt1 wurden klare Leistungskriterien eingeführt, anhand deren bestimmt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeiten – in den abgedeckten Sektoren – einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des „Green Deals“ leisten. Diese Kriterien bilden für Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Grundlage, um einheitlich über grüne Tätigkeiten zu kommunizieren und bei Bedarf den Übergang in eine nachhaltige Zukunft bewältigen zu können.
Laut Taxonomie liegt eine nachhaltige Investition dann vor, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele beiträgt, wobei es bis Stand 2022 nur die ersten beiden Ziele zu berücksichtigen gilt:
  • • Klimaschutz
  • • Anpassung an den Klimawandel
  • • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
  • • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • • Schutz gesunder Ökosysteme
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die verpflichtende Berichterstattung über taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten dazu führen wird, dass auf dem Markt verlässlichere und besser vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen für Investoren und Interessenträger allgemein zugänglich sind. Im vorliegenden Bericht werden ausschließlich Angaben zu den zwei Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ gemacht, da für die vier weiteren Ziele zum Berichtszeitpunkt keine Kriterien bzw. delegierte Rechtsakte verabschiedet waren. Die Pflichtangabe umfasst jeweils den Anteil der identifizierten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nach Kennzahlen (Umsatz, CapEx und OpEx).2
Umsetzungsschritte im Kelag-Konzern
Im Kelag-Konzern wurde zur Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert, das sich seit Herbst 2021 in einem zweistufigen Erhebungsverfahren mit der Identifikation von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten sowie mit der anschließenden Prüfung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten beschäftigt. Das Projektteam setzt sich aus Mitarbeitern der Bereiche Controlling und Finanzen zusammen und wird durch Fachexperten aus den Tochtergesellschaften und den technischen Bereichen unterstützt. Das Vorgehen wurde in Abstimmung mit dem Management festgelegt, das regelmäßig über den Fortschritt, mögliche Risiken sowie aktuelle Entwicklungen informiert wird.
Die Erhebung der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Kelag-Konzern erfolgt, in einem mehrstufigen Prozess:
  • • Identifikation taxonomiefähiger Aktivitäten gemäß dem Katalog des Climate Delegated Act
  • • Evaluierung der taxonomiefähigen Aktivitäten gemäß den technischen Bewertungskriterien und Erhebung der relevanten Informationen für die Konformitätsprüfung
  • • Abgleich der erhobenen Daten und Informationen mit den Kriterien für den wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel sowie der Vermeidung von erheblicher Beeinträchtigung (do no significant harm)
  • • Abgleich mit den sozialen Mindeststandards
Im Zusammenhang mit der Prüfung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten, evaluierten technische Experten aus den jeweiligen Konzerngesellschaften bzw. Fachbereichen die zuvor identifizierten taxonomiefähigen Tätigkeiten anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ enthaltenen technischen Prüfkriterien und dokumentierten die Ergebnisse transparent und nachvollziehbar.
Die Einhaltung des gemäß Art.18 EU-Taxonomie-Verordnung geforderten (sozialen) Mindestschutzes, wurde auf Basis der in Art. 18 genannten Regelwerke, unter Verwendung eines „EU Taxonomy Minimu Safeguards Assessment Tools“, festgestellt. Die Einhaltung des (sozialen) Mindestschutzes wird im Kelag-Konzern sowie in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, durch Anwendung konzernweit etablierter und einschlägiger Managementansätze sowie organisatorischer Regelungen (z. B. Richtlinien) sichergestellt.
Die Systemgrenzen der Berichterstattung wurden mit den Konsolidierungsgrenzen des Kelag-Konzerns gleichgeschaltet (siehe Konzernabschluss) und umfassen somit alle in- und ausländischen vollkonsolidierten Gesellschaften. Die Konsolidierung der benötigten Daten erfolgt, für SAP-geführte Gesellschaften des Konzerns mittels SEM bzw. Infor und für ausländische Gesellschaften über Adaptierungen, in den entsprechenden Package-Meldungen. Die somit erhobenen Quelldaten werden abschließend zentral aggregiert. Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses sind mehrere Kontrollschritte implementiert, damit Validität und Konsistenz der Datenerhebung sichergestellt sind.
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Die herangezogenen Kennzahlen und deren Darstellung basieren auf den Vorgaben der Anhänge I „KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ und II „Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ des Disclosure Delegated Act zur EU-Taxonomie3.
Umsatz
Der Zähler zur Berechnung von taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsätzen setzt sich aus dem Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, zusammen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (i. W. Umsätze aus der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energie, der Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie der Erzeugung und Verteilung von Wärme) und beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 565,4 Mio. EUR. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten, die dem Eigenbedarf4 dienen (i. W. Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen für Kraftwerke, den Betrieb und die Hauptverwaltung), belaufen sich in Summe auf rd. 6,7 Mio. EUR. Ein Großteil des nicht taxonomiefähigen Nettoumsatzes entfällt, gemäß EU-Taxonomie-Verordnung, auf Wirtschaftstätigkeiten wie beispielsweise den Stromhandel, der den sonstigen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen ist. Den Nenner bildet die Summe, der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse gem. IAS 1.82 (a) in Höhe von 3.103,1 Mio. EUR. Siehe dazu die Angaben in den Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung (RZ 1).
KPI für Umsatz im Geschäftsjahr 2022
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Capex
Als Zähler zur Berechnung von taxonomiekonformen CapEx werden Investitionen herangezogen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (i. W. Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, der Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie der Erzeugung und Verteilung von Wärme). Diese belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 133,1 Mio. EUR, wobei sich rd. 2,6 Mio. EUR davon aus Unternehmenszusammenschlüssen (Wirtschaftstätigkeit 7.6. iHv rd. 0,8 Mio. und Wirtschaftstätigkeit 8.1. iHv rd. 1,8 Mio. EUR) ergeben. Der Nenner beinhaltet die Gesamtinvestitionen in immaterielle Vermögenswerte iSd IAS 38, in Sachanlagevermögen, gem. IAS 16, die während des Geschäftsjahres getätigt wurden sowie die Zugänge in Vermögenswerte, die sich aus Unternehmenszusammenschlüssen ergeben haben. Darüber hinaus finden Zugänge aus angesetzten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen iSd IFRS 16 Niederschlag. Die Summe beläuft sich auf 174,6 Mio. EUR. Im Gegensatz zum Umsatz kann der CapEx-Nenner nicht vollumfänglich den entsprechenden Positionen im Jahresabschluss zugeordnet werden, da geleistete Anzahlungen in Höhe von rd. 13,2 Mio. EUR gemäß Definition der Kennzahl, nicht in den Nenner miteinbezogen werden dürfen.
KPI für CapEx im Geschäftsjahr 2022
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Opex
Der Zähler zur Berechnung von taxonomiekonformen OpEx setzt sich aus dem Teil der Betriebsausgaben zusammen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, einschließlich der Wirtschaftstätigkeit zuordenbare Schulungen, vorausgesetzt diese können entsprechend klassifiziert erfasst werden. Sie beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf rd. 42,9 Mio. EUR. Der Nenner ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebskosten definiert. Davon umfasst sind direkte, nicht-kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Schulungen sowie Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens beziehen. Der Großteil der ausgewiesenen OpEx betrifft Aufwände, die im Wesentlichen in den Positionen Material, Fremdleistungen und sonstiger betrieblicher Aufwand enthalten sind und betragen rd. 47,0 Mio. EUR.
KPI für OpEx im Geschäftsjahr 2022
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Der Energiesektor, insbesondere die Energieerzeugung, spielt im Rahmen der EU-Taxonomie eine bedeutende Rolle. Laut EU-Kommission5 ist dieser Bereich für über ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Emissionsreduktionen in diesem Sektor sind daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung und die Erreichung der Ziele des „Green Deals“. Daher behandelt die EU-Taxonomie eine umfangreiche Zahl verschiedener Arten der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und deren Speicherung sowie Übertragung bzw. Verteilung. Aufgrund des Fokus auf erneuerbare Energien, konnten im Kelag-Konzern zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und auf deren Konformität geprüft werden, die sich vordergründig auf das Umweltziel „Klimaschutz“ beziehen und aus dem regenerativen Erzeugungsportfolio rund um Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa, dem Betreiben eines Stromverteilernetzes in Kärnten sowie der Produktion und Versorgung mit Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung stammen.
Am 15. Juli 2022 wurde eine ergänzende delegierte Verordnung6 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren verabschiedet. Konkret betrifft dies die Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Kernenergie und fossiles Gas. Der Kelag-Konzern ist nicht im Bereich Kernenergie tätig und weist diese Wirtschaftstätigkeit daher nicht aus. Es werden jedoch Anlagen für die Wärmegewinnung betrieben, in denen fossiles Gas genutzt wird. Dabei handelt es sich um Wärmeerzeugungsanlagen (Heizwerke in Fernwärmenetzen sowie Heizzentralen in Wohnanlagen). Diese Anlagen erfüllen nicht die Bedingung für die Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeit, „4.31 Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem“, da die Anlagen nicht an effiziente Fernwärmesysteme angeschlossen sind. Die Umsätze, CapEx bzw. OpEx, befinden sich daher in der Zeile B „Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten“ im jeweiligen Meldebogen. Zusätzlich wurde eine Reihe weiterer Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiefähig identifiziert, die nicht unmittelbar das Kerngeschäft des Kelag-Konzerns betreffen und auch betragsmäßig eine untergeordnete Rolle spielen. Diese Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Baugewerbe und Immobilien sowie Information und Kommunikation werden aufgrund ihrer Bedeutung im Rahmen der Unternehmensaktivitäten nicht gesondert auf Taxonomiekonformität geprüft und bleiben vorerst unberücksichtigt. Nichtsdestotrotz wird jede taxonomiefähige Aktivität im Kelag-Konzern grundsätzlich der entsprechenden Wirtschaftstätigkeit des EU-Taxonomie-Katalogs zugeordnet. Um eine Mehrfachzählung zu verhindern, wurde jede identifizierte Aktivität einer der genannten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet.
WIRTSCHAFTSSEKTOR LAUT
EU-TAXONOMIE
TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN*
4. Energie
Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie, Stromerzeugung aus Windkraft, aus Wasserkraft und aus Bioenergie
Übertragung und Verteilung von Elektrizität, Speicherung von Strom
Fernwärme-/Fernkälteverteilung, Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie, Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie
Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen
6. Verkehr
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, Güterbeförderung im Straßenverkehr
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
7. Baugewerbe und Immobilien
Neubau, Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
8. Information und Kommunikation
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
* taxonomiekonform in grün
EU-Taxonomie – meldebögen
Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022.
 
 
 
 
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
Code(s)
Absoluter Umsatz
Umsatzanteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser und Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
 
 
in Mio. EUR
%
%
%
%
%
%
%
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
4.1.
1,5
0,0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Stromerzeugung aus Windkraft
4.3.
19,3
0,6%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Stromerzeugung aus Wasserkraft
4.5.
38,8
1,3%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Stromerzeugung aus Bioenergie
4.8.
1,8
0,1%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
4.9.
194,7
6,3%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Speicherung von Strom
4.10.
206,1
6,6%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
4.15.
71,6
2,3%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Kraft-Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie
4.20.
0,9
0,0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
4.24.
16,2
0,5%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
7.6.
14,5
0,5%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
565,4
18,2%


A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)


Fernwärme-/Fernkälteverteilung
4.15.
48,5
1,6%
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
4.24.
0,2
0,0%
Neubau
7.1.
0,1
0,0%
Renovierung bestehender Gebäude
7.2.
0,1
0,0%
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
7.3.
0,0
0,0%
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
8.1.
0,3
0,0%
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
 
49,2
1,6%
 
 
 
 
 
 



Total (A.1 + A.2)
 
614,6
19,8%
 
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
 
2.488,5
80,2%

Gesamt (A + B)
 
3.103,1
100,0%
 
Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2022.
 
DNSH-Kriterien (,,Keine erhebliche Beeinträchtigung")
 
 
 
 
 
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser und Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Mindestschutz
Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2022
Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2021
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)
Kategorie (Übergangstätigkeiten)
 
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
%
E
T


 
J
J
J
J
J
J
J
0,0%
n.a.
 
J
J
J
J
J
J
J
0,6%
n.a.
 
J
J
J
J
J
J
J
1,3%
n.a.
 
J
J
J
J
J
J
J
0,1%
n.a.
 
J
J
J
J
J
J
J
6,3%
n.a.
E
 
J
J
J
J
J
J
J
6,6%
n.a.
E
 
J
J
J
J
J
J
J
2,3%
n.a.
 
J
J
J
J
J
J
J
0,0%
n.a.
 
J
J
J
J
J
J
J
0,5%
n.a.
 
J
J
J
J
J
J
J
0,5%
n.a.


18,2%
n.a.



 
 
 
 
 
 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
18,2%
n.a.
12,9%
 

 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022.
 
 
 
 
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
Code(s)
Absoluter CapEx
CapEx-Anteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser und Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltver-schmutzung
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
 
 
in Mio. EUR
%
%
%
%
%
%
%
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
4.1.
10,3
5,9%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Stromerzeugung aus Windkraft
4.3.
7,8
4,5%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Stromerzeugung aus Wasserkraft
4.5.
15,3
8,8%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
4.9.
66,3
38,0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Speicherung von Strom
4.10.
9,9
5,6%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
4.15.
18,6
10,7%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit Bioenergie
4.20.
1,3
0,8%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
4.24.
3,5
2,0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
6.5.
0,1
0,0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
133,1
76,3%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)


Fernwärme-/Fernkälteverteilung
4.15.
1,3
0,8%
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
4.24.
3,6
2,1%
Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
6.15.
1,0
0,5%
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
6.5.
0,7
0,4%
Güterbeförderung im Straßenverkehr
6.6.
1,1
0,7%
Neubau
7.1.
0,7
0,4%
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
7.3.
0,4
0,2%
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
7.6.
0,9
0,5%
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
8.1.
4,9
2,8%
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
14,6
8,4%


Total (A.1 + A.2)
147,8
84,7%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
 
26,8
15,3%

Gesamt (A + B)
 
174,6
100,0%
 
 
DNSH-Kriterien (,,Keine erhebliche Beeinträchtigung")
 
 
 
 
 
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser und Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltver-schmutzung
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Mindestschutz
Taxonomiekonfor-mer CapEx-Anteil, Jahr 2022
Taxonomiekonfor-mer CapEx-Anteil, Jahr 2021
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)
Kategorie (Übergangs-tätigkeiten)
 
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
%
E
T

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
J
J
J
J
J
J
J
5,9%
n.a.
 
 
J
J
J
J
J
J
J
4,5%
n.a.
 
 
J
J
J
J
J
J
J
8,8%
n.a.
 
 
J
J
J
J
J
J
J
38,0%
n.a.
E
 
J
J
J
J
J
J
J
5,6%
n.a.
E
 
J
J
J
J
J
J
J
10,7%
n.a.
 
 
J
J
J
J
J
J
J
0,8%
n.a.
 
 
J
J
J
J
J
J
J
2,0%
n.a.
 


 
J
J
J
J
J
J
J
0,0%
n.a.
 


76,3%
n.a.


 

 


 


 
 
 

 

 





 
76,3%
n.a.
43,6%
 

 

 
 
OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Geschäftsjahr 2022.
 
 
 
 
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
 
Wirtschaftstätigkeiten
Code(s)
Absoluter OpEx
OpEx-Anteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser und Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
 
 
in Mio. EUR
%
%
%
%
%
%
%
 
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
4.1.
0,1
0,2%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Stromerzeugung aus Windkraft
4.3.
1,7
3,5%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Stromerzeugung aus Wasserkraft
4.5.
14,1
29,7%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
4.9.
16,7
35,0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Speicherung von Strom
4.10.
3,9
8,2%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Fernwärme-/Fernkältverteilung
4.15.
1,5
3,2%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
4.24.
4,9
10,2%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
 
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
6.5.
0,0
0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
42,9
90,0%
100%
0%
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.


A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 



Fernwärme-/Fernkälteverteilung
4.15.
0,4
0,8%
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
4.24.
1,6
3,4%
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
6.5.
1,0
2,2%
Güterbeförderung im Straßenverkehr
6.6.
0,1
0,2%
Neubau
7.1.
0,0
0,0%
Renovierung bestehender Gebäude
7.2.
0,0
0,0%
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
7.6.
0,2
0,3%
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
8.1.
0,8
1,8%
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
 
4,1
8,7%
 
 
 
 
 
 

Total (A.1 + A.2)
 
47,0
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
 
0,6
1,3%
 
 
 
 
 
 

Gesamt (A + B)
 
47,6
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
DNSH-Kriterien (,,Keine erhebliche Beeinträchtigung")
 
 
 
 
 
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser und Meeresressourcen
Kreislaufwirtschaft
Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Mindestschutz
Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr 2022
Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr 2021
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)
Kategorie (Übergangstätigkeiten)
 
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
%
E
T

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
J
J
J
J
J
J
J
0,2%
n.a.
 
 
 
J
J
J
J
J
J
J
3,5%
n.a.
 
 
 
J
J
J
J
J
J
J
29,7%
n.a.
 
 
 
J
J
J
J
J
J
J
35,0%
n.a.
E
 
 
J
J
J
J
J
J
J
8,2%
n.a.
E
 
 
J
J
J
J
J
J
J
3,2%
n.a.
 
 

 
J
J
J
J
J
J
J
10,2%
n.a.
 
 
J
J
J
J
J
J
J
0%
n.a.


J
J
J
J
J
J
J
90,0%
n.a.
 
 



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 

 
 
 

 
 
 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
90,0%
n.a.
43,2%
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Weitere Nichtfinanzielle Kennzahlen
WIRTSCHAFT
GRI
Einheit
2021
2022
Bruttowertschöpfung
203-2
EUR
369.446.000
350.675.000
Regionales Beschaffungsvolumen
204-1
EUR
67.880.000
68.700.000
Energieberatungen
 
Anzahl
2.858
2.555
Gehaltsratio1
2-21
 
4,28
4,51
E-Fahrzeuge im Fuhrpark
 
Anzahl
77
82
SOZIALES
 
Ausgewählte Sponsoring-Projekte / Kooperationen
 
Kooperationen:
 
Netzwerk „Verantwortung zeigen!“
 
Inclusia
 
Kärntner Behindertensportverband
 
Diakonie
 
Arge Sozial
 
Caritas
 
Innovationslabor „inspire!Lab“
 
BG/BRG Mössingerstraße Klagenfurt- Projekt Kooperationsklasse
 
Unterstützung:
 
SOS-Kinderdorf Moosburg
 
Licht ins Dunkel
 
Kärntner Krebshilfe
 
Jugendnotschlafstelle
 
Tafel Rotes Kreuz
 
Weitere Projekte:
 
Förderung der Aktivitäten des Kärntner Bildungswerks (Bildung und Kultur)
 
Vergabe von Stipendien für das Forum Alpbach
 
Kindersicherheitsolympiade
 
Junior-Bachmannpreis
 
1Jährliche Gesamtvergütung für bestbezahlte Person der Konzerns in Relation zu Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter des Konzerns (ohne bestbezahlte Person)

Nichtfinanzielle Risiken
Im folgenden Abschnitt werden bedeutende nichtfinanzielle Chancen und Risiken erläutert. Die nichtfinanziellen Chancen und Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses durch die Expertise verschiedener Fachbereiche erhoben. Das Ergebnis dieser Risikoerfassung wird in folgender Tabelle dargestellt.
Betrachtung von Risiken (-) und Chancen (+)
Wesentliche Aktionen und Maßnahmen
VERANTWORTUNGSVOLLES ERZEUGUNGSPORTFOLIO
  • - Risiko nicht ausreichender Reserve- und Speicherkapazitäten bei einem flexiblen Erzeugungsmix
  •  Schaffung eines zukunftsfähigen, grünen Energiesystems
  •  Umfassender Ausbau der erneuerbaren Energie als essenzieller Beitrag zur Energiewende
  •  Ausbauziele für Energieerzeugung aus Wasser-, Wind- sowie Solarkraft im In- und Ausland auf Grundlage eines konkreten Investitionsprogrammes für die nächsten zehn Jahre
  •  Die Kelag entwickelt das Kompetenzzentrum für Wasserkraft laufend weiter
  •  Weiterentwicklung der Kompetenz zum verantwortungsvollen Energiemanager mit einem Angebot an Flexibilitätsprodukten zur sicheren Versorgung des Energiesystems der Zukunft
  •  Ausbau eines flexiblen Erzeugungsmix mit ausreichenden Reserve- und Speicherkapazitäten
  •  Die Energieaufbringung durch den Einsatz von Biomasse und industrieller Abwärme steht im Fokus der Kelag-Tochter Kelag Energie & Wärme
ENERGIEEFFIZIENZ INNERHALB DER ORGANISATION
  •  Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb der Organisation liefern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
  •  Einsatz von zukunftsweisenden Technologien bei Kraftwerksanlagen
  •  Energieeffizienzpotenziale im Rahmen von Erneuerungen und umfassenden Instandsetzungen bei Kraftwerksanlagen
  •  Ausrollung eines konzernweiten Energiemonitoringsystems zur Evaluierung von Effizienzmaßnahmen
  •  Realisierung von Effizienzpotenzialen in Rechenzentren (Sustainable IT)
  •  Verringerung des Energieverbrauches durch die Modernisierung des bestehenden Kommunikationskabelnetzes
  •  Energieeffizienzmaßnahmen im Fuhrpark
  •  Laufende Umsetzung von technischen Energieeffizienzmaßnahmen in den Kraftwerksanlagen und Prüfung von effizienten Ausbauvorhaben
  •  Erneuerungsmaßnahmen werden entsprechend der Strategie zur Revitalisierung und Wirkungsgradsteigerung bestehender Kraftwerksanlagen durchgeführt.
  •  Tausch von Maschinensatz inkl. Leit- und Sekundärtechnik zur Steigerung der Anlageneffizienz und des jährlichen Regelarbeitsvermögens
  •  Umsetzung Energieeffizienzmonitoring an den Standorten Klagenfurt, Villach und Spittal
  •  Ausstattung von Betriebsstellen mit Photovoltaikanlagen
  •  Weitgehende Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED
  •  Maßnahmen zur schnelleren Erkennung von Störungen (Wasser, Heizung, Kühlung, Strom)
  •  Optimierung der Steuerung für Heizung und Kühlung mit einer Komplettabschaltung nicht relevanter Bereiche an Wochenenden und Feiertagen
  •  Austausch von Heizkörpern und die Einbindung in die bestehende Hausleittechnik, sowie eine mögliche Umstellung vorhandener Heizsysteme auf Fernwärme
  •  Evaluierung der Energiebilanz der Rechenzentren, Optimierung des Energieverbrauchs, Nutzung der verwertbaren Abwärme sowie der gezielte Einsatz von Cloud-Lösungen
  •  Eine dezentrale Maßnahme betrifft den Energieeinsatz durch Clients (Switch it off if it`s not in use)
  •  Austausch der kupferbasierten Telekomnetze durch Lichtwellenleiter führt zu einem bis zu 17-fach geringeren Energieverbrauch
  •  Kontinuierliches Umrüsten von Firmenfahrzeugen auf E-Fahrzeuge
KLIMA-, NATUR- UND UMWELTSCHUTZ
KLIMASCHUTZ
  • - Langfristige Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Zunahme der Häufigkeit und Ausmaß von Extremwetterereignissen, Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen und –verteilung
  • - Erzeugung von Wärme aus fossilen Energieträgern
  • - Ausstoß vor- und nachgelagerter Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette
+/-Politische Zielsetzungen zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele insbesondere der CO2-Neutralität und daraus resultierende Maßnahmen
  •  Politische Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien
  •  Reduktion von direkten Treibhausgasemissionen durch Ausbau der Produktion von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme
  •  Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur zur Elektrifizierung des Verkehrs (E-Mobilität)
  •  Einsatz von technisch innovativen Lösungen zur Reduktion der Klimawirkungen
  •  Effiziente Nutzung der Energie durch Mitarbeiter und Kunden
  •  Ausbau der Energieerzeugung aus Wasser-, Wärme‑, Wind- und Solarkraft auf Basis internationaler und europäischer Klimaziele und nationaler Vorgaben
  •  Umstellung des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge
  •  Für Extremereignisse (Erdbeben, Hochwasser, Sturm etc.) gibt es ein konzernweit ausgerolltes Krisenmanagementteam und Notfallplänen
  •  CO2 Vermeidung durch thermische Verwertung von Restmüll in der Kärntner Restmüllverwertung, der Tochtergesellschaft der Kelag zugunsten der Strom- und Wärmeerzeugung
  •  Awareness-Maßnahmen für Klimaschutz
  •  Belieferung der Vertriebskunden mit Strom aus 100% Wasserkraft und Ökoenergie
  •  Grünes Produktangebot zur Energieeffizienzsteigerung bei Kunden: Kompetente Beratung (inkl. Fördermöglichkeiten) und Umsetzungsbegleitung beim Bau von Photovoltaikanlagen, zum effizienten Einsatz von Wärmepumpen und zur E‑Mobilität
  •  Unterstützung des Umstiegs der Mitarbeiter auf öffentliche Verkehrsmittel durch Refundierung von Jahreskarten (Klimaticket)
  •  Lademöglichkeiten zuhause; Modernisierung von Beleuchtungsanlagen (Umstellung auf LED)
  •  Anbieten von Contracting-Lösungen zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen bei Firmenkunden
NATUR- UND UMWELTSCHUTZ
  • - Beeinflussung der Lebensqualität von Mensch und Tier durch die Errichtung von Kraftwerken für Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie von Netzanlagen
  • - Veränderung des Landschaftsbildes durch Bauvorhaben
  • - Verbrauch natürlicher Ressourcen (Inanspruchnahme von Boden, Verbauung von Fließgewässern etc.)
  • - Emissionen während der Errichtungszeit bzw. während des Betriebes von Anlagen (Lärmbelästigung, Wassertrübung, Luftemissionen etc.)
+/-Zielkonflikte zwischen dem Vorantreiben der Energiewende und dem Artenschutz durch sinnvolle gemeinsame Lösungen
  •  Professionelles Umweltmanagement zur Erfüllung der Anforderungen von externen und internen Stakeholdern ist im Kelag-Umweltleitbild verankert
  •  Laufende Maßnahmen für den schonenden Einsatz von Wasser
  •  Ziele in Bezug auf Biodiversität und der naturverträgliche Ausbau von erneuerbaren Energien haben hohe Priorität. Ökologische Maßnahmen zur Sicherstellung der Artenvielfalt und für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt werden laufend gesetzt.
  •  Konzernweite rechtskonforme Betriebsführung von Erzeugungsanlagen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken
  •  Allfällige umweltbezogene Restrisiken der in Betrieb befindlichen Anlagen, werden im Rahmen der Betriebsführung laufend evaluiert und bei Bedarf werden Gegenmaßnahmen ergriffen.
  •  Ermittlung von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung, Beseitigung oder Eindämmung von Umweltauswirkungen in Kooperation mit den zuständigen Behörden
  •  Laufende Erhebung von charakteristischen Parametern zu Gewässerökologie, Makrozoobenthos, Fischbestand und Badewasserhygiene bei Pumpspeicherkraftwerken
  •  Einsatz von Fischwanderhilfen zur Durchgängigkeit der Fließgewässer
  •  Zertifiziertes Umweltmanagementsystem der Kelag Energie & Wärme nach ISO 14001 mit jährlicher Veröffentlichung der Umsetzung der Normforderungen.
  •  Reduktion der Emissionen des Fuhrparks durch Umstellung auf E-Mobilität
ABFALLMANAGEMENT UND RECYCLING
  • - Entsorgung von gefährlichen Abfällen - Abfälle aus Produktionsrückständen (Asche als Reststoff der Wärmekraftwerke)
  •  Abfallvermeidung zugunsten des Umweltschutzes und Schonung der Ressourcen
  •  Der Konzerneinkauf achtet auf Langlebigkeit und ökologische Verträglichkeit der Güter und Materialien
  •  Gezielte Abfallwirtschaft für Umweltschutz und Ressourcenschonung mit konzernweiter Verankerung von der Beschaffung bis hin zur Entsorgung (in den AAB – Allgemeinen Auftragsbedingungen)
  •  Fokus auf Recycling und Verwertung der Abfälle
  •  Ziel des Abfallmanagements im Kelag-Konzern ist ein nachhaltiger Umgang mit Abfällen sowie die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
  •  Maßnahmen zur Abfallreduktion werden laufend gesetzt
  •  Jeder Auftragnehmer des Kelag-Konzerns wird dazu verpflichtet, anfallende Abfälle sach- und fachgerecht zu trennen, sicher zwischenzulagern und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben nachweislich umweltgerecht zu entsorgen
  •  Im Kelag-Konzern sind Abfallbeauftrage für Einhaltung aller abfall- und entsorgungsbezogenen Abläufe verantwortlich
ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT
  • - Arbeitsunfälle
  • - Arbeitsbedingte Krankheitsausfälle
  • - Hantieren mit Gefahrengut
  •  Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
  •  Motivierte Mitarbeiter durch Gesundheitsanreize und gesundheitsfördernde Maßnahmen
  •  Produktivitätssteigerung durch Gesundheit
  •  Implementierung eines ganzheitlichen, betrieblich verankerten Gesundheitsmanagements (ausgezeichnet mit dem BGF-Gütesiegel)
  •  Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Arbeitsmedizin, Ernährung, Bewegung und psychosoziale Gesundheit
  •  Bewusstseinsbildende Information und Angebote rund um die Themen: Ergonomisches Arbeiten im Homeoffice, Stärkung des Immunsystems, Treppensteigen, Obstkörbe für Mitarbeiter, Gesundheitschecks etc.
  •  Betriebs-, Sport-, Spar- und Kulturverein
  •  Gesetzeskonforme interne Regelungen zur Arbeitssicherheit (diverse Dienstanweisungen je nach Tätigkeitsbereich)
  •  Gezielter Arbeitnehmerschutz durch Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards (jährliche Schulungen, sicherheitstechnische Unterweisungen, Brandschutzübungen)
  •  Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit (persönlich oder über E‑Learning)
  •  Laufende Awareness-Maßnahmen zur Arbeitssicherheit durch Verankerung in der Unternehmenskultur (Sicherheitsimpulse bei Meetings)
  •  Prävention zur Arbeitssicherheit leisten die Sicherheitsfachkraft und das Projektteam „Zeit für Sicherheit“ (Erstellung eines jährlichen Unfallberichts und Ableitung sowie Umsetzung von gezielten Sicherheitsmaßnahmen)
  •  Lehrlingsschule: Verankerung der Arbeitssicherheit in der Ausbildung
  •  Weiterbildungsmaßnahmen zur Unfallprävention
  •  Arbeitsstoffmanagement: ein für alle Mitarbeiter zugängliches Arbeitsstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern in Bezug auf Handhabung, Transport und Gefahrenpotenzial
  •  Audit zum Arbeitsschutz im Bereich „Elektrische Netze“
ATTRAKTIVER ARBEITGEBER
  • - Diskriminierung
  • - Sicherstellung von Zukunftskompetenzen
  •  Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  •  Fachkräfteausbildung in eigener Lehrlingsschule (8 Lehrberufe)
  •  Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Ziel für ein positives und attraktives Arbeitsumfeld
  •  Möglichkeit für jeden Mitarbeiter, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten
  •  Change-Management zur nachhaltigen Verankerung von Veränderungen in der Organisation durch Mitarbeitereinbindung und Etablierung von neuen Arbeitsweisen
  •  Betriebliche Sozialpartnerschaft
  •  Ansprechende Arbeitsbedingungen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
  •  Aufbau und Sicherstellung der Kompetenzen für virtuelle Führung und Zusammenarbeit durch Onlinetrainingsformate
  •  Stärkung einer familienbewussten Führungs- und Unternehmenskultur
  •  Betriebs-, Sport-, Spar- und Kulturverein
  •  Kelag-Lehrlingsschule mit Lehrwerkstätte und Internatsbetrieb und Unterstützung von Lehre mit Matura
  •  Seit 2014 steht die Kindertagesstätte „Kelag Energiebündel“ für die Betreuung der Kleinsten ganztägig und ganzjährig zur Verfügung
  •  Rezertifizierung - Audit „berufundfamilie“ zur Umsetzung einer nachhaltigen, familienorientierten Personalpolitik
  •  Verleihung des BGF-Gütesiegels
  •  Übernahme der vollen Kosten für das Öffi-Jahresticket pro Jahr für alle Kelag-Mitarbeiter in Österreich
  •  Mobiles Arbeiten/Homeoffice
DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT
  • - Möglichkeit der Diskriminierung in allen Diversity-Dimensionen
  •  Diversität wird in der Belegschaft gezielt gefördert
  •  Grundlage für Innovationsgeist und Kreativität
  •  Diversität und Chancengleichheit sind Teil der Kelag-Unternehmenskultur
  •  Gelebte Diskriminierungsfreiheit
  •  Compliance-Beauftragter als Anlaufstelle für Diskriminierungsangelegenheiten
  •  Flexible Arbeitszeitmodelle leisten einen wesentlichen Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit
  •  Schaffen von qualifizierten Arbeitsplätzen durch Führungskräfte- und Nachwuchskräfteentwicklung, Talentmanagementschulungen, Webinare und Fachkurse zu Projektmanagement und Organisations- und Teamentwicklung sowie bedarfsorientierte Mitarbeiterförderung, verbunden mit gezielten Vergütungssystemen und ‑anreizen
  •  Bedarfsorientierte Entwicklungsprogramme (Digital Trainee Programm)
  •  Der Verhaltenskodex beinhaltet ein Wertesystem
NACHHALTIGE BESCHAFFUNG
  • - Reputationsrisiko in Lieferkette durch Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitskriterien
  • - Sicherstellung der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  •  Förderung von regionalen Lieferanten und regionaler Wertschöpfung
  •  Auswahl von Lieferanten anhand eines formalisierten Ausschreibungsverfahrens
  •  Wettbewerbsvorteil für Lieferanten mit implementierter Umweltmanagementnorm ISO 14001
  •  Einhaltung von Regelungen des Kelag-Verhaltenskodex bei Lieferanten
  •  Auflösung der Geschäftsbeziehung bei öffentlichem Verstoß gegen die Prinzipien des UN Global Compact
  •  Bewusstseinsbildung zur Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte durch allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
KUNDENORIENTIERUNG
  • - Kundenverluste
  •  Steigerung der Energieeffizienz bei Kunden
  •  Kooperationen mit Geschäftspartnern sichern regionale Arbeitsplätze
  •  Verantwortungsvolles Produktportfolio
  •  Höchste Priorität in den gesetzten Maßnahmen für Versorgungssicherheit und die Qualität der Versorgung
  •  Höchste Priorität für Datenschutz
  •  Umfangreiche Monitoringaktivitäten (z.  B. Wasserqualität)
  •  Beratung der Kunden zu effizientem Verbrauchsverhalten
  •  Entwicklung von kundenspezifischen, innovativen Prosumer- und Smart Living-Lösungen mit Fokus auf Energieeffizienz, Autarkie und Komfort
VERSORGUNGSSICHERHEIT
  • - Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle
  • - Gefährdung von Personen durch Netzausfälle oder Unfälle
  • - Destabilisierung des Stromnetzes aufgrund des zunehmenden Anteils an volatiler Erzeugung (v. a. aus Wind- und Solarkraft)
  •  Zuverlässige, leistbare Energieversorgung für Haushalte und Wirtschaft
  •  Bereitstellung einer technisch hochwertigen Infrastruktur mit Sicherheitsreserven
  •  Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und der Qualität der Versorgung (Bereitschaftsdienst 24/7)
  •  Notfallpläne (für Netzinstandsetzung und ‑wiederaufbau) und regelmäßige Beübung von Krisenszenarien
  •  Maßnahmen zur Sicherstellung geringer Netzverluste und Vermeidung von Stromunterbrechungen
  •  Vorhaltung flexibler Erzeugungs- und Pumpkapazitäten zur Netzstabilisierung
  •  Sicherung der kritischen Anlagen sowie Systemen
  •  Erhöhung des Verkabelungsanteils im Mittel- und Niederspannungsnetz
  •  Zusammenarbeit mit benachbarten Netzbetreibern zur raschen Behebung von Störungen
REGIONALE VERANTWORTUNG UND GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
  • - Gefährdung von Menschen durch das Betreiben von Elektrizitäts- und Gasanlagen
  •  Beitrag zum Wissensaufbau zu Themen des Klimaschutzes und zur nachhaltigen Energieversorgung in der Gesellschaft
  •  Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen
  •  Förderung/Sponsoring im Sportbereich
  •  Verbesserung des Verbrauchsverhaltens bei Kunden
  •  Beitrag zur Gesundheitssicherung durch verlässliche Energieversorgung
  •  Stärkung regionaler Partnerschaften
  •  Bekämpfung von Energiearmut in Zusammenarbeit mit Sozialvereinen
  •  Aufklärung der Kunden zu effizientem Verbrauchsverhalten
  •  Förderung von Kunst und Kultur
  •  Informationen und Schulungsangebote zum sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen (Schaltberechtigungskurse, Umgang mit Elektrofahrzeugen bei Unfällen und Bränden, Zusammenarbeit mit Schulen etc.)
  •  Vermittlung von naturwissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Schulkinder
  •  Unterstützung von Lehrveranstaltungen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
  •  Einbindung von Stakeholdern bei Projektentwicklung und der Umsetzung dieser Projekte
  •  Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe
  •  Ziel einer starken Wertschöpfung in der Region
  •  Regionale und gesunde Lebensmittel in konzerneigenen Küchen
WERTE UND UNTERNEHMENSKULTUR
  • - Ungleichbehandlung durch Netzbetreiber
  • - Verstoß gegen den Kelag Verhaltenskodex bei geschäftlichen Beziehungen
  •  Gelebtes Wertesystem als entscheidender Wettbewerbsvorteil
  •  Diskriminierungsfreie Versorgung
  •  Sichere Informations- und Kommunikationstechnologien zum Schutz der Öffentlichkeit und Integration in bestehende Prozesse
  •  Der Kelag-Verhaltenskodex formuliert klare Grundsätze für unternehmerisches und gesellschaftliches Handeln im Konzern
  •  Gelebte Unternehmenskultur mit gemeinsamen Wertvorstellungen bedeutet für den Kelag Konzern Offenheit, Diskussion auf Augenhöhe, Bereitschaft für konstruktive Kritik
  •  Die Kelag bekennt sich zur Einhaltung von sozialen Standards und ethischen Werten sowie zur Befolgung von nationalen, europäischen wie auch internationalen Gesetzen
  •  Das Wertesystem verankert Kundenorientierung, Bereitschaft für Neues, gelebte Lernkultur, Umweltbewusstsein und nachhaltiges Handeln, zielorientiertes Handeln und Verlässlichkeit, attraktives Arbeitsumfeld und Vertrauen
  •  Das gelebte Wertesystem schafft Unternehmensidentität und stärkt die Reputation des Unternehmens
  •  Mitarbeiterschulungen zu Vorgaben in Konzernrichtlinien im Bereich Governance und Compliance
ACHTUNG VON MENSCHENRECHTEN
  • - Verletzung der Menschenrechte durch Lieferanten
  •  Schutz von Menschenrechten als Grundlage des unternehmerischen Handelns
  •  Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ethischer Grundsätze stellt ein wesentliches Prinzip des Kelag-Konzerns dar.
  •  Die klare Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten ist im Kelag-Verhaltenskodex verankert
  •  Stichprobenartige Checks der Lieferanten
    über die Einhaltung der gesetzten
    Maßnahmen
  •  Konzernweites Meldesystem von Menschenrechtsverletzungen über das Compliance-Management-System
  •  Seit 2013 Unterstützung des UN Gobal Compact (Verpflichtung zur Anerkennung von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung)
COMPLIANCE UND TRANSPARENZ
  • - Risiko des unbefugten Zugriffs auf sensible Daten
  • - Verletzung der Informationssicherheit
  •  Compliance-Organisation für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben, insbesondere auch jener zum Schutz sensibler Daten
  •  Hohes Vertrauen durch faires und gesetzeskonformes Verhalten
  •  Konzernweit installiertes Compliance Management-System (CMS), seit 2014 zertifiziert und seit 2021 als erste Organisation in Österreich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions Management zertifiziert
  •  Verankerung von Compliance, Informationssicherheit und Gleichbehandlung im Unternehmen (Compliance-Handbuch, Verhaltensregeln, interne Unternehmensrichtlinien etc.)
  •  Organisatorische Verankerung durch den Chief-Compliance-Officer, die Compliance-Beauftragten und den Chief-Information-Security-Officer
  •  Zertifizierung im Bereich der Informationssicherheit für Kelag und Kärnten Netz (ISO 27001 und ISO 27019)
  •  Jährliche konzernweite Compliance-Risikoerhebung
  •  Sensibilisierung der Mitarbeiter durch regelmäßige Compliance-Schulungen
  •  Compliance-Prüfung von wesentlichen Geschäftspartnern
BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
  • - Möglichkeit der Korruption
  •  Compliance-Organisation mit Schwerpunkt auf Korruptionsprävention zur Verhinderung rechtswidrigen und korrupten Verhaltens
  •  Standardisiertes Hinweisgebersystem: internetbasiertes und anonymes Meldesystem für Compliance-Verstöße und unternehmensschädigende Handlungen
  •  Neutralität in der Auftragsvergabe durch 4-Augen-Prinzip
  •  Systemgestütztes Ausschreibungsverfahren als Grundlage für die formellen vergaberechtlichen Beschaffungsvorgänge
NACHHALTIGE UNTERNEHMENSWERTSTEIGERUNG
  • - Risiko eines Wertverlusts bei Eigen- und Fremdkapitalinvestoren
  • - Zukünftige Verfügbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen
  • - Risiko der IT-Geschäftsfähigkeit
  • - Risiken eines technologischen Umstiegs auf andere IT-Systeme
  • - Cyberkriminalität
  •  wertorientierte Wachstums- und Innovationsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien (Wasser-, Wind- und Solarkraft sowie Biomasse) als langfristiger Erfolgsfaktor
  •  Wertorientierte Investitionen als wichtiger Impuls für den Wirtschaftsstandort und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  •  Verbesserung der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Kelag-Wertschöpfungskette
  •  Forcierung Sustainable Finance
  •  S&P-Bonitätsrating im soliden A-Bereich
  •  Stabile Dividendenentwicklung
  •  Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Infrastrukturprojekte
  •  Stärkung im Bereich von digitalen Energieeffizienz- und dezentralen Lösungen
  •  Innovative Geschäftsmodelle und Digitalisierung
  •  Zugang zu neuen Technologien und Geschäftsmodellen
  •  ESG-Rating der Kelag – Gold-Nachhaltigkeitsrating – als zentrales KPI
  •  Konsequente Umsetzung der Strategie für die grüne, digitale und elektrische Energiezukunft der Kelag
  •  Konzernweit etablierte ausgewogene Chancen- und Risikomanagementprozesse
  •  Intensiver Fokus auf die Themen Digitalisierung, Innovation und erneuerbare Energien
  •  Maßnahmen zu Effizienz- und Performancesteigerungen
  •  Integriertes Geschäftsmodell
  •  Internes Kontrollsystem (IKS)
  •  Innovations-, Forschungs- und
    Entwicklungsaktivitäten
  •  Selektiver, wertorientierter Ausbau der Breitbandinfrastruktur
  •  Begegnen von Forderungen seitens Investoren, Banken und Marktteilnehmern durch ESG-linked Finanzierung
  •  Umfassende Prüfung von Investitionsprojekten
  •  Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Investitionstätigkeit und Dividendenpolitik
  •  Teilnahme an Innovationsnetzwerken und Kooperationen
  •  Positionierung als kundenorientierter Full-Service-Energiedienstleister der Zukunft mit smarten und innovativen Lösungen
  •  Weiterentwicklung zu einem digitalen Unternehmen mit den Grundsteinen der Geschäftsprozessautomatisierung und ‑optimierung
  •  Prozessdigitalisierung (Robotic Process Automation, Analytics, Predictive Maintenance)
  •  Entwicklung eines ganzheitlichen Kelag-Data-Governance-Operating-Modells und Integration von klaren Data-Governance-Strukturen in die Organisation
  •  Phishing-Alarm-Button als Awareness-Maßnahme gegen Cyberkriminalität
GRI content index
Anwendungserklärung
KELAG-Kärntner Elektrizitäts AG hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 berichtet.
Verwendeter GRI 1
GRI 1: Grundlagen 2021
Anwendbare(r) GRI-
Branchenstandard(s)
Kein Sektor-Standard veröffentlicht
Auslassung
GRI-
Standard
Angabe
Seite
Anforderung ausgelassen
Grund
Erklärung
Allgemeine Angaben
GRI 2
Allgemeine Angaben 2021
2-1
Organisationsprofil
2-2
Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden
2-3
Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle
01.01.2022 – 31.12.2022
jährlich
nachhaltigkeit@kelag.at
2-4
Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen
2-5
Externe Prüfung
Unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
2-6
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen
2-7
Angestellte
2-8
Mitarbeiter, die keine Angestellten sind
b.
c.
nicht zutreffend
keine Mitarbeiter, die keine Angestellte sind
2-9
Führungsstruktur und Zusammensetzung
iii. 4 Jahre
iv. kein Mitglied hat eine weitere Position inne, welche die Aufgaben in der Organisation beeinträchtigt
vi.




vii.









nicht zutreffend



nicht zutreffend








kein Mitglied gehört einer unterrepräsentierten Gruppe an
jedes Mitglied verfügt über die nötigen Kompetenzen, welche im Zuge der Wahl in den Aufsichtsrat präsentiert werden
2-10
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans
b. ii.
nicht zutreffend
keine Berücksichtigung von Diversität im Auswahlverfahren, sondern lediglich kompetenzbasiert
2-11
Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
2-12
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen
2-13
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen
2-14
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2-15
Interessenkonflikte
2-16
Übermittlung kritischer Anliegen
Übermittlung kritischer Anliegen
nicht zutreffend
keine Angelegenheiten im Berichtsjahr
2-17
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans
2-18
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans
2-19
Vergütungspolitik
2-20
Verfahren zur Festlegung der Vergütung
Verfahren zur Festlegung der Vergütung
nicht zutreffend
keine Überwachung des Prozesses der Vergütungsfestlegung
2-21
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
2-22
Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung
125-126
2-23
Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen
c. https://www.kelag.at/files/Publikationen/Verhaltenkodex_Allgemein/index.html
d. jeder Mitarbeiter jeder Ebene muss dem Verhaltenskodex mittels dem Richtlinienzustimmungssystem zustimmen
2-24
Einbeziehung politischer Verpflichtungen
2-25
Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen
2-26
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen
2-27
Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
2-28
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen
2-29
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern
2-30
Tarifverträge
GRI 201
Wirtschaftliche Leistung 2016
201-1
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
201-2
Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen
Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen
nicht zutreffend
keine monetäre Bewertung der Risiken und Chancen
201-3
Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne
201-4
Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand
Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand
nicht zutreffend
keine finanzielle Unterstützung durch öffentliche Hand
Wesentliche Themen
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-1
Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen
3-2
Liste der wesentlichen Themen
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
Unternehmens-
Indikator
Sicherung des EcoVadis-Gesamtscores von 70 Punkten
Verantwortungsvolles Erzeugungsportfolio
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 417
Marketing und Kennzeichnung 2016
417-1
Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung
417-2
Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
417-3
Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation
Unternehmens-
Indikator
Investitionen von 2 Mrd. EUR in erneuerbare Energien in den nächsten 10 Jahren bis 2033
Energieeffizienz innerhalb der Organisation
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 302
Energie 2016
302-1
Energieverbrauch innerhalb der Organisation
Energieverbrauch innerhalb der Organisation
nicht zutreffend
aufgrund des Geschäftsmodells nicht aussagekräftig
302-2
Energieverbrauch außerhalb der Organisation
Energieverbrauch außerhalb der Organisation
nicht zutreffend
aufgrund des Geschäftsmodells nicht aussagekräftig
302-3
Energieintensität
302-4
Verringerung des Energieverbrauchs
b.
Energiearten
Informationen nicht verfügbar
aufgrund des Geschäftsmodells nicht aussagekräftig
302-5
Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen
Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen
Informationen nicht verfügbar
aufgrund des Geschäftsmodells nicht aussagekräftig
Klima-, Natur- und Umweltschutz
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 305
Emissionen 2016
305-1
Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
e. GEMIS, DEFRA, IEA, IPCC, AIB, ENTSO-E, DFGE-Datenbank, ecoinvent, Umweltbundesamt-Tool
305-2
Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)
b. Indirekte Emissionen location based: 1.780 tCO2e
c. Berechnung in CO₂-Äquivalenten. Die jeweiligen Emissionsfaktoren berücksichtigen dabei die folgenden Gase nach IPCC: Neben Kohlendioxid (CO₂) wurden die laut UNFCC/Kyoto-Protokoll geforderten Treibhausgase bei der Berechnung berücksichtigt: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3)
e. GEMIS, DEFRA, IEA, IPCC, AIB, ENTSO-E, DFGE-Datenbank, ecoinvent, Umweltbundesamt-Tool
305-3
Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
b. Berechnung in CO₂-Äquivalenten. Die jeweiligen Emissionsfaktoren berücksichtigen dabei die folgenden Gase nach IPCC: Neben Kohlendioxid (CO₂) wurden die laut UNFCC/Kyoto-Protokoll geforderten Treibhausgase bei der Berechnung berücksichtigt: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3)
f. GEMIS, DEFRA, IEA, IPCC, AIB, ENTSO-E, DFGE-Datenbank, ecoinvent, Umweltbundesamt-Tool
305-4
Intensität der Treibhausgasemissionen
305-5
Senkung der Treibhausgasemissionen
Senkung der Treibhausgasemissionen
Informationen nicht verfügbar
Umsetzung in Evaluation
305-6
Emissionen Ozon abbauender Substanzen
Emissionen Ozon abbauender Substanzen
nicht zutreffend
aufgrund Unwesentlichkeit nicht erhoben
305-7
Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen
Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen
nicht zutreffend
aufgrund Unwesentlichkeit nicht erhoben
GRI 304
Biodiversität 2016
304-1
Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswertaußerhalb von geschützten Gebieten befinden
vi.
vii.
nicht zutreffend
Erhebung in Evaluation
304-2
Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität
Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität
nicht zutreffend
keine erheblichen direkten und indirekten Auswirkungen
304-3
Geschützte oder renaturierte Lebensräume
Geschützte oder renaturierte Lebensräume
Informationen nicht verfügbar
keine Erfolgsmessung bei Renaturierungsmaßnahmen
304-4
Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind
Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind
Informationen nicht verfügbar
Erhebung in Evaluation
GRI 303
Wasser und Abwasser 2018
303-1
Wasser als gemeinsam genutzte Ressource
303-2
Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung
Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung
nicht zutreffend
keine unternehmenseigene Standards
303-3
Wasserentnahme
303-4
Wasserrückführung
a.

b.

c.

e.
nicht zutreffend
nicht zutreffend
keine Datenerhebung
nicht zutreffend
Wasserführung ausschließlich in Oberflächengewässer oder öffentliche Wasserversorgung
303-5
Wasserverbrauch
b.

c.
keine Datenerhebung
nicht zutreffend
Erhebung in Evaluation
Abfallmanagement und Recycling
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 306
Abfall 2020
306-1
Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen
306-2
Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen
306-3
Angefallener Abfall
306-4
Entsorgung umgeleiteter Abfall
306-5
Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall
Attraktiver Arbeitgeber
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 2
Allgemeine Angaben 2021
2-7
Angestellte
2-30
Tarifverträge
GRI 202
Marktpräsenz 2016
202-1
Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn
Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn
nicht anwendbar
kein lokal gesetzlicher Mindestlohn verfügbar
202-2
Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte
Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte
nicht zutreffend
alle Führungskräfte aus lokalen Gemeinschaft
GRI 401
Beschäftigung 2016
401-1
Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation
401-2
Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden
401-3
Elternzeit
Elternzeit
Informationen nicht verfügbar
Erhebung in Evaluation
GRI 402
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016
402-1
Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen
GRI 404
Aus- und Weiterbildung 2016
404-1
Durchschnittliche Stundenanzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellte
404-2
Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe
404-3
Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten
Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten
Informationen nicht verfügbar
Erhebung in Evaluation
Diversität und Chancengleichheit
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 405
Diversität und Chancengleichheit 2016
405-1
Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten
405-2
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern
nicht zutreffend
keine Unterschiede bei Grundgehälter zwischen Frauen und Männern
GRI 406
Nichtdiskriminierung 2016
406-1
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen
nicht zutreffend
keine Vorfälle im Berichtsjahr
Arbeitssicherheit und Gesundheit
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 403
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018
403-1
Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
403-2
Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen
403-3
Arbeitsmedizinische Dienste
403-4
Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
403-5
Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
403-6
Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter
403-7
Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
nicht zutreffend
Umsetzung in Evaluation
403-8
Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind
403-9
Arbeitsbedingte Verletzungen
a. v.
MA-Anzahl (1.732) x Stunden pro MA (1.740) = 3.013.680 Stundenbasis
c. i.
mittels Meldung bei Sicherheitsbeauftragten
a. iv









b. i.-v.














c. iii.






f. Kelag International nicht inkludiert
nicht zutreffend








nicht zutreffend













nicht zutreffend





keine Datenerhebung







aufgrund der niedrigen Fallzahl und der unterschiedlichen Unfalltypen kann kein Rückschluss gezogen werden
Leiharbeiter sind in den Auswertungen inkludiert, repräsentieren jedoch keinen signifikanten Anteil an der Gesamtbelegschaft, womit keine gesonderte Auswertung erfolgt
keine Detailangabe, da Einzelfallbetrachtung und separater Arbeitsunfallbericht
fehlende Daten
403-10
Arbeitsbedingte Erkrankungen
Arbeitsbedingte Erkrankungen
Informationen nicht verfügbar
Erkrankungen können nicht direkt auf die ausgeführten Tätigkeiten zurückgeführt werden
Versorgungssicherheit
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
Unternehmens-
Indikator
Investitionen von 60 Mio. EUR jährlich in die Versorgungssicherheit
Regionale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 203
Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016
203-1
Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen
Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen
keine Datenerhebung
Erhebung in Evaluation
203-2
Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen
Nachhaltige Beschaffung
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 2
Allgemeine Angaben 2021
2-6
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen
GRI 204
Beschaffungspraktiken 2016
204-1
Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten
GRI 308
Umweltbewertung der Lieferanten 2016
308-1
Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden
Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden
keine Datenerhebung
für Geschäftsjahr 2023 geplant
308-2
Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
keine Datenerhebung
Erhebung in Evaluation
GRI 414
Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
414-1
Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden
Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden
keine Datenerhebung
für Geschäftsjahr 2023 geplant
414-2
Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
keine Datenerhebung
Erhebung in Evaluation
Kundenorientierung
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 2
Allgemeine Angaben 2021
2-25
Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen
GRI 416
Kundengesundheit und –sicherheit 2016
416-1
Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit
Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit
nicht zutreffend
für Produkte nicht anwendbar
416-2
Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit
Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit
nicht zutreffend
für Produkte nicht anwendbar
Werte und Unternehmenskultur
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 2
Allgemeine Angaben 2021
2-23
Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen
2-26
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen
Achtung von Menschenrechten
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 407
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
407-1
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte
nicht anwendbar
aufgrund Geschäftstätigkeiten in Europa
GRI 408
Kinderarbeit 2016
408-1
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit
nicht anwendbar
aufgrund Geschäftstätigkeiten in Europa
GRI 409
Zwangs-
oder Pflichtarbeit 2016
409-1
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit
nicht anwendbar
aufgrund Geschäftstätigkeiten in Europa
GRI 410
Sicherheitspraktiken 2016
410-1
Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und –verfahren geschult wurde
Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und –verfahren geschult wurde
Informationen nicht verfügbar
Umsetzung in Evaluation
GRI 411
Rechte der indigenen Völker 2016
411-1
Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden
Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden
nicht anwendbar
aufgrund Geschäftstätigkeiten in Europa
GRI 412
Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte 2016
412-1
Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde
412-2
Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren
Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren
Informationen nicht verfügbar
Umsetzung in Evaluation
412-3
Erhebliche Investitionsvereinbarungen und –verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
Vereinbarungen mit Menschenrechtsklauseln
Informationen nicht verfügbar
für Geschäftsjahr 2023 geplant
Compliance und Transparenz
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 2
Allgemeine Angaben 2021
2-9
Führungsstruktur und Zusammensetzung
2-10
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans
2-11
Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
2-12
Rolle des höchsten
2-13
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen
2-14
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2-15
Interessenkonflikte
2-16
Übermittlung kritischer Anliegen
Übermittlung kritischer Anliegen
nicht zutreffend
keine Angelegenheiten im Berichtsjahr
2-17
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans
2-18
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans
2-19
Vergütungspolitik
2-26
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen
GRI 418
Schutz der Kundendaten
418-1
Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten und den Verlust von Kundendaten
GRI 207
Steuern 2019
207-1
Steuerkonzept
207-2
Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement
207-3
Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken
207-4
Länderbezogene Berichterstattung
Länderbezogene Berichterstattung
Informationen nicht verfügbar
Erhebung in Evaluation
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
GRI 3
Wesentliche Themen 2021
3-3
Management der wesentlichen Themen
GRI 205
Antikorruption 2016
205-1
Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
nicht zutreffend
keine Betriebsstätten geprüft
205-2
Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
d. Aufsichtsrat wird gesondert zu Korruption geschult
205-3
Bestätigte Korruptionsvorfälle
GRI 415
Politische Einflussnahme 2016
415-1
Parteispenden

Ausblick
Eine Welt grüner Energie
Den Weg in eine grüne, zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegte Zukunft können wir nur dann erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen sind und unsere Energiezukunft nachhaltig gestalten. Um ein ökologisches und sicheres Energiesystem zu erschaffen, benötigen wir einen ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien, in dem soziale, energiewirtschaftliche wie auch ökologische Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf Basis der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung sowie der zunehmenden Bestrebungen zum Erreichen der Klimaneutralität von Unternehmen und Ländern, liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien.
Wie schon vor 100 Jahren braucht es Visionäre, die mit mutigen Lösungen die Energiezukunft gestalten.
Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2022 war maßgeblich durch das außerordentlich gute Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH geprägt. Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität dazu nutzen, weiterhin in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren.
Natürlich nachhaltig
Wir alle sind uns bewusst, dass das gegenwärtige Energiesystem nicht ohne schwerwiegende ökologische Konsequenzen von globalem Ausmaß aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung von begrenzt vorhandenen, fossilen Rohstoffen ist eine Sackgasse und die Umweltzerstörung durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase treibt den Klimawandel immer weiter voran. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr sind in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern geprägt.Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es vor allem der Transformation des Wärme- und Verkehrssektors.
Wir haben uns bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie, auf Basis erneuerbarer Energien, ist Grundlage unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.
Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel unserer Bestrebungen ist es, den EcoVadis-Gold-Status zu halten. Dies ist für uns ein Ansporn, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energie und den Klimaschutz auch im Geschäftsjahr 2023 gezielt vorantreiben. Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Um den Transformationsprozess voranzutreiben, werden wir Pilotprojekte zu klimaneutralen Regionen initiieren. Diese beinhalten neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissens- und Informationsaufbau sowie Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte gewinnen zu können.
Mutig in eine grüne Zukunft
Das Geschäftsmodell des Energieversorgungsunternehmens auf Basis erneuerbarer Energien hat sich trotz Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren als robust und zukunftsfähig erwiesen. Die derzeit beherrschenden Themen sind die signifikant gestiegene und volatile Preissituation an den Strom- und Gasmärkten, die Kundenresonanz auf die steigenden Preise sowie die Verzögerungen und Preiserhöhungen bei Beschaffungsgütern. Damit die Energiewende gelingen kann, braucht es vor allem stabile gesetzliche Rahmenbedingungen.
Wir werden die Energiewende nur meistern können, wenn jeder in seinem Einflussbereich Verantwortung übernimmt und seinen Beitrag leistet.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden auch weiterhin eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung mehr denn je bewusst. Im Geschäftsjahr 2023 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Als unmittelbaren Beitrag zur Lösung der Krise genehmigte der Aufsichtsrat der Kelag für das Geschäftsjahr 2023 ein grünes Rekordinvestitionsprogramm in Höhe von rd. 260 Mio. EUR, die in die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft sowie, Wind- und Sonnenenergie, in den Ausbau der Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme sowie in den Ausbau und die Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert werden. Im Vergleich zu den Vorjahren sehen wir uns mit gestiegenen Marktrisiken konfrontiert, die wir als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette bereits durch unser robustes Geschäftsmodell mitigieren können.
Wir erwarten für das Jahr 2023 aufgrund der Zurechnung des anteiligen Ergebnisses der VERBUND Hydro Power eine Ergebnissteigerung, allerdings könnten sich vor dem Hintergrund der aktuellen Preise an den Energiebörsen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg auch größere Ergebnisschwankungen ergeben.
Klagenfurt am Wörthersee, am 8. März 2023
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.

Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
  • • IWF: World economic outlook – Inflation and uncertainty, bezogen von
    https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/10/11/world-economic-outlook-october-2022 vom November 2022
  • • Herbstprognose 2022: Die EU-Wirtschaft an einem Wendepunkt, bezogen von
    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_6782 vom November 2022
  • • WIFO: Weltweiter Konjunkturabschwung erfasst Österreich, bezogen von
    https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=70406&mime_type=application/pdf vom Dezember 2022
  • • Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI), bezogen von
    https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/preise-und-preisindizes/verbraucherpreisindex-vpi/hvpi
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • • E-Control Homepage: www.e-control.at
  • • Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) Website: www.zamg.ac.at
  • • EEX Homepage: www.eex.com
  • • www.powernext.com
  • • Onvista Homepage: www.onvista.de
  • • Bloomberg
  • • CME Group Homepage: www.cmegroup.com
  • • Montel Group Homepage: www.montelnews.com
  • • Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
  • • Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
  • • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: www.ris.bka.gv.at
  • • Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
  • • BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
  • • Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: www.gaswaerme.at
  • • Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: www.voewg.at
  • • Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/index_de
  • • Europäische Union, EU-Recht: https://eur-lex.europa.eu
  • • Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
  • • Vereinte Nationen und Regierung Ägypten: https://cop27.eg
  • • Europäische Kommission und REPowerEU:
    https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/repowereu-affordable-secure-and-sustainable-energy-europe_de
Kapitel finanzen
  • • KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016

Konzernabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung
des Kelag-konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2022
01.01.-31.12.2021*
Umsatzerlöse*
// 1
3.103.134
1.524.472
Sonstige Erträge
// 2
86.985
71.372
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen*
// 3
-2.671.704
-1.111.552
Personalaufwand
// 4
-169.327
-162.378
Abschreibungen
// 5
-134.540
-127.730
Sonstige Aufwendungen*
// 6
-94.960
-81.526
Ergebnis aus at-Equity bilanzierten Beteiligungen
// 12
138.549
57.711
Operatives Ergebnis
 
258.138
170.368
Finanzerträge
// 7
1.291
1.453
Finanzaufwendungen
// 7
-18.746
-17.450
Ergebnis vor Ertragsteuern
 
240.683
154.372
Ertragsteuern
// 9
-26.007
-24.248
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
214.676
130.124
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern
 
489
833
Konzernergebnis
(zuzurechnen den Aktionären der Kelag)
 
214.186
129.291
* Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst. Details zur Anpassung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Gesamtergebnisrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2022
01.01.-31.12.2021
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
214.676
130.124
Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
36.002
12.369
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
// 23
46.465
12.156
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht in die GuV umgegliedert werden
 
-14.115
-3.039
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen – Anteil am sonstigen Ergebnis
 
3.651
3.252
Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
-39.309
-61.864
Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen
//13
-33
-115
Sicherungsgeschäfte aus der Absicherung von Zahlungsströmen
//13
-49.247
-82.331
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
 
9.971
20.583
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern)
 
-3.308
-49.494
 
 
 
 
Gesamtperiodenergebnis
 
211.368
80.630
Zuzurechnen den Aktionären der Kelag
 
210.879
79.859
Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern
 
489
771

Bilanz des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
31.12.2022
31.12.2021
Langfristige Vermögenswerte
 
2.324.409
2.070.952
Immaterielle Vermögenswerte
// 10
365.428
371.841
Sachanlagen
// 11
1.331.680
1.269.430
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
// 12
333.765
241.986
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
// 14
25.152
25.231
Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
// 15
223.362
122.719
Latente Steueransprüche
// 16
45.021
39.744
Kurzfristige Vermögenswerte
 
911.422
916.908
Vorräte
// 17
69.057
25.091
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
// 18
743.277
803.678
Liquide Mittel
// 19
99.088
88.140
Vermögenswerte
 
3.235.830
2.987.860
Eigenkapital
 
1.158.856
1.007.510
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
// 20
1.142.257
991.510
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
// 21
16.600
16.000
Langfristige Schulden
 
1.205.768
1.008.241
Finanzverbindlichkeiten
// 22
541.499
384.065
Rückstellungen
// 23
317.144
376.229
Latente Steuerschulden
// 16
11.325
4.090
Baukostenzuschüsse
// 24
100.682
95.947
Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
// 25
235.118
147.910
Kurzfristige Schulden
 
871.206
972.109
Finanzverbindlichkeiten
// 26
23.662
169.744
Rückstellungen
// 27
61.935
28.152
Ertragsteuerschulden
 
25.155
23.688
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
// 28
760.454
750.526
Eigenkapital und Schulden
 
3.235.830
2.987.860

Entwicklung des Eigenkapitals
DeS Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Angesammelte Ergebnisse
Währungsdifferenzen
Rücklage für Sicherungsgeschäfte
Aktionären der Kelag zurechenbares Eigenkapital
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
Gesamtsumme Eigenkapital
Stand per 01.01.2021
58.160
41
905.487
-1.039
-612
962.038
7.028
969.066
Periodenergebnis nach Ertragsteuern
0
0
129.291
0
0
129.291
833
130.124
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
0
0
12.369
-115
-61.687
-49.433
-61
-49.494
Gesamtperiodenergebnis
0
0
141.661
-115
-61.687
79.859
771
80.630
Dividende
0
0
-50.000
0
0
-50.000
-1.051
-51.051
Erwerb von Tochterunternehmen
0
0
-417
0
0
-417
9.147
8.730
Übrige Eigenkapitaländerungen
0
4
26
0
0
30
105
135
Stand per 31.12.2021
58.160
45
996.757
-1.155
-62.299
991.510
16.000
1.007.510
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand per 01.01.2022
58.160
45
996.757
-1.155
-62.299
991.510
16.000
1.007.510
Periodenergebnis nach Ertragsteuern
0
0
214.186
0
0
214.186
489
214.676
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
0
0
36.002
-33
-39.276
-3.308
0
-3.308
Gesamtperiodenergebnis
0
0
250.188
-33
-39.276
210.879
489
211.368
Dividende
0
0
-60.000
0
0
-60.000
-2.164
-62.164
Erwerb von Tochterunternehmen
0
0
0
0
0
0
2.152
2.152
Übrige Eigenkapitaländerungen
0
3
-7
0
-126
-132
123
-9
Stand per 31.12.2022
58.160
49
1.186.938
-1.188
-101.701
1.142.257
16.600
1.158.856

Geldflussrechnung
des Kelag-Konzerns
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2022
01.01.-31.12.2021
Ergebnis vor Ertragsteuern
 
240.683
154.372
Zahlungsunwirksame Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Ertragsteuern auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit
 
 
 
Zu- und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
// 5
132.318
115.873
Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen, Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
 
-138.430
-55.602
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und Wertpapieren
 
1.063
-398
Zinsaufwendungen
// 7
18.650
14.724
Zinserträge
// 7
-773
-714
Derivatebewertungen
 
-78.136
54.659
Wertberichtigungen von Vorräten
// 17
16.510
0
Sonstige
 
-710
368
Gezahlte Steuern
 
-31.726
-36.459
Erhaltene Dividenden
// 12
50.780
35.924
Veränderung von langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
// 23
// 25
-13.361
-7.975
Veränderung von langfristigen Baukostenzuschüssen
// 24
4.735
2.339
Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen
 
201.603
277.110
Veränderung von Vorräten
// 17
-58.868
-7.914
Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Vermögenswerten
// 18
-55.894
-106.564
Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
// 28
62.276
60.564
Veränderung von kurzfristigen Rückstellungen
// 27
33.652
10.071
Cashflow aus operativer Tätigkeit
 
182.769
233.267
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-31.12.2022
01.01.-31.12.2021
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
// 10
// 11
-167.262
-138.902
Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
1.457
2.119
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel
 
-10.677
-48.219
Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen
 
-200.511
-203.781
Einzahlungen aus der Veräußerung sonstiger Wertpapiere und Wertrechte, langfristiger Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstiger Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen
 
283.269
133.152
Erhaltene Zinsen
 
653
286
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
-93.071
-255.345
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
 
-165.300
-19.249
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
 
165.928
120.523
Gezahlte Zinsen
 
-14.728
-12.914
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
 
-2.515
-2.188
Gewinnausschüttung
 
-62.164
-51.051
Einzahlungen von Fremdgesellschaftern
 
21
0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
-78.758
35.122
Veränderung der liquiden Mittel
 
10.940
13.044
Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres
// 19
88.140
75.106
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel
 
8
-10
Liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres
// 19
99.088
88.140
KONZERNANHANG
Das Unternehmen
Die Kelag mit Sitz Arnulfplatz 2, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee, Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Klagenfurt 99133i, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften den Kelag-Konzern.Der Kelag-Konzern ist einer der führenden Energiedienstleister in Österreich. Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag), das Mutterunternehmen des Konzerns, ist österreichweit von der Energieerzeugung bis zum -vertrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit dem Schwerpunkt in Kärnten – sowie im Energiehandel tätig. Die Konzerntochter KELAG Energie & Wärme GmbH (KEW) ist österreichweit im Wärmegeschäft sowie im Großkundenvertrieb Strom und Erdgas erfolgreich. Den Netzbetrieb in Kärnten (Strom und Erdgas) nimmt das Tochterunternehmen KNG-Kärnten Netz GmbH wahr. Internationale Aktivitäten in den Geschäftsfeldern Wasser-, Windkraft und Photovoltaik sowie der Energiehandel im Ausland sind in der KI-KELAG International GmbH sowie in deren Tochtergesellschaften gebündelt.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt offengelegt. Weitere Informationen über die KEH werden im Kapitel „Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ dargestellt.
Grundsätze der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Kelag wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und berücksichtigt die sich zusätzlich aus § 245a UGB ergebenden Anforderungen.
Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Kapitel „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.
Mit Ausnahme des Anhangs – in diesem erfolgen Betragsangaben grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. EUR) – ist dieser Konzernabschluss in Tausend Euro (Tsd. EUR) dargestellt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Finanzinstrumente), zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und leistungsorientierte Versorgungspläne.
Konsolidierungskreis
Die folgende Tabelle zeigt die von der Muttergesellschaft Kelag mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie jene Unternehmen, die unter Anwendung der at-Equity Methode in den Konzernabschluss der Kelag einbezogen wurden.
 
 
2022
2021
 
 
KELAG-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
KELAG-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
 
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Österreich
 
VK
 
VK
1.
KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
2.
KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
2.1.
Bio-Teplo Czechia s.r.o., Znaim, Tschechien**
100,00
VK
100,00
VK
2.2.
BWI Biowärme Imst GmbH & Co KG, Imst, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.3.
BWI Biowärme Imst Beteiligungs Gesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
100,00
VK
2.4.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH & Co KG, Lauterach, Österreich**  
75,00
VK
75,00
VK
2.5.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH, Lauterach, Österreich**
75,00
VK
75,00
VK
2.6.
KELAG Kraftwerkserrichtungs- und Betriebs GmbH, Klagenfurt, Österreich**
100,00
VK
100,00
NK
2.7.
Biofernwärme Fürstenfeld GmbH, Fürstenfeld, Österreich
50,00
EQ
50,00
EQ
2.8.
KELMIN Abrechnungs- und Dienstleistungs GmbH, Villach, Österreich
51,00
EQ
51,00
EQ
2.9.
Fernwärme Bad Hofgastein GmbH, Bad Hofgastein, Österreich
50,00
EQ
50,00
EQ
2.10.
BEP - Bioenergie Pongau GmbH, Bischofshofen, Österreich
26,00
NK
26,00
NK
3.
Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt, Österreich
75,00
VK
75,00
VK
4.
KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
4.1.
Interenergo d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.1.
EHE d.o.o. Banja Luka, Banja Luka, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.2.
Interenergo d.o.o. Sarajevo, Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.
PLC Interenergo d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.1.
Hidrowatt d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
88,87
VK
88,87
VK
4.1.3.2.
Hydro Ljutina d.o.o., Priboj, Serbien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.3.3.
LED OscIE d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**
100,00
VK
-
-
4.1.4.
Interenergo Makedonija d.o.o.e.l., Skopje, Nordmazedonien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.5.
Inter-Energo d.o.o. Gornji Vakuf-Uskoplje, Gornji Vakuf-Uskoplje, Bosnien-Herzegowina**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.6.
MHE Vrbnica d.o.o., Podgorica, Montenegro**
70,00
VK
70,00
VK
4.1.7.
Interenergo d.o.o. - Kosova SH.P.K., Decan, Kosovo**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.8.
Vjetropark Jasenice d.o.o., Jasenice, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.9.
Ekoenergo, celostna energetska oskrba, d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.10.
Lumbardhi/Kosovo Beteiligungsgesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**
90,00
VK
90,00
VK
4.1.10.1.
KelKos Energy Sh.p.k., Decan, Kosovo**
90,00
VK
90,00
VK
4.1.11.
Solarne Elektrane Bukovica d.o.o., Jasenice, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.12.
Vjetroelektrane Orjak d.o.o., Zagreb, Kroatien**
100,00
VK
100,00
VK
4.1.13.
Osen Toplota d.o.o., Laibach, Slowenien**
-
-
100,00
VK
4.1.14.
Solarne Elektrane Nin d.o.o., Prelog, Kroatien**
80,00
VK
80,00
VK
4.1.15.
Vjetroelektrane ÄŒardakov d.o.o., Travnik, Bosnien-Herzegowina**
90,00
VK
60,00
NK

 
 
2022
2021
 
 
KELAG-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
KELAG-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
4.1.16.
PVE Perun doo, Skopje, Nordmazedonien**
51,00
VK
51,00
VK
4.1.17.
Ekoenergo Cogen d.o.o., Laibach, Slowenien**
100,00
VK
-
-
4.1.18.
"Suzlon Wind Energy BH" d.o.o., Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**
97,00
VK
-
-
4.2.
ENERGIES FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.1.
ENERGIES VAR 1 S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.2.
ENERGIES VAR 3 S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.3.
SAS ILE DE FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.4.
CENT.HYD.ELECT.D’OUSSIAT S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.5.
ENERGIES CHARENTUS S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.6.
ENERGIES ST REMY S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.2.7.
ENERGIES MAINTENANCE S.A.S., Paris, Frankreich**
100,00
VK
100,00
VK
4.3.
Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda., Cascais, Portugal**
100,00
VK
100,00
VK
4.3.1.
Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda., Alcantara, Portugal**
82,00
VK
82,00
VK
4.3.2.
Hidroerg Projectos Energeticos, Lda., Alcantara, Portugal**
32,00
EQ
32,00
EQ
4.3.3.
Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda., Salvador, Portugal**
39,00
EQ
39,00
EQ
4.4.
Windfarm MV I s.r.l., Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.5.
Windfarm Balchik 1 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.6.
Windfarm Balchik 2 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.7.
Windfarm Balchik 4 EOOD, Sofia, Bulgarien**
100,00
VK
100,00
VK
4.8.
KelaVENT Charlie SRL, Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.9.
KelaVENT Echo SRL, Bukarest, Rumänien**
100,00
VK
100,00
VK
4.10.
Idroelettrica Alpina S.r.l., Belluno, Italien**
95,00
VK
95,00
VK
4.10.1.
Valmontina S.r.l., Belluno, Italien**
71,25
VK
71,25
VK
4.11.
PV Tessera S.r.l., Udine, Italien**
75,00
VK
75,00
VK
4.12.
KI ITALIA S.R.L., Udine, Italien**
100,00
VK
-
-
4.13.
INVCO3 SRL, Affi, Italien**
100,00
VK
-
-
4.14.
Canda Solar S.R.L., Affi, Italien**
75,00
VK
-
-
4.15.
HYDRO BLUE IBERIA, S.L., Barcelona, Spanien**
100,00
VK
-
-
4.15.1.
Hidroelectrica del Trasvase, S.A., Barcelona, Spanien**
60,00
VK
-
-
5.
PVI GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
-
-
5.1.
PVI d.o.o., Antunovac, Kroatien**
89,00
VK
-
-
5.1.1.
SE Perkovci d.o.o., Aljmas, Kroatien**
89,00
NK
-
-
5.2.
Solar d.o.o., Bijeljina, Bosnien-Herzegowina**
100,00
NK
-
-
5.3.
PVI d.o.o, Mostar, Bosnien-Herzegowina**
89,00
NK
-
-
5.4.
PVI Solar d.o.o., Antunovac, Kroatien**
89,00
NK
-
-
5.5.
PVI Solar d.o.o., Ungarn**
100,00
NK
-
-
5.6.
PVO GmbH, Hall in Tirol, Österreich**
50,00
NK
-
-

 
 
2022
2021
 
 
KELAG-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
KELAG-
Anteil
%
Konsoli-
dierungs-
methode*
6.
Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, Arnoldstein, Österreich
74,90
VK
74,90
VK
7.
Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt, Österreich
51,00
VK
51,00
VK
8.
Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt, Österreich
51,00
VK
51,00
VK
9.
RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikations GmbH, Obervellach, Österreich
80,00
VK
80,00
VK
10.
KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt, Österreich
100,00
VK
100,00
VK
11.
KBBG KELAG-BIK Breitband GmbH, Klagenfurt, Österreich***
50,00
VK
-
-
12.
Glasfaser Netz Kärnten - GNK GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
-
-
13.
NETcompany Internet Provider - NC GmbH, Villach, Österreich
100,00
VK
-
-
14.
Stadtwerke Kapfenberg GmbH, Kapfenberg, Österreich
35,00
EQ
35,00
EQ
15.
Verbund Hydro Power GmbH, Wien, Österreich
10,02
EQ
10,02
EQ
16.
SunnyBAG GmbH, Graz, Österreich
24,90
EQ
24,90
EQ
17.
Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg, Österreich
49,00
EQ
49,00
EQ
18.
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim, Österreich
30,00
EQ
30,00
EQ
19.
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim, Österreich
30,00
EQ
30,00
EQ
20.
Liesertal Kraftwerks Beteiligung GmbH, Klagenfurt, Österreich
49,00
EQ
49,00
EQ
21.
E-VO eMobility GmbH, Wien, Österreich
20,00
EQ
20,00
EQ
22.
Windpark und PV GmbH, Eisenstadt, Österreich
25,00
EQ
-
-
23.
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG GmbH Klagenfurt, Österreich
100,00
NK
100,00
NK
24.
Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf, Österreich
39,00
NK
39,00
NK
* VK = Vollkonsolidierung, EQ = at-Equity, NK = Nicht konsolidiert
** Indirekte Beteiligung
*** Es liegen vom Kapitalanteil abweichende Bestimmungen vor, die Verfügungsgewalt sicherstellen.
Änderungen im Konsolidierungskreis
Im aktuellen Geschäftsjahr fanden folgende Änderungen des Konsolidierungskreises statt:
 
2022
2021
 
Vollkonsolidierung
at-Equity Bewertung
Vollkonsolidierung
at-Equity Bewertung
Stand zu Beginn der Berichtsperiode
53
13
41
10
In Berichtsperiode erstmals einbezogen
15
1
14
3
In Berichtsperiode entkonsolidiert
1
0
2
0
Stand am Ende der Berichtsperiode
67
14
53
13
davon inländische Unternehmen
20
12
16
11
davon ausländische Unternehmen
47
2
37
2
Alle Gesellschaften haben als Bilanzstichtag den 31.12. oder erstellen einen Zwischenabschluss für die Einbeziehung in den Konzernabschluss.
Der Konsolidierungskreis ist so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt. Bei den nicht per Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, wobei der Umsatz, die Vermögenswerte und die Schulden insgesamt und jeweils unter 1 % der Konzernwerte liegen.
Im Kelag-Konzern fanden im aktuellen Geschäftsjahr und in der Vergleichsperiode folgende Konsolidierungskreisänderungen statt:
 
2022
2021
Gründungen
KELAG Kraftwerkserrichtungs- und Betriebs GmbH
E-VO eMobility GmbH
 
KBBG KELAG-BIK Breitband GmbH
 
 
KI Italia S.R.L.
 
 
LED OscIE d.o.o. Beograd
 
 
Windpark und PV GmbH
 
Erwerbe im Anwendungsbereich von IFRS 3
Glasfaser Netz Kärnten - GNK GmbH
ENERGIES FRANCE S.A.S.
 
NETcompany Internet Provider - NC GmbH
ENERGIES VAR 1 S.A.S.
 
PVI GmbH
ENERGIES VAR 3 S.A.S.
 
PVI d.o.o.
SAS ILE DE FRANCE S.A.S.
 
 
CENT.HYD.ELECT.D’OUSSIAT S.A.S
 
 
ENERGIES CHARENTUS S.A.S.
 
 
ENERGIES ST REMY S.A.S.
 
 
ENERGIES MAINTENANCE S.A.S.
Anteilserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3
Canda Solar S.R.L.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH & Co KG  
 
Ekoenergo Cogen d.o.o.
Bio-Nahwärme Lauterach GmbH
 
HYDRO BLUE IBERIA, S.L.
PVE Euroing doo Gevgelija
 
Hidroelectrica del Trasvase, S.A.
Valmontina S.r.l.
 
INVCO3 S.R.L.
Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda.  
 
Suzlon Wind Energy BH d.o.o.
Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda.
 
Vjetroelektrane Cardakov d.o.o.
Hidroerg Projectos Energeticos, Lda.
 
 
Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda.
Verschmelzungen
Osen Toplota d.o.o.
BES BioEnergie für Spittal GmbH
 
 
Ekoenergo d.o.o. (vormals Energetika Sentrupert d.o.o.)

Details zu Anteilserwerben innerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3
Mit dem Closing-Zeitpunkt 18. Mai 2022 wurden 100 % der Eigenkapitalanteile und somit auch 100 % der Stimmrechte an der Glasfaser Netz Kärnten - GNK GmbH (GNK GmbH) und an der NETcompany Internet Provider - NC GmbH (NC GmbH), beide mit Sitz in Villach-St. Magdalen, Österreich, von derselben Privatperson erworben. Als Gegenleistung wurden 4,1 Mio. EUR für die GNK GmbH und 1,5 Mio. EUR für die NC GmbH vereinbart, wobei davon 5,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2022 bereits bezahlt waren und 0,6 Mio. EUR als kurzfristige Kaufpreisverbindlichkeit klassifiziert wurden.
Die GNK GmbH plant, errichtet und betreibt Glasfasernetze im Raum Gailtal sowohl für die Eigennutzung als auch für Dritte. Die NC GmbH errichtet und betreibt ein Funknetz mit einem eigenständigen, kommerziellen Richtfunk in Kärnten, ist auch als Internet Service Provider aktiv und bietet diverse Dienstleistungen an Endkunden im Zusammenhang mit Internet und TV an. Die Kelag betrachtet die Erwerbe als optimale Ergänzung zur Gründung der KBBG KELAG-BIK Breitband GmbH in der Region Gailtal. Zudem soll unter anderem die Positionierung von Telekom-Dienstleistungen in vielen Kärntner Gemeinden vorangetrieben werden.
Mit dem Closing-Zeitpunkt 3. Jänner 2022 wurden 100 % der Eigenkapitalanteile und somit auch 100 % der Stimmrechte an der PVI GmbH, mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee, Österreich, von der Fleischmann & Petschnig Dachdeckungs-Gesellschaft bzw. der RK Projektentwicklungs- und Beteiligung GmbH erworben. Als Gegenleistung wurden 1,1 Mio. EUR an Zahlungsmitteln vereinbart, die zum 31. Dezember 2022 bereits vollständig bezahlt waren. Mit dem Erwerb aller Anteile an der PVI GmbH wurde nicht nur die Beherrschung über diese Gesellschaft selbst, sondern auch über sechs Tochterunternehmen in Bosnien, Kroatien und Ungarn sowie 50 % der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft erlangt. Das Leistungsspektrum des PVI-Teilkonzerns umfasst vor allem die Planung, Entwicklung und Errichtung von Photovoltaik-Kraftwerksprojekten für Kunden. Die Kelag verspricht sich aus dem Erwerb – vor den Hintergründen eines stark wachsenden Photovoltaik-Marktes sowie diesbezüglichem Fachkräftemangel – den Aufbau von Kompetenz zur Umsetzung von Projektvorhaben in den genannten Bereichen.
Weitere Details zu dem Erwerb der GNK GmbH, NC GmbH und des PVI-Teilkonzerns sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Die aus den Erwerben entstehenden Firmenwerte sind vor allem auf Ausbaupotenziale des übernommenen Glasfasernetzes, die bereits erwähnte Übernahme von Arbeitskräften und zukünftig geplante Projektumsetzungen im Kelag-Konzern zurückzuführen.
Unternehmenserwerbe
 
 
in Mio. EUR
GNK/NC GmbH
PVI-Teilkonzern
Erwerbsdatum
18.05.2022
03.01.2022
Erworbener Anteil (direkt)
100 %
100 %
Langfristiges Vermögen
5,1
0,9
davon immaterielles Anlagevermögen
0,7
0,0
davon Sachanlagevermögen
4,3
0,8
Kurzfristiges Vermögen
0,9
5,7
davon übernommene Zahlungsmittel
0,1
0,0
davon beizulegender Zeitwert der Forderungen
0,3
3,6
Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte
6,0
6,6
Langfristige Schulden
2,2
0,4
Kurzfristige Schulden
0,9
6,3
Beizulegender Zeitwert der Schulden
3,1
6,7
Reinvermögen
2,9
-0,1
Betrag nicht beherrschender Eigenkapitalanteile
0,0
0,1
Kaufpreis
5,6
1,1
Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt
2,7
1,3
 
 
 
Umsatzerlöse und Ergebnis nach Ertragsteuern
01.01.-31.12.2022
01.01.-31.12.2022
Umsatzerlöse
2,0
12,9
Ergebnis nach Ertragsteuern
0,2
4,1
 
 
 
Davon im Konzerngesamtergebnis enthalten
30.06.-31.12.2022
01.01.-31.12.2022
Umsatzerlöse
1,4
12,9
Ergebnis nach Ertragsteuern
0,4
4,1
In den übernommenen Forderungen der genannten Unternehmenserwerbe waren keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sind, weshalb der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entsprochen hat.
Die im Halbjahresfinanzbericht beschriebenen Erstkonsolidierungen der GNK GmbH, der NC GmbH und des PVI-Teilkonzerns wurden im zweiten Halbjahr 2022 finalisiert. Nur die Kaufpreisallokation bzw. Erstkonsolidierung der GNK GmbH wurde einer geringfügigen Anpassung unterzogen, weswegen der Firmenwert um 0,6 Mio. EUR höher als zum 30. Juni 2022 angesetzt wurde. Diese Anpassung ist vor allem auf die Vorauszahlung von Förderungen zurückzuführen, die in der vorläufigen Erstkonsolidierung noch im Eigen- statt im Fremdkapital der GNK GmbH ausgewiesen wurde. Die Kaufpreisallokationen bzw. Erstkonsolidierungen der NC GmbH und des PVI-Teilkonzerns wurden zum 31. Dezember 2022 keiner Anpassung mehr unterzogen.

Details zu Anteilserwerben außerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3
Im Geschäftsjahr 2022 fanden auch Erstkonsolidierungen zu Gesellschaftserwerben statt, die als Gruppe von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3 klassifiziert wurden, da die erworbenen Gesellschaften keinen Geschäftsbetrieb begründen. Darunter fallen die Erwerbe von 100 % der Eigenkapitalanteile an der HYDRO BLUE IBERIA, S.L., mit Sitz in Madrid, Spanien, der indirekt auch den Erwerb von 60 % der Eigenkapitalanteile an der Hidroelectrica del Trasvase, S.A., mit Sitz in Barcelona, Spanien, mit sich bringt, sowie 90 % der Eigenkapitalanteile an der Vjetroelektrane Cardakov d.o.o. Travnik, mit Sitz in Travnik, Bosnien und Herzegowina.
Bei dem Erwerb aller Anteile an der HYDRO BLUE IBERIA, S.L. sowie indirekt 60 % der Anteile an der Hidroelectrica del Trasvase, S.A. durch die KI-KELAG International GmbH, einer 100 %-Tochtergesellschaft der Kelag, handelt es sich um den abschließenden Teil der „Blue South“ Erwerbe. Unter diesem Projekttitel wurden Anteilserwerbe von der RWE AG in drei verschiedenen Ländern zusammengefasst. Die Erstkonsolidierungen zum französischen und portugiesischen Teil dieser Erwerbe fanden bereits im Geschäftsjahr 2021 statt.
Die Closing-Bedingungen zum spanischen Teil der „Blue South“ Erwerbe – und damit auch Beherrschung im Sinne des IFRS 10 – wurden am 22. Juni 2022 erfüllt. An langfristigen Vermögenswerten aus dem Erwerb des Teilkonzerns wurden die Wasserkraftanlagen der beiden Gesellschaften samt dazugehöriger Verträge in Höhe von 3,7 Mio. EUR erworben. An kurzfristigem Vermögen wurden im Wesentlichen liquide Mittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR erworben. Die nicht beherrschenden Anteile an der Hidroelectrica del Trasvase, S.A. wurden mit 1,8 Mio. EUR bewertet. Als Kaufpreis wurden 6,1 Mio. EUR überwiesen.
Der Erwerb der 90 % Anteile an der Vjetroelektrane Cardakov d.o.o. Travnik wurde ebenfalls als Erwerb außerhalb des Anwendungsbereiches des IFRS 3 klassifiziert. Das Closing zu diesem Erwerb erfolgte im Mai 2022. Es wurde im Wesentlichen ein Konzessionsvertrag als immaterieller Vermögenswert mit einem beizulegenden Zeitwert von 1,7 Mio. EUR erworben. Als Kaufpreis wurden 1,5 Mio. EUR – großteils als bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten – vereinbart.
Für die anderen Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 betrug die Gegen-leistung in Summe rd. 3,4 Mio. EUR (im Vorjahr 2,6 Mio. EUR); hierbei wurden 5,5 Mio. EUR an langfristigen Vermögenswerten (im Vorjahr 8,2 Mio. EUR) und 2,7 Mio. EUR an Schulden (im Vorjahr 5,6 Mio. EUR) übernommen. Aus diesen Erwerben wurden ferner kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. EUR (im Vorjahr 0,9 Mio. EUR), davon liquide Mittel in Höhe von 0,3 Mio. EUR (im Vorjahr 0,9 Mio. EUR), übernommen.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Neu angewandte IFRS/IFRIC
In der Berichtsperiode 2022 sind folgende Standards bzw. Interpretationen erstmals zur Anwendung gebracht worden:
 
 
IASB-Veröffentlichung
(übernommen von der EU)
Verpflichtende Anwendung für Kelag
Auswirkungen
IFRS 16
Änderungen: Mietzugeständnisse bedingt durch Covid-19
31.03.2021 (30.08.2021)
01.01.2022
keine
IFRS 3
IAS 16
IAS 37
Diverse
Änderungen:
Verweis auf das Rahmenkonzept,
Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung,
Kosten der Vertragserfüllung, Jährliche Verbesserungen 2018-2020
14.05.2020 (28.06.2021)
01.01.2022
keine
Noch nicht anzuwendende IFRS/IFRIC
 
 
IASB-Veröffentlichung
(übernommen von der EU)
Verpflichtende Anwendung für Kelag
Auswirkungen
IFRS 17
IFRS 9
Änderungen: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen
09.12.2021 (08.09.2022)
01.01.2023
keine
IAS 12
Änderungen:
Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
07.05.2021 (11.08.2022)
01.01.2023
keine
IAS 1 und IFRS Practice Statement 2
Änderungen:
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
12.02.2021 (02.03.2022)
01.01.2023
keine
IAS 8
Änderungen:
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
12.02.2021 (02.03.2022)
01.01.2023
keine
IFRS 17
Versicherungsverträge
18.05.2017 bzw. 25.06.2020
(19.11.2021)
01.01.2023
keine
Noch nicht von der EU übernommene IFRS/IFRIC
 
 
IASB-Veröffentlichung
(übernommen von der EU)
Verpflichtende Anwendung für Kelag
Auswirkungen
IAS 1
Änderungen:
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig,
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig - Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens,
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Covenants)
23.01.2020
15.07.2020
31.10.2022
(derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)
01.01.2024
keine
IFRS 16
Änderungen:
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion
22.09.2022 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)
01.01.2024
keine
Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zum GuV-Ausweis von physisch erfüllten Energieterminkontrakten
Aufgrund der gestiegenen und volatilen Preisstellungen auf den Strom- und Erdgasmärkten, die bereits im Geschäftsjahr 2021 begonnen und im Geschäftsjahr 2022 ihren Höhepunkt erreicht haben, kommt es zu ausgeprägten Bewertungseffekten aus Energieterminkontrakten. Die Bewertungsergebnisse zu den Energietermingeschäften im Kelag-Konzern, die zur Erfüllung künftiger Energielieferverträge absatz- und beschaffungsseitig getätigt und nach IFRS 9 über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wurden bislang als Teil der Umsatzerlöse bzw. des Materialaufwands und Aufwands für bezogene Leistungen ausgewiesen. Um die Darstellung dieser Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung aussagekräftiger mit Blick auf die veränderten Gegebenheiten an den Energiemärkten zu machen, werden die saldierten Bewertungseffekte seit dem Geschäftsjahr 2022 im sonstigen Ertrag oder sonstigen Aufwand ausgewiesen. In den Umsatzerlösen bzw. dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen verbleiben somit aus diesem Sachverhalt die Realisierung dieser Energietermingeschäfte, wenn diese in Erfüllung gehen. Diese Anpassung nach IAS 8 gewährleistet eine – unabhängig vom Ausmaß künftiger Marktvolatilitäten – den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung und erlaubt eine bessere Vergleichbarkeit zu relevanten Abschlüssen anderer Energieversorgungsunternehmen. Die Änderung der Bilanzierungsmethode erfolgte gemäß IAS 8 retrospektiv durch Anpassung sämtlicher Vergleichsinformationen. Von diesem geänderten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine Zwischensummen betroffen, da sich alle Anpassungen innerhalb des operativen Ergebnisses niederschlagen.
Die retrospektive Anpassung der Vorjahresbeträge nach IAS 8 wurde folgendermaßen umgesetzt:
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-
31.12.2021
vor Anpassung
Anpassung
01.01.-
31.12.2021
nach Anpassung
Umsatzerlöse
// 1
1.202.980
321.491
1.524.472
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
// 3
-800.670
-310.882
-1.111.552
Sonstige Aufwendungen
// 6
-70.917
-10.610
-81.526
Da nur eine Anpassung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt ist, wurde auf den Ausweis einer dritten Bilanz verzichtet.

Im aktuellen Geschäftsjahr wurde die oben beschriebene Ausweislogik bereits umgesetzt, womit keine Anpassung notwendig ist. Die Überleitung von der im vergangenen Geschäftsjahr verfolgten Ausweislogik zu der nun angepassten Ausweislogik ergibt folgendes Bild:
in Tsd. EUR
RZ
01.01.-
31.12.2022
ohne Anpassung
Überleitung
01.01.-
31.12.2022
nach Anpassung
Umsatzerlöse
// 1
2.920.100
183.034
3.103.134
Sonstige Erträge
// 2
65.573
21.413
86.985
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
// 3
-2.467.257
-204.447
-2.671.704
Konsolidierungsmethoden
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mithilfe seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom Erwerbszeitpunkt oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und andere Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Kelag-Konzern einheitlich von allen Tochtergesellschaften angewendet.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und grundsätzlich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und im Bedarfsfall latente Steuern in Ansatz gebracht.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Änderung der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen den beherrschenden Einfluss über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der betroffenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und die erhaltene Gegenleistung sowie eine verbliebene Beteiligung wird mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Anteile an at-Equity bilanzierten Beteiligungen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinsame Beherrschung der Entscheidungsprozesse. Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei dem zwei oder mehr Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Als Gemeinschaftsunternehmen werden vertragliche Vereinbarungen zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird.
Assoziierte Unternehmen und gemeinsame Vereinbarungen, bei welchen die Rechte am Nettovermögen bestehen, werden als at-Equity bilanzierte Beteiligungen, also nach der Equity-Methode, in den Konzernabschluss einbezogen. Die erstmalige Erfassung erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese werden in der Folge um die Veränderungen des Anteils des Kelag-Konzerns am Reinvermögen nach dem Erwerbszeitpunkt sowie Verluste durch Wertminderungen angepasst. Verluste, die den Beteiligungsansatz am assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, wenn keine Verpflichtung zu Nachschüssen besteht.
Nach Anwendung der at-Equity Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns am jeweiligen assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte (siehe Ausführungen zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen). Wenn sich aus einem Impairment-Test ein Wertminderungsbedarf ergibt, wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem korrespondierenden Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
Der Impairment-Test wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Wertminderungen werden nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig aufgeholt werden.
Firmenwerte
Bei der Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses ist die übertragene Gegenleistung (zuzüglich etwaiger nicht beherrschender Anteile) dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Reinvermögens gegenüberzustellen, um einen allfälligen Unterschiedsbetrag aus dem Unternehmenszusammenschluss zu ermitteln.
Ist der Unterschiedsbetrag negativ, so sind die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und die Kaufpreisallokation erneut zu überprüfen. Ergibt sich nach neuerlicher Überprüfung ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei Vorliegen eines positiven Unterschiedsbetrags wird ein Firmenwert angesetzt, der als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt. Ein Firmenwert wird auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die erwartungsgemäß von den infolge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehenden Synergien profitieren werden. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dabei der untersten Ebene, auf der das Management den Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht.
Währungsumrechnung
Geschäftsfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung von monetären Bilanzpositionen erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im operativen Ergebnis oder im Finanzergebnis erfasst.
Die funktionale Währung der Kelag sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für jedes Unternehmen wird die funktionale Währung in Übereinstimmung mit IAS 21 festgelegt. Da die in den Konzernabschluss einbezogenen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbstständig in ihrer Landeswährung betreiben, stellen deren lokale Währungen grundsätzlich die relevanten funktionalen Währungen dar. Für den Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Tochterunternehmen nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet.
Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen werden grundsätzlich mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) oder nationaler Zentralbanken umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Stichtagsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Die der Währungsumrechnung zugrundeliegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt:
 
Durchschnitt
Stichtag
pro EUR
2022
31.12.2022
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
Tschechische Krone (CZK)
24,5624
24,1160
Rumänischer Leu (RON)
4,9352
4,9495
Kroatische Kuna (HRK)*
7,5380
7,5345
Mazedonische Denar (MKD)
61,6162
61,4932
Serbische Dinar (RSD)
117,4758
117,3224
Bosnische Mark (BAM)
1,9558
1,9558
* Am 12. Juli 2022 billigte der Rat der Europäischen Union den Beitritt von Kroatien zum Euroraum zum 1. Jänner 2023. Der Umrechnungskurs für die bisherige kroatische Landeswährung Kuna wurde mit 7,5345 HRK je EUR festgelegt. Somit ändert sich ab dem Geschäftsjahr 2023 die funktionale Währung nach IAS 21 für kroatische Konzerngesellschaften.
 
Durchschnitt
Stichtag
pro EUR
2021
31.12.2021
Bulgarischer Lew (BGN)
1,9558
1,9558
Tschechische Krone (CZK)
25,6975
24,8580
Rumänischer Leu (RON)
4,9207
4,9490
Kroatische Kuna (HRK)
7,5283
7,5156
Mazedonische Denar (MKD)
61,6387
61,6270
Serbische Dinar (RSD)
117,5734
117,5821
Bosnische Mark (BAM)
1,9558
1,9558
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und allfälliger Wertminderungen sowie, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der Strombezugsrechte liegt zwischen zehn und 80 Jahren, wobei das wertmäßig größte Strombezugsrecht jenes am Kraftwerk Reißeck II ist, dessen Nutzungsdauer mit 80 Jahren angesetzt wurde. Die sonstigen Rechte (inkl. der Wassernutzungsrechte sowie Softwarelizenzen) werden über einen Zeitraum von vier bis 50 Jahren abgeschrieben. Die festgelegten Nutzungsdauern sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich aktivierungspflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten unter anderem die Kosten für Ersatzteile einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern solche Teile gesondert entsprechend ihrer spezifischen Nutzungsdauer ab (Komponentenansatz). Gleiches gilt bei geplanten Großinspektionen (im Wesentlichen Turbinenrevisionen), wobei die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Buchwert der jeweils betroffenen Sachanlagen als Ersatz aktiviert werden, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Sachanlagen werden ausgebucht, wenn entweder deren Abgang zu verzeichnen ist, oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.
Die planmäßigen linearen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an den erwarteten Nutzungsdauern ihrer Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Nutzungsdauern verwendet:
Sachanlagen
Nutzungsdauer in Jahren
Betriebs- und Geschäftsgebäude
20 - 50
Technische Anlagen und Maschinen
10 - 60
Sonstige Sachanlagen
3 - 10
Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst.
Leasingverhältnisse
IFRS 16 sieht für Leasingverträge aus Sicht von Leasingnehmern die Aktivierung eines Nutzungsrechtes sowie die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit vor. Die Leasingverhältnisse, bei denen der Kelag-Konzern als Leasingnehmer auftritt, umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Nutzung von Gebäude(teile)n, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen.
IFRS 16 beinhaltet Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert, für welche jeweils Ansatzwahlrechte vorgesehen sind. Der Kelag-Konzern macht von beiden Erleichterungen Gebrauch und weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse liegen in diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit nicht überschritten werden. Leasinggegenstände von geringem Wert liegen im Kelag-Konzern grundsätzlich dann vor, wenn der Neuwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts rd. 5 Tsd.EUR nicht überschreitet. Im Kelag-Konzern wird IFRS 16 zudem nicht auf Mieten von immateriellen Vermögenswerten freiwillig angewendet.
Die Geschäftsfälle, in denen der Kelag-Konzern als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.
Werthaltigkeit von nicht finanziellen Vermögenswerten und at-Equity bilanzierte Beteiligungen
Bei Vorliegen eines Anhaltspunktes einer Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten, welche in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, wird die Werthaltigkeit der Buchwerte geprüft (Impairment-Test). Ein jährlicher Impairment-Test ist für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite, immaterielle Vermögenswerte durchzuführen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt vorliegt. Der Kelag-Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderungen zum Bilanzstichtag durch.
Ein Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich auf Ebene der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) beurteilt. Für die Bildung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf die weitgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der entsprechenden Vermögenswerte abgestellt.
Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei einer kapitalwertorientierten Ermittlung kommen Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Anwendung. Die Planungen der Cashflows basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen/Vorhersagen und einer Extrapolation für Perioden, die diesen Planungsrechnungen folgen. Daher werden für Impairment-Tests in der Kelag grundsätzlich die letzten genehmigten Budgets herangezogen. Entfallen in den Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung, wird – außer bei Geschäfts- oder Firmenwerten – eine Wertaufholung erfasst.
Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vor-Steuer-Zinssatzes erfolgt iterativ.
Bei Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird die Beurteilung der Werthaltigkeit zu jedem Abschlussstichtag vorgenommen. Bei anderen nicht finanziellen Vermögenswerten und at-Equity bilanzierten Beteiligungen wird die Werthaltigkeit dann neu beurteilt, wenn interne oder externe Anhaltspunkte für mögliche Wertänderungen vorliegen. Im Allgemeinen kommt es bei folgenden Anhaltspunkten zu einer Überprüfung der Werthaltigkeit v.a. von Kraftwerken und Strombezugsrechten:
  • • Wesentliche Änderungen bei den erwarteten Strompreisen;
  • • Nachteilige Entwicklung im technischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld;
  • • Anstieg der Marktzinsen;
  • • Überalterung oder physischer Schaden;
  • • Schlechter, als die erwartete wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögenswertes.
Bei at-Equity bilanzierten Beteiligungsunternehmen sind bspw. folgende Anhaltspunkte maßgeblich:
  • • Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Beteiligungsunternehmens;
  • • Vertragsbruch, wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;
  • • Beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten zukünftigen Cashflows des Beteiligungsunternehmens hinweisen.
Für die Berechnung einer eventuellen Wertminderung eines nicht finanziellen Vermögenswertes bzw. eines at-Equity bilanzierten Beteiligungsunternehmens ist es erforderlich, den Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der nicht finanzielle Vermögenswert zugeordnet ist, zu ermitteln. Die Ermittlung des Nutzungswertes basiert auf Schätzungen künftiger Cashflows unter Berücksichtigung von Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf der Festlegung eines geeigneten Abzinsungssatzes. Bei der Berechnung des Nutzungswertes kommt es grundsätzlich zu keiner Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen bzw. nicht beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Berücksichtigung spezifischer Synergien bei der Nutzungswertermittlung kann jedoch zum Tragen kommen.
Wenn keine verlässlichen Prognosen für einen längeren Zeitraum vorliegen, wird den Berechnungen ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. In der Regel stehen spezielle Planungsannahmen (z. B. Strompreisprognosen) für einen längeren Zeitraum zur Verfügung, die vom Management neben der Berücksichtigung in Werthaltigkeitsprüfungen auch für Investitionsentscheidungen und strategische Planungen als relevant erachtet und daher verwendet werden. Die Angemessenheit der verwendeten Strompreisprognosen wird durch laufende Abgleiche zwischen der Prognose des jeweils letzten Jahres mit den effektiven Strompreisen des aktuellen Jahres sowie Marktprognosen sichergestellt („Back-Testing“).

Sonstige Wertpapiere und Wertrechte
Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Wertrechte umfassen im Wesentlichen Österreichische Staatsanleihen, die in Erfüllung von § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) dem Deckungserfordernis für Rückstellungen iZm Direktpensionszusagen dienen. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da sich die Zahlungen ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen und sie zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden. Käufe und Verkäufe werden mit dem Wert zum Erfüllungstag bilanziert. Wertminderungen werden gegebenenfalls ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mit Hilfe der Effektivzinsmethode ermittelte Zinserträge werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Verzinsliche langfristige Forderungen werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige lang- und kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Forderungen enthalten Energietermingeschäfte, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und erstmals am Handelstag bilanziert werden.
Außerdem enthalten die kurzfristigen Forderungen Termineinlagen, deren Gesamtlaufzeit mehr als drei Monate beträgt und die nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen vorgesehen sind.
Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte werden ebenso wie Termineinlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten
Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte erfasst, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. IFRS 9 verfolgt ein Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, das an erwarteten Kreditverlusten ausgerichtet ist (expected credit losses). Dieses Wertminderungsmodell sieht dazu im Allgemeinen eine Klassifikation in unterschiedliche Stufen vor, wobei insbesondere Stufenübergänge als Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert werden und Wertminderungen auslösen. Der Standard unterscheidet jedoch zwischen diesem allgemeinen und einem alternativen Wertberichtigungsmodell, bei dem Anwendungserleichterungen vorgesehen sind.
Im Konzern werden sowohl Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Modell berechnet, als auch solche nach einem vereinfachten Modell. Als Bewertungsindikatoren im allgemeinen Modell werden dabei Ratings und deren Veränderungen als Bewertungsindikatoren herangezogen. Solche Indikatoren liegen zum Beispiel bei Wertpapieren sowie Bankguthaben und Termineinlagen vor. Für die genannten Finanzinstrumente ermittelt der Konzern die Wertminderungen daher auch auf Basis der jeweiligen Buchwerte, von Ratingkategorie-abhängigen Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD – Probability of Default) und -verlustquoten (LGD – Loss given Default).
Bei der Anwendung des allgemeinen Modells werden finanzielle Vermögenswerte auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts wertgemindert, wenn sich deren Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 1). Der Kelag-Konzern stellt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos in solchen Fällen fest, in denen für den finanziellen Vermögenswert kein „investment grade“-Rating (Standard & Poor‘s: zumindest "BBB"-, Moody’s: zumindest "Baa3") oder auch kein äquivalentes internes Rating vorliegt. Neben der Einleitung etwaiger Mahnmaßnahmen ermittelt der Kelag-Konzern die Wertminderung dann auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erwarteten Kreditverluste (Stufe 2). Auch wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erwarteten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertragsbruch vorliegt.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein vereinfachtes Modell angewendet, in dessen Rahmen Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst werden. Der Kelag-Konzern orientiert sich hierbei an intern verwendeten Mahnstufen, Forderungsausbuchungen, erwarteten Insolvenzentwicklungen sowie teilweise Ratings. Jedoch sind Forderungsausfälle im Konzern historisch gesehen von untergeordneter Bedeutung. Auch künftig wird von einem geringen Risiko ausgegangen. Dies ist vor allem den regelmäßig über Einzugsermächtigungen eingehobenen Teilzahlungsbeträgen von Kunden, der Natur der erbrachten Leistungen (vor allem Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie Netzleistungen), die – gerade bei Privatkunden – zu einer kundenseitigen Priorisierung gegenüber anderen Verpflichtungen führt, sowie einem stringenten Kreditrisikomanagement und Mahnwesen geschuldet.
Auch das Ausfallrisiko von Forderungen aus dem Energiehandel, das nach erfolgter Energielieferung in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten ist, wird gering eingeschätzt. Dies liegt an der Anwendung eines Limitsystems für Kontrahentenrisiken, das (neben dem Energiehandel auf unterschiedlichen Märkten) zu einer Risikodiversifizierung beiträgt, internen Bonitätsprüfungen und laufenden Analysen und Monitoring des Handelspartnerportfolios, sowie monatlichen Abrechnungen, in denen Aufrechnungsvereinbarungen zur Saldierung von Ein- und Verkäufen führen.
Vorräte
Die Bewertung der Erdgasvorräte erfolgt nach dem FIFO-Verfahren zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Als Ansatzkriterium für den Nettoveräußerungswert werden Preise aus bestehenden Verträgen sowie aus erwarteten Absatzszenarien herangezogen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag angesetzt. Deren Bewertung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie die angemessenen Gemeinkosten umfassen. Die Bewertung von noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt gleichgeartet. Noch nicht abrechenbare Leistungen aus Kundenaufträgen fallen unter die Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15. Da diese im Kelag-Konzern jedoch von untergeordneter Bedeutung sind, wird kein separater Bilanzausweis vorgenommen.
Liquide Mittel
Der Posten der liquiden Mittel in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten liquiden Mittel.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird unter Verwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Finanzergebnis erfasst.
Ausgelagerte Pensionen, Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, gesetzliche Abfertigungen und Altersteilzeitverpflichtungen
Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) ermittelt. Als pensionsähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen bezeichnet. Der Konzern erfasst die Neubewertung dieser Verpflichtungen im sonstigen Ergebnis, welche auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert wird. Die Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht im Posten Zinsaufwand erfasst, während sich andere erfolgswirksame Veränderungen im Personalaufwand niederschlagen.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden im vorliegenden Konzernabschluss die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Neben Tod und Invalidisierung bzw. Ausscheiden aus dem Aktivstand mit Erreichen des kalkulatorischen Pensionsantrittsalters hinaus wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit vom versicherungsmathematischen Gutachter keine weiteren Gründe für ein Ausscheiden wie Fluktuation oder Ähnliches berücksichtigt.
Die Höhe der Pension errechnet sich in Abhängigkeit von der bis zum Leistungsfall verbrachten Dienstzeit im jeweiligen Unternehmen des Konzerns. Als rechnungsmäßiges Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (ggf. vorzeitige) Alterspension gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt.
Pensionsverpflichtung für leistungsorientierte, in die Pensionskasse ausgelagerte Pensionszusagen
Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an gewisse Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Ein Teil dieser leistungsorientierten Verpflichtungen besteht nicht als Direktpensionszusage des Kelag-Konzerns, sondern wurde an die Valida Pension AG ausgelagert. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Pensionskasse gegenüber, welches vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes veranlagt wird. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung von Seiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen im Sinne von IAS 19 bilanziert und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert, sodass die Bilanzierung einer Nettoschuld erfolgt.
Beitragsorientierte Pensionsverpflichtung
Die Kelag bietet ihren Mitarbeitern, welche ab dem 1. Jänner 1992 in das Unternehmen eingetreten sind und sich in einem aufrechten, unbefristeten Dienstverhältnis befinden, eine Ergänzung zur gesetzlichen Pensionsvorsorge (ASVG-Pension) mit der Pensionskasse und somit die Möglichkeit – in Eigenverantwortung und unterstützt vom Unternehmen – ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung aufzubauen. Die Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der künftigen Pensionen aus der Verrentung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile bis zum Pensionsantritt errechnet.
Ab Einbeziehung in das Pensionskassenmodell zahlt die Kelag monatlich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Inanspruchnahme einer Leistung aus der Pensionskasse 3 % der Bezugsbestandteile bis zur ASVG-Höchstbemessungsgrundlage (HBG) und 15 % der Bezugsbestandteile über der HBG. Als Bezug gilt der jeweils laufende Monatsbezug inkl. Treueprämie, evtl. Mehrbezug, Funktionszulage exkl. aller sonstigen Zulagen, Zuschläge, Überstunden- und Erreichbarkeitsvergütungen etc. Arbeitnehmerbeiträge können auf freiwilliger Basis in Höhe des Arbeitgeberbeitrages oder in Höhe von 2 % für Bezugsbestandteile unterhalb der HBG und 10 % über der HBG oder 1 % für Bezugsbestandteile unterhalb der HBG und 5 % über der HBG geleistet werden.
Die beitragsorientierten Pensionsverpflichtungen der Kelag werden gemäß IAS 19.50 erfolgswirksam erfasst.
Verpflichtung für gesetzliche Abfertigungen
Mitarbeiter, deren österreichisches Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begann, erhalten auf Basis arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und des bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezuges. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren. Aus der Neubewertung entstehende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2002 beginnenden österreichischen Arbeitsverhältnisse besteht kein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzliche Abfertigung. Für die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgeltes in eine Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt werden. Durch dieses Abfertigungsmodell ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet und es wird daher als beitragsorientierter Plan gemäß IAS 19 bilanziert.
Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen
Im Konzern wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruches unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sieht ein Blockmodell vor, wobei die ersten 40 % des Zeitraumes vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten sind und der Begünstigte für die restlichen 60 % des Zeitraumes freigestellt wird. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezuges vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart.
Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen und der Jubiläumsgeldverpflichtungen kommt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zur Anwendung, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert werden. Die Bewertungsparameter entsprechen im Wesentlichen jenen für pensionsähnliche Verpflichtungen. Die daraus zu erfassenden Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung großteils unter den Gehältern ausgewiesen.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden entsprechend den Regelungen des IAS 37 angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Hierzu muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung ermittelt, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt.
Im Kelag-Konzernabschluss werden ferner Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus belastenden Verträgen gemäß den Bestimmungen von IAS 37 gebildet. Der Bilanzansatz spiegelt die Höhe des erwarteten unvermeidbaren Ressourcenabflusses zu Vollkosten wider. Das ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrages und allfälliger Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung. Die Erfassung von Wertminderungen auf mit belastenden Verträgen verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung von Drohverlustrückstellungen vor.
Rückstellungen, deren Erfüllung mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegen, werden als langfristig klassifiziert und, sofern der Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages wesentlich von dessen Nominalwert abweicht, diskontiert. Als Diskontierungszinssatz wird in der Regel ein laufzeitäquivalenter risikoloser Vor-Steuer-Zinssatz angewendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cashflows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein risiko-adaptierter Zinssatz angewendet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente im Energiebereich sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Energietermingeschäfte, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst werden.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Ressourcenabfluss führen oder in ihrer Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können und daher in der Regel nicht ansatzfähig sind.
Zuschüsse der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies geschieht, sobald hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.
Die Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden mit den entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Sachanlage verrechnet und somit netto ausgewiesen.
Baukostenzuschüsse
Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Baukostenzuschüssen handelt es sich um von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und Anschlusskosten an das Strom- und Gasnetz sowie sonstige Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich, die als Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 einzustufen sind. Diese werden als Passivposten unter den Schulden erfasst und ergebniswirksam im Wesentlichen über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der zum Stichtag kurzfristige Teil der Baukostenzuschüsse, also die Auflösung, die sich innerhalb der zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag aus dem aktuellen Bestand ergeben wird, wird in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumente im Energiebereich ausgewiesen.
Regulatorische Vermögenswerte und Schulden
Werden Netztarife durch einen Regulator auf Basis von Kosten- bzw. Erlösschätzungen festgelegt und Minder- oder Mehrkosten bzw. -erlöse aus der Vergangenheit bei der Tariffestsetzung in der Zukunft berücksichtigt, so ist der Netzbetreiber berechtigt, Mehrkosten bzw. Mindererlöse in zukünftigen Jahren von den Netznutzern im Wege höherer Tarife abgegolten zu bekommen oder verpflichtet, Minderkosten bzw. Mehrerlöse den Netznutzern im Wege niedrigerer Tarife rückzuvergüten. Solche Ansprüche bzw. Verpflichtungen werden als regulatorische Vermögenswerte bzw. Schulden bezeichnet.
Der Kelag-Konzern ist im Tätigkeitsbereich Netz einem regulierten Tarifregime unterworfen, wobei die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in Österreich als Regulierungsbehörde auftritt.
In diesem Konzernabschluss werden weder regulatorische Vermögenswerte aktiviert noch regulatorische Schulden passiviert, da der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden gemäß aktuell gängiger Auslegung der IFRS nicht sachgerecht ist.
Ertragsteuern
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Mit dem Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KEH Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH (KEH) als Gruppenträgerin eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Seit dem Jahr 2005 wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert. Von der Gruppenträgerin werden an die Gruppenmitglieder die von ihnen verursachten Körperschaftsteuerbeträge nach der Stand-Alone-Berechnungs-Methodik mittels Steuerumlage weiterverrechnet, wobei die Kelag als Gruppenmitglied die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern verrechnet und gesammelt an die Gruppenträgerin KEH abführt. Die ENERGIES FRANCE S.A.S. ist ebenfalls Gruppenträgerin einer steuerlichen Unternehmensgruppe.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 grundsätzlich erfolgswirksam auf temporäre Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls ebenfalls im sonstigen Ergebnis gebucht.
Für aktive latente Steuern, insbesondere solche aus steuerlichen Verlustvorträgen, ist die Ansatzfähigkeit nur gegeben, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftige steuerliche Gewinne zu erwarten sind, um einen steuerwirksamen Abzug des Verrechnungspotenzials vornehmen zu können oder in dem Ausmaß, in dem passive latente Steuern vorhanden sind. Passive latente Steuern sind jedenfalls ansatzpflichtig. Die Aktiv- und Passivposten aus latenten Steuern werden in der Bilanz saldiert ausgewiesen, wenn sie aufrechenbar gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. Ansonsten erfolgt ein getrennter Ausweis. Eine Saldierung erfolgt im Kelag-Konzern zunächst für jene Konzerngesellschaften, die Teil einer Steuergruppe sind. Darüber hinaus erfolgt gegebenenfalls eine Saldierung gesellschaftsübergreifend.
Zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen aus in den Jahresabschlüssen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesenen Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen und dem jeweiligen konsolidierten anteiligen Nettovermögen führen im Konzern zu keinem Ansatz einer latenten Steuer, solange keine relevante Konstellationen aus absehbarem Umkehrereignis und steuerwirksamer Klassifikation der Beteiligung vorliegt („Outside Basis Differences“).
Der auf das Mutterunternehmen anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt zum Bilanzstichtag aufgrund der Zugehörigkeit zur Steuergruppe der KEH 24,25 %. Für die kommenden Geschäftsjahre ist eine stufenweise Senkung des Steuersatzes vorgesehen. Aktive und passive latente Steuern werden mit dem Steuersatz bewertet, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der jeweiligen temporären Differenz Geltung hat.

Für die vollkonsolidierten Gesellschaften wurden folgende Ertragssteuersätze angewendet:
in %
2022
2021
Bosnien-Herzegowina
10,0
10,0
Bulgarien
10,0
10,0
Frankreich
25,0
25,0/26,5
Italien
27,9
27,9
Kosovo
10,0
10,0
Kroatien
10,0/18,0
10,0/18,0
Montenegro
9,0/12,0/15,0
9,0
Nordmazedonien
10,0
10,0
Österreich*
24,25/25,0
25,0
Portugal
21,0
21,0
Rumänien
16,0
16,0
Serbien
15,0
15,0
Slowenien
19,0
19,0
Spanien
25,0
-
Tschechien
19,0
19,0
* Aufgrund des abweichenden Bilanzstichtages der KEH, die nicht nur als Muttergesellschaft der Kelag, sondern auch als Gruppenträgerin der Steuergruppe der KEH fungiert, in der die Kelag als Gruppenmitglied enthalten ist, kommt es für Gruppenmitglieder bereits zum 31. Dezember 2022 zu einer vorgezogenen Steuersatzänderung von 25,0 % auf 24,25 %.
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich und Hedge Accounting
Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung im Energiebereich auf Basis von Börsenkursen und einer aus Börsenkursen abgeleiteten Preis-Forward Kurve erfolgt. Das Kreditrisiko der Counterparties im Energiebereich wird über den Ansatz von Credit und Debit Value Adjustments (CVAs und DVAs) berücksichtigt.
Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne bzw. -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, außer es kommt zur Anwendung der Regeln für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) gemäß IFRS 9. Um Hedge Accounting anwenden zu können, ist unter anderem eine wirtschaftliche Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und einem Grundgeschäft nachzuweisen. Außerdem darf das Ausfallrisiko keinen wesentlichen Einfluss auf die Wertänderungen der betroffenen Kontrakte haben.
Die Kelag wendet die Regelungen zu Hedge Accounting bei der Absicherung des Preisrisikos aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften im Energiebereich an. Hierbei werden die Energieterminkontrakte bzw. Sicherungsinstrumente im Rahmen von sogenannten Cashflow Hedges designiert. Bei Cashflow Hedges werden die unrealisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Sicherungsinstrumenten, insoweit diese effektiv sind, zunächst grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer eigenen Bewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Sie werden erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sollte die abgesicherte erwartete Transaktion zum Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder Verbindlichkeit führen, werden die im Eigenkapital bislang ausgewiesenen Beträge mit dem erstmaligen Wertansatz des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit verrechnet. Eventuelle unwirksame Teile der Absicherung führen zu einer Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert sind im Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich, solche mit negativem beizulegendem Zeitwert in den Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich ausgewiesen. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Nettingklausel vor, so werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für die entsprechenden Zeiträume für Zwecke der Bilanzdarstellung saldiert.
Sogenannte Eigenverbrauchsverträge, die für Zwecke des Empfanges oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Kelag-Konzerns abgeschlossen werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Falls ein solcher Eigenverbrauchsvertrag „belastend“ im Sinne von IAS 37 wird, so ist dafür eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.
In jenen Fällen, in denen Eigenverbrauchsverträge Back-to-Back am Großhandelsmarkt abgesichert werden, würde sich eine Rechnungslegunganomalie (Accounting Missmatch) ergeben, weil die Eigenverbrauchsverträge nur als schwebende Geschäfte und die dazugehörenden Absicherungsverträge als zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende Verträge erfasst würden. Das ist insbesondere bei der Absicherung von Fixpreisvereinbarungen zur Belieferung von Individualkunden sowie bei der Absicherung von Strombezugsverträgen mit eigenständigen Stromproduzenten (Independet Power Producers, IPPs) der Fall. Zur Vermeidung dieser Rechnungslegungsanomalie wird für derartige Verträge die Fair-Value Option ausgeübt, wodurch die Rechnungslegungsanomalie signifikant verringert wird.
Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich und Hedge Accounting
Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich werden grundsätzlich zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen ist, es sei denn die Regelungen zu Hedge Accounting werden angewendet.
Der Kelag-Konzern hält zum 31. Dezember 2022 keine derivativen Finanzinstrumente im Finanzbereich. Eine Hedging-Beziehung aus einem Zinsswap wurde mit 31. Dezember 2021 beendet.
Ertragsrealisierung
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich nach dem fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15: Zuerst ist/sind der Vertrag/die Verträge mit Kunden und anschließend die eigenständigen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren, um in weiterer Folge den Transaktionspreis zu bestimmen und auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Erlöserfassung erfolgt im fünften Schritt bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen, somit zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum.
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom, Gas und Wärme an Industrie- und Haushalts- sowie Gewerbekunden, Energieversorgungsunternehmen und Strombörsen sowie von Netz- und Energiedienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Netzleistungen umfassen Erlöse aus nationalen Netztarifen, die seitens der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) per Verordnung zur Abdeckung der Kosten des Netzes gewährt werden. Zum Teil werden bei Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas den Kunden auch Netzkosten von Drittanbietern in Rechnung gestellt. Da keine Kontrolle über die Netzdienstleistungen vor Übertragung an den Kunden durch die Kelag vorliegt, ist die Kelag in Bezug auf diese Leistungen als Agent anzusehen. Die Erlöse aus diesen Netzdienstleistungen werden somit saldiert mit den entsprechenden Netzaufwendungen dargestellt.
Mit Ausnahme der Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, werden Umsatzerlöse, die vor allem aus Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie aus Netzdienstleistungen generiert werden, grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der der Kelag-Konzern seine Leistungsverpflichtungen hinsichtlich der Lieferung von Strom und Gas erfüllt hat (der Kunde also jederzeit seine Leistung beziehen konnte bzw. bezogen hat) und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen und abgerechneten Erlösen zugrunde. Umsatzerlöse werden um allfällige Erlösschmälerungen gekürzt und ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen ausgewiesen. Bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen an Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden beträgt das Zahlungsziel typischerweise 14 Tage, wobei die Zahlungen von Haushaltskunden großteils über Einzugsermächtigungen abgewickelt werden. Signifikante Finanzierungskomponenten liegen daher nicht vor.
Soweit möglich werden die praktischen Vereinfachungen des IFRS 15, Umsätze in Höhe des Betrages zu erfassen, die der Kelag-Konzern in Rechnung stellen darf, signifikante Finanzierungskomponenten bei einem Zeitraum zwischen Erbringung einer Leistung und Bezahlung von bis zu einem Jahr nicht zu berücksichtigen sowie Kosten einer Vertragsanbahnung im Aufwand zu erfassen, sofern der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, in Anspruch genommen.
Die Realisierungen von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich, welche zur physischen Erfüllung von Lieferverträgen dienen, werden bei Verkaufsgeschäften unter den Umsatzerlösen und bei Einkaufsgeschäften unter dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dargestellt. Die Bewertungen dieser Terminliefergeschäfte werden – abhängig davon, ob überwiegend Erträge oder Aufwände daraus erzielt werden – gesamthaft in den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwänden ausgewiesen.
Die Realisierungen und Bewertung von Terminkontrakten im Energiehandel, deren Hauptzweck nicht die finale physische Energielieferung, sondern die Bewirtschaftung sonstiger Handelsposition ist, werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen, wobei die zugrundeliegenden Umsätze, Bezugskosten und Bewertungen saldiert dargestellt werden.
Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Des Weiteren sind Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung zu treffen, welche den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Nachfolgend werden die wesentlichen Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden IFRS-Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben.
Maßgeblicher Einfluss: Verbund Hydro Power GmbH
Bei einem Anteilsbesitz von unter 20 % wird vermutet, dass das Unternehmen über keinen maßgeblichen Einfluss verfügt, es sei denn, dieser Einfluss kann eindeutig nachgewiesen werden.
Kelag hält 10,02 % an der Verbund Hydro Power GmbH. Für die Kelag steht jedoch fest, dass die Gewährung eines vertraglich zugesicherten Verwässerungs- und Squeeze-out-Schutzes sowie die gemeinsame Realisierung von bedeutenden Kapazitätserhöhungen im Kraftwerksbereich samt Bereitstellung bedeutender technischer Informationen neben der Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes und der damit verbundenen Teilnahme an Entscheidungsprozessen den maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28.6 begründen.
Anwendungsbereich
von IFRS 3
Erwerbe von Unternehmensanteilen (share deals) lassen sich gemäß IFRS 3.2 (b) in Erwerbe von Geschäftsbetrieben (im Anwendungsbereich von IFRS 3) und Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten (außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3) unterscheiden. Die Unterscheidung dieser beiden Kategorien von Erwerben ist ermessensbehaftet, insbesondere da das Vorliegen substanzieller Prozesse eine entscheidende Rolle spielt und hierzu Einschätzungen betreffend Betriebsführungsprozessen und der Rolle etwaiger übernommener Arbeitnehmer notwendig sind.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Erwerbe von 100 % der Anteile an der GNK GmbH, NC GmbH sowie der PVI GmbH als Erwerbe im Anwendungsbereich des IFRS 3 eingestuft. Die anderen Erwerbe von Unternehmensanteilen, insbesondere der Erwerb von 100 % der Anteile an der HYDRO BLUE IBERIA, S.L. (der indirekt auch mit dem Erwerb von 60 % der Anteile an der Hidroelectrica del Trasvase, S.A. einhergeht), wurden in Ermangelung substanzieller Prozesse als Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten klassifiziert.
Entwicklungen im Unternehmensumfeld, Ukrainekrieg und Klimawandel
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die notwendig würden, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre. Weder Effekte aus dem Übergang der Covid-19-Pandemie in eine Endemie noch die Auswirkungen des Ukrainekrieges haben zu einem Anpassungsbedarf im Kelag-Konzern geführt, da keine nachhaltig negativen Effekte auf die Energienachfrage erkennbar sind, die eine Bestandsgefährdung für Konzernunternehmen mit sich bringen.
Insbesondere folgende Entwicklungen im Unternehmensumfeld, zu denen es Annahmen zu treffen galt, haben zu Schätzunsicherheiten in der Konzernbilanzierung zum 31. Dezember geführt:
  • • Die Covid-19 Pandemie, die das gesamtwirtschaftliche Umfeld in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 prägte, hatte im Geschäftsjahr 2022 nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Dies gilt auch für den vorliegenden Konzernabschluss.
  • • Der im Geschäftsjahr 2021 begonnene rasante Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Erdgas erreichte in der Mitte des Geschäftsjahres 2022 seinen bisherigen Höhepunkt. Einer der wesentlichen Treiber dieser Entwicklung war die mit dem Ukrainekrieg konnotierte Knappheit von Erdgas und der damit verbundene Preisanstieg. Auch die Rekordtrockenheit, die sich vom Geschäftsjahr 2021 beginnend im gesamten Geschäftsjahr 2022 fortgesetzt hat, wirkt über die reduzierte Wasserführung als relevanter Faktor. Die Auswirkungen betreffen insbesondere die Beschaffung noch nicht eingedeckter Restmengen für den Vertrieb, die Bewertungen von Derivaten im Energiehandel, die Bewertung von Sicherungsinstrumenten sowie die Werthaltigkeitsprüfungen von Erzeugungsanlagen.
  • • Neben dem Anstieg des Preisniveaus an den Energiemärkten, war im Geschäftsjahr 2022 ein deutlicher Anstieg des Zins- und Inflationsniveaus zu verzeichnen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Barwertkalküle in Impairment-Tests sowie auf die Bewertung des Sozialkapitals nach IAS 19. An den entsprechenden Stellen des Konzernanhangs werden zu diesen Themen konkrete Auswirkungen beschrieben.
  • • Die politischen Maßnahmen und regulatorischen Eingriffe zur Senkung der Energiekostenbelastung, die sich bereits im Geschäftsjahr 2021 abgezeichnet haben, führten im Geschäftsjahr 2022 zu Gesetzesinitiativen – zum Beispiel der Verordnung (EU) 2022/1854 – in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen auf Energieverkäufe, die definierte Preisobergrenzen überschreiten. Da nationale Umsetzungen zur Abschöpfung dieser Erträge bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses teilweise noch nicht finalisiert waren, unterliegen die in diesem Abschluss bilanzierten Abgaben Schätzunsicherheiten. Die für das Geschäftsjahr 2022 hierzu abgegrenzten Beträge sind durch die langfristig durchgeführte Vermarktungsstrategie über Terminliefergeschäfte von untergeordneter Bedeutung, da die Vorausvermarktungen für betroffene Energieverkäufe des Geschäftsjahres 2022 noch großteils zu Preisen unter den definierten Preisobergrenzen kontrahiert wurden. Zudem war in den meisten betroffenen Ländern des Kelag-Konzerns nur der Liefermonat Dezember des Geschäftsjahres 2022 von den Regelungen betroffen. In den Impairment-Modellen wurde angenommen, dass die regulatorischen Eingriffe zur Minderung von Energiepreisen auch über die derzeit gesetzlich bekannten Fristen hinaus stattfinden werden.
  • • Aufgrund der im Zuge der Energiekriese gestiegenen Energiepreise wird das Ausfallrisiko von Kunden und Handelspartnern weiterhin erhöht eingeschätzt. Dämpfend auf das Kreditrisiko wirkten dagegen staatliche Stützungen für Strompreise bei Endkunden, sowie unterstützende Maßnahmen für durch die Krise betroffenen Energieversorgungsunternehmen.
  • • Die Folgen des Klimawandels haben potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Energieversorgern. Das führte beispielsweise zu steigenden Preisen für CO2-Emissionszertifikate, die auch den Anstieg der Großhandelspreise für Strom mit beeinflusst haben. Auch die erwähnte Rekordtrockenheit und, daraus resultierend, reduzierte Wasserführung, die das Geschäftsjahr 2022 betroffen hat, kann als mögliche Auswirkung des Klimawandels gesehen werden. Unterstützend für weiteres Wachstum und verstärkten Ausbau im Bereich der erneuerbaren Energien wirken die politischen Zielsetzungen in Europa. Neben der Berücksichtigung dieser Entwicklungen wurden im Zuge der Abschlusserstellung auch die möglichen physikalischen Auswirkungen des Klimawandels (z.B. Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen etc.) insbesondere auf Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst analysiert. Dies führte zu dem Ergebnis, dass sich daraus sowohl Chancen als auch Risiken für den Energiesektor ergeben, deren prognostizierte mittel- und langfristige Wirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns im Abschluss analysiert und insbesondere die Effekte aus einer geänderten Wasserführung berücksichtigt. Dazu wurden Datensätze von Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG und Copernicus (Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union), die auf den von IPCC festgelegten Szenarien (Representative Concentration Pathways) RCP 2.6 und RCP 8.5 beruhen, herangezogen. Das Szenario RCP 2.6 (best case) geht von einer mittleren Erderwärmung von < 2 Grad bis 2100 aus. Das Szenario RCP 8.5 (worst case) berücksichtigt eine mittlere Temperaturerhöhung von etwa 5 Grad im gleichen Zeithorizont. Die Daten zeigen standortspezifische Wasserführungen und Auswirkungen auf die Heizgradtage für jedes einzelne Jahr über einen Zeitraum bis 2100. In der Wasserkrafterzeugung wurden die Szenarien zu 75 % RCP 2.6 und 25 % RCP 8.5 gewichtet angesetzt und so den Zielen des Pariser Klimaabkommen zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf möglichst <1,5 Grad Celsius Rechnung getragen. Die Modellierung erfolgte mittels eines jährlichen Anpassungsfaktors auf die Planerzeugung des jeweiligen Jahres. Die Langfristigkeit der Entwicklung und v.a. die vergleichsweise kurze Lebensdauer von Wärme-, Wind- und PV-Anlagen führten bei diesen zu der Einschätzung, dass eine Berücksichtigung keinen signifikanten Werteinfluss hat. Identifizierte Effekte aus einer Erhöhung von Schadensereignissen wurden regional differenziert beurteilt und hinsichtlich der Wertbeeinflussung – nach Berücksichtigung der Deckung über Versicherungen – im Konzernabschluss als unwesentlich klassifiziert.
Schätzungsänderung betreffend Preisgerüst bei der Ermittlung des erzielbaren Betrages
Werthaltigkeitsprüfungen von Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basieren grundsätzlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Veränderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren, der Umsatzentwicklung, der Kostentreiber sowie der Anlagenzugänge können zu einer Wertminderung oder, soweit zulässig, zu Wertaufholungen führen. Hinsichtlich der Buchwerte der Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte und der Sachanlagen wird auf die RZ 10 und RZ 11 verwiesen. Hinsichtlich der Auswirkungen der Veränderung der wesentlichen Parameter bei Wertminderungstests wird auf die folgenden Ausführungen bzw. RZ 5 verwiesen.
Während die operative Kostenplanung auf den vom Management genehmigten Budgets aufbaut, wird bei den Strompreisentwicklungen auf langfristige Prognosen abgestellt. In der Regel stellen Strompreisentwicklungen wesentliche Schätzannahmen dar. Falls diese für Werthaltigkeitstests einzelner CGUs relevant sind, werden diese zur Bestimmung des erzielbaren Betrages wie folgt ermittelt:
Für erzielbare Beträge aus Wind-, Wasserkraft und Photovoltaik, die auf Basis des Nutzungswertes ermittelt werden, werden Preisprognosen basierend auf einem langfristigem Strompreisprognosemodell herangezogen. Für den Beginn des Planungszeitraumes (2023–2026) wird das Preisgerüst anhand kurzfristiger Preisprognosen bzw. geschlossener Verträge bestimmt. In weiterer Folge erfolgt dann (durch lineare Interpolation) bis 2029 ein Heranführen des Preisniveaus an die Strompreisprognosen. Für den Planungszeitraum 2029–2051 wird das Preisgerüst durch ein energiewirtschaftliches Strompreisprognosemodell zur Erstellung mittel- und langfristiger Strompreisszenarien für Energiemärkte determiniert. Für die Extrapolation der Strompreisprognosen (ab 2052) wird in der Regel ein Residualwert ermittelt oder von einer nachhaltigen Teuerungsrate für Kosten und Erlöse in Höhe von 2,0 % ausgegangen. In jenen Fällen, in denen garantierte Einspeisetarife durch die jeweiligen öffentlichen Stellen gegeben sind, wurden diese für den relevanten Zeitraum angesetzt. Der Planungshorizont ist abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Während bei Wasserkraftwerken im Inland in der Regel von unbefristeten Wasserrechten oder einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen wird und deshalb nach Ende der Strompreisprognosen in ein Referenzjahr zum Ansatz der ewigen Rente übergeleitet wird, erfolgt bei Wasserkraftwerken mit endlichen Konzessionsdauern, vorwiegend im Ausland, eine Berücksichtigung in der Planung eben dieser Laufzeiten (ggf. mit Verlängerung der Wasserrechtskonzessionen). Technologisch bedingt kürzere Nutzungsdauern und damit befristete Planungshorizonte finden sich bei Wind- und Photovoltaikanlagen.
Für erzielbare Beträge aus Wärmeprojekten dienen die Planpreisentwicklungen der Energieeinsatzmedien als Preisgerüst zur Ermittlung des erzielbaren Betrages. Diese werden vertragsgemäß über entsprechende Indexierungen auch zur Anpassung der Wärmeverkaufspreise angewendet.
Das Preisgerüst für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten auf Basis des kapitalwertorientierten Ansatzes wird grundsätzlich analog zur oben angeführten Vorgehensweise ermittelt, wobei ein Abschlag für Veräußerungskosten angesetzt wird.
Bei der Beschreibung der konkreten Wertminderungen bzw. Wertaufholungen unter RZ 5 sind die Auswirkungen von Schätzungsänderungen in Bezug auf Strompreise aus den angegebenen Sensitivitäten ersichtlich.
Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten
Der Abzinsungssatz stellt eine durchschnittlich gewichtete Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital dar. Dieser errechnet sich aus dem risikolosen Zins zuzüglich eines Risikozuschlages für Fremdkapital sowie einer Marktrisikoprämie. Als Diskontierungssatz nach Steuern wurde ein gewichteter Kapitalkostensatz von 6,10 % in Österreich (im Vorjahr 4,55 %) ermittelt. Im Rahmen der Impairment-Tests wird schließlich der korrespondierende und retrograd ermittelte Kapitalkostensatz vor Steuern angeführt.
Der risikolose Basiszinssatz wird auf Grundlage von laufzeitäquivalenten Zinssätzen deutscher Bundesanleihen nach der sogenannten „Svensson-Methode" ermittelt. Dabei wurden für die Geschäftsbereiche Österreich Wärme, Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Telekommunikation ein laufzeitäquivalenter Zinssatz von 2,58 % bis 2,36 % (im Vorjahr -0,07 % bis 0,12 %) für eine Laufzeit von 15 und 30 Jahren ermittelt. Die Festlegung des laufzeitäquivalenten Zinssatzes erfolgte grundsätzlich in Ableitung von der Restnutzungsdauer einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Die Marktrisikoprämie wurde einheitlich mit 6,70 % (im Vorjahr 8,25 %) festgelegt. Zur Berücksichtigung von höheren politischen und makroökonomischen Risiken ausländischer Geschäftsbereiche wurden in den Eigenkapitalkosten und in den Fremdkapitalkosten gesonderte Länderrisikoprämien berücksichtigt. Die Länderrisikoprämien wurden vorzugsweise direkt aus in Euro denominierten Staatsanleihen des betreffenden Landes bzw. mangels Verfügbarkeit indirekt auf Basis von Staatsanleihen vergleichbaren Ratings zum 31. Dezember 2022 ermittelt. Diese Methodik ist an die Ermittlung der von Damodaran publizierten Länderrisikoprämien angelehnt.
Die Betafaktoren wurden auf Basis einer Peer-Group, bestehend aus europäischen Vergleichsunternehmen in der Stromerzeugung und einer mit der Kelag vergleichbaren operativen Risikostruktur, ermittelt. Für die kapitalmarktbezogene Berechnung der Peer-Groups wurde ein rollierender Betafaktor über die letzten acht Quartalsstichtage auf Basis eines fünfjährigen Berechnungszeitraumes, monatlicher Renditeintervalle und lokaler Referenzindizes verwendet.
Die Fremdkapitalkosten der einzelnen Geschäftsbereiche werden auf Basis des jeweiligen risikolosen Basiszinssatzes zuzüglich der Länderrisikoprämie und dem Credit Spread der Peer-Group ermittelt. Zur Berechnung der Fremdkapitalkosten nach Steuern werden die lokalen nominellen Grenzsteuersätze herangezogen.
Vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfeldes wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) kontinuierlich beobachtet.
Spezifische Annahmen in Impairment-Tests des aktuellen Geschäftsjahres
Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen Einschätzungen zur (Wieder-)Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die Kraftwerksstandorte im Kosovo (siehe RZ 5).
Zum Zwecke der Impairment-Tests wird jeweils auf die letztverfügbaren Langfristprognosen für Strompreise zurückgegriffen. Aktuelle Entwicklungen werden in der Regel durch den Ansatz stichtagsbezogener Terminmarktpreise berücksichtigt. Die starke Verunsicherung an den Energiemärkten führt über die Preisbildungsmechanismen zu einer Einpreisung der Unsicherheit in die Terminpreise, die sich in den Spotpreisen aber nicht mehr zeigen. Zur Bereinigung dieser Effekte wurden in den Impairment-Tests 2022 für die kurze Frist bis 2025 Prognoseupdates anstelle der Terminpreise angesetzt.
Versicherungsmathematische Annahmen bei der Bewertung von Sozialkapitalver-pflichtungen
Jubiläumsgeldverpflichtungen werden mit 3,70% (im Vorjahr 0,62%), Altersteilzeitverpflichtungen aufgrund ihrer kurzen Duration mit 3,54% (im Vorjahr 0,11%) abgezinst.
Den Berechnungen der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 liegen folgende Annahmen zugrunde (siehe RZ 23):
 
2022
2021
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
 
 
Abzinsungssatz
 
 
Ausgelagerte Pensionen
3,74%
1,13%
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
3,70% - 3,75%
0,62% - 1,00%
Pensionssteigerungen
 
 
Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlage
-5,56% - 23,53%
2,17% - 2,55%
Steigerungssatz für künftige Pensionen
-5,56% - 23,53%
1,70% - 1,80%
Fluktuation
keine
keine
Langfristige Verzinsung des Fondsvermögens
3,74%
1,13%
Gesetzliche Abfertigungen
 
 
Abzinsungssatz
3,64%
0,54%
Gehaltssteigerungen
3,02% - 8,50%
2,55%
Fluktuation
keine
keine
In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2022
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-10,4
12,5
Gehaltssteigerung
0,50%
1,7
-1,6
Pensionssteigerung
0,50%
6,2
-5,6
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-1,8
1,6
Mortalität
1 Jahr
3,5
-3,7
Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2021
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-16,10
19,94
Gehaltssteigerung
0,50%
2,82
-2,67
Pensionssteigerung
0,50%
9,42
-8,52
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-2,26
2,30
Mortalität
1 Jahr
5,44
-5,71
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnlicheN Verpflichtungen 2022
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-5,0
5,8
Gehaltssteigerung
0,50%
0,2
-0,2
Pensionssteigerung
0,50%
3,6
-3,3
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,3
0,3
Mortalität
1 Jahr
3,8
-4,0
Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2021
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-8,0
9,6
Gehaltssteigerung
0,50%
0,4
-0,4
Pensionssteigerung
0,50%
5,6
-5,1
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,4
0,6
Mortalität
1 Jahr
5,9
-6,1
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2022
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-3,0
3,3
Gehaltssteigerung
0,50%
2,1
-2,0
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
-0,1
0,0
Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2021
in Mio. EUR
Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren
Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um
Abzinsungssatz
0,75%
-4,4
4,8
Gehaltssteigerung
0,50%
3,1
-2,9
Pensionsantrittsalter
1 Jahr
1,2
-1,2
Durchschnittliche Laufzeiten (Durations)
in Jahren
2022
2021
Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
10,60
13,23
Ausgelagerte Pensionen
15,72
18,56
Abfertigungen
7,59
8,70
Jubiläumsgelder
8,36
9,44
Altersteilzeitansprüche
3,97
4,62
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Lebenserwartung und künftiger Pensionserhöhungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrundeliegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Bewertung von Rückstellungen
Die Bewertung von Rückstellungen erfolgte im vorliegenden Abschluss aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag (siehe RZ 23 und RZ 27). Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Energiepreisen, des Erfolges von Verhandlungen und Gerichtsverfahren, etwaiger Ablösezahlungen und des Produktionsniveaus der Eigenerzeugung sowie der geschätzten Laufzeiten und des Diskontierungssatzes. Hinsichtlich der möglichen Schwankungen der Rückstellung, wenn sich wesentliche Parameter ändern, wird ebenfalls auf die RZ 23 und 27 verwiesen. Der Diskontierungssatz beträgt für langfristige Rückstellungen zwischen 0,36 % und 2,58 % (im Vorjahr zwischen 0,00 % und 0,29 %).
Anteilserwerbe des Geschäftsjahres
Bei der Erstkonsolidierung der genannten Erwerbe von Unternehmensanteilen des Geschäftsjahres 2022 waren Annahmen hinsichtlich der Aufteilung des Kaufpreises zu treffen. Hierbei spielen im Wesentlichen die zu Grunde gelegten Strompreise, Abzinsungssätze sowie Annahmen hinsichtlich der Dauer von Betriebsgenehmigungen eine Rolle. Während aus Erwerben von Geschäftsbetrieben ein Firmenwert entstehen kann, ist dies aus Erwerben außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 nicht möglich.
Nutzungsdauerschätzungen
Annahmen hinsichtlich der Nutzungsdauern bei immateriellen Anlagevermögen und Sachanlagevermögen sind mit Schätzunsicherheiten verbunden. Dies gilt vor allem, da die im Konzern betriebenen Kraftwerke vergleichsweise lange Nutzungsdauern aufweisen, die für die Branche typisch sind. Bei dieser Schätzung sind Annahmen zu treffen, insbesondere mit Blick auf die technische Haltbarkeit der betroffenen Anlagenkomponenten.
Latente Steuern auf Verlustvorträge
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind nur in dem Ausmaß ansatzfähig, indem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Insoweit verlässliche Steuerplanungsrechnungen vorliegen, wird die Ansatzfähigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge auf deren Basis beurteilt. Als Indikation für die Ansatzfähigkeit wird zudem die steuerliche Ergebnishistorie der betroffenen Gesellschaften evaluiert.
Erläuterungen zur Segmentbericht-erstattung
Die Segmentierung im vorliegenden Konzernabschluss folgt dem in IFRS 8.5 normierten Konzept des Management-Ansatzes und spiegelt die interne Berichterstattung auf Basis jener Grundlage wider, auf der die Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch den Gesamtvorstand der Kelag im Konzern erfolgt. Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Kelag ist der Konzernvorstand.
In der Segmentberichterstattung sind die Geschäftsaktivitäten des Kelag-Konzerns den Segmenten:
  • • Energie,
  • • Netz,
  • • Wärme und Großkunden sowie
  • • Sonstiges und Beteiligungen
zugeordnet.
Das Segment Energie beinhaltet i.W. die Stromerzeugung aus Wasser-, Windkraftwerken und Photovoltaik inkl. den anteiligen Ergebnissen der at-Equity bilanzierten Kraftwerksbeteiligungen, den Strom- und Gashandel sowie den Privat- und Gewerbekundenvertrieb von Strom und Gas.
Im Segment Netz werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasnetz der KNG-Kärnten Netz GmbH gebündelt.
Dem Segment Wärme und Großkunden werden einerseits sämtliche Aktivitäten im Bereich der Nutzung von Abwärme und Bioenergie zur Wärmeversorgung inkl. den anteiligen Ergebnissen der at-Equity bilanzierten Wärmebeteiligungen zugeordnet; andererseits beinhaltet dieses Segment den Großkundenvertrieb von Strom und Gas, der durch die KELAG Energie & Wärme GmbH erfolgt.
Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird v.a. das Ergebnis der at-Equity bilanzierten Beteiligungen Verbund Hydro Power GmbH und Stadtwerke Kapfenberg GmbH zugerechnet.
In den berichtspflichtigen Segmenten werden die in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
Zur internen Performancemessung der Geschäftssegmente wird in erster Linie das operative Ergebnis herangezogen. Dieses entspricht der Summe der operativen Ergebnisse der in das jeweilige Geschäftssegment einbezogenen Unternehmensteile unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen. Zum Zwecke der Überwachung der Ertragskraft und der Verteilung von Ressourcen zwischen den Segmenten wird das operative Ergebnis den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Beteiligungen gegenübergestellt. Die Investitionen in Beteiligungen enthalten dabei Gesellschaftserwerbe unabhängig von deren Klassifikation gemäß IFRS.
Die Kelag hat weder 2022 noch 2021 mit einem einzelnen Kunden einen Umsatz von mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt.
Segmentberichterstattung 2022
in Mio. EUR
Energie
Netz
Wärme und Großkunden
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen/Anpassungen
Summe
Konzern
Außenumsatz
1.984,3
210,0
704,2
21,6
183,0
3.103,1
Innenumsatz
508,5
4,0
17,7
5,3
-535,5
0,0
Gesamtumsatz
2.492,8
214,0
721,9
26,9
-352,5
3.103,1
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
74,7
23,1
53,5
106,8
0,0
258,1
Abschreibungen
-55,5
-44,4
-23,8
-10,9
0,0
-134,5
davon Wertminderungen
-15,5
0,0
-1,7
-0,2
0,0
-17,4
Zuschreibungen
2,2
0,0
0,0
0,0
0,0
2,2
Ergebnis der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen
0,4
0,0
1,0
137,1
0,0
138,5
Buchwert der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen
10,3
0,0
2,5
320,9
0,0
333,8
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
51,2
68,1
31,9
16,4
0,0
167,5
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe
4,7
0,0
0,0
6,0
0,0
10,7
Die Umstellung des GuV-Ausweises in Zusammenhang mit Energieliefertermingeschäften wurde in der Segmentberichterstattung der aktuellen Berichtsperiode unter den Anpassungen dargestellt, da die Berichterstattung an den Vorstand während des Geschäftsjahres 2022 noch nach der Ausweislogik des Geschäftsjahres 2021 erfolgte. Die künftigen Berichte an den Vorstand werden angepasst.

Segmentberichterstattung 2021
in Mio. EUR
Energie
Netz
Wärme und Großkunden
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen/Anpassungen*
Summe
Konzern
Außenumsatz*
602,7
206,6
387,8
5,9
321,5
1.524,5
Innenumsatz
226,8
3,5
1,7
0,0
-232,1
0,0
Gesamtumsatz
829,5
210,1
389,5
5,9
89,4
1.524,5
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
78,1
30,0
28,4
33,9
0,0
170,4
Abschreibungen
-47,5
-44,4
-25,1
-10,7
0,0
-127,7
davon Wertminderungen
-8,0
0,0
-1,8
0,0
0,0
-9,8
Zuschreibungen
10,9
0,0
0,9
0,0
0,0
11,8
Ergebnis der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen
0,2
0,0
0,3
57,2
0,0
57,7
Buchwert der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen
10,3
0,0
1,8
229,9
0,0
242,0
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
40,7
65,9
22,9
9,8
0,0
139,3
Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe
54,5
0,0
1,2
0,0
0,0
55,7
* Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst. Details zur Anpassung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Angaben zu geografischen Regionen
Die Zuordnung der externen Umsätze sowie des langfristigen Segmentvermögens zu den geografischen Regionen erfolgt auf Grundlage der Segmentierung nach dem Sitz des berichtenden Unternehmens bzw. der jeweiligen Tochterunternehmen.
 
Externer Umsatz
Immaterielles- und Sachanlagevermögen
in Mio. EUR
2022
2021*
2022
2021
Österreich*
2.449,7
916,3
1.467,9
1.423,1
Bosnien-Herzegowina
25,3
5,7
33,5
24,0
Bulgarien
1,9
2,8
4,2
5,1
Frankreich
18,5
8,6
31,8
35,8
Italien
1,8
1,9
22,3
16,5
Kosovo
1,9
3,8
27,1
34,6
Kroatien
5,0
4,3
33,0
35,2
Montenegro
1,4
1,4
8,7
10,1
Nordmazedonien
1,3
0,3
14,4
6,0
Portugal
3,0
0,2
13,9
15,5
Rumänien
5,1
3,5
14,7
16,8
Serbien
0,7
0,8
7,2
5,8
Slowenien
585,8
574,6
14,6
12,2
Spanien
1,2
0,0
3,4
0,0
Tschechien
0,4
0,4
0,3
0,4
Summe geografischer Regionen*
3.103,1
1.524,5
1.697,1
1.641,3
* Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst. Details zur Anpassung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERGEBNIS-RECHNUNG

// 1
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Konzerns können wie folgt aufgegliedert werden:
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2022
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen/Anpassungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.984,3
210,0
704,2
21,6
183,0
3.103,1
davon Stromerlöse
1.901,8
200,2
423,3
1,0
168,8
2.695,2
davon Erdgaserlöse
79,5
9,8
52,3
0,0
14,2
155,7
davon Wärmeerlöse
2,5
0,0
213,0
0,0
0,0
215,5
davon sonstige Erlöse
0,5
0,0
15,6
20,7
0,0
36,8
Umsatzerlöse nach Segmenten in 2021
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen/Anpassungen*
Summe Konzern*
Umsatzerlöse*
602,7
206,6
387,8
5,9
321,5
1.524,5
davon Stromerlöse*
623,3
195,4
181,3
0,4
275,1
1.275,5
davon Erdgaserlöse*
-23,6
11,2
22,7
0,0
46,4
56,7
davon Wärmeerlöse
2,1
0,0
166,3
0,0
0,0
168,4
davon sonstige Erlöse
0,9
0,0
17,5
5,5
0,0
23,9
* Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst. Details zur Anpassung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2022
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen/Anpassungen
Summe Konzern
Umsatzerlöse
1.984,3
210,0
704,2
21,6
183,0
3.103,1
davon Erlöse in Österreich
1.332,2
210,0
703,8
20,8
183,0
2.449,7
davon Erlöse in anderen Ländern
652,1
0,0
0,4
0,9
0,0
653,4
Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2021
in Mio. EUR
Segment
Energie
Segment Netz
Segment
Wärme und Großkunden
Segment
Sonstiges und Beteiligungen
Eliminierungen/ Anpassungen*
Summe Konzern*
Umsatzerlöse*
602,7
206,6
387,8
5,9
321,5
1.524,5
davon Erlöse in Österreich*
-5,0
206,6
387,4
5,9
321,5
916,3
davon Erlöse in anderen Ländern
607,7
0,0
0,4
0,0
0,0
608,1
* Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst. Details zur Anpassung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
In den Stromerlösen im Segment Energie werden Ergebnisse aus der Realisierung und Bewertung von Verkaufs- und Kauftransaktionen im Rahmen von Energiehandelstätigkeiten nach Saldierung eines Betrags von 1.689,0 Mio. EUR (im Vorjahr 1.564,3 Mio. EUR) ausgewiesen; in den Erdgaserlösen wurden analog 475,3 Mio. EUR (im Vorjahr 161,6 Mio. EUR) saldiert. Die Umsatzerlöse werden durch Realisierungen außerbörslicher Terminliefergeschäfte in den Stromerlösen um 447,9 Mio. EUR (im Vorjahr 44,1 Mio. EUR) und in den Erdgaserlösen um 62,1 Mio. EUR (im Vorjahr 6,7 Mio. EUR) erhöht, die im Geschäftsjahr 2022 absatzseitig in Erfüllung gegangen sind.
Im Segment Wärme und Großkunden sind zeitpunktbezogene Umsatzerlöse enthalten, die aus der Abfallverwertung der Konzerntochter Kärntner Restmüllverwertungs GmbH erzielt werden. Diese haben in der aktuellen Berichtsperiode 13,2 Mio. EUR (im Vorjahr 14,5 Mio. EUR) ausgemacht.
Im Segment Sonstiges und Beteiligungen sind durch den Erwerb des PVI-Teilkonzerns im Geschäftsjahr 2022 erstmals zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus der Errichtung und dem Verkauf von Photovoltaik-Anlagen enthalten, die 12,9 Mio. EUR ausmachen.

// 2
Sonstige Erträge
Sonstige Erträge
in Mio. EUR
2022
2021
Aktivierte Eigenleistungen
32,7
32,3
Bewertungen von außerbörslichen Terminliefergeschäften im Strom- und Erdgasbereich
21,4
0,0
Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
3,0
13,8
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
1,5
3,7
Veränderung des Bestandes an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen
3,2
0,9
Schadensvergütung aus Versicherungsleistungen
7,6
2,9
Erträge aus Altmaterialverkauf
0,8
1,0
Küchen- und Kantinenerlöse
0,4
0,3
Übrige
16,4
16,4
Summe Sonstige Erträge
87,0
71,4
Im Geschäftsjahr 2021 führte die Bewertung von außerbörslichen Termingeschäften im Strom- und Erdgasbereich zu Verlusten, welche in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (RZ 6) ausgewiesen sind.


// 3
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
in Mio. EUR
2022
2021*
Materialaufwand
-88,8
-69,3
Aufwand für bezogene Leistungen*
-2.582,9
-1.042,3
davon Strombezug*
-2.354,4
-950,1
davon Erdgasbezug*
-188,4
-66,7
davon Fremdleistungen
-40,0
-25,5
Summe Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
-2.671,7
-1.111,6
* Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst. Details zur Anpassung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.
Der Aufwand für bezogene Leistungen wird durch Realisierungen außerbörslicher Terminliefergeschäfte im Strombezug um 446,8 Mio. EUR (im Vorjahr 44,2 Mio. EUR) und im Erdgasbezug um 65,8 Mio. EUR (im Vorjahr 7,4 Mio. EUR) erhöht, die im Geschäftsjahr 2022 beschaffungsseitig in Erfüllung gegangen sind.

// 4
Personalaufwand
Personalaufwand
in Mio. EUR
2022
2021
Löhne und Gehälter
-124,8
-121,2
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-32,5
-29,8
Aufwendungen für Lehrlingsentschädigung
-1,5
-1,5
Sonstige Sozialaufwendungen
-1,5
-1,3
Zwischensumme
-160,3
-153,9
Aufwendungen für Abfertigungen
-1,4
-1,5
Aufwendungen für Pensionen
-7,6
-7,0
Summe Personalaufwand
-169,3
-162,4
An Beiträgen an Mitarbeitervorsorgekassen wurden im Geschäftsjahr 2022 1,0 Mio. EUR (im Vorjahr 0,9 Mio. EUR) bezahlt. Die Pensionskassenbeiträge an die beitragsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft betrugen in der Berichtsperiode 2022 insgesamt 4,1 Mio. EUR (im Vorjahr 4,0 Mio. EUR).

Mitarbeiterzahlen
Die Mitarbeiterzahl, gemessen als Jahresdurchschnitt der Mitarbeiteräquivalente (Teilzeitstellen aliquot berücksichtigt), setzt sich im Kelag-Konzern wie folgt zusammen:
in Mitarbeiteräquivalenten
2022
2021
Veränderung
Arbeiter und Angestellte
1.635
1.532
103
Lehrlinge
97
97
0
Summe Mitarbeiter
1.732
1.629
103
Der Personalaufbau ist mit rund der Hälfte auf die Akquisitionen im Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen.

// 5
Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
in Mio. EUR
2022
2021
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
-26,9
-23,2
davon Wertminderungsaufwendungen auf Firmenwerte
-1,2
0,0
davon Wertminderungsaufwendungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte
-2,9
-0,5
Abschreibungen auf Sachanlagen
-107,6
-104,5
davon Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen
-13,3
-9,3
Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
-134,5
-127,7
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind Abschreibungen der Nutzungsrechte nach IFRS 16 enthalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte verteilen:
in Mio. EUR
2022
2021
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
-1,9
-1,8
Technische Anlagen und Maschinen
-0,2
-0,2
Sonstige Sachanlagen
-0,2
-0,2
Summe Abschreibungen Nutzungsrechte
-2,4
-2,1

Im Geschäftsjahr 2022 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu nachfolgenden Wertminderungen/Wertaufholungen:
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung
CGU in Mio. EUR
Segment
Land
-Impairment/ +Zuschreibung
Buchwert1
WACC vor Steuern2
WACC nach Steuern3 (Vorjahr)
Ursache
HPP Belaje
Energie
XK
-1,0
7,7
11,81%
11,30% (9,30%)
verspätete Inbetriebnahme, WACC
HPP Decan
Energie
XK
-1,8
11,5
11,85%
11,30% (9,30%)
verspätete Inbetriebnahme, WACC
HPP Lumbardhi I
Energie
XK
-2,2
2,4
11,16%
11,30% (9,30%)
Vertragsverlängerung, Mengenreduktion, WACC
HPP Lumbardhi II
Energie
XK
-1,0
5,4
11,56%
11,30% (9,30%)
verspätete Inbetriebnahme, WACC
HPP EHE
Energie
BA
1,4
12,1
12,24%
11,30% (9,25%)
Strompreise, WACC
HPP Medna
Energie
BA
0,8
9,1
12,31%
11,30% (9,25%)
Strompreise, Mengenreduktion, WACC
HPP Vrbnica
Energie
ME
-1,1
8,7
11,05%
11,35% (8,80%)
WACC
HPP Ljutina
Energie
RS
-1,9
2,8
10,05%
9,70% (7,25%)
Mengenreduktion, WACC
WPP Orjak
Energie
HR
-3,5
15,5
8,60%
7,65% (5,85%)
Mengenreduktion, WACC
HPP Frison
Energie
IT
-1,2
2,2
9,66%
7,85% (6,00%)
Stillstand, Schaden
HPP VAR 4
Energie
FR
-0,9
0,3
-
6,90% (5,20%)
Stillstand
Firmenwert Frankreich
Energie
FR
-0,9
27,4
-
6,90% (5,20%)
WACC
Firmenwert Netcompany
Sonstiges und Beteiligungen
AT
-0,2
1,3
-
5,36%
(-)
WACC
Heizzentralen, Fernwärme4
Wärme und Großkunden
AT
-1,7
0,7
-
6,10% (4,55%)
Vertragskündigung
Summe Effekte
 
 
-15,2
107,1
 
 
 
1 Der Buchwert entspricht dem erzielbaren Betrag nach Wertminderung/Wertaufholung, der dem Nutzungswert entspricht.
2 Iterativ abgeleitet aus dem WACC nach Steuern.
3 Bei der Angabe der Kapitalkosten (WACC) handelt es sich um die standardisierten Sätze unter Zugrundelegung branchenüblicher Marktpreisrisiken. Phasenweise können in Zeiten mit geringerer Marktpreisexposition (garantierte Einspeisetarife) verminderte Kapitalkosten verwendet werden.
4 Bei Heizzentralen handelt es sich um Massenanlagen, deren Werthaltigkeit mittels statischer Amortisation ermittelt wird.
Im Konzerntochterunternehmen KelKos Energy Sh.p.k. mit Sitz in Decan, Kosovo, sind vier CGUs bzw. Kraftwerksstandorte enthalten: Decan, Belaje, Lumbardhi I und Lumbardhi II. Im Zuge von laufenden Rechtsverfahren Dritter gegen die kosovarischen Behörden, in denen der Konzern nicht die beklagte Partei, allerdings indirekt betroffen ist, wurden die Betriebsgenehmigungen für die Kraftwerke Decan und Belaje mittels einstweiliger Verfügung bis zur Klärung des zugrundeliegenden Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof im Kosovo wiederholt ausgesetzt. Seither stehen diese beiden Kraftwerke still. Die umweltrechtlichen Genehmigungen für Lumbardhi II werden auf Grund der schwebenden Verfahren gegen die Behörden derzeit nicht erteilt. Die damit verbundenen Kraftwerkstillstände führten zu Wertminderungen.
Für Lumbardhi I bestehen rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Verlängerung des laufenden Betriebsführungsvertrages, womit der Kraftwerksbetrieb ab 2024 fraglich ist. Die Bewertung zum 31. Dezember 2022 führte zu einer Wertminderung der CGU Lumbardhi I. In den Impairment-Tests werden auf Basis der Einschätzung des Managements eine schrittweise (Wieder)-Inbetriebnahme im Einklang mit der (Wieder-)Erlangung der erforderlichen Genehmigungen sowie Verlängerungen der Einspeisetarife und Konzessionen um die Zeiträume der fehlenden Betriebsgenehmigungen unterstellt. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag der vier kosovarischen CGUs um 1,0 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,3 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,8 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,7 Mio. EUR reduzieren. Die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Weiterbetriebes der Kraftwerke in den der Bewertung zugrundeliegenden Szenarien um 10 % würde den Value in Use um 3,0 Mio. EUR erhöhen. Die Reduktion der Wahrscheinlichkeit im gleichen Ausmaß führt zu einem um 3,1 Mio. EUR geringeren Value in Use.
Die Erhöhung des Strompreisniveaus führte in Kombination mit dem Ausstieg aus dem fixierten Einspeisetarifsystem zu einem Anstieg der anzusetzenden Cashflows für die bosnischen CGUs EHE und Medna. Aus diesem Grund erfolgte zum 31. Dezember 2022 eine Zuschreibung der CGUs EHE und Medna. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,7 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,8 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 1,6 Mio. EUR erhöhen bzw. um 1,6 Mio. EUR reduzieren.
Die Verschlechterung in den hydrologischen Rahmenbedingungen in Serbien (CGU Ljutina) sowie eine fortgesetzte Unterschreitung der geplanten Erzeugung beim Windpark Orjak in Kroatien (CGU Orjak) führten bei den CGUs Ljutina und Orjak zu Wertminderungen. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,6 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,6 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,1 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,1 Mio. EUR reduzieren.
Schadensfälle und damit zusammenhängende Stillstände erforderten Wertminderungen bei der CGU Frison in Italien und durch die vorzeitige Stilllegung bei der CGU Var4 in Frankreich. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,1 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,2 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,1 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,1 Mio. EUR reduzieren.
Weitere Wertminderungen beziehen sich vor allem auf gestiegene WACC-Abzinsungssätze und Vertragskündigungen zum 31. Dezember 2022.


// 6
Sonstige Aufwendungen 
Sonstige Aufwendungen
in Mio. EUR
2022
2021*
Steuern (ohne Ertragsteuern)
-12,6
-3,7
Bewertungen von außerbörslichen Terminliefergeschäften im Strom- und Erdgasbereich*
0,0
-10,6
Betriebs- und Geschäftsräume
-3,1
-3,9
Kfz-Kosten
-3,9
-2,5
Reise- und Fahrtspesen
-2,6
-2,1
Nachrichtenaufwand
-3,2
-2,7
Miet- und Pachtaufwand
-6,2
-4,2
Personalbeistellung
-6,0
-5,7
Aufwendungen für Betriebsführung
-1,3
-1,4
Werbe- und Repräsentationsaufwand
-6,9
-5,9
Versicherungen
-6,7
-6,1
Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwand
-10,5
-8,8
Aus- und Fortbildung
-1,5
-0,8
Provisionen an Dritte
-4,2
-2,4
Mitgliedsbeiträge
-1,4
-0,9
Entschädigungen
-0,8
-0,7
Büromaterial und Werkzeuge
-0,9
-1,0
Betriebs- und Geschäftsausstattung
-8,2
-8,3
Spesen des Geldverkehrs
-0,6
-0,4
Übrige
-14,5
-9,4
Summe Sonstige Aufwendungen
-95,0
-81,5
* Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst. Details zur Anpassung werden in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Hinsichtlich der Bewertungen für das Geschäftsjahr 2022 siehe RZ 2.
In den Aufwendungen aus sonstigen Steuern sind Abgaben in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen in Höhe von 9,1 Mio. EUR (im Vorjahr 0,0 Mio. EUR) enthalten. Diese ergeben sich vor allem aus der Verordnung (EU) 2022/1854 und vergleichbaren Regelungen, in denen Obergrenzen für Markterlöse aus dem Verkauf von Strom aus definierten Quellen festgesetzt werden, deren Höhe je MWh in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgestaltet wurde.
Im Miet- und Pachtaufwand des Geschäftsjahres 2022 sind Nutzungsgebühren für Software enthalten, die im Konzern nicht nach IFRS 16 bilanziert werden. Ferner sind kurzfristige Mietverhältnisse bzw. Mietverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. EUR (im Vorjahr 0,6 Mio.  EUR) enthalten, die gem. IFRS 16.5 von der IFRS-16-Anwendung freigestellt sind. Der Anstieg des Miet- und Pachtaufwands ist vor allem auf variable Nutzungsentgelte auf Basis höherer Wärmeerlöse zurückzuführen.
In den sonstigen übrigen Aufwendungen sind u.a. Dotierungen von sonstigen langfristigen Rückstellungen, insbesondere jene im Zusammenhang mit langfristigen rechtlichen Verpflichtungen im Kraftwerksbereich in Höhe von 5,2 Mio. EUR enthalten.

// 7
Finanzergebnis
Finanzergebnis
In den Finanzerträgen in Höhe von 1,3 Mio. EUR (im Vorjahr 1,5 Mio. EUR) sind u.a. Zinserträge in Höhe von 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,7 Mio. EUR) aus Bankguthaben und Termineinlagen enthalten. Die Finanzaufwendungen setzen sich in der Berichts- und Vergleichsperiode folgendermaßen zusammen, wobei deren Großteil auf Zinsen für Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen ist, die zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert werden:
Finanzaufwendungen
in Mio. EUR
2022
2021
Anleihe- und Kreditzinsen
-16,6
-14,7
Gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten
0,3
0,4
Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen
-2,1
-0,9
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
-0,2
-0,2
Sonstige
-0,1
-2,1
Summe Finanzaufwendungen
-18,7
-17,4

// 9
Ertragsteuern
Ertragsteuern
in Mio. EUR
2022
2021
Laufende Ertragsteuern des Berichtsjahres
-23,9
-16,0
Laufende Ertragsteuern der Vorjahre
-5,2
-1,8
Latente Ertragsteuern
3,1
-6,4
Summe Ertragsteuern
-26,0
-24,2

Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:
Steuerüberleitungsrechnung
in Mio. EUR
2022
2021
Ergebnis vor Ertragsteuern
240,7
154,4
Rechnerischer Ertragsteueraufwand (2022: 24,25%, 2021: 25,00%)
-58,4
-38,6
Steuereffekte aus:
 
 
Steuerfreien Beteiligungserträgen
33,4
14,3
Steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen und Erträgen
-0,2
0,4
Verlusten des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
-0,2
-0,8
Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern
1,2
4,2
Aperiodischem Steueraufwand/-ertrag
-5,7
-1,6
Veränderungen von Steuersätzen
2,4
0,0
Differenzen aus sonstigen Posten
1,4
-2,1
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand
-26,0
-24,2
Der aperiodische Steueraufwand ist im Wesentlichen auf tatsächliche Steuern aus Ergebnissen von Betriebsprüfungen österreichischer Konzerngesellschaften zurückzuführen. Die sonstige Veränderung des Konzerndurchschnittssteuersatzes im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 ergibt sich vor allem durch den Anstieg der steuerfreien Beteiligungserträge bzw. des at-Equity Ergebnisses der Verbund Hydro Power GmbH.
Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Behörden in Einzelfällen zu von der internen Beurteilung im Kelag-Konzern abweichenden Ergebnissen kommen. Sollten derartige Abweichungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet.


// 13
Sonstiges Ergebnis
Sonstiges Ergebnis
Folgende Bestandteile des sonstigen Ergebnisses wurden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht („Recycling“):
in Mio. EUR
2022
2021
Bewertungsergebnis aus Währungsumrechnung
0,0
-0,1
Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung
0,0
0,0
Differenzen aus der Währungsumrechnung
0,0
-0,1
Bewertungsergebnis aus Sicherungsgeschäften
-116,1
-79,5
Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung
66,9
-2,9
Bewertungen von Sicherungsgeschäften
-49,2
-82,3
Effekt im sonstigen Ergebnis
-49,3
-82,4
Die Umgliederungen aus dem Recycling von Commodity-Sicherungsgeschäften erfolgen für Absatzgeschäfte in die Umsatzerlöse und bei Beschaffungsgeschäften in den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Langfristige Vermögenswerte

// 10
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 2022
in Mio. EUR
Firmen-
wert
Rechte, Konzessionen & Lizenzen
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2022
26,3
738,0
764,2
Zugänge
0,0
10,3
10,3
Veränderung Konsolidierungskreis
3,9
6,6
10,5
Abgänge
0,0
-0,1
-0,1
Umbuchungen
0,0
-0,2
-0,2
Stand per 31.12.2022
30,2
754,6
784,7
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2022
21,0
371,3
392,4
Abschreibungen
0,0
22,8
22,8
Wertminderungsaufwendungen
1,2
2,9
4,1
Abgänge
0,0
-0,1
-0,1
Stand per 31.12.2022
22,2
397,1
419,3
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2022
8,0
357,5
365,4
In den Rechten, Konzessionen und Lizenzen werden Strombezugsrechte, Belieferungsrechte und sonstige Rechte – darunter Software und Konzessionen – ausgewiesen. Als wesentliche Position darin machen die Buchwerte der Strombezugs- und Belieferungsrechte der Kelag, KEW und KRV zum 31. Dezember 2022 274,2 Mio. EUR (im Vorjahr 282,1 Mio. EUR) aus. Ebenso sind darin immaterielle Vermögenswerte, in Höhe von 2,3 Mio. EUR (im Vorjahr 2,0 Mio. EUR) enthalten, die nicht abgeschrieben werden.
Immaterielle Vermögenswerte 2021
in Mio. EUR
Firmen-
wert
Rechte, Konzessionen & Lizenzen
Summe
Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand per 01.01.2021
25,3
695,0
720,3
Zugänge
0,0
27,0
27,0
Veränderung Konsolidierungskreis
0,9
21,8
22,7
Abgänge
0,0
-8,0
-8,0
Umbuchungen
0,0
2,2
2,2
Stand per 31.12.2021
26,3
738,0
764,2
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2021
21,0
355,1
376,1
Abschreibungen
0,0
22,8
22,8
Wertminderungsaufwendungen
0,0
0,5
0,5
Zuschreibungen
0,0
-0,3
-0,3
Veränderung Konsolidierungskreis
0,0
1,1
1,1
Abgänge
0,0
-7,9
-7,9
Umbuchungen
0,0
0,1
0,1
Stand per 31.12.2021
21,0
371,3
392,4
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2021
5,2
366,6
371,8


// 11
Sachanlagen
Sachanlagen 2022
in Mio. EUR
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
Unbebaute Grundstücke
Technische Anlagen und Maschinen
Sonstige
Sachanlagen
Anlagen in Bau und
Projekte
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2022
316,3
4,7
2.524,0
202,2
40,2
3.087,3
Zugänge
8,5
1,3
72,7
22,6
55,6
160,7
Veränderung Konsolidierungskreis
1,8
0,0
9,7
0,4
0,8
12,8
Abgänge
-0,7
0,0
-16,1
-3,8
-0,7
-21,4
Umbuchungen
1,6
-0,1
19,0
1,0
-21,4
0,2
Stand per 31.12.2022
327,5
5,9
2.609,3
222,3
74,6
3.239,6
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2022
188,6
0,0
1.512,2
112,1
4,9
1.817,9
Abschreibungen
6,5
0,0
75,4
12,4
0,0
94,3
Wertminderungsaufwendungen
2,3
0,0
10,9
0,0
0,0
13,3
Zuschreibungen
-0,4
0,0
-1,8
0,0
0,0
-2,2
Veränderung Konsolidierungskreis
0,2
0,0
2,1
0,2
0,0
2,6
Abgänge
-0,6
0,0
-14,0
-3,4
0,0
-18,0
Stand per 31.12.2022
196,7
0,0
1.584,9
121,3
4,9
1.907,9
 
 
 
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2022
130,8
5,8
1.024,4
101,0
69,6
1.331,7

Sachanlagen 2021
in Mio. EUR
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
Unbebaute Grundstücke
Technische Anlagen und Maschinen
Sonstige
Sachanlagen
Anlagen in Bau und
Projekte
Summe
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2021
321,7
4,8
2.383,0
200,0
60,8
2.970,4
Zugänge
7,2
0,0
65,4
14,3
28,9
115,9
Veränderung Konsolidierungskreis
10,4
0,0
52,9
0,2
1,8
65,3
Abgänge
-1,4
0,0
-50,1
-10,3
-0,1
-61,9
Umbuchungen
-21,5
0,0
72,9
-2,0
-51,1
-1,8
Wechselkursdifferenzen (netto)
-0,2
0,0
-0,3
0,0
0,0
-0,4
Stand per 31.12.2021
316,3
4,7
2.524,0
202,2
40,2
3.087,3
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2021
190,4
0,0
1.459,2
110,6
5,3
1.765,5
Abschreibungen
8,1
0,0
74,6
12,4
0,0
95,2
Wertminderungsaufwendungen
1,1
0,0
8,2
0,0
0,0
9,3
Zuschreibungen
-2,7
0,0
-8,9
0,0
0,0
-11,5
Veränderung Konsolidierungskreis
0,8
0,0
18,7
0,0
0,0
19,5
Abgänge
-1,2
0,0
-48,6
-10,2
0,0
-60,0
Umbuchungen
-7,9
0,0
9,3
-0,8
-0,3
0,3
Wechselkursdifferenzen (netto)
-0,1
0,0
-0,3
0,0
0,0
-0,4
Stand per 31.12.2021
188,6
0,0
1.512,2
112,1
4,9
1.817,9
 
 
 
 
 
 
 
Buchwert Stand 31.12.2021
127,6
4,7
1.011,8
90,1
35,3
1.269,4
Im Anlagevermögen wurden im aktuellen Geschäftsjahr 2,8 Mio. EUR (im Vorjahr 3,3 Mio. EUR) Zuschüsse der öffentlichen Hand anschaffungskostenmindernd erfasst. Davon entfallen 0,8 Mio. EUR auf Abgrenzungen zur Covid-19-Investitionsprämie (im Vorjahr 2,4 Mio. EUR).
In der Bilanz sind alle Nutzungsrechte gem. IFRS 16 den einzelnen Anlagenklassen je nach Art des zugrundeliegenden Vermögenswertes folgendermaßen zugeordnet:
in Mio. EUR
31.12.2022
31.12.2021
Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden
11,5
10,0
Technische Anlagen und Maschinen
2,1
2,4
Sonstige Sachanlagen
0,5
0,3
Summe Nutzungsrechte
14,1
12,7
Der Buchwert der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 hat sich folgendermaßen entwickelt:
in Mio. EUR
2022
2021
Buchwert zum 01.01.
12,7
11,3
Zugänge und Neubewertungen
3,5
3,6
Veränderung Konsolidierungskreis
0,9
0,3
Abgänge
-0,6
-0,3
Umbuchungen
0,0
-0,1
Abschreibungen
-2,4
-2,1
Buchwert zum 31.12.
14,1
12,7

// 12
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. EUR
2022
2021
2022
2021
Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen zum 01.01.
237,0
199,0
5,0
7,8
Zugänge
0,0
10,2
0,0
0,0
Dividenden
-50,5
-35,2
-0,3
-0,7
Ergebnis der at-Equity Bilanzierung
137,3
59,8
1,3
-2,1
Sonstiges Ergebnis aus der at-Equity Bilanzierung
4,0
3,3
0,0
0,0
Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen zum 31.12.
327,8
237,0
6,0
5,0
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung aggregierter Bilanzdaten für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen des Kelag-Konzerns. Die Bilanzdaten der Beteiligungsunternehmen beziehen sich auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres und stellen nicht Anteile des Kelag-Konzerns dar. Für das Geschäftsjahr 2022 sind dabei auch bereits die Bilanzwerte der Windpark und PV GmbH enthalten, die im Geschäftsjahr 2021 noch nicht Teil des Kelag-Konzerns (und somit Teil der Vergleichswerte) war.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
 
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
in Mio. EUR
2022
2021
2022
2021
Vermögenswerte und Schulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
839,3
252,5
12,8
10,9
Langfristige Vermögenswerte
4.956,6
4.780,9
79,6
77,9
Kurzfristige Schulden
187,9
157,0
24,0
34,0
Langfristige Schulden
1.908,2
2.089,9
57,5
33,8
Eigenkapital - 100 %
3.699,7
2.786,4
10,9
21,0
Eigenkapital - Anteil der Kelag
376,3
279,5
4,4
7,9
Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode
-48,5
-42,5
1,6
-3,0
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen zum 31.12.
327,8
237,0
6,0
5,0
davon Buchwert der Verbund Hydro Power GmbH
317,8
227,2
 
 
Die Unterschiede zwischen dem anteiligen Eigenkapital und dem Beteiligungsansatz sind i.W. auf die erstmalige Erfassung als assoziiertes Unternehmen im Rahmen von sukzessiven Anteilserwerben sowie auf fortgeführte Effekte aus der Erstkonsolidierung zurückzuführen.
Als wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die 10,02 % Beteiligung an der Verbund Hydro Power GmbH, die vor allem als Erzeugerin erneuerbarer Energie tätig ist, einzustufen, deren Finanzzahlen sich wie folgt darstellen:
VERBUND Hydro Power GmbH: Gesamtergebnisrechnung
in Mio. EUR
2022
2021
Umsatzerlöse
2.227,9
1.137,9
Ergebnis nach Ertragsteuern
1.367,6
601,5
Beteiligungsquote der Kelag
10,02%
10,02%
Ergebnis - Anteil der KELAG
137,1
60,3
Ergebnis nach Ertragsteuern
1.367,6
601,5
Sonstiges Ergebnis
36,6
32,5
Gesamtperiodenergebnis
1.404,2
633,9
Beteiligungsquote der Kelag
10,02%
10,02%
Gesamtperiodenergebnis - Anteil der KELAG
140,7
63,5
Von der Verbund Hydro Power GmbH erhaltene Dividende
50,1
35,1
Das sonstige Ergebnis der Verbund Hydro Power GmbH ist v.a. auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zurückzuführen.
VERBUND Hydro Power GmbH: Bilanz
in Mio. EUR
2022
2021
Kurzfristige Vermögenswerte
829,4
251,9
Langfristige Vermögenswerte
4.938,7
4.779,4
Kurzfristige Schulden
185,9
156,6
Langfristige Schulden
1.905,5
2.089,2
Eigenkapital
3.676,7
2.785,6

// 14
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
in Mio. EUR
2022
2021
Wertpapiere
24,9
25,0
Wertrechte
0,1
0,1
Sonstige Finanzanlagen
0,1
0,1
Summe Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
25,2
25,2
Die Wertpapiere (österreichische Staatsanleihen) dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen.

// 15
Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR
2022
2021
Sonstige Ausleihungen
1,5
1,3
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
214,0
113,9
Sonstige Finanzinstrumente
4,9
3,9
Übrige
3,0
3,6
Summe Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
223,4
122,7
Der Anstieg der langfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist vor allem auf den Preisanstieg an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas zurückzuführen, der sich insbesondere auf den beizulegenden Zeitwert außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns ausgewirkt hat, die entweder als Teile von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.



// 16
Latente Steueransprüche
und -schulden
Steuerlatenzen
Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Verlustvorträge wirken sich mit folgenden Steuerlatenzen aus:
in Mio. EUR
2022
2021
Latente Steueransprüche
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
0,4
0,1
Sachanlagen
6,5
5,3
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
1,6
1,5
Rückstellungen
44,1
50,3
Lang- und kurzfristige Schulden
5,4
2,9
Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich
160,7
165,0
Sonstige Posten
3,6
5,3
Steuerliche Verlustvorträge
26,1
3,3
Summe latente Steueransprüche 31.12.
248,2
233,6
Latente Steuerschulden
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
13,1
14,8
Sachanlagen
40,5
33,9
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,1
Rückstellungen
20,6
14,8
Lang- und kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
0,6
0,7
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich
135,3
130,3
Lang- und kurzfristige Schulden
4,0
2,9
Sonstige Posten
0,3
0,4
Summe latente Steuerschulden 31.12.
214,5
197,9
Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden saldiert 31.12.
33,7
35,7
davon latente Steueransprüche gem. Bilanz
45,0
39,7
davon latente Steuerschulden gem. Bilanz
11,3
4,1
Der Anstieg der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge ist v.a. auf einen steuerlichen Verlust der Kelag im Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen, der voraussichtlich auf künftige zu versteuernde Ergebnisse der Geschäftsjahre 2023 und 2024 verwendet werden kann.
Entwicklung der Steuerlatenzen
Die Nettoposition für latente Steueransprüche und -schulden hat sich wie folgt verändert:
in Mio. EUR
2022
2021
Anfangsbestand 01.01.
35,7
25,6
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
3,1
-6,4
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
-4,1
17,5
Veränderungen durch Unternehmenserwerbe
-0,8
-1,1
Endbestand 31.12.
33,7
35,7
In Fällen, in denen es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die jeweiligen latenten Steueransprüche verwendet werden können, wurden diese nicht angesetzt. Im Konzern wurden in diesem Zusammenhang auf steuerliche Verlustvorträge, die überwiegend befristet vortragsfähig sind, in Höhe von 1,5 Mio. EUR (im Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) keine Steueransprüche erfasst.
Zum 31. Dezember 2022 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen, die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. bilanziertem Beteiligungsansatz (Outside-basis Differences) der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden, da das Management die Umkehrung der Differenzen steuern kann und diese in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2022 wurde daher keine Steuerschuld für temporäre Differenzen von 279,1 Mio. EUR (im Vorjahr 171,8 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen angesetzt.
Steuereffekte im sonstigen Ergebnis
Im sonstigen Ergebnis sind im Geschäftsjahr 2022 Steuereffekte enthalten, die auf die stufenweise Steuersatzänderung aus dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I) zurückzuführen sind und auf österreichische Konzerntochterunternehmen wirken. Diese Effekte haben das sonstige Ergebnis durch die Verringerung von aktiven latenten Steuern um 4,8 Mio. EUR gesenkt.

// 17
Vorräte
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
in Mio. EUR
2022
2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
16,3
10,8
Unfertige Erzeugnisse
1,7
0,1
Erdgas
36,2
8,5
Fertige Erzeugnisse und Waren
6,3
1,9
Vertragsvermögenswerte aus noch nicht abrechenbaren Leistungen
8,3
3,8
Summe Vorräte
69,1
25,1
Die Anstiege der Erdgasvorräte sowie Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind auf Vorauseinkäufe und gestiegene Großhandelspreise zurückzuführen.
Die Erdgasvorräte wurden im Geschäftsjahr 2022 um 16,5 Mio. EUR (im Vorjahr 0,0 Mio. EUR) wertberichtigt. Diese Abwertung ist darauf zurückzuführen, dass zunächst aufgrund des Ukrainekrieges während des Geschäftsjahres Erdgasvorräte zur Krisenvorsorge eingekauft wurden, um einer möglichen Knappheit vorzubeugen. Die Erdgasverfügbarkeit hat sich dann jedoch besser als erwartet dargestellt, wodurch die Vorräte zum Bilanzstichtag noch auf Lager waren. Der Nettoveräußerungswert zum 31. Dezember 2022 lag jedoch deutlich unter den Bezugskosten, weswegen eine Wertberichtigung gegen den Erdgasbezug in der Position Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen vorgenommen wurde.
Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte aus noch nicht abrechenbaren Leistungen vom Geschäftsjahr 2021 auf das Geschäftsjahr 2022 ist einerseits darauf zurückzuführen, dass der PVI-Teilkonzern erworben wurde, in dem die Errichtung von PV-Anlagen für Gewerbe- und Industriekunden zu noch nicht abrechenbaren Leistungen führt, wenn die Leistungserbringung zum Abschlussstichtag noch nicht abgeschlossen wurde. Auch in der Kelag und der KEW schlägt sich der Anstieg des Auftragsvolumens im Photovoltaik-Bereich, aber vor allem der vermehrte Vorauseinkauf von Materialien im Anstieg dieser Bilanzposition nieder.

// 18
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR
2022
2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
262,4
220,4
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
0,0
0,1
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
5,4
4,8
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
376,9
419,6
Sonstige Finanzinstrumente
0,1
0,1
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
98,5
158,8
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
743,3
803,7
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten betreffen großteils bereits abgerechnete Strom-, Erdgas- und Wärmeforderungen und enthalten darüber hinaus auch Forderungen aus noch nicht abgerechneten Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen.
Die Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen betreffen zur Gänze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Verringerung der kurzfristigen Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist vor allem auf die Realisierung von Derivatebewertungen außerbörslicher Terminliefergeschäfte zurückzuführen, die die Bewertungen zu künftigen außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns überkompensieren. In diesen Forderungen sind sowohl solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.
Wertberichtigungen
in Mio. EUR
Buchwert
Wertberichtigung
Brutto
2021
 
 
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
220,4
5,5
226,0
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
0,1
0,0
0,1
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
419,6
0,0
419,6
Sonstige Finanzinstrumente
0,1
0,0
0,1
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
4,8
0,0
4,8
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
158,8
0,0
158,8
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
803,7
5,5
809,2
 
 
 
 
2022
 
 
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
262,4
6,1
268,5
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
0,0
0,0
0,0
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
376,9
0,0
376,9
Sonstige Finanzinstrumente
0,1
0,0
0,1
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
5,4
0,0
5,4
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
98,5
0,0
98,5
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
743,3
6,1
749,4
Die Entwicklung der Wertberichtigung stellt sich wie folgt dar:
in Mio. EUR
 
Stand 01.01.2021
5,3
Aufwandswirksame Zuführung
0,9
Auflösung
-0,6
Stand 31.12.2021/01.01.2022
5,5
Aufwandswirksame Zuführung
1,2
Auflösung
-0,5
Stand 31.12.2022
6,1
In den Wertberichtigungen sind Kreditverluste der Stufe 3 in Höhe von 5,6 Mio. EUR (im Vorjahr 5,2 Mio. EUR) enthalten, zu denen konkrete Ausfallsindikatoren, wie etwa Mahnungen oder Insolvenzeröffnungen, vorliegen und die in der Regel mehr als 90 Tage überfällig sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bereits in die Stufe 3 klassifiziert wurden und deren Risiken ähnlich zu jenen im Strombereich sind, wurden mit einem Ausfallsatz von 0,27% (im Vorjahr 0,22%) pauschal wertberichtigt. Bei jenen, deren Risiken ähnlich zum Wärmebereich sind, wurde mit einem Ausfallsatz von 0,16% (im Vorjahr 0,11%) gerechnet. Diese Ausfallsätze wurden aus historischen Forderungsausfällen – angepasst um einen krisenbedingten Aufschlagsatz, der auf Mahndaten basiert – abgeleitet.
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
in Mio. EUR
2022
2021
Forderungen aus der Verrechnung von Steuern
9,5
9,7
Forderungen aus Ertragsteuern
15,9
11,7
Geleistete Anzahlungen
20,0
16,7
Termingeldeinlagen kurzfristig
8,1
91,5
Sonstige
45,0
29,2
Summe Übrige Forderungen und Vermögenswerte
98,5
158,8
Der Anstieg der sonstigen Forderungen lässt sich primär auf Hinterlegungspflichten für Strom- und Gashandelsaktivitäten in Zusammenhang mit Kassageschäften an Energiebörsen begründen. Die Aufstockungen diesbezüglicher Konten sind aufgrund der volatilen Preisentwicklung im Laufe des Geschäftsjahres 2022 notwendig gewesen. Zudem beinhaltet der Anstieg Forderungen aus Versicherungsentschädigungen.

// 19
Liquide Mittel
Liquide Mittel
Die Guthaben bei Kreditinstituten inklusive Termingeldeinlagen mit einer Laufzeit unter drei Monaten betragen 99,1 Mio. EUR (im Vorjahr 88,1 Mio. EUR).
Eigenkapital

// 20
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital stand unverändert mit 58,2 Mio. EUR zu Buche und unterteilt sich in 8.000.000 auf Namen lautende Stückaktien. Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bestanden nicht.
Angesammelte Ergebnisse und Dividende
In den in der Entwicklung des Eigenkapitals ausgewiesenen angesammelten Ergebnissen ist unter anderem die gesetzliche Rücklage enthalten, welche wie im Vorjahr mit 6,7 Mio. EUR unverändert zu Buche stand und einer Ausschüttungssperre unterliegt, sowie mit 10,0 % des gezeichneten Kapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert ist.
Die angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Ergebnisse.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Einzelabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzgewinn. Demnach wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, 100,0 Mio. EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies bedeutet eine vorgeschlagene Dividende je Aktie in Höhe von 12,50 EUR.
Gezahlte Dividende
Die in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 gezahlte Dividende wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
 
Gesamt
Pro Aktie
 
in Mio. EUR
Anzahl der Aktien
EUR
Für Geschäftsjahr 2021 in 2022 gezahlte Dividende
60,0
8.000.000
7,50
Für Geschäftsjahr 2020 in 2021 gezahlte Dividende
50,0
8.000.000
6,25

// 21
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital
Der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften wird durch das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbare Eigenkapital dargestellt. Die betroffenen Gesellschaften sind der Tabelle Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden zu entnehmen.
Der Anstieg des Eigenkapitals, das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbar ist, steht im Geschäftsjahr 2022 neben dem Minderheitenergebnis nach Ertragssteuern im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der 60 %-Anteile an der Hidroelectrica del Trasvase, S.A.
Langfristige Schulden

// 22
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Der wesentliche Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
 
Nominale in Mio. EUR
Buchwert zum 31.12.2022 in Mio. EUR
davon kurzfristig
Buchwert zum 31.12.2021 in Mio. EUR
davon kurzfristig
Kupon/Zins
Fälligkeit
Anleihe 2012 (öffentlich)
150,0
0,0
0,0
150,9
150,9
3,25%
2022
Anleihe 2014 (öffentlich)
150,0
152,1
2,3
152,1
2,3
3,00%
2026
Anleihe 2021 (privatplatziert)
120,0
119,4
1,0
119,3
1,0
1,15%
2041
EIB 1. Tranche
40,0
32,2
2,6
34,8
2,6
1,72%
2035
EIB 2. Tranche
20,0
17,2
1,3
18,3
1,3
6M Euribor + 0,267%
2035
EIB 3. Tranche
30,0
28,0
2,0
30,0
2,0
0,94%
2036
Schuldscheindarlehen 1. Tranche
18,0
18,2
0,2
-
-
2,69%
2029
Schuldscheindarlehen 2. Tranche
64,0
64,8
0,4
-
-
6M Euribor + 0,800%
2029
Schuldscheindarlehen 3. Tranche
8,0
8,1
0,1
-
-
3,01%
2032
Schuldscheindarlehen 4. Tranche
3,0
3,0
0,0
-
-
6M Euribor + 0,900%
2032
Namensschuldverschreibung 1. Tranche
6,0
6,1
0,1
-
-
3,23%
2034
Namensschuldverschreibung 2. Tranche
1,0
1,0
0,0
-
-
3,42%
2037
Namensschuldverschreibung 3. Tranche
60,0
60,9
1,0
-
-
3,83%
2038
Summe
670,0
511,1
11,1
505,4
160,1
 
 
Im Geschäftsjahr 2022 wurden von der Kelag Schuldscheinscheindarlehen in Höhe von 93,0 Mio. EUR in mehreren Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten (von 7 bis 16 Jahren) sowie fixen bzw. variablen Zinsen sowie eine Namensschuldverschreibung in Höhe von 67,0 Mio. EUR begeben, wobei die Zinsen an die Entwicklung des Kelag-Nachhaltigkeitsratings geknüpft sind.
In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind neben den in der oben angeführten Tabelle dargestellten Titeln auch Darlehen von Kreditinstituten, Gesellschafterdarlehen, bedingte Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben und sonstige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten enthalten.

Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist folgender Aufstellung zu entnehmen:
Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
Nicht-zahlungswirksame Änderungen
 
in Mio. EUR
2021
Cashflows
Veränderungen
Konsolidierungskreis
Fair Value
Veränderungen
Umbuchungen
Sonstiges
2022
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
373,3
162,7
0,4
0,0
-8,0
1,3
529,7
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
167,7
-162,0
4,4
0,0
8,0
3,4
21,4
Leasingverbindlichkeiten
12,8
-2,5
0,7
0,0
0,0
3,1
14,0
Summe Finanzverbindlichkeiten
553,8
-1,9
5,4
0,0
0,0
7,8
565,2
 
 
 
Nicht-zahlungswirksame Änderungen
 
in Mio. EUR
2020
Cashflows
Veränderungen
Konsolidierungskreis
Fair Value
Veränderungen
Umbuchungen
Sonstiges
2021
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
418,0
116,2
5,2
-0,1
-166,6
0,6
373,3
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
14,4
-14,9
1,5
0,0
166,6
0,1
167,7
Leasingverbindlichkeiten
11,3
-2,2
0,3
0,0
0,0
3,3
12,8
Summe Finanzverbindlichkeiten
443,8
99,1
6,9
-0,1
0,0
4,1
553,8
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. EUR
31.12.2022
31.12.2021
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig
2,3
2,1
Leasingverbindlichkeiten langfristig
11,8
10,7
Leasingverbindlichkeiten
14,0
12,8


// 23
Langfristige Rückstellungen
langfristige Rückstellungen
Unter der Bilanzposition langfristige Rückstellungen werden folgende Rückstellungen ausgewiesen:
in Mio. EUR
2022
2021
Rückstellung für ausgelagerte Pensionen
62,4
84,1
Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
70,3
88,9
Abfertigungsrückstellung
57,6
70,4
Altersteilzeitrückstellung
37,4
45,4
Jubiläumsgeldrückstellung
13,5
16,1
Sonstige Rückstellungen
75,9
71,4
Summe langfristige Rückstellungen
317,1
376,2

Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Abfertigungen
Entwicklung der Rückstellung für ausgelagerte Pensionen
in Mio. EUR
2022
2021
Überleitung der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellung
 
 
Barwert (DBO) der durch das Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen
99,6
129,3
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert
-37,2
-45,2
Bilanzierte Rückstellung zum 31.12.
62,4
84,1
 
 
 
Der Aufwand für die Rückstellung der ausgelagerten Pensionen gliedert sich wie folgt
 
 
Dienstzeitaufwand
1,7
1,9
Zinsaufwand
1,4
0,8
Zinsertrag auf Planvermögen
-0,5
-0,3
In der GuV erfasster Aufwand
2,7
2,4
 
 
 
Entwicklung des Barwertes der Verpflichtung (DBO)
 
 
DBO 01.01.
129,3
137,2
Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche)
1,6
1,8
Zinsaufwand
1,4
0,8
Pensionszahlungen
-4,1
-4,1
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-28,7
-6,4
davon aufgrund demographischer Anpassungen
0,7
2,9
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
-2,7
5,9
davon aufgrund finanztechnischer Anpassungen
-26,7
-15,2
DBO 31.12.
99,6
129,3
 
 
 
Entwicklung des Planvermögens
 
 
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 01.01.
45,2
44,2
Zinsertrag auf Planvermögen
0,5
0,3
Beiträge zum Planvermögen
0,9
1,5
Fonds-Auszahlungen
-4,1
-4,1
Neubewertung
-5,3
3,4
Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 31.12.
37,2
45,2
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei ausgelagerten Pensionsverpflichtungen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt. Das bei Kelag verbleibende Risiko besteht weiters darin, dass die Fondsentwicklung hinter den Erwartungen zurückbleibt und daher höhere Zuschüsse erforderlich werden. Für die kommende Berichtsperiode werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 11,6 Mio. EUR (im Vorjahr 0,7 Mio. EUR) erwartet.
Fondsvermögen
2022
2021
in %
aktiver Markt
kein aktiver Markt
Summe
aktiver Markt
kein aktiver Markt
Summe
Anleihen Developed Markets
21,3
0,0
21,3
21,6
0,0
21,6
Anleihen Emerging Markets
9,4
0,0
9,4
9,0
0,0
9,0
Unternehmensanleihen
30,9
0,0
30,9
30,2
0,0
30,2
Aktien – Euro
20,1
0,0
20,1
21,8
0,0
21,8
Aktien – Non-Euro
9,6
0,0
9,6
9,6
0,0
9,6
Infrastruktur
0,0
2,0
2,0
0,0
1,5
1,5
Immobilien
0,0
2,8
2,8
0,0
2,2
2,2
Festgeld/Cash
4,0
0,0
4,0
4,3
0,0
4,3
Gesamt
95,2
4,8
100,0
96,4
3,6
100,0
Für alle Dividendenpapiere und Staatsanleihen bestehen Marktpreisnotierungen in aktiven Märkten.
Das Planvermögen enthält keine von der KELAG begebenen Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte die von der Kelag genützt werden.
Die Kelag hat die Veranlagungspolitik bzw. das Veranlagungsmanagement und die Verantwortung für die Veranlagung an die Valida Pension AG ausgelagert. Die Ziele der Veranlagungspolitik sind sicherer und langfristiger Ertrag, Stabilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Die Valida Pension AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Valida Holding AG. Der Kelag-Konzern diskutiert und stimmt die allgemeinen Veranlagungsgrundsätze regelmäßig mit der Valida Pension AG ab. Das Veranlagungs- und Risikomanagement der Valida Pension AG ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Pensionskassengesetzes und der diesbezüglichen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht ausgerichtet.
Entwicklung der Rückstellung für Direktpensionen und Pensionsähnliche Verpflichtungen
in Mio. EUR
2022
2021
Der Aufwand für Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen gliedert sich wie folgt:
 
 
Dienstzeitaufwand
0,6
0,4
Zinsaufwand
0,7
0,2
In der GuV erfasster Aufwand
1,3
0,6
 
 
 
Bilanzierte Rückstellung 01.01.
88,9
93,7
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand
1,3
0,6
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-14,9
0,1
aufgrund demographischer Anpassungen
0,0
0,1
aufgrund finanztechnischer Anpassungen
-18,9
-1,4
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
4,1
1,4
Pensionszahlungen
-5,0
-5,7
Bilanzierte Rückstellung 31.12.
70,3
88,9
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei Direktpensionsverpflichtungen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung, künftigen Zinsentwicklungen und künftigen Pensionserhöhungen, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
in Mio. EUR
2022
2021
Der Aufwand für Abfertigungsrückstellungen gliedert sich wie folgt:
 
 
Dienstzeitaufwand
0,3
0,4
Zinsaufwand
0,4
0,1
In der GuV erfasster Abfertigungsaufwand
0,7
0,5
 
 
 
Bilanzierte Rückstellung 01.01.
70,4
76,7
Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand
0,7
0,5
Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
-8,1
-2,4
aufgrund demographischer Anpassungen
0,1
0,0
aufgrund finanztechnischer Anpassungen
-8,8
-2,2
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
0,6
-0,1
Abfertigungszahlungen
-5,3
-4,6
Bilanzierte Rückstellung 31.12.
57,6
70,4
Für den Kelag-Konzern liegt das Risiko bei Abfertigungsverpflichtungen im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
//23
Sonstige langfristige Rückstellungen
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
in Mio. EUR
Altersteilzeit
Jubiläumsgelder
Sonstige
Buchwert 01.01.2021
46,8
17,4
67,9
Zuführung
7,2
0,1
4,7
Aufzinsung
-0,1
0,0
0,0
Verwendung
-5,2
-1,2
-1,4
Auflösung
-3,3
-0,2
-0,4
Veränderungen Konsolidierungskreis
0,0
0,0
0,6
Buchwert 31.12.2021/01.01.2022
45,4
16,1
71,4
Zuführung
0,0
0,0
7,7
Aufzinsung
0,0
0,1
0,0
Verwendung
-4,9
-1,3
-2,4
Auflösung
-3,1
-1,4
-0,8
Buchwert 31.12.2022
37,4
13,5
75,9
Bei der Altersteilzeit- bzw. Jubiläumsgeldverpflichtung liegen die Risiken für den Kelag-Konzern im Wesentlichen in künftigen Zins- und Gehaltsentwicklungen.
In den sonstigen langfristigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen enthalten.
Die Kelag ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 40,1 Mio. EUR (im Vorjahr 39,8 Mio. EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung belastender Verträge ab. Bei der Bewertung der Abfindungen wurden die letztverfügbaren Daten (Bezugsmengen, Preiskomponenten) aus den jeweiligen Kundenverträgen zu Grunde gelegt. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Modellierung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können. Die Variation der Annahmequote zeigt folgende Effekte auf den Rückstellungsbetrag: Die Reduktion bei der Annahme von Ablöseangeboten auf 75 % führt zu einer Erhöhung der Rückstellung um 4,9 Mio. EUR (im Vorjahr 3,5 Mio. EUR).
In der Berichtsperiode 2015 wurden von mehreren Parteien Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der Verbund Hydro Power GmbH – in diesem Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen einbezogen – erhoben. Die anteilig auf die Kelag entfallende Verpflichtung wird weiterhin als langfristige Rückstellung in Höhe von 18,8 Mio. EUR (im Vorjahr 18,7 Mio. EUR) ausgewiesen.
Zur Erfüllung von langfristigen rechtlichen Verpflichtungen im Kraftwerksbereich wurde ein Betrag von 5,2 Mio. EUR im vorliegenden Konzernabschluss rückgestellt (im Vorjahr 0,0 Mio. EUR).
Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen, die nicht im Detail kommentiert werden, handelt es sich im Wesentlichen um Rückbauverpflichtungen, sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten und unterdeckte Beschaffungsverträge.


// 24
Baukostenzuschüsse
Baukostenzuschüsse
Die Baukostenzuschüsse stellen Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15 dar, wobei der kurzfristige Teil in der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich enthalten ist.
in Mio. EUR
2022
2021
Strombereich
85,9
82,3
Anschlusskosten Wärmebereich
19,7
18,1
Sonstige Baukostenzuschüsse
6,4
6,6
Baukostenzuschüsse
111,9
107,0
davon langfristig
100,7
95,9
davon kurzfristig
11,3
11,0
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 11,7 Mio. EUR (im Vorjahr 11,6 Mio. EUR) aus den Baukostenzuschüssen in den Umsatzerlösen erfasst. Der von den Baukostenzuschüssen kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 11,3 Mio. EUR (im Vorjahr 11,1 Mio. EUR).

// 25
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR
2022
2021
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
221,8
137,0
Vertragsverbindlichkeiten aus vorausbezahlten Strombezugskosten
5,4
5,4
Übrige
7,9
5,5
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
235,1
147,9
Der Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist vor allem auf den Preisanstieg an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas zurückzuführen, der sich insbesondere auf den beizulegenden Zeitwert außerbörslicher Terminliefergeschäfte des Kelag-Konzerns ausgewirkt hat, die entweder als Teile von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.
Die vorausbezahlten Strombezugskosten sind im Wesentlichen Abgrenzungen von Strombezügen am Kraftwerk Koralpe durch die Elektro Slovenija, p.o. Ljubljana. Sie erlauben der Bezugsberechtigten, Strom gegen Ersatz der Produktionskosten zu beziehen und werden in Anlehnung an die Nutzungsdauer des betroffenen Kraftwerkes ergebniswirksam aufgelöst. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) in den Umsatzerlösen erfasst. Der von diesen vorausbezahlten Strombezugskosten kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR).

Kurzfristige Schulden

// 26
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten schlugen im Abschlussjahr mit 23,7 Mio. EUR (im Vorjahr 169,7 Mio. EUR) zu Buche. Zur Entwicklung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sei auf jene tabellarische Darstellung verwiesen, die sich bei den Erläuterungen zur Entwicklung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten findet (RZ 22).

// 27
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Rückstellungen
in Mio. EUR
 
Buchwert 01.01.2021
17,3
Zuführung
17,3
Verwendung
-3,3
Auflösung
-3,6
Veränderungen Konsolidierungskreis
0,4
Buchwert 31.12.2021/01.01.2022
28,2
Zuführung
43,4
Verwendung
-9,0
Auflösung
-0,8
Veränderungen Konsolidierungskreis
0,2
Buchwert 31.12.2022
61,9
Die kurzfristigen Rückstellungen enthalten vor allem Rückstellungen für drohende Verluste aus Endkundenverträgen sowie rechtliche und behördliche Verpflichtungen aus dem Kraftwerksbereich.
Im Vertriebsbereich führten insbesondere die Preisentwicklungen des Geschäftsjahres 2022 zu Rückstellungen:
  • • Bedingt durch die hohen Preiserwartungen für die Beschaffung von Strom an Börsen und auf Großhandelsmärkten, wurden im Endkunden- sowie Industriekundenvertrieb des Kelag-Konzerns unterdeckte Stromlieferverträge identifiziert. Insbesondere durch Preisbindungsklauseln und kurzfristige Unkündbarkeit dieser Verträge können sich die betroffenen Konzerngesellschaften ihrer Lieferverpflichtungen nicht entziehen.
  • • Ferner ergeben sich Rückstellungen aus der Nachverrechnung von Strom und Gas aus dem zweiten Clearing für das Lieferjahr 2022, die mit den zu erwartenden Kosten für die Ausgleichsenergie bewertet wurden.
  • • Zudem sah sich die Kelag mit strittigen Rückzahlungsanforderungen von Stromkunden konfrontiert.
Gesamthaft wurden zum 31. Dezember 2022 vor allem aus diesen Titeln daher 46,4 Mio. EUR an kurzfristigen Vertriebsrückstellungen bilanziert – 41,3 Mio. EUR aus Strom- und 5,2 Mio. EUR aus Gasverpflichtungen. Im Vorjahr gab es vergleichbare Sachverhaltskonstellationen nur im Ausmaß von 16,3 Mio. EUR – 14,5 Mio. EUR im Strom- und 1,8 Mio. EUR im Gasbereich. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strom- und Erdgaspreisannahmen um 10,0 % würde sich ceteris paribus der Betrag des wesentlichsten Teils der Rückstellung um 0,5 Mio. EUR erhöhen bzw. senken (im Vorjahr 1,6 Mio. EUR).
Die Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken resultieren neben Behördenauflagen auch aus sonstigen rechtlichen Verpflichtungen, wie zum Beispiel in Zusammenhang mit aktuellen Schadensfällen. Insgesamt wurden daraus in den kurzfristigen Rückstellungen 6,3 Mio. EUR (im Vorjahr 4,5 Mio. EUR) erfasst.

// 28
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
in Mio. EUR
2022
2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden
176,1
125,5
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
2,9
1,6
kurzfristige Baukostenzuschüsse
11,3
11,1
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
477,8
534,2
Übrige Verbindlichkeiten
92,4
78,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
760,5
750,5
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kommt vor allem aus Strom-, Erdgas-, und Heizmedienbezugsabgrenzungen, der insbesondere durch die gestiegenen Großhandelspreise ausgelöst wurde.
Die Verringerung der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ist vor allem auf die Realisierung außerbörslicher Terminliefergeschäfte zurückzuführen, die die Bewertungen zu künftigen außerbörslichen Terminliefergeschäften des Kelag-Konzerns überkompensieren. In diesen Verbindlichkeiten sind sowohl solche Termingeschäfte enthalten, deren beizulegender Zeitwert entweder als Teil von Sicherungsbeziehungen über das sonstige Ergebnis oder direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.
Übrige Verbindlichkeiten
in Mio. EUR
2022
2021
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern
45,0
37,6
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
3,7
3,5
Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen
5,5
7,1
Diverse
38,3
30,0
Übrige Verbindlichkeiten
92,4
78,2
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern ist im Wesentlichen auf die Abgaben in Zusammenhang mit Erlösabschöpfungen zurückzuführen, die bereits bei den Ausführungen zu den sonstigen Aufwendungen beschrieben wurden (siehe RZ 6).
In den diversen übrigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus dem Personalwesen und dem energiewirtschaftlichen Bereich erfasst.

Sonstige Angaben
Finanzinstrumente und Risikomanagement
Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der Kelag-Konzern hält mit Ausnahme der Energieterminkontrakte in Verbindung mit dem Risikomanagement bzw. Handelsgeschäften ausschließlich originäre Finanzinstrumente.
Beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen – gegliedert nach Kategorien – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien
Vermögenswerte 2022
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2022
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2022
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
AC
1
25,2
23,9
Sonstige Ausleihungen
AC
 
1,5
1,5
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
196,4
196,4
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
17,6
17,6
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
4,9
4,9
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
 
 
220,4
220,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
262,4
262,4
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
5,4
5,4
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
376,6
376,6
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
0,3
0,3
Termingeldeinlagen kurzfristig
AC
 
8,1
8,1
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
22,7
22,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**
 
 
675,6
675,6
Liquide Mittel
AC
 
99,1
99,1
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
1
25,2
23,9
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
404,2
404,2
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
573,0
573,0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
17,9
17,9

Vermögenswerte 2021
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2021
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2021
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen
AC
1
25,2
26,5
Sonstige Ausleihungen
AC
 
1,3
1,3
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
113,9
113,9
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
3,9
3,9
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
 
 
119,1
119,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
220,4
220,4
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
AC
 
0,1
0,1
Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
4,8
4,8
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
393,8
393,8
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
25,8
25,8
Termingeldeinlagen kurzfristig
FVtPL
1
19,9
19,9
Termingeldeinlagen kurzfristig
AC
 
71,5
71,5
Sonstige Finanzinstrumente
AC
 
15,7
15,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**
 
 
752,1
752,1
Liquide Mittel
AC
 
88,1
88,1
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
1
25,2
26,5
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
405,9
405,9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
1
19,9
19,9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
507,7
507,7
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
25,8
25,8
AC … amortized cost
FVtPL … fair value through profit and loss
* In den FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.
** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.

Schulden 2022
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2022
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2022
Finanzverbindlichkeiten - Anleihen
AC
2
268,2
215,9
Finanzverbindlichkeiten - Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
84,8
73,7
Finanzverbindlichkeiten - Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
160,3
153,9
Finanzverbindlichkeiten
AC
 
12,4
12,4
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
4,0
4,0
Leasingverbindlichkeiten
 
 
11,8
 
Langfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten
 
 
541,5
459,9
Finanzverbindlichkeiten - Anleihen
AC
2
3,3
3,3
Finanzverbindlichkeiten - Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
6,3
6,3
Finanzverbindlichkeiten - Namensschuldverschreibung/Schuldscheindarlehen
AC
2
1,9
1,9
Finanzverbindlichkeiten
AC
 
8,4
8,4
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
1,5
1,5
Leasingverbindlichkeiten
 
 
2,3
 
Kurzfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten
 
 
23,7
21,4
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
179,2
179,2
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
42,7
42,7
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten**
 
 
221,8
221,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
176,1
176,1
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
2,9
2,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
371,2
371,2
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
106,6
106,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**
 
 
656,8
656,8
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
2
524,7
454,9
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
199,9
199,9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
550,3
550,3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
154,8
154,8

Schulden 2021
in Mio. EUR
Bewertungskategorie nach IFRS 9
Level
Buchwert zum 31.12.2021
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2021
Finanzverbindlichkeiten - Anleihen
AC
2
268,1
280,9
Finanzverbindlichkeiten - Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
87,2
89,2
Finanzverbindlichkeiten
AC
 
13,8
13,8
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
4,3
4,3
Leasingverbindlichkeiten
 
 
10,7
 
Langfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten
 
 
384,1
388,2
Finanzverbindlichkeiten - Anleihen
AC
2
154,2
157,5
Finanzverbindlichkeiten - Investitions- und sonstige Kredite
AC
2
6,2
6,2
Finanzverbindlichkeiten
AC
 
7,0
7,0
Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen
FVtPL
3
0,3
0,3
Leasingverbindlichkeiten
 
 
2,1
 
Kurzfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten
 
 
169,7
171,0
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
137,0
137,0
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten**
 
 
137,0
137,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
AC
 
125,5
125,5
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
AC
 
1,6
1,6
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
2
525,2
525,2
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*
FVtPL
3
8,9
8,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**
 
 
661,3
652,4
Aggregiert nach Bewertungskategorien
 
 
 
 
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
2
515,7
533,8
Fortgeführte Anschaffungskosten
AC
 
147,9
147,9
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
2
662,2
662,2
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
FVtPL
3
13,5
4,6
AC … amortized cost
FVtPL … fair value through profit and loss
* In den FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.
** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.

Hierarchie beizulegender Zeitwerte
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Kelag-Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair-Value Hierarchie eingeordnet:
  • • Level 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten;
  • • Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind; und
  • • Level 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Stufe
Finanzinstrument
Bewertungsverfahren
Inputfaktoren
1
Börsenotierte Wertpapiere
Marktwertorientiert
Börsenwerte
1
Termingeldeinlagen (Geldmarktfonds)
Marktwertorientiert
Börsenwerte
2
Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Namensschuldverschreibung/
Schuldscheindarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Kapitalwertorientiert
Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko
2
Nicht börsenotierte Energietermingeschäfte
Kapitalwertorientiert
Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner
3
Nicht börsenotierte Energietermingeschäfte
Kapitalwertorientiert
Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner, erwartete Erzeugungsmengen für erneuerbare Energie
3
Bewertung bedingter Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben
Kapitalwertorientiert
abhängig von vertraglichen Vereinbarungen, Barwert künftiger Zahlungen
3
Optionen auf Gesellschaftsanteile
Kapitalwertorientiert
abhängig von vertraglichen Vereinbarungen zum Ausübungspreis, Barwert künftiger Zahlungen
-
Sonstige Beteiligungen
-
Für jene unwesentlichen
Beteiligungen, die sich noch in dieser Position befinden, wird angenommen, dass deren Anschaffungskosten eine passende Repräsentation des beizulegenden Zeitwertes darstellen (vgl. IFRS 9.B5.2.3).
-
Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige sonstige Forderungen, Termingeldeinlagen kurzfristig, sonstige Geldaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Kreditfazilitäten sowie kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten
-
Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwertes
Wesentliche Level 3-Finanzinstrumente umfassen nicht-börsenotierte Energietermingeschäfte. Die zur Position korrespondierenden Verträge über Strombezüge von IPPs, vor allem Strombezüge von Windparks, wurden im Geschäftsjahr 2021 erstmalig abgeschlossen und teils unter Anwendung der Fair-Value Option als derivatives Finanzinstrument bilanziert. Den wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputparameter stellt die Annahme über das Energieaufkommen dar, wobei Änderungen zu dieser Annahme sich direkt auf den beizulegenden Zeitwert auswirken. Die Bewertung der korrespondierenden Verträge hat die sonstigen betrieblichen Erträge um 8,8 Mio. EUR verringert. Zusätzlich haben Realisierungen durch Energielieferungen von IPPs den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen um 137,7 Mio. EUR erhöht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus unrealisierten Energielieferungen durch IPPs betragen 17,7 Mio. EUR bzw. 149,2 Mio. EUR.
Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Im Rahmen der Risikomanagementstrategie der Kelag dienen Derivate nach IFRS 9 größtenteils der Absicherung von zukünftigen Beschaffungen und Verkäufen. In diesem Zusammenhang wurde ein Großteil hieraus als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert. Diejenigen Kontrakte, welche nicht im Rahmen von Hedge Accounting designiert wurden, aber wirtschaftlich zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden, werden entsprechend den normalen Regelungen zu Derivaten mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet.
Hedge Accounting kommt im Kelag-Konzern im Rahmen des Verkaufs der Eigenerzeugung von Strom sowie im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für Kunden sowie für den Eigenbedarf zur Anwendung. Hierbei werden Terminkontrakte im Strom- und Gasbereich eingesetzt, um den Preis für künftige Lieferungen und Bestellvorgänge langfristig abzusichern. Zur Absicherung von Zahlungsströmen aus künftigen Transaktionen werden im Kelag-Konzern abgeschlossene Derivate als Sicherungsinstrumente designiert (sogenannte Cashflow Hedges).
Ziel der Absicherungen mit den Energieterminkontrakten ist es, die aus Marktpreisschwankungen resultierende Cashflow-Unsicherheit zu verringern. Hierbei erfolgt grundsätzlich ein sukzessiver Abschluss von Forwards, um den benötigten Bedarf im Zeitablauf durch Sicherungsinstrumente besser abdecken zu können und die Gefahr von Ineffektivitäten in der Sicherungsbeziehung zu vermeiden. Dabei hängen der Zeitpunkt und die Höhe der Absicherung künftiger Lieferungen unter anderem von den jeweils aktuellen Preisentwicklungen ab. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen (wie z. B. Laufzeit, Volumen, Preisbasis etc.) der abgeschlossenen Strom- und Gasterminkontrakte mit jenen der Grundgeschäfte in der Regel übereinstimmen, wird im Konzern eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen nahezu zur Gänze ausgleicht.
Aufgrund der höheren Liquidität werden österreichische Energielieferungen in der Regel mit Forwards europäischer Leitmärkte abgesichert. Sollten österreichische Forwards eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft zur Gänze ab. Sollten Forwards europäischer Leitmärkte eingesetzt werden, decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft nur teilweise ab. Daher wird in diesem Fall das Risiko aus Änderungen der Zahlungsströme betreffend die Risikokomponente des Preises des jeweiligen Leitmarktes, welche dem österreichischen Preis inhärent ist, im Rahmen von Hedge Accounting abgesichert. Da sich der österreichische Preis aus dem Preis liquider europäischer Leitmärkte in Verbindung mit grenzüberschreitenden Spreads zusammensetzt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Preisen der jeweiligen Leitmärkte und den österreichischen Preisen. Die wesentlichen Konditionen und Risikokomponenten zwischen den Sicherungsinstrumenten und geplanten Zahlungsströmen betreffend die Risikokomponente stimmen auch in diesem Fall überein.
Da für die abgesicherten Mengen das gesamte Risiko einer Veränderung des Marktpreises für Strom und Gas in Bezug auf das Grundgeschäft bzw. die Komponente des Grundgeschäfts abgesichert wird, beträgt die Sicherungsquote grundsätzlich 100 %. Ursachen für Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen stellen das Eintreten eines geringeren tatsächlichen Volumens an Lieferungen als ursprünglich geplant sowie Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei und der Kelag dar, wobei das Risiko für den Eintritt von Ineffektivitäten durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Absicherung minimiert wird. Allfällige zu buchende Ineffektivitäten werden zum Abschlussstichtag anhand der Hypothetischen Derivate-Methode ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Die durch die Terminkontrakte abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme für Energielieferungen werden in den folgenden drei bis fünf Jahren eintreten und dabei entsprechend ergebniswirksam werden.
Sicherungsinstrumente 31.12.2022
in Mio. EUR
Sonstige Forderungen*
Sonstige Verbindlichkeiten*
Stand Rücklage sonstiges Ergebnis**
Nominalbetrag
Änderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität
Strom Terminkontrakte - Absatz
24,8
-373,8
-349,0
3.039 GWh
-370,2
Strom Terminkontrakte -Beschaffung
216,5
-29,8
186,7
1.921 GWh
204,3
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
54,1
-24,2
29,9
1.779 GWh
49,8
Summe
295,5
-427,8
-132,3
 
-116,1
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände vor Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Sicherungsinstrumente 31.12.2021
in Mio. EUR
Sonstige Forderungen*
Sonstige Verbindlichkeiten*
Stand Rücklage sonstiges Ergebnis**
Nominalbetrag
Änderung des
beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität
Strom Terminkontrakte - Absatz
8,4
-390,9
-382,4
3.712 GWh
-334,8
Strom Terminkontrakte -Beschaffung
251,5
-12,0
239,5
2.529 GWh
204,3
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
71,5
-11,7
59,8
1.860 GWh
51,1
Summe
331,4
-414,5
-83,1
 
-79,5
* Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenstände vor Saldierung.
** Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Rücklagenstände vor Steuern.
Grundgeschäfte 31.12.2022
in Mio. EUR
Wertänderungen von Grundgeschäften
Wertänderungen von Sicherungsgeschäften
Zukünftiger Stromabsatz
370,2
-370,2
Zukünftiger Strombezug
-204,3
204,3
Zukünftiger Gasbezug
-49,8
49,8
Summe
116,1
-116,1
Grundgeschäfte 31.12.2021
in Mio. EUR
Wertänderungen von Grundgeschäften
Wertänderungen von Sicherungsgeschäften
Zukünftiger Stromabsatz
334,8
-334,8
Zukünftiger Strombezug
-204,3
204,3
Zukünftiger Gasbezug
-51,1
51,1
Summe
79,5
-79,5
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2022
in Mio. EUR
Erfassung im sonstigen Ergebnis
Umgliederungen in die GuV
ggf. betroffene GuV-Position
Strom Terminkontrakte - Absatz
-370,2
403,6
Umsatzerlöse
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
204,3
-257,0
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
49,8
-79,8
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Summe
-116,1
66,9
 
Auswirkung der Absicherung von
Cashflows 2021
in Mio. EUR
Erfassung im sonstigen Ergebnis
Umgliederungen in die GuV
ggf. betroffene GuV-Position
Strom Terminkontrakte - Absatz
-334,8
-35,3
Umsatzerlöse
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
204,3
25,2
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
51,1
7,6
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Zinsswap
0,0
-0,3
Finanzergebnis
Summe
-79,5
-2,8
 
Nominalbetrag 2022
 
Nominalbetrag 2023
Nominalbetrag ab 2024
Strom Terminkontrakte - Absatz
1.370 GWh
1.668 GWh
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
1.236 GWh
685 GWh
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
986 GWh
794 GWh
Nominalbetrag 2021
 
Nominalbetrag 2022
Nominalbetrag ab 2023
Strom Terminkontrakte - Absatz
1.836 GWh
1.876 GWh
Strom Terminkontrakte - Beschaffung
1.170 GWh
1.359 GWh
Gas Terminkontrakte - Beschaffung
959 GWh
902 GWh
Durchschnittliche Vertragspreise
Die Preissituation an den Energiegroßhandelsmärkten stellt sich, wie auch bereits im Vorjahr, volatil dar. Um daher die Relevanz der Information für Bilanzadressaten zu erhöhen, finden sich an dieser Stelle nun – im Vorjahr wurden hier noch durchschnittlich abgesicherte Terminkurse dargestellt – durchschnittliche Vertragspreise für unterschiedliche Betrachtungszeiträume zum 31. Dezember 2022. Diese betreffen jene Verträge, welche als Absicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen verwendet werden.
in EUR/MWh
2023
2024
ab 2025
Strom
152,4
132,0
163,6
Gas
68,5
75,8
36,2
Zum 31. Dezember 2021 haben sich die durchschnittlichen Vertragspreise von Absicherungsinstrumenten in Sicherungsbeziehungen folgendermaßen dargestellt:
in EUR/MWh
2022
2023
ab 2024
Strom
73,9
62,3
64,0
Gas
34,5
21,5
18,6

Risikomanagement
Im Fokus des unternehmensweiten Risikomanagements stehen die für den Kelag-Konzern identifizierten Risikokategorien Markt-, Mengen- und Wettbewerbsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsrisiken, Finanz- und Liquiditätsrisiken sowie weitere Umfeldrisiken, die sich aus der aktuell vorherrschenden Energiekrise und dem Ukrainekrieg sowie den übergeordneten Klimarisiken ergeben. Diese werden je Geschäftsbereich sowie für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert.
Prozessrisiken
In allen Geschäftsbereichen und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese werden unter anderem durch ein umfassendes internes Kontrollsystem, durch entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter und durch die Unterstützung von entsprechender Hard- und Software mit Back-up-Systemen weitestgehend minimiert.
Marktpreis- und Kontrahentenrisiken Energiehandel und Vertrieb
Marktrisiken im Energiehandel werden tagesaktuell durch Regelbücher gemanagt. Dabei erfolgt die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung auf Basis von entsprechenden Kennzahlen sowie finanziellen und mengenmäßigen Limitvorgaben. Markt- und Kontrahentenrisiken werden zudem durch die Vorgaben entsprechender Richtlinien geregelt. Diese beinhalten für betroffene Geschäftsfelder des Kelag-Konzerns und für Beteiligungen einen entsprechenden Handlungsrahmen zu den zuvor angeführten Risiken.
Der Ausfall von Geschäftspartnern, insbesondere von Handelspartnern oder Vertriebskunden birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft werden muss (Forderungsausfalls- und Wiedereindeckungsrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen und bei gesetzlichen Veränderungen von Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Geschäftspartner (Handelspartner und Kunden) und laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie durch Schließen und Ausgleich von betroffenen Commodity-Positionen.
Erhaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungs-maßnahmen
Der Kelag-Konzern verfügt über Sicherheiten in Form von Bankgarantien, Patronatserklärungen, Versicherungen für Forderungsausfälle sowie Haftrücklässen, welche das Ausfallsrisiko von finanziellen Vermögenswerten mindern. Hierbei handelt es sich um Absicherungen von Forderungen und Wiedereindeckungsgeschäften aus dem Energiehandel sowie um Sicherheiten im Zusammenhang mit vorfinanzierten Investitionen.
Marktrisiko
Zinsänderungsrisiko
Das Cashflow-Risiko aufgrund von Zinsänderungsrisiken hält sich aufgrund der Struktur der Finanzverbindlichkeiten in einem begrenzten Rahmen. Der Anteil des variabel verzinsten Fremdkapitals beläuft sich auf 18,78 % des gesamten Fremdkapitalschuldenstandes (im Vorjahr 7,11 %). Der überwiegende Teil des Finanzierungsportfolios weist nach wie vor eine fixe Verzinsung auf und unterliegt deshalb keinen zahlungswirksamen Schwankungen. Der variabel verzinste Anteil wird laufend überwacht und ist aus Risikoaspekten auf Konzernebene mit 40 % limitiert. Ein Zinsanstieg in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Verringerung des Finanzerfolges in Höhe von 2,12 Mio. EUR (im Vorjahr 0,40 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Ein Zinsabfall in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Erhöhung des Finanzerfolges in Höhe von 2,12 Mio. EUR (im Vorjahr 0,40 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme berechnet, dass der Zinssatz auch negativ werden kann. Der Kelag-Konzern ist mit einem durchschnittlichen Effektivzinssatz in Höhe von 2,18 % p.a. (im Vorjahr 2,33 % p.a.) finanziert. Die äquivalente Nominalverzinsung beträgt 2,25 % p.a. (im Vorjahr 2,28 % p.a.).
Währungsrisiko
In der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen ist geregelt, dass für vollkonsolidierte Konzerngesellschaften mit Sitz in Österreich ausschließlich Geschäfte in Euro zugelassen sind. Der Konsolidierungskreis der Kelag weist per Ultimo keine Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung auf und aus diesem Grund ist das Fremdwährungsrisiko von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der geringen Vermögenswerte in Fremdwährungen (4,49 % des Gesamtvermögens 2022 bzw. 3,70 % des Gesamtvermögens 2021) ist auch das Translationsrisiko im Bereich der Währungsrisiken vernachlässigbar.
Marktpreis- und Mengenrisiken Commodities
Im Bereich der Marktrisiken stellen für die Kelag das Risiko aus Preis- und Mengenänderungen der Commodities Strom und Gas die Hauptrisiken dar. Diese Risiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf beider Commodities. Beschaffungs- und Verkaufsvorgänge werden im Rahmen der Eindeckung für den Vertrieb (Strom und Gas) und den Eigenbedarf (Gas), der Vermarktung von Erzeugungsmengen (Strom), der Beschaffung und Vermarktung von Strom aus Erzeugungen Dritter und des sonstigen Handels (Strom und Gas) durchgeführt.
Dem Risiko aus Marktpreisschwankungen wird durch ein aus dem zentralen Risikomanagement abgeleiteten Commodity-Risikomanagement-System mit seinen Limitvorgaben begegnet. Kernbestandteil ist der Ansatz zur Risikominimierung durch eine langfristige Veräußerungs- und Beschaffungsstrategie sowie durch ein enges Limitsystem für sämtliche Energiehandelspositionen. Die langfristige Absicherung der Erzeugungsmengen sowie der Vertriebseindeckung erfolgt durch bilaterale Verträge mit physischer Erfüllung (OTC – over the counter, Forwards) bzw. im kurzfristigen Bereich auch durch Futures, die täglich bar ausgeglichen werden. Für einige der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Derivate wird Hedge Accounting angewandt, womit sich die Bewertungseffekte von designierten Grund- und Absicherungsgeschäften im sonstigen Ergebnis gegenüberstehen, solange die Absicherung effektiv ist. Für andere Commodity-Termingeschäfte ergibt sich zu großen Teilen eine „natürliche Absicherung“ mit einem Ausgleich der Bewertungseffekte in der Gewinn- und Verlustrechnung. Jene Verträge, die gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden mit Ausnahme jenes Teiles der Verträge, für den die Fair-Value Option zur signifikanten Verringerung eine Rechnungslegungsanomalie (Accounting Mismatch) ausgeübt wurde, als Own Use Geschäfte beurteilt.
Mittels Sensitivitätsanalysen werden die Auswirkungen von potenziellen Preisschwankungen am Strom- bzw. Gasmarkt auf das Ergebnis bzw. das Eigenkapital gemessen.
Geschäftsjahr 2022
Energiepreis +10%
Energiepreis -10%
in Mio. EUR
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Strom
-1,7
-26,3
1,7
26,3
Gas
-1,0
10,8
1,0
-10,8
Geschäftsjahr 2021
Energiepreis +10%
Energiepreis -10%
in Mio. EUR
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Ergebnis
nach Steuern
sonstiges
Ergebnis
Strom
-4,6
-24,0
4,6
24,0
Gas
0,1
7,7
-0,1
-7,7
Eine Mengenänderung von +/- 3 % bei der Beschaffung von Energie von IPPs würde zu einer Änderung des Ergebnisses nach Steuern von rd. -/+ 15,7 Mio. EUR führen. Da diese nicht Teile von Sicherungsbeziehungen sind, ergäbe sich keine Auswirkung im sonstigen Ergebnis.
Für die Ergebniseffekte nach Steuern wurde ein Steuersatz von 24,25 % angenommen, der dem aktuellen Gruppensteuersatz der Steuergruppe der KEH entspricht. In der Sensitivität des Eigenkapitals kann neben der Sensitivität des Periodenergebnisses die Sensitivität im sonstigen Ergebnis wirken, wenn die jeweiligen Positionen Teil einer Sicherungsbeziehung sind.
Liquiditätsrisiko
Der Kelag-Konzern ist hinsichtlich der Liquiditätslage gut positioniert und im Geschäftsjahr 2022 all seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachgekommen. Einem möglichen Liquiditätsrisiko wird durch vorausschauende Planung der Liquidität und Zahlungsströme, einer mittel- und langfristigen Kapitalbedarfsplanung, bewusstem Halten von ausreichenden Liquiditätsreserven sowie offenen Linien bei unterschiedlichen Kreditinstituten entgegengewirkt. Die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Liquidität und Erhöhung der finanziellen Stabilität bzw. Flexibilität sind einerseits durch jederzeit verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von aktuell 99,1 Mio. EUR (im Vorjahr 88,1 Mio. EUR) sowie andererseits durch kontrahierte Kreditlinien in Höhe von 450,0 Mio. EUR (im Vorjahr 250,0 Mio. EUR) mittelfristig gewährleistet. In Konkretisierung der übergeordneten Unternehmensstrategie bleiben die Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve und die Erhaltung einer hohen Bonität primäre Ziele des Kelag-Konzerns. Das Liquiditätsrisiko kann daher als moderat eingestuft werden, was auch von der Ratingagentur Standard & Poor‘s bestätigt wurde.
Analyse der vereinbarten Mittelabflüsse
Die Darstellung der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten im Kelag-Konzern im Anwendungsbereich von IFRS 7 stellt sich wie folgt dar. Bei unsaldiert erfüllten Derivaten aus dem Energiehandel stehen den erwarteten Auszahlungen korrespondierende Mittelzuflüsse gegenüber. Es wird nicht erwartet, dass die künftigen Zahlungsströme wesentlich früher oder in wesentlich anderen Beträgen als in nachfolgender Tabelle angeführt auftreten.
Mittelabflüsse zum 31.12.2022
 
Fälligkeit
in Mio. EUR
2023
2024-2027
ab 2028
Anleihen
5,9
169,0
140,7
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
8,8
45,9
168,6
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen
14,1
17,9
89,4
Leasingverbindlichkeiten
2,3
5,5
6,2
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten
31,1
238,3
405,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
176,1
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
2,9
0,0
0,0
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
477,8
221,8
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
656,8
221,8
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten
687,9
460,1
405,0

Mittelabflüsse zum 31.12.2021
 
Fälligkeit
in Mio. EUR
2022
2023-2026
ab 2027
Anleihen
160,8
173,5
140,7
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
8,5
32,8
67,4
Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen
6,4
11,6
1,6
Leasingverbindlichkeiten
1,9
5,2
5,8
Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten
177,6
223,0
215,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
125,5
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen
1,6
0,0
0,0
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich
534,2
137,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
661,3
137,0
0,0
Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten
838,9
360,0
215,4
Kontrahentenrisiko
Kreditrisiken resultieren aus der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen durch den Vertragspartner. Das Ausfallsrisiko wird durch regelmäßige Bonitätsanalysen und Marktbeobachtungen überwacht. Geschäfte mit Kontrahenten werden prinzipiell nur innerhalb der Limitvorgaben entsprechend ihrer Bonität abgeschlossen. Die Bonitätsprüfung der Kontrahenten erfolgt durch externe Ratings von international anerkannten Ratingagenturen sowie der Verwendung eines externen Ratingmodells auf Basis der vorliegenden letztgültigen Jahresabschlussdaten. Sofern bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallsrisiken erkennbar sind, werden diese durch entsprechende Wertberichtigungen erfasst. In Einzelfällen werden in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten gefordert. Mit Blick auf die erhöhten Unsicherheiten im Unternehmensumfeld, die durch den Ukrainekrieg und die Energiekrise hervorgerufen wurden, wurden auch im Kreditrisikomanagement weitere Detailanalysen anhand von Risikotreibern auf Portfolioebene einerseits und Kontrahentenebene andererseits durchgeführt. Auf dieser Basis wurden die Handelsstrategie und die Kreditlimite angepasst.
Die Veranlagungsstrategie der Kelag ist grundsätzlich risikoavers und mit Fokus auf Risikolimitierung und
-diversifizierung ausgerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Risikobegrenzung durch die Implementierung von Limitsystemen und einem laufenden Monitoring der Limitausnutzung. Das Kontrahentenrisiko wird konzerneinheitlich limitiert, bewertet und überwacht. Das maximale Ausfallsrisiko entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte (im Wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögenswerte).
Zum 31.12.2022 sind keine weiteren finanzwirtschaftlichen Risiken erkennbar, die den Geschäftsverlauf des Kelag-Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.

Kapitalmanagement
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, den eingeschlagenen Kurs der wertorientierten Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien erfolgreich fortzusetzen und somit die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu fördern.
Das Management betrachtet als Kapital das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital 1.158,9 Mio. EUR (im Vorjahr 1.007,5 Mio. EUR). Die Finanzschulden beliefen sich auf 806,4 Mio. EUR (im Vorjahr 858,6 Mio. EUR), die liquiden Mittel auf 99,1 Mio. EUR (im Vorjahr 88,1 Mio. EUR). Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe der Kennzahl „Net-Gearing“, die dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zur Summe des Eigenkapitals entspricht.
Mit einem Net-Gearing von 58,2% (im Vorjahr 64,9%), bezogen auf die Finanzschulden zum Bilanzstichtag, weist der Kelag-Konzern eine stabile Kapitalstruktur auf.
Net-Gearing
in Mio. EUR
2022
2021
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
541,5
384,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
23,7
169,7
Pensionsrückstellungen
132,6
172,9
Rückstellungen für Abfertigungen
57,6
70,4
Jubiläumsgeldrückstellungen
13,5
16,1
Altersteilzeitrückstellungen
37,4
45,4
Zwischensumme
806,4
858,6
Abzüglich liquider Mittel
-99,1
-88,1
Abzüglich Termingeldeinlagen kurzfristig
-8,1
-91,5
Abzüglich Wertpapiere
-25,0
-25,1
Nettoschulden
674,1
654,0
Eigenkapital
1.158,9
1.007,5
Net-Gearing
58,2%
64,9%
Weitere Ziele des Kapitalmanagements sind die Beibehaltung einer hohen Bonität, welche auch als Baustein in der Unternehmensstrategie verankert ist, eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals und eine kontinuierliche Dividendenpolitik.
Zum 31. Dezember 2022 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren des Kapitalmanagements vorgenommen.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien
 
2022
2021
in Mio. EUR
Nettoergebnis
davon Wertmin-
derungen
Nettoergebnis
davon Wertmin-
derungen
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
0,6
-0,5
-0,8
-2,3
davon Gesamtzinserträge
0,8
0,0
0,7
0,0
Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten
-16,4
0,0
-13,7
0,0
davon Gesamtzinsaufwendungen
-16,4
0,0
-13,7
0,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert
95,5
0,0
-41,2
0,0
SUMME
79,7
-0,5
-55,7
-2,3
Bei den Nettoergebnissen, die in der obenstehenden Tabelle dargestellt werden, handelt es sich um solche aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten ist im Wesentlichen auf Zinseffekte der Wertpapiere des Anlagevermögens zurückzuführen und wurde daher im Finanzergebnis erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten in Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten wurden im Zinsaufwand erfasst.
Für jene Terminliefergeschäfte im Strom- und Erdgasbereich, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, erfolgt der Ausweis der Nettoergebnisse aus der Realisierung in den Umsatzerlösen sowie dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen. Die Ergebnisse aus der Bewertung noch unrealisierter Energietermingeschäfte, die in künftigen Geschäftsjahren in Lieferung gehen, werden demgegenüber im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. im sonstigen betrieblichen Aufwand dargestellt. Im Rahmen des sonstigen Handels erzielte Ergebnisbeiträge aus Kauf- und Verkaufsterminkontrakten sind als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in den Umsatzerlösen enthalten, jedoch im Anwendungsbereich von IFRS 9. Im Geschäftsjahr 2022 wirken diese Ergebnisbeiträge im Segment Energie in Höhe von 76,5 Mio. EUR in den Umsatzerlösen (im Vorjahr -29,9 Mio. EUR).
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
Die folgende Übersicht zeigt diejenigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IAS 32 saldiert dargestellt werden, also einklagbaren Globalaufrechnungsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2022
in Mio. EUR
Bruttobeträge
Saldierung
Netto
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)
1.834,6
-1.243,7
590,9
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)
-1.943,3
1.243,7
-699,6
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2021
in Mio. EUR
Bruttobeträge
Saldierung
Netto
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)
983,8
-450,4
533,4
Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)
-1.121,6
450,4
-671,2
Weiterführende sonstige Angaben
Erläuterung zur Konzern-Geldflussrechnung
Dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit werden Dividendeneinzahlungen zugeordnet – auch jene aus at-Equity bilanzierten Beteiligungen, da auch Equity-Bewertungen im operativen Ergebnis ausgewiesen werden. Dividenden- sowie Zinsauszahlungen werden unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Zinseinzahlungen werden dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Kelag-Konzern eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Zu den nahestehenden Unternehmen des Kelag-Konzerns sind alle nicht konsolidierten verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie jene Gesellschaften, die maßgeblichen Einfluss auf die Kelag bzw. KEH ausüben und deren verbundene Unternehmen zu zählen. Die KEH ist aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin ein nahestehendes Unternehmen. Damit gelten auch die Eigentümer der KEH als nahestehend – das Land Kärnten, das 51 % der Anteile an der KEH hält und die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH., die als 100-%-Tochter der RWE AG 49 % der Anteile hält, befinden sich seit 20 Jahren in einer weiter anhaltenden strategischen Partnerschaft. Ferner gelten alle von der KEH beherrschten, maßgeblich beeinflussten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend. Die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH gilt darüber hinaus auch aufgrund ihrer Direktbeteiligung an der Kelag als nahestehendes Unternehmen. Auch von der GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH beherrschte bzw. gemeinschaftlich geführte Unternehmen gelten als nahestehend. Ebenso gelten auch vom Land Kärnten maßgeblich beeinflusste, gemeinschaftlich geführte bzw. beherrschte Unternehmen als nahestehend. Aufgrund der Direktbeteiligung an der Kelag gilt auch die VERBUND AG sowie alle von ihr beherrschten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend (gemeinsam: VERBUND). Folglich gelten auch unter beherrschendem Einfluss der Republik Österreich – als Mehrheitsaktionärin der VERBUND – stehende sowie gemeinschaftlich geführte Unternehmen als nahestehend. Dazu zählen insbesondere die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG), und die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) sowie die Österreichische Post AG. Von der Erleichterungsvorschrift nach IAS 24.25 wird für alle oben genannten einer öffentlichen Stelle nahestehenden Unternehmen Gebrauch gemacht und es entfallen weitergehende Anhangsangaben, da die Geschäftstransaktionen von untergeordneter Bedeutung sind. Bei diesen Transaktionen handelt es sich zumeist um Energielieferbeziehungen sowie beispielsweise auch Geschäftsbeziehungen im Leitungsbau, welche zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
Zu den nahestehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Kelag sowie deren nahe Familienangehörige.
Geschäftsbeziehungen mit wesentlichen at-Equity bilanzierte Beteiligungen
in Mio. EUR
2022
2021
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
Umsatzerlöse
6,8
3,5
Sonstige Erträge
0,2
0,2
Aufwendungen
16,9
14,6
Bilanz
 
 
Forderungen
1,9
2,9
Verbindlichkeiten
0,5
1,4
Bei den Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Energiebezugs- sowie Energieliefergeschäfte, welche zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
Durch die Leistung von Baukostenzuschüssen für Kraftwerke an der Donau und an der Drau sowie für die Kraftwerksgruppen Malta und Reißeck hat die Kelag (anteilige) Strombezugsrechte erworben. Die Kelag ist aufgrund dieser Stromlieferverträge berechtigt, einen Teil der in diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität gegen Ersatz vertraglich bestimmter buchmäßiger Aufwendungen (exklusive Abschreibungen und Zinsen) von der VERBUND Hydro Power GmbH zu beziehen. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Kelag 4,7 Mio. EUR an Baukostenzuschüssen an die Verbund Hydro Power GmbH geleistet und als Strombezugsrechte aktiviert (im Vorjahr 11,3 Mio. EUR).
Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern und deren verbundenen Unternehmen
An die RWE und deren verbundene Unternehmen wurden Umsätze aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 178,5 Mio. EUR (im Vorjahr 62,4 Mio. EUR) erzielt, an den Verbund-Konzern in Höhe von 25,2 Mio. EUR (im Vorjahr 15,3 Mio. EUR). Von der RWE und deren verbundenen Unternehmen wurden Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 166,5 Mio. EUR (im Vorjahr 45,2 Mio. EUR) bezogen, von dem Verbund Konzern Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten, Bezugsrechte sowie Netzkosten in Höhe von 127,2 Mio. EUR (im Vorjahr 91,9 Mio. EUR).
Ferner wurden im Geschäftsjahr 2022 gegenüber der KEH 18,8 Mio. EUR (im Vorjahr 19,9 Mio. EUR) an Aufwendungen aus der Steuerumlage verrechnet. Gegenüber der KEH bestehen ferner Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuerumlage in der Höhe von 17,1 Mio. EUR (Vorjahr 19,9 Mio. EUR), die unter den Ertragssteuerverbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Im Zuge der Krisenvorsorge wurden im Juli 2022 von der RWE Supply & Trading GmbH ein Speichervertrag in Österreich sowie 200 GWh Gas erworben, sodass der Speicher befüllt übergeben wurde. Beide Verträge wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2022 hat die KI-KELAG International GmbH, eine 100 %-Tochter der Kelag, die HYDRO BLUE IBERIA, S.L., von der RWE Renewables International Participations B.V., eine indirekte 100 %-Tochter der RWE AG, erworben. Da die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, die einerseits 49 % der Anteile an der KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH und andererseits 12,85 % an der Kelag selbst hält, eine direkte 100%-Tochter der RWE AG ist, gelten diese Unternehmen als nahestehend zur Kelag. Zur Sicherstellung der Wahrung der Fremdüblichkeit wurde der Kaufpreis, der dem Erwerb zugrunde gelegt wurde, durch ein externes Gutachten definiert und durch ein Zweitgutachten bestätigt.
Angaben, die sich auf konzernintern eliminierte Sachverhalte beziehen, unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsvorfälle der Kelag mit Tochterunternehmen, die vollkonsolidiert sind, werden somit nicht ausgewiesen.
Angaben zu den Organen
Im Geschäftsjahr 2022 betrugen die fixen Bezüge des Vorstandes der Kelag 466 TEUR (im Vorjahr 438 TEUR), die variablen Bezüge 365 TEUR (im Vorjahr 306 TEUR) und die Sachbezüge 24 TEUR (im Vorjahr 24 TEUR). Hierbei handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen aus der Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen des Kelag-Konzerns. An langfristigen Leistungen gegenüber dem Vorstand aus Pensionszusagen wurden 1.912 TEUR (im Vorjahr 2.199 TEUR) in der Bilanz berücksichtigt; dabei wurden 298 TEUR erfolgswirksam erfasst (im Vorjahr 55 TEUR).
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 220 TEUR (im Vorjahr 249 TEUR).
An Mitglieder des Aufsichtsrates der Kelag wurden Vergütungen in Höhe von 49 TEUR (im Vorjahr 50 TEUR) bezahlt.
Honorare der Abschlussprüfer
Der Kelag-Konzern wird durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Für die Konzernabschlussprüfer fielen Aufwendungen in Höhe von 346 TEUR (im Vorjahr 347 TEUR) an. Weiters wurden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen in Höhe von 79 TEUR (im Vorjahr 56 TEUR) und sonstige Leistungen in Höhe von 92 TEUR (im Vorjahr 48 TEUR) von der prüfenden Kanzlei verrechnet. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat keine Steuerberatungsleistungen im Kelag-Konzern erbracht.
Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Dipl.-Ing. Manfred Freitag
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
Mitglieder des Aufsichtsrates
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
Mag. Gilbert ISEP,
Vorsitzender
Dr. Rolf Martin SCHMITZ,
1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Michael BRAND
Gunhild GRIEVE
Rolf HOLUB
Mag. Dr. Achim KASPAR
Mag. Dr.h.c. Monika KIRCHER
Mag. Leopold ROHRER
Dr. Ulrich RUST
Zvezdana SEEGER
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
Gerald LOIDL,
2. Stellvertreter des Vorsitzenden
DI Andreas GRIEßER, Bakk.
Heimo HOFER
Mag. Petra KRAINER (Austritt mit 31. Dezember 2021)
Ing. Helmut POLSINGER
Ing. Mag. Willibald STROHMAYER (Eintritt mit 1. Jänner 2022)

Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand zum unterfertigten Datum aufgestellt. Der Konzernabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft wird dem Aufsichtsrat am 17. März 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Vorstand versichert, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss seines Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt.
Klagenfurt am Wörthersee, am 7. März 2023
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e.h.
Bestätigungs-vermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäften
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz 1, Rz 2, Rz 3, Erläuterungen zur Bilanz Rz 15, Rz 18, Rz 25, Rz 28 sowie Derivative Finanzinstrumente betreffende Informationen im Punkt Sonstige Angaben
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente werden in den Positionen "Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" und "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" auf der Aktivseite beziehungsweise in den Positionen "Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" und "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich" auf der Passivseite ausgewiesen und stellen mit einem Buchwert von 590,9 Mio EUR rund 18,3% des ausgewiesenen Vermögens sowie mit einem Buchwert von 699,7 Mio EUR rund 33,7% der ausgewiesenen Schulden dar.
Der Anteil ist in den letzten Jahren insbesondere bedingt durch die hohen Volatilitäten an den Energiemärkten und den damit verbundenen gestiegenen beizulegenden Zeitwerten von Energietermingeschäften, welche als derivative Finanzinstrumente bilanziert werden, stark gestiegen.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abgeschlossen und dienen der Absicherung von absatz- wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem "Energy Trade and Risk Management" (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungszweck als "Own-Use-Verträge", als "Energiehandelsgeschäfte", als "zur Absicherung" gehalten oder als "Bilanzierung unter Anwendung der Fair-Value Option" eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM System. Wesentliche Bewertungsparameter stellen dies aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen "Hourly-Price-Forward-Curves" (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
  • • Vollständige Erfassung und korrekte Klassifizierung von Energietermingeschäften
  • • Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierten Energietermingeschäfte
  • • Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abgeleitet die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Konzernabschluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
  • • Wir haben die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korrespondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termingeschäfte im ETRM System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir für wesentliche Bereiche auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
  • • Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
  • • Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Konzernabschluss erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizierung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Konzernabschluss beurteilt.
  • • Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
  • • Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen des Hedge-Accountings gewürdigt und Berechnungen der Messung von Effektivität und Ineffektivität nachvollzogen.
  • • Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten gewürdigt und die gebuchten Werte auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüft.
  • • Wir haben die im Geschäftsjahr vorgenommene Änderung in der Darstellung von Bewertungsergebnissen aus physisch erfüllten Energietermingeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung hinsichtlich der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften sowie der angepassten Abbildung im Konzernabschluss gewürdigt und die geänderte Darstellung rechnerisch nachvollzogen.
  • • Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert.
Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten
Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen, Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz 5 sowie Erläuterungen zur Bilanz Rz 10 und 11.
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 709,9 Mio EUR stellen 21,9% des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für Wertminderungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist. Die Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken und Strombezugsrechten, für die keine separaten Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Kraftwerke und Strombezugsrechte basiert auf deren Nutzungswerten. Diese werden als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:
  • • Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
  • • Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung abgeglichen.
  • • Für jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), für die eine formale Ermittlung des erzielbaren Betrags vorgenommen wurde, haben wir in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
  • • Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2022 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
  • • Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 14. Juli 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien, 9. März 2023
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss
Der Gesamtvorstand des Kelag-Konzerns als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
Kelag Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2022
AKTIVA
Anhang
31.Dezember 2022
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
(1)
1.917.225.379,22
1.832.362
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
271.112.630,23
275.672
1. Strombezugsrechte
 
241.802.379,61
246.769
2. Sonstige Rechte
 
29.310.250,62
28.903
II. Sachanlagen
 
810.680.770,74
771.980
1. Elektrizitätsanlagen
 
710.223.884,36
675.872
2. Erdgasanlagen
 
21.956.218,74
24.203
3. Gemeinsame Anlagen
 
78.500.667,64
71.906
III. Finanzanlagen
 
835.431.978,25
784.710
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(2)
375.264.704,08
330.105
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(3)
299.122.132,99
292.629
3. Beteiligungen
(4)
137.741.221,96
137.172
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
(5)
22.215.374,14
23.748
5. Sonstige Ausleihungen
(6)
1.088.545,08
1.055
B. UMLAUFVERMÖGEN
 
341.364.451,15
381.802
I. Vorräte
(7)
40.038.181,93
9.765
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
 
116.265,78
121
2. Erdgasvorrat und Handelswaren
 
37.448.564,03
9.112
3. Noch nicht abrechenbare Leistungen
 
2.473.352,12
525
4. Geleistete Anzahlungen
 
0,00
8
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
 
249.759.271,59
318.235
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(8)
78.712.231,86
92.825
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
579.880,20
746
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(9)
140.316.114,23
114.614
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(10)
2.497.432,11
3.049
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
(11)
28.233.493,39
107.747
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
 
400.573,00
372
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
 
51.566.997,63
53.801
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
 
3.973.201,59
4.043
D. AKTIVE LATENTE STEUERN
(12)
20.307.640,15
21.272
 
 
2.282.870.672,11
2.239.479
PASSIVA
Anhang
31.Dezember 2022
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
A. EIGENKAPITAL
 
1.029.921.977,80
989.919
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
(13)
58.160.000,00
58.160
II. Kapitalrücklagen
 
48.547,90
45
1. Nicht gebundene
 
48.547,90
45
III. Gewinnrücklagen
(14)
871.713.429,90
871.713
1. Gesetzliche Rücklage
 
5.816.000,00
5.816
2. Freie Rücklagen
 
865.897.429,90
865.897
IV. Bilanzgewinn
 
100.000.000,00
60.000
davon Gewinnvortrag
 
0,00
0
B. RÜCKSTELLUNGEN
(15)
310.076.430,54
372.999
1. Rückstellungen für Abfertigungen
 
25.750.607,02
32.193
2. Rückstellungen für Pensionen
(16)
127.642.702,50
165.451
3. Sonstige Rückstellungen
(17)
156.683.121,02
175.354
C. VERBINDLICHKEITEN
(18)
841.111.889,66
777.888
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
333.225.422,70
430.074
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
507.886.466,96
347.814
1. Anleihen
 
270.000.000,00
420.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
0,00
150.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
270.000.000,00
270.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
179.387.096,78
82.258
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
5.870.967,74
5.871
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
173.516.129,04
76.387
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
 
1.581.917,13
946
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
1.581.917,13
946
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
115.204.720,75
82.734
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
115.204.720,75
82.734
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(19)
183.827.929,60
163.718
davon aus Steuerumlagen
 
17.096.275,90
19.855
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
183.827.929,60
163.718
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(20)
514.370,40
1.410
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
514.370,40
1.410
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
0,00
0
7. Sonstige Verbindlichkeiten
(21)
90.595.855,00
26.823
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
 
26.225.517,08
25.396
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
 
64.370.337,92
1.427
davon aus Steuern
 
7.774.997,18
8.926
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
 
1.513.684,18
1.556
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
(22)
101.760.374,11
98.673
1. Baukostenzuschüsse (BKZ)
 
92.216.532,00
88.914
2. Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten
 
9.543.842,11
9.760
 
 
2.282.870.672,11
2.239.479
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
 
 
 
 
Anhang
2022
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
1. Umsatzerlöse
(23)
3.249.091.707,00
1.358.982
2. Veränderung des Bestandes an noch nicht abrechenbaren Leistungen
 
1.948.442,22
-471
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
(24)
6.178.456,98
7.164
4. Sonstige betriebliche Erträge
(25)
3.948.770,52
9.242
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
 
1.081.570,35
3.017
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
 
302.065,49
3.328
c) Übrige
 
2.565.134,68
2.897
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
 
-3.062.663.656,66
-1.117.392
a) Materialaufwand
 
-5.756.908,01
-3.491
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(26)
-3.056.906.748,65
-1.113.901
6. Personalaufwand
(27)
-53.772.622,35
-69.151
a) Gehälter
 
-55.622.812,02
-55.690
b) Aufwendungen für Lehrlingsentschädigungen
 
-481.595,60
-489
c) Soziale Aufwendungen
 
2.331.785,27
-12.972
davon Aufwendungen für Altersversorgung
 
14.828.150,27
922
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
 
2.958.190,54
510
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
 
-14.557.100,55
-13.607
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
(1)
-72.629.724,83
-71.668
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
(28)
-53.939.924,79
-46.386
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
 
-1.096.789,93
-1.658
b) Übrige
 
-52.843.134,86
-44.728
9. Betriebserfolg (Zwischensumme aus Z 1 bis 8)
 
18.161.448,09
70.320
 
Anhang
2022
Vorjahr
 
 
EUR
in TEUR
10. Erträge aus Beteiligungen
(29)
81.751.181,51
47.642
davon aus verbundenen Unternehmen
 
31.503.719,59
12.043
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
 
5.780.612,92
5.081
davon aus verbundenen Unternehmen
 
5.451.684,06
4.766
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
 
487.373,11
146
davon aus verbundenen Unternehmen
 
144.917,73
28
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
(30)
16.582.314,89
22.185
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen
 
-1.451.673,03
-2.963
davon Abschreibungen
 
-1.406.033,50
-2.874
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
 
0,00
0
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(31)
-15.838.978,07
-13.159
davon betreffend verbundene Unternehmen
 
-491.653,34
-10
16. Finanzergebnis (Zwischensumme aus Z 10 bis 15)
 
87.310.831,33
58.931
17. Ergebnis vor Steuern
 
105.472.279,42
129.251
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
 
-5.472.279,42
-17.539
davon aktive latente Steuern
 
-963.859,92
-11.138
davon Verrechnung vom Gruppenträger
 
-18.919.026,54
-19.791
davon Verrechnung an Gruppenmitglieder
 
14.410.607,04
13.390
19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
 
100.000.000,00
111.713
20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
 
0,00
-51.713
21. Bilanzgewinn
 
100.000.000,00
60.000
Anhang
Allgemeine Grundsätze
Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) in der geltenden Fassung.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgt in der bisherigen Form der Darstellung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bewertung geht von der Fortführung des Unternehmens aus.
Die Erläuterungen der Anpassung der Vorjahreszahlen werden, sofern erforderlich, entsprechend dem Ausweis und der Gliederung des Abschlussjahres vorgenommen.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 16. Dezember 1922 errichtet und ist im Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 99133 i beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB.
Gruppenbesteuerung
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) als Gruppenträger eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. In den Folgejahren wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert.
Für die Verrechnung der Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern wurde die Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) vereinbart. Die Kelag als Gruppenmitglied verrechnet die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern, und führt diese gesammelt an den Gruppenträger KEH ab.
Konzernverhältnisse
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KEH wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der Kelag wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß §§ 243b bzw. 267a UGB zum 31.12.2022 integraler Bestandteil des Kelag-Konzernlageberichts ist.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Mit Vertrag vom 4. November 2016 wurde zwischen der Kelag und der KNG-Kärnten Netz GmbH (Kärnten Netz) mit Wirkung 1. Jänner 2016 ein Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Steuerausgleichsvertrag bleibt davon unberührt.
Zwischen der Kelag und einigen Konzernunternehmen bestehen Verträge über den Verkauf von Strom und Gas, über Vermietungen und Verpachtungen, über Finanzierungsvereinbarungen, über Verrechnungen von Aufwendungen in Verbindung mit Personalrückstellungen für übertragenes Personal sowie über die Erbringung von Dienstleistungen.
ElWOG- und GWG-Angaben
Auf Grund einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Erklärung ist die Kelag verpflichtet, die Kärnten Netz mit jenen Mitteln auszustatten, die es ermöglichen, ihre Aufgaben im Sinne der Betriebspflicht als Verteilernetzbetreiberin gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und Gaswirtschaftsgesetz (GWG) zu erfüllen.
Gemäß § 8 Abs. 3 ElWOG bzw. § 8 Abs. 3 GWG werden folgende ausweispflichtige Geschäfte mit verbundenen Unternehmen getätigt:
  • • Netzdienstleistungen, technische, wirtschaftliche und rechtliche Betreuung sowie Bewirtschaftung Strom- und Gas-Assets mit der Kärnten Netz
  • • Strom- und Gaslieferung, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit der Kelag Energie & Wärme GmbH (Kelag Energie & Wärme)
  • • Stromhandel, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit der Interenergo d.o.o. (Interenergo)
  • • Stromlieferungen an die KELAG Naturstrom GmbH (Kelag Naturstrom)
  • • Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit Kärntner Restmüllverwertungs GmbH
  • • Stromlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungsverträge mit der Windpark Nikitsch GmbH
Die Aufteilung der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 auf die Bereiche Stromerzeugung, -vertrieb und Stromhandel, Strom- und Gasnetzbereich und sonstigen Tätigkeiten dient dem Nachweis der Kapitalstruktur im Rahmen der Kostenprüfung der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (gemäß § 8 Abs. 2 ElWOG bzw. § 8 Abs. 2 GWG).
Bilanz gemäss § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG
 
Erzeugung / Handel / Vertrieb
Stromnetz
Gasnetz
sonstiges
Gesamt
in TEUR
31.12.2022
31.12.2022
31.12.2022
31.12.2022
31.12.2022
AKTIVA
 
 
 
 
 
A. Anlagevermögen
446.251
565.228
22.351
883.395
1.917.225
B. Umlaufvermögen
204.098
14.115
599
122.553
341.364
C. Rechnungsabgrenzungsposten
125
0
0
3.848
3.973
D. Latente Steuern
12.378
-14.924
-49
22.902
20.308
Summe AKTIVA
662.852
564.419
22.901
1.032.697
2.282.871
PASSIVA
 
 
 
 
 
A. Eigenkapital
256.981
286.130
12.724
474.088
1.029.922
B. Rückstellungen
144.681
62.298
1.993
101.104
310.076
C. Verbindlichkeiten
255.562
130.137
5.521
449.891
841.112
D. Rechnungsabgrenzungsposten
5.628
85.854
2.663
7.615
101.760
Summe PASSIVA
662.852
564.419
22.901
1.032.697
2.282.871
Im Sinne dieser Bestimmung erfolgte die Entflechtung des vorliegenden Jahresabschlusses – soweit möglich – durch direkte Zuordnung zu den jeweiligen Geschäftsbereichen. Nicht direkt zuordenbare Posten wurden mittels nachfolgender Schlüsselung zugeordnet:
Im Finanzanlagenteil erfolgte die Aufschlüsselung teilweise mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels.
In den sonstigen Forderungen enthaltene zugeordnete Termineinlagen sowie liquide Mittel wurden mit Hilfe eines bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Latente Steuern wurden teilweise mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Das Eigenkapital errechnet sich als Saldo zwischen Vermögen und Schulden.
Personalrückstellungen wurden mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels entsprechend den Gutachten zugeordnet.
Anleihen und Kreditverbindlichkeiten wurden mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.
Ergebnisrechnung gemäss § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG
Die Entflechtung der Ergebnisrechnung wurde mit Hilfe der prozessorientierten Kosten‑ und Leistungsrechnung vorgenommen. Mit Hilfe der Kostenrechnung, der innerbetrieblichen Auftragsabrechnung und der Leistungsverrechnung wurde die Zuordnung der einzelnen Geschäftsbereiche ausschließlich auf Basis der aus der Gewinn- und Verlustrechnung gewonnenen Aufwands- und Ertragsarten vorgenommen.
in TEUR
Erzeugung / Handel / Vertrieb
Stromnetz
Gasnetz
sonstiges
Gesamt 2022
1. Umsatzerlöse
3.117.039
99.960
4.578
27.514
3.249.092
2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen
1.633
0
0
315
1.948
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
3.633
1.401
0
1.144
6.178
4. Sonstige betriebliche Erträge
2.038
866
0
1.045
3.949
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
-3.051.165
-893
-22
-10.583
-3.062.664
6. Personalaufwand
-12.360
-166
-2
-41.244
-53.773
7. Abschreibungen
-18.802
-42.006
-2.434
-9.388
-72.630
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-11.653
-1.909
-47
-40.331
-53.940
9. Leistungsverrechnung
-17.419
-35.622
-1.211
54.252
0
10. Betriebserfolg aus Z 1 bis 9
12.945
21.630
861
-17.275
18.161
11. Finanzergebnis
-4.015
-3.798
-161
95.285
87.311
12. Ergebnis vor Steuern
8.929
17.833
700
78.010
105.472

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 193 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Konzernrichtlinien zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüsse und abzüglich der bisher aufgelaufenen planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen linearen Abschreibung zugrunde gelegt:
 
Nutzungsdauer (in Jahren)
Strombezugsrechte
10 - 80
Sonstige Rechte
4 - 50
Elektrizitätsanlagen
4 - 60
Erdgasanlagen
10 - 40
Gemeinsame Anlagen
4 - 50
In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wurde für Zugänge des ersten Halbjahres eine volle Jahresabschreibung, sonst eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Liegt der beizulegende Wert eines Anlagegegenstandes am Bilanzstichtag unter dem sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergebenden Buchwert und ist diese Wertminderung voraussichtlich von Dauer, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Anteilige Fremdkapitalzinsen und freiwillige Sozialaufwendungen wurden nicht aktiviert.
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen eines niedrigeren beizulegenden Wertes mit diesem angesetzt.
Der beizulegende Wert entspricht dem subjektiven Unternehmenswert, welcher nach anerkannten Bewertungsverfahren zu ermitteln ist. Als Bewertungsmodell wird das Discounted Cash-Flow-Verfahren angewendet. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelflüsse werden dazu aus den jeweiligen Unternehmensplanungen abgeleitet, welche bei Bedarf um geschäftsmodellspezifische Annahmen zur Verlängerung des Planungszeitraums erweitert werden. Wesentliche Schätzungen im Bewertungsmodell stellen die Energiepreisentwicklungen sowie der Kapitalisierungszinssatz und Annahmen des Managements zum Betrieb der Kraftwerke dar. Energiepreisentwicklungen werden aus Preisnotierungen für Terminprodukte sowie aus langfristigen Preisprognosen abgeleitet. Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken der jeweiligen Gesellschaft widerspiegelt.
Die weiteren Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Der Bewertung lag das gleitende Durchschnittspreisverfahren zugrunde.
Der Erdgasvorrat wurde nach dem FIFO-Verfahren bewertet. Bei der Stichtagsbewertung wurde ein Vergleichswert – der niedrigere Wert aus absatz- oder beschaffungsseitigem Wert- ermittelt. Liegt dieser unter dem ermittelten Vorratswert, erfolgt die Abwertung auf den niedrigeren Wert.
Die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Berücksichtigung der Leerkosten umfassten. Anteilige Fremdkapitalkosten und freiwilliger Sozialaufwand wurden nicht aktiviert.
Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz und ohne Abzinsung auf Basis von Körperschaftsteuersätzen von 23,00 % bis 23,25% gebildet. Vom Wahlrecht zum Ansatz von Verlustvorträgen wurde Gebrauch gemacht.
In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe jenes Betrages, der nach umsichtiger Beurteilung erforderlich war.
Die Rückstellungen für Abfertigungen, für Pensionsverpflichtungen, für Jubiläumsgelder und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden unter Zugrundelegung von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurde auf dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden anhand der nach International Accounting Standard 19, kurz IAS 19, vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 3,64 % bis 3,70 % (im Vorjahr 0,54% bis 0,62 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden von 3,02% bis 8,50% (im Vorjahr 2,55 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 sowie der BVG Altersgrenzen und allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der Hacklerregelung, wobei als Finanzierungsende bei Abfertigungen der frühere Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr zur Anwendung kam und bei Jubiläumsgeldern das Finanzierungsende das Datum des jeweiligen Dienstjubiläums entspricht. Fluktuationsabschläge wurden keine berücksichtigt.
Die Rückstellungen für direkte Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen zusammengefasst. Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 3,70 % bis 3,75 % (im Vorjahr 0,62 % bis 1,00 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit -5,56 % bis 23,53 % (im Vorjahr 1,80 % bis 2,55 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 65 für Männer und 60 für Frauen unter Berücksichtigung allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei als Finanzierungsende das kalkulatorische Pensionsalter zur Anwendung kam.
Die Rückstellungen für ausgelagerte Pensionsverpflichtungen wurden analog den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen berechnet und folgende Parameter hinterlegt: Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 3,74 % (im Vorjahr 1,13 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 2,06 % bis 8,50 % (im Vorjahr 1,70 % bis 2,83 %) berücksichtigt.
Die Gesamtverpflichtung des Teiles der ausgelagerten Pensionsverpflichtung wurde ebenfalls unter Anwendung der im Absatz zuvor angeführten Schätzungen, wie Zinssatz und künftige Steigerungen, bewertet. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Valida Pension AG gegenüber. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes. Der Rechnungszins des Pensionskassenvermögens entspricht jenem Betrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen zumindest nominell gleichbleiben bzw. dass bei nominell gleichbleibendem Anspruch von Aktiven auch die entsprechenden Beiträge nominell unverändert bleiben.
Dieser beträgt 2,00%.
Die Zinskomponenten für die Sozialkapitalrückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 3,54 % (im Vorjahr 0,11 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden von 3,02 % bis 8,50 % (im Vorjahr 2,55 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert wird und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.
Andere langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 1,25 % bis 2,59 % (im Vorjahr von 0,00 % bis 1,50 %) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden vor allem Baukostenzuschüsse dargestellt. Baukostenzuschüsse sind hauptsächlich von Strom-, Erdgas- und Telekomkunden vereinnahmte Finanzierungsbeiträge. Die Baukostenzuschüsse werden auf Grund der Systemnutzungstarife-Verordnung 2006 § 3 Abs. 6 ab 2007 mit 5 % sowie aufgrund der Vertragsdauern aufgelöst und in den Umsatzerlösen verrechnet.
Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts-und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen Erlösen zugrunde.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend derivative Finanzinstrumente wird auf die Ausführungen zu den Sonstige Angaben verwiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
(1) Anlagevermögen

Der Anlagenspiegel zeigt folgende Entwicklung:
Anschaffungs- und Herstellungskosten
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Stand
01.01.2022
Zugänge
(davon)
Aktivierung
von Zinsen
Abgänge
Umbu-
chungen
Stand
31.12.2022
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
 
 
 
 
1. Strombezugsrechte
463.404
4.668
0
0
0
468.071
2. Sonstige Rechte
95.429
6.282
0
55
0
101.655
davon geleistete Anzahlungen
14.330
1.722
0
0
-13.536
2.516
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
558.832
10.950
0
55
0
569.727
II. SACHANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
1.889.110
80.403
0
14.605
17
1.954.925
2. Erdgasanlagen
92.328
168
0
43
0
92.454
3. Gemeinsame Anlagen
195.916
16.655
0
3.197
-17
209.357
davon Anlagen in Bau*
29.856
28.003
0
71
-17.869
39.919
davon geleistete Anzahlungen
215
465
0
215
0
465
davon Grundwerte
15.287
1.356
-38
7
0
16.636
SUMME SACHANLAGEN
2.177.354
97.226
0
17.844
0
2.256.736
III. FINANZANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
481.690
28.762
0
0
126
510.578
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
292.629
21.216
0
14.723
0
299.122
3. Beteiligungen
150.747
359
0
0
0
151.106
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
100
0
0
100
0
0
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
23.807
0
0
0
-126
23.681
6. Sonstige Ausleihungen
1.055
852
0
818
0
1.089
SUMME FINANZANLAGEN
950.030
51.188
0
15.642
0
985.576
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
3.686.216
159.364
0
33.541
0
3.812.038
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen
 
 
 
 
 
 

kumulierte Abschreibungen
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Stand
01.01.2022
Abschrei-
bungen
Zuschrei-
bungen
Umbu-
chungen
Abgänge
Stand
31.12.2022
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
 
 
 
 
1. Strombezugsrechte
216.635
9.634
0
0
0
226.269
2. Sonstige Rechte
66.526
5.870
0
0
50
72.345
davon geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
283.161
15.504
0
0
50
298.614
II. SACHANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
1.213.238
44.860
0
0
13.397
1.244.701
2. Erdgasanlagen
68.126
2.412
0
0
40
70.498
3. Gemeinsame Anlagen
124.010
9.854
0
0
3.007
130.856
davon Anlagen in Bau*
4.450
0
0
0
0
4.450
davon geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
davon Grundwerte
0
0
0
0
0
0
SUMME SACHANLAGEN
1.405.373
57.126
0
0
16.444
1.446.055
III. FINANZANLAGEN
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
151.585
0
16.272
0
0
135.313
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0
0
0
0
0
0
3. Beteiligungen
13.575
0
210
0
0
13.365
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
100
0
100
0
0
0
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
60
1.406
0
0
0
1.466
6. Sonstige Ausleihungen
0
0
0
0
0
0
SUMME FINANZANLAGEN
165.320
1.406
16.582
0
0
150.144
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
1.853.854
74.036
16.582
0
16.494
1.894.813
*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen
 
 
 
 
 
 

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten.
Buchwerte
 
 
in TEUR
Restbuchwert
31.12.2022
Restbuchwert
31.12.2021
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
 
 
1. Strombezugsrechte
241.802
246.769
2. Sonstige Rechte
29.310
28.903
davon geleistete Anzahlungen
2.516
14.330
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
271.113
275.672
II. SACHANLAGEN
 
 
1. Elektrizitätsanlagen
710.224
675.872
2. Erdgasanlagen
21.956
24.203
3. Gemeinsame Anlagen
78.501
71.906
davon Anlagen in Bau
35.469
29.856
davon geleistete Anzahlungen
465
215
davon Grundwerte
16.636
15.288
SUMME SACHANLAGEN
810.681
771.980
III. FINANZANLAGEN
 
 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
375.265
330.105
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
299.122
292.629
3. Beteiligungen
137.741
137.171
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
22.215
23.748
6. Sonstige Ausleihungen
1.089
1.055
SUMME FINANZANLAGEN
835.432
784.710
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
1.917.225
1.832.362
Finanzanlagen
(2) Anteile an verbundenen Unternehmen
 
Stammkapital 31.12.2022
Kelag-Anteile Nominale 31.12.2022
Ergebnis nach Steuern
Eigenkapital
 
in TEUR
%
in TEUR
Jahr
in TEUR
in TEUR
1. KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach (KEW)
1.820
100,00
1.820
2022
37.595
140.593
2. KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KNG)
35
100,00
35
2022
13.939
17.995
3. Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
36
51,00
19
2022
143
242
4. Kärntner Restmüllverwertungs Gesellschaft mbH, Arnoldstein (KRV)
44
74,90
33
2022
2.805
13.216
5. Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
51,00
18
2022
8
-224
6. Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt am Wörthersee (WG)
73
100,00
73
2021
-773
4.882
7. KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KI)
10.000
100,00
10.000
2022
11.014
152.494
8. Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
75,00
26
2022
3.839
13.604
9. RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach (RKM)
36
80,00
29
2022
38
184
10. KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt am Wörthersee
35
100,00
35
2022
0
35
11. PVI GmbH
5.100
100,00
5.100
2022
524
4.609
12. KBBG Kelag-BIK Breitband GmbH
35
50,00
18
2022
-2
33
13. Glasfaser Netz Kärnten GmbH
18
100,00
18
2022
-104
595
14. Netcompany Internet Provider GmbH
35
100,00
35
2022
-77
-27
15. Windfarm MV I s.r.l. Bukarest
5.526
0,00002
0
2022
627
5.766
16. KELAVENT ECHO S.R.L.
4.673
0,00002
0
2022
708
7.869
17. KELAVENT CHARLIE S.R.L.
4.499
0,00002
0
2022
772
7.477
(3) Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen weisen rd. 19.000 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 6.283 Tausend EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

(4) Beteiligungen
 
Stammkapital 31.12.2022
KELAG-Anteile Nominale 31.12.2022
Ergebnis nach Steuern
Eigenkapital
 
in TEUR
%
in TEUR
Jahr
in TEUR
in TEUR
1. VERBUND Hydro Power GmbH, Wien (VHP)
139.792
10,02
14.010
2021
564.816
2.127.046
2. Stadtwerke Kapfenberg GmbH, Kapfenberg
2.000
35,00
700
2021
-9.139
7.020
3. Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg
36
49,00
18
2022
194
625
4. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim
35
30,00
11
2022
5
44
5. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim (Kommanditanteil)
10
30,00
3
2022
522
730
6. Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf
36
39,00
14
2022
-3
97
7. Liesertal Kraftwerks
Beteiligungs GmbH,
Klagenfurt am Wörthersee
100
49,00
49
2022
-1
93
8. SunnyBAG GmbH,
Graz
58
24,90
15
2021
139
-57
9. E-VO eMobility GmbH,
Wien
35
20,00
7
2021
-621
1.164
10. Windpark und PV GmbH, Eisenstadt
35
25,00
9
2022
-1
34
(5) Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen entsprechend den Bestimmungen des § 14 EStG 1988.
(6) Sonstige Ausleihungen
Von den sonstigen Ausleihungen sind rd. 364 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 536 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.
Umlaufvermögen
(7) Vorräte
Der überwiegende Teil der Vorräte besteht aus Erdgasvorrat in Höhe von rd. 36.275 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 8.509 Tausend EUR).
(8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus bereits abgerechneten Strom- und Erdgasforderungen. In dieser Position sind auch noch nicht abgerechnete Strom- und Erdgaslieferungen enthalten, diese werden mit den entsprechenden Abschlagszahlungen der Kunden saldiert dargestellt.
(9) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR
2022
2021
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
64.318
88.642
2. Forderungen aus Cash Pool/Finanzierung
34.805
3.447
3. Forderungen aus Ergebnisabführung
13.939
4.134
4. Forderungen aus Steuerumlagen
13.566
13.391
5. Forderungen aus Dividendenanspruch
13.688
5.000
 
140.316
114.614
Die Forderungen aus Dividendenanspruch resultieren aus der phasenkongruenten Erfassung der Dividenden für das laufende Geschäftsjahr der Kelag Energie & Wärme.
(10) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich zur Gänze wie im Vorjahr auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(11) Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
in TEUR
2022
2021
1. Termineinlagen und Kautionen
22.856
103.709
2. Zuschüsse
1.760
1.806
2. Finanzamt
8
342
3. Übrige
3.609
1.890
 
28.233
107.747
Aktive latente Steuern
(12) Aktive latente Steuern
in TEUR
2022
2021
Stand 01.01.
21.272
32.410
Auflösung
-964
-11.138
Stand 31.12.
20.308
21.272
Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung von Rückstellungen, der Verteilung von Abschreibungen, den steuerrechtlichen Ansatz der Bewertungsreserve sowie von Verlustvorträgen (in den steuerlichen Ergebnisplanungen liegt ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis für den vollständigen Verbrauch der Verlustvorträge vor, somit ist ein entsprechender Ansatz gem. § 198 Abs. 9 Satz 3 UGB gegeben).
Passiva
EIGENKAPITAL
(13) Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
Dem Grundkapital liegen 8 Mio. auf Namen lautende Stückaktien zu Grunde.
(14) Gewinnrücklagen
Die gesetzliche Rücklage ist mit 10 % des Grundkapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert.
Rückstellungen
(15) Rückstellungen
in TEUR
2022
2021
1. Rückstellungen für Abfertigungen
25.751
32.193
2. Rückstellungen für Pensionen
127.643
165.451
3. Sonstige Rückstellungen
156.682
175.354
3.1. im Vertriebsbereich
50.649
71.515
davon Drohverlustrückstellungen
26.577
62.071
3.2. für belastete Verträge im Strom- und Gasbereich
40.131
39.783
3.2. im Kraftwerksbereich
30.300
23.263
3.3. für Vorruhestandszahlungen
18.337
22.487
3.4. für Jubiläumsgelder
6.633
8.078
3.5. für nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche
4.499
3.662
3.6. für übrige
6.089
6.567
 
310.076
372.999
(16) Rückstellungen für Pensionen
Die in den Rückstellungen für Pensionen enthaltene ausgelagerte, leistungsorientierte Pensionsverpflichtung, wurde gemäß AFRAC 27 saldiert dargestellt und leitet sich wie folgt her:
in TEUR
2022
2021
Barwert der durch das Fondsvermögen gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen
99.574
129.289
abzüglich Fondsvermögen (Planvermögen)
-37.200
-45.231
Bilanzierte leistungsorientierte Verpflichtung
62.374
84.058
(17) Sonstige Rückstellungen
Wesentliche Rückstellungen im Vertriebsbereich betreffen Drohverluste für bindende Verträge aus Tarifverträgen u.a. mit Bestandskunden bis zum Ablauf der Preisgarantie. Weitere Rückstellungen ergeben sich aus Ausgleichsenergiebedarf für Strom und Erdgas. Im Geschäftsjahr wurden auch erstmals eine Abgrenzung für die Eindeckung mit Herkunftsnachweisen gebildet.
Betreffend der belasteten Verträge- im Strom und Gasbereich: Die Kelag ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 40.131 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 39.783 Tausend EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus der Abfindung und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Auf Basis von gewonnenen Erfahrungswerten aus den vergangenen Ablöseangeboten hat die Kelag diese Rückstellung in unterschiedliche Annahmetranchen bzw. einer Nicht-Annahmetranche untergliedert. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Bewertung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können.
Die Rückstellungen im Kraftwerksbereich enthalten unter anderem Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH in Höhe von rd. 18.839 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 18.723 Tausend EUR).
Zu den Rückstellungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Erläuterungen zum Vertriebsbereich und Eigenhandel im Abschnitt Sonstigen Angaben/Finanzinstrumente.
Verbindlichkeiten
(18) Verbindlichkeiten
 
Restlaufzeit
Dinglich gesichert
 
Gesamt
bis zu 1Jahr
zwischen 1 und 5Jahren
über 5Jahre
über 1Jahr
Art der Sicherung
in TEUR
2022
2022
2022
2022
2022
2022
1. Anleihen
270.000
0
150.000
120.000
0
-
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
179.387
5.871
23.484
150.032
0
-
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1.582
1.582
0
0
0
-
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
115.205
115.205
0
0
0
-
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
183.828
183.828
0
0
0
-
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
514
514
0
0
0
-
7. Sonstige Verbindlichkeiten
90.596
26.226
215
64.155
0
-
 
841.112
333.225
173.699
334.187
0
-

 
Restlaufzeit
Dinglich gesichert
 
Gesamt
bis zu 1Jahr
zwischen 1 und 5Jahren
über 5Jahre
über 1Jahr
Art der Sicherung
in TEUR
2021
2021
2021
2021
2021
2021
1. Anleihen
420.000
150.000
150.000
120.000
0
-
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
82.258
5.871
23.484
52.903
0
-
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
946
946
0
0
0
-
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
82.734
82.734
0
0
0
-
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
163.718
163.718
0
0
0
-
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.410
1.410
0
0
0
_
7. Sonstige Verbindlichkeiten
26.823
25.396
237
1.190
0
-
 
777.887
430.074
173.721
174.093
0
-
(19) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
in TEUR
2022
2021
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
35.043
44.518
2. Verbindlichkeiten aus Cash Pool/Finanzierungen
131.689
90.445
3. Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen
17.096
19.855
4. Verbindlichkeiten aus Gesellschafterzuschuss
0
8.900
 
183.828
163.718
(20) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stammen wie im Vorjahr zur Gänze aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
(21) Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen Namensschuldverschreibungen von rd. 63.000 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR) ausgewiesen. Darüber hinaus sind Antizipationen mit rd. 5.221 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 4.252 Tausend EUR) aus Zinsenabgrenzungen, mit rd. 7.775 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 8.926 Tausend EUR) Verbindlichkeiten aus Steuern und mit rd. 1.514 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.556 Tausend EUR) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten. Diese Position umfasst auch kreditorische Debitoren in Höhe von rd. 7.856 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.699 Tausend EUR).
Der Rest betrifft diverse Abgrenzungen aus der Personalverrechnung sowie verschiedene andere Verbindlichkeiten. Die erfassten Aufwendungen werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.
Rechnungsabgrenzungsposten
(22) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
in TEUR
Auflösung (in Jahren)
2022
2021
Baukostenzuschüsse Strom
20
85.854
82.305
Baukostenzuschüsse Erdgas
20
2.663
2.988
Baukostenzuschüsse Telekom
15 - 30
3.269
3.229
Baukostenzuschüsse Lade-Infrastruktur
Vertragsdauer
431
392
 
 
92.217
88.915

Im Strombereich betrafen rd. 40.366 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 39.235 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und rd. 45.488 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 43.070 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse zu Anschlusskosten.
In den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen die Abgrenzung der Vorschreibung für Strombezugskosten ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten
Nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten der Kelag:
Haftungsart
Auftraggeber
Garantienehmer/Begünstigter
2022
Garantie-
betrag
in TEUR
2021
Garantie-
betrag
in TEUR
Laufzeit zum
31.12.2021
Garantiezweck
Patronatserklärung
Windpark Nikitsch GmbH
Gemeinde Oberpullendorf
562
562
b.a.w.
Besicherung Rückbau-verpflichtung
Garantie/Bürgschaft
Pächter Liegenschaft
Raiffeisenbezirksbank Spittal
0
12
01.08.2022
Besicherung Kredit für Instandhaltung
Verpflichtungs-
erklärung
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG vertreten durch Tiefer Bach Kraftwerk GmbH
Volksbank Kärnten
450
510
15.04.2030
Besicherung Investitions-kredit
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
RWE Supply und Trading GmbH
1.500
1.500
31.12.2024
Energiehandel
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
Uniper Global Commodities SE
4.000
4.000
31.01.2024
Energiehandel
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
ENEL Trade S.p.A.
1.500
1.500
31.01.2023
Energiehandel
Patronatserklärung
Interenergo d.o.o.
UniCredit Slovenija
2.000
2.000
b.a.w.
Energiehandel
Patronatserklärung
PVI GmbH
UniCredit Bank Austria
1.600
0
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
PVI GmbH
UniCredit Bank Austria
400
0
b.a.w.
Besicherung
Patronatserklärung
Suzlon Wind Energy BH d.o.o.
Siemens Gamesa Renewable Energy d.o.o.
Siemens Gamesa Renewable Enery A/S
27.435
0
17.02.2025
Besicherung Kauf
Patronatserklärung
PVE Perun doo Skopje
Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH
Branch Office Skopje & A/S
26.400
0
21.01.2025
Besicherung Kauf
 
 
 
65.848
10.085
 
 
Betreffend die Eventualverbindlichkeit aus der Ausstattungszusage mit der Kärnten Netz wird auf den Punkt Konzernverhältnisse verwiesen.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betreffen Miet- und Pachtverträge. Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind.
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
(23) Umsatzerlöse

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
in TEUR
2022
2021
1. Strom
2.545.803
1.006.961
2. Erdgas
573.426
225.937
3. Telekommunikation
5.496
4.659
4. Sonstige
124.367
121.425
 
3.249.092
1.358.982

Die Kelag tätigt ihre Umsatzerlöse überwiegend in Österreich.
Die Strom- und Erdgasumsatzerlöse enthielten Verkäufe an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und an andere Energieversorgungsunternehmen. Außerdem entstanden Erlöse aus dem Verkauf der Eigenerzeugung Strom sowie aus Handelsaktivitäten an Großhandelsmärkten.
Die mit der 100 %-Tochtergesellschaft Interenergo vorgenommenen kommissionsähnlichen Handelsgeschäfte werden in den Umsatzerlösen saldiert dargestellt. Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen aus diesen Transaktionen betrugen im laufenden Geschäftsjahr jeweils rd. 1.005.876 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.864.811 Tausend EUR).
Um die Geschäftsentwicklung zutreffend darzustellen, werden darüber hinaus die im Geschäftsjahr durchgeführten Handelsaktivitäten mit der Interenergo, welche dazu dienen die Synergien im Konzern zu nutzen, saldiert. Die Größenordnungen der saldieren Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr rd. 385.580 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 772.549 Tausend EUR).
Die sonstigen Umsatzerlöse enthielten unter anderem Miet- und Pachterträge mit rd. 62.895 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 62.022 Tausend EUR), die im Wesentlichen die Kärnten Netz betreffen, sowie Erlöse aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Kärnten Netz mit rd. 31.455 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 32.830 Tausend EUR).
(24) Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten Personalkosten mit rd. 5.643 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.841 Tausend EUR) Personalkosten. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr sämtliche aktivierten Eigenleistungen mittels direkter Kostenrechnung erfasst.
(25) Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen diverse Versicherungsvergütungen.
(26) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden 2022 folgende Aufwendungen erfasst:
in TEUR
2022
2021
Strombezug
2.443.311
881.638
Erdgaseinsatz
592.517
221.273
Fremdleistungen
21.079
10.991
 
3.056.907
1.113.902
Im Erdgasbezug des Geschäftsjahres 2022 sind Abwertungen des Vorratsvermögens in Höhe von 16.510 Tausend EUR enthalten (im Vorjahr 0 Tausend EUR).
(27) Personalaufwand
Im Posten Gehälter sind Erträge für Jubiläumsgeldrückstellungen von rd. -831 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -39 Tausend EUR) sowie Erträge für Vorruhestandszahlungen von rd. -3.951 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -1.075 Tausend EUR) enthalten.
Im Personalaufwand wurden anteilige Verrechnungen an die Kärnten Netz für Altersbezüge berücksichtigt.
Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von rd. 530 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 466 Tausend EUR) enthalten.
Im Posten Aufwand für Altersversorgung sind Erträge für Zusagen, für welche eine Rückstellung angesetzt ist, in Höhe von rd. -20.593 Tausend EUR (im Vorjahr Erträge von rd. -6.494Tausend EUR) und Aufwendungen für Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, in Höhe von rd. 2.290 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.237 Tausend EUR) enthalten.
(28) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten nicht gesondert unter Steuern vom Ertrag ausweispflichtige Steuern und Abgaben, Reisespesen, den Sachaufwand für Verwaltung und Vertrieb, Hard- und Softwarewartung, IT Dienstleistungen, Rechts- und Beratungskosten, Versicherungsaufwendungen, Forderungsabschreibungen, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und anderes mehr. Weiters wurden hier Verluste aus dem Abgang vom Sachanlagevermögen sowie die notwendigen Zuführungen zu den übrigen sonstigen Rückstellungen erfasst.
(29) Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betrafen im Wesentlichen die Gewinnausschüttungen des Jahres 2021 der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 50.108 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 35.076 Tausend EUR), weiters der Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, der Stadtwerke Kapfenberg GmbH, der Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG und der Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH.
Des Weiteren wurde die Gewinnausschüttung der Kärnten Energie& Wärme phasenkongruent in Höhe von rd. 13.688 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.000 Tausend EUR) erfasst.
In den Erträgen aus Beteiligungen sind rd. 13.939 Tausend EUR (im Vorjahr 4.134 Tausend EUR) aus der Ergebnisabführung mit der Kärnten Netz enthalten.
(30) Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen
Die Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen resultieren im Wesentlichen aus der Zuschreibung an den Anteilen an der Kärnten Netz von rd. 10.764 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR) sowie aus der KI-Kelag International von rd. 5.508 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 21.900 Tausend EUR).
(31) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Zinsen für Anleihen und langfristigen Bankfinanzierungen mit rd. 12.630 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 11.268 Tausend EUR) zusammen.
Weiters wurden Zinskomponenten des Sozialkapitals mit rd. 1.002 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 383 Tausend EUR) berücksichtigt.
In den Zinsaufwendungen wurde die Verrechnung anteiliger Zinskomponenten des Sozialkapitals an die Kärnten Netz saldiert dargestellt.
Sonstige Angaben
Finanzinstrumente
Derivative Instrumente werden in der Kelag im Rahmen der Energiehandelstätigkeit sowie zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen relevanter Commodities wie Strom und Gas im Bereich Erzeugung und Vertrieb abgeschlossen. Diese Kontrakte werden nur innerhalb der strengen Vorgaben des Risikomanagements und innerhalb der genehmigten Limite eingesetzt. Die einzelnen Kontrakte sind jeweils Portfolien zugeordnet, auf deren Basis sie auch intern gesteuert werden. In der Kelag werden ausschließlich Forwards für Strom und Erdgas eingesetzt.
Zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Absicherungen bzw. Bewertungseinheiten im Vertriebs- und Erzeugungsbereich sowie im Eigenhandel liegt ein dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vor. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten sowie Kontrollen in internen Richtlinien sind verbindlich festgelegt. Abgesichert werden nur jene Mengen, die bereits feststehen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Der Handel mit entsprechenden Kontrakten ist im Rahmen von vorgegebenen Limiten erlaubt. Die Limite werden durch unabhängige organisatorische Einheiten festgelegt und im Rahmen einer täglichen Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte laufend überwacht.
Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheiten erfolgt grundsätzlich jeweils zum Jahresende durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit (Grundgeschäft und Sicherungsinstrument). Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte aus einer derartigen Bewertungseinheit negativ, so wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung auf Ebene der betroffenen Bewertungseinheit gebildet, da in diesem Fall mit einem Verlust in Zukunft zu rechnen ist. Sofern der Saldo jedoch positiv ist, bleibt dieser bis zur tatsächlichen Realisierung bzw. Erfüllung bilanziell unberücksichtigt
Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt mit stichtagsbezogenen Forwardpreiskurven, die aus Börsenpreisen abgeleitet werden. Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind für die Absicherung von Erzeugung und Vertrieb Strom und Gas Zeiträume im Wesentlichen bis zum Lieferjahr 2025 betroffen.
Das Ausmaß und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente für den Energiebereich stellen sich wie folgt dar:
31.12.2022
Nominale
(GWh)
Zeitwerte positiv
(TEUR)
Zeitwerte negativ
(TEUR)
Zeitwerte Saldo
(TEUR)
Erzeugung Strom
3.521
24.813
-373.803
-348.990
Vertrieb Strom
4.587
361.405
-53.989
307.416
Vertrieb Gas
3.927
63.649
-37.318
26.330
Eigenhandel Strom
5.008
261.329
-255.519
5.810
Eigenhandel Gas
1.000
36.783
-27.983
8.799
31.12.2021
Nominale
(GWh)
Zeitwerte positiv
(TEUR)
Zeitwerte negativ
(TEUR)
Zeitwerte Saldo
(TEUR)
Erzeugung Strom
5.429
35.939
-418.684
-382.745
Vertrieb Strom
6.355
505.029
-24.244
480.785
Vertrieb Gas
4.607
91.928
-5.789
86.139
Eigenhandel Strom
22.700
332.292
-376.224
-43.932
Eigenhandel Gas
1.680
19.499
-20.970
-1.472
VeRTRIEB
Jene derivativen Instrumente, die im engen sachlichen und zeitlichem Zusammenhang mit Energieabsatzverträgen stehen, werden mit diesen für Zwecke der Bilanzierung auf Basis der jeweiligen Portfolien zu entsprechenden Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Behandlung erfolgt in Anlehnung an die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen“ (IDW RS ÖFA 3).
Eine Beurteilung der Kontrakte betreffend ihre bilanzielle Auswirkung erfolgt somit auf derjenigen Ebene, auf welcher die Kontrakte intern gesteuert werden. Die Abgrenzung der einzelnen Portfolien wird nach Kundengruppen und den Produkten Strom und Gas vorgenommen, da auf dieser Ebene ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften besteht. Da ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten und dem zukünftig erwarteten Absatz besteht ist eine kompensatorische Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Für die beschriebenen Portfolien sind die angeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt.
Die Bewertung auf Ebene der definierten Bewertungseinheiten hat zur Folge, dass nur bei negativen Deckungsbeiträgen auf Portfolioebene Rückstellungen für drohende Verluste zu bilden sind.
Zum 31.12.2022 wurden Rückstellungen im Vertriebsbereich Strom in Höhe von rd. 25.528 Tausend EUR (im Vorjahr 12.496 Tausend EUR) sowie im Vertriebsbereich Gas in Höhe von rd. 1.049Tausend EUR (im Vorjahr rd. 4.170 Tausend EUR) gebildet.
Erzeugung
Zur Absicherung der Cashflows aus Verkäufen von künftigen Erzeugungsmengen für Strom werden derivative Instrumente zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen eingesetzt. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt als Bewertungseinheit analog der AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“.
Die Möglichkeit der Bildung einer Bewertungseinheit zwischen derivativen Instrumenten und den erwarteten Cashflows aus dem Verkauf künftiger Erzeugungsmengen ist gegeben, da die Grundgeschäfte hochwahrscheinlich und eindeutig identifizierbar sind, sodass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft vorliegt und ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsgeschäften und den hochwahrscheinlichen zukünftigen Verkäufen besteht.
Für die derivativen Finanzinstrumente im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen wird im Fall von negativen Marktwerten nur für einen etwaigen ineffektiven Anteil eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum 31.12.2022 und 31.12.2021 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen erfasst werden.
Eigenhandel
Die im Rahmen des Eigenhandels geschlossenen derivativen Instrumente werden als Bewertungseinheit im Sinne des Portfolio-Handelshedge gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“ behandelt, wobei ein Portfolio für den Strom- und ein Portfolio für den Gasbereich besteht. Zum 31.12.2022 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen im Eigenhandelsbereich Strom (im Vorjahr in Höhe von rd. 43.932 Tausend EUR) gebildet werden. Im Eigenhandelsbereich Gas wurden ebenfalls keine Drohverlustrückstellungen (im Vorjahr in Höhe von rd. 1.472 Tausend EUR) angesetzt.
Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten
Betreffend die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 und § 243b UGB wird auf den Konzernabschluss verwiesen.
Ausserbilanzielle Geschäfte
Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind, weshalb eine Angabe entfällt.
Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen
Die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB können entfallen, da keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen werden im Punkt Konzernverhältnisse angeführt.
Angaben zu Arbeitnehmern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Vollzeitäquivalenten setzte sich im Jahr 2021 wie folgt zusammen:
 
Durchschnitt 2022
Durchschnitt 2021
Angestellte
697
667
Lehrlinge
31
32
 
728
699
Im Geschäftsjahr 2022 wurden an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf rd. 220 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 249 Tausend EUR). Für aktive Vorstandsmitglieder wurden im Abschlussjahr rd. 855 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 767 Tausend EUR) aufgewendet.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Geschäftsjahr rd. 49 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 50 Tausend EUR) angefallen.

Von den Erträgen für Abfertigungen und Altersversorgung entfielen auf Vorstandsmitglieder, ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene sowie auf leitende Angestellte, ehemalige leitende Angestellte bzw. deren Hinterbliebene gemäß § 80 Abs. 1 AktG 1965 rd. 1.894 Tausend EUR (im Vorjahr Aufwand von rd. 584 Tausend EUR).
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus den folgenden Personen zusammen:
  • • Dipl.-Ing. Manfred Freitag
  • • Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:
  • • Mag. Gilbert Isep (Vorsitzender)
  • • Dr. Rolf Martin Schmitz (1. Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • • Dr. Michael Brand
  • • Gunhild Grieve
  • • Rolf Heinrich Holub
  • • Mag. Dr. Achim Kaspar
  • • Mag. Dr. h. c. Monika Kircher
  • • Mag. Leopold Rohrer
  • • Dr. Ulrich Rust
  • • Zvezdana Seeger
Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:
  • • Gerald Loidl (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • • DI Andreas Grießer, Bakk.
  • • Ing. Mag. Willibald Strohmayer
  • • Ing. Helmut Polsinger
  • • Heimo Hofer
Als Gesamtprokuristen waren im laufenden Geschäftsjahr bestellt:
  • • MMag. Bernd Gernot Aichwalder, CFA
  • • DI Dr. Alexander Marchner – bis 29.11.2022
  • • Mag. Werner Pietsch
  • • Dipl.-Ing. Mag. Christian Rupp
  • • Mag. Michaela Sapetschnig
  • • Mag. Dr. Christian Schwarz
  • • Dipl.-Ing. Heinz Sitter
  • • MMag. Eva Slamanig
  • • Dr. Alexander Slana, LL.M.
  • • Mag. Michael Wieltschnig
  • • MMag. Philipp Zuchart
  • • Mag. Alexander Jordan – ab 24.11.2022
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 238 Abs. 1 Z 9 UGB wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 2022 100.000 Tausend EUR (im Vorjahr 60.000 Tausend EUR) auszuschütten.
Klagenfurt am Wörthersee, am 07. März 2023
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Manfred Freitag e.h.
Sprecher des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e.h.
Mitglied des Vorstandes

Lagebericht

Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Im Geschäftsjahr 2022 war die Weltwirtschaft mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, wobei die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste Inflation maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung hatte. Trotz eines starken ersten Halbjahres rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Gesamtjahr mit einer deutlichen Verlangsamung des weltweiten Wirtschaftswachstums und einer Wachstumsrate in Höhe von 3,2 %.
Die Wachstumsraten der einzelnen Staaten weisen dabei deutliche Unterschiede auf: Vor allem Entwicklungsländer sind stark von den weltwirtschaftlichen Verwerfungen betroffen. Bereits durch die COVID-19-Pandemie mussten diese einen Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens verzeichnen. Eine weitere Verschärfung der Situation ergab sich durch den Ukrainekrieg, der eine rasante Erhöhung der Energie- sowie Lebens- und Düngemittelpreise zur Folge hatte. Der IWF rechnet damit, dass es mittelfristig weder in Entwicklungsländern noch in aufstrebenden Volkswirtschaften, im Hinblick auf Konjunktur und Beschäftigungslage schnell zu einer Erholung kommen wird.
Für das Jahr 2023 prognostiziert der IWF ein globales Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,7 %. Werden die Prognosen für 2023 in Verbindung mit den Wachstumsraten der vorangegangenen Jahre betrachtet, ergibt sich, abgesehen von der Finanzkrise 2008 und der akuten Phase der COVID-19-Pandemie, das schwächste Wachstumsprofil seit dem Jahr 2001. Für 2022 liegt die Inflationsrate im weltenweiten Durchschnitt bei 8,7 %. Im Jahr 2023 wird sich das Inflationswachstum verlangsamen (rd. 6,7 %). Dieser Trend soll sich auch im Jahr 2024 fortsetzen, wonach eine Inflationsrate in Höhe von 3,3 % prognostiziert wird.
Ähnliche Prognosen wie die zur Weltwirtschaft werden im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Europäischen Union (EU) und der Eurozone getroffen. Die Europäische Kommission erwartet für das Jahr 2022 ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,3 %. Aufgrund der hohen Inflation rechnet die Kommission am Beginn des Jahres 2023 mit einem weiteren Konjunkturrückgang. Im Laufe des Jahres soll das Wirtschaftswachstum jedoch zurückkehren und in Folge wird für das Gesamtjahr 2023 mit einer leichten Zunahme in Höhe von 0,3 % gerechnet. Im Jahr 2022 fielen die Inflationswerte in der Europäischen Union höher als zunächst erwartet aus. Die Inflation stieg kontinuierlich und lag am Ende des Jahres innerhalb der EU bei 9,3 % und in der Eurozone bei 8,5 %. Die Europäische Kommission rechnet 2023 mit einem Rückgang der Inflationsrate auf 7,0 % (Eurozone 6,1 %). Im Jahr 2024 ist innerhalb der EU sowie auch des Euroraums von einer weiteren Eindämmung der Inflation auf 3,0 % bzw. 2,6 % auszugehen.
Der weltweit eingetretene Konjunkturabschwung erfasste im zweiten Halbjahr 2022 auch die österreichische Wirtschaft. Dank eines starken ersten Halbjahrs wird für 2022 noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von rd. 4,7 % gerechnet. Die anhaltend hohen Energiepreise, eine kräftige Preisdynamik sowie eine ungewisse Entwicklung drücken die Erwartungen jedoch weiter nach unten. Für das Jahr 2023 rechnet das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) mit einem nahezu stagnierenden Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,3 %. Erst 2024 soll die Wirtschaftsleistung wieder zunehmen und um rd. 1,6 % wachsen.
Aufgrund der zuvor angeführten Einflussfaktoren kommt es auch bei den in Österreich ermittelten Verbraucherpreisen zu einem starken Anstieg. Die durchschnittliche Inflationsrate des Verbraucherpreisindex (VPI 2020) betrug nach Berechnungen der Statistik Austria im Jahr 2022 10,6 %. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission wird die Inflation im Jahr 2023 auf 6,5 % und im Jahr 2024 auf 3,2 % sinken. Die Arbeitslosenquote wird nach internationaler Erhebungsmethode im Jahr 2022 rd. 6,3 % betragen und sich im Jahr 2023 auf 6,5 % erhöhen, bevor sie im Jahr 2024 wieder auf 6,2 % zurückgeht.
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den GroSShandelsmärkten
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Preisbasis in EUR
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Der österreichische Bruttostromverbrauch sank im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 % auf 75,6 TWh. Zu verzeichnen war ein relativ starker Anstieg während der ersten Jahreshälfte, der teilweise auf einen erhöhten Energiebedarf von Pumpspeicherkraftwerken zurückzuführen ist. Im zweiten Halbjahr nahm der Verbrauch kontinuierlich ab.
Die Temperaturen lagen in Österreich mit + 1,2 °C deutlich über dem langjährigen Mittel. Die wärmere Witterung zeigte sich auch an den Heizgradtagen, die einen Rückgang auf 2.994 zu verzeichnen hatten. Dies entspricht einem Minus von 461 gegenüber dem Vorjahr und trug ebenfalls zum gesunkenen Energiebedarf bei.
Die Preisentwicklung an den internationalen Brennstoffmärkten war im Geschäftsjahr 2022, wie bereits im Vorjahr, von stark steigenden Notierungen geprägt. Die Preise der Commodities Öl, Gas und Kohle erreichten bis dato noch nie dagewesene Werte und lagen demzufolge deutlich über denen von 2021.
massiver PreisAnstieg bei Rohöl, Erdgas und STeinkohle
Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag 2022 im Durchschnitt bei 99 USD/Barrel. Dies entspricht einem Anstieg von rd. 40 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021. Vor allem im ersten Halbjahr kam es im Zuge steigender Nachfrage bei gleichzeitig verzögerter Produktionssteigerung der Gruppe OPEC+ zu einem Preisanstieg. Eine die Nachfrage übersteigende Produktion führte in der zweiten Jahreshälfte, trotz umgesetzter Sanktionen gegenüber Russland, zu einem Preisrückgang. Der eingetretene Nachfragerückgang ist zum einen den Sorgen vor dem Eintreten einer Rezession und zum anderen der aktuellen Lage in China geschuldet. Aufgrund des EU-Embargos sowie des G-7-Preisdeckels bei russischem Öl bleibt die Lage jedoch weiterhin angespannt.
Der inländische Erdgasverbrauch fiel im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 11,6 % auf 77,5 TWh. Zurückzuführen ist dies auf milde Temperaturen und stark gestiegene Gaspreise. Zweiteres führte bei Industriebetrieben, die die Möglichkeit hatten, zu einem unmittelbaren Wechsel des eingesetzten Brennstoffes. Die Preise für Steinkohle lagen 2022 mit durchschnittlich 195 USD/Tonne um rd. 118 % deutlich über dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode von 89 USD/Tonne.
Preisanstieg bei COâ‚‚-Zertifikaten
Neben fossilen Brennstoffen als Preistreiber kommt dem CO2-Preis eine wachsende Bedeutung für die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke zu. Er hat damit, speziell in Deutschland Einfluss auf den Einsatz fossiler Kraftwerke und die Strompreisentwicklung. Zudem tragen die verschärften Klimaschutzziele zu einer Erhöhung des CO2-Preises bei.
Die Preise im europäischen Emissionshandel beliefen sich 2022 durchschnittlich auf 83 EUR/Tonne CO2 und sind damit gegenüber dem Durchschnittspreis (55 EUR/Tonne) des Vergleichszeitraums 2021 um rd. 51 % gestiegen.
Preisentwicklung im Stromgrosshandel
Im Geschäftsjahr 2022 waren sowohl Spot- als auch Terminpreise maßgeblich von den stark steigenden Preisen bei Kohle und Erdgas geprägt.
in EUR/MWh
⌀ 2022
⌀ 2021
Ver-änder-ung
EPEX Spot AT
Grundlast
261
107
+154
Spitzenlast
274
127
+147
EPEX Spot DE
Grundlast
234
97
+137
Spitzenlast
239
116
+123
Terminmarkt AT (Forward)
Grundlast
316
92
+224
Spitzenlast
418
111
+307
Terminmarkt DE (Forward)
Grundlast
299
89
+210
Spitzenlast
401
108
+293
Entwicklung EPEX SPOT Base AT
Preisbasis in EUR/MWh
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An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei 261 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte bei 274 EUR/MWh.
Gegenüber 2021 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 154 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 147 EUR/MWh bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf 234 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf 239 EUR/MWh. Gegenüber 2021 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 137 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 123 EUR/MWh bei Spitzenlast. Das Durchschnittsniveau des österreichischen Spotpreisindex ist somit 2022 um rd. 30 EUR/MWh höher als beim deutschen Pendant.
Frontjahr EEX ATBY Base AT
Preisbasis in EUR/MWh
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Auch die Preise auf den Terminmärkten lagen 2022 deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Preise der Kontrakte für das nachfolgende Jahr (Forward 2023) stiegen um rd. 243 % auf durchschnittlich 316 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 277 % auf durchschnittlich 418 EUR/MWh für Spitzenlast. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2023) beliefen sich 2022 durchschnittlich auf 299 EUR/MWh für Grundlast (+ 236 %) und 401 EUR/MWh (+ 270 %) für Spitzenlast.
Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen
UN-Klimakonferenz Sharm el Sheikh
Der Weltklimagipfel „Conference of the parties“ (COP 27) fand von 6. bis 20. November 2022 in Sharm El Sheikh, Ägypten statt. Hauptziel der Konferenz war eine Beschleunigung der globalen Klimaschutzmaßnahmen durch Emissionsreduzierung, verstärkte Anpassungsbemühungen und eine verstärkte Bereitstellung geeigneter Finanzmittel. Ein „gerechter Übergang“ für Entwicklungsländer weltweit blieb Priorität. Insbesondere von Bedeutung waren dabei Fortschritte bei der Bereitstellung der jährlichen 100 Mrd. USD, was das Vertrauen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern stärkte.
In der Abschlusserklärung des UN-Klimagipfels wurde abermals das Ziel bekräftigt, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Zwar gilt nach der letztjährigen COP26 ein Beschluss zum endgültigen Kohleausstieg, auf der diesjährigen COP27 konnte man sich trotz der Forderung zahlreicher Länder jedoch nicht auf einen Ausstieg aus der Öl- und Gasförderung einigen, was breite Kritik hervorrief. Auch die Forderung der EU, der Höchststand an Treibhausgasemissionen müsse global vor 2025 erreicht sein, wurde nicht in die Abschlusserklärung aufgenommen.
Einigen konnten sich die Länder darauf, einen Klimafonds einzurichten. Empfänger sollen vor allem Entwicklungsländer sein, die besonders gefährdet sind und selbst vergleichsweise niedrige CO2-Emissionen verursachen. Der Klimafonds dient zur Abfederung von Verlusten und Schäden infolge des Klimawandels. Konkrete Schritte, inwieweit die Staaten ihrer Verpflichtung nachkommen müssen, regelt die Abschlusserklärung jedoch nicht – die genaue Ausgestaltung des Fonds soll 2023 ausgearbeitet werden. Auch die zentrale Frage, wer in den Fonds einzahlen bzw. davon profitieren wird, blieb ungeklärt. Die nächste Weltklimakonferenz, COP28, wird im November 2023 in Dubai stattfinden.
EU-Paket „Fit for 55“
Die Europäische Kommission hat sich mit dem im Dezember 2019 veröffentlichten „Green Deal“ das Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dieses Ziel wurde im Europäischen Klimaschutzgesetz (EU-Verordnung vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität) rechtlich verbindlich verankert.
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich die EU verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mind. 55 % zu reduzieren. Zur Umsetzung dieses Zwischenziels bis 2030 wurde von der EU-Kommission das Paket „Fit for 55“ erarbeitet, das einen gerechten, wettbewerbsorientierten und ökologischen Wandel bis 2030 sicherstellen soll. Das Paket besteht aus reformierten und neuen Richtlinien, Verordnungen und politischen Instrumenten, die in einem nächsten Schritt in die nationale Gesetzgebung Eingang finden sollen. Darüber hinaus wurde im Zuge des Ukrainekriegs im Mai 2022 mit „REPowerEU“ ein detaillierter Plan dafür erarbeitet, um den Übergang zu sauberen Energien zu beschleunigen und ein widerstandsfähiges Energiesystem zu erreichen. Ziel ist es, die strategische Autonomie der Union durch die Diversifizierung der Energieversorgung zu stärken und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung der Union zu fördern.
Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket
Im Dezember 2021 legte die EU-Kommission den zweiten Teil des „Fit for 55“-Pakets vor. Neben der Überarbeitung der Gebäuderichtlinie, die auf die weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor sowie die Erhöhung der Renovierungs- und Erneuerbaren-Rate abzielt, wurde ein umfassendes Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket vorgelegt, mit dem ein Regulierungsrahmen für die Integration von erneuerbaren Gasen in ein klimaneutrales Energiesystem geschaffen werden soll. Ziel dieses Pakets ist die Vorbereitung des Gasmarkts für die Aufnahme von steigenden Mengen erneuerbarer und dekarbonisierter Gase sowie die Angleichung der Verbraucherrechte an die Vorgaben der Strombinnenmarktrichtlinie.
EU-Massnahmenpakete zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit
Auf europäischer Ebene wurde zur Abfederung der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise eine Reihe von Maßnahmenpaketen erarbeitet, insbesondere zur Reduzierung der Nachfrage nach Erdgas und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit der EU.
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird vor allem die Energiewirtschaft in die Pflicht genommen. Auf EU-Ebene wird eine Obergrenze für Markterlöse von inframarginalen Erzeugern – im Wesentlichen Erzeuger von Erneuerbaren ohne Speicher, Kernenergie und Braunkohle – in Höhe von 180 EUR/MWh festgelegt. Darüber hinaus sind weitere nationale Maßnahmen zur Begrenzung der Markterlöse, eine Differenzierung nach Technologie oder eine höhere Preisobergrenze zulässig. Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich haben künftig einen verpflichtenden Solidaritätsbeitrag zu leisten. Die einzelnen Mitgliedstaaten übernehmen die Verantwortung zur Eintreibung und Verteilung dieser Erlöse an die Stromendkunden.
Zur weiteren Senkung der Strompreise sind auf EU-Ebene auch verpflichtende Einsparungen des Stromverbrauchs vorgesehen. Insbesondere zu Spitzenstunden soll der Verbrauch in den Mitgliedstaaten im Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 um 5 % gesenkt werden. Darüber hinaus besteht das freiwillige Ziel, den Gesamtbruttostromverbrauch um 10 % zu senken. Dabei haben die Mitgliedstaaten freie Wahl bei den zu treffenden Maßnahmen unter der Bedingung, dass diese klar definiert, transparent und verhältnismäßig sowie nichtdiskriminierend sind.
Überarbeitung der EU-Beihilfeleitlinien für Klima- und Umweltschutz und Energie
Mit Blick auf das „Fit for 55“-Paket hat die Europäische Kommission die Beihilfevorschriften an die Ziele des „Green Deals“ angepasst. Die neuen Leitlinien für staatliche Klimaschutz-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sind im Jänner 2022 in Kraft getreten. Sie schaffen einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen.
Zudem hat die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 einen befristeten Krisenrahmen angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.
Der neue Rahmen bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Unternehmen, die von der derzeitigen Krise oder den verhängten Sanktionen bzw. Gegensanktionen betroffen sind, begrenzte Beihilfen zu gewähren oder dafür zu sorgen, dass den Unternehmen weiterhin ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Zudem können jene Unternehmen für die Mehrkosten entschädigt werden, die ihnen aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise entstehen. Der befristete Krisenrahmen soll zur gezielten Unterstützung der Wirtschaft beitragen und gleichzeitig – durch entsprechende Vorkehrungen – die Beeinträchtigungen der fairen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt begrenzen.
Toolbox zur Bewältigung
Steigender Energiepreise – RepowerEU
Die Kommission präsentiert in ihrem am 8. März 2022 veröffentlichten Paket „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ Maßnahmen zur Beschleunigung der Produktion aus Erneuerbaren, zur Diversifizierung der Versorgung und zur Reduktion des Bedarfs von fossilem Erdgas, um Europa deutlich vor 2030 von russischen fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen.
Ursprünglich war die Mitteilung als Ergänzung zur EU-Toolbox vom Oktober 2021 gedacht. Der Ukrainekrieg und die damit einhergehenden Verwerfungen auf den Energiemärkten machten jedoch ein umfassenderes Paket zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union notwendig.
REPowerEU soll als Turbo für den Ausbau erneuerbarer Energien dienen, indem nicht nur die Ausbauziele für Erneuerbare auf 45 % bis 2030 angehoben werden, sondern zusätzlich geeignete Flächen für den Ausbau als sogenannte „Go To-Areas“ explizit ausgewiesen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll rechtlich anerkannt und verankert werden. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Dekarbonisierung des Industrie- und Wärmesektors bis zum Jahr 2030 durch den verstärkten Ausbau der Erzeugungskapazität von regenerativen Gasen (H2 und Biomethan) voranzutreiben.
Massnahmen zur Bewältigung der Erdgaskrise
Zur Sicherstellung der Versorgung mit Erdgas wurden auch in Österreich eine Reihe von gesetzlichen Vorkehrungen getroffen.
Die im März 2022 beschlossene Anschaffung einer strategischen Gasreserve in der Höhe von 12,6 TWh wurde mit Verordnung vom 1. Juli 2022 auf 20 TWh angehoben, damit im Falle einer zeitweisen Unterbrechung von russischen Gaslieferungen die Versorgung mit Erdgas gesichert ist. Die Kosten der Anschaffung trägt der Bund. Mittels einer Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes wurde die gesetzliche Verpflichtung geschaffen, Speicheranlagen auf österreichischem Hoheitsgebiet an das österreichische Marktgebiet anzuschließen. Diese Regelung war notwendig, damit die Voraussetzungen für den Anschluss der Speicheranlage in Haidach an das österreichische Gasnetz geschaffen werden konnte. Zudem wurde die Verpflichtung für Speichernutzer eingeführt, ungenutzte Speicherkapazitäten nach dem Prinzip „use it or lose it“ anderen Marktteilnehmern anzubieten oder dem Speicherunternehmen zurückzugeben. Andernfalls erfolgt eine zwangsweise Vermarktung durch das Speicherunternehmen. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit wurde auch die Möglichkeit der Einführung eines „Market Makers“ geschaffen. Durch dieses Instrument soll die physische Vorhaltung von Gasmengen zur Bereitstellung von physikalischer Ausgleichsenergie in Speicheranlagen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermöglicht werden. Die Kosten der Vorhaltung werden aus Bundesmitteln gedeckt.
Mit der Einführung „geschützter Gasmengen“ im Zuge der Novellierung des Energielenkungsgesetzes wurde ein Anreiz für (große) Endverbraucher geschaffen, den eigenen Gasbedarf physisch einzuspeichern. Bis zu einem Anteil von 50 % des Gasverbrauchs von Endverbrauchern können im Lenkungsfall vor Enteignungen geschützt werden. Diese Regelung wurde auf drei Jahre befristet. Zudem wurde diese Entschädigungsregelung, die zuvor nur für feste und flüssige Energieträger anwendbar war, auf Elektrizität und Erdgas ausgeweitet.
Aufgrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten drohenden Störung der Energieversorgungslage Österreichs wurde seitens der Bundesregierung die erste Erdgas-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung in den Gesetzwerdungsprozess eingebracht. Entsprechend dieser Verordnung sind Großabnehmer und Fernwärmeunternehmen ab 50 MW angehalten, gegen Ersatz von Vermögensnachteilen ehestmöglich die Voraussetzungen für eine Erdgassubstitution zu schaffen. Energieversorger erhalten aufgrund der aktuellen Marktsituation keinen finanziellen Ersatz. Das Zustandekommen dieser Verordnung scheiterte aufgrund der Verweigerung der 2/3-Mehrheit durch die Oppositionsparteien. Aktuell wird eine Anpassung der Verordnung politisch verhandelt.
Zur Reduzierung der Abhängigkeit von russischem Erdgas, ist am 20. Juli 2022 das Gasdiversifizierungsgesetz (GDG 2022) in Kraft getreten. Für die Diversifizierung des Bezugs von Erdgas sowie für die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger werden in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils jährlich Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR bereitgestellt.
Nach einigen langen Verhandlungen konnten sich Ende Dezember 2022 auch die EU-Energieminister final auf einen Preisdeckel für Gas im Großhandel festlegen. Die Obergrenze von 180 EUR/MWh greift, sobald der Gaspreis drei Werktage über ebenjenem Wert liegt. Zugleich muss der Gaspreis über diese drei Tage hinweg mindestens 35 EUR über dem Preis für Flüssiggas (LNG) auf dem Weltmarkt liegen. Sollte festgestellt werden, dass dadurch LNG-Importe wiederum sinken, soll der Gaspreisdeckel erneut ausgesetzt werden.
Massnahmen zur Abfederung der Teuerung
Im März 2022 wurde vom Nationalrat zur Abfederung der Teuerung aufgrund der gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise ein Energiekostenausgleich beschlossen, der für alle Haushalte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze eine Einmalzahlung in Höhe von 150 EUR vorsieht und über die Lieferanten auszuzahlen ist. Der einmalige Zuschuss zu den Energiekosten ist Teil eines Gesamtpakets, das unter anderem auch die Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrages für das Jahr 2022 sowie einen Teuerungsausgleich für einkommensschwache Haushalte umfasst. Als weitere Entlastungsmaßnahme wurde im April 2022 ein Paket beschlossen, mit dem die Pendlerpauschale befristet bis Juni 2023 um 50 % erhöht und der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht wird. Endkunden sollen mittels Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe wegen der gestiegenen Energiepreise entlastet werden.
Im Juni wurde das dritte Anti-Teuerungspaket beschlossen. Es beinhaltet unter anderem die Verschiebung der Einführung der CO2-Bepreisung von Juli auf Oktober 2022, die einmalige Auszahlung eines Klimabonus für 2022 in Höhe von 500 EUR sowie eine Strompreiskompensation für Unternehmen, damit ein Teil der indirekten CO2-Kosten, die durch die die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen, rückvergütet wird. Weiters enthält das Anti-Teuerungspaket im Rahmen des sogenannten Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes, einen direkten Zuschuss für jene Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Energieintensive Unternehmen sollen für die Kosten von Strom, Erdgas und Treibstoffen im Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 einen Energiekostenzuschuss erhalten. Gefördert werden dabei die Mehrkosten in vier Stufen, in Abhängigkeit von der Betroffenheit des Unternehmens. Pro Unternehmen reichen die Wertgrenzen von 400.000 EUR bis 50 Mio. EUR. Ausgenommen von dem Zuschuss sind Energie produzierende oder Mineralöl verarbeitende Unternehmen, das Bank- und Finanzierungswesen sowie die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.
Zudem wurde aufgrund der aktuellen Energiepreise ein Modell für eine Strompreisgrenze für Haushalte beschlossen, das im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 zur Anwendung kommt (Stromkostenzuschussgesetz). Insgesamt sollen dabei 2.900 kWh Strom/Jahr je Haushaltskunde vom Bund gestützt werden, sobald dieser mehr als 10 Cent/kWh für Strom bezahlt. Sollte der Strompreis eines Haushalts über 40 Cent/kWh steigen, so werden max. 30 Cent/kWh gestützt. Der Stromkostenzuschuss ist mit dem tatsächlichen Verbrauch begrenzt – d. h., bei einem Jahresverbrauch unter 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge. In Haushalten mit mehr als drei Personen ist ein kWh-Zusatzkontingent geplant. Zusätzlich erhalten einkommensschwache Haushalte einen Netzkostenzuschuss.
Gewinnabschöpfung für Energieunternehmen
Zur Abschöpfung der hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise und zur Deckelung der Erlöse von Stromerzeugern, wurde im Dezember 2022 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger beschlossen.
Mit dem Energiekrisenbeitrag-Strom soll der Erlös von Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW mit 140 EUR/MWh gedeckelt werden. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie (Solarthermie und Photovoltaik), Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomassebrennstoffen mit Ausnahme von Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 EUR/MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der Energiekrisenbeitrag-Strom beträgt 90 % der Überschusserlöse und soll von 1. Dezember 2022 bis Ende 2023 gelten.
Mit dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger sollen die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie im Jahr 2023 zusätzlich besteuert werden. Als Vergleichszeitraum wird der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 % über diesem Durchschnitt, so sollen 40 % davon abgeschöpft werden. Zur Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz soll ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 % reduziert.
Senkung des Stromverbrauchs in Spitzenzeiten
Mit dem neuen Stromverbrauchsreduktionsgesetz, das ebenfalls noch im Dezember beschlossen wurde, soll der Stromverbrauch in teuren Spitzenzeiten um durchschnittlich mindestens 5 % gesenkt werden. Den Verbrauch von fossilen Brennstoffen will man so minimieren und das Risiko von Versorgungsengpässen herabsetzen.
Die Spitzenzeiten werden laut Vorschlag von Dezember bis März werktags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 17:00 und 19:00 Uhr liegen und sollen mindestens 10 % aller Stunden des Zeitraums zwischen Dezember und März 2023 entsprechen. Zunächst sollte die Stromverbrauchsreduktion durch freiwillige Energiesparmaßnahmen erreicht werden, wie die Optimierung von Geräten und Nutzerverhalten sowie die Durchführung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in betrieblichen Prozessen.
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, sieht das Gesetz wöchentliche Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen vor. Die teilnahmeberechtigten Unternehmen müssen in der Lage sein, ihren Verbrauch zu prognostizieren, mit einem entsprechenden Messgerät ausgestattet sein und das Ausmaß der tatsächlichen Stromverbrauchsreduktion nachweisen. Zuschlagskriterium wäre der angebotene Preis je Megawattstunde. Eine Vergütung soll nur ausbezahlt werden, wenn die Ausschreibung kausal zu einer zusätzlichen Stromverbrauchsreduktion in den Spitzenzeiten geführt hat. Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz soll mit Ende 2023 wieder außer Kraft treten, wobei eine Verlängerung mittels Verordnung des Energieministeriums möglich wäre.
Nationales Emissionshandelsgesetz
Im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 wurde das Emissionshandelsgesetz erlassen, das eine stufenweise Bepreisung von energiespezifischen Treibhausgasemissionen, die derzeit nicht vom EU-Emissionszertifikathandelssystem umfasst werden, vorsieht. Die Bepreisung ist in drei Phasen geplant: Phase I startet als Fixpreisphase mit 30 bis 35 EUR pro Tonne CO2, Phase II ist ebenfalls eine Fixpreisphase mit 45 bis 55 EUR pro Tonne CO2 und ab Jänner 2026 startet Phase III zu Marktpreisen. Damit soll ein kosteneffektiver Beitrag zur Erreichung der Zielvorgaben im Klimaschutz geleistet und Kostenwahrheit in der Bepreisung von Treibhausgasen hergestellt werden. Das Gesetz ist seit 1. Oktober 2022 anzuwenden.
Erneuerbaren–Ausbau-Gesetz
Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets (EAG-Paket) zu Beginn dieses Jahres wurde das bisherige im Ökostromgesetz 2012 vorgesehene Tarifförderungsmodell mittels langfristiger fixer Einspeisetarife von einem neuen Fördersystem, bestehend aus einem Mix aus einmaligen Investitionszuschüssen und technologiespezifischen Marktprämien, abgelöst. Ziel des EAG ist es, den Stromverbrauch in Österreich bis 2030 zu 100 % (bilanziell) aus erneuerbaren Energien zu decken und die Ökostromproduktion um 27 TWh zu steigern, von denen 11 TWh auf die Photovoltaik, 10 TWh auf die Windenergie, 5 TWh auf die Wasserkraft und 1 TWh auf Strom aus Biomasse entfallen.
Die wesentlichsten Verordnungen zum EAG, die Investitionszuschüsseverordnung sowie die Marktprämienverordnung, sind im April und Oktober 2022 in Kraft getreten. Durch die Marktprämien-Verordnung werden finanzielle Zuschüsse für den Betrieb größerer erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen im Falle zu niedriger Marktpreise gewährt. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von je 700 MW Photovoltaik, 390 MW (2022) bzw. 400 MW (2023) Windkraft, je 15 MW Biomasse und 90 MW Wasserkraft (2022) bzw. 170 MW (2023) und je 1,5 MW Biogas zur Stromerzeugung zur Verfügung.
Mit der EAG-Novelle vom Oktober 2022 wurde die Frist zur Fertigstellung von PV-Anlagen verlängert und für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWp) Erleichterungen geschaffen, da diese Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft. Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWp) sollen auch für Anlagen der Kategorie B (10 bis 20 kWp) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWp für diese Kategorie festgelegt werden.
Mit der im Dezember 2022 beschlossenen Novelle wurde unter anderem die Erneuerbaren-Förderpauschale für 2023 ausgesetzt und eine Reihe von weiteren Vereinfachungen und Anpassungen vorgenommen. Für Wasserkraftanlagen wurde bei der Festlegung des anzulegenden Wertes eine weitere Differenzierungsmöglichkeit nach Anlagentyp sowie nach der Engpassleistung ermöglicht, damit die Treffsicherheit der Marktprämienförderung erhöht wird.
Weitere wichtige Gesetzesvorhaben für die Energiewende stehen aber noch bevor, wie das Energieeffizienzgesetz, die UVP-Gesetzesnovelle, das Klimaschutzgesetz oder auch das „Erneuerbaren-Wärme-Gesetz“, das die Dekarbonisierung der Raumwärme bis zum Jahr 2040 und damit einen Stufenplan des „Phase-outs“ von Öl, Erdgas und Kohle im Gebäudesektor regelt.
Energieeffizienzgesetz
Ein wirksames Energieeffizienzgesetz soll – entsprechend dem europäischen Grundsatz „Energy Efficiency First“ – dazu beitragen, dass Österreich – unter Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung – bis 2050 mit deutlich weniger Energieverbrauch auskommt und die Energiewende natur-verträglich gelingen kann. Das neue Energieeffizienzgesetz soll (entsprechend einem geleakten Entwurf) an der bisherigen Systematik festhalten und weiterhin einen Mix aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem für Energielieferanten vorschreiben. Neu hinzukommen soll die Möglichkeit für Energielieferanten, anstelle der Setzung von Effizienzmaßnahmen einen finanziellen Beitrag in einen Energieeffizienzfonds einzuzahlen. Mit den Mitteln des Energieeffizienzfonds sollen wiederum Effizienzmaßnahmen finanziert werden.
Klimaschutzgesetz
Das aktuell gültige Klimaschutzgesetz ist mit 31. Dezember 2020 befristet und muss daher neu erlassen werden. Mit dem Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes (entsprechend einem geleakten Entwurf) wird die Treibhausgasreduktionsverpflichtung für Österreich auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt und ein Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die grundsätzliche Systematik des Gesetzes wird damit – bei gleichzeitiger Optimierung einzelner Bestimmungen – beibehalten.
Novelle des Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetzes
Die geplante UVP-Novelle dient der dringend erforderlichen Straffung der Genehmigungsverfahren für die Infrastrukturen für die Energiewende. Vorgesehen ist insbesondere eine Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch die Festlegung des hohen öffentlichen Interesses, den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, die Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbildes sowie die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen. Kritisch zu sehen sind die im Gesetz vorgesehenen zusätzlichen UVP-Tatbestände für Wasserkraftwerke in bestimmten Gebieten. Die Begutachtung der UVP-Novelle wurde im Herbst 2022 abgeschlossen, der Beschluss einer Regierungsvorlage ist noch ausständig.
Ökostromförderbeitrags-
verordnung 2021
Auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 trat mit 1. Jänner 2021 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2021 in Kraft. Darin wurden die Ökostromförderbeiträge nach Netzebenen und Netzentgeltkomponenten (Netznutzungsentgelt für Leistung und für Arbeit sowie Netzverlustentgelt) für das Kalenderjahr 2021 neu festgelegt. Diese müssen von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern entrichtet werden.
Rechtsunsicherheit
bei Preisanpassungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konfrontierte mehrere Energieversorgungsunternehmen mit legistischen Grundsatzfragen hinsichtlich der Anwendbarkeit von Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Mit der letzten Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) wurde nunmehr ein Passus in das Gesetz aufgenommen, der Preisanpassungen grundsätzlich rechtlich ermöglicht. Ob damit tatsächlich mehr Rechtssicherheit gegeben ist, ist angesichts der jüngsten gerichtlichen Entscheidung (Handelsgericht Wien in Sachen Verbund-Preisanpassung) jedoch fraglich.
Energie
Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich realisiert das Unternehmen selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik (PV). Mit insgesamt 76 eigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,2 TW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 2,8 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.
Im Geschäftsjahr 2022 belief sich die Erzeugung der Kelag inkl. der anteilsmäßigen Aufbringung inländischer Kleinkraftwerke und Windenergieanlagen auf rd. 2.256 GWh (2021: 3.074 GWh).
Wasserkraft
Kraftwerk Forstsee
Das Kraftwerk Forstsee ist das erste Pumpspeicherkraftwerk der Kelag und dient als Schau-Kraftwerk. Es liefert jährlich rd. 3 GWh elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rd. 4,7 Mio. m³ kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. In den Jahren 2020 bis 2023 werden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen beim Kraftwerk und Speicher Forstsee umgesetzt. Sowohl die Sanierung der Bauwerke im Speicher als auch die Revisionsarbeiten und Automatisierungsmaßnahmen des Maschinensatzes konnten bereits abgeschlossen werden. Mit der Erneuerung der Hangrohrleitung wurde im September 2022 begonnen – 2023 soll die Erneuerung abgeschlossen werden.
Kraftwerk Waidisch
Im August 2022 wurde das Kraftwerk Waidisch außer Betrieb genommen und mit der Generalsanierung und Effizienzsteigerung der Kraftwerksausrüstung (Maschinensatz, Leit- und Sekundärtechnik) begonnen, die von notwendigen baulichen Adaptierungsmaßnahmen begleitet wurden. Ab September 2022 erfolgte die Montage des neuen Maschinensatzes inkl. Sekundärtechnik. Die Wiederinbetriebnahme (Beginn des Probebetriebs) erfolgte im Dezember 2022. Die Erzeugung des Kraftwerks Waidisch wird durch die umgesetzten Maßnahmen um rd. 2,1 GWh (+ 19 %) gesteigert.
Kraftwerk Arriach
Das Kraftwerk Arriach im Gegendtal wurde durch heftige Unwetter mit Starkregen und Hochwasser in der Nacht von 28. auf 29. Juni 2022 schwer beschädigt. Aufgrund der hohen Wasser- und Sedimentfracht entstanden massive Schäden am Kraftwerksgebäude, am Triebwassersystem und an den Wasserfassungen. Unmittelbar nach der Evaluierung der Schäden wurde mit den Aufräumarbeiten begonnen, die noch im Jahr 2022 abgeschlossen wurden. Parallel dazu wurde mit den Planungsarbeiten zur Wiederherstellung der Anlage begonnen.
Schwallausgleichsspeicher/
Schwallausgleichskraftwerk Möll
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt die zentralen Zielsetzungen der europäischen Wasserpolitik für die einzelnen Mitgliedstaaten vor und trat im Jahr 2000 in Kraft. Durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 i. d.  g.  F.) im Jahr 2003 erfolgte die Überführung in nationales Recht. Ziel ist eine systematische Verbesserung und jedenfalls keine weitere Verschlechterung des Zustands aller Gewässer.
Zur Verwirklichung dieser Ziele hat das zuständige Bundesministerium alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen, wobei die Umsetzung der Maßnahmen in drei Perioden erfolgt. In der Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III (NGP III) ist eine zentrale Zielsetzung die Erreichung des guten ökologischen Potenzials an schwallbelasteten Gewässern. Bis 2025 sollen an den betroffenen Abschnitten Machbarkeitsstudien zur Schwall-Sunk-Sanierung durchgeführt werden. Die Schwall-Sunk-Belastung ist bei den Kelag-Kraftwerken Außerfragant und Gössnitz am Möllabschnitt zwischen Außerfragant und dem Ausgleichsbecken Rottau relevant.
Um Einschränkungen des Kraftwerksbetriebes der Kraftwerksgruppe Fragant durch Schwall-Sunk-Vorgaben abzuwehren, wurden an der Möll die Projekte Schwallausgleichsspeicher und Schwallausgleichskraftwerk untersucht. Dazu wurde nach internationaler Markterkundung und Ausschreibung ein externes Ingenieurbüro mit Machbarkeitsstudien samt Kostenschätzungen beauftragt. Als Ergebnis wurde die weitere Projektentwicklung eines Schwallausgleichskraftwerkes festgelegt. Wesentlicher Teil der Projektentwicklung ist der Dialog mit möglichst vielen von diesem Projekt betroffenen Stakeholdern.
Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte
Im Geschäftsjahr 2022 wurden an mehreren Speichersystemen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt sowie diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt:
  • • Im Rahmen der Talsperrenüberwachung wurden im Mai 2022 Veränderungen in der linken Bergflanke der Sperre Freibach festgestellt. Seitdem wird der Speicher mit eingeschränktem Stauziel (sieben Meter unter Vollstau) betrieben. Bis September 2022 wurden schrittweise Erkundungsmaßnahmen durchgeführt, darauf aufbauend wird aktuell ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Die Maßnahmen werden in den Geschäftsjahren 2023/24 umgesetzt.
  • • Der Feistritzbachdamm (Speicher Soboth) des Kraftwerks Koralpe verfügt über einen innenliegenden Asphaltdichtkern. Aufgrund von Veränderungen bei den sperrenluftseitigen Grundwasserständen wurden im Jahr 2022 abschnittsweise Injektionsmaßnahmen zur Verbesserung des Dichtschirms unterhalb der Herdmauer durchgeführt. Die Injektionsmaßnahmen erfolgten in Abstimmung mit den Sachverständigen der Staubeckenkommission und konnten im Oktober 2022 abgeschlossen werden.
  • • Die 1956 errichtete Wehranlage Weißensee wurde im Jahr 2022 aufgrund von Umläufigkeiten im Untergrundbereich saniert. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde die Untergrundabdichtung in Form von Spundwandbohlen neu hergestellt, die gesamte Anlage nach den Anforderungen der österreichischen Staubeckenkommission adaptiert und eine Fischaufstiegshilfe errichtet. Die Bauarbeiten wurden im April 2022 begonnen und konnten im Oktober 2022 abgeschlossen werden.
Photovoltaik
Die Kelag betreibt im Inland 15 eigene PV-Dachanlagen mit einer Leistung von 2.235 kWp. Auf Kelag-Gebäuden befinden sich derzeit zudem weitere sechs Aufdachanlagen mit einer Leistung von rd. 570 kWp in Umsetzung.
Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wird parallel dazu die Entwicklung von Freiflächenanlagen an geeigneten Standorten geprüft und entsprechende Grundstücke werden gesichert und bei der Behörde zur Umwidmung eingereicht. Derzeit befinden sich rd. 34 MWp im Widmungsverfahren.
Im Jahr 2021 erfolgte die Umwidmung des Projektstandortes Kirchengasse in Grünland für Photovoltaikanlagen im Ausmaß von rd. 50.000 m2. Der Baubeginn erfolgt im Sommer 2022. Im Zuge der Errichtungsarbeiten werden 7.700 PV-Module verbaut, was einer Gesamtleistung von rd. 4,2 MWp entspricht. Die Anbindung an das Netz der Energie Klagenfurt erfolgt über eine 20-kV-Übergabestation. Zusätzlich wird ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Biodiversität am Standort umgesetzt. Dabei werden auf der „Sonnen.Wiese“ Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung des Bodens, der Flora und der Fauna durchgeführt und mit einem Monitoringkonzept begleitet.
Energiehandel
Die Energiehandelsaktivitäten der Kelag finden ihren Ausgangspunkt in der Bewirtschaftung der Eigenerzeugung und der Beschaffung der Vertriebsmengen für die im Wesentlichen relevanten Commodities Strom und Erdgas. Zur Erhöhung der Planungs- wie auch Ergebnisstabilität verfolgt die Kelag eine langfristige Vermarktungs- und Beschaffungsstrategie, wodurch die korrespondierenden Mengen schrittweise für die Folgejahre vermarktet bzw. beschafft werden. Neben der Präsenz auf den Handelsmärkten ist hierfür die Existenz einer modernen Infrastruktur zur Bewirtschaftung der diversifizierten Portfolios notwendig. Insbesondere die Weiterentwicklung des Energiesystems betreffend die Entwicklungsthemen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung und die damit einhergehende Intensivierung des Ausbaus erneuerbarer Energien führen zu steigenden Herausforderungen im operativen Betrieb gemäß einer sich erhöhenden Flexibilität und Variabilität der Erzeugungs- und Absatzmengen.
In Bezug auf die Bewirtschaftung der Stromeigenerzeugung wird das Ziel verfolgt, die eigenen Kraftwerke bestmöglich auf den relevanten Märkten einzusetzen. Die Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung der eigenen Portfolios liefert die beständige Weiterentwicklung der internen Prozesse hinsichtlich des Einsatzes der flexiblen Erzeugungseinheiten sowie der klare Fokus auf Marktanalysen, damit neue Entwicklungen im Marktumfeld stets zeitnah und adäquat berücksichtigt werden. Die energiewirtschaftlichen Aktivitäten der Kelag sind auch von bilateralen Strombezugsverträgen geprägt. Mithilfe dieser sogenannten Power Purchase Agreements (PPA) ermöglicht die Kelag Dritten die wirtschaftliche Vermarktung ihrer Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen. Eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der Handelstätigkeit für das Commodity Erdgas, insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit für Endkunden, haben langfristige Speicherverträge, die die Kelag bis zum Jahr 2027 kontrahiert hat. Im Rahmen der angespannten Energiemärkte im Geschäftsjahr 2022 konnte die Kelag ihre Nutzungsrechte für Speicherkapazitäten erweitern. Auch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen wird durch den Energiehandel der Kelag in enger Abstimmung mit den Vertriebseinheiten durchgeführt.
Vertrieb (B2C)
Im Privat- und Gewerbekundensektor erfolgte aufgrund des enormen Preisanstiegs an den Großhandelsmärkten eine kontinuierliche Anpassung der Tarife für Neukunden. Die Akquise blieb vorerst ausschließlich auf Kärnten beschränkt und das Vertriebspartnergeschäft wurde, mit Ausnahme der strategischen Immobilienpartner, ausgesetzt. Im Rahmen der Erdgasproduktumstellung wurde Kelag-Bestandskunden ein neuer Tarif angeboten und der bestehende Liefervertrag gekündigt. Durch eine mehrstufige Kampagne per Post, E-Mail und Telefon konnte unter den Kärntner Kunden eine Zustimmungsrate von über 95 % erzielt werden. Auch die überwiegende Mehrheit der Kärntner Gemeinden wird in Zukunft von der Kelag mit elektrischer Energie versorgt werden, wobei sich 40 Gemeinden ab 2023 für das neue marktnahe Preismodell entschieden haben.
Nach der Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs über unzulässige Preisanpassungsregeln in früheren Allgemeinen Bedingungen hat die Kelag – wie auch andere Energieversorgungsunternehmen – einen Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geschlossen. Dieser beinhaltet die Rückerstattung der Mehrkosten aus der Preisanpassung vom 1. September 2019 an jene Kunden, die sich bis 31. Dezember 2022 über die VKI-Plattform angemeldet haben und als anspruchsberechtigt eingestuft wurden. Dabei war die Kelag stets auf eine Lösung zugunsten der Kunden bedacht. Die VKI-Anmeldeplattform wurde gemäß der Vereinbarung mit dem VKI mit 31. Dezember 2022 geschlossen. In den aktuellen Allgemeinen Bedingungen wurden die strittigen Klauseln ordnungsgemäß bereinigt.
Beim Grundversorgungstarif hat sich die Kelag dazu entschlossen, bis zur rechtlichen Klärung der gesetzlichen Grundlagen (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz sowie Gaswirtschaftsgesetz) jenen Kunden, die einen entsprechenden Antrag stellen, ab 1. Dezember 2022 den Zugang zur Grundversorgung präjudiziell zu ermöglichen.
Mit Blick auf Materialverfügbarkeiten, Montagekapazitäten sowie eine sehr starke Nachfrage bei PV-Anlagen und Wärmepumpenheizungen im Privatsegment zeigte sich die Marktsituation im Bereich Energy+ im Geschäftsjahr 2022 unverändert als Herausforderung. Der Ausbau des Partnernetzwerkes im Geschäftsfeld Wärmepumpe wurde weiter vorangetrieben. Darüber hinaus gewann das Thema Energiegemeinschaften weiter an Dynamik. Die Kelag konnte sich im Rahmen ausgewählter Pilotprojekte als kompetenter Lösungsanbieter etablieren.
Daten und Fakten
Mitarbeiter2
Die Kelag beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich 697 Mitarbeiter (2021: 667).
Stromaufbringung und -absatz
Die Wasserführungsquote lag mit 75,1 % deutlich unter jener des Vorjahres (2021: 107,4 %) und somit auf dem historisch niedrigsten Niveau seit Aufzeichnungsbeginn. Daraus resultierte ein Rückgang der Eigenerzeugung um 814 GWh bzw. 27,1 % auf 2.192 GWh.
Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.698 GWh lag rd. 8,9 % unter dem Niveau des Vorjahres (1.864 GWh). Der Rückgang des Absatzes ist im Wesentlichen auf die sukzessive Übertragung des Industriekundengeschäftes an die Kelag Energie & Wärme zurückzuführen. Mehr als zwei Drittel des Geschäftskundenabsatzes des Jahres 2022 entfiel auf Industriekunden innerhalb Kärntens.
Erdgasabsatz
Der Gaskundenabsatz stieg um 34 GWh auf 7.756 GWh. Der Vertriebsabsatz der Kelag außerhalb Kärntens lag bei rd. 77 %.

Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kelag konnte ihre gute Wettbewerbsposition auf dem Energiemarkt ausbauen und erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von rd. 100 Mio. EUR.
Betriebswirtschaftliche Vergleichswerte
 
 
in Mio. EUR
2022
2021
Betriebserfolg
18
70
Ergebnis vor Steuern
105
129
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
100
112
Bilanzgewinn
100
60
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
138
51
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-77
-122
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
-63
66
Umsatzerlöse
 
 
 
 
in Mio. EUR
 
2022
2021
Strom
2.546
78,5%
1.007
74,2%
Erdgas
573
17,5%
226
16,5%
Telekommunikation
5
0,2%
5
0,3%
Sonstige
124
3,8%
121
8,9%
 
3.249
100,0%
1.359
100,0%
Investitionen
 
 
in Mio. EUR
2022
2021
Immaterielle Vermögensgegenstände
11
26
Sachanlagen
97
82
Finanzanlagen
51
74
 
159
182
Fremdkapitalentwicklung im
weiteren Sinne
 
 
in Mio. EUR
2022
2021
1. Rückstellungen
310
373
2. Verbindlichkeiten
841
778
3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
102
99
 
1.253
1.250
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
 
 
in Mio. EUR
2022
2021
Anlagevermögen
1.917
1.832
Umlaufvermögen
341
382
Eigenkapital
1.030
990
Fremdkapital
1.253
1.250
Eigenkapitalquote
44,8%
44,2%
Umsatzrentabilität
3,3%
10,5%
Nettofinanzschulden
451
448
Nettoschulden
855
794
Nettoverschuldungsgrad
84,1%
80,2%
Working Capital
-45
-70
Eigenkapitalrentabilität
9,0%
13,1%
Gesamtkapitalrentabilität
4,7%
6,4%
Der deutliche Anstieg in den Umsatzerlösen im Strom- und Erdgasbereich ist im Wesentlichen dem deutlich höheren Marktpreisniveau geschuldet. Damit verbunden ist auch der Anstieg der Bezugskosten, wobei als zusätzlicher Faktor hinzukommt, dass aus der Eigenerzeugung Mindermengen infolge von Trockenheit kompensiert werden mussten. Diese Entwicklung hat sich in Folge auch auf die Umsatzrentabilität ausgewirkt.
Die Entwicklung des Betriebserfolges ist im Wesentlichen – wie oben erwähnt -von den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Aber auch Effekte aus der Bewertung der Sozialkapitalrückstellungen wirken auf das Betriebsergebnis.
Der Anstieg der Netto-Geldfluss aus der operativen Tätigkeit ist im Wesentlichen aus der Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, insbesondere der Abbau von Termingeldern, zurückzuführen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist primär durch Investitionen in das Sachanlagevermögen und in die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen geprägt. Ausleihungen wurden vordergründig an die KI Kelag International GmbH für Anteilserwerbe in Spanien und Bosnien sowie an die PVI GmbH und Glasfasernetz Kärnten - GNK GmbH getätigt.
Die Veränderung des Working Capitals ist auf dem im Jahr 2023 abgebauten Termingeldern im Umlaufvermögen sowie auf einen Anstieg in den kurzfristigen Rückstellungen zurückzuführen.
Im Frühsommer 2022 begab die Kelag im Rahmen einer mehrwöchigen Vermarktungsphase ihren ersten ESG-linked Schuldschein. Das Unternehmen konnte sich in einem volatilen und anspruchsvollen Kapitalmarktumfeld in Summe 160 Mio. EUR in mehreren Tranchen mit Laufzeiten zwischen 7 und 16 Jahren sichern, die vordergründig zur Refinanzierung einer Anleihefälligkeit in Höhe von 150 Mio. EUR im Oktober 2022 Verwendung fand. Durch das Debüt am Schuldscheinmarkt konnten die der Kelag zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen weiter diversifiziert werden. Der damit verbundene Effekt spiegelt sich im Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit wider.
Neben der Aufnahme von Schuldscheinen in Höhe von 160 Mio. EUR sowie der Tilgung der Anleihe in Höhe von 150 Mio. EUR wirken auf den Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit vor allem die Auszahlung der Ausschüttung in Höhe von 60 Mio. EUR.
Die Berechnung obenstehender Kennzahlen folgt dem Fachgutachten KFS/BW 3, Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht.
Die Berechnung sämtlicher Kennzahlen, welche sich auf die Geldflussrechnung nach dem UGB beziehen, folgen inhaltlich der Berechnung nach AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB).
In der Ermittlung des Netto-Geldflusses wurden die Cash-Pool-Verrechnungen betreffend die Konzernfinanzierung der Finanzierungs- und der Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Nettofinanzschulden bestehen aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel. In der Ermittlung der Nettoschulden wird das sonstige verzinsliche Fremdkapital inklusive der Cash-Pool-Konten berücksichtigt.

Chancen- und Risikomanagement
Adäquate Risikopolitik
Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren. Dabei ist das primäre unternehmerische Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflowpotentiale unter aktiver Berücksichtigung des Umfelds zu steuern.
Hohes Risikobewusstsein
Das Unternehmen betreibt ein vorausschauendes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie aus dem Marktumfeld wie auch mit den Risiken aus der Klima- und Energiekrise befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen sowie die Leistungsfähigkeit der Internen Kontrollsysteme zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.
Risikoorganisation und Risikomanagementprozess
Die konzernweit implementierte Organisation des Risikomanagementsystems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Die bestehenden Risiken werden von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet. An diesen Risikokomiteesitzungen nehmen alle Personen des Topmanagements teil, um so gegebenenfalls übergreifende Auswirkungen der wesentlichen Risiken diskutieren zu können.
Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagementsystem sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagementprozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagementrichtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.
Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen
Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstandes. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.
Aufbau- und Ablauforganisation
Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle sowie die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.
Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips.
Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so festgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien, verbindliche Vorgaben und eine Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.
Periodische Überwachung und Kontrollmassnahmen
Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualität und Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgt laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch ein Augenmerk auf die entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung der Qualität der Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.
Risikokategorien
Aufgrund der aktuellen Energiekrise – verbunden mit außerordentlich hohen Preisvolatilitäten, Lieferengpässen, Preisanstiegen von Rohstoffen und Materialien sowie der potenziell gefährdeten Versorgungssicherheit – sind etwaige Risiken laufend zu beobachten und zu evaluieren. Neben den branchenüblichen, unternehmensbezogenen und marktspezifischen Risiken werden weitere Umfeldrisiken sowie die Klimarisiken im integrierten und proaktiven Risikomanagement des Kelag-Konzerns kontinuierlich analysiert und bewertet. Demnach erfolgt die Risikoeinteilung nach den für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien: Klima- und Marktrisiken aus der gegenwärtigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Mengen- und Marktpreisrisiken, Kreditrisiken aus bilateralen Geschäftsbeziehungen, Finanz- und Liquiditätsrisiken, Betriebsrisiken und Risiken aus Investitionsentscheidungen sowie rechtlichen und politischen Risiken.
Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt die jährliche Risikoinventur auch mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf ESG-Themen (Environment, Social und Governance).
Im Folgenden sind die wesentlichen Risikokategorien im Überblick beschrieben.
Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken
Der Kelag-Konzern misst dem Thema Klimaschutz und Umwelt einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des eigenen Handelns laufend. Der Klimaschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.
Klimabezogene Risiken lassen sich einerseits von unmittelbar klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken – wie potenzielle Veränderungen der durchschnittlichen Niederschlagsmenge sowie deren zeitliche Verteilung, ein Anstieg der Häufigkeit und des Ausmaßes von Extremwetterereignissen oder eine Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitliche Verteilung – haben sowohl langfristige Auswirkungen auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Für diese Risiken wird aufgrund der zeitlichen Wirkung ein entsprechend langer Projektionszeitraum von 30 Jahren herangezogen, um die mittel- und langfristigen Wirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Kelag-Konzerns zu prognostizieren.
Neben den unmittelbar wirkenden Klimarisiken werden auch die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen laufend erfasst. Diese führen im Energiesektor sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie sowie den sich daraus ergebenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus Erdgas und anderen fossilen Energieträgern stehen.
Wichtige Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene stehen noch bevor, wie das Energieeffizienz-, das Klimaschutz- oder auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Letzteres sieht zur Dekarbonisierung der Raumwärme bis zum Jahr 2040 einen Stufenplan des „Phase-outs“ von Öl, Erdgas und Kohle im Gebäudesektor vor. Zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Erdgas, setzt sich die Kelag ambitionierte Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien.
Im Rahmen der EU-Taxonomie – als Teil der Maßnahmen der EU-Kommission zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele – soll über die ökologische Nachhaltigkeit (Taxonomiekonformität) der Wirtschaftsaktivitäten berichtet werden. Im Kelag-Konzern wurde zur Umsetzung der Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert. Dieses beschäftigt sich seit 2021 in einem zweistufigen Erhebungsverfahren mit der Identifikation von taxonomiefähigen sowie in einem zweiten Schritt mit der Prüfung von taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten. Das Projektteam setzt sich aus Mitarbeitern aus den Bereichen Controlling, Risikomanagement und Finanzen zusammen und wird durch die jeweiligen Experten aus den Tochtergesellschaften sowie technischen Fachbereichen unterstützt. Das Vorgehen wurde gemeinsam mit dem Management festgelegt, das regelmäßig über den Fortschritt, mögliche Risiken sowie aktuelle Entwicklungen informiert wird.
Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei strategischen und operativen Planungen der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt. Das im Gesetzesentwurf geforderte „Phase-out“ aus Erdgas wurde in der Konzernstrategie beschrieben. Die entsprechenden Details wurden in enger Abstimmung mit der Kelag Energie & Wärme erarbeitet. Vor dem Hintergrund des „Phase-out“ aus fossilen Energieträgern bis 2040 wurde eine Projektpipeline mit konkreten Zielsetzungen für den Erneuerbaren-Ausbau von rd. 2,4 TWh bis 2032 erstellt. Im Rahmen der Konzernstrategie sind für die Kelag Energie & Wärme Investitionen zur Substitution von Erdöl und Erdgas durch Biomasse, Fernwärme und Wärmepumpen im Umfang von rd. 1 TWh angesetzt.
Risiken im Zusammenhang mit dem UkraineKrieg
Der Krieg in der Ukraine und die damit entstandenen politischen Spannungen zwischen Russland und den westeuropäischen Staaten führten u. a. im Geschäftsjahr 2022 zu einem rasanten Anstieg der Großhandelspreise für Erdgas und Strom. Im weiterhin dynamischen Wirtschaftsumfeld mit rückläufigem Konjunkturausblick besteht aufgrund stark inflationärer Tendenzen sowie der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Erdgasversorgung ein erhöhtes Risikopotenzial. Das Risikomanagement setzt das verdichtete Monitoring vor allem zur Entwicklung des Kreditrisikos der Geschäftspartner konsequent fort.
Zur effizienten Begegnung der erwähnten Entwicklungen wurde ein Krisenstab zur Energiekrise eingerichtet, der stark mit dem Risikomanagement verzahnt ist. Die Sitzungen des Krisenstabs finden in regelmäßigen Intervallen sowie anlassbezogen statt. Darüber hinaus gibt es auch intensiven Austausch und enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organen des Landes Kärnten und des Bundes. Die zentrale Aufgabe ist es, die aktuelle Lage aller Unternehmensbereiche regelmäßig zu erfassen, damit auf Entwicklungen schnell reagiert werden kann. Des Weiteren werden alle notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen, das Unternehmen bestmöglich auf die im Zusammenhang mit der Energiekrise entstehenden Szenarien vorzubereiten. Die vorherrschenden Themen sind die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, die hohe und volatile Preissituation bei Strom, Gas und anderen Energieträgern sowie die damit einhergehenden Kreditrisiken, die Kundenreaktionen auf die steigenden Preise, Lieferengpässe und Preiserhöhungen bei vielen weiteren Beschaffungsgütern. Darüber hinaus werden rechtliche Risiken, regulatorische Risiken und staatliche Eingriffe (u. a. Energielenkung, Erlösabschöpfung, Vorgaben für die Speicherbewirtschaftung, Strompreisbremse) laufend sehr engmaschig überwacht.
Auf Grundlage der Analysen werden in enger Abstimmung zwischen Risikomanagement und den energiewirtschaftlichen Fachbereichen laufend Maßnahmen zur Mitigation bzw. Vermeidung von Risiken und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gesetzt. Die Gesamtrisikosituation für Energieversorgungsunternehmen hat sich im Rahmen der aktuellen Energiekrise deutlich erhöht. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells ist das Risikoprofil der Kelag im Vergleich zu weniger diversifizierten Unternehmen der Branche als moderater einzustufen.
Mengen- und Marktpreisrisiken
Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen aufgrund der signifikanten Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Kombination mit konjunkturellen Eintrübungen Risiken aus der bereits europaweit wahrnehmbaren rückläufigen Tendenz des Erdgas- und Stromabsatzes.
Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechender Lagerhaltung entgegengewirkt. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachungen durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.
Die vom Erdgasmarkt ausgehende Knappheitssituation in Europa führte im Geschäftsjahr 2022 zu einer massiv steigenden Preisdynamik mit Rekordhöhen bei allen Commodities, insbesondere auch bei den Erdgas- und Strompreisen. Mit diesem Preisanstieg ist auch eine starke Zunahme der Preisvolatilität auf den Energiemärkten zu beobachten. Auf diese Situation wurde mit einer Reduktion der Mengenlimite im Energiehandel reagiert.
Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist, neben der Menge, auch das Marktpreisniveau. Die Risikominimierung wird dahingehend durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen. Langfristige Absicherungsstrategien für Vertrieb und Erzeugung werden mittels Termingeschäften – mit dem Ziel der dämpfenden Wirkung auf kurzfristige Preisentwicklungen – durchgeführt, wobei dies auf Basis von bilateralen Verträgen (OTC – over the counter, Forwards) erfolgt. Bei bilateralen Transaktionen erfolgt die Verrechnung nach der Lieferung auf Basis der vereinbarten Vertragspreise. Sicherheiten sind kein standardmäßiger Vertragsbestandteil, können aber bilateral vereinbart werden und unterliegen, im Gegensatz zu Transaktionen an Börsen, in der Regel nicht den täglichen Preisschwankungen. Dies verringert den unmittelbaren Liquiditätsbedarf.
Auf Basis der steigenden Marktpreise erhöhen sich die Kreditrisiken mit Handelspartnern deutlich (Wiedereindeckungsrisiko). Dabei wird die Bonität der Handelspartner laufend evaluiert und in Ratingklassen eingeteilt, Kreditlimits werden zugeordnet und Handelspositionen reduziert.
Für den Energiehandel werden im geringen Umfang neben bilateralen Verträgen auch Transaktionen an Börsen eingesetzt. Bei diesen müssen Sicherheiten mittels täglicher Ausgleichszahlungen (Marginzahlungen) in Abhängigkeit der jeweiligen Strompreisentwicklung hinterlegt werden. Aufgrund des geringen Ausmaßes derartiger Geschäfte sind die Liquiditätsrisiken für die Kelag dahingehend als gering einzustufen.
Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken wurden spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien erarbeitet.
Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)
Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert. Vor dem Hintergrund von möglichen Beschaffungsengpässen und Lieferkettenproblemen wird der Fokus auf eine frühzeitige Beschaffung und einen erhöhten Lagerbestand gelegt.
Finanzrisiken
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die Kelag umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, damit die finanziellen Risiken auch entsprechend überwacht und gesteuert werden können.
Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch ein internes Kontrollsystem, basierend auf Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehenden Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.
Mengenrisiken wurden aufgrund der historisch schlechten Wasserführung im Erzeugungsbereich im Inland schlagend. In Kombination mit den stark gestiegenen Energiepreisen ist das daraus resultierende Risiko entsprechend angestiegen.
Vor dem Hintergrund des erhöhten Risikopotenzials im Zusammenhang mit der Energiekrise ist eine Ausweitung der finanziellen Flexibilität erforderlich. Dies erfolgt durch das Vorhalten ausreichender Mindestliquidität und wird durch drei kommittierte Working-Capital-Linien und eine Backup-Linie gestärkt. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Markteinheiten und dem Risikomanagement zum Update der Liquiditätsplanung intensiviert.
Kreditrisiken
In der andauernden Krisensituation ist das Unternehmen einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Settlement- oder Replacementrisiko). In diesem Zusammenhang führt auch der Anstieg der Energiepreise am Großhandelsmarkt zu einer Erhöhung der Kreditrisiken, insbesondere aus Wertveränderungen bei Commodity-Positionen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung der Kelag-Geschäftspartner, laufende Bonitätsüberwachung und detaillierte, aktuelle Bilanzanalysen von verfügbaren Quartals- und Halbjahresabschlüssen der Geschäftspartner beziehungsweise ihrer Konzerngesellschaften. Weiters bilden Analysen von Unternehmens- und Konzernstrukturen, unter Einbeziehung der laufenden Entwicklungen am Energiemarkt, eine wesentliche Grundlage für die Kreditlimitvergabe. Das Vertragsvolumen des Geschäftspartnerportfolios wird durch eine restriktive Limitüberwachung laufend geprüft. Zudem wird die Kreditrisikoüberwachung durch professionelle Prozesse im Forderungsmanagement gestützt.
Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.
Wettbewerbsrisiken
Der Kelag-Konzern ist insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt. Das Unternehmen steht außerdem im Wettbewerb zu einer Reihe internationaler Energieversorgungsunternehmen, die in den letzten Jahren zunehmend auf dem österreichischen Markt aktiv geworden sind.
Während viele Mitbewerber, insbesondere im Discountbereich, in den letzten Jahren von kurzfristigen Beschaffungsstrategien profitiert haben, gerieten diese 2022, aufgrund des starken Preisanstiegs, unter Druck. Dies führte zu einem Rückzug von Mitbewerbern. Die daraus resultierende Dynamik am Kundenmarkt mündete für die Kelag in Kundenzugewinnen. Der daraus resultierende zusätzliche Mengenbedarf musste zu hohen Preisen nachgekauft werden.
Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen entgegengewirkt.
Investitions- und Beteiligungsrisiken
Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden beispielsweise technische Risiken auf ein Minimum reduziert.
Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Prozess-, IT- und Personalrisiken
In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallrisiken bei der IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen auf IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem minimiert, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird sowie zum anderen durch ein etabliertes Business-Continuity-Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Im Geschäftsjahr 2022 wurde auch der Telekombereich nach ISO/IEC 27011 zertifiziert. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.
Dem steigenden Cyberrisiko wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch intensivierte Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entgegengewirkt. Zur Mitarbeiterfortbildung werden regelmäßige Schulungen und Trainings (beispielsweise: Phishing-Awareness-Training) durchgeführt. Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter ist für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen wesentlich.
Regulierungsrisiken
Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung von bestehenden Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.
In den Bereichen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme sind die rechtlichen bzw. regulatorischen Risiken durch staatliche Eingriffe deutlich gestiegen. Die risikobedingten staatlichen Eingriffe reichen von der Erlösabschöpfung für Erzeuger von erneuerbarer Energie über Vorgaben zur Bewirtschaftung von Erdgasspeichern bis hin zu Preisdeckeln im Stromvertrieb bzw. Vorbereitungen für allfällige Energielenkungsmaßnahmen.
Vertriebsseitige Risiken bestehen aufgrund zahlreicher zivilgerichtlicher Entscheidungen, mit denen Preisanpassungen zunehmend erschwert bzw. verunmöglicht werden. Stromlieferanten sehen sich hier vor allem mit Rückforderungen seitens des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) aber auch seitens anderer Prozessfinanzierer konfrontiert. Um diesem Risiko zu begegnen, hat die Kelag ihre Strom- und Erdgaslieferbedingungen bereits hinsichtlich möglicher kritischer Passagen (z. B. ÖSPI) bereinigt. Weiters werden keine Preisanpassungen mehr durchgeführt, sondern bestehende Lieferverträge rechtskonform gekündigt und Neuangebote übermittelt, denen der Kunde ausdrücklich zustimmen muss.
Rechtliche Risiken – Compliance
Teil des Risikomanagements ist auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes.
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Sonstige Angaben
Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Jahresabschluss angeführt.
Im Geschäftsjahr gab es keine Zweigniederlassungen.

Forschung & Entwicklung
Anwendungsorientierte F&E-Projekte
Um auf die Herausforderungen des zukünftigen Energiesystems bestmöglich vorbereitet zu sein, engagiert sich die Kelag in einer Vielzahl von Forschungs- und Innovationsprojekten. Die Innovationsfähigkeit des Unternehmens wird laufend weiterentwickelt und mit externen Impulsen verknüpft werden, damit flexibel auf neue Marktanforderungen reagiert werden kann.
Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Im Rahmen der Projekte werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten zu relevanten Themenstellungen betreut. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten betreffen vielfältige Themen im Bereich Digitalisierung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie die Entwicklung von gesamtheitlichen und sektorübergreifenden Energielösungen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Projekt ProSafE², in dessen Rahmen die Grundlagen zum sicheren Betrieb von Gleichstrom-Ladestationen entwickelt werden. Das Projekt ProSafE² wurde vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology sowie weiteren Partnern initiiert.
Ein weiteres Projekt (DIGI-Hydro) beschäftigt sich mit der Digitalisierung und Visualisierung von Belastungs- und Schadensprognosen in der Wasserkraft. Mittels moderner Messsensoren und Datenanalysen werden die notwendigen Bausteine geliefert, mit denen ein digitaler Wasserkraftzwilling erstellt werden kann, wodurch eine Echtzeitüberwachung sowie bessere Instandhaltung ermöglicht werden.
Weitere Projekte betreffen die Digitalisierung im Geschäftsbereich des Verteilernetzes durch sukzessive Erweiterung der Berechnungs-, Simulations- und Visualisierungswerkzeuge sowie die Bestimmung der technischen Flächenwirksamkeit des breiten Einsatzes verschiedener netztechnischer Maßnahmen. Der Fokus liegt auf den Netzebenen 5, 6 und 7 des elektrischen Verteilernetzes unter Berücksichtigung dezentraler Stromerzeugungsanlagen, Wärmepumpen und Elektromobilität.
Ein weiteres Projekt untersucht anhand einer Langzeitmessung den spezifischen Erdausbreitungswiderstand sowie dessen jahreszeitliche Schwankungen zur besseren Auslegung von Erdungsanlagen bei der Planung von Hochspannungsanlagen. Im Rahmen eines geplanten CD-Labors – „Energienetze der Zukunft“ – sollen zudem, in Kooperation mit weiteren Netzbetreibern und der TU Graz, Lösungen und Herausforderungen des zukünftigen Netzbetriebes bei einem Anstieg der Erzeugung aus Wind und Photovoltaik untersucht werden. Zusätzlich werden weitere mögliche Einsatzbereiche der Drohnentechnologie, wie eine drohnengestützte Baustellendokumentation von Leitungsgrabungen untersucht, und wesentliche, anwendungsorientierte Weiterentwicklungen im Bereich Smart Metering umgesetzt.
Als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten werden Projekte im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie mitfinanziert. So zeigt beispielsweise die gemeinsame Initiative „Space4Energy“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit Green Energy interessante Anwendungsfälle für Energieinfrastruktur unter Verwendung von Satellitendaten. Darüber hinaus bearbeitete die Kelag ausgewählte Themenstellungen im Rahmen von Formaten wie Hackathons.
Ausblick
eine Welt grüner Energie
Den Weg in eine grüne, zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegte Zukunft können wir nur dann erfolgreich beschreiten, wenn wir offen für mutige Lösungen sind und unsere Energiezukunft nachhaltig gestalten. Um ein ökologisches und sicheres Energiesystem zu erschaffen, benötigen wir einen ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien, in dem soziale, energiewirtschaftliche wie auch ökologische Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf Basis der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung sowie der zunehmenden Bestrebungen zum Erreichen der Klimaneutralität von Unternehmen und Ländern, liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien.
Wie schon vor 100 Jahren braucht es Visionäre, die mit mutigen Lösungen die Energiezukunft gestalten.
Wir werden die vorhandene finanzielle Flexibilität dazu nutzen, weiterhin in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren.
NatürlicH Nachhaltig
Wir alle sind uns bewusst, dass das gegenwärtige Energiesystem nicht ohne schwerwiegende ökologische Konsequenzen von globalem Ausmaß aufrechterhalten werden kann. Die Nutzung von begrenzt vorhandenen, fossilen Rohstoffen ist eine Sackgasse und die Umweltzerstörung durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase treibt den Klimawandel immer weiter voran. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr sind in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern geprägt.Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es vor allem der Transformation des Wärme- und Verkehrssektors.
Wir haben uns bewusst der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie, auf Basis erneuerbarer Energien, ist Grundlage unserer Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.
Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel unserer Bestrebungen ist es, den EcoVadis-Gold-Status zu halten. Dies ist für uns ein Ansporn, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energie und den Klimaschutz auch im Geschäftsjahr 2023 gezielt vorantreiben. Gemeinsam mit unseren Kunden werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Um den Transformationsprozess voranzutreiben, werden wir Pilotprojekte zu klimaneutralen Regionen initiieren. Diese beinhalten neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissens- und Informationsaufbau sowie Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte gewinnen zu können.
mutig in eine grüne zukunft
Das Geschäftsmodell des Energieversorgungsunternehmens auf Basis erneuerbarer Energien hat sich trotz Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren als robust und zukunftsfähig erwiesen. Die derzeit beherrschenden Themen sind die signifikant gestiegene und volatile Preissituation an den Strom- und Gasmärkten, die Kundenresonanz auf die steigenden Preise sowie die Verzögerungen und Preiserhöhungen bei Beschaffungsgütern. Damit die Energiewende gelingen kann, braucht es vor allem stabile gesetzliche Rahmenbedingungen.
Wir werden die Energiewende nur meistern können, wenn jeder in seinem Einflussbereich Verantwortung übernimmt und seinen Beitrag leistet.
Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden auch weiterhin eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung mehr denn je bewusst. Im Geschäftsjahr 2023 werden wir unsere Wachstumsstrategie konsequent fortführen. Im Vergleich zu den Vorjahren sehen wir uns mit gestiegenen Marktrisiken konfrontiert, die wir als integrierter Energieversorger mit differenziertem Portfolio entlang der gesamten Wertschöpfungskette bereits durch unser robustes Geschäftsmodell mitigieren können. Wir erwarten für das Jahr 2023 eine Ergebnissteigerung, allerdings könnten sich vor dem Hintergrund der aktuellen Preise an den Energiebörsen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise auch größere positive oder negative Ergebniseffekte ergeben.
Klagenfurt am Wörthersee, am 07. März 2023
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.

Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen
  • • IWF: World economic outlook – Inflation and uncertainty, bezogen von
    https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/10/11/world-economic-outlook-october-2022 vom November 2022
  • • Herbstprognose 2022: Die EU-Wirtschaft an einem Wendepunkt, bezogen von
    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_6782 vom November 2022
  • • WIFO: Weltweiter Konjunkturabschwung erfasst Österreich, bezogen von
    https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=70406&mime_type=application/pdf vom Dezember 2022
  • • Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI), bezogen von
    https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/preise-und-preisindizes/verbraucherpreisindex-vpi/hvpi
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • • E-Control Homepage: www.e-control.at
  • • Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) Website: www.zamg.ac.at
  • • EEX Homepage: www.eex.com
  • • www.powernext.com
  • • Onvista Homepage: www.onvista.de
  • • Bloomberg
  • • CME Group Homepage: www.cmegroup.com
  • • Montel Group Homepage: www.montelnews.com
  • • Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen
  • • Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at
  • • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: www.ris.bka.gv.at
  • • Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at
  • • BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de
  • • Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: www.gaswaerme.at
  • • Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: www.voewg.at
  • • Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/index_de
  • • Europäische Union, EU-Recht: https://eur-lex.europa.eu
  • • Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/
  • • Vereinte Nationen und Regierung Ägypten: https://cop27.eg
  • • Europäische Kommission und REPowerEU:
    https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/repowereu-affordable-secure-and-sustainable-energy-europe_de
Kapitel finanzen
KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016
Bestätigungs-vermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
Klagenfurt,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetztes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten in Verbindung mit Energietermingeschäften
Siehe Punkt "Sonstige Angaben" im Anhang
Das Risiko für den Abschluss
Derivative Finanzinstrumente in Verbindung mit Energietermingeschäften werden als schwebende Geschäfte bilanziert und einzeln oder gemeinsam mit anderen gleichartigen Geschäften als Bewertungseinheit imparitätisch bewertet. Der Ausweis von negativen beizulegenden Zeitwerten erfolgt in der Position "Sonstige Rückstellungen". Der im Geschäftsjahr erfasste Betrag von 3,9 Mio EUR stellt rund 2,5% der ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen dar.
Die Relevanz derartiger Geschäfte für den Jahresabschluss ist in den letzten Jahren insbesondere bedingt durch die hohen Volatilitäten an den Energiemärkten und den damit verbundenen gestiegenen beizulegenden Zeitwerten von Energietermingeschäften stark gestiegen.
Energietermingeschäfte werden von der Gesellschaft für die Produkte Strom und Gas abgeschlossen und dienen der Absicherung von absatz-, wie beschaffungsseitigen Preisrisiken sowie dem Handel.
Energietermingeschäfte werden von Seiten der Gesellschaft bei Abschluss in einem "Energy Trade and Risk Management" (ETRM) System erfasst und je nach geplantem Verwendungszweck als eingestuft. Diese Klassifizierung entscheidet über die Bilanzierung sowie Darstellung der Geschäfte im Abschluss.
Die Bewertung der Geschäfte erfolgt direkt im ETRM System. Wesentliche Bewertungsparameter stellen die aus Börsepreisen abgeleiteten produktspezifischen "Hourly-Price-Forward-Curves" (HPFCs) dar.
Die Bilanzierung von Energietermingeschäften erfordert die Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und damit verbundenen umfangreichen Erläuterungen im Anhang.
Für den Abschluss bestehen daraus abgeleitet folgende Risiken:
  • • Vollständige Erfassung und korrekte Klassifizierung von Energietermingeschäften
  • • Korrekte Bewertung von als derivative Finanzinstrumente klassifizierte Energietermingeschäfte
  • • Korrekte Anwendung von komplexen Rechnungslegungsbestimmungen und daraus abgeleitet die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Jahresabschluss
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
  • • Wir haben die von der Gesellschaft eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Bewertung und Bilanzierung der Energietermingeschäfte sowie zum korrespondierenden Risikomanagement beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Erfassung der Termingeschäfte im ETRM System zur Bewertung der Termingeschäfte sowie zur Schnittstelle ETRM System zu Buchhaltungssystem haben wir auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.
  • • Wir haben die Erlöse und Aufwendungen aus den im ETRM System im Geschäftsjahr als realisiert erfassten Geschäften auf die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Energiehandel übergeleitet.
  • • Wir haben die zum Bilanzstichtag im ETRM-System erfassten Termingeschäfte auf die im Abschluss der Gesellschaft erfassten Werte übergeleitet und dabei die korrekte Klassifizierung von Termingeschäften und die damit verbundene Abbildung im Jahresabschluss beurteilt.
  • • Wir haben stichprobenartig die korrekte Bewertung der Geschäfte mit Informationen zu Preisen von Börsen sowie anhand von Informationen zu Lastprofilen überprüft.
  • • Wir haben das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen für die Bilanzierung von Bewertungseinheiten gewürdigt und Berechnungsgrundlagen nachvollzogen.
  • • Wir haben die korrekte Darstellung von Energietermingeschäften im Anhang evaluiert.
Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten
Siehe Anhang Punkt 1
Das Risiko für den Abschluss
Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 438,6 Mio EUR stellen 19,2% des ausgewiesenen Vermögens der Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar.
Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird der beizulegenden Wert auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Mengen-, Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.
Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:
  • • Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
  • • Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Abschlussprüfung abgeglichen.
  • • Wir haben in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.
  • • Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2022 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.
  • • Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 14. Juli 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien, 9. März 2023
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss
Der Gesamtvorstand der Kelag als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt.
Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Der Vorstand:
Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.
Mitglied des Vorstandes
Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.
Mitglied des Vorstandes
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1 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2139 zu den Technischen Bewertungskriterien (Climate Delegated Act)
2 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 zu den Artikel 8 Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
3 vgl. Delegated Act (EU) 2021/2178 zu den Artikel 8 Kennzahlen (Disclosure Delegated Act)
4 vgl. Anhang I delegierte VO: Abschnitt 1.2.3.1.b, sowie Frage 21 der Draft Commission Notice vom 19.12.2022
5 vgl. Impact Assessment Report zu den Technischen Bewertungskriterien (Climate Delegated Act), S. 146
6 vgl. Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1214