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Grafik 14
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KELAG Konzern
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Jahresfinanzbericht
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für das Geschäftsjahr 2021


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Inhaltsverzeichnis

Kelag Konzernabschluss

Konzernlagebericht

Konzernabschluss

Konzernanhang

Bestätigungsvermerk

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss

Kelag Jahresabschluss

Anhang

Lagebericht

Bestätigungsvermerk

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss

Bei der Summierung bzw. Darstellung von Betrags- und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendifferenzen auftreten.

Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

Produziert mit firesys


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Kelag
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Konzernabschluss

Konzern-
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lagebericht


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Vision und Unternehmensziele

Die Auswirkungen der Erderwärmung rückten in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen und politischen Wahrnehmung. Es ist Zeit zu handeln! Die Nutzung von begrenzt vorhandenen, fossilen Rohstoffen treibt durch den Ausstoß schädlicher Treibhausgase den Klimawandel immer weiter voran. Insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr werden in Österreich nach wie vor von fossilen Energieträgern dominiert.

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Die Energiewende muss daher unweigerlich zu einer sektorübergreifenden Dekarbonisierung und zur Elektrifizierung von Wärme und Verkehr führen.

Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegt wird – und wir arbeiten jeden Tag daran.

Die Kelag sieht sich als wesentliche Triebfeder dieser Entwicklung. Sie gestaltet die Energiewende aktiv mit und trägt zukunftsweisend zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung bei.

Dazu wird im Rahmen der langfristigen Unternehmenspositionierung auf die folgenden Ziele und strategische Schwerpunkte gesetzt:

•Als nachhaltiger Energielieferant stehen wir für eine ökologische Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von regenerativen Energiequellen, die wir sukzessive zur Energieerzeugung ausbauen und erschließen.

•Als moderner Infrastrukturbetreiber setzen wir auf eine zukunftsträchtige und wertorientierte Infrastruktur in den Bereichen Energie, Glasfaser und E-Mobilität.

•Als smarter und innovativer Dienstleister sind wir ein Full-Service-Lösungsanbieter für unsere Kunden.

•Als verantwortungsvoller Energiemanager bieten wir Flexibilitätsprodukte an, um das Energiesystem der Zukunft sicher zu versorgen.

Im Interesse der Stakeholder sorgt die Kelag für:

•Versorgungssicherheit

•Die Erreichung der Klimaschutzziele durch den Ausbau von erneuerbaren Energien

•Eine stabile Finanzierungskraft

•Eine konsequente Steigerung des Unternehmenswerts

•Qualifizierte Arbeitsplätze als attraktiver Arbeitgeber

•Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe und hohe Kundenzufriedenheit

•Starke Wertschöpfung in der Region

Gestärkt durch die Marktentwicklungen und langjährigen Erfahrungen wird der Kelag-Konzern täglich von diesen Zielen und Positionierungen geleitet. Das Unternehmensumfeld wird dabei maßgeblich von den Dekarbonisierungszielen der europäischen Klima- und Energiepolitik sowie den übergeordneten Trends der Dezentralisierung und Digitalisierung beeinflusst. Die politischen Zielsetzungen mit Blick auf die bestehende Energiewende – z. B. Ausbau von zusätzlichen 27 TWh Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Österreich bis 2030 – und die damit verbundenen zahlreichen Veränderungen des energierechtlichen und -wirtschaftlichen Umfelds, haben Einfluss auf das unternehmerische Handeln. Konkret müssen alle Energieversorger einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten, um das politische Ziel der Energiewende erreichen zu können.

Für die Kelag als integrierter Energiedienstleister mit einer soliden Finanz- und Ertragsstruktur und ausgeprägten Kernkompetenzen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien bieten sich unter den genannten Rahmenbedingungen Chancen und Erfolgspotenziale. Die Ausbauziele des in Kraft getretenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) bieten deutliche Wachstumsperspektiven im Bereich Wasser-, Windkraft und Photovoltaik. Zudem ergeben sich durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft Wachstumschancen in neuen aufstrebenden Geschäftsfeldern wie Glasfaser und E-Mobilität. Die bisher erfolgreich umgesetzte wertorientierte Wachstumsstrategie bildet die wirtschaftliche Basis für weiteres Wachstum in Österreich und Europa im Bereich erneuerbarer Energien.

Unternehmensstrategie

Im Rahmen der Geschäftsstrategien verfolgt der Kelag-Konzern eine langfristig orientierte Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, unterstützt durch die strategischen Stoßrichtungen Innovation und Wertmanagement.

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Wachstum

Auf Basis der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung und der daraus abgeleiteten Förderanreize (z. B. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sowie den zunehmenden Bestrebungen der Klimaneutralität von Unternehmen und Ländern liegt der strategische Fokus der Kelag auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Selektiv wird das Portfolio mit Wasser-, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung erweitert.

Innovation und Digitalisierung

Der Kelag-Konzern setzt sich intensiv mit den umfassenden Veränderungen der europäischen Energiemärkte und Kundenbedürfnisse auseinander und ist bestrebt, bestehende Geschäftsmodelle zu adaptieren und neue Geschäftsideen zu entwickeln. Den Marktentwicklungen folgend wird das Produkt- und Energiedienstleistungsportfolio – insbesondere hinsichtlich dezentraler Energielösungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilitätsladeinfrastruktur und gesamtheitliches Energiemanagement – kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzt. Zudem wird die Glasfaserinfrastruktur laufend erweitert, um Kunden mit zukunftsfähigen und schnellen Internetdienstleistungen auf FTTH-Basis (fiber-to-the-home) versorgen zu können.

Darüber hinaus wird die digitale Transformation zunehmend zu einem entscheidenden Faktor, um erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Hierbei stehen die Prozessoptimierung in Verbindung mit der Automatisierung von betrieblichen Abläufen sowie die Evaluierung und Anwendung neuer Technologien mit Blick auf eine effiziente, sichere und zukunftsträchtige Infrastruktur im Vordergrund. Auch die Entwicklung von smarten Services und digitalen Geschäftsmodellen im energienahen Kontext stehen im Fokus der Digitalisierungsinitiativen.

Entwicklungsprogramm kelag2025/ Performanceprogramm fit4future

Das konzernweite Entwicklungsprogramm kelag2025 dient als Treiber der Strategieumsetzung und sichert die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Kelag-Konzerns. Es umfasst unter anderem die Weiterentwicklung der Performance- und Innovationskultur sowie die Verfolgung kerngeschäftsnaher Wachstumsfelder wie die Geschäftsentwicklung in den Bereichen E-Mobilität, Glas-
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faser und Photovoltaik. Zudem werden die in den letzten Jahren erarbeiteten und eingeleiteten Performancemaßnahmen konsequent umgesetzt und weiterverfolgt.

Als Erweiterung wurde das Performanceprogramm fit4future ins Leben gerufen. Die bevorstehende Ablöse des SAP R/3 Systems ist der ideale Zeitpunkt, um Prozesse weiter zu digitalisieren, die IT-Systemlandschaft zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und den Umgang mit Daten in der Organisation neu zu denken. Das Programm soll die langfristigen Weichen für ein effizientes, wettbewerbsfähiges und zukunftsorientiertes Unternehmen stellen. Folgende konkrete Ziele und Ambitionen werden im Rahmen des fit4future-Programms verfolgt:

•Wechsel auf die neue SAP-Generation S/4HANA

•Festlegen der zukünftigen IT-Architektur

•Optimierung von Ende-zu-Ende Prozessen

•Schaffung eines mehrwertorientierten und strukturierten Datenmanagements

•Weitere Etablierung einer Kultur der Veränderung und Weiterentwicklung

Eine zentrale Zielsetzung ist es, die ressourcenintensiven Geschäftsprozesse des Konzerns zu prüfen, zu selektieren und effizienter zu gestalten sowie darüber hinaus gehende Optimierungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. In enger Verzahnung mit der Geschäftsprozessoptimierung wurde eine Roadmap inkl. Lösungsdesign und Modularchitektur zur Umstellung auf SAP S/4 HANA erarbeitet.

Wertmanagement

Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist eine nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Dabei strebt die Kelag eine optimale Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und gesellschaftlicher Verantwortung an. Darauf aufbauend wird in allen Segmenten eine langfristige Unternehmenswertsteigerung basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards verfolgt. Auch die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten erfolgt auf der Grundlage eines wertorientierten Managementsystems.

Als regional verankertes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesellschaft und sehen uns als Motor für die regionale Wirtschaft, sichern
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Arbeitsplätze und unterstützen soziale Initiativen.

Das nachhaltige und ausgewogene Geschäftsfeld-portfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkaufen regenerativer Energie sowie gesamtheitlicher Energielösungen – soll auch in Zukunft die finanzielle Stabilität sichern. Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Wirtschaftlichkeitskriterien und Risiko-maßstäbe. Als weitere wertorientierte Anforderungen sind eine solide Eigenkapitalquote und ein adäquates Rating sicherzustellen. Standard & Poor’s hat im Geschäftsjahr 2021 das Rating der Kelag erneut mit „A/stable“ bestätigt. Außerdem wurden die Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens im vergangenen Geschäftsjahr erneut durch das Silber-Rating der Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis bestätigt.


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Unternehmen und Umfeld

Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Entwicklung der Weltwirtschaft noch immer maßgeblich von der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Trotz der zu Beginn des Jahres noch in vielen Ländern herrschenden massiven Einschränkungen, rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2021 mit einem weltweiten Wirtschaftswachstum in Höhe von 5,9 %.

Dennoch weisen die Prognosen der einzelnen Staaten deutliche Unterschiede auf: Besonders für Entwicklungsländer sind Voraussagen für das Jahr 2022 schwierig zu treffen. Als Gründe dafür werden der geringe Impffortschritt sowie fehlende Staatshilfen für Unternehmen und Haushalte genannt. Der IWF warnt in diesem Zusammenhang vor einer anhaltend ungerechten Impfstoffverteilung und der damit einhergehenden Verbreitung von weiteren Corona-Mutationen, die wiederum einen negativen Einfluss auf die weltweite Wirtschaftsleistung haben könnten.

Für das Jahr 2022 prognostiziert der IWF ein globales Wirtschaftswachstum in Höhe von 4,9 %, wobei bis zur Mitte des nächsten Jahres mit einer Normalisierung der zuletzt stark gestiegenen Inflationsrate zu rechnen ist. Die hohe Teuerungsrate sei im Wesentlichen auf vorübergehende Faktoren wie Aufholungseffekte nach der Covid-19-Pandemie, Mangel an Produkten wie beispielweise Mikrochips, Probleme in globalen Lieferketten sowie höhere Energiepreise zurückzuführen.

Die Wirtschaft in der Europäischen Union und der Eurozone hat sich unterdessen schneller erholt als erwartet. Die Europäische Kommission prognostizierte zuletzt ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum in Höhe von 5,0 % für das Jahr 2021 und 4,3 % für 2022. Somit hat die Eurozone bereits im 4. Quartal 2021 ihr Vorkrisenniveau wieder erreicht.

Auch in Europa nahm die Inflation im Laufe dieses Jahres stark zu und wird laut Europäischer Kommission erst im Jahr 2022 wieder leicht nachlassen. Für das Jahr 2021 wird eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,4 % prognostiziert und für das Jahr 2022 in Höhe von rd. 2,2 %, die somit beide über dem langfristigen Ziel der Europäischen Zentralbank in Höhe von 2,0 % liegen werden.

In Österreich erwartet die Europäische Kommission für das Jahr 2021 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um rd. 4,4 %. Gründe für das Wirtschaftswachstum sind der Corona-Impffortschritt, das Auslaufen der Eindämmungsmaßnahmen im Frühling und insbesondere der Nachholbedarf beim privaten Verbrauch und bei Investitionen. Für das Jahr 2022 wird eine Steigerung der Wirtschaftsleistung in Höhe von 4,9 % prognostiziert. Dieses Wachstum wird im Wesentlichen von der Binnennachfrage getragen, die sich durch die Umsetzung der ökosozialen Steuerreform sowie des Corona-Wiederaufbauplans erhöhen wird. Risiken, die trotz starker Konjunktur bis zum Jahresende negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben könnten, sind erneut steigende Corona-Infektionszahlen durch neue Mutationen sowie eine verschärfte Pandemiesituation am Beginn des neuen Jahres (z. B. dauerhafte Lockdowns). Weiters hinzukommen könnten eine höhere Inflation sowie anhaltende Probleme in den Lieferketten.

Aufgrund steigender Energiepreise kommt es auch bei den in Österreich ermittelten Verbraucherpreisen zu einem starken Anstieg. Die durchschnittliche Inflationsrate des Verbraucherpreisindex (VPI 2020) betrug nach Berechnungen von Statistik Austria im Jahr 2021 2,8 %. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission wird die Inflation im Jahr 2022 auf 2,5 % sinken. Die Arbeitslosenquote wird nach internationaler Erhebungsmethode im Jahr 2021 rd. 5,0 % betragen und sich ab dem Jahr 2022 auf Vorkrisenniveau stabilisieren.

Die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Konflikts, die sich Ende Februar 2022 verstärkt haben, sind in den erwähnten Prognosen nicht reflektiert. Aktuell besteht eine erhöhte Unsicherheit zum Ausblick auf die konjunkturellen Rahmenbedingungen.

Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Relative Preisentwicklung an den GroSShandelsmärkten

Preisbasis in EUR

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Nach dem aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftseinbruch im Geschäftsjahr 2020 und dem damit einhergehenden Nachfragerückgang kam es im Jahr 2021 zu einer erhöhten Nachfrage an Energie. So stieg der österreichweite Stromverbrauch im Jahr 2021 um rd. 3,4 % auf 71,2 TWh. Bei der Stromerzeugung wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang in Höhe von 3,3 % verzeichnet. Die Erzeugung lag bei 69,0 TWh (2020: 71,3 TWh). Der Importsaldo von elektrischer Energie stieg in Österreich im Jahr 2021 aufgrund geringerer Erzeugung und eines gestiegenen Bedarfs an Energie auf rd. 6,0 TWh.

Die Preisentwicklung an den internationalen Brennstoffmärkten war im Jahr 2021 geprägt von stark gestiegenen Notierungen. Die Preise der Commodities Öl, Gas und Kohle lagen demzufolge deutlich über den Werten des Jahres 2020. Der Hauptgrund dafür war die stark gestiegene Nachfrage bei gleichzeitig geringerer Förderung. Zusammenfassend lag der Preisanstieg durchschnittlich bei einem Wert, der dem Fünffachen des Durchschnittspreises des Jahres 2020 entsprach.

Die Temperaturen waren mit +0,5 Grad Celsius leicht über dem langjährigen Mittel. In einzelnen Monaten gab es allerdings unterdurchschnittliche Temperaturen. Die kältere Witterung in einzelnen Monaten zeigt sich auch an den Heizgradtagen, die einen Anstieg auf 3.455 zu verzeichnen hatten. Das entspricht einem Plus von 241 gegenüber dem Vorjahr und trug ebenfalls zu einem gesteigerten Energiebedarf bei.

PreisAnstieg bei Rohöl, Erdgas und STeinkohle

Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag 2021 im Durchschnitt bei 71 USD/Barrel. Dies entspricht einem Anstieg von rd. 64 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020. Die Preisentwicklung der kommenden Monate wird neben der Wirtschaftsentwicklung auch von der Entwicklung der Covid-19-Pandemie und möglichen Fördererhöhungen abhängen. Durch das aktuelle Krisengeschehen in der Ukraine kam es zu neuen Höchstständen an den Energiebörsen. Im Moment lässt sich auf Basis der Unsicherheiten im Konflikt keine seriöse Prognose

über den weiteren Verlauf treffen. Im Zuge steigender Nachfrage ist aber weiterhin mit anhaltend hohen Preisen zu rechnen.

Der landesweite Erdgasverbrauch ist im Berichtszeitraum um 6,5 % gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode auf insgesamt rd. 87,7 TWh gestiegen, wobei ein gesunkener Einsatz von Gaskraftwerken und eine Steigerung bei den Heizgradtageswerten (2021: 3.455 gegenüber 2020: 3.214) zu verzeichnen war. Die Gaspreise am Spotmarkt (NCG/THE) betrugen durchschnittlich 46,6 EUR/MWh und waren somit rund fünfmal so hoch wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Gasmarkt wird primär durch kurzfristige, ölpreisunabhängige Handelsgeschäfte bestimmt. Nur noch geringe Teile der Langfristverträge zur Gaseinfuhr nach Europa sind ölpreisindiziert.

Die Preise für Steinkohle lagen 2021 mit durchschnittlich 89,5 USD/Tonne um rd. 55 % über dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode von 58 USD/Tonne.

Preisanstieg bei COâ‚‚-Zertifikaten

Neben fossilen Brennstoffen als Preistreiber nimmt der CO2-Preis eine wachsende Bedeutung für die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke ein. Er hat damit speziell in Deutschland Einfluss auf den Einsatz fossiler Kraftwerke und die Strompreisentwicklung. Zudem tragen die verschärften Klimaschutzziele zu einer Erhöhung des CO2-Preises bei.

Die Preise im europäischen Emissionshandel beliefen sich 2021 durchschnittlich auf 55 EUR/Tonne CO2 und sind damit gegenüber dem Durchschnittspreis (25 EUR/Tonne) des Vergleichszeitraums 2020 um das Doppelte gestiegen.

Preisentwicklung im Stromgroßhandel

Im Geschäftsjahr 2021 waren die Spotpreise maßgeblich von den stark steigenden Preisen bei Kohle und Erdgas geprägt. Auch das geringere Windenergieaufkommen in Deutschland hatte Einfluss auf die Versteilung der Preiskurve.

Entwicklung EPEX SPOT Base AT

Preisbasis in EUR/MWh

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An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei 107 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte bei 127 EUR/MWh.

Gegenüber 2020 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 74 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 87 EUR/MWh bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf 97 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf 116 EUR/MWh. Gegenüber 2020 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 67 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 79 EUR/MWh bei Spitzenlast. Das Durchschnittsniveau des österreichischen Spotpreisindex ist somit 2021 um 10 EUR/MWh höher als beim deutschen Pendant.

Die Preisentwicklung für Terminprodukte, insbesondere für das Frontjahr 2022, war zudem von den stark gestiegenen Rohstoffpreisen und der stärkeren Nachfrage geprägt.


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Frontjahr EEX ATBY Base AT

Preisbasis in EUR/MWh

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Die Preise auf den Terminmärkten lagen 2021 deutlich über dem Vorjahresniveau.

in EUR/MWh

⌀ 2021

⌀ 2020

Ver-änder-ung

EPEX Spot AT

Grundlast

107

33

+74

Spitzenlast

127

40

+87

EPEX Spot DE

Grundlast

97

30

+67

Spitzenlast

116

37

+79

Terminmarkt AT (Forward 2021)

Grundlast

92

43

+49

Spitzenlast

111

52

+59

Terminmarkt DE (Forward 2021)

Grundlast

89

40

+49

Spitzenlast

108

49

+59

Die Preise der Kontrakte für das nachfolgende Jahr (Forward 2022) sind um rd. 115% auf durchschnittlich 92 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 114 % auf durchschnittlich 111 EUR/MWh für Spitzenlast gestiegen. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2022) beliefen sich 2021 durchschnittlich auf 89 EUR/MWh für Grundlast (+122 %) und 108 EUR/MWh (+121 %) für Spitzenlast.


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Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen

UN-Klimakonferenz Glasgow

Der Weltklimagipfel „Conference of the parties“ (COP 26) fand von 31. Oktober bis 13. November 2021 in Glasgow statt. Hauptziel der Konferenz war die Nachbesserung der Emissionsreduktionsziele der einzelnen Staaten. Die Verpflichtung dazu wurde bereits vor fünf Jahren im Übereinkommen von Paris vereinbart, um den Anstieg der Erderwärmung auf 1,5°C begrenzen zu können. Dem Glasgower Beschluss zufolge sollen Treibhausgasemissionen bis 2030 weltweit um 45 % im Vergleich zu 2010 verringert und bis zur Hälfte dieses Jahrhunderts auf netto Null reduziert werden.

In ihrem Abschlusspapier haben sich die Staaten weitaus deutlicher als bisher zum Ziel bekannt, die Erderwärmung auf maximal 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, allerdings kann mit den von den Vertragsstaaten abgegebenen Klimaplänen bis 2030 der Zielpfad nicht erreicht werden. Daher wurde eine erneute Nachbesserung der Ziele bereits für 2022 beschlossen und nicht erst für das Jahr 2025, wie es im Übereinkommen von Paris vereinbart wurde.

Als weiterer wichtiger Schritt wurde im Abschlussdokument festgehalten, dass eine deutliche Verringerung der Kohleverbrennung stattfinden muss. In einem ursprünglichen Entwurf des Dokuments war eine komplette Abkehr von Kohle vorgesehen, doch insbesondere Indien und China unterstützten dieses Vorgehen nicht. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass „ineffiziente“ Subventionen für fossile Energieträger wie Öl und Kohle gestrichen werden sollen – der unspezifische Begriff „ineffizient“ schwächt jedoch auch dieses Ziel deutlich ab.

Eine weitere Aufgabe der UN-Klimakonferenz in Glasgow war die Nachschärfung und Vervollständigung des im Pariser Abkommen festgelegten Regelwerks. Es konnte eine Einigung für den Handel mit Emissionsreduktionen und für die Berichterstattung über Emissionen und Reduktionsmaßnahmen erzielt werden. Zudem wurden die Industriestaaten im Abschlussdokument dazu aufgefordert, ihr bereits 2009 bei der Klimakonferenz in Kopenhagen gegebenes Versprechen einzuhalten und ein milliardenschweres Unterstützungspaket für Entwicklungsländer umzusetzen. Dieses sieht eine Zahlung von rd. 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr für Klimaschutzprojekte an besonders vom Klimawandel betroffene Staaten vor.

Die nächste Weltklimakonferenz, COP27, wird im November 2022 im ägyptischen Küstenort Sharm el Sheikh stattfinden.

EU-Paket „Fit for 55“

Die Europäische Kommission hat sich mit dem im Dezember 2019 veröffentlichten „Green Deal“ das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu verringern und bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Diese Ziele wurden im Europäischen Klimaschutzgesetz (EU-Verordnung vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität) rechtlich verbindlich verankert.

Damit eine Erreichung dieser Ziele möglich ist, wurden bis zum 30. Juni 2021 alle Klimainstrumente und einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union einer umfassenden Überprüfung („Impact Assessment“) unterzogen, deren Ergebnisse am 14. Juli 2021 im Vorschlagspaket der Europäischen Kommission „Fit for 55“ (Teil 1) vorgelegt wurden. Mit dem „Fit for 55“-Paket wird die weltweite Führungsrolle der EU als Akteur und Vorbild bei der Bekämpfung des Klimawandels untermauert. Das Paket ist nicht nur für die europäische Ebene von Bedeutung, sondern stellt auch für die kommenden Jahre die zentralen Weichen für die Energiepolitik auf nationaler Ebene.

Der Name „Fit for 55“ bezieht sich auf das Ziel der EU, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % – ausgehend vom Startwert 2010 – zu reduzieren. Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Klima und Energie mit dem Ziel für 2030 in Einklang zu bringen. Es umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften für die Verwirklichung der im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und für eine grundlegende Neuausrichtung der Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie.

Das „Fit for 55“-Paket besteht aus reformierten und neuen Richtlinien und Verordnungen sowie politischen Instrumenten der Europäischen Kommission zur Erreichung der EU-Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050. Insgesamt umfasst das Paket acht Vorschläge für den Ausbau bestehender Rechtsakte und fünf neue Initiativen für verschiedene Politikbereiche und Wirtschaftssektoren: Klima, Energie und Kraftstoffe, Verkehr, Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft. Der gewählte Policy-Mix weist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bepreisung, Zielvorgaben, Normen und Unterstützungsmaßnahmen auf:

Bepreisung

•Verschärfung des Emissionshandels, inklusive Luftverkehr

•Ausweitung des Emissionshandels auf den See- und Straßenverkehr sowie auf Gebäude

•Aktualisierung der Energiebesteuerungsrichtlinie

•Neues CO2-Grenzausgleichssystem

Zielvorgaben

•Aktualisierung der Lastenteilungsverordnung

•Aktualisierung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft

•Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

•Aktualisierung der Energieeffizienzrichtlinie

Vorschriften

•Strengere CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge

•Neue Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

•ReFuelEU: nachhaltigere Flugzeugtreibstoffe

•FuelEU: umweltfreundlichere Schiffskraftstoffe

Unterstützungsmaßnahmen

•Nutzung von Einnahmen und der Regulierung zur Förderung von Innovation und Solidarität und zur Abfederung der Auswirkungen auf vulnerable Bevölkerungsgruppen, insbesondere durch den neuen Klima-Sozialfonds und den erweiterten Modernisierungs- und Innovationsfonds.

Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket

Am 15. Dezember 2021 legte die EU-Kommission den zweiten Teil des „Fit for 55“-Pakets vor. Neben der Überarbeitung der Gebäude-Richtlinie, welche auf die weitere Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor sowie die Erhöhung der Renovierungs- und Erneuerbaren-Rate abzielt, wurde ein umfassendes Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket vorgelegt, mit dem ein Regulierungsrahmen für die Integration von erneuerbaren Gasen in ein klimaneutrales Energiesystem geschaffen werden soll. Ziel dieses Pakets ist die Vorbereitung des Gasmarkts für die Aufnahme von steigenden Mengen erneuerbarer und dekarbonisierter Gase sowie die Angleichung der Verbraucherrechte an die Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie.

Überarbeitung der EU-Beihilfeleitlinien für Klima-, Umweltschutz und Energie

Mit Blick auf das „Fit for 55“-Paket plant die Europäische Kommission die Anpassung ihrer Beihilfevorschriften an die Ziele des „Green Deals“. Hierzu veröffentlichte sie am 7. Juni 2021 einen Vorschlag für die Revision der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Zentrales Ziel der Überarbeitung ist es, die Leitlinien stärker nach dem übergeordneten Ziel des Klimaschutzes auszurichten. Zudem veröffentlichte die Europäische Kommission am 6. Oktober 2021 einen Entwurf zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ziel dieser Überarbeitung ist es, die AGVO an die Leitlinien für staatlichen Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen anzupassen.

Die derzeitigen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien von 2014 laufen am 31. Dezember 2021 aus. Die neuen EU-Beihilfeleitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gelten ab 1. Jänner 2022 für alle neuen Beihilfeprüfverfahren, müssen aber nicht rückwirkend auf bereits von der Kommission genehmigte Fördermaßnahmen angewandt werden.

Toolbox zur Bewältigung
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Steigender Energiepreise

Am 13. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung („Toolbox“) zum Umgang mit den jüngst gestiegenen Energiepreisen vorgelegt. Sie beinhaltet Empfehlungen für kurzfristige Maßnahmen für Mitgliedstaaten in Einklang mit bestehendem EU-Recht. Auch mittelfristige Maßnahmen auf EU-Ebene werden in der Toolbox angekündigt.

In ihrer Mitteilung analysiert die Kommission die Gründe der jüngsten Preisanstiege, die sie weder durch Marktversagen noch durch klimapolitische Maßnahmen – wie den Emissionshandel – begründet sieht, sondern maßgeblich durch die weltweite Konjunkturerholung und die daraus resultierende Nachfrage an Energie. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass die Auswirkungen insbesondere auf Haushaltskunden von einem Mitgliedstaat zum anderen stark voneinander abweichen und daher gezielte Maßnahmen erfordern. Grundsätzlich sei die Energiewende und die zügige Umsetzung des „Green Deals“ die beste Absicherung gegen derartige Preisanstiege.

Die Toolbox umfasst folgende neue potentielle Maßnahmen auf europäischer Ebene:

•Optimierung der Gasspeichernutzung mit Blick auf die Abfederung der Energiepreisvolatilität: Die Kommission prüft den möglichen Nutzen einer gemeinsamen Beschaffung einer Gasreserve durch Fernleitungsnetzbetreiber oder nationale Behörden.

•Verstärkung der Marktüberwachung: Die Kommission, die beiden europäischen Agenturen ACER (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) und ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie die nationalen Behörden sollen überprüfen, ob wettbewerbswidriges oder spekulatives Verhalten auf den Energiemärkten bzw. im Emissionshandelssystem vorliegt.

•ACER soll außerdem das aktuelle Großhandelsstrommarktdesign mit Blick auf seine Fähigkeit evaluieren, Situationen wie derzeit zukünftig verringern und gleichzeitig den kosteneffizienten Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem ermöglichen.

Zu den Instrumenten, die Mitgliedstaaten aus Sicht der Kommission in Einklang mit dem bestehenden EU-Recht einsetzen können, zählen folgende Schwerpunkte:

•Unterstützungsleistungen für besonders betroffene Haushalte und Industriezweige, insbesondere durch die Absenkung von Energiesteuern und sonstigen Abgaben sowie sozialpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und gezielte Beihilfen für Unternehmen.

•Verstärkte Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und grenzüberschreitende Infrastruktur, u.a. durch die Beschleunigung von Auktionen, Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Österreich hat von der Toolbox Gebrauch gemacht und den Ökostromförderbeitrag sowie die
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Ökostrompauschale für das Jahr 2022 gesetzlich mit 0 EUR festgesetzt. Zudem wurde für einkommensschwache Haushalte ein Teuerungsausgleich in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 150 EUR für Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulagen- und Studienbeihilfen-Bezieher beschlossen.

Aarhus-Verordnung

Am 5. und 6. Oktober 2021 erfolgte die politische Einigung zur Anpassung der Aarhus-Verordnung auf europäischer Ebene. Die aktualisierte Verordnung stärkt die Klagerechte von NGOs und EU-Bürgern in Umweltfragen. Anders als bislang sollen künftig nicht nur anerkannte Umweltverbände, sondern auch einzelne EU-Bürger gegen EU-Verwaltungsakte, die gegen das EU-Umweltrecht verstoßen, klagen können. Ein entsprechender Antrag muss dazu von insgesamt 4.000 Bürgern aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Auch sollen die Kosten eines Überprüfungsverfahrens begrenzt werden, um NGOs und Personengruppen den Zugang zu erleichtern. Beihilferechtliche Entscheidungen fallen weiterhin nicht in den Anwendungsbereich der Aarhus-Verordnung, obwohl das Aarhus Compliance Committee die EU im März 2021 explizit wegen fehlender Möglichkeiten zur Anfechtung von Beihilfeverfahren ermahnte.

Erneuerbaren–Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) wurde am 7. Juli 2021 im Nationalrat bzw. am 15. Juli 2021 im Bundesrat beschlossen und ist bereits teilweise in Kraft getreten (Investitionsförderung). Das neue Fördersystem mittels Marktprämien wurde am 20. Dezember 2021 von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens genehmigt und trat am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Die Europäische Kommission hat die Genehmigung von mehreren Änderungen des Fördersystems abhängig gemacht. Dies betraf im Wesentlichen ein Vorziehen des Zeitpunktes der Ausschreibung für Windkraftanlagen auf das Jahr 2023 sowie die Einführung einer technologieübergreifenden Ausschreibung für Wasser- und Windkraftanlagen in der Höhe von 20 MW. Zudem wurde zugesagt, das Fördersystem bis 2025 zu evaluieren und eine allfällige notwendige Adaptierung durchzuführen. Im Dezember 2021 erfolgte die politische Einigung über diese Änderungen im Rahmen eines Initiativantrages, der im Jänner 2022 beschlossen wurde.

Ziel des EAG ist es, den Stromverbrauch in Österreich bis 2030 zu 100 % (bilanziell) aus erneuerbaren Energien zu decken. Dazu bedarf es in den nächsten zehn Jahren eines Zubaus von 27 TWh aus erneuerbarer Erzeugung: 5 TWh aus Wasserkraft, 11 TWh aus Photovoltaik, 10 TWh aus Windkraft und 1 TWh aus Biomasse. Der Zubau soll unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten einem zehnjährigen linearen Ausbaupfad folgen, um eine wellenförmige Vergabe im Sinne einer „Stop-and-Go“-Politik in Zukunft zu vermeiden.

Anstelle des im bisherigen Ökostromgesetz 2012 vorgesehenen Tarifförderungsmodells mittels langfristigen fixen Einspeisetarifen wird es einen Mix aus einmaligen Investitionsförderungen und marktnahen Prämienmodellen geben, um das System insgesamt kosteneffizienter zu gestalten und mit einem vergleichbaren Fördervolumen mehr erneuerbare Energieträger in den Markt zu bringen. Das Unterstützungsvolumen liegt im dreijährigen Mittel bei maximal 1 Mrd. EUR pro Jahr. Die bisherige Struktur der Mittelaufbringung mittels Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag soll fortgeführt werden. Neue Marktteilnehmer, wie erneuerbare Energie- und Bürgerenergiegemeinschaften sollen die dezentrale Energieversorgung verstärken und regionale Versorgungskonzepte forcieren.

Erneuerbare Wärme

Damit die Erreichung der österreichischen Klimaschutzziele bis 2040 gewährleistet werden kann, muss die Verbrennung von Heizöl, Kohle und fossilem Gas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte weitestgehend eingestellt und die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Ziel dabei ist, dass ab 2035 keine Anlagen mehr zum Einsatz von flüssigen fossilen oder festen fossilen Brennstoffe sowie ab 2040 keine Anlagen zum Einsatz von gasförmigen fossilen Brennstoffe in Betrieb sind. Ein eigenes Bundesgesetz soll daher in einem Stufenplan das „Phase-out“ von Öl, Gas und Kohle im Gebäudesektor regeln.

Mit dem neuen Erneuerbaren Wärmegesetz soll ein stufenweiser Ausstieg aus fossiler Energie – für fossile feste und flüssige Heizsysteme bis 2035 und für fossile gasförmige Heizsysteme bis 2040 – realisiert werden. Für den Neubau gilt bereits ein gesetzliches Verbot für Öl und Kohle ab dem Jahr 2020 (Ölkesseleinbauverbotsgesetz). Dieses soll auf fossile gasförmige Heizsysteme ab dem Jahr 2025 ausgeweitet werden. Für Bestandsanlagen soll mittels Ge- (Erneuerbaren-, Stilllegungs- und Umstellungsgebot) und Verboten (Stilllegungsverpflichtungen und Verbot des Einbaus neuer fossiler Anlagen) bis 2040 ein schrittweiser Ausstieg aus fossilen zentralen oder dezentrale Heizanlagen erfolgen.

Energieeffizienzgesetz

Ein wirksames Energieeffizienzgesetz soll – entsprechend dem europäischen Grundsatz „Energy Efficiency First“ – dazu beitragen, dass Österreich – unter Rücksichtnahme der wirtschaftlichen Entwicklung – bis 2050 mit deutlich weniger Energieverbrauch auskommt und die Energiewende natur-verträglich gelingen kann. Das neue Energieeffizienzgesetz soll (entsprechend einem geleakten Entwurf) an der bisherigen Systematik festhalten und weiterhin einen Mix aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem für Energielieferanten vorschreiben. Neu hinzukommen soll die Möglichkeit für Energielieferanten, anstelle der Setzung von Effizienzmaßnahmen einen finanziellen Beitrag in einen Energieeffizienzfonds einzuzahlen. Mit den Mitteln des Energieeffizienzfonds sollen wiederum Effizienzmaßnahmen finanziert werden.

Klimaschutzgesetz

Das aktuell gültige Klimaschutzgesetz ist mit 31. Dezember 2020 befristet und muss daher neu erlassen werden. Mit dem Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes (entsprechend einem geleakten Entwurf) wird die Treibhausgas-Reduktionsverpflichtung für Österreich auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt und ein Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die grundsätzliche Systematik des Gesetzes wird damit – bei gleichzeitiger Optimierung einzelner Bestimmungen – beibehalten.

Strom-Systemnutzungsentgelt-Verordnung 2018 – Novelle 2021

Mit 1. Jänner 2021 trat auf Basis der 4. Regulierungsperiode Strom (2019-2023) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018 – Novelle 2021) in Kraft. Für Kunden der Kärnten Netz bedeutet das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 5,1 % netto. Am 21. Oktober 2021 trat eine zweite Novellierung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018 – 2. Novelle 2021) in Kraft. Darin wurde ein prozentueller Abschlag auf den Arbeitspreis für das Netznutzungsentgelt für teilnehmende Netzbenutzer einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft festgelegt. Für eine Energiegemeinschaft im Lokalbereich (NE 6 und NE 7) beträgt die Reduktion 57 % und für eine im Regionalbereich 28 % (NE 6 und NE 7) bzw. 64 % (NE 4 und NE 5).

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 – Novelle 2021

Ebenfalls mit 1. Jänner 2021 trat auf Basis der 3. Regulierungsperiode Gas (2018-2022) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013 – Novelle 2021) in Kraft. Für Kunden der Kärnten Netz bedeutet das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 5,2 % netto.

Ökostromförderbeitrags-
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verordnung 2021

Auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 trat mit 1. Jänner 2021 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2021 in Kraft. Darin wurden die Ökostromförderbeiträge nach Netzebenen und Netzentgeltkomponenten (Netznutzungsentgelt für Leistung und für Arbeit sowie Netzverlustentgelt) für das Kalenderjahr 2021 neu festgelegt. Diese müssen von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern entrichtet werden.

Rechtsunsicherheit
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bei Preisanpassungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konfrontierte mehrere Energieversorgungsunternehmen mit legistischen Grundsatzfragen hinsichtlich der Anwendbarkeit von Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Mit der letzten Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG) wurde nunmehr ein Passus in das Gesetz aufgenommen, der Preisanpassungen grundsätzlich rechtlich ermöglicht. Damit bekommen Energieverbraucher und Energieversorger in Österreich mehr Rechtssicherheit für Preisanpassungen und Lieferverträge.

Kärntner Biomasseförderungsgesetz

Im Interesse der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und der Versorgungssicherheit den Fortbestand von Ökostromanlagen auf Basis von fester Biomasse und Abfall mit hohem biogenem Anteil sicherzustellen, trat das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz in Kraft. Zur Abdeckung der Mehraufwendungen wurde im Berichtsjahr 2021 von allen in Kärnten an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern ein Zuschlag in Höhe von 31,47 % zu den in § 2 der Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 festgelegten Beträgen eingehoben.


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Geschäftssegmente

Energie

Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich ist das Unternehmen im Geschäftsfeld Windkraft tätig und realisiert selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik (PV). Im Jahr 2021 konnte der Kelag-Konzern seinen geographischen Fußabdruck erweitern und es gelang der Markteintritt in Frankreich und Portugal. Damit konnte das Erzeugungsportfolio um anteilig weitere 65 MW installierte Leistung und eine Jahreserzeugung von rd. 160 Mio. kWh aus Wasser- und Windkraft erweitert werden. Mit insgesamt 123 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,5 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,3 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.

Wasserkraft
Kraftwerk Forstsee

Das Kraftwerk Forstsee ist das erste Pumpspeicherkraftwerk der Kelag und dient als Schau-Kraftwerk. Es liefert jährlich rd. 3 GWh elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rd. 4,7 Mio. m³ kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. Die Sanierung und Wirkungsgradoptimierung des Kraftwerks stärkt das Eigenerzeugungspotenzial der Kelag und erlaubt zukünftig den automatisierten Betrieb. Die Revisionsarbeiten und Automatisierungsmaßnahmen am Maschinensatz sowie die Arbeiten im Speicherbereich konnten erfolgreich abgeschlossen und im Mai 2021 konnte der Wiederaufstau des Speichers begonnen werden. Die Erneuerung der Druckrohe der Hangrohrleitung wird im Geschäftsjahr 2022 umgesetzt.

Kraftwerk Kremsbrücke
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Ober- und Unterstufe

Die Kelag hat im Jahr 2018 das Beteiligungskraftwerk Kremsbrücke Oberstufe an der Lieser im Bezirk Spittal an der Drau (Kelag-Anteil durchgerechnet ca. 25 %, der Rest entfällt auf drei private Investoren) in Betrieb genommen. Die Ausbauleistung beträgt rd. 2,5 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 12 GWh. Im Oktober 2020 wurde das Unterlieger-Kraftwerk Kremsbrücke Unterstufe mit denselben Beteiligungsverhältnissen mit einer Leistung von rd. 6 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 29 GWh in Betrieb genommen. Die Rekultivierungsarbeiten konnten 2021 abgeschlossen werden.

Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte sowie ökologische MaSSnahmen

Im Geschäftsjahr 2021 wurden an zwei Speichersystemen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt sowie diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt:

•Am Speicher Wiederschwing, dem Oberbecken des Speicherkraftwerkes Kamering, wurden umfangreiche Entlandungsmaßnahmen für einen weiterhin sicheren und nachhaltigen Betrieb der Anlage umgesetzt. Der Speicher Wiederschwing liegt im Einzugsbereich des Weißensees und in weitere Folge des Weißenbaches. Dieser ist durch eine vergleichsweise hohe jährliche Geschiebefracht charakterisiert. Im Zuge des Projektes wurden rd. 180.000 m³ angelandetes Material aus dem Speicher entfernt und im Bereich der Stauwurzel sogenannte Schotterfallen errichtet, die zukünftig sowohl eine nachhaltige Entnahme des Geschiebes sicherstellen sollen als auch ökologisch eine Verbesserung darstellen. Zudem wurden alle relevanten Anlagenteile inspiziert bzw. zustandsabhängig saniert.

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•Der Doppelspeicher Hochwurten-Großsee ist mit einem Speichervolumen von rd. 27 Mio. m³ einer der wichtigsten Speicheranlagen der Kraftwerksgruppe Fragant. Nach rd. 40 Jahren Betriebszeit wurde 2021 eine Sanierung an der rechten Dammflanke durchgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch weitere Anlagenteile wie Verschlussorgane einer erweiterten Inspektion und zustandsabhängigen Sanierung unterzogen.

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•Die Generalsanierung des bestehenden Kleinkraftwerks Frantschach wurde mit Ende Juli 2021 abgeschlossen. Durch die Erneuerung des aus dem Jahr 1922 stammenden Maschinensatzes konnte eine wesentliche Effizienzsteigerung durch Erhöhung der Ausbauwassermenge und Optimierung des Maschinenwirkungsgrades erreicht werden. Durch die gesetzten förderfähigen Maßnahmen wurde eine Leistungssteigerung von rd. 50 % erzielt. Das Regelarbeitsvermögen erhöht sich dadurch auf rd. 1,3 GWh.

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•Der Maschinensatz 1 des Kraftwerks Koralpe wurde umfangreich saniert. Im Zuge dieser Generalsanierung wurden die elektromaschinelle Komponenten überholt und teilerneuert, um die Anlageneffizienz zu erhöhen und die Anlagenverfügbarkeit und Betriebssicherheit langfristig sicherzustellen. Durch Maßnahmen an Turbine und Generator wurde die Engpassleistung der Anlage auf rd. 55 MW erhöht.

An diversen weiteren Kraftwerksanlagen wurden im Jahr 2021 zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt. So wurden unter anderem sowohl Wasserfassungen an den Stand der Technik angepasst als auch diverse Sanierungsmaßnahmen an Maschinensätzen durchgeführt. Dabei wird im Rahmen einer zustandsorientierten Instandhaltungsstrategie der Fokus auf nachhaltige, dem Stand der Technik entsprechende sowie effizienzsteigernde Maßnahmen gesetzt. Neben den Hauptkomponenten wurden im Zuge der Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie ausgewählte Maßnahmen zur Einbindung in das Leitsystem und Visualisierung umgesetzt.

Deine Energie
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ist unsere Natur.

Wasserkraft International

International verfolgt der Kelag-Konzern im Bereich Wasserkraft eine selektive Wachstumsstrategie und ist mittlerweile in den Ländern Bosnien, Kosovo, Montenegro und Serbien (jeweils über die Interenergo mit Hauptsitz in Slowenien) sowie in Frankreich, Italien und Portugal (jeweils direkt über die Kelag International) tätig. Aktuell verfügt der Kelag-Konzern in den zuvor genannten Ländern über insgesamt 37 Wasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 138 MW und einer Jahreserzeugung von rd. 357 GWh.

Frankreich

Mit dem Erwerb eines Kleinwasserkraftwerkportfolios Ende April 2021 erfolgte der Markteintritt in Frankreich. Die zwölf darin enthaltenen und bereits in Betrieb befindlichen Laufwasserkraftwerke tragen mit einer Gesamtleistung von rd. 45 MW und einer Jahresproduktion von rd. 114 GWh bereits zum Jahresergebnis 2021 bei.

Italien

Durch die Übernahme des Wasserkraftprojektes Belluno in Norditalien erfolgte bereits Ende 2019 der Markteintritt in Italien. Seit Mai 2021 befinden sich nun zwei Kleinwasserkraftwerke in Betrieb: Frison und Valmontina. Das Kraftwerk Valmontina erhöht die Produktion in Italien um rd. 7,1 GWh jährlich. Die Bauarbeiten für die Errichtung des Kleinwasserkraftwerkes Fiorentina 2 befinden sich im Zeitplan, sodass die Stromproduktion mit der Fertigstellung im April 2022 um weitere 12 GWh erhöht werden kann. Ein weiteres Projekt aus Kleinwasserkraft befindet sich aktuell in Entwicklung.

Kosovo

Nach Covid-bedingter Aussetzung im Vorjahr wurde im Sommer 2021 eine umfangreiche Revision am Kraftwerk Lumbardhi I durch Fachpersonal der Kelag durchgeführt. Im Oktober mussten die Kraftwerke Belaje, Decan aufgrund einer neuerlichen Auseinandersetzung in Bezug auf die Genehmigungslage vorläufig vom Netz genommen werden. Das Kraftwerk Lumbardhi I ist hiervon nicht betroffen. Derzeit laufen konstruktive Gespräche mit den zuständigen Behörden, um die Kraftwerke schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen zu können. Parallel dazu wurde eine Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingebracht.

Portugal

Im September 2021 konnte mit der anteiligen Übernahme von sieben Wasserkraftwerken und drei Kleinwindparks in Portugal ein weiterer Markt erschlossen werden. Die Wasserkraftwerke erzeugen mit einer Gesamtleistung von rd. 27,5 MW jährlich rd. 71 GWh.

Windkraft

Die Kelag betreibt mit ihren Tochterunternehmen zwölf Windkraftanlagen im Burgenland, 19 Windkraftanlagen nahe der Schwarzmeerküste in Rumänien und Bulgarien sowie zwei Windparks in Kroatien. Die Gesamtkapazität von rd. 87 MW erlaubt eine durchschnittliche Jahresproduktion von rd. 208 GWh. Das Geschäftsfeld verfolgt konsequent den weiteren Ausbau der Produktion von Energie aus Windkraftanlagen und arbeitet stetig an weiteren Projekten insbesondere im Burgenland, in Nordmazedonien, Bosnien und Kroatien.

Photovoltaik

Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Umsetzung von fünf PV-Aufdachanlagen auf Kelag-Gebäuden begonnen. Die PV-Aufdachanlagen verfügen über eine installierte Leistung in Höhe von rd. 293 kWp und werden erneuerbaren Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Nach erfolgreichem Abschluss der Projekte verfügt die Kelag über eine PV-Leistung von rd. 2,3 MWp, die ausschließlich auf Gebäuden in Kärnten installiert wurden.

Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wurden auch ausgewählte Grundstücke (jeweils mit bereits bestehenden technischen Beeinflussungen) gesichert. Derzeit befinden sich ausgewählte PV-Freiflächenprojekte mit einer Gesamtleistung von rd. 7 MWp im Widmungsverfahren. 2021 konnte die Umwidmung für die PV-Freiflächenanlage Kirchengasse mit einer geplanten Leistung von rd. 4,5 MWp erwirkt werden. Weitere Schritte zur behördlichen Genehmigung der PV-Freiflächenanlage Kirchengasse wurden eingeleitet.

Die Kraft der Sonne zu nutzen, ist für uns der
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logische Weg in eine nachhaltige Energiezukunft.

In Slowenien befinden sich bereits einige kleinere PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rd. 3 MWp in Betrieb. Der im Jahr 2020 erworbene Solarpark Tessera in der Nähe von Venedig mit einer installierten Leistung von rd. 1 MWp war ein weiterer wichtiger Schritt für PV-Aktivitäten im Ausland. Weitere PV-Freiflächenprojekte werden derzeit in Italien, Kroatien und Mazedonien entwickelt. Zusätzliche Potenziale für internationale PV-Projekte werden laufend geprüft, um so den Ausbau von Strom aus Sonnenkraft zu forcieren.

Erzeugungsportfolio im Ausland

Grafik 558

Energiehandel

Die Energiehandelsaktivitäten der Kelag finden ihren Ausgangspunkt in der Bewirtschaftung der Eigenerzeugung und der Beschaffung der Vertriebsmengen für die im Wesentlichen relevanten Commodities Strom und Erdgas. Zur Erhöhung der Planungs- wie auch Ergebnisstabilität verfolgt die Kelag eine langfristige Vermarktungs- und Beschaffungsstrategie, wodurch die korrespondierenden Mengen schrittweise für die Folgejahre vermarktet bzw. beschafft werden. Neben der Präsenz auf den Handelsmärkten ist hierfür die Existenz einer modernen Infrastruktur zur Bewirtschaftung der diversifizierten Portfolien notwendig. Insbesondere die Weiterentwicklung des Energiesystems betreffend der Entwicklungsthemen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung und die damit einhergehende Intensivierung des Ausbaus erneuerbarer Energien führen zu steigenden Herausforderungen im operativen Betrieb gemäß einer sich erhöhenden Flexibilität und Variabilität der Erzeugungs- und Absatzmengen.

In Bezug auf die Bewirtschaftung der Strom-Eigenerzeugung wird das Ziel verfolgt, die eigenen Kraftwerke bestmöglich auf den relevanten Märkten einzusetzen. Die Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung der eigenen Portfolien liefert die beständige Weiterentwicklung der internen Prozesse hinsichtlich des Einsatzes der flexiblen Erzeugungseinheiten sowie der klare Fokus auf Marktanalysen, um neue Entwicklungen im Marktumfeld stets zeitnah und adäquat zu berücksichtigen. So hat auch die Kelag begonnen, sich im Rahmen sogenannter Power Purchase Agreements (PPA) aktiv mit einer neuen Art von individuellen Stromlieferverträgen zu beschäftigen. Eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der Handelstätigkeit für die Commodity Erdgas haben langfristige Speicherverträge, die die Kelag bis zum Jahr 2027 kontrahiert hat. Die Nutzung der Speicheranlagen zur Strukturierung von Kundenverbräuchen steht im Spannungsfeld zu einer alternativen Struktureindeckung am Markt. Auch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen wird durch den Energiehandel der Kelag in enger Abstimmung mit den Vertriebseinheiten durchgeführt. Darüber hinaus ist die Interenergo im Stromhandel im CEE- und SEE-Raum aktiv. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf dem grenzüberschreitenden Handel und der Lieferung von Energie.

Vertrieb (B2C)

Die vertrieblichen Aktivitäten der Kelag waren auch im Jahr 2021 durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Die im 2. Halbjahr 2021 massiv gestiegenen Marktpreise für Strom und Erdgas stellten den Energievertrieb vor neue Herausforderungen. Dies führte dazu, dass auch die Kelag als Reaktion auf die gestiegenen Marktpreise Anfang Dezember 2021 ihr Tarifportfolio bei Strom und Erdgas aktualisieren musste. Die Pandemie hatte auch Auswirkungen auf die Neukundengewinnung. So konnte die Akquise im persönlichen Vertrieb im 1. Halbjahr 2021 aufgrund der Kontaktbeschränkungen, nur über Online-Kanäle erfolgen. Erst im Sommer 2021 wurde der persönliche Kundenkontakt wieder intensiviert.

Im Energy+-Vertrieb konnte das Ergebnis des Vorjahres trotz Kapazitäts- und Materialengpässen übertroffen werden. Zudem wurde das Angebot energienaher Dienstleistungen für Gemeindekunden sukzessive erweitert, z. B. um den Energiemanager.

Das 2020 gestartete Projekt zur Verbesserung der Customer Experience wurde erfolgreich fortgeführt. Einzelne Touchpoints entlang der Customer Journey wurden analysiert sowie Handlungsfelder zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit und Verbesserung des Kundenerlebnisses erarbeitet. Mit der Optimierung des Online-Vertragsabschlusses und der kompletten Überarbeitung und Neugestaltung der Kelag-Stromrechnung setzte der Vertrieb bereits erste wichtige Maßnahmen um. Auch für den Kelag-PlusClub konnte 2021 auf Basis ausführlicher Analysen und Marktforschungen ein zukunftsfittes Konzept erarbeitet werden.

Als kundenorientierter Energieanbieter führt die Kelag regelmäßig Kundenzufriedenheitsanalysen durch und wird dabei von einem unabhängigen Markt- und Meinungsforschungsinstitut begleitet. Im Jahr 2021 wurden insgesamt rd. 3.500 Energiekunden der Kelag und der Kelag Energie & Wärme befragt. Dabei attestieren neun von zehn Kunden der Kelag ein gutes bis sehr gutes Ergebnis und 80 bis 90 % der Kunden gaben an, dass sie die Kelag aufgrund ihrer positiven Erfahrungen weiterempfehlen würden.

Internationale Energiedienst-
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leistungen

Das internationale Angebot im Bereich Energiedienstleistungen wird konsequent weiter ausgebaut: Zum einen durch laufende Akquisitionen über die Interenergo und zum anderen durch den kontinuierlichen Ausbau des Produktionsumfelds bei Bau und Betrieb von Heizwerken und Fernwärmenetzen. Die derzeit installierte Leistung von rd. 17 MW und die damit verbundene durchschnittliche
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Jahresproduktion von rd. 17 GWh bilden die Basis des weiteren Ausbaus der Geschäftsaktivität „Energy Services“. Neben dem Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen umfasst dieses Geschäftsfeld im internationalen Segment auch Energiedienstleistungen, wie den Bau und Betrieb von Solardachanlagen, öffentliche Beleuchtungen und den Betrieb von Kraftwärmekopplungen für Unternehmen und deren Produktion – mittlerweile auch in Slowenien und Nordmazedonien. Im Geschäftsjahr 2021 konnte in diesem Geschäftsfeld insgesamt bereits eine Produktionsmenge von rd. 30 GWh erzielt werden (inkl. Kraftwärmekopplung, Solardachanlagen).

Netz
Strom- und Erdgasnetz

Als Verteilernetzbetreiber stellt die Kärnten Netz die von der Muttergesellschaft Kelag gepachtete Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas zur Aufrechterhaltung eines diskriminierungsfreien, wettbewerbsfähigen und sicheren Energiemarktes allen Kunden und Energielieferanten in Kärnten zur Verfügung. Durch die Einbindung von erneuerbaren Energien agiert das Unternehmen als Enabler der Energiewende. Die Netzinfrastruktur muss einhergehend mit Trends wie der fortschreitenden Dezentralisierung, Digitalisierung und Dekarbonisierung an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr funktionieren. Zu den Hauptaufgaben der Kärnten Netz gehören die Betriebsführung, der bedarfsorientierte Ausbau der Verteilernetze für Strom und Erdgas, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sowie ein effizientes Entstörungsmanagement.

Um die Versorgung der Netzkunden weiterhin in gewohnter Qualität zu gewährleisten, den Wirtschaftsstandort Kärnten zu stärken und die Energiewende in der Region voranzutreiben, setzte die Kärnten Netz im Jahr 2021 ein umfangreiches Investitions- und Instandhaltungsprogramm um. Im Berichtszeitraum erfolgte die Inbetriebnahme der 220/110-kV-Netzabstützung Villach Süd. Weitere Investitionsschwerpunkte bildeten die Erneuerungsarbeiten in den Umspann- und Schaltwerken, wobei jene im Umspannwerk Klagenfurt hervorzuheben sind.

Deine Energie
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ist unsere Verantwortung.

Investitionen in die Versorgungsqualität
Projekt 220/110-kV Netzabstützung Villach Süd

Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 konnte ein Meilenstein für die Stromversorgung in Kärnten gesetzt werden: Nach zwölfjähriger Planungs- und Bauzeit konnte die Kärnten Netz gemeinsam mit dem Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid die 220/110-kV-Netzabstützung Villach Süd offiziell in Betrieb nehmen. In dieses Projekt investierten beide Projektpartner insgesamt rd. 80 Mio. EUR, um die sichere Stromversorgung des Großraums Villach in den nächsten Jahrzehnten zu gewährleisten.

Projekt Umspannwerk Klagenfurt

Alters- und zustandsbedingt sowie zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Großraum Klagenfurt und des südlichen Wörtherseeraumes muss das Umspannwerk Klagenfurt, welches bereits im Jahr 1959 in Betrieb genommen wurde, erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Mit seinem hohen Strombedarf zählt der Großraum Klagenfurt zu einem wesentlichen Lastschwerpunkt im Stromnetz des Bundeslandes Kärnten. Mit einer Vielzahl an eingebundenen 110-kV-Leitungen ist das Umspannwerk einer der bedeutendsten zentralen Netzknoten im Verteilernetz der Kärnten Netz.

Die netztechnischen Maßnahmen umfassen die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit einer 20-kV-Innenraumschaltanlag sowie die Erneuerung der bestehenden 110-kV-Freiluftschaltanlage und die Adaptierung der bestehenden 110-kV-Leitungseinbindungen. Der Umbau wurde im Berichtsjahr begonnen und soll bis 2023 umgesetzt werden.

Smart Metering

Die flächendeckende Einführung von Smart Metern unter Berücksichtigung der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur ist das bislang größte Projekt der Kärnten Netz.

Im Jahresverlauf 2021 wurden die Umsetzungsmaßnahmen für den gesetzlich vorgeschriebenen Rollout im Bereich Smart Metering fortgesetzt. Bis zum Jahresende wurden 209.498 Smart Meter im Netzgebiet der Kärnten Netz installiert. Durch eine flexible Rolloutstrategie und eine vorrausschauende Lagerhaltung konnten negative Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (z. B. Lieferverzögerungen von Smart Metern u. a.) größtenteils vermieden werden. Die Kärnten Netz wird den Smart-Meter-Rollout im Geschäftsjahr 2022 konsequent fortführen und entsprechende Erweiterungen am Meter-Data-Management-System im Hinblick auf das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorantreiben.

Prüfung durch den Landesrechnungshof

In der Landtagssitzung vom 28. Februar 2019 wurde die Prüfung der Kärnten Netz durch den Kärntner Landesrechnungshof beschlossen und dem Kontrollausschuss des Kärntner Landtages, der Landesregierung und der Kärnten Netz im Mai 2020 übermittelt. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 leitete der Landesrechnungshof das erwartete Nachfrageverfahren ein, welches den Umsetzungsgrad der ausgesprochenen Empfehlungen überprüft. Die Empfehlungen wurden entsprechend der bereits übermittelten Stellungnahme umgesetzt.

ECA-Sonderprüfung V SON 002/20

Gemäß Beschluss des Vorstandes der E-Control wurde eine Sonderprüfung von Konzernverrechnungen gemäß § 34 E-ControlG in Verbindung mit § 10 und § 48 ElWOG 2010 für die Kärnten Netz eingeleitet.

Die Sonderprüfung verfolgt das Ziel, außerhalb des Kostenermittlungsverfahrens die Systematik der Dienstleistungsverrechnungen zwischen der Kärnten Netz und den relevanten Konzerngesellschaften nachzuvollziehen sowie eine Angemessenheitsüberprüfung der einzelnen Verrechnungen im Kelag-Konzern dem Grunde und der Höhe nach durchzuführen. Alle angeforderten Unterlagen wurden seitens der Kärnten Netz fristgerecht an die E-Control übermittelt. Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Wärme und Großkunden
Wärme, B2B Strom/Gas, Energiedienstleistungen

Das Geschäftsfeld Wärme wird im Kelag-Konzern durch mehrere Gesellschaften repräsentiert. Neben der Kelag Energie & Wärme und ihren Beteiligungen ist auch die Kärntner Restmüllverwertung dem Geschäftsfeld Wärme zugeordnet. Darüber hinaus ist das Unternehmen auch mit einer Gesellschaft in der Tschechischen Republik vertreten. Die Kelag Energie & Wärme ist das größte überregional tätige Wärmedienstleistungsunternehmen in Österreich und betreibt 85 Fernwärmenetze sowie rd. 900 Heizzentralen. Der Fokus der unternehmerischen Tätigkeit liegt auf der nachhaltigen und umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Prozessenergie sowie dem Strom- und Erdgasvertrieb an Individualkunden in Österreich. Das Leistungsspektrum umfasst Dienstleistungen wie die Betriebsführung von Heizzentralen oder die Bereitstellung von Heizungs- und Prozessenergie. Die an die Kunden abgegebene Wärme wird in erster Linie durch Einsatz industrieller Abwärme und Biomasse erzeugt. In diesem Bereich ist die Kelag Energie & Wärme österreichweit führend. Es werden bereits mehr als 2/3 der benötigten Wärme auf Basis von erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme generiert. Nur wo industrielle Abwärme nicht genutzt werden kann und die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse nicht möglich ist, wird Erdgas eingesetzt.

Der Hauptschwerpunkt der Kelag Energie & Wärme besteht einerseits in der Errichtung neuer Fernwärmesysteme und andererseits in der kontinuierlichen Verdichtung bestehender Fernwärmenetze zur Versorgung neuer Wärmekunden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Effizienzsteigerungen bei bereits in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen gelegt. Intelligente Anlagen- und Fernwärmenetzsteuerungen gewährleisten einen effizienten Anlagen- und Ressourceneinsatz und tragen damit zu einer größtmöglichen Schonung der Umwelt bei. Darüber hinaus weisen die Anlagen aufgrund des verminderten Brennstoffeinsatzes hohe Wirkungsgrade bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung auf. Zur Zählerauslesung setzt das Unternehmen vermehrt auf den Einsatz der LoRaWAN Technologie, um einerseits Zählerwerte zeitnah zur Verfügung zu haben und andererseits auch Informationen zur Wirkungsgradsteigerung zu erhalten.

Deine Energie
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ist unsere Leidenschaft.

Im März 2021 wurden 75 % der Anteile an der Bionahwärme Lauterach erworben. Damit ist der Kelag Energie & Wärme erstmals der Eintritt in den Vorarlberger Wärmemarkt gelungen. Die Nahwärme Lauterach betreibt ein Fernwärmesystem mit einem jährlichen Absatzvolumen von rd. 7,0 GWh, wobei die Energieerzeugung durch den Einsatz von Biomasse erfolgt. Durch den Erwerb des 49 %-Anteils wurde das Unternehmen bereits im Jahr 2020 100 %-Eigentümer der BES BioEnergie für Spittal GmbH. Im Jahr 2021 wurde die BES Bio-Energie für Spittal GmbH mit der Kelag Energie & Wärme verschmolzen, wodurch die Erzeugungsanlage integrierter Bestandteil des Fernwärmenetzes in Spittal an der Drau wurde.

Das Fernwärmenetz in Niklasdorf, mit dessen Errichtung 2020 begonnen wurde, konnte im Herbst 2021 planmäßig in Betrieb genommen und fossile Energieträger durch die Nutzung eines vorhandenen Abwärmepotenzials aus einer Restmüllverwertung ersetzt werden. Dieses Projekt unterstützt das strategische Ziel der Kelag Energie & Wärme, den Anteil an alternativer Energieaufbringung kontinuierlich zu steigern. Ein weiterer wichtiger Schritt im Geschäftsjahr 2021 war die erfolgreiche Weiterführung und der Ausbau der Aktivitäten im Bereich Photovoltaik.

Im Geschäftsjahr 2021 konnte erstmals eine Wärmemenge von mehr als 2 TWh an Individualkunden (B2B) geliefert werden und trug somit rd. 50 % zum Umsatz der Kelag Energie & Wärme bei. Der Stromabsatz konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Hauptgrund dafür war vor allem die gesteigerte Nachfrage im Industrie- und Gewerbesektor. Im Geschäftsfeld Gas wurde das Vorkrisenniveau nicht mehr erreicht – die Verkaufsmenge an Kunden war in diesem Bereich um rd. 20 % niedriger. Die Preisentwicklungen bei Strom und Erdgas haben im Vorjahresvergleich zu einer deutlichen Umsatzsteigerung geführt. In dem aktuellen energiewirtschaftlichen Umfeld ist auch weiterhin mit starken Mengen- und Preisverwerfungen zu rechnen. Durch entsprechende Vertragsgestaltung wird versucht, das Risiko für die Kelag Energie & Wärme zu minimieren. Perspektivisch wird weiterhin von Absatzmengen in Höhe von rd. 2,5 TWh bei Strom und rd. 1,0 TWh bei Erdgas ausgegangen.

Sonstiges und Beteiligungen

Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird das Ergebnis aus at-Equity bilanzierten Beteiligungen zur Gänze zugerechnet.

Glasfaserausbau

Die Kelag ist kärntenweit nach wie vor der einzige Anbieter von Telekommunikationslösungen ausschließlich auf Glasfaser-Basis. Im Geschäftsjahr 2021 konnte die Kelag erneut zahlreiche Unternehmen als Kunden gewinnen und weitere Mobilfunkstandorte an das Glasfasernetz anschließen.

Um auch in Zukunft im Bereich Glasfasernetze erfolgreich zu bleiben, wurde als weiterer Geschäftsbereich der Bau und Betrieb von flächendeckenden Open-Access-Netzen, die hauptsächlich den Bedarf von Privatkunden erfüllen, weiterentwickelt. So verfügen seit dem Geschäftsjahr 2021 bereits Kunden in mehreren Gemeinden – wie beispielsweise Millstatt, Althofen, Döbriach, Feistritz/Drau – über eine nachhaltige, moderne Internetlösung auf Basis von 100 % Glasfaser und können unter verschiedenen unabhängigen Providern die passenden Internetprodukte auswählen. Zusätzlich befinden sich die Bauarbeiten für den Anschluss der Gemeindenetze Spittal/Drau, Zell/Sele und Lesachtal in der Abschlussphase.

Die Kelag bemüht sich intensiv um Kooperationen mit der Breitbandinitiative Kärnten (BIK) und nimmt auch an der Ausschreibung für Investoren- und Betreibersuche teil. Unabhängig davon wird die Kelag auch in den nächsten Jahren Kooperationen mit Gemeinden suchen, um in diesem Geschäftsfeld weiter wachsen zu können und nachhaltig erfolgreich zu sein

Beteiligungen

Als wesentliche Beteiligung ist an dieser Stelle die 10,02 %-Beteiligung an der Verbund Hydro Power GmbH zu nennen.

Daten & Fakten
Stromaufbringung und -absatz

Die Stromaufbringung des Kelag-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2021 mit 14.622 GWh in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (2020: 14.640 GWh). Während die Eigenerzeugung in den Wasserkraftwerken aufgrund eines niedrigeren Wasserdargebots mit einer Wasserführungsquote von 106,7 % (2020: 114,8 %) um 76 GWh auf 3.525 GWh sank, stieg der Fremdstrombezug um 59 GWh bzw. 0,5 % auf 11.098 GWh.

Der außenwirksame Stromabsatz des Kelag-Konzerns stieg geringfügig auf 13.737 GWh (2020: 13.733 GWh). Der Endkundenabsatz in Höhe von 3.884 GWh lag rd. 6,2 % über dem Niveau des Vorjahres (3.657 GWh). Die Steigerung resultierte vordergründig aus gestiegenen Absatzzahlen bei Geschäftskunden, die sich durch den konjunkturellen Aufschwung bedingt wieder auf Vorkrisenniveau bewegten. Rund 51 % des Geschäftskundenabsatzes entfielen im Jahr 2021 auf Kunden außerhalb Kärntens.

Erdgasaufbringung und -absatz

Die Erdgasaufbringung stieg gegenüber dem Vorjahr um 137 GWh bzw. 6,4 % auf 2.286 GWh.


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Strom- und Erdgasabsatz nach Segmenten

in GWh

2021

2020

Veränderung

B2C Privat- und Gewerbekunden

Strom

1.401

1.379

+22

Erdgas

453

421

+32

B2B Großkunden

Strom

2.483

2.278

+206

Erdgas

1.044

1.049

-5

Summe

Strom

3.884

3.657

+227

Erdgas

1.497

1.470

+27

Der konzernweite Erdgasabsatz stieg um 27 GWh bzw. 1,8 % auf in Summe 1.497 GWh.

Netzabsatz Strom und Erdgas

Der Netzabsatz Strom der Kärnten Netz erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,9 % auf 4.216 Mio. kWh.

Der Netzabsatz Erdgas erhöhte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 um rd. 6,9 % auf 2.023 Mio. kWh.

Wärmeaufbringung und -absatz

Aufgrund der deutlich kühleren Witterung stiegen im Segment Wärme sowohl die Aufbringung als auch der Absatz. Die Aufbringung ist im Vergleich zum Vorjahr um 249 GWh bzw. 10,7 % auf 2.570 GWh gestiegen. Der Wärmeabsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 224 GWh bzw. 12,1 % auf 2.077 GWh.


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Finanzen

Konzern-Gewinn- und
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Verlustrechnung

Kurzfassung

in Mio. EUR

01.01.-31.12.2021

01.01.-31.12.2020

Umsatzerlöse

1.203,0

 

1.061,0

 

Strom

1.000,4

83,2%

855,0

80,6%

Erdgas

10,3

0,9%

36,5

3,4%

Wärme

168,4

14,0%

148,8

14,0%

Sonstiges

23,9

2,0%

20,7

2,0%

Operatives Ergebnis

170,4

 

146,2

 

Finanzergebnis

-16,0

 

-13,2

 

Konzernergebnis

129,3

 

110,0

 

Return on Investment (ROI)

6,7%

 

6,9%

 

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 1.203,0 Mio. EUR (2020: 1.061,0 Mio. EUR). Im Wesentlichen lässt sich die Steigerung auf die Konjunkturerholung nach der Pandemie zurückführen, wobei sich dieser Umstand auch im Verbrauchsverhalten der Kunden widergespiegelte. Somit wurden im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020, das pandemiebedingt nicht als repräsentativ angesehen werden kann, erhöhte Absatzmengen realisiert. Des Weiteren spielten auch zusätzliches Auslandsgeschäft und gestiegene Großhandelspreise eine Rolle. Für weitere Ausführungen zu den Mengenänderungen sei an dieser Stelle auch auf die Erläuterungen zu den Aufbringungs- und Absatzmengen verwiesen.

Der Kelag-Konzern erzielte ein Ergebnis in Höhe von 129,3 Mio. EUR. Einen wesentlichen Beitrag lieferte das anteilige Ergebnis der Verbund Hydro Power GmbH mit rd. 60 Mio. EUR. Darüber hinaus führten Wachstumsinvestitionen der letzten Jahre zu zusätzlichen Ergebnisbeiträgen. Bereinigt um diese Effekte liegt das Ergebnis in etwa auf dem Vorjahresniveau. Im Vergleich dazu gab es eine Reihe von kompensierenden Effekten. Positiv wirkten die Absatzsteigerungen im Netz und Vertrieb, negativ wirkte hingegen die Wasserführung, die zwar über dem langjährigen Durchschnitt, aber signifikant unter dem Rekordwert des Jahres 2020 lag. Die Rendite der unternehmerischen Tätigkeit vor Zinsaufwendungen bezogen auf das durchschnittliche Gesamtkapital beläuft sich auf 6,7 % (2020: 6,9 %).

Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen in Höhe von 800,7 Mio. EUR lag, korrespondierend zur Umsatzentwicklung, über dem Vorjahresniveau. Das operative Ergebnis lag aufgrund gestiegener sonstiger Erträge, stabilen Abschreibungen bei gleichzeitigen Belastungen aus dem Personalbereich sowie einem höheren Ergebnisbeitrag der at-Equity bilanzierten Beteiligungen mit 170,4 Mio. EUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2020: 146,2 Mio. EUR).

Konzernbilanz

Kurzfassung

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Mio. EUR

%

Mio. EUR

%

Aktiva

2.987,9

100,0

2.172,6

100,0

Langfristiges Vermögen

2.071,0

69,3

1.826,2

84,1

Kurzfristiges Vermögen

916,9

30,7

346,4

15,9

 

 

 

 

 

Passiva

2.987,9

100,0

2.172,6

100,0

Eigenkapital

1.007,5

33,7

969,1

44,6

Langfristige Schulden

1.008,2

33,7

939,0

43,7

Kurzfristige Schulden

972,1

32,5

264,5

11,7

Die Bilanzsumme lag einerseits wachstumsbedingt und andererseits durch die Entwicklung der Marktwerte der Derivate signifikant über dem Niveau des Vorjahres. Im Wesentlichen wirkt im kurzfristigen Vermögen sowie in den kurzfristigen Schulden ein höherer Aufbau an Forderungen und Verbindlichkeiten. In den langfristigen Vermögenspositionen zeigt sich ein Anstieg aufgrund der durchgeführten Investitionstätigkeit über dem Niveau der Abschreibungen. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird durch die zuvor beschriebenen Entwicklungen stark verzerrt. Um Sondereffekte bereinigt bewegt diese sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und Flexibilität

Der Kelag-Konzern verfügt unverändert über einen stabilen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Zentrum der Finanzierungstätigkeit des Jahres 2021 standen die Absicherung einer stabilen Innenfinanzierung sowie der schnelle und sichere Zugang zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Grundlagen. Die Kelag verfügt seit Ende 2019 über eine bis zum Jahr 2026 vertraglich fixierte und an das Nachhaltigkeitsrating gekoppelte Kreditlinie in Höhe von 250 Mio. EUR. Die Kosten der Kreditlinie orientieren sich am Nachhaltigkeits-Rating von EcoVadis und können sich bei einer Ratingverbesserung reduzieren. Neben den Kelag-Anleiheplatzierungen in Höhe von je 150 Mio. EUR der Jahre 2012 und 2014 sowie einem 90-Mio.-EUR-Kredit der Europäischen Investitionsbank hat die Kelag im Frühjahr 2021 eine Anleihe in Höhe von 120 Mio. EUR bei ausgewählten institutionellen Investoren begeben, um ihre geplanten Investitionen in die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie zu finanzieren. Die Anleihe mit einer Laufzeit von 20 Jahren wurde erstmals mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgestaltet und ebenfalls an das Nachhaltigkeits-Rating geknüpft.

Konzern-Geldflussrechnung

Kurzfassung

in Mio. EUR

2021

2020

Cashflow aus operativer Tätigkeit

233,3

225,6

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-255,3

-174,2

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

35,1

-85,0

Veränderung Kassenbestand und liquide Mittel

13,0

-33,6

In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 31.12.

88,1

75,1

In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 01.01.

75,1

108,8

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 233,3 Mio. EUR erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,4%, was im Wesentlichen auf das höhere EBITDA sowie auf eine höhere Dividende aus der Beteiligung an der Verbund Hydro Power GmbH zurückzuführen ist. Im Nettoumlaufvermögen zeigt sich ein negativer Saldo infolge des marktpreisbedingten Forderungsaufbaus. Die getätigten Investitionen sowie die Dividendenausschüttung konnten zum Großteil aus der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens gedeckt werden. Geprägt von Wachstumsinvestitionen, v. a. die Markteintritte in Frankreich und Portugal erhöhte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr. Zur Absicherung der Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen wurde eine Anleihe in Höhe von 120 Mio. EUR begeben, was sich im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit entsprechend positiv auswirkte.
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in Mio. EUR

2021

2020

Cashflow aus operativer Tätigkeit
‎
vor Working Capital-Veränderungen

277,1

236,5

Free Cashflow

27,2

67,7

Finanzerträge

1,5

1,4

Finanzaufwendungen

-17,4

-14,5

Net-Gearing per 31.12.

64,9 %

66,2 %

Nettoschulden per 31.12.

654,0

641,7

Das Net-Gearing als wesentliche Kennzahl im Finanzbereich zeigt den Verschuldungsgrad, der die Nettoschulden zum Eigenkapital in Beziehung setzt. Diese Kennzahl veränderte sich durch ein höheres Eigenkapital bei zugleich gestiegenen Nettoschulden im Vergleich zu 2020 auf 64,9%. Die Nettoschulden in Höhe von 654,0 Mio. EUR errechnen sich aus lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 553,8 Mio. EUR zuzüglich Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von 304,8 Mio. EUR abzüglich liquider Mittel in Höhe von 88,1 Mio. EUR, kurzfristiger Termineinlagen in Höhe von 91,5 Mio. EUR und Wertpapieren in Höhe von 25,1 Mio. EUR. Der Free Cashflow als Differenz des Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Cashflow aus Investitionstätigkeit sowie gezahlten Zinsen lag mit rd. 27,2 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund des höheren Investitionsvolumens unter dem Vorjahresniveau.

Investitionen und Instandhaltungen

Im Geschäftsjahr 2021 setzte das Unternehmen geprägt von Akquisitionen in Frankreich und Portugal ein umfangreiches Investitionsprogramm um. Der Konzern investierte in Summe 195,0 Mio. EUR in immaterielle Vermögenswerte (z. B. Strombezugsrechte) sowie in Sachanlagen und in Beteiligungen. Schwerpunkte der Investitionen bildeten Kraftwerksprojekte im In- und Ausland sowie Verteilernetzanlagen. Im Ausland investierte die Kelag 62,6 Mio. EUR in den Erwerb und in die Errichtung von Produktionsanlagen. Im Bereich Erzeugung im Inland wurden 32,4 Mio. EUR investiert. Für die Verteilernetzanlagen wurden 65,9 Mio. EUR aufgewendet. Weitere 24,1 Mio. EUR entfielen auf das Segment Wärme und Großkunden, 10,1 Mio. EUR auf Sonstiges.

Investitionen

in Mio. EUR

2021

2020

Immaterielle Vermögenswerte

27,0

17,8

Sachanlagen

112,3

101,7

Zwischensumme

139,3

119,5

Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe

55,7

29,9

Summe Investitionen

195,0

149,4

Für Instandhaltungen wendete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 rd. 30,8 Mio. EUR auf, welche in verschiedenen Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind.

Instandhaltungen

in Mio. EUR

2021

2020

Energie

6,0

5,3

Netz

16,7

13,4

Wärme

5,5

6,3

Sonstiges

2,6

3,2

Summe Instandhaltungen

30,8

28,2


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Chancen- und Risikomanagement

Adäquate Risikopolitik

Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren – dies immer mit dem primären Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potentiale aktiv zu steuern.

Hohes Risikobewusstsein

Das Unternehmen betreibt ein integriertes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie mit den Risiken aus dem Marktumfeld befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus das Risikobewusstsein auf allen Ebenen zu erhöhen, Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen, die Leistungsfähigkeit der Internen Kontrollsysteme und des Berichtswesens zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.

Risikoorganisation und Risikomanagement-Prozess

Die konzertweit implementierte Organisation des Risikomanagement-Systems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Über die Risiken wird von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet. An diesen Risiko-Komitee-Sitzungen nehmen alle Personen des Top-Managements teil, um so gegebenenfalls die Auswirkungen der wesentlichen Risiken breit diskutieren zu können.

Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagement-System sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagement-Prozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagement-Richtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.

Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen

Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstandes. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.

Aufbau- und Ablauforganisation

Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle sowie die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.

Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips.

Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so aufgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien und verbindliche Vorgaben sowie eine Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.

Periodische Überwachung und Kontrollmaßnahmen

Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualität und Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgt laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie auch durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch wesentliches Augenmerk auf eine entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung einer hohen Qualität der Berichterstattung.

Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.

Risikokategorien

Aufgrund der aktuellen Entwicklung werden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie laufend evaluiert. Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten werden auch Umwelt- und Umfeldrisiken mitbeleuchtet. Es erfolgt eine Risikoeinteilung nach unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise Mengen- und Marktpreisrisiken, Betriebsrisiken, Finanzrisiken, Kreditrisiken sowie rechtliche und politische Risiken als auch Klimarisiken. Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt die jährliche Risikoinventur auch mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption.

Die Risiken werden je Segment und für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert. Im Folgenden sind die wesentlichen Risiken im Überblick beschrieben.

Klimarisiken

Der Kelag-Konzern misst dem Thema Umwelt und Klimaschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des täglichen Handels laufend. Der Klimaschutz im Speziellen sowie das Metathema Nachhaltigkeit im Allgemeinen sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.

Klimabezogene Risiken lassen sich einerseits von unmittelbar klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken wie die Veränderung der durchschnittlichen Niederschläge sowie deren zeitliche Verteilung, der Anstieg in der Häufigkeit und im Ausmaß von Extremwetterereignissen oder die Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitliche Verteilung haben langfristig Auswirkungen sowohl auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Allerdings verändern sich diese unmittelbaren Klimarisiken nur sehr langsam.

Die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen führen insbesondere im Energiesektor zu neuen Chancen und Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz – sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Initiativen wie die EU-Taxonomie-Verordnung, wonach die unternehmerischen Tätigkeiten an den Klimawandel angepasst werden müssen, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie sowie den sich daraus ergebenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit Erdgas oder anderen fossilen Energieträgern stehen.

Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei strategischen und operativen Planungen der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt.

Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Für den Kelag-Konzern bestehen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie trotz prognostiziertem Wirtschaftsaufschwung aufgrund von inflationären Tendenzen und wirtschaftlicher Überhitzung (siehe auch Kapitel zum wirtschaftlichen Umfeld) weiterhin Risiken in Bezug auf

•den Energieabsatz,

•Kreditrisiken aus angespannten Liquiditätssituationen und Bonitätsverschlechterungen bei Geschäftspartnern

•sowie das Ausfallsrisiko von Schlüsselpersonal durch Quarantäne oder Krankheit.

Korrespondierend mit der wirtschaftlichen Entwicklung während der Corona-Pandemie entwickelte sich der Stromverbrauch, so dass sich der Absatz nach deutlichen Minderverbräuchen in 2020 seit Mitte 2021 wieder auf das Vorkrisenniveau erholt hat.

Aufgrund der anhaltenden Krise sind Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Zahlungsunfähigkeit, die durch das Auslaufen staatlicher Stundungen im Steuer- und Krankenversicherungsbereich begünstigt wird, wesentliche Indikatoren für ein höheres Kreditrisiko bei Geschäftspartnern. Das im Laufe der Pandemie aufgebaute verdichtete Monitoring mit qualitativer und quantitativer Bewertung der Geschäftspartner wird strikt fortgeführt.

Die Corona-Pandemie birgt auch das Risiko von krankheitsbedingten Ausfällen erheblicher Mitarbeitergruppen, die maßgeblich für die systemerhaltende Betriebsführung verantwortlich sind. Um den Betrieb der Anlagen der kritischen Infrastruktur (Erzeugung, Netz, Wärme, IT) zuverlässig sicherzustellen, setzt das seit Ende Jänner 2020 installierte Konzern-Krisenmanagement laufend Schutzmaßnahmen, um bei der Eindämmung des Coronavirus mitzuwirken und alle notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen fortlaufend zu ermöglichen.

Die aus der Krise resultierenden Risiken sowie kurz- und langfristige Auswirkungen werden intern laufend erhoben und evaluiert.

Mengen- und Marktpreisrisiken

Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln, als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen Risiken aus einer veränderten Nachfrage durch Konjunkturentwicklungen und einer veränderten Privatkundennachfrage.

Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung Rechnung getragen. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachung durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.

Die vom Erdgasmarkt ausgehende Knappheitssituation in Europa hat im zweiten Halbjahr 2021 zu einer massiv steigenden Preisdynamik mit Rekordhöhen bei Commodities insbesondere auch bei den Erdgas- und Strompreisen geführt. Mit diesem Preisanstieg ist auch eine starke Zunahme der Preisvolatilität auf den Energiemärkten zu beobachten. Die langfristigen Absicherungsstrategien für den Vertrieb zeigen dabei ihre dämpfende Wirkung.

Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist neben der Menge auch das Marktpreisniveau. Risikominimierung wird durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen.

Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken wurden spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien erarbeitet.

Es wurde ein Konzern-Krisenmanagement installiert, welches laufend die Auswirkungen hinsichtlich der aktuellen Ukraine-Krise im Rahmen des Risikomanagements analysiert und Maßnahmen definiert.

Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)

Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert.

Finanzrisiken

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und den damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die Kelag umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen.

Im Finanzbereich stellen daher die Identifizierung, die Analyse und die Bewertung von Chancen und Risiken sowie die Festlegung von zu setzenden Maßnahmen einen Schwerpunkt dar. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, um die finanziellen Risiken auch entsprechend zu überwachen und zu steuern.

Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch interne Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehende Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.

KreditRisiken

Das Unternehmen ist einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallsrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht
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oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird, Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Replacement- oder Settlementrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen oder auch bei Änderungen von gesetzlichen Anforderungen zu Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung, laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie restriktive Mahnprozesse. Der deutliche Anstieg der Energiepreise am Großhandelsmarkt führt auch zu einer Erhöhung der Kreditrisiken insbesondere aus Wertveränderungen bei Commodity-Positionen.

Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen.

Wettbewerbsrisiken

Der Kelag-Konzern ist in den Geschäftsfeldern Energie, Netz, Wärme sowie Sonstiges und Beteiligungen marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt. Er ist vorwiegend im Inland tätig, wo er mit einer Vielzahl an Mitbewerbern und deren Preisbildungspolitik sowie bestehenden gefestigten Geschäftsbeziehungen mit Kunden konkurriert. Das Unternehmen steht außerdem im Wettbewerb zu einer Reihe internationaler Energieversorgungsunternehmen, die in den letzten Jahren zunehmend auf dem österreichischen Markt aktiv geworden sind.

Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen begegnet.

Regulierungsrisiken

Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung von bestehenden Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.

In den anderen Bereichen (Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme) bestehen rechtliche bzw. regulatorische Risiken durch staatliche Eingriffe, wie beispielsweise die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben oder Gebühren sowie Veränderungen in Marktmodellen oder bei Kraftwerkskonzessionen, die zu Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit führen können.

Investitions- und Beteiligungsrisiken

Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden technische Risiken auf ein Minimum reduziert.

Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Prozess-, IT- und Personalrisiken

In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallsrisiken von IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen aus IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, minimiert sowie zum anderen durch ein etabliertes Business Continuity Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet entsprechend zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO 27001 und ISO 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.

Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter, die durch eine adäquate Ausbildungsplanung gehalten wird, stellt schließlich eine weitere Grundlage für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen dar.

Länderrisiken und politische Risiken

Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der Kelag-Konzern in unterschiedlichen Ländern Europas, wie beispielsweise Rumänien, Bulgarien, Montenegro, Kosovo, Bosnien, Serbien, Kroatien, Slowenien, Italien, Frankreich und Portugal tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt. Hierbei verfolgt die Kelag einen risikobasierten Ansatz und berücksichtigt bei Auslandsprojekten sowohl die länderspezifischen als auch politischen Rahmenbedingungen.

Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten des volatilen Finanzmarktumfeldes kontinuierlich beobachtet und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, um angemessen darauf reagieren zu können.

Rechtliche Risiken – Compliance

Teil des Risikomanagements ist auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes.


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Forschung und Entwicklung

Anwendungsorientierte F&E-Projekte

Veränderte Marktbedingungen sowie neue Kundenbedürfnisse stellen hohe Anforderungen an die Innovationsfähigkeit des Unternehmens. Um in diesem Umfeld flexibel auf Marktanforderungen reagieren zu können, ist es notwendig, Innovationsprozesse nach außen hin zu öffnen und internes Wissen mit externen Impulsen zu verknüpfen. Dies geschieht unter anderem auch im Rahmen von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Im Rahmen der Projekte werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten betreut. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten betreffen die Themen E-Mobilität, Erneuerbare Energiegemeinschaften sowie die Entwicklung von gesamtheitlichen und sektorübergreifenden Energielösungen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das EU-Projekt STEVE: In diesem Projekt haben sich 21 Kooperationspartner aus europäischen Ländern mit neuen Mobilitätskonzepten für kleinere Städte befasst. Das Projekt konnte in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden und ermöglichte Empfehlungen an die EU betreffend Richtlinien für Sharing-Systeme und Standards für Ladeinfrastruktur.

Weitere aktuelle anwendungsorientierte F&E-Themen im Kelag-Konzern betreffen den Einsatz innovativer Werkzeuge in der Instandhaltung im Mittel- und Niederspannungsnetz, den Einsatz alternativer Isoliermedien in Anlagen und Transformatoren, mögliche Strategien für den Netzwiederaufbau, die Zustandsbewertung von Betriebsmitteln sowie die Digitalisierung im Netzbetrieb durch sukzessive Erweiterung der Berechnungs-, Simulations- und Visualisierungswerkzeuge. Im Rahmen des F&E-Kooperationsprojektes MUKISANO wird ein KI-basiertes Navigationsmodul zur objektbezogenen Feinnavigation entwickelt, um wiederholbare Aufnahmen von Infrastruktureinrichtungen wie Freileitungen zu ermöglichen. Zusätzlich werden weitere mögliche Einsatzbereiche der Drohnentechnologie, wie eine drohnengestützte Baustellendokumentationen von Leitungsgrabungen untersucht. Wesentlich sind weiterhin auch anwendungsorientierte Weiterentwicklungen zum Thema Smart Grids und Smart Metering.

Als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten werden Projekte im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie mitfinanziert. Zu den wichtigsten Themen gehörten hierbei E-Mobilität, Kraft-Wärme-Kopplung, Netzdesign, Versorgungssicherheit, Energiepolitik und Marktdesign, Klima- und Energiestrategie, Smart Meter, IKT-Sicherheit, Ausbau umweltfreundlicher und treibhausgasreduzierender Energie- und Speichersysteme.


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Sonstige Angaben

Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Konzernabschluss angeführt.


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Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung

Verweise

Grafik 384

GRI-
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Indikator

Grafik 385

Themenfeld
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Wesentlichkeitsmatrix

Grafik 386

in Onlinequelle und Textbausteine
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innerhalb des Berichts

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen enthält der vorliegende Bericht sämtliche Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Diese Angaben beziehen sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie auf verantwortungsvolle Unternehmensführung und beinhalten die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption.

Die vorliegende konsolidierte, nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 243b und 267a UGB berichtet Managementansätze und Kennzahlen des Kelag-Konzerns. Etwaige Berichtsgrenzen werden im GRI-Content-Index ausgewiesen. Wesentliche Kennzahlen werden auch für den Einzelabschluss der Kelag gekennzeichnet. Für vertiefende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sei auf die Kelag-Website oder auf das Nachhaltigkeitsmagazin „Wertvoll“ verwiesen.

Zur Beschreibung des Geschäftsmodells sei auf die entsprechenden Kapitel des Lageberichts verwiesen, welche die Geschäftsbereiche und Strategie ausführlich beschreiben. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den Informationsbedürfnissen der Stakeholder sowie den identifizierten Handlungsfeldern der Kelag-Wesentlichkeitsmatrix.

Grafik 387 GRI 102-46


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Schritte zur nichtfinanziellen Berichterstattung

•Stakeholderdialog

•Definition der Wesentlichkeit im Kelag-Konzern

•Indikatorenkatalog zu wesentlichen Belangen

-Umweltbelange

-Sozialbelange

-Arbeitnehmerbelange

-Governance und Compliance

Berichtsformat

Die Kelag berichtet die nichtfinanziellen Informationen, die dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) entsprechen, in Übereinstimmung mit dem Global Reporting Initiative (GRI)-Standard „Kern“. Die Global Reporting Initiative entwickelt in einem partizipativen Verfahren Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen. Die Grundlage einer Berichterstattung nach GRI ist Transparenz – ihr Ziel die Standardisierung und Vergleichbarkeit. Die GRI-Richtlinien sollen nachhaltige Entwicklung weltweit unterstützen und gleichzeitig vergleichbare Entscheidungs- und Orientierungshilfen bieten. Der GRI Content Index am Ende dieses Berichts gibt an, an welcher Stelle im bzw. außerhalb des Berichts die nichtfinanziellen Informationen zu finden sind. Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Verifizierung der Einhaltung der GRI-Standards und des NaDiVeGs erfolgte für das Geschäftsjahr 2021 mit Ausnahme zu den Ausführungen und Darstellungen zur Taxonomie-Fähigkeit von Umsatzerlösen, CapEx und OpEx durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

Grafik 388 GRI 102-46, 102-54, 102-55, 102-56

Stakeholderdialog

Um eine klimaneutrale Zukunft zu erreichen, ist ein umfangreicher Wandel sowohl in der Erzeugung als auch beim Verbrauch notwendig. Davon werden fast alle Bereiche der Gesellschaft betroffen sein: die Bevölkerung, die Gemeinden und die Unternehmen, um nur einige davon zu nennen. Die Stakeholderanalysen aus den Jahren 2016 und 2020 kamen zum Ergebnis, dass die Kelag als Landesenergieversorger beim Thema Energie und Klima eine zentrale Stellung einnimmt. Aufgrund ihrer Rolle als wichtiges Verbindungsglied zwischen den Stakeholdern sieht es die Kelag als ihre Verantwortung, diese Schlüsselposition aktiv einzunehmen und auf mehreren Ebene zu handeln. Im November 2021 fand die Konferenz Erneuerbare Energie statt. Sie ermöglicht einen direkten Austausch mit den Stakeholder-Gruppen und dient dem gemeinsamen Verständnis über die aktuelle energiepolitische Situation. Zudem kann sie wichtige Impulse und Anregungen geben. Der Kelag ist es ein Anliegen, mit ihren Stakeholdern in einem vertieften Klima- und Energiedialog zu treten. Dabei tauscht man sich über die Herausforderungen einer klimaneutralen Energiezukunft und konstruktive Lösungsvorschläge für die Energiewende aus. Aus diesem Grund finden auch halbjährlich Stakeholderdialog-Gespräche statt, die ebenso wie bilaterale Gespräche dazu dienen, die aktuellen Schwerpunktthemen zu diskutieren und zu erörtern.

Den Gemeinden wird beim Klimaschutz und der Energiewende eine zentrale Rolle zukommen. Die Kelag plant im Rahmen eines Pilotprojekts in der Gemeinde Ferlach gemeinsam mit der Bevölkerung auf die Stadt zugeschnittene Maßnahmen auszuarbeiten. Das Projekt wird im ersten Quartal 2022 gestartet und die Maßnahmen sollen bis Ende 2023 erfolgreich umgesetzt werden. Dabei soll das Wissen zu den Themen Energie, Effizienz und Klima erweitert und mehr Bewusstsein für den persönlichen Ressourcenverbrauch geschaffen werden. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck zu senken und einen gemeinschaftlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Ein dekarbonisierter Produktions- und Dienstleistungssektor ist die große Herausforderung für Unternehmen. Dafür ist es notwendig, in den Betrieben Know-how aufzubauen und wechselseitig auszutauschen sowie Potenziale – etwa bei der Sektorkopplung – zu identifizieren, um Musterlösungen zu entwickeln. Die Kelag dient dafür als zentrale Schnittstelle für ihre Stakeholder, um einen gemeinsamen Austausch zu fördern und Kärnten als Modellregion zu etablieren. Soziale Medien sind für einen modernen Stakeholderdialog ein immer wichtiger werdender Bestandteil. Zusätzlich zu den schon bisher erfolgreichen Aktivitäten auf Facebook, LinkedIn und Instagram hat die Kelag als erster Landesenergieversorger Österreichs den Podcast „Stromaufwärts – der Kelag-Podcast“ gestartet. Damit verfügt die Kelag über eine weitere Möglichkeit, zielgerichtet mit ihren Stakeholdern in Dialog zu treten.

Grafik 389 GRI 102-40, 102-42, 102-43, 102-44

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Mitgliedschaften und Interessenvertretungen

Durch ihre Mitgliedschaft bei den unterschiedlichen branchenrelevanten Interessensvertretungen (z. B. Oesterreichs Energie und dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen) gestaltet die Kelag die Entwicklungen der Energiewirtschaft aktiv mit. Die Mitgliedschaften bei weiteren renommierten Netzwerken wie „UN Global Compact“ und „respACT“ sowie der Partnerschaft mit dem Netzwerk „Verantwortung zeigen!“ ermöglicht es der Kelag, sich fortwährend dem Dialog mit Experten zu stellen und das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dieser regelmäßige Austausch über aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Energiewirtschaft fließt auch in den Dialog mit ihrem Umfeld ein und ist Teil der aktiven Rolle der Kelag in dem Netzwerk ihrer Stakeholder.

Grafik 391 GRI 102-12, 102-13

Grafik 392 https://www.kelag.at/ueber-kelag/zertifizierung-und-gutesiegel.htm

Nachhaltigkeitsstrategie des
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Kelag-Konzerns

Im Rahmen des ersten Nachhaltigkeitsboards wurden im September 2021 das Nachhaltigkeitszielsystem sowie das Umweltleitbild des Kelag-Konzerns verabschiedet. Das Zielsystem und die damit verbundenen strategischen KPIs bilden die Basis der Nachhaltigkeitsstrategie und spiegeln die Nachhaltigkeitsbemühungen des Konzerns wider. Die strategischen Ziele und KPIs beziehen sich auf die wesentlichen Belange Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Governance und Compliance sowie nachhaltige Unternehmenswertsteigerung. Sowohl die Ziele als auch die KPIs werden jährlich überprüft und aktualisiert.

Das Zielsystem umfasst die strategischen Ziele und KPIs, zu denen sich die Kelag verpflichtet und an deren Erreichung und Umsetzung fortlaufend gearbeitet wird. Der Fokus liegt auf einer optimalen Balance zwischen Klimaschutz, Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Stabilität. Das Zielsystem vereint alle wesentlichen Aspekte rund um das Thema Nachhaltigkeit und gewährleistet eine zukunftsorientierte Ausrichtung. Durch die zusätzliche Etablierung eines eigenständigen Umweltleitbilds bekräftigt die Kelag ihre Position zum Umwelt- und Klimaschutz und verpflichtet sich dazu, mit nachhaltigem und ökologischem Handeln bis spätestens zum Jahr 2040 Klimaneutralität anzustreben.

Wesentlichkeitsanalyse

Für die Weiterentwicklung der Kelag-Nachhaltigkeitsstrategie und die Abstimmung der Berichtsinhalte werden die Bedürfnisse des Konzerns sowie aller relevanten Stakeholder in den Mittelpunkt gestellt. Nur wenn die Erwartungen der internen und externen Interessengruppen bekannt sind, können die unternehmerischen Entscheidungen besser an vorhandenen Interessen ausgerichtet werden. Ausgehend von einer Analyse des Status quo der letzten Wesentlichkeitsanalyse wurde der Prozess der Identifikation und Priorisierung relevanter Themen geschärft und nach GRI-Anforderung dokumentiert. Die bestehenden Daten wurden um eine Benchmark-Analyse ergänzt und zudem mit Risikoprofilen aus Disclosure-Systemen wie EcoVadis ergänzt.

Priorisierung und Bestimmung der wesentlichen Themen

Nach einer im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Validierung durch interne und externe Experten wurde eine Analyse des bestehenden Stakeholder-Engagements unter Einbindung aller relevanter Interessengruppen durchgeführt. Dabei konnte auf eine Umfrage aus dem Stakeholderdialog zurückgegriffen werden. Die Kelag befindet sich im stetigen Austausch mit Kunden, Mitarbeitern, strategischen Geschäftspartnern, Nachhaltigkeitsexperten und Ratingagenturen, um sich in wesentlichen Themen kontinuierlich weiterentwickeln zu können. Im Rahmen eines Workshops wurden die Themenblöcke im Nachhaltigkeitskontext weiter geschärft und auf Wesentlichkeit und Vollständigkeit überprüft. Daraus resultierte eine im Geschäftsjahr 2020 adaptierte Wesentlichkeitsanalyse. Im Zuge des jährlichen Reviews der Konzernstrategie wurden die Themenfelder der Wesentlichkeitsmatrix im Geschäftsjahr 2021 überprüft und auf ihre Auswirkungen bewertet, wobei sich kein Änderungsbedarf ergab. Die diesem Bericht zugrundeliegende Wesentlichkeitsmatrix wurde im Herbst 2021 im Rahmen der Kelag-Nachhaltigkeitsgremien präsentiert und seitens des Vorstands bestätigt.

Wesentlichkeitsmatrix

Von hoher Relevanz sind unverändert die Themenbereiche zuverlässige Versorgungssicherheit, Kundenorientierung sowie Klimaschutz und saubere Umwelt. Um den Nachhaltigkeitsbericht und die Anknüpfung der Wesentlichkeit im Kelag-Konzern kontinuierlich weiterzuentwickeln, wurde ein mehrstufiger Ansatz für die Priorisierung identifizierter Themen gewählt. Dadurch konnten weitere nichtfinanzielle Indikatoren erhoben und im Berichtszeitraum dargelegt werden. Ausgehend von der erstellten Wesentlichkeitsmatrix werden die Kernthemen als Schwerpunkte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen und in weiterer Folge näher erläutert.

Seit 2021 muss die Steuerfunktion aufgrund der europäischen CSR-Richtlinie neben Angaben zum Geschäftsmodell auch Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten machen. Mit dem GRI 207 wurden erstmals Steuerthemen als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft, da sie wesentliche Treiber ökonomischer Entscheidungen sind. Die Steuerstrategie des Kelag-Konzerns ist in einer eigenen konzernweit gültigen Steuerrichtlinie kodifiziert und verfolgt das Ziel, sämtliche Steuer- und Abgabenschulden korrekt zu ermitteln, zeitgerecht an das zuständige Finanzamt abzuführen und dadurch eine steuerehrliche Gesamtgebarung sicherzustellen. Steuerliche Gestaltungen, welche als missbräuchlich qualifiziert werden und in einer Verkürzung von Steuersubstrat münden könnten, werden durch den Kelag-Konzern ausdrücklich abgelehnt. Steuerrechtliche Bestimmungen werden somit nur im rechtlich zulässigen Rahmen ausgelegt. Die Grundsätze der Steuerehrlichkeit werden durch den Vorstand gegenüber den zuständigen Mitarbeitern kommuniziert bzw. wird die Einhaltung der Grenze zwischen vertretbaren Steuergestaltungen und unethischem, steuerunehrlichem Verhalten eingefordert und überwacht. Aufgrund der bereits vorhandenen konzernweit gültigen Steuerrichtlinie sowie der umfassenden Prozess- und Kontrolldokumentation können weitere Erläuterungen im Sinne des GRI 207 daher unterbleiben.

Grafik 393 GRI 102-44, 102-46, 102-47, 102-48 102-49, 102-50

Wesentlichkeitsmatrix

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Grafik 395

Grafik 396
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Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

Das übergeordnete Ziel der Unternehmenspolitik ist die nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Daraus wird eine langfristige Strategie zur Unternehmenswertsteigerung abgeleitet. Diese basiert auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards in allen Segmenten und wird vom strategischen Schwerpunkt Wertmanagement aufgegriffen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist seit Jahren als übergeordnetes Ziel im unternehmerischen Denken und Handeln des Unternehmens verankert.

Wir verstehen unter
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Nachhaltigkeit die langfristige Sicherstellung
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einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungs-
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sicherheit, Klimaschutz
‎
sowie gesellschaftlicher
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Verantwortung.

Die nachhaltige Unternehmenswertsteigerung gilt insbesondere für die langfristig ausgerichtete Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, welche nach klaren Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien sowie Nachhaltigkeitsaspekten umgesetzt wird. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird von allen Gesellschaften, die im Konzernabschluss zusammengefasst sind, mitgetragen. Eine öffentlichkeitswirksame Kommunikation erfolgt seit vielen Jahren durch das Nachhaltigkeitsmagazin.

Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist der Konzern mit herausfordernden und dynamischen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Insbesondere die Auswirkungen der Energiewende, verbunden mit weiteren regulatorischen Eingriffen in energiewirtschaftliche Marktmechanismen sowie die Trends der Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung beeinflussen das unternehmerische Handeln. Die Auswirkungen des Marktumfelds auf die jeweiligen Segmente werden im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses evaluiert. Unter Berücksichtigung der Marktbedingungen, wie u. a. der europäischen und nationalen Klima- und Energiestrategien wird die strategische Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere mit Blick auf das wertorientierte Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien im In- und Ausland, zielgerichtet weiterentwickelt. Ein nachhaltiges und ausgewogenes Geschäftsfeldportfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkauf regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – ist weiterhin unabdingbare Basis für die stabile Finanz- und Ertragskraft, welche dem Konzern die Fortführung der wertorientierten Wachstumsstrategie bzw. des langfristigen Investitionsprogramms und die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten ermöglicht.

Der Erfolg der bis dato gesetzten Nachhaltigkeitsaktivitäten wurde im Berichtsjahr erneut von der Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis mit einem Silber-Rating bestätigt. Dieser Kurs wird weiter vorangetrieben, um langfristig ein Nachhaltigkeitsrating in Gold zu erreichen. Hierfür hat die Kelag ab dem Berichtsjahr 2021 das gesamte Nachhaltigkeitsmanagement organisatorisch und inhaltlich neu im Konzern verankert. Die konsequente Umsetzung identifizierter Maßnahmen und Initiativen des Nachhaltigkeitsmanagements erfolgt operativ in den Geschäftsbereichen des Unternehmens. Strategisch relevante Entscheidungen werden zweimal jährlich im Nachhaltigkeitsboard bestehend aus dem Vorstand, einem ausgewählten Führungskräftekreis und dem Nachhaltigkeitskernteam getroffen.

Grafik 397 GRI 102-11, 102-18


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Umweltbelange

Grafik 398

Klimaschutz & saubere Umwelt

Die Kelag verpflichtet sich in allen Tätigkeitsbereichen entlang der Wertschöpfungskette zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt sowie zu einem entsprechenden Beitrag des Unternehmens zum Klimaschutz. Mit dem Kelag-Umweltleitbild wird sichergestellt, dass die Anforderungen von internen und externen Stakeholdern an ein professionelles Umweltmanagement berücksichtigt werden. Neben der internen Evaluierung werden auch externe Bewertungssysteme genutzt, um den Status quo zu evaluieren und rechtzeitig auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Die Basis für die konzernweite Erhebung und Berichterstattung der nichtfinanziellen Informationen, im Speziellen der umfassenden Darstellung der Umweltdaten, bilden internationale Standards wie der GRI-Standard und das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Das Thema Klimaschutz durch saubere Energie ist für die Leistungserbringung der Kelag durch den hohen Anteil an der Erzeugung erneuerbarer Energie inhärent.

Durch das aktive Mitgestalten der Energiewende und den Fokus auf die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wird ein positiver Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Haushalte geleistet. Die wesentlichen Umweltauswirkungen des Kelag-Konzerns liegen vor allem in der Beeinflussung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau sowie den Betrieb von Wasserkraftwerken im Hinblick auf Gewässermorphologie und Biodiversität, von Windkraftanlagen im Hinblick auf Biodiversität sowie im Bereich Wärmeerzeugung und thermische Restmüllbehandlung im Hinblick auf Emissionen von Luftschadstoffen. Dabei werden allfällige Restrisiken der in Betrieb befindlichen Anlagen für die Umwelt im Rahmen der Betriebsführung laufend evaluiert und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, national und international anerkannter Regulierungen und unternehmensinterner Standards wird durch die in den Fachabteilungen vorhandenen Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten sichergestellt. Die Kelag hält durch die rechtskonforme Betriebsführung der Erzeugungsanlagen die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken so gering wie möglich. Für Extremereignisse (Erdbeben, Hochwasser, Sturm etc.) gibt es darüber hinaus konkrete Notfallpläne und ein konzernweit ausgerolltes Krisenmanagement. Das Umweltmanagementsystem der Kelag Energie und Wärme wird nach ISO 14001 von externen Auditoren geprüft, zertifiziert und jährlich veröffentlicht. Sämtliche Normforderungen können dadurch nachweislich umgesetzt werden. Die Dokumentation der Umsetzung und die Auflistung der Maßnahmen im Zuge des Umweltprogrammes erfolgt im jährlichen Management-Review. Auch die Kelag Energie & Wärme hält durch die rechtskonforme Betriebsführung der Erzeugungsanlagen die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken so gering wie möglich.

Verantwortungsvolles Erzeugungsportfolio

Die Kelag erzeugt in eigenen Kraftwerken ausschließlich Strom auf Basis erneuerbarer Energieträger (Wasser, Wind und Photovoltaik). Neben der Kelag-Eigenaufbringung gibt es Bezugsrechte an Kraftwerken anderer Gesellschaften, die ebenfalls ausschließlich erneuerbare Energie produzieren. Die Wasser- und Windkraftaktivitäten im Ausland sind in der Kelag International gebündelt. Mit insgesamt 123 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,5 GW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 3,3 TWh im Regeljahr verfügt werden.

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Durchschnittlicher Wirkungsgrad der Erzeugung

Der Gesamtwirkungsgrad einer Wasserkraftanlage setzt sich aus den Wirkungsgraden der einzelnen Kraftwerkskomponenten zusammen und liegt – je nach Anlagentyp – im Bereich von 80 bis 90 %. Neuanlagen bzw. generalsanierte Anlagen erreichen bereits Wirkungsgrade von über 90 %. Bei bestehenden Erzeugungsanlagen wird im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen und großen Instandhaltungsvorhaben zur Gewährleistung der hohen Verfügbarkeit der Anlagen besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit von Effizienzsteigerungen gelegt. In diesem Kontext setzt die Kelag ihre Strategie bei der Revitalisierung und Wirkungsgradsteigerung von bestehenden Kraftwerksanlagen fort.

So konnte beispielsweise die Leistung des Maschinensatzes KW Koralpe durch umfangreiche Revisionsarbeiten und Effizienzsteigerungsmaßnahmen von 50 MW auf 55 MW erhöht und deren Gesamtwirkungsgrad um rd. 2,5 % verbessert werden.

Sauberer Strom für ein
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klimafreundliches
‎
Österreich von heute
‎
und morgen ist uns ein
‎
Anliegen.

Stromkennzeichnung

Die Kelag ist mengenmäßig in der Lage, sämtliche Haushalts- und Gewerbekunden (inkl. Gemeinden) zu 100 % mit selbst produziertem Strom aus Wasserkraft und Ökoenergie zu versorgen. Großkunden werden von der Kelag Energie & Wärme mit Strom beliefert.

Jeder Stromlieferant ist gemäß § 78 und 79 EIWOG 2010 sowie Stromkennzeichnungsverordnung 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, die Primärenergieträger seiner an Endkunden gelieferten Energie sowie Angaben zu Umweltauswirkungen auf der Stromrechnung und in Werbematerialien auszuweisen. Sowohl die Kelag als auch die Kelag Energie & Wärme weisen für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 Strom zu 100 % aus Wasserkraft und Ökoenergie aus.

Primärenergieträger der Kelag

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Primärenergieträger der Kelag Energie & Wärme

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Die Herkunftsnachweise der Kelag stammen zu 88,71 % aus österreichischer Produktion und zu 11,29 % aus Norwegen. Bei der Erzeugung des Versorgermixes der Kelag fallen keine CO₂-Emissionen und radioaktive Abfälle an.

Grafik 404 GRI 417-1, 417-3

Energieintensität innerhalb der Organisation

Die Energieintensität beschreibt das Verhältnis der Inputfaktoren innerhalb der Organisation in Relation zum energetischen Output. Die dargestellten Energieintensitäten für die Produktkategorien Strom und Wärme werden im konkreten Fall als Produktintensitäten ausgewiesen, bedeutet der Energieverbrauch pro verkaufter Einheit in kWh. Je geringer die Intensität, umso effizienter ist der betrachtete Produktionsprozess und umso höher die erzielte Energieproduktivität.

Die dargestellten Energieintensitäten sollen primär eine Kontextualisierung der Effizienz der Organisation bei der Herstellung ihrer primären Produkte ermöglichen.

Der Energieintensitätsquotient für die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie zuzüglich des innerhalb der Organisation für den laufenden Betrieb der Verwaltung etc. aufgewendeten Energiebedarfs beläuft sich im Berichtsjahr auf knapp 20 %. Die Produktintensität der Kelag Energie & Wärme für die Erzeugung von Wärme kann aufgrund der gänzlich unterschiedlichen Inputfaktoren wie industrielle Abwärme, Biomasse sowie fossile Brennstoffe (im Wesentlichen Erdgas) nicht direkt mit der Stromerzeugung verglichen werden und beläuft sich auf rd. 124 %.

Grafik 405 GRI 302-3

Energieeffizienz

Energieeffizienzmaßnahmen bilden einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie. Bereits seit 2002 unterstützt die Kelag bei der Optimierung des Energiebedarfs von Kundenanlagen und beschäftigt sich auch mit der Optimierung der eigenen Betriebs- und Erzeugungsanlagen. Seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) im Jahr 2015 hat die Kelag bis 2021 rd. 300 GWh an Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren Kunden generieren können. Dies entspricht einem Heizöläquivalent von rd. 30 Mio. Liter pro Jahr.

Grafik 406 GRI 302-4

Vertrieb Comodity Energy+

Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Vertrieb von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen weiter forciert. Im Wärmepumpen-Vertrieb bietet die Kelag attraktive Angebote in Kooperation mit ausgewählten Partnern. Um erneuerbare Energien im Bereich des Heizens zu fördern, hat die Kelag zudem eine neue Tarif-Förderung für Häuslbauer und Sanierer ins Leben gerufen. Kunden, die auf nachhaltiges, energiesparendes Heizen mittels Wärmepumpe setzen, sparen damit über vier Jahre lang bis zu einem Drittel ihrer Heizkosten. Auch das hohe Kundeninteresse an Kelag-Energieberatungen wird durch rd. 2.860 Beratungen sowie 210 Beratungen im sozialen Segment vor Ort und digital im Geschäftsjahr 2021 bestätigt. Bei allen Beratungen der Kelag-Energieberater stehen der Kundennutzen sowie die Verantwortung für Klimaschutz und Energieeffizienz im Vordergrund.

Im Photovoltaik-Vertrieb konnte das Ergebnis des Vorjahres trotz Kapazitäts- und Materialengpässen übertroffen werden. In Summe konnten rd. 1,7 MWp im Kleinanlagensegment verbaut werden. Neu aufgelegt wurden die dazu passenden Einspeisetarife für PV-Anlagen-Besitzer: Neben dem neuen „Sonnenplus“-Tarif gibt es seit 2021 den ersten Smart-Meter-Tarif der Kelag, den „Sonnenplus smart“.

Neben der Erhebung, Planung und Umsetzung von öffentlichen Straßenbeleuchtungsprojekten wurde das Angebot energienaher Dienstleistungen für Gemeindekunden sukzessive erweitert. Ein völlig neues Produkt ist die „Energiegemeinschaft light“. Damit wird es Kunden ermöglicht, ihren selbst produzierten Sonnenstrom auf mehrere Anlagen zu verteilen und so den Eigenverbrauch auf bis zu 100 % zu erhöhen. Vorerst wird dieses Modell auf Gemeindekunden beschränkt, wobei die Ausrollung auch auf das Privat- bzw. Gewerbesegment angedacht wird.

COâ‚‚-Emissionen

Die Ausrichtung der Kelag, Strom aus 100 % erneuerbarer Energie zu produzieren, trägt wesentlich zur Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen (THG) bei.

Der CO2-Fußabdruck der Kelag wurde auf Basis des Green-House-Gas-Protokolls sowie in Anlehnung an die Empfehlungen der Science-Based-Target-Initiative (SBTI) für den Bereich der Energieversorger berechnet. In den dargestellten Scopes finden jeweils alle klimarelevanten Gase Berücksichtigung. Die erste umfängliche Berechnung wurde für das Kalenderjahr 2019 durchgeführt, welches somit als

Grafik 407

Basisjahr für sämtliche weitere Berechnungen gilt. Im Berichtsjahr 2021 betrugen die direkten Scope-1- Emissionen 437.395 Tonnen an CO2-Äquivalenten (davon 36.695 Tonnen aus der Nutzung von Biomasse). Wesentlicher Treiber der Scope-1-Emissionen ist somit der Einsatz von Brennstoffen bei der Produktion von Wärme in der Kelag Energie & Wärme. Die indirekten Scope-2-Treibhausgasemissionen errechnen sich im Wesentlichen aus dem Fremdstrombezug für die Verwaltung und betrugen im Geschäftsjahr 2021 2.161 Tonnen an CO2-Äquivalenten. Die indirekten Scope-3-Emissionen in den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten bilden den größten Block und belaufen sich auf rd. 510.000 Tonnen an CO2-Äquivalenten.

Der Haupttreiber hierfür ist in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Zukauf von Strom und Wärme zur Deckung der Kundenbedürfnisse. Zudem wurde in der nachgelagerten Wertschöpfungskette erstmals auch die Nutzung des an Kunden verkauften Erdgases als relevante Produktnutzung berücksichtigt.

CO2-Fußabdruck (in Tonnen CO₂e)

Grafik 408

Grafik 409 GRI 305-1, 305-2, 305-3

Vermeidung von COâ‚‚-Emissionen

Der Fokus der Kelag auf Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie ist entscheidend für die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen und somit primärer Beitrag des Unternehmens zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen gemäß Stromkennzeichnung wurde der von der E-Control empfohlene Wert (ENTSO-E Mix für fossile Brennstoffe) in Höhe von 0,840 kg an CO2-Äquivalenten pro erzeugter Kilowattstunde angewendet. Im Segment Energie trägt die Kelag mit ihren Kraftwerksanalagen, Bezugsrechten und Beteiligungen dazu bei, rd. 2,9 Mio. Tonnen an CO2-Äquivalenten zu vermeiden.

Im Bereich Wärmeerzeugung wird durch den Einsatz von regenerativen Brennstoffen und durch die Nutzung von Abwärme aus industriellen Prozessen – im Vergleich zu mit Heizöl betriebenen Einzelheizsystemen – eine deutliche Vermeidung an CO2-Äquivalenten erzielt. Durch die ökologisch verträgliche Wärmeerzeugung und die Verbrennung von Restmüll anstelle von Deponierung konnten im Jahr 2021 im Segment Wärme rd. 729.000 Tonnen CO2- vermieden werden. Damit liegt die aktuelle, rechnerisch ermittelte CO2-Vermeidung des Kelag-Konzerns im Geschäftsjahr 2021 bei insgesamt rd. 3,6 Mio. Tonnen.

Vermeidung von Treibhausgasemissionen
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(in Tonnen COâ‚‚)

Grafik 410

Grafik 413 GRI 305-5

Das Ziel der Kelag den Fuhrpark kontinuierlich auf E-Fahrzeuge umzurüsten, trägt ebenso positiv zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei. Im Geschäftsjahr 2021 wurden sechs neue E-Autos angeschafft, der Bestand blieb mit 77 E-Fahrzeugen unverändert. Der Bestand soll fortlaufend um weitere E-Fahrzeuge erweitert werden.

Wasser und Abwasser

Bedingt durch die naturräumlichen Gegebenheiten des Landes Kärnten spielt der Einsatz des Rohstoffes Wasser seit jeher eine bedeutende Rolle und bildet die wichtigste Säule der Stromerzeugung der Kelag. Die Nutzung der Wasserkraft ermöglicht eine weitgehend CO2-freie Energieerzeugung und führt zu dem weiteren Vorteil, dass es im Rahmen des Stromerzeugungsprozesses weder zu einem Verbrauch noch zu einer Belastung der Wassergüte kommt. Nichtsdestotrotz benötigt der Kelag-Konzern sowohl an den Verwaltungsstandorten als auch bei der Herstellung von Produkten in der Wertschöpfungskette die natürliche Ressource Wasser. Da es sich bei Süßwasser um eine endliche Ressource handelt, muss eine schonende und nachhaltige Nutzung sichergestellt werden. Im Bereich der Verwaltungsstandorte senken beispielsweise Wasserspareinrichtungen den Verbrauch an Frischwasser. Die größte Rolle spielt die Wasserentnahme bzw. der Wasserverbrauch im Bereich der Fernwärmenetze.

Der Themenbereich Abwasser ist in Österreich auf eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen verteilt. Auf bundesrechtlicher Ebene sind vor allem die Abwasseremissionsverordnungen (AEV) zu beachten, auf Landesebene die Kanalgesetze und das entsprechende Gebührenrecht. Seitens der Behörde werden Grenzwerte der AEV vorgeschrieben. Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen wurden AEV mit spezifischen Höchstmengen an enthaltenen Schadstoffen erlassen. Die Einhaltung der Grenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.

Grafik 414 GRI 303-1

Wasserentnahme

Nachdem die Ressource Wasser im Kelag-Konzern vordergründig für haushaltsübliche Zwecke sowie als Prozesswasser verwendet wird, werden die hierfür benötigten Mengen sowohl aus der kommunalen Wasserversorgung als auch aus Grund- und Brunnenwasser bezogen. Der Anteil, der zur Produktion aus Oberflächengewässer entnommen wird, wird chemisch unverändert wieder abgegeben. Aufgrund von Netzentleerungen, Spülungen, Rohrbrüchen und Leckagen wurden im Geschäftsjahr 2021 rd. 55.000 m³ (2020: 51.000 m³) Fernwärmewasser als konditioniertes Frischwasser benötigt, um die verlorene Differenzmenge nachzuspeisen. Das bei der Dampferzeugung eingesetzte Speisewasser wird bei einem Großteil der Dampfanlagen direkt von den Kunden in Form von Frischwasser und Kondensat bereitgestellt und in Form von Dampf wieder zurückgeliefert. Bei diesen Anlagen ist eine durchgängige Erfassung der Verbräuche daher nicht sinnvoll.

Für die Bestimmung, ob Standorte in Gebieten mit einem Wasserstress-Level über 20-40 % liegen, wurde die Lage der Kelag-Verwaltungs- und Fernwärmenetzstandorte mit der Lage der Gebiete mit hohem oder sehr hohem Wasserstress im „Aqueduct Water Risk Atlas“ des World Resource Institute (WRI) verglichen. Diese Überprüfung zeigte, dass alle Standorte an denen Wasser verbraucht wird, in Gebieten liegen, die unter dem Schwellenwert von 20-40 % lagen.

Grafik 415 GRI 303-3

Wasserrückführung

Sämtliche haushaltsübliche Abwässer werden über das kommunale Abwassernetz abgeleitet und in weiterer Folge wiederaufbereitet, bevor sie in Oberflächengewässer rückgeführt werden. Die aus den Erzeugungsanlagen stammenden Abwasserströme werden laufend qualitätsüberwacht und im Einklang mit den geltenden Umweltnormen abgeleitet. Die Standards für Abwassereinleitung sind in sämtlichen Ländern, in denen die Kelag aktiv ist, gesetzlich festgelegt.

Grafik 192 GRI 303-4

Wasserverbrauch (in m³)

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Grafik 194 GRI 303-5

Biodiversität

Die Infrastrukturprojekte im Kelag-Konzern sind in Bezug auf Biodiversität generell durch hohe Komplexität gekennzeichnet. Hierbei geht es sowohl um alle Maßnahmen, die das Leitungsnetz betreffen als auch um verschiedene Projekte im Bereich von Erzeugungsanlagen. In allen Bereichen stellt das zeitgerechte Einbinden der zuständigen Genehmigungsbehörden bereits in der Planungs- und Projektierungsphase sicher, dass alle vom Projekt ausgehenden umweltrelevanten Auswirkungen berücksichtigt werden. Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Beseitigung oder Eindämmung von Umweltauswirkungen werden in Kooperation mit den zuständigen Behörden ermittelt.

Zum Jahresabschluss befanden sich 25 von 123 mehrheitlich im Besitz des Kelag-Konzerns stehenden Kraftwerksanlagen in oder neben schutzwürdigen Gebieten. Um die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu ermöglichen, befinden sich bereits 41 Fischwanderhilfen im Einsatz. Zur Sicherstellung der Artenvielfalt werden laufend ökologische sowie innovative Maßnahmen umgesetzt und in weiterer Folge auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft. So wird bereits im Jahr 2022 im Zuge von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an der Wehranlage Weißensee eine ökologische Maßnahme aus dem nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan III, welche eine Fischpassierbarkeit der Anlage bis 2027 vorsieht, vorgezogen und somit eine ökologische Aufwertung dieses Gewässerabschnittes bereits frühzeitig herbeigeführt. Zur Anwendung kommt hier ein innovativer Denilpass, der die Passierbarkeit für sämtliche vorkommende Fischarten sowie Mikroorganismen sicherstellt.

Des Weiteren werden laufend detaillierte Befischungen und Monitoringprogramme durchgeführt, um diese technisch-ökologischen Innovationen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu untersuchen und ein funktionierendes Ökosystem in den Restwasserstrecken sicherzustellen. Im Jahr 2020 wurde beispielsweise die Restwasserstrecke des Kraftwerks Gößnitz beprobt und die Population verschiedener Arten erfolgreich nachgewiesen.

Diese ausgewählten Maßnahmen stehen nur beispielhaft für das Bemühen der Kelag, die Biodiversität zu erhalten und Projekte stets im Einklang mit der Natur zu konzipieren und zu realisieren.

Grafik 195 GRI 304-1

KELAG im Kosovo

Die Kelag International engagiert sich bereits seit 2009 für die Entwicklung umweltfreundlicher Wasserkraftwerke im westlichen Kosovo – nach hohen europäischen Standards. Dabei wurden bis dato mehr als 60 Mio. EUR in den Erwerb und in den Bau von Kraftwerksanlagen investiert. Die Anlagen erzeugen grünen Strom und leisten einen Beitrag zur europäischen Energiewende. Auch im Kosovo arbeitet die Kelag ausschließlich auf der Grundlage gültiger Bescheide und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und Verpflichtungen. Dennoch kritisieren einzelne NGOs und Aktivisten die Nutzung der Wasserkraft im Kosovo im Allgemeinen und die Aktivitäten des Kelag-Konzerns im Besonderen.

Das Spannungsfeld zwischen einer weitestgehend CO2-freien Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und dem strengen Schutz der Natur vor jeglichen Veränderungen existiert weltweit und erfordert eine grundsätzliche Diskussion, an der alle relevanten Teile der Gesellschaft teilnehmen müssen. Dieses Spannungsfeld ist vor dem Hintergrund der wahrscheinlich größten globalen Herausforderung überhaupt zu sehen: Der notwendigen Umgestaltung des Energiesystems von fossiler auf erneuerbare Energie. Die Nutzung fossiler Energieträger befeuert die Klimakrise, die Nutzung erneuerbarer Energieträger ist hierbei die einzige realistische Alternative. Sie erfolgt nahezu frei von Emissionen, ist aber mit Eingriffen in die Natur verbunden. Die NGOs und Aktivisten im Kosovo weisen plakativ auf diese Eingriffe bei der Nutzung erneuerbarer Energie hin, Fragen nach realistischen Alternativen bleiben aber unbeantwortet. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass im Kosovo immer noch mehr als 95 % des Stroms auf Basis von Braunkohle produziert wird. Gerade hier ist demzufolge ein weiterer Ausbau erneuerbarer Energien gefragt, denn die Nutzung fossiler Energieträger sollte nicht die Antwort sein.

Seit Abschluss der Bauarbeiten im Jahr 2017 hat die Kelag im Decan-Tal kontinuierlich umfangreiche Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt, welche auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Im Jahr 2021 wurde von unabhängigen Experten der Universität für Bodenkultur in Wien ein umfassendes Rekultivierungskonzept für die Hochebene Zali Rupes erstellt, welches im Jahr 2022 umgesetzt wird. Ein übergeordnetes Konzept sieht auch die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung vor. Auch in den nächsten Jahren sind weitere Maßnahmen geplant, mit dem Ziel, die Auswirkungen der Stromerzeugung aus Wasserkraft auf die Natur und Biodiversität möglichst gering zu halten. Diesem Grundsatz hat sich die Kelag auch in ihrem konzernübergreifenden Umweltleitbild verpflichtet.

Abfallmanagement

Ziel des Abfallmanagements im Kelag-Konzern ist ein möglichst nachhaltiger Umgang mit Abfällen entsprechend den Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes sowie die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit mit Hilfe einer möglichst kosteneffizienten und geregelten Organisation in allen betroffenen Unternehmensbereichen und Organisationseinheiten. Das Ansinnen ist, von der Beschaffung bis hin zur Entsorgung einen verantwortungsbewussten Einsatz bzw. Umgang mit Ressourcen und Abfallstoffen sicherzustellen. Umweltschutz und Entsorgung wurden daher auch an oberster Stelle in das Leitbild und in die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Kelag-Konzerns integriert.

Die Abfallvermeidung stellt einen wesentlichen Teilaspekt dar, bei dem der Umweltschutz und die Schonung von Ressourcen im Vordergrund stehen. Bereits im Konzerneinkauf wird auf Langlebigkeit und ökologische Verträglichkeit geachtet und bei dennoch anfallenden Unternehmensabfällen wird vorrangig das Recycling oder die Verwertung der Abfälle angestrebt. Selbige werden entweder auf eigene Rechnung oder auch durch Auftragnehmer des Kelag-Konzerns entsorgt. Gemäß Kelag-Vergabeordnung werden sämtliche Auftragnehmer, die im Zuge ihrer beauftragten Tätigkeit Abfälle erzeugen, dazu verpflichtet, anfallende Abfälle sach- und fachgerecht zu trennen, sicher zwischenzulagern und diese entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben des einschlägigen Abfallrechts nachweislich umweltgerecht zu entsorgen. Diese Vorgehensweise ist vor allem im Rahmen von Bauprojekten relevant, bei denen in der Regel auch größere Abfallmengen anfallen können. Sollten Auftragnehmer diese Vorgaben nicht erfüllen, erfolgt im Zuge der Projektlenkung eine gezielte Nachforderung von erforderlichen Dokumentationsunterlagen und bei wiederholter oder vorsätzlicher Missachtung von verbindlichen Vorgaben ein Setzen von Ersatzmaßnahmen bis hin zur Sperrung des Auftragnehmers.

Durch Verwendung von Presscontainern für Altpapier und Betriebsabfall sowie den gemeinsamen Transport von Aschencontainern im Hängerzug bzw. durch Verwendung von größeren Containern konnte die Transportdichte gesteigert werden.

Das Bewusstsein und die Sensibilisierung für den Umweltschutz und den richtigen Umgang mit Abfällen erlangen Mitarbeiter durch Schulungen und Unterweisungen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnten im Berichtsjahr keine Präsenzschulungen stattfinden. Um die Entsorgungskosten so gering wie möglich zu halten, werden unterschiedliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung aktiv im Unternehmen umgesetzt und Prozesse laufend optimiert. Beispielsweise kann der Anfall von Altpapier und von Kopiertonerkartuschen durch die Forcierung des „papierlosen Büros“ und durch fortschreitende Digitalisierungsmaßnahmen wesentlich reduziert werden.

Konzernweit wurden Abfallbeauftragte bestellt, die für die Einhaltung aller abfall- und entsorgungsbezogenen Abläufe verantwortlich sind. Bei Abweichungen und Verstößen gegen Prozessvorgaben oder gegen abfallwirtschaftliche Regeln besteht die Pflicht, aber auch das Recht, den Abfallbeauftragten der jeweiligen Organisationseinheit in Kenntnis zu setzen. Der Abfallbeauftragte entscheidet im Einzelfall, ob Korrekturmaßnahmen erforderlich sind und ob eine Informationsweitergabe an die Geschäftsführung erfolgen muss. Alle abfallbezogenen Beschwerden und Reklamationen von externen Dienstleistern sind ebenfalls durch den jeweiligen Abfallbeauftragten zu erfassen und zu bewerten. Sämtliche Prozessabläufe und die Erfüllung der gesetzten Ziele werden durch laufende Audits, Evaluierungen und Prozessüberwachung verfolgt. Die Abfallbeauftragten informieren und berichten ihrerseits regelmäßig an die jeweilige Geschäftsführung bzw. Bereichsleitung.

Regelmäßig anfallende gefährliche und nicht gefährliche Abfälle werden mittels Rahmenverträgen an zertifizierte Entsorgungsunternehmen übergeben, die die Abfälle gemäß der geltenden Gesetze sammeln, je nach Stoff verwerten oder gesichert deponieren. Durch eine Auswertung der jährlich angefallenen Abfälle werden wiederrum Maßnahmen zur Abfallreduktion abgeleitet.

Das Abfallaufkommen des Kelag-Konzerns setzt sich vorwiegend aus Betriebsabfall, Asche, Alteisen sowie Bauschutt zusammen und beläuft sich im Jahr 2021 auf insgesamt 8.266 Tonnen, davon sind rd. 874 Tonnen als gefährlich einzustufen.

Abfall (in Tonnen)

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Der beste Umgang mit Abfall wäre, ihn gänzlich zu vermeiden. Trotzdem fällt in jedem Kärntner Haushalt Restmüll an, der entsorgt werden muss. Der Restmüll aus Kärntner Haushalten wird in der Kärntner Restmüllverwertung (KRV) in Arnoldstein thermisch behandelt. Aus dem Hausmüll können auf diese Weise Wärme und Strom gewonnen werden, die festen Rückstände – Schlacke und Staub – werden sachgerecht deponiert. Die Verbrennung des Restmülls hat gegenüber der unbehandelten Deponierung zwei weitere Vorteile: Die klimawirksamen Emissionen sind dabei deutlich niedriger, außerdem wird weniger Deponievolumen gebraucht. Durch die Verbrennung von 103.322 Tonnen Hausmüll im Geschäftsjahr 2021 konnten rd. 215.000 Tonnen an CO2-Äquivalente vermieden werden. Seit der Inbetriebnahme der KRV im Jahr 2004 wurden in der Anlage in Arnoldstein bereits rd. 1,6 Millionen Tonnen Restmüll verwertet.

Grafik 197 GRI 306-1, 306-2


‎
Sozialbelange

Grafik 198

Zuverlässige Versorgungssicherheit
Investitionen in die Versorgungsqualität

Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Netzinfrastruktur ist eine unverzichtbare Lebensader für Bevölkerung und Wirtschaft. Die Versorgungssicherheit bildet insofern eine wichtige Säule des Wirtschafts- und Energiestandortes Kärnten und stellt aufgrund der hohen gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen für die Kelag eines der wesentlichen Schwerpunktthemen dar. Als Verteilernetzbetreiber für elektrische Energie und Erdgas in Kärnten stellt die Kärnten Netz die Netzinfrastruktur allen Kunden und Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die Kärnten Netz ist sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und richtet ihre Tätigkeitsfelder konsequent unter anderem anhand der Investitions- und Instandhaltungsprogramms aus. Investitionen in die Netzinfrastruktur sind wichtige Impulse für die Kärntner Wirtschaft und schaffen bzw. sichern Arbeitsplätze. Darüber hinaus sichert ein kontinuierlich umgesetztes sowie zustandsorientiert ausgerichtetes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept im Kraftwerksbereich der Kelag die maximale Anlagenverfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Die Mitarbeiter der Kärnten Netz sind rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr für eine sichere Energieversorgung in Kärnten im Einsatz.

Im Sinne der Nachhaltigkeit modernisiert die Kärnten Netz zukunftsweisend laufend ihre Netzinfrastruktur, um eine zuverlässige und sicherere Energieversorgung zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2021 investierte die Kärnten Netz in Summe 65,9 Mio. EUR in die Netzinfrastruktur. Die kontinuierliche Überprüfung von Qualitätsstandards ist ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Strom- und Erdgasnetzes. Regelmäßige Audits gewährleisten die Aktualität der Qualitätsstandards in diesem Bereich.

Um für die Bedrohungen durch einen Blackout bestmöglich vorbereitet zu sein, werden laufend organisatorisch, technisch sowie praktisch vorbereitende Maßnahmen gesetzt. So werden Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden in periodischen Abständen abgehalten und das Personal der Netzleitstelle wird speziell für solche Szenarien geschult. Des Weiteren werden gemeinsam mit externen Partnern Inselbetriebsversuche durchgeführt, in denen der Wiederaufbau der Energieversorgung nach einem solchen Ereignis unter möglichst realen Bedingungen geübt wird.

Versorgungssicherheit spielt auch für die Kelag Energie und Wärme eine wesentliche Rolle. Die operative Sicherstellung der Versorgung der Wärmekunden ist organisatorisch verankert. Die Erzeugungsausfälle werden in Stunden erfasst, wobei zwischen internen und externen sowie geplanten und nicht geplanten Ausfällen differenziert wird, um Verbesserungspotenziale identifizieren zu können. Anfallende Versorgungsauswirkungen konnten im Geschäftsjahr durch vorhandene Back-Up-Systeme verhindert werden.

Aufgrund der Verantwortung als Betreiber kritischer Infrastruktur war die Kelag bereits vor dem Ausbruch des Coronavirus auf ein mögliches Pandemieereignis vorbereitet. Die bestehende Konzernrichtlinie „Notfall- und Krisenmanagement im Kelag-Konzern“ wurde als Leitlinie herangezogen und bereits im ersten Quartal 2020 ein erstes Maßnahmenpaket entwickelt und umgesetzt, das seit diesem Zeitpunkt kontinuierlich fortgeführt und den Gegebenheiten angepasst wird. Zwei Hauptziele, die bis heute gelten, standen dabei im Vordergrund: die Aufrechterhaltung der für Bevölkerung und Wirtschaft lebenswichtigen Infrastruktur (Erzeugung, Netze, Wärmeversorgung, thermische Abfallverwertung) sowie der maximale Schutz der Mitarbeiter.

Effizienz der Fernleitungen und Verteilung

Beim Transport und der Verteilung elektrischer Energie über ein Stromnetz entstehen physikalisch bedingt Verluste, welche in lastunabhängige und lastabhängige Verluste unterteilt werden können. Die lastabhängigen Verluste sind im Wesentlichen Stromwärmeverluste, die beim Transport der elektrischen Energie aufgrund der ohmschen Widerstände von Leitungen und Transformatoren entstehen. Durch die Abhängigkeit der lastabhängigen Verluste vom Energietransport sind diese nicht wesentlich durch die Kärnten Netz beeinflussbar. Zu den lastunabhängigen Verlusten zählen z. B. Eisenverluste in Transformatoren, elektrische Verluste von Kabeln oder Koronaverluste von Freileitungen. Durch die laufende Erneuerung des Verteilernetzes werden die lastunabhängigen Verluste gesenkt.

Regionale Verantwortung und
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gesellschaftliches Engagement

Die Kelag ist ein überregional tätiges und regional verankertes Unternehmen und sieht sich als verlässlicher Partner der Bevölkerung und der Region. Vor diesem Hintergrund ist es dem Unternehmen ein wichtiges Anliegen, als Motor für die regionale Wirtschaft zu agieren und Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. Die Voraussetzung dafür ist eine stabile wirtschaftliche Basis. Die Kelag tritt als solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen auf und leistet so einen bedeutenden Beitrag zur Wertschöpfung in der Region.

Regionale Wertschöpfung

Die Kelag erhob auch im Geschäftsjahr 2020 ihre Bruttowertschöpfung, welche die Bedeutung des Unternehmens für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten einmal mehr deutlich aufzeigt. Im Rahmen der Berechnung wurden Leistungs- und Strukturerhebungsdaten von zwölf vollkonsolidierten Konzerngesellschaften analysiert. Die Kennzahl gibt Auskunft über die direkten ökonomischen Auswirkungen. Demnach generiert die Kelag über ihre unternehmerischen Aktivitäten in Österreich eine Bruttowertschöpfung in Höhe von rd. 370,9 Mio. EUR. Der durchschnittliche Produktionswert der Jahre 2019 bis 2021 beläuft sich auf rd. 3.684,9 Mio. EUR, die durchschnittliche Bruttowertschöpfung somit auf 371,4 Mio. EUR.

Eine durch das WIFO erstellte Wertschöpfungsstudie im Jahr 2020 führte zu dem Ergebnis, dass die Kelag über ihre unternehmerischen Aktivitäten (Summe aus direkten, indirekten sowie induzierten Effekten) in Österreich eine Wertschöpfung in Höhe von rd. 1,1 Mrd. EUR generiert. Der größte Anteil nach Bundesländern entfällt auf Kärnten mit jährlich rd. 530 Mio. EUR. Dabei sichert die Kelag neben den Arbeitsplätzen der Kelag-Beschäftigten die Auslastung von weiteren rd. 4.500 Beschäftigten in Kärnten.

Grafik 199 GRI 203-2

Grafik 200

Soziale Kooperationen und Sponsoring

Die Kelag arbeitet seit Jahren eng mit der Caritas, der Arge Sozial und der Diakonie zusammen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wurde im Berichtsjahr um weitere zehn Jahre bis 2030 verlängert, um zielgerichtete Hilfe zur Selbsthilfe dort zu ermöglichen, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Die Kelag hilft hier auf zwei Ebenen. Bei einer Kundengruppe geht es darum, den Energiebedarf zu hinterfragen und auf diese Weise die Energiekosten nachhaltig zu senken. Wenn es sinnvoll ist, werden sie auch beim Kauf energieeffizienter Geräte unterstützt. Auf der zweiten Ebene geht es um eine finanzielle Soforthilfe für Kunden, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können.

Neben Kooperationen mit unterschiedlichen Sozialeinrichtungen ist die Kelag seit 2008 Mitglied im Netzwerk „Verantwortung zeigen!“ und engagiert sich in diesem Rahmen regelmäßig für unterschiedliche gemeinnützige Projekte. Darüber hinaus werden im Rahmen von gezielten Sponsoring-Kooperationen auch die Bereiche Sport, Kultur, Bildung, Soziales und Ökologie in Kärnten unterstützt. Der Schwerpunkt der Sponsoring-Aktivitäten zielt auf die Förderung des gesellschaftlichen Lebens in Kärnten ab und beruht auf einem partnerschaftlichen Austausch von Leistungen und Gegenleistungen. Die Sponsoring-Maßnahmen der Kelag unterstützen darüber hinaus die Erreichung der Unternehmens- und Vertriebsziele, stärken den Markenwert des Unternehmens und werden im Rahmen von Werbewertmessungen regelmäßig überprüft, um das Sponsoring-Portfolio laufend zu optimieren.

Grafik 201

Nachhaltige Beschaffung
Lieferkette

Die Betriebsführungs- und Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Kraftwerksanlagen und Netzinfrastruktur sowie die Errichtungsmaßnahmen für Neubauprojekte bilden wesentliche Bestandteile der Lieferkette im Kelag-Konzern. Die Hauptleistungen betreffen vor allem das Bau- und Baunebengewerbe sowie die elektromaschinelle Anlagentechnik, das Zählerwesen und sonstige Leistungen für Wartungen. Zusätzlich werden Dienstleistungen unter anderem in den folgenden Bereichen zugekauft: Facility Management, Fuhrpark, Informations- und Kommunikationstechnik und Marketing. Bei der Tochtergesellschaft Kelag Energie & Wärme stellt die Beschaffung von Primärenergie (z. B. Biomasse, Pellets, Erdgas) für die Wärmeerzeugung einen weiteren wichtigen Aspekt innerhalb der Lieferkette dar. Der Großteil des Beschaffungsvolumens im Kelag-Konzern wird durch formalisierte Ausschreibungen über ein elektronisches Lieferanten- und Ausschreibungsportal abgewickelt. Insgesamt wurden im Jahr 2021 Aufträge in Höhe von rd. 194,9 Mio. EUR an Lieferanten in rd. 20 Ländern erteilt. Der Großteil dieser Lieferanten befindet sich im D-A-CH-Raum. Die Anzahl der von der Kelag beauftragten Lieferanten belief sich 2021 auf rd. 2.000. Rund 91 % des Bestellumsatzes wurden im Kernmarkt Österreich in Auftrag gegeben, die verbleibenden 9 % wurden von Lieferanten aus anderen Ländern (vorwiegend aus dem EU-Raum) bezogen.

Im Geschäftsjahr 2021 belief sich das regionale Beschaffungsvolumen der drei wesentlichen Gesellschaften Kelag, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme in Kärnten auf rd. 67,9 Mio. EUR (2020: 48,3 Mio. EUR). Bei der Berechnung des regionalen Beschaffungsvolumens werden ausschließlich in Kärnten ansässige Lieferanten
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berücksichtigt.

Grafik 202 GRI 102-9, 204-1

Nachhaltiges Lieferantenmanagement

Im Zuge des Lieferantenmanagements der Kelag umfasst der Due-Diligence-Prozess die systematische Beurteilung der Leistung von Lieferanten anhand fest definierter Merkmale. Die Identifizierung der zu bewertenden Lieferanten findet auf Basis des Beschaffungsvolumens des jeweiligen Vorjahres statt. In Abstimmung mit den Bedarfsträgern des Einkaufs wird – im Wesentlichen der Logik einer ABC-Analyse auf Basis des kumulierten Beschaffungsvolumens folgend – in einem ersten Schritt die Liste der zu bewertenden Lieferanten erstellt.

Diese Liste dient schlussendlich als Durchführungsbasis der Lieferantenbewertung in der Softwarelösung VEMAP. Der Bewertungsbogen selbst umfasst die folgenden sechs Kategorien:

•Preis-/Leistungs-Verhältnis

•Bonität/Zertifikate

•Qualität/Versorgung

•Technologie, Performance und Qualifikation

•Service und Managementprofil (technisch)

•Service und Managementprofil (kaufmännisch)

Abhängig vom jeweiligen Beschaffungsgegenstand werden bereits im Zuge des Beschaffungsprozesses Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Vorhandene Umweltzertifizierungen, wie insbesondere eine Implementierung der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001, stellen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht zertifizierten Anbietern dar. Vertraglich wird jeder Auftragnehmer verpflichtet, ökologische Aspekte für den jeweiligen Leistungsgegenstand sowie die dem UN Global Compact zugrundeliegenden Prinzipien (im Wesentlichen vorsorglicher Ansatz, Verantwortungsbewusstsein und umweltfreundliche Technologien) angemessen zu beachten. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtungen kann dabei zur sofortigen Auflösung der jeweiligen Vertragsbeziehung führen. Bei der Gestaltung von Ablaufprozessen werden Umweltaspekte zum Beispiel dahingehend berücksichtigt, dass Wegeleistungen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß anfallen und somit ökologische Doppelbelastungen weitestgehend reduziert werden können.

Im Zuge der Beschaffungstätigkeit achtet die Kelag in den Beziehungen zu ihren Lieferanten auch auf die Einhaltung der Regelungen des Kelag-Verhaltenskodex und unterhält keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, von denen öffentlich bekannt ist, dass sie die dem UN Global Compact zugrundeliegenden Prinzipien nicht beachten oder verletzen. In den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Einkaufs sind Themenfelder wie Umweltschutz und Entsorgung sowie Nachhaltigkeit und Compliance fixe Bestandteile. Somit wird sichergestellt, dass die Kelag auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Lieferanten konkrete Akzente zur Bewusstseinsbildung in den Bereichen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit setzen kann.

Stichprobenartige Überprüfungen werden derzeit immer erst mit einer Nachlaufzeit von rd. einem Jahr vorgenommen. Demnach wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Anteil von rd. einem Drittel über das Lieferantenmanagement bewertet. Strategische Zielsetzung des Konzern-Einkaufs ist es, diese stichprobenartige Überprüfung durch eine vollumfängliche Erfassung bis zum Jahr 2025 zu ersetzen. Im Jahr 2022 wird in einem Pilotversuch bei ausgewählten Lieferanten mit der EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung gestartet und das Lieferantenmanagement damit strategisch aufgewertet.

Mit Beginn im September 2021 wurde für alle Ausschreibungen eine verpflichtende Zustimmung jedes Lieferanten zur Einhaltung eines Lieferantenkodex im VEMAP-Ausschreibungstool verankert. Damit bekennen sich die Lieferanten ausdrücklich zu den grundlegenden Prinzipien in den Bereichen der Umweltschutzstandards, Menschenrechte und Arbeitsnormen sowie zur Anwendung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards.

Grafik 203 GRI 102-9, 102-10, 204-1

Grafik 204

Kundenorientierung

Die Kelag sieht sich als kundenorientierter Full-Service-Anbieter und hat sich mit dem Programm Customer Experience zum Ziel gesetzt, den Kunden ein herausragendes Erlebnis im Kontakt mit der Kelag zu bieten. Der Kunde, seine Bedürfnisse und Wünsche stehen hier jederzeit im Vordergrund und machen die Marke Kelag erleb- und greifbar. Dazu wurden bereits im vergangenen Jahr erste Maßnahmen im Vertrieb und Kundeservice umgesetzt, mit dem Ziel, den Aufwand für die Kunden zu minimieren, Kundenbeziehungen zu stärken und Prozesse zu automatisieren.

Ein absoluter Meilenstein im Jahr 2021 war die neue Rechnung, die nun mit einem ansprechenden und übersichtlichen Design sowie kundenfreundlichen Formulierungen überzeugt. Dank der neuen und vor allem verständlicheren Rechnungen werden nicht nur Unklarheiten von Anfang an weitestgehend beseitigt, sondern auch Kundenanfragen verringert. Um die gesteckten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, soll die neue Rechnung zukünftig vermehrt digital zugestellt werden.

Rund 253.000 Privat-, Landwirtschafts- und Kleingewerbekunden sowie rd. 5.700 Industrie- und Gewerbekunden beziehen Energie und Gas von der Kelag sowie der Kelag Energie & Wärme. Zusätzlich beliefert die Kelag rd. 11.000 Kunden mit Wärme. Dies ist ein Absatz von knapp 2.077 GWh.

Als Reaktion auf die Entwicklung an den Energie-Beschaffungsmärkten hat die Kelag ihr Tarifportfolio bei Strom und Erdgas komplett umgestaltet. Seit 1. Dezember 2021 bietet die Kelag neue Strom- und Erdgastarife für Privat- und Gewerbekunden. Um die Tariflandschaft einfacher zu gestalten, gibt es neben dem Wärmepumpen- und Baustrom-Tarif nur noch den Haupttarif „Kelag Strom“.

Die Neukundenpreise wurden aufgrund der aktuell hohen Strommarktpreise angehoben, sind aber im Wettbewerbsvergleich nach wie vor attraktiv. Die neuen Stromtarife punkten außerdem mit zwölf Monaten Preisgarantie sowie dem Produktlabeling 100 % Strom aus Kärntner Wasserkraft. Neukunden erhalten zudem den Kelag-PlusClub dauerhaft
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kostenlos.

Trotz der massiven Steigerung der Marktpreise wird immer nur ein notwendiger Teil der Preissteigerungen weitergegeben, um auch weiterhin ein fairer Partner für unsere Kunden zu sein.

Kundenbindung

Im Rahmen der Kundenbindung standen kreative Mailings für treue Kunden im Vordergrund. Hier wurde großer Wert auf Regionalität und persönliche Beratung gelegt. Derart positive Kontaktpunkte werden im Geschäftsjahr 2022 fortgesetzt. Persönlicher Kundenkontakt entstand durch die neu konzipierte PlusClub-Bädertour, die großen Anklang fand. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein zukunftsfittes Konzept des PlusClubs auf Basis ausführlicher Analysen und Marktforschungen
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erarbeitet.

Als kundenorientierter Energiedienstleister führt die Kelag alle zwei Jahre eine umfassende Kundenzufriedenheitsanalyse durch und wird dabei von einem unabhängigen Markt- und Meinungsforschungsinstitut begleitet. An der diesjährigen Kundenumfrage nahmen rd. 3.200 Energiekunden der Kelag sowie der Kelag Energie & Wärme teil. Die Ergebnisse zeigen mit rd. 90 % neuerlich eine hohe Gesamtzufriedenheit in allen Kundengruppen.

Ein gutes Ergebnis erzielte die Kelag in den aktuellen Studien der ÖGVS – Gesellschaft für Verbraucherstudien. Unter anderem wurden 58 nationale Stromanbieter hinsichtlich Konditionen, Angebotsvielfalt, Internetauftritt und Service untersucht. Dabei wurde die Kelag für ihre attraktiven Stromprodukte ausgezeichnet und erzielte in der Kategorie „Angebotsvielfalt“ wiederholt den 1. Platz. Auch im Bereich Erdgas erreichte die Kelag eine Top-Platzierung im ÖGVS-Branchenmonitor: Unter 42 analysierten Anbietern wurde die Erdgas-Produktpalette der Kelag für das „TOP Preis-Leistungsverhältnis“ mit dem 2. Platz ausgezeichnet.

Im Bereich Kundenservice konnte im Jahr 2021 wieder eine sehr hohe Erreichbarkeit von 92 % bei rd. 224.000 angenommenen Anrufen erzielt werden (2020: 94 % bei rd. 205.00 Anrufen). Zusätzlich wurden über 103.000 E-Mails (2020: 100.000) mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von rd. 13 Minuten abgewickelt. Dies trägt deutlich zur hohen Kundenzufriedenheit bei, weshalb sich die Kelag auch über eine Auszeichnung freuen kann. Bei der aktuellen Untersuchung zum erlebten Kundenservice erreichte die Kelag den Gold-Medaillenrang im branchenübergreifenden Gesamtranking und ist somit Service-Champion 2021.

Grafik 205

Innovative Geschäftsmodelle und Digitalisierung

Wachstum, Innovation und Wertmanagement sind weiterhin die drei strategischen Leitlinien des Konzerns, welche unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verfolgt werden. Das Thema Innovation wird in allen relevanten Bereichen des Konzerns auf Basis der definierten Strategie bearbeitet. Hierbei stehen vor allem die Identifikation von Entwicklungs- und Wachstumsfeldern, Trends, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie die Erkennung von Digitalisierungspotentialen im Fokus. Als gemeinsames Bindeglied für den Informationsaustausch findet regelmäßig ein Format (Innovations Jour fixe) statt, welches bereichs- und konzernübergreifend veranstaltet wird. Ein offenes, proaktives Denken aller Mitarbeiter ist Voraussetzung dafür, den Unternehmenswert stets mit neuen Ideen nachhaltig zu steigern. Für innovative Projekte und zur Stärkung der Innovationskultur steht daher jedem Unternehmensbereich jährlich ein entsprechend dotierter Innovationscheck zur Verfügung. Die damit initiierten Projekte werden in Führungskräfte-Veranstaltungen präsentiert und diskutiert, um das Thema nachhaltig im Managements der Kelag zu verankern. Darüber hinaus werden im Konzern zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Jahr durchgeführt, welche die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung umfassen.

Im Jahr 2021 wurden die digitalen Kundenkanäle der Kelag umfassend überarbeiten und in das neue Corporate Design überführt: Die Kelag-Website, der Online-Shop, der Kelag Energie Blog, das PlusClub-Portal sowie auch die Newsletter erstrahlen in neuen Farben und bieten noch relevantere und strukturiertere Inhalte für Kelag-Kunden. Nicht nur das Design ist neu, auch die Inhalte und die Struktur wurden überarbeitet und näher an die einzelnen Zielgruppen gebracht. Zeitgleich mit der neuen Kelag-Website sind auch die neuen Strom- und Erdgastarife für Neukunden der Kelag online gegangen. Auch Online-Tools, wie das Vertriebspartnerportal und der Verbrauchsrechner, wurden durch neue Funktionen kunden- und partnerfreundlicher gestaltet.

Ein weiterer Fokus liegt auf der digitalen Kommunikation mit unseren Kunden. Die dafür benötigten datenschutzkonformen Einwilligungen wurden durch Kampagnen und durch die Integration in alle wesentlichen Prozesse stark gesteigert. In Zukunft kann die Kelag diesen Kunden Informationen und Angebote zielgruppenspezifisch zustellen und spart dabei Druck- und Portokosten.

E-Mobilität

Österreich hat sich ambitionierte Ziele im Rahmen der Mission 2030 gesetzt, die sich unter anderem auf eine signifikante Verringerung des gesamten CO2-Ausstoßes sowie auf eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung auf 100 % beziehen. Die Kelag unterstützt dieses Ziel und leistet mit Produkten und Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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ihren Beitrag zur nötigen Verkehrswende.

Im Bereich E-Mobilität wird ein breites Leistungsportfolio angeboten, welches u.a. folgende Ladelösungen umfasst, die individuell entsprechend der Kundenanforderungen konfigurierbar sind: Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort für Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge, Kunden und Gäste; Lösungen für Mitarbeiter, die ihr Dienstfahrzeug zu Hause laden wollen; Last- und Lademanagement, Installationsservice; Betriebsführung und Abrechnungsservice. Durch den starken Anstieg der Zulassungszahlen und die hohen Bundesförderungen ist die Nachfrage nach Ladelösungen im Steigen.

Für das Laden von E-Fahrzeugen in Wohnanlagen werden den Kunden viele Leistungen angeboten, die vom E-Mobilitäts-Check zur Analyse der individuellen Anlage, über die Gemeinschafts- bis hin zur Systemlösung reichen. Bei der Systemlösung kann am eigenen Stellplatz geladen werden und die Abrechnung der geladenen Menge erfolgt nutzergerecht. Eine schrittweise Ausstattung der Anlage ist möglich. Bei der Gemeinschaftslösung werden Ladeboxen gemeinschaftlich genutzt und individuell abgerechnet. Alle Serviceleistungen werden aus einer Hand angeboten.

Das öffentliche Ladenetz der Kelag wird selektiv an attraktiven Standorten bei Verkehrsknotenpunkten ausgebaut. Anfang Mai 2021 wurde der Schnellladehub bei der Raststation Wörthersee in Betrieb genommen. Den E-Auto-Fahrern stehen somit zwei weitere Hochleistungslader mit Leistungen bis zu 300 kW zur Verfügung. Die Kelag evaluiert laufend die Marktsituation und baut bei Bedarf selektiv weitere Standorte aus bzw. führt ein Upgrade der Ladetechnik durch. Als Ladestationsbetreiber betreibt die Kelag rd. 269 Ladepunkte an mehr als 90 Standorten. Trotz der Pandemie und des eingeschränkten Reiseverkehrs gibt es in 2021 ein deutliches Plus bei den Ladevorgängen. Als E-Mobility Provider hat die Kelag bislang über 2.966 Autostromverträge abgeschlossen. Den Kunden stehen im Roaming-Verbund somit mehr als 4.000 Ladepunkte zwischen Wien und Bregenz zur Verfügung.

Ende Februar wurde das durch die Europäische Kommission geförderte Projekt „Smart-Taylored L-category Electric Vehicle demonstration in
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hEterogeneous urbanuse-cases“, kurz STEVE genannt, nach einer Laufzeit von 40 Monaten offiziell beendet. In diesem Projekt wurden neue
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Mobilitätskonzepte für den urbanen Raum mit dem Fokus auf eMaaS (e-Mobility as a Service) entwickelt und in Form von Sharing-Aktivitäten mit elektrischen Leichtvehikeln getestet. Die Kelag fungierte im Projekt als Experte für Ladeinfrastruktur und betrieb die eigens im Zuge des Projekts in Villach errichteten Ladestationen, wie auch das Sharing selbst.

Grafik 206 https://www.kelag.at/privatkunden/e-mobilitat.htm

Smart Metering

Die Kärnten Netz ersetzt bis 2024 rd. 300.000 Ferrariszähler durch elektronische, fernauslesbare Messgeräte. Im Berichtsjahr hat sich das Interesse der Kunden an den ¼-Stunden-Verbrauchswerten – ausgelöst durch Veränderungen am Energiemarkt, wie neuen Tarifmodellen und dem stark steigenden Einsatz von Photovoltaik – beinahe verdoppelt. Die dadurch erhöhten Anforderungen an die Datenverfügbarkeit erforderten Weiterentwicklungen des Meter-Data-Management-Systems und der Kommunikationsinfrastruktur. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 waren bereits rd. 209.500 Smart Meter eingebaut.

Smart Metering steht für nachhaltiges Energiemanagement – das heißt, die Kunden sollen von einem effizienten Energieverbrauch profitieren. Dafür wurde in der Kelag eine attraktive Applikation – die Kelag-GreenApp – entwickelt, die u. a. den Energieverbrauch im Zeitverlauf transparent darstellt. Kelag-Kunden konnten auch dieses Jahr Punkte in der App sammeln und diese individuell an soziale oder grüne Projekte vergeben. Aufgrund der gesammelten Punkte wurde im Berichtsjahr die Vernissage der Lebenshilfe Kärnten durch die Kelag umgesetzt: Dabei stellen die Klienten der Werkstätte „Erlebenswert“ unter dem Leitthema Nachhaltigkeit ihre Kunstwerke aus und veranschaulichten, wie Kunst Menschen miteinander verbinden kann.


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Arbeitnehmerbelange

Grafik 207

Attraktiver Arbeitgeber

Auch 2021 hatte die Pandemie die Kelag fest im Griff. Die Homeoffice-Quote wurde vom Krisenmanagement, je nach betrieblicher Möglichkeit, zwischen 50 % und 100 % festgelegt. Durch die hohe Einsatzbereitschaft, die Vielzahl an präventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die verstärkten Informationen auf vielen internen Kanälen sowie durch die hohe Management- und Führungskompetenz konnte das Konzern-Krisenmanagement unter Einbindung der Arbeitsmedizinerweiterhin ein hohes Vertrauen in der Belegschaft erreichen.

Mitarbeiterorientierung

Mitarbeiter sind das höchste Gut. Werte wie Gleichbehandlung und Chancengleichheit werden gelebt, in einem Verhaltenskodex formuliert und mit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung die Rahmenbedingungen für leistungsorientiertes Arbeiten geschaffen. Um das produktive Handeln der Mitarbeiter zu sichern, werden Digitalisierungsmaßnahmen und Programme zur Effizienzsteigerung umgesetzt. Im Kontext der stetig zunehmenden Komplexität und des dynamischen Marktumfeldes wurden im Kelag-Konzern zahlreiche Maßnahmen der Personalentwicklung, wie zum Beispiel Führungskräfte- und Nachwuchskräfteentwicklung, Talentmanagementschulungen, Webinare zur Gesundheitsförderung zum Projektmanagement und zur Organisations- und Teamentwicklung angeboten. Das Weiterbildungsprogramm wurde dabei sukzessive erweitert, um Mitarbeiter zu fördern und deren Erfolg mittels neuer Kennzahlen zu messen. Einflussfaktoren wie der demografische Wandel und der Nachwuchskräftemangel erfordern eine langfristige Personalplanung und -sicherung, den Einsatz von Maßnahmen aus dem Gesundheitsmanagement und der Arbeitssicherheit sowie die systematische bedarfsorientierte Förderung der Mitarbeiter. Compliance-Schulungen sichern zudem ethisch korrektes und gesetzeskonformes Handeln. Instrumente des Personalmanagements werden laufend weiterentwickelt, um die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu unterstützen.

Die konzernweite Richtlinienkompetenz für personalwirtschaftliche Themen ist im Personalmanagement angesiedelt. Diese umfasst die Bereiche Recruiting, Employer Branding und Personalmarketing, Personalentwicklung, Diversity und die betriebliche Gesundheitsförderung sowie Themen der Personalplanung, des Personalcontrollings und des Berichtswesens, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Themenstellungen wie auch Vergütungssysteme und -anreize. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung als wesentlicher Erfolgsfaktor wird ebenfalls im Personalmanagement koordiniert.

Nachhaltiges Performancemanagement

Effizienzsteigerungsprogramme gewährleisten ein nachhaltiges Kostenmanagement und ermöglichen in strategisch relevanten Bereichen den Einsatz von höchstqualifizierten Mitarbeitern. Bestehende Entlohnungsstrukturen werden auf Betriebsebene sowie in der Branche der Energieversorgungsunternehmen modernisiert und an die Marktgegebenheiten angepasst. Ein neuer Kollektivvertrag bildet zudem einen wichtigen Meilenstein, um Arbeitsplätze in der Branche zu schaffen und damit attraktive Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer langfristig zu sichern.

Prozessoptimierung durch Digitalisierung

Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse werden laufend vorangetrieben. So lagen 2021 die Schwerpunkte in der Einführung des neuen Weiterbildungsportals ELISA, bei Online-Formaten und in der Digitalisierung von weiteren HR-Service-Prozessen für Mitarbeiter und Führungskräfte.

Leistungsfeedback zur Förderung von Entwicklungspotenzialen

Auf Betriebsebene findet im Rahmen des Performancemanagements einmal jährlich konzernweit eine Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern statt. Dabei findet das Instrument des Merit Grids Anwendung. Objektives, faires Feedback wird im Kelag-Konzern als Zeichen der Wertschätzung gelebt und als Investition in die persönliche Weiterentwicklung des Mitarbeiters gesehen. Die Zuordnung im Merit Grid wird zwischen Führungskraft und Mitarbeiter einmal jährlich im Mitarbeitergespräch besprochen. Die Bewertung bildet zudem die Basis für Personalentwicklungsmaßnahmen und den Prozess der Gehaltsfindung, in welchem Entgelterhöhungen in Abstimmung mit den Führungskräften, dem Personalmanagement und der Arbeitnehmervertretung beschlossen werden. Auf dieser Grundlage wurde das zeitgemäße Gehaltsfindungssystem unter Einbindung aller Bereiche sowie der Arbeitnehmervertretung umgesetzt.

Im Mitarbeitergespräch erfolgt ein Leistungsfeedback, bei dem die Förderung von Leistungspotenzialen sowie die Entwicklungsplanung der Mitarbeiter im Vordergrund stehen. Gemäß Betriebsvereinbarung wird einmal im Jahr mit jedem Mitarbeiter ein solches Gespräch geführt. Des Weiteren erfolgt im Rahmen des Talent-Managements eine individuelle Standortbestimmung der Teilnehmer sowie eine gezielte Nachwuchskräfteentwicklung. Darüber hinaus wird der Weiterbildungsbedarf laufend in allen Fachbereichen des Unternehmens erhoben. Auf dieser Basis werden gezielte Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt.

Kennzahlen zu Beschäftigung und Sozialleistungen

Der Kelag-Konzern beschäftigt derzeit rd. 1.532 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Behaltepflicht ausgelernter Lehrlinge) in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Die geringe Mitarbeiterfluktuation zeigt, dass die Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wirksam umgesetzt werden. Dabei sind die betrieblichen Sozialleistungen hervorzuheben, wie etwa eine betriebliche Pensionskasse, eine verlängerte Entgeltfortzahlung, Zuschüsse für
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Familien und Pendler oder eine Kelag-interne
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Kindertagesstätte.

Konzernweit werden zusätzlich 100 Mitarbeiter über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt. Diese Mitarbeiter unterstützen das Stammpersonal zur Abdeckung von Arbeitsspitzen sowie bei zeitlich befristeten Tätigkeiten. Unabhängig von der Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma sind diese Mitarbeiter den selben Kollektivverträgen zugeordnet wie das Stammpersonal. Somit unterliegen 95 % der Kelag-Konzern Mitarbeiter und 100 % der Leiharbeitskräfte dem EVU-Kollektivvertrag. Auch bei der Aus-und Weiterbildung sind Leiharbeiter den Mitarbeitern im Stammpersonal gleichgestellt.

Leiharbeiter nach Region und Tätigkeitsbereich

Leiharbeiter nach …

 

Region

100%

Kelag

30%

Kärnten Netz

59%

Kelag Energie & Wärme

11%

Kelag International

0%

Tätigkeitsbereich

100%

technisch

70%

kaufmännisch

8%

Sonstiges

22%

Grafik 208 GRI 102-8, 102-41, 401-2

Mitarbeiterfluktuation

Die Kelag als attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich durch eine hohe Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen aus. Die Mitarbeiterfluktuation betrug im Berichtsjahr rd. 3,9 %. Die Berechnung stellt jenen Anteil der Mitarbeiter (exkl. Behaltepflicht ausgelernter Lehrlinge) dar, die die Konzerngesellschaften während des Berichtszeitraums verlassen haben und umfasst keine Austritte aufgrund von Pensionierung oder der Inanspruchnahme von Altersteilzeitmodellen.

Diversität, Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit

Zentraler Ansatz der Förderung von Diversität ist die konzernweite Überzeugung, dass die Vielfalt der Mitarbeiter ein unternehmerischer Erfolgsfaktor ist. Im Jahr 2021 wurde im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen unter Diversity- Gesichtspunkten besonderes Augenmerk auf das Thema Frauenförderung sowie die Integration von Menschen mit Beeinträchtigung gesetzt. Dies wurde zum Beispiel in Traineeprogrammen sichtbar mit einem überwiegend hohen Frauenanteil sowie durch die zusätzliche Förderung von Menschen mit Beeinträchtigung über die gesetzliche Quote hinaus. Der Anteil an Nicht-Österreichern, welche in österreichischen Konzerngesellschaften tätig sind, lag bei 110 Mitarbeitern (rd. 7,1 %). Auch hier ist ein stetiger Zuwachs zu bemerken, dem man 2022 auch verstärkte Aufmerksam widmen möchte.

Mitarbeiterverteilung nach Geschlecht

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Die konzernweite Frauenquote lag im Jahr 2021 bei rd. 20,0 % und im Kontrollorgan bei rd. 27 %. Der Frauenanteil in technisch orientierten Unternehmen ist traditionell niedrig. Ziel der Kelag ist es, vermehrt Frauen für technische Berufe, insbesondere für eine technische Lehre, zu begeistern.

Frauenquote im Unternehmen nach Alterskategorien

Grafik 210

Des Weiteren wird Gleichbehandlung im Kelag-Konzern forciert. Über die Auswahl, Ausbildung und Förderung von Mitarbeitern wird ausschließlich nach tätigkeitsbezogenen Kriterien entschieden. Zwischen Frauen und Männern bestehen keine Lohn- oder Gehaltsunterschiede. Auch in Bezug auf Konfession wird auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit Wert gelegt. Compliance-Beauftragte im Unternehmen bilden die Anlaufstelle für Diskriminierungsangelegenheiten und sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.

Grafik 211 GRI 405-1

Darüber hinaus fördern familienfreundliche Rahmenbedingungen Diversität und Chancengleichheit. Bereits seit Herbst 2013 trägt das Unternehmen das Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“ des Audit berufundfamilie. Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Wahrung der Arbeitnehmerrechte erfolgt zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein regelmäßiger Austausch zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Im Geschäftsjahr 2021 wurde erneut Augenmerk auf die Unterstützung von Mitarbeitern mit Kindern gelegt, um Familien mittels speziellen und flexiblen Homeoffice-Lösungen oder Modellen zur Sonderbetreuungszeit individuell durch die Krise zu begleiten. Der Kantinenbetrieb konnte unter erhöhten Sicherheitsauflagen aufrechterhalten werden und sorgte so weiterhin für die Versorgung der physisch anwesenden Konzernbelegschaft.

Work-Life-Balance als gelebtes Beispiel in der Praxis

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt einen wichtigen Baustein eines zukunftsorientierten und modernen Personalmanagements dar. Aus diesem Grund werden Maßnahmen wie eine Gleitzeitvereinbarung mit verkürzter Kernzeit, der Familienzeitbonus, Karenzmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle für den Wiedereinstieg aktiv angeboten. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird von der Kelag auch durch Maßnahmen zur Kinderbetreuung verstärkt. Für Kinder von Mitarbeitern steht jährlich in den Sommerferien ein vergünstigtes Angebot an sportlichen Halb- und Ganztagesbetreuungen zur Verfügung. „Fit4coding“, ein von der Kelag auch 2021 zusätzlich organsiertes Feriencamp, ergänzte das Programm für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten spielerisch das Programmieren lernten. Seit 2014 erleichtert die Kindertagesstätte Kelag-Energiebündel den Wiedereinstieg nach der Karenz. Die Öffnungszeiten – ganztägig und ganzjährig – sind auf die Arbeitszeiten der Kelag abgestimmt.

Aus- und Weiterbildung

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens und der Fachbereiche sowie individuelle Entwicklungsbedarfe der Mitarbeiter bilden die Grundlage für zielgerichtete Personalentwicklungsschwerpunkte. Zukunftskompetenzen werden identifiziert, die zur Erreichung der unternehmerischen Zielsetzungen förderlich sind. Diese Kompetenzen stellen eine Grundlage sowie eine Orientierungshilfe für die Identifikation des Entwicklungsbedarfs in den Fachbereichen dar. Im Rahmen dieser Stoßrichtungen und des durch Covid-19 hervorgerufenen Bedarfs wurde im Geschäftsjahr 2021 ein besonderer Fokus auf den Aufbau und die Förderung digitaler Kompetenzen gelegt. Die Evaluation der umgesetzten Maßnahmen bildet die Grundlage für die ständige Optimierung des Lerntransfers in den Berufsalltag. Zur Erhöhung der Lerneffizienz und -wirksamkeit wurden vor allem Online-Lösungen forciert. Darüber hinaus wurden Instrumente zum innerbetrieblichen Knowhow-Transfer, wie etwa Mentoren-Programme oder Lernzirkel fortgeführt.

Im Geschäftsjahr 2021 nahmen 1.568 Mitarbeiter 2.141 Weiterbildungstage in Anspruch. Dieser Rückgang ist krisenbedingt durch die Fokussierung auf Kerntätigkeiten sowie durch die weitgehende Umstellung von Präsenztrainings auf Onlineformate begründet.

Weiterbildungstage

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Grafik 213 GRI 404-1

Gezielte Kompetenzentwicklung

Um die Mitarbeiter bei den Herausforderungen des zum Teil virtuellen Arbeitens bestmöglich zu unterstützen, hat die Personalentwicklung auch das Online-Trainings-Angebot erweitert. Alle Formate standen über eine interne E-Learning-Plattform zur Verfügung. Die Schwerpunkte lagen dabei beim mobilen Arbeiten, beim Führen auf Distanz, in der Methodenkompetenz (z. B. mittels neuer Collaborationstools), beim Meistern von Entscheidungsprozessen, bei virtuellen Lernreisen, sowie beim Erlernen des Projektmanagement- Handwerks anhand neuer Qualitätsstandards im Konzern. Im virtuellen Teamleiterprogramm stand auch 2021 das Performance-Coaching im Vordergrund.

Weiters wurden allen Mitarbeitern Aus- und Weiterbildungen je nach individuellem Aufgabenbereich und persönlichen Entwicklungsbedarfen angeboten. Weitere zielgruppenspezifische Entwicklungsmaßnahmen wurden zum Beispiel für Mitarbeiter im Vertrieb, im Montagebereich oder für „Digital Trainees“ durchgeführt.

Nach erfolgter Anpassung der Personalentwicklungsschwerpunkte gemäß strategischer Unternehmensausrichtung werden neben bereits bestehenden Lösungen neue digitale Lernformate im Konzern eingesetzt. Eigenentwicklungen im Bereich E-Learning kamen zum Einsatz, um neuen Mitarbeitern eine Möglichkeit zu bieten, sich mit der Ausrichtung des Unternehmens vertraut zu machen. Zusätzlich wurde ein neuer Weiterbildungskatalog inkludiert, der den Mitarbeiter neue Lernmöglichkeiten über Webinar- Angebote und Präsenzschulungen bot. Um die Mitarbeiter für umfassende Schulungen nicht mehr aus allen Regionen Österreichs in die Zentrale bringen zu müssen, bietet eine digitale Konferenzlösung im Schulungsbereich Einsparungen bei Anfahrtskosten und Wegzeiten und trägt aktiv zum Klima- und Umweltschutz bei.

Grafik 214 GRI 404-2

Grafik 215

Sicherheit und Gesundheit
Förderung und Schutz der Mitarbeiter-gesundheit

Die Förderung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit sind wesentliche Bestandteile der Kelag-Unternehmenskultur. Dem Unternehmen ist es ein wichtiges Anliegen, die Belegschaft im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung auf beruflicher Ebene bestmöglich dabei zu unterstützen, Krankheiten vorzubeugen und Gesundheit sowie Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern, zu stärken und langfristig zu erhalten.

Mit der Unterzeichnung der Charta für betriebliche Gesundheit und dem offiziellen Start des Projekts „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) im Jahr 2013 setzte das Unternehmen ein klares Zeichen zur Implementierung eines ganzheitlichen, gesundheitsfördernden Konzepts in bestehende Strukturen. In den vergangenen Jahren wurden zahl-
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reiche Aktivitäten und Projekte erfolgreich durchgeführt. Schwerpunkte werden dabei vor allem
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in den Bereichen erweiterter Arbeitnehmerschutz, arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Bewegung und psychosoziale Gesundheit


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gesetzt. Im Rahmen diverser Teamworkshops, Teamsitzungen, Befragungen und Mitarbeitergespräche wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv an der Gesundheitsförderung beteiligt sind.

Grafik 216 GRI 403-4, 403-6

Von „BGF“ zu „BGM“

Die Kelag schaffte den Sprung von der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ zum „Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ (BGM). Die Gesundheitsprojekte sind zum Teil im Regelbetrieb umgesetzt und übernommen. Managementstrukturen konnten aufgebaut werden, insbesondere ein BGM-Lenkungs- und Entscheidungsgremium sowie ein operativ und strategisch arbeitendes BGM-Team, welches ein fix verankertes Gesundheitsbudget verwaltet. Die Grundlage für jeglichen Austausch bilden die drei Säulen Gesundheitsförderung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie betriebliche Eingliederung. Die Erstzertifizierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung fand 2017 statt. Eine erneute Auszeichnung konnte mit dem „BGF-Gütesiegel 2020 bis 2022“ erlangt werden. Das BGF-Gütesiegel ist eine der höchsten nationalen Auszeichnungen für betriebliche Gesundheitsförderung. Verliehen wird es nur an jene Betriebe, die Gesundheitsförderung nach den Qualitätskriterien des Österreichischen Netzwerks BGF (ÖNBGF) umgesetzt haben.

Grafik 218 GRI 403-1

Gesundheit als Zukunftsinvestition: Maßnahmen und Schwerpunkte

Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung wurden 2021 zahlreiche Angebote und Maßnahmen in den Handlungsfeldern psychosoziale Gesundheit, gesunde Ernährung und gesunde Bewegung zielgruppenorientiert für alle Mitarbeiter umgesetzt. Vor allem vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurden entsprechende Maßnahmen angeboten (z. B. Bewusstseinsbildung zur Stärkung des Immunsystems, Unterstützung bei Long-Covid, Obst-Aktion sowie Unterstützung zum Thema „Homeoffice und ergonomisches Arbeiten“). Neben Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für unterschiedlichste Themen der Gesundheit konnten die Mitarbeiter zum Beispiel folgende Angebote nutzen:

•Gesunde Kantine

•Obstkorb-Aktion

•Aktion „Treppensteigen“

•Energiemassagen

•Bildschirm-Pop-ups „Zeit für Gesundheit“

•Aktion Bergwandern

•Vorträge zur Stärkung der mentalen Gesundheit in herausfordernden Zeiten (neu)

Grafik 219 GRI 403-6

Arbeitsmedizinische Betreuung und Mitarbeitergesundheit

Die arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge umfasst Maßnahmen und Angebote der Arbeitsmedizin, welche über die gem. § 79 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gesetzlich vorgeschriebenen Angebote hinausgehen. Den Mitarbeitern stehen gemäß vorgeschriebener Präventivzeiten eine Arbeitsmedizinerin und ein Arbeitsmediziner zur Verfügung.

Grafik 220 GRI 403-3

Die Arbeitsmedizin ist im Kelag-Krisenstab mit fachlicher Expertise beratend für alle Mitarbeiter des Konzerns eingebunden. Weiters werden laufend arbeitsmedizinische Informationen, wie z. B. Vorsorge in der Grippezeit, Empfehlungen bei Hitze und Gesundheit der Haut zur Verfügung gestellt, um das Gesundheitsbewusstsein zu stärken und die Mitarbeiter zu sensibilisieren. Im Rahmen regelmäßiger Begehungen von Arbeitsplätzen steht die persönliche Beratung vieler Mitarbeiter bezüglich akuter medizinischer Fragestellungen im Vordergrund. Weitere regelmäßige Angebote reichen von Impfaktionen über Screenings (z. B. Venengesundheit, Blutdruck, Blutzucker-/Cholesterinmessungen) bis hin zu Gesundheitskampagnen. Die Arbeitsmediziner nehmen an den Arbeitssicherheitssitzungen teil und sind im Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vertreten. Darüber hinaus war die Arbeitsmedizin aufgrund des Pandemiegeschehens stark in das interne Krisenmanagement eigebunden.

Grafik 221 GRI 403-8

Arbeitssicherheit

Der Stellenwert der Arbeitssicherheit ist im Kelag-Konzern traditionell sehr hoch. Um sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich schützen zu können, gehen die Aktivitäten über die gesetzlichen Vorschriften hinaus und werden durch interne Regelwerke und Richtlinien ergänzt. Neben den z.B. standardisierten Prozess nach Arbeitsunfällen, kommen je nach Tätigkeit unterschiedliche Dienstanweisungen (z. B. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung) und diverse weitere Leitfäden zur Anwendung.

Die Kärnten Netz steht als Netzbetreiber bei der Durchführung von Arbeiten an/in elektrischen Anlagen - aus sicherheitstechnischer Sicht – besonders im Fokus und wurde auch im Jahre 2021 wieder erfolgreich einem TSM – technischen Sicherheitsmanagement Audit – unterzogen. Dieses Audit wird jährlich von Ö-Energie durchgeführt. In dem Auditbericht vom 13. September 2021 wird ausdrücklich eine systematische Umsetzung der Anweisungen und Richtlinien sowie ein hohes Sicherheitsniveau in der Organisation und ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter positiv hervorgehoben.

Die Organisationsstruktur rund um den Themenkomplex Sicherheit ist klar definiert. Auf Basis der in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden im Konzern neben dem Zentralen Arbeitsschutzausschuss (ZASA) auch örtliche Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) – zum Teil über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus - durchgeführt. Die Basis für die Umsetzung stellt eine Konzerndienstanweisung „Organisation und Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzes - ASchG; Arbeitsunfälle – Unfallverhütung“ dar. Für Mitarbeiter übernimmt die Kelag auch Verantwortung bei der finanziellen Vorsorge für persönliche Krisensituationen. Es steht eine Kollektiv-Unfallversicherung zur Verfügung, die sowohl Berufs- als auch Freizeitunfälle berücksichtigt. Seit 2019 sind auch Leiharbeiter von diesem Versicherungsschutz erfasst. Darüber hinaus bestehen Rahmenvereinbarungen für einen begünstigten Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Laufende Schulungen, jährliche sicherheitstechnische Unterweisungen, Brandschutzübungen und – allem voran – gezielte Bewusstseinsbildung bilden die wesentlichen Grundpfeiler einer sicheren Arbeitsumgebung. Im Sinne einer Qualitätssteigerung und Weiterentwicklung wurden im Bereich der Unterweisungen neue, innovative „limbische“ Formen gewählt. Dabei steht die „einfache – limbische – Gestaltung“ von Unterweisungsinhalten sowie aufgrund von Arbeitsunfällen erstellte Videos im Fokus. Durch eine Emotionalisierung und Identifizierung der Mitarbeite mit den visuell dargestellten Situationen soll eine weitere Erhöhung des sicherheitsbewussten Verhaltens und somit der Sicherheitskultur erreicht werden.

Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle (=Lernfälle) sowie sicherheitsrelevante Vorfälle werden von der SFK erfasst und entsprechend analysiert. Die Systematik ist in einer eigenen Konzerndienstanweisung geregelt. Vor allem die Analyse von Beinaheunfällen stellt dabei ein wichtiges Element dar und ist ein Indikator für die Sicherheitskultur. Jährlich wird ein Konzernunfallbericht erstellt und an alle Mitarbeiter zur Information und Bewusstseinsbildung elektronisch versendet. Darin sind alle wesentlichen Aspekte, Ursachen, Erkenntnisse angeführt und zum Teil schon entsprechende Maßnahmen, zur zukünftigen Verhinderung, angeführt.

Grafik 222 GRI 403-2, 403-5

Das Projekt „Zeit für Sicherheit“ wurde bereits 2013 gestartet, um eine Erhöhung der Sicherheitskultur zu bewirken und durch die Ableitung strategischer Maßnahmen eine ständige Weiterentwicklung in der Prävention zu erreichen. Das Projektteam, bestehend aus einem Vorstandsmitglied, Geschäftsführern sowie ausgewählten Führungskräften und Experten, trifft und berät sich hierzu vierteljährlich. Die Ergebnisse bzw. festgelegten Maßnahmen werden auch entsprechend protokolliert. Ziel und Ansatz des Projektes ist es, dass „Jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er zur Arbeit gekommen ist“.

In der Lehrlingsschule in St. Veit an der Glan gibt es in allen Jahrgängen ein Modul, in dem die Arbeitssicherheit während der Ausbildung im Fokus steht. Nach Einführung des Projektes konnten die Ausfalltage seit dem Jahr 2013 aufgrund von Arbeitsunfällen um ca. ein Drittel gesenkt werden. So lagen die durchschnittlichen Ausfalltage pro Jahr vor dem Start des Projektes bei rd. 900 Tagen, mittlerweile liegt der Durchschnitt bei ca. 600 Tagen.

Die konsequente Fortführung und Weiterentwicklung des Projektes soll dazu führen, dass sich die Kennzahl „Lost Time Injury Frequency“ (LTIF) stetig weiter verbessert. Die aktuelle Entwicklung der Kennzahl (LTIF) liegt im Jahr 2021 mit einem Wert von 4,1 auf einem äußerst erfreulichen, niedrigen Wert. Es wird dadurch die strategische Zielvorgabe von 6,3 nicht nur erreicht, sondern deutlich unterschritten werden. Neben dem LTIF-Wert stellt auch die Schwere der Unfälle bzw. das mögliche Risikopotenzial einen aussagekräftigen Kennwert dar. Hier konnte für 2020 und 2021 mit nur einem „roten“ (hohes Risiko) Ereignis, die als Elektrounfälle bzw. Stürze von einer Höhe über zwei Meter definiert werden, eine Verbesserung verzeichnet werden.

Sicherheitsimpulse zu Beginn von Meetings stärken ebenso das Sicherheitsbewusstsein von Führungskräften und Mitarbeitern und sind ein
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wichtiges Element in der Bewusstseinsstärkung für Arbeitssicherheit.

Grafik 223 GRI 403-8, 403-9


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Grafik 544
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Governance und Compliance

Compliance steht im Kelag-Konzern für verantwortungsvolle Unternehmensführung unter Einhaltung ethischer Prinzipien und rechtlicher Vorschriften. Die Rolle in der Gesellschaft und die Verantwortung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie Aktionären und Mitarbeitern hat dabei höchste Priorität. Das Unternehmen verpflichtet sich daher zu klaren Grundsätzen, welche den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln bilden. Ein umfassend integriertes Compliance-Management-System sichert nachhaltig den Geschäftserfolg durch das Schaffen von Vertrauen in das rechtmäßige Handeln des Managements und der Mitarbeiter. Risiken aus eventuellen Reputationsverlusten, Geldstrafen, Ausschlüssen öffentlicher Ausschreibungen und Folgen für die Bewertung am Kapitalmarkt können verhindert werden.

Seit 2013 unterstützt die Kelag den UN Global Compact, bei dem sich Unternehmen verpflichten, innerhalb ihres Einflussbereiches einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen. Unterstützende Unternehmen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die folgenden Prinzipien des UN Global Compact in die Unternehmensstrategie, die Unternehmenskultur und das Tagesgeschäft zu integrieren:

•Schutz der international verkündeten Menschenrechte

•Gewährleistung der Nichtbeteiligung an Menschenrechtsverletzungen

•Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen

•Eintritt für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit

•Abschaffung von Kinderarbeit

•Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

•Umsichtiger Umgang mit ökologischen Herausforderungen

•Durchführung von Initiativen zur Förderung eines verantwortlicheren Umgangs mit der Umwelt

•Einsatz für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

•Korruptionsbekämpfung

Die Kelag trägt durch ihr Handeln auch einen wesentlichen Teil zu den Sustainable Development Goals (SDGs) bei. Die SDGs sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene dienen sollen. Nähere Informationen zu den Maßnahmen, die einen Beitrag zu den SDGs bilden, können dem Kelag-Nachhaltigkeitsmagazin entnommen werden.

Achtung von Menschenrechten

Die Achtung und der Schutz von Menschenrechten bilden die Basis für das unternehmerische Handeln der Kelag-Konzerns. Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ethischer Grundsätze stellen hierbei wesentliche Prinzipien dar. Der Kelag-Konzern ist mit Ausnahme des Kosovo ausschließlich in Ländern tätig, welche die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet haben. Ein Übereinkommen, das dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten dient und die Rechte von mehr als 830 Mio. Menschen in Europa schützt.

Ein klares Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten im Verhaltenskodex des Kelag-Konzerns, laufende Aktualisierungen von firmeninternen Standards und Richtlinien sowie stichprobenartige Checks der Lieferanten sichern die Einhaltung gesetzter Maßnahmen. Menschenrechtsverletzungen können konzernweit direkt über das Compliance-Management-System beim Compliance-Verantwortlichen gemeldet werden. Darüber hinaus engagiert sich die Kelag über die gesetzlichen Anforderungen hinaus für das Wohl der Arbeitnehmer und Kunden.

Grafik 545 GRI 412-1

Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen

In allen Bereichen des unternehmerischen Handelns unterliegt der Konzern unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften. Dabei handelt es sich sowohl um internationale und nationale Regelungen als auch um regionale und lokale Vorschriften. Mindestziel ist es, diesen Ansprüchen vollumfänglich gerecht zu werden und sich nur innerhalb des vorgegebenen und sich immer wieder verändernden Handlungsrahmens zu bewegen. Der Konzern verpflichtet sich daher zu klaren Grundsätzen, die im Kelag-Verhaltenskodex festgehalten sind und den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln des Unternehmens bilden. Die effizienteste Möglichkeit das Haftungspotential weitestgehend zu minimieren, ist die Schaffung von Compliance-Strukturen. Als Hauptverantwortlicher agiert der Chief Compliance Officer im Konzern, zusätzlich wurden in allen Konzerngesellschaften Compliance-Verantwortliche bestellt.

Die Kelag ist offen für den Dialog mit politischen Parteien und deren Organisationen. Dies bedeutet jedoch nicht die Unterstützung von politischen Parteien und Abgeordneten oder von Kandidaten im Wahlkampf. Sämtliche Unternehmen des Kelag-Konzerns leisten keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien, politische Vorfeldorganisationen oder politische Funktionsträger.

Grafik 546 GRI 415-1

Compliance-Management-system

Bereits seit dem Jahr 2010 ist ein Compliance-Management-System (CMS) in der Kelag und ihren Tochtergesellschaften Kelag International, Kärnten Netz und Kelag Energie & Wärme implementiert. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Es dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes. Das CMS der Kelag und ihrer Tochtergesellschaften soll zur Stärkung des Bewusstseins der Mitarbeiter und Führungskräfte für rechtliche Gefahren dienen und war seit dem Jahr 2014 nach ONR 192050 in den Risikofeldern Anti-Korruptionsrecht, Datenschutzrecht, Kartellrecht, UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und Vergaberecht zertifiziert. Im Rahmen des jährlichen Überwachungsaudits durch die unabhängige Zertifizierungsstelle „Austrian Standards“ erfolgte Ende 2016 erstmals auch die erfolgreiche Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 19600. Im Jahr 2021 zertifizierten sich die Kelag und ihre Tochtergesellschaften, als erste Organisationen in Österreich, nach der neuen ISO Norm 37301 "Compliance-Management-Systeme", welche die ISO 19600 ablöste. Die Norm soll Führungskräfte und Mitarbeiter bei regelkonformem Verhalten unterstützen. Weitere Ziele sind die Bewertung der Effektivität der Compliance-Maßnahmen und deren Kommunikation sowie die laufende Prozessverbesserung, die Etablierung eines Hinweisgebersystems sowie die Implementierung eines Prozesses zur Untersuchung von Compliance Vorfällen. Darüber hinaus erlangten die Kelag und ihre Tochtergesellschaften erstmalig ein Zertifikat nach der ISO 37001 „Anti-Korruptions-Managementsystem“.

Grafik 547 GRI 103-1, 103-3, 102-17

Grafik 548 https://www.kelag.at/ueber-kelag/compliance.htm

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Durch die Implementierung eines CMS wurde die konzernweite Möglichkeit geschaffen, sich bei Rechtsverstößen von Entscheidungsträgern direkt und bei Bedarf anonym an die Compliance-Verantwortlichen zu wenden, die die an sie herangetragenen Informationen mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln müssen. Im Vordergrund des CMS stehen jedoch präventive Maßnahmen. In diesem Sinne bilden die seit 2010 stattfindenden Schulungen und Vorträge sowie im Bedarfsfall individuelle Beratungen und Auskünfte zu konkreten Fragen wichtige Schwerpunkte der Compliance-Arbeit. Die Schulungen werden sowohl als E-Learning, um den Mitarbeitern mehr Flexibilität zu gewähren, als auch (teilweise) in Präsenz abgehalten. Die E-Learning-Struktur ermöglicht es alle Mitarbeiter regelmäßig (zumindest jährlich) zu schulen. Der Fortschritt wird durch einen Eskalationsprozess überwacht und dokumentiert, sodass im Berichtsjahr 281 Mitarbeiter der betroffenen Bereiche (90 %) die entsprechenden Schulungen absolviert haben. Ab 2022 wird jeder neu eintretende Mitarbeiter eine Präsenzschulung durchlaufen. Die Einhaltung von Kelag Compliance Grundsätzen bei den Geschäftspartnern wird durch die Zustimmung in den AABs gewährleistet.

Grafik 549 GRI 205-2

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex gilt einheitlich für den Kelag-Konzern. Ausländische Tochterunternehmen können bei der Umsetzung des Verhaltenskodex nationalen Besonderheiten Rechnung tragen, wenn und insofern dies die Grundprinzipien des konzernweiten Kodex nicht beeinträchtigt. Durch ihr Handeln will die Kelag auf eine weitere Verbreitung der im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze hinwirken. Unternehmen, mit denen die Kelag in einer geschäftlichen Beziehung steht, werden daher ermutigt, sich an den Regeln des Kelag-Verhaltenskodex zu orientieren. Sollten im Rahmen geschäftlicher Beziehungen konkurrierende Regelwerke aufeinanderstoßen, strebt das Unternehmen einvernehmliches Handeln an. Der Verhaltenskodex ist die Basis für weitere betriebliche Regelungen, die sowohl branchen- als auch landestypische Besonderheiten berücksichtigen können. Es wurde damit begonnen den Verhaltenskodex zu überarbeiten. Dies sollte spätestens im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein.

Grafik 550 GRI 102-16, 102-17

Grafik 551https://www.kelag.at/ueber-kelag/verhaltenskodex.htm

Die Effektivität des Kelag-Compliance-Managementsystems zeigte sich auch im Geschäftsjahr 2021. Es liegen keine Korruptionsfälle, Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Nichteinhaltungen von Umweltschutzgesetzen, Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation oder sozioökonomische Verstöße oder Menschenrechtsverletzungen vor.

Grafik 552 GRI 205-3, 206-1, 307-1, 417-3, 419-1

Schutz der Kundendaten

Als Betreiber kritischer Infrastruktur trägt das Unternehmen besondere Verantwortung im Bereich der Informationssicherheit. Der Schutz von Daten und Informationen und die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind zentrale Aufgaben, die im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements umgesetzt werden.

Die fortschreitende Vernetzung und Digitalisierung im Netz-, Wärme- und Kraftwerksbereich und angesichts ihrer besonderen Schutzwürdigkeit für die Öffentlichkeit spielt die Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie eine außerordentlich wichtige Rolle für das Unternehmen. Durch den Betrieb eines effizienten Informationssicherheitsmanagement-systems (ISMS) können Risiken reduziert und der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten gewährleistet werden. Informationssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die korrekte Verarbeitung von Informationen und ein wichtiger Faktor für den Geschäftserfolg des Unternehmens.

Die seit 2019 bestehende Zertifizierung des ISMS nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019 bestätigt, dass das Unternehmen mit Risiken im Zusammenhang mit Informationssicherheit verantwortungsbewusst und strukturiert umgeht und das Thema Informationssicherheit in seine Alltagsprozesse integriert hat, sowie kontinuierlich an der Verbesserung des Sicherheitsniveaus und den Sicherheitsstandards zum Schutz der Kundendaten arbeitet. So

wurden im Berichtsjahr keine Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten gemeldet.

Die Zertifizierung bildet die Grundlage zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen an Betreiber wesentlicher Dienste aus dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG), um auch in Ausnahmesituationen (beispielsweise durch Cyberangriffe) handlungsfähig zu sein.

Grafik 553 GRI 418-1


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EU-Taxonomie

Am 18. Juni 2020 wurde die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen durch das Europäischen Parlament verabschiedet und ist mit 1. Jänner 2022 verpflichtend anzuwenden. Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen „Green Deals“ zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument, das Unternehmen und Investoren bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützen soll.

Mit der Taxonomie-Verordnung und dem damit verbundenen delegierten Rechtsakt werden klare Leistungskriterien eingeführt, anhand deren bestimmt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeiten – in den abgedeckten Sektoren – einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des „Green Deals“ leisten. Diese Kriterien bilden für Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Grundlage, die es ihnen ermöglicht, plausibel über grüne Tätigkeiten zu kommunizieren, und soll bei Bedarf helfen, den Übergang zur Nachhaltigkeit zu bewältigen.

Laut Taxonomie liegt eine nachhaltige Investition dann vor, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele beiträgt, wobei es in einem ersten Schritt nur die ersten beiden Ziele zu berücksichtigen gilt:

•Klimaschutz

•Anpassung an den Klimawandel

•Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

•Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling

•Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

•Schutz gesunder Ökosysteme

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die verpflichtende Berichterstattung durch Unternehmen über taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2021) sowie taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (verpflichtend ab 2022) dazu führen wird, dass auf dem Markt verlässlichere und besser vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit für Investoren und Interessenträger allgemein zugänglich sind. Im vorliegenden Bericht werden ausschließlich Angaben zu den zwei Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gemacht, da für die vier weiteren Ziele zum Berichtszeitpunkt keine Kriterien bzw. delegierte Rechtsakte verabschiedet waren. Die Pflichtangabe umfasst jeweils den Anteil der identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nach Kennzahlen (Umsatz, CapEx und OpEx).

Umsetzungsschritte im Kelag-Konzern

Im Kelag-Konzern wurde zur Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert, welches sich seit Herbst 2021 in einem zweistufigen Erhebungsverfahren zuerst mit der Identifikation von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten sowie in einem zweiten Schritt mit der Prüfung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten beschäftigt. Das Projektteam setzt sich im Wesentlichen aus Mitarbeitern aus den Bereichen Controlling und Finanzen zusammen und wird durch die jeweiligen Fachexperten aus den Tochtergesellschaften sowie technischen Fachbereichen unterstützt. Das Vorgehen wurde in Abstimmung mit dem Management festgelegt, welches regelmäßig über den Fortschritt, mögliche Risiken sowie aktuelle Entwicklungen informiert wird.

Um die gemäß EU-Taxonomie darzustellenden Wirtschaftstätigkeiten im Kelag-Konzern zu erheben, wurde in einem dreistufigen Prozess vorgegangen:

•Schritt 1: Screening aller Wirtschaftstätigkeiten gemäß dem Katalog des Climate Delegated Act und Einschätzung der für die Kelag relevanten Tätigkeiten.

•Schritt 2: Interviews und Detailbetrachtung mit Tochtergesellschaften und Fachbereichen, um die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten aus dem ersten Screening zu validieren und eine detaillierte Überprüfung der Eligibility-Kriterien zu ermöglichen.

•Schritt 3: Mapping der Wirtschaftstätigkeiten mit den finanziellen Kennzahlen und Prüfung durch das Controlling, ob relevante/wesentliche Umsätze/Kosten in der Periode für die Aktivität angefallen sind.

Die Systemgrenzen der Berichterstattung wurden mit den Konsolidierungsgrenzen des Kelag-Konzerns gleichgeschaltet (siehe Konzernabschluss) und umfassen somit alle in- und ausländischen vollkonsolidierten Gesellschaften. Die Konsolidierung der benötigten Daten erfolgt für SAP-geführte Gesellschaften des Konzerns mittels SEM bzw. Infor und für ausländische Gesellschaften über Adaptierungen in den entsprechenden Package-Meldungen, welche im Rahmen des Jahresabschlusses konsolidiert werden. Die somit erhobenen Quelldaten werden abschließend zentral aggregiert. Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses sind mehrere Kontrollschritte implementiert, um die Validität und Konsistenz der Datenerhebung sicherzustellen.

Definition der Kennzahlen

Die herangezogenen Kennzahlen und deren Darstellung basieren auf den Vorgaben der Anhänge I „KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ und II „Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ des Disclosure Delegated Act zur EU-Taxonomie.

Der Zähler zur Berechnung von taxonomiefähigen Umsätzen setzt sich aus dem Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter zusammen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (i. W. Umsätze aus der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energie, der Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie der Erzeugung und Verteilung von Wärme). Den Nenner bildet die Summe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen gem. IAS 1.82 (a). Siehe dazu die Angaben in den Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung (Rz 1).

Als Zähler zur Berechnung von taxonomiefähigen CapEx werden Investitionen herangezogen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Der Nenner beinhaltet die Gesamtinvestitionen in immaterielle Vermögenswerte iSd IAS 38 (Rz 10), in Sachanlagevermögen gem. IAS 16 (Rz 11), die während des Geschäftsjahres getätigt wurden sowie Zugänge in diese Vermögenswerte, die sich aus Unternehmenszusammenschlüssen ergeben haben. Darüber hinaus finden Zugänge aus angesetzten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen iSd IFRS 16 (Rz 11) Niederschlag.

Der Zähler zur Berechnung von taxonomiefähigen OpEx setzt sich aus dem Teil der Betriebsausgaben zusammen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, einschließlich der Wirtschaftstätigkeit zuordenbare Schulungen, wenn diese entsprechend klassifiziert erfasst werden. Der Nenner ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebskosten definiert. Davon umfasst sind direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Schulungen sowie Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens beziehen. Der Großteil der ausgewiesenen OpEx betrifft Aufwände die im Wesentlichen in den Positionen Material, Fremdleistungen und sonstiger betrieblicher Aufwand enthalten sind.

Identifizierte Wirtschaftstätigkeiten

Der Energiesektor, insbesondere die Energieerzeugung, spielt im Rahmen der EU-Taxonomie eine bedeutende Rolle. Laut EU-Kommission ist dieser Bereich für über ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Emissionsreduktionen in diesem Sektor sind daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung und die Erreichung der Ziele des „Green Deals“. Daher behandelt die EU-Taxonomie eine umfangreiche Zahl verschiedener Arten der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, die Speicherung von Strom und Wärme sowie die Übertragung bzw. Verteilung.

Aufgrund des Fokus im Kelag-Konzern auf erneuerbare Energien konnten zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten identifiziert werden, welche sich vordergründig auf das Umweltziel Klimaschutz beziehen und aus dem regenerativen Erzeugungsportfolio rund um Wasser-, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa, dem Betreiben eines Stromverteilernetzes in Kärnten sowie der Produktion und Versorgung mit Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung stammen.

Zusätzlich wurde eine Reihe weiterer Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, welche nicht das direkte Kerngeschäft betreffen. Für die Taxonomiefähigkeit wurde es als unerheblich betrachtet, ob die Wirtschaftstätigkeit Umsatz generiert oder nur Investitions- oder Betriebskosten betrifft (z. B. Betrieb der Fahrzeugflotte, Gebäuderenovierung). Jede taxonomiefähige Aktivität im Kelag-Konzern wird grundsätzlich der entsprechenden Wirtschaftstätigkeit des EU-Taxonomie-Katalogs (d. h. Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel) zugeordnet. Um eine Mehrfachzählung zu verhindern wurde jede identifizierte Aktivität einer der genannten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet.

Wirtschaftssektor laut
‎
EU-Taxonomie

IDENTIFIZIERTE WESENTLICHE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN

IM KELAG-KONZERN

4. Energie

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie, Wind-, Wasserkraft sowie Bioenergie

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

Speicherung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie Fernwärmeverteilung

6. Verkehr

Betrieb von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: KFZ mit Verbrennungsmotoren, Hybridfahrzeuge und Elektroautos

Güterbeförderung im Straßenverkehr: Lastkraftwagen

Bau und Betrieb von Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr, insbesondere Stromladestationen für Elektrofahrzeuge

7. Baugewerbe und Immobilien

Erwerb und Vermietung von Gebäuden sowie Renovierung bestehender Gebäude

Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)

Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien in Gebäuden

8. Information und Kommunikation

Datenverarbeitung, Housing, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten, insbesondere Betrieb eines eigenen Rechenzentrums

Der Anteil der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des Kelag-Konzerns am Gesamtumsatz und an den Investitions- und Betriebsausgaben stellt sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:

_Figrx_1g_ÄwriH5GigRvöÜGDcIe_1Umsatz

_Figrx_1g_äCÖKjozrbVUnktHQCO_1

_Figrx_1g_qMqKWÜÖIäe1ädNUlJQ_2

in TEUR

Code

Umsatz

Anteil am Gesamt-umsatz

A. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

 

503.928,5

41,9%

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

4.1.

996,8

0,1%

Speicherung von Strom

4.10.

117.120,0

9,7%

Fernwärme-/ Fernkälteverteilung

4.15.

84.777,2

7,0%

Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen

4.16.

17,0

0,0%

Kraft- Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie

4.20.

318,0

0,0%

Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie

4.24.

12.748,8

1,1%

Stromerzeugung aus Windkraft

4.3.

17.374,2

1,4%

Stromerzeugung aus Wasserkraft

4.5.

79.564,8

6,6%

Stromerzeugung aus Bioenergie

4.8.

1.607,0

0,1%

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

4.9.

189.344,8

15,7%

Renovierung bestehender Gebäude

7.2.

60,0

0,0%

B. Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

 

699.052,0

58,1%

Gesamtumsatz

 

1.202.980,5

100,0%

in TEUR

Code

CapEx

Anteil am Gesamt CapEx

A. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

 

191.923,7

91,8%

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

4.1.

1.349,1

0,6%

Speicherung von Strom

4.10.

17.443,8

8,3%

Fernwärme-/ Fernkälteverteilung

4.15.

14.568,9

7,0%

Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen

4.16.

1,0

0,0%

Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie

4.24.

9.827,4

4,7%

Stromerzeugung aus Windkraft

4.3.

7.031,4

3,4%

Stromerzeugung aus Wasserkraft

4.5.

77.391,0

37,0%

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

4.9.

60.647,1

29,0%

Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr

6.15.

536,2

0,3%

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

6.5.

1.351,9

0,6%

Güterbeförderung im Straßenverkehr

6.6.

1.097,2

0,5%

Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)

7.4.

55,3

0,0%

Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

7.7.

18,7

0,0%

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

8.1.

602,7

0,3%

Weiterbildung

11.1.

2,0

0,0%

B. Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

 

17.221,4

8,2%

Gesamt CapEx

 

209.145,1

100%

in TEUR

Code

OpEx

Anteil am Gesamt OpEx

A. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

 

33.533,1

78,4%

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

4.1.

78,9

0,2%

Speicherung von Strom

4.10.

1.825,7

4,3%

Fernwärme-/ Fernkälteverteilung

4.15.

2.472,9

5,8%

Kraft- Wärme/Kälte-Koppelung mit Bioenergie

4.20.

4,0

0,0%

Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie

4.24.

4.604,9

10,8%

Stromerzeugung aus Windkraft

4.3.

1.947,4

4,6%

Stromerzeugung aus Wasserkraft

4.5.

5.724,8

13,4%

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

4.9.

14.893,9

34,8%

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

6.5.

1.050,0

2,5%

Güterbeförderung im Straßenverkehr

6.6.

148,1

0,3%

Renovierung bestehender Gebäude

7.2.

3,0

0,0%

Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

7.7.

45,6

0,1%

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

8.1.

707,7

1,7%

Weiterbildung

11.1.

26,4

0,1%

B. Nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

 

9.236,7

21,6%

Gesamt OpEx

 

42.769,9

100%

Tabellen

Auf Basis der einleitenden Darstellung zum Stakeholderdialog, der Definition der Wesentlichkeit im Kelag-Konzern sowie de deskriptiven Ausführungen zu den wesentlichen Belangen werden im diesem Abschnitt die nichtfinanziellen Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres tabellarisch dargestellt.

Umweltbelange

ENERGIEBEDARF

GRI

Einheit

2020

2021

Energieintensität innerhalb der Organisation

302-3

%

 

 

Stromerzeugung

 

 

20

20

Wärmeerzeugung

 

 

125

124

 

 

 

 

 

TREIBHAUSGAS-EMISSIONEN1

GRI

Einheit

2020

2021

Direkte CO2-Emissionen (Scope 1)

305-1

tCO2e

356.219

437.395

Scope 1 Emissionen aus Stromproduktion

 

 

39.384

39.711

Scope 1 Emissionen aus Wärmeproduktion

 

 

313.216

394.233

davon Emissionen aus biogener Wärmeerzeugung

 

 

22.425

36.695

Scope 1 Sonstige

 

 

3.620

3.451

 

 

 

 

 

Indirekte CO2-Emissionen (Scope 2)

305-2

tCO2e

2.493

2.161

Scope 2 indirekte Emissionen Strom-/Wärmebezug

 

 

1.025

637

Scope 2 indirekte Emissionen Netzverluste

 

 

1.468

1.524

 

 

 

 

 

Indirekte CO2-Emissionen (Scope 3)

305-3

tCO2e

642.877

510.037

Scope 3 Stromhandel / Wärmezukauf

 

 

220.569

185.165

Scope 3 Erdgasnutzung bei Kunden

 

 

418.905

322.104

Scope 3 Sonstige

 

 

3.403

2.768

 

 

 

 

 

Vermeidung von CO2-Emissionen

305-5

tCO2e

3.622.285

3.640.038

Vermeidung von CO2-Emissionen im Segment Energie2

 

 

3.024.857

2.911.352

Vermeidung von CO2-Emissionen im Segment Wärme3

 

 

597.428

728.686

1 Die Berechnung der Treibhausgasemissionen wurde dienstleistend von DFGE im Geschäftsjahr mit dem Basisjahr 2019 berechnet. Die Berechnungsgrundlage bildet das Greenhouse Gas Protocol (Corporate Accounting and Reporting Standard und Corporate Value Chain Accounting and Reporting Standard) sowie die Empfehlungen der Science Based Target Initiative (SBTi - Guides for Electric Utilities)

2 Berechnung auf Basis des ENTSO-E-Mix 2020 Energieträger (fossile Brennstoffe), Emissionsfaktor (0,840 kg/kWh)

3 Berechnung auf Basis Einzelheizsystemen bei Kunden (100 % Heizöl Extra Leicht), Emissionsfaktor (0,270 kg/kWh)

WASSER UND ABWASSER

GRI

Einheit

2020

2021

Wasserentnahme nach Quellen gesamt4

303-3

m³

127.031

132.669

aus Oberflächengewässern

 

 

0

0

aus Grund- und Brunnenwasser

 

 

37.660

38.660

aus öffentlicher Wasserversorgung

 

 

89.371

94.009

davon Kelag

 

 

25.305

24.411

 

 

 

 

 

Wasserabgabe gesamt5

303-4

m³

40.981

45.707

Abgabe von Kühlwasser in Oberflächengewässer6

 

 

2.376

6.633

Abgabe in öffentliche Wasserentsorgung

 

 

38.605

39.074

davon Kelag7

 

 

25.305

24.411

 

 

 

 

 

Wasserverbrauch gesamt

303-5

m³

86.050

86.962

4 Erfassung mittels Wasserzählern

5 Erhöhung Kühlwasserabgabe

6 gem. allgemeiner Abwasseremissionsverordnung keine Überschreitung der vorgegebenen Qualitätsparameter im Berichtsjahr

7 ausschließlich haushaltsübliche Abwässer

BIODIVERSITÄT

GRI

Einheit

2020

2021

Standorte in oder neben geschützten Gebieten8

304-1

 

6

25

davon Kelag

 

 

6

6

 

 

 

 

 

Standort in Natura-2000 Gebiet

 

 

1

10

Standort neben Natura-2000 Gebiet

 

 

1

3

Standort in Landesschutzgebiet

 

 

4

12

 

 

 

 

 

Größe und Lage

in m2

Lage

Natura-2000 Gebiet

1.646.541

N 43°28.192 E 16°48.974

N 43°44.4685 E 7°11.032

N 43°44.9500 E 7°11.3592

N 43°45.400 E 7°11.792

43°50.2431 E 7°11.5022

N 44°59.778 E 3°53.7540

N 46°3.2914 E 5°21.6947

N 46°33.61 E 13°45.49
‎N 46°33.89 E 13°44.56

N 46°50.2866 E 3°26.7987

N 48°22.5027 E 2°54.8357

 

 

 

 

Neben Natura-2000 Gebiet

28.480.462

N 40°49.460 W 7°4.98

N 46°56.03 E 13°05.54
‎N 46°56.07 E13°06.60
‎N 46°58.61 E 13°03.05
‎N 46°58.64 E 13°03.13
‎N 46°59.54 E 13°02.82
‎N 46°59.74 E 12°57.43

N 49°1.7965 E 1°37.1159

 

 

 

 

 

In Landesschutzgebiet

90.639

N 46°48.08 E 13°45.14

N 46°51.99 E 13°53.17

N 42°34.2314 E 20°12.3143

N 42°34.8716 E 20°9.109

N 42°32.345 E 20°15.516

N 44°19.2472 E 16°50.3240

N 44°13.509 E 15°39.499

N 45°23.4245 E 6°16.1082

N 46°47.54 E 13°44.03

N 46°47.97 E 13°41.46

N 48°19.9642 E 3°9.5654

N 48°24.084 E 2°47.5181

Summe

30.217.642

 

 

Fischwanderhilfen

 

Anzahl

32

41

davon Kelag

 

 

17

20

Fischscheuchen

 

Anzahl

2

2

8 Die erhöhte Anzahl an Standorten in oder neben geschützten Gebieten im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der diesjährigen Miteinbeziehung der Kelag International

ABFÄLLE UND NEBENPRODUKTE

GRI

Einheit

2020

2021

Abfälle GESAMT9

306-3

( t / a )

7.916

8.264

Gefährliche Abfälle

 

 

566

874

Nicht gefährliche Abfälle

 

 

7.350

7.390

 

 

 

 

 

Transport von gefährlichem Abfall10

( t / a )

566

874

Entsorgungsverfahren des gefährlichen und ungefährlichen Abfalls11

306-4
‎
306-5

( t / a )

7.916

8.264

Recycling

306-4

 

973

1.065

Kompostierung

306-4

 

28

13

Rückgewinnung, einschließlich Energierückgewinnung

306-5

 

202

114

Müllverbrennung

306-5

 

264

470

Mülldeponie

306-5

 

3.189

4.715

Stoffliche Verwertung

306-4

 

1.675

1.613

Sonstige gefährliche Abfälle

 

 

24

252

Sonstige Entsorgung

 

 

1.559

22

 

 

 

 

 

9 inkl. erweiterter Datenbasis und inkl. Altmaterialverkauf

10 Gefährlicher Abfall wird zertifizierten Entsorgungsunternehmen oder Transportunternehmen für den Transport übergeben. Innerbetrieblicher Gefahrenguttransport wird gemäß den allgemeinen Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände (ADR) durchgeführt. Als Unterstützung wird die Software" Transec Consult" bei allen Gefahrgutthemen verwendet.

11 inkl. Altmaterialverkauf


‎

Arbeitnehmerbelange

Die Berechnung der Quoten erfolgt auf Basis durchschnittlicher Mitarbeiteranzahl in Köpfen.

Ausnahme: Berechnung GRI 405-1 basiert auf stichtagsbezogener Basis.

PERSONALSTAND

GRI

Einheit

2020

2021

Ø Personalstand nach Köpfen (MA)1

102-7
‎
102-8

 

1.502

1.552

befristetes Dienstverhältnis

 

 

51

57

davon Kelag

 

 

39

41

davon Kelag Energie & Wärme

 

 

2

7

davon Kärnten Netz

 

 

10

9

davon Kelag International

 

 

-

0

unbefristetes Dienstverhältnis

 

 

1.451

1.495

davon Kelag

 

 

635

648

davon Kelag Energie & Wärme

 

 

206

201

davon Kärnten Netz

 

 

517

534

davon Kelag International

 

 

65

81

 

 

 

 

 

befristetes Dienstverhältnis

 

 

51

57

davon weiblich

 

 

23

22

davon männlich

 

 

28

35

 

 

 

 

 

unbefristetes Dienstverhältnis

 

 

1.451

1.495

davon weiblich

 

 

274

286

davon männlich

 

 

1.177

1.209

 

 

 

 

 

Personalstand Lehrlinge

 

 

100

97

Personalstand Leihpersonal

 

 

119

100

 

 

 

 

 

Ø Personalstand Vollzeit

 

 

1.383

1.427

davon weiblich

 

 

195

198

davon männlich

 

 

1.188

1.229

 

 

 

 

 

Ø Personalstand Teilzeit

 

 

119

125

davon weiblich

 

 

103

110

davon männlich

 

 

16

15

1 Personalstand ohne Vorstände, Geschäftsführer, Ferialangestellte, Lehrlinge und Leihpersonal; exkl. Behaltepflicht; exkl. ATZ passiv


‎

NEUEINTRITTE

GRI

Einheit

2020

2021

in %

Ø Neueintritte GESAMT

401-1

 

149

135

100%

unter 30 Jahren

 

 

68

58

43%

davon Kelag

 

 

24

30

 

30 bis 50 Jahre

 

 

70

59

44%

davon Kelag

 

 

22

23

 

über 50 Jahre

 

 

11

18

13%

davon Kelag

 

 

4

1

 

 

 

 

 

 

 

Ø Neueintritte nach Geschlecht GESAMT

 

 

149

135

100%

davon weiblich

 

 

39

35

26%

davon Kelag

 

 

22

19

 

davon männlich

 

 

110

100

74%

davon Kelag

 

 

28

35

 

 

 

 

 

 

 

Ø Neueintritte nach Gesellschaft GESAMT

 

 

149

135

100%

Kelag

 

 

50

54

40%

Kärnten Netz

 

 

79

24

18%

Kelag Energie & Wärme

 

 

9

20

15%

Kelag International

 

 

11

32

24%

FLUKTUATION

GRI

Einheit

2020

2021

in %

Ø Mitarbeiterfluktuation GESAMT2

401-1

 

50

60

3,9%

unter 30 Jahren

 

 

24

22

37%

davon Kelag

 

 

13

13

 

30 bis 50 Jahre

 

 

15

35

58%

davon Kelag

 

 

12

9

 

über 50 Jahre

 

 

11

3

5%

davon Kelag

 

 

4

1

 

 

 

 

 

 

 

Ø Mitarbeiterfluktuation nach Geschlecht GESAMT

 

 

50

60

100,0%

davon weiblich

 

 

16

13

22%

davon Kelag

 

 

11

9

 

davon männlich

 

 

34

47

78%

davon Kelag

 

 

18

14

 

 

 

 

 

 

 

Ø Mitarbeiterfluktuation nach Region GESAMT

 

 

50

60

100,0%

Kelag

 

 

29

23

38%

Kärnten Netz

 

 

12

12

20%

Kelag Energie & Wärme

 

 

8

16

27%

Kelag International

 

 

1

8

13%

2 Austritte (in Köpfe exkl. Behaltepflicht, Leiharbeiter, Lehrlinge, Praxissemester, Ferialpraktikanten, ATZ passiv, exkl. Pensionierungen) / Ø Personalstand in Köpfe

ARBEITSSICHERHEIT

GRI

Einheit

2020

2021

Arbeitsunfälle

403-9

 

49

28

Bagatellunfälle

 

 

23

16

Leichte Unfälle

 

 

17

5

Mittelschwere Unfälle

 

 

6

6

Schwere Unfälle

 

 

3

1

Tödliche Unfälle

 

 

0

0

 

 

 

 

 

Ausfalltage

 

 

516

464

 

 

 

 

 

Lost time injury frequency (LTIF)3

 

 

9,5

4,1

3 Arbeitsunfälle und Dienstwegeunfälle größer/gleich 1 Ausfalltag je Mio. Arbeitsstunden

AUS- UND WEITERBILDUNG

GRI

Einheit

2020

2021

Ø Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT

404-1

 

13,2

10,9

bei Frauen

 

 

12,5

9,7

bei Männer

 

 

13,3

11,3

 

 

 

 

 

Tage für Aus- und Weiterbildung GESAMT

 

 

2.450

2.141

davon Frauen

 

 

457

412

davon Kelag

 

 

318

320

davon Männer

 

 

1.993

1.729

davon Kelag

 

 

741

700

 

 

 

 

 

Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT

 

 

19.598

17.128

davon Frauen

 

 

3.655

3.293

davon Männer

 

 

15.943

13.834

 

 

 

 

 

Stunden für Aus- und Weiterbildung GESAMT

 

 

19.598

17.128

davon Oberes Management

 

 

217

130

davon Mittleres Management

 

 

986

843

davon Mitarbeiter

 

 

18.395

16.155

 

 

 

 

 

MA-Anzahl für Aus- und Weiterbildung GESAMT

 

 

1.488

1.568

davon Frauen

 

 

292

341

davon Männer

 

 

1.196

1.227

DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT

GRI

Einheit

2020

2021

in%

Diversität Kontrollorgan

405-1

 

15

15

100%

davon weiblich

 

 

3

4

27%

davon männlich

 

 

12

11

73%

 

 

 

 

 

 

Diversität Kontrollorgan

 

 

15

15

100%

unter 30 Jahre

 

 

0

0

0%

30 bis 50 Jahre

 

 

5

4

27%

über 50 Jahre

 

 

10

11

73%

 

 

 

 

 

 

Diversität Vorstandsebene

 

 

3

2

100%

davon weiblich

 

 

0

0

0%

davon männlich

 

 

3

2

100%

 

 

 

 

 

 

Diversität Vorstandsebene

 

 

3

2

100%

unter 30 Jahre

 

 

0

0

0%

30 bis 50 Jahre

 

 

1

1

50%

über 50 Jahre

 

 

2

1

50%

 

 

 

 

 

 

Diversität Oberes Management

 

 

21

16

100%

davon weiblich

 

 

3

2

13%

davon männlich

 

 

18

14

88%

 

 

 

 

 

 

Diversität Oberes Management

 

 

21

16

100%

unter 30 Jahre

 

 

0

0

0%

30 bis 50 Jahre

 

 

16

11

69%

über 50 Jahre

 

 

5

5

31%

 

 

 

 

 

 

Diversität Mittleres Management

 

 

72

67

100%

davon weiblich

 

 

9

8

12%

davon männlich

 

 

63

59

88%

 

 

 

 

 

 

Diversität Mittleres Management

 

 

72

67

100%

unter 30 Jahre

 

 

0

0

0%

30 bis 50 Jahre

 

 

54

50

75%

über 50 Jahre

 

 

18

17

26%

 

 

 

 

 

 

Diversität Mitarbeiter

 

 

1.409

1.469

100%

davon weiblich

 

 

286

298

20%

davon männlich

 

 

1.123

1.171

80%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diversität Mitarbeiter

 

 

1.409

1.469

100%

unter 30 Jahre

 

 

208

220

15%

30 bis 50 Jahre

 

 

785

815

55%

über 50 Jahre

 

 

416

434

30%

 

 

 

 

 

 

Chancengleichheit Menschen mit Behinderung

 

 

76

76

 

Kelag

 

 

34

33

 

Kärnten Netz

 

 

39

38

 

Kelag Energie & Wärme

 

 

3

5

 

Kelag International

 

 

0

0

 


‎

Weitere nichtfinanzielle Kennzahlen

WIRTSCHAFT

GRI

Einheit

2020

2021

Bruttowertschöpfung

203-2

EUR

384.445.000

370.911.000

Regionales Beschaffungsvolumen

204-1

EUR

48.302.326

67.881.423

Bewertete Lieferanten

308-1

%

-

-

Energieberatungen

 

Anzahl

2.900

2.858

E-Fahrzeuge im Fuhrpark

 

Anzahl

77

77

 

 

 

 

 

SOZIALES

 

 

2020

2021

Ausgewählte Sponsoring-Projekte / Kooperationen

 

 

Kooperationen:

 

 

 

 

Netzwerk „Verantwortung zeigen!“

 

 

 

 

Inclusia

 

 

 

 

Innovationslabor „inspire!Lab“

 

 

 

 

Unterstützung:

 

 

 

 

Lerncafés der Caritas

 

 

 

 

SOS-Kinderdorfs Moosburg

 

 

 

 

Licht ins Dunkel

 

 

 

 

Kultureller Veranstaltungen, bspw. „Carinthischer Sommer"

 

 

 

Weitere Projekte:

 

 

 

 

Förderung der Aktivitäten des Kärntner Bildungswerks (Bildung und Kultur)

 

Vergabe von Stipendien für das Forum Alpbach

 

 

Kindersicherheitsolympiade

 

 

 

 

Junior-Bachmannpreis

 

 

 

 

Physik-Olympiade

 

 

 

 

 

 

 

 

 

COMPLIANCE

GRI

 

2020

2021

Korruptionsfälle

205-3

 

keine

keine

Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten

206-1

 

keine

keine

Nichteinhaltungen von Umweltschutzgesetzen

307-1

 

keine

keine

Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation

417-3

 

keine

keine

Sozioökonomische Verstöße

419-1

 

keine

keine


‎

Non financial risks

Im folgenden Abschnitt werden bedeutende nichtfinanzielle Chancen und Risiken erläutert. Die nichtfinanziellen Chancen und Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses durch die Expertise verschiedener Fachbereiche erhoben. Das Ergebnis dieser Risikoerfassung wird in folgender Tabelle dargestellt.

Handlungsfeld

Risiko- ("-"),Chancen- ("+") betrachtung

Wesentliche Aktionen und Maßnahmen

ZUVERLÄSSIGE VERSORGUNGSSICHERHEIT

Zuverlässige Versorgungssicherheit steht für die zuverlässige Energieversorgung (Strom, Gas, Wärme) und die rasche Behebung von Störungen bzw. den Wiederaufbau nach Ausfällen. Dem wird durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie, einen flexiblen Erzeugungsmix mit ausreichenden Reserve- und Speicherkapazitäten sowie eine qualitativ hochwertige Netzinfrastruktur Rechnung getragen.
‎

-Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle

-Gefährdung von Personen durch Netzausfälle oder Unfälle

-Destabilisierung des Stromnetzes aufgrund des zunehmenden Anteils an volatiler Erzeugung (v. a. aus Wind- und Solarkraft)

+Zuverlässige, leistbare Energieversorgung für Haushalte und Wirtschaft

+Bereitstellung einer technisch hochwertigen Infrastruktur mit Sicherheitsreserven

 Ausbauziele für Energieerzeugung aus Wasser-, Wind- sowie Solarkraft

 Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität (Bereitschaftsdienst 24/7)

 Notfallpläne (für Netzinstandsetzung und -wiederaufbau) und regelmäßiges Üben von Krisenszenarien, insbesondere für Naturereignisse (extreme Witterungsereignisse)

 Maßnahmen zur Sicherstellung geringer Netzverluste und Vermeidung von Stromunterbrechungen

 Vorhaltung flexibler Erzeugungs- und Pumpkapazitäten zur Netzstabilisierung

 Sicherung kritischer Anlagen und Systeme

 Erhöhung des Verkabelungsanteils im Mittel- und Niederspannungsnetz

 Zusammenarbeit mit benachbarten Netzbetreibern zur raschen Behebung von Störungen

KLIMASCHUTZ UND SAUBERE UMWELT

Klimaschutz und saubere Umwelt steht für das umweltfreundliche Handeln in allen Bereichen der Wertschöpfungskette, beginnend bei einer klimaneutralen Energieerzeugung bis hin zum Angebot von energienahen und umweltschonenden Produkten sowie Dienstleistungen.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Erzeugung aus erneuerbarer Energie, die in diesem Zusammenhang für grüne und nachhaltige Energieversorgung aus Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis regenerativer Energiequellen steht.
‎

- Langfristige Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Zunahme der Häufigkeit und Ausmaß von Extremwetterereignissen, Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen und -verteilung

+/- Politische Zielsetzungen zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele insbesondere die CO2-Neutralität

- Beeinflussung der Lebensqualität von Mensch und Tier durch die Errichtung von Kraftwerken für Wasser-, Wind- und Solarenergie

-Veränderung des Landschaftsbildes durch Bauvorhaben

-Verbrauch natürlicher Ressourcen (Inanspruchnahme von Boden, Verbauung von Fließgewässern etc.)

-Erzeugung von Wärme aus fossilen Energieträgern

-Emissionen während der Errichtungszeit bzw. während des Betriebes von Anlagen (Lärmbelästigung, Wassertrübung, Luftemissionen etc.)

-Ausstoß vor- und nachgelagerte Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette

-Entsorgung von gefährliche Abfällen - Abfälle aus Produktionsrückständen (Asche als Reststoff der Wärmekraftwerke)

+Erzeugung sauberer Energie (Grünstrom)

+Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme

+Ausbau der erneuerbaren Energien trifft auf Kernkompetenzen der Kelag im Bereich Entwicklung und Umsetzung von Erneuerbaren-Projekten

+Einsatz von technisch innovativen Lösungen

+Errichtung und Betrieb von Infrastruktur zur Elektrifizierung des Verkehrs (E-Mobilität)

+ Effiziente Nutzung der Energie durch Kunden

+Reduktion von direkten Treibhausgasemissionen durch Strom- und Wärmeproduktion

 konzernweite rechtskonforme Betriebsführung von Erzeugungsanlagen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken

 ESG-Rating der Kelag – Silber-Nachhaltigkeitsrating – als zentrales KPI

 Kelag ist Kompetenzzentrum für Wasserkraft

 Zertifiziertes Umweltmanagementsystem der Kelag Energie & Wärme

 Konzernweit ausgerolltes Krisenmanagementteam und Vorliegen von Notfallplänen

 Gezielte Abfallwirtschaft für Umweltschutz und Ressourcenschonung mit konzernweiter Verankerung von der Beschaffung bis hin zur Entsorgung (in den AABs-Allgemeinen Auftragsbedingungen)

 Umstellung des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge

 Vermeidung von CO2-Ausstoß auf Basis mittelfristiger Ausbauziele für Energieerzeugung aus Wasser-, Wärme-, Wind- und Solarkraft auf Basis internationaler und europäischer Klimaziele und nationaler Vorgaben

 Grünes Produktangebot zur Energieeffizienzsteigerung bei Kunden: Kompetente Beratung (inkl. der Fördermöglichkeiten) und Umsetzungsbegleitung beim Bau von Photovoltaikanlagen, den effizienten Einsatz von Wärmepumpen, zur E-Mobilität sowie Lademöglichkeiten zuhause; Modernisierung von Straßenbeleuchtungsanlagen (Umstellung auf LED)

 Awareness-Maßnahmen für Klimaschutz (z.B. Kampagne „Generation Klimaschutz“)

 Belieferung der Vertriebskunden mit Strom aus 100 % Wasserkraft und Ökonenergie

Kundenorientierung

Kundenorientierung steht für Produkte sowie Service- und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen, transparent sind, für hohe Servicequalität bzw. zielgruppenadäquate Lösungsansätze stehen und Kunden bei Energieeinsparpotenzialen unterstützen

-Kundenverluste

+Steigerung der Energieeffizienz

+Kooperationen mit Geschäftspartnern sichern regionale Arbeitsplätze

+verantwortungsvolles Produktportfolio

 Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität

 Höchste Priorität für Datenschutz

 Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z.B. Wasserqualität)

 Beratung der Kunden für effizientes Verbrauchsverhalten

 Entwicklung von kundenspezifischen, innovativen Prosumer- und Smart Living-Lösungen mit Fokus auf Energieeffizienz, Autarkie und Komfort

GOVERNANCE UND COMPLIANCE

Governance und Compliance steht für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben insbesondere jener zum Schutz sensibler Daten, zur Bekämpfung von Korruption, zur Verhinderung der Einschränkung des Wettbewerbs und zur diskriminierungsfreien Versorgung mit Energie.

-Möglichkeit der Korruption bei Auftragsvergaben

-Risiko des unbefugten Zugriffs auf sensible Daten

-Verletzung der Informationssicherheit

-Ungleichbehandlung durch Netzbetreiber

+Compliance-Organisation mit Schwerpunkt auf Korruptionsprävention, um rechtswidriges und korruptes Verhalten zu verhindern

+Sichere Informations- und Kommunikationstechnologien zum Schutz der Öffentlichkeit und Integration in bestehende Prozesse

+Hohes Vertrauen durch faires und gesetzeskonformes Verhalten

+Diskriminierungsfreie Versorgung

 Konzernweit installiertes Compliance Management-System (CMS), seit 2014 zertifiziert und seit 2021 als erste Organisation in Österreich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions Management zertifiziert

 Verankerung von Compliance, Informationssicherheit und Gleichbehandlung im Unternehmen (Compliance-Handbuch, Verhaltensregeln, interne Unternehmensrichtlinien etc.)

 Organisatorische Verankerung durch den Chief-Compliance-Officer, die Compliance-Beauftragten und den Chief-Information-Security-Officer

 Zertifizierung im Bereich der Informationssicherheit für Kelag und Kärnten Netz (ISO 27001 und ISO 27019)

 Jährliche konzernweite Compliance-Risikoerhebung

 Sensibilisierung der Mitarbeiter durch regelmäßige Compliance-Schulungen

 Standardisiertes Hinweisgebersystem: internetbasiertes und anonymes Meldesystem für Compliance-Verstöße und unternehmensschädigende Handlungen

 Neutralität in der Auftragsvergabe durch 4-Augen-Prinzip

 Compliance-Prüfung von wesentlichen Geschäftspartnern

NACHHALTIGE UNTERNEHMENSWERTSTEIGERUNG

Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung steht für den Ansatz in der strategischen Unternehmensführung im Hinblick auf ein verantwortungsbewusstes ökonomisches, ökologisches und gesellschaftliches Handeln sowie eine vorausschauende
‎
Weiterentwicklung eines

diversifizierten und zukunftsfähigen Geschäftsfeldportfolios mit Fokus auf Digitalisierung, innovative und gesamtheitliche Energielösungen.

-Risiko eines Wertverlusts bei Eigen- und Fremdkapitalinvestoren

+wertorientierte Wachstums- und Innovationsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien (Wasser-, Wind,- Solarkraft und Biomasse) als langfristiger Erfolgsfaktor

+Wertorientierte Investitionen als wichtiger Impuls für den Wirtschaftsstandort und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

+Verbesserung des Nachhaltigkeitsratings für die gesamte Kelag-Wertschöpfungskette

+Forcierung Sustainable Finance

+S&P Bonitätsrating im soliden A-Bereich

+Stabile Dividendenentwicklung

+Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Infrastrukturprojekte

 Konsequente Verfolgung der Strategie für eine grüne, digitale und elektrische Energiezukunft der Kelag wird mit dem Entwicklungsprogramm „kelag2025“ sichergestellt

 Ziel einer starken Wertschöpfung in der Region

 Intensiver Fokus auf die Themen Digitalisierung, Innovation und erneuerbare Energien

 Maßnahmen zur Effizienz- und Performancesteigerungen (fit4future)

 Kelag-Verhaltenskodex

 Kelag-Wertesystem

 Integriertes Geschäftsmodell

 Internes Kontrollsystem (IKS)

 Innovations-, Forschungs- und
‎
Entwicklungsaktivitäten

 Silber-Nachhaltigkeitsrating

 Begegnen von Forderungen seitens Investoren, Banken und Marktteilnehmern durch ESG-linked Finanzierung

 Umfassende Prüfung von Investitionsprojekten

 Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Investitionstätigkeit und Dividendenpolitik

Attraktiver Arbeitgeber

Attraktiver Arbeitgeber steht für die Verantwortung, eine nachhaltige Personalentwicklung in einem sich stets wandelnden Arbeitsumfeld zu verfolgen. Dabei werden Schwerpunkte für qualifizierte Arbeitsplätze gesetzt.

-Diskriminierung

-Sicherstellung von Zukunftskompetenzen

+Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

+Fachkräfteausbildung in eigener Lehrlingsschule (8 Lehrberufe)

+Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Ziel für ein positives und attraktives Arbeitsumfeld

+Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

+Diversität

 Change Management zur nachhaltigen Verankerung von Veränderungen in der Organisation durch Mitarbeitereinbindung und die Etablierung von neuen Arbeitsweisen

 Betriebliche Sozialpartnerschaft

 Ansprechende Arbeitsbedingungen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

 Flexible Arbeitszeitmodelle leisten einen wesentlichen Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit

 Mobiles Arbeiten/Homeoffice

 Schaffen von qualifizierten Arbeitsplätzen durch Führungskräfte- und Nachwuchskräfteentwicklung, Talentmanagementschulungen, durch Webinare und Fachkurse zu Projektmanagement & Organisations- und Teamentwicklung sowie bedarfsorientierte Mitarbeiterförderung verbunden mit gezielten Vergütungssystemen und -anreizen

 Aufbau und Sicherstellung der Kompetenzen für virtuelle Führung und Zusammenarbeit durch Online- Trainingsformate

 Bedarfsorientierte Entwicklungsprogramme (Digital Trainee Programm)

 Stärkung einer familienbewussten Führungs- und Unternehmenskultur

 Betriebs-, Sport-, Spar- und Kulturverein

 Kelag-Lehrlingsschule mit Lehrwerkstätte und Internatsbetrieb und Unterstützung von Lehre mit Matura

 Rezertifizierung Audit „berufundfamilie“ zur Umsetzung einer nachhaltigen, familienorientierten Personalpolitik

 Verleihung des BGF-Gütesiegels

REGIONALE VERANTWORTUNG UND GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

Regionale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement steht für das Übernehmen von Verantwortung für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, insbesondere für Kinder und
‎
junge Menschen. Im Fokus befinden sich auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut und die Unterstützung von Sport und Kultur.

-Gefährdung von Menschen durch das Betreiben von Elektrizitäts- und Gasanlagen

+Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen

+Förderung/Sponsoring im Sportbereich

+Verbesserung des Verbrauchsverhaltens bei Kunden

+Vermittlung von naturwissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Schulkinder

+Beitrag zur Gesundheitssicherung durch verlässliche Energieversorgung

+Mitgliedschaft in diversen branchenrelevanten Interessenvertretungen

+Stärkung regionaler Partnerschaften

 Bekämpfung von Energiearmut in Zusammenarbeit mit Sozialvereinen

 Aufklärung der Kunden für effizientes Verbrauchsverhalten

 Förderung von Kunst und Kultur

 Information und Schulungsangebote zum sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen (Schaltberechtigungskurse, Umgang mit Elektrofahrzeugen bei Unfällen und Bränden, Zusammenarbeit mit Schulen etc.)

 Einbindung von Stakeholdern bei Projektentwicklung und -umsetzung

 Vertrauensvolle Partnerschaften auf Augenhöhe

 Regionale und gesunde Lebensmittel in konzerneigenen Küchen

INNOVATIVE GESCHÄFTSMODELLE UND DIGITALISIERUNG

Eine zentrale Rolle im täglichen Handeln nehmen die Themen Digitalisierung und Innovation in den Bereichen Prozesse, Infrastruktur und Services ein.

-Zukünftige Verfügbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen

-Risiko der IT-Geschäftsfähigkeit

-Risiken eines technologischen Umstiegs auf andere IT-Systeme

+Stärkung im Bereich von digitalen Energieeffizienz- und dezentralen Lösungen

+ Data Governance

+ Innovationsnetzwerk/ Kooperationen

 Positionierung als kundenorientierter Full-Service-Energiedienstleister der Zukunft mit smarten und innovativen Lösungen

 Positionierung als verantwortungsvoller Energiemanager mit einem Angebot an Flexibilitätsprodukten zur sicheren Versorgung des Energiesystems der Zukunft

 Enterprise Architecture Management - Aufbau einer zukunftsfähigen technischen Systemarchitektur

 Digitaler Kunde und digitale Geschäftsmodelle (Customer Insight Management, E-Business, virtueller Energiemanager, Smart Services …)

 Entwicklung eines ganzheitlichen Kelag-Data-Governance-Operating-Modells und Integration von klaren Data Governance Strukturen in der Organisation

 Weiterentwicklung zu einem digitalen Unternehmen mit den Grundsteinen der Geschäftsprozessautomatisierung und -optimierung

 System- und IT-Readiness zur Gestaltung von effizienteren und weniger fehleranfälligen End-to-End Prozessen

 Betrieb und Weiterentwicklung von zielgerichteten, zuverlässigen und effizienten IT-Lösungen

 Prozessdigitalisierung (Robotic Process Automation, Analytics, Predictive Maintenance)

 Kampagnen zur Etablierung von Energieeffizienz- und dezentralen Lösungen (Sonnenstrom-Offensive)

 Selektiver, wertorientierter Ausbau der Breitbandinfrastruktur

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Im Mittelpunkt des täglichen Handelns steht die Gesundheit und Sicherheit jedes einzelnen Mitarbeiters. Die wesentlichsten Handlungsfelder liegen in der Gesundheitsförderung und im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei in der Prävention und in der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen.

-Arbeitsunfälle

-Arbeitsbedingte Krankheitsausfälle

-Gesundheitsgefährdung durch die Corona-Pandemie

-Hantieren mit Gefahrengut

+Produktivitätssteigerung durch Gesundheit

+Motivierte Mitarbeiter durch Gesundheitsanreize und gesundheitsfördernde Maßnahmen

 Implementierung eines ganzheitlichen, betrieblich verankerten Gesundheitsmanagements (ausgezeichnet mit dem BGF-Gütesiegel)

 Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Arbeitsmedizin, Ernährung, Bewegung und psychosoziale Gesundheit

 (Bewusstseinsbildende Information und Angebote rund um die Themen: Ergonomisches Arbeiten im Homeoffice, Stärkung des Immunsystems, Treppensteigen, Obstkörbe für Mitarbeiter, Gesundheitschecks etc.)

 Betriebs-, Sport-, Spar- und Kulturverein

 Konzernweit installiertes Corona-Krisenmanagement mit internem Stufenplan zur konzernweiten Umsetzung der von der Regierung vorgegebenen Schutzmaßnahmen und Gesundheitsvorkehrungen in den verschiedenen Unternehmensbereichen sowie unternehmensinternes Contact-Tracing und das Angebot zur Durchführung von offiziell anerkannten Corona-Tests

 Gesetzeskonforme interne Regelungen zur Arbeitssicherheit (diverse Dienstanweisungen je nach Tätigkeitsbereich)

 Gezielter Arbeitnehmerschutz durch Arbeitssicherheit- und Gesundheitsstandards (jährliche Schulungen, sicherheitstechnische Unterweisungen, Brandschutzübungen)

 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit (persönlich oder über E-Learning)

 Fokus auf Arbeitssicherheit mit Verankerung in der Unternehmenskultur (Sicherheitsimpulse bei Meetings)

 Prävention zur Arbeitssicherheit leisten die Sicherheitsfachkraft und das Projektteam „Zeit für Sicherheit“ (Erstellung eines jährlichen Unfallberichts und Ableitung sowie Umsetzung von gezielten Sicherheitsmaßnahmen)

Lehrlingsschule: Verankerung der Arbeitssicherheit in der Ausbildung

 Weiterbildungsmaßnahmen zur Unfallprävention

 Arbeitsstoffmanagement: ein für alle Mitarbeiter zugängliches Arbeitsstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern in Bezug auf Handhabung, Transport und Gefahrenpotenzial

 erfolgreiches Audit zum Arbeitsschutz im Bereich „Elektrische Netze“

NACHHALTIGE BESCHAFFUNG

Nachhaltige Beschaffung steht für die Berücksichtigung von ESG-Belangen bei der Vergabe von Aufträgen. Es handelt sich dabei um die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen, die einerseits den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit folgen, bei deren Herstellung bzw. Erbringung andererseits aber auch ESG-Standards eingehalten werden.

-Reputationsrisiko in Lieferkette durch Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitskriterien

-Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette

+Förderung von regionalen Lieferanten und regionaler Wertschöpfung

 Auswahl von Lieferanten anhand eines formalisierten Ausschreibungsverfahrens

 Wettbewerbsvorteil für Lieferanten mit implementierter Umweltmanagementnorm ISO 14001

 Einhaltung von Regelungen des Kelag-Verhaltenskodex bei Lieferanten

 Auflösung der Geschäftsbeziehung bei öffentlichem Verstoß gegen die UN Global Compact Prinzipien

 Bewusstseinsbildung zur Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte durch allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)

Grafik 557 GRI 102-15


‎

Ausblick

vorreiter bei ereneuerbaren Energien

Auf Basis der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung und der daraus abgeleiteten Förderanreize (z. B. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sowie der zunehmenden Bestrebungen der Klimaneutralität von Unternehmen und Ländern liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien.

Wir verstehen uns als Enabler der Energiewende und setzen uns den Ausbau von erneuerbaren Energien als zentrales Ziel.

Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2021 war maßgeblich durch das außerordentlich gute Ergebnis der Verbund Hydro Power GmbH und durch zusätzliche Ergebnisbeiträge unserer Wachstumsaktivitäten geprägt. Positiv wirkten Aufholeffekte nach dem Pandemiejahr 2020, d. h. stetiger Mehrverbrauch in privaten Haushalten und das Aufschließen der Industrieaktivitäten zum Vorkrisenniveau. Die Wasserführung lag zwar immer noch deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, konnte aber nicht an das Rekordjahr 2020 anschließen und führte somit im Vorjahresvergleich zu einem Ergebnisrückgang. Unser gestärktes Finanzprofil bietet die ideale Basis, um weiterhin in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren. Für das Geschäftsjahr 2022 sind Investitionen in der Höhe von rd. 205 Mio. EUR geplant.

NatürlicH Nachhaltig

Wir haben uns in unserer Unternehmensphilosophie bewusst dem Ansatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien ist dabei Hauptkomponente der Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz, leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und hilft somit aktiv, zum Klimaschutz beizutragen.

Wir haben nur eine Welt und die gilt es zu schützen.

Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, um die konzernweite Verankerung des Themas Nachhaltigkeit weiter zu stärken. Ziel unserer Bestrebungen ist das Erreichen eines Goldratings bei EcoVadis. Dies ist für uns ein Ansporn, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energie und den Klimaschutz im Geschäftsjahr 2022 weiterhin gezielt vorantreiben und kommunizieren.

Darüber hinaus zeigen wir unseren Kunden, wie sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können und werden den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Um den Transformationsprozess zusätzlich voranzutreiben, werden Pilotprojekte zu klimaneutralen Regionen initiiert. Diese beinhalten neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissens- und Informationsaufbau sowie Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte gewinnen zu können.

Zukunft Gestalten

Das Geschäftsmodell des Energieversorgungsunternehmens auf Basis erneuerbarer Energien hat sich trotz Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren als absolut robust und zukunftsfähig erwiesen. Um weiterhin für Stabilität zu sorgen, werden seitens des Kelag-Konzerns alle notwendigen Maßnahmen gesetzt, um bei der Pandemiebekämpfung mitzuwirken, den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Versorgungssicherheit in der geforderten Qualität zu gewährleisten. Dies bildet die Grundlage, um die Energiezukunft gemeinsam mit den Stakeholdern aktiv zu gestalten und mit der geplanten Investitionstätigkeit im Rahmen der Energiewende positive Impulse setzen zu können.

Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung mehr denn je bewusst. Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte, das Vorantreiben der Energiewende und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden auch weiterhin eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Im Geschäftsjahr 2022 werden wir auf Grundlage der verbesserten Finanz- und Ertragsstruktur sowie eines ausgewogenen Geschäftsportfolios unseren eingeschlagenen Wachstumskurs konsequent fortführen und verstehen uns als Gestalter der Energiewende. Aufgrund der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen erwarten wir für das Jahr 2022 Ergebnisstabilität, allerdings könnten sich vor dem Hintergrund der aktuellen Preise an den Energiebörsen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise auch größere positive oder negative Ergebniseffekte ergeben.

Wir blicken dennoch mit Zuversicht auf die kommenden Herausforderungen und gestalten gemeinsam die Energiezukunft.

Klagenfurt am Wörthersee, am 9. März 2022

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.


‎

Content Index zur nichtfinanziellen Berichterstattung

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen enthält der vorliegende Bericht sämtliche Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind und sich zumindest auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie auf verantwortungsvolle Unternehmensführung beziehen. Die Kelag berichtet die nichtfinanziellen Informationen, die dem Nachhaltigkeits-Diversitäts-Verbesserungs-Gesetz entsprechen, in Übereinstimmung mit den Global Reporting Initiative (GRI)-Standards „Kern“. Der GRI Content Index gibt an, an welcher Stelle die Nachhaltigkeitsinformationen aufzufinden sind.


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Grafik 1

Grafik 2


‎

Grafik 3

Grafik 4

Grafik 5

Grafik 6

Grafik 7

Grafik 8

Grafik 9

Grafik 10

Grafik 11

Grafik 12

Grafik 13

Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen

•IWF: World economic outlook - Recovery during a pandemic, bezogen von
‎https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/10/12/world-economic-outlook-october-2021 vom Oktober 2021

•Herbstprognose 2021: Von der Erholung zur Expansion – trotz Gegenwind, bezogen von
‎https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_5883 vom November 2021

•Economic forecast for Austria, bezogen von
‎https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-performance-and-forecasts/economic-performance-country/austria/economic-forecast-austria_de vom November 2021

•Inflation im Jahr 2021 auf 2,8% gestiegen, Pressemitteilung 12.713-011/22 der Statistik Austria

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

•Austrian wind energy association Website: www.igwindkraft.at

•E-Control Homepage: www.e-control.at

•EEX Homepage: www.eex.com

•Onvista Homepage: www.onvista.de

•Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel

•Kohledaten: www.cmegroup.com

•Gasdaten: www.Powernext.com

•Österreichische Nationalbank: www.oenb.at

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen

•Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at

•Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: www.ris.bka.gv.at

•Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at

•BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de

•Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: www.gaswaerme.at

•Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: www.voewg.at

•Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/index_de

•Europäische Union, EU-Recht: https://eur-lex.europa.eu

•Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/

•Vereinte Nationen und Regierung Großbritanniens: https://ukcop26.org

Kapitel finanzen

•KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.November 2007, überarbeitet im Jänner 2016


‎

Konzernabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung des Kelag-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2021

01.01.-31.12.2020

Umsatzerlöse

// 1

1.202.980

1.060.977

Sonstige Erträge

// 2

71.372

54.846

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

// 3

-800.670

-663.711

Personalaufwand

// 4

-162.378

-154.166

Abschreibungen

// 5

-127.730

-130.040

Sonstige Aufwendungen

// 6

-70.917

-67.707

Ergebnis aus at-Equity bilanzierten Beteiligungen

// 12

57.711

45.973

Operatives Ergebnis

 

170.368

146.172

Finanzerträge

// 7

1.453

1.359

Finanzaufwendungen

// 7

-17.450

-14.512

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

154.372

133.019

Ertragsteuern

// 9

-24.248

-22.956

Ergebnis nach Ertragsteuern

 

130.124

110.063

Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern

 

833

25

Konzernergebnis
‎
(zuzurechnen den Aktionären der Kelag)

 

129.291

110.038


‎

Gesamtergebnisrechnung des Kelag-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2021

01.01.-31.12.2020

Ergebnis nach Ertragsteuern

 

130.124

110.063

Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden

 

12.369

-7.823

Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

// 23

12.156

-11.167

Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht in die GuV umgegliedert werden

 

-3.039

2.792

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen – Anteil am sonstigen Ergebnis

 

3.252

553

Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden

 

-61.864

2.224

Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen

//13

-115

-248

Sicherungsgeschäfte aus der Absicherung von Zahlungsströmen

//13

-82.331

3.296

Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden

 

20.583

-824

Sonstiges Ergebnis (nach Steuern)

 

-49.494

-5.599

 

 

 

 

Gesamtperiodenergebnis

 

80.630

104.464

Zuzurechnen den Aktionären der Kelag

 

79.859

104.472

Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern

 

771

-8


‎

Bilanz des Kelag-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

31.12.2021

31.12.2020

Langfristige Vermögenswerte

 

2.070.952

1.826.159

Immaterielle Vermögenswerte

// 10

371.841

344.150

Sachanlagen

// 11

1.269.430

1.204.866

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

// 12

241.986

206.774

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

// 14

25.231

25.212

Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

// 15

122.719

18.523

Latente Steueransprüche

// 16

39.744

26.634

Kurzfristige Vermögenswerte

 

916.908

346.399

Vorräte

// 17

25.091

17.088

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

// 18

803.678

254.205

Liquide Mittel

// 19

88.140

75.106

Vermögenswerte

 

2.987.860

2.172.558

Eigenkapital

 

1.007.510

969.067

Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital

// 20

991.510

962.039

Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital

// 21

16.000

7.028

Langfristige Schulden

 

1.008.241

938.975

Finanzverbindlichkeiten

// 22

384.065

427.444

Rückstellungen

// 23

376.229

395.396

Latente Steuerschulden

// 16

4.090

993

Baukostenzuschüsse*

// 24

95.947

93.441

Sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

// 25

147.910

21.702

Kurzfristige Schulden

 

972.109

264.516

Finanzverbindlichkeiten

// 26

169.744

16.354

Rückstellungen

// 27

28.152

17.300

Ertragsteuerschulden

 

23.688

32.337

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

// 28

750.526

198.525

Eigenkapital und Schulden

 

2.987.860

2.172.558

* Die Vorjahreswerte wurden angepasst (siehe RZ 24 und RZ 28).


‎

Entwicklung des Eigenkapitals des Kelag-Konzerns

in Tsd. EUR

Grundkapital

Kapitalrücklagen

Angesammelte Ergebnisse

Währungsdifferenzen

Rücklage für Sicherungsgeschäfte

Aktionären der Kelag zurechenbares Eigenkapital

Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital

Gesamtsumme Eigenkapital

Stand per 01.01.2020

58.160

299

853.671

-1.124

-1.150

909.858

7.807

917.666

Sonstige Ergebnisse

0

0

-8.325

84

717

-7.523

-44

-7.567

Darauf entfallende Ertragsteuern

0

0

2.136

0

-179

1.957

11

1.968

Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

-6.188

84

538

-5.566

-33

-5.599

Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

110.038

0

0

110.038

25

110.063

Gesamtperiodenergebnis

0

0

103.850

84

538

104.472

-8

104.464

Dividende

0

0

-50.000

0

0

-50.000

-746

-50.746

Erwerb von Tochterunternehmen

0

0

0

0

0

0

84

84

Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern

0

0

-2.291

0

0

-2.291

-109

-2.400

Übrige Eigenkapitaländerungen

0

-258

257

0

0

-1

0

-1

Stand per 31.12.2020

58.160

41

905.487

-1.039

-612

962.038

7.028

969.066

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand per 01.01.2021

58.160

41

905.487

-1.039

-612

962.038

7.028

969.066

Sonstige Ergebnisse

0

0

15.408

-115

-82.249

-66.956

-82

-67.038

Darauf entfallende Ertragsteuern

0

0

-3.039

0

20.562

17.523

20

17.544

Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

12.369

-115

-61.687

-49.433

-61

-49.494

Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

129.291

0

0

129.291

833

130.124

Gesamtperiodenergebnis

0

0

141.661

-115

-61.687

79.859

771

80.630

Dividende

0

0

-50.000

0

0

-50.000

-1.051

-51.051

Erwerb von Tochterunternehmen

0

0

-417

0

0

-417

9.147

8.730

Übrige Eigenkapitaländerungen

0

4

26

0

0

30

105

135

Stand per 31.12.2021

58.160

45

996.757

-1.155

-62.299

991.510

16.000

1.007.510


‎

Geldflussrechnung des Kelag-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2021

01.01.-31.12.2020

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

154.372

133.019

Zahlungsunwirksame Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Ertragsteuern auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit

 

 

 

Zu- und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

// 5

115.873

130.040

Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen, Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

 

-55.602

-45.964

Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und Wertpapieren

 

-398

1.641

Zinsaufwendungen

// 7

14.724

14.567

Zinserträge

// 7

-714

-868

Derivatebewertungen

 

54.659

6.093

Sonstige

 

368

255

Gezahlte Steuern

 

-36.459

-26.304

Erhaltene Dividenden

// 12

35.924

26.323

Veränderung von langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten

// 23

-7.975

-3.591

Veränderung von langfristigen Baukostenzuschüssen*

// 24

2.339

1.311

Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen*

 

277.110

236.521

Veränderung von Vorräten

// 17

-7.914

239

Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Vermögenswerten

// 18

-106.564

-1.323

Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten*

// 28

60.564

-9.226

Veränderung von kurzfristigen Rückstellungen

// 27

10.071

-648

Cashflow aus operativer Tätigkeit

 

233.267

225.562

* Die Vorjahreswerte wurden angepasst (siehe RZ 24 und RZ 28).

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2021

01.01.-31.12.2020

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen**

// 10
‎
// 11

-138.902

-147.580

Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

 

2.119

2.505

Erwerb von Tochterunternehmungen abzüglich übernommener Zahlungsmittel

 

-48.219

-1.262

Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen

 

-203.781

-29.959

Einzahlungen aus sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen

 

133.152

1.870

Erhaltene Zinsen

 

286

254

Cashflow aus Investitionstätigkeit

 

-255.345

-174.172

Tilgung von Finanzverbindlichkeiten

 

-19.249

-17.848

Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten

 

120.523

1.098

Gezahlte Zinsen

 

-12.914

-12.750

Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten

 

-2.188

-2.378

Gewinnausschüttung

 

-51.051

-50.746

Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern

 

0

-2.400

Einzahlungen von Fremdgesellschaftern

 

0

3

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

 

35.122

-85.021

Veränderung der liquiden Mittel

 

13.044

-33.632

Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres

// 19

75.106

108.779

Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel

 

-10

-41

Liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres

// 19

88.140

75.106

** Im Vorjahr wurden Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 (vgl. IFRS 3.2 b) in der Geldflussrechnung den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zugeordnet.

Konzernanhang

Das Unternehmen

Die Kelag mit Sitz Arnulfplatz 2, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee, Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Klagenfurt 99133i, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften den Kelag-Konzern. Der Kelag-Konzern ist einer der führenden Energiedienstleister in Österreich. Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag), das Mutterunternehmen des Konzerns, ist österreichweit von der Energieerzeugung bis zum -vertrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit dem Schwerpunkt in Kärnten – sowie im Energiehandel tätig. Die Konzerntochter KELAG Energie & Wärme GmbH (KEW) ist österreichweit im Wärmegeschäft sowie im Großkundenvertrieb Strom und Erdgas erfolgreich. Den Netzbetrieb in Kärnten (Strom und Erdgas) nimmt das Tochterunternehmen KNG-Kärnten Netz GmbH wahr. Internationale Aktivitäten in den Geschäftsfeldern Wasser-, Windkraft und Photovoltaik sowie der Energiehandel im Ausland sind in der KI-KELAG International GmbH sowie in deren Tochtergesellschaften gebündelt, wobei der Schwerpunkt dieser Aktivitäten im südosteuropäischen Raum liegt.

Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt offengelegt. Weitere Informationen über die KEH werden im Kapitel „Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ dargestellt.

Grundsätze der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der Kelag wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und berücksichtigt die sich zusätzlich aus § 245a UGB ergebenden Anforderungen.

Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Kapitel „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Mit Ausnahme des Anhangs – in diesem erfolgen Betragsangaben grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. EUR) – ist dieser Konzernabschluss in Tausend Euro (TEUR) dargestellt.

Konsolidierungskreis

Die folgende Tabelle zeigt die von der Muttergesellschaft Kelag mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie jene Unternehmen, die unter Anwendung der at-Equity Methode in den Konzernabschluss der Kelag einbezogen wurden.


‎

 

 

2021

2020

 

 

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

 

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Österreich

 

VK

 

VK

1.

KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt, Österreich

100,00

VK

100,00

VK

2.

KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach, Österreich

100,00

VK

100,00

VK

2.1.

Bio-Teplo Czechia s.r.o., Znaim, Tschechien**

100,00

VK

100,00

VK

2.2.

BES-BioEnergie für Spittal GmbH, Spittal/Drau, Österreich**

-

-

100,00

VK

2.3.

BWI Biowärme Imst GmbH & Co KG, Imst, Österreich**

100,00

VK

100,00

VK

2.4.

BWI Biowärme Imst Beteiligungs Gesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**

100,00

VK

100,00

VK

2.5.

Bio-Nahwärme Lauterach GmbH & CoKG, Lauterach, Österreich**  

75,00

VK

-

-

2.6.

Bio-Nahwärme Lauterach GmbH, Lauterach, Österreich**

75,00

VK

-

-

2.7.

KELAG Kraftwerkserrichtungs- und Betriebs GmbH, Klagenfurt, Österreich**

100,00

NK

-

-

2.8.

Biofernwärme Fürstenfeld GmbH, Fürstenfeld, Österreich

50,00

EQ

50,00

EQ

2.9.

KELMIN GmbH, Villach, Österreich

51,00

EQ

51,00

EQ

2.10.

Fernwärme Bad Hofgastein GmbH, Bad Hofgastein, Österreich

50,00

EQ

50,00

EQ

3.

Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt, Österreich

75,00

VK

75,00

VK

4.

KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt, Österreich

100,00

VK

100,00

VK

4.1.

Interenergo d.o.o., Laibach, Slowenien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.1.

EHE d.o.o. Banja Luka, Banja Luka, Bosnien-Herzegowina**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.2.

Interenergo d.o.o. Sarajevo, Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.3.

PLC Interenergo d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.3.1.

Hidrowatt d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**

88,87

VK

88,87

VK

4.1.3.2.

Hydro Ljutina d.o.o., Priboj, Serbien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.4.

Interenergo Makedonija d.o.o.e.l., Skopje, Nordmazedonien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.5.

Inter-Energo d.o.o. Gornji Vakuf-Uskoplje, Gornji Vakuf-Uskoplje, Bosnien-Herzegowina**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.6.

MHE Vrbnica d.o.o., Podgorica, Montenegro**

70,00

VK

70,00

VK

4.1.7.

Interenergo d.o.o. - Kosova SH.P.K., Decan, Kosovo**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.8.

Vjetropark Jasenice d.o.o., Jasenice, Kroatien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.9.

Ekoenergo, celostna energetska oskrba, d.o.o. (vormals EKO-TOPLOTA Energetika d.o.o.), Laibach, Slowenien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.9.1.

Ekoenergo d.o.o. (vormals Energetika Sentrupert d.o.o.), Sentrupert, Slowenien**

-

-

100,00

VK

4.1.10.

Lumbardhi/Kosovo Beteiligungs GmbH, Klagenfurt, Österreich**

90,00

VK

90,00

VK

4.1.10.1.

KelKos Energy Sh.p.k., Decan, Kosovo**

90,00

VK

90,00

VK

4.1.11.

Solarne Elektrane Bukovica d.o.o., Jasenice, Kroatien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.12.

Vjetroelektrane Orjak d.o.o., Zagreb, Kroatien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.13.

Osen Toplota d.o.o., Laibach, Slowenien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.14.

Solarne Elektrane Nin d.o.o., Prelog, Koratien**

80,00

VK

80,00

VK

4.1.15.

Vjetroelektrane ÄŒardakov d.o.o., Travnik, Bosnien-Herzegowina**

60,00

NK

-

-

4.1.16.

PVE Euroing doo Gevgelija, Skopje, Nordmazedonien**

51,00

VK

-

-

 

 

2021

2020

 

 

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

4.2.

ENERGIES FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.2.1.

ENERGIES VAR 1 S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.2.2.

ENERGIES VAR 3 S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.2.3.

SAS ILE DE FRANCE S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.2.4.

CENT.HYD.ELECT.D’OUSSIAT S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.2.5.

ENERGIES CHARENTUS S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.2.6.

ENERGIES ST REMY S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.2.7.

ENERGIES MAINTENANCE S.A.S., Paris, Frankreich**

100,00

VK

-

-

4.3.

Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda., Cascais, Portugal**

100,00

VK

-

-

4.3.1.

Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda., Alcantara, Portugal**

82,00

VK

-

-

4.3.2.

Hidroerg Projectos Energeticos, Lda., Alcantara, Portugal**

32,00

EQ

-

-

4.3.3.

Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda., Salvador, Portugal**

39,00

EQ

-

-

4.4

Windfarm MV I s.r.l., Bukarest, Rumänien**

100,00

VK

100,00

VK

4.5

Windfarm Balchik 1 EOOD, Sofia, Bulgarien**

100,00

VK

100,00

VK

4.6

Windfarm Balchik 2 EOOD, Sofia, Bulgarien**

100,00

VK

100,00

VK

4.7

Windfarm Balchik 4 EOOD, Sofia, Bulgarien**

100,00

VK

100,00

VK

4.8

KelaVENT Charlie SRL, Bukarest, Rumänien**

100,00

VK

100,00

VK

4.9

KelaVENT Echo SRL, Bukarest, Rumänien**

100,00

VK

100,00

VK

4.10

Idroelettrica Alpina S.r.l., Belluno, Italien**

95,00

VK

95,00

VK

4.10.1

Valmontina S.r.l., Belluno, Italien**

75,00

VK

-

-

4.10.2

PV Tessera S.r.l., Udine, Italien**

75,00

VK

75,00

VK

5.

Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, Arnoldstein, Österreich

74,90

VK

74,90

VK

6.

Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt, Österreich

51,00

VK

51,00

VK

7.

Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt, Österreich

51,00

VK

51,00

VK

8.

RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikations GmbH, Obervellach, Österreich

80,00

VK

80,00

VK

9.

KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt, Österreich

100,00

VK

100,00

VK

10.

Stadtwerke Kapfenberg GmbH, Kapfenberg, Österreich

35,00

EQ

35,00

EQ

11.

Verbund Hydro Power GmbH, Wien, Österreich

10,02

EQ

10,02

EQ

12.

SunnyBAG GmbH, Graz, Österreich

24,90

EQ

24,90

EQ

13.

Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg, Österreich

49,00

EQ

49,00

EQ

14.

Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim, Österreich

30,00

EQ

30,00

EQ

15.

Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim, Österreich

30,00

EQ

30,00

EQ

16.

Liesertal Kraftwerks Beteiligung GmbH, Klagenfurt, Österreich

49,00

EQ

49,00

EQ

17.

E-VO eMobility GmbH, Wien, Österreich

20,00

EQ

-

-

18.

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG GmbH Klagenfurt, Österreich

100,00

NK

100,00

NK

19.

Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf, Österreich

39,00

NK

39,00

NK

20.

BEP - Bioenergie Pongau GmbH, Bischofshofen, Österreich

26,00

NK

26,00

NK

* VK = Vollkonsolidierung, EQ = at-Equity, NK = Nicht konsolidiert

** Indirekte Beteiligung

Änderungen im Konsolidierungskreis

Im aktuellen Geschäftsjahr fanden folgende Änderungen des Konsolidierungskreises statt:

 

2021

2020

 

Vollkonsolidierung

at-Equity Bewertung

Vollkonsolidierung

at-Equity Bewertung

Stand zu Beginn der Berichtsperiode

41

10

43

11

In Berichtsperiode erstmals einbezogen

14

3

8

0

In Berichtsperiode entkonsolidiert

2

0

10

1

Stand am Ende der Berichtsperiode

53

13

41

10

davon inländische Unternehmen

16

11

14

10

davon ausländische Unternehmen

37

2

27

0


‎

Im Kelag-Konzern fanden im aktuellen Geschäftsjahr und in der Vergleichsperiode folgende Konsolidierungskreisänderungen statt:

 

2021

2020

Gründungen

E-VO eMobility GmbH

KELAG Naturstrom GmbH

 

 

PV Tessera S.r.l.

Erwerbe im Anwendungsbereich von IFRS 3

ENERGIES FRANCE S.A.S.

Ekoenergo d.o.o. (vormals Energetika Sentrupert d.o.o.)

 

ENERGIES VAR 1 S.A.S.

RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikations GmbH

 

ENERGIES VAR 3 S.A.S.

 

 

SAS ILE DE FRANCE S.A.S.

 

 

CENT.HYD.ELECT.D’OUSSIAT S.A.S

 

 

ENERGIES CHARENTUS S.A.S.

 

 

ENERGIES ST REMY S.A.S.

 

 

ENERGIES MAINTENANCE S.A.S.

 

Anteilserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3

Bio-Nahwärme Lauterach GmbH&CoKG  

Hydro Ljutina d.o.o.

 

Bio-Nahwärme Lauterach GmbH

Vjetroelektrane Orjak d.o.o.

 

PVE Euroing doo Gevgelija

Osen Toplota d.o.o.

 

Valmontina S.r.l.

Solarne Elektrane Nin d.o.o.

 

Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda.  

 

 

Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda. 

 

 

Hidroerg Projectos Energeticos, Lda. 

 

 

Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda.

 

Verschmelzungen

BES BioEnergie für Spittal GmbH

ZHO Fernwärmeversorgung Ottenschlag GmbH

 

Ekoenergo d.o.o. (vormals Energetika Sentrupert d.o.o.), Slowenien

WRS Naturwärme Holding GmbH

 

 

Naturwärme Haslach GmbH

 

 

Naturwärme Sierning GmbH

 

 

Naturwärme Liezen GmbH

 

 

Naturwärme Trieben GmbH

 

 

Naturwärme Schrems GmbH

 

 

Naturwärme Traismauer GmbH

 

 

LSB Elektrane d.o.o. Banja Luka

 

 

Zarja Ekoenergija d.o.o.

Veräußerungen

 

KWH Kraft & Wärme aus Holz GmbH


‎

Am 23. Dezember 2020 wurde ein Vertrag zwischen der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG und der RWE AG unterfertigt, in dem Anteilserwerbe in drei verschiedenen Ländern – Frankreich, Portugal und Spanien – unter dem gemeinsamen Projekttitel „Blue South“ zusammengefasst wurden. Die Closings zu den französischen und portugiesischen Teilen dieser Transaktion haben dabei im Geschäftsjahr 2021 stattgefunden, das Closing für den spanischen Teil wird in 2022 erwartet. Der französische Teil der Transaktion wurde als Erwerb eines Geschäftsbetriebes (innerhalb Anwendungsbereich des IFRS 3) eingestuft, während der portugiesische Teil als Erwerb einer Gruppe an Vermögenswerten (außerhalb des Anwendungsbereiches des IFRS 3) klassifiziert wurde. Die unterschiedliche Einstufung liegt insbesondere in der Übernahme von strategischem Schlüsselpersonal im Management sowie der technischen Betriebsführungsmannschaft in Frankreich begründet, deren spezifische Fähigkeiten zentral für die weitere Leistungserzeugung eingeschätzt wurden.

Details zu Anteilserwerben innerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3

Mit dem Closing-Zeitpunkt 30. April 2021 wurden 100 % der Eigenkapitalanteile und somit auch 100 % der Stimmrechte an der ENERGIES FRANCE S.A.S. mit Sitz in Paris, Frankreich, von der RWE Generation Hydro GmbH auf die KI-KELAG International GmbH übertragen. Als Gegenleistung wurden 36,6 Mio. EUR an Zahlungsmitteln mit dem RWE-Konzern vereinbart, die zum 31. Dezember 2021 vollständig bezahlt wurden. Zusätzlich wurden in Summe rund 1,0 Mio. EUR im Wesentlichen an Beratungskosten in Zusammenhang mit der Due Diligence als Kosten des Unternehmenszusammenschlusses in den Berichtsperioden 2020 und 2021 unter den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Mit dem Erwerb aller Anteile an der ENERGIES FRANCE S.A.S. wurde nicht nur die Beherrschung über diese Gesellschaft selbst, sondern auch über ihre sieben – wiederum zu 100 % in ihrem Eigentum stehenden – Tochterunternehmen erlangt. Wesentliche Vermögenswerte aus dem gesamten Erwerb sind zwölf Kleinwasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von 45 MW und einer geplanten Jahreserzeugung von rund 114 GWh sowie wasserrechtliche Bewilligungen bzw. Konzessionen. Die ENERGIES FRANCE S.A.S. fungiert nicht nur als Holding-Gesellschaft, sondern betreibt selbst – ähnlich sechs ihrer Tochtergesellschaften – eines der übernommenen Wasserkraftwerke. Über die Energies Maintenance S.A.S., das siebte Tochterunternehmen der ENERGIES FRANCE S.A.S., werden die wesentlichen Betriebsführungs- und Instandhaltungsprozesse für die Kraftwerke gesamthaft koordiniert und bewerkstelligt.

Der Erwerb der ENERGIES FRANCE S.A.S. Unternehmensgruppe wurde als Erwerb eines Geschäftsbetriebes, also als Erwerb im Anwendungsbereich des IFRS 3, eingestuft, da neben Ressourceneinsatz (Input) und der Fähigkeit zur Erzeugung von Strom (Output) auch substanzielle Verfahren (Processes) miterworben wurden, ohne die eine kontinuierliche Leistungserzeugung nach dem Erwerb nicht möglich gewesen wäre. In der Beurteilung des Vorliegens substanzieller Verfahren spielt vor allem die Expertise einer erfahrenen Betriebsführungsmannschaft eine entscheidende Rolle.

Die im Halbjahresfinanzbericht beschriebene Erstkonsolidierung der ENERGIES FRANCE S.A.S. Unternehmensgruppe wurde im 2. Halbjahr 2021 finalisiert. Die zum 30. Juni 2021 erfasste Kaufpreisallokation bzw. Erstkonsolidierung musste zum 31. Dezember 2021 keiner Anpassung mehr unterzogen werden.

Weitere Details zu dem Unternehmenserwerb der ENERGIES FRANCE S.A.S. Unternehmensgruppe finden sich in der nachstehenden Tabelle:

Unternehmensgruppe ENERGIES FRANCE S.A.S.

 

in Mio. EUR

 

Erwerbsdatum

30.04.2021

Erworbener Anteil (direkt)

100%

Langfristiges Vermögen

37,7

davon immaterielles Anlagevermögen

14,3

davon Sachanlagevermögen

21,0

Kurzfristiges Vermögen

6,9

davon übernommene Zahlungsmittel

3,7

Neu bewertete Vermögenswerte

44,7

Langfristige Schulden

4,6

Kurzfristige Schulden

4,4

Neu bewertete Schulden

9,0

Reinvermögen

35,7

Gegenleistung

36,6

Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt

0,9

 

 

Umsatzerlöse und Ergebnis nach Ertragsteuern

01.01.-31.12.2021

Umsatzerlöse

11,2

Ergebnis nach Ertragsteuern

4,1

 

 

Davon im Konzerngesamtergebnis enthalten

01.05.-31.12.2021

Umsatzerlöse

8,6

Ergebnis nach Ertragsteuern

2,9

Details zu Anteilserwerben außerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3

Von den Gesellschaftserwerben des aktuellen Geschäftsjahres außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 ist jener der Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda., mit Sitz in Cascais, Portugal, als wesentlich einzustufen. Das Signing zu diesem Erwerb, bei dem die KI-KELAG International GmbH, eine 100 % Tochtergesellschaft der Kelag, 100 % der Anteile erworben hat, fand am 23. Dezember 2020 statt. Die Closing-Bedingungen wurden am 30. September 2021 erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch Beherrschung im Sinne des IFRS 10 erlangt, weshalb die erstmalige Erfassung von Vermögenswerten und Schulden mit diesem Stichtag erfolgte.

Die Investerg fungiert als Holding-Gesellschaft, die selbst keine Kraftwerke betreibt, jedoch 74 % der Anteile an der Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda. mit Sitz in Alcantara, Portugal, sowie 32 % der Anteile an der Hidroerg Projectos Energeticos, Lda., ebenfalls mit Sitz in Alcantara, Portugal, hält. Die Lusiterg wiederum hält 40 % der Anteile an der Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso, Lda., mit Sitz in Salvador, Portugal. Während die Lusiterg genauso wie die Investerg aufgrund der Erfüllung des Beherrschungstatbestandes gemäß IFRS 10 im Kelag-Konzern vollkonsolidiert wird, werden die Anteile an der Hidroerg und der Atberg aufgrund des Vorliegens von maßgeblichem Einfluss als assoziierte Unternehmen gemäß IAS 28 im Konzern at-Equity bewertet.

Als Vermögenswerte aus dem Erwerb des Investerg Teilkonzerns wurden – neben den Anteilen an der Hidroerg und der Atberg, die mit 6,8 bzw. 3,0 Mio. EUR bewertet wurden (und denen 7,5 Mio. EUR des Mittelabflusses aus dem Erwerb zuzurechnen sind) – die Wasserkraftanlagen der Lusiterg samt dazugehöriger Verträge in Höhe von 16,0 Mio. EUR erworben. An kurzfristigem Vermögen wurden im Wesentlichen liquide Mittel in Höhe von 7,4 Mio. EUR miterworben. Die nicht beherrschenden Anteile an der Lusiterg wurden mit 6,3 Mio. EUR bewertet. Der Kaufpreis betrug 26,3 Mio. EUR.  

Ein weiterer Gesellschaftserwerb außerhalb des Anwendungsbereiches von IFRS 3 ist jener der Fiorentina S.r.l., die als einzigen Vermögenswert 75% der Anteile an der Valmontina S.r.l. hält. Das Closing zu diesem Erwerb, bei dem die Idroelettrica Alpina S.r.l., eine 95 % Tochtergesellschaft der KI-KELAG International GmbH, die wiederum eine 100 % Tochtergesellschaft der Kelag ist, 100 % der Anteile erworben hat, fand am 20. Mai 2021 statt. Die Erstkonsolidierung wurde aus Wesentlichkeitsgründen zum 30. April 2021 vorgenommen. Als Vermögenswerte, die in der Valmontina S.r.l. enthalten sind, wurde das Wasserkraftwerk Valmontina samt den dazugehörigen Verträgen in Höhe von 6,5 Mio. EUR erworben. Die Gegenleistung betrug 3,4 Mio. EUR. Zusätzlich wurden kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 1,5 Mio. EUR und Schulden in Höhe von 3,5 Mio. EUR übernommen. Im Juli 2021 wurde die Fiorentina S.r.l auf die Idroelettrica Alpina S.r.l. verschmolzen.

Für die anderen Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 betrug die Gegenleistung in Summe rd. 2,6 Mio. EUR; hierbei wurden 8,2 Mio. EUR an langfristigen Vermögenswerten und 5,6 Mio. EUR an Schulden übernommen. Aus diesen Erwerben wurden ferner liquide Mittel in Höhe von 0,9 Mio. EUR übernommen.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Neu angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In der Berichtsperiode 2021 sind folgende Standards bzw. Interpretationen erstmals zur Anwendung gebracht worden:

Neu angewandte IFRS/IFRIC

 

 

IASB-Veröffentlichung
‎
(übernommen von der EU)

Verpflichtende Anwendung für Kelag

Auswirkungen

IFRS 4
‎
IFRS 9

Änderungen an IFRS 4 hinsichtlich verlängerter Befreiung von IFRS 9

25.06.2020 (15.12.2020)

01.01.2021

keine

IFRS 9
‎
IAS 39
‎
IFRS 7
‎
IFRS 4
‎
IFRS 16

Änderungen: Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2

27.08.2020 (13.01.2021)

01.01.2021

keine

Aus den neu anzuwendenden Standards haben sich keine Änderungen für das aktuelle Geschäftsjahr ergeben.

Noch nicht anzuwendende IFRS/IFRIC

 

 

IASB-Veröffentlichung
‎
(übernommen von der EU)

Verpflichtende Anwendung für Kelag

Auswirkungen

IFRS 16

Änderungen: Mietzugeständnisse bedingt durch Covid-19

31.03.2021 (30.08.2021)

01.01.2022

keine

IFRS 17

Versicherungsverträge

18.05.2017 bzw. 25.06.2020
‎
(19.11.2021)

01.01.2023

keine

IFRS 3
‎
IAS 16
‎
IAS 37
‎
Diverse

Änderungen:
‎
Verweis auf das Rahmenkonzept,
‎
Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung,
‎
Kosten der Vertragserfüllung, Jährliche Verbesserungen 2018-2020

14.05.2020 (28.06.2021)

01.01.2022

keine

Änderungen an IFRS 16

Bei den Änderungen des IFRS 16 handelt es sich um Covid-19-Pandemie bezogene Mietkonzessionen und damit verbundene praktische Erleichterungen betreffend verringerte Leasingzahlungen. Im Kelag-Konzern ist es zu keinen Covid-19 bedingten Anpassungen der Zahlungen gekommen, daher wurde die Erleichterung nicht angewandt.

Noch nicht von der EU übernommene IFRS/IFRIC

 

 

IASB-Veröffentlichung
‎
(übernommen von der EU)

Verpflichtende Anwendung für Kelag

Auswirkungen

IAS 1

Änderungen: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

23.01.2020 bzw. 15.07.2020 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

IAS 1

Änderungen: Angabe von Rechnungslegungsgrundsätzen

12.02.2021 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

IAS 8

Änderungen: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler

12.02.2021 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

IAS 12

Änderungen: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte beziehen, die aus einer einzigen Transaktion bestehen

07.05.2021 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

Aus den noch nicht anzuwendenden bzw. übernommenen Standards werden keine wesentlichen Änderungen in künftigen Berichtsperioden erwartet.


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Konsolidierungsmethoden

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und im Bedarfsfall latente Steuern in Ansatz gebracht.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Änderung der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen den beherrschenden Einfluss über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der betroffenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und die erhaltene Gegenleistung sowie eine verbliebene Beteiligung wird mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Anteile an at-Equity bilanzierten Beteiligungen

Unternehmen, auf die das Mutterunternehmen direkt oder indirekt maßgeblichen Einfluss ausübt oder auf die gemeinsame Vereinbarungen Anwendung finden, sind nach der at-Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Nach Anwendung der at-Equity Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns am jeweiligen assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte (siehe Ausführungen zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen). Wenn sich aus einem Impairment-Test ein Wertminderungsbedarf ergibt, wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem korrespondierenden Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Der Impairment-Test wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Wertminderungen werden nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig aufgeholt werden.

Firmenwerte

Bei der Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses ist die übertragene Gegenleistung (zuzüglich etwaiger nicht beherrschender Anteile) dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Reinvermögens gegenüberzustellen, um einen allfälligen Unterschiedsbetrag aus dem Unternehmenszusammenschluss zu ermitteln.

Ist der Unterschiedsbetrag negativ, so sind die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und die Kaufpreisallokation erneut zu überprüfen. Ergibt sich nach neuerlicher Überprüfung ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei Vorliegen eines positiven Unterschiedsbetrags wird ein Firmenwert angesetzt, der als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt. Ein Firmenwert wird auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die erwartungsgemäß von den infolge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehenden Synergien profitieren werden. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dabei der untersten Ebene, auf der das Management den Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht.

Währungsumrechnung

Geschäftsfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung von monetären Bilanzpositionen erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im operativen Ergebnis oder im Finanzergebnis erfasst.


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Die funktionale Währung der Kelag sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für jedes Unternehmen wird die funktionale Währung in Übereinstimmung mit IAS 21 festgelegt. Da die in den Konzernabschluss einbezogenen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbstständig in ihrer Landeswährung betreiben, stellen deren lokale Währungen grundsätzlich die relevanten funktionalen Währungen dar. Für den Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Tochterunternehmen nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet.

Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen werden grundsätzlich mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) oder nationaler Zentralbanken umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Stichtagsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.

Die der Währungsumrechnung zugrundeliegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt:

 

Durchschnitt

Stichtag

pro EUR

2021

31.12.2021

Bulgarischer Lew (BGN)

1,9558

1,9558

Tschechische Krone (CZK)

25,6975

24,8580

Rumänischer Leu (RON)

4,9207

4,9490

Kroatische Kuna (HRK)

7,5283

7,5156

Mazedonische Denar (MKD)

61,6387

61,6270

Serbische Dinar (RSD)

117,5734

117,5821

Bosnische Mark (BAM)

1,9558

1,9558

 

Durchschnitt

Stichtag

pro EUR

2020

31.12.2020

Bulgarischer Lew (BGN)

1,9558

1,9558

Tschechische Krone (CZK)

26,4138

26,2420

Rumänischer Leu (RON)

4,8379

4,8683

Kroatische Kuna (HRK)

7,5355

7,5519

Mazedonische Denar (MKD)

61,6759

61,6940

Serbische Dinar (RSD)

117,5745

117,5802

Bosnische Mark (BAM)

1,9558

1,9558

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und allfälliger Wertminderungen sowie, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der Strombezugsrechte liegt zwischen zehn und 80 Jahren, wobei das wertmäßig größte Strombezugsrecht jenes am Kraftwerk Reißeck II ist, dessen Nutzungsdauer mit 80 Jahren angesetzt wurde. Die sonstigen Rechte (inklusive der Wassernutzungsrechte) werden über einen Zeitraum von vier bis 50 Jahren abgeschrieben.


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Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich aktivierungspflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten unter anderem die Kosten für Ersatzteile einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern solche Teile gesondert entsprechend ihrer spezifischen Nutzungsdauer ab (Komponentenansatz). Gleiches gilt bei geplanten Großinspektionen (im Wesentlichen Turbinenrevisionen), wobei die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Buchwert der jeweils betroffenen Sachanlagen als Ersatz aktiviert werden, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Sachanlagen werden ausgebucht, wenn entweder deren Abgang zu verzeichnen ist, oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.

Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an den erwarteten Nutzungsdauern ihrer Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Nutzungsdauern verwendet:

Sachanlagen

Nutzungsdauer in Jahren

Betriebs- und Geschäftsgebäude

20 - 50

Technische Anlagen und Maschinen

10 - 60

Sonstige Sachanlagen

4 - 10

Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst.

Leasingverhältnisse

IFRS 16 sieht für Leasingverträge aus Sicht von Leasingnehmern die Aktivierung eines Nutzungsrechtes sowie die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit vor. Die Leasingverhältnisse, bei denen der Kelag-Konzern als Leasingnehmer auftritt, umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Nutzung von Gebäude(teile)n, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen.

IFRS 16 beinhaltet Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert, für welche jeweils Ansatzwahlrechte vorgesehen sind. Der Kelag-Konzern macht von beiden Erleichterungen Gebrauch und weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse liegen in diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit nicht überschritten werden. Leasinggegenstände von geringem Wert liegen im Kelag-Konzern grundsätzlich dann vor, wenn der Neuwert des zugrundeliegenden Vermögenswerts rd. 5 TEUR nicht überschreitet. Im Kelag-Konzern wird IFRS 16 zudem nicht auf Mieten von immateriellen Vermögenswerten freiwillig angewendet.

Die Geschäftsfälle, in denen der Kelag-Konzern als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.

Werthaltigkeit von nicht finanziellen Vermögenswerten und at-Equity bilanzierte Beteiligungen

Bei Vorliegen eines Anhaltspunktes einer Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten, welche in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, wird die Werthaltigkeit der Buchwerte geprüft (Impairment-Test). Ein jährlicher Impairment-Test ist für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite, immaterielle Vermögenswerte durchzuführen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt vorliegt. Der Kelag-Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderungen im vierten Quartal durch.

Ein Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich auf Ebene der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) beurteilt. Für die Bildung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf die weitgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der entsprechenden Vermögenswerte abgestellt.

Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Beizulegende Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten werden je nach Verfügbarkeit von am Markt beobachtbaren Inputfaktoren in der Regel marktpreisorientiert bzw. kapitalwertorientiert ermittelt. Im Rahmen der marktpreisorientierten Ermittlung wird beispielsweise auf vorliegende bindende Kaufangebote, die Preisbildung auf aktiven Märkten oder vergleichbare zeitnahe Transaktionen innerhalb der Branche abgestellt. Bei einer kapitalwertorientierten Ermittlung kommen Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Anwendung. Entfallen in den Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung, wird – außer bei Geschäfts- oder Firmenwerten – eine Wertaufholung erfasst.

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vor-Steuer-Zinssatzes erfolgt iterativ.

Sonstige Wertpapiere und Wertrechte

Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Wertrechte umfassen im Wesentlichen Österreichische Staatsanleihen, die in Erfüllung von § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) dem Deckungserfordernis für Rückstellungen iZm Direktpensionszusagen dienen. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da sich die Zahlungen ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen und sie zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden. Käufe und Verkäufe werden mit dem Wert zum Erfüllungstag bilanziert. Wertminderungen werden gegebenenfalls ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mit Hilfe der Effektivzinsmethode ermittelte Zinserträge werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

Verzinsliche langfristige Forderungen werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige lang- und kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Forderungen enthalten Derivate aus dem Energiebereich, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst werden. Außerdem enthalten die kurzfristigen Forderungen Termineinlagen, deren Gesamtlaufzeit mehr als drei Monate beträgt und die nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen vorgesehen sind.

Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte wurden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.


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Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte erfasst, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. IFRS 9 verfolgt ein Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, das an erwarteten Kreditverlusten ausgerichtet ist (expected credit losses). Dieses Wertminderungsmodell sieht dazu im Allgemeinen eine Klassifikation in unterschiedliche Stufen vor, wobei insbesondere Stufenübergänge als Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert werden und Wertminderung auslösen. Der Standard unterscheidet jedoch zwischen diesem allgemeinen und einem alternativen Wertberichtigungsmodell, bei dem Anwendungserleichterungen vorgesehen sind.

Im Konzern werden sowohl Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Modell berechnet, als auch solche nach einem vereinfachten Modell. Als Bewertungsindikatoren im allgemeinen Modell werden dabei Ratings und deren Veränderungen als Bewertungsindikatoren herangezogen. Solche Indikatoren liegen zum Beispiel bei Wertpapieren sowie Bankguthaben und Termineinlagen vor – für die genannten Finanzinstrumente ermittelt der Konzern die Wertminderungen daher auch auf Basis der jeweiligen Buchwerte, von Ratingkategorie-abhängigen Ausfallswahrscheinlichkeiten (PD – Probability of Default) und -verlustquoten (LGD – Loss given Default).

Bei der Anwendung des allgemeinen Modells werden finanzielle Vermögenswerten auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts wertgemindert, wenn sich deren Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat (Stufe 1). Der Kelag-Konzern stellt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos in solchen Fällen fest, in denen für den finanziellen Vermögenswert kein „investment grade“-Rating (Standard & Poor‘s: zumindest "BBB"-, Moody’s: zumindest "Baa3") oder auch kein äquivalentes internes Rating vorliegt. Neben der Einleitung etwaiger Mahnmaßnahmen ermittelt der Kelag-Konzern die Wertminderung dann auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erwarteten Kreditverluste (Stufe 2). Auch wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, erfolgt eine Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erwarteten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise dann vor, wenn der Schuldner sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertragsbruch vorliegt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein vereinfachtes Modell angewendet, in dessen Rahmen Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst werden. Der Kelag-Konzern orientiert sich hierbei an intern verwendeten Mahnstufen, Forderungsausbuchungen, erwarteten Insolvenzentwicklungen sowie teilweise Ratings. Jedoch sind Forderungsausfälle im Konzern historisch gesehen von untergeordneter Bedeutung. Auch künftig wird von einem geringen Risiko ausgegangen. Dies ist vor allem den regelmäßig über Einzugsermächtigungen eingehobenen Teilzahlungsbeträgen von Kunden, der Natur der erbrachten Leistungen (vor allem Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie Netzleistungen), die – gerade bei Privatkunden – zu einer kundenseitigen Priorisierung gegenüber anderen Verpflichtungen führt, sowie einem stringenten Kreditrisikomanagement und Mahnwesen geschuldet.

Auch das Ausfallsrisiko von Forderungen aus dem Energiehandel, die nach erfolgter Energielieferung in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten ist, wird gering eingeschätzt. Dies liegt an der Anwendung eines Limitsystems für Kontrahentenrisiken, das (neben dem Energiehandel auf unterschiedlichen Märkten) zu einer Risikodiversifizierung beiträgt, internen Bonitätsprüfungen und laufenden Analysen und Monitoring des Handelspartnerportfolios, sowie monatlichen Abrechnungen, in denen Aufrechnungsvereinbarungen zur Saldierung von Ein- und Verkäufen führen.


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Vorräte

Die Bewertung der Erdgasvorräte erfolgt nach dem FIFO-Verfahren zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Als Ansatzkriterium für den Nettoveräußerungswert werden Preise aus bestehenden Verträgen sowie aus erwarteten Absatzszenarien herangezogen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag angesetzt. Deren Bewertung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

Noch nicht abrechenbare Leistungen sowie unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie die angemessenen Gemeinkosten umfassen.

Liquide Mittel

Der Posten der liquiden Mittel in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten liquiden Mittel.

Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird unter Verwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

Ausgelagerte Pensionen, Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, gesetzliche Abfertigungen und Altersteilzeitverpflichtungen

Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) ermittelt. Als pensionsähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen bezeichnet. Der Konzern erfasst die Neubewertung dieser Verpflichtungen im sonstigen Ergebnis, welche auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert wird. Die Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht im Posten Zinsaufwand erfasst, während sich andere erfolgswirksame Veränderungen im Personalaufwand niederschlagen.

Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden im vorliegenden Konzernabschluss die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Neben Tod und Invalidisierung bzw. Ausscheiden aus dem Aktivstand mit Erreichen des kalkulatorischen Pensionsantrittsalters hinaus wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit vom versicherungsmathematischen Gutachter keine weiteren Gründe für ein Ausscheiden wie Fluktuation oder Ähnliches berücksichtigt.

Die Höhe der Pension errechnet sich in Abhängigkeit von der bis zum Leistungsfall verbrachten Dienstzeit im jeweiligen Unternehmen des Konzerns. Als rechnungsmäßiges Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (ggf. vorzeitige) Alterspension gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt.

Pensionsverpflichtung für leistungsorientierte, in die Pensionskasse ausgelagerte Pensionszusagen

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an gewisse Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Ein Teil dieser leistungsorientierten Verpflichtungen besteht nicht als Direktpensionszusage des Kelag-Konzerns, sondern wurde an die Valida Pension AG ausgelagert. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Pensionskasse gegenüber, welches vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes veranlagt wird. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung von Seiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen im Sinne von IAS 19 bilanziert und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert, sodass die Bilanzierung einer Nettoschuld erfolgt.

Beitragsorientierte Pensionsverpflichtung

Die Kelag bietet ihren Mitarbeitern, welche ab dem 1. Jänner 1992 in das Unternehmen eingetreten sind und sich in einem aufrechten, unbefristeten Dienstverhältnis befinden, eine Ergänzung zur gesetzlichen Pensionsvorsorge (ASVG-Pension) mit der Pensionskasse und somit die Möglichkeit – in Eigenverantwortung und unterstützt vom Unternehmen – ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung aufzubauen. Die Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der künftigen Pensionen aus der Verrentung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile bis zum Pensionsantritt errechnet.

Ab Einbeziehung in das Pensionskassenmodell zahlt die Kelag monatlich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Inanspruchnahme einer Leistung aus der Pensionskasse im Voraus 3 % der Bezugsbestandteile bis zur ASVG-Höchstbemessungsgrundlage (HBG) und 15 % der Bezugsbestandteile über der HBG. Als Bezug gilt der jeweils laufende Monatsbezug inkl. Treueprämie, evtl. Mehrbezug, Funktionszulage exkl. aller sonstigen Zulagen, Zuschläge, Überstunden- und Erreichbarkeitsvergütungen etc. Arbeitnehmerbeiträge können auf freiwilliger Basis in Höhe des Arbeitgeberbeitrages oder in Höhe von 2 % für Bezugsbestandteile unterhalb der HBG und 10 % über der HBG oder 1 % für Bezugsbestandteile unterhalb der HBG und 5 % über der HBG geleistet werden.

Die beitragsorientierten Pensionsverpflichtungen der Kelag werden gemäß IAS 19.50 erfolgswirksam erfasst.

Verpflichtung für gesetzliche Abfertigungen

Mitarbeiter, deren (österreichisches) Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begann, erhalten auf Basis arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und des bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezuges. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren. Aus der Neubewertung entstehende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2002 beginnenden (österreichischen) Arbeitsverhältnisse besteht kein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzliche Abfertigung. Für die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgeltes in eine Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt werden. Durch dieses Abfertigungsmodell ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet und es wird daher als beitragsorientierter Plan gemäß IAS 19 bilanziert.

Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen

Im Konzern wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruches unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sieht ein Blockmodell vor, wobei die ersten 40 % des Zeitraumes vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten sind und der Begünstigte für die restlichen 60 % des Zeitraumes freigestellt wird. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezuges vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart.

Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen und der Jubiläumsgeldverpflichtungen kommt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zur Anwendung, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert werden. Die Bewertungsparameter entsprechen im Wesentlichen jenen für pensionsähnliche Verpflichtungen. Die daraus zu erfassenden Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Großteils unter den Gehältern ausgewiesen.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden entsprechend den Regelungen des IAS 37 angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Hierzu muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung ermittelt, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt.

Im Kelag-Konzernabschluss werden ferner Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus belastenden Verträgen gemäß den Bestimmungen von IAS 37 gebildet. Der Bilanzansatz spiegelt die Höhe des erwarteten unvermeidbaren Ressourcenabflusses zu Vollkosten wider. Das ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrages und allfälliger Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung. Die Erfassung von Wertminderungen auf mit belastenden Verträgen verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung von Drohverlustrückstellungen vor.

Rückstellungen, deren Erfüllung mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegt, werden als langfristig klassifiziert und, sofern der Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages wesentlich von dessen Nominalwert abweicht, diskontiert. Als Diskontierungszinssatz wird in der Regel ein laufzeitäquivalenter risikoloser Vor-Steuer-Zinssatz angewendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash-Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein risiko-adaptierter Zinssatz angewendet. Die Aufzinsungsbeträge werden als Zinsaufwand ausgewiesen, etwaige Zinsänderungseffekte werden im operativen Ergebnis erfasst.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Derivate aus dem Energiebereich. Die derivativen Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Ressourcenabfluss führen oder in ihrer Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können und daher in der Regel nicht ansatzfähig sind.

Zuschüsse der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies geschieht, sobald hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.

Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.

Die Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden mit den entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Sachanlage verrechnet und somit netto ausgewiesen.


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Baukostenzuschüsse

Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Baukostenzuschüssen handelt es sich um von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und Anschlusskosten an das Strom- und Gasnetz sowie sonstige Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich, die als Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 einzustufen sind. Diese werden als Passivposten unter den Schulden erfasst und ergebniswirksam im Wesentlichen über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der zum Stichtag kurzfristige Teil der Baukostenzuschüsse, also die Auflösung, die sich innerhalb der zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag aus dem aktuellen Bestand ergeben wird, wird in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumente im Energiebereich ausgewiesen.

Regulatorische Vermögenswerte und Schulden

Werden Netztarife durch einen Regulator auf Basis von Kosten- bzw. Erlösschätzungen festgelegt und Minder- oder Mehrkosten bzw. -erlöse aus der Vergangenheit bei der Tariffestsetzung in der Zukunft berücksichtigt, so ist der Netzbetreiber berechtigt, Mehrkosten bzw. Mindererlöse in zukünftigen Jahren von den Netznutzern im Wege höherer Tarife abgegolten zu bekommen oder verpflichtet, Minderkosten bzw. Mehrerlöse den Netznutzern im Wege niedrigerer Tarife rückzuvergüten. Solche Ansprüche bzw. Verpflichtungen werden als regulatorische Vermögenswerte bzw. Schulden bezeichnet.

Der Kelag-Konzern ist im Tätigkeitsbereich Netz einem regulierten Tarifregime unterworfen, wobei die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in Österreich als Regulierungsbehörde auftritt.

In diesem Konzernabschluss werden weder regulatorische Vermögenswerte aktiviert noch regulatorische Schulden passiviert, da der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden gemäß aktuell gängiger Auslegung der IFRS nicht sachgerecht ist.

Ertragsteuern

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Mit dem Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KEH Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH (KEH) als Gruppenträgerin eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Seit dem Jahr 2005 wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert. Von der Gruppenträgerin werden an die Gruppenmitglieder die von ihnen verursachten Körperschaftsteuerbeträge nach der Stand-Alone-Berechnungs-Methodik mittels Steuerumlage weiterverrechnet, wobei die Kelag als Gruppenmitglied die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern verrechnet und gesammelt an die Gruppenträgerin KEH abführt. Die ENERGIES FRANCE S.A.S. Gruppe, die im Halbjahresfinanzbericht 2021 erstmals in den Kelag-Konzern einbezogen wurde, ist ebenfalls Gruppenträgerin einer steuerlichen Unternehmensgruppe.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 grundsätzlich erfolgswirksam auf temporäre Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls erfolgsneutral verbucht.

Für aktive latente Steuern, insbesondere solche aus steuerlichen Verlustvorträgen, ist die Ansatzfähigkeit nur gegeben, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftige steuerliche Gewinne zu erwarten sind, um einen steuerwirksamen Abzug des Verrechnungspotenzials vornehmen zu können oder in dem Ausmaß, in dem passive latente Steuern vorhanden sind. Passive latente Steuern sind jedenfalls ansatzpflichtig. Die Aktiv- und Passivposten aus latenten Steuern werden in der Bilanz saldiert ausgewiesen, wenn sie aufrechenbar gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. Ansonsten erfolgt ein getrennter Ausweis. Eine Saldierung erfolgt im Kelag-Konzern zunächst für jene Konzerngesellschaften, die Teil einer Steuergruppe sind. Darüber hinaus erfolgt gegebenenfalls eine Saldierung je Gesellschaft.

Zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen aus in den Jahresabschlüssen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesenen Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen und dem jeweiligen konsolidierten anteiligen Nettovermögen („Outside Basis Differences“) führen im Konzern zu keinem Ansatz einer latenten Steuer, solange keine relevante Konstellationen aus absehbarem Umkehrereignis und steuerwirksamer Klassifikation der Beteiligung vorliegt.

Der auf das Mutterunternehmen anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt zum Bilanzstichtag noch 25 %. Für die kommenden Geschäftsjahre ist eine stufenweise Senkung des Steuersatzes vorgesehen.

Für die vollkonsolidierten Gesellschaften wurden folgende Ertragssteuersätze angewendet:

in %

2021

2020

Bosnien-Herzegowina

10,0

10,0

Bulgarien

10,0

10,0

Frankreich

25,0/26,5

-

Italien

27,9

27,9

Kosovo

10,0

10,0

Kroatien

10,0/18,0

12,0/18,0

Montenegro

9,0

9,0

Nordmazedonien

10,0

10,0

Österreich

25,0

25,0

Portugal

21,0

-

Rumänien

16,0

16,0

Serbien

15,0

15,0

Slowenien

19,0

19,0

Tschechien

19,0

19,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung im Energiebereich auf Basis von Börsenkursen und einer aus Börsenkursen abgeleiteten Preis-Forward Kurve erfolgt. Das Kreditrisiko der Counterparties im Energiebereich wird über den Ansatz von Credit und Debit Value Adjustments (CVAs und DVAs) berücksichtigt.

Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne bzw. -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, außer es kommt zur Anwendung der Regeln für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) gemäß IFRS 9. Um Hedge Accounting anwenden zu können, ist unter anderem eine wirtschaftliche Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und einem Grundgeschäft nachzuweisen. Außerdem darf das Ausfallsrisiko keinen wesentlichen Einfluss auf die Wertänderungen der betroffenen Kontrakte haben.

Die Kelag wendet die Regelungen zu Hedge Accounting bei der Absicherung des Preisrisikos aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften im Energiebereich an. Hierbei werden die Derivate bzw. Sicherungsinstrumente im Rahmen von sogenannten Cashflow Hedges designiert. Bei Cashflow Hedges werden die unrealisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Sicherungsinstrumenten zunächst grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer eigenen Bewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Sie werden erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sollte die abgesicherte erwartete Transaktion zum Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder Verbindlichkeit führen, werden die im Eigenkapital bislang ausgewiesenen Beträge mit dem erstmaligen Wertansatz des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit verrechnet. Eventuelle unwirksame Teile der Absicherung führen zu einer Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegenden Zeitwert sind im Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich, solche mit negativem beizulegendem Zeitwert in den Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich ausgewiesen. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Nettingklausel vor, so werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für die entsprechenden Zeiträume für Zwecke der Bilanzdarstellung saldiert.

Sogenannte Eigenverbrauchsverträge, die für Zwecke des Empfanges oder der Lieferung nichtfinanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Kelag-Konzerns abgeschlossen werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Falls ein solcher Eigenverbrauchsvertrag „belastend“ im Sinne von IAS 37 wird, so ist dafür eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Enthalten die Verträge eingebettete Derivate, so werden diese und die Basisverträge getrennt bilanziert, sofern die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit jenen des Basisvertrages verbunden sind. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Zahlungsströme kommt.

Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Power Purchase Agreements vor allem mit Betreibern von Windkraftanlagen abgeschlossen. In diesen Verträgen wurde vereinbart, dass die produzierte Elektrizität übernommen und weitervermarktet wird. Um ein Accounting Mismatch zu vermeiden, wurde für diese Geschäfte die Fair Value Option ausgeübt, womit eine Bilanzierung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert möglich ist.

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich werden ebenso zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen ist, es sei denn die Regelungen zu Hedge Accounting werden angewandt.

Der Kelag-Konzern hat Hedge Accounting im Zusammenhang mit dem Risiko aus Schwankungen von variablen Zinscashflows angewendet, welche durch einen Zinsswap abgesichert wurden (Cashflow Hedge). Die Hedging-Beziehung wurde mit dem 31. Dezember 2021 beendet, da das Grundgeschäft rückgeführt wurde.

Ertragsrealisierung

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich nach dem fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15: Zuerst ist/sind der Vertrag/die Verträge mit Kunden und anschließend die eigenständigen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren, um in weiterer Folge den Transaktionspreis zu bestimmen und auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Erlöserfassung erfolgt im fünften Schritt bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen, somit zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum.

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom, Gas und Wärme an Industrie- und Haushalts- sowie Gewerbekunden, Energieversorgungsunternehmen und Strombörsen sowie von Netz- und Energiedienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Netzleistungen umfassen Erlöse aus nationalen Netztarifen, die seitens der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) per Verordnung zur Abdeckung der Kosten des Netzes gewährt werden. Zum Teil werden bei Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas den Kunden auch Netzkosten von Drittanbietern in Rechnung gestellt. Da keine Kontrolle über die Netzdienstleistungen vor Übertragung an den Kunden durch die Kelag vorliegt, ist die Kelag in Bezug auf diese Leistungen als Agent anzusehen. Die Erlöse aus diesen Netzdienstleistungen werden somit saldiert mit den entsprechenden Netzaufwendungen dargestellt.

Mit Ausnahme der Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, werden Umsatzerlöse, die vor allem aus Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie aus Netzdienstleistungen generiert werden, grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der der Kelag-Konzern seinen Bemühungen hinsichtlich der Lieferung von Strom und Gas nachgekommen ist (der Kunde also jederzeit seine Leistung beziehen konnte bzw. bezogen hat) und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen und abgerechneten Erlösen zugrunde. Umsatzerlöse werden um allfällige Erlösschmälerungen gekürzt und ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen ausgewiesen. Bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen an Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden beträgt das Zahlungsziel typischerweise 14 Tage, wobei die Zahlungen von Haushaltskunden großteils über Einzugsermächtigungen abgewickelt werden. Signifikante Finanzierungskomponenten liegen daher nicht vor.

Soweit möglich werden die praktischen Vereinfachungen des IFRS 15, Umsätze in Höhe des Betrages zu erfassen, die der Kelag-Konzern in Rechnung stellen darf, signifikante Finanzierungskomponenten bei einem Zeitraum zwischen Erbringung einer Leistung und Bezahlung von bis zu einem Jahr nicht zu berücksichtigen sowie Kosten einer Vertragsanbahnung im Aufwand zu erfassen, sofern der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, in Anspruch genommen.

Die Realisierungen und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich, welche zur Preisabsicherung physisch erfüllter Grundgeschäfte dienen, werden bei Verkaufsgeschäften unter den Umsatzerlösen und bei Einkaufsgeschäften unter dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dargestellt.

Die Realisierungen und Bewertung von Terminkontrakten im Energiehandel, deren Hauptzweck nicht die finale physische Energielieferung, sondern die Bewirtschaftung einer Eigenhandelsposition ist, werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen, wobei die zugrundeliegenden Umsätze, Bezugskosten und Bewertungen miteinander verrechnet und saldiert in den Umsatzerlösen dargestellt werden.

Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Des Weiteren sind Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung zu treffen, welche den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.

Nachfolgend werden die wesentlichen Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden IFRS-Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben.

Maßgeblicher Einfluss: Verbund Hydro Power GmbH

Bei einem Anteilsbesitz von unter 20 % wird vermutet, dass das Unternehmen über keinen maßgeblichen Einfluss verfügt, es sei denn, dieser Einfluss kann eindeutig nachgewiesen werden.

Kelag hält 10,02 % an der Verbund Hydro Power GmbH. Für die Kelag steht jedoch fest, dass die Gewährung eines vertraglich zugesicherten Verwässerungs- und Squeeze-out-Schutzes sowie die gemeinsame Realisierung von bedeutenden Kapazitätserhöhungen im Kraftwerksbereich samt Bereitstellung bedeutender technischer Informationen neben der Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes und der damit verbundenen Teilnahme an Entscheidungsprozessen den maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28.6 begründen.

Entwicklungen im Unternehmensumfeld, Covid-19 und Klimawandel

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die gegebenenfalls notwendig wären, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre. Die Covid-19-Pandemie hat diesbezüglich zu keinem Anpassungsbedarf im Kelag-Konzern geführt, da keine nachhaltig negative Auswirkung auf die Energienachfrage erkennbar ist, die eine Bestandsgefährdung für Konzernunternehmen mit sich bringt. Folgende Entwicklungen im Unternehmensumfeld, die teils mit Covid-19 in Zusammenhang stehen, haben zu Schätzunsicherheiten in der Konzernbilanzierung zum 31. Dezember geführt, zu denen es Annahmen zu treffen galt:

•Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden Lockdowns haben teilweise zu wirtschaftlichen Einschränkungen geführt. Die Auswirkungen daraus auf den Geschäftsbetrieb des Kelag Konzerns sind allerdings vergleichsweise gering. Insbesondere haben sich die Vertriebsabsatz- und Netzmengen im Vergleich zum Vorjahr wieder stabilisiert.

•Während des gesamten Geschäftsjahres war ein deutlicher Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Gas zu verzeichnen. Der wesentliche Treiber dieser Entwicklung war die Knappheit von Erdgas und der damit verbundene Preisanstieg. Dieser generelle Trend spitzte sich ab September bis zum Jahresende nochmals deutlich zu. Die Auswirkungen betreffen insbesondere die Beschaffung noch nicht eingedeckter Restmengen für den Vertrieb, die Bewertungen von Derivaten im Energiehandel, die Bewertung von Sicherungsinstrumenten sowie die Werthaltigkeitsprüfungen von Erzeugungsanlagen.

• Die Folgen des Klimawandels haben potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Energieversorgern. Die politischen Maßnahmen und regulatorischen Eingriffe haben bereits heute deutliche Auswirkungen auf die Energiemärkte. Das hat beispielsweise zu steigenden Preisen für CO2-Emissionszertifikate geführt, die auch den Anstieg der Großhandelspreise für Strom mit beeinflusst haben. Andererseits führen die politischen Zielsetzungen auch zu einem verstärkten Ausbau im Bereich der erneuerbaren Energie in Europa. Neben der Berücksichtigung von politischen Zielsetzungen wurden im Zuge der Abschlusserstellung auch die möglichen physikalischen Auswirkungen des Klimawandels (z.B. Temperaturanstieg, Änderung der Niederschlagsmengen etc.) auf den Konzernabschluss analysiert, mit dem Ergebnis, dass derzeit aufgrund der Langfristigkeit der Entwicklung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu berücksichtigen sind.

Beurteilung der Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte und at-Equity bilanzierter Beteiligungen

Bei Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird die Beurteilung der Werthaltigkeit zu jedem Abschlussstichtag vorgenommen. Bei anderen nicht finanziellen Vermögenswerten und at-Equity bilanzierten Beteiligungen wird die Werthaltigkeit dann neu beurteilt, wenn interne oder externe Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen vorliegen. Im Allgemeinen kommt es bei folgenden Anhaltspunkten zu einer Überprüfung der Werthaltigkeit v.a. von Kraftwerken und Strombezugsrechten:

•Wesentliche Änderungen bei den erwarteten Strompreisen;

•Nachteilige Entwicklung im technischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld;

•Anstieg der Marktzinsen;

•Überalterung oder physischer Schaden;

•Schlechter als erwartete wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögenswertes.

Bei at-Equity bilanzierten Beteiligungsunternehmen sind bspw. folgende Anhaltspunkte maßgeblich:

•Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Beteiligungsunternehmens;

•Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;

•Beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten zukünftigen Cashflows des Beteiligungsunternehmens hinweisen.

Für die Berechnung einer eventuellen Wertminderung eines nicht finanziellen Vermögenswertes bzw. eines at-Equity bilanzierten Beteiligungsunternehmens ist es erforderlich, den Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der nicht finanzielle Vermögenswert zugeordnet ist, zu ermitteln. Die Ermittlung des Nutzungswertes basiert auf Schätzungen künftiger Cashflows unter Berücksichtigung von Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf der Festlegung eines geeigneten Abzinsungssatzes. Bei der Berechnung des Nutzungswertes kommt es grundsätzlich zu keiner Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen bzw. nicht beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Berücksichtigung spezifischer Synergien bei der Nutzungswertermittlung kann jedoch zum Tragen kommen.

Wenn keine verlässlichen Prognosen für einen längeren Zeitraum vorliegen, wird den Berechnungen ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. In der Regel stehen spezielle Planungsannahmen (z. B. Strompreisprognosen) für einen längeren Zeitraum zur Verfügung und werden daher verwendet.

Schätzungsänderung betreffend Preisgerüst bei der Ermittlung des erzielbaren Betrages

Während die operative Kostenplanung auf den vom Management genehmigten Budgets aufbaut, wird bei den Strompreisentwicklungen auf langfristige Prognosen abgestellt. In der Regel stellen Strompreisentwicklungen wesentliche Schätzannahmen dar. Falls diese für Werthaltigkeitstests einzelner CGUs relevant sind, werden diese zur Bestimmung des erzielbaren Betrages wie folgt ermittelt:

Für erzielbare Beträge aus Wind- und Wasserkraft, die auf Basis des Nutzungswertes ermittelt werden, werden Preisprognosen basierend auf einem Strompreisprognosemodell herangezogen. Für den Beginn des Planungszeitraumes (2022–2025) wird das Preisgerüst anhand der Preisnotierungen für Energieforwards bzw. geschlossener Verträge bestimmt. In weiterer Folge erfolgt dann (durch lineare Interpolation) bis 2028 ein Heranführen des Preisniveaus an die Strompreisprognosen. Für den Planungszeitraum 2028–2050 wird das Preisgerüst durch ein energiewirtschaftliches Strompreisprognosemodell zur Erstellung mittel- und langfristiger Strompreisszenarien für Energiemärkte determiniert. Für die Extrapolation der Strompreisprognosen (ab 2051) wird in der Regel ein Residualwert ermittelt oder von einer nachhaltigen Teuerungsrate für Kosten und Erlöse in Höhe von 2,0 % ausgegangen. In jenen Fällen, in denen garantierte Einspeisetarife durch die jeweiligen öffentlichen Stellen gegeben sind, wurden diese für den relevanten Zeitraum angesetzt. Der Planungshorizont ist abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Während bei Wasserkraftwerken im Inland in der Regel von unbefristeten Wasserrechten oder einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen wird und deshalb nach Ende der Strompreisprognosen in ein Referenzjahr zum Ansatz der ewigen Rente übergeleitet wird, erfolgt bei Wasserkraftwerken mit endlichen Konzessionsdauern, vorwiegend im Ausland, eine Berücksichtigung in der Planung eben dieser Laufzeiten. Technologisch bedingt kürzere Nutzungsdauern und damit befristete Planungshorizonte finden sich bei Wind- und Photovoltaikanlagen.

Für erzielbare Beträge aus Wärmeprojekten dienen die Planpreisentwicklungen der Energieeinsatzmedien als Preisgerüst zur Ermittlung des erzielbaren Betrages. Diese werden vertragsgemäß über entsprechende Indexierungen auch zur Anpassung der Wärmeverkaufspreise angewendet.

Das Preisgerüst für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten auf Basis des kapitalwertorientierten Ansatzes wird grundsätzlich analog zur oben angeführten Vorgehensweise ermittelt, wobei ein Abschlag für Veräußerungskosten angesetzt wird.

Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten

Der Abzinsungssatz stellt eine durchschnittlich gewichtete Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital dar. Dieser errechnet sich aus dem risikolosen Zins zuzüglich eines Risikozuschlages für Fremdkapital sowie einer Marktrisikoprämie. Als Diskontierungssatz nach Steuern wurde ein gewichteter Kapitalkostensatz von 4,55 % in Österreich (im Vorjahr 4,40 %) ermittelt. Im Rahmen der Impairmenttests wird schließlich der korrespondierende und retrograd ermittelte Kapitalkostensatz vor Steuern angeführt.

Der risikolose Basiszinssatz wird auf Grundlage von laufzeitäquivalenten Zinssätzen deutscher Bundesanleihen nach der sogenannten „Svensson-Methode" ermittelt. Dabei wurden für die Geschäftsbereiche Österreich Wärme, Windkraft und Wasserkraft ein laufzeitäquivalenter Zinssatz von -0,07 % und 0,12 % (im Vorjahr -0,40 % bis -0,14 %) für eine Laufzeit von 15 und 30 Jahren ermittelt. Die Festlegung des laufzeitäquivalenten Zinssatzes erfolgte grundsätzlich in Ableitung von der Restnutzungsdauer einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Die Marktrisikoprämie wurde einheitlich mit 8,25 % (im Vorjahr 8,75 %) festgelegt. Zur Berücksichtigung von höheren politischen und makroökonomischen Risiken ausländischer Geschäftsbereiche wurden in den Eigenkapitalkosten und in den Fremdkapitalkosten gesonderte Länderrisikoprämien berücksichtigt. Die Länderrisikoprämien wurden vorzugsweise direkt aus in Euro denominierten Staatsanleihen des betreffenden Landes bzw. mangels Verfügbarkeit indirekt auf Basis von Staatsanleihen vergleichbaren Ratings zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Diese Methodik ist an die Ermittlung der von Damodaran publizierten Länderrisikoprämien angelehnt.

Die Betafaktoren wurden auf Basis einer Peer-Group, bestehend aus europäischen Vergleichsunternehmen in der Stromerzeugung und einer mit der Kelag vergleichbaren operativen Risikostruktur, ermittelt. Für die kapitalmarktbezogene Berechnung der Peer-Groups wurde, um Covid-19 bedingte Einflüsse auf die Kapitalmarktdaten auszugleichen, ein rollierender Betafaktor über die letzten acht Quartalsstichtage auf Basis eines fünfjährigen Berechnungszeitraumes, monatlicher Renditeintervalle und lokaler Referenzindizes verwendet.

Die Fremdkapitalkosten der einzelnen Geschäftsbereiche werden auf Basis des jeweiligen risikolosen Basiszinssatzes zuzüglich der Länderrisikoprämie und dem Credit Spread der Peer-Group ermittelt. Zur Berechnung der Fremdkapitalkosten nach Steuern werden die lokalen nominellen Grenzsteuersätze herangezogen.

Vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfeldes wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) kontinuierlich beobachtet.

Spezifische Annahmen in Impairment-Tests

Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen Einschätzungen zur (Wieder-)Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die Kraftwerksstandorte im Kosovo (siehe RZ 5).

Versicherungsmathematische Annahmen bei der Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen

Jubiläumsgeldverpflichtungen werden mit 0,07 % (im Vorjahr 0,55 %), Altersteilzeitverpflichtungen aufgrund ihrer kurzen Duration mit -0,17 % (im Vorjahr 0,00 %) abgezinst.

Den Berechnungen der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 und
‎
31. Dezember 2020 liegen folgende Annahmen zugrunde (siehe RZ 23):

 

2021

2020

Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

 

 

Abzinsungssatz

 

 

Ausgelagerte Pensionen

1,13%

0,59%

Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

0,62-1,00%

0,14-0,36%

Pensionssteigerungen

 

 

Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlage

2,17%-2,55%

1,43%-2,50%

Steigerungssatz für künftige Pensionen

1,70-1,80%

1,87%

Fluktuation

keine

keine

Langfristige Verzinsung des Fondsvermögens

1,13%

0,59%

Gesetzliche Abfertigungen

 

 

Abzinsungssatz

0,54%

0,14%

Gehaltssteigerungen

2,55%

2,50%

Fluktuation

keine

keine

In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.

Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2021

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-16,10

19,94

Gehaltssteigerung

0,50%

2,82

-2,67

Pensionssteigerung

0,50%

9,42

-8,52

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

-2,26

2,30

Mortalität

1 Jahr

5,44

-5,71

Sensitivitätsanalyse für Ausgelagerte Pensionen 2020

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-18,42

23,12

Gehaltssteigerung

0,50%

3,70

-3,48

Pensionssteigerung

0,50%

10,29

-9,30

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

-2,25

2,37

Mortalität

1 Jahr

6,12

-6,41

Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnlicheN Verpflichtungen 2021

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-8,0

9,6

Gehaltssteigerung

0,50%

0,4

-0,4

Pensionssteigerung

0,50%

5,6

-5,1

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

-0,4

0,6

Mortalität

1 Jahr

5,9

-6,1

Sensitivitätsanalyse für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 2020

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-8,6

10,3

Gehaltssteigerung

0,50%

0,4

-0,4

Pensionssteigerung

0,50%

6,0

-5,5

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

-0,6

0,6

Mortalität

1 Jahr

6,5

-6,7

Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2021

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-4,4

4,8

Gehaltssteigerung

0,50%

3,1

-2,9

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

1,2

-1,2

Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2020

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-5,1

5,7

Gehaltssteigerung

0,50%

3,6

-3,4

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

1,6

-1,6

Durchschnittliche Laufzeiten (Durations)

in Jahren

2021

2020

Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

13,23

12,33

Ausgelagerte Pensionen

18,56

18,88

Abfertigungen

8,70

9,42

Jubiläumsgelder

9,44

9,71

Altersteilzeitansprüche

4,62

4,54

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Lebenserwartung und künftiger Pensionserhöhungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrundeliegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Bewertung von Rückstellungen

Die Bewertung von Rückstellungen erfolgte im vorliegenden Abschluss aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag (siehe RZ 23 und RZ 27). Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Energiepreisen, des Erfolges von Verhandlungen und Gerichtsverfahren, etwaiger Ablösezahlungen und Produktionsniveaus der Eigenerzeugung sowie der geschätzten Laufzeiten und des Diskontierungssatzes. Der Diskontierungssatz beträgt für langfristige Rückstellungen zwischen 0,00 % und 0,290,350,00 % (im Vorjahr zwischen 0,00 % und 0,35 %).

Anwendungsbereich

von IFRS 3

Erwerbe von Unternehmensanteilen (share deals) lassen sich gemäß IFRS 3.2 b) in Erwerbe von Geschäftsbetrieben (im Anwendungsbereich von IFRS 3) und Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten (außerhalb des Anwendungsbereich von IFRS 3) unterscheiden. Die Unterscheidung dieser beiden Kategorien von Erwerbe ist ermessensbehaftet, insbesondere da das Vorliegen substanzieller Prozesse eine entscheidende Rolle spielt und hierzu Einschätzungen betreffend Betriebsführungsprozessen und der Rolle etwaiger übernommener Arbeitnehmern notwendig sind.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Erwerb von 100 % der Anteile an der ENERGIES FRANCE S.A.S. Unternehmensgruppe als Erwerb im Anwendungsbereich des IFRS 3 eingestuft. Die anderen Erwerbe von Unternehmensanteilen, insbesondere jener der Anteile an der Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda. (der indirekt vor allem auch mit dem Erwerb der Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda. einhergeht), wurden in Ermangelung substanzieller Prozesse als Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten klassifiziert.

Anteilserwerbe des Geschäftsjahres

Bei der Erstkonsolidierung der genannten Erwerbe von Unternehmensanteilen des Geschäftsjahres 2021 waren Annahmen hinsichtlich der Aufteilung des Kaufpreises zu treffen. Hierbei spielen im Wesentlichen die zu Grunde gelegten Strompreise, Abzinsungssätze sowie Annahmen hinsichtlich der Dauer von Betriebsgenehmigungen eine Rolle. Während aus Erwerben von Geschäftsbetrieben ein Firmenwert entstehen kann, ist dies aus Erwerben außerhalb des Anwendungsbereich von IFRS 3 nicht möglich.

Nutzungsdauerschätzungen

Schätzungen hinsichtlich der Nutzungsdauern beim immateriellen Anlagevermögen und Sachanlagevermögen sind mit Schätzunsicherheiten verbunden. Dies gilt vor allem, da die im Konzern betriebenen Kraftwerke vergleichsweise lange Nutzungsdauern aufweisen, die für die Branche typisch sind. Bei dieser Schätzung sind Annahmen zu treffen, insbesondere mit Blick auf die technische Haltbarkeit der betroffenen Anlagenkomponenten.


‎

Erläuterungen zur Segmentberichter-stattung

Die Segmentierung im vorliegenden Konzernabschluss folgt dem in IFRS 8.5 normierten Konzept des Management-Ansatzes und spiegelt die interne Berichterstattung auf Basis jener Grundlage wider, auf der die Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch den Gesamtvorstand der Kelag im Konzern erfolgt.

In der Segmentberichterstattung sind die Geschäftsaktivitäten des Kelag-Konzerns den Segmenten:

•Energie,

•Netz,

•Wärme und Großkunden sowie

•Sonstiges und Beteiligungen

zugeordnet.

Das Segment Energie beinhaltet i.W. die Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraftwerken, den Strom- und Gashandel sowie den Privat- und Gewerbekundenvertrieb von Strom und Gas. Mit Erwerb des Kraftwerksportfolios in Südwesteuropa wurde die Berichterstattung und Steuerung der at-Equity bilanzierten Beteiligungen im zweiten Halbjahr 2021 neu gestaltet, sodass die anteiligen Ergebnisse der Kleinwasserkraftwerke im Segment Energie und jene der Wärmebeteiligungen im Segment Wärme und Großkunden ausgewiesen werden. Bisher wurden diese zur Gänze dem Segment Sonstiges und Beteiligungen zugerechnet. Hieraus ergeben sich geringfügige Anpassungen der Vorjahreswerte.

Im Segment Netz werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasnetz der KNG-Kärnten Netz GmbH gebündelt. Dem Segment Wärme und Großkunden werden einerseits sämtliche Aktivitäten im Bereich der Nutzung von Abwärme und Bioenergie zur Wärmeversorgung zugeordnet; andererseits beinhaltet dieses Segment den Großkundenvertrieb von Strom und Gas, der durch die KELAG Energie & Wärme GmbH erfolgt. Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird v.a. das Ergebnis der at-Equity bilanzierten Beteiligungen Verbund Hydro Power GmbH und Stadtwerke Kapfenberg GmbH zugerechnet.

In den berichtspflichtigen Segmenten werden die in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.

Zur internen Performancemessung der Geschäftssegmente wird in erster Linie das operative Ergebnis herangezogen. Dieses entspricht der Summe der operativen Ergebnisse der in das jeweilige Geschäftssegment einbezogenen Unternehmensteile unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen. Zum Zwecke der Überwachung der Ertragskraft und der Verteilung von Ressourcen zwischen den Segmenten wird das operative Ergebnis den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Beteiligungen gegenübergestellt. Die Investitionen in Beteiligungen enthalten dabei Gesellschaftserwerbe unabhängig von deren Klassifikation gemäß IFRS.

Segmentberichterstattung 2021

 

Energie

Netz

Wärme und Großkunden

Sonstiges und Beteiligungen

Eliminierungen

Summe
‎
Konzern

in Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

Außenumsatz

602,7

206,6

387,8

5,9

0,0

1.203,0

Innenumsatz

226,8

3,5

1,7

0,0

-232,1

0,0

Gesamtumsatz

829,5

210,1

389,5

5,9

-232,1

1.203,0

 

 

 

 

 

 

 

Operatives Ergebnis

78,1

30,0

28,4

33,9

0,0

170,4

Abschreibungen

-47,5

-44,4

-25,1

-10,7

0,0

-127,7

davon Wertminderungen

-8,0

0,0

-1,8

0,0

0,0

-9,8

Zuschreibungen

10,9

0,0

0,9

0,0

0,0

11,8

Ergebnis der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen

0,2

0,0

0,3

57,2

0,0

57,7

Buchwert der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen

10,3

0,0

1,8

229,9

0,0

242,0

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

40,7

65,9

22,9

9,8

0,0

139,3

Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe

54,5

0,0

1,2

0,0

0,0

55,7


‎

Segmentberichterstattung 2020

 

Energie

Netz

Wärme und Großkunden

Sonstiges und Beteiligungen*

Eliminierungen

Summe
‎
Konzern

in Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

Außenumsatz

571,0

192,6

292,7

4,6

0,0

1.061,0

Innenumsatz

142,1

3,2

1,6

0,0

-147,0

0,0

Gesamtumsatz

713,2

195,9

294,3

4,6

-147,0

1.061,0

 

 

 

 

 

 

 

Operatives Ergebnis*

74,2

28,8

24,1

19,1

0,0

146,2

Abschreibungen

-50,9

-44,4

-24,9

-9,8

0,0

-130,0

davon Wertminderungen

-20,9

0,0

-2,8

0,0

0,0

-23,7

Zuschreibungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Ergebnis der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen*

0,2

0,0

1,7

44,1

0,0

46,0

Buchwert der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen*

0,4

0,0

1,8

204,6

0,0

206,8

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

27,8

65,3

17,0

9,5

0,0

119,5

Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe

29,4

0,0

0,0

0,5

0,0

29,9

* Im Zuge der Erstkonsolidierung des Kraftwerksportfolios in Südwesteuropa wurde die Berichterstattung und Steuerung der Equity Beteiligungen im Inland neu gestaltet, sodass die anteiligen Ergebnisse der Kleinwasserkraftwerke im Segment Energie und jene der Wärmebeteiligungen im Segment Wärme und Großkunden ausgewiesen werden. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.


‎

Angaben zu geografischen Regionen

Die Zuordnung der externen Umsätze sowie des langfristigen Segmentvermögens zu den geografischen Regionen erfolgt auf Grundlage der Segmentierung nach dem Sitz des berichtenden Unternehmens bzw. der jeweiligen Tochterunternehmen.

 

Externer Umsatz

Immaterielles- und Sachanlagevermögen

in Mio. EUR

2021

2020

2021

2020

Österreich

594,8

772,0

1.423,1

1.392,4

Bosnien-Herzegowina

5,7

3,1

24,0

27,7

Bulgarien

2,8

2,9

5,1

6,0

Frankreich

8,6

0,0

35,8

0,0

Italien

1,9

0,4

16,5

5,6

Kosovo

3,8

3,1

34,6

41,4

Kroatien

4,3

2,2

35,2

36,7

Montenegro

1,4

0,0

10,1

10,6

Nordmazedonien

0,3

3,6

6,0

0,5

Portugal

0,2

0,0

15,5

0,0

Rumänien

3,5

3,3

16,8

10,4

Serbien

0,8

0,3

5,8

3,0

Slowenien

574,6

269,7

12,2

14,5

Tschechien

0,4

0,4

0,4

0,4

Summe geografischer Regionen

1.203,0

1.061,0

1.641,3

1.549,0

Erläuterungen zur Gesamtergebnis-rechnung

// 1
‎
Umsatzerlöse

Umsatzerlöse

In den Umsatzerlösen sind -270,6 Mio. EUR erlösmindernd enthalten, die aus Marktbewertungen zu Forward-Kontrakten resultieren, deren Hauptzweck die finale physische Energielieferung ist (im Vorjahr - 21,8 Mio. EUR). Der Anstieg dieser Marktbewertungen ist auf gestiegene Großhandelspreise für Strom und Gas zurückzuführen. Zudem finden sich in dieser Position Bewertungseffekte in Höhe von - 231,0 Mio. EUR, die auf Absatzgeschäfte des Stromhandels (im Vorjahr -16,6 Mio. EUR) entfallen und - 39,6 Mio. EUR auf solche des Gashandels (im Vorjahr -5,1 Mio. EUR). Die Derivate dienen der Absicherung. Kompensierende Effekte sind im Aufwand für bezogene Leistungen aufwandsmindernd enthalten.

Die Umsatzerlöse des Konzerns können wie folgt aufgegliedert werden:

Umsatzerlöse nach Segmenten in 2021

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment
‎
Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

602,7

206,6

387,8

5,9

1.203,0

davon Stromerlöse

882,2

195,4

181,3

0,4

1.259,3

davon Derivatebew. Strom

-258,9

0,0

0,0

0,0

-258,9

davon Erdgaserlöse

18,0

11,2

22,7

0,0

51,9

davon Derivatebew. Erdgas

-41,6

0,0

0,0

0,0

-41,6

davon Wärmeerlöse

2,1

0,0

166,3

0,0

168,4

davon sonstige Erlöse

0,9

0,0

17,5

5,5

23,9

Umsatzerlöse nach Segmenten in 2020

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment
‎
Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

571,0

192,6

292,7

4,6

1.061,0

davon Stromerlöse

581,5

182,6

109,3

0,2

873,6

davon Derivatebew. Strom

-18,6

0,0

0,0

0,0

-18,6

davon Erdgaserlöse

11,5

10,0

20,0

0,0

41,6

davon Derivatebew. Erdgas

-5,0

0,0

0,0

0,0

-5,0

davon Wärmeerlöse

1,2

0,0

147,6

0,0

148,8

davon sonstige Erlöse

0,6

0,0

15,7

4,5

20,7

Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2021

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment
‎
Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

602,7

206,6

387,8

5,9

1.203,0

davon Erlöse in Österreich

309,9

206,6

387,4

5,9

909,8

davon Derivatebew. Energie Österreich

-314,9

0,0

0,0

0,0

-314,9

davon Erlöse in anderen Ländern

593,3

0,0

0,4

0,0

593,7

davon Derivatebew. Energie Slowenien

14,4

0,0

0,0

0,0

14,4

Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2020

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment
‎
Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

571,0

192,6

292,7

4,6

1.061,0

davon Erlöse in Österreich

309,1

192,6

292,3

4,6

798,7

davon Derivatebew. Energie Österreich

-26,6

0,0

0,0

0,0

-26,6

davon Erlöse in anderen Ländern

285,6

0,0

0,4

0,0

286,0

davon Derivatebew. Energie Slowenien

3,0

0,0

0,0

0,0

3,0

In den Stromerlösen im Segment Energie der aktuellen Berichtsperiode wurden Verkaufstransaktionen und Kauftransaktionen aus der Realisierung und Bewertung von Energiehandelstätigkeiten mit einem Gesamtbetrag von 1.564,3 Mio. EUR (im Vorjahr 999,4 Mio. EUR) saldiert; in den Erdgaserlösen wurden analog 161,6 Mio. EUR (im Vorjahr 72,3 Mio. EUR) saldiert. Darin sind im Rahmen des Eigenhandels erzielte Ergebnisbeiträge aus der Bewertung eingegangener Kaufs- und Verkaufskontrakte derivativer Finanzinstrumente enthalten. Diese reduzieren die Umsatzerlöse im Ausmaß von -29,9 Mio. EUR (im Vorjahr -1,9 Mio. EUR).

Auf die Erlöse im Segment Energie wirken mit -231,0 Mio. EUR im Strombereich und mit -39,6 Mio. EUR im Erdgasbereich zudem die bereits erwähnten Erlösminderungen, die aus Marktbewertungen zu Forward-Kontrakten entstehen, deren Hauptzweck die finale physische Energielieferung ist (im Vorjahr: -16,6 Mio. EUR bzw. -5,1 Mio. EUR). Die Erdgaserlöse sowie Erlöse in Österreich sind durch den Bewertungsanstieg dieser Erlösminderungen im Segment Energie leicht negativ.

Im Segment Wärme und Großkunden sind zeitpunktbezogene Umsatzerlöse enthalten, die aus der Abfallverwertung der Konzerntochter Kärntner Restmüllverwertungs GmbH erzielt werden. Diese haben in der aktuellen Berichtsperiode 14,5 Mio. EUR (im Vorjahr 13,6 Mio. EUR) ausgemacht.


‎

// 2
‎
Sonstige Erträge

Sonstige Erträge

in Mio. EUR

2021

2020

Aktivierte Eigenleistungen

32,3

30,6

Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlagevermögen

13,8

1,0

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

3,7

4,0

Veränderung des Bestandes an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen

0,9

0,3

Schadensvergütung aus Versicherungsleistungen

2,9

2,2

Erträge aus Altmaterialverkauf

1,0

0,5

Küchen- und Kantinenerlöse

0,3

0,4

Übrige

16,4

15,7

Summe Sonstige Erträge

71,4

54,8

// 3
‎
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

in Mio. EUR

2021

2020

Materialaufwand

-69,3

-61,9

Aufwand für bezogene Leistungen

-731,4

-601,8

davon Strombezug

-905,9

-547,9

davon Erdgasbezug

-59,3

-42,4

davon Fremdleistungen

-25,5

-29,1

davon Derivatebew. Energie

259,3

17,6

Summe Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

-800,7

-663,7

Im Aufwand für bezogene Leistungen sind 259,3 Mio. EUR an Aufwandsminderungen enthalten, die aus Marktbewertungen zu Forward-Kontrakten resultieren, deren Hauptzweck die finale physische Energielieferung ist (im Vorjahr 17,6 Mio. EUR). Der Anstieg dieser Marktbewertungen ist auf gestiegene Großhandelspreise für Strom und Gas zurückzuführen. Zudem finden sich in dieser Position Bewertungseffekte in Höhe von 222,8 Mio. EUR, die auf Beschaffungsgeschäfte des Stromhandels (im Vorjahr 12,4 Mio. EUR) und 36,5 Mio. EUR auf solche des Gashandels (im Vorjahr 5,2 Mio. EUR) entfallen. In den Umsatzerlösen sind gegenläufige Effekte (Erlösminderungen) enthalten.


‎

// 4
‎
Personalaufwand

Personalaufwand

in Mio. EUR

2021

2020

Löhne und Gehälter

-121,2

-113,6

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

-29,8

-28,7

Aufwendungen für Lehrlingsentschädigung

-1,5

-1,5

Sonstige Sozialaufwendungen

-1,3

-1,3

Zwischensumme

-153,9

-145,1

Aufwendungen für Abfertigungen

-1,5

-1,4

Aufwendungen für Pensionen

-7,0

-7,7

Summe Personalaufwand

-162,4

-154,2

In den Löhnen und Gehältern sind Aufwendungen für eine Ausweitung des Altersteilzeitmodells enthalten, die im Geschäftsjahr 2021 7,2 Mio. EUR (im Vorjahr 6,7 Mio. EUR) betrugen.

An Beiträgen an Mitarbeitervorsorgekassen wurden im Geschäftsjahr 2021 0,9 Mio. EUR (im Vorjahr 0,9 Mio. EUR) bezahlt. Die Pensionskassenbeiträge an die beitragsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft betrugen in der Berichtsperiode 2021 insgesamt 4,0 Mio. EUR (im Vorjahr 4,1 Mio. EUR).

Mitarbeiterzahlen

Die Mitarbeiterzahl, gemessen als Jahresdurchschnitt der Mitarbeiteräquivalente (Teilzeitstellen aliquot berücksichtigt), setzt sich im Kelag-Konzern wie folgt zusammen:

in Mitarbeiteräquivalenten

2021

2020

Veränderung

Arbeiter und Angestellte

1.532

1.478

54

Lehrlinge

97

100

-3

Summe Mitarbeiter

1.629

1.578

51

// 5

Abschreibungen

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

in Mio. EUR

2021

2020

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte

-23,2

-21,8

davon Wertminderungsaufwendungen

-0,5

-0,5

Abschreibungen auf Sachanlagen

-104,5

-108,2

davon Wertminderungsaufwendungen

-9,3

-23,1

Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

-127,7

-130,0


‎

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind Abschreibungen der Nutzungsrechte nach IFRS 16 enthalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen zugrundeliegender Vermögenswerte verteilen:

in Mio. EUR

2021

2020

Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden

-1,8

-1,8

Technische Anlagen und Maschinen

-0,2

-0,2

Sonstige Sachanlagen

-0,2

-0,2

Summe Abschreibungen Nutzungsrechte nach IFRS 16

-2,1

-2,1

Im Geschäftsjahr 2021 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu nachfolgend genannten Wertminderungen.

Bei den drei rumänischen Windparks (CGU Mihai Viteazu, CGU Dudesti und CGU Pogoanele) kam es aufgrund der höheren Strompreisprognosen zu einer Wertaufholung in Höhe von 9,3 Mio. EUR. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und betrug 17,0 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,4 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,4 % bis 9,2 % entspricht. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,2 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,2 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,9 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,9 Mio. EUR reduzieren.

Im Konzerntochterunternehmen KelKos Energy Sh.p.k. mit Sitz in Decan, Kosovo, sind vier CGUs bzw. Kraftwerksstandorte enthalten: Decan, Belaje, Lumbardhi I und Lumbardhi II. Im Zuge von laufenden Verfahren in denen der Konzern nicht die beklagte Partei ist, wurden die Betriebsgenehmigungen für die Kraftwerke Dejan und Belaje (Buchwert 22,8 Mio. EUR nach Impairment) mittels einstweiliger Verfügung entzogen und für Lumbardhi II (Buchwert 6,8 Mio. EUR) noch nicht erteilt. Die damit verbundenen Kraftwerkstillstände führten bei den CGUs Decan und Belaje im Geschäftsjahr 2021 zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 5,2 Mio. EUR (nach Berücksichtigung latenter Steuern). Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und betrug für die CGUs Decan und Belaje 23,8 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatzes wurde ein WACC von 9,3 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC von 9,9 % vor Steuern entspricht In den Impairment Tests werden auf Basis der Einschätzung des Managements eine schrittweise (Wieder)-Inbetriebnahme im Einklang mit der (Wieder-)Erlangung der erforderlichen Genehmigungen sowie Verlängerungen der Einspeisetarife und Konzessionen um die Zeiträume der fehlenden Betriebsgenehmigungen unterstellt.

Eine Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag der drei kosovarischen CGUs um 1,6 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,7 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung (Verminderung) der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 1,1 Mio. EUR erhöhen bzw. um 1,1 Mio. EUR reduzieren.

Aufgrund verschlechterter hydrologischer Rahmenbedingungen wurde eine Wertminderung bei den bosnischen CGU’s in Höhe von 2,8 Mio. EUR notwendig. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und betrug 21,4 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 9,25 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 9,6 % bis 9,8 % entspricht. Eine Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,9 Mio. EUR reduzieren bzw. um 1,0 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung (Verminderung) der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,6 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,6 Mio. EUR reduzieren.

Die erhöhten langfristigen Strompreisprognosen führten bei zwei Laufwasserkraftwerken in Kärnten zu einer Wertaufholung in Höhe von 1,6 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,55 % verwendet.

Die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führten bei mehreren Wärmeanlagen zu Wertminderung in Höhe von 1,8 Mio. EUR und Wertaufholungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,55 % verwendet.

// 6
‎
Sonstige Aufwendungen 

Sonstige Aufwendungen

in Mio. EUR

2021

2020

Steuern (ohne Ertragsteuern)

-3,7

-2,2

Betriebs- und Geschäftsräume

-3,9

-3,2

Kfz-Kosten

-2,5

-2,3

Reise- und Fahrtspesen

-2,1

-2,0

Nachrichtenaufwand

-2,7

-2,7

Miet- und Pachtaufwand

-4,2

-3,9

Personalbeistellung

-5,7

-6,8

Aufwendungen für Betriebsführung

-1,4

-1,3

Werbe- und Repräsentationsaufwand

-5,9

-4,4

Versicherungen

-6,1

-5,2

Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwand

-8,8

-8,0

Aus- und Fortbildung

-0,8

-0,7

Provisionen an Dritte

-2,4

-2,3

Mitgliedsbeiträge

-0,9

-0,9

Entschädigungen

-0,7

-0,7

Büromaterial und Werkzeuge

-1,0

-0,8

Betriebs- und Geschäftsausstattung

-8,3

-5,6

Spesen des Geldverkehrs

-0,4

-0,4

Übrige

-9,4

-14,3

Summe Sonstige Aufwendungen

-70,9

-67,7

Im Miet- und Pachtaufwand des Geschäftsjahres 2021 sind Softwaremieten enthalten, die im Konzern nicht nach IFRS 16 bilanziert werden. Ferner sind kurzfristige Mietverhältnisse bzw. Mietverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. EUR (im Vorjahr 0,6 Mio. EUR) enthalten, die gem. IFRS 16.5 von der IFRS-16-Anwendung freigestellt sind.

In den sonstigen übrigen Aufwendungen sind u.a. Dotierungen von sonstigen langfristigen Rückstellungen enthalten.
‎

// 7
‎
Finanzergebnis

Finanzergebnis

In den Finanzerträgen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (im Vorjahr 1,4 Mio. EUR) sind u.a. Zinserträge in Höhe von 0,7 Mio. EUR (im Vorjahr 0,9 Mio. EUR) aus Bankguthaben und Termineinlagen enthalten. Die Finanzaufwendungen setzen sich in der Berichts- und Vergleichsperiode folgendermaßen zusammen:

Finanzaufwendungen

in Mio. EUR

2021

2020

Anleihe- und Kreditzinsen

-14,7

-12,8

Gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten

0,4

0,6

Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen

-0,9

-2,1

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten

-0,2

-0,2

Sonstige

-2,1

0,0

Summe Finanzaufwendungen

-17,4

-14,5

// 9
‎
Ertragsteuern

Ertragsteuern

in Mio. EUR

2021

2020

Laufende Ertragsteuern des Berichtsjahres

-16,0

-29,1

Laufende Ertragsteuern der Vorjahre

-1,8

-1,5

Latente Ertragsteuern

-6,4

7,6

Summe Ertragsteuern

-24,2

-23,0

Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung

in Mio. EUR

2021

2020

Ergebnis vor Ertragsteuern

154,4

133,0

Rechnerischer Ertragsteueraufwand

-38,6

-33,3

Steuereffekte aus:

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

14,3

11,3

Steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen und Erträgen

0,4

0,2

Verlusten des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

-0,8

0,1

Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern

4,2

0,0

Aperiodischem Steueraufwand/-ertrag

-1,6

-0,3

Differenzen aus sonstigen Posten

-2,1

-1,0

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

-24,2

-23,0

Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf veränderte Einschätzungen hinsichtlich deren Werthaltigkeit zurückzuführen.

// 13
‎
Sonstiges Ergebnis

Sonstiges Ergebnis

Folgende Bestandteile des sonstigen Ergebnisses wurden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht („Recycling“):

in Mio. EUR

2021

2020

Bewertungsergebnis aus Währungsumrechnung

-0,1

-0,2

Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung

0,0

0,0

Differenzen aus der Währungsumrechnung

-0,1

-0,2

Bewertungsergebnis aus Sicherungsgeschäften

-79,5

9,3

Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung

-2,9

-6,0

Bewertungen von Sicherungsgeschäften

-82,3

3,3

Effekt im sonstigen Ergebnis

-82,4

3,0

Erläuterungen zur Bilanz

Langfristige Vermögenswerte

// 10
‎
Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte 2021

in Mio. EUR

Firmen-
‎
wert

Rechte, Konzessionen & Lizenzen

Summe

Anschaffungs-/ Herstellungskosten

Stand per 01.01.2021

25,3

695,0

720,3

Zugänge

0,0

27,0

27,0

Veränderung Konsolidierungskreis

0,9

21,8

22,7

Abgänge

0,0

-8,0

-8,0

Umbuchungen

0,0

2,2

2,2

Stand per 31.12.2021

26,3

738,0

764,2

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen

Stand per 01.01.2021

21,0

355,1

376,1

Abschreibungen

0,0

22,8

22,8

Wertminderungsaufwendungen

0,0

0,5

0,5

Zuschreibungen

0,0

-0,3

-0,3

Veränderung Konsolidierungskreis

0,0

1,1

1,1

Abgänge

0,0

-7,9

-7,9

Umbuchungen

0,0

0,1

0,1

Stand per 31.12.2021

21,0

371,3

392,4

 

 

 

 

Buchwert Stand 31.12.2021

5,2

366,6

371,8

In den Rechten, Konzessionen und Lizenzen werden Strombezugsrechte, Belieferungsrechte und sonstige Rechte – darunter Software und Konzessionen – ausgewiesen. Als wesentliche Position darin machen die Buchwerte der Strombezugs- und Belieferungsrechte der Kelag, KEW und KRV zum 31. Dezember 2021 282,1 Mio. EUR (im Vorjahr 282,6 Mio. EUR) aus.

Immaterielle Vermögenswerte 2020

in Mio. EUR

Firmen-
‎
wert

Rechte, Konzessionen & Lizenzen

Summe

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Stand per 01.01.2020

24,8

668,2

693,0

Zugänge

0,0

17,8

17,8

Veränderung Konsolidierungskreis

0,5

12,6

13,1

Abgänge

0,0

-4,0

-4,0

Umbuchungen

0,0

0,5

0,5

Stand per 31.12.2020

25,3

695,0

720,3

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen

Stand per 01.01.2020

21,0

337,2

358,3

Abschreibungen

0,0

21,3

21,3

Wertminderungsaufwendungen

0,0

0,5

0,5

Zuschreibungen

0,0

0,0

0,0

Abgänge

0,0

-3,9

-3,9

Umbuchungen

0,0

0,0

0,0

Stand per 31.12.2020

21,0

355,1

376,1

 

 

 

 

Buchwert Stand 31.12.2020

4,3

339,9

344,2


‎

// 11
‎
Sachanlagen

Sachanlagen 2021

in Mio. EUR

Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden

Unbebaute Grundstücke

Technische Anlagen und Maschinen

Sonstige
‎
Sachanlagen

Anlagen in Bau und
‎
Projekte

Summe

Anschaffungs-/ Herstellungskosten

Stand per 01.01.2021

321,7

4,8

2.383,0

200,0

60,8

2.970,4

Zugänge

7,2

0,0

65,4

14,3

28,9

115,9

Veränderung Konsolidierungskreis

10,4

0,0

52,9

0,2

1,8

65,3

Abgänge

-1,4

0,0

-50,1

-10,3

-0,1

-61,9

Umbuchungen

-21,5

0,0

72,9

-2,0

-51,1

-1,8

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,2

0,0

-0,3

0,0

0,0

-0,4

Stand per 31.12.2021

316,3

4,7

2.524,0

202,2

40,2

3.087,3

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2021

190,4

0,0

1.459,2

110,6

5,3

1.765,5

Abschreibungen

8,1

0,0

74,6

12,4

0,0

95,2

Wertminderungsaufwendungen

1,1

0,0

8,2

0,0

0,0

9,3

Zuschreibungen

-2,7

0,0

-8,9

0,0

0,0

-11,5

Veränderung Konsolidierungskreis

0,8

0,0

18,7

0,0

0,0

19,5

Abgänge

-1,2

0,0

-48,6

-10,2

0,0

-60,0

Umbuchungen

-7,9

0,0

9,3

-0,8

-0,3

0,3

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,1

0,0

-0,3

0,0

0,0

-0,4

Stand per 31.12.2021

188,6

0,0

1.512,2

112,1

4,9

1.817,9

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert Stand 31.12.2021

127,6

4,7

1.011,8

90,1

35,3

1.269,4


‎
Sachanlagen 2020

in Mio. EUR

Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden

Unbebaute Grundstücke

Technische Anlagen und Maschinen

Sonstige
‎
Sachanlagen

Anlagen in Bau und
‎
Projekte

Summe

Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2020

327,1

4,8

2.287,6

179,0

67,8

2.866,3

Zugänge

2,7

0,0

55,3

20,1

25,3

103,4

Veränderung Konsolidierungskreis

6,0

0,0

22,6

0,0

0,0

28,7

Abgänge

-0,8

-0,1

-18,9

-4,0

-1,9

-25,6

Umbuchungen

-13,0

0,0

37,0

4,9

-30,4

-1,5

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,2

0,0

-0,7

0,0

0,0

-0,9

Stand per 31.12.2020

321,7

4,8

2.383,0

200,0

60,8

2.970,4

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2020

179,8

0,0

1.384,2

101,8

4,7

1.670,5

Abschreibungen

7,2

0,0

66,2

11,7

0,0

85,1

Wertminderungsaufwendungen

4,9

0,0

16,8

0,9

0,5

23,1

Veränderung Konsolidierungskreis

3,8

0,0

5,8

0,0

0,0

9,6

Abgänge

-0,5

0,0

-17,1

-3,8

0,0

-21,4

Umbuchungen

-4,5

0,0

3,5

0,0

0,0

-1,0

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,1

0,0

-0,4

0,0

0,0

-0,5

Stand per 31.12.2020

190,4

0,0

1.459,2

110,6

5,3

1.765,5

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert Stand 31.12.2020

131,3

4,7

923,9

89,4

55,6

1.204,9

Im Anlagevermögen wurden im aktuellen Geschäftsjahr 3,3 Mio. EUR (im Vorjahre 0,5 Mio. EUR) Zuschüsse der öffentlichen Hand anschaffungskostenmindernd erfasst. Davon entfallen 2,4 Mio. EUR auf Abgrenzungen zur Covid-19-Investitionsprämie (im Vorjahr 0,0 Mio. EUR).

In der Bilanz sind alle Nutzungsrechte gem. IFRS 16 den einzelnen Anlagenklassen je nach Art des zugrundeliegenden Vermögenswertes folgendermaßen zugeordnet:

in Mio. EUR

31.12.2021

31.12.2020

Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden

10,0

8,7

Technische Anlagen und Maschinen

2,4

2,1

Sonstige Sachanlagen

0,3

0,5

Nutzungsrechte gemäß IFRS 16

12,7

11,3

Die Nutzungsrechte haben sich folgendermaßen entwickelt:

in Mio. EUR

2021

2020

Buchwert zum 01.01.

11,3

11,8

Zugänge und Neubewertungen

3,6

1,9

Veränderung Konsolidierungskreis

0,3

0,0

Abgänge

-0,3

-0,2

Umbuchungen

-0,1

0,0

Abschreibungen

-2,1

-2,1

Buchwert zum 31.12.

12,7

11,3

// 12
‎
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

in Mio. EUR

2021

2020

Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen zum 01.01.

206,8

188,0

Zugänge

10,2

0,0

Abgänge

0,0

-0,5

Dividenden

-35,9

-26,3

Ergebnis der at-Equity Bilanzierung

57,7

45,1

Sonstiges Ergebnis aus der at-Equity Bilanzierung

3,3

0,6

Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen zum 31.12.

242,0

206,8

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung aggregierter Bilanzdaten für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen des Kelag-Konzerns. Die Bilanzdaten der Beteiligungsunternehmen beziehen sich auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Für das Geschäftsjahr 2021 sind dabei auch bereits die Bilanzwerte der E-VO eMobility GmbH, der Hidroerg Projectos Energeticos, Lda., und der Atberg Eolicas do Alto Tamega e Barroso enthalten, die im Geschäftsjahr 2020 noch nicht Teil des Kelag-Konzerns (und somit Teil der Vergleichswerte) waren.

Assoziierte Unternehmen

in Mio. EUR

2021

2020

Vermögenswerte und Schulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

 

 

Kurzfristige Vermögenswerte

263,4

74,6

Langfristige Vermögenswerte

4.858,8

4.745,6

Kurzfristige Schulden

191,0

126,5

Langfristige Schulden

2.123,7

2.128,5

Eigenkapital - 100 %

2.807,5

2.565,1

Eigenkapital - Anteil der Kelag

287,5

263,0

Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode

-45,5

-56,2

Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen zum 31.12.

242,0

206,8

davon Buchwert der Verbund Hydro Power GmbH

227,2

199,1

Die Unterschiede zwischen dem anteiligen Eigenkapital und dem Beteiligungsansatz sind i.W. auf die erstmalige Erfassung als assoziiertes Unternehmen im Rahmen von sukzessiven Anteilserwerben sowie auf fortgeführte Effekte aus der Erstkonsolidierung zurückzuführen.

Als wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die 10,02 % Beteiligung an der Verbund Hydro Power GmbH einzustufen, deren Finanzzahlen sich wie folgt darstellen:

VERBUND Hydro Power GmbH: Gesamtergebnisrechnung

in Mio. EUR

2021

2020

Umsatzerlöse

1.137,9

954,9

Ergebnis nach Ertragsteuern

601,5

435,4

Beteiligungsquote der Kelag

10,02%

10,02%

Ergebnis - Anteil der KELAG

60,3

43,6

Ergebnis nach Ertragsteuern

601,5

435,4

Sonstiges Ergebnis

32,5

5,5

Gesamtperiodenergebnis

633,9

441,0

Beteiligungsquote der Kelag

10,02%

10,02%

Gesamtperiodenergebnis - Anteil der KELAG

63,5

44,2

Von der Verbund Hydro Power GmbH erhaltene Dividende

35,1

25,1

Das sonstige Ergebnis der Verbund Hydro Power GmbH ist auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zurückzuführen.

VERBUND Hydro Power GmbH: Bilanz

in Mio. EUR

2021

2020

Kurzfristige Vermögenswerte

251,9

63,2

Langfristige Vermögenswerte

4.779,4

4.669,2

Kurzfristige Schulden

156,6

92,4

Langfristige Schulden

2.089,2

2.096,1

Eigenkapital

2.785,6

2.543,8

// 14
‎
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

in Mio. EUR

2021

2020

Wertpapiere

25,0

25,1

Wertrechte

0,1

0,1

Sonstige Finanzanlagen

0,1

0,0

Summe Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

25,2

25,2

Die langfristigen Wertpapiere (Staatsanleihen) dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen.

// 15
‎
Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative finanzinstrumente im Energiebereich

in Mio. EUR

2021

2020

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

0,0

1,5

Sonstige Ausleihungen

1,3

3,2

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

113,9

8,8

Sonstige Finanzinstrumente

3,9

1,3

Übrige

3,6

3,8

Summe Sonstige langfristige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

122,7

18,5

Der Rückgang der sonstigen Ausleihungen ist im Wesentlichen auf eine Wertminderung zurückzuführen.

// 16
‎
Latente Steueransprüche
‎
und -schulden

Steuerlatenzen

Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Verlustvorträge wirken sich mit folgenden Steuerlatenzen aus:

in Mio. EUR

2021

2020

Latente Steueransprüche

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

0,1

0,1

Sachanlagen

5,3

3,4

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

1,5

0,1

Langfristige Rückstellungen

50,3

54,3

Lang- und kurzfristige Schulden

2,9

3,9

Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich

165,0

13,7

Sonstige Posten

5,3

5,6

Steuerliche Verlustvorträge

3,3

0,5

Summe latente Steueransprüche

233,6

81,7

Latente Steuerschulden

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

14,8

12,6

Sachanlagen

33,9

28,0

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

0,1

0,2

Rückstellungen

14,8

0,0

Lang- und kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,7

0,8

Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich

130,3

13,4

Lang- und kurzfristige Schulden

2,9

0,0

Sonstige Posten

0,4

1,0

Summe latente Steuerschulden

197,9

56,0

Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden saldiert

35,7

25,6

davon latente Steueransprüche gem. Bilanz

39,7

26,6

davon latente Steuerschulden gem. Bilanz

4,1

1,0


‎

Entwicklung der Steuerlatenzen

Die Nettoposition für latente Steueransprüche und -schulden hat sich wie folgt verändert:

in Mio. EUR

2021

2020

Anfangsbestand 01.01.

25,6

16,2

Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen

-6,4

7,6

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen

17,5

2,0

Veränderungen durch Unternehmenserwerbe

-1,1

-0,1

Endbestand 31.12.

35,7

25,6

In Fällen, in denen es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die jeweiligen latenten Steueransprüche verwendet werden können, wurden diese nicht angesetzt. Im Konzern wurden in diesem Zusammenhang aus steuerlichen Verlusten, welche grundsätzlich zeitlich befristet vortragsfähig sind, 0,4 Mio. EUR (im Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) an Steueransprüchen nicht erfasst.

Zum 31. Dezember 2021 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. bilanziertem Beteiligungsansatz (Outside-basis Differences) der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden. Zum 31. Dezember 2021 wurde daher keine Steuerschuld für temporäre Differenzen von 149,0 Mio. EUR (im Vorjahr 106,5 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen angesetzt.

Steuereffekte im sonstigen Ergebnis

Im sonstigen Ergebnis wurden latente Steuereffekte aus folgenden Positionen erfasst:

in Mio. EUR

2021

2020

Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

-3,0

2,8

Sicherungsgeschäfte

20,6

-0,8

Summe Ertragsteuern

17,5

2,0


‎

// 17
‎
Vorräte

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

in Mio. EUR

2021

2020

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

10,8

8,6

Unfertige Erzeugnisse

0,1

0,0

Erdgas

8,5

3,4

Fertige Erzeugnisse und Waren

1,9

1,9

Noch nicht abrechenbare Leistungen

3,8

3,1

Summe Vorräte

25,1

17,1

// 18
‎
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

in Mio. EUR

2021

2020

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden

220,4

127,0

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

0,1

0,0

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

4,8

3,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

419,6

50,3

Sonstige Finanzinstrumente

0,1

0,1

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

158,8

73,9

Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

803,7

254,2

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden betreffen großteils bereits abgerechnete Strom-, Erdgas- und Wärmeforderungen und enthalten darüber hinaus auch Forderungen aus noch nicht abgerechneten Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen.

Die Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen betreffen zur Gänze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Wertberichtigungen

in Mio. EUR

Buchwert

Wertberichtigung

Brutto

2020

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden

127,0

5,0

132,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

50,3

0,0

50,3

Sonstige Finanzinstrumente

0,1

0,0

0,1

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

3,0

0,0

3,0

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

73,9

0,0

73,9

Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

254,2

5,0

259,2

 

 

 

 

2021

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden

220,4

5,2

225,6

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

0,1

0,0

0,1

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

419,6

0,0

419,6

Sonstige Finanzinstrumente

0,1

0,0

0,1

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

4,8

0,0

4,8

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

158,8

0,0

158,8

Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

803,7

5,2

808,9

Für die übrigen Forderungen und Vermögenswerte waren keine Wertberichtigungen erforderlich, da diese großteils aus Termineinlagen und Geldmarktfonds bestehen, die wegen der kurzfristigen Veranlagungsdauer und der hohen Bonität keinen wesentlichen Abwertungsbedarf auslösen.

Die Entwicklung der Wertberichtigung stellt sich wie folgt dar:

in Mio. EUR

 

Stand 01.01.2020

4,0

Aufwandswirksame Zuführung

1,1

Auflösung

0,0

Stand 31.12.2020/01.01.2021

5,0

Aufwandswirksame Zuführung

0,8

Auflösung

-0,6

Stand 31.12.2021

5,2

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

in Mio. EUR

2021

2020

Forderungen aus der Verrechnung von Steuern

9,7

15,6

Forderungen aus Ertragsteuern

11,7

1,9

Geleistete Anzahlungen

16,7

9,0

Termingeldeinlagen kurzfristig

91,5

29,3

Sonstige

29,2

18,1

Summe Übrige Forderungen und Vermögenswerte

158,8

73,9

In den kurzfristigen Termingeldeinlagen sind Geldmarktfonds in Höhe von 19,9 Mio. EUR enthalten.

// 19
‎
Liquide Mittel

Liquide Mittel

Die Guthaben bei Kreditinstituten inklusive Termingeldeinlagen mit einer Laufzeit unter drei Monaten betragen 88,1 Mio. EUR (im Vorjahr 75,1 Mio. EUR).

Eigenkapital

// 20
‎
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital stand unverändert mit 58,2 Mio. EUR zu Buche und unterteilt sich in 8.000.000 auf Namen lautende Stückaktien. Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bestanden nicht.

Angesammelte Ergebnisse und Dividende

In den in der Entwicklung des Eigenkapitals ausgewiesenen angesammelten Ergebnissen ist unter anderem die gesetzliche Rücklage enthalten, welche wie im Vorjahr mit 5,8 Mio. EUR unverändert zu Buche stand und einer Ausschüttungssperre unterliegt, sowie mit 10,0 % des gezeichneten Kapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert ist.

Die angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Ergebnisse.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Einzelabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzgewinn. Demnach wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, 60,0 Mio. EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies bedeutet eine vorgeschlagene Dividende je Aktie in Höhe von 7,50 EUR.

// 21
‎
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital

Der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften wird durch das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital dargestellt. Die betroffenen Gesellschaften sind der Tabelle Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden zu entnehmen.

Der Anstieg des Eigenkapitals, das den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbar ist, steht im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der 74 %-Anteile an der Lusiterg Gestao e Producäo Energetica, Ltda.


‎

Langfristige Schulden

// 22
‎
Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Der Kelag-Konzern hat folgende Anleihen begeben:

 

Nominale in Mio. EUR

Buchwert zum 31.12.2021 in Mio. EUR

Buchwert zum 31.12.2020 in Mio. EUR

Kupon in %

Fälligkeit

Anleihe 2012

150,0

150,9

150,9

3,25%

2022

Anleihe 2014

150,0

152,1

152,0

3,00%

2026

Anleihe 2021

120,0

119,3

-

1,15%

2041

Anleihen

420,0

422,3

302,9

 

 

Von diesen Anleihen sind zum 31. Dezember 2021 die 2014 sowie die 2021 neu begebene Anleihe auf der Position langfristige Finanzverbindlichkeiten erfasst. Die 2012 begebene Anleihe wurde in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da sie 2022 zurückgeführt wird. Vor allem durch diese Veränderungen sanken die langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr von 427,4 Mio. EUR auf 384,1 Mio. EUR. Die im Geschäftsjahr 2021 begebene Anleihe erfolgte als Privatplatzierung und ist an das Nachhaltigkeitsrating der Kelag geknüpft.

Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Finanzierung in Höhe von 60,0 Mio. EUR bei der Europäischen Investitionsbank aufgenommen und im Geschäftsjahr 2016 um 30,0 Mio. EUR aufgestockt. Ebenfalls seit dem Geschäftsjahr 2016 wird der aliquote Anteil eines Gesellschafterdarlehens des 25 %-Minderheitsgesellschafters Energie Burgenland Windkraft an der Windpark Nikitsch GmbH unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verzinsung für eine Laufzeit von neun Jahren beläuft sich auf 3,26 %. Darüber hinaus ist eine im Jahr 2012 erfolgte Projektfinanzierung für die Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH umfasst, welche variabel mit dem 3-Monats-Euribor zzgl. einer Kreditmarge iHv 1,75 % verzinst wird.

Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist folgender Aufstellung zu entnehmen:

Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

Nicht-zahlungswirksame Änderungen

in Mio. EUR

2020

Cashflows

Veränderungen
‎
Konsolidierungskreis

Fair Value
‎
Veränderungen

Umbuchungen

Sonstiges

2021

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

418,0

116,2

5,2

-0,1

-166,6

0,6

373,3

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

14,4

-14,9

1,5

0,0

166,6

0,1

167,7

Leasingverbindlichkeiten

11,3

-2,2

0,3

0,0

0,0

3,3

12,8

Summe Finanzverbindlichkeiten

443,8

99,1

6,9

-0,1

0,0

4,1

553,8

 

 

 

Nicht-zahlungswirksame Änderungen

in Mio. EUR

2019

Cashflows

Veränderungen
‎
Konsolidierungskreis

Fair Value
‎
Veränderungen

Umbuchungen

Sonstiges

2020

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

427,1

-12,0

0,1

0,1

1,2

1,5

418,0

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

20,0

-4,8

0,1

0,0

-1,2

0,3

14,4

Leasingverbindlichkeiten

12,0

-2,4

0,1

0,0

0,0

1,6

11,3

Summe Finanzverbindlichkeiten

459,1

-19,1

0,3

0,1

0,0

3,4

443,8

Leasingverbindlichkeiten

in Mio. EUR

31.12.2021

31.12.2020

Leasingverbindlichkeiten kurzfristig

2,1

1,9

Leasingverbindlichkeiten langfristig

10,7

9,4

Leasingverbindlichkeiten

12,8

11,3

// 23
‎
Langfristige Rückstellungen

langfristige Rückstellungen

Unter der Bilanzposition langfristige Rückstellungen werden folgende Rückstellungen ausgewiesen:

in Mio. EUR

2021

2020

Rückstellung für ausgelagerte Pensionen

84,1

93,0

Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

88,9

93,7

Abfertigungsrückstellung

70,4

76,7

Altersteilzeitrückstellung

45,4

46,8

Jubiläumsgeldrückstellung

16,1

17,4

Sonstige Rückstellungen

71,4

67,9

Summe langfristige Rückstellungen

376,2

395,4

Die Rückstellungen für ausgelagerte Pensionen und für Direktpensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen waren im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 noch in Summe angegeben. Die disaggregierte Darstellung, die nun in obiger Tabelle verfolgt wird, wurde auch bei den nachfolgenden Tabellen für das Vorjahr umgesetzt.


‎

Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Abfertigungen

Entwicklung der Rückstellung für ausgelagerte Pensionen

in Mio. EUR

2021

2020

Überleitung der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellung

 

 

Barwert (DBO) der durch das Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen

129,3

137,2

Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert

-45,2

-44,2

Bilanzierte Rückstellung zum 31.12.

84,1

93,0

 

 

 

Der Aufwand für die Rückstellung der ausgelagerten Pensionen gliedert sich wie folgt

 

 

Dienstzeitaufwand

1,9

1,9

Zinsaufwand

0,8

1,4

Zinsertrag auf Planvermögen

-0,3

-0,5

In der GuV erfasster Aufwand

2,4

2,9

 

 

 

Entwicklung des Barwertes der Verpflichtung (DBO)

 

 

DBO 01.01.

137,2

131,7

Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche)

1,8

1,9

Zinsaufwand

0,8

1,4

Pensionszahlungen

-4,1

-4,0

Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

-6,4

6,1

davon aufgrund demographischer Anpassungen

2,9

0,0

davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen

5,9

1,7

davon aufgrund finanztechnischer Anpassungen

-15,2

4,5

DBO 31.12.

129,3

137,2

Entwicklung des Planvermögens

 

 

Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 01.01.

44,2

45,8

Zinsertrag auf Planvermögen

0,3

0,5

Beiträge zum Planvermögen

1,5

0,0

Fonds-Auszahlungen

-4,1

-4,0

Neubewertung

3,4

1,9

Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 31.12.

45,2

44,2

Für die kommende Berichtsperiode werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 1,4 Mio. EUR erwartet.


‎

Fondsvermögen

in %

2021

2020

 

aktiver Markt

kein aktiver Markt

Summe

aktiver Markt

kein aktiver Markt

Summe

Anleihen Developed Markets

21,6

0,0

21,6

21,7

0,0

21,7

Anleihen Emerging Markets

9,0

0,0

9,0

9,1

0,0

9,1

Unternehmensanleihen

30,2

0,0

30,2

30,7

0,0

30,7

Aktien – Euro

21,8

0,0

21,8

21,4

0,0

21,4

Aktien – Non-Euro

9,6

0,0

9,6

9,1

0,0

9,1

Infrastruktur

0,0

1,5

1,5

0,0

1,6

1,6

Immobilien

0,0

2,2

2,2

0,0

1,8

1,8

Festgeld/Cash

4,3

0,0

4,3

4,6

0,0

4,6

Gesamt

96,4

3,6

100,0

98,2

1,8

100,0

Für alle Dividendenpapiere und Staatsanleihen bestehen Marktpreisnotierungen in aktiven Märkten.

Die Kelag hat die Veranlagungspolitik bzw. das Veranlagungsmanagement und die Verantwortung für die Veranlagung an die Valida Pension AG ausgelagert. Die Ziele der Veranlagungspolitik sind sicherer und langfristiger Ertrag, Stabilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Die Valida Pension AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Valida Holding AG. Der Kelag-Konzern diskutiert und stimmt die allgemeinen Veranlagungsgrundsätze regelmäßig mit der Valida Pension AG ab. Das Veranlagungs- und Risikomanagement der Valida Pension AG ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Pensionskassengesetzes und der diesbezüglichen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht ausgerichtet.

Entwicklung der Rückstellung für Direktpensionen und Pensionsähnliche Verpflichtungen

in Mio. EUR

2021

2020

Der Aufwand für Rückstellung für Direktpensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen gliedert sich wie folgt:

 

 

Dienstzeitaufwand

0,4

1,0

Zinsaufwand

0,2

0,6

In der GuV erfasster Aufwand

0,6

1,7

 

 

 

Bilanzierte Rückstellung 01.01.

93,7

89,3

Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand

0,6

1,7

Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

0,1

8,7

aufgrund demographischer Anpassungen

0,1

-0,1

aufgrund finanztechnischer Anpassungen

-1,4

12,2

aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen

1,4

-3,4

Pensionszahlungen

-5,7

-6,0

Bilanzierte Rückstellung 31.12.

88,9

93,7

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen

in Mio. EUR

2021

2020

Der Aufwand für Abfertigungsrückstellungen gliedert sich wie folgt:

 

 

Dienstzeitaufwand

0,4

0,5

Zinsaufwand

0,1

0,4

In der GuV erfasster Abfertigungsaufwand

0,5

0,9

 

 

 

Bilanzierte Rückstellung 01.01.

76,7

82,1

Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand

0,5

0,9

Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

-2,4

-1,8

aufgrund demographischer Anpassungen

0,0

0,3

aufgrund finanztechnischer Anpassungen

-2,2

-0,8

aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen

-0,1

-1,3

Abfertigungszahlungen

-4,6

-4,6

Bilanzierte Rückstellung 31.12.

70,4

76,7

Sonstige langfristige Rückstellungen

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen

in Mio. EUR

Altersteilzeit

Jubiläumsgelder

Sonstige

Buchwert 01.01.2020

50,2

17,4

59,7

Zuführung

5,8

1,2

11,6

Aufzinsung

0,0

0,1

0,0

Verwendung

-7,2

-1,3

-1,6

Auflösung

-2,1

0,0

-1,7

Buchwert 31.12.2020/01.01.2021

46,8

17,4

67,9

Zuführung

7,2

0,1

4,7

Aufzinsung

-0,1

0,0

0,0

Verwendung

-5,2

-1,2

-1,4

Auflösung

-3,3

-0,2

-0,4

Veränderungen Konsolidierungskreis

0,0

0,0

0,6

Buchwert 31.12.2021

45,4

16,1

71,4

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen enthalten.

Die Kelag ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 39,8 Mio. EUR (im Vorjahr 36,4 Mio. EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus dem niedrigeren der beiden Beträge aus der Ablöse und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Auf Basis von gewonnenen Erfahrungswerten aus den vergangenen Ablöseangeboten hat die Kelag diese Rückstellung in unterschiedliche Annahmetranchen bzw. einer Nicht-Annahmetranche untergliedert. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Bewertung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können. Die Variation der Annahmequote zeigt folgende Effekte auf den Rückstellungsbetrag: Die Erhöhung des Anteils für die Erfüllung um 10 % Punkte auf 25 % bzw. Reduktion bei der Annahme von Ablöseangeboten auf 75 % führt zu einer Erhöhung der Rückstellung um 3,5 Mio. EUR. Bei gänzlichem Ausbleiben von Annahmen von Ablöseangeboten würde sich die Rückstellung um 28,4 Mio. EUR erhöhen.

In der Berichtsperiode 2015 wurden von mehreren Parteien Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der Verbund Hydro Power GmbH – in diesem Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen einbezogen – erhoben. Die anteilig auf die Kelag entfallende Verpflichtung wird weiterhin als langfristige Rückstellung in Höhe von 18,7 Mio. EUR (im Vorjahr 18,9 Mio. EUR) ausgewiesen.

// 24
‎
Baukostenzuschüsse

Baukostenzuschüsse

Die Baukostenzuschüsse stellen Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15 dar, wobei der kurzfristige Teil in der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich enthalten ist.

in Mio. EUR

2021

2020

Strombereich

82,3

81,1

Anschlusskosten Wärmebereich

18,1

18,1

Sonstige Baukostenzuschüsse

6,6

5,5

Baukostenzuschüsse

107,0

104,7

davon langfristig

95,9

93,4

davon kurzfristig

11,0

11,2

Im Geschäftsjahr 2021 wurde der kurzfristige Teil der Baukostenzuschüsse, also die Auflösung, die sich innerhalb der zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag aus dem aktuellen Bestand ergeben wird, in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich umgegliedert. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis iHv 11,2 Mio. EUR unter den langfristigen Schulden in der Position Baukostenzuschüsse, wobei der kurzfristige Teil im Anhang beschrieben wurde. Die Vorjahreswerte wurden angepasst.

// 25
‎
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

Langfristige sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

in Mio. EUR

2021

2020

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

137,0

11,0

Vorausbezahlte Strombezugskosten

5,4

6,1

Übrige

5,5

4,6

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

147,9

21,7

Die vorausbezahlten Strombezugskosten sind im Wesentlichen Abgrenzungen von Strombezügen am Kraftwerk Koralpe durch die Elektro Slovenija, p.o. Ljubljana. Diese stellen gemäß IFRS 15 Vertragsverbindlichkeiten dar. Sie erlauben der Bezugsberechtigten, Strom gegen Ersatz der Produktionskosten zu beziehen und werden in Anlehnung an die Nutzungsdauer des betroffenen Kraftwerkes ergebniswirksam aufgelöst. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) in den Umsatzerlösen erfasst. Der von diesen vorausbezahlten Strombezugskosten kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR).

Kurzfristige Schulden

// 26
‎
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten schlugen im Abschlussjahr mit 169,7 Mio. EUR (im Vorjahr 16,4 Mio. EUR) zu Buche. Zur Entwicklung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sei auf jene tabellarische Darstellung verwiesen, die sich bei den Erläuterungen zur Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten findet (RZ 22).

// 27
‎
Kurzfristige Rückstellungen

Kurzfristige Rückstellungen

in Mio. EUR

 

Buchwert 01.01.2020

18,4

Zuführung

3,8

Verwendung

-1,8

Auflösung

-2,7

Veränderungen Konsolidierungskreis

-0,4

Buchwert 31.12.2020/01.01.2021

17,3

Zuführung

17,3

Verwendung

-3,3

Auflösung

-3,6

Veränderungen Konsolidierungskreis

0,4

Buchwert 31.12.2021

28,2

Die kurzfristigen Rückstellungen enthalten vor allem Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken und Drohverlustrückstellungen aus Endkundenverträgen.

Bedingt durch die hohen Preiserwartungen für die Beschaffung von Strom an Börsen und auf Großhandelsmärkten, wurden im Endkundenvertrieb des Kelag-Konzerns unterdeckte Stromlieferverträge identifiziert. Insbesondere durch Preisbindungsklauseln und kurzfristige Unkündbarkeit dieser Verträge können sich die betroffenen Konzerngesellschaften ihrer Lieferverpflichtungen im Jahr 2022 nicht entziehen. Zudem sah sich die Kelag mit strittigen Rückzahlungsanforderungen von Stromkunden konfrontiert. Gesamthaft wurden zum 31. Dezember 2021 aus diesen Titeln daher 16,3 Mio. EUR an kurzfristigen Rückstellungen bilanziert – 14,5 Mio. EUR aus Strom- und 1,8 Mio. EUR aus Gaslieferverträgen. Im Vorjahr gab es vergleichbare Vertragskonstellationen nur in Ausmaß von 2,1 Mio. EUR. Bei einer Erhöhung bzw. Verminderung der verwendeten Strom- und Erdgaspreisannahmen um 10,0 % würde sich ceteris paribus der Betrag des wesentlichsten Teils der Rückstellung um 1,6 Mio. EUR erhöhen bzw. senken.

Die Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken resultieren neben Behördenauflagen auch aus sonstigen rechtlichen Verpflichtungen, wie zum Beispiel in Zusammenhang mit aktuellen Schadensfällen. Zudem werden bilanzielle Vorsorgen für betrieblich erforderliche privatrechtliche Verpflichtungen und seitens der Behörde bescheidmäßig festgestellte Stauraumräumungen unter dieser Position ausgewiesen. Insgesamt wurden daraus in den kurzfristigen Rückstellungen 4,5 Mio. EUR (im Vorjahr 9,5 Mio. EUR) erfasst.


‎

// 28
‎
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

in Mio. EUR

2021

2020

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden

125,5

67,6

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

1,6

3,1

kurzfristige Baukostenzuschüsse*

11,1

11,2

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

534,2

49,0

Übrige Verbindlichkeiten

78,2

67,5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

750,5

198,5

*Vorjahreswerte angepasst (siehe RZ 24)

Im Geschäftsjahr 2021 wurde der kurzfristige Teil der Baukostenzuschüsse, also die Auflösung, die sich innerhalb der zwölf Monate ab dem Bilanzstichtag aus dem aktuellen Bestand ergeben wird, in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich umgegliedert. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis iHv 11,2 Mio. EUR unter den langfristigen Schulden in der Position Baukostenzuschüsse, wobei der kurzfristige Teil im Anhang beschrieben wurde. Die Vorjahreswerte wurden angepasst.

Zur Bewertung der Derivate wird auf die entsprechenden Erläuterungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Umsatzerlösen und Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen verwiesen.

Übrige Verbindlichkeiten

in Mio. EUR

2021

2020

Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern

37,6

35,3

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

3,5

3,3

Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen

7,1

1,7

Diverse

30,0

27,2

Übrige Verbindlichkeiten

78,2

67,5

In den diversen übrigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus dem Personalwesen, dem energiewirtschaftlichen Bereich und aus einem Grundstückskauf erfasst.

Sonstige Angaben

Finanzinstrumente und Risikomanagement

Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Der Kelag-Konzern hält mit Ausnahme der Commodity-Terminkontrakte im Energiebereich in Verbindung mit dem Risikomanagement bzw. Handelsgeschäft und einem Zinssicherungsinstrument, das zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist, ausschließlich originäre Finanzinstrumente.

Beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen – gegliedert nach Kategorien – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

Vermögenswerte 2021

in Mio. EUR

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31.12.2021

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2021

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

AC

1

25,2

26,5

Sonstige Ausleihungen

AC

 

1,3

1,3

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

113,9

113,9

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

3,9

3,9

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

 

119,1

119,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

220,4

220,4

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

AC

 

0,1

0,1

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

4,8

4,8

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

393,8

393,8

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

3

25,8

25,8

Termingeldeinlagen kurzfristig

FVtPL

1

19,9

19,9

Termingeldeinlagen kurzfristig

AC

 

71,5

71,5

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

0,1

0,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**

 

 

736,4

736,4

Liquide Mittel

AC

 

88,1

88,1

Aggregiert nach Bewertungskategorien

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

25,2

26,5

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

390,2

390,2

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

1

19,9

19,9

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

507,7

507,7

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

3

25,8

25,8

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.

Schulden 2021

in Mio. EUR

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31.12.2021

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2021

Finanzverbindlichkeiten - Anleihen

AC

1

149,7

165,9

Finanzverbindlichkeiten - Anleihen

AC

2

118,4

114,9

Finanzverbindlichkeiten - Investitions- und sonstige Kredite

AC

2

87,2

89,2

Finanzverbindlichkeiten

AC

 

13,8

13,8

Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen

FVtPL

3

4,3

4,3

Leasingverbindlichkeiten

 

 

10,7

 

Langfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

384,1

388,2

Finanzverbindlichkeiten - Anleihen

AC

1

153,2

156,5

Finanzverbindlichkeiten - Anleihen

AC

2

1,0

1,0

Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen

FVtPL

3

0,3

0,3

Finanzverbindlichkeiten

AC

2

6,2

6,2

Finanzverbindlichkeiten

AC

 

7,0

7,0

Leasingverbindlichkeiten

 

 

2,1

 

Kurzfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

169,7

171,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

137,0

137,0

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten**

 

 

137,0

137,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

125,5

125,5

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

1,6

1,6

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

525,2

525,2

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

3

8,9

8,9

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**

 

 

661,3

652,4

Aggregiert nach Bewertungskategorien

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

302,9

322,4

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

2

212,7

211,4

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

147,9

147,9

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

662,2

662,2

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

3

13,5

4,6

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivates aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.
‎

Vermögenswerte 2020

in Mio. EUR

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31.12.2020

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2020

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

AC

1

25,2

26,7

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

FVtPL

3

1,5

1,5

Sonstige Ausleihungen

AC

 

3,2

3,2

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

8,8

8,8

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

1,3

1,3

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

 

14,7

14,7

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

127,0

127,0

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

3,0

3,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

50,3

50,3

Termingeldeinlagen kurzfristig

AC

 

29,3

29,3

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

0,1

0,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**

 

 

209,6

209,6

Liquide Mittel

AC

 

75,1

75,1

Aggregiert nach Bewertungskategorien

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

25,2

26,7

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

238,9

238,9

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

59,1

59,1

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.

Schulden 2020

in Mio. EUR

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31.12.2020

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2020

Finanzverbindlichkeiten - Anleihen

AC

1

302,9

330,0

Finanzverbindlichkeiten - Investitions- und sonstige Kredite

AC

2

98,6

104,2

Finanzverbindlichkeiten

AC

 

12,5

12,5

Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen

FVtPL

3

4,0

4,0

Leasingverbindlichkeiten

 

 

9,4

0,0

Langfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

427,4

450,8

Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen

FVtPL

3

0,5

0,5

Finanzverbindlichkeiten

AC

2

13,5

13,5

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

FVtPL

2

0,4

0,4

Leasingverbindlichkeiten

 

 

1,9

0,0

Kurzfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

16,4

14,4

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

11,0

11,0

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten**

 

 

11,0

11,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

67,6

67,6

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

3,1

3,1

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

 

49,0

49,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente im Energiebereich**

 

 

119,8

119,8

Fortgeführte Anschaffungskosten

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

302,9

330,0

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

2

112,1

117,7

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

83,2

83,2

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

60,4

60,4

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

3

4,0

4,6

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivates aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.


‎

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet Kelag, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

•Level 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten;

•Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind; und

•Level 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Stufe

Finanzinstrument

Bewertungsverfahren

Inputfaktoren

1

Börsenotierte Wertpapiere

Marktwertorientiert

Börsenwerte

1

Börsenotierte Energie- und Emissionszertifikatstermingeschäfte

Marktwertorientiert

Börsenwerte

1

Termingeldeinlagen kurzfristig (Geldmarktfonds)

Marktwertorientiert

Börsenwerte

2

Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Kapitalwertorientiert

Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko

2

Nicht börsenotierte Energietermingeschäfte

Kapitalwertorientiert

Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner

2

Nicht börsenotierte Zinssicherungsgeschäfte

Kapitalwertorientiert

Bereits fixierte oder über Forwardrates ermittelte Cashflows, Zinsstrukturkurve

3

Nicht börsenotierte Energietermingeschäfte

Kapitalwertorientiert

Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner, Windaufkommen

3

Bewertung bedingter Kaufpreisbestandteile zu Gesellschaftserwerben

Kapitalwertorientiert

abhängig von vertraglichen Vereinbarungen, Barwert künftiger Zahlungen

3

Optionen auf Gesellschaftsanteile

Kapitalwertorientiert

abhängig von vertraglichen Vereinbarungen zum Ausübungspreis, Barwert künftiger Zahlungen

-

Sonstige Beteiligungen

-

Für jene unwesentlichen
‎
Beteiligungen, die sich noch in dieser Position befinden, wird angenommen, dass deren Anschaffungskosten eine passende Repräsentation des beizulegenden Zeitwertes darstellen (vgl. IFRS 9.B5.2.3).

-

Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige sonstige Forderungen, Termingeldeinlagen kurzfristig, sonstige Geldaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Kreditfazilitäten sowie kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten

-

Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwertes

Wesentliche Level 3-Finanzinstrumente umfassen nicht börsenotierte Energietermingeschäfte. Die zur Position korrespondierenden Verträge, vor allem aus Strombezug von Windparks, wurden im aktuellen Geschäftsjahr erstmalig geschlossen und unter Anwendung der Fair-Value Option als derivatives Finanzinstrument bilanziert. Den wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputparameter stellt die Annahme über das Windaufkommen dar, wobei Änderungen zu dieser Annahme sich direkt auf den Fair Value auswirken. Die Effekte aus der Bewertung werden im Materialaufwand erfasst.

Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Im Rahmen der Risikomanagementstrategie der Kelag dienen Derivate nach IFRS 9 größtenteils der Absicherung von zukünftigen Beschaffungen und Verkäufen. In diesem Zusammenhang wurde ein großer Teil hieraus als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert. Diejenigen Kontrakte, welche nicht im Rahmen von Hedge Accounting designiert wurden, werden entsprechend den normalen Regelungen zu Derivaten mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertet.

Hedge Accounting kommt im Kelag-Konzern im Rahmen des Verkaufs der Eigenerzeugung von Strom sowie im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für Kunden zur Anwendung. Hierbei werden Terminkontrakte im Strom- und Gasbereich eingesetzt, um den Preis für künftige Lieferungen und Bestellvorgänge langfristig abzusichern. Darüber hinaus wurden bis 31. Dezember 2021 mittels eines Zinsswaps die künftigen Zahlungen einer variabel verzinsten Finanzverbindlichkeit durch einen Tausch von variablen Zinszahlungen auf fixe Zinszahlungen abgesichert. In beiden Fällen werden im Kelag-Konzern abgeschlossene Derivate als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen aus künftig erwarteten Transaktionen designiert (sogenannte Cashflow Hedges).

Ziel der Absicherungen mit den Energieterminkontrakten ist es, die aus Marktpreisschwankungen resultierende Cashflow-Unsicherheit zu verringern. Hierbei erfolgt grundsätzlich ein sukzessiver Abschluss von Forwards, um den benötigten Bedarf im Zeitablauf durch Sicherungsinstrumente besser abdecken zu können sowie die Gefahr einer überhöhten Absicherung zu vermeiden. Hierbei hängen der Zeitpunkt und die Höhe der Absicherung künftiger Lieferungen unter anderem von den jeweiligen aktuellen Preisentwicklungen ab. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen (wie Laufzeit, Volumen, Preisbasis etc.) der abgeschlossenen Strom- und Gasterminkontrakte mit jenen der Grundgeschäfte in der Regel übereinstimmen, wird im Konzern eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Hierbei kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen nahezu zur Gänze ausgleicht.

Aufgrund der höheren Liquidität werden österreichische Energielieferungen in der Regel mit Forwards europäischer Leitmärkte abgesichert. Sollten österreichische Forwards eingesetzt werden, so decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft zur Gänze ab. Sollten Forwards europäischer Leitmärkte eingesetzt werden, so decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft nur teilweise ab. Daher wird in diesem Fall das Risiko aus Änderungen der Zahlungsströme betreffend die Risikokomponente des Preises des jeweiligen Leitmarktes, welche dem österreichischen Preis inhärent ist, im Rahmen von Hedge Accounting abgesichert. Da sich der österreichische Preis aus dem Preis liquider europäischer Leitmärkte zuzüglich grenzüberschreitender Spreads zusammensetzt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Preisen der jeweiligen Leitmärkte und den österreichischen Preisen. Die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen betreffend die Risikokomponente stimmen auch in diesem Fall überein.

Da für die abgesicherten Mengen das gesamte Risiko einer Veränderung des Marktpreises für Strom und Gas in Bezug auf das Grundgeschäft bzw. die Komponente des Grundgeschäfts abgesichert wird, beträgt die Sicherungsquote 100 %. Ursachen für Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen stellen das Eintreten eines geringeren tatsächlichen Volumens an Lieferungen als ursprünglich geplant sowie Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei und der Kelag dar, wobei das Risiko für den Eintritt von Ineffektivitäten durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Absicherung minimiert wird. Allfällige zu buchende Ineffektivitäten werden zum Abschlussstichtag anhand der Hypothetischen Derivate-Methode ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Die durch die Terminkontrakte abgesicherten künftigen Zahlungsströme für Energielieferung werden in den folgenden drei Jahren eintreten und dabei entsprechend ergebniswirksam werden.

Die Sicherungsbeziehung, bei welcher die Tochtergesellschaft Kärntner Restmüllverwertungs GmbH einen Zinsswap zur Absicherung von Zinsrisiken abgeschlossen hat, wurde zum 31. Dezember 2021 beendet, da das Grundgeschäft zurückgeführt wurde. Der im sonstigen Ergebnis enthaltene Betrag in Höhe von 0,2 Mio. EUR wurde in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.

Sicherungsinstrumente 31.12.2021

in Mio. EUR

Sonstige Forderungen

Sonstige Verbindlichkeiten

Nominalbetrag

Änderung des
‎
beizulegenden
‎
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Strom Terminkontrakte - Absatz

8,4

-390,9

3.712 GWh

-334,8

Strom Terminkontrakte -Beschaffung

251,5

-12,0

2.529 GWh

204,3

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

54,4

-5,8

1.860 GWh

51,1

Sicherungsinstrumente 31.12.2020

in Mio. EUR

Sonstige Forderungen

Sonstige Verbindlichkeiten

Nominalbetrag

Änderung des
‎
beizulegenden
‎
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Strom Terminkontrakte - Absatz

2,8

-15,1

3.605 GWh

-45,9

Strom Terminkontrakte -Beschaffung

12,1

-0,5

2.417 GWh

38,4

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

2,3

-1,1

1.700 GWh

17,2

Zinsswaps

0,0

-0,1

3,6 Mio. EUR

0,0

Grundgeschäfte 31.12.2021

in Mio. EUR

Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Stand der Rücklage für Bewertungen von Cashflow Hedges

Zukünftiger Stromabsatz

334,8

357,8

Zukünftiger Strombezug

-204,3

-219,4

Zukünftiger Gasbezug

-51,1

-57,4

Grundgeschäfte 31.12.2020

in Mio. EUR

Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Stand der Rücklage für Bewertungen von Cashflow Hedges

Zukünftiger Stromabsatz

45,9

-12,4

Zukünftiger Strombezug

-38,4

10,1

Zukünftiger Gasbezug

-17,2

1,2

Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten

0,4

0,2

Auswirkung der Absicherung von
‎
Cashflows 2021

in Mio. EUR

Erfassung im sonstigen Ergebnis

Unwirksamer Teil der Absicherung

Umgliederungen in die GuV

ggf. betroffene GuV-Position

Strom Terminkontrakte - Absatz

-334,8

0,0

-35,3

Umsatzerlöse

Strom Terminkontrakte - Beschaffung

204,3

0,0

25,2

Strombezug

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

51,1

0,0

7,6

Gasbezug

Zinsswaps

0,0

0,0

-0,3

Finanzergebnis

Auswirkung der Absicherung von
‎
Cashflows 2020

in Mio. EUR

Erfassung im sonstigen Ergebnis

Unwirksamer Teil der Absicherung

Umgliederungen in die GuV

ggf. betroffene GuV-Position

Strom Terminkontrakte - Absatz

-45,9

0,0

17,7

Umsatzerlöse

Strom Terminkontrakte - Beschaffung

38,4

0,0

-14,9

Strombezug

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

17,2

0,0

-9,0

Gasbezug

Zinsswaps

-0,4

0,0

0,3

Finanzergebnis

Nominalbetrag 2021

 

Nominalbetrag 2022

Nominalbetrag ab 2023

Strom Terminkontrakte - Absatz

1.836 GWh

1.876 GWh

Strom Terminkontrakte - Beschaffung

1.170 GWh

1.359 GWh

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

959 GWh

902 GWh

Nominalbetrag 2020

 

Nominalbetrag 2021

Nominalbetrag ab 2022

Strom Terminkontrakte - Absatz

1.579 GWh

2.025 GWh

Strom Terminkontrakte - Beschaffung

1.179 GWh

1.238 GWh

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

942 GWh

757 GWh

Zinsswaps

3,6 Mio. EUR

0,0 Mio. EUR

Durchschnittlich abgesicherte Preise

Die durchschnittlich abgesicherten Preise im Strombereich belaufen sich auf 168 EUR/MWh (im Vorjahr 46 EUR/MWh) und im Gasbereich auf 59 EUR/MWh (im Vorjahr 16 EUR/MWh).

Da sich im aktuellen Geschäftsjahr die Preissituation auf den Energiegroßhandelsmärkten volatiler als in Vorjahren darstellt, finden sich nachfolgend durchschnittliche Preise für unterschiedliche Betrachtungszeiträume zum 31. Dezember 2021:

in EUR/MWh

2022

2023

ab 2023

Strom

210,6

125,8

88,0

Gras

69,2

44,7

26,1

Der mit dem Zinsswap durchschnittlich abgesicherte Zinssatz hat im Vorjahr 0,56% betragen.


‎

Risikomanagement

Im Fokus des unternehmensweiten Risikomanagements stehen die für den Kelag-Konzern identifizierten Risiko-Kategorien Markt- und Wettbewerbsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsrisiken, Finanzrisiken, Umfeldrisiken und sonstige Risiken. Diese werden je Geschäftsbereich sowie für die wesentlichen Beteiligungen erfasst und gesteuert.

Prozessrisiken

In allen Geschäftsbereichen und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese werden unter anderem durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem, durch entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter und durch die Unterstützung von entsprechender Hard- und Software mit Back-up-Systemen minimiert.

Marktpreis- und Kontrahentenrisiken Energiehandel und Vertrieb

Marktrisiken im Energiehandel werden tagesaktuell durch Regelbücher gemanagt. Dabei erfolgt die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Marktrisiken auf Basis von entsprechenden Kennzahlen und Limitvorgaben. Markt- und Kontrahentenrisiken werden zudem durch die Vorgaben entsprechender Richtlinien geregelt. Diese beinhalten den Handlungsrahmen betreffend der vorhin genannten Risiken für die davon betroffenen Geschäftsfelder des Konzerns und der Beteiligungen.

Der Ausfall von Geschäftspartnern, insb. von Handelspartnern oder Vertriebskunden birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft werden muss (Settlement- und Replacementrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen sowie bei gesetzlichen Veränderungen von Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung und laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen mit den Handelspartnern bzw. Kunden sowie durch Schließen und Ausgleich von betroffenen Commodity-Positionen.

Erhaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungs-maßnahmen

Der Kelag-Konzern verfügt über Sicherheiten in Form von Bankgarantien, Patronatserklärungen, Versicherungen, die Forderungsausfällen vorbeugen, sowie Haftrücklässen, welche das Ausfallsrisiko von finanziellen Vermögenswerten mindern. Hierbei handelt es sich um Absicherungen von Forderungen und Wiedereindeckungsgeschäften aus dem Energiehandel sowie um Sicherheiten im Zusammenhang mit vorfinanzierten Investitionen.

Marktrisiko

Zinsänderungsrisiko

Das Cashflow-Risiko aufgrund von Zinsänderungsrisiko hält sich aktuell aufgrund der Struktur der Finanzverbindlichkeiten in einem überschaubaren Rahmen. Der Anteil des variabel verzinsten Fremdkapitals beträgt 7,11 % des gesamten Fremdkapitalschuldenstandes (im Vorjahr 9,19 %). Der überwiegende Teil des Finanzierungsportfolios weist eine fixe Verzinsung auf und unterliegt deshalb keinen zahlungswirksamen Schwankungen. Der variabel verzinste Anteil wird laufend überwacht und ist aus Risikoaspekten auf Konzernebene mit 40 % limitiert. Ein Zinsanstieg in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Verringerung des Finanzerfolges in Höhe von 0,40 Mio. EUR (im Vorjahr 0,40 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Ein Zinsabfall in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Erhöhung des Finanzerfolges in Höhe von 0,40 Mio. EUR (im Vorjahr 0,40 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Der Kelag-Konzern ist mit einem durchschnittlichen Effektivzinssatz in Höhe von 2,33 % (im Vorjahr 2,65 %) finanziert. Die äquivalente Nominalverzinsung beträgt 2,28 % (im Vorjahr 2,61 %).

Währungsrisiko

In der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen ist geregelt, dass für die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften mit Sitz in Österreich nur Geschäfte in Euro zugelassen sind. Der Konsolidierungskreis der Kelag weist per Ultimo keine Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung auf und aus diesem Grund ist das Fremdwährungsrisiko von geringer Bedeutung. Aufgrund der geringen Vermögenswerte in Fremdwährungen (3,70 % des Gesamtvermögens 2021 bzw. 4,76 % des Gesamtvermögens 2020) ist im Bereich der Währungsrisiken ebenso das Translationsrisiko vernachlässigbar.

Marktpreisrisiken Commodities

Im Bereich der Marktrisiken stellen für die Kelag das Risiko aus Preisänderungen der Commodities Strom und Gas die Hauptrisiken dar. Diese Risiken entstehen durch die Beschaffung und Verkauf von Strom und Gas. Beschaffungs- und Verkaufsvorgänge werden im Rahmen der Eindeckung für den Vertrieb (Strom und Gas), der Vermarktung von Erzeugungsmengen (Strom) und für den Eigenhandel (Strom und Gas) durchgeführt.

Dem Risiko aus Marktpreisschwankungen wird durch ein aus dem zentralen Risikomanagement abgeleiteten Commodity Risikomanagement-System mit seinen Limitmechanismen begegnet. Kernbestandteil ist hierbei eine Risikominimierung durch eine langfristige Veräußerungs- und Beschaffungsstrategie sowie durch ein enges Limitsystem für Eigenhandel. Die Absicherung erfolgt durch Forwards mit physischer Erfüllung bzw. im Eigenhandel auch durch Futures, die in Cash ausgeglichen werden. Für einige der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Derivate wird Hedge Accounting angewandt, für andere ergibt sich zu großen Teilen eine „natürliche Absicherung“ in der Gewinn- und Verlustrechnung. Jene Verträge, die gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own Use Geschäfte beurteilt.

Mittels Sensitivitätsanalysen werden die Auswirkungen von potentiellen Preisschwankungen am Strom- bzw. Gasmarkt auf das Ergebnis bzw. das Eigenkapital gemessen.

Geschäftsjahr 2021

Energiepreis +10%

Energiepreis -10%

in Mio. EUR

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Strom

-4,6

-24,0

4,6

24,0

Gas

0,1

7,7

-0,1

-7,7

Geschäftsjahr 2020

Energiepreis +10%

Energiepreis -10%

in Mio. EUR

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Strom

-2,5

-7,4

2,5

7,4

Gas

0,1

3,0

-0,1

-3,0

Für den Ergebniseffekt nach Steuern wurde ein einheitlicher Konzernsteuersatz von 25 % angenommen. In der Sensitivität des Eigenkapitals wirkt neben der Sensitivität des Periodenergebnisses auch die Sensitivität aus den Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis.


‎

Liquiditätsrisiko

Der Kelag-Konzern ist hinsichtlich der Liquiditätslage gut positioniert und im Geschäftsjahr 2021 all seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachgekommen. Einem möglichen Liquiditätsrisiko wird durch vorausschauende Planung der Liquidität und Zahlungsströme, einer mittel- und langfristigen Kapitalbedarfsplanung, bewusstem Halten von ausreichenden Liquiditätsreserven sowie offenen Kreditrahmen bei unterschiedlichen Banken entgegengewirkt. Die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Liquidität und Erhöhung der finanziellen Flexibilität sind einerseits durch Cash-Bestände (88,1 Mio. EUR per 31. Dezember 2021 bzw. 75,1 Mio. EUR per 31. Dezember 2020) sowie andererseits durch kontrahierte Barvorlagen-Kreditlinien in Höhe von 250,0 Mio. EUR (im Vorjahr 250,0 Mio. EUR) mittelfristig gewährleistet. In Konkretisierung der übergeordneten Unternehmensstrategie bleiben die Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve und die Erhaltung einer ausgezeichneten Bonität primäre Ziele des Kelag-Konzerns. Das Liquiditätsrisiko kann daher als moderat eingestuft werden, was auch von der Ratingagentur Standard & Poor‘s bestätigt wurde.

Analyse der vereinbarten Mittelabflüsse

Die Darstellung der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten im Kelag-Konzern im Anwendungsbereich von IFRS 7 stellt sich wie folgt dar. Bei unsaldiert erfüllten Derivaten aus dem Energiehandel stehen den erwarteten Auszahlungen korrespondierende Mittelzuflüsse gegenüber.

Mittelabflüsse zum 31.12.2021

 

Fälligkeit

in Mio. EUR

2022

2023-2026

ab 2027

Anleihen

160,8

173,5

140,7

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

8,5

32,8

67,4

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen

6,4

11,6

1,6

Leasingverbindlichkeiten

1,9

5,2

5,8

Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten

177,6

223,0

215,4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

125,5

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

1,6

0,0

0,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

534,2

137,0

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten

661,3

137,0

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten

838,9

360,0

215,4


‎

Mittelabflüsse zum 31.12.2020

 

Fälligkeit

in Mio. EUR

2021

2022-2025

ab 2026

Anleihen

9,4

172,9

154,5

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

10,2

33,2

75,5

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen

9,9

4,8

8,4

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

0,1

0,0

0,0

Leasingverbindlichkeiten

2,1

5,2

5,9

Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten

31,7

216,1

244,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

67,6

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

3,1

0,0

0,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

49,0

11,0

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten

119,8

11,0

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten

151,5

227,1

244,3

Kontrahentenrisiko

Kreditrisiken resultieren aus der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen durch den Vertragspartner. Auf der Aktivseite (im Wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögenswerte) stellen die ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfalls- bzw. Kreditrisiko dar. Das Ausfallsrisiko wird durch regelmäßige Bonitätsanalysen und Marktbeobachtungen überwacht. Geschäfte werden prinzipiell mit Kontrahenten nur entsprechend ihrer Bonität auf Basis eines externen Ratings einer international anerkannten Ratingagentur und/oder nach einer internen Bonitätsüberprüfung, die regelmäßig mit den vorliegenden letztgültigen Jahresabschlussdaten aktualisiert wird, abgeschlossen. Sofern bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallsrisiken erkennbar sind, werden diese durch entsprechende Wertberichtigungen erfasst. In Einzelfällen werden in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten gefordert. Mit Blick auf die durch die Covid-19 Pandemie hervorgerufene globale Wirtschaftskrise wurden auch im Kreditrisikomanagement weitere Detailanalysen anhand von Risikotreibern auf Portfolioebene einerseits und Kontrahentenebene andererseits durchgeführt. Auf dieser Basis wurden die Handelsstrategie und die Kreditlimite angepasst.

Die Veranlagungsstrategie der Kelag ist grundsätzlich risikoavers mit Fokus auf Risikolimitierung und -diversifizierung ausgerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Risikobegrenzung durch die Implementierung von Limitsystemen und einem laufenden Monitoring der Limitausnutzung. Das Kontrahentenrisiko wird konzerneinheitlich limitiert, bewertet und überwacht. Das maximale Ausfallsrisiko entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

Zum 31.12.2021 sind keine weiteren finanzwirtschaftlichen Risiken erkennbar, die den Geschäftsverlauf des Kelag-Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.


‎

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, den eingeschlagenen Kurs der organischen Wachstums- und Innovationsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien erfolgreich fortzusetzen und somit die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu fördern.

Das Management betrachtet als Kapital das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital 1.007,5 Mio. EUR (im Vorjahr 969,1 Mio. EUR). Die Finanzschulden beliefen sich auf 858,6 Mio. EUR (im Vorjahr 771,3 Mio. EUR), die liquiden Mittel auf 88,1 Mio. EUR (im Vorjahr 75,1 Mio. EUR). Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe der Kennzahl „Net-Gearing“, die dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zur Summe des Eigenkapitals entspricht.

Mit einem Net-Gearing von 64,9% (im Vorjahr 66,2%), bezogen auf die Finanzschulden zum Bilanzstichtag, weist der Kelag-Konzern eine stabile Kapitalstruktur auf.

Net-Gearing

in Mio. EUR

2021

2020

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

384,1

427,4

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

169,7

16,4

Pensionsrückstellungen

172,9

186,7

Rückstellungen für Abfertigungen

70,4

76,7

Jubiläumsgeldrückstellungen

16,1

17,4

Altersteilzeitrückstellungen

45,4

46,8

Zwischensumme

858,6

771,3

Abzüglich liquider Mittel

-88,1

-75,1

Abzüglich Termingeldeinlagen kurzfristig

-91,5

-29,3

Abzüglich Wertpapiere

-25,1

-25,2

Nettoschulden

654,0

641,7

Eigenkapital

1.007,5

969,1

Net-Gearing

64,9%

66,2%

Weitere Ziele des Kapitalmanagements sind die Beibehaltung einer hohen Bonität, welche auch als Baustein in der Unternehmensstrategie verankert ist, eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals und eine kontinuierliche Dividendenpolitik.

Zum 31. Dezember 2021 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren des Kapitalmanagements vorgenommen.


‎

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

 

2021

2020

in Mio. EUR

Nettoergebnis

davon Wertmin-
‎
derungen

Nettoergebnis

davon Wertmin-
‎
derungen

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

-0,8

-2,3

0,3

-1,1

davon Gesamtzinserträge

0,7

0,0

0,9

0,0

Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten

-13,7

0,0

-12,2

0,0

davon Gesamtzinsaufwendungen

-13,7

0,0

-12,2

0,0

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

-41,2

0,0

-6,1

0,0

SUMME

-55,7

-2,3

-18,0

-1,1

Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten ist im Wesentlichen auf Zinseffekte der Wertpapiere des Anlagevermögens zurückzuführen und wurde daher im Finanzergebnis erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten in Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten wurden im Zinsaufwand erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert werden in den Positionen Umsatzerlöse sowie in den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen ausgewiesen, da es sich hierbei um Energiehandelskontrakte handelt.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Die folgende Übersicht zeigt diejenigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IAS 32 saldiert dargestellt werden, also einklagbaren Globalaufrechnungsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2021

in Mio. EUR

Bruttobeträge

Saldierung

Netto

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)

983,8

-450,4

533,4

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)

-1.121,6

450,4

-671,2


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Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2020

in Mio. EUR

Bruttobeträge

Saldierung

Netto

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Aktiva)

56,9

-3,1

53,8

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich (Passiva)

-58,1

3,1

-55,0

Weiterführende sonstige Angaben

Erläuterung zur Konzern-Geldflussrechnung

Dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit werden Dividendeneinzahlungen zugeordnet. Dividendenauszahlungen sowie Zinsauszahlungen werden unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Zinseinzahlungen werden dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Ukraine-Krise hat sich Ende Februar 2022 durch den Einmarsch russischer Truppen deutlich verschärft. Die Volatilität der Großhandelspreise für Strom und Gas, die bereits im Geschäftsjahr 2021 Auswirkungen hatte und auf die Knappheit von Erdgas zurückzuführen ist, wird dadurch noch verstärkt. Diese Entwicklungen - gekoppelt mit den weltweiten Nachhaltigkeitsbestrebungen - werden auch im Geschäftsjahr 2022 wesentliche Treiber für weiterhin volatile Preise sein.

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Zu den nahestehenden Unternehmen des Kelag-Konzerns sind alle nicht konsolidierten verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie jene Gesellschaften, die maßgeblichen Einfluss auf die Kelag bzw. KEH ausüben und deren verbundene Unternehmen zu zählen. Die KEH ist aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin ein nahestehendes Unternehmen. Damit gelten auch die Eigentümer der KEH als nahestehend – das Land Kärnten, das 51 % der Anteile an der KEH hält und die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH., die als 100-%-Tochter der RWE AG 49 % der Anteile hält, befinden sich seit knapp 20 Jahren in einer weiter anhaltenden strategischen Partnerschaft. Ferner gelten alle von der KEH beherrschten, maßgeblich beeinflussten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend. Die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH gilt darüber hinaus auch aufgrund ihrer Direktbeteiligung an der Kelag als nahestehendes Unternehmen. Auch von der GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH beherrschte bzw. gemeinschaftlich geführte Unternehmen gelten als nahestehend. Ebenso gelten auch vom Land Kärnten maßgeblich beeinflusste, gemeinschaftlich geführte bzw. beherrschte Unternehmen als nahestehend. Aufgrund der Direktbeteiligung an der Kelag gilt auch die VERBUND AG sowie alle von ihr beherrschten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend (gemeinsam: VERBUND). Folglich gelten auch unter beherrschendem Einfluss der Republik Österreich – als Mehrheitsaktionärin der VERBUND – stehende sowie gemeinschaftlich geführte Unternehmen als nahestehend. Dazu zählen insbesondere die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG), und die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) sowie die Österreichische Post AG. Von der Erleichterungsvorschrift nach IAS 24.25 wird für alle oben genannten einer öffentlichen Stelle nahestehenden Unternehmen Gebrauch gemacht und es entfallen weitergehende Anhangsangaben, da die Geschäftstransaktionen von untergeordneter Bedeutung sind. Bei diesen Transaktionen handelt es sich zumeist um Energielieferbeziehungen sowie beispielsweise auch Geschäftsbeziehungen im Leitungsbau.

Zu den nahestehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Kelag und deren nahe Familienangehörige.

Geschäftsbeziehungen mit wesentlichen assoziierten Unternehmen

in Mio. EUR

2021

2020

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

Umsatzerlöse

3,5

3,8

Sonstige Erträge

0,2

0,2

Aufwendungen

14,6

22,2

Bilanz

 

 

Forderungen

2,9

0,4

Verbindlichkeiten

1,4

2,8

Bei den Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Energiebezugs- sowie Energieliefergeschäfte.

Durch die Leistung von Baukostenzuschüssen für Kraftwerke an der Donau und an der Drau sowie für die Kraftwerksgruppen Malta und Reißeck hat die Kelag (anteilige) Strombezugsrechte erworben. Die Kelag ist aufgrund dieser Stromlieferverträge berechtigt, einen Teil der in diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität gegen Ersatz vertraglich bestimmter buchmäßiger Aufwendungen (exklusive Abschreibungen und Zinsen) vom VERBUND Hydro Power GmbH zu beziehen. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Kelag 11,3 Mio. EUR an Baukostenzuschüssen an die Verbund Hydro Power GmbH geleistet und als Strombezugsrechte aktiviert (im Vorjahr 11,5 Mio. EUR).

Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern und deren verbundenen Unternehmen

An die RWE und deren verbundene Unternehmen wurden Umsätze aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 15,3 Mio. EUR (im Vorjahr 25,8 Mio. EUR) erzielt, an den Verbund Konzern in Höhe von 77,7 Mio. EUR (im Vorjahr 46,6 Mio. EUR). Von der RWE und deren verbundenen Unternehmen wurden Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 45,2 Mio. EUR (im Vorjahr 21,6 Mio. EUR) bezogen, von dem Verbund Konzern Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten, Bezugsrechte sowie Netzkosten in Höhe von 91,9 Mio. EUR (im Vorjahr 89,7 Mio. EUR).

Ferner wurden im Geschäftsjahr 2021 gegenüber der KEH 19,9 Mio. EUR (im Vorjahr 27,2 Mio. EUR) an Aufwendungen aus der Steuerumlage verrechnet. Gegenüber der KEH bestehen ferner Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuerumlage in der Höhe von 19,9 Mio. EUR (Vorjahr 31,7 Mio. EUR), die unter den Ertragssteuerverbindlichkeiten ausgewiesen sind.

Im Geschäftsjahr 2021 hat die KI-KELAG International GmbH, eine 100 %-Tochter der Kelag, die ENERGIES FRANCE S.A.S. Unternehmensgruppe von der RWE Generation Hydro GmbH sowie die Investerg Investimentos em Energias, SGPS, Lda., von der RWE Renewables International Participations B.V. erworben. Bei diesen verkaufenden Unternehmen handelt es sich um zwei indirekten 100 %-Tochterunternehmen der RWE AG. Da die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, die einerseits 49 % der Anteile an der KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH und andererseits 12,85 % an der Kelag selbst hält, eine direkte 100%-Tochter der RWE AG ist, gelten diese Unternehmen als nahestehend zur Kelag. Zur Sicherstellung der Wahrung der Fremdüblichkeit wurden die Kaufpreise, die den Erwerben zugrunde gelegt wurde, durch ein externes Gutachten definiert und durch ein Zweitgutachten bestätigt.

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind eliminiert und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsvorfälle der Kelag mit Tochterunternehmen, die vollkonsolidiert sind, sind somit nicht ausgewiesen.

Gezahlte Dividende

Gezahlte Dividende

 

Gesamt

Anzahl der Aktien

Pro Aktie

 

in Mio. EUR

 

EUR

Für Geschäftsjahr 2020 in 2021 gezahlte Dividende

50,0

8.000.000

6,25

Für Geschäftsjahr 2019 in 2020 gezahlte Dividende

50,0

8.000.000

6,25

Angaben zu den Organen

Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die fixen Bezüge des Vorstandes der Kelag 438 TEUR (im Vorjahr 1.097 TEUR), die variablen Bezüge 306 TEUR (im Vorjahr 449 TEUR) und die Sachbezüge 24 TEUR (im Vorjahr 31 TEUR). Hierbei handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen aus der Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Kelag-Konzerns. An langfristigen Leistungen gegenüber dem Vorstand aus Pensionszusagen wurden 2.199 TEUR (im Vorjahr 6.227 TEUR) in der Bilanz berücksichtigt; dabei wurden 55 TEUR erfolgswirksam erfasst (im Vorjahr 711 TEUR).

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 249 TEUR (im Vorjahr 551 TEUR).

An Mitglieder des Aufsichtsrates der Kelag wurden Vergütungen in Höhe von 50 TEUR (im Vorjahr 52 TEUR) bezahlt.

Honorare der Abschlussprüfer

Der Kelag-Konzern wird durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Für die Konzernabschlussprüfer fielen Aufwendungen in Höhe von 347 TEUR (im Vorjahr 242 TEUR) an. Weiters wurden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen in Höhe von 56 TEUR (im Vorjahr 49 TEUR) und sonstige Leistungen in Höhe von 48 TEUR (im Vorjahr 36 TEUR) von der prüfenden Kanzlei verrechnet.
‎

Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:

Mag. Gilbert ISEP,
‎
Vorsitzender

Dr. Rolf Martin SCHMITZ,
‎
1. Stellvertreter des Vorsitzenden

Dr. Thomas GLIMPEL (Austritt mit 17. September 2021)

Zvezdana SEGER (Eintritt mit 17. September 2021)

Mag. Dr.h.c. Monika KIRCHER

Dr. Michael BRAND

Mag. Leopold ROHRER

Rolf HOLUB

Dr. Achim KASPAR

Gunhild GRIEVE

Dr. Ulrich RUST

Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:

Gerald LOIDL,
‎
2. Stellvertreter des Vorsitzenden

DI Andreas GRIEßER, Bakk.

Mag. Petra KRAINER

Ing. Helmut POLSINGER

Heimo HOFER


‎

Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand zum unterfertigten Datum aufgestellt. Der Konzernabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft wird am 18. März 2022 dem Aufsichtsrat zur Feststellung vorgelegt. Der Vorstand versichert, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss seines Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kelag-Konzerns vermittelt.

Klagenfurt am Wörthersee, am 9. März 2022

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.

Bestätigungs
‎
vermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
‎
Klagenfurt,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten

Siehe Konzernanhang Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen, Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz 5 sowie Erläuterungen zur Bilanz Rz 10 und 11.

Das Risiko für den Abschluss

Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 693,2 Mio. EUR stellen 23,2 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.

Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für Wertminderungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist. Die Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken und Strombezugsrechten, für die keine separaten Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Kraftwerke und Strombezugsrechte basiert auf deren Nutzungswerten. Diese werden als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:

•Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.

•Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung abgeglichen.

•Für jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), für die eine formale Ermittlung des erzielbaren Betrags vorgenommen wurde, haben wir in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.

•Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2021 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.

•Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.

Bilanzierung der Unternehmenserwerbe im Rahmen Projekt "Blue South"

Siehe Konzernanhang Angaben zu Konsolidierungskreis, zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen

Das Risiko für den Abschluss

Auf Basis eines am 23. Dezember 2020 zwischen KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG und der RWE AG unterfertigten Vertrags, wurden Anteile an Gesellschaften in Frankreich, Portugal und Spanien erworben (Projekttitel "Blue South"). Die Gesellschaften sind im Besitz von Wasserkraftwerken, Windparks und Photovoltaik-Anlagen. Der Kaufvertrag sieht jeweils eine gesonderte Übertragung der Anteile je Land vor. Der Erwerbszeitpunkt für die französischen Gesellschaften wurde mit 30. April 2021, jener für die portugiesischen Gesellschaften mit 30. September 2021 festgestellt. Der französische Teil der Transaktion wurde als Erwerb eines Geschäftsbetriebes (innerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 3) eingestuft, während der portugiesische Teil als Erwerb einer Gruppe an Vermögenswerten (außerhalb des Anwendungsbereiches des IFRS 3) klassifiziert wurde. Der Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung betrug für acht Gesellschaften in Frankreich 36,6 Mio. EUR, jener für die vier portugiesischen Gesellschaften 26,3 Mio. EUR.

Die Bilanzierung dieser Unternehmenserwerbe erfordert die Anwendung komplexer Rechnungslegungsvorschriften. Neben der Beurteilung, ob die Transaktion den Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 darstellt, sind gemäß IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfordert wesentliche Schätzungen und Annahmen. Das Management hat für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation Frankreich einen unabhängigen Experten herangezogen.

Es besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsmethoden nicht mit den Vorschriften des IFRS 3 übereinstimmen sowie Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig identifiziert werden. Darüber hinaus könnten die für die Bewertungen herangezogenen Bewertungsmodelle sowie getroffenen Annahmen nicht angemessen und die daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommen Schulden und damit auch der verbleibende Firmenwert fehlerhaft ermittelt sein. Außerdem besteht das Risiko, dass die geforderten Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs "Blue South" beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

• Wir haben die relevanten Verträge und Unterlagen gelesen, um ein Verständnis über die wesentlichen Rahmenbedingungen und Konditionen zu gewinnen, und beurteilt, ob bei den beiden Transaktionen jeweils ein Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 vorliegt.

• Wir haben geprüft, ob der jeweilige Zeitpunkt der Erstkonsolidierung korrekt gewählt wurde.

•Wir haben die von externen Experten erstellten Due Diligence-Berichte gelesen und beurteilt, ob die Vermögenswerte und Schulden im Wesentlichen vollständig identifiziert wurden. Zu den externen Experten haben wir deren Kompetenz, Objektivität und Unabhängigkeit evaluiert, um beurteilen zu können, ob diese entsprechend qualifiziert sind, die Bewertung durchzuführen.

• Wir haben unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt, ob die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften dem IFRS 3 entsprechen

•In diesem Zusammenhang haben wir unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten die angewendeten Bewertungsmodelle und wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Bewertungen stichprobenartig nachvollzogen.

•Wir haben beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachverhalt sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Ermessensentscheidungen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

•Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

•Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

•Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

•Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

•Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

•Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

•Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

•Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Vorbehaltlich der Wahl von der Hauptversammlung wurden wir am 6. Juli 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.

Wien, 11. März 2022

KPMG Austria GmbH
‎
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert:
‎
Mag. Walter Reiffenstuhl
‎
Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss

Der Gesamtvorstand des Kelag-Konzerns als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermittelt.

Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.

Mitglied des Vorstandes

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.

Mitglied des Vorstandes

Kelag Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

Anhang

31. Dezember 2021

Vorjahr

 

 

EUR

in TEUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

(1)

1.832.361.757,25

1.712.168

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

 

275.671.683,67

263.901

1. Strombezugsrechte

 

246.768.725,79

244.759

2. Sonstige Rechte

 

28.902.957,88

19.142

II. Sachanlagen

 

771.980.480,83

746.951

1. Elektrizitätsanlagen

 

675.871.822,28

649.141

2. Erdgasanlagen

 

24.202.575,55

26.325

3. Gemeinsame Anlagen

 

71.906.083,00

71.485

III. Finanzanlagen

 

784.709.592,75

701.316

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

(2)

330.105.287,26

261.925

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

(3)

292.629.483,30

274.973

3. Beteiligungen

(4)

137.171.976,95

139.617

4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

(5)

23.747.504,58

23.807

5. Sonstige Ausleihungen

(6)

1.055.340,66

993

B. UMLAUFVERMÖGEN

 

381.801.961,98

212.650

I. Vorräte

 

9.765.178,60

4.855

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

(7)

121.056,87

77

2. Erdgasvorrat und Handelswaren

 

9.111.631,65

3.738

3. Noch nicht abrechenbare Leistungen

 

524.909,90

996

4. Geleistete Anzahlungen

 

7.580,18

44

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

318.235.369,75

149.076

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(8)

92.824.826,55

64.086

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

745.703,64

841

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

(9)

114.614.361,10

50.613

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

(10)

3.048.974,89

401

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

(11)

107.747.207,21

33.977

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

372.287,00

0

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

 

53.801.413,63

58.719

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

 

4.043.379,53

2.668

D. AKTIVE LATENTE STEUERN

(12)

21.271.500,07

32.410

 

 

2.239.478.598,83

1.959.896

PASSIVA

Anhang

31. Dezember 2021

Vorjahr

 

 

EUR

in TEUR

A. EIGENKAPITAL

 

989.918.639,17

928.202

I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital

(13)

58.160.000,00

58.160

II. Kapitalrücklagen

 

45.209,27

41

1. Nicht gebundene

 

45.209,27

41

III. Gewinnrücklagen

(14)

871.713.429,90

820.001

1. Gesetzliche Rücklage

 

5.816.000,00

5.816

2. Freie Rücklagen

 

865.897.429,90

814.185

IV. Bilanzgewinn

 

60.000.000,00

50.000

davon Gewinnvortrag

 

0,00

0

B. RÜCKSTELLUNGEN

(15)

372.998.635,42

328.713

1. Rückstellungen für Abfertigungen

 

32.193.443,28

35.640

2. Rückstellungen für Pensionen

(16)

165.450.887,38

178.441

3. Sonstige Rückstellungen

(17)

175.354.304,76

114.632

C. VERBINDLICHKEITEN

(18)

777.887.900,49

607.451

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

430.074.052,33

223.686

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

347.813.848,16

383.765

1. Anleihen

 

420.000.000,00

300.000

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

150.000.000,00

0

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

270.000.000,00

300.000

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

82.258.064,52

86.129

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

5.870.967,74

3.871

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

76.387.096,78

82.258

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

 

945.650,74

381

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

945.650,74

381

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

82.733.990,71

36.323

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

82.733.990,71

36.322

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

1

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

(19)

163.717.749,40

152.014

davon aus Steuerumlagen

 

19.855.405,91

31.686

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

163.717.749,40

152.014

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

(20)

1.409.660,90

3.054

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

1.409.660,90

3.054

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

7. Sonstige Verbindlichkeiten

(21)

26.822.784,22

29.550

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

25.396.032,84

28.044

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

1.426.751,38

1.506

davon aus Steuern

 

8.925.901,19

8.915

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

 

1.556.006,91

1.670

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

(22)

98.673.423,75

95.529

1. Baukostenzuschüsse (BKZ)

 

88.913.907,00

86.589

2. Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten

 

9.759.516,75

8.940

 

 

2.239.478.598,83

1.959.896

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021

GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2021

 

 

 

 

Anhang

2021

Vorjahr

 

 

EUR

in TEUR

1. Umsatzerlöse

(23)

1.358.982.078,34

981.355

2. Veränderung des Bestandes an noch nicht abrechenbaren Leistungen

 

-471.179,80

493

3. Andere aktivierte Eigenleistungen

(24)

7.163.745,35

4.480

4. Sonstige betriebliche Erträge

(25)

9.242.040,02

7.205

a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen

 

3.017.229,81

994

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

 

3.328.244,49

4.217

c) Übrige

 

2.896.565,72

1.995

5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

 

-1.117.392.123,03

-712.952

a) Materialaufwand

 

-3.490.867,14

-3.336

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

(26)

-1.113.901.255,89

-709.616

6. Personalaufwand

(27)

-69.150.669,63

-78.983

a) Gehälter

 

-55.689.781,98

-53.766

b) Aufwendungen für Lehrlingsentschädigungen

 

-488.986,86

-470

c) Soziale Aufwendungen

 

-12.971.900,79

-24.747

davon Aufwendungen für Altersversorgung

 

922.338,49

-11.286

aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

 

510.383,87

229

bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
‎
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

 

-13.606.909,20

-12.950

7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

(1)

-71.667.859,19

-83.452

davon außerplanmäßige Abschreibungen

 

0,00

-10.486

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

(28)

-46.386.194,90

-46.162

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen

 

-1.658.282,52

-741

b) Übrige

 

-44.727.912,38

-45.421

9. Betriebserfolg (Zwischensumme aus Z 1 bis 8)

 

70.319.837,16

71.985

 

Anhang

2021

Vorjahr

 

 

EUR

in TEUR

10. Erträge aus Beteiligungen

(29)

47.641.573,58

39.081

davon aus verbundenen Unternehmen

 

12.042.750,24

13.435

11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

 

5.080.770,13

7.119

davon aus verbundenen Unternehmen

 

4.766.210,42

6.777

12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

 

146.459,29

225

davon aus verbundenen Unternehmen

 

27.789,79

7

13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen

(30)

22.185.000,00

78

14. Aufwendungen aus Finanzanlagen

(31)

-2.963.129,61

-2.300

davon Abschreibungen

 

-2.873.886,50

-2.300

davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen

 

0,00

-2.300

15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(32)

-13.159.258,80

-12.121

davon betreffend verbundene Unternehmen

 

-10.049,93

-24

16. Finanzergebnis (Zwischensumme aus Z 10 bis 15)

 

58.931.414,59

32.081

17. Ergebnis vor Steuern

 

129.251.251,75

104.066

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

-17.538.730,29

-15.264

davon aktive latente Steuern

 

-11.138.114,65

3.282

davon Verrechnung vom Gruppenträger

 

-19.790.785,89

-27.229

davon Verrechnung an Gruppenmitglieder

 

13.390.170,25

8.683

19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

 

111.712.521,46

88.802

20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen

 

-51.712.521,46

-38.802

21. Bilanzgewinn

 

60.000.000,00

50.000

Anhang

Allgemeine Grundsätze

Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgt in der bisherigen Form der Darstellung. Es erfolgte lediglich eine Umgliederung der Baukostenzuschüsse unter die Position der passiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 224 Abs. 3 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bewertung geht von der Fortführung des Unternehmens aus.

Die Erläuterungen der Anpassung der Vorjahreszahlen werden entsprechend dem Ausweis und der Gliederung des Abschlussjahres vorgenommen.

Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 16. Dezember 1922 errichtet und ist im Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 99133 i beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB.

Gruppenbesteuerung

Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die Kelag als Gruppenmitglied mit der KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) als Gruppenträger eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. In den Folgejahren wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert.

Für die Verrechnung der Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern wurde die Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) vereinbart. Die Kelag als Gruppenmitglied verrechnet die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern, und führt diese gesammelt an den Gruppenträger KEH ab.

Die Berechnung basiert auf einem Steuersatz von 25 %.

Konzernverhältnisse

Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KEH wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der Kelag wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Mit Vertrag vom 4. November 2016 wurde zwischen der Kelag und der KNG-Kärnten Netz GmbH (Kärnten Netz) mit Wirkung 1. Jänner 2016 ein Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Steuerausgleichsvertrag bleibt davon unberührt.

Zwischen der Kelag und einigen Konzernunternehmen bestehen Verträge über den Verkauf von Strom und Gas, über Vermietungen und Verpachtungen, über Finanzierungsvereinbarungen, über Verrechnungen von Aufwendungen in Verbindung mit Personalrückstellungen für übertragenes Personal sowie über die Erbringung von Dienstleistungen.

ElWOG- und GWG-Angaben

Auf Grund einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Erklärung ist die Kelag verpflichtet, die Kärnten Netz mit jenen Mitteln auszustatten, die es ermöglichen, ihre Aufgaben im Sinne der Betriebspflicht als Verteilernetzbetreiberin gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und Gaswirtschaftsgesetz (GWG) zu erfüllen.

Gemäß § 8 Abs. 3 ElWOG bzw. § 8 Abs. 3 GWG werden folgende ausweispflichtige Geschäfte mit verbundenen Unternehmen getätigt:

•Netzdienstleistungen, technische, wirtschaftliche und rechtliche Betreuung sowie Bewirtschaftung Strom- und Gas-Assets mit der Kärnten Netz

•Strom- und Gaslieferung, Dienstleistungen mit der Kelag Energie & Wärme

•Stromhandel mit der Interenergo

Die Aufteilung der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 auf die Bereiche Stromerzeugung, -vertrieb und Stromhandel, Strom- und Gasnetzbereich und sonstigen Tätigkeiten dient dem Nachweis der Kapitalstruktur im Rahmen der Kostenprüfung der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (gemäß § 8 Abs. 2 ElWOG bzw. § 8 Abs. 2 GWG).

Bilanz gemäß § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG

 

Erzeugung / Handel / Vertrieb

Stromnetz

Gasnetz

sonstiges

Gesamt

in TEUR

31.12.2021

31.12.2021

31.12.2021

31.12.2021

31.12.2021

AKTIVA

 

 

 

 

 

A. Anlagevermögen

442.379

538.809

24.630

826.544

1.832.362

B. Umlaufvermögen

231.039

36.514

1.832

112.417

381.802

C. Rechnungsabgrenzungsposten

112

0

0

3.931

4.043

D. Latente Steuern

8.735

-2.485

198

14.824

21.272

Summe AKTIVA

682.265

572.838

26.660

957.716

2.239.479

PASSIVA

 

 

 

 

 

A. Eigenkapital

209.472

287.750

14.759

477.938

989.919

B. Rückstellungen

165.304

76.526

2.579

128.590

372.999

C. Verbindlichkeiten

301.774

126.257

6.334

343.523

777.888

D. Rechnungsabgrenzungsposten

5.716

82.305

2.988

7.665

98.673

Summe PASSIVA

682.265

572.838

26.660

957.716

2.239.479

Im Sinne dieser Bestimmung erfolgte die Entflechtung des vorliegenden Jahresabschlusses – soweit möglich – durch direkte Zuordnung zu den jeweiligen Geschäftsbereichen. Nicht direkt zuordenbare Posten wurden mittels nachfolgender Schlüsselung zugeordnet

Im Finanzanlagenteil erfolgte die Aufschlüsselung teilweise mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels.

In den sonstigen Forderungen enthaltene zugeordnete Termineinlagen sowie liquide Mittel wurden mit Hilfe eines bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.

Latente Steuern wurden teilweise mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.

Das Eigenkapital errechnet sich als Saldo zwischen Vermögen und Schulden.

Personalrückstellungen wurden mit Hilfe eines Personalkostenschlüssels entsprechend den Gutachten zugeordnet.

Anleihen und Kreditverbindlichkeiten wurden mittels bilanzorientierten Vermögensschlüssels zugeordnet.

Ergebnisrechnung gemäß § 8 ElWOG bzw. § 8 GWG

Die Entflechtung der Ergebnisrechnung wurde mit Hilfe der prozessorientierten Kosten- und Leistungsrechnung vorgenommen. Mit Hilfe der Kostenrechnung, der innerbetrieblichen Auftragsabrechnung und der Leistungsverrechnung wurde die Zuordnung der einzelnen Geschäftsbereiche ausschließlich auf Basis der aus der Gewinn- und Verlustrechnung gewonnenen Aufwands- und Ertragsarten vorgenommen.

in TEUR

Erzeugung / Handel / Vertrieb

Stromnetz

Gasnetz

sonstiges

Gesamt 2021

1. Umsatzerlöse

1.228.502

99.567

4.932

25.981

1.358.982

2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen

147

0

0

-618

-471

3. Sonstige betriebliche Erträge

4.253

2.056

5

851

7.164

4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

5.791

382

0

3.069

9.242

5. Personalaufwand

-1.108.443

-457

-14

-8.478

-1.117.392

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

-19.692

-153

-2

-49.304

-69.151

7. Abschreibungen

-18.361

-42.004

-2.442

-8.861

-71.668

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

-9.919

-2.432

-73

-33.963

-46.386

9. Leistungsverrechnung

-15.785

-36.498

-1.453

53.736

0

10. Betriebserfolg aus Z 1 bis 9

66.493

20.461

953

-17.586

70.320

11. Finanzergebnis

-3.521

-3.250

-163

65.865

58.931

12. Ergebnis vor Steuern

62.971

17.211

790

48.279

129.251


‎

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 193 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Konzernrichtlinien zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüsse und abzüglich der bisher aufgelaufenen planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen linearen Abschreibung zugrunde gelegt:

 

Nutzungsdauer (in Jahren)

Strombezugsrechte

10 - 80

Sonstige Rechte

4 - 50

Elektrizitätsanlagen

4 - 60

Erdgasanlagen

10 - 40

Gemeinsame Anlagen

4 - 50

In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wurde für Zugänge des ersten Halbjahres eine volle Jahresabschreibung, sonst eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Liegt der beizulegende Wert eines Anlagegegenstandes am Bilanzstichtag unter dem sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergebenden Buchwert und ist diese Wertminderung voraussichtlich von Dauer, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.

In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Anteilige Fremdkapitalzinsen und freiwillige Sozialaufwendungen wurden nicht aktiviert.

Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen eines niedrigeren beizulegenden Wertes mit diesem angesetzt.

Der beizulegende Wert entspricht dem subjektiven Unternehmenswert, welcher nach anerkannten Bewertungsverfahren zu ermitteln ist. Als Bewertungsmodell wird das Discounted Cash-Flow-Verfahren angewendet. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelflüsse werden dazu aus den jeweiligen Unternehmensplanungen abgeleitet, welche bei Bedarf um geschäftsmodellspezifische Annahmen zur Verlängerung des Planungszeitraums erweitert werden. Wesentliche Schätzungen im Bewertungsmodell stellen die Energiepreisentwicklungen sowie der Kapitalisierungszinssatz und Annahmen des Managements zum Betrieb der Kraftwerke dar. Energiepreisentwicklungen werden aus Preisnotierungen für Terminprodukte sowie aus langfristigen Preisprognosen abgeleitet. Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken der jeweiligen Gesellschaft widerspiegelt.

Die weiteren Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Der Bewertung lag das gleitende Durchschnittspreisverfahren zugrunde.

Der Erdgasvorrat wurde nach dem FIFO-Verfahren bewertet.

Die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Berücksichtigung der Leerkosten umfassten. Anteilige Fremdkapitalkosten und freiwilliger Sozialaufwand wurden nicht aktiviert.

Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25 % gebildet.

In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe jenes Betrages, der nach umsichtiger Beurteilung erforderlich war.

Die Rückstellungen für Abfertigungen, für Pensionsverpflichtungen, für Jubiläumsgelder und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden unter Zugrundelegung von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurde auf dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden anhand der nach International Accouting Standard 19, kurz IAS 19, vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 0,54 % bis 0,62 % (im Vorjahr 0,0 7% bis 0,14 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden mit 2,55 % (im Vorjahr 2,50 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 sowie der BVG Altersgrenzen und allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der Hacklerregelung, wobei als Finanzierungsende der frühere Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr zur Anwendung kam und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.

Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen zusammengefasst. Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 0,62 % bis 1,13 % (im Vorjahr 0,14 % bis 0,59 %) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 1,80 % bis 2,55 % (im Vorjahr 1,87 % bis 2,50 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 65 für Männer und 60 für Frauen unter Berücksichtigung allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei als Finanzierungsende das kalkulatorische Pensionsalter zur Anwendung kam.

Die Gesamtverpflichtung des Teiles der ausgelagerten Pensionsverpflichtung wurde ebenfalls unter Anwendung der im Absatz zuvor angeführten Schätzungen, wie Zinssatz und künftige Steigerungen, bewertet. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Valida Pension AG gegenüber. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes. Der Rechnungszins des Pensionskassenvermögens entspricht jenem Betrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen zumindest nominell gleichbleiben bzw. dass bei nominell gleichbleibendem Anspruch von Aktiven auch die entsprechenden Beiträge nominell unverändert bleiben.
‎
Dieser beträgt 2 %.

Die Zinskomponenten für die Sozialkapitalrückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 0,11 % (im Vorjahr -0,17 %) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden mit 2,55 % (im Vorjahr 2,50 %) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert wird und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.

Andere langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 0,00 % (im Vorjahr 0,00 %) bis 1,50 % (im Vorjahr 1,50 %) abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden vor allem Baukostenzuschüsse dargestellt. Baukostenzuschüsse sind hauptsächlich von Strom-, Erdgas- und Telekomkunden vereinnahmte Finanzierungsbeiträge. Die Baukostenzuschüsse werden auf Grund der Systemnutzungstarife-Verordnung 2006 § 3 Abs. 6 ab 2007 mit 5 % sowie aufgrund der Vertragsdauern aufgelöst und in den Umsatzerlösen verrechnet.

Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts-und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen Erlösen zugrunde.

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend derivative Finanzinstrumente wird auf die Ausführungen zu den Sonstige Angaben verwiesen.

Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva

(1)Anlagevermögen


‎
Der Anlagenspiegel zeigt folgende Entwicklung:

Anschaffungs- und Herstellungskosten

 

 

 

 

 

 

in TEUR

Stand
‎
01.01.2021

Zugänge

(davon)
‎
Aktivierung
‎
von Zinsen

Abgänge

Umbu-
‎
chungen

Stand
‎
31.12.2021

I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

 

 

 

 

 

 

1. Strombezugsrechte

452.117

11.287

0

0

0

463.404

2. Sonstige Rechte

81.659

14.212

0

2.595

2.152

95.429

davon geleistete Anzahlungen

8.794

5.934

0

0

-397

14.330

SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

533.776

25.499

0

2.595

2.152

558.832

II. SACHANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Elektrizitätsanlagen

1.862.437

71.787

0

42.936

-2.178

1.889.110

2. Erdgasanlagen

92.049

297

0

18

0

92.328

3. Gemeinsame Anlagen

194.353

10.166

0

8.629

26

195.916

davon Anlagen in Bau*

56.640

21.338

0

98

-48.024

29.856

davon geleistete Anzahlungen

0

215

0

0

0

215

davon Grundwerte

13.064

2.262

0

38

0 

15.287

SUMME SACHANLAGEN

2.148.839

82.249

0

51.583

-2.152

2.177.354

III. FINANZANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

435.411

46.280

0

0

0

481.690

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

274.973

26.866

0

9.209

0

292.629

3. Beteiligungen

150.379

369

0

0

0

150.747

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

125

0

0

25

0

100

5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

23.807

0

0

0

0

23.807

6. Sonstige Ausleihungen

1.253

735

0

933

0

1.055

SUMME FINANZANLAGEN

885.948

74.249

0

10.167

0

950.030

SUMME ANLAGEVERMÖGEN

3.568.563

181.998

0

64.345

0

3.686.216

*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen

 

 

 

 

 

 


‎

kumulierte Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

in TEUR

Stand
‎
01.01.2021

Abschrei-
‎
bungen

Zuschrei-
‎
bungen

Umbu-
‎
chungen

Abgänge

Stand
‎
31.12.2021

I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

 

 

 

 

 

 

1. Strombezugsrechte

207.358

9.277

0

0

0

216.635

2. Sonstige Rechte

62.517

6.603

0

0

2.595

66.526

davon geleistete Anzahlungen

0

0

0

0

0

0

SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

269.875

15.880

0

0

2.595

283.161

II. SACHANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Elektrizitätsanlagen

1.213.296

43.706

1.204

5

42.565

1.213.238

2. Erdgasanlagen

65.725

2.420

0

0

18

68.126

3. Gemeinsame Anlagen

122.868

9.662

0

-5

8.516

124.010

davon Anlagen in Bau*

4.642

0

0

-192

0

4.450

davon geleistete Anzahlungen

0

0

0

0

0

0

davon Grundwerte

0

0

0

0

0

0

SUMME SACHANLAGEN

1.401.889

55.788

1.204

0

51.099

1.405.373

III. FINANZANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

173.485

0

21.900

0

0

151.585

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

0

0

0

0

0

0

3. Beteiligungen

10.761

2.814

0

0

0

13.575

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

125

0

25

0

0

100

5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

0

60

0

0

0

60

6. Sonstige Ausleihungen

260

0

260

0

0

0

SUMME FINANZANLAGEN

184.631

2.874

22.185

0

0

165.320

SUMME ANLAGEVERMÖGEN

1.856.395

74.542

23.389

0

53.694

1.853.854

*…Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen innerhalb der einzelnen Sachanlagenklassen

 

 

 

 

 

 


‎

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten (im Vorjahr rd. 10.486 Tausend EUR) enthalten.

Im Jahr 2021 wurde eine Nutzungsdauer-Evaluierung des Altbestandes im Sachanlagevermögen vorgenommen. Im Zuge dieser Evaluierung erfolgten teilweise Anpassungen der bisherigen betrieblichen Nutzungsdauern. Die Änderungen im Bestand des Anlagevermögens wurden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften vorgenommen und haben aufgrund der Verteilung der Restbuchwerte auf die angepasste Restnutzungsdauer ausschließlich Auswirkungen auf das Jahr 2021 sowie zukünftige Wirtschaftsjahre. Der im Jahr 2021 entstandene Effekt aus den Abschreibungsänderungen des Altbestandes bewirkte eine Verminderung des Abschreibungsbetrages um rd. 3.200 Tausend EUR.

Buchwerte

 

 

in TEUR

Restbuchwert
‎
31.12.2021

Restbuchwert
‎
31.12.2020

I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

 

 

1. Strombezugsrechte

246.769

244.759

2. Sonstige Rechte

28.903

19.142

davon geleistete Anzahlungen

14.330

8.794

SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

275.672

263.901

II. SACHANLAGEN

 

 

1. Elektrizitätsanlagen

675.872

649.141

2. Erdgasanlagen

24.203

26.325

3. Gemeinsame Anlagen

71.906

71.485

davon Anlagen in Bau

25.406

51.998

davon geleistete Anzahlungen

215

0

davon Grundwerte

15.287

13.064

SUMME SACHANLAGEN

771.981

746.951

III. FINANZANLAGEN

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

330.105

261.926

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

292.629

274.973

3. Beteiligungen

137.172

139.617

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0

0

5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

23.748

23.807

6. Sonstige Ausleihungen

1.055

993

SUMME FINANZANLAGEN

784.710

701.316

SUMME ANLAGEVERMÖGEN

1.832.362

1.712.168

Finanzanlagen
(2)Anteile an verbundenen Unternehmen

 

Stammkapital 31.12.2021

KELAG-Anteile Nominale 31.12.2021

Ergebnis nach Steuern

Eigenkapital

 

in TEUR

%

in TEUR

Jahr

in TEUR

in TEUR

1. KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach (KEW)

1.820

100,00

1.820

2021

18.623

107.997

2. KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KNG)

35

100,00

35

2021

4.134

17.995

3. Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

36

51,00

19

2021

122

279

4. Kärntner Restmüllverwertungs Gesellschaft mbH, Arnoldstein (KRV)

44

74,90

33

2021

4.731

15.412

5. Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

35

51,00

18

2021

150

-232

6. Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt am Wörthersee (WG)

73

100,00

73

2020

-773

4.882

7. KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KI)

10.000

100,00

10.000

2021

6.861

124.480

8. Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

35

75,00

26

2021

1.843

9.766

9. RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach (RKM)

36

80,00

29

2021

73

223

10. KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

35

100,00

35

2021

0

35

(3)Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen weisen rd. 6.283 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.209 Tausend EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.


‎

(4)Beteiligungen

 

Stammkapital 31.12.2021

KELAG-Anteile Nominale 31.12.2021

Ergebnis nach Steuern

Eigenkapital

 

in TEUR

%

in TEUR

Jahr

in TEUR

in TEUR

1. VERBUND Hydro Power GmbH, Wien (VHP)

139.792

10,02

14.010

2020

417.301

1.912.230

2. Stadtwerke Kapfenberg GmbH, Kapfenberg

2.000

35,00

700

2020

1.237

17.259

3. Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg

36

49,00

18

2021

132

531

4. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim

35

30,00

11

2021

4

39

5. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim (Kommanditanteil)

10

30,00

3

2021

167

508

6. Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf

36

39,00

14

2021

-2

100

7. Liesertal Kraftwerks
‎
Beteiligungs GmbH,
‎
Klagenfurt am Wörthersee

100

49,00

49

2021

-1

93

8. SunnyBAG GmbH,
‎
Graz

58

24,90

15

2020

90

-196

9. E-VO eMobility GmbH,
‎
Wien

35

20,00

7

2021

0

1.785

(5)Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen entsprechend den Bestimmungen des § 14 EStG 1988.

(6)Sonstige Ausleihungen

Von den sonstigen Ausleihungen sind rd. 536 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 596 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.

Umlaufvermögen

(7)Vorräte

Der überwiegende Teil der Vorräte besteht aus Erdgasvorrat in Höhe von rd. 8.509 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.438 Tausend EUR).

(8)Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus bereits abgerechneten Strom- und Erdgasforderungen. In dieser Position sind auch noch nicht abgerechnete Strom- und Erdgaslieferungen enthalten.

(9) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

in TEUR

2021

2020

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

88.642

19.757

2. Forderungen aus Cash Pool/Finanzierung

3.447

10.662

3. Forderungen aus Ergebnisabführung

4.134

6.511

4. Forderungen aus Steuerumlagen

13.391

8.683

5. Forderungen aus Dividendenanspruch

5.000

5.000

 

114.614

50.613

Die Forderungen aus Dividendenanspruch resultieren aus der phasenkongruenten Erfassung der Dividenden für das Geschäftsjahr 2021 bzw. 2020 der Kelag Energie & Wärme.

(10)Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich zur Gänze wie im Vorjahr auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

(11)Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

in TEUR

2021

2020

1. Termineinlagen und Kautionen

103.709

31.720

2. Zuschüsse

1.806

0

2. Finanzamt

342

962

3. Übrige

1.890

1.295

 

107.747

33.977

Aktive latente Steuern
(12)Aktive latente Steuern

in TEUR

2021

2020

Stand 01.01.

32.410

29.128

Auflösung/ Zuführung

-11.138

3.282

Stand 31.12.

21.272

32.410

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung von Rückstellungen, der Verteilung von Abschreibungen sowie dem steuerrechtlichen Ansatz der Bewertungsreserve.

Passiva
EIGENKAPITAL

(13)   Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital

Das Grundkapital steht unverändert mit 58.160 Tausend EUR zu Buche und besteht aus 8 Mio. auf Namen lautende Stückaktien.

(14)  Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage betrug wie im Vorjahr 5.816 Tausend EUR. Sie ist mit 10 % des Grundkapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert.

Die freien Rücklagen erhöhten sich um die Zuführung des nicht auszuschüttenden Teil des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 51.713 Tausend EUR.

Rückstellungen

(15) Rückstellungen

in TEUR

2021

2020

1. Rückstellungen für Abfertigungen

32.193

35.640

2. Rückstellungen für Pensionen

165.451

178.441

3. Sonstige Rückstellungen

175.354

114.632

a) für nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche

3.662

3.763

b) für Jubiläumsgelder

8.078

8.739

c) für Vorruhestandszahlungen

22.487

23.600

d) für belastende Verträge im Strom- und Gasbereich inkl. Derivate

111.298

44.114

e) im Kraftwerksbereich

23.263

28.460

f) Übrige

6.566

5.956

 

372.998

328.713

(16) Rückstellungen für Pensionen

Die in den Rückstellungen für Pensionen enthaltene ausgelagerte, leistungsorientierte Pensionsverpflichtung, wurde gemäß AFRAC 27 saldiert dargestellt und leitet sich wie folgt her:

in TEUR

2021

2020

Barwert der durch das Fondsvermögen gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen

129.289

137.201

abzüglich Fondsvermögen (Planvermögen)

-45.231

-44.200

Bilanzierte ausgelagerte leistungsorientierte Verpflichtung

84.058

93.001

(17) Sonstige Rückstellungen

Die Kelag ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 39.783 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 36.362 Tausend EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus dem niedrigeren der beiden Beträge aus der Abfindung und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Auf Basis von gewonnenen Erfahrungswerten aus den vergangenen Ablöseangeboten hat die Kelag diese Rückstellung in unterschiedliche Annahmetranchen bzw. einer Nicht-Annahmetranche untergliedert. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der Kelag im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Bewertung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können.

Im Jahr 2021 wurden wesentliche Rückstellungen im Vertriebsbereich Strom und Gas sowie im Eigenhandel Strom und Gas gebildet. Bedingt durch die hohen Preiserwartungen für die Beschaffung von Strom an Börsen und auf Großhandelsmärkten, wurden im Endkundenvertrieb unterdeckte Stromlieferverträge identifiziert. Insbesondere durch Preisbindungsklauseln und kurzfristige Unkündbarkeit dieser Verträge kann sich das Unternehmen ihrer Lieferverpflichtung im Jahr 2022 nicht entziehen. Zudem sah sich die Kelag mit strittigen Rückzahlungsanforderungen von Stromkunden konfrontiert. Zu den Rückstellungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten verweisen wir auf die Erläuterungen zum Vertriebsbereich und Eigenhandel im Abschnitt Sonstigen Angaben/Finanzinstrumente.

Die Rückstellungen im Kraftwerksbereich enthalten unter anderem Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH in Höhe von rd. 18.723 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 18.922 Tausend EUR).

Verbindlichkeiten

(18)Verbindlichkeiten

 

Restlaufzeit

Dinglich gesichert

 

Gesamt

bis zu 1 Jahr

zwischen 1 und 5 Jahren

über 5 Jahre

über 1 Jahr

Art der Sicherung

in TEUR

2021

2021

2021

2021

2021

2021

1. Anleihen

420.000

150.000

150.000

120.000

0

0

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

82.258

5.871

23.484

52.903

0

0

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

946

946

0

0

0

0

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

82.734

82.734

0

0

0

0

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

163.718

163.718

0

0

0

0

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

1.410

1.410

0

0

0

0

7. Sonstige Verbindlichkeiten

26.823

25.396

237

1.190

0

0

 

777.888

430.074

173.721

174.093

0

0


‎

 

Restlaufzeit

Dinglich gesichert

 

Gesamt

bis zu 1 Jahr

zwischen 1 und 5 Jahren

über 5 Jahre

über 1 Jahr

Art der Sicherung

in TEUR

2020

2020

2020

2020

2020

2020

1. Anleihen

300.000

0

150.000

150.000

0

0

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

86.129

3.871

23.484

58.774

0

0

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

381

381

0

0

0

0

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

36.323

36.322

1

0

0

0

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

152.014

152.014

0

0

0

0

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3.054

3.054

0

0

0

0

7. Sonstige Verbindlichkeiten

29.550

28.044

237

1.269

0

0

 

607.451

223.686

173.722

210.043

0

0

(19) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

in TEUR

2021

2020

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

44.518

17.123

2. Verbindlichkeiten aus Cash Pool/Finanzierungen

90.445

103.205

3. Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen

19.855

31.686

4. Verbindlichkeiten aus Gesellschafterzuschuss

8.900

0

 

163.718

152.014

(20) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stammen wie im Vorjahr zur Gänze aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

(21)Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthielten Antizipationen mit rd. 4.252 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.273 Tausend EUR) aus Zinsenabgrenzungen, mit rd. 8.926 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 8.915 Tausend EUR) Verbindlichkeiten aus Steuern und mit rd. 1.556 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.670 Tausend EUR) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst auch kreditorische Debitoren in Höhe von rd. 5.699 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.389 Tausend EUR). Der Rest betrifft diverse Abgrenzungen aus der Personalverrechnung sowie verschiedene andere Verbindlichkeiten. Die erfassten Aufwendungen werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.

Rechnungsabgrenzungsposten

(22)  Passive Rechnungsabgrenzungsposten

in TEUR

Auflösung (in Jahren)

2021

2020

Baukostenzuschüsse Strom

20

82.305

81.114

Baukostenzuschüsse Erdgas

20

2.988

3.129

Baukostenzuschüsse Telekom

15 - 30

3.229

2.052

Baukostenzuschüsse Lade-Infrastruktur

Vertragsdauer

392

294

 

 

88.914

86.590


‎
Im Strombereich betrafen rd. 39.235 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 38.487 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und rd. 43.070 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 42.627 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse zu Anschlusskosten.

In den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen die Abgrenzung der Vorschreibung für Strombezugskosten ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten

Nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten der Kelag:

Haftungsart

Auftraggeber

Garantienehmer/Begünstigter

2021
‎
Garantie-
‎
betrag
‎
in TEUR

2020
‎
Garantie-
‎
betrag
‎
in TEUR

Laufzeit zum
‎
31.12.2021

Garantiezweck

Patronatserklärung

Windpark Nikitsch GmbH

Gemeinde Oberpullendorf

562

562

b.a.w.

Besicherung Rückbau-verpflichtung

Garantie/Bürgschaft

Pächter Liegenschaft

Raiffeisenbezirksbank Spittal

12

26

01.08.2022

Besicherung Kredit für Instandhaltung

Verpflichtungs-
‎
erklärung

Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG vertreten durch Tiefer Bach Kraftwerk GmbH

Volksbank Kärnten

510

570

15.04.2030

Besicherung Investitions-kredit

Patronatserklärung

Interenergo d.o.o.

RWE Supply und Trading GmbH

1.500

1.500

31.12.2024

Energiehandel

Patronatserklärung

Interenergo d.o.o.

Uniper Global Commodities SE

4.000

4.000

31.01.2024

Energiehandel

Patronatserklärung

Interenergo d.o.o.

ENEL Trade S.p.A.

1.500

1.500

31.01.2022

Energiehandel

Patronatserklärung

Interenergo d.o.o.

UniCredit Slovenija

2.000

0

b.a.w.

Energiehandel

 

 

 

10.085

8.158

 

 

Betreffend die Eventualverbindlichkeit aus der Ausstattungszusage mit der Kärnten Netz wird auf den Punkt Konzernverhältnisse verwiesen.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betreffen Miet- und Pachtverträge. Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind.

Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
(23) Umsatzerlöse


‎
Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:

in TEUR

2021

2020

1. Strom

1.006.961

739.539

2. Erdgas

225.937

120.285

3. Telekommunikation

4.659

4.123

4. Sonstige

121.425

117.409

 

1.358.982

981.355


‎
Die Kelag tätigt ihre Umsatzerlöse überwiegend in Österreich.

Die Strom- und Erdgasumsatzerlöse enthielten Verkäufe an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und an andere Energieversorgungsunternehmen. Außerdem entstanden Erlöse aus dem Verkauf der Eigenerzeugung Strom sowie aus Handelsaktivitäten an Großhandelsmärkten.

Die mit der 100 %-Tochtergesellschaft Interenergo vorgenommenen kommissionsähnlichen Handelsgeschäfte werden in den Umsatzerlösen saldiert dargestellt. Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen aus diesen Transaktionen betrugen im laufenden Geschäftsjahr jeweils rd. 1.864.811 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.079.381 Tausend EUR).

Um die Geschäftsentwicklung zutreffend darzustellen, werden darüber hinaus die im Geschäftsjahr durchgeführten Handelsaktivitäten mit der Interenergo, welche dazu dienen die Synergien im Konzern zu nutzen, saldiert, d. h. mit einer Rohmarge von rd. 9.387 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.102 Tausend EUR) in den Umsatzerlösen dargestellt. Das Umsatzvolumen beträgt rd. 772.549 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 590.903 Tausend EUR), der Materialaufwand rd. 763.162 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 587.801 Tausend EUR).

Die sonstigen Umsatzerlöse enthielten unter anderem Miet- und Pachterträge mit rd. 62.022 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 61.633 Tausend EUR), die im Wesentlichen die Kärnten Netz betreffen, sowie Erlöse aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Kärnten Netz mit rd. 32.830 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 30.582 Tausend EUR).

(24) Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten Personalkosten mit rd. 5.841 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 4.240 Tausend EUR) Personalkosten. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr sämtliche aktivierten Eigenleistungen mittels direkter Kostenrechnung erfasst.

(25) Sonstige betriebliche Erträge

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen diverse Versicherungsvergütungen.

(26)Aufwendungen für bezogene Leistungen

Unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden 2021 folgende Aufwendungen erfasst:

in TEUR

2021

2020

Strombezug

881.637

582.181

Erdgaseinsatz

221.273

112.246

Fremdleistungen

10.991

15.189

 

1.113.901

709.616

(27) Personalaufwand

Im Posten Gehälter sind Erträge für Jubiläumsgeldrückstellungen von rd. 39 Tausend EUR (im Vorjahr Aufwendungen von rd. 589 Tausend EUR) sowie Erträge für Vorruhestandszahlungen von rd. 1.075 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.565 Tausend EUR) enthalten.

Im Personalaufwand wurden anteilige Verrechnungen an die Kärnten Netz für Altersbezüge berücksichtigt.

Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von rd. 466 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 450 Tausend EUR) enthalten.

Im Posten Aufwand für Altersversorgung sind Erträge für Zusagen, für welche eine Rückstellung angesetzt ist, in Höhe von rd. 6.494 Tausend EUR (im Vorjahr Aufwendungen von rd. 5.379Tausend EUR) und Aufwendungen für Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, in Höhe von rd. 2.237 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.312 Tausend EUR) enthalten.

(28) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten nicht gesondert unter Steuern vom Ertrag ausweispflichtige Steuern und Abgaben, Reisespesen, den Sachaufwand für Verwaltung und Vertrieb, Hard- und Softwarewartung, IT Dienstleistungen, Rechts- und Beratungskosten, Versicherungsaufwendungen, Forderungsabschreibungen, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und anderes mehr. Weiters wurden hier Verluste aus dem Abgang vom Sachanlagevermögen sowie die notwendigen Zuführungen zu den übrigen sonstigen Rückstellungen erfasst.

(29) Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen betrafen vor allem die Gewinnausschüttungen des Jahres 2020 der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP) in Höhe von rd. 35.076 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 25.054 Tausend EUR), weiters der Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, der Stadtwerke Kapfenberg GmbH, der Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG und der Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH. Des Weiteren wurde die Gewinnausschüttung der Kärnten Energie& Wärme phasenkongruent erfasst.

In den Erträgen aus Beteiligungen sind rd. 4.134 Tausend EUR (im Vorjahr 6.511 Tausend EUR) aus der Ergebnisabführung mit der Kärnten Netz enthalten.

(30) Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen

Die Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen resultieren im Wesentlichen aus der Zuschreibung an den Anteilen an der Kelag International von rd. 21.900 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR).

(31) Aufwendungen aus Finanzanlagen

Die Aufwendungen aus Finanzanlagen resultieren im Wesentlichen aus der Abschreibung an den Anteilen an der Stadtwerke Kapfenberg GmbH von rd. 2.814 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 0 Tausend EUR).

(32) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den laufenden Zinskomponenten des Sozialkapitals mit rd. 383 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.035 Tausend EUR) und aus Zinsen für Anleihen und langfristiger Bankfinanzierung mit rd. 11.268 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 10.343 Tausend EUR) zusammen.

In den Zinsaufwendungen wurden anteilige Zinskomponenten des Sozialkapitals an die Kärnten Netz berücksichtigt.

Sonstige Angaben

Finanzinstrumente

Derivative Instrumente werden in der Kelag im Rahmen der Energiehandelstätigkeit sowie zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen relevanter Commodities wie Strom und Gas im Bereich Erzeugung und Vertrieb abgeschlossen. Diese Kontrakte werden nur innerhalb der strengen Vorgaben des Risikomanagements und innerhalb der genehmigten Limite eingesetzt. Die einzelnen Kontrakte sind jeweils Portfolien zugeordnet, auf deren Basis sie auch intern gesteuert werden. In der Kelag werden ausschließlich Forwards für Strom und Erdgas eingesetzt.

Zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Absicherungen bzw. Bewertungseinheiten im Vertriebs- und Erzeugungsbereich sowie im Eigenhandel liegt ein dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vor. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten sowie Kontrollen in internen Richtlinien sind verbindlich festgelegt. Abgesichert werden nur jene Mengen, die bereits feststehen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Der Handel mit entsprechenden Kontrakten ist im Rahmen von vorgegebenen Limiten erlaubt. Die Limite werden durch unabhängige organisatorische Einheiten festgelegt und im Rahmen einer täglichen Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte laufend überwacht.

Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheiten erfolgt grundsätzlich jeweils zum Jahresende durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit (Grundgeschäft und Sicherungsinstrument). Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte aus einer derartigen Bewertungseinheit negativ, so wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung auf Ebene der betroffenen Bewertungseinheit gebildet, da in diesem Fall mit einem Verlust in Zukunft zu rechnen ist. Sofern der Saldo jedoch positiv ist, bleibt dieser bis zur tatsächlichen Realisierung bzw. Erfüllung bilanziell unberücksichtigt.

Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt mit stichtagsbezogenen Forwardpreiskurven, die aus Börsenpreisen abgeleitet werden. Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind für die Absicherung von Erzeugung und Vertrieb Strom und Gas Zeiträume im Wesentlichen bis zum Lieferjahr 2024 betroffen.

Das Ausmaß und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente für den Energiebereich stellen sich wie folgt dar:

31.12.2021

Nominale
‎
(GWh)

Zeitwerte positiv
‎
(TEUR)

Zeitwerte negativ
‎
(TEUR)

Zeitwerte Saldo
‎
(TEUR)

Erzeugung Strom

5.429

35.939

-418.684

-382.745

Vertrieb Strom

6.355

505.029

-24.244

480.785

Vertrieb Gas

4.607

91.928

-5.789

86.139

Eigenhandel Strom

22.700

332.292

-376.224

-43.932

Eigenhandel Gas

1.680

19.499

-20.970

-1.472

31.12.2020

Nominale
‎
(GWh)

Zeitwerte positiv
‎
(TEUR)

Zeitwerte negativ
‎
(TEUR)

Zeitwerte Saldo
‎
(TEUR)

Erzeugung Strom

4.070

6.461

-18.752

-12.291

Vertrieb Strom

5.269

33.206

-3.152

30.054

Vertrieb Gas

4.361

7.446

-5.310

2.135

Eigenhandel Strom

33.107

264.355

-265.628

-1.273

Eigenhandel Gas

1.263

3.399

-2.919

480

Vertriebsbereich

Jene derivativen Instrumente, die im engen sachlichen und zeitlichem Zusammenhang mit Energieabsatzverträgen stehen, werden mit diesen für Zwecke der Bilanzierung auf Basis der jeweiligen Portfolien zu entsprechenden Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Behandlung erfolgt in Anlehnung an die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen“ (IDW RS ÖFA 3).

Eine Beurteilung der Kontrakte betreffend ihre bilanzielle Auswirkung erfolgt somit auf derjenigen Ebene, auf welcher die Kontrakte intern gesteuert werden. Die Abgrenzung der einzelnen Portfolien wird nach Kundengruppen und den Produkten Strom und Gas vorgenommen, da auf dieser Ebene ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften besteht. Da ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten und dem zukünftig erwarteten Absatz besteht ist eine kompensatorische Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Für die beschriebenen Portfolien sind die angeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt.

Die Bewertung auf Ebene der definierten Bewertungseinheiten hat zur Folge, dass nur bei negativen Deckungsbeiträgen auf Portfolioebene Rückstellungen für drohende Verluste zu bilden sind.

Zum 31.12.2021 wurden Rückstellungen im Vertriebsbereich Strom in Höhe von rd. 12.496 Tausend EUR (im Vorjahr 430 Tausend EUR) sowie im Vertriebsbereich Gas in Höhe von rd. 4.170 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 114 Tausend EUR) gebildet.

Erzeugungsbereich

Zur Absicherung der Cashflows aus Verkäufen von künftigen Erzeugungsmengen für Strom werden derivative Instrumente zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen eingesetzt. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt als Bewertungseinheit analog der AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“.

Die Möglichkeit der Bildung einer Bewertungseinheit zwischen derivativen Instrumenten und den erwarteten Cashflows aus dem Verkauf künftiger Erzeugungsmengen ist gegeben, da die Grundgeschäfte hochwahrscheinlich und eindeutig identifizierbar sind, sodass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft vorliegt und ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsgeschäften und den hochwahrscheinlichen zukünftigen Verkäufen besteht.

Für die derivativen Finanzinstrumente im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen wird im Fall von negativen Marktwerten nur für einen etwaigen ineffektiven Anteil eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum 31.12.2021 und 31.12.2020 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen erfasst werden.

Eigenhandel

Die im Rahmen des Eigenhandels geschlossenen derivativen Instrumente werden als Bewertungseinheit im Sinne des Portfolio-Handelshedge gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“ behandelt, wobei ein Portfolio für den Strom- und ein Portfolio für den Gasbereich besteht. Zum 31.12.2021 wurden aufgrund der aktuelle Preissituation Drohverlustrückstellungen im Eigenhandelsbereich Strom in Höhe von rd. 43.932 Tausend EUR (im Vorjahr 1.273 Tausend EUR) und im Eigenhandelsbereich Gas in Höhe von rd. 1.472 Tausend EUR (im Vorjahr 0 Tausend EUR) gebildet.

Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten

Betreffend die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 und § 243b UGB wird auf den Konzernabschluss verwiesen.

Ausserbilanzielle Geschäfte

Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind, weshalb eine Angabe entfällt.

Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen

Die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB können entfallen, da keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen werden im Punkt Konzernverhältnisse angeführt.

Angaben zu Arbeitnehmern und Organen

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Vollzeitäquivalenten setzte sich im Jahr 2021 wie folgt zusammen:

 

Durchschnitt 2021

Durchschnitt 2020

Angestellte

667

647

Lehrlinge

32

33

 

699

680

Im Geschäftsjahr 2021 wurden an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine Vorschüsse und Kredite gewährt.

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf rd. 249 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 551 Tausend EUR). Für aktive Vorstandsmitglieder wurden im Abschlussjahr rd. 767 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.578 Tausend EUR) aufgewendet.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Geschäftsjahr rd. 50 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 52 Tausend EUR) angefallen.

Von den Erträgen für Abfertigungen und Altersversorgung entfielen auf Vorstandsmitglieder, ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene sowie auf leitende Angestellte, ehemalige leitende Angestellte bzw. deren Hinterbliebene gemäß § 80 Abs. 1 AktG 1965 rd. 584 Tausend EUR (im Vorjahr Aufwand von rd. 468 Tausend EUR).


‎

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus den folgenden Personen zusammen:

•Dipl.-Ing. Manfred Freitag

•Dipl.-Kfm. Danny Güthlein

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:

•Mag. Gilbert Isep (Vorsitzender)

•Dr. Rolf Martin Schmitz (1. Stellvertreter des Vorsitzenden)

•Dr. Michael Brand

•Dr. Thomas Glimpel bis 17.09.2021

•Gunhild Grieve

•Rolf Heinrich Holub

•Mag. Dr. Achim Kaspar

•Mag. Dr. h. c. Monika Kircher

•Mag. Leopold Rohrer

•Dr. Ulrich Rust

•Zvezdana Seeger ab 17.09.2021

Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:

•Gerald Loidl (2. Stellvertreter des Vorsitzenden)

•DI Andreas Grießer, Bakk.

•Mag. Petra Krainer bis 31.12.2021

•Ing. Helmut Polsinger

•Heimo Hofer

Als Gesamtprokuristen waren bestellt:

•MMag. Bernd Gernot Aichwalder, CFA

•DI Dr. Alexander Marchner

•Mag. Werner Pietsch

•Dipl.-Ing. Mag. Christian Rupp

•Mag. Michaela Sapetschnig

•Mag. Dr. Christian Schwarz

•Dipl.-Ing. Heinz Sitter

•MMag. Eva Slamanig

•Dr. Alexander Slana, LL.M.

•Mag. Michael Wieltschnig

•MMag. Philipp Zuchart

Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Die Ukraine-Krise hat sich Ende Februar 2022 durch den Einmarsch russischer Truppen deutlich verschärft. Die Volatilität der Großhandelspreise für Strom und Gas, die bereits im Geschäftsjahr 2021 Auswirkungen hatte und auf die Knappheit von Erdgas zurückzuführen ist, wird dadurch noch verstärkt. Diese Entwicklungen gekoppelt mit den weltweiten Nachhaltigkeitsbestrebungen werden auch im Geschäftsjahr 2022 wesentliche Treiber für weiterhin volatile Preise sein.

Ergebnisverwendung

Gemäß § 238 Abs. 1 Z 9 UGB wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 2021 60.000 Tausend EUR (im Vorjahr 50.000 Tausend EUR) auszuschütten.

Klagenfurt am Wörthersee, am 09. März 2022

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag

Sprecher des Vorstandes

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein

Mitglied des Vorstandes


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Lagebericht

Unternehmen und Umfeld

Konjunkturelle Rahmenbedingungen1

Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Entwicklung der Weltwirtschaft noch immer maßgeblich von der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Trotz der zu Beginn des Jahres noch in vielen Ländern herrschenden massiven Einschränkungen, rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2021 mit einem weltweiten Wirtschaftswachstum in Höhe von 5,9 %.

Dennoch weisen die Prognosen der einzelnen Staaten deutliche Unterschiede auf: Besonders für Entwicklungsländer sind Voraussagen für das Jahr 2022 schwierig zu treffen. Als Gründe dafür werden der geringe Impffortschritt sowie fehlende Staatshilfen für Unternehmen und Haushalte genannt. Der IWF warnt in diesem Zusammenhang vor einer anhaltend ungerechten Impfstoffverteilung und der damit einhergehenden Verbreitung von weiteren Corona-Mutationen, die wiederum einen negativen Einfluss auf die weltweite Wirtschaftsleistung haben könnten.

Für das Jahr 2022 prognostiziert der IWF ein globales Wirtschaftswachstum in Höhe von 4,9 %, wobei bis zur Mitte des nächsten Jahres mit einer Normalisierung der zuletzt stark gestiegenen Inflationsrate zu rechnen ist. Die hohe Teuerungsrate sei im Wesentlichen auf vorübergehende Faktoren wie Aufholungseffekte nach der Covid-19-Pandemie, Mangel an Produkten wie beispielweise Mikrochips, Probleme in globalen Lieferketten sowie höhere Energiepreise zurückzuführen.

Die Wirtschaft in der Europäischen Union und der Eurozone hat sich unterdessen schneller erholt als erwartet. Die Europäische Kommission prognostizierte zuletzt ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum in Höhe von 5,0 % für das Jahr 2021 und 4,3 % für 2022. Somit hat die Eurozone bereits im 4. Quartal 2021 ihr Vorkrisenniveau wieder erreicht.

Auch in Europa nahm die Inflation im Laufe dieses Jahres stark zu und wird laut Europäischer Kommission erst im Jahr 2022 wieder leicht nachlassen. Für das Jahr 2021 wird eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,4 % prognostiziert und für das Jahr 2022 in Höhe von rd. 2,2 %, die somit beide über dem langfristigen Ziel der Europäischen Zentralbank in Höhe von 2,0 % liegen werden.

In Österreich erwartet die Europäische Kommission für das Jahr 2021 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um rd. 4,4 %. Gründe für das Wirtschaftswachstum sind der Corona-Impffortschritt, das Auslaufen der Eindämmungsmaßnahmen im Frühling und insbesondere der Nachholbedarf beim privaten Verbrauch und bei Investitionen. Für das Jahr 2022 wird eine Steigerung der Wirtschaftsleistung in Höhe von 4,9 % prognostiziert. Dieses Wachstum wird im Wesentlichen von der Binnennachfrage getragen, die sich durch die Umsetzung der ökosozialen Steuerreform sowie des Corona-Wiederaufbauplans erhöhen wird. Risiken, die trotz starker Konjunktur bis zum Jahresende negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben könnten, sind erneut steigende Corona-Infektionszahlen durch neue Mutationen sowie eine verschärfte Pandemiesituation am Beginn des neuen Jahres (z. B. dauerhafte Lockdowns). Weiters hinzukommen könnten eine höhere Inflation sowie anhaltende Probleme in den Lieferketten.

Aufgrund steigender Energiepreise kommt es auch bei den in Österreich ermittelten Verbraucherpreisen zu einem starken Anstieg. Die durchschnittliche Inflationsrate des Verbraucherpreisindex (VPI 2020) betrug nach Berechnungen von Statistik Austria im Jahr 2021 2,8 %. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission wird die Inflation im Jahr 2022 auf 2,5 % sinken. Die Arbeitslosenquote wird nach internationaler Erhebungsmethode im Jahr 2021 5,0 % betragen und sich ab dem Jahr 2022 auf Vorkrisenniveau stabilisieren.

Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Relative Preisentwicklung an den GroSShandelsmärkten

Preisbasis in EUR

Grafik 618

Nach dem aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftseinbruch im Geschäftsjahr 2020 und dem damit einhergehenden Nachfragerückgang kam es im Jahr 2021 zu einer erhöhten Nachfrage an Energie. So stieg der österreichweite Stromverbrauch im Jahr 2021 um rd. 3,4 % auf 71,2 TWh. Bei der Stromerzeugung wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang in Höhe von 3,3 % verzeichnet. Die Erzeugung lag bei 69,0 TWh (2020: 71,3 TWh). Der Importsaldo von elektrischer Energie stieg in Österreich im Jahr 2021 aufgrund geringerer Erzeugung und eines gestiegenen Bedarfs an Energie auf rd. 6,0 TWh.

Die Preisentwicklung an den internationalen Brennstoffmärkten war im Jahr 2021 geprägt von stark gestiegenen Notierungen. Die Preise der Commodities Öl, Gas und Kohle lagen demzufolge deutlich über den Werten des Jahres 2020. Der Hauptgrund dafür war die stark gestiegene Nachfrage bei gleichzeitig geringerer Förderung. Zusammenfassend lag der Preisanstieg durchschnittlich bei einem Wert, der dem Fünffachen des Durchschnittspreises des Jahres 2020 entsprach.

Die Temperaturen waren mit +0,5 Grad Celsius leicht über dem langjährigen Mittel. In einzelnen Monaten gab es allerdings unterdurchschnittliche Temperaturen. Die kältere Witterung in einzelnen Monaten zeigt sich auch an den Heizgradtagen, die einen Anstieg auf 3.455 zu verzeichnen hatten. Das entspricht einem Plus von 241 gegenüber dem Vorjahr und trug ebenfalls zu einem gesteigerten Energiebedarf bei.

PreisAnstieg bei Rohöl, Erdgas und STeinkohle

Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag 2021 im Durchschnitt bei 71 USD/Barrel. Dies entspricht einem Anstieg von rd. 64 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020. Die Preisentwicklung der kommenden Monate wird neben der Wirtschaftsentwicklung auch von der Entwicklung der Covid-19-Pandemie und möglichen Fördererhöhungen abhängen. Durch das aktuelle Krisengeschehen in der Ukraine kam es zu neuen Höchstständen an den Energiebörsen. Im Moment lässt sich auf Basis der Unsicherheiten im Konflikt keine seriöse Prognose über den weiteren Verlauf treffen.

Der landesweite Erdgasverbrauch ist im Berichtszeitraum um 6,5 % gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode auf insgesamt rd. 87,7 TWh gestiegen, wobei ein gesunkener Einsatz von Gaskraftwerken und eine Steigerung bei den Heizgradtageswerten (2021: 3.455 gegenüber 2020: 3.214) zu verzeichnen war. Die Gaspreise am Spotmarkt (NCG/THE) betrugen durchschnittlich 46,6 EUR/MWh und waren somit rund fünfmal so hoch wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Gasmarkt wird primär durch kurzfristige, ölpreisunabhängige Handelsgeschäfte bestimmt. Nur noch geringe Teile der Langfristverträge zur Gaseinfuhr nach Europa sind ölpreisindiziert.

Die Preise für Steinkohle lagen 2021 mit durchschnittlich 89,5 USD/Tonne um rd. 55 % über dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode von 58 USD/Tonne.

Preisanstieg bei COâ‚‚-Zertifikaten

Neben fossilen Brennstoffen als Preistreiber nimmt der CO2-Preis eine wachsende Bedeutung für die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke ein. Er hat damit speziell in Deutschland Einfluss auf den Einsatz fossiler Kraftwerke und die Strompreisentwicklung. Zudem tragen die verschärften Klimaschutzziele zu einer Erhöhung des CO2-Preises bei.

Die Preise im europäischen Emissionshandel beliefen sich 2021 durchschnittlich auf 55 EUR/Tonne CO2 und sind damit gegenüber dem Durchschnittspreis (25 EUR/Tonne) des Vergleichszeitraums 2020 um das Doppelte gestiegen.

Preisentwicklung im Stromgroßhandel

Im Geschäftsjahr 2021 waren die Spotpreise maßgeblich von den stark steigenden Preisen bei Kohle und Erdgas geprägt. Auch das geringere Windenergieaufkommen in Deutschland hatte Einfluss auf die Versteilung der Preiskurve.

Entwicklung EPEX SPOT Base AT

Preisbasis in EUR/MWh

Grafik 619

An der Energiebörse EPEX SPOT lagen die Durchschnittspreise im Berichtszeitraum für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel bei 107 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte bei 127 EUR/MWh.

Gegenüber 2020 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 74 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 87 EUR/MWh bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf 97 EUR/MWh und für Spitzenlastkontrakte auf 116 EUR/MWh. Gegenüber 2020 ergibt sich somit ein Anstieg der Preise im Bereich Grundlast von rd. 67 EUR/MWh bzw. ein Anstieg von rd. 79 EUR/MWh bei Spitzenlast. Das Durchschnittsniveau des österreichischen Spotpreisindex ist somit 2021 um 10 EUR/MWh höher als beim deutschen Pendant.

Die Preisentwicklung für Terminprodukte, insbesondere für das Frontjahr 2022, war zudem von den stark gestiegenen Rohstoffpreisen und der stärkeren Nachfrage geprägt.


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Frontjahr EEX ATBY Base AT

Preisbasis in EUR/MWh

Grafik 620

Die Preise auf den Terminmärkten lagen 2021 deutlich über dem Vorjahresniveau.

in EUR/MWh

⌀ 2021

⌀ 2020

Ver-änder-ung

EPEX Spot AT

Grundlast

107

33

+74

Spitzenlast

127

40

+87

EPEX Spot DE

Grundlast

97

30

+67

Spitzenlast

116

37

+79

Terminmarkt AT (Forward 2021)

Grundlast

92

43

+49

Spitzenlast

111

52

+59

Terminmarkt DE (Forward 2021)

Grundlast

89

40

+49

Spitzenlast

108

49

+59

Die Preise der Kontrakte für das nachfolgende Jahr (Forward 2022) sind um rd. 115% auf durchschnittlich 92 EUR/MWh für Grundlast und um rd. 114 % auf durchschnittlich 111 EUR/MWh für Spitzenlast gestiegen. Die entsprechenden Preise am deutschen Terminmarkt (Forward 2022) beliefen sich 2021 durchschnittlich auf 89 EUR/MWh für Grundlast (+122 %) und 108 EUR/MWh (+121 %) für Spitzenlast.

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Politische und energierechtliche Rahmen-bedingungen

UN-Klimakonferenz Glasgow

Der Weltklimagipfel „Conference of the parties“ (COP 26) fand von 31. Oktober bis 13. November 2021 in Glasgow statt. Hauptziel der Konferenz war die Nachbesserung der Emissionsreduktionsziele der einzelnen Staaten. Die Verpflichtung dazu wurde bereits vor fünf Jahren im Übereinkommen von Paris vereinbart, um den Anstieg der Erderwärmung auf 1,5°C begrenzen zu können. Dem Glasgower Beschluss zufolge sollen Treibhausgasemissionen bis 2030 weltweit um 45 % im Vergleich zu 2010 verringert und bis zur Hälfte dieses Jahrhunderts auf netto Null reduziert werden.

In ihrem Abschlusspapier haben sich die Staaten weitaus deutlicher als bisher zum Ziel bekannt, die Erderwärmung auf maximal 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, allerdings kann mit den von den Vertragsstaaten abgegebenen Klimaplänen bis 2030 der Zielpfad nicht erreicht werden. Daher wurde eine erneute Nachbesserung der Ziele bereits für 2022 beschlossen und nicht erst für das Jahr 2025, wie es im Übereinkommen von Paris vereinbart wurde.

Als weiterer wichtiger Schritt wurde im Abschlussdokument festgehalten, dass eine deutliche Verringerung der Kohleverbrennung stattfinden muss. In einem ursprünglichen Entwurf des Dokuments war eine komplette Abkehr von Kohle vorgesehen, doch insbesondere Indien und China unterstützten dieses Vorgehen nicht. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass „ineffiziente“ Subventionen für fossile Energieträger wie Öl und Kohle gestrichen werden sollen – der unspezifische Begriff „ineffizient“ schwächt jedoch auch dieses Ziel deutlich ab.

Eine weitere Aufgabe der UN-Klimakonferenz in Glasgow war die Nachschärfung und Vervollständigung des im Pariser Abkommen festgelegten Regelwerks. Es konnte eine Einigung für den Handel mit Emissionsreduktionen und für die Berichterstattung über Emissionen und Reduktionsmaßnahmen erzielt werden. Zudem wurden die Industriestaaten im Abschlussdokument dazu aufgefordert, ihr bereits 2009 bei der Klimakonferenz in Kopenhagen gegebenes Versprechen einzuhalten und ein milliardenschweres Unterstützungspaket für Entwicklungsländer umzusetzen. Dieses sieht eine Zahlung von rd. 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr für Klimaschutzprojekte an besonders vom Klimawandel betroffene Staaten vor.

Die nächste Weltklimakonferenz, COP27, wird im November 2022 im ägyptischen Küstenort Sharm el Sheikh stattfinden.

EU-Paket „Fit for 55“

Die Europäische Kommission hat sich mit dem im Dezember 2019 veröffentlichten „Green Deal“ das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu verringern und bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Diese Ziele wurden im Europäischen Klimaschutzgesetz (EU-Verordnung vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität) rechtlich verbindlich verankert.

Damit eine Erreichung dieser Ziele möglich ist, wurden bis zum 30. Juni 2021 alle Klimainstrumente und einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union einer umfassenden Überprüfung („Impact Assessment“) unterzogen, deren Ergebnisse am 14. Juli 2021 im Vorschlagspaket der Europäischen Kommission „Fit for 55“ (Teil 1) vorgelegt wurden. Mit dem „Fit for 55“-Paket wird die weltweite Führungsrolle der EU als Akteur und Vorbild bei der Bekämpfung des Klimawandels untermauert. Das Paket ist nicht nur für die europäische Ebene von Bedeutung, sondern stellt auch für die kommenden Jahre die zentralen Weichen für die Energiepolitik auf nationaler Ebene.

Der Name „Fit for 55“ bezieht sich auf das Ziel der EU, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % – ausgehend vom Startwert 2010 – zu reduzieren. Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Klima und Energie mit dem Ziel für 2030 in Einklang zu bringen. Es umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften für die Verwirklichung der im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und für eine grundlegende Neuausrichtung der Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie.

Das „Fit for 55“-Paket besteht aus reformierten und neuen Richtlinien und Verordnungen sowie politischen Instrumenten der Europäischen Kommission zur Erreichung der EU-Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050. Insgesamt umfasst das Paket acht Vorschläge für den Ausbau bestehender Rechtsakte und fünf neue Initiativen für verschiedene Politikbereiche und Wirtschaftssektoren: Klima, Energie und Kraftstoffe, Verkehr, Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft. Der gewählte Policy-Mix weist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bepreisung, Zielvorgaben, Normen und Unterstützungsmaßnahmen auf:

Bepreisung

•Verschärfung des Emissionshandels, inklusive Luftverkehr

•Ausweitung des Emissionshandels auf den See- und Straßenverkehr sowie auf Gebäude

•Aktualisierung der Energiebesteuerungsrichtlinie

•Neues CO2-Grenzausgleichssystem

Zielvorgaben

•Aktualisierung der Lastenteilungsverordnung

•Aktualisierung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft

•Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

•Aktualisierung der Energieeffizienzrichtlinie

Vorschriften

•Strengere CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge

•Neue Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

•ReFuelEU: nachhaltigere Flugzeugtreibstoffe

•FuelEU: umweltfreundlichere Schiffskraftstoffe

Unterstützungsmaßnahmen

•Nutzung von Einnahmen und der Regulierung zur Förderung von Innovation und Solidarität und zur Abfederung der Auswirkungen auf vulnerable Bevölkerungsgruppen, insbesondere durch den neuen Klima-Sozialfonds und den erweiterten Modernisierungs- und Innovationsfonds.

Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket

Am 15. Dezember 2021 legte die EU-Kommission den zweiten Teil des „Fit for 55“-Pakets vor. Neben der Überarbeitung der Gebäude-Richtlinie, welche auf die weitere Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor sowie die Erhöhung der Renovierungs- und Erneuerbaren-Rate abzielt, wurde ein umfassendes Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket vorgelegt, mit dem ein Regulierungsrahmen für die Integration von erneuerbaren Gasen in ein klimaneutrales Energiesystem geschaffen werden soll. Ziel dieses Pakets ist die Vorbereitung des Gasmarkts für die Aufnahme von steigenden Mengen erneuerbarer und dekarbonisierter Gase sowie die Angleichung der Verbraucherrechte an die Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie.

Überarbeitung der EU-Beihilfeleitlinien für Klima-, Umweltschutz und Energie

Mit Blick auf das „Fit for 55“-Paket plant die Europäische Kommission die Anpassung ihrer Beihilfevorschriften an die Ziele des „Green Deals“. Hierzu veröffentlichte sie am 7. Juni 2021 einen Vorschlag für die Revision der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Zentrales Ziel der Überarbeitung ist es, die Leitlinien stärker nach dem übergeordneten Ziel des Klimaschutzes auszurichten. Zudem veröffentlichte die Europäische Kommission am 6. Oktober 2021 einen Entwurf zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ziel dieser Überarbeitung ist es, die AGVO an die Leitlinien für staatlichen Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen anzupassen.

Die derzeitigen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien von 2014 laufen am 31. Dezember 2021 aus. Die neuen EU-Beihilfeleitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gelten ab 1. Jänner 2022 für alle neuen Beihilfeprüfverfahren, müssen aber nicht rückwirkend auf bereits von der Kommission genehmigte Fördermaßnahmen angewandt werden.

Toolbox zur Bewältigung
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Steigender Energiepreise

Am 13. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung („Toolbox“) zum Umgang mit den jüngst gestiegenen Energiepreisen vorgelegt. Sie beinhaltet Empfehlungen für kurzfristige Maßnahmen für Mitgliedstaaten in Einklang mit bestehendem EU-Recht. Auch mittelfristige Maßnahmen auf EU-Ebene werden in der Toolbox angekündigt.

In ihrer Mitteilung analysiert die Kommission die Gründe der jüngsten Preisanstiege, die sie weder durch Marktversagen noch durch klimapolitische Maßnahmen – wie den Emissionshandel – begründet sieht, sondern maßgeblich durch die weltweite Konjunkturerholung und die daraus resultierende Nachfrage an Energie. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass die Auswirkungen insbesondere auf Haushaltskunden von einem Mitgliedstaat zum anderen stark voneinander abweichen und daher gezielte Maßnahmen erfordern. Grundsätzlich sei die Energiewende und die zügige Umsetzung des „Green Deals“ die beste Absicherung gegen derartige Preisanstiege.

Die Toolbox umfasst folgende neue potentielle Maßnahmen auf europäischer Ebene:

•Optimierung der Gasspeichernutzung mit Blick auf die Abfederung der Energiepreisvolatilität: Die Kommission prüft den möglichen Nutzen einer gemeinsamen Beschaffung einer Gasreserve durch Fernleitungsnetzbetreiber oder nationale Behörden.

•Verstärkung der Marktüberwachung: Die Kommission, die beiden europäischen Agenturen ACER (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) und ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie die nationalen Behörden sollen überprüfen, ob wettbewerbswidriges oder spekulatives Verhalten auf den Energiemärkten bzw. im Emissionshandelssystem vorliegt.

•ACER soll außerdem das aktuelle Großhandelsstrommarktdesign mit Blick auf seine Fähigkeit evaluieren, Situationen wie derzeit zukünftig verringern und gleichzeitig den kosteneffizienten Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem ermöglichen.

Zu den Instrumenten, die Mitgliedstaaten aus Sicht der Kommission in Einklang mit dem bestehenden EU-Recht einsetzen können, zählen folgende Schwerpunkte:

•Unterstützungsleistungen für besonders betroffene Haushalte und Industriezweige, insbesondere durch die Absenkung von Energiesteuern und sonstigen Abgaben sowie sozialpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und gezielte Beihilfen für Unternehmen.

•Verstärkte Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und grenzüberschreitende Infrastruktur, u.a. durch die Beschleunigung von Auktionen, Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Österreich hat von der Toolbox Gebrauch gemacht und den Ökostromförderbeitrag sowie die
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Ökostrompauschale für das Jahr 2021 gesetzlich mit 0 EUR festgesetzt. Zudem wurde für einkommensschwache Haushalte ein Teuerungsausgleich in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 150 EUR für Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulagen- und Studienbeihilfen-Bezieher beschlossen.

Aarhus-Verordnung

Am 5. und 6. Oktober 2021 erfolgte die politische Einigung zur Anpassung der Aarhus-Verordnung auf europäischer Ebene. Die aktualisierte Verordnung stärkt die Klagerechte von NGOs und EU-Bürgern in Umweltfragen. Anders als bislang sollen künftig nicht nur anerkannte Umweltverbände, sondern auch einzelne EU-Bürger gegen EU-Verwaltungsakte, die gegen das EU-Umweltrecht verstoßen, klagen können. Ein entsprechender Antrag muss dazu von insgesamt 4.000 Bürgern aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Auch sollen die Kosten eines Überprüfungsverfahrens begrenzt werden, um NGOs und Personengruppen den Zugang zu erleichtern. Beihilferechtliche Entscheidungen fallen weiterhin nicht in den Anwendungsbereich der Aarhus-Verordnung, obwohl das Aarhus Compliance Committee die EU im März 2021 explizit wegen fehlender Möglichkeiten zur Anfechtung von Beihilfeverfahren ermahnte.

Erneuerbaren–Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) wurde am 7. Juli 2021 im Nationalrat bzw. am 15. Juli 2021 im Bundesrat beschlossen und ist bereits teilweise in Kraft getreten (Investitionsförderung). Das neue Fördersystem mittels Marktprämien wurde am 20. Dezember 2021 von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens genehmigt und trat am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Die Europäische Kommission hat die Genehmigung von mehreren Änderungen des Fördersystems abhängig gemacht. Dies betraf im Wesentlichen ein Vorziehen des Zeitpunktes der Ausschreibung für Windkraftanlagen auf das Jahr 2023 sowie die Einführung einer technologieübergreifenden Ausschreibung für Wasser- und Windkraftanlagen in der Höhe von 20 MW. Zudem wurde zugesagt, das Fördersystem bis 2025 zu evaluieren und eine allfällige notwendige Adaptierung durchzuführen. Im Dezember 2021 erfolgte die politische Einigung über diese Änderungen im Rahmen eines Initiativantrages, der im Jänner 2022 beschlossen wurde.

Ziel des EAG ist es, den Stromverbrauch in Österreich bis 2030 zu 100 % (bilanziell) aus erneuerbaren Energien zu decken. Dazu bedarf es in den nächsten zehn Jahren eines Zubaus von 27 TWh aus erneuerbarer Erzeugung: 5 TWh aus Wasserkraft, 11 TWh aus Photovoltaik, 10 TWh aus Windkraft und 1 TWh aus Biomasse. Der Zubau soll unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten einem zehnjährigen linearen Ausbaupfad folgen, um eine wellenförmige Vergabe im Sinne einer „Stop-and-Go“-Politik in Zukunft zu vermeiden.

Anstelle des im bisherigen Ökostromgesetz 2012 vorgesehenen Tarifförderungsmodells mittels langfristigen fixen Einspeisetarifen wird es einen Mix aus einmaligen Investitionsförderungen und marktnahen Prämienmodellen geben, um das System insgesamt kosteneffizienter zu gestalten und mit einem vergleichbaren Fördervolumen mehr erneuerbare Energieträger in den Markt zu bringen. Das Unterstützungsvolumen liegt im dreijährigen Mittel bei maximal 1 Mrd. EUR pro Jahr. Die bisherige Struktur der Mittelaufbringung mittels Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag soll fortgeführt werden. Neue Marktteilnehmer, wie erneuerbare Energie- und Bürgerenergiegemeinschaften sollen die dezentrale Energieversorgung verstärken und regionale Versorgungskonzepte forcieren.

Energieeffizienzgesetz

Ein wirksames Energieeffizienzgesetz soll – entsprechend dem europäischen Grundsatz „Energy Efficiency First“ – dazu beitragen, dass Österreich – unter Rücksichtnahme der wirtschaftlichen Entwicklung – bis 2050 mit deutlich weniger Energieverbrauch auskommt und die Energiewende naturverträglich gelingen kann. Das neue Energieeffizienzgesetz hält (entsprechend einem geleakten Entwurf) an der bisherigen Systematik fest und schreibt weiterhin einen Mix aus strategischen Maßnahmen und ein Verpflichtungssystem für Energielieferanten vor. Neu ist die Möglichkeit für Energielieferanten, anstelle der Setzung von Effizienzmaßnahmen einen finanziellen Beitrag in einen Energieeffizienzfonds einzuzahlen. Mit den Mitteln des Energieeffizienzfonds sollen wiederum Effizienzmaßnahmen finanziert werden.

Klimaschutzgesetz

Das aktuell gültige Klimaschutzgesetz ist mit 31. Dezember 2020 befristet und muss daher neu erlassen werden. Mit dem Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes (entsprechend einem geleakten Entwurf) wird die Treibhausgas-Reduktionsverpflichtung für Österreich auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt und ein Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die grundsätzliche Systematik des Gesetzes wird damit – bei gleichzeitiger Optimierung einzelner Bestimmungen – beibehalten.

Rechtsunsicherheit
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bei Preisanpassungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konfrontierte mehrere Energieversorgungsunternehmen mit legistischen Grundsatzfragen hinsichtlich der Anwendbarkeit von Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Mit der letzten Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG) wurde nunmehr ein Passus in das Gesetz aufgenommen, der Preisanpassungen grundsätzlich rechtlich ermöglicht. Damit bekommen Energieverbraucher und Energieversorger in Österreich mehr Rechtssicherheit für Preisanpassungen und Lieferverträge.

Geschäftssegmente

Energie

Die Kelag gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich realisiert das Unternehmen selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik (PV). Mit insgesamt 77 eigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,2 TW mit einer Erzeugungsmenge von rd. 2,8 TWh im Regeljahr verfügt werden. Das Segment Energie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilbereichen Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, Energiehandel und Vertrieb (B2C) zusammen.

Im Geschäftsjahr 2021 belief sich die Erzeugung der Kelag inkl. der anteilsmäßigen Aufbringung inländischer Kleinkraftwerke und Windenergieanlagen auf rd. 3.074 GWh (2020: 3.307 GWh).

Wasserkraft
Kraftwerk Forstsee

Das Kraftwerk Forstsee ist das erste Pumpspeicherkraftwerk der Kelag und dient als Schau-Kraftwerk. Es liefert jährlich rd. 3 GWh elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rd. 4,7 Mio. m³ kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. Die Sanierung und Wirkungsgradoptimierung des Kraftwerks stärkt das Eigenerzeugungspotenzial der Kelag und erlaubt zukünftig den automatisierten Betrieb. Die Revisionsarbeiten und Automatisierungsmaßnahmen am Maschinensatz sowie die Arbeiten im Speicherbereich konnten erfolgreich abgeschlossen und im Mai 2021 konnte der Wiederaufstau des Speichers begonnen werden. Die Erneuerung der Druckrohe der Hangrohrleitung wird im Geschäftsjahr 2022 umgesetzt.

Kraftwerk Kremsbrücke
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Ober- und Unterstufe

Die Kelag hat im Jahr 2018 das Beteiligungskraftwerk Kremsbrücke Oberstufe an der Lieser im Bezirk Spittal an der Drau (Kelag-Anteil durchgerechnet ca. 25 %, der Rest entfällt auf drei private Investoren) in Betrieb genommen. Die Ausbauleistung beträgt rd. 2,5 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 12 GWh. Im Oktober 2020 wurde das Unterlieger-Kraftwerk Kremsbrücke Unterstufe mit denselben Beteiligungsverhältnissen mit einer Leistung von rd. 6 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 29 GWh in Betrieb genommen. Die Rekultivierungsarbeiten konnten 2021 abgeschlossen werden.

Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte sowie ökologische MaSSnahmen

Im Geschäftsjahr 2021 wurden an zwei Speichersystemen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt sowie diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt:

•Am Speicher Wiederschwing, dem Oberbecken des Speicherkraftwerkes Kamering, wurden umfangreiche Entlandungsmaßnahmen für einen weiterhin sicheren und nachhaltigen Betrieb der Anlage umgesetzt. Der Speicher Wiederschwing liegt im Einzugsbereich des Weißensees und in weitere Folge des Weißenbaches. Dieser ist durch eine vergleichsweise hohe jährliche Geschiebefracht charakterisiert. Im Zuge des Projektes wurden rd. 180.000 m³ angelandetes Material aus dem Speicher entfernt und im Bereich der Stauwurzel sogenannte Schotterfallen errichtet, die zukünftig sowohl eine nachhaltige Entnahme des Geschiebes sicherstellen sollen als auch ökologisch eine Verbesserung darstellen. Zudem wurden alle relevanten Anlagenteile inspiziert bzw. zustandsabhängig saniert.

•Der Doppelspeicher Hochwurten-Großsee ist mit einem Speichervolumen von rd. 27 Mio. m³ einer der wichtigsten Speicheranlagen der Kraftwerksgruppe Fragant. Nach rd. 40 Jahren Betriebszeit wurde 2021 eine Sanierung an der rechten Dammflanke durchgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch weitere Anlagenteile wie Verschlussorgane einer erweiterten Inspektion und zustandsabhängigen Sanierung unterzogen.

•Die Generalsanierung des bestehenden Kleinkraftwerks Frantschach wurde mit Ende Juli 2021 abgeschlossen. Durch die Erneuerung des aus dem Jahr 1922 stammenden Maschinensatzes konnte eine wesentliche Effizienzsteigerung durch Erhöhung der Ausbauwassermenge und Optimierung des Maschinenwirkungsgrades erreicht werden. Durch die gesetzten förderfähigen Maßnahmen wurde eine Leistungssteigerung von rd. 50 % erzielt. Das Regelarbeitsvermögen erhöht sich dadurch auf rd. 1,3 GWh.

•Der Maschinensatz 1 des Kraftwerks Koralpe wurde umfangreich saniert. Im Zuge dieser Generalsanierung wurden die elektromaschinelle Komponenten überholt und teilerneuert, um die Anlageneffizienz zu erhöhen und die Anlagenverfügbarkeit und Betriebssicherheit langfristig sicherzustellen. Durch Maßnahmen an Turbine und Generator wurde die Engpassleistung der Anlage auf rd. 55 MW erhöht.

An diversen weiteren Kraftwerksanlagen wurden im Jahr 2021 zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt. So wurden unter anderem sowohl Wasserfassungen an den Stand der Technik angepasst als auch diverse Sanierungsmaßnahmen an Maschinensätzen durchgeführt. Dabei wird im Rahmen einer zustandsorientierten Instandhaltungsstrategie der Fokus auf nachhaltige, dem Stand der Technik entsprechende sowie effizienzsteigernde Maßnahmen gesetzt. Neben den Hauptkomponenten wurden im Zuge der Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie ausgewählte Maßnahmen zur Einbindung in das Leitsystem und Visualisierung umgesetzt.

Photovoltaik

Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Umsetzung von fünf PV-Aufdachanlagen auf Kelag-Gebäuden begonnen. Die PV-Aufdachanlagen verfügen über eine installierte Leistung in Höhe von rd. 293 kWp und werden erneuerbaren Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Nach erfolgreichem Abschluss der Projekte verfügt die Kelag über eine PV-Leistung von rd. 2,3 MWp, die ausschließlich auf Gebäuden in Kärnten installiert wurden.

Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von PV-Aufdachanlagen erreicht werden können, wurden auch ausgewählte Grundstücke (jeweils mit bereits bestehenden technischen Beeinflussungen) gesichert. Derzeit befinden sich ausgewählte PV-Freiflächenprojekte mit einer Gesamtleistung von rd. 7 MWp im Widmungsverfahren. 2021 konnte die Umwidmung für die PV-Freiflächenanlage Kirchengasse mit einer geplanten Leistung von rd. 4,5 MWp erwirkt werden. Weitere Schritte zur behördlichen Genehmigung der PV-Freiflächenanlage Kirchengasse wurden eingeleitet.

Energiehandel

Die Energiehandelsaktivitäten der Kelag finden ihren Ausgangspunkt in der Bewirtschaftung der Eigenerzeugung und der Beschaffung der Vertriebsmengen für die im Wesentlichen relevanten Commodities Strom und Erdgas. Zur Erhöhung der Planungs- wie auch Ergebnisstabilität verfolgt die Kelag eine langfristige Vermarktungs- und Beschaffungsstrategie, wodurch die korrespondierenden Mengen schrittweise für die Folgejahre vermarktet bzw. beschafft werden. Neben der Präsenz auf den Handelsmärkten ist hierfür die Existenz einer modernen Infrastruktur zur Bewirtschaftung der diversifizierten Portfolien notwendig. Insbesondere die Weiterentwicklung des Energiesystems betreffend der Entwicklungsthemen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung und die damit einhergehende Intensivierung des Ausbaus erneuerbarer Energien führen zu steigenden Herausforderungen im operativen Betrieb gemäß einer sich erhöhenden Flexibilität und Variabilität der Erzeugungs- und Absatzmengen.

In Bezug auf die Bewirtschaftung der Strom-Eigenerzeugung wird das Ziel verfolgt, die eigenen Kraftwerke bestmöglich auf den relevanten Märkten einzusetzen. Die Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung der eigenen Portfolien liefert die beständige Weiterentwicklung der internen Prozesse hinsichtlich des Einsatzes der flexiblen Erzeugungseinheiten sowie der klare Fokus auf Marktanalysen, um neue Entwicklungen im Marktumfeld stets zeitnah und adäquat zu berücksichtigen. So hat auch die Kelag begonnen, sich im Rahmen sogenannter Power Purchase Agreements (PPA) aktiv mit einer neuen Art von individuellen Stromlieferverträgen zu beschäftigen. Eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der Handelstätigkeit für die Commodity Erdgas haben langfristige Speicherverträge, die die Kelag bis zum Jahr 2027 kontrahiert hat. Die Nutzung der Speicheranlagen zur Strukturierung von Kundenverbräuchen steht im Spannungsfeld zu einer alternativen Struktureindeckung am Markt. Auch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen wird durch den Energiehandel der Kelag in enger Abstimmung mit den Vertriebseinheiten durchgeführt.

Vertrieb (B2C)

Die vertrieblichen Aktivitäten der Kelag waren auch im Jahr 2021 durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Die im 2. Halbjahr 2021 massiv gestiegenen Marktpreise für Strom und Erdgas stellten den Energievertrieb vor neue Herausforderungen. Dies führte dazu, dass auch die Kelag als Reaktion auf die gestiegenen Marktpreise Anfang Dezember 2021 ihr Tarifportfolio bei Strom und Erdgas aktualisieren musste. Die Pandemie hatte auch Auswirkungen auf die Neunkundengewinnung. So konnte die Akquise im persönlichen Vertrieb im 1. Halbjahr 2021 aufgrund der Kontaktbeschränkungen, nur über Online-Kanäle erfolgen. Erst im Sommer 2021 wurde der persönliche Kundenkontakt wieder intensiviert.

Im Energy+-Vertrieb konnte das Ergebnis des Vorjahres trotz Kapazitäts- und Materialengpässen übertroffen werden. Zudem wurde das Angebot energienaher Dienstleistungen für Gemeindekunden sukzessive erweitert, z. B. um den Energiemanager.

Das 2020 gestartete Projekt zur Verbesserung der Customer Experience wurde erfolgreich fortgeführt. Einzelne Touchpoints entlang der Customer Journey wurden analysiert sowie Handlungsfelder zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit und Verbesserung des Kundenerlebnisses erarbeitet. Mit der Optimierung des Online-Vertragsabschlusses und der kompletten Überarbeitung und Neugestaltung der Kelag-Stromrechnung setzte der Vertrieb bereits erste wichtige Maßnahmen um. Auch für den Kelag-PlusClub konnte 2021 auf Basis ausführlicher Analysen und Marktforschungen ein zukunftsfittes Konzept erarbeitet werden.

Als kundenorientierter Energieanbieter führt die Kelag regelmäßig Kundenzufriedenheitsanalysen durch und wird dabei von einem unabhängigen Markt- und Meinungsforschungsinstitut begleitet. Im Jahr 2021 wurden insgesamt rd. 3.500 Energiekunden der Kelag und der Kelag Energie & Wärme befragt. Dabei attestieren neun von zehn Kunden der Kelag ein gutes bis sehr gutes Ergebnis und 80 bis 90 % der Kunden gaben an, dass sie die Kelag aufgrund ihrer positiven Erfahrungen weiterempfehlen würden.

Daten & Fakten

Mitarbeiter2

Die Kelag beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich 667 Mitarbeiter (2020: 647).

Stromaufbringung und -absatz

Die Wasserführungsquote lag mit 107,4 % unter jener des Vorjahres (2020: 118,5 %). Daraus resultierte ein Rückgang der Eigenerzeugung um 232 GWh bzw. 7,2 % auf 3.006 GWh.

Der Endkundenabsatz in Höhe von 1.864 GWh lag rd. 27,2 % unter dem Niveau des Vorjahres (2.560 GWh). Mehr als die Hälfte des Geschäftskundenabsatzes des Jahres 2021 entfiel auf Industriekunden innerhalb Kärntens. Der Rückgang des Absatzes ist im Wesentlichen auf die Übertragung des Industriekundengeschäftes an die Kelag Energie & Wärme zurückzuführen.

Erdgasabsatz

Der Gaskundenabsatz stieg um 510 GWh auf 7.722 GWh. Der Vertriebsabsatz der Kelag außerhalb Kärntens lag bei rd. 76 %.


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Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kelag konnte ihre gute Wettbewerbsposition auf dem Energiemarkt ausbauen und erzielte im Geschäftsjahr 2021 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von rd. 112 Mio. EUR.

Betriebswirtschaftliche Vergleichswerte

 

 

in Mio. EUR

2021

2020

Betriebserfolg

70

72

Ergebnis vor Steuern

129

104

Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

112

89

Bilanzgewinn

60

50

Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit

51

159

Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit

-122

-107

Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

66

-51

Umsatzerlöse

 

 

 

 

in Mio. EUR

 

2021

2020

Strom

1.007

74,2%

740

75,4%

Erdgas

226

16,5%

120

12,2%

Telekommunikation

5

0,3%

4

0,4%

Sonstige

121

8,9%

117

12,0%

 

1.359

100,0%

981

100,0%

Investitionen

 

 

in Mio. EUR

2021

2020

Immaterielle Vermögensgegenstände

26

16

Sachanlagen

82

76

Finanzanlagen

74

79

 

182

171

Fremdkapitalentwicklung im
‎
weiteren Sinne

 

 

in Mio. EUR

2021

2020

1. Rückstellungen

373

329

2. Verbindlichkeiten

778

607

3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

99

96

 

1.250

1.032

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

 

 

in Mio. EUR

2021

2020

Anlagevermögen

1.832

1.712

Umlaufvermögen

382

213

Eigenkapital

990

928

Fremdkapital

1.250

1.032

Eigenkapitalquote

44,2%

47,4%

Umsatzrentabilität

10,5%

11,8%

Nettofinanzschulden

448

327

Nettoschulden

794

702

Nettoverschuldungsgrad

80,2%

75,7%

Working Capital

-70

-25

Eigenkapitalrentabilität

13,1%

11,2%

Gesamtkapitalrentabilität

6,4%

5,9%

Die Eigenmitteldarstellung in der zuvor abgebildeten Tabelle wurde hinsichtlich der Zuordnung der Baukostenzuschüsse angepasst und die Vorjahreszahlen entsprechend adaptiert.

Die Entwicklung des Betriebserfolges ist im Wesentlichen von den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Effekten aus der Bewertung der Sozialkapitalrückstellungen geprägt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist primär durch Investitionen in das Sachanlagevermögen und in die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen geprägt. Ausleihungen wurden vordergründig an die Kelag International für Anteilserwerbe in Frankreich und Portugal unter dem gemeinsamen Projekttitel „Blue South“ begeben.

Die Veränderung des Working Capitals ist auf die im Jahr 2022 vorzunehmende Tilgung einer endfälligen Anleihe in Höhe von rd. 150 Mio. EUR und der damit in Zusammenhang stehenden Umgliederung in die kurzfristigen Verbindlichkeiten zurückzuführen.

Im Frühjahr 2021 hat die Kelag eine Anleihe in Höhe von 120 Mio. EUR bei ausgewählten institutionellen Investoren begeben, um ihre geplanten Investitionen in die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie zu finanzieren. Die Anleihe mit einer Laufzeit von 20 Jahren wurde erstmals mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgestaltet und ist hinsichtlich der Verzinsung ebenfalls an das Nachhaltigkeits-Rating geknüpft. Der damit verbundene Effekt spiegelt sich im Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit wider.

Die Berechnung obenstehender Kennzahlen folgt dem Fachgutachten KFS/BW 3, Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht.

Die Berechnung sämtlicher Kennzahlen, welche sich auf die Geldflussrechnung nach dem UGB beziehen, folgen inhaltlich der Berechnung nach AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB). Im Vorjahresvergleich erfolgte die entsprechende Anpassung.

In der Ermittlung des Netto-Geldflusses wurden die Cash-Pool-Verrechnungen betreffend die Konzernfinanzierung der Finanzierungs- und der Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Nettofinanzschulden bestehen aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel. In der Ermittlung der Nettoschulden wird das sonstige verzinsliche Fremdkapital inklusive der Cash-Pool-Konten berücksichtigt.


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Chancen- und Risikomanagement

Adäquate Risikopolitik

Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren – dies immer mit dem primären Ziel, die bestehenden und zukünftigen Ertrags- und Cashflow-Potentiale aktiv zu steuern.

Hohes Risikobewusstsein

Das Unternehmen betreibt ein integriertes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie mit den Risiken aus dem Marktumfeld befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflichtumsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus das Risikobewusstsein auf allen Ebenen zu erhöhen, Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen, die Leistungsfähigkeit der Internen Kontrollsysteme und des Berichtswesens zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.

Risikoorganisation und Risikomanagement-Prozess

Die konzertweit implementierte Organisation des Risikomanagement-Systems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Über die Risiken wird von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet. An diesen Risiko-Komitee-Sitzungen nehmen alle Personen des Top-Managements teil, um so gegebenenfalls die Auswirkungen der wesentlichen Risiken breit diskutieren zu können.

Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagement-System sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagement-Prozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagement-Richtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.

Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen

Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstandes. Der Vorstand der Kelag hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.

Aufbau- und Ablauforganisation

Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Bereich Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch die Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle sowie die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.

Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips.

Generell ist durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems sowie eines Internen Kontrollsystems gewährleistet, dass klare Zuständigkeiten definiert sowie die Informations- und Prozessschritte so aufgesetzt sind, dass eine qualitative und zuverlässige Finanzberichterstattung erfolgen kann. Entsprechende Richtlinien und verbindliche Vorgaben sowie eine Ausrollung einer systemunterstützten IKS-Software unterstützen die Überwachung.

Periodische Überwachung und Kontrollmaßnahmen

Neben dem zuvor beschriebenen operativen Risikoprozess unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualität und Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgt laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen sowie auch durch die definierten Kontroll- und Prozessverantwortlichen.

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen wird neben der laufenden Schulung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter auch wesentliches Augenmerk auf eine entsprechende Systemunterstützung gelegt. Automatisierte Kontrollmaßnahmen im Konsolidierungssystem unterstützen die Aufrechterhaltung einer hohen Qualität der Berichterstattung.

Der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan wird vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf informiert, indem er einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält.

Risikokategorien

Aufgrund der aktuellen Entwicklung werden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie laufend evaluiert. Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten werden auch Umwelt- und Umfeldrisiken mitbeleuchtet. Es erfolgt eine Risikoeinteilung nach unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise Mengen- und Marktpreisrisiken, Betriebsrisiken, Finanzrisiken, Kreditrisiken sowie rechtliche und politische Risiken als auch Klimarisiken. Im Sinne der Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung erfolgt die jährliche Risikoinventur auch mit Blick auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Kelag-Konzerns auf die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption.

Die Risiken werden je Segment und für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert. Im Folgenden sind die wesentlichen Risiken beschrieben.

Klimarisiken

Der Kelag-Konzern misst dem Thema Umwelt und Klimaschutz einen hohen Stellenwert zu und berücksichtigt die Auswirkungen des täglichen Handels laufend. Der Klimaschutz im Speziellen sowie das Metathema Nachhaltigkeit im Allgemeinen sind in der Unternehmensstrategie holistisch verankert.

Klimabezogene Risiken lassen sich einerseits von unmittelbar klimatischen Ereignissen und andererseits vom grünen und digitalen Wandel der Kelag entlang der gesamten Wertschöpfungskette ableiten. Die unmittelbaren Klimarisiken wie die Veränderung der durchschnittlichen Niederschläge sowie deren zeitliche Verteilung, der Anstieg in der Häufigkeit und im Ausmaß von Extremwetterereignissen oder die Änderung der Durchschnittstemperaturen sowie deren zeitliche Verteilung haben langfristig Auswirkungen sowohl auf die Erzeugungs- und Absatzmengen als auch auf die Infrastruktur und Anlagen selbst. Allerdings verändern sich diese unmittelbaren Klimarisiken nur sehr langsam.

Die klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Reduktion der Klimaauswirkungen führen insbesondere im Energiesektor zu neuen Chancen und Risiken. Die Hauptziele der europäischen Klima- und Energiepolitik – die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz – sowie der damit verbundene energierechtliche Ordnungsrahmen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene betreffen unmittelbar die Geschäftsmodelle der Kelag. Zudem stellen regulatorische Initiativen wie die EU-Taxonomie-Verordnung, wonach die unternehmerischen Tätigkeiten an den Klimawandel angepasst werden müssen, die Kelag vor neue Herausforderungen. Chancen ergeben sich insbesondere aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie sowie den sich daraus ergebenden Flexibilitätsanforderungen zum zeitlichen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Risiken ergeben sich insbesondere bei jenen Geschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit Erdgas oder anderen fossilen Energieträgern stehen.

Die Auswirkungen von klimabezogenen Chancen und Risiken werden bei strategischen und operativen Planungen der Kelag auf Konzern-, Geschäftsfeld- und Projektebene entsprechend dem jeweiligen Planungshorizont berücksichtigt.

Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Für den Kelag-Konzern bestehen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie trotz prognostiziertem Wirtschaftsaufschwung aufgrund von inflationären Tendenzen und wirtschaftlicher Überhitzung (siehe auch Kapitel zum wirtschaftlichen Umfeld) weiterhin Risiken in Bezug auf

•den Energieabsatz,

•Kreditrisiken aus angespannten Liquiditätssituationen und Bonitätsverschlechterungen bei Geschäftspartnern

•sowie das Ausfallsrisiko von Schlüsselpersonal durch Quarantäne oder Krankheit.

Korrespondierend mit der wirtschaftlichen Entwicklung während der Corona-Pandemie entwickelte sich der Stromverbrauch, so dass sich der Absatz nach deutlichen Minderverbräuchen in 2020 seit Mitte 2021 wieder auf das Vorkrisenniveau erholt hat.

Aufgrund der anhaltenden Krise sind Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Zahlungsunfähigkeit, die durch das Auslaufen staatlicher Stundungen im Steuer- und Krankenversicherungsbereich begünstigt wird, wesentliche Indikatoren für ein höheres Kreditrisiko bei Geschäftspartnern. Das im Laufe der Pandemie aufgebaute verdichtete Monitoring mit qualitativer und quantitativer Bewertung der Geschäftspartner wird strikt fortgeführt.

Die Corona-Pandemie birgt auch das Risiko von krankheitsbedingten Ausfällen erheblicher Mitarbeitergruppen, die maßgeblich für die systemerhaltende Betriebsführung verantwortlich sind. Um den Betrieb der Anlagen der kritischen Infrastruktur (Erzeugung, Netz, Wärme, IT) zuverlässig sicherzustellen, setzt das seit Ende Jänner 2020 installierte Konzern-Krisenmanagement laufend Schutzmaßnahmen, um bei der Eindämmung des Coronavirus mitzuwirken und alle notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen fortlaufend zu ermöglichen.

Die aus der Krise resultierenden Risiken sowie kurz- und langfristige Auswirkungen werden intern laufend erhoben und evaluiert.

Mengen- und Marktpreisrisiken

Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln, als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen Risiken aus einer veränderten Nachfrage durch Konjunkturentwicklungen und einer veränderten Privatkundennachfrage.

Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung Rechnung getragen. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachung durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.

Die vom Erdgasmarkt ausgehende Knappheitssituation in Europa hat im zweiten Halbjahr 2021 zu einer massiv steigenden Preisdynamik mit Rekordhöhen bei Commodities insbesondere auch bei den Erdgas- und Strompreisen geführt. Mit diesem Preisanstieg ist auch eine starke Zunahme der Preisvolatilität auf den Energiemärkten zu beobachten. Die langfristigen Absicherungsstrategien für den Vertrieb zeigen dabei ihre dämpfende Wirkung.

Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist neben der Menge auch das Marktpreisniveau. Risikominimierung wird durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen.

Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken wurden spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien erarbeitet.

Es wurde ein Konzern-Krisenmanagement installiert, welches laufend die Auswirkungen hinsichtlich der aktuellen Ukraine-Krise im Rahmen des Risikomanagements analysiert und Maßnahmen definiert..

Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)

Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert.

Finanzrisiken

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und den damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die Kelag umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen.

Im Finanzbereich stellen daher die Identifizierung, die Analyse und die Bewertung von Chancen und Risiken sowie die Festlegung von zu setzenden Maßnahmen einen Schwerpunkt dar. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, um die finanziellen Risiken auch entsprechend zu überwachen und zu steuern.

Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch interne Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehende Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.

KreditRisiken

Das Unternehmen ist einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallsrisiken ausgesetzt, wenn Geschäftspartner ihre Verpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht
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oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird, Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Replacement- oder Settlementrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen oder auch bei Änderungen von gesetzlichen Anforderungen zu Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung, laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie restriktive Mahnprozesse. Der deutliche Anstieg der Energiepreise am Großhandelsmarkt führt auch zu einer Erhöhung der Kreditrisiken insbesondere aus Wertveränderungen bei Commodity-Positionen.

Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes finanzielles Limit verfügen. Darüber hinaus wird dem Risiko gegebenenfalls auch durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Wettbewerbsrisiken

Der Kelag-Konzern ist in den Geschäftsfeldern Energie, Netz, Wärme sowie Sonstiges und Beteiligungen marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt. Er ist vorwiegend im Inland tätig, wo er mit einer Vielzahl an Mitbewerbern und deren Preisbildungspolitik sowie bestehenden gefestigten Geschäftsbeziehungen mit Kunden konkurriert. Das Unternehmen steht außerdem im Wettbewerb zu einer Reihe internationaler Energieversorgungsunternehmen, die in den letzten Jahren zunehmend auf dem österreichischen Markt aktiv geworden sind.

Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützenden Kundenbindungs- sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen begegnet.

Regulierungsrisiken

Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung von bestehenden Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.

In den anderen Bereichen (Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme) bestehen rechtliche bzw. regulatorische Risiken durch staatliche Eingriffe, wie beispielsweise die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben oder Gebühren sowie Veränderungen in Marktmodellen oder bei Kraftwerkskonzessionen, die zu Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit führen können.

Investitions- und Beteiligungsrisiken

Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden technische Risiken auf ein Minimum reduziert.

Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der bestehenden Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Prozess-, IT- und Personalrisiken

In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Darüber hinaus bestehen Ausfallsrisiken von IT-Infrastruktur bzw. Risiken aus möglichen Angriffen aus IT-Systeme. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, minimiert sowie zum anderen durch ein etabliertes Business Continuity Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet entsprechend zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die Zertifizierung nach ISO 27001 und ISO 27019 stellt einen wesentlichen Meilenstein im Bereich der Informationssicherheit in der Kelag und der Kärnten Netz dar. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Chief Information Security Officer eingerichtet.

Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter, die durch eine adäquate Ausbildungsplanung gehalten wird, stellt schließlich eine weitere Grundlage für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen dar.

Länderrisiken und politische Risiken

Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der Kelag-Konzern in unterschiedlichen Ländern Europas, wie beispielsweise Rumänien, Bulgarien, Montenegro, Kosovo, Bosnien, Serbien, Kroatien, Slowenien, Italien, Frankreich und Portugal tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt. Hierbei verfolgt die Kelag einen risikobasierten Ansatz und berücksichtigt bei Auslandsprojekten sowohl die länderspezifischen als auch politischen Rahmenbedingungen.

Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten des volatilen Finanzmarktumfeldes kontinuierlich beobachtet und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, um angemessen darauf reagieren zu können.

Rechtliche Risiken – Compliance

Teil des Risikomanagements ist auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) implementiert. Das Kelag-CMS ist bereits seit 2014 zertifiziert und seit 2021 ist die Kelag die erste Organisation in Österreich, die zusätzlich nach ISO 37301 CMS und ISO 37001 Anti-Korruptions-Management zertifiziert wurde. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes.
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Sonstige Angaben

Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Jahresabschluss angeführt.

Im Geschäftsjahr gab es keine Zweigniederlassungen.

Forschung & Entwicklung

Anwendungsorientierte F&E-Projekte

Veränderte Marktbedingungen sowie neue Kundenbedürfnisse stellen hohe Anforderungen an die Innovationsfähigkeit des Unternehmens. Um in diesem Umfeld flexibel auf Marktanforderungen reagieren zu können, ist es notwendig, Innovationsprozesse nach außen hin zu öffnen und internes Wissen mit externen Impulsen zu verknüpfen. Dies geschieht unter anderem auch im Rahmen von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Im Rahmen der Projekte werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten betreut. Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Aktivitäten betreffen die Themen E-Mobilität, Erneuerbare Energiegemeinschaften sowie die Entwicklung von gesamtheitlichen und sektorübergreifenden Energielösungen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das EU-Projekt STEVE: In diesem Projekt haben sich 21 Kooperationspartner aus europäischen Ländern mit neuen Mobilitätskonzepten für kleinere Städte befasst. Das Projekt konnte in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden und ermöglichte Empfehlungen an die EU betreffend Richtlinien für Sharing-Systeme und Standards für Ladeinfrastruktur.

Weitere aktuelle anwendungsorientierte F&E-Themen im Kelag-Konzern betreffen den Einsatz innovativer Werkzeuge in der Instandhaltung im Mittel- und Niederspannungsnetz, den Einsatz alternativer Isoliermedien in Anlagen und Transformatoren, mögliche Strategien für den Netzwiederaufbau, die Zustandsbewertung von Betriebsmitteln sowie die Digitalisierung im Netzbetrieb durch sukzessive Erweiterung der Berechnungs-, Simulations- und Visualisierungswerkzeuge. Im Rahmen des F&E-Kooperationsprojektes MUKISANO wird ein KI-basiertes Navigationsmodul zur objektbezogenen Feinnavigation entwickelt, um wiederholbare Aufnahmen von Infrastruktureinrichtungen wie Freileitungen zu ermöglichen. Zusätzlich werden weitere mögliche Einsatzbereiche der Drohnentechnologie, wie eine drohnengestützte Baustellendokumentationen von Leitungsgrabungen untersucht. Wesentlich sind weiterhin auch anwendungsorientierte Weiterentwicklungen zum Thema Smart Grids und Smart Metering.

Als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten werden Projekte im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie mitfinanziert. Zu den wichtigsten Themen gehörten hierbei E-Mobilität, Kraft-Wärme-Kopplung, Netzdesign, Versorgungssicherheit, Energiepolitik und Marktdesign, Klima- und Energiestrategie, Smart Meter, IKT-Sicherheit, Ausbau umweltfreundlicher und treibhausgasreduzierender Energie- und Speichersysteme.
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Ausblick

vorreiter bei ereneuerbaren Energien

Auf Basis der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung und der daraus abgeleiteten Förderanreize (z. B. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sowie der zunehmenden Bestrebungen der Klimaneutralität von Unternehmen und Ländern liegt der strategische Fokus der Kelag weiterhin auf Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien.

Wir verstehen uns als Enabler der Energiewende und setzen uns den Ausbau von erneuerbaren Energien als zentrales Ziel.

Der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftsjahres 2021 war maßgeblich durch das außerordentlich gute Ergebnis der VERBUND Hydro Power GmbH und durch zusätzliche Ergebnisbeiträge unserer Wachstumsaktivitäten geprägt. Positiv wirkten Aufholeffekte nach dem Pandemiejahr 2020, d. h. stetiger Mehrverbrauch in privaten Haushalten und das Aufschließen der Industrieaktivitäten zum Vorkrisenniveau. Die Wasserführung lag zwar immer noch deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, konnte aber nicht an das Rekordjahr 2020 anschließen und führte somit im Vorjahresvergleich zu einem Ergebnisrückgang. Unser gestärktes Finanzprofil bietet die ideale Basis, um weiterhin in die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik sowie den Ausbau unserer Wärmerzeugung auf Basis von Biomasse und industrieller Abwärme zu investieren. Für das Geschäftsjahr 2022 sind Investitionen in der Höhe von rd. 205 Mio. EUR geplant.

Natürlich Nachhaltig

Wir haben uns in unserer Unternehmensphilosophie bewusst dem Ansatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Unsere eingeschlagene Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien ist dabei Hauptkomponente der Klimastrategie. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz, leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und hilft somit aktiv, zum Klimaschutz beizutragen.

Wir haben nur eine Welt und die gilt es zu schützen.

Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und arbeiten konsequent an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, um die konzernweite Verankerung des Themas Nachhaltigkeit weiter zu stärken. Ziel unserer Bestrebungen ist das Erreichen eines Goldratings bei EcoVadis. Dies ist für uns ein Ansporn, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Energieversorgungsunternehmen. Deshalb werden wir unser Engagement für erneuerbare Energie und den Klimaschutz im Geschäftsjahr 2022 weiterhin gezielt vorantreiben und kommunizieren.

Darüber hinaus zeigen wir unseren Kunden, wie sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können und werden den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern fortsetzen. Um den Transformationsprozess zusätzlich voranzutreiben, werden Pilotprojekte zu klimaneutralen Regionen initiiert. Diese beinhalten neben der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auch Wissens- und Informationsaufbau sowie Bewusstseinsbildung und Beiträge zur Klimagerechtigkeit. Ziel ist es, aus kleinteiligen Modellen Erfahrungen und Schlüsse für die große Transformation der Energiemärkte gewinnen zu können.

Zukunft Gestalten

Das Geschäftsmodell des Energieversorgungsunternehmens auf Basis erneuerbarer Energien hat sich trotz Unsicherheiten in den vergangenen Geschäftsjahren als absolut robust und zukunftsfähig erwiesen. Um weiterhin für Stabilität zu sorgen, werden seitens des Kelag-Konzerns alle notwendigen Maßnahmen gesetzt, um bei der Pandemiebekämpfung mitzuwirken, den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Versorgungssicherheit in der geforderten Qualität zu gewährleisten. Dies bildet die Grundlage, um die Energiezukunft gemeinsam mit den Stakeholdern aktiv zu gestalten und mit der geplanten Investitionstätigkeit im Rahmen der Energiewende positive Impulse setzen zu können.

Wir sind uns unserer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung mehr denn je bewusst. Versorgungssicherheit, die Transformation der Energiemärkte, das Vorantreiben der Energiewende und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung bilden auch weiterhin eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Im Geschäftsjahr 2022 werden wir auf Grundlage der verbesserten Finanz- und Ertragsstruktur sowie eines ausgewogenen Geschäftsportfolios unseren eingeschlagenen Wachstumskurs konsequent fortführen und verstehen uns als Gestalter der Energiewende. Aufgrund der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen erwarten wir für das Jahr 2022 Ergebnisstabilität, allerdings könnten sich vor dem Hintergrund der aktuellen Preise an den Energiebörsen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise auch größere positive oder negative Ergebniseffekte ergeben.

Wir blicken dennoch mit Zuversicht auf die kommenden Herausforderungen und gestalten gemeinsam die Energiezukunft.

Klagenfurt am Wörthersee, am 9. März 2022

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag
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Sprecher des Vorstandes

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein
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Mitglied des Vorstandes


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Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen

•IWF: World economic outlook - Recovery during a pandemic, bezogen von
‎https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/10/12/world-economic-outlook-october-2021 vom Oktober 2021

•Herbstprognose 2021: Von der Erholung zur Expansion – trotz Gegenwind, bezogen von
‎https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_5883 vom November 2021

•Economic forecast for Austria, bezogen von
‎https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-performance-and-forecasts/economic-performance-country/austria/economic-forecast-austria_de vom November 2021

•Inflation im Jahr 2021 auf 2,8% gestiegen, Pressemitteilung 12.713-011/22 der Statistik Austria

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

•Austrian wind energy association Website: www.igwindkraft.at

•E-Control Homepage: www.e-control.at

•EEX Homepage: www.eex.com

•Onvista Homepage: www.onvista.de

•Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von Kelag Energiewirtschaft / Handel

•Kohledaten: www.cmegroup.com

•Gasdaten: www.Powernext.com

•Österreichische Nationalbank: www.oenb.at

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Politische und Energierechtliche Rahmenbedingungen

•Oesterreichs Energie: https://oesterreichsenergie.at

•Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: www.ris.bka.gv.at

•Österreichisches Parlament: https://www.parlament.gv.at

•BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: https://www.bdew.de

•Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: www.gaswaerme.at

•Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs – VÖWG: www.voewg.at

•Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/index_de

•Europäische Union, EU-Recht: https://eur-lex.europa.eu

•Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/

•Vereinte Nationen und Regierung Großbritanniens: https://ukcop26.org

Kapitel finanzen

•KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.11.2007, überarbeitet im Jänner 2016

Bestätigungs-
‎
vermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
‎
Klagenfurt,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetztes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechte

Siehe Anhang Punkt 1

Das Risiko für den Abschluss

Die Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von rund 435 Mio EUR stellen 19 % des ausgewiesenen Vermögens der Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar.

Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte auf ihren beizulegenden Wert vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird der beizulegende Wert auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Mengen-, Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:

•Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Vermögenswerte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.

• Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung von der Gesellschaft durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Abschlussprüfung abgeglichen.

•Wir haben in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen von dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.

•Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2021 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.

•Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

•Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

•Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

•Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

•Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

•Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetztes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Vorbehaltlich der Wahl von der Hauptversammlung wurden wir am 6. Juli 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.

Wien, 11. März 2022

KPMG Austria GmbH
‎
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert:
‎
Mag. Walter Reiffenstuhl
‎
Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss

Der Gesamtvorstand der Kelag als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt.

Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.

Mitglied des Vorstandes

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.

Mitglied des Vorstandes

Grafik 15