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Grafik 2
KELAG Konzern
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Jahresfinanzbericht
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für das Geschäftsjahr 2020
Inhaltsverzeichns

KELAG Konzernabschluss

Konzernlagebericht

Konzernabschluss

Erläuterungen

Bestätigungsvermerk

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss

KELAG Jahresabschluss

Anhang

Lagebericht

Bestätigungsvermerk

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss

Bei der Summierung bzw. Darstellung von Betrags- und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendifferenzen auftreten. Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

Produziert mit firesys

KELAG Konzernabschluss
Konzernlagebericht


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Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft verzeichnete im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie einen der größten Rückgänge der vergangenen Jahrzehnte. Die unvorhersehbare Krise führte dazu, dass die grundsätzlich positiven Prognosen für das Jahr 2020 nicht zu erreichen waren. Nach einem bereits verhaltenen Start brach die Wirtschaftsleistung aufgrund der Maßnahmen gegen das sich verbreitende Corona-Virus gegen Ende des ersten Quartals enorm ein. Der Tiefpunkt der Rezession im Mai war schlussendlich den realwirtschaftlichen Auswirkungen des weltweiten Lockdowns geschuldet. Traditionell wirkt vor allem privater Konsum stabilisierend bei Konjunktureinbrüchen, jedoch wurde auch dieser durch die Eindämmungsmaßnahmen massiv eingeschränkt. Zusätzlich dürfte die hohe Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie die Ausgabebereitschaft der privaten Haushalte gedämpft haben. Die andauernde Krise und neuerliche Lockdowns im Herbst drückten die Erwartungshaltungen für 2021 weiter nach unten.

Das Institut für Höhere Studien (IHS) prognostiziert für 2020 einen weltweiten Wirtschaftsrückgang in Höhe von 6,5 %, sagt aber für 2021 ein Wirtschaftswachstum von 4,5 % voraus. Die OECD spricht von einem Rückgang in Höhe von 4,2 % im Jahr 2020 und erwartet ein Wachstum in 2021 von rund 4,2 %. Ob diese Prognosen zutreffen werden, wird stark vom weiteren Verlauf der Pandemie sowie der Einsatzmöglichkeit und Wirksamkeit von Vakzinen abhängen. Prognosen sind weiterhin mit großer Unsicherheit behaftet.

Ein ähnliches Bild zeigte sich im Euroraum, wo die wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls massiv eingebrochen ist. So verzeichnete der Euroraum laut IHS im zweiten Quartal 2020 einen durchschnittlichen Wirtschaftsrückgang in Höhe von 11,7 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders betroffen waren Spanien, Frankreich und Italien mit Rückgängen von über 12,5 %. Bezogen auf das gesamte Jahr 2020 spricht die OECD von einer negativen Entwicklung in Höhe von 7,5 % im Vorjahresvergleich, rechnet aber mit einem Wirtschaftswachstum von 3,6 % im kommenden Jahr.

Im internationalen Vergleich waren die in Österreich gesetzten Eindämmungsmaßnahmen im Frühjahr 2020 streng und bewirkten somit einen massiven Wertschöpfungsverlust. Die damit verbundene Rezession war tief aber kurz, denn aufgrund der großzügigen Lockerungen in den Sommermonaten konnte sich die Wirtschaft wieder einigermaßen erholen. Die bereits im Frühjahr befürchtete zweite Pandemiewelle traf Österreich im Spätherbst stark und löste einen zweiten harten Lockdown aus, wodurch die heimische Wirtschaft einen erneuten Rückgang zu verzeichnen hatte.

Für das österreichische Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) im Oktober noch ein Rückgang in Höhe von 6,8 % prognostiziert. Aufgrund der weiteren Eindämmungsmaßnahmen korrigierte sich der BIP-Rückgang für 2020 jedoch noch auf 7,3 %. Für das Jahr 2021 wird ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,5 % erwartet. Die Vorhersagen der EU-Kommission für 2020 prognostizieren einen Einbruch des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 7,4 %, die Erwartungshaltung für 2021 liegt für Österreich bei einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,0 %.

Der österreichische Privatkonsum liegt 2020 laut WIFO um 8,3 % unter dem Vorjahreswert und soll im kommenden Jahr ein Wachstum in Höhe von 5,9 % verzeichnen. Aufgrund des Konsumrückganges stieg die Sparquote laut der österreichischen Nationalbank von 8,2 % auf 13,7 %, während sie im Jahr 2021 wieder auf rund 10,0 % sinken sollte. Auch der Arbeitsmarkt litt enorm unter dem Wirtschaftsrückgang. Die Arbeitslosenquote stieg laut dem statistischen Zentralamt der europäischen Union (EUROSTAT) von 4,5 % in 2019 auf 5,4 % an. Auch im nächsten Jahr wird sich der Arbeitsmarkt nur langsam erholen und so prognostiziert EUROSTAT eine Quote von 5,1 % in 2021. Die Inflationsrate soll sich laut WIFO in 2020 auf 1,3 % belaufen und in 2021 sich um 1,6 % bewegen.

Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Relative Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten

Preisbasis in EUR

Unter dem Einfluss der Covid-19 Pandemie und dem damit einhergehenden Wirtschaftseinbruch, ging der österreichweite Stromverbrauch im Jahr 2020 um rd. 3,5 % auf 68,7 TWh zurück. Bei der Stromerzeugung war im Zeitraum Jänner bis Dezember ein Rückgang von 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Erzeugung lag bei 71,3 TWh. Der Importsaldo in Österreich bei elektrischer Energie war im Berichtszeitraum daher rückläufig und verringerte sich um 30 % auf 2,2 TWh. Der Anteil an Wind und Photovoltaik an der Erzeugung lag in diesem Zeitraum bei 19,2 %. Das entspricht einem leichten Rückgang bei der Erzeugung von 0,6 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die Preisentwicklung an den internationalen Brennstoffmärkten verlief im Jahr 2020 überwiegend negativ. Die Preise der Commodities Öl, Gas und Kohle lagen unter den Notierungen des Jahres 2019. Hauptgrund ist die geringere Nachfrage aufgrund des Wirtschaftseinbruchs im Zuge der Covid-19 Pandemie. Die Preisrückgänge lagen zwischen 16 und 34 %, wobei im Dezember ein allgemeiner Preisanstieg gegenüber dem Jahresmittel zu verzeichnen war.

Die Temperaturen in Österreich waren mit Ausnahme Mai und Oktober wärmer als im langjährigen Mittel. Dies und das Ausbleiben langanhaltender Hitzewellen im Sommer 2020 trugen ebenfalls zu einem geringeren Energieverbrauch bei.

Preisrückgang bei Rohöl

Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im Jahr 2020 im Durchschnitt bei 43 USD je Barrel, was einem Rückgang von rd. 32 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 entspricht. Die Preisentwicklung der kommenden Monate wird unter anderem von der Wirtschaftsentwicklung, der Entwicklung der Covid-19 Pandemie und eventueller Förderbegrenzungen abhängen.

Preisrückgang bei Erdgas

Neben dem gesunkenen Einsatz von Gaskraftwerken und trotz der leicht gestiegenen Anzahl von Heizgradtageswerten (Jänner bis Dezember 3.214 gegenüber 3.044 aus 2019) sank der landesweite Erdgasverbrauch. Im Berichtszeitraum Jänner bis Dezember sank der Verbrauch um 4,2 % gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode auf insgesamt rd. 94,9 TWh.

Die Gaspreise am Spotmarkt (NCG) betrugen durchschnittlich 9,5 EUR je MWh und lagen somit um rd. 32 % unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahrszeitraums. Der Gasmarkt wird primär durch kurzfristige, ölpreisunabhängige Handelsgeschäfte bestimmt. Nur noch geringe Teile der Langfristverträge zur Gaseinfuhr nach Europa sind ölpreisindiziert.

Preisrückgang bei Steinkohle

Die Preise für Steinkohle lagen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 58 USD je Tonne um rd. 18 % unter dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode von 71 USD je Tonne.

Preisentwicklung bei CO2-Zertifikaten

Neben fossilen Brennstoffen als Preistreiber nimmt der CO2-Preis eine wachsende Bedeutung für die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke ein. Er hat damit speziell in Deutschland Einfluss auf den Einsatz fossiler Kraftwerke und die Strompreisentwicklung.

Die Preise im europäischen Emissionshandel beliefen sich 2020 auf durchschnittlich 25 EUR je Tonne CO2 und sind damit gegenüber dem Durchschnittspreis (25 EUR je Tonne) des Vergleichszeitraums 2019 unverändert geblieben.

Preisentwicklung im Stromgroßhandel

Mit Oktober 2018 trat die Preiszonentrennung Österreich-Deutschland in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gibt es an der Börse unterschiedliche Strompreisnotierungen für die österreichische und deutsche Preiszone.

Im Geschäftsjahr 2020 waren die Spotpreise, neben dem auf die Preisbildung wirkenden Einflussfaktor erneuerbare Energie, vor allem durch Maßnahmen zur Begrenzung der Corona-Pandemie geprägt. So führten die gesetzten Eindämmungsschritte im weiteren Jahresverlauf auch zu einem deutlichen Rückgang der Stromnachfrage und damit verbunden auch der Spotpreise. Der Rückgang im Industriebereich war zeitweise besonders stark ausgeprägt.

Entwicklung EPEX SPOT Base AT

Grafik 227Grafik 230Preisbasis in EUR/MWh

Die Preisentwicklung für Terminprodukte, insbesondere für das Frontjahr 2021, war im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls maßgeblich durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkung geprägt. Gegen Jahresende zeigte sich allerdings eine deutliche Erholung der Aktienmärkte. Damit einher ging auch ein Anstieg der dem Strompreis zugrundeliegenden Brennstoffpreise und Commodities, sodass es in weiterer Folge auch zu einem deutlichen Anstieg der Terminpreiskurve kam.

Entwicklung Frontjahr EEX ATBY Base AT

Grafik 234Preisbasis in EUR/MWh

Basierend auf den zuvor beschriebenen Entwicklungen lagen die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel (Energiebörse EPEX SPOT) bei 33 EUR je MWh und für Spitzenlastkontrakte bei 40 EUR je MWh. Gegenüber 2019 ergab sich ein Preisrückgang sowohl bei Grundlast als auch bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf 30 EUR je MWh und für Spitzenlastkontrakte auf 37 EUR je MWh. Gegenüber 2019 ergab sich auch hier ein Preisrückgang. Der österreichische Spotpreisindex zeigte 2020 ein durchschnittlich um rd. 2,7 EUR je MWh höheres Niveau als sein deutsches Pendant.

Zugleich lagen auch die Durchschnittspreise am österreichischen Terminmarkt unter dem Niveau des Vorjahres. Die Preise für Kontrakte für das nachfolgende Jahr beliefen sich auf rd. 43 EUR je MWh für Grundlast (-16 %) und auf rd. 52 EUR je MWh für Spitzenlast (-16 %). Die korrespondierenden Durchschnittspreise am deutschen Terminmarkt beliefen sich auf durchschnittlich 40 EUR je MWh für Grundlast (-16 %) und 49 EUR je MWh (-15 %) für Spitzenlast.

Politischer und energierechtlicher Ordnungsrahmen
UN-Klimakonferenz Glasgow

Der Weltklimagipfel COP 26 war für November 2020 in Glasgow geplant und wurde aufgrund der Covid-19 Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben. Beim Gipfel in Glasgow sollten sich die Staaten verpflichten, ihre vor fünf Jahren im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarten Emissionsziele nachzubessern, nachdem die letzte UN-Klimakonferenz 2019 in Madrid weitestgehend erfolglos blieb. Dort konnten sich die Vertragsstaaten lediglich auf eine politische Abschlusserklärung einigen. Der Inhalt erinnert die Vertragsstaaten an die Nachschärfung der Klimaschutzziele 2030 und eine weitere Verpflichtung, die Klimaziele alle fünf Jahre weiter zu formulieren. Im Ergebnis wurden damit die Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens von 2015 beibehalten. Zentrale Entscheidungen wurden auf den Gipfel in Glasgow vertagt.

Green Deal

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 die Inhalte des „Green Deal“ präsentiert und einen ersten Fahrplan für die wichtigsten Strategien und Maßnahmen für dessen Verwirklichung vorgelegt. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 soll in einem europäischen Klimagesetz verankert werden. Dabei verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Treibhausgas-Reduktionsziele bis 2030 auf 55 % anzuheben. Für die Umsetzung werden alle Klimainstrumente einer umfassenden Überprüfung („Impact Assessment“) unterzogen und gegebenenfalls überarbeitet, insbesondere das Emissionshandelssystem sowie die CO2-Normen für Kraftfahrzeuge. Dabei wird auch in Erwägung gezogen, das Emissionshandelssystem auf neue Sektoren, wie zum Beispiel den Verkehrs- und Raumwärmebereich, auszuweiten.

EU-Taxonomie

Das Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedete am 18. Juni 2020 die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung). Damit ist das Rechtsetzungsverfahren zur Taxonomie-Verordnung abgeschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit umweltverträglich ist, um den Grad der Umweltverträglichkeit einer Investition zu bewerten. Mit der Taxonomie-Verordnung wurden daher Kriterien festgelegt, wann eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Eine nachhaltige Investition liegt grundsätzlich dann vor, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung von mindestens einem der folgenden sechs Umweltzielen beiträgt:

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie

Schutz gesunder Ökosysteme

Die einzelnen Bestimmungen der Taxonomie-Verordnung konkretisieren diese sechs Umweltziele und legen fest, wann eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag dazu leistet. Sie sehen darüber hinaus eine Konkretisierung der technischen Evaluierungskriterien mittels eines noch zu erlassenden delegierten Rechtsaktes vor. Dieser delegierte Rechtsakt zu den technischen Evaluierungskriterien für nachhaltige Tätigkeiten hätte auf Basis der Empfehlungen der Technical Expert Group (TEG) von der Europäischen Kommission eigentlich bis zum 31. Dezember 2020 verabschiedet werden sollen, um damit den Zugang zu allen weiteren Initiativen im Rahmen von Sustainable Finance zu ermöglichen sowie die zukünftigen Konditionen am Finanzmarkt und die Nachhaltigkeitsbewertung der Unternehmen maßgeblich zu beeinflussen. Nicht zuletzt wegen der hohen Beteiligung an der Konsultation kam es zu einer zeitlichen Verzögerung. Voraussichtlich wird der delegierte Rechtsakt im Frühjahr 2021 angenommen werden.

Europäische Strategie zur Integration des Energiesystems

Die Europäische Kommission unterstreicht in ihrer Industriestrategie die Notwendigkeit der Verringerung von Industrie-Emissionen gemäß dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“. Dies setzt eine sichere Versorgung mit CO2-armer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen voraus und erfordert Investitionen in entsprechende Technologien, Kapazitäten und Infrastruktur. Deshalb wurde im Juli 2020 eine Strategie zur Integration des Energiesystems veröffentlicht. Diese Strategie soll den Rahmen der Energiewende bilden und die bislang getrennten Sektoren Verkehr, Industrie, Gebäude und Energie derart miteinander verbinden, dass das System als ein Ganzes, unter Vernetzung verschiedener Energieträger, Infrastrukturen und Verbrauchssektoren, geplant und betrieben wird und dadurch Effizienzsteigerungspotenziale realisiert werden können.

Die Strategie basiert auf drei Säulen:

ein effizienteres und kreislauforientiertes System, in welchem ungenützte Energie zurückgewonnen und wiederverwendet wird

eine umweltfreundliche Stromversorgung mit direkter Elektrifizierung der Endverbrauchsektoren (Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr)

eine saubere Brennstoffversorgung für die Sektoren, bei denen eine Elektrifizierung schwierig ist (bspw. Schwerindustrie)

Basierend auf den drei Säulen wurden 38 strategische Maßnahmen zur Schaffung eines stärker integrierten Energiesystems gelistet. Dazu gehören z.B. die Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften, finanzielle Unterstützung, Erforschung und Einsatz neuer Technologien und digitaler Tools, Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu steuerlichen Maßnahmen, das Auslaufen von Subventionen für fossile Brennstoffe, eine Reform der Marktsteuerung und Infrastrukturplanung sowie bessere Informationen für Verbraucher.

Europäische Wasserstoffstrategie

Zeitgleich mit der Strategie zur Integration der Sektoren wurde eine eigene Wasserstoffstrategie veröffentlicht, die die Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr, Stromerzeugung und Gebäuden in ganz Europa unterstützen soll. Die Wasserstoffstrategie der EU befasst sich damit, wie das Dekarbonisierungspotenzial durch Investitionen, Regulierung, Schaffung von Märkten sowie Forschung und Innovation ausgeschöpft werden kann. Vorrangiges Ziel dabei ist die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff, der hauptsächlich mithilfe von Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird, wobei der schrittweise Übergang in den nächsten Jahren entsprechend unterstützt werden soll.

Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff

Die Europäische Kommission hat zur Unterstützung der Umsetzung der Wasserstoffstrategie eine neue europäische Allianz für sauberen Wasserstoff gegründet, die Investoren mit staatlichen, institutionellen und industriellen Partnern zusammenbringen soll. Die Allianz wird den Technologiebedarf, die Investitionsmöglichkeiten und die regulatorischen Hindernisse analysieren und die Wegbereiter für die Etablierung eines Wasserstoffmarktes ermitteln. Weiters soll eine Investitionspipeline für den Ausbau der Erzeugung von Wasserstoff aufgebaut und die Nachfrage nach sauberem Wasserstoff in der EU gefördert werden. An der Allianz nehmen führende Vertreter aus Industrie und Zivilgesellschaft, Minister der nationalen und regionalen Ebene und die Europäische Investitionsbank teil. Die KELAG und die österreichische Energiewirtschaft werden in der Allianz von Oesterreichs Energie vertreten.


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Gesetze und Verordnungen

Erneuerbaren–Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) befindet sich nach Beendigung der Begutachtungsphase seit Ende Oktober 2020 in der finalen Phase. Mit dem EAG soll der Weg geebnet werden, den Stromverbrauch in Österreich bis 2030 zu 100 % (bilanziell) aus erneuerbaren Energien zu decken. Zu diesem Zweck wird das österreichische Fördersystem für erneuerbare Energie entwickelt. Um das Ziel einer 100%igen bilanziellen Deckung des Stromverbrauchs aus heimischen erneuerbaren Energieträgern bis 2030 zu erreichen, müssen in den nächsten zehn Jahren 27 TWh erneuerbare Erzeugung zugebaut werden: 5 TWh aus Wasserkraft, 11 TWh aus Photovoltaik, 10 TWh aus Windkraft und 1 TWh aus Biomasse. Der Zubau soll unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten einem zehnjährigen linearen Ausbaupfad folgen, um eine wellenförmige Vergabe im Sinne einer „Stop-and-Go“-Politik in Zukunft zu vermeiden.

Anstelle des im bisherigen Ökostromgesetz 2012 vorgesehenen Tarifförderungsmodells mittels langfristigen fixen Einspeisetarifen wird es einen Mix aus einmaligen Investitionsförderungen und marktnahen Prämienmodellen geben, damit das System insgesamt kosteneffizienter wird und mit einem vergleichbaren Fördervolumen mehr erneuerbare Energieträger in den Markt kommen. Insgesamt liegt das Unterstützungsvolumen im dreijährigen Mittel bei maximal 1 Mrd. EUR pro Jahr. Die bisherige Struktur der Mittelaufbringung mittels Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag soll fortgeführt werden. Neue Marktteilnehmer, wie erneuerbare Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften sollen die dezentrale Energieversorgung verstärken und regionale Versorgungskonzepte forcieren.

Erneuerbares Wärmegesetz

Um die Erreichung der Klimaschutzziele Österreich bis 2040 zu gewährleisten, muss auf die Verbrennung von Heizöl, Kohle und fossilem Gas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte weitestgehend verzichtet werden. Ein eigenes Bundesgesetz soll daher in einem Stufenplan das „Phase-out“ von Öl und Kohle im Gebäudesektor regeln: Für den Neubau gilt ein Verbot für Öl und Kohle ab 2020, bei Heizungswechsel ab 2021. Ab 2025 müssen Kessel, die älter als 25 Jahre sind, verpflichtend ausgetauscht werden. Analog zum Stufenplan Öl und Kohle in der Raumwärme sollen die gesetzlichen Grundlagen zum Ersatz von Gasheizsystemen geschaffen werden. Im Neubau sollen ab 2025 keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig sein und es soll kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung erfolgen, ausgenommen sind Verdichtungen innerhalb bestehender Netze.

Klimaschutzgesetz

Das aktuell gültige Klimaschutzgesetz ist mit 31. Dezember 2020 befristet und muss daher neu erlassen werden. Mit dem Klimaschutzgesetz wird die Treibhausgas-Reduktionsverpflichtung für Österreich auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt und ein Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die grundsätzliche Systematik des Gesetzes soll – bei gleichzeitiger Optimierung einzelner Bestimmungen – beibehalten werden.

Kärntner Biomasseförderungsgesetz

Der Kärntner Landtag hat in Ausführung des Biomasseförderung-Grundsatzgesetzes, BGBl. I Nr. 43/2019, das Kärntner Biomasseförderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz bezweckt im Interesse der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und der Versorgungssicherheit den Fortbestand von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und von Abfall mit hohem biogenem Anteil sicherzustellen. Die Fördermittel werden zur Deckung der Differenz zwischen der Vergütung und dem Verkauf von Ökostrom (OeMAG), zur Begleichung der administrativen und finanziellen Aufwendungen zur Ökostromabwicklung (OeMAG, Netzbetreiber) sowie für die Bereitstellung der Ausgleichsenergie eingesetzt. Zur Abdeckung der Mehraufwendungen ist von allen in Kärnten an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern ein Zuschlag von 31,47 % zu den in § 2 der Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 festgelegten Beträgen einzuheben. Die Aufsichtsfunktion hat dabei die Kärntner Landesregierung inne. Das Kärntner Biomasseförderungsgesetz trat mit 1. Juni 2020 in Kraft.

Strom-Systemnutzungsentgelt-Verordnung 2018 – Novelle 2020

Mit 1. Januar 2020 trat auf Basis der 4. Regulierungsperiode Strom (2019-2023) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018 – Novelle 2020) in Kraft. Für Kunden der KNG-Kärnten Netz GmbH bedeutet das eine Senkung der Entgelte um durchschnittlich rd. 1,2 % netto.

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 – Novelle 2020

Ebenfalls mit 1. Januar 2020 trat auf Basis der 3. Regulierungsperiode Gas (2018-2022) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013 – Novelle 2020) in Kraft. Für Kunden der KNG-Kärnten Netz GmbH bedeutet das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 0,5 % netto.

Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2020

Auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß § 10 Ökostromgesetz 2012 setzte die E-Control die Preise für die Herkunftsnachweise für das Kalenderjahr 2020 mit 0,83 EUR/MWh fest. Die Herkunftsnachweise werden gemäß den geltenden Marktregeln an Stromhändler zum festgesetzten Abnahmepreis täglich zugewiesen und verrechnet.

Ökostromförderbeitragsverordnung 2020

Auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 trat mit 1. Januar 2020 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2020 in Kraft. Darin wurden die Ökostromförderbeiträge nach Netzebenen und Netzentgeltkomponenten (Netznutzungsentgelt für Leistung, Arbeit und Netzverlustentgelt) für das Kalenderjahr 2020 neu festgelegt. Selbige müssen von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern entrichtet werden. Aufgrund der Verpflichtungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) als Ökobilanzgruppenverantwortliche war im Jahr 2020 ein prozentueller Aufschlag in Höhe von 25,68 % (2019: 16,24 %) auf das österreichweit durchschnittliche, je Netzebene zu entrichtende Netznutzungs- und Netzverlustentgelt gemäß SNE-V 2018 einzuheben.

Rechtsunsicherheit bei Preisanpassungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konfrontierte mehrere Energieversorgungsunternehmen mit legistischen Grundsatzfragen hinsichtlich der Anwendbarkeit von angeblich unzulässigen Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Die Energiebranche fordert daher Rechtssicherheit bei der Gestaltung der Allgemeinen Lieferbedingungen, vor allem bezogen auf Preisanpassungen bei Endkunden.

Unternehmensstrategie

Die Energiezukunft ist grün, digital und elektrisch und als einer der führenden Energiedienstleister in Österreich gestaltet der KELAG-Konzern diese aktiv mit:

Wir glauben an eine Welt, die zu 100 % von erneuerbaren Energien bewegt wird – und wir arbeiten jeden Tag daran.

Grafik 235Von dieser Vision wird das Unternehmen, gestärkt durch die Marktentwicklungen und die langjährige Erfahrung im Bereich regenerativer Energien, täglich geleitet. Der strategische Kontext des KELAG-Konzerns wird maßgeblich von den Auswirkungen der europäischen Klima- und Ener-giepolitik sowie von übergeordneten Trends beeinflusst. Insbesondere die konkretisierten politischen Zielsetzungen mit Blick auf die stattfindende Energiewende in Europa – unter anderem zusätzliche 27 TWh Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 in Österreich – die damit verbundenen zahlreichen Veränderungen des energie-rechtlichen und energiewirtschaftlichen Umfelds sowie die Trends der Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung haben Einfluss auf das zukünftige unternehmerische Handeln. Für die KEL AG als integrierter Energiedienstleister mit ausgeprägten Kernkompetenzen und Stärken auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien – insbesondere in der Wasserkraft – sowie einer soliden Finanzierungsstruktur bieten sich unter den genannten Rahmenbedingungen Chancen und Erfolgspotenziale.

Im Rahmen der Geschäftsstrategien verfolgt der KELAG-Konzern daher eine langfristig orientierte Wachstumsstrategie auf Basis regenerativer Energien, unterstützt durch die flankierenden, strategischen Stoßrichtungen Innovation und Wertmanagement.

Wachstum

Vor dem Hintergrund der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung und der daraus abgeleiteten Förderanreize (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sowie Wachstumsmöglichkeiten im Ausland liegt der Unternehmensfokus weiterhin verstärkt auf investivem Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Selektiv wird das Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung erweitert. Auf Basis der wertorientierten Wachstumsbestrebungen wird die Projektentwicklung intensiviert. Neben der Umsetzung konkreter Investitionsprojekte arbeitet die KELAG sukzessive am Aufbau einer Projektpipeline im In- und Ausland und befindet sich in der Umsetzungsphase der Wachstumsstrategie.

KELAG plant Engagement in Frankreich, Portugal und Spanien

Als jüngstes Wachstumsprojekt hat die KELAG wichtige Weichenstellungen für den Markteintritt in den Ländern Frankreich, Portugal und Spanien gelegt. Konkret erfolgte Ende 2020 das Signing zum Erwerb von Anteilen an Auslandsgesellschaften, wodurch die KELAG in einem ersten Schritt anteilig rd. 65 MW zusätzliche Leistung und eine Jahreserzeugung von rd. 160 Mio. kWh aus Wasserkraft und Windkraft verfügen soll. Die vollständige Umsetzung ist für die Jahre 2021 und 2022 geplant.

Innovation und Digitalisierung

Der KELAG-Konzern setzt sich intensiv mit den umfassenden Veränderungen der europäischen Energiemärkte und der Kundenbedürfnisse auseinander und ist bestrebt, bestehende Geschäftsmodelle zu adaptieren und neue Geschäftsideen zu entwickeln. Den Marktentwicklungen folgend wird das Produkt- und Energiedienstleistungsportfolio, insbesondere hinsichtlich dezentraler Energielösungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilitätsladeinfrastruktur sowie gesamtheitliches Energiemanagement laufend weiterentwickelt und ergänzt.

Darüber hinaus wird die digitale Transformation zunehmend zu einem entscheidenden Faktor, um erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Hierbei stehen die Prozessoptimierung in Verbindung mit der Automatisierung von betrieblichen Abläufen sowie die Evaluierung und Anwendung neuer Technologien mit Blick auf eine effiziente, sichere und zukunftsträchtige Infrastruktur im Vordergrund. Auch die Entwicklung von smarten Services und digitalen Geschäftsmodellen im energienahen Kontext stehen im Fokus der Digitalisierungsinitiativen.

Zur Unterstützung in der Umsetzung identifizierter Digitalisierungsinitiativen hat sich das Digital-Trainee-Programm erfolgreich etabliert. In 2021 startet das zweite KELAG-Digital-Trainee-Programm, das sich über zwei Jahre erstreckt. Die Kooperation mit Forschungsinstituten eröffnet zudem Möglichkeiten im Umgang mit innovativen Technologien.

Wertmanagement

Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist eine nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Dabei wird eine optimale Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und gesellschaftlicher Verantwortung angestrebt. Darauf aufbauend wird eine langfristige Unternehmenswertsteigerung basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards als Ziel in allen Segmenten verfolgt. In diesem Kontext ist der zentrale Maßstab unternehmerischen Handelns, Werte für Investoren, Kunden und Mitarbeiter zu schaffen. Auch die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten erfolgt auf Grundlage eines wertorientierten Managementsystems.

Das nachhaltige und ausgewogene Geschäftsfeldportfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkaufen regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – soll auch in Zukunft die finanzielle Stabilität sichern. Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung zu erfüllender Wirtschaftlichkeitskriterien und Risikomaßstäben. Als weitere wertorientierte Anforderungen sind eine solide Eigenkapitalquote und ein adäquates Rating sicherzustellen. Standard & Poor’s bestätigte im Geschäftsjahr 2020 das Rating der KELAG erneut mit „A/stable“. Außerdem wurden die Nachhaltigkeitsaktivitäten der KELAG im vergangenen Geschäftsjahr durch das Silber-Rating der international renommierten Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis erneut bestätigt. Diese positiven Bewertungen sind Voraussetzung für optimale Konditionen auf dem Kapitalmarkt, zunehmend über Sustainable Finance Instrumente, und wertorientiertes Wachstum.

Als regional verankertes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesellschaft und sehen uns als Motor für die regionale Wirtschaft, sichern Arbeitsplätze und unterstützen soziale Initiativen.

Entwicklungsprogramm kelag2025 und Effizienzprogramm fit4future

Das konzernweite Entwicklungsprogramm kelag2025 sichert die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns, indem es als Umsetzungsprogramm der strategischen Stoßrichtungen dient. Es umfasst unter anderem die Weiterentwicklung der Performance- und Innovationskultur sowie die Verfolgung kerngeschäftsnaher Wachstumsfelder wie die Geschäftsentwicklung in den Bereichen E-Mobilität, Breitband und Photovoltaik. Zudem werden die in den letzten Jahren erarbeiteten und eingeleiteten Performancemaßnahmen konsequent umgesetzt und weiterverfolgt.

Als Erweiterung des Performanceprogrammes werden im Rahmen des Effizienzprogramms fit4future folgende wesentliche Inhalte erarbeitet und umgesetzt:

Optimierung und Harmonisierung von Geschäftsprozessen und damit verbunden die Verbesserung der Personaleffizienz

Optimierung und Harmonisierung der Datenbasis und der Datenstrukturen

Vorbereitung für die Implementierung des neuen ERP-Systems SAP S/4 HANA

Ziel ist es, ressourcenintensive Geschäftsprozesse des Konzerns zu prüfen, zu selektieren und effizienter zu gestalten sowie darüber hinaus gehende Optimierungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. In enger Verzahnung mit der Geschäftsprozessoptimierung wird eine Roadmap inkl. Lösungsdesign und Modularchitektur zur Umstellung auf SAP S/4 HANA erarbeitet.


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Geschäftssegmente
Energie aus erneuerbaren Ressourcen

Der KELAG-Konzern gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich ist das Unternehmen im Geschäftsfeld Windkraft tätig und realisiert selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik. Mit insgesamt 106 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1.393 MW mit einer Erzeugungsmenge im Regeljahr von rd. 3,4 TWh verfügt werden. Die größten konzerneigenen Erzeugungsanlagen befinden sich in der Kraftwerksgruppe Fragant in Oberkärnten.

Wasserkraft

Kraftwerk Schütt

Im Zuge der Sanierung und Effizienzsteigerung des größten Laufwasserkraftwerks der KELAG in der Schütt konnte die Leistung von 10 MW auf 12,5 MW gesteigert werden. Seit der Wiederinbetriebnahme im Juli 2019 konnten auf Basis der neu gewonnenen Betriebserfahrungen im Jahr 2020 weitere Optimierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die im Zuge der Revitalisierung ebenso neu errichtete Fischaufstiegsschnecke wurde im Herbst 2020 erstmals überprüft. Das Monitoring der Fischwanderung war erfolgreich und wird während der Laichzeit des Huchens im Frühling 2021 fortgesetzt.

Kraftwerk Forstsee

Das Kraftwerk Forstsee ist das erste Pumpspeicherkraftwerk der KELAG und dient als Schau-Kraftwerk. Es liefert jährlich rund 3 GWh elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rund 4,7 Mio. m³ kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. Die Sanierung und Wirkungsgradoptimierung des Kraftwerks stärkt das Eigenerzeugungspotenzial der KELAG und erlaubt den automatisierten Betrieb. Letzterer ermöglicht den flexiblen Einsatz im Sinne der besseren Ausnutzung von Strompreisspitzen. Die Vorarbeiten für die geplante Revitalisierung und Effizienzsteigerung der Kraftwerksanlage, wie die Absenkung des Speichers und die Errichtung von Zufahrtsmöglichkeiten, liefen im Jahr 2020, die Umsetzung soll 2021 erfolgen.

Kraftwerk Kremsbrücke Ober- und Unter-stufe

Die KELAG hat im Jahr 2018 das Beteiligungskraftwerk Kremsbrücke Oberstufe an der Lieser im Bezirk Spittal an der Drau (KELAG-Anteil durchgerechnet ca. 25 %, der Rest entfällt auf drei private Investoren) in Betrieb genommen. Die Ausbauleistung beträgt rd. 2,5 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 12 GWh. Mitte des Jahres 2018 erfolgte der Baustart des Kraftwerks Kremsbrücke Unterstufe mit einer Leistung von rd. 6 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 29 GWh. Im Oktober 2020 konnte das Kraftwerk Kremsbrücke Unterstufe in den Probebetrieb genommen werden und befindet sich nunmehr im Regelbetrieb. Derzeit sind noch Rekultivierungsarbeiten im Gange, die witterungsbedingt im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden können.

Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte sowie ökologische Maßnahmen

Im Geschäftsjahr 2020 wurden diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt:

Der Maschinensatz im Kraftwerk Kamering wurde im Jahr 2020 generalsaniert. Nach Fertigstellung der Arbeiten wurde im Juni 2020 der kommerzielle Betrieb des Maschinensatzes wiederaufgenommen. Ebenfalls wurden im Jahr 2020 wesentliche Vorarbeiten für das Entlandungsprojekt im Bereich der Stauwurzel des Speichers Wiederschwing fertiggestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen an der Stauwurzel erfolgen 2021.

Grafik 237An Instandhaltungsmaßnahmen wurden 2020 Bachfassungteilerneuerungen durchgeführt und dabei ein innovatives Coanda-Rechen-System zum Einsatz gebracht. Dabei handelt es sich um eine selbstreinigende Wasserfassung mittels Feinrechen mit sehr hohem Schluckvermögen. Im Vergleich zu herkömmlichen Systemen kann der überwiegende Anteil an Fremdköpern so bereits im Wasser abgeschieden werden. Darüber hinaus bietet dieses System auch bei Hochwässern mit hohem Geschiebeanteil wesentliche Vorteile.

Im Zuge der Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie wurden ausgewählte Maßnahmen zur Einbindung und Visualisierung von Kleinkraftwerksanlagen durchgeführt. Dabei wurden auch die neu erworbenen Wasserkraftanlagen und eine Photovoltaikanlage in Italien in das Kraftwerksleitsystem eingebunden.

Wasserkraft International

International verfolgt der KELAG-Konzern eine selektive Wachstumsstrategie. Von zentraler Bedeutung ist dabei die 100 %-Beteiligung Interenergo d.o.o. mit Sitz in Slowenien, die in zahlreichen Ländern Mittel- und Südosteuropas im Wesentlichen im Stromhandel und in der Entwicklung von Kraftwerksprojekten tätig ist. Aktuell verfügt der KELAG-Konzern in Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Italien über insgesamt 17 in Betrieb befindliche Wasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von 54,5 MW und einer Jahreserzeugung von rd. 160 GWh. Der Bau des Kleinwasserkraftwerkes in Vrbnica (Montenegro) mit einer Leistung von rd. 6,5 MW konnte im Geschäftsjahr abgeschlossen werden, wodurch die durchschnittliche Jahresproduktion im Bereich Wasserkraft um zusätzliche 18,5 GWh erhöht werden konnte. Aufgrund einer noch ausstehenden Genehmigung befindet sich das Wasserkraftwerk Lumbardhi II im Kosovo aktuell nicht in Betrieb. Nach Klärung letzter Punkte wird mit einer Wiederinbetriebnahme im Laufe des Frühjahrs 2021 gerechnet

Durch die Übernahme eines Wasserkraftprojektes in Norditalien (Belluno) durch die KI-KELAG International GmbH erfolgte mit Ende 2019 auch der Markteintritt in Italien. Die zwei darin enthaltenen und bereits in Betrieb befindlichen Kleinwasserkraftwerke tragen mit einer Produktion von 2 GWh zum Jahresergebnis 2020 bei. Ebenfalls vom Projekt umfasst ist die Konzession für die Errichtung des Kleinwasserkraftwerk Fiorentina 2. Der Baustart erfolgte im Oktober 2020. Mit Fertigstellung wird die Stromproduktion aus Wasserkraft in Italien auf rd. 14 GWh erhöht.

Windkraft

Die KELAG betreibt insgesamt zwölf Windkraftanlagen im Burgenland, 19 Windkraftanlagen in der Nähe der Schwarzmeerküste (Rumänien und Bulgarien) sowie zehn Windkraftanlagen in Kroatien. Die Erzeugungskapazität des KELAG-Konzerns aus Windkraft konnte durch die Akquisition des bestehenden Windparks Orjak in Kroatien zum Jahresende 2020 von rd. 77 MW auf 87 MW erweitert werden. Damit wird ab dem Geschäftsjahr 2021 eine durchschnittliche Jahresproduktion von rd. 212 GWh erreicht werden.

Photovoltaik

Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei weitere PV-Aufdachanlagen auf KELAG-Gebäuden errichtet. Der Baubeginn erfolgte im August, die Inbetriebnahme wurde im November abgeschlossen und die Photovoltaikanlagen speisen seither erneuerbaren Strom in das öffentliche Netz ein. Eine weitere PV-Aufdachanlage befindet sich in Planung. Mit der Errichtung soll im Frühling 2021 begonnen werden.

Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von Aufdachanlagen erreicht werden können, wurden auch ausgewählte Standorte auf eigenen sowie auf fremden Grundstücken auf die Eignung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen geprüft. Dabei werden solarspezifische, netztechnische und auch naturschutzrelevante Punkte untersucht und geeignete Standorte zum Genehmigungsverfahren eingereicht.

Mitte 2020 wurde die Akquisition des Solarprojektes Tessera in der Nähe von Venedig mit einer installierten Leistung von 1 MW und einer durchschnittlichen Jahresproduktion von 1,2 GWh abgeschlossen und somit die Tätigkeiten in Italien um Strom aus Sonnenkraft erweitert. Zudem werden in Slowenien einige kleinere PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rd. 3 MW betrieben.

Internationale Energy Services

Durch weitere Akquisitionen konnte die Interenergo d.o.o. ihr Produktionsumfeld um den Betrieb von Heizwerken und Fernwärmenetzen erweitern. Die derzeit installierte Leistung von 13 MW und die damit verbundene durchschnittliche Jahresproduktion von 11 GWh bilden die Basis zum weiteren Ausbau des Geschäftsfeldes Energy Services, welcher im Jahr 2020 durch den Erwerb der Heizanlagen Sentrupert und Osen um 3,7 MW bzw. 5 GWh pro Jahr umgesetzt werden konnte.

Weitere Projekte/Technische Services

Die Erweiterung der Lehrlingsschule in St. Veit an der Glan wurde abgeschlossen. Die wesentlichen Bauarbeiten des Zubaus wurden noch im Jahr 2019 fertiggestellt, die Adaptierungsarbeiten in der bestehenden Lehrwerkstatt wurden im Q3/2020 final umgesetzt.

Im Erdgeschoss der Konzernzentrale in Klagenfurt am Wörthersee fanden noch bis Anfang 2020 wesentliche Umbauarbeiten für eine neue, attraktive und flexible Arbeitsumgebung statt, die im Herbst 2020 eröffnet wurde.

Energiehandel

Die Energiehandelsaktivitäten der KELAG finden ihren Ausgangspunkt in der Bewirtschaftung der Eigenerzeugung und der Beschaffung der Vertriebsmengen. In Bezug auf die Bewirtschaftung der Eigenerzeugung wird das Ziel verfolgt, die eigenen Kraftwerke bestmöglich auf den relevanten Märkten einzusetzen. Dazu ist neben der Präsenz auf den Handelsmärkten auch die beständige Weiterentwicklung der eigenen Prozesse zur Optimierung des Einsatzes der flexiblen Erzeugungseinheiten notwendig. Zur Erhöhung der Planungs- wie auch Ergebnisstabilität verfolgt die KELAG eine langfristige Vermarktungs- und Beschaffungsstrategie, wodurch die korrespondierenden Mengen schrittweise für die Folgejahre vermarktet bzw. beschafft werden. Die relevanten Commodities sind im Wesentlichen Strom und Gas. Darüber hinaus ist die Interenergo d.o.o. (Tochterunternehmen der KELAG) im Stromhandel im CEE- und SEE-Raum aktiv. Dabei legt sie ihren Schwerpunkt insbesondere auf den grenzüberschreitenden Handel und die Lieferung von Energie.

Vertrieb

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr war das Commodity-Endkundengeschäft von starkem Wettbewerb geprägt. Trotzdem konnte die Akquiseleistung in allen Segmenten auf hohem Niveau gehalten werden. Bedingt durch die Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen war die Neukundengewinnung insbesondere auf Online-Kanäle konzentriert. Aktionen zur Kundenrückholung wurden erfolgreich weitergeführt. Mit der Lieferung von Strom aus 100 % erneuerbarer Energie wird dem Kundenwunsch nach ökologisch verträglicher Stromaufbringung Rechnung getragen. Neben Commodity wurde das Energy+ Angebot um weitere Produkte aber auch um neue Kanäle in der Kundenansprache sukzessive ausgebaut. Darüber hinaus wurde das Angebot energienaher Dienstleistungen für Gemeindekunden weiterentwickelt.

Zur Verbesserung der Customer Experience wurde Anfang 2020 ein Projekt gestartet, welches entlang der einzelnen Customer Journeys die Kontaktpunkte der Kunden mit der KELAG analysiert und optimiert. Neben Websites wurden auch die Apps der KELAG aktualisiert und Kundenfeedback in Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Rahmen der Kundenbindung lag das Hauptaugenmerk auf der Ausweitung und Weiterentwicklung des PlusClub-Angebots. Vor allem regionale und nachhaltige Schwerpunkte sowie flexible Online-Angebote standen im Fokus.

Um sich den aktuellen Entwicklungen auf dem Markt optimal anpassen und Kunden mit explizit zertifiziertem Ökostrom beliefern zu können, wurde die Kelag Naturstrom GmbH als neues Tochterunternehmen gegründet. Der gelieferte Ökostrom unterliegt besonders strengen Kriterien, er muss nach festgelegten Verhältnissen aus erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse, Geothermie, Sonne, Wind und Wasserkraft stammen. An die bereitgestellte Energie müssen die dazu gehörenden Herkunftsnachweise gekoppelt werden, der getrennte Handel von Zertifikaten und Strom ist in diesem Segment nicht gestattet.

Netz

Strom- und Erdgasnetz

Als Verteilernetzbetreiber stellt die KNG-Kärnten Netz GmbH ihre Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas zur Aufrechterhaltung eines diskriminierungsfreien, wettbewerbsfähigen und sicheren Energiemarktes allen Kunden und Energielieferanten in Kärnten zur Verfügung. Durch die Einbindung von erneuerbaren Energien agiert das Unternehmen als Enabler der Energiewende. Die Netzinfrastruktur muss einhergehend mit der fortschreitenden Dezentralisierung, Digitalisierung und Dekarbonisierung an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr funktionieren. Zu den Hauptaufgaben der KNG-Kärnten Netz GmbH gehören die Betriebsführung, der bedarfsorientierte Ausbau der Verteilernetze für Strom und Erdgas, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sowie ein effizientes Entstörungsmanagement.

Projekt Umspannwerk Villach Süd

Nach erfolgtem Baubeginn am Umspannwerksgelände im ersten Halbjahr 2019 wurden im Berichtsjahr die Montage der Primär- und Sekundärgeräte sowie die Anlagenverseilung und die Verlegung der Steuerkabel abgeschlossen. Außerdem erfolgten Ende 2020 umfangreiche Überprüfungsarbeiten und die Leitungseinbindung der bestehenden und der neu errichteten 110-kV-Leitung. Die Inbetriebnahme der gesamten Netzabstützung und die Einbindung der 220-kV-Schaltanlage in das Übertragungsnetz der APG sind für das Frühjahr 2021 geplant.

Smart Metering

Die flächendeckende Einführung von Smart Metern unter Berücksichtigung der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur ist das bislang größte Projekt der KNG-Kärnten Netz GmbH und in mehrfacher Hinsicht eine besondere Herausforderung.

Im Jahresverlauf 2020 wurden die Umsetzungsmaßnahmen für den gesetzlich vorgeschriebenen Rollout im Bereich Smart Metering fortgesetzt. Wesentliche Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2020 bildeten dabei die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen im Rollout sowie der abgeschlossene Umstieg auf das österreichische Masterprogramm des Meter-Data-Management-Systems. Aufgrund der Covid-19 Pandemie und den damit zusammenhängenden Verordnungen der Bundesregierung wurde der Rollout teilweise nur sehr eingeschränkt fortgeführt bzw. zum Teil gänzlich gestoppt. Bis zum Jahresende wurden rd. 168.000 Smart Meter installiert. Die KNG-Kärnten Netz GmbH wird den Smart-Meter-Rollout im kommenden Geschäftsjahr 2021 konsequent fortführen.

Investitionen in die Versorgungsqualität

Um die Versorgung der Netzkunden weiterhin in gewohnter Qualität zu gewährleisten, den Wirtschaftsstandort Kärnten zu stärken sowie die Energiewende in der Region voranzutreiben, setzte die KNG-Kärnten Netz GmbH im Jahr 2020 erneut ein umfangreiches Investitions- und Instandhaltungsprogramm um. Investitionsschwerpunkte bildeten die Erneuerungsarbeiten in den Umspannwerken Gailitz und Seebach sowie der Schaltwerke Miklauzhof und Feistritz/Ludmannsdorf. Eine außergewöhnliche Reparatur musste an der 110-kV-Leitung, welche die Umspannwerke in Oberdrauburg und Außerfragant verbindet, durchgeführt werden. Ein Mast dieser Hochgebirgsleitung knickte im November 2019 infolge eines Sturmtiefes in 2.350 m Seehöhe um, weitere wurden schwer beschädigt. Die Baustelle musste mittels Hubschrauber angeflogen werden, um die Reparaturarbeiten noch im April abschließen zu können.

Prüfung durch den Landesrechnungshof

In der Landtagssitzung vom 28. Februar 2019 wurde die Prüfung der KNG-Kärnten Netz GmbH durch den Kärntner Landesrechnungshof (LRH) beschlossen. Auf Basis von mehreren schriftlichen Fragelisten wurde dem LRH entsprechendes Datenmaterial fristgerecht übermittelt. Den Bericht hat der LRH dem Kontrollausschuss des Kärntner Landtages, der Landesregierung und der KNG-Kärnten Netz GmbH am 26. Mai 2020 zugestellt. Die im Bericht formulierten Empfehlungen werden von der KNG-Kärnten Netz GmbH evaluiert und darauf aufbauend Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet.

Beschwerde Ermittlungsergebnis Gas V KOS G 016/17

Im April 2018 wurde gegen den Bescheid im Verfahren V KOS G 016/17 seitens Bundesarbeitskammer (BAK) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebracht. Im April 2019 konnte ein grundsätzliches Einvernehmen zwischen dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (FGW), BAK und WKÖ zur Lösung des Bescheidbeschwerdeverfahrens erzielt werden. Mit den am 17. Juni 2020 mündlich verkündeten Erkenntnissen des BVwG wurden die Kosten der vergangenen Jahre (2018-2020) abweichend festgestellt. Die Kostenaufrollung von rd. 119 TEUR erfolgt im Geschäftsjahr 2021. Auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof wurde durch die Vertreter sämtlicher Verfahrensparteien ausdrücklich verzichtet.

Wärme und Großkunden

Wärme, B2B Strom/Gas, Energiedienstleistungen

Nach einer anfänglich positiven Entwicklung im Jahr 2020 wurde durch den Ausbruch der Corona-Pandemie auch die KELAG Energie & Wärme GmbH vor neue Herausforderungen gestellt. Im Krisenstab wurden umfangreiche Maßnahmenpakete verabschiedet, um die zuverlässige Versorgung mit Wärme zu jeder Zeit zu gewährleisten und die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden zu schützen. Darüber hinaus wurde in den Bereichen Verwaltung, Vertrieb und Back Office eine nahezu hundertprozentige Homeoffice-Quote umgesetzt. Aufgaben wie beispielsweise die Anlagenbetreuung in Quarantänegebieten konnten durch entsprechende Notbetriebsmaßnahmen umfassend sichergestellt werden. Für die Umsetzung der im Jahr 2020 vorgesehenen Projekte wurden in Abstimmung mit den betroffenen Kunden neue Projektpläne definiert, um die Auswirkungen der Pandemie und daraus resultierende zeitliche Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Um die Kunden in dieser wirtschaftlich herausfordernden Situation bestmöglich zu unterstützen, wurde außerdem die Ausweitung von Zahlungszielen und Ratenvereinbarungen ermöglicht.

Das Geschäftsfeld Wärme wird im KELAG-Konzern durch mehrere Gesellschaften repräsentiert. Neben der KELAG Energie & Wärme GmbH und ihren Beteiligungen ist auch die Kärntner Restmüllverwertungs GmbH im Geschäftsfeld Wärme tätig. Darüber hinaus ist die KELAG Energie & Wärme GmbH auch mit einer Gesellschaft in der Tschechischen Republik vertreten. Die KELAG Energie & Wärme GmbH ist das größte überregional tätige Wärmedienstleistungsunternehmen in Österreich und betreibt 84 Fernwärmenetze sowie rd. 900 Heizzentralen. Der Fokus der unternehmerischen Tätigkeit liegt auf der nachhaltigen und umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Prozessenergie sowie dem Strom- und Erdgasvertrieb an Individualkunden in Österreich. Das Leistungsspektrum umfasst Dienstleistungen wie die Betriebsführung von Heizzentralen oder die Bereitstellung von Heizungs- und Prozessenergie. Auch im Bereich Photovoltaik konnten bereits erste Erfolge erzielt werden.

Für die Herstellung der Wärme werden in erster Linie industrielle Abwärme und Biomasse eingesetzt. In diesem Bereich ist die KELAG Energie & Wärme GmbH österreichweit führend. Es werden bereits rd. 67 % der benötigten Wärme auf Basis von erneuerbaren Rohstoffen und Abwärme generiert. Wo industrielle Abwärme nicht genutzt werden kann und die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse nicht möglich ist, wird bevorzugt Erdgas – der mit Abstand umweltfreundlichste aller fossilen Energieträger – eingesetzt. Neben der Umsetzung neuer Projekte steht vor allem die kontinuierliche Verdichtung bestehender Fernwärmenetze zur Versorgung neuer Kunden im Fokus. In diesem Kontext wird besonderes Augenmerk auf Effizienzsteigerungen bei bereits in Betrieb befindlichen Erzeugungsanlagen gelegt. Intelligente Anlagen- und Fernwärmenetzsteuerungen gewährleisten einen effizienten Anlagen- und Ressourceneinsatz und tragen damit zu einer größtmöglichen Schonung der Umwelt bei. Darüber hinaus weisen die Anlagen aufgrund des verminderten Brennstoffeinsatzes hohe Wirkungsgrade bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung auf.

Die erworbene WRS Naturwärme Holding GmbH und die darin gebündelten sechs operativen Wärmegesellschaften wurden im Juni 2020 mit der KELAG Energie & Wärme GmbH verschmolzen. Die zuvor eigenständigen Gesellschaften wurden als Betriebsstätten in die KELAG Energie & Wärme GmbH integriert und die operative Betriebsführung in die Betriebsorganisation eingebunden. Weiters konnte der 49 %-Anteil an der BES BioEnergie für Spittal GmbH erworben werden. Somit ist die KELAG Energie & Wärme GmbH 100 %-Eigentümer der BES BioEnergie für Spittal GmbH. Der Anteil von 26% an der KWH Kraft und Wärme aus Holz GmbH wurde im Jahr 2020 an den Mehrheitseigentümer verkauft. Diese Schritte führten zu einer entsprechenden Bereinigung der Beteiligungsstruktur der KELAG Energie & Wärme GmbH.

Der Projektzeitplan für die Errichtung eines Fernwärmenetzes in Niklasdorf musste aufgrund der Covid-19 Pandemie neu definiert und in Abstimmung mit den Kunden und Lieferanten auf das Jahr 2021 ausgedehnt werden. Im Geschäftsjahr 2020 konnten rd. 50 % des Projekts umgesetzt werden, die Inbetriebnahme der Wärmeversorgung erfolgt im Jahr 2021. Im Endausbau werden in diesem Fernwärmenetz pro Jahr rd. 5 GWh an Kunden geliefert werden. Die Erzeugung der Wärme erfolgt durch eine vor Ort situierte Restmüllverwertungsanlage. Damit können fossile Energieträger durch die Nutzung von vorhandenen Abwärmepotenzialen substituiert werden. Dieses Projekt trägt zur Erreichung der Strategie der KELAG Energie & Wärme GmbH bei, den Anteil an alternativer Energieaufbringung kontinuierlich zu steigern.

Der Vertrieb von Strom und Erdgas an Individualkunden (B2B) trägt rd. 40 % zum Umsatz der KELAG Energie & Wärme GmbH bei und wurde speziell in den Monaten März bis Mai des letzten Geschäftsjahres von Einschränkungen durch die Covid-19 Pandemie beeinflusst. Durch den von der Bundesregierung verhängten Lockdown kam es im April zu einem Absatzrückgang von rd. 20 % bei Strom und mehr als 30 % bei Erdgas. Auf Jahressicht haben sich die Absatzrückgänge wieder deutlich reduziert und betrugen bei Strom in Summe rd. 7 % und bei Erdgas rd. 18 % gegenüber dem Vergleichswert aus dem Vorjahr. Bedingt wurden diese deutlichen Rückgänge maßgeblich durch Kurzarbeitsprogramme sowie entsprechende Kapazitätsanpassungen. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass erst mit der endgültigen Überwindung der Pandemie die historischen Absatzzahlen wieder erreicht bzw. übertroffen werden können.

Die im Herbst 2018 gemeinsam mit einem Partner im Bereich der Heizkostenabrechnung gegründete kelmin GmbH konnte erste Projekte erfolgreich umsetzen. Aktuell wird die Heizkostenabrechnung für rd. 5.000 Kunden durchgeführt. Die Gesellschaft wird sich zukünftig im Speziellen auch mit Digitalisierungsschwerpunkten wie Long Range Wide Area Network (LoRaWAN) und Internet of Things (IoT) beschäftigen.

Daten & Fakten
Stromaufbringung und Stromabsatz

Die Stromaufbringung des Konzerns lag im Geschäftsjahr 2020 mit 14.640 GWh um 3.025 GWh bzw. 17,1 % unter jener des Vorjahres. Während die Eigenerzeugung in den inländischen Wasserkraftwerken im abgelaufenen Geschäftsjahr von einem höheren Wasserdargebot mit einer Wasserführungsquote von 113,1 % (2019: 95,3 %) profitierte und um 640 GWh auf 3.601 GWh stieg, sank der Fremdstrombezug im Wesentlichen aufgrund veränderter Handelsaktivität um 3.665 GWh bzw. 24,9 % auf 11.039 GWh.

Der außenwirksame Stromabsatz des Konzerns sank auf 13.733 GWh. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr entspricht einem Minus von 2.703 GWh bzw. 16,4 % und ist ebenfalls auf veränderte Handelsaktivitäten zurückzuführen.

Der Endkundenabsatz in Höhe von 3.657 GWh lag rd. 3,0 % unter dem Niveau des Vorjahres (3.770 GWh). Rund 51 % des Geschäftskundenabsatzes entfielen im Jahr 2020 auf Kunden außerhalb Kärntens.

Erdgasaufbringung und Erdgasabsatz

Die Erdgasaufbringung sank gegenüber dem Vorjahr um 432 GWh bzw. 17,3 % auf 2.064 GWh.

Der konzernweite Erdgasabsatz reduzierte sich um 224 GWh bzw. 13,2 % auf in Summe 1.470 GWh.

Grafik 238Strom- und Erdgasabsatz nach Segmenten

Netzabsatz Strom und Erdgas

Der Netzabsatz Strom der KNG-Kärnten Netz GmbH verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,3 % auf 3.980 Mio. kWh.

Der Netzabsatz Erdgas verringerte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 um rd. 1,7 % auf 1.892 Mio. kWh.

Wärmeaufbringung und Wärmeabsatz

Die Aufbringung des Segmentes Wärme ist aufgrund des Erwerbs der WRS Naturwärmeholding GmbH im Vergleich zum Vorjahr um 36 GWh bzw. 1,6 % auf 2.321 GWh gestiegen. Der Wärmeabsatz sank gegenüber dem Vorjahr um 14 GWh bzw. 0,8 % auf 1.853 GWh.


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Sonstiges und Beteiligungen

Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird das Ergebnis aus at-Equity bilanzierten Beteiligungen zur Gänze zugerechnet.

Beteiligungen

Als wesentliche Beteiligung ist an dieser Stelle die 10,02 %-Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zu nennen.

IT/Telekommunikation

Die Vorbereitungsarbeiten für die Umstellung des SAP ERP-Systems auf SAP S/4 HANA sind als Teil des konzernweiten Programms fit4Future zur Ausrichtung der KELAG auf zukünftige Herausforderungen voll im Gange. Es wurde zusammen mit den Fachbereichen des Konzerns das SAP Business Warehouse Anfang Mai 2020 erfolgreich auf HANA umgestellt. Damit ist ein erster Schritt in die zukünftige Datenbankenwelt von SAP getätigt worden, um einerseits Vorteile durch höhere Performance bei der bilanziellen Abgrenzung und andererseits Erfahrungen mit der neuen Technologie zu gewinnen.

Das erste Überwachungsaudit der Zertifizierung ISO/IEC 27001 wurde Anfang Juli 2020 von der KELAG und KNG-Kärnten Netz GmbH erfolgreich absolviert. Die Zertifizierung der Informationssicherheit bildet die Grundlage zur Erfüllung der Sicherheitsvorkehrungen gemäß §17 Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, welche in den kommenden zwei Jahren umgesetzt werden müssen. Durch den Betrieb des Informationssicherheitsmanagementsystems und der damit verbundenen Integration von Informationssicherheit in den Arbeitsalltag wird das Schutzniveau des Unternehmens kontinuierlich erhöht und die stetig steigenden Gefahren von Cyberangriffen minimiert.

Im Zuge des Glasfaserausbaus in Kärnten hat die KELAG im Geschäftsjahr 2020 weitere namhafte, lokale Unternehmen an das Glasfasernetz angeschlossen, die auf die nachhaltige und moderne Internetlösung aus 100 % Glasfaser vertrauen. Aufgrund der hohen Nachfrage von Kärntner Gemeinden nach Kooperationen im Bereich Glasfaser-Infrastruktur wurde mit der Stadtgemeinde Spittal an der Drau der erste Kooperationsvertrag unterzeichnet. Kelag-Connect übernimmt die Planungsarbeiten für den Ausbau und den Betrieb des Glasfasernetzes, die Stadtgemeinde verlegt die notwendige Leitungsinfrastruktur, an die auch Privatkunden angeschlossen werden. Kelag-Connect wird sich in Zukunft noch stärker im Telekom-Bereich engagieren und hat die Mehrheit am Unternehmen RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH erworben.

Allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Kurzfassung

in Mio. EUR

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

Umsatzerlöse

1.061,0

 

1.300,1

 

Strom

855,0

80,6%

1.073,5

82,6%

Erdgas

36,5

3,4%

54,1

4,2%

Wärme

148,8

14,0%

152,4

11,7%

Sonstiges

20,7

2,0%

20,1

1,5%

Operatives Ergebnis

146,2

 

154,6

 

Finanzergebnis

-13,2

 

-16,2

 

Konzernergebnis

110,0

 

111,1

 

Ergebnis je Aktie in EUR

13,8

 

13,9

 

Der KELAG-Konzern konnte, trotz eines unsicheren Marktumfeldes, seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stabil halten und erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis in Höhe von 110,0 Mio. EUR (2019: 111,1 Mio. EUR). Die Ergebnisentwicklung ist einerseits von den Auswirkungen der Corona Krise geprägt, welche sich in Absatzeinbußen bei Industrie- und Gewerbekunden widerspiegelten, die andererseits durch Mehrverbräuche und einen positiven Wechselsaldo bei Haushaltskunden zum Teil kompensiert wurden. Zudem wirken im Operativen Ergebnis eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Wasserführung, Ergebnissteigerungen aus höheren durchschnittlichen Vermarktungspreisen für die Eigenerzeugung sowie Einsparungen aus konsequentem Kostenmanagement.

Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 1.061,0 Mio. EUR (2019: 1.300,1 Mio. EUR). Im Wesentlichen lässt sich der Rückgang auf geringere Stromhandelsaktivitäten zurückführen. Hinzu kommen die bereits zuvor beschriebenen Covid-19 bedingten Absatzeinbußen in einzelnen Kundensegmenten. Für weitere Ausführungen zu den Mengenänderungen sei an dieser Stelle auch auf die Erläuterungen zu den Aufbringungs- und Absatzmengen verwiesen.

Der Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen in Höhe von 663,7 Mio. EUR liegt, korrespondierend zur Umsatzentwicklung, unter dem Vorjahresniveau. Das operative Ergebnis liegt, aufgrund gesunkener sonstiger Erträge, höherer außerplanmäßiger Abschreibungen bei gleichzeitigen Entlastungen aus Einmaleffekten im Personalbereich sowie einem höheren Ergebnisbeitrag der at-Equity bilanzierten Beteiligungen mit 146,2 Mio. EUR nur knapp unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 154,6 Mio. EUR).

Konzernbilanz

Kurzfassung

 

31.12.2020

31.12.2019

 

Mio. EUR

%

Mio. EUR

%

Aktiva

2.172,6

100,0

2.129,3

100,0

Langfristiges Vermögen

1.826,2

84,1

1.780,5

83,6

Kurzfristiges Vermögen

346,4

15,9

348,8

16,4

 

 

 

 

 

Passiva

2.172,6

100,0

2.129,3

100,0

Eigenkapital

969,1

44,6

917,7

43,1

Langfristige Schulden

950,2

43,7

945,8

44,4

Kurzfristige Schulden

253,3

11,7

265,8

12,5

Die Bilanzsumme liegt wachstumsbedingt über dem Niveau des Vorjahres. In den langfristigen Vermögenspositionen zeigt sich ein Anstieg aufgrund der durchgeführten Investitionstätigkeit über dem Niveau der Abschreibungen. Die Summe aus lang- und kurzfristigen Schulden konnte im aktuellen Geschäftsjahr unter anderem auf Basis laufender Tilgungen weiter reduziert werden und liegt unter dem Wert des Vorjahres. Das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital konnte aufgrund der umsichtigen Dividendenpolitik weiter verbessert werden und zeigt sich an einer leicht höheren Eigenkapitalquote.

Geldflussrechnung

Kurzfassung

in Mio. EUR

2020

2019

Cashflow aus operativer Tätigkeit

225,6

177,5

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-174,2

-145,2

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

-85,0

-58,2

Veränderung Kassenbestand und liquide Mittel

-33,6

-25,9

In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 31.12.

75,1

108,8

In der Geldflussrechnung dargestellte liquide Mittel per 01.01.

108,8

134,7

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 225,6 Mio. EUR erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 27,1%, was einerseits im Wesentlichen auf das höhere EBITDA aus der gesteigerten Eigenerzeugung sowie auf eine höhere Dividende aus der Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH zurückzuführen ist. Andererseits zeigt sich ein positiver Saldo im Nettoumlaufvermögen. Demnach konnten sowohl die Investitionen als auch die Dividendenausschüttung aus der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens gedeckt werden.

in Mio. EUR

2020

2019

Cashflow aus operativer Tätigkeit
‎
vor Working Capital-Veränderungen

236,5

204,3

Free Cashflow

67,7

18,6

Finanzerträge

-14,5

-17,0

Finanzaufwendungen

1,4

0,8

Net-Gearing per 31.12.

66,2 %

70,8 %

Nettoschulden per 31.12.

641,7

650,2

Das Net-Gearing als wesentliche Kennzahl im Finanzbereich zeigt den Verschuldungsgrad, der die Nettoschulden zum Eigenkapital in Beziehung setzt. Diese Kennzahl veränderte sich durch ein höheres Eigenkapital sowie gesunkene Nettoschulden im Vergleich zu 2019 auf 66,2 %. Die Nettoschulden in Höhe von 641,7 Mio. EUR errechnen sich aus lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 443,8 Mio. EUR zuzüglich Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von 327,5 Mio. EUR abzüglich liquider Mittel in Höhe von 75,1 Mio. EUR, kurzfristiger Termineinlagen in Höhe von 29,3 Mio. EUR und Wertpapieren in Höhe von 25,2 Mio. EUR. Der Free Cashflow als Differenz des Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Cashflow aus Investitionstätigkeit sowie gezahlter Zinsen lag mit rd. 67,7 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund des besseren operativen Cashflows bei zugleich höheren Investitionen über dem Vorjahresniveau.

.

Investitionen und Instandhaltungen

Im Geschäftsjahr 2020 setzte das Unternehmen ein umfangreiches Investitionsprogramm um. Der Konzern investierte 149,4 Mio. EUR in immaterielle Vermögenswerte (z. B. Strombezugsrechte) sowie in Sachanlagen und in Beteiligungen. Schwerpunkte der Investitionen bildeten Kraftwerksprojekte im In- und Ausland sowie Verteilernetzanlagen. Im Bereich Erzeugung im Inland wurden 18,8 Mio. EUR investiert. Für die Verteilernetzanlagen wurden 65,3 Mio. EUR aufgewendet. Weitere 17,0 Mio. EUR entfielen auf das Segment Wärme und Großkunden, 10,2 Mio. EUR auf Sonstiges. Im Ausland investierte die KELAG 38,1 Mio. EUR in den Erwerb und in die Errichtung von Produktionsanlagen.

Investitionen

in Mio. EUR

2020

2019

Immaterielle Vermögenswerte

17,8

13,7

Sachanlagen

101,7

128,6

Zwischensumme

119,5

142,3

Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe

29,9

6,0

Summe Investitionen

149,4

148,3

Für Instandhaltungen wendete das Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 rd. 28,2 Mio. EUR auf, welche in verschiedenen Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind.

Instandhaltungen

in Mio. EUR

2020

2019

Energie

5,3

5,6

Netz

13,4

14,8

Wärme

6,3

6,6

Sonstiges

3,2

3,4

Summe Instandhaltungen

28,2

30,4

Finanzierung und Finanzstrategie

Der grundsätzlich risikoavers ausgerichtete Fokus der Finanzstrategie trug im Krisenjahr 2020 wesentlich zur Resilienz des KELAG-Konzerns bei und lag weiterhin auf den zwei wesentlichen Säulen Liquiditätssicherung und Bonitätsstärkung. In diesem Kontext gilt die aktuelle Finanzierungsstrategie als gelebtes Regelwerk, welches in der übergeordneten Unternehmensstrategie eingebettet ist und darauf abzielt, die gute Bonität auch bei zunehmender Dynamik und in einem schwierigen Unternehmensumfeld zu halten. Primäre Ziele bleiben die Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve und die Erhaltung einer guten Bonität, welche der KELAG eine möglichst hohe Flexibilität und den freien Zugang zu den Finanzmärkten sichern. Darüber hinaus ist es eine wesentliche Aufgabe, die ausgewogene Finanzierung der Konzerngesellschaften zentral und bedarfsgerecht zu steuern. Bei der Auswahl von Finanzierungsstrukturen wird eine Diversifikation der Finanzierungsquellen und damit eine Schonung der bestehenden Banklinien verfolgt.

Sicherstellung angemessener Liquiditätsreserve

Das Unternehmen verfügt unverändert über einen stabilen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Zentrum der Finanzierungsstrategie des Jahres 2020 standen die Absicherung einer stabilen Innenfinanzierung im Konzern sowie der schnelle und sichere Zugang zu liquiden Mitteln auf Basis vertraglich fixierter Grundlagen. Die KELAG verfügt seit Ende 2019 über eine bis zum Jahr 2025 vertraglich fixierte und an das KELAG-Nachhaltigkeitsrating gekoppelte Kreditlinie in Höhe von 250 Mio. EUR. EcoVadis, einer der führenden Anbieter von ESG-Bewertungen (Environmental, Social, Governance), hat die KELAG in diesem Kontext mit einem Rating bewertet. Die Kosten der Kreditlinie orientieren sich am Nachhaltigkeits-Rating der KELAG und können sich bei einer Ratingverbesserung reduzieren. Neben den überaus erfolgreichen KELAG-Anleiheplatzierungen in den Jahren 2012 und 2014 verfügt die KELAG über einen 90 Mio. EUR Kredit bei der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Aufrechterhaltung der finanziellen Flexibilität

Der Konzern tritt nach außen als finanzielle Einheit auf und stärkt bzw. optimiert somit die Verhandlungsposition gegenüber Investoren, Kreditinstituten und weiteren Geschäftspartnern. Des Weiteren werden alle kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungsmaßnahmen in der KELAG, welche auch als Pooling-Center fungiert, durchgeführt.

Absicherung einer starken Bonität

Die Höhe der Finanzierungskosten und der uneingeschränkte Zugang zu Finanzierungsinstrumenten werden durch die Bonität eines Unternehmens bestimmt. Durch die Differenzierung der Risikoaufschläge entsprechend der Rating-Kategorie kommt der langfristigen Absicherung des sehr guten Ratings der KELAG eine entsprechend wichtige Bedeutung zu. Im Geschäftsjahr 2020 bestätigte Standard & Poor‘s die gute Bonitätsnote „A“ mit stabilem Ausblick.

Mitarbeiter

Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind die Voraussetzung für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund stellt sich das Unternehmen den hohen Anforderungen eines modernen Personalmanagements.

Personalzahlen

in Mitarbeiteräquivalenten

2020

2019

Veränderung

Arbeiter und Angestellte

1.478

1.430

48

Lehrlinge

100

94

6

Summe Mitarbeiter

1.578

1.524

54

1 Mitarbeiteräquivalente (umgerechnet in Vollzeitstellen; einschließlich ausgelernter Lehrlinge in gesetzlicher Behaltepflicht); Ruhende Arbeitsverhältnisse, Lehrlinge und Leihpersonal sind darin nicht enthalten.

Neben der oben angeführten Anzahl an Mitarbeitern sind im Konzern noch 116 Personen (Vorjahr: 167) auf Leihvertragsbasis beschäftigt.

Die KELAG sieht ihre Mitarbeiter als wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Die Entwicklung und Veränderung des Kerngeschäfts erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Unternehmenskultur. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Themen Führungskultur und Diversität im Unternehmen.

Forschung und Entwicklung
Anwendungsorientierte F&E-Projekte

Veränderte Marktbedingungen sowie neue Kundenbedürfnisse stellen hohe Anforderungen an die Innovationsfähigkeit des Unternehmens. Um in diesem Umfeld flexibel auf Marktanforderungen reagieren zu können, ist es notwendig, Innovationsprozesse nach außen hin zu öffnen und internes Wissen mit externen Impulsen zu verknüpfen. Dies geschieht unter anderem auch im Rahmen von zielgerichteten Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Hervorzuheben ist dabei weiterhin die Stiftungsprofessur für „Nachhaltiges Energiemanagement“ an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Im Rahmen von Forschungsprojekten werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten betreut.

Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Themenfelder sind beispielsweise die Projekte erneuerbare Energiegemeinschaften und das EU-Projekt STEVE. Zusammen mit Kooperationspartnern aus anderen europäischen Ländern befasst sich die KELAG im Mobilitäts-Projekt STEVE mit neuen Mobilitätskonzepten für kleinere Städte. Der Fokus liegt dabei auf dem gesamtheitlichen Personenbeförderungskonzept „e-Mobility as a Service“. Unter anderem wird dabei in der Stadt Villach der Einsatz von E-Bike- und E-Car-Sharing erprobt.

Weitere aktuelle anwendungsorientierte F&E-Themen im KELAG-Konzern betreffen den Einsatz innovativer Werkzeuge in der Instandhaltung im Mittel- und Niederspannungsnetz, den Einsatz alternativer Isolierflüssigkeiten in Transformatoren, mögliche Strategien für den Netzwiederaufbau, die Zustandsbewertung von Betriebsmitteln unter anderem durch den Einsatz von Big Data sowie die Digitalisierung im Netzbetrieb durch sukzessive Erweiterung der Berechnungs-, Simulations- und Visualisierungswerkzeuge. Im Rahmen von F&E-Projekten werden auch Technologien wie Drohnen oder Machine Learning auf ihre Praxistauglichkeit hin untersucht. Wesentlich sind weiterhin auch anwendungsorientierte Grundsatzüberlegungen zum Thema Smart Grids und Smart Metering.

Als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten werden Projekte im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie mitfinanziert. Zu den wichtigsten Themen gehörten hierbei E-Mobilität, Kraft-Wärme-Kopplung, Netzdesign, Versorgungssicherheit, Energiepolitik und Marktdesign, Klima- und Energiestrategie, Smart Meter, IKT-Sicherheit, Ausbau erneuerbare Energie und Speicher.

Sonstige Angaben

Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Konzernabschluss angeführt.

Entwicklung der Chancen und Risiken
Adäquate Risikopolitik

Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren.

Hohes Risikobewusstsein

Das Unternehmen betreibt ein integriertes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie mit den Risiken aus dem Marktumfeld befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflicht-umsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus das Risikobewusstsein auf allen Ebenen zu erhöhen, Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen, die Leistungsfähigkeit der internen Kontrollsysteme und des Berichtswesens zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.

Risikoorganisation und Risikomanagement-Prozess

Die implementierte Organisation des Risikomanagement-Systems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Über die Risiken wird von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet.

Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagement-System sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagement-Prozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagement-Richtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.

Risikokategorien

Standardmäßig werden unterschiedliche Risikokategorien wie beispielweise Mengen- und Marktpreisrisiken, Betriebsrisiken, Finanzrisiken, Kredit- und Kontrahentenrisiken usw. betrachtet. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden darüber hinaus potentielle Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie laufend evaluiert.

Die Risiken werden je Segment und für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert. Im Folgenden sind die wesentlichen Risiken im Überblick beschrieben.

Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie

Die Corona-Krise zeigt aktuell noch geringe Auswirkungen im Bereich der Energieversorgungsunternehmen. Das Geschäftsmodell im Utility-Sektor erweist sich im Vergleich zu anderen Branchen als vergleichsweise robust.

Aufgrund der Covid-19 Pandemie und den damit verbundenen gesundheitspolitischen Maßnahmen sank die Wirtschaftsleistung in 2020 um rd. 7,4 %. Durch strukturelle Probleme in einzelnen Branchen und die verordneten Betriebsschließungen im Dienstleistungs- und Tourismussektor befinden sich rund eine Million Erwerbstätige in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Die anhaltend verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie, die daraus resultierende niedrigere Auftragslage und die angespannte Liquiditätssituation sowie steigende Arbeitslosigkeit bergen mögliche Risiken für Insolvenzen im Jahr 2021. Verschärfend könnte hierbei das Auslaufen staatlicher Stundungen im Steuer- und Krankenversicherungsbereich wirken.

Auf Nachfrageseite manifestiert sich das Risiko in Verbrauchsrückgängen, die im Berichtsjahr insbesondere in den von den verordneten Betriebsschließungen betroffenen Branchen zu verzeichnen waren. Die nicht durch unmittelbare Schließungen betroffene Industrie hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten in den Lieferketten, die teils zu Produktionseinschränkungen geführt haben, im zweiten Halbjahr weitgehend erholt. Der Nachfragerückgang führte zunächst zu einem starken Verfall der Spotmarktpreise und insgesamt zu einer sehr volatilen Preisentwicklung auf den Großhandelsmärkten. Nach einer zwischenzeitlichen Stabilisierung der Marktpreise ist aufgrund der unsicheren globalen Wirtschaftsentwicklung und Rezessionsängste weiterhin mit einer hohen Unsicherheit in der Preisentwicklung zu rechnen. Aufgrund der anhaltenden Maßnahmenverschärfungen zur Pandemiebekämpfung bleibt zunehmend der Dienstleistungssektor – Gastronomie, Hotellerie und Tourismus sowie der Einzelhandel – von Absatzrückgängen betroffen. Gegenläufig sind im Privatkundenbereich leichte Steigerungen zu verzeichnen. In Abhängigkeit des weiteren Verlaufs der Covid-19 Pandemie, der staatlichen Maßnahmen und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgewirkungen besteht für das Jahr 2021 das Risiko, dass mit weiteren Minderabsätzen bei Industrie und Gewerbe gegenüber den Vorkrisenjahren zu rechnen ist.

Die anhaltende Krise ist ein zusätzlicher Indikator für ein höheres Kreditrisiko der Geschäftspartner. Zur weiteren Beobachtung wurde im Laufe des letzten Jahres ein verdichtetes Monitoring zur Beobachtung der Entwicklung aufgebaut.

Die Corona-Pandemie birgt auch das Risiko von krankheitsbedingten Ausfällen erheblicher Mitarbeitergruppen, die maßgeblich für die systemerhaltende Betriebsführung verantwortlich sind. Um den Betrieb der Anlagen der kritischen Infrastruktur (Erzeugung, Netz, Wärme, IT) zuverlässig sicherzustellen, setzt das seit Ende Jänner 2020 installierte Konzern-Krisenmanagement laufend Schutzmaßnahmen, um bei der Prävention der Ausbreitung des Corona-Virus mitzuwirken und alle notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Die aus der Krise resultierenden Risiken sowie kurz- und langfristige Auswirkungen werden intern laufend erhoben und evaluiert.

Mengen- und Marktpreisrisiken

Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln, als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen Risiken aus einer veränderten Nachfrage durch Konjunkturentwicklungen und einer veränderten Privatkundennachfrage.

Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung Rechnung getragen. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachung durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.

Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist neben der Menge auch das Marktpreisniveau. Risikominimierung wird durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen.

Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken wurden spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien entwickelt.

Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)

Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert.

Finanzrisiken

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und den damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die KELAG umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen.

Im Finanzbereich stellen daher die Identifizierung, die Analyse und die Bewertung von Chancen und Risiken sowie die Festlegung von zu setzenden Maßnahmen einen Schwerpunkt dar. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, um die finanziellen Risiken auch entsprechend zu überwachen und zu steuern.

Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch interne Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehende Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.

Kredit- und Kontrahentenrisiken

Das Unternehmen ist einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallsrisiken ausgesetzt. Dritte, die Konzernunternehmen Geld, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände schulden, könnten ihre Verpflichtungen gegenüber diesen Konzernunternehmen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird, Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Replacement- oder Settlementrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen oder auch bei Änderungen von gesetzlichen Anforderungen zu Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung, laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie restriktive Mahnprozesse.

Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes Limit verfügen.

Wettbewerbsrisiken

Der Konzern ist in den Geschäftsfeldern Energie, Netz, Wärme sowie Sonstiges und Beteiligungen marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt. Er ist vorwiegend im Inland tätig, wo er mit einer Vielzahl an Mitbewerbern und deren Preisbildungspolitik sowie bestehenden gefestigten Geschäftsbeziehungen mit Kunden konkurriert. Das Unternehmen steht außerdem im Wettbewerb zu einer Reihe internationaler Energieversorgungsunternehmen, welche in den letzten Jahren zunehmend auf dem österreichischen Markt aktiv geworden sind.

Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützender Kundenbindung sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen begegnet.

Regulierungsrisiken

Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung von bestehenden Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.

In den anderen Bereichen (Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme) bestehen rechtliche bzw. regulatorische Risiken durch staatliche Eingriffe, wie beispielsweise die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben oder Gebühren sowie Veränderungen in Marktmodellen oder bei Kraftwerkskonzessionen, die zu Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit führen können.

Investitions- und Beteiligungsrisiken

Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden technische Risiken auf ein Minimum reduziert.

Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Länderrisiken und politische Risiken

Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der KELAG-Konzern in den Ländern Südosteuropas, wie beispielsweise Rumänien, Bulgarien, Montenegro, Kosovo, Bosnien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Italien tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt. In diesem Kontext verfolgt die KELAG einen risikobasierten Ansatz und berücksichtigt bei Auslandsprojekten sowohl die länderspezifischen als auch politischen Rahmenbedingungen.

Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfeldes kontinuierlich beobachtet und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, um angemessen darauf reagieren zu können.

Prozess-, IT- und Personalrisiken

In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, minimiert sowie zum anderen durch ein etabliertes Business Continuity Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet entsprechend zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter, die durch eine adäquate Ausbildungsplanung gehalten wird, stellt schließlich eine weitere Grundlage für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen dar. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Security-Beauftragten eingerichtet.

Rechtliche Risiken – Compliance

Teil des Risikomanagements ist auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-System implementiert. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes.

Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen

Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstandes. Der Vorstand der KELAG hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.

Aufbau- und Ablauforganisation

Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle sowie die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.

Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips.

Periodische Überwachung

Neben den zuvor beschriebenen operativen Risiken unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualität und Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgt laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen enthält der vorliegende Bericht sämtliche Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Diese Angaben beziehen sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie auf verantwortungsvolle Unternehmensführung und beinhalten die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.

Die vorliegende konsolidierte, nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§243b und 267a UGB berichtet Managementansätze und Kennzahlen des KELAG-Konzerns. Etwaige Berichtsgrenzen werden im GRI-Content-Index ausgewiesen. Wesentliche Kennzahlen werden auch für den Einzelabschluss der KELAG gekennzeichnet. Für vertiefende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sei auf die KELAG-Homepage oder auf das Nachhaltigkeitsmagazin „WERTVOLL“ verwiesen.

Zur Beschreibung des Geschäftsmodells sei auf die einführenden Kapitel des Lageberichts verwiesen, welche die Geschäftsbereiche und die Strategie ausführlich beschreiben. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den Informationsbedürfnissen der Stakeholder sowie den identifizierten Handlungsfeldern der KELAG-Wesentlichkeitsmatrix.

GRI 102-46

Schritte zur nichtfinanziellen Berichterstattung

Stakeholderdialog

Definition der Wesentlichkeit im KELAG-Konzern

Indikatorenkatalog zu wesentlichen Belangen

-Umweltbelange

-Sozialbelange

-Arbeitnehmerbelange

-Governance und Compliance

Berichtsformat

Die KELAG berichtet die nichtfinanziellen Informationen, die dem Nachhaltigkeits-Diversitäts-Verbesserungs-Gesetz entsprechen, in Übereinstimmung mit dem Global Reporting Initiative (GRI)-Standard „Kern“. Die Global Reporting Initiative entwickelt in einem partizipativen Verfahren Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen. Die Grundlage einer Berichterstattung nach GRI ist Transparenz – ihr Ziel die Standardisierung und Vergleichbarkeit. Die GRI-Richtlinien sollen nachhaltige Entwicklung weltweit unterstützen und gleichzeitig vergleichbare Entscheidungs- und Orientierungshilfen bieten. Der GRI Content Index am Ende dieses Berichts gibt an, an welcher Stelle im bzw. außerhalb des Berichts die nichtfinanziellen Informationen zu finden sind. Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Verifizierung der Einhaltung der GRI-Standards und des NaDiVeGs erfolgte für das Geschäftsjahr 2020 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

GRI 102-46, 102-54, 102-55, 102-56

Verweise

GRI-Indikator

Onlinequelle und Textbausteine innerhalb des Berichts

Themenfeld in Wesentlichkeitsmatrix

Grafik 233Stakeholderdialog

Vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Energiewirtschaft ist die KELAG bestrebt ihr Stakeholder-Management ständig weiterzuentwickeln. Deshalb hat das Unternehmen im Jahr 2020 zum zweiten Mal nach 2016 ihr Stakeholdernetzwerk analysiert. Dazu wurde der innovative Ansatz einer Stakeholder-Netzwerk-Analyse gewählt, an welcher rund 500 Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft teilgenommen haben. Die KELAG steht im Zentrum der Stakeholder-Landschaft und ist aufgrund ihrer Aktivitäten ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen. Neben der Identifikation der Schlüsselpersonen aus den verschiedenen Bereichen wurden die wichtigsten Themenstellungen für die Zukunft analysiert und in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse integriert. Die Ergebnisse der Stakeholder-Analyse und die daraus ableitbaren Erkenntnisse werden im Tun und den Aktivitäten weiterverfolgt und umgesetzt.

Ein regelmäßiger Austausch schafft gemeinsames Verständnis und gibt wichtige Impulse und Anregungen. Der KELAG ist es ein Anliegen, mit ihren Stakeholdern in einem vertieften Klima- und Energiedialog aktiv den Diskurs über die Herausforderungen einer klimafreundlichen Energiezukunft zu suchen und konstruktive Lösungsvorschläge für den Beitrag an der Energiewende anzubieten. Die KELAG verfolgt dabei einen systematischen Ansatz des Stakeholderdialogs auf mehreren Ebenen: Neben bilateralen Gesprächen mit ausgewählten Stakeholdern zu energiewirtschaftlichen Themenstellungen werden im Rahmen von halbjährlich stattfindenden Stakeholderdialog-Gesprächen im kleineren Kreis branchenspezifische, aktuelle Schwerpunktthemen diskutiert und erörtert. Zudem werden regelmäßig größere Veranstaltungen, wie beispielsweise der BusinessCircle oder die jährliche Konferenz Erneuerbare Energie durchgeführt.

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Grafik 232 http://www.kelag.at/stakeholder-management

Mitgliedschaften und Interessenvertretungen

Die KELAG gestaltet die Entwicklungen der Energiewirtschaft durch die Mitgliedschaft in diversen branchenrelevanten Interessenvertretungen aktiv mit (z. B. Oesterreichs Energie und dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen). Dies ermöglicht einen regelmäßigen Austausch über aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Energiewirtschaft. Durch die Mitgliedschaften bei den renommierten Netzwerken „UN Global Compact“ und „respACT“ sowie der Partnerschaft mit dem Netzwerk „Verantwortung zeigen!“ gelingt es, sich fortwährend in den Dialog mit Experten zu stellen und das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Bild 4GRI 102-12, 102-13

Grafik 241 http://www.kelag.at/zertifikate

Wesentlichkeitsanalyse

Für die Weiterentwicklung der KELAG-Nachhaltigkeitsstrategie und die Abstimmung der Berichtsinhalte werden die Bedürfnisse des Konzerns sowie aller relevanten Stakeholder in den Mittelpunkt gestellt. Nur wenn die Erwartungen der internen und externen Interessengruppen bekannt sind, können die unternehmerischen Entscheidungen besser an vorhandene Interessen ausgerichtet werden. Ausgehend von einer Analyse des Status quo der letzten Wesentlichkeitsanalyse wurde der Prozess der Identifikation und Priorisierung relevanter Themen geschärft und nach GRI-Anforderung dokumentiert. Die bestehenden Daten wurden um eine Benchmark-Analyse ergänzt und zudem mit Risikoprofilen aus Disclosure-Systemen wie EcoVadis ergänzt.

Priorisierung und Bestimmung der wesentlichen Themen

Nach einer Validierung durch interne und externe Experten wurde eine Analyse des bestehenden Stakeholder-Engagements unter Einbindung aller relevanter Interessengruppen durchgeführt. Dabei konnte auf eine aktuelle Umfrage aus dem laufenden Stakeholderdialog zurückgegriffen werden. Die KELAG ist im stetigen Austausch mit Kunden, Mitarbeitern, strategischen Geschäftspartnern, Nachhaltigkeitsexperten und Ratingagenturen, um sich in wesentlichen Themen kontinuierlich weiterentwickeln zu können. Im Rahmen eines internen Workshops wurden die Themenblöcke im Nachhaltigkeitskontext weiter geschärft und auf Wesentlichkeit und Vollständigkeit überprüft. Daraus resultiert eine im Geschäftsjahr 2020 aktualisierte Wesentlichkeitsanalyse. Im Zuge des jährlichen Reviews der Konzernstrategie werden die Themenfelder der Wesentlichkeitsmatrix überprüft, abgestimmt und auf ihre Auswirkungen bewertet. Dabei wurden nicht nur die Auswirkungen der Organisation berücksichtigt, sondern auch die Erwartungen und Interessen der relevanten Stakeholder.

Wesentlichkeitsmatrix

Von hoher Relevanz sind unverändert die Themenbereiche zuverlässige Versorgungssicherheit, Kundenorientierung sowie Klimaschutz und saubere Umwelt. Um den Nachhaltigkeitsbericht und die Anknüpfung der Wesentlichkeit im KELAG-Konzern kontinuierlich weiterzuentwickeln, wurde ein mehrstufiger Ansatz für die Priorisierung identifizierter Themen gewählt. Dadurch konnten weitere nichtfinanzielle Indikatoren erhoben und im Berichtszeitraum dargelegt werden. Ausgehend von der erstellten Wesentlichkeitsmatrix werden die Kernthemen als Schwerpunkte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen und in weiterer Folge näher erläutert.

Bild 1GRI 102-44, 102-46, 102-47, 102-48 102-49, 102-50

Grafik 229 http://www.kelag.at/stakeholder-management

Grafik 242
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Grafik 31
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Grafik 244 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist die nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Daraus abgeleitet wird eine langfristige Unternehmenswertsteigerung basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards als Ziel in allen Segmenten verfolgt und vom strategischen Schwerpunkt Wertmanagement aufgegriffen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist seit Jahren als übergeordnetes Ziel im unternehmerischen Denken und Handeln des Unternehmens verankert.

Wir verstehen unter Nachhaltigkeit die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungssicherheit, Klimaschutz sowie gesellschaftlicher Verantwortung.

Die nachhaltige Unternehmenswertsteigerung gilt insbesondere für die langfristig ausgerichtete Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien, welche nach klaren Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien sowie Nachhaltigkeitsaspekten umgesetzt wird. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird von allen Gesellschaften, die im Konzernabschluss zusammengefasst sind, mitgetragen. Eine öffentlichkeitswirksame Kommunikation erfolgt seit vielen Jahren durch das Nachhaltigkeitsmagazin.

Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist der Konzern mit energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, die sich als herausfordernd, dynamisch und komplex bezeichnen lassen. Insbesondere die Auswirkungen der Energiewende, verbunden mit weiteren regulatorischen Eingriffen in energiewirtschaftliche Marktmechanismen sowie die Trends der Dekarbonisierung, Dezentralisierung, Digitalisierung und Demokratisierung beeinflussen das unternehmerische Handeln. Die Auswirkungen des Marktumfelds auf die jeweiligen Segmente werden im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses evaluiert. Unter Berücksichtigung der Marktbedingungen, wie u. a. der europäischen und nationalen Klima- und Energiestrategien wird die strategische Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere mit Blick auf das wertorientierte Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien im In- und Ausland, zielgerichtet fortgeführt. Die Covid-19 Pandemie wirkt hierbei auf die nachhaltige Unternehmenswertsteigerung maßgeblich auf das operative Ergebnis und die Umsetzung des Investitionsplans. Chancen und Risiken in Bezug auf den Pandemieverlauf sowie wirtschafts- und gesundheitspolitische Maßnahmen werden daher im Zuge der finanziellen Berichterstattung im Detail betrachtet. Ein nachhaltiges und ausgewogenes Geschäftsfeldportfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkauf regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – ist weiterhin unabdingbare Basis für die stabile Finanz- und Ertragskraft, welche dem Konzern die Fortführung der wertorientierten Wachstumsstrategie bzw. des langfristigen Investitionsprogramms und die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten ermöglicht.

Der Erfolg der bis dato gesetzten Nachhaltigkeitsaktivitäten wurde im Berichtsjahr erneut von der Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis mit einem Silver-Rating bestätigt. Um den eingeschlagenen Kurs konsequent fortzusetzen, wird langfristig ein Nachhaltigkeitsrating in Gold angestrebt. Die KELAG arbeitet deshalb seit dem 2. Halbjahr 2020 aktiv an der Umsetzung des Ziels, das gesamte Nachhaltigkeitsmanagement organisatorisch und inhaltlich neu zu verankern und in 2021 vollumfänglich umzusetzen. Strategisch relevante Entscheidungen werden zwei Mal jährlich im Nachhaltigkeitsboard bestehend aus dem Vorstand, einem ausgewählten Führungskräftekreis und einem Nachhaltigkeitskernteam getroffen.

Grafik 246GRI 102-11


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Umweltbelange
Klimaschutz & saubere Umwelt

Die KELAG verpflichtet sich in allen Tätigkeitsbereichen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt sowie zu einem entsprechenden Beitrag des Unternehmens zum Klimaschutz. Die Basis für die konzernweite Erhebung und Berichterstattung der nichtfinanziellen Informationen, im Speziellen der umfassenden Darstellung der Umweltdaten, bilden internationale Standards wie der GRI-Standard und das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Das Thema Klimaschutz durch saubere Energie ist für die Leistungserbringung der KELAG durch den hohen Anteil an der Erzeugung erneuerbarer Energie inhärent.

Durch das aktive Mitgestalten der Energiewende und dem Fokus auf die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wird ein positiver Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Haushalte geleistet. Die wesentlichen Umweltauswirkungen des KELAG-Konzerns liegen vor allem in der Beeinflussung von natürlichen Lebensräumen durch den Bau sowie den Betrieb von Wasserkraftwerken in Hinblick auf Gewässermorphologie und Biodiversität und Windkraftanlagen in Hinblick auf Biodiversität sowie im Bereich Wärmeerzeugung und thermische Restmüllbehandlung in Hinblick auf Emissionen von Luftschadstoffen. Dabei werden allfällige Restrisiken der in Betrieb befindlichen Anlagen für die Umwelt im Rahmen der Betriebsführung laufend evaluiert und bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergriffen.

Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, national und international anerkannter Regulierungen und unternehmensinterner Standards wird durch die in den Fachabteilungen vorhandenen Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten sichergestellt. Die KELAG hält durch die rechtskonforme Betriebsführung der Erzeugungsanlagen die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken so gering wie möglich. Für Extremereignisse (Erdbeben, Hochwasser, Sturm, etc.) gibt es darüber hinaus konkrete Notfallpläne und ein konzernweit ausgerolltes Krisenmanagement. Das Umweltmanagementsystem der KELAG Energie & Wärme GmbH wird nach ISO 14001 von externen Auditoren geprüft, zertifiziert und jährlich veröffentlicht. Sämtliche Normforderungen können dadurch nachweislich umgesetzt werden. Die Dokumentation der Umsetzung und die Auflistung der Maßnahmen im Zuge des Umweltprogrammes erfolgt im jährlichen Management-Review. Auch die KELAG Energie & Wärme GmbH hält durch die rechtskonforme Betriebsführung der Erzeugungsanlagen die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umweltrisiken so gering wie möglich.

Mit der für das Jahr 2021 geplanten Konzeption eines KELAG-Umweltleitbildes soll darüber hinaus eine konzernweit gültige Regelung zum Umweltmanagement erstellt werden. Damit soll zukünftig sichergestellt werden, dass die Anforderungen von internen und externen Stakeholdern an ein professionelles Umweltmanagement vollumfänglich berücksichtigt werden. Neben der internen Evaluierung werden auch externe Bewertungs-Systeme wie EcoVadis genutzt, um den Status quo zu evaluieren und rechtzeitig auf Marktentwicklungen reagieren zu können.

Verantwortungsvolles Erzeugungsportfolio

Die KELAG erzeugt in eigenen Kraftwerken ausschließlich Strom auf Basis erneuerbarer Energieträger (Wasser, Wind und PV). Neben der KELAG-Eigenaufbringung gibt es Bezugsrechte an Kraftwerken anderer Gesellschaften, die ebenfalls ausschließlich erneuerbare Energie produzieren. Die Wasser- und Windkraftaktivitäten im Ausland sind in der KI-KELAG International GmbH gebündelt. Mit insgesamt 106 konzerneigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1.393 MW mit einer Erzeugungsmenge im Regeljahr von rd. 3,4 TWh verfügt werden.

Durchschnittlicher Wirkungsgrad der Erzeugung

Der Gesamtwirkungsgrad einer Wasserkraftanlage setzt sich aus den Wirkungsgraden der einzelnen Kraftwerkskomponenten zusammen und liegt – je nach Anlagentyp – im Bereich von 80 bis 90 %. Neuanlagen erreichen bereits Wirkungsgrade von über 90 %. Bei bestehenden Erzeugungsanlagen wird im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen und großen Instandhaltungsvorhaben zur Gewährleistung der hohen Verfügbarkeit der Anlagen besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit von Effizienzsteigerungen gelegt. In diesem Kontext setzt die KELAG ihre Strategie bei der Revitalisierung und Wirkungsgradsteigerung von bestehenden Kraftwerksanlagen fort.

Stromkennzeichnung

Sauberer Strom für ein klimafreundliches Österreich von heute und morgen ist uns ein Anliegen.

Die KELAG ist mengenmäßig in der Lage, sämtliche Haushalts- und Gewerbekunden (inkl. Gemeinden) zu 100 % mit eigens produziertem Strom aus Wasserkraft und Ökoenergie zu versorgen. Großkunden werden von der KELAG Energie & Wärme GmbH mit Strom beliefert.

Jeder Stromlieferant ist gemäß § 78 und 79 EIWOG 2010 sowie Stromkennzeichnungsverordnung 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, die Primärenergieträger seiner an Endkunden gelieferten Energie sowie Angaben zu Umweltauswirkungen auf der Stromrechnung und in Werbematerialien auszuweisen. Sowohl die KELAG als auch die KELAG Energie & Wärme GmbH weisen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 Strom zu 100 % aus Wasserkraft und Ökoenergie aus.1

Grafik 247Primärenergieträger der KELAG

Grafik 249Primärenergieträger der KELAG Energie & Wärme GmbH

1 Die Herkunftsnachweise stammen zu 52,2 % aus Österreich, zu 37,0 % aus Norwegen, zu 4,4 % aus Schweden, zu 3,9 % aus Italien, zu 2,2 % aus Finnland und zu 0,3 % aus Frankreich.

Bei der Erzeugung des Versorgermixes der KELAG sowie der KELAG Energie & Wärme GmbH fallen keine CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle an.

Bild 10GRI 417-1, 417-3

Energieintensität innerhalb der Organisation

Die Energieintensität beschreibt das Verhältnis der Inputfaktoren innerhalb der Organisation in Relation zum energetischen Output. Die dargestellten Energieintensitäten für die Produktkategorien Strom und Wärme werden im konkreten Fall als Produktintensitäten ausgewiesen, bedeutet der Energieverbrauch pro verkaufter Einheit in kWh. Je geringer die Intensität, umso effizienter ist der betrachtete Produktionsprozess und umso höher die erzielte Energieproduktivität.

Die dargestellten Energieintensitäten sollen primär eine Kontextualisierung der Effizienz der Organisation bei der Herstellung Ihrer primären Produkte ermöglichen.

Der Energieintensitätsquotient für die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie zuzüglich des innerhalb der Organisation für den laufenden Betrieb der Verwaltung etc. aufgewendeten Energiebedarfs beläuft sich im Berichtsjahr auf knapp 20 %. Die Produktintensität der KELAG Energie Wärme GmbH für die Erzeugung von Wärme kann aufgrund der gänzlich unterschiedlichen Inputfaktoren wie industrielle Abwärme, Biomasse sowie fossile Brennstoffe (im Wesentlichen Erdgas) nicht direkt mit der Stromerzeugung verglichen werden und beläuft sich auf rd. 125 %.

Grafik 250Bild 10GRI 302-3

Energieeffizienz

Energieeffizienzmaßnahmen bilden einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie. Bereits seit 2002 unterstützt die KELAG bei der Optimierung des Energiebedarfs von Kundenanlagen und beschäftigt sich auch mit der Optimierung der eigenen Betriebs- und Erzeugungsanlagen. Seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) im Jahr 2015 müssen alle Energielieferanten pro Jahr 0,6 % ihrer gelieferten Energiemenge an Endkunden als Energieeffizienzverbesserungen nachweisen. Seit 2015 hat die KELAG rd. 284 GWh an Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren Kunden generieren können. Dies entspricht einem Heizöläquivalent von 29 Millionen Liter pro Jahr.

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Energie und mehr: Energy+

Im Jahr 2020 wurde der Vertrieb von Photovoltaikanlagen und der Ausbau des Wärmepumpengeschäfts forciert. Im Bereich der Wärmepumpen-Anwendungen bietet die KELAG in Kooperation mit ausgewählten Partnern attraktive Angebote für Privat- und Gewerbekunden an. Das Produkt- und Dienstleistungsspektrum des Konzerns wird entsprechend den Kundenbedürfnissen ständig weiterentwickelt. Auch das hohe Kundeninteresse an der KELAG-Energieberatung wird durch rd. 2.900 Energieberatungen sowie 170 Beratungen im sozialen Segment vor Ort und auch digital im Geschäftsjahr 2020 bestätigt. Dabei wurde vor allem auf die kompetente Beratung zur Planung von Heizsystemen und zu Förderungsmöglichkeiten gesetzt. Bei allen Beratungen durch die KELAG-Energieberater stehen der Kundennutzen sowie die Verantwortung für Klimaschutz und Energieeffizienz im Vordergrund.

CO2-Emissionen

Die Ausrichtung der KELAG, Strom aus 100 % erneuerbarer Energie zu produzieren, trägt wesentlich zur Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen (THG) bei.

Der CO2-Fußabdruck der KELAG wurde auf Basis des Green-House-Gas-Protokolls sowie in Anlehnung an den Empfehlungen der Science-Based-Target-Initiative (SBTI) für den Bereich der Energieversorger berechnet. Dabei wurde die erste umfängliche Berechnung für das Kalenderjahr 2019 zusammen mit einer Neuberechnung für 2020 durchgeführt, wobei 2019 als Basisjahr für weitere Berechnungen gilt. Im Berichtsjahr 2020 betrugen die direkten, Scope-1 Emissionen 356.219 Tonnen an CO2-Äquivalent (davon 22.425 Tonnen aus der Nutzung von Biomasse). Wesentlicher Treiber der Scope-1 Emissionen ist somit der Einsatz von Brennstoffen bei der Produktion von Wärme in der KELAG Energie & Wärme GmbH. Die indirekten, Scope-2 Treibhausgasemissionen errechnen sich im Wesentlichen aus dem Fremdstrombezug für die Verwaltung und betrugen im Geschäftsjahr 2020 2.493 Tonnen an CO2-Äquivalent. Die indirekten Scope 3 Emissionen in den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten bilden den größten Block und belaufen sich auf rd. 650.000 Tonnen an CO2-Äquivalent. Der Haupttreiber hierfür ist in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Zukauf von Strom und Wärme zur Deckung der Kundenbedürfnisse. Zudem wurde in der nachgelagerten Wertschöpfungskette erstmals auch die Grafik 451Nutzung des an Kunden verkauften Erdgas als relevante Grafik 253Produktnutzung berücksichtigt.

GRI 305-1, 305-2, 305-3

Vermeidung von CO2-Emissionen

Der Fokus der KELAG auf Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie ist entscheidend für die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen und somit primärer Beitrag des Unternehmens zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Auf Basis der Stromerzeugung mit bestehenden Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter trägt der KELAG-Konzern aktiv zur Vermeidung von Treibhausgasen bei. Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen gemäß Stromkennzeichnung wurde der von der E-Control empfohlene Wert (ENTSO-E Mix für fossile Brennstoffe) in Höhe von 0,840 kg an CO2-Äquivalent pro erzeugter Kilowattstunde angewendet. Im Segment Energie trägt die KELAG mit ihren Kraftwerksanalagen, Bezugsrechten und Beteiligungen dazu bei rd. 3 Mio. Tonnen an CO2-Äquivalenten zu vermeiden.

Im Bereich Wärmeerzeugung wird durch den Einsatz von regenerativen Brennstoffen und durch die Nutzung von Abwärme aus industriellen Prozessen – im Vergleich zu mit Heizöl betriebenen Einzelheizsystemen – eine deutliche Vermeidung an CO2-Äquivalenten erzielt. Durch die ökologisch verträgliche Wärmeerzeugung und die Verbrennung von Restmüll anstelle von Deponierung konnten im Jahr 2020 im Segment Wärme rd. 597.000 Tonnen CO2- vermieden werden. Damit liegt die aktuelle, rechnerisch ermittelte CO2-Vermeidung des KELAG-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 bei insgesamt rd. 3,6 Mio. Tonnen.

Grafik 255GRI 305-5

Das Ziel der KELAG den Fuhrpark kontinuierlich auf E-Fahrzeuge umzurüsten, trägt ebenso positiv zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei. Im Geschäftsjahr 2020 wurden elf neue E-Fahrzeuge angeschafft, wodurch sich der Bestand der auf 77 erhöhte. Bis 2022 soll der Fuhrpark einen Bestand von rd. 120 E-Fahrzeugen aufweisen.

Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten

Die KELAG Energie & Wärme GmbH kann 100 % der Emissionen, welche Anlagen betreffen, die unter das Emissions Trading System (ETS) fallen, durch kostenlos zugeteilte Zertifikate decken. Die zugeteilten Emissionszertifikate werden direkt auf das Anlagenkonto gebucht und entsprechend verwaltet. Zur Verifizierung der emittierten Emissionen erfolgt einmal pro Jahr ein externes Audit, welches die Menge an gemeldeten Emissionen prüft und bestätigt. Die Meldung der Emissionen erfolgt über das EDM-Portal des zuständigen Bundesministeriums. Anschließend werden die Zertifikate im entsprechenden Ausmaß am jeweiligen Anlagenkonto des Emissionshandelsregisters stillgelegt. Darüber hinaus wurde im Unternehmen ein eigener Emissionszertifikate-Prozess implementiert, welcher die erforderlichen Schritte systematisch lenkt. Die KELAG Energie & Wärme GmbH verfügt ausschließlich über kostenlos zugeteilte und keinerlei versteigerte Zertifikate.

Wasser und Abwasser

Etwa zwei Drittel der Erdoberfläche sind mit Wasser bedeckt, aber gerade ein Prozent davon gilt als Trinkwasser. Ein Großteil der Süßwasserentnahmen entfällt nicht auf Haushalte, sondern auf die Landwirtschaft und Industriebetriebe. Bedingt durch die naturräumlichen Gegebenheiten des Landes Kärnten spielt der Einsatz des Rohstoffes Wasser seit jeher eine bedeutende Rolle und bildet die wichtigste Säule der Stromerzeugung der KELAG. Die Nutzung der Wasserkraft ermöglicht eine weitgehend CO2-freie Energieerzeugung und führt zu dem weiteren Vorteil, dass es beim Prozess der Stromerzeugung zu keinerlei Belastung der Wassergüte kommt.

Der Themenbereich Abwasser ist in Österreich auf eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen verteilt. Auf bundesrechtlicher Ebene sind vor allem die Abwasseremissionsverordnungen (AEV) zu beachten, auf Landesebene die Kanalgesetze und das entsprechende Gebührenrecht. Seitens der Behörde werden Grenzwerte der AEV vorgeschrieben. Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen wurden AEV mit spezifischen Höchstmengen an enthaltenen Schadstoffen erlassen. Die Einhaltung der Grenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.

Grafik 251GRI 303-1

Wasserentnahme

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbestrebungen soll der Wasserverbrauch auf jeder Stufe der Produktions- und Lieferkette so gering wie möglich gehalten werden. Die Ressource Wasser wird im KELAG-Konzern vordergründig für haushaltsübliche Zwecke sowie als Prozesswasser verwendet. Die hierfür benötigten Mengen werden sowohl aus der kommunalen Wasserversorgung als auch aus Grund- und Brunnenwasser bezogen. Der Anteil, der zur Produktion aus Oberflächengewässer entnommen wird, wird chemisch unverändert wieder abgegeben. Aufgrund von Netzentleerungen, Spülungen, Rohrbrüchen und Leckagen wurden im Geschäftsjahr 2020 rd. 51.000 m³ Fernwärmewasser als konditioniertes Frischwasser benötigt, um die verlorene Differenzmenge nachzuspeisen. Das bei der Dampferzeugung eingesetzte Speisewasser wird bei einem Großteil der Dampfanlagen direkt von den Kunden in Form von Frischwasser und Kondensat bereitgestellt und in Form von Dampf wieder zurückgeliefert. Bei diesen Anlagen ist eine durchgängige Erfassung der Verbräuche daher nicht sinnvoll.

Grafik 252GRI 303-3

Wasserrückführung

Sämtliche haushaltsübliche Abwässer werden über das kommunale Abwassernetz abgeleitet und in weiterer Folge wiederaufbereitet, bevor sie in Oberflächengewässer rückgeführt werden. Die aus den Erzeugungsanlagen stammenden Abwasserströme werden laufend qualitätsüberwacht und im Einklang mit den geltenden Umweltnormen abgeleitet. Die Standards für Abwassereinleitung sind in sämtlichen Ländern in denen die KELAG aktiv ist gesetzlich festgelegt.

Grafik 254GRI 303-4

Biodiversität

Die Infrastrukturprojekte des Konzerns sind in Bezug auf Biodiversität generell durch hohe Komplexität gekennzeichnet. Hierbei geht es sowohl um alle Maßnahmen, die das Leitungsnetz betreffen als auch um verschiedene Projekte im Bereich von Erzeugungsanlagen. In allen Bereichen stellt das zeitgerechte Einbinden der zuständigen Genehmigungsbehörden bereits in der Planungs- und Projektierungsphase sicher, dass alle vom Projekt ausgehenden umweltrelevanten Auswirkungen berücksichtigt werden. Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Beseitigung oder Eindämmung von Umweltauswirkungen werden in Kooperation mit den zuständigen Behörden ermittelt.

Die geringe Anzahl an KELAG-Kraftwerken, die sich in oder neben geschützten Gebieten befinden, bestätigt die Zielsetzung der KELAG, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Aktuell befinden sich nur sechs von 78 mehrheitlich im Besitz der KELAG stehenden Wasserkraftwerken in einem entsprechenden schutzwürdigen Gebiet. Auf Basis des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) hat der KELAG-Konzern in den letzten Jahren 32 Fischwanderhilfen errichtet, um die Durchgängigkeit der Gewässer sicherzustellen. Im Jahr 2020 konnte diese Zahl im Inland um zwei weitere Fischwanderhilfen bei dem Kraftwerk Kremsbrücke Unterstufe und Oberstufe erweitert werden. Zur Sicherstellung der Artenvielfalt werden laufend ökologische sowie innovative Maßnahmen umgesetzt und in weiterer Folge auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft. Für eine beim Revitalisierungsprojekt Wehranlage Schütt errichtete Fischaufstiegsschnecke in Kombination mit einer Wasserkraftschnecke wurde im Herbst 2020 ein detailliertes Monitoring durchgeführt, um diese technisch-ökologische Innovation auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu untersuchen. Im Zuge dieses Monitorings konnte die Fischwanderung verschiedener Arten erfolgreich nachgewiesen werden. Im kommenden Frühling wird das Monitoring fortgesetzt werden. Zur Vermeidung von Schäden am Fischbestand und sonstiger aquatischer Organismen dürfen maßgebende Parameter (z. B. Trübe, Sauerstoffgehalt, pH-Wert) nicht überschritten werden. Ein durchgehendes Beweissicherungsprogramm (ökologisches Monitoring) sichert dabei die Einhaltung von Grenzwerten.

GRI 304-1, 304-3

KELAG im Kosovo

Die KI-KELAG International GmbH engagiert sich bereits seit 2009 für die Entwicklung umweltfreundlicher Wasserkraftwerke im westlichen Kosovo – nach hohen europäischen Standards. Dabei wurden bis dato mehr als 60 Mio. EUR in den Erwerb und in den Bau von Kraftwerksanlagen investiert. Die Anlagen erzeugen grünen Strom und leisten einen Beitrag zur europäischen Energiewende. Auch im Kosovo arbeitet die KELAG ausschließlich auf der Grundlage gültiger Bescheide und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und Verpflichtungen. Dennoch kritisieren einzelne NGOs und Aktivisten die Nutzung der Wasserkraft im Kosovo im Allgemeinen und die Aktivitäten des KELAG-Konzerns im Besonderen.

Das Spannungsfeld zwischen einer weitestgehend CO2-freien Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und dem strengen Schutz der Natur vor jeglichen Veränderungen existiert weltweit und erfordert eine grundsätzliche Diskussion, an der alle relevanten Teile der Gesellschaft teilnehmen müssen. Dieses Spannungsfeld ist vor dem Hintergrund der wahrscheinlich größten globalen Herausforderung überhaupt zu sehen: Der notwendigen Umgestaltung des Energiesystems von fossiler auf erneuerbare Energie. Die Nutzung fossiler Energieträger befeuert die Klimakrise, die Nutzung erneuerbarer Energieträger ist hierbei die einzige realistische Alternative. Sie erfolgt nahezu frei von Emissionen, bedeutet aber Eingriffe in die Natur. Die NGOs und Aktivisten im Kosovo weisen plakativ auf diese Eingriffe bei der Nutzung erneuerbarer Energie hin, Fragen nach realistischen Alternativen bleiben aber unbeantwortet. Die weitere Nutzung fossiler Energieträger sollte nicht die Antwort sein.

Seit Abschluss der Bauarbeiten im Jahr 2017 hat die KELAG im Decan-Tal umfangreiche Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt, die in den kommenden Jahren fortgesetzt werden, mit dem Ziel, die Auswirkungen der Stromerzeugung aus Wasserkraft auf die Natur und Biodiversität möglichst gering zu halten. Diesem Grundsatz hat sich die KELAG verpflichtet.

Abfallmanagement

Ziel des Abfallmanagements im KELAG-Konzern ist ein möglichst nachhaltiger Umgang mit Abfällen entsprechend den Zielen und Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes sowie die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit mit Hilfe einer möglichst kosteneffizienten und geregelten Organisation in allen betroffenen Unternehmensbereichen und Organisationseinheiten.

Gemeinsames Ziel ist es, von der Beschaffung bis hin zur Entsorgung einen verantwortungsbewussten Einsatz bzw. Umgang mit Ressourcen und Abfallstoffen sicherzustellen. Umweltschutz und Entsorgung wurden daher auch an oberster Stelle in das Leitbild und in die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des KELAG-Konzerns integriert.

Die Abfallvermeidung stellt ein wesentliches Ziel dar, bei dem der Umweltschutz und die Schonung von Ressourcen im Vordergrund stehen. Bereits im Konzerneinkauf wird auf Langlebigkeit und ökologische Verträglichkeit geachtet und bei dennoch anfallenden Unternehmensabfällen wird vorrangig das Recycling oder die Verwertung der Abfälle angestrebt. Selbige werden dabei entweder auf eigene Rechnung oder auch durch Auftragnehmer des KELAG-Konzerns entsorgt. Gemäß KELAG-Vergabeordnung werden sämtliche Auftragnehmer, welche im Zuge ihrer beauftragten Tätigkeit Abfälle erzeugen, dazu verpflichtet, anfallende Abfälle sach- und fachgerecht zu trennen, sicher zwischenzulagern und diese entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben des einschlägigen Abfallrechts nachweislich umweltgerecht zu entsorgen. Diese Vorgehensweise ist vor allem im Rahmen von Bauprojekten relevant, bei denen in der Regel auch größere Abfallmengen anfallen können. Sollten Auftragnehmer diese Vorgaben nicht erfüllen, erfolgt im Zuge der Projektlenkung eine gezielte Nachforderung von erforderlichen Dokumentationsunterlagen und bei wiederholter oder vorsätzlicher Missachtung von verbindlichen Vorgaben ein Setzen von Ersatzmaßnahmen bis hin zur Sperrung des Auftragnehmers.

Durch Verwendung von Presscontainern für Altpapier und Betriebsabfall sowie den gemeinsamen Transport von Aschencontainern im Hängerzug bzw. durch Verwendung von größeren Containern konnte die Transportdichte gesteigert werden.

Das Bewusstsein und die Sensibilisierung für den Umweltschutz und den richtigen Umgang mit Abfällen erlangen Mitarbeiter durch Schulungen und Unterweisungen. Aufgrund der Covid-19 Pandemie konnten im Berichtsjahr keine Präsenzschulungen stattfinden. Um die Entsorgungskosten so gering wie möglich zu halten, werden unterschiedliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung aktiv im Unternehmen umgesetzt und Prozesse laufend optimiert. Beispielsweise kann der Anfall von Altpapier und von Kopiertonerkartuschen durch die Forcierung des „papierlosen Büros“ und durch fortschreitende Digitalisierungsmaßnahmen wesentlich reduziert werden.

Konzernweit wurden Abfallbeauftragte bestellt, welche für die Einhaltung aller abfall- und entsorgungsbezogenen Abläufe verantwortlich sind. Bei Abweichungen und Verstößen gegen Prozessvorgaben oder gegen abfallwirtschaftliche Regeln besteht die Pflicht, aber auch das Recht, den Abfallbeauftragten der jeweiligen Organisationseinheit in Kenntnis zu setzen. Der Abfallbeauftragte entscheidet im Einzelfall, ob Korrekturmaßnahmen erforderlich sind und ob eine Informationsweitergabe an die Geschäftsführung erfolgen muss. Alle abfallbezogenen Beschwerden und Reklamationen von externen Dienstleistern sind ebenfalls durch den jeweiligen Abfallbeauftragten zu erfassen und zu bewerten. Sämtliche Prozessabläufe und die Erfüllung der gesetzten Ziele werden durch laufende Audits, Evaluierungen und Prozessüberwachung verfolgt. Die Abfallbeauftragten informieren und berichten ihrerseits regelmäßig an die jeweilige Geschäftsführung bzw. Bereichsleitung.

Regelmäßig anfallende gefährliche und nicht gefährliche Abfälle werden mittels Rahmenverträgen an zertifizierte Entsorgungsunternehmen übergeben, die die Abfälle gemäß geltenden Gesetzen sammeln, je nach Stoff verwerten oder gesichert deponieren. Durch eine Auswertung der jährlich angefallenen Abfälle werden wiederrum Maßnahmen zur Abfallreduktion abgeleitet.

Das Abfallaufkommen des Konzerns setzt sich vorwiegend aus Betriebsabfall, Asche, Alteisen sowie Bauschutt zusammen und beläuft sich im Jahr 2020 auf insgesamt 7.900 Tonnen, davon sind rd. 566 Tonnen als gefährlich einzustufen.

Grafik 449

Der beste Umgang mit Abfall wäre, ihn gänzlich zu vermeiden. Die zweitbeste Maßnahme ist die Wiederverwertung, wie beispielsweise bei Glas und Papier. Trotzdem fällt in jedem Kärntner Haushalt Restmüll an, der entsorgt werden muss. Der Restmüll aus Kärntner Haushalten wird in der Kärntner Restmüllverwertungs GmbH (KRV) in Arnoldstein thermisch behandelt. Aus dem Hausmüll können auf diese Weise Wärme und Strom gewonnen werden, die festen Rückstände – Schlacke und Staub – werden sachgerecht deponiert. Die Verbrennung des Restmülls hat gegenüber der unbehandelten Deponierung zwei weitere Vorteile: Die klimawirksamen Emissionen sind dabei deutlich niedriger, außerdem wird weniger Deponievolumen gebraucht. Durch die Verbrennung von 99.000 Tonnen Hausmüll im Geschäftsjahr 2020 konnten rd. 182.000 Tonnen an CO2-Äquivalente vermieden werden. Seit der Inbetriebnahme der KRV im Jahr 2004 wurden in der Anlage in Arnoldstein bereits rd. 1,5 Millionen Tonnen Restmüll verwertet.

GR 306-2
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Sozialbelange

Grafik 450Zuverlässige Versorgungssicherheit

Investitionen in die Versorgungsqualität

Eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Netzinfrastruktur ist eine unverzichtbare Lebensader für Bevölkerung und Wirtschaft. Die Versorgungssicherheit bildet insofern eine wichtige Säule des Wirtschafts- und Energiestandortes Kärnten und stellt aufgrund der hohen gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen für die KELAG eines der wesentlichen Schwerpunktthemen dar. Als Verteilernetzbetreiber für elektrische Energie und Erdgas in Kärnten stellt die KNG-Kärnten Netz GmbH die Netzinfrastruktur allen Kunden und Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die KNG-Kärnten Netz GmbH ist sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und richtet ihre Tätigkeitsfelder konsequent unter anderem anhand eines umfangreichen Investitions- und Instandhaltungsprogramms aus. Investitionen in die Netzinfrastruktur sind wichtige Impulse für die Kärntner Wirtschaft und schaffen bzw. sichern Arbeitsplätze. Darüber hinaus sichert ein kontinuierlich umgesetztes sowie zustandsorientiert ausgerichtetes Instandhaltungs- und Effizienzsteigerungskonzept im Kraftwerksbereich der KELAG die maximale Anlagenverfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Die Mitarbeiter der KNG-Kärnten Netz GmbH sind rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr für eine sichere Energieversorgung in Kärnten im Einsatz.

Im Sinne der Nachhaltigkeit modernisiert die KNG-Kärnten Netz GmbH zukunftsweisend laufend ihre Netzinfrastruktur, um eine zuverlässige und sicherere Energieversorgung zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2020 investierte die KNG-Kärnten Netz GmbH in Summe 65,3 Mio. EUR in die Netzinfrastruktur. Die kontinuierliche Überprüfung von Qualitätsstandards ist ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Strom- und Erdgasnetzes. Regelmäßige Audits gewährleisen die Aktualität der Qualitätsstandards in diesem Bereich.

Um für die Bedrohungen durch einen Blackout bestmöglich vorbereitet zu sein, werden laufend organisatorisch, technisch sowie praktisch vorbereitende Maßnahmen gesetzt. So werden Krisenübungen mit Blaulichtorganisationen und Behörden in periodischen Abständen abgehalten und das Personal der Netzleitstelle wird speziell für solche Szenarien geschult. Des Weiteren werden gemeinsam mit externen Partnern Inselbetriebsversuche durchgeführt, in denen der Wiederaufbau der Energieversorgung nach einem solchen Ereignis unter möglichst realen Bedingungen geübt wird.

Versorgungssicherheit spielt auch für die KELAG Energie & Wärme GmbH eine wesentliche Rolle. Die operative Sicherstellung der Versorgung der Wärmekunden ist organisatorisch verankert. Die Erzeugungsausfälle werden in Stunden erfasst, wobei zwischen internen und externen sowie geplanten und nicht geplanten Ausfällen differenziert wird, um Verbesserungspotenziale identifizieren zu können. Anfallende Versorgungsauswirkungen konnten im Geschäftsjahr durch vorhandene Back-Up-Systeme verhindert werden.

Aufgrund der Verantwortung als Betreiber kritischer Infrastruktur war die KELAG bereits vor dem Ausbruch des Corona-Virus auf ein mögliches Pandemieereignis vorbereitet. Die bestehende Konzernrichtlinie „Notfall- und Krisenmanagement im KELAG-Konzern“ wurde als Leitlinie herangezogen und bereits im ersten Quartal 2020 ein erstes Maßnahmenpaket entwickelt und umgesetzt, welches seit diesem Zeitpunkt kontinuierlich fortgeführt und den Gegebenheiten angepasst wird. Zwei Hauptziele, die bis heute gelten, standen dabei im Vordergrund: die Aufrechterhaltung der für Bevölkerung und Wirtschaft lebenswichtigen Infrastruktur (Erzeugung, Netze, Wärmeversorgung, thermische Abfallverwertung) sowie der maximale Schutz der Mitarbeiter.

Effizienz der Fernleitungen und Verteilung

Beim Transport und der Verteilung elektrischer Energie über ein Stromnetz entstehen physikalisch bedingt Verluste, welche in lastunabhängige und lastabhängige Verluste unterteilt werden können. Die lastabhängigen Verluste sind im Wesentlichen Stromwärmeverluste, die beim Transport der elektrischen Energie aufgrund der ohmschen Widerstände von Leitungen und Transformatoren entstehen. Durch die Abhängigkeit der lastabhängigen Verluste vom Energietransport sind diese nicht wesentlich durch die KNG-Kärnten Netz GmbH beeinflussbar. Zu den lastunabhängigen Verlusten zählen z. B. Eisenverluste in Transformatoren, elektrische Verluste von Kabeln oder Koronaverluste von Freileitungen. Durch die laufende Erneuerung des Verteilernetzes werden die lastunabhängigen Verluste gesenkt.

Regionale Verantwortung und gesellschaftliches Engagement

Grafik 448Die KELAG ist ein regional verankertes Unternehmen und sieht sich als verlässlicher Partner der Bevölkerung und der Region. Die Voraussetzung für nachhaltiges Agieren ist eine stabile wirtschaftliche Basis. Die KELAG tritt als solides, wettbewerbsfähiges Unternehmen sowie als Motor für die regionale Wirtschaft und den heimischen Arbeitsmarkt auf und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wertschöpfung.

Regionale Wertschöpfung

Die KELAG erhob auch im Geschäftsjahr 2020 ihre Bruttowertschöpfung, welche die Bedeutung des Unternehmens für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten einmal mehr deutlich aufzeigt. Im Rahmen der Berechnung wurden Leistungs- und Strukturerhebungsdaten von zwölf vollkonsolidierten Konzerngesellschaften analysiert. Die Kennzahl gibt Auskunft über die direkten ökonomischen Auswirkungen. Demnach generiert die KELAG über ihre unternehmerischen Aktivitäten in Österreich eine Bruttowertschöpfung in Höhe von rd. 384,4 Mio. EUR. Der durchschnittliche Produktionswert der Jahre 2018 bis 2020 beläuft sich auf rd. 3.031,7 Mio. EUR, die durchschnittliche Bruttowertschöpfung somit auf 365,7 Mio. EUR.

Eine durch das WIFO erstellte Wertschöpfungsstudie führte zu dem Ergebnis, dass die KELAG über ihre unternehmerischen Aktivitäten (d. h. als Summe aus direkten, indirekten sowie induzierten Effekten) in Österreich eine Wertschöpfung in Höhe von rd. 1,1 Mrd. EUR generiert. Der größte Anteil nach Bundesländern entfällt auf Kärnten mit jährlich rd. 530 Mio. EUR. Dabei sichert die KELAG neben den Arbeitsplätzen der KELAG-Beschäftigten die Auslastung von etwa weiteren 4.500 Beschäftigten in Kärnten.

GRI 203-2

Soziale Kooperationen und Sponsoring

Die KELAG arbeitet seit Jahren eng mit der Caritas, der Arge Sozial und der Diakonie zusammen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wurde im Berichtsjahr um weitere zehn Jahre bis 2030 verlängert, um zielgerichtete Hilfe zur Selbsthilfe dort zu ermöglichen, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Die KELAG hilft hier auf zwei Ebenen. Bei einer Kundengruppe geht es darum, den Energiebedarf zu hinterfragen und auf diese Weise die Energiekosten nachhaltig zu senken. Wenn es sinnvoll ist, werden sie auch beim Kauf energieeffizienter Geräte unterstützt. Auf der zweiten Ebene geht es um eine finanzielle Soforthilfe für Kunden, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können. Neben Kooperationen mit unterschiedlichen Sozialeinrichtungen ist die KELAG seit 2008 Mitglied im Netzwerk „Verantwortung zeigen!“ und engagiert sich in diesem Rahmen regelmäßig für unterschiedliche Sozialprojekte. Darüber hinaus werden im Rahmen von gezielten Sponsoring-Kooperationen auch die Bereiche Sport, Kultur, Bildung, Soziales und Ökologie in Kärnten unterstützt. Der Schwerpunkt der Sponsoring-Aktivitäten zielt auf die Förderung des gesellschaftlichen Lebens in Kärnten ab und beruht auf einem partnerschaftlichen Austausch von Leistungen und Gegenleistungen. Die Sponsoring-Maßnahmen der KELAG unterstützen darüber hinaus die Erreichung der Unternehmens- und Vertriebsziele, stärken den Markenwert des Unternehmens und werden im Rahmen von Werbewertmessungen regelmäßig überprüft, um das Sponsoring-Portfolio laufend zu optimieren.

Grafik 223Nachhaltige Beschaffung
Lieferkette

Die Betriebsführungs- und Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Kraftwerksanlagen und Netzinfrastruktur sowie die Errichtungsmaßnahmen für Neubauprojekte bilden wesentliche Bestandteile der Lieferkette im KELAG-Konzern. Die Hauptleistungen betreffen vor allem das Bau- und Baunebengewerbe sowie die elektromaschinelle Anlagentechnik, das Zählerwesen und sonstige Leistungen für Wartungen. Zusätzlich werden Dienstleistungen unter anderem in den folgenden Bereichen zugekauft: Facility Management, Fuhrpark, Informations- und Kommunikationstechnik und Marketing. Bei der Tochtergesellschaft KELAG Energie & Wärme GmbH stellt die Beschaffung von Primärenergie (z. B. Biomasse, Pellets, Erdgas) für die Wärmeerzeugung einen weiteren wichtigen Aspekt innerhalb der Lieferkette dar. Der Großteil des Beschaffungsvolumens im KELAG-Konzern wird durch formalisierte Ausschreibungen über ein elektronisches Lieferanten- und Ausschreibungsportal abgewickelt. Insgesamt wurden im Jahr 2020 Aufträge in Höhe von rd. 140 Mio. EUR an Lieferanten in rd. 20 Ländern erteilt. Der Großteil dieser Lieferanten befindet sich im D-A-CH-Raum. Die Anzahl der von der KELAG beauftragten Lieferanten belief sich 2020 auf rd. 1.800. Rund 90 % des Bestellumsatzes wurden im Kernmarkt Österreich in Auftrag gegeben, die verbleibenden 10 % wurden von Lieferanten aus anderen Ländern (vorwiegend aus dem EU-Raum) bezogen.

Im Geschäftsjahr 2020 belief sich das regionale Beschaffungsvolumen der drei wesentlichen Gesellschaften KELAG, KNG-Kärnten Netz GmbH und KELAG Energie & Wärme GmbH in Kärnten auf rd. 48,3 Mio. EUR (2019: 59,4 Mio. EUR). Bei der Berechnung des regionalen Beschaffungsvolumens werden ausschließlich in Kärnten ansässige Lieferanten berücksichtigt.

Bild 19GRI 102-9

Nachhaltiges Lieferantenmanagement

Im Zuge des Lieferantenmanagements der KELAG umfasst der Due-Diligence-Prozess die systematische Beurteilung der Leistung von Lieferanten anhand fest definierter Merkmale. Die Identifizierung der zu bewertenden Lieferanten findet auf Basis des Beschaffungsvolumens des jeweiligen Vorjahres statt. In Abstimmung mit den Bedarfsträgern des Einkaufs wird – im Wesentlichen der Logik einer ABC-Analyse auf Basis des kumulierten Beschaffungsvolumens folgend – in einem ersten Schritt die Liste der zu bewertenden Lieferanten erstellt.

Diese Liste dient schlussendlich als Durchführungsbasis der Lieferantenbewertung in der Softwarelösung VEMAP. Der Bewertungsbogen selbst umfasst die folgenden sechs Kategorien:

Preis-/Leistungs-Verhältnis

Bonität/Zertifikate

Qualität/Versorgung

Technologie, Performance und Qualifikation

Service und Managementprofil (technisch)

Service und Managementprofil (kaufmännisch)

Abhängig vom jeweiligen Beschaffungsgegenstand werden bereits im Zuge des Beschaffungsprozesses Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Vorhandene Umweltzertifizierungen, wie insbesondere eine Implementierung der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001, stellen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht zertifizierten Anbietern dar. Vertraglich wird jeder Auftragnehmer verpflichtet, ökologische Aspekte für den jeweiligen Leistungsgegenstand sowie die dem UN Global Compact zugrundeliegenden Prinzipien (im Wesentlichen vorsorglicher Ansatz, Verantwortungsbewusstsein und umweltfreundliche Technologien) angemessen zu beachten. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtungen kann dabei zur sofortigen Auflösung der jeweiligen Vertragsbeziehung führen. Bei der Gestaltung von Ablaufprozessen werden Umweltaspekte zum Beispiel dahingehend berücksichtigt, dass Wegeleistungen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß anfallen und somit ökologische Doppelbelastungen weitestgehend reduziert werden können.

Im Zuge der Beschaffungstätigkeit achtet die KELAG in den Beziehungen zu ihren Lieferanten auch auf die Einhaltung der Regelungen des KELAG-Verhaltenskodex und unterhält keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, von denen öffentlich bekannt ist, dass sie die dem UN Global Compact zugrundeliegenden Prinzipien nicht beachten oder verletzen. In den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des Einkaufs sind Themenfelder wie Umweltschutz und Entsorgung sowie Nachhaltigkeit und Compliance fixe Bestandteile. Somit wird sichergestellt, dass die KELAG auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Lieferanten konkrete Akzente zur Bewusstseinsbildung in den Bereichen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit setzen kann.

Stichprobenartige Überprüfungen werden derzeit immer erst mit einer Nachlaufzeit von rund einem Jahr vorgenommen. Demnach wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Anteil von rd. 36 % über das Lieferantenmanagement bewertet. Strategische Zielsetzung des Konzern-Einkaufs ist es, diese stichprobenartige Überprüfung durch eine vollumfängliche Erfassung bis zum Jahr 2025 zu ersetzen.

GRI 102-9,102-10. 204-1

Kundenorientierung

Die KELAG sieht sich als kundenorientierter Full-Service-Anbieter und ist bestrebt, ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio um neue Geschäftsmodelle und Technologien zu erweitern. Energieeffizienz hat eine hohe Priorität für die KELAG. Kunden werden Möglichkeiten zur effizienten Nutzung von Energie aufgezeigt und individuelle Produkte und Energiedienstleistungen angeboten. Innovationsmanagement, Digitalisierung, Elektro-Mobilität und Smart-Technologies bilden dabei weitere zentrale Themenbereiche.

In der täglichen Arbeit stehen unsere Kunden im Vordergrund. Die Entwicklung von kundenspezifischen Energielösungen machen wir greifbar und positiv erlebbar über moderne, persönliche und schnelle Kommunikationswege. Mit dem gleichen Engagement und Service-Gedanken arbeiten wir auch für unsere internen Kunden.

Rund 266.000 Privat-, Landwirtschafts- und Kleingewerbekunden sowie rd. 5.000 Industrie- und Gewerbekunden beziehen Energie und Gas von der KELAG sowie der KELAG Energie & Wärme GmbH. Zusätzlich beliefert die KELAG Energie & Wärme GmbH rd. 11.000 Kunden mit Wärme, dies entspricht einem Absatz von knapp 1.911 GWh, was einem Äquivalent von knapp 382.000 Wohnungen entspricht.

Kundenzufriedenheit

Als kundenorientierter Energieanbieter führt das Unternehmen alle zwei Jahre eine umfassende Kundenzufriedenheitsanalyse durch und wird dabei von einem unabhängigen Markt- und Meinungsforschungsinstitut begleitet. Die Erhebung findet in Form von telefonischen Interviews statt, wobei die Fragestellungen an die individuellen Bedürfnisse der unterschiedlichen Kundengruppen angepasst sind. Nachdem 2019 eine Befragung stattfand, wurden die Verbesserungspotenziale 2020 in diversen Maßnahmen umgesetzt. Die nächste Befragung findet 2021 statt. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung standen und stehen im Fokus, weswegen verstärkt an der Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte und Dienstleistungen gearbeitet wird. Ziel ist es, das Leistungsportfolio der KELAG in den relevanten Kunden- und Marktsegmenten zu vertiefen bzw. zu erweitern und damit wesentliche Beiträge zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu leisten.

Im Geschäftsjahr wurde unter anderem die ÖGVS-Studie (Gesellschaft für Verbraucherstudien GmbH) durchgeführt. Hier wurden die vier Hauptkategorien Konditionen, Service, Internetauftritt und Angebotsvielfalt ausgewertet. Die KELAG belegte jeweils für Strom und Gas in der Kategorie „Angebotsvielfalt“ den ersten Platz und erhielt hier das ÖGVS-Siegel. Bei den Studien wird eine Vielzahl von relevanten inhaltlichen Kriterien bewertet. Bei der Gesamtbewertung konnte die KELAG sowohl bei Strom, als auch bei Gas den vierten Platz belegen.

Durch die Bündelung des Großkundenvertriebs in der KELAG Energie & Wärme GmbH wurden ganzheitliche Energielösungen – von Strom, Erdgas, Wärme bis zu Energiedienstleistungen – aus einer Hand angeboten. Dadurch können vorhandene Vertriebsstrukturen im Wärmegeschäft und vorhandene und neu zu entwickelnde Synergiepotenziale, Identifikation und Umsetzung von Cross-Selling- und Cross-Products-Potenzialen genutzt werden, um die Vertriebskraft des Konzerns zu stärken.

Die KELAG Energie & Wärme GmbH konnte durch umgesetzte Mieterstromprojekte ihre Wertschöpfungskette erweitern und einen Zugang von Endkunden realisieren. Der von den Photovoltaikanlagen produzierte Strom aus Sonnenenergie wird von den Mietern selbst genutzt. So hat der Kunde langfristig stabile und attraktive Strompreise und kann jährlich bis zu 10 % sparen.

Die Erreichbarkeit im Jahr 2020 von 94 % bei ~250.000 Anrufen trägt deutlich zur Kundenzufriedenheit bei. Die gestiegene Anzahl der E-Mails von 53.000 im Jahr 2019 auf 100.000 im Jahr 2020, konnte mit einer durchschnittlichen Dauer von rd. 13 Minuten bearbeitet werden. Um die Kundenzufriedenheit auch im kommenden Geschäftsjahr weiter zu steigern, werden laufend neue Projekte umgesetzt. Konkret wird das Schwerpunktthema „CX-Customer Experience“ – intensiv bearbeitet, um den Fokus noch stärker auf die Kundenorientierung legen zu können. Das Ziel ist es, den Kunden das beste Erlebnis am österreichischen Energiemarkt zu bieten, deshalb untersuchen Mitarbeiter den gesamten "Kundenlebenszyklus", beginnend in der Awareness-Phase bis hin zur Vertragsbeendigung. An jedem Touchpoint, d.  h. immer wenn ein Kunde mit der KELAG in irgendeiner Form in Kontakt tritt, sollen ihm Mehrwerte und ein positives Erlebnis geboten werden. Um die Prozesse bestmöglich analysieren zu können, werden die Kunden in „join – stay – pay – move“ Kunden eingeteilt, um die Prozesse bestmöglich analysieren zu können.

Innovative Geschäftsmodelle und Digitalisierung

Wachstum, Innovation und Wertmanagement sind die drei strategischen Leitlinien des Konzerns. Aufgrund der Wesentlichkeit des Themas Innovation gibt es eine organisatorische Einheit, deren Aufgabe es ist, eine konzernübergreifende Koordination des Innovationsmanagements und Digitalisierung zu ermöglichen. Ein offenes, proaktives Denken aller Mitarbeiter ist Voraussetzung dafür, den Unternehmenswert stets mit neuen Ideen nachhaltig zu steigern. Um innovativem Denken Raum zu geben wurde einerseits im Jahr 2020 die neue Arbeitswelt „KELAG Energiewerkstatt“ geschaffen, in dem regelmäßiges konzernzweites Innovations-Jour Fixe wurde dafür eine Plattform geschaffen, um ein derartiges Klima zu begünstigen. Grün, Digital und Dezentral sind Trends um möglichst effizient zukunftsfähige Lösungsansätze und Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Das Thema Innovationsmanagement und Digitalisierung wird konzernübergreifend koordiniert. Dabei wird die fachbereichsübergreifende Weiterentwicklung der Innovationsstrategie, die Stärkung der Innovationsfähigkeit und die Unterstützung von Spezialthemen verfolgt. Identifikation von Entwicklungs- und Wachstumsfeldern, Trends, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie die Erkennung von Digitalisierungspotentialen stehen hierbei im Fokus.

E-Mobilität

Österreich hat sich ambitionierte Ziele im Rahmen der Mission 2030 gesetzt, die sich unter anderem auf eine signifikante Verringerung des gesamten CO2-Ausstoßes sowie auf eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung auf 100 % beziehen. Die KELAG unterstützt dieses Ziel und leistet mit Produkten und Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ihren Beitrag zur nötigen Verkehrswende.

Für Privatkunden wurde das bestehende Produkt- und Leistungsportfolio in 2020 um ein weiteres Produkt ergänzt. Das Kombiprodukt „Sonnenladen“ umfasst die Installation einer PV-Anlage inkl. einer Ladebox und erfüllt die Anforderung der Zielgruppe nach einer Komplettlösung. Die Kunden können somit ihr Fahrzeug sicher und komfortabel zu Hause mit Sonnenstrom laden.

Im Unternehmensbereich wird auf Ladelösungen gesetzt, die unterschiedliche Möglichkeiten zur Freischaltung bieten und individuell auf Kundenwünsche konfigurierbar sind. Nachdem im Frühjahr 2020 aufgrund von Covid-19 die Anfragen nach Unternehmenslösungen stark zurückgegangen sind, ist seit September 2020 ein starker Aufwind spürbar. Hauptgrund dafür sind die angekündigten Bundesförderungen im Bereich E-Mobilität. Im Bereich Wohnanlagen wurde die KELAG mit der Errichtung von E-Ladeinfrastruktur bei sechs weiteren Wohnbauprojekten betraut. Hervorzuheben ist das Neubauprojekt „Kirschblüte" in Wien, bei dem die KELAG 167 Stellplätze in der Tiefgarage der Anlage mit Vorkehrungen für Ladeinfrastruktur ausstattet.

Das öffentliche Ladenetz der KELAG wird selektiv an attraktiven Standorten bei Verkehrsknotenpunkten ausgebaut. Ende November 2020 ging der erste Schnellladehub in St. Veit an der Glan in Betrieb. In der ersten Ausbaustufe stehen an diesem Standort vier High-Power-Charger mit Ladeleistungen von 75 bzw. 150 kW zur Verfügung. Als Ladestationsbetreiber betreibt die KELAG somit rund 260 Ladepunkte an mehr als 80 Standorten. Trotz der Pandemie und des eingeschränkten Reiseverkehrs gibt es in 2020 ein leichtes Plus bei den Ladevorgängen. Als E-Mobility Provider hat die KELAG bislang über 1.450 Autostromverträge abgeschlossen. Den Kunden stehen im Roaming-Verbund somit mehr als 5.000 Ladepunkte zwischen Wien und Bregenz zur Verfügung.

Einen Schwerpunkt stellt die Durchführung des Strategieprojektes zur Neuausrichtung des Geschäftsfeldes E-Mobilität dar. Ziele, deren Umsetzung ab 2021 geplant ist, sind u.a. die Erarbeitung und Priorisierung von Geschäftsmodellen inkl. der Erarbeitung einer Empfehlung für die zukünftige Ausrichtung des Geschäftsfeldes. Im Vordergrund steht dabei die Fokussierung auf Ladelösungen für den Wohnbau sowie für Unternehmenskunden.

Grafik 37 http://www.kelag.at/e-mobilitaet

Smart Metering

Die KNG-Kärnten Netz GmbH ersetzt bis 2023 rd. 300.000 Ferrariszähler durch elektronische, fernauslesbare Zählgeräte. Smart Meter ist das mit Abstand größte Projekt der KNG-Kärnten Netz GmbH. Zum Projekt gehören auch der Aufbau und der Betrieb der Infrastruktur zur Übertragung, Speicherung und Verarbeitung der Daten sowie deren Bereitstellung für Kunden, Energielieferanten und für die Erstellung der Abrechnungen. In Spitzenzeiten werden bis zu 120 Fachkräfte mit der Umsetzung der Smart-Meter-Installation beschäftigt sein. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurden bereits rd. 168.000 Smart Meter eingebaut.

Smart Metering steht für nachhaltiges Energiemanagement – das heißt, die Kunden soll von einem effizienten Energieverbrauch profitieren. Dafür wurde in der KELAG eine attraktive Applikation – die KELAG-GreenApp – entwickelt, die beispielsweise den Energieverbrauch und -verlauf darstellt und die Rechnung für den Kunden transparent erklärt. Mit der KELAG-GreenApp werden zudem auch verschiedene nachhaltige Projekte in Kärnten unterstützt. KELAG-Kunden erhalten in der App laufend Punkte gutgeschrieben. Diese Punkte können individuell an soziale oder grüne Projekte innerhalb der App vergeben werden. Sobald ein Projekt die geforderten Punkte erreicht hat, wird es durch die KELAG umgesetzt. Im Berichtsjahr konnte das Projekt „Vernissage der Lebenshilfe Kärnten“ aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht realisiert werden.

http://www.kelag.at/corporate/gruene-projekte-5004.htm

Arbeitnehmerbelange

Attraktiver Arbeitgeber

Die Covid-19 Pandemie stellte auch die KELAG vor ungeahnte Herausforderungen. Die Homeoffice-Quote pendelte im Laufe des Jahres zwischen 30 % und 100 % je nach Bereich und aktueller Situation. Präsenz-Schulungen sowie Dienstreisen waren ab März 2020 bzw. Oktober 2020 nur noch zulässig, wenn sie dienstlich absolut notwendig waren. Es galt im Laufe des Jahres rund 70 von Covid-19 direkt betroffene und rund 350 indirekt betroffene Mitarbeiter zu betreuen und die Arbeitsfähigkeit der gesamten Organisation gemeinsam mit den Führungskräften sicherzustellen. Durch die hohe Einsatzbereitschaft, die Vielzahl an präventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die verstärkten Informationen auf vielen internen Kanälen sowie durch die hohe Management- und Führungskompetenz konnte das Konzern-Krisenmanagement unter Einbindung der Arbeitsmediziner ein hohes Vertrauen in der Belegschaft erreichen.

Das Miteinander und der Zusammenhalt sind auch in schwierigen Zeiten große Stärken des KELAG-Konzerns.

Mitarbeiterorientierung

Mitarbeiter sind das höchste Gut. Werte wie Gleichbehandlung und Chancengleichheit werden gelebt, in einem Verhaltenskodex formuliert und mit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung die Rahmenbedingungen für leistungsorientiertes Arbeiten geschaffen. Um das produktive Handeln der Mitarbeiter zu sichern, werden Digitalisierungsmaßnahmen und Programme zur Effizienzsteigerung umgesetzt. Im Kontext der stetig zunehmenden Komplexität und des dynamischen Marktumfeldes wurden im KELAG-Konzern zahlreiche Maßnahmen der Personalentwicklung, wie zum Beispiel Führungskräfte- und Nachwuchskräfteentwicklung, Talentmanagementschulungen, Webinare zum Projektmanagement und zur Organisations- und Teamentwicklung sowie Fachkurse über das Arbeiten unter Spannung implementiert, um Mitarbeiter zu fördern. Einflussfaktoren wie der demografische Wandel und der Nachwuchskräftemangel erfordern eine langfristige Personalplanung und -sicherung, den Einsatz von Maßnahmen aus dem Gesundheitsmanagement und der Arbeitssicherheit sowie die systematische bedarfsorientierte Förderung der Mitarbeiter. Compliance-Schulungen sichern zudem ethisch korrektes und gesetzeskonformes Handeln. Instrumente des Personalmanagements werden laufend weiterentwickelt, um die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu unterstützen.

Die konzernweite Richtlinienkompetenz für personalwirtschaftliche Themen ist im Personalmanagement angesiedelt. Diese umfasst die Bereiche Recruiting, Employer Branding und Personalmarketing, Personalentwicklung, Diversity und die betriebliche Gesundheitsförderung sowie Themen der Personalplanung, des Personalcontrollings und des Berichtswesens, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Themenstellungen sowie Vergütungssysteme und -anreize. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung als wesentlicher Erfolgsfaktor wird ebenfalls im Personalmanagement koordiniert.

Schwerpunktmaßnahmen als Attraktiver Arbeitgeber

Nachhaltiges Performancemanagement

Effizienzsteigerungsprogramme gewährleisten ein nachhaltiges Kostenmanagement und ermöglichen in strategisch relevanten Bereichen den Einsatz von höchstqualifizierten Mitarbeitern. Bestehende Entlohnungsstrukturen werden auf Betriebsebene sowie in der Branche der Energieversorgungsunternehmen modernisiert und an die Marktgegebenheiten angepasst. Ein neuer Kollektivvertrag bildet seit letztem Jahr einen wichtigen Meilenstein, um Arbeitsplätze in der Branche zu schaffen und damit attraktive Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer langfristig zu sichern.

Prozessoptimierung durch Digitalisierung

Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse werden laufend vorangetrieben. So lagen 2020 die Schwerpunkte in der Einführung des neuen Bewerbermanagements, bei Online-Formaten und in der Digitalisierung von weiteren HR-Service-Prozessen für Mitarbeiter und Führungskräfte.

Leistungsfeedback zur Förderung von Entwicklungspotenzialen

Auf Betriebsebene findet im Rahmen des Performancemanagements einmal jährlich konzernweit eine Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern statt. Dabei findet das Instrument des Merit Grids Anwendung. Objektives, faires Feedback wird im KELAG-Konzern als Zeichen der Wertschätzung gelebt und als Investition in die persönliche Weiterentwicklung des Mitarbeiters gesehen. Die Zuordnung im Merit Grid wird zwischen Führungskraft und Mitarbeiter einmal jährlich im Mitarbeitergespräch besprochen. Die Bewertung bildet zudem die Basis für Personalentwicklungsmaßnahmen und den Prozess der Gehaltsfindung, in welchem Entgelterhöhungen in Abstimmung mit den Führungskräften, dem Personalmanagement und der Arbeitnehmervertretung beschlossen werden. Auf dieser Grundlage wurde das zeitgemäße Gehaltsfindungssystem unter Einbindung aller Bereiche sowie der Arbeitnehmervertretung umgesetzt.

Im Mitarbeitergespräch erfolgt ein Leistungsfeedback, bei dem die Förderung von Leistungspotenzialen sowie die Entwicklungsplanung der Mitarbeiter im Vordergrund stehen. Gemäß Betriebsvereinbarung wird einmal im Jahr mit jedem Mitarbeiter ein solches Gespräch geführt. Des Weiteren erfolgt im Rahmen des Talent-Managements eine individuelle Standortbestimmung der Teilnehmer sowie eine gezielte Nachwuchskräfteentwicklung. Darüber hinaus wird der Weiterbildungsbedarf laufend in allen Fachbereichen des Unternehmens erhoben. Auf dieser Basis werden gezielte Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt.

Schaffung neuer Arbeitswelten in der KELAG-Energiewerkstatt

Neue Technologien, Werkzeuge und Methoden verändern die Welt der Arbeit rasant. Mit diesen Veränderungen müssen auch die Arbeitsplätze im KELAG-Konzern Schritt halten, um ein Motor für Kreativität und Innovationen zu sein. Deshalb bietet die neu errichtete Energiewerkstatt im Erdgeschoss der KELAG-Zentrale eine attraktive und flexible Arbeitsumgebung, die den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Bereichsübergreifende Projekte, flexibel und offen gehaltene Formate mit Kollegen und externen Partnern sowie Kreativität, Neugierde und gemeinsames Lernen rücken bei der täglichen Arbeit immer stärker in den Fokus. Deshalb stehen der immer größer werdenden Anzahl an Projektteams künftig zwei neue Projekträume zur Verfügung. Eine Begegnungszone und eine Arena schaffen Platz für Präsentations- und Arbeitsformate. Zudem stehen mobile Arbeitsplätze für einen schnellen und einfachen Systemzugang zur Verfügung.

Kennzahlen zu Beschäftigung und Sozialleistungen

Der KELAG-Konzern beschäftigt derzeit rd. 1.478 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Behaltepflicht ausgelernter Lehrlinge) in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Die geringe Mitarbeiterfluktuation zeigt, dass die Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wirksam umgesetzt werden. Dabei sind die betrieblichen Sozialleistungen hervorzuheben, wie etwa eine betriebliche Pensionskasse, eine verlängerte Entgeltfortzahlung, Zuschüsse für Familien und Pendler oder eine KELAG-interne Kindertagesstätte.

Konzernweit werden zusätzlich 119 Mitarbeiter über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt. Diese Mitarbeiter unterstützen das Stammpersonal zur Abdeckung von Arbeitsspitzen sowie bei zeitlich befristeten Tätigkeiten. Unabhängig von der Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma sind diese Mitarbeiter den selben Kollektivverträgen zugeordnet wie das Stammpersonal. Somit unterliegen 96% der KELAG-Konzern Mitarbeiter und 100% der Leiharbeitskräfte dem EVU-Kollektivvertrag. Auch bei der Aus-und Weiterbildung sind Leiharbeiter den Mitarbeitern im Stammpersonal gleichgestellt.

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Mitarbeiterfluktuation

Die KELAG als attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich durch eine hohe Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen aus. Die Mitarbeiterfluktuation betrug im Berichtsjahr rd. 3,3 %. Die Berechnung stellt jenen Anteil der Mitarbeiter (exkl. Behaltepflicht ausgelernter Lehrlinge) dar, die die Konzerngesellschaften während des Berichtszeitraums verlassen haben und umfasst keine Austritte aufgrund von Pensionierung oder der Inanspruchnahme von Altersteilzeitmodellen.

Diversität, Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit

Zentraler Ansatz der Förderung von Diversität ist die konzernweite Überzeugung, dass die Vielfalt der Mitarbeiter ein unternehmerischer Erfolgsfaktor ist. Im Jahr 2020 wurde im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen besonderes Augenmerk auf die alters- und geschlechterbezogene Zusammensetzung von Teams gelegt sowie eine Schwerpunktsetzung für Menschen mit Beeinträchtigung für 2021 vorbereitet. Der Anteil an Nicht-Österreichern, welche in österreichischen Konzerngesellschaften tätig sind, lag bei 100 Mitarbeitern (rd. 6,7 %).

Die konzernweite Frauenquote lag im Jahr 2020 bei rd. 19,8 %. Der Frauenanteil in technisch orientierten Unternehmen ist traditionell niedrig. Ziel der KELAG ist es, vermehrt Frauen für technische Berufe, insbesondere für eine technische Lehre, zu begeistern. Im Rahmen des Talent-Managements erhielten Frauen 2020 gezielte Förder- und Entwicklungsangebote.

Grafik 38

Des Weiteren wird Gleichbehandlung im KELAG-Konzern forciert. Über die Auswahl, Ausbildung und Förderung von Mitarbeitern wird ausschließlich nach tätigkeitsbezogenen Kriterien entschieden. Zwischen Frauen und Männern bestehen keine Lohn- oder Gehaltsunterschiede. Auch in Bezug auf Konfession wird auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit Wert gelegt. Compliance-Beauftragte im Unternehmen bilden die Anlaufstelle für Diskriminierungsangelegenheiten und sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.

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Darüber hinaus fördern familienfreundliche Rahmenbedingungen Diversität und Chancengleichheit. Bereits seit Herbst 2013 trägt das Unternehmen das Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“ des Audit berufundfamilie. Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Wahrung der Arbeitnehmerrechte erfolgt zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein regelmäßiger Austausch zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Im Geschäftsjahr 2020 wurde besonderes Augenmerk auf die Unterstützung von Mitarbeitern mit Kindern gelegt, um Familien mittels speziellen und flexiblen Homeoffice-Lösungen oder Modellen zur Sonderbetreuungszeit individuell durch die Krise zu begleiten. Der Kantinenbetrieb konnte unter erhöhten Sicherheitsauflagen aufrechterhalten werden und sorgte so weiterhin für die Versorgung der physisch anwesenden Konzernbelegschaft.

Work-Life-Balance als gelebtes Beispiel in der Praxis

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt einen wichtigen Baustein eines zukunftsorientierten und modernen Personalmanagements dar. Aus diesem Grund werden Maßnahmen wie eine Gleitzeitvereinbarung mit verkürzter Kernzeit, der Familienzeitbonus, Karenzmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle für den Wiedereinstieg aktiv angeboten. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird von der KELAG auch durch Maßnahmen zur Kinderbetreuung verstärkt. Für Kinder von Mitarbeitern steht jährlich in den Sommerferien ein vergünstigtes Angebot an sportlichen Halb- und Ganztagesbetreuungen zur Verfügung. „Fit4coding“, ein von der KELAG 2020 zusätzlich organsiertes Feriencamp, ergänzte das Programm für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten spielerisch das Programmieren lernten. Seit 2014 erleichtert die Kindertagesstätte KELAG-Energiebündel den Wiedereinstieg nach der Karenz. Die Öffnungszeiten – ganztägig und ganzjährig – sind auf die Arbeitszeiten der KELAG abgestimmt.

Aus- und Weiterbildung

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens und der Fachbereiche sowie individuelle Entwicklungsbedarfe der Mitarbeiter bilden die Grundlage für zielgerichtete
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Personalentwicklungsschwerpunkte. Zukunftskompetenzen werden identifiziert, die zur Erreichung der unternehmerischen Zielsetzungen förderlich sind. Diese Kompetenzen stellen eine Grundlage sowie eine Orientierungshilfe für die Identifikation des Entwicklungsbedarfs in den Fachbereichen dar. Im Rahmen dieser Stoßrichtungen und des durch Covid-19 hervorgerufenen Bedarfs wurde im Geschäftsjahr 2020 ein besonderer Fokus auf den Aufbau und die Förderung digitaler Kompetenzen gelegt. Die Evaluation der umgesetzten Maßnahmen bildet die Grundlage für die ständige Optimierung des Lerntransfers in den Berufsalltag. Zur Erhöhung der Lerneffizienz und -wirksamkeit wurden vor allem Online-Lösungen forciert. Darüber hinaus wurden Instrumente zum innerbetrieblichen Knowhow-Transfer, wie etwa Mentoren-Programme oder Lernzirkel fortgeführt.

Im Geschäftsjahr 2020 nahmen 1.488 Mitarbeiter 2.450 Weiterbildungstage in Anspruch. Dieser Rückgang ist krisenbedingt durch die Fokussierung auf Kerntätigkeiten sowie durch die weitgehende Umstellung von Präsenztrainings auf Onlineformate begründet.

Grafik 39

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Gezielte Kompetenzentwicklung

Um die Mitarbeiter bei den Herausforderungen des zum Teil virtuellen Arbeitens bestmöglich zu unterstützen, hat die Personalentwicklung auch das Online-Trainings-Angebot erweitert. Alle Formate standen über eine interne
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E-Learning-Plattform zur Verfügung. Die Schwerpunkte lagen dabei beim mobilen Arbeiten, beim Führen auf Distanz, in der Methodenkompetenz (z. B. mittels neuer Collaborationstools), beim Meistern von Entscheidungsprozessen, bei virtuellen Lernreisen, sowie beim Erlernen des Projektmanagement- Handwerks anhand neuer Qualitätsstandards im Konzern. Im virtuellen Teamleiterprogramm stand 2020 das Performance-Coaching im Vordergrund.

Weiters wurden allen Mitarbeitern Aus- und Weiterbildungen je nach individuellem Aufgabenbereich und persönlichen Entwicklungsbedarfen angeboten. Weitere zielgruppenspezifische Entwicklungsmaßnahmen wurden zum Beispiel für Mitarbeiter im Vertrieb, im Montagebereich oder für „Digital Trainees“ durchgeführt.

Nach erfolgter Anpassung der Personalentwicklungsschwerpunkte gemäß strategischer Unternehmensausrichtung werden neben bereits bestehenden Lösungen neue digitale Lernformate im Konzern eingesetzt. Eigenentwicklungen im Bereich E-Learning kamen zum Einsatz, um neuen Mitarbeitern eine Möglichkeit zu bieten, sich mit der Ausrichtung des Unternehmens vertraut zu machen. Mitarbeitern wird somit ein orts- und zeitunabhängiges Lernen ermöglicht. Um die Mitarbeiter für umfassende Schulungen nicht mehr aus allen Regionen Österreichs in die Zentrale bringen zu müssen, bietet eine digitale Konferenzlösung im Schulungsbereich Einsparungen bei Anfahrtskosten und Wegzeiten und trägt aktiv zum Klima- und Umweltschutz bei.

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Grafik 40Sicherheit und Gesundheit
Förderung und Schutz der Mitarbeiter-gesundheit

Die Förderung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit sind wesentliche Bestandteile der KELAG-Unternehmenskultur. Dem Unternehmen ist es ein wichtiges Anliegen, die Belegschaft im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung auf beruflicher Ebene bestmöglich dabei zu unterstützen, Krankheiten vorzubeugen und Gesundheit sowie Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern, zu stärken und langfristig zu erhalten.

Mit der Unterzeichnung der Charta für betriebliche Gesundheit und dem offiziellen Start des Projekts „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) im Jahr 2013 setzte das Unternehmen ein klares Zeichen zur Implementierung eines ganzheitlichen, gesundheitsfördernden Konzepts in bestehende Strukturen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Aktivitäten und Projekte erfolgreich durchgeführt. Schwerpunkte werden dabei vor allem in den Bereichen erweiterter Arbeitnehmerschutz, arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Bewegung und psychosoziale Gesundheit gesetzt. Im Rahmen diverser Teamworkshops, Teamsitzungen, Befragungen und Mitarbeitergespräche wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter aktiv an der Gesundheitsförderung beteiligt sind.

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Von „BGF“ zu „BGM“

Die KELAG schaffte den Sprung von der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ zum „Betrieblichen Gesundheitsmanagement“. Die Gesundheitsprojekte sind zum Teil im Regelbetrieb umgesetzt und übernommen. Managementstrukturen konnten aufgebaut werden, insbesondere ein BGM-Lenkungs- und Entscheidungsgremium sowie ein operativ und strategisch arbeitendes BGM-Team, welches ein fix verankertes Gesundheitsbudget verwaltet. Die Grundlage für jeglichen Austausch bilden die drei Säulen Gesundheitsförderung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie betriebliche Eingliederung. Die Erstzertifizierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung fand 2017 statt. Eine erneute Auszeichnung konnte mit dem „BGF-Gütesiegel 2020 bis 2022“ erlangt werden. Das BGF-Gütesiegel ist eine der höchsten nationalen Auszeichnungen für betriebliche Gesundheitsförderung. Verliehen wird es nur an jene Betriebe, die Gesundheitsförderung nach den Qualitätskriterien des Österreichischen Netzwerks BGF (ÖNBGF) umgesetzt haben.

Grafik 215GRI 403-1

Gesundheit als Zukunftsinvestition: Maßnahmen und Schwerpunkte

Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung wurden 2020 zahlreiche Angebote und Maßnahmen in den Handlungsfeldern psychosoziale Gesundheit, gesunde Ernährung und gesunde Bewegung zielgruppenorientiert für alle Mitarbeiter umgesetzt. Vor allem vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurden entsprechende Maßnahmen angeboten (z. B. Bewusstseinsbildung zur Stärkung des Immunsystems, Obst-Aktion sowie Unterstützung zum Thema „Homeoffice und ergonomisches Arbeiten“). Neben Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für unterschiedlichste Themen der Gesundheit konnten die Mitarbeiter unter anderem folgende Angebote nutzen:

Gesunde Kantine

Aktion „Treppensteigen“

Energiemassagen

Bildschirm-Pop-ups „Aktivieren Sie Ihre Kräfte“

Jährliche „Gesundheitsstraße“

Psychosoziale Gesundheit: „hinschauen-handeln-helfen“ – Broschüre und arbeitspsychologische Beratung im Bedarfsfall

Grafik 218GRI 403-6

Arbeitsmedizinische Betreuung und Mitarbeitergesundheit

Die arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge umfasst Maßnahmen und Angebote der Arbeitsmedizin, welche über die gem. § 79 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gesetzlich vorgeschriebenen Angebote hinausgehen. Den Mitarbeitern stehen gemäß vorgeschriebener Präventivzeiten eine Arbeitsmedizinerin und ein Arbeitsmediziner zur Verfügung.

Grafik 219GRI 403-2, 403-3

Die Arbeitsmedizin ist im KELAG-Krisenstab mit fachlicher Expertise beratend für alle Mitarbeiter des Konzerns eingebunden. Weiters werden laufend arbeitsmedizinische Informationen, wie z. B. Vorsorge in der Grippezeit, Empfehlungen bei Hitze und Gesundheit der Haut zur Verfügung gestellt, um das Gesundheitsbewusstsein zu stärken und die Mitarbeiter zu sensibilisieren. Im Rahmen regelmäßiger Begehungen von Arbeitsplätzen steht die persönliche Beratung vieler Mitarbeiter bezüglich akuter medizinischer Fragestellungen im Vordergrund. Weitere regelmäßige Angebote reichen von Impfaktionen über Screenings (z. B. Venengesundheit, Blutdruck, Blutzucker-/Cholesterinmessungen) bis hin zu Gesundheitskampagnen. Die Arbeitsmediziner nehmen an den Arbeitssicherheitssitzungen teil und sind im Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vertreten.

Grafik 220GRI 403-8

Arbeitssicherheit hat in der KELAG seit jeher einen besonders hohen Stellenwert. Der Due-Diligence-Prozess wird durch eine etablierte Kontrollorganisation gewährleistet, die das Einhalten gesetzlicher Vorschriften gemäß ASchG ermöglicht. Um sämtliche Mitarbeiter bestmöglich schützen zu können, gehen die Bestrebungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus und werden durch ein internes Regelwerk ergänzt. Neben dem standardisierten Prozess bei Unfällen, kommen je nach Tätigkeit unterschiedliche Dienstanweisungen (z. B. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung) und diverse weitere Leitfäden zur Anwendung. Die KNG-Kärnten Netz GmbH steht aufgrund der Arbeit an Hochsicherheitsnetzen im besonderen Fokus und wurde im letzten Geschäftsjahr bei einem Audit im Bereich „Elektrische Netze“ erfolgreich überprüft. Das nächste Audit erfolgt im Frühjahr 2021.

Die Organisationsstruktur rund um den Themenkomplex Sicherheit ist klar definiert. In Österreich sind in der Kelag neben dem Zentralen Arbeitsschutzausschuss (ZASA) und den örtlichen Arbeitsschutzausschüssen (ASA) auch Präventivdienste bestellt. Verantwortung für Mitarbeiter übernimmt die KELAG auch bei der finanziellen Vorsorge für persönliche Krisensituationen. Es steht eine Kollektiv-Unfallversicherung zur Verfügung, die sowohl Berufs- als auch Freizeitunfälle berücksichtigt. Seit 2019 sind auch Leiharbeiter von diesem Versicherungsschutz erfasst. Darüber hinaus bestehen Rahmenvereinbarungen für einen begünstigten Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Laufende Schulungen, jährliche sicherheitstechnische Unterweisungen, Brandschutzübungen und gezielte Bewusstseinsbildung bilden die wesentlichen Grundpfeiler einer sicheren Arbeitsumgebung. Zur Prävention von Arbeitsunfällen werden diese von der Sicherheitsfachkraft zentral erfasst und analysiert. Das Ergebnis bildet eine Risiko-/Ereignisanalyse und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung. Gemäß Leitfaden werden neben Unfällen auch „Beinahe-Unfälle“ erfasst, um potenzielle Unfälle vermeiden zu können. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind Basis für die Ableitung strategischer Maßnahmen, die im Projektteam „Zeit für Sicherheit“ umgesetzt werden.

Grafik 203GRI 403-5

Das Projekt „Zeit für Sicherheit“ wurde gestartet, um einerseits den Sicherheitsprozess zu bewerten und zu evaluieren und andererseits strategische Maßnahmen abzuleiten. Das Projektteam, bestehend aus einem Vorstandsmitglied, Geschäftsführern sowie ausgewählten Führungskräften trifft und berät sich hierzu vierteljährlich. Ziel und Ansatz des Projektes ist es, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er zur Arbeit gekommen ist. Dazu werden quartalsmäßig alle sicherheitsrelevanten Ereignisse in Hinblick auf Arbeitnehmerschutz evaluiert und entsprechende Maßnahmen geprüft und abgeleitet. In der Lehrlingsschule in St. Veit an der Glan gibt es in allen Jahrgängen ein Modul, in dem die Arbeitssicherheit in der Ausbildung im Fokus steht. Nach Einführung des Projektes konnten die Ausfalltage seit dem Jahr 2013 aufgrund von Arbeitsunfällen um 34 % gesenkt werden. So lagen die durchschnittlichen Ausfalltage pro Jahr vor dem Start des Projektes bei rd. 900 Tagen, mittlerweile liegt der Durchschnitt bei ca. 600 Tagen.

Die Sicherheitsfachkraft der KELAG erstellt jährlich einen Arbeitsunfallbericht, der 96% der Mitarbeiter sowie Leiharbeitskräfte berücksichtigt. Die konsequente Fortführung und Weiterentwicklung des Projektes soll dazu führen, dass sich die Kennzahl „Lost Time Injury Frequency“ (LTIF) stetig weiter verbessert. Die aktuelle Entwicklung der Kennzahl (LTIF) liegt im Jahr 2019 mit 9,5 leicht über den Bereich der Zielvorgabe (8,1). Ziel ist es, die Kennzahl alle fünf Jahre zu halbieren. Neben dem LTIF-Wert stellt auch die Schwere der Unfälle bzw. das mögliche Risikopotenzial einen aussagekräftigen Index dar. Hier konnte für 2019 mit nur drei „roten“ (hohes Risiko) Ereignissen, die als Elektrounfälle bzw. Stürze von einer Höhe über 2 Meter definiert werden, eine Verbesserung verzeichnet werden. Elektrounfälle bzw. Stürze von einer Höhe über 2 m Der Arbeitsunfallbericht unterscheidet darüber hinaus zwischen den Unfalltypen. Informationen über alle Unfalltypen werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, um die Sicherheitskultur im Konzern stetig weiter zu verankern. Sicherheitsimpulse bei Meetings stärken ebenso das Sicherheitsbewusstsein.

Grafik 41GRI 403-8, 403-9

Governance und Compliance

Compliance steht im KELAG-Konzern für verantwortungsvolle Unternehmensführung unter Einhaltung ethischer Prinzipien und rechtlicher Vorschriften. Die Rolle in der Gesellschaft und die Verantwortung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie Aktionären und Mitarbeitern hat dabei höchste Priorität. Das Unternehmen verpflichtet sich daher zu klaren Grundsätzen, welche den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln bilden. Ein umfassend integriertes Compliance-Management-System sichert nachhaltig den Geschäftserfolg durch das Schaffen von Vertrauen in das rechtmäßige Handeln des Managements und der Mitarbeiter. Risiken aus eventuellen Reputationsverlusten, Geldstrafen, Ausschlüssen öffentlicher Ausschreibungen und Folgen für die Bewertung am Kapitalmarkt können verhindert werden.

Seit 2013 unterstützt die KELAG den UN Global Compact, bei dem sich Unternehmen verpflichten, innerhalb ihres Einflussbereiches einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen. Unterstützende Unternehmen haben es sich zur Aufgabe gemacht, die folgenden Prinzipien des UN Global Compact in die Unternehmensstrategie, die Unternehmenskultur und das Tagesgeschäft zu integrieren:

Schutz der international verkündeten Menschenrechte

Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen

Eintritt für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit

Abschaffung von Kinderarbeit

Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Umsichtiger Umgang mit ökologischen Herausforderungen

Durchführung von Initiativen zur Förderung eines verantwortlicheren Umgangs mit der Umwelt

Einsatz für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

Korruptionsbekämpfung

Die KELAG trägt durch ihr Handeln auch einen wesentlichen Teil zu den Sustainable Development Goals (SDGs) bei. Die SDGs sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene dienen sollen. Nähere Informationen zu den Maßnahmen, die einen Beitrag zu den SDGs bilden, können dem KELAG-Nachhaltigkeitsmagazin entnommen werden.

Achtung von Menschenrechten

Die Achtung und der Schutz von Menschenrechten bilden die Basis für das unternehmerische Handeln der KELAG. Die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und ethischer Grund-
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sätze stellen hierbei wesentliche Prinzipien dar. Der Konzern ist in Ländern tätig, in denen die Achtung von Menschenrechten besonders bei Arbeitnehmerbelangen gesetzlich streng geregelt ist. Des Weiteren engagiert sich die KELAG über die gesetzlichen Anforderungen hinaus für das Wohl der Arbeitnehmer und Kunden.

Laufende Aktualisierungen von firmeninternen Standards und Richtlinien sowie stichprobenartige Checks der Lieferanten sichern die Einhaltung gesetzter Maßnahmen. Menschenrechtsverletzungen können konzernweit direkt über das Compliance-Management-System beim Compliance-Verantwortlichen gemeldet werden.

Grafik 45GRI 412-1

Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen

In allen Bereichen des unternehmerischen Handelns unterliegt der Konzern unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften. Dabei handelt es sich sowohl um internationale und nationale Regelungen als auch um regionale und lokale Vorschriften. Mindestziel ist es, diesen Ansprüchen vollumfänglich gerecht zu werden und sich nur innerhalb des vorgegebenen und sich immer wieder verändernden Handlungsrahmens zu bewegen. Der Konzern verpflichtet sich daher zu klaren Grundsätzen, die im KELAG-Verhaltenskodex festgehalten sind und den Rahmen für das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln des Unternehmens bilden. Die effizienteste Möglichkeit das Haftungspotential weitestgehend zu minimieren, ist die Schaffung von Compliance-Strukturen. Als Hauptverantwortlicher agiert ein Chief Compliance Officer im Konzern, zusätzlich wurden in allen Konzerngesellschaften Compliance-Verantwortliche bestellt.

Die KELAG ist offen für den Dialog mit politischen Parteien und deren Organisationen. Dies bedeutet jedoch nicht die Unterstützung von politischen Parteien und Abgeordneten oder von Kandidaten im Wahlkampf. Sämtliche Unternehmen des KELAG-Konzerns leisten keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien, politische Vorfeldorganisationen oder politische Funktionsträger.

Grafik 239GRI 415-1

Compliance-Managementsystem

Bereits seit dem Jahr 2010 ist ein Compliance-Management-System (CMS) in der KELAG und ihren Tochtergesellschaften implementiert. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Es dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes. Das CMS der KELAG und ihrer Tochtergesellschaften (KI-KELAG International GmbH, KNG-Kärnten Netz GmbH und KELAG Energie & Wärme GmbH) soll zur Stärkung des Bewusstseins der Mitarbeiter und Führungskräfte für rechtliche Gefahren dienen und ist seit dem Jahr 2014 nach ONR 192050 in den Risikofeldern Anti-Korruptionsrecht, Datenschutzrecht, Kartellrecht, UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und Vergaberecht zertifiziert. Im Rahmen des jährlichen Überwachungsaudits durch die unabhängige Zertifizierungsstelle „Austrian Standards“ erfolgte Ende 2016 erstmals auch die erfolgreiche Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 19600. Die Norm soll dabei Führungskräfte und Mitarbeiter bei regelkonformem Verhalten unterstützen. Weitere Ziele sind die Bewertung der Effektivität der Compliance-Maßnahmen und deren Kommunikation sowie die laufende Prozessverbesserung.

Bild 42GRI 103-1, 103-3, 102-17

Grafik 46 http://www.kelag.at/corporate/ubersicht-corporate-governance-2260.htm

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Durch die Implementierung eines CMS wurde die konzernweite Möglichkeit geschaffen, sich bei Rechtsverstößen von Entscheidungsträgern direkt und bei Bedarf anonym an die Compliance-Verantwortlichen zu wenden, die die an sie herangetragenen Informationen mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln müssen. Im Vordergrund des CMS stehen jedoch präventive Maßnahmen. In diesem Sinne bilden Schulungen und Vorträge sowie im Bedarfsfall individuelle Beratungen und Auskünfte zu konkreten Fragen wichtige Schwerpunkte der Compliance-Arbeit. Die Compliance-Schulung im Konzern wird seit Mai 2010 jährlich von einer Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt. Die Einladung zu den Schulungen ergeht jeweils an die entsprechende Führungsebene, welche für die Entsendung der Mitarbeiter in ihren Bereichen verantwortlich ist. Im Berichtsjahr wurde das Format der Schulungen auf
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E-Learning geändert, um den Mitarbeitern mehr Flexibilität zu gewähren. Insgesamt nahmen 316 Mitarbeiter an Online Compliance-Schulungen teil, rd. 28 % dieses Schlüsselpersonenkreises sind Führungskräfte. Sie absolvierten zusammen 408 Compliance Kurse, davon zum Thema Kartellrecht 146 Kurse und zum Thema Korruptionsprävention/Antikorruption 262 Kurse. Die Einhaltung von KELAG Compliance Grundsätzen bei den Geschäftspartnern wird durch die Zustimmung in den AABs gewährleistet.

Bild 44GRI 205-2

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex gilt einheitlich für die KELAG. Ausländische Tochterunternehmen können bei der Umsetzung des Verhaltenskodex nationalen Besonderheiten Rechnung tragen, wenn und insofern dies die Grundprinzipien des konzernweiten Kodex nicht beeinträchtigt. Durch ihr Handeln will die KELAG auf eine weitere Verbreitung der im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze hinwirken. Unternehmen, mit denen die KELAG in einer geschäftlichen Beziehung steht, werden daher ermutigt, sich an den Regeln des KELAG-Verhaltenskodex zu orientieren. Sollten im Rahmen geschäftlicher Beziehungen konkurrierende Regelwerke aufeinanderstoßen, strebt das Unternehmen einvernehmliches Handeln an. Der Verhaltenskodex ist die Basis für weitere betriebliche Regelungen, die sowohl branchen- als auch landestypische Besonderheiten berücksichtigen können.

GRI 102-16, 102-17

http://www.kelag.at/corporate/kelag-verhaltenskodex-1689.htm

Grafik 47 https://www.kelag.at/corporate/werte-5508.htm

Die Effektivität des KELAG-Compliance-Managementsystems zeigte sich auch im Geschäftsjahr 2020. Es liegen keine Korruptionsfälle, Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Nichteinhaltungen von Umweltschutzgesetzen, Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation oder sozioökonomische Verstöße oder Menschenrechtsverletzungen vor.

GRI 205-3, 206-1, 307-1, 417-3, 419-1

Schutz der Kundendaten

Die Energiewirtschaft ist durch den exponentiellen Datenzuwachs mit einer neuen Dimension der Digitalisierung konfrontiert. Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch von „Big Data“. Die damit verbundenen Anforderungen wie Datenschutz (DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung) und Datensicherheit werden erfüllt und die Prozesse kontinuierlich adaptiert.

Durch die immer stärker zunehmende Vernetzung von IT-Systemen und Anlagen ergeben sich neue Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit für das Unternehmen. Darüber hinaus führt die steigende Anzahl von Cyberangriffen zu einer immer stärkeren Bedeutung von Informationssicherheit. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und die Kundendaten vor unerlaubtem Zugriff durch Hacker oder andere kriminelle Gruppierungen zu schützen, wurde ein integriertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut, welches sich systematisch mit möglichen Bedrohungen beschäftigt und Maßnahmen zur Abwehr trifft. Im Jahr 2019 wurde das ISMS erstmals nach ISO/IEC 27001 und ISO/IEC27019 zertifiziert. Die Zertifizierung bildet die Basis zur Erfüllung der seit 2019 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen an Betreiber wesentlicher Dienste aus dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG). Die Sicherheitsstandards zum Schutz der Kundendaten können damit kontinuierlich verbessert und das Schutzniveau stetig erhöht werden. Im Berichtsjahr wurden keine Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten gemeldet.

Die Daten des bereits im Einsatz befindlichen Smart-Meter-Zählers werden ausschließlich verschlüsselt in die Zentrale übertragen, vergleichbar mit einer Bankomat-Transaktion. Auch die Verarbeitung und Weiterleitung der Daten erfolgt verantwortungsvoll. Datensicherheit ist im Konzern keine Neuheit, sondern seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Neu ist nur die Menge der Daten, die übertragen und verarbeitet wird. Dafür wurde eine eigene, gesicherte Serverlandschaft aufgebaut. Die Kunden können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen, welche Daten an das Unternehmen übermittelt werden. Über das Verhalten einzelner Kunden ist mittels Verbrauchsdaten nur wenig abzulesen.

Grafik 43GRI 418-1

Auf Basis der einleitenden Darstellung zum Stakeholderdialog, der Definition der Wesentlichkeit im KELAG-Konzern sowie den deskriptiven Ausführungen zu den wesentlichen Belangen, werden im folgenden Abschnitt die nicht finanziellen Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres tabellarisch dargestellt.

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Grafik 201

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Ausblick
Gemeinsam stark

Das Jahr 2020 war ein Jahr, in dem vieles anders war als gewohnt. Die Corona-Pandemie hat von einem Tag auf den anderen weltweit das Leben der Menschen schlagartig verändert. Neben komplexen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den anhaltend dynamischen Marktbedingungen stellten die tiefgreifenden Veränderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auch den KELAG-Konzern vor neue Herausforderungen. Effiziente Strukturen, die Bereitschaft zur Innovation, Digitalisierung und der Ausbau erneuerbarer Energien sind daher mehr denn je wesentliche Handlungsfelder für die erfolgreiche Weiterentwicklung des KELAG-Konzerns.

Aufbauend auf unserer wertorientierten Wachstums- und Innovationsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien sowie mit Fokus Energieeffizienz haben wir zur Sicherstellung unserer Zukunftsfähigkeit unser unternehmensübergreifendes Entwicklungsprogramm kelag2025 im Geschäftsjahr 2020 zielgerichtet fortgeführt. Schwerpunkte unserer unternehmerischen Tätigkeit sind die Verbesserung unserer Performance- und Innovationskultur, Kostenmanagement und Geschäftsprozessoptimierung sowie ein aktiver Vertrieb inklusive Produktdifferenzierung. Trotz der mit dem weiteren Verlauf der Pandemie verbundenen Unsicherheiten werden wir unsere strategische Ausrichtung zielgerichtet fortführen. Ein diversifiziertes Geschäftsfeldportfolio ist unabdingbare Basis für unsere stabile Finanz- und Ertragskraft, welche uns die Fortführung unseres langfristigen Investitionsprogramms ermöglicht. Schwerpunkte bilden weiterhin Wasser-, Wind-, und Photovoltaikprojekte, Biomasseprojekte im Wärmegeschäft sowie die Modernisierung der Netzinfrastruktur.

Ausbau erneuerbare Energie

Vor dem Hintergrund der Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung (#mission2030) und daraus abgeleiteten Förderanreizen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sowie Wachstumsmöglichkeiten im Ausland liegt der Unternehmensfokus auf investivem Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Selektiv wird das Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung erweitert und die Projektentwicklung intensiviert. Neben der Umsetzung genehmigter Investitionsprojekte arbeitet die KELAG am Aufbau einer Projektpipeline im In- und Ausland, sodass mittelfristig mit einer zunehmenden Investitionstätigkeit gerechnet wird. Für das Jahr 2021 sind Investitionen in der Höhe von 166 Mio. EUR geplant.

Am Ende des Geschäftsjahres 2020 erfolgte das Signing zur Akquisition von zwölf Kleinwasserkraftwerken in Frankreich und Anteilen an sieben Kleinwasserkraftwerken sowie Windkraftanlagen in Portugal bzw. in weiterer Folge auch Spanien. Nach Erreichen der Closing-Bedingungen sollen die Kraftwerke im Laufe des Jahre 2021 bzw. 2022 erworben werden, was somit zu einer höheren Investitionstätigkeit in den Geschäftsjahren führt. Diese strategische Investition ermöglicht einen zielgerichteten und effizienten Eintritt in zwei neue Märkte, stärkt damit die internationale Positionierung des KELAG-Konzerns und dient als Startpunkt für weiteres selektives und wertorientiertes Wachstum. Durch den Erwerb der Erzeugungsanlagen gewinnt die Wasserkraftkompetenz der KELAG weiter an Bedeutung und soll zukünftig auch in den Märkten Frankreich und Portugal gewinnbringend eingesetzt werden.

Mit unserer Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien tragen wir aktiv zum Klimaschutz bei. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.

Innovation und Digitalisierung

Komplexe und dynamische Rahmenbedingungen verlangen nach effizienten Strukturen, Veränderungsbereitschaft und einer hohen Innovationsfähigkeit. Neue Technologien bieten im Bereich der Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem, der Entwicklung neuer Energiedienstleistungen und der umfassenden Kundenorientierung große Chancen. Ziel ist es unter anderem, effiziente, innovative und vor allem an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtete Energielösungen zu entwickeln. Die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und Branchen-Newcomern wird intensiviert und neue Technologien in Innovationsprojekten werden getestet, um wesentliche Zukunftskompetenzen aufzubauen. Im Fokus der Innovationstätigkeiten stehen Pilotprojekte im Bereich der dezentralen Energieversorgung sowie die Weiterentwicklung der kerngeschäftsnahen Wachstumsfelder E-Mobilität, Photovoltaik, Energiedienstleistungen und Breitbandausbau.

Als innovativer Energiedienstleister bietet die KELAG attraktive Angebote und entwickelt ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio stetig weiter. Dabei stellen besonders neue Technologien und veränderte Kundenbedürfnisse rund um das Thema Energie maßgebliche Treiber für Innovationen dar. Unter dem Motto „Die Zukunft ist grün, digital und elektrisch!“ bietet die KELAG Privat- und Gewerbekunden sowie Gemeinden attraktive Förderungen für Produkte aus dem Portfolio der KELAG an. Dabei soll ein Anreiz für den Umstieg auf innovative, energieeffiziente Produkte und Anwendungen geschaffen werden, um so einen wichtigen Grundstein für eine grüne Zukunft zu legen. Als integrierter Bestandteil bleibt auch zukünftig die gezielte Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bestehen. Hierfür kooperiert die KELAG mit mehreren Sozialeinrichtungen in Kärnten.

Digitalisierung wird im kommenden Jahr weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Nach Ende des erfolgreichen ersten Digital-Trainee-Programmes im Sommer 2020, bei dem zwanzig Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden konnten, wird im Frühjahr 2021 ein neues Programm starten. Gemeinsam mit gezielten Lernimpulsen sollen so die digitalen Kompetenzen im Unternehmen gestärkt und gleichzeitig weitere innovative Digitalisierungsvorhaben vorangetrieben werden.

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Ein Unternehmen nachhaltig zu denken bedeutet für uns vor allem, all seine Bereiche in ihrer Individualität zu begreifen und dementsprechend zu handeln. Dabei orientieren wir uns stets an unserer übergeordneten Unternehmensstrategie. Die KELAG setzt daher weiterhin auf den Einsatz und den Ausbau des gesamten Spektrums der erneuerbaren Energieträger. Wir haben uns in unserer Unternehmensphilosophie und damit in unserem unternehmerischen Handeln bewusst dem Ansatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung. Die internationale Ratingagentur EcoVadis hat unsere Bemühungen auf Anhieb mit einem Silber-Nachhaltigkeitsrating bewertet und dies beim ersten Re-Rating im Geschäftsjahr 2020 erneut bestätigt. Dies ist für uns ein Ansporn, weiterhin nachhaltig zu wirtschaften und zu investieren, entsprechend unserer strategischen Ausrichtung als grünes Unternehmen. Eine interdisziplinäres Team arbeitet im Rahmen eines Projektes  an der stetigen Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie, um das Thema auch zukünftig entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Unternehmen zu verankern.

Ungeachtet der aktuell vorherrschenden Problemstellungen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie bleibt der Klimawandel ein bestimmendes Thema unserer Zeit. Deshalb werden wir unser Engagement für den Klimaschutz und erneuerbare Energie im Geschäftsjahr 2021 weiterhin konsequent vorantreiben und kommunizieren. Unser Ziel dabei ist, die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten unternehmerischen Aktivitäten bewusst hervorzuheben, um das grüne Image der KELAG zu bestätigen, aber auch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus zeigen wir unseren Kunden, wie sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können und intensivieren den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern.

Verantwortung in Krisenzeiten

Die KELAG ist sich ihrer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Die Versorgungssicherheit mit Energie und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verpflichtungen bilden gerade während der Covid-19 Pandemie eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Für die Flexibilität und Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens sind – neben der nachhaltigen, unternehmerischen Positionierung – eine konsequente Markt- und Kundenorientierung, operative Exzellenz, Kostenmanagement sowie die Digitalisierung und Erhöhung unserer Innovationsfähigkeit zentrale Managementaufgaben, die wir konsequent wahrnehmen. Daher führen wir das Entwicklungsprogramm kelag 2025 zielorientiert fort. Wir werden in den nächsten Jahren in noch stärkerem Maße unsere Produkte, Prozesse und Organisation am Markt ausrichten, auf Effizienz prüfen und entsprechend der wirtschaftlichen Erfordernisse in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess anpassen. Darüber hinaus bauen wir unser Produkt- und Dienstleistungsportfolio hinsichtlich der sich ändernden Kundenbedürfnisse kontinuierlich aus.

Aktuelle Prognosen für das Geschäftsjahr 2021 gehen davon aus, dass Covid-19 die österreichische und europäische Wirtschaft nicht im Gesamten dauerhaft belasten wird und im Jahresverlauf eine Erholung der allgemeinen Wirtschaftslage eintritt. Von dieser positiven Erwartungshaltung ist auch die steigende Commodity-Preisentwicklung einzelner Energieträger geprägt. Absatzseitig ist davon auszugehen, dass einzelne Kundengruppen weiterhin größeren Herausforderungen in Verbindung mit der Covid-19 Pandemie sowie branchenspezifischen Strukturveränderungen ausgesetzt sein werden. Aufgrund der Erfahrungen aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr erwarten wir unter Berücksichtigung des robusten Geschäftsmodells für 2021 Ergebniskontinuität, wobei die Entwicklung in Abhängigkeit des weiteren Pandemieverlaufs in höherem Ausmaß von Unsicherheit geprägt sein wird.

Klagenfurt am Wörthersee, am 4. März 2021

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e.h.

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e.h.

Quellenverzeichnis zum Lagebericht
Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Europäische Kommission: „Winter 2021 Economic Forecast: A challenging winter, but light at the end of the tunnel”, vom 11.02.2021

IHS-Pressemitteilung: „Prognose der österreichischen Wirtschaft 2020-2022“, vom 18.12.2020

Kurier-Artikel: „WIFO: Zweiter Lockdown bremst Erholung aus“, bezogen von https://www.kurier.at vom 05.11.2020

OECD: „Wirtschaftsausblick (Kurzfassung) – Dezember 2020“, 12/2020

OeNB: „Weltwirtschaft: Holprige Erholung nach beispiellosem Einbruch bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit“, 12/2020

ORF-Artikel: „Sparquote im Vorjahr verdoppelt“ bezogen von https://oesterreich.orf.at vom 05.02.2021

WIFO: „Bruttoinlandsprodukt, real“, vom 28.01.2021

WIFO-Presseinformation: „Prognose für 2020 bis 2022: Kompensation hoher Wertschöpfungseinbußen“, vom 18.12.2020

WIFO Research Brief 17/2020: „Makroökonomische Effekte des zweiten Lockdowns in Österreich“, 11/2020

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Austrian wind energy association Website: www.igwindkraft.at

E-Control Website: www.e-control.at

EEX Homepage: www.eex.com

Onvista Homepage: www.onvista.de

Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von KELAG Energiewirtschaft / Handel

Kohledaten: www.cmegroup.com

Gasdaten: www.Powernext.com

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Auswirkungen des energierechtlichen Ordnungsrahmens

Österreichs Energie Website: oesterreichsenergie.at

Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: www.ris.bka.gv.at

Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: www.gaswaerme.at

Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/index_de

Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/

Kapitel Allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.11.2007, überarbeitet im Jänner 2016

Grafik 1


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Konzernabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung des
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KELAG-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

Umsatzerlöse

// 1

1.060.977

1.300.108

Sonstige Erträge

// 2

54.846

64.842

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

// 3

-663.711

-902.789

Personalaufwand

// 4

-154.166

-165.016

Abschreibungen

// 5

-130.040

-108.088

Sonstige Aufwendungen

// 6

-67.707

-72.760

Ergebnis aus at-Equity bilanzierten Beteiligungen

// 12

45.973

38.261

Operatives Ergebnis

 

146.172

154.558

Finanzerträge

// 7

1.359

758

Finanzaufwendungen

// 7

-14.512

-16.994

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

133.019

138.322

Ertragsteuern

// 9

-22.956

-26.599

Ergebnis nach Ertragsteuern

 

110.063

111.723

Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern

 

25

620

Konzernergebnis
‎
(zuzurechnen den Aktionären der KELAG)

 

110.038

111.103

Gesamtergebnisrechnung des KELAG-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

Ergebnis nach Ertragsteuern

 

110.063

111.723

Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden

 

-7.823

-43.668

Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

// 23

-11.167

-53.495

Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht in die GuV umgegliedert werden

 

2.792

13.374

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen – Anteil am sonstigen Ergebnis

 

553

-3.546

Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden

 

2.224

-3.333

Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen

//13

-248

-216

Sicherungsgeschäfte aus der Absicherung von Zahlungsströmen

//13

3.296

-4.156

Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden

 

-824

1.039

Sonstiges Ergebnis (nach Steuern)

 

-5.599

-47.001

 

 

 

 

Gesamtperiodenergebnis

 

104.464

64.722

Zuzurechnen den Aktionären des Mutterunternehmens

 

104.472

64.029

Zuzurechnen den nicht beherrschenden Gesellschaftern

 

-8

692

Bilanz des KELAG-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

31.12.2020

31.12.2019

Langfristige Vermögenswerte

 

1.826.159

1.780.473

Immaterielle Vermögenswerte

// 10

344.150

334.707

Sachanlagen

// 11

1.204.866

1.195.780

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

// 12

206.774

187.971

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

// 14

25.212

25.275

Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte

// 15

18.523

18.585

Latente Steueransprüche

// 16

26.634

18.154

Kurzfristige Vermögenswerte

 

346.399

348.782

Vorräte

// 17

17.088

17.296

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

// 18

254.205

222.708

Liquide Mittel

// 19

75.106

108.779

Vermögenswerte

 

2.172.558

2.129.255

Eigenkapital

 

969.067

917.666

Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital

// 20

962.039

909.858

Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital

// 21

7.028

7.807

Langfristige Schulden

 

950.194

945.782

Finanzverbindlichkeiten

// 22

427.444

436.994

Rückstellungen

// 23

395.396

384.708

Latente Steuerschulden

// 16

993

1.948

Baukostenzuschüsse

// 24

104.659

103.357

Sonstige Verbindlichkeiten

// 25

21.702

18.774

Kurzfristige Schulden

 

253.298

265.807

Finanzverbindlichkeiten

// 26

16.354

22.131

Ertragsteuerschulden*

 

32.337

27.639

Sonstige Rückstellungen

// 27

17.300

18.354

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten*

// 28

187.306

197.683

Eigenkapital und Schulden

 

2.172.558

2.129.255

* Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Verbindlichkeiten aus der Steuerumlage gegenüber der KEH in Höhe von 31,7 Mio. EUR in den Ertragsteuerschulden (vormals Steuerschulden) ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in Höhe von 23,2 Mio. EUR in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Vorjahreswerte wurden angepasst.

Entwicklung des Eigenkapitals des KELAG-Konzerns

in Tsd. EUR

Grundkapital

Kapitalrücklagen

Angesammelte Ergebnisse

Währungsdifferenzen

Rücklage für Sicherungsgeschäfte

Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital

Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital

Gesamtsumme Eigenkapital

Stand per 01.01.2019

58.160

296

826.167

-907

2.039

885.756

7.919

893.675

Sonstige Ergebnisse

0

0

-57.042

-216

-4.252

-61.510

96

-61.414

Darauf entfallende Ertragsteuern

0

0

13.374

0

1.063

14.437

-24

14.413

Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

-43.668

-216

-3.189

-47.073

72

-47.001

Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

111.103

0

0

111.103

620

111.723

Gesamtperiodenergebnis

0

0

67.435

-216

-3.189

64.029

692

64.722

Dividende

0

0

-40.000

0

0

-40.000

-827

-40.827

Erwerb eines Tochterunternehmens

0

0

0

0

0

0

99

99

Übrige Eigenkapitaländerungen

0

4

69

0

0

73

-76

-3

Stand per 31.12.2019

58.160

299

853.671

-1.124

-1.150

909.858

7.807

917.666

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand per 01.01.2020

58.160

299

853.671

-1.124

-1.150

909.858

7.807

917.666

Sonstige Ergebnisse

0

0

-8.325

84

717

-7.523

-44

-7.567

Darauf entfallende Ertragsteuern

0

0

2.136

0

-179

1.957

11

1.968

Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

-6.188

84

538

-5.566

-33

-5.599

Ergebnis nach Ertragsteuern

0

0

110.038

0

0

110.038

25

110.063

Gesamtperiodenergebnis

0

0

103.850

84

538

104.472

-8

104.464

Dividende

0

0

-50.000

0

0

-50.000

-746

-50.746

Erwerb eines Tochterunternehmens

0

0

0

0

0

0

84

84

Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern

0

0

-2.291

0

0

-2.291

-109

-2.400

Übrige Eigenkapitaländerungen

0

-258

257

0

0

-1

0

-1

Stand per 31.12.2020

58.160

41

905.487

-1.039

-612

962.038

7.028

969.067

Geldflussrechnung des KELAG-Konzerns

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

133.019

138.322

Zahlungsunwirksame Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Ertragsteuern auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit

 

 

 

Zu- und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

// 5

130.040

104.138

Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen, Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

 

-45.964

-37.980

Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen und Wertpapieren

 

1.641

67

Zinsaufwendungen

// 7

14.567

16.853

Zinserträge

// 7

-868

-389

Derivatebewertungen

 

6.093

-11.414

Sonstige

 

255

-558

Gezahlte Steuern

 

-26.304

-25.154

Erhaltene Dividenden

 

26.323

15.675

Veränderung von langfristigen Rückstellungen

// 23

-3.591

4.322

Veränderung von Baukostenzuschüssen

// 24

1.302

418

Cashflow aus operativer Tätigkeit vor Working Capital-Veränderungen

 

236.511

204.299

Veränderung von Vorräten

// 17

239

-2.227

Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Vermögenswerten

// 18

-1.323

15.440

Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten

// 28

-9.217

-30.268

Veränderung von kurzfristigen Rückstellungen

// 27

-648

-9.756

Cashflow aus operativer Tätigkeit

 

225.561

177.488

in Tsd. EUR

RZ

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen*

// 10
‎
// 11

-147.580

-146.404

Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

 

2.505

1.079

Erwerb von Tochterunternehmungen abzüglich übernommener Zahlungsmittel

 

-1.262

-437

Investitionen in sonstige Wertpapiere und Wertrechte, langfristige Ausleihungen und Finanzforderungen

 

-29.959

-820

Einzahlungen aus der Veräußerung von sonstigen Wertpapieren und Wertrechten, langfristigen Ausleihungen und Finanzforderungen sowie sonstige Finanzanlagen

 

1.870

986

Erhaltene Zinsen

 

254

389

Cashflow aus Investitionstätigkeit

 

-174.172

-145.207

Tilgung von Finanzverbindlichkeiten

 

-17.848

-5.513

Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten

 

1.098

3.966

Gezahlte Zinsen

 

-12.750

-13.591

Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten

 

-2.378

-2.228

Gewinnausschüttung

 

-50.746

-40.827

Erwerb von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern

 

-2.400

0

Einzahlungen von Fremdgesellschaftern

 

3

0

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

 

-85.021

-58.193

Veränderung der liquiden Mittel

 

-33.632

-25.912

Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres

// 19

108.779

134.690

Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel

 

-41

2

Liquide Mittel am Ende des Geschäftsjahres

// 19

75.106

108.779

* In den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind Erwerbe von Gruppen von Vermögenswerten außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 (vgl. IFRS 3.2 b) im Ausmaß von 28.651 Tsd. EUR enthalten.

Erläuterungen
Das Unternehmen

Die KELAG mit Sitz Arnulfplatz 2, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee,, Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Klagenfurt 99133i, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften den KELAG-Konzern. Der KELAG-Konzern ist einer der führenden Energiedienstleister in Österreich. Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG), das Mutterunternehmen des Konzerns, ist österreichweit von der Energieerzeugung bis zum -vertrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit dem Schwerpunkt in Kärnten – sowie im Energiehandel tätig. Die Konzerntochter KELAG Energie & Wärme GmbH ist österreichweit im Wärmegeschäft sowie im Großkundenvertrieb Strom und Erdgas erfolgreich. Den Netzbetrieb in Kärnten (Strom und Erdgas) nimmt das Tochterunternehmen KNG-Kärnten Netz GmbH wahr. Internationale Aktivitäten in den Geschäftsfeldern Wasser-, Windkraft und Photovoltaik sowie der Energiehandel im Ausland sind in der KI - KELAG International GmbH sowie in deren Tochtergesellschaften gebündelt, wobei der Schwerpunkt dieser Aktivitäten im südosteuropäischen Raum liegt.

Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KEH-Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt offengelegt. Weitere Informationen über die KEH werden im Kapitel „Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ dargestellt.

Grundsätze der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der KELAG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und berücksichtigt die sich zusätzlich aus § 245a UGB ergebenden Anforderungen.

Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Kapitel „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ dargestellt.

Mit Ausnahme des Anhangs – in diesem erfolgen Betragsangaben grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. EUR) – ist dieser Konzernabschluss in Tausend Euro (Tsd. EUR) aufgestellt.

Konsolidierungskreis

Die folgende Tabelle zeigt die von der Muttergesellschaft KELAG mit beherrschendem Einfluss gehaltenen und daher in diesem Konzernabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie jene Unternehmen, die unter Anwendung der at-Equity Methode in den Konzernabschluss der KELAG einbezogen wurden.

 

 

2020

2019

 

 

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

 

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG, Klagenfurt, Österreich

 

VK

 

VK

1.

KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt, Österreich

100,00

VK

100,00

VK

2.

KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach, Österreich

100,00

VK

100,00

VK

2.1.

Bio-Teplo Czechia s.r.o., Znaim, Tschechien**

100,00

VK

100,00

VK

2.2.

BES-BioEnergie für Spittal GmbH, Spittal/Drau, Österreich**

100,00

VK

51,00

VK

2.3.

BWI Biowärme Imst GmbH & Co KG, Imst, Österreich**

100,00

VK

100,00

VK

2.4.

BWI Biowärme Imst Beteiligungs Gesellschaft mbH, Klagenfurt, Österreich**

100,00

VK

100,00

VK

2.5.

ZHO Fernwärmeversorgung Ottenschlag GmbH, Martinsberg, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

2.6.

WRS Naturwärme Holding GmbH, Linz, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

2.6.1.

Naturwärme Haslach GmbH, Haslach, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

2.6.2.

Naturwärme Sierning GmbH, Sierning, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

2.6.3.

Naturwärme Liezen GmbH, Liezen, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

2.6.4.

Naturwärme Trieben GmbH, Trieben, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

2.6.5.

Naturwärme Schrems GmbH, Schrems, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

2.6.6.

Naturwärme Traismauer GmbH, Traismauer, Österreich**

0,00

NK

100,00

VK

3.

Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt, Österreich

75,00

VK

75,00

VK

4.

KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt, Österreich

100,00

VK

100,00

VK

4.1.

Interenergo d.o.o., Laibach, Slowenien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.1.

EHE d.o.o. Banja Luka, Banja Luka, Bosnien-Herzegowina**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.2.

Interenergo d.o.o. Sarajevo, Sarajevo, Bosnien-Herzegowina**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.3.

PLC Interenergo d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.3.1.

Hidrowatt d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien**

88,87

VK

88,87

VK

4.1.3.2.

Hydro Ljutina d.o.o., Priboj, Serbien**

100,00

VK

0,00

NK

4.1.4.

Interenergo Makedonija d.o.o.e.l., Skopje, Nordmazedonien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.5.

LSB Elektrane d.o.o. Banja Luka, Banja Luka, Bosnien-Herzegowina**

0,00

NK

100,00

VK

4.1.6.

Inter-Energo d.o.o. Gornji Vakuf-Uskoplje, Gornji Vakuf-Uskoplje, Bosnien-Herzegowina**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.7.

MHE Vrbnica d.o.o., Podgorica, Montenegro**

70,00

VK

70,00

VK

4.1.8.

Interenergo d.o.o. - Kosova SH.P.K., Decan, Kosovo**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.9.

Vjetropark Jasenice d.o.o., Jasenice, Kroatien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.10.

EKO-TOPLOTA Energetika d.o.o., Laibach, Slowenien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.10.1

Ekoenergo d.o.o. (vormals Energetika Sentrupert d.o.o.), Slowenien**

100,00

VK

0,00

NK

* VK = Vollkonsolidierung, EQ = at-Equity, NK = nicht konsolidiert

** Indirekte Beteiligung

 

 

2020

2019

 

 

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

KELAG-
‎
Anteil
‎
%

Konsoli-
‎
dierungs-
‎
methode*

4.1.11.

Zarja Ekoenergija d.o.o., Semic, Slowenien**

0,00

NK

100,00

VK

4.1.12.

Lumbardhi/Kosovo Beteiligungs GmbH, Klagenfurt, Österreich**

90,00

VK

90,00

VK

4.1.12.1.

KelKos Energy Sh.p.k., Decan, Kosovo**

90,00

VK

90,00

VK

4.1.13.

Solarne Elektrane Bukovica d.o.o., Jasenice, Kroatien**

100,00

VK

100,00

VK

4.1.14.

Vjetroelektrane Orjak d.o.o., Zagreb, Kroatien**

100,00

VK

0,00

NK

4.1.15.

Osen Toplota d.o.o., Laibach, Slowenien**

100,00

VK

0,00

NK

4.1.16.

Solarne Elektrane Nin d.o.o., Prelog, Koratien**

80,00

VK

0,00

NK

4.2.

Windfarm MV I s.r.l., Bukarest, Rumänien**

100,00

VK

100,00

VK

4.3.

Windfarm Balchik 1 EOOD, Sofia, Bulgarien**

100,00

VK

100,00

VK

4.4.

Windfarm Balchik 2 EOOD, Sofia, Bulgarien**

100,00

VK

100,00

VK

4.5.

Windfarm Balchik 4 EOOD, Sofia, Bulgarien**

100,00

VK

100,00

VK

4.6.

KelaVENT Charlie SRL, Bukarest, Rumänien**

100,00

VK

100,00

VK

4.7.

KelaVENT Echo SRL, Bukarest, Rumänien**

100,00

VK

100,00

VK

4.8.

Idroelettrica Alpina S.r.l., Belluno, Italien**

95,00

VK

95,00

VK

4.9.

PV Tessera S.r.l., Udine, Italien**

75,00

VK

0,00

NK

5.

Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, Arnoldstein, Österreich

74,90

VK

74,90

VK

6.

Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt, Österreich

51,00

VK

51,00

VK

7.

Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt, Österreich

51,00

VK

51,00

VK

8.

RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikations GmbH, Obervellach, Österreich

80,00

VK

0,00

NK

9.

KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt, Österreich

100,00

VK

0,00

NK

10.

Stadtwerke Kapfenberg GmbH, Kapfenberg, Österreich

35,00

EQ

35,00

EQ

11.

VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, Österreich

10,02

EQ

10,02

EQ

12.

SunnyBAG GmbH, Graz, Österreich

24,90

EQ

24,90

EQ

13.

Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg, Österreich

49,00

EQ

49,00

EQ

14.

Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim, Österreich

30,00

EQ

30,00

EQ

15.

Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim, Österr.

30,00

EQ

30,00

EQ

16.

Liesertal Kraftwerks Beteiligung GmbH, Klagenfurt, Österreich

49,00

EQ

49,00

EQ

17.

Biofernwärme Fürstenfeld GmbH, Fürstenfeld, Österreich

50,00

EQ

50,00

EQ

18.

KELMIN GmbH, Villach, Österreich

51,00

EQ

51,00

EQ

19.

Fernwärme Bad Hofgastein GmbH, Bad Hofgastein, Österreich

50,00

EQ

50,00

EQ

20.

KWH Kraft & Wärme aus Holz GmbH, St. Gertraud, Österreich

0,00

NK

26,00

EQ

21.

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG, GmbH Klagenfurt, Österr.

100,00

NK

100,00

NK

22.

Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf, Österreich

39,00

NK

39,00

NK

23.

BEP - Bioenergie Pongau GmbH, Bischofshofen, Österreich

26,00

NK

26,00

NK

* VK = Vollkonsolidierung, EQ = at-Equity, NK = nicht konsolidiert

** Indirekte Beteiligung

Im aktuellen Geschäftsjahr fanden folgende Änderungen des Konsolidierungskreises statt:

Änderungen im Konsolidierungskreis

 

2020

2019

 

Vollkonsolidierung

at-Equity Bewertung

Vollkonsolidierung

at-Equity Bewertung

Stand zu Beginn der Berichtsperiode

43

11

32

12

In Berichtsperiode erstmals einbezogen

8

0

11

0

In Berichtsperiode entkonsolidiert

10

1

0

1

Stand am Ende der Berichtsperiode

41

10

43

11

davon inländische Unternehmen

14

10

20

11

davon ausländische Unternehmen

27

0

23

0

Im KELAG-Konzern fanden im aktuellen Geschäftsjahr und in der Vergleichsperiode folgende Konsolidierungskreisänderungen statt:

 

2020

2019

Gründungen

KELAG Naturstrom GmbH

-

 

PV Tessera S.r.l.

 

Erwerbe

Hydro Ljutina d.o.o.

Solarne Elektrane Bukovica d.o.o.

 

Ekoenergo d.o.o. (vormals Energetika Sentrupert d.o.o.)

Idroelettrica Alpina S.r.l.

 

Vjetroelektrane Orjak d.o.o.

ZHO Fernwärmeversorgung Ottenschlag GmbH

 

Osen Toplota d.o.o.

WRS Naturwärme Holding GmbH

 

Solarne Elektrane Nin d.o.o.

Naturwärme Haslach GmbH

 

RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikations GmbH

Naturwärme Sierning GmbH

 

 

Naturwärme Liezen GmbH

 

 

Naturwärme Trieben GmbH

 

 

Naturwärme Schrems GmbH

 

 

Naturwärme Traismauer GmbH

 

 

Zarja Ekoenergija d.o.o.

Verschmelzungen

ZHO Fernwärmeversorgung Ottenschlag GmbH

-

 

WRS Naturwärme Holding GmbH

 

 

Naturwärme Haslach GmbH

 

 

Naturwärme Sierning GmbH

 

 

Naturwärme Liezen GmbH

 

 

Naturwärme Trieben GmbH

 

 

Naturwärme Schrems GmbH

 

 

Naturwärme Traismauer GmbH

 

 

LSB Elektrane d.o.o. Banja Luka

 

 

Zarja Ekoenergija d.o.o.

 

Veräußerungen

KWH Kraft & Wärme aus Holz GmbH

Quaternity GmbH

Von den Gesellschaftserwerben des aktuellen Geschäftsjahres stellen nur die Erwerbe der Ekoenergo d.o.o. (vormals Energetika Sentrupert d.o.o.) und der RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikations GmbH Erwerbe eines Geschäftsbetriebes im Anwendungsbereich des IFRS 3 dar. Für diese Erwerbe wurden in Summe rd. 1,6 Mio. EUR an Kaufpreisen vereinbart sowie rd. 2,2 Mio. EUR an langfristigen Vermögenswerten übernommen. Aus dem Erwerb der RKM ist ein Firmenwert von rd. 0,5 Mio. EUR entstanden.

Von den Gesellschaftserwerben des aktuellen Geschäftsjahres außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 ist jener der Vjetroelektrana Orjak d.o.o., mit Sitz in Zagreb (Kroatien), als wesentlich einzustufen. Das Signing und Closing zu diesem Erwerb, bei dem die Interenergo d.o.o., eine 100 % Tochtergesellschaft der KI-KELAG International GmbH, die wiederum eine 100 % Tochtergesellschaft der KELAG ist, 100 % der Anteile erworben hat, fand am 3. Dezember 2020 statt. Die Erstkonsolidierung wurde aus Wesentlichkeitsgründen zum 31.12.2020 vorgenommen. Als Vermögenswerte wurden Windkraftanlagen, die nahe der Stadt Omiš (Kroatien) situiert sind, samt den dazugehörigen Verträgen in Höhe von 22,4 Mio. EUR erworben.  Der Kaufpreis betrug 8,1 Mio. EUR, wobei davon rd. 0,5 Mio. EUR auf einen bedingten Kaufpreisbestandteil entfallen. Zusätzlich wurde das bestehende Darlehen gegenüber dem Alteigentümer in Höhe von 14,7 Mio. EUR abgelöst.

Für die anderen Gesellschaftserwerbe außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 3 betrugen die Kaufpreise rd. 1,1 Mio. EUR; hierbei wurden 6,7 Mio. EUR an langfristigen Vermögenswerten übernommen. Beim Erwerb der Anteile an der Hydro Ljutina d.o.o. wurde ein zuvor bestehendes Darlehen in Höhe von 5,9 Mio. EUR abgelöst.

Aus allen Gesellschaftserwerben wurden liquide Mittel in Höhe von 0,9 Mio. EUR übernommen.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Neu angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In der Berichtsperiode 2020 sind folgende Standards bzw. Interpretationen erstmals zur Anwendung gebracht worden:

Neu angewandte IFRS/IFRIC

 

 

IASB-Veröffentlichung
‎
(übernommen von der EU)

Verpflichtende Anwendung für KELAG

Auswirkungen

IFRS 3

Änderungen: Definition eines Geschäftsbetriebs

22.10.2018 (21.04.2020)

01.01.2020

siehe unten

IAS 1
‎
IAS 8

Änderungen: Definition von "wesentlich"

31.10.2018 (29.11.2019)

01.01.2020

keine

IAS 39
‎
IFRS 7
‎
IFRS 9

Änderungen: Interest Rate Benchmark Reform

26.09.2019 (15.01.2020)

01.01.2020

keine

IFRS 16

Änderungen im Zusammenhang mit Covid-19 bedingten Mietzugeständnissen

28.05.2020 (09.10.2020)

01.06.2020

keine

Änderungen zu IFRS 3

Die Änderungen zu IFRS 3 enthalten Klarstellungen zur Abgrenzung zwischen Unternehmenserwerben und Erwerben von Gruppen von Vermögenswerten, die aus dem Anwendungsbereich von IFRS 3 ausgenommen sind. Je nach Ausgestaltung der Anteilserwerbe führt diese Klarstellung dazu, dass diese eher als Gruppe von Vermögenswerten eingestuft werden. Fortan ist für das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs neben Ressourceneinsatz (Input) und der Möglichkeit, Leistung (Output) zu erbringen, auch mindestens ein substanzielles Verfahren (substantive process) erforderlich. Darüber hinaus wurde zur vereinfachten Prüfung, ob ein Geschäftsbetrieb vorliegt, ein optionaler Test zur Ermittlung der Konzentration des beizulegenden Zeitwertes eingeführt (Konzentrationstest). Das Wahlrecht zur Durchführung dieses Tests kann für jede Transaktion separat ausgeübt werden. Durch die Erstanwendung der Änderungen des IFRS 3 auf Transaktionen des Geschäftsjahres 2020, haben sich keine Auswirkungen im KELAG-Konzern ergeben. Die Änderungen zu IFRS 3 wurden nicht rückwirkend angewandt.

Noch nicht anzuwendende IFRS/IFRIC

 

 

IASB-Veröffentlichung
‎
(übernommen von der EU)

Verpflichtende Anwendung für KELAG

Auswirkungen

IFRS 4
‎
IFRS 9

Änderungen an IFRS 4 hinsichtlich verlängerter Befreiung von IFRS 9

25.06.2020 (15.12.2020)

01.01.2021

keine

IFRS 9
‎
IAS 39
‎
IFRS 7
‎
IFRS 4
‎
IFRS 16

Änderungen: Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2

27.08.2020 (13.01.2021)

01.01.2021

keine

Noch nicht von der EU übernommene IFRS/IFRIC

 

 

IASB Veröffentlichung
‎
(übernommen von der EU)

Verpflichtende Anwendung für KELAG

Auswirkungen

IFRS 17

Versicherungsverträge

18.05.2017 bzw. 25.06.2020
‎
(derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

IAS 1

Änderungen: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

23.01.2020 bzw. 15.07.2020 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

IFRS 3
‎
IAS 16
‎
IAS 37
‎
Diverse

Änderungen:
‎
Verweis auf das Rahmenkonzept,
‎
Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung,
‎
Kosten der Vertragserfüllung, Jährliche Verbesserungen 2018-2020

14.05.2020 (für H2 2021 erwartet)

01.01.2022

keine

IAS 1

Änderungen: Angabe von Rechnungslegungs-grundsätzen

12.02.2021 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

IAS 8

Änderungen: Rechnungslegungs-methoden, Änderungen von rechnungslegungs-bezogenen Schätzungen und Fehler

12.02.2021 (derzeit keine Information zu geplantem Übernahmedatum verfügbar)

01.01.2023

keine

Konsolidierungsmethoden

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und im Bedarfsfall latente Steuern in Ansatz gebracht.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Änderung der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen den beherrschenden Einfluss über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der betroffenen Positionen des Tochterunternehmens und die erhaltene Gegenleistung sowie eine verbliebene Beteiligung wird mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Anteile an at-Equity bilanzierten Beteiligungen

Unternehmen, auf die das Mutterunternehmen direkt oder indirekt maßgeblichen Einfluss ausübt oder auf die gemeinsame Vereinbarungen Anwendung finden, sind nach der at-Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Nach Anwendung der at-Equity Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns am jeweiligen assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte (siehe Ausführungen zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen). Wenn sich aus einem Impairment-Test ein Wertminderungsbedarf ergibt, wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem korrespondierenden Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Firmenwerte

Bei der Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses ist die übertragene Gegenleistung (zuzüglich etwaiger nicht beherrschender Anteile) dem beizulegenden Zeitwert des übernommenen Reinvermögens gegenüberzustellen, um einen allfälligen Unterschiedsbetrag aus dem Unternehmenszusammenschluss zu ermitteln.

Ist der Unterschiedsbetrag negativ, so sind die Ermittlung der übertragenen Gegenleistung und die Kaufpreisallokation erneut zu überprüfen. Ergibt sich nach neuerlicher Überprüfung ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei Vorliegen eines positiven Unterschiedsbetrags wird ein Firmenwert angesetzt, der als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt. Ein Firmenwert wird auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die erwartungsgemäß von den infolge eines Unternehmenszusammenschlusses entstehenden Synergien profitieren werden. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dabei der untersten Ebene, auf der das Management den Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht.

Währungsumrechnung

Geschäftsfälle in fremder Währung werden bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung von monetären Bilanzpositionen erfolgt mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Kursgewinne und -verluste werden ergebniswirksam in jener Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in welcher das zugrundeliegende Geschäft erfasst wurde.

Die funktionale Währung der KELAG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Für jedes Unternehmen wird die funktionale Währung in Übereinstimmung mit IAS 21 festgelegt. Da die in den Konzernabschluss einbezogenen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbstständig in ihrer Landeswährung betreiben, stellen deren lokale Währungen grundsätzlich die relevanten funktionalen Währungen dar. Für den Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Tochterunternehmen nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet.

Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzernunternehmen werden grundsätzlich mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) oder nationaler Zentralbanken umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Stichtagsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital gesondert ausgewiesen.

Die der Währungsumrechnung zugrundeliegenden Wechselkurse entwickelten sich wie folgt:

pro EUR

Durchschnitt

Stichtag

 

2020

31.12.2020

Bulgarischer Lew (BGN)

1,9558

1,9558

Tschechische Krone (CZK)

26,4138

26,2420

Rumänischer Leu (RON)

4,8379

4,8683

Kroatische Kuna (HRK)

7,5355

7,5519

Mazedonische Denar (MKD)

61,6759

61,6940

Serbische Dinar (RSD)

117,5745

117,5802

Bosnische Mark (BAM)

1,9558

1,9558

pro EUR

Durchschnitt

Stichtag

 

2019

31.12.2019

Bulgarischer Lew (BGN)

1,9558

1,9558

Tschechische Krone (CZK)

25,6638

25,4080

Rumänischer Leu (RON)

4,7434

4,7830

Kroatische Kuna (HRK)

7,4198

7,4395

Mazedonische Denar (MKD)

61,5179

61,4856

Serbische Dinar (RSD)

117,8745

117,5928

Bosnische Mark (BAM)

1,9558

1,9558

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und allfälliger Wertminderungen sowie, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der Strombezugsrechte liegt zwischen 10 und 80 Jahren, wobei das wertmäßig größte Strombezugsrecht jenes am Kraftwerk Reißeck II ist, dessen Nutzungsdauer mit 80 Jahren angesetzt wurde. Die sonstigen Rechte (inklusive der Wassernutzungsrechte) werden über einen Zeitraum von 4 bis 50 Jahren abgeschrieben werden.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (einschließlich aktivierungspflichtiger Rückbau- und Stilllegungskosten) abzüglich kumulierter, planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten unter anderem die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern solche Teile gesondert entsprechend ihrer spezifischen Nutzungsdauer ab (Komponentenansatz). Gleiches gilt bei geplanten Großinspektionen (im Wesentlichen Turbinenrevisionen), wobei die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten im Buchwert der jeweils betroffenen Sachanlagen als Ersatz aktiviert werden, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Sachanlagen werden entweder ausgebucht, wenn deren Abgang zu verzeichnen ist, oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.

Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an den erwarteten Nutzungsdauern ihrer Komponenten. Im Einzelnen werden folgende Nutzungsdauern verwendet:

 

Jahre

Sachanlagen

 

Betriebs- und Geschäftsgebäude

33 - 50

Technische Anlagen und Maschinen

10 - 60

Sonstige Sachanlagen

2 - 10

Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst.

Leasingverhältnisse

IFRS 16 sieht für Leasingverträge aus Sicht von Leasingnehmern die Aktivierung eines Nutzungsrechtes sowie die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit vor. Die Leasingverhältnisse, bei denen die KELAG bzw. ihre Tochterunternehmen als Leasingnehmer auftreten, umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Nutzung von Gebäude(teile)n, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen.

IFRS 16 beinhaltet Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert, für welche jeweils Ansatzwahlrechte vorgesehen sind. Der KELAG-Konzern macht von beiden Erleichterungen Gebrauch und weist die Leasingzahlungen aus betroffenen Verträgen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse liegen in diesem Zusammenhang dann vor, wenn zwölf Monate an Vertragslaufzeit nicht überschritten werden. Leasinggegenstände von geringem Wert liegen im KELAG-Konzern grundsätzlich dann vor, wenn der Neuwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts rd. 5 Tsd. EUR nicht überschreitet. Im KELAG-Konzern wird IFRS 16 zudem nicht auf Mieten von immateriellen Vermögenswerten freiwillig angewendet.

Die Geschäftsfälle, in denen die KELAG bzw. ihre Tochterunternehmen als Leasinggeber auftreten, sind von untergeordneter Bedeutung.

Werthaltigkeit von nicht finanziellen Vermögenswerten und

at-Equity bilanzierte Beteiligungen

Bei Vorliegen eines Anhaltspunktes einer Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten, welche in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, wird die Werthaltigkeit der Buchwerte geprüft (Impairment-Test). Ein jährlicher Impairment-Test ist für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht nutzungsbereite, immaterielle Vermögenswerte durchzuführen, unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt vorliegt. Der KELAG-Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderungen im vierten Quartal durch.

Ein Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich auf Ebene der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) beurteilt. Für die Bildung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird im KELAG-Konzern auf die weitgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der entsprechenden Vermögenswerte abgestellt.

Ein Wertminderungsbedarf ergibt sich, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Beizulegende Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten werden je nach Verfügbarkeit von am Markt beobachtbaren Inputfaktoren in der Regel marktpreisorientiert bzw. kapitalwertorientiert ermittelt. Im Rahmen der marktpreisorientierten Ermittlung wird beispielsweise auf vorliegende bindende Kaufangebote, die Preisbildung auf aktiven Märkten oder vergleichbare zeitnahe Transaktionen innerhalb der Branche abgestellt. Bei einer kapitalwertorientierten Ermittlung kommen Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) zur Anwendung. Entfallen in den Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung, wird – außer bei Geschäfts- oder Firmenwerten – eine Wertaufholung erfasst.

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Nach-Steuer-Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Die Ermittlung des entsprechenden Vor-Steuer-Zinssatzes erfolgt iterativ.

Zum jeweiligen Abschlussstichtag werden bei Vorliegen von Indikatoren auch die at-Equity bilanzierten Beteiligungen auf Anhaltspunkte für Wertminderungen überprüft und auch hier gegebenenfalls Impairment-Tests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.

Sonstige Wertpapiere und Wertrechte

Die in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere und Wertrechte umfassen im Wesentlichen Österreichische Staatsanleihen, die in Erfüllung von § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) dem Deckungserfordernis für Rückstellungen iZm Direktpensionszusagen dienen. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da sich die Zahlungen ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen und sie zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden. Käufe und Verkäufe werden mit dem Wert zum Erfüllungstag bilanziert. Wertminderungen werden gegebenenfalls ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mit Hilfe der Effektivzinsmethode ermittelte Zinserträge werden ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Verzinsliche langfristige Forderungen werden grundsätzlich mit ihren fortgeschriebenen Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Im Falle von Wertminderungen erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige lang- und kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wenn Wertminderungen erwartet werden, erfolgt der Forderungsansatz in der Bilanz abzüglich dieser Wertminderungen. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Forderungen enthalten Derivate aus dem Energiebereich, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst werden. Außerdem enthalten die kurzfristigen Forderungen Termineinlagen, deren Gesamtlaufzeit mehr als drei Monate beträgt und die nicht zur Tilgung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen vorgesehen sind.

Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte wurden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfasst. IFRS 9 verfolgt ein Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, das an erwarteten Kreditverlusten ausgerichtet ist (expected credit losses). Dieses Wertminderungsmodell sieht dazu im Allgemeinen eine Klassifikation in unterschiedliche Stufen vor, wobei insbesondere Stufenübergänge als Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert werden und Wertminderung auslösen. Der Standard unterscheidet jedoch zwischen diesem allgemeinen und einem vereinfachten Wertberichtigungsmodell, bei dem Anwendungserleichterungen vorgesehen sind.

Im Rahmen des allgemeinen Modells, welches im KELAG-Konzern im Wesentlichen bei Wertpapieren und Bankguthaben zur Anwendung kommt, werden die zu erfassenden Wertminderungen neben den jeweiligen Buchwerten anhand der von der Ratingkategorie abhängigen Ausfallswahrscheinlichkeiten (PD – Probability of Default) und Ausfallsverlustquoten (LGD – Loss given Default) ermittelt.

Bei nach dem allgemeinen Wertminderungsmodell beurteilten finanziellen Vermögenswerten, die zum Bilanzstichtag ein niedriges Kreditrisiko aufweisen und finanziellen Vermögenswerten, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, werden die Wertminderung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (Stufe 1) erfasst. Von einem niedrigen Kreditrisiko wird dabei ausgegangen, wenn ein externes „investment grade“-Rating (Standard & Poor‘s: zumindest BBB-, Moody’s: zumindest Baa3) oder ein äquivalentes internes Rating vorliegt. Von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird ausgegangen, wenn der finanzielle Vermögenswert kein „investment grade“-Rating mehr begründet. Sofern eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, wird – neben der Einleitung etwaiger Mahnmaßnahmen – die Wertminderung auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erwarteten Kreditverluste ermittelt (Stufe 2). Sollten weiters objektive Hinweise auf eine Wertminderung für einen derartigen finanziellen Vermögenswert vorliegen, so erfolgt ebenso eine Erfassung auf Basis der über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erwarteten Kreditverluste (Stufe 3). Objektive Hinweise liegen beispielsweise vor, wenn der Schuldner sich in signifikanten finanziellen Schwierigkeiten befindet oder ein Vertragsbruch vorliegt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Wertberichtigungsmodell angewendet, in dessen Rahmen die Wertminderung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen ist. Hierbei orientiert sich die KELAG für ihre Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an intern verwendeten Mahnstufen. Grundsätzlich sind im KELAG-Konzern Ausfälle bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen historisch gesehen von untergeordneter Bedeutung. Dies ist vor allem den regelmäßig erfolgenden Teilzahlungsbeträgen durch Kunden, der Bedeutung der zu erbringenden Leistungen für Kunden sowie einem stringenten Kreditrisikomanagement und Mahnwesen geschuldet.

Vorräte

Die Bewertung der Erdgasvorräte erfolgt nach dem FIFO-Verfahren zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Als Ansatzkriterium für den Nettoveräußerungswert werden Preise aus bestehenden Verträgen sowie aus erwarteten Absatzszenarien herangezogen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag angesetzt. Deren Bewertung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

Noch nicht abrechenbare Leistungen sowie unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohneinzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie die angemessenen Gemeinkosten umfassen.

Liquide Mittel

Der Posten der liquiden Mittel in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten liquiden Mittel.

Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird unter Verwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

Pensionsverpflichtungen, pensionsähnliche Verpflichtungen, gesetzliche Abfertigungen und Altersteilzeitverpflichtungen

Die Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) ermittelt. Unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus Deputatsstromlieferungen zusammengefasst. Der Konzern erfasst die Neubewertung dieser Verpflichtungen im sonstigen Ergebnis. Die Neubewertung wird dabei sofort in die kumulierten Ergebnisse eingestellt und auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert. Die Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht im Posten Zinsaufwand erfasst, während sich andere erfolgswirksame Veränderungen im Personalaufwand niederschlagen.

Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden im vorliegenden Konzernabschluss die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Über die Ausscheideursachen Tod und Invalidisierung bzw. Ausscheiden aus dem Aktivitätsstand mit Erreichen des kalkulatorischen Pensionsantrittsalters hinaus wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit vom versicherungsmathematischen Gutachter keine weiteren Ausscheideursachen wie Fluktuation oder ähnliches berücksichtigt.

Die Höhe der Pension errechnet sich in Abhängigkeit von der bis zum Leistungsfall verbrachten Dienstzeit im jeweiligen Unternehmen des Konzerns. Als rechnungsmäßiges Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (ggf. vorzeitige) Alterspension gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt.

Pensionsverpflichtung für leistungsorientierte, in die Pensionskasse ausgelagerte Pensionszusagen

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an gewisse Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Ein Teil dieser leistungsorientierten Verpflichtungen besteht nicht als Direktpensionszusage des KELAG-Konzerns, sondern wurde an die Valida Pension AG ausgelagert. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Pensionskasse gegenüber, welches vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes veranlagt wird. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung von Seiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen im Sinne von IAS 19 bilanziert und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert, sodass die Bilanzierung einer Nettoschuld erfolgt.

Beitragsorientierte Pensionsverpflichtung

Die KELAG bietet ihren Mitarbeitern, welche ab dem 1. Januar 1992 in das Unternehmen eingetreten sind und sich in einem aufrechten, unbefristeten Dienstverhältnis befinden, eine Ergänzung zur gesetzlichen Pensionsvorsorge (ASVG-Pension) mit der Pensionskasse und somit die Möglichkeit – in Eigenverantwortung und unterstützt vom Unternehmen – ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung aufzubauen. Die Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der künftigen Pensionen aus der Verrentung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile bis zum Pensionsantritt errechnet.

Ab Einbeziehung in das Pensionskassenmodell zahlt die KELAG monatlich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Inanspruchnahme einer Leistung aus der Pensionskasse im Voraus 3 % der Bezugsbestandteile bis zur ASVG-Höchstbemessungsgrundlage (HBG) und 15 % der Bezugsbestandteile über der HBG. Als Bezug gilt der jeweils laufende Monatsbezug inkl. Treueprämie, evtl. Mehrbezug, Funktionszulage exkl. aller sonstigen Zulagen, Zuschläge, Überstunden- und Erreichbarkeitsvergütungen etc. Arbeitnehmerbeiträge können auf freiwilliger Basis in Höhe des Arbeitgeberbeitrages oder in Höhe von 2 % für Bezugsbestandteile unterhalb der HBG und 10 % über der HBG oder 1 % für Bezugsbestandteile unterhalb der HBG und 5 % über der HBG geleistet werden.

Die beitragsorientierten Pensionsverpflichtungen der KELAG werden gemäß IAS 19.50 erfolgswirksam erfasst.

Verpflichtung für gesetzliche Abfertigungen

Mitarbeiter, deren (österreichisches) Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 2002 begann, erhalten auf Basis arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und des bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezuges. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren. Aus der Neubewertung entstehende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

Für sämtliche nach dem 31. Dezember 2002 beginnenden (österreichischen) Arbeitsverhältnisse besteht kein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzliche Abfertigung. Für die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgeltes in eine Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt werden. Durch dieses Abfertigungsmodell ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet und es wird daher als beitragsorientierter Plan gemäß IAS 19 bilanziert.

Altersteilzeit- und Jubiläumsgeldverpflichtungen

Im Konzern wird Mitarbeitern im Rahmen von Altersteilzeitmodellen die Möglichkeit geboten, vor dem Eintritt des ASVG-Pensionsanspruches unter Entgeltfortzahlung bis zum gesetzlich verankerten Pensionseintrittsalter ein gefördertes Altersteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen. Das Altersteilzeitmodell sieht ein Blockmodell vor, wobei die ersten 40 % des Zeitraumes vom Beginn der Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt voll zu arbeiten sind und der Begünstigte für die restlichen 60 % des Zeitraumes freigestellt wird. Die Höhe des Bezugs während der Altersteilzeit wird mit 70 % des Monatsbezuges vor Antritt der Altersteilzeit vereinbart.

Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellung kommt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zur Anwendung, ,wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert werden. Die Bewertungsparameter entsprechen im Wesentlichen jenen für pensionsähnliche Verpflichtungen. Die daraus zu erfassenden Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung großteils unter den Gehältern ausgewiesen.

Die Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt nach denselben versicherungsmathematischen Annahmen wie jene der Abfertigungsverpflichtungen. Diese Annahmen liegen ebenfalls – mit Ausnahme des Diskontierungszinssatzes – der Bilanzierung aus Altersteilzeitverpflichtungen zugrunde.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden entsprechend den Regelungen des IAS 37 angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Hierzu muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung ermittelt, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Dabei werden zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, berücksichtigt.

Im KELAG-Konzernabschluss werden ferner Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus belastenden Verträgen gemäß den Bestimmungen von IAS 37 gebildet. Der Bilanzansatz spiegelt die Höhe des erwartet unvermeidbaren Ressourcenabflusses zu Vollkosten wider. Das ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrages und allfälliger Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung. Die Erfassung von Wertminderungen auf mit belastenden Verträgen verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung von Drohverlustrückstellungen vor.

Rückstellungen, deren Erfüllung mehr als 12 Monate in der Zukunft liegt, werden als langfristig klassifiziert und, sofern der Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages wesentlich von dessen Nominalwert abweicht, diskontiert. Der Diskontierungszinssatz ist in der Regel ein laufzeitäquivalenter risikoloser Vor-Steuer-Zinssatz, wobei dieser bei Negativzinsen mit 0 % angenommen wird. Etwaige Risiken werden in der Regel in den künftigen Zahlungsflüssen berücksichtigt. Die Aufzinsungsbeträge werden als Zinsaufwand ausgewiesen, etwaige Zinsänderungseffekte werden im operativen Ergebnis erfasst.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Derivate aus dem Energiebereich. Die derivativen Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Ressourcenabfluss führen oder in ihrer Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können und daher in der Regel nicht ansatzfähig sind.

Zuschüsse der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies geschieht, sobald hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.

Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.

Die Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden mit den entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Sachanlage verrechnet und somit netto ausgewiesen.

Baukostenzuschüsse

Bei den in der Bilanz ausgewiesenen Baukostenzuschüssen handelt es sich um von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und Anschlusskosten an das Strom- und Gasnetz sowie sonstige Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich, die als Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 einzustufen sind. Diese werden als Passivposten unter den Schulden erfasst und ergebniswirksam im Wesentlichen über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Auflösungsbeträge werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Regulatorische Vermögenswerte und Schulden

Werden Netztarife durch einen Regulator auf Basis von Kosten- bzw. Erlösschätzungen festgelegt und Minder- oder Mehrkosten bzw. -erlöse aus der Vergangenheit bei der Tariffestsetzung in der Zukunft berücksichtigt, so ist der Netzbetreiber berechtigt, Mehrkosten bzw. Mindererlöse in zukünftigen Jahren von den Netznutzern im Wege höherer Tarife abgegolten zu bekommen oder verpflichtet, Minderkosten bzw. Mehrerlöse den Netznutzern im Wege niedrigerer Tarife rückzuvergüten. Solche Ansprüche bzw. Verpflichtungen werden als regulatorische Vermögenswerte bzw. Schulden bezeichnet.

Der KELAG-Konzern ist im Tätigkeitsbereich Netz einem regulierten Tarifregime unterworfen, wobei die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) in Österreich als Regulierungsbehörde auftritt.

In diesem Konzernabschluss werden weder regulatorische Vermögenswerte aktiviert noch regulatorische Schulden passiviert, da der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden gemäß aktuell gängiger Auslegung der IFRS nicht sachgerecht ist.

Ertragsteuern

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Mit dem Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 7. Dezember 2004 bildete die KELAG als Gruppenmitglied mit der KEH als Gruppenträgerin eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Seit dem Jahr 2005 wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert. Von der Gruppenträgerin werden an die Gruppenmitglieder die von ihnen verursachten Körperschaftsteuerbeträge nach der Stand-Alone-Berechnungs-Methodik mittels Steuerumlage weiterverrechnet, wobei die KELAG als Gruppenmitglied die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern verrechnet und gesammelt an die Gruppenträgerin KEH abführt.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 grundsätzlich erfolgswirksam auf temporäre Differenzen zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die erfolgsneutral erfasst werden, werden ebenfalls entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls erfolgsneutral verbucht.

Für aktive latente Steuern, insbesondere solche aus steuerlichen Verlustvorträgen, ist die Ansatzfähigkeit nur gegeben, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftige steuerliche Gewinne zu erwarten sind, um einen steuerwirksamen Abzug des Verrechnungspotenzials vornehmen zu können oder in dem Ausmaß, in dem passive latente Steuern vorhanden sind. Passive latente Steuern sind jedenfalls ansatzpflichtig. Die Aktiv- und Passivposten aus latenten Steuern werden in der Bilanz saldiert ausgewiesen, wenn sie aufrechenbar gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. Ansonsten erfolgt ein getrennter Ausweis. Eine Saldierung erfolgt im KELAG-Konzern insbesondere für jene Konzerngesellschaften, die Teil der Steuergruppe sind.

Zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen aus in den Jahresabschlüssen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesenen Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen und dem jeweiligen konsolidierten anteiligen Nettovermögen („Outside Basis Differences“) führen im Konzern zu keinem Ansatz einer latenten Steuer, solange keine relevante Konstellationen aus absehbarem Umkehrereignis und steuerwirksamer Klassifikation der Beteiligung vorliegt.

Der auf das Mutterunternehmen anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %. Für die vollkonsolidierten Gesellschaften wurden folgende Ertragssteuersätze angewendet:

in %

2020

2019

Bosnien-Herzegowina

10,0

10,0

Bulgarien

10,0

10,0

Italien

27,9

27,9

Kosovo

10,0

10,0

Kroatien

12,0/18,0

12,0/18,0

Nordmazedonien

10,0

10,0

Montenegro

9,0

9,0

Österreich

25,0

25,0

Rumänien

16,0

16,0

Serbien

15,0

15,0

Slowenien

19,0

19,0

Tschechien

19,0

19,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung im Energiebereich auf Basis von Börsenkursen und einer aus Börsenkursen abgeleiteten Preis-Forward Kurve erfolgt.

Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne bzw. -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, außer es kommt zur Anwendung der Regeln für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) gemäß IFRS 9. Um Hedge Accounting anwenden zu können, ist unter anderem eine wirtschaftliche Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und einem Grundgeschäft nachzuweisen. Außerdem darf das Ausfallsrisiko keinen wesentlichen Einfluss auf die Wertänderungen der betroffenen Kontrakte haben.

Die KELAG wendet die Regelungen zu Hedge Accounting bei der Absicherung des Preisrisikos aus künftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften im Energiebereich an. Hierbei werden die Derivate bzw. Sicherungsinstrumente im Rahmen von sogenannten Cashflow Hedges designiert. Bei Cashflow Hedges werden die unrealisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Sicherungsinstrumenten zunächst grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst und in einer eigenen Bewertungsrücklage im Eigenkapital „geparkt“. Sie werden erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sollte die abgesicherte erwartete Transaktion zum Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder Verbindlichkeit führen, werden die im Eigenkapital bislang geparkten Beträge mit dem erstmaligen Wertansatz des Vermögenswerts bzw. der Verbindlichkeit verrechnet. Eventuelle unwirksame Teile der Absicherung führen zu einer teilweisen Erfassung von Bewertungsänderungen der Sicherungsinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegenden Zeitwert sind im Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte, solche mit negativem beizulegendem Zeitwert in den Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegt für eine Gegenpartei ein Rahmenvertrag mit Nettingklausel vor, so werden für diese Gegenpartei die positiven und negativen Zeitwerte der Transaktionen für die entsprechenden Zeiträume für Zwecke der Bilanzdarstellung saldiert.

Sogenannte Eigenverbrauchsverträge, die für Zwecke des Empfanges oder der Lieferung nichtfinanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des KELAG-Konzerns abgeschlossen werden, werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert (Own Use Exemption). Falls ein solcher Eigenverbrauchsvertrag „belastend“ im Sinne von IAS 37 wird, so ist dafür eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Enthalten die Verträge eingebettete Derivate, so werden diese und die Basisverträge getrennt bilanziert, sofern die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit jenen des Basisvertrages verbunden sind. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Zahlungsströme kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten.

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich werden ebenso zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert, wobei die Bewertung grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen ist, es sei denn die Regelungen zu Hedge Accounting werden angewandt.

Der KELAG-Konzern wendet Hedge Accounting im Zusammenhang mit dem Risiko aus Schwankungen von variablen Zinscashflows an, welche durch einen Zinsswap abgesichert werden (Cashflow Hedge).

Ertragsrealisierung

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich nach dem fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15: Zuerst ist/sind der Vertrag/die Verträge mit Kunden und anschließend die eigenständigen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren, um in weiterer Folge den Transaktionspreis zu bestimmen und auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Erlöserfassung erfolgt im fünften Schritt bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen, somit zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum.

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom, Gas und Wärme an Industrie- und Haushalts- sowie Gewerbekunden, Energieversorgungsunternehmen und Strombörsen sowie von Netz- und Energiedienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Netzleistungen umfassen Erlöse aus nationalen Netztarifen, die seitens der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) per Verordnung zur Abdeckung der Kosten des Netzes gewährt werden. Zum Teil werden bei Verträgen zur Lieferung von Strom und Gas den Kunden auch Netzkosten von Drittanbietern in Rechnung gestellt. Da keine Kontrolle über die Netzdienstleistungen vor Übertragung an den Kunden durch die KELAG vorliegt, ist die KELAG in Bezug auf diese Leistungen als Agent anzusehen. Die Erlöse aus diesen Netzdienstleistungen werden somit saldiert mit den entsprechenden Netzaufwendungen dargestellt, womit es zu keiner gesonderten Umsatzrealisierung hieraus kommt.

Umsatzerlöse aus Strom-, Gas- und Wärmelieferungen sowie aus Netzdienstleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der der KELAG-Konzern seinen Bemühungen hinsichtlich der Lieferung von Strom und Gas nachgekommen ist (der Kunde also jederzeit seine Leistung beziehen konnte bzw. bezogen hat) und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts- und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen und abgerechneten Erlösen zugrunde. Umsatzerlöse werden um allfällige Erlösschmälerungen gekürzt und ohne Umsatzsteuer sowie nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen ausgewiesen. Bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen an Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden beträgt das Zahlungsziel typischerweise 14 Tage. Signifikante Finanzierungskomponenten liegen daher nicht vor.

Soweit möglich werden die praktischen Vereinfachungen des IFRS 15, Umsätze in Höhe des Betrages zu erfassen, die der KELAG-Konzern in Rechnung stellen darf, signifikante Finanzierungskomponenten bei einem Zeitraum zwischen Erbringung einer Leistung und Bezahlung von bis zu einem Jahr nicht zu berücksichtigen sowie Kosten einer Vertragsanbahnung im Aufwand zu erfassen, sofern der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, in Anspruch genommen.

Die Realisierungen und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich, welche zur Preisabsicherung physisch erfüllter Grundgeschäfte dienen, werden bei Verkaufsgeschäften unter den Umsatzerlösen und bei Einkaufsgeschäften unter dem Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen dargestellt.

Die Realisierungen und Bewertung von Terminkontrakten im Energiehandel, deren Hauptzweck nicht die finale physische Energielieferung, sondern die Bewirtschaftung einer Eigenhandelsposition ist, werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen, wobei die zugrundeliegenden Umsätze, Bezugskosten und Bewertungen miteinander verrechnet und saldiert in den Umsatzerlösen dargestellt werden.

Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Des Weiteren sind Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung zu treffen, welche den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.

Nachfolgend werden die wesentlichen Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden IFRS-Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben.

Ermessensbeurteilungen

Maßgeblicher Einfluss: VERBUND Hydro Power GmbH

Bei einem Anteilsbesitz von unter 20 % wird vermutet, dass das Unternehmen über keinen maßgeblichen Einfluss verfügt, es sei denn, dieser Einfluss kann eindeutig nachgewiesen werden.

KELAG hält 10,02 % an der VERBUND Hydro Power GmbH. Für die KELAG steht jedoch fest, dass die Gewährung eines vertraglich zugesicherten Verwässerungs- und Squeeze-out-Schutzes sowie die gemeinsame Realisierung von bedeutenden Kapazitätserhöhungen im Kraftwerksbereich samt Bereitstellung bedeutender technischer Informationen neben der Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes und der damit verbundenen Teilnahme an Entscheidungsprozessen den maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28.6 begründen.

Schätzungsunsicherheiten

Auswirkungen Covid-19

Im Geschäftsjahr 2020 haben der weltweite Ausbruch des Covid-19-Virus („Corona Virus“) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen eine globale Wirtschaftskrise ausgelöst. Im KELAG-Konzern wurde frühzeitig ein konzernweites Krisenmanagement implementiert, Risiken und Folgewirkungen evaluiert und geeignete Präventions- und Gegenmaßnahmen eingeleitet. Betriebsführung, Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen konnten weitgehend fortgesetzt werden. Die Covid-19-Krise hat vergleichsweise geringe Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des KELAG-Konzerns mit sich gebracht, die nachfolgend zusammengefasst werden:

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte und Klassifizierungen von Vermögenswerten, Schulden und ausgewiesenen Aufwendungen, die gegebenenfalls notwendig wären, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre. Die Covid-19 Pandemie hat diesbezüglich zu keinem Anpassungsbedarf im KELAG-Konzern geführt, da keine nachhaltig negative Auswirkung auf die Energienachfrage erkennbar ist, die eine Bestandsgefährdung für Konzernunternehmen mit sich bringt.

Die behördlichen Maßnahmen in Reaktion auf die Covid-19 Pandemie führten zu Rückgängen im Stromabsatz. Besonders betroffen waren Kunden in durch Schließungen direkt oder indirekt betroffenen Branchen. In privaten Haushalten stieg der Stromabsatz im Gegensatz dazu an.

Die Covid-19 Maßnahmen bewirkten auch Minderverbräuche im Netzabsatz, wobei auch hier ein Anstieg bei den Haushalten in der Netzebene 7 zu verzeichnen war.

Covid-19 führte ebenso zu einem Anstieg der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2020 um 1,1 Mio. EUR . Dies ist v.a. auf die Annahme erhöhter Ausfallswahrscheinlichkeiten zurückzuführen.

Die Covid-19 bedingte Änderung an IFRS 16, die das Wahlrecht eingeführt hat, aus Covid-19 resultierende Mietkonzessionen nicht als Modifikationen einer Leasingvereinbarung zu bilanzieren, hat im KELAG-Konzern keine Auswirkung, da gegenständliche Sachverhalte nur im unwesentlichen Ausmaß vorkommen.

Beurteilung der Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte und at-Equity bilanzierter Beteiligungen

Bei Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird die Beurteilung der Werthaltigkeit zu jedem Abschlussstichtag vorgenommen. Bei anderen nicht finanziellen Vermögenswerten und at-Equity bilanzierten Beteiligungen wird die Werthaltigkeit dann neu beurteilt, wenn interne oder externe Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen vorliegen. Im Allgemeinen kommt es bei folgenden Anhaltspunkten zu einer Überprüfung der Werthaltigkeit v.a. von Kraftwerken und Strombezugsrechten:

Wesentliche Änderungen bei den erwarteten Strompreisen;

Nachteilige Entwicklung im technischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld;

Anstieg der Marktzinsen;

Überalterung oder physischer Schaden;

Schlechter als erwartete wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögenswertes.

Bei at-Equity bilanzierten Beteiligungsunternehmen sind bspw. folgende Anhaltspunkte maßgeblich:

Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Beteiligungsunternehmens;

Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen;

Beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten zukünftigen Cashflows des Beteiligungsunternehmens hinweisen.

Für die Berechnung einer eventuellen Wertminderung eines nicht finanziellen Vermögenswertes bzw. eines at-Equity bilanzierten Beteiligungsunternehmens ist es erforderlich, den Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der nicht finanzielle Vermögenswert zugeordnet ist, zu ermitteln. Die Ermittlung des Nutzungswertes basiert auf Schätzungen künftiger Cashflows unter Berücksichtigung von Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf der Festlegung eines geeigneten Abzinsungssatzes. Bei der Berechnung des Nutzungswertes kommt es grundsätzlich zu keiner Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen bzw. nicht beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Berücksichtigung spezifischer Synergien bei der Nutzungswertermittlung kann jedoch zum Tragen kommen.

Wenn keine verlässlichen Prognosen für einen längeren Zeitraum vorliegen, wird den Berechnungen ein Detailplanungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. In der Regel stehen spezielle Planungsannahmen (z. B. Strompreisprognosen) für einen längeren Zeitraum zur Verfügung und werden daher verwendet.

Schätzungsänderung betreffend Preisgerüst bei der Ermittlung des erzielbaren Betrages

Während die operative Kostenplanung auf den vom Management genehmigten Budgets aufbauen, wird bei den Strompreisentwicklungen auf langfristigen Prognosen abgestellt. In der Regel stellen Strompreisentwicklungen wesentliche Schätzannahmen dar. Falls diese für Werthaltigkeitstests einzelner CGUs relevant sind, werden diese zur Bestimmung des erzielbaren Betrages wie folgt ermittelt:

Für erzielbare Beträge aus Wind- und Wasserkraft, die auf Basis des Nutzungswertes ermittelt werden, werden Preisprognosen basierend auf einem Strompreisprognosemodell herangezogen. Für den Beginn des Planungszeitraumes (2021 bis 2024) wird das Preisgerüst anhand der Preisnotierungen für Energieforwards bzw. geschlossener Verträge bestimmt. In weiterer Folge erfolgt dann (durch lineare Interpolation) bis 2027 ein Heranführen des Preisniveaus an die Strompreisprognosen. Für den Planungszeitraum 2027 bis 2040 wird das Preisgerüst durch ein energiewirtschaftliches Strompreisprognosemodell zur Erstellung mittel- und langfristiger Strompreisszenarien für Energiemärkte determiniert. Für die Extrapolation der Strompreisprognosen (ab 2041) wird in der Regel ein Residualwert ermittelt oder von einer nachhaltigen Teuerungsrate für Kosten und Erlöse in Höhe von 2,0 % ausgegangen. In jenen Fällen, in denen garantierte Einspeisetarife durch die jeweiligen öffentlichen Stellen gegeben sind, wurden diese für den relevanten Zeitraum angesetzt. Der Planungshorizont ist abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Während bei Wasserkraftwerken im Inland in der Regel von unbefristeten Wasserrechten oder einer revolvierenden Wiederverleihung ausgegangen wird und deshalb nach Ende der Strompreisprognosen in ein Referenzjahr zum Ansatz der ewigen Rente übergeleitet wird, erfolgt bei Wasserkraftwerken mit endlichen Konzessionsdauern, vorwiegend im Ausland, eine Berücksichtigung in der Planung eben dieser Laufzeiten. Technologisch bedingt kürzere Nutzungsdauern und damit befristete Planungshorizonte finden sich bei Wind- und Photovoltaikanlagen. Für erzielbare Beträge aus Wärmeprojekten dienen die Planpreisentwicklungen der Energieeinsatzmedien als Preisgerüst zur Ermittlung des erzielbaren Betrages. Diese werden vertragsgemäß über entsprechende Indexierungen auch zur Anpassung der Wärmeverkaufspreise angewendet.

Das Preisgerüst für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten auf Basis des kapitalwertorientierten Ansatzes wird grundsätzlich analog zur oben angeführten Vorgehensweise ermittelt, wobei ein Abschlag für Veräußerungskosten angesetzt wird.

Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten

Der Abzinsungssatz stellt eine durchschnittlich gewichtete Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital dar. Dieser errechnet sich aus dem risikolosen Zins zuzüglich eines Risikozuschlages für Fremdkapital sowie einer Marktrisikoprämie. Als Diskontierungssatz nach Steuern wurde ein gewichteter Kapitalkostensatz von 4,40 % in Österreich (im Vorjahr 4,55 %) ermittelt.

Der risikolose Basiszinssatz wird auf Grundlage von laufzeitäquivalenten Zinssätzen deutscher Bundesanleihen nach der sogenannten „Svensson-Methode" ermittelt. Dabei wurden für die Geschäftsbereiche Österreich Wärme, Windkraft und Wasserkraft ein laufzeitäquivalenter Zinssatz von -0,40 % und -0,14 % (im Vorjahr 0,04 % bis 0,34 %) für eine Laufzeit von 15 und 30 Jahren ermittelt. Die Festlegung des laufzeitäquivalenten Zinssatzes erfolgte grundsätzlich in Ableitung von der Restnutzungsdauer einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Für Impairment-Kalkulationen ausländischer Gesellschaften, wurde ein entsprechender Länderrisikoaufschlag mitberücksichtigt. Die Marktrisikoprämie wurde einheitlich mit 8,75 % (im Vorjahr 8,25 %) festgelegt.

Zur Berücksichtigung von höheren politischen und makroökonomischen Risiken ausländischer Geschäftsbereiche wurden in den Eigenkapitalkosten und in den Fremdkapitalkosten gesonderte Länderrisikoprämien berücksichtigt. Die Länderrisikoprämien wurden vorzugsweise direkt aus in Euro denominierten Staatsanleihen des betreffenden Landes bzw. mangels Verfügbarkeit indirekt auf Basis von Staatsanleihen vergleichbaren Ratings zum 31. Dezember 2020 ermittelt. Diese Methodik ist an die Ermittlung der von Damodaran publizierten Länderrisikoprämien angelehnt.

Die Betafaktoren wurden auf Basis einer Peer-Group, bestehend aus europäischen Vergleichsunternehmen in der Stromerzeugung und einer mit der KELAG vergleichbaren operativen Risikostruktur, ermittelt. Für die kapitalmarktbezogene Berechnung der Peer-Groups wurde, um Covid-19 bedingte Einflüsse auf die Kapitalmarktdaten auszugleichen, ein rollierender Betafaktor über die letzten acht Quartalsstichtage auf Basis eines fünfjährigen Berechnungszeitraumes, monatlicher Renditeintervalle und lokaler Referenzindizes verwendet.

Die Fremdkapitalkosten der einzelnen Geschäftsbereiche werden auf Basis des jeweiligen risikolosen Basiszinssatzes zuzüglich der Länderrisikoprämie und dem Credit Spread der Peer-Group ermittelt. Zur Berechnung der Fremdkapitalkosten nach Steuern werden die lokalen nominellen Grenzsteuersätze herangezogen.

Vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfeldes wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) kontinuierlich beobachtet.
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Bewertungen von Pensionsverpflichtungen, pensionsähnlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Abfertigungen

Den Berechnungen der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 liegen folgende Annahmen zugrunde (siehe RZ 23):

Versicherungsmathematische Annahmen

 

2020

2019

Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

 

 

Abzinsungssatz

 

 

Pensionen

0,14%

0,63%

ausgelagerte Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

0,36-0,59%

0,97-1,11%

Pensionssteigerungen

 

 

Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlage

1,43%-2,50%

3,03%

Steigerungssatz für künftige Pensionen

1,87%

1,90%

Fluktuation

keine

keine

Langfristige Verzinsung des Fondsvermögens

0,59%

1,11%

Gesetzliche Abfertigungen

 

 

Abzinsungssatz

0,14%

0,55%

Gehaltssteigerungen

2,50%

3,03%

Fluktuation

keine

keine

In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.

Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen 2020

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-27,0

33,4

Gehaltssteigerung

0,50%

4,1

-3,9

Pensionssteigerung

0,50%

16,3

-14,8

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

-2,8

3,0

Mortalität

1 Jahr

12,6

-13,2

Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen 2019

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-25,0

30,9

Gehaltssteigerung

0,50%

4,4

-4,1

Pensionssteigerung

0,50%

14,7

-13,4

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

-2,3

2,5

Mortalität

1 Jahr

11,4

-11,9

Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2020

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-5,1

5,7

Gehaltssteigerung

0,50%

3,6

-3,4

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

1,6

-1,6

Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen 2019

in Mio. EUR

Änderung der Annahme in Prozentpunkten bzw. Jahren

Bei Anstieg der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Bei Verringerung der Annahme Veränderung der Verpflichtung um

Abzinsungssatz

0,75%

-5,7

6,4

Gehaltssteigerung

0,50%

4,0

-3,8

Pensionsantrittsalter

1 Jahr

1,9

-1,8

Durchschnittliche Laufzeiten (Durations)

in Jahren

2020

2019

Pensionen

16,22

15,82

davon Direktpensionen

9,87

10,74

davon ausgelagerte Pensionen

18,88

19,41

davon pensionsähnliche Verpflichtungen

16,29

15,75

Abfertigungen

9,42

9,66

Jubiläumsgelder

9,71

9,50

Altersteilzeitansprüche

4,54

3,02

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Lebenserwartung und künftiger Pensionserhöhungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrundeliegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Bewertung von Jubiläumsgeld- und Altersteilzeitverpflichtungen

Jubiläumsgeldverpflichtungen werden mit 0,07% (im Vorjahr 0,55%), Altersteilzeitverpflichtungen aufgrund ihrer kurzen Duration mit -0,17% (im Vorjahr 0,00%) abgezinst.

Bewertung von Rückstellungen

Die Bewertung von Rückstellungen erfolgte im vorliegenden Abschluss aufgrund von Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag (siehe RZ 23 und RZ 27). Die wesentlichen Einflussfaktoren waren dabei die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung von Energiepreisen, des Erfolges von Verhandlungen, etwaiger Ablösezahlungen, der geschätzten Laufzeiten und des Diskontierungssatzes. Der Diskontierungssatz beträgt für langfristige Rückstellungen zwischen 0,00 % und 0,350,350,00 % (im Vorjahr zwischen 0,00 % und 0,34 %).

Erläuterung zur Segmentberichterstattung

Die Segmentierung im vorliegenden Konzernabschluss folgt dem in IFRS 8.5 normierten Konzept des Management-Ansatzes und spiegelt die interne Berichterstattung auf Basis jener Grundlage wider, auf der die Steuerung und Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch den Gesamtvorstand der KELAG im Konzern erfolgt.

In der Segmentberichterstattung sind die Geschäftsaktivitäten des KELAG-Konzerns den Segmenten:

Energie,

Netz,

Wärme und Großkunden sowie

Sonstiges und Beteiligungen

zugeordnet.

Das Segment Energie beinhaltet i.W. die Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraftwerken, den Strom- und Gashandel sowie den Privat- und Gewerbekundenvertrieb von Strom und Gas. Im Segment Netz werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strom- und Gasnetz der KNG-Kärnten Netz GmbH gebündelt. Dem Segment Wärme und Großkunden werden einerseits sämtliche Aktivitäten im Bereich der Nutzung von Abwärme und Bioenergie zur Wärmeversorgung zugeordnet; andererseits beinhaltet dieses Segment den Großkundenvertrieb von Strom und Gas, der durch die KELAG Energie & Wärme GmbH erfolgt. Das Segment Sonstiges und Beteiligungen umfasst die Leitungs- und Steuerungsfunktionen inkl. Beteiligungsmanagement sowie die Tätigkeiten im Bereich der Nebengeschäfte. Diesem Segment wird v.a. das Ergebnis aus at-Equity bilanzierten Beteiligungen zur Gänze zugerechnet.

In den berichtspflichtigen Segmenten werden die in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.

Zur internen Performancemessung der Geschäftssegmente wird in erster Linie das operative Ergebnis herangezogen. Dieses entspricht der Summe der operativen Ergebnisse der in das jeweilige Geschäftssegment einbezogenen Unternehmensteile unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen. Zum Zwecke der Überwachung der Ertragskraft und der Verteilung von Ressourcen zwischen den Segmenten wird das operative Ergebnis den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Beteiligungen gegenübergestellt. Die Investitionen in Beteiligungen enthalten dabei Gesellschaftserwerbe unabhängig von deren Klassifikation gemäß IFRS.

Segmentberichterstattung 2020

 

Energie

Netz

Wärme und Großkunden

Sonstiges und Beteiligungen

Eliminierungen

Summe
‎
Konzern

in Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

Außenumsatz

571,0

192,6

292,7

4,6

0,0

1.061,0

Innenumsatz

142,1

3,2

1,6

0,0

-147,0

0,0

Gesamtumsatz

713,2

195,9

294,3

4,6

-147,0

1.061,0

 

 

 

 

 

 

 

Operatives Ergebnis

74,0

28,8

22,4

21,0

0,0

146,2

Abschreibungen

-50,9

-44,4

-24,9

-9,8

0,0

-130,0

davon Wertminderungen

-20,9

0,0

-2,8

0,0

0,0

-23,7

Zuschreibungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Ergebnis der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen

0,0

0,0

0,0

46,0

0,0

46,0

Buchwert der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen

0,0

0,0

0,0

206,8

0,0

206,8

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

27,8

65,3

17,0

9,5

0,0

119,5

Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe

29,4

0,0

0,0

0,5

0,0

29,9

Segmentberichterstattung 2019

 

Energie

Netz

Wärme und Großkunden

Sonstiges und Beteiligungen

Eliminierungen

Summe
‎
Konzern

in Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

Außenumsatz

774,2

206,1

316,0

3,8

0,0

1.300,1

Innenumsatz

148,0

2,2

1,8

0,0

-151,9

0,0

Gesamtumsatz

922,2

208,2

317,8

3,8

-151,9

1.300,1

 

 

 

 

 

 

 

Operatives Ergebnis

80,3

32,3

30,9

11,1

0,0

154,6

Abschreibungen

-34,0

-42,2

-22,2

-9,7

0,0

-108,1

davon Wertminderungen

-6,7

0,0

-1,6

0,0

0,0

-8,3

Zuschreibungen

4,0

0,0

0,0

0,0

0,0

4,0

Ergebnis der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen

0,0

0,0

0,0

38,3

0,0

38,3

Buchwert der nach at-Equity bilanzierten Beteiligungen

0,0

0,0

0,0

188,0

0,0

188,0

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

48,4

65,0

18,6

10,3

0,0

142,3

Investitionen in Beteiligungen - Unternehmenserwerbe

0,4

0,0

5,6

0,0

0,0

6,0

Angaben zu geografischen Regionen

Die Zuordnung der externen Umsätze sowie des langfristigen Segmentvermögens zu den geografischen Regionen erfolgt auf Grundlage der Segmentierung nach dem Sitz des berichtenden Unternehmens bzw. der jeweiligen Tochterunternehmen.

Externer Umsatz nach geografischen Regionen

in Mio. EUR

2020

2019

Österreich

772,0

783,1

Bosnien-Herzegowina

3,1

10,0

Bulgarien

2,9

2,2

Italien

0,4

0,0

Kosovo

3,1

4,5

Kroatien

2,2

0,1

Nordmazedonien

3,6

3,3

Rumänien

3,3

3,4

Serbien

0,3

0,1

Slowenien

269,7

493,0

Tschechien

0,4

0,4

Summe Externer Umsatz nach geografischen Regionen

1.061,0

1.300,1

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

in Mio. EUR

2020

2019

Österreich

1.392,4

1.399,1

Bosnien-Herzegowina

27,7

28,6

Bulgarien

6,0

6,9

Italien

5,6

3,7

Kosovo

41,4

45,1

Kroatien

36,7

15,2

Nordmazedonien

0,5

0,0

Montenegro

10,6

8,6

Rumänien

10,4

14,2

Serbien

3,0

0,5

Slowenien

14,5

8,1

Tschechien

0,4

0,4

Summe immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

1.549,0

1.530,5

Erläuterungen zur Gesamtergebnis-rechnung

// 1
‎
Umsatzerlöse

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Konzerns können wie folgt aufgegliedert werden:

Umsatzerlöse nach Segmenten in 2020

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

571,0

192,6

292,7

4,6

1.061,0

davon Stromerlöse

562,8

182,6

109,3

0,2

855,0

davon Erdgaserlöse

6,5

10,0

20,0

0,0

36,5

davon Wärmeerlöse

1,2

0,0

147,6

0,0

148,8

davon sonstige Erlöse

0,6

0,0

15,7

4,5

20,7

Umsatzerlöse nach Segmenten in 2019

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

774,2

206,1

316,0

3,8

1.300,1

davon Stromerlöse

760,1

195,4

117,9

0,0

1.073,5

davon Erdgaserlöse

12,8

10,6

30,6

0,0

54,1

davon Wärmeerlöse

1,0

0,0

151,4

0,0

152,4

davon sonstige Erlöse

0,2

0,0

16,1

3,8

20,1

Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2020

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

571,0

192,6

292,7

4,6

1.061,0

davon Erlöse in Österreich

282,5

192,6

292,3

4,6

772,0

davon Erlöse in anderen Ländern

288,5

0,0

0,4

0,0

289,0

Umsatzerlöse nach geografischer Gliederung in 2019

in Mio. EUR

Segment
‎
Energie

Segment Netz

Segment
‎
Wärme und Großkunden

Segment
‎
Sonstiges und Beteiligungen

Summe Konzern

Umsatzerlöse

774,2

206,1

316,0

3,8

1.300,1

davon Erlöse in Österreich

257,6

206,1

315,6

3,8

783,1

davon Erlöse in anderen Ländern

516,6

0,0

0,4

0,0

517,0

In der Berichtsperiode 2020 wurden -1,9 Mio. EUR (im Vorjahr 6,5 Mio. EUR) an Bewertungen und Realisierungen von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich betreffend den Eigenhandel als Umsatzerlös erfasst. Um die Geschäftstätigkeit zutreffender darzustellen, werden die im Rahmen des Eigenhandels erwirtschafteten Ergebnisbeiträge aus eingegangenen Kaufs- und Verkaufskontrakten im Rahmen deren Realisierungen und Bewertungen im Umsatzerlös saldiert ausgewiesen. Ohne diesen saldierten Ausweis wären die Stromerlöse (und die Strombezugsaufwendungen) der aktuellen Berichtsperiode um rd. 999,4 Mio. EUR (im Vorjahr 1.058,2 Mio. EUR) und die Erdgaserlöse (und Erdgasaufwendungen) um 72,3 Mio. EUR (im Vorjahr 132,1 Mio. EUR) höher gewesen.

Weiters sind -21,8 Mio. EUR an Bewertungen von derivativen Kontrakten im Energiebereich, welche zur Preisabsicherung physisch erfüllter Grundgeschäfte dienen, als Umsatzerlös erfasst (im Vorjahr 7,6 Mio. EUR).

// 2
‎
Sonstige Erträge

Sonstige Erträge

in Mio. EUR

2020

2019

Aktivierte Eigenleistungen

30,6

33,9

Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zum Anlagevermögen

1,0

4,9

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

4,0

6,7

Veränderung des Bestandes an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen

0,3

1,6

Schadensvergütung aus Versicherungsleistungen

2,2

2,5

Erträge aus Altmaterialverkauf

0,5

0,4

Küchen- und Kantinenerlöse

0,4

0,7

Übrige

15,7

14,1

Summe Sonstige Erträge

54,8

64,8

// 3
‎
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

in Mio. EUR

2020

2019

Materialaufwand

-61,9

-64,6

Aufwand für bezogene Leistungen

-601,8

-838,2

davon Strombezug

-535,5

-751,0

davon Erdgasbezug

-37,2

-54,8

davon Fremdleistungen

-29,1

-32,4

Summe Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

-663,7

-902,8

In der Berichtsperiode 2020 wurden 17,6 Mio. EUR an Bewertungen von derivativen Kontrakten im Energiebereich, deren Hauptzweck die finale physische Energielieferung ist, unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen erfasst (im Vorjahr -2,6 Mio. EUR).

Personalaufwand

// 4
‎
Personalaufwand

in Mio. EUR

2020

2019

Löhne und Gehälter

-113,6

-125,5

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

-28,7

-28,8

Aufwendungen für Lehrlingsentschädigung

-1,5

-1,3

Sonstige Sozialaufwendungen

-1,3

-1,5

Zwischensumme

-145,1

-157,1

Aufwendungen für Abfertigungen

-1,4

-1,3

Aufwendungen für Pensionen

-7,7

-6,6

Summe Personalaufwand

-154,2

-165,0

In den Löhnen und Gehältern sind Aufwendungen für eine Ausweitung des Altersteilzeitmodells enthalten, die im Geschäftsjahr 2020 6,7 Mio. EUR (im Vorjahr 12,5 Mio. EUR) betrugen.

An Beiträgen an Mitarbeitervorsorgekassen wurden im Geschäftsjahr 2020 0,9 Mio. EUR (im Vorjahr 0,7 Mio. EUR) bezahlt. Die Pensionskassenbeiträge an die beitragsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft betrugen in der Berichtsperiode 2020 insgesamt 4,1 Mio. EUR (im Vorjahr 4,1 Mio. EUR).

Die Mitarbeiterzahl, gemessen als Jahresdurchschnitt der Mitarbeiteräquivalente (Teilzeitstellen aliquot berücksichtigt), setzt sich im KELAG-Konzern wie folgt zusammen:

Mitarbeiterzahlen

in Mitarbeiteräquivalenten

2020

2019

Veränderung

Arbeiter und Angestellte

1.478

1.430

48

Lehrlinge

100

94

6

Summe Mitarbeiter

1.578

1.524

54


‎

// 5
‎
Abschreibungen

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

in Mio. EUR

2020

2019

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte

-21,8

-21,7

davon Wertminderungsaufwendungen

-0,5

-1,5

Abschreibungen auf Sachanlagen

-108,2

-86,3

davon Wertminderungsaufwendungen

-23,1

-6,8

Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

-130,0

-108,1

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind Abschreibungen der Nutzungsrechte nach IFRS 16 enthalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte verteilen:

in Mio. EUR

2020

2019

Grundstücke und Gebäude

-1,8

-1,8

Technische Anlagen und Maschinen

-0,2

-0,2

Sonstige

-0,2

-0,1

Summe Abschreibungen Nutzungsrechte

nach IFRS 16

-2,1

-2,0

Im Geschäftsjahr 2020 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu nachfolgend genannten Wertminderungen.

Beim Pumpspeicherkraftwerk Koralpe führten die erhöhten Reinvestitionserfordernisse der Jahre 2021 bis 2024 in Höhe von rd. 10 Mio. EUR für die Sanierung des Maschinensatzes und der Feistritzbachsperre sowie die reduzierte Einschätzung der langfristigen Strompreisprognosen zu einer Wertminderung in Höhe von 13,3 Mio. EUR. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und betrug 9,7 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,4 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,2 % entspricht. Eine Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,8 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,7 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung (Verminderung) der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 5,5 Mio. EUR erhöhen bzw. um 5,5 Mio. EUR reduzieren. Die reduzierten langfristigen Strompreisprognosen führten bei einzelnen Kraftwerken in Kärnten zu einer Wertminderung in Höhe von 2 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,4 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,6 % entspricht.

Aufgrund der reduzierten Einschätzung der langfristigen Strompreisprognosen, verschlechterter hydrologischer Rahmenbedingungen sowie Renaturierungserfordernisse wurde eine Wertminderung beim Laufwasserkraftwerk Lumbardhi II im Kosovo in Höhe von 2,3 Mio. EUR notwendig. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und betrug 7,4 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 9,1 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 9,7 % entspricht. Eine Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,4 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,4 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung (Verminderung) der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,2 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,2 Mio. EUR reduzieren.

Bei zwei rumänischen Windparks (CGU Dudesti und CGU Pogoanele) kam es aufgrund der reduzierten Strompreisprognosen ebenfalls zu einer Wertminderung in Höhe von 2,1 Mio. EUR. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und betrug 8,0 Mio. EUR. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,1 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,1 % bis 7,0 % entspricht. Eine Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % würde ceteris paribus den erzielbaren Betrag um 0,1 Mio. EUR reduzieren bzw. um 0,1 Mio. EUR erhöhen. Bei einer Erhöhung (Verminderung) der verwendeten Strompreisannahmen um 5,0 % würde sich ceteris paribus der erzielbare Betrag um 0,5 Mio. EUR erhöhen bzw. um 0,6 Mio. EUR reduzieren.

Neben der Abschreibung im Ausmaß in Höhe von 0,9 Mio. EUR einer stillzulegenden Anlage kam es bei vier weiteren Wärmeanlagen in Österreich aufgrund erhöhter Instandhaltungskosten und reduzierten Absatzmengen zu einer Wertminderung in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Die Wertminderungen bei Wärmeanlagen betragen somit in Summe 2,3 Mio. EUR. Der erzielbare Betrag bei den vier Anlagen wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt und liegt unter null. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,4 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,6 % entspricht.


‎

Sonstige Aufwendungen

// 6
‎
Sonstige Aufwendungen 

in Mio. EUR

2020

2019

Steuern (ohne Ertragsteuern)

-2,2

-2,0

Betriebs- und Geschäftsräume

-3,2

-2,8

Kfz-Kosten

-2,3

-2,7

Reise- und Fahrtspesen

-2,0

-3,5

Nachrichtenaufwand

-2,7

-2,8

Miet- und Pachtaufwand

-3,9

-4,0

Personalbeistellung

-6,8

-9,5

Aufwendungen für Betriebsführung

-1,3

-1,3

Werbe- und Repräsentationsaufwand

-4,4

-5,9

Versicherungen

-5,2

-5,5

Rechts-/Prüfungs- und Beratungsaufwand

-8,0

-3,4

Aus- und Fortbildung

-0,7

-1,1

Provisionen an Dritte

-2,3

-2,2

Mitgliedsbeiträge

-0,9

-0,8

Entschädigungen

-0,7

-1,0

Büromaterial und Werkzeuge

-0,8

-1,1

Betriebs- und Geschäftsausstattung

-5,6

-4,0

Spesen des Geldverkehrs

-0,4

-0,3

Übrige

-14,3

-18,8

Summe Sonstige Aufwendungen

-67,7

-72,8

Im Miet- und Pachtaufwand des Geschäftsjahres 2020 sind Softwaremieten enthalten, die im Konzern nicht nach IFRS 16 bilanziert werden. Ferner sind kurzfristige bzw. geringwertige Mietverhältnisse in Höhe von 0,6 Mio. EUR (im Vorjahr 0,5 Mio.  EUR) enthalten, die gem. IFRS 16.5 von der IFRS-16-Anwendung freigestellt sind.

In den sonstigen übrigen Aufwendungen sind v.a. Dotierungen von sonstigen langfristigen Rückstellungen enthalten.
‎

Finanzergebnis

// 7
‎
Finanzergebnis

In den Finanzerträgen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) sind v.a. Zinserträge aus Bankguthaben und Termineinlagen enthalten. Die Finanzaufwendungen setzen sich in der Berichts- und Vergleichsperiode folgendermaßen zusammen:

Finanzaufwendungen

in Mio. EUR

2020

2019

Anleihe- und Kreditzinsen

-12,8

-13,6

Gemäß IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten

0,6

0,7

Nettozinsaufwand aus personalbezogenen Verpflichtungen

-2,1

-3,6

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten

-0,2

-0,2

Sonstige

0,0

-0,3

Summe Finanzaufwendungen

-14,5

-17,0

// 9
‎
Ertragsteuern

Ertragsteuern

in Mio. EUR

2020

2019

Laufende Ertragsteuern/Steuerumlage

-30,5

-29,7

Latente Ertragsteuern

7,6

3,1

Summe Ertragsteuern

-23,0

-26,6

Der Steueraufwand in der Berichtsperiode 2020 in Höhe von -23,0 Mio. EUR ist um 10,3 Mio. EUR geringer als der rechnerische Steueraufwand in Höhe von -33,3 Mio. EUR, der sich unter Anwendung des Steuersatzes von 25,0 % auf das Ergebnis vor Ertragsteuern (133,0 Mio. EUR) ergeben würde. Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung

in Mio. EUR

2020

2019

Ergebnis vor Ertragsteuern

133,0

138,3

Rechnerischer Ertragsteueraufwand

-33,3

-34,6

Steuereffekte aus:

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

11,3

9,7

Steuerlich nicht anerkannten Aufwendungen und Erträgen

0,2

0,3

Verlusten des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

0,1

-0,2

Aperiodischem Steueraufwand/-ertrag

-0,3

-2,7

Differenzen aus sonstigen Posten

-1,0

0,8

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

-23,0

-26,6

Sonstiges Ergebnis

// 13
‎
Sonstiges Ergebnis

Folgende Bestandteile des sonstigen Ergebnisses wurden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht („Recycling“):

in Mio. EUR

2020

2019

Bewertungsergebnis aus Währungsumrechnung

-0,2

-0,2

Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung

0,0

0,0

Differenzen aus der Währungsumrechnung

-0,2

-0,2

Bewertungsergebnis aus Sicherungsgeschäften

9,3

-4,2

Umgliederungsbetrag in die Gewinn- und Verlustrechnung

-6,0

0,0

Bewertungen von Sicherungsgeschäften

3,3

-4,2

Effekt im sonstigen Ergebnis

3,0

-4,4

Erläuterungen zur Bilanz
Langfristige Vermögenswerte

// 10
‎
Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte 2020

in Mio. EUR

Firmen-
‎
wert

Rechte, Konzessionen & Lizenzen

Summe

Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2020

24,8

668,2

693,0

Zugänge

 

17,8

17,8

Veränderung Konsolidierungskreis

0,5

12,6

13,1

Abgänge

 

-4,0

-4,0

Umbuchungen

 

0,5

0,5

Wechselkursdifferenzen (netto)

 

-0,1

-0,1

Stand per 31.12.2020

25,3

695,0

720,3

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen

Stand per 01.01.2020

21,0

337,2

358,3

Abschreibungen

 

21,3

21,3

Wertminderungsaufwendungen

 

0,5

0,5

Abgänge

 

-3,9

-3,9

Stand per 31.12.2020

21,0

355,1

376,1

 

 

 

 

Buchwert Stand 31.12.2020

4,3

339,9

344,2

In den Rechten, Konzessionen und Lizenzen werden Strombezugsrechte, Belieferungsrechte und sonstige Rechte – darunter Software und Konzessionen –ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte 2019

in Mio. EUR

Firmen-
‎
wert

Rechte, Konzessionen & Lizenzen

Summe

Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand per 01.01.2019

24,4

655,4

679,8

Zugänge

0,4

13,7

14,1

Veränderung Konsolidierungskreis

0,0

0,4

0,4

Abgänge

0,0

-0,7

-0,7

Umbuchungen

0,0

-0,6

-0,6

Stand per 31.12.2019

24,8

668,2

693,0

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen

Stand per 01.01.2019

21,0

316,6

337,6

Abschreibungen

0,0

20,2

20,2

Wertminderungsaufwendungen

0,0

1,5

1,5

Zuschreibungen

0,0

-0,1

-0,1

Abgänge

0,0

-0,6

-0,6

Umbuchungen

0,0

-0,4

-0,4

Stand per 31.12.2019

21,0

337,2

358,3

 

 

 

 

Buchwert Stand 31.12.2019

3,8

331,0

334,7


‎

// 11
‎
Sachanlagen

Sachanlagen 2020

in Mio. EUR

Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden

Unbebaute Grundstücke

Technische Anlagen und Maschinen

Sonstige Sachanlagen

Anlagen in Bau und Projekte

Summe Sachanlagen

Anschaffungs-/ Herstellungskosten

Stand per 01.01.2020

327,1

4,8

2.287,6

179,0

67,8

2.866,3

Zugänge

2,7

0,0

55,3

20,1

25,3

103,4

Veränderung Konsolidierungskreis

6,0

0,0

22,6

0,0

0,0

28,7

Abgänge

-0,8

-0,1

-18,9

-4,0

-1,9

-25,6

Umbuchungen

-13,0

0,0

37,0

4,9

-30,4

-1,5

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,2

0,0

-0,7

0,0

0,0

-0,9

Stand per 31.12.2020

321,7

4,8

2.383,0

200,0

60,8

2.970,4

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2020

179,8

0,0

1.384,2

101,8

4,7

1.670,5

Abschreibungen

7,2

0,0

66,2

11,7

0,0

85,1

Wertminderungsaufwendungen

4,9

0,0

16,8

0,9

0,5

23,1

Zuschreibungen

 

 

 

 

 

0,0

Veränderung Konsolidierungskreis

3,8

0,0

5,8

0,0

0,0

9,6

Abgänge

-0,5

0,0

-17,1

-3,8

0,0

-21,4

Umbuchungen

-4,5

0,0

3,5

0,0

0,0

-1,0

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,1

 

-0,4

0,0

0,0

-0,5

Stand per 31.12.2020

190,4

0,0

1.459,2

110,6

5,3

1.765,5

Buchwert Stand 31.12.2020

131,3

4,7

923,9

89,4

55,6

1.204,9

Sachanlagen 2019

in Mio. EUR

Bebaute Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsgebäuden

Unbebaute Grundstücke

Technische Anlagen und Maschinen

Sonstige Sachanlagen

Anlagen in Bau und Projekte

Summe Sachanlagen

Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2019

292,6

4,9

2.173,9

157,7

72,5

2.701,7

Erfassung Nutzungsrecht aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16

 

 

12,2

 

 

12,2

Angepasste Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand per 01.01.2019

292,6

4,9

2.186,1

157,7

72,5

2.713,9

Zugänge

7,8

0,0

65,4

21,7

34,8

129,8

Veränderung Konsolidierungskreis

25,3

0,0

4,7

0,1

0,1

30,1

Abgänge

0,2

-0,2

-4,4

-2,5

-0,2

-7,0

Umbuchungen

1,5

0,0

36,5

2,0

-39,4

0,6

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,3

0,0

-0,7

0,0

0,0

-1,0

Stand per 31.12.2019

327,1

4,8

2.287,6

179,0

67,8

2.866,3

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen Stand per 01.01.2019

165,8

0,1

1.324,1

93,7

4,8

1.588,4

Abschreibungen

7,6

0,0

61,6

10,4

0,0

79,5

Wertminderungsaufwendungen

2,4

0,0

4,4

0,0

0,0

6,8

Zuschreibungen

-1,1

0,0

-2,8

0,0

0,0

-3,9

Veränderung Konsolidierungskreis

4,9

0,0

0,9

0,1

0,0

5,9

Abgänge

0,3

0,0

-3,8

-2,4

-0,1

-6,0

Umbuchungen

0,0

0,0

0,4

0,0

0,0

0,4

Wechselkursdifferenzen (netto)

-0,2

0,0

-0,5

0,0

0,0

-0,7

Stand per 31.12.2019

179,8

0,0

1.384,2

101,8

4,7

1.670,5

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert Stand 31.12.2019

147,3

4,8

903,4

77,2

63,1

1.195,8

In der Bilanz sind alle Nutzungsrechte gem. IFRS 16 in der Position Technische Anlagen und Maschinen enthalten; inhaltlich sind diese Nutzungsrechte den folgenden Anlagenklassen zuordenbar:

in Mio. EUR

31.12.2020

31.12.2019

Grundstücke und Gebäude

8,7

9,4

Technische Anlagen und Maschinen

2,1

1,9

Sonstige

0,5

0,5

Nutzungsrechte Gemäß IFRS 16

11,3

11,8

Die Nutzungsrechte haben sich folgendermaßen entwickelt:

in Mio. EUR

2020

2019

Buchwert zum 01.01.

11,8

12,2

Zugänge und Neubewertungen

1,9

1,6

Abgänge

-0,2

0,0

Abschreibungen

-2,1

-2,0

Buchwert zum 31.12.

11,3

11,8

// 12
‎
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

in Mio. EUR

2020

2019

Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen

zum 01.01.

188,0

168,9

Abgänge

-0,5

0,0

Dividenden

-26,3

-15,7

Ergebnis der at-Equity Bilanzierung

45,1

38,3

Sonstiges Ergebnis aus der at-Equity Bilanzierung

0,6

-3,5

Buchwert at-Equity bilanzierte Beteiligungen

zum 31.12.

206,8

188,0

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung aggregierter Bilanzdaten für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen des KELAG-Konzerns. Die Bilanzdaten der Beteiligungsunternehmen beziehen sich auf den 31.12. des jeweiligen Jahres.

Assoziierte Unternehmen

in Mio. EUR

2020

2019

Vermögenswerte und Schulden der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

 

 

Kurzfristige Vermögenswerte

74,6

179,4

Langfristige Vermögenswerte

4.745,6

4.731,9

Kurzfristige Schulden

126,5

371,5

Langfristige Schulden

2.128,5

2.165,5

Eigenkapital - 100 %

2.565,1

2.374,2

Eigenkapital - Anteil der KELAG

263,0

243,4

Unterschiede aus der Bilanzierung nach der Equity-Methode

-56,2

-55,4

Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen zum 31.12.

206,8

188,0

Die Unterschiede zwischen dem anteiligen Eigenkapital und dem Beteiligungsansatz sind i.W. auf die erstmalige Erfassung als assoziiertes Unternehmen im Rahmen von sukzessiven Anteilserwerben sowie auf fortgeführte Effekte aus der Erstkonsolidierung zurückzuführen.

Als wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die 10,02 % Beteiligung an der VERBUND Hydro Power GmbH einzustufen, deren Finanzzahlen sich wie folgt darstellen:

VERBUND Hydro Power GmbH: Gesamtergebnisrechnung

in Mio. EUR

2020

2019

Umsatzerlöse

954,9

841,6

Ergebnis nach Ertragsteuern

435,4

379,4

Beteiligungsquote von KELAG

10,02%

10,02%

Ergebnis - Anteil der KELAG

43,6

38,0

Ergebnis nach Ertragsteuern

435,4

379,4

Sonstiges Ergebnis

5,5

-35,4

Gesamtperiodenergebnis

441,0

344,0

Beteiligungsquote von KELAG

10,02%

10,02%

Gesamtperiodenergebnis - Anteil der KELAG

44,2

34,5

Von der Verbund Hydro Power GmbH erhaltene Dividende

25,1

15,0

VERBUND Hydro Power GmbH:
‎
Bilanz

in Mio. EUR

2020

2019

Kurzfristige Vermögenswerte

63,2

170,3

Langfristige Vermögenswerte

4.669,2

4.655,3

Kurzfristige Schulden

92,4

324,1

Langfristige Schulden

2.096,1

2.148,6

 

 

 

Eigenkapital

2.543,8

2.352,8

// 14
‎
Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

in Mio. EUR

2020

2019

Wertpapiere

25,1

25,1

Wertrechte

0,1

0,1

Summe Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

25,2

25,3

Die langfristigen Wertpapiere (Staatsanleihen) dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen.

// 15
‎
Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte

Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte

in Mio. EUR

2020

2019

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

1,5

1,5

Sonstige Ausleihungen

3,2

2,9

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

8,8

8,3

Sonstige Finanzinstrumente

1,3

2,0

Übrige

3,8

4,0

Summe Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte

18,5

18,6

// 16
‎
Latente Steueransprüche
‎
und -schulden

Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Verlustvorträge wirken sich mit folgenden Steuerlatenzen aus:

Steuerlatenzen

in Mio. EUR

2020

2019

Latente Steueransprüche

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

0,1

0,0

Sachanlagen

3,4

1,2

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

0,1

0,3

Langfristige Rückstellungen

54,3

48,2

Lang- und kurzfristige Schulden

17,6

15,1

Sonstige Posten

5,6

8,0

Steuerliche Verlustvorträge

0,5

0,1

Summe latente Steueransprüche

81,7

72,8

Latente Steuerschulden

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

12,6

10,5

Sachanlagen

28,0

28,4

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

0,2

0,0

Lang- und kurzfristige Vermögenswerte

14,3

15,6

Sonstige Posten

1,0

2,2

Summe latente Steuerschulden

56,0

56,6

Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden saldiert

25,6

16,2

davon latente Steueransprüche gem. Bilanz

26,6

18,2

davon latente Steuerschulden gem. Bilanz

1,0

1,9

Die Nettoposition für latenten Steueransprüche und -schulden hat sich wie folgt verändert:

Entwicklung der Steuerlatenzen

in Mio. EUR

2020

2019

Anfangsbestand 01.01.

16,2

-1,3

Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen

7,6

3,1

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen

2,0

14,4

Veränderungen durch Unternehmenserwerbe

-0,1

0,0

Endbestand 31.12.

25,6

16,2

In Fällen, in denen es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die jeweiligen latenten Steueransprüche verwendet werden können, wurden diese nicht angesetzt. Im Konzern wurden in diesem Zusammenhang, im Wesentlichen aus steuerlichen Verlusten, 0,4 Mio. EUR (im Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) an Steueransprüchen nicht erfasst.

Zum 31. Dezember 2020 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. bilanziertem Beteiligungsansatz (Outside-basis Differences) der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden. Zum 31. Dezember 2020 wurde daher keine Steuerschuld für temporäre Differenzen von 106,5 Mio. EUR (im Vorjahr 95,7 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen angesetzt.

Im sonstigen Ergebnis wurden latente Steuereffekte aus folgenden Positionen erfasst:

Steuereffekte im sonstigen Ergebnis

in Mio. EUR

2020

2019

Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

2,8

13,4

Sicherungsgeschäfte

-0,8

1,0

Summe Ertragsteuern

2,0

14,4

Kurzfristige Vermögenswerte

// 17
‎
Vorräte

Vorräte

in Mio. EUR

2020

2019

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

8,6

9,1

Unfertige Erzeugnisse

0,0

0,1

Erdgas

3,4

4,0

Fertige Erzeugnisse und Waren

1,9

1,2

Noch nicht abrechenbare Leistungen

3,1

2,8

Summe Vorräte

17,1

17,3

// 18
‎
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

in Mio. EUR

2020

2019

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden

127,0

141,4

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

3,0

1,5

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

50,3

51,2

Sonstige Finanzinstrumente

0,1

0,1

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

73,9

28,6

Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

254,2

222,7

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden betreffen großteils bereits abgerechnete Strom-, Erdgas- und Wärmeforderungen und enthalten darüber hinaus auch Forderungen aus noch nicht abgerechneten Strom-, Erdgas- und Wärmelieferungen.

Die Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen betreffen zur Gänze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Wertberichtigungen

in Mio. EUR

Buchwert

Wertberichtigung

Brutto

2019

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden*

141,4

4,0

145,4

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

51,2

0,0

51,2

Sonstige Finanzinstrumente

0,1

0,0

0,1

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

1,5

0,0

1,5

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

28,6

0,0

28,6

Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

222,7

4,0

226,7

 

 

 

 

2020

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden

127,0

5,0

132,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

50,3

0,0

50,3

Sonstige Finanzinstrumente

0,1

0,0

0,1

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

3,0

0,0

3,0

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

73,9

0,0

73,9

Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

254,2

5,0

259,2

* Anpassung der Vorjahreswerte

Die Entwicklung der Wertberichtigung stellt sich wie folgt dar:

in Mio. EUR

 

Stand 01.01.2019*

4,0

Aufwandswirksame Zuführung

0,0

Auflösung

0,0

Stand 31.12.2019/01.01.2020

4,0

Aufwandswirksame Zuführung

1,1

Auflösung

0,0

Stand 31.12.2020

5,0

* Anpassung der Vorjahreswerte

Übrige Forderungen und Vermögenswerte

in Mio. EUR

2020

2019

Forderungen aus der Verrechnung von Steuern

16,1

8,3

Geleistete Anzahlungen

9,0

4,4

Termingeldeinlagen kurzfristig

29,3

0,0

Sonstige

19,5

15,9

Summe Übrige Forderungen und Vermögenswerte

73,9

28,6

// 19
‎
Liquide Mittel

Liquide Mittel

in Mio. EUR

2020

2019

Kassenbestand

0,0

0,0

Guthaben bei Kreditinstituten

75,1

108,7

Summe Liquide Mittel in der Bilanz

75,1

108,8

i

Die im Jahr 2020 neu veranlagten Termingelder, die zum 31. Dezember 2020 in Summe 29,3 Mio. EUR ausmachen, werden veranlagt, um dem weiter gefallenen Zinsniveau zu entgegnen und v.a. Negativzinsen zu vermeiden. Der Ausweis der Termingeldeinlagen erfolgt dementsprechend im KELAG-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 in der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte. Vergleichbare Veranlagungen des Vorjahres, die sich zum 31. Dezember 2019 auf 36,0 Mio. EUR belaufen haben und mittlerweile allesamt ausgelaufen sind, wurden entsprechend der Zweckwidmung als Teil der liquiden Mittel ausgewiesen.

Eigenkapital

// 20
‎
Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital stand unverändert mit 58,2 Mio. EUR zu Buche und unterteilt sich in 8.000.000 auf Namen lautende Stückaktien. Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bestanden nicht.

Angesammelte Ergebnisse und Dividende

In den in der Entwicklung des Eigenkapitals ausgewiesenen angesammelten Ergebnissen ist unter anderem die gesetzliche Rücklage enthalten, welche wie im Vorjahr mit 5,8 Mio. EUR unverändert zu Buche stand und einer Ausschüttungssperre unterliegt, sowie mit 10,0 % des gezeichneten Kapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert ist.

Die angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Ergebnisse.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Einzelabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzgewinn. Demnach wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, 50 Mio. EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies bedeutet eine vorgeschlagene Dividende je Aktie in Höhe von 6,25 EUR.

// 21
‎
Nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital

Den nicht beherrschenden Gesellschaftern zurechenbares Eigenkapital zeigt den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Die betroffenen Gesellschaften sind der Tabelle Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden zu entnehmen.

Langfristige Schulden

// 22
‎
Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sanken gegenüber dem Vorjahr von 437,0 Mio. EUR auf 427,4 Mio. EUR. In dieser Bilanzposition ist die im Geschäftsjahr 2012 begebene 150-Mio.-EUR-Anleihe ausgewiesen, deren Verzinsung für eine Laufzeit von zehn Jahren 3,25 % beträgt. Weiters wurde im Geschäftsjahr 2014 eine 150-Mio.-EUR-Anleihe begeben, deren Verzinsung für die Laufzeit von zwölf Jahren 3,00 % beträgt. Im Geschäftsjahr 2015 wurde weiters eine Finanzierung in Höhe von 60,0 Mio. EUR bei der Europäischen Investitionsbank aufgenommen und im Geschäftsjahr 2016 um 30,0 Mio. EUR aufgestockt. Die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist folgender Aufstellung zu entnehmen:

Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten

 

 

Nicht-zahlungswirksame Änderungen

in Mio. EUR

2019 

Cashflows

Veränderungen
‎
Konsolidierungs-kreis

Fair Value
‎
Veränderungen

Umbuchungen

Sonstiges

2020 

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

427,1

-12,0

0,1

0,1

1,2

1,5

418,0

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

20,0

-4,8

0,1

0,0

-1,2

0,3

14,4

Leasingverbindlichkeiten

12,0

-2,4

0,1

0,0

0,0

1,6

11,3

Summe Finanzverbindlichkeiten

459,1

-19,1

0,3

0,1

0,0

3,4

443,8

 

 

 

Nicht-zahlungswirksame Änderungen

 

in Mio. EUR

2018

Cashflows

Veränderungen
‎
Konsolidierungs-kreis

Fair Value
‎
Veränderungen

Umbuchungen

Sonstiges

2019

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

422,1

0,8

2,5

0,0

-3,5

5,3

427,1

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

6,0

-2,4

12,8

0,1

3,5

0,0

20,0

Leasingverbindlichkeiten

12,6

-2,2

0,2

0,0

0,0

1,4

12,0

Summe Finanzverbindlichkeiten

440,6

-3,8

15,5

0,1

0,0

6,7

459,1

Leasingverbindlichkeiten

in Mio. EUR

31.12.2020

31.12.2019

Leasingverbindlichkeiten kurzfristig

1,9

2,1

Leasingverbindlichkeiten langfristig

9,4

9,9

Leasingverbindlichkeiten

11,3

12,0


‎

// 23
‎
Langfristige Rückstellungen

Unter der Bilanzposition langfristige Rückstellungen werden folgende Rückstellungen ausgewiesen:

Aufstellung der langfristigen Rückstellungen

in Mio. EUR

2020

2019

Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

186,7

175,2

Abfertigungsrückstellung

76,7

82,2

Altersteilzeitrückstellung

46,8

50,2

Jubiläumsgeldrückstellung

17,4

17,4

Sonstige Rückstellungen

67,9

59,7

Summe langfristige Rückstellungen

395,4

384,7


‎

Pensionsrückstellung und Rückstellungen für Abfertigungen

Entwicklung der Pensionsrückstellung

in Mio. EUR

2020

2019

Überleitung der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellung

 

 

Barwert (DBO) der durch das Fondsvermögen gedeckten Verpflichtungen

230,9

221,0

Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert

-44,2

-45,8

Bilanzierte Rückstellung zum 31.12.

186,7

175,2

 

 

 

Der Aufwand für Pensionsrückstellungen gliedert sich wie folgt

 

 

Dienstzeitaufwand

2,9

2,0

Zinsaufwand

2,1

3,1

Zinsertrag auf Planvermögen

-0,5

-0,8

In der GuV erfasster Pensionsaufwand

4,5

4,2

 

 

 

Entwicklung des Barwertes der Verpflichtung (DBO)

 

 

DBO 01.01.

221,0

179,2

Dienstzeitaufwand (erworbene Ansprüche)

2,9

2,0

Zinsaufwand

2,1

3,1

Pensionszahlungen

-10,0

-10,3

Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

14,8

47,0

davon aufgrund demographischer Anpassungen

-0,1

0,0

davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen

-1,7

4,9

davon aufgrund finanztechnischer Anpassungen

16,6

42,2

DBO 31.12.

230,9

221,0

Entwicklung des Planvermögens

 

 

Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 01.01.

45,8

41,5

Zinsertrag auf Planvermögen

0,5

0,8

Beiträge zum Planvermögen

0,0

4,6

Fonds-Auszahlungen

-4,0

-3,9

Neubewertung

1,9

2,7

Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert 31.12.

44,2

45,8

Für die kommende Berichtsperiode werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 1,4 Mio. EUR erwartet.

Fondsvermögen

in %

2020

2019

 

aktiver Markt

kein aktiver Markt

Summe

aktiver Markt

kein aktiver Markt

Summe

Anleihen Developed Markets

21,7

0,0

21,7

34,7

0,0

34,7

Anleihen Emerging Markets

9,1

0,0

9,1

9,3

0,0

9,3

Unternehmensanleihen

30,7

0,0

30,7

15,6

0,0

15,6

Aktien – Euro

21,4

0,0

21,4

21,4

0,0

21,4

Aktien – Non-Euro

9,1

0,0

9,1

8,9

0,0

8,9

Infrastruktur

1,6

0,0

1,6

0,0

0,0

0,0

Immobilien

0,0

1,8

1,8

0,0

1,4

1,4

Festgeld/Cash

4,6

0,0

4,6

8,6

0,0

8,6

Gesamt

98,2

1,8

100,0

98,6

1,4

100,0

Für alle Dividendenpapiere und Staatsanleihen bestehen Marktpreisnotierungen in aktiven Märkten.

Die KELAG hat die Veranlagungspolitik bzw. das Veranlagungsmanagement und die Verantwortung für die Veranlagung an die Valida Pension AG ausgelagert. Die Ziele der Veranlagungspolitik sind sicherer und langfristiger Ertrag, Stabilität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Die Valida Pension AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Valida Holding AG. Der KELAG-Konzern diskutiert und stimmt die allgemeinen Veranlagungsgrundsätze regelmäßig mit der Valida Pension AG ab. Das Veranlagungs- und Risikomanagement der Valida Pension AG ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Pensionskassengesetzes und der diesbezüglichen Verordnungen der Finanzmarktaufsicht ausgerichtet.

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen

in Mio. EUR

2020

2019

Der Aufwand für Abfertigungsrückstellungen gliedert sich wie folgt:

 

 

Dienstzeitaufwand

0,5

0,5

Zinsaufwand

0,4

1,0

In der GuV erfasster Abfertigungsaufwand

0,9

1,5

Entwicklung der Rückstellung

 

 

Bilanzierte Rückstellung 01.01.

82,1

76,4

Erfolgswirksam erfasster Nettoaufwand

0,9

1,5

Veränderung der vollständig realisierten Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

-1,8

9,1

aufgrund demographischer Anpassungen

0,3

0,0

aufgrund finanztechnischer Anpassungen

-0,8

8,8

aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen

-1,3

0,3

Abfertigungszahlungen

-4,6

-4,8

Bilanzierte Rückstellung 31.12.

76,7

82,1

Sonstige langfristige

Rückstellungen

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen

 

Rückstellungen für

in Mio. EUR

Altersteilzeit

Jubiläumsgelder

Sonstige

Buchwert 01.01.2019

44,2

15,5

49,4

Zuführung

13,3

2,9

14,7

Aufzinsung

0,1

0,2

0,0

Verwendung

-3,5

-1,1

-1,2

Auflösung

-3,9

0,0

-3,2

Buchwert 31.12.2019/01.01.2020

50,2

17,4

59,7

Zuführung

5,8

1,2

11,6

Aufzinsung

0,0

0,1

0,0

Verwendung

-7,2

-1,3

-1,6

Auflösung

-2,1

0,0

-1,7

Buchwert 31.12.2020

46,8

17,4

67,9

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen enthalten.

Es bestehen mehrere langfristige Gasspeicherverträge, die bis 2027 auslaufen. Aufgrund der signifikanten Änderung des Marktmodells (z.B. Tagesbilanzierung für Kleinkunden) stehen die Speicherkapazitäten weiterhin unter wirtschaftlichem Druck, da eine Strukturierung oftmals über den Markt möglich ist. Aufgrund dieser Tatsachen liegen hier belastende Verträge gemäß IAS 37.10 vor. Der rückzustellende Verlust im langfristigen Bereich in Höhe von 4,4 Mio. EUR (im Vorjahr 5,7 Mio. EUR) aus diesen Verträgen ergibt sich als Saldogröße zwischen den Kosten aus der Vertragserfüllung aus den Erdgasspeicherverträgen und den aus den Speicherkapazitäten erzielbaren Erlösen.

Die KELAG ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 36,4 Mio. EUR (im Vorjahr 28,6 Mio. EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus dem niedrigeren der beiden Beträge aus der Ablöse und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Auf Basis von gewonnenen Erfahrungswerten aus den vergangenen Ablöseangeboten hat die KELAG diese Rückstellung in unterschiedliche Annahmetranchen bzw. einer Nicht-Annahmetranche untergliedert. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der KELAG im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Bewertung wurde unterstellt, dass 85 % der Verträge abgelöst werden können. Die Ablösebeträge wurden unter Zugrundelegung von Diskontierungszinssätzen ermittelt. Für den Teil der Erfüllung wurde ein Barwert ermittelt. Die Variation der Annahmequote zeigt folgende Effekte auf den Rückstellungsbetrag: Die Erhöhung des Anteils für die Erfüllung um 10 % Punkte auf 25 % bzw. Reduktion bei der Annahme von Ablösenageboten auf 75 % führt zu einer Erhöhung der Rückstellung um rd. 2,2 Mio. EUR. Bei gänzlichem Ausbleiben von Annahmen von Ablöseangeboten würde sich die Rückstellung um rd. 16,4 Mio. EUR erhöhen.

In der Berichtsperiode 2015 wurden von mehreren Parteien Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH – in diesem Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen einbezogen – erhoben. Die anteilig auf die KELAG entfallende Verpflichtung wird weiterhin als langfristige Rückstellung in Höhe von rd. 18,9 Mio. EUR (im Vorjahr 16,2 Mio. EUR) ausgewiesen.

// 24
‎
Baukostenzuschüsse

Die Baukostenzuschüsse, die Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15 darstellen, umfassen solche aus dem Strombereich in Höhe von 81,1 Mio. EUR (im Vorjahr 80,0 Mio. EUR), Anschlusskostenbeiträge aus dem Wärmebereich in Höhe von 18,1 Mio. EUR (im Vorjahr 18,6 Mio. EUR) sowie sonstige Baukostenzuschüsse in Höhe von 5,5 Mio. EUR (im Vorjahr 4,8 Mio. EUR). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 11,5 Mio. EUR aus den Baukostenzuschüssen in den Umsatzerlösen erfasst (im Vorjahr 11,7 Mio. EUR). Der von den Baukostenzuschüssen kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 11,2 Mio. EUR (im Vorjahr 11,2 Mio. EUR).

// 25
‎
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten

Langfristige sonstige Verbindlichkeiten

in Mio. EUR

2020

2019

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

11,0

7,1

Vorausbezahlte Strombezugskosten

6,1

6,9

Übrige

4,6

4,8

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

21,7

18,8

Die vorausbezahlten Strombezugskosten stellen gemäß IFRS 15 Vertragsverbindlichkeiten dar. Sie erlauben den Bezugsberechtigten, Strom gegen Ersatz der Produktionskosten zu beziehen und werden in Anlehnung an die Nutzungsdauer des betroffenen Kraftwerkes ergebniswirksam aufgelöst. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR) in den Umsatzerlösen erfasst. Der von diesen vorausbezahlten Strombezugskosten kurzfristig aufzulösende Teil beträgt voraussichtlich 0,8 Mio. EUR (im Vorjahr 0,8 Mio. EUR).

Kurzfristige Schulden

// 26
‎
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten schlugen im Abschlussjahr mit 16,4 Mio. EUR (im Vorjahr 22,1 Mio. EUR) zu Buche. Zur Entwicklung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sei auf jene tabellarische Darstellung verwiesen, die sich bei den Erläuterungen zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten findet.

// 27
‎
Kurzfristige Rückstellungen

in Mio. EUR

kurzfristige Rückstellungen

Buchwert 01.01.2019

27,6

Zuführung

5,3

Verwendung

-11,9

Auflösung

-3,2

Veränderungen Konsolidierungskreis

0,5

Buchwert 31.12.2019/01.01.2020

18,4

Zuführung

3,8

Verwendung

-1,8

Auflösung

-2,7

Veränderungen Konsolidierungskreis

-0,4

Buchwert 31.12.2020

17,3

Die Rückstellungen für Maßnahmen bei Kraftwerken resultieren neben Behördenauflagen auch aus sonstigen rechtlichen Verpflichtungen, wie zum Beispiel in Zusammenhang mit aktuellen Schadensfällen. Zudem werden bilanzielle Vorsorgen für betrieblich erforderliche privatrechtliche Verpflichtungen und seitens der Behörde bescheidmäßig festgestellte Stauraumräumungen unter dieser Position ausgewiesen. Insgesamt wurden daraus in den kurzfristigen Rückstellungen 9,5 Mio. EUR (im Vorjahr 11,8 Mio. EUR) erfasst.

// 28
‎
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

in Mio. EUR

2020

2019

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fremden

67,6

76,5

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

3,1

4,0

Übrige Verbindlichkeiten

116,6

117,1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten*

187,3

197,7

* Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Verbindlichkeiten aus der Steuerumlage gegenüber der KEH in der Ertragsteuerschulden (vormals Steuerschulden) ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Vorjahreswerte wurden angepasst.

Übrige Verbindlichkeiten

in Mio. EUR

2020

2019

Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern

35,3

30,0

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

3,3

1,9

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen

1,7

1,7

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

49,0

45,3

Diverse

27,2

38,2

Übrige Verbindlichkeiten

116,6

117,1

In den diversen übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus nicht konsumierten Urlauben und Zeitausgleichen sowie aus dem energiewirtschaftlichen Bereich erfasst.

Zur Bewertung der Derivate sei auf die entsprechenden Erläuterungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.

Sonstige Angaben
Finanzinstrumente und Risikomanagement

Berichterstattung zu

Finanzinstrumenten

Der KELAG-Konzern hält mit Ausnahme der Commodity-Terminkontrakte im Energiebereich in Verbindung mit dem Risikomanagement bzw. Handelsgeschäft und einem Zinssicherungsinstrument ausschließlich originäre Finanzinstrumente.

Beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen – gegliedert nach Kategorien – Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 2020

Vermögenswerte - Bilanzposten

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31.12.2020

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2020

in Mio. EUR

 

 

 

 

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

AC

1

25,2

26,7

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

FVtPL

3

1,5

1,5

Sonstige Ausleihungen

AC

 

3,2

3,2

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

8,8

8,8

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

1,3

1,3

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

 

14,7

14,7

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

127,0

127,0

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

3,0

3,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

50,3

50,3

Termingeldeinlagen kurzfristig

AC

 

29,3

29,3

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

0,1

0,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen**

 

 

209,6

209,6

Liquide Mittel

AC

 

75,1

75,1

 

 

 

 

 

Aggregiert nach Bewertungskategorien

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

25,2

26,7

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

238,9

238,9

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

59,1

59,1

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

3

1,5

1,5

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 2020

Schulden - Bilanzposten

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31.12.2020

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2020

in Mio. EUR

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten - Anleihen

AC

1

302,9

330,0

Finanzverbindlichkeiten - Investitions- und sonstige Kredite

AC

2

98,6

104,2

Finanzverbindlichkeiten

AC

 

12,5

12,5

Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen

FVtPL

3

4,0

4,0

Leasingverbindlichkeiten

 

 

9,4

 

Langfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

427,4

450,8

Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen

FVtPL

3

0,5

0,5

Finanzverbindlichkeiten

AC

2

13,5

13,5

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

FVtPL

2

0,4

0,4

Leasingverbindlichkeiten

 

 

1,9

 

Kurzfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

16,4

14,4

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

11,0

11,0

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

 

 

11,0

11,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

67,6

67,6

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

3,1

3,1

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

49,0

49,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten**

 

 

119,8

119,8

 

 

 

 

 

Aggregiert nach Bewertungskategorien

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

302,9

330,0

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

2

112,1

117,7

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

83,2

83,2

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

60,4

60,4

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

3

4,0

4,6

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivates aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 2019

Vermögenswerte - Bilanzposten

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31.12.2019

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2019

in Mio. EUR

 

 

 

 

Wertpapiere, Wertrechte und sonstige Finanzanlagen

AC

1

25,3

26,7

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

FVtPL

3

1,5

1,5

Sonstige Ausleihungen

AC

 

2,9

2,9

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

8,3

8,3

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

2,0

2,0

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

 

14,6

14,6

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

141,4

141,4

Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

1,5

1,5

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

51,2

51,2

Sonstige Finanzinstrumente

AC

 

0,1

0,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen**

 

 

194,1

194,1

Liquide Mittel

AC

 

108,8

108,8

 

 

 

 

 

Aggregiert nach Bewertungskategorien

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

25,3

26,7

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

256,6

256,6

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

59,4

59,4

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

3

1,5

1,5

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Vermögenswerten aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivate aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Forderungen, die keine finanziellen Forderungen sind, sind nicht enthalten.

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 2019

Schulden - Bilanzposten

Bewertungskategorie nach IFRS 9

Level

Buchwert zum 31. Dezember 2019

Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2019

in Mio. EUR

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten - Anleihen

AC

1

302,8

335,5

Finanzverbindlichkeiten

AC

2

90,9

90,1

Finanzverbindlichkeiten

AC

 

30,2

30,2

Finanzverbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisvereinbarungen

FVtPL

3

3,2

3,2

Leasingverbindlichkeiten

 

 

9,9

 

Langfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

437,0

459,1

Finanzverbindlichkeiten

AC

2

19,7

19,7

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

FVtPL

2

0,4

0,4

Leasingverbindlichkeiten

 

 

2,1

 

Kurzfristige Finanz- inkl. Leasingverbindlichkeiten

 

 

22,1

20,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

7,1

7,1

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

 

 

7,1

7,1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

AC

 

76,5

76,5

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

AC

 

23,2

23,2

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

AC

 

4,0

4,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich*

FVtPL

2

45,3

45,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten**

 

 

149,0

149,0

 

 

 

 

 

Aggregiert nach Bewertungskategorien

 

 

 

 

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

1

302,8

335,5

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

2

110,6

109,8

Fortgeführte Anschaffungskosten

AC

 

133,9

133,9

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

2

52,8

52,8

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVtPL

3

3,2

3,2

AC … amortized cost

FVtPL … fair value through profit and loss

* In den FVtPL klassifizierten Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich sind auch als Cashflow Hedges designierte Sicherungsgeschäfte enthalten, deren Bewertungen grundsätzlich über das sonstige Ergebnis erfolgen. Durch die teilweise bilanzielle Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Energiebereich (siehe dazu auch die späteren Ausführungen) sind die Derivates aus Cashflow Hedges in den Bilanzpositionen nicht mehr der Höhe nach isolierbar, weswegen auch kein separater Ausweis in der Tabelle erfolgen kann.

** Andere Verbindlichkeiten, die keine finanziellen Verbindlichkeiten sind, sind nicht enthalten.

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet KELAG, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

Level 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten;

Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind; und

Level 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Stufe

Finanzinstrument

Bewertungsverfahren

Inputfaktoren

1

Börsenotierte Wertpapiere

Marktwertorientiert

Börsenwerte

1

Börsenotierte Energie- und Emissionszertifikatstermingeschäfte

Marktwertorientiert

Börsenwerte

2

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Kapitalwertorientiert

Mit den Finanzinstrumenten verbundene Zahlungen, Zinsstrukturkurve, Kreditrisiko

2

Nicht börsenotierte Energietermingeschäfte

Kapitalwertorientiert

Von Börsenpreisen abgeleitete Forward-Preiskurve, Kreditrisiko der Vertragspartner

2

Nicht börsenotierte Zinssicherungsgeschäfte

Kapitalwertorientiert

Bereits fixierte oder über Forwardrates ermittelte Cashflows, Zinsstrukturkurve

3

Bewertung bedingter Kaufpreisbestandteile gem. IFRS 3

Kapitalwertorientiert

abhängig von vertraglichen Vereinbarungen, Barwert künftiger Zahlungen

3

Kaufoption Anteile Fiorentina s.r.l.

Kapitalwertorientiert

abhängig von vertraglichen Vereinbarungen, Barwert künftiger Zahlungen

-

Sonstige Beteiligungen

-

Für jene unwesentlichen
‎
Beteiligungen, die sich noch in dieser Position befinden, wird angenommen, dass deren Anschaffungskosten eine passende Repräsentation des beizulegenden Zeitwertes darstellen (vgl. IFRS 9.B5.2.3).

-

Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige sonstige Forderungen, sonstige Geldaufnahmen im Rahmen der kurzfristigen Kreditfazilitäten sowie kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten

-

Buchwerte als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwertes

Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Im Rahmen der Risikomanagementstrategie der KELAG dienen Derivate nach IFRS 9 größtenteils der Absicherung von zukünftigen Beschaffungen und Verkäufen. In diesem Zusammenhang wurde ein großer Teil hieraus als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert. Diejenigen Kontrakte, welche nicht im Rahmen von Hedge Accounting designiert wurden, werden entsprechend den normalen Regelungen zu Derivaten mit dem Fair Value über die GuV bewertet.

Hedge Accounting kommt im KELAG-Konzern im Rahmen des Verkaufs der Eigenerzeugung von Strom sowie im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für Kunden zur Anwendung. Hierbei werden Terminkontrakte im Strom- und Gasbereich eingesetzt, um den Preis für künftige Lieferungen und Bestellvorgänge langfristig abzusichern. Darüber hinaus werden mittels eines Zinsswaps die künftigen Zahlungen einer variabel verzinsten Finanzverbindlichkeit durch einen Tausch von variablen Zinszahlungen auf fixe Zinszahlungen abgesichert. In beiden Fällen werden im KELAG-Konzern abgeschlossene Derivate als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen aus künftig erwarteten Transaktionen designiert (sogenannte Cashflow Hedges).

Ziel der Absicherungen mit den Energieterminkontrakten ist es, die aus Marktpreisschwankungen resultierende Cashflow-Unsicherheit zu verringern. Hierbei erfolgt grundsätzlich ein sukzessiver Abschluss von Forwards, um den benötigten Bedarf im Zeitablauf durch Sicherungsinstrumente besser abdecken zu können sowie die Gefahr einer überhöhten Absicherung zu vermeiden. Hierbei hängen der Zeitpunkt und die Höhe der Absicherung künftiger Lieferungen unter anderem von den jeweiligen aktuellen Preisentwicklungen ab. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen (wie Laufzeit, Volumen, Preisbasis etc.) der abgeschlossenen Strom- und Gasterminkontrakte mit jenen der Grundgeschäfte in der Regel übereinstimmen, wird im Konzern eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Hierbei kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen nahezu zur Gänze ausgleicht.

Aufgrund der höheren Liquidität werden österreichische Energielieferungen in der Regel mit Forwards europäischer Leitmärkte abgesichert. Sollten österreichische Forwards eingesetzt werden, so decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft zur Gänze ab. Sollten Forwards europäischer Leitmärkte eingesetzt werden, so decken diese die Risiken aus dem Grundgeschäft nur teilweise ab. Daher wird in diesem Fall das Risiko aus Änderungen der Zahlungsströme betreffend die Risikokomponente des Preises des jeweiligen Leitmarktes, welche dem österreichischen Preis inhärent ist, im Rahmen von Hedge Accounting abgesichert. Da sich der österreichische Preis aus dem Preis liquider europäischer Leitmärkte zuzüglich grenzüberschreitender Spreads zusammensetzt, besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Preisen der jeweiligen Leitmärkte und den österreichischen Preisen. Die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen betreffend die Risikokomponente stimmen auch in diesem Fall überein.

Da für die abgesicherten Mengen das gesamte Risiko einer Veränderung des Marktpreises für Strom und Gas in Bezug auf das Grundgeschäft bzw. die Komponente des Grundgeschäfts abgesichert wird, beträgt die Sicherungsquote 100 %. Ursachen für Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen stellen das Eintreten eines geringeren tatsächlichen Volumens an Lieferungen als ursprünglich geplant sowie Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei und der KELAG dar, wobei das Risiko für den Eintritt von Ineffektivitäten durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Absicherung minimiert wird. Allfällige zu buchende Ineffektivitäten werden zum Abschlussstichtag anhand der Hypothetischen Derivate-Methode ermittelt und ergebniswirksam erfasst. Die durch die Terminkontrakte abgesicherten künftigen Zahlungsströme für Energielieferung werden in den folgenden drei Jahren (2021 bis 2023) eintreten und dabei entsprechend ergebniswirksam werden.

Ziel der Absicherung im Finanzierungsbereich ist es, mittels Einsatz eines Zinsswaps das aus einem Anstieg der Marktzinsen einhergehende Cashflow Risiko in Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten zu verringern. Nachdem die relevanten Vertragsbedingungen (wie Laufzeit, Volumen, Marktzinssatz, etc.) des abgeschlossenen Zinsswaps mit jenen des Grundgeschäfts übereinstimmen, wird eine qualitative Effektivitätsmessung durchgeführt. Hierbei kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Wertänderung des Sicherungsinstruments die Wertänderung aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Da das gesamte Risiko eines Anstiegs der Marktzinsen in Bezug auf die variabel verzinste Finanzverbindlichkeit abgesichert wird, beträgt die Sicherungsquote 100 %. Ineffektivitäten der Absicherungen können nur aus Änderungen des eigenen Kreditrisikos und jenem der Gegenpartei resultieren.

Nominalbetrag und Zinsbasis von Sicherungsinstrument und Grundgeschäft entsprechen einander. Der zugrundeliegende variable Marktzinssatz ist der 3-Monats-EURIBOR. Die durch den Zinsswap abgesicherten künftigen Zinszahlungen werden in 2021 eintreten und dabei entsprechend ergebniswirksam erfasst.

Sicherungsinstrumente 31.12.2020

 

Buchwert

 

 

in Mio. EUR

Sonstige Forderungen

Sonstige Verbindlichkeiten

Nominalbetrag

Änderung des
‎
beizulegenden
‎
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Strom Terminkontrakte - Absatz

2,8

-15,1

3.605 GWh

-45,9

Strom Terminkontrakte -Beschaffung

12,1

-0,5

2.417 GWh

38,4

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

2,3

-1,1

1.700 GWh

17,2

Zinsswaps

0,0

-0,1

3,6 Mio. EUR

0,0

Sicherungsinstrumente 31.12.2019

 

Buchwert

 

 

in Mio. EUR

Sonstige Forderungen

Sonstige Verbindlichkeiten

Nominalbetrag

Änderung des
‎
beizulegenden
‎
Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Strom Terminkontrakte - Absatz

14,2

-2,8

3.312 GWh

24,7

Strom Terminkontrakte -Beschaffung

3,3

-7,4

2.174 GWh

-19,4

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

1,2

-8,1

1.485 GWh

-9,5

Zinsswaps

0,0

-0,4

7,2 Mio. EUR

0,0

Grundgeschäfte 31.12.2020

in Mio. EUR

Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Stand der Rücklage für Bewertungen von Cashflow Hedges

Zukünftiger Stromabsatz

45,9

-12,4

Zukünftiger Strombezug

-38,4

10,1

Zukünftiger Gasbezug

-17,2

1,2

Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten

0,4

0,2

Grundgeschäfte 31.12.2019

in Mio. EUR

Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität

Stand der Rücklage für Bewertungen von Cashflow Hedges

Zukünftiger Stromabsatz

-24,7

15,8

Zukünftiger Strombezug

19,4

-13,4

Zukünftiger Gasbezug

9,5

-6,9

Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten

0,0

-0,4

Auswirkung der Absicherung von
‎
Cashflows 2020

in Mio. EUR

Erfassung im sonstigen Ergebnis

Unwirksamer Teil der Absicherung

Um-

gliederungen in die GuV

ggf. betroffene GuV-Position

Strom Terminkontrakte - Absatz

-45,9

0

17,7

Umsatzerlöse

Strom Terminkontrakte - Beschaffung

38,4

0

-14,9

Strombezug

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

17,2

0

-9,0

Gasbezug

Zinsswaps

-0,4

0

0,3

Finanzergebnis

Auswirkung der Absicherung von
‎
Cashflows 2019

in Mio. EUR

Erfassung im sonstigen Ergebnis

Unwirk-samer Teil der Absicherung

Um-gliederungen in die GuV

ggf. betroffene GuV-Position

Strom Terminkontrakte - Absatz

24,7

0

-8,9

Umsatzerlöse

Strom Terminkontrakte - Beschaffung

-19,4

0

6,0

Strombezug

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

-9,5

0

2,6

Gasbezug

Zinsswaps

0,0

0

0,4

Finanzergebnis

Nominalbetrag und durchschnittlicher Preis bzw. Zinssatz

 

Nominalbetrag 2021

Nominalbetrag ab 2022

Strom Terminkontrakte - Absatz

1.579 GWh

2.025 GWh

Strom Terminkontrakte - Beschaffung

1.179 GWh

1.238 GWh

Gas Terminkontrakte - Beschaffung

942 GWh

757 GWh

Zinsswaps

3,6 Mio. EUR

0,0 Mio. EUR

Die durchschnittlich abgesicherten Preise im Strombereich belaufen sich auf 46 EUR/MWh (im Vorjahr 47 EUR/MWh) und im Gasbereich auf 16 EUR/MWh (im Vorjahr 19 EUR/MWh). Der mit dem Zinsswap durchschnittlich abgesicherte Zinssatz beträgt 0,56 % (im Vorjahr 0,63 %).

Risikomanagement

Im Fokus des unternehmensweiten Risikomanagements stehen die für den KELAG-Konzern identifizierten Risiko-Kategorien Markt- und Wettbewerbsrisiken, Kreditrisiken, Betriebsrisiken, Finanzrisiken, Umfeldrisiken und sonstige Risiken. Diese werden je Geschäftsbereich sowie für die wesentlichen Beteiligungen erfasst und gesteuert.

Prozessrisiken

In allen Geschäftsbereichen und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese werden unter anderem durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem, durch entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter und durch die Unterstützung von entsprechender Hard- und Software mit Back-up-Systemen minimiert.

Marktpreis- und Kontrahentenrisiken Energiehandel und Vertrieb

Marktrisiken im Energiehandel werden tagesaktuell durch Regelbücher gemanagt. Dabei erfolgt die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Marktrisiken auf Basis von entsprechenden Kennzahlen und Limitvorgaben. Markt- und Kontrahentenrisiken werden zudem durch die Vorgaben entsprechender Richtlinien geregelt. Diese beinhalten den Handlungsrahmen betreffend der vorhin genannten Risiken für die davon betroffenen Geschäftsfelder des Konzerns und der Beteiligungen.

Der Ausfall von Geschäftspartnern, insb. von Handelspartnern oder Vertriebskunden birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird oder Energie nochmals beschafft werden muss (Settlement- und Replacementrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen sowie bei gesetzlichen Veränderungen von Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung und laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen mit den Handelspartnern bzw. Kunden sowie durch Schließen und Ausgleich von betroffenen Commodity-Positionen.

Erhaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungs-maßnahmen

Der KELAG-Konzern verfügt über Sicherheiten in Form von Bankgarantien, Patronatserklärungen, Versicherungen, die Forderungsausfällen vorbeugen, sowie Haftrücklässen, welche das Ausfallsrisiko von finanziellen Vermögenswerten mindern. Hierbei handelt es sich um Absicherungen von Forderungen und Wiedereindeckungsgeschäften aus dem Energiehandel sowie um Sicherheiten im Zusammenhang mit vorfinanzierten Investitionen.

Marktrisiko

Zinsänderungsrisiko

Das Cashflow-Risiko aufgrund von Zinsänderungsrisiko hält sich aktuell aufgrund der Struktur der Finanzverbindlichkeiten in einem überschaubaren Rahmen. Der Anteil des variabel verzinsten Fremdkapitals beträgt 9,19 % des gesamten Fremdkapitalschuldenstandes (im Vorjahr 10,47 %). Der überwiegende Teil des Finanzierungsportfolios weist eine fixe Verzinsung auf und unterliegt deshalb keinen zahlungswirksamen Schwankungen. Der variabel verzinste Anteil wird laufend überwacht und ist aus Risikoaspekten auf Konzernebene mit 40 % limitiert. Ein Zinsanstieg in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Verringerung des Finanzerfolges in Höhe von 0,4 Mio. EUR (im Vorjahr 0,5 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Ein Zinsabfall in Höhe von 1 % bei den zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten hätte eine Erhöhung des Finanzerfolges in Höhe von 0,4 Mio. EUR (im Vorjahr 0,5 Mio. EUR) p. a. zur Folge. Der KELAG-Konzern ist mit einem durchschnittlichen Effektivzinssatz in Höhe von 2,65 % (im Vorjahr 2,67 %) finanziert. Die äquivalente Nominalverzinsung beträgt 2,61 % (im Vorjahr 2,59 %). Eine Änderung von +1 % wirkt sich auf den Marktwert des Zinssicherungsinstrumentes in Höhe von 0,0 Mio. EUR (im Vorjahr 0,1 Mio. EUR) aus, während eine Änderung von -1 % sich mit 0,0 Mio. EUR (im Vorjahr -0,1 Mio. EUR) zu Buche schlägt.

Währungsrisiko

In der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen ist geregelt, dass für die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften mit Sitz in Österreich nur Geschäfte in Euro zugelassen sind. Der Konsolidierungskreis der KELAG weist per Ultimo keine Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung auf und aus diesem Grund ist das Fremdwährungsrisiko von geringer Bedeutung. Aufgrund der geringen Vermögenswerte in Fremdwährungen (4,80 % des Gesamtvermögens 2020 bzw. 3,62 % des Gesamtvermögens 2019) ist im Bereich der Währungsrisiken ebenso das Translationsrisiko vernachlässigbar.

Marktpreisrisiken Commodities

Im Bereich der Marktrisiken stellen für die KELAG das Risiko aus Preisänderungen der Commodities Strom und Gas die Hauptrisiken dar. Diese Risiken entstehen durch die Beschaffung und Verkauf von Strom und Gas. Beschaffungs- und Verkaufsvorgänge werden im Rahmen der Eindeckung für den Vertrieb (Strom und Gas), der Vermarktung von Erzeugungsmengen (Strom) und für den Eigenhandel (Strom und Gas) durchgeführt.

Dem Risiko aus Marktpreisschwankungen wird durch ein aus dem zentralen Risikomanagement abgeleiteten Commodity Risikomanagement-System mit seinen Limitmechanismen begegnet. Kernbestandteil ist hierbei eine Risikominimierung durch eine langfristige Veräußerungs- und Beschaffungsstrategie sowie durch ein enges Limitsystem für Eigenhandel. Die Absicherung erfolgt durch Forwards mit physischer Erfüllung bzw. im Eigenhandel auch durch Futures, die in Cash ausgeglichen werden. Für einige der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Derivate wird Hedge Accounting angewandt, für andere ergibt sich zu großen Teilen eine „natürliche Absicherung“ in der Gewinn- und Verlustrechnung. Jene Verträge, die gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own Use Geschäfte beurteilt.

Mittels Sensitivitätsanalysen werden die Auswirkungen von potentiellen Preisschwankungen am Strom- bzw. Gasmarkt auf das Ergebnis bzw. das Eigenkapital gemessen.

Geschäftsjahr 2020

Energiepreis +10%

Energiepreis -10%

in Mio. EUR

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Strom

-2,5

-7,4

2,5

7,4

Gas

0,1

3,0

-0,1

-3,0

Geschäftsjahr 2019

Energiepreis +10%

Energiepreis -10%

in Mio. EUR

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Ergebnis
‎
nach Steuern

Eigenkapital

Strom

-2,5

-7,9

2,5

7,9

Gas

-0,1

2,2

0,1

-2,2

Für den Ergebniseffekt nach Steuern wurde ein einheitlicher Konzernsteuersatz von 25 % angenommen. In der Sensitivität des Eigenkapitals wirkt neben der Sensitivität des Periodenergebnisses auch die Sensitivität aus den Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis.

Liquiditätsrisiko

Der KELAG-Konzern ist hinsichtlich der Liquiditätslage gut positioniert und im Geschäftsjahr 2020 all seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und ordnungsgemäß nachgekommen. Einem möglichen Liquiditätsrisiko wird durch vorausschauende Planung der Liquidität und Zahlungsströme, einer mittel- und langfristigen Kapitalbedarfsplanung, bewusstem Halten von ausreichenden Liquiditätsreserven sowie offenen Kreditrahmen bei unterschiedlichen Banken entgegengewirkt. Die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Liquidität und Erhöhung der finanziellen Flexibilität sind einerseits durch Cash-Bestände (75,1 Mio. EUR per 31. Dezember 2020 bzw. 108,8 Mio. EUR per 31. Dezember 2019) sowie andererseits durch kontrahierte Barvorlagen-Kreditlinien in Höhe von 250,0 Mio. EUR (im Vorjahr 250,0 Mio. EUR) mittelfristig gewährleistet. In Konkretisierung der übergeordneten Unternehmensstrategie bleiben die Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve und die Erhaltung einer ausgezeichneten Bonität primäre Ziele des KELAG-Konzerns. Das Liquiditätsrisiko kann daher als moderat eingestuft werden, was auch von der Ratingagentur bestätigt wurde.

Analyse der vereinbarten Mittelabflüsse

Die Darstellung der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten im KELAG-Konzern im Anwendungsbereich von IFRS 7 stellt sich wie folgt dar:

Mittelabflüsse zum 31.12.2020

 

Fälligkeit

in Mio. EUR

2021

2022-2025

ab 2026

Anleihen

9,4

172,9

154,5

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

10,2

33,2

75,5

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen

9,9

4,8

8,4

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

0,1

0,0

0,0

Leasingverbindlichkeiten

2,1

5,2

5,9

Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten

31,7

216,1

244,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

67,6

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

3,1

0,0

0,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

49,0

11,0

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten

119,8

11,0

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten

151,5

227,1

244,3


‎

Mittelabflüsse zum 31.12.2019

 

Fälligkeit

in Mio. EUR

2020

2021-2024

ab 2025

Anleihen

9,4

177,8

159,0

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

24,8

30,8

76,0

Finanzverbindlichkeiten gegenüber Sonstigen

9,3

6,5

10,2

Derivative Finanzinstrumente im Finanzbereich

0,0

0,4

0,0

Leasingverbindlichkeiten

2,2

5,4

6,5

Mittelabflüsse aus Finanzverbindlichkeiten

45,7

220,8

251,7

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

76,5

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen

4,0

0,0

0,0

Derivative Finanzinstrumente im Energiebereich

45,3

7,1

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten

125,9

7,1

0,0

Mittelabflüsse aus Verbindlichkeiten

171,6

228,0

251,7

Kontrahentenrisiko

Kreditrisiken resultieren aus der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen durch den Vertragspartner. Auf der Aktivseite (im Wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögenswerte) stellen die ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfalls- bzw. Kreditrisiko dar. Das Ausfallsrisiko wird durch regelmäßige Bonitätsanalysen und Marktbeobachtungen überwacht. Geschäfte werden prinzipiell mit Kontrahenten nur entsprechend ihrer Bonität auf Basis eines externen Ratings einer international anerkannten Ratingagentur und/oder nach einer internen Bonitätsüberprüfung, die regelmäßig mit den vorliegenden letztgültigen Jahresabschlussdaten aktualisiert wird, abgeschlossen. Sofern bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallsrisiken erkennbar sind, werden diese durch entsprechende Wertberichtigungen erfasst. In Einzelfällen werden in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten gefordert. Mit Blick auf die durch die Covid-19 Pandemie hervorgerufene globale Wirtschaftskrise wurden auch im Kreditrisikomanagement weitere Detailanalysen anhand von Risikotreibern auf Portfolioebene einerseits und Kontrahentenebene andererseits durchgeführt. Auf dieser Basis wurden die Handelsstrategie und die Kreditlimite angepasst.

Die Veranlagungsstrategie der KELAG ist grundsätzlich risikoavers mit Fokus auf Risikolimitierung und -diversifizierung ausgerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Risikobegrenzung durch die Implementierung von Limitsystemen und einem laufenden Monitoring der Limitausnutzung. Das Kontrahentenrisiko wird konzerneinheitlich limitiert, bewertet und überwacht. Das maximale Ausfallsrisiko entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

Für das Geschäftsjahr 2020 sind keine weiteren finanzwirtschaftlichen Risiken erkennbar, die den Geschäftsverlauf des KELAG-Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, den eingeschlagenen Kurs der organischen Wachstums- und Innovationsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien erfolgreich fortzusetzen und somit die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu fördern.

Das Management betrachtet als Kapital das buchmäßige Eigenkapital nach IFRS. Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital 969,1 Mio. EUR (im Vorjahr 917,7 Mio. EUR). Die Finanzschulden beliefen sich auf 771,3 Mio. EUR (im Vorjahr 784,2 Mio. EUR), die liquiden Mittel auf 75,1 Mio. EUR (im Vorjahr 108,8 Mio. EUR). Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe der Kennzahl „Net-Gearing“, die dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zur Summe des Eigenkapitals entspricht.

Mit einem Net-Gearing von 66,2% (im Vorjahr 70,8%), bezogen auf die Finanzschulden zum Bilanzstichtag, weist der KELAG-Konzern eine stabile Kapitalstruktur auf.

Net-Gearing

in Mio. EUR

2020

2019

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

427,4

437,0

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

16,4

22,1

Pensionsrückstellungen

186,7

175,2

Rückstellungen für Abfertigungen

76,7

82,2

Jubiläumsgeldrückstellungen

17,4

17,4

Altersteilzeitrückstellungen

46,8

50,2

Zwischensumme

771,3

784,2

Abzüglich liquider Mittel

-75,1

-108,8

Abzüglich Termingeldeinlagen kurzfristig

-29,3

0,0

Abzüglich Wertpapiere

-25,2

-25,2

Nettoschulden

641,7

650,2

Eigenkapital

969,1

917,7

Net-Gearing

66,2%

70,8%

Weitere Ziele des Kapitalmanagements sind die Beibehaltung einer hohen Bonität, welche auch als Baustein in der Unternehmensstrategie verankert ist, eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals und eine kontinuierliche Dividendenpolitik.

Zum 31. Dezember 2020 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren des Kapitalmanagements vorgenommen.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

in Mio. EUR

2020 Netto-
‎
ergebnis

2020 davon Wertmin-
‎
derungen

2019 Netto-
‎
ergebnis

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

0,3

-1,1

0,4

davon Gesamtzinserträge

0,9

 

0,4

Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten

-12,2

0,0

-12,9

davon Gesamtzinsaufwendungen

-12,2

 

-12,9

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

-6,1

0,0

11,4

SUMME

-18,0

-1,1

-1,1

Das Nettoergebnis der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten ist im Wesentlichen auf Zinseffekte der Wertpapiere des Anlagevermögens zurückzuführen und wurde daher im Finanzergebnis erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten in Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten wurden im Zinsaufwand erfasst. Die Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert werden in den Positionen Umsatzerlöse sowie in den Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen ausgewiesen, da es sich hierbei um Energiehandelskontrakte handelt.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Die folgende Übersicht zeigt diejenigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die gemäß IAS 32 saldiert dargestellt werden, also einklagbaren Globalaufrechnungsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2020

in Mio. EUR

Bruttobeträge

Saldierung

Netto

Vermögenswerte

56,9

3,1

53,8

Schulden

-58,1

-3,1

-55,0

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2019

in Mio. EUR

Bruttobeträge

Saldierung

Netto

Vermögenswerte

74,8

15,4

59,4

Schulden

-67,8

-15,4

-52,4


‎

Weiterführende sonstige Angaben

Erläuterung zur Konzern-Geldflussrechnung

Dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit werden Dividendeneinzahlungen zugeordnet. Dividendenauszahlungen sowie Zinsauszahlungen werden unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Zinseinzahlungen werden dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit zugewiesen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 23. Dezember 2020 wurde die Übertragung eines Kraftwerksportfolios aus 25 Kraftwerken mit einer Leistung von 65 MW im geographischen Raum Frankreich und Portugal von der RWE in die KI-KELAG International GmbH unter dem Projekttitel „Blue South“ vereinbart. Die Closings zu diesen Gesellschaftserwerben werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2021 bzw. in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 erfolgen.

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Zu den nahestehenden Unternehmen des KELAG-Konzerns sind alle nicht konsolidierten verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie jene Gesellschaften, die maßgeblichen Einfluss auf die KELAG bzw. KEH ausüben und deren verbundene Unternehmen zu zählen. Die KEH ist aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin ein nahestehendes Unternehmen und damit auch ihre Eigentümer (Land Kärnten, GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH., als 100-%-Tochter der RWE AG) sowie alle von der KEH beherrschten, maßgeblich beeinflussten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH gilt darüber hinaus auch aufgrund ihrer Direktbeteiligung an der KELAG als nahestehendes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 49 % der Anteile an der KEH bzw. 12,85% der Anteile an der KELAG von der RWE AG auf eines ihrer Tochterunternehmen, die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, übertragen. Auch von der GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH beherrschte bzw. gemeinschaftlich geführte Unternehmen gelten als nahestehend. Ebenso gelten auch vom Land Kärnten maßgeblich beeinflusste, gemeinschaftlich geführte bzw. beherrschte Unternehmen als nahestehend. Aufgrund der Direktbeteiligung an der KELAG gilt auch die VERBUND AG sowie alle von ihr beherrschten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen als nahestehend (gemeinsam: VERBUND). Folglich gelten auch unter beherrschendem Einfluss der Republik Österreich – als Mehrheitsaktionärin der VERBUND – stehende sowie gemeinschaftlich geführte Unternehmen als nahestehend. Dazu zählen insbesondere die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG), und die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) sowie die Österreichische Post AG. Von der Erleichterungsvorschrift nach IAS 24.25 wird für alle oben genannten einer öffentlichen Stelle nahestehenden Unternehmen Gebrauch gemacht und es entfallen weitergehende Anhangsangaben, da die Geschäftstransaktionen von untergeordneter Bedeutung sind.

Zu den nahestehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der KELAG und deren nahe Familienangehörige.

Geschäftsbeziehungen mit wesentlichen assoziierten Unternehmen

in Mio. EUR

2020

2019

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

Umsatzerlöse

3,8

4,6

Sonstige Erträge

0,2

0,2

Aufwendungen

22,2

26,3

Bilanz

 

 

Forderungen

0,4

0,3

Verbindlichkeiten

2,8

3,5

Bei den Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Energiebezugs- sowie Energieliefergeschäfte.

Durch die Leistung von Baukostenzuschüssen für Kraftwerke an der Donau und an der Drau sowie für die Kraftwerksgruppen Malta und Reißeck hat die KELAG (anteilige) Strombezugsrechte erworben. Die KELAG ist aufgrund dieser Stromlieferverträge berechtigt, einen Teil der in diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität gegen Ersatz vertraglich bestimmter buchmäßiger Aufwendungen (exklusive Abschreibungen und Zinsen) vom VERBUND Hydro Power GmbH zu beziehen.

Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern und deren verbundenen Unternehmen

Mit den Gesellschaftern und deren verbundenen Unternehmen wurden Umsätze aus Stromhandelsaktivitäten in Höhe von 46,6 Mio. EUR (im Vorjahr 55,8 Mio. EUR) erzielt. Von den Gesellschaftern und deren verbundenen Unternehmen wurden Leistungen aus Stromhandelsaktivitäten, Bezugsrechten sowie Netzkosten in Höhe von 111,3 Mio. EUR (im Vorjahr 120,7 Mio. EUR) bezogen.

Weiters wurden im Geschäftsjahr 2020 gegenüber der KEH 27,2 Mio. EUR (im Vorjahr 23,8 Mio. EUR) an Aufwendungen aus der Steuerumlage verrechnet. Gegenüber der KEH bestehen ferner Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuerumlage in der Höhe von 31,7 Mio. EUR (Vorjahr 23,2 Mio. EUR), die unter den Ertragssteuerverbindlichkeiten ausgewiesen sind.

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind eliminiert und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsvorfälle der KELAG mit Tochterunternehmen, die vollkonsolidiert sind, sind somit nicht ausgewiesen.

Gezahlte Dividende

Gezahlte Dividende

 

Gesamt

Anzahl der Aktien

Pro Aktie

 

in Mio. EUR

 

EUR

Für Geschäftsjahr 2019 in 2020 gezahlte Dividende

50,0

8.000.000

6,25

Für Geschäftsjahr 2018 in 2019 gezahlte Dividende

40,0

8.000.000

5,00

Angaben zu den Organen

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die fixen Bezüge des Vorstandes der KELAG 1.097 Tsd. EUR (im Vorjahr 475 Tsd. EUR), die variablen Bezüge 449 Tsd. EUR (im Vorjahr 418 Tsd. EUR) und die Sachbezüge 31 Tsd. EUR (im Vorjahr 24 Tsd. EUR). Hierbei handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen aus der Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des KELAG-Konzerns. An langfristigen Leistungen gegenüber dem Vorstand aus Pensionszusagen wurden 6.227 Tsd. EUR (im Vorjahr 4.908 Tsd. EUR) in der Bilanz berücksichtigt; dabei wurden 711 Tsd. EUR des Differenzbetrages zum Vorjahr erfolgswirksam erfasst (im Vorjahr 617 Tsd. EUR).

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 551 Tsd. EUR (im Vorjahr 631 Tsd. EUR).

An Mitglieder des Aufsichtsrates der KELAG wurden Vergütungen in Höhe von 52 Tsd. EUR (im Vorjahr 50 Tsd. EUR) bezahlt.

Honorare der Abschlussprüfer

Der KELAG-Konzern wird durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Für die Konzernabschlussprüfer fielen Aufwendungen in Höhe von 242 Tsd. EUR (im Vorjahr 237 Tsd. EUR) an. Weiters wurden Aufwendungen für Bestätigungsleistungen in Höhe von 49 Tsd. EUR (im Vorjahr 19 Tsd. EUR) und sonstige Leistungen in Höhe von 36 TEUR (im Vorjahr 13 Tsd. EUR) von der prüfenden Kanzlei verrechnet.
‎

Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein (seit 01.04.2020)

Dipl.-Kfm. Armin Wiersma (bis 31.12.2020)

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:

Mag. Gilbert ISEP,

Vorsitzender

Dr. Rolf Martin SCHMITZ,

1. Stellvertreter des Vorsitzenden

Dipl.-Kfm. Bernd BÖDDELING (Austritt mit 25.09.2020)

Dr. Joachim SCHNEIDER (Austritt mit 25.09.2020)

Dr. Thomas GLIMPEL

Mag. Dr.h.c. Monika KIRCHER

Dr. Michael BRAND

Mag. Leopold ROHRER

Rolf HOLUB

Dr. Achim KASPAR

Gunhild GRIEVE, MSc. (Eintritt mit 25.09.2020)

Dr. Ulrich RUST (Eintritt mit 25.09.2020)

Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:

Gerald LOIDL,

2. Stellvertreter des Vorsitzenden

Gerd ALTERSBERGER

Zentralbetriebsrätin Mag. Petra KRAINER

Zentralbetriebsrat Ing. Helmut POLSINGER

Zentralbetriebsrat Heimo HOFER

Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt. Der Konzernabschluss der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft wird am
‎
19. März 2021 dem Aufsichtsrat zur Feststellung vorgelegt. Der Vorstand versichert, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss seines Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KELAG-Konzerns vermittelt.

Klagenfurt am Wörthersee, am 4. März 2021

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e.h.

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e.h.

Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
‎
Klagenfurt,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechten

Siehe Konzernanhang Angaben zu Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen, Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz 5 sowie Erläuterungen zur Bilanz Rz 10 und 11.

Das Risiko für den Abschluss

Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von insgesamt 622,7 Mio EUR stellen 28,7 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.

Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für Wertminderungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist. Die Werthaltigkeitsprüfung von Kraftwerken und Strombezugsrechten, für die keine separaten Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Kraftwerke und Strombezugsrechte basiert auf deren Nutzungswerten. Diese werden als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:

Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Kraftwerke und Strombezugsrechte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.

Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung vom Unternehmen durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung abgeglichen.

Für jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU), für die eine formale Ermittlung des erzielbaren Betrags vorgenommen wurde, haben wir in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.

Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2020 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.

Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.

Erlösabgrenzung für nicht stichtagsbezogene Kundenabrechnungen für Strom, Gas und Netzdienstleistungen

Siehe Konzernanhang Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Rz 1 sowie Erläuterungen zur Bilanz Rz 18.

Das Risiko für den Abschluss

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung weist Umsatzerlöse in Höhe von 1.061,0 Mio EUR aus.

Die Umsatzerlöse aus nicht stichtagsbezogenen Kundenabrechnungen für Strom, Gas und Netzdienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus den Verkäufen an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und andere Energieversorgungsunternehmen.

Der Erfassung dieser Erlöse erfolgt branchenüblich auf Basis von tatsächlichen, bereits abgelesenen und abgerechneten Verbrauchswerten und durch Abgrenzung von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen beziehungsweise nicht abgerechneten Erlösen.

Die noch nicht abgelesenen Erlöse werden mit Unterstützung komplexer Rechenverfahren aus den Kundenabrechnungssystemen ermittelt und in Bezug auf die in der Periode gelieferten Energiemengen abgegrenzt. Umsätze werden dann als Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kunden eine abrechenbare Lieferung oder Leistung erbracht wurde.

Angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle sowie der damit verbundenen Einschätzungen und der großen Menge an zu verarbeitenden Daten besteht das Risiko, dass die Umsatzerlöse zu hoch oder zu gering ausgewiesen werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Erlösabgrenzungen für nicht stichtagsbezogene Kundenabrechnungen wie folgt beurteilt:

Wir haben die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft einschließlich der zum Einsatz kommenden IT Systeme unter Einbeziehung unserer IT-Spezialisten beurteilt. Schlüsselkontrollen zur Ermittlung von Menge und Preis sowie zu wesentlichen Schnittstellen haben wir auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.

Mit Unterstützung unserer Spezialisten haben wir Datenanalysen für den gesamten Kundenbestand der Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden zur Verifizierung der Existenz der Kundenbeziehung und der Vollständigkeit der in die bilanzielle Abgrenzung einbezogenen Kunden sowie zur Analyse unregelmäßiger Preisentwicklungen auf Tarifebene durchgeführt und die Ergebnisse kritisch gewürdigt.

Wir haben die Mengenannahmen für das gesamte Geschäftsjahr mit externen Informationen der Clearing-Stellen für Strom und Gas plausibilisiert.

Darüber hinaus haben wir die Abgrenzungen und vorgenommenen Anpassungen sowie die Vorgehensweise bei der Aufrollung von Abweichungen aus Vorperioden nachvollzogen und damit verbundene Einschätzungen und Annahmen kritisch gewürdigt.

Die ermittelten abzugrenzenden Beträge haben wir mit den gebuchten Werten im Buchhaltungssystem abgestimmt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
‎

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Vorbehaltlich der Wahl von der Hauptversammlung wurden wir am 4. Juni 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31.12.2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Helmut Kerschbaumer.

Wien, 5. März 2021

KPMG Austria GmbH
‎
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert:
‎
Mag. Helmut Kerschbaumer
‎
Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss

Der Gesamtvorstand des KELAG-Konzerns als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermittelt.

Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.

Mitglied des Vorstandes

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein a e. h.

Mitglied des Vorstandes


‎

KELAG
‎
Jahresabschluss

KELAG
‎

‎
Jahresabschluss 2020
‎

‎
Lagebericht 2020

Bilanz zum
‎
31. Dezember 2020

AKTIVA

Anhang

31. Dezember 2020

Vorjahr

 

 

EUR

in TEUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

(1)

1.712.167.913,72

1.639.829

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

 

263.901.238,11

263.353

1. Strombezugsrechte

 

244.759.196,96

242.264

2. Sonstige Rechte

 

19.142.041,15

21.089

II. Sachanlagen

 

746.950.692,26

741.366

1. Elektrizitätsanlagen

 

649.140.776,39

644.670

2. Erdgasanlagen

 

26.325.325,10

28.256

3. Gemeinsame Anlagen

 

71.484.590,77

68.440

III. Finanzanlagen

 

701.315.983,35

635.110

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

(2)

261.925.287,26

263.570

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

(3)

274.973.059,45

206.832

3. Beteiligungen

(4)

139.617.382,95

139.610

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
‎
Beteiligungsverhältnis besteht

 

0,00

0

5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

(5)

23.807.285,08

23.794

6. Sonstige Ausleihungen

(6)

992.968,61

1.304

B. UMLAUFVERMÖGEN

 

212.650.377,16

256.402

I. Vorräte

 

4.855.065,46

4.234

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

(7)

77.341,15

87

2. Erdgasvorrat und Handelswaren

 

3.737.595,62

3.614

3. Noch nicht abrechenbare Leistungen

 

996.089,70

503

4. Geleistete Anzahlungen

 

44.038,99

30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

149.076.440,20

158.264

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(8)

64.085.875,74

79.873

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

840.548,49

937

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

(9)

50.612.681,11

75.452

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
‎
Beteiligungsverhältnis besteht

(10)

400.845,78

292

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

(11)

33.977.037,57

2.647

davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

(12)

58.718.871,50

93.904

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

 

2.668.321,93

3.210

D. AKTIVE LATENTE STEUERN

(13)

32.409.614,72

29.128

 

 

1.959.896.227,53

1.928.569

PASSIVA

Anhang

31. Dezember 2020

Vorjahr

 

 

EUR

in TEUR

A. EIGENKAPITAL

 

928.202.380,35

889.397

I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital

(14)

58.160.000,00

58.160

II. Kapitalrücklagen

 

41.471,91

38

1. Nicht gebundene

 

41.471,91

38

III. Gewinnrücklagen

(15)

820.000.908,44

781.199

1. Gesetzliche Rücklage

 

5.816.000,00

5.816

2. Freie Rücklagen

 

814.184.908,44

775.383

IV. Bilanzgewinn

 

50.000.000,00

50.000

davon Gewinnvortrag

 

0,00

1

B. BAUKOSTENZUSCHÜSSE

(16)

86.588.809,34

84.890

C. RÜCKSTELLUNGEN

(17)

328.713.447,72

314.893

1. Rückstellungen für Abfertigungen

 

35.640.053,76

37.354

2. Rückstellungen für Pensionen

(18)

178.441.260,58

167.183

3. Sonstige Rückstellungen

(19)

114.632.133,38

110.356

D. VERBINDLICHKEITEN

(20)

607.451.436,27

630.230

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

223.686.183,47

237.234

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

383.765.252,80

392.996

1. Anleihen

 

300.000.000,00

300.000

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

0,00

0

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

300.000.000,00

300.000

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

86.129.032,26

90.000

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

3.870.967,74

3.871

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

82.258.064,52

86.129

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

 

381.050,15

764

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

381.050,15

764

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

36.322.962,33

42.463

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

36.321.822,44

42.454

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

1.139,89

9

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

(21)

152.014.325,65

165.042

davon aus Steuerumlagen

 

31.685.830,52

23.152

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

152.014.325,65

165.042

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
‎
Beteiligungsverhältnis besteht

(22)

3.054.197,33

3.516

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

3.054.197,33

3.516

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

0,00

0

7. Sonstige Verbindlichkeiten

(23)

29.549.868,55

28.445

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

 

28.043.820,16

21.587

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

 

1.506.048,39

6.858

davon aus Steuern

 

8.914.678,33

9.233

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

 

1.670.351,29

1.556

E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

(24)

8.940.153,85

9.159

 

 

1.959.896.227,53

1.928.569

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

 

Anhang

2020

Vorjahr

 

 

EUR

in TEUR

1. Umsatzerlöse

(25)

981.355.440,96

972.372

2. Veränderung des Bestandes an noch nicht abrechenbaren Leistungen

 

493.426,39

-29

3. Andere aktivierte Eigenleistungen

(26)

4.479.976,64

6.493

4. Sonstige betriebliche Erträge

(27)

7.205.358,35

12.971

a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen

 

993.594,90

3.897

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

 

4.216.988,43

6.080

c) Übrige

 

1.994.775,02

2.994

5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

 

-712.951.621,73

-746.196

a) Materialaufwand

 

-3.335.891,97

-3.051

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

(28)

-709.615.729,76

-743.145

6. Personalaufwand

(29)

-78.983.181,69

-110.094

a) Gehälter

 

-53.765.995,07

-58.638

b) Aufwendungen für Lehrlingsentschädigungen

 

-470.241,39

-389

c) Soziale Aufwendungen

 

-24.746.945,23

-51.067

davon Aufwendungen für Altersversorgung

 

-11.286.157,14

-23.438

aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

 

229.154,03

-13.573

bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
‎
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

 

-12.950.032,03

-13.181

7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

(1)

-83.452.491,24

-69.710

davon außerplanmäßige Abschreibungen

 

-10.486.499,44

0

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

(30)

-46.161.853,60

-48.001

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen

 

-740.924,01

-677

b) Übrige

 

-45.420.929,59

-47.324

9. Betriebserfolg (Zwischensumme aus Z 1 bis 8)

 

71.985.054,08

17.806

10. Erträge aus Beteiligungen

(31)

39.080.680,56

57.479

davon aus verbundenen Unternehmen

 

13.434.949,60

41.959

11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

 

7.118.821,61

7.430

davon aus verbundenen Unternehmen

 

6.777.414,31

7.089

12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

 

224.939,77

372

davon aus verbundenen Unternehmen

 

6.992,84

120

13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen

 

78.370,50

12.912

14. Aufwendungen aus Finanzanlagen

(32)

-2.300.000,00

-13.131

davon Abschreibungen

 

-2.300.000,00

-325

davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen

 

-2.300.000,00

-12.806

15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(33)

-12.121.473,12

-13.437

davon betreffend verbundene Unternehmen

 

-24.047,68

-57

16. Finanzergebnis (Zwischensumme aus Z 10 bis 15)

 

32.081.339,32

51.625

17. Ergebnis vor Steuern

 

104.066.393,40

69.431

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

-15.264.123,34

-4.917

davon aktive latente Steuern

 

3.281.891,10

10.160

davon Verrechnung vom Gruppenträger

 

-27.229.174,82

-23.795

davon Verrechnung an Gruppenmitglieder

 

8.683.160,38

8.717

19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

 

88.802.270,06

64.513

20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen

 

-38.802.270,06

-14.514

21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

 

0,00

1

22. Bilanzgewinn

 

50.000.000,00

50.000

Anhang

Allgemeine Grundsätze

Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgt in der bisherigen Form der Darstellung.

Die Bewertung geht von der Fortführung des Unternehmens aus.

Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 16. Dezember 1922 errichtet und ist im Firmenbuch unter der Firmenbuch- nummer FN 99133 i beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB.

Gruppenbesteuerung

Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 07. Dezember 2004 bildete die KELAG als Gruppenmitglied mit der KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) als Gruppenträger eine steuerliche Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. In den Folgejahren wurde diese steuerliche Unternehmensgruppe um mehrere Gruppenmitglieder aus dem Konzern erweitert.

Für die Verrechnung der Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern wurde die Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) vereinbart. Die KELAG als Gruppenmitglied verrechnet die Steuerumlagen mit den weiteren Gruppenmitgliedern, und führt diese gesammelt an den Gruppenträger KEH ab.

Die Berechnung basiert auf einem Steuersatz von 25%.

Konzernverhältnisse

Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KÄRNTNER ENERGIEHOLDING BETEILIGUNGS GMBH (KEH) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KEH wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis erstellt, ist die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG) mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Der Konzernabschluss der KELAG wird beim Firmenbuch Klagenfurt offengelegt.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Mit Vertrag vom 04. November 2016 wurde zwischen der KELAG und der KNG-Kärnten Netz GmbH (KNG) mit Wirkung 01. Jänner 2016 ein Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Steuerausgleichsvertrag bleibt davon unberührt.

Zwischen der KELAG und einigen Konzernunternehmen bestehen Verträge über den Verkauf von Strom und Gas, über Vermietungen und Verpachtungen, über Finanzierungsvereinbarungen, über Verrechnungen von Aufwendungen in Verbindung mit Personalrückstellungen für übertragenes Personal sowie über die Erbringung von Dienstleistungen.

ElWOG-Angaben

Auf Grund einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Erklärung ist die KELAG verpflichtet, die KNG mit jenen Mitteln auszustatten, die es ermöglichen, ihre Aufgaben im Sinne der Betriebspflicht als Verteilernetzbetreiberin gemäß ElWOG und GWG zu erfüllen.

Gemäß § 8 Abs. 3 ElWOG bzw. § 8 Abs. 3 GWG werden folgende ausweispflichtige Geschäfte mit verbundenen Unternehmen getätigt:

Netzdienstleistungen, technische, wirtschaftliche und rechtliche Betreung sowie Bewirtschaftung Strom- und Gas-Assets mit der KNG-Kärnten Netz GmbH

Strom- und Gaslieferung, Dienstleistungen mit der KELAG Energie & Wärme GmbH

Stromhandel mit der Interenergo d.o.o.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 193 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Konzernrichtlinien zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüsse und abzüglich der bisher aufgelaufenen planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen linearen Abschreibung zugrunde gelegt:

 

Nutzungsdauer
‎
(in Jahren)

Strombezugsrechte

10 - 80

Sonstige Rechte

4 - 50

Elektrizitätsanlagen

4 - 50

Erdgasanlagen

10 - 40

Gemeinsame Anlagen

4 - 67

In Anlehnung an die steuerlichen Bestimmungen wurde für Zugänge des ersten Halbjahres eine volle Jahresabschreibung, sonst eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.

Liegt der beizulegende Wert eines Anlagegegenstandes am Bilanzstichtag unter dem sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergebenden Buchwert und ist diese Wertminderung voraussichtlich von Dauer, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.

In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden neben den Fertigungslohn- und Materialeinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Anteilige Fremdkapitalzinsen und freiwillige Sozialaufwendungen wurden nicht aktiviert.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Die Finanzanlagen werden Werthaltigkeitsprüfungen unterzogen. Der ermittelte beizulegende Wert wird mit einem Diskontierungsverfahren ermittelt.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Der Bewertung lag das gleitende Durchschnittspreisverfahren zugrunde.

Der Erdgasvorrat wurde nach dem FIFO-Verfahren bewertet.

Die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet, welche die Fertigungslohn- einzelkosten, die Materialeinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Berücksichtigung der Leerkosten umfassten. Anteilige Fremdkapitalkosten und freiwilliger Sozialaufwand wurden nicht aktiviert.

Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwert- berichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25% gebildet.

Baukostenzuschüsse sind hauptsächlich von Strom-, Erdgas- und Telekomkunden vereinnahmte Finanzierungsbeiträge und werden im Sinne § 223 Abs. 4 UGB in einem gesonderten Hauptposten ausgewiesen. Die Baukostenzuschüsse werden auf Grund der Systemnutzungstarife-Verordnung 2006 § 3 Abs. 6 ab 2007 mit 5% sowie aufgrund der Vertragsdauern aufgelöst und in den Umsatzerlösen verrechnet.

In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe jenes Betrages, der nach umsichtiger Beurteilung erforderlich war.

Die Rückstellungen für Abfertigungen, für Pensionsverpflichtungen, für Jubiläumsgelder und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden unter Zugrundelegung von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt. Der Rechnungszinssatz für Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurde auf dem Stichtagszinssatz basierend auf Marktzinssätzen von Unternehmen hoher Bonität abgeleitet.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden anhand der nach International Accouting Standard 19, kurz IAS 19, vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method; kurz PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von 0,07% bis 0,14% (im Vorjahr 0,55%) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden mit 2,50% (im Vorjahr 3,03%) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 für Frauen und Männer unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 sowie der BVG Altersgrenzen und allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten ohne Berücksichtigung der Hacklerregelung, wobei als Finanzierungsende der frühere Zeitpunkt aus dem kalkulatorischen Pensionsalter und dem 25. Dienstjahr zur Anwendung kam und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.

Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung ermittelt. Es wurde in Abhängigkeit von der Duration der Verträge ein Zinssatz von 0,14% bis 0,59% (im Vorjahr 0,63% bis 1,11%) angewendet, künftige Steigerungen wurden mit 1,87% bis 2,50% (im Vorjahr 1,90% bis 3,03%) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 für Frauen und Männer unter Berücksichtigung allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei als Finanzierungsende das kalkulatorische Pensionsalter zur Anwendung kam.

Die Gesamtverpflichtung des Teiles der ausgelagerten Pensionsverpflichtung wurde ebenfalls unter Anwendung der im Absatz zuvor angeführten Schätzungen, wie Zinssatz und künftige Steigerungen, bewertet. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen bei der Valida Pension AG gegenüber. Für diese Verpflichtungen besteht eine Nachschussverpflichtung vonseiten des Arbeitgebers. Das Fondsvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Das Pensionskassenvermögen wird als Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet und mit den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen saldiert. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes. Der Rechnungszins des Pensionskassenvermögens entspricht jenem Betrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen zumindest nominell gleich bleiben bzw. dass bei nominell gleich bleibendem Anspruch von Aktiven auch die entsprechenden Beiträge nominell gleich bleiben. Dieser beträgt 2%.

Die in den Sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Vorruhestandszahlungen wurden anhand der nach IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (PUC) unter Heranziehung der AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - ermittelt. Es wurde ein Zinssatz von -0,17% (im Vorjahr 0,00%) angewendet, künftige Gehaltssteigerungen wurden mit 2,50% (im Vorjahr 3,03%) berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Basis allfälliger individuell gemeldeter Pensionsantrittsdaten, wobei der Barwert der Verpflichtungen aus Neuzusagen und die Neubewertung bestehender Zusagen ergebniswirksam realisiert wird und kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt wurde.

Andere langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 0,00% (im Vorjahr 0,34%) bis 1,50% (im Vorjahr 1,50%) abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Der Erfassung der Erlöse aus dem Haushalts-und Gewerbekundensegment, welches in der Regel einmal jährlich abgerechnet wird, liegt eine bilanzielle Abgrenzung und Simulation von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen Erlösen zugrunde.

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend derivative Finanzinstrumente wird auf die Ausführungen in Abschnitt 3. Sonstige Angaben verwiesen.

1. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

(1)Anlagevermögen

Der Anlagenspiegel zeigt folgende Entwicklung:

Anschaffungs- und Herstellungskosten

 

 

 

 

 

 

in TEUR

Stand
‎
01.01.2020

Zugänge

(davon)
‎
Aktivierung
‎
von Zinsen

Abgänge

Umbu-
‎
chungen

Stand
‎
31.12.2020

I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

 

 

 

 

 

 

1. Strombezugsrechte

440.614

11.503

0

0

0

452.117

2. Sonstige Rechte

80.854

4.796

0

3.991

0

81.659

davon geleistete Anzahlungen

4.179

4.770

0

0

-155

8.794

SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

521.468

16.299

0

3.991

0

533.776

II. SACHANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Elektrizitätsanlagen

1.813.261

62.692

0

13.291

-225

1.862.437

2. Erdgasanlagen

92.312

494

0

757

0

92.049

3. Gemeinsame Anlagen

184.461

12.760

0

3.093

225

194.353

davon Anlagen in Bau

50.334

17.784

0

1.323

-10.155

56.640

davon geleistete Anzahlungen

11

0

0

11

0

0

davon Grundwerte

13.277

203

0

416

 

13.064

SUMME SACHANLAGEN

2.090.034

75.946

0

17.141

0

2.148.839

III. FINANZANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

434.755

655

0

0

0

435.411

2. Ausleihungen an
‎
verbundene Unternehmen

206.832

77.721

0

9.580

0

274.973

3. Beteiligungen

150.371

8

0

0

0

150.379

4. Ausleihungen an
‎
Unternehmen, mit denen
‎
ein Beteiligungsverhältnis
‎
besteht

125

0

0

0

0

125

5. Wertpapiere (Wertrechte) des
‎
Anlagevermögens

23.807

0

0

0

0

23.807

6. Sonstige Ausleihungen

1.629

350

0

726

0

1.253

SUMME FINANZANLAGEN

817.519

78.734

0

10.306

0

885.948

SUMME ANLAGEVERMÖGEN

3.429.021

170.979

0

31.438

0

3.568.563

kumulierte Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

in TEUR

Stand
‎
01.01.2020

Abschrei-
‎
bungen

Zuschrei-
‎
bungen

Umbu-
‎
chungen

Abgänge

Stand
‎
31.12.2020

I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

 

 

 

 

 

 

1. Strombezugsrechte

198.350

9.008

0

0

0

207.358

2. Sonstige Rechte

59.765

6.667

0

0

3.915

62.517

davon geleistete Anzahlungen

0

0

0

0

0

0

SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

258.115

15.675

0

0

3.915

269.875

II. SACHANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Elektrizitätsanlagen

1.168.590

55.559

0

0

10.853

1.213.296

2. Erdgasanlagen

64.057

2.424

0

0

757

65.725

3. Gemeinsame Anlagen

116.021

9.794

0

0

2.947

122.868

davon Anlagen in Bau

4.450

192

0

0

0

4.642

davon geleistete Anzahlungen

0

0

0

0

0

0

davon Grundwerte

0

0

0

0

0

0

SUMME SACHANLAGEN

1.348.668

67.777

0

0

14.557

1.401.889

III. FINANZANLAGEN

 

 

 

 

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

171.185

2.300

0

0

0

173.485

2. Ausleihungen an
‎
verbundene Unternehmen

0

0

0

0

0

0

3. Beteiligungen

10.761

0

0

0

0

10.761

4. Ausleihungen an
‎
Unternehmen, mit denen
‎
ein Beteiligungsverhältnis
‎
besteht

125

0

0

0

0

125

5. Wertpapiere (Wertrechte) des
‎
Anlagevermögens

13

0

13

0

0

0

6. Sonstige Ausleihungen

325

0

65

0

0

260

SUMME FINANZANLAGEN

182.409

2.300

78

0

0

184.631

SUMME ANLAGEVERMÖGEN

1.789.192

85.752

78

0

18.472

1.856.395

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 10.486 Tausend EUR (im Vorjahr 0 Tausend EUR) enthalten.

Buchwerte

 

 

in TEUR

Restbuchwert
‎
31.12.2020

Restbuchwert
‎
31.12.2019

I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

 

 

1. Strombezugsrechte

244.759

242.264

2. Sonstige Rechte

19.142

21.089

davon geleistete Anzahlungen

8.794

4.179

SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

263.901

263.353

II. SACHANLAGEN

 

 

1. Elektrizitätsanlagen

649.141

644.670

2. Erdgasanlagen

26.325

28.256

3. Gemeinsame Anlagen

71.485

68.440

davon Anlagen in Bau

51.998

45.884

davon geleistete Anzahlungen

0

11

davon Grundwerte

13.064

13.277

SUMME SACHANLAGEN

746.951

741.366

III. FINANZANLAGEN

 

 

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

261.926

263.570

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

274.973

206.832

3. Beteiligungen

139.617

139.610

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0

0

5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

23.807

23.794

6. Sonstige Ausleihungen

993

1.304

SUMME FINANZANLAGEN

701.316

635.110

SUMME ANLAGEVERMÖGEN

1.712.168

1.639.829

Finanzanlagen

(2)Anteile an verbundenen Unternehmen

 

Stammkapital 31.12.2020

KELAG-Anteile Nominale 31.12.2020

Ergebnis nach Steuern

Eigenkapital

 

in TEUR

%

in TEUR

Jahr

in TEUR

in TEUR

1. KELAG Energie & Wärme GmbH, Villach (KEW)

1.820

100,00

1.820

2020

9.368

96.574

2. KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KNG)

35

100,00

35

2020

6.515

17.995

3. Kraftwerk Waben GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

36

51,00

19

2020

254

416

4. Kärntner Restmüllverwertungs Gesellschaft mbH, Arnoldstein (KRV)

44

74,90

33

2020

2.365

14.280

5. Kraftwerksgesellschaft Tröpolach GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

35

51,00

18

2020

154

-382

6. Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der KELAG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt am Wörthersee (WG)

73

100,00

73

2019

145

5.655

7. KI-KELAG International GmbH, Klagenfurt am Wörthersee (KI)

10.000

100,00

10.000

2020

-5.260

71.339

8. Windpark Nikitsch GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

35

75,00

26

2020

1.064

7.923

9. RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH, Obervellach (RKM)

36

80,00

29

2019

57

168

10. KELAG Naturstrom GmbH, Klagenfurt am Wörthersee

35

100,00

35

2020

0

35

(3)Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen weisen rd. 5.209 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.090 Tausend EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

(4)Beteiligungen

 

Stammkapital 31.12.2020

KELAG-Anteile Nominale 31.12.2020

Ergebnis nach Steuern

Eigenkapital

 

in TEUR

%

in TEUR

Jahr

in TEUR

in TEUR

1. VERBUND Hydro Power GmbH, Wien (VHP)

139.792

10,02

14.010

2019

331.798

1.744.930

2. Stadtwerke Kapfenberg GmbH, Kapfenberg

2.000

35,00

700

2019

1.363

17.222

3. Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH, Rennweg

36

49,00

18

2020

330

599

4. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH, Bad Kleinkirchheim

35

30,00

11

2020

4

48

5. Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG, Bad Kleinkirchheim (Kommanditanteil)

10

30,00

3

2020

171

461

6. Kraftwerksgesellschaft Rangersdorf GmbH, Rangersdorf

36

39,00

14

2020

-3

72

7. Liesertal Kraftwerks
‎
Beteiligungs GmbH,
‎
Klagenfurt am Wörthersee

100

49,00

49

2020

-1

94

8. SunnyBAG GmbH,
‎
Graz

58

24,90

15

2019

-48

-286

(5)Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Pensionsrückstellungen entsprechend den Bestimmungen des § 14 EStG 1988.

(6)Sonstige Ausleihungen

Von den sonstigen Ausleihungen sind rd. 596 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 769 Tausend EUR) innerhalb eines Jahres fällig.

Umlaufvermögen

(7)Vorräte

Der überwiegende Teil der Vorräte besteht aus Erdgasvorrat in Höhe von rd. 3.438 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.234 Tausend EUR).

(8)Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus bereits abgerechneten Strom- und Erdgasforderungen. In dieser Position sind auch noch nicht abgerechnete Strom- und Erdgaslieferungen enthalten.

(9)Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

in TEUR

2020

2019

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

19.757

22.617

2. Forderungen aus Cash Pool/Finanzierung

10.662

4.118

3. Forderungen aus Ergebnisabführung

6.511

0

4. Forderungen aus Steuerumlagen

8.683

8.717

5. Forderungen aus Dividendenanspruch

5.000

40.000

 

50.613

75.452

Die Forderungen aus Dividendenanspruch resultieren aus der phasenkongruenten Erfassung der Dividenden für das Geschäftsjahr 2020 bzw. 2019 der KELAG Energie & Wärme GmbH (KEW).

(10)Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich zur Gänze wie im Vorjahr auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

(11)Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

in TEUR

2020

2019

1. Termineinlagen und Kautionen

31.720

981

2. Finanzamt

962

1.049

3. Übrige

1.295

617

 

33.977

2.647

(12)Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Termineinlagen mit einer mehr als 3-monatigen Laufzeit in Höhe von 29.300 Tausend EUR werden im Abschlussjahr im Posten Sonstige Forderungen ausgewiesen.

Aktive latente Steuern

(13)Aktive latente Steuern

in TEUR

2020

2019

Stand 01.01.

29.128

18.968

Dotierung

3.282

10.160

Stand 31.12.

32.410

29.128

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung von Rückstellungen, der Verteilung von Abschreibungen sowie dem steuerrechtlichen Ansatz der Bewertungsreserve.


‎

Passiva
Eigenkapital

(14)Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital

Das Grundkapital steht unverändert mit 58.160 Tausend EUR zu Buche und besteht aus 8.000.000 auf Namen lautende Stückaktien.

(15)Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage betrug wie im Vorjahr 5.816 Tausend EUR. Sie ist mit 10% des Grundkapitals den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend voll dotiert.

Die freien Rücklagen betrugen nach einer Zuweisung von rd. 38.802 Tausend EUR zum 31. Dezember 2020 rd. 814.185 Tausend EUR.

Baukostenzuschüsse

(16)Baukostenzuschüsse

in TEUR

Auflösung (in Jahren)

2020

2019

Baukostenzuschüsse Strom

20

81.114

80.014

Baukostenzuschüsse Erdgas

20

3.129

3.210

Baukostenzuschüsse Telekom

15 - 30

2.052

1.501

Baukostenzuschüsse Lade-Infrastruktur

Vertragsdauer

294

165

 

 

86.589

84.890

Im Strombereich betrafen rd. 38.487 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 38.908 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse für Netzbereitstellung und rd. 42.627 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 41.106 Tausend EUR) Baukostenzuschüsse zu Anschlusskosten.

Rückstellungen

(17)Rückstellungen

in TEUR

2020

2019

1. Rückstellungen für Abfertigungen

35.640

37.354

2. Rückstellungen für Pensionen

178.441

167.183

3. Sonstige Rückstellungen

114.632

110.356

a) für nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche

3.763

6.262

b) für Jubiläumsgelder

8.739

8.561

c) für Vorruhestandszahlungen

23.600

24.875

d) für belastende Verträge im Strom- und Gasbereich

44.114

36.090

e) im Kraftwerksbereich

28.460

27.997

f) Übrige

5.956

6.571

 

328.713

314.893

(18)Rückstellungen für Pensionen

Die in den Rückstellungen für Pensionen ausgewiesene ausgelagerte, leistungsorientierte Pensionsverpflichtung, wurde gemäß AFRAC 27 saldiert dargestellt und leitet sich wie folgt her:

in TEUR

2020

2019

Barwert der durch das Fondsvermögen gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen

137.201

131.724

abzüglich Fondsvermögen (Planvermögen)

-44.200

-45.835

Bilanzierte leistungsorientierte Verpflichtung

93.001

85.889

(19)Sonstige Rückstellungen

Die KELAG ist verpflichtet, Energielieferungen an Vertragspartner zu nachteiligen Konditionen vorzunehmen. Die langfristige Rückstellung in Höhe von 36.362 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 28.593 Tausend EUR) bildet den erwarteten Ressourcenabfluss aus dem niedrigeren der beiden Beträge aus der Abfindung und der Erfüllung nachteiliger Verträge ab. Auf Basis von gewonnenen Erfahrungswerten aus den vergangenen Ablöseangeboten hat die KELAG diese Rückstellung in unterschiedliche Annahmetranchen bzw. einer Nicht-Annahmetranche untergliedert. Diese Vorgehensweise entspricht den Erwartungen und verfolgten Strategien der KELAG im Umgang mit den historisch begünstigten Verträgen. Bei der Bewertung wurde unterstellt, dass 85% der Verträge abgelöst werden können.

Weiters werden in den sonstigen Rückstellungen unter anderem Risiken aus langfristigen Verträgen verursacht durch die Entwicklung der Energiepreise berücksichtigt.

Die Rückstellungen im Kraftwerksbereich enthalten unter anderem Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit dem Drau-Hochwasser 2012 gegenüber der VERBUND Hydro Power GmbH in Höhe von rd. 18.922 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 16.197 Tausend EUR).

Verbindlichkeiten

(20)Verbindlichkeiten

 

Restlaufzeit

Dinglich gesichert

 

Gesamt

bis zu 1 Jahr

zwischen
‎
1 und 5
‎
Jahren

über 5 Jahre

über 1 Jahr

Art der Sicherung

 

 

 

 

in TEUR

2020

2020

2020

2020

2020

2020

1. Anleihen

300.000

0

150.000

150.000

0

0

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

86.129

3.871

23.484

58.774

0

0

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

381

381

0

0

0

0

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

36.323

36.322

1

0

0

0

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

152.014

152.014

0

0

0

0

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3.054

3.054

0

0

0

0

7. Sonstige Verbindlichkeiten

29.550

28.044

237

1.269

0

0

 

607.451

223.686

173.722

210.043

0

0


‎

 

Restlaufzeit

Dinglich gesichert

 

Gesamt

bis zu 1 Jahr

zwischen
‎
1 und 5
‎
Jahren

über 5 Jahre

über 1 Jahr

Art der Sicherung

 

 

 

 

 

 

 

in TEUR

2019

2019

2019

2019

2019

2019

1. Anleihen

300.000

0

150.000

150.000

0

0

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

90.000

3.871

21.484

64.645

0

0

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

764

764

0

0

0

0

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

42.463

42.454

9

0

0

0

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

165.042

165.042

0

0

0

0

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3.516

3.516

0

0

0

0

7. Sonstige Verbindlichkeiten

28.445

21.587

5.533

1.325

0

0

 

630.230

237.234

177.026

215.970

0

0

(21)Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

in TEUR

2020

2019

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

17.123

26.340

2. Verbindlichkeiten aus Cash Pool/Finanzierungen

103.205

71.444

3. Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung

0

12.806

4. Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen

31.686

23.152

5. Verbindlichkeiten aus Gesellschafterzuschuss

0

31.300

 

152.014

165.042

(22)Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stammen wie im Vorjahr zur Gänze aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

(23)Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthielten Antizipationen mit rd. 3.273 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.263 Tausend EUR) aus Zinsenabgrenzungen, mit rd. 8.915 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 9.233 Tausend EUR) Verbindlichkeiten aus Steuern und mit rd. 1.670 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.556 Tausend EUR) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst auch kreditorische Debitoren in Höhe von rd. 5.389 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 4.646 Tausend EUR). Der Rest betrifft diverse Abgrenzungen aus der Personalverrechnung sowie verschiedene andere Verbindlichkeiten. Die erfassten Aufwendungen werden nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam.

Rechnungsabgrenzungsposten

(24)Passive Rechnungsabgrenzungsposten

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen die Abgrenzung der Vorschreibung für Strombezugskosten (20% KW Koralpe) an die Elektro Slovenija, p.o., Ljubljana ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten

Nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverbindlichkeiten der KELAG:

Haftungsart

Auftraggeber

Garantienehmer/
‎
Begünstigter

2020
‎
Garantie-betrag
‎
in TEUR

2019
‎
Garantie-betrag
‎
in TEUR

Laufzeit zum
‎
31.12.2020

Garantie-zweck

Patronatserklärung

Windpark Nikitsch GmbH

Gemeinde Oberpullendorf

562

412

b.a.w.

Besicherung Rückbauver-pflichtung

Patronatserklärung

Windpark Nikitsch GmbH

Enercon GmbH

0

5.650

ausgelaufen

Besicherung Erweiterungs-
‎
investition

Garantie/Bürgschaft

Pächter Liegenschaft

Raiffeisenbezirksbank Spittal

26

39

01.08.2022

Besicherung Kredit für Instand-haltung

Verpflichtungserklärung

Tiefer Bach Kraftwerk GmbH & Co KG vertreten durch
‎
Tiefer Bach Kraftwerk GmbH

Volksbank Kärnten

570

630

15.04.2030

Besicherung Investitions-
‎
kredit

Patronatserklärung

Interenergo d.o.o.

RWE Supply und Trading GmbH

1.500

1.500

31.12.2021

Energie-
‎
handel

Patronatserklärung

Interenergo d.o.o.

Uniper Global Commodities SE

4.000

4.000

31.01.2022

Energie-
‎
handel

Patronatserklärung

Interenergo d.o.o.

ENEL Trade S.p.A.

1.500

1.500

31.01.2022

Energie-
‎
handel

 

 

 

8.158

13.731

 

 

Betreffend die Eventualverbindlichkeit aus der Ausstattungszusage mit der KNG-Kärnten Netz GmbH wird auf den Punkt Konzernverhältnisse verwiesen.

Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betreffen Miet- und Pachtverträge. Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind.

2. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

(25)Umsatzerlöse

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:

in TEUR

2020

2019

1. Strom

739.538

669.187

2. Erdgas

120.285

187.623

3. Telekommunikation

4.123

3.554

4. Sonstige

117.409

112.008

 

981.355

972.372

Die KELAG tätigt ihre Umsatzerlöse überwiegend in Österreich.

Die Stromumsatzerlöse enthielten Verkäufe an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und an andere Energieversorgungsunternehmen. Außerdem entstanden Erlöse aus dem Verkauf der Eigenerzeugung sowie aus Handelsaktivitäten an Großhandelsmärkten.

Die mit der 100%-Tochtergesellschaft Interenergo d.o.o. vorgenommenen kommissionsähnlichen Handelsgeschäfte werden in den Umsatzerlösen saldiert dargestellt. Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen aus diesen Transaktionen betrugen im laufenden Geschäftsjahr jeweils rd. 1.079.381 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.021.187 Tausend EUR).

Um die Geschäftsentwicklung zutreffend darzustellen, werden darüber hinaus die im Geschäftsjahr durchgeführten Handelsaktivitäten mit der Interenergo d.o.o., welche dazu dienen die Synergien im Konzern zu nutzen, saldiert, d. h. mit einer Rohmarge von rd. 3.102 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.648 Tausend EUR) in den Umsatzerlösen dargestellt. Das Umsatzvolumen beträgt rd. 590.903 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 706.604 Tausend EUR), der Materialaufwand rd. 587.801 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 704.956 Tausend EUR).

Die sonstigen Umsatzerlöse enthielten unter anderem Miet- und Pachterträge mit rd. 61.633 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 57.619 Tausend EUR), die im Wesentlichen die KNG betreffen, sowie Erlöse aus dem Dienstleistungsvertrag mit der KNG mit rd. 30.582 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 31.106 Tausend EUR).

(26)Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten Personalkosten mit rd. 4.240 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 5.901 Tausend EUR) Personalkosten. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr sämtliche aktivierten Eigenleistungen mittels direkter Kostenrechnung erfasst.

(27)Sonstige betriebliche Erträge

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen diverse Versicherungsvergütungen.

(28)Aufwendungen für bezogene Leistungen

Unter dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden 2020 folgende Aufwendungen erfasst:

in TEUR

2020

2019

Strombezug

582.181

537.233

Erdgaseinsatz

112.246

180.876

Fremdleistungen

15.189

25.036

 

709.616

743.145

(29)Personalaufwand

Im Posten Gehälter sind Aufwendungen für Jubiläumsgeldrückstellungen von rd. 589 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.957 Tausend EUR) sowie Aufwendungen für Vorruhestandszahlungen von rd. 1.565 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.943 Tausend EUR) enthalten.

Im Personalaufwand wurden anteilige Verrechnungen an die KNG für Altersbezüge berücksichtigt.

Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von rd. 450 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 399 Tausend EUR) enthalten.

Im Posten Aufwand für Altersversorgung sind Aufwendungen für Zusagen, für welche eine Rückstellung angesetzt ist, in Höhe von rd. 5.379 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 17.615 Tausend EUR) und Zusagen, für die ausschließlich Beiträge zu leisten sind, in Höhe von rd. 2.312 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 2.243 Tausend EUR) enthalten.

(30)Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten nicht gesondert unter Steuern vom Ertrag ausweispflichtige Steuern und Abgaben, Reisespesen, den Sachaufwand für Verwaltung und Vertrieb, Rechts- und Beratungskosten, Versicherungsaufwendungen, Forderungsabschreibungen, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und anderes mehr. Weiters wurden hier Verluste aus dem Abgang vom Sachanlagevermögen sowie die notwendigen Zuführungen zu den übrigen sonstigen Rückstellungen erfasst.

(31)Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen betrafen die Gewinnausschüttungen des Jahres 2019 der VERBUND Hydro Power GmbH (VHP), der Kärntner Restmüllverwertungs GmbH, der Stadtwerke Kapfenberg GmbH, der Kraftwerk Waben GmbH und der Kleinkraftwerk Rauchenkatsch GmbH. Des Weiteren wurde die Gewinnausschüttung der KEW phasenkongruent erfasst.

In den Erträgen aus Beteiligungen sind rd. 6.511 Tausend EUR (im Vorjahr 0 Tausend EUR) aus der Ergebnisabführung mit der KNG enthalten.

(32)Aufwendungen aus Finanzanlagen

Die Aufwendungen aus Finanzanlagen resultieren zur Gänze aus der Abschreibung an den Anteilen an der KI-KELAG International GmbH. Der Vorjahresbetrag umfasst im Wesentlichen die Ergebnisabführung von der KNG.

(33)Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den laufenden Zinskomponenten des Sozialkapitals mit rd. 1.035 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 1.741 Tausend EUR) und aus Zinsen für Anleihen und langfristiger Bankfinanzierung mit rd. 10.343 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 10.338 Tausend EUR) zusammen.

In den Zinsaufwendungen wurden anteilige Zinskomponenten des Sozialkapitals an die KNG berücksichtigt.


‎

3. Sonstige Angaben

Finanzinstrumente

Derivative Instrumente werden in der KELAG im Rahmen der Energiehandelstätigkeit sowie zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen relevanter Commodities wie Strom und Gas im Bereich Erzeugung und Vertrieb abgeschlossen. Diese Kontrakte werden nur innerhalb der strengen Vorgaben des Risikomanagements und innerhalb der genehmigten Limite eingesetzt. Die einzelnen Kontrakte sind jeweils Portfolien zugeordnet, auf deren Basis sie auch intern gesteuert werden. In der KELAG werden ausschließlich Forwards für Strom und Erdgas eingesetzt.

Zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Absicherungen bzw. Bewertungseinheiten im Vertriebs- und Erzeugungsbereich sowie im Eigenhandel liegt ein dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vor. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten sowie Kontrollen in internen Richtlinien sind verbindlich festgelegt. Abgesichert werden nur jene Mengen, die bereits feststehen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Der Handel mit entsprechenden Kontrakten ist im Rahmen von vorgegebenen Limiten erlaubt. Die Limite werden durch unabhängige organisatorische Einheiten festgelegt und im Rahmen einer täglichen Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte laufend überwacht.

Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheiten erfolgt grundsätzlich jeweils zum Jahresende durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit (Grundgeschäft und Sicherungsinstrument). Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte aus einer derartigen Bewertungseinheit negativ, so wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung auf Ebene der betroffenen Bewertungseinheit gebildet, da in diesem Fall mit einem Verlust in Zukunft zu rechnen ist. Sofern der Saldo jedoch positiv ist, bleibt dieser bis zur tatsächlichen Realisierung bzw. Erfüllung bilanziell unberücksichtigt.

Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt mit stichtagsbezogenen Forwardpreiskurven, die aus Börsenpreisen abgeleitet werden.

Die Bewertungseinheiten bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungstransaktionen grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind für die Absicherung von Erzeugung und Vertrieb Strom und Gas Zeiträume bis zum Lieferjahr 2023 betroffen.

Das Ausmaß und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente für den Energiebereich stellen sich wie folgt dar:

31.12.2020

Nominale
‎
(GWh)

Zeitwerte positiv
‎
(TEUR)

Zeitwerte negativ
‎
(TEUR)

Zeitwerte Saldo
‎
(TEUR)

Erzeugung Strom

4.070

6.461

-18.752

-12.291

Vertrieb Strom

5.269

33.206

-3.152

30.054

Vertrieb Gas

4.361

7.446

-5.310

2.135

Eigenhandel Strom

33.107

264.355

-265.628

-1.273

Eigenhandel Gas

1.263

3.399

-2.919

480

 

 

 

 

 

31.12.2019

Nominale
‎
(GWh)

Zeitwerte positiv
‎
(TEUR)

Zeitwerte negativ
‎
(TEUR)

Zeitwerte Saldo
‎
(TEUR)

Erzeugung Strom

3.846

15.319

-3.958

11.360

Vertrieb Strom

5.296

13.722

-19.535

-5.812

Vertrieb Gas

4.234

7.580

-18.780

-11.201

Eigenhandel Strom

31.581

254.845

-251.131

3.714

Eigenhandel Gas

1.583

6.176

-5.800

376

Vertriebsbereich

Jene derivativen Instrumente, die im engen sachlichen und zeitlichem Zusammenhang mit Energieabsatzverträgen stehen, werden mit diesen für Zwecke der Bilanzierung auf Basis der jeweiligen Portfolien zu entsprechenden Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Behandlung erfolgt in Anlehnung an die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen“ (IDW RS ÖFA 3).

Eine Beurteilung der Kontrakte betreffend ihre bilanzielle Auswirkung erfolgt somit auf derjenigen Ebene, auf welcher die Kontrakte intern gesteuert werden. Die Abgrenzung der einzelnen Portfolien wird nach Kundengruppen und den Produkten Strom und Gas vorgenommen, da auf dieser Ebene ein eindeutiger Zusammengang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften besteht. Da ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten und dem zukünftig erwarteten Absatz besteht ist eine kompensatorische Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Für die beschriebenen Portfolien sind die angeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt.

Die Bewertung auf Ebene der definierten Bewertungseinheiten hat zur Folge, dass nur bei negativen Deckungsbeiträgen auf Portfolioebene Rückstellungen für drohende Verluste zu bilden sind.

Zum 31.12.2020 wurden Rückstellungen im Vertriebsbereich Gas in Höhe von rd. 114 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 271 Tausend EUR) gebildet. Des Weiteren wurden zum 31.12.2020 Rückstellungen im Vertriebsbereich Strom in Höhe von rd. 430 Tausend EUR (im Vorjahr 0 Tausend EUR) gebildet.

Erzeugungsbereich

Zur Absicherung der Cashflows aus Verkäufen von künftigen Erzeugungsmengen für Strom werden derivative Instrumente zur Absicherung gegen Marktpreisschwankungen eingesetzt. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt als Bewertungseinheit analog der AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“.

Die Möglichkeit der Bildung einer Bewertungseinheit zwischen derivativen Instrumenten und den erwarteten Cashflows aus dem Verkauf künftiger Erzeugungsmengen ist gegeben, da die Grundgeschäfte hochwahrscheinlich und eindeutig identifizierbar sind, sodass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft vorliegt und ein Kausalzusammenhang zwischen den Wertänderungen von Sicherungsgeschäften und den hochwahrscheinlichen zukünftigen Verkäufen besteht.

Für die derivativen Finanzinstrumente im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen wird im Fall von negativen Marktwerten nur für einen etwaigen ineffektiven Anteil eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum 31.12.2020 und 31.12.2019 mussten hierfür keine Drohverlustrückstellungen erfasst werden.

Eigenhandel

Die im Rahmen des Eigenhandels geschlossenen derivativen Instrumente werden als Bewertungseinheit im Sinne des Portfolio-Handelshedge gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsgeschäften“ behandelt, wobei ein Portfolio für den Strom- und ein Portfolio für den Gasbereich besteht. Des Weiteren wurden zum 31.12.2020 Rückstellungen im Eigenhandelsbereich Strom in Höhe von rd. 1.273 Tausend EUR (im Vorjahr 0 Tausend EUR) gebildet.

Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten

Betreffend die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 und § 243b UGB wird auf den Konzernabschluss verwiesen.

Außerbilanzielle Geschäfte

Beim Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 238 Abs. 1 Z 10 UGB handelt es sich um Beträge, die für die Beurteilung der Finanzlage unwesentlich sind, weshalb eine Angabe entfällt.

Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen

Die Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB können entfallen, da keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen werden im Punkt Konzernverhältnisse angeführt.

Angaben zu Arbeitnehmern und Organen

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Vollzeitäquivalenten setzte sich im Jahr 2020 wie folgt zusammen:

 

Durchschnitt 2020

Durchschnitt 2019

Angestellte

647

644

Lehrlinge

33

29

 

680

673

Im Geschäftsjahr 2020 wurden an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine Vorschüsse und Kredite gewährt.

Die Gesamtbezüge früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf rd. 551 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 631 Tausend EUR). Für aktive Vorstandsmitglieder wurden im Abschlussjahr rd. 1.578 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 917 Tausend EUR) aufgewendet.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Geschäftsjahr rd. 52 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 50 Tausend EUR) angefallen.

Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Altersversorgung entfielen auf Vorstandsmitglieder, ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene sowie auf leitende Angestellte, ehemalige leitende Angestellte bzw. deren Hinterbliebene gemäß § 80 Abs. 1 AktG 1965 rd. 468 Tausend EUR (im Vorjahr rd. 3.040 Tausend EUR).

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag

Dipl.-Kfm. Armin Wiersma bis 31.12.2020

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein ab 01.04.2020

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr nachstehende Mitglieder an:

Mag. Gilbert Isep

Vorsitzender

Dr. Rolf Martin Schmitz

1. Stellvertreter des Vorsitzenden

Dipl.-Kfm. Bernd Böddeling bis 25.09.2020

Dr. Michael Brand

Dr. Thomas Glimpel

Gunhild Grieve ab 25.09.2020

Rolf Heinrich Holub

Mag. Dr. Achim Kaspar

Mag. Dr. h. c. Monika Kircher

Mag. Leopold Rohrer

Dr. Ulrich Rust ab 25.09.2020

Dr. Joachim Schneider bis 25.09.2020

Vom Zentralbetriebsrat sind gemäß § 110 ArbVG folgende Personen delegiert:

Gerald Loidl

2. Stellvertreter des Vorsitzenden

Gerd Altersberger bis 23.11.2020

Andreas Grießer ab 23.11.2020

Mag. Petra Krainer

Ing. Helmut Polsinger

Heimo Hofer

Als Gesamtprokuristen waren bestellt:

MMag. Bernd Gernot Aichwalder, CFA  ab 01.07.2020

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein bis 31.03.2020

DI Dr. Alexander Marchner

Mag. Werner Pietsch

Dipl.-Ing. Mag. Christian Rupp

Mag. Michaela Sapetschnig

Mag. Dr. Christian Schwarz

Dipl.-Ing. Heinz Sitter

MMag. Eva Slamanig ab 01.07.2020

Dr. Alexander Slana, LL.M.

Mag. Michael Wieltschnig

MMag. Philipp Zuchart

Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.

Ergebnisverwendung

Gemäß § 238 Abs. 1 Z 9 UGB wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 2020 50.000 Tausend EUR (im Vorjahr 50.000 Tausend EUR) auszuschütten.

Klagenfurt am Wörthersee, am 04. März 2021

Der Vorstand:


‎

Dipl.-Ing. Manfred Freitag

Mitglied des Vorstandes


‎

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein

Mitglied des Vorstandes


‎

Lagebericht
Unternehmen und Umfeld
Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft verzeichnete im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie einen der größten Rückgänge der vergangenen Jahrzehnte. Die unvorhersehbare Krise führte dazu, dass die grundsätzlich positiven Prognosen für das Jahr 2020 nicht zu erreichen waren. Nach einem bereits verhaltenen Start brach die Wirtschaftsleistung aufgrund der Maßnahmen gegen das sich verbreitende Corona-Virus gegen Ende des ersten Quartals enorm ein. Der Tiefpunkt der Rezession im Mai war schlussendlich den realwirtschaftlichen Auswirkungen des weltweiten Lockdowns geschuldet. Traditionell wirkt vor allem privater Konsum stabilisierend bei Konjunktureinbrüchen, jedoch wurde auch dieser durch die Eindämmungsmaßnahmen massiv eingeschränkt. Zusätzlich dürfte die hohe Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie die Ausgabebereitschaft der privaten Haushalte gedämpft haben. Die andauernde Krise und neuerliche Lockdowns im Herbst drückten die Erwartungshaltungen für 2021 weiter nach unten.

Das Institut für Höhere Studien (IHS) prognostiziert für 2020 einen weltweiten Wirtschaftsrückgang in Höhe von 6,5%, sagt aber für 2021 ein Wirtschaftswachstum von 4,5% voraus. Die OECD spricht von einem Rückgang in Höhe von 4,2% im Jahr 2020 und erwartet ein Wachstum in 2021 von rund 4,2%. Ob diese Prognosen zutreffen werden, wird stark vom weiteren Verlauf der Pandemie sowie der Einsatzmöglichkeit und Wirksamkeit von Vakzinen abhängen. Prognosen sind weiterhin mit großer Unsicherheit behaftet.

Ein ähnliches Bild zeigte sich im Euroraum, wo die wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls massiv eingebrochen ist. So verzeichnete der Euroraum laut IHS im zweiten Quartal 2020 einen durchschnittlichen Wirtschaftsrückgang in Höhe von 11,7% gegenüber dem Vorjahr. Besonders betroffen waren Spanien, Frankreich und Italien mit Rückgängen von über 12,5%. Bezogen auf das gesamte Jahr 2020 spricht die OECD von einer negativen Entwicklung in Höhe von 7,5% im Vorjahresvergleich, rechnet aber mit einem Wirtschaftswachstum von 3,6% im kommenden Jahr.

Im internationalen Vergleich waren die in Österreich gesetzten Eindämmungsmaßnahmen im Frühjahr 2020 streng und bewirkten somit einen massiven Wertschöpfungsverlust. Die damit verbundene Rezession war tief aber kurz, denn aufgrund der großzügigen Lockerungen in den Sommermonaten konnte sich die Wirtschaft wieder einigermaßen erholen. Die bereits im Frühjahr befürchtete zweite Pandemiewelle traf Österreich im Spätherbst stark und löste einen zweiten harten Lockdown aus, wodurch die heimische Wirtschaft einen erneuten Rückgang zu verzeichnen hatte.

Für das österreichische Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) im Oktober noch ein Rückgang in Höhe von 6,8% prognostiziert. Aufgrund der weiteren Eindämmungsmaßnahmen korrigierte sich der BIP-Rückgang für 2020 jedoch noch auf 7,3%. Für das Jahr 2021 wird ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,5% erwartet. Die Vorhersagen der EU-Kommission für 2020 prognostizieren einen Einbruch des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 7,4%, die Erwartungshaltung für 2021 liegt für Österreich bei einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,0%.

Der österreichische Privatkonsum liegt 2020 laut WIFO um 8,3% unter dem Vorjahreswert und soll im kommenden Jahr ein Wachstum in Höhe von 5,9% verzeichnen. Aufgrund des Konsumrückganges stieg die Sparquote laut der österreichischen Nationalbank von 8,2% auf 13,7%, während sie im Jahr 2021 wieder auf rund 10,0% sinken sollte. Auch der Arbeitsmarkt litt enorm unter dem Wirtschaftsrückgang. Die Arbeitslosenquote stieg laut dem statistischen Zentralamt der europäischen Union (EUROSTAT) von 4,5% in 2019 auf 5,4% an. Auch im nächsten Jahr wird sich der Arbeitsmarkt nur langsam erholen und so prognostiziert EUROSTAT eine Quote von 5,1% in 2021. Die Inflationsrate soll sich laut WIFO in 2020 auf 1,3% belaufen und in 2021 sich um 1,6% bewegen.

Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Relative Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten

Grafik 21Preisbasis in EUR

Unter dem Einfluss der Covid-19 Pandemie und dem damit einhergehenden Wirtschaftseinbruch, ging der österreichweite Stromverbrauch im Jahr 2020 um rd. 3,5% auf 68,7 TWh zurück. Bei der Stromerzeugung war im Zeitraum Jänner bis Dezember ein Rückgang von 2,2% im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Erzeugung lag bei 71,3 TWh. Der Importsaldo in Österreich bei elektrischer Energie war im Berichtszeitraum daher rückläufig und verringerte sich um 30% auf 2,2 TWh. Der Anteil an Wind und Photovoltaik an der Erzeugung lag in diesem Zeitraum bei 19,2%. Das entspricht einem leichten Rückgang bei der Erzeugung von 0,6% im Vergleich zum Vorjahr.

Die Preisentwicklung an den internationalen Brennstoffmärkten verlief im Jahr 2020 überwiegend negativ. Die Preise der Commodities Öl, Gas und Kohle lagen unter den Notierungen des Jahres 2019. Hauptgrund ist die geringere Nachfrage aufgrund des Wirtschaftseinbruchs im Zuge der Covid-19 Pandemie. Die Preisrückgänge lagen zwischen 16 und 34%, wobei im Dezember ein allgemeiner Preisanstieg gegenüber dem Jahresmittel zu verzeichnen war.

Die Temperaturen in Österreich waren mit Ausnahme Mai und Oktober wärmer als im langjährigen Mittel. Dies und das Ausbleiben langanhaltender Hitzewellen im Sommer 2020 trugen ebenfalls zu einem geringeren Energieverbrauch bei.

Preisrückgang bei Rohöl

Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im Jahr 2020 im Durchschnitt bei 43 USD je Barrel, was einem Rückgang von rd. 32% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 entspricht. Die Preisentwicklung der kommenden Monate wird unter anderem von der Wirtschaftsentwicklung, der Entwicklung der Covid-19 Pandemie und eventueller Förderbegrenzungen abhängen.

Preisrückgang bei Erdgas

Neben dem gesunkenen Einsatz von Gaskraftwerken und trotz der leicht gestiegenen Anzahl von Heizgradtageswerten (Jänner bis Dezember 3.214 gegenüber 3.044 aus 2019) sank der landesweite Erdgasverbrauch. Im Berichtszeitraum Jänner bis Dezember sank der Verbrauch um 4,2% gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode auf insgesamt rd. 94,9 TWh.

Die Gaspreise am Spotmarkt (NCG) betrugen durchschnittlich 9,5 EUR je MWh und lagen somit um rd. 32% unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahrszeitraums. Der Gasmarkt wird primär durch kurzfristige, ölpreisunabhängige Handelsgeschäfte bestimmt. Nur noch geringe Teile der Langfristverträge zur Gaseinfuhr nach Europa sind ölpreisindiziert.

Preisrückgang bei Steinkohle

Die Preise für Steinkohle lagen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 58 USD je Tonne um rd. 18% unter dem Durchschnittspreis der Vorjahresperiode von 71 USD je Tonne.

Preisentwicklung bei CO2-Zertifikaten

Neben fossilen Brennstoffen als Preistreiber nimmt der CO2-Preis eine wachsende Bedeutung für die Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke ein. Er hat damit speziell in Deutschland Einfluss auf den Einsatz fossiler Kraftwerke und die Strompreisentwicklung.

Die Preise im europäischen Emissionshandel beliefen sich 2020 auf durchschnittlich 25 EUR je Tonne CO2 und sind damit gegenüber dem Durchschnittspreis (25 EUR je Tonne) des Vergleichszeitraums 2019 unverändert geblieben.

Preisentwicklung im Stromgroßhandel

Mit Oktober 2018 trat die Preiszonentrennung Österreich-Deutschland in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gibt es an der Börse unterschiedliche Strompreisnotierungen für die österreichische und deutsche Preiszone.

Im Geschäftsjahr 2020 waren die Spotpreise, neben dem auf die Preisbildung wirkenden Einflussfaktor erneuerbare Energie, vor allem durch Maßnahmen zur Begrenzung der Corona-Pandemie geprägt. So führten die gesetzten Eindämmungsschritte im weiteren Jahresverlauf auch zu einem deutlichen Rückgang der Stromnachfrage und damit verbunden auch der Spotpreise. Der Rückgang im Industriebereich war zeitweise besonders stark ausgeprägt.

Entwicklung EPEX SPOT Base AT

Grafik 18Preisbasis in EUR/MWh

Grafik 25Die Preisentwicklung für Terminprodukte, insbesondere für das Frontjahr 2021, war im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls maßgeblich durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkung geprägt. Gegen Jahresende zeigte sich allerdings eine deutliche Erholung der Aktienmärkte. Damit einher ging auch ein Anstieg der dem Strompreis zugrundeliegenden Brennstoffpreise und Commodities, sodass es in weiterer Folge auch zu einem deutlichen Anstieg der Terminpreiskurve kam.

Entwicklung Frontjahr EEX ATBY Base AT

Grafik 23Preisbasis in EUR/MWh

Basierend auf den zuvor beschriebenen Entwicklungen lagen die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im österreichischen Spothandel (Energiebörse EPEX SPOT) bei 33 EUR je MWh und für Spitzenlastkontrakte bei 40 EUR je MWh. Gegenüber 2019 ergab sich ein Preisrückgang sowohl bei Grundlast als auch bei Spitzenlast. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Durchschnittspreise für Grundlastkontrakte im deutschen Spothandel auf 30 EUR je MWh und für Spitzenlastkontrakte auf 37 EUR je MWh. Gegenüber 2019 ergab sich auch hier ein Preisrückgang. Der österreichische Spotpreisindex zeigte 2020 ein durchschnittlich um rd. 2,7 EUR je MWh höheres Niveau als sein deutsches Pendant.

Zugleich lagen auch die Durchschnittspreise am österreichischen Terminmarkt unter dem Niveau des Vorjahres. Die Preise für Kontrakte für das nachfolgende Jahr beliefen sich auf rd. 43 EUR je MWh für Grundlast (-16%) und auf rd. 52 EUR je MWh für Spitzenlast (-16%). Die korrespondierenden Durchschnittspreise am deutschen Terminmarkt beliefen sich auf durchschnittlich 40 EUR je MWh für Grundlast (-16%) und 49 EUR je MWh (-15%) für Spitzenlast.

Politischer und energierechtlicher Ordnungsrahmen
UN-Klimakonferenz Glasgow

Der Weltklimagipfel COP 26 war für November 2020 in Glasgow geplant und wurde aufgrund der Covid-19 Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben. Beim Gipfel in Glasgow sollten sich die Staaten verpflichten, ihre vor fünf Jahren im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarten Emissionsziele nachzubessern, nachdem die letzte UN-Klimakonferenz 2019 in Madrid weitestgehend erfolglos blieb. Dort konnten sich die Vertragsstaaten lediglich auf eine politische Abschlusserklärung einigen. Der Inhalt erinnert die Vertragsstaaten an die Nachschärfung der Klimaschutzziele 2030 und eine weitere Verpflichtung, die Klimaziele alle fünf Jahre weiter zu formulieren. Im Ergebnis wurden damit die Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens von 2015 beibehalten. Zentrale Entscheidungen wurden auf den Gipfel in Glasgow vertagt.

Green Deal

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 die Inhalte des „Green Deal“ präsentiert und einen ersten Fahrplan für die wichtigsten Strategien und Maßnahmen für dessen Verwirklichung vorgelegt. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 soll in einem europäischen Klimagesetz verankert werden. Dabei verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Treibhausgas-Reduktionsziele bis 2030 auf 55% anzuheben. Für die Umsetzung werden alle Klimainstrumente einer umfassenden Überprüfung („Impact Assessment“) unterzogen und gegebenenfalls überarbeitet, insbesondere das Emissionshandelssystem sowie die CO2-Normen für Kraftfahrzeuge. Dabei wird auch in Erwägung gezogen, das Emissionshandelssystem auf neue Sektoren, wie zum Beispiel den Verkehrs- und Raumwärmebereich, auszuweiten.

EU-Taxonomie

Das Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedete am 18. Juni 2020 die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung). Damit ist das Rechtsetzungsverfahren zur Taxonomie-Verordnung abgeschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit umweltverträglich ist, um den Grad der Umweltverträglichkeit einer Investition zu bewerten. Mit der Taxonomie-Verordnung wurden daher Kriterien festgelegt, wann eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Eine nachhaltige Investition liegt grundsätzlich dann vor, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung von mindestens einem der folgenden sechs Umweltzielen beiträgt:

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie

Schutz gesunder Ökosysteme

Die einzelnen Bestimmungen der Taxonomie-Verordnung konkretisieren diese sechs Umweltziele und legen fest, wann eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag dazu leistet. Sie sehen darüber hinaus eine Konkretisierung der technischen Evaluierungskriterien mittels eines noch zu erlassenden delegierten Rechtsaktes vor. Dieser delegierte Rechtsakt zu den technischen Evaluierungskriterien für nachhaltige Tätigkeiten hätte auf Basis der Empfehlungen der Technical Expert Group (TEG) von der Europäischen Kommission eigentlich bis zum 31. Dezember 2020 verabschiedet werden sollen, um damit den Zugang zu allen weiteren Initiativen im Rahmen von Sustainable Finance zu ermöglichen sowie die zukünftigen Konditionen am Finanzmarkt und die Nachhaltigkeitsbewertung der Unternehmen maßgeblich zu beeinflussen. Nicht zuletzt wegen der hohen Beteiligung an der Konsultation kam es zu einer zeitlichen Verzögerung. Voraussichtlich wird der delegierte Rechtsakt im Frühjahr 2021 angenommen werden.

Europäische Strategie zur Integration des Energiesystems

Die Europäische Kommission unterstreicht in ihrer Industriestrategie die Notwendigkeit der Verringerung von Industrie-Emissionen gemäß dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“. Dies setzt eine sichere Versorgung mit CO2-armer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen voraus und erfordert Investitionen in entsprechende Technologien, Kapazitäten und Infrastruktur. Deshalb wurde im Juli 2020 eine Strategie zur Integration des Energiesystems veröffentlicht. Diese Strategie soll den Rahmen der Energiewende bilden und die bislang getrennten Sektoren Verkehr, Industrie, Gebäude und Energie derart miteinander verbinden, dass das System als ein Ganzes, unter Vernetzung verschiedener Energieträger, Infrastrukturen und Verbrauchssektoren, geplant und betrieben wird und dadurch Effizienzsteigerungspotenziale realisiert werden können.

Die Strategie basiert auf drei Säulen:

ein effizienteres und kreislauforientiertes System, in welchem ungenützte Energie zurückgewonnen und wiederverwendet wird

eine umweltfreundliche Stromversorgung mit direkter Elektrifizierung der Endverbrauchsektoren (Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr)

eine saubere Brennstoffversorgung für die Sektoren, bei denen eine Elektrifizierung schwierig ist (bspw. Schwerindustrie)

Basierend auf den drei Säulen wurden 38 strategische Maßnahmen zur Schaffung eines stärker integrierten Energiesystems gelistet. Dazu gehören z.B. die Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften, finanzielle Unterstützung, Erforschung und Einsatz neuer Technologien und digitaler Tools, Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu steuerlichen Maßnahmen, das Auslaufen von Subventionen für fossile Brennstoffe, eine Reform der Marktsteuerung und Infrastrukturplanung sowie bessere Informationen für Verbraucher.

Europäische Wasserstoffstrategie

Zeitgleich mit der Strategie zur Integration der Sektoren wurde eine eigene Wasserstoffstrategie veröffentlicht, die die Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr, Stromerzeugung und Gebäuden in ganz Europa unterstützen soll. Die Wasserstoffstrategie der EU befasst sich damit, wie das Dekarbonisierungspotenzial durch Investitionen, Regulierung, Schaffung von Märkten sowie Forschung und Innovation ausgeschöpft werden kann. Vorrangiges Ziel dabei ist die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff, der hauptsächlich mithilfe von Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird, wobei der schrittweise Übergang in den nächsten Jahren entsprechend unterstützt werden soll.

Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff

Die Europäische Kommission hat zur Unterstützung der Umsetzung der Wasserstoffstrategie eine neue europäische Allianz für sauberen Wasserstoff gegründet, die Investoren mit staatlichen, institutionellen und industriellen Partnern zusammenbringen soll. Die Allianz wird den Technologiebedarf, die Investitionsmöglichkeiten und die regulatorischen Hindernisse analysieren und die Wegbereiter für die Etablierung eines Wasserstoffmarktes ermitteln. Weiters soll eine Investitionspipeline für den Ausbau der Erzeugung von Wasserstoff aufgebaut und die Nachfrage nach sauberem Wasserstoff in der EU gefördert werden. An der Allianz nehmen führende Vertreter aus Industrie und Zivilgesellschaft, Minister der nationalen und regionalen Ebene und die Europäische Investitionsbank teil. Die KELAG und die österreichische Energiewirtschaft werden in der Allianz von Oesterreichs Energie vertreten.


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Gesetze und Verordnungen

Erneuerbaren–Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) befindet sich nach Beendigung der Begutachtungsphase seit Ende Oktober 2020 in der finalen Phase. Mit dem EAG soll der Weg geebnet werden, den Stromverbrauch in Österreich bis 2030 zu 100% (bilanziell) aus erneuerbaren Energien zu decken. Zu diesem Zweck wird das österreichische Fördersystem für erneuerbare Energie entwickelt. Um das Ziel einer 100%igen bilanziellen Deckung des Stromverbrauchs aus heimischen erneuerbaren Energieträgern bis 2030 zu erreichen, müssen in den nächsten zehn Jahren 27 TWh erneuerbare Erzeugung zugebaut werden: 5 TWh aus Wasserkraft, 11 TWh aus Photovoltaik, 10 TWh aus Windkraft und 1 TWh aus Biomasse. Der Zubau soll unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten einem zehnjährigen linearen Ausbaupfad folgen, um eine wellenförmige Vergabe im Sinne einer „Stop-and-Go“-Politik in Zukunft zu vermeiden.

Anstelle des im bisherigen Ökostromgesetz 2012 vorgesehenen Tarifförderungsmodells mittels langfristigen fixen Einspeisetarifen wird es einen Mix aus einmaligen Investitionsförderungen und marktnahen Prämienmodellen geben, damit das System insgesamt kosteneffizienter wird und mit einem vergleichbaren Fördervolumen mehr erneuerbare Energieträger in den Markt kommen. Insgesamt liegt das Unterstützungsvolumen im dreijährigen Mittel bei maximal 1 Mrd. EUR pro Jahr. Die bisherige Struktur der Mittelaufbringung mittels Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag soll fortgeführt werden. Neue Marktteilnehmer, wie erneuerbare Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften sollen die dezentrale Energieversorgung verstärken und regionale Versorgungskonzepte forcieren.

Erneuerbares Wärmegesetz

Um die Erreichung der Klimaschutzziele Österreich bis 2040 zu gewährleisten, muss auf die Verbrennung von Heizöl, Kohle und fossilem Gas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte weitestgehend verzichtet werden. Ein eigenes Bundesgesetz soll daher in einem Stufenplan das „Phase-out“ von Öl und Kohle im Gebäudesektor regeln: Für den Neubau gilt ein Verbot für Öl und Kohle ab 2020, bei Heizungswechsel ab 2021. Ab 2025 müssen Kessel, die älter als 25 Jahre sind, verpflichtend ausgetauscht werden. Analog zum Stufenplan Öl und Kohle in der Raumwärme sollen die gesetzlichen Grundlagen zum Ersatz von Gasheizsystemen geschaffen werden. Im Neubau sollen ab 2025 keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig sein und es soll kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung erfolgen, ausgenommen sind Verdichtungen innerhalb bestehender Netze.

Klimaschutzgesetz

Das aktuell gültige Klimaschutzgesetz ist mit 31. Dezember 2020 befristet und muss daher neu erlassen werden. Mit dem Klimaschutzgesetz wird die Treibhausgas-Reduktionsverpflichtung für Österreich auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt und ein Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die grundsätzliche Systematik des Gesetzes soll – bei gleichzeitiger Optimierung einzelner Bestimmungen – beibehalten werden.

Kärntner Biomasseförderungsgesetz

Der Kärntner Landtag hat in Ausführung des Biomasseförderung-Grundsatzgesetzes, BGBl. I Nr. 43/2019, das Kärntner Biomasseförderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz bezweckt im Interesse der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und der Versorgungssicherheit den Fortbestand von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und von Abfall mit hohem biogenem Anteil sicherzustellen. Die Fördermittel werden zur Deckung der Differenz zwischen der Vergütung und dem Verkauf von Ökostrom (OeMAG), zur Begleichung der administrativen und finanziellen Aufwendungen zur Ökostromabwicklung (OeMAG, Netzbetreiber) sowie für die Bereitstellung der Ausgleichsenergie eingesetzt. Zur Abdeckung der Mehraufwendungen ist von allen in Kärnten an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern ein Zuschlag von 31,47% zu den in § 2 der Ökostromförderbeitragsverordnung 2019 festgelegten Beträgen einzuheben. Die Aufsichtsfunktion hat dabei die Kärntner Landesregierung inne. Das Kärntner Biomasseförderungsgesetz trat mit 1. Juni 2020 in Kraft.

Strom-Systemnutzungsentgelt-Verordnung 2018 – Novelle 2020

Mit 1.  Januar 2020 trat auf Basis der 4. Regulierungsperiode Strom (2019-2023) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018 – Novelle 2020) in Kraft. Für Kunden der KNG-Kärnten Netz GmbH bedeutet das eine Senkung der Entgelte um durchschnittlich rd. 1,2% netto.

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 – Novelle 2020

Ebenfalls mit 1. Januar 2020 trat auf Basis der 3. Regulierungsperiode Gas (2018-2022) im Rahmen des mehrjährigen Anreizregulierungssystems die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013 – Novelle 2020) in Kraft. Für Kunden der KNG-Kärnten Netz GmbH bedeutet das eine Erhöhung der Entgelte um durchschnittlich rd. 0,5% netto.

Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2020

Auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß § 10 Ökostromgesetz 2012 setzte die E-Control die Preise für die Herkunftsnachweise für das Kalenderjahr 2020 mit 0,83 EUR/MWh fest. Die Herkunftsnachweise werden gemäß den geltenden Marktregeln an Stromhändler zum festgesetzten Abnahmepreis täglich zugewiesen und verrechnet.

Ökostromförderbeitragsverordnung 2020

Auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 trat mit 1. Januar 2020 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2020 in Kraft. Darin wurden die Ökostromförderbeiträge nach Netzebenen und Netzentgeltkomponenten (Netznutzungsentgelt für Leistung, Arbeit und Netzverlustentgelt) für das Kalenderjahr 2020 neu festgelegt. Selbige müssen von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern entrichtet werden. Aufgrund der Verpflichtungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) als Ökobilanzgruppenverantwortliche war im Jahr 2020 ein prozentueller Aufschlag in Höhe von 25,68% (2019: 16,24%) auf das österreichweit durchschnittliche, je Netzebene zu entrichtende Netznutzungs- und Netzverlustentgelt gemäß SNE-V 2018 einzuheben.

Rechtsunsicherheit bei Preisanpassungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konfrontierte mehrere Energieversorgungsunternehmen mit legistischen Grundsatzfragen hinsichtlich der Anwendbarkeit von angeblich unzulässigen Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Die Energiebranche fordert daher Rechtssicherheit bei der Gestaltung der Allgemeinen Lieferbedingungen, vor allem bezogen auf Preisanpassungen bei Endkunden.


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Unternehmensstrategie

Die Energiezukunft ist grün, digital und elektrisch und als einer der führenden Energiedienstleister in Österreich gestaltet der KELAG-Konzern diese aktiv mit:

Wir glauben an eine Welt, die zu 100% von erneuerbaren Energien bewegt wird – und wir arbeiten jeden Tag daran.

Grafik 7Von dieser Vision wird das Unternehmen, gestärkt durch die Marktentwicklungen und die langjährige Erfahrung im Bereich regenerativer Energien, täglich geleitet. Der strategische Kontext des KELAG-Konzerns wird maßgeblich von den Auswirkungen der europäischen Klima- und Ener-giepolitik sowie von übergeordneten Trends beeinflusst. Insbesondere die konkretisierten politischen Zielsetzungen mit Blick auf die stattfindende Energiewende in Europa – unter anderem zusätzliche 27 TWh Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 in Österreich – die damit verbundenen zahlreichen Veränderungen des energie-rechtlichen und energiewirtschaftlichen Umfelds sowie die Trends der Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung haben Einfluss auf das zukünftige unternehmerische Handeln. Für die KEL AG als integrierter Energiedienstleister mit ausgeprägten Kernkompetenzen und Stärken auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien – insbesondere in der Wasserkraft – sowie einer soliden Finanzierungsstruktur bieten sich unter den genannten Rahmenbedingungen Chancen und Erfolgspotenziale.

Im Rahmen der Geschäftsstrategien verfolgt der KELAG-Konzern daher eine langfristig orientierte Wachstumsstrategie auf Basis regenerativer Energien, unterstützt durch die flankierenden, strategischen Stoßrichtungen Innovation und Wertmanagement.

Wachstum

Vor dem Hintergrund der konkretisierten Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung und der daraus abgeleiteten Förderanreize (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sowie Wachstumsmöglichkeiten im Ausland liegt der Unternehmensfokus weiterhin verstärkt auf investivem Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Selektiv wird das Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung erweitert. Auf Basis der wertorientierten Wachstumsbestrebungen wird die Projektentwicklung intensiviert. Neben der Umsetzung konkreter Investitionsprojekte arbeitet die KELAG sukzessive am Aufbau einer Projektpipeline im In- und Ausland und befindet sich in der Umsetzungsphase der Wachstumsstrategie.

KELAG plant Engagement in Frankreich, Portugal und Spanien

Als jüngstes Wachstumsprojekt hat die KELAG wichtige Weichenstellungen für den Markteintritt in den Ländern Frankreich, Portugal und Spanien gelegt. Konkret erfolgte Ende 2020 das Signing zum Erwerb von Anteilen an Auslandsgesellschaften, wodurch die KELAG in einem ersten Schritt anteilig rd. 65 MW zusätzliche Leistung und eine Jahreserzeugung von rd. 160 Mio. kWh aus Wasserkraft und Windkraft verfügen soll. Die vollständige Umsetzung ist für die Jahre 2021 und 2022 geplant.

Innovation und Digitalisierung

Der KELAG-Konzern setzt sich intensiv mit den umfassenden Veränderungen der europäischen Energiemärkte und der Kundenbedürfnisse auseinander und ist bestrebt, bestehende Geschäftsmodelle zu adaptieren und neue Geschäftsideen zu entwickeln. Den Marktentwicklungen folgend wird das Produkt- und Energiedienstleistungsportfolio, insbesondere hinsichtlich dezentraler Energielösungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilitätsladeinfrastruktur sowie gesamtheitliches Energiemanagement laufend weiterentwickelt und ergänzt.

Darüber hinaus wird die digitale Transformation zunehmend zu einem entscheidenden Faktor, um erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Hierbei stehen die Prozessoptimierung in Verbindung mit der Automatisierung von betrieblichen Abläufen sowie die Evaluierung und Anwendung neuer Technologien mit Blick auf eine effiziente, sichere und zukunftsträchtige Infrastruktur im Vordergrund. Auch die Entwicklung von smarten Services und digitalen Geschäftsmodellen im energienahen Kontext stehen im Fokus der Digitalisierungsinitiativen.

Zur Unterstützung in der Umsetzung identifizierter Digitalisierungsinitiativen hat sich das Digital-Trainee-Programm erfolgreich etabliert. In 2021 startet das zweite KELAG-Digital-Trainee-Programm, das sich über zwei Jahre erstreckt. Die Kooperation mit Forschungsinstituten eröffnet zudem Möglichkeiten im Umgang mit innovativen Technologien.

Wertmanagement

Der übergeordnete Grundsatz der Unternehmenspolitik ist eine nachhaltige, wertorientierte Unternehmensführung. Dabei wird eine optimale Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und gesellschaftlicher Verantwortung angestrebt. Darauf aufbauend wird eine langfristige Unternehmenswertsteigerung basierend auf der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards als Ziel in allen Segmenten verfolgt. In diesem Kontext ist der zentrale Maßstab unternehmerischen Handelns, Werte für Investoren, Kunden und Mitarbeiter zu schaffen. Auch die Planung, Steuerung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten erfolgt auf Grundlage eines wertorientierten Managementsystems.

Das nachhaltige und ausgewogene Geschäftsfeldportfolio – vom Erzeugen und Verteilen bis hin zum Verkaufen regenerativer Energie sowie ganzheitlicher Energielösungen – soll auch in Zukunft die finanzielle Stabilität sichern. Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung zu erfüllender Wirtschaftlichkeitskriterien und Risikomaßstäben. Als weitere wertorientierte Anforderungen sind eine solide Eigenkapitalquote und ein adäquates Rating sicherzustellen. Standard & Poor’s bestätigte im Geschäftsjahr 2020 das Rating der KELAG erneut mit „A/stable“. Außerdem wurden die Nachhaltigkeitsaktivitäten der KELAG im vergangenen Geschäftsjahr durch das Silber-Rating der international renommierten Nachhaltigkeitsratingagentur EcoVadis erneut bestätigt. Diese positiven Bewertungen sind Voraussetzung für optimale Konditionen auf dem Kapitalmarkt, zunehmend über Sustainable Finance Instrumente, und wertorientiertes Wachstum.

Als regional verankertes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung für die Gesellschaft und sehen uns als Motor für die regionale Wirtschaft, sichern Arbeitsplätze und unterstützen soziale Initiativen.

Entwicklungsprogramm kelag2025 und Effizienzprogramm fit4future

Das konzernweite Entwicklungsprogramm kelag2025 sichert die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns, indem es als Umsetzungsprogramm der strategischen Stoßrichtungen dient. Es umfasst unter anderem die Weiterentwicklung der Performance- und Innovationskultur sowie die Verfolgung kerngeschäftsnaher Wachstumsfelder wie die Geschäftsentwicklung in den Bereichen E-Mobilität, Breitband und Photovoltaik. Zudem werden die in den letzten Jahren erarbeiteten und eingeleiteten Performancemaßnahmen konsequent umgesetzt und weiterverfolgt.

Als Erweiterung des Performanceprogrammes werden im Rahmen des Effizienzprogramms fit4future folgende wesentliche Inhalte erarbeitet und umgesetzt:

Optimierung und Harmonisierung von Geschäftsprozessen und damit verbunden die Verbesserung der Personaleffizienz

Optimierung und Harmonisierung der Datenbasis und der Datenstrukturen

Vorbereitung für die Implementierung des neuen ERP-Systems SAP S/4 HANA

Ziel ist es, ressourcenintensive Geschäftsprozesse des Konzerns zu prüfen, zu selektieren und effizienter zu gestalten sowie darüber hinaus gehende Optimierungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. In enger Verzahnung mit der Geschäftsprozessoptimierung wird eine Roadmap inkl. Lösungsdesign und Modularchitektur zur Umstellung auf SAP S/4 HANA erarbeitet.


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Geschäftssegmente
Energie aus erneuerbaren Ressourcen

Die KELAG gehört zu den großen österreichischen Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. Zusätzlich realisiert selektiv Projekte im Bereich Photovoltaik. Mit insgesamt 75 eigenen Kraftwerken und über Bezugsrechte an Kraftwerken Dritter kann über eine Kraftwerksleistung von insgesamt rd. 1,2 TW mit einer Erzeugungsmenge im Regeljahr von rd. 3,0 TWh verfügt werden. Die größten unternehmenseigenen Erzeugungsanlagen befinden sich in der Kraftwerksgruppe Fragant in Oberkärnten.

Wasserkraft

Kraftwerk Schütt

Im Zuge der Sanierung und Effizienzsteigerung des größten Laufwasserkraftwerks der KELAG in der Schütt konnte die Leistung von 10 MW auf 12,5 MW gesteigert werden. Seit der Wiederinbetriebnahme im Juli 2019 konnten auf Basis der neu gewonnenen Betriebserfahrungen im Jahr 2020 weitere Optimierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die im Zuge der Revitalisierung ebenso neu errichtete Fischaufstiegsschnecke wurde im Herbst 2020 erstmals überprüft. Das Monitoring der Fischwanderung war erfolgreich und wird während der Laichzeit des Huchens im Frühling 2021 fortgesetzt.

Kraftwerk Forstsee

Das Kraftwerk Forstsee ist das erste Pumpspeicherkraftwerk der KELAG und dient als Schau-Kraftwerk. Es liefert jährlich rund 3 GWh elektrische Energie. Durch das nutzbare Speichervolumen von rund 4,7 Mio. m³ kann das Kraftwerk flexibel zur Spitzenstromproduktion eingesetzt werden. Die Sanierung und Wirkungsgradoptimierung des Kraftwerks stärkt das Eigenerzeugungspotenzial der KELAG und erlaubt den automatisierten Betrieb. Letzterer ermöglicht den flexiblen Einsatz im Sinne der besseren Ausnutzung von Strompreisspitzen. Die Vorarbeiten für die geplante Revitalisierung und Effizienzsteigerung der Kraftwerksanlage, wie die Absenkung des Speichers und die Errichtung von Zufahrtsmöglichkeiten, liefen im Jahr 2020, die Umsetzung soll 2021 erfolgen.

Kraftwerk Kremsbrücke Ober- und Unter-stufe

Die KELAG hat im Jahr 2018 das Beteiligungskraftwerk Kremsbrücke Oberstufe an der Lieser im Bezirk Spittal an der Drau (KELAG-Anteil durchgerechnet ca. 25%, der Rest entfällt auf drei private Investoren) in Betrieb genommen. Die Ausbauleistung beträgt rd. 2,5 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 12 GWh. Mitte des Jahres 2018 erfolgte der Baustart des Kraftwerks Kremsbrücke Unterstufe mit einer Leistung von rd. 6 MW bei einer Jahreserzeugung von rd. 29 GWh. Im Oktober 2020 konnte das Kraftwerk Kremsbrücke Unterstufe in den Probebetrieb genommen werden und befindet sich nunmehr im Regelbetrieb. Derzeit sind noch Rekultivierungsarbeiten im Gange, die witterungsbedingt im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden können.

Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsprojekte sowie ökologische Maßnahmen

Im Geschäftsjahr 2020 wurden diverse Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Sicherheit der bestehenden Erzeugungsanlagen umgesetzt:

Der Maschinensatz im Kraftwerk Kamering wurde im Jahr 2020 generalsaniert. Nach Fertigstellung der Arbeiten wurde im Juni 2020 der kommerzielle Betrieb des Maschinensatzes wiederaufgenommen. Ebenfalls wurden im Jahr 2020 wesentliche Vorarbeiten für das Entlandungsprojekt im Bereich der Stauwurzel des Speichers Wiederschwing fertiggestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen an der Stauwurzel erfolgen 2021.

An Instandhaltungsmaßnahmen wurden 2020 Bachfassungteilerneuerungen durchgeführt und dabei ein innovatives Coanda-Rechen-System zum Einsatz gebracht. Dabei handelt es sich um eine selbstreinigende Wasserfassung mittels Feinrechen mit sehr hohem Schluckvermögen. Im Vergleich zu herkömmlichen Systemen kann der überwiegende Anteil an Fremdköpern so bereits im Wasser abgeschieden werden. Darüber hinaus bietet dieses System auch bei Hochwässern mit hohem Geschiebeanteil wesentliche Vorteile.

Im Zuge der Digitalisierungs- und Automatisierungsstrategie wurden ausgewählte Maßnahmen zur Einbindung und Visualisierung von Kleinkraftwerksanlagen durchgeführt. Dabei wurden auch die neu erworbenen Wasserkraftanlagen und eine Photovoltaikanlage in Italien in das Kraftwerksleitsystem eingebunden.

Photovoltaik

Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei weitere PV-Aufdachanlagen auf KELAG-Gebäuden errichtet. Der Baubeginn erfolgte im August, die Inbetriebnahme wurde im November abgeschlossen und die Photovoltaikanlagen speisen seither erneuerbaren Strom in das öffentliche Netz ein. Eine weitere PV-Aufdachanlage befindet sich in Planung. Mit der Errichtung soll im Frühling 2021 begonnen werden.

Da die ambitionierten Klimaziele nicht ausschließlich mit der Errichtung von Aufdachanlagen erreicht werden können, wurden auch ausgewählte Standorte auf eigenen sowie auf fremden Grundstücken auf die Eignung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen geprüft. Dabei werden solarspezifische, netztechnische und auch naturschutzrelevante Punkte untersucht und geeignete Standorte zum Genehmigungsverfahren eingereicht.

Weitere Projekte/Technische Services

Die Erweiterung der Lehrlingsschule in St. Veit an der Glan wurde abgeschlossen. Die wesentlichen Bauarbeiten des Zubaus wurden noch im Jahr 2019 fertiggestellt, die Adaptierungsarbeiten in der bestehenden Lehrwerkstatt wurden im Q3/2020 final umgesetzt.

Energiehandel

Die Energiehandelsaktivitäten der KELAG finden ihren Ausgangspunkt in der Bewirtschaftung der Eigenerzeugung und der Beschaffung der Vertriebsmengen. In Bezug auf die Bewirtschaftung der Eigenerzeugung wird das Ziel verfolgt, die eigenen Kraftwerke bestmöglich auf den relevanten Märkten einzusetzen. Dazu ist neben der Präsenz auf den Handelsmärkten auch die beständige Weiterentwicklung der eigenen Prozesse zur Optimierung des Einsatzes der flexiblen Erzeugungseinheiten notwendig. Zur Erhöhung der Planungs- wie auch Ergebnisstabilität verfolgt die KELAG eine langfristige Vermarktungs- und Beschaffungsstrategie, wodurch die korrespondierenden Mengen schrittweise für die Folgejahre vermarktet bzw. beschafft werden. Die relevanten Commodities sind im Wesentlichen Strom und Gas.

Vertrieb

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr war das Commodity-Endkundengeschäft von starkem Wettbewerb geprägt. Trotzdem konnte die Akquiseleistung in allen Segmenten auf hohem Niveau gehalten werden. Bedingt durch die Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen war die Neukundengewinnung insbesondere auf Online-Kanäle konzentriert. Aktionen zur Kundenrückholung wurden erfolgreich weitergeführt. Mit der Lieferung von Strom aus 100% erneuerbarer Energie wird dem Kundenwunsch nach ökologisch verträglicher Stromaufbringung Rechnung getragen. Neben Commodity wurde das Energy+ Angebot um weitere Produkte aber auch um neue Kanäle in der Kundenansprache sukzessive ausgebaut. Auch für Gemeindekunden wurde das Angebot energienaher Dienstleistungen weiterentwickelt.

Zur Verbesserung der Customer Experience wurde Anfang 2020 ein Projekt gestartet, welches entlang der einzelnen Customer Journeys die Kontaktpunkte der Kunden mit der KELAG analysiert und optimiert. Neben Websites wurden auch die Apps der KELAG aktualisiert und Kundenfeedback in Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Rahmen der Kundenbindung lag das Hauptaugenmerk auf der Ausweitung und Weiterentwicklung des PlusClub-Angebots. Vor allem regionale und nachhaltige Schwerpunkte sowie flexible Online-Angebote standen im Fokus.

Um sich den aktuellen Entwicklungen auf dem Markt optimal anpassen und Kunden mit explizit zertifiziertem Ökostrom beliefern zu können, wurde die Kelag Naturstrom GmbH als neues Tochterunternehmen gegründet. Der gelieferte Ökostrom unterliegt besonders strengen Kriterien, er muss nach festgelegten Verhältnissen aus erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse, Geothermie, Sonne, Wind und Wasserkraft stammen. An die bereitgestellte Energie müssen die dazugehörenden Herkunftsnachweise gekoppelt werden, der getrennte Handel von Zertifikaten und Strom ist in diesem Segment nicht gestattet.

Daten und Fakten aus dem Segment Energie

Stromaufbringung und Stromabsatz

Die Wasserführungsquote lag mit 113,1% deutlich über jener des Vorjahres (2019: 95,3%). Daraus resultierte eine Steigerung der Eigenerzeugung um 646 GWh bzw. 24,3% auf 3.307 GWh.

Der Endkundenabsatz lag mit 2.560 GWh (exkl. Weiterverteilung: 2.556 GWh, 3.492 GWh 2019) um 932 GWh unter dem Niveau des Vorjahres. Mehr als die Hälfte des Geschäftskundenabsatzes des Jahres 2020 entfiel auf Industriekunden außerhalb Kärntens.

Gasabsatz

Der Gasendkundenabsatz sank um 579 GWh auf 1.693 GWh. Der Vertriebsabsatz der KELAG außerhalb Kärntens lag bei rd. 69%.

Allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die KELAG konnte ihre gute Wettbewerbsposition auf dem Energiemarkt behaupten und ausbauen und erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis nach Steuern von rd. 89 Mio. EUR.

Betriebswirtschaftliche Vergleichswerte

in Mio. EUR

2020

2019

Betriebserfolg

72

18

Ergebnis vor Steuern

104

69

Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

89

65

Bilanzgewinn

50

50

Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit

145

94

Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit

-118

-103

Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

-62

-12


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Umsatzerlöse

in Mio. EUR

 

2020

2019

Strom

740

75,4%

669

68,8%

Erdgas

120

12,2%

188

19,4%

Telekommunikation

4

0,4%

3

0,3%

Sonstige

117

12,0%

112

11,5%

 

981

100,0%

972

100,0%

Investitionen

in Mio. EUR

2020

2019

Immaterielle Vermögensgegenstände

16

12

Sachanlagen

76

89

Finanzanlagen

79

72

 

171

173

Eigenkapitalentwicklung im weiteren Sinne

in Mio. EUR

2020

2019

1. Eigenkapital

928

890

2. Baukostenzuschüsse

87

85

- 12,5% lfr. passive latente Steuern

-11

-11

 

1.004

964

Fremdkapitalentwicklung im weiteren Sinne

in Mio. EUR

2020

2019

1. Rückstellungen

329

315

2. Verbindlichkeiten

607

630

3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

9

9

4. Passive latente Steuern

11

11

 

956

965

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

in Mio. EUR

2020

2019

Anlagevermögen

1.712

1.640

Umlaufvermögen

213

256

Adaptiertes Eigenkapital

1.004

964

Fremdkapital

956

965

Adaptierte Eigenkapitalquote

51,2%

50,0%

Umsatzrentabilität

11,8%

8,5%

Nettofinanzschulden

327

296

Nettoschulden

702

648

Nettoverschuldungsgrad

70,0%

67,2%

Working Capital

-25

1

Eigenkapitalrentabilität

10,4%

7,2%

Gesamtkapitalrentabilität

5,9%

4,3%

Die Entwicklung des Betriebserfolges ist im Wesentlichen geprägt von den energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen und den Effekten aus der Bewertung der Sozialkapitalrückstellungen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Wesentlichen durch Investitionen in das Sachanlagevermögen und in die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen geprägt.

Der Nettoverschulungsgrad ist von 67,2% auf 70,0% gestiegen. Das Working Capital ist von rd. 1 Tausend EUR auf rd. -25 Tausend EUR gesunken.

Die Berechnung obenstehender Kennzahlen erfolgt gemäß dem KFS/BW 2, Geldflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses und Bestandteil des Konzernabschlusses, sowie dem Fachgutachten KFS/BW 3, Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht.

Der Netto-Geldfluss wurde anhand des aktuellen KFS/BW 2 ermittelt.

In der Ermittlung des Netto-Geldflusses wurden die Cash-Pool-Verrechnungen betreffend die Konzern- finanzierung der Finanzierungstätigkeit zugeordnet.

Der Berechnung sämtlicher Kennzahlen, die das Eigenkapital verwenden, wurde das Eigenkapital im weiteren Sinne zugrunde gelegt.

Die Nettofinanzschulden bestehen aus den Finanz- verbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel. In der Ermittlung der Nettoschulden wird weiters noch das sonstige verzinsliche Fremdkapital inklusive der Cash-Pool-Konten berücksichtigt.

Mitarbeiter

Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind die Voraussetzung für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund stellt sich das Unternehmen den hohen Anforderungen eines modernen Personalmanagements.

Personalzahlen

Die KELAG beschäftigte im Jahr 2020 durchschnittlich 647 Mitarbeiter (im Vorjahr 644).

Die KELAG sieht ihre Mitarbeiter als wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Die Entwicklung und Veränderung des Kerngeschäfts erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Unternehmenskultur. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Themen Führungskultur und Diversität im Unternehmen.


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Forschung und Entwicklung
Anwendungsorientierte F&E-Projekte

Veränderte Marktbedingungen sowie neue Kundenbedürfnisse stellen hohe Anforderungen an die Innovationsfähigkeit des Unternehmens. Um in diesem Umfeld flexibel auf Marktanforderungen reagieren zu können, ist es notwendig, Innovationsprozesse nach außen hin zu öffnen und internes Wissen mit externen Impulsen zu verknüpfen. Dies geschieht unter anderem auch im Rahmen von zielgerichteten Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) werden schwerpunktmäßig Projekte mit anwendungsorientiertem Charakter bearbeitet. Dies erfolgt vielfach in Form von Kooperationen mit Industriepartnern, Forschungsinstitutionen sowie Fachhochschulen und Universitäten. Hervorzuheben ist dabei weiterhin die Stiftungsprofessur für „Nachhaltiges Energiemanagement“ an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Im Rahmen von Forschungsprojekten werden auch HTL-Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten betreut.

Aktuelle anwendungsorientierte F&E-Themenfelder sind beispielsweise die Projekte erneuerbare Energiegemeinschaften und das EU-Projekt STEVE. Zusammen mit Kooperationspartnern aus anderen europäischen Ländern befasst sich die KELAG im Mobilitäts-Projekt STEVE mit neuen Mobilitätskonzepten für kleinere Städte. Der Fokus liegt dabei auf dem gesamtheitlichen Personenbeförderungskonzept „e-Mobility as a Service“. Unter anderem wird dabei in der Stadt Villach der Einsatz von E-Bike- und E-Car-Sharing erprobt.

Weitere aktuelle anwendungsorientierte F&E-Themen im KELAG-Konzern betreffen den Einsatz innovativer Werkzeuge in der Instandhaltung im Mittel- und Niederspannungsnetz, den Einsatz alternativer Isolierflüssigkeiten in Transformatoren, mögliche Strategien für den Netzwiederaufbau, die Zustandsbewertung von Betriebsmitteln unter anderem durch den Einsatz von Big Data sowie die Digitalisierung im Netzbetrieb durch sukzessive Erweiterung der Berechnungs-, Simulations- und Visualisierungswerkzeuge. Im Rahmen von F&E-Projekten werden auch Technologien wie Drohnen oder Machine Learning auf ihre Praxistauglichkeit hin untersucht. Wesentlich sind weiterhin auch anwendungsorientierte Grundsatzüberlegungen zum Thema Smart Grids und Smart Metering.

Als Ergänzung zu den unternehmensinternen Aktivitäten werden Projekte im Rahmen des Ausschusses „Forschung und Innovation“ von Oesterreichs Energie mitfinanziert. Zu den wichtigsten Themen gehörten hierbei E-Mobilität, Kraft-Wärme-Kopplung, Netzdesign, Versorgungssicherheit, Energiepolitik und Marktdesign, Klima- und Energiestrategie, Smart Meter, IKT-Sicherheit, Ausbau erneuerbare Energie und Speicher.

Sonstige Angaben

Die KELAG ist in gewissem Maße auch Gegenpartei- und Kreditausfallsrisiken ausgesetzt. Dritte, die dem Unternehmen Geld oder andere Vermögensgegenstände schulden, könnten ihre Verpflichtung wegen Zahlungsunfähigkeit
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oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen. Diesem Risiko wurde im Geschäftsjahr durch gegebenenfalls erforderliche Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Alle Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, werden im Jahresabschluss angeführt.


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Entwicklung der Chancen und Risiken
Adäquate Risikopolitik

Unternehmerisches Handeln bedeutet: keine Chance ohne Risiko. Es gilt daher, den Grad der Risikobereitschaft und somit die jeweiligen Risikogrenzen zu definieren.

Hohes Risikobewusstsein

Das Unternehmen betreibt ein integriertes Risikomanagement, das sich mit den Risiken aus eigenem Handeln sowie mit den Risiken aus dem Marktumfeld befasst. Die konzernweite Vorgabe von Regeln und Mindeststandards stellt ein systematisches und konzerneinheitliches Risikomanagement sicher. Strategisches Ziel ist es, über die reine Pflicht-umsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus das Risikobewusstsein auf allen Ebenen zu erhöhen, Risikoaspekte systematisch in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen, die Leistungsfähigkeit der internen Kontrollsysteme und des Berichtswesens zu verbessern und damit eine wertorientierte Risikokultur auf allen Ebenen des Konzerns zu etablieren.

Risikoorganisation und Risikomanagement-Prozess

Die implementierte Organisation des Risikomanagement-Systems soll sicherstellen, dass die unternehmerischen Entscheidungen und die laufenden Geschäftsaktivitäten nur innerhalb der definierten Risikogrenzen vorgenommen werden. Das Risikomanagement ist direkt in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Über die Risiken wird von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand berichtet.

Wichtigste Zielsetzungen im Risikomanagement-System sind die Schaffung von Transparenz zur Vermeidung von Risiken sowie die effiziente Steuerung der Risikopositionen. Die Zielerreichung setzt eine zeitnahe Information über die aktuelle Risikosituation voraus. Darüber hinaus unterstützt ein strukturierter Risikomanagement-Prozess auch das Erkennen von möglichen Chancen. Entsprechend der Risikomanagement-Richtlinie werden die Risiken einheitlich behandelt und in einem Risikoportfolio nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenshöhe dargestellt.

Risikokategorien

Standardmäßig werden unterschiedliche Risikokategorien wie beispielweise Mengen- und Marktpreisrisiken, Betriebsrisiken, Finanzrisiken, Kredit- und Kontrahentenrisiken usw. betrachtet. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden darüber hinaus potentielle Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie laufend evaluiert.

Die Risiken werden je Segment und für wesentliche Beteiligungen erfasst und gesteuert. Im Folgenden sind die wesentlichen Risiken im Überblick beschrieben.

Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie

Die Corona-Krise zeigt aktuell noch geringe Auswirkungen im Bereich der Energieversorgungsunternehmen. Das Geschäftsmodell im Utility-Sektor erweist sich im Vergleich zu anderen Branchen als vergleichsweise robust.

Aufgrund der Covid-19 Pandemie und den damit verbundenen gesundheitspolitischen Maßnahmen sank die Wirtschaftsleistung in 2020 um rd. 7,4%. Durch strukturelle Probleme in einzelnen Branchen und die verordneten Betriebsschließungen im Dienstleistungs- und Tourismussektor befinden sich rund eine Million Erwerbstätige in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Die anhaltend verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie, die daraus resultierende niedrigere Auftragslage und die angespannte Liquiditätssituation sowie steigende Arbeitslosigkeit bergen mögliche Risiken für Insolvenzen im Jahr 2021. Verschärfend könnte hierbei das Auslaufen staatlicher Stundungen im Steuer- und Krankenversicherungsbereich wirken.

Auf Nachfrageseite manifestiert sich das Risiko in Verbrauchsrückgängen, die im Berichtsjahr insbesondere in den von den verordneten Betriebsschließungen betroffenen Branchen zu verzeichnen waren. Die nicht durch unmittelbare Schließungen betroffene Industrie hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten in den Lieferketten, die teils zu Produktionseinschränkungen geführt haben, im zweiten Halbjahr weitgehend erholt. Der Nachfragerückgang führte zunächst zu einem starken Verfall der Spotmarktpreise und insgesamt zu einer sehr volatilen Preisentwicklung auf den Großhandelsmärkten. Nach einer zwischenzeitlichen Stabilisierung der Marktpreise ist aufgrund der unsicheren globalen Wirtschaftsentwicklung und Rezessionsängste weiterhin mit einer hohen Unsicherheit in der Preisentwicklung zu rechnen. Aufgrund der anhaltenden Maßnahmenverschärfungen zur Pandemiebekämpfung bleibt zunehmend der Dienstleistungssektor – Gastronomie, Hotellerie und Tourismus sowie der Einzelhandel – von Absatzrückgängen betroffen. Gegenläufig sind im Privatkundenbereich leichte Steigerungen zu verzeichnen. In Abhängigkeit des weiteren Verlaufs der Covid-19 Pandemie, der staatlichen Maßnahmen und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgewirkungen besteht für das Jahr 2021 das Risiko, dass mit weiteren Minderabsätzen bei Industrie und Gewerbe gegenüber den Vorkrisenjahren zu rechnen ist.

Die anhaltende Krise ist ein zusätzlicher Indikator für ein höheres Kreditrisiko der Geschäftspartner. Zur weiteren Beobachtung wurde im Laufe des letzten Jahres ein verdichtetes Monitoring zur Beobachtung der Entwicklung aufgebaut.

Die Corona-Pandemie birgt auch das Risiko von krankheitsbedingten Ausfällen erheblicher Mitarbeitergruppen, die maßgeblich für die systemerhaltende Betriebsführung verantwortlich sind. Um den Betrieb der Anlagen der kritischen Infrastruktur (Erzeugung, Netz, Wärme, IT) zuverlässig sicherzustellen, setzt das seit Ende Jänner 2020 installierte Konzern-Krisenmanagement laufend Schutzmaßnahmen, um bei der Prävention der Ausbreitung des Corona-Virus mitzuwirken und alle notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Die aus der Krise resultierenden Risiken sowie kurz- und langfristige Auswirkungen werden intern laufend erhoben und evaluiert.

Mengen- und Marktpreisrisiken

Marktrisiken entstehen durch Veränderung von Mengen und Preisen, die sich einkaufs- oder verkaufsseitig zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung anders entwickeln, als zunächst erwartet. Diesen Risiken wird durch einen hohen Standardisierungsgrad der Verträge sowie durch Abwälzung der Risiken von der Ein- auf die Verkaufsseite begegnet. Darüber hinaus bestehen Risiken aus einer veränderten Nachfrage durch Konjunkturentwicklungen und einer veränderten Privatkundennachfrage.

Das Unternehmen ist im Strombereich ein Nettoimporteur und muss im Gas- sowie Wärmebereich Brennstoffe zukaufen. Dabei ist es dem Risiko ausgesetzt, dass Märkte nicht liquide genug sind bzw. nicht jederzeit eine Eindeckung mit den entsprechenden Commodities zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Diesem Risiko wird durch vorzeitige Beschaffung des überwiegenden Teils der benötigten Energieträger sowie entsprechende Lagerhaltung Rechnung getragen. Darüber hinaus werden durch Limitvorgaben und entsprechende Überwachung durch das Risikomanagement Marktpreisrisiken aus Handelstätigkeiten begrenzt.

Bei der Wasserkraft hängt das Erreichen einer geplanten Produktionsmenge im Wesentlichen von der Wasserführung und somit vom Wetter ab. Einflussfaktor für die Erlöse ist neben der Menge auch das Marktpreisniveau. Risikominimierung wird durch eine langfristige Veräußerungsstrategie und über rollierende Aktualisierung der Wasserführungsprognosen vorgenommen.

Zur Steuerung der Markt- und Kreditrisiken wurden spezielle Commodity- und Kreditrisikorichtlinien entwickelt.

Betriebsrisiken im Netz- und Erzeugungsbereich (Strom, Erdgas, Wärme)

Das Risiko des Auftretens von Defekten bei technischen Anlagen, unter anderem auch durch flächendeckende massive Wetterereignisse (Föhnstürme bzw. Nassschneefälle), wird durch eine entsprechende Instandhaltungsstrategie bzw. durch Abschluss entsprechender Versicherungen minimiert.

Finanzrisiken

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und den damit verbundenen Finanzierungsmaßnahmen unterliegt die KELAG umfangreichen Finanzrisiken. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Fremdwährungsrisiken und dem Risiko einer Veränderung des Ratings zusammen.

Im Finanzbereich stellen daher die Identifizierung, die Analyse und die Bewertung von Chancen und Risiken sowie die Festlegung von zu setzenden Maßnahmen einen Schwerpunkt dar. Im Rahmen der Konzernrahmenrichtlinie Finanzen wurden eigene Regeln festgelegt, um die finanziellen Risiken auch entsprechend zu überwachen und zu steuern.

Die Risikominimierung bei Zins- und Fremdwährungsrisiken erfolgt durch interne Sensitivitätsanalysen für sämtliche in Verwendung stehende Finanzprodukte. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung finanzieller Risiken implementiert. Dazu zählen die Berechnung und Bewertung marktüblicher Kennzahlen hinsichtlich Zinsbindung und Währungsverteilung sowie die Erstellung einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung, auf deren Basis eine ausreichende Liquidität sichergestellt wird.

Kredit- und Kontrahentenrisiken

Das Unternehmen ist einer Reihe von Gegenpartei- und Kreditausfallsrisiken ausgesetzt. Dritte, die Konzernunternehmen Geld, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände schulden, könnten ihre Verpflichtungen gegenüber diesen Konzernunternehmen wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Liquidität nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen. Der Ausfall von Handelspartnern oder Kunden in den Geschäftsfeldern Strom, Gas und Wärme birgt die Gefahr, dass bereits gelieferte Energie nicht bezahlt wird, Energie nochmals beschafft oder wiederverkauft werden muss (Replacement- oder Settlementrisiko). Darüber hinaus entstehen Risiken durch Wertveränderungen bei Commodity-Positionen oder auch bei Änderungen von gesetzlichen Anforderungen zu Verrechnungspreisen. Risikominimierung erfolgt durch initiale Bonitätsprüfung, laufende Bonitätsüberwachung in Abhängigkeit vom Vertragsvolumen sowie restriktive Mahnprozesse.

Im Finanzbereich wird das Kontrahentenrisiko durch schriftliche Vorgaben für die Abteilung Corporate Finance verringert. Geschäfte mit Kontrahenten (Banken) werden nur durchgeführt, wenn diese über eine entsprechende Bonität und ein damit in Zusammenhang stehendes Limit verfügen.

Wettbewerbsrisiken

Der Konzern ist in den Geschäftsfeldern Energie, Netz, Wärme sowie Sonstiges und Beteiligungen marktüblichem Wettbewerb ausgesetzt. Er ist vorwiegend im Inland tätig, wo er mit einer Vielzahl an Mitbewerbern und deren Preisbildungspolitik sowie bestehenden gefestigten Geschäftsbeziehungen mit Kunden konkurriert. Das Unternehmen steht außerdem im Wettbewerb zu einer Reihe internationaler Energieversorgungsunternehmen, welche in den letzten Jahren zunehmend auf dem österreichischen Markt aktiv geworden sind.

Den zuvor beschriebenen Risiken wird mit einem aktiven Preis- und Produktmanagement, unterstützender Kundenbindung sowie gezielten Image- und Marketingmaßnahmen begegnet.

Regulierungsrisiken

Im regulierten Strom- und Gasnetzbereich bestehen Risiken aus dem Anreizregulierungssystem. Dem Risiko der Nichtanerkennung von bestehenden Kostenpositionen bei der Tarifierung durch den Regulator wird durch ein aktives Regulierungs- und Kostenmanagement entgegengewirkt.

In den anderen Bereichen (Erzeugung, Handel, Vertrieb und Wärme) bestehen rechtliche bzw. regulatorische Risiken durch staatliche Eingriffe, wie beispielsweise die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben oder Gebühren sowie Veränderungen in Marktmodellen oder bei Kraftwerkskonzessionen, die zu Einschränkungen in der Geschäftstätigkeit führen können.

Investitions- und Beteiligungsrisiken

Investitionsentscheidungen basieren auf der Investitions- und M&A-Richtlinie, die klare Wirtschaftlichkeits- und Risikokriterien beinhaltet. Durch die Einhaltung hoher Standards bei der Umsetzung der Investitionen werden technische Risiken auf ein Minimum reduziert.

Beteiligungsrisiken entstehen durch mögliche Ergebnisschwankungen der Beteiligungsunternehmen. Durch ein zielgerichtetes Beteiligungsmanagement entsprechend der Richtlinie (Frühwarnindikatoren sowie ein laufendes Monitoring und Reporting) wird das Risiko verringert. Sofern sich bei Werthaltigkeitstests Abwertungserfordernisse ergeben, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Länderrisiken und politische Risiken

Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit ist der KELAG-Konzern in den Ländern Südosteuropas, wie beispielsweise Rumänien, Bulgarien, Montenegro, Kosovo, Bosnien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Italien tätig und dementsprechend Länderrisiken sowie politischen Risiken ausgesetzt. In diesem Kontext verfolgt die KELAG einen risikobasierten Ansatz und berücksichtigt bei Auslandsprojekten sowohl die länderspezifischen als auch politischen Rahmenbedingungen.

Dem Länderrisiko wird bei der Bewertung von Auslandsprojekten Rechnung getragen, indem die Entwicklung der Kapitalkosten vor dem Hintergrund des volatilen Finanzmarktumfeldes kontinuierlich beobachtet und entsprechende Zuschläge (Länderrisikoprämien) berücksichtigt werden. Zudem werden allfällige Änderungen im regulatorischen Umfeld der jeweiligen Märkte laufend verfolgt, um angemessen darauf reagieren zu können.

Prozess-, IT- und Personalrisiken

In allen Geschäftsfeldern und bei allen Beteiligungen können Risiken bei der Umsetzung betrieblicher Prozesse und durch menschliches Fehlverhalten auftreten. Diese Risiken werden organisatorisch zum einen durch ein umfassendes Internes Kontrollsystem, das kontinuierlich überprüft und verbessert wird, minimiert sowie zum anderen durch ein etabliertes Business Continuity Management (BCM) unterstützt. Der BCM-Prozess umfasst einen ständig aktuell gehaltenen und durch verschiedene Testprozesse trainierten Notfallplan. Des Weiteren gewährleistet entsprechend zeitgemäße Hard- und Software einen hochverfügbaren IT-Betrieb, der durch ein geografisch getrenntes Ausweichrechenzentrum abgesichert ist. Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter, die durch eine adäquate Ausbildungsplanung gehalten wird, stellt schließlich eine weitere Grundlage für die Risikominimierung in den Geschäftsprozessen dar. Als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich IT-Sicherheit wurde organisatorisch die Funktion eines Security-Beauftragten eingerichtet.

Rechtliche Risiken – Compliance

Teil des Risikomanagements ist auch die Identifizierung von und der Umgang mit rechtlichen Risiken. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Anwaltskanzlei ein konzernweites Compliance-System implementiert. Dieses System gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter des Konzerns so gering wie möglich gehalten wird. Das Compliance-System dient damit sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch jedes einzelnen Mitarbeiters und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Unternehmenswertes.

Internes Kontroll- und Risikomanagement zu den Rechnungslegungsprozessen

Die Einrichtung eines angemessenen Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstandes. Der Vorstand der KELAG hat dementsprechend konzernweit verbindlich anzuwendende Richtlinien verabschiedet.

Aufbau- und Ablauforganisation

Das Accounting einschließlich der Finanzbuchhaltung ist geprägt durch personelle und organisatorische Funktionstrennungen. So wurde beispielsweise im Corporate Finance eine organisatorische Trennung durch Schaffung einer eigenen Abteilung vorgenommen. Durch solche und weitere Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Durchführung der Kontrolle sowie die Überwachung der Geschäftsvorgänge strukturell voneinander getrennt sind.

Die Accounting-Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen geschützt. Darüber hinaus sind in den Prozessen zwingende, automatisch vorgesehene Kontroll- und Genehmigungsschritte implementiert. Die Verarbeitung von buchhalterischen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von festgelegten Vorgaben und unter Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips.

Periodische Überwachung

Neben den zuvor beschriebenen operativen Risiken unterliegt auch die Rechnungslegung dem konzernweit ausgerollten Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken in Bezug auf die Rechnungslegung werden regelmäßig erhoben und Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die unternehmenstypisch als wesentlich zu erachten sind. Die Qualität und Überwachung der Einhaltung des Internen Kontrollsystems erfolgt laufend im Rahmen von Revisionsprüfungen.


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Ausblick
Gemeinsam stark

Das Jahr 2020 war ein Jahr, in dem vieles anders war als gewohnt. Die Corona-Pandemie hat von einem Tag auf den anderen weltweit das Leben der Menschen schlagartig verändert. Neben komplexen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den anhaltend dynamischen Marktbedingungen stellten die tiefgreifenden Veränderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auch den KELAG-Konzern vor neue Herausforderungen. Effiziente Strukturen, die Bereitschaft zur Innovation, Digitalisierung und der Ausbau erneuerbarer Energien sind daher mehr denn je wesentliche Handlungsfelder für die erfolgreiche Weiterentwicklung des KELAG-Konzerns.

Aufbauend auf unserer wertorientierten Wachstums- und Innovationsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien sowie mit Fokus Energieeffizienz haben wir zur Sicherstellung unserer Zukunftsfähigkeit unser unternehmensübergreifendes Entwicklungsprogramm kelag2025 im Geschäftsjahr 2020 zielgerichtet fortgeführt. Schwerpunkte unserer unternehmerischen Tätigkeit sind die Verbesserung unserer Performance- und Innovationskultur, Kostenmanagement und Geschäftsprozessoptimierung sowie ein aktiver Vertrieb inklusive Produktdifferenzierung. Trotz der mit dem weiteren Verlauf der Pandemie verbundenen Unsicherheiten werden wir unsere strategische Ausrichtung zielgerichtet fortführen. Ein diversifiziertes Geschäftsfeldportfolio ist unabdingbare Basis für unsere stabile Finanz- und Ertragskraft, welche uns die Fortführung unseres langfristigen Investitionsprogramms ermöglicht. Schwerpunkte bilden weiterhin Wasser-, Wind-, und Photovoltaikprojekte, Biomasseprojekte im Wärmegeschäft sowie die Modernisierung der Netzinfrastruktur.

Ausbau erneuerbare Energie

Vor dem Hintergrund der Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung (#mission2030) und daraus abgeleiteten Förderanreizen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) sowie Wachstumsmöglichkeiten im Ausland liegt der Unternehmensfokus auf investivem Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien. Selektiv wird das Portfolio mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik in Österreich und Südeuropa sowie Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärmenutzung erweitert und die Projektentwicklung intensiviert. Neben der Umsetzung genehmigter Investitionsprojekte arbeitet die KELAG am Aufbau einer Projektpipeline im In- und Ausland, sodass mittelfristig mit einer zunehmenden Investitionstätigkeit gerechnet wird. Für das Jahr 2021 sind Investitionen in der Höhe von 166 Mio. EUR geplant.

Am Ende des Geschäftsjahres 2020 erfolgte das Signing zur Akquisition von zwölf Kleinwasserkraftwerken in Frankreich und Anteilen an sieben Kleinwasserkraftwerken sowie Windkraftanlagen in Portugal bzw. in weiterer Folge auch Spanien. Nach Erreichen der Closing-Bedingungen sollen die Kraftwerke im Laufe des Jahre 2021 bzw. 2022 erworben werden, was somit zu einer höheren Investitionstätigkeit in den Geschäftsjahren führt. Diese strategische Investition ermöglicht einen zielgerichteten und effizienten Eintritt in zwei neue Märkte, stärkt damit die internationale Positionierung des KELAG-Konzerns und dient als Startpunkt für weiteres selektives und wertorientiertes Wachstum. Durch den Erwerb der Erzeugungsanlagen gewinnt die Wasserkraftkompetenz der KELAG weiter an Bedeutung und soll zukünftig auch in den Märkten Frankreich und Portugal gewinnbringend eingesetzt werden.

Mit unserer Wachstumsstrategie auf Basis erneuerbarer Energien tragen wir aktiv zum Klimaschutz bei. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine thermisch erzeugte Kilowattstunde im europäischen Verbundnetz und leistet damit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.

Innovation und Digitalisierung

Komplexe und dynamische Rahmenbedingungen verlangen nach effizienten Strukturen, Veränderungsbereitschaft und einer hohen Innovationsfähigkeit. Neue Technologien bieten im Bereich der Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem, der Entwicklung neuer Energiedienstleistungen und der umfassenden Kundenorientierung große Chancen. Ziel ist es unter anderem, effiziente, innovative und vor allem an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtete Energielösungen zu entwickeln. Die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und Branchen-Newcomern wird intensiviert und neue Technologien in Innovationsprojekten werden getestet, um wesentliche Zukunftskompetenzen aufzubauen. Im Fokus der Innovationstätigkeiten stehen Pilotprojekte im Bereich der dezentralen Energieversorgung sowie die Weiterentwicklung der kerngeschäftsnahen Wachstumsfelder E-Mobilität, Photovoltaik, Energiedienstleistungen und Breitbandausbau.

Als innovativer Energiedienstleister bietet die KELAG attraktive Angebote und entwickelt ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio stetig weiter. Dabei stellen besonders neue Technologien und veränderte Kundenbedürfnisse rund um das Thema Energie maßgebliche Treiber für Innovationen dar. Unter dem Motto „Die Zukunft ist grün, digital und elektrisch!“ bietet die KELAG Privat- und Gewerbekunden sowie Gemeinden attraktive Förderungen für Produkte aus dem Portfolio der KELAG an. Dabei soll ein Anreiz für den Umstieg auf innovative, energieeffiziente Produkte und Anwendungen geschaffen werden, um so einen wichtigen Grundstein für eine grüne Zukunft zu legen. Als integrierter Bestandteil bleibt auch zukünftig die gezielte Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bestehen. Hierfür kooperiert die KELAG mit mehreren Sozialeinrichtungen in Kärnten.

Digitalisierung wird im kommenden Jahr weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Nach Ende des erfolgreichen ersten Digital-Trainee-Programmes im Sommer 2020, bei dem zwanzig Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden konnten, wird im Frühjahr 2021 ein neues Programm starten. Gemeinsam mit gezielten Lernimpulsen sollen so die digitalen Kompetenzen im Unternehmen gestärkt und gleichzeitig weitere innovative Digitalisierungsvorhaben vorangetrieben werden.

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Ein Unternehmen nachhaltig zu denken bedeutet für uns vor allem, all seine Bereiche in ihrer Individualität zu begreifen und dementsprechend zu handeln. Dabei orientieren wir uns stets an unserer übergeordneten Unternehmensstrategie. Die KELAG setzt daher weiterhin auf den Einsatz und den Ausbau des gesamten Spektrums der erneuerbaren Energieträger. Wir haben uns in unserer Unternehmensphilosophie und damit in unserem unternehmerischen Handeln bewusst dem Ansatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Ziel ist die langfristige Sicherstellung einer optimalen Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität, Versorgungszuverlässigkeit, Klimaschutz und sozialer Verantwortung.

Ungeachtet der aktuell vorherrschenden Problemstellungen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie bleibt der Klimawandel ein bestimmendes Thema unserer Zeit. Deshalb werden wir unser Engagement für den Klimaschutz und erneuerbare Energie im Geschäftsjahr 2021 weiterhin konsequent vorantreiben und kommunizieren. Unser Ziel dabei ist, die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten unternehmerischen Aktivitäten bewusst hervorzuheben, um das grüne Image der KELAG zu bestätigen, aber auch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus zeigen wir unseren Kunden, wie sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können und intensivieren den offenen und partnerschaftlichen Dialog über die Chancen und Risiken der Energiewende mit unseren Stakeholdern.

Verantwortung in Krisenzeiten

Die KELAG ist sich ihrer wirtschaftlichen, energiepolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Die Versorgungssicherheit mit Energie und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verpflichtungen bilden gerade während der Covid-19 Pandemie eine wichtige Basis für den Wirtschafts- und Energiestandort Kärnten. Für die Flexibilität und Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens sind – neben der nachhaltigen, unternehmerischen Positionierung – eine konsequente Markt- und Kundenorientierung, operative Exzellenz, Kostenmanagement sowie die Digitalisierung und Erhöhung unserer Innovationsfähigkeit zentrale Managementaufgaben, die wir konsequent wahrnehmen. Daher führen wir das Entwicklungsprogramm kelag 2025 zielorientiert fort. Wir werden in den nächsten Jahren in noch stärkerem Maße unsere Produkte, Prozesse und Organisation am Markt ausrichten, auf Effizienz prüfen und entsprechend der wirtschaftlichen Erfordernisse in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess anpassen. Darüber hinaus bauen wir unser Produkt- und Dienstleistungsportfolio hinsichtlich der sich ändernden Kundenbedürfnisse kontinuierlich aus.

Klagenfurt am Wörthersee, am 04. März 2021

Der Vorstand:


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Dipl.-Ing. Manfred Freitag


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Dipl.-Kfm. Danny Güthlein

Aktuelle Prognosen für das Geschäftsjahr 2021 gehen davon aus, dass Covid-19 die österreichische und europäische Wirtschaft nicht im Gesamten dauerhaft belasten wird und im Jahresverlauf eine Erholung der allgemeinen Wirtschaftslage eintritt. Von dieser positiven Erwartungshaltung ist auch die steigende Commodity-Preisentwicklung einzelner Energieträger geprägt. Absatzseitig ist davon auszugehen, dass einzelne Kundengruppen weiterhin größeren Herausforderungen in Verbindung mit der Covid-19 Pandemie sowie branchenspezifischen Strukturveränderungen ausgesetzt sein werden. Aufgrund der Erfahrungen aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr erwarten wir unter Berücksichtigung des robusten Geschäftsmodells für 2021 Ergebniskontinuität, wobei die Entwicklung in Abhängigkeit des weiteren Pandemieverlaufs in höherem Ausmaß von Unsicherheit geprägt sein wird.

Quellenverzeichnis zum Lagebericht

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Europäische Kommission: „Winter 2021 Economic Forecast: A challenging winter, but light at the end of the tunnel”, vom 11.02.2021

IHS-Pressemitteilung: „Prognose der österreichischen Wirtschaft 2020-2022“, vom 18.12.2020

Kurier-Artikel: „WIFO: Zweiter Lockdown bremst Erholung aus“, bezogen von https://www.kurier.at vom 05.11.2020

OECD: „Wirtschaftsausblick (Kurzfassung) – Dezember 2020“, 12/2020

OeNB: „Weltwirtschaft: Holprige Erholung nach beispiellosem Einbruch bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit“, 12/2020

ORF-Artikel: „Sparquote im Vorjahr verdoppelt“ bezogen von https://oesterreich.orf.at vom 05.02.2021

WIFO: „Bruttoinlandsprodukt, real“, vom 28.01.2021

WIFO-Presseinformation: „Prognose für 2020 bis 2022: Kompensation hoher Wertschöpfungseinbußen“, vom 18.12.2020

WIFO Research Brief 17/2020: „Makroökonomische Effekte des zweiten Lockdowns in Österreich“, 11/2020

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Austrian wind energy association Website: www.igwindkraft.at

E-Control Website: www.e-control.at

EEX Homepage: www.eex.com

Onvista Homepage: www.onvista.de

Energiepreisdaten, auch für graphische Darstellung, von KELAG Energiewirtschaft / Handel

Kohledaten: www.cmegroup.com

Gasdaten: www.Powernext.com

Kapitel Unternehmen und Umfeld/Auswirkungen des energierechtlichen Ordnungsrahmens

Österreichs Energie Website: oesterreichsenergie.at

Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: www.ris.bka.gv.at

Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen: www.gaswaerme.at

Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/index_de

Vereinte Nationen: https://www.un.org/en/climatechange/

Kapitel Allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

KFS/BW 2, Geldflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses und Bestandteil des Konzernabschlusses, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.05.2008, überarbeitet im April 2019

KFS/BW 3; Empfehlung zur Ausgestaltung finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht, Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation, beschlossen am 27.11.2007, überarbeitet im Jänner 2016

Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,
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Klagenfurt,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung von Kraftwerken und Strombezugsrechte

Siehe Anhang Punkt 1

Das Risiko für den Abschluss

Die Kraftwerke und Strombezugsrechte mit einem Buchwert von rund 420 Mio EUR stellen 21 % des ausgewiesenen Vermögens der Gesellschaft zum Bilanzstichtag dar.

Die Gesellschaft prüft an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der Kraftwerke und Strombezugsrechte auf ihren beizulegenden Wert vorliegen. Für jene Kraftwerke und Strombezugsrechte, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird der beizulegende Wert auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Mengen-, Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertung hängt in hohem Maße von Einschätzungen wie beispielsweise zu den zukünftigen Produktions- und Absatzmengen, zur Strompreisentwicklung, zu den Erzeugungskosten und Investitionen sowie zu den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen ab und ist daher mit entsprechenden Schätzungsunsicherheiten behaftet.

Für den Abschluss besteht das Risiko einer Über- oder Unterbewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Angemessenheit der Bewertung der Kraftwerke und Strombezugsrechte wie folgt beurteilt:

Wir haben die Vorgehensweise und angewendeten Methoden zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Vermögenswerte analysiert und dabei kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Kraftwerke und Strombezugsrechte angemessen zu bewerten. Wir haben dabei die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.

Die im Zusammenhang mit der Beurteilung von Anhaltspunkten für eine außerplanmäßige Abschreibung oder Zuschreibung von der Gesellschaft durchgeführten Berechnungen haben wir in Stichproben überprüft und die Ergebnisse kritisch hinterfragt sowie mit unseren Erkenntnissen aus der Abschlussprüfung abgeglichen.

Wir haben in Stichproben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen haben wir dabei durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten in Stichproben auf Angemessenheit beurteilt und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungszahlen von dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget übergeleitet.

Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben sowohl die 2020 tatsächlich eingetretenen Zahlungsmittelströme als auch die aktuellen Planungszahlen mit den Planungszahlen der Vorperioden verglichen. Dabei beobachtete Abweichungen haben wir mit dem Management besprochen.

Die betroffenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.

Erlösabgrenzung für nicht stichtagsbezogene Kundenabrechnungen

Siehe Anhang Seite 11 vorletzter Absatz und Punkt 8 sowie Punkt 25

Das Risiko für den Abschluss

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist Umsatzerlöse in Höhe von 981 Mio EUR aus.

Die Umsatzerlöse aus nicht stichtagsbezogenen Kundenabrechnungen resultieren im Wesentlichen aus den Verkäufen von Strom und Gas an Industrie-, Haushalts- sowie Gewerbekunden und andere Energieversorgungsunternehmen.

Der Erfassung dieser Erlöse erfolgt branchenüblich auf Basis von tatsächlichen, bereits abgelesenen und abgerechneten Verbrauchswerten und durch Abgrenzung von bereits gelieferten, aber nicht abgelesenen und daher noch nicht abgerechneten Erlösen.

Die noch nicht abgelesenen Erlöse werden mit Unterstützung komplexer Rechenverfahren aus den Kundenabrechnungssystemen ermittelt und in Bezug auf die in der Periode gelieferten Energiemengen abgegrenzt. Umsätze werden dann als Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kunden eine abrechenbare Lieferung oder Leistung erbracht wurde.

Angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle sowie der damit verbundenen Einschätzungen und der großen Menge an zu verarbeitenden Daten besteht das Risiko, dass die Umsatzerlöse zu hoch oder zu gering ausgewiesen werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Erlösabgrenzungen für nicht stichtagsbezogene Kundenabrechnungen wie folgt beurteilt:

Wir haben die von der Gesellschaft eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft einschließlich der zum Einsatz kommenden IT Systeme unter Einbeziehung unserer IT-Spezialisten beurteilt. Schlüsselkontrollen zu Ermittlung von Menge und Preis sowie zu wesentlichen Schnittstellen haben wir auf ihre Funktionsfähigkeit evaluiert.

Mit Unterstützung unserer Spezialisten haben wir Datenanalysen für den gesamten Kundenbestand der Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden zur Verifizierung der Existenz der Kundenbeziehung und der Vollständigkeit der in die bilanzielle Abgrenzung einbezogenen Kunden sowie zur Analyse unregelmäßiger Preisentwicklungen auf Tarifebene durchgeführt und die Ergebnisse kritisch gewürdigt.

Wir haben die Mengenannahmen für das gesamte Geschäftsjahr mit externen Informationen der Clearing-Stellen für Strom und Gas plausibilisiert.

Darüber hinaus haben wir die Abgrenzungen und vorgenommene Anpassungen sowie die Vorgehensweise bei der Aufrollung von Abweichungen aus Vorperioden nachvollzogen und damit verbundene Einschätzungen und Annahmen kritisch gewürdigt.

Die ermittelten abzugrenzenden Beträge haben wir mit den gebuchten Werten im Buchhaltungssystem abgestimmt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Vorbehaltlich der Wahl von der Hauptversammlung wurden wir am 4. Juni 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Helmut Kerschbaumer.

Wien, 5. März 2021

KPMG Austria GmbH
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Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

qualifiziert elektronisch signiert:
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Mag. Helmut Kerschbaumer
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Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter zum Einzelabschluss

Der Gesamtvorstand der KELAG als gesetzlicher Vertreter bestätigt hiermit, dass der geprüfte Jahresabschluss im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-standards aufgestellt wurde und ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt.

Ebenso stellt der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so dar, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Der Vorstand:

Dipl.-Ing. Manfred Freitag e. h.

Mitglied des Vorstandes

Dipl.-Kfm. Danny Güthlein e. h.

Mitglied des Vorstandes

Impressum
Medieninhaber und Herausgeber

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 (0)463 525-0

www.kelag.at

Redaktionelle Verantwortung

Christian Groß, David Kessler, Martina Komposch, Eva Slamanig, Vanessa Steiner

Grafische Gestaltung

CMM Werbe- und Positionierungsagentur OG, Angergasse 41, 8010 Graz

Fotocredits

KELAG/Daniel Waschnig Photography, Theres Cassini/Bildrecht

Umschlag

Theres Cassini: URKÖRPER-SCHWARM, Ausstellungsansicht Schau-Kraftwerk Forstsee, 2020

Satz

CMM Werbe- und Positionierungsagentur, Angergasse 41, 8010 Graz; produziert mit FIRE.sys

Druck

Samson Druck GmbH, Samson Druck Straße 171, 5581 St. Margarethen


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Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten

Klagenfurt am Wörthersee, 2021

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