Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss
34
KONZERNABSCHLUSS
Konzernbilanz
Anhang
Nr.
in TEUR
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
(1)
(2)
Nutzungsrechte IFRS16
(3)
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung
Latente Steuern
(5)
(6)
(22)
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
(4)
(5)
(6)
SUMME AKTIVA
PASSIVA
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Andere Rücklagen
(7)
-234
(7.1)
(7.2)
-27.933
Langfristige Schulden
Optionsanleihe
(8)
(10)
(3)
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
Kurzfristige Schulden
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Umsatzabgrenzungsposten
(13)
(10)
(9)
(22)
(3)
(11)
(12)
SUMME PASSIVA
Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss
35
KONZERNABSCHLUSS
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Anhang
Nr.
1. Januar bis 31. Dezember
in TEUR
2020
2019
Umsatzerlöse
(14)
Software und Cloud Umsätze
Serviceumsätze
Umsatzkosten
(15)
Software und Cloud Umsatzkosten
Serviceumsatzkosten
-7.497
-10.446
-17.943
-7.557
-12.999
-20.556
Bruttoergebnis vom Umsatz
Betriebliche Aufwendungen und Erträge
Forschung und Entwicklung
(16)
(17)
(18)
(19)
(20)
-3.778
-7.707
-3.114
-473
-14.618
-4.557
-8.760
-3.373
-1.112
-17.533
Vertrieb und Marketing
Allgemeine Verwaltungskosten
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
-6.469
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Finanzergebnis
(21)
(21)
-143
-142
-176
-161
Ergebnis vor Steuern
-109
-6.630
-144
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Ergebnis nach Steuern
(22)
-6.774
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen:
Veränderungen aus Währungsumrechnung
ausländischer Tochtergesellschaften
-63
Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung
-63
Gesamtergebnis
-6.632
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert/verwässert)
(23)
-0,50
Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss
36
KONZERNABSCHLUSS
Konzern-Kapitalflussrechnung
1. Januar bis 31. Dezember
Anhang
Nr.
in TEUR
2020
2019
CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Ergebnis vor Steuern
-6.630
Anpassungen zur Überleitung Periodenergebnis
Finanzergebnis
Abschreibungen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge
Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögenswerte
-1.633
-243
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Umsatzabgrenzungsposten
-726
-580
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
vor Ertragsteuern und Zinsen
-1.612
Erhaltene Zinsen
-60
-103
Gezahlte Zinsen
Gezahlte Ertragsteuern
-152
-115
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
-1.815
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-2.017
-635
-2.478
-185
-243
-2.194
-3.354
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Einzahlungen aus der Ausgabe einer Anleihe
Kosten aus der Ausgabe einer Anleihe
-43
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten
Einzahlungen aus der Ausgabe von Stammaktien
Kosten aus der Ausgabe von Stammaktien
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-500
-1.500
-97
-1.665
-1.696
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands
-25
Netto-Veränderung der liquiden Mittel
Liquide Mittel zu Beginn des Berichtszeitraumes
(6)
Liquide Mittel am Ende des Berichtszeitraumes
Geschäftsbericht 2020
Konzernabschluss
37
KONZERNABSCHLUSS
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Andere Rücklagen
Stammaktien
(Anzahl Aktien)
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
Umstellungs-
rücklage
Kumulierte
Gewinne/Verluste
Kumulierte
Währungsdifferenzen
Summe
Eigenkapital
in TEUR
Stand 1. Januar 2020
42.582.492
-28.388.328
14.194.164
-28.388
-93
-29.959
Gesamtergebnis
-63
Vereinfachte
Kapitalherabsetzung
Ausgabe einer Optionsanleihe
Stand 31. Dezember 2020
-93
-93
-2.197
Stand 1. Januar 2019
Gesamtergebnis
34.851.831
7.730.661
42.582.492
-32.827
-6.632
-6.774
Ausgabe neuer Aktien
Umgliederung
-9.642
Stand 31. Dezember 2019
-93
-29.959
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
39
Konzernanhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft
Die
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
(„Intershop“, das „Unternehmen“, die „Ge-
sellschaft“, der „Konzern“ oder der „Intershop-Konzern“) ist eine
eingetragene Aktiengesellschaft
Standard geführt. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (AG) ist im Handelsregister
des Amtsgerichtes Jena unter der Nummer HRB 209419 eingetragen.
Intershop ist ein führender Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Chan-
nel-Commerce. Das Unternehmen bietet leistungsstarke Standardsoftware für den Vertrieb über
das Internet sowie alle zugehörigen Dienstleistungen. Darüber hinaus übernimmt Intershop im
Auftrag seiner Kunden die gesamte Prozesskette des Online-Handels einschließlich Fulfillment.
Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss unter Annahme der Unternehmensfortführung aufge-
stellt. Zum 31. Dezember 2020 verfügte die Gesellschaft über frei verfügbare liquide Mittel im Wert
von 11,6 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 7,7 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanz-
stichtag 56 % (2019: 57 %). Die Gesellschaft hat Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 1,5 Mio. Euro zum Bilanzstichtag (2019: 1,6 Mio. Euro) und durch die Ausgabe einer
Optionsanleihe von 3,0 Mio. Euro (2019: 0 Mio. Euro). Wir verweisen auf die Aussagen im Konzern-
lagebericht.
Rechnungslegungsgrundsätze (Compliance Statement)
Der Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG zum 31. Dezember 2020 wurde in
Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards
Board (IASB) – den International Financial Reporting Standards (IFRS) – sowie den nach § 315e Abs. 1
Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde erstellt für das Jahr 2020 (1. Januar 2020 bis
31. Dezember 2020) in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International
Financial Reporting Standards (IFRS), die die vom IASB verabschiedeten Standards (IFRS, IAS) und
die Interpretationen (IFRIC, SIC) des International Financial Reporting Standards Interpretations
Committee (IFRS IC) umfassen, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
40
Für das Geschäftsjahr 2020 waren folgende Standardänderungen erstmals verpflichtend anzuwenden:
• Änderungen an IFRS 3 „Definitionen eines Geschäftsbetriebs“
• Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Definitionen von Wesentlichkeit
• Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards
• Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 durch Reform der Referenzzinssätze
• Änderungen an IFRS 16 - Covid-19-bezogene Mieterleichterungen
Die geänderten Standards haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der
Gesellschaft.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat weiterhin nachfolgende Standards, Interpre-
tationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht
verpflichtend ist bzw. deren Übernahme von der Europäischen Union in europäisches Recht teilweise
noch aussteht. Von einer vorzeitigen Anwendung dieser Standards wurde kein Gebrauch gemacht
und auch künftig ist keine vorzeitige Anwendung geplant:
Änderung für
IFRS
Änderung
Geschäftsjahr ab
IFRS 9, IAS 39,
IFRS 7, 4, 16
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 –
Reform der Referenzzinsätze – Phase 2
01.01.2021
Änderungen an IAS 37:
belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung
IAS 37
IAS 16
01.01.2022
01.01.2022
Änderungen an IAS 16:
Sachanlagen – Erträge vor der geplanten Nutzung
IFRS 3
01.01.2022
01.01.2022
01.01.2023
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 018-2020
Versicherungsverträge
Verbesserungen
IFRS 17
Änderungen an IAS 1:
Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig
IAS 1
01.01.2023
Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die geänderten Standards keine wesentlichen Auswir-
kungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2020 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden
Standards und Interpretationen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intershop-Konzerns.
Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. soweit geboten zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
41
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge
in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Run-
dungsdifferenzen kommen.
Das Geschäftsjahr der INTERSHOP Communications AG und ihrer in den Konzernabschluss ein-
bezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrech-
nung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fris-
tigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden
angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind oder veräußert werden sollen.
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss
am 3. März 2021 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses macht es erforderlich, dass der Vorstand Schätzungen und
Annahmen trifft, welche die Beträge, die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang aus-
gewiesen werden, beeinflussen. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und
anderen Kenntnissen der zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse können
von solchen Schätzungen abweichen. Daher werden Schätzungen und diesen zugrunde liegende
Annahmen regelmäßig überprüft und auf mögliche Auswirkungen auf die Bilanzierung beurteilt.
Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von finanziellen Schätzun-
gen und Daten, anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Verpflichtung gegenüber Dritten muss hinreichend wahr-
scheinlich sein. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.
Eine entsprechende Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden ergäbe sich
innerhalb des nächsten Geschäftsjahres. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei dem
Ansatz und der Bemessung der Rückstellungen für Rechtskosten und Prozessrisiken, Drohverlus-
te aus Projekten, Gewährleistungsrückstellungen und Ertragsteuerrückstellungen sowie bei der
Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw.
Wertberichtigung. Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt auf
286 TEUR (2019: 428 TEUR). Die entsprechenden Aufwandsbuchungen wurden in der Konzern-
Gesamtergebnisrechnung unter Allgemeine Verwaltungskosten sowie unter Umsatzkosten erfasst.
Die Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes erfolgt nach dem im Abschnitt „Wertminderun-
gen von Vermögenswerten“ beschriebenen Werthaltigkeitstest. In den Geschäftsjahren 2019 und
2020 bestand kein Wertminderungsbedarf. Zur Schätzung bei Umsatzerlösen verweisen wir auf
das Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Bei den Serviceumsatzerlösen ist eine
Schätzung für den Erfüllungsgrad von Verträgen aus Festpreisprojekten erforderlich.
Weitere Quellen von Schätzungsunsicherheiten bestehen in der Nutzungsdauer des Anlagever-
mögens, bei der Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
42
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2020 neben der obersten Muttergesellschaft
die Tochterunternehmen Intershop Communications, Inc., Intershop Communications Australia
Pty Ltd., Intershop Communications Asia Limited, The Bakery GmbH, Intershop Communications
Ventures GmbH sowie Intershop Communications SARL. Die Intershop Communications LTD,
Romsey, Großbritannien, wurde im Geschäftsjahr 2020 geschlossen und entkonsolidiert. Aus der
Entkonsolidierung ergab sich ein Aufwand von 5 TEUR, der unter sonstige betriebliche Aufwendun-
gen ausgewiesen wurde.
Der Anteilsbesitz der INTERSHOP Communications AG am 31. Dezember 2020 gliedert sich wie folgt:
Anteil
Eigenkapital*
Jahresergebnis**
in %
in TEUR
in TEUR
Intershop Communications, Inc.,
San Francisco, USA
100
100
100
-602
1.388
9
164
167
Intershop Communications Australia Pty Ltd,
Melbourne, Australien
Intershop Communications Asia Limited,
Hongkong, China
-140
Intershop Communications SARL,
Paris, Frankreich
100
100
350
11
The Bakery GmbH, Berlin, Deutschland
-4.087
-50
Intershop Communications Ventures GmbH,
Jena, Deutschland
100
-1.399
-18
* Eigenkapital zum 31.12.2020, umgerechnet zum Stichtagskurs
** Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2020, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs
Konsolidierungsmethoden
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der INTERSHOP Communications AG als Mutterge-
sellschaft und aller von ihr beherrschten Unternehmen (in- und ausländische Tochterunterneh-
men), die den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen bildet, für den ein Konzern-
abschluss aufzustellen ist. Die einbezogenen Tochterunternehmen werden von der INTERSHOP
Communications AG durch den Besitz der Mehrheit der Stimmrechte beherrscht. Aufgrund der
Verfügungsgewalt kann die INTERSHOP Communications AG die Rendite der Tochtergesellschaften
der Höhe nach beeinflussen und ist schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt. Der
Einbezug der Gesellschaft erfolgt ab dem Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf den Intershop-Kon-
zern. Eine Entkonsolidierung wird in der Regel zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf Dritte bzw.
zum Zeitpunkt der Liquidation des Tochterunternehmens durchgeführt.
Tochterunternehmen:
Die Kapitalkonsolidierung für von fremden Dritten erworbene Unternehmen erfolgt zum Erwerbs-
zeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden die erworbenen Vermögenswerte und
Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag
aus Kaufpreis und ermittelten Zeitwerten wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
43
Unterschiedsbeträge werden sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten
werden als Aufwand erfasst. Bei Folgekonsolidierungen werden die im Rahmen der Erstkonsolidie-
rung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondieren-
den Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst. Der Geschäfts- oder
Firmenwert wird in den Folgeperioden hinsichtlich seiner Werthaltigkeit mindestens einmal jährlich
überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren
Betrag abgeschrieben. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen kon-
solidierten Unternehmen werden eliminiert.
Währungsumrechnung
In den in lokalen Währungen aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften und
im Abschluss der Muttergesellschaft werden monetäre Positionen in fremder Währung zum Stich-
tagskurs bewertet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Die funktionale Währung einer Tochtergesellschaft ist die lokale Währung des Landes, in dem die
Tochtergesellschaft ansässig ist. Die funktionale Währung der Gesellschaft ist Euro. Die Umrech-
nung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb
der Eurozone erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaf-
ten ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig
betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung
der Gesellschaft. Die Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs, die Erlöse und
Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrech-
nung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert
unter Andere Rücklagen (kumulierte Währungsdifferenzen) ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des Aus-
scheidens eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden die Umrechnungs-
differenzen erfolgswirksam aufgelöst.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Datum der Transaktion gültigen Umtausch-
kurs umgerechnet. Nicht-monetäre Positionen in fremder Währung sind mit den historischen
Kursen angesetzt. Differenzen im Umtauschkurs zwischen dem Datum, an dem ein auf eine Fremd-
währung lautendes Geschäft getätigt wird, und dem Datum, an dem es ab- oder umgerechnet wird,
sind in der Gesamtergebnisrechnung unter Sonstige betriebliche Erträge bzw. Sonstige betriebliche
Aufwendungen ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnungen
betrugen im Geschäftsjahr -95 TEUR (2019: -116 TEUR).
Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wichtiger Währungen ergeben sich aus folgender
Tabelle:
Land
Währung
1 EUR =
USD
Stichtagskurs
31.12.2020 31.12.2019
Jahresdurchschnittskurs
2020
1,14
1,66
8,86
0,89
2019
USA
1,23
1,59
9,51
0,90
1,12
1,56
8,75
0,85
1,12
1,61
8,78
0,88
Australien
Hongkong
Großbritannien
AUD
HKD
GBP
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
44
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im gesamten Intershop-Konzern und für alle
im Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Software und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Software und Patente werden zu An-
schaffungskosten bilanziert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten wirtschaftlichen
Nutzungsdauer werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger kumulier-
ter Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholun-
gen bewertet und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmen-
werte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter außerplanmäßiger Abschreibungen
bewertet und sowohl jährlich als auch bei vorliegenden Anhaltspunkten auf Wertminderung geprüft.
Es wird hierzu auf den Abschnitt „Wertminderungen von Vermögenswerten“ verwiesen.
Selbst erstellte Software
Entwicklungskosten für neu entwickelte (Software-)Produkte werden nach IAS 38 mit den Herstel-
lungskosten aktiviert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit, die Ver-
wertungs- oder Verkaufsabsicht, die Sicherstellung der Vermarktung der neu entwickelten Produkte,
das zukünftige Nutzenpotenzial, die Verfügbarkeit ausreichender technischer, finanzieller und
sonstiger Ressourcen sowie eine eindeutige Aufwandszuordnung. Die Aktivierung von Softwareent-
wicklungskosten erfolgt dann grundsätzlich ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit
des Produkts, welches die Gesellschaft mit der Zusammenstellung der als marktfähig eingeschätz-
ten Software-Funktionalitäten zu sog. PSIs (Potential Shippable Increment) und der Festlegung der
EPICs (Anforderungen) definiert. Die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten die direkten
Personalkosten der Mitarbeiter, die Personalnebenkosten sowie direkt zurechenbare Fremdleistun-
gen und angemessene Teile der vernünftig abgrenzbaren Gemeinkosten. Die Abschreibung beginnt
mit dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des jeweils neuen Software-Releases für den Kunden und
erfolgt leistungsorientiert über die geplante Nutzungsdauer von drei Jahren. Die aktivierten Kosten
unterliegen dem Wertminderungstest. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig
und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt nach IFRS 3
den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am
beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden
eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als
Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit gemäß IAS 36 überprüft. Die
Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes wird auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten überprüft. Dabei wird der Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerieren-
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
45
den Einheiten aufgeteilt, die Vorteile aus den damit verbundenen Synergien erzielen. Soweit der er-
zielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der den höheren Betrag aus dem bei-
zulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert repräsentiert, den Buchwert
unterschreitet, wird eine Wertminderung vorgenommen (ausführliche Erläuterung im Abschnitt
„Wertminderungen von Vermögenswerten“). Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert
um planmäßige kumulierte Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen
und Wertaufholungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraus-
sichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände berechnet. Den planmäßigen Abschreibungen
liegt hauptsächlich folgende Nutzungsdauer zugrunde:
Computer
3 Jahre
Büromöbel/Präsentationsgeräte
4–5 Jahre
Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum entweder der Laufzeit des
Mietvertrages oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn Sachan-
lagen stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz
zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter Sonstige betriebliche Erträgen bzw. Auf-
wendungen erfasst.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird an
jedem Abschlussstichtag eingeschätzt, ob für die entsprechenden Vermögenswerte Anhaltspunkte
für mögliche Wertminderungen nach IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ vorliegen.
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um
die Höhe des entsprechenden Wertminderungsaufwandes zu bestimmen. Der erzielbare Betrag
ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nut-
zungswert eines Vermögenswertes. Als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
wird der Betrag bezeichnet, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion
zu Marktbedingungen zwischen vertragswilligen Parteien erzielt werden könnte. Die Bestim-
mung des Nutzungswerts erfolgt anhand der abgezinsten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüs-
se unter Zugrundelegung eines marktgerechten Zinssatzes, der die Risiken des Vermögenswer-
tes widerspiegelt, die sich noch nicht in den geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüssen
niederschlagen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als sein Buchwert,
so ist dieser auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben, wobei dabei der Nutzungswert heran-
gezogen wird. Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden sofort ergebniswirksam erfasst.
In den Jahren 2019 und 2020 gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Bei Wertaufho-
lung in einer Folgeperiode wird der Buchwert des Vermögenswertes entsprechend dem fest-
gestellten erzielbaren Betrag angepasst, es ist jedoch höchstens bis zu dem Betrag zuzuschrei-
ben, der sich als Buchwert ergeben würde, wenn zuvor keine Abwertung stattgefunden hätte.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
46
Die Zuschreibung ist sofort erfolgswirksam zu erfassen. In den Jahren 2019 und 2020 wurden keine
derartigen Zuschreibungen vorgenommen. Für den Firmenwert und noch nicht abgeschriebene
Softwareentwicklungskosten wird ein jährlicher Impairmenttest durchgeführt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes wird auf der Ebene zahlungsmittelgenerie-
render Einheiten durchgeführt. Der Firmenwert wird diesen zugeordnet. Der Firmenwert beinhaltet
das Know-how an der Software, die aus früheren Unternehmenskäufen erworben wurde (Netto-
buchwert zum 31. Dezember 2020: 4.473 TEUR). Die zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht
dem Segment Europa. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird im ersten Schritt
mit dem erzielbaren Betrag des Unternehmens zum Bilanzstichtag verglichen. Der erzielbare Betrag
wird dabei als Minimum von Nutzungswert und Börsenwert bzw. beizulegender Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten definiert. Nur wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt, wird in
einem zweiten Schritt der Abwertungsbedarf für den Firmenwert ermittelt. Zur Bestimmung des
erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit wurden die Net-Cashflows für die
Jahre 2021 bis 2024 und für die Zeit ab 2025 eine „Ewige Rente“ (ohne Wachstumsrate) ermittelt.
Die Berechnungen basieren auf der vom Intershop-Management genehmigten Unternehmenspla-
nung für den Zeitraum von 2021 bis 2024. Die Planung spiegelt den konsequenten Ausbau des
Cloud-Geschäfts wider, indem über den Zeitverlauf die Lizenz- und Wartungserlöse sinken und die
Cloud-Erlöse stark wachsen werden. Der Anteil der Cloud-Umsätze am Gesamtumsatz erhöht sich
jährlich. Für den Gesamtumsatz wird ein jährliches Wachstum in einer Bandbreite von 9 % bis 13 %
über den Planungszeitraum angenommen. Der Konzern geht im Planungszeitraum von einer stei-
genden Bruttomarge aus, wobei die Cloud-Marge besonders wächst. Das Unternehmen erwartet
positive EBIT-Margen, welche über den Zeitverlauf leicht steigen. Die Umsatzerhöhung und Mar-
genverbesserung führen zu steigenden Zahlungsmittelzuflüssen der CGU im Planungszeitraum.
Bei der Nutzungswertermittlung wurden Barwerte auf der Grundlage eines Diskontierungszinssatzes
nach Steuern von 8,10 % (WACC) errechnet (WACC vor Steuern: 11,70 %). In 2019 und 2020 waren
keine Wertminderungen auf Firmenwerte zu berücksichtigen, Wertberichtigungen von Firmen-
werten werden nicht zurückgenommen (keine Zuschreibungen). Eine Änderung des Diskontierungs-
zinssatzes um einen Prozentpunkt gegenüber der Planung hätte keine Auswirkung auf das Ergebnis
des Tests.
Leasingverhältnisse
Gemäß IFRS 16 ist ein Leasingnehmer verpflichtet, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr
als 12 Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und korrespondierende Leasingverbind-
lichkeiten anzusetzen. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Er-
stansatz zu Barwerten erfasst. Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde
liegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt eine
Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Intershop hat Leasingverhält-
nisse als Leasingnehmer für angemietete Büroräume, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung. Für kurzfristige Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal 12 Monate beträgt, sowie für
Leasingverhältnisse von geringem Wert wendet die Gesellschaft die Ausnahmeregelungen an und
erfasst diese linear über die Laufzeit als Aufwand.
Finanzinstrumente
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
47
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt in der
Konzernbilanz berücksichtigt, an dem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird anhand des betriebenen
Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert
wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als „zu fortgeführten Anschaffungskosten“, als „zum
beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis“
oder als „zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn-und-
Verlust-Rechnung“ klassifiziert. Bei Intershop bestehen derzeit als zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Sonstige Vermögenswerte. Als zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten als verzinsliche Bankdarlehen, Optionsanleihe, Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten und Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten. Zum Bilanz-
stichtag hält Intershop keine Finanzinstrumente, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert mit
erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im „Sonstigen Ergebnis“ oder als zum beizulegen-
den Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung“ klassifiziert
sind. Intershop bucht die finanziellen Vermögenswerte aus, wenn der Zahlungsmittelzufluss erfolgt
ist oder wenn die Forderung uneinbringlich ist. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht,
wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige
Forderungen und Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung zum bei-
zulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, ausgewiesen. Die
Folgebewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger
Wertberichtigungen. Forderungen aus der Vergabe von Softwarelizenzen werden erst dann bilan-
ziert, wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgabe-
rechte verstrichen sind, die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde und
die Realisierung der Forderung hinreichend wahrscheinlich ist. In den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden auch Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 ausgewiesen, die sich aus Fest-
preisprojekten ergeben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt, der zum Zeitpunkt
der Realisation dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Längerfristige Fälligkeiten (> 1 Jahr) sind
durch marktübliche Abzinsungen berücksichtigt.
SonstigeForderungenundVermögenswertewerdenzufortgeführtenAnschaffungskostenangesetzt.
Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch entsprechende Abwertung Rechnung getragen.
Die Gesellschaft bewertet ihre Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, und bildet Wertbe-
richtigungen für den Teil der Forderungen, bei dem der Zahlungseingang zweifelhaft ist. Wertberich-
tigungen werden nach einer gesonderten Prüfung aller größeren noch offenstehenden Rechnungen
durchgeführt. Für die Rechnungen, die nicht im Einzelnen untersucht werden, werden Wertberich-
tigungen je nach Alter der jeweiligen Forderungen in unterschiedlichem Umfang gebildet. Bei der
Festsetzung der erwarteten Verlustquoten berücksichtigt Intershop neben den historischen Ausfall-
raten auch zukunftsgerichtete Parameter anhand von branchenspezifischen Ausfallraten. Darüber
hinaus werden für einzelne Positionen weitere individualisierte Bewertungsinformationen herange-
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
48
zogen. Falls die Daten, die das Unternehmen zur Berechnung der Wertberichtigungen auf zweifel-
hafte Forderungen ansetzt, nicht die Fähigkeit widerspiegeln, die ausstehenden Forderungen in der
Zukunft einbeziehen zu können, sind möglicherweise zusätzliche Wertberichtigungen für zweifel-
hafte Forderungen nötig, wodurch die künftige Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinflusst
werden könnte.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügba-
re Bankguthaben bei Kreditinstituten, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu 90 Tagen beträgt und die
zum Nennwert bilanziert werden. Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung werden gesondert
angegeben (Abschnitt „Liquide Mittel“).
Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Ver-
pflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrschein-
lich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.
Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem
auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze
zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen
werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.
Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche
Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereig-
nisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind
darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögens-
abfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventual-
verbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden beim Erstansatz und bei der Folge-
bewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lie-
ferungen und Leistungen werden in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen unterteilt. Als kurzfristig werden alle Verbindlichkeiten betrachtet, deren Restlauf-
zeit kleiner als ein Jahr ist. Langfristige Verbindlichkeiten sind dementsprechend Verbindlichkeiten,
deren Restlaufzeit größer als ein Jahr ist.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegen-
den Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
49
Optionsanleihen
Optionsanleihen geben dem Inhaber das Recht, Eigenkapitalanteile der Gesellschaft zu einen bei
der Ausgabe der Optionsanleihe festgesetzten Optionspreis zu bestimmten Ausübungszeitpunkten
zu erwerben. Optionsanleihen werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente angesehen, die
aus einer Fremdkapital- und einer Eigenkapitalkomponente bestehen. Die Bewertung der Fremd-
kapitalkomponente beim erstmaligen Ansatz erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizule-
gende Zeitwert wird unter Verwendung eines Marktzinssatzes für eine vergleichbare nicht wandelba-
re Anleihe ermittelt. Als Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz der Wert angesetzt,
der sich aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des gesamten Finanzinstruments
und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente ergibt. Direkt zuordenbare Trans-
aktionskosten werden im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente zum
Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zugeordnet. In den Folgeperioden wird die Fremdkapitalkompo-
nente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Die Eigenkapitalkomponente wird mit dem Wert des erstmaligen Ansatzes fortgeführt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse von Intershop beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und
der dazugehörigen Wartung, Umsätze aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen und der
Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Intershop erfasst Umsatzerlöse, wenn die Leistungs-
verpflichtung erfüllt ist. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Vertrag mit identifizierbaren Leistungs-
verpflichtungen und festgelegten Zahlungsbedingungen und der Wahrscheinlichkeit, dass die ver-
einbarte Gegenleistung zufließen wird. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu
dem Intershop laut Vertragsbedingungen berechtigt ist. Umsatzerlöse aus variablen Bestandtei-
len werden dabei nur erfasst, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass diese künftig nicht wieder zu-
rückgenommen werden. Nennenswerte Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen
gibt es nicht. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Sofern Vertragsbeziehungen mit Kunden
mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten, wird der Transaktionspreis anhand der relativen Ein-
zelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Die relativen Einzel-
veräußerungspreise entsprechen in der Regel den vertraglich vereinbarten Preisen.
Intershop bietet generell keine Produktverkäufe mit Rückgaberechten an. Aus diesem Grund handelt
es sich bei den Vertragsverbindlichkeiten im Wesentlichen um erhaltene Anzahlungen auf Bestel-
lungen sowie Umsatzabgrenzung aufgrund zeitraumbezogener Umsatzrealisierung (zum Beispiel
Erlöse aus Wartungs- oder Cloud und Subscription-Verträgen).
Umsätze aus Lizenzen und Wartung
Lizenzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Übergabe der Software an den Kunden
erfolgt und dieser damit Zugriff auf die Software erhält. Dem Kunden wird ein zeitlich unbegrenz-
tes Nutzungsrecht für die Software eingeräumt. Entgelte für die Softwarelizenzen werden in der
Regel nach Vertragsabschluss und erfolgter Übergabe in Rechnung gestellt. In Einzelfällen werden
mit Kunden Zahlungspläne vereinbart. Da diese in der Regel 12 Monate nicht überschreiten, ist im
Transaktionspreis keine signifikante Finanzierungskomponente berücksichtigt.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
50
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Softwarelizenzen werden üblicherweise Wartungsverträge
über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen. Umsatzerlöse aus Wartung werden
ratierlich über den Leistungszeitraum realisiert. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis wird auf die
einzelnen Leistungsverpflichtungen entsprechend ihrer Einzelveräußerungspreise verteilt.
Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel jährlich im Voraus. Es gibt keine signifikante Finanzie-
rungskomponente, da in der Regel ein Zahlungsziel von 30 Tagen vereinbart ist. Die Vorauszahlun-
gen sind Vertragsverbindlichkeiten und werden unter den Umsatzabgrenzungsposten ausgewie-
sen. Es bestehen grundsätzlich keine Rücknahme- und Erstattungsverpflichtungen sowie mit den
Wartungsverträgen verbundene Garantieleistungen.
Umsätze aus Cloud und Subscription
Intershop bietet seinen Kunden Commerce-as-a-Service-Lösungen (CaaS-Lösung) als vollum-
fängliche und leistungsfähige Cloud-Lösung oder die Commerce-Lösung für den Betrieb der
Intershop-Software in einer Cloud-Umgebung an. In diesen Umsatzerlösen werden folgende Leis-
tungen erfasst: (1) vertraglich vereinbarte und zeitlich begrenzte Nutzung der CaaS-Lösung mit
Hosting in einer dedizierten Azure-Cloud-Umgebung, die von Intershop betrieben, gewartet und
abgesichert wird, oder (2) vertraglich vereinbarte und zeitlich begrenzte Nutzung der Intershop-
Lizenz mit oder ohne Hosting in einer dedizierten Cloud-Umgebung.
Für diese Dienste vereinbart Intershop mit dem Kunden über einen bestimmten Zeitraum eine
regelmäßige, feste Gebühr, welche monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt wird.
Vorauszahlungen werden unter dem Umsatzabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Umsatzrealisie-
rung erfolgt ratierlich über den Zeitraum der Nutzung und führt somit zu regelmäßig wiederkehren-
den Erlösen. Zusätzlich werden in der Regel transaktionsbasierte oder umsatzabhängige Gebühren
sowie Setup-Leistungen vereinbart, bei denen die Umsatzrealisierung bei der Erfassung (zeitpunkt-
bezogen) erfolgt. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis wird auf die einzelnen Leistungsverpflichtun-
gen entsprechend ihrer Einzelveräußerungspreise verteilt.
Serviceumsätze
Intershop bietet seinen Kunden verschiedene Servicedienstleistungen im Rahmen der Implemen-
tierung der Intershop-Software an. Für diese Projektleistungen werden Tagessätze und Zeitrahmen
vertraglich mit den Kunden vereinbart. Intershop erfasst die Umsatzerlöse aus der Erbringung der
Serviceleistung über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden. Bei Festpreisverträ-
gen werden Umsätze und Aufwendungen entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert. Die Be-
stimmung der zu realisierenden Umsatzerlöse basiert teilweise auf Schätzungen und Annahmen.
So schätzt die Gesellschaft den prozentualen Grad der Erfüllung von Verträgen (Fertigstellungs-
grad) mit fixen oder „nicht zu übersteigenden“ Gebühren auf monatlicher Basis, indem sie die
Stunden ansetzt, die bisher als prozentualer Anteil der gesamten geschätzten Stunden für die Fer-
tigstellung des Projektes geleistet worden sind. Falls Intershop keine ausreichende Grundlage hat,
um den Fortschritt hin zur Vollendung des Projektes zu messen, wird der Umsatz realisiert, wenn
Intershop die endgültige Zustimmung von Seiten des Kunden erhält. Wenn die geschätzten Ge-
samtkosten die vertraglich vereinbarten Erlöse übersteigen, bildet Intershop für den geschätzten
Fehlbetrag Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Tagessatzes
und sämtlicher Aufwendungen von Dritten. Die Komplexität der Schätzungen und der Fragen in
Zusammenhang mit den Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die mit der Ermittlung des Fertig-
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
51
stellungsgrades in Verbindung stehen, beeinflussen die Höhe der Umsätze und die damit in Zu-
sammenhang stehenden Aufwendungen, die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesen
werden. Eine Reihe interner und externer Faktoren können Intershops Schätzungen beeinträchti-
gen, einschließlich Kosten für Arbeitskräfte, Schwankungen in Auslastung und Effizienz sowie Ver-
änderungen der Spezifikations- und Testanforderungen. Da den Berechnungen die nachweisbar
geleisteten Stunden zugrunde gelegt werden, sind die Methoden geeignet, um ein getreues Bild der
Übertragung der Dienstleistungen zu vermitteln.
Umsatzkosten
In den Umsatzkosten sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten ausgewiesen.
Das betrifft insbesondere alle Kosten der Bereiche Wartung, Cloud sowie Service. In den Umsatz-
kosten der Lizenzen sind zusätzlich die Abschreibungen auf die aktivierten Softwareentwicklungs-
kosten enthalten.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 nur erfasst, wenn eine angemessene
Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen
gewährt werden. IAS 20 sieht grundsätzlich eine ergebniswirksame und periodengerechte Behand-
lung der Zuwendungen vor. Die Gesellschaft weist, wenn alle Auflagen erfüllt sind, Ertragszuschüsse
ohne Rückzahlungsforderung als „sonstige betriebliche Erträge“ aus. Das betrifft die Zuwendungen
für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Zuwendungen der auf die Kurzarbeit entfallenden
Sozialversicherungsbeträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden als Ertrag von
den Aufwendungen bei den Umsatzkosten bzw. betrieblichen Aufwendungen (Forschung und Ent-
wicklung, Vertrieb und Marketing, Allgemeine Verwaltungskosten) abgezogen.
Fremdkapitalkosten
Zinsaufwendungen werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie entstehen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Gemäß IAS 12 werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle
zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Ver-
mögenswerts bzw. einer Schuld in der IFRS-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz latente Steuern
gebildet. Für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Ver-
lustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften werden latente Steueransprüche in dem Maße
erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen
das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlust-
vorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Latente Steuern werden zu den Steu-
ersätzen bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder
eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern
wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfasst.
Geschäftssegmente
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
52
Die Segmente werden nach IFRS 8 „Geschäftssegmente“ dargestellt. Die Segmentberichterstat-
tung erfolgt strukturell und inhaltlich entsprechend der internen Berichterstattung an das Manage-
ment. Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbereich, der Geschäftstätigkeiten mit Erträgen
und Aufwendungen betreibt, dessen Ergebnisse vom Management regelmäßig überprüft werden
und für den Finanzinformationen vorliegen. Das Geschäftssegment wird zum berichtspflichtigen
Segment, wenn es abgegrenzt werden kann und bestimmte quantitative Schwellenwerte übersteigt.
Die Zurechnung von Aufwendungen erfolgt grundsätzlich prozentual zur Umsatzverteilung.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 „Ergebnis je Aktie“ für alle dargestellten
Zeiträume ermittelt. Dabei wird das Ergebnis unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnitt-
lichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien ermittelt.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnitt-
lichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien und der noch nicht ausgegebenen Stammaktien
und der möglichen Zahl von Stammaktien aufgrund von Optionen oder Garantien, solche Aktien
zu erwerben, dargestellt. Alle möglicherweise noch entstehenden Stammaktien sind nicht in die
Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen worden, da dies ansonsten dem
Verwässerungseffekt entgegenwirken würde.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
53
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
(1) Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene
Software und sonstige
immaterielle
Selbst
erstellte
Software Firmenwert Summe
Geschäfts-
oder
in TEUR
Vermögenswerte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.01.2019
Zugänge
1.905
57
20.980
2.452
0
24.097
46.982
2.509
-2
0
Abgänge
-2
0
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2019
Zugänge
0
0
0
0
1.960
53
23.432
1.971
0
24.097
49.489
2.024
-200
0
0
Abgänge
-200
0
0
0
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2020
0
1.813
25.403
24.097
51.313
Abschreibungen
Stand 01.01.2019
Zugänge
1.875
44
15.884
2.156
0
19.624
37.383
2.200
-2
0
Abgänge
-2
0
0
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2019
Zugänge
0
0
0
1.917
47
18.040
1.507
0
19.624
0
39.581
1.554
-200
0
Abgänge
-200
0
0
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2020
Nettobuchwert am 31.12.2019
Nettobuchwert am 31.12.2020
0
0
1.764
43
19.547
5.392
5.856
19.624
4.473
4.473
40.935
9.908
10.378
49
Zur „Selbst erstellten Software“ gehören die aktivierten Softwareentwicklungskosten für die Fort-
entwicklung der Intershop-Software. In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen
auf immaterielle Vermögenswerte mit 1.537 TEUR (2019: 2.168 TEUR) in die Umsatzkosten, mit
3 TEUR (2019: 6 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie mit 14 TEUR
(2019: 26 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein. Mit Ausnahme des Firmenwerts sind
keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vorhanden.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
54
(2) Sachanlagen
Betriebs- und
Geschäfts-
Mieter-
in TEUR
Computer
ausstattung
einbauten
Summe
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2019
Zugänge
2.854
186
-198
5
1.054
64
280
0
4.188
250
Abgänge
-123
2
0
-321
8
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2019
Zugänge
1
2.847
135
-784
-7
997
50
281
0
4.125
185
Abgänge
-505
-2
-280
-1
-1.569
-10
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2020
2.191
540
0
2.731
Abschreibungen
Stand 01.01.2019
Zugänge
2.298
256
-197
4
952
37
280
0
3.530
293
Abgänge
-116
2
0
-313
7
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2019
Zugänge
1
2.361
228
-783
-5
875
24
281
0
3.517
252
Abgänge
-498
-2
-280
-1
0
-1.561
-8
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2020
Nettobuchwert am 31.12.2019
Nettobuchwert am 31.12.2020
1.801
486
390
399
122
141
2.200
608
0
0
531
In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf Sachanlagen mit 80 TEUR (2019:
88 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 57 TEUR (2019: 72 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung, mit 37 TEUR (2019: 44 TEUR) in die Marketing- und Vertriebsaufwendungen sowie
mit 78 TEUR (2019: 89 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
55
(3) Leasingverhältnisse
Die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen im Zusammenhang mit den Leasingverhältnissen stellen
sich wie folgt dar:
Nutzungsrechte IFRS 16
Betriebs- und
Geschäfts-
in TEUR
Büroräume
ausstattung
Fahrzeuge
Summe
Stand am 01.01.2019
Zugänge
3.262
0
0
0
108
36
0
3.370
36
Abgänge
0
0
0
Abschreibungen
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2019
Zugänge
-1.582
10
0
-71
0
-1.653
10
0
1.690
0
0
73
96
0
1.763
1.065
0
969
0
Abgänge
0
Abschreibungen
Währungsänderungen
Stand am 31.12.2020
-1.512
-14
164
-44
0
-62
0
-1.618
-14
925
107
1.196
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
in TEUR
2020
2019
langfristig
810
397
207
kurzfristig
1.583
1.207
1.790
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
56
Folgende Beträge wurden im Zusammenhang mit den Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst:
in TEUR
2020
1.618
31
2019
1.653
70
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
237
282
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen
Vermögenswert von geringem Wert
37
39
Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten
Aufwendungen variable Leasingzahlungen
-433
0
-399
0
1.490
1.645
Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen 1.665 TEUR in 2020 (2019: 1.696 TEUR),
darin sind die Zinsen in Höhe von 31 TEUR enthalten (2019: 70 TEUR).
Die Gesellschaft hatte zum Ende des Geschäftsjahres 2020 den Umzug in neue Geschäftsräume
geplant. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen erfolgte die Fertigstellung der Büros und die vertrags-
rechtliche Übergabe der neuen Räumlichkeiten erst im Januar 2021. Der neue Mietvertrag wurde
im August 2017 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Einzug. Die vertraglich
vereinbarten Mietzahlungen für die Nettokaltmiete belaufen sich insgesamt auf 9,7 Mio. Euro über
die Laufzeit. Die Gesellschaft wird ab Januar 2021 das Nutzungsrecht und korrespondierende Lea-
singverbindlichkeiten für dieses Leasingverhältnis ansetzen. Weitere Leasingverhältnisse im Zusam-
menhang mit den neuen Räumlichkeiten, die Intershop als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber
noch nicht begonnen haben, liegen in Höhe von 0,7 Mio. Euro.
(4) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen zum Bilanzstichtag Forderungen aus
der Erbringung von Serviceleistungen, aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen sowie
dem Verkauf von Softwarelizenzen in Höhe von 3.939 TEUR (2019: 5.528 TEUR) mit einer Restlauf-
zeit kleiner als ein Jahr (kurzfristige Vermögenswerte). Davon betreffen 299 TEUR (2019: 92 TEUR)
Forderungen aus Festpreisprojekten (Vertragsvermögenswerte). Von den Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen sind insgesamt Forderungen in Höhe von 3.216 TEUR (2019: 3.568 TEUR)
noch nicht fällig. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der noch nicht fälligen Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen:
in TEUR
31.12.2020
1.038
31.12.2019
1.579
Fällig bis 30 Tage
Fällig 31 bis 60 Tage
Fällig 61 Tage bis 1 Jahr
1.741
1.333
437
655
3.216
3.568
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
57
Zum 31. Dezember 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 685 TEUR
überfällig, aber nicht wertgemindert (31.12.2019: 1.960 TEUR). Die folgende Tabelle zeigt die Fällig-
keitsstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen sowie das erwartete Ausfallrisiko:
Verzug bis
30 Tage
Verzug 31
bis 60 Tage
Verzug 61
bis 90 Tage
Verzug über
90 Tage
Nicht fällig
31.12.2020
Erwartete
Verlustquote (%)
0,12
0,22
387
0,52
60
0,71
212
2,99
64
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen (TEUR)
3.216
31.12.2019
Erwartete
Verlustquote (%)
0,12
0,22
0,53
252
0,76
221
2,99
138
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen (TEUR)
3.568
1.349
Bezüglich der vorgenannten zum Bilanzstichtag fälligen und nicht fälligen Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen wurden wegen Geringfügigkeit keine Wertberichtigungen vorgenommen.
Grundsätzlich ist nicht zu erwarten, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach-
kommen werden. Der Zahlungseingang der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen per
31. Dezember 2020 erfolgte überwiegend im Januar 2021. Die Forderungen mit Verzug über 90
Tage in Höhe von 64 TEUR wurden im Januar 2021 bezahlt.
Für einzeln identifizierbare Forderungsrisiken wurden zum 31. Dezember 2020 Wertminderungen
netto in Höhe von 142 TEUR (2019: 51 TEUR) im operativen Ergebnis berücksichtigt. Die Wertminde-
rungen veränderten sich wie folgt:
in TEUR
2020
51
2019
15
Stand zu Beginn des Jahres
Wertminderungen von Forderungen
142
51
Aufgrund von Uneinbringlichkeit
ausgebuchte Beträge
0
0
Während des Geschäftsjahres eingegangene
Beträge aus abgeschriebenen Forderungen
-51
0
-15
0
Wertaufholung
Stand zum Ende des Jahres
142
51
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
58
(5) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 14 TEUR (2019: 17 TEUR) beinhalten Miet-
kautionen.
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und kurzfristigen Vermögenswerte enthalten:
in TEUR
31.12.2020
31.12.2019
Vorauszahlungen
871
1.229
Sonstige Steuerforderungen aus
Umsatzsteuer und Ertragssteuer
21
12
30
0
Forderungen an Agentur für Arbeit
Sonstige
104
101
1.360
1.008
(6) Liquide Mittel
Die liquiden Mittel beinhalten kurzfristige Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
(11.574 TEUR) sowie langfristige Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung (635 TEUR). Die Zah-
lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthabenbestände bei verschiedenen Kre-
ditinstituten, die jederzeit verfügbar sind, sowie Kassenbestände und Schecks. Die langfristigen
Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung resultieren aus einer Mietsicherheit für die neuen Ge-
schäftsräume am Firmensitz.
(7) Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals der INTERSHOP Communications AG ist in der Konzern-Eigenka-
pitalveränderungsrechnung dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 14.194.164 Euro zum 31. Dezember 2020 und ist eingeteilt in
14.194.164 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Es
bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Zum 31. Dezember 2019 betrug das gezeichne-
te Kapital 42.582.492 Euro. Die Veränderung resultiert aus einer vereinfachten Kapitalherabsetzung
im Verhältnis 3:1 und stellt sich wie folgt dar:
in EUR
2020
2019
Stand 1. Januar
42.582.492
34.851.831
Vereinfachte Kapitalherabsetzung im
Verhältnis 3:1
-28.388.328
0
Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital
0
7.730.661
Stand 31. Dezember
14.194.164
42.582.492
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
59
Kapitalherabsetzung
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Dezember 2019 wurde zum Ausgleich von
Verlusten und sonstigen Wertminderungen eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1
auf 14.194.164 Euro beschlossen, die mit der Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2020
rechtlich wirksam wurde. Die technische Umsetzung der Aktienzusammenlegung erfolgte am
14. Februar 2020 nach Handelsschluss an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Genehmigtes Kapital
Zum 31. Dezember 2020 verfügte die Gesellschaft über Genehmigte Kapitalia von 1.437.636 Euro
(31. Dezember 2019: 8.625.817 Euro) zur Ausgabe von 1.437.636 neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien (31. Dezember 2019: 8.625.817 Stückaktien). Gemäß der Satzung der INTERSHOP
Communications AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapi-
tal durch Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen:
• Um bis zu insgesamt 1.437.636 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.437.636 neuer, auf den In-
haber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital I/2020).
Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 15. Juni 2025. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zu-
stimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschlie-
ßen. Auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 wurden die Aufhebung des Genehmigten
Kapitals I/2019 in Höhe von 8.625.817 und die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals
I/2020 in Höhe von 1.437.636 Euro beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister des
neuen Genehmigten Kapitals erfolgte am 15. Juni 2020.
Bedingtes Kapital
Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über Bedingtes Kapital von 1.437.000 Euro. Das Grund-
kapital der Gesellschaft ist damit zum 31. Dezember 2020 um bis zu 1.437.000 Euro zur Ausgabe
von bis zu 1.437.000 Aktien bedingt erhöht. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft kein
Bedingtes Kapital.
Auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 wurde beschlossen, das Grundkapital um bis zu
1.437.000 Euro bedingt zu erhöhen. Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von den auf Inhaber
lautenden Stückaktien bei Ausübung von Optionsrechten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der
Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien Gesell-
schaft zu gewähren, an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungs-
beschlusses der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 bis zum 19. Mai 2025 von Intershop gegen
Bareinlage ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des
vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Optionspreis. Der
Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchfüh-
rung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Am 24. Juli 2020 hat die Gesellschaft die Ausgabe
einer Optionsanleihe im Nennbetrag von 3.108.000,00 Euro unter Ausschluss des Bezugsrechtes
für Altaktionäre bekanntgegeben. Die Optionsscheine berechtigen die Inhaber zum Bezug von
insgesamt 1.419.178 auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus bedingtem Kapital. Zu den Einzel-
heiten verweisen wir auf Abschnitt „(8) Optionsanleihe“.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
60
(7.1) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält den Aufwand aus den Aktienoptionen aus Vorjahren, die bei der Ausgabe
von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielten Beträge abzüglich der Transaktionskosten von
Kapitalerhöhungen sowie mit 1.419 TEUR im Geschäftsjahr gemäß dem Beschluss zur vereinfachten
Kapitalherabsetzung (§ 229ff AktG) vorgenommenen Einstellung. Ferner ist mit 74 TEUR die Eigen-
kapitalkomponente der ausgegebenen Optionsanleihe erfasst (§ 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Es wird auf
die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
(7.2) Andere Rücklagen
In den anderen Rücklagen sind eine Umstellungsrücklage, Rücklagen aus kumulierten Gewinnen/
Verlusten sowie kumulierte Währungsdifferenzen von 2.056 TEUR enthalten. Der Betrag aus kumu-
lierten Währungsdifferenzen darf zu einem späteren Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen in
den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden. Die Umstellungsrücklage beinhaltet den Aufwand
aus Aktienoptionen, welcher im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS zu erfassen war. Die
Rücklage aus kumulierten Währungsdifferenzen zeigt die Differenzen, die aus der Währungsum-
rechnung von Abschlüssen mit den Tochtergesellschaften in Euro resultieren.
(8) Optionsanleihe
in TEUR
Emissionserlös aus der Ausgabe der Optionsanleihe
Transaktionskosten
3.108
-43
Nettoerlös
3.065
als Eigenkapital eingestufter Betrag
Zinszuwachs
-74
47
Buchwert der Optionsanleihe am 31.12.2020
3.038
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat am 24. Juli 2020 mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats beschlossen, eine Optionsanleihe im Nennbetrag von 3.108.000,00 Euro unter Aus-
schluss des Bezugsrechtes für Altaktionäre auszugeben. Die Optionsanleihe beinhaltet eine
Kombination aus einer Anleihe und Optionsscheinen zum Bezug von Stückaktien der Gesellschaft.
Die Optionsanleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren (24. Juli 2020 bis 23. Juli 2025) mit einer 3,00 %
Verzinsung p. a. und einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit von zwei Jahren seitens der Anleihe-
gläubiger bei gleichzeitigem Verzicht auf die entsprechenden Optionsscheine. Die Optionsscheine
berechtigen die Inhaber zum Bezug von insgesamt 1.419.178 auf den Inhaber lautenden Stückakti-
en aus bedingtem Kapital der INTERSHOP Communications AG mit einem Anteil des auf jede Aktie
entfallenden Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie. Der Optionspreis je Aktie beträgt 2,19 Euro. Die
Optionsanleihe wurde bei den Investoren Shareholder Value Beteiligungen AG und der AXXION S.ꢀA.
für Rechnung zweier Fondsmandate vollständig platziert.
Der Transaktionspreis der Optionsanleihe entspricht beim erstmaligen Ansatz nicht dem beizuge-
legenden Zeitwert (Fair Value) des gesamten Instruments, daher ist der beizulegende Zeitwert im
Rahmen einer Bewertung zu ermitteln. Dieser entspricht dem beizulegenden Zeitwert der Teil-
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
61
optionsanleihe (TEUR 3.034, ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten) zuzüglich des beizu-
legenden Zeitwert des Optionsrechts, bewertet auf Basis eines Binomialmodells (TEUR 1.961). Da
allerdings der eingezahlte Betrag (consideration received = Transaktionspreis) unterhalb des beizu-
legenden Zeitwert des gesamten Instruments liegt, stellt die Differenz zwischen dem beizulegenden
Zeitwerts des gesamten Instruments und dem Transaktionspreis aufgrund der Gesellschafterstel-
lung der Anleihegläubiger eine erfolgsneutrale Entnahme (TEUR 1.887) dar und lediglich der Diffe-
renzbetrag zwischen der Fair-Value-Bewertung der Teiloptionsanleihe im Vergleich zum Nominal-
wert verbleibt im Eigenkapital (TEUR 74).
(9) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen aus
Lieferungs- und Leistungsverkehr und beliefen sich auf 1.480 TEUR (2019: 1.656 TEUR).
(10) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2020
31.12.2019
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten – langfristig
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten – kurzfristig
0
1.486
1.486
250
1.301
1.551
Im Geschäftsjahr 2020 hat Intershop ein unbesichertes Darlehen in Höhe von 435 TEUR über eine
Laufzeit von zwei Jahren mit einem Festzinssatz von 1,00 % p. a. und einer konstanten monatlichen
Rückzahlungsrate im Rahmen der US-amerikanischen Corona-Hilfen erhalten. Die Rückzahlung des
Darlehens kann teilweise oder vollständig erlassen werden, wenn bestimmte Antragsvoraussetzun-
gen erfüllt sind.
Im Geschäftsjahr 2018 hat Intershop einen unbesicherten Darlehensvertrag mit der Commerzbank
AG in Höhe von 1.500 TEUR über eine Laufzeit von drei Jahren mit einem Festzinssatz von 2,85 %
p. a. und einer konstanten monatlichen Rückzahlungsrate abgeschlossen.
Bereits im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft mit der Sparkasse Jena-Saale-Holzland einen
Darlehensvertrag in Höhe von 6.000 TEUR abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs
Jahre und wird mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 4,5 % p. a. verzinst. Die
vertraglich vereinbarte Rückzahlungssumme beträgt 1.000 TEUR jährlich. Es wurde zusätzlich ein
jährliches Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2016
erfolgte eine Sondertilgung in Höhe von 1.200 TEUR aus dem verpfändeten Teil der Kreditsumme.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Fälligkeit des Resttilgungsbetrags von 800 TEUR auf Antrag von
Intershop aufgrund der Corona-Pandemie mit Zustimmung des Kreditgebers ausgesetzt und die
Fälligkeit und Laufzeit des Darlehens um ein Jahr verlängert. Das Darlehen ist mit einer Ausfallbürg-
schaft über 80 % des Darlehensbetrages durch das Land Thüringen sowie der Einräumung einer
Vertriebslizenz der Intershop-Software abgesichert.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
62
(11) Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen nur aus kurzfristigen Verbindlichkeiten und enthalten:
in TEUR
31.12.2020
31.12.2019
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
781
729
1.031
645
Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaubsanspruch
Sonstige Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer
und Umsatzsteuer
430
217
95
742
150
Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen
Verbindlichkeiten Berufsgenossenschaft
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit
Übrige Verbindlichkeiten
105
55
63
316
2.623
353
3.089
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus
Provisionen und erfolgsabhängigen Vergütungen sowie in 2019 Verpflichtungen im Rahmen des
Restrukturierungsprogramms (420 TEUR).
Bei der Position „Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen“ handelt es sich um Vertragsverbindlich-
keiten gemäß IFRS 15, die sich aus Vorauszahlungen (96 TEUR) und erhaltenen Anzahlungen aus
Festpreisprojekten (121 TEUR) zusammensetzen. Der zum 31. Dezember 2019 in dieser Position
enthaltene Betrag von 150 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2020 als Umsatzerlös erfasst (2019:
10 TEUR). Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu verbleibenden Leistungsverpflich-
tungen gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr haben. In den
übrigen Verbindlichkeiten sind keine Rückerstattungsverpflichtungen enthalten (2019: 107 TEUR).
(12) Umsatzabgrenzungsposten
Die Umsatzabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen von Kunden, im Wesentlichen im Zu-
sammenhang mit Erlösen aus Wartungsverträgen, und stellen Vertragsverbindlichkeiten im Sinne
von IFRS 15 dar. Die Auflösung der Umsatzabgrenzungsposten und die Umsatzrealisierung erfolgen
in der Periode, in der die Leistung von Intershop erbracht wird. Bei den kurzfristigen Umsatzabgren-
zungsposten erfolgt die Auflösung und Umsatzrealisierung innerhalb eines Jahres. Es sind keine
variablen Gegenleistungen enthalten. Der zum 31. Dezember 2019 in den kurzfristen Umsatzab-
grenzungsposten enthaltene Betrag von 3.319 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2020 als Umsatzerlöse
erfasst (2019: 1.670 TEUR). Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine weiteren Angaben zu verblei-
benden Leistungsverpflichtungen gemacht, da die ausgewiesenen Leistungsverpflichtungen eine
erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr haben.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
63
(13) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind kurzfristig und beliefen sich auf 286 TEUR (2019: 428 TEUR).
Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen ist im Folgenden dargestellt:
in TEUR
Gewährleistung
Übrige
Summe
Stand 01.01.2020
Zuführung
145
141
-143
0
283
151
-283
0
428
292
-426
0
Inanspruchnahme
Auflösung
Währungsanpassungen
Stand 31.12.2020
-2
-6
-8
141
145
286
Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverluste aus Projekten sowie Rückstel-
lungen für die Hauptversammlung. Mit Ausnahme der Gewährleistungsrückstellung wird mit einem
vollständigen Abfluss in 2021 gerechnet. Bzgl. der Schätzunsicherheiten bei Drohverlusten aus
Projekten verweisen wir auf Abschnitt „Schätzungen und Annahmen“.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
64
Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Gesamtergebnisrechnung
(14) Umsatzerlöse
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und der dazugehörigen
Wartung, aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen und der Erbringung von Beratungs-
dienstleistungen. Die Umsatzerlöse in Höhe von 33.605 TEUR (2019: 31.620 TEUR) werden in
Software und Cloud Umsätze sowie Serviceumsätze unterteilt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2020
2019
Lizenzen
4.152
7.984
2.638
8.051
Wartung
Cloud und Subscription
Software und Cloud Umsätze
Serviceumsätze
7.332
6.383
19.468
14.137
33.605
17.072
14.548
31.620
Umsatzerlöse gesamt
Die Aufgliederung der erfassten Umsatzerlöse nach Kategorien entspricht der Darstellung in der
Segmentberichterstattung. Wir verweisen auf das Kapitel „Segmentberichterstattung“ unter dem
Abschnitt „Sonstige Angaben“. Der zeitliche Ablauf der Umsatzrealisierung erfolgt bei den Lizenzer-
lösen zu einem bestimmten Zeitpunkt, bei allen anderen Umsatzarten über einen Zeitraum.
(15) Umsatzkosten
Die Umsatzkosten werden analog zu den Umsätzen unterteilt in Software und Cloud Umsatzkosten
sowie Serviceumsatzkosten und teilen sich wie folgt auf:
in TEUR
2020
2019
Lizenzen
1.508
1.582
2.175
1.485
Wartung
Cloud und Subscription
Software und Cloud Umsatzkosten
Serviceumsatzkosten
Umsatzkosten gesamt
4.407
3.897
7.497
7.557
10.446
17.943
12.999
20.556
Die Umsatzkosten für Lizenzen beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Software-
entwicklungskosten.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
65
(16) Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen sämtliche den Forschungs- und Entwicklungs-
aktivitäten zurechenbaren Aufwendungen, wobei der wesentliche Teil Personalaufwand ist. Die
Forschungs- und Entwicklungskosten reduzierten sich um 17 % von 4.557 TEUR auf 3.778 TEUR und
entsprechen einem Anteil von 11 % am Umsatz (2019: 14 %). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf
eine Reduzierung der Personalkosten durch Kurzarbeit und Personalkürzungen zurückzuführen.
(17) Aufwendungen für Vertrieb und Marketing
Zu den Vertriebs- und Marketingaufwendungen gehören im Wesentlichen Personalkosten für
Vertriebs- und Marketingmitarbeiter, Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für Vertriebspartner,
Werbung und Ausstellungskosten für verschiedene Messen. Die Vertriebs- und Marketingaufwen-
dungen sanken um 12 % von 8.760 TEUR auf 7.707 TEUR, insbesondere durch geringere Personal-
aufwendungen und weniger Reiskosten. Der Anteil der Aufwendungen für Vertrieb und Marketing
am Gesamtumsatz betrug 23 % (2019: 28 %).
(18) Allgemeine Verwaltungskosten
Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten vor allem Personal- und Sachkosten sowie Abschrei-
bungen, die auf den Verwaltungsbereich entfallen. Hierin enthalten sind u. a. Kosten für Investor
Relations, wie Kosten der Hauptversammlung, sowie sämtliche Rechtsberatungskosten. Die allge-
meinen Verwaltungskosten sanken um 8 % von 3.373 TEUR auf 3.114 TEUR, im Wesentlichen durch
geringere Personalaufwendungen. Der Anteil der Allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtum-
satz lag wie im Vorjahr bei 11 %.
(19) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2020
2019
Erträge aus Währungsgewinnen
155
74
Erträge aus Auflösung von
Restrukturierungsrückstellungen
84
0
Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand
Erträge aus IFRS 16
76
47
0
43
Erträge aus dem Abgang des Anlagevermögens
übrige
12
3
80
149
269
454
Die Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden in 2020 ausbezahlt. Diese Zuwen-
dungen betreffen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt, welches vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung gefördert wird. Von den Erträgen aus Währungsgewinnen resultieren
61 TEUR aus Finanzinstrumenten.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
66
(20) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren aus folgenden Positionen:
in TEUR
2020
2019
Währungsverluste
250
190
Aufwendungen aus dem Abgang von
konsolidierten Unternehmen
5
0
Sonstige Steuern
1
0
1
825
67
Restrukturierungsaufwendungen
Aufwendungen für Forderungsausfälle
Übrige
0
217
473
29
1.112
Die übrigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen einmalige Kosten im Zusammenhang mit
dem Umzug in neue Geschäftsräume am Firmensitz. Die Aufwendungen aus Währungsverlusten
resultieren mit 250 TEUR aus Finanzinstrumenten.
(21) Zinserträge und Zinsaufwendungen
Die Zinserträge in Höhe von 1 TEUR (2019: 15 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus Bank-
guthaben. Die Zinsaufwendungen betrugen 143 TEUR (2019: 176 TEUR) und resultieren im Wesent-
lichen aus Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Geschäfts-
jahr 2020 in Höhe von 61 TEUR, 47 TEUR für die Optionsanleihe sowie 31 TEUR Zinsaufwendungen
für Leasingverbindlichkeiten.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
67
(22) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 28 TEUR (2019: 62 TEUR)
und betreffen ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2020.
Die Gesellschaft bilanziert und bewertet Ertragsteuern unter Anwendung der bilanzorientierten Ver-
bindlichkeitsmethode (sog. Liability-Methode) nach IAS 12. Latente Steuern werden mit den jeweili-
gen nationalen Ertragsteuersätzen berechnet. Bei der Berechnung der latenten Steuern der inlän-
dischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2020 ein Körperschaftsteuersatz von 15 % (2019:
15 %) zzgl. des Solidaritätszuschlages von 5,5 % (2019: 5,5 %) sowie eines effektiven zu erwartenden
Gewerbesteuersatzes von 14,969 % (2019: 15,691 %) zugrunde gelegt. Die Änderung des Gewerbe-
steuersatzes resultiert aus niedrigeren gewerbesteuerlichen Hebesätzen.
Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich wie folgt auf:
in TEUR
2020
2019
Laufende Steuern
Ausland
Inland
118
2
147
2
Latente Steuern
Ausland
-11
0
-5
0
Inland
109
144
Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr 2020 gültige Konzern-
steuersatz von 30,794 % (2019: 31,517 %) mit dem IFRS-Ergebnis vor Steuern multipliziert. Für die
ausländischen Tochtergesellschaften wurden Steuersätze in einer Bandbreite von 16 bis 30 % be-
rücksichtigt.
Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich im Detail wie folgt dar:
in TEUR
2020
902
2019
-6.630
IFRS-Ergebnis vor Steuern
Konzernsteuersatz
30,794 %
278
31,517 %
-2.089
Erwarteter Steueraufwand/-ertrag
Effekte aus Steuersatzänderung und unterschiedlichen
ausländischen Steuersätzen
1
49
Effekte aus dem Nichtansatz von latenten Steuern bzw.
Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen
-299
127
2
2.197
70
Permanente Effekte, Steuererstattungen
Sonstige
-83
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
109
144
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
68
Die latenten Steuern setzen sich folgendermaßen zusammen:
in TEUR
2020
1.814
297
21
2019
1.559
103
0
Steuern auf anrechenbare Verlustvorträge
Vorräte
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
Optionsanleihe
109
338
2
252
482
0
Aktive latente Steuern
Saldierung
2.581
-2.496
85
2.396
-2.320
76
Aktive latente Steuern nach Saldierung
Immaterielle Vermögenswerte
Forderungen
1.803
60
1.699
92
Verbindlichkeiten/erhaltene Anzahlungen
Nutzungsrechte IFRS16
296
337
2.496
-2.496
0
54
475
2.320
-2.320
0
Passive latente Steuern
Saldierung
Passive latente Steuern nach Saldierung
Nettobetrag der aktiven latenten Steuern
85
76
Latente Steueransprüche für temporäre Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge werden
in der Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre gebildet, sofern
deren Nutzung wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2020 wurden aktive latente Steuern gem. IAS
12.35 nur in Höhe des Betrages angesetzt, in dem ein zu versteuerndes Ergebnis aus temporären
Differenzen künftig verfügbar sein wird.
Bei den latenten Steuern auf Bilanzunterschiede mit Ausnahme der passiven latenten Steuern auf
immaterielle Vermögenswerte handelt es sich um kurzfristige latente Steuern, die sich im Folgejahr
umkehren. Die passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte realisieren sich über
einen Abschreibungszeitraum von drei Jahren.
Die latenten Steuern auf Verlustvorträge sind grundsätzlich als langfristig anzusehen. Latente Steuer-
verbindlichkeiten für anfallende Kapitalertragsteuern für Tochterunternehmen waren nicht anzu-
setzen.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
69
Zum 31. Dezember 2020 hatte die Gesellschaft folgende steuerliche Verlustvorträge unter verschie-
denen Steuerhoheiten:
in TEUR
2020
2019
US-Bundessteuern
65.422
66.271
US-Landessteuern
38.042
308.786
298.061
0
38.097
308.598
298.178
148
Deutsche Körperschaftsteuer
Deutsche Gewerbesteuer
Sonstige
Die Verlustvorträge für US-Bundes- und Landessteuern verfallen in verschiedenen Geschäftsjahren
bis zum Jahr 2040. Die Veränderung der Verlustvorträge in den USA resultiert aus dem Verfall von
US-Bundessteuern im Jahr 2020, aus der Währungsumrechnung sowie aus der laufenden Nutzung.
Latente Steuern auf ausländische Verlustvorträge wurden nicht angesetzt. Die Verlustvorträge für
deutsche Ertragsteuern betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer und sind unbegrenzt vor-
tragsfähig. Hinsichtlich der verbleibenden inländischen Verlustvorträge werden für körperschaft-
steuerliche Zwecke in Höhe von 302.959 TEUR (2019: 303.588 TEUR) und für gewerbesteuerliche
Zwecke in Höhe von 292.102 TEUR (2019: 293.296 TEUR) keine aktiven latenten Steuern bilanziert.
(23) Ergebnis je Aktie
Die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf folgenden
Daten:
in TEUR
2020
793
2019
Basis für das unverwässerte Ergebnis je Aktie
(Ergebnis nach Steuern)
-6.774
Zinsaufwendungen für Optionsanleihen
47
0
Basis für das verwässerte Ergebnis je Aktie
840
-6.774
in tausend Stück
2020
2019
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien
(unverwässert)
14.194
13.426
Auswirkung der Umwandlung der Optionsanleihen
619
0
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien
(verwässert)
14.813
13.426
in EUR
2020
0,06
2019
-0,50
Ergebnis je Aktie (unverwässert, verwässert)
Gemäß IAS 33.64 wurde die Ermittlung der Aktienanzahl rückwirkend für den Vorjahreswert
angepasst. Wenn das verwässerte Ergebnis den Verlust je Aktie reduziert bzw. das Ergebnis je Aktie
erhöht, erfolgt eine Anpassung an den Betrag des unverwässerten Ergebnisses pro Aktie (Verwäs-
serungsschutz) gemäß IAS 33.43.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
70
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die liquiden Mittel umfassen ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme getrennt nach
Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und Finanzie-
rungstätigkeit erläutert. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird ausgehend vom Ergebnis
vor Steuern, welches um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird,
und aus der Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden im Vergleich zur Bilanz
des Vorjahres abgeleitet.
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 4.727 TEUR in 2020 im Vergleich zu einem
Mittelabfluss von 1.815 TEUR in 2019, was im Wesentlichen auf das verbesserte Jahresergebnis
sowie den Abbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist. Der Mittel-
abfluss aus Investitionstätigkeit sank von 3.354 TEUR im Vorjahr auf 2.194 TEUR. Grund sind die
geringeren Auszahlungen in Höhe von 2.017 TEUR für Investitionen in immaterielle Vermögenswer-
te (2019: 2.478 TEUR). Zudem war im Vorjahr noch ein einmaliger Mittelabfluss von 635 TEUR zu
den liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkung enthalten. Der Mittelzufluss aus Finanzierungs-
tätigkeit betrug 1.335 TEUR. Dabei standen der Einzahlung aus der Ausgabe der Optionsanleihe
von 3.108 TEUR (2019: 0 TEUR) Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten von 1.665 TEUR (2019:
1.696 TEUR) entgegen. Im Vorjahreszeitraum hatte der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit,
bedingt durch zwei Kapitalerhöhungen, 5.520 TEUR betragen. Insgesamt ergab sich im Geschäfts-
jahr 2020 ein Nettozufluss von 3.843 TEUR im Vergleich zu 507 TEUR Vorjahr. Zum Bilanzstich-
tag verfügte Intershop über frei verfügbare liquide Mittel von 11.574 TEUR (31. Dezember 2019:
7.731 TEUR).
Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herange-
zogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrech-
nung nicht zahlungswirksam sind und eliminiert werden.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
71
Sonstige Angaben
Segmentberichterstattung
Segmentbericht zum 31. Dezember 2020
Asien/
Pazifik
Konsoli-
dierung
in TEUR
Europa
USA
Konzern
Umsätze mit externen Kunden
Software und Cloud Umsätze
Lizenz- und Wartungsumsatz
Lizenzen
14.439
10.627
3.866
6.761
3.812
9.409
2.926
810
2.103
699
0
0
0
0
0
0
19.468
12.136
4.152
273
13
Wartung
537
686
7.984
Cloud und Subscription
Serviceumsätze
2.116
2.472
1.404
2.256
7.332
14.137
Gesamtumsätze mit
externen Kunden
23.848
1.090
5.398
2
4.359
7
0
-1.099
-1.099
0
33.605
0
Zwischensegmentumsätze
Gesamtumsätze
24.938
12.733
11.115
5.400
2.882
2.516
4.366
2.328
2.032
33.605
17.943
15.662
Umsatzkosten
Bruttoergebnis vom Umsatz
0
Betriebliche
Aufwendungen und Erträge
10.374
2.348
1.896
0
14.618
Ergebnis der
betrieblichen Tätigkeit
741
168
135
0
1.044
-142
Finanzergebnis
Ergebnis vor Steuern
Steuern
902
-109
Ergebnis nach Steuern
Vermögen
793
20.836
4.716
3.808
0
29.360
Zugänge langfristige
Vermögenswerte
2.323
9.101
2.430
526
2.060
550
425
1.664
444
0
0
0
3.274
12.825
3.424
Schulden
planmäßige Abschreibung
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
72
Segmentbericht zum 31. Dezember 2019
Asien/
Pazifik
Konsoli-
dierung
in TEUR
Europa
USA
Konzern
Umsätze mit externen Kunden
Software und Cloud Umsätze
Lizenz- und Wartungsumsatz
Lizenzen
11.821
9.052
2.303
6.749
2.769
8.920
2.653
903
2.598
734
0
0
0
0
0
0
17.072
10.689
2.638
335
0
Wartung
568
734
8.051
Cloud und Subscription
Serviceumsätze
1.750
3.595
1.864
2.033
6.383
14.548
Gesamtumsätze mit
externen Kunden
20.741
1.483
6.248
0
4.631
5
0
-1.488
-1.488
0
31.620
0
Zwischensegmentumsätze
Gesamtumsätze
22.224
13.485
7.256
6.248
4.070
2.178
4.636
3.001
1.630
31.620
20.556
11.064
Umsatzkosten
Bruttoergebnis vom Umsatz
0
Betriebliche
Aufwendungen und Erträge
11.501
3.472
2.560
0
17.533
Ergebnis der
betrieblichen Tätigkeit
-4.245
-1.294
-930
0
-6.469
-161
Finanzergebnis
Ergebnis vor Steuern
Steuern
-6.630
-144
Ergebnis nach Steuern
Vermögen
-6.774
27.626
18.123
5.470
4.033
0
Zugänge langfristige
Vermögenswerte
1.831
7.802
2.720
551
2.350
821
409
1.742
605
0
0
0
2.791
11.895
4.146
Schulden
planmäßige Abschreibung
Die Segmentberichterstattung ist nach IFRS 8 „Geschäftssegmente“ aufgestellt. Die Segmentierung
folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Managements. Das Geschäftssegment
wurde vor allem durch den Faktor bestimmt, dass unternehmerische Tätigkeiten in unterschied-
lichen geografischen Regionen erbracht werden. Intershop unterscheidet hierbei zwischen den
Segmenten „Europa“, „USA“ und „Asien/Pazifik“. Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erzielen
ihre Umsätze zum einen aus den Software und Cloud Umsätzen, zu denen der Verkauf von Soft-
warelizenzen (Lizenzen), die entsprechenden Wartungen sowie Cloud und Subscription Erlöse
gehören. Zum anderen erzielen sie Serviceumsätze aus der Erbringung von Beratungs- und
Schulungsleistungen.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
73
Die Geschäftssegmente setzen sich wie folgt zusammen:
Das Segment „Europa“ beinhaltet die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG
sowie der Intershop Communications SARL in Europa. Zum Segment „USA“ gehören der Vertrieb
der Intershop Communications, Inc., der sich hauptsächlich auf Nordamerika erstreckt, sowie die
vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG in dieser Region. Zum Segment
„Asien/Pazifik“ gehört der Vertrieb des Konzerns, der in dieser Region erfolgt, inklusive der ver-
trieblichen Aktivitäten der Intershop Communications Australia Pty Ltd. sowie der Intershop
Communications Asia Limited. Das Segment „Konsolidierung“ beinhaltet alle Geschäftsvorfälle
zwischen den einzelnen Segmenten.
Erläuterungen zu den Inhalten der einzelnen Berichtszeilen:
• Die Umsatzerlöse mit externen Kunden repräsentieren den Umsatz der Segmente mit
Konzern-Externen.
• Die Zwischensegmentumsätze beinhalten die Umsätze aus den intersegmentiellen Beziehun-
gen. Dabei werden die Umsätze wie auch bei fremden Dritten abgerechnet.
• Die Umsatzkosten beinhalten die Kosten, die jedem Geschäftssegment für die Erzielung seiner
Segmentumsätze zugeordnet werden.
• Das Bruttoergebnis vom Umsatz, das sich aus der Differenz der Segmentumsätze und der Um-
satzkosten ermittelt, stellt die erste Beurteilungsstufe für Managemententscheidungen dar.
• Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge beinhalten die Forschungs- und Entwicklungs-
kosten, die Kosten für Vertrieb und Marketing, allgemeine Verwaltungskosten sowie sonstige
betriebliche Aufwendungen und Erträge, die auf die Segmente entsprechend entfallen. In den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen sind auch Effekte aus Einmalaufwen-
dungen bzw. -erträgen wie Restrukturierungsaufwendungen in 2019 sowie Währungsverluste
bzw. -gewinne berücksichtigt.
• Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist das Bruttoergebnis abzüglich der betrieb-
lichen Aufwendungen und Erträge als Basis für die Leistungsbeurteilung der Segmente.
• Zinseinkünfte und Zinserträge sowie Ertragsteuern werden nicht auf die Segmente verteilt, da
die Steuerung dieser Geschäftsvorfälle vom Konzern erfolgt.
• Das Segmentvermögen setzt sich aus den langfristigen Vermögenswerten und den kurzfristi-
gen Vermögenswerten des Intershop-Konzerns zusammen, welche dem jeweiligen Segment
anhand der prozentualen Umsatzverteilung zugeordnet werden. Es wird keine andere
Bewertung des Segmentvermögens angewandt.
• Die Segmentschulden setzen sich aus den langfristigen und kurzfristigen Schulden des In-
tershop-Konzerns zusammen, welche dem jeweiligen Segment anhand prozentualer Um-
satzverteilung zugeordnet werden. Es wird keine andere Bewertung der Segmentschulden
angewandt.
• Die Abschreibungen betreffen die Abschreibungen auf die den einzelnen Regionen zuge-
ordneten Segmentvermögen.
• In 2019 und 2020 gab es keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
74
Sämtliche im Segmentbericht ausgewiesenen Beträge der Spalte „Konzern“ spiegeln die Konzern-
zahlen aus der Gesamtergebnisrechnung bzw. der Bilanz wider. Die Addition der Geschäftssegmente
ergibt nach Eliminierung der Zwischensegmentumsätze die Konzernwerte.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland. Die Umsätze mit externen Kunden, die in Deutsch-
land erzielt wurden, betrugen 10.508 TEUR (2019: 9.805 TEUR). Mit externen Kunden in anderen
Ländern wurden Umsätze von 23.097 TEUR (2019: 21.815 TEUR) erwirtschaftet. Davon entfielen
5.000 TEUR der Umsätze auf Kunden in den Niederlanden (2019: 3.669 TEUR). In den Geschäftsjah-
ren 2019 und 2020 gab es keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil mindes-
tens 10 % am Gesamtkonzernumsatz betrug. Die Summe der langfristigen Vermögenswerte, ausge-
nommen latente Steuern, beträgt 12.607 TEUR (2019: 12.608 TEUR) in Deutschland sowie 147 TEUR
(2019: 324 TEUR) in den anderen Ländern.
Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten
Die Gesellschaft ist Beklagte in einigen wenigen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultieren-
den Prozessen. Ein negativer Ausgang dieser Rechtstreitigkeiten könnte die Ertragslage der Ge-
sellschaft nachteilig beeinflussen. Sämtliche Rechtskosten in Verbindung mit einer Niederlage
werden aufwandswirksam berücksichtigt, wenn mit hinreichender Sicherheit eine Zahlungsver-
pflichtung besteht und die Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Obwohl der Ausgang dieser
Verfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, ist die Gesellschaft der Auffassung, dass
der Ausgang der Verfahren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage
der Gesellschaft hat.
Die Gesellschaft macht in einem Fall Zahlungsansprüche aus einer vertraglichen Vereinbarung
mit einem Kunden aus dem Jahr 2013 geltend. Die Forderungen wurden in den Vorjahren voll-
ständig ausgebucht. Der Vertragspartner hat Widerklage erhoben. Die Gesellschaft verteidigt sich
hiergegen und geht derzeit davon aus, dass die vom Vertragspartner im Rahmen der Widerklage
geltend gemachten Ansprüche schon dem Grunde nach nicht bestehen und im Übrigen auch der
Höhe nach nicht gerechtfertigt sind. Rückstellungen für dieses Verfahren wurden nicht gebildet, da
die Gesellschaft eine künftige Belastung als unwahrscheinlich einstuft.
Angaben zu Finanzinstrumenten
Intershop unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Transaktio-
nen gewissen Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Das Risikomanagementsystem
der Gesellschaft wird im Lagebericht näher erläutert. Die Gesellschaft steuert ihre Kapitalstruktur
mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität ihre Unternehmensziele zu erreichen. Die Kenngröße ist
dabei die Eigenkapitalquote.
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
75
Die Gesamtstrategie des Konzerns ist zum Vorjahr unverändert. Insgesamt hat sich die Kapitalstruktur
wie folgt verändert:
in TEUR
31.12.2020
31.12.2019
Veränderung
Eigenkapital
16.535
15.731
5 %
Verbindlichkeiten ggü.
Kreditinstituten
1.486
1.551
-4 %
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.480
3.038
1.207
5.614
56 %
1.656
0
-11 %
-
Optionsanleihe
Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Schulden
Eigenkapitalquote
1.790
6.898
57 %
-33 %
-19 %
Die Eigenkapitalquote wurde aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme ermittelt.
Kategorien von Finanzinstrumenten
Die folgende Tabelle zeigt die Umsetzung der nach IFRS 7 geforderten Klassifizierung von Finanzins-
trumenten sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten in der Bilanz angesetzt werden, und deren Buchwerte:
in TEUR
31.12.2020
Buchwert
31.12.2019
Buchwert
Bewertung
Bewertet zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Finanzielle Vermögenswerte
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Finanzielle Verbindlichkeiten
14
3.939
635
17
5.528
635
11.574
7.731
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Optionsanleihe
1.480
1.486
3.038
1.207
1.009
1.656
1.551
0
Leasingverbindlichkeiten
1.790
1.185
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
76
Buchwert aggregiert nach Bewertungskategorien
2020
16.162
8.220
2020
-88
2019
13.911
6.182
2019
-96
zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Nettoergebnis pro Bewertungskategorie
zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
-139
-176
Im Berichtsjahr erfolgten keine Umgruppierungen zwischen den Kategorien. Für die vorhandenen
Finanzinstrumente, ausgenommen die Verbindlichkeiten Optionsanleihe und Leasingverbindlich-
keiten, liegen die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine im Wesentlichen innerhalb eines Jahres
nach dem Bilanzstichtag. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag den beizulegen-
den Zeitwerten. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die beizulegenden
Zeitwerte als Barwerte der mit den Verbindlichkeiten verbundenen Zahlungen unter Zugrundele-
gung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt (zum 31.12.2020: 1.502 TEUR). Die Ermittlung des
Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeit zum Zwecke der Anhangsangabe erfolgte auf Basis der
Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (anerkanntes DCF-Bewertungsverfahren unter Verwendung von
beobachtbaren Marktparametern, insbesondere von Marktzinssätzen).
Ausfallrisiken
Einem möglichen Ausfallrisiko ist die Gesellschaft hauptsächlich bei den Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen ausgesetzt. Die Gesellschaft wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9
an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur
Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Ge-
sellschaft erwartet eine Verlustquote von nahezu 0 %, da der durchschnittliche Forderungsaus-
fall der letzten fünf Jahre 0,3 % des Forderungsbestandes betrug. Die Gesellschaft führt fortlau-
fend Kreditwürdigkeitsprüfungen bezüglich ihrer Kunden durch. Außerdem wird das Ausfallrisiko
hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch begrenzt, dass die Gesell-
schaft über eine breit gestreute Kundenstruktur aus verschiedenen Branchen und Geschäftsfeldern
verfügt. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern
beziehungsweise Schuldnergruppen ist daher nicht erkennbar. Die Gesellschaft verlangt darüber
hinaus keine Besicherung ihrer Forderungen. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko durch Verein-
barungen von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Zudem werden
ausstehende Forderungen gegen Kunden regelmäßig überwacht und Maßnahmen ergriffen, die zu
einer Minderung überfälliger Forderung führen sollen. Von einer Verschlechterung der Kreditwür-
digkeit wird in der Regel ausgegangen, wenn der Schuldner kurzfristig seinen Zahlungsverpflich-
tungen nicht mehr nachkommt (Indiz: Überfälligkeit > 90 Tage) bzw. sich eine Verschlechterung der
Gesamtsituation des Schuldners abzeichnet. Der Ausfall eines Kunden führt zur Wertberichtigung
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
77
sämtlicher offener Positionen mit diesem Kunden. Ob ein Ausfall vorliegt, wird auf Basis individuel-
ler Beurteilung bestimmt, wobei als erster Indikator eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen oder
konkrete Hinweise, wie eine Insolvenzanmeldung oder ein Rechtsstreit, dienen.
Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen, US-amerikanischen und australischen
Banken in sicheren Anlagen angelegt. Es besteht hier kein wesentliches Ausfallrisiko. Die laufende
und zukünftige Rendite wird von der Gesellschaft regelmäßig überwacht. Das maximale Ausfallrisiko
finanzieller Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko überwacht die Gesellschaft durch regelmäßig aktualisierte kurz- und mittelfris-
tige Finanzplanungen. Intershop hat drei Bankdarlehen. Von dem im Geschäftsjahr 2020 aufgenom-
menen Darlehen in Höhe von 435 TEUR erfolgte bisher keine Tilgung. Unter bestimmter Antragsvor-
aussetzungen kann die Rückzahlung des Darlehens teilweise oder vollständig erlassen werden. Von
dem im Geschäftsjahr 2018 aufgenommenen Bankdarlehen in Höhe von 1.500 TEUR wurde bisher
1.250 TEUR planmäßig getilgt. Von dem im Geschäftsjahr 2015 aufgenommenen Bankdarlehen in
Höhe von 6.000 TEUR wurden bisher insgesamt 5.200 TEUR zurückgezahlt, davon 4.000 TEUR als
planmäßige Tilgung und 1.200 TEUR als Sondertilgung. Für die im Geschäftsjahr 2020 ausgegebene
Optionsanleihe in Höhe von 3.108 TEUR ist die Rückzahlung am Ende der Laufzeit im Juli 2025 fällig,
bei Ausübung der Optionsscheine oder innerhalb der Kündigungsfrist bis Juli 2022. Die Bankgut-
haben betrugen am Bilanzstichtag 11.574 TEUR.
Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit
stellt sich wie folgt dar:
Nichtzahlungs- Nichtzahlungs-
Zahlungs-
wirksame
wirksame
Veränderung
wirksame
Veränderung
in TEUR
31.12.2019 Veränderung (Umgliederungen)
(Zinseffekte) 31.12.2020
Langfristige
Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten
250
-250
250
0
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten
1.301
-125
60
1.486
Summe Verbind-
lichkeiten ggü.
Kreditinstituten
1.551
0
-125
3.065
2.940
0
-74
-74
60
47
1.486
3.038
4.524
Optionsanleihe
Gesamt
1.551
107
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
78
Die folgende Tabelle zeigt den künftigen undiskontierten Cashflow der finanziellen Verbindlichkei-
ten, die Auswirkungen auf die künftige Liquiditätslage haben:
Finanzverbind–
lichkeiten (in TEUR)
Buchwert zum Cashflow in Buchwert zum
Cashflow
in 2021
Cashflow
nach 2021
31.12.2019
2020
31.12.2020
Langfristige
Verbindlichkeiten ggü.
Kreditinstituten
250
0
0
0
0
0
Kurzfristige
Verbindlichkeiten ggü.
Kreditinstituten
1.301
1.339
1.486
1.511
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
1.656
0
1.656
0
1.480
3.038
1.480
93
0
Optionsanleihe
3.481
Leasingverbindlich-
keiten
1.790
1.185
1.609
1.185
1.207
1.009
417
838
0
Sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten
1.009
Zinsrisiken
Ein Zinsrisiko kann grundsätzlich aufgrund der Änderung von Marktzinssätzen mittel- und langfristi-
ger Verbindlichkeiten bestehen. Da die Gesellschaft drei Bankdarlehen und die Optionsanleihe mit
jeweils einem festen Zinssatz über die Laufzeit der Darlehen hat, besteht für Intershop kein Zins-
risiko.
Währungsrisiken
Im Intershop-Konzern lauten bestimmte Geschäftsvorfälle auf fremde Währungen. Es entstehen
daher Risiken aus Wechselkursschwankungen. Intershop sichert Rechnungen in ausländischer
Währung bei Bedarf mit Währungsoptionen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Währungs-
optionen. Intershop ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko von US-Dollar und Australischen
Dollar ausgesetzt. Der Buchwert der auf diese Währungen lautenden monetären Vermögenswerte
und Schulden des Konzerns am Bilanzstichtag ist wie folgt:
Vermögenswerte
Schulden
2020
in TEUR
in USD
in AUD
2020
205
54
2019
2019
423
0
430
0
54
50
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
79
In der folgenden Tabelle wird aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls
des Euros gegenüber den beiden Währungen und deren Effekte auf das Ergebnis nach Steuern und
das Eigenkapital dargestellt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde
Währung lautende monetäre Posten und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß
einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an.
Ergebnis nach Steuern/
Eigenkapital
USD
Ergebnis nach Steuern/
Eigenkapital
AUD
in TEUR
2020
2019
2020
2019
Veränderung durch 10%ige
Aufwertung des Euros
0
0
0
0
0
1
0
0
Veränderung durch 10%ige
Abwertung des Euros
Angaben zu nahe stehenden Personen
Intershop unterhielt Geschäftsbeziehungen zu den konsolidierten Tochterunternehmen. Zum
Bilanzstichtag sind die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 18,39 % und die Shareholder Value
Management AG mit 15,44 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten beide
Gesellschaften zusammen 33,83 % der Stimmrechte. Wir verweisen auf den Lagebericht, Abschnitt
„Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach
§ 176 Abs. 1 S. 1 AktG“. Intershop hat im Juli 2020 eine Optionsanleihe im Nennbetrag von 3.108.000
Euro unter Ausschluss des Bezugsrechtes für Altaktionäre ausgegeben (siehe Abschnitt (8) Options-
anleihe). Die Shareholder Value Beteiligungen AG hat hierbei 1.500 Teilschuldverschreibungen zu
einem Kaufpreis von 1.500.000 Euro gezeichnet. Zinszahlungen waren im Geschäftsjahr 2020 noch
nicht fällig. Weitere Geschäftsbeziehungen gab es nicht. Im Vorjahr bestanden keine Geschäftsbe-
ziehungen.
Bezüglich der Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf
den Vergütungsbericht im Lagebericht.
Lokale Offenlegungserfordernisse
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand bestand in 2020 aus folgenden Mitgliedern:
Name
Vorstandsfunktion
Mitgliedszeitraum
Dr. Jochen Wiechen
Vorstandsvorsitzender
seit 01.08.2013
(Vorsitzender seit 01.09.2015)
Markus Klahn
Vorstandsmitglied
seit 09.04.2018
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
80
Folgende Mitglieder gehörten im Geschäftsjahr 2020 dem Aufsichtsrat an:
Name
Aufsichtsratsfunktion
Mitgliedszeitraum
seit 02.06.2016
Christian Oecking
Ulrich Prädel
Aufsichtsratsvorsitzender
Stellvertretender
seit 01.12.2016
Aufsichtsratsvorsitzender
(Stellvertreter seit 16.12.2016)
Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis
Aufsichtsratsmitglied
seit 02.06.2016
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf
546 TEUR (2019: 485 TEUR), davon entfielen 485 TEUR (2019: 485 TEUR) auf die feste Vergütung
und 61 TEUR (2019: 0 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jochen
Wiechen verzichtete auf seine Ansprüche aus der variablen Vergütung in Höhe von 33 TEUR für
das Geschäftsjahr 2020. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2020 eine Gesamt-
vergütung in Höhe von 228 TEUR (2019: 154 TEUR) zu, davon entfielen 168 TEUR (2019: 154 TEUR)
auf die fixe Vergütung und 60 TEUR (2019: 0 TEUR) auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil. Die
Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Einzelheiten
zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte werden im Vergütungsbericht als Bestandteil des
zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der INTERSHOP Communications AG
dargestellt.
Meldepflichtige Wertpapierbestände und Wertpapiergeschäfte
Zum 31. Dezember 2020 hielten die folgenden Organmitglieder der Gesellschaft Intershop-Inhaber-
stammaktien:
Name
Funktion
Aktien
27.000
5.535
Christian Oecking
Ulrich Prädel
Aufsichtsratsvorsitzender
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Aufsichtsratsmitglied
Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis
Dr. Jochen Wiechen
Markus Klahn
10.000
42.661
11.366
Vorstandsvorsitzender
Vorstandsmitglied
Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte von Intershop-
Inhaberstammaktien durch Organmitglieder der Gesellschaft getätigt:
Name
Datum
02.04.2020
28.09.2020
Geschäftsart
Kauf
Stück
10.000
3.576
Gesamtwert (EUR)
20.000
Christian Oecking
Christian Oecking
Kauf
11.042
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
81
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2020 hatte der Intershop-Konzern durchschnittlich 301 Vollzeitmitarbeiter, davon
waren 299 Angestellte und 2 Organmitglieder (2019: 335 Vollzeitmitarbeiter, davon 333 Angestellte
und 2 Organmitglieder). Die Beschäftigten verteilen sich im Jahresdurchschnitt auf folgende Bereiche:
2020
2019
Technische Abteilungen
(Servicebereiche und F&E-Bereich)
227
41
252
45
Vertrieb und Marketing
Allgemeine Verwaltung
31
36
299
333
Personal- und Materialaufwand
Die Personalaufwendungen betrugen 20.973 TEUR (2019: 23.468 TEUR), davon entfielen auf
Löhne und Gehälter 18.205 TEUR (2019: 20.198 TEUR) und auf soziale Abgaben 2.768 TEUR (2019:
3.270 TEUR). Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Kurzarbeit betrug
134 TEUR (2019: 0 TEUR). Der Materialaufwand lag bei 4.359 TEUR (2019: 4.545 TEUR), davon
entfielen auf Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.237 TEUR (2019: 4.425 TEUR).
Honorare des Abschlussprüfers
Die für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers angefallenen Honorare im Geschäftsjahr 2020
betrugen für Abschlussprüfungsleistungen 132 TEUR (2019: 96 TEUR) sowie für Steuerberatungs-
leistungen 18 TEUR (2019: 10 TEUR).
Angabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat Intershop eine Optionsanleihe an Investoren ausgereicht (siehe
Erläuterungen zur Bilanz, Abschnitt (8) Optionsanleihe). Die Shareholder Value Beteiligungen AG
hat 48 % der Emission gezeichnet. Die Shareholder Value Beteiligungen AG hält zusammen mit
der Shareholder Value Management AG 33,83 % der Stimmrechte, sodass mit beiden im Hinblick
auf diese Mehrheitsverhältnisse (33,83%iges Ankeraktionärspaket bei hohem Streubesitz) ein aty-
pisches Beherrschungsverhältnis besteht. Bei der begebenen Optionsanleihe handelt es sich um
die Einräumung eines Kredits sowie die zusätzliche Gewährung (= Ausgabe) von Optionsschei-
nen, deren etwaige Ausübung gleichzeitig zu einer vorzeitigen Tilgung des Kredits führen kann.
Der Optionspreis bei Ausübung des Optionsrechts laut Optionsbedingungen beträgt auf Basis der
Vorgaben des maßgeblichen Hauptversammlungsbeschlusses 2,19 Euro. Die Vereinbarung eines
Ausübungspreises für die Option von 2,19 Euro führte im Emissionszeitpunkt, unter der Berücksich-
tigung des beizulegenden, jedoch für die Bilanzierung nicht maßgeblichen Werts des Optionsrechts
Geschäftsbericht 2020
Konzernanhang
82
der Shareholder Value Beteiligungen AG von rund 941 TEUR, bewertet auf Basis eines Binomial-Mo-
dells – zu einer rein rechnerischen Effektivverzinsung der Anleihe von ca. 28 %, da im Emissionszeit-
punkt der Optionsanleihe am 24. Juli 2020, unter Zugrundelegung eines Tagesschlusskurses von
3,18 Euro, die Option insofern sofort mit 0,99 Euro je Optionsschein im Geld befindlich war. Diese
Berechnung unterstellt jedoch zum einen eine vollständige Wahrnehmung der Optionsrechte und
lässt zum anderen ersparte und vor Ausübung nicht bezifferbare Vorfälligkeitszinsen aus einer vor-
zeitigen Tilgung bei Optionsanleihen vollständig unberücksichtigt. Hauptursache für die so ermit-
telte rein rechnerische Effektivverzinsung ist, dass der Aktienkurs während des nach Maßgabe des
Hauptversammlungsbeschlusses für die Berechnung des Optionspreises maßgeblichen sechsmo-
natigen Referenzzeitraums vor Ausgabe am 24. Juli 2020 sehr stark gestiegen ist.
Nachtragsbericht
Wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Entsprechenserklärung
Die Gesellschaft hat die nach § 161 Aktiengesetz erforderliche Entsprechenserklärung am
10. Dezember 2020 abgegeben und den Aktionären dauerhaft unter
http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance zugänglich gemacht.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
8
Zusammengefasster
Lagebericht und Konzernlagebericht
Der Intershop-Konzern
Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
Der Intershop-Konzern1 ist ein global ausgerichteter Anbieter von Omnichannel-Commerce-
Lösungen. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums steht die Intershop-Commerce-Software, die
als Cloud-basierte Commerce-as-a-Service-Lösung oder als Lizenzmodell zur Verfügung steht.
Das Geschäftsmodell von Intershop umfasst die Orchestrierung der gesamten Prozesskette im
Omni-Channel-Commerce – angefangen bei der Konzeption von Online-Kanälen über die Im-
plementierung der Software-Plattform bis hin zur Koordinierung der Warenauslieferung, dem
Fulfillment. Das Geschäft von Intershop gliedert sich in die zwei Hauptgeschäftsbereiche „Software
und Cloud“ sowie „Service“. Zum Bereich „Software und Cloud“ werden dabei die Lizenzumsätze
sowie die dazugehörigen Wartungserlöse und die Cloud und Subscription Umsätze gezählt. Mit
der Erfahrung aus über 25 Jahren digitalem Handel unterstützt Intershop über 300 Kunden dabei
Produkte in Umsätze zu verwandeln und die Beziehungen zu ihren Kunden dauerhaft zu verbes-
sern. Die eigene Software wird kontinuierlich weiterentwickelt und die Leistungstiefe über eigene
Entwicklungen systematisch erweitert und ergänzt. Zu den Kunden zählen sowohl große Unter-
nehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch mittelständische Unternehmen.
Intershop ist in Europa, in den USA sowie im asiatisch-pazifischen Raum, dort vorwiegend in Aus-
tralien, tätig. Europa ist der mit Abstand umsatzstärkste Markt. Der Erlösanteil mit europäischen
Kunden lag im Geschäftsjahr 2020 bei 71 % des Gesamtumsatzes des Konzerns.
Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in Jena ist die Muttergesellschaft
des Intershop-Konzerns. Sie hält zum Stichtag 31. Dezember 2020 unmittelbar 100 % der Anteile an
der Intershop Communications Inc., San Francisco, USA, der Intershop Communications Australia
Pty Ltd., Melbourne, Australien, der Intershop Communications Asia Ltd., Hongkong, China, der
Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich sowie an zwei nicht operativ tätigen Gesell-
schaften. Die INTERSHOP Communications AG hat in Deutschland Standorte in Frankfurt am Main,
Böblingen sowie in Ilmenau. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsvertretungen in
den Niederlanden und Schweden.
1
„Intershop“
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
9
Strategische Ausrichtung und Unternehmensziele
Im Mittelpunkt der Intershop-Strategie stehen unverändert der konsequente Ausbau des Cloud-
Geschäfts und die Fokussierung auf den B2B-Markt. Mit dieser strategischen Stoßrichtung sieht
sich Intershop bestmöglich positioniert, um im globalen Zukunftsmarkt der Omni-Channel-
LösungsanbieterdiegegebenenWachstumspotenzialezuheben.DasZielistes,Intershopgegenüber
Partnern und Kunden als erste Wahl für B2B-E-Commerce-as-a-Service-Plattformen zu etablieren.
Dazu wurden im Zuge der Cloud-Transformation alle Unternehmensbereiche konsequent ausge-
richtet und in den vergangenen Geschäftsjahren nachhaltiges Wachstum im Cloud-Bereich, insbe-
sondere im B2B-Zielmarkt, ermöglicht. Das Wachstum, insbesondere im Cloud-Geschäft, soll in den
kommenden Geschäftsjahren bei weiterhin größtmöglicher Kosteneffizienz fortgesetzt werden.
„Cloud First“: Cloud-Präferenz in allen Unternehmensbereichen
Intershop setzt seit 2018 auf die strategische Leitlinie „Cloud First“, die den Geschäftsfokus definiert
und sowohl bei Investitionen in Forschung und Entwicklung wie auch in Marketing und Vertrieb
den Cloud-Ansatz in den Mittelpunkt der Aktivitäten stellt. Grundlage für die Entscheidung zum
Wechsel vom Lizenz- zum Cloud-Anbieter ist die deutlich steigende Bereitschaft der Unternehmen,
auf Cloud-basierte Systeme und Applikationen zu setzen. Die steigende Marktakzeptanz resultiert
aus strategischen Vorteilen wie Verfügbarkeit, Sicherheit durch automatische Updates und Res-
sourceneffizienz. Gleichzeitig wächst im Handel der Druck auf Unternehmen, eigene digitale Ver-
triebswege aufzubauen oder auszuweiten. Die Intershop Commerce Suite bietet dabei den Vorteil,
dass sie aufgrund der hohen Skalierbarkeit in verschiedenen Lösungsvarianten für alle Umsatz- und
Unternehmensgrößen bereitgestellt werden kann, von einer Standard-Cloud- bis hin zu einer hoch-
individualisierten On-Premise-Installation.
Fokussierung auf den B2B-Markt
Intershop hat sich in den vergangenen Jahren als einer der technologisch führenden Omni-
Channel-Lösungsanbieter etabliert. Die größten Chancen bieten sich dabei im B2B-Handel, zum
einen aufgrund der Größe des Zielmarktes und der Vielzahl adressierbarer Kunden, zum anderen
aufgrund der hohen Kompetenz und Leistungsfähigkeit von Intershop in diesem Segment. Der
B2B-Handel steht vor der großen Herausforderung, seine Absatzkanäle schnell und professionell
zu digitalisieren, um sich gegenüber neuen Wettbewerbern und Geschäftsmodellen zu behaupten.
Dass Intershop bereits über langjährige Erfahrung und prominente B2B-Kunden verfügt, sehen wir
als einen Know-how-Vorsprung, mit dem in diesem Bereich eine starke Marktposition aufgebaut
werden kann. Auch technologisch ist die Intershop-Plattform bestens für den Einsatz im B2B-Markt
geeignet, was regelmäßig durch externe Analysen bestätigt wird. So wurde Intershop im Mai 2020 in
der renommierten Marktstudie „The Forrester Wave™: B2B Commerce Suites, Q2 2020” als „Strong
Performer“ eingestuft. Demzufolge ist die Intershop-Commerce-Plattform „die ideale Lösung für
Hersteller, die mit Hilfe eines Kundenportals ihr After-Sales- und Service-Geschäft digitalisieren
wollen.“
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
10
Strategische Partnerschaft mit Microsoft
Die Intershop Commerce Suite ist maßgeschneidert für komplexe und kundenzentrierte B2B-Ge-
schäftsprozesse. Intershop hat sich dabei dem Ziel verschrieben, auf Basis einer modernen
Architektur das Angebot mit dem besten Feature-Set auf dem Markt bereitzustellen, um den komplet-
ten Kundenlebenszyklus abzudecken und ein innovatives digitales B2B-Kundenerlebnis zu ermög-
lichen. Ein Kernbestandteil zur Erfüllung dieses Anspruches ist die seit 2016 laufende strategische
Partnerschaft mit Microsoft. Die Partnerschaft umfasst zum einen die technologische Verzahnung
der Lösungen von Intershop und Microsoft. Zudem werden gemeinsame Marketing- und Ver-
triebsaktivitäten durchgeführt. So ist die Commerce-Lösung mittlerweile ein fester Bestandteil des
Lösungsportfolios der Microsoft Azure Cloud. Die globale Partnerschaft ermöglicht es Intershop,
neue Kunden und Marktsegmente zu adressieren und Unternehmen weitaus umfassender als
bisher bei ihrer digitalen Transformation zu beraten und in der Digitalisierung oder Reformierung
ihres Vertriebs zu begleiten.
Klar definierte Vertriebsschwerpunkte und starkes Partnernetzwerk
Im Mittelpunkt der aktuellen Vertriebsanstrengungen stehen Fertigungs- und Großhandelsunter-
nehmen mit einem Umsatz von 100 Mio. Euro und mehr bzw. Unternehmen mit unterschiedli-
chen Vertriebskanälen, komplexen Geschäftsmodellen und Organisationsstrukturen. Neben der
Fokussierung auf B2B-Unternehmen sind die geografischen Schwerpunkte der Vertriebstätigkeit
von Intershop die entwickelten E-Commerce-Märkte in Europa, Nordamerika und im asiatisch-pa-
zifischen Raum, da dort ein hohes Umsatzpotenzial vorhanden ist. Im engeren Fokus stehen die
etablierten Intershop-Märkte D-A-CH, die Benelux-Staaten, Skandinavien, Frankreich, Großbri-
tannien, Australien und die USA. In diesen Märkten ist Intershop entweder mit einer eigenen Ge-
sellschaft vor Ort oder verfügt über flexible Vertriebseinheiten und ein entsprechendes Partner-
netzwerk. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Partnergeschäft, das sich in den letzten Jahren
als wesentlicher Vertriebskanal entwickelt hat, der weiter sukzessive ausgebaut werden soll, um
die eigene Reichweite international zu erhöhen. Im Fokus steht dabei der Ausbau in den erwei-
terten Zielmärkten, um ein führendes internationales Netzwerk von B2B-Commerce-Experten
mit Fokus auf Produktion und Handel zu formen. Der Kernnutzen des Partnernetzwerks liegt in
einer optimierten Kundenansprache sowie einer erhöhten Skalierung im Bereich des Vertriebs.
Die Zusammenarbeit mit Partnern verbindet Know-how und Erfahrung von Intershop mit dem spe-
zifischen Wissen der Unternehmen im Partnernetzwerk. Neben der Bereitstellung der entsprechen-
den Shop-Software-Lösungen unterstützt Intershop zudem seine Partner bei der qualitativ hoch-
wertigen Umsetzung ihrer Shops.
Steuerungssystem
Die Unternehmenssteuerung wird von den vier wichtigsten Hauptkennzahlen (KPIs) Cloud-Auf-
tragseingang, Net New ARR, Umsatz und EBIT bestimmt. Im Mittelpunkt der Intershop-Strategie
steht der konsequente Ausbau des Cloud-Geschäfts. Der Cloud-Auftragseingang zeigt die Gesamt-
heit aller in einer Geschäftsperiode unterzeichneten Kundenaufträge von Neu- und Bestands-
kunden beziehungsweise die Höhe der daraus resultierenden künftigen Cloud-Umsätze. Durch
Beobachtung dieser Kennzahl werden die Ergebnisse im Cloud-Geschäft gut messbar und die Ent-
wicklung zukünftiger Cloud-Umsätze besser steuerbar. Die Kennzahl Net New ARR bildet die in einer
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
11
Geschäftsperiode neu gewonnenen, jährlich wiederkehrenden Cloud-Umsätze abzüglich der durch
Kündigungen und Währungsänderungen reduzierten jährlich wiederkehrenden Umsätze ab. Der
Net New ARR stellt den Vertriebserfolg im Cloud-Geschäft dar, wodurch die zukünftige Umsatzent-
wicklung besser planbar ist und bei abweichender Entwicklung frühzeitig gegengesteuert werden
kann. Die Steigerung der Umsatzerlöse zeigt das gesamte Unternehmenswachstum. Deshalb wird
auf allen Managementebenen beobachtet, wie sich die Umsätze über den Zeitverlauf entwickeln.
Die Umsatzentwicklung wird gleichzeitig als Frühindikator für die Liquiditätsentwicklung genutzt.
Somit kann frühzeitig durch Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Kostenanpassungen, die
Liquiditätsentwicklung gesteuert werden. Das EBIT als Ergebnis vor Zinsen und Steuern bzw. das
operative Ergebnis wird für die Steuerung der Profitabilität betrachtet und analysiert.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 wurde das Steuerungssystem an die Fokussierung des
Cloud-Geschäfts angepasst. Die Kennzahlen Cloud-Auftragseingang und Net New ARR gehören nun
neben Umsatz und EBIT zu den Hauptsteuerungskennzahlen. Das Bruttoergebnis (Gesamtumsatz
abzüglich Umsatzkosten) und die dazugehörige Bruttomarge (Bruttoergebnis im Verhältnis zum
Umsatz) werden weiterhin beobachtet und analysiert, gehören aber nicht mehr zu den Hauptkenn-
zahlen.
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von Intershop konzentriert sich auf die stetige Weiter-
entwicklung der Intershop-Commerce-Plattform. Innerhalb der bestehenden Produktzyklen werden
kontinuierlich technische Updates sowie innovative Funktionen und Erweiterungen bereitgestellt.
Zudem werden regelmäßig große Plattform-Releases entwickelt, die wesentliche Funktionserweite-
rungen beinhalten. Intershop verfügt über ein leistungsfähiges und erfahrenes Entwicklerteam. Im
Geschäftsjahr 2020 standen neben der Weiterentwicklung einer neuen Version der Intershop-
Plattform die Migration bestehender Commerce-as-a-Service-Kunden auf die neueste Version der
Intershop-Commerce-Lösung, Neuerungen und die Entwicklung zusätzlicher digitaler Services im
Mittelpunkt. Die Intershop Progressive Web App (PWA), welche die Vorteile eines Browsers mit
denen einer mobilen Applikation vereint, wurde weiterentwickelt und in mehreren Update-Releases
wurden neue Funktionen und Optimierungen bereitgestellt. Weitere neu entwickelte Services sind
der Concardis Service Connector und der BI DataHub. Der Concardis Service Connector ermög-
licht europäischen Kunden den Zugriff auf mehr als 250 Zahlarten wie PayPal, American Express,
AliPay. Der BI Data Hub leistet umfangreiche Analysen von Shop-Daten und wird mit verschiedenen
Templates ausgeliefert. Außerdem wurde mit dem digitalen Kundenportal als Weiterentwicklung
von B2B-Online-Shops die technische Grundlage geschaffen, um anspruchsvolle Kundenbedürfnis-
se zu befriedigen sowie Daten zur Entwicklung digitaler Services und Geschäftsmodelle zu sammeln
und auszuspielen.
Die F&E-Ausgaben (Aufwendungen und Investitionen) sanken im Geschäftsjahr 2020 um 18 % auf
5,7 Mio. Euro (2019: 7,0 Mio. Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung der
Personalkosten durch Kurzarbeit und Personalkürzungen im Bereich Forschung & Entwicklung zu-
rückzuführen. Unter Berücksichtigung der Aktivierung von Softwareentwicklungskosten sanken die
F&E-Aufwendungen um 17 % auf 3,8 Mio. Euro (2019: 4,6 Mio. Euro). Das entspricht einem Anteil
von 11 % am Umsatz (2019: 14 %).
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
12
Das Geschäftsjahr 2020
Gesamtwirtschaft und Branche
Die globale Wirtschaft schrumpfte laut aktuellen Angaben des Internationalen Währungsfonds
(IWF) von Januar 2021 im Gesamtjahr 2020 um 3,5 %. Damit fiel die globale Rezession infolge der
Corona-Pandemie deutlich geringer aus als noch in der letzten IWF-Prognose von Oktober 2020
vermutet. Damals hatte man den Rückgang noch auf 4,4 % veranschlagt. In den Industriestaaten
sank das zusammengefasste Bruttoinlandsprodukt um 4,9 %. Die Wirtschaftsleistung der Schwellen-
und Entwicklungsländer sank um 2,4 %. Die US-Wirtschaft verzeichnete einen Rückgang um 3,4 %,
im stark betroffenen Euroraum betrug das Minus 7,2 %. Für Deutschland veranschlagt der IWF
einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 5,4 %.
Der globale E-Commerce-Markt profitierte von den weltweit durchgeführten, einschneidenden
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Experten von eMarketer gehen davon
aus, dass sich die Umsätze im Online-Einzelhandel in 2020 weltweit um 27,6 % auf ein Marktvolu-
men von 4,3 Billionen US-Dollar erhöhten. Auch in Deutschland war angesichts der Einschränkun-
gen für Vertrieb und Handel ein sehr dynamisches E-Commerce-Wachstum zu verzeichnen. Der
Handelsverband Deutschland (HDE) geht derzeit davon aus, dass der deutsche Online-Einzelhandel
in 2020 um mehr als 20 % zulegte. Auch der B2B-E-Commerce-Markt entwickelt sich dynamisch.
Allein für den US-amerikanischen B2B-E-Commerce-Markt ging Forrester bereits vor der Corona-
Pandemie von einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 10 % im Zeitraum von 2019
bis 2023 auf ein Marktvolumen von 1,8 Billionen US-Dollar aus. Da sich die Verlagerung von B2B-Ver-
kaufsprozessen auf digitale Kanäle durch die Beschränkungen der weltweiten Corona-Pandemie in
2020 weiter beschleunigt haben dürfte, werde das Volumenwachstum gemäß Forrester nun voraus-
sichtlich deutlich schneller erreicht werden.
Im IT-Sektor war im Jahr 2020 eine allgemeine Investitionszurückhaltung von Unternehmen im Zuge
der negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, trotz der Sonderkonjunktur in Bereichen wie der
Videokonferenzsoftware, gegeben. Nach Schätzungen des Analysehauses Gartner sanken die welt-
weiten IT-Ausgaben in 2020 um 5,4 %. Die Ausgaben für Unternehmenssoftware verringerten sich
dabei um 3,6 %, im Bereich IT-Services wurde ein Rückgang um 4,6 % verzeichnet. In Deutschland
war nach Angaben des Branchenverbands Bitkom ein Rückgang der IT-Umsätze um 0,6 % zur ver-
zeichnen. Der Markt für Software schrumpfte dabei um 1,0 %. der Markt für IT-Services um 3,2 %.
Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020
Im Mittelpunkt der Geschäftsentwicklung des Intershop-Konzerns stand im Berichtszeitraum das
strategische Ziel, unter Einhaltung einer strikten Kostendisziplin, das Cloud-Wachstum zu beschleu-
nigen und ein profitables Wachstum des Gesamtunternehmens zu erreichen. In der folgenden
Übersicht sind die wichtigsten Konzernkennzahlen (KPIs) dargestellt:
in TEUR
2020
15.776
2.550
2019
13.137
1.641
Veränderung
Cloud-Auftragseingang
Net New ARR
Umsatz
20 %
55 %
6 %
++
33.605
1.044
31.620
-6.469
EBIT
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
13
Intershop mit beschleunigten Cloud-Wachstum
Das Cloud-Geschäft von Intershop entwickelte sich im Berichtszeitraum sehr erfreulich und das
Kernziel des Unternehmens für 2020, weiter in der Cloud zu wachsen, wurde erreicht. Der Cloud-Auf-
tragseingang stieg im Berichtszeitraum um 20 % auf 15,8 Mio. Euro, davon entfielen 11,6 Mio. Euro
auf Neukunden und 4,2 Mio. Euro auf Bestandskunden. Die Umsätze im Bereich Cloud und Sub-
scription legten um 15 % auf 7,3 Mio. Euro zu. Der ARR (jährlich wiederkehrender Umsatz) betrug
9,3 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2020, ein Anstieg von 38 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil
des wiederkehrenden Umsatzes am Gesamterlös erhöhte sich auf 28 % (2019: 21 %). Der Net New
ARR (New ARR abzüglich ARR für Kündigungen und Währungsänderungen) stieg um 55 % auf 2,6 Mio.
Euro. Dabei konnten in den vergangenen zwölf Monaten 15 Cloud-Neukunden gewonnen werden,
die mit 2,5 Mio. Euro zum New ARR beitrugen. Viele Bestandskunden verlängerten oder erweiterten
ihre Verträge, wodurch 0,6 Mio. Euro New ARR erzielt wurden. Die Cloud-Marge verbesserte sich
von 39 % auf 40 % im Geschäftsjahr 2020. Insgesamt lagen die Ergebnisse im Rahmen der Planung.
Der erzielte Cloud-Auftragseingang von 15,8 Mio. Euro lag mit 13 % über den geplanten Cloud-Auf-
tragseingang von 14,0 Mio. Euro. Die Cloud und Subscription Umsätze sollten planmäßig deutlich
steigen, was mit einem Wachstum um 15 % gegenüber dem Vorjahr erreicht wurde. Lediglich beim
Net New ARR lag das Unternehmen hinter der Planung zurück. Es sollte ein Net New ARR von 4,3 Mio.
erzielt werden, erreicht wurden 2,6 Mio. Euro, eine Abweichung von 41 % gegenüber der Planzahl.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde jedoch eine Steigerung von 55 % erzielt.
Entwicklung des Cloud-Geschäfts
Entwicklung des ARR im
Geschäftsjahr 2020
7.332
6.383
Cloud-Umsatz
in TEUR
ARR 31.12.2019
6.757
2.480
571
Cloud-Umsatz in %
vom Gesamtumsatz
New ARR Neukunden
New ARR Bestandskunden
New ARR gesamt
Kündigungen
20%
22%
3.051
-301
in TEUR
Cloud-Auftragseingang 13.137
Veränderung
2019
2020
15.776
3.051
2.550
9.307
20 %
19 %
55 %
38 %
Währungsänderungen
Net New ARR
-200
New ARR
Net New ARR
ARR
2.560
1.641
6.757
2.550
9.307
ARR 31.12.2020
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
14
Intershop mit profitablem Wachstum
Das Umsatzwachstum betrug 6 % im Geschäftsjahr 2020. Dabei wurde dieses Wachstum vor dem
Hintergrund eines durchgängig positiven Ergebnisses über alle vier Quartale 2020 hinweg erzielt
und somit auch das Jahresziel eines profitablen Wachstums erreicht.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Intershop waren mit gegenläufigen Tendenzen
verknüpft. So führte die Krise im Jahresverlauf teilweise zu Verzögerungen und im Zuge einer ver-
stärkten Investitionszurückhaltung zu Projektverschiebungen im Service-Bereich. Diese Entwick-
lung konnte jedoch im vierten Quartal teilweise kompensiert werden. Gleichzeitig und womöglich
nachhaltig wirkt sich die Krise aber begünstigend auf digitale Geschäftsmodelle und damit Unter-
nehmen wie Intershop und deren Zielmärkte aus, da viele Marktteilnehmer derzeit eine Neube-
wertung ihrer Digitalstrategien vollziehen. Während digitale Vorreiter gezielt ihren Onlinevertrieb
weiter ausbauen, müssen deren Konkurrenten ihre klassischen Vertriebswege jetzt schneller als
geplant ergänzen, um den Anschluss im Wettbewerb nicht zu verlieren. Eine digitale Verfügbarkeit
von Vertrieb, Service und Produkt rund um die Uhr wird in Zeiten eingeschränkter Bewegungs-
freiheit und Ressourcen wichtiger denn je. Auch der Trend hin zu Cloud-Anwendungen wird sich
dadurch fortschreiben, da diese große Vorteile für Unternehmen hinsichtlich Infrastruktur, Kosten
und Flexibilität bieten.
Die positive Entwicklung des Unternehmens wird unterstrichen durch ambitionierte, erfolgreich ab-
geschlossene Kundenprojekte. Dazu gehören die neuen Intershop-basierten Commerce-Plattfor-
men von Alkor, Dynapac und Trouw Nutrition, die in kürzester Zeit zur Zufriedenheit der Kunden
umgesetzt werden konnten. Weiterhin ergeben sich große Synergieeffekte aus Partnerschaften mit
anderen erfahrenen B2B-Playern. So konnte Intershop im November eine neue Partnerschaft mit
Tacton, einem weltweit führenden Anbieter von intelligenten Commerce-Lösungen für Hersteller
mit CPQ-Angeboten (Configure-Price-Quote), bekanntgeben. Die gemeinsame Lösung ermöglicht
es Maschinenbauunternehmen, moderne und leistungsfähige digitale Kundenportale zu realisieren,
die Erwartungshaltungen bedienen, die ihre Kunden aus dem Konsumgüterbereich gewohnt sind.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Tatsächliche Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zur
ursprünglichen Prognose
Die Geschäftsentwicklung in 2020 lief sehr zufriedenstellend, da Intershop seine prognostizierten
Umsatz- und Ergebnisziele erreichte. Der Vorstand hatte im Geschäftsbericht 2019 für das Ge-
schäftsjahr 2020 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze bei einer leichten Verbesserung von
Bruttoergebnis und Bruttomarge sowie ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT) prognosti-
ziert. Mit einem Anstieg der Umsatzerlöse um 6 % bei einer Steigerung des Bruttoergebnisses um
42 %, der Verbesserung der Bruttomarge um 12 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr und einem
operativen Ergebnis (EBIT) von 1,0 Mio. Euro wurde diese Prognose erreicht. In den folgenden
Abschnitten wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage detailliert dargestellt.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
15
Darstellung der Ertragslage
Die Entwicklung der wesentlichen Konzernergebnis-Kennzahlen stellt die folgende Übersicht dar:
in TEUR
2020
33.605
17.943
47 %
2019
31.620
20.556
35 %
Umsatzerlöse
Umsatzkosten
Bruttomarge
Betriebliche Aufwendungen und Erträge
EBIT
14.618
1.044
3 %
17.533
-6.469
-20 %
-2.323
-7 %
EBIT-Marge
EBITDA
4.468
13 %
EBITDA-Marge
Konzernjahresergebnis
793
-6.774
Im Geschäftsjahr 2020 erzielte Intershop Umsatzerlöse im Konzern in Höhe von 33,6 Mio. Euro,
ein Zuwachs von 6 % gegenüber den Vorjahreserlösen von 31,6 Mio. Euro. Dabei wurde mit 9,3 Mio.
Euro im vierten Quartal 2020 der höchste Umsatz eines Quartals seit drei Jahren (Q4/2017) erzielt.
Die Umsätze in der Hauptgruppe Software und Cloud stiegen im Berichtszeitraum um 14 % auf 19,5
Mio. Euro. Innerhalb dieser Gruppe erhöhten sich die realisierten Cloud und Subscription Umsätze
um 15 % auf 7,3 Mio. Euro. Der Cloud-Auftragseingang (Neu- und Bestandskunden) belief sich im
Gesamtjahr 2020 auf 15,8 Mio. Euro, ein Anstieg um 20 % (2019: 13,1 Mio. Euro). Der Cloud-ARR
(jährlich wiederkehrender Umsatz) stieg im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 38 % auf
9,3 Mio. Euro (2019: 6,8 Mio. Euro). Der New ARR (neuer jährlich wiederkehrender Umsatz) betrug
3,1 Mio. Euro (2019: 2,6 Mio. Euro). Der Net New ARR erhöhte sich von 1,6 Mio. Euro auf 2,6 Mio.
Euro. Der Anteil der Cloud-Erlöse stieg im Berichtszeitraum auf 22 % (2019: 20 %).
Die Lizenzerlöse lagen aufgrund eines deutlichen Wachstums im Vergleich zum Vorjahr um 57 %
bei 4,2 Mio. Euro. Sowohl Neu- als auch Bestandskunden entschieden sich insbesondere durch
den verstärkten digitalen Handel infolge der Corona-Pandemie für das Intershop-Lizenzmodell. Die
Wartungsumsätzeverbliebenmit8,0Mio.EuronahezuaufVorjahresniveau(2019:8,1Mio.Euro).Die
ServiceumsätzegingenimGeschäftsjahr2020um3%zurückundbeliefensichauf14,1Mio.Euro(2019:
14,5 Mio. Euro). Nachdem im Servicebereich insbesondere im zweiten und dritten Quartal Projekt-
verzögerungen und -verschiebungen im Zuge der Corona-Pandemie für einen starken Rückgang
der Erlöse gesorgt hatten, konnte diese Entwicklung im vierten Quartal zumindest teilweise kom-
pensiert werden. Der Anteil der Software und Cloud Umsätze an den Gesamtumsätzen erhöhte sich
um vier Prozentpunkte auf 58 % (2019: 54 %).
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
16
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse:
in TEUR
2020
19.468
12.136
4.152
2019
17.072
10.689
2.638
Veränderung
14 %
Software und Cloud Umsätze
Lizenzen und Wartung
Lizenzen
14 %
57 %
Wartung
7.984
8.051
-1 %
Cloud und Subscription
Serviceumsätze
Gesamtumsatzerlöse
7.332
6.383
15 %
14.137
33.605
14.548
31.620
-3 %
6 %
Im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete Intershop auf dem europäischen Markt, der wichtigsten
Geschäftsregion des Konzerns, ein zweistelliges Wachstum. Dort stiegen die Erlöse um 15 %
auf 23,8 Mio. Euro, nach 20,7 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Dabei stiegen die Software und
Cloud Umsätze um 22 % und die Serviceerlöse um 5 %. Der Anteil europäischer Kunden am Ge-
samtumsatz stieg um sechs Prozentpunkte auf 71 % (2019: 65 %). Die anderen Geschäftsregionen
Intershops waren hingegen rückläufig. In den USA gingen die Erlöse um 14 % auf 5,4 Mio. Euro zurück
(2019: 6,2 Mio. Euro). Ursächlich waren hierfür vor allem pandemiebedingte Projektverschiebungen
im Servicebereich (-31 % auf 2,5 Mio. Euro). Die in den USA erwirtschafteten Software und Cloud
Umsätze beliefen sich auf 2,9 Mio. Euro nach 2,7 Mio. Euro im Vorjahr. Der Umsatzanteil fiel dadurch
auf 16 % (2019: 20 %). In der Region Asien-Pazifik wurden 4,4 Mio. Euro erlöst (2019: 4,6 Mio. Euro).
Hier standen rückläufige Software und Cloud Umsätze (-19 % auf 2,1 Mio. Euro) steigenden Service-
umsätzen gegenüber (+11 % auf 2,3 Mio. Euro). Der Anteil am Gesamtumsatz verringerte sich auf
13 % (2019: 15 %).
Im Geschäftsjahr 2020 gelang es Intershop, das Bruttoergebnis vom Umsatz um 42 % auf 15,7 Mio.
Euro zu steigern (2019: 11,1 Mio. Euro). Die Bruttomarge legte deutlich um zwölf Prozentpunkte
auf 47 % zu (2019: 35 %). Der Anstieg resultiert aus einer leicht verbesserten Software und Cloud
Marge sowie einer sichtbar erhöhten Servicemarge. Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge
sanken im Zuge des Ende 2019 durchgeführten Kostensenkungsprogramms sowie der eingeleite-
ten Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der Corona-Krise wie Einstellungsstopp, Kurzarbeit
und Reduzierung von Fremdleistungen um 17 % auf 14,6 Mio. Euro. Dabei verringerten sich die
Kosten für Forschung und Entwicklung um 17 % auf 3,8 Mio. Euro. Die Kosten im Bereich Marketing
und Vertrieb gingen ebenfalls um 12 % auf 7,7 Mio. Euro zurück. Weiterhin nahmen die Verwal-
tungskosten um 8 % auf 3,1 Mio. Euro ab. Nach Abzug aller Einzelposten lagen die Gesamtkosten
(Umsatzkosten und betriebliche Aufwendungen/Erträge) bei 32,6 Mio. Euro und damit 15 % unter
dem Wert des Vorjahres.
Insgesamt verbesserte sich das das operative Ergebnis (EBIT) im abgelaufenen Geschäftsjahr
deutlich auf 1,0 Mio. Euro (2019: -6,5 Mio. Euro). Dabei erzielte Intershop über alle Quartale des
Geschäftsjahres 2020 hinweg ein positives operatives Ergebnis. Die EBIT-Marge betrug 3 % (2019:
-20 %). Die Abschreibungen sanken von 4,1 Mio. Euro auf 3,4 Mio. Euro. Das operative Ergebnis
vor Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich auf 4,5 Mio. Euro (2019: -2,3 Mio. Euro) und die
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
17
EBITDA-Marge auf 13 % (2019: -7 %). Das Finanzergebnis betrug -0,1 Mio. Euro (2019: -0,2 Mio. Euro).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen wie im Vorjahr 0,1 Mio. Euro. Das Ergebnis
nach Steuern belief sich auf 0,8 Mio. Euro (2019: -6,8 Mio. Euro), was einem Ergebnis je Aktie von
0,06 Euro (2019: -0,50 Euro) entspricht.
Die handelsrechtlichen Umsatzerlöse der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesell-
schaft erhöhten sich im Geschäftsjahr 2020 um 12 % auf 25,7 Mio. Euro (2019: 23,0 Mio. Euro).
Das Wachstum resultiert aus den um 44 % gestiegenen Cloud-Umsätzen auf 4,4 Mio. Euro (2019:
3,1 Mio. Euro) und höheren Lizenzumsätzen (2020: 3,9 Mio. Euro; 2019: 2,3 Mio. Euro). Die War-
tungserlöse lagen mit 6,9 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Die Serviceumsätze gingen leicht um 2 %
auf 10,5 Mio. Euro (2019: 10,7 Mio. Euro) zurück.
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der INTERSHOP Communications AG als Einzelge-
sellschaft betrug 0,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2020 nach einem Jahresfehlbetrag von 11,7 Mio.
Euro im Vorjahr. Hauptursachen waren die gestiegenen Gesamtleistungen (Umsatzerlöse und Be-
standsveränderung) sowie die gesunkenen Kosten. Im Vorjahr waren zudem Sondereffekte wie
Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten. Der Personalaufwand sank um 2,9 Mio. Euro auf
15,2 Mio. Euro durch weniger Mitarbeiter sowie Kurzarbeit; zudem waren im Vorjahr Restruktu-
rierungskosten von 0,7 Mio. Euro enthalten. Die Abschreibungen reduzierten sich von 2,4 Mio.
Euro auf 1,8 Mio. Euro, insbesondere durch den Rückgang der Abschreibungen auf selbst erstellte
Software. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 23 % auf 8,2 Mio. Euro aufgrund
einer Vielzahl von Einzelsachverhalten. Der Materialaufwand erhöhte sich dagegen von 2,4 Mio. Euro
im Vorjahr auf 2,9 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Anstieg der Aufwendungen für bezogene
Leistungen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die die Aktivierung der Softwareentwicklungs-
kosten umfasst, verringerte sich von 2,1 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen
Erträge stiegen von 0,4 Mio. Euro auf 0,7 Mio. Euro wegen höherer Rückstellungsauflösungen sowie
Erträgen aus Einzahlungen bereits im Vorjahr abgewerteter Forderungen aus der Konzernfinanzie-
rung. Die sonstigen Zinserträge in Höhe von 0,1 Mio. Euro resultierten im Wesentlichen aus verbun-
denen Unternehmen. Insgesamt wurde ein Bilanzgewinn von 0 Euro ausgewiesen (2019: Bilanzver-
lust von 27,6 Mio. Euro), da der den verbliebenen Verlustvortrag übersteigende Jahresüberschuss
von 0,1 Mio. Euro in die Gewinnrücklage gemäß § 22 Abs. 3 der Intershop-Satzung eingestellt wurde.
Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
Zum 31. Dezember 2020 betrug die Bilanzsumme des Intershop-Konzerns 29,4 Mio. Euro
(31. Dezember 2019: 27,6 Mio. Euro). Das entspricht einem Zuwachs von 6 % gegenüber dem Vor-
jahresstichtag.
Auf der Aktivseite gingen die langfristigen Vermögenswerte aufgrund geringerer aktivierter Nut-
zungsrechte leicht auf 12,8 Mio. Euro zurück (31. Dezember 2019: 13,0 Mio. Euro). Die kurzfristi-
gen Vermögenswerte erhöhten sich um 13 % gegenüber Ende Dezember 2019 auf 16,5 Mio. Euro.
Grund hierfür war die Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (+50 % auf
11,6 Mio. Euro), bedingt durch die Ausgabe der Optionsanleihe im dritten Quartal 2020 und ein
deutlich verbessertes Ergebnis im abgeschlossenen Geschäftsjahr. Dem gegenüber stand ein
Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-29 % auf 3,9 Mio. Euro).
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
18
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 5 % auf 16,5 Mio. Euro. Dabei führte die von
der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Dezember 2019 beschlosse-
ne vereinfachte Kapitalherabsetzung mit Verhältnis 3:1, die mit Eintragung in das Handelsregister
am 4. Februar 2020 wirksam wurde, zum Ausgleich von Verlusten und sonstigen Wertminderun-
gen. Als Ergebnis der vereinfachten Kapitalherabsetzung wurden das gezeichnete Kapital verringert
(31. Dezember 2020: 14,2 Mio. Euro; 31. Dezember 2019: 42,6 Mio. Euro) und die Positionen Kapital-
rücklage und Andere Rücklagen bereinigt. Die langfristigen Schulden erhöhten sich durch die im Juli
2020 ausgegebene Optionsanleihe im Nennbetrag von 3,1 Mio. Euro sowie durch höhere langfristi-
ge Leasingverbindlichkeiten auf 3,8 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 0,5 Mio. Euro). Die Optionsanlei-
he hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer jährlichen Verzinsung von 3 %. Die zugehörigen Opti-
onsscheine berechtigen die Inhaber zum Bezug von insgesamt 1.419.178 Intershop-Aktien zu einem
Optionspreis je Aktie von 2,19 Euro. Die kurzfristigen Schulden verringerten sich gegenüber Ende
Dezember 2019 von 11,4 Mio. Euro auf 9,0 Mio. Euro. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus
geringeren kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten (-75 % auf 0,4 Mio. Euro) sowie niedrigeren Um-
satzabgrenzungsposten (-19 % auf 2,7 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug Ende des Jahres 56 %
(31. Dezember 2019: 57 %). Intershop zeigt insgesamt eine solide Vermögens- und Finanzlage.
Konzern-Bilanzkennzahlen
Aktiva
Passiva
31.12.2020
Immaterielle
Vermögenswerte
10,4
16,5
Eigenkapital
Zahlungsmittel
Sonstige Aktiva
11,6
1,5
3,0
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Optionsanleihe
Sonstige Verbindlichkeiten
Eigenkapitalquote: 56 %
7,4
8,4
29,4
29,4
in Mio. EUR
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbesserte sich im Berichtszeitraum deutlich auf
4,7 Mio. Euro nach -1,8 Mio. Euro im Vorjahrjahreszeitraum. Zurückzuführen ist dies im Wesentli-
chen auf das verbesserte Jahresergebnis sowie den Abbau von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit sank auf 2,2 Mio. Euro, das entspricht 35 %
weniger als im Vorjahreszeitraum mit 3,4 Mio. Euro Mittelabfluss. Im Vorjahr war ein einmaliger Mit-
telabfluss zu den liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von 0,6 Mio. Euro enthalten.
Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 1,3 Mio. Euro; dabei standen
der Einzahlung aus der Ausgabe der Optionsanleihe von 3,1 Mio. Euro Auszahlungen für Leasing-
verbindlichkeiten von 1,7 Mio. Euro entgegen. Im Vorjahreszeitraum hatte der Mittelzufluss, im
Wesentlichen bedingt durch zwei Kapitalerhöhungen, 5,5 Mio. Euro betragen. Insgesamt erhöhten
sich im Geschäftsjahr 2020 die liquiden Mittel um 50 % auf 11,6 Mio. Euro zum Bilanzstichtag nach
7,7 Mio. Euro zum Jahresende 2019.
Die Bilanzsumme der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft im handels-
rechtlichen Jahresabschluss erhöhte sich um 11 % von 24,6 Mio. Euro auf 27,3 Mio. Euro. Auf der
Aktivseite stieg das Anlagevermögen von 11,1 Mio. Euro auf 11,5 Mio. Euro, im Wesentlichen durch
gestiegene Buchwerte bei der selbst erstellten Software (2020: 5,9 Mio. Euro; 2019: 5,4 Mio. Euro).
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
19
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 2,5 Mio. Euro auf 15,0 Mio. Euro. Die Erhöhung resultiert
aus dem Zugang der unfertigen Leistungen (+0,6 Mio. Euro) sowie der Zunahme der liquiden Mittel
(+4,1 Mio. Euro). Die flüssigen Mittel stiegen durch den Mittelzufluss aus der Begebung einer Opti-
onsanleihe und aus der operativen Tätigkeit. Dagegen sanken die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (-1,5 Mio. Euro) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (-0,8 Mio. Euro). Auf
der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 5 % auf 15,8 Mio. Euro. Das gezeichnete Kapital
verringerte sich von 42,6 Mio. Euro auf 14,2 Mio. Euro als Ergebnis aus der vereinfachten Kapitalhe-
rabsetzung mit Verhältnis 3:1. Der Bilanzverlust aus den Vorjahren wurde mit den Erträgen aus der
vereinfachten Kapitalherabsetzung nahezu ausgeglichen. Mit dem Ausgleich aus der Kapitalherab-
setzung, dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres und der Einstellung des Betrages in Höhe von
0,1 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen betrug der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020
0 Euro (2019: Bilanzverlust von 27,6 Mio. Euro). Die Rückstellungen verringerten sich von 2,5 Mio.
Euro auf 2,3 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von 4,6 Mio. Euro auf 6,9 Mio. Euro.
Dies ist im Wesentlichen auf die Ausgabe einer Optionsanleihe von 3,1 Mio. Euro zurückzuführen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten blieben mit 2,4 Mio. Euro unverändert.
Personal
Intershop beschäftigte zum 31. Dezember 2020 weltweit insgesamt 299 Mitarbeiter (31. Dezember
2019: 314 Mitarbeiter).
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen:
Mitarbeiter nach Bereichen*
Technische Abteilungen (Servicebereiche und F&E-Bereich)
Vertrieb und Marketing
31.12.2020
31.12.2019
227
40
243
39
Allgemeine Verwaltung
32
32
299
314
* auf Basis Vollzeitkräfte inklusive Studenten und Auszubildende
Die Zahl der Beschäftigten in den europäischen Niederlassungen lag zum Bilanzstichtag bei
253 Mitarbeitern und der Anteil an der Gesamtbelegschaft damit bei 85 % (2019: 261 Mitarbeiter
mit einem Anteil von 83 %). Auf die US-Tochtergesellschaft entfielen mit 18 Beschäftigten rund 6 %
der Belegschaft (2019: 19 Mitarbeiter mit einem Anteil von 6 %). Die Zahl der Beschäftigten in der
asiatisch-pazifischen Region verringerte sich von 34 auf 28 Mitarbeiter, was einem Anteil von 9 %
entspricht (2019: 11 %).
Die AG als Einzelgesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag 251 Mitarbeiter (31. Dezember 2019:
259 Mitarbeiter).
Vorstand und Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine personellen Änderungen in den Gremien der INTERSHOP
Communications AG.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
20
Vergütungsbericht
Vergütung Vorstand
Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Bestandteile sind
das Festgehalt sowie Nebenleistungen wie geldwerter Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen
und werden monatlich ausgezahlt. Die variable, jährliche Vergütung ist an unterschiedliche jährliche
und mehrjährige quantitative Ziele gebunden, deren Bemessung in Abhängigkeit vom Grad der Ziel-
erreichung erfolgt. Etwa ein Drittel der Gesamtvergütung ist variabel. Bei der variablen Vergütung
hängen 55 % der Vergütung von der Erreichung langfristiger und 45 % von der Erreichung kurzfris-
tiger Ziele ab. Bemessungsgrundlagen für die quantitativen Ziele sind das EBIT, Umsatz, Aktienkurs,
Cloud-Auftragseingang bzw. Net New ARR.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf
546 TEUR (2019: 485 TEUR), davon entfielen 485 TEUR (2019: 485 TEUR) auf die feste Vergütung und
61 TEUR (2019: 0 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen
460 TEUR Festgehalt und 25 TEUR Nebenleistungen (2019: 460 TEUR Festgehalt, 25 TEUR Neben-
leistungen). Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jochen Wiechen verzichtete auf seine Ansprüche aus der
variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2020.
Die Bezüge teilen sich wie folgt auf die Vorstandsmitglieder auf:
Feste
Variable
Vergütung
Vergütung
Gesamtbezüge
in TEUR
2020
2019
2020
2019
2020
298*
2019
265
220
485
Dr. Jochen Wiechen
265
220
485
265
220
485
33*
0
0
0
Markus Klahn
28
248
61
546
* Dr. Jochen Wiechen hat den Verzicht für seine variable Vergütung für 2020 erklärt.
Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Im Fall einer Umwandlung des
Unternehmens (Verschmelzung, Aufspaltung oder Formwechsel) enden die Vorstandsmandate.
Der Vorstand erhält dann als Entschädigung eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern; ist die Rest-
laufzeit des Vorstandsvertrages kleiner als ein Jahr, verringert sich die Abfindung entsprechend.
Im Übrigen werden Abfindungszahlungen im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstands-
tätigkeit, die insbesondere nicht auf einem wichtigen Grund beruht, den Wert von 24 Monatsge-
hältern nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des jeweiligen Vertrages vergüten,
gewährt. Mit den Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart,
das eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für ein Jahr vorsieht. Die Entschädigung
umfasst 75 % der zuletzt bezogenen (Grund-)Vergütung ausschließlich Nebenleistungen. Die Ent-
schädigungszahlung entfällt, wenn Intershop auf das Wettbewerbsverbot innerhalb einer bestimm-
ten Frist verzichtet. Die Vorstandsverträge beinhalten im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechs-
monatige Fortzahlung der festen Grundbezüge bis maximal zum Ende der Laufzeit der Verträge.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
21
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die feste
monatliche Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für die sechs folgenden Monate. Weitere
Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt
worden. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Die
Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten, die im Hinblick auf die Tätigkeit
als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.
Vergütung Aufsichtsrat
Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die fixe Vergütung
besteht je Aufsichtsratsmitglied aus einer festen Vergütung in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr sowie
einem Sitzungsgeld von 2.500 Euro pro Sitzung bzw. in Höhe von 500 Euro, sofern anstelle einer
Sitzung eine Telefonkonferenz abgehalten wird. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine
erfolgsabhängige Vergütung, sofern das im gebilligten Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis
der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr positiv war und
festgelegte quantitative Ziele erreicht wurden: 5.000 Euro werden jeweils gewährt, wenn a) das Vor-
jahres-EBIT erreicht wird, b) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesteigert wurde, c)
das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 % gesteigert wurde sowie d) bei einer Steigerung
des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 %. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält
das Doppelte der sich ergebenden fixen und variablen Vergütung. Gehören Aufsichtsratsmitglieder
nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung.
Die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen werden von
der Gesellschaft ersetzt.
Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtvergütung in Höhe von
228 TEUR (2019: 154 TEUR) zu, davon entfielen 168 TEUR (2019: 154 TEUR) auf die fixe Vergütung und
60 TEUR (2019: 0 TEUR) auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil. Die fixe Vergütung setzt sich aus
50 TEUR (2019: 50 TEUR) Festvergütung und 118 TEUR (2019: 104 TEUR) Sitzungsgeldern zusammen.
Der Vergütungsanspruch teilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder auf:
Fixe
Variable
Vergütung
Vergütung
Gesamtbezüge
in TEUR
2020
2019
2020
2019
2020
114
57
2019
77
Christian Oecking
Ulrich Prädel
84
42
77
38,5
38,5
154
30
15
15
60
0
0
0
0
38,5
38,5
154
Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis
42
57
168
228
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
22
Chancen- und Risikobericht
Risikomanagementsystem
Intershop agiert in einem dynamischen Markt, der von kontinuierlichen Veränderungen und damit
behafteten Umfeldrisiken unterschiedlicher Natur geprägt ist, was Planungen erschwert und Prog-
noseabweichungen entstehen lässt. Gleichzeitig unterliegt die Gesellschaft Risiken, die aus der Ge-
schäftspolitik, der Struktur des Unternehmens oder der Organisation der internen Prozesse heraus
entstehen und die Ziele des Unternehmens gefährden können. Intershop bekennt sich zum Schutz
des Eigentums der Aktionäre und zur Existenzsicherung als Grundlage seiner unternehmerischen
Tätigkeit. Zur frühzeitigen Erkennung unbekannter Risiken (Frühwarnfunktion) sowie zur Steuerung
der Risiken hat der Vorstand eine Risikopolitik verabschiedet, in der die Methoden und Prozesse
des unternehmensweiten Risikomanagements beschrieben und festgelegt wurden. Dazu wurde ein
Risikohandbuch mit der Beschreibung des Risikomanagementsystems erstellt, welches regelmä-
ßig überprüft und angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems wird
Intershop von spezialisierten externen Beratern unterstützt. Risiken sind in der Risikopolitik als die
Möglichkeit definiert, von geplanten Zielen abzuweichen, und umfassen sowohl positive Abweichun-
gen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken). Im Fokus des Risikomanagementsystems
stehen besonders gravierende mögliche negative Abweichungen, die die Unternehmensentwick-
lung beeinflussen und das Eigenkapital und die Liquidität stark belasten können. Der Vorstand hat
einen Risikomanager ernannt, der ihn quartalsweise über die Risikosituation des Unternehmens
informiert. Die weitere Ausgestaltung der Risikomanagementorganisation ist dezentral. Die Abtei-
lungsleiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Identifizierung und Bewältigung der
Risiken ihrer Bereiche verantwortlich. Im Falle von bedeutenden und insbesondere bestandsge-
fährdenden Risiken sind die Bereichsleiter verpflichtet, den Vorstand sofort und umfassend zu in-
formieren. Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege und eine offene Kommunikationskultur
stellen sicher, dass auch darüber hinaus wichtige Risikoinformationen umgehend an den Vorstand
gelangen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber
häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert.
Der operative Prozess des Risikomanagements umfasst die Risikoidentifikation, Risikobewertung,
Risikoaggregation und Risikobewältigung. Dabei werden strategische, operative und finanzielle
Risiken unterschieden. Zur Risikoidentifikation erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung des
Umfelds in Bezug auf definierte Risikofelder und Risiken durch Risikoeigner (in der Regel die
Intershop-Abteilungsleiter), denen klar abgegrenzte Unternehmensbereiche und alle daraus
entstandenen möglichen Risiken operativ zugeordnet sind. Zusätzlich wird eine jährliche Risiko-
inventur mit quartalsweiser Aktualisierung durchgeführt, in deren Rahmen die Relevanzskala und
die Risikoeigner festgelegt, bereits identifizierte Risiken überprüft sowie neue Risiken erfasst werden.
Außerdem findet eine Abweichungsanalyse des Controllings zur Identifikation von Planabwei-
chungen statt. Dazu wird auf die Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Software von SAP sowie
die Konsolidierungs- und Controlling-Software von LucaNet zurückgegriffen.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
23
Im Zuge der Risikoidentifikation werden operative und finanzielle Risiken in ihrer Auswirkung auf das
laufende Geschäftsjahr soweit wie möglich quantifiziert (Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-
lichkeit) und einer Relevanzklasse zugeordnet. Bei strategischen Risiken wird die Wirkung von drei
Jahren berücksichtigt und das Risiko einer Relevanzklasse zugeordnet.
Die festgestellten Risiken werden wie folgt kategorisiert:
Kategorisierung der Schadenshöhe:
Wirtschaftliches Eigenkapital
< 2,5 %
< 7,5 %
< 25 %
< 100 %
> 100 %
bestands-
gefährdend
unwesentlich
Relevanzklasse 1
spürbar
stark
erheblich
Relevanzklasse 2
Relevanzklasse 3
Relevanzklasse 4
Relevanzklasse 5
Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit:
≤ 5 %
≤ 25 %
≤ 50 %
≤ 95 %
> 95 %
sehr
unwahrscheinlich
sehr
wahrscheinlich
unwahrscheinlich möglich
wahrscheinlich
Im Fokus der Lageberichterstattung stehen wesentliche Risiken und Chancen. Das wirtschaftliche
Eigenkapital bestimmt sich aus dem Eigenkapital abzüglich des Firmenwertes. Der Umfang des Ge-
samtrisikos von Intershop wird durch eine Risikoaggregation (Monte-Carlo-Simulation) bestimmt.
Dafür wird die Software Strategie-Navigator verwendet. Intershop wendet zur Risikobewältigung je
nach Stadium Maßnahmen an, die die Eintrittswahrscheinlichkeiten senken oder die Schadenshöhe
vermindern.
Intershop hat im Zuge der Risikoinventuren in allen Bereichen des Unternehmens Risiken identifi-
ziert, die die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen können. Alle Intershop-Produkte werden
in allen Segmentregionen angeboten und unterliegen insgesamt gleichartigen Risiken. Neben den
konkreten Einzelrisiken und -chancen werden im Risikomanagement bei Intershop auch allgemeine
Geschäftsrisiken (wie Umsatzschwankungen und Kostenschwankungen) betrachtet, die sowohl
negative (Risiken) oder positive (Chancen) Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage haben
können.
Strategische Risiken
Intershop agiert als einer der führenden Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den
Omni-Channel-Commerce in einem sehr dynamischen Markt. Übergeordnetes strategisches Ziel von
Intershop ist die Entwicklung des Unternehmens vom reinen Technologieanbieter zu einem ganz-
heitlichen Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen. Mit der „Cloud First“-Strategie geht
eine konsequente Transformation vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service
über die Cloud einher.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
24
Der Zielmarkt von Intershop ist kontinuierlichen Veränderungen unterworfen, etwa durch techno-
logischen Fortschritt, Veränderungen in der IT-Landschaft von Unternehmen, die Konsolidierung
der Anbieterlandschaft verbunden mit neuen Wettbewerbern oder neuen Strategien oder Verhal-
tensmustern von Akteuren im Online-Handel. Prinzipiell besteht das Risiko, dass Intershop perspek-
tivisch Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nicht den Kundenbedürfnissen und Markter-
wartungen entsprechen. Gelingt es nicht, die Zielmärkte adäquat zu beobachten, die Mitbewerber
einzuschätzen und neue innovative Produkt- und Lösungsstrategien anzubieten, kann dies zu einer
zukünftigen negativen Umsatzentwicklung führen, weil Kunden zu Wettbewerbern wechseln und
die Neukundengewinnung erschwert wird. Intershop begegnet diesem Risiko durch eine ständige
Marktbeobachtung, Optimierung der Win-Loss-Analysen und Analyse der Kundenbedürfnisse in Zu-
sammenarbeit mit Kunden, Partnern und Marktanalysten. So fließt in die neuen Produktversionen
regelmäßig das Kunden- und Partner-Feedback mit ein. Zudem gibt es Gespräche mit Industrieana-
lysten, wie zum Beispiel Forrester. Im Mai 2020 wurde Intershop mit seiner B2B-Plattform bei der
Forrester Wave-Studie in die Kategorie „Strong Performer“ eingestuft. Intershop schätzt ein, dass
diese Risiken starke bis erhebliche Auswirkungen haben können, für die im Moment jedoch keine
bzw. nur schwache Eintrittsindikatoren gesehen werden.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Intershop-Software perspektivisch durch neue Technolo-
gien ganz oder teilweise verdrängt wird. Je nach Grad und Geschwindigkeit der Veränderung kann
dies dazu führen, dass die heutigen Produkte und Services von Intershop unverkäuflich werden und
es notwendig ist, diese entweder teilweise oder ganz zu ersetzen. Intershop schätzt dieses Risiko
als starkes Risiko ein. Derzeit ist aber keine Entwicklung erkennbar, die den Internethandel bzw. die
heutigen Produkte grundsätzlich in Frage stellen. Zudem wird dem Risiko mit der Übernahme von
als relevant erkannten Technologien ins Produktportfolio, kurze Produkt-Release-Zyklen, eine agile
Softwareentwicklung sowie regelmäßige Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen entgegengewirkt.
Zusätzlich wird auf kurzfristige Trends durch Eigenentwicklungen oder Kooperationen mit Tech-
nologiepartnern und bei langfristigen Trends im Rahmen des Regelprozesses in der Standardpro-
duktentwicklung reagiert.
Die Markenbekanntheit ist für Intershop ein wesentlicher Faktor für den Vertrieb der Intershop-Pro-
dukte. Es besteht das Risiko, dass eine sinkende Markenbekanntheit dazu führt, dass potenzielle
Kunden Intershop nicht als Lösungspartner wahrnehmen sowie die Gewinnung von neuen Partnern
und Mitarbeitern erschwert wird. Gelingt es nicht, die Sichtbarkeit der Marke Intershop zu steigern,
kann dies zu Umsatzrückgängen führen. Intershop stuft dieses Risiko als starkes Risiko ein. Durch
verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Markenbekanntheit, die Bestandteil der Marke-
tingstrategie sind, wird diesem Risiko entgegengewirkt. Beispielsweise werden die Online-Marke-
ting-Maßnahmen und die Kundenreferenz-Marketingaktionen verstärkt und die Etablierung und
Stärkung des Employer Brandings erfolgen. Die positive Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 unter-
stützt zusätzlich diese Maßnahmen.
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass technische Konzepte der Intershop-Produkte an nicht au-
torisierte dritte Parteien oder an Wettbewerber gelangen. Der Abfluss von Informationen könnte es
den Wettbewerbern ermöglichen, konkurrierende Produkte anzubieten oder Kunden abzuwerben.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
25
Weiterhin können neue Wettbewerber am Markt auftreten und Bestands- oder potenzielle
Neukunden abwerben. Intershop schätzt ein, dass diese Risiken spürbare Auswirkungen haben
können, die durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Markt- und Wettbewerber-
beobachtung begrenzt werden.
Die Leistungen und das Know-how der Mitarbeiter und Führungskräfte sind entscheidend für den
Erfolg des Unternehmens. Dabei besteht insbesondere bei Personal in Schlüsselpositionen das
Risiko, dass das spezifische Wissen dieser Mitarbeiter bei einem Wechsel zu einem Wettbewerbs-
unternehmen dort eingesetzt wird. Ferner ist es grundsätzlich schwieriger, diese Mitarbeiter zu
ersetzen. Ein Verlust von Schlüsselpersonen könnte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftli-
che Entwicklung von Intershop beeinträchtigen und zusätzliche Wiederbesetzungskosten verursa-
chen. Das Schlüsselpositionsrisiko stuft Intershop als spürbares Risiko ein. Durch den Einsatz eines
modernen Personalmanagements mit individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen in Verbin-
dung mit der offenen Unternehmenskultur und flachen Hierarchien wird diesen Risiken entgegen-
gewirkt.
Operative Risiken
Die Geschäftsprozesse bei Intershop basieren auf Informationstechnologien. Dabei besteht ein
typisches inhärentes Datenverlustrisiko. Der Verlust von sensiblen Daten könnte zu Wettbewerbs-
nachteilen oder Schwächung der Marktposition führen. Intershop schätzt das Risiko als spürbares
Risiko ein. Dem Risiko wird mit Maßnahmen zur Informationssicherheit, Datensicherungs- und Wie-
derherstellungsverfahren sowie Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsprozessen, die laufend weiter-
entwickelt werden, begegnet, weshalb der Eintritt als sehr unwahrscheinlich betrachtet wird.
Die Komplexität der Prozesse im E-Commerce führt zu vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten. Es
besteht das Risiko, dass die Prozesskette oder Teile davon versagen und dies zu Umsatzausfällen
beim Kunden führt. Für Intershop kann dies zu Umsatzverlust, Schadensersatzansprüchen, hohen
Rechtsberatungskosten und Zusatzaufwand zur Beseitigung des Prozessfehlers führen. Das Risiko
wird als spürbares Risiko eingeschätzt, dessen Eintritt möglich ist. Es wird durch detaillierte Prozess-
dokumentationen und -spezifikationen, Versicherungen, Haftungsbegrenzung in Verträgen, gezielte
Schulungen sowie durch Automatisierung kontrolliert.
Hinsichtlich der Intershop-Software besteht ein für Software typisches Produktmangelrisiko. Durch
Fehler in der Entwicklung kann es möglich sein, dass das Produkt mangelhaft ist und insbesonde-
re hinsichtlich der Produktsicherheit nicht den Kunden- und Marktanforderungen entspricht. Pro-
duktmängel könnten zu einer potenziellen oder tatsächlichen Beeinträchtigung des Betriebs beim
Kunden oder in den Cloud-Services führen. Für Intershop könnten infolge dessen Schadensersatz-
forderungen, Kosten für mögliche juristische Auseinandersetzungen sowie Zusatzkosten zur Män-
gelbeseitigung anfallen. Außerdem kann es einen Umsatzrückgang zur Folge haben, insbesondere
durch Kundenverluste. Intershop sieht dieses Risiko als spürbares Risiko an, dessen Eintritt möglich
ist. Mit einem aufwendigen Qualitätssicherungsprozess mit Bestimmung eines Security-Code-Ver-
antwortlichen, gezielten umfassenden Sicherheitstests durch externe Anbieter sowie einen doku-
mentierten Eskalationsprozess wird die Möglichkeit des Eintritts jedoch minimiert.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
26
Die Corona-Pandemie wirkt sich auf die Intershop-Geschäftsbereiche im unterschiedlich starken
Maße aus. Besonders betroffen sind der Servicebereich und die amerikanische Tochtergesellschaft
Intershop Communications Inc. Während die Auswirkungen im Servicebereich bisher gut kompen-
siert werden konnten, besteht bei der Intershop Communications Inc. ein Vertriebs- und Projektrisi-
ko, da in deren Vertriebsgebiet Kundenaufträge verschoben werden oder ganz ausbleiben können.
Das kann zu Umsatzrückgängen führen, geplante Umsatz- und Ergebnisziele könnten nicht erreicht
werden. Das Risiko wird als mögliches spürbares Risiko eingeschätzt. Das Unternehmen versucht
mit einem Corona-Maßnahmenkatalog gegenzusteuern, u. a. mit der Anordnung von Homeoffice
zum Schutz der Mitarbeiter. Zudem geht das Unternehmen davon aus, dass digitale Geschäftsmo-
delle durch die Krise begünstigt sind und dies sich im Laufe des kommenden Jahres auch auf die
Intershop Communications Inc. positiv auswirken wird.
Finanzielle Risiken
Dritte könnten Intershop der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel
Patenten oder Urheberrechten, bezichtigen und Schadenersatzforderungen geltend machen oder
versuchen, den Vertrieb der Intershop-Software zu beschränken. Dies gilt vornehmlich für die
Staaten, in denen Software-Verfahrenspatente existieren. Das Risiko wird als mögliches spürbares
Risiko eingeschätzt. Zur Risikobegrenzung prüft Intershop die Einhaltung von Lizenzbestimmungen
Dritter im Entwicklungsprozess und bei der Verwendung.
Ein großer Teil des Umsatzes wird durch Beratungsdienstleistungen, welche vor allem im Rahmen
von Projekten erbracht werden, erzielt. Dabei ist die Kundenbindung ein sehr wichtiger Faktor. Um
diese gewährleisten zu können, ist es von Bedeutung, die vom Kunden geforderte Qualität der
Projekte zu erbringen und den Kosten- und Zeitrahmen zu beachten. Gelingt dies nicht, so hat dies
neben höheren Projektkosten Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft. Künftige Aufträge
könnten verloren gehen, Projekte vorzeitig abgebrochen werden oder sich die Gewinnspanne der
Projekte dauerhaft reduzieren. Intershop schätzt dieses Risiko als spürbares Risiko ein. Um dem
Risiko entgegenzuwirken, werden eine Personalplanungssoftware und Projektanalyse-Tools einge-
setzt. Regelmäßige Berichte und Projektbesprechungen dokumentieren die aktuellen Projektstän-
de, und falls nötig und sinnvoll, erfolgt eine Unterstützung durch Mitarbeiter aus dem Entwicklungs-
bereich. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der Projekte und der Kundenzufriedenheit.
Der Eintritt des Risikos wird als möglich angesehen.
Intershop verfügt zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität von 11,6 Mio. Euro über eine gute Liquidi-
tätssituation. Ein Zinsrisiko aus drei Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. Euro und einer
Optionsanleihe in Höhe von 3,1 Mio. Euro zum Bilanzstichtag besteht durch Vereinbarungen fester
Zinssätze über die Laufzeit nicht. Ein Liquiditätsrisiko aufgrund der Rückzahlung der finanziellen
Verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt. Die Darlehenstilgungen über eine feste Laufzeit
sind mit einer festen jährlichen bzw. monatlichen Rate vereinbart. Zusätzlich hat das Unternehmen
bei einem der Darlehen die Möglichkeit der jährlichen Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschä-
digung. Dieser Kreditvertrag enthält Regelungen, die es der Bank ermöglichen, unter bestimmten
Bedingungen die Kreditbedingungen zu ändern oder den Kredit fällig zu stellen. Dieser Kreditvertrag
läuft mit der letzten Tilgungsrate Mitte des Jahres 2021 aus. Bei einem anderen Darlehen, welches
im Rahmen der US-amerikanischen Corona-Hilfen an die Intershop Communications Inc. ausbezahlt
wurde, besteht unter der Erfüllung bestimmter Antragsvoraussetzungen die Möglichkeit, die Rück-
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
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zahlung des Darlehens teilweise oder vollständig erlassen zu bekommen. Die Rückzahlung der Op-
tionsanleihe ist am Ende der Laufzeit im Juli 2025 fällig oder bei Ausübung der Optionsscheine. Die
Optionsanleihebedingungen enthalten eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit von zwei Jahren (bis
Juli 2022). Währungsrisiken aus dem Engagement im Ausland treten durch die Umsätze in US-Dollar
und in Australischen Dollar auf. Maßnahmen zur Absicherung von Währungsrisiken werden nach
Einzelfallentscheidungen getroffen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Forderungsausfällen. Um
das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest einzugrenzen, führt Intershop regelmäßig Kreditwür-
digkeitsprüfungen bei Kunden durch. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko zusätzlich durch die
Vereinbarung von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es wird hierzu
zusätzlich auf den Konzernanhang, Abschnitt „Angaben zu den Finanzinstrumenten“ verwiesen.
Diese Risiken werden als unwesentlich angesehen, deren Eintritt jedoch wahrscheinlich ist.
Intershop ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden
Prozessen. Aktuell geht der Vorstand davon aus, dass, über die im Konzernanhang angegebenen
Rechtsstreitigkeiten hinaus, aus laufenden Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen finanziellen Ver-
pflichtungen auf die Gesellschaft zukommen. Diese Risiken werden zudem durch Versicherungen
abgesichert bzw. es wurden vorsorglich Rückstellungen gebildet. Es wird auf den Konzernanhang,
Abschnitt „Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten“ verwiesen.
Chancen
Intershop befindet sich in einem sehr dynamischen und schnell wachsenden Marktumfeld für
leistungsstarke digitale Commerce-Plattformen mit zunehmender Unternehmenskonzentration.
In diesem Markt können sich jederzeit neue Chancen ergeben. Diese zu identifizieren und zu
nutzen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen, ist ein wesentlicher Treiber für das nachhalti-
ge Wachstum des Unternehmens. Deshalb sind bei Intershop Chancen- und Risikomanagement
eng miteinander verknüpft. Das Chancenmanagement ist Teil des strategischen Planungsprozesses
bei Intershop – hier werden regelmäßig interne und externe Potenziale evaluiert, die sich positiv
auf die Weiterentwicklung und Wertsteigerung von Intershop auswirken können. Die folgenden
Chancen sind dabei besonders hervorzuheben: Intershop sieht eine starke strategische Chance
durch die bestehende Partnerschaft mit Microsoft. Die Zusammenarbeit ermöglicht für Intershop
eine bessere Sichtbarkeit am Markt, die mittel- bis langfristig zu höheren Umsätzen führen kann.
Weiterhin sieht Intershop die starke strategische Chance, im Zuge der am Markt stattfindenden
Konsolidierungen und Anpassungen an die Marktdynamik durch M&A-Optionen zusätzliche Wachs-
tumspotenziale zu erzielen. Es besteht zudem die starke, jedoch unwahrscheinliche Chance, dass
sich aus Audits durch Intershop oder durch den Trend zur verstärkten Digitalisierung ungeplan-
te außerordentliche Erträge ergeben, wenn Kunden gegen die Lizenzbedingungen verstoßen oder
Intershop-Produkte und Services stärker nutzen.
Gesamtrisikoposition
Unter der Gesamtrisikoposition sind alle Einzelrisiken zu verstehen, denen Intershop in der Gesamt-
heit ausgesetzt ist. Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Gesamtrisikopo-
sition hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
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Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll-
und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Konzernrechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem von Intershop umfasst die vom Vorstand eingeführten Grundsätze,
Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung von dessen Entscheidungen zur
Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie
der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Intershop-
Konzern ist entsprechend der Vorstandsressorts gegliedert, deren verschiedene Abteilungen zu
dem jeweils verantwortlichen Vorstand berichten. Die Abteilungen sind unterteilt in verschiedene
Kostenstellen bzw. Profitcenter, für die je ein Abteilungsleiter verantwortlich ist. Die Abteilungslei-
ter haben entweder Umsatz- und Kostenverantwortung oder ausschließlich Kostenverantwortung.
Die geschäftlichen Bestell- und Genehmigungsprozesse einschließlich Zeichnungsberechtigun-
gen und Wertgrenzen sind in einer vom Vorstand eingeführten Genehmigungsrichtlinie („Global
Authorization Policy“) geregelt, welche regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst wird.
Die Genehmigungsrichtlinie beinhaltet drei Regelungsfelder: den Einkauf von Waren und Dienstleis-
tungen, Angebote an und Verträge mit Kunden sowie Personalangelegenheiten. Bevor Aktivitäten
ausgeführt werden, sind festgelegte Abläufe einzuhalten. Werden beispielsweise Waren bestellt oder
Dienstleistungen beauftragt, bestehende Verträge verändert oder gekündigt, sind Genehmigungen
in Form von Unterschriften einzuholen. Deren Umfang ist abhängig von der Art des Vertrages und
vom Auftragsvolumen. Es sind Angaben über finanzielle und bilanzielle Auswirkungen sowie Bud-
geteffekte darzulegen und Alternativen (z. B. Angebote weiterer Lieferanten oder Dienstleister) zu
erläutern. Alle Bestellungen bzw. Beauftragungen dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils entspre-
chend der Richtlinie notwendigen Genehmigungen der Fachabteilungen, Abteilungsleiter und/oder
Vorstände vorliegen. Neben der Genehmigungsrichtlinie existieren bei Intershop weitere Richtli-
nien für verschiedene Geltungsbereiche, zum Beispiel die Reisekostenrichtlinie, die Mobiltelefon-
richtlinie, Notebook-Richtlinie oder die Firmenwagenrichtlinie. Diese werden ebenfalls regelmäßig
überprüft und entsprechend angepasst. In den mindestens zweiwöchentlichen Vorstandsbespre-
chungen werden neben anderen Themen auch externe Beauftragungen diskutiert und überwacht.
Die buchhalterischen Vorgänge werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaf-
ten im zentralen SAP-System des Konzerns erfasst. Die Konsolidierung und Aufstellung des Konzern-
abschlusses von Intershop wird mit der Konsolidierungssoftware von LucaNet auf Basis der im SAP
erfassten Einzelabschlüsse zentral durchgeführt. Die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns be-
rücksichtigen die Anforderungen der IFRS, HGB, AktG und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen interne Kontrollen unter Wahrung
des Vier-Augen-Systems zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der eingehenden Einzelabschlüs-
se und des Konzernabschlusses. Vom Konzerncontrolling werden monatlich Detailauswertungen
erstellt, um die Entwicklung des Konzerns, der Einzelgesellschaften sowie der Kostenstellen und
Profitcenter aufzuzeigen. Die Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden
zentral auf Konzernebene durchgeführt, um einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Auf
Konzernebene erfolgt durch das Konzerncontrolling die Aufbereitung und Zusammenfassung der
Daten für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts, welche durch die Finanzabteilung
überprüft werden.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
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Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw.
§ 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176
Absatz 1 S. 1 AktG
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 14.194.164 Euro und ist einge-
teilt in 14.194.164 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Eine Aktie hat einen Anteil
am Grundkapital von 1 Euro. Es existieren keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die
Übertragung von Aktien betreffen.
Zum Bilanzstichtag sind die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 18,39 % und die Shareholder
Value Management AG mit 15,44 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten
beide Gesellschaften nach § 33 ff. WpHG zusammen 33,83 % der Stimmrechte (abgestimmtes
Stimmrechtsverhalten).
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen zum Bilanzstichtag am Grundkapital der Gesellschaft,
die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der INTERSHOP Communications AG nicht mitge-
teilt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, also insbesondere Entsendungs-
rechte in den Aufsichtsrat, gibt es nicht. Es gibt keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sodass
eine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, ohne dass sie gleichzeitig die Kontrollrechte unmit-
telbar ausüben können, ebenfalls nicht existiert.
Die Ernennung und Abberufung des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 6 der Satzung der
Gesellschaft geregelt. Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen.
Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Satzungsänderungen erfolgen nach
den §§ 179 ff. AktG sowie nach § 28 der Satzung. Nach letztgenannter Vorschrift ist der Aufsichtsrat
befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere auch Änderungen
der Angaben über das Grundkapital, entsprechend dem jeweiligen Umfang von Kapitalerhöhungen
aus bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital sowie von Kapitalherabsetzungen aufgrund der
Einziehung von Aktien zu beschließen.
Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien verweisen wir auf den Konzern-
anhang, Abschnitt „Eigenkapital“, bzw. auf den Anhang des Einzelabschlusses der INTERSHOP
Communications Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft unterhält keine wesentlichen verbindlichen
Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeange-
bots stehen. Zudem gibt es keine verbindlichen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft,
die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
getroffen sind.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß
§ 289f HGB bzw. § 315d HGB
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 10. Dezember 2020 die Erklärung zur Unter-
nehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgegeben und diese auf der Internetseite unter
http://www.intershop.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
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Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat vorsorglich für das Geschäfts-
jahr 2020 einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312
AktG aufgestellt. In diesem Bericht werden auch die Beziehungen zu Shareholder Value Management
AG und zur Shareholder Value Beteiligungen AG dargestellt. Die Shareholder Value Management AG
und die Shareholder Value Beteiligungen AG vereinigten auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020
60,69 % der anwesenden Stimmen auf sich und verfügten damit über eine Hauptversammlungs-
mehrheit. Der Vorstand geht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorsorglich von dem Bestehen
eines Abhängigkeitsverhältnisses zu diesen Gesellschaften aus. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst,
dass diese Einschätzung von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten abhängt, insbesondere von der
Prognose zukünftiger Hauptversammlungsmehrheiten, die sich nicht sicher vorhersehen lassen.
Vorsorglich wurde der Abhängigkeitsbericht erstattet. Er enthält die folgende Schlusserklärung:
„Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat für die in dem Bericht über Beziehun-
gen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns
im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden,
bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist
dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.“
Prognosebericht
Rahmenbedingungen
Nach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2021 wird sich die globale Wirtschaft im laufenden
Jahr deutlich erholen und wieder um 5,5 % wachsen. Angetrieben wird diese Entwicklung durch
massive staatliche Unterstützungsmaßnahmen und die wachsende Verfügbarkeit mehrerer Impf-
stoffe. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird der Anstieg der Wirtschaftsleistung demnach
6,3 % betragen. Für die Gruppe der Industriestaaten wird ein Anstieg von 4,3 % und für die US-Wirt-
schaft von 5,1 % prognostiziert. In der Eurozone wird ein Wachstum von 4,2 % und für die deutsche
Wirtschaft von 3,5 % erwartet.
Der E-Commerce-Markt wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter kräftig wachsen. Zwar
wird sich im B2C-Segment das Wachstum nach Schätzungen von eMarketer im Jahr 2021 auf
14,3 % abschwächen, zum einen aufgrund der erwarteten Erholung des stationären Handels und
zum anderen aufgrund des massiven, vorgezogenen Onlinewachstums im Jahr 2020. Ungeach-
tet dessen wird davon ausgegangen, dass sowohl im B2C- als auch im B2B-Handel der Großteil
der neugewonnenen Onlineumsätze nicht wieder zum stationären Handel und zum physischen
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen zurückkehren wird. So sei zwar eine gewisse digitale
Müdigkeit festzustellen und der Wunsch von Käufern und Verkäufern z. B. nach physischen Veran-
staltungen groß, diese würden aber künftig um virtuelle Komponenten ergänzt bzw. in den digitalen
Verkaufsprozess eingebettet werden, so Forrester.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
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Auf den globalen IT-Märkten erwartet das US-amerikanische Analystenhaus Gartner einen starken
Erholungseffekt für 2021. Den stärksten Aufschwung soll dabei der Bereich Unternehmenssoftware
erfahren. Hier wird mit einem Anstieg der Ausgaben um 7,2 % gerechnet, da Unternehmen im
Zuge der Bewältigung der Pandemie ihre Zurückhaltung aus 2020 ablegen und ihre Digitalisierungs-
anstrengungen beschleunigen werden. Der weltweite Markt für IT-Dienstleistungen wird ebenfalls
wieder steigende Investitionen (+4,1 %) verbuchen können. Für den deutschen Markt beziffert die
aktuelle Bitkom-Marktprognose das zu erwartende Wachstum für 2021 im Software-Segment auf
4,1 % und im Markt für IT-Dienstleistungen auf 1,1 %.
Unternehmensausblick
Die Corona-Krise hat die Weltwirtschaft erheblich getroffen. Das hat auch für viele Intershop-Kunden
mittelbare wie unmittelbare Folgen. Gleichzeitig hat die Krise die Bewertung der Zukunftspers-
pektiven der eigenen Vertriebswege, die den Gradmesser für Investitionsentscheidungen bilden,
verändert. Mehr denn je zeigt sich, dass die Digitalisierung des weltweiten Handels unumkehr-
bar ist und sich die Dynamik dieses Transformationsprozesses vor allem im B2B-Markt infolge der
Pandemie noch verstärkt. Das gilt auch für den Trend hin zu Cloud-Anwendungen, da diese große
Vorteile für Unternehmen hinsichtlich Infrastruktur, Kosten und Flexibilität bieten.
In diesem derzeit noch unsicheren, aber grundsätzlich positiven Marktumfeld kann Intershop nun
nach einer gelungenen Cloud-Transformation auf einer funktionierenden Vertriebs- und Marketing-
organisation aufbauen. Das Cloud-Geschäft wächst kontinuierlich, insbesondere im B2B-Zielmarkt.
Zudem wurde die Kostenstruktur so optimiert, dass Intershop auch profitabel wachsen kann.
Um die eigene Vision zu realisieren, Intershop als die erste Wahl für B2B-E-Commerce-as-a-Service-
Lösungen dauerhaft zu etablieren, beabsichtigt das Unternehmen in 2021 noch stärker die
eigene Organisation auf schlanke, schnelle und intelligente Geschäftsprozesse mit klaren Ver-
antwortlichkeiten auszurichten. Aus diesem Grund wird die Organisation an den Produktlebens-
zyklus, bestehend aus den Kernprozessen Product Lifecycle, Customer Acquisition, Customer
Services, Customer Lifecycle und General & Administration, angepasst. Hauptaufgaben des
Bereichs Product Lifecycle sind die Optimierung der Cloud-Prozesse und die Weiterentwicklung
der Intershop-Plattform. Customer Acquisition treibt das Wachstum durch neue Kunden und
die Bindung von Bestandskunden voran und identifiziert Chancen und Zielkunden zusammen
mit den weltweiten Partnern. Durch Customer Services soll der bestmögliche Service für
Kunden und Partner erbracht und optimiert werden. Customer Lifecycle stellt die Kundenzu-
friedenheit in den Mittelpunkt der Aktivitäten und unterstützt somit das Wachstum des Kunden.
Der Bereich General & Administration trägt mit schnellen und transparenten Prozessen zur Wei-
terentwicklung des Unternehmens bei. Im Zuge der Änderung der Organisation ist geplant, ein er-
weitertes Management-Team zu etablieren, dass den künftigen Alleinvorstand Markus Klahn unter-
stützt, aber auch eigenverantwortlich und unternehmerisch agiert und so zur Vereinfachung der
Prozesse beiträgt.
Geschäftsbericht 2020
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
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Kernprozesse der zukünftigen Organisation:
Product
Customer
Acquisition
Customer
Services
Customer
Lifecycle
General /
Administration
Lifecycle
Intershop plant für das Geschäftsjahr 2021 mit deutlich steigenden Cloud und Subscription
Umsätzen. Im Bereich Wartung und Lizenzen wird dagegen im Zuge des veränderten Geschäftsmo-
dells mit einem leichten Rückgang der Erlöse gerechnet. Im Servicebereich wird durch Erholungs-
effekte und den weiteren Ausbau der Cloud-Kundenbasis, was oftmals mit eingehender Beratung
vor und nach dem Aufsetzen einer neuen Lösung verbunden ist, ein leichter Umsatzanstieg erwartet.
Dabei soll das Wachstum aus allen drei Zielregionen (Europa, USA und Asien/Pazifik) kommen.
Gesamtaussage für das Jahr 2021
Basierend auf den Annahmen für die jeweiligen Geschäftssegmente erwartet Intershop für das
Geschäftsjahr 2021 eine Steigerung des Cloud-Auftragseingangs um mindestens 10 % sowie einen
leichten Anstieg des Net New ARR. Bei leicht steigenden Umsatzerlösen wird ein leicht positives
operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert.
Jena, 3. März 2021
Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Dr. Jochen Wiechen
Markus Klahn