Jahresnanzbericht
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2024
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-1
INHALTSVERZEICHNIS
1 ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE ................................................................... 3
1.1 DAS UNTERNEHMEN ........................................................................................................ 3
1.2 SANIERUNGSVERFAHREN KTM AG, KTM COMPONENTS GMBH UND KTM
FORSCHUNGS & ENTWICKLUNGS GMBH ..................................................................... 3
1.3 VERÄNDERUNGEN BEI BETEILIGUNGEN ...................................................................... 5
1.4 AKTIVITÄTEN UND ERFOLGE IM RENNSPORT ............................................................. 6
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG ................................................. 7
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT ......................................................................................................... 7
2.2 MOTORRADMARKT ........................................................................................................... 8
2.3 FAHRRADMARKT .............................................................................................................. 8
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN .................................................................................. 9
3.1 KONZERNKENNZAHLEN .................................................................................................. 9
3.2 GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND ANALYSE DER ERTRAGSKENNZAHLEN ............ 10
3.3 BILANZANALYSE ............................................................................................................. 13
3.4 LIQUIDITÄTSANALYSE .................................................................................................... 14
3.5 INVESTITIONEN ............................................................................................................... 14
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG ........................................................................................... 15
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN ................................................................................ 16
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG
(EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)............................................................... 34
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL ................................................................................................ 49
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT ......................... 60
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS .................................................... 65
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE .............................. 79
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER .............................................................. 85
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG ......................................................................... 91
4.9 ANHANG ........................................................................................................................... 97
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E) UND NEUE MODELLE ........................................... 106
5.1 ORGANISATION ............................................................................................................. 106
5.2 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAKTIVITÄTEN ............................................... 106
5.3 AUSBLICK 2025 UND DARÜBER HINAUS ................................................................... 109
5.4 NEUE MOTORRAD-MODELLE ....................................................................................... 110
5.5 NEUE FAHRRAD-MODELLE .......................................................................................... 112
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-2
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT .......................................................................................... 113
6.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM .................................................................................... 113
6.2 Enterprise Risk Management (ERM) ............................................................................... 113
6.3 DARSTELLUNG VON CHANCEN, RISIKEN SOWIE GETROFFENEN
MASSNAHMEN ............................................................................................................... 114
7 ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB.............................................................................. 123
8 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS
§ 243a (ABS 2) UGB ................................................................................................................. 127
8.1 KONTROLLUMFELD ...................................................................................................... 127
8.2 RISIKOBEURTEILUNG .................................................................................................. 128
8.3 KONTROLLMASSNAHMEN ........................................................................................... 128
8.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG ................................................................... 128
9 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG ........................................................................ 129
10 AUSBLICK ................................................................................................................................. 129
10.1 GESCHÄFTSENTWICKLUNG ....................................................................................... 129
10.2 MOTORSPORT............................................................................................................... 130
10.3 INVESTITIONEN ............................................................................................................. 131
10.4 FINANZIERUNGSSITUATION ........................................................................................ 131
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-3
1 ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE
1.1 DAS UNTERNEHMEN
Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem der führenden
Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken
wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die
Hochleistungskomponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen.
Husqvarna und GASGAS Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplementieren das
Zweiradsortiment der PIERER Mobility-Gruppe (die „Gruppe“).
Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange
in Zürich primärkotiert und zusätzlich im Segment prime market der Wiener Börse gelistet.
1.2 SANIERUNGSVERFAHREN KTM AG, KTM COMPONENTS GMBH UND
KTM FORSCHUNGS & ENTWICKLUNGS GMBH
SITUATION UND STATUS DES SANIERUNGSVERFAHRENS
Die KTM AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG und war im H1 2024 für
mehr als 95 % des Umsatzes der PIERER Mobility-Gruppe verantwortlich.
Im November 2024 wurde im Zuge der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2025 klar, dass die
KTM einen signifikanten zusätzlichen Liquiditätsbedarf abzudecken hatte. Trotz intensiver
Bemühungen, die Situation zusammen mit Gläubigern und Geldgebern außergerichtlich zu lösen,
musste am 29. November ein gerichtliches „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ über das
Vermögen der KTM AG sowie ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH und KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH beantragt werden. Ziel des Verfahrens war es, sich mit den
Gläubigern innerhalb des gesetzlich vorgesehen Zeitrahmens, konkret bis zum 25. Februar 2025, auf
einen Sanierungsplan zu einigen und die KTM-Gruppe nach Genehmigung und Erfüllung dieses Plans
fortzuführen.
Neben den Verhandlungen mit den Gläubigern initiierte die Gruppe eine Reihe von Maßnahmen zur
kurzfristigen Kostensenkung und langfristigen Redimensionierung der Produktion in Österreich. Es
wurde entschieden, die Produktion in Mattighofen/Munderfing ab 13. Dezember 2024 bis März 2025 zu
unterbrechen und danach im Einschichtbetrieb (zuvor im Zweischichtbetrieb) fortzuführen. Diese
Maßnahme ging einher mit einem weiteren Personalabbau und einer temporären (für die Zeit der
Produktionsunterbrechung) Arbeitszeitreduktion von standardmäßig 38,5 Wochenstunden auf 30
Wochenstunden. Neben den kurzfristigen Kostensenkungen unterstützte diese Maßnahme den
beschleunigten Abbau der hohen Lagerstände. Weitere Informationen zu den im Zuge des
Sanierungsprozesses eingeleiteten Maßnahmen können dem Kapitel „Ereignisse nach dem
Bilanzierungsstichtag“ entnommen werden.
Die Gläubiger nahmen am 25. Februar 2025 die Sanierungspläne der drei Gesellschaften an. Mit den
Gläubigern der KTM AG wurde eine Kassaquote von 30 % vereinbart, die bis zum 23. Mai 2025 dem
Sanierungsverwalter zu hinterlegen war. Das Gericht wird voraussichtlich im Juni 2025 die
Sanierungspläne bestätigen. Nach Eintritt der Rechtskraft sind die Sanierungsverfahren der KTM AG
sowie der beiden Tochtergesellschaften jeweils beendet.
Der Bilanzierung im Konzernanhang sowie die Berichterstattung im nachstehenden Konzernlagebericht
erfolgten unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung der KTM. Diese Einschätzung
beruht auf aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem
Sanierungsverfahren. Damit geht mit dem Sanierungsverfahren grundsätzlich keine Änderung der
angewandten Grundsätze der Rechnungslegung und von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einher.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-4
Der entstehende Sanierungsgewinn von 70 % der angemeldeten Gläubiger-Forderungen kann durch
die KTM-Gruppe erst mit rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht
und seiner darin enthaltenen Voraussetzungen realisiert werden.
Das Sanierungsverfahren hat zum Bilanzstichtag nicht den jeweiligen Charakter und auch die
Fristigkeiten der ausgewiesenen Schulden geändert und die schuldbefreiende Wirkung des
Sanierungsplans ist erst im Geschäftsjahr 2025 bilanziell zu erfassen. Ein Ausweis von
Eventualverbindlichkeiten hieraus entfällt vor diesem Hintergrund ebenso.
WESENTLICHE GRÜNDE FÜR ERÖFFNUNG DES INSOLVENZRECHTLICHEN
SANIERUNGSVERFAHRENS ÜBER DIE KTM AG
Die Ursachen der Insolvenz der KTM AG sind auf eine Aneinanderreihung mehrerer Umstände
zurückzuführen und kann nicht auf einen einzelnen Sachverhalt reduziert werden.
Hohe Lagerbestände bei den Händlern bei nachlaufend hoher Produktion
Das Motorradgeschäft der KTM-Gruppe war bis Ende des Jahres 2023 von stetig steigenden
Produktions- und Absatzmengen und folglich steigenden Umsätzen gekennzeichnet. Damit
einhergehend wurden die Produktionskapazitäten laufend erweitert und gesteigert. Da die Verkäufe der
Händler an Endkunden im Jahr 2023 nicht im selben Ausmaß wie die Absätze der KTM-Gruppe an die
Händler gesteigert werden konnten, kam es Ende des Jahres 2023 zu einem hohen
Händlerlagerbestand.
Das Jahr 2024 war gemessen an den Endkundenverkäufen ein gutes Jahr für die KTM-Gruppe,
allerdings zeichnen die Absatzzahlen der KTM-Gruppe ein herausforderndes Bild. So blieb der erzielte
Umsatz hinter den Erwartungen, da die Händler und Importeure aufgrund der Überlieferung der beiden
vorangegangenen Jahre keine weiteren Mengen aufnehmen konnten und die KTM-Gruppe in der Folge
nur eingeschränkt Umsätze erzielen konnte. Die Endkundennachfrage wurde also verstärkt aus den
Lagerbeständen von Händlern und Importeuren bedient. In den USA herrschte eine allgemein
rückläufige Nachfrage nach Motorrädern und die wirtschaftliche Entwicklung in Europa war unerwartet
und weitgehend schwach. Die KTM-Gruppe entschied daher, im vierten Quartal des Geschäftsjahres
2024 alle Verkaufsmaßnahmen, die lange Zahlungsziele aufwiesen, einzustellen.
Umfassende Händlerfinanzierung
Die Verkaufsmengen des Jahres 2023 konnten nur durch Gewährung von besonders langen
Zahlungszielen von 270 bis gegen Ende sogar 360 Tagen erreicht werden. Diese äußerst langen
Zahlungsziele haben dazu geführt, dass sich der Working Capital-Bedarf nahezu verdoppelt hat.
Darüber hinaus mussten die Zinsen für diese langen Finanzierungszeiträume getragen werden.
Anstieg der Produktionskosten in Österreich
Der mit Abstand größte Produktionsstandort der Gruppe ist Mattighofen/Munderfing. In den letzten drei
Jahren stiegen in Österreich die Lohn- und Gehaltskosten nicht zuletzt aufgrund kollektivvertraglicher
Vereinbarungen um rund 25 % und die Materialkosten um rund 15 %. Dies führte am Weltmarkt zu
Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus führten die gesenkten Produktionsmengen zu
einer unzureichenden Deckung der Fixkosten. Kostensteigerungen konnten nur teilweise an Endkunden
weitergegeben werden, was insgesamt zu sinkenden Deckungsbeiträgen führte.
Hohe Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Umfang und Komplexität des Produktportfolios
Aufgrund des Wachstums der letzten Jahre und der verfolgten Mehrmarkenstrategie entstand in der
KTM-Gruppe ein vielfältiges Produktportfolio mit mehreren Marken. Dies zog einen enormen Aufwand
für Forschung und Entwicklung (F&E) nach sich. Alleine in den letzten beiden Jahren stiegen die
aktivierten F&E-Aufwendungen um € 288 Mio.
Verhältnismäßig hohe Ausgaben für den Motorsport
Der Motorsport ist für die KTM-Gruppe in mehrfacher Hinsicht bedeutend. Zum einen werden im
Motorsport für die KTM-Gruppe wesentliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Motorräder
gewonnen und neue Technologien und Entwicklungen unter Extrembedingungen erprobt. Zum anderen
untermauern Rennsporterfolge gegenüber den Endkunden die Markenpositionierung und tragen zur
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-5
Markenbekanntheit sowie -schärfung bei. Dennoch waren die Ausgaben für das Motorsport-
Engagement verhältnismäßig hoch.
Verlustbringende Geschäftsbereiche: PIERER New Mobility und MV Agusta
Während der Corona-Pandemie stieg die Nachfrage nach Fahrrädern rasant an, was zu einer
Überhitzung am Fahrradmarkt und Verwerfungen in der gesamten Lieferkette führte. Als Ergebnis
daraus erreichten die Lagerbestände Höchstwerte. Die Rückführung dieser Bestände auf ein
Normalniveau dauert bei gleichzeitig massivem Druck auf die Verkaufspreise weiter an. Auf der
Kundenseite führten die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Kernmarkt Europa zu einem
Kaufkraftverlust. Dies bewirkte einen Nachfragerückgang bei Premium-(Elektro-)Fahrrädern. Der
entstehende Liquiditätsbedarf aus der resultierenden Verlustsituation des PIERER New Mobility
Teilkonzerns wurde im Wesentlichen von der KTM AG gedeckt.
Die KTM-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 das im Teilkonzern der PIERER New Mobility GmbH
gebündelte Geschäft mit New Mobility-Produkten per 1. Juni 2024 an die PIERER Mobility AG
veräußert. Dabei bestanden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 Finanzforderungen der KTM AG
gegen die PIERER New Mobility GmbH im Umfang von € 372,0 Mio.
In den Geschäftsjahren 2022 und 2024 erwarb die KTM AG in zwei Schritten insgesamt 50,1 % der
Anteile an dem defizitären Motorradhersteller MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien. Ziel war es, das
Produktionsvolumen derart zu erhöhen und die Produktpalette dermaßen anzupassen, dass möglichst
rasch die Gewinnzone erreicht werden kann. Die geschlossenen Verträge sahen eine Working Capital-
Finanzierung und eine Ausgleichsleistung zur Stützung der Verlustsituation der MV Agusta Motor S.p.A.
vor. Die dafür nötige Liquidität von rund € 220 Mio. wurde letztlich von der KTM AG aufgebracht.
Instabile Finanzierungsstruktur
Im Herbst 2024 zeichnete sich ab, dass die Schwellenwerte der Financial Covenants zum Jahresende
voraussichtlich nicht eingehalten werden können.
Der Anstieg des Working Capital führte dazu, dass Finanzierungsrahmen im Zusammenhang mit
Working Capital-Kreditlinien, Factoring oder Supply Chain Financing vollständig in Anspruch genommen
wurden. Innerhalb der bestehenden Linien konnten daher nicht ausreichend neue Mittel aufgenommen
werden.
In Summe kam es bei KTM innerhalb der letzten 18 Monate zu einem Anstieg der Nettoverschuldung,
betrachtet exklusive der Forderungen aus Finanzierungstätigkeit, von 444,8 Mio. auf 1.607,1 Mio.
Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den oben beschriebenen Bereichen der Finanzierung des
PIERER New Mobility-Teilkonzerns (ca. 331 Mio.), den MV Agusta-Finanzierungen (ca. 217 Mio.),
dem Anstieg der Investitionen in Forschung und Entwicklung und dem Aufbau des Working Capitals
über Working Capital-Finanzierungen von ca. 508 Mio.
1.3 VERÄNDERUNGEN BEI BETEILIGUNGEN
Die bisherige Beteiligung der KTM AG an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, wurde im März
2024 auf 50,1 % aufgestockt und die Gesellschaft wurde so zu einem vollkonsolidierten
Tochterunternehmen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 fasste der Vorstand der KTM AG den
Beschluss, die gehaltenen Anteile an sämtlichen MV Agusta-Gesellschaften im Geschäftsjahr 2025 zu
veräußern. Die zugehörigen Vermögenswerte und Schulden wurden als Veräußerungsgruppe nach den
Vorschriften von IFRS 5 bewertet und separat ausgewiesen.
Die PIERER Green Energy GmbH wurde von der PIERER Industrie AG, Wels, mit Wirkung zum 1. Juni
2024 erworben. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft mit der KTM Immobilien GmbH verschmolzen.
Die PB Invest GmbH wurde von der KTM Components GmbH mit rechtswirksamem Vertrag vom
2. September 2024 von der PIERER Industrie AG erworben. Die PB Invest GmbH war eine
Holdinggesellschaft, deren einziger wesentlicher Vermögenswert die 100%ige Beteiligung an der
Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH war. Daher wurde die PB Invest GmbH zum Erwerbszeitpunkt mit
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-6
der KTM Components GmbH verschmolzen und die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH wurde zu
einem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der KTM-Gruppe. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
war der 1. September 2024. Am 13. Dezember 2024 hat die Geschäftsführung der Vöcklabrucker
Metallgießerei GmbH einen Antrag auf Konkursverfahren gestellt. Mit dem Konkursverfahren ging der
Verlust der Kontrolle i. S. v. IFRS 10 einher, da die Gesellschaft seither von einem gerichtlich bestellten
Masseverwalter liquidiert wird. Die KTM-Gruppe hat die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH vor diesem
Hintergrund vereinfachend per 1. Dezember 2024 entkonsolidiert, da im Zeitraum zwischen 1. und
13. Dezember 2024 keine wesentlichen Transaktionen oder Veränderungen an der Vermögens-,
Finanz- oder Ertragslage der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH eingetreten sind.
Zu den weiteren Veränderungen bei Beteiligungen verweisen wir auf Anhangsangabe 9.
„Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
1.4 AKTIVITÄTEN UND ERFOLGE IM RENNSPORT
20 WELTMEISTERTITEL UND VIELE PRESTIGETRÄCHTIGE ERFOLGE IM JAHR 2024
Die PIERER Mobility-Gruppe war in der MotoGP
TM
mit zwei Werksteams vertreten: Red Bull KTM
Factory Racing und Red Bull GASGAS Tech 3.
Für beide war die Saison 2024 herausfordernd, aber erfolgreich.
Für das Red Bull KTM Factory Racing-Team erreichte Brad Binder einen Grand-Prix- und einen Sprint-
Podiumsplatz in Katar. In der Gesamtwertung wurde er mit Platz 5 bester MotoGP Pilot des PIERER
Mobility Aufgebots. Entwicklungsfahrer und MotoGP Legende Dani Pedrosa trat im Sprint von Jerez mit
einer Wildcard an und feierte einen beeindruckenden Podiumsplatz. KTM beendete die MotoGP Saison
mit Platz 2 in der Konstrukteurswertung.
Das Red Bull GASGAS Tech3-Team und Pedro Acosta sorgten für Aufsehen in der MotoGP: Acosta
sicherte sich als Rookie of the Year 2024“ fünf Podiumsplätze bei Grand Prix und vier bei Sprint-
Rennen. Mit seinem dritten Platz beim GP von Portugal wurde er zum drittjüngsten Podiumsfahrer in
der MotoGP-Geschichte (19 Jahre). Er wechselt 2025 ins Red Bull KTM Factory Racing Team. Das
Tech3-Team kehrt in der Saison 2025 zu den ikonischen orangen Farben von Red Bull KTM Tech3
zurück. Die Fahrer werden Enea Bastianini und Maverick Viñales sein.
In der Moto3 Weltmeisterschaft dominierte der Kolumbianer David Alonso für CFMOTO KTM. Mit 14
Saisonsiegen brach er den Rekord der meisten Siege pro Saison.
Im Offroad-Motorradrennsport dominierte Husqvarna-Werksfahrer Billy Bolt die FIM SuperEnduro
Weltmeisterschaft 2024 und gewann seinen vierten Titel in Folge. In der AMA Supercross-Serie
errang Chase Sexton den dritten Gesamtrang in der 450SX-Klasse und gewann die AMA Pro Motocross
450 Meisterschaft. Tom Vialle sicherte sich auf KTM die AMA Supercross 250 East Division, während
RJ Hampshire auf seiner Husqvarna in der West Division erfolgreich war.
Manuel Lettenbichler triumphierte erneut in der FIM Hard Enduro Weltmeisterschaft, trotz eines
einzigen verletzungsbedingten Ausfalls. Josep Garcia setzte sich in der FIM EnduroGP
Weltmeisterschaft durch und holte zusätzlich die Enduro1-Weltmeisterschaft. Garcia triumphierte bei
den International Six Days of Enduro und sicherte sich einen historischen vierten Gesamtsieg.
Bei der Rallye Dakar 2024 erreichte Kevin Benavides Platz 4 für KTM, während Daniel Sanders ein
Comeback mit einem Sieg bei der Rallye du Maroc im Oktober 2024 feierte.
Jorge Prado von Red Bull GASGAS Factory Racing wurde FIM MXGP Weltmeister 2024 und Kay de
Wolf gewann auf Husqvarna die MX2-Krone. Weitere Fahrer wie Sasha und Lucas Coenen, Liam
Everts, Andrea Adamo und Simon Längenfelder feierten Podestplätze und Siege.
Für GASGAS Factory Racing feierte Jaime Busto Podestplätze in der Gesamtwertung der TrailGP und
X-Trail Weltmeisterschaft.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-7
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND
MARKTENTWICKLUNG
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Beginn des Geschäftsjahres 2024
haben länger angehalten als ursprünglich angenommen. Das Wachstum in der Eurozone war weiterhin
gering, wobei sich insbesondere der wichtige deutsche Markt in einer Rezession befand. In den USA
war die Kaufkraft der Konsumenten aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und infolge der langen
Phase teurer Konsumkredite weiterhin niedrig.
Die Aussichten für die Weltwirtschaft sind nach wie vor eingetrübt. Die Auswirkungen des seit 2022
andauernden russisch-ukrainischen Krieges, die jüngsten Entwicklungen des Krieges im Nahen Osten
und die dort anhaltenden Spannungen sowie die deutlich höheren Inflationsraten haben neben anderen
Faktoren zu einer Verlangsamung der Weltwirtschaft geführt. Obwohl das globale Wirtschaftswachstum
davon unverändert belastet ist, hat die Weltwirtschaft als Ganzes eine bemerkenswerte
Widerstandsfähigkeit gezeigt. Dabei gibt es aber regional und national erhebliche Unterschiede.
Die neue US-Administration hat im Frühjahr 2025 umfangreiche und signifikante Einfuhrzölle
implementiert, die alle wesentlichen Wirtschaftsregionen weltweit betreffen. Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Berichts ist nicht absehbar, wie viel Bestand diese neuen Zölle haben werden und
welche Gegenmaßnahmen von anderen Wirtschaftsräumen gesetzt werden. Ebenfalls unklar ist, ob es
durch die Zölle zu neuen Handelsallianzen kommen wird. Es ist zu erwarten, dass durch Zölle die Preise
für die Konsumenten steigen und das verfügbare Einkommen der Privathaushalte sinkt.
Weiters haben die USA Bemühungen unternommen, den Krieg in der Ukraine zu beenden. Dies ging
einher mit einem Zurückfahren der Militärhilfen für die Ukraine. Die Europäischen Union hat darauf
geantwortet und will bis zu 800 Milliarden für die Aufrüstung mobilisieren. Die EU-Defizitgrenzen sollen
zugunsten einer Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten gelockert werden.
Neben diesen zwei Themen bergen insbesondere die Lage im Nahen und Mittleren Osten
(insbesondere in und um Israel bzw. in Zusammenhang mit dem Atomprogramm im Iran und
Unsicherheiten der Transportroute durch den Golf von Aden) sowie die Spannungen zwischen China
und Taiwan Risiken.
IWF-WACHSTUMSPROGNOSE
1)
2025
2026
Weltwirtschaft
2,8 %
3,0 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften
1,4 %
1,5 %
Eurozone
0,8 %
1,2 %
Deutschland
0,0 %
0,9 %
USA
1,8 %
1,7 %
Schwellen- und Entwicklungsländer
3,7 %
3,9 %
China
4,0 %
4,0 %
Indien
6,2 %
6,3 %
1)
IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook, April 2025
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-8
2.2 MOTORRADMARKT
Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Zulassungszahlen um 7 % (+245.000 Motorräder). Dabei zeigen die
unterschiedlichen Regionen ein deutlich differenziertes Bild.
In Europa stieg der Markt, gemessen an Neuzulassungen (d.h. exklusive Motocrossmodelle), auf mehr
als 900.000 Motorräder an (+14,3 %), wobei hier ein Einmaleffekt von Tageszulassungen Ende des
Jahres 2024 auf Grund der Umstellung der Euro-Homologation zum 1. Jänner 2025 enthalten ist. Der
Effekt der Tageszulassungen in Europa kann auf knapp 10 Prozentpunkte geschätzt werden, was das
reale Wachstum des europäischen Motorradmarktes auf etwa 4 5 % verringert. Dementsprechend ist
das Zulassungsplus speziell in den Zuwachsraten der europäischen Kernmärkte Deutschland
(+20,2 %), Italien (+15,0 %) und Spanien (+18,3 %) auffällig. Der Marktanteil der KTM-Gruppe stieg von
10,5 % auf 11,1 % (gemessen an den drei Kernmarken KTM, Husqvarna und GASGAS).
In Nordamerika sank der Absatz (im Gegensatz zu Europa inklusive Motocrossmodelle) um 1,8 % auf
475.000 verkauften Einheiten. Der Marktanteil der drei Kernmarken der KTM-Gruppe sank im
Geschäftsjahr 2024 von 12,8 % auf 11,3 %. Speziell in den absatzstarken Monaten August und
September sank die Nachfrage in den USA um 8,1 % (August) bzw. um sogar 14,6 % (September). Das
Segment der margenstarken Offroadmotorräder geriet in den USA zusätzlich unter Druck (-6,8 %).
Weiterhin rückläufig (-3,8 %) zeigt sich die Entwicklung des australischen und neuseeländischen
Marktes. Er umfasst ein Volumen von in Summe 65.000 Motorrädern. Der Marktanteil von KTM,
Husqvarna und GASGAS sank auf 18,6 % (Vorjahr: 21,0 %).
Der relevante indische Motorradmarkt (S2/S3-Segment) befand sich im Jahr 2024 abermals deutlich im
Aufschwung (+10,8 %) und wies ein Volumen von ca. 1,35 Millionen verkauften Motorrädern auf. Dabei
setzte der strategische Partner Bajaj in Indien über 60.000 Motorräder der Marken KTM und Husqvarna
ab. Der Marktanteil dieser Marken ging auf 4,5 % zurück (Vorjahr: 5,3 %).
Der asiatische Raum war im Jahr 2024 von deutlichen Verlusten geprägt (-17,7 %), wobei die Märkte in
Thailand (-22,3 %) und China (Premium-Importeurmarkt; -28,8 %) in besonderem Maße betroffen
waren. In Japan (Motorräder >250ccm) belief sich der Rückgang auf lediglich 2,6 % und fiel damit
merklich geringer aus. Der Marktanteil der KTM-Kernmarken ist in dieser wichtigen Wachstumsregion
dennoch auf 5,1 % (Vorjahr 4,4 %) gestiegen, was auf eine marktbezogene Outperformance der KTM-
Marken hindeutet. Insbesondere in China erhöhte sich der Marktanteil der KTM-Marken im Jahr 2024
auf 11,3 % (Vorjahr: 8,5 %).
Zusätzlich haben die globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten den Motorradmarkt im Jahr 2024
erheblich beeinträchtigt. Faktoren wie schwankende Wechselkurse, steigende Produktionskosten und
Unterbrechungen in der Lieferkette haben eine r Hersteller und Verbraucher gleichermaßen
herausfordernde Umgebung geschaffen. Diese Unsicherheiten haben zu vorsichtigen Ausgaben- und
Investitionsentscheidungen in verschiedenen Regionen geführt, was die Marktdynamik weiter
beeinflusst hat.
2.3 FAHRRADMARKT
Während der Corona-Pandemie stieg die Nachfrage nach Fahrrädern rasant an, was zu einer
Überhitzung am Fahrradmarkt und Verwerfungen in der gesamten Lieferkette führte. Als Ergebnis
daraus erreichten die Lagerbestände Höchstwerte. Die Rückführung dieser Bestände auf ein
Normalniveau dauert bei gleichzeitig massivem Druck auf die Verkaufspreise weiter an. Auf der
Kundenseite führten die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Kernmarkt Europa zu einem
Kaufkraftverlust. Dies bewirkte einen Nachfragerückgang bei Premium-Elektrofahrrädern
und -Fahrrädern.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-9
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
3.1 KONZERNKENNZAHLEN
Wenn nicht anders angegeben, alle Werte in m€.
Erklärungen zu den Alternative Performance Measures finden sich im Glossar.
ERTRAGSKENNZAHLEN
2023
2024
Umsatz
2.661
1.879
-29,4 %
EBITDA
324
-481
>-100,0 %
EBITDA-Marge
12,2 %
-25,6 %
-37,7 PP
EBIT
160
-1.184
>-100,0 %
EBIT-Marge
6,0 %
-63.0 %
-69,0 PP
Periodenergebnis
76
-1.080
>-100,0 %
Ergebnis je Aktie (€)
2,37
-29,30
>-100,0 %
SEGMENTERGEBNISSE
2023
2024
Motorrad
Umsatz
2.416
1.804
-25,4 %
EBITDA
371
-221
>-100,0 %
EBITDA-Marge
15,4 %
-12,2 %
-27,6 PP
EBIT
214
-887
>-100,0 %
EBIT-Marge
8,9 %
-49,2 %
-58,1 PP
Fahrrad
Umsatz
241
111
-53,7°%
EBITDA
-42
-256
>-100,0 %
EBITDA-Marge
-17,4 %
-230,0 %
-212,6 PP
EBIT
-47
-291
>-100,0 %
EBIT-Marge
-19,6 %
-261,1 %
-241,5 PP
BILANZKENNZAHLEN ZUM 31. DEZ
2023
2024
Bilanzsumme
2.953
2.396
-18,9 %
Eigenkapital
909
-194
>-100,0 %
Eigenkapitalquote
30,8 %
-8,1 %
-38,9 PP
Working Capital Employed
531
525
-1,1 %
Nettoverschuldung
776
1.643
>100,0 %
Gearing
85,3 %
847,9 %
762,6 PP
CASHFLOW UND INVESTITIONEN
2023
2024
Cashflow aus Betriebstätigkeit
-111
-436
>-100,0 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-302
-341
-12,7 %
Free Cashflow
-413
-777
88,0 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
399
695
74,3 %
Investitionen
284
233
-18,0 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-10
3.2 GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND ANALYSE DER ERTRAGSKENNZAHLEN
ABSATZENTWICKLUNG
Die Gesamtabsatzzahlen von Motorrädern und (Elektro-)Fahrrädern der PIERER Mobility-Gruppe
stellen sich wie folgt dar:
Motorräder
Im Geschäftsjahr 2024 verkaufte die Gruppe 292.497 Motorräder (-21,5 %). Diese Zahl inkludiert die
vom Partner Bajaj in Indien und Indonesien verkauften Motorräder der Marken KTM und Husqvarna.
Vom Gesamtabsatz entfielen 212.685 Stück auf die Marke KTM (-22,8 %), 50.977 Stück auf die Marke
Husqvarna (-21,9 %), 18.814 Stück auf die Marke GASGAS (-31,5 %) und 3.748 Stück auf die Marke
MV Agusta (+102,4 %). Zudem setzte die Gruppe 6.273 Motorräder der Marke CFMOTO ab (+150,6 %).
Auf die Marke KTM entfielen somit 72,7 % aller verkauften Motorräder, auf Husqvarna 17,4 %, auf
GASGAS 6,4 %, auf CFMOTO 2,1 % und auf MV Agusta 1,3 %.
Der Absatz von Motorrädern mit Elektroantrieb war auf niedrigem Niveau rückläufig. Es wurden weltweit
5.889 Stück verkauft (-12,4 %), fast ausschließlich (96,3 %) im Offroad-Marktsegment. Das bedeutet,
dass 2,0 % der insgesamt abgesetzten Motorräder einen Elektroantrieb hatten.
Alle relevanten Märkte wiesen einen Rückgang der Verkaufszahlen auf. Hervorzuheben ist dabei der
Rückgang in Europa um 18,7 % (-25.549 Stück) und in Nordamerika um 27,5 % (-26.963 Stück).
37,9 % der Motorräder setzte die Gruppe in Europa ab (+1,3 Prozentpunkte zum Vorjahr), 24,3 % in
Nordamerika inkl. Mexiko (-2,0 Prozentpunkte zum Vorjahr) und 21,2 % über den Partner Bajaj in Indien
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-11
und Indonesien (+3,4 Prozentpunkte zum Vorjahr). Weitere 16,6 % (-2,7 Prozentpunkte zum Vorjahr)
wurden in anderen Regionen abgesetzt.
Fahrräder
Im Geschäftsjahr 2024 verkaufte die Gruppe 106.311 Fahrräder (-31,8 %).
Auf der einen Seite trennte sich die Gruppe Ende des Jahres 2023 von der Marke R Raymon, deren
Anteil am Gesamtabsatz 66,9 % betrug (104.336 Stück). Zudem wurde das Geschäft mit Johansson
Elektrolastenrädern zum 1. Oktober 2024 verkauft. Davon setzte die Gruppe im Jahr 2024 3.639 Stück
ab (Vorjahr: 189 Stück). Auf der anderen Seite steigerten im Geschäftsjahr 2024 die verbliebenen
Kernmarken ihren Absatz: Husqvarna E-Bicycles (+104,1 %), GASGAS (+227,2 %) und Felt (+67,9 %).
Als Konsequenz sank der Absatz von Elektrofahrrädern um lediglich 32,5 % auf 66.880 Stück und der
von Fahrrädern um 30,5 % auf 39.431 Stück.
58,9 % der verkauften Elektrofahrräder waren der Marke Husqvarna E-Bicycles und 37,5 % der Marke
GASGAS. Bei den Fahrrädern entfiel fast der gesamte Absatz (91,3 %) auf die Marke Felt.
Regional betrachtet stellte im Geschäftsjahr 2024 Europa, hier insbesondere die DACH-Region, den
größten Absatzmarkt dar.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-12
ERGEBNISANALYSE
Segment Motorrad
Im Geschäftsjahr 2024 konnte im Motorrad-Segment ein Umsatz von € 1.803,8 Mio. (Vorjahr: € 2.416,4
Mio.) erzielt werden (-25,4 % gegenüber Vorjahr). Das EBITDA beträgt im Geschäftsjahr 2024 € -220,6
Mio. (Vorjahr: € 371,0 Mio.) und das EBIT liegt bei € -887,1 Mio. (Vorjahr: € 214,4 Mio.). Dies entspricht
einer EBITDA-Marge von -12,2 % (Vorjahr: 15,4 %) und einer EBIT-Marge von -49,2 % (Vorjahr: 8,9 %).
In Europa fiel der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresniveau auf 982,5 Mio. (Vorjahr: 1.229,0 Mio.)
an, was einem Umsatzanteil von 54,5 % entspricht (Vorjahr: 50,9 %). In Nordamerika verzeichnete der
Motorradbereich einen Umsatz von 517,0 Mio. (Vorjahr: 754,4 Mio.). Damit wurden 28,7 % des
Umsatzes in Nordamerika erzielt (Vorjahr: 31,2 %). In den übrigen Ländern sank der Umsatz leicht
gegenüber dem Vorjahr um 29,7 % auf 304,3 Mio. Der Umsatzanteil in den übrigen Ländern beträgt
16,9 % (Vorjahr: 17,9 %).
Segment Fahrrad
Im Geschäftsjahr 2024 konnte in der Fahrrad-Division ein Umsatz in he von 111,5 Mio. erzielt
werden (Vorjahr: € 240,7 Mio.). Dies bedeutet einen Umsatzverlust von 53,7 % im Jahresvergleich. Das
EBITDA lag im Jahr 2024 bei -256,4 Mio. (Vorjahr: -41,8 Mio.) und das EBIT bei -291,1 Mio.
(Vorjahr: € -47,1 Mio.).
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-13
3.3 BILANZANALYSE
Die Bilanzstruktur der PIERER Mobility-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
31. Dezember 2023
31. Dezember 2024
in m€
Anteil
in m€
Anteil
1.333,8
45,2 %
947,5
39,5 %
1.615,4
54,7 %
1.241,7
51,8 %
3,7
0,1 %
206,7
8,7 %
2.952,9
100,0°%
2.395,8
100,0 %
909,3
30,8 %
-193,7
-8,1 %
1.130,0
38,3 %
196,1
8,2 %
913,6
30,9 %
2.326,3
97,1 %
0,0
0,0 %
67,2
2,8 %
2.952,9
100,0 %
2.395,8
100,0 %
Die Bilanzsumme der PIERER Mobility-Gruppe sank gegenüber dem Konzernabschluss zum
31. Dezember 2023 von € 2.952,9 Mio. auf € 2.395,8 Mio. (-18,9 %).
Das langfristige Vermögen verringert sich um 386,3 Mio. (-29,0 %) auf € 947,5 Mio. (Dieser Rückgang
ist im Wesentlichen auf vorgenommene Wertminderungen im Zuge des Wertminderungstests nach den
Vorgaben von IAS 36 zurückzuführen: Zum einen wurde der bilanzierte Firmenwert vollständig
wertgemindert (€ -131,7 Mio.), zum anderen wurden aus diesem Test Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte (insbesondere Entwicklungskosten) pro rata wertgemindert (€ -226,7 Mio.). So sanken
die Sachanlagen um € 114,6 Mio. und die immateriellen Vermögenswerte um 192,3 Mio. Die latenten
Steueransprüche stiegen im Geschäftsjahr 2024 um 74,2 Mio. im Wesentlichen aufgrund der
Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge.
Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich insbesondere die Vorräte um 239,4 Mio.
Andererseits betreffen die wesentlichen Änderungen die Reduktion der Zahlungsmittel in he von
95,6 Mio. Dies führte insgesamt zu einer Reduktion der kurzfristigen Vermögenswerte um 23,1 % auf
1.241,7 Mio.
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1.640,7 Mio. auf
1.712,8 Mio. Der Anstieg resultiert vorrangig aus den aufgenommenen kurzfristigen Mitteln zur
Deckung des festgestellten Finanzierungsbedarfs, der schließlich zu den insolvenzrechtlichen
Vorgängen geführt hat. Zur Erläuterung der Hintergründe sei an dieser Stelle auf die Ausführungen unter
Punkt 1.2 „Sanierungsverfahren KTM AG, KTM Components GmbH und KTM Forschungs &
Entwicklungs GmbH“ verwiesen.
Die langfristigen Schulden sanken um 82,7 % auf 196,1 Mio. bedingt im Wesentlichen durch
Anpassung der Fristigkeiten bei den Finanzverbindlichkeiten.
Das Eigenkapital verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um € -1.103,0 Mio. auf € -193,7 Mio.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-14
3.4 LIQUIDITÄTSANALYSE
Der Cash-Flow aus dem operativen Bereich lag im Geschäftsjahr 2024 bei -436,0 Mio. und damit
deutlich unter dem Vorjahreswert von -110,9 Mio., wofür insbesondere die negative
Ergebnisentwicklung hauptverantwortlich war. Der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionen betrug -
340,5 Mio. und liegt insgesamt über dem Vorjahreswert von -302,1 Mio. Dieser Anstieg resultiert im
Wesentlichen aufgrund der höheren Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen und nach
der at-Equity Methode bilanzierten Unternehmen (Effekt € -57,7 Mio.). Der Free Cash-Flow beläuft sich
folglich bei € -776,5 Mio. (Vorjahr: € -413,0 Mio.).
Nach Berücksichtigung des Cash-Flows aus Finanzierungsaktivitäten in Höhe von 694,7 Mio.
verringerten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 87,4 Mio. (inklusive
Fremdwährungseffekte von € -5,6 Mio.) auf € 171,6 Mio.
3.5 INVESTITIONEN
Im laufenden Geschäftsjahr wurden in der PIERER Mobility-Gruppe Gesamtinvestitionen in Höhe von
272,0 Mio. (Vorjahr: 316,5 Mio.) inklusive IFRS 16 Leasingzugänge in Höhe von 39,2 Mio. (Vorjahr:
32,5 Mio.) getätigt. Die Investitionen ohne Leasingprojekte verteilen sich auf Entwicklungsprojekte
(inkl. Werkzeuge), Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wie folgt:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie gewohnt hohe Investitionen in Serienentwicklungsprojekte
(inkl. Werkzeuge) vorgenommen. Der Anteil an den Investitionen in Entwicklungsprojekte (inkl.
Werkzeuge) zu den Gesamtinvestitionen betragen 75 % und liegen somit über dem Vorjahresniveau
(Vorjahr: 69 %). Die hohen Investitionen in die Serienproduktentwicklung stellen einen der wesentlichen
Erfolgsfaktoren der PIERER Mobility-Gruppe dar. Auch die Investitionen in die Infrastruktur
(Sachanlagen) lagen mit 15 % leicht unter dem Vorjahresniveau von 20 %. Weitere 10 % (Vorjahr: 11 %)
entfielen auf immaterielle Vermögensgegenstände (IT, Lizenzen).
Wesentliche Investitionsprojekte in 2024 sind wie in den Vorjahren vor allem Entwicklungsprojekte und
der Kauf von Werkzeugen und Anlagen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-15
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts im
Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits-
und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in
Vorbereitung auf die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in
Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Es wird gemäß
ESRS 1.136 auf die Angabe von Vergleichsinformationen verzichtet. Zudem umfasst die Erklärung
Informationen und Kennzahlen der PIERER Mobility AG auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung
(EU) 2020/852.
Die wesentlichen Themen der PIERER Mobility AG werden gemäß NaDiVeG in folgenden Kapiteln
genauer behandelt:
Umweltinformationen (Umweltbelange): E1 und E5;
Sozialinformationen (Soziale und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschrechten): S1, S2 und
S4;
Governance-Informationen (Achtung von Menschrechten, Bekämpfung von Korruption und
Bestechung): G1.
Inhaltsverzeichnis
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
UMWELTINFORMATIONEN
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852
(TAXONOMIE-VERORDNUNG)
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
SOZIALINFORMATIONEN
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-16
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die PIERER Mobility AG erstellte die nichtfinanzielle Erklärung auf konsolidierter Basis. Der
Konsolidierungskreis für die nichtfinanzielle Erklärung entspricht mit den unten angeführten Ausnahmen
dem des Konzernabschlusses 2024 (siehe Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegeldes
Konzernanhangs). Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung fokussieren sich auf die Aktivitäten der
PIERER Mobility-Gruppe (die „Gruppe“). Falls gefordert oder für die Verständlichkeit erforderlich,
werden Informationen bestmöglich über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der
Unternehmensgruppe miteinbezogen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe betrachtete ihre
gesamte Wertschöpfungskette mit Fokus auf direkte Geschäftspartner. Weitere Informationen zur vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette, auch hinsichtlich offengelegter Konzepte, Maßnahmen und
Metriken, werden in den jeweiligen Abschnitten zu den Themenstandards dargestellt. Bei der
Zusammenstellung der Informationen insbesondere zur eigenen Geschäftstätigkeit wurde auf die
Vollständigkeit geachtet. Dennoch kann die Vollständigkeit der qualitativen Angaben, vor allem in Bezug
auf zukünftige Entwicklungen und Know-how, nicht garantiert werden.
Die Anwendung der ESRS erfolgte aufgrund der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vorherrschenden
Rechtslage in Österreich freiwillig. Die folgenden Konzerngesellschaften sind nicht oder nur teilweise
umfasst:
Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH (VMG)
1
: Wegen der Einleitung eines Konkursverfahrens
wurde diese Gesellschaft Ende November 2024 entkonsolidiert. Aufgrund dieser Situation sind die
Daten für die Bereiche Social und Governance in der vorliegenden Erklärung nicht enthalten. Auf
Basis der verfügbaren Umweltdaten aus 2023 wurden die Berechnungen für das Jahr 2024 mit
Annahmen und Schätzungen für den Zeitraum September bis November 2024 erstellt.
PIERER IMMOREAL GmbH: diese Gesellschaft war nur kurzzeitig Teil der Gruppe, wurde daher
nicht im Scope der nichtfinanziellen Erklärung berücksichtigt.
Die im Kapitel XII. Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs genannten
assoziierten Gesellschaften werden wie folgt berücksichtigt:
GESELLSCHAFT
BETEILIGUNG
(GJ 2024)
OPERATIVE
KONTROLLE
TEIL DER
WERTSCHÖP-
FUNGSKETTE
BERÜCKSICHTIGUNG IN
NICHTFINANZIELLER
ERKLÄRUNG
ALS TEIL DER
WERTSCHÖP-
FUNGSKETTE
THG-BILANZ
Kiska GmbH
50 %
Nein
Ja
Ja
In Scope 3
KTM Asia
Motorcycle
Manufacturing Inc.
40 %
Ja
Ja
Ja
In allen
relevanten
Scopes
CFMOTO-KTMR2R
Motorcycles Co.
(Joint Venture)
49 %
Nein
Ja
Ja
In Scope 3
PIERER
IMMOREAL GmbH
Keine Berücksichtigung im Scope der nichtfinanziellen Erklärung.
LX media GmbH
20 %
Nein
Ja
Ja
In Scope 3
AC styria
Mobililtätscluster
GmbH
12,3 %
Nein
Nein
Nein
Nein (nicht
wesentlich)
1
Mit 1. September 2024 in die PIERER Mobility-Gruppe verschmolzen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-17
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Bei der Zusammenstellung der nichtfinanziellen Erklärung achtete die Gruppe auf die Vollständigkeit
und Korrektheit der angegebenen Daten. Nach Möglichkeit nutzte sie Primärdaten zur Berechnung
quantitativer Angaben in Bezug auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. Aufgrund der eingeschränkten
Datenverfügbarkeit in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren hoher Komplexität
konnte zur Berechnung der Kennzahlen bisher nur eingeschränkt auf Primärdaten zurückgegriffen
werden. Folglich wurden meist Annahmen und Schätzungen getroffen. Von besonders hoher
Ergebnisunsicherheit betroffen sind quantitative Angaben zur vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel Scope 3-THG-Emissionen oder die erwartete Lebensdauer der
Produkte der Gruppe im Vergleich zu Branchendaten. Weitere Informationen zur Berechnung und
Schätzung der Angaben sowie deren Sicherheit finden sich in Verbindung mit den angegebenen Daten
in den Abschnitten zu den Berechnungsgrundsätzen und -Annahmen. Darüber hinaus mussten zum Teil
Hochrechnungen auf Basis von Headcount oder Fertigungszahlen durchgeführt werden. Dies traf
insbesondere auf Kennzahlen bei E1 und E5 zu sowie für Gesellschaften mit weniger als 50
Mitarbeitern. Aber auch in anderen Bereichen wurde bei Unvollständigkeit der Daten auf
Hochrechnungen zurückgegriffen. Weitere Informationen zu den Hochrechnungen finden sich in den
Abschnitten zu den Berechnungsgrundsätzen und -Annahmen.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformation
Die Unternehmensgruppe berichtet in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung erstmalig in
Übereinstimmung mit den ESRS. Daraus ergibt sich eine wesentliche Änderung im Vergleich zur
früheren Berichterstattung im Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichts (nichtfinanzieller Bericht
gemäß § 267a UGB), welcher in Übereinstimmung mit den Anforderungen der GRI-Standards (Global
Reporting Initiative) erfolgte. Diese Umstellung bedingte mehrere Änderungen hinsichtlich der Prozesse
und Methoden der Berichterstattung sowie in Bezug auf die zu erhebenden Datenpunkte. Aufgrund der
eingeschränkten Vergleichbarkeit der Informationen mit den Angaben in Vorperioden wird in dieser
nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 auf die Angabe von Vorjahresvergleichswerten
verzichtet. Bei der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde der Vorgehensweise
des Vorjahres gefolgt. Aufgrund von Neubewertungen oder neuen Erkenntnissen wurden geringfügige
Anpassungen der berichteten Zahlen vorgenommen. Diese werden im Kapitel 4.2 dieses Lageberichts
zur EU-Taxonomie beschrieben.
Allgemeine Information hinsichtlich der offengelegten Kennzahlen und Informationen
Die im vorliegenden Bericht offengelegten Kennzahlen wurden von keiner externen Stelle (mit
Ausnahme der Wirtschaftsprüfung) validiert. Die Verbrauchsdaten der Motorräder, welche zur Ermittlung
der Scope 3.11 THG-Emissionen herangezogen wurden, basieren auf mittels World-harmonised
Motorcycle Test Cycle (WMTC) ermittelten Daten. Die Erhebung dieser Werte wird durch den TÜV
Rheinland überwacht. Dieser sowie das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt überprüfen die erhobenen
Werte und stellen einen Bericht aus. Für weitere Informationen siehe E1-6 sowie die Beschreibung der
Berechnungsgrundsätze und -Annahmen in Bezug auf ESRS E1. Die MDR-A Anforderungen nach
ESRS 2 wurden nur für wesentliche Maßnahmen vollständig umgesetzt.
Der gesamte Produktentstehungsprozess in der Motorradherstellung von der Marktanalyse, der
Produktidee, dem Designstudium, der Konstruktion und Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den
Zulieferbetrieben und der Serienbeschaffung von Komponenten, der Teilefertigung und dem
Zusammenbau von Motor und Fahrzeug bis hin zu der Verpackung und dem Versand wird von einem
integrierten Managementsystem nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 erfasst und mit dem KTM-
Prozessmanagementsystem gesteuert. Der Zertifizierungsumfang der ISO 9001:2015 umfasst die
Produktionsstandorte in Mattighofen, Munderfing und Graz, die KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH, KTM Informatics GmbH, die Logistikstandorte in Munderfing und Schalchen als auch die in
Mattighofen und Graz ansässigen Vertriebsgesellschaften. Der Zertifizierungsumfang der ISO
14001:2015 umfasste neben den Unternehmensbereichen an den österreichischen Produktions- und
Logistikstandorten der KTM AG in Munderfing und Mattighofen auch die KTM Components GmbH und
die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-18
Information zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gruppe und deren Auswirkungen auf die
Nachhaltigkeitsaktivitäten
Die KTM AG ist eine wesentliche Tochtergesellschaft der Konzernholding PIERER Mobility AG. Am 29.
November 2024 wurden über die KTM AG und zwei ihrer Tochtergesellschaften Sanierungsverfahren
eröffnet. Diese Verfahren wirkten sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Lage der Avocodo GmbH und
der PIERER E-Commerce GmbH aus und führten in der Folge zur Insolvenzeröffnung über diese beiden
Gesellschaften im Jänner 2025. Vor diesem Hintergrund richtete sich der Fokus der Vorstandsmitglieder
der PIERER Mobility AG, die zugleich auch dem Vorstand der KTM AG angehören, vorrangig auf die
Fortführung insbesondere der KTM-Gruppe.
GOVERNANCE
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die PIERER Mobility AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Diese Rechtsform
sieht ein duales System vor, d.h. auf Organebene die Trennung von Geschäftsführung (Vorstand) und
Kontrolle (Aufsichtsrat). Der Vorstand setzte sich zum 31. Dezember 2024 aus Stefan Pierer (CEO) und
Gottfried Neumeister (Co-CEO) zusammen; der Aufsichtsrat umfasste sechs Personen. Beide Organe
verfügen über keine Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften. Die Zusammenarbeit
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer offenen
und transparenten Diskussion.
Der Vorstand der PIERER Mobility AG leitet unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so, wie es
das Unternehmenswohl unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer
sowie das öffentliche Interesse erfordert. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Für gewisse, im österreichischen
Aktiengesetz (AktG), in der Satzung und der Geschäftsordnung bestimmte Geschäftsfälle hat der
Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.
Die Regeln für korrekte Unternehmensführung werden unter anderem durch den Österreichischen
Corporate Governance Kodex CGK) definiert, zu dem sich die PIERER Mobility AG bekennt. Als in
der Schweiz börsennotierte Gesellschaft unterliegt die PIERER Mobility AG außerdem den Regelungen
der schweizerischen Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss
Exchange („Schweizer Corporate Governance Richtlinie“).
Vorstand und Aufsichtsrat stellten sich per 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Vorstand
Stefan Pierer ist seit 2. Juni 2015 im Vorstand der PIERER Mobility AG. 1987 gründete er die heutige
PIERER Mobility-Beteiligungsgruppe, in der er als Mehrheitsaktionär und Vorstand tätig ist. Seit 1992
ist er Aktionär und Vorstand der KTM AG. Er verantwortet die Bereiche: Strategie, Forschung und
Entwicklung, Produktmanagement, Produktion, Qualitätsmanagement, Lieferketten-Management,
Einkauf, IT, Nachhaltigkeit, Personal, Immobilien, Motorsport und X-BOW.
Gottfried Neumeister ist seit 1. September 2024 Co-CEO der PIERER Mobility AG. Er war von März
2012 bis Juni 2023 in leitenden Positionen, unter anderem als Co-CEO, bei der DO & CO
Aktiengesellschaft tätig. Zuvor hat Herr Neumeister gemeinsam mit Niki Lauda flyniki gegründet und
war als Geschäftsführer für den erfolgreichen Aufbau des Luftfahrtgeschäfts (bis zum Verkauf an die Air
Berlin) verantwortlich. Er verantwortet die Bereiche: Globaler Vertrieb, Marketing, PG&A, Kundendienst,
Brand Management, Finanzen und Steuern, Risikomanagement, Unternehmenskommunikation,
Investor Relations, Nachhaltigkeit, Recht und Joint Ventures.
Aufsichtsrat
Josef Blazicek war von 2008 bis 2025 Mitglied des Aufsichtsrats, von 2015 als Vorsitzender. Als
Wertpapier- und Kapitalmarktspezialist war er bis zum Jahr 2000 im Bankensektor tätig. Seit dem Jahr
ist Josef Blazicek Gesellschafter in der QINO Gruppe/Ocean Consulting GmbH. Josef Blazicek übt
Aufsichtsratsmandate in verschiedenen Konzerngesellschaften der Pierer-Gruppe aus.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-19
Rajiv Bajaj ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats und dessen stellvertretender Vorsitzender.
Er ist Master of Science in Manufacturing Systems Engineering und startete seine Karriere bei Bajaj
Auto Ltd. im Jahr 1990 in der Abteilung „Streamlines Manufacturing Systems“. 1995 wechselte Herr
Bajaj die Abteilung und arbeitete als General Manager und Vice President in der Abteilung „R + D and
Engineering“. Im Jahr 2000 begann er als stellvertretender Geschäftsführer mit der Neuausrichtung der
Marketing-, Vertriebs- und Serviceschnittstellen und förderte Exportinitiativen. Herr Bajaj ist seit dem
Jahr 2005 Geschäftsführer der Bajaj Auto Ltd.
Iris Filzwieser ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Die promovierte
Montanwissenschaftlerin ist u.a. Gründerin und Geschäftsführerin der METTOP GmbH, Präsidentin des
Austrian Cooperativ Research, im Leitungsbeirat der Deltaakademie, Montanuniversität Leoben,
Jurymitglied der österreichischen Forschungsgesellschaft FFG, Mitglied der Delegiertenversammlung
des Wissenschaftsfonds FWF sowie Ratsmitglied der Technischen Universität Wien.
Michaela Friep ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach dem Studium der
Handelswissenschaften begann sie als Financial Analyst sowie im Bereich Business Development bei
der GE Capital Bank in Wien und in Paris. Im September 2003 wechselte sie in die Pierer-Gruppe. Frau
Friepeß verfügt über umfassende Praxiserfahrung und Spezialisierung im Bereich Kapitalmarkt,
Corporate Governance, Compliance und Nachhaltigkeit. Zuletzt war sie Mitglied des Vorstands der
Pierer Industrie AG, wo sie bis Oktober 2024 die Bereiche Investor Relations, Compliance und
Nachhaltigkeit verantwortete. Frau Friepeß ist in der Pierer Konzerngesellschaft mbH als Prokuristin
tätig.
Srinivasan Ravikumar ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats. Er startete seine Karriere bei
Bajaj Auto Ltd. im Jahr 1984 in der Abteilung Corporate Finance. 1994 übernahm er die Leitung der
Abteilung Business Development. Derzeit ist Srinivasan Ravikumar als Chief Business Development
Officer tätig und für die Abteilung Business Development & Assurance verantwortlich. Außerdem ist er
Mitglied des Corporate Management Committee, Investment Committee und Foreign Exchange
Management Committee von Bajaj Auto Ltd. Zu seinem Verantwortungsbereich zählen Corporate
Strategy, Business Development, Foreign Collaborations sowie IP-Management.
Friedrich Roithner ist seit dem Jahr 2023 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach Abschluss seines Studiums
der Betriebswirtschaft war Friedrich Roithner bei einer Steuerberatungs- und
Wirtschaftsprüfungskanzleien als Revisionsassistent tätig. Ab 1992 war Friedrich Roithner bei der
Austria Metall AG tätig, wo er von 2002 bis 2006 Mitglied des Vorstands war. Er wechselte im Jahr 2007
in die CROSS-Gruppe (heutige PIERER Mobility-Gruppe) und war von 2010 bis 2023 als Mitglied des
Vorstands tätig, von 2015 bis 2023 als CFO.
Zusammensetzung und Diversität
Im Vorstand: Auswahlkriterien für Mitglieder des Vorstands sind die fachliche Qualifikation,
Führungsqualitäten und bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen.
Alter und Geschlecht einer Person spielen bei der Entscheidung über die Besetzung des Vorstands
keine Rolle und führen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung im
Auswahlverfahren. Die Mitglieder des Vorstands sind ausschließlich männlich (Frauenanteil von 0 %)
sowie aus den Geburtsjahrgängen 1956 und 1977.
Im Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat wird mit fachlich und persönlich qualifizierten Personen besetzt.
Dabei ist auf eine im Hinblick auf die Struktur und die Geschäftsfelder der Gruppe fachlich ausgewogene
Zusammensetzung zu achten. Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats sind im Hinblick auf die
Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur angemessen zu berücksichtigen.
Für den Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen mit mindestens sechs Mitgliedern sieht das
österreichische Recht
2
eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 % vor. Der Aufsichtsrat der
PIERER Mobility AG setzt sich aus zwei Frauen und vier Männern zusammen (Frauenanteil von 33 %).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind aus Geburtsjahrgängen von 1957 bis 1972. Vier Personen sind
österreichische und zwei indische Staatsbürger.
2
Siehe: Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G), 2017
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-20
Zudem schreibt das Diversitätskonzept der Gruppe für den Aufsichtsrat Folgendes vor:
Dem Aufsichtsrat muss mindestens ein Finanzexperte angehören. Diese Anforderung wird von
Friedrich Roithner erfüllt.
Dem Aufsichtsrat sollen insgesamt möglichst zwei Mitglieder angehören, die über internationale
Erfahrung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für die PIERER Mobility-Gruppe
wichtigen Märkten außerhalb Österreichs verfügen. Diese Anforderung wird von Rajiv Bajaj und
Srinivasan Ravikumar erfüllt.
Dem Aufsichtsrat soll insgesamt möglichst ein Mitglied angehören, das aufgrund seiner
Vorerfahrungen die PIERER Mobility AG im Detail kennt. Diese Anforderung wird von Josef
Blazicek, Michaela Friepeß und Friedrich Roithner erfüllt.
Dem Aufsichtsrat soll insgesamt möglichst ein Mitglied angehören, das aufgrund seiner Erfahrung
und Kenntnisse ESG Know-how innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe transferiert. Diese
Anforderung wird von Michaela Friepeß und Iris Filzwieser erfüllt.
Einige Mitglieder des Aufsichtsrats üben Managementfunktionen in anderen Unternehmen aus, bei
denen sie sich ebenfalls mit den Implikationen der europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen
auseinandersetzen. Zudem erweitern sie ihr nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen durch diverse
Schulungsmöglichkeiten und laufende Informationen zu aktuellen Entwicklungen. Definierte
Schulungsmaßnahmen gibt es für Aufsichtsmitglieder derzeit noch nicht. Die Einbindung des
Prüfungsausschusses und des Ausschusses für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit
(ESG) in die Strukturierung und Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wird im Abschnitt „Ausschüsse
des Aufsichtsrats“ beschrieben.
Zur Definition der Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats zieht die PIERER Mobility AG den
Österreichischen Corporate Governance Kodex heran. Demzufolge sind von den sechs Mitgliedern des
Aufsichtsrats vier unabhängig gemäß C-Regel 53 (67 %) und stehen somit in keiner geschäftlichen oder
persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen materiellen
Interessenkonflikt begründe. Darüber hinaus ist ein Mitglied unabhängig gemäß C-Regel 54 (17 %).
Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten
Sustainability Steering Committee (SSC): Auf Ebene der PIERER Mobility AG wurde im
Geschäftsjahr 2024 ein Sustainability Steering Committee (SSC) eingerichtet. Es wird vom Lead ESG
& Risk Management sowie dem Nachhaltigkeits-Team der Pierer Industrie AG geleitet und umfasst
Vertreter der wesentlichen Fachbereiche der PIERER Mobility AG. Damit ist sowohl gewährleistet, dass
die Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) aus dem Bereich Nachhaltigkeit transparent gemacht
und gemonitort werden als auch die Koordination mit der übergeordneten Pierer Industrie AG
sichergestellt. Zwischen den Leitern des SSC und anlassbezogen weiteren Teilnehmern, wie zum
Beispiel die Vorsitzende des Ausschusses für Compliance, IR und ESG, findet ein Abstimmungsmeeting
(„ESG-Abstimmung“) mindestens zweiwöchentlich statt. Eine Aufgabe des SSC ist die Umsetzung der
CSRD/ESRS in der PIERER Mobility-Gruppe. Das ESG-Management-Team, dessen Leitung im SSC
vertreten ist, koordiniert die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf operativer Ebene und war für
die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verantwortlich. Im Zuge des Analyseprozesses
setzte es sich folglich intensiver mit den wesentlichen IROs der Gruppe auseinander. Das Team verfügt
über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeit und detailliertes Fachwissen.
Das SSC bereitet die notwendigen Informationen für den Vorstand der PIERER Mobility AG vor. Für die
Themen der Nachhaltigkeit, inklusive der Definition von Maßnahmen und Ziele, ist auf operativer Ebene
jedes Vorstandsmitglied in seinen eigenen Geschäftsbereichen zuständig.
Ausschüsse des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG verfügt über drei
Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Ausschuss für Compliance,
IR und ESG. Der Prüfungsausschuss ist u.a. für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des
Lageberichts zuständig. Die nichtfinanzielle Erklärung ist ab dem Geschäftsjahr 2024 Bestandteil des
Lageberichts. Dies impliziert die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für die Prüfung der
nichtfinanziellen Erklärung. Der Ausschuss für Compliance, IR und ESG befasst sich ebenfalls mit den
Themen der Nachhaltigkeit und informiert sich regelmäßig, ob die von der PIERER Mobility AG
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-21
verfolgten Ziele in den Bereichen Compliance, IR und ESG erfüllt werden. Hierzu nimmt zumindest ein
Vertreter dieser Ausschüsse an den in der Regel zweiwöchentlichen ESG-Abstimmungen teil. Die
Ausschüsse sind somit zeitnah über die Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit und den Prozess
der Strukturierung und Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung informiert und können ihrer
Kontrollfunktion auch unterjährig nachkommen.
Steuerung durch die Vorstände: Nachhaltigkeitsaspekte berühren weite Teile des unternehmerischen
Planens und Handelns in der PIERER Mobility-Gruppe. Die Mitglieder des Vorstands werden (direkt und
indirekt) durch das SSC, die weiteren Vorstandsmitglieder der KTM AG und deren Bereichsleiter zu den
relevanten Nachhaltigkeitsaspekten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich informiert. Definierte
Schulungsmaßnahmen gibt es für den Vorstand derzeit noch nicht. Dennoch stehen den Mitgliedern
des Vorstands bei Bedarf verschiedene Experten, sowohl aus dem Unternehmen als auch Externe zur
Verfügung. Zudem ist im Vorstand das notwendige Fachwissen im Hinblick auf Komponente der
Nachhaltigkeit auch durch Ausübung von Managementfunktionen in anderen Unternehmen vorhanden.
Darüber hinaus erfolgt unterjährig wie zum Beispiel im Rahmen der Erstellung der
Jahresabschlüsse ein Austausch mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, insbesondere des
Prüfungsausschusses und des Ausschusses für Compliance, IR und ESG. Weitere Informationen zur
Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten finden sich in Abschnitt GOV-2.
Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 legte der Vorsitzende, Josef Blazicek,
sein Aufsichtsmandat zurück, und Herr Stephan Zöchling wurde in das Gremium gewählt. In der
folgenden Aufsichtsratssitzung vom selben Tag wurde Herr Zöchling als neuer Aufsichtsratsvorsitzender
gewählt und die Ausschüsse des Aufsichtsrats neu besetzt.
Am 23. Jänner 2025 übergab Stefan Pierer die Rolle des CEO an Gottfried Neumeister. Herr Pierer
übernahm die Rolle des Co-CEO.
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Die wesentlichen IROs der PIERER Mobility-Gruppe und deren Management werden in den ESG-
Abstimmungen und Fachgesprächen der Bereichsleiter mit den Ausschüssen, Verwaltungs- und
Leitungsorganen besprochen. Weitere Informationen zu den Abstimmungsmeetings finden sich im
Abschnitt GOV-1 „Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten“.
Die wesentlichen IROs (siehe SBM-3) fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und in zugehörige
Transaktionsentscheidungen ein. Da beinahe alle identifizierten wesentlichen Themen bereits in der
Vergangenheit relevant waren (siehe zum Beispiel den freiwillig geprüften Nachhaltigkeitsbericht 2023
3
),
werden sie von der PIERER Mobility-Gruppe in der Regel auf operativer Ebene behandelt. Bei strategi-
schen und relevanten operativen Entscheidungen werden sie in den Gesamtkontext einbezogen. Im
Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Strategie ist auf Abschnitt
SBM-1 zu verweisen. Die wesentlichen Risiken und Chancen wurden im Zuge der Wesentlichkeitsana-
lyse durch das Risikomanagement identifiziert (siehe IRO-1) und stehen somit in direktem Zusammen-
hang mit dem Risikomanagementprozess. Dieser umfasst die Berichterstattung an den Vorstand der
KTM AG und wird durch diesen und den Konzernvorstand der PIERER Mobility AG überwacht. Weitere
Angaben zum Prozess finden sich im Lagebericht im Abschnitt 6 Chancen- und Risikobericht.
Neben den laufend bearbeiteten Nachhaltigkeitsthemen befassten sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane im Geschäftsjahr 2024 intensiver mit Themen rund um den Klimaschutz, insbesondere
im Zuge der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie, und mit Implikationen der Personalstrategie
und der Mitarbeiterzufriedenheit.
Mitglieder des Ausschusses für Compliance, (IR) und ESG des Aufsichtsrats (siehe GOV-1) waren in
die Arbeit des SSC eingebunden. Sie haben sich zudem vom Vorstand über Projekte sowie den
Geschäftsverlauf und die Geschäftsplanung unter Einbezug der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
informieren lassen und den Vorstand auch bei wesentlichen strategischen Entscheidungen beratend
3
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-22
begleitet. Weiters befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der Corporate Governance des Unternehmens
sowie dem Compliance Management. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2024 mit
regulatorischen Neuerungen und aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Themenbereich
Nachhaltigkeit. Vor der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung wird diese dem Ausschuss für
Compliance, IR und ESG, dem Prüfungsausschuss und schließlich dem Gesamtaufsichtsrat zur
Prüfung vorgelegt.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Bei der variablen Vergütung des Vorstands werden ausschließlich finanzielle Kennzahlen (somit keine
spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele und/oder Auswirkungen) berücksichtigt. Die Vergütung
des Vorstands und des Aufsichtsrats basieren auf der in der Hauptversammlung beschlossenen
Vergütungspolitik. Die konkreten Parameter für die Vorstandsvergütung sind zwischen jedem Mitglied
des Vorstands auf der einen Seite und dem Unternehmen, vertreten durch den Aufsichtsrat, vereinbart.
Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Vergütungsausschuss befasst sich mit allgemeinen Fragen zur
Vergütung des Vorstands. Der Aufsichtsrat erachtet die festgelegten Vergütungsregelungen als geeignet
für den Vorstand der PIERER Mobility AG. Durch die spezielle Aktionärsstruktur des Unternehmens
mit einem im Vorstand und Aufsichtsrat repräsentierten Kernaktionär sind vom Vorstand keine
kurzfristigen Gewinnmaximierungen zulasten der langfristigen Performance des Unternehmens zu
erwarten. Vielmehr geht der Aufsichtsrat von einem ganzheitlichen Ansatz des Vorstands aus, bei dem
nichtfinanzielle Belange immanent für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung sind, welche
den unternehmerischen Bestand und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells gewährleisten.
Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus einem Sitzungsgeld für Aufsichtsrats- und
Ausschusssitzungen. Zur Garantie einer unbefangenen Überwachung der Geschäftsführung durch den
Aufsichtsrat werden den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen gewährt.
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht,
welche in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung beschrieben werden.
KERNELEMENTE DER
SORGFALTSPFLICHT
ABSCHNITTE IN DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Einbindung der
Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Einbeziehung betroffener
Interessensträger in alle
wichtigen Schritte der
Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 MDR-P: Konzepte für den Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und
von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle über
die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
ESRS S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug
auf Auswirkungen
ESRS S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
ESRS G1-1: Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-23
Ermittlung und Bewertung
negativer Auswirkungen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Maßnahmen zum Umgang
mit negativen Auswirkungen
„Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“-Abschnitte in den einzelnen
Kapiteln zu den themenbezogenen Standards
Nachverfolgung der
Wirksamkeit dieser
Bemühungen und
Kommunikation
„Kennzahlen und Ziele“-Abschnitte in den einzelnen Kapiteln zu den
themenbezogenen Standards
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das interne Kontrollsystem der Gruppe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die Aufgabe, die
Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen, die Einhaltung der maßgeblichen
regulatorischen Vorschriften sowie den Schutz der Daten sicherzustellen.
Risiken in Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung werden durch das ESG- & Risk
Management der Gruppe unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Finanzberichterstattung
erhoben und überwacht. Die identifizierten und als relevant bewerteten Risken umfassen die nicht
vollständige oder fehlerhafte Erfassung und Darstellung von relevanten Sachverhalten sowie Fehler in
der Nachweissammlung oder fehlerhafte Berechnungen. Die Umsetzung neuartiger
Berichterstattungsstandards erhöht die Komplexität in der Berichterstellung und kann zu Verzögerungen
führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffs von unberechtigten Personen oder der
Datenmanipulation, des Ausfalls von IT-Systemen und des Datenverlusts.
Der Organisationsaufbau der Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne
Kontrollsystem im Unternehmen. Aufgrund der Vielzahl eingebundener Fachbereiche in die Erstellung
der nichtfinanziellen Erklärung ist die Bündelung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im ESG- &
Risk Management der Gruppe für die Unterstützung der Fachbereiche sowie für die korrekte
Datenkonsolidierung von Relevanz. Ein umfassendes Änderungsmanagement ermöglicht die
Rückverfolgung von Datenquellen und damit die Verbindung zwischen Rohdaten und berichteten
Informationen. Die regelmäßige Berichterstattung des ESG-Managements an Mitglieder des SSC sowie
die Prüfung und Freigabe der gesamten nichtfinanziellen Erklärung durch Mitglieder des SSC stellt die
Plausibilität und Validität der Daten sicher. An den SSC-Abstimmungs-Meetings nimmt regelmäßig ein
Mitglied des Aufsichtsrats teil. IT-Risiken werden durch ein stringentes Zugriffsmanagement sowie durch
Sicherungskopien begegnet. Um auf etwaige Verzögerungen vorbereitet zu sein, wurde ein Projektplan
erstellt, welcher diese bereits berücksichtigt und eine umgehende Reaktion der Unternehmensgruppe
ermöglicht. Eine detaillierte Analyse der Anforderungen des Berichtsstandards wurde durchgeführt, um
mögliche Problemfelder frühzeitig zu erkennen und geeignete Vorbereitungsschritte treffen zu können.
Zukünftig ist die Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems der nicht-finanziellen Berichterstattung
nach dem Vorbild des internen Kontrollsystems der finanziellen Berichterstattung geplant.
STRATEGIE
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Die PIERER Mobility AG ist die Obergesellschaft der PIERER Mobility-Gruppe. Sie gehört zu den füh-
renden Motorradherstellern Europas mit dem Fokus auf das Premiumsegment. Die Gruppe gliederte
sich bis zur Eröffnung des Sanierungsverfahrens in die strategischen Kernbereiche (i) „Motorrad“, (ii)
„Fahrrad“, (iii) „Design, F&E“, (iv) „Digitale Transformation, IT“ und (v) „Motorsport“. Zentrale Standorte
für die Motorradproduktion befinden sich in Österreich, Italien und Spanien. Zusätzlich existieren stra-
tegische Partnerschaften mit Unternehmen in Indien (Bajaj) und China (CFMOTO). Die Gruppe beschäf-
tigte zum Stichtag 31. Dezember 2024 5.310 Mitarbeiter, davon 4.805 in Europa und 349 in Nordame-
rika (inkl. Mexiko). Die genaue Verteilung der Mitarbeiter nach Ländern ist im Abschnitt S1-6 dargestellt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-24
Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungskette der PIERER Mobility-Gruppe ist global aufgebaut und weit verzweigt. Zentrale
Inputparameter umfassen Materialien, Halbfertigteile und Fertigteile beispielsweise zur Assemblierung
der Motorräder. Bei den eingekauften Waren handelt es sich größtenteils um Produkte aus Stahl,
Aluminium, Kunststoffe sowie Gummi. Zur Verpackung und zum Versand werden häufig Mehrwegge-
stelle oder Kartonagen verwendet. Weitere Informationen zu den Stoffströmen finden sich im Abschnitt
E5-4. Aufgrund der Komplexität der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist es nur schwer möglich die
eingekauften Waren bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen. Zentrale Prozessschritte in der vorgela-
gerten Wertschöpfungskette sind jedoch der Rohstoffabbau sowie die Verarbeitung zu Primär- und Se-
kundärprodukten sowie Transport und Lagerprozesse. Ferner ist die Wiederaufbereitung von End-of-
Life-Produkten und die Rückführungen in den Kreislauf ein Teil der vor- und der nachgelagerten Wert-
schöpfungskette der Produkte. Ein Großteil des Einkaufsvolumens für die Motorradserienproduktion an
den österreichischen Standorten stammt aus Europa (85 %). Als OEM (Original Equipment
Manufacturer) arbeitet die Gruppe eng mit ihren großteils langjährigen Partnern zusammen.
Die Gruppe bietet ihren Kunden, Investoren und Interessensträgern Nutzen in folgenden Bereichen:
Herstellung und Vertrieb von Premiummotorrädern der Marken KTM, Husqvarna, GASGAS und
MV Agusta
Angebot von Elektrofahrrädern der Marken Husqvarna, GASGAS und Fahrrädern der Marke Felt
Angebot von IT-Lösungen und Online-Marketing-Produkten
Metallgussteile (bis Konkurs der VMG am 13. Dezember 2024)
Arbeitsplätze mit hohen Sicherheitsstandards
Mitarbeiter-Benefits
Dividenden und Zinsen auf Fremdkapitalfinanzierungen
Den größten Umsatzanteil erwirtschaftete die Gruppe im Jahr 2024 im Motorrad-Segment, weshalb der
Fokus dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Motorradassemblierung liegt. Die PIERER
Mobility-Gruppe vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen in zahlreichen Ländern über ein weltweites
Händlernetzwerk. Die größten Absatzmärkte befinden sich in Europa, Nordamerika (inkl. Mexiko) und
Indien/Indonesien (über Bajaj). Wesentliche Änderungen bei den Absatzmärkten waren im
Geschäftsjahr 2024 nicht beobachtbar. Neben dem Händlernetzwerk arbeitet die Gruppe mit
zahlreichen Vertragswerkstätten zusammen, welche fachgerecht Reparaturen und Instandhaltungen
durchführen können und somit die Lebensdauer der Fahrzeuge verlängern können. Nach dem
Lebensende der Produkte ist von deren Demontage auszugehen. Bestimmte Rohstoffe, wie zum
Beispiel Metalle können anschließend dem Materialkreislauf wiederzugeführt werden.
Nachhaltigkeitspositionierung
Ein primäres Nachhaltigkeitsziel der Gruppe ist es, zur Dekarbonisierung beizutragen. Hierzu wurde im
Geschäftsjahr 2024 mit der Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie für die eigenen Geschäftstä-
tigkeiten unter Einbezug der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette begonnen. Diese umfasst
die Unternehmensstandorte in verschiedenen Regionen und Treibhausgasemissionen aller drei Scopes
des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Aufgrund der komplexen, teilweise auch mehrstufigen,
global weitverzweigten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette können aus geographischer Sicht
weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten erwartet werden. Fokus der Dekarbonisie-
rungsstrategie liegt auf dem Motorradsegment, dem der größte Anteil der THG-Emissionen zuzurech-
nen ist. Bereits in der Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Emissionsreduktion der Motorder um-
gesetzt. Beispielsweise wurden batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge entwickelt und auf dem Markt
eingeführt. Weiterer Teil des Unternehmenskonzepts war 2024 der Vertrieb von Elektrofahrrädern und
Fahrrädern, welche eine emissionsarme Verkehrstechnologie darstellen. Dennoch sieht die Gruppe die
nächsten Schritte in Richtung Dekarbonisierung sowie die zugehörigen, gesellschaftlichen Entwicklun-
gen als Herausforderung, weshalb zukünftig weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Zum Teil
werden diese in E1-3 beschrieben. Auf weitere Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wird in den Ab-
schnitten zu SBM-3 in den themenbezogenen Standards eingegangen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-25
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessensträger
Durch die Präsenz der Produkte aus den verschiedenen Unternehmensbereichen hat die Gruppe auf
dem Weltmarkt verschiedene Anspruchsgruppen. Deren Interessen und Haltungen werden glichst
ausgewogen berücksichtigt. Die Gruppe ist stets bemüht, einen kontinuierlichen Dialog mit ihren
Stakeholdern zu führen.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs werden in den Geschäftsprozessen
und in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe berücksichtigt sowie in Abstimmungs-
Meetings, welche in GOV-1 und GOV-2 beschrieben sind, besprochen. Die Erkenntnisse der
Stakeholder-Einbindung fließen in die Entscheidungen des Managements ein und spielen in ihrem
Handeln eine relevante Rolle. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen wie zum Beispiel die langfristige
Erhaltung von Arbeitsplätzen, welche die Rolle und die Bekanntheit der Gruppe als attraktiver und einer
der größten Arbeitergeber der Region unterstreichen; die sukzessive Reduktion der Emissionen
insbesondere in Scope 3 und hier primär in der Nutzungsphase der Motorräder, welche die
Bestrebungen und die gesetzten ersten Schritte hinsichtlich Erarbeitung einer
Dekarbonisierungsstrategie markieren; oder korrekte und transparente Governance der
Geschäftsbeziehungen in den weltweiten Märkten, in denen die Gruppe tätig ist.
WICHTIGSTE
STAKEHOLDER
EINBEZUG
ZWECK
ERGEBNISSE
Mitarbeiter und
deren
Vertretungen
Mitarbeitergespräche,
Schulungen,
Betriebsversammlungen,
Arbeitnehmervertretungen,
Informationsveranstaltungen,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz,
Intranet, PITBOARD
Die PIERER Mobility
legt auf die Interessen
ihrer Mitarbeiter Wert
und versucht, diese im
Rahmen der
Wirtschaftlichkeit
umzusetzen. Die
Einhaltung von
Menschen- und
Arbeitsrechten hat stets
höchste Priorität und
wird bei allen
Prozessen
berücksichtigt.
Durch den Einbezug haben die
Mitarbeiter und deren Vertretungen
die Möglichkeit sich über aktuelle
Entwicklungen zu informieren und
ihr Wissen beizutragen. Bei
weitreichenden Entscheidungen
werden stets Vertreter von
Arbeitnehmervertretungen
miteinbezogen, um die Interessen
der Mitarbeiter bestmöglich
berücksichtigen zu können.
Anwender
(Endnutzer)
Customer Experience Camps
& Adventure Rallies,
Austausch mit Händlern,
Marktforschung,
Testrides,
Software/Tools,
Produktdatenblätter,
Websites,
Soziale Medien,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
Durch den Einbezug
der Anwender soll ein
besseres Verständnis
zu den Erwartungen
und Anforderungen
dieser gewonnen
werden. Gleichzeitig
erhalten die Anwender
Informationen über für
sie relevante
Entwicklungen.
Die Anforderungen und
Rückmeldungen der Kunden fließen
in zukünftige Produktentwicklungen
ein. Produktqualität und -sicherheit
haben einen hohen Stellenwert.
Lieferanten
Messen
Online-Tools,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz,
Lieferantenbesuche
Lieferanten bilden eine
wichtige Säule im tägli-
chen Geschäft der
Gruppe. Durch den re-
gelmäßigen Austausch
werden sie unterstützt,
und zugleich sicherge-
stellt, dass Anforderun-
gen der Gruppe umge-
setzt werden. Darüber
hinaus bilden Lieferan-
ten die Schnittstelle zur
vorgelagerten Wert-
schöpfungskette.
Durch den Austausch mit den
Lieferanten können langfristige
Geschäftsbeziehungen aufgebaut
werden. Wenn möglich, wird auf
eine lokale Beschaffungsstrategie
geachtet.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-26
Händler
Messen,
Produktvorstellungen,
Software-Lösungen,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
Die Händler bilden die
Schnittstelle zu den
Endkunden. Durch den
Austausch soll sowohl
ein Einblick in die
Anforderungen und
Herausforderungen der
Händler als auch die
der Kunden gewonnen
werden.
Aufgrund der besonderen Position in
der nachgelagerten
Wertschöpfungskette stellen die
Händler eine relevante
Stakeholdergruppe dar. Sie werden
zum Beispiel durch Software-
Lösungen und
Finanzierungsmöglichkeiten
unterstützt.
Kapitalmarkt
Finanzberichte (halbjährlich,
jährlich),
Hauptversammlung,
ESG-Ratings,
Veranstaltungen und
Roadshows,
persönliche Gespräche,
Mitgliedschaft und Mitarbeit
in (inter)nationalen Initiativen
(z.B. CIRA, IR-Club
Schweiz),
Website,
Social Media,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz,
Finanzmedien
Der primäre Zweck der
Informationsvermittlung
liegt in der Offenlegung
von (kurs-)relevanten
Informationen für die
Kapitalmarktvertreter.
Kapitalmarktvertreter werden mehr-
mals jährlich über aktuelle Entwick-
lungen bezüglich der Gruppe infor-
miert. Das Investor Relations-Team
steht zudem laufend für Fragen und
bei Anliegen zur Verfügung. Kapital-
marktvertreter haben die Möglichkeit
bei themen- und anlassbezogenen
Treffen ihre Interessen und Erwar-
tungen zu kommunizieren diese
Inputs fließen u.a. in die Weiterent-
wicklung der Kommunikationsmittel/-
kanäle (wie z.B. Berichte, IR-Prä-
sentationen, Website) ein. Durch
das Bereitstellen von Informationen
für ESG-Ratings können sich die Ka-
pitalmarktvertreter ein unabhängiges
Bild über die Leistungen der Gruppe
verschaffen gleichzeitig trägt der
aktive Austausch (mit Ratingagentu-
ren, Peers, Branchenvertretern) zu
einer Verbesserung des Scores bei
(weitere Informationen zu den Ra-
tings finden sich nach dieser Ta-
belle).
Politik,
Netzwerke und
Verbände
Vertreter des Unternehmens
in Netzwerken und
Verbänden
Die Gruppe ist in
verschiedenen
Netzwerken und
Verbänden vertreten,
um den Erfahrungsaus-
tausch mit anderen
Unternehmen und
Organisationen
sicherzustellen. Ziel ist
der gegenseitige Know-
how-Austausch und die
Nutzung von
Synergien.
Verband der Europäischen
Motorradhersteller (ACEM, Stefan
Pierer als Vizepräsident); Präsi-
dentschaft (Stefan Pierer) bei der
Industriellenvereinigung Ober-
österreich; an den Standorten der
Gruppe ist das Management in re-
gelmäßigem Austausch zu relevan-
ten lokalen/regionalen Regierungs-
vertretern und Behörden (Bereit-
stellen von Unternehmens-daten,
Geschäfts- und Nachhaltigkeits-
bericht); Teilnahme beim Verein
z.l.ö. zukunft.lehre.österreich;
Kooperation mit Hotspot (Lebens-
raum) Innviertel und Innovations-
und Technologietransfer Salzburg;
Teil des Regionalbeirats beim Ar-
beitsmarktservice (AMS) in Braunau;
Kooperation mit Arbeitsmedizini-
scher Dienst; Delta Akademie der
Montanuniversität Leoben (Stefan
Pierer als Leitungsbeirat); Die ESG-
Aktivitäten werden durch die Mit-
gliedschaft bei „respACT-austrian
business council for sustainable
development“ intensiviert.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-27
Die Gruppe legt im Code of Conduct (siehe Abschnitt G1-1) Grundsätze zum fairen, vertrauensvollen
und respektvollen Miteinander und der Einhaltung der Menschenrechte für sich und ihre
Geschäftspartner fest. Der Anwendungsbereich des Code of Conduct umfasst somit auch die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette und soll zum Schutz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
beitragen. Es fand kein expliziter Einbezug dieser Arbeitskräfte statt. Die Interessen und Standpunkte
der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden indirekt über die Value Chain Risk Analysis
berücksichtigt. Ferner können sie ihre Anliegen über das Whistleblower-System an die Gruppe melden.
Weitere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich im Abschnitt ESRS
S2. Die Verbraucher und Endnutzer bilden eine weitere wichtige Stakeholdergruppe. Ihre Interessen
fließen unter anderem in das Produkt- und Qualitätsmanagement und somit in das Geschäftsmodell der
Gruppe ein. Es wird auf die Rechte der Verbraucher und Endnutzer, ihrer Menschenrechte einbezogen,
geachtet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Verbrauchern und Endnutzern finden sich im
Abschnitt ESRS S4.
ESG-Ratings
ESG-Ratings dienen der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen oder Institutionen
indem sie deren Exposition gegenüber ESG-Risiken und Auswirkungen auf das soziale und ökologische
Umfeld dieser betrachten
4
. Wie die PIERER Mobility-Gruppe von verschiedenen ESG-Ratingagenturen
für ihre Nachhaltigkeitsleistung bewertet wird, zeigen die Scores in der nachfolgenden Tabelle (Basis
der Bewertung waren Daten des Geschäftsjahrs 2023). Weiterführende Informationen zu den ESG-
Ratings finden sich auf der Unternehmenswebsite
5
.
RATING
SCORE
UPDATE
EthiFinance (vormals Gaïa Research)
60
31.Oktober 2024
Inrate
C+
25. Juni 2024
S&P Global CSA
46
18. Dezember 2024
Sustainalytics
10,4
23. Mai 2024
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden 32 IROs als wesentlich identifiziert. Sie werden
in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung genauer beschrieben. Zur leichteren Lesbarkeit werden
die IROs detaillierter in den jeweiligen ESRS-Kapiteln dargestellt. Die identifizierten IROs werden
großteils durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Individuelle, unternehmensspezifische
Indikatoren wurden ergänzend eingesetzt und tragen zu einem umfassenderen Bild bei (zu finden in E1,
E5, S1, S2, S4, G1). Diese unternehmensspezifischen Angaben wurden in den Kapiteln zu den
themenbezogenen Standards gesondert gekennzeichnet. Es wurden keine IROs identifiziert, welche
ausschließlich mithilfe von unternehmensspezifischen Angaben dargestellt wurden. Folgende IROs
wurden im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewertet:
4
Europäische Kommission (2024), ESG rating activities, verfügbar unter: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/esg-rating-
activities_en#:~:text=Ratings%20on%20environmental%2C%20social%20and,on%20people%20and%20the%20environment
5
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/esg-ratings
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-28
ESRS
THEMA
IRO #
IRO
BETRIFFT
PRIMÄR
6
OO
VC
UMGANG
E1 Klimawandel
Klimaschutz
01
Ausstoß von Treibhausgas-
emissionen (Scope 1 und 2)
X
Etablierung
von Klimaschutz-
maßnahmen
02
Ausstoß von Treibhausgas-
emissionen (Scope 3)
X
03
Regulatorische Neuerungen im
Nachhaltigkeitsbereich mit Fokus auf
die Bekämpfung des Klimawandels
X
Anpassung an den
Klimawandel
04
Transitorische Risiken durch die
Entwicklung hin zu einer
treibhausgasarmen Gesellschaft, wie
z.B. sinkende Akzeptanz für
Verbrennungsmotoren
X
X
Energie
05
Verbrauch von nichterneuerbaren
Energien in der Produktion der
Fahrzeuge
X
06
Verbrauch von nichterneuerbaren
Energien in der Produktnutzungs-
phase der Fahrzeuge
X
07
Erzeugung und Nutzung
erneuerbarer Energien
(Mattighofen,Munderfing)
X
08
Abhängigkeit von zuverlässiger Ener-
gieversorgung für die Produktions-
und Assemblierungstätigkeiten
X
Multiple Sourcing &
Förderung der
Unabhängigkeit
E5 Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse,
einschließlich
Ressourcennutzung
09
Verbrauch von Primär- und
Sekundärmaterialien in den
Produktionsprozessen
X
10
Risiko von Verzögerungen in der
Lieferkette und eingeschränkte
Materialverfügbarkeit
X
X
Ressourcenabflüsse
im Zusammenhang mit
Produkten und
Dienstleistungen
11
Langfristige Bindung von Ressourcen
in Produkten und nicht vollständig
geschlossener Ressourcenkreislauf
X
X
Förderung der
Kreislaufwirtschaft
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sichere Beschäftigung
12
Durch Umstrukturierungen kann es
zu Unsicherheiten, Kündigungen und
Unzufriedenheit kommen
X
IROs entstehen aus
aktueller Situation
(siehe SBM-1)
13
Temporäre Arbeitszeitreduktion
X
14
Personalrisiko und Fachkräftemangel
X
Verbesserung der
Arbeits-
bedingungen
Gesundheitsschutz
und Sicherheit
15
Auftreten schwerer Arbeitsunfälle in
Produktion und bei Testfahrten
X
Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
16
Sicherung der Zukunftsperspektiven
und Kompetenzentwicklung von
Mitarbeitern durch
Weiterbildungsangebote
X
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
17
Interkulturelle Zusammenarbeit und
individuelle Weiterentwicklung
X
18
Geschlechterungleichheiten in
Bezahlung und Führungspositionen
X
Datenschutz
19
Gefahr des Datenverlusts oder
Datenmissbrauchs
X
Data Security,
Datenschutz
20
Verletzung von
Datenschutzvorschriften und daraus
folgender Strafzahlungen
X
6
OO: Own Operations, eigene Geschäftstätigkeiten; VC: Value Chain, Wertschöpfungskette
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-29
S2 Arbeitskräfte in
der Wert
-schöp
-
fungskette
Arbeitsbedingungen
21
Potenziell schlechte Arbeitsbedingun-
gen in bestimmten Branchen der vor-
gelagerten Wertschöpfungskette
X
Vertragliche Bedin-
gungen mit direkten
Geschäftspartnern
und Mindestanfor-
derungen hinsicht-
lich der ESG-Leis-
tung insbesondere
an Lieferanten
Sonstige
arbeitsbezogene
Rechte
22
Potenzielles Auftreten von
Zwangsarbeit und Kinderarbeit in
bestimmten Branchen der
vorgelagerten Wertschöpfungskette
X
S4 Verbraucher und Endnutzer
Persönliche Sicherheit
von Verbrauchern
und/oder Endnutzern
23
Produktmängel können zu
Sicherheitsrisiken führen
X
Forschung und
Entwicklung,
Kundenser-
vicetätigkeiten
24
Finanzielle Risiken aufgrund von
Produktmängeln
X
25
Innovation neuer Technologien zum
Schutz der Endnutzer und anderer
Verkehrsteilnehmer
X
X
Kundenzufriedenheit
26
Kundenzufriedenheit, erhöhte
Weiterverkaufs- und
Weiterempfehlungsrate
X
Datenschutz
27
Gefahr des Datenverlustes oder
Datenmissbrauchs
X
X
Data Security,
Datenschutz
28
Risiko der Verletzung von
Datenschutzvorschriften und daraus
resultierenden Strafzahlungen
X
X
G1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur
29
Förderung einer
verantwortungsbewussten
Unternehmenskultur
X
X
Bewusstseins-
bildung,
Transparenz
Management der
Beziehungen zu
Lieferanten,
einschließlich
Zahlungspraktiken
30
Quotenbasierte Zahlungen von
Lieferanten im Zuge des
Sanierungsverfahrens
X
Endet mit/nach
Abschluss des
Sanierungsver-
fahrens bzw. in
dessen Nachgang
Schutz von
Hinweisgebern
(Whistleblowers)
31
Stärkung des Vertrauens und
Sicherheitsgefühls von
Hinweisgebern
X
X
Bewusstseins-
bildung,
Transparenz
Korruption und
Bestechung
32
Risiko von finanziellen Verlusten
durch Korruptions- und
Bestechungsfälle
X
X
Die identifizierten, wesentlichen IROs fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und das
Geschäftsmodell ein. Weitere Informationen zum Umgang mit den wesentlichen IROs auf Ebene der
Verwaltungs- und Leitungsorgane finden sich in den Abschnitten GOV-1 und GOV-2. Bisher wurden
keine wesentlichen Änderungen am Geschäftsmodell aufgrund der IROs umgesetzt. Der Einfluss
wesentlicher Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell wird unter anderem im Zuge einer
Szenarioanalyse (z.B. der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse) durch das Risikomanagement der
Gruppe bewertet. Die Analysen fokussierten sich auf den kurzfristigen Zeithorizont. Bei Risiken und
Chancen, welche langfristig schlagend werden, wurde ergänzend eine Analyse von langfristigen
Einflüssen auf das Geschäftsmodell durchgeführt. Der jeweilige Einfluss auf das Geschäftsmodell durch
die einzelnen Risiken und Chancen, sowie der Umgang mit diesen und den wesentlichen Auswirkungen
wird den Beschreibungen dieser in den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards dargestellt. Für
Informationen zur allgemeinen Unternehmensstrategie und -Resilienz wird auf die Abschnitte BP-2 und
SBM-1 verwiesen. Die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen spiegeln
sich im Wesentlichen in der Gewinn- und Verlustrechnung (v.a. Umsätze im Motorrad-Segment,
Betriebsausgaben) sowie in den Investitionsausgaben der Gruppe wider und werden auch im Zuge der
Risikobewertung verprobt. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die Gruppe im Geschäftsjahr
2024 27,8 Mio. in die Forschung und Entwicklung von alternativen Antriebstechnologien investierte,
um die Auswirkungen von IROs 03 und 04 steuern zu können.
Zudem werden (potenzielle) klimabezogene Auswirkungen auf den Konzernabschluss evaluiert. Wie im
Konzernabschluss 2024 unter “7. Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ im Konzernanhang
2024 angegeben, erfolgt u.a. eine Berücksichtigung klimabezogener Faktoren im Rahmen der
Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-30
Änderungen bei der nichtfinanziellen Erklärung
Die Gruppe erstellte im Geschäftsjahr 2024 erstmalig eine nichtfinanzielle Erklärung nach den
Anforderungen der ESRS. Die Wesentlichkeitsanalyse 2023 orientierte sich bereits an dem in den ESRS
vorgegebenen Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen IROs. Die vollständige Umsetzung erfolgte im
Geschäftsjahr 2024. Größte Neuerung war die Identifikation der relevanten Inhalte in einer höheren
Detailtiefe der IROs anstelle der bis dahin aggregierten Betrachtung wesentlicher Themen. Daher ist
ein Vergleich der Analysen und ihrer Ergebnisse nur eingeschränkt möglich. Im Geschäftsjahr 2024 gab
es folgende Änderungen bei den wesentlichen Themen und IROs im Vergleich zum Vorjahr:
Kreislaufwirtschaft und Ressourcenabfluss als neue wesentliche Themen, Abfall ist kein
wesentliches Thema mehr,
Erstmalige Identifikation von IROs zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette,
Neue IROs bezüglich Unternehmensführung aufgrund der detaillierteren Aufgliederung identifiziert.
Die Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die
zugrundeliegende Stakeholder-Einbeziehung (wie zum Bespiel Fokusinterviews) für die Ermittlung der
IROs ist im Geschäftsjahr 2027 geplant. Bedarfsgegeben kann der Rhythmus verkürzt werden.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wesentliche Themen
Zur Identifikation der wesentlichen Themen wurde im Jahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse
durchgeführt. Sie gliederte sich in die Inside-Out und die Outside-In Perspektive. Die Inside-Out
Perspektive betrachtet den Einfluss der Gruppe auf ihr Umfeld und basierte auf einem Impact
Assessment durch das ESG-Management-Team. Die Outside-In Perspektive beschreibt den Einfluss
von Nachhaltigkeitsthemen auf die Gruppe. Hierbei lag der Fokus auf finanziellen Risiken und Chancen
unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten, ermittelt und bewertet vom Risikomanagement-Team.
Somit wurden Nachhaltigkeitsrisiken auf die gleiche Weise wie sonstige Risiken des Unternehmens
evaluiert. Der Erhebungsprozess wurde in den Risikomanagementprozess integriert und speist sich aus
dessen Erkenntnissen. Im gesamten Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wurde durch den
regelmäßigen Austausch zwischen ESG- und Risikomanagement sichergestellt, dass wechselseitige
Einflüsse berücksichtigt werden konnten.
1. Kontextanalyse der PIERER Mobility-Gruppe
2. Identifikation von IROs entlang der Wertschöpfungsketten und Bereiche des Unternehmens
3. Bewertung der ermittelten IROs in verschiedenen Zeithorizonten
Kontextanalyse
Im Zuge der Kontextanalyse wurden die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten sowie eigenen
Aktivitäten und Standorte der Gruppe bestmöglich hinsichtlich potenzieller IROs evaluiert. Zudem
erfolgten Analysen der Peer-Gruppe und der Anforderungen sektorspezifischer
Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards. Die Einbindung der Stakeholder (zum Beispiel Mitarbeiter,
Kapitalmarkt) geschah in Form von Fokusinterviews und Fachgesprächen. Die Identifikation der IROs
basierte auf der Long List des ESRS 1 AR 16. Ergänzt wurden die Themen mit den Erkenntnissen der
Kontextanalyse. Weiters wurden öffentlich zugängliche Studien und Analysen
7
herangezogen, um IROs
zu identifizieren und in einem späteren Analyseschritt zu bewerten. Abgeschlossen wurde dieser Schritt
durch eine erste Selektion an Themen und IROs, welche mit der Gruppe in Verbindung stehen.
7
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/; Aqueduct Water Risk Atlas: https://www.wri.org/data/aqueduct-water-risk-atlas; Swiss Re rds4c:
https://identity.swissre.com/; CICES: cices.eu; FEMA’s international survey on motorcycle emissions: https://www.femamotorcycling.eu/wp-
content/uploads/documents_library/web_results_emissions_survey_fema2021.pdf
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-31
Bewertung der IROs
Als Nächstes folgte die Bewertung der Wesentlichkeit der einzelnen IROs. Die Bewertung der
Auswirkungen erfolgte hinsichtlich der Kriterien Ausmaß, Umfang, Reversibilität und Wahrscheinlichkeit
auf jeweils einer fünfstufigen Skala, welche mit qualitativen und quantitativen Kenngrößen definiert
wurde. Im Falle positiver IROs entfiel das Kriterium der Reversibilität ersatzlos. Bei tatsächlichen
Auswirkungen oder Auswirkungen mit Bezug auf die Menschenrechte wurde eine Wahrscheinlichkeit
von 100 % angenommen.
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte hinsichtlich des Ausmaßes und der
Wahrscheinlichkeit ebenfalls auf fünfstufigen Skalen und berücksichtigte sowohl Implikationen der
wesentlichen Auswirkungen sowie von Abhängigkeitssituationen. Die Grundlage für die Bewertung
bildete das Risikomanagement der Unternehmensgruppe, welches Risiken und Chancen mit Hilfe
verschiedener Simulationsmodelle und Verteilungen (z.B. Binomialverteilung, PERT-Verteilung)
bewertet. Durch diese Integration wird sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken gleichermaßen wie
andere Risiken des Unternehmens betrachtet werden. Sowohl die Auswirkungen als auch die Risiken
und Chancen wurden für die jeweils anwendbaren Zeithorizonte spezifisch bewertet. Der Zeitraum mit
der höchsten Bewertung war für die nachfolgende Kategorisierung in wesentliche und nicht wesentliche
IROs auf Basis einer Wesentlichkeitsgrenze ausschlaggebend. Für die Kategorisierung als wesentlich
war es ausreichend, wenn das Thema aus der Inside-Out oder der Outside-In Perspektive den
Schwellenwert der Wesentlichkeit überstieg. Die in GOV-5 beschriebenen internen Kontrollen wurden
auch für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse angewandt.
KRITERIUM
ZUGRUNDELIEGENDE FRAGESTELLUNGEN
Auswirkungen
Ausmaß (Scale)
Wie sehr beeinflusst die Auswirkung die Umwelt, betroffene Personen
oder die Gesellschaft unter Berücksichtigung bereits bestehender
Maßnahmen? Geplante Maßnahmen wurden nicht berücksichtigt.
Umfang (Scope)
Wie groß ist die Tragweite gemessen an geografischen Skalen oder
Anzahl betroffener Personen?
Reversibilität
Wie leicht kann der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden?
Risiken und
Chancen
Ausmaß
Wie groß und schwerwiegend ist das Risiko oder die Chance unter
Berücksichtigung bestehender Maßnahmen?
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Wahrscheinlichkeit
Wie wahrscheinlich ist das Eintreten der Auswirkung, des Risikos oder
der Chance innerhalb eines festgelegten Zeitraums?
Ergänzungen aufgrund der themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse
E1- Klimawandel
Die Gruppe trägt als Hersteller von motorbetriebenen Fahrzeugen durch den Ausstoß von
Treibhausgasen zum Klimawandel bei. Ein Großteil der THG-Emissionen entsteht in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette konkret in der Nutzungsphase der Fahrzeuge (Scope 3.11 des Greenhouse Gas
Protocol, GHG-Protocol). Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der THG-Emissionen berücksichtigte
die Gruppe THG-Bilanzen der Vorjahre und konnte somit primäre Emissionstreiber identifizieren.
Weitere Informationen zur aktuellen THG-Bilanz finden sich in Abschnitt E1-6. Ferner wurden externe
Faktoren, wie der gesellschaftliche und regulatorische Wandel berücksichtigt. Bei der Ermittlung
klimabedingter physischer Risiken stütze sich die Gruppe auf die im Geschäftsjahr 2023 durchgeführte
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse auf Standortebene. Zur Analyse der physischen klimabedingten
Auswirkungen auf das Unternehmen (chronisch und akut) wurde eine spezielle Software-Lösung
verwendet. Zunächst wurde bewertet, welche physischen Klimarisiken (z.B. Hitze, starke
Niederschläge, Hochwasser) potentiell Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnten.
Zu den möglichen Schadensfällen hlen Schäden an der Infrastruktur der Gruppe sowie
Produktionsunterbrechungen aufgrund von physischen Klimaereignissen. Anschließend wurden
produktionsrelevante Standorte der PIERER Mobility-Gruppe (v.a. Werke und Lager) sowie Standorte
strategischer Partner hinsichtlich ihrer derzeitigen sowie zukünftigen Exposition gegenüber physischen
Klimarisiken analysiert. Es wurden die Zeiträume bis 2030 und bis 2060 sowie die Klimaszenarien
SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 berücksichtigt. Grund für die Auswahl der Zeithorizonte und
Klimaszenarien waren zum einen externe Faktoren, wie zum Beispiel verbindliche Vorgaben in
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-32
Regularien oder Verträgen. Zum anderen erlauben diese einen breit gefächerten Blick auf mögliche
Risiken, da jeweils Randpositionen betrachtet werden. Die Klimaszenarien definieren sich wie
nachfolgend
8
:
SSP1-2.6: Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2070
SSP2-4.5: keine Veränderung der CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts im Vergleich zur
derzeitigen Emissionsintensität
SSP5-8.5: Verdopplung der CO
2
-Emissionen bis zum Jahr 2050
Im Zuge der Analyse wurden die potenzielle Exposition und bestehende Abhilfemaßnahmen evaluiert.
Allen ermittelten physischen Klimarisiken wurden Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen zugeordnet.
Die bereits implementierten Abhilfemaßnahmen reduzieren die Auswirkungen der Klimarisiken
erheblich, sodass vorerst kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Klimabedingte Übergangsrisiken und -Chancen wurden im Risikomanagementprozess über
verschiedene Zeiträume hinweg berücksichtigt. Auf die Betrachtung von Klimaszenarien wurde hierbei
verzichtet, da die Methoden des Risikomanagements bereits einen differenzierten Blick erlauben.
Allerdings berücksichtigten die Bewertungen die aktuelle klimapolitische Situation in der europäischen
Union, welche am Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet ist. Fokus der Analyse lag auf potenziell
betroffenen Geschäftstätigkeiten, wobei die Analyse im Zuge der Erarbeitung der
Dekarbonisierungsstrategie noch vertieft werden soll. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich in der
Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht.
E2 – Umweltverschmutzung
Bei der Bewertung der IROs im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wurde das
Vorhandensein von Abfallmanagementsystemen berücksichtigt. Es wurden die verwendeten
gefährlichen Arbeits- und Betriebsstoffe analysiert und in besorgniserregende und besonders
besorgniserregende Stoffe unterteilt. Unter Einbezug verschiedener Fachbereiche und Stakeholder
wurden die Präventivmaßnahmen, welche ein Austreten der Stoffe verhindern sollen, betrachtet. Fokus
der Analyse lag auf den Produktionsstandorten der Gruppe in Mattighofen und Munderfing. Des
Weiteren wurden alle produzierenden Standorte hinsichtlich ihrer Entfernung zu besonders
schützenswerten Umweltgebieten überprüft
9
. Bei Standorten, welche sich in der Nähe dieser Gebiete
befanden, waren bereits in der Vergangenheit ergänzende Schutzmaßnahmen implementiert worden.
Lokale Gemeinschaften wurden am Standort Munderfing in Form von Fokusinterviews konsultiert.
E3 – Wasser- und Meeresressourcen
Die Unternehmensgruppe führte eine datenbankgestützte Standortanalyse bezüglich möglicher
Wasserrisiken durch. Bei Standorten in Gebieten mit erhöhtem Wasserrisiko wurde deren
Wassermanagement unter Berücksichtigung der Tätigkeiten am Standort analysiert. Dabei handelte es
sich um Standorte in Indien, den USA und auf den Philippinen. Beim Standort in den USA handelt es
sich um einen Bürostandort. Auf den Philippinen wurden Assemblierungstätigkeiten durchgeführt. Beide
Tätigkeiten sind nicht wasserintensiv, weshalb Auswirkungen und Risiken als nicht wesentlich bewertet
wurden. Am Standort des strategischen Partners in Indien hat dieser ein umfassendes
Wassermanagement implementiert. Lokale Gemeinschaften wurden lediglich am Standort Munderfing
in Form von Fokusinterviews konsultiert. Es wurden keine wesentlichen IROs im Zusammenhang mit
Wasser- und Meeresressourcen identifiziert.
8
Für weitere Informationen siehe: IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of
the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team: H. Lee and J. Romero (eds.). IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-
9789291691647.
9
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/;
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-33
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme basierte auf einer
datengestützten Standortanalyse, welche auf mehreren Datenbanken
10
basierte und die Identifikation
von Standorten in der Nähe von besonders schützenswerten Umweltgebieten bezweckte. Es wurde ein
Standort (Varese, Italien) in der Nähe eines besonders schützenswerten identifiziert. Dieser hatte bereits
ausreichende Schutzmaßnahmen gegen mögliche Auswirkungen auf die schützenswerte Umwelt
umgesetzt, sodass kurz-, mittel- und langfristig keine negativen Einflüsse auf das Gebiet erwartet
werden. Ergänzend berücksichtigte die Gruppe Auswirkungen durch die Gewinnung von Rohstoffen auf
die biologische Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Die Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen wurde durch das Risikomanagement auf Basis der
Common International Classification of Ecosystem Services (CICES) V.5.2
11
in Betracht gezogen. Es
wurde eine Abhängigkeit von den Ökosystemdienstleistungen 3.1.1.1 und 6.1.1.1 festgestellt. Eine
gravierende Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen, sowohl kurzfristig als auch langfristig
wird jedoch als unwahrscheinlich eingestuft und die Abhängigkeit somit als nicht wesentlich bewertet.
Weitere Risiken und Chancen wurden nicht betrachtet. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert.
E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Zur Ermittlung wesentlicher IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
betrachtete die Gruppe ihre verschiedenen Geschäftstätigkeiten und die Ressourcenzu- und -abflüsse
im Vorjahr. Für den Ressourcenzufluss wurden dabei die Herstellung der Fahrzeuge und Zuflüsse zum
Metallguss als relevant identifiziert. Die Fahrzeuge sind auch hinsichtlich des Ressourcenabflusses und
der Kreislaufwirtschaft relevant. Im Geschäftsjahr 2024 beschaffte die Gruppe verschiedene Rohstoffe
und Materialen, darunter Stahl, Aluminium, Kunststoff und Gummi. Eine Analyse der eingesetzten
Materialien nach Gewicht findet sich im Abschnitt E5-4. Lokale Gemeinschaften wurden nicht
konsultiert.
G1 – Unternehmensführung
Mit Ausnahme des Managements der Lieferantenbeziehungen existieren in der Unternehmensführung
keine signifikanten, relevanten Unterschiede zwischen den Gesellschaften, Standorten oder
Geschäftstätigkeiten der Gruppe. Auf eine Unterscheidung nach Standort, Tätigkeit, Sektor oder
Struktur der Transaktion zur Ermittlung der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit der
Unternehmensführung wurde demnach verzichtet, da die möglichen IROs in Bezug auf Governance bei
der PIERER Mobility AG holistisch von der Rechtsabteilung betrachtet und definiert werden. Bei Analyse
des Managements der Lieferantenbeziehungen wurde die wirtschaftliche Lage der jeweiligen
Gesellschaften in Betracht gezogen. IROs wurden spezifisch für die Gesellschaften im
Sanierungsverfahren identifiziert.
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens
abgedeckte Angabepflichten
Für die Sicherstellung einer umfassenden Berichterstattung wurde ein Mapping der ESRS-Datenpunkte
mit den wesentlichen IROs durchgeführt
12
. Datenpunkten, denen keine wesentlichen IROs zugeordnet
werden konnten, wurden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Gruppe und für ihre Stakeholder analysiert
und gegebenenfalls ebenfalls berichtet. Eine Übersicht mit den in der vorliegenden nichtfinanziellen
Erklärung thematisierten Angabepflichten findet sich im Anhang zu dieser nichtfinanziellen Erklärung.
Des Weiteren beinhaltet die nichtfinanzielle Erklärung Informationen aufgrund weiterer EU-
Rechtsvorschriften. Die diesbezüglich erstellte Zusammenfassung ist ebenfalls im Anhang der
nichtfinanziellen Erklärung.
10
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/;
11
Verfügbar unter: https://cices.eu/
12
Dabei wurden die Anforderungen der ID 177 des EFRAG SR TEG Meetings (01. 07.2024) bezüglich des Mappings von wesentlichen Themen mit
Offenlegungspflichten berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-34
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG
(EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on
Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine
wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund trat Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung
(Taxonomie-VO, Verordnung (EU) 2020/852) in Kraft, die als einheitliches und rechtsverbindliches
Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig
gelten. Ergänzend dazu hat die Europäische Kommission verschiedene delegierte Verordnungen
erlassen, insbesondere den „Disclosures Delegated Act (EU) 2021/2178, den Environmental
Delegated Act“ (EU) 2023/2486 (Umweltziele 3 bis 6) und den „Climate Delegated Act“ (EU) 2021/2139
iVm (EU) 2023/2485 (Umweltziele 1 bis 2).
Die EU-Taxonomie enthält folgende sechs Umweltziele:
4. Klimaschutz;
5. Anpassung an den Klimawandel;
6. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
7. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
8. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
9. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Bei der Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten wird zwischen Taxonomiefähigkeit und
Taxonomiekonformität unterschieden. Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie im Katalog
der Taxonomie-VO erfasst wird und somit potenziell zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele
beitragen kann. Für die Taxonomiekonformität ist die kumulative Prüfung und Erfüllung der drei
folgenden Bedingungen nachzuweisen:
Die Wirtschaftstätigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs
Umweltziele.
Sie führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anderen (eines oder mehrerer)
Umweltziele „Do No Significant Harm“ (DNSH).
Die Mindeststandards hinsichtlich sozialer Kriterien und Kriterien im Bereich Governance werden
eingehalten Mindestschutz.
Über die Ergebnisse der Klassifizierung ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten. Dabei sind
definierte Kennzahlen in Bezug auf Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx)
auszuweisen. Da die Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten für die jeweiligen Umweltziele der
Taxonomie-VO sukzessive veröffentlicht wurden, galten in den vorangegangenen Geschäftsjahren
Berichtserleichterungen. Für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt erstmals die Berichterstattung über die
Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität für alle sechs Umweltziele vollumfänglich.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-35
BERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Aufgrund von Art. 8 Z. 1 der VO iVm § 243b bzw. § 267a UGB ist die PIERER Mobility AG dazu
verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs. 1 UGB wurde der
Konzernabschluss der PIERER Mobility AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nach den IFRS
aufgestellt. Die zur Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge
basieren auf den mittels Vollkonsolidierung berichteten Zahlen. Demzufolge sind Unternehmen, welche
nach der Equity-Methode bilanziert wurden, nicht berücksichtigt. Der Konsolidierungskreis entspricht
jenem der Finanzberichterstattung (für weitere Informationen siehe Kapitel II. „Konsolidierungskreis“
und XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs 2024).
Der Prozess zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Taxonomie-VO basiert auf der bereits im
Geschäftsjahr 2023 angewendeten Bewertungsmethodik. Sie beinhaltet Kriterien für die eindeutige
Zuordnung der eigenen Wirtschaftsaktivitäten zu den in der Taxonomie-VO gelisteten
Wirtschaftstätigkeiten. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde die Methodik des
Vorjahres für das Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. Dies spiegelt sich in den Anteilen der
taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben wider.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden erstmals sämtliche Umweltziele auf Taxonomiekonformität
überprüft. Aufgrund von Investitionen, beispielsweise in den Bereichen Abfallwirtschaft und
Gebäudeenergieeffizienz, wurden zudem neue, nicht umsatzbezogene Wirtschaftstätigkeiten
identifiziert (zum Beispiel CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“,
CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung
der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“). Darüber hinaus konnten die unter den Betriebsausgaben
ausgewiesenen Diensträder (nach vollständiger Erbringung der Konformitätsnachweise) erstmals als
taxonomiekonform ausgewiesen werden. Sie fallen unter die Wirtschaftstätigkeit CCM 6.4. „Betrieb von
Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“.
Die Bearbeitung der Anforderungen aus der Taxonomie-VO erfolgte primär durch den Bereich ESG-
Management in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Controlling, Accounting und Investor Relations.
Bedarfsbezogen wurden weitere Bereiche involviert (zum Beispiel das Immobilienmanagement, das
Qualitätsmanagement und die Rechtsabteilung). Die Feststellung der Taxonomiefähigkeit und
-konformität erfolgte in folgenden Prozessschritten:
1. Abgrenzung der einzubeziehenden Unternehmen
2. Analyse umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
3. Analyse nicht umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
4. Zuordnung der Aktivitäten zu den Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefähigkeit)
5. Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag
6. Nachweiserbringung des DNSH-Kriteriums
7. Einhaltung der sozialen Mindestschutzkriterien
8. Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen
9. Konsolidierung
10. Berichterstattung inklusive Meldebögen
Regulatorische Entwicklungen und Klarstellungen zur Auslegung seitens der EU können in Zukunft zu
Anpassungsbedarf und entsprechenden Erläuterungen bei der Berichterstattung gemäß Taxonomie-VO
führen. Bei etwaigen Änderungen in der Bewertungsmethodik werden im Sinne der Vergleichbarkeit
auch die Vergleichszahlen der Vorperiode neu berechnet.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-36
WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN
Die Analyse der Wirtschaftsaktivitäten unterteilte sich in die Betrachtung der umsatzbezogenen und der
nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten:
Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten generieren einen Umsatz für das Unternehmen und
umfassen das gesamte Produktportfolio sowie die damit verbundenen Investitionen und Kosten.
Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich auf Investitionen und Kosten, die nicht
mit dem Geschäftsmodell und den Umsätzen in Verbindung stehen, jedoch im Rahmen der
unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.
Ein wesentlicher Faktor für die Analyse und Klassifizierung der umsatzbezogenen Aktivitäten bestand
insbesondere im Mobilitätsbereich der Gruppe in der Unterscheidung des Geschäftsmodells und der
Antriebstechnologie. Das Geschäftsmodell wird dabei in „Handel“ und „Herstellung/Assemblierung“
unterteilt. Wurden Produkte zugekauft und ohne wesentliche Änderung wieder verkauft, erfolgte eine
Zuweisung zum Geschäftsmodell „Handel“ und demzufolge eine Ausweisung als nicht taxonomiefähig
(siehe Abschnitt „Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten“). Die Differenzierung der Antriebstechno-
logie in Verbrennungsmotor und batterieelektrisch betriebene Kraftfahrzeuge ist für die Prüfung der
Taxonomiekonformität bedeutend und wird im Abschnitt „Konformitätsbedingungen“ genauer erläutert.
Im Falle der PIERER Mobility-Gruppe wurden folgende Wirtschaftsaktivitäten analysiert:
Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Das Geschäft der Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung/Assemblierung und den Vertrieb von
zwei- und vierrädrigen Kraftfahrzeugen. Alle Aktivitäten, die damit in direkter Verbindung stehen, wurden
dem Umweltziel „Klimaschutz“ und in weiterer Folge der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von
CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet. Damit erfolgte die Klassifizierung der zwei- und
vierrädrigen Kraftfahrzeuge als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit. Ausgenommen von der
Zuordnung zu der Wirtschaftstätigkeit sind Fahrzeuge, die durch Partner der Gruppe assembliert oder
extern bezogen werden und als Handelsware identifiziert wurden.
Einen weiteren Wirtschaftszweig stellt der Handel mit (Elektro-)Fahrrädern dar. Diese Produkte werden
größtenteils zu Handelszwecken bezogen und wurden somit nicht der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3.
„Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet. Infolge des Verkaufs des Geschäfts
mit Johansson Lastenrädern zum 1. Oktober 2024 wurden die Lastenräder ebenfalls vollständig von der
Zuordnung ausgeschlossen.
Produkte, welche nicht direkt einer Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten, wurden als nicht
taxonomiefähig klassifiziert. Darunter fiel unter anderem der Verkauf von PG&A-Artikeln, die zu
Handelszwecken bezogen werden, sowie von Fahrwerkskomponenten und deren technischem Zubehör
(zum Beispiel Produkte der Marke WP), da durch diese eine Verbesserung der Umweltleistung nicht
gegeben ist. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit Leistungen in den Bereichen Forschung
und Entwicklung sowie digitale Transformation, die größtenteils für interne Zwecke in Anspruch
genommen werden. Leistungen an Dritte in diesen Bereichen konnten keiner Wirtschaftstätigkeit
zugeordnet werden und wurden demnach als nicht taxonomiefähig ausgewiesen. Der Wirtschaftszweig
Motorsport wurde ebenfalls als nicht taxonomiefähig klassifiziert.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden somit folgende wesentliche umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
in Verbindung mit der Taxonomie-VO analysiert:
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
BESCHREIBUNG
CCM
1)
3.3.
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
Assemblierung und Verkauf von
Kraftfahrzeugen
1)
CCM: Climate change mitigation (Klimaschutz)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-37
Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Die Analyse der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten basiert im ersten Schritt auf Gesprächen
mit den Fachabteilungen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich Immobilienmanagement lag. Im
Rahmen der weiteren Analyse wurde die eindeutige Zuordenbarkeit der Kosten zur jeweiligen
Wirtschaftsaktivität geprüft, um eine Doppelzählung in der Berechnung auszuschließen.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden folgende wesentliche nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
in Verbindung mit der Taxonomie-VO analysiert:
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
BESCHREIBUNG
CE
1)
2.7.
2)
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht
gefährlicher Abfälle
Karopackmaschine
(siehe Abschnitt E5-2)
CCM 6.4.
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen
Mobilität, Radverkehrslogistik
Diensträder (Fahrrad-Leasing)
CCM 6.5.
Beförderung mit Motorrädern, Personen-
kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Dienstfahrzeuge (Pkw)
CCM 6.6.
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Lastkraftwagen (Lkw)
CCM 6.13.
2)
Infrastruktur für persönliche Mobilität,
Radverkehrslogistik
Fahrradständer, Ladestationen für Pool-
Elektrofahrräder (siehe Abschnitt E1-3)
CCM 7.4.
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden
Parkplätzen)
E-Ladeinfrastruktur für Dienstfahrzeuge
CCM 7.5.
2)
Installation, Wartung und Reparatur von
Geräten für die Messung, Regelung und
Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
Smart Meter, Energiemanagement, Computer-
Aided Facility Management (CAFM; siehe
Abschnitt E1-3)
CCM 7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von
Technologien für erneuerbare Energien
Photovoltaikanlagen (siehe Abschnitt E1-3),
Energiering zur Erhöhung der Eigenquote aus
der Stromerzeugung durch
Photovoltaikanlagen
CCM 7.7.
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Kauf, Miete und Leasing von Gebäuden
1)
CE: Transition to a circular economy (Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft)
2)
Im Berichtsjahr 2024 als neue Wirtschaftstätigkeiten identifiziert.
Im Vorjahr wurde das CAFM dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“
(Wirtschaftstätigkeit CE 4.1. Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen“) zugewiesen.
Aufgrund einer Neubewertung (für weitere Informationen siehe Abschnitt E1-3) erfolgte die Zuordnung
des CAFM im Geschäftsjahr 2024 zum Umweltziel „Klimaschutz“ (Wirtschaftstätigkeit CCM 7.5.
„Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“).
KONFORMITÄTSBEDINGUNGEN
Wesentlicher Beitrag
Um die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
„Klimaschutz“ zu prüfen, erfolgte für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien“ eine Klassifizierung der Kraftfahrzeuge nach den Antriebstechnologien
Verbrennungsmotor und batterieelektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge im Motorradsegment
(Fahrzeuge der Klasse L) leisten ausschließlich mit einer CO
2
-Abgasemission von 0 g CO
2
e/km einen
wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels. Personenkraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse
M1) dürfen bis 31. Dezember 2025 höchstens eine CO
2
-Emission von 50 g CO
2
/km ausstoßen, um die
Anforderungen zu erfüllen. Anhand dieser Bewertungskriterien trifft es ausschließlich auf die
batterieelektrisch betriebenen Motorräder der PIERER Mobility-Gruppe zu.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-38
Die nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten für das Umweltziel „Klimaschutz“ erfüllen die jeweili-
gen technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel. Ausnahmen stel-
len die Dienstfahrzeuge und Lastkraftwagen des Fuhrparks (Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförde-
rung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und CCM 6.6. „Güterbeförde-
rung im Straßenverkehr“) sowie die gesamten Aktivitäten aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.7. „Erwerb
von und Eigentum an Gebäuden“ dar. Ein taxonomiekonformer Anteil konnte für diese drei Wirtschaftstä-
tigkeiten nicht ausgewiesen werden, da entweder die entsprechenden Nachweise fehlten oder die
Anforderungen an einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel nicht erfüllt werden konnten.
Die Karopackmaschine schreddert Kartonagenabfälle und bereitet diese zur Wiederverwendung als
Füllmaterial für den Versand auf. Dadurch können die bisher verwendeten, zugekauften Füllmaterialien
zu einem Großteil ersetzt werden. Die Maschine wurde der Wirtschaftstätigkeit CE 2.7. „Sortierung und
stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“ zugeordnet und erfüllt die Anforderungen für einen
wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“. Gemäß der
Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission können Anforderungen aus den
technischen Bewertungskriterien entfallen bzw. als erfüllt betrachtet werden, wenn die
Wirtschaftstätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der formulierten Anforderungen fällt. Nach
eingehender Prüfung der Karopackmaschine (zum Beispiel Analyse der Tätigkeit und Kapazität) wurde
festgestellt, dass die Maschine nicht in den Anwendungsbereich der Schlussfolgerungen zu den besten
verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147) fällt.
Nichtsdestotrotz wurde anhand des innerbetrieblichen Abfallwirtschaftskonzepts und -managements
eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung nachgewiesen.
Do No Significant Harm (DNSH)
Das DNSH-Kriterium wurde für alle Wirtschaftstätigkeiten, welche die technischen Bewertungskriterien
für einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel erfüllten, geprüft.
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ hat
die PIERER Mobility-Gruppe eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt. Im Zuge der
Analyse wurden die Klimaauswirkungen auf die für die Wirtschaftstätigkeiten relevanten Standorte
untersucht. Zunächst wurden die physischen Klimaauswirkungen hinsichtlich ihres potenziellen
Einflusses auf die Wirtschaftstätigkeiten überprüft und anschließend mittels Klimaprojektionen aktuelle
und zukünftige Klimarisiken an den ausgewählten Standorten identifiziert. Abschließend wurden
Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeiten und Abhilfemaßnahmen zugeordnet. Für weitere
Informationen wird auf den Abschnitt IRO-1 verwiesen. Um eine Beeinträchtigung der weiteren
Umweltziele ausschließen zu können, wurden die entsprechenden Anforderungen analysiert und bei
Bedarf Informationen und Nachweise erbracht. Sind keine Nachweise erforderlich oder fällt die
Wirtschaftstätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der formulierten Anforderungen des DNSH-
Kriteriums, ist die Anforderung als erfüllt zu betrachten.
Die Prüfung des DNSH-Kriteriums ergab, dass die Aktivitäten aus den folgenden Wirtschaftstätigkeiten
die Anforderungen der Taxonomie-VO erfüllten und kein weiteres Umweltziel erheblich negativ
beeinflusst wurde:
CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“
13
CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“
CCM 6.13. „Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik“
14
CCM 7.4. „Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)“
CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und
Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“
CCM 7.6. „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“
13
Verweis auf Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission: Anforderungen des DNSH-Kriteriums für das Umweltziel „Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung“ werden als erfüllt betrachtet, da die Aktivität nicht in den Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1147 fällt und es
sich bei der Maschine um keine Kunststoffrecyclinganlage handelt.
14
Verweis auf Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission: Anforderungen des DNSH-Kriteriums für die Umweltziele „Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft“ und „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ werden als erfüllt betrachtet, da bei den Aktivitäten keine wesentlichen Bau- und
Abbruchabfälle sowie Lärm-, Staub-, oder Schadstoffemissionen entstehen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-39
Die Gruppe konnte die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung des DNSH-Kriteriums für die
Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ nicht vollständig
erbringen. Daher wurde für diese Wirtschaftstätigkeit keine Taxonomiekonformität erreicht.
Mindestschutz
Abschließend ist sicherzustellen, dass Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen, den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-
Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta stehen. Dies wird durch den Code
of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe gewährleistet, welcher die Rahmenbedingungen für ihr
wirtschaftliches Handeln regelt und die Grundlage jeglicher Zusammenarbeit innerhalb und mit externen
Partnern der Gruppe bildet.
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht setzt sich die Gruppe zudem mit relevanten Risiken
auseinander, wie zum Beispiel in Bezug auf die Menschenrechte (einschließlich Kinder- und
Zwangsarbeit, Arbeits- und Verbraucherrechte), auf Bestechung, Bestechungsaufforderung und
Erpressung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Diese Bemühungen erstrecken sich über alle
Unternehmensstandorte und die Lieferketten, um potenzielle Auswirkungen auf diese Bereiche zu
identifizieren und zu adressieren. Weitere Informationen zur Sorgfaltspflicht der PIERER Mobility AG
sind im Abschnitt GOV-4 verfügbar.
BERECHNUNG DER KENNZAHLEN
In die Berechnung der Kennzahlen gemäß Taxonomie-VO wurden alle vollkonsolidierten Gesellschaften
einbezogen. Doppelzählungen wurden vermieden, da die Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit
entweder direkt oder auf Basis einer geeigneten Aufschlüsselung erfolgte.
Umsatz-Kennzahl
Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw.
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen des
Geschäftsjahres. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dieser Position
ausgewiesenen Beträge stellen die Basis für die Umsatzerlöse (Nenner) dar.
UMSATZERLÖSE (m€)
2023
1)
2024
Umsätze aus Kundenverträgen
2.647,9
1.866,9
Sonstige Umsatzerlöse
13,3
12,1
Gesamt
2.661,2
1.879,0
1)
Beträge wurden derart gerundet, dass die Summen der Zeilen der Gesamtsumme entsprechen.
Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 von 1.879,0 Mio. (2023: 2.661,2 Mio.) (siehe
Kapitel 3.1 “Konzernkennzahlen“ im Konzernlagebericht 2024) bilden gemäß Taxonomie-VO den
Nenner der Umsatz-Kennzahl der Gruppe. Durch eine Detailanalyse der Umsatzerlöse erfolgte die
Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Die jeweils
zugeordneten Anteile bilden den Zähler der Umsatzerlöse der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
für das Geschäftsjahr 2024.
Zwei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge wurden unabhängig von ihrer Antriebstechnologie der
Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet und als
taxonomiefähig ausgewiesen. In der Berechnung des taxonomiefähigen Umsatzes nicht berücksichtigt
wurden Wirtschaftsaktivitäten, welche keiner in der Taxonomie-VO aufgeführten Wirtschaftstätigkeit
zugeordnet werden konnten und daher als nicht taxonomiefähig bewertet wurden. Dies betrifft
beispielsweise den Verkauf von Fahrzeugen aus ausgelagerter Produktion oder den Handel mit PG&A-
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-40
Produkten. Eine Taxonomiekonformität für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-
armen Verkehrstechnologien" konnte in weiterer Folge nicht festgestellt werden, da die
Konformitätsbedingungen nicht vollumfänglich erfüllt wurden.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatzrückgang von rund 29 % (für
weitere Details siehe Kapitel 3.2 „Geschäftsentwicklung und Analyse der Ertragskennzahlen“ im
Konzernlagebericht 2024). Dieser wirkte sich auf die Höhe der taxonomiefähigen Umsätze aus, hatte
jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes am
Gesamtumsatz der PIERER Mobility AG (2024: 62,36 %, 2023: 64,48 %).
CapEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme CapEx gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx)
an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem
Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Investitionsausgaben (Nenner) die Zugänge an
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen
und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem enthält der Nenner auch Zugänge zu
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen
resultieren (Anwendung von IFRS (IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16) oder nationalen
Rechnungslegungsmethoden, falls IFRS nicht angewendet werden). Zugänge zum Goodwill sind nicht
in die Berechnung miteinzubeziehen.
INVESTITIONSAUSGABEN (m€)
2023
1)
2024
IAS 16 Sachanlagen
96,8
206,9
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
170,5
204,7
IFRS 16 Leasingverhältnisse
32,5
44,6
Gesamt
299,8
456,2
1)
Die Werte für „IAS 16 Sachanlagen“ und „IFRS 16 Leasingverhältnisse“ des Geschäftsjahres 2023 wurden im
Berichtsjahr 2024 aufgrund einer korrigierten Zuordnung in der Tabelle angepasst. Die Anpassungen waren minimal
und führten zu keiner Änderung der Gesamtsumme der Investitionsausgaben im Geschäftsjahr 2023.
Den Nenner der CapEx-Kennzahl der Gruppe bilden für das Geschäftsjahr 2024 somit die Zugänge zu
den materiellen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge aus aktivierten
Nutzungsrechten an den vorher genannten Vermögenswerten in Höhe von € 456,2 Mio. (2023: € 299,8
Mio.) (siehe Zugänge, Konsolidierungskreisänderungen und Umbuchungen in den Anhangsangaben
24. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 25. „Sachanlagen“
15
). Darin enthalten sind Zugänge aus
Konsolidierungskreisänderungen, welche im Geschäftsjahr 2024 193,9 Mio. (2023: 0,1 Mio.)
betrugen (zum Beispiel MV Agusta; für Details zu den Entwicklungen im Konsolidierungskreis siehe
Anhangsangabe 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“). Nicht enthalten sind Zugänge aus
Anzahlungen an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 69,1 Mio. (2023:
32,6 Mio.). Diesbezügliche Umbuchungen in das Sachanlagevermögen und in die immateriellen
Vermögenswerte in Höhe von 47,4 Mio. (2023: 12,5 Mio.) bzw. 9,6 Mio. (€ 3,2 Mio.) wurden
hingegen bei der Berechnung berücksichtigt.
Zur Berechnung des Zählers wurde eine Detailanalyse der Investitionsausgaben des Nenners
durchgeführt, wobei im ersten Schritt die Bestimmung der Taxonomiefähigkeit durch die Zuordnung der
Investitionsausgaben zu den Wirtschaftstätigkeiten erfolgte. Im zweiten Schritt wurden die
taxonomiefähigen Investitionsausgaben auf Taxonomiekonformität überprüft. Dabei finden sich im
Zähler Investitionsausgaben für Wirtschaftsaktivitäten, welche entweder mit einer taxonomiefähigen
15
Die Beträge aus den Umbuchungen und Konsolidierungskreisänderungen, die in den Anhangsangaben 24. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 25. „Sachanlagen“
zum Konzernabschluss 2024 ausgewiesen sind, lassen sich nicht direkt auf den Nenner der CapEx-Kennzahl überleiten. Beispielsweise wurden im Sinne der
Taxonomie-Verordnung als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aus den Umbuchungen sowie Abgänge aus den
Konsolidierungskreisänderungen nicht im Nenner der CapEx-Kennzahl berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-41
bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden sind oder einen Erwerb von Produkten und
Leistungen aus einer taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit darstellen.
Investitionen, die keiner Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten (zum Beispiel unbebaute
Grundstücke und Krabbelstube), wurden als nicht taxonomiefähig ausgewiesen.
Investitionen verbunden mit der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien“ umfassen alle Tätigkeiten, die in Verbindung mit einer umsatzgenerierenden
Aktivität stehen. Hierzu zählen beispielsweise Produktionsanlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, aktivierte Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeuge. Als nicht
taxonomiefähig wurden Investitionen klassifiziert, welche direkt einer nicht taxonomiefähigen
umsatzbezogenen Aktivität (zum Beispiel Motorsport, PG&A) zugeordnet wurden. Investitionen
verbunden mit Fahrrädern wurden wie im Vorjahr als taxonomiefähig identifiziert, da bei eigener
Produktion die Ausweisung als taxonomiefähiger Umsatz glich wäre. Aufgrund der unvollständigen
Erfüllung der Konformitätsbedingungen konnten für die Investitionsausgaben verbunden mit der
Herstellung von Kraftfahrzeugen keine taxonomiekonformen Anteile ausgewiesen werden.
Ebenso konnte für die Investitionen in den Bereichen Beförderung mit Kraftfahrzeugen
(Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen“ sowie CCM 6.6. „Güterbeförderung im Straßenverkehr“) und CCM 7.7. „Erwerb von
und Eigentum an Gebäuden“ keine Taxonomiekonformität ausgewiesen werden, da die
Konformitätsbedingungen nicht vollumfänglich erfüllt wurden.
Alle Aktivitäten aus den folgenden Wirtschaftstätigkeiten leisten einen wesentlichen Beitrag zum
Umweltziel Klimaschutz“ und wurden nach erfolgreicher Prüfung der Konformitätsbedingungen als
taxonomiekonform ausgewiesen:
Investitionsausgaben für Photovoltaikanlagen und in Verbindung mit der Errichtung eines
konzerneigenen Energierings zur Erhöhung der Eigenquote aus der Stromerzeugung durch
Photovoltaikanlagen wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.6. „Installation, Wartung und
Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“ zugerechnet.
Für Investitionen in Systeme zur effizienteren Energienutzung in Gebäuden erfolgte die Zuteilung
zur Wirtschaftstätigkeit CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die
Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“.
Die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und die direkt damit verbundenen Kosten
(z.B. Grabungsarbeiten) wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.4. „Installation, Wartung und
Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)“ zugeordnet.
Kosten für die Bereitstellung neuer Fahrradständer sowie die Umrüstung der Ladestationen für
Pool-Elektrofahrräder zur Förderung einer umweltfreundlichen Mitarbeitermobilität wurden der
Wirtschaftstätigkeit CCM 6.13. „Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik“
zugeteilt.
Die Karopackmaschine, welche der Wirtschaftstätigkeit CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung
nicht gefährlicher Abfälle“ zugeordnet wurde, stellt einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
„Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ dar. Investitionsausgaben für die Karopackmaschine wurden als
taxonomiekonform ausgewiesen, da die Konformitätsbedingungen erfüllt wurden.
Der Vergleich der Geschäftsjahre 2023 und 2024 zeigt eine Steigerung der Investitionen des Nenners
gemäß Taxonomie-VO, die vor allem auf Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse
zurückzuführen ist. Bei Betrachtung der Anteile der taxonomiefähigen Investitionsausgaben an den
Investitionsausgaben des Nenners ist im Vergleich zum Vorjahr der Anteil des nicht
taxonomiekonformen CapEx leicht gesunken (2024: 93,00 %, 2023: 94,07 %), während der Anteil des
taxonomiekonformen CapEx leicht gestiegen ist (2024: 0,87 %, 2023: 0,30 %).
OpEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme OpEx gibt den Anteil der Betriebsausgaben (OpEx) im
Sinne der Taxonomie-VO an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-42
Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw.
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Betriebsausgaben (Nenner) die direkten, nicht aktivierten
Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige
Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten
Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, die
notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten
(zum Beispiel Kosten für Reinigung).
BETRIEBSAUSGABEN (m€)
2023
2024
1)
Kurzfristiges Leasing
26,0
34,3
Wartung und Reparatur
21,1
17,8
Sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der
täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens
2,7
2,7
Gesamt
49,8
54,8
1)
Beträge wurden derart gerundet, dass die Summen der Zeilen der Gesamtsumme entsprechen.
Für die Berechnung des Nenners der OpEx-Kennzahl der Gruppe wurden die Betriebsausgaben für
kurzfristige Miete und kurzfristiges Leasing, Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie
sämtliche Kosten der Reinigung als andere direkte Ausgaben in Zusammenhang mit der glichen
Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens einbezogen. Die Betriebsausgaben im
Nenner belaufen sich für das Geschäftsjahr 2024 auf € 54,8 Mio. (2023: € 49,8 Mio.).
Der Zähler ergab sich aus der Analyse der Ausgaben der für den Nenner genannten Konten und deren
Zuordnung zu den Wirtschaftstätigkeiten, wodurch zuerst die Taxonomiefähigkeit bestimmt wurde. Die
taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden danach auf Taxonomiekonformität überprüft. Dabei wurde
die gleiche Bewertungsmethodik und -logik wie bei den Investitionsausgaben angewandt.
Der größte Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben ist verbunden mit der Wirtschaftstätigkeit
CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“, da diese Kosten die fortlaufende
Funktionsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten. Weiters wurden Kosten für das kurzfristige
Leasing im Bereich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen (Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. Beförderung
mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und CCM 6.6. Güterbeförderung
im Straßenverkehr“) sowie Kosten verbunden mit der Instandhaltung der zugehörigen Fahrzeuge als
taxonomiefähig klassifiziert. Für die taxonomiefähigen Betriebsausgaben der drei Wirtschaftstätigkeiten
konnten keine taxonomiekonformen Anteile ausgewiesen werden, da entweder die entsprechenden
Nachweise fehlten oder der wesentliche Beitrag zu einem Umweltziel nicht erfüllt wurde.
Kosten aus dem Erwerb von Diensträdern für Mitarbeiter (Fahrrad-Leasing), die bilanziell als
Vermögenswerte von geringem Wert einzustufen sind, wurden als Betriebskosten ausgewiesen und der
Wirtschaftstätigkeit CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität,
Radverkehrslogistik“ zugerechnet. Mit dieser Wirtschaftstätigkeit leistete die Gruppe einen wesentlichen
Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“. Im Geschäftsjahr 2024 konnten für die Diensträder alle
Nachweise zur Erfüllung der Konformitätsbedingungen erbracht werden, was eine Änderung im
Vorjahresvergleich darstellt.
Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 gab es im Berichtsjahr 2024 keine wesentlichen betraglichen
Änderungen. Bei Betrachtung der Anteile der taxonomiefähigen Betriebsausgaben an den
Betriebsausgaben des Nenners ist im Vergleich zum Vorjahr der Anteil des nicht taxonomiekonformen
OpEx leicht gesunken (2024: 90,34 %, 2023: 91,63 %), während der Anteil des taxonomiekonformen
OpEx leicht gestiegen ist (2024: 0,67 %, 2023: 0,00 %).
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-43
EU-TAXONOMIE: MELDEBÖGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2023/2486
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI UMSATZ
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
Umsatz (3)
Umsatzanteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder
taxonomiefähiger (A.2) Umsatz,
Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit (20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
0,0
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
-
-
-
-
-
-
-
0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,0
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
-
-
-
-
-
-
-
0,00 %
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,0
0,00 %
0,00 %
-
-
-
-
-
-
-
0,00 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3.
1.171,7
62,36 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
64,48 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten) (A.2)
1.171,7
62,36 %
62,36 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
64,48 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+ A.2)
1.171,7
62,36 %
62,36 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
64,48 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
1)
Rundungsdifferenzen wurden im Meldebogen nicht ausgeglichen.
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
707,3
37,64 %
Gesamt
1.879,0
100,00 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-44
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI CAPEX (Teil 1)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
CapEx (3)
CapEx
-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder
taxonomiefähiger (A.2) CapEx,
Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit (20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht
gefährlicher Abfälle
CE 2.7.
0,2
0,05 %
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
Infrastruktur für persönliche Mobilität,
Radverkehrslogistik
CCM 6.13.
0,1
0,01 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
E
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
Gebäuden (und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)
CCM 7.4.
0,1
0,02 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0,01 %
E
Installation, Wartung und Reparatur von
Geräten für die Messung, Regelung und
Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
CCM 7.5.
0,1
0,02 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
E
Installation, Wartung und Reparatur von
Technologien für erneuerbare Energien
CCM 7.6.
3,5
0,77 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0,29 %
E
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
3,9
0,87 %
0,82 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
J
J
J
J
J
J
J
0,30 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
3,7
0,82 %
0,82 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
J
J
J
J
J
J
J
0,30 %
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,0
0,00 %
0,00 %
-
-
-
-
-
-
-
0,00 %
T
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-45
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI CAPEX (Teil 2)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
CapEx (3)
CapEx
-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder
taxonomiefähiger (A.2) CapEx,
Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit (20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3.
360,8
79,08 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
77,68 %
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.
7,7
1,69 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
3,58 %
Güterbeförderung im Straßenverkehr
CCM 6.6.
1,6
0,35 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
1,02 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7.
54,2
11,88 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
11,75 %
Bereitstellung von datengesteuerten IT-
/OT-Lösungen
CE 4.1.
0,0
0,00 %
-
-
-
-
-
-
0,03 %
2)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten) (A.2)
424,3
93,00 %
93,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
94,07 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
428,2
93,87 %
93,82 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
94,37 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
1)
Rundungsdifferenzen wurden im Meldebogen nicht ausgeglichen.
2)
Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Computer-Aided Facility Management (CAFM) unter der Wirtschaftstätigkeit
CE 4.1. als nicht taxonomiekonforme Tätigkeit (A.2) ausgewiesen. Aufgrund einer Neubewertung erfolgte für
das Geschäftsjahr 2024 die Zuordnung des CAFM zur Wirtschaftstätigkeit
CCM 7.5. und die Ausweisung als taxonomiekonforme Tätigkeit (A.1).
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
28,0
6,13 %
Gesamt
456,2
100,00 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-46
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI OPEX (Teil 1)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
OpEx (3)
OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder
taxonomiefähiger (A.2) OpEx,
Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit (20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen
Mobilität, Radverkehrslogistik
CCM 6.4.
0,4
0,67 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
0,4
0,67 %
0,67 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,0
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
-
-
-
-
-
-
-
0,00 %
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,0
0,00 %
0,00 %
-
-
-
-
-
-
-
0,00 %
T
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-47
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI OPEX (Teil 2)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien
("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
OpEx (3)
OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder
taxonomiefähiger (A.2) OpEx,
Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit (20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3.
46,8
85,34 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
85,15 %
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen
Mobilität, Radverkehrslogistik
CCM 6.4.
0,0
0,00 %
-
-
-
-
-
-
0,36 %
2)
Beförderung mit Motorrädern, Personen-
kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.
2,7
4,91 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
5,58 %
Güterbeförderung im Straßenverkehr
CCM 6.6.
0,1
0,10 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
0,55 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten) (A.2)
49,5
90,34 %
90,34 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
91,63 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
49,9
91,01 %
91,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
91,63 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
1)
Rundungsdifferenzen wurden im Meldebogen nicht ausgeglichen.
2)
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Diensträder (Fahrrad-Leasing) aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 6.4. als
nicht taxonomiekonform ausgewiesen (A.2). Da alle Nachweise zur Erfüllung der Konformitätsbedingungen
erbracht wurden, erfolgte für das Geschäftsjahr 2024 erstmals die Ausweisung als taxonomiekonforme
Tätigkeit (A.1).
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
4,9
8,99 %
Gesamt
54,8
100,00 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-48
UMSATZANTEIL/
GESAMTUMSATZ
CAPEX-ANTEIL/
GESAMT-CAPEX
OPEX-ANTEIL/
GESAMT-OPEX
in %
Taxonomie-
konform je Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
Taxonomie-
konform je Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
Taxonomie-
konform je Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
CCM
0,00 %
62,36 %
0,82 %
93,82 %
0,67 %
91,01 %
CCA
-
-
-
-
-
-
WTR
-
-
-
-
-
-
CE
-
-
0,05 %
0,05 %
-
-
PPC
-
-
-
-
-
-
BIO
-
-
-
-
-
-
EU-TAXONOMIE: MELDEBOGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2022/1214
Durch den delegierten Rechtsakt zu Atom und Erdgas, welcher die EU-Taxonomie-VO erweitert hat,
wird nur die erste Tabelle aus dem Anhang 7 berichtet. Nach derzeitiger Interpretation der Rechtslage
müssen die weiteren Meldebögen nicht befüllt und veröffentlicht werden, wenn im Meldebogen 1 alles
mit "Nein" beantwortet ist.
MELDEBOGEN 1 TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GAS
Zeile
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus
Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten
verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-
Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die
Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-49
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
STRATEGIE
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Derzeit befindet sich ein Übergangsplan für den Klimaschutz in Arbeit. Ziel ist es, den Übergangsplan
im Geschäftsjahr 2025 zu finalisieren und in der nächsten Nachhaltigkeitserklärung offenzulegen.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA
IRO
WESENTLICHEAUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
ZEITHORIZONT
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Klimaschutz
01
Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2)
An den Standorten der PIERER Mobility-Gruppe entstehen
Treibhausgasemissionen, welche zum Klimawandel beitragen.
Negativ
(OO)
X
X
X
02
Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 3)
In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der
Gruppe entstehen Treibhausgasemissionen, welche zum
Klimawandel beitragen. Der überwiegende Anteil der
Emissionen wird dabei in der Nutzungsphase der Fahrzeuge
ausgestoßen (Scope 3.11).
Negativ
(VC)
X
X
X
03
Regulatorische Neuerungen im Nachhaltigkeitsbereich mit
Fokus auf die Bekämpfung des Klimawandels
Bereits veröffentlichte oder noch in Entwicklung befindliche
sowie zukünftige regulatorische Neuerungen können eine
Anpassung des Geschäftsmodells der PIERER Mobility
erfordern und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar.
Risiko
(OO)
Anpassung
an den
Klimawandel
04
Transitorische Risiken durch die Entwicklung hin zu einer
treibhausgasarmen Gesellschaft, wie z.B. sinkende
Akzeptanz für Verbrennungsmotoren
Gesellschaftliche Entwicklungen aufgrund des Klimawandels
und eines wachsenden Umweltbewusstseins können eine
Anpassung des Geschäftsmodells der PIERER Mobility
erfordern und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar.
Risiko
(OO,
VC)
Energie
05
Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der
Produktion der Fahrzeuge
An den Standorten und v.a. in der Assemblierung der Fahrzeuge
werden (nicht)erneuerbare Energien verbraucht.
Negativ
(OO)
X
X
X
06
Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der
Produktnutzungsphase der Fahrzeuge
Der Betrieb der Verbrennungsmotoren findet überwiegend mit
fossilen Brennstoffen statt.
Negativ
(VC)
X
X
X
07
Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
(Mattighofen und Munderfing)
Die Gruppe hat Photovoltaikanlagen und zugehörige
Infrastruktur an ihren Standorten in Mattighofen und Munderfing
zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie installiert
Positiv
(OO)
X
X
X
08
Abhängigkeit von zuverlässiger Energieversorgung für die
Produktions- und Assemblierungstätigkeiten
Durch den Ausfall der Energieversorgung kann es zu
Einschränkungen in den Produktions- und
Assemblierungsprozessen kommen.
Risiko
(OO)
Die Analyse des Einflusses des Klimawandels auf die Strategie und das Geschäftsmodell der PIERER
Mobility-Gruppe wurde in das Risikomanagement der Gruppe integriert. Im Prozess wurden zwei
wesentliche Übergangsrisiken identifiziert, welche Einfluss auf das Geschäftsmodell der Gruppe haben
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-50
können (siehe IRO 03 und IRO 04). Dabei wurden Analyseprozesse, wie in ESRS 2 SBM-3 und IRO-1
beschrieben, angewandt. Ergänzend wurde eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für die
Produktionsstandorte der Gruppe durchgeführt, die physische Klimarisiken hinsichtlich dreier
Klimaszenarien über zwei Zeiträume hinweg bewertete. Fokus der Analyse lag auf den produzierenden
Geschäftsaktivitäten. Weitere Informationen finden sich in IRO-1 Ergänzungen aufgrund der
themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse E1-Klimawandel. Die Analyse
betrachtete verschiedene physische Klimarisiken, welche Einfluss auf die Standorte der Gruppe oder
deren Geschäftstätigkeit haben nnten (z.B. Hitzewellen, Flusshochwasser). In einem weiteren
Analyseschritt wurden die potentiellen Auswirkungen der physischen Klimarisiken auf die Gruppe sowie
bereits bestehende Abhilfemaßnahmen miteinbezogen. Diese reduzieren die potentiellen Auswirkungen
der physischen Klimarisiken erheblich, sodass vorerst kein weiterer Handlungsbedarf besteht und kein
wesentliches Risiko identifiziert wurde.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Umweltpolitik
Die Umweltpolitik bildet den Rahmen für umweltgerechtes Handeln in der Gruppe. Sie wird in
regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Website der PIERER Mobility AG veröffentlicht, wo sie
für interne und externe Stakeholder jederzeit abrufbar ist
16
. Die Umweltpolitik wurde im Rahmen des
nach ISO 14001:2015 zertifizierten Umweltmanagementsystems erstellt und gilt für definierte
Unternehmen an den Standorten Mattighofen, Munderfing und Schalchen. Die Verantwortung auf
oberster Ebene liegt beim zuständigen Vorstand der KTM AG. Die Umweltpolitik beschreibt Themen wie
Ressourcenmanagement, das Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Umwelt-,
Arbeitsschutz- und klimarelevante Gesetze, Verordnungen, Regularien und behördliche Auflagen), die
Einbeziehung ökologischer Kriterien in der Beschaffung und den Umgang mit Treibhausgasemissionen
über den gesamten Lebenszyklus hinweg. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
Die VMG produzierte Aluminiumgussteile in Premiumqualität. Die Qualitäts- und Umweltpolitik der VMG
umfasste den Umgang des Unternehmens mit umwelt- und klimarelevanten Sachverhalten sowie die
Einhaltung hoher Qualitätsansprüche und die Erfüllung von Kundenerwartungen. Das
Umweltmanagement der VMG wurde nach ISO 14001:2015 zertifiziert und von einer beauftragten
Person betreut. Auf oberster Ebene zeigt sich die Geschäftsführung der VMG verantwortlich. Die Politik
war auf der Unternehmenswebsite abrufbar. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
Umweltbericht
Der im Intranet zugängliche Umweltbericht umfasst die Unternehmensstandorte der KTM AG im
Geltungsbereich der ISO 14001 und wird regelmäßig aktualisiert. Der Bericht beschreibt die
Umweltleistung der zertifizierten Gesellschaften beispielsweise hinsichtlich Stoff- und Materialströmen,
dem Energiemanagement und Emissionen in die Umwelt. Ziele, Maßnahmen und Handlungsgrundsätze
zur Verbesserung der Umweltleistung werden festgelegt. Auf oberster Ebene ist der zuständige
Vorstand der KTM AG für den internen Umweltbericht verantwortlich. Erstellt wird der Bericht durch das
Qualitätsmanagement der Gruppe. (IRO 01, 03, 05, 08)
Code of Conduct
Der Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Grundlage für eine verantwortungsbe-
wusste und ethische Unternehmenskultur. Er gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Organmitglie-
der sowie für Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und Berater (gemeinsam als „Geschäftspartner“
bezeichnet). Zudem ist er die Basis für die Geschäftsbeziehungen mit allen Geschäftspartnern (insbe-
sondere Lieferanten) und integraler Vertragsbestandteil. Er beschreibt unter anderem den grundlegen-
den Umgang der Gruppe mit Nachhaltigkeit, Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Weitere Informationen
zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten
Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
16
Verfügbar unter: hps://www.pierermobility.com/nachhalgkeit/publikaonen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-51
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Eine Quantifizierung der erzielten und erwarteten Reduktion der Treibhausgasemissionen durch die
ergriffenen Maßnahmen war im Geschäftsjahr 2024 nicht möglich. Im Zuge der Erarbeitung des
Übergangsplans für den Klimawandel wird diese erarbeitet und folglich voraussichtlich im Geschäftsjahr
2025 veröffentlicht. Dem Management der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit dem Klimawandel
und der Anpassung an den Klimawandel wurden finanzielle, personelle, organisationale und materielle
Ressourcen zugewiesen, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Maßnahmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung
Im Zuge der steigenden Treibhausgasemissionen in der Erdatmosphäre und des voranschreitenden
Klimawandels ist sich die PIERER Mobility-Gruppe ihrer Verantwortung bewusst, zur Dekarbonisierung
beizutragen. Dabei setzt die Gruppe auf Technologieoffenheit und forscht zur treibhausgasarmen
Entwicklung bestehender und neuer Systeme. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06)
„LiONESS“: In Kooperation mit verschiedenen Forschungspartnern arbeitet KTM an
energieeffizienten und sicheren Weiterentwicklungen von Batterien für Fahrzeuge der Klasse L.
Das von der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) geförderte Projekt
„LiONESS“ zielt darauf ab, neue Simulations- und Messmethoden zu entwickeln. Ausgehend von
einer multidisziplinären Bewertung ermöglichen sie die Optimierung dieser Batteriesysteme unter
Berücksichtigung von Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Dazu gehören unter anderem die
Verbesserung der Energiedichte, der thermischen Stabilität und der Recyclingfähigkeit der
Batterien. Ebenfalls werden Potentiale zur Zweitnutzung der Batterien betrachtet. KTM ist für das
Produktmanagement und die Überführung der erzielten Entwicklungen und Methoden in das
Unternehmen verantwortlich. Ebenso sollen die im Rahmen des Projektes konzipierten
Nachhaltigkeitsanforderungen in die allgemeinen Produktanforderungen integriert werden. Das
Projekt startete im März 2024 und soll im Jänner 2027 abgeschlossen werden.
„EMotion“: Das vierjährige Forschungsprojekt „EMotion“ fand seinen Abschluss im ersten Quartal
2024. Das Projekt zielte auf die Entwicklung energieeffizienter, elektrischer L-Kategorie-Fahrzeuge
ab. Es wurden zwei Prototypen (4 kW und 8 kW) entwickelt, die in verschiedenen Bereichen wie
Leichtbau, Effizienz des Antriebsstrang und benutzerorientiertes HMI (Human Maschine Interface)
Fortschritte zeigten. In der finalen Projektphase stand der Feldversuch der Fahrzeuge unter realen
Bedingungen im Vordergrund. Die Tests an den Fahrzeugen zeigten eine Reduktion des Energie-
verbrauchs in der Nutzung durch Eco-Coaching Ansätze, wie zum Beispiel Rekuperationsstrate-
gien. Das erarbeite Know-how und alle gewonnenen Erkenntnisse werden für die weitere
Entwicklungsarbeit an Serienfahrzeugen und bei verschiedenen Arbeitsprozessen eingesetzt.
H2Genset-Testbetrieb: Die Gruppe erprobte im Geschäftsjahr 2024 die Nutzung von mobilen
Stromerzeugern, die mit Wasserstoff betrieben werden. Ein möglicher Anwendungsbereich ist auf
Offroad-Strecken. Dort ist eine ausreichende Stromversorgung zum Laden von elektrisch betriebe-
nen Fahrzeugen nicht immer gewährleistet. Durch die mobile Wasserstoff-Brennstoffzelle kann
Strom aus Wasserstoff gewonnen und somit die Abhängigkeit von lokaler Infrastruktur reduziert
werden. Im Test wurde grüner Wasserstoff verwendet, sodass ein umweltfreundlicher Betrieb des
Stromerzeugers möglich war. Es gelang zu zeigen, dass die Ladung mehrerer Fahrzeuge gleich-
zeitig durch diesen möglich ist. Besonders positiv ist neben der Emissionsfreiheit die im Vergleich
zu Dieselaggregaten geringe Lärmbelästigung durch die Wasserstoff-Brennstoffzelle. Zukünftig
könnte der H2Genset-Stromerzeuger bei Testfahrten und Rennen zum Einsatz kommen.
„LENS“: KTM ist aktiver Partner des im Rahmen des „Horizon Europe“ Forschungs- und Innova-
tionprogramms geförderten Forschungsprojektes LENS. Das dreijährige Forschungsprojekt (Sep-
tember 2022 August 2025) unterstützt Behörden, Städte und Gesetzgeber bei der Ausarbeitung
geeigneter Maßnahmen, um die Lärm- und Luftemissionen von Fahrzeugen der L-Kategorie zu
verringern. Es werden Interventionen und Best Practices zur Bekämpfung der Lärm- und Schad-
stoffemissionen von Leichtfahrzeugen entwickelt und gefördert. Darüber hinaus werden Vorschläge
für Vorschriften zur Leistungsverbesserung künftiger Fahrzeuge ausgearbeitet, einschließlich der
Emissionskontrolle unter realen Fahrbedingungen und der regulatorischen Durchsetzung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Manipulationssicherheit. Der Beitrag von KTM im abgelaufenen
Berichtsjahr umfasste die Bereitstellung von Testmotorrädern und vorhandener Expertise, sowie
die Unterstützung der Projektpartner bei der Ausarbeitung der Ergebnisberichte.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-52
Austauschbare Batteriesysteme: Die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH engagiert sich als
Teil der PIERER Mobility-Gruppe weiterhin als Gründungsmitglied im Swappable Batteries Mo-
torcycle Consortium (SBMC). Ziel des Konsortiums ist es, den Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeu-
gen der L-Kategorie durch austauschbare Batterien zu erleichtern und die Entwicklung und den
Einsatz von Ladeinfrastruktur dafür voranzutreiben. Durch gemeinsame Batteriespezifikationen
wird die Einführung austauschbarer Batteriestationen erleichtert. Dies wird als Schlüssel für die
Entwicklung der Niederspannungs-Elektromobilität angesehen. Während sich die Aktivitäten im
Jahr 2023 hauptsächlich auf den Bau und die Validierung von Funktionsprototypen konzentrierten,
umfassten die Aktivitäten 2024 den Transfer der Entwicklungsergebnisse in Standardisierungsak-
tivitäten auf CEN und ISO-Ebene. Ein weiterer Fokus lag auf der Vorbereitung von Feldversuchen
in Zusammenarbeit mit Batterieherstellern und Betreibern von Batteriewechselstationen. Die For-
schungsabteilung von KTM ist auch Partner im von der EU im Rahmen des „Horizon Europe“ ge-
förderten Projektes Stan4SWAP“. Im Zuge dessen soll bis November 2025 eine Standardisie-
rungs-Roadmap für Batteriewechselsysteme bei L-Kategorie-Fahrzeugen erstellt werden.
Batterieelektrisch betriebene Motorräder
Die PIERER Mobility-Gruppe betreibt seit längerer Zeit Forschung zu alternativen Antriebstechnologien,
wie zum Beispiel batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Die Gruppe vertreibt diese unter ihren
Kernmarken KTM, Husqvarna und GASGAS. Hierbei untergliedern sich die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten in die Bereiche High Volt (> 60 Volt) und Low Volt (< 60 Volt). Im Geschäftsjahr
2024 angefallene Entwicklungskosten für die batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge wurden der
Wirtschaftstätigkeit „3.3 Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ nach EU-Taxonomie-
Verordnung zugeordnet und als taxonomiefähig ausgewiesen. (IRO 02, 03, 04)
KTM FREERIDE E: Im Niedervoltbereich wurde im Geschäftsjahr 2024 die vollständig
überarbeitete 2025 KTM FREERIDE E präsentiert, welche ab den Geschäftsjahr 2025 zum Verkauf
angeboten wird. Der neu entwickelte Lithium-Ionen-Akku verfügt über eine Kapazität von 5,5 kWh
und kann leicht getauscht werden. Eine vollständige Batterieladung ist bei einer herkömmlichen
Haushaltsstromversorgung in etwa acht Stunden möglich und erlaubt eine Enduro-Fahrzeit von bis
zu drei Stunden. Ab dem Modelljahr 2026 soll eine vollständige Ladung mittels 3,3kW Charger
innerhalb von zwei Stunden möglich sein. Die Lebensdauer der Lithium-Ionen-Batterien beträgt
mehr als 1.000 Ladezyklen bevor sie auf 80 % SoH (State-of-Health) sinkt. Die KTM Freeride E
verfügt über eine Straßenzulassung und darf mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden.
GASGAS TXE (in Entwicklung): In Zukunft liegt ein Fokus der Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten auf der Weiterentwicklung des Modells GASGAS TXE, welches bereits bei
der TrailGP in Rennsituationen zum Einsatz kommt. Besonders im Vergleich mit anderen
Elektromotorrädern ist, dass dieses Modell mit Getriebe, Gängen, einer mechanischen Kupplung
sowie einer Schwungmasse entwickelt wird. Es wird erwartet, dass die GASGAS TXE mittelfristig
zum Produktportfolio der Gruppe hinzugefügt werden kann.
KTM E9 (in Entwicklung): Die in Entwicklung befindliche KTM E9 stellt eine Synergie aus
Elektrofahrrad und e-Motocross dar und soll somit eine neue Zielgruppe ansprechen. Im
Geschäftsjahr 2024 wurde ein erster Prototyp des Fahrzeugs gebaut und sowohl im Feld als auch
auf dem Prüfstand getestet. Im Jahr 2025 soll die Entwicklung zur Serienreife gebracht werden und
anschließend in die Produktion übergehen. Die KTM E9 wird als emissions- und geräuscharmes
Offroad-Fahrzeug zur Verfügung stehen, für das keine Fahrerlaubnis benötigt wird.
Aktivitäten bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
Die Umsetzung der EU5+ Emissionsnorm für die Offroad- und Straßenmotorräder der Gruppe wurde
abgeschlossen. Alle ab dem Geschäftsjahr 2025 in Europa neu zugelassenen Fahrzeuge erfüllen die
EU5+ Anforderungen. (IRO 02, 03, 06)
Maßnahmen aus dem Bereich Immobilienmanagement
Um die Klima- und Umweltauswirkungen an ihren Standorten zu reduzieren, setzt die Gruppe
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Fokus der
Aktivitäten liegt auf den Standorten der Gruppe in Mattighofen, Munderfing und Schalchen, wobei aber
auch an anderen Standorten Maßnahmen gesetzt werden. (IRO 01, 02, 03, 05, 07, 08)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-53
Smart Meter, Energiemanagement & CAFM: Die PIERER Mobility-Gruppe verfügt an den
österreichischen Produktionsstandorten und an ausgewählten weiteren Standorten über ein Smart
Meter-Netzwerk, das laufend weiter ausgebaut werden soll. Die Smart Meter zeichnen detaillierte
Energie- und Verbrauchsdaten auf. Diese werden an eine Energiemanagementsoftware
übertragen und sollen zu einem effizienteren Energieeinsatz betragen. Das im Geschäftsjahr 2024
neu implementierte Computer-Aided Facility Management (CAFM) unterstützt diesen Prozess.
Durch die Einführung des CAFM ist ein effizienteres Facility Management möglich. In Kombination
verbessern die Maßnahmen die Datenverfügbarkeit und bilden die Grundlage r Effizienz- und
Energiesparmaßnahmen, welche zukünftig zu einer Reduktion der THG-Emissionen im Scope 1
und 2 führen sollen. Die Investitionen wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend
im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.
Erneuerbare Energie aus Photovoltaik: Im Geschäftsjahr 2024 wurden am Standort Munderfing
Photovoltaik-Module auf den Dachflächen des KTM-Motorsportgebäudes (ca. 375 kWp) und eines
Logistikzentrums (ca. 3.705 kWp) in Betrieb genommen. Der daraus gewonnene elektrische Strom
wird über den konzerneigenen Energiering an die angebundenen Betriebsgebäude der Gruppe
verteilt, was im Geschäftsjahr 2024 zu einer hohen Eigenverbrauchsquote von 80 % führte. Die
Investitionen wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-
Taxonomie“ ausgewiesen.
Umrüstung auf LED-Leuchten: Die sukzessive Installation von LED-Leuchten steigert die
Energieeffizienz der Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 wurden an den Standorten in Mattighofen,
Munderfing, Schalchen und Anif neue LED-Leuchten eingebaut. Gleichzeitig werden intelligente
Beleuchtungskonzepte installiert, die eine nutzungsspezifische Beleuchtung ermöglichen. Diese
Maßnahmen sollen den Energieverbrauch für die Beleuchtung laufend reduzieren und tragen zur
Kosteneffizienz bei.
Fahrrad- und E-Ladeinfrastruktur: Zur Förderung einer umweltfreundlicheren Mitarbeitermobili-
tät wurden im Geschäftsjahr 2024 120 Fahrrad- und 12 Scooter-Stellplätze am Standort Mattigh-
ofen geschaffen. Außerdem wurde die Ladeinfrastruktur für die Pool-Elektrofahrräder und die bat-
terieelektrisch betriebenen Dienstfahrzeuge verbessert. Diese Maßnahmen können sich reduzie-
rend auf die Scope 3-THG-Emissionen der Gruppe auswirken. Die Investitionen wurden als taxo-
nomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.
Weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Effizienzsteigerungen sind eine zentrale Methode zur Reduktion des Ressourceneinsatzes und der
THG-Emissionen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Maßnahmen implementiert (IRO 01, 02, 03,
05, 08):
Adaptive Control and Monitoring (ACM)-Suite: Um in der Motorenproduktion Energie, Zeit und
Ressourcen sparen zu können, implementierte die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 die ACM-Suite
von Siemens. Das System erkennt die Auslastung verknüpfter Maschinen und optimiert deren
Vorschubgeschwindigkeit. Dadurch ist eine Reduktion der Bearbeitungszeit je Bauteil um ca. 10 %
möglich. Eingesetzt wird die Technologie an Fräsmaschinen zur Fertigung der Motorengehäuse,
Zylinderköpfe und Zylinder. Neben Effizienzsteigerungen und der Verringerung des
Energieverbrauchs je Stück, ermöglicht das Software-Paket auch die Überwachung der
verwendeten Werkzeuge.
Kalttest der Motoren: Durch die Einführung von Kalttests bei der Motorenprüfung können der
Treibstoffverbrauch, Wartungsaufwände, Geräuschemissionen und Zykluszeiten im Vergleich zum
Warmtest reduziert werden. Bei der neuen Testmethode werden die Motoren nicht mehr mit
Treibstoff betrieben. Der Motor wird lediglich mit dem Asynchonmotor durchgedreht und
anschließend werden die Gänge bei der Starterprüfung durchgeschalten. Die Fehlererkennung ist
mit jener der Warmmethode vergleichbar, sodass die Produktqualität weiterhin gesichert werden
kann. Derzeit werden ausgewählte Motormodelle mit dem Kalttest überprüft. Ob weitere Modelle
umgestellt werden, wird im Geschäftsjahr 2025 entschieden.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-54
Maßnahmen im Bereich des Aluminiumgusses am Standort Vöcklabruck
Treibhausgasarm produziertes Aluminium: Für den Aluminiumguss am Standort in Vöcklabruck
wurde ausschließlich Aluminium verwendet, das mit Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen
erzeugt wurde.
Effizienzsteigerungen: Zur Emissionsreduktion bei der Herstellung von Gießkernen wurden im
Geschäftsjahr 2024 alternative Materialien untersucht. Ergänzend wurden die
Maschinenparameter angepasst, was eine Reduktion der verbrauchten Chemikalien und
Emissionen ermöglichte. Zudem konnte im Bereich Aluminiumguss flexibel auf Veränderungen der
Auftragslage und Auslastung reagiert werden. Bei geringerer Auslastung wurden Maschinen
abgeschaltet, was mit einer Reduktion des Energieverbrauchs einherging. (IRO 01, 03)
KENNZAHLEN UND ZIELE
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Mit der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie entwickelt die Gruppe Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Gemeinsam mit der Strategie werden die
Ziele voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Die Überwachung der Wirksamkeit der
Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die
verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung
der Wirksamkeit.
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5, 37 - 38
ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX
EINHEIT
2024
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
MWh
0,00
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen
MWh
13.214,16
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas
MWh
32.048,97
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
MWh
1.311,00
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen
MWh
2.449,00
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 5)
MWh
49.028,88
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch
63,34 %
(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen
MWh
270,65
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch
0,35 %
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich
Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen
Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.)
MWh
561,51
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltender Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen
MWh
24.316,35
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es
sich nicht um Brennstoffe handelt
MWh
3.232,46
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie
(Summe der Zeilen 8 10)
MWh
28.110,32
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
36,31 %
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)
MWh
77.409,84
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-55
Erzeugung von Energie (ESRS E1-5, 39)
ENERGIEQUELLE
EINHEIT
2024
Erneuerbare Quellen (Photovoltaik)
MWh
4.276,87
Nicht erneuerbare Quellen
MWh
0,00
Die Energieintensität aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 0,04 MWh/k€.
Die durchschnittlichen CO
2
-Emissionen der berichteten Motorradfahrzeugflotte in Höhe von 325.907
Stück betrugen im Jahr 2024 96,12 g/km
17
(interne Berechnung PIERER Mobility AG). Erstmalig wurden
auch nicht zulassungsfähige Modelle inkludiert, weshalb ein Anstieg des durchschnittlichen Verbrauchs
im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten ist. Unter Ausschluss der nicht zulassungsfähigen Modelle
ergab sich ein durchschnittlicher Ausstoß von 79,01 g/km (2023: 80,11 g/km). Somit reduzierte sich der
CO
2
-Ausstoß der zulassungsfähigen Modelle um 2,77 % im Vergleich zum Basisjahr 2016 (2023:
1,42 %). Ein Vergleich der gesamten Flotte inklusive der nicht zulassungsfähigen Modelle ist nicht
möglich, da die nicht zulassungsfähigen Modelle nicht für das Basisjahr erfasst wurden. Der
durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der zulassungsfähigen Modelle ist im Vergleich zu 2023 um 0,05
l/100km gesunken und lag im Geschäftsjahr 2024 bei 3,37 l/100km
18
. Der durchschnittliche
Flottenverbrauch aller Modelle lag bei 4,13 l/100km. Der Flottenverbrauch der zulassungsfähigen
Modelle konnte im Vergleich zum Basisjahr 2016 um 3,63 % reduziert werden (2016: 3,5l/100km).
Anteil Zweiräder ohne Verbrennungsmotor und Investitionen in F&E für alternative
Antriebstechnologien (unternehmensspezifische Kennzahlen)
Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 75.852 Stück (Vorjahr: 116.410) E-Motorräder,
Elektrofahrräder und e-Scooter verkauft. Der Anteil aller verkauften Zweiräder ohne Verbrennungsmotor
betrug 33,9 %
19
.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E)
EINHEIT
2024
Anzahl Mitarbeiter in der F&E
Personen
1.173
Anteil Mitarbeiter in der F&E
22,1 %
F&E Investitionen (gerundet, Entwicklungskosten inkl. Werkzeuge)
m€
175
davon Investitionen in alternative Antriebstechnologien
m€
27,8
F&E-Aufwendungen vom Umsatz
12,5 %
17
Seit 01/2016 müssen alle L-Kategorie Fahrzeuge in der EU nach dem neuen Typprüfzyklus WMTC zugelassen werden. Dies betrifft alle zwei-, drei- oder vierrädrigen
Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (Enduro-Krafträder (L3e-AxE(x=1, 2 oder3))), Trail-Krafträder (L3-AxT(x= 1, 2 oder 3)))und schwere Gelände-Quads (L7e-
B)) der EU-Verordnung 2013/168/EU, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden. Der Flottenwert setzt sich auf Basis der homologierten
Prüfwerte lt. WMTC zusammen
18
Der Verbrauch setzt sich auf Basis von homologierten Prüfwerten lt. WMTC zusammen.
19
Im Geschäftsjahr 2023 waren Electric-Balance-Bikes in der Aufstellung inkludiert. Aufgrund einer systemseitigen Prozessanpassung wurden diese in der Aufstellung
2024 nicht ausgewiesen. Der Wert für 2024 enthält Elektromotorräder, Elektrofahrräder, e-Scooter und Non-Elektrofahrräder.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-56
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
ESRS E1-6, 48-52
SCOPE-1-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
EINHEIT
2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
13.172,63
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen
t CO
2
e
12.778,83
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle
t CO
2
e
393,80
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten
Emissionshandelssystemen
0,19 %
SCOPE-2-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
5.739,10
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen
t CO
2
e
3.885,27
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle
t CO
2
e
1.853,83
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
3.396,63
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen
t CO
2
e
1.542,79
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle
t CO
2
e
1.853,83
SIGNIFIKANTE SCOPE-3-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
1.647.470,40
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
t CO
2
e
285.666,53
2 Investitionsgüter
t CO
2
e
26 494,11
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
t CO
2
e
Nicht wesentlich
4 vorgelagerter Transport und Vertrieb
t CO
2
e
82.519,56
5 Abfallaufkommen in Betrieben
t CO
2
e
Nicht wesentlich
6 Geschäftsreisen
t CO
2
e
Nicht wesentlich
7 Pendelnde Arbeitnehmer
t CO
2
e
Nicht wesentlich
8 vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
t CO
2
e
Nicht relevant
9 nachgelagerter Transport
t CO
2
e
Nicht relevant
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
t CO
2
e
Nicht relevant
11 Verwendung verkaufter Produkte
t CO
2
e
1.252.790,20
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
t CO
2
e
Nicht wesentlich
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
t CO
2
e
Nicht relevant
14 Franchise
t CO
2
e
Nicht relevant
15 Investitionen
t CO
2
e
Nicht wesentlich
THG-EMISSIONEN INSGESAMT
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen)
t CO
2
e
1.666.382,14
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen)
t CO
2
e
1.664.039,66
ESRS E1-6, 54
THG-INTENSITÄT PRO NETTOERLÖS
EINHEIT
2024
THG-Gesamtemission (standortbezogen) pro Nettoerlös
t CO
2
e / k€
0,89
THG-Gesamtemission (marktbezogen) pro Nettoerlös
t CO
2
e / k€
0,89
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-57
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Grundsätze und Annahmen zu E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
DATENPUNKT, ANGABE
BESCHREIBUNG
Energieverbrauch und
Energiemix der PIERER
Mobility-Gruppe
(E1-5 37 a-c, 38 a-e, 39)
Aufgrund der Komplexität der Unternehmensstruktur wurde ein bimodaler Ansatz
zur Berechnung der Energieverbräuche genutzt. Verbräuche und Aktivitäten an
den Standorten der relevantesten Tochterunternehmen (Auswahlkriterien:
Personalstand > 49 zum Stichtag 31. Dezember 2024 oder produzierendes
Unternehmen) wurden direkt erfasst. Verbräuche und Aktivitäten an den
Standorten aller weiteren Töchter wurden mittels Hochrechnungen auf Basis der
erhobenen Daten der intern vergleichbaren Unternehmen errechnet. Waren die
verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten unvollständig, wurden diese
ebenfalls mittels Hochrechnungen ermittelt. Energieverbräuche assoziierter
Unternehmen und von Investments wurden nicht in der Berechnung
berücksichtigt.
Je nach Standort basierten die erhobenen Daten auf Rechnungen oder
Zählerständen sowie internen Auswertungen. Bei den Hochrechnungen wurde
darauf geachtet, vergleichbare Unternehmen als Basis zu verwenden.
Verbräuche der VMG sowie jene am Standort in Graz, wurden anhand von
Vorjahreszahlen geschätzt. Wobei jene der VMG aufgrund von
Konsolidierungsänderungen nur für drei Monate in die Bilanz der Gruppe
einbezogen wurden.
CO
2
-Emissionen und
Kraftstoffverbrauch der
Produkte nach WMTC-
Zyklus (unternehmens-
spezifische Angabe)
Die Berechnung für CO
2
-Emissionen und Verbräuchen der verkauften
Fahrzeugflotte basiert auf den Vorgaben und Annahmen des World-harmonised
Motorcycle Test Cycle (WMTC). Diese Methode wurde gewählt, weil damit ein
weltweit harmonisierter Ansatz vorliegt. Zuvor basierten die Berechnungen auf
den Vorgaben und Annahmen des New European Driving Cycle (NEDC) bzw.
der Selbstverpflichtung der ACEM (European Association of Motorcycle
Manufacturers). Mit der Einführung des WMTC-Prüfzyklus und der Abgasnorm
Euro 4 zum 1. Jänner 2016 wurde das Berichtjahr 2016 als Basisjahr gewählt.
Zum besseren Verständnis wird der Fahrzeugverbrauch nicht in Joule, sondern
wie üblich in l/100km angegeben. Erstmalig wurden im Geschäftsjahr 2024 auch
nicht zulassungsfähige Modelle in der Berechnung berücksichtigt.
Energieintensität der
Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
(E1-5 40)
Zur Ermittlung der Energieintensität pro Nettoerlös in Zusammenhang mit
Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren wurde der Klassifikation der ESRS
gefolgt. Demnach sind die Sektoren in den Abschnitten A bis H und in
Abschnitt L der Verordnung (EU) 2022/1288 als klimaintensiv zu bewerten. Bei
Betrachtung dieser Abschnitte und Analyse der umsatzbezogenen
Wirtschaftsaktivitäten der Gruppe wird erkennbar, dass diese externen Umsätze
in den Sektoren der Abschnitte C (verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von
Waren), G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) und L
(Grundstücks- und Wohnungswesen) erwirtschaftet. Entsprechende
Geschäftsbereiche wurden in der Auswertung berücksichtigt. Inkludiert wurden
hierbei auch Tätigkeiten, welche in Verbindung mit der Herstellung oder dem
Handel stehen, wie zum Beispiel Verbräuche im Bereich Forschung und
Entwicklung. Als nicht klimaintensiv wurden somit lediglich die
Tochtergesellschaften Avocodo GmbH und PIERER Innovation GmbH
klassifiziert. Aufgrund einer abweichenden Segmentdefinition in der
Finanzberichterstattung ist eine direkte Überleitung nicht möglich. Die
Nettoumsatzerlöse finden sich in Abschnitt III. „Segmentberichterstattung“ des
Konzernanhangs 2024.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-58
Grundsätze und Annahmen E1-6 THG-Bruttoemissionen
DATENPUNKT,
ANGABE
BESCHREIBUNG
THG-Brutto-
emissionen,
allgemeine
Angaben
Grundlage zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der Gruppe
waren die Vorgaben des GHG-Protokolls. Es wurde auf die Verwendung von Emissionsfak-
toren geachtet, welche die klimawirksamen Treibhausgase CO
2
, CH
4
, N
2
O, HFKW, PFC,
SF
6
und NF
3
, zusammengefasst als CO
2
e, berücksichtigen. Weitere Informationen zu den
verwendeten Emissionsfaktoren finden sich in direkter Verbindung mit den Scopes.
Aufgrund der Komplexität der Unternehmensstruktur wurde analog zum Energiebedarf (E1-
37 a-c, 38a-e, 39) ein bimodaler Ansatz zur Berechnung der THG-Emissionen genutzt.
THG-Emissionen assoziierter Unternehmen wurden in der Bilanz berücksichtigt, wobei
nach Unternehmen mit und ohne operative Kontrolle unter Berücksichtigung der Position
der Unternehmen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette unterschieden
wurde.
Investments (<20 % Beteiligung) ohne operative Kontrolle, welche kein Teil der
Wertschöpfungskette der Gruppe sind, wurden als nicht wesentlich für die THG-Bilanz
bewertet und somit nicht berücksichtigt.
Datengenauigkeit und Ergebnissicherheit: Aufgrund der Verwendung von
Hochrechnungen, Sektordurchschnittsdaten sowie von Emissionsfaktoren unterliegt die
THG-Bilanz einer Ungenauigkeit. Die getroffenen Annahmen werden in nachfolgenden
Abschnitten detaillierter beschrieben.
Scope-1-
Treibhausgas-
emissionen
(E1-6 48a-b,
50a-b)
Die Scope-1-THG-Emissionen umfassen Emissionen, welche direkt durch die Gruppe
emittiert werden (Verbrennungsprozesse). Hierzu zählen Emissionen aus lokalen
Heizungsanlagen, den Prüfständen, von Kühlmitteln und durch den Fuhrpark der Gruppe.
Für die Berechnung der THG-Emissionen wurden Emissionsfaktoren des britischen
Ministeriums für Energiesicherheit und Net Zero (Department for Energy Security and Net
Zero (DESNZ)) verwendet. In der Scope-1-Bilanz wurden auch Emissionen, welche
regulierten Emissionshandelssystemen unterliegen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich
lediglich um 0,19 % der gesamten Scope-1-THG-Emissionen. Für diese Emissionen wurde
der im Emissionshandelssystem hinterlegte Emissionsfaktor verwendet. Biogene
Emissionen wurden durch die Wahl der Emissionsfaktoren berücksichtigt oder gesondert
berechnet (z.B. Pellets). Letztere beliefen sich auf 12,03 t CO
2
e.
Scope-2-
Treibhausgas-
emissionen
(E1-6 49a-b,
50 a-b)
Die THG-Emissionen des Scope 2 wurden sowohl mittels der marktbasierten als auch der
standortbasierten Methode ermittelt. Zu den Emissionsquellen zählen die Stromverbräuche
der Gruppe. Es wurde nach Möglichkeit auf die Nutzung marktspezifischer
Emissionsfaktoren für die marktbasierte Methode geachtet. An den österreichischen
Standorten der Gruppe wurde zum Teil vertraglich festgehalten, dass es sich um Strom aus
erneuerbaren Quellen handelt. Teils ist die Herkunft der Elektrizität nicht vertraglich
geregelt, jedoch weist der Stromanbieter im Nachgang den bezogenen Strom als
erneuerbar aus. Dementsprechend wurden die marktbasierten Emissionsfaktoren
angepasst. Für die weiteren Standorte sind keine marktbasierten Emissionsfaktoren
verfügbar, weshalb die Emissionsfaktoren der standortbasierten Methode übernommen
wurden. Es wurden für 23 % der verbrauchten Energie (in kWh) bei der marktbasierten
Methode standortbasierte Emissionsfaktoren verwendet. Für die standortbasierte Methode
wurde auf DESNZ-Emissionsfaktoren und Faktoren der Datenbank für Industriedesign und
technische Materialien (Industrial Design & Engineering MATerials database (IDEMAT))
zurückgegriffen. Die Datenbank weist den Anteil an biogenen Emissionen nicht getrennt
aus, weshalb diese nicht gesondert berichtet werden können.
Scope-3-
Treibhausgas-
emissionen
(E1-6 51)
Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert auf Aktivitätsdaten der PIERER
Mobility-Gruppe und damit verbundener Emissionen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette. Es wurden keine konkreten Emissionsdaten (0 %) der Lieferanten
zur Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen verwendet. Biogene Emissionen werden
berichtet. Nach einer Schätzung der THG-Emissionen je Sub-Scope wurde eine
Wesentlichkeitsgrenze von 1 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen eingezogen. Es
wurden somit nur Sub-Scopes, welche mehr als 1 % der Scope-3-THG-Emissionen
ausmachen, berichtet und in die Gesamtbilanz eingezogen. Darüber hinaus wurde die
Relevanz der Sub-Scopes für einzelne Gesellschaften berücksichtigt und diese ggf. für
Teilbereiche als nicht relevant identifiziert.
3.1 Erworbene
Waren und
Dienstleistungen
Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit eingekauften Waren und Dienstleistun-
gen wurde methodisch zwischen dem Serieneinkauf für die Motorradproduktion und dem
Nicht-Serieneinkauf unterschieden. Zusätzlich wurden Warenströme von Produkten, die zu
Handelszwecken bezogen werden mittels stückzahlenbasierter Hochrechnungen erfasst.
Die THG-Emission des Serieneinkaufs wurden basierend auf Warengruppen mit DESNZ-
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-59
20
Die Emissionsfaktoren wurden online abgerufen unter: https://carbonsaver.org/tools/carbon_factors_database.php
und IDEMAT-Emissionsfaktoren und Faktoren des deutschen Bundesamts für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berechnet (Durchschnittsdaten-Methode). Aufgrund komplexer
Berechnungen liegen die Informationen nach Warengruppen der KTM-Gruppe zum Zeit-
punkt der Berichtsveröffentlichung noch nicht vor. Aus diesem Grund wurden zur Berech-
nung entsprechender THG-Emissionen Vorjahresdaten verwendet und anhand der produ-
zierten Stückzahlen angepasst. Zur Berechnung der Emissionen des Nicht-Serieneinkaufs
wurde der Ausgaben-basierte Ansatz mittels Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums
für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Department for Environment Food &
Rural Affairs (DEFRA))
20
gewählt.
3.2 Investitions-
güter
THG-Emissionen aus Investitionsgütern wurden mittels des Ausgaben-basierten Ansatzes
auf Basis der CapEx-Daten (ohne Leasingverhältnisse) berechnet. Hierzu wurden DEFRA-
Emissionsfaktoren verwendet.
3.3 Tätigkeiten
im Zusammen-
hang mit Brenn-
stoffen und
Energie (nicht in
Scope 1 oder 2
enthalten)
Scope 3.3 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der
gesamten Scope 3-THG-Emissionen
3.4 vorgela-
gerter Transport
und Vertrieb
THG-Emissionen durch Transport- und Logistikprozesse wurden mittels des Ausgaben-
basierten Ansatzes auf Basis der entsprechenden Kosten berechnet. Hierzu wurden
DEFRA-Emissionsfaktoren verwendet.
3.5 Abfallauf-
kommen in
Betrieben
Scope 3.5 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der
gesamten Scope-3-THG-Emissionen
3.6 Geschäfts-
reisen
Scope 3.6 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der
gesamten Scope-3-THG-Emissionen.
3.7 Pendelnde
Arbeitnehmer
Die geschätzten THG-Emissionen lagen unter 1 % der gesamten Scope-3-THG-
Emissionen.
3.8 vorgelagerte
geleaste
Wirtschaftsgüter
THG-Emissionen aus dem Betrieb von geleasten Wirtschaftsgütern wurden bereits in
Scope 1 und 2 berücksichtigt.
3.9 nach-
gelagerter
Transport
Nachgelagert finden keine relevanten Transporte der Produkte der Gruppe statt.
Entstehende Emissionen sind der Produktnutzungsphase (Scope 3.11) zuzuordnen oder
werden bereits in Scope 3.4 berichtet.
3.10 Verarbei-
tung verkaufter
Produkte
Es findet keine relevante Weiterverarbeitung der verkauften Produkte statt. Entsprechend
dem GHG-Protokoll werden keine Emissionen in dieser Kategorie berichtet.
3.11 Ver-
wendung
verkaufter
Produkte
Es wurden Emissionen der verkauften Motorräder, Elektrofahrräder und Pkw berechnet. Für
Erstere erfolgte die direkte Erfassung des Energiebedarfs in l/100km bzw. kWh/100km
mittels des WMTC-Zyklus. Es wurden DESNZ-Emissionsfaktoren verwendet und auf die
Erfassung von Well-to-Wheel-Emissionen geachtet. THG-Emissionen von Elektrofahrrädern
und Pkw wurden anhand der Durchschnittsdaten-Methode mit Emissionsfaktoren von
Mobitool (v 3.0) berechnet. Zur Berechnung der THG-Emissionen in der
Produktnutzungsphase wurden zum Teil Annahmen hinsichtlich der Lebensfahrleistung der
Fahrzeuge getroffen. Für nicht-homologierte Fahrzeuge wurden darüber hinaus Annahmen
hinsichtlich des Verbrauchs in l/100km bzw. kWh/100km getroffen.
3.12 Behand-
lung von
Produkten am
Ende der
Lebensdauer
Scope 3.12 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der
gesamten Scope-3-THG-Emissionen
3.13 Nach-
gelagerte
geleaste
Wirtschaftsgüter
Das Angebot von Leasinggütern durch die Unternehmensgruppe stellt keinen wesentlichen
Geschäftszweig dar. Daraus resultierende Einnahmen sind im Vergleich zum
Gesamtumsatz gering, weshalb Scope 3.13 als nicht wesentlich bewertet und somit daraus
entstehende THG-Emissionen nicht ausgewiesen werden.
3.14 Franchise
Die Gruppe hat kein Franchising. Folglich werden keine THG-Emissionen in diesem Sub-
Scope ausgewiesen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-60
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ZEITHORIZONT
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Ressourcen-
zuflüsse,
einschließ-
lich
Ressourcen-
nutzung
09
Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in den
Produktionsprozessen
Zur Herstellung der Produkte der PIERER Mobility-Gruppe sind
Primär- und Sekundärmaterialien notwendig, wie z.B.
Aluminium, Stahl und Kunststoffe.
Negativ
(VC)
X
X
X
10
Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und
eingeschränkte Materialverfügbarkeit
Verzögerungen in der Lieferkette und eingeschränkte Material-
verfügbarkeit können den Produktionsprozess verzögern.
Risiko
(VC,
OO)
Ressourcen-
abflüsse im
Zusammen-
hang mit
Produkten
und Dienst-
leistungen
11
Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten und
nicht vollständig geschlossener Ressourcenkreislauf
Wertvolle Ressourcen und Rohstoffe sind langfristig in den
Produkten der Gruppe gebunden. Nach Ende des
Produktlebenszyklus kann nicht garantiert werden, dass alle
Rohstoffe vollständig in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Negativ
(OO,
VC)
X
X
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Code of Conduct
Der Code of Conduct bildet die Grundlage für eine verantwortungsbewusste und ethische
Unternehmenskultur und ist für Mitarbeiter, Führungskräfte, Organmitglieder und Geschäftspartner
verbindlich. Er beschreibt unter anderem den grundlegenden Umgang der Gruppe mit
Konfliktmineralien, Chemikalien und Schadstoffen. Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie
zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten Verantwortlichkeiten) finden
sich im Abschnitt G1-1. (IRO 09, 10, 11)
3.15 Investi-
tionen
THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit Beteiligungen ≥ 20 % (siehe BP-1) wurden
in Scope 3.15 zusammengefasst. THG-Emissionen der Kiska GmbH und der LX media
GmbH wurden mittels eines Schlüssels auf Basis des Headcounts erfasst und anteilsmäßig
in Scope 3.15 einbezogen. Zur Berechnung der THG-Emissionen der Zhejiang CFMOTO-
KTMR2R Motorcycle Co., Ltd, Hangzhou City wurde auf Basis der produzierten
Stückzahlen ein Schlüssel berechnet und die Emissionen anteilsmäßig angegeben. Scope
3.15 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 1 % der gesamten
Scope-3-THG-Emissionen.
Treibhausgas-
intensität der
Produkte
(E1-6 54)
Zur Ermittlung der THG-Intensität pro Nettoerlös wurden die THG-Gesamtemissionen
(standortbasiert und marktbasiert) unter Berücksichtigung aller Geschäftszweige als
Nenner genutzt. Der Zähler setzt sich zusammen aus den gesamten Nettoumsatzerlösen
wie in Kapitel III. „Segmentberichterstattung“ des Konzernanhangs 2024 angegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-61
Umweltpolitik und interner Umweltbericht
Die im Rahmen der ISO 14001-Zertifizierung erstellte Umweltpolitik und der dazugehörige interne
Umweltbericht beschreiben die Überwachung von Stoffströmen und den Umgang mit Ressourcen.
Weitere Informationen (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeiten, wesentlichen Inhalten,
Anwendungsbereichen und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt E1-2. Gleiches gilt
für die Qualitäts- und Umweltpolitik der konzerninternen Aluminiumgießerei VMG. (IRO 09, 11)
Bisher gehen die Konzepte der Gruppe nicht konkret auf die Abkehr der Nutzung von Primärrohstoffen,
einschließlich der Zunahme der Nutzung sekundärer (recycelter) Ressourcen ein.
Richtlinie zur verantwortungsbewussten Beschaffung von Rohstoffen im Bereich
Aluminiumguss
Die Konzerngesellschaft VMG lehnte die Verwendung von Materialien ab, die rechtswidrig oder ethisch
verwerflich unter unzumutbaren Bedingungen erzeugt wurden und hatte dies in ihrer Richtlinie zur
verantwortungsbewussten Beschaffung von Rohstoffen festgelegt. Ebenso verzichtete sie auf die
Nutzung von Rohstoffen mit Konfliktmineralien, die von Embargos oder Einfuhrbeschränkungen
betroffen sind. Die intern zugängliche Richtlinie wurde auf Ebene der Geschäftsführung der VMG
verantwortet. (IRO 09)
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Die Schonung natürlicher Ressourcen ist ein vielseitiger Prozess und kann aus verschiedenen Perspek-
tiven betrachtet werden: dem Produktdesign, dem Einsatz von Materialien und aus Prozess-sicht. Das
entsprechende Design der Motor- und Fahrräder der Gruppe fördert deren Reparaturfähigkeit und Wie-
derverwendbarkeit. Der Tausch oder die Wartung einzelner Komponenten kann die Produktnutzung ver-
längern. Die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der Produkte bieten den Kunden und Werk-stätten
Informationen über einzuhaltende Service-Intervalle. Zusätzlich erhalten die Vertragswerkstätten regel-
mäßige Schulungen, um die notwendigen Arbeiten fachgerecht durchführen zu können. Weitere Infor-
mationen hierzu finden sich im Abschnitt S4 Kennzahlen und Ziele. Durch die Verwendung alternativer
Rohstoffe (wie zum Beispiel Sekundärkunststoffe) kann die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Nutzung von Sekundärrohstoffen
Die PIERER Mobility-Gruppe ist bestrebt, Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereits beim
Design und für den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. So entstehen langlebigere, leicht zu
reparierende Produkte, die am Ende ihrer Nutzung in möglichst wiederverwendbare oder recyclebare
Teile und Materialien zerlegt werden können. (IRO 09, 10, 11)
Verwendung von Recycling-Kunststoffen: Um den Recyclinganteil der Produkte zu erhöhen und
die Kreislaufwirtschaft zu fördern, wurden im Geschäftsjahr 2024 die verbauten Kunststoffbauteile
analysiert und in drei Anforderungsklassen unterteilt. Ziel war es, Bauteile zu identifizieren, die aus
am Markt verfügbaren Recyclingkunststoffen hergestellt werden können, ohne die mechanischen
und optischen Eigenschaften dieser Bauteile zu beeinträchtigen. Bisher konnten
Prototypenbauteile eines Kunststoff-Rahmenschutzes aus ökologisch und ökonomisch
vorteilhaften, recycelten Kunststoffen gefertigt werden. Diese Prototypen werden am Prüfstand und
im Fahrversuch Tests unterzogen.
Closed-Loop Recycling Kunststoffe: Das Projekt „Closed-Loop Recycling Kunststoffe“ ist als
Weiterentwicklung der allgemeinen Analyse zur Verwendung von Recyclingkunststoffen zu
verstehen und wurde ebenfalls im Geschäftsjahr 2024 gestartet. Die bereits erstellte
Untergliederung der in den Serienprodukten verbauten Kunststoffbauteile in Anforderungsklassen
dient auch beim Closed-Loop Recycling als Grundlage. Ziel ist es, geeignete Bauteile zu
identifizieren, welche relevante Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel Materialtyp, Farbe,
Kombinierbarkeit mit anderen Materialien und Demontierbarkeit. Es wurden hausintern verfügbare
Materialquellen identifiziert, die für die Rückführung in den Kreislauf geeignet sind und in
ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. In Zusammenarbeit mit externen Partnern konnten
die identifizierten Kunststoffabfälle in einem Recycling-Prozess zu Kunststoff-Compound für die
erneute Verwendung in der Bauteilfertigung verarbeitet werden. Im nächsten Schritt wurde das
Kunststoff-Compound zu neuen Bauteilen verarbeitet. Die Bauteile befinden sich in der Material-
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-62
und Bauteilprüfung im Labor und im Fahrversuch. Das Projekt soll primär Erkenntnisse zur
technischen Umsetzbarkeit des Closed-Loop Verfahrens liefern.
Ressourcenschonung in den Produktions- und Entwicklungsprozessen
Zur Entwicklung und Herstellung von Motorradkomponenten und bei der Assemblierung werden
Ressourcen, wie zum Beispiel Energie und Metalle, verbraucht. Die Gruppe setzt laufend Maßnahmen,
um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.
Karopackmaschine: Nach dem Probebetrieb der Karopackmaschine im Jahr 2023 wurde diese
im Geschäftsjahr 2024 in die laufenden Prozesse der Gruppe integriert. Die Maschine am Standort
in Mattighofen schreddert Kartonagenabfälle und bereitet diese zur Wiederverwendung als
Füllmaterial für den Versand auf. Dadurch können die gewöhnlich verwendeten, zugekauften
Füllmaterialien zu einem Großteil ersetzt werden. Im Geschäftsjahr 2024 entstandene Investitionen
wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“
ausgewiesen. (IRO 09, 10, 11)
Förderung von Systemsimulationen: Der F&E-Bereich erarbeitet verschiedene Simulationsme-
thoden, die einen Beitrag zur Ressourcenschonung und Reduktion von Treibhausgasemissionen
im Entwicklungsprozess leisten können. Durch die computergestützte Bauteilabsicherung, die
Funktionsüberprüfung und Optimierungen im Entwicklungsprozess werden zukünftig weniger phy-
sische Prototypen benötigt. Das führt zu einer Reduktion des Material- und Energieverbrauchs.
Auch in der Produktion kann durch das virtuell optimierte Motorrad und dessen Komponenten der
Ressourcenverbrauch reduziert werden. Schließlich ermöglichen Simulationen Langzeitbetrach-
tungen für die Entwicklung langlebigerer Produkte, wodurch der Bedarf an Ersatzteilen und Neu-
produktionen verringert werden kann. Im Rahmen eines Entwicklungsprojekts befindet sich ein um-
fassender virtueller Prototyp (Digital Twin) in Entwicklung. Dieser kann den Ressourcenverbrauch
weiter minimieren, indem Simulationen besser vernetzt und weiter mit Tests und physischen
Prototypen synchronisiert werden. Aufgrund der Komplexität des Digital Twins ist dessen Einsatz
erst in einigen Jahren (mittel- bis langfristiger Zeithorizont) zu erwarten. (IRO 09, 11)
Verpackungsmanagement: Die Optimierung der Materialflüsse, sowohl zu der als auch von der
Produktion in Mattighofen und Munderfing, stellt einen zentralen Aspekt effizienter Ver- und
Entsorgungsprozesse dar. In diesem Zusammenhang nimmt die Logistikplanung eine
entscheidende Rolle ein, wobei dem Verpackungsmanagement eine besondere Bedeutung
zukommt. Ziel ist es, Verpackungen und Ladungsträger so zu gestalten und zu optimieren, dass
die Prozesse entlang der Wertschöpfungskette reibungsloser und effizienter ablaufen. In diesem
Zusammenhang ist der verstärkte Einsatz von Mehrwegladungsträgern und -verpackungen ein
vielversprechender Ansatz. Operativ werden vor allem Mehrwegverpackungen für nahegelegene
Lieferanten forciert. Es werden Verpackungsversuche durchgeführt, um Verschwendungen zu
identifizieren und universelle Verpackungslösungen r eine Vielzahl von Artikeln zu entwickeln.
Weiters wird die Verpackungsvorschrift für Lieferpartner überarbeitet und soll als unterstützender
Leitfaden bei der Konzeptionierung von Verpackungen für Zukaufteile dienen. Auch am
Produktionsstandort in Vöcklabruck konnte durch den Einsatz von Mehrweg-Gebinden die
Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen gefördert werden. Ausgewählte zugelieferte Produkte wurden
in Mehrweg-Gebinden angeliefert. Die Alugussteile wurden intern, und auch wenn sie den Standort
verließen, in Mehrweg-Gebinden (Gitterboxen und Aufsetzrahmen-Boxen auf Euro-Paletten)
transportiert. (IRO 09, 10, 11)
Maßnahmen zur Energieeinsparung werden im Abschnitt E1-3 genauer beschrieben.
Maßnahmen zum Umgang mit dem Risiko verzögerter Lieferungen oder eingeschränkte
Materialverfügbarkeit
Um das Beschaffungsrisiko zu senken, hat die Gruppe für bestimmte Warengruppen den Einsatz von
„Second Sources“ in ihrer Einkaufsstrategie definiert. Ziel ist die Diversifikation der Lieferkette. Ergänzt
wird die Einkaufsstrategie durch mehrere Warengruppenstrategien, die in den Geschäftsjahren 2024
und 2025 weiterentwickelt werden sollen. Eine weitere Maßnahme der Gruppe umfasst die
Risikobewertung der Tier-1 Lieferanten, deren Ergebnis wiederum in die Warengruppenstrategien
einfließt. (IRO 10)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-63
KENNZAHLEN UND ZIELE
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in
Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt
jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
E5-4 Ressourcenzuflüsse
Eingesetzte Materialien nach Gewicht (unternehmensspezifische Angabe)
MATERIAL
EINHEIT
2024
Stahl
t
15.188,49
Aluminium
t
14.085,50
Kartonagen
t
5.324,96
Kunststoff
t
3.573,99
Gummi
t
1.995,78
Elektronik
t
799,13
Carbon
21
t
348,18
Kupfer
t
274,43
Akkumulatoren
22
t
264,72
Textil
t
134,32
Gesamt
t
41.989,49
ESRS E5-4, 31a-c
EINHEIT
2024
Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien
t
41.989,49
Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig beschafft wurden am
Gesamtgewicht
0,00 %
Gewicht verwendeter wiederverwendeter oder recycelter sekundärer
Komponenten, Produkte oder Materialien
t
16.520,73
Anteil verwendeter wiederverwendeter oder recycelte sekundäre
Komponenten, Produkte oder Materialien
39,34 %
E5-5 Ressourcenabflüsse
Kernaktivität der Unternehmensgruppe ist die Assemblierung von zwei- und vierrädrigen
Kraftfahrzeugen. Beide Verkehrsmittel verfügen über eine mehrjährige Lebensdauer bei normaler
Nutzung, sind reparierbar und können demontiert werden. Somit kann ein Großteil der verwendeten
Materialien in den Kreislauf zurückgeführt werden. Sowohl bei den Motorrädern als auch bei den Pkw
wird auf eine Leichtbauweise geachtet. Weiters finden sich (Elektro-)Fahrräder und IT-Lösungen im
Produktportfolio der Gruppe.
ESRS E5-5, 36a-c
Die erwartete Lebens- und Nutzungsdauer der Fahrzeuge der Gruppe ist von der Nutzungsart und den
Instandhaltungstätigkeiten der Kunden abhängig und kann somit stark variieren. Bei Straßenmotorrä-
dern erwartet die Gruppe eine Lebensfahrleistung von ca. 70.000 Kilometern, bei Offroad-Motorrädern
von ca. 10.000 Kilometern. Bei den Elektrofahrrädern wird eine Lebensfahrleistung von 10.000 12.000
Kilometern erwartet. Ähnliche Werte sind in auch im Branchenvergleich beobachtbar. Die Branchenver-
gleichswerte basieren auf Schätzungen und Onlinerecherchen und unterliegen somit einer großen Un-
sicherheit. Die erwartete Lebensfahrleistung der Pkw der Gruppe beträgt ca. 14.000 Kilometer. Ein
21
Die Zahl repräsentiert lediglich das Gewicht der Carbonkomponenten an Fahrrädern.
22
Die angegebene Zahl repräsentiert lediglich das Gewicht der Akkumulatoren der Elektrofahrräder. Akkumulatoren der Motoren sind in der Materialgruppe Elektronik
angeführt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-64
Branchenvergleich ist hier nicht möglich, da kaum vergleichbare Produkte (Hochleistungssportwagen
mit Straßenzulassung) auf dem Markt verfügbar sind. Die Fahrzeuge der Gruppe können gut repariert
werden. Ersatzteile sind verfügbar. Zur Verlängerung der Lebensdauer der Produkte trägt auch das
geschulte Händler- und Werkstattnetzwerk der Gruppe bei. Weitere Informationen zu diesem finden sich
im Abschnitt S4-4 und den zugehörigen Kennzahlen und Zielen. In etwa 91,8 % der Produkte und ihrer
Verpackungen (nicht berücksichtigt sind Mehrwegverpackungen) sind recycelbar.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABE-
PFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Unternehmensspezifische Angabe
eingesetzte Materialien nach Gewicht
Zur Ermittlung der eingesetzten Materialien für die Motorradseri-
enproduktion an den Standorten in Mattighofen, Munderfing und
Schalchen führt die Gruppe jährlich eine Stoffstromanalyse
durch. Aufgrund von deren Komplexität sind die Daten erst un-
terjährig im Folgejahr verfügbar. Die berichteten Stoffströme
wurden aus diesem Grund auf Basis der produzierten Stückzah-
len hochgerechnet. Zusätzlich wurden Stoffströme von Motor-
dern, welche an anderen Standorten produziert wurden oder ex-
tern bezogen wurden und der von der Gruppe angebotenen
X-BOWs auf Stückzahlenbasis hochgerechnet. Addiert wurden
Stoffströme im Zusammenhang mit den unterstützenden Unter-
nehmensprozessen sowie durch den Handel mit Fahrrädern
(stückzahlenbasierte Hochrechnung). Der Nichtserieneinkauf
wurde in diesem Zusammenhang als nicht wesentlich bewertet
und somit nicht in der Zusammenstellung berücksichtigt.
E5-4
30
Beschreibung der
Ressourcen-
zuflüsse
Für die Methode zur Erfassung des Gesamtgewichts verwende-
ter Produkte und Materialien wird auf die unternehmensspezifi-
sche Angabe „eingesetzte Materialien nach Gewicht“ verwiesen.
Primärdaten der vorgelagerten Wertschöpfungskette konnten
aufgrund der Komplexität der Wertschöpfungskette nicht
inkludiert werden. Es wurde versucht mittels der Value Chain
Risk Analysis ein umfassenderes Bild der Wertschöpfungskette
zu erhalten. Dies konnte jedoch noch nicht final abgeschlossen
werden.
Es konnte kein Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig be-
schafft wurden, ausgewiesen werden. Für die Klassifikation als
nachhaltig, muss ein Rohstoff nach einem anerkannten Zertifi-
zierungssystem zertifiziert worden sein. Aufgrund der Aggrega-
tion der Ressourcenzuflüsse auf Warengruppenebene ist diese
detaillierte Auswertung und folglich Ausweisung des Anteils
nachhaltig beschaffter, biologischer Materialien nicht möglich.
Der berichtete Wert an wiederverwendeten oder recycelten
Komponenten repräsentiert den Anteil von Sekundäraluminium
und Sekundärstahl. Zur Berechnung wurde der deutsche
Aluminium- beziehungsweise Stahlmix verwendet. Der berich-
tete Anteil unterliegt somit einer hohen Ergebnisunsicherheit.
E5-5
36a
Erwartete
Haltbarkeit
Die erwartete Haltbarkeit der vertriebenen Fahrzeuge der
Gruppe wurde anhand von Testdaten (z.B. Lebensdauer der Mo-
toren) sowie Auswertungen aus dem Kundendienst geschätzt.
Die Angaben zur Wertschöpfungskette basieren auf Schätzun-
gen und Online-Recherchen und unterliegen somit einer hohen
Ergebnisunsicherheit. Für die Pkw wurde kein Vergleichswert
angegeben, da es kaum vergleichbare Produkte (Hochleistungs-
sportwagen mit Straßenzulassung) auf dem Markt gibt. Für die
IT-Lösungen wurde die Angabe als nicht relevant bewertet.
E5-5
36b
Reparierbarkeit
Die vertriebenen Fahrzeuge der Gruppe können gut repariert
werden. Ersatzteile sind verfügbar.
E5-5
36c
Recyclebarer
Anteil in Produkten
und Verpackungen
Die Materialien Stahl, Aluminium, Kunststoff und Kartonagen
wurden als recyclebar klassifiziert und die Anteile an den
Produkten und Verpackungen entsprechend ausgewiesen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-65
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Arbeitskräften des Unternehmens
THEMA
IRO
ZEITHORIZONT
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Sichere
Beschäftigung
12
Durch Umstrukturierungen kam und kommt es zu
Unsicherheiten, Kündigungen und Unzufriedenheit
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen kommt es
zu Kündigungen, Unsicherheiten, und Unzufriedenheit
bei den eigenen Arbeitskräften. Die negative Auswirkung
entsteht aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation der
Gruppe. (individueller Vorfall)
Negativ
(OO)
X
X
13
Temporäre Arbeitszeitreduktion
23
Im Zuge von Kostenreduktionen wurde eine Arbeitszeit-
und Entgeltreduktion vereinbart, welche negative
Auswirkungen auf die Mitarbeiter haben kann.
(individueller Vorfall)
Negativ
(OO)
X
14
Personalrisiko und Fachkräftemangel
Durch starke Mitarbeiterfluktuation kann es zu einem
Abfluss von Wissen und langfristig zu einem
Fachkräftemangel kommen.
Risiko
(OO)
Gesundheits-
schutz und
Sicherheit
15
Auftreten schwerer Arbeitsunfälle in Produktion und
bei Testfahrten
Schwere Arbeitsunfälle, insbesondere bei Mitarbeitern in
der Produktion oder bei Testfahrern, können nicht immer
vermieden werden. (individueller Vorfall)
Negativ
(OO)
X
X
X
Weiterbildung und
Kompetenzent-
wicklung
16
Sicherung der Zukunftsperspektiven und
Kompetenzentwicklung von Mitarbeitern durch
Weiterbildungsangebote
Durch Weiterbildungsangebote sichert die Gruppe die
Zukunftsperspektiven der Mitarbeiter und trägt zu ihrer
Kompetenzentwicklung bei.
Positiv
(OO)
X
X
X
Gleichbehandlung
und
Chancengleichheit
für alle
17
Interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle
Weiterentwicklung
Die Gruppe bringt Personen aus vielen unterschiedlichen
Nationalitäten und Altersgruppen zusammen, wodurch
neue Impulse geschaffen werden und die Mitarbeiter
voneinander lernen können.
Positiv
(OO)
X
X
X
18
Geschlechterungleichheiten in Bezahlung und
Führungspositionen
In der Gruppe überwiegt der Anteil männlicher
Beschäftigter sowohl in der Gesamtbelegschaft als auch
bei den Führungskräften. Der Gender-Pay-Gap (öster-
reichische Standorte) beträgt 18,9 %
24
. (systemisch)
Negativ
(OO)
X
X
X
Datenschutz
19
Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs
Ein potentieller Verlust oder Missbrauch von
personenbezogenen Daten greift in die Rechte der
betroffenen Personen ein. (systemisch)
Negativ
(OO)
X
X
X
20
Verletzung von Datenschutzvorschriften und daraus
folgender Strafzahlungen
Eine Verletzung von Datenschutzvorschriften kann zu
hohen Strafzahlungen führen.
Risiko
(OO)
23
Es wurden keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf die temporäre Arbeitszeit- und Entgeltreduktion festgelegt, da es sich um eine zeitlich begrenzte
Auswirkung handelt.
24
Weitere Informationen zum Gender-Pay-Gap inklusive der Berechnungsweise finden sich in S1-16.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-66
Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und bei der Berichterstattung
im Zuge der „ESRS 2 Allgemeine Angaben“ wurden die Arbeitskräfte der Gruppe berücksichtigt.
Identifiziert wurden die potenziell betroffenen eigenen Arbeitskräfte im Zuge der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse (siehe IRO-1), wobei die Tätigkeiten, das Arbeitsumfeld und die Merkmale der
Arbeitskräfte berücksichtigt wurden. Bei der Analyse wurden unter anderem Gespräche mit Experten
des Personalmanagements und mit Arbeitnehmervertretern geführt, um ein besseres Verständnis der
potenziellen Auswirkungen zu gewinnen. Es ergaben sich keine negativen Auswirkungen auf die
eigenen Arbeitskräfte aufgrund von Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf
die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten, da die Gruppe
bisher noch keine Übergangspläne finalisiert hat (siehe auch Abschnitt E1-1). Die Gruppe beschäftigte
zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 5.310 Personen, davon 2.129 im Arbeiterbereich und 3.358
im Angestelltenbereich. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 wurden alle bis auf vier in der
Unternehmensgruppe tätigen Leiharbeitskräfte abgebaut, sodass insbesondere IRO 12 auch auf diese
Beschäftigtengruppe zutrifft. Weitere Informationen zu den Arbeitskräften finden sich im Abschnitt „S1-
6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens“.
Information zu der aktuellen, wirtschaftlichen Situation
Bei der PIERER Mobility-Gruppe ist aufgrund des im November 2024 eingeleiteten
Sanierungsverfahrens ihrer Kernbeteiligung KTM AG (und zweier Tochtergesellschaften) eine
Spezialsituation entstanden. Innerhalb von 90 Tagen (bis Ende Februar 2025) war mit den Gläubigern
einen Sanierungsplan zu vereinbaren. Durch eine Redimensionierung der PIERER Mobility-Gruppe soll
der Bestand der Gruppe gesichert werden. Im Zuge der Umstrukturierungen kam es zu einer Reduktion
des Produktionsvolumens und des Personalstands, woraus sich Unsicherheiten und Unzufriedenheiten
in der eigenen Belegschaft ergeben können.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens
Die PIERER Mobility-Gruppe hat nachfolgende Konzepte in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit
ihren Arbeitskräften festgelegt. Die Gruppe achtet die Menschenrechte und setzt sich für faire
Arbeitsbedingungen ein. Die Mitarbeiter können sich jederzeit an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat,
die Betriebsärzte, den Arbeitspsychologen, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die
Sicherheitsfachkräfte richten oder über das Hinweisgeber-System kommunizieren.
Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie
Die PIERER Mobility-Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter durch
geeignete Maßnahmen und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsgefahren
geschützt sind. Die Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst die wichtigsten Grundsätze
und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zudem wurden zahlreiche
Sicherheitstrainings und -schulungen etabliert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und
Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie ist auf der
Website der Gruppe zugänglich
25
. Für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und
Gesundheitsförderung der Mitarbeiter der KTM-Gruppe ist das Health & Safety Team verantwortlich. Es
wird von Sicherheitsfachkräften sowie arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen
Fachdienstleistern unterstützt. Auf oberster Ebene sind die Vorstände oder die Geschäftsführung für die
Umsetzung der Richtlinie verantwortlich.
Der Arbeitsschutz am Produktionsstandort in Vöcklabruck (Aluminiumguss) basierte auf dem Prinzip
Vermeidung/Minimierung der Gefahr vor der Umsetzung von technischen, organisatorischen und
personenbezogenen Maßnahmen und wurde durch die interne Arbeitsschutzrichtlinie der VMG
beschrieben. Die Richtlinie beschrieb die Vermeidung von Gefahren, den Umgang mit Chemikalien und
die Organisation des Arbeitsschutzes. Für diese interne Richtlinie war die Geschäftsführung von VMG
verantwortlich. (IRO 14, 15)
25
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-67
Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie
Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie regelt, wie Diversität innerhalb der Gruppe gelebt und
gefördert werden soll und wie den verschiedenen Formen der Diskriminierung und Belästigung
vorgebeugt wird. Dabei beschränkt sich die Richtlinie nicht auf die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, sondern
berücksichtigt explizit auch arbeitsbedingte Settings sowie Online-Situationen. Sie gilt für alle
Mitarbeiter, Führungskräfte und Organmitglieder weltweit. Die Richtlinie definiert relevante Begriffe und
unterstützt die Mitarbeiter bei der Identifikation von unangemessenen Verhaltensweisen. Als mögliche
Gründe für Diskriminierung werden Nationalität, Hautfarbe, ethnische oder nationale Abstammung,
Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, Alter, Weltanschauung, Kultur,
Gesundheitszustand oder andere Aspekte, die durch lokale Gesetze geregelt sind, genannt. Sollte es
zu Verstößen gegen die Richtlinie kommen, werden Meldeoptionen aufgezeigt, wie zum Beispiel die
interne Compliance-Anlaufstelle oder das Hinweisgebersystem. Dabei ist die Gruppe stets bestrebt,
eine lückenlose Vertraulichkeit zu gewährleisten. Keinem Arbeitnehmer sollen Nachteile entstehen,
wenn er im guten Glauben einen Verstoß im Sinne der Richtlinie meldet. Die Diversitäts- und
Antidiskriminierungsrichtlinie ist auf der Unternehmenswebsite abrufbar
26
. Für die Umsetzung der
Richtlinie sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung
verantwortlich. (IRO 14, 17, 18)
Richtlinie zur Verwendung des Hinweisgebersystems
27
Die im Intranet zugängliche interne Richtlinie für Hinweisgeber dient der Prozessstrukturierung und
schützt den Hinweisgeber bei der Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. In der Richtlinie sind
der Meldeprozess sowie Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die
Richtlinie wird von der Rechtsabteilung der Gruppe erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren
Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung
verantwortlich. (IRO 12, 14, 19, 20)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
28
fasst das Vorgehen zur Verhinderung von
moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der Gruppe zusammen. Als Begleitdokument des
Code of Conduct gilt die Erklärung auch für Vertragspartner und soll somit auch in der
Wertschöpfungskette wirken. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der Menschenrechte. Weitere
Informationen zu dieser Richtlinie (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeit und relevanten
Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt S2-1. (IRO 12, 14)
Code of Conduct
Der Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Grundlage für eine
verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur, die für alle Mitarbeiter, hrungskräfte,
Organmitglieder sowie externe Vertragspartner verbindlich ist. Er beschreibt unter anderem Grundsätze
in Bezug auf Menschenrechte, Diversität, faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und
Arbeitssicherheit, Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Die PIERER Mobility-
Gruppe verpflichtet sich und ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der jeweils gültigen nationalen und
internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie der ILO-Kernarbeitsnormen
(insbesondere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182 über das
Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO
29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit). Weitere
Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit und relevanten
Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20)
Datenschutzmanagement-System
Die PIERER Mobility-Gruppe hat eine umfassende Datenschutzstrategie entwickelt, um den Schutz
personenbezogener Daten sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die im Intranet zugängliche
Strategie umfasst viele verschiedene Aspekte des Datenschutzes, die anhand spezifischer Guidelines
genauer erläutert werden. Die Datenschutzstrategie erstreckt sich bestmöglich auch auf die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette und alle relevanten geografischen Regionen. Sie wird vom
26
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
27
Hinweis: Obwohl die Richtlinie nur intern veröffentlicht wurde, ist das Hinweisgeber-System auf für externe Melder zugänglich. Weitere Informationen finden sich im
Abschnitt G1-1, G1-3 und auf der Website des Systems: https://pierermobility.integrityline.com/
28
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-68
Datenschutz-Team der Gruppe betreut. Für ihre Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und
letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. Teil der Strategie ist die interne
Datenschutzrichtlinie für Mitarbeiter, welche sämtliche Datenverarbeitungstätigkeiten der Gruppe
insbesondere in Bezug auf alle personenbezogenen Daten der aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter,
Führungskräfte und Organmitglieder regelt. Auch der Code of Conduct (siehe oben und in Abschnitt G1-
1 bezüglich Verfügbarkeiten, Verantwortlichkeiten und Anwendungsbereich) geht auf die
Datenschutzvorschriften ein. Die Ausrichtung an der strengen europäischen
Datenschutzgrundverordnung und anderen relevanten nationalen und internationalen Standards stellt
sicher, dass die Gruppe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Regelmäßige Schulungen,
Aktualisierungen und Übermittlung der Richtlinien gewährleisten, dass sowohl interne als auch externe
Interessengruppen die Datenschutzanforderungen verstehen und einhalten. (IRO 19, 20)
Informationssicherheitsrahmenrichtlinie
Die interne Informationssicherheitsrahmenrichtlinie der Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2024
umfassend überarbeitet und orientiert sich an den Anforderungen der ISO 27001. Die Richtlinie gilt für
alle Mitarbeiter der PIERER Mobility-Gruppe sowie für verbundene Einheiten und Dritte, die mit
entsprechenden Informationssystemen arbeiten, wie auch für alle an die Netzwerke der PIERER
Mobility AG angeschlossenen Systeme (z.B.: Mobil- und Netzwerkgeräte). Die Richtlinie dient als
Rahmenwerk zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Gruppe. Informationssicherheit ist
ein wesentlicher Teil des Datenschutzes. Neben der Beschreibung der Security Governance enthält die
Richtlinie Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Security, wie zum Beispiel die Verhinderung von
Datenlecks, ein Identitäts- und Zugriffsmanagement, ein Informationsrisikomanagement sowie die
Entwicklung sicherer Software. Für die Umsetzung dieser Richtlinie zeigt sich das IT Security & Risk
Management Team verantwortlich. Spezifiziert wird die im Intranet zugängliche
Informationssicherheitsrahmenrichtlinie durch weitere Dokumente, wie zum Beispiel die Leitlinie zur
Datenklassifikation, die Richtlinie zur Sicherheitsgovernance oder das IT-Notfallhandbuch. (IRO 19, 20)
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
In der Gruppe werden 73,6 % der Gesamtbelegschaft (Headcount) durch die Betriebsräte der KTM AG,
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und KTM Components GmbH vertreten. Sie werden bei
personalbezogenen, weitreichenden Entwicklungen in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die
Mitarbeiter können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Betriebsräte wenden und von diesen beraten
und vertreten lassen. Zudem können die Mitarbeiter jederzeit ihre Anliegen an ihre Führungskräfte die
Betriebsärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung und die Sicherheitsfachkräfte richten oder über
das Hinweisgeber-System kommunizieren. Ergänzend finden im Angestelltenbereich
29
jährlich
Performance Talks statt, welchem dem strukturierten Austausch zwischen Mitarbeitern und
Führungskräften dienen. Die Performance Talks werden durch die Personalabteilung koordiniert.
Weitere Informationen zu den Performance Talks finden sich in Abschnitt S1-13. 98,8 % der
Arbeitnehmer der Gruppe werden durch Tarifverträge abgedeckt oder verfügen über Verträge mit
tarifvertragsähnlichen Bedingungen. Diese regeln die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.
Die Tochtergesellschaft Avocodo GmbH führte im Jänner 2024 in Zusammenarbeit mit dem ASZ (dem
Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Zentrum in Linz GmbH) eine anonyme Online-
Mitarbeiterbefragung unter ihren festangestellten Mitarbeitern durch (Rücklaufquote: 69,4 %). Evaluiert
wurden Arbeitsbedingungen, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sowie eine allgemeine
Mitarbeiterumfrage. Die Auswertung zeigte, dass die Avocodo bei 25 von 26 Fragen bessere
Bewertungen als der Branchendurchschnitt erzielen konnte. Die Umfrageergebnisse wurden der
Geschäftsführung der Avocodo GmbH präsentiert. Als Themenbereich mit Verbesserungspotentialen
wurde die interne Kommunikation identifiziert. Zur Ermittlung und Definition gemeinsamer Werte fand
im Sommer 2024 ein Kick-off-Workshop unter dem Motto “NextGen Avocodo” statt.
29
Der Performance Talk richtet sich an Mitarbeiter im Angestelltenbereich in Österreich.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-69
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Die PIERER Mobility-Gruppe ist bemüht negative Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeiter zu vermei-
den. Entsprechende Maßnahmen werden im Abschnitt ESRS S1-4 beschrieben. Darüber hinaus kön-
nen die Arbeitskräfte Bedenken jederzeit zum Beispiel an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat, die Be-
triebsärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung und die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das
Hinweisgeber-System kommunizieren. Informationen zu diesen Meldemöglichkeiten, wie zum Beispiel
die interne Richtlinie zum Hinweisgeber-System oder die konkreten Kontaktadressen wurden im Intranet
zugänglich gemacht. Auf das Hinweisgeber-Systeme wurde spezifisch in einer Mitarbeiterinformation
(Intranetpost, PITBOARD-Beitrag) sowie im E-Learning Compliance & Code of Conduct hingewiesen,
was zur internen Bekanntheit des Systems beitragen soll. Außerdem wird der Code of Conduct, welcher
auf das Hinweisgeber-System verweist, allen Mitarbeitern bei Vertragsunterzeichnung übermittelt, sowie
bei Änderungen der Inhalte des Code of Conduct auf diesen hingewiesen. Der Schutz der Hinweisgeber
ist fest in den Unternehmensprinzipien verankert. Die Beschwerden werden je nach Art der Meldung
und des Meldekanals priorisiert bearbeitet und nachverfolgt. Die Rechtsabteilung überwacht die
eingehenden Meldungen an das Hinweisgeber-System, wodurch die Wirksamkeit des Systems
sichergestellt werden kann. Weitere Informationen zum Hinweisgeber-System inklusive des
Nachverfolgungsprozesses durch die Rechtsabteilung oder bei Bedarf durch externe Experten finden
sich in den Abschnitten G1-1 und G1-3. Mitarbeiter am Produktionsstandort Vöcklabruck konnten
Hinweise zudem über einen Briefkasten (anonym) einbringen.
Im Zuge des Sanierungsverfahrens kam es zu negativen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte
der Gruppe. Die Prozesse wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich und den Betriebsräten
begleitet, welche die Arbeitskräfte unterstützten und die negativen Auswirkungen verminderten. Auf die
Vermeidung von Härtefällen wurde geachtet.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken
und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz, Schulungs- und Weiterbildungsangebote und Diversität und Chancengleichheit
wurden durch die Personalabteilung der Gruppe ermittelt und umgesetzt. Die internen Fachexperten
berücksichtigen bei der Maßnahmenidentifikation sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Anforderungen
und Hinweise der Fachabteilungen. Maßnahmen zum Datenschutz werden durch die Rechtsabteilung
identifiziert und betreut, wohingegen die IT die Maßnahmen zur Datensicherheit verantwortet. Die
verantwortlichen Abteilungen sind ferner für die Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen
zuständig. Dies geschieht beispielsweise in Form von Wissensüberprüfungen zum Abschluss von
Schulungen oder im Falle der Cybersecurity-Maßnahmen durch die Auswertung der Fake-Phishing-
Mails. Nach Absolvierung von systemtechnisch angelegten Schulungen haben die Arbeitnehmer die
Möglichkeit, das Training hinsichtlich der Inhalte und Methoden sowie der Praxisrelevanz zu bewerten.
Dies dient der Überwachung der Wirksamkeit der Trainings. Eine hohe Bewertung der Praxisrelevanz
deutet auf eine gute Anwendbarkeit der Trainings im Arbeitsalltag der Arbeitskräfte hin. Weiters dienen
die jährlich stattfindenden Performance Talks als Feedbackmöglichkeit. Dem Management der
wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen zugeordnet, sodass die
angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen & Mitarbeiterzufriedenheit
Die PIERER Mobility sieht sich den Mitarbeitern gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Dabei
wird ein Fokus auf faire und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen gelegt. Die Maßnahmen werden
durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können sich mit
Verbesserungsvorschlägen stets an die Personalabteilung wenden. (IRO 12, 14)
Kultur: Um die Umstrukturierungen im Unternehmen bestmöglich zu begleiten, setzt die Gruppe
auf eine widerstandsfähige Kultur. Interne Experten für Organisationsentwicklung arbeiten eng mit
Teams und Führungskräften zusammen, um Lösungen für Herausforderungen in Bezug auf
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-70
Struktur, Team- und Wissensmanagement zu erarbeiten. Das umfasst insbesondere die
Reflexionsarbeit zu Aufgaben und Abläufen in den Teams, Moderation von Workshops wie z.B.
Prozessanalysen und die aktive Förderung des Austausches im Team und über das Team hinaus
mit seinen Schnittstellen. Basierend auf aktuellen Modellen und Interventionen werden
Workshopsettings erarbeitet, die den größtmöglichen Erfolg erzielen. Diese werden laufend in den
aktuellen Umstrukturierungsprozessen eingesetzt.
Ausweitung des neuen Vergütungsmodells: Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 ein
Pilotprojekt für eine Überstundenpauschale eingeführt und 2024 weiter ausgerollt. Die Pauschale
schafft Transparenz über die Vergütung von Überstunden und führt zu einer quartalsweisen
Auszahlung. Erbrachte Überstunden werden täglich erfasst und anschließend vierteljährlich
vergütet. Dies stellt sicher, dass Mitarbeiter fair und angemessen für ihre zusätzlich erbrachte
Leistung entschädigt werden.
Erhöhung Verpflegungszuschuss: In verschiedenen Bereichen der KTM AG sowie der KTM
Components GmbH wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und betrieblicher
Vertretung pro aktivem Arbeitstag ein Verpflegungszuschuss gewährt. Dieser wurde im August
2024 von € 2,00 auf € 2,50 erhöht. Ziel dabei ist die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber und
die damit verbundene Mitarbeiterbindung und Wertschätzung.
Im Zuge des Sanierungsverfahrens der KTM AG kam es zu negativen Auswirkungen auf die
eigenen Arbeitskräfte der Gruppe. Die Prozesse wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich
und den Betriebsräten begleitet, welche die Arbeitskräfte unterstützten. Auf die Vermeidung von
Härtefällen wurde geachtet. Diese sowie die weiteren in diesem Abschnitt aufgeführten
Maßnahmen sollen zur Verminderung der negativen Auswirkungen beitragen.
Maßnahmen zur Förderung von Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (IRO 14, 15)
Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, eine hohe Arbeitssicherheitsleistung an allen Standorten und in
allen Geschäftsbereichen zu erreichen.
Essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist die regelmäßige Überprüfung von
Arbeitsplätzen und Prozessen hinsichtlich ihrer Sicherheit, welche auch der Überwachung und
Nachverfolgung von Maßnahmen dient. Bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt.
Neben den regelmäßig stattfindenden Untersuchungen finden fallbezogene Analysen von Unfällen und
Beinaheunfällen statt, um weiterhin die Sicherheit an den Arbeitsplätzen gewährleisten zu können.
Ergänzend zu den standardisierten Maßnahmen zur Mitarbeitersicherheit und -gesundheit (diese sind
in der veröffentlichten Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der PIERER Mobility AG
zusammengefasst, siehe Abschnitt S1-1), wurden nachfolgende Maßnahmen im Geschäftsjahr 2024
umgesetzt:
Health-and-Safety-Software: Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Implementierung der Health-and-
Safety-Software (umfasst die Module: Arbeitssicherheit, Ereignis-/Unfallmanagement,
Gefahrstoffmanagement) fortgeführt und die zugehörigen Prozesse wurden schrittweise in den
Regelbetrieb überführt. Dieses Managementsystem dient zur Digitalisierung der Dokumentation
von Aktivitäten im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Mitarbeitersicherheit.
Dadurch soll eine systematische Verbesserung und zentrale Steuerung gewährleistet und der
personelle Ressourcenaufwand reduziert werden. Die Projektleitung liegt beim Human Resources
Project Management Office. Der Roll-out an den österreichischen Standorten in Mattighofen,
Munderfing, Schalchen und Anif ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant.
Verbesserung der Ergonomie: Laufend werden Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der
Ergonomie der Arbeitsplätze umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 konnten beispielsweise die
Überarbeitung von Gabelfertigungsprozessen im Komponentenwerk oder die Verbesserung von
Logistikprozessen im Motorenwerk abgeschlossen werden.
Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung: Die Tochtergesellschaft Avocodo GmbH
(Softwareentwicklung) ist seit 2013 mit dem Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung
(BGF) der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausgezeichnet. Die vierte Rezertifizierung
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-71
für den Zeitraum 2025 2027 erfolgte im Geschäftsjahr 2024, was das kontinuierliche Engagement
der Avocodo für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter unterstreicht.
Health Months: Im Berichtsjahr 2024 entwickelte die Avocodo ein neues Konzept, um ausgewählte
Gesundheitsthemen (z.B. Psyche, Ernährung, Bewegung) monatsweise in den Fokus zu rücken.
Diese sogenannten “Health Months” dienten dazu, die körperliche und mentale Gesundheit der
Mitarbeiter zu fördern, das Bewusstsein für dieses wichtige Thema zu schärfen und die
Gemeinschaft innerhalb des Arbeitsumfeldes und darüber hinaus zu stärken.
Schulungen und Trainings: Die stete Weiterentwicklung und Adaption relevanter Schulungen
zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an betriebliche Erfordernisse ist ein wichtiger
Baustein in der PIERER Mobility-Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Trainings an
betriebliche Erfordernisse angepasst und werden fortan durchgeführt:
o Neu konzipierte Hochvoltschulungen wurden im Geschäftsjahr 2024 in einen zentralen
Schulungsprozess übergeführt und sollen zur Umsetzung von Sicherheitsstandards bei der
Tätigkeit mit Elektrofahrzeugen beitragen.
o Das Pilotprojekt “Ergonomie-Workshop für Bildschirmarbeitsplätze” konnte erfolgreich
durchgeführt werden und wird ab 2025 in das Regelprogramm aufgenommen. Damit konnte
eine weitere Maßnahme initiiert werden, um Muskel- und Skeletterkrankungen präventiv
entgegenzuwirken.
o Ein spezielles Führungskräfte-Training für Teilbereiche der Gruppe (vorrangig in der
Produktion und in den Werkstätten) ist in der Konzeptionsphase und soll 2025 umgesetzt
werden. Ziel ist es, Bewusstsein für Verantwortung zu schaffen.
o Unterweisung Gefahrgut: im Geschäftsjahr 2024 wurde ein neuer Online-Kurs zu den
Grundlagen des Gefahrenguttransports und den geltenden Vorschriften implementiert.
Lernziele sind der Umgang mit gefährlichen Gütern und die Verbesserung der
Arbeitssicherheit. Die jährliche Teilnahme an diesem Onlinekurs ist für alle Mitarbeiter
verpflichtend, die direkt oder indirekt an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
Durch die Digitalisierung des Trainings können die Inhalte nicht nur in mehreren Sprachen
bereitgestellt werden, sondern auch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
„Lehre statt Leere“ zur Unterstützung der Lehrlinge während der Lehrzeit
Die PIERER Mobility AG legt Wert darauf, bereits während der Lehre einen aktiven Beitrag für die
psychische Gesundheit der Lehrlinge zu leisten. Seit November 2024 wird Lehrlingen und
Ausbildnern an den österreichischen Standorten erstmalig die Konsultation eines Lehrlings-
Coachings angeboten. Einmal pro Woche stehen externe, geschulte Berater bei allgemeinen
Schwierigkeiten oder Problemen mit der Selbstorganisation zur Verfügung. Ziel ist es, dass die
Lehrlinge die Herausforderungen einer anspruchsvollen Ausbildung und des Heranwachsens gut
meistern. Das Programm wird vollumfänglich durch das Bundesministerium für Arbeit und
Wirtschaft und dessen ausführende Partner gefördert.
Schulungs- & Weiterbildungsangebote
Die PIERER Mobility-Gruppe verfolgt den Ansatz, durch Weiterbildungsangebote interne Karrierewege
und lebenslanges Lernen zu fördern. Die Maßnahmen werden durch das Team der KTM_academy
gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder
Verbesserungsvorschlägen stets an das Team wenden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende neue
Angebote implementiert (IRO 14, 16):
Kompetenzorientierung: In den Jahren 2023 und 2024 beschäftigte sich ein intradisziplinäres
Projektteam der KTM über einen Zeitraum von 12 Monaten mit dem Thema Kompetenzen“ und
folgenden Fragestellungen: „Welche Fähigkeiten und Kompetenzen sind rollenübergreifend im
Unternehmen erforderlich“ und „Wie zeigen sich diese Fähigkeiten im Verhalten“.
Es wurden Interviews geführt, aktuelle Stellenausschreibungen analysiert und eine Benchmark-
Analyse durchgeführt. Als Ergebnis konnten 14 Kompetenzen identifiziert werden, die im Rahmen
des jährlichen Mitarbeitergesprächs zur Definition von persönlichen Zielen herangezogen werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-72
Leading through Change Führungskräfte in unsicheren Zeiten stärken: In der sich ständig
verändernden Geschäftswelt ist die Fähigkeit, Veränderungen effektiv zu führen, von
entscheidender Bedeutung. Die KTM_academy bietet dazu eine dreiteilige Webinar-Reihe unter
dem Titel “Leading through Change” an, welche freiwillig und zeitunabhängig von den
Führungskräften absolviert werden kann. Ziel ist es, Führungskräfte zu stärken und ihnen
Werkzeuge für die Führung in Krisen- und Veränderungszeiten an die Hand zu geben.
ProjectNET – Netzwerk für Projektleiter: Im Juni 2024 organisierte die KTM_academy erstmals
eine Netzwerkveranstaltung für Projektleiter. Primäres Ziel dieser Veranstaltung waren der
gegenseitige Austausch zu praktischen Fragestellungen und der Aufbau eines interdisziplinären,
unternehmensinternen Netzwerks. Gemeinsam wurden aktuelle Themen gesammelt und das
Spannungsfeld zwischen agiler und klassischer Welt aus der Praxis thematisiert. Danach folgte die
Ausarbeitung in Kleingruppen, wie die PMOs die Projektleiter bei dieser Aufgabe unterstützen
können. Insgesamt nahmen 39 Projektleiter aus verschiedenen Unternehmensbereichen teil.
Förderung der Lehrlinge
o Auslandspraktika: Lehrlinge haben bereits während ihrer Ausbildungszeit die Möglichkeit,
Berufserfahrung im Ausland zu sammeln. So werden ihnen ab dem zweiten Lehrjahr
mehrwöchige Auslandspraktika sowohl innerhalb der Gruppe als auch bei anderen
Unternehmen angeboten. Im Geschäftsjahr 2024 begannen sieben Lehrlinge ein
Auslandspraktikum. Durch die Auslandspraktika sollen neben der Erweiterung von fachlichen
Kenntnissen auch die Englischkenntnisse verbessert und der interkulturelle
Wissensaustausch zwischen den Lehrlingen gefördert werden.
o „Lehrlings-Hackathon“ und „Austrian Skills“: Um den Lehrlingen stets neue Impulse in
der Ausbildung zu geben, engagiert sich die Gruppe in regionalen und überregionalen
Wettbewerben. Beim „Lehrlings-Hackathon“ nahmen drei Lehrlinge der Gruppe teil und
beschäftigten sich mit dem Thema App-Programmierung. Sie belegten den 2. Platz in der
Gesamtwertung und siegten in der Kategorie „Community Award“. Eine weitere Möglichkeit,
ihr Können bundesweit unter Beweis zu stellen, bekommen die Lehrlinge voraussichtlich im
November 2025 im Rahmen der Berufsmeisterschaften „Austrian Skills“ in der Sparte
„Motorradtechnik“. Die Konzerntochter KTM AG beteiligt sich auch an der Konzeption und
Ausgestaltung des Wettbewerbs und legt dabei großen Wert auf das Thema Compliance.
Maßnahmen zur Förderung von Diversität & Chancengleichheit
Die Gruppe legt besonderen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden.
Soziale Gerechtigkeit soll gefördert werden, während Diskriminierung und Ungleichheit bekämpft und
vermieden werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt
und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die
Personalabteilung wenden. (IRO 14, 17, 18)
Überarbeitung der hrungsstruktur: Ab Frühjahr 2024 wurde die Führungsstruktur im
gesamten Unternehmen adaptiert. Ziel der Umstrukturierung war eine Verschlankung der
Organisation mit flacheren, klar definierten Hierarchien, um die Effizienz zu steigern und für künftige
Herausforderungen effizienter aufgestellt zu sein. Auch die Sicherstellung von Fairness,
Transparenz und Vergleichbarkeit im Unternehmen standen im Mittelpunkt der Umstrukturierung.
Die Führungsebenen wurden anhand quantitativer und qualitativer Kriterien neu definiert.
Job Architecture: Nach der Datensammlung, -aufbereitung und -validierung im Jahr 2023, wurde
im Geschäftsjahr 2024 mit der Umsetzung der Job Architecture in der PIERER Mobility-Gruppe
gestartet. Dabei handelt es sich um eine Kategorisierung der Arbeitsplätze in 16 Job-Familien und
12 Hierarchieebenen. Das ermöglicht die Vergleichbarkeit von Positionen mit branchenverwandten
Unternehmen und erleichtert die Standardisierung von internen Prozessen. Die Job Architecture
soll zum Beispiel in den Bereichen strategische Personalplanung, Karriereentwicklung und
Vergütung zu einer besseren und objektiveren Vergleichbarkeit führen und somit den Fairnessgrad
erhöhen.
Angebote für internationale Mitarbeiter: Welcome to Austria: Seit 2024 bietet die Gruppe für
neue Mitarbeiter aus dem Ausland die Online-Kursreihe „Welcome to Austria“ an. In drei E-
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-73
Learning-Einheiten wird Wissenswertes zur gesetzlichen Orientierung und zur Integration in
Österreich vermittelt. Ziel ist es, den neuen Mitarbeitern das Ankommen in Österreich zu erleichtern
und bereits vorab vor ihrem ersten Arbeitstag viele offene Fragen zu beantworten. Im Geschäftsjahr
2024 absolvierten 66 Mitarbeiter einen der Kurse.
Girls' Day: Um künftigen Arbeitnehmerinnen neue Berufsfelder näherbringen zu können, beteiligte
sich die Gruppe auch im Geschäftsjahr 2024 am EUREGIO Girls’ Day. Im April 2024 konnten 15
junge Frauen Einblicke in die Metall- und Kfz-Technik gewinnen und praktische Erfahrungen in
ausgewählten technischen Prozessschritten sammeln.
Sommerferienbetreuung: Seit vier Jahren bietet die Gruppe in Kooperation mit den
Kinderfreunden und der Volksschule Schalchen eine kostenlose Kinderbetreuung in den
Sommerferien an. Im Geschäftsjahr 2024 nahmen in Summe 50 Kinder am Ferienprogramm teil,
das auch Einblicke in die Lehrwerkstatt und die KTM Motohall bot. Das Angebot soll Eltern die
Berufstätigkeit während der Sommerferien erleichtern und richtet sich primär an Mitarbeiter an den
Standorten Mattighofen, Munderfing und Schalchen.
Maßnahmen zum Datenschutz
Mit dem obligatorisch, jährlich zu absolvierenden E-Learning „Data Privacy“ werden alle teilnehmenden
Mitarbeiter über die Datenschutzanforderungen informiert. Das E-Learning wurde im Jahr 2024
vollständig überarbeitet, um allen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die
Teilnahme wird jährlich ausgewertet, um gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen. Neben dem
verpflichtenden E-Learning bietet die Gruppe bei Bedarf zusätzliche Fortbildungen an, um spezifische
Anforderungen und Szenarien, die über die Inhalte des „Data Privacy“-E-Learnings hinausgehen,
abzudecken. Die Schulungen werden durch Audits und Risikobewertungen ergänzt.
Die Datenschutzmaßnahmen der Gruppe wurden präventiv ergriffen, um hohe Standards im Umgang
mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen Personen
wesentlich in ihrem Recht auf Datenschutz geschädigt wurden. Die Einführung des verpflichtenden E-
Learnings sowie die regelmäßige Anpassung der Richtlinien dienen daher der proaktiven Verhinderung
derartiger Fälle. (IRO 19, 20)
Maßnahmen im Bereich Cybersecurity
Die Gruppe begegnet IT- und Cyberrisiken durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der
Sicherheitsmaßnahmen, den Einsatz aktueller Technologien und ein mehrstufiges Sicherheitskonzept.
(IRO 19, 20)
Informationssicherheitsrichtlinien: Im Geschäftsjahr 2024 wurden die
Informationssicherheitsrichtlinien der Gruppe grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die
Richtlinien werden derzeit auf die einzelnen Unternehmensbereiche ausgerollt. In einem nächsten
Schritt sollen Schulungen zur Informationssicherheitsrahmenrichtlinie stattfinden. Diese werden in
bestehende IT-Security-Awareness-Schulungen integriert.
Security Operation Center (SOC): Im Geschäftsjahr 2024 begann die Gruppe mit einer
Überarbeitung des SOC, die voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen sein wird. Ein
SOC dient der Vereinheitlichung und Koordination von Technologien und Prozessen für die
Cybersicherheit. Mit dem Anbieterwechsel und der Ausweitung des Anwendungsbereichs kann die
Cybersecurity der Gruppe verbessert werden.
Anti-Phishing: Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der Gruppe wurden im Geschäftsjahr 2024 IT-
Security-Awareness Schulungen durchgeführt und relevante Informationen im Intranet
veröffentlicht. Zur Bewusstseinsbildung simulierte das IT-Security-Team Phishing-E-Mails als
praxisnahe Übung für Mitarbeiter. In den E-Mail-Postfächern wurde im Geschäftsjahr 2024 ein
Phish-Alert-Button freigeschaltet, sodass verdächtige E-Mails in einem Regelprozess analysiert
und bei Bedarf gelöscht werden können.
TISAX-2 Zertifizierung: Im August 2024 wurden die Standorte Thalheim und die Hauptverwaltung
der IT am Standort in Mattighofen gemäß den Anforderungen von TISAX-2 (Trusted Information
Security Assessment Exchange) rezertifiziert. Die Zertifizierung gilt für drei Jahre und zeigt die
hohen IT-Sicherheitsstandards in der Gruppe.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-74
KENNZAHLEN UND ZIELE
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug
auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Beispiele
hinsichtlich der Überwachung der Maßnahmen sind in Abschnitt S1-4 zu finden. Es gibt jedoch noch
kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte die PIERER Mobility 5.310 Arbeitnehmer, davon 4.805 in Europa
und 349 in Nordamerika. Die korrespondierende Zahl im Konzernabschluss 2024 findet sich in der
Anhangsangabe 22. „Mitarbeiter“. Im Geschäftsjahr verließen insgesamt 1.043 Arbeitnehmer die
Gruppe. Dies entspricht einer Fluktuation von 18,6 %. Grund für die Fluktuation ist zum Teil die
Arbeitnehmerreduktion im Zuge des Sanierungsverfahrens der KTM AG. Weitere Informationen zum
Verfahren finden sich in Abschnitt SBM-2 im Kapitel zu ESRS 2 sowie im Abschnitt zu SBM-3 in diesem
themenbezogenen Standard.
ESRS S1-6, 50 a
GESCHLECHT
ZAHL DER ARBEITNEHMER
(PERSONEN)
Männlich
3.976
Weiblich
1.334
Divers
0
Keine Angaben
0
Gesamtzahl der Arbeitnehmer
5.310
ESRS S1-6, 50 a
LAND
ANZAL MITARBEITER
(PERSONEN)
Österreich
4.099
USA
306
Italien
277
Spanien
175
Deutschland
86
Australien
47
Sonstige
320
Somit sind 77,2 % der gesamten Belegschaft in Österreich beschäftigt.
ESRS S1-6, 50 b
2024
WEIBLICH
MÄNNLICH
DIVERS
NICHT
ANGEGEBEN
INSGESAMT
Zahl der Arbeitnehmer (Headcount)
1.334
3.976
0
0
5.310
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Headcount)
1.332
3.963
0
0
5.295
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Headcount)
2
13
0
0
15
Zahl der Abrufkräfte (Headcount)
0
0
0
n/a
0
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-75
S1-9 Diversitätskennzahlen
ESRS S1-9, 64a
GESCHLECHT
ZAHL DER ARBEITNEHMER IN
FÜHRUNGSPOSITIONEN
(PERSONEN)
ANTEIL DER ARBEITNEHMER IN
FÜHRUNGSPOSITIONEN
Männlich
86
90,5 %
Weiblich
9
9,5 %
Divers
0
0,0 %
Nicht angegeben
0
0,0 %
Gesamt
95
ESRS S1-9, 64b
ALTERSGRUPPEN
ANZAHL DER ARBEITNEHMER
(PERSONEN)
ANTEIL DER ARBEITNEHMER
< 30 Jahren
1.343
25,3 %
30 50 Jahre
3.053
57,5 %
> 50 Jahre
914
17,2 %
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
ESRS S1-13, 83a
GESCHLECHT
ARBEITNEHMER MIT REGEL-
MÄSSIGER LAUFBAHNBEUR-
TEILUNG (PERSONEN)
ANTEIL DER ARBEITNEHMER
(GESAMT) MIT REGELMÄSSIGER
LAUFBAHNBEURTEILUNG
Männlich
1.473
37,0 %
Weiblich
497
37,6 %
Divers
0
0,0 %
Nicht angegeben
0
0,0 %
Gesamt
1.970
37,1 %
ESRS S1-13, 83b
GESCHLECHT
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL
SCHULUNGSSTUNDEN PRO JAHR
(STUNDEN)
Männlich
24,5
Weiblich
25,9
Divers
0,0
Nicht angegeben
0,0
Gesamt
24,8
Unternehmensspezifische Angabe: zu Datenschutz geschulte Personen
SCHULUNGSWEISE
ANZAHL ZU DATENSCHUTZ
GESCHULTE ARBEITNEHMER
(PERSONEN)
ANTEIL ZU DATENSCHUTZ
GESCHULTE ARBEITNEHMER
Zu Datenschutz Geschulte
3.763
70,9 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-76
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zum Stichtag 31.12.2024 waren 73,7 % der Arbeitnehmer der Gruppe von einem Managementsystem
für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt. Das entspricht allen Arbeitnehmern an den österreichischen
Standorten mit Ausnahme der Standorte der Avocodo GmbH, PIERER Innovation GmbH.
ESRS S1-14, 88b-d
DATENPUNKT
EINHEIT
ARBEITNEHMER
(ANZAHL)
FREMDARBEITSKRÄFTE
(ANZAHL)
Todesfälle infolge arbeitsbedingter
Verletzungen
Anzahl
0
0
Todesfälle infolge arbeitsbedingter
Erkrankungen
Anzahl
0
0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Erkrankungen
Anzahl
0
0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Arbeitsunfälle
Anzahl
43
0
Quote meldepflichtiger
Arbeitsunfälle
Meldepfl. Unfälle
/ 1.000.000
Arbeitsstunden
3,9
0
ESRS S1-14, 88e
ARBEITSBEDINGTE AUSFALL-
TAGE NACH GRÜNDEN
ANZAHL DER AUSFALLTAGE
(ARBEITNEHMER)
ANZAHL DER AUSFALLTAGE
(FREMDARBEITSKRÄFTE)
Grund 1: arbeitsbedingte
Verletzungen infolge von
Arbeitsunfällen
849
n/a
Grund 2: Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen
0
n/a
Grund 3: arbeitsbedingte Erkrankungen
0
n/a
Grund 4: Todesfälle infolge
arbeitsbedingter Erkrankungen
0
n/a
Gesamt
849
7
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
ESRS S1-16, 97a-b
VERGÜTUNGSKENNZAHL
2024
Gender-Pay-Gap (österreichische Standorte)
18,9 %
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten
Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller
Arbeitnehmer in Österreich
25,9 : 1
Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap), definiert als der Unterschied zwischen
dem durchschnittlichen Lohnniveau von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als
Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus der männlichen Arbeitnehmer betrug in Österreich
18,9 %. Zu einem Großteil ist dieses durch Positionen innerhalb der Gruppe sowie Teilzeitregelungen
erklärbar. Außerhalb Österreichs lagen nicht alle Daten vollständig vor, sodass Annahmen hinsichtlich
der geschlechtsspezifischen Gehaltsverteilungen je Funktionsbereich getroffen werden mussten,
weshalb sich ein Gender-Pay-Gap in Höhe von -5,7 % ergab.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median
der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer in Österreich (ohne der am höchsten bezahlten
Einzelperson) betrug 25,9 : 1. Wie auch beim Gender-Pay-Gap lagen bei den nicht-österreichischen
Gesellschaften nicht alle Daten vor, weshalb erneut Schätzungen hinsichtlich der Gehaltsverteilungen
getroffen werden mussten. Es wurde der Median je Land vom Durchschnittseinkommen je
Funktionsbereich berechnet und je Headcount gewichtet. Dieser Wert wurde ins Verhältnis zur
Vergütung der höchstbezahlten Person (diese wird in Österreich vergütet) gesetzt. Das Verhältnis der
höchstbezahlten Person zu allen nicht-österreichischen Arbeitnehmer betrug 25,3 : 1.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-77
Es wird daran gearbeitet, den Gender-Pay-Gap und das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung für
die nicht-österreichischen Gesellschaften (< 30 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer) analog zur
Vorgehensweise bei den österreichischen Gesellschaften zu berechnen, um zukünftig eine Gesamtzahl
für den Konzern zu berichten.
Detailliertere Beschreibungen der Berechnungsmethoden finden sich in 3. Berechnungsgrundsätze
und -Annahmen dieses Themenstandards.
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
ESRS S1-17, 102-104
DATENPUNKT
EINHEIT
2024
Gesamtanzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung,
einschließlich Belästigung
Anzahl
3
Zahl der Beschwerden, die über Kanäle und ggf. nationale Kontaktstellen für
multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden (exklusive der
gemeldeten Fälle von Diskriminierung und Belästigung)
Anzahl
5
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und
Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen
und Beschwerden aufgrund von Diskriminierung
0
Anzahl der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte
Anzahl
0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und
Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Fällen
in Bezug auf Menschenrechte
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABE-
PFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Allgemeine Information zu den quantitativen
Datenpunkten bezüglich der Arbeitnehmer der
PIERER Mobility-Gruppe
Die Auswertungen erfolgten, falls nicht anders angege-
ben, aus dem ERP-System der Gruppe. Ausgenommen
davon sind Gesellschaften ohne ERP-Zugang (Dealer-
Center Digital GmbH, KTM Motohall GmbH). Die Daten
dieser Gesellschaften wurden nach Möglichkeit manuell
hinzugefügt. Weitere Informationen hierzu finden sich in
den folgenden Zeilen. Mit Ausnahme der Fluktuations-
quote basieren alle Angaben und Berechnungen auf
Daten des Stichtags 31. Dezember 2024. Der Headcount
beinhaltet sechs externe Arbeitskräfte, davon sind vier
Leiharbeitskräfte und zwei Stiftungslehrlinge.
S1-6
50a
Arbeitnehmer nach
Geschlecht und
Land
Bisher hat kein Arbeitnehmer sein Geschlecht als „divers“
angegeben. Diese Auswahlmöglichkeit besteht global. Das
Geschlecht wurde bei allen Arbeitnehmern erfasst. Daten der
DealerCenter Digital GmbH und der KTM Motohall GmbH
wurden manuell zum Headcount hinzugerechnet.
S1-6
50b
Arbeitnehmer nach
Vertragsart
Befristete Dienstverträge wurden mit freien Dienstnehmern,
Praktikanten, Ferialmitarbeitern und Leiharbeitern
abgeschlossen. Alle weiteren Arbeitnehmer verfügten über
dauerhafte Dienstverträge. Die Gruppe beschäftigt keine
Abrufkräfte (definiert als Arbeitnehmer ohne ein garantiertes
Minimum an Arbeitsstunden). Daten der DealerCenter Digital
GmbH und der KTM Motohall GmbH wurden manuell zum
Headcount hinzugerechnet.
S1-6
50c
Mitarbeiterfluktua-
tion
Die Definition der Fluktuation schließt natürliche Fluktuation
mit ein. Austritte aufgrund des Auslaufens befristeter
Dienstverträge wurden nicht berücksichtigt. Die Quote der
Mitarbeiterfluktuation wurde auf Basis der durchschnittlichen
Arbeitnehmerzahl im Geschäftsjahr 2024 berechnet.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-78
S1-9
66a
Geschlechter-
verteilung in
Führungsebenen
Die verwendete Definition von Führungskräften umfasst Vor-
stände (exkl. Vorstände der PIERER Mobility AG), Geschäfts-
führer, Bereichsleiter und Teilbereichsleiter. Es wurden aus-
schließlich Gesellschaften mit ERP-Zugang berücksichtigt.
S1-9
66b
Verteilung der
Arbeitnehmer nach
Altersgruppen
Siehe allgemeine Informationen zu den quantitativen
Datenpunkten bezüglich der Arbeitnehmer der Gruppe. Daten
der DealerCenter Digital GmbH wurden manuell addiert.
S1-13
83a
Arbeitnehmer mit
regelmäßiger
Laufbahnbeurtei-
lung
Die Performance Talks werden im ERP-System erfasst. Sie
sind für Arbeitnehmer im Angestelltenbereich in Österreich
jährlich durchzuführen. Zusätzlich findet regelmäßig ein
Feedback-Gespräch mit den Lehrlingen statt. Die Zahl
repräsentiert die Summe durchgeführter Performance Talks
und Lehrlinge mit Feedback-Gespräch.
S1-13
83b
Schulungsstunden
pro Arbeitnehmer
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten Schulungen er-
folgt online durch das KTM_academy Team sowie durch das
ERP-System der Gruppe. Zur Berechnung der durchschnittli-
chen Schulungsstunden pro Arbeitnehmer nach Geschlecht
wurde die Gesamtzahl der Schulungsstunden je Geschlecht
aufsummiert und durch den geschlechtsspezifischen
Headcount geteilt. Es wurden ausschließlich Gesellschaften
mit ERP-Zugang berücksichtigt.
Unterneh-
mensspe-
zifische
Angabe
Schulungszahlen
zu Datenschutz
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten Schulungen zu
Datenschutz erfolgt online durch das KTM_academy Team
sowie durch das ERP-System der Gruppe. Das System sen-
det Einladungen an alle Mitarbeiter. Es wurden ausschließlich
Gesellschaften mit ERP-Zugang berücksichtigt.
S1-14
88a
Management für
Gesundheit und
Sicherheit
Die Gruppe hat ein Managementsystem für Gesundheit und
Arbeitssicherheit an den österreichischen Standorten (ausge-
nommen der Standorte der Avocodo GmbH und PIERER In-
novation GmbH). Alle Arbeitnehmer an den inkludierten
Standorten sind von diesem Managementsystem abgedeckt.
S1-14
88b, d, e
Kennzahlen der
Arbeitssicherheit
Die Erfassung der Kennzahlen erfolgt mit Hilfe eines
dezidierten Tools für die österreichischen Gesellschaften
(exkl. Avocodo GmbH und PIERER Innovation GmbH),
welches zur Erhebung und Auswertung der Unfallzahlen
genutzt wird. Die Daten für die ausgeschlossenen sowie die
internationalen Gesellschaften wurden basierend auf dem
Headcount hochgerechnet und die Gesamtzahl berichtet.
Zukünftig wird daran gearbeitet, die Kennzahlen zu S1-14 für
die Gesellschaften, welche nicht vom Tool abgedeckt wurden
(<30 % der Gesamtanzahl der Arbeitnehmer) zu erheben.
Aktuell ist dazu noch eine Schätzung enthalten. Die Zahlen
für Fremdarbeitskräfte wurden nicht hochgerechnet, da diese
im Geschäftsjahr fast vollständig abgebaut wurden.
S1-14
88c
Quote meldepflich-
tiger Arbeitsunfälle
Die Erfassung der Kennzahlen erfolgt mit Hilfe eines dezidier-
ten Tools für die österreichischen Gesellschaften (exkl.
Avocodo GmbH und PIERER Innovation GmbH), welches zur
Erhebung und Auswertung der Unfallzahlen genutzt wird. Für
die Berechnung der Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
wurde die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle durch
die Gesamtzahl der von den Arbeitskräften geleisteten Ar-
beitsstunden multipliziert mit 1.000.000 geteilt. Die Anzahl an
Arbeitsstunden für die Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle
wurde mittels des ERP-Systems erfasst.
S1-16
97a
Gender-Pay-Gap
Die Erfassung der geschlechtsspezifischen Gesamtgehälter
und -löhne (unter Berücksichtigung aller Ein- und Austritte)
sowie Arbeitsstunden der österreichischen Gesellschaften
(exkl. KTM Motohall GmbH und DealerCenter Digital GmbH;
betrifft: 0,4 % der gesamten Arbeitskräfte) erfolgte mittels des
ERP-Systems. Für alle weiteren Länder (außer KTM Sport-
motorcycle India Private Limited; betrifft: 0,5 % der gesamten
Arbeitskräfte) wurden Löhne und Gehälter je Funktionsbe-
reich ebenfalls mittels des ERP-Systems ausgewertet und je
Geschlecht mittels Verhältnis des Anteils an Frauen / Män-
nern gewichtet. Berücksichtigt wurden Bruttogehälter
und -löhne (inkl. Prämien, Zulagen etc.) sowie Sachbezüge.
Darüber hinaus konnte bei den nicht-österreichischen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-79
Standorten zur Berechnung des Gender-Pay-Gaps lediglich
die jeweils durchschnittliche nationale Normalarbeitszeit
(unter Berücksichtigung von Teilzeitregelungen) verwendet
werden. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle wurde
als Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus der
männlichen Arbeitnehmer berechnet.
S1-16
97b
Verdienstgefälle
zwischen allen Ar-
beitnehmern und
der am höchsten
bezahlten Person
Die Auswertung der Löhne und Gehälter österreichischer Ge-
sellschaften (unter Berücksichtigung aller Ein- und Austritte)
erfolgte mit Hilfe des ERP-Systems der Gruppe (ausgenom-
men KTM Motohall GmbH, DealerCenter Digital GmbH; be-
trifft: 0,4 % der gesamten Arbeitskräfte). Bei der Berechnung
der Gesamtvergütung wurden Bruttogehälter und -löhne (inkl.
Prämien, Zulagen, etc.) sowie Sachbezüge berücksichtigt
und der Median der jährlichen Gesamtvergütung der Arbeit-
nehmer berechnet. Dieser Wert wurde ins Verhältnis zur Ge-
samtvergütung der höchst bezahlten Person gesetzt. Für die
weiteren Standorte außerhalb von Österreich wurde der Me-
dian je Land vom Durchschnittseinkommen je Funktionsbe-
reich berechnet und je Headcount gewichtet. Dieser Wert
wurde ins Verhältnis zur Vergütung der höchstbezahlten
Person (diese wird in Österreich vergütet) gesetzt.
S1-17
103 a d,
104 a, b
Diskriminierungs-
fälle und schwer-
wiegende Vorfälle
in Bezug auf Men-
schenrechte
Die Überwachung der Meldesysteme in Bezug auf
Diskriminierung und die Überwachung der schwerwiegen-den
Fälle in Bezug auf Menschenrechte erfolgt durch die
Rechtsabteilung. Als Gründe für die drei genannten
Diskriminierungsvorfälle wurde zweimal Diskriminierung
aufgrund der ethnischen Herkunft der Person und einmal
Belästigung angegeben.
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA
IRO
ZEITHORIZONT
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Arbeits-
bedingungen
21
Potenziell schlechte Arbeitsbedingungen in bestimmten
Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette
Es kann zu Arbeitsschutzmängel,
Diskriminierung/Ungleichheit und/oder unangemessener
Entlohnung in bestimmten Branchen (v.a. Textil- und
Elektro- und Elektronikbranche) der vorgelagerten
Wertschöpfungskette kommen. (systemisch)
Negativ
(VC)
X
X
X
Sonstige
arbeitsbezogene
Rechte
22
Potenzielles Auftreten von Zwangsarbeit und
Kinderarbeit in bestimmten Branchen der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
Es kann zu Zwangsarbeit und/oder Kinderarbeit in
bestimmten Branchen (v.a. Textil- und Elektro- und
Elektronikbranche) der vorgelagerten Wertschöpfungskette
kommen. (systemisch)
Negativ
(VC)
X
X
X
Bei den identifizierten negativen Auswirkungen handelt es sich um Auswirkungen, welche potenziell in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette der PIERER Mobility-Gruppe auftreten können. Sie wurden im
Zuge einer Value Chain Risk Analysis identifiziert (weitere Informationen finden sich in Abschnitt S2-4).
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-80
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel fasst das Vorgehen der Gruppe zur
Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der Unternehmensgruppe
zusammen und soll auch für ihre Wertschöpfungskette gelten. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung
der Menschenrechte, welche zum Beispiel durch den Code of Conduct geschützt werden sollen.
Ergänzend hat die Gruppe eine Nachhaltigkeitsbewertung für ihre Lieferanten etabliert und stellt
Nachhaltigkeitsanforderungen an die Vertragspartner. Als Begleitdokument des Code of Conduct (siehe
Abschnitt G1-1) ist die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenrechte für alle Vertragspartner
verbindlich und auf der PIERER Mobility-Website veröffentlicht
30
. Die Erklärung wird regelmäßig von der
Rechtsabteilung der Gruppe überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu
entsprechen. Die Umsetzung der Erklärung wird durch die Fachbereiche, die zuständigen
Führungskräfte und letztlich die Geschäftsführung sichergestellt. (IRO 21, 22)
Interne Richtlinie zum Hinweisgeber-System
Die Unternehmensgruppe hat ein globales Hinweisgeber-System (siehe Abschnitt G1-1 für
Informationen zu den Inhalten der internen Richtlinie, deren Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten
und Verfügbarkeiten) eingerichtet, das für Mitarbeiter und Dritte zugänglich ist. Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette können sich jederzeit an das Hinweisgebersystem wenden.
Zur besseren Überwachung der Nachhaltigkeit in der vorgelagerten Lieferkette nutzte die Gruppe im
Geschäftsjahr 2024 die Plattform SupplierAssurance. Der dort hinterlegte Selbstauskunftsfragenbogen
zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Lieferanten inkludiert Fragen zum Umgang mit Menschenrechten
und Arbeitsbedingungen. (IRO 22)
Code of Conduct
Der Code of Conduct ist das zentrale Dokument zur Regelung von Verhaltensweisen der PIERER
Mobility und ihrer Geschäftspartner inklusive der Lieferanten der Unternehmensgruppe und
verbietet jegliche Form der Kinder- oder Zwangsarbeit. Er beschreibt unter anderem Grundsätze in
Bezug auf Menschenrechte, Respekt, Integrität, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Die PIERER
Mobility-Gruppe verpflichtet sich und ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der jeweils gültigen
nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie der ILO-
Kernarbeitsnormen (insbesondere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung,
ILO 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der
Zwangsarbeit). Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel dessen Verfügbarkeit,
Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und Bezüge zu internationalen Standards und Richtlinien)
finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 21, 22)
Sollte es trotz der Präventionsmaßnahmen zu Verstößen gegen den Code of Conduct oder die
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel kommen, werden seitens der PIERER Mobility-
Gruppe angemessene Maßnahmen eingeleitet. Zentrales Ziel ist, Verstöße zu beheben und zu
verhindern sowie die Nachhaltigkeitsperformance der Geschäftspartner aktiv und wirksam zu
verbessern. In schwerwiegenden llen oder bei Verweigerung der Maßnahmen behält sich die Gruppe
vor, die laufende Geschäftsbeziehung zu beenden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine lle der
Nichteinhaltung des Code of Conduct in der vor- und nachgelagerten Lieferkette gemeldet. Weitere
Maßnahmen in Bezug auf die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette finden sich in Abschnitt S2-3.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug
auf Auswirkungen
Die Gruppe verfügt derzeit über kein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen. Die potenziellen Auswirkungen in der
30
Online verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-81
Wertschöpfungskette wurden mittels der Value Chain Risk Analysis ermittelt (für weitere Informationen
siehe S2-4), welche als indirekter Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette angesehen
werden. Darüber hinaus können sich die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette jederzeit an das
etablierte Hinweisgeber-System (siehe G1-1) wenden. Alle eingehenden Hinweise werden individuell
geprüft und bei Bedarf Folgemaßnahmen abgeleitet.
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Meldemöglichkeiten für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie weitere Maßnahmen zur
Förderung der Umsetzung des Code of Conduct werden im Detail im Abschnitt G1-1 beschrieben. Die
Meldemöglichkeiten sind für Mitarbeiter und Dritte, inklusive Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
zugänglich. Die Nachverfolgung vorgebrachter und gemeldeter Probleme wird ebenfalls im Abschnitt
G1-1 detailliert beschrieben und wird von der Rechtsabteilung der Gruppe koordiniert. Die in G1-1
beschriebene interne Richtlinie zum Hinweisgeber-System definiert Regelungen zum Schutz der
Hinweisgeber. Es gibt derzeit keine Verfahren, mit welchen die Verfügbarkeit der Verfahren am
Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gefördert wird. Bisher wurden die Arbeitskräfte
in der Wertschöpfungskette nicht explizit in die Implementierung der Meldekanäle einbezogen.
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Value Chain Risk Analysis: Zur frühzeitigen Erkennung von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken in
der Wertschöpfungskette analysiert die Gruppe ihre Wertschöpfungskette bestmöglich. Diese
Analyse wurde im Berichtsjahr 2024 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Neben dem
abstrakten Risiko, das auf öffentlich zugänglichen Indizes und Studien zu Branchen- und
Länderrisiken basiert, wird nun auch ein konkretes Risiko berücksichtigt. Letzteres setzt sich aus
stakeholderspezifischen Indikatoren zusammen und erlaubt ein differenzierteres Bild auf die
Risiken in der Wertschöpfungskette. Zusätzlich erfolgte eine Ausweitung des Analyseumfangs.
Neben der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden nun auch die eigenen Geschäftsbereiche
und die nachgelagerte Wertschöpfungskette soweit möglich berücksichtigt. Der Fokus der Analyse
liegt auf den direkten vor- und nachgelagerten Geschäftspartnern der Gruppe. (IRO 21, 22)
Schulung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Im Geschäftsjahr
2024 wurde eine neue Schulung zur CSDDD mit ihren Anwendungsbereichen, rechtlichen
Rahmenbedingungen und Anforderungen erarbeitet, um die betroffenen Mitarbeiter im Einkauf und
dem Qualitätsmanagement auf den Umgang mit der Richtlinie vorzubereiten. Die CSDDD
beschreibt die Sorgfaltspflichten von Organisationen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette. Zusätzlich werden im Rahmen der Schulung die bereits ergriffenen
Maßnahmen der Gruppe erläutert und mit der CSDDD verknüpft. Die Schulung wird durch ein Quiz
abgeschlossen, welches die Lernerfolge überprüft. (IRO 21, 22)
Die Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer
Bemühungen damit sie ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte gerecht wird. Die Gruppe
nimmt Meldungen, welche über das Hinweisgebersystem eingehen, ernst und verfolgt diese nach.
Bisher sind keine Meldungen von Verstößen eingegangen sind, welche zu rechtlich relevanten
Compliance-Fällen geführt haben. Die Maßnahmen werden durch interne Experten im Einkauf, der
Rechtsabteilung und im Qualitätsmanagement identifiziert und betreut. Sollte es trotz der beschriebenen
Maßnahmen zu Verletzungen des Code of Conduct oder anderer relevanter, vereinbarter Compliance-
Richtlinien kommen, behält sich die Gruppe vor geeignete Maßnahmen durchzusetzen. Diese werden
in S2-1 beschrieben. Der Code of Conduct bildet die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche
Handeln der PIERER Mobility-Gruppe und ihrer Geschäftspartner und trägt zur Vermeidung von
negativen Auswirkungen der Tätigkeiten der Gruppe auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
bei.
Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen
zugeordnet, sodass die oben angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-82
KENNZAHLEN UND ZIELE
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Bisher hat die Gruppe keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in
der Wertschöpfungskette gesetzt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in
Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt
jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
Unternehmensspezifische Angaben
Einkauf: Bei den identifizieren Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
handelte es sich um potenzielle, negative Auswirkungen, welche im Zuge der Value Chain Risk
Analysis identifiziert wurden. Die Analyse berücksichtigte bestmöglich die Wahrscheinlichkeit
mangelhafter Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, welche in der Textil-
und Elektro- und Elektronikbranche am größten war. Des Weiteren war das identifizierte Risiko für
Kinderarbeit in der Textilbranche am größten. Die Analyse zeigte weiter, dass das Risiko für
mangelhafte Arbeitsbedingungen sowie Kinder- und Zwangsarbeit ist in europäischen Ländern
geringer ist als in anderen Weltregionen. Ein Großteil des gesamten Einkaufsvolumens der Bauteile
für die Motorrad-Serienproduktion an den europäischen Standorten stammt aus Europa. Das
Einkaufsvolumen für die Serienproduktion belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf ca. 803 Mio.
geografische Aufteilung: 26 % aus Österreich, 61 % aus Österreich/Deutschland/Italien und 85 %
aus Europa. Das Einkaufsvolumen von indirektem Material und Dienstleistungen für die Werke in
Österreich betrug im Geschäftsjahr 2024 ca. 207 Mio. Der überwiegende Teil wurde innerhalb
Österreichs beschafft: 62 % innerhalb Österreichs, 81 % innerhalb Österreich/Deutschland/Italien
und 97 % innerhalb Europas. Durch den hohen Anteil am Serieneinkauf aus Europa kann das
Risiko mangelhafter Arbeitsbedingungen somit verringert werden. (IRO 21, 22)
Einkaufsvolumen je Kontinent (Serieneinkauf)
Europa 85 %, Asien 12 %, Nordamerika 2 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-83
Einkaufsvolumen in Europa (Serieneinkauf)
Die Ermittlung lieferantenspezifischer Risiken mittels der Value Chain Risk Analysis ermöglicht der
Gruppe die Einstufung ihrer Lieferanten nach deren ESG-Leistung in Relation zum
Beschaffungsvolumen: Lieferanten mit unbedeutendem, geringem, mittlerem, hohem oder sehr hohem
Risiko. Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich folgende Verteilung:
Gesamtrisiken in der vorgelagerten Lieferkette (nach Anteil Beschaffungsvolumen)
(IRO 21, 22)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-84
Gemeldete Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette (ESRS S2-4, 36)
DATENPUNKT
2024
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in
der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
0
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in
der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die zu compliance-
relevanten Fällen geführt haben
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABE-
PFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Geographische Verteilung des Einkaufsvolumens
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Auswertung erfolgt mittels des ERP-Systems der
Gruppe. Es wird unterschieden in Serieneinkauf,
Nichtserieneinkauf und Einkauf für das Fahrradsegment
der Gruppe.
Bewertung des ESG-Risikos der Lieferanten
(unternehmensspezifische Angabe)
Basis für die Kategorisierung der Lieferanten ist die Value
Chain Risk Analysis unter Berücksichtigung des
abstrakten und konkreten Risikos.
ESRS S2-4
36
Gemeldete Fälle der
Nichteinhaltung des
Code of Conduct
Ausgewertet wurden Fälle, welche über das
Hinweisgebersystem der Gruppe eingegangen sind.
Dieses wird durch die Rechtsabteilung überwacht. Die
Rechtsabteilung dient auch als Kontakt für die nationale
Kontaktstelle im Zusammenhang mit den OECD-
Leitsätzen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine
Beschwerden über die Kontaktstelle an die Gruppe
weitergegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-85
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA
IRO
ZEITHORIZONT
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Persönliche
Sicherheit von
Verbrauchern
und/oder
Endnutzern
23
Produktmängel können zu Sicherheitsrisiken führen
Produktmängel an den Mobilitätsprodukten der PIERER
Mobility-Gruppe können zu Verkehrsunfällen und
Verletzungen der Nutzer und anderer Verkehrsteilnehmer
führen. (systemisch)
Negativ
(VC)
X
X
X
24
Finanzielle Risiken aufgrund von Produktmängeln
Produktmängel erhöhen das Klagerisiko. Darüber hinaus
können Schadenersatzzahlungen, Kosten in Zusammen-
hang mit Rückrufaktionen und Reputationsschäden sowie
weitere finanzielle Schäden entstehen.
Risiko
(OO,
VC)
25
Innovation neuer Technologien zum Schutz der
Endnutzer und anderer Verkehrsteilnehmer
Die Gruppe forscht kontinuierlich an neuen Technologien,
um den Sicherheitsstandard ihrer Mobilitätsprodukte zu
erhöhen. Dies kann sich positiv auf die Endnutzer und
andere Verkehrsteilnehmer auswirken, indem die
Verkehrssicherheit erhöht wird.
Positiv
(OO,
VC)
X
X
X
Kundenzu-
friedenheit
26
Kundenzufriedenheit, erhöhte Weiterverkaufs- und
Weiterempfehlungsrate
Eine hohe Kundenzufriedenheit erhöht die Weiterverkaufts-
und Weiterempfehlungsrate.
Chance
(VC)
Datenschutz
27
Gefahr des Datenverlustes oder Datenmissbrauchs
Durch potentiellen Datenverlust und Datenmissbrauch kann
es zur Verletzung der Rechte von Betroffenen kommen.
(systemisch)
Negativ
(OO,
VC)
X
X
X
28
Risiko der Verletzung von Datenschutzvorschriften und
daraus resultierenden Strafzahlungen
Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können hohe
Strafzahlungen nach sich ziehen.
Risiko
(OO,
VC)
Bei der Ermittlung der wesentlichen IROs in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer lag der Fokus der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf den Motorradnutzern, da diese die mit Abstand größte
Kundengruppe der PIERER Mobility darstellen. Die weiteren Geschäftsbereiche der Gruppe wurden in
den Analysen ebenfalls berücksichtigt, beispielsweise können IRO 26, 27 und 28 alle Verbraucher und
Endnutzer der Gruppe betreffen. Identifiziert wurden die potenziell betroffenen Verbraucher und
Endnutzer auf Basis einer Kontextanalyse, die unter anderem eine Analyse der Wertschöpfungsketten
und Geschäftsbereiche beinhaltete. Die Analyse wird ausführlicher in Abschnitt IRO-1 beschrieben.
Durch die zunehmende Konnektivität der Motorräder erhöht sich das Risiko eines Datenverlustes oder
Datenmissbrauchs, welches das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten
inkludiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird nicht beeinflusst. Aufgrund rechtlicher Vorgaben
haben nicht alle Personen Zugang zu den Produkten der Gruppe (z.B. erforderliche
Lenkberechtigungen für Fahrzeuge der Klasse L). Um die sichere Nutzung der Motorräder der
Unternehmensgruppe zu ermöglichen, veröffentlicht die Gruppe Bedienungsanleitungen für jedes
Motorradmodell in mehreren Sprachen. Die Bedienungsanleitungen beinhalten Servicepläne und
Informationen zur korrekten Nutzung der Motorräder.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-86
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Qualitätspolitik
Die Qualitätspolitik der Gruppe bildet die Grundlage des Qualitätsmanagements auf Ebene der KTM AG
und bekräftigt den Fokus auf die vom Unternehmen festgelegten vier Säulen: Innovation,
Globalisierung, Marken und Menschen. Besonderer Fokus wird auf die Aus- und Weiterbildung der
Mitarbeiter gelegt. Die Qualitätspolitik wird regelmäßig aktualisiert und gilt für die Unternehmen im
Geltungsbereich der ISO 9001 an den Standorten Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Graz.
Weitere Informationen zur Qualitätspolitik (z.B. zu deren Verfügbarkeit oder Verantwortlichkeiten) finden
sich in Abschnitt E1-2. Detailliertere Informationen (Verfügbarkeiten, Inhalte, Anwendungsbereich und
Verantwortlichkeiten) zur Qualitäts- und Umweltpolitik der Aluminiumgießerei am Standort Vöcklabruck
finden sich im Abschnitt E1-2. (IRO 23, 24, 26)
Code of Conduct
Der Code of Conduct ist das zentrale Dokument zur Regelung von Verhaltensweisen der PIERER
Mobility und ihrer Geschäftspartner. Er beschreibt unter anderem Grundsätze in Bezug auf
Menschenrechte, Respekt und Integrität. Insbesondere finden die „OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen zur verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln Anwendung“ sowie die ILO-
Kernarbeitsnormen (v.a. ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182
über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der
Zwangsarbeit) Anwendung. Die Gruppe und ihre Geschäftspartner billigen keine Verletzung von
Menschenrechten. Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen
Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt G1-1.
(IRO 23, 24, 25, 26, 27, 28)
Der Gruppe sind keine Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct und somit der darin angeführten
internationalen Standards in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt. Verfahren zur
Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer finden sich in G1-1 sowie den SBM-3- Abschnitten dieses
Themenstandards und des ESRS 2.
Cybersecurity Policy
Die Cybersecurity Policy beschreibt das Cybersecurity Management System (CSMS) der Gruppe und
legt Verantwortlichkeiten fest. Besonderer Fokus wird dabei auf die Identifikation und Bewertung von
Risiken gelegt. Das CSMS verfolgt das Ziel, alle Serienfahrzeuge der Gruppe über ihren gesamten
Lebenszyklus vor Cyber-Security-Risiken zu schützen (siehe dazu auch S4-4). Auf der obersten Ebene
zeigen sich die Vorstände der PIERER Mobility-Gruppe für die im Intranet zugängliche Policy
verantwortlich. (IRO 27, 28)
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer in Bezug auf
Auswirkungen
Die Ansichten der Verbraucher und Endnutzer werden in Unternehmensentscheidungen miteinbezogen.
Beispielsweise ist der Kundenservice der Gruppe im Austausch mit den Händlern und Werkstätten,
welche in direktem Kontakt mit den Verbrauchern und Endnutzern (v.a. Motorradfahren und
Fahrradfahrer) stehen. Zusätzlich organisiert die Gruppe jährlich Veranstaltungen wie Trainings (Straße,
Offroad, Rennstrecken) oder Tourenfahrten, wodurch der direkte Kontakt zu den Motorradfahrern
hergestellt werden kann. Darüber hinaus besteht der Austausch mit den Verbrauchern und Endnutzern
über Newsletter und soziale Medien. Alle Verbraucher und Endnutzer können jederzeit ihre Anliegen an
das Hinweisgebersystem der Gruppe richten (weitere Informationen zur Verfügbarkeit des Systems,
dessen Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten finden sich in G1-1). Die Sichtweisen und
Anforderungen der Verbraucher und Endnutzer werden in den Produktspezifika berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-87
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die
Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Meldemöglichkeiten für die Verbraucher und Endnutzer sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der
Umsetzung des Code of Conduct sind im Abschnitt G1-1 detailliert beschrieben. Der Code of Conduct
ist auf der Website der Gruppe veröffentlicht und somit für die Verbraucher und Endnutzer jederzeit
zugänglich. Das Hinweisgebersystem, welches in G1-1 ebenfalls beschrieben wird, ist für alle
Interessierten zugänglich. Ergänzend wurde auf den Websites der Kernmarken eine Kontaktmöglichkeit
zur Meldung von potenziellen Cybersicherheitslücken eingerichtet. Die Meldemöglichkeiten stehen
Mitarbeitern und Dritten, inklusive Verbraucher und Endnutzer offen. Es gibt derzeit keine Verfahren, mit
denen die Verfügbarkeit der Verfahren für die Verbraucher und Endnutzer gefördert wird. Ebenso
wurden bisher die Verbraucher und Endnutzer nicht explizit in den Implementierungsprozess der
Meldekanäle einbezogen. Maßnahmen zur Reduktion negativer Auswirkungen und zur Förderung
positiver Auswirkungen finden sich in Abschnitt S4-4.
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Verbrauchern und
Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer
Bemühungen ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte nachzukommen. Dazu gehört auch
die Herstellung sicherer Produkte. Die Maßnahmen wurden auf Basis der langjährigen Erfahrung der
Unternehmensgruppe im Bereich der Mobilität sowie durch die Analyse rechtlicher Anforderungen
identifiziert und erarbeitet. Durch die laufenden Forschung- und Entwicklungstätigkeiten können
Eigenschaften der Motorräder verbessert werden, sodass negative Auswirkungen auf die Verbraucher
und Endnutzer verringert werden und positive Auswirkungen erwirkt werden können. Im Geschäftsjahr
wurden der Gruppe keine Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct und somit der Verletzung von
Menschenrechten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet. Für das Management der
wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt, sodass die
angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Qualitätsmanagement
Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, besonders sichere und hochqualitative Produkte herzustellen.
Eine hohe Qualität ermöglicht eine zuverlässige und sichere Produktnutzung. Diese wird durch ein nach
ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an relevanten Standorten (z. B. Produktion,
Logistik sowie Forschung und Entwicklung) der KTM-Gruppe sichergestellt. Die nachfolgend
dargestellten Maßnahmen fokussieren sich auf die Produktionsstandorte in Österreich und Spanien.
(IRO 23, 24, 26)
Laufende Maßnahmen des Qualitätsmanagements: Zur Sicherung einer hohen Produktqualität
und der frühzeitigen Erkennung von Nichtkonformitäten setzt das Qualitätsmanagement eine Reihe
von Maßnahmen um: regelmäßige interne System-, Prozess- und Produktaudits,
fertigungsbegleitende Prüfungen, die Durchführung von FMEAs (Fehlermöglichkeits- und Einfluss-
analysen) sowie die Erstellung von Produktionslenkungsplänen. Werden Abweichungen in den
Produkt-, Prozess- und Systemaudits festgestellt, erfolgt die unmittelbare Meldung an den ent-
sprechenden Fachbereich. Ursachenanalysen und Korrekturmaßnahmen werden durch diesen
durchgeführt bzw. umgesetzt und bei Bedarf in Folgeaudits neu bewertet. Überdies verantwortet
das Qualitätsmanagement die Dokumentenlenkung, das Prozess- und Wissensmanagement und
die Koordination von Qualitätssteuerkreisen, die ebenfalls zur kontinuierlichen Verbesserung der
Produktqualität beitragen.
Assemblierungsprozess & End-of-Line-Test: Jede Fahrzeugkomponente wird nach einem
Prüfplan durch erfahrene und geschulte Mitarbeiter überprüft. Im Zuge der Fahrzeugassemblierung
werden 100 % aller Motorräder einem End-of-Line-Test unterzogen (Prüfstandlauf). Dieser
Prozessschritt ist systemtechnisch abgesichert, sodass kein Fahrzeug ohne Freigabe die
Produktion verlassen kann. Wird ein Fehler im Assemblierungsprozess entdeckt, wird er vom
Nachmontagepersonal im ERP-System erfasst und anschließend korrigiert. Die Daten werden
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-88
täglich ausgewertet und den relevanten Mitarbeitern sowie dem Management zur Verfügung
gestellt. Wird eine systematische Nichteinhaltung der Produktkonformität festgestellt, werden
fallspezifisch Ursachenanalysen durchgeführt.
Lieferantenmanagement: Neben der Überwachung der eigenen Fertigungsprozesse ist auch die
Qualitätssicherung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette relevant. Diese wird laufend durch
ein systematisches Lieferantenmanagement inklusive Lieferantenbewertungen und -audits
gefördert. Ergänzend hrt die Gruppe Wareneingangsprüfungen durch, um mögliche
Abweichungen frühzeitig erkennen zu können. Bei Abweichungen wird ein Maßnahmenplan
erarbeitet und umgesetzt, welcher auch der Maßnahmennachverfolgung dient.
Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch den Kundendienst
Die Kundenansprüche haben sich in den letzten Jahren aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung
stark verändert. Um den Erwartungen weiterhin gerecht zu werden, wurden im Geschäftsjahr 2024 die
Kundendienstaktivitäten für alle Marken weiter ausgebaut. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des
Kundendienstes und des Qualitätsmanagements werden unter anderem durch die Erfassung der
Garantieanträge überwacht. (IRO 23, 24, 26)
Verlängerte Herstellergarantie: Die Verlängerung der 24-monatigen Herstellergarantie für aus-
gewählte Straßenmodelle (LC8c-Modelle sowie LC8 Street- und Travel-Modelle) um weitere 12
oder 24 Monate aus dem Jahr 2023 wurde auch im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt, um das Ver-
trauen in die Produktzuverlässigkeit und das Image der Premiummarken zu stärken. Kunden
müssen dazu lediglich einen Servicetermin bei einer Vertragswerkstatt wahrnehmen. Weitere
Informationen hierzu finden die Verbraucher und Endnutzer auf den Marken-Webseiten der
Gruppe
31
. Diese Maßnahme kann Abhilfe bei negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und
Endnutzer schaffen.
Interne Task Force r Kundenzufriedenheit: Im Geschäftsjahr 2024 wurde in der
Unternehmensgruppe eine bereichsübergreifende Task Force zum Thema Kundenzufriedenheit
eingerichtet
32
. Führungskräfte aus Forschung und Entwicklung, Qualitätsmanagement und
Kundendienst arbeiten proaktiv an Initiativen, die sich positiv auf die Kundenzufriedenheit
auswirken. Es werden technische und strukturelle Herausforderungen identifiziert, analysiert und
Lösungsansätze erarbeitet.
Schulungen für Zweiradtechniker: Die Verbesserungsmaßnahmen des Vorjahres betreffend
Zugang zur KTM-Servicewelt wurden im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. Gezielt wurden neue
Händler und Techniker im effizienten und korrekten Umgang mit den Produkten, Technologien,
Systemen und Prozessen geschult (weitere Informationen zu den Schulungen finden sich im
Abschnitt Kennzahlen und Ziele dieses Themenstandards). Das Schulungsangebot wird jährlich
überarbeitet und hinsichtlich aktueller Modelle aktualisiert. Im Laufe des Jahres 2024 wurden
darüber hinaus mehrere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt, insbesondere:
o Erweiterung des Schulungskonzepts um Produkt- und Verkaufsschulungen
o Verbesserte Lösung zur Zuordnung der Schulungsunterlagen zu den relevanten Zielgruppen
o Einführung eines Frühwarnsystems für die abteilungsübergreifende Projektüberwachung zur
rechtzeitigen Lieferung von Schulungsmaterialien
o Überarbeitung des SAP-Schulungsberichts zur besseren Darstellung von marktspezifischen
Anforderungen
Werkstatt-Evaluierungen: Als wichtiges Steuerungsinstrument zur Sicherstellung der
Werkstattqualität des Fachhandels und damit der Servicezufriedenheit der Kunden wurden die
Werkstattevaluierungen für Hauptabsatzmärkte in Europa auch im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt.
Diese laufenden Evaluierungen konzentrieren sich auf die Servicezufriedenheit der Kunden und
umfassen vier Bereiche, die alle erfüllt werden müssen. Sechs verschiedene Kennzahlen zur
Servicequalität, Umsetzung von Marktaktionen und Kundenbindung dienen der quantifizierbaren
Bewertung der Werkstattperformance. Sie sind ein wichtiges Steuerungs-instrument, um Trends
frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls reagieren zu können.
31
Beispielsweise: https://www.ktm.com/de-at/service/warranty.html, hps://www.husqvarna-motorcycles.com/de-at/service/extended-warranty.html
32
Es wurde bisher kein Enddatum für die Taskforce definiert. Diese soll vorerst auf unbestimmte Zeit fortbestehen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-89
Forschung und Entwicklung für mehr Produktsicherheit
Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der Gruppe arbeitet an Lösungen zur Steigerung der
Produkt- und Fahrsicherheit, welche nach Abschluss der F&E-Tätigkeiten in den Motorrädern der
Gruppe verbaut werden können und somit den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen.
Zum Teil sind auch Nachrüstungen bereits verkaufter Modelle möglich. (IRO 25, 26)
Unfallvermeidung durch Funkkontakt: Im Rahmen der Mitgliedschaft im CMC (Connected
Motorcycle Consortium) arbeitete die Forschungs- und Entwicklungsabteilung weiterhin mit
anderen Motorrad- und Pkw-Herstellern an der Analyse von Unfallszenarien und deren Vermeidung
mithilfe von Funkkommunikation. Die nächste Fahrzeuggeneration ist für die Nachrüstung der
Funktechnologie vorbereitet. Fokus der Forschungstätigkeiten im Geschäftsjahr 2024 waren die
Ermittlung von Reaktionszeiten und die Ableitung notwendiger Warnzeiten. Ausstehend ist weiter-
hin eine Einigung bezüglich des Funkstandards. Sobald vorhanden, können Motorräder der Gruppe
mit der neuen Technologie ausgerüstet werden, wodurch die Sicherheit der Endnutzer erhöht wird.
Akustische Warnmeldungen: Das Projekt zu akustisch perfekt wahrnehmbaren Warnmeldungen
für alle Altersgruppen in Zusammenarbeit mit der Universität Dresden konnte im Geschäftsjahr
2024 abgeschlossen werden. Die optischen Warnmeldungen auf dem Dashboard werden zukünftig
durch leichter wahrnehmbare, akustische Meldungen ergänzt. Mit der zunehmenden Verbreitung
von Headsets erwartet die Gruppe einen wachsenden Nutzerkreis und somit eine Verbesserung
der Verkehrssicherheit. Die Umsetzung bei ausgewählten Serienfahrzeugen ist mit der neuen
Elektronikgeneration geplant.
SOS-Signal: Nach Unfällen kann eine schnelle und effiziente Hilfe entscheidend sein. Um das
Auffinden von Verunglückten zu erleichtern, entwickelte die Gruppe im Geschäftsjahr 2024
akustische und optische SOS-Signale, die nach Unfällen automatisch ausgelöst werden. Damit
werden Passanten und Rettungsorganisationen aufmerksam gemacht und schneller zur
Unfallstelle geleitet. Gleichzeitig kann das Risiko von Folgeunfällen reduziert werden.
IT- Sicherheit der Produkte
Neben den in Abschnitt S1-4 beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Cybersecurity der Systeme
der Gruppe, fokussiert sich diese auch auf die IT-Security der Motorräder. (IRO 26, 27, 28)
Nach dem geltenden europäischen Recht muss die Sicherheit der IT-Systeme in Fahrzeugen erhöht
und ein strengerer Cybersecurity-Schutz gewährleistet werden. Eine Regelung, die für eine
Typgenehmigung den Nachweis der Cybersecurity für den gesamten Produktlebenszyklus einfordert,
ist derzeit nur für vierrädrige Fahrzeuge in Kraft. Die RED DA (Radio Equipment Directive der
Europäischen Union) sieht ab August 2025 die entsprechenden Komponenten auch in motorisierten
Zweirädern (Motorräder, Elektrofahrräder) vor. Zusätzliche Regularien hinsichtlich Cybersecurity
Cyber Resilience Act (CRA), UNECE R155 werden ab 2027 für motorisierte Zweiräder
umsetzungspflichtig.
Cybersecurity Management System (CSMS): Wie bereits in der Cybersecurity Policy festgelegt,
implementiert die PIERER Mobility ein CSMS nach ISO/SAE 21434, um die gesetzlichen
Anforderungen bei Inkrafttreten zu erfüllen. Das CSMS wird vom Vehicle Security Team betreut,
welches eng mit Verantwortlichen aus der Forschung und Entwicklung zusammenarbeitet. Das
System soll bis 2027 vollständig aufgebaut werden und sicherstellen, dass neu entwickelte
Komponenten den EU-Anforderungen entsprechen. Für das Management der Anforderungen mit
den bestehenden und neuen Lieferanten wurde eine einheitliche Cybersecurity-Schnittstelle
geschaffen, die sukzessive ausgerollt wird.
Vulnerabilitätsmanagement: Die Gruppe ist stets bemüht die besten verfügbaren
Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Dennoch können Schwachstellen in Produkten,
Dienstleistungen oder Systemen nicht ausgeschlossen werden. Um potenzielle IT-Risiken
frühzeitig zu erkennen, hat die Gruppe ein Vulnerabilitätsmanagementsystem implementiert.
Dieses regelt laufend die Überwachung externer Entwicklungen und steuert den Umgang mit
Warnmeldungen, die über verschiedene Kommunikationskanäle eingehen können, wie zum
Bespiel über ein spezifisches Tool zur Risikoidentifikation oder durch Meldungen aus der
Forschung und Entwicklung.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-90
KENNZAHLEN UND ZIELE
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Die PIERER Mobility-Gruppe hat bisher keine Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern festgelegt. Die Überwachung der
Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch
die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur
Überwachung der Wirksamkeit.
Unternehmensspezifische Angaben
Rückrufe: Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Produktrückrufe aufgrund von Mängeln.
Weiterführende Informationen zu den Rückrufen (auch aus den Vorjahren) finden sich auf den
Produkt-Websites
33
. Als zusätzliches Sicherheitsfeature kann sich jeder KTM, Husqvarna und
GASGAS Motorradbesitzer auf der entsprechende Produkt-Webseite unter „Service und Safety
Check“
34
informieren, ob sein Fahrzeug von einem Rückruf oder einer Sicherheitswarnung
betroffen ist. (IRO 23, 24, 26)
Schulungen für Zweirad-Mechaniker: Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Vergleich zum Vorjahr
ein Rückgang an Präsenzschulungen und ein entsprechender Anstieg der Online-Schulungen
erwartet und beobachtet. Insgesamt fanden 73 (-12 %) teilweise parallele Präsenzschulungen an
insgesamt 176 (-25 %) Schulungstagen statt. Zusätzlich wurden 27 neue Kurse in die Online-
Lernplattform aufgenommen. 496 (-11 %) Teilnehmer aus 39 Ländern konnten in Präsenz geschult
werden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 806 neue Techniker auf Bronze-Niveau in das
Händlernetzwerk aufgenommen, was bedeutet, dass 97,8 % (+19 %) der ndler nun einen
Techniker auf diesem Niveau in ihrer Werkstatt beschäftigen. Die Anzahl der abgeschlossenen
Online-Schulungen betrug 71.408 (+31 %) mit 5.478 Teilnehmern von 2.007 Händlern.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABE-
PFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Rückrufe (unternehmensspezifische Angabe)
Die Rückrufe und Sicherheitswarnungen werden vom
Kundendienst koordiniert.
Schulungen für Zweirad-Mechaniker
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Schulungen für Zweirad-Mechaniker werden von der
unternehmensinternen Händlertrainingsabteilung
koordiniert und überwacht. Die Auswertung erfolgt im
ERP-System der Gruppe unter Berücksichtigung der
absolvierten Schulungen.
33
Motorräder: https://www.ktm.com/de-at/service/Safety.html, https://www.husqvarna-motorcycles.com/de-at/service/safety-information.html,
https://www.gasgas.com/en-int/service/safety-information.html; E-Fahrräder: https://www.husqvarna-bicycles.com/de-at/support/safety-information.html,
https://www.gasgas.com/bicycles/de-at/support/safety-information.html
34
Siehe als Beispiel: https://www.gasgas.com/de-de/service/service-and-safety-check.html
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-91
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
ZEITHORIZONT
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Unternehmens-
kultur
29
Förderung einer verantwortungsbewussten
Unternehmenskultur in Zusammenarbeit mit eigenen
Arbeitskräften und externen Geschäftspartnern entlang der
Wertschöpfungskette.
Positiv
(OO,
VC)
X
X
X
Management der
Beziehungen zu
Lieferanten,
einschließlich
Zahlungspraktiken
30
Quotenbasierte Zahlungen von Lieferanten im Zuge des
Sanierungsverfahrens
35
Aufgrund des Sanierungsverfahrens der KTM AG, KTM
Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH kann es zu quotenbasierten Zahlungen kommen.
Negativ
(VC)
X
X
Schutz von
Hinweisgebern
(Whistleblowers)
31
Stärkung des Vertrauens und Sicherheitsgefühls von
Hinweisgebern
Durch die Ermöglichung von mehreren, zum Teil anonymen
Meldemöglichkeiten und zur Förderung der Nutzung dieser
stärkt die PIERER Mobility-Gruppe das Vertrauen und
Sicherheitsgefühl der Hinweisgeber.
Positiv
(OO,
VC)
X
X
X
Korruption und
Bestechung
32
Risiko von finanziellen Verlusten durch Korruptions-
und Bestechungsfälle
Verletzungen von Anti-Korruption- und Bestechungs-
vorschriften können zu finanziellen Verlusten führen.
Risiko
(OO,
VC)
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
G1-1: Konzepte in Bezug auf die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Code of Conduct
Der Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Grundlage für eine
verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur. Er gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte
und Organmitglieder sowie für Geschäftspartner. Der Code of Conduct umfasst detaillierte Richtlinien
zur Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz, fairen Arbeitsbedingungen und ethischem
Geschäftsgebaren. Gleichzeitig verpflichtet er zur strikten Einhaltung internationaler Standards wie den
OECD-Leitsätzen, ILO-Konventionen (insbesondere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung
zur Beschäftigung, ILO 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die
Abschaffung der Zwangsarbeit) und Übereinkommen gegen Kinder- und Zwangsarbeit. Der Code of
Conduct ist auf der Unternehmenswebseite
36
permanent abrufbar, wodurch dieser für alle relevanten
Interessensgruppen transparent und leicht zugänglich ist.
35
Es wurden keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf die quotenbasierte Zahlung von Lieferanten im Zuge des Sanierungsverfahrens festgelegt, da es
sich um eine zeitlich begrenzte Auswirkung handelt.
36
Online verfügbar: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-92
Um Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen den Code of Conduct effektiv ermitteln und
untersuchen zu können, hat die Gruppe ein System von internen und externen Meldekanälen etabliert,
darunter ein anonymes Hinweisgeber-System. Dies ermöglicht es den Mitarbeitern und Dritten,
Verstöße sicher, vertraulich und, wenn gewollt, anonym zu melden. Der Schutz der Hinweisgeber ist
fest in den Unternehmensprinzipien verankert und Sanktionen gegen Hinweisgeber, die in gutem
Glauben handeln, sind ausgeschlossen. Dabei achtet die Gruppe auf die Einhaltung nationaler und
internationaler Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung (z.B. UNCAC, OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen). Siehe auch weitere Erläuterungen unter Abschnitt S1-3.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer Position oder Aufgabe die ethischen
Standards des Unternehmens verstehen und in ihrem Arbeitsalltag umsetzen, hat die PIERER Mobility-
Gruppe ein jährlich verpflichtend zu absolvierendes E-Learning-Programm zu Compliance und Code of
Conduct eingeführt. Das E-Learning wird kontinuierlich aktualisiert. Im Rahmen des E-Learnings werden
konkrete Beispiele zu Korruption und Bestechung behandelt, um den Mitarbeitern praxisnahe Szenarien
näherzubringen und das Verständnis für mögliche Risiken zu fördern. Zudem wurde eine Richtlinie
erstellt, die klare Verhaltensrichtlinien und Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Korruption
und Bestechung enthält (siehe Richtlinie zum Umgang mit Einladungen, G1-1). Direkt im E-Learning
werden die Kontaktdaten der Rechtsabteilung angegeben, sodass Mitarbeiter bei spezifischen
Rückfragen oder Unsicherheiten individuelle Beratung durch die Rechtsabteilung erhalten können.
Die PIERER Mobility-Gruppe hält sich strikt an nationale und internationale Richtlinien zur
Korruptionsbekämpfung und hat im Code of Conduct eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber
Korruption und Bestechung festgelegt. Diese Politik wird durch Schulungen aller Mitarbeiter,
insbesondere der Führungskräfte, unterstützt. Bestimmte Funktionen, insbesondere leitende Positionen
mit direktem Kontakt zu externen Partnern, sind aufgrund ihrer Entscheidungsbefugnisse besonders
dem Korruptionsrisiko ausgesetzt. Korruption kann in kleinen, zunächst unscheinbaren Handlungen
beginnen, weshalb grundsätzlich jede Funktion innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe potenziell
gefährdet ist. Das unterstreicht die Notwendigkeit der gruppenweit durchgeführten Sensibilisierungen.
Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Compliance-Richtlinien werden unverzüglich interne
Untersuchungen eingeleitet, die unabhängig durch die Rechtsabteilung durchgeführt und bei Bedarf
durch externe Experten unterstützt werden. Sobald eine Meldung eingeht, wird diese geprüft und einer
ersten Bewertung durch die Rechtsabteilung unterzogen. Einzelfallbezogen werden spezifische Schritte
eingeleitet. Zunächst werden relevante Informationen gesammelt und Gespräche mit den betroffenen
Personen geführt. Bei Bedarf finden Besprechungen mit Vorgesetzten, der Personalabteilung und/oder
externen Experten statt. Diese Gespräche dienen dazu, den Sachverhalt umfassend zu klären und die
notwendigen Maßnahmen zu planen.
Anschließend werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die von Abmahnungen bis hin zu
arbeitsrechtlichen Maßnahmen reichen können. Jede Maßnahme wird sorgfältig mit den
entsprechenden internen Stellen abgestimmt und konsequent umgesetzt. Aus den Meldungen können
zudem weitere Schritte abgeleitet werden, wie beispielsweise die Erstellung neuer Guidelines durch die
Rechtsabteilung zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Führungskräfte sind darüber hinaus verpflichtet,
präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen zu vermeiden und sichere Arbeitsmethoden zu
gewährleisten. Der Code of Conduct wird regelmäßig von der Rechtsabteilung der Gruppe überprüft
und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu entsprechen. Die Umsetzung des
Verhaltenskodex wird durch die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich die
Geschäftsführung sichergestellt.
Grundsätzlich gilt der Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe für alle ihre Konzerngesellschaften.
Aufgrund der unterjährigen Eingliederung in die Unternehmensstruktur (unter der KTM Components
GmbH) im Geschäftsjahr 2024 hatte auch der VMG-eigene Code of Conduct Gültigkeit. Dieser diente
als Leitfaden mit eindeutigen Grundsätzen und Prinzipien zur Regelung der ethischen
Geschäftspraktiken der VMG, ihrer Beschäftigten und aller Geschäftspartner. Der Kodex beschrieb
Regelungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, den Arbeitsschutz, die
Unternehmensethik und den Umweltschutz. Er war auf der Website der VMG abrufbar und wurde von
der Geschäftsführung der VMG verantwortet. (IRO 29, 31, 32)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-93
Richtlinie zum Umgang mit Einladungen
Die Gruppe verfügt über eine intern verfügbare Richtlinie zum richtigen Umgang mit Einladungen. Um
Interessenkonflikte zu vermeiden, wurden klare und strenge Regeln für das Aussprechen und
Annehmen von Einladungen durch die Arbeitskräfte der PIERER Mobility-Gruppe festgelegt. Ziel ist es,
Bestechung, Korruption und andere strafbare Handlungen zu vermeiden. Geschäftspartner sind
ebenfalls verpflichtet, Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Basis zu treffen, wie es im Code of
Conduct festgelegt ist. Die Richtlinie wird von der Rechtsabteilung der Gruppe erstellt und bei Bedarf
aktualisiert. Für die Förderung der Umsetzung sind die Fachbereiche oder die zuständigen Führungs-
kräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. Sie richtet sich konkret an
die eignen Arbeitskräfte des Unternehmens und deren internes und externes Handeln. (IRO 32)
Richtlinie
37
zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die im Intranet verfügbare Richtlinie für Hinweisgeber dient der Prozessstrukturierung und schützt den
Hinweisgeber bei der Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. In der Richtlinie sind der
Meldeprozess sowie Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinie
wird von der Rechtsabteilung der Gruppe erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung sind
die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich.
(IRO 29, 30, 32)
Weitere Informationen zur Begründung, Entwicklung und Förderung der internen Unternehmenskultur
finden sich im Abschnitt S1-4, Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen & Mitarbeiterzufriedenheit
sowie im Abschnitt S1-4, Schulungs- und Weiterbildungsangebote.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Die Gruppe hat Standardeinkaufsbedingungen festgelegt, welche die Beschaffung und Zahlung
inklusive verbundener Bedingungen wie zum Beispiel Qualität regeln. Dabei unterscheidet die Gruppe
nicht nach Größe der Lieferanten. Ergänzend können spezifische Vereinbarungen mit den Lieferanten
getroffen werden. Das Lieferantenmanagement erfolgt über ein Tool. Zur Überwachung der sozialen
und ökologischen Nachhaltigkeitsleistung in der Lieferkette dient der Gruppe die Value Chain Risk
Analysis, welche im Abschnitt S2-4 genauer beschrieben wird. Ein Teil der Erfassung des konkreten
Risikos erfolgte über eine Selbstauskunft der Lieferanten in einer dezidierten Software-Lösung. Die
ökologische und soziale Nachhaltigkeitsbewertung der Lieferanten fließt in die Lieferantenauswahl ein
zum Beispiel im Zuge der Lieferantenbewertung oder der Warengruppenstrategie der Gruppe.
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Aktualisierung des Code of Conduct und verbundene Richtlinie: Im Jahr 2024 wurde der Code
of Conduct inklusive der Inhalte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung und verbundene
Richtlinien aktualisiert und überarbeitet. Der Code of Conduct ist verpflichtend von allen
Mitarbeitern und Geschäftspartnern einzuhalten. Das E-Learning „Compliance und Code of
Conduct“ muss von allen Mitarbeitern jährlich absolviert werden und unterstützt die Mitarbeiter in
dessen Umsetzung.
Im Jahr 2025 soll das zugehörige E-Learning überarbeitet und aktualisiert werden, um weiterhin
den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Die Aktualisierung der Guidelines, Richtlinien und
weiterer Online-Schulungen wird in Zukunft ebenfalls fortgeführt, um auf Veränderungen im Umfeld
der Gruppe reagieren zu können.
37
Hinweis: Die Richtlinie ist ein internes Dokument, das Hinweisgeber-System ist auch r externe Melder zugänglich. Weitere Informaonen nden sich unter:
hps://pierermobility.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-94
Korruption und Bestechung können bereits im Kleinen beginnen, weswegen die Gruppe einen
präventiven Ansatz verfolgt: Potenziell können alle Mitarbeiter der Gruppe mit entsprechenden Risiken
in Berührung kommen, unabhängig von Funktion oder Bereich. Aus diesem Grund richtet sich das E-
Learning an alle systemseitig angebundenen Mitarbeitenden der Gruppe. Die Zahlen zu den
Führungskräften umfassen auch die Vorstände der Gruppe. Darüber hinaus werden Vorstände und
Aufsichtsräte unterjährig zu allen genannten Punkten geschult.
Maßnahmen zur Förderung des Hinweisgeber-Systems: Um die Nutzung des Hinweisgeber-
Systems weiter zu fördern, wurde im Jahr 2024 ein zusätzlicher Meldekanal eingerichtet, der es
auch externen Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht, (anonym) Meldungen abzugeben. Dieser
wurde über den Code of Conduct öffentlich zugänglich gemacht. Die Überwachung und
Auswertung der gemeldeten Fälle erfolgt durch die Rechtsabteilung direkt im System, um eine
effiziente Kontrolle und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur
Nachverfolgung von Meldungen und zur Veröffentlichung der zugehörigen Richtlinien finden sich
in Abschnitt G1-1. Diese Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen, die Prävention
von Korruption und Bestechung weiter zu verbessern und die Unternehmenspolitik noch wirksamer
zu gestalten. Rückmeldungen der Mitarbeiter, die über die Meldekanäle eingehen, geben Einblicke
in das Vertrauen in die Unternehmenskultur und die ethische Geschäftsführung.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Zur Bewertung der Leistung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche interne
Richtlinien und Vorgaben hat die Gruppe spezifische Parameter definiert. Diese ermöglichen eine
Überwachung der Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Unternehmenskultur, Schutz von
Hinweisgebern sowie Prävention von Korruption und Bestechung. Die festgelegten Kennzahlen und
Ziele der Gruppe stehen in direktem Zusammenhang mit dem Code of Conduct und den zugehörigen
Richtlinien und sollen eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur, den Schutz von
Hinweisgebern sowie die Prävention von Korruption und Bestechung gewährleisten. Konkret wurden
eine Steigerung der Absolventenzahl des E-Learnings Code of Conduct und Compliance sowie die
Überarbeitung des Trainings als Ziele festgelegt. Regelmäßige Audits und Evaluierungen tragen zur
Sicherstellung der Einhaltung von Compliance-Richtlinien bei. Diese Validierungen erhöhen die
Glaubwürdigkeit und Datenverlässlichkeit, die zur Bewertung der Zielerreichung herangezogen werden.
EIGENE ARBEITSKRÄFTE
(OHNE
FÜHRUNGSKRÄFTE)
FÜHRUNGSKRÄFTE
Abdeckung durch Schulung
Insgesamt
5.215
95
Geschulte Personen insgesamt
3.481
49
Anteil
66,8 %
51,6 %
Schulungsmethode und Dauer
Computerbasierte Schulungen
Ca. 1h
Ca. 1h
Häufigkeit
Wie häufig sind die Schulungen erforderlich?
Jährlich
Jährlich
Behandelte Themen
Definition von Compliance
x
x
Code of Conduct und Unternehmenskultur
x
x
Menschenrechte, Respekt und Integrität, Diversität, faire
Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit
x
x
Fairer Wettbewerb und Kartellverbot
x
x
Interessenskonflikte, Umgang mit Unternehmens-
eigentum und Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz
x
x
Korruption und Bestechung, Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung, Exportkontrolle
x
x
Einfluss des Code of Conduct auf Geschäftsbeziehungen
x
x
Folgen der Nichteinhaltung von Compliance-Vorschriften
x
x
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-95
G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Verstöße gegen Korruptions- und/oder Bestechungsvorschriften
oder andere Compliance-Fälle festgestellt, die rechtliche Verfahren nach sich gezogen hätten. Es gab
keine Fälle, die disziplinären Folgen oder gar eine Entlassung nach sich gezogen haben. Es mussten
keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen beendet oder nicht verlängert werden.
Auch wurden keine öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung eingeleitet oder
abgeschlossen.
ESRS G1-4, 24-25
DATENPUNKT
EINHEIT
2024
Anzahl der Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
Anzahl
0
Höhe der Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
0
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption und Bestechung
Anzahl
0
Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption und
Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden
Anzahl
0
Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern, die
aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung
beendet oder nicht verlängert wurden
Anzahl
0
Diese Abwesenheit von Verstößen spiegelt die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen wider, die
durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme unterstützt werden. Insbesondere das
jährlich verpflichtend zu absolvierende E-Learning zu Compliance und Code of Conduct stellt sicher,
dass alle Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien kennen und anwenden können. Im Berichtszeitraum
absolvierten 66,5 % der Mitarbeiter diese Online-Schulung erfolgreich. Ziel ist es, die Absolventenzahl
der Schulung im Geschäftsjahr 2025 zu steigern. Eine zusätzliche Zielsetzung ist die umfangreiche
Überarbeitung des E-Learnings Compliance und Code of Conduct im Geschäftsjahr 2025, um dieses
praxisnaher und noch verständlicher für alle Mitarbeiter der Gruppe zu gestalten. (IRO 29, 31 32)
Kennzahlen und Ziele bezüglich des Hinweisgeber-Systems (unternehmensspezifische Angabe)
Im Jahr 2024 wurden 17 Fälle über das Hinweisgeber-System gemeldet, davon waren 17 nicht
compliance-relevant. Durch die Ausweitung des Systems auch an Dritte soll in Zukunft eine bessere
Integrität gelebt werden. Eine zunehmende Nutzung deutet auf eine gute Akzeptanz des Systems und
ein Vertrauen der Hinweisgebern hin.
G1-6 – Zahlungspraktiken
Die Gruppe hat Standardzahlungsbedingungen in ihren Einkaufsbedingungen
38
festgelegt. Bei Erfüllung
aller Voraussetzungen erfolgt demnach die Rechnungsbegleichung innerhalb von 90 Tagen ab dem
Eingang der Rechnung auf das hinterlegte Bankkonto. Ergänzend können spezifische Vereinbarungen
mit den Lieferanten getroffen werden. Zahlungen wurden in der Regel fristgerecht (unter
Berücksichtigung von Skonto) getätigt. Vereinzelt kam es im Geschäftsjahr 2024 zu
Zahlungsaufschiebungen, wo Rechnungen nach Fälligkeit bezahlt wurden. Durchschnittlich wurden bis
zur Eröffnung des Sanierungsverfahren 86 Tage zur Begleichung von Rechnungen benötigt. Im
Geschäftsjahr 2024 wurden keine Gerichtsverfahren gegen die Gruppe aufgrund von Zahlungsverzug
eröffnet.
38
Verfügbar unter: hps://ktmgroup.com/einkauf/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-96
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABE-
PFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
G1-3
21
Informationen zur
Schulung zu
Korruption und
Bestechung
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten
Schulungen zur Prävention von Korruption und
Bestechung erfolgt online durch das E-Learning System
des Unternehmens. Das System sendet Einladungen an
alle, am E-Learning System angebundenen Mitarbeiter.
Die Tochtergesellschaft DealerCenter Digital GmbH wurde
in der Auswertung nicht berücksichtigt.
G1-4
24a
Rechtliche Schritte in
Folge von Verstößen
gegen Korruptions-
und Bestechungs-
vorschriften
Die Überwachung von rechtlichen Schritten in Folge von
Verstößen gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften erfolgt durch die
Rechtsabteilung.
G1-4
25a
Bestätigte Fälle von
Korruption und
Bestechung
Die Überwachung von Korruptions- und
Bestechungsvorfällen erfolgt durch die Rechtsabteilung
G1-4
Kennzahlen bezüglich des
Hinweisgebersystems
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Überwachung des Hinweisgeber-Systems erfolgt
durch die Rechtsabteilung. Das System ist für interne und
externe Stakeholder zugänglich.
G1-6
33a
Zahlungszeiträume
Die Berechnung der durchschnittlichen Zeit in Tagen zur
Begleichung von Rechnungen wurde ausschließlich für
den Zeitraum bis zum 31.10.2024 der KTM AG
durchgeführt. Grund für die Wahl des Zeitraums ist die
Eröffnung des Sanierungsverfahrens im November 2024.
Zur Berechnung wurde der durchschnittliche
Verbindlichkeitsstand aus Lieferungen und Leistungen mit
365 Tagen multipliziert und anschließend durch die
Aufwendungen für den Materialzukauf inkl. USt dividiert.
G1-6
33b
Standardzahlungs-
bedingungen
Die Standardzahlungsbedingungen sind in den
Einkaufsbedingungen der Gruppe definiert. Aufgrund der
im November 2024 eröffneten Sanierungsverfahren der
KTM AG und zwei ihrer Tochtergesellschaften ist eine
Auswertung des Prozentsatzes der Zahlungen, bei denen
die Standardbedingungen angewandt werden, aktuell
nicht möglich. Außerdem werden häufig mit den
Lieferanten individuelle Zahlungsziele vereinbart, wodurch
die Aussagekraft der Zahl gemindert werden würde.
G1-6
33c
Gerichtsverfahren
aufgrund von
Zahlungsverzug
Die Überwachung von rechtlichen Schritten in Folge von
Zahlungsverzug wird durch die Rechtsabteilung
überwacht.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-97
4.9 ANHANG
ESRS-INDEX (ESRS 2 IRO-2)
ANGABEPFLICHTEN
KAPITEL
AUSLASSUNG,
ERKLÄRUNG
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung
BP-1
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
BP-2
Die Angaben finden
sich im Kapitel ESRS
2 BP-2 sowie in den
Kapiteln in den
Themenstandards.
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
GOV-1
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
GOV-2
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
GOV-3
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-4
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
GOV-5
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
SBM-1
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
SBM-2
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
SBM-3
Die Angaben finden
sich im Kapitel ESRS
2 SBM-3 sowie in den
Kapiteln in den
Themenstandards.
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des
Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
IRO-2
ESRS E1 - Klimawandel
ESRS 2 GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
ESRS 2 GOV-3
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
E1-1
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
E1 ESRS 2 SBM-3
Die Angaben finden
sich im Kapitel ESRS
2 SBM-3 sowie im
Themenstandard.
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
ESRS 2 IRO-1
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
E1-2
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten
E1-3
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
E1-4
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
E1-5
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtreduktionen
E1-6
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken
und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene
Chancen
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-98
ANGABEPFLICHTEN
KAPITEL
AUSLASSUNG,
ERKLÄRUNG
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E5-1
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-2
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E5-3
E5-4
Ressourcenzuflüsse
E5-4
E5-5
Ressourcenabflüsse
E5-5
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S1 ESRS 2 SBM-3
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens
S1-1
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern
S1-2
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
S1-3
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit der
Maßnahmen
S1-4
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
S1-5
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
S1-6
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
S1-9
Diversitätskennzahlen
S1-9
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
S1-13
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
S1-14
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
S1-15
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und
Gesamtvergütung)
S1-16
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen
im Zusammenhang mit Menschenrechten
S1-17
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-99
ANGABEPFLICHTEN
KAPITEL
AUSLASSUNG,
ERKLÄRUNG
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S2 ESRS 2 SBM-3
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
S2-1
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S2-2
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bedenken äußern können
S2-3
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Aus-
wirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit der Maßnahmen
S2-4
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
S2-5
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S4 ESRS 2 SBM-3
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern
S4-1
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern
S4-2
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die die Verbraucher und Endnutzer Bedenken
äußern können
S4-3
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Aus-
wirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer und Ansätze
zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung we-
sentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen
S4-4
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
S4-5
ESRS G1 Unternehmensführung
ESRS 2 GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 GOV-1
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 IRO-1
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung
G1-1
G1-2
Management der Beziehung zu Lieferanten
G1-2
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
G1-3
G1-4
Korruptions- und Bestechungsfälle
G1-4
G1-6
Zahlungspraktiken
G1-6
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-100
LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE
SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGEBEN (ESRS 2 ANLAGE B)
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
Wesent-
lich
SFDR-
Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-
Verordnungsreferenz
EU-
Klimagesetz
ESRS 2 GOV-1 Geschlech-
tervielfalt in den Leitungs-
und Kontrollorganen Absatz
21 Buchstabe d
Ja
Indikator
Nr. 13 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission (5),
Anhang II
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz
der Leitungsorganmitglieder,
die unabhängig sind, Absatz
21 Buchstabe e
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-4 Erklärung
zur Sorgfaltspflicht
Absatz 30
Ja
Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung
an Aktivitäten im
Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen Absatz 40
Buchstabe d Ziffer i
Ja
Indikator
Nr. 4
Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verord-
nung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission (6), Tabelle 1:
Qualitative Angaben zu
Umweltrisiken, und Tabelle
2: Qualitative Angaben zu
sozialen Risiken
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung
an Aktivitäten im
Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen Absatz 40
Buchstabe d Ziffer ii
Ja
Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 2
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung
an Tätigkeiten im
Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen Absatz
40 Buchstabe d Ziffer iii
Ja
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 (7),
Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung
an Aktivitäten im
Zusammenhang mit dem
Anbau und der Produktion
von Tabak Absatz 40
Buchstabe d Ziffer iv
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II
ESRS E1-1 Übergangsplan
zur Verwirklichung der
Klimaneutralität bis 2050
Absatz 14
Ja
Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
ESRS E1-1 Unternehmen,
die von den Paris-
abgestimmten
Referenzwerten
ausgenommen sind
Absatz 16 Buchstabe g
Ja
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
1: Anlagebuch – Über-
gangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditquali-
tät der Risikopositionen
nach Sektoren, Emis-
sionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1
Buchstaben d bis g
und Artikel 12 Absatz 2
ESRS E1-4 THG-
Emissions- reduktionsziele
Absatz 34
Ja
Indikator
Nr. 4 in
Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Angleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 6
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus
fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach
Ja
Indikator
Nr. 5 in
Anhang 1
Tabelle 1
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-101
Quellen (nur klimaintensive
Sektoren) Absatz 38
und
Indikator
Nr. 5 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E1-5
Energieverbrauch und
Energiemix Absatz 37
Ja
Indikator
Nr. 5 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS E1-5
Energieintensität im
Zusammenhang mit
Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
Absätze 40 bis 43
Ja
Indikator
Nr. 6 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS E1-6 THG-
Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamt-
emissionen Absatz 44
Ja
Indikatoren
Nr. 1 und 2
in Anhang
1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditquali-
tät der Risikopositionen
nach Sektoren, Emissio-
nen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 5 Absatz 1,
Artikel 6 und Artikel 8
Absatz 1
ESRS E1-6 Intensität der
THG-Bruttoemissionen
Absätze 53 bis 55
Ja
Indikator
Nr. 3
Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verord-
nung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Angleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-7 Entnahme von
Treibhausgasen und CO
2
-
Zertifikate Absatz 56
Nein
Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
ESRS E1-9 Risikoposition
des Referenzwert-Portfolios
gegenüber klimabezogenen
physischen Risiken
Absatz 66
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818,
Anhang II Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung
der Geldbeträge nach
akutem und chronischem
physischem Risiko Absatz
66 Buchstabe a ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche
Vermögenswerte mit
wesentlichem physischem
Risiko befinden Absatz 66
Buchstabe c
Ja
Artikel 449a der Verord-
nung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Absätze 46
und 47; Meldebogen 5:
Anlagebuch – Physisches
Risiko im Zusammenhang
mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit
physischem Risiko
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner
Immobilien nach
Energieeffizienzklassen
Absatz 67 Buchstabe c
Ja
Artikel 449a der
Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Absatz 34;
Meldebogen 2: Anlage-
buch – Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Durch
Immobilien besicherte
Darlehen – Energie-
effizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 Grad der
Exposition des Portfolios
gegenüber klimabezogenen
Chancen Absatz 69
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-102
ESRS E2-4 Menge jedes in
Anhang II der E-PRTR-
Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister)
aufgeführten Schadstoffs,
der in Luft, Wasser und
Boden emittiert wird,
Absatz 28
Nein
Indikator
Nr. 8 in
Anhang 1
Tabelle 1
Indikator
Nr. 2 in
Anhang 1
Tabelle 2
Indikator
Nr. 1 in
Anhang 1
Tabelle 2
Indikator
Nr. 3 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-1 Wasser- und
Meeresressourcen
Absatz 9
Nein
Indikator
Nr. 7 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-1 Spezielles
Konzept Absatz 13
Nein
Indikator
Nr. 8 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-1 Nachhaltige
Ozeane und Meere
Absatz 14
Nein
Indikator
Nr. 12 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtmenge
des zurückgewonnenen und
wiederverwendeten
Wassers Absatz 28
Buchstabe c
Nein
Indikator
Nr. 6,2 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamt-
wasserverbrauch in m3 je
Nettoerlös aus eigenen
Tätigkeiten Absatz 29
Nein
Indikator
Nr. 6,1 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe a
Ziffer i
Nein
Indikator
Nr. 7 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe b
Nein
Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe c
Nein
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige
Verfahren oder Konzepte im
Bereich Landnutzung und
Landwirtschaft Absatz 24
Buchstabe b
Nein
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige
Verfahren oder Konzepte im
Bereich Ozeane/Meere
Absatz 24 Buchstabe c
Nein
Indikator
Nr. 12 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Konzepte für die
Bekämpfung der
Entwaldung Absatz 24
Buchstabe d
Nein
Indikator
Nr. 15 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E5-5 Nicht recycelte
Abfälle Absatz 37
Buchstabe d
Ja
Indikator
Nr. 13 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E5-5 Gefährliche und
radioaktive Abfälle
Absatz 39
Ja
Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko
von Zwangsarbeit Absatz 14
Buchstabe f
Ja
Indikator
Nr. 13 in
Anhang I
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-103
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko
von Kinderarbeit Absatz 14
Buchstabe g
Ja
Indikator
Nr. 12 in
Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-1 Verpflichtungen
im Bereich der
Menschenrechtspolitik
Absatz 20
Ja
Indikator
Nr. 9 in
Anhang I
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang I
Tabelle 1
ESRS S1-1 Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in Bezug
auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventio-
nen 1 bis 8 der Internationa-
len Arbeitsorganisation be-
handelt werden, Absatz 21
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S1-1 Verfahren und
Maßnahmen zur Bekämp-
fung des Menschenhandels
Absatz 22
Ja
Indikator
Nr. 11 in
Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-1 Konzept oder
Managementsystem für die
Verhütung von
Arbeitsunfällen Absatz 23
Ja
Indikator
Nr. 1 in
Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-3 Bearbeitung von
Beschwerden Absatz 32
Buchstabe c
Ja
Indikator
Nr. 5 in
Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-14 Zahl der To-
desfälle und Zahl und Quote
der Arbeitsunfälle Absatz 88
Buchstaben b und c
Ja
Indikator
Nr. 2 in
Anhang I
Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S1-14 Anzahl der
durch Verletzungen, Unfälle,
Todesfälle oder Krankheiten
bedingten Ausfalltage
Absatz 88 Buchstabe e
Ja
Indikator
Nr. 3 in
Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-16 Unbereinigtes
geschlechtsspezifisches
Verdienstgefälle Absatz 97
Buchstabe a
Ja
Indikator
Nr. 12 in
Anhang I
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S1-16 Überhöhte
Vergütung von Mitgliedern
der Leitungsorgane
Absatz 97 Buchstabe b
Ja
Indikator
Nr. 8 in
Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-17 Fälle von
Diskriminierung Absatz 103
Buchstabe a
Ja
Indikator
Nr. 7 in
Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 104
Buchstabe a
Ja
Indikator
Nr. 10 in
Anhang I
Tabelle 1
und
Indikator
Nr. 14 in
Anhang I
Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebli-
ches Risiko von Kinderarbeit
oder Zwangsarbeit in der
Wertschöpfungskette Absatz
11 Buchstabe b
Ja
Indikatoren
Nr. 12 und
13 in
Anhang I
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-104
ESRS S2-1 Verpflichtungen
im Bereich der
Menschenrechtspolitik
Absatz 17
Ja
Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S2-1 Konzepte im
Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
Absatz 18
Ja
Indikatoren
Nr. 11 und
4 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S2-1 Nichteinhaltung
der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschen-
rechte und der OECD-
Leitlinien Absatz 19
Ja
Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in Bezug
auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventio-
nen 1 – 8 der Internationa-
len Arbeitsorganisation be-
handelt werden, Absatz 19
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S2-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten inner-
halb der vor- und
nachgelagerten Wert-
schöpfungskette Absatz 3
Ja
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S3-1 Verpflichtungen
im Bereich der Menschen-
rechte Absatz 16
Nein
Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung
der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte, der
Prinzipien der IAO oder der
OECD-Leitlinien Absatz 17
Nein
Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S3-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten
Absatz 36
Nein
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S4-1 Konzepte im
Zusammenhang mit
Verbrauchern und
Endnutzern Absatz 16
Ja
Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S4-1 Nichteinhaltung
der Leitprinzipien der Ver-
einten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien
Absatz 17
Ja
Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S4-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten
Absatz 35
Ja
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-105
ESRS G1-1
Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen
Korruption Absatz 10
Buchstabe b
Ja
Indikator
Nr. 15 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-1 Schutz von
Hinweisgebern
(Whistleblowers) Absatz 10
Buchstabe d
Ja
Indikator
Nr. 6 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-4 Geldstrafen für
Verstöße gegen
Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
Absatz 24 Buchstabe a
Ja
Indikator
Nr. 17 in
Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS G1-4 Standards zur
Bekämpfung von Korruption
und Bestechung Absatz 24
Buchstabe b
Ja
Indikator
Nr. 16 in
Anhang 1
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-106
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E) UND NEUE
MODELLE
5.1 ORGANISATION
Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der KTM-Gruppe ist global aufgestellt. Der zentrale
Entwicklungsstandort befindet sich in Mattighofen. Neben der Durchführung zahlreicher Forschungs-
und Entwicklungsprojekte werden von hier aus die F&E-Aktivitäten der anderen Standorte unterstützt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist der Forschungsstandort in Terrassa, Spanien, gut geeignet
für die Erprobung von Off-Road Motorrädern. Dementsprechend liegt auch der Forschungsschwerpunkt
vor Ort auf Off-Road Anwendungen. Die Forschungstätigkeiten in Varese, Italien, konzentrierten sich
auf die Weiterentwicklung der MV Agusta-Modelle. In den USA liegt der Fokus darauf, die Compliance
der Produkte mit den für den nordamerikanischen Markt spezifischen Vorgaben sicherzustellen sowie
auf ergänzenden Entwicklungen. Die PIERER Mobility-Gruppe kooperiert mit Forschungseinrichtungen,
OEMs und Start-Ups sowohl aus der Motorrad- und Automobilindustrie als auch aus anderen
Industriezweigen.
Zentrale Punkte der F&E-Aktivitäten sind die frühzeitige Erkennung von Trends in der Motorradindustrie
und Kundenanforderungen sowie die Weiterentwicklung des Produktportfolios in technischer und
funktioneller Sicht. Wesentliche Bereiche der F&E-Aktivitäten umfassen die Digitalisierung sowohl im
Bereich F&E selbst, als auch produktbezogen –, Elektromobilität, die Reduktion von Emissionen,
Weiterentwicklungen in den Bereichen Sicherheits- und Assistenzsysteme sowie Materialforschung.
Dabei umspannen die F&E-Aktivitäten den gesamten Produktentstehungsprozess von der
Grundlagenforschung im Bereich Materialeinsatz, über die Vorentwicklung und Prototypenfertigung bis
hin zur Serienreife.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 beschäftigte das Unternehmen 1.173 Mitarbeiter im Forschungs- und
Entwicklungsbereich (Vorjahr: 1.302), das entspricht 22,1 % der gesamten Belegschaft. Der Rückgang
resultiert aus den verschiedenen Maßnahmen der PIERER Mobility-Gruppe zur Senkung der F&E-
Kosten. Operativ, ohne Nebeneffekt aus der Aktivierung und Abschreibung von
Entwicklungsaufwendungen, wurden 12,5 % des Gesamtumsatzes für den Bereich Forschung und
Entwicklung aufgewendet, dies entspricht in absoluten Werten € 235,1 Mio. (Vorjahr: € 244,4 Mio.).
ZUSAMMENARBEIT MIT CFMOTO UND BAJAJ
Die langjährigen Partnerschaften der Unternehmensgruppe mit Bajaj Auto, Pune, Indien, und CFMOTO,
Hangzhou, China, wurden im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. Der Großteil der Entwicklungstätigkeiten
findet weiterhin an den europäischen Forschungs- und Entwicklungsstandorten der Gruppe statt. Die
Industrialisierung der Entwicklungen wird zukünftig vermehrt durch diese internationalen Partner
unterstützt. Ziel ist es, durch die Verlagerung von Entwicklungs- und Produktionsprozessen beiderseitig
Synergien zu nutzen. Die Kooperationen mit CFMOTO werden primär durch das gemeinsame Joint
Venture gesteuert.
5.2 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAKTIVITÄTEN
DIGITALISIERUNG
Die Virtualisierung und Digitalisierung der Produktentwicklung sind wichtige Bausteine zur Reduktion
von Entwicklungszeiten, -kosten und Qualitätsrisiken. Durch die computergestützte Bauteilabsicherung,
Funktionsüberprüfung und Optimierung im Entwicklungsprozess werden weniger physische Prototypen
benötigt. Letztlich ist die physische Freiprüfung von Komponenten und Gesamtfahrzeugen auf
entsprechenden Prüfständen ein unerlässlicher Baustein in der Erprobung von Neuprodukten.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-107
Außerdem können Langzeitsimulationen die Entwicklung langlebigerer Produkte fördern. Die
Erkenntnisse der Simulation werden im virtuellen Prototyp, dem „digital twin“, zusammengefasst.
Aufgrund der Komplexität erwartet die Gruppe den Einsatz des digital twin allerdings erst in einigen
Jahren.
Konnektivität-Funktionen, die einen Datenaustausch zwischen Fahrzeug und zum Beispiel
Smartphones ermöglichen, wurden in den letzten Jahren intensiv weiterentwickelt und zählen
insbesondere im Premiumsegment zu unverzichtbaren Ausstattungsmerkmalen. Neben der
Entwicklung von Komfortfunktionen (z.B. Telefonie und Navigation) stellen insbesondere die
Entwicklung und Erprobung von Kommunikationssystemen zwischen dem Motorrad und anderen
Fahrzeugen sowie zwischen dem Motorrad und (Verkehrs-)Infrastruktur (z.B. Ampelanlagen) einen
zentralen Bestandteil der Aktivitäten des Berichtsjahres dar. Im Rahmen ihrer Connected Motorcycle
Consortium (CMC)-Mitgliedschaft arbeitete KTM gemeinsam mit anderen Motorrad- und Pkw-
Herstellern auch im Jahr 2024 an der Analyse von Unfallszenarien und der Vermeidung durch die
Funkkommunikation weiter. Dies führt zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die nächste
Fahrzeuggeneration ist für die Nachrüstung der Funktechnologie bereits vorbereitet.
AKTIVITÄTEN IM BEREICH ALTERNATIVER ANTRIEBSTECHNOLOGIEN
Eine der wesentlichen Aktivitäten zur Dekarbonisierung im Bereich der Elektromobilität ist die
Ausweitung der Produktpalette. Zur Erfüllung des eigenen Leistungsanspruchs wird die
Batterieentwicklung vorangetrieben und auf Serientauglichkeit fokussiert.
Seit der Markteinführung der KTM Freeride E im Jahr 2014 gilt die PIERER Mobility-Gruppe als Pionier
auf diesem Gebiet. Die Entwicklung elektrifizierter Motorradmodelle erfolgt zum überwiegenden Teil in
dem hauseigenen Kompetenzzentrum in Anif bei Salzburg. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die
grundlegend überarbeitete 2025 KTM Freeride E zusammen mit der neu entwickelten, voll elektrischen
Husqvarna Pioneer (MY25) vorgestellt. Speziell für diese beiden Modelle wurde ein Lithium-Ionen-Akku
entwickelt, welcher über eine Kapazität von 5,5 kWh verfügt und Enduro-Fahrzeiten von bis zu drei
Stunden ermöglicht. Weiters wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die zum Teil aktualisierten,
vollelektrischen Minicross Modelle der Marken KTM, Husqvarna und GASGAS präsentiert. Diese bieten
der nächsten Fahrergeneration eine Einstiegsmöglichkeit in die Elektromobilität und werden in
verschiedenen Varianten angeboten.
Parallel arbeitet die Gruppe an weiteren elektrischen Produkten, welche zukünftig das Produktportfolio
ergänzen sollen. Die KTM E9 soll als neuartiger Hybrid aus E-Fahrrädern und E-Motocross-Motorrädern
eine neue Zielgruppe erreichen. Ziel ist es, mit den Entwicklungen im Jahr 2025 die Serienreife zu
erreichen und die KTM E9 im Geschäftsjahr 2026 auf dem Markt einzuführen. Die ebenfalls in
Entwicklung befindliche GASGAS TXE wurde bereits bei der TrailGP in Rennsituationen erprobt.
Besonders im Vergleich mit anderen E-Motorrädern ist die Entwicklung dieses Fahrzeugs mit einem
Getriebe, Gängen, einer mechanischen Kupplung sowie einer Schwungmasse.
Neben den Produktentwicklungen befasste sich die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 auch mit der For-
schung zu Teilkomponenten. Als Mitglied in mehreren Forschungsgruppen beschäftigte sich KTM mit
umweltfreundlichen Mobilitätsformen. Das von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft
(FFG) geförderte, mehrjährige Projekt „LiONESS“ zielt darauf ab, neue Simulations- und Messmetho-
den für die Weiterentwicklung von batteriebetriebenen Fahrzeugen der Klasse L (Klasse der
Krafträder/Kraftfahrzeuge) zu entwickeln. Dabei berücksichtigt das Projekt die Effizienz, Sicherheit und
Nachhaltigkeit der Batterien. KTM ist für das Produktmanagement und die Überführung der erzielten
Nachhaltigkeitsanforderungen in die allgemeinen Produktanforderungen verantwortlich.
Das Forschungsprojekt „EMotion“ fand im Geschäftsjahr 2024 seinen erfolgreichen Abschluss. In vier
Projektjahren konnten zwei Prototypen energieeffizienter, elektrischer L-Kategorie-Fahrzeuge
entwickelt und getestet werden. Berücksichtigt wurden dabei Kriterien wie zum Beispiel Leichtbau und
Effizienz. Das erarbeitete Know-how und alle Erkenntnisse, die durch das innovative Projekt gewonnen
wurden, werden für die weitere Entwicklungsarbeit an Serienfahrzeugen und bei verschiedenen
Arbeitsprozessen eingesetzt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-108
Darüber hinaus war die Gruppe im Geschäftsjahr 2024 weiter im Swappable Batteries Motorcycle
Consortium (SBMC) tätig. Ziel des Konsortiums ist es, den Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen der L-
Kategorie durch austauschbare Batterien zu erleichtern und die Entwicklung und den Einsatz von dafür
relevanter Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Durch gemeinsame Batteriespezifikationen wird die
Einführung von Stationen zum Austausch entsprechender Batterien erleichtert. Die Tätigkeiten werden
durch das von der EU geförderte Projekt „Stan4SWAP“ ergänzt. Im Zuge dessen soll bis November
2025 eine Standardisierungs-Roadmap für den Batteriewechsel von Kategorie-L-Fahrzeugen erarbeitet
werden.
ENTWICKLUNGEN IM BEREICH GERÄUSCH- UND SCHADSTOFFEMISSIONEN
Das Lärmemissionsverhalten von Motorrädern hat sich in den vergangenen Jahren zu einem
bedeutenden Akzeptanzkriterium für diese Fahrzeugkategorie entwickelt. Während der Geräuschpegel
für straßenzugelassene Motorräder durch internationale Homologationsstandards vorgegeben und
zunehmend gesenkt wird, gibt es für Offroad-Sportmotorräder keine einheitliche Regulation.
Mit dem EU-Projekt „LENS“ wird das Ziel verfolgt, Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren.
Neben Best Practice-Beispielen werden auch Vorschläge für Vorschriften zur Verbesserung der
Leistung künftiger Fahrzeuge ausgearbeitet. Der Projektabschluss ist im Geschäftsjahr 2025 nach
dreijähriger Projektdauer geplant. Der Beitrag der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH im
abgelaufenen Geschäftsjahr umfasste die Bereitstellung von Testmotorrädern und Expertise sowie
Unterstützung der Partner bei Ausarbeitung der Ergebnisberichte.
Die seit mehreren Jahren geplante Umsetzung der EU5+ Emissionsanforderung für die Offroad- und
Street-Modelle fand im Geschäftsjahr 2024 ihren Abschluss. Zukünftig erfüllen alle in Europa neu
zugelassenen Modelle diese EU5+-Anforderungen.
Im Geschäftsjahr konnte die Entwicklung des automatisierten Schaltgetriebes (AMT) durch die Gruppe
abgeschlossen werden. Ab dem Modelljahr 2025 soll dieses in ausgewählten Premium-Modellen zum
Einsatz kommen. Das AMT gibt dem Fahrer die Möglichkeit, flexibel zwischen manuellem oder
automatisiertem Modus zu wählen. Je nach ausgewähltem Schaltmodus erfolgt der Wechsel in den
nächsten Gang automatisch oder manuell per Schalthebel oder Schaltwippe. In beiden Moden ist für
das Anfahren und den Gangwechsel keine manuelle Kupplungsaktivierung erforderlich. Im
Automatikmodus kann zusätzlich zwischen Komfort- und Sportmodus gewählt werden. In der MotoGP
wurde bereits in der Saison 2024 ein Anteil nicht-fossiler Treibstoffe von 40 % verwendet. Ab 2027 wird
dieser Prozentsatz auf 100 % erhöht. Die Erprobung im Motorsport und der daraus resultierende und
folgende Technologietransfer in die Serienanwendung ist ein wichtiger Pfeiler, um Innovation aus dem
Rennsport in zukünftige Modelle der Gruppe einfließen zu lassen. Hiermit wird auch eine schrittweise
Einführung von E-Fuels und damit eine graduelle Dekarbonisierung in der Fahrzeugflotte möglich.
FUNKTIONALER WERKSTOFFEINSATZ
Der Einsatz hochwertiger Materialien in allen Fahrzeugen, die darin begründete Reduktion des
Fahrzeuggewichts und das damit einhergehende Potential zur Verbrauchs- und Emissionsreduktion
sowie Verbesserung der Fahreigenschaften sind eine weitere Säule der verfolgten
Entwicklungsphilosophie.
Im Bereich der Materialforschung lag der Fokus im Geschäftsjahr 2024 auf der Entwicklung eines
Katalogs zur Analyse von Anforderungen an bestehende und potenziell künftig verwendete Materialien.
Eingesetzte Kunststoffbauteile wurden dabei verschiedenen Kategorien zugeordnet. Basierend auf den
Anforderungen wurden Bauteile identifiziert, die potenziell aus recycelten Kunststoffen hergestellt
werden können. Erste Prototypen befinden sich in der Testphase. Bei positiven Ergebnissen der
Material- und Bauteilprüfungen und dem somit erfolgten Nachweis der technischen Umsetzbarkeit,
können die recycelten Kunststoffe für den zukünftigen Serieneinsatz freigegeben werden. Auf dem
Projekt aufbauend werden auch interne Materialquellen für Sekundärkunststoffe analysiert und ein
Ansatz für Closed-Loop-Recycling erarbeitet.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-109
SICHERHEITS- UND ASSISTENZSYSTEME
Mit der Einführung neuartiger Sicherheits- und Komfortfunktionen im Fahrzeug ging in den letzten
Jahren eine deutliche Erhöhung der Komplexität des Elektrik-/Elektronik-Systems von Motorrädern
einher. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die überarbeiteten radarbasierten Assistenzsysteme in
Kooperation mit Bosch vorgestellt. Das Frontradarsystem namens Adaptive Cruise Control (ACC) bietet
eine Vielzahl von Vorteilen im Bereich Fahrkomfort und Sicherheit und ermöglicht beispielsweise das
Einhalten von Abständen zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern. Dem Fahrer stehen drei
verschiedene Fahreinstellungen zur Verfügung: „Dynamic“ mit schneller Reaktion auf verändernde
Verkehrsbedingungen, „Komfort“ für gleichmäßige Anpassungen an Geschwindigkeitsveränderungen
sowie „Gruppenfahrt“, die die Fahrt in größeren Motorradgruppen ermöglicht und mit seitlichem Versatz
auf das nächste Objekt fokussiert. Zusätzlich bietet das ACC unter anderem einen Überholassistenten,
eine Kurvengeschwindigkeitsregelung, Bremsassistenten und Kollisionswarnungen.
Das Projekt zu akustisch optimiert wahrnehmbaren Warnmeldungen für alle Altersgruppen wurde im
Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen und zum Patent angemeldet. Dabei beschäftigte sich das F&E-
Team mit akustischen Warnmeldungen, die es dem Fahrer ermöglichen werden, eine kritische Situation
rechtzeitig zu erkennen, um darauf ebenfalls rechtzeitig reagieren zu können. Diese neuen Erkenntnisse
und Entwicklungen entstanden durch die Zusammenarbeit mit der Universität Dresden. Mit der
zunehmenden Verbreitung von Headsets erwartet die Gruppe einen großen Nutzerkreis und somit eine
Verbesserung der Sicherheit bei den Endkunden.
Sollte es dennoch zu Unfallsituationen kommen, erarbeitet die Gruppe ein SOS-Signal, welches das
schnelle Auffinden des verunglückten Motorradfahrers erleichtern soll. Ziel ist es, durch akustische und
optische Signale die Aufmerksamkeit von Passanten und Rettungsorganisationen zu erregen und diese
schneller und präziser zur Unfallstelle zu leiten.
5.3 AUSBLICK 2025 UND DARÜBER HINAUS
Die unternehmensweiten Digitalisierungsinitiativen werden sich weiterhin mit dem Einfluss von
Künstlicher Intelligenz, dem Ausbau von Konnektivität und der Stärkung des Händlernetzes mit B2B2C-
Technologien beschäftigen. Zukünftig wird eine End-to-End-Datenkette entlang des Produkt-Lebens-
und Kunden-Bindungszyklus erarbeitet, die der Serviceorientierung und dem Ansatz der
Kundenzentrierung folgt und die Datenqualität und -verfügbarkeit für die Gruppe und den Motorradfahrer
steigern wird. Weiterhin wird die Gruppe die Effizienzsteigerung in den Wertschöpfungsprozessen
priorisieren sowie Trends und Technologien aktiv beobachten.
Über die KTM Technologies GmbH und mit ihren laufenden neuen Projekten im Drittkundensegment
kann zudem ein permanenter Aufbau von Know-how zum Thema Leichtbau, Composite,
Antriebstechnologien und Elektromobilität sichergestellt werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-110
5.4 NEUE MOTORRAD-MODELLE
KTM
Die KTM DUKE-Baureihe feierte im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums
brachte KTM drei neue und stark überarbeitete Motorradmodelle auf den Markt:
KTM 390 DUKE
Mit ihrem unverwechselbaren Styling bietet sie das Leistungsgewicht in ihrer Klasse.
KTM 990 DUKE
Sie besticht mit vielen technischen Innovationen, einem neuen Motor und Chassis.
KTM 1390 SUPER DUKE R und KTM 1390 SUPER DUKE R EVO
Sie bilden die Königsklasse der Hyper Naked Bikes und bieten eine verbesserte Spitzenleistung
mit gewohnt aggressiver Ausrichtung im Design.
Weitere neue Motorräder sind:
KTM RC 8C 2024
Dieses Motorrad erfüllt die Anforderungen leistungsorientierter Fahrer und erfahrener Trackracer
gleichermaßen.
KTM 250 SX-F Adamo Edition 2025
Dieses Sammlerstück ist in limitierter Anzahl erhältlich und Andrea Adamo, dem MX2-Weltmeister von
2023, gewidmet.
Darüber hinaus gab es bei neuen Generationen bestehender Modelle zahlreiche Verbesserungen:
KTM XC- und XC-F-Baureihe 2025
Hier trugen mehrere technische Updates zu Verbesserungen des Fahrverhaltens und zur
Gewichtsreduktion bei.
KTM 450 Rally Replica 2025
Dieses Motorrad ist von der Rallye Dakar bekannt und ein Symbol für Rally-Raid-Meisterschaften. Es
erhielt die bislang umfassendsten Updates.
KTM EXC Modellpalette 2025 (2- und 4-Takt-Enduro-Baureihe)
Hier kam es insbesondere beim Fahrwerk zu umfangreichen Verbesserungen.
KTM 125 XC-W 2025
Dieses Motorrad wurde speziell für die Junior Enduro Kategorie wieder eingeführt.
EXC Champion Editions
Diese limitierte Modellreihe feiert den langjährigen Rennerfolg und die KTM-Weltmeister in der
Partnerschaft mit Red Bull.
300 XC-W und 350 XC-F Factory Edition
Diese limitierten Modelle bieten die beste Plattform r Offroad-Rennen durch wettbewerbsorientierte
Spezifikationen, wie sie vom KTM Factory Racing Team verwendet werden.
Freeride E
Diese neue Generation des elektrischen Freizeit-Enduros bietet eine deutlich erhöhte Reichweite mit
einer WMTC-Bewertung von 137 km, ein leichtes Chassis und kontrollierbare Leistung durch wählbare
Fahr- und Rekuperationsmodi.
Darüber hinaus wurden auf der Motorradmesse EICMA in Mailand weitere neue KTM Straßenmodelle
vorgestellt. Darunter die 990 RC R, 990 DUKE R, 1390 SUPER DUKE GT, 1390 SUPER ADVENTURE
R, 390 ADVENTURE R und 390 SMC R.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-111
HUSQVARNA
Vitpilen- und Svartpilen-Baureihen 2024
Seit der Markteinführung 2018 wurden alle Maschinen mit neuen Motoren, einem neuen Chassis,
erstklassiger Technologie und im neuen Stil komplett überarbeitet.
Svartpilen 801
Dieses außergewöhnliche, Scrambler inspirierte Bike setzt einen neuen Standard für mittelschwere
Straßenmodelle durch einen Fokus auf zugängliche Leistung und herausragende Qualität.
Vitpilen 801
Dieses Roadster-Modell setzt einen neuen Standard für Mittelgewichts-Straßenmodelle mit
Schwerpunkt auf sportlicher Leistung und herausragender Qualität. Durch einen neuen
charakteristischen Scheinwerfer und auffällige Farben hebt es sich von der Konkurrenz ab.
Norden 901 Expedition
EU5+ und ein Farb- und Grafik-Update zeichnen dieses Premium-Modell in der Husqvarna Street-Reihe
aus.
TC 150 und TC 300
Diese zwei neuen 2-Takt-Maschinen komplettieren die Motocross-Palette von Husqvarna für 2025.
TE 125
Nach der Wiedereinführung dieses komplett überarbeiteten Motorrads umfasst die Enduro-
Modellpalette 2025 jeweils vier 2-Takt- und 4-Takt-Motorräder.
TE 300 / FE 350 PRO
Diese Modelle in limitierter Auflage bieten die beste Plattform für Enduro-Rennen durch
wettbewerbsorientierte Spezifikationen, wie sie von Billy Bolt und dem Husqvarna Factory Racing Team
auch verwendet werden.
Pioneer
Dieses neue elektrische Freizeit-Enduro bietet lautlosen Spaß mit einer WMTC-Reichweite von 137 km,
einem integrierten Ladegerät und kontrollierbarer Leistung durch wählbare Fahr- und
Rekuperationsmodi.
Heritage-Modelle
Diese Modellreihe in limitierter Auflage feiert das langjährige Markenerbe mit von den 1980er Jahren
inspirierten Grafiken in einem charakteristischen Blau.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-112
GASGAS
TXE
Dieser Prototyp eines Trial-Bike mit Elektroantrieb ist 2024 erstmals in der TrialGP-Weltmeisterschaft
an den Start gegangen.
TXT GP- und TXT Racing-Reihe 2025
Alle sechs Modelle der Trial-Bikes sind mit leistungsfähigeren Bauteilen ausgestattet.
MC 150 und MC 300
Mit diesen neuen 2-Takt-Maschinen vervollständigte GASGAS die Motocross-Linie 2025.
EC 125
Mit Einführung dieser 2-Takt-Maschine hat GASGAS die Enduro-Modellpalette für 2025 auf sieben
Motorräder erweitert.
EC 300 GP
Dieses Modell in limitierter Auflage bietet wettbewerbsorientierte Spezifikationen und feiert das
Rennsport-Erbe von GASGAS im Enduro-Segment.
KTM SX-E 5 / Husqvarna EE 5 / GASGAS MC-E 5
Die neuen Generationen des elektrischen Sportminicycles bieten durch eine integrierte Wasserkühlung
30 % mehr Fahrzeit im höchsten Leistungsmodus und haben ein neues Design, um mit der besten
Plattform mit Verbrenner-Konkurrenten bei Junior-Wettbewerben anzutreten.
MV AGUSTA
Enduro Veloce
Diese neue, exklusive und leistungsstarke Reiseenduro besticht mit ihrem unverwechselbaren,
dynamischen Charakter und einer harmonischen Linienführung.
F3 Competizione
Diese einzigartige Maschine zeichnet pure Sportlichkeit, ästhetische Raffinesse und technische
Exzellenz aus. Sie ist eine Hommage an das Rennsportkonzept und soll den Standard im Supersport-
Segment neu definieren.
5.5 NEUE FAHRRAD-MODELLE
PIERER New Mobility stellte auf der EUROBIKE in Frankfurt die neuen Modelle und
Produktentwicklungen der Marken Husqvarna und GASGAS vor. Husqvarna war mit ihren neuen
E-Bike-Modellen vertreten: Neben dem Grand Towner 6, welcher mit dem Enviolo-System ausgestattet
ist, wurden der Crosser, der Tourer und der Young Cross, ein E-Mountainbike für Kinder, vorgestellt.
GASGAS zeigte die ECC und MXC-Reihe aus der neuen E-Mountainbike-Generation sowie die
stylischen Allround-Cruiser, das MOTO 1 und MOTO 2.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-113
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
6.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Der Hauptzweck des Risikomanagements der PIERER Mobility-Gruppe besteht in der Sicherung und
Stärkung des Unternehmens durch eine rechtzeitige, vollständige und transparente Einschätzung der
finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken.
Die Gruppe verfügt über ein Enterprise Risk Management System, welches die konzernweiten Chancen
und Risiken nach Fachbereichen und gegebenenfalls geografischen Bereichen zentral erhebt. Die
operative Verantwortung und die Bewertung der konzernweiten Chancen und Risiken erfolgt durch die
Abteilung „Risk Management & Dealer Financing“ der KTM AG, die auch für die Koordination zuständig
ist und in welcher das ESG-Management verankert ist, und dem lokalen Management. Diese berichten
direkt an den Vorstand der KTM AG und werden von diesem und dem Konzernvorstand der PIERER
Mobility AG überwacht.
Eine präventive Analyse möglicher Ereignisse ist ebenfalls Aufgabe des Risikomanagements. Darüber
hinaus gilt es, Chancen und Risiken aktiv zu steuern und entsprechende Maßnahmen mit den
betroffenen Unternehmensbereichen zu definieren und zu evaluieren.
6.2 ENTERPRISE RISK MANAGEMENT (ERM)
Das ERM der Gruppe stellt einen kontinuierlichen, mehrstufigen Prozess zur Steuerung aller operativen
und strategischen Chancen und Risiken sicher. Dieser Prozess kombiniert Elemente aus dem Bottom-
Up- und Top-Down-Ansatz und umfasst die Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken
ebenso, wie die Maßnahmendefinition sowie die Überwachung und Berichterstattung. Dies bildet die
Grundlage für ein konzernweit einheitliches Berichtswesen.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements werden in diesem Prozess auch die mit den
Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) verbundenen Chancen und Risiken berücksichtigt.
CHANCEN- UND RISIKOSTEUERUNG
Hauptziel der Chancen- und Risikosteuerung ist die aktive, kontinuierliche und kontrollierte
Beeinflussung von Chancen und Risiken. Dabei werden die Unternehmensstrategie und Fragen der
Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Der Umgang mit den Risiken und Chancen wird fallspezifisch definiert.
Risiken können minimiert, vermieden oder im Einzelfall bewusst eingegangen werden. Chancen werden
bewertet und bei positivem Ergebnis durch proaktives Handeln und gezielten Investitionen genutzt.
Welche der genannten Strategien gewählt wird, legt der Risikoeigner fest. Danach erfolgt eine
fortlaufende Bewertung der Strategie. Das Risikomanagement wird regelmäßig informiert. Chancen und
Risiken in Bezug auf Themen der Nachhaltigkeit werden in Zusammenarbeit mit der entsprechenden
Fachabteilung gesteuert. Dieser Prozess wird insbesondere von den oberen und mittleren
Managementebenen der KTM AG durchgeführt und u.a. vom Vorstand der PIERER Mobility AG
überwacht.
IDENTIFIKATION UND BEWERTUNG
Das ERM identifiziert und bewertet im Rahmen des Prozesses grundsätzlich Chancen und Risiken
gleichermaßen. Dabei wird zwischen kurzfristigen Chancen und Risiken mit einem Zeithorizont von bis
zu einem Jahr und langfristigen, strategischen Chancen und Risiken mit einem Zeitraum von fünf Jahren
und mehr unterschieden. Somit werden auch ESG-relevante Chancen und Risiken mit einem längeren
Zeithorizont identifiziert und adäquat bewertet.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-114
Nach der strukturierten Identifikation aller Chancen und Risiken erfolgt eine Konsolidierung des
Gesamtrisikoinventar. Aus einer Monte-Carlo-Simulation ergeben sich die Gesamtrisikoposition sowie
die erforderlichen Kennzahlen. Darüber hinaus werden die größten Chancen und Risiken des Konzerns
identifiziert und bewertet.
BERICHTERSTATTUNG UND ÜBERWACHUNG
Im Zuge des ERM-Prozesses wurde eine umfassende Berichterstattung implementiert. Das
Risikomanagement berichtet hierbei direkt an den Vorstand der KTM AG. Für diesen und den
Konzernvorstand der PIERER Mobility AG wird zusätzlich zur weiteren Überwachung regelmäßig ein
Report samt Aggregation auf Konzernebene über die Gesamtrisikolage erstellt. Des Weiteren werden
der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat über den Status Quo und die Fortschritte informiert.
AD-HOC-BERICHTERSTATTUNG RELEVANTER RISIKEN
Bei Veränderungen der Risikolage erfolgt eine Ad-hoc-Berichterstattung durch die Risikoeigner an das
Risikomanagement-Team und in weiterer Folge an den Vorstand der KTM AG. Dies erlaubt eine
zeitnahe und transparente Einschätzung der aktuellen Gesamtrisikosituation. Im Jahr 2024 war eine
Zunahme von Ad-hoc-Berichterstattungen zu beobachten.
6.3 DARSTELLUNG VON CHANCEN, RISIKEN SOWIE GETROFFENEN
MASSNAHMEN
Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die wesentlichen identifizierten Chancen, Risiken und
Maßnahmen für das Jahr 2024.
Die im Laufe des zweiten Halbjahres eingetretenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
führten zu einem unerwartet hohen Markt- und Absatzrisiko in den Kernmärkten, wodurch auch geplante
Maßnahmen stärker als erwartet beeinflusst wurden. Für das Geschäftsjahr 2025 wurde für die KTM
AG ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko aufgrund des Markt- und Absatzrisikos sowie des hohen
Lagerbestands identifiziert.
Am 29. November 2024 beantragten die KTM AG und ihre Tochterunternehmen KTM Components
GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH gerichtliche Sanierungsverfahren mit
Eigenverwaltung. Der danach erarbeitete Sanierungsplan wurde am 25. Februar 2025 von den
Gläubigern angenommen. Zur Finanzierung der vereinbarten Kassaquote von 30 %, die eine
aufschiebende Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der Sanierungsverfahren darstellte, konnten
Finanzmittel im dreistelligen Millionenbereich aufgebracht werden. Die Bestätigung des Eintritts der
Rechtskraft der Sanierungspläne wird für Mitte Juni 2025 erwartet. Nach Eintritt der Rechtskraft sind die
Sanierungsverfahren beendet. Zur weiteren Erläuterung finanzieller Risiken aus den
Sanierungsverfahren und der daraus resultierenden Darstellung im Konzernabschluss sei an dieser
Stelle auf die ausführlicheren Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen.
Trotz der zeitnahen Aktualisierung aller Chancen und Risiken können kurzfristige, nicht vorhersehbare
Ereignisse dazu führen, dass die Darstellung der relevanten Chancen und Risiken nicht alle
Eventualitäten berücksichtigt, insbesondere jene des Scheiterns der Investorengespräche und somit
des Sanierungsverfahrens.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-115
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
BRANCHE
Regulierungen
Nationale und internationale
gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen in den Absatzländern
beeinflussen sowohl für Off-
road- als auch für Street-Mo-
torräder deren technische Aus-
führung, den Fahrzeugimport,
die Fahrzeugzulassung und die
Fahrzeugverwendung (z.B.: re-
gionale Emissionsvorschriften,
Regelungen zur Fahrerlaubnis/
Führerschein und Diskussio-
nen über die Regulierung von
Fahrzeugen mit Verbrennungs-
motoren in der EU)
Klimaschutzbemühungen kön-
nen zu einer Verschärfung und
Ausweitung oder zu neuen Re-
gulierungen mit Auswirkungen
auf die technische Ausführung
und die Verwendung von Fahr-
zeugen (z.B.: Absenkung von
Grenzwerten für Abgasemissi-
onen und Fahrgeräusch und
lokalen Fahrverboten in
Städten) führen
Steigender Forschungs- und
Entwicklungsbedarf zur
Einhaltung bestehender und
zukünftiger Vorschriften
Regulatorische Maßnahmen
wie z. B. Umweltzonen oder
andere klima- und luftqualitäts-
bedingte lokale Fahrverbote
könnten Motorräder als ver-
brauchsärmere Alternative zum
Pkw attraktiver machen
Durch eine Marktsegmentie-
rung wird sichergestellt, dass
bereits im Produktentstehungs-
prozess die relevanten Regula-
rien optimal berücksichtigt,
werden
Die zusätzliche Überwachung
und Steuerung durch die
Abteilung „Regulatory Affairs“
unterstützt die frühzeitige
Identifikation und cross-
funktionale Bewertung von
Risiken inklusive Reporting
und Vorschlagswesen für
Gegenmaßnahmen - sowohl
operativ als auch strategisch
Als ACEM-Mitglied (European
Association of Motorcycle
Manufacturers) auf Ebene der
KTM AG unterstützt die
PIERER Mobility AG die
Strategie zur Dekarboni-
sierung. Sie orientiert sich an
den Zielen des europäischen
Green Deal und des
Klimaschutzgesetzes sowie
der Strategie für nachhaltige
und intelligente Mobilität der
Europäischen Kommission
Entwicklung emissionsarmer/-
freier Antriebssysteme und
Produkte
Produkt- und
Technologie-
entwicklung
Technologien können sich auf-
grund veränderter Rahmenbe-
dingungen und externer Ein-
flüsse als unwirtschaftlich er-
weisen
Technische Innovationen (zum
Beispiel die Entwicklung alter-
nativer Antriebstechnologien)
und die Markteinführung neuer
Produkte – sowohl durch die
PIERER Mobility-Gruppe als
auch durch Wettbewerber –
können die Marktposition so-
wie die Technologie- und Inno-
vationsposition beeinflussen
Strategisches
Produktmanagement innerhalb
der Organisation
Einführung einer
Produktliniensteuerung
Globale F&E Organisation
Zunehmender Einsatz digitaler
Hilfsmittel und Prozesse zur
effizienten Ressourcennutzung
Bewährter
Produktentstehungsprozess
Entwicklung von emissionsär-
meren/-freien Antriebssyste-
men und Produkten
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-116
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
MARKT
Verändertes
Kunden-
verhalten
Anhaltende Inflation und
wirtschaftliche Unsicherheit
können zu einer
Konsumzurückhaltung der
Kunden führen.
Kaufentscheidungen in ein-
zelnen Ländern können durch
die Umstrukturierung und die
damit verbundene Berichter-
stattung beeinflusst werden.
Der Übergang zu neuen
(emissionsärmeren/emissions-
freien) Technologien kann das
bestehende Marktgefüge
verändern, geeignete
Strategien können die
Chancen zur Erschließung
neuer Marktanteile erhöhen.
Hohe Qualitätsstandards,
Verbesserung der
(End)Kundenbetreuung und
klare Positionierung im
Premiumsegment
Erweiterung der
Zusammenarbeit mit
strategischen
Entwicklungspartnern
Weiterentwicklung und
Fokussierung der
strategischen Partnerschaften
im Produktionsbereich des
Mittelklassesegments
Berücksichtigung von
Kundenanforderungen im
Produktentstehungsprozess
zur Abdeckung der
Kundenbedürfnisse
Markt- und
Absatz-
entwicklungen
Aus der aktuellen Wirtschafts-
lage ergibt sich ein anhalten-
des Absatzrisiko, welches auch
2025 anhalten wird.
Die erhöhten Leitzinsen in den
Kernmärkten erhöhen die
Wahrscheinlichkeit einer
Rezession und reduzieren
insbesondere in den USA das
verfügbare Haushaltsein-
kommen von Privatpersonen.
Das volatile Marktumfeld wird
zusätzlich durch geopolitische
sowie länderspezifische,
politische Einflüsse geprägt.
Die wichtigsten Einzelabsatz-
märkte der KTM AG sind
Europa, die USA und Indien.
Absatzmöglichkeiten sind
jedoch generell von der all-
gemeinen konjunkturellen Lage
in den Ländern und Regionen
sowie möglicher politisch
motivierter Handelsbeschrän-
kungen abhängig.
Ein späterer Produktionsstart
der Modelle für 2025 aufgrund
der Betriebsunterbrechung und
die damit verbundenen
Herausforderungen können die
erwarteten Absatzzahlen
beeinflussen.
Stringentes
Kostenmanagement im
gesamten Konzern
Reduktion der in Mattighofen
produzierten Einheiten
Intensivierung der Zusammen-
arbeit mit strategischen
Partnern
Langfristig erfolgreiche
Marktstrategie – KTM AG als
einer der führenden
Motorradhersteller Europas mit
Fokus auf das Kerngeschäft
Strategische
Händlernetzentwicklung
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-117
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
Zoll-
bestimmungen
Mögliche Handelskonflikte
zwischen der EU, den USA
und China, insbesondere im
Bereich der Elektromobilität,
führen zu veränderten
Zollbestimmungen, die zu
höheren Kosten und
eingeschränkter Verfügbarkeit
von Produkten oder Waren-
gruppen (wie zum Beispiel
Aluminium) führen können
Kurzfristige und rückwirkende
Änderungen der Zollvor-
schriften können zu zusätz-
lichen Gebühren/Kosten führen
Optimierung der Lieferkette,
Aufbau langfristiger Partner-
schaften mit Lieferanten und
Weiterentwicklung
bestehender strategischer
Partnerschaften
Zusätzliche Überwachung und
Steuerung durch die
Fachabteilung
IT
Cyber Crime
Die Zahl der Cyber-Angriffe auf
große Unternehmen hat in den
letzten Jahren kontinuierlich
zugenommen. Dabei stellen
insbesondere (Spear-)Phishing
und Ransomware ein
unverändert hohes
Gefahrenpotenzial dar
Weiterentwicklung der internen
Notfall- & Krisenorganisation
„Cyber Security“
Awarenessmaßnahmen
lT-Security- und Riskmana-
gement-System zur Identifi-
kation und Steuerung der
Informationssicherheitsrisiken
Cybersecurity Management
Systems zur Steuerung von
fahrzeugspezifischen IT-
Risiken
System- und
Service-
Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit von
Systemen oder Services kann
beeinträchtigt sein und somit
den Produktionsprozess
beeinflussen
Regelmäßige lT-Security- &
Risk-Assessments zur
Identifizierung und Steuerung
von Risiken
Regulative
Anforderungen
Nationale und internationale
Regularien betreffen
zunehmend auch die IT- &
Informationssicherheits-
bereiche (z.B.: NIS2).
Durch zusätzliche und früh-
zeitige Maßnahmen wird die
Einhaltung bestehender bzw.
zukünftiger nationaler und
internationaler Regelungen in
Bezug auf IT & Informations-
sicherheit sichergestellt
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-118
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
FINANZEN
Finanzrisiko,
Risiken der
Bilanzerstellung
Für weitere Ausführungen, einschließlich der konkreten Maßnahmen zur Miti-
gierung von Risiken durch den Einsatz von Finanzinstrumenten (Hedging von
Fremdwährungspositionen mit Futures, Swaps, etc.) wird auf Anhangsangabe 39.
„Finanzielle Risiken“ verwiesen.
Forderungs-
ausfall
Anhaltend erhöhte Zinsen
sowie niedrige Absatzzahlen
erhöhen den Druck auf die
Händler. Dies kann zu
vermehrten
Forderungsausfällen führen
Enge Abstimmung mit den
Händlern und Unterstützung mit
gezielten Programmen
Bankgarantien zur Absicherung
Strategische
Händlernetzentwicklung
HR
Workforce
Die Attraktivität und das allge-
meine Image des Arbeitgebers
sowie die Gewährleistung von
Sicherheit und Gesundheits-
schutz haben einen erhebli-
chen Einfluss auf die Entschei-
dungen von Arbeitnehmern und
Bewerbern, dies kann zu Vor-
oder Nachteilen bei der
Mitarbeiterbindung, aber auch
beim Wettkampf um Talente
am Arbeitsmarkt führen.
Schlüsselkräfte könnten das
Unternehmen verlassen
Personalentwicklung &
Trainingsangebote zur
Weiterbildung von Führungs-
kräften und Projektleiter
Programme für internationale
Talente
Umfassendes
Lehrlingsausbildungsprogramm
in der eigenen Lehrwerkstätte
Stetige Weiterentwicklung von
Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
Personal-
kosten
Durch Kollektivvertragsver-
handlungen oder infolge von
makroökonomischen Entwick-
lungen können die Personal-
kosten stärker steigen als
geplant
Laufendes Monitoring von
Personalkosten
Anpassung des
Personalstands
Intensivierung von
strategischen Partnerschaften
Kulturwandel
Ein anhaltender Zustand der
Unsicherheit infolge des
Sanierungsverfahren und der
damit verbundenen
Restrukturierungen der
Organisation
Der Zustand der Unsicherheit
hat weiters Auswirkungen auf
die Identifikation mit der
Organisation und das
Vertrauen in die Führung
Änderungen bei der
unternehmensinternen Kultur
Fokus auf Governance und
Compliance
Unterstützung und Begleitung
der Führungskräfte
Verstärkte Kommunikation und
Sichtbarkeit der Führung
Interne Unterstützung bei der
Organisationsentwicklung
Anpassung der Organisations-
und Führungsstruktur
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-119
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
BESCHAFFUNG UND PRODUKTION
Materialien
und Rohstoffe
Politische Exportbeschränkun-
gen und Zölle können sich
negativ auf die Preisentwick-
lung von Materialien und
Rohstoffen auswirken
Makroökonomische
Entwicklungen oder
klimabedingte Maßnahmen
können sich negativ auf die
Preise energieintensiver
Ressourcen wie Stahl und
Aluminium auswirken
(verstärkter Einsatz von derzeit
noch stark limitierten
erneuerbaren Energien, höhere
Anforderungen an die
Stahlproduktion, Umstellung
von Produktionssystemen,
Anforderungen an den Einsatz
von Rezyklaten etc.)
Ein stark steigender Bedarf an
seltenen Erden, zum Beispiel
für die Batterieproduktion für
die Elektromobilität, könnte zu
Ressourcenengpässen auf
dem Markt führen
Der anhaltende Russland-
Ukraine-Konflikt zeigt, dass
sich regionale und lokal
begrenzte Konflikte negativ auf
die Preisentwicklung von
Materialien und Rohstoffen
auswirken können
Eine Eskalation des Konflikts
zwischen China und Taiwan
hätte gravierende
Auswirkungen auf die
Versorgungssicherheit mit
elektronischen Bauteilen
Technologische
Weiterentwicklung und die
Marktreife neuer Materialien
und Rohstoffe mit verbesserten
Eigenschaften
Forschung zu alternativen
Materialien und Rohstoffen und
zur Materialreduktionen/
funktionaler Leichtbau
(„Sustainable Engineering“)
Höhere Transparenz in der
Kostenstruktur durch effektives
„Cost Engineering“
Implementiertes Market
Intelligence System für
elektronische Bauteile sowie
die Erschließung
unterschiedlicher
Bezugsquellen („Multiple
Sourcing“)
Absicherung der Rohstoffpreise
durch Finanzinstrumente an
den Terminmärkten
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-120
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
Logistik und
Lieferkette
Engpässe oder Verzögerungen
in der Logistik können zu
Beeinträchtigungen der
Produktion führen
Politisch motivierte Unruhen
(zum Beispiel am Golf von
Aden, beim Suezkanal oder in
der Taiwanstraße) können sich
negativ auf die
Versorgungssituation und
Logistikkosten auswirken
Ausfallrisiken von Lieferanten
können kurz- bis mittelfristig zu
Versorgungsengpässen führen
Das Sanierungsverfahren und
damit verbundene
Liquiditätsrisiko führt auf
Zuliefererseite zu einem
erhöhten Ausfallrisiko, welches
sich in weiterer Folge auf die
gesamte Supply Chain
auswirken kann
Flexibilität im implementierten
Produktionslayout garantiert
schnelle Anpassung der
Produktionspläne
Langfristige Zusammenarbeit
mit bestehenden Lieferpartnern
sowie sorgfältige Auswahl
leistungsfähiger neuer
Lieferanten
Pflege der
Lieferantenbeziehungen
Förderung kurzer Lieferketten
und lokaler Beschaffungs-
strategien zur Verkürzung/
Sicherung der Lieferzeiten
Verstärktes Risikomanagement
in der Lieferkette
Durchgängige Unterzeichnung
der Einkaufsbedingungen mit
den Lieferanten
Nutzung alternativer Lieferket-
ten und entsprechende Aktivitä-
ten zur Reduktion der anfallen-
den Kosten
Absicherung durch den Einsatz
von „Second Sources“ oder
zusätzlichen Lieferketten für
kritische Warengruppen
Logistische Beschaffungsstruk-
tur zur Minimierung von Trans-
portwegen und die Anpassung
der damit verbundenen Kosten
Betriebsstoffe
(insb. Strom und
tech. Gas)
Die Versorgung mit Strom, Gas
und sonstigen Energieträgern
ist für den Produktionsbetrieb
essenziell
Aufgrund aktueller multipler Kri-
senherde kann es zur Beein-
trächtigung der Energieversor-
gung und damit verbundene
Preisschwankungen kommen
Photovoltaikanlagen zur
eigenen Stromerzeugung
Fortlaufende Umsetzung von
Energieeinsparmaßnahmen
Teilnahme an (Bürger)-Energie-
gemeinschaften, sofern formell
umsetzbar
Betriebs-
anlagen
Beeinträchtigung der
Verfügbarkeit von Anlagen
durch technische Störungen
oder externe Einflüsse wie zum
Beispiel Stürme, Hochwasser
oder sonstige Naturgefahren.
Solche Ereignisse können den
Produktionsprozess
beeinflussen.
Wartungspläne und optimierte
Instandhaltungsstrategie
Regelmäßige Inspektionen
Notfall- und
Krisenmanagement
Versicherungen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-121
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
SONSTIGE
Produktqualität
und -haftung
Als Hersteller von Premium-
produkten ist die Qualität ein
wesentliches Merkmal, auf das
sich die PIERER Mobility
fokussiert
Produkthaftungsfälle und damit
verbundene Strafen stellen vor
allem auf dem US-amerikani-
schen Markt aufgrund des
Rechtssystems ein Risiko dar
Neben bisher bestehenden
möglichen Ursachen für
produktbezogene Klagen
könnten durch klimawandel-
bedingte Regulierungen
weitere rechtliche Risiken
hinzukommen
Sicherstellung hoher Qualitäts-
standards durch geeignete
Lieferantenauswahlverfahren
sowie den Einsatz von
Qualitäts- und
Prozessmanagement-
Systemen und Audits
Versicherungen
Klima- und
Umwelt-
risiken und
Chancen
Für weitere Informationen wird hier auf die nichtfinanzielle Erklärung
(Abschnitt 4 dieses Lageberichts) verwiesen. Relevante Informationen finden
sich jeweils zu Beginn der Kapitel E1 und E5 sowie in den entsprechenden
Abschnitten zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Strategische
Chancen
und Risiken
Strategische Ausrichtung mit
Fokus auf das Kerngeschäft
Motorräder, verbunden mit
einer starken Markenidentität,
bieten eine solide Basis für
zukünftiges Wachstum
Verschlechterte Produktions-
bedingungen in Europa
(Kosten, Regularien,
Arbeitsmarkt) führen zu
Wettbewerbsnachteilen.
Durch die Nutzung außereuro-
päischer Produktionsstandorte
kann den Wettbewerbsnach-
teilen eines europäischen
Standorts entgegengewirkt
sowie Entwicklungs- und
Industrialisierungsprozesse
beschleunigt werden.
Durch die strategische
Restrukturierung hat KTM das
Potenzial, gestärkt aus der
Krise hervorzugehen
Fokus auf das Premium-
segment und Nutzung der
eigenen Innovationskraft
Teilverlagerungen der
Produktion und von F&E-
Aktivitäten zu den globalen
Partnern wie z.B. Bajaj Auto
(Indien)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-122
Chancen/Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
Compliance
Risiken
Allgemeine Herausforderungen im
Compliance-Bereich:
Verstoß gegen die im Code of
Conduct definierten
Mindeststandards
Verstoß gegen nationale und/
oder internationale Gesetze
Herausforderungen bei
eigenen Geschäftsaktivitäten
und in der Lieferkette
Fokusthemen:
Menschenrechte, Respekt,
Integrität, Diversität, ethische
Rekrutierung, faire Arbeits-
bedingungen, Gesundheits-
schutz, Arbeitssicherheit
Nachhaltigkeit, Umwelt- und
Klimaschutz, Tierschutz
Fairer Wettbewerb,
Kartellverbot
Korruption, Bestechung,
Einladungen, Geschenke
Geldwäsche, Terrorismus-
finanzierung, Exportkontrolle
Steuern, Steuerstrategie,
Steuercompliance,
internationale Steuerrichtlinien
Interessenskonflikte, Verbot
von Insiderhandel, politische
Aktivitäten, Spenden,
Sponsoring
Umgang mit Unternehmens-
eigentum und -vermögen,
Geschäfts- und Betriebs-
geheimnissen, Datenschutz,
geistiges Eigentum, KI-Tools
Lieferkettencompliance
Umgang mit Konfliktmineralien,
Chemikalien, Schadstoffen
Maßnahmen zur Compliance-
Sicherung:
Einhaltung des Code of
Conduct
Einbezug der
Mitarbeiterinteressen durch
Mitarbeitervertretungen
Überprüfung von Fortschritten
Implementierung von
Maßnahmen zur Achtung der
Menschenrechte
Ausbau der ESG-Plattform
"SupplierAssurance" (NQC)
Festlegung von Mindest-
anforderungen als Grundlage
für Lieferantenbeziehungen
Sicherstellung des
Mindestbeschäftigungsalters
Durchführung jährlicher
Schulungen und
Sensibilisierungsprogramme
Verfügbarkeit von
Whistleblowing-Kanälen,
Ausweitung des anonymen
Hinweisgebersystems auf
Dritte
Automatisiertes Compliance E-
Learning
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-123
7 ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB
1. Das Grundkapital beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 auf Inhaber lautende
Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt den gleichen Anteil am Grundkapital und die
gewöhnlichen Aktionärsrechte gemäß österreichischem Aktiengesetz. Dazu zählen das Recht
auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende und das Recht auf
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Sämtliche Aktien der PIERER Mobility
AG sind seit dem 14. November 2016 an der SIX Swiss Exchange (SIX) im International
Reporting Standard hauptkotiert (ISIN AT0000KTMI02). Seit dem 1. März 2022 sind die Aktien
zusätzlich an der Wiener Börse (Amtlicher Handel) gelistet. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu
keiner Änderung des Grundkapitals. Da die PIERER Mobility AG auch keine eigenen Aktien
erwarb oder veräußerte, hielt die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 keine eigenen
Aktien.
2. Zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH, der Pierer Industrie AG und der Pierer Bajaj AG
einerseits (die „Pierer-Gruppe“) sowie der Bajaj Auto Ltd. und Bajaj Auto International Holdings
B.V. andererseits (die „Bajaj-Gruppe“) besteht seit 29. September 2021 ein Syndikatsvertrag
(der „Syndikatsvertrag 2021“). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden
Unternehmensgruppen in Bezug auf die Beteiligung der Pierer Industrie AG und der Bajaj Auto
International Holdings B.V. an der Pierer Bajaj AG als Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility
AG. Der Syndikatsvertrag 2021 sieht vor, dass eine etwaige Übertragung des Eigentums von
Aktien der PIERER Mobility AG der Zustimmung der von Bajaj nominierten
Aufsichtsratsmitglieder der Pierer Bajaj AG bedarf. Die Pierer Bajaj AG, die wirtschaftlich Herrn
DI Stefan Pierer zuzurechnen ist, unterliegt somit in Bezug auf Aktien an der PIERER Mobility
AG Veräußerungsbeschränkungen. Dem Vorstand sind keine weiteren Beschränkungen
bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
3. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2024 folgende Beteiligung am
Kapital der PIERER Mobility AG, die zumindest 10 von Hundert betragen:
o Pierer Bajaj AG: 74,94 % (direkte Beteiligung);
o Pierer Konzerngesellschaft mbH: 0,09 % (direkte Beteiligung) und 74,94 % (indirekte
Beteiligung).
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die
Änderung der Satzung.
7. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Dargestellt werden in einem ersten Schritt die glichkeiten, die zum Stichtag 31. Dezember 2024
aufrecht waren. Die Änderungen der genannten Instrumente nach dem Bilanzstichtag sind am
Ende dieses Punktes beschrieben (siehe dazu auch das Kapitel zu den Ereignissen nach dem
Bilanzstichtag):
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. April 2022 erteilten Ermächtigung und
gleichzeitig beschlossenen Satzungsänderung enthält die Satzung der Gesellschaft als
§ 5 „Genehmigtes Kapital“ folgende Bestimmung:
a) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 33.796.535,00, allenfalls in
mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch
Ausgabe von bis zu 16.898.267 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf
bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-124
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im
Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug
anzubieten.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der
Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
(i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf
die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien
entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
(ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
(iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und / oder
(iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.
c) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von
Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Aufgrund des von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 geschaffenen bedingten Kapitals und
der dazu beschlossenen Satzungsänderung enthielt die Satzung der Gesellschaft zum
Bilanzstichtag als § 5a „Bedingtes Kapital“ folgende Bestimmung:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu
EUR 4.375.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.375.000 auf Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß
§ 174 AktG im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 21.04.2023, die unter Ausnutzung
der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben
werden, erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der
Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/ oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft
Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe
anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten
Preisfindungs- verfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten
Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft
dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten
Kapital ergeben, zu beschließen.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung einer eventuell begebenen
Wandelschuldverschreibung und darf ausdrücklich nur so weit durchgeführt werden, als Gläubiger
von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und / oder Bezugsrecht auf Aktien der
Gesellschaft Gebrauch machen.
Diese bedingte Kapitalerhöhung dient zur Ausgabe von neuen Aktien an Gläubiger von
Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom
21. April 2023 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden. Diese von
der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumte Ermächtigung Finanzinstrumente gemäß
§ 174 AktG auszugeben, wurde bisher nicht ausgenutzt.
Von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurden im Hinblick auf den Erwerb und die
Veräußerung eigener Aktien zudem folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Vorstand ist gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum
der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als
auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der
Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst
werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-125
erwerbenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu
erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs
an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20 %
unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft,
mit ihr verbundenen Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.
b) Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch auf andere Art als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu
veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre
auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.
Nach dem Bilanzstichtag kam es zu wesentlichen Änderungen der Möglichkeiten, Aktien
auszugeben oder zurückzukaufen:
Die PIERER Mobility-Gruppe befindet sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.
Insbesondere auf der Ebene der KTM AG war kurzfristig eine Kapitalzufuhr zur Erfüllung der Quote
im Sanierungsplan erforderlich. Die Aufnahme von frischem Kapital stellte somit eine
Schlüsselherausforderung der PIERER Mobility AG dar, um ihre wesentliche Tochtergesellschaft,
die KTM AG, unterstützend mit Finanzmittel auszustatten.
Die in der Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung
(Bedingtes Kapital 2023) wurde daher in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner
2025 widerrufen und eine neue Ermächtigung sowie ein neues Bedingtes Kapital 2025, das künftig
50 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen soll, beschlossen. Dadurch wurde
dem Vorstand die notwendige Flexibilität gegeben, um kurzfristig auf Finanzierungs- und / oder
Liquiditätsanforderungen der PIERER Mobility-Gruppe reagieren zu können.
Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss am 27. Jänner 2025 hinsichtlich des
Ausschlusses des Bezugsrechts Folgendes (zu Tagesordnungspunkt 2):
a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April
2023 beschlossene Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
21. April 2028 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 27. Jänner 2030
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 900.000.000,00 die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von
insgesamt bis zu 16.898.267 Aktien der Gesellschaft einräumen können und / oder auch so
ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren
Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im
Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes
Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und / oder Bezugsrechten auf Aktien der
Gesellschaft.
c) Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte
Kapital und/oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen
Aktien verwenden.
d) Der Vorstand darf im Rahmen dieser Ermächtigung Finanzinstrumente, die dem Gläubiger
Bezugsrechte auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen, nur insoweit begeben,
als bei Ausübung sämtlicher Bezugsrechte dieser Finanzinstrumente und unter
Berücksichtigung sämtlicher Aktien, die auch aus dem Genehmigten Kapital 2022 (wie in der
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-126
Hauptversammlung vom 29. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen) ausgegeben
wurden oder ausgegeben werden sollen, nicht mehr als 16.898.267 neue Aktien der
Gesellschaft geschaffen werden.
e) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe
anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft
in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Ausgabebetrag der bei
Wandlung (Ausübung des Umtausch- und / oder Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und
das Umtausch- und / oder Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher
finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln
(Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags); der Ausgabebetrag der auszugebenden
Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.
f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 Abs 4 AktG ist
ausgeschlossen.
Des Weiteren wurden in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 folgende
Beschlüsse hinsichtlich der bedingten Kapitalerhöhung gefasst (zu Tagesordnungspunkt 3):
a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April
2023 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159
Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 4.375.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.375.000 Stück auf
Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG.
b) Die Hauptversammlung beschließt die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft
gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu
16.898.267 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an
Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser
Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden,
soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch- und / oder Bezugsrecht auf
Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtausch- und / oder
Bezugsverhältnis sind nach Maßgabe marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie
des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu
ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags). Der Ausgabebetrag darf nicht
unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der
bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der
Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung
festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
c) Zudem wurde ein Beschluss gefasst, die Satzung in § 5a gemäß den oben genannten
Beschlüssen zu ändern.
8. Vereinbarungen, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots wirksam
werden („Change of Control-Klauseln“), sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden
seitens der PIERER Mobility AG nicht bekannt gegeben, da dies der Gesellschaft erheblich
schaden würde.
9. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen
Übernahmeangebots.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-127
8 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN
KONTROLLSYSTEMS § 243A (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der PIERER Mobility-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und
Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen
gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und
Malversationen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden
international anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework)
berücksichtigt. Das System umfasst:
Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
Prozessunabhängige Kontrollen
Management von Risiken der Bilanzerstellung
Die Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen
Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess-
und Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Im Folgenden werden die
wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
dargestellt.
8.1 KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das
interne Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-)
Rechnungswesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den
unterschiedlichen Führungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die
Konzernzentrale in Wels sowie die österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen
Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen
Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten
(insbesondere in Mattighofen) begegnet. Insbesondere hervorzuheben für die Verantwortlichkeit von
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sind hier die Bereiche Finance, Controlling und Risk
Management & Dealer Financing, die eng miteinander abgestimmt die Finanzzahlen erarbeiten und
direkt unter dem Vorstand der KTM AG bzw. dem Konzernvorstand angesiedelt sind. Die Verwaltung,
Organisation und Verantwortung dieser drei angeführten Unternehmensbereiche obliegt den jeweiligen
Bereichsleitern. Die Strategiesetzung und Überwachung der Umsetzung liegt im Aufgabenbereich des
Vorstands der KTM AG bzw. des Konzernvorstand.
In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein
starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer
Auswirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und
die Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger,
in enger Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit
den zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der
Einhaltung der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des
jeweils zuständigen Bereichsmanagements.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-128
8.2 RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement
erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf
jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung
von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnun-
gen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis
sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unbe-
rechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen
das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies
trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital,
Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräte.
Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt,
um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
8.3 KONTROLLMASSNAHMEN
Die Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert.
Wesentliches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das
Prinzip der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen
Bilanzerstellung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und
Kontrollmaßnahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden
Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der
Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Gruppe sucht stets
nach technisch-automatisierten Lösungen, um so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern
bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf ganzheitlichen, den
Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten
Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der laufenden
Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer
einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und
Berichterstattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte
Kontrollen integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die
vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle
entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der
Konsolidierung unterstützen sollen. Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der
Rechnungslegung sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe
regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige
aufgetretene Kontrollschwächen zu erkennen und anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems
dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-
Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt,
wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
8.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-)
Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-129
Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der
unternehmensinternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z. B. im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung oder von externen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des
Prüfungsausschusses ein. Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer
möglichen Auswirkung auf die Rechnungslegungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung ge-
stellt werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches Internes Berichtswesen implementiert, das je
nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Ziel ist es,
über die verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu verein-
fachen, Risiken im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten
Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse,
sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von
Limits, insbesondere in Bezug auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse
bis hin zur obersten Vorstandsebene, und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z.B.
die Analyse der finanziellen Stabilität von Lieferanten, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips
bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte
Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in
komprimierter Berichtsform an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und
kommentiert werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems in der Rechnungslegung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand
und gegebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung
der Wirksamkeit.
9 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Für die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird auf Kapitel XI. „Ereignisse nach
dem Bilanzstichtag“ des Konzernanhangs verwiesen.
10 AUSBLICK
10.1 GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Mit fristgerechter Hinterlegung der Kassaquote und zugehöriger gerichtlicher Bestätigung des
Sanierungsplans konnten die KTM AG, die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sowie die KTM
Components GmbH ihre Sanierungsverfahren erfolgreich abschließen. Der Fortbestand der KTM-
Gruppe konnte damit gewährleistet werden, wenngleich weiterhin Unsicherheiten bestehen, wie
nachstehend angeführt. Seitens der Geschäftsführung bestanden zu keinem Zeitpunkt im Laufe der
Sanierungsverfahren Zweifel an ihrem erfolgreichen Abschluss.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-130
Nichtsdestoweniger bestehen Unsicherheiten, da die Fortbestandsprognose bestimmten Annahmen
und Faktoren unterliegt, die auf dem Eintritt von Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle der
KTM-Gruppe liegen. Nennenswert sind insbesondere erwartete makroökonomischen
Rahmenbedingungen. Wie einleitend unter den Erläuterungen zum Sanierungsverfahren ausgeführt,
stellen diese Umstände eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der
KTM-Gruppe zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. In diesem Fall ist die KTM-
Gruppe dann möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ihre
Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu begleichen.
Zumindest für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Gruppe ein weiterhin herausforderndes
wirtschaftliches Umfeld. Dies äußert sich bereits in den erwarteten wirtschaftlichen Wachstumszahlen
in den Kernmärkten Europa und den USA, wobei die Unsicherheiten hinsichtlich der aktuellen
politischen Entwicklungen und auch der Verhängung von US-amerikanischen Einfuhrzöllen auf
Produkte der Gruppe erheblich zugenommen haben. Zusätzlich zu den hohen Lohnabschlüssen und
den Folgen der anhaltend erhöhten Inflationsraten wird erwartet, dass die Zinssätze im Wesentlichen
auf dem bisherigen erhöhten Niveau verbleiben. In Summe betreffen die resultierenden Volatilitäten
insbesondere die Umsatzerwartungen der Gruppe in den USA und Europa.
Trotz des schwierigen Umfelds verfügt die Gruppe über treue Kunden. Es herrscht große Nachfrage
nach den im Herbst 2024 vorgestellten Motorrad-Modellen. Dennoch liegt die oberste Priorität im Abbau
der Lagerbestände. Zur Erreichung dieses Ziels werden die Produktionskapazitäten auch im Geschäfts-
jahr 2025 noch weiter reduziert und entsprechend an der Nachfrage kalibriert, sodass aber zeitgleich
auch ausreichend neue Modelle bei den ndlern verfügbar sind. Aufgrund dieser Maßnahmen erwartet
die Gruppe bis zum Jahresende 2025 eine Normalisierung ihres und auch des Lagerbestands bei den
Händlern. Damit im Einklang steht das Ziel des Managements, die bisherige produktbezogene Push-
Strategie im Verkauf über die Gewährung von Discounts hin zu einer Pull-Strategie zu entwickeln, bei
der die Kundennachfrage über gezielte Werbemaßnahmen gesteigert werden soll.
Aufgrund des anhaltend herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds geht der Vorstand für das Ge-
schäftsjahr 2025 von einem Umsatz unter dem Niveau des letzten Geschäftsjahres aus. Zugleich be-
nötigen einige der gesetzten Kostensenkungsmaßnahmen mehr Zeit von ihrer Umsetzung bis hin zu
ihrer Wirkung, sodass erst für das Geschäftsjahr 2027 von einem positiven EBIT ausgenommen das
Geschäftsjahr 2025, das aufgrund des erwarteten Sanierungsgewinns ein positives EBIT ausweisen
wird ausgegangen wird. Mit dem von den zukünftigen Investoren erwarteten eingebrachten Kapital
sowie der Freisetzung des Working Capital und der Realisierung des Sanierungsgewinns im Geschäfts-
jahr 2025 kann der Fortbestand der KTM-Gruppe bis hin zur Wieder-Erreichung positiver operativer
Erträge im Geschäftsjahr 2027 erwartet werden. Strategische Zielsetzung ist es, eine stärkere Fokus-
sierung auf das Kerngeschäft Motorräder mit seinen Premiummarken KTM, GASGAS und Husqvarna
zu legen. Die Marke MV Agusta sowie die zugehörigen Gesellschaften und Geschäftsbeziehungen sind
bereits im vorliegenden Konzernabschluss und -lagebericht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert;
die Geschäftsleitung geht von einer endgültigen Abwicklung des Verkaufs im zweiten Quartal 2025 aus.
Darüber hinaus wird auch daran gearbeitet, das Geschäft der KTM Sportcar GmbH und damit des X-
BOW zu veräußern. Die Geschäftstätigkeiten der PIERER New Mobility GmbH und ihrer Tochtergesell-
schaften sollen bis zum Jahresende 2025 ebenfalls eingestellt werden.
Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Abschlusses des Sanierungsverfahrens der KTM AG und der
gesetzten Maßnahmen zur Fokussierung und Redimensionierung geht die Geschäftsleitung davon aus,
dass die Gruppe damit über eine stabile operative und finanzielle Basis verfügt.
10.2 MOTORSPORT
Die KTM-Gruppe verzeichnete einen der erfolgreichsten Starts in eine Motorsport-Saison. Der Gewinn
der Rally Dakar zu Beginn des Jahres 2024 stellte den ersten Höhepunkt dar, gefolgt vom Superenduro-
Weltmeistertitel mit sieben von möglichen sieben Siegen. Daran schlossen sich der Gewinn von fünf
von glichen fünf Motocross MX-2 WM-Läufen, acht Supercross-Siege sowie zwei Siege von vier
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-131
Rennen in der Moto 3. Sowohl in der Motocross-, der Supercross- und Moto 3-Konstrukteurswertung
führt die KTM-Gruppe.
Die verfolgte Fokussierung zeigt sich auch in der MotoGP: Das orange Farbschema wird wieder die
MotoGP-Präsenz der KTM-Gruppe im Jahr 2025 präsentieren. Der Red Bull KTM Tech3-Kader wird mit
den Grand-Prix-Gewinnern Enea Bastianini und Maverick Viñales das Red Bull KTM Factory Racing-
Team ergänzen. Der 26-jährige Italiener und der 29-jährige Spanier werden in der Saison 2025 im
Rahmen einer mehrjährigen Vereinbarung mit einer kompletten KTM RC16-Werksmaschine
ausgestattet und bilden zusammen mit den Stars Brad Binder und Pedro Acosta ein orangefarbenes
Red Bull-Quartett.
10.3 INVESTITIONEN
Durch die in den letzten Jahren getätigten Investitionen wurden die erforderlichen
Produktionskapazitäten für die kommenden Jahre gesichert. Die avisierten Investitionen wurden vor
diesem Hintergrund einer umfassenden Bewertung mit dem Ziel der Analyse ihrer strategischen
Relevanz und operativen Notwendigkeit unterzogen. Es wird erwartet, dass hierdurch die Investitionen
bis zur Erreichung operativer Profitabilität merklich gesenkt werden können, ohne die
Unternehmenssubstanz oder Zukunftsfähigkeit einzuschränken. Der Fokus der Investitionen wird
jedoch weiterhin auf der (Weiter-)Entwicklung bestehender und neuer Modelle liegen.
10.4 FINANZIERUNGSSITUATION
Für den erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens brauchte die KTM-Gruppe frisches Kapital
von Investoren. Im Zuge dessen hat die Bajaj-Gruppe über die bestehenden konzernalen
Verflechtungen mit der PIERER Mobility -Gruppe Finanzmittel in Höhe von insgesamt 800 Mio. zur
Verfügung gestellt. Davon sind der KTM-Gruppe bis 26. Mai 2025 folgende Finanzmittel zugeflossen:
Restrukturierungsdarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren, d. h. bis zum 30. Dezember 2028, in
Höhe von € 450 Mio. durch die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande;
Einlösung bestehender Forderungen aus Finanzierungstätigkeit der KTM AG gegenüber der
PIERER New Mobility GmbH durch die PIERER Mobility AG in Höhe von 200 Mio.
Der erfolgreiche Abschluss des Sanierungsverfahrens verringerte die Nettofinanzverschuldung der
KTM-Gruppe deutlich. Ziel ist es, nach der laufenden Redimensionierung der KTM-Gruppe die
Nettofinanzverschuldung auf ein nachhaltig gesundes Niveau zu bringen.
Wels, 27. Mai 2025
Der Vorstand
Mag. Gottfried Neumeister (CEO) Dipl.-Ing. Stefan Pierer (Co-CEO)
PIERER Mobility AG,
Wels Beilage I/1
Anhang- 31.12.2023 31.12.2024
Nr. TEUR TEUR
Vermögenswerte:
Langfristige Vermögenswerte:
Firmenwert 23
131.735 0
Immaterielle Vermögenswerte 24
668.967 476.707
Sachanlagen 25
483.886 369.299
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 26
33.870 14.130
Latente Steueransprüche 27
9.934 84.126
Sonstige langfristige Vermögenswerte
28
5.436 3.248
1.333.828 947.510
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte
29
857.255 617.852
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
30
350.801 289.422
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
31
146.087 154.719
Steuererstattungsansprüche 2.272 16.262
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
32
258.972 163.407
1.615.387 1.241.662
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
33
3.700 206.662
2.952.915 2.395.834
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024
PIERER Mobility AG,
Wels Beilage I/2
Anhang- 31.12.2023 31.12.2024
Nr. TEUR TEUR
Eigenkapital und Schulden:
Eigenkapital:
Grundkapital 34
33.797 33.797
Kapitalrücklagen 34
9.949 9.949
Sonstige Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn/-verlust 34
860.515 -240.509
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 904.261 -196.763
Nicht beherrschende Anteile 34
5.012 3.014
909.273 -193.749
Langfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 35
962.849 93.353
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 36
27.967 26.907
Latente Steuerschulden 27
120.665 893
Andere langfristige Schulden 37
18.517 74.924
1.129.998 196.077
Kurzfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 35
72.049 1.712.769
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37
676.978 381.857
Rückstellungen 38
21.871 91.715
Steuerschulden
1.824 2.959
Andere kurzfristige Schulden 37
140.922 136.973
913.644 2.326.273
33 0 67.233
2.952.915 2.395.834
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
PIERER Mobility AG,
Wels Beilage I/3
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024
Anhang- 2023 2024
Nr. TEUR TEUR
Umsatzerlöse 10 2.661.210 1.879.021
Herstellungskosten der zur Erzielung der
Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 11 -1.977.117 -1.929.980
Bruttoergebnis vom Umsatz 684.093 -50.959
Vertriebs- und Rennsportaufwendungen 12 -289.838 -299.368
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 13 -53.764 -80.437
Verwaltungsaufwendungen 14 -185.742 -197.130
Sonstige betriebliche Aufwendungen 15 -799 -57.033
Aufwendungen für Wertminderungen nach IAS 36 15, 23 0 -360.660
Aufwendungen für Wertminderungen nach IFRS 5 15, 33 0 -147.311
Sonstige betriebliche Erträge 16 3.736 17.703
Ergebnis aus at-Equity Beteiligungen 17 2.338 -9.022
Ergebnis der betr. Tätigkeit 160.024 -1.184.217
Zinserträge 18 10.669 25.837
Zinsaufwendungen 18 -73.940 -123.641
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis 18 -4.620 5.423
Ergebnis vor Steuern 92.133 -1.276.598
Ertragsteuern 19 -15.720 196.691
Ergebnis des Geschäftsjahres 76.413 -1.079.907
davon Eigentümer des Mutterunternehmens 80.183 -990.265
davon Nicht beherrschende Gesellschafter -3.770 -89.642
20 2,37 -29,30
Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (EUR)
PIERER Mobility AG,
Wels Beilage I/4
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024
Anhang- 2023 2024
Nr. TEUR TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres 76.413 -1.079.907
Posten, die in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wurden oder anschließend
umgegliedert werden können
Fremdwährungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen 34 -4.195 3.560
Fremdwährungsumrechnung aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen
26, 34 -1.051 488
Bewertung Cash-Flow-Hedges 34 -9.851 -8.154
Latente Steuer auf die Bewertung
von Cash-Flow-Hedges 34 2.340 1.921
-12.757 -2.185
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen 34, 36 -485 670
Steuereffekt 34 112 -154
-373 516
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -13.130 -1.669
Gesamtergebnis 63.283 -1.081.576
davon Eigentümer des Mutterunternehmens 67.053 -991.934
davon Nicht beherrschende Gesellschafter -3.770 -89.642
PIERER Mobility AG,
Wels
Anhang- 2023 2024
Nr. TEUR TEUR
Betriebstätigkeit
Ergebnis des Geschäftsjahres 76.413 -1.079.907
+ (-)
Zinsaufwendungen / Zinserträge 18 63.271 97.805
+
Steueraufwendungen 19 15.720 -196.691
+
Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagevermögen und
immaterielle Vermögenswerte 23, 24, 25 163.504 703.434
+ (-)
Dotierung (Auflösung) von langfristigen Verpflichtungen
für Leistungen an Arbeitnehmer 240 -582
(-) +
Gewinne (Verluste) aus der Equity-Konsolidierung 17 -2.338 9.022
(-) +
Gewinne (Verluste) aus dem Abgang von Anlagevermögen 24, 25 0 109.453
+ (-)
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Erträge) VI 8.731 177.095
+ Zinseinzahlungen 9.630 28.293
- Zinsauszahlungen -67.623 -109.989
- Steuerzahlungen -10.457 -17.292
+ Erhaltene Dividenden 943 599
Brutto Cash-Flow 258.034 -278.760
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Vorräten -224.004 90.849
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, Vorauszahlungen, sonstigen kurz-
und langfristigen Vermögenswerten -39.986 19.295
+ (-)
Erhöhung (Verminderung) von Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und
anderen kurz- und langfristigen Schulden -104.895 -267.346
Erhöhung (Verminderung) des Nettoumlaufvermögens -368.885 -157.202
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit -110.851 -435.962
Beilage I/5
Konzern-Kapitalflussrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024
PIERER Mobility AG,
Wels
Anhang- 2023 2024
Nr. TEUR TEUR
Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen 24, 25 -312.950 -263.301
- Auszahlungen für den Erwerb von nach der at-Equity Methode bilanzierten
Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 9, 26 0 -12.490
+ Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen 13.124 3.774
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von nach der at-Equity Methode
bilanzierten Unternehmen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 26 932 0
- Erwerb von Tochterunternehmen 9 -1.609 -45.222
-
Auszahlungen aus sonstigen Vermögenswerten -1.637 -23.271
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -302.140 -340.510
Free Cash-Flow -412.991 -776.472
Finanzierungstätigkeit
-
Dividendenzahlungen an Dritte -68.093 -17.653
-
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 34 -214 0
+
Einzahlungen von Eigenkapital in vollkonsolidierte Gesellschaften
von nicht beherrschenden Gesellschaftern 34 2.556 0
+
Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten 35, VI 504.175 47.031
-
Tilgung Schuldscheindarlehen 35, VI -24.027 0
-
Tilgung Forschungsdarlehen VI -2.400 -28.824
-
Rückzahlung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten VI 0 -1.200
-
Tilgung Leasingverbindlichkeiten VI, 45 -25.158 -22.612
+ (-)
Veränderung sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten VI 11.823 717.935
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 398.662 694.677
Gesamt Cash-Flow -14.329 -81.795
+ Anfangsbestand der liquiden Mittel im Konzern 278.738 258.972
+ Veränderung durch Fremdwährungseffekte -5.437 -5.607
Endbestand der liquiden Mittel im Konzern 258.972 171.570
Beilage I/6
Der Endbestand an liquiden Mitteln der Gruppe in oben angegebener Kapitalflussrechnung entspricht nicht dem in der
Konzernbilanz gezeigten Endbestand. Grund hierfür ist der in der Veräußerungsgruppe der MV Agusta-Gesellschaften
gehaltene Bestand an liquiden Mitteln nach Maßgabe von IFRS 5. Zur Erläuterung der Veräußerungsgruppe sei auf die
Erläuterungen unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ verwiesen.
PIERER Mobility AG,
Wels Beilage I/7
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Rücklagen Ausgleichs- Anteile Konzern-
Kapital- einschließlich Rücklage posten nicht be- eigen-
Grund- rück- Konzern- nach Währungs- herrschender kapital
Anhang- kapital lagen bilanzgewinn IFRS 9 umrechnung Gesamt Gesellschafter Gesamt
Nr. TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 1. Jänner 2024 33.797 9.949 855.024 8.435 -2.944 904.261 5.012 909.273
Änderung der Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (NCI Put-Optionen) 0 0 3.250 0 0 3.250 -3.250 0
Stand am 1. Jänner 2024 (angepasst) 33.797 9.949 858.274 8.435 -2.944 907.511 1.762 909.273
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 -990.265 0 0 -990.265 -89.642 -1.079.907
Sonstiges Ergebnis 34 0 0 516 -6.233 4.048 -1.669 0 -1.669
Gesamtergebnis 0 0 -989.749 -6.233 4.048 -991.934 -89.642 -1.081.576
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 20, 34 0 0 -16.899 0 0 -16.899 -754 -17.653
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 34 0 0 0 0 0 0 -65 -65
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und
Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert
0 0 0 -121 0 -121 0 -121
Optionen auf nicht beherrschende Anteile 37 0 0 -95.574 0 0 -95.574 41.743 -53.831
Konsolidierungskreisänderungen 9 0 0 0 0 0 0 49.968 49.968
Sonstiges 0 0 254 0 0 254 2 256
Stand am 31. Dezember 2024 33.797 9.949 -243.694 2.081 1.104 -196.763 3.014 -193.749
Rücklagen Ausgleichs- Anteile Konzern-
Kapital- einschließlich Rücklage posten nicht be- eigen-
Grund- rück- Konzern- nach Währungs- herrschender kapital
Anhang- kapital lagen bilanzgewinn IFRS 9 umrechnung Gesamt Gesellschafter Gesamt
Nr. TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 1. Jänner 2023 33.797 9.949 845.432 16.255 2.302 907.735 6.661 914.396
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 80.183 0 0 80.183 -3.770 76.413
Sonstiges Ergebnis 34 -373 -7.511 -5.246 -13.130 0 -13.130
Gesamtergebnis 0 0 79.810 -7.511 -5.246 67.053 -3.770 63.283
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 20, 34 0 0 -67.593 0 0 -67.593 -500 -68.093
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 34 0 0 -214 0 0 -214 0 -214
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und
Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert
0 0 0 -309 0 -309 0 -309
Optionen auf nicht beherrschende Anteile 37 0 0 -2.420 0 0 -2.420 0 -2.420
Kapitalerhöhung von nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne
Änderung der Anteilsverhältnisse 34 0 0 0 0 0 0 2.556 2.556
Konsolidierungskreisänderungen 9 0 0 0 0 0 0 61 61
Sonstiges 0 0 9 0 0 9 4 13
Stand am 31. Dezember 2023 33.797 9.949 855.024 8.435 -2.944 904.261 5.012 909.273
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
worden sind
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
worden sind
Beilage I/8
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
I. Allgemeine Angaben ................................................................................................... 10
1. Angaben zum Unternehmen ................................................................................................................ 10
2. Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von wesentlicher Tochterunternehmen .... 10
3. Grundsätze der Rechnungslegung....................................................................................................... 12
4. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................................................................... 13
5. Neu angewendete Standards und Interpretationen ............................................................................. 14
6. Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen ................................................................... 14
7. Schätzungen und Ermessensentscheidungen ..................................................................................... 15
II. Konsolidierungskreis ................................................................................................... 19
8. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ......................................................................................... 19
9. Veränderungen im Konsolidierungskreis .............................................................................................. 20
III. Segmentberichterstattung ........................................................................................ 24
IV. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung ....................................... 26
10. Umsatzerlöse ................................................................................................................................... 26
11. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ............................ 27
12. Vertriebs- und Rennsportaufwendungen ......................................................................................... 27
13. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ................................................................................. 27
14. Verwaltungsaufwendungen .............................................................................................................. 28
15. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen .......................................................... 28
16. Sonstige betriebliche Erträge ........................................................................................................... 29
17. Ergebnis aus At-Equity Beteiligungen ............................................................................................. 29
18. Finanz- und Beteiligungsergebnis .................................................................................................... 29
19. Ertragsteuern ................................................................................................................................... 30
20. Ergebnis je Aktie und Vorschlag für die Ergebnisverwendung ........................................................ 32
21. Aufwendungen für den Abschlussprüfer .......................................................................................... 32
22. Mitarbeiter ........................................................................................................................................ 32
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz ................................................................................ 33
23. Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36 ............................................................................. 33
24. Immaterielle Vermögenswerte ......................................................................................................... 35
25. Sachanlagen .................................................................................................................................... 39
26. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen ...................................................................... 41
27. Latente Steueransprüche ................................................................................................................. 43
28. Sonstige langfristige Vermögenswerte ............................................................................................ 45
29. Vorräte ............................................................................................................................................. 45
30. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ................................................................................ 45
31. Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte ................................................................ 46
32. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ................................................................................ 47
33. Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und Veräusserungsgruppen .................................. 47
34. Konzerneigenkapital ........................................................................................................................ 49
35. Finanzverbindlichkeiten .................................................................................................................... 52
36. Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ............................................................................. 54
37. Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 56
Beilage I/8
38. Rückstellungen ................................................................................................................................ 59
VI. Angaben zur Kapitalflussrechnung .......................................................................... 59
VII. Risikobericht ............................................................................................................ 60
39. Finanzielle Risiken ........................................................................................................................... 60
VIII. Finanzinstrumente und Kapitalmanagement ............................................................ 69
40. Grundlagen ...................................................................................................................................... 69
41. Einstufung und beizulegende Zeitwerte ........................................................................................... 70
42. Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ......................................... 77
43. Hedging ........................................................................................................................................... 79
44. Kapitalmanagement ......................................................................................................................... 83
IX. Leasingverhältnisse ................................................................................................. 84
45. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer (IFRS 16) ......................................................................... 84
46. Leasingverhältnisse als Leasinggeber (IFRS 16) ............................................................................ 87
X. Erläuterungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Organen ......... 87
47. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ....................................... 87
48. Organe der PIERER Mobility AG ..................................................................................................... 90
49. Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge ............................................................................................... 90
XI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ........................................................................ 90
XII. Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel) ............................................................ 93
XIII. Freigabe des Konzernabschlusses .......................................................................... 97
Beilage I/10
KONZERNANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
I.
ALLGEMEINE ANGABEN
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft von KTM AG, einem führenden Motorradhersteller Euro-
pas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna, GAS-
GAS und MV Agusta unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskom-
ponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen. Husqvarna und GASGAS
Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplettieren das Zweiradsortiment von PIERER Mobility.
Bis ins Geschäftsjahr 2024 wurde die PIERER Mobility AG von der PIERER Industrie AG, Wels, sowie der
Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, in ihre Konzernabschlüsse einbezogen. Sämtliche Unternehmen, die
in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezogen und von der Pierer Konzerngesell-
schaft mbH beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als nahestehende Unternehmen in der Ka-
tegorie „Gesellschafter nahe Unternehmen“ ausgewiesen. Der Konzernabschluss der PIERER Mobility AG
wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 78112 x hinterlegt. Der Konzernabschluss
der Pierer Konzerngesellschaft mbH wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 134766
k hinterlegt.
Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in
Zürich primärkotiert und zusätzlich im Prime Market der Wiener Börse gelistet.
2. INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT INSOLVENZVERFAHREN VON WE-
SENTLICHER TOCHTERUNTERNEHMEN
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH
Die KTM AG, samt ihrer Tochterunternehmen stellt den wesentlichen Teilbereich des Konzerns dar. Per 29.
November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen den Antrag auf Eröffnung eines
gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG (Aktenzeichen 17
S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH (Aktenzeichen 17 S 59/24v) und KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim Landesgericht Ried im Innkreis, Öster-
reich, eingereicht. Ziel des Verfahrens war es, einen Sanierungsplan mit den Gläubigern zu vereinbaren und
die Gruppe nach Genehmigung dieses Plans fortzuführen. Ermöglicht werden sollte dies unter anderem durch
eine Redimensionierung der Gruppe zur nachhaltigen Sicherung ihres Fortbestands. Den Gläubigern dieser
drei genannten Gesellschaften wurde schließlich eine Sanierungsquote von 30 % als Kassaquote, zahlbar bis
23. Mai 2025, angeboten.
Oben angeführter Sanierungsplan wurde schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläubigern mehrheitlich
angenommen. Es wurden keine Rechtsmittel seitens der Gläubiger eingelegt, weshalb die Festlegung der 30
%-igen Sanierungsquote rechtlich nicht mehr angefochten werden kann.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden am 23. Mai 2025
durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die
gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft
der gerichtlichen Bestätigung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Das Manage-
ment schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen
Beilage I/11
Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens dar-
stellt. Im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Rekurses könnte es zu einer wesentlichen Verzögerung
des Abschlusses des Sanierungsverfahrens und gegebenenfalls sogar zu wesentlichen Änderungen der Rest-
rukturierungsbedingungen kommen. Dies könnte gegebenenfalls auch die Einschätzung der Annahme der
Unternehmensfortführung durch das Management beeinflussen und zu weiteren Anpassungen des Konzern-
abschlusses führen.
Annahme zur Unternehmensfortführung
Dieser Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Das Manage-
ment geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender, wesentlicher Annahmen
überwiegend wahrscheinlich ist:
Die PIERER Mobility AG, konnte die Investorensuche erfolgreich abschließen und ein Finanzierungsvo-
lumen von gesamt TEUR 800.000 sicherstellen.
Durch die Sicherstellung der Finanzierung wurde die gerichtlich festgelegte Quote von 30 % von der
Gesellschaft vollständig am 22. Mai 2025 hinterlegt und der Sanierungsplan daraufhin vom Gericht be-
stätigt.
Das Management schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines er-
folgreichen Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des
Unternehmens und somit eine wesentliche Unsicherheit darstellt.
Das Management der PIERER Mobility AG, sowie das Management von Pierer New Mobility GmbH,
KTM AG sowie ausgewählter Tochtergesellschaften haben Fortbestehensprognosen für die jeweiligen
Gesellschaften bzw. (Teil-)Konzerne erstellt. Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit der
Fortbestehensprognose hat das Management unabhängige Experten beauftragt, bei der Erstellung der
Fortbestehensprognosen zu unterstützen bzw. diese zu überprüfen. Die in der Fortbestehungsprognose
dargestellte Cashflow-Planung für die nächsten 18 Monate zeigt eine nach Ansicht des Managements
angemessene Liquiditätsreserve. Die erfolgreiche und planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehens-
prognose ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und unterliegt exogenen und endogenen Faktoren.
Die wesentlichen Annahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Fortbestehensprognose sind unter ande-
rem:
o
Fortbestand der Einzelunternehmen der Gruppe, insbesondere der KTM AG, der KTM Compo-
nents GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH als auch der Vertriebstöchter.
Diese sind für die kurzfristige Zahlungsfähigkeit von wesentlicher Relevanz;
o
Solvente Abwicklung der Pierer New Mobility und planmäßige Realisierbarkeit der zum Stichtag
noch vorhandenen Warenbestände;
o
Wiederaufnahme der internen Leistungsbeziehungen einschließlich der Verrechnungen zwi-
schen den Konzerngesellschaften;
o
Uneingeschränktes Beibehalten der bestehenden Finanzierungen seitens sämtlicher Kapitalge-
ber zu den vereinbarten bzw. aktuellen Bedingungen
o
Planmäßige Realisierbarkeit der entsprechenden wesentlichen Planprämissen, insbesondere
der Wiederherstellung der Ertragskraft und der Umsetzung wesentlicher Einsparungsmaßnah-
men.
Wenngleich das Management sowie die unabhängigen Experten bei Eintritt der Planungsprämissen davon
ausgehen, dass die Fortführungsannahme überwiegend wahrscheinlich ist, unterliegen bestimmte Annahmen
und Faktoren wesentlichen Unsicherheiten, da sie auf dem Eintritt von Umständen beruhen, die außerhalb der
Kontrolle des Unternehmens liegen. Dazu zählen insbesondere die zur Wiederherstellung der Ertragskraft
erwarteten makroökonomischen Rahmenbedingungen, die zumindest mittelfristige Bereitstellung der gewähr-
ten Finanzierungen sowie die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen durch die Kapitalgeber. Diese
Umstände stellen somit eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ge-
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. In diesem Fall ist die Gesellschaft
dann möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ihre Vermögens-
werte zu realisieren und ihre Schulden zu begleichen.
Beilage I/12
Das Management reagiert auf diese wesentlichen Unsicherheiten mit verstärkter Überwachung der Umset-
zung des Sanierungskonzeptes sowie zusätzlichen Initiativen zur Reduktion von Kosten und zur Steigerung
der Ertragskraft. Im Geschäftsjahr 2025 konnte das Unternehmen bereits Erfolge bei der Wiederherstellung
der Ertragskraft erzielen und Einsparungsmaßnahmen in wesentlichem Umfang umsetzen. Die erforderliche
Verschiebung der zu Jahresbeginn geplanten Wiederaufnahme der vollen Produktion am Standort Mattighofen
ab April 2025 wurde im Rahmen der Fortbestehensprognose des Managements berücksichtigt und hatte keine
nachteiligen Auswirkungen auf die Cashflow-Planung zu der zum Bilanzstichtag aufgestellten Planungsrech-
nung.
Auswirkung des Sanierungsverfahrens auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden im
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024
Auf Basis der von der Geschäftsführung getroffenen Einschätzungen geht mit dem Sanierungsverfahren
grundsätzlich keine Änderung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden einher (siehe obenstehende Erläuterungen zur Annahme zur Unternehmensfortfüh-
rung). Der aufgrund des Abschlusses des Sanierungsverfahrens entstehende Sanierungsgewinn von 70 %
der angemeldeten Gläubigerforderungen kann durch die Gruppe erst mit Rechtskraft des Sanierungsplans
und somit erst im Geschäftsjahr 2025 realisiert werden (siehe Abschnitt XI „Ereignisse nach dem Bilanzstich-
tag“). Aufgrund des aufrechten Sanierungsverfahrens zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 und der damit
verbundenen rechtlichen Wirkung stellt die Gruppe die vormals langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die dem
Sanierungsverfahren unterliegen, als kurzfristig dar. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und dem
Ansatz von Schulden wurden die im Jahr 2024 eröffneten Sanierungsverfahren sowohl von den beschriebenen
Unternehmen der KTM-Gruppe als auch der nachstehend beschriebenen Konzerngesellschaft und deren Fol-
gewirkungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung berücksichtigt, wenn-
gleich die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans am 23. Mai 2025 und die damit einhergehende Ent-
schuldung Ereignisse nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die zum 31. Dezember 2024 bestehenden erhöhten
Unsicherheiten in Bezug auf die Planungsannahmen wurden durch Anwendung von Sicherheitsabschlägen
insbesondere bei der Bewertung von Vorräten und nicht-finanziellen Vermögenswerten berücksichtigt.
Soweit sich aus dem Sanierungsverfahren spezifische Bilanzierungsmaßnahmen ergeben haben, sind diese
an den entsprechenden Stellen im Konzernabschluss und -lagebericht erläutert.
Insolvenzverfahren weiterer Konzerngesellschaften der Gruppe
Die Geschäftsführung der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH hat am 13. Dezember 2024 einen Antrag auf
ein Konkursverfahren beim Landgericht Wels (Aktenzeichen 20 S 140/24z) gestellt. Hieraus resultieren für die
KTM-Gruppe keine zusätzlichen wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesem Konzernabschluss so-
wie der Berichterstattung im Konzernlagebericht. Die daraus resultierenden Risiken werden gemeinsam mit
den Risiken aus den Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH und der KTM For-
schungs & Entwicklungs GmbH beschrieben. Mit Eröffnung des Konkursverfahrens verlor die KTM AG die
Kontrolle über die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, die daher entkonsolidiert wurde, wie unter Punkt 9
„Veränderungen im Konsolidierungskreis“ ausführlicher erläutert.
3. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 wurden in Übereinstimmung mit
den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting
Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee
(IFRIC), soweit sie in der Europäischen Union angewendet werden, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzli-
chen Anforderungen des § 245a Abs 1 UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt. Der Ab-
schluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wobei diesbezüglich auf die Aus-
führungen unter Punkt 2 „Laufendes Sanierungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenz-
verfahren“ verwiesen wird.
Beilage I/13
Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Rech-
nungslegungsvorschriften zugrunde. Diese sind mit Ausnahme neu angewandter Standards und untenstehend
beschriebener Anpassung der Bilanzierung hinsichtlich geschriebener Put-Optionen auf nicht beherrschende
Anteile ident mit jenen des Geschäftsjahres 2023 und wurden von allen einbezogenen Unternehmen ange-
wendet. Die Einzelabschlüsse aller Tochterunternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufge-
stellt.
Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung der Muttergesellschaft, dem Euro, aufgestellt. Alle
Beträge sind, soweit auf Abweichungen nicht gesondert hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet,
wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.
Die Konzern-Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterteilt. Der Darstellung
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Umsatzkostenverfahren zugrunde. Die Konzern-Kapital-
flussrechnung ist nach der indirekten Methode erstellt.
Sämtliche kurzfristige Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich innerhalb eines Zeitraumes von
zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag bzw. eines Geschäftszyklus realisiert oder erfüllt. Alle anderen Ver-
mögenswerte und Schulden werden grundsätzlich außerhalb dieses Zeitraumes realisiert oder erfüllt.
4. ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im vorliegenden Konzernabschluss kam es mit Ausnahme der neu angewandten Standards und der Anpas-
sung der geschriebenen Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile zu keiner weiteren Änderung der Bi-
lanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Im Geschäftsjahr 2024 hat die KTM-Gruppe die Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen
(NCI Put-Optionen) angepasst. Die Anpassung erfolgte aufgrund des unter Punkt 9 „Veränderungen im Kon-
solidierungskreis“ beschriebenen Erwerbs der MV Agusta Motor S.p.A., da die bisher vorhandene NCI Put-
Option und die in ihrem Zusammenhang angesetzte Optionsverbindlichkeit von untergeordneter Bedeutung
war. Um eine bessere und genauere Darstellung von NCI Put-Optionen im Konzernabschluss sicherzustellen,
wurde die Bilanzierung wie folgt angepasst.
Bisher wurde eine finanzielle Verbindlichkeit für die kündbaren nicht beherrschenden Anteile angesetzt und
weiterhin die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital ausgewiesen. Die angepasste Darstellung folgt der
sogenannten Methode der Teilgewinnrealisierung, wonach die Put Optionen der Minderheitsgesellschafter
unterjährig als Eigenkapitalgeber des Konzerns betrachtet und daher bei der Gewinnverwendung entspre-
chend mitberücksichtigt werden. Zu jedem Stichtag werden die entsprechenden nicht beherrschenden Anteile
erfolgsneutral gegen die Kaufpreisverbindlichkeit und das Eigenkapital ausgebucht. Die nicht beherrschenden
Anteile im Eigenkapital werden innerhalb des Eigenkapitals von dem Posten „nicht beherrschende Anteile“ in
den Posten „Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn“ umgegliedert.
Zum 31. Dezember 2023 führt dies zu einer Umgliederung in Höhe von TEUR 3.250 (zum 31. Dezember 2022:
TEUR 5.296). Da sich die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf diesen Punkt beschränkt,
ist die Gruppe der Ansicht, dass die Aufnahme einer dritten Spalte in der Bilanz keinen zusätzlichen Informa-
tionsnutzen für den Abschluss darstellt.
Beilage I/14
Die Änderung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2023 1.1.2023 1.1.2023 (angepasst) (nicht (angepasst) (nicht angepasst) angepasst) Grundkapital 33.797 33.797 33.797 33.797 Kapitalrücklagen 9.949 9.949 9.949 9.949 Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn 855.024 858.274 845.432 850.725 Sonstige Rücklagen 5.491 5.491 18.557 18.557 Den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbares 904.261 907.511 907.735 913.031 Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile 5.012 1.762 6.661 1.365 Eigenkapital Gesamt 909.273 909.273 914.396 914.396
5. NEU ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die erstmalig verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch
bereits von der EU-Kommission zum 31. Dezember 2024 übernommen wurden:
Alle geänderten Standards und Interpretationen sind für die PIERER Mobility-Gruppe nicht relevant oder ha-
ben keinen wesentlichen Einfluss.
6. ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die bereits von der EU-Kommission übernommenen Änderungen von Standards
und Interpretationen, welche jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch
nicht vorzeitig angewendet wurden:
Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB 1. Jänner 2024 Änderung an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und langfristige Schulden (einschließlich Verschiebung des Zeitpunkts des In- 31. Oktober 2022 krafttretens sowie langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants) Änderungen zu IFRS 16 Leasing Leasingverbind- 22. September 2022 lichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinan- zierungsvereinbarungen (Supplier Finance Arrange- 25. Mai 2023 ments)
Beilage I/15
Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, welche aber im Ge-
schäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. von der EU-Kommission noch nicht über-
nommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:
Von den zukünftig anzuwendenden Standards bzw. Interpretationen werden keine wesentlichen materiellen
Änderungen von bilanzierten Vermögenswerten, Schulden oder sonstigen Angaben im Konzernabschluss er-
wartet. Eine Ausnahme stellt lediglich die Erstanwendung von IFRS 18 dar. Von der Gruppe werden hier ak-
tuell die möglichen Auswirkungen des neuen Standards, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Gewinn-
und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für management perfor-
mance measures bewertet. Die Gruppe prüft auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen
in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden.
Die PIERER Mobility-Gruppe geht davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern-
abschluss aufgrund der zukünftig anzuwendenden Standards ergeben werden.
7. SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getrof-
fen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbind-
lichkeiten am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflus-
sen. Bei der Vornahme von Schätzungen berücksichtigt der Vorstand Erfahrungswerte und aktuelle Progno-
sen. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge nnen von den Schätzungen abweichen, wenn sich ange-
nommene Parameter entgegen der Erwartung entwickeln. Bei Bekanntwerden neuer Gegebenheiten werden
diese entsprechend berücksichtigt und bisherige Annahmen angepasst.
Insbesondere werden Annahmen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen
Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer getroffen. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2024
festgestellten Wertminderungsbedarfs war zum Bilanzstichtag kein Firmenwert angesetzt (Vorjahr: TEUR
131.735). Darüber hinaus wirkte sich jener Wertminderungsbedarf auch auf die bilanzierten Marken aus:
Zum Bilanzstichtag waren die Marken „KTM“ in Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103, keine
Auswirkung des Wertminderungsbedarfs) und „GASGAS“ in Höhe von TEUR 10.355 (Vorjahr: TEUR
13.346) bilanziert. Die Marke „KTM“ wurde im Geschäftsjahr 2024 aufgrund eines im Rahmen eines
Veröffentlicht durch Erstmalige Anwendung Neue oder geänderte Standards und Interpretationen das IASB 1. Jänner 2025 Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechsel- 15. August 2023 kursänderungen - Fehlende Umtauschbarkeit
Neue oder geänderte Standards Anwendungszeit- Veröffentlicht EU-Endorse- und Interpretationen punkt IASB durch das IASB ment? Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 1.1.2026 30.5.2024 Nein 7 Finanzinstrumente: Angaben - Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstru- menten 1.1.2027 9.4.2024 Nein IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Re- 1.1.2027 9.5.2024 Nein chenschaftspflicht: Angaben Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 1.1.2027 18.12.2024 Nein 7 Finanzinstrumente: Angaben Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
Beilage I/16
Wertgutachtens ermittelten, den Buchwert übersteigenden Liquidationswerts nicht wertgemindert. Die im
Geschäftsjahr 2024 erworbene und angesetzte Marke „MV Agusta“ wurde aufgrund der Klassifizierung als
zur Veräußerung gehalten einer Wertberichtigung unterzogen und vollständig wertgemindert. Zudem
wurde die Marke „FELT“ in Höhe von TEUR 3.700 vollständig abgeschrieben. Weitere Erläuterungen sind
Punkt 24 „Immaterielle Vermögenswerte“, Punkt 23 „Firmenwert“ sowie Punkt 33 „Zur Veräußerung ge-
haltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ zu entnehmen. Darüber hinaus finden sich weitere
Informationen zu vorgenommenen Wertminderungen auch in Punkt 15 „Sonstige betriebliche Aufwendun-
gen und Wertminderungen“ und Punkt 25 „Sachanlagen“.
Latente Steueransprüche auf nicht verfallbare steuerliche Verlustvorträge werden unter der Annahme an-
gesetzt, dass zukünftig ausreichend steuerliches Einkommen zur Verwertung der steuerlichen Verlustvor-
träge erwirtschaftet wird. Bei Unsicherheiten in den Annahmen werden entsprechende Wertberichtigun-
gen gebildet. Zum 31. Dezember 2024 wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von
TEUR 207.461 (Vorjahr: TEUR 19.968) aktiviert, welche im Jahr 2025 mit dem Sanierungsgewinn unter
der Voraussetzung der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht ver-
rechnet werden. Nach § 23a Abs. 2 KStG ist bei Vorliegen von Sanierungsgewinnen, die durch Erfüllung
der Sanierungsplanquote nach Abschluss eines Sanierungsplanes entstanden sind, die Körperschafts-
teuer insoweit nicht festzusetzen, als sie den der Sanierungsplanquote entsprechenden Betrag übersteigt.
Von einer Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steuer (=Differenzbetrag) ist in jenem
Ausmaß Abstand zu nehmen, welches sich durch Anwendung des dem Forderungsnachlass entsprechen-
den Prozentsatzes (100 % abzüglich Sanierungsplanquote) auf diesen Differenzbetrag ergibt (Nichtfest-
setzungsbetrag). Weitere Details zu den latenten Steuern sind den Erläuterungen unter Punkt 27 „Latente
Steueransprüche“ zu entnehmen.
Im Rahmen des Cashflow-Hedge-Accountings werden Einschätzungen zu Eintritt und Höhe von künftigen
Zahlungsströmen getroffen. Die Planung künftiger Zahlungsströme leitet sich aus der Absatz- und Bestell-
mengenplanung ab, wird monatlich auf die Zielerreichung überprüft und mit Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit verplausibilisiert. Aufgrund der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens
wurden die Sicherungsgeschäfte durch die Kreditinstitute, mit denen die diesen Hedging-Beziehungen
zugrunde liegenden Derivate abgeschlossen wurden, gekündigt. Hierdurch entstanden für die Gruppe zu-
sätzliche zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge von in Summe TEUR -2.716. Zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2024 verfügt die Gruppe über einige verbleibende Fremdwährungsderivate in Cashflow-
Hedge-Beziehungen. Details zu den Sensitivitäten, die für Währungs- und Zinsrisiken bestehen, sind den
Erläuterungen in Punkt VII. „Finanzielle Risiken“ zu entnehmen.
Daneben bestehen Schätzungsunsicherheiten beim Ansatz und der Bewertung von Verpflichtungen für
Leistungen an Arbeitnehmer. Es werden Annahmen zu den folgenden Faktoren getroffen: Erwartungs-
werte, demografische Annahmen wie das Pensionsalter von Frauen / Männern und Mitarbeiterfluktuation
sowie finanzielle Annahmen wie Rechnungszinssatz und künftige Lohn- und Gehaltstrends. Zum Bilanz-
stichtag waren Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 26.907 (Vorjahr: TEUR
27.967) angesetzt. Weiterführende Informationen sind den Erläuterungen unter dem Punkt 36. „Verpflich-
tungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ zu entnehmen.
Bei den Rückstellungen werden Schätzungen zur Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und vom
voraussichtlichen Betrag für die Bewertung der Verpflichtung vorgenommen. Diese Annahmen betreffen
im Wesentlichen Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen. Aufgrund von Erfahrungswerten
wurde ein direkter Zusammenhang pro Produktgruppe zwischen angefallenen Garantie- und Gewährleis-
tungsaufwendungen und den Umsatzerlösen festgestellt. Der Vorstand geht aufgrund der langjährigen
Erfahrungswerte davon aus, dass diese Beziehung konstant bleibt. Der durchschnittliche Prozentsatz der
Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlösen wird mehrmals jährlich geprüft und
bei Bedarf angepasst. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ergibt sich somit als ein über einen dreijähri-
gen Beobachtungszeitraum ermittelten durchschnittlichen Anteil der Garantie- und Gewährleistungsauf-
wendungen an den Umsatzerlösen. Zum 31. Dezember 2024 wurden Rückstellungen für Garantien und
Gewährleistungen in Höhe von TEUR 15.524 (Vorjahr: TEUR 20.523) angesetzt. Darüber hinaus wurde
Beilage I/17
aufgrund des Sanierungsverfahrens eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von TEUR 31.424 (Vor-
jahr: TEUR 0) gebildet. Diese umfasst insbesondere Kosten externer Berater, der Sanierungsverwalter
sowie bedingt angemeldete Schadenersatzforderungen. Bei der Berechnung der Höhe der Rückstellung
für Schadenersatzforderungen wurde eine Realisierungsquote von 50 % auf den Gesamtbetrag angenom-
men, da zum Bilanzstichtag keine präzisere Einschätzung vorgenommen werden kann, welche dieser
Schadenersatzforderungen durch die Gruppe und von den Sanierungsverwaltern akzeptiert werden wird.
Die Entwicklung der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen ist dem Punkt 38 „Rückstellun-
gen“ zu entnehmen.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines
Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, sowie der Nutzungsdauern dieser Vermögens-
werte basiert auf Beurteilungen des Managements.
Leasingverhältnisse
Bei Leasingverhältnissen werden Einschätzungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer und zu Zinss-
ätzen getroffen. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird analog zu derjenigen nicht-geleaster Vermögens-
werte angenommen, da sich ihr betrieblicher Gebrauch nicht voneinander unterscheidet. Im Wesentlichen
entspricht die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer dabei der Laufzeit des Leasingvertrags. Die
verwendeten Zinssätze basieren auf an dem externen Rating der PIERER Mobility AG orientierten Zins-
Swapkurven unterschiedlicher Währungen und Laufzeiten, die entsprechend der Dauer der Leasingver-
hältnisse zugrunde gelegt wurden. Weitere Angaben dazu sind unter Punkt 25 „Sachanlagen“ sowie unter
Punkt 45 „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“ zu finden.
Bei den Vorräten bestehen Schätzungen im Zusammenhang mit Verbrauchsfolgeverfahren und Reichwei-
tenanalysen. Zusätzlich werden auf Einzelfallbasis Wertberichtigungserfordernisse aufgrund langer La-
gerdauer und eingeschränkter Absatzmöglichkeiten erfasst. Aufgrund der im Zuge des Sanierungsverfah-
rens offenkundig gewordenen Risiken ergibt sich eine wesentliche zukünftige Unsicherheit in der Ermitt-
lung des Nettoveräußerungswerts nach IAS 2 und damit der Bewertung des Vorratsvermögens, denen die
bisherig angewandte Ermittlungsmethodik nicht vollständig gerecht wird. Als wesentliche erhöhte Unsi-
cherheiten, die sich in der Bewertung des Vorratsvermögens niederschlagen, können insbesondere das
Gelingen des Abbaus der hohen Lagerstände über Werbe- und Rabattaktionen sowie eine erhöhte Vari-
abilität der Kundennachfrage, die aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorgänge hinsichtlich ihrer Kaufent-
scheidungen verunsichert sein können, bspw. wegen der Aufrechterhaltung von Garantieleistungen, der
Verfügbarkeit von Ersatzteilen u. ä., angeführt werden. Die Gruppe hat vor diesem Hintergrund im Ge-
schäftsjahr 2024 einen zusätzlichen Wertminderungsbedarf des Vorratsvermögens erfasst. Da eine de-
tailliertere Zuordnung aufgrund der Außerordentlichkeit der insolvenzrechtlichen Vorgänge nicht möglich
ist, wurde die bisherige Bewertungsmethodik pauschalisiert angepasst und die zusätzliche Belastung über
die regelmäßig vorgenommene, auf Erfahrungswerten basierende Modelljahrabwertung abgebildet. Um
die oben angeführten Risiken zu reflektieren, wurde ein Management Overlay zusätzlich zum bisherigen
Bewertungsschema angewandt, wonach die angewandte Heuristik der Modelljahrabwertung von einer
fortgeschritteneren Alterung des zugrundeliegenden Bestandes an Motorrad-Fertigwaren ausgeht. Insge-
samt wurde dadurch der Motorrad-Fertigwarenbestand um TEUR 13.961 stärker abgewertet.
Ferner befindet sich die PIERER New Mobility Deutschland GmbH in einem laufenden Verfahren der steu-
erlichen Betriebsprüfung in Deutschland. Aufgrund von durch die Betriebsprüfung festgestellter Forderun-
gen besteht für die Gesellschaft grundsätzlich das Risiko einer Steuernachzahlung. Die PIERER New
Mobility GmbH erachtet die von der Finanzverwaltung gestellte Forderung als unbegründet. Vor diesem
Hintergrund werden derzeit die Handlungsalternativen, insbesondere ein grenzübergreifendes Verständi-
gungsverfahren zwischen den Finanzverwaltungen von Deutschland und Österreich, sondiert. Aufgrund
der aus Sicht der PIERER New Mobility GmbH unbegründeten Forderungsstellung und einem als gering
eingeschätzten Risiko zur Entrichtung einer Steuernachzahlung wurde dieser Sachverhalt im Konzernab-
schluss 2024 nicht erfasst.
Beilage I/18
Folgende Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden in der
PIERER Mobility-Gruppe getroffen:
Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode ak-
tiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf Annahmen des Managements zur Einschätzung
des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens der getätigten Aufwendungen und der technischen Machbarkeit
des entwickelten Produktes oder Verfahrens sowie dessen Marktgängigkeit.
Ausbuchung von Forderungen im Rahmen von ABS- und Factoring-Vereinbarungen
Es werden Einschätzungen über die Ausbuchungsvoraussetzungen des IFRS 9 getroffen. Nähere Details
sind dem Kapitel VIII. „Finanzinstrumente und Kapitalmanagement“ zu entnehmen.
Supplier Finance
Es werden Einschätzungen über den Ausweis der Verbindlichkeiten im Rahmen des Supplier Finance
Programmes getroffen, wobei das Lieferantenfinanzierungsprogramm aufgrund der insolvenzrechtlichen
Vorgänge eingestellt wurde. Weitere Angaben dazu siehe Punkt 37. „Andere kurz- und langfristige Schul-
den und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“.
Konsolidierung
Bei der Festlegung, ob Beherrschung gemäß IFRS 10 vorliegt, übt das Management Ermessensentschei-
dungen bei der Bestimmung der relevanten Aktivitäten der Tochterunternehmen sowie der Festlegung, ob
der Konzern aufgrund bestehender Rechte an den Tochterunternehmen gegenwärtig über die Fähigkeit
verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken aus. Die KTM AG sowie deren Tochterunternehmen be-
fanden sich zum 31.12.2024 in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (siehe dazu Note 2). Auf-
grund des laufenden Sanierungsverfahrens und der zum Bilanzstichtag noch fehlenden finanziellen Mittel
der PIERER Mobility AG hat das Management beurteilt, ob es für PIERER Mobility zum 31.12.2024 finan-
zielle Barrieren gibt, die sie an der Ausübung ihrer Rechte hindern. Zum Bilanzstichtag schätzte das Ma-
nagement der PIERER Mobility AG, einen erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens der KTM
AG unter Beibehaltung der Kontrolle der PIERER Mobility AG als überwiegend wahrscheinlich ein. Die
nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Umstände, wie die Annahme der Quote durch die Gläubiger sowie
die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans bestätigen aus Sicht des Managements die zum Bilanz-
stichtag getroffene Einschätzung. Aufgrund dieser Tatsachen kam das Management zum Schluss, dass
eine Entkonsolidierung und Erfassung eines Entkonsolidierungserfolges zum Bilanzstichtag und eine er-
neute Konsolidierung der KTM AG und ihrer Tochtergesellschaften innerhalb des Bilanzerstellungszeit-
raumes zu keiner sachgerechten Darstellung des Sachverhalts führen würden. Das Management der Pie-
rer Mobility AG hat sich daher entschieden die KTM AG und ihre Tochtergesellschaften zum 31.12.2024
weiterhin als vollkonsolidierte Gesellschaften im Konzernabschluss darzustellen und die Vorgehensweise
im Anhang offenzulegen.
Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten auf die Rechnungslegung
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat das Management die Auswirkungen des Klimawandels be-
rücksichtigt, insbesondere im Zusammenhang mit den Angaben in der Risikoberichterstattung, in der nicht-
finanziellen Berichterstattung und den erklärten Nachhaltigkeitszielen der Gruppe. Diese Überlegungen erga-
ben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ermessensentscheidungen und Schätzungen der Finanzbe-
richterstattung. Dies steht auch im Einklang mit der Einschätzung des Managements, dass der Klimawandel
voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung im Rah-
men der Abschlusserstellung haben wird. Folgende konkrete Punkte wurden berücksichtigt:
Die Gruppe investiert weiterhin in neue Technologien, darunter die Entwicklung von elektrischen Platt-
formen, neuer klimaneutraler Antriebs-formen und in die Weiterentwicklung von Batterietechnologien
für Zweiräder.
Beilage I/19
Die Gruppe investiert weiterhin in Lösungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort für unsere
Anlagen.
Das Management hat die Auswirkungen des Klimawandels auf eine Reihe wichtiger Schätzungen im
Jahresabschluss berücksichtigt, darunter
o die Schätzungen zukünftiger Cashflows, die bei Werthaltigkeitsbeurteilungen bzw. der Beur-
teilung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, verwendet werden;
o des Buchwerts langfristiger Vermögenswerte (z. B. immaterielle Vermögenswerte und Ge-
schäfts- oder Firmenwert);
o die Schätzungen der zukünftigen Rentabilität, die in unserer Beurteilung der Werthaltigkeit
von latenten Steueransprüchen verwendet wurden; und
o die langfristigen Annahmen zur Identifikation und Ermittlung von Rückbau- oder Ersatzver-
pflichtungen.
II.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
8. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -METHODEN
In den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG werden alle Tochterunternehmen im Wege der Vollkon-
solidierung einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Abschlüsse
von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung
beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Betrag für die nicht beherrschenden
Anteile wird sofern nicht anders angegeben mit dem anteiligen Reinvermögen am erworbenen Unterneh-
men ohne Firmenwertkomponente erfasst.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind in der Bilanzposition „Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen“ ausgewiesen.
Die Berichtswährung der PIERER Mobility-Gruppe ist der Euro. Die Tochterunternehmen sowie die nach der
Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen stellen die Jahresabschlüsse in ihrer funktionalen Währung auf.
Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltene Vermögenswerte und Schulden mit dem
Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem durchschnitt-
lichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Folgende für die PIERER Mobility-Gruppe wesentli-
chen Kurse wurden für die Währungsumrechnung in die Berichtswährung herangezogen:
Stichtagskurs Durchschnittskurs 31.12.2024 31.12.2023 2024 2023 US-Dollar 1,0389 1,1050 1,0808 1,0829 Schweizer Franken 0,9412 0,9260 0,9534 0,9717 Japanischer Yen 163,0600 156,3300 164,0558 153,1758 Südafrikanischer Rand 19,6188 20,3477 19,8325 20,0410 Mexikanischer Peso 21,5504 18,7231 20,0134 19,0658 Australischer Dollar 1,6772 1,6263 1,6438 1,6347 Chinesischer Renminbi 7,5833 7,8509 7,7733 7,6839
Beilage I/20
9. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
Alle Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der PIERER Mobility AG stehen,
sind in den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Die Anzahl der Unterneh-
men im Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: Vollkonsolidierte Gesellschaften At Equity Gesellschaften Stand zum 31.12.2022 76 5 Konsolidierungskreiszugänge 4 0 Konsolidierungskreisabgänge 0 -1 Stand zum 31.12.2023 80 4 Konsolidierungskreiszugänge 9 2 Konsolidierungskreisabgänge -10 -1 Abgänge durch Verschmelzung -8 0 Stand zum 31.12.2024 79 5 davon ausländische Unternehmen 54 2
Die PIERER Mobility AG, als Mutterunternehmen der PIERER Mobility-Gruppe, wurde in dieser Aufstellung
nicht berücksichtigt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie deren Erstkonsolidie-
rungszeitpunkte sind im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ angeführt.
ÄNDERUNGEN VOLLKONSOLIDIERTER GESELLSCHAFTEN
MV Agusta Motor S.p.A.
Der Vorstand der Gruppe hat bereits bei erstmaliger Unternehmensbeteiligung die strategische Entscheidung
getroffen, die der Gruppe im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der MV Agusta Motor S.p.A. eingeräumte
Call-Option bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auszuüben und im Frühjahr 2026 weitere 25,0% an der
MV Agusta Motor S.p.A. zu erwerben. Im Februar 2024 haben beide Parteien vereinbart, dass diese Call-
Option sofort ausgeübt werden kann, wodurch sich der Anteil der Gruppe an der bisher At Equity gehaltenen
MV Agusta Motor S.p.A. auf 50,1% erhöht. Die Vereinbarung wurde im März 2024 vollzogen, womit MV Agusta
Motor S.p.A. zum 1. März 2024 ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen der Gruppe wurde.
Die MV Agusta Motor S.p.A. hält 100% der Anteile an ihren Tochtergesellschaften Centro Stile MV Agusta
S.r.l., Borgo Maggiore, San Marino, und MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, Vereinigte Staaten. Diese Toch-
tergesellschaften wurden ebenfalls im Rahmen der Erstkonsolidierung durch die Gruppe einbezogen. Darüber
hinaus hält die MV Agusta Motor S.p.A. 100% der Anteile an der MV AGUSTA Operations GmbH, Köln,
Deutschland, die sich seit Februar 2024 in Liquidation befindet. Aufgrund der daraus resultierenden Einschrän-
kungen der Beherrschung und der Unwesentlichkeit der Gesellschaft wurde diese nicht in den Konsolidie-
rungskreis der Gruppe einbezogen.
Bis zum 29. Februar 2024 wurde der Anteil an der MV Agusta Motor S.p.A. in der Gruppe nach der Equity-
Methode bilanziert, da der gehaltene Anteil nur 25,1% betrug. Unmittelbar vor Erlangung der Beherrschung
sind diese bisherigen Anteile mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten. Daraus resultiert ein Ertrag
von TEUR 16.339, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Zugleich erfolgte eine
erfolgswirksame Erfassung anlässlich der Erfüllung bestehender Geschäftsbeziehungen (pre-existing relati-
onship) aufgrund von Bewertungsvorgängen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 4.177) so-
wie über darauf basierende erfasste latente Steuererträgen (TEUR 961).
Der vereinbarte Kaufpreis betrug TEUR 45.000 (davon TEUR 35.000 in bar und TEUR 10.000 in Aktien der
PIERER Mobility AG) zuzüglich TEUR 70 Devisentransaktionssteuer und einer Kaufpreisnachzahlung von
mindestens TEUR 5.000. Die nachträgliche Kaufpreiszahlung ist abhängig von der Entwicklung des Unterneh-
menswertes des erworbenen Unternehmens anhand eines EBITDA-Multiples auf Basis des
Beilage I/21
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2026. Bei der Kaufpreisermittlung wurde diese Earn-Out-Verbind-
lichkeit aufgrund der aktuellen Planungen mit einem Betrag von TEUR 4.242 berücksichtigt.
Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen beinhalten Put-Optionen für die verbleibenden nicht beherr-
schenden Anteile, bei denen die Gruppe Stillhalter ist. Der Wert ist abhängig von der zukünftigen Entwicklung
der MV Agusta Motor S.p.A., insbesondere der Entwicklung des Unternehmenswertes des erworbenen Unter-
nehmens anhand eines EBITDA-Multiples. Die Gruppe bilanziert dieses Andienungsrecht der Minderheitsge-
sellschafter nach der Teilgewinnrealisierungsmethode, wonach den Minderheitsgesellschaftern ein Anteil am
Ergebnis zugewiesen und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Gleichzeitig werden die entspre-
chenden nicht beherrschenden Anteile zu jedem Bilanzstichtag erfolgsneutral gegen die Kaufpreisverbindlich-
keit und das Eigenkapital ausgebucht. Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung belief sich die entsprechende
finanzielle Verbindlichkeit aus dieser Put-Option nach zugrunde gelegter Planung auf TEUR 50.711.
Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 unter Anwendung der Full-Goodwill-Methode
bilanziert.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der MV Agusta Motor S.p.A.
und ihrer Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (zum 1. März
2024) stellen sich wie folgt dar: TEUR Langfristige Vermögenswerte 88.094 Kurzfristige Vermögenswerte 33.511 Davon Forderungen gegenüber konsolidierten Tochterunternehmen 1.341 Langfristige Verbindlichkeiten 13.279 Kurzfristige Verbindlichkeiten 44.700 Davon Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Tochterunternehmen 25.405 Nettovermögen 63.626 Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile 27.575 Erfüllung bestehender Geschäftsbeziehungen (pre-existing relationship) 12.311 Zahlungsmittel 35.070 Eigenkapitalinstrumente 10.000 Kaufpreisverbindlichkeit 4.242 Übertragene Gegenleistung 89.198 Nicht beherrschende Anteile 50.711 Nettovermögen -63.626 Firmenwert 76.283 Gezahlte Gegenleistung -45.070 Zugegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 707 Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb -44.363
Der oben ausgewiesene Firmenwert (Full-Goodwill-Methode) in Höhe von TEUR 76.283 resultiert aus dem
Ertragspotenzial des Unternehmens, das nach IFRS nicht auf einzeln aktivierbare Posten zu verteilen ist. Der
Firmenwert ist grundsätzlich zur Gänze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“ zuzuordnen. Aufgrund
der zeitlichen Nähe zwischen Erstkonsolidierung und der Klassifizierung als Veräußerungsgruppe im Sinne
von IFRS 5, dem Umfang der Transaktion selbst sowie der fehlenden Verwertbarkeit der sachlich-ökonomi-
schen Synergien daraus wurde der Firmenwert im Geschäftsjahr 2024 im Rahmen der Veräußerungsgruppe
erfasst und bewertet. Die entsprechenden Folgen hieraus, insbesondere der Wertminderung dieses Firmen-
werts, sind unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ aus-
führlicher beschrieben.
Beilage I/22
Mit der Vollkonsolidierung hat die Gruppe auch die Marke „MV Agusta“ zur Gänze erworben. Der beizulegende
Zeitwert der Marke belief sich auf TEUR 37.982. Weiterhin hat die Gruppe bereits bestehende Beziehungen
(pre-existing relationships) zur MV Agusta Motor S.p.A. berücksichtigt, was zu einem Aufwand in Höhe von
TEUR 4.177 aufgrund der Neubewertung dieser bereits bestehenden Beziehungen sowie zu einer Ausbu-
chung eines immateriellen Vermögenswertes in Höhe von TEUR 20.166 führte. Der entstandene Aufwand
wurde unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht (siehe oben).
Im Rahmen der Akquisition wurden Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 1.947 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 14.741 übernommen. Die
voraussichtlich uneinbringlichen Forderungen werden als unwesentlich angesehen. Die MV Agusta Motor
S.p.A. und ihre Tochterunternehmen trugen seit Vollkonsolidierung mit TEUR 3.944 zum Konzernumsatz und
mit TEUR 1.901 zum Periodenergebnis (vor Konsolidierungseffekten) bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1.
Januar 2024 stattgefunden, re der Beitrag zum Konzernumsatz unverändert geblieben und der Beitrag zum
Periodenergebnis beliefe sich auf TEUR 2.787. Der unveränderte Effekt auf den Konzernumsatz ist darauf
zurückzuführen, dass die MV Agusta S.p.A. vor der Vollkonsolidierung ausschließlich Umsätze mit Tochter-
gesellschaften der Gruppe erzielt hat.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 fasste der Vorstand der KTM AG den Beschluss, die gehaltenen Anteile
an sämtlichen MV Agusta-Gesellschaften im Geschäftsjahr 2025 zu veräußern. Ihre Vermögenswerte und
Schulden wurden als Veräußerungsgruppe nach den Vorschriften von IFRS 5 bewertet und separiert. Die
zugehörigen Informationen finden sich unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Ver-
äußerungsgruppen“.
FELT Bicycles GmbH
PIERER New Mobility hat mit Kaufvertrag vom 1. Juli 2024 50,1% der Anteile an der FELT Bicycles GmbH
von der Pierer 2 Radbeteiligungs GmbH erworben. Die FELT Bicycles GmbH und deren 100%ige Beteiligung
an der FELT Bicycles North America Inc. mit Sitz in Kalifornien, USA, wurde bisher von der PIERER New
Mobility GmbH mit einem Anteil von 19,9% nach der Equity-Methode gehalten. Der Kaufpreis betrug TEUR
1.904 und wurde per Banküberweisung gezahlt.
Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 unter Anwendung der Partial-Goodwill-Me-
thode bilanziert.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der FELT Bicycles GmbH
und ihrer Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (zum 1. Juli
2024) stellen sich wie folgt dar:
Beilage I/23
TEUR Langfristige Vermögenswerte 3.700 Kurzfristige Vermögenswerte 20.887 Langfristige Verbindlichkeiten 29 Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.088 Nettovermögen 3.471 Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile 643 Zahlungsmittel 1.904 Übertragene Gegenleistung 2.547 Nicht beherrschende Anteile 1.041 Nettovermögen -3.471 Firmenwert 117 Gezahlte Gegenleistung -1.904 Zugegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 43 Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb -1.861
Der oben ausgewiesene Firmenwert (Partial-Goodwill-Methode) in Höhe von TEUR 117 resultiert aus dem
Ertragspotenzial des Unternehmens, das nach IFRS nicht auf einzeln aktivierbare Posten zu verteilen ist. Der
Firmenwert ist zur Gänze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „PNM“ zugeordnet.
Mit der Vollkonsolidierung hat die PIERER Mobility Gruppe auch die Marke „FELT“ vollständig erworben. Der
beizulegende Zeitwert der Marke belief sich auf TEUR 3.700.
Im Rahmen der Akquisition wurden Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 2 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.463 übernommen. Die voraus-
sichtlich uneinbringlichen Forderungen werden als unwesentlich angesehen. Die FELT Bicycles GmbH und
ihr Tochterunternehmen trugen seit Vollkonsolidierung mit TEUR 8.362 zum Konzernumsatz und mit
TEUR 549 zum Periodenergebnis (vor Konsolidierungseffekten) bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Jänner
2024 stattgefunden, wäre der Beitrag zum Konzernumsatz unverändert geblieben und der Beitrag zum Perio-
denergebnis beliefe sich auf TEUR 219. Der unveränderte Effekt auf den Konzernumsatz ist darauf zurückzu-
führen, dass die FELT Bicycles GmbH und ihr Tochterunternehmen ihre operative Tätigkeit erst nach der
Vollkonsolidierung aufnahmen.
Darüber hinaus hat die FELT Bicycles GmbH zum 1. September 2024 100 % der Anteile an der unmittelbar
zuvor neu gegründeten FELT Bicycles Espana S.L.U, Barcelona, Spanien, erworben. Hieraus entstanden
keine wesentlichen Effekte aus die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Sonstige
Die gesamten Anteile an der Pierer Green Energy GmbH wurden von der Pierer Industrie AG, Wels, mit Wir-
kung zum 1. Juni 2024 erworben, der Kaufpreis betrug TEUR 250. Unmittelbar nach der Erstkonsolidierung
wurde die Pierer Green Energy GmbH auf die KTM Immobilien GmbH verschmolzen.
Die gesamten Anteile an der PB Invest GmbH wurde von der KTM Components GmbH mit rechtswirksamen
Vertrag mit Wirkung zum 1. September 2024 von der PIERER Industrie AG erworben. Die PB Invest GmbH
hielt auch einen Anteil von 100% an der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH. Beide Unternehmen wurden
daher von der Gruppe vollkonsolidiert. Der Kaufpreis belief sich auf TEUR 600. Unmittelbar nach der Erstkon-
solidierung wurde die PB Invest GmbH auf die KTM Components GmbH verschmolzen. Am 13. Dezember
2024 hat die Geschäftsführung der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH einen Antrag auf Konkursverfahren
beim Landesgericht Wels (Aktenzeichen 20 S 140/24z) gestellt. Mit dem Konkursverfahren ging der Verlust
der von der Gruppe ausgeübten Kontrolle i. S. v. IFRS 10 einher. Die Gruppe hat die Vöcklabrucker Metall-
gießerei GmbH vor diesem Hintergrund vereinfachend per 1. Dezember 2024 entkonsolidiert.
Beilage I/24
Sonstige Konsolidierungskreisveränderungen
Im Zuge der strategischen Entscheidung zur Restrukturierung und Neuausrichtung der PIERER New Mobility
GmbH wurden die Vertriebstöchter der Fahrrad-Division, die PIERER New Mobility Suisse GmbH, die PIERER
New Mobility Espana S.L., die PIERER New Mobility France SAS, die PIERER New Mobility Italia S.r.l. und
PIERER New Mobility Benelux SA im ersten Halbjahr 2024 mit den KTM-Vertriebstöchtern in den jeweiligen
Ländern verschmolzen. Ebenso wurde die PIERER New Mobility Scandinavia AB, Örebro, Schweden mit 25.
Juli 2024 mit einer der KTM-Vertriebstöchter verschmolzen.
ÄNDERUNGEN AT-EQUITY EINBEZOGENER GESELLSCHAFTEN
Mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 wurden 49,0 % der Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH, Wels, Öster-
reich von der Pierer Konzerngesellschaft mbH erworben. Der Kaufpreis belief sich auf TEUR 10.879. Zugleich
wurden Finanzforderungen gegen die PIERER IMMOREAL GmbH im Umfang von TEUR 24.689 von der PIE-
RER Industrie AG abgelöst. Die Gruppe übt aufgrund der faktischen Gegebenheiten maßgeblichen Einfluss
aus, daher wird die Gesellschaft nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Aufgrund
der zeitlichen Nähe und unwesentlicher Bewegungen in der Zwischenzeit wird im Konzernabschluss der 1.
Oktober 2024 als Zugangsdatum der Beteiligung herangezogen.
III.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
In der PIERER Mobility AG erfolgt die Steuerung der Geschäftstätigkeit auf Basis der beiden Unternehmens-
bereiche „Motorrad“ und „Fahrrad“. Die einzelnen Unternehmensbereiche werden separat geführt und an die
PIERER Mobility AG gemäß den IFRS Rechnungslegungsvorschriften berichtet. Der für den Segmentbericht
relevante Hauptentscheidungsträger ist der Gesamtvorstand der PIERER Mobility AG. Die Segmentberichter-
stattung erfolgt gemäß den internen Berichten mit den Segmenten Motorrad, Fahrrad sowie Sonstige.
MOTORRAD:
Das Segment „Motorrad“ umfasst die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Motorrädern unter den
Marken „KTM“, „Husqvarna Motorcycles“ und „GASGAS“ sowie Komponenten der Marke „WP“. Das Segment
Motorrad umfasst zum 31. Dezember 2024 62 in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaften
in Österreich, den USA, Japan, Südafrika, Mexiko, Indien, Australien und Neuseeland sowie in verschiedenen
anderen Ländern in Europa und Asien. Darüber werden auch Beteiligungen an Assemblierungsgesellschaften
auf den Philippinen und in China gehalten.
FAHRRAD:
Die PIERER New Mobility GmbH samt Tochtergesellschaften bildet das Segment „Fahrrad“ der PIERER Mo-
bility-Gruppe. Mit den Marken „Husqvarna E-Bicycles“, „GASGAS Bicycles“ und „FELT Bicycles“ liegt der Fo-
kus auf der Entwicklung, Herstellung und dem Handel mit Elektrofahrrädern und Fahrrädern. Insgesamt um-
fasst das Segment 11 vollkonsolidierte Gesellschaften.
SONSTIGE:
Im Bereich „Sonstige“ werden die PIERER Mobility AG, die PIERER Innovation GmbH, die Avocodo GmbH,
die PIERER E-Commerce GmbH, die PIERER E-Commerce North America Inc., die DealerCenter Digital
GmbH sowie die Platin 1483 GmbH zusammenfassend dargestellt.
Keines der Segmente weist eine Abhängigkeit von externen Kunden im Sinne des IFRS 8.34 auf. Lieferungen
und Leistungen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die Segmentsteuerungs-
größe EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Die In-
vestitionen betreffen Anlagenzugänge aus dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermögensge-
genständen (ohne Leasingzugänge gemäß IFRS 16). Das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis ist
gemäß der Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im EBIT enthalten. Das Working Capital
Employed entspricht der Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich
Beilage I/25
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Die Nettoverschuldung entspricht der
Summe der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) abzüglich
der Zahlungsmittel zum Stichtag.
Die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2024 und 2023 teilen sich auf die beschriebenen Segmente
wie folgt auf:
2024 Motorrad Fahrrad Sonstige Konsolid- GESAMT ierung TEUR Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse inner- 1.803.716 111.487 66.584 -102.766 1.879.021 halb der Segmente) Umsatzerlöse extern 1.763.841 111.093 4.087 0 1.879.021 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -887.121-291.096-2.689-3.311-1.184.2171) Investitionen 231.237 1.295 261 0 232.793 Abschreibungen -666.562-34.723-4.1682.019 -703.434davon Wertminderungen nach IAS 36 -334.684-25.9760 0 -360.660davon Wertminderungen nach IFRS 5 -147.3110 0 0 -147.311Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die -1.772-2170 -7.033-9.022nach der Equity-Methode bilanziert werden Bilanzsumme 2.323.364 194.529 -705.279583.220 2.395.834 Eigenkapital -138.492-306.691-909.7211.161.155 -193.749Working Capital Employed 443.76388.8736.110-13.329525.417Nettoverschuldung -1.607.117-376.945336.9554.392-1.642.7152023 MotorradFahrradSonstige Konsolid- GESAMTierung TEUR Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse inner- 2.416.376 240.741 62.410 -58.3172.661.210 halb der Segmente) Umsatzerlöse extern 2.415.979 240.681 4.550 0 2.661.210 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 214.442 -47.070-8.030682 160.024 1) Investitionen 256.458 26.9965040 283.958 Abschreibungen -156.507-5.227-3.4081.638 -163.504davon Wertminderungen nach IAS 36 0 0 0 0 0 davon Wertminderungen nach IFRS 5 0 0 0 0 0 Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die 1.632 0 0 706 2.338 nach der Equity-Methode bilanziert werden Bilanzsumme 2.777.303 408.114 78.694 -311.1962.952.915 Eigenkapital 930.245 -3.765283.657 -300.864909.273 Working Capital Employed 375.820 147.770 5.410 2.078531.078 Nettoverschuldung -771.573-222.519217.095 1.071 -775.926
1) Exklusive IFRS 16 (Leasing); die Leasingzugänge betrugen in 2024 TEUR 39.241 (Vorjahr: TEUR 32.546)
Beilage I/26
INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE GEBIETE:
Das langfristige Vermögen (ohne Steueransprüche und Finanzinstrumente), gegliedert nach geografischen
Gebieten, stellt sich wie folgt dar:
Langfristige Vermögenswerte TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Österreich 761.066 1.170.384 Europa (ohne Österreich) 3.479 51.587 Nordamerika inkl. Mexiko 92.273 90.890 Sonstige 3.318 5.597 SUMME 860.136 1.318.458
Die Gliederung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten kann Punkt 10. „Umsatzerlöse“ entnommen
werden.
IV.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
10. UMSATZERLÖSE
Umsatzerlöse werden grundsätzlich nach dem Gefahrenübergang gemäß Geschäftsbedingungen (Incoterms)
bzw. nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung abzüglich Skonti, Kundenboni und Rabatte erfasst.
Die Aufteilung nach geografischen Bereichen der Außenumsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Die Um-
satzerlöse nach geografischen Regionen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Österreich 107.545 81.139 Europa (ohne Österreich) 1.340.260 941.341 Nordamerika und Mexico 776.022 545.448 Sonstige 437.383 311.093 2.661.210 1.879.021
Variable Gegenleistungen wie Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti werden als Erlösminderungen der Um-
satzerlöse ausgewiesen. Die Verpflichtungen für variable Gegenleistungen werden als vertragliche Verpflich-
tungen im Sinne des IFRS 15 ausgewiesen. Die vertraglichen Verpflichtungen für variable Gegenleistungen
betreffend Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 46.744
(31.12.2023: TEUR 60.956).
Da Garantieleistungen nicht separat verkauft werden, stellen diese lediglich eine Zusicherung dar, dass die
verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Da diese Garantieleistungen we-
der zeitlich noch inhaltlich über die gesetzlichen bzw. branchentypischen Gewährleistungsverpflichtungen hin-
ausgehen, handelt es sich hier um eine sogenannte assurance-type Gewährleistung, welche keine separate
Leistungsverpflichtung darstellt. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstim-
mung mit IAS 37 erfasst.
Beilage I/27
11. HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ER-
BRACHTEN LEISTUNGEN
Die Herstellungskosten des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 1.727.180 1.487.058 Personalaufwand 152.082 134.256 Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 68.164 81.666 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und sonstige immaterielle 34.329 49.716 Vermögenswerte Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge -4.638 177.284 1.977.117 1.929.980
In den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind Erträge aus Wäh-
rungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 846 (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von TEUR 22.136)
enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres 2024 finden sich TEUR
101.853 aufgrund der Einstellung von Entwicklungsprojekten im Zuge strategischer Neuausrichtungen (Vor-
jahr: sonstige Projekteinstellungen im Umfang von TEUR 2.619).
12. VERTRIEBS- UND RENNSPORTAUFWENDUNGEN
Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 46.120 44.098 Personalaufwand 122.943 119.506 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 13.881 12.977 Sonstige betriebliche Aufwendungen 157.516 175.468 Sponsorgelder und sonstige betriebliche Erträge -50.622 -52.681 289.838 299.368
13. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 11.016 10.311 Personalaufwand 40.682 43.915 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 8.179 8.255 Sonstige betriebliche Aufwendungen 27.617 48.625 Fördergelder und sonstige betriebliche Erträge -33.730 -30.669 53.764 80.437
Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen dargestellten Aufwandsarten umfassen Forschungs-
sowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Der Personalaufwand ohne Effekte aus den aktivierten
Beilage I/28
Entwicklungskosten beträgt TEUR 116.134 (Vorjahr: TEUR 109.329). Insgesamt betrugen die Forschungs-
und Entwicklungsaufwendungen (vor aktivierten Entwicklungskosten) TEUR 235.096 (Vorjahr: TEUR 244.371)
und somit 12,5 % (Vorjahr: 9,2 %) vom Umsatz.
14. VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
Die Verwaltungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 3.569 11.146 Personalaufwand 71.852 80.892 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 38.951 42.308 Sonstige betriebliche Aufwendungen 78.595 69.023 Sonstige betriebliche Erträge -7.225 -6.239 185.742 197.130
15. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND WERTMINDERUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Wertminderungen setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Veränderungen im Konsolidierungskreis 0 -10.369 Übrige sonstige Aufwendungen -799 -46.664 Sonstige betriebliche Aufwendungen -799 -57.033 Aufwendungen mit Wertminderungen nach IAS 36 0 -360.660 Aufwendungen mit Wertminderungen nach IFRS 5 0 -147.311 Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen 0 -507.971 GESAMT -799 -565.004
Die Aufwendungen aus den Veränderungen im Konsolidierungskreis betreffen in Höhe von TEUR 6.192 Auf-
wendungen aus der Entkonsolidierung der im Konkursverfahren befindlichen Vöcklabrucker Metallgießerei
GmbH, sowie in Höhe von TEUR 4.177 Aufwendungen aus Erfüllung bestehender Geschäftsbeziehungen
(pre-existing relationship) im Zuge der Erstkonsolidierung der MV Agusta Motor S.p.A.
Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2024 verschiedene Aufwendungen, die
unter anderem im Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren entstanden und den anderen Teilbereichen
nicht zugeordnet werden konnten. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufwendungen aus Rechts-, Unter-
nehmens- und Rechnungslegungsberatung (TEUR 18.869), Aufwendungen aus im Zuge des Sanierungsver-
fahrens bedingt angemeldeten Schadensfällen, die in der gebildeten Restrukturierungsrückstellung enthalten
sind (TEUR 12.804), sowie Personalaufwendungen (TEUR 6.380) und Bankspesen (TEUR 2.850). Im Vorjahr
bestand dieser Posten im Wesentlichen aus Bankspesen.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen enthalten TEUR 147.311 aus der Klassifizierung
von Vermögenswerten als zur Veräußerung gehalten und Veräußerungsgruppen sowie TEUR 360.660 aus
dem durchgeführten Wertminderungstest nach IAS 36. Hinsichtlich der auf die Veräußerungsgruppe entfal-
lenden Wertminderung finden sich unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräu-
ßerungsgruppen“ weitere Informationen. Für eine detailliertere Darstellung der Aufteilung des Wertminde-
rungsbedarfs nach IAS 36 sei auf Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“ verwiesen. Da
es sich dabei um eine pro-rata-Wertminderung von Vermögenswerten der gesamten CGU „KTM“ und der CGU
Beilage I/29
„PIERER New Mobility“ handelt, würde eine Zuteilung auf die übrigen Funktionsbereiche die verursachungs-
gerechte Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Ansicht der Gruppe verzerren. Weitere Erläu-
terungen hierzu finden sich ebenfalls unter Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“.
16. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge werden realisiert, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus dem zugrunde liegenden
Vertrag wahrscheinlich ist und es eine verlässliche Bestimmung der Erträge gibt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns belaufen sich auf insgesamt TEUR 17.703 (Vorjahr: TEUR
3.736). Diese betreffen im Geschäftsjahr 2024 größtenteils die erfolgswirksame Aufwertung der bislang At
Equity-gehaltenen Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A. in Höhe von TEUR 16.339.
17. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BETEILIGUNGEN
Der Gewinn- / Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden,
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als gesonderter Posten im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit aus-
gewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Beteiligungen, die als wesentliche Lieferanten oder
Kunden in die operative Geschäftstätigkeit der PIERER Mobility-Gruppe eingebunden sind.
Das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Kiska GmbH 706 -7.033 KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. -199 -799 China Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd. 6.993 -832 MV Agusta MOTOR SPA -5.162 34 Sonstige 0 -392 2.338 -9.022
Der deutliche Rückgang im übernommenen Ergebnis der Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd.,
lässt sich auf die Forderungsabschreibungen in Höhe von 70% der Gesellschaft auf Forderungen insbeson-
dere gegenüber der im Sanierungsverfahren befindlichen KTM AG zurückführen. Die MV Agusta Motor S.p.A.
wurde per 1. März 2024 in die Vollkonsolidierung überführt. Das At-Equity Ergebnis der Kiska GmbH beinhaltet
Abschreibungen an der Gesellschaft in Höhe von TEUR 6.142.
18. FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS
Das Finanz- und Beteiligungsergebnis des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Zinserträge 10.669 25.837 Zinsaufwendungen -73.940 -123.641 Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis -4.620 5.423 -67.891 -92.381
Beilage I/30
Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Fremdwährungsbewertung Bankguthaben -3.495 630 Fremdwährungsbewertung gegebener Darlehen -1.955 3.216 Absicherungskosten 830 1.718 Bewertung Zinsswap 0 -139 Sonstiges 0 -2 -4.620 5.423
19. ERTRAGSTEUERN
Die Ertragsteueraufwände und -erträge des Konzerns teilen sich wie folgt in laufende und latente Steuern auf:
TEUR 2023 2024 Laufende Steuer -12.982 -6.982 davon aus Vorjahren 1.185 -2.601 Latente Steuern -2.738 203.673 -15.720 196.691
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen
und Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die österreichischen Gesellschaften der PIERER Mobi-
lity-Gruppe unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 23%.
Zum 31.12.2024 sind aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der inländischen Gesellschaften in Höhe von
TEUR 206.742 angesetzt. Die zu Grunde liegenden Verlustvorträge sind im Jahr 2025 mit dem Sanierungs-
gewinn zu verrechnen. Die Veränderung der latenten Steuern in Bezug auf inländische Verlustvorträge in
Höhe von TEUR 187.825 ergibt sich aus der Ausbuchung der zum Vorstichtag aktivierten aktiven latenten
Steuern auf interne Verlustvorträge gegenüber der ehemaligen Gruppenträgerin in Höhe von TEUR 18.817
sowie der Aktivierung der latenten Steuern auf den laufenden Verlust in Höhe von TEUR 206.742.
Bis zum 31.12.2023 bildete die PIERER Mobility AG, Wels mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels,
eine Gruppe im Sinn des Körperschaftsteuerrechts. Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist die PIERER Mobility AG,
Wels, Gruppenträger einer Gruppe im Sinn des Körperschaftssteuerrechts. Der steuerliche Ertragsausgleich
zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied ist in der Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung
geregelt. Wird dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied ein positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die
positive Steuerumlage 23 % des zugerechneten positiven Einkommens. Im Falle der Zurechnung von Verlus-
ten erhält das Gruppenmitglied keine Steuerumlage. Nicht verrechenbare Verluste werden für das Gruppen-
mitglied zur Verrechnung mit seinen positiven oder mit positiven Gesamtgruppenergebnissen in der Zukunft
evident gehalten.
Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen oder verab-
schiedeten Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaf-
ten variieren von 9 % bis 36,0 %.
Eine Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steuerertrag bzw. Steueraufwand des Geschäftsjahres
(Anwendung des Konzernsteuersatzes in Höhe von 23 % (Vorjahr: 24 %) auf das Ergebnis vor Steuern) und
dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand kann wie folgt dargestellt werden:
Beilage I/31
TEUR 2023 2024 Ergebnis vor Ertragsteuern 92.133 -1.276.598 Erwarteter Steueraufwand / -ertrag -22.112 293.618 Nicht temporäre Differenzen und sonstige steuerliche Hinzurechnungen -1.381 6.750 Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen -2.764 -89.869 Steuern aus Vorperioden 750 -20.838 Effekte ausländischer Steuersätze -839 2.498 Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 809 -1.986 Investitionsbegünstigungen 8.546 6.924 Steuersatzänderungen 1.271 0 Sonstiges 0 -406 -15.720 196.691
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Wertminderungsbuchungen aufgrund der Bilanzierung nach IAS 36 erfasst,
welche aufgrund abweichender ausländischer Steuersätze Auswirkungen auf die Steuerquote nach sich zie-
hen. Die Effekte ausländischer Steuersätze enthalten TEUR -2.737 aus der Wertminderung.
Weiters enthält die Position „nichttemporäre Differenzen“ eine Auswirkung in Höhe von TEUR -47.389 aus
Wertminderungen des Firmenwerts.
Unter den nichttemporären Differenzen sind darüber hinaus gegenläufige Effekte aus konzerninterne Beteili-
gungsabschreibungen bzw. Abschreibungen konzerninterner Forderungen in Höhe von TEUR 45.868 enthal-
ten.
Die Überleitungsposition „Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen“ resultiert aus laufen-
den Verlusten und abzugsfähigen temporären Differenzen von Gesellschaften außerhalb der österreichischen
Steuergruppe, auf die mangels Werthaltigkeit keine aktiven latenten Steuern bilanziert werden.
Die Steuern aus Vorperioden betreffen im Wesentlichen Effekte in Zusammenhang mit der Änderung der ös-
terreichischen Gruppenstruktur.
Globale Mindestbesteuerung
Der Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig, die neue Gesetze zur Einführung der globalen Mindeststeuer
erlassen haben, insbesondere in Österreich, wo die oberste Muttergesellschaft der Gruppe ihren Sitz hat. Die
Gruppe geht davon aus, dass sie in Bezug auf ihre Tätigkeiten in der Schweiz und in Bulgarien, wo der ge-
setzliche Steuersatz unter 15 % liegt, sowie in Singapur, wo die Besteuerung einen Steuerfreibetrag vorsieht,
der den effektiven Steuersatz unserer Tochtergesellschaft auf unter 15 % senkt, der Mindeststeuer unterliegt.
Da das neue Steuergesetz in Österreich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden diese Bestim-
mung für die Erstellung des Konzernabschlusses 2024 angewendet.
Gewinne aus den Tätigkeiten des Konzerns in der Schweiz, Bulgarien und Singapur unterliegen der Mindest-
steuer, wobei die darauf entfallene Steuer einen für den Konzern unwesentlichen Betrag darstellt.
Der Konzern wendet die vorübergehende verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung la-
tenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst etwaig
entstehende Steuern in Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung als tatsächlichen Steuerauf-
wand /-ertrag zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt.
Beilage I/32
20. ERGEBNIS JE AKTIE UND VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG
Das Ergebnis je Aktie betrug im laufenden Geschäftsjahr 2024 EUR -29,30 (Vorjahr: EUR 2,37) und berechnet
sich wie folgt:
2023 2024 Ergebnis - Eigentümer des Mutterunternehmens (in TEUR) 80.183 -990.265 Gesamtaktienanzahl (Stück) 33.796.535 33.796.535 Auswirkung eigener und neuer Aktien (Stück) 0 0 Gewichteter Durchschnitt der Aktien 33.796.535 33.796.535 Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (EUR) 2,37 -29,30
Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften
aufgestellte Einzelabschluss der PIERER Mobility AG zum 31. Dezember 2024 die Basis für die Dividenden-
ausschüttung.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird vorgeschlagen, keine Dividende auszuschütten. Vom Bilanzgewinn 2023
wurde eine Dividende in Höhe von TEUR 16.899 ausgeschüttet.
21. AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschafts-
prüfungs GmbH (Vorjahr: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) set-
zen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften sowie 635 744 Konzernabschlussprüfung Sonstige Bestätigungsleistungen 77 0 Sonstige Leistungen 74 0 786 744
22. MITARBEITER
Der Mitarbeiterstand wird jeweils inklusive Leiharbeiter und externen Dienstnehmern dargestellt:
Stand am 1.1.2024 6.184 Veränderungen im Geschäftsjahr -874 Stand am 31.12.2024 5.310
Zum 31.Dezember 2024 waren 3.290 Angestellte (Vorjahr: 3.553) und 2.020 Arbeiter (Vorjahr: 2.631) beschäf-
tigt. Zum 31.Dezember 2024 sind 4.099 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.970) in Österreich und 1.211 Mitarbeiter (Vor-
jahr: 1.214) im Ausland beschäftigt. Durchschnittlich beschäftigte die Gruppe 5.887 Mitarbeiter (Vorjahr:
6.268), davon 3.482 Angestellte (Vorjahr: 3.486) und 2.406 Arbeiter (Vorjahr: 2.782).
Der gesamte Personalaufwand im Geschäftsjahr 2024, ohne Effekte aus der Aktivierung von Entwicklungs-
kosten, beträgt TEUR 450.788 (Vorjahr: TEUR 456.206).
Beilage I/33
V.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
23. FIRMENWERT UND WERTHALTIGKEITSTEST NACH IAS 36
Firmenwerte werden gemäß IAS 36 „Wertminderungen“ nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem
jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen.
Für das Geschäftsjahr 2024 ergab der durchgeführte Werthaltigkeitstest einen Bedarf für Wertminderungen
bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „PIERER New Mobility“ (im Vorjahr: kein Wertmin-
derungsbedarf).
Das betriebsnotwendige Vermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird dabei mit ihrem Nut-
zungswert verglichen und auf den niedrigeren Nutzungswert abgeschrieben, soweit nicht ein höherer beizule-
gender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten vorliegt. Der Nutzungswert wird unter Anwendung der Discounted-
Cashflow-Methode unter Annahme eines Vorsteuer-WACC von 9,5 % (2023: 11,1 %) für „KTM“. Für die CGU
„PIERER New Mobility“ wurde ein Nachsteuer-WACC von 8,1 % (2023: 8,6 %) herangezogen, da der Vor-
steuer-WACC nicht aussagekräftig ist.
Die Prognose der Zahlungsströme basiert auf den vom Management freigegebenen Finanzbudgets bzw. Vor-
schaurechnungen unter Berücksichtigung der mittelfristigen Strategieziele. Die Mittelfristplanung umfasst ei-
nen detaillierteren Planungshorizont von fünf Jahren und basiert auf internen Annahmen über die zukünftigen
Absatz-, Preis- und Kostenentwicklungen, die zukünftige Erschließung neuer Märkte sowie die Zusammen-
setzung des Produktmixes.
Daran anschließend wurde bei der CGU „KTM“ eine Grobplanungsphase von drei Jahren hinzugezogen, da
zum Ende der Detailplanungsphase aufgrund des Sanierungsverfahrens in der KTM-Gruppe von keinem ein-
geschwungenen Zustand ausgegangen werden kann. Dabei wurde eine konservative Umsatzentwicklung un-
ter den letzten Perioden der Detailplanungsphase angenommen und die EBIT-Marge der letzten Detailpla-
nungsperiode gleich-bleibend fortgeführt. Die Abschreibungen und das investierte Kapital wurden aneinander
angeglichen. Anschließend wurde der Zahlungsstrom der letzten Grobplanungsperiode herangezogen, um die
geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode durch Extrapolation zu ermitteln, wobei eine konstante
Weiterentwicklung unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % und der Unternehmensfortführung ange-
nommen wird. Die getroffenen Annahmen beruhen im Wesentlichen auf den langjährigen Erfahrungswerten,
der historischen Entwicklung sowie der Einschätzung des Managements. Die Plausibilität der Annahmen
wurde darüber hinaus im Zuge des Sanierungsverfahrens von externen Dritten hinsichtlich ihrer Plausibilität
analysiert und beurteilt, wobei die Ergebnisse hieraus wiederum in die Geschäftsplanung mit eingeflossen
sind.
Da der so ermittelte Wertminderungsaufwand beläuft sich für die CGU „KTM“ im aktuellen Geschäftsjahr auf
TEUR 334.684 (Vorjahr: TEUR 0) und für die CGU „PIERER New Mobility“ auf TEUR 25.976. Dieser ist zu-
nächst dem Firmenwert der CGU „KTM“ und der CGU „PIERER New Mobility“ zuzuordnen, sodass dieser
vollständig wertgemindert wurde. Der übersteigende Betrag wurde pro rata auf die Buchwerte der im Scope
von IAS 36 befindlichen Vermögenswerte aufgeteilt.
Die Aufgliederung der Firmenwerte sowie deren Aufteilung auf die jeweiligen CGUs stellt sich wie folgt dar:
Beilage I/34
TEUR 2023 2024 Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1. 150.632 151.725 Abgänge 0 -4.509 Konsolidierungskreisänderungen 1.567 79.341 Währungsumrechnung -474 -384 Stand am 31.12. 151.725 226.173 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1. 19.977 19.990 Wertminderungen 0 206.232 Währungsumrechnung 13 -49 Stand am 31.12. 19.990 226.173 Buchwert am 31.12. 131.735 0 KTM 109.766 0 PIERER New Mobility 19.457 0 Sonstige 2.512 0
Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „KTM“ des Geschäftsjahres 2024 wurde wie folgt ver-
teilt:
TEUR 31.12.2024 Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 334.684 Firmenwert 109.399 Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 225.285 Sachanlagen 105.933 Grundstücke 11.502 Gebäude 49.083 Maschinen 25.742 Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.946 Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 5.660 Immaterielle Vermögenswerte 119.352 Entwicklungskosten 101.818 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete 4.723 Lizenzen Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 9.820 Markenrechte 2.991
Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „PIERER New Mobility“ des Geschäftsjahres 2024
wurde wie folgt verteilt:
Beilage I/35
TEUR 31.12.2024 Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 25.976 Firmenwert 19.577 Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 6.399 Sachanlagen 2.344 Gebäude 446 Maschinen 1.326 Betriebs- und Geschäftsausstattung 572 Immaterielle Vermögenswerte 4.055 Markenrechte 3.700 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete 355 Lizenzen
Wie bereits unter Punkt 15. „Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen“ ausgeführt, hat die
Gruppe obigen Wertminderungsaufwand von TEUR 360.660 vollständig unter den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen bzw. als separater Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die nach IAS 36 ge-
forderte pro rata-Aufteilung der Wertminderung führt unserer Ansicht nach zu keiner verursachungsgerechten
Zuteilung der Wertminderung auf die einzelnen Vermögenswerte. Aus diesem Grund schätzt die Gruppe den
Informationsnutzen für den Berichtsleser in der aktuellen Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung höher
ein als im Falle einer Zuteilung dieses Wertminderungsaufwands zu den einzelnen Funktionsbereichen. Würde
dennoch unter Heranziehung verschiedener Annahmen versucht, eine Zuteilung dieses Wertminderungsauf-
wands zu den Funktionsbereichen vorzunehmen, ergäbe sich folgende hypothetische Aufteilung:
TEUR 31.12.2024 Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 360.660 Den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet 360.660 Vereinfachende Zuteilung im Falle verursachungsgerechter Zuordenbarkeit Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 194.049 Vertriebs- und Rennsportaufwendungen 395 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 80 Infrastruktur- und Verwaltungsaufwendungen 25.390 Sonstige betriebliche Aufwendungen 140.746
24. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte werden analog dem Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten aktiviert und abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen
erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in
eine Forschungs-, Entwicklungs- und Modellpflegephase. In der Forschungs- und Modellpflegephase angefal-
lene Kosten werden sofort ergebniswirksam erfasst. Ausgaben in der Entwicklungsphase werden als
Jahre Nutzungsdauer Software 3 - 5 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 5
Beilage I/36
immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die Kriterien nach IAS 38.57 erfüllt sind. Die Bewertung der
selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Ab-
schreibungen und Wertminderungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Abschreibungs-
methode unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von im Wesentlichen fünf Jahren. Die Nutzungsdauer
von fünf Jahren, die insbesondere bei den aktivierten Entwicklungskosten herangezogen wird, basiert auf Er-
fahrungswerten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Produktlebenszyklen. Die planmäßige Ab-
schreibung von aktivierten Entwicklungskosten, die eindeutig bestimmten Produkten oder Verfahren zugeord-
net werden können, erfolgt mit dem Beginn der Serienproduktion.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 135.392 (Vorjahr: TEUR 156.877) ak-
tiviert sowie insgesamt TEUR 183.637, davon TEUR 101.818 aus Wertminderung nach IAS 36 (Vorjahr: TEUR
68.164, davon TEUR 0 aus Wertminderung nach IAS 36) abgeschrieben. Zum 31.12.2024 sind Entwicklungs-
kosten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 352.879 (Vorjahr: TEUR 506.666) in den immateriellen Vermö-
genswerten enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie die im Rahmen der durch Kaufpreisallo-
kationen angesetzten Marken „KTM“ in Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103) und „GASGAS“ in
Höhe von TEUR 10.355 (Vorjahr: TEUR 13.346) werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem
Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen und allfällige notwendige Wertminderungen ergebniswirksam
berücksichtigt. Der Vorstand geht von einer unbestimmten Nutzungsdauer der Marken aus, da die Rechte in
den relevanten Absatzmärkten keinen zeitlichen, rechtlichen oder vertraglichen Einschränkungen unterliegen
und aufgrund der nachhaltigen Bekanntheit der Marken auch keine wirtschaftliche Entwertung vorliegt. Im
Geschäftsjahr 2024 wurden oben angeführte Marken im Zuge des Werthaltigkeitstests um TEUR 2.991 wert-
gemindert. Die Marke „KTM“ wurde im Geschäftsjahr 2024 aufgrund eines im Rahmen eines Wertgutachtens
ermittelten, den Buchwert übersteigenden Liquidationswerts nicht wertgemindert.
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sowie im
Geschäftsjahr 2023 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:
Beilage I/37
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz- Kundenstamm, Geleistete Summe rechte und ähnliche Rechte und Markenwerte, Anzahlungen Vorteile sowie daraus Entwicklungs- abgeleitete Lizenzen kosten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2024 101.666 767.811 33.613 903.090 Zugänge 4.965 135.392 19.970 160.327 Abgänge -17.460 -165.292 -600 -183.352 Konsolidierungskreisänderungen 12.789 41.982 612 55.383 Währungsumrechnung 41 -2 0 39 Umbuchungen 9.597 0 -9.771 -174 Stand am 31.12.2024 111.598 779.891 43.824 935.313 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2024 75.103 159.020 0 234.123 Zugänge 17.907 88.210 8 106.125 Wertminderungen 1.830 146.490 9.838 158.158 Abgänge -14.123 -38.282 -17 -52.422 Konsolidierungskreisänderungen 12.455 120 -8 12.567 Währungsumrechnung 24 -4 1 21 Umbuchungen 34 0 0 34 Stand am 31.12.2024 93.230 355.554 9.822 458.606 Buchwert: Stand am 31.12.2024 18.368 424.337 34.002 476.707 Stand am 31.12.2023 26.563 608.791 33.613 668.967
Beilage I/38
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz- Kundenstamm, Geleistete Summe rechte und ähnliche Rechte und Markenwerte, Anzahlungen Vorteile sowie daraus Entwicklungs- abgeleitete Lizenzen kosten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2023 90.640 675.834 14.561 781.035 Zugänge 9.081 158.177 22.241 189.499 Abgänge -1.240 -66.193 -146 -67.579 Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 0 Währungsumrechnung -34 -7 0 -41 Umbuchungen 3.219 0 -3.043 176 Stand am 31.12.2023 101.666 767.811 33.613 903.090 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2023 62.059 148.620 0 210.679 Zugänge 13.968 69.864 0 83.832 Abgänge -909 -59.462 0 -60.371 Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 0 Währungsumrechnung -15 -2 0 -17 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand am 31.12.2023 75.103 159.020 0 234.123 Buchwert: Stand am 31.12.2023 26.563 608.791 33.613 668.967 Stand am 31.12.2022 28.581 527.214 14.561 570.356
Die KTM AG hat mit Übertragungsvereinbarung vom 17.09.2013 das Lizenzrecht für die Nutzung der Marke
„Husqvarna“ von der PIERER Industrie AG um TEUR 10.000 erworben. Das Lizenzrecht wird planmäßig über
die Restnutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten wurden in der Kapitalflussrechnung um TEUR 38.483
(Vorjahr: TEUR 33.381) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Entwicklungskosten nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte im Volumen von
TEUR 101.835 (Vorjahr: TEUR 2.625) wertgemindert. Ursächlich für die Einstellung der zugrundeliegenden
Entwicklungsprojekte zeichneten sich insbesondere die Veränderung des wirtschaftlichen Umfelds sowie die
insolvenzrechtlichen Vorgänge im Zuge des Sanierungsverfahrens und entsprechender unternehmerischer
Neuausrichtungen.
Aus der Anwendung des IAS 36 ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein Wertminderungsaufwand, der in Höhe
von TEUR 119.352 nach Wertminderung vorhandener Firmenwerte auf die immateriellen Vermögenswerte
pro rata verteilt wurde (Geschäftsjahr 2023: kein Wertminderungsbedarf festgestellt). Im Wesentlichen betraf
diese Verteilung die Entwicklungskosten: Im Geschäftsjahr 2024 wurde den Entwicklungskosten nicht nut-
zungsbereiter Vermögenswerte eine Wertminderung nach IAS 36 von TEUR 46.923 zugewiesen. In Summe
belief sich die Wertminderung nach IAS 36 innerhalb der Entwicklungskosten auf TEUR 101.818 (Vorjahr:
TEUR 0). Eine entsprechende Aufstellung findet sich unter Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach
IAS 36“.
Beilage I/39
25. SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Er-
mittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung folgender Nutzungsdauern:
Jahre Nutzungsdauer Gebäude 10 - 50 Technische Anlagen und Maschinen 2 - 10 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10
Die Ermittlung der oben angegebenen wirtschaftlichen Nutzungsdauern basiert im Wesentlichen auf den Er-
fahrungswerten zur Abnutzung der zugrundeliegenden Vermögenswerte im Rahmen ihres betrieblichen Ge-
brauchs. Die obige Angabe zur Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde im Vergleich
zum Vorjahr vom Zeitraum 3-8 Jahre auf nun 3-10 Jahre geändert. Dieser neu angeführte Zeitraum gibt die
tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Vermögenswerte aus Sicht der Gruppe
treffender wieder und führt zu keinen Änderungen der dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden die Einzelkosten einschließlich zurechenbarer Ma-
terial- und Fertigungsgemeinkosten erfasst. Finanzierungskosten, die sich bei direkter Zurechnung von Fremd-
kapital bzw. die sich bei Anwendung eines durchschnittlichen Kapitalisierungszinssatzes auf die angefallenen
Aufwendungen ergeben, werden mangels qualifizierten Vermögenswerten gemäß IAS 23 nicht aktiviert.
Investitionszuwendungen der öffentlichen Hand sind gemäß IAS 20 als Kompensation der zugehörigen Ab-
schreibungen zu behandeln. Dabei wird die Nettomethode nach IAS 20.24 (Kürzung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten mit der Folge niedrigerer Abschreibungsverrechnung) angewendet. Im Geschäftsjahr 2024
wurden Zugänge in Summe um TEUR 12.594 (Vorjahr: TEUR 14.282) reduziert, davon betreffend aktivierte
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 12.570 (Vorjahr: TEUR 13.684).
Die Aufgliederung der Sachanlagen und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sowie im Geschäftsjahr
2023 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:
Beilage I/40
TEUR Grund- Gebäude Technische Betriebs- und Geleistete Summe stücke Anlagen und Geschäfts- Anzahlungen Maschinen ausstattung und Anlagen in Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2024 52.731 351.511 336.627 191.724 18.629 951.222 Zugänge 1.887 21.128 24.094 17.888 49.167 114.164 Abgänge -39 -38.418 -111.753 -22.965 -6.142 -179.317 Konsolidierungskreisänderungen 39 33.580 96.838 8.595 10.527 149.579 Währungsumrechnung 847 2.824 11 1.838 277 5.797 Umbuchungen 0 3.745 38.221 5.003 -47.202 -233 Umgliederung zur Veräußerung gehalten -3.735 -27.027 -466 -796 0 -32.024 Stand am 31.12.2024 51.730 347.343 383.572 201.287 25.256 1.009.188 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2024 1.032 109.580 234.389 122.335 0 467.336 Zugänge 270 21.795 42.853 26.996 1 91.915 Wertminderungen 11.541 63.022 41.516 15.229 9.342 140.650 Abgänge -39 -36.687 -107.736 -21.086 -3.890 -169.438 Konsolidierungskreisänderungen 0 18.115 83.426 7.726 208 109.475 Währungsumrechnung 0 572 -6 1.111 -2 1.675 Umbuchungen 0 -21 0 -146 0 -167 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 -1.108 -108 -341 0 -1.557 Stand am 31.12.2024 12.804 175.268 294.334 151.824 5.659 639.889 Buchwert: Stand am 31.12.2024 38.926 172.075 89.238 49.463 19.597 369.299 Stand am 31.12.2023 51.699 241.931 102.238 69.389 18.629 483.886
Beilage I/41
TEUR Grund- Gebäude Technische Betriebs- und Geleistete Summe stücke Anlagen und Geschäfts- Anzahlungen Maschinen ausstattung und Anlagen in Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2023 49.328 323.605 304.099 172.244 21.456 870.732 Zugänge 3.884 33.632 44.204 34.975 10.310 127.005 Abgänge 0 -7.374 -19.216 -15.976 -409 -42.975 Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 116 0 116 Währungsumrechnung -481 -1.861 -5 -1.064 -53 -3.464 Umbuchungen 0 3.509 7.545 1.429 -12.675 -192 Stand am 31.12.2023 52.731 351.511 336.627 191.724 18.629 951.222 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2023 781 94.959 220.475 110.805 0 427.020 Zugänge 252 20.208 32.714 26.498 0 79.672 Abgänge 0 -5.176 -18.799 -14.460 0 -38.435 Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 74 0 74 Währungsumrechnung -1 -411 -1 -582 0 -995 Umbuchungen 0 0 0 0 0 0 Stand am 31.12.2023 1.032 109.580 234.389 122.335 0 467.336 Buchwert: Stand am 31.12.2023 51.699 241.931 102.238 69.389 18.629 483.886 Stand am 31.12.2022 48.547 228.646 83.624 61.439 21.456 443.712
In den Zugängen zu den Sachanlagen sind Investitionen in Höhe von TEUR 39.241 (Vorjahr: TEUR 32.546)
als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, welche zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam waren.
Für weitere Details verweisen wir auf Punkt 45. „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“. Die Zugänge bei
den sonstigen Sachanlagen wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung um TEUR -5.646 (Vorjahr: TEUR -
4.389) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.
Zum Bilanzstichtag sind Sachanlagen in Höhe von TEUR 103.500 (Vorjahr: TEUR 103.500) durch grundbü-
cherlich eingetragene sowie hinterlegte Pfandbestellungsurkunden vor allem für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten besichert.
Aus der Anwendung des IAS 36 ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein Wertminderungsaufwand, der in Höhe
von TEUR 108.277 auf die Sachanlagen pro rata verteilt wurde (Geschäftsjahr 2023: kein Wertminderungs-
bedarf festgestellt). Eine entsprechende Aufstellung findet sich unter Punkt 23 „Firmenwert und Werthaltig-
keitstest nach IAS 36“. Darüber hinaus wurden Wertminderung auf Sachanlagen im Zuge der Klassifizierung
der MV Agusta-Gesellschaften als zur Veräußerung gehalten in Höhe von TEUR 32.373 erfasst. Weitere In-
formationen hierzu finden sich unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräuße-
rungsgruppen“.
26. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN
Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen handelt es sich um assoziierte Unternehmen und
keine Gemeinschaftsunternehmen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode
einbezogen werden, werden einzeln als unwesentlich betrachtet. Die nach der Equity-Methode bilanzierten
Beilage I/42
Finanzanlagen sind per 31. Dezember 2024 die Kiska GmbH, die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc.,
die CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., die LX Media GmbH und die PIERER IMMOREAL GmbH. Die
Veränderungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen können dem Punkt 9. „Veränderun-
gen im Konsolidierungskreis“ entnommen werden.
Die Kiska GmbH ist ein Designunternehmen, welches Leistungen im Bereich Entwicklung und Design erbringt.
Der Bilanzstichtag der Kiska GmbH ist der 31. März, der vor dem Erwerb der Beteiligung festgelegt wurde.
Eine Änderung des Abschlussstichtags wird aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen nicht angestrebt. Zum
Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde jeweils ein ungeprüfter Zwischenabschluss zum 31.
Dezember herangezogen. Im laufenden Geschäftsjahr 2024 wurden Wertminderungen an der Gesellschaft in
Höhe von TEUR 6.142 vorgenommen.
Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp.
gegründet. Die Gesellschaft hat Mitte 2017 die CKD (completely-knocked-down) Assemblierung für KTM-Mo-
torräder auf den Philippinen begonnen.
Das KTM-Joint Venture in China mit dem Partner CFMOTO wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen
„Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd.“ gegründet. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021
ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Im chinesischen Hangzhou werden Motorräder der Mittelklasse produ-
ziert. Die KTM Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 die Zusammenarbeit mit CFMOTO intensiviert und die Pro-
duktion im gemeinsamen Joint Venture erweitert.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit dem italienischen Motorradhersteller MV
Agusta abgeschlossen. Im Rahmen jener Kooperationsvereinbarung hat die KTM AG zum 15. November 2022
25,1 % der Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A. mit Sitz in Varese, Italien, erworben. Ferner hat die Gruppe
Anfang März 2024 weitere Anteile in Höhe von 25,0 % an der MV Agusta S.p.A. über eine vorzeitige Ausübung
einer vereinbarten Call-Option erworben. Damit wurde die MV Agusta Motor S.p.A. unterjährig ein vollkonso-
lidiertes Tochterunternehmen der Gruppe, ihre Ergebnisse der Monate Jänner und Februar 2024 sind jedoch
noch Teil der At Equity-Bilanzierung.
Mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 hat die KTM AG 49,0 % der Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH,
Wels, Österreich, von der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, Österreich, erworben. Zum Bilanzstichtag
waren die Anteile als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wie unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ näher erläutert.
Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt
entwickelt:
TEUR 2023 2024 Beteiligungsbuchwert Stand 1.1. 33.341 33.870 Erwerb von Anteilen 0 14.679 Konsolidierungskreisänderungen (sukzessiver Erwerb) 0 -11.066 Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten 0 -10.748 Verkauf von Anteilen -946 -3.753 Anteiliges Jahresergebnis (abzüglich Zwischenergebniseliminierungen) 2.338 -2.736 Sonstige Zwischenergebniseliminierungen 1.131 214 Wertberichtigung Beteiligungen 0 -6.286 Sonstiges Ergebnis -1.051 488 Ausschüttung -943 -599 Sonstiges 0 67 Beteiligungsbuchwert Stand 31.12. 33.870 14.130
Beilage I/43
27. LATENTE STEUERANSPRÜCHE
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung ihrer zeitnahen Realisierbar-
keit gebildet. Aktive und passive latente Steuerposten werden bei gleicher Steuerhoheit und ähnlicher Fristig-
keit saldiert ausgewiesen. Für die Unterschiede der steuerlichen Basis von vollkonsolidierten oder at-Equity-
bewerteten Anteilen zum entsprechenden konzernalen Eigenkapital werden nur latente Steuern abgegrenzt,
wenn eine Realisierung in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Der Berechnung liegt der im jeweiligen Land
übliche Ertragssteuersatz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zu Grunde.
Insgesamt errechnen sich die aktiven und passiven latenten Steuern aus folgenden Bilanzposten:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Aktive latente Steuern: Vorräte 11.709 13.970 Finanzanlagen 61 48.776 Personalverbindlichkeiten 2.888 2.498 Rückstellungen 259 544 Verbindlichkeiten 15.172 17.368 30.089 83.156 Saldierung -40.123 -206.491 Verlustvorträge 19.968 207.461 9.934 84.126 Passive latente Steuern: Forderungen uns sonstige kurzfristige Vermögenswerte -2.034 -108.607 Immaterielle Vermögenswerte -158.754 -98.777 -160.788 -207.384 Saldierung 40.123 206.491 -120.665 -893
Die temporären Unterschiede der passiven latenten Steuern im Posten „Immaterielle Vermögenswerte resul-
tieren im Wesentlichen aus den steuerlich nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sowie aus Unter-
schieden durch den Ansatz der Marke „KTM“.
Die aktiven latenten Steuern auf Finanzanlagen betreffen analog des Vorjahres größtenteils offene Sie-
bentel gemäß § 12 Abs 3 Z 2 öKStG (österreichisches Steuergesetz). Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden
offene Siebentel aus Vorjahren in Höhe von TEUR 197 einkommensmindernd berücksichtigt. Für alle offenen
Siebentel Abschreibungen wurden gemäß § 12 öKStG aktive latente Steuern angesetzt, da die Voraussetzun-
gen des IAS 12.34 ff erfüllt werden.
Weiters bestehen aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der österreichischen PIERER Mobility AG Gruppe
in Höhe von TEUR 206.742 (Vorjahr: TEUR 19.968) sowie der KTM Australien-Subgruppe in Höhe von TEUR
719 (Vorjahr: TEUR 0). Für weitere Ausführungen, insbesondere die Zusammenhänge mit dem Sanierungs-
verfahren, sei auf Punkt 19 „Ertragsteuern“ verwiesen.
Die in der PIERER Mobility-Gruppe vorhandenen und aktivierten steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt
zusammengefasst werden:
Beilage I/44
aktive latente
davon nicht an- aktive latente Verlustvortrag verbleibender TEUR gesetzt Verlustvortrag Steuer 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 PIERER Mobility AG 898.880 0 898.880 206.742 PIERER E-Commerce GmbH 2.338 -2.338 0 0 Avocodo GmbH 4.924 -4.924 0 0 Pierer Innovation GmbH 1.187 -1.187 0 0 Sonstige 278.578 -276.179 2.399 719 1.185.907 -284.628 901.279 207.461 davon nicht verbleibender Verlustvortrag angesetzt Steuer TEUR Verlustvortrag 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 PIERER Mobility AG 85.202 -85.202 0 0 PIERER E-Commerce GmbH 11.506 -11.506 0 0 Sonstige 86.817 0 86.817 19.968 183.525 -96.708 86.817 19.968
Der steuerliche Verlust in Österreich ist unbegrenzt vortragsfähig.
Abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste (einschließlich offene Sie-
bentelabschreibungen und Zinsvorträge) auf welche keine aktiven latenten Steuern aktiviert wurden, belaufen
sich auf TEUR 328.259 (Vorjahr: TEUR 96.708).
Weiters wurden auf Verlustvorträge von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 86.155 (Vorjahr: 2.829) keine
aktiven latenten Steuern gebildet. Davon sind Verluste in Höhe von TEUR 85.606 (Vorjahr: TEUR 2.200) auf
unbestimmte Zeit vortragsfähig und Verluste in Höhe von TEUR 549 (Vorjahr: TEUR 629) bis zu 5 Jahre
vortragsfähig.
Zum 31. Dezember 2024 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steu-
erlichen Bestimmungen die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten re-
sultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital der in den
IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit
steuerfrei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann.
Weiters ist davon auszugehen, dass die Unterschiede zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem
Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen (outside-basis differences) in absehbarer
Zeit steuerfrei bleiben, da keine Veräußerung dieser Beteiligungen geplant ist.
In Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
wurden gemäß IAS 12.39 für zu versteuernde temporäre Differenzen in der Höhe von TEUR 2.681 (Vorjahr:
TEUR 5.068) keine latenten Steuerabgrenzungen gebildet.
Beilage I/45
Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
TEUR 2023 2024 Latente Steuern (netto) am 1.1. -110.646 -110.731 Veränderung Konsolidierungskreis 0 -11.109 Erfolgswirksam erfasste latente Steuern -2.738 203.673 Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern 2.452 1.767 Im Eigenkapital erfasste latente Steuern 92 36 Erfolgsneutral erfasste latente Steuern aus Umgliederung (Vorjahr) 62 63 Fremdwährung 47 -466 Latente Steuern (netto) am 31.12. -110.731 83.233
28. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten 2.597 347 Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen 515 515 Übrige 2.324 2.385 5.436 3.247
Die übrigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kautionen und Vorauszahlungen an
Lieferanten.
29. VORRÄTE
Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 174.633 96.859 Unfertige Erzeugnisse 35.754 31.465 Fertige Erzeugnisse und Waren 646.868 489.528 857.255 617.852 TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Vorratsbestand brutto 909.411 770.272 - Wertberichtigungen -52.156 -152.420 Vorratsbestand netto 857.255 617.852
Hinsichtlich der zugrundeliegenden Einschätzungen zur Bewertung der Vorräte sei auf die Erläuterungen unter
Punkt 7 „Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ verwiesen.
30. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind um die Einzelwertberichtigun-
gen in Höhe von TEUR 27.957 (Vorjahr: TEUR 7.406) vermindert.
Beilage I/46
Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stand am 1.1.2023 5.049 Währungsumrechnung -94 Zuführungen Einzelwertberichtigung 3.430 Zuführung Wertberichtigung für erwartete Verluste 111 Verbrauch -305 Auflösungen -785 Stand am 31.12.2023 = 1.1.2024 7.406 Währungsumrechnung 80 Zuführungen Einzelwertberichtigung 22.458 Zuführung Wertberichtigung für erwartete Verluste 493 Verbrauch -1.582 Auflösungen -1.107 Umgliederung zur Veräußerung gehalten -75 Konsolidierungskreisänderungen 284 Stand am 31.12.2024 27.957
Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betru-
gen TEUR 2.122 (Vorjahr: TEUR 112).
31. KURZFRISTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Förderungen werden berücksichtigt, sobald Sicherheit besteht, dass diese der PIERER Mobility-Gruppe zu-
fließen werden und die Gruppe den gestellten Anforderungen entsprechen kann.
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 15.666 6 Asset Backed Securities Finanzierungen (ABS) / Factoring Finanzierungen 22.733 39.875 Forderungen gegenüber gesellschafternahen Unternehmen 53 2.731 Sonstige 12.403 16.420 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 50.855 59.032 Förderungen 26.288 25.769 Forderungen gegenüber Finanzämtern 24.441 26.473 Vorsteuerforderungen (aus Organschaftsverrechnung mit der Pierer Industrie AG) 8.583 3.600 Anzahlungen auf Vorräte und sonstige Vorauszahlungen 35.782 34.373 Sonstige 138 5.472 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 95.232 95.687 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 146.087 154.719
Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS- und Factoring-Programm verkauften Forderungen werden
nach den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausgebucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich
revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen von
TEUR 350.000 (Vorjahr: TEUR 350.000) verkauft. Im Juni 2024 hat die KTM Gruppe mit der Landesbank
Baden-Württemberg ein hierzu ähnliches Factoring-Programm aufgesetzt, dessen Auslaufen jedoch im Zuge
Beilage I/47
des Sanierungsverfahrens beschlossen wurde. Weitere Informationen zum ABS- und Factoring-Programm
finden sich unter Punkt 41 „Einstufung und beizulegende Zeitwerte“.
32. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks sowie
maximal drei Monate laufende Festgelder (vom Erwerbszeitpunkt gerechnet). Für weitere Details zur Verän-
derung des Cash-Standes verweisen wir auf die Angaben zur Kapitalflussrechnung im Kapitel VI des Kon-
zernanhanges. Darüber hinaus umfasst auch die Veräußerungsgruppe Zahlungsmittel und -äquivalente, wie
unter Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“.
33. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE UND
VERÄUSSERUNGSGRUPPEN
Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 fasste der Vorstand einige Entscheidungen zur Veräußerung verschiede-
ner langfristiger Vermögenswerte und zugehöriger Schulden, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gruppe (betrifft das Segment Motorrad) nachfolgend tabellarisch, anschließend erläuternd
dargestellt werden.
Beilage I/48
Übersicht sämtlicher zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und zugehöriger Schulden 31.12.2024 TEUR PIERER & PIERER MV Agusta Summe MAXCOM IMMOREAL MOBILITY GmbH OOD Langfristige Vermögenswerte: Sachanlagen 30.467 0 0 30.467 Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 0 10.704 0 10.704 Latente Steueransprüche 0 0 21.792 21.792 Sonstige langfristige Vermögenswerte und Forderungen 0 24.689 289 24.977 30.467 35.392 22.080 87.940 Kurzfristige Vermögenswerte: Vorräte 0 0 76.912 76.912 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 8.784 8.784 Vorauszahlungen 0 0 768 768 Steuererstattungsansprüche 0 0 545 545 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Forderungen 0 0 23.550 23.550 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 8.162 8.162 0 0 118.722 118.722 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 30.467 35.392 140.802 206.662 Langfristige Schulden: Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 435 435 Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 0 0 847 847 Latente Steuerschulden 0 0 0 0 Andere langfristige Schulden 0 0 1.864 1.864 0 0 3.146 3.146 Kurzfristige Schulden: Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 29.899 29.899 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 21.507 21.507 Rückstellungen 0 0 8.991 8.991 Steuerschulden 0 0 754 754 Vorauszahlungen 0 0 380 380 Andere kurzfristige Schulden 0 0 2.557 2.557 0 0 64.087 64.087 Schulden i.Z.m. zur Veräußerung gehaltenen 0 0 67.233 67.233 Vermögenswerten
Gebäude, Ausstattung und Grundstück der PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD
Nicht zuletzt aufgrund des vollständigen Rückzugs der PIERER Mobility AG aus dem Geschäft der PIERER New
Mobility GmbH traf der Vorstand der KTM AG die Entscheidung, das erbaute Gebäude, das Grundstück und die
zugehörigen Vermögenswerte der PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien, zu veräußern. Zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren die Verhandlungen mit einem potentiellen Käufer bereits weit fortge-
schritten, sodass von einer hinreichenden Sicherheit des Verkaufs im Laufe des Geschäftsjahres 2025 ausge-
gangen werden kann. Aufgrund des ausgehandelten Kaufpreises wurde für das Gebäude mit zugehöriger Aus-
stattung sowie das Grundstück zum 31. Dezember 2024 ein Fair Value von TEUR 35.000 ermittelt (bisheriger
Buchwert: TEUR 30.467). Aufgrund der Überschreitung des Buchwerts durch den Fair Value musste nach den
Regelungen des IFRS 5 kein Bewertungsunterschied erfasst werden. Die zugehörigen Vermögenswerte wurden
als zur Veräußerung gehalten klassifiziert.
Beilage I/49
At Equity-Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH und zugehörige Finanzforderungen
Darüber hinaus wurde die am 4. Oktober 2024 erworbene Beteiligung in Höhe von 49,0 % der Anteile an der
PIERER IMMOREAL GmbH, Wels, Österreich, zum Bilanzstichtag als zur Veräußerung gehaltener langfristiger
Vermögenswert bilanziert. Der Verkauf der Anteile erfolgte am 3. Jänner 2025 zurück an den ursprünglichen
Verkäufer, die Pierer Konzerngesellschaft mbH. Der Kaufpreis entsprach dem ursprünglichen Kaufpreis durch
die KTM AG (TEUR 10.879). Es bestand kein Abwertungsbedarf nach den Vorgaben von IFRS 5, da aufgrund
der über die At Equity-Methode anteilig übernommenen Verluste der PIERER IMMOREAL GmbH der Buchwert
der Finanzanlage (TEUR 10.704) unter dem Fair Value (TEUR 10.879) liegt. Zugleich wurden Finanzforderungen
gegen die PIERER IMMOREAL GmbH im Umfang von TEUR 24.689 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert,
da sie zusammen mit den Anteilen im Oktober 2024 erworben und schließlich auch zusammen mit den Anteilen
im Januar 2025 wieder veräußert wurden.
MV Agusta
Auch die Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, sowie die Anteile an den sonstigen MV Agusta-
Gesellschaften der KTM-Gruppe waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 Gegenstand laufender Verhand-
lungen über ihre Veräußerung. Die Veräußerung galt zum Bilanzstichtag als hochwahrscheinlich, gab die PIE-
RER Mobility AG am 31. Jänner 2025 schließlich bekannt, dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem bis-
herigen Minderheitengesellschafter der MV Agusta Motor S.p.A., der Art of Mobility S.A., getroffen werden
konnte. Der Verkauf soll noch im ersten Halbjahr 2025 final abgeschlossen werden. Die Verkaufsvereinbarung
umfasst folgende Gesellschaften und ihre Vermögenswerte und Schulden, die zu einer Veräußerungsgruppe
zusammengefasst sind:
MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen, Österreich;
MV Agusta Services S.r.l., Meran, Italien;
MV Agusta Motorcycles North America, Inc., Murrieta, CA, USA;
MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien;
Centro Stile MV Agusta S.r.l., Borgo Maggiore, San Marino;
MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, United States.
Bei dieser Veräußerungsgruppe sind Wertminderungsaufwendungen zum einen auf einen aktivierten Firmenwert
(TEUR 76.283, siehe dazu auch Punkt 9 Veränderungen im Konsolidierungskreis“) sowie auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte auf den niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem Fair Value abzüglich
Veräußerungskosten (TEUR 71.028) entstanden, die unter den Aufwendungen für Wertminderungen nach
IFRS 5 erfasst wurden. Damit wurde das abnutzbare Anlagevermögen oben genannter Gesellschaften auf Null
abgewertet. Es sind keine kumulativen Erträge oder Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungs-
gruppe stehen, im sonstigen Ergebnis enthalten.
Die Vermögenswerte und zugehörige Schulden der Veräußerungsgruppe MV Agusta“ per 31. Dezember 2024
können obenstehender einleitender Tabelle entnommen werden. Die angeführten, in der Veräußerungsgruppe
enthaltenen Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente stellen einen Überleitungsposten zum in der Cash-
flow-Rechnung ermittelten Cash-Endbestand dar.
34. KONZERNEIGENKAPITAL
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2024 und im Geschäftsjahr 2023 ist in der Beilage
I/7 dargestellt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 Stück auf Inhaber lautende
nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert, aufge-
teilt. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zu-
stehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen
Beilage I/50
Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Alle Anteile wurden
voll eingezahlt. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Grundkapital entspricht dem Ausweis im Einzelab-
schluss der PIERER Mobility AG.
In der Rücklage nach IFRS 9 ist die Cash-Flow-Hedge-Rücklage enthalten. Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage
umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Ab-
sicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn
oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanzi-
ellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld.
Die Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designier-
ten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, das sich auf das Forward-Element des Devisentermingeschäfts
bezieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und wie die Gewinne und Verluste in der Rück-
lage aus Sicherungsgeschäften bilanziert.
Die Entwicklung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage und der Rücklage für Kosten der Absicherung wird unter
dem Punkt 43. „Hedging“ erläutert.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsoli-
dierten Tochterunternehmen:
2024 KTM AG Sonstige Gesamt TEUR Umsatzerlöse 1.802.554 76.467 1.879.021 Gewinn/Verlust -1.083.001 3.094 -1.079.907 Sonstiges Ergebnis -1.695 26 -1.669 Gesamtergebnis -1.084.696 3.120 -1.081.576 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter -89.896 254 -89.642 Gewinn/Verlust Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes -89.896 254 -89.642 sonstiges Ergebnis Langfristige Vermögenswerte 1.023.980 -76.470 947.510 Kurzfristige Vermögenswerte 1.298.073 150.251 1.448.324 Langfristige Schulden -192.831 -3.246 -196.077 Kurzfristige Schulden -2.269.275 -124.231 -2.393.506 Nettovermögen -140.053 -53.696 -193.749 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 1.692 1.322 3.014 Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit -418.956 -17.006 -435.962 Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -338.971 -1.539 -340.510 Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit 696.684 -2.007 694.677 Gesamt Cash-Flow -61.243 -20.552 -81.795 Dividenden an nicht beherrschende Anteile 754 0 754
Beilage I/51
In den nicht beherrschenden Anteilen der KTM AG sind nicht beherrschende Anteile von Tochterunternehmen
der KTM AG enthalten und betreffen die Gesellschaften CERO Design Studio S.L., KTM MOTOHALL GmbH,
MV Agusta Motorcycles GmbH und die PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD.
Darüber hinaus wurden die nicht beherrschenden Anteile durch die Erstkonsolidierung der MV Agusta Motor
S.p.A. und ihrer Tochterunternehmen um TEUR 50.711 im Zuge der Erstkonsolidierung erhöht. Das Eigenka-
pital und die nicht beherrschenden Anteile wurden ferner auch aufgrund bestehender NCI Put-Optionen ver-
ändert. Diesbezüglich hat die Gruppe ihre Bilanzierungsmethode verändert, wie in Punkt 4 „Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ ausführlich erläutert. Demnach erfolgt eine vollständige Ausbu-
chung der betroffenen NCI bei zeitgleicher Einbuchung der Optionsverbindlichkeit mit dem Eigenkapital als
Verrechnungsposition.
Zu den Beteiligungshöhen verweisen wir auf den Beteiligungsspiegel im Kapitel XII.
Die Auswirkungen der Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen sowie die Veränderung an dem den
Anteilseignern zurechenbaren Eigenkapital während des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Erworbener (-) bzw. abgegangener (+) Buchwert nicht beherrschender Anteile 0 65Erhaltener (+) / gezahlter (-) Kaufpreis an nicht beherrschende Anteilseigner 214 0 Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag 214 65
2023 KTM AG Sonstige Gesamt TEUR Umsatzerlöse 2.657.157 4.053 2.661.210 Gewinn/Verlust 94.249 -17.836 76.413 Sonstiges Ergebnis -13.080 -50 -13.130 Gesamtergebnis 81.169 -17.886 63.283 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter -4.612 842 -3.770 Gewinn/Verlust Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes -4.612 842 -3.770 sonstiges Ergebnis Langfristige Vermögenswerte 1.268.966 64.862 1.333.828 Kurzfristige Vermögenswerte 1.547.203 71.884 1.619.087 Langfristige Schulden -1.081.711 -48.287 -1.129.998 Kurzfristige Schulden -894.346 -19.298 -913.644 Nettovermögen 840.112 69.161 909.273 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 3.690 1.322 5.012 Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit -102.840 -8.011 -110.851 Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -308.158 6.018 -302.140 Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit 384.256 14.406 398.662 Gesamt Cash-Flow -26.742 12.413 -14.329 Dividenden an nicht beherrschende Anteile 500 0 500
Beilage I/52
Das sonstige Ergebnis nach Steuern entwickelte sich im Konzerneigenkapital wie folgt:
TEUR Rücklage Rücklagen Währungs- Anteile Anteile nicht Konzern- nach inklusive umrech- Haupt- beherr- eigen- IFRS 9 Bilanz- nung gesell- schender kapital gewinn schafter Gesellschafter Gesamt 2024 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 4.048 4.048 0 4.048 Absicherung von Zahlungsströmen -6.233 0 0 -6.233 0 -6.233 Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versor- 0 516 0 516 0 516 gungsplänen -6.233 516 4.048 -1.669 0 -1.669 2023 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 -5.246 -5.246 0 -5.246 Absicherung von Zahlungsströmen -7.511 0 0 -7.511 0 -7.511 Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten 0 -373 0 -373 0 -373 Versorgungsplänen -7.511 -373 -5.246 -13.130 0 -13.130
35. FINANZVERBINDLICHKEITEN
TEUR 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr Schuldscheindarlehen 495.000 495.000 495.000 0 Namensschuldverschreibung 110.000 110.000 110.000 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 359.445 359.445 330.613 28.832 63.415 63.415 63.415 0 Verbindlichkeiten aus Factoring Programm zwischen Konzernunternehmen 15.871 15.871 15.871 0 Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm zwischen Konzernunternehmen Leasingverbindlichkeiten 87.796 87.796 23.275 64.521 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 674.595 674.595 674.595 0 Summe Finanzverbindlichkeiten 1.806.122 1.806.122 1.712.769 93.353
Beilage I/53
TEUR 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr Schuldscheindarlehen 495.000 493.680 0 493.680 Namensschuldverschreibung 110.000 109.630 0 109.630 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 335.820 335.820 29.892 305.928 5.373 5.373 5.373 0 Verbindlichkeiten aus Factoring Programm zwischen Konzernunternehmen 4.904 4.904 4.904 0 Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm zwischen Konzernunternehmen Leasingverbindlichkeiten 73.282 73.282 19.671 53.611 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 12.209 12.209 12.209 0 Summe Finanzverbindlichkeiten 1.036.588 1.034.898 72.049 962.849
Aufgrund der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens der KTM AG am 29. November 2024
kam es seither zu keinen weiteren Zins- oder Tilgungszahlungen, da sie über die angebotene Sanierungs-
quote, konkret als Kassaquote, bedient werden. Das Sanierungsverfahren hatte überdies zur Folge, dass ab-
gegrenzte Transaktionskosten aufzulösen waren.
Betreffend die im Sanierungsverfahren befindlichen Gesellschaften wurden die Fristigkeiten finanzieller Ver-
bindlichkeiten mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf
kurzfristige Positionen umgegliedert. Eine analoge Umgliederung unterblieb bei den Leasingverbindlichkeiten,
da diese von den Gläubigern im Wesentlichen bedingt angemeldet wurden. Führt also die Gruppe die Lea-
singverhältnisse fort, so sind die Leasingverbindlichkeiten nicht Bestandteil der Sanierungsquote und die ur-
sprünglichen Zahlungsziele werden beibehalten. Da es sich bei den gegenständlichen geleasten Vermögens-
werten um im Wesentlichen betriebsnotwendiges Vermögen handelt, geht die Gruppe von einer entsprechen-
den Weiterführung der Leasingverhältnisse aus.
Erst mit erfolgreicher Beendigung des Sanierungsverfahrens tritt die schuldbefreiende Wirkung von den finan-
ziellen Verbindlichkeiten rechtskräftig ein.
Im April 2024 hat die Gruppe ein Investitionsdarlehen zur Finanzierung des Anteilserwerb an der MV Agusta
Motor S.p.A. bei der Raiffeisen Bank International AG in Höhe von TEUR 35.000 aufgenommen. Im Juni 2024
wurde ein Darlehen von der Oberbank AG in Höhe von TEUR 3.500 aufgenommen, welches das über den
Erwerb der PIERER Green Energy GmbH zugegangene Darlehen über dieselbe Höhe ablöste. Darüber hin-
aus wurden TEUR 17.059 an Forschungsdarlehen im Geschäftsjahr 2024 getilgt.
Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 zahlreiche kurzfristige Finanzmittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs
aufgenommen. Hervorzuheben sind insbesondere die Aufnahme von Mitteln über Exportwechselkredite
(TEUR 88.737) sowie Betriebsmittel- und Working Capital-Linien (TEUR 553.839).
Darüber hinaus wurde Fremdkapital über das Lieferantenfinanzierungsprogramm aufgenommen, indem hier-
über innerkonzernliche Fakturen zwischen Tochterunternehmen der Gruppe bevorschusst abgerufen wurden.
Das Lieferantenfinanzierungsprogramm wurde im Zuge der Eröffnung des Sanierungsverfahrens eingestellt.
Da die bei Fälligkeit an die Lieferanten der Gruppe durch die Kreditinstitute, mit denen das Programm abge-
schlossen wurde, bevorschussten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von der Gruppe nicht
beglichen werden konnten, wurden diese Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzver-
bindlichkeiten der Gruppe. Der Betrag belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 54.721, davon TEUR
15.391 aus regulären Beziehungen von Konzernunternehmen und TEUR 39.330 aus Beziehungen zwischen
Konzernunternehmen, die sich im Sanierungsverfahren befinden konkret der KTM AG, der KTM Compo-
nents GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Vorjahr: TEUR 0). Für weiterführende Erläu-
terungen sei auf Punkt 37 „Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen“ verwiesen.
Beilage I/54
36. VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Verpflichtungen für Abfertigungen und
Jubiläumsgeldern zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Abfertigungen 20.548 19.618 Jubiläumsgelder 7.419 7.289 27.967 26.907
Besonderheiten im Zuge des Sanierungsverfahrens
Durch die Eröffnung des Sanierungsverfahrens vom 29. November 2024 der KTM AG, der KTM Components
GmbH und der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH ergeben sich einige Besonderheiten in der Bilanzie-
rung der Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die insbesondere auf nationalrechtliche Vorschriften
zurückgehen, wie nachfolgend erläutert. Die Gehälter für November sowie die anteiligen offenen Sonderzah-
lungen wurden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) übernommen und in voller Höhe, d. h. mit ihrem Erfüllungs-
betrag, als Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Gemäß § 25 Abs 1c IO wurden auf Basis der Sanierungspläne Kündigungen im Ausmaß von 200 Mitarbeitern
der KTM AG und 50 Mitarbeitern der KTM Components GmbH innerhalb eines Monats nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses (29.11.2024) mit Zustimmung des Sanierungsverwalters ge-
plant. Als weitere Kündigungen innerhalb eines Monats gemäß § 25 Abs 1b Satz 2 IO nach der Berichtstag-
satzung (20.12.2024) waren vorgesehen: 200 Mitarbeiter der KTM AG, 250 Mitarbeiter der KTM Forschungs
& Entwicklungs GmbH und 50 Mitarbeiter der KTM Components GmbH.
Die daraus resultierenden Ansprüche der gekündigten Mitarbeiter, u. a. Gehälter und Abfertigungen, wurden
je nach Kündigungszeitpunkt bilanziell unterschiedlich behandelt: Ansprüche aus Kündigungen bis zum
31.12.2024 wurden aufgrund ihres fixen Charakters als Verbindlichkeit angesetzt, während Ansprüche aus
Kündigungen zwischen dem 01.01.2025 und dem 19.01.2025 aufgrund Unklarheiten der Höhe und des Fäl-
ligkeitszeitpunkts nach als Rückstellung im Konzernabschluss zum 31.12.2024 erfasst wurden.
Des Weiteren erfolgte eine erfolgsneutrale Umgliederung der zum Insolvenzeröffnungszeitpunkt bestehenden
Rückstellungen für Ansprüche der gekündigten Mitarbeiter in die Verbindlichkeiten. Hintergrund ist die Über-
nahme der Verpflichtung durch den IEF. Rückstellungen für Ansprüche, deren Anspruchsgrundlage durch die
Kündigung entfallen sind, bspw. bei Jubiläumsgeldern, wurden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen
Erträgen erfasst.
Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die PIERER Mobility-Gruppe zudem verpflichtet, an alle MitarbeiterInnen
in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, bei Kündigung durch den Dienst-
geber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Die Höhe dieser leistungsori-
entierten Verpflichtung ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen
Bezug abhängig. Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Arbeitsverhältnisse in Österreich zahlt
die Gesellschaft monatlich 1,53 % des Bruttomonatsgehaltes in eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in
der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhält-
nisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die Gesellschaft ist ausschließlich zur Leistung
der Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet
wurden (beitragsorientierte Verpflichtung). Für Mitarbeiter von österreichischen Konzernunternehmen, die ab
dem 1. Jänner 2003 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, wurden Beiträge für Abfertigungen an eine ge-
setzliche Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 1,53 % des Lohnes bzw. Gehaltes einbezahlt. Im abgelaufe-
nen Geschäftsjahr wurden Beiträge von insgesamt TEUR 4.688 (Vorjahr: TEUR 3.595) gezahlt.
Beilage I/55
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich im Ge-
schäftsjahr wie folgt:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Anwartschaftsbarwert: Stand am 1.1. 19.548 20.548 Dienstzeitaufwand 509 416 Zinsaufwand 793 960 Erfolgte Zahlungen -861 -1.233 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) 485 670 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 -847 Sonstiges 74 -896 Stand am 31.12. 20.548 19.618
Die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Abfertigungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 betragen
9 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre).
Der versicherungsmathematische Gewinn / Verlust setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Änderung von Erwartungswerten 174 234 Änderung demografischer Annahmen 2 38 Änderung finanzieller Annahmen 309 398 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust 485 670
Der Bewertung der Verpflichtung liegen folgende Annahmen zugrunde:
31.12.2023 31.12.2024 Rechnungszinssatz 3,51% 3,41% Lohn- / Gehaltstrend 3,50% 2,75% Pensionsalter (Jahre) Frauen / Männer mit Übergangsregelung 65 Jahre 65 Jahre
Der Rechnungszins wurde unter der Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeiten und durchschnittli-
chen Restlebenserwartung festgesetzt. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für erst-
rangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt wird. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezi-
fisch ermittelt und alters- / dienstzeitabhängig berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Bewertun-
gen liegen länderspezifische Sterbetafeln zu Grunde. Als Pensionseintrittsalter wurde das gesetzliche Pensi-
onseintrittsalter je Land gewählt.
Eine Änderung (+/- 0,5 Prozentpunkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte
zum 31. Dezember 2024 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
Beilage I/56
Parameter Änderung Änderung -0,50%+0,50%Rechnungszinssatz 4,6% -4,3%Lohn- / Gehaltstrend -4,3%4,6%
Eine Änderung (+/- 0,5 Prozentpunkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte
zum 31. Dezember 2023 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
Parameter Änderung Änderung -0,50%+0,50%Rechnungszinssatz 4,9% -4,5%Lohn- / Gehaltstrend -4,6%4,9%
Jubiläumsgelder
Aufgrund von kollektivvertraglichen Vereinbarungen sind die Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe ver-
pflichtet, an MitarbeiterInnen in Österreich Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienst-
jahre (ab 25 Dienstjahren) zu leisten (leistungsorientierte Verpflichtung). Die Zinsen werden im sonstigen Fi-
nanzergebnis erfasst. Die Verpflichtungen für Ansprüche aus Jubiläumsgeldern entwickelten sich wie folgt:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Stand am 1.1. 6.606 7.419 Dienstzeitaufwand 601 587 Zinsaufwand 288 371 Erfolgte Zahlungen -160-111Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (erfolgswirksam) 84-245Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 12Sonstiges 0 -744Stand am 31.12. 7.419 7.289
In den Abgängen im Geschäftsjahr 2024 sind aus den oben beschriebenen Folgen der Austritte im Zuge des
Insolvenzverfahrens TEUR 86 enthalten.
37. ANDERE KURZ- UND LANGFRISTIGE SCHULDEN UND VERBINDLICHKEITEN
AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die anderen langfristigen Schulden setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Kautionen 10.881 7.338 Optionen auf nicht beherrschende Anteile 5.816 61.445 Kaufpreisverbindlichkeiten 0 4.616 Sonstige finanzielle Schulden 3 118 Andere langfristige finanzielle Schulden 16.700 73.517 Andere langfristige nicht finanzielle Schulden 1.817 1.408 Andere langfristige Schulden 18.517 74.925
Beilage I/57
Die Optionen auf nicht beherrschende Anteile betreffen zum einen aus der MV Agusta Motor S.p.A., Varese,
Italien, sowie zum anderen die PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien. Sie begründen sich
auf den geschlossenen Vertragswerken. Im Zuge dessen erfolgt eine erfolgsneutrale Umgliederung zwischen
Eigenkapital, nicht beherrschenden Anteilen und Finanzverbindlichkeiten, wie ausführlicher unter Punkt 4 „Än-
derung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ erläutert.
Die anderen kurzfristigen Schulden setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Umsatzboni 54.230 31.113 Preisnachlässe 6.726 15.631 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 2.590 222 Sonstige finanzielle Schulden 9.342 8.854 Andere kurzfristige finanzielle Schulden 72.888 55.820 Personalverbindlichkeiten 49.117 60.960 Vorauszahlungen 5.178 6.399 Verbindlichkeiten Finanzämter 10.049 13.915 Sonstige nicht finanzielle Schulden 3.690 -121Andere kurzfristige nicht finanzielle Schulden 68.034 81.153 Andere kurzfristige Schulden 140.922 136.973
In den kurzfristigen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten für nicht konsumierte
Urlaube, Verbindlichkeiten für Mitarbeiterprämien, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkassen sowie
Verbindlichkeiten aus Löhnen enthalten.
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen:
Unternehmen der PIERER Mobility-Gruppe hatten bis zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsver-
fahrens insbesondere der KTM AG mit zwei Kreditinstituten revolvierende Programme zur Finanzierung von
Lieferantenverbindlichkeiten (Supplier Finance Programme) aufgesetzt. Lieferanten wurde damit die Möglich-
keit eröffnet, ihre Forderungen gegenüber der PIERER Mobility-Gruppe vor Fälligkeit an das Kreditinstitut zu
verkaufen. In dieser Vereinbarung stimmte das Kreditinstitut zu, von der PIERER Mobility-Gruppe geschuldete
Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich hierfür von der PIE-
RER Mobility-Gruppe zu erhalten. PIERER Mobility-Gruppe wurde nicht von der ursprünglichen rechtlichen
Verpflichtung entbunden. Sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht kam es zu keiner wesentlichen
Änderung der Vertragsbedingungen und zu keiner wesentlichen Verlängerung der Zahlungsziele. Für die PIE-
RER Mobility-Gruppe fielen keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an das
jeweilige Kreditinstitut an. Da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlich-
keiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach, wurden die ursprünglichen Verbindlichkeiten nicht ausge-
bucht, sondern weiterhin unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gezeigt. Alle den Lieferan-
tenfinanzierungsvereinbarungen unterliegenden Verbindlichkeiten wurden und werden zum 31. Dezember
2024 bzw. 2023 als kurzfristig ausgewiesen.
Die Lieferantenfinanzierungsprogramme wurden mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfah-
rens Mitte November eingestellt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 sind nur noch diejenigen Beträge
Teil des Lieferantenfinanzierungsprogramms der PIERER Mobility-Gruppe, für die Lieferanten bereits die Mög-
lichkeit der vorzeitigen Begleichung ihrer Forderungen durch die Kreditinstitute in Anspruch genommen haben.
Vor diesem Hintergrund sind der PIERER Mobility-Gruppe aus den Lieferantenfinanzierungsprogrammen
auch Finanzverbindlichkeiten entstanden, die jedoch obenstehende Einschätzung und Beschreibung der Pro-
gramme nicht beeinflussen. Dies betrifft folgende Sachverhalte, die spezifische Gründe aufweisen:
Beilage I/58
Zum einen wurden vor Eröffnung des Sanierungsverfahrens innerkonzernliche Fakturen zwischen Toch-
terunternehmen der PIERER Mobility-Gruppe den Lieferantenfinanzierungsprogrammen zugeführt und
von den Kreditinstituten bevorschusst. Aus konzernaler Sicht wurde damit verzinsliches Fremdkapital auf-
genommen und der PIERER Mobility-Gruppe ging die entsprechende Liquidität zu. Der Betrag beläuft sich
zum Ende des Geschäftsjahres 2024 auf TEUR 15.871 (Vorjahr: TEUR 0).
Zum anderen wurden die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen im Zuge der Eröffnung des Sanie-
rungsverfahrens eingestellt. Da die bei Fälligkeit an die Lieferanten der PIERER Mobility-Gruppe durch
die Kreditinstitute, mit denen das Programm abgeschlossen wurde, bevorschussten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen von der PIERER Mobility-Gruppe nicht beglichen werden konnten, wurden
diese Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzverbindlichkeiten der PIERER Mobility-
Gruppe. Der Betrag beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 39.330 (Vorjahr: TEUR 0).
Alle den Supplier Finance Programmen unterliegenden Verbindlichkeiten werden zum 31.Dezember 2024
bzw. 2023 als kurzfristig ausgewiesen. Von diesen Supplier Finance Programmen sind zum 31. Dezember
2024 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 59.204 (Vorjahr: TEUR 349.065)
betroffen. Dies entspricht 15,5% (Vorjahr: 51,6%) der gesamten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen zum Stichtag.
Dieser Rückgang begründet sich zum einen darin, dass die Einkaufsvolumina des Fahrrad-Segments im Ge-
schäftsjahr 2024 deutlich reduziert wurden (zum Bilanzstichtag im Lieferantenfinanzierungsprogramm: TEUR
26.705; im Vorjahr: TEUR 119.140). Zum anderen wurden die Lieferantenfinanzierungsprogramme mit Eröff-
nung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens im Motorrad-Segment Mitte November eingestellt, wie
obenstehend erläutert.
Weiterführende Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden.
TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind Ausgewiesen als Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 59.204 349.065 sonstigen Verbindlichkeiten * Davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, für die die Lieferanten 59.204 -bereits Zahlungen vom Finanzdienstleister erhalten haben * Ausgewiesen als Teil der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten 39.330 -* Davon sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits 39.330 -Zahlungen vom Finanzdienstleister erhalten haben Bandbreite der Zahlungsziele (in Tagen nach Rechnungsdatum) * Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand von 10-90 -Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind * Vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Gegenstand 45-90 -von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind
* Die PIERER Mobility-Gruppe hat von den Möglichkeiten der Erleichterung bei der erstmaligen Anwendung der Stan-
dardanpassung „Änderungen zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Liefe-
rantenfinanzierungsvereinbarungen“ Gebrauch gemacht und auf Vergleichsinformationen für das erste Jahr der An-
wendung verzichtet.
Die Zahlungen eines Kreditinstituts an einen Lieferanten, der Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung
ist, sind für die PIERER Mobility-Gruppe bilanziell unbeachtlich und nicht zahlungswirksam.
Die Zahlungen an das jeweilige Kreditinstitut sind im Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit enthalten, weil sie
weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus der PIERER Mobility-Gruppe sind und ihr wesentlicher Cha-
rakter betrieblich bleibt, sie also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen.
Beilage I/59
TEUR Stand am Zufüh- Auflösun- Verbrauch Konsolidierungs- Stand am rungen gen kreisänderung 01.01.2024 31.12.2024 Kurzfristige Rück- stellungen: Rückstellungen für Ga- rantien und Gewähr- 20.523 15.492 0 -21.110 619 15.524 leistung Rückstellungen r 0 31.424 0 0 0 31.424 Restrukturierung Rückstellungen r 1.199 1.540 0 -8.347 7.726 2.118 Prozesse Sonstige Rückstellun- 149 40.540 0 -206 2.166 42.649 gen 21.871 88.996 0 -29.663 10.511 91.715
38. RÜCKSTELLUNGEN
Der Konzern bildet Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung für bekannte, zu erwartende Einzelfälle.
Die erwarteten Aufwendungen basieren vor allem auf früheren Erfahrungen und werden zum Zeitpunkt des
Verkaufs der Produkte ergebniswirksam gebildet.
Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten verbunden, wodurch es in der Zukunft zu
einer Anpassung der gebildeten Rückstellungen kommen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsäch-
lichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer
Weise übersteigen oder unterschreiten.
Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die im Geschäftsjahr 2024 neu gebildeten Rückstellungen für Restrukturierung betreffen im Wesentlichen er-
wartete Aufwendungen für insbesondere externe Beratungsleistungen im Zuge des Sanierungsverfahrens, für
die Bezüge der Sanierungsverwalter sowie für bedingt angemeldete Schadenersatzforderungen. Bei der Be-
rechnung der Höhe der Rückstellung für Schadenersatzforderungen wurde eine Realisierungsquote von 50 %
auf den Gesamtbetrag angenommen, da zum Bilanzstichtag keine präzisere Einschätzung vorgenommen wer-
den kann, welche dieser Schadenersatzforderungen durch die Gruppe und von den Sanierungsverwaltern
akzeptiert werden wird.
VI.
ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Veränderungen der in der Kapitalflussrechnung dargestellten Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der
Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte neutralisiert werden. In den sonstigen nicht zahlungswirk-
samen Aufwendungen (Erträgen) sind im Wesentlichen Bewertungen von Fremdwährungsforderungen und -
verbindlichkeiten, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte sowie noch nicht zahlungswirksame Er-
träge aus Förderungen enthalten. Wesentliche Sondereffekte im Geschäftsjahr 2024 der sonstigen nicht zah-
lungswirksamen Aufwendungen betreffen größtenteils Wertberichtigungen von Vorräten sowie die aufgrund
des Sanierungsverfahrens gebildete Restrukturierungsrückstellung; weiterführende Informationen siehe Punkt
7. „Schätzungen und Ermessensentscheidungen.“ Die Auswirkungen von Konsolidierungskreisänderungen
wurden eliminiert und sind im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapi-
talflussrechnung dargestellten Werten kann wie folgt dargestellt werden:
Beilage I/60
VII.
RISIKOBERICHT
39. FINANZIELLE RISIKEN
Die PIERER Mobility-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transak-
tionen Kredit-, Markt-, Währungs- sowie Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese
Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über Risiken
informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können.
Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt
und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury.
Im Geschäftsjahr 2024 führten insbesondere die Liquiditätsrisiken und schließlich die fehlende Liquidität der
KTM AG zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens. Damit wurden die Ziele des Finanzri-
sikomanagements der PIERER Mobility-Gruppe, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle
TEUR Buch- Zahlungs- Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert wert wirksame 31.12.2024 Erwerb Umglied- Konsolidie- Trans- Abgrenzung 1.1.2024 Verände- erung Zinsen, rung rungskreis- aktions- Fremdwäh- änderungen kosten rungsef- fekte, Sons- tige Kurzfristige 52.378 687.911 0 933.478 5.417 0 10.310 1.689.494 Finanzschulden Langfristige 909.238 47.031 0 -933.478 3.500 2.542 0 28.833 Finanzschulden Leasingverbindlich- 19.671 -22.612 0 26.775 -559 0 0 23.275 keiten (kurzfristig) Leasingverbindlich- 53.611 0 37.006 -26.775 1.072 0 -393 64.521 keiten (langfristig) Summe 1.034.898 712.330 37.006 0 9.430 2.542 9.917 1.806.123 TEUR Buch- Zahlungs- Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert wert wirksame 31.12.2023 Erwerb Umglied- Konsolidie- Trans- Abgrenzung 1.1.2023 Verände- erung Zinsen, rung rungskreis- aktions- Fremd- änderungen kosten währungs- effekte Kurzfristige 54.842 -14.604 0 7.708 0 0 4.432 52.378 Finanzschulden Langfristige 412.523 504.175 0 -7.708 0 248 0 909.238 Finanzschulden Leasingverbindlich- 21.793 -25.158 0 23.036 0 0 0 19.671 keiten (kurzfristig) Leasingverbindlich- 46.097 0 30.650 -23.036 0 0 -100 53.611 keiten (langfristig) Summe 535.255 464.413 30.650 0 0 248 4.332 1.034.898
Beilage I/61
Flexibilität sicherzustellen, verfehlt. Die Sanierungspläne der Gesellschaften KTM AG, KTM Forschungs- und
Entwicklungs GmbH sowie KTM Components GmbH wurden schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläu-
bigern gerichtlich angenommen. Der entstehende Sanierungsgewinn von 70 % der angemeldeten Gläubiger-
Forderungen kann durch die PIERER Mobility-Gruppe erst mit rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungs-
plans durch das Insolvenzgericht und seiner darin enthaltenen Voraussetzungen realisiert werden; erst dies
stellt aufgrund der nationalen insolvenzrechtlichen Vorschriften den wertbegründenden Rechtsakt dar. Zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 stellt die Gruppe die vormals langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die dem
Sanierungsverfahren unterliegen, aufgrund ihrer damit einhergehenden rechtlichen Klassifizierung als kurz-
fristig dar. Die schuldbefreiende Wirkung des Sanierungsplans ist indes erst im Geschäftsjahr 2025 bilanziell
zu erfassen. Die erfolgreiche und planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehensprognose ist jedoch mit Un-
sicherheiten behaftet und unterliegt exogenen und endogenen Faktoren.
Dieser Konzernabschluss wird unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt und
im Einklang damit auch der Konzernlagebericht. Diese Einschätzung beruht auf verschiedenen Gründen, ins-
besondere jedoch der fristgerechten Hinterlegung der Sanierungsquote, wie unter Punkt 2 „Laufendes Sanie-
rungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren“ näher erläutert. Diesen Ausführun-
gen können auch weitere Hintergründe hierzu entnommen werden.
Die Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens, insbesondere der KTM AG, hatte zur Folge,
dass die in Sicherungsbeziehungen eingesetzten Derivate von den anbietenden Kreditinstituten terminiert
wurden. Damit wurden alle Cashflow-Hedge-Beziehungen der PIERER Mobility-Gruppe, die auf Zinsderivaten
beruhten, beendet. Die PIERER Mobility-Gruppe hat die gebildeten Rücklagen im Eigenkapital ergebniswirk-
sam recycled, da die Sicherungsbeziehung Schwankungen variabler Zinssätze aufgenommener Darlehen und
Kredite absicherte und aufgrund des Sanierungsverfahrens die daraus resultierenden künftigen Cashflows
nicht mehr eintreten werden. Cashflow-Hedge-Sicherungen auf fremde Währungen, die in erster Linie in den
Vertriebstöchtern KTM Sportmotorcycle GmbH und Husqvarna Mobility GmbH sowie deren Töchter eingesetzt
wurden, blieben von der Kündigung durch die Kreditinstitute unberührt.
Darüber hinaus verfügte die PIERER Mobility-Gruppe über einen Cashflow-Hedge auf das Zinsänderungsri-
siko auf die Fremdwährung USD von künftigem Umsatzvolumen in den USA. Das zugrundeliegende Siche-
rungsgeschäft wurde von der PIERER Mobility-Gruppe bereits im Oktober 2024, vor Eröffnung des Sanie-
rungsverfahrens, gekündigt. Da die PIERER Mobility-Gruppe weiterhin mit dem Eintritt der zugrunde gelegten
Cashflows, d. h. den Umsatzerlösen in den USA, rechnet, konnte die zugehörige Rücklage im Eigenkapital
nicht mit Terminierung des Sicherungsgeschäfts ergebniswirksam erfasst werden. Die PIERER Mobility-
Gruppe erfasst diese GuV-wirksame Umgliederung ratierlich über die eigentliche Restlaufzeit des Sicherungs-
geschäfts bis April 2025.
WÄHRUNGSRISIKEN
Als weltweit tätiges Unternehmen ist die PIERER Mobility-Gruppe von weltwirtschaftlichen Rahmendaten wie
der Veränderung von Währungsparitäten oder den Entwicklungen auf den Finanzmärkten beeinflusst. Insbe-
sondere die Wechselkursentwicklung des US-Dollars, der im Fremdwährungsrisiko das höchste Einzelrisiko
darstellt, ist für die Umsatz- und Ertragsentwicklung von Bedeutung. Durch die zunehmende Bedeutung des
USD im Einkauf wird das Fremdwährungsrisiko beim USD wesentlich verringert („natural hedge“). Im Ge-
schäftsjahr 2024 wurden rund 25 % der Umsätze (Vorjahr: 26 %) in US-Dollar erzielt. Durch Währungssiche-
rungsmaßnahmen, insbesondere Hedging-Strategien, können diese Währungsverschiebungen weitestge-
hend zumindest über ein Modelljahr ausgeglichen werden.
Währungsrisiken bestehen für den Konzern weiters, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer
anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften des
Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend in lokaler
Währung. Veranlagungen erfolgen überwiegend in der Landeswährung der anlegenden Konzerngesellschaft.
Aus diesen Gründen ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen.
Beilage I/62
Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Währungssicherungsgeschäften sind:
Auswirkungen des Kreditrisikos der Gegenparteien und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der
Devisenterminkontrakte, die sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten
Zahlungsströme, die auf Änderung der Wechselkurse zurückzuführen sind, widerspiegeln, und
Änderungen des Transaktionszeitpunkts der abgesicherten Grundgeschäfte.
Für das Währungsrisiko wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei werden Effekte aus der Änderung
des Wechselkurses um +/- 10 % auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital
aufgezeigt. Als Basis wurden die betroffenen Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten des Kon-
zerns sowie künftige Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung zum Bilanzstichtag sowie die für das Ge-
schäftsjahr 2025 geplanten Ein- und Verkäufe in Fremdwährung herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass
das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als
Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse
unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden
jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden
Währung denominiert und monetärer Art sind, einbezogen.
Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen, deren funktionale Währung vom Euro ab-
weicht, wurden dem Währungsrisiko der funktionalen Währung des jeweiligen Tochterunternehmens zuge-
rechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wurden auf Konzernebene aggregiert.
Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung blieben un-
berücksichtigt.
Die PIERER Mobility-Gruppe legt der Analyse folgende Annahmen zugrunde:
Für die Sensitivität des Gewinnes und Verlustes werden Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten
des Konzerns, sowie künftige Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung berücksichtigt, die nicht in der funk-
tionalen Währung der Konzerngesellschaft bilanziert sind. Ebenfalls werden die offenen Derivate des Cash-
Flow-Hedges herangezogen, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag bereits realisiert ist (ergebniswirk-
sam).
Für die Sensitivität des sonstigen Ergebnisses werden offene Derivate des Cash-Flow-Hedges berücksich-
tigt, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag noch nicht realisiert ist (nicht ergebniswirksam). Die Nominale
der offenen Derivate entspricht dem Exposure.
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig teilweise variabel verzinst. Das Risiko besteht
demnach im steigenden Zinsaufwand bzw. sinkenden Zinsertrag, die sich aus einer nachteiligen Veränderung
der Marktzinsen ergeben. Die untenstehenden Angaben beziehen sich auf Eigenschaften von Finanzinstru-
menten zum Bilanzstichtag und lassen den Ausgang des Sanierungsverfahrens der betroffenen Gesellschaf-
ten als wertbegründenden Sachverhalt im Geschäftsjahr 2025 außer Acht.
Wie einleitend bereits erläutert, zog die Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens die Termi-
nierung von in Sicherungsbeziehungen eingesetzten Derivate durch die anbietenden Kreditinstitute nach sich.
Cashflow-Hedge-Sicherungen auf fremde Währungen, die in erster Linie in den Vertriebstöchtern KTM
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Aufwertung um 10% Abwertung um 10% TEUR 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -20.905 -33.302 25.550 40.702 Veränderung der währungsbezogenen Cash-Flow- 0 6.866 0 -8.392 Hedge-Rücklage Veränderung des Eigenkapitals -20.905 -26.436 25.550 32.310
Beilage I/63
Sportmotorcycle GmbH und Husqvarna Mobility GmbH sowie deren Töchter eingesetzt wurden, blieben von
der Kündigung durch die Kreditinstitute unberührt. Die bisher eingesetzten Zinsswaps zur Absicherung von
Zinsänderungsrisiken waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nicht mehr aufrecht.
Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzinstrumen-
ten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen
durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf Ergebnis (nach
Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezo-
gen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des
Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 23 % verwendet.
Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, kon-
stant bleiben.
Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Zinssicherungen sind:
Einfluss des Kreditrisikos der Gegenpartei und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Zinsderi-
vate, der sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme, die
auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind, widerspiegelt, und
Unterschiede bei den Parametern (z.B. Zinsanpassungstermine) zwischen den Derivaten und den gesicher-
ten Grundgeschäften
Für das Zinsrisiko wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei werden die Änderungen des Zinssat-
zes um +/- 50 Basispunkte auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufge-
zeigt.
AUSFALLRISIKEN (KREDIT- BZW. BONITÄTSRISIKEN)
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finan-
zinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht
grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die gewährten maximalen Zahlungsziele
im Geschäfts- wie auch im Vorjahr beliefen sich auf eine Höchstspanne von 270 bis, gegen Ende des Ge-
schäftsjahres 2024 sogar, 360 Tage.
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Buchwerte gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Mit Aus-
nahme der unter Punkt 42. des Konzernanhangs beschriebenen Aufrechnungsvereinbarung, gibt es zusätzlich
keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann in einer Gesamtbetrachtung unverändert als ge-
ring eingeschätzt werden, da die Bonität neuer und bestehender Kunden laufend geprüft wird und Sicherheiten
gefordert werden.
Das Risikomanagement führt eine Analyse und Beurteilung von Neukunden durch. Zunächst werden diese
individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit analysiert und es werden konzernweit standardisierte Verträge
mit Kunden abgeschlossen. Die Analyse umfasst externe Ratings, soweit erhältlich, sowie Jahresabschlüsse,
Auskünfte von Kreditagenturen und Bankauskünfte. Es werden für jeden Kunden Verkaufslimits festgelegt und
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Erhöhung um 50 BP Verringerung um 50 BP TEUR 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -5.691-2.3625.691 2.361 Veränderung der zinsbezogenen Cash-Flow-Hedge- 0 1.1130 -1.120Rücklage Veränderung des Eigenkapitals -5.691-1.2495.691 1.241
Beilage I/64
laufend überprüft. Alle Umsätze, die über diese Limits hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Risikoma-
nagements.
Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden werden in der Gruppe durch bankmäßige Sicherheiten
(Garantien, Akkreditive) abgesichert. In internen Richtlinien werden die Ausfallrisiken festgelegt und darauf
aufbauend laufend kontrolliert.
Es bestehen weitgehend langjährige Geschäftsbeziehungen mit Händlern und Importeuren. Durch eine lau-
fende Überwachung des Ausfallsrisikos bzw. der Bonität der Kunden wird jede Forderung individuell auf den
Bedarf einer Wertberichtigung überprüft.
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.Dezem-
ber 2024 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Nicht in der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In der Bonität Bonität Summe beeinträchtigt beeinträchtigt TEUR Nicht überfällig 220.448 0 220.448 Überfällig 1-30 Tage 34.188 0 34.188 Überfällig 31-60 Tage 5.446 0 5.446 Überfällig 61-90 Tage 4.583 0 4.583 Überfällig > 90 Tage 3.309 49.460 52.769 Gesamter Bruttobuchwert 267.974 49.460 317.434 Wertminderung -794 -27.218 -28.012 Summe 267.180 22.242 289.422
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.Dezem-
ber 2023 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Nicht in der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In der Bonität Bonität beein- Summe beeinträchtigt trächtigt TEUR Nicht überfällig 297.836 0 297.836 Überfällig 1-30 Tage 18.404 0 18.404 Überfällig 31-60 Tage 11.213 0 11.213 Überfällig 61-90 Tage 3.145 0 3.145 Überfällig > 90 Tage 16.594 10.916 27.510 Gesamter Bruttobuchwert 347.192 10.916 358.108 Wertminderung -301 -7.006 -7.307 Summe 346.892 3.910 350.801
Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes für nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden in der PIERER Mobility-Gruppe die Ausfälle der letzten Jahre evaluiert. Die Analyse hat
ergeben, dass nur ein unwesentliches Risiko für Forderungen mit einer gewissen Überfälligkeit besteht. Die
Einschätzung der Verlustquoten basiert auf historischen Ausfallquoten bezogen auf Überfälligkeiten und unter
Bedachtnahme von zukunftsorientierten Informationen.
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der finanziellen Liefer-
und sonstigen Forderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner
ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Es liegen keine Konzentrationsrisiken vor.
Beilage I/65
Einschätzung der erwarteten Kreditverluste
Auf Basis der in der Vergangenheit tatsächlich beobachteten Ausfälle wurde eine durchschnittliche Ausfall-
quote von 0,2 % (Vorjahr: 0,07 %) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt. Die Erhöhung
geht im Wesentlichen darauf zurück, dass makroökonomische Unsicherheiten und ein anhaltend erhöhtes
Zinsniveau zu einen schwierigen Marktumfeld geführt haben. Ein zusätzliches Risiko begründet das insolvenz-
rechtliche Sanierungsverfahren insbesondere der KTM AG, was nicht nur Zahlungsschwierigkeiten der KTM-
Gruppe gegenüber Händlern nach sich zieht, sondern auch Unsicherheiten der Endkunden bzgl. angebotenen
Garantieleistungen, Produktzuverlässigkeit, Versorgung mit Ersatzteilen, Reputationsschäden u.Ä. Vor die-
sem Hintergrund wurde die Risikoprämie für zukunftsbezogene Entwicklungen für das Geschäftsjahr 2024
angepasst. Es wurde eine Zuführung von TEUR 493 (Vorjahr: TEUR 111) zur Wertberichtigung für erwartete
Verluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Die Wertminderung für erwartete Verluste per 31. Dezember 2024 beträgt in der PIERER Mobility-Gruppe
insgesamt TEUR 794 (Vorjahr: TEUR 301).
Entwicklung der Wertberichtigungen
Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
im Anhang unter Punkt 30. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ beschrieben.
Zahlungsmittel und -äquivalente, sonstige Vermögenswerte und Derivate
Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und sonstigen finanziellen Vermögens-
werten werden auf Basis durchschnittlicher Ausfallsquoten und des Ratings des Instrumentes ermittelt. Eine
signifikante Änderung des Kreditrisikos wird auf Basis von Rating und Zahlungsverzug bestimmt. Unter Be-
rücksichtigung der Kurzfristigkeit dieser Positionen und angesichts des guten Ratings der Banken geht der
Konzern davon aus, dass es sich bei diesen Beständen um Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallrisiko
handelt und die erwarteten Verluste nicht wesentlich sind.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert ist das Ausfallrisiko auf deren Wiederbeschaf-
fungskosten beschränkt, wobei das Ausfallrisiko als gering eingestuft werden kann, da es sich bei den Ver-
tragspartnern ausschließlich um Banken mit hoher Bonität handelt. Es gibt keine Hinweise auf zusätzliche
Wertminderungserfordernisse für finanzielle Vermögenswerte.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Wie einleitend in diesem Kapitel bereits beschrieben, führten insbesondere die Liquiditätsrisiken und schließ-
lich die fehlende Liquidität der KTM AG zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens im Ge-
schäftsjahr 2024.
Die Liquiditätsrisiken der PIERER Mobility-Gruppe liegen in erster Linie darin, dass die Einzahlungen aus
Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Planannahmen liegen. Diesem Risiko be-
gegnete die PIERER Mobility-Gruppe durch Vorhaltung einer Liquiditätsreserve in Form von ungenützten Kre-
ditlinien und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität. Aufgrund der langanhalten-
den Phase erzielter Umsatzerlöse unter erwarteten Niveaus konnte die KTM AG die notwendige Liquidität
nicht mehr durch weitere Fremdmittel vorhalten und gewährleisten.
Wie in Punkt 41 beschrieben, nimmt der Konzern an einem Factoring-Programm teil, dessen Zweck es ist,
eine effiziente Zahlungsabwicklung und Zwischenfinanzierung zu ermöglichen. Diese ermöglicht dem Kon-
zern, die Zahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu zentralisieren und gleichzeitig Fle-
xibilität bei der Liquiditätssteuerung zu erhalten. Das Sanierungsverfahren hat das mit dem Factoring-Pro-
gramm verbundene Liquiditätsrisiko in Bezug auf die bereits angekauften Forderungen nicht erhöht, da auch
durch die zwischenzeitliche Kündigung bestimmter Programme durch den Finanzdienstleister angekaufte For-
derungen nicht fällig gestellt wurden, sondern Zahlungseingänge aus den ordnungsgemäß angekauften
Beilage I/66
Forderungen an den Finanzdienstleister weiterzuleiten sind, sodass dieser Vorgang grundsätzlich liquiditäts-
neutral ist. Die weiterhin bestehenden Factoring-Verträge enthalten unter anderem außerordentliche Kündi-
gungsklauseln, die in bestimmten Fällen (z. B. bei einem Insolvenzverfahren oder Kontrollwechsel) wirksam
werden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung können sich für die Gruppe Liquiditätsrisken ergeben, da
keine neuen Forderungen mehr über dieses Programm verkauft werden können und ggf. alternative Maßnah-
men gesetzt werden müssen, um die bestehende Flexibilität bei der Liquiditätssteuerung wiederzuerlangen.
Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurden auch in Kre-
ditvereinbarungen enthaltene Covenants gegenstandslos. Die Kreditvereinbarungen der Pierer Mobility AG
enthalten Covenants, die eine vorzeitige Fälligstellung ermöglichen. Die Gesellschaft hat vor dem Stichtag
Standstill-Vereinbarungen mit den Kreditgebern abgeschlossen, damit wurde die Fälligstellung bis zum 31.
Mai 2025 ausgesetzt. Die Schulden sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 als kurzfristig einge-
stuft. Die Rückzahlung erfolgt aus den vorhandenen liquiden Mitteln bis zum 31. Mai 2025.
Die künftige Sicherstellung der Liquidität der KTM-Gruppe nach erfolgreichem Abschluss des Sanierungsver-
fahrens soll maßgeblich durch einen Eigenkapitalzuschuss sowie eine erforderliche Anschlussfinanzierung als
Restrukturierungsdarlehen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung nicht zuletzt im
Zuge des Sanierungsverfahrens verschiedene Maßnahmen initiiert und umgesetzt, um künftige Liquiditätsri-
siken zu minimieren. Anzuführen sind insbesondere Anpassungen von Produktionskapazitäten und -steue-
rung, Kostensenkungs- sowie Absatzmaßnahmen. Darüber hinaus wird eine direkte Cashflow-Planung auf
wöchentlicher Basis durchgeführt und es erfolgt eine strenge Ausgabenkontrolle über unternehmensinterne
Freigabeprozesse vor dem Hintergrund der Analyse betriebsnotwendiger Transaktionen.
Der Free Cashflow stellt eine wesentliche Steuerungsgröße der PIERER Mobility-Gruppe dar. Die vertraglich
vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanzi-
ellen Schulden setzen sich wie nachstehend dargestellt zusammen. Dabei beziehen sich die Angaben zu
Zahlungszielen auf den Status der vertraglichen Verpflichtungen per 31. Dezember 2024; aufgrund des Insol-
venzverfahrens wurden die dem Verfahren unterliegenden Schulden nach gesetzlichen Vorgaben sofort fällig
gestellt, allerdings ihr Vollzug sowie ihre Verzinsung ausgesetzt.
Beilage I/67
TEUR Buchwert Cash-Flows 2025 Cash-Flows 2026 bis 2029 Cash-Flows ab 2030 31.12.2024 Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung fix variabel fix variabel fix variabel Zum beizulegen- den Zeitwert be- wertete finanzi- elle Verbindlich- keiten Beizulegender Zeitwert - Siche- rungs-instru- mente Sonstige finanzi- elle Verbindlichkeiten - Derivate mit nega- 188 0 0 188 0 0 0 0 0 0 tivem Marktwert, die bereits Forde- rungen zugewie- sen sind Sonstige finanzi- elle Verbindlichkeiten - Derivate mit nega- 34 0 0 34 0 0 0 0 0 0 tivem Marktwert (Cash-Flow- Hedge) Summe 222 0 0 222 0 0 0 0 0 0 Nicht zum beizu- legenden Zeitwert bewertete finanzi- elle Verbindlich- 1)keitenZu fortgeführten Anschaffungs- kosten Verzinsliche Ver- 1.718.326 14.494 21.904 913.833 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226 bindlichkeiten Verbindlichkeiten aus 381.857 0 0 381.857 0 0 0 0 0 0 Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzi- elle Verbindlichkeiten 129.115 0 0 129.115 0 0 0 0 0 0 (kurz- und langfris- tig) Summe 2.229.298 14.494 21.904 1.424.805 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226 Summe 2.229.520 14.494 21.904 1.425.027 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226
1) Davon im Insolvenzverfahren: Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 943.488; Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnis-
sen unter bedingter Forderungsanmeldung TEUR 58.380; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR
196.411; Schuldscheindarlehen TEUR 495.000; andere kurz- und langfristige finanzielle Schulden TEUR 174
Beilage I/68
TEUR Buchwert Cash-Flows 2024 Cash-Flows 2025 bis 2028 Cash-Flows ab 2029 31.12.2023 Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung fix variabel fix variabel fix variabel Zum beizulegen- den Zeitwert be- wertete finanzi- elle Verbindlich- keiten Beizulegender Zeitwert - Siche- rungs-instru- mente Sonstige finanzi- elle Verbindlichkeiten - Derivate mit nega- 419 0 0 419 0 0 0 0 0 0 tivem Marktwert, die bereits Forde- rungen zugewie- sen sind Sonstige finanzi- elle Verbindlichkeiten - Derivate mit nega- 1.707 0 0 1.707 0 0 0 0 0 0 tivem Marktwert (Cash-Flow- Hedge) Summe 2.126 0 0 2.126 0 0 0 0 0 0 Nicht zum beizu- legenden Zeit- wert bewertete finanzielle Ver- bindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten Verzinsliche Ver- 961.616 14.447 26.773 45.743 47.971 75.308 560.402 34.031 18.810 350.806 bindlichkeiten Verbindlichkeiten aus 676.978 0 0 676.978 0 0 0 0 0 0 Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzi- elle Verbindlichkeiten 87.462 0 0 87.462 0 0 0 0 0 0 (kurz- und langfris- tig) Summe 1.726.056 14.447 26.773 810.183 47.971 75.308 560.402 34.031 18.810 350.806 Summe 1.728.182 14.447 26.773 812.309 47.971 75.308 560.402 34.031 18.810 350.806
Beilage I/69
VIII.
FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMA-
NAGEMENT
40. GRUNDLAGEN
Die PIERER Mobility-Gruppe hält originäre und derivative Finanzinstrumente. Zu den originären Finanzin-
strumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinsti-
tuten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
Finanzverbindlichkeiten. Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz bzw.
aus dem Konzernanhang. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung von beste-
henden Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken verwendet. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist
im Konzern entsprechenden Bewilligungs- und Kontrollverfahren unterworfen. Die Bindung an ein Grundge-
schäft ist zwingend erforderlich, Handelsgeschäfte sind nicht zulässig. Die Erfassung der Käufe und Verkäufe
sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag.
Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurde der überwie-
gende Teil der gehaltenen Derivate von den Finanzdienstleistern gekündigt, wie einleitend zu Kapitel VII „Ri-
sikobericht“ erläutert. Dies erklärt im Wesentlichen die deutlichen Veränderungen bei den Darstellungen in
diesem nachfolgenden Kapitel.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Kategorisierung wird in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme sowie des zugrunde liegenden
Geschäftsmodelles durchgeführt. Dabei werden folgende Bewertungskategorien durch IFRS 9 abgebildet:
- AC-Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
- FVOCI-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im
sonstigen Ergebnis erfasst
- FVPL-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden er-
folgswirksam erfasst
Bei Eigenkapitalinstrumenten (wie z.B. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen) kann die FVOCI-Option
ausgeübt werden. Das führt dazu, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis er-
fasst werden und die im sonstigen Ergebnis angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nach-
folgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können. Sofern diese Option
nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVPL-Kategorie, wobei alle Änderungen des beizulegenden
Zeitwertes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert
und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsforderungen werden
umgerechnet mit dem Stichtagskurs. Finanzielle Forderungen sind der Kategorie „at amortized cost“ zugeord-
net und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Jener Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Teil des ABS bzw. Factoring Programmes
ist, wird der Kategorie Fair Value through Profit and Loss (FVPL) zugeordnet.
Finanzielle Schulden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Schulden sind
der Kategorie „at amortized cost“ zugeordnet. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag und
dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode verteilt und im Finanzergebnis
erfasst. Die im Zusammenhang mit aufgenommen Finanzierungen angefallenen Geldbeschaffungskosten un-
ter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam amortisiert. Verbindlichkeiten werden mit den fortge-
führten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umge-
rechnet.
Beilage I/70
Sämtliche Finanzinstrumente der Kategorie FVPL werden aufgrund der Kriterien von IFRS 9 (Geschäftsmodell
bzw. SPPI-Test) zwingend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Von der Ausübung der
Fair Value Option wurde nicht Gebrauch gemacht.
Wertminderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine wesentliche Finanzierungskomponente auf. Daher
wird das vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Expected Credit Loss angewendet, wonach für alle Instru-
mente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Rest-
laufzeit zu erfassen ist. Diese beträgt bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weniger als zwölf
Monate und entspricht daher dem 12-Monats-Verlust. Betragsmäßige Erläuterungen finden sich unter Punkt
39. „Finanzielle Risiken“.
Um den Expected Credit Loss zu bestimmen, wurden historische Ausfallsdaten zu Forderungen der letzten
acht bis zehn Jahre erhoben und nach geografischen Regionen segmentiert. Weiters werden aktuelle wirt-
schaftliche Faktoren und Prognosen berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden dann vorgenommen, wenn sie als unein-
bringlich oder zum Teil uneinbringlich angesehen werden. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten
finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch oder erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Die Ein-
zelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen, von denen keine allein be-
trachtet wesentlich ist. Eine direkte Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die ver-
traglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen (insbesondere
im Insolvenzfall). Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und kann
diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zu-
rückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos
rückgängig gemacht.
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden gemäß IFRS 9 angewendet. Nach
IFRS 9 können der Zeitwert einer Option, die Terminkomponente eines Terminkontrakts sowie eventuelle
Fremdwährungs-Basis-Spreads von der Designation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument aus-
genommen werden und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. Dabei werden Wertschwankungen,
dieser wahlweise nicht designierten Komponenten, als Absicherungskosten im sonstigen Ergebnis erfasst und
bei Ergebniswirkung des Grundgeschäftes in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
41. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
Der Zeitwert eines Finanzinstruments wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf ak-
tiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument
verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Para-
meter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des
Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf
beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3).
Umgliederungen zwischen den Stufen werden zum Ende der Berichtsperiode berücksichtigt. Im Geschäftsjahr
kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den Stufen.
Folgende Tabelle zeigt die Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes ver-
wendet wird sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
Beilage I/71
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht Zusammenhang zwischen beobachtbare wesentlichen, nicht be- Inputfaktoren obachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Devisentermingeschäfte Die beizulegenden Zeitwerte Nicht anwendbar Nicht anwendbar und Zinsswaps basieren auf den mittels aner- kannter finanzmathematischer Modelle bestimmten Marktwer- ten (abgezinste Cash-Flows). Diese werden regelmäßig verplausibilisiert. Sonstige finanzielle Ver- Zur Bewertung von Wertpapie- Nicht anwendbar Nicht anwendbar mögenswerter ren wird der aktuelle Börsen- (Wertpapiere) kurs am Bilanzstichtag heran- gezogen. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbareInputfaktoren Schuldscheindarlehen, Finanzielle Abgezinste Cash-Flows Risikoaufschlag für eigenes Verbindlichkeiten Bonitätsrisiko NCI Put-Optionen und Kaufpreisverbindlich- Abgezinste Cashflows bzw. Wert ba- Planwerte von Zielvereinbarun- keiten sierend auf vertraglichen Vereinba- gen rungen zu Ausübungspreisen
Beilage I/72
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klas-
sen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden
Zeitwert darstellt.
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 Buchwert Fair-Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 31.12.2024 Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging Cost through OCI through OCI through P&L Instruments (ohne recycling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die be- reits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value - Hedge) - - - - - - - - - - - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 6 6 - 6 - 6 - - - - 6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.424 8.424 - - 8.424 8.424 - - - 8.424 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 215 215 - - 215 215 - - 215 - - Summe 8.645 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 163.406 - - - - - 163.406 - - - - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 280.999 - - - - - 280.999 - - - - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 65.659 - - - - - 65.659 - - - - Summe 510.064 Gesamt Summe 518.709
Beilage I/73
Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS- und Factoring-Programm verkauften Forderungen werden nach den Regelungen des IFRS 9 vollständig ausge-
bucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen
von TEUR 350.000 (Vorjahr: TEUR 350.000) verkauft. Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gruppe darüber hinaus ein neues Factoring-Programm gestartet, welches jedoch
im Zuge des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens durch den Finanzdienstleister aufgekündigt wurde, wodurch keine neuen Forderungen hierüber mehr ange-
kauft werden und dessen Restbestände mit Zahlungseingang der Forderungen beim Finanzdienstleister aufgelöst werden. Per 31.Dezember 2024 wurden über dieses
Programm TEUR 27.406 an Forderungen ausgebucht.
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2023 Buchwert Fair-Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2023 31.12.2023 Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging Cost through OCI through OCI through P&L Instruments (ohne recycling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die be- reits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value - Hedge) 4.685 4.685 - 4.685 - 4.685 - - - - 4.685 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 10.981 10.981 - 10.981 - 10.981 - - - - 10.981 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.939 17.939 - - 17.939 17.939 - - - 17.939 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 216 216 - - 216 216 - - 216 - - Summe 33.821 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 258.972 - - - - - 258.972 - - - - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 332.862 - - - - - 332.862 - - - - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 40.410 - - - - - 40.410 - - - - Summe 632.244 Gesamt Summe 666.065
Beilage I/74
Zum Bilanzstichtag wurden in Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 251.339 (Vorjahr: TEUR 432.867) an Dritte verkauft. Bis zu
einer vertraglich definierten Höhe trägt die Gruppe weiterhin ein Risiko aus kreditrisikobedingten Ausfällen. Zum Stichtag 31.Dezember 2024 beträgt das hieraus
resultierende maximale Verlustrisiko TEUR 2.648 (Vorjahr: TEUR 8.459). Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der erwartete Verlust grundlegend aufwandswirksam als
Verbindlichkeit verbucht. Der Buchwert des anhaltenden Engagements beträgt zum 31.Dezember 2024 TEUR 2.648 (Vorjahr: TEUR 8.459) und ist unter den anderen
kurzfristigen Schulden ausgewiesen. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert des anhaltenden Engagements. In der Berichtsperiode wurden aus dem
anhaltenden Engagement TEUR -842 (Vorjahr: TEUR 197) und kumuliert seit Transaktionsbeginn TEUR 2.648 (Vorjahr: TEUR 8.459) erfolgswirksam erfasst.
Der Rückgang an verkauften Forderungen ist im Wesentlichen damit zu begründen, dass im Geschäftsjahr 2024 die Volumina verkaufter Forderungen aufgrund
geringerer Umsatzerlöse und erhöhter Zinslasten hieraus reduziert wurden.
Die Gruppe übt keine Beherrschung über die ABS- bzw. Factoring-Beteiligungsunternehmen aus, da die Gruppe über keine bestehenden Rechte verfügt, die maß-
geblichen Tätigkeiten der Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Dazu zählen insbesondere die Auswahl und Finanzierung der anzukaufenden Forderungen sowie
die Betreibung notleidender Forderungen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw.
Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert derjenigen Schulden, die dem Insolvenzverfahren unterliegen, wurde vereinfachend näherungsweise
ermittelt, indem 30 % des Buchwerts angenommen wurde. Grund für diese Annäherung stellt das zum Bilanzstichtag verfolgte Angebot der Unternehmensführung an
die Gläubiger zur Entrichtung einer 30 %igen Kassaquote dar, welcher mit 25. Februar 2025 von den Gläubigern akzeptiert wurde. Unterbleibt die untenstehende
Angabe zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, insbesondere betreffend das
Vorjahr, so stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.
Beilage I/75
1) Bewertung erfolgt nicht über OCI, sondern über die sonstigen Rücklagen im Eigenkapital, weitere Ausführungen siehe Punkt 37.
2) Davon im Insolvenzverfahren: Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 943.488; Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter bedingter Forderungsanmeldung TEUR 58.380;
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 196.411; Schuldscheindarlehen TEUR 495.000; andere kurz- und langfristige finanzielle Schulden TEUR 174
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 TEUR Buchwert Fair- Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 Value Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging 31.12.2024 Cost through OCI through OCI through P&L Instruments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind 188 188 - 188 - 188 - - - - 188 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 34 34 - 34 - 34 - - - - 34 Summe 222 Nicht zum beizulegenden Zeitwert be- 2)wertete finanzielle VerbindlichkeitenZu fortgeführten Anschaffungskosten Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.718.326 712.236 - - 712.236 712.236 1.718.326 - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 381.857 - - - - - 381.857 - - - - Optionen auf nicht beherrschende 1)Anteile 61.445 - - - - - - 61.445 - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 67.670 - - - - - 67.670 - - - - Summe 2.229.298 Gesamt Summe 2.229.520
Beilage I/76
1)
Bewertung erfolgt nicht über OCI, sondern über die sonstigen Rücklagen im Eigenkapital, weitere Ausführungen siehe Punkt 37.
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2023 TEUR Buchwert Fair- Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2023 Value Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging 31.12.2023 Cost through OCI through OCI through P&L Instruments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind 419 419 - 419 - 419 - - - - 419 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.707 1.707 - 1.707 - 1.707 - - - - 1.707 Summe 2.126 Nicht zum beizulegenden Zeitwert be- wertete finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten Verzinsliche Verbindlichkeiten 961.616 979.384 - - 979.384 979.384 961.616 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 676.978 - - - - - 676.978 - - - - Optionen auf nicht beherrschende 1)Anteile 5.816 - - - - - - 5.816 - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 81.646 - - - - - 81.646 - - - - Summe 1.726.056 Gesamt Summe 1.728.182
Beilage I/77
o-
2024 aus aus der Folge- aus Wert- aus Ab- aus Fremd- NettZinsen bewertung zum berichti- gangs- währungs- ergebnis TEUR Fair Value gung ergebnis bewertung (Summe) Finanzielle Vermögenswerte - 25.755 0 -26.967 0 630 -582 Amortised Cost (AC) Fair Value through OCI (FVOCI) - 0 0 0 0 0 0 Eigenkapitalinstrumente Fair Value through PL (FVPL) - 0 -139 0 0 0 -139 Eigenkapitalinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkei- ten - -118.164 0 0 0 3.216 -114.948 Amortised Cost (AC) Summe -92.409 -139 -26.967 0 3.846 -115.669 2023 aus aus der Folge- aus Wert- aus Ab- aus Fremd- Netto- Zinsen bewertung zum berichti- gangs- währungs- ergebnis TEUR Fair Value gung ergebnis bewertung (Summe) Finanzielle Vermögenswerte - 10.669 0 -2.812 0 -3.494 4.363 Amortised Cost (AC) Fair Value through OCI (FVOCI) - 0 0 0 0 0 0 Eigenkapitalinstrumente Fair Value through PL (FVPL) - 0 0 0 0 0 0 Eigenkapitalinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - -76.708 0 0 0 -1.955 -78.663 Amortised Cost (AC) Summe -66.039 0 -2.812 0 -5.449 -74.300
Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 enthält Net-
togewinne / -Verluste, Gesamtzinserträge / -Aufwendungen sowie Minderungsverluste und setzt sich wie folgt
zusammen:
Die Veränderungen der Wertberichtigung und der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten (Amortised
Cost) sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der jeweiligen Gemeinkostenbereiche ausgewiesen.
Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen
enthalten.
42. AUFRECHNUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBIND-
LICHKEITEN
Der Konzern schließt mit Banken Aufrechnungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Derivaten ab. Grund-
sätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen
Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem
einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. In bestimmten Fällen
zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Ausfall eintritt werden alle ausstehenden Transaktionen
unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag
zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. Eine Saldierung in der Bilanz wird nicht vorgenommen, da es in
der Regel nicht zu einem Nettoausgleich mehrerer Transaktionen aus derartigen Rahmenverträgen kommt.
Beilage I/78
Die folgenden Tabellen zeigen tatsächlich aufgerechnete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
sowie nicht aufgerechnete Beträge, die zwar Gegenstand einer Aufrechnungsvereinbarung sind, aber die Auf-
rechnungskriterien nach IFRS nicht erfüllen.
Nettobeträge
TEUR Finanzielle Aufgerechnete Bilanzierte Effekt von Nettobeträge Vermögens- bilanzielle finanzielle Aufrechnungs- werte Beträge Vermögens- rahmenverein- (brutto) (brutto) werte (netto) barungen Finanzielle Vermögenswerte 2024 Sonstige finanzielle Vermögens- werte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 6 0 6 0 6 Zinsswaps 0 0 0 0 0 Summe 6 0 6 0 6 Finanzielle Vermögenswerte 2023 Sonstige finanzielle Vermögens- werte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 4.238 0 4.238 -1.630 2.608 Zinsswaps 11.428 0 11.428 0 11.428 Summe 15.666 0 15.666 -1.630 14.036 TEUR Finanzielle Aufgerechnete Bilanzierte Effekt von Schulden bilanzielle finanzielle Aufrechnungs- (brutto) Beträge Schulden rahmenverein- (brutto) (netto) barungen Finanzielle Schulden 2024 Sonstige finanzielle Schulden - De- rivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 222 0 222 0 222 Zinsswaps 0 0 0 0 0 Summe 222 0 222 0 222 Finanzielle Schulden 2023 Sonstige finanzielle Schulden - De- rivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 2.590 0 2.590 -1.630 960 Zinsswaps 0 0 0 0 0 Summe 2.590 0 2.590 -1.630 960
Beilage I/79
43. HEDGING
Die vom Konzern abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps)
werden zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Ziel des Einsatzes
von derivativen Finanzinstrumenten ist es, die Differenziertheit von Cash-flows aus künftigen Transaktionen
auszugleichen. Als Grundlage zur Planung der künftigen Zahlungsflüsse dienen die voraussichtlichen Um-
satzerlöse und Materialeinkäufe in Fremdwährung.
Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurde der überwie-
gende Teil der gehaltenen Derivate von den Finanzdienstleistern gekündigt, wie einleitend zu Kapitel VII „Ri-
sikobericht“ erläutert. An dieser Stelle sei auf die dortigen Ausführungen verwiesen, die auch die Auswirkun-
gen auf die Cashflow-Hedge-Beziehungen der Gruppe beziehen.
Der Konzern erfasst grundsätzlich nur die Veränderung der Kassakurskomponente von Devisenterminge-
schäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von Zahlungsströmen. Die Veränderung der Termin-
komponente wird separat als Kosten der Absicherung bilanziert und in eine Rücklage für Absicherungskosten
ins Eigenkapital eingestellt bzw. bei Ergebniswirkung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert (als Teil des Finanzergebnisses).
Im Einklang mit konzerninternen Vereinbarungen (siehe Punkt 40 „Grundlagen“ zur Erläuterung) wendet die
Gruppe auf gehaltene derivative Finanzinstrumente die Regeln des „Cashflow-Hedge-Accountings“ gemäß
IFRS 9 an. Aufgrund der Kündigung aller Sicherungsgeschäfte, die auf Zinsderivaten beruhen, durch die je-
weiligen Finanzdienstleister im Zuge der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbeson-
dere der KTM AG wurden die im Eigenkapital gebildeten Rücklagen im Geschäftsjahr 2024 erfolgswirksam
erfasst. Ausgenommen hiervon ist ein Cashflow-Hedge auf das Zinsänderungsrisiko auf die Fremdwährung
USD von künftigem Umsatzvolumen in den USA: Bei diesem geht die Gruppe weiterhin vom Eintritt der zu-
grunde gelegten Cashflows, d.h. den Umsatzerlösen in den USA, aus, sodass die Gruppe eine ratierliche,
erfolgswirksame Erfassung über die eigentliche Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts bis April 2025 vornimmt.
Die wesentlichen Vertragskriterien gesicherter Grundgeschäfte und verwendeter Sicherungsinstrumente sind
grundsätzlich identisch, jedoch gegenläufig ausgestaltet („Critical Terms Match“), sodass ein wirtschaftlicher
Zusammenhang der Sicherungsbeziehung gewährleistet ist. Zum 31.Dezember 2024 (als auch im Vorjahr)
bestehen keine derivativen Finanzinstrumente, bei denen keine Sicherungsbeziehung hergestellt werden
konnte.
Für die Effektivitätsmessung bei Währungsabsicherungen werden Grund- und Sicherungsgeschäfte je abge-
sichertem Risiko in Laufzeitbänder zusammengefasst. Die Laufzeitbänder sollten höchstens ein Quartal um-
fassen. Die prospektive Effektivität wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung beurteilt und zu jedem Bewer-
tungsstichtag sowie im Falle signifikanter Änderung der Rahmenbedingungen, die die Kriterien zur Effektivi-
tätsbeurteilung beeinflussen, überprüft. Bei Zinsabsicherungen erfolgt die Messung der prospektiven Effekti-
vität anhand einer Sensitivitätsanalyse und der retrospektive Effektivitätstest unter Anwendung der Dollar-
Offset-Methode.
Die Basis zur Bewertung der Derivate bilden die zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktdaten (Zinssatz, Wech-
selkurse, etc.). Zur Bewertung von Devisentermingeschäften wird der Terminkurs am Bilanzstichtag herange-
zogen. Bei vorliegenden positiven Marktwerten wird durch ein Credit Value Adjustment (CVA) die Bonität des
Vertragspartners in die Bewertung miteinbezogen. Bei negativen Marktwerten wird ein Debit Value Adjustment
(DVA) abgeschlagen, um das eigene Ausfallsrisiko zu berücksichtigen. Zur Schätzung der Bewertung werden
eigene Modelle verwendet. Diese werden mittels Bankbewertungen verplausibilisiert.
Beilage I/80
Nachfolgende als Sicherungsinstrumente eingesetzte, derivative Finanzinstrumente wurden zum 31.De-
zember 2024 bzw. 31.Dezember 2023 eingesetzt:
Aufgrund der Folgen der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM
AG werden per 31.Dezember 2024, mit oben beschriebener Ausnahme, im Rahmen des Cashflow-Hedge-
Accountings lediglich zukünftige operative Fremdwährungszahlungsströme, deren Ein-/Ausgang in den nächs-
ten zwölf Monaten geplant wird, abgesichert.
Zum Bilanzstichtag stellen sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundge-
schäft designiert sind, wie folgt dar.
31.12.2024 Währung Nominalbetrag Marktwerte Brutto Laufzeit Durch- Laufzeit Durch- in 1000 in TEUR Exposures bis 1 Jahr schnitts- 1- 5 Jahre schnitts- Landeswährung in TEUR kurs kurs Devisentermin- GBP 11.500 -216 0 11.500 0,85 0 - geschäfte CHF 2.500 0 0 2.500 0,93 0 - Nominalbetrag Marktwerte jährliche Laufzeit Durch- Laufzeit Durch- Exposures in 1000 in TEUR in TEUR bis 1 Jahr schnitts- 1- 5 Jahre schnitts- Landeswährung zinssatz zinssatz Zinsswaps 0 0 0 0 0,00% 0 0,00% (Payer) 31.12.2023 Währung Nominalbetrag Marktwerte Brutto Laufzeit Durch- Laufzeit Durch- in 1000 in TEUR Exposures bis 1 Jahr schnitts- 1- 5 Jahre schnitts- Landeswährung in TEUR kurs kurs Devisentermin- USD 137.000 3.076 131.715 137.000 1,08 0 - geschäfte JPY 6.600.000 -511 -38.510 6.600.000 155,69 0 - CAD 65.000 522 71.074 65.000 1,45 0 - GBP 37.000 -93 101.892 37.000 0,88 0 - CHF 37.000 -1.503 35.156 37.000 0,95 0 - CNY 132.000 138 -58.675 132.000 7,89 0 - Nominalbetrag Marktwerte jährliche Laufzeit Durch- Laufzeit Durch- Exposures in 1000 in TEUR in TEUR bis 1 Jahr schnitts- 1- 5 Jahre schnitts- Landeswährung zinssatz zinssatz Zinsswaps 164.706 11.428 0 0 0,00% 164.706 -2,71% (Payer)
Beilage I/81
TEUR Rücklage für die Rücklage r In der Rücklage für die Absicherung von Zah- Absicherung von Kosten der Ab- lungsströmen verbleibende Salden aus Siche- Zahlungsströmen sicherung rungsbeziehungen, bei denen die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr ange- wendet wird 31.12.2024 Wechselkursrisiko Verkäufe und Forderungen 0 0 0 Käufe von Vorräten 0 0 0 Zinssatzänderungsrisiko Variabel verzinste Instrumente 1.965 0 0 Summe 1.965 0 0 31.12.2023 Wechselkursrisiko Verkäufe und Forderungen -621 -130 0 Käufe von Vorräten 136 -51 0 Zinssatzänderungsrisiko Variabel verzinste Instrumente 8.986 0 0 Summe 8.501 -181 0
Die zum Bilanzstichtag designierten Sicherungsgeschäfte setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR Nominalbetrag Buchwert Posten in der Bilanz, in der das Vermögenswerte Schulden Sicherungsinstrument enthalten ist 31.12.2024 Wechselkursrisiko Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, 15.823 6 -222 Verkäufe und Forderungen Andere kurzfristige Schulden Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, 0 0 0 Käufe von Vorräten Andere kurzfristige Schulden Zinssatzänderungsrisiko Zinsswaps 0 0 0 Andere kurzfristige Vermögenswerte Summe 15.823 6 -222 31.12.2023 Wechselkursrisiko Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, 235.018 3.772 -1.719 Verkäufe und Forderungen Andere kurzfristige Schulden Devisentermingeschäfte - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, 75.765 466 -871 Käufe von Vorräten Andere kurzfristige Schulden Zinssatzänderungsrisiko Zinsswaps 164.706 11.428 0 Andere kurzfristige Vermögenswerte Summe 475.489 15.666 -2.590
Beilage I/82
Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage und die Rücklage für Absicherungskosten (nach Steuern) hat sich wie
folgt entwickelt:
Zum 31.Dezember 2024 resultiert aus ineffektiven Bestandteilen der als Cash-Flow-Hedges klassifizierten
derivativen Finanzinstrumente ein Nettoergebnis (nach Steuern) in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).
TEUR Rücklage r Cash-Flow Summe Absicherungs- Hedge-Rücklage kosten Stand am 1.1.2023 -541 16.677 16.136 Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Um- 541 -2.639 -2.098 satzerlösen - Währungsrisiko) Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergeb- 0 0 0 nis - Währungsrisiko) Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergeb- 0 929 929 nis - Zinsrisiko) Vorräte Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorrä- 0 -309 -309 ten / Herstellungskosten - Währungsrisiko) Veränderung im beizulegenden Zeitwert Zugang Zinsrisiko 0 -5.667 -5.667 Zugang hrungsrisiko -177 -494 -671 Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 0 Stand am 31.12.2023 = Stand am 1.1.2024 -177 8.497 8.320 Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Um- 177 613 790 satzerlösen - Währungsrisiko) Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergeb- 0 0 0 nis - Währungsrisiko) Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergeb- 0 -4.013 -4013 nis - Zinsrisiko) Vorräte Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorrä- -121 -121 0 ten / Herstellungskosten - Währungsrisiko) Veränderung im beizulegenden Zeitwert Zugang Zinsrisiko 0 -3.011 -3.011 Zugang Währungsrisiko 0 0 0 Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 0 0 Stand am 31.12.2024 0 1.965 1.965
Beilage I/83
DEVISENTERMINGESCHÄFTE
Die von der PIERER Mobility-Gruppe abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung
künftig beabsichtigter Umsätze und Materialaufwendungen in Fremdwährungen gegen das Risiko von
Wechselkursschwankungen abgeschlossen.
ZINSSWAPS
Die Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG führte zu einer Kün-
digung der Sicherungsgeschäfte durch die jeweiligen Finanzdienstleister und damit zu einer Beendigung sämt-
licher Cashflow-Hedge Beziehungen der Gruppe, die auf Zinsderivaten beruhen. In der Folge wurden die ge-
bildeten Rücklagen im Eigenkapital erfolgswirksam erfasst. Die bilanzielle Ausnahme hiervon wurde obenste-
hend bereits beschrieben, in deren Rahmen eine ratierliche Auflösung vorzunehmen ist. Per 31.Dezember
2024 beläuft sich der aus diesem Titel erfasste Restbetrag in den Rücklagen des Eigenkapitals auf TEUR
1.493.
44. KAPITALMANAGEMENT
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine adäquate Kapitalbasis zu erhalten, damit eine der Risikosi-
tuation des Unternehmens entsprechende Rendite für die Gesellschafter erzielt, die zukünftige Entwicklung
des Unternehmens gefördert und auch für andere Interessensgruppen Nutzen gestiftet werden kann. Wie
bereits in Kapitel VII „Risikobericht“ angeführt, wurde im Zuge der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanie-
rungsverfahrens auch diese grundlegende Zielsetzung verfehlt. Mit dem am 29. November 2024 eröffneten
Sanierungsverfahren tritt die Befriedigung der Gläubigerinteressen in den Vordergrund.
Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Konzerneigenkapital nach IFRS. Es
soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse ope-
rieren können. Zum Bilanzstichtag betrug die Konzerneigenkapitalquote -8,1% (Vorjahr: 30,8 %). Die Verän-
derung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Der entstehende Sanierungsgewinn von 70% der angemeldeten Gläubigerforderungen kann durch die Gruppe
erst mit rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht und seiner darin enthal-
tenen Voraussetzungen realisiert werden. Die treuhänderische Hinterlegung der Kassaquote von 30 % ist am
22. Mai 2025 erfolgt. Hierzu bedarf es noch eines entsprechenden positiven Gerichtsbeschlusses, der für Mitte
Juni 2025 erwartet wird. Erst dieser Gerichtsbeschluss stellt aufgrund der nationalen insolvenzrechtlichen Vor-
schriften den wertbegründenden Rechtsakt dar.
Die Strategie der PIERER Mobility-Gruppe zielt darauf ab, dass die PIERER Mobility AG und die anderen
Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Die
Steuerung des Kapitalmanagements erfolgt im Wesentlichen anhand der Kennzahlen Eigenkapitalquote, Net-
toverschuldung, Gearing sowie der dynamischen Verschuldung.
Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Eigenkapital 909.273 -193.749 Bilanzsumme 2.952.915 2.395.834 Eigenkapitalquote 30,8% -8,1%
Die Nettoverschuldung definiert sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Anleihen, Kre-
diten, Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige verzinsliche Schulden) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente. Die Zielsetzung liegt dabei in der langfristigen Liquiditätssicherung, der effizienten Inan-
spruchnahme von Fremdfinanzierungen sowie der finanziellen Risikobegrenzung bei gleichzeitiger Optimie-
rung der Rendite.
Beilage I/84
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 962.849 93.353 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 72.049 1.712.769 1.034.898 1.806.122 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -258.972 -163.407 Nettoverschuldung 775.926 1.642.715
Die Kennzahlen „Gearing“ (Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital) sowie die Kennzahl „dyna
mische Verschuldung“ (Verhältnis Nettoverschuldung zum EBITDA) für die Überwachung des Kapitals stel-
len sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Eigenkapital 909.273 -193.749 Nettoverschuldung 775.926 1.642.715 Gearing 85,3% -847,9% TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Nettoverschuldung 775.926 1.642.715 EBITDA 323.528 -480.783 Dynamische Verschuldung 2,4 -3,4
IX. LEASINGVERHÄLTNISSE
45. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER (IFRS 16)
Die PIERER Mobility-Gruppe hat für die Nutzung von Grundstücken, Betriebs- und Verwaltungsgebäude bzw.
Büroräumlichkeiten und Lagerplätzen, Maschinen (u.a. CNC-Maschinen) sowie im Bereich des Fuhrparks
Miet- und Leasingverträge abgeschlossen.
Die PIERER Mobility-Gruppe mietet weiters IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr
und fünf Jahren. Diese Miet- und Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen lie-
gen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat das Wahlrecht nach IFRS 16.5 -.8 in An-
spruch genommen und für diese Miet- und Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingver-
bindlichkeiten erfasst.
Weiters werden Leasingverträge für Werkzeuge (Spezialleasing) und Maschinen mit einer Laufzeit von grund-
sätzlich 3 - 10 Jahren abgeschlossen.
Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens der KTM AG, KTM Components GmbH sowie
KTM Forschungs- und Entwicklungs GmbH wurden grundlegend auch Leasingverbindlichkeiten dieser drei
Gesellschaften, analog zu den sonstigen finanziellen Schulden, nach gesetzlichen Vorgaben sofort fällig ge-
stellt, allerdings auch ihr Vollzug sowie ihre Verzinsung ausgesetzt. Da es sich bei den zugrundeliegenden
Leasinggegenständen um für die Gruppe betriebsnotwendiger Vermögenswerte handelt, beabsichtigt die
Gruppe, im Wesentlichen alle Leasingverträge fortzuführen. Vor diesem Hintergrund wurden die zugehörigen
Forderungen der Gläubiger lediglich bedingt angemeldet, d. h. der Gläubigeranspruch erlischt im Wesent-
lichen, führt die Gruppe die Leasingverträge fort. Auf untenstehende Darstellung zu zukünftigen Mindestlea-
sing-, Zins- und dem Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen hat dies jedoch keinen Einfluss.
Beilage I/85
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
Der Buchwert der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:
In den Abschreibungen auf Nutzungsrechte sind im Geschäftsjahr 2024 Wertminderungen aufgrund des
Werthaltigkeitstests nach IAS 36 in Höhe von TEUR 17.673 enthalten (Vorjahr: TEUR 0).
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
Künftige Mindestlea- Barwert der künftigen Mindest- TEUR Zinszahlungen singzahlungen leasingzahlungen 2024 < 1 Jahr 25.651 2.363 23.288 > 1 bis 5 Jahre 53.815 4.412 49.403 > 5 Jahre 18.931 3.827 15.104 GESAMT 98.397 10.602 87.795
Grundstücke und Betriebs- und TEUR Maschinen GESAMT Gebäude Geschäftsausstattung 2024 Stand zum 1.1. 29.755 19.611 21.078 70.444 - Abschreibungen -11.133 -6.313 -8.008 -25.454 - Wertminderungen -7.368 -7.016 -4.576 -18.960 + Zugänge zu Nut- 16.224 18.567 6.822 41.613 zungsrechten - Abgänge von Nut- -1.329 -723 -1.362 -3.414 zungsrechten +/- Währungseffekte, -302 -1 -210 -513 Umgliederungen Buchwert 31.12.2024 25.847 24.125 13.744 63.716 Grundstücke und Betriebs- und TEUR Maschinen GESAMT Gebäude Geschäftsausstattung 2023 Stand zum 1.1. 33.361 15.498 16.130 64.989 - Abschreibungen -11.139 -5.720 -8.185 -25.044 + Zugänge zu Nut- 9.302 9.839 13.405 32.546 zungsrechten - Abgänge von Nut- -1.659 -6 -220 -1.885 zungsrechten +/- Währungseffekte, -110 0 -52 -162 Umgliederungen Buchwert 31.12.2023 29.755 19.611 21.078 70.444
Beilage I/86
Künftige Mindestlea- Barwert der künftigen Mindest- TEUR Zinszahlungen singzahlungen leasingzahlungen 2023 < 1 Jahr 21.541 1.870 19.671 > 1 bis 5 Jahre 44.519 3.395 41.123 > 5 Jahre 15.938 3.451 12.487 GESAMT 81.998 8.716 73.281
Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden in der Konzernbilanz unter den Finanzverbind-
lichkeiten, siehe Punkt 35., ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
Die Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert betreffen Miet- und
Leasingverträge für IT-Ausstattung.
In der Kapitalflussrechnung wurden Nettozahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in der Höhe von
TEUR 57.562 (Vorjahr: TEUR 51.676) erfasst. Im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten wurden Tilgungen
von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 22.640 (Vorjahr: TEUR 25.139) dargestellt. Die restlichen
TEUR 34.922 (Vorjahr: TEUR 26.537) betreffen kurzfristige und geringerwertige Leasingverhältnisse sowie
Zinsaufwendungen und Erträge aus Untermietverhältnissen von Nutzungsrechten und sind im Cashflow aus
der betrieblichen Tätigkeit dargestellt.
Verlängerungsoptionen
Einige Miet- und Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der un-
kündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss
neuer Miet- und Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität
zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptio-
nen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinrei-
chend sicher ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb
seiner Kontrolle liegt, eintritt.
2024 - Leasingvereinbarungen TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 3.908 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 245 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 5.978 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenom- 25.281 men kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 2023 - Leasingvereinbarungen TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.923 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 245 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 6.636 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenom- 18.223 men kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
Beilage I/87
46. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER (IFRS 16)
Aus Leasinggebersicht werden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft,
da diese so ausgestaltet sind, dass die PIERER Mobility-Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum
verbundenen Risiken und Chancen behält.
Hiervon ausgenommen ist ein Untermietverhältnis, das der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnis ein-
stuft. Dieses betrifft die Untervermietung eines Gebäudes, das als Nutzungsrecht in den Sachanlagen ausge-
wiesen wurde. Im Geschäftsjahr 2024 wurde kein Untermietverhältnis neu abgeschlossen und bilanziert. Wei-
ters hat der Konzern im Jahr 2024 Zinserträge auf Leasingforderungen in der Höhe von TEUR 10 (Vorjahr:
TEUR 10) erfasst. Die Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen betragen per 31. Dezember 2024
TEUR 767 (Vorjahr: TEUR 767). Davon sind TEUR 253 (Vorjahr: TEUR 253) in unter einem Jahr und TEUR
514 (Vorjahr: TEUR 514) in 1-5 Jahren fällig.
X.
ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN
UNTERNEHMEN UND PERSONEN SOWIE
ORGANEN
47. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND
PERSONEN
Nach den Vorschriften des IAS 24 sind Angaben über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und
Personen zu machen.
Die Aktien der PIERER Mobility AG werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 zu 74,94% von der Pierer Bajaj
AG gehalten, welche zu 50,10 % im Besitz der Pierer Industrie AG ist. Die weiteren 49,9% werden von der
Bajaj Auto International Holdings B.V., ein Tochterunternehmen der Bajaj Auto Ltd., gehalten. Weiters hält die
Pierer Konzerngesellschaft mbH 0,09% der Aktien an der PIERER Mobility AG. Die Pierer Industrie AG wird
zu 100,00 % von der Pierer Konzerngesellschaft mbH gehalten. Alleiniger Gesellschafter der Pierer Konzern-
gesellschaft mbH ist Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer.
Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer übte folgende wesentliche Organfunktionen im Pierer Konzerngesellschaft mbH-
Konzern zum 31. Dezember 2024 aus:
Vorstandsvorsitzender der Pierer Industrie AG, Wels
Vorstandsvorsitzender der Pierer Bajaj AG, Wels
Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG, Wels
Vorstandsmitglied der KTM AG, Mattighofen
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl AG, Kapfenberg
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
Aufsichtsratsmitglied der SHW AG, Aalen, Deutschland
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden im PIERER Mobility-Konzern nach
„Gesellschafternahe Unternehmen“, „Assoziierte Unternehmen“ und „Sonstige Unternehmen“ gruppiert.
Bis ins Geschäftsjahr 2024 wurde die PIERER Mobility AG von der PIERER Industrie AG, Wels, sowie der
Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, in ihre Konzernabschlüsse einbezogen. Sämtliche Unternehmen, die
in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezogen und von der Pierer Konzerngesell-
schaft mbH beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als nahestehende Unternehmen in der Ka-
tegorie „Gesellschafternahe Unternehmen“ ausgewiesen.
Beilage I/88
Assoziierte Unternehmen können dem Beteiligungsspiegel (siehe Kapitel XII) entnommen werden und betref-
fen alle nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.
Als sonstige Unternehmen werden alle Unternehmen definiert, welche vom Key-Management beherrscht wer-
den. Als Key-Management definiert die PIERER Mobility AG prinzipiell Mitglieder des Vorstandes und Auf-
sichtsrates und gegebenenfalls weitere Manager in Schlüsselpositionen, die einen maßgeblichen Einfluss auf
die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Konzerns ausüben können. Zudem werden auch
Familienangehörige des Key-Managements und deren Unternehmen berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2024 und im Vorjahr gab es keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen
(ausgenommen Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge, siehe Punkt 49.). Die Geschäftsvorfälle mit nahestehen-
den Unternehmen stellen sich gemäß der beschriebenen Gruppierung wie folgt dar:
Gesellschafternahe Assoziierte Unternehmen Sonstige Unternehmen Unternehmen TEUR 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen 23.055 46.352 7.487 25.041 4.772 5.627 Verbindlichkeiten -10.349 -8.667 -7.405 -16.597 -5.188 -7.300 Erlöse 6.281 89.411 5.547 25.458 20.192 23.528 Aufwendungen -104.645 -152.823 -84.393 -220.654 -154.858 -222.886 Dividende -12.514 -50.583 0 0 -36 -144
Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen. Wesent-
liche Geschäftsbeziehungen werden nachfolgend erläutert:
GESELLSCHAFTERNAHE UNTERNEHMEN:
Die PIERER Mobility AG bildet seit der Veranlagung 2024 eine eigene Steuergruppe gemäß § 9 KStG und ist
nicht mehr Mitglied der Steuergruppe der Pierer Konzerngesellschaft mbH im Sinne des österreichischen Kör-
perschaftssteuergesetzes. Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist nun auch die KTM-Gruppe Teil dieser Steuer-
gruppe. Weiters wurde im Geschäftsjahr 2024 die USt-Organschaft im Zuge des insolvenzrechtlichen Sanie-
rungsverfahrens für die KTM-Gruppe aufgekündigt. Des Weiteren sind zum Bilanzstichtag Forderungen aus
Steuerumlagen gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 4.932)
sowie Forderungen aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber der PIERER Industrie AG in Höhe von TEUR 0
(Vorjahr: TEUR 8.583) offen. Insgesamt besteht zum 31.12.2024 eine offene Forderung in Höhe von
TEUR 13.806 (im Vorjahr: TEUR 4.932) gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH.
Im Geschäftsjahr 2024 erhielt die Pierer Bajaj AG Dividenden in Höhe von TEUR 12.503 (Vorjahr: TEUR
49.982), die Pierer Konzerngesellschaft mbH Dividenden in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 601) von der
PIERER Mobility AG aus dem Bilanzgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Aufwandsseitig betreffen die Transaktionen mit gesellschafternahen Unternehmen größtenteils die Pankl Ra-
cing-Gruppe sowie in einem geringeren Ausmaß die abatec-Gruppe, welche für die PIERER Mobility-Gruppe
als Lieferanten von Zukaufteilen fungieren. Die Pankl Racing-Gruppe und die abatec-Gruppe sind Teil des
Pierer Industrie-Konzerns. Weiters entstanden im Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen gegenüber der Pierer
Konzerngesellschaft mbH und der Pierer Industrie AG aus der Weiterverrechnung von Leistungen. Größten-
teils betreffen diese Aufwendungen Konzernumlagen gegenüber der Pierer Industrie AG.
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN:
Für Entwicklungs- und Designleistungen sowie Leistungen im Bereich Markenentwicklung der Kiska GmbH
sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 20.166 (Vorjahr: TEUR 19.795) ange-
fallen. Gegenüber der Kiska GmbH bestanden zum 31. Dezember 2024 offene Verbindlichkeiten in Höhe von
TEUR 3.389 (Vorjahr: TEUR 1.573).
Beilage I/89
Die vormals At Equity-gehaltenen Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, wurden im Ge-
schäftsjahr 2024 erhöht, sodass das Unternehmen zu einem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der KTM
AG wurde. Dies erklärt den deutlichen Rückgang der Aufwendungen gegenüber assoziierten Unternehmen.
Weitere Transaktionen mit assoziierten Unternehmen betreffen die nachfolgend erläuterten Gesellschaften mit
der jeweils beschriebenen laufenden operativen Geschäftsbeziehung.
Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp.
gegründet. Die Gesellschaft übernimmt seit Mitte 2017 die CKD (Completely-Knocked-Down) Assemblierung
für KTM-Motorräder auf den Philippinen. Der Gruppe entstanden hieraus im Geschäftsjahr 2024 Erlöse in
Höhe von TEUR 2.269 (Vorjahr: TEUR 12.334) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.837 (Vorjahr: TEUR
14.714).
Das Joint Venture in China mit dem Partner CF Moto wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen „Zheji-
ang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd.“ gegründet. Seit 2021 werden im chinesischen Hangzhou Mo-
torräder der Mittelklasse produziert. Der Gruppe entstanden mit dem Unternehmen im Geschäftsjahr 2024
Erlöse in Höhe von TEUR 3.208 (Vorjahr: TEUR 13.057) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 56.390 (Vor-
jahr: TEUR 58.490).
Die im Vorjahr als assoziiertes Unternehmen gehaltene MV Agusta Motor S.p.A. wurde aufgrund einer Erhö-
hung der Anteile von 25,1 % auf 50,1 % mit 1. März 2024 erstkonsolidiert und in den Konzernabschluss der
PIERER Mobility AG einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gruppe mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 49,0 % der Anteile an der PIERER
IMMOREAL GmbH von der Pierer Konzerngesellschaft mbH erworben. Der Geschäftszweig der Gesellschaft
ist die Immobilienentwicklung und -verwaltung. Der Kaufpreis betrug TEUR 10.879. Zugleich wurden Finanz-
forderungen gegen die PIERER IMMOREAL GmbH im Umfang von TEUR 24.689 abgelöst. Zum 31. Dezem-
ber 2024 waren die Anteile und die Finanzforderungen als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Für weitere
Erläuterungen sei auf Punkt 33 „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“
sowie Punkt XI „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ verwiesen. Im Geschäftsjahr 2024 entstanden der
Gruppe in Summe gegenüber der PIERER IMMOREAL GmbH Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.459 (Vor-
jahr: TEUR 6.873).
SONSTIGE UNTERNEHMEN:
Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation mit der indischen Bajaj-Gruppe. Die Bajaj-Gruppe ist der zweit-
größte Motorradhersteller in Indien mit einem Absatz von rd. 4,3 Mio. Motorrädern und Three-Wheelern im
letzten Geschäftsjahr (Bilanzstichtag 31. März 2024). Den Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die ge-
meinsame Entwicklung von Street-Motorrädern im Einstiegssegment, welche in Indien produziert und unter
der Marke KTM von beiden Unternehmen in ihren Stammmärkten vertrieben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der PIERER Mobility AG, Herr Rajiv Bajaj, ist Managing
Director und CEO der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Das Aufsichtsratsmitglied der PIERER Mobility AG Herr
Srinivasan Ravikumar ist Director der Bajaj Auto International Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande, und
President of Business Development and Assurance der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Nach einer Vereinfa-
chung der Beteiligungsstruktur im Geschäftsjahr 2021 hält die Bajaj Auto International Holdings B.V., ein Toch-
terunternehmen der Bajaj Auto Ltd., nunmehr 49,9 % an der Pierer Bajaj AG, welche wiederrum Mehrheitsei-
gentümer an der PIERER Mobility AG ist. Gegenüber der Bajaj Auto Ltd. bestehen zum 31.12.2024 Verbind-
lichkeiten in Höhe von TEUR 5.157 (Vorjahr: TEUR 7.033). Weiters wurden mit der Bajaj Auto Ltd. im Ge-
schäftsjahr 2024 Aufwendungen in Höhe von TEUR 151.015 (Vorjahr: TEUR 218.787) und Erträge in Höhe
von TEUR 5.681 (Vorjahr: TEUR 6.992) im Wesentlichen aus dem Einkauf von Street-Motorrädern und Parts
erzielt.
An Händler (KTM Braumandl GmbH, MX KTM Kini GmbH, SO Regensburg GmbH, KTM Wien GmbH) er-
folgten fremdübliche Lieferungen von Motorrädern und Ersatzteilen. Erlöse bzw. Forderungen gegenüber
Beilage I/90
sonstigen Unternehmen betreffen größtenteils Transaktionen mit diesen Händlern. Die Minderheitenanteile an
den Händlern werden über die Pierer Industrie AG gehalten.
48. ORGANE DER PIERER MOBILITY AG
Als jeweils kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren nachstehende Herren bestellt:
Mag. Gottfried N e u m e i s t e r (seit 1.9.2024)
Dipl.-Ing. Stefan P i e r e r , Co-CEO
Mag. Ing. Hubert T r u n k e n p o l z (bis 31.10.2024)
Mag. Viktor S i g l, MBA, CFO (bis 11.7.2024)
Mag. Florian K e c h t (bis 31.10.2024)
Mag. Alex P i e r e r (bis 31.10.2024)
Dipl.-VW. Rudolf W i e s b e c k (bis 31.10.2024)
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren nachstehende Damen und Herren bestellt:
Mag. Stephan Z ö c h l i n g , Vorsitzender (seit 7.2.2025)
Josef B l a z i c e k , Vorsitzender (bis 27.1.2025)
Rajiv B a j a j , Stellvertreter des Vorsitzenden
Dipl. Ing. Dr. Iris F i l z w i e s e r
Mag. Michaela F r i e p e ß
Srinivasan R a v i k u m a r
Mag. Friedrich R o i t h n e r
49. VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBEZÜGE
Die Vergütung für den Vorstand 2024 der PIERER Mobility AG beinhaltet Gehälter, Sachleistungen, Prä-
mien, Abfertigungen sowie Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und betrug TEUR 2.607
(Vorjahr: TEUR 4.822). Weiters ergaben Bezüge für Mitglieder des Vorstandes aus Vorperioden keine Nach-
zahlung. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung für den Vor-
stand und es wurden im Geschäftsjahr 2024 keine Pensionskassenzahlungen an den Vorstand geleistet.
Für das Geschäftsjahr 2024 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2025) wird eine Vergütung an den Aufsichtsrat
der PIERER Mobility AG von insgesamt TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 22) vorgeschlagen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrats der PIERER
Mobility AG.
XI.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Ereignisse nach dem 31. Dezember 2024, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell
sind, sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt.
Wie bereits unter Abschnitt I „Allgemeine Angaben“ erläutert, wurde der zugrundeliegende Sanierungsplan
der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs und Entwicklungs GmbH am 25. Feb-
ruar 2025 von der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger angenommen. Die Sanierungsverfahren der KTM AG
sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden folglich am 23. Mai 2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen
Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die gerichtliche Bestätigung des Sanie-
rungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung erfolgt
nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Nach Eintritt der Rechtskraft ergibt sich für die
Gruppe ein voraussichtlicher Restrukturierungsgewinn von ca. TEUR 1.200.000. Dieser wird in der Gewinn-
und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2025 in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst werden. Für
Beilage I/91
weitere Angaben zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit durch das Management in Bezug auf einen mögli-
chen Rekurs siehe genannten Abschnitt I.
Im Zuge der Vorbereitungen für die Allokation der für die Erfüllung der Sanierungsquote benötigten Mittel hat
die Bajaj-Gruppe über die bestehenden konzernalen Verflechtungen der PIERER Mobility AG-Gruppe Finanz-
mittel in Höhe von TEUR 800.000 zur Verfügung gestellt. Davon sind der Gruppe bis 26. Mai 2025 folgende
Finanzmittel zugeflossen:
Finanzierungsdarlehen an PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 350.000 mit einer Laufzeit von jeweils
3 Jahren ab Zuflussdatum in 5 Tranchen wie folgt:
1. Tranche: TEUR 50.000 am 28. Februar.2025
2. Tranche: TEUR 50.000 am 31. März 2025
3. Tranche: TEUR 50.000 am 3. April 2025
4. Tranche: TEUR 50.000 am 15. Mai 2025
5. Tranche: TEUR 150.000 am 22. Mai 2025
Die Finanzierungsdarlehen wurden mit Erklärung vom 21. Mai 2025 zur Gänze nachrangig gestellt.
Restrukturierungsdarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren, d. h. bis zum 30.12.2028, in Höhe von TEUR
450.000 durch die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande;
Einlösung bestehender Forderungen aus Finanzierungstätigkeit der KTM AG gegenüber der PIERER
New Mobility GmbH durch die PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 200.000.
Darüber hinaus beabsichtigt die Bajaj-Gruppe, die Anteile an der PIERER Bajaj AG vollständig zu überneh-
men. Dazu wurde am 22. Mai 2025 eine Call-Optionsvereinbarung zwischen der PIERER Industrie AG und
der Bajaj Auto International Holdings BV geschlossen, die der Bajaj Auto International Holdings BV ermöglicht,
bis Ende Mai 2026 die von der PIERER Industrie AG gehaltenen Anteile von 50,1 % an der PIERER Bajaj AG
zu erwerben und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG und folglich auch über die KTM-
Gruppe zu erlangen. Ein derartiger Kontrollwechsel erfordert regulatorische Freigaben. Erst nach Vorliegen
sämtlicher regulatorischer Freigaben können Aktien unter dieser Call-Option an die Bajaj Auto International
Holdings BV übertragen werden.
Die Gruppe hat mit den Mitteln neben der Sanierungsplan-Quote unter anderem die Wiederaufnahme der
Produktion per 17. März 2025 finanziert, um die vorhandenen Restbestände fertig zu produzieren. Beginnend
mit 1. Mai 2025 hat die Gruppe abermals die Produktion ausgesetzt. Ursächlich hierfür zeichnen sich vor allem
lange Lieferzeiten bestimmter produktionskritischer Rohmaterialien bzw. Komponenten, die mangels rechtzei-
tigem Zugang zu freier Liquidität bei Lieferanten nicht nachbestellt werden konnten. Trotz intensiver Bemü-
hungen konnten diese Produktionsfaktoren auch nicht anderweitig substituiert werden, sodass ein nochmali-
ges Aussetzen der Produktion unumgänglich wurde.
Im Laufe des Sanierungsverfahrens erfuhr der Vorstand der KTM AG im Geschäftsjahr 2025 weitere weitrei-
chende Veränderungen. So wurde die Vorstandschaft auf nunmehr zwei Personen reduziert, namentlich Herrn
Mag. Gottfried Neumeister und Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann. Ferner scheidet Herr Dipl.-Ing.
Stefan Pierer nach vollständigem Abschluss des Sanierungsverfahrens im Juni 2025 auch aus dem Vorstand
der PIERER Mobility AG aus. Der Aufsichtsrat beruft auch hier ebenfalls Frau Mag. Verena Schneglberger-
Grossmann als neues Vorstandsmitglied.
Am 03.01.2025 wurde der zur Veräußerung gehaltene Anteil an der PIERER IMMOREAL GmbH an die Pierer
Konzerngesellschaft mbH veräußert. Die Gruppe realisierte hieraus einen Ertrag von TEUR 175, da der Ver-
kaufspreis mit dem ursprünglichen Kaufpreis fixiert wurde und die Gruppe die Anteile in 2024 nach Maßgabe
der Equity-Methode bewertete. Zugleich wurden die ebenfalls zur Veräußerung gehaltenen Finanzforderungen
im Umfang von TEUR 24.689 rückgeführt.
Beilage I/92
Ferner wurden im März 2025 die ebenfalls zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte der PIERER &
MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien, zum Kaufpreis von TEUR 35.000 veräußert. Der Gruppe gin-
gen diese Finanzmittel im März 2025 zu und wurden augenblicklich auf ein treuhänderisches Konto überwie-
sen, mit welchem die ausstehenden Bankdarlehen der PIERER & MAXCOM Mobility OOD bei der DSK Bank
(Stand per 31.03.2025: TEUR 37.705) größtenteils getilgt werden sollen. Der realisierte Veräußerungserfolg
beläuft sich auf TEUR 4.385. Dieser Veräußerungserfolg weicht um TEUR 148 von dem zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2024 erwarteten Wert ab, da eine detaillierte Aufstellung gekaufter Vermögenswerte erst nach-
träglich erstellt und vereinbart wurde. Nicht-veräußerte Vermögenswerte betreffen insbesondere geleaste
Nutzfahrzeuge sowie IT-Ausstattung.
Am 7. Jänner 2025 wurde für die beiden Tochtergesellschaften Avocodo GmbH und Pierer E-Commerce
GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung im Landesgericht Linz bzw. Ried eröffnet. Das Eigen-
kapital der Avocodo GmbH belief sich per 31.12.2024 bei TEUR -2.840. Das Eigenkapital der Pierer E-Com-
merce GmbH betrug per 31.12.2024 TEUR -981.
Beilage I/93
XII.
KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGS-
SPIEGEL)
Der Beteiligungsspiegel enthält alle Gesellschaften, die neben den Mutterunternehmen in den Konzernab-
schluss einbezogen wurden.
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- liederungs- AnteilshöheKonsolidie- AnteilshöheKonsolidie- Gesellschaft zeitpunkt % rungsart % rungsart Vollkonsolidierte Gesellschaften: KTM AG, Mattighofen 31.5.2005 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Immobilien GmbH, Mattighofen 31.5.2005 100,00 KVI 100,00 KVI KTM North America, Inc., Murrieta, CA, USA 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA KTM-Motorsports Inc., Murrieta, CA, USA 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Japan K.K., Tokyo, Japan 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportcar GmbH, Mattighofen 31.5.2005 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Midrand, Südafrika 1.3.2009 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle Mexico C.V. de S.A., Lerma, Mexiko 1.6.2009 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen 31.3.2011 100,00 KVI 100,00 KVI PIERER New Mobility Scandinavia AB, Örebro, Schweden 31.12.2013 - - 100,00 KVA KTM-Sportmotorcycle India Private Limited, Pune, Indien 1.6.2012 100,00 KVA 100,00 KVA Husqvarna Mobility Motorcycles GmbH (vormals: Husqvarna Motorcycles GmbH), Mattighofen 1.1.2013 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Sportmotorcycle Deutschland GmbH, Ursen- sollen, Deutschland 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Switzerland Ltd., Frauenfeld, Schweiz 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle UK Ltd., Northamptonshire, Großbritannien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM-Sportmotorcycle Espana S.L., Terrassa, Span- ien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle France SAS, Saint-Priest, Frankreich 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM-Sportmotorcycle Nederland B.V., Malden, Nie- derlande 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle Scandinavia AB, Örebro, Schweden 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle Benelux S.A., Gembloux, Bel- gien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Canada Inc., Chambly, Kanada 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
Beilage I/94
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- liederungs- AnteilshöheKonsolidie- AnteilshöheKonsolidie- Gesellschaft zeitpunkt % rungsart % rungsart KTM Sportmotorcycle Hungária Kft., Budapest, Un- garn 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Central East Europe s.r.o., Bratislava, Slowakei 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Österreich GmbH, Mattighofen 31.12.2013 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Nordic Oy, Vantaa, Finnland 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle d.o.o., Marburg, Slowenien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Czech Republic s.r.o., Pilsen, Tschechien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Sportmotorcycle SEA PTE. Ltd., Singapur, Singapur 1.1.2014 100,00 KVA 100,00 KVA Husqvarna Motorcycles North America, Inc. (vormals: Husqvarna Motorcycles North America, Inc.), Murrieta, CA, USA 1.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA Husqvarna Motorsports, Inc., Murrieta, CA, USA 1.4.2015 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen 16.9.2016 100,00 KVI 100,00 KVI WP Suspension GmbH, Mattighofen 30.11.2016 100,00 KVI 100,00 KVI WP Suspension North America, Inc., Murrieta, CA, USA 31.8.2017 100,00 KVA 100,00 KVA KTM do Brasil Ltda., Sao Paulo, Brasilien 31.12.2017 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Components GmbH, Munderfing 30.11.2007 100,00 KVI 100,00 KVI Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, Vöck- 1) labruck - 100,00 - - - WP Immobilien GmbH, Munderfing 30.4.2005 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Beteiligungs GmbH, Mattighofen 30.4.2018 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Australia Holding Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Australia Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 KVA 100,00 KVA HQVA Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Motorcycles Distributers NZ Limited Wellington Central, Neuseeland 1.7.2019 100,00 KVA 100,00 KVA GASGAS GmbH (vormals: GASGAS Motorcycles GmbH), Mattighofen 31.10.2019 100,00 KVI 100,00 KVI GASGAS Motorcycles Espana S.L.U.,Terrassa, Spanien 1.1.2020 100,00 KVA 100,00 KVA KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen 1.1.2020 90,00 KVI 90,00 KVI CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen 25.6.2022 100,00 KVI 100,00 KVI PIERER IMMOREAL NORTH AMERICA LLC., Mur- rieta, CA, USA 7.7.2022 100,00 KVA 100,00 KVA KTM (SHANGHAI) MOTO CO., LTD., Shanghai, China 15.7.2022 100,00 KVA 100,00 KVA MV Agusta Motor S.P.A., Varese, Italien 1.3.2024 50,10 KVA 25,10 KEA
Beilage I/95
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- liederungs- AnteilshöheKonsolidie- AnteilshöheKonsolidie- Gesellschaft zeitpunkt % rungsart % rungsart Centro Stile MV Agusta S.r.l., Borgo Magiore, Italien 1.3.2024 50,10 KVA - - MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, USA 1.3.2024 50,10 KVA - - MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen, Öster- reich 21.9.2022 74,90 KVI 74,90 KVI MV Agusta Motorcycles North America, Inc., Mur- rieta, CA, USA 30.9.2022 100,00 KVA 100,00 KVA MV Agusta Services S.r.l., Meran, Italien 24.10.2022 100,00 KVA 100,00 KVA PIERER Produktion GmbH, Munderfing 26.11.2022 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Informatics GmbH, Mattighofen 13.7.2023 100,00 KVI 100,00 KVI KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattigh- ofen, 18.3.2021 100,00 KVI 100,00 KVI Cero Design Studio S.L., Barcelona, Spanien 1.10.2019 50,01 KVA 50,01 KVA KTM Racing GmbH, Mattighofen 29.2.2020 100,00 KVI 100,00 KVI KTM-Racing AG, Frauenfeld, Schweiz 31.5.2005 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Racing North America Inc., Murrieta, CA, USA 16.6.2023 100,00 KVA 100,00 KVA PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bul- garien 1.1.2022 50,00 KVA 50,00 KVA PIERER New Mobility GmbH, Munderfing 25.2.2020 100,00 KVI 100,00 KVI PIERER New Mobility Deutschland GmbH, Schweinfurt, Deutschland 31.12.2019 100,00 KVA 100,00 KVA PIERER New Mobility Suisse GmbH, Frauenfeld, Schweiz 31.12.2019 - - 100,00 KVA PIERER New Mobility Espana S.L., Terrassa, Span- ien 31.12.2013 - - 100,00 KVA PIERER New Mobility France SAS, Saint-Priest, Frankreich 31.12.2013 - - 100,00 KVA PIERER New Mobility Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 - - 100,00 KVA PIERER New Mobility North America, Inc., Murrieta, CA, USA 1.10.2020 100,00 KVA 100,00 KVA PIERER New Mobility UK Ltd., Northamptonshire, Großbritannien 31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA PIERER New Mobility Benelux SA, Gembloux, Bel- gien 29.11.2021 - - 100,00 KVA PIERER New Mobility Asia Ltd., Taichung City, Tai- wan 25.5.2022 100,00 KVA 100,00 KVA PIERER NEW MOBILITY AUSTRALIA PTY LTD, Prestons, Australien 13.10.2022 100,00 KVA 100,00 KVA PIERER NEW MOBILITY BULGARIA OOD, Plowdiw, Bulgarien 30.3.2023 100,00 KVA - -
Beilage I/96
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- liederungs- AnteilshöheKonsolidie- AnteilshöheKonsolidie- Gesellschaft zeitpunkt % rungsart % rungsart PIERER New Mobility S.A. Pty. Ltd. (vormals: Husqvarna Motorcycles S.A. Pty. Ltd.), Midrand, Südafrika 1.4.2015 100,00 KVA 100,00 KVA Felt Bicycles GmbH, Munderfing 1.7.2024 70,00 KVI - - Felt Bicycles North America Inc., Murrieta, CA, USA 1.7.2024 100,00 KVA - - Felt Bicycles Espana S.L.U., Barcelona, Spanien 1.9.2024 100,00 KVA - - PIERER E-Commerce GmbH, Munderfing, 31.12.2016 100,00 KVI 100,00 KVI PIERER E-Commerce North America Inc., Mur rieta, CA, USA 21.6.2022 100,00 KVA 100,00 KVA KTM Technologies GmbH, Anif 1.10.2008 100,00 KVI 100,00 KVI PIERER Innovation GmbH, Wels 31.3.2018 100,00 KVI 100,00 KVI DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutsch- land 31.7.2021 75,46 KVA 75,46 KVA Avocodo GmbH, Linz 30.4.2019 100,00 KVI 100,00 KVI 2) Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland 31.12.2019 100,00 KVA 100,00 KVA Assoziierte Unternehmen: Kiska GmbH, Anif - 50,00KEI 50,00 KEI 3) PIERER Immoreal GmbH, Wels - 49,00KEI - - Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., Hangzhou City, Zhejiang, China - 49,00KEA 49,00 KEA KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Binan, La- guna, Philippinen - 40,00KEA 40,00 KEA LX Media GmbH, Wels - 20,00KEI 74,00 KVI Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte: AC styria Mobilitätscluster GmbH, Grambach - 12,33- 12,33 - 1)Gesellschaft befindet sich im Konkursverfahren 2)Gesellschaft befindet sich in Liquidation 3)Kaufvertrag wird im Jänner 2025 rückabgewickelt Legende: KVI Vollkonsolidierung, Inland KVA Vollkonsolidierung, Ausland KEI Einbeziehung At-Equity, Inland KEA Einbeziehung At-Equity, Ausland
Beilage I/97
XIII. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss wird im Mai 2025 (Vorjahr: 20.3.2024) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichts-
rat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Auf-
sichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.
Wels, am 27. Mai 2025
Der Vorstand der PIERER Mobility AG
Mag. Gottfried Neumeister, CEO Dipl.-Ing. Stefan Pierer, Co-CEO
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG, Wels, und ihrer Tochter-
gesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-
Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung
Die KTM AG, als wesentlichstes Tochterunternehmen der PIERER Mobility AG sowie zwei
ihrer Tochterunternehmen befanden sich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 in
einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung iSd österreichischen Insolvenzordnung. Der
Erlag des Erfordernisses für die 30-%ige Barquote und die Verfahrenskosten beim
Sanierungsverwalter erfolgte am 22. Mai 2025. Unter Berücksichtigung der Rekursfrist
werden die Insolvenzgläubiger die zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen
erforderliche 30-%ige Barquote voraussichtlich binnen 14 Tagen erhalten. Der Vorstand
schätzt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Rekurses als gering ein, dennoch bleibt
das Ergebnis außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Im Fall eines erfolgreichen Rekurses
könnte es zu wesentlichen Änderungen der Restrukturierungsbedingungen kommen,
wodurch sich auch Anpassungen des Konzernabschlusses ergeben können.
Darüber hinaus basiert die Annahme der Unternehmensfortführung auf einer Fort-
bestehensprognose, deren Umsetzung von endogenen und exogenen Faktoren abhängt, die
teilweise außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, und deren Entwicklung bedeutsam
für die Erfüllung der Fortbestehensprognose ist. Dazu zählen unter anderem die
makroökonomische Volatilität und die Einhaltung von mit Kapitalgebern vereinbarten
Bedingungen.
Diese Umstände stellen wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfort-
führung dar. Zu den diesbezüglichen Ausführungen des Vorstands verweisen wir auf die
Abschnitte „Annahme zur Unternehmensfortführung“ und „Auswirkung des
Sanierungsverfahrens auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden im
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024“ im Kapitel „2. Informationen im Zusammenhang
mit Insolvenzverfahren von wesentlichen Tochterunternehmen“ des Anhangs zum
Konzernabschluss.
Der Vorstand kam bei seiner Evaluierung zu dem Schluss, dass die Annahme der
Unternehmensfortführung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist.
Unser Bestätigungsvermerk ist in Bezug auf diese Umstände nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses
des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem in Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die
Unternehmensfortführung“ beschriebenen Sachverhalt haben wir unten beschriebene
Sachverhalte bestimmt, die als besonders wichtige Prüfungssachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk zu kommunizieren sind.
1. Ansatz und Ausbuchung von Entwicklungskosten
2. Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „Pierer New
Mobility“
1. Ansatz und Ausbuchung von Entwicklungskosten
Sachverhalt und Problemstellung
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe
von MEUR 353 unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen und
stellen daher einen wesentlichen Teil des Vermögens des Konzerns dar.
Im Geschäftsjahr 2024 hat der Konzern Entwicklungskosten in Höhe von MEUR 135 aktiviert.
Aufgrund des am 29. November 2024 eröffneten Sanierungsverfahrens der KTM AG und der
damit verbundenen Restrukturierung hat das Management beschlossen bestimmte
Entwicklungsprojekte nicht mehr fortzuführen und in diesem Zuge Entwicklungskosten nicht
nutzungsbereiter Vermögenswerte im Volumen von MEUR 102 ausgebucht.
Wir verweisen auf die Angaben zu Entwicklungskosten im Konzernanhang unter „24.
Immaterielle Vermögenswerte“.
Forschungskosten werden als Aufwand behandelt, während Entwicklungskosten für künftige
Serienprodukte aktiviert werden, sofern die Ansatzvoraussetzungen nach den IFRS erfüllt
sind.
Wesentliche Voraussetzungen für einen Ansatz von Entwicklungskosten als Vermögenswerte
sind die Umsetzbarkeit der Entwicklungsprojekte (u.a. die Möglichkeit der technischen
Realisierung, die Absicht zur Fertigstellung sowie die Fähigkeit zur Nutzung) sowie die
erwartete Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens. Die Beurteilung der
Projektumsetzbarkeit – auch in Zusammenhang mit der unternehmerischen Neuausrichtung
und der damit verbundenen Einstellung von einzelnen Entwicklungsprojekten – spielte
insbesondere aufgrund des laufenden Sanierungsverfahrens der Tochtergesellschaft KTM AG
eine wesentliche Rolle bei der Bilanzierung und ist mit erhöhten Ermessensspielräumen
behaftet. Der Nachweis der Erfüllung der Ansatzvoraussetzungen ist ermessensbehaftet und
erfordert Einschätzungen des Managements. Daher haben wir den Ansatz und die
Ausbuchung von Entwicklungskosten als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt
bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben den Ansatz und die Ausbuchung von Entwicklungskosten beurteilt und dabei
insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben ein Verständnis über den Prozess des Managements zur Abgrenzung von
Forschungs- und Entwicklungskosten und der Evaluierung der Ansatzvoraussetzungen
von Entwicklungskosten erlangt.
Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der prozessbezogenen
Schlüsselkontrollen des Managements über den Ansatz sowie über die Ausbuchung von
Entwicklungskosten aufgrund der Einstellung von Entwicklungsprojekten evaluiert und
in die Dokumentation zur Projektumsetzbarkeit des Managements Einsicht genommen.
Wir haben die Angemessenheit der aktivierten Ausgaben auf Stichprobenbasis durch
Abgleich mit externen Rechnungen und internen Zeiterfassungen abgeglichen. Die
hierbei zur Anwendung gelangten Stundensätze wurden verplausibilisiert.
Wir haben beurteilt, ob die vorgenommene Ausbuchung der Entwicklungskosten mit
den IFRS in Einklang steht.
2. Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und
„Pierer New Mobility“
Sachverhalt und Problemstellung
Im Geschäftsjahr 2024 hat der Konzern Anhaltspunkte für eine Wertminderung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „Pierer New Mobility“ identifiziert und
jeweils den erzielbaren Betrag gem. IFRS für die beiden zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten ermittelt. Auf dieser Basis wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit
„KTM“ ein Wertminderungsaufwand in Höhe von MEUR 335 (davon MEUR 110 Firmenwert)
und für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Pierer New Mobility“ ein Wertminderungs-
aufwand von MEUR 26 Mio EUR (davon MEUR 20 Firmenwert) in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Wir verweisen auf die Angaben zum Werthaltigkeitstest im Konzernanhang unter
„23. Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“.
Die Bewertung des erzielbaren Betrags von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfordert
Annahmen und Schätzungen, wie beispielsweise die Schätzung der künftigen
Einzahlungsüberschüsse sowie die Festlegung des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.
Daher haben wir die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und
„Pierer New Mobility“ als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die vom Unternehmen erstellten Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer
Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben
wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die Annahmen über
Wachstumsraten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen
leitenden Personen im Unternehmen sowie den vom Management hinzugezogenen
Experten erörtert. Die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten haben wir mit
der aktuellen Fortbestehensprognose des Managements sowie den Berichten der
Experten abgestimmt.
Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit der Fortbestehensprognose hat das
Management unabhängige Experten beauftragt, bei der Erstellung der Fortbestehens-
prognose zu unterstützen bzw. diese einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen. Für
die vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz, Fähigkeit
und Objektivität beurteilt, ein Verständnis deren Tätigkeit erlangt sowie die Eignung der
Tätigkeit der Experten als Prüfungsnachweis für unsere aussagebezogenen Prüfungs-
handlungen gewürdigt. Folglich haben wir die in den Berichten der Experten darge-
stellten Analysen und Ergebnisse zur Angemessenheit der Planungsrechnungen bei
unseren Schlussfolgerungen berücksichtigt.
Wir haben eine Analyse der durch das Management der KTM AG und der PIERER New
Mobility GmbH angesetzten Umsatz- und Ergebnisannahmen durchgeführt und
beurteilt, ob die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnisse und Umsätze bei
der Bestimmung der Planungsannahmen angemessen berücksichtigt wurden.
Wir haben die Methodik der durchgeführten Werthaltigkeitstests nachvollzogen und
beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der
Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben unsere Bewertungsspezialisten
mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische
Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft. Weiters haben unsere
Bewertungsspezialisten Sensitivitätsanalysen und zusätzliche Szenariorechnungen
durchgeführt, um die Auswirkungen von Änderungen sowie zusätzlicher Szenarien in
den wesentlichen Annahmen zu bewerten.
Zudem haben wir den im Konzernabschluss erfassten Wertminderungsaufwand von
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den Ergebnissen der Wertminderungstests
abgeglichen und überprüft, ob die Erfassung der Wertminderungen den Vorgaben der
IFRS entspricht.
Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zu den Wertminderungen
sowie den Werthaltigkeitstests der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und
„Pierer New Mobility“ im Konzernabschluss sachgerecht sind.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 des Konzerns wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 14. März 2024 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den
Konzernabschluss, den Konzern-Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den
Geschäftsbericht (ohne den Bericht des Aufsichtsrates) haben wir vor dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach
diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Bezüglich der
Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum
Konzernlagebericht“.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die
Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu
unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch
dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir ver-
pflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu
berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses
und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind
und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
– sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche
vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder
insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der
ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus
Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und
damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schluss-
folgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in
unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des
Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-
abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende
geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder
Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung
eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die
Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschluss-
prüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für
unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen
uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern
einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder
angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-
vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein
Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er
nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlage-
bericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere
Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen,
ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder
zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig
falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche
fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung
verweisen wir auf die Abschnitte „Sanierungsverfahren KTM AG, KTM Components GmbH
und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH“ sowie Kapitel „6. Chancen- und Risikobericht“
im Konzernlagebericht, die die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreiben. Weiters
verweisen wir auf Abschnitt „10. Ausblick“ im Konzernlagebericht, der auf die
voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2024 als Abschlussprüfer für das am
31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 1. Juli 2024 vom Aufsichtsrat mit
der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember
2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Matthias
Kunsch.
Wien
27. Mai 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Dr. Matthias Kunsch
Wirtschaftsprüfer
Qualifiziert elektronisch signiert:
Datum:
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2
UGB zu beachten.
kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
27. Mai 2025
1
Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der
nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
im Konzern
lagebericht im Abschnitt 4
enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle
Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2024 der
Pierer Mobility AG,
Wels
(im Folgenden auch kurz Pierer Mobility oder Gesellschaft genannt),
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind
uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
die im
Konzern
lagebericht
im Abschnitt 4
e
nthaltene
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
der Gesellschaft
(im Folgenden
„nichtfinanzielle Berichterstattung“)
nicht in allen wesentlichen Belangen in Überein-
stimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (267a UGB),
den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-
VO), und
den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), sowie
der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu
berichten ist (in der Folge Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung
in der Angabe 4.1 ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN
UND CHANCEN IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des
für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised))
durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten
Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger
umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt Verantwortung des
Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung unseres Zusicherungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen
Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt.
kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
27. Mai 2025
2
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den
Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an,
einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen,
professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende
Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen In-
formationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht 2024, ausgenommen der nicht-
finanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf
diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang
mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die
Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu
würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen
Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen
aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich
der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden
Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen
im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser
Auswirkungen, Risiken und Chancen,
die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (267a UGB) einschließlich der Überein-
stimmung mit den ESRS,
die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-
Taxonomie-VO, sowie
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen
Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur
nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen
Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
27. Mai 2025
3
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese
zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der
Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das
tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie
angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet,
unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt
werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend
Unsicherheiten.
Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu
erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur
doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und
der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit
zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser
nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu
identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende
Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nicht-
finanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
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4
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen
zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen
Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden
Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflicht-
gemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen
Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten nnen, sei es aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfi-
nanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der
nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten
Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang
mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (267a
UGB), sowie den ESRS stehen.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausge-
wählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstel-
lungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden
Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und
zukunftsgerichteter Informationen.
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomie-
konformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen
Berichterstattung.
kpmg
Pierer Mobility AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
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5
Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine
freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber
geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der
Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der
Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter
https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus
dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im
Abschnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und
ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im
Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen
auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist
Mag. Alexander Gall.
Linz
27. Mai 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Alexander Gall
Wirtschaftsprüfer
Glossar
ACEM
(European Association of Motorcycle Manufacturers)
Verband der europäischen Motorradhersteller
AktG Österreichisches Aktiengesetz
Anhangsangabe Angabe im Anhang zum Konzernabschluss 2024
ccm
(cubic centimeter)
Kubikzentimeter
CCM
(Climate Change Mitigation)
Code-Kürzel in Bezug auf die Taxonomie-VO für: Klimaschutz
CE
(Transition to a Circular Economy)
Code-Kürzel in Bezug auf die Taxonomie-VO für: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
CEO
(Chief Executive Officer)
Vorstandsvorsitzender
CFO
(Chief Financial Officer)
Vorstand für Finanzen
CO Chemische Formel für Kohlendioxid
COe CO-Aquivalent
CSRD
(Corporate Sustainability Reporting Directive)
EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen
D&O-Versicherung
(Directors-and-Officers-Versicherung)
Organhaftpflichtversicherung
DACH-Region Die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz
DNSH
(Do Not Significantly Harm)
Keine erhebliche Beeinträchtigung
EBIT
(Earnings Before Interest and Tax)
Operative Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern = Betriebsergebnis gemäß
IFRS
EBIT-Marge EBIT / Umsatz
EBITDA
(Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and
Amortization)
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen Berechnung: EBIT + Abschreibung
EBITDA-Marge EBITDA / Umsatz
EBT
(Earnings Before Tax)
Ergebnis vor Ertragsteuern
Eigenkapitalquote Eigenkapital (gesamt) / Bilanzsumme
Ergebnis je Aktie Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbares Periodenergebnis / Anzahl
der Aktien in Umlauf (gewichteter Durchschnitt)
ESRS
(European Sustainability Reporting Standards)
Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
F&E Forschung und Entwicklung
FCF Free Cashflow
Free Cashflow Cashflow aus Betriebstätigkeit + Cashflow aus Investitionstätigkeit
Gearing Nettoverschuldung / Eigenkapital (gesamt)
GRI
(Global Reporting Initiative)
Gemeinnützige Stiftung, die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
erarbeitet hat
Gruppe PIERER Mobility-Gruppe
IASB
(International Accounting Standards Board)
Unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS entwickelt und
verabschiedet
IFRS
(International Financial Reporting Standards)
Internationale Rechnungslegungs-Standards
Investitionen Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, Investitionen in
Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) gemäß Anlagespiegel, ohne Zugänge von
Nutzungsrechten gemäß IFRS 16
IRO
(Impacts, Risks, Opportunities)
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung
KTM Kronreif-Trunkenpolz-Mattighofen
k€ Tausend Euro
m€ Millionen Euro
Nettoverschuldung Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) - Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
ÖCGK Österreichischen Corporate Governance Kodex
PG&A
(Parts, Garments, and Accessories)
Teile, Bekleidung und Zubehör
PP Prozentpunkt(e)
RLCG Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange
SIX Swiss Exchange Schweizer Börse
SPI Swiss Performance Index, ein Aktienindex der SIX Swiss Exchange
t Metrische Tonne (Gewichtsmaß)
TEUR Tausend Euro
THG Treibhausgas
UGB Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
Working Capital Employed Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
.
zum 31. Dezember 2024PIERER Mobility AG
Bilanz
31.12.2024
31.12.2023
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 10.676,69 32.030,03
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 163.097,71 223.078,82
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 598.044,26 1.282.171.289,54
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 250.000,00 250.000,00
3. Beteiligungen 1.768.678,11 9.701.000,00
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 206.031,20 206.031,20
2.822.753,57 1.292.328.320,74
2.996.527,97 1.292.583.429,59
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.199,62 9.097,35
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.176.594,28 13.612.698,93
davon aus Lieferungen und Leistungen 1.960.412,13 2.169.773,92
davon sonstige 1.216.182,15 11.442.925,01
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 74.372,27 0,00
davon sonstige 74.372,27 0,00
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 25.784,88 27.939,94
3.291.951,05 13.649.736,22
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.379.728,67 28.689.110,37
4.671.679,72 42.338.846,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten
23.042,65 35.776,75
D. Aktive latente Steuern
184.496.736,21 0,00
Summe Aktiva 192.187.986,55 1.334.958.052,93
31.12.2024
31.12.2023
Passiva
A. Negatives Eigenkapital, Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 33.796.535,00 33.796.535,00
übernommenes Grundkapital 33.796.535,00 33.796.535,00
einbezahltes Grundkapital 33.796.535,00 33.796.535,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 0,00 9.949.093,87
2. nicht gebundene 0,00 1.091.905.445,97
0,00 1.101.854.539,84
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 0,00 3.379.653,50
IV. Bilanzverlust/-gewinn -434.207.321,09 162.464.113,45
davon Gewinnvortrag 145.565.845,95 119.578.563,58
-400.410.786,09 1.301.494.841,79
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 184.961.075,29 0,00
davon Rückstellungen für latente Steuern 184.953.575,29 0,00
2. sonstige Rückstellungen 360.322.335,00 413.070,00
545.283.410,29 413.070,00
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen und Schuldverschreibungen 30.000.000,00 30.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 30.000.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 30.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.153.036,46 1.876.393,79
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.153.036,46 1.876.393,79
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.600.082,65 566.331,95
davon aus Lieferungen und Leistungen 1.305.563,58 562.831,95
davon sonstige 12.294.519,07 3.500,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 13.600.082,65 566.331,95
4. sonstige Verbindlichkeiten 562.243,24 607.415,40
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 1.781,33
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 562.243,24 607.415,40
47.315.362,35 33.050.141,14
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 47.315.362,35 3.050.141,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 30.000.000,00
Summe Passiva 192.187.986,55 1.334.958.052,93
.
1.1.2024 bis 31.12.2024PIERER Mobility AG
Gewinn- und Verlustrechnung
2024
2023
1. Umsatzerlöse 20.482.571,37 22.925.584,18
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 1.966.507,38
b) übrige 0,00 87.200,00
0,00 2.053.707,38
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.968.139,99 -17.120.967,22
4. Personalaufwand
a) Gehälter 0,00 -80.887,92
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
-83.367,12 -85.411,61
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen
fallen -8.093,78 -11.125,66
b) übrige -10.140.976,50 -16.771.902,10
10.149.070,28 16.783.027,76
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) -3.718.006,02 -9.091.002,95
8. Erträge aus Beteiligungen 598.897,00 12.621.404,00
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 16.125,64 14.399,35
davon aus verbundenen Unternehmen 16.125,64 14.399,35
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 604.780,15 1.496.145,26
davon aus verbundenen Unternehmen 431.833,49 1.363.971,59
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen
-1.681.659.070,61
0,00
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen -1.681.659.070,61 0,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -1.671.985.390,72 0,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.522.547,46 -1.179.000,04
davon betreffend verbundene Unternehmen -343.547,35 0,00
13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzergebnis)
-1.681.961.815,28
12.952.948,57
14. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13)
-1.685.679.821,30
3.861.945,62
15. Steuern vom Einkommen 672.460,92 -3.500,00
davon latente Steuern -456.839,08 0,00
davon Erträge aus Steuergutschriften 1.132.800,00 0,00
davon weiterbelastet an Gruppenmitglied 4.000,00 0,00
davon weiterverrechnet vom Gruppenträger -7.500,00 -3.500,00
.
1.1.2024 bis 31.12.2024PIERER Mobility AG
Gewinn- und Verlustrechnung
2024
2023
16. Sonderposten aus Einbringung 0,00 39.027.104,25
17. Ergebnis nach Steuern
-1.685.007.360,38
42.885.549,87
18. Jahresfehlbetrag/-überschuss
-1.685.007.360,38
42.885.549,87
19. Auflösung von Kapitalrücklagen 1.101.854.539,84 0,00
20. Auflösung von Gewinnrücklagen 3.379.653,50 0,00
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 145.565.845,95 119.578.563,58
22. Bilanzverlust/-gewinn -434.207.321,09 162.464.113,45
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allmeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen, wurde die
Zugehörigkeit zu anderen Posten im Anhang angegeben.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den
gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich
geboten - berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des §244 UGB und hat einen
Konzernabschluss, der beim Landesgericht Wels unter der Nummer FN 78112x hinterlegt wird, aufzustellen.
Die Gesellschaft ist bis ins Geschäfsjahr 2024 ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG (§ 115 GmbHG) und
wird in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezogen. Sämtliche Unternehmen die
in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH mit einbezogen werden, sind in der PIERER
Mobility AG als verbundenes Unternehmen ausgewiesen.
Anlagevermögen
Immaterielles Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Software 3
Seite 1
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um
die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu
einem Wert von EUR 1 000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
vorgenommen.
Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 20
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige
Abschreibungen soweit diese notwendig sind, um dauernden Wertminderungen Rechnung zu tragen
angesetzt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden im Anlassfall auf ihre Werthaltigkeit untersucht.
Anlassbezogene Bewertungen werden auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im
Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen und von abgeleiteten
Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Für Anteile die kurz vor dem Bilanzstichtag erworben
wurden, bildet der Kaufpreis die Grundlage für die geführte Werthaltigkeitsprüfung. Anteile an verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen wurden, sofern keine Umsatzplanungen vorlagen, auf das anteilige
Eigenkapital abgewertet.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Seite 2
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten
mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung
aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Laufendes Sanierungsverfahren, Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von
Tochtergesellschaften
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH
Per 29. November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen den Antrag auf
Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG
(Aktenzeichen 17 S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH (Aktenzeichen 17 S
59/24v) und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim Landesgericht Ried
im Innkreis, Österreich, eingereicht. Ziel des Verfahrens war es, einen Sanierungsplan mit den Gläubigern zu
vereinbaren und die Gruppe nach Genehmigung dieses Plans fortzuführen. Ermöglicht werden sollte dies
unter anderem durch eine Redimensionierung der Gruppe zur nachhaltigen Sicherung ihres Fortbestands.
Den Gläubigern dieser drei genannten Gesellschaften wurde schließlich eine Sanierungsquote von 30 % als
Kassaquote, zahlbar bis 23. Mai 2025, angeboten.
Oben angeführter Sanierungsplan wurde schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläubigern mehrheitlich
angenommen. Es wurden keine Rechtsmittel seitens der Gläubiger eingelegt, weshalb die Festlegung der 30
%-igen Sanierungsquote rechtlich nicht mehr angefochten werden kann.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden am 23. Mai 2025
durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die
gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft
der gerichtlichen Bestätigung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Das
Management schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen
Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens
darstellt. Im unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Rekurses könnte es zu einer wesentlichen
Verzögerung des Abschlusses des Sanierungsverfahrens und gegebenenfalls sogar zu wesentlichen
Änderungen der Restrukturierungsbedingungen kommen. Dies könnte gegebenenfalls auch die
Einschätzung der Annahme der Unternehmensfortführung durch das Management beeinflussen und zu
weiteren Anpassungen des Jahresabschlusses führen.
Seite 3
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Annahme zur Unternehmensfortführung der PIERER Mobility AG
Dieser Jahresabschluss der PIERER Mobility AG wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung
aufgestellt. Das Management geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender,
wesentlicher Annahmen überwiegend wahrscheinlich ist:
Der Mehrheitsgesellschafter der PIERER Mobility AG, die Pierer Bajaj AG und deren Aktionär Bajaj Auto
International Holdings B.V. haben der Gesellschaft bis zum 23.05.2025 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe
von EUR 350 000 000,00 zur Verfügung gestellt. Somit besteht auf Ebene der PIERER Mobility AG eine
Fremdkapitalzufuhr in Höhe von EUR 350.000.000,00.
Dieses Darlehen wird entsprechend verzinst und weist eine Laufzeit von 3 Jahre auf. Die Zinsen des
Darlehens sind nur zahlbar, wenn es die finanzielle Situation der PIERER Mobility AG zulässt.
Die Pierer Bajaj AG hat für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350 000 000,00 eine Nachrangig-
keitserklärung gemäß § 67 Abs. 3 IO abgegeben.
Da die PIERER Bajaj AG als Darlehensgeber zugesagt hat, das Darlehen über EUR 350 000 000,00 nur
zurückzufordern, wenn dies die wirtschaftliche Situation der PIERER Mobility AG zulässt, und die Zinsen des
Darlehens von PIERER Mobility AG auch nur in diesem Fall geleistet werden müssen, sieht das
Management den positiven Fortbestand der PIERER Mobility AG.
Die Annahme der Unternehmensfortführung der PIERER Mobility hängt in einem wesentlichen Ausmvon
der Fortführung ihrer wesentlichsten Tochterunternehmen der KTM AG (Gruppe) und dem Liquidationserlös
der Pierer New Mobility ab und ist dementsprechend wesentlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Auf die
nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.
Annahme zur Unternehmensfortführung der Tochtergesellschaften
Dieser Jahresabschluss wird weiters unter der Annahme der Unternehmensfortführung der KTM AG
aufgestellt. Das Management geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender,
wesentlicher Annahmen überwiegend wahrscheinlich ist:
Die PIERER Mobility AG, konnte die Investorensuche erfolgreich abschließen und ein
Finanzierungsvolumen von gesamt TEUR 800.000 sicherstellen.
Durch die Sicherstellung der Finanzierung wurde die gerichtlich festgelegte Quote von 30 % von der
Gesellschaft vollständig am 22. Mai 2025 hinterlegt und der Sanierungsplan daraufhin vom Gericht
bestätigt.
Das Management schätzt auf Basis der Auskünfte von Rechtsexperten die Wahrscheinlichkeit eines
erfolgreichen Rekurses als gering ein, wenngleich ein Rekurs ein Ergebnis außerhalb der Kontrolle des
Unternehmens und somit eine wesentliche Unsicherheit darstellt.
Das Management hat eine Fortbestehensprognose erstellt. Zur Sicherstellung der Qualität und
Angemessenheit der Fortbestehensprognose hat das Management unabhängige Experten beauftragt,
bei der Erstellung Fortbestehensprognose zu unterstützen bzw. diese zu überprüfen. Die in der
Fortbestehungsprognose dargestellte Cashflow-Planung für die nächsten 18 Monate zeigt eine
dauerhafte Liquiditätsreserve von über TEUR 100.000. Die erfolgreiche und planungsgetreue
Umsetzung der Fortbestehensprognose ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und unterliegt exogenen
Seite 4
.
Anhang
PIERER Mobility AG
und endogenen Faktoren.
Die wesentlichen Annahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Fortbestehensprognose sind unter
anderem:
o Fortbestand der Einzelunternehmen der Gruppe, insbesondere der KTM AG, der KTM
Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH als auch der
Vertriebstöchter. Diese sind für die kurzfristige Zahlungsfähigkeit von wesentlicher Relevanz;
o Solvente Abwicklung der Pierer New Mobility und planmäßige Realisierbarkeit der zum
Stichtag noch vorhandenen Warenbestände;
o Wiederaufnahme der internen Leistungsbeziehungen einschließlich der Verrechnungen
zwischen den Konzerngesellschaften;
o Uneingeschränktes Beibehalten der bestehenden Finanzierungen seitens sämtlicher
Kapitalgeber zu den vereinbarten bzw. aktuellen Bedingungen
o Planmäßige Realisierbarkeit der entsprechenden wesentlichen Planprämissen, insbesondere
der Wiederherstellung der Ertragskraft und der Umsetzung wesentlicher
Einsparungsmaßnahmen.
Wenngleich das Management sowie die unabhängigen Experten bei Eintritt der Planungsprämissen davon
ausgehen, dass die Fortführungsannahme überwiegend wahrscheinlich ist, unterliegen bestimmte
Annahmen und Faktoren wesentlichen Unsicherheiten, da sie auf dem Eintritt von Umständen beruhen, die
außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dazu zählen insbesondere die zur Wiederherstellung der
Ertragskraft erwarteten makroökonomischen Rahmenbedingungen, die zumindest mittelfristige Bereitstellung
der gewährten Finanzierungen sowie die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen durch die
Kapitalgeber. Diese Umstände stellen somit eine wesentliche Unsicherheit dar, die bedeutsame Zweifel an
der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. In diesem Fall
ist die Gesellschaft dann möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
ihre Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu begleichen.
Das Management reagiert auf diese wesentlichen Unsicherheiten mit verstärkter Überwachung der
Umsetzung des Sanierungskonzeptes der Tochtergesellschaften sowie zusätzlichen Initiativen zur Reduktion
von Kosten und zur Steigerung der Ertragskraft. Im Geschäftsjahr 2025 konnte das Unternehmen bereits
Erfolge bei der Wiederherstellung der Ertragskraft erzielen und Einsparungsmaßnahmen in wesentlichem
Umfang umsetzen. Trotz der erforderlichen Verschiebung der zu Jahresbeginn geplanten Wiederaufnahme
der vollen Produktion am Standort Mattighofen ab April 2025 zeigt die angepasste Liquiditätsvorschau
deutliche Verbesserungen im Vergleich zur ursprünglichen Planungsrechnung.
Seite 5
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung
nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert Buchwert
1.1.2024
31.12.2024
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
1.1.2024
31.12.2024
Abschreibungen
Zuschreibungen
Abgänge
1.1.2024
31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 173 094,82 0,00 141 064,79 21 353,34 0,00 32 030,03
173 094,82 0,00 162 418,13 0,00 10 676,69
0,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 346 244,14 2 032,67 1 123 165,32 62 013,78 996,00 223 078,82
1 347 280,81 996,00 1 184 183,10 0,00 163 097,71
0,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1 313 696 797,76 392 153 503,44 31 525 508,22 1 671 985 390,72 0,00 1 282 171 289,54
1 704 108 943,20 0,00 1 703 510 898,94 0,00 598 044,26
-1 741 358,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 250 000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 000,00
250 000,00 0,00 0,00 0,00 250 000,00
0,00
Beteiligungen 9 701 000,00 0,00 0,00 9 673 679,89 0,00 9 701 000,00
11 442 358,00 0,00 9 673 679,89 0,00 1 768 678,11
1 741 358,00
Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens 266 031,20 0,00 60 000,00 0,00 0,00 206 031,20
266 031,20 0,00 60 000,00 0,00 206 031,20
0,00
1 323 913 828,96 392 153 503,44 31 585 508,22 1 681 659 070,61 0,00 1 292 328 320,74
1 716 067 332,40 0,00 1 713 244 578,83 0,00 2 822 753,57
0,00
Summe Anlagenspiegel 1 325 433 167,92 392 155 536,11 32 849 738,33 1 681 742 437,73 996,00 1 292 583 429,59
1 717 587 708,03 996,00 1 714 591 180,06 0,00 2 996 527,97
0,00
In den Sachanlagen sind geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von EUR 996,00 (Vorjahr: EUR 455,00)
enthalten, welche im lfd. Geschäftsjahr in Höhe von EUR 996,00 (Vorjahr: EUR 455,00) als Zu- und Abgang
dargestellt werden.
Die Finanzanlagen haben sich insbesondere durch folgende Transaktionen verändert:
Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 8.4.2024 hat die PIERER Mobility AG 100% Anteile an der
KTM Technologies GmbH, Wels erworben.
Mit Einbringungsvertrag vom 19.4.2024 hat die PIERER Mobility AG als Sacheinlage 100% Anteile an der
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sowie 100% Anteile an der KTM Racing GmbH in die KTM AG
eingebracht.
Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 16.5.2024 sowie Nachtrag zum Kauf- und Abtretungsvertrag vom
27.6.2024 hat die PIERER Mobility AG 100% Anteile an der PIERER New Mobility GmbH, Munderfing
erworben.
Mit Beschluss vom 23.12.2024 wurde eine Kapitalerhöhung in der LX media GmbH beschlossen. Die
PIERER Mobility AG hat auf ihr Bezugsrecht verzichtet, sodass sich ihre Geschäftsanteile von 74% auf 20%
reduziert haben.
Seite 6
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Die PIERER Mobility AG als Alleinaktionär der KTM AG hält zum Stichtag 10.652.191 Stk. Aktien (100%
Anteile).
Der gesamte Umgründungsmehrwert in Höhe von EUR 1,00 (Vorjahr: TEUR 57 254) wird dem
Tochterunternehmen KTM AG, Mattighofen, zugeordnet.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von Anteilen an verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 1 671 985 390,72 (Vorjahr: EUR 0,00) sowie außerplanmäßige
Abschreibungen von Beteiligungen in Höhe von EUR 9 673 679,89 (Vorjahr: EUR 0,00) vorgenommen
Die Ausleihungen in Höhe von EUR 250 000,00 (Vorjahr: EUR 250 000,00) haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen
Unternehmen vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3 176 594,28 (Vorjahr:
EUR 13 612 698,93) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus laufenden Verrechnungen
EUR 1 960 412,13 (Vorjahr: EUR 2 169 773,92 ), Forderungen aus der Abgeltung des Liquiditätsvorteils
aufgrund der Beendigung der Körperschaftsteuergruppe in Höhe von EUR 1 132 800,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
Forderungen aus Finanzierungsdarlehen und sonstige Verrechnungen in Höhe von EUR 79 382,15 (Vorjahr:
EUR 764 219,01) sowie Forderungen aus Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 10 678 706,00).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR
74 372,27 (Vorjahr: EUR 0,00) betreffend Finanzierungsdarlehen.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 25 784,88 (Vorjahr:
EUR 27 939,94) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Gutschriften zu Lieferverbindlichkeiten in Höhe
von EUR 24 339,43 (Vorjahr: EUR 0,00) sowie im Forderungen aus geleisteten Anzahlungen in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 27 030,74).
Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für Differenzen zwischen dem steuerlichen und
unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
Offene Siebentel aus Teilwertabschreibungen gemäß § 12 Abs 3 Z 2 6 457 939,72 0,00
Steuerliche Verlustvorträge 795 701 782,93 0,00
802 159 722,65
0,00
Daraus resultieren latente Steuern (23 %) 184 496 736,21 0,00
In Höhe der aktiven latenten Steuern besteht gemäß § 235 UGB eine Ausschüttungssperre.
Seite 7
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital)
Das eingeforderte und einbezahlte Nennkapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt EUR 33 796 535,00
(Vorjahr: EUR 33 796 535,00) und ist in 33.796.535 Stück (Vorjahr: 33 796 535 Stück) auf Inhaber lautende
nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert,
aufgeteilt. Zum Stichtag hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu 16.898.267 Stück auf
Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den
Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im
Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Seit dem 14. November 2016 sind die Aktien der PIERER Mobility AG im International Reporting Standard
der SIX Swiss Exchange primärkotiert. Am 29. März 2017 wurden die Aktien der PIERER Mobility AG in den
Swiss Performance Index (SPI) der SIX Swiss Exchange aufgenommen. Seit dem 1. März 2022 notieren die
Aktien der PIERER Mobility AG auch im prime market, dem Top-Segment des Amtlichen Handels der
Wiener Börse. Das Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wurde am 18. Oktober
2022 (letzter Handelstag) beendet. Zudem wurde die Aktien der PIERER Mobility AG ebenfalls am 19.
September 2022 in den ATX Global Players Index (ATX GP) der Wiener Börse aufgenommen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1 101 854 539,84 (Vorjahr: EUR 1 101 854 539,84) wurde im
Geschäftsjahr zur Gänze aufgelöst.
Gewinnrücklage
Die gesetzliche Gewinnrücklage in Höhe von EUR 3 379 653,50 (Vorjahr: EUR 3 379 653,50) wurde im
Geschäftsjahr zur Gänze aufgelöst.
Negatives Eigenkapital, Eigenkapital
Die PIERER Mobility AG weist zum Bilanzstichtag 31.12.2024 ein negatives Eigenkapital in he von
EUR -400 410 786,09 (Vorjahr positives Eigenkapital von EUR 1 301 494 841,79) aus. Der Rückgang des
Eigenkapitals um EUR 1 701 905 627,88 im Geschäftsjahr 2024 resultiert im Wesentlichen aus den
Aufwendungen aus Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie der Erfassung einer
Rückstellung für drohende Verluste aus der Einlösung von Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen.
Das Management hat zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Überschuldung eine Fortbestehensprognose
erstellt. Diese basiert auf der Annahme, dass sowohl das Eigenkapital also auch die finanzielle Situation
durch verschiedene Maßnahmen stabilisiert wird. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem die
Bereitstellung von zusätzlichem Kapital durch die Mehrheitsgesellschafterin Pierer Bajaj AG. Zum 23.05.2025
hat die Gesellschaft bereits Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350 000 000,00 erhalten. Zudem
basiert die Fortbestehensprognose auf der erfolgreichen Sanierung der KTM AG und dem geplanten
Ausstieg aus dem Fahrradsegment. Weiteres erwartet das Management im Prognosezeitraum keine
wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse aus zum Abschlussstichtag nicht bilanzierten Schulden und
Eventualverbindlichkeiten. Dadurch ist die Gesellschaft in der Lage ihre Zahlungsverpflichtungen im
Prognosezeitraum zu erfüllen.
Seite 8
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Anhang
PIERER Mobility AG
Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:
Stand 1.1.2024 Verwendung Zuweisung Stand 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
1. Steuerrückstellungen
Rückstellung für
Körperschaftsteuer 0,00 0,00 7 500,00 7 500,00
Rückstellung für latente
Steuern 0,00 0,00 184 953 575,29 184 953 575,29
0,00 0,00 184 961 075,29 184 961 075,29
2. sonstige Rückstellungen
Rückstellung für
Rechtsberatungskosten 45 000,00 45 000,00 28 635,00 28 635,00
Rückstellung für
Wirtschaftsprüfung 162 600,00 162 600,00 182 550,00 182 550,00
Rückstellung für
Steuerberatung 95 000,00 95 000,00 57 150,00 57 150,00
Rückstellungen für Garantien 0,00 0,00 360 000 000,00 360 000 000,00
Sonstige Rückstellungen 110 470,00 110 470,00 54 000,00 54 000,00
413 070,00 413 070,00 360 322 335,00 360 322 335,00
Summe Rückstellungen 413 070,00 413 070,00 545 283 410,29 545 283 410,29
Entsprechend der abgeschlossenen Steuerumlageverträge bestehen für laufende Verluste einzelner
Gruppenmitglieder interne Verlustvorträge. Entsprechend der auf Ebene der Gruppenmitglieder als werthaltig
erachteten internen Verlustvorträge ist in der Bilanz der PIERER Mobility AG eine Steuerrückstellung in der
Höhe von EUR 184 953 575,29 (Vorjahr: EUR 0,00) bilanziert
Die PIERER Mobility AG hat am 1.07.2024 eine Garantie für die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung der
PIERER New Mobility GmbH, Munderfing, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 360 000 000,00 (Vorjahr:
EUR 0,00) zuzüglich der vereinbarten Zinsen, Nebengebühren und Kosten an die KTM AG abgegeben. Aus
dieser Verpflichtung wurden per 31.12.2024 EUR 360 000 000,00 als Rückstellung eingebucht.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 54 000,00 (Vorjahr: EUR 110 470,00) betreffen Rückstellung
für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 20 000,00 (Vorjahr: EUR 22 000,00) sowie Rückstellung für
den Jahresbericht in Höhe von EUR 34 000,00 (Vorjahr: EUR 88 470,00).
Verbindlichkeiten
Am 17.7.2015 hat die PIERER Mobility AG eine Namensschuldverschreibung in Höhe von
EUR 30 000 000,00 mit einer fixen Laufzeit von 10 Jahren begeben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 13 600 082,65 (Vorjahr:
EUR 566 331,95) betreffen im Wesentlichen eine Kaufpreisverbindlichkeit an KTM AG im Zusammenhang
mit dem Erwerb der Beteiligung Pierer New Mobility GmbH in Höhe von EUR 12 294 519,07 (EUR 0,00)
sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von EUR 1 305 563,58 (Vorjahr:
EUR 562 831,95).
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 562 243,24 (Vorjahr: EUR 607 415,40) betreffen im
Wesentlichen Zinsen Namensschuldverschreibungen in Höhe von EUR 542 663,04 (Vorjahr:
EUR 542 663,04), Verbindlichkeiten aus der Abgrenzung von Lieferungen und Leistungen in Höhe von
EUR 19 580,20 (Vorjahr: EUR 60 069,48) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr:
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Anhang
PIERER Mobility AG
EUR 4 682,88 enthalten.
Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 562 243,24 (Vorjahr:
EUR 607 415,40) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen
Die PIERER Mobility AG hat für die DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland gegenüber der RLB
OÖ, aus Verpflichtungen gegenüber Lieferanten eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag von
EUR 500 000,00 (Vorjahr: EUR 500 000,00) abgegeben.
Die PIERER Mobility AG hat am 1.08.2024 gegenüber der Erste Group Bank AG die Erklärung abgegeben,
für direkte und indirekte Beteiligungen im Zusammenhang mit dem ErsteConfirming Programm ihre Rechte
als 100%ige Konzernmutter in einer solchen Weise auszuüben, sodass diese im Sinne einer ordentlichen
kaufmännischen Praxis finanziell so ausgestattet sind, ihre Verbindlichkeiten aus der Erste Confirming
Geschäftsbeziehung fristgerecht erfüllen können.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Zusammensetzung:
des folgenden
Geschäftsjahres
des folgenden
Geschäftsjahres
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
2024 2023 2024 2023
EUR TEUR EUR TEUR
Verpflichtungen aus Mietverträgen
2 064 166,92 2 360 8 381 391,96 11 802
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Anhang
PIERER Mobility AG
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen bzw. haben sich wie folgt entwickelt (Angaben in TEUR):
2024 2023
TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Erlöse Inland 20 472 22 907
Erlöse EU 10 18
20 483 22 926
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für
konzerninterne Dienstleistungen und Umlagen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten,
Steuerberatungsaufwand sowie Rechts- und Beratungsaufwand.
Bezüglich der Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird § 238 (1) Z 18 UGB in Anspruch genommen.
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 598 897,00 (Vorjahr: EUR 12 621 404,00) betreffen
Dividendenerträge, davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 11 678 706,00).
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 604 780,15 (Vorjahr: EUR 1 496 145,26) betreffen
im Wesentlichen Zinsen aus Darlehen und Bankzinsen.
Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 1 681 659 070,61 (Vorjahr: EUR 0,00) betreffen in
Höhe von EUR 1 671 985 390,72 (Vorjahr: EUR 0,00) Abschreibungen gegenüber verbundene Unternehmen
und in Höhe von EUR 9 673 679,89 (Vorjahr: EUR 0,00) Abschreibungen gegenüber Unternehmen mit den
ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Steuern vom Einkommen
Mit dem am 31.12.2023 in Österreich in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) wurden
die OECD-Mustervorschriften sowie entsprechende EU-Richtlinien zur Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) im österreichischen Recht umgesetzt. Das
MinBestG ist für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, anzuwenden. Da die Gesellschaft dem
Konsolidierungskreis der Pierer Konzerngesellschaft mbH Wels angehört, der die maßgeblichen
Umsatzschwellen gemäß MinBestG überschreitet, unterliegt die Gesellschaft seit dem 1.1.2024 den
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
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Anhang
PIERER Mobility AG
Im laufenden Geschäftsjahr wurde kein Steueraufwand nach dem MinBestG bzw. vergleichbaren
ausländischen Steuergesetzen erfasst. Nach derzeitigem Stand der Kenntnisse wird auch für Folgejahre
nicht mit einer wesentlichen Steuermehrbelastung resultierend aus dem MinBestG bzw. vergleichbaren
ausländischen Steuergesetzen gerechnet.
Die Gesellschaft war von Veranlagung 2014 bis 2023 Gruppenmitglied der Gruppe der Pierer
Konzerngesellschaft mbH iSd § 9 KStG. Mit einvernehmlicher Beendigung vom 19.12.2024 wurde die
Gruppen- und Steuerausgleichsvereinbarung vom 18.8.2014 per 31.12.2023 gelöst.
Seit der Veranlagung 2024 ist die Gesellschaft Gruppenträger iSd § 9 KStG.
Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):
PIERER Mobility AG, Wels (Gruppenträger)
KTM AG, Mattighofen
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen
KTM Racing GmbH, Munderfing
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
KTM Components GmbH, Munderfing
WP Suspension GmbH, Mattighofen
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
KTM Österreich GmbH, Mattighofen
KTM Sportcar GmbH, Mattighofen
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
WP Immobilien GmbH, Munderfing
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen
CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen
MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen
PIERER Produktion GmbH, Munderfing
KTM Informatics GmbH, Mattighofen
Der steuerliche Ertragsausgleich zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied ist in der Gruppen-
und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Die PIERER Mobility AG ist Gruppenträgerin der Steuergruppe der
KTM AG und diverser inländischer Tochterunternehmen. Diese ermittelt ihr steuerliches Einkommen unter
Berücksichtigung der steuerlichen Ergebnisse der ihr untergeordneten Gruppenmitglieder
(KTM-Gruppeneinkommen). Dieses saldierte KTM-Gruppeneinkommen wird von der KTM AG an die
PIERER Mobility AG weitergeleitet. Die von der KTM AG zu leistende Steuerumlage ermittelt sich auf Basis
des saldierten KTM-Gruppeneinkommens. Die Steuerumlagenzahlung sowie die Zurechnung eines
(positiven oder negativen) Einkommens der KTM AG und deren Tochterunternehmen an die PIERER
Mobility AG erfolgt ausschließlich von der KTM AG. Wird dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied ein
positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die positive Steuerumlage 23 % des zugerechneten positiven
Einkommens. Im Falle der Zurechnung von Verlusten erhält das Gruppenmitglied keine Steuerumlage. Nicht
verrechenbare Verluste werden für das Gruppenmitglied zur Verrechnung mit seinen positiven oder mit
positiven Gesamtgruppenergebnissen in der Zukunft evident gehalten.
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PIERER Mobility AG
Auf Grund der Verwertung von Gruppenverlusten wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Steuerrückstellung
gemäß § 198 Abs 9 UGB in Höhe von EUR 184 953 575,29 (Vorjahr: EUR 0,00) gebildet.
Aufgrund der Beendigung der Unternehmensgruppe mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH hat die PIERER
Mobility AG eine Ausgleichszahlung gemäß Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung in Höhe von EUR
1 132 800,00 (Vorjahr: EUR 0,00) erhalten.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde auf Grund der Verwertung von Gruppenverlusten eine Steuerrückstellung
gemäß § 198 Abs. 9 UGB in Höhe von EUR 7 500,00 (Vorjahr: EUR 0,00) gebildet.
Die Pierer Mobility AG, Wels, ist seit 1.10.2018 Gruppenmitglied einer Organschaft im umsatzsteuerlichen
Sinn, die von der Pierer Industrie AG, Wels, gebildet wird.
Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):
Pierer Industrie AG, Wels (Gruppenträger)
PIERER Mobility AG, Wels
PIERER New Mobility GmbH (vorm. PIERER E-Bikes GmbH), Munderfing
KTM Technologies GmbH, Anif
PIERER Innovation GmbH, Wels
Pankl AG, Kapfenberg
Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kapfenberg
Krenhof GmbH, Köflach
FELT Bicycles GmbH, Munderfing
Folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder) sind im November 2024 aus der Unternehmensgruppe
ausgeschieden:
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
KTM Österreich GmbH, Mattighofen
KTM Sportcar GmbH, Mattighofen
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen
KTM Components GmbH, Munderfing
WP Immobilien GmbH, Munderfing
WP Suspension GmbH, Mattighofen
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen
KTM Racing GmbH, Munderfing
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PIERER Mobility AG
CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen
MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen
PIERER Produktion GmbH, Munderfing
KTM Informatics GmbH, Mattighofen
Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, Vöcklabruck
Folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder) sind im Dezember 2024 aus der Unternehmensgruppe
ausgeschieden:
Avocodo GmbH, Linz
PIERER E-Commerce GmbH, Munderfing
LX media GmbH, Wels
Sonderposten aus Einbringung
Der im Vorjahr ausgewiesene Sonderposten aus Einbringung betraf die Einbringung der
100% Tochtergesellschaften KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sowie der KTM Racing GmbH von der
KTM AG in die Gesellschaft.
Sonstige Angaben
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Es wurden keine Kredite an Vorstände und Aufsichtsräte gegeben.
Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in Höhe von EUR -434 207 321,09 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem 31. Dezember 2024, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden
materiell sind, sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt.
Wie bereits unter Abschnitt "Laufendes Sanierungsverfahren, informationen im zusammenhang mit
insolvenzverfahren von Tochtergesellschaften" erläutert, wurde der zugrundeliegende Sanierungsplan der
KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs und Entwicklungs GmbH am 25. Februar
2025 von der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger angenommen. Die Sanierungsverfahren der KTM AG
sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden folglich am 23. Mai 2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen
Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die gerichtliche Bestätigung des
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PIERER Mobility AG
Sanierungsplans formal abgeschlossen. Der endgültige Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung
erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO. Nach Eintritt der Rechtskraft ergibt sich für
die Gruppe ein voraussichtlicher Restrukturierungsgewinn von ca. TEUR 1.200.000. Dieser wird in der
Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2025 in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst
werden. Für weitere Angaben zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit durch das Management in Bezug auf
einen möglichen Rekurs siehe genannten Abschnitt "Laufendes Sanierungsverfahren, informationen im
zusammenhang mit insolvenzverfahren von Tochtergesellschaften".
Im Zuge der Vorbereitungen für die Allokation der für die Erfüllung der Sanierungsquote benötigten Mittel hat
die Bajaj-Gruppe über die bestehenden konzernalen Verflechtungen der PIERER Mobility AG-Gruppe
Finanzmittel in Höhe von TEUR 800.000 zur Verfügung gestellt. Davon sind der Gruppe bis 26. Mai 2025
folgende Finanzmittel zugeflossen:
Finanzierungsdarlehen an PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 350.000 mit einer Laufzeit von jeweils
3 Jahren ab Zuflussdatum in 5 Tranchen wie folgt:
1. Tranche: TEUR 50.000 am 28.02.2025
2. Tranche: TEUR 50.000 am 31.03.2025
3. Tranche: TEUR 50.000 am 03.04.2025
4. Tranche: TEUR 50.000 am 15.05.2025
5. Tranche: TEUR 150.000 am 22.05.2025
Die Finanzierungsdarlehen wurden mit Erklärung vom 21.05.2025 zur Gänze nachrangig gestellt.
Restrukturierungsdarlehen an KTM AG mit einer Laufzeit von 3 Jahren, d. h. bis zum 30.12.2028, in
Höhe von TEUR 450.000 durch die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande
Darüber hinaus beabsichtigt die Bajaj-Gruppe, die Anteile an der PIERER Bajaj AG vollständig zu
übernehmen. Dazu wurde am 22. Mai 2025 eine Call-Optionsvereinbarung zwischen der PIERER Industrie
AG und der Bajaj Auto International Holdings BV geschlossen, die der Bajaj Auto International Holdings BV
ermöglicht, bis Ende Mai 2026 die von der PIERER Industrie AG gehaltenen Anteile von 50,1 % an der
PIERER Bajaj AG zu erwerben und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG und folglich
auch über die KTM-Gruppe zu erlangen. Ein derartiger Kontrollwechsel erfordert regulatorische Freigaben.
Erst nach Vorliegen sämtlicher regulatorischer Freigaben können Aktien unter dieser Call-Option an die Bajaj
Auto International Holdings BV übertragen werden.
Die Gruppe hat mit den Mitteln neben der Sanierungsplan-Quote unter anderem die Wiederaufnahme der
Produktion per 17. März 2025 finanziert, um die vorhandenen Restbestände fertig zu produzieren. Beginnend
mit 1. Mai 2025 hat die Gruppe abermals die Produktion ausgesetzt. Ursächlich hierfür zeichnen sich vor
allem lange Lieferzeiten bestimmter produktionskritischer Rohmaterialien bzw. Komponenten, die mangels
rechtzeitigem Zugang zu freier Liquidität bei Lieferanten nicht nachbestellt werden konnten. Trotz intensiver
Bemühungen konnten diese Produktionsfaktoren auch nicht anderweitig substituiert werden, sodass ein
nochmaliges Aussetzen der Produktion unumgänglich wurde.
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PIERER Mobility AG
Im Laufe des Sanierungsverfahrens erfuhr der Vorstand der PIERER Mobility AG sowie KTM AG im
Geschäftsjahr 2025 weitere weitreichende Veränderungen. So wurde die Vorstandschaft auf nunmehr zwei
Personen reduziert, namentlich Herrn Mag. Gottfried Neumeister und Frau Mag. Verena
Schneglberger-Grossmann. Ferner scheidet Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer nach vollständigem Abschluss des
Sanierungsverfahrens im Juni 2025 auch aus dem Vorstand der PIERER Mobility AG aus.
Am 7. Jänner 2025 wurde für die beiden Tochtergesellschaften Avocodo GmbH und Pierer E-Commerce
GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung im Landesgericht Linz bzw. Ried eröffnet. Das
Eigenkapital der Avocodo GmbH belief sich per 31.12.2024 bei TEUR -2.833. Das Eigenkapital der Pierer
E-Commerce GmbH betrug per 31.12.2024 TEUR -976.
Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt
Gemäß § 238 Abs.1 Z 7 und 8 UGB wird wie folgt berichtet:
Name des Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH, FN 134766k
Sitz des Mutterunternehmens: Wels, Österreich
Ort der Offenlegung: Landesgericht Wels
Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsräte tätig:
Josef Blazicek (Vorsitzender) bis Jänner 2025
Rajiv Bajaj (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Srinivasan Ravikumar (Mitglied)
Mag. Michaela Friepeß (Mitglied)
Dipl.-Ing. Dr. Iris Filzwieser (Mitglied)
Mag. Friedrich Roithner (Mitglied)
Stephan Zöchling (Vorsitzender) seit Februar 2025
Der Aufsichtsrat erhält für den Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024 Vergütungen in Höhe von EUR 20 000,00
(Vorjahr: EUR 22 000,00), der als Vorschlag in der nächsten Hauptversammlung eingebracht wird.
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PIERER Mobility AG
Beteiligungen
Firmenname Firmensitz Eigenkapital
Anteil in
% Letztes Ergebnis Bilanzstichtag
KTM AG 5230 Mattighofen -393 543 051,17 100,0 -809 707 075,89 31.12.2024
PIERER Innovation GmbH 4600 Wels 58 972,47 100,0 -2 558 972,02 31.12.2024
Avocodo GmbH 4020 Linz -2 833 120,63 100,0 -4 938 189,77 31.12.2024
PIERER E-Commerce GmbH 5222 Munderfing -976 397,37 100,0 -1 086 002,51 31.12.2024
Platin 1483. GmbH
(in Liquidation)
97424 Schweinfurt,
Deutschland 217 715,65 100,0 -271,46 30.04.2022
PIERER New Mobility GmbH 5222 Munderfing -297 131 332,46 100,0 -301 290 117,54 31.12.2024
KTM Technologies GmbH 5081 Anif 324 241,79 100,0 -287 886,34 31.12.2024
Kiska GmbH 5081 Anif 6 270 677,14 50,0 1 711 562,79 31.03.2024
LX media GmbH 4600 Wels 338 903,75 20,0 30 401,72 31.12.2024
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zum 31.12.2024PIERER Mobility AG
ANLAGENSPIEGEL
Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand
1.1.2024
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2024
Stand
1.1.2024
Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge Stand
31.12.2024
Stand
1.1.2024
Stand
31.12.2024
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software
173.094,82 0,00 0,00 0,00 173.094,82 141.064,79 21.353,34 0,00 0,00 162.418,13 32.030,03 10.676,69
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.346.244,14 2.032,67 996,00 0,00 1.347.280,81 1.123.165,32 62.013,78 0,00 996,00 1.184.183,10 223.078,82 163.097,71
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
1.313.696.797,76
392.153.503,44 0,00 -1.741.358,00
1.704.108.943,20
31.525.508,22
1.671.985.390,72
0,00 0,00
1.703.510.898,94 1.282.171.289,54
598.044,26
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 250.000,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00 250.000,00
3. Beteiligungen 9.701.000,00 0,00 0,00 1.741.358,00 11.442.358,00 0,00 9.673.679,89 0,00 0,00 9.673.679,89 9.701.000,00 1.768.678,11
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 266.031,20 0,00 0,00 0,00 266.031,20 60.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 206.031,20 206.031,20
1.323.913.828,96 392.153.503,44 0,00 0,00 1.716.067.332,40 31.585.508,22 1.681.659.070,61 0,00 0,00 1.713.244.578,83 1.292.328.320,74 2.822.753,57
SUMME ANLAGENSPIEGEL 1.325.433.167,92
392.155.536,11
996,00 0,00 1.717.587.708,03 32.849.738,33 1.681.742.437,73 0,00 996,00 1.714.591.180,06 1.292.583.429,59 2.996.527,97
Seite 19
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2024
der PIERER Mobility AG , Wels
Das Geschäftsjahr für den Einzelabschluss der PIERER Mobility AG umfasst den Zeitraum vom
1.1.2024 bis 31.12.2024.
DAS UNTERNEHMEN
Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem der führenden Motorradhersteller
Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna
und GASGAS unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die
Hochleistungskomponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen.
Husqvarna und GASGAS Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplementieren das
Zweiradsortiment der PIERER Mobility-Gruppe (die "Gruppe").
Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in
Zürich primärkotiert und zusätzlich im Segment prime market der Wiener Börse gelistet.
Die PIERER Mobility AG ist Alleinaktionärin der KTM AG und hält 10.678.706 Stk. Aktien (100% Anteile).
Zum Stichtag 31.12.2024 hält die PIERER Mobility AG unverändert 100% an der PIERER Innovation GmbH,
100% an der PIERER E-Commerce GmbH und 100% an der Avocodo GmbH. Seit 19.04.2024 hält die
PIERER Mobility AG direkt 100% an der KTM Forschungs- und Entwicklungs GmbH sowie 100% an der
KTM Racing GmbH, die in die KTM AG eingebracht wurden. Die PIERER Mobility AG hält seit 16.05.2024
direkt 100% an der PIERER New Mobility AG. An der Kiska GmbH hält die Gesellschaft unverändert 50%
sowie an der AC styria Mobilitätscluster GmbH 12,33%. Die Anteile an der LX media GmbH haben sich von
74% auf 20% reduziert.
Da die PIERER Mobility AG im Wesentlichen die Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft
erfüllt, wird im Lagebericht auch auf die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2024 ihrer
Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt eingegangen.
Lage der Gesellschaft
Dieser Jahresabschluss der PIERER Mobility AG wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung
aufgestellt. Das Management geht davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens aufgrund folgender,
wesentlicher Annahmen überwiegend wahrscheinlich ist:
Der Mehrheitsgesellschafter der PIERER Mobility AG, die Pierer Bajaj AG und deren Aktionär Bajaj Auto
International Holdings B.V. haben der Gesellschaft bis zum 23.05.2025 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe
von EUR 350 000 000,00 zur Verfügung gestellt. Somit besteht auf Ebene der PIERER Mobility AG eine
Fremdkapitalzufuhr in Höhe von EUR 350.000.000,00.
Dieses Darlehen wird entsprechend verzinst und weist eine Laufzeit von 3 Jahre auf. Die Zinsen des
Darlehens sind nur zahlbar, wenn es die finanzielle Situation der PIERER Mobility AG zulässt.
Die Pierer Bajaj AG hat für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 350 000 000,00 eine Nachrangig-
Seite 1
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
keitserklärung gemäß § 67 Abs. 3 IO abgegeben.
Da die PIERER Bajaj AG als Darlehensgeber zugesagt hat, das Darlehen über EUR 350 000 000,00 nur
zurückzufordern, wenn dies die wirtschaftliche Situation der PIERER Mobility AG zulässt, und die Zinsen des
Darlehens von PIERER Mobility AG auch nur in diesem Fall geleistet werden müssen, sieht das
Management den positiven Fortbestand der PIERER Mobility AG.
Die Annahme der Unternehmensfortführung der PIERER Mobility hängt in einem wesentlichen Ausmvon
der Fortführung ihrer wesentlichsten Tochterunternehmen der KTM AG (Gruppe) und dem Liquidationserlös
der Pierer New Mobility ab und ist dementsprechend wesentlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Auf die
nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.
Situation und Status des Sanierungsverfahrens wesentlicher Tochtergesellschaften
Die KTM AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG und war im H1 2024 für mehr als
95% des Umsatzes der PIERER Mobility-Gruppe verantwortlich.
Im November 2024 wurde im Zuge der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2025 klar, dass die KTM
einen signifikanten zusätzlichen Liquiditätsbedarf abzudecken hatte. Trotz intensiver Bemühungen, die
Situation zusammen mit Gläubigern und Geldgebern außergerichtlich zu lösen, musste am 29. November
2024 ein gerichtliches „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ über das Vermögen der KTM AG sowie
ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH beantragt
werden. Ziel des Verfahrens war es, sich mit den Gläubigern innerhalb des gesetzlich vorgesehenen
Zeitrahmens, konkret bis zum 25. Februar 2025, auf einen Sanierungsplan zu einigen und die KTM Gruppe
nach Genehmigung und Erfüllung dieses Plans fortzuführen.
Neben den Verhandlungen mit den Gläubigern initiierte die Gruppe eine Reihe von Maßnahmen zur
kurzfristigen Kostensenkung und langfristigen Redimensionierung der Produktion in Österreich. Es wurde
entschieden, die Produktion in Mattighofen/Munderfing ab 13. Dezember 2024 bis März 2025 zu
unterbrechen und danach im Einschichtbetrieb (zuvor im Zweischichtbetrieb) fortzuführen. Diese Maßnahme
ging einher mit einem weiteren Personalabbau und einer temporären (für die Zeit der
Produktionsunterbrechung) Arbeitszeitreduktion von standardmäßig 38,5 Wochenstunden auf 30,0
Wochenstunden). Neben den kurzfristigen Kostensenkungen unterstützte diese Maßnahme den
beschleunigten Abbau der hohen Lagerstände.
Die Gläubiger nahmen am 25. Februar 2025 die Sanierungspläne der drei Gesellschaften an. Mit den
Gläubigern der KTM AG wurde eine Kassaquote von 30% vereinbart, die bis zum 23. Mai 2025 dem
Sanierungsverwalter zu hinterlegen ist. Die Kassaquote von 30% wurde fristgerecht hinterlegt, das Gericht
wird voraussichtlich im Juni 2025 den Sanierungsplan bestätigen. Nach Eintritt der Rechtskraft ist das
Sanierungsverfahren der KTM AG beendet.
Der Bilanzierung sowie die Berichterstattung im nachstehenden Lagebericht erfolgten unverändert unter der
Annahme der Unternehmensfortführung der PIERER Mobility AG. Diese Einschätzung beruht auf aktuellen
Erkenntnissen und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsverfahren. Damit geht mit dem
Sanierungsverfahren grundsätzlich keine Änderung der angewandten Grundsätze der Rechnungslegung und
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einher.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
GESCHÄFTSVERLAUF
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG
Volkswirtschaft
Die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 haben
länger angehalten als ursprünglich angenommen. Das Wachstum in der Eurozone war weiterhin gering,
wobei sich insbesondere der wichtige deutsche Markt in einer Rezession befand. In den USA war die
Kaufkraft der Konsumenten aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und infolge der langen Phase teurer
Konsumkredite weiterhin niedrig.
Die Aussichten für die Weltwirtschaft sind nach wie vor eingetrübt. Die Auswirkungen des seit 2022
andauernden russisch-ukrainischen Krieges, die jüngsten Entwicklungen des Krieges im Nahen Osten und
die dort anhaltenden Spannungen sowie die deutlich höheren Inflationsraten haben neben anderen Faktoren
zu einer Verlangsamung der Weltwirtschaft geführt. Obwohl das globale Wirtschaftswachstum davon
unverändert belastet ist, hat die Weltwirtschaft als Ganzes eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit
gezeigt. Dabei gibt es aber regional und national erhebliche Unterschiede.
Die neue US-Administration hat im Frühjahr 2025 umfangreiche und signifikante Einfuhrzölle implementiert,
die alle wesentlichen Wirtschaftsregionen weltweit betreffen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist
nicht absehbar, wie viel Bestand diese neuen Zölle haben werden und welche Gegenmaßnahmen von
anderen Wirtschaftsräumen gesetzt werden. Ebenfalls unklar ist, ob es durch die Zölle zu neuen
Handelsallianzen kommen wird. Es ist zu erwarten, dass durch Zölle die Preise für die Konsumenten steigen
und das verfügbare Einkommen der Privathaushalte sinkt.
Weiters haben die USA Bemühungen unternommen, den Krieg in der Ukraine zu beenden. Dies ging einher
mit einem Zurückfahren der Militärhilfen für die Ukraine. Die Europäischen Union hat darauf geantwortet und
will bis zu 800 Milliarden für die Aufrüstung mobilisieren. Die EU-Defizitgrenzen sollen zugunsten einer
Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten gelockert werden.
Neben diesen zwei Themen bergen insbesondere die Lage im Nahen und Mittleren Osten (insbesondere in
und um Israel bzw. in Zusammenhang mit dem Atomprogramm im Iran und Unsicherheiten der
Transportroute durch den Golf von Aden) sowie die Spannungen zwischen China und Taiwan Risiken.
IWF-WACHSTUMSPROGNOSE
1)
2025 2026
Weltwirtschaft 2,8 % 3,0 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften 1,4 % 1,5 %
Eurozone 0,8 % 1,2 %
Deutschland 0,0 % 0,9 %
USA 1,8 % 1,7 %
Schwellen- und Entwicklungsländer 3,7 % 3,9 %
China 4,0 % 4,0 %
Indien 6,2 % 6,3 %
1)
IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook, April 2025
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Bilanzanalyse
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 in Höhe von TEUR 189.983 (Vorjahr: TEUR 1.334.958) hat sich um
TEUR 1.144.975 reduziert. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Finanzanlagen in
Höhe von TEUR 1.289.506, den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe
von TEUR 12.641 sowie den Rückgang der liquiden Mittel um TEUR 27.309 zurückzuführen. Im GJ 2024
wurden erstmalig aktiv latente Steuern in Höhe von TEUR 184.497 gebildet, die sich positiv auf die
Bilanzsumme ausgewirkt haben.
Das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 2.997 (Vorjahr: TEUR 1.292.583) hat sich im Wesentlichen durch
die außerordentliche Abschreibung von Beteiligungen vermindert.
Das Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 4.671 (Vorjahr: TEUR 42.339) hat sich im Geschäftsjahr 2024 um
TEUR 37.668 reduziert und ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen sowie der liquiden Mittel zurückzuführen. Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen zum Stichtag TEUR 3.177 (Vorjahr: TEUR 13.613) und betreffen im Wesentlichen
Forderungen aus laufenden Verrechnungen und sonstigen Forderungen. Die liquiden Mittel haben sich
gegenüber dem Vorjahr um TEUR 27.309 vermindert.
Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.301.495 auf ein negatives Eigenkapital in Höhe von
TEUR -400.411 gesunken. Die Veränderung ergibt sich aus dem Ergebnis nach Steuern in Höhe von
TEUR -1.685.007 sowie der Gewinnausschüttung in Höhe von TEUR 16.898.
Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 545.283 (Vorjahr: TEUR 413) haben sich im Wesentlichen aufgrund
einer latenten Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 184.961 sowie einer Garantierückstellung in Höhe von
TEUR 360.000 erhöht.
Die Verbindlichkeiten haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht und lagen zum 31.12.2024 bei
TEUR 47.315 (Vorjahr: TEUR 33.050). Der Anstieg der Verbindlichkeiten betrifft im Wesentlichen die
Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 13.034 im Zusammenhang
mit einer Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 12.295 an KTM AG betreffend dem Erwerb der PIERER
New Mobility GmbH.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Liquiditätsanalyse
Die liquiden Mittel sind per 31.12.2024 um TEUR 27.309 auf TEUR 1.380 gesunken. Der Cash-Flow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 78.384 auf TEUR 8.935 gesunken.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -31.641 (Vorjahr: TEUR -1.560) und ist im
Wesentlichen auf die Veränderung der Finanzanlagen und sonstige Finanzinvestitionen in Höhe von
TEUR -32.154, sowie auf die positive Veränderung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in Höhe von TEUR 589 zurückzuführen.
Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR -4.604 (Vorjahr: TEUR -67.593). Die
Veränderung betrifft die Tilgung von Finanzierungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
TEUR 12.295 sowie Gewinnausschüttungen in Höhe von TEUR -16.898.
Ergebnisanalyse
Die PIERER Mobility AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von TEUR 1.685.007
(Vorjahr: TEUR 42.886 Jahresüberschuss) erzielt. Negativ wirkten sich vor allem die außerplanmäßigen
Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.681.659 sowie der Rückgang von
Dividendenerträgen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von TEUR 12.023 aus. Positiv wirkte sich vor allem der
Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.634 aus. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 10.149 (Vorjahr: TEUR 16.783) betreffen im Wesentlichen
Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen und Umlagen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten,
Steuerberatungsaufwand sowie Rechts- und Beratungsaufwand.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
LAGE DER GESELLSCHAFT
Vermögenslage
31.12.2024 31.12.2023 +/-
TEUR TEUR TEUR %
kurzfristiges Umlaufvermögen
Lieferforderungen 15 9 6 67,1
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3 177 13 613 -10 436 -76,7
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 74 0 74 k. A.
sonstige Forderungen 26 28 -2 -7,7
flüssige Mittel 1 380 28 689 -27 309 -95,2
Rechnungsabgrenzungsposten 23 36 -13 -35,6
Aktive latente Steuern 184 497 0 184 497 k. A.
189 191 42 375 146 817 346,5
kurzfristiges Fremdkapital
kurzfristige Rückstellungen 545 283 413 544 870 >999,9
Anleihen 30 000 0 30 000 k. A.
Lieferverbindlichkeiten 3 153 1 876 1 277 68,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13 600 566 13 034 >999,9
sonstige Verbindlichkeiten 562 607 -45 -7,4
592 599 3 463 589 136 >999,9
Working Capital (Netto-Umlaufvermögen) -403 407 38 911 -442 319 k. A.
Anlagevermögen
Immaterielles Vermögen 11 32 -21 -66,7
Sachanlagen 163 223 -60 -26,9
Finanzanlagen 2 823 1 292 328 -1 289 506 -99,8
2 997 1 292 583 -1 289 587 -99,8
langfristiges Fremdkapital
Anleihen
0 30 000 -30 000 -100,0
Reinvermögen (Eigenkapital) -400 411 1 301 495 -1 701 906 k. A.
Grundkapital 33 797 33 797 0 0,0
Kapitalrücklagen 0 1 101 855 -1 101 855 -100,0
Gewinnrücklagen 0 3 380 -3 380 -100,0
Bilanzverlust/-gewinn -434 207 162 464 -596 671 k. A.
Summe Eigenkapital -400 411 1 301 495 -1 701 906 k. A.
Summe Fremdkapital 592 599 33 463 559 136 >999,9
Bilanzsumme 192 188 1 334 958 -1 142 770 -85,6
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Finanzlage
Verschuldungsgrad
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022
Verschuldungsgrad in % -147,45 2,57 2,78
Kapitalflussrechnung
2024 2023
TEUR TEUR
Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 9 753 78 384
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -30 936 -1 560
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -6 126 -67 593
zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -27 309 9 231
Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 28 689 19 459
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1 380 28 689
Ertragslage
2024 2023 +/-
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 20 483 22 926 -2 443 -10,7
Betriebsleistung 20 483 22 926 -2 443 -10,7
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen -13 968 -17 121 3 153 18,4
Rohertrag I 6 514 5 805 710 12,2
Personalaufwand 0 -81 81 100,0
Rohertrag II 6 514 5 724 791 13,8
sonstige betriebliche Erträge 0 2 054 -2 054 -100,0
sonstige betriebliche Aufwendungen -10 149 -16 783 6 634 39,5
Finanzerträge 1 220 14 132 -12 912 -91,4
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(EBITDA) -2 415 5 126 -7 541 k. A.
Abschreibungen -83 -85 2 2,4
Abschreibungen aus Finanzanlagen -1 681 659 0 -1 681 659 k. A.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -1 684 157 5 041 -1 689 198 k. A.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1 523 -1 179 -344 -29,1
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1 685 680 3 862 -1 689 542 k. A.
Steuern vom Einkommen 672 -4 676 k. A.
Sonderposten aus Einbringung 0 39 027 -39 027 100,0
Jahresfehlbetrag/-überschuss -1 685 007 42 886 -1 727 893 k. A.
Veränderung von Rücklagen 1 105 234 0 1 105 234 k. A.
Jahresergebnis inkl. Auflösung von Rücklagen -579 773 42 886 -622 659 k. A.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Umsatzrentabilität
Die Umsatzrentabilität entspricht dem Verhältnis aus Ergebnis vor Steuern und den Umsatzerlösen.
Berechnung:
2024 2023
Ergebnis vor Steuern (EBT) x 100
Umsatzerlöse
-8.229,8 % 16,9 %
Eigenkapitalrentabilität
Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus dem Verhältnis des Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z
13) zum Eigenkapital.
Berechnung:
2024 2023
Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und
Z 13) x 100
Eigenkapital zum 1.1. des GJ
-129,5 % 0,3 %
Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität ergibt sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern zum
Gesamtkapital.
Berechnung:
2024 2023
Ergebnis vor Zinsen und Steuern x 100
Gesamtkapital zum 1.1. des GJ
-126,2 % 0,4 %
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
NICHT - FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243a (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der PIERER Mobility AG hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und
Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen
gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und
Malversationen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden
international anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework) berücksichtigt.
Das System umfasst:
Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
Prozessunabhängige Kontrollen
Management von Risiken der Bilanzerstellung
Die Gesellschaft setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen
Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und
Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Im Folgenden werden die wesentlichen
Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess dargestellt.
KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der PIERER Mobility AG bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne
Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-) Rechnungswesen
bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den unterschiedlichen Führungs- und
Hierarchieebenen der Gesellschaft. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Wels sowie die
österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen
Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen
Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten
(insbesondere in Mattighofen) begegnet. Insbesondere hervorzuheben für die Verantwortlichkeit von
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sind hier die Bereiche Finance, Controlling und Risk
Management & Dealer Financing, die eng miteinander abgestimmt die Finanzzahlen erarbeiten und direkt
unter dem Vorstand der KTM AG bzw. dem Konzernvorstand angesiedelt sind. Die Verwaltung, Organisation
und Verantwortung dieser drei angeführten Unternehmensbereiche obliegt den jeweiligen Bereichsleitern.
Die Strategiesetzung und Überwachung der Umsetzung liegt im Aufgabenbereich des Vorstands der PIERER
Mobility AG.
In der Ablauforganisation setzt die PIERER Mobility AG auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk
an Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein
starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer
Auswirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die
Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in enger
Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den zugehörigen
Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der Einhaltung der
rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen
Bereichsmanagements.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement
erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf jene
Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von
bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen.
Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis sowie
verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten
Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das
immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft
insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Jahresabschlusses zu: Ausgang von
Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen sowie Beteiligungen. Teilweise werden externe
Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer
Fehleinschätzung zu minimieren.
KONTROLLMASSNAHMEN
Die Gesellschaft hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert.
Wesentliches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip
der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung
wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen
implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um
sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und
korrigiert werden. Die Gesellschaft sucht stets nach technisch-automatisierten Lösungen, um so bestehende
Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf
ganzheitlichen, den Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten
Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der laufenden
Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer einheitlichen
Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichterstattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kontrollen
integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die vollständige
Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle entsprechend den
Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung unterstützen sollen. Im
Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung sowie den ständig
steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit
der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwächen zu erkennen und
anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar.
So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen
unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die
automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-)
Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und
Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der
unternehmensinternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z. B. im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung oder von externen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des
Prüfungsausschusses ein. Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer möglichen
Auswirkung auf die Rechnungslegungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung gestellt
werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches Internes Berichtswesen implementiert, das je nach
Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Ziel ist es, über die
verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu vereinfachen, Risiken
im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien
über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende
Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von Limits, insbesondere in Bezug
auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse bis hin zur obersten Vorstandsebene,
und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z.B. die Analyse der finanziellen Stabilität von
Lieferanten, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte
Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in
komprimierter Berichtsform an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und
kommentiert werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems in der Rechnungslegung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand und gegebenenfalls an
den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit.
RISIKOBERICHT
Die PIERER Mobility AG begab im Juli 2015 Namensschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 30.000, die
am 17.07.2025 endfällig sind. Die Namenschuldverschreibungen wurden auf Grund des
Sanierungsverfahrens bei KTM mit Schreiben vom 27.11.2024 mit sofortiger Wirkung von den Gläubigern
außerordentlich gekündigt und die Rückzahlung bis 29.11.2024 gefordert. Die PIERER Mobility AG hat mit
den Gläubigern vorerst einen Standstillvereinbarung bis 31.05.2025 vereinbart.
Die PIERER Mobility AG hat am 01.07.2024 eine Garantie für die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung
der PIERER New Mobility GmbH, Munderfing, bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 360.000 (Vorjahr:
TEUR 0) zuzüglich der vereinbarten Zinsen, Nebengebühren und Kosten an die KTM AG abgegeben. Aus
dieser Verpflichtung wurden per 31.12.2024 TEUR 360.000 als Rückstellung eingebucht.
Die PIERER Mobility AG hat am 1.08.2024 gegenüber der Erste Group Bank AG als 100%ige Konzernmutter
für direkte und indirekte Beteiligungen von ihr eine Zusage zur finanzielle Ausstattung im Zusammenhang mit
dem ErsteConfirming Programm abgegeben, sodass diese ihre Verbindlichkeiten aus der Erste Confirming
Geschäftsbeziehung fristgerecht erfüllen können.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Am 29. November 2024 beantragten die KTM AG und ihre Tochterunternehmen KTM Components GmbH
und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH gerichtliche Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Der
danach erarbeitete Sanierungsplan wurde am 25. Februar 2025 von den Gläubigern angenommen. Zur
Finanzierung der vereinbarten Kassaquote von 30 %, die eine aufschiebende Bedingung für den
erfolgreichen Abschluss der Sanierungsverfahren darstellte, konnten Finanzmittel im dreistelligen
Millionenbereich aufgebracht werden. Die Bestätigung des Eintritts der Rechtskraft der Sanierungspläne wird
für Mitte Juni 2025 erwartet. Nach Eintritt der Rechtskraft sind die Sanierungsverfahren beendet. Zur
weiteren Erläuterung finanzieller Risiken aus den Sanierungsverfahren und der daraus resultierenden
Darstellung im Einzelabschluss sei an dieser Stelle auf die ausführlicheren Erläuterungen im Anhang im
Kapitel "Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH" sowie "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen.
Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
In der Position Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Abschlussstichtag keine Fremdwährungsvaluten oder
Schecks enthalten. Fremdwährungskredite sind derzeit keine aushaftend. Ausfallsrisiken für den
Bankguthabenbestand schalten wir aus, indem wir unsere Mittel nur bei Banken bester Bonität veranlagen
und unseren Zahlungsverkehr nur über solche abwickeln.
Forderungen:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden laufend überwacht. Für Lieferungen und
Leistungen innerhalb der Gesellschaften der PIERER Gruppe bestehen laufend Gegenverrechnungen mit
Gruppen- Verbindlichkeiten. Daher sind diese Forderungen nicht gesondert abgesichert.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen notieren ausschließlich in Euro, daher ist kein
Währungsrisiko gegeben, größere Beträge in Fremdwährung würden mittels Devisentermingeschäft
abgesichert werden. In GJ 2024 waren keine Absicherungen erforderlich.
Liquiditätsrisiko:
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit Finanzmittel beschaffen zu können, um
eingegangene Verbindlichkeiten zu begleichen. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko mit einem
wöchentlichen Liquiditätsstatus.
Zinsänderungsrisiko:
Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten,
anderen Bilanzposten und/oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Marktzinssätzen ergibt. Ein
Zinsänderungsrisiko besteht hinsichtlich der Finanzierungsvereinbarungen mit den Kreditinstituten. Aufgrund
der aktuell abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen besteht kein Zinsänderungsrisiko im
Zusammenhang mit einer Anpassung der Marktzinssätze, da ein Fixzinssatz bis Ende der Laufzeit
vereinbart wurde.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT
Die zukünftige Entwicklung der PIERER Mobility AG ist von mehreren entscheidenden Faktoren geprägt. Die
Gesellschaft steht vor der Herausforderung, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Sanierungsverfahrens
(mit Eigenverwaltung) der größten Beteiligung KTM AG zu bewältigen. Dieses Ereignis hat zu einer
Wertberichtigung der Finanzanlagen geführt, die ein negatives Ergebnis und entsprechendes negatives
Eigenkapital im Geschäftsjahr 2024 nach sich zog. Um diese finanzielle Belastung auszugleichen, wurde
durch die Pierer Bajaj AG ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 350.000 im Jahr 2025
gewährt.
Die Planung des Managements zeigt eine positive Tendenz in den Folgejahren des Planungszeitraums,
obwohl das Ergebnis am Ende der Planungsperiode weiterhin negativ bleibt. Der langfristige Fortbestand der
PIERER Mobility AG hängt von der erfolgreichen Restrukturierung der KTM AG und der Fähigkeit ab,
Dividenden zu vereinnahmen oder Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen zu erzielen.
Es ist entscheidend, dass die geplanten Kapitalmaßnahmen, einschließlich einer Kapitalerhöhung und der
Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital, erfolgreich umgesetzt werden, um die finanzielle Stabilität der
Gesellschaft zu sichern. Die Fortbestehensprognose basiert auf der Annahme, dass diese Maßnahmen
rechtzeitig durchgeführt werden und die Restrukturierung der Tochtergesellschaften erfolgreich ist.
Die weitere Entwicklung der PIERER Mobility AG ist sehr stark abhängig von der Entwicklung der
Tochtergesellschaft KTM AG.
Zumindest für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die PIERER Mobility Gruppe ein weiterhin herausforderndes
wirtschaftliches Umfeld. Dies äußert sich bereits in den erwarteten wirtschaftlichen Wachstumszahlen in den
Kernmärkten Europa und den USA, wobei die Unsicherheiten hinsichtlich der aktuellen politischen
Entwicklungen und auch der Verhängung von US-amerikanischen Einfuhrzöllen auf Produkte der Gruppe
erheblich zugenommen haben. Zusätzlich zu den hohen Lohnabschlüssen und den Folgen der anhaltend
erhöhten Inflationsraten wird erwartet, dass die Zinssätze im Wesentlichen auf dem bisherigen erhöhten
Niveau verbleiben. In Summe betreffen die resultierenden Volatilitäten insbesondere die Umsatzerwartungen
der Gruppe in den USA und Europa.
Die zukünftige Entwicklung der PIERER New Mobility GmbH ist durch mehrere strategische und finanzielle
Maßnahmen geprägt. Im Jahr 2025 ist ein Eigenkapitalzuschuss durch die PIERER Mobility AG geplant, um
das negative Eigenkapital zu kompensieren.
Die Situation in Bulgarien konnte durch den Verkauf der Immobilie sowie Rückführungen an das Joint
Venture in Bulgarien zur Gänze getilgt werden. Als vorerst letzten Schritt in Bulgarien ist die Auflösung der
Geschäftsbeziehung mit Maxcom geplant.
Die Gesellschaft plant, ihre Geschäftstätigkeit im Jahr 2025 durch den Lagerabverkauf zu beenden. Bis Ende
2027 werden Aufwendungen für den Betrieb des Kundenservice erwartet, um
Gewährleistungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungen aus einer Beteiligungsveräußerung sind bis 2030
vorgesehen.
Die Mitarbeiterzahl wird weiter sinken, sodass geplant ist nur mehr essentiell wichtige Mitarbeiter,
insbesondere die Kundenservice Abteilung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gewährleistung zu halten.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft keine (Vorjahr: 0) MitarbeiterInnen.
Forschung und Entwicklung
Aufgrund der Geschäftstätigkeit, der einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, ist der Bereich Forschung
nicht anwendbar.
Bestehende Zweigniederlassungen
Es gibt keine Zweigniederlassungen
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB
1. Das Grundkapital beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt. Jede Stückaktie gewährt den gleichen Anteil am Grundkapital und die gewöhnlichen Aktionärsrechte
gemäß österreichischem Aktiengesetz. Dazu zählen das Recht auf die Auszahlung der in der
Hauptversammlung beschlossenen Dividende und das Recht auf Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Sämtliche Aktien der PIERER Mobility AG sind seit dem 14. November 2016 an der SIX
Swiss Exchange (SIX) im International Reporting Standard hauptkotiert (ISIN AT0000KTMI02). Seit dem
1. März 2022 sind die Aktien zusätzlich an der Wiener Börse (Amtlicher Handel) gelistet. Im Geschäftsjahr
2024 kam es zu keiner Änderung des Grundkapitals. Da die PIERER Mobility AG auch keine eigenen Aktien
erwarb oder veräußerte, hielt die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 keine eigenen Aktien.
2. Zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH, der Pierer Industrie AG und der Pierer Bajaj AG
einerseits (die „Pierer-Gruppe“) sowie der Bajaj Auto Ltd. und Bajaj Auto International Holdings B.V.
andererseits (die „Bajaj-Gruppe“) besteht seit 29. September 2021 ein Syndikatsvertrag (der
„Syndikatsvertrag 2021“). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden Unternehmensgruppen in
Bezug auf die Beteiligung der Pierer Industrie AG und der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der
Pierer Bajaj AG als Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG. Der Syndikatsvertrag 2021 sieht vor, dass
eine etwaige Übertragung des Eigentums von Aktien der PIERER Mobility AG der Zustimmung der von Bajaj
nominierten Aufsichtsratsmitglieder der Pierer Bajaj AG bedarf. Die Pierer Bajaj AG, die wirtschaftlich Herrn
DI Stefan Pierer zuzurechnen ist, unterliegt somit in Bezug auf Aktien an der PIERER Mobility AG
Veräußerungsbeschränkungen. Dem Vorstand sind keine weiteren Beschränkungen bekannt, die
Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
3. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2024 folgende Beteiligung am Kapital der
PIERER Mobility AG, die zumindest 10 von Hundert betragen:
Pierer Bajaj AG: 74,94 % (direkte Beteiligung)
Pierer Konzerngesellschaft mbH: 0,09 % (direkte Beteiligung) und 74,94 % (indirekte Beteiligung)
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und
Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung.
7. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Dargestellt werden in einem ersten Schritt die Möglichkeiten, die zum Stichtag 31. Dezember 2024 aufrecht
waren. Die Änderungen der genannten Instrumente nach dem Bilanzstichtag sind am Ende dieses Punktes
beschrieben (siehe dazu auch das Kapitel zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag):
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. April 2022 erteilten Ermächtigung und gleichzeitig
beschlossenen Satzungsänderung enthält die Satzung der Gesellschaft als § 5 „Genehmigtes Kapital“
folgende Bestimmung:
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
a) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu 16.898.267
Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen
und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie
allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den
Aktionären zum Bezug anzubieten.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre
ganz oder teilweise auszuschließen,
(i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die
gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende
Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
(ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
(iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und / oder
(iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.
c) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus
dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Aufgrund des von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 geschaffenen bedingten Kapitals und der dazu
beschlossenen Satzungsänderung enthielt die Satzung der Gesellschaft zum Bilanzstichtag als § 5a
„Bedingtes Kapital“ folgende Bestimmung:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 4.375.000.000,00
durch Ausgabe von bis zu 4.375.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur
Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG im Sinne des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 21.04.2023, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung
eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur
soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/ oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das
Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des
Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungs- verfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der
bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft
dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung einer eventuell begebenen Wandelschuldverschreibung
und darf ausdrücklich nur so weit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von
ihrem Umtausch- und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Diese bedingte Kapitalerhöhung dient zur Ausgabe von neuen Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten
gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumten
Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden. Diese von der Hauptversammlung vom
21. April 2023 eingeräumte Ermächtigung Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG auszugeben, wurde bisher
nicht ausgenutzt.
Von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurden im Hinblick auf den Erwerb und die Veräußerung
eigener Aktien zudem folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Vorstand ist gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch
außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der Aktionäre zu
erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss,
gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10 %
des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den
durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10
Handelstage um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, mit ihr verbundenen Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte
ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
b) Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und
hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des
Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt
werden.
Nach dem Bilanzstichtag kam es zu wesentlichen Änderungen der Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder
zurückzukaufen:
Die PIERER Mobility-Gruppe befindet sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Insbesondere auf
der Ebene der KTM AG ist kurzfristig eine Kapitalzufuhr zur Erfüllung der Quote im Sanierungsplan
erforderlich. Die Aufnahme von Fremd- und Eigenkapital stellt somit eine Schlüsselherausforderung der
PIERER Mobility AG dar, um ihre wesentliche Tochtergesellschaft, die KTM AG, unterstützend mit Kapital
auszustatten.
Die in der Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital
2023) wurde daher in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 widerrufen und eine
neue Ermächtigung sowie ein neues Bedingtes Kapital 2025, das künftig 50 % des aktuellen Grundkapitals
der Gesellschaft entsprechen soll, beschlossen. Dadurch wurde dem Vorstand die notwendige Flexibilität
gegeben, um kurzfristig auf Finanzierungs- und / oder Liquiditätsanforderungen der PIERER Mobility-Gruppe
reagieren zu können.
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Lagebericht
PIERER Mobility AG
Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss am 27. Jänner 2025 hinsichtlich des Ausschlusses des
Bezugsrechts Folgendes (zu Tagesordnungspunkt 2):
a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023
beschlossene Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. April 2028
Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 27. Jänner 2030
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 900.000.000,00 die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von
insgesamt bis zu 16.898.267 Aktien der Gesellschaft einräumen können und / oder auch so
ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in
unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die
Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit
Umtausch- und / oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
c) Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital
und/oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
d) Der Vorstand darf im Rahmen dieser Ermächtigung Finanzinstrumente, die dem Gläubiger
Bezugsrechte auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen, nur insoweit begeben, als bei
Ausübung sämtlicher Bezugsrechte dieser Finanzinstrumente und unter Berücksichtigung sämtlicher
Aktien, die auch aus dem Genehmigten Kapital 2022 (wie in der Hauptversammlung vom
29. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen) ausgegeben wurden oder ausgegeben werden
sollen, nicht mehr als 16.898.267 neue Aktien der Gesellschaft geschaffen werden.
e) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter
finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Ausgabebetrag der bei Wandlung (Ausübung des
Umtausch- und / oder Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und das Umtausch- und / oder
Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie
des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des
Ausgabebetrags); der Ausgabebetrag der auszugebenden Aktien darf nicht unter dem anteiligen
Betrag des Grundkapitals liegen.
f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 Abs 4 AktG ist
ausgeschlossen.
Des Weiteren wurden in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 folgende
Beschlüsse – hinsichtlich der bedingten Kapitalerhöhung gefasst (zu Tagesordnungspunkt 3):
a) Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023
beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG
um bis zu EUR 4.375.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.375.000 Stück auf Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß
§ 174 AktG.
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Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der PIERER Mobility AG, Wels, bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung
Die KTM AG sowie zwei weitere Tochterunternehmen befanden sich zum Bilanzstichtag am
31. Dezember 2024 in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung iSd österreichischen
Insolvenzordnung. Der Erlag des Erfordernisses für die 30-%ige Barquote und die Verfahrens-
kosten beim Sanierungsverwalter erfolgte am 22. Mai 2025. Unter Berücksichtigung der
Rekursfrist werden die Insolvenzgläubiger die zur vollständigen Befriedigung ihrer
Forderungen erforderliche 30-%ige Barquote voraussichtlich binnen 14 Tagen erhalten. Der
Vorstand schätzt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Rekurses als gering ein, dennoch
bleibt das Ergebnis außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft. Im Fall eines erfolgreichen
Rekurses könnte es zu wesentlichen Änderungen der Restrukturierungsbedingungen
kommen, wodurch sich auch Anpassungen des Jahresabschlusses ergeben können.
Darüber hinaus basiert die Annahme der Unternehmensfortführung auf einer Fort-
bestehensprognose, deren Umsetzung von endogenen und exogenen Faktoren abhängt, die
teilweise außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, und deren Entwicklung bedeutsam
für die Erfüllung der Fortbestehensprognose ist. Dazu zählen unter anderem die
makroökonomische Volatilität und die Einhaltung von mit Kapitalgebern vereinbarten
Bedingungen.
Diese Umstände stellen wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfort-
führung dar. Zu den diesbezüglichen Ausführungen des Vorstands verweisen wir auf die
Abschnitte „Annahme zur Unternehmensfortführung der PIERER Mobility AG“, „Annahme
zur Unternehmensfortführung der Tochtergesellschaften“ und „negatives Eigenkapital,
Eigenkapital“ im Anhang des Jahresabschlusses.
Der Vorstand kam bei seiner Evaluierung zu dem Schluss, dass die Annahme der
Unternehmensfortführung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist.
Unser Bestätigungsvermerk ist in Bezug auf diese Umstände nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem in Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die
Unternehmensfortführung“ beschriebenen Sachverhalt haben wir unten beschriebenen
Sachverhalt bestimmt, der als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in unserem
Bestätigungsvermerk zu kommunizieren ist.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Sachverhalt und Problemstellung
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gesellschaft Anhaltspunkte für eine Wertminderung der
Anteile an verbundenen Unternehmen identifiziert und jeweils den beizulegenden Wert
ermittelt. Auf dieser Basis wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von MEUR 1.672 in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
„Finanzanlagen“ sowie Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
„Aufwendungen aus Finanzanlagen“.
Die Bewertung des beizulegenden Werts von Finanzanlagevermögen erfordert Annahmen
und Schätzungen, wie beispielsweise die Schätzung der künftigen Einzahlungsüberschüsse
sowie die Festlegung des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes. Daher haben wir die
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt bestimmt
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die vom Unternehmen erstellten Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer
Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben
wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die Annahmen über
Wachstumsraten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen
leitenden Personen im Unternehmen sowie den vom Management hinzugezogenen
Experten erörtert. Die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten haben wir mit
der aktuellen Fortbestehensprognose des Managements sowie den Berichten der
Experten abgestimmt.
Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit der Fortbestehensprognose hat das
Management unabhängige Experten beauftragt, bei der Erstellung der Fortbe-
stehensprognose zu unterstützen bzw. diese einer prüferischen Durchsicht zu unter-
ziehen. Für die vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz,
Fähigkeit und Objektivität beurteilt, ein Verständnis von deren Tätigkeit erlangt sowie
die Eignung der Tätigkeit der Experten als Prüfungsnachweis für unsere
aussagebezogenen Prüfungshandlungen gewürdigt. Folglich haben wir die in den
Berichten der Experten dargestellten Analysen und Ergebnisse zur Angemessenheit der
Planungsrechnungen bei unseren Schlussfolgerungen berücksichtigt.
Wir haben eine Analyse der durch das Management angesetzten Umsatz- und Ergebnis-
annahmen durchgeführt und beurteilt, ob die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten
Ergebnisse und Umsätze bei der Bestimmung der Planungsannahmen angemessen
berücksichtigt wurden.
Wir haben die Methodik der durchgeführten Werthaltigkeitstests nachvollzogen und
beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der
Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben unsere Bewertungsspezialisten
mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische
Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
Zudem haben wir den im Jahresabschluss erfassten Wertminderungsaufwand mit den
Ergebnissen der Werthaltigkeitstests abgeglichen.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 14. März 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk zu diesem Jahresabschluss erteilt hat.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver-
antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
– sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein-
haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der
ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange-
wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und
damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der
Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres-
abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen
uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern
einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder
angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-
vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein
Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche
fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung
verweisen wir auf die Abschnitte „Lage der Gesellschaft“ und „Situation und Status des
Sanierungsverfahrens wesentlicher Tochtergesellschaften“ sowie „Risikobericht“ im Lage-
bericht, die die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreiben. Weiters verweisen wir auf
den Abschnitt „Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft“ im Lagebericht, der auf die
voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2024 als Abschlussprüfer für das am
31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 1. Juli 2024 vom Aufsichtsrat mit
der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember
2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Matthias
Kunsch.
Wien
27. Mai 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Dr. Matthias Kunsch
Wirtschaftsprüfer
Qualifiziert elektronisch signiert:
Datum:
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu
beachten.
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEMÄß § 124 ABS. 1 Z 3 BÖRSEGESETZ
W
ir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der
Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern
ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der
Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt,
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der
Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist.
W
els, im Mai 2025
Der Vorstand der PIERER Mobility AG
Mag. Gottfried Neumeister (CEO) Dipl.-Ing. Stefan Pierer (Co-CEO)
ALLGEMEINE UNTERNEHMENSDATEN
Berichtendes Unternehmen: PIERER Mobility AG
Sitz des Unternehmens: Österreich
Rechtsform des Unternehmens: Aktiengesellschaft
Land in dem das Unternehmen als juristische Person eingetragen ist: Österreich
Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Name des Mutterunternehmens: Pierer Bajaj AG
Name des obersten Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH
Geschäftstätigkeit: Die PIERER Mobility AG ist die Leitgesellschaft eines führenden europäischen Motorradherstellers. Das
Unternehmen berichtet in den Segmenten Motorrad, Fahrrad und Sonstige.
KONTAKT
Mag. Hans Lang und Mag.
a
Melinda Busáné Bellér
Investor Relations | Compliance | Sustainability
E-Mail: ir@pierermobility.com
Website: www.pierermobility.com
HAFTUNGSHINWEIS
Der vorliegende Bericht
wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Richtigkeit der Daten überprüft. Dennoch kann nicht
ausgeschlossen werden, dass durch die Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben geringfügige
Rechendifferenzen sowie Satz- und Druckfehler auftreten können. Personenbezogene Begriffe wie Mitarbeiter“ oder
„Arbeitnehmer“ werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.
enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund unterschiedlicher Faktoren
wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Weder PIERER Mobility AG noch eine andere Person
übernehmen eine Haftung für solche zukunftsbezogenen Aussagen. Die PIERER Mobility AG wird diese
zukunftsbezogenen Aussagen weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter
Annahmen oder Erwartungen aktualisieren.
erscheint in deutscher und englischer Sprache. Maßgeblich ist die deutschsprachige Version.
enthält Ergebnisse des laufenden Geschäftsjahres, die weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen
wurden.
stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere der PIERER Mobility AG zu kaufen oder zu verkaufen.
IMPRESSUM
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: PIERER Mobility AG
Edisonstraße 1, 4600 Wels, Österreich
FN 78112 x / Landes- und Handelsgericht Wels
Cover: Dakar Rallye 2025, Saudi-Arabien, Daniel Sanders ©EDO BAUER
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