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JAHRESFINANZBERICHT
2025|26
Inhaltsverzeichnis
25
Konzernabschluss
und Konzernlagebericht 2025|26
der AGRANA-Gruppe (nach IFRS)
25
Konzernlagebericht 2025|26
26
Unternehmensstruktur
29
AGRANA-Strategie
33
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 267a UGB
150
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
158
Segment Food & Beverage Solutions (FBS)
162
Segment Agricultural Commodities & Specialities (ACS) – Stärke
166
Segment Agricultural Commodities & Specialities (ACS) – Zucker
171
Holding & Sonstige (H&S)
172
Forschung und Entwicklung
176
Risikomanagement
187
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
188
Prognosebericht
191
Konzernabschluss 2025|26
192
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
193
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
194
Konzern-Geldflussrechnung
195
Konzern-Bilanz
196
Konzern-Eigenkapital-Entwicklung
198
Konzernanhang
274
Organe der Gesellschaft (Kurzdarstellung)
275
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
276
Bestätigungsvermerk
281
Jahresabschluss und
Lagebericht 2025|26
der AGRANA Beteiligungs-AG (nach UGB)
282
Jahresabschluss 2025|26
283
Gewinn- und Verlustrechnung
284
Bilanz
285
Anhang zum Jahresabschluss
304
Lagebericht 2025|26
339
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
340
Bestätigungsvermerk
345
Vorschlag für die Gewinnverwendung
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JAHRES-
FINANZBERICHT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. März 2025 BIS ZUM 28. Februar 2026
DER AGRANA BETEILIGUNGS-AG
KONZERN-
LAGEBERICHT
2025|26
26
Unternehmensstruktur
166
Segment ACS – Zucker
26
Geschäftsfelder und Beschaffungsmodelle
166
Geschäftsentwicklung
27
Corporate Governance
167
Marktumfeld
27
Immaterielle Ressourcen
169
Rohstoff und Produktion
170
Investitionen
29
AGRANA-Strategie
29
AGRANA NEXT LEVEL – Inhalte, Status und
171
Holding & Sonstige
Nachhaltigkeit
171
Geschäftsentwicklung
33
Nachhaltigkeitsberichterstattung
172
Forschung und Entwicklung
gemäß § 267a UGB
172
Segment FBS
33
Allgemeine Angaben
173
Segment ACS – Stärke
74
Umweltinformationen
174
Segment ACS – Zucker
112
Soziale Informationen
141
Governance-Informationen
176
Risikomanagement
176
Risikopolitik
150
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
177
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
150
Änderungen im Konsolidierungskreis
177
Operative Risiken
150
Umsatz- und Ertragslage
182
Regulatorische Risiken
152
Investitionen
183
Rechtliche Risiken
153
Cashflow
184
Finanzielle Risiken
153
Vermögens- und Finanzlage
185
Klimawandelrisiken und andere ESG-Risiken
155
Geschäftsentwicklung der einzelnen Segmente
185
Gesamtrisiko
157
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
186
Internes Kontroll- und Risiko-
Managementsystem
158
Segment Food & Beverage Solutions
158
Geschäftsentwicklung
187
Kapital-, Anteils-, Stimm-
159
Marktumfeld
und Kontrollrechte
160
Rohstoff und Produktion
161
Investitionen
188
Prognosebericht
162
Segment ACS – Stärke
162
Geschäftsentwicklung
163
Marktumfeld
164
Rohstoff und Produktion
165
Investitionen
Unternehmensstruktur
AGRANA ist ein weltweit tätiger Veredler agrarischer Rohstoffe zu hochwertigen Lebensmitteln und einer Vielzahl von Vorprodukten für die weiterverarbeitende Nahrungsmittelindustrie sowie für technische Anwendungen in den Geschäftsbereichen Food & Beverage Solutions sowie Agricultural Commodities & Specialities. An 49 Produktionsstandorten1 auf allen Kontinenten erwirtschafteten rund 8.407 Mitarbeitende (FTEs)2 im Geschäftsjahr 2025|26 einen Konzernumsatz von rund 3,2 Mrd. €. AGRANA wurde 1988 gegründet und notiert seit 1991 an der Wiener Börse.
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¹ Standortanzahl per 28. Februar 2026
2 Durchschnittlich im Geschäftsjahr 2025|26 beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
3 Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2025|26
4 Kein operatives Segment nach IFRS
5 INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H. wird als „sonstiger“ Standort gezählt.
Seit November 2024 erfolgt die Umsetzung der neuen Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL. Diese umfasst auch eine Neustrukturierung der Holdingstruktur in eine verschlankte „Strategische Holding“ und die Schaffung zweier Geschäftsbereiche Food & Beverage Solutions (FBS) und Agricultural Commodities & Specialities (ACS), denen die Segmente Frucht, Stärke sowie Zucker entsprechend ihrem Managementfokus zugeordnet werden. Dies ermöglicht u.a. eine gezielte Bündelung von Kompetenzen und die Nutzung von Synergiepotenzialen, um Effizienz, Innovation und profitables Wachstum zu fördern (siehe auch Kapitel AGRANA-Strategie, Seite 29ff). Diese neue Ausrichtung ermöglicht eine fokussierte Steuerung, verbessert die Transparenz für Investoren und unterstützt eine ausgewogene Balance zwischen wachstumsstarken, margenorientierten Aktivitäten und robusten, cashflowstarken Geschäftsmodellen.
Die externe Berichterstattung erfolgt weiterhin transparent auf Segmentbasis. AGRANA berichtet seit dem Geschäftsjahr 2025|26 die Segmente Food & Beverage Solutions (zuvor: Segment Frucht), ACS – Stärke und ACS – Zucker ohne den neuen Bereich Holding & Sonstige. Stärke und Zucker werden weiterhin als separate IFRS-Segmente ausgewiesen, da sie jeweils bedeutende und in ihrer Produktart unterschiedliche Geschäftsaktivitäten darstellen. Die Abkürzung „ACS“ wird jedoch in der Segmentbezeichnung mitgeführt, um ersichtlich zu machen, dass beide Segmente unter einem strategischen Dach stehen. Der Bereich Holding & Sonstige beinhaltet die Aktivitäten der AGRANA Beteiligungs-AG als Holdinggesellschaft sowie Tochterunternehmen mit konzernübergreifenden Funktionen, erscheint in der Segmentberichterstattung als eigene Zeile, und war bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024|25 Bestandteil des Segmentes Zucker („alt“).
Konzernlagebericht
Geschäftsfelder und Beschaffungsmodelle
Das Segment Food & Beverage Solutions umfasst für Kunden individuell konzipierte und produzierte Rezepturen für Lebensmittel sowie Lösungen im Getränkebereich. AGRANA ist der weltweit führende Hersteller von Rezepturen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und Food Service-Industrie. Die in Zubereitungen verarbeiteten Früchte werden größtenteils in tiefgefrorener oder aseptischer Form von Erstverarbeitern bezogen. AGRANA ist überwiegend in der zweiten Transformationsstufe aktiv und arbeitet sehr eng mit Kunden zusammen, um ständig neue Produkte und Lösungen zu kreieren. Im Getränkebereich (der AUSTRIA JUICE) werden überwiegend an europäischen Produktionsstandorten verschiedene Getränkelösungen produziert, vom Apfel- und Beerensaftkonzentrat bis hin zu Direktsäften, Getränkegrundstoffen und Aromen. Vertrieben werden die Produkte weltweit.
AGRANA legt Wert auf eine möglichst nachhaltige, vollständige Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe. Während in der Herstellung von Rezepturen kaum Reststoffe anfallen, werden die bei der Produktion von Apfelsaftkonzentrat verbleibenden Presskuchen, sogenannte (Apfel-)Trester, von der Pektinindustrie und als Futtermittel genutzt.
Im Segment ACS – Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA sowohl aus Vertragslandwirtschaft stammende als auch über den Handel bezogene Rohstoffe (primär Mais, Weizen und Kartoffeln) zu hochwertigen Stärkeprodukten. Die erzeugten Produkte werden an die Nahrungs- und Genussmittelindustrie (inklusive Babynahrung) und auch an die Papier-, Textil-, Kosmetik- und Baustoffindustrie sowie andere technische Industriezweige geliefert. Im Rahmen der Stärkegewinnung werden auch Dünge- und hochwertige Futtermittel erzeugt. Die Produktion von Bioethanol, das als klimaschonende Komponente Benzin beigemischt wird, ist ebenfalls Teil des Segmentes ACS – Stärke.
AGRANA verarbeitet im Segment ACS – Zucker Zuckerrüben aus Vertragslandwirtschaft und raffiniert weltweit bezogenen Rohrrohzucker. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien z.B. für Süßwaren, alkoholfreie Getränke und Pharmaanwendungen geliefert. Zudem vertreibt AGRANA unter länderspezifischen Marken auch eine breite Palette an Kristallzucker und Zuckerspezialprodukten über den Lebensmittelhandel an Endkonsumenten. Daneben produziert AGRANA im Sinne einer möglichst vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln zum Einsatz in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung. Diese leisten nicht nur einen Beitrag zum ökonomischen Erfolg, sondern schließen durch die Rückführung von Nähr- und Mineralstoffen in die Natur auch den ökologischen Kreislauf.
Corporate Governance
Informationen zu Corporate Governance befinden sich im Corporate Governance-Bericht der AGRANA sowie auf der Website des Unternehmens unter www.agrana.com/ir/corporate-governance.
Immaterielle Ressourcen
Immaterielle Ressourcen – also Werttreiber ohne physische Substanz – spielen für AGRANA als Veredler agrarischer Rohstoffe eine zentrale Rolle. Gemäß § 243 (2a) UGB berichtet AGRANA in diesem Konzernlagebericht erstmalig qualitativ, welche nicht-physischen Ressourcen ihren langfristigen Geschäftserfolg ermöglichen und fokussiert dabei auf die Kategorien: Human-, Beziehungs-, Wissens- und Struktur- sowie Innovationskapital. Im Folgenden werden die genannten Kategorien und ihre Ausprägungen näher erläutert:
Kompetenzen und Know-how der Mitarbeitenden (Humankapital)
Die Qualifikation, Erfahrung und Innovationsfähigkeit der Mitarbeitenden stellen eine zentrale immaterielle Ressource der AGRANA-Gruppe dar. Insbesondere in den Bereichen Produktionsprozesse, Qualitätssicherung sowie Forschung & Entwicklung ist spezifisches Fachwissen entscheidend für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Produkte und Prozesse. Durch gezielte Weiterbildungsprogramme, internationale Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe sowie Wissenstransfer zwischen den Geschäftssegmenten wird dieses Know-how laufend weiterentwickelt.
Gewachsene Beziehungen zu Rohstofflieferanten (Landwirten), Kunden und anderen Partnern (Beziehungskapital)
AGRANA ist stark in landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten eingebunden. Langjährige Partnerschaften mit landwirtschaftlichen Betrieben sowie mit sonstigen Lieferanten sichern die Versorgung mit Rohstoffen und bilden eine wichtige Grundlage für stabile Produktionsprozesse.
Langjährige Kundenbeziehungen sowie eine hohe Reputation als zuverlässiger Lieferant hochwertiger Lebensmittel- und Industrieprodukte bilden ebenfalls eine wichtige Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der AGRANA-Gruppe. Die Zusammenarbeit mit internationalen Lebensmittel- und Getränkeherstellern sowie mit regionalen Partnern basiert auf Vertrauen, Qualität und langfristiger Kooperation.
Ein weiterer Teil des Beziehungskapitals ist die generelle Reputation des Unternehmens bei allen externen Interessengruppen. Dazu zählt der Ruf als verlässlicher Partner in der Branche, das Image bei Endverbrauchern (z.B. mit der Traditionsmarke „Wiener Zucker” am österreichischen Konsumentenmarkt) sowie das Vertrauen von Kapitalmarkt, Regulatoren und Öffentlichkeit in die Unternehmensführung.
Umfassendes Prozess- und Technologie-Know-how (Wissens- und Strukturkapital)
Effiziente Produktionsprozesse, integrierte Managementsysteme sowie gruppenweite Standards in den Bereichen Qualität, Nachhaltigkeit und Compliance stellen weitere wesentliche immaterielle Ressourcen dar. Diese unterstützen eine effiziente Steuerung der internationalen Produktionsstandorte sowie eine kontinuierliche Verbesserung der operativen Abläufe.
F&E-Kompetenz und Innovationsfähigkeit (Innovationskapital)
Die Fähigkeit, neue Produkte und Anwendungen zu entwickeln sowie bestehende Produktionsprozesse zu optimieren, ist ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung von AGRANA. Innovationsaktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf neue Lebensmittel- und Getränkezutaten, funktionelle und nachhaltige Produkte sowie Effizienzsteigerungen in der Rohstoffverarbeitung. Die enge Zusammenarbeit mit Kunden, Forschungseinrichtungen und Partnern unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung des Produktportfolios.
Konzernlagebericht
AGRANA-Strategie
AGRANA ist ein international ausgerichtetes österreichisches Industrieunternehmen, das in Food & Beverage Solutions weltweit und in Agricultural Commodities & Specialities hauptsächlich in Zentral- und Osteuropa tätig ist. Das Unternehmen strebt in diesen Märkten eine führende Position in der industriellen Veredelung von agrarischen Rohstoffen an. Die Wertschöpfung reicht vom reinen Rohstoffverarbeiter in der ersten Transformationsstufe bis hin zum Anbieter von Lösungen und komplexen Rezepturen für die weltweit führende Markenindustrie. Langfristige und stabile Kunden- und Lieferantenbeziehungen, respektvolles Verhalten gegenüber den Stakeholdern sowie die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes sind wichtige Eckpfeiler der an den Grundsätzen nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Unternehmensstrategie. AGRANA zielt darauf ab, sowohl global agierenden als auch regional tätigen Kunden weltweit hohe Produktqualität, optimalen Service sowie innovative Ideen und Know-how in der Produktentwicklung zu bieten.
Die letzten Jahre haben der Lebensmittelindustrie und somit auch AGRANA ein sehr herausforderndes wirtschaftliches Umfeld beschert, mit multiplen Krisen, disruptiven Lieferketten sowie hoher Inflation bei Inputkosten für Energie und Rohstoffe. Der hohe Anteil des Commodity-Geschäftes, das sich hauptsächlich auf Zentral- und Osteuropa konzentriert, und eine starre divisionale Struktur haben das Unternehmen gerade in Krisenzeiten auf eine harte Resilienz-Probe gestellt. Die vom Management erarbeitete neue Konzernstrategie NEXT LEVEL hat genau deshalb eine neue Richtung festgelegt und zwei übergeordnete Geschäftsbereiche – Agricultural Commodities & Specialities und Food & Beverage Solutions – etabliert, die von einer „Strategischen Holding“ gelenkt werden. Nach der Verabschiedung der Strategie im November 2024 durch den Aufsichtsrat lag der Fokus im Geschäftsjahr 2025|26 auf der Umsetzung erster wichtiger Bausteine der neuen Strategie.
AGRANA NEXT LEVEL
Rolle der „Strategischen Holding“
Der Name des strategischen Projektes NEXT LEVEL symbolisiert den nächsten logischen Entwicklungsschritt von AGRANA, wobei die geänderten Marktverhältnisse und zukünftige Herausforderungen berücksichtigt werden. Die Holding der Gruppe erhält neue Aufgaben und als „Strategische Holding“ eine neue Verantwortung. Sie soll die strategische Entwicklung des Unternehmens in Abstimmung mit den operativen Einheiten steuern und vorantreiben sowie die operative Verantwortung in direkter Linie für spezifische Bereiche wie Finanzen, Human Resources, IT und den technischen Einkauf übernehmen. Weitere Holdingfunktionen konzentrieren sich auf Best-Practice-Sharing sowie operative Exzellenz und unterstützen die Segmente durch schlanke und effiziente Strukturen nach dem Mehrwertprinzip.
Zwei interagierende, segmentübergreifende Geschäftsbereiche
Der Konzern verfügt einerseits über eine hohe Kompetenz in der Beschaffung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie in der Organisation komplexer Lieferketten. Andererseits kann das Unternehmen auf über 20 Jahre Erfahrung intensiver Zusammenarbeit mit Kunden in der Entwicklung von sehr spezifischen Kundenlösungen und Rezepturen zurückblicken. In der ursprünglichen Konzernstruktur vereinte jedes Segment beide Komponenten einer divergenten Geschäftstypologie: Verarbeitung von Rohstoffen sowie Verkauf von Commodities und weiterverarbeiteter Spezialitäten einerseits und innovative Zusammenarbeit mit Kunden für maßgeschneiderte Lösungen andererseits. Die Struktur mit drei Segmenten, die globale Marktpräsenz und die Breite der Wertschöpfungsstufen haben über Jahre überbordende Risiken vom Unternehmen ferngehalten. Nicht ausreichend war die Struktur aber mittlerweile in ihrer Effizienz. Die richtige Zuordnung und Bündelung der Wertschöpfungsstufen in zwei übergeordnete Geschäftsbereiche wurde nunmehr als der richtige Ansatz gesehen, mit Fokus auf die Bereiche Agricultural Commodities & Specialities sowie Food & Beverage Solutions.
Beim ersten Geschäftsbereich liegt der Managementfokus auf Rohstoffbeschaffung, optimierter Supply Chain sowie Prozess- und Technologieoptimierung. Die Fertigprodukte unterliegen klaren allgemein gültigen Spezifikationen und Marktusancen. Preis und Kostenfaktoren entscheiden über die Wettbewerbsfähigkeit. Eine Sonderstellung nehmen dabei die Spezialitätenprodukte ein; es handelt sich dabei um Produkte mit einem hohen Spezifikations- bzw. Veredelungsgrad, die für einen spezifischen Zielmarkt entwickelt wurden. In der Regel gibt es hier nur einen sehr beschränkten Anbieterkreis, beispielsweise seien Produzenten von Spezialstärken für Lebensmittel sowie für Bau- oder Kosmetikzwecke genannt.
Beim zweiten Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions steht die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Vordergrund. Es wird hier von der zweiten Transformationsstufe gesprochen, Mehrwert entsteht dabei durch Innovation und das Lösen von komplexen Kundenanforderungen, z.B. im Molkerei-, Food Service-, Eiscreme-, Getränkegrundstoff- oder
Aromengeschäft. Die „All-in“-Lösungen dieser Geschäftszweige bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten, Spezifikationen vereinbaren Kunde und AGRANA gemeinsam in direkter Zusammenarbeit. Eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen AGRANA Fruit und AUSTRIA JUICE in der Verwendung hauseigener Aromen sowie gegenseitige Unterstützung bei deren Ausrollen auf den globalen Märkten bietet für beide Unternehmen erhebliche Synergien. Differenzierte Marktzugänge sowie unterschiedliche innerbetriebliche und organisatorische Zielsetzungen lassen sich in einer Bündelung zu Geschäftsbereichen ideal kombinieren, um Synergien zu nutzen.
Eine schrittweise Zusammenführung des Commodity- und Spezialitätengeschäftes der AGRANA Zucker mit der AGRANA Stärke über eine weitestgehend gemeinsame Organisation der Verwaltung sowie der Rohstoffbeschaffung und Logistik soll den Betrieb zukünftig um vieles effizienter und kostengünstiger machen.
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Strategische Ausrichtung der Geschäftsbereiche
Strategie – Food & Beverage Solutions (FBS)
Strategisches Ziel: kunden- und marktorientiertes globales Wachstum. Im Geschäftsbereich FBS ist AGRANA Zulieferer und Lösungsanbieter für Industrien wie die Molkerei-, Eiscreme-, Food Service- und Getränke-Industrie mit Produkten von Fruchtzubereitungen, Brown Flavors und Aromen bis hin zu Getränkegrundstoffen und Fruchtsaftkonzentraten.
AGRANA Fruit stellt kundenspezifische Rezepturen für die Molkerei-, Eiscreme-, Backwaren- und Food Service-Industrie her. Auf diesem globalen Markt mit lokalen, kundennahen Produktionseinheiten ist AGRANA Weltmarktführer und strebt an, ihre Präsenz in den bestehenden Märkten zu stärken, ihren international tätigen Kunden zu folgen und stärker als der Markt zu wachsen.
AUSTRIA JUICE legt den Schwerpunkt auf die Herstellung von Getränken, Aromen und Getränkegrundstoffen. Nicht nur durch ihre Produktionsnähe zu den Rohstoffgebieten, sondern auch durch moderne Produktionsanlagen und regelmäßige Kontrollen kann eine hohe Qualität garantiert werden. Ziel ist es, den globalen Absatz an die Getränkeindustrie zu steigern und spezifische Lösungen für den Kunden anzubieten.
Konzernlagebericht
AGRANA will die globale Marktposition sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitions- und Beteiligungsprojekte absichern bzw. stärken. Im Geschäftsjahr 2025|26 hat AGRANA zwei wesentliche Investitionen im FBS-Bereich getätigt: Im Oktober 2025 übernahm AGRANA die verbleibenden 49,99 % der Anteile der AUSTRIA JUICE GmbH von der RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Korneuburg|Österreich. Die gänzliche Übernahme unterstreicht das Potenzial von AUSTRIA JUICE für AGRANA, v.a. im wachsenden Geschäftsfeld der Aromen, aber auch bei Getränkegrundstoffen und Spezialprodukten. Zudem wurde beschlossen, den slowenischen Lebensmittelhersteller Mercator-Emba d.o.o. zu erwerben, ein Unternehmen, das u.a. im wachsenden Food Service-Bereich tätig ist. Mit dieser Akquisition, die Ende März 2026 auch wettbewerbsrechtlich genehmigt wurde, wird AGRANA das Geschäft in Europa ausweiten und neue Kundensegmente erschließen.
Strategie – Agricultural Commodities & Specialities (ACS)

ACS – Stärke
Strategisches Ziel: organisches Wachstum und Schaffung von Mehrwert mit anwendungsspezifischen Produkten. Im Segment ACS – Stärke konzentriert sich AGRANA auf Spezialitätenprodukte, die eine hohe Veredelungstiefe aufweisen. Innovative, kundenorientierte Produkte mit entsprechender Anwendungsberatung, laufende Produktentwicklungen sowie Kostenoptimierungen sind die Basis für den Erfolg. Ein Beispiel ist die führende Position bei Bio-Stärken und GVO2-freien Stärken für die Lebensmittelindustrie oder im technischen Sektor, bei Spezialstärken für die Papier-, Textil-, Kosmetik-, Pharma- und Baustoffindustrie.
Die AGRANA-Kernkompetenz – die großvolumige Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe zu industriellen Produkten – bildet auch die Grundlage für das Bioethanolgeschäft. In Österreich ist AGRANA mit der Bioethanolanlage in Pischelsdorf führender Anbieter dieses klimaschonenden Treibstoffes. In der Bioethanolproduktion gelingt es AGRANA, ihr Ziel der vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe umzusetzen und so deren Wertschöpfung durch optimale Nutzung aller Bestandteile in der Nebenproduktherstellung zu steigern.
ACS – Zucker
Strategisches Ziel: Fokus auf die Kernmärkte, Reduzierung der Kosten und Optimierung des Fußabdruckes, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Im erneut herausfordernden Geschäftsjahr 2025|26 standen die Wettbewerbsfähigkeit des Segmentes ACS – Zucker und die Redimensionierung der Produktionskapazitäten im Fokus. Im März 2025 wurden zwei Zuckerfabriken geschlossen – eine Fabrik in Leopoldsdorf|Österreich und eine in Hrušovany|Tschechien. Diese Entscheidung war schwierig, jedoch notwendig, um die Zukunft des Zuckerbereiches zu sichern. Aufgrund des sehr herausfordernden Marktumfeldes, mit niedrigen Verkaufspreisen seit der Marktliberalisierung, steigenden Kosten sowie einem Rückgang des Zuckerkonsums, mussten die Produktionskapazitäten konsolidiert werden. Zusätzlich zu den Werksschließungen hat der Zuckerbereich massiv Kosten eingespart, um das negative Ergebnis zu mindern. Hier wurde der Fokus auf die Bereiche Produktion, Rohstoffbeschaffung und Supply-Chain-Management gelegt.
Das kommende Geschäftsjahr wird voraussichtlich weiterhin schwierig bleiben und das Management hat sich zum Ziel gesetzt, die Effizienz weiter zu steigern, ohne dabei an Qualität zu verlieren. Operational Excellence wird hier eine zentrale Rolle spielen, um die Werke kontinuierlich weiterzuentwickeln. Auch wird das Target Operating Model weiter geschärft, um Redundanzen zu vermeiden und eine marktgerechte und kosteneffiziente Organisationsstruktur zu etablieren.
Status der Umsetzung von NEXT LEVEL
„Strategische Holding“
Die Implementierung der neuen Struktur begann im November 2024 nach dem Beschluss des Aufsichtsrates. Zunächst wurde die Transformation der Holding in eine „Strategische Holding“ eingeleitet, indem die Bereiche Finanzen, Human Resources, IT und technischer Einkauf zentralisiert wurden. Die neue „Strategische Holding“ konzentriert sich auf einheitliche, effiziente Prozesse und den Abbau von Redundanzen. Darüber hinaus war die Optimierung des Working Capital auch in diesem Geschäftsjahr ein zentraler Schwerpunkt.
Agricultural Commodities & Specialities (ACS) – Aufbauorganisation
Im Geschäftsbereich ACS lag der Fokus auf der Optimierung der Abläufe und der Realisierung von Kosteneinsparungen. Die Aufbauorganisation wurde neu strukturiert, wobei ausgewählte Funktionen zusammengelegt wurden, um Synergien zwischen den Segmenten ACS – Zucker und ACS – Stärke zu heben. Zudem wurde Operational Excellence als zentrale
Funktion eingeführt, um die Produktion durch kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitsabläufe zu optimieren und Kosten zu senken.
Projekt „Horizont“ – Kosteneinsparungen
Aufgrund der weiterhin schwierigen Marktlage im Commodity-Geschäft hat AGRANA das Einsparungsziel für ihre Kostensenkungsinitiative „Horizont“ von 80 Mio. € auf 130 Mio. € (kumulierte Einsparungen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023|24 als Basisjahr) angehoben und den Zeitraum für die Zielerreichung um ein Jahr bis zum Geschäftsjahr 2028|29 verlängert. Durch die konsequente Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen, insbesondere im Geschäftsfeld ACS, konnte der Konzern bereits im Geschäftsjahr 2025|26 Einsparungen von rund 80 Mio. € realisieren. Diese Einsparungen resultierten v.a. aus Material-, Logistik-, Rohstoff-, Service- und Personalkostenreduktionen. Zur Sicherstellung nachhaltiger Kosteneffekte wurde zudem eine Härtegradlogik eingerichtet, um die Umsetzung der Maßnahmen eng zu verfolgen und deren Wirksamkeit systematisch zu überprüfen.
Nachhaltigkeit als zentraler Bestandteil der NEXT LEVEL-Strategie
Neben der strukturellen Transformation auf Holding- und Divisionsebene bleibt Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil der NEXT LEVEL-Strategie. AGRANA verfolgt konsequent das Ziel, Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2040 sowie in Scope 3 bis spätestens 2050 zu erreichen. Diese Verpflichtung ist nicht nur Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung des Konzerns, sondern auch eine strategische Notwendigkeit zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Um diese Klimaziele zu erreichen, investiert AGRANA in nachhaltige Technologien sowie in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden in langfristigen Partnerschaften gezielt gestärkt, um gemeinsam klimawandelresiliente Geschäftsmodelle zu entwickeln und voranzutreiben.
Nachhaltigkeit bedeutet für AGRANA die ausgewogene Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte innerhalb des Unternehmens und in ihrer Wertschöpfungskette. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit setzt sich AGRANA dafür ein, den von ihr beeinflussbaren Teil der Wertschöpfungskette so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Der Konzern engagiert sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Rohstoffbeschaffung im Rahmen der Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI) und des von der Initiative entwickelten Farm Sustainability Assessment (FSA). Die in den Segmenten ACS – Stärke und ACS – Zucker von Vertragslandwirten bezogenen agrarischen Rohstoffe stammen zu 100 % aus FSA- oder äquivalent-validierten Quellen. Zudem wird an der Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität für eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft gearbeitet. Die Verwertung von nahezu 100 % der eingesetzten agrarischen Rohstoffe und die Nutzung emissionsarmer Technologien in der industriellen Verarbeitung minimieren bzw. vermeiden negative Umweltauswirkungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen eine zentrale Rolle für die Nachhaltigkeit von AGRANA. Ihre Anerkennung und gezielte Förderung tragen nicht nur zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei, sondern spiegeln auch die soziale Verantwortung des Unternehmens wider. Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist essenziell für das Wohlbefinden, die Produktivität und die langfristige Bindung der Mitarbeitenden. Der Schutz der Mitarbeitenden steht im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie, mit dem Ziel, z.B. die Verletzungsrate nachhaltig zu senken. Die Einhaltung von Arbeits-, Menschen- und Sozialrechten hat höchste Priorität – sowohl an den eigenen Standorten als auch entlang der gesamten Lieferkette. Zudem setzt AGRANA sich aktiv für eine höhere Repräsentation von Frauen in Führungspositionen ein. Eine starke Unternehmenskultur sowie hohe ethische Standards sind zentrale Bestandteile der Unternehmensphilosophie.
Diese Nachhaltigkeitsstrategie bildet die Grundlage für eine langfristige positive Unternehmensentwicklung, in der ökonomische, ökologische und soziale Zielsetzungen zum Wohl von AGRANA und ihrer Stakeholder eine ausgewogene Balance finden.
Konzernlagebericht
Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025|26
nach ESRS
ESRS 2: Allgemeine Angaben
Berichtsgrundlagen 2025|26
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die vorliegende Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025|26 wurde für die gesamte AGRANA-Gruppe erstellt. Dabei deckt sich der Konsolidierungskreis mit jenem des Konzernabschlusses, und gewährleistet auf diese Weise die Einheitlichkeit mit dem Scope der berücksichtigten Unternehmen der finanziellen Berichterstattung. Unterjährige Veränderungen im Konsolidierungskreis werden auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt, wobei Daten aus veräußerten Tochtergesellschaften bis zum Stichtag der Veräußerung teilweise als Messdaten bzw. – wo nicht möglich – als Schätzungen inkludiert werden. Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) werden, wenn dies in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgesehen ist, gemäß dem Konzept der „operativen Kontrolle“ in die Berichterstattung miteinbezogen. Weiters wurde die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie in den Angabepflichten, sofern dies vorgesehen war, berücksichtigt.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet den Stakeholdern einen Überblick über die Auswirkungen der AGRANA-Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft sowie über Risiken und Chancen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) (ESG), die sich direkt oder indirekt auf das Unternehmen auswirken. Es wurden größtmögliche Anstrengungen unternommen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit aller quantitativen und qualitativen Informationen sicherzustellen. Dennoch ist festzuhalten, dass Datenerhebungs- und Messmethoden Beschränkungen unterliegen können. Insbesondere die Berechnung und Bewertung finanzieller Risiken und Chancen weisen aufgrund des langfristigen Betrachtungszeitraumes einen gewissen Unsicherheitsgrad auf. Die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde einer externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen.
AGRANA macht keinen Gebrauch von der Regelung, dass klassifizierte und vertrauliche Informationen bzw. Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen sowie bevorstehende Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindende Angelegenheiten nicht offengelegt werden müssen.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde gemäß § 267a des Unternehmensgesetzbuches (UGB) als Teil des Lageberichts des AGRANA-Geschäftsberichts entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) unter Anwendung der ESRS erstellt. AGRANA nimmt weitere Informationen und Kennzahlen auf Grundlage der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 auf. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 wird nicht in Anspruch genommen.
Wenn auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte Bezug genommen wird, verwendet AGRANA die in den ESRS festgelegte Definition (Geschäftsjahr – Fünfjahreszeitraum – darüberhinausgehende Zeiträume), ausgenommen bei den Angabepflichten, bei denen dies anderweitig dargelegt wird.
Größtenteils basieren die präsentierten Kennzahlen und anderen Daten auf Messungen. Dort, wo Messungen aufgrund fehlender Daten von Dritten – wie Rechnungen von Dienstleistern über den letzten Monat vor Ende des Geschäftsjahres – nicht vorliegen, wird auf Schätzungen zurückgegriffen. Diese beziehen sich entweder auf die Vormonate im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025|26, auf denselben Monat im vorangegangenen Geschäftsjahr 2024|25 oder/und auf statistische Durchschnittswerte. Je nach Kennzahl wurde der Ansatz gewählt, der die akkurateste Einschätzung ermöglicht. Die spezifische Schätzmethodik wird gemeinsam mit den Kennzahlen bei der jeweiligen Angabepflicht beschrieben. Insbesondere Daten aus der Wertschöpfungskette unterliegen Unsicherheiten. In der Angabepflicht E1-6 wird spezifisch auf Schätzungen bei der Berechnung der Unternehmenstreibhausgasbilanz von AGRANA – dem „Corporate Carbon Footprint“ – eingegangen, in der Angabepflicht E5-5 auf die von der AGRANA-Gruppe verwendeten Verpackungsmaterialien. Auch die in die Berechnung des Gesamtwasserverbrauchs (Angabepflicht E3-4) einbezogene Menge des Prozesswassers (Wasser aus agrarischen Rohstoffen) wurde geschätzt.
Folgende Kennzahlen wurden im Geschäftsjahr 2025|26 im Vergleich zum Vorjahr methodisch angepasst bzw. korrigiert:
E1-6 – Scope-3-Emissionen: Bereinigung der Schätzung Q4 2024|25
E1-6 – Scope-2-Emissionen: Einsatz von Residualmixfaktoren anstatt lieferantenspezifischer Emissionsfaktoren, keine Anpassung des Vorjahrs
E3-4 – Wasserverbrauch: Methodikänderung, Vorjahr wurde angepasst
Weiters nimmt AGRANA für das Geschäftsjahr 2025|26 die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 abgeänderten Bestimmungen für die schrittweise Einführung von Angabepflichten (ESRS 1 Anlage C) im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur biologischen Vielfalt und Ökosystemen (Angabepflicht E4) in Anspruch. Die sich aus den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ergebenden Strategien, Konzepte, Maßnahmen und Kennzahlen werden in aggregierter und verkürzter Form berichtet.
Es gibt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der AGRANA-Gruppe nur einen Verweis auf andere Teile des Lageberichts. Dieser betrifft den Datenpunkt GOV-1-21c auf Seite 38 der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es wird auf den einleitenden Teil des Lageberichts (AGRANA-Vorstand, siehe Seite 12) verwiesen. Weiters wurden keine Informationen auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften in den Bericht aufgenommen.
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS 2
Allgemeine Angaben
33
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
33
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
33
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
38
GOV-1 G1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung
40
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
41
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsystemen
41
GOV-3 E1
Einbeziehung der klimabezogenen Leistung in Anreizsysteme
41
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
43
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
43
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
44
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
50
SBM-2 S1
Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte des Unternehmens
50
SBM-2 S2
Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
50
SBM-2 S4
Interessen und Standpunkte der Verbraucher und Endnutzer
50
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
61
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
53
IRO-1 E1
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
57
IRO-1 E2
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
59
IRO-1 E3
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser und Meeresressourcen
59
IRO-1 E4
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
59
IRO-1 E5
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
60
Konzernlagebericht
IRO-1 G1
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
60
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
71
Umweltinformationen
(EU) 2020/852
Informationen über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
74
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS E1
Klimawandel
86
E1-SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
86
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
87
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
89
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
90
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
92
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
93
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
95
E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
nicht wesentlich
E1-8
Interne CO2-Bepreisung
99
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen
100
E3-1
Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
100
E3-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
101
E3-3
Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
101
E3-4
Wasserverbrauch
102
E3-5
Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS E4
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
103
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
106
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
106
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
107
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
108
E5-4
Ressourcenzuflüsse
108
E5-5
Ressourcenabflüsse
110
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
Sozialinformationen
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS S1
Arbeitskräfte des Unternehmens
112
S1-SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
112
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
113
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
120
S1-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
122
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
123
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
127
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
128
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
129
S1-9
Diversitätskennzahlen
130
S1-10
Angemessene Entlohnung
130
S1-11
Soziale Absicherung
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
S1-12
Menschen mit Behinderungen
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
nicht wesentlich
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
130
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
nicht wesentlich
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
131
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
131
Konzernlagebericht
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
132
S2-SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
132
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
133
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
134
S2-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
135
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
136
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
136
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer
138
S4-SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
138
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
139
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
139
S4-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
140
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
140
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
140
Governance-Informationen
Standard
Bezeichnung
Seite
Zusatzinformationen
ESRS G1
Unternehmensführung
141
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
141
G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferanten
145
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
146
G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
148
G1-5
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
nicht wesentlich
G1-6
Zahlungspraktiken
nicht wesentlich
Die Wesentlichkeit der in der Tabelle dargestellten und im Bericht abgedeckten Angabepflichten wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) der AGRANA-Gruppe ermittelt. Weiterführende Informationen zur DMA können der Angabepflicht IRO-1 entnommen werden.
Nachhaltigkeits-Governance bei AGRANA
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Führungsverantwortung für Nachhaltigkeitsbelange
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Die Rolle des AGRANA-Vorstands
Die AGRANA Beteiligungs-AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Sie notiert an der Wiener Börse und ist die Holding-Gesellschaft des AGRANA-Konzerns. Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG setzt sich aus den drei Mitgliedern, CEO Mag. Stephan Büttner, COO DI Franz Ennser sowie CAO Dr. Stephan Meeder zusammen. Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG hat gemäß § 70 AktG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre und der Belegschaft sowie das öffentliche Interesse es erfordern.
Der Vorstand hat die Geschäfte der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu führen, insbesondere den aktien-, börsen- und unternehmens-rechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung sowie der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Vorstand. Alle Mitglieder des Vorstands verfügen aufgrund ihres beruflichen Werdeganges und ihrer langjährigen Tätigkeit im Konzern sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch generell in der rohstoffverarbeitenden Industrie über ausgewiesene Branchenerfahrung und Produktkenntnisse. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder mit Informationen zu Alter, Bildung- und Berufshintergrund sowie internationaler Erfahrung sind im AGRANA-Geschäftsbericht auf Seite 12f (AGRANA-Vorstand) ersichtlich.
Die Vorstandsmitglieder stehen in ständigem Informationsaustausch und beraten in wöchentlichen Vorstandssitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, treffen die notwendigen Entscheidungen und fassen die erforderlichen Beschlüsse. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt auf Basis des offenen Informationsaustausches und der regelmäßigen Beratungen mit den Geschäftsführungen und den leitenden Mitarbeitenden der Geschäftsbereiche. Die Vorstandsressorts des
Konzernlagebericht
Konzerns sind den konzernübergreifenden Funktionen klar zugeordnet. Dabei orientiert sich die Zuweisung an der besonderen Expertise der jeweiligen Vorstandsmitglieder, die sich aus deren beruflichem Werdegang ergibt. Zusätzlich stellt der Vorstand sicher, dass er regelmäßig fundiertes Fachwissen durch den engen Austausch mit den ihm zugeordneten Fachabteilungen und Standorten erhält. Die Agenden zu Personal und Compliance liegen beim CEO, die Umwelt- und Qualitäts- sowie die übergeordneten Nachhaltigkeitsagenden und damit auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung obliegen dem COO. Bezogen auf die ESRS-Standards sind den Ressortzuständigkeiten des CEO die Standards ESRS S1, S2 und G1 zugeordnet, während der COO die Vorstandsverantwortung für die Themen der Standards ESRS E1, E3, E4, E5 und S4 trägt. Dies schließt sämtliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepte in Zusammenhang mit den Zuständigkeitsbereichen ein. Der AGRANA-Vorstand besteht zu 100 % aus männlichen Personen (Vorjahr: 100 %).
AGRANA versteht unter Nachhaltigkeit, auf umwelt- und ressourcenschonende, energie- sowie emissionseffiziente und wirtschaftliche Weise zu handeln und dabei sowohl interne als auch externe, direkte und indirekte Stakeholder zu respektieren. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Das Ziel des Nachhaltigkeitsmanagementsystems ist es, Nachhaltigkeit operativ im gesamten Konzern zu verankern. Die Nachhaltigkeitsziele der AGRANA-Gruppe (siehe SBM-1) wurden auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen, Risiken und Chancen vom Vorstand festgesetzt und sind zum Teil in dessen Vergütung abgebildet. Diese Ziele werden im zuständigen Ausschuss evaluiert und überwacht.
Die Rolle des Aufsichtsrates
Gemäß § 95 AktG hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen. Aufgaben der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG besteht aus zwölf Mitgliedern (Vorjahr: zwölf Mitglieder). Acht davon sind von der Hauptversammlung gewählte Kapitalvertreter, namentlich Aufsichtsratsvorsitzender Mag. Erwin Hameseder, Dr. Niels Pörksen, Mag. Dr. Claudia Süssenbacher, MBL, Dipl.-Ing. Helmut Friedl, Dr. Andrea Gritsch, Dipl.-Ing. Ernst Karpfinger, Dipl.-Ing. Josef Pröll und Dr. Stefan Streng. Vier Mitglieder sind vom Betriebsrat delegierte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen: Andrea Benischek, Thomas Buder, Andreas Klamler sowie Dipl.-Ing. Stephan Savic. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen über eine fundierte Vertrautheit mit jenem Sektor, in dem der Konzern tätig ist. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Entwicklungen. Spezifische Themen werden in den verschiedenen Ausschüssen vertieft und umfassend bearbeitet. Zudem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, über die dem Vorstand zugeordneten Fachabteilungen und Standorte gezielt auf spezifisches Fachwissen sowie standortbezogene Expertise zuzugreifen. Im Geschäftsjahr 2025|26 erfolgte erstmalig eine Selbstevaluierung des Aufsichtsrates hinsichtlich der nachhaltigkeitsbezogenen Qualifikationen seiner Mitglieder:
Nachhaltigkeitsbezogene Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat
Nachhaltigkeitsbezogene Kompetenzen
Ökologische Nachhaltigkeit
***
Soziale Nachhaltigkeit
***
Governance und Compliance
***
Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder Kontrolle
***
Sektorale Erfahrung
Lebensmittelproduktion und -vertrieb
***
Agrarwirtschaft
***
Industrie/Unternehmensführung
***
* Mindestens ein Mitglied verfügt über besonderen Sachverstand im jeweiligen Bereich.
** Mindestens 25 % der Mitglieder verfügen über besonderen Sachverstand im jeweiligen Bereich.
*** Mindestens 50 % der Mitglieder verfügen über besonderen Sachverstand im jeweiligen Bereich.
Im Aufsichtsrat sind insgesamt drei Frauen und neun Männer vertreten, womit 25 % der Positionen von weiblichen Mitgliedern besetzt sind (Vorjahr: 25 %) und sich ein Verhältnis von 1:3 ergibt. Weiters sind alle zwölf Aufsichtsratsmitglieder, also 100 %, laut der Definition des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) als unabhängig zu sehen (Vorjahr: 100 %).
Die AGRANA-Nachhaltigkeitsorganisation
Innerhalb des Vorstands ressortiert die Nachhaltigkeit beim COO. Zuzüglich ist eine Nachhaltigkeitsabteilung eingerichtet, zu deren Aufgaben u.a. die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Management der Datensammelsysteme sowie die strategische Steuerung der ESG-Themen, gruppenweiten Ziele, Maßnahmenpläne und Leistungsindikatoren zählen. Für die operative Umsetzung sowie die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sind die COOs der Segmente sowie die General Manager der Tochtergesellschaften und Gesellschaften und die jeweiligen Konzernfunktionen mit ihren unterschiedlichen Nachhaltigkeitsschwerpunkten (z. B. Personalwesen, Einkauf, Logistik oder Finanzen) im Sinne der AGRANA-Nachhaltigkeitsmanagement-Richtlinie verantwortlich. Nachhaltigkeit ist ein grundlegender Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die Ausrichtung der Konzernstrategie spiegelt sich in den Zielen und Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie wider.
Der Aufsichtsrat übernimmt die oberste Überwachungsfunktion in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Auswirkungen. Seine Aufgaben erfüllt er auf Basis des geltenden Rechts, insbesondere des österreichischen Aktiengesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung. Aus seiner Mitte bestellt der Aufsichtsrat Fachausschüsse mit klar definierten Aufgaben und Befugnissen, die an den Aufsichtsrat berichten. Ein speziell eingerichteter Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und überwacht relevante Risiken, Chancen und Auswirkungen. Zudem prüft und genehmigt der Prüfungsausschuss die Nachhaltigkeitserklärung gemäß §267 UGB im Einklang mit den Vorgaben der Neufassung des §92 Abs 4a AktG auf Basis des NaBeG.
Auf Grundlage der identifizierten Nachhaltigkeitsthemen legt die Nachhaltigkeitsabteilung in Abstimmung mit dem AGRANA-Vorstand strategisch fundierte Nachhaltigkeitsziele fest, die dokumentiert, gemessen, regelmäßig überwacht und bei Bedarf angepasst werden (siehe auch Angabepflicht SBM-1). Eine wesentliche Aufgabe der Konzern-Nachhaltigkeitsabteilung ist die Bereitstellung interner Schulungen, die das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden und Organe gezielt weiterentwickeln. Sie gewährleisten überdies, dass alle involvierten Personen die rechtlichen und unternehmensinternen Richtlinien, mittels derer u.a. die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gemanagt werden, kennen und einhalten. Im Risk-Board werden die Auswirkungen, Risiken und Chancen gemäß der Nachhaltigkeitsmanagement-Richtlinie bewertet und gesteuert. Es setzt sich aus den Leitungsfunktionen der Konzernabteilungen, der Finanzabteilung und des Risikomanagements zusammen und wird vom Executive Vice President Global Finance der AGRANA-Gruppe geleitet.
Das einmal jährlich angebotene Compliance-E-Learning ist von allen Angestellten und leitenden Organen zu absolvieren und deckt Themen im Bereich ESG ab. Diese Schulung gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Unternehmensrichtlinien und -standards in Bezug auf Nachhaltigkeit einzuhalten. Im Rahmen des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr der Vorstand sowie Aufsichtsratsmitglieder speziell in Bezug auf Nachhaltigkeit geschult. Dies zielt darauf ab, die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit zu stärken und sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsziele fest in der Unternehmensstrategie verankert sind.
Darüber hinaus erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder und Arbeitnehmervertretenden im Berichtsjahr 2025|26 eine persönliche Schulung zum Thema Compliance. Auch hier stellten die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen einen Teil der behandelten Themenbereiche dar.
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung (G1-GOV-1)
Im Sinne des „Tone-From-The-Top“-Konzepts und im Bewusstsein ihrer exemplarischen Vorbildwirkung tragen der Vorstand und auch der Aufsichtsrat die oberste Verantwortung für die Sicherstellung einer ethischen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. In diesem Sinne legt der Vorstand verbindliche ethische Standards fest und überwacht gemeinsam mit dem Aufsichtsrat deren konzernweite Umsetzung. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensethik, Compliance und Governance, die durch regelmäßige Schulungen sowie den kontinuierlichen Austausch mit dem Compliance-Team weiterentwickelt werden. Compliance ressortiert innerhalb des Vorstands direkt beim CEO, was die maßgebliche Rolle dieses Bereiches widerspiegelt.
Um eine wirksame und nachhaltige Verankerung ethischer Standards zu gewährleisten, finden regelmäßig Meetings des Compliance-Office sowohl mit dem Gesamtvorstand als auch einzelnen Vorstandsmitgliedern statt. Zuzüglich nehmen auch der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat samt dessen Vorsitz an solchen Meetings teil. Unter anderem werden in diesen Meetings Berichte zu relevanten Compliance-Themen abgegeben und im Anschluss fachlich erörtert und in den
Konzernlagebericht
spezifischen Kontext der AGRANA gebracht. Neben der Verankerung ethischer Standards wird hierdurch ebenfalls das Fachwissen der betroffenen Organe gefördert und kontinuierlich vertieft.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Inhaltlich obliegt die Verantwortung für die Umwelt- und übergeordneten Nachhaltigkeitsagenden dem COO von AGRANA. Das Verständnis des Unternehmens von Nachhaltigkeit basiert jedoch auf der Überzeugung, dass alle Führungskräfte, Mitarbeitenden und Entscheidungsträger ihr Handeln an den Grundwerten des Verhaltenskodex sowie den geltenden Compliance- und Nachhaltigkeitsrichtlinien ausrichten müssen. Es liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, die Prinzipien einer nachhaltigen Unternehmensführung in den Arbeitsalltag zu integrieren und konsequent umzusetzen.
Die Konzern-Nachhaltigkeitsabteilung (Corporate Sustainability) nimmt die strategische Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen wahr und koordiniert in Abstimmung mit den Nachhaltigkeitsteams der AGRANA-Geschäftsbereiche die zentralen Nachhaltigkeitsaufgaben für AGRANA. Sie berichtet regelmäßig an das zuständige Vorstandsmitglied, den COO, bzw. an den Gesamtvorstand. Auch dem Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss von AGRANA wird regelmäßig Auskunft über die Umsetzung konkreter Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -pläne erteilt, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen strukturiert zu bearbeiten. Der Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit (Präsidialausschuss) unterstützt und berät den Aufsichtsrat bei der Überprüfung, Überwachung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Geschäftsjahr 2025|26 trat dieser Ausschuss zu einer Sitzung zusammen.
Der Prüfungsausschuss befasst sich zweimal jährlich vorbereitend für den Aufsichtsrat mit allen Fragen des Jahresabschlusses, der Prüfung der Rechnungslegung sowie des Konzernabschlusses und der Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. dem Konzernlagebericht samt Corporate-Governance-Bericht. Er überwacht die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems inklusive der ESG-Risiken sowie der Internen Revision und überprüft die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers.
Das Risk-Board setzt sich aus den ständigen Mitgliedern der Konzernfunktionen, der Finanzabteilung und des Risikomanagements zusammen und tauscht sich regelmäßig aus. Es befasst sich mit Nachhaltigkeitsrisiken, diskutiert diese umfassend und integriert die Ergebnisse sowohl in finanzielle Überlegungen als auch in die strategische Ausrichtung des Unternehmens.
Nachhaltigkeitskriterien werden bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions), im Recruiting-Prozess sowie bei Produktionsanlagenentscheidungen systematisch einbezogen, um langfristige Wertschöpfung und gesellschaftliche Verantwortung sicherzustellen. Dabei fließen ESG-Aspekte in die Entscheidungsfindung ein, um nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionen zu gewährleisten. Der Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss von AGRANA behandelte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Aktualisierung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich aller Auswirkungen, Risiken und Chancen. Ein Schwerpunkt wurde dabei auf das Klima-Management gesetzt. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorgaben wird unter der Verantwortung des CAO, Dr. Stephan Meeder, von der Internen Revision stichprobenartig überprüft.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Vergütungspolitik für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sieht eine langfristige Zielausrichtung in Form einer mehrjährigen variablen Vergütung (MVV) vor. Die Zielvergütung für die MVV beläuft sich auf 55 % des Festgehaltes des ersten Jahres einer dreijährigen Anwartschaftsphase. Im Rahmen dieses dreijährigen Plans misst sich die Leistung der Teilnehmenden an den finanziellen Kriterien ROCE (Gewichtung von 70 %) und Dividende (Gewichtung von 30 %), welche maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung der Ergebnisse der AGRANA-Gruppe beitragen. Des Weiteren werden strategische Ziele über einen Multiplikator abgebildet, dessen Bandbreite von 0,8 bis 1,2 die letztendliche Auszahlung des MVV nach Ablauf der dreijährigen Anwartschaftsphase beeinflusst. Zu Anfang eines jeden Geschäftsjahres beginnt eine neue dreijährige Anwartschaftsphase einer MVV.
Für jede neue Anwartschaftsphase werden Ziele in Bezug auf die oben genannten Kriterien gesetzt. Nachhaltigkeitsbezogene Erwägungen fließen als eines von drei modifizierenden, strategischen Zielen in den leistungsbezogenen Teil der Vergütung ein.
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurde die Leistung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Hinblick auf sechs nicht-finanzielle Ziele bewertet.
Anwartschaft 1
Umwelt (1/3): 60.106 Tonnen CO2-Emissionseinsparung (= 8,5 %) bis Ende 2025|26 versus 2022|23 für Scope 1 und 2 auf Basis aktueller Mittelfristplanung (CO2-Emissionen Scope 1 und 2 im Geschäftsjahr 2022|23: 709.000 Tonnen CO2)
Arbeitssicherheit (1/3): Einführung (einmalig im Basisjahr 2023|24) und jährliche Belegung einer „Operational Health and Safety Leadership“-Schulung für Vorstand und Top Management (rund 135 Personen)
Diversität (1/3): Erhöhung des Frauenanteils in Managementpositionen auf 28 % bis Ende 2025|26
Anwartschaft 2
Klimawandelresiliente Lieferkette (1/3): Entwicklung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Bereich der regenerativen Landwirtschaft bis Ende 2026|27 via Kommunikationsmaßnahmen in bestehenden und neuen Formaten für Vertragslieferanten und Entwicklung eines Premium-Programms für die Umsetzung regenerativer Maßnahmen
Diversität (1/3): Erhöhung des Frauenanteils in Managementpositionen auf 28,5 % bis Ende 2026|27
Governance (1/3): Verhaltenskodex-Informationskampagne für Arbeiterinnen und Arbeiter mit einer Implementierungsrate in den AGRANA-Gesellschaften von über 80 % bis Ende 2026|27
Anwartschaft 3
Arbeitssicherheit (1/3): Senkung der Verletzungsrate (LTIR) auf 5,00 bis Ende 2027|28
Governance (1/3): Bis Ende 2027|28 sollen mindestens 80 % der im technischen Einkauf der Gruppe identifizierten Hochrisikolieferanten im Lieferantenmanagementsystem entweder den Verhaltenskodex akzeptiert oder ein gleichwertiges eigenes Regelwerk nachgewiesen haben.
Strategisches Ziel (1/3) – HORIZONT: Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzernstrategie NEXT LEVEL und Organisationsstruktur
Die Auszahlung bezüglich einer MVV-Anwartschaftsphase findet in zwei Schritten statt.
Abschlagszahlung: Die erste Auszahlung der MVV erfolgt als Abschlagszahlung gemeinsam mit der einjährigen variablen Vergütung (EVV) (max. 75 % der MVV-Zielvergütung). Die Höhe der Abschlagszahlung wird anhand der Zielerreichung für das abgelaufene Jahr und unter Annahme einer 100 %-igen Zielerreichung für die beiden verbleibenden Jahre der Anwartschaftsphase errechnet, wobei der Multiplikator mit 1,0 angenommen wird. Die Abschlagszahlung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. der anteiligen Verrechnung, wenn es zu einem in der Vergütungspolitik geregelten Sachverhalt kommt, der diesen Rückforderungsanspruch auslöst.
Finale Auszahlung: Die finale Auszahlung erfolgt im Jahr der Hauptversammlung, welche über das letzte Jahr der dreijährigen Anwartschaftsphase beschließt. Sollte die Abschlagszahlung den Wert des finalen Anspruchs überstiegen haben, wird der übersteigende Teil zurückgefordert.
Die Anwartschaft 1 endet mit dem Geschäftsjahr 2025|26. Die Abschlagszahlung erfolgte mit Ende des Geschäftsjahres 2023|24. Die finale Auszahlung findet mit Ende des Geschäftsjahres 2025|26 statt. Die Anwartschaft 2 endet mit dem Geschäftsjahr 2026|27. Die Abschlagszahlung erfolgte mit Ende des Geschäftsjahres 2024|25. Die finale Auszahlung wird mit Ende des Geschäftsjahres 2026|27 durchgeführt. Die Anwartschaft 3 endet mit dem Geschäftsjahr 2027|28. Die Abschlagszahlung erfolgte mit Ende des Geschäftsjahres 2025|26. Die finale Auszahlung wird mit Ende des Geschäftsjahres 2027|28 durchgeführt. Aufgrund der Mehrjährigkeit der nicht-finanziellen Ziele und da die finale Auszahlung der Anwartschaft 1 erst im kommenden Geschäftsjahr 2026|27 erfolgt, ist es nicht möglich, für das Geschäftsjahr 2025|26 konkrete Angaben zu den klimabezogenen Anteilen der Management-Vergütung zu tätigen.
Die Bedingungen der genannten Anreizsysteme werden vom AGRANA-Aufsichtsrat genehmigt und aktualisiert.
Konzernlagebericht
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Abschnitte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-1, GOV-2, GOV-5, SBM-1, S2-SBM-3, S2-1, S4-SBM-3 und G1-1
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 SBM-2, IRO-1, S2-2, S2-3, S4-2, G1-1, G1-2 und G1-3
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
ESRS 2 IRO-1 und SBM-3 inkl. SBM-3-Angaben in den Themenstandards
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
E1-1, E1-3, E3-2, E5-2, S1-3, S1-4, S2-3, S4-3 und G1-3
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation
ESRS 2 SBM-1, E1-4, E3-3, E5-3, S1-5, S2-5 und S4-5
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
AGRANA-Risikomanagement
Das Risikomanagement der AGRANA-Gruppe verfolgt das Ziel, Chancen- und Risikopotenziale frühzeitig zu erkennen und unter Aufsicht der obersten Managementorgane geeignete Maßnahmen zur Risikomitigierung zu treffen. Mittels integrierter Kontroll- und Berichtssysteme wird eine regelmäßige konzernweite Einschätzung der Risikosituation ermöglicht. AGRANA sieht im verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und Chancen eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensführung und -entwicklung. Durch die im Geschäftsjahr 2024|25 erstmalig durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025|26 überprüft und aktualisiert wurde, wurden die bestehenden ESG-Risken des Unternehmens re-evaluiert und neue Risiken und Chancen identifiziert. Mehr Informationen dazu sind in der Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 zu finden (Details zum allgemeinen Risikomanagementverfahren siehe Risikomanagement, Seite 176ff)
Risiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Genauigkeit, Vollständigkeit und korrekte (d.h. im Einklang mit den ESRS-Vorgaben durchgeführte) Berechnung der veröffentlichten Daten sowie die Belegbarkeit der getroffenen Annahmen und Aussagen von vorrangiger Bedeutung. Die Nichteinhaltung dieser Reporting-Grundsätze zählt zu den wichtigsten Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung der AGRANA-Gruppe. Weiters ist auf die Einhaltung des Zeitplans sowie die effiziente Zusammenarbeit der vielen internen Stakeholder, die in den Berichtsprozess eingebunden sind, zu achten.
Zur Datensammlung werden für die verschiedenen Themenbereiche unterschiedliche IT-Systeme genutzt. Unternehmensinterne Arbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures) regeln Verantwortlichkeiten, Prozesse und Kontrollmechanismen. Die im Geschäftsjahr 2024|25 erlassene Nachhaltigkeitsmanagement-Richtlinie der AGRANA-Gruppe umfasst auch den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die AGRANA-Standard-Operating-Procedure (SOP) „Datensammlung und Berichterstattung im Bereich der Nachhaltigkeit“ präzisiert die Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse im Rahmen der Sammlung von Berichtsdaten. Durch die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben in diesen Dokumenten werden Reporting-Risiken minimiert. Die Eingabe der Daten an den AGRANA-Produktionsstandorten bzw. in den Tochtergesellschaften erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die gemeldeten Zahlen und Informationen werden in einer erweiterten Kontrollschleife in den AGRANA-Segmenten überprüft und plausibilisiert, bevor, sie den Verantwortlichen in der AGRANA-Holding zu einem weiteren Check und zur Konsolidierung übergeben werden. Dieser Prozess soll die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der dem Wirtschaftsprüfer vorgelegten Daten und Informationen gewährleisten.
Internes Kontrollsystem
Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorgaben wird stichprobenartig von der Internen Revision überprüft, die direkt dem AGRANA-Vorstand unterstellt ist und regelmäßig an diesen berichtet. Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden im Zuge der regulären internen Audits an 3 AGRANA-Standorten insbesondere die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, die korrekte Dateneingabe in das Umweltmanagementsystem sowie die Einhaltung der nachhaltigkeitsrelevanten Richtlinien, wie z.B. die AGRANA-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die AGRANA-Umweltpolitik oder der AGRANA-Verhaltenskodex, überprüft. An 3 Standorten wurden Compliance-Checks durchgeführt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 16 Produktionsstandorte (Vorjahr: 16) durch die Interne Revision geprüft.
Der richtliniengestützte interne Auditierungsprozess der AGRANA-Gruppe sieht eine Risikoanalyse mittels Ampelsystem sowie abschließende Meetings mit der Geschäftsführung der geprüften Gesellschaft, die Ausarbeitung eines detaillierten Prüfberichts, Empfehlungen von Maßnahmen und ein regelmäßiges Follow-up über den Stand der Verbesserung der identifizierten Problembereiche vor. Die Einbindung des Vorstandes und des Aufsichtsrates erfolgt zusätzlich zweimal jährlich im Prüfungsausschuss der AGRANA Beteiligungs-AG.
Das Nachhaltigkeitsverständnis von AGRANA
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Geschäftsmodell der AGRANA-Gruppe
AGRANA ist ein global tätiges Unternehmen in der Nahrungsmittel- und Industriegüterindustrie, das sich auf die Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe spezialisiert hat. Das auf der Veredelung von Naturprodukten beruhende Geschäftsmodell wird in den Geschäftsbereichen Agricultural Commodities & Specialities (ACS), das sich wiederum in die Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker unterteilt, sowie Food & Beverage Solutions (FBS) umgesetzt, wobei AGRANA als Bindeglied zwischen der Landwirtschaft und der weiterverarbeitenden Industrie fungiert. Im Segment FBS produziert AGRANA Fruchtzubereitungen, u.a. für die Milchindustrie oder die Food-Service-Industrie, sowie Fruchtsaftkonzentrate. Die Rohstoffe werden von landwirtschaftlichen Betrieben, Händlern bzw. Erstverarbeitern bezogen und in spezialisierten Werken verarbeitet. Im Segment ACS – Stärke stellt AGRANA Stärkeprodukte, Bioethanol und weitere pflanzenbasierte Spezialitäten aus den Rohstoffen Mais, Kartoffeln und Weizen her. Im Segment ACS – Zucker produziert AGRANA Zucker für private Haushalte und für Industriekunden. Die Zuckerrüben werden ausschließlich von Vertragslandwirten bezogen und in den AGRANA-Zuckerfabriken verarbeitet. Die Wertschöpfungskette von AGRANA beginnt mit der Beschaffung landwirtschaftlicher Rohstoffe, gefolgt von deren Verarbeitung in eigenen Werken, und endet mit der Lieferung der Produkte an Kunden in verschiedenen Industrien und Branchen sowie dem Verkauf von Produkten der Marke „Wiener Zucker“ bzw. regionaler Marken in Mittel- und Osteuropa an Konsumenten. Dabei legt AGRANA großen Wert auf Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz.
Bedeutende Produktgruppen
AGRANA ist im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions weltweit führend in der Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und Food-Service-Industrien. Die verarbeiteten Früchte werden größtenteils tiefgefroren oder aseptisch von Erstverarbeitern geliefert. In einigen Ländern betreibt AGRANA eigene Anlagen zur Erstverarbeitung, in denen frische Früchte, oft von Vertragsanbauern, übernommen und für die Weiterverarbeitung vorbereitet werden. Im Bereich Fruchtsaftkonzentrate werden an mehrheitlich europäischen Standorten Apfel- und Beerensaftkonzentrate, Direktsäfte, Fruchtweine, Getränkebasisstoffe und Aromen hergestellt. AGRANA setzt auf eine nachhaltige und vollständige Verwertung der Rohstoffe: Während bei Fruchtzubereitungen kaum Reststoffe anfallen, werden bei der Produktion von Apfelsaftkonzentraten entstehende Trester von der Pektinindustrie und als Futtermittel genutzt.
Im Segment ACS – Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA Rohstoffe wie Mais, Weizen und Kartoffeln, die sowohl aus der Vertragslandwirtschaft als auch über den Handel bezogen werden. AGRANA stellt daraus hochwertige Stärkeprodukte her, die an die Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie an Branchen wie die Papier-, Textil-, Kosmetik- und Baustoffindustrie und andere technische Industriezweige geliefert werden. Neben der Stärkegewinnung entstehen auch Düngemittel und hochwertige Futtermittel. Zudem produziert AGRANA Bioethanol, das als klimaschonende Komponente Benzin beigemischt wird.
Im Segment ACS – Zucker produziert AGRANA Zucker aus Zuckerrüben von Vertragslandwirten und raffiniert weltweit bezogenen Rohrohrzucker. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien wie die Süßwaren-, Getränke- und Pharmaindustrie geliefert. Für Endkonsumenten vertreibt AGRANA über den Lebensmittelhandel unter länderspezifischen Marken eine breite Palette an Zuckerprodukten.
Im Sinne einer vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe produziert AGRANA zudem eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln für die Landwirtschaft und Nutztierhaltung. Diese tragen nicht nur zum ökonomischen Erfolg bei, sondern schließen durch die Rückführung von Nähr- und Mineralstoffen in die Natur den ökologischen Kreislauf (siehe auch ESRS E-5).
Nachhaltigkeitsstrategie
Die AGRANA-Gruppe hat Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Unternehmensstrategie integriert, um die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen strategisch zu bearbeiten und um ökologische, ökonomische und soziale Ziele in Einklang zu bringen. Dies zeigt sich u.a. in der konsequenten
Konzernlagebericht
Verfolgung von Nachhaltigkeitsleitsätzen. Durch segmentübergreifende Ansätze werden Synergien zwischen der Nachhaltigkeitsstrategie und der allgemeinen Unternehmensstrategie erzeugt – beispielsweise in den Bereichen nachhaltige Rohstoffbeschaffung, Produktion und Vermarktung. Insbesondere die nahezu vollständige Verwertung landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie der Fokus auf Energieeffizienz und Emissionsreduktion leisten dabei einen Beitrag sowohl zu ökologischen als auch wirtschaftlichen Vorteilen. So wird die Positionierung von AGRANA als zukunftsorientiertes und verantwortungsbewusstes Unternehmen strategisch gestärkt. AGRANA verfolgt fünf definierte Handlungsfelder der Nachhaltigkeit konsequent in allen Segmenten:
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Herausforderungen der AGRANA-Gruppe in Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung
Die Umstellung auf erneuerbare Energien und nicht-fossile Brennstoffe sowie die Elektrifizierung von Prozessen zur Emissionsreduktion stellen in der Verarbeitung und Veredelung agrarischer Rohstoffe eine Herausforderung dar. Dies erfordert erhebliche Investitionen in neue Technologien und Infrastrukturen an den AGRANA-Produktionsstandorten, sowie die Anpassung bestehender interner Systeme und Abläufe. AGRANA muss sicherstellen, über die notwendigen Ressourcen zu verfügen, um diese Transformation erfolgreich bewältigen zu können.
Die Erreichung der Umweltziele in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere im agrarischen Anbau, stellt AGRANA sowie ihre Lieferanten und Kunden vor große Herausforderungen. Dafür sind nicht nur neue Prozesse und Technologien erforderlich, die sich vielfach noch in der Pilotphase befinden, sondern auch innovative Formen der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Ein zentrales Thema ist die nachhaltige und entwaldungsfreie Beschaffung agrarischer Rohstoffe nach internationalen Standards. Die Überprüfung der Lieferketten und die Sicherstellung fairer sowie umweltfreundlicher Produktionsbedingungen werden in den kommenden Jahren ein wesentliches Handlungsfeld für AGRANA sein. Besonders das Segment FBS gilt aufgrund seiner hohen Diversifizierung als anspruchsvoll. Die Umsetzung nachhaltiger Beschaffungspraktiken erfordert eine enge Kooperation entlang der gesamten Lieferkette sowie den weiteren Ausbau von Überwachungs- und Kontrollmechanismen.
Die nachhaltige AGRANA-Wertschöpfungskette 2025|26
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Konzernlagebericht
Inputs und Ansatz zur Sicherstellung der Ressourcenzuflüsse
Im Segment FBS bezieht AGRANA weltweit verschiedene Früchte entweder direkt von landwirtschaftlichen Betrieben oder in den meisten Fällen über Händler oder Erstverarbeiter. Die Stärkeproduktion basiert auf Rohstoffen wie Mais, Weizen und Kartoffeln, die teilweise von Vertragslandwirten bezogen werden. Für die Zuckerherstellung arbeitet das Unternehmen eng mit regionalen landwirtschaftlichen Betrieben zusammen, mit denen langfristige vertragliche Vereinbarungen bestehen.
Um eine kontinuierliche Versorgung mit notwendigen Rohstoffen sicherzustellen, setzt AGRANA auf dauerhafte Partnerschaften und eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten. Strategische Verträge mit Erstverarbeitern und Händlern gewährleisten eine stabile Rohstoffversorgung. Während der direkte Kontakt zu Landwirten nicht in allen Segmenten gleichermaßen gegeben ist, ermöglichen Vertragsanbauprogramme insbesondere in den Segmenten ACS – Zucker und ACS – Stärke eine gesicherte Rohstoffbeschaffung. Diese Partnerschaften tragen durch ein beständiges Stakeholder-Engagement zudem zur Förderung nachhaltiger Anbaumethoden bei. Bei der Verarbeitung von Früchten sorgt die hohe Diversifizierung der Anbaugebiete für eine zuverlässige Versorgung mit Ausgangsmaterialien.
Der Klimawandel beeinflusst die Ernteerträge und gefährdet somit die Verfügbarkeit der Rohstoffe in bestimmten Regionen. Schwankungen der Preise, der Verfügbarkeit und der Qualität von Rohstoffen wirken sich direkt auf die Produktionskosten und die Lieferfähigkeit aus. Zudem erschweren geopolitische Unsicherheiten wie Handelsbeschränkungen oder internationale Konflikte die Beschaffung. Gleichzeitig bietet die Entwicklung nachhaltiger und emissionsarmer Produkte die Chance, den sich ändernden Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben sichert das Unternehmen nicht nur die langfristige Versorgung mit Feldfrüchten, sondern fördert auch nachhaltige Anbaumethoden. Eine gezielte Diversifizierung der Rohstoffquellen und Absatzmärkte hilft, Abhängigkeiten zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Zusätzlich trägt die Implementierung emissionsarmer Technologien in den Produktionsprozessen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz bei. Ein proaktives Risikomanagement, das auf Szenario-Planung und regelmäßigen Audits basiert, ermöglicht es dem Unternehmen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Outputs und Ergebnisse: aktueller und erwarteter Nutzen für Kunden, Investoren und andere Interessenträger
AGRANA bietet eine breite Produktpalette an – von Fruchtzubereitungen u.a. für Milchprodukte, Backwaren und Desserts sowie Fruchtsaftkonzentrate über Stärkeprodukte für die Lebensmittelindustrie und andere industrielle Anwendungen und Bioethanol bis zur Produktion von Zucker für private Haushalte und Industriekunden sowie Nebenprodukten wie Melasse und Futtermittel. AGRANA vertreibt keine Produkte, die in bestimmten Märkten verboten sind.
Die Produkte von AGRANA bieten den Kunden vielfältigen Nutzen. Im Bereich FBS liegt der Fokus auf Innovation und der Anpassung an individuelle Kundenwünsche. Dies umfasst neue Geschmacksrichtungen und Trends wie pflanzenbasierte Produkte. Stärkeprodukte zeichnen sich durch ihre funktionalen und umweltfreundlichen Eigenschaften aus, beispielsweise Bioethanol zur Emissionsreduktion oder thermoplastische Stärke für Biokunststoffe als ökologische Alternative zu fossilbasierten Kunststoffen. Im Zuckersegment bietet AGRANA Verlässlichkeit in der Versorgung mit Zuckerprodukten für Industrie und Einzelhandel. Allgemein schaffen die nachhaltige Beschaffung und Einhaltung von Umweltstandards Vertrauen bei den Kunden.
AGRANA bringt auch anderen Stakeholdern erheblichen Nutzen. Landwirtschaftliche Betriebe profitieren von langfristigen Partnerschaften und der Unterstützung bei nachhaltigem Anbau. Für die Mitarbeitenden schafft das Unternehmen Arbeitsplätze in den Produktionsregionen. Die Gesellschaft profitiert durch den Beitrag zu Klimazielen, den AGRANA durch nachhaltige Energienutzung und die Reduktion von Treibhausgasemissionen leistet. AGRANA bekennt sich zu einer berechenbaren, zuverlässigen und transparenten Dividenden-Politik, die auf Kontinuität und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes ist ein wichtiger Eckpfeiler der an den Grundsätzen nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Unternehmensstrategie. Das AGRANA-Geschäftsmodell zeigt Resilienz aufgrund der Diversifikation in verschiedene Geschäftsbereiche und der starken Marktposition in ihren (Kern-)Märkten. Konsumenten können sich darauf verlassen, sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel zu erhalten. Mehr zur neuen Unternehmensstrategie ist im Lagebericht auf Seite 29 ersichtlich.
Nachhaltigkeitsziele der AGRANA-Gruppe
Ziel
Leistungskennzahl
Geschäftsbereich
Fortschritt
Senkung der Treibhausgas-
emissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen
50 % absolute Reduktion von THG-Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2030 
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Ca. 30 % Reduktion von Scope- 3-Emissionen bis 2030 
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2040 
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Netto-Null-Emissionen in Scope 3 bis 2050 
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Arbeitssicherheitsziele
Senkung der Verletzungsrate (LTIR) auf 5,00 bis 2027|28
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Einführung und jährliche Belegung einer Occupational Health and Safety-Leadership-Schulung für Vorstand und Top-Management bis 2025|26
AGRANA-Gruppe
Erreicht
Nachhaltige Beschaffung von agrarischen Rohstoffen
100 % nachhaltige Beschaffung gemäß der Definition des "Sustainable Juice Covenant" bis 2030|31
Bereich Fruchtsaftkonzentrate
In Bearbeitung
26 % der verarbeiteten Rohstoffmenge ist FSA- oder Äquivalent-validiert bis 2026|27
Bereich Fruchtzubereitungen
In Bearbeitung
Beibehaltung der 100 %-FSA- oder Äquivalent-Abdeckungsquote bei Vertragslandwirten
ACS – Stärke und ACS – Zucker
In Bearbeitung
Entwicklung von Bewusstseinsbildungs-Maßnahmen im Bereich der regenerativen Landwirtschaft bis Ende 2026|27
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Gleichstellung
Frauenanteil von 30 % in Managementpositionen bis 2030
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Verantwortungsvolle Nutzung von Wasser
Verringerung des relativen Wasserverbrauchs genormt auf eine Tonne Produkt-Output um 2 % bis 2030
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Reduktion der absoluten Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserknappheitsrisiken um 1 % bis 2030
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Optimierung der Abfallverwertung
90 % Abfallverwertungsquote (ohne Bauschutt) bis 2026|27
AGRANA-Gruppe
In Bearbeitung
Governance
Verhaltenskodex-Informationskampagne für Arbeiterinnen und Arbeiter mit einer Implementierungsrate in
Gesellschaften von über 80 % bis Ende 2026|27
AGRANA-Gruppe
Erreicht
Akzeptanz des AGRANA-Verhaltenskodex oder Nachweis eines gleichwertigen eigenen Regelwerks durch mindestens 80 % der im technischen Einkauf identifizierten Hochrisikolieferanten bis 2027|28
AGRANA-Gruppe
Neues Ziel
Konzernlagebericht
Angesichts der Vielfalt der AGRANA-Produktpalette und der segmentübergreifenden Ausrichtung des Portfolios wird von einer Differenzierung der Ziele auf Produkt-, Markt- oder Kundengruppenebene abgesehen. Stattdessen verfolgt AGRANA einen konzernweiten Ansatz, um übergeordnete und wirkungsvolle Zielsetzungen zu formulieren. Dort, wo die Geschäftsmodelle der verschiedenen Segmente zu unterschiedlich sind, um sie unter einem Ziel zusammenzufassen, wie z.B. im Zusammenhang mir einer nachhaltigen Rohstoffbeschaffung, wurden spezifische Ziele festgelegt. Die Ziele werden im Detail in den einzelnen Themenkapiteln beschrieben.
Bedeutende Märkte und Anzahl der Mitarbeitenden
AGRANA ist als Veredler agrarischer Rohstoffe mit 49 Produktionsstandorten1 (zum Bilanzstichtag, Vorjahr: 53 Standorte) in 24 Ländern (Vorjahr: 24 Länder) tätig und beschäftigte zum 28. Februar 2026 7.952 Mitarbeitende (Vorjahr: 9.077 Mitarbeitende).
Die in der Karte dargestellten Märkte sind für AGRANA von besonderer Bedeutung, da sie einen beträchtlichen Anteil der Einnahmen erwirtschaften.
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1 Die Anzahl der hier genannten Standorte schließt 3 Standorte von Gemeinschaftsunternehmen mit ein. Diese liegen (mit Ausnahme einiger Angaben im Standard E1) außerhalb der ESRS-Berichtsgrenzen.
Anzahl der Mitarbeitenden der AGRANA-Gruppe 2025|26 zum Bilanzstichtag
Mitarbeitende (Köpfe) pro Region
2025|26
2024|25
Europäische Union
3.936
4.642
Europa Nicht-EU
799
805
Asien
438
423
Afrika
517
880
Südamerika
318
304
Nordamerika
1.807
1.884
Australien und Ozeanien
137
139
Bedeutende Kundengruppen und Tätigkeiten
Folgende Kundengruppen sind für AGRANA von besonderer Bedeutung, da sie einen beträchtlichen Anteil des Umsatzes generieren:
Lebensmittelindustrie: Molkereiindustrie, Backwarenindustrie, Eiscremeindustrie, Food-Service-Industrie
Tiernahrungsindustrie
Landwirtschaft und Nutztierhaltung
Getränkeindustrie: Produzenten von alkoholfreien Getränken, Hersteller von Direktsäften, Fruchtweinen und Getränkegrundstoffen
Nicht-Lebensmittel-Industrien: Papier-, Textil-, Kosmetik-, Baustoff und Pharmaindustrie
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die wichtigsten Stakeholder der AGRANA-Gruppe
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Aus einem umfassenden Stakeholder-Mapping, das AGRANA im Geschäftsjahr 2024|25 durchführte und im Berichtsjahr aktualisierte, ergeben sich folgende Interessen und Standpunkte, die die spezifischen ESG-Bedürfnisse der Stakeholder widerspiegeln:
Konzernlagebericht
Mitarbeitende wünschen sich sichere Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, Beiträge zur Förderung der Diversität, Weiterbildungsmöglichkeiten und Mitbestimmung. Die Eigentümer legen Wert auf die Integration von Risiken und Chancen, die Erfüllung regulatorischer Vorgaben und eine verbesserte Nachhaltigkeitsleistung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht. Kunden erwarten Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und eine nachhaltige, emissionsreduzierte Produktion und Lieferkette. Die Umwelt als stille Stakeholderin erfordert den Schutz der Biodiversität, Maßnahmen gegen den Klimawandel, einen sparsame Ressourcennutzung und die Förderung von Kreislaufwirtschaft. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wünschen sich gerechte Löhne, den Schutz ihrer Arbeitsrechte sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette fordern den Schutz von Menschenrechten, soziale Gerechtigkeit, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken und Umweltschutz. Lieferanten erwarten sich stabile Partnerschaften, Wissenstransfer, Unterstützung bei der Etablierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken und faire Zahlungskonditionen. Auf Basis der Stakeholder-Interessen wurden strategische Anpassungen vorgenommen, etwa durch den Ausbau nachhaltiger Produktlinien, den Fokus auf emissionsarme Produktionsweisen, die Förderung fairer Arbeitsbedingungen und Stärkung sozialer Standards, insbesondere in der Lieferkette, sowie die stärkere Einbindung von Lieferanten und Kunden in Nachhaltigkeitsthemen. So werden wiederum die Stakeholder-Beziehungen gestärkt.
Der Austausch mit den erwähnten Stakeholdern bei AGRANA erfolgt kontinuierlich, auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft und mit vielfältigen Methoden. Dabei sind die unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen jeweils spezifischen Funktionsbereichen von AGRANA zugeordnet, interne Vertreter bilden die externe Sicht der Interessengruppen ab. Der Kontakt und Austausch mit Stakeholdern ist nicht nur im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung und doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) für AGRANA relevant. Er wird u.a auch im Rahmen der ISO 9001-Zertifizierung für Qualitätsmanagementsysteme gefordert und durchgeführt. Es besteht dadurch eine gute konzernweite Basis der Dokumentation und Berücksichtigung von Stakeholder-Anliegen. So wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Stakeholder in die Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie integriert und effektiv adressiert und auch in der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells berücksichtigt werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie die speziellen Ausschüsse werden regelmäßig über die Ergebnisse der Einbindung der Interessensgruppen sowie die Ansichten und Bedürfnisse zentraler Stakeholder informiert. Beispiele aus dem Geschäftsjahr 2025|26 dafür sind die Aktualisierung der DMA oder die Einbindung der Kunden und Rohstofflieferanten im Rahmen der Klimatransitionsplanung. Diese Ergebnisse wurden in Form von Präsentationen und Diskussionen an die Führungsgremien weitergeleitet. Auch der Aufsichtsrat, insbesondere im Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit, wird in regelmäßigen Abständen über die wesentlichen Ergebnisse und Entwicklungen informiert.
Formate der Stakeholder-Einbindung
AGRANA misst ihren Mitarbeitenden höchste Bedeutung zu und berücksichtigt deren Interessen und Standpunkte aktiv in der Unternehmensstrategie. In die Erstellung der neuen People Strategy, die im Kapitel S1 im Detail beschrieben wird, wurden die Führungskräfte und Mitarbeitenden zentral miteinbezogen. Im Rahmen einer wertorientierten Führung und Kooperation werden Informationen und Tools über das konzernweite Intranet (AGRAnet) bereitgestellt. Ergänzend kommen Newsletter und MS Teams zum Einsatz, um eine transparente Kommunikation sicherzustellen. Darüber hinaus finden zumindest einmal im Quartal Town-Hall-Meetings statt, in denen der Vorstand aktiv über wichtige Themen informiert und strategische Handlungsfelder kommuniziert. Mitarbeitenden wird die Gelegenheit geboten, aktiv mit Fragen an das Management heranzutreten. Dies ist v.a auch im Eventformat „Board & Breakfast” gut möglich, in dem eine Gruppe von acht Mitarbeitenden bei einem gemeinsamen Frühstück mit Vorstandsmitgliedern in den Austausch tritt. Regelmäßige Gespräche zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften über Zielsetzung und Zielerreichung bilden die Grundlage für bedarfsgerechte Schulungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Vernetzung und Weiterbildung der Mitarbeitenden wird durch interne Schulungen, wie etwa Nachhaltigkeitsschulungen, gefördert. Neue Mitarbeitende werden durch spezielle „Welcome Days“ in das Unternehmen eingeführt. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Verbesserung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Im Rahmen der Compliance-Meldewege können Mitarbeitende auch Fehlverhalten melden. So wird sichergestellt, dass die Achtung der Menschenrechte der Mitarbeitenden dauerhaft gewährleistet ist.
Im Geschäftsjahr 2025|26 lag ein besonderer Schwerpunkt des Stakeholder Engagements in allen Segmenten auf der Einbeziehung der Rohstofflieferanten sowie deren Vertretungen bzw. Nichtregierungsorganisationen, um nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken zu fördern. Die Maßnahmen reichten von der Teilnahme an bzw. Organisation von fachspezifischen Informationsveranstaltungen und Webinaren über die Mitarbeit in Arbeitsgruppen. Weiters fanden direkte Dialoge, Gespräche, Trainings sowie Pilotprojekte mit Vertragsanbauern und anderen Tier-1-Lieferanten zu
vielfältigen Themen statt: Treibhausgasemissionsreduktion, Klimarisiken, Erfassung von Primärdaten, Wasserfußabdruck, Bodengesundheit und Biodiversitätsförderung, regenerative agrarische Praktiken sowie Informationen und praktische Umsetzungstools zum Farm Sustainability Assessment (FSA). Im kommenden Geschäftsjahr werden insbesondere die dialogischen Maßnahmen weiter ausgebaut, da den Lieferanten eine zentrale Rolle in den Nachhaltigkeitsbemühungen von AGRANA zukommt. Die Sicherstellung der Geschäftskontinuität, eine gute, stabile Zusammenarbeit sowie Wissensaustausch sind wichtige Faktoren für die Strategie und Geschäftstätigkeit. Erkenntnisse aus den Einbeziehungsmaßnahmen fließen ebenso in die laufende Aktualisierung der DMA ein.
AGRANA bezieht ihre Kunden auf vielfältige Weise in die Unternehmensprozesse ein, um kontinuierlich Feedback zu Produkten und Prozessen zu erhalten, Bedürfnisse zu identifizieren und Verbesserungen anzustoßen. Dazu gehören ein direkter Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen und -projekten mit Key Accounts und anderen Kunden sowie regelmäßige Kundenzufriedenheitsanalysen. Aus der im Geschäftsjahr 2025|26 durchgeführten Befragung gingen eine nachhaltige Beschaffung, die sowohl Lieferkettentransparenz als auch die Verifizierung von Rohstofflieferanten durch das Farm Sustainability Assessment umfasst, sowie die Produktemissionsbilanz (Product Carbon Footprint) als wichtigste Nachhaltigkeitsthemen für die Kunden hervor. Zudem präsentierte das Unternehmen wieder sein breites Produktsortiment auf den wichtigsten internationalen Food-and-Beverage-Messen, wie der BIOFACH in Nürnberg oder der Food Ingredients Europe in Paris. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist es, gemeinsame Ansätze für nachhaltige Produkte zu entwickeln.
Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden bei AGRANA berücksichtigt, indem nachhaltige Sozial- und Umweltpraktiken gefördert werden. Seit 2009 ist AGRANA Mitglied der Supplier Ethical Data Exchange (SEDEX), die soziale Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellt. Diese Standards umfassen u.a Arbeitsbedingungen, Sicherheit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit. Zusätzlich arbeitet AGRANA eng mit landwirtschaftlichen Lieferanten zusammen, um deren Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine zentrale Rolle spielt dabei FSA, durch das sichergestellt wird, dass die meisten Zulieferer einen hohen Nachhaltigkeitsstatus erreichen. Diese umfassenden Bemühungen werden durch Qualitäts- und Compliance-Audits begleitet, wodurch ein guter Mindeststandard insbesondere in der Tier-1-Wertschöpfungskette sichergestellt wird. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Wahrung der Menschenrechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Überwachung der Arbeitsbedingungen und die Gewährleistung ethischer Praktiken. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Audits der Lieferkette und für Korrekturmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen dem AGRANA-Verhaltenskodex entsprechen. Nähere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich im Kapitel S2.
AGRANA berücksichtigt in ihrer Unternehmensstrategie die Interessen und Rechte der Verbraucher durch eine umfassende Qualitäts- und Sicherheitsorientierung. Oberstes Ziel der AGRANA-Qualitätspolitik ist es, sichere Lebensmittel und Futtermittel zu produzieren, die den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Dies schließt die Einhaltung nationaler und internationaler Anforderungen an die Produktsicherheit an allen Produktionsstandorten ein. Ein zentraler Aspekt des direkten Engagements ist die direkte Kommunikation über verschiedene Kanäle, besonders in Bezug auf die einzige Konsumentenmarke der AGRANA-Gruppe: „Wiener Zucker“. Dazu gehören aktive Social-Media-Kommunikation, die Plattform www.wiener-zucker.at, das Magazin „Kostbar“, regelmäßige Newsletter sowie ein exklusiver Abonnentenclub. Diese Kanäle dienen nicht nur dazu, Informationen zu teilen, sondern auch dazu, Feedback von Endnutzern einzuholen und auf deren Anliegen einzugehen. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Gewährleistung der Produktsicherheit, die Bearbeitung von Kundenanliegen sowie die Förderung von Transparenz. Darüber hinaus achtet AGRANA entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf die Wahrung der Verbraucherrechte. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten fließen dabei auch in die Produktverantwortung mit ein.
AGRANA bezieht Anrainer aktiv in die Unternehmensprozesse ein, um deren Bedenken und Anliegen zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch telefonische und schriftliche Kontakte im Rahmen des Anrainermanagements und kontinuierlichen Austausch mit den lokalen Gemeinschaften. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist es, Bedenken in Bezug auf Lärm und Sicherheit und die Auswirkungen auf die Gemeinschaft einzubeziehen.
Umfangreiche und zeitnahe Information, Transparenz und laufende Kommunikation mit Investoren und Analysten sind die wesentlichen Grundsätze der Investor Relations-Arbeit von AGRANA. Im Rahmen zahlreicher Roadshows und Investorenkonferenzen informiert der Vorstand österreichische und internationale institutionelle Investoren und Analysten über die Entwicklung und Perspektiven der AGRANA-Gruppe. Ergänzt wird diese Kommunikation durch Einzelgespräche sowie Conference Calls anlässlich der Veröffentlichung der Quartals- und Jahresergebnisse. Für institutionelle Investoren, Analysten und Banker werden auch anlassbezogen Capital Markets Days veranstaltet.
Konzernlagebericht
Privataktionärinnen und -aktionäre haben bei Anleger-Messen regelmäßig die Gelegenheit, Informationen über laufende Projekte und das operative Geschäft direkt vom Vorstand zu erhalten. Ein wichtiges Instrument der Investor Relations-Arbeit ist auch die AGRANA-Website, auf der alle Finanzberichte, Finanznachrichten, Insiderinformationen und Stimmrechtsmitteilungen, Eigengeschäfte von Führungskräften sowie die Investorenpräsentationen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung abgerufen werden können. AGRANA ist bestrebt, alle Marktteilnehmende gleichwertig und gleichzeitig zu informieren.
Die Umwelt, als stille Stakeholderin, wird von AGRANA mittels Umweltverträglichkeitsprüfungen, wissenschaftsbasierten Szenarioanalysen und den Austausch mit Expertinnen und Experten sowie NGOs in ihren Unternehmensprozess inkludiert. Der Zweck dieser Einbeziehungsmaßnahmen ist die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks und die Gewährleistung der Einhaltung von umweltrechtlichen Vorschriften. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden zur kontinuierlichen Förderung und Umsetzung umweltfreundlicherer Praktiken genutzt.
Zu den Engagement-Mechanismen für die Wissenschaft gehören Forschungspartnerschaften, insbesondere im Bereich der Agrarforschung, sowie akademische Konsultationen zur Produkt- und Prozessentwicklung und -optimierung. So sollen Erkenntnisse für Innovationen gewonnen und Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Standards gewährleistet werden. Die Forschungsergebnisse dienen als Grundlage für Produktentwicklungs- und Nachhaltigkeitsprojekte, um kontinuierlich fortschrittliche und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
Übergreifend bietet AGRANA eine Whistleblowing-Hotline an, die allen internen und externen Stakeholdern einen sicheren und anonymen Weg ermöglicht, Bedenken zu äußern und potenzielle Probleme zu melden.
Durch die systematische Involvierung der Stakeholder-Gruppen über ihre internen Stellvertreter und -vertreterinnen in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und damit auch in die nachfolgende Anpassung der Ziele und Maßnahmen wird sichergestellt, dass Stakeholder-Interessen in der nachhaltigen Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden bzw. Stakeholder-Anliegen anlassbezogen auch Änderungen in der Strategie oder im Geschäftsmodell auslösen. Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG wird regelmäßig ressortbezogen durch die zuständigen Fachabteilungen über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger informiert und beteiligt sich ebenfalls am Austausch mit den Anspruchsgruppen.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS für die AGRANA-Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2024|25 erstmalig durchgeführt und im Berichtsjahr 2025|26 aktualisiert. Der im Folgenden beschriebene Prozess bezieht sich auf die Erstdurchführung und in eingeschränkterem Ausmaß auch auf die Aktualisierung.
Zur Ermittlung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen wandte AGRANA eine Methodik an, die den Anforderungen der ESRS-Standards und den Leitlinien der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entspricht. Um verschiedene Perspektiven in den Prozess einzubringen, wurden sowohl interne als auch externe Stakeholder einbezogen. Schwer erreichbare Gruppen, wie die Natur oder Arbeitskräfte in der Tier-2-Lieferkette, wurden mittels Proxys, Risikoanalysen und wissenschaftlichen Studien berücksichtigt. Bestehende Austauschformate und Dokumentationen zur Stakeholder-Einbeziehung wurden herangezogen, um die kontinuierliche Einbindung der Perspektiven der AGRANA-Interessengruppen (siehe Angabepflicht SBM-2) zu gewährleisten. Die Stimme der externen Stakeholder wurde durch die Einbeziehung von internen Repräsentanten, die im engen Austausch mit den externen Anspruchsgruppen stehen, in den Prozess integriert.
AGRANA nutzte eine Vielzahl von Datenquellen, wie ihren Geschäftsbericht, Daten aus Umweltmanagement, Compliance, Beschaffung, Human Resources und Qualitätsmanagement sowie wissenschaftliche Studien oder nationale und internationale Strategien, als Inputs für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Die Erfassung der Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte auf Gruppenebene und umfasste alle relevanten Geschäftsaktivitäten, Standorte, Tochtergesellschaften und die gesamte Wertschöpfungskette, mit besonderem Fokus auf den landwirtschaftlichen Anbau. Unterschiede zwischen Standorten oder Geschäftsbereichen wurden in die Bewertung als gewichtender Faktor miteinbezogen. Zudem wurden Menschenrechtsthemen unabhängig von ihrem Umfang priorisiert, um eine umfassende und fundierte Einschätzung zu gewährleisten.
Validierungsschritte, darunter Feedbackschleifen mit externen Beraterinnen und Beratern sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern, Betriebsrat und Vorstand, stellten die Konsistenz und Vollständigkeit der Analyse sicher. Durch die Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen von AGRANA auf Menschen und Umwelt und die sich für AGRANA ergebenden Risiken und Chancen werden zentrale Kernelemente der Sorgfaltspflicht erfüllt. Eine Übersicht über die Kernelemente der Sorgfaltspflicht befindet sich in der Angabepflicht ESRS 2-GOV-4.
Der Austausch mit Stakeholdern bei AGRANA erfolgt kontinuierlich, auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft und mit vielfältigen Methoden (siehe auch ESRS 2 SBM-2). Dabei sind die unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen jeweils spezifischen Funktionsbereichen im Unternehmen zugeordnet, interne Vertreter bilden die externe Sicht der Interessengruppen ab. Durch die Einbindung dieser Vertretenden in den gesamten Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wurde sichergestellt, dass die Anliegen der Stakeholder angemessen berücksichtigt werden. Besonders hohe Relevanz hat naturgemäß die eigene Belegschaft, weshalb zusätzlich eine Feedbackrunde mit dem Konzernbetriebsrat als Vertretung der Mitarbeitenden durchgeführt wurde. Diese Konsultation erfolgte in Form von Interviews und Workshops, um eine möglichst breite Beteiligung zu gewährleisten. Zwei Stakeholder-Gruppen nehmen eine besondere Rolle im Prozess ein, da kein direkter Kontakt zu ihnen besteht und sie daher über Stellvertretungen eingebunden wurden:
Die Umwelt als stille Stakeholderin, deren Perspektiven durch Risikoanalysen, die Expertise von Fachexpertinnen und -experten sowie wissenschaftliche Studien und Publikationen von NGOs in den Prozess einflossen.
Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette ab Tier 2, die ebenfalls über Risikoanalysen sowie wissenschaftliche und weitere Sekundärquellen in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden.
Ein wichtiger Aspekt ist zudem das Engagement von AGRANA in der Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI), die Wissensaustausch und Vernetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft fördert und dadurch einen wertvollen Beitrag zur Integration dieser Stakeholder-Perspektiven leistet.
Im Geschäftsjahr 2025|26 erfolgte eine Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum, um Veränderungen zu dokumentieren und wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu präzisieren. Weitere Überprüfungen sind jährlich vorgesehen. Es ist geplant, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in einem Abstand von drei Jahren zu erneuern. Weiters wird sie zukünftig an die veränderten Anforderungen der überarbeiteten ESRS angepasst.
Auswirkungswesentlichkeit
AGRANA ermittelte potenzielle und tatsächliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt durch eine strukturierte Analyse interner und externer Daten. Dabei wurden Unternehmensberichte, Kennzahlen und Informationen aus Umweltmanagement, Compliance, Beschaffung und HR sowie externe Quellen, wie wissenschaftliche Studien und internationale Strategien genutzt. Ergänzend flossen Informationen über Stakeholder-Gruppen, etwa aus Tier-2-Lieferketten, in den Prozess ein. In themenspezifischen Workshops mit internen Stakeholdern wurden mögliche positive und negative Auswirkungen identifiziert, konkretisiert und bewertet. Die Evaluierung der Auswirkungen erfolgte unter Berücksichtigung der Vorgaben von ESRS und unter Anwendung der Dimensionen „Ausmaß der Auswirkungen“, „Umfang der betroffenen Geschäftsbereiche“, „Unabänderlichkeit der Auswirkungen“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“.
Sowohl die direkten Auswirkungen aus den eigenen Aktivitäten von AGRANA (eigener Betrieb) als auch die indirekten Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette wurden identifiziert, zugeordnet und gewichtet, wobei ein besonderer Fokus auf dem vorgelagerten landwirtschaftlichen Anbau der Rohstoffe, die AGRANA verarbeitet, lag. Aufgrund der hohen Mengen und der großen Vielfalt an bezogenen Agrarrohstoffen und der hohen Anzahl an Beschaffungsländern und -regionen können die vorgelagerten Tätigkeiten zu potenziellen nachteiligen Auswirkungen führen. Dazu zählen sowohl Umweltauswirkungen wie der Ausstoß von Treibhausgasemissionen im landwirtschaftlichen Anbau als auch potenzielle Menschenrechtsverletzungen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette insbesondere in Beschaffungsländern im globalen Süden. Es ist entscheidend, sowohl die eigenen Tätigkeiten als auch die vorgelagerten Prozesse sorgfältig zu überwachen, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Dies erfolgt regelmäßig direkt durch die Stelle in der AGRANA-Gruppe, der die betreffende Auswirkung zugeordnet werden kann, z.B. die Personalabteilung in Bezug auf Auswirkungen auf die Mitarbeitenden oder das Compliance Office in Bezug auf menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette.
Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte anhand eines skalierbaren Modells, das vorrangig qualitative Elemente berücksichtigt. Zu den zentralen Dimensionen im Modell zählen „Scale“ (das Ausmaß der Auswirkungen), „Scope“ (der Umfang der betroffenen Geschäftsbereiche), „Irremediability“ (Unabänderlichkeit der Auswirkungen) und „Likelihood“
Konzernlagebericht
(Eintrittswahrscheinlichkeit). Der Schweregrad von positiven und negativen Auswirkungen wurde berechnet, indem die einzelnen Faktoren addiert und mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wurden. Bei kritischen Themen, wie tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen, erfolgte eine grundsätzlich schwere Gewichtung, da diese unabhängig von einem geringen Ausmaß oder begrenzten Umfang stets als schwerwiegend betrachtet werden. Die Gewichtung zwischen Ausmaß, Umfang und Wahrscheinlichkeit erfolgte kontextabhängig. Beispielsweise wurde Auswirkungen mit breitem geografischem oder thematischem Einfluss, die mehrere oder alle AGRANA-Segmente betreffen, mit einer höheren Gewichtung im Ausmaß berücksichtigt.
Die Festlegung der Schwellenwerte für die Wesentlichkeit der Auswirkungen basiert auf einer Kombination interner Benchmarks und externer Standards, um die Relevanz für die Berichterstattung und die Strategie von AGRANA sicherzustellen, wobei der Schwellenwert für wesentliche Auswirkungen auf einer Skala von 1,95 – 9,0 bei >4,3 liegt. Für die Sammlung und Bewertung von Auswirkungen auf Menschenrechte dient der AGRANA-Due-Diligence-Prozess als Leitfaden, der auf dem AGRANA-Verhaltenskodex und der AGRANA-Grundsatzerklärung-Menschenrechte beruht. Diese stützen sich wiederum u.a auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Im Rahmen der Aktualisierung im Geschäftsjahr 2025|26 wurden die Auswirkungen sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf ihre Bewertung überprüft und angepasst. Die aktuelle Liste der wesentlichen Auswirkungen ist der Angabepflicht SBM-3 zu entnehmen.
Finanzielle Wesentlichkeit
Das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen mit finanziellen Auswirkungen für AGRANA folgte ebenfalls einem strukturierten und umfassenden Ansatz. Grundlage für die Analyse war die bereits zuvor durchgeführte Auswirkungswesentlichkeitsanalyse, ergänzt durch Interviews mit verantwortlichen Personen und Recherchen. Dieser Schritt diente dazu, den Kontext und die Rahmenbedingungen zu verstehen. In einem zweiten Schritt wurden Risiken und Chancen (ROs) identifiziert. Dazu wurden bestehende ESG-Risiken aus internen Unterlagen gefiltert und den relevanten Themen der ESRS zugeordnet. Zusätzlich wurden weitere Risiken und Chancen durch die Analyse von Abhängigkeiten, regulatorischen Änderungen und branchenspezifischen Informationen identifiziert.
Die Bewertung und Priorisierung der identifizierten RO erfolgten auf Grundlage spezifischer Kriterien wie Prozessen, Standorten, Produkten und Rohstoffen, die für die unterschiedlichen Geschäftsbereiche relevant sind. Dabei wurde zunächst eine Longlist der Risiken und Chancen erstellt, die durch eine Feedbackschleife mit internen Expertinnen und Experten der AGRANA-Geschäftsbereiche validiert und danach in eine Shortlist überführt wurde. Die RO auf der Shortlist wurden in spezifischen Workshops durch Mitarbeitende aus den Fachbereichen Finanz, Risikomanagement, Nachhaltigkeit, Umweltmanagement, Interne Revision, Human Resources, Compliance, Einkauf, Qualitätsmanagement, Strategie und Logistik beurteilt. Da sich der Prozess der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse direkt auf den Prozess der Auswirkungswesentlichkeitsanalyse stützt, ist methodisch sichergestellt, dass die identifizierten Risiken und Chancen direkt auf den tatsächlichen betrieblichen und externen Einflüssen basieren und eine fundierte Entscheidungsbasis bieten.
Um Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen und deren finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen, integrierte AGRANA Daten aus internationalen Leitlinien und Tools wie dem Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure (ENCORE) sowie Erkenntnisse aus sektor-relevanten Studien und Berichten. Beiträge von Organisationen wie der EU, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) oder dem World Wildlife Fund (WWF) flossen ebenfalls in die Analyse ein. So wird gewährleistet, dass die potenziellen Risiken und Chancen, die sich aus der Beeinträchtigung oder dem Verlust von Ökosystemleistungen ergeben, umfassend und präzise in die Bewertung einbezogen wurden.
Die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen identifizierter Risiken und Chancen wurden anhand eines detaillierten semiquantitativen Bewertungsschemas bewertet. Die verwendeten Skalen wurden im Einklang mit den Vorgaben von ESRS 1 und dem internen Risikomanagement sowie der Finanzabteilung von AGRANA entwickelt und angepasst.
Für die Bewertung wurden sowohl das erwartete finanzielle Ausmaß als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken und Chancen analysiert. Das Ausmaß beschreibt die potenzielle Wirkung eines Risikos oder einer Chance in vordefinierten Größenklassen auf die finanziellen Ergebnisse (EBIT) von AGRANA und wurde anhand von qualitativen Einschätzungen von Expertinnen und Experten und mithilfe von quantitativen Analysen im Bruttoverfahren ermittelt.
Die Wahrscheinlichkeit wurde ebenfalls semiquantitativ durch interne Expertinnen und Experten und externe Beraterinnen und Berater eingeschätzt, wobei spezifische Kriterien aus dem internen Risikomanagement herangezogen wurden, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Die Gewichtung von Ausmaß und Wahrscheinlichkeit erfolgte durch Multiplikation dieser beiden Werte. Die Analyse wurden für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte durchgeführt, wobei „kurzfristig“ zum Zeitpunkt der Erstanalyse das Geschäftsjahr 2024|25 abdeckte, „mittelfristig“ einen Zeitraum von 2-5 Jahren bezeichnet und „langfristig“ alle Zeiträume jenseits des Fünf-Jahres-Horizonts einschließt. Der jeweils höchste Wert pro Risiko/Chance wurde herangezogen, um dessen Bedeutung zu bewerten. Die Schwellenwerte für die Wesentlichkeit wurden klar definiert: Ein Risiko oder eine Chance wurde als wesentlich eingestuft, wenn der berechnete Wert (Ausmaß × Wahrscheinlichkeit) größer oder gleich dem Mittelwert (2,5) der verwendeten fünfstufigen Skala entspricht.
Die Ergebnisse der Analyse wurden mehrfach validiert. Sowohl interne Expertinnen und Experten als auch externe Beraterinnen und Berater prüften die Konsistenz der Bewertungen und als nicht wesentlich eingestufte Punkte wurden begründet. Abschließend wurden die wesentlichen Risiken und Chancen dem AGRANA-Vorstand und dem Ausschuss für Strategie und Nachhaltigkeit des AGRANA-Aufsichtsrates präsentiert, diskutiert und freigegeben.
Im Rahmen der Aktualisierung im Geschäftsjahr 2025|26 wurden auch die Risiken und Chancen inhaltlich sowie im Hinblick auf die Bewertung über alle Zeiträume hinweg überprüft, wobei der kurzfristige Zeithorizont sich mit dem Berichtsjahr deckt. Die aktuelle Liste der wesentlichen Risiken und Chancen ist der Angabepflicht SBM-3 zu entnehmen.
Die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken kombiniert qualitative und quantitative Methoden und berücksichtigt langfristige Umwelt- und Sozialfaktoren in einer Bruttobetrachtung. Das heißt, dass bereits gesetzte Maßnahmen gemäß ESRS-Vorgaben in die Bewertung nicht einflossen. So erweitert die Nachhaltigkeitsbewertung den Blickwinkel des Risikomanagements durch die Integration externer Vorgaben wie ESRS, sektoraler Besonderheiten und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen, wodurch die Analyse umfassend und zukunftsorientiert durchgeführt wird.
Der Entscheidungsprozess basiert auf einem strukturierten Ansatz, der interne Kontrollmechanismen, Stakeholder-Einbindung und klar definierte Validierungsstufen umfasst. Das Corporate-Sustainability-Team leitete gemeinsam mit dem Risikomanagement den gesamten Prozess, wobei interne Abteilungen sowie Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen und den AGRANA-Segmenten in die Analyse eingebunden wurden. Diese funktionsübergreifende Zusammenarbeit stellte sicher, dass die Bewertung von Auswirkungen, Chancen und Risiken den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt wurden. So können auch frühzeitig effektive Maßnahmen umgesetzt werden.
Die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken werden künftig in das allgemeine Risikomanagement von AGRANA integriert. Die Ergebnisse tragen zur Bewertung des allgemeinen Risikoprofils bei, indem sie langfristige und übergreifende Faktoren wie regulatorische Veränderungen, ökologische Abhängigkeiten oder gesellschaftliche Entwicklungen einbeziehen. Sie ermöglichen eine erweiterte Perspektive in Bezug auf potenzielle Risiken und Chancen und unterstützen AGRANA dabei, strategische Entscheidungen und Gegenmaßnahmen zu treffen.
Der Prozess zur Ermittlung und Bewertung sowie zum Management von Chancen wird derzeit nicht in das allgemeine Risikomanagementverfahren einbezogen. Chancen werden als Teil der strategischen Geschäftssteuerung direkt von den AGRANA-Segmenten weiterverfolgt.
Den Abschluss des gesamten Prozesses der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bildete die Identifikation der aus den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) resultierenden für AGRANA wesentlichen und daher zu berichtenden ESRS-Datenpunkten. Hierfür wurden die wesentlichen IRO den Offenlegungspflichten der ESRS-Themenstandards zugeordnet. Offenlegungspflichten, die keiner der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeordnet werden können, gelten als „nicht wesentlich“. Das bedeutet, dass AGRANA keine Informationen zu diesen Offenlegungspflichten bereitstellen muss. Offenlegungspflichten, die mit einer oder mehreren der wesentlichen IRO verknüpft sind, werden im Berichtsprozess berücksichtigt. Alle wesentlichen IRO konnten einer konkreten Angabepflicht zugeordnet werden. AGRANA berichtet daher keine unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsthemen, wohl aber unternehmensspezifische Leistungsindikatoren, die im Bericht gekennzeichnet sind.
Konzernlagebericht
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (E1-IRO-1)
Um klimawandelbedingte Risiken für den eigenen Betrieb zu identifizieren, wurde im Geschäftsjahr 2022|23 erstmalig eine Klimawandel-Szenarioanalyse für 53 Standorte durchgeführt. Ziel war es, die physischen Klimarisiken pro Standort zu erheben. Das methodische Vorgehen basiert einerseits auf den vom Weltklimarat empfohlenen Szenarien SSP1-2.6 und SSP5-8.5 andererseits auf eine fragebogenbasierte Expositions- und Vulnerabilitätsbewertung durch Expertinnen und Experten an den AGRANA-Standorten.
Zunächst wurden den Standorten präzise geografische Koordinaten zugewiesen, um relevante Klimagefahren gezielt auszuwählen. Basierend auf diesen Gefahren erfolgte eine Datenanalyse, bei der die relevantesten Datenquellen identifiziert wurden. Die Auswahl der Indikatoren erfolgte mit dem Ziel, die jeweiligen Klimagefahren bestmöglich zu repräsentieren. Anhand der Standorte sowie der räumlichen Informationen der Gefahrenindikatoren wurden Gefahrenwerte für verschiedene Szenarien und Zeiträume festgelegt. Anschließend wurde in einem mehrstufigen qualitativen Interviewverfahren die Vulnerabilität der einzelnen Standorte bewertet. Das physische Klimarisiko ergibt sich aus folgenden Faktoren, nämlich Klimagefahren, Exposition der Produktionsstandorte und potenziellen klimabedingten Beeinträchtigungen der Produktionsprozesse.
Im Geschäftsjahr 2024|25 wurden alle Zucker- und Stärke-Standorte noch einmal im Detail analysiert, im Berichtsjahr 2025|26 folgte eine neuerliche Überprüfung der Standorte im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions. Insgesamt liegen aktuelle Klimawandel-Szenarioanalysen für alle AGRANA-Standorte vor. Im Rahmen dieser Modellierungen wurden insbesondere akute Klimagefahren wie Hitzewellen, Dürren, Überflutungen, Tornados und Wald- und Flächenbrände sowie chronische Klimagefahren wie Wasserknappheit und der Anstieg des Meeresspiegels als potenziell kritische Risiken für die Standorte analysiert. Die Detailanalysen zeigen, dass sich die Mehrheit der AGRANA-Standorte derzeit im mittleren Risikobereich befindet. Die häufigsten Klimagefahren sind Dürre, Hitzewellen und Wasserknappheit. Ein Standort weist ein sehr hohes physisches Klimarisiko auf, zwölf Standorte besitzen ein hohes. Für diese insgesamt 13 Betriebsstätten wurden Maßnahmenpläne ausgearbeitet.
Im Berichtsjahr analysierte AGRANA zudem die physischen Klimarisiken entlang der agrarischen Wertschöpfungskette für die Rohstoffe Zuckerrübe, Mais, Kartoffel und Weizen in den Hauptanbaugebieten. Es kam dabei das Adaptation, Biodiversity and Carbon Mapping Tool (ABC-Map) der Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen (FAO) zum Einsatz, das die klimatische Eignung der jeweiligen geographischen Gebiete für den Anbau der spezifischen Ackerfrüchte unter Anwendung der Emissionsszenarien SSP2-4.5 sowie SSP5-8.5 über vier Zeiträume (historisch, kurz-, mittel- und langfristig) hinweg bewertet. Die Eignung beschreibt, in welchem Ausmaß die klimatischen Bedingungen eines Standorts die physiologischen Anforderungen einer Frucht hinsichtlich der Indikatoren Niederschlag und Temperatur erfüllen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts befand sich die Erstanalyse noch im Abschlussprozess.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Geschäftsjahr 2024|25 wurden die Klimarisiken und -chancen einer ersten semi-quantitativen finanziellen Bewertung über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte unterzogen und im Berichtsjahr überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wie in den allgemeinen Angaben zur DMA beschrieben, wurden die Risiken anhand einer fünfstufigen Skala des finanziellen Ausmaßes (EBIT-Auswirkung) bewertet. Die physischen Klimarisiken sowohl im eigenen Betrieb (Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, Kostensteigerung durch klimabedingte Wetterextreme) als auch für die Wertschöpfungskette (Preisvolatilität bei Rohstoffen) wurden brutto mit einem hohen EBIT-Effekt bei variierender Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Generell steigt die Eintrittswahrscheinlichkeit ohne Setzung von Maßnahmen mit fortschreitendem Zeithorizont. Die verwendeten kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonte wurden im Einklang mit den Angaben im ESRS 1 definiert und stimmen teilweise mit der erwarteten Lebensdauer der Vermögenswerte, den strategischen Planungshorizonten und den
Kapitalallokationsplänen überein. Die klimabezogenen Annahmen im Jahresabschluss basieren ebenfalls auf den beschriebenen Analysen.
Es gibt keine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten, die noch nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft kompatibel sind oder erhebliche Anstrengungen erfordern, um mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar zu sein. Die letzte Produktionsanlage bei AGRANA am Standort Opava|CZ, die auf die Verwendung des fossilen Brennstoffs Kohle angewiesen ist, wird derzeit schrittweise umgebaut. Im Berichtsjahr wurde bereits erfolgreich die kohlebetriebene Kesselanlage durch einen erdgasbetriebenen Dampfkessel ersetzt. Bis 2028|29 sollen auch die letzten Restmengen an Kohle, die dort noch im Einsatz sind, substituiert werden (siehe E1-1).
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermöglichte zudem eine Identifikation von wesentlichen Übergangsrisiken (siehe auch ESRS 2 SBM-3), die in folgende Kategorien unterteilt werden können und ebenfalls einer Bewertung über kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume unterzogen wurden:
Technologie
Hohe Investitionskosten und mögliche kurzfristige Effizienzeinbußen durch den Umstieg auf emissionsärmere Technologien wurden als wesentliches Risiko für die AGRANA-Gruppe in einem über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren hinausgehenden Zeitraum identifiziert. Langfristig gesehen führt eine höhere Energieeffizienz mit großer Wahrscheinlichkeit aber zu Einsparungen von Kosten im laufenden Betrieb (Chance).
Markt
Der sich wandelnde Markt hin zu einer erhöhten Nachfrage nach emissionsarmen Produkten kann sich für AGRANA langfristig als Risiko manifestieren. Emissionsreduzierende Aktivitäten müssen künftig einerseits noch stärker gefördert werden, was zu höheren Investitionen führt. Andererseits tragen diese zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.
Politik und Recht
Insbesondere für die Segment ACS – Zucker und ACS – Stärke, die dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen, stellt die Verteuerung von Emissionszertifikaten ein erhebliches Übergangsrisiko dar. Dieses Risiko weist eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit auf und betrifft insbesondere den langfristigen Bewertungshorizont von mehr als fünf Jahren.
Die Bewertung klimabedingter Übergangsrisiken und -chancen erfolgte im ersten Schritt ebenfalls auf Basis der Einschätzung von unternehmensinternen Fachexpertinnen und -experten. Es wurde keine transitorische Klimawandel-Szenarioanalyse unter Einbezug eines 1,5°C-Szenarios durchgeführt. Die Übergangsrisiken wurden nach der gleichen Logik wie die physischen Risiken einer qualitativen Erstbewertung unterzogen. Nach Einschätzung der Expertinnen und Experten zieht das Marktrisiko hier den größtmöglichen potenziellen finanziellen Effekt nach sich, gefolgt von den regulatorischen und technologischen Übergangsrisiken.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (E2-IRO-1)
Bei der Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung wurden sowohl die Standorte und die dort stattfindenden eigenen Tätigkeiten der AGRANA-Gruppe als auch die Wertschöpfungskette gemäß dem LEAP-Ansatz (1. Feststellung des Ortes, 2. Bewertung der Abhängigkeiten und Auswirkungen, 3. Bewertung von Risiken und Chancen, 4. Ergebniserstellung) berücksichtigt. Besonders im Fokus stand dabei der agrarische Anbau von Rohstoffen, da in diesem Bereich die meisten Berührungspunkte mit der Natur bestehen. Die Abhängigkeiten und Auswirkungen wurden in Workshops mit unternehmensinternen Fachexpertinnen und -experten bewertet. Dabei wurden umweltrechtliche Vorgaben berücksichtigt und – wo erforderlich – Abfragen auf Produktionsstandortebene durchgeführt. Im nächsten Schritt wurden mithilfe des Risikomanagements Risiken und Chancen bewertet.
Alle in Bezug auf Umweltverschmutzung identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als nicht wesentlich eingestuft. Die AGRANA-Gruppe verfügt nicht über Standorte, an denen die Umweltverschmutzung von wesentlicher Bedeutung ist, und auch nicht über Geschäftstätigkeiten, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung verbunden sind. Vor diesem Hintergrund wird der Standard ESRS E2 nicht berichtet. Diese Bewertung basiert zum einen auf den strengen regulatorischen Vorgaben, denen sowohl AGRANA als auch die Lieferkette – insbesondere in Europa, wo ein großer Teil der Geschäftstätigkeit angesiedelt ist – unterliegen.
Konzernlagebericht
Zum anderen liegen keine Erkenntnisse über tatsächliche negative Auswirkungen im Bereich der Umweltverschmutzung vor. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden die umliegenden Gemeinschaften insofern berücksichtigt, als interne Stakeholder-Repräsentanten in den Prozess eingebunden wurden. Darüber hinaus stellt das AGRANA-Anrainermanagement an den einzelnen Standorten sicher, dass die Interessen der umliegenden Gemeinschaften gewahrt bleiben.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser und Meeresressourcen (E3-IRO-1)
Während Süßwasserressourcen eine wichtige Rolle im Produktionsprozess der AGRANA-Gruppe spielen, sind Meeresressourcen für das Unternehmen nicht von wesentlicher Bedeutung. Es werden im Kapitel E3 demnach nur Datenpunkte aus den ESRS berichtet, die im Zusammenhang mit Süßwasserressourcen stehen. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse, bei der sowohl der eigene Betrieb als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gemäß dem LEAP-Ansatz analysiert wurden, wurde ein spezielles Augenmerk auf jene Standorte des Geschäftsbereichs Fruchtzubereitungen gelegt, die sich in relativer Meeresnähe befinden (Südkorea, Türkei, Australien und China). Es sind an diesen Standorten keine negativen Auswirkungen auf Meeresökosysteme zu erwarten.
Um spezifisch AGRANA-Standorte zu identifizieren, die von Wasserrisiken betroffen sind, erfolgte ein geografisches Mapping unter Zuhilfenahme des „Aqueduct Water Risk Atlas“. Dieses Open-Source-Tool ermöglicht es, die Eintrittswahrscheinlichkeit von wasserbezogenen Risiken wie Überflutungen, Dürre und Wasserknappheit, auch unter Berücksichtigung von Flusseinzugsgebieten, zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden mittels des ebenfalls frei zugänglichen WWF Water-Risk-Filters und der im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung von Klimarisiken beschriebenen Klimawandel-Szenarioanalyse plausibilisiert. Für das Geschäftsjahr 2025|26 ergaben sich Risiken insbesondere in Bezug auf den Faktor Wasserknappheit. 15 AGRANA-Standorte (Vorjahr: 16 Standorte) lagen in Zonen mit sehr hohem oder hohem Risiko (Algerien, Australien, China – zwei Standorte, Marokko, Ägypten, Mexiko, Russland, Südafrika, Türkei, Ukraine – 2 Standorte, USA – 2 Standorte, Tschechien – ein Standort). Diese können zum überwiegenden Teil dem Segment FBS zugeordnet werden. Durch Wasserentnahme in diesen Gebieten kommt es möglicherweise zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Außerdem wurden die Verbräuche von Oberflächenwasser und Grundwasser sowie Entnahmen und Ableitungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten betrachtet. Die Kriterien für die Bestimmung des Zustandes von Gewässern gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden ebenso berücksichtigt (siehe Angabepflicht E3-4). Es erfolgte keine dedizierte Einbindung der an die AGRANA-Standorte angrenzenden Gemeinschaften. Die Einbindung der Gemeinden erfolgt üblicherweise im Rahmen des AGRANA-Anrainermanagements.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen (E4-IRO-1)
Das Thema „Biodiversität“ wurde im Rahmen der allgemeinen Methodik der Wesentlichkeitsanalyse behandelt, wobei sowohl die Identifikation als auch die Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im eigenen Betrieb und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt wurden. Ein Hauptaugenmerk lag auf der Analyse der agrarischen Lieferkette, da Landwirtschaft und Biodiversität eng miteinander verknüpft sind. Potenzielle Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt, von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen wurden ebenfalls ermittelt und bewertet.
Für die Analyse von Biodiversitätsauswirkungen, -risiken und -chancen wurden wissenschaftliche Studien und Präsentationen von Expertinnen und Experten herangezogen. Dabei kamen sektorspezifische Ansätze wie der ENCORE-Ansatz zur Anwendung. Dies ist ein innovativer Ansatz im Bereich des Biodiversitätsschutzes. Er befasst sich mit der Identifikation und Nutzung neuer Chancen und Strategien, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und nachhaltige Lösungen zu fördern, und wird in den ESRS und den TNFD-Richtlinien referenziert (Taskforce on Nature-related Financial Disclosures). Die TNFD-Richtlinien sind ein Rahmenwerk zur Berichterstattung und Risikobewertung im Bereich Biodiversität. Sie sollen Unternehmen und Finanzinstitutionen dabei unterstützen, naturbezogene Risiken und Chancen zu verstehen, zu managen und transparent offenzulegen. Ziel ist es, die Natur in wirtschaftliche Entscheidungen einzubeziehen.
Zusätzlich wurden sowohl regulatorische Entwicklungen und Strategien wie die EU-Bodenstrategie und die EU-Biodiversitätsstrategie im Rahmen des Green Deals, berücksichtigt als auch Publikationen von NGOs wie dem World Wildlife Fund. Das Engagement von AGRANA in der SAI-Plattform unterstützte den Wissensaustausch. Diese Quellen ermöglichten es AGRANA, sowohl unternehmensspezifische als auch systemische Risiken zu verstehen und in die Analyse
miteinzubeziehen. Die identifizierten wesentlichen Risiken sind physischer Natur. Es wurden keine wesentlichen Übergangsrisiken ermittelt. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gab es keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften.
Um zu bewerten, ob durch ihre Geschäftstätigkeit an den eigenen Standorten mögliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität bestehen, führte AGRANA eine Analyse mit dem Biodiversitätsfilter des WWF durch. Obgleich einige Standorte in der Nähe von schutzbedürftigen Gebieten liegen, sind dort keine negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und gefährdete Ökosysteme zu erwarten. Die Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen ist in den kommenden Geschäftsjahren zu eruieren. Dazu sollen Datenbanken und Geoinformationen herangezogen werden.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5-IRO-1)
Bei der Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden sowohl die AGRANA-Standorte und dort stattfindenden eigenen Tätigkeiten als auch die Wertschöpfungskette gemäß dem LEAP-Ansatz berücksichtigt. Es wurden die Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse sowie Abfälle im Einzelnen auf ihre wesentlichen Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit von AGRANA untersucht. Eine detaillierte Analyse einzelner Standorte war nicht notwendig, da die positiven Ergebnisse der Kreislaufwirtschaft auf der konsequenten Umsetzung zentraler Prinzipien und Strategien beruhen, die bereits umfassend in der gesamten AGRANA-Gruppe etabliert sind. Dies betrifft insbesondere die für die AGRANA-Gruppe wesentlichste Input-Ressource: agrarische Rohstoffe.
Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften statt. Die Interessen und Standpunkte der betroffenen Gemeinschaften wurden insofern berücksichtigt, als interne Stakeholder-Vertreter in den Wesentlichkeitsanalyseprozess eingebunden wurden.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung (G1-IRO-1)
Das Thema „Business Conduct“ wurde ebenfalls im Rahmen der allgemeinen Methodik der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet, einschließlich der Identifikation und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen. Letzteres erfolgte unter Zuhilfenahme spezifischer Kennzahlen wie der Anzahl gemeldeter bzw. bestätigter Fälle, gesetzter Maßnahmen sowie der Dokumentation von Stakeholder-Interessen im Rahmen von Compliance-Analysen, -Reviews und -Visits.
Eine detaillierte Analyse spezifischer Standorte oder besonderer Unternehmensaktivitäten wurde dabei nicht durchgeführt, weil Compliance als Fundament guter Unternehmensführung gleichermaßen in allen Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften verankert ist.
Konzernlagebericht
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die wesentlichen Auswirkungen von AGRANA sind primär im eigenen Betrieb und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu finden, insbesondere im landwirtschaftlichen Anbau der Rohstoffe. Dies beeinflusst die Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der gesamten Lieferkette und erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit Umwelt- und Sozialstandards. Die Anforderungen der ESRS führen zu einer stärkeren Einbindung von assoziierten Unternehmen und komplexeren Analysen.
Die Identifikation und Bewertung dieser Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen erfolgten durch eine detaillierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA, siehe IRO-1) im Geschäftsjahr 2024|25, die einer Aktualisierung im Berichtsjahr unterzogen wurde. Die Aktualisierung diente der Präzisierung von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, wobei sowohl Bewertungen an veränderte Gegebenheiten angepasst, als auch Themenbereiche gebündelt bzw. neu aufgenommen wurden. Die Gesamtanzahl der wesentlichen Auswirkungen wurde im Vergleich zum Vorjahr reduziert, insbesondere positive Auswirkungen nachgeschärft bzw. aus methodischen Gründen entfernt. Die Anzahl und Art der Risiken blieben unverändert, eine transitorische Chance wurde aufgrund veränderter Rahmenbedingungen aus der Analyse entfernt. Änderungen sind in der nachfolgenden Tabelle mit dem Symbol * gekennzeichnet.
Der Prozess der Erstellung und Aktualisierung der DMA ist in die ESG-Strategie integriert und umfasst eine kontinuierliche Überprüfung sowie Anpassungen und Feedbackschleifen mit Stakeholdern. Erhöhte Interaktion und Feedback mit internen und externen Stakeholdern tragen zur Verbesserung der ESG-Berichtsleistung und der Entscheidungsprozesse bei. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht eine differenzierte Betrachtung der Geschäftsaktivitäten von AGRANA entlang der Wertschöpfungskette und bildet eine Grundlage für das gezielte Management unternehmensspezifischer Risiken sowie die Ableitung entsprechender Leistungsindikatoren im Rahmen der ESG-Berichterstattung. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden systematisch in Geschäftsstrategien integriert, einschließlich der Anpassung von Due-Diligence-Prozessen.
Das Geschäftsmodell und die Strategie der AGRANA-Gruppe sind durch robuste Prozesse, dynamische Anpassungsmechanismen und die Fokussierung auf Nachhaltigkeit widerstandsfähig. Die Integration von ESG-Aspekten, ein starker Due-Diligence-Prozess sowie eine umfassende Stakeholder-Einbindung gewährleisten, dass Risiken effektiv gemanagt und Chancen gezielt genutzt werden können. Die Wesentlichkeitsanalyse von AGRANA basiert auf einer umfassenden Datengrundlage, die interne und externe Quellen, wissenschaftliche Studien sowie Best Practices berücksichtigt. Diese Analyse gewährleistet, dass wesentliche Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und priorisiert werden. Dadurch entsteht eine Grundlage für eine robuste Entscheidungsfindung. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Bewertungsmethoden im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen sind weiterhin vorgesehen. Zudem werden methodische Schwächen in Feedbackschleifen erkannt und durch Verbesserungen der Analysemethoden behoben.
Klimawandel: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Anpassung an den Klimawandel
Preisvolatilität und dadurch Kostensteigerungen bei agrarischen Rohstoffen durch klimabedingte Ernteausfälle
Risiko (physisch); langfristig
Rohstoffanbau in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Landwirtschaft)
Kann langfristig auf Ertragslage und Zahlungsströme wirken. Kein Risiko einer erheblichen Anpassung der Buchwerte und keine Effekte auf Finanz- und Ertragslage sowie Zahlungsströme im nächsten Berichtszeitraum.
Kostensteigerung durch Wetterextreme an den eigenen Standorten aufgrund des Klimawandels
Risiko (physisch); langfristig
Eigene Standorte in Risikozonen
Kann langfristig auf Ertragslage und Zahlungsströme wirken. Kein Risiko einer erheblichen Anpassung der Buchwerte und keine Effekte auf Finanz- und Ertragslage sowie Zahlungsströme im nächsten Berichtszeitraum.
Klimaschutz
Signifikante Scope-3-Emissionen*
Auswirkung; negativ; tatsächlich; langfristig
Rohstoffanbau in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Landwirtschaft)
Inbesondere der Einkauf von großen Mengen an landwirtschaftlichen Rohstoffen – der Kern des AGRANA-Geschäftsmodells – führt zu indirekten Emissionen von CO2e, welche erheblich zum Klimawandel beitragen. Scope-3-Emissionen sind der größte Posten im THG-Unternehmensfußabdruck von AGRANA.
Signifikante Scope-1- und Scope-2-Emissionen
Auswirkung; negativ; tatsächlich; langfristig
Eigene Standorte insbesondere in den Segmenten ACS – Stärke und ACS – Zucker
AGRANAs eigene energieintensive Produktionsprozesse verursachen direkte (Verbrennungsprozess in den Anlagen) und indirekte (Energieverbrauch) Emissionen, die zum Klimawandel beitragen.
Potenzielle Entwaldung durch den Kauf von Risikoprodukten
Auswirkung; negativ; potenziell; kurz-, mittel- und langfristig
Vorgelagerte Wertschöpfungskette; insbesondere der agrarische Anbau von Soja, Kakao und Kaffee in Gebieten mit Entwaldungsrisiko
Der Einkauf von Risikorohstoffen in allen Segmenten könnte indirekt zur Zerstörung von Ökosystemen beitragen. Die Abholzung für landwirtschaftliche Rohstoffe führt zu einem Verlust von Biodiversität, zur Degradation von Böden und zu erhöhten CO₂-Emissionen.
Kostensteigerungen durch die Umstellung auf emissionsreduzierte, nachhaltige Produkte bzw. Verlust von Umsatz durch die Nicht-Umstellung*
Risiko (transitorisch); langfristig
Eigene Standorte und vorgelagerte Wertschöpfungskette (Landwirtschaft); alle Segmente
Wirkt durch Investitionen in CO2-Reduktion in der eigenen Produktion und in der Landwirtschaft langfristig auf Ertragslage und Zahlungsströme. Kein Risiko einer erheblichen Anpassung der Buchwerte und keine Effekte auf Finanz- und Ertragslage sowie Zahlungsströme im nächsten Berichtszeitraum.
Kostensteigerung durch eine Teuerung des Kaufpreises von Emissionszertifikaten
Risiko (transitorisch); langfristig
Eigene Standorte, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen; Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker
Kann langfristig auf Ertragslage und Zahlungsströme wirken. Kein Risiko einer erheblichen Anpassung der Buchwerte und keine Effekte auf Finanz- und Ertragslage sowie Zahlungsströme im nächsten Berichtszeitraum.
Konzernlagebericht
Energie: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Energie
Negative Klimaauswirkungen durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern
Auswirkung; negativ; tatsächlich; langfristig
Eigene Standorte; insbesondere in den energieintensiven Segmenten ACS – Zucker und ACS – Stärke
Die fossile Energieversorgung von Produktionsanlagen ist ein bedeutender Faktor in der Klimaerwärmung und führt zur Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen. Ein großer Teil der Produktionsstandorte im Geschäftsbereich ACS ist noch auf fossile Brennstoffe angewiesen.
Einsparung von laufenden Kosten durch höhere Energieeffizienz
Chance; langfristig
Eigene Standorte; insbesondere in den energieintensiven Segmenten ACS – Zucker und ACS – Stärke
Durch Energieeffizienzmaßnahmen können Kosten gesenkt werden, was sich langfristig positiv auf die Ertragslage und Zahlungsströme auswirkt. Keine Anpassung der Buchwerte im nächsten Berichtszeitraum, weil erst langfristig wirksam.
Kostensteigerung durch vermehrte Investitionen in Energieeffizienz
Risiko; langfristig
Eigene Standorte; insbesondere in den energieintensiven Segmenten ACS – Zucker und ACS – Stärke
Um die Einsparungen von laufenden Kosten durch mehr Energieeffizienz zu realisieren, werden die Investitionskosten steigen, was sich wiederum negativ auf Ertragslage und Zahlungsströme auswirken kann. Kein Risiko einer erheblichen Anpassung der Buchwerte und keine Effekte auf Finanz- und Ertragslage sowie Zahlungsströme im nächsten Berichtszeitraum.
Mögliche Umsatzsteigerung durch die Erzeugung und den Verkauf von Biogas
Chance; langfristig
Standorte der Segmente ACS – Zucker und ACS – Stärke in Ungarn inkl. Joint Venture HUNGRANA
Mögliche langfristige positive Auswirkungen auf Ertragslage und Zahlungsströme. Keine Anpassung der Buchwerte im nächsten Berichtszeitraum, weil erst langfristig wirksam.
Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zu einer nachhaltigen Reduktion des Energieverbrauchs (besonders aus fossilen Energieträgern) spielen eine tragende Rolle in der AGRANA-Nachhaltigkeits- und Geschäftsstrategie. Die AGRANA-Klimastrategie mit dem Netto-Null-Ziel in Scope 1 und 2 im Jahr 2040 und dem Netto-Null-Ziel in Scope 3 im Jahr 2050, für deren Umsetzung wesentliche Investitionsbeträge bereitgestellt werden, trägt dazu bei, das Unternehmen resilienter gegen klimawandelbedingte Risiken wie Ernteausfälle oder Produktionsunterbrechungen bzw. gegen Übergangsrisiken wie eine Verteuerung von Emissionen zu machen. Insbesondere die Reduktion der Scope-3-Emissionen erfordert eine intensive Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, durch die Stakeholder-Beziehungen gestärkt werden. AGRANA mit ihrer einzigartigen Stellung zwischen der Landwirtschaft und der weiterverarbeitenden Industrie kann hier als Bindeglied fungieren. Für detaillierte Informationen siehe ESRS E1 auf Seite 86ff.
Wasser und Meeresressourcen: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Wasserentnahme
Potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft durch Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress
Auswirkung; negativ; potenziell; kurz- und mittelfristig
Eigene Standorte in Wasser-Risikozonen; insbesondere im Segment FBS
Die Wasserentnahme in Regionen mit Wasserknappheit kann zu Konflikten mit lokalen Gemeinden führen und Ökosysteme gefährden. Laut aktueller Aqueduct Wasserrisiko-Analyse befinden sich 15 Standorte in einer Zone mit hohem oder extrem hohem Wasserstress.
Wasserverbrauch
Aufbereitung von Wasser aus den agrarischen Rohstoffen und Bereitstellung für andere Wassernutzer in der Region
Auswirkung; positiv; tatsächlich; kurz- und mittelfristig
Eigene Standorte
Rohstoffe wie Zuckerrübe oder Apfel enthalten viel Wasser. Dieses wird von AGRANA im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie als Prozesswasser genutzt und anschließend aufbereitet und anderen Wassernutzern zur Verfügung gestellt. Wasserressourcen werden sorgsam verwendet und lokale Gemeinschaften unterstützt.
Um der wesentlichen negativen Auswirkung der Wasserentnahme in Wasserstressgebieten zu begegnen, hat AGRANA im vorhergehenden Geschäftsjahr 2024|25 ein neues Wassermanagement-Ziel eingeführt (siehe ESRS E3 auf Seite 100ff), das eine Anpassung der lokalen Prozesse erfordert.
Konzernlagebericht
Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlustes | Direkte Nutzung
Potenzielle negative Auswirkungen auf die Biodiversität durch agrarische Praktiken
Auswirkung; negativ; potenziell; langfristig
Vorgelagerte Wertschöpfungskette; agrarischer Anbau insbesondere im Segment FBS
AGRANAs Rohstoffbeschaffung basiert auf landwirtschaftlichen Produkten, die teilweise in Monokulturen bzw. industrieller Landwirtschaft angebaut werden. Diese Praktiken können einen Verlust an Biodiversität verursachen und die natürliche Artenvielfalt gefährden.
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen | Landdegradation
Potenzielle Bodendegradation durch agrarische Praktiken
Auswirkung; negativ; potenziell; langfristig
Vorgelagerte Wertschöpfungskette; agrarischer Anbau insbesondere im Segment FBS
Bodenverlust durch Erosion schwächt die Fruchtbarkeit des Bodens und reduziert möglicherweise die landwirtschaftliche Produktivität.
Im Rahmen ihres Engagements auf der SAI-Plattform und durch die Einführung der verpflichtenden FSA-Verifizierung bei ihren Vertragslandwirten in den Segmenten ACS – Stärke und ACS – Zucker, die biodiversitätsfördernde Maßnahmen beinhaltet, wurde bereits eine Grundlage für den Schutz der Biodiversität und den Erhalt von Ökosystemen in der (agrarischen) Wertschöpfungskette gelegt. Zukünftig wird das Thema strategisch gemeinsam mit den Bereichen Emissionsreduktion und Wassermanagement in der vorgelagerten Wertschöpfungskette weiterverfolgt (siehe ESRS E4 auf Seite 103ff).
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Umweltrisiken aufgrund der Deponierung von nicht-verwerteten Abfällen*
Auswirkung; negativ; tatsächlich; kurz- und mittelfristig
Eigene Standorte; insbesondere internationale Produktionseinheiten im Segment FBS
Bei AGRANA werden nur ca. 70 % der Abfälle recycelt, der Rest wird auf Deponien entsorgt. Obwohl die Abfallmengen im Allgemeinen relativ gering sind, stellen die nicht recycelten Anteile potenzielle Umweltrisiken dar.
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Potenzielle Umweltbelastung durch Produktion und unsachgemäße Entsorgung von Einwegverpackungen*
Auswirkung; negativ; potenziell; kurz- und mittelfristig
Eigene Tätigkeiten;
nachgelagerte Wertschöpfungskette; B2B-Bereich
AGRANA verwendet für etwa 30 % ihrer Produkte Einwegverpackungen, die nur aus teilweise recycelbaren und/oder recycelten Materialien hergestellt sind. Durch eine potenziell nicht sachgerechte Entsorgung durch die Nutzer und Nutzerinnen am Ende des Lebenszyklus kommt es zu Umweltrisiken.
Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft sind elementare Bestandteile der AGRANA-Geschäftsstrategie, die sowohl ökonomische als auch ökologische Zielsetzungen erfüllen (siehe ESRS E5 auf Seite 106ff).
Arbeitskräfte des Unternehmens: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Arbeitsbedingungen | Gesundheitsschutz und Sicherheit
Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbezogenen Erkrankungen sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Leiharbeitskräfte
Auswirkung; negativ; tatsächlich; Einzelfälle; kurz- und mittelfristig
AGRANA-Gruppe; höchste Verletzungsrate derzeit im Segment ACS – Stärke
Insbesondere in den AGRANA-Produktionsanlagen bestehen, ausgelöst durch das Versagen von Sicherheitsprozessen oder die unsachgemäße Verwendung von Schutzausrüstung, Unfallrisiken, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Mitarbeitende führen können.
Arbeitsbedingungen | Sozialer Dialog und Tarifverhandlungen
Kollektivverträge sowie sozialer Dialog sind aufgrund von arbeitsrechtlichen Unterschieden in den weltweiten Tochtergesellschaften nicht flächendeckend etabliert
Auswirkung; negativ; tatsächlich; systemisch; kurz- und mittelfristig
AGRANA-Gruppe
AGRANA setzt auf die Einhaltung lokaler arbeitsrechtlicher Standards und fördert den sozialen Dialog im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen und kulturellen Gegebenheiten. Kollektivverträge sind in vielen Ländern ein bewährtes Instrument, in anderen Märkten sind sie jedoch noch nicht flächendeckend etabliert.
Arbeitsbedingungen | Arbeitszeit
Überstunden können zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Mitarbeitende führen
Auswirkung; negativ; potenziell; systemisch; kurzfristig
AGRANA-Gruppe
AGRANAs Geschäftsaktivitäten sind von der eigenen Belegschaft abhängig. Überstunden können zu Überlastung, Stress und daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeitenden führen.
Arbeitsbedingungen | Sichere Beschäftigung
Kostensteigerung durch den Fachkräftemangel bzw. Gefahr, dass offene Stellen nicht planmäßig adäquat besetzt werden können
Risiko; systemisch; langfristig
AGRANA-Gruppe
Kann langfristig auf Ertragslage und Zahlungsströme wirken. Kein Risiko einer erheblichen Anpassung der Buchwerte und keine Effekte auf Finanz- und Ertragslage sowie Zahlungsströme im nächsten Berichtszeitraum.
Personalabbau aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen führt zu anhaltenden Unsicherheiten in der Belegschaft*
Auswirkung; negativ; tatsächlich; Einzelfall; kurzfristig
AGRANA-Gruppe
Im Berichtsjahr wurden zwei Zuckerwerke geschlossen und aufgrund strategischer Anpassungen in vielen Bereichen Arbeitsplätze gekürzt. Dies führt zu negativen Auswirkungen auf die Betroffenen und Unsicherheiten in weiten Teilen der Belegschaft.
Konzernlagebericht
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | Gleichstellung der Geschlechter und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Chancenungleichheit durch potenzielle Diskriminierung von Mitarbeitenden aufgrund verschiedener Parameter
Auswirkung; negativ; potenziell; systemisch; kurzfristig
AGRANA-Gruppe
Diskriminierung betrifft insbesondere Frauen und Menschen mit Behinderung. Der Anteil von Frauen in höheren Managementpositionen und der Anteil von Menschen mit Behinderung ist vergleichsweise niedrig. Dies kann schlechtere Bezahlung, Entwicklungschancen und mangelnde Sichtbarkeit dieser Gruppen nach sich ziehen. Insbesondere die Unterrepräsentation von Frauen lässt sich zu einem gewissen Grad durch die Vielzahl an technischen Positionen aufgrund der Stellung von AGRANA als Industrieunternehmen erklären.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Potenzielle Belästigung
Auswirkung; negativ; potenziell; Einzelfälle; kurzfristig
AGRANA-Gruppe
AGRANAs Geschäftsaktivitäten sind von der eigenen Belegschaft abhängig. Übergriffe am Arbeitsplatz können psychische Belastungen nach sich ziehen und dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden schaden.
Die mit den Auswirkungen verbundenen Themen und potenziellen Risiken in Bezug auf Mitarbeitende werden in den strategischen Nachhaltigkeitszielen von AGRANA adressiert. Arbeitssicherheit und Chancengleichheit sind Einzelziele, während eine Informationskampagne für die Mitarbeitenden zum Verhaltenskodex das Bewusstsein und die Handlungsabsicht in Bezug auf die Themen Vergütung, sozialer Dialog und Arbeitszeiten stärkt. Darüber hinaus wurde die Arbeitssicherheit auf Gruppenebene durch die Etablierung einer neuen Funktion im Bereich Operational Excellence & OHS strategisch positioniert. Prozessoptimierung und Zentralisierung sind zentrale Bestandteile der neuen Personalstrategie und stellen sicher, dass die AGRANA-Standards in den Bereichen Arbeitsbedingungen (wie Vergütung, sozialer Dialog, Chancengleichheit etc.) sowie Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden, insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftebedarf, weiterentwickelt werden (siehe ESRS S1 auf Seite 112ff).
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Arbeitsbedingungen | Angemessene Entlohnung
Risiko von nicht adäquater Bezahlung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
Auswirkung; negativ; potenziell; systemisch; kurzfristig
Vorgelagerte Wertschöpfungskette; agrarische Lieferkette; besonders bei Rohstoffen, die manuell arbeitsintensiv sind
AGRANAs Geschäftsmodell basiert auf dem Einkauf von Agrarrohstoffen, deren Anbau teilweise in Regionen mit niedrigem Lohnniveau stattfindet, was das Risiko schlechter Bezahlung erhöhen kann. Unzureichende Löhne können Armut verschärfen, die Lebensqualität von Arbeitenden und ihren Familien beeinträchtigen und soziale Ungerechtigkeit verstärken.
Arbeitsbedingungen | Gesundheitsschutz und Sicherheit
Gesundheitsrisiken für Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch fehlende Schutzausrüstung
Auswirkung; negativ; tatsächlich; systemisch; kurzfristig
Vorgelagerte Wertschöpfungskette; agrarische Lieferkette; insbesondere ab Tier 2
Insbesondere im Anbau, der Anlieferung und Verarbeitung von agrarischen Rohstoffen bestehen Gesundheitsrisiken wie Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen für Arbeitskräfte, die zum Beispiel auf fehlende Schutzausrüstung oder mangelnde Schulung im Hinblick auf den Einsatz von gefährlichen Maschinen oder Chemikalien zurückzuführen sind.
Sonstige arbeitsbezogene Rechte | Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Kinderarbeit in der Lieferkette
Auswirkung; negativ; tatsächlich; systemisch; kurzfristig
Vorgelagerte Wertschöpfungskette; Entwicklungsländer; Segment FBS
AGRANAs Bezug von Früchten, die in Risikoländern angebaut werden, birgt das Risiko von Kinderarbeit aufgrund von schwachen Arbeitsgesetzen oder Kontrollmechanismen. Es gab einen Lieferanten, bei dem durch die AGRANA Due Diligence Maßnahmen Kinderarbeit aufgedeckt wurde. Der betreffende Lieferant wurde unverzüglich aufgefordert, den Einsatz von Kinderarbeit einzustellen und die Lieferbeziehung wurde beendet. Die Beschäftigung von Minderjährigen kann deren körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigen.
Potenzielle indirekte illegale Beschäftigung von migrantischen Arbeitskräften
Auswirkung; negativ; potenziell; systemisch; kurzfristig
Vorgelagerte Wertschöpfungskette; agrarischer Anbau ab Tier 2
Die internationale Ausrichtung der Lieferkette, insbesondere in Entwicklungsländern, erschwert die vollständige Kontrolle und kann das Risiko von inoffizieller oder unregulierter Beschäftigung erhöhen. Die illegale Beschäftigung von Migranten führt oft zu unsicheren Arbeitsbedingungen, schlechter Gesundheitsversorgung und Ausbeutung.
Konzernlagebericht
Der Schutz von Menschenrechten ist für AGRANA von großer Wichtigkeit und spiegelt sich in der Menschenrechts-Grundsatzerklärung sowie, im Verhaltenskodex wider, wodurch diese eine zentrale Rolle im Management der identifizierten IROs einnehmen. Das FSA ist auch hier eine wichtige Initiative, um die Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu stärken und insbesondere die agrarische Lieferkette von AGRANA sozial nachhaltiger zu gestalten (siehe ESRS S2 auf Seite 132ff).
Verbraucher und Endnutzer: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern | Gesundheitsschutz und Sicherheit
Negative gesundheitliche Auswirkungen auf Konsumenten durch kontaminierte Produkte
Auswirkung; negativ; potenziell; Einzelfall; kurzfristig
Eigene Tätigkeiten; alle Segmente
Produktkontaminationen und damit zusammenhängende Produktrückrufe treten sehr selten auf und liegen in den meisten Fällen an Gebrechen im Produktionsprozess. Die bei AGRANA etablierten Qualitätssicherungs-maßnahmen und Produktsicherheits-zertifizierungen tragen dazu bei, dieses Risiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Tritt der genannte Fall jedoch ein, sind die Auswirkungen in der Regel weitreichend.
Negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Verbrauchern durch ihr Konsumverhalten*
Auswirkung; negativ; potenziell; systemisch; mittelfristig
Nachgelagerte Wertschöpfungskette; insbesondere betreffend die Zuckerproduktion
Ein dauerhaft übermäßiger Konsum stark zuckerhaltiger und kalorienreicher Lebensmittel kann die Gesundheit der Endverbraucher negativ beeinflussen – etwa durch Übergewicht und daraus resultierende Erkrankungen.
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern | Kinderschutz
Gesundheitsrisiken für die besonders vulnerable Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder durch kontaminierte oder nicht korrekt zusammengesetzte Säuglings- und Kindernahrung
Auswirkung; negativ; potenziell; Einzelfall; kurzfristig
Eigene Tätigkeiten; Segment ACS – Stärke
AGRANA stellt Säuglings- und Kindernährmittel in Lohnfertigung her. Verunreinigte oder falsch formulierte Babynahrung kann bei Säuglingen und Kleinkindern zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Die bei AGRANA etablierten Qualitätssicherungs-maßnahmen und Produktsicherheits-zertifizierungen tragen dazu bei, dieses Risiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Der Schutz der Gesundheit von Konsumenten hat bei AGRANA oberste Priorität. Die in der AGRANA-Qualitätsmission festgelegten Qualitäts- und Produktsicherheitsprinzipien und -praktiken gewährleisten, dass die produzierten Lebens- und Futtermittel sicher für den Verzehr sind. Dieses Ziel wird durch die Einführung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung der Qualitätsmanagementsysteme erreicht (siehe ESRS S4 auf Seite 138ff).
Unternehmensführung: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Beschreibung
IRO-Art und Zeitraum
Auftreten in der Wertschöpfungskette
Kontextinformation
Unternehmenskultur
Restrisiko von Compliance-Fällen im eigenen Betrieb und die damit verbundenen Auswirkungen*
Auswirkung; negativ; tatsächlich; kurzfristig
AGRANA-Gruppe; vorgelagerte Wertschöpfungskette im Tier 1
Trotz eines funktionierenden zertifizierten Compliance-Management-Systems kann es zu Einzelfällen von unethischem Verhalten mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen kommen (straf- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen, Reputationsverlust, etc.).
Management der Beziehungen zu Lieferanten
Kostensteigerung bei Lieferanten und mögliche Kostenüberwälzung auf AGRANA durch regulatorische Änderungen
Risiko; langfristig
AGRANA-Gruppe
Kann langfristig auf Ertragslage und Zahlungsströme wirken. Kein Risiko einer erheblichen Anpassung der Buchwerte und keine Effekte auf Finanz- und Ertragslage sowie Zahlungsströme im nächsten Berichtszeitraum.
Korruption und Bestechung | Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulungen
Restrisiko von Einzelfällen von Korruption im eigenen Betrieb und die damit verbundenen Auswirkungen
Auswirkung; negativ; potenziell; kurzfristig
AGRANA-Gruppe
Trotz eines etablierten und funktionierenden Compliance-Managementsystems kann es zu Einzelfällen von Korruption und den daraus resultierenden negativen Folgen wie Strafen und Vertrauensverlust von Stakeholdern kommen.
Compliance – gesetzes- und regelkonformes Verhalten – bildet einen wichtigen Baustein der AGRANA-Unternehmensstrategie und ist das Fundament guter Unternehmensführung. Durch das zertifizierte AGRANA-Compliance-Managementsystem wird die Governance gestärkt und negative Auswirkungen können vermieden oder vermindert werden (siehe ESRS G1 auf Seite 141ff).
Die Analyse, wie resilient das AGRANA-Geschäftsmodell gegenüber nachhaltigkeitsbezogenen negativen Auswirkungen und Risiken ist, erfolgte qualitativ im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und unterliegt den in der Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Zeithorizonten. Alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen werden durch die Angabepflichten der ESRS abgedeckt.
Konzernlagebericht
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Liste der Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
Datenpunkt
Wesentlichkeit
Seite
ESRS 2 GOV-1, 21. d)
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Wesentlich
38f
ESRS 2 GOV-1, 21. e)
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind
Wesentlich
38f
ESRS 2 GOV-4, 30.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Wesentlich
43
ESRS 2 SBM-1, 40. d) i.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen
Wesentlich
44ff
ESRS 2 SBM-1, 40. d) ii.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien
Wesentlich
44ff
ESRS 2 SBM-1, 40. d) iii.
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen
Wesentlich
44ff
ESRS 2 SBM-1, 40. d) iv.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak
Wesentlich
ESRS E1-1, 14.
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
Wesentlich
87ff
ESRS E1-1, 16. g)
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind
Wesentlich
87ff
ESRS E1-4, 34.
THG-Emissionsreduktionsziele
Wesentlich
92f
ESRS E1-5, 38.
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
Wesentlich
93f
ESRS E1-5, 37.
Energieverbrauch und Energiemix
Wesentlich
93f
ESRS E1-5, 40-43.
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
Wesentlich
93f
ESRS E1-6, 44.
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Wesentlich
95ff
ESRS E1-6, 53-55.
Intensität der THG-Bruttoemissionen
Wesentlich
95ff
ESRS E1-7, 56.
Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate
Nicht wesentlich
ESRS E1-9, 66. ESRS E1-9
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E1-9, 66. c)
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E1-9, 67. c)
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E1-9, 69.
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E2-4, 28
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungsund -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird
Nicht wesentlich
ESRS E3-1, 9.
Wasser- und Meeresressourcen
Wesentlich
100
ESRS E3-1, 13.
Spezielles Konzept
Wesentlich
100
ESRS E3-1, 14.
Nachhaltige Ozeane und Meere
Nicht wesentlich
ESRS E3-4, 28. c)
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers
Wesentlich
102
ESRS E3-4, 29.
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten
Wesentlich
102
ESRS 2 SBM-3 E4, 16. i)
Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS 2 SBM-3 E4, 16. b)
Negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS 2 SBM-3 E4, 16. c)
Tätigkeiten mit Auswirkungen auf bedrohte Arten
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E4-2, 24. b)
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E4-2, 24. c)
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E4-2, 24. d)
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung
Inanspruchnahme der Übergangsregelung
ESRS E5-5, 37. d)
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung
Wesentlich
110f
ESRS E5-5, 39.
Gefährliche und radioaktive Abfälle
Wesentlich
110f
ESRS 2 SBM-3 – S1, 14. f)
Risiko von Zwangsarbeit
Wesentlich
112f
ESRS 2 SBM-3 –S1, 14. g)
Risiko von Kinderarbeit
Wesentlich
112f
ESRS S1-1, 20.
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
Wesentlich
113ff
ESRS S1-1, 21.
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden
Wesentlich
113ff
ESRS S1-1, 22.
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
Wesentlich
113ff
ESRS S1-1, 23.
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen
Wesentlich
113ff
Konzernlagebericht
ESRS S1-3, 32. c)
Bearbeitung von Beschwerden
Wesentlich
122f
ESRS S1-14, 88. b-c)
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle
Wesentlich
130
ESRS S1-14, 88. e)
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage
Wesentlich
130
ESRS S1-16, 97. b)
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane
Wesentlich
131
ESRS S1-17, 103. a)
Fälle von Diskriminierung
Wesentlich
131
ESRS S1-17, 104. a)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien,
Wesentlich
131
ESRS 2 SBM3 – S2, 11. b)
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette
Wesentlich
132f
ESRS S2-1, 17.
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
Wesentlich
133f
ESRS S2-1, 18.
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Wesentlich
133f
ESRS S2-1, 19.
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Wesentlich
133f
ESRS S2-4, 36.
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Wesentlich
136
ESRS S3-1, 16.
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
Nicht wesentlich
ESRS S3-1, 17.
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO und der OECD-Leitlinien
Nicht wesentlich
ESRS S3-4, 36.
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Nicht wesentlich
ESRS S4-1, 16.
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Wesentlich
139
ESRS S4-1, 17.
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Wesentlich
139
ESRS S4-4, 35.
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Wesentlich
140
ESRS G1-1, 10. b)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Wesentlich
141ff
ESRS G1-1, 10. d)
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
Wesentlich
141ff
ESRS G1-4, 24. a)
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
Wesentlich
148
ESRS G1-4, 24. b)
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wesentlich
148
Die Zuordnung zu anderen EU-Rechtsvorschriften per Datenpunkt ist direkt den ESRS, Seite 59ff zu entnehmen.
Umweltinformationen
Informationen über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
EU-Taxonomiekonforme und -fähige Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben
Aufgrund von Art 8 Z 1 der VO iVm § 243b bzw. § 267a UGB ist AGRANA dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie zu berichten. Im Zuge der Omnibus-Initiative I der EU-Kommission des Jahres 2025 erfolgte durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/73, im Amtsblatt veröffentlicht am 8. Jänner 2026, auch eine Anpassung der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Hierdurch kommt es zu Reduktionen im Umfang der Meldebögen sowie unter bestimmten Voraussetzungen zu Erleichterungen in der Bewertung von umfassten Wirtschaftsaktivitäten sowie Finanzierungen und Investments. In Artikel 4 der delVO (EU) 2026/73 ist für Geschäftsjahre, welche zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2026 beginnen, als Übergangsbestimmung die Möglichkeit geschaffen worden, für diese Geschäftsjahre die Offenlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO in der Fassung vorzunehmen, wie sie am 31. Dezember 2025 gültig war. AGRANA nimmt diese Übergangsbestimmung in Anspruch und berichtet zum 28. Februar 2026 noch nach den bisherigen Bestimmungen. Da nach wie vor Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung von Teilen der Bestimmungen bestehen, werden, soweit dies als zweckmäßig erachtet wird, die Rechtsauslegungen der EU-Kommission, welche sie in ihren Bekanntmachungen im Amtsblatt kundgemacht hat, herangezogen.
Die Feststellung taxonomiefähiger bzw. -konformer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2025|26 erfolgte im Rahmen des Screenings der technischen Bewertungskriterien sowie der DNSH-Kriterien und der „Minimum Social Safeguards“ (Art. 18) in Zusammenarbeit mit den Technikverantwortlichen an den jeweiligen Produktionsstandorten sowie den Controlling-, Finanz-, Compliance- und Nachhaltigkeitsfunktionen auf Standort-, Segment- und Gruppenebene. Die AGRANA-Gruppe vermeidet jede Art von Doppelzählung, indem sie die Daten für jede Leistungskennzahl eindeutig einer Aktivität zuordnet. Wenn eine Aktivität zu mehreren Umweltzielen beiträgt, wurde sie immer dem für die AGRANA-Gruppe wesentlichsten Umweltziel, dem Klimaschutz, zu 100 % zugerechnet. Im Geschäftsjahr 2025|26 kam es zu keiner Änderung der Berechnungen im Vergleich zum Vorjahr.
Wirtschaftstätigkeiten aus dem Bereich Produktion von Lebensmitteln und Getränken bzw. Lebensmittelbestandteilen und somit die Hauptaktivitäten der AGRANA-Gruppe fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomieverordnung. Die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten von AGRANA umfassen zu großen Teilen die Produktion von Biokraftstoffen und Kunststoffen in Primärformen, die anaerobe Vergärung von Bioabfällen, die Erzeugung von Wärme aus Abwärme, Abwasserbehandlung, die Beförderung mit Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen sowie marktnahe Forschung und Entwicklung. Diese Aktivitäten erfüllen die Anforderungen gemäß den einschlägigen Artikeln der Verordnung (EU) 2020/852.
AGRANA stellt die Einhaltung von Minimum Social Safeguards im Rahmen ihres Compliance-Managementsystems und ihrer Due-Diligence-Prozesse sicher. Inhaltlich beruhen die gruppenweiten Vorgaben auf der Internationalen Charta der Menschenrechte, den Standards der International Labour Organization, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN Guiding Principles for Business and Human Rights. Das AGRANA-Compliance-Office führt einmal jährlich eine Risikoanalyse für alle Standorte und Länder, in denen es Geschäftstätigkeiten gibt, durch. Diese Risikoanalyse basiert sowohl auf ausgewählten Indikatoren wie Coface, Corruption Perception Index und dem International Trade Union Confederation (ITUC) Index, als auch auf internen Quellen wie der Auswertung von Hinweisen aus dem AGRANA-Hinweisgebersystem. Im Geschäftsjahr 2024|25 wurde die Risikoanalyse auch auf mittelbare Lieferanten ausgeweitet. Die Due-Diligence-Prozesse umfassen u.a. interne Audits der Internen Revision, externe Sozialaudits an vielen AGRANA- und Lieferantenstandorten (SMETA) sowie die Nutzung der Tools der SAI-Plattform für den Bereich der agrarischen Lieferkette. Wie in der Angabepflicht S2-1 auf Seite 133 beschrieben, wurde im Berichtszeitraum im Zuge eines lokalen Routine-Audits bei einem Zulieferbetrieb ein Kinderarbeitsfall festgestellt. Entsprechende Maßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Dieser Teil der Lieferkette im betroffenen Land und somit auch die Einhaltung der Minimum Social Safeguards wird weiterhin streng und regelmäßig überwacht, sodass die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes sichergestellt ist. Im EU-Taxonomie-Reporting von AGRANA finden sich weder Umsätze noch Investitionsausgaben aus dem betroffenen Land.
Konzernlagebericht
EU-Taxonomiekonforme bzw. -fähige Umsatzerlöse 2025|26
Der Nenner dieser Kennzahl entspricht den Umsatzerlösen von 3.237.327 t€ (Vorjahr: 3.514.002 t€) laut Ausweis im Konzernabschluss 2025|26, Seite 223, und wurde auf Basis der delegierten Offenlegungsverordnung gemäß Anhang 1, Punkt 1.1.1 im Rahmen der AGRANA-Rechnungslegung (siehe Anhang / Kapitel 7.11 Gewinnrealisierung auf Seite 218) berechnet. Es wurden keine ökologisch nachhaltigen Anleihen oder Schuldverschreibungen ausgegeben, um taxonomiekonforme Tätigkeiten zu finanzieren.
Jene Anteile der Umsatzerlöse, die im Screening-Prozess als taxonomiefähig eingestuft wurden, wurden entweder dem Zähler für taxonomiefähige Umsätze oder — sofern sie auch die technischen Bewertungskriterien erfüllen — dem Zähler für taxonomiekonforme Umsätze zugeordnet. Da Wirtschaftstätigkeiten aus dem Bereich Produktion von Lebensmitteln und Getränken bzw. Lebensmittelbestandteilen nicht im Scope der EU-Taxonomie enthalten sind, fielen 94,1 % (Vorjahr: 94,9 %) der Umsatzerlöse der AGRANA-Gruppe 2025|26 nicht in ihren Anwendungsbereich.
Für das Geschäftsjahr 2025|26 kann die AGRANA-Gruppe wie auch im Vorjahr EU-taxonomiekonforme bzw. -fähige Umsatzerlöse ausschließlich aus ihren Wirtschaftstätigkeiten „3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ (Herstellung thermoplastischer Stärke am Standort Gmünd|AT), „4.13. Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen“ (Bioethanolerzeugung am Standort Pischelsdorf|AT), „5.7. Anaerobe Vergärung von Bioabfällen“ (Biogasproduktion, Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das lokale Erdgasnetz am Standort der Zuckerfabrik Kaposvár|HU) berichten (Tabelle siehe Seite 78f). Im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit 3.17. sind Teile des am Standort des kombinierten Weizenstärke- und Bioethanolwerkes in Pischelsdorf|AT erzeugten Bioethanols, nämlich jene Bioethanolanteile, die aus den Abfällen der vorgelagerten Weizenstärkeproduktion erzeugt werden, als taxonomiekonform (A.1) einzustufen. Jene Anteile, die aus Futtergetreide erzeugt werden, erfüllen nur die Vorgaben für Taxonomiefähigkeit (A.2), weshalb die erzielten Produktumsätze im Verhältnis der eingesetzten Rohstoffe auf die Kategorien A.1 und A.2 aufgeschlüsselt wurden.
Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomiekonform je Ziel
Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM)
2,6 %
5,9 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
0,0 %
0,0 %
Wasser (WTR)
0,0 %
0,0 %
Kreislaufwirtschaft (CE)
0,0 %
0,0 %
Umweltverschmutzung (PPC)
0,0 %
0,0 %
Biologische Vielfalt (BIO)
0,0 %
0,0 %
EU-Taxonomiekonforme bzw. -fähige CAPEX/Investitionsausgaben 2025|26
Investitionen in Sachanlagen beinhalten u.a. auch Anlagen in Bau, da bestimmte Projekte nicht im Laufe des Geschäftsjahres abgeschlossen werden, sondern sich je nach Projektumfang auch über mehrere Geschäftsjahre erstrecken können. In diesen Fällen werden die Projektkosten während der Bauphase als Anlage im Bau kumuliert, bis eine bestimmte Phase des Projektes abgeschlossen ist und die Kosten auf die jeweilig zugehörige Anlageklasse übertragen werden.
Jene Anteile der Investitionsausgaben, die im Screening-Prozess als taxonomiefähig eingestuft wurden, wurden entweder dem Zähler für taxonomiefähige CAPEX oder — sofern sie auch die technischen Bewertungskriterien erfüllen — dem Zähler für taxonomiekonforme CAPEX zugeordnet. Von den Gesamtinvestitionen der AGRANA-Gruppe lagen im Berichtsjahr 15 % (Vorjahr: 13,4 %) im Geltungsbereich der EU-Taxonomie.
EU-Taxonomiekonforme CAPEX/Investitionsausgaben betrafen im Rahmen der AGRANA-Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr 2025|26 Investitionen, die mehrheitlich den Wirtschaftstätigkeiten „4.1. Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie“, „4.13. Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen“ „4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme“, „5.1 Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung“ sowie „7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten“ im Zähler
zuzurechnen sind (Tabelle siehe Seite 80ff). Es gab im Berichtsjahr keine Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die wesentlichsten Veränderungen zum Vorjahr bestanden aus der Wiederaufnahme der Kategorien 5.1. und 7.3 als taxonomiekonform sowie dem deutlichen Anstieg der Kategorie 4.25. Den Wirtschaftstätigkeiten „4.16 Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen“ sowie „5.3 Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen“ konnten im Geschäftsjahr 2025|26 lediglich taxonomiefähige CAPEX zugeordnet werden.
CAPEX-Anteil/Gesamt-CAPEX
Taxonomiekonform je Ziel
Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM)
7,0 %
15,0 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
0,0 %
0,0 %
Wasser (WTR)
0,0 %
0,0 %
Kreislaufwirtschaft (CE)
0,0 %
0,0 %
Umweltverschmutzung (PPC)
0,0 %
0,0 %
Biologische Vielfalt (BIO)
0,0 %
0,0 %
EU-Taxonomiekonforme bzw. -fähige OPEX/Betriebsausgaben 2025|26
Im Geschäftsjahr 2025|26 führte AGRANA eine Prüfung der Wesentlichkeit des OPEX-KPI auf Grundlage des Anhang I Abschnitt 1.1.3.2. der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 durch. Dabei wurde der OPEX im Sinn der EU-Taxonomie-Verordnung („OPEX-Nenner“) in Bezug zu den gesamten Betriebsausgaben der AGRANA-Gruppe gesetzt. Im Betrachtungszeitraum 2022|23 bis 2025|26 lag der Anteil des OPEX-Nenners an den Konzernbetriebsausgaben dauerhaft und deutlich unter einer definierten Wesentlichkeitsschwelle. Sowohl quantitativ als auch qualitativ ist daher der EU-Taxonomie-OPEX für das Geschäftsmodell der AGRANA-Gruppe, das auf der Veredelung landwirtschaftlicher Rohstoffe basiert, nicht relevant. In der Tabelle auf S. 84 wird der Zählerbetrag mit 0 € ausgewiesen, der Nennern beträgt 94.772 t€. Die Kennzahl wird fortlaufend überwacht und ihre Wesentlichkeit bei Überschreitung der definierten Wesentlichkeitsschwelle neu bewertet.
OPEX-Anteil/Gesamt-OPEX
Taxonomiekonform je Ziel
Taxonomiefähig je Ziel
Klimaschutz (CCM)
0,0 %
0,0 %
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
0,0 %
0,0 %
Wasser (WTR)
0,0 %
0,0 %
Kreislaufwirtschaft (CE)
0,0 %
0,0 %
Umweltverschmutzung (PPC)
0,0 %
0,0 %
Biologische Vielfalt (BIO)
0,0 %
0,0 %
Konzernlagebericht
Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
EU-Taxonomiekonforme Umsätze 2025|26
Kriterien für wesentlichen Beitrag

Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
Absoluter Umsatz (3)
Umsatz-
anteil,
2025|26 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislauf-
wirtschaft (9)
Biologische
Vielfalt (10)
in Tsd. €
%
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
A.
Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1
Ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
CCM 3.17
550
0,0 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
CCM 4.13
80.645
2,5 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Anaerobe Vergärung von Bioabfällen
CCM 5.7
3.293
0,1 %
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
84.488
2,6 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,0 %
Davon Übergangstätigkeiten
550
0,0 %
A.2
Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
CCM 4.13
106.536
3,3 %
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
106.536
3,3 %
Umsatz taxonomie-
fähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
191.024
5,9 %
B.
Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomie-fähiger Tätigkeiten
3.046.303
94,1 %
Gesamtumsatz
(Summe A + B)
3.237.327
100%
Konzernlagebericht
DNSH-Kriterien
"Keine erheblichen Beeinträchtigungen"









Klimaschutz (11)
Anpassung an Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislauf-
wirtschaft (15)
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest-
schutz (17)
Umsatz-
anteil,
2024|25 (18)
Kategorie "Ermög-
lichende Tätigkei-
ten" (19)
Kategorie "Über-
gangstätig-
keiten" (20)
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
E
T




J
J
J
J
J
J
J
0,0 %
T



J
J
J
J
J
J
J
2,0 %

J
J
J
J
J
J
J
0,1 %


2,1 %

0,0 %
E
0,0 %
T






3,0 %




3,0 %


5,1 %
EU-Taxonomiekonforme CAPEX 2025|26
Kriterien für wesentlichen Beitrag

Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
Absoluter CAPEX-
Anteil (3)
CAPEX-
anteil,
2025|26 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislauf-
wirtschaft (9)
Biologische
Vielfalt (10)












in Tsd. €
%
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
A.
Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie
CCM 4.1
161
0,2 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
CCM 4.13
2.284
2,2 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen
CCM 4.16
0,0 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme
CCM 4.25
3.938
3,8 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, - behandlung und -versorgung
CCM 5.1
116
0,1 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen
CCM 5.3
0,0 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
685
0,7 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Freiberufliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
CCM 9.3
21
0,0 %
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
CAPEX ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
7.205
7,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
706
0,7 %
Davon Übergangstätigkeiten
0,0 %
Konzernlagebericht
DNSH-Kriterien
"Keine erheblichen Beeinträchtigungen"











Klimaschutz (11)
Anpassung an
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislauf-
wirtschaft (15)
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest-
schutz (17)
CAPEX-
Anteil,
2024|25 (18)
Kategorie "Ermög-
lichende Tätigkei-
ten" (19)
Kategorie "Über-
gangstätig-
keiten" (20)
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T




J
J
J
J
J
J
J
0,1 %



J
J
J
J
J
J
J
0,7 %

J
J
J
J
J
J
J
0,3 %

J
J
J
J
J
J
J
1,5 %



J
J
J
J
J
J
J
0,0 %


J
J
J
J
J
J
J
0,3 %


J
J
J
J
J
J
J
0,0 %
E




J
J
J
J
J
J
J
0,0 %
E


2,8 %

E
T
Kriterien für wesentlichen Beitrag

Wirtschaftstätigkeiten (1)
Codes (2)
Absoluter CAPEX-
Anteil (3)
CAPEX-
anteil,
2025|26 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislauf-
wirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)












in Tsd. €
%
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
EL;N/EL
A.2
Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen
CCM 4.13
3.242
3,1 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen
CCM 4.16
607
0,6 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
CCM 4.24
0,0 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme
CCM 4.25
1.880
1,8 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
CCM 5.1
956
0,9 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen
CCM 5.3
276
0,3 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
562
0,5 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
664
0,6 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
CCM 7.5
19
0,0 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
CAPEX taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
8.206
8,0 %
CAPEX taxonomie-
fähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
15.412
15,0 %
B.
Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CAPEX nicht taxonomie-fähiger Tätigkeiten
87.530
85,0 %
Gesamt-CAPEX
(Summe A + B)
102.942
100%
Konzernlagebericht
DNSH-Kriterien
"Keine erheblichen Beeinträchtigungen"











Klimaschutz (11)
Anpassung an
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislauf-
wirtschaft (15)
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest-
schutz (17)
CAPEX-
anteil, 2024|25 (18)
Kategorie "Ermög-
lichende Tätigkei-
ten" (19)
Kategorie "Über-
gangstätig-
keiten" (20)
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T






1,0 %

0,0 %

0,0 %

0,4 %



0,0 %


0,2 %



1,1 %


7,8 %





0,0 %




10,6 %


13,4 %
EU-Taxonomiekonforme OPEX 2025|26
Kriterien für wesentlichen Beitrag

Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
Absoluter OPEX-
Anteil (3)
OPEX-
Anteil,
2025|26 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislauf-
wirtschaft (9)
Biologische
Vielfalt (10)












in Tsd. €
%
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
J;N;N/EL
A.
Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OPEX ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
0,0 %
A.2
Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
OPEX taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
0,0 %
OPEX taxonomie-
fähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
0,0 %
B.
Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OPEX nicht taxonomie-fähiger Tätigkeiten
94.772
100,0 %
Gesamt-OPEX
(Summe A + B)
94.772
100,0 %
Konzernlagebericht
DNSH-Kriterien
"Keine erheblichen Beeinträchtigungen"











Klimaschutz (11)
Anpassung an
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislauf-
wirtschaft (15)
Biologische
Vielfalt (16)
Mindest-
schutz (17)
OPEX-
Anteil
2024|25 (18)
Kategorie "Ermög-
lichende Tätigkei-
ten" (19)
Kategorie "Über-
gangstätig-
keiten" (20)
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T





0,0 %






3,5 %


3,5 %
ESRS E1: Klimawandel
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Energie
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
E1 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Rahmen der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels für die AGRANA-Gruppe über kurz-, mittel und langfristige Zeithorizonte und die Resilienz einzelner Konzernbereiche bewertet. In Kombination mit der im Berichtsjahr aktualisierten Klimawandel-Szenarioanalyse für die Produktionsstandorte, die unter Anwendung der vom Weltklimarat empfohlenen Szenarien SSP1-2.6 und SSP5-8.5 für die Zeiträume bis 2040 bzw. 2060 durchgeführt wurde, liefert die DMA wertvolle Aussagen über die Klimaresilienz der Gesellschaft. Diese werden im Rahmen der Angabepflicht ESRS 2-SBM-3 auf den Seiten 41ff und im Kapitel E1-IRO-1 auf den Seiten 33ff beschrieben. Dabei wurden alle AGRANA-Standorte berücksichtigt. Aus der im Berichtsjahr umgesetzten Klimawandel-Szenarioanalyse für die agrarischen Rohstoffe Zuckerrübe, Mais, Kartoffel und Weizen (siehe ebenfalls E1-IRO-1) können außerdem Rückschlüsse auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette gezogen werden. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde nicht bewertet, da sich aus dem Corporate Carbon Footprint der AGRANA-Gruppe ein klarer Fokus auf die Lieferkette ergibt.
Konzernlagebericht
Insbesondere in die Ermittlung der Übergangsrisiken und -chancen flossen Erwägungen zu makroökonomischen Trends (z.B. die langfristig erwartete Verteuerung von Emissionszertifikaten), Veränderungen im Energiemix, zum Einsatz von neuen Technologien und zu den finanziellen Mitteln, die AGRANA im Übergang zu einer emissionsarmen und resilienten Geschäftstätigkeit aufwenden muss (siehe E1-3), ein.
Die strategische Ausrichtung der AGRANA-Gruppe auf Innovation, Nachhaltigkeit und Diversifizierung bildet – in Verbindung mit einem etablierten und dynamisch weiterentwickelten Risikomanagementsystem – eine belastbare Grundlage für zukünftiges Wachstum sowie die Stärkung der Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels. Bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und den damit verbundenen Investitionsentscheidungen werden risikobehaftete Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten systematisch berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für Standorte, die signifikant physischen Klimarisiken (z.B. Extremwetterereignisse, Hitze, Wasserknappheit) oder transitorischen Risiken (z.B. Regulierungsverschärfungen, technologische Umbrüche, Nachfrageverlagerungen) ausgesetzt sind. Ein Standort der AGRANA-Gruppe ist derzeit einem sehr hohen physischen Klimarisiko ausgesetzt, wobei hier bereits ein Maßnahmenplan erstellt wurde.
Kurzfristig liegt der Fokus auf der operativen Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Produktionsfähigkeit durch risikobasierte Wartungszyklen, lokale Anpassungsmaßnahmen und gezielte Investitionen in Klimaschutz- und Energieeffizienzprojekte (siehe E1-3). Mittelfristig erfolgen eine systematische Umstellung auf klimafreundliche Technologien, die Erhöhung des Anteils an regenerativen Energien sowie die schrittweise Dekarbonisierung kritischer Prozesse. Langfristig prüft die AGRANA-Gruppe laufend Möglichkeiten, ihr Portfolio durch Investitionen in klimakompatible Geschäftsfelder zu ergänzen, um auf zukünftige regulatorische und marktspezifische Anforderungen vorbereitet zu sein.
Dank des stabilen und gut diversifizierten Geschäftsmodells und einer nachhaltig und flexibel angelegten Finanzierungsstrategie ist AGRANA ein attraktiver Partner für Finanzierungsunternehmen. Dabei kann die Gruppe auf sämtliche Instrumente des Kapitalmarktes (z.B. auch Supply Chain Finance Instrumente) zurückgreifen, ist laufend liquide und kann Kapital flexibel und zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufnehmen. Die Gruppe verfügt über nachweisliche Erfahrung in der Umwidmung, Modernisierung und – soweit erforderlich – auch in der geordneten Stilllegung von Vermögenswerten.
Zudem ist die Organisation – u.a. auch aufgrund ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit – strukturell in der Lage, ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio an veränderte Markt- und Regulierungsbedingungen anzupassen. Die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung sowie gezielte Umschulungsinitiativen ermöglichen es, die Qualifikationen der Belegschaft strategiekonform weiterzuentwickeln und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Im Geschäftsjahr 2019|20 begann AGRANA mit der Entwicklung einer Klimastrategie im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens im Rahmen eines Bottom-up-Prozesses. Im Juli 2021 trat das Unternehmen der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei. Im Rahmen dieser Initiative verpflichtet sich die AGRANA-Gruppe zur nachweislichen Reduktion der eigenen und mitverursachten Treibhausgasemissionen entsprechend den neuesten klimawissenschaftlichen Erkenntnissen. Im September 2023 wurde von der SBTi bestätigt, dass diese CO2e-Reduktionsziele wissenschaftlich fundiert sind und im Einklang mit dem Pariser Abkommen stehen.
Im Rahmen ihrer verifizierten wissenschaftsbasierten Ziele verpflichtet sich AGRANA, die CO2e-Emissionen aus der eigenen Produktion (Scope 1 und 2) bis 2030 um 50 % sowie die CO2e-Emissionen aus der Wertschöpfungskette um 30 % – jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019|20 – zu reduzieren. Langfristiges Ziel des Unternehmens ist es, bis 2040 Netto-Null-Emissionen in der eigenen Produktion und bis spätestens 2050 auch über die gesamte Wertschöpfungskette auszuweisen (siehe auch Angabepflicht E1-4).
Die Handlungsfelder der AGRANA-Gruppe zur Erreichung ihrer Klimaziele sind folgende:
Klimaneutrale Produktion
Der primäre kurzfristige Fokus zur Erreichung des Netto-Null-Ziels in der eigenen Produktion basiert auf der Steigerung der Energieeffizienz (z.B. Abwärmenutzung) sowie der Ausweitung der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Langfristig soll ein Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger im Scope 1 und Scope 2 vollzogen werden. Dabei werden in einem ersten Schritt Brennstoffe wie Kohle oder Heizöl durch Erdgas ersetzt und zukünftig durch erneuerbare Brennstoffe (z.B. Biomasse, Biogas oder Wasserstoff) ausgetauscht. Ein weiterer
Dekarbonisierungshebel ist die Elektrifizierung von wärmebetriebenen Prozessen (z.B. die Umstellung von thermischen zu mechanischen Verdampfungseinheiten wie Brüdenverdichtern).
Dekarbonisierung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Da ein Großteil der von AGRANA mitverursachten CO2e-Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette anfällt, genauer gesagt beim Anbau von agrarischen Rohstoffen, konzentriert sich auch der Übergangsplan in Scope 3 insbesondere darauf. Zu den Dekarbonisierungshebeln in der Landwirtschaft zählen optimierte und emissionsarme Düngung, minimale Bodenbearbeitung, nachhaltige Maschinen und Betriebsmittel, Verfahren zur Speicherung von Kohlenstoff im Boden, Digitalisierung und optimierte Bewässerungstechnik. Eine entscheidende Bedeutung kommt dem Stakeholder-Engagement der Landwirten und weiterer Rohstoffzulieferer zu. Der aktuelle Stand der Scope-3-Maßnahmensetzung und -planung wird in der Angabepflicht E1-4 beschrieben.
Substitution von fossilbasierten Produkten
Unter der Grundvoraussetzung, dass geeignete politische und ökonomische Rahmenbedingungen existieren, priorisiert AGRANA die folgenden Maßnahmen als wesentlichen Beitrag zu ihrer Klimastrategie: Produktion von Bioenergie sowie von Zwischenprodukten für die Herstellung von biobasierten Kunststoffen und Chemikalien (Bioethanol).
In Summe muss AGRANA, basierend auf heutigen Annahmen, bis 2030 rund 105 Mio. € und bis 2040 rund 480,4 Mio. € an CAPEX investieren, um an den eigenen Standorten Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen (siehe auch E1-3).
Eingeschlossene Treibhausgasemissionen sind jene CO2e-Emissionen, die über die gesamte Lebensdauer einer Anlage entstehen, sofern diese ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Die letzte Produktionsanlage bei AGRANA, die auf die Verwendung des fossilen Brennstoffs Kohle angewiesen ist, wird derzeit schrittweise umgebaut. Im Berichtsjahr wurde bereits erfolgreich die kohlebetriebene Kesselanlage am Standort Opava|CZ durch einen erdgasbetriebenen Dampfkessel ersetzt. Dadurch konnten 25.000 Tonnen CO2e-Emissionen reduziert werden. Insgesamt wurden 9,9 Mio. € in den Umbau investiert, 4 Mio. € davon im Berichtsjahr. Bis 2029|30 sollen auch die letzten Restmengen an Kohle, die dort noch im Einsatz sind, substituiert werden. Danach gibt es in der AGRANA-Gruppe trotz der weiteren Verwendung von Erdgas keine technologischen Hürden mehr, gänzlich auf erneuerbare Energie wie Biomethan umzusteigen. Die kumulierten eingeschlossenen Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit wichtigen Vermögenswerten belaufen sich demnach auf rund 4.828 Tonnen CO2-Äquivalente aus der Verbrennung von Kohle im eigenen Betrieb bis zum Geschäftsjahr 2029|30. Die tatsächliche Umstellung auf erneuerbare Energien hängt jedoch auch von marktbasierten und regulatorischen Faktoren ab und stellt somit ein Übergangsrisiko dar. Für die Umstellung auf Biomasse als Grundstoff für die Biomethanproduktion ist eine ausreichend hohe Verfügbarkeit erforderlich. Außerdem ist die rechtliche Qualifikation von Biomasse für die Produktion von Biomethan, das Erdgas ersetzt, noch ausständig. Ein weiteres Übergangsrisiko ergibt sich aus dem globalen Ausbau des Stromnetzes, der erforderlich ist, um gänzlich auf erneuerbaren Strom umzusteigen. Auch dieser Faktor ist von AGRANA nicht beeinflussbar.
Da Wirtschaftstätigkeiten aus dem Bereich Produktion von Lebensmitteln und Getränken bzw. Lebensmittelbestandteilen nicht im Umfang der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission (EU-Taxonomie-Verordnung) enthalten sind, fallen viele der von AGRANA durchgeführten Geschäftstätigkeiten nicht in ihren Anwendungsbereich. Eine Überleitung des Übergangsplans zu den Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung ist daher nur bedingt möglich.
Die Ausschlusskriterien von Artikel 12, Absatz 1, Buchstaben d bis g der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission (Verordnung über Referenzwerte für den klimabedingten Wandel) werden von der AGRANA-Gruppe nicht erfüllt. Weiters sind keine für AGRANA vorliegenden Ausschlüsse auf Basis von Artikel 12, Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission (Verordnung über Referenzwerte für den klimabedingten Wandel) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (Meldebogen I Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel) bekannt.
Aktuell befindet sich AGRANA in einer Transformationsphase. Aufgrund des schwierigen geschäftlichen Umfelds mussten zwei Zucker-Standorte geschlossen werden. Der vom AGRANA-Vorstand genehmigte Übergangsplan für den Klimaschutz der AGRANA-Gruppe ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsstrategie und Finanzplanung. Die Investitionsmaßnahmen in Scope 1 und 2 spiegeln sich in den CAPEX-Mittelfristplänen der Geschäftsbereiche wider, die im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses überprüft und ebenfalls vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt werden. Der Umsetzungsstand der ermittelten Maßnahmen zum Ende der Berichtsperiode lautet wie folgt:
Konzernlagebericht
Übergangsplan zum Klimaschutz der AGRANA-Gruppe
Datenpunkt
Umgesetzt seit Basisjahr
in Planung
Umsetzung freigegeben
Umsetzung begonnen
Anzahl
162
132
125
28
Der Fokus der bereits abgeschlossenen Projekte lag auf dem Zukauf von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie auf der Steigerung der Energieeffizienz. Die Effizienzgewinne wurden primär durch Wärmerückgewinnungsprojekte realisiert. Zu den geplanten Klimaschutzprojekten mit dem größten Treibhausgaseinsparungseffekt gehören:
der Ausstieg aus Kohle am Standort Opava|CZ (Segment ACS – Zucker), der im Berichtsjahr abgeschlossen wurde (Investitionsvolumen: 9,9 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 25.000 Tonnen CO2e, im Berichtsjahr realisiert);
ein werksweites Wärmerückgewinnungsnetz am Standort Aschach|AT (Segment ACS – Stärke), das bisher ungenützte Potenziale an Abwärme und Abluft aufgreift (Investitionsvolumen: 15 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 23.000 Tonnen CO2e, Inbetriebnahme geplant bis 2031|32);
die Umsetzung einer Dünnschlempe-Eindampfung am Standort Pischelsdorf|AT (Segment ACS – Stärke), die den Primärbrennstoffbedarf signifikant reduziert (Investitionsvolumen: 16,2 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 11.000 Tonnen CO2e, Inbetriebnahme geplant bis 2028|29);
ein Fokus auf die Elektrifizierung von Trocknungseinheiten im Segment ACS – Stärke (Investitionsvolumen: gesamt rund 21 Mio. €, Emissionseinsparungspotenzial: 20.000 Tonnen CO2e, Inbetriebnahme gestaffelt bis 2030|31).
Für weitere 214 Klimaschutzprojekte, die sich bis 2040 in der Konzeptionierungsphase befinden, müssen prognostiziert 427,8 Mio. € aufgewendet werden, mit denen sich ein Emissionseinsparungseffekt von rund 669.000 Tonnen CO2e ergibt. Der Fokus im Geschäftsbereich ACS liegt auf dem Zukauf von erneuerbaren Energien. Der Geschäftsbereich FBS hingegen verfolgt den Pfad der Elektrifizierung seiner Produktionsprozesse. Die im Berichtsjahr 2025|26 durchgeführten Maßnahmen und dafür bereitgestellten finanziellen Mittel werden in der Angabepflicht E1-3 dargelegt. Der 2025|26 umgesetzte fast gänzliche Ausstieg aus dem Energieträger Kohle am Standort Opava|CZ (Segment ACS – Zucker) stellt einen wesentlichen Schritt im Übergangsplan der AGRANA-Gruppe dar. Ebenso ließen sich durch die Stilllegung der Zuckerwerke Leopoldsdorf|AT und Hrusovany|CZ erhebliche Emissionseinsparungen generieren.
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Das Bekenntnis von AGRANA zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Nutzung erneuerbarer Energie wird für die eigenen Produktionsstätten in der AGRANA-Umweltpolitik und für die Lieferkette in den Grundsätzen für die Beschaffung agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte festgeschrieben. Beide Richtlinien adressieren gemeinsam die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Klima- und Energieauswirkungen und sind öffentlich auf der Konzernwebsite der AGRANA-Gruppe abrufbar. Die AGRANA-Umweltpolitik wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr aktualisiert, um den Normanforderungen der ISO 14001 gerecht zu werden.
Die in der Angabepflicht E1-1 identifizierten Handlungsfelder der AGRANA-Klimastrategie – klimaneutrale Produktion durch Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen, Elektrifizierung von Prozessen und Ausweitung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe sowie Dekarbonisierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und Substitution von fossilbasierten Produkten – spiegeln sich in den oben genannten Richtlinien sowie in der AGRANA-Nachhaltigkeitsrichtlinie wider. Die Dokumente beziehen sich sowohl auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sowie die europäische Verordnung zur Entwaldungsfreiheit als auch auf AGRANAs freiwillige Zielsetzungen im Rahmen der SBTi. Die Reduktion der Scope-1- und -2-Emissionen der AGRANA-Gruppe (wesentliche negative Auswirkung) auf Netto-Null anhand des SBTi-Zielpfads sowie die dafür erforderlichen strategischen Sub-Ziele und Maßnahmen für den Klimaschutz nehmen eine zentrale Stelle in der AGRANA-Umweltpolitik ein:
Erhöhung des Anteils emissionsärmerer bzw. erneuerbarer Energien
Fortlaufende und systematische Verbesserung des spezifischen Energieverbrauchs durch Nutzung der Ergebnisse des Energiemanagementsystems
Einsatz von neuen Technologien in den Produktionsprozessen, speziell im Hinblick auf Energieeinsparung und -erzeugung
Energetische Nutzung von Reststoffen
Erhöhung des Anteils der Eigenversorgung mit Energie aus erneuerbaren Energiequellen und deren Einsatz in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Die Einhaltung der Grundsätze für die Beschaffung agrarischer Rohstoffe stellt für AGRANA die Bedingung für den Abschluss von Lieferverträgen im Bereich der Beschaffung agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte dar. Sie bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages im Segment ACS – Zucker und werden in den weiteren Bereichen größtenteils im Rahmen der Unterzeichnung von Lieferverträgen mit den Lieferanten vereinbart. In der Beschaffungsrichtlinie wird sowohl die Sicherstellung einer entwaldungsfreien Lieferkette als auch der Einsatz guter agrarischer Praxis im Anbau der von AGRANA verarbeiteten Rohstoffe vereinbart. Sie adressiert AGRANAs besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der Bodengesundheit und -fruchtbarkeit im Rahmen regenerativer Agrarpraktiken sowie die Reduktion der Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Anbau und behandelt somit die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Alle im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten physischen und transitorischen Risiken und Chancen werden direkt oder indirekt von den Richtlinien umfasst. Ihre Umsetzung unterliegt dem COO als höchstrangigem Zuständigen für den Bereich Nachhaltigkeit in der AGRANA-Gruppe.
Die AGRANA-Gruppe verfügt über 18 Standorte (Vorjahr: 20) – vorwiegend im energieintensiven Geschäftsbereich Agricultural Commodities & Specialities (ACS) – die nach ISO 50001 (Energiemanagementsystem) zertifiziert sind. Eine ISO 14001-Zertifizierung (Umweltmanagementsystem) liegt aktuell für zwei Standorte vor. Bis 2027 werden neun weitere Standorte nach dem ISO-Standard 14001 zertifiziert.
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Maßnahmen und Mittel zur Treibhausgasreduktion an den eigenen Standorten (Scope 1 und 2) der AGRANA-Gruppe 2025|26
Maßnahme
Relevanter
Dekarbonisierungs-
hebel
Erzielte/erwartete THG-Reduktion
in t CO2e
Zuordnung
EU-Taxonomie
Isolierung Wärmetauscher | Kaposvar|HU
Energieeffizienz
281
CCM 7.3.
Energieeffizienzprojekte Sered|SK
Energieeffizienz
50
-
Optimierung des Energieverbrauchs | Roman|RO
Energieeffizienz
3.500
CCM 7.3.
Umbau Kesselhaus | Opava|CZ
Substitution
25.400
CCM 4.25.
Thermische Optimierung Kesselhaus | Gmünd|AT
Energieeffizienz
840
CCM 4.25.
EDA Dünnschlempe Erweiterung | Pischelsdorf|AT
Elektrifizierung
11.000
CCM 7.3.
Entspannungsdampfnutzung Thermokompressor | Gmünd|AT
Energieeffizienz
790
CCM 7.3.
Heizregister Glutentrocknung | Pischelsdorf|AT
Energieeffizienz
1.300
CCM 4.25.
Wärmerückgewinnungsnetz | Aschach|AT
Elektrifizierung
23.000
CCM 4.16.
Energieoptimierung | Vasarosnameny|HU
Energieeffizienz
23
CCM 7.3.
Optimierung Dampfzuführung | Gmünd|AT
Energieeffizienz
476
CCM 7.3.
Elektrodampferzeuger | Aschach|AT
Elektrifizierung
2.000
CCM 4.16.
Energieoptimierung | Anarcs|HU
Energieeffizienz
19
CCM 7.3.
Gebäudesanierung | Kröllendorf|AT
Energieeffizienz
200
CCM 7.3.
Energierückgewinnung mechanischer Brüdenverdichter | Aschach|AT
Elektrifizierung
2.700
CCM 4.16.
Energierückgewinnung | Gleisdorf|AT
Energieeffizienz
70
CCM 7.5.
Energierückgewinnung | Mitry-Mory|FR
Energieeffizienz
33
CCM 7.3.
Mit Ausnahme weniger Projekte wurden die Maßnahmen im Berichtsjahr abgeschlossen, und die geplante Einsparung der Treibhausgasemissionen wurde erzielt. Die im Geschäftsjahr 2025|26 für Klimaschutzmaßnahmen aufgewendeten
Konzernlagebericht
Finanzmittel (CAPEX) belaufen sich auf 2,18 Mio. € (Vorjahr: 5,48 Mio. €) für Energieeffizienzprojekte, 0,69 Mio. € (Vorjahr: 2,04 Mio. €) für die Elektrifizierung von Prozessen und 3,9 Mio. € (Vorjahr: 0,98 Mio. €) für Substitutionsmaßnahmen. Diese Beträge sind im Konzernanhang der AGRANA-Gruppe unter Punkt 1.2. „Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte“ bzw. im Kapitel „Investitionen“ im AGRANA-Lagebericht enthalten.
Der Aktionsplan mit seinen verschiedenen Scope-1- und Scope-2-Maßnahmen bis 2040 und dem dafür prognostizierten Investitionsvolumen wird im Detail in der Angabepflicht E1-1 beschrieben. Aus heutiger Sicht ist eine klimaneutrale Produktion ab dem Jahr 2040 möglich. Dafür werden die bereitzustellenden finanziellen Mittel im Zuge der Genehmigung des Mittelfristplans jährlich neu budgetiert. Mehr Informationen zu den zukünftig benötigten finanziellen Ressourcen finden sich auch in der Angabepflicht E1-4.
Während die AGRANA-Gruppe ihre Maßnahmen in Scope 1 und 2 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens selbst gestalten und vorantreiben kann, ist die Senkung der Scope-3-Emissionen, die weitaus mehr zum CO2-Fußabdruck beitragen (siehe E1-6), grundsätzlich nicht direkt von AGRANA beeinflussbar. Somit stellt deren Umsetzung eine Herausforderung dar. Ihre Reduktion fordert nicht nur eine langfristige Planungsperspektive, neue Prozesse und Technologien, die sich vielfach noch in der Pilotphase befinden, sondern auch neue Formen der Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und anderen Interessengruppen. Um Unterschiede in den Beschaffungs- und Geschäftsmodellen zu berücksichtigen, verfolgen die AGRANA-Geschäftsbereiche jeweils eigene Scope-3-Roadmaps. Alle Einheiten profitieren jedoch von einem konzernweiten Erfahrungsaustausch.
Auch im Geschäftsjahr 2025|26 wurden die Stakeholder- bzw. Supplier Engagement Programme der Geschäftsbereiche weiter vorangetrieben – einerseits um das Bewusstsein für nachhaltige Praktiken zu schulen und Tools für die notwendigen Veränderungen in der Landwirtschaft (z.B. die Optimierung von Düngemitteln oder die Änderung der Energiequellen für Maschinen) zu vermitteln, andererseits um die Gewinnung von Primärdaten voranzutreiben. Im Geschäftsbereich Agricultural Commodities & Specialities (ACS) werden über bestehende Softwareprogramme Daten direkt von den Vertragslandwirten gesammelt und die tatsächlichen Treibhausgasemissionen als Startpunkt für das zielgerichtete Setzen von Minderungsmaßnahmen berechnet. Die Anzahl der teilnehmenden Partnerbetriebe soll jährlich gesteigert werden. Im Bereich der Maisstärkeproduktion wurden im Berichtsjahr erstmalig Vertragslieferanten erfolgreich dazu motiviert, CO2e-mindernde Anbaumethoden zu verfolgen und emissionsreduzierte Kraftstoffe zu verwenden. Über das „AGRANA Fruit Supplier Engagement“-Programm wurden die Haupttreiber des Scope-3-Fußabdrucks der Herstellung von Fruchtzubereitungen identifiziert, und mit den Herstellern dieser Produkte ein Austausch zu möglichen Emissionsreduktionsmaßnahmen geführt. Alle Projekte laufen im kommenden Berichtsjahr weiter.
Ebenso wurden die bereits bestehenden Pilotprojekte zum emissionsarmen Anbau von verschiedenen Früchten weitergeführt. Dabei kommen auch die Ressourcen und Tools der SAI-Plattform, der AGRANA seit vielen Jahren angehört, zum Einsatz. Um den Anbau von Äpfeln nachhaltiger und zukunftsfähig zu gestalten, erforscht AGRANA Intensivanlagen unter regenerativen Aspekten. Mit wissenschaftlicher Begleitung werden auf einer Gesamtfläche von fünf Hektar Methoden des „Precision Farming“ getestet und praxisnahe Lösungen innerhalb der Projektlaufzeit von voraussichtlich zehn Jahren erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der Emissionsreduktion durch effizienten Apfelanbau. Anstatt der üblichen 1.000 Bäume pro Hektar wird die Dichte auf das 2,5-Fache erhöht, um den CO2-Fußabdruck pro Tonne Apfelsaftkonzentrat zu senken. Im Anbau kommen verschiedene Methoden zur Anwendung: widerstandsfähige Apfelsorten, Zwischenzeilenbegrünung mit nicht-invasiven, regionalen Pflanzen, die Stickstoff binden und Bestäubern als Nahrungsquelle dienen, sowie gezielter Humusaufbau zur Kohlenstoffbindung. Bodenprobenanalysen an mehreren Standorten helfen, den tatsächlichen Dünger- und Pflanzenschutzbedarf besser zu verstehen und den Einsatz dieser Mittel im Einklang mit den Emissionsreduktionszielen zu minimieren. Neben der Klimafreundlichkeit steht auch die wirtschaftliche Attraktivität für Landwirte im Zentrum dieser Bemühungen.
Auch in einem Versuchsgarten am Werksgelände des Standorts Vásárosnamény|HU werden langfristig verschiedene regenerative Anbaumethoden getestet. Zudem kommen weiterhin die in Kooperation mit dem Bundesforschungsinstitut in Dresden-Pillnitz und der Universität Budapest entwickelten krankheits- und schädlingsresistenten Apfelsorten zum Einsatz. Diese Sorten benötigen bis zu 60 % weniger Pflanzenschutzmittel, was nicht nur emissionsreduzierende Auswirkungen mit sich bringt, sondern auch Boden und Biodiversität schützt (siehe Kapitel ESRS E4). Mit einem Modell, in dem die Bäume anfangs kostenlos zur Verfügung gestellt werden und diese Investition durch langfristige Lieferverträge in Form von Rohstoffen von den Landwirten abgegolten wird, werden Kostenhürden gesenkt und Partnerschaften gefördert. Unternehmensinterne Agronomen bieten zudem laufend Beratung für die Vertragslieferanten an. Einschließlich dem Geschäftsjahr 2025|26 wurden bereits 3,2 Millionen Bäume in Ungarn und Polen gepflanzt. Das
Projekt wird mit unbestimmter Laufzeit fortgesetzt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr rund 331.000 € für Scope-3-Maßnahmen aufgewendet. Da es sich hierbei um eine Aufsummierung unterschiedlicher Arten von Aufwendungen handelt, kann keine eindeutige Überleitung zum Konzernanhang der AGRANA-Gruppe getätigt werden.
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
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Etappenziele zur Treibhausgasreduktion der AGRANA-Gruppe
Tausend Tonnen CO2e
Basisjahr
2019|20
2030
2040
2050
Maßnahmenkategorie
THG-Emissionsziel
5.150
3.205
1.310
0
THG-Emissionen Scope 1+2
930
509
0
0
Produktionssteigerung
127
148
148
Einsparungen aus Energieeffizienz
–165
–260
–260
Einsparungen aus Elektrifizierung
–46
–154
–154
Einsparungen aus Brennstoffwechsel
–101
–125
–125
Einsparungen aus Nutzung erneuerbarer Energie
–236
–539
–539
THG-Emissionen Scope 3
4.220
2.696
1.310
0
Einsparungen aus Maßnahmen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
–1.524
–2.910
–4.296
Die absoluten THG-Emissionsziele für die Etappen bis 2030, 2040 und 2050 setzen sich aus den Kategorien Scope 1, 2 und 3 zusammen. Die dahinterstehende Logik für Scope 1 und 2 beruht auf der Validierung der SBTi Near-Term Targets der AGRANA-Gruppe (minus 50 % bis 2030) sowie dem Netto-Null-Ziel 2040. Die Modellierung für Scope 3 geht derzeit von einer linearen jährlichen Emissionsreduktion auf Netto-Null bis 2050 aus. Für die Erreichung der Reduktion um 30 % bis 2030 ausgehend vom Basisjahr 2019|20 plant AGRANA, jährlich im Bereich Scope 3.1 (Purchased Goods and Services) 3,5 % und 2,5 % in allen anderen anwendbaren Scope-3-Bereichen – gemessen am Basisjahr – zu reduzieren. Die tatsächliche jährliche Reduktion hängt von einer Vielzahl an landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren ab, die von AGRANA schwierig zu beeinflussen sind: Erntemenge, Klima, Boden uvm. Aus diesem Grund stellt die jährliche Prozentangabe lediglich einen Orientierungswert dar. Informationen zur Emissionsreduktion im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr können der Tabelle in der Angabepflicht E1-6 entnommen werden. Diese Tabelle enthält
Konzernlagebericht
auch eine Aufschlüsselung der Ziele in Scope 1 und 2, obwohl das in dieser Form in der SBTi-Einreichung der AGRANA-Gruppe nicht vorgesehen ist. Die SBTi-validierten THG-Emissionsreduktionsziele (Near-Term) der AGRANA-Gruppe sind wissenschaftlich fundiert und für den eigenen Betrieb (Scope 1 und 2) mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar, wobei sich das Scope-2-Ziel auf die marktbasierte Erhebungsmethode stützt. Es wurde die Herangehensweise der absoluten Kontraktion – Absolute Contraction Approach (ACA) – für die Zielsetzung aller drei Scopes verwendet, die allen Branchen offensteht. Sie basiert auf der Annahme, dass die globale Erwärmung erfolgreich auf 1,5 °C begrenzt werden kann, wenn alle Akteure weltweit ihre absoluten Treibhausgasemissionen zwischen dem Basis- und dem Zieljahr so weit reduzieren, wie es die Emissionsszenarien der 1,5 °C-Temperaturschwelle erfordern. Es besteht derzeit kein messbares Ziel für das wesentliche Unterthema der Klimawandelanpassung. Die Wirksamkeit der Klimawandelanpassungsmaßnahmen an den AGRANA-Standorten wird jedoch im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung der Klimawandelszenarioanalyse überprüft.
Die zeitliche Umsetzung der Scope-1-, -2- und -3-Maßnahmen hängt von der Allokation der Finanzmittel im Rahmen des jährlichen mittelfristigen Planungsprozesses ab. Aufgrund der aktuell herausfordernden Geschäftsentwicklung wird die AGRANA-Klimastrategie laufend angepasst. Die Netto-Null-Ziele 2040 und 2050 bleiben noch auf Kurs. Der Zielwert im Scope 1 und 2 für 2030 (minus 50 % ausgehend vom Basisjahr) kann möglicherweise aus heutiger Sicht geringfügig abweichen. Aufgrund variierender Parameter kann sich der Zielerreichungsstand laufend verändern. Da Investitionsentscheidungen von Dynamiken wie der künftigen Regulatorik, dem Markt, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie unternehmensspezifischen Faktoren beeinflusst werden, werden die geplanten finanziellen Mittel fortlaufend angepasst. Die Erreichung der Klimaziele der AGRANA-Gruppe ist nicht vom technologischen Fortschritt abhängig. Das heißt, dass in der Klimastrategie keine Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus heutiger Sicht noch nicht realisierbar sind.
In die Zielsetzung waren interne Stakeholder wie der AGRANA-Vorstand und Fachexpertinnen und -experten genauso wie externe Stellen, z.B. die SBTi, eingebunden. Das Basisjahr 2019|20 wurde durch SBTi auf Vollständigkeit und Repräsentativität überprüft. Es gibt keine signifikanten Temperaturanomalien, die die Aussagekraft dieses Jahres als Basisjahr beeinträchtigen könnten. Das Monitoring der Ziele erfolgt im Rahmen der jährlichen Berechnung des Treibhausgasfußabdrucks der AGRANA-Gruppe sowie der quartalsweisen Erfassung der Daten für Scope 1 und 2 im konzernweiten Umweltdaten-Managementsystem.
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Gesamtenergieverbrauch der AGRANA-Gruppe
Energieverbrauch und Energiemix
2025|26
2024|25
1.
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
MWh
71.184
251.123
2.
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen
MWh
23.572
26.612
3.
Brennstoffverbrauch aus Erdgas
MWh
2.122.366
2.481.566
4.
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
MWh
18
171
5.
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen
MWh
621.525
571.195
6.
Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 bis 5)
MWh
2.838.665
3.330.667
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch
%
82,2
82,7
7.
Verbrauch aus Kernkraftquellen
MWh
29.989
19.272
Anteil nuklearer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
%
0,9
0,5
8.
Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.)
MWh
113.477
199.042
9.
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen
MWh
468.442
473.057
10.
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt
MWh
4.696
3.877
11.
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 bis 10)
MWh
586.615
675.976
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
%
17,0
16,8
12.
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)
MWh
3.455.269
4.025.915
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Der Rückgang des Gesamtenergieverbrauchs ergab sich großteils durch die Schließung der Zuckerproduktions-Werke in Leopoldsdorf|AT und Hrusovany|CZ. Die Inbetriebnahme des erneuerten Dampfkessels in Opava|CZ führte zu einer spürbaren Senkung des Brennstoffverbrauchs aus Kohle und Kohleerzeugnissen.
Erzeugung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie der AGRANA-Gruppe
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie
MWh
n.a.
n.a.
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
MWh
118.172
202.919
Die Leistungskennzahl „Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ setzt sich aus folgenden primären Quellen zusammen: Brennstofferzeugung aus erneuerbaren Quellen und Eigenproduktion von nachhaltiger Elektrizität.
Energieintensität der AGRANA-Gruppe
Energieintensität je Nettoeinnahme
2025|26
2024|25
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoeinnahme aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
MWh/€
0,00107
0,00115
Sämtliche Tätigkeiten der AGRANA-Gruppe fallen in klimaintensiven Sektoren an, die den NACE-Codes 10.3, 10.6, 10.8, 10.9, 20.14 und 35.21 (statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) zuzuordnen sind. Die zur Berechnung der Kennzahl „Energieintensität der AGRANA-Gruppe je Nettoeinnahme“ herangezogenen Umsatzerlöse decken sich mit den Angaben in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Note (1): Umsatzerlöse.
Die Daten zur Ermittlung der Angaben zum Energieverbrauch und Energiemix wurden per Standort auf monatlicher Basis erfasst und umfassen die an den Standorten verwendeten Brennstoffe, Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung.
Konzernlagebericht
Die Datenerhebung erfolgte mit folgender Qualitätshierarchie: Lieferantendaten vor Messdaten vor Schätzung. Für Brennstoffe wurden die Energiemengen als unterer Heizwert erfasst, für Elektroenergie, Wärme, Dampf und Kühlung wurde die nutzbare Energiemenge erfasst.
Die Daten zur Energieerzeugung wurden ebenfalls per Standort auf monatlicher Basis erhoben und umfassen die an den Standorten erzeugten Brennstoffe, Elektrizität, Wärme und Dampf. Die Datenerhebung erfolgte anhand von Messdaten. Für Brennstoffe wurden die Energiemengen als unterer Heizwert erfasst, für Elektroenergie, Wärme, Dampf und Kühlung wurde die nutzbare Energiemenge erhoben. Eine Validierung aller Daten erfolgte durch eine Person, die am Standort beschäftigt ist, bzw. durch ihre Funktion in enger Beziehung zum Standort steht. Die Energiekennzahlen werden für die ETS-Standorte der AGRANA-Gruppe im Rahmen des jährlichen Verifizierungsaudits nach ISO 50001 von einer externen Stelle geprüft.
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
AGRANA berechnete im Geschäftsjahr 2021|22 erstmals ihre gruppenweite Treibhausgasbilanz, den „Corporate Carbon Footprint“, gemäß den damals geltenden Vorgaben des „Greenhouse Gas Protocol“. Dabei wurden für das Basisjahr 2019|20 sowohl die Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope 1 und 2) als auch aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) systematisch erfasst.
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Die aus Primärdaten der Produktionsstandorte errechneten Scope 1- und die marktbasierten Scope 2-Emissionen werden für Scope 3 durch Sekundärdaten bzw. Emissionsfaktoren aus Datenbanken ergänzt. Die Erstellung der Treibhausgasbilanz und die Berichterstattung für Scope-3-Emissionen sind bei AGRANA dynamische Prozesse, die ein Vorantreiben gezielter Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Agrarsektor bezwecken.
Die Berechnung des „Corporate Carbon Footprint“ von AGRANA erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl nach den Vorgaben der ESRS als auch nach den Richtlinien der SBTi. Beide Regelwerke beziehen sich auf das „Greenhouse Gas Protocol“ und weisen größtenteils identische Vorgaben auf. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich aus der nun veröffentlichten SBTi Forest, Land and Agriculture Guidance (FLAG). Als Unternehmen des Lebensmittelsektors ist AGRANA künftig zur Implementierung von FLAG verpflichtet und wird sich FLAG-spezifische Klimaziele setzen.
Treibhausgasemissionen der AGRANA-Gruppe1
Rückblickend
Etappenziele und Zieljahre
2025|26
2024|25
2019|20
(Basisjahr)2
N/N-1
2030
2050
Jährl.
Veränderung
t CO2e
t CO2e
t CO2e
%
t CO2e
t CO2e
%
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
467.720
600.032
591.632
–22,1 %
300.000
0
4,5 %
Scope-1-THG-Emissionen aus regu-
lierten Emissionshandelssystemen in %
81,2 %
85,8 %
82,0 %
–5,4 %
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
232.727
245.601
n.e.
–5,2 %
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
167.497
153.319
337.043
9,2 %
165.000
0
4,6 %
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen
3.150.904
3.246.365
3.945.848
–2,9 %
2.696.000
0
2,9 %
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
2.082.944
1.803.468
3.307.044
15,5 %
2 Investitionsgüter
27.803
34.992
39.000
–20,5 %
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
185.228
238.645
90.767
–22,4 %
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb
460.472
547.683
286.037
–15,9 %
5 Abfallaufkommen in Betrieben
n.w.
n.w.
n.w.
6 Geschäftsreisen
n.w.
n.w.
n.w.
7 Pendelnde Mitarbeitende
n.w.
n.w.
n.w.
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
n.w.
n.w.
n.w.
9 Nachgelagerter Transport
43.973
45.543
223.000
–3,4 %
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
n.w.
n.w.
n.e.
11 Verwendung verkaufter Produkte
n.w.
n.w.
n.e.
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
n.w.
n.w.
n.w.
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
n.w.
n.w.
n.w.
14 Franchises
n.z.
n.z.
n.e.
15 Investitionen
350.484
576.034
n.e.
–39,2 %
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen)
3.851.351
4.091.998
n.e.
–5,9 %
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen)3
3.786.121
3.999.716
4.874.523
–5,3 %
3.161.000
0
1 Legende: N/N-1 = Veränderung Berichtsjahr zu Vorjahr; jährl. Veränderung = rechnerische jährliche Emissionsreduktion in % zwischen Basisjahr und Zieljahr 2030; n.e. = nicht erfasst; n.z. = nicht zutreffend; n.w. = nicht wesentlich
2 Basisjahr 2019|20 vor Neuberechnung. Es werden auch für das Basisjahr nur die wesentlichen Scope-3-Kategorien berichtet.
3 THG-Emissionen marktbezogen insgesamt 2024|25 vor Korrektur Scope 3 (Q4) und Scope 2 wie im AGRANA-Geschäftsbericht 2024|25 berichtet: 3.806.711 t CO2e. Die Abweichung zur korrigierten Kennzahl beträgt plus 193.005 t CO2e (Anstieg von 5,07 %). Diese Summe setzt sich aus einer Reduktion im Scope 2 (marktbezogen) von 1.599 t CO2e und einem Anstieg im Scope 3 von 194.604 t CO2e zusammen.
Treibhausgasemissionen der AGRANA-Segmente (unternehmensspezifisch)
tCO2e
2025|26
2024|25
2019|20 (Basisjahr)
FBS
Scope 1
82.199
80.630
94.389
Scope 2 marktbasiert
40.106
40.490
60.084
Scope 3
1.298.424
1.050.998
912.278
1.420.729
1.172.118
1.066.751

Konzernlagebericht
tCO2e
2025|26
2024|25
2019|20 (Basisjahr)
ACS - Zucker
Scope 1
234.110
360.923
306.645
Scope 2 marktbasiert
18.694
15.043
40.578
Scope 3
460.283
894.661
834.998
713.087
1.270.627
1.182.221
ACS - Stärke
Scope 1
151.086
158.109
190.597
Scope 2 marktbasiert
108.698
97.786
236.380
Scope 3
1.233.785
1.234.387
2.198.572
1.493.569
1.490.282
2.625.549
Holding & Sonstige
Scope 1
325
370
n.e.
Scope 2 marktbasiert
0
0
n.e.
Scope 3
158.413
66.319
n.e.
158.738
66.689
n.e.
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Im Berichtsjahr 2021|22 wurden erstmals Daten zu Scope-3-Emissionen, gemäß den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol für das Basisjahr 2019|20 der AGRANA-Klimastrategie systematisch erfasst. Hierfür ordnete AGRANA die Primärdaten aus allen Geschäftssegmenten den verschiedenen Scope-3-Kategorien zu und verknüpfte diese mit Emissionsfaktoren aus methodisch vergleichbaren und umfassenden Datenbanken. Gemeinsam mit den bereits erfassten Scope-1- und Scope-2-Emissionen aus der eigenen Produktion wurde so der Corporate Carbon Footprint berechnet.
Aufgrund des hohen Aufwands der Bottom-up-Datenerhebung im Basisjahr 2019|20, wurden die Werte für die Folgejahre primär mithilfe von Faktoren auf Basis der Verarbeitungsmengen wesentlicher agrarischer Rohstoffe angepasst. Diese Methodik wurde letztmalig für die Berichterstattung des Geschäftsjahres 2023|24 angewendet. Seit dem Geschäftsjahr 2024|25 erfolgt eine jährliche Bottom-up-Berechnung, wobei das zugrunde liegende Modell auf Basis der Aktivitätsdaten des Geschäftsjahres 2023|24 erstellt wurde.
Da die Datenmengen groß und der Zeitrahmen zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Veröffentlichung des AGRANA-Geschäftsberichts begrenzt sind, werden für die Berechnung des Scope 3 im jeweiligen Berichtsjahr die Aktivitätsdaten der Q1–3 bzw. der Monate 1–10 als Basis herangezogen. Die Daten für den verbleibenden Zeitraum werden durch möglichst präzise Schätzungen ergänzt. Wo verfügbar, kommen Prognosedaten aus Forecast 4 zum Einsatz. In anderen Fällen erfolgt eine lineare Hochrechnung oder eine Schätzung basierend auf den Vorjahreswerten. Im darauffolgenden Geschäftsjahr werden die Schätzungen des Vorjahres mithilfe von Realdaten korrigiert. Dies erklärt die Abweichung der hier berichteten Scope-3-Emissionen für das Jahr 2024|25 im Vergleich zur Zahl aus dem letztjährigen AGRANA-Geschäftsbericht.
Für die Scope-3-Emissionsberichterstattung wurde eine Wesentlichkeitsschwelle festgelegt: Scope-3-Kategorien, die jeweils weniger als 1 % der gesamten Scope-3-Emissionen ausmachen, gelten als nicht wesentlich. Zusätzlich darf die Summe der Emissionen aller als nicht wesentlich eingestuften Kategorien maximal 5 % der gesamten Scope-3-Emissionen betragen. Nicht wesentliche Kategorien werden sowohl für das Vorjahr als auch für das Basisjahr nicht veröffentlicht.
Die in der Berechnung des Corporate Carbon Footprint für die AGRANA Beteiligungs-AG für das Geschäftsjahr 2025|26 verwendeten Emissionsfaktoren-Datenbanken umfassen DBEIS (2023), Ecoinvent Version 3.9.1, 3.11 bzw. 3.12, Umweltbundesamt AT (2024), die Datenbank der International Energy Agency (IEA), Version 4.0, WFLDB Version 3.8.3 (World Food Life Cycle Assessment Database), Agri-Footprint Version 5 bzw. 6 sowie Primär-Emissionsfaktoren von ausgewählten landwirtschaftlichen Rohstoffen (Anwendungsbereich: 0,69 % der Scope-3-Emissionen).
Die in den Treibhausgasfußabdruck einbezogenen Primärdaten zu den landwirtschaftlichen Rohstoffen Kartoffeln mit Ursprung Österreich, Erdbeeren mit Ursprung Mexiko sowie Äpfel mit Ursprung Ungarn wurden im Rahmen eines von AGRANA durchgeführten Projekts im Geschäftsjahr 2023|24 gemäß den Kriterien des GHG-Protokolls berechnet. Dazu wurden in den jeweiligen Ländern statistisch signifikante Stichproben von AGRANA-Vertragslandwirten erhoben. Mithilfe eines standardisierten Fragebogens wurden Daten zu Erträgen sowie zu agrarischen Maßnahmen, wie Düngung, Pflanzenschutz, Bewässerung oder Bodenbearbeitung, gesammelt. Auf Basis dieser Erhebungen wurde ein spezifischer Emissionsfaktor für jeden Rohstoff berechnet.
Für die Kategorie 3.15 wurden für das Geschäftsjahr 2025|26 die Emissionen der Joint Ventures HUNGRANA und Studen, an denen AGRANA eine 50 %ige Beteiligung ohne operative Kontrolle hält, sowie neu AGFD TANDAREI SRL (Beteiligung von 51 % ohne operative Kontrolle) im Ausmaß ihrer Beteiligung erfasst. Die Berechnung wurde von einer ausgaben- zu einer massenbasierten Methodik umgestellt und berücksichtigt Scope 1, 2 und 3.1 der Beteiligungen.
Die Reduktion der Scope-1-Emissionen wurde großteils durch die Schließung der Werke Leopoldsdorf|AT und Hrusovany|CZ erreicht. Darüber hinaus trug auch der Wechsel von Kohle auf Erdgas als Primärenergieträger am Standort Opava|CZ zur Emissionsminderung bei. Die marginale Erhöhung der marktbezogenen Scope-2-Emissionen lässt sich durch den vermehrten Bezug von Dampf am Standort Pischelsdorf|AT erklären. Der Anstieg der Emissionen im Scope 3.1 im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf eine gestiegene Menge zugekaufter Rohwaren im Segment FBS zurückzuführen. Die Scope-3-Emissionen im Segment Zucker entwickeln sich rückläufig.
Die biogenen Emissionen der AGRANA-Gruppe beliefen sich im Geschäftsjahr 2025|26 auf 35.903 Tonnen CO2 (Vorjahr: 65.261 Tonnen CO2) im Scope 1 und 698.405 Tonnen CO2 (Vorjahr: 452.320 Tonnen CO2) im Scope 3. Bei der Berechnung der biogenen Scope-3-Emissionen wurden die als nicht wesentlich eingestuften Kategorien (3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.10, 3.11, 3.12, 3.13) nicht berücksichtigt. Es werden keine biogenen Scope-2-Emissionen ausgewiesen, da die verwendeten Emissionsfaktoren die Aufsplittung in fossil und biogen nicht ermöglichen und eine Auskunft über die Zusammensetzung der erneuerbaren Energiequellen für das Berichtsjahr von den Energielieferanten nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Emissionen des Gemeinschaftsunternehmens, das sich im Geschäftsjahr 2025|26 unter der operativen Kontrolle von AGRANA befand (Beta Pura Gmbh), machten 5.366 Tonnen CO2e (Vorjahr 3.821 Tonnen CO2e) in Scope 1 und 0 Tonnen CO2e (Vorjahr: 0 Tonnen CO2e) in Scope 2 (marktbezogen) aus. Die standortbezogenen Scope-2-Emissionen der Beta Pura GmbH beliefen sich auf 374 Tonnen CO2e (Vorjahr: 369 Tonnen CO2e). Diese Mengen sind in den Gesamtemissionen in der Tabelle enthalten. Die Scope-1-Emissionen der AGRANA-Gruppe ohne die Beta Pura Gmbh können mit 462.354 Tonnen CO2e, die standortbezogenen Scope-2-Emissionen mit 232.353 Tonnen CO2e und die marktbezogenen Scope-2-Emissionen mit 167.497 Tonnen CO2e beziffert werden.
Konzernlagebericht
Die Berechnung des marktbasierten Scope 2 erfolgte, im Gegensatz zur Methodik des Vorjahrs (lieferantenspezifische Emissionsfaktoren), auf Basis von Reziprok- und Residualmixfaktoren, wodurch Doppelzählungen vermieden, Netzverluste berücksichtigt und alle sieben Treibhausgase miteinbezogen werden. Die Vorjahresdaten (2024|25) wurden zur besseren Vergleichbarkeit angepasst. Die von AGRANA eingekaufte Energie wird nur dann als erneuerbar gewertet, wenn Herkunftsnachweise dies auch eindeutig belegen. 100 % der Menge wurden gebündelt eingekauft. Die standortbezogenen Scope-2-Emissionsfaktoren stammen aus der Datenbank der International Energy Agency (IEA), Version 4.0.
Die Energie- und Emissionswerte wurden für die Segmente ACS – Zucker und ACS – Stärke im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems für das Kalenderjahr 2025 verifiziert und validiert. Alle Kennzahlen wurden im Zuge der Erstellung des Geschäftsberichts durch den Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft.
THG-Intensität der AGRANA-Gruppe
THG-Intensität
2025|26
2024|25
Veränderung
%
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoeinnahme
t CO2/€
0,00119
0,00116
2,7 %
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahme
t CO2/€
0,00117
0,00114
2,6 %
THG-Emissionen Scope 1 und 2 (marktbezogen) je Tonne Produktoutput (unternehmensspezifisch)
kg CO2/t
163,00
Die zur Berechnung der Kennzahl „THG-Intensität der AGRANA-Gruppe je Nettoeinnahme“ herangezogenen Umsatzerlöse decken sich mit den Angaben in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Note (1): Umsatzerlöse. Die unternehmensspezifische Kennzahl weist die marktbezogenen Scope 1 und 2 Emissionen in Relation zu den von der AGRANA-Gruppe produzierten Produkten aus. Die Kennzahl beschreibt das Verhältnis der Emissionen zur Produktionsleistung und nimmt somit auf produktionsspezifische Besonderheiten (z.B. Kampagnendauer, Rohstoffqualität) Rücksicht. Dadurch kann die Entwicklung der Emissionen präziser analysiert und gesteuert werden.
E1-8 – Interne CO2-Bepreisung
AGRANA nutzt das interne CO2-Bepreisungssystem der Südzucker-Gruppe für Investitionsentscheidungen. Diese werden grundsätzlich im Rahmen eines Scoring-Modells bezüglich Profitabilität und Nachhaltigkeit bewertet. Maßnahmen, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen, werden gegenüber einem Baseline-Szenario geprüft, um die Wirkung auf die Emissionsminderung und Rentabilität zu bewerten. Diese Baseline bezieht sich auf die CO2-Emissionen aus den Energieverbräuchen ohne Implementierung der Energieeffizienzmaßnahmen. Aus der CO2-Einsparung ergibt sich ein hypothetischer Preis der Investition, der in die Investitionsentscheidung einfließt. Dieses System kommt insbesondere in den Segmenten ACS – Stärke und ACS – Zucker zur Anwendung, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen. Ein Heranziehen zum Zweck der Bewertung der Nutzung des Restvermögens von Vermögenswerten, der Wertminderung von Vermögenswerten oder der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes von durch Unternehmensübernahmen erworbenen Vermögenswerten erfolgt nicht.
Bei der Ermittlung des zu verwendenden CO2-Preises wird ausgehend vom CO2-Marktpreis von 67 € pro Tonne CO2 im Jahr 2024 des EU-ETS ein linearer Anstieg auf 140 €/EUA (EU-Allowance) im Jahr 2030 angenommen und anschließend konstant fortgeschrieben. Die Ableitung erfolgte aus M. Pahle, J. Sitarz, S. Osorio (PIK), B. Görlach (Ecologic, 2022): The EU-ETS price through 2030 and beyond: A closer look at drivers, models and assumptions Input material and takeaways from a workshop in Brussels 30 November 2022; Kopernikus-Projekt Ariadne Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), December 2022. Die Preise wurden für die gewählte Anwendung als relevant erachtet, da die Scope-1-Emissionen der AGRANA-Gruppe zu einem großen Anteil dem EU-ETS unterliegen (energieintensive Segmente ACS – Zucker und ACS – Stärke). Eine interne Validierung und fortlaufende Anpassung der Preise erfolgt durch die Konzernfunktion Climate, Environment, Health & Safety der Südzucker-Gruppe. Der interne CO2-Preis wird nicht extern validiert.
Im Berichtsjahr fielen 379.829 Tonnen (Vorjahr: 515.034 Tonnen) bzw. 82,2 % (Vorjahr: 85,8 %) der Scope-1- und 127.392 Tonnen (Vorjahr: 112.190 Tonnen) bzw. 76,1 % (Vorjahr: 72,4 %) der Scope-2-Emissionen (marktbezogen) der AGRANA-Gruppe unter das interne CO2-Bepreisungssystem.
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
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E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasserressourcen
Wasser ist ein wichtiger Faktor in den Produktionsprozessen der AGRANA-Gruppe. Die Nutzung von Frischwasser und die Abgabe der verwendeten Wassermenge aus der Produktion erfolgt an allen Standorten auf nachhaltige Art und Weise sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Während Süßwasserressourcen eine wichtige Rolle im Produktionsprozess der AGRANA-Gruppe spielen, sind Meeresressourcen für das Unternehmen nicht von wesentlicher Bedeutung. Es werden im folgenden Kapitel demnach nur Datenpunkte aus den ESRS berichtet, die im Zusammenhang mit Süßwasserressourcen stehen.
Folgende Grundsätze für die Wassernutzung werden in der AGRANA-Umweltpolitik, die im abgelaufenen Geschäftsjahr überarbeitet wurde, für die gesamte AGRANA-Gruppe mit ihren Tochtergesellschaften bindend ist und intern sowie extern auf der AGRANA-Website zur Verfügung gestellt wird, festgehalten:
Reduktion der Wasserentnahme auf ein technologisch und wirtschaftlich vertretbares Minimum
Konstante Kreislaufführung des Wassers mit entsprechender Wiederaufbereitung
Effiziente Nutzung von in den verarbeiteten Rohstoffen enthaltenem Wasser
Regelmäßiges Monitoring der Wasserrisiken für alle AGRANA-Standorte und Ableitung fokussierter Maßnahmen für Regionen, die von Wasserknappheit betroffen sind (mit der Verpflichtung zur Verringerung des Wasserverbrauchs in Risikogebieten, siehe auch Angabepflicht E3-3)
Reduktion der Abwassermengen und rechtlich konforme Abwasserreinigung (teilweise in den eigenen betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen).
Das Monitoring der Beachtung dieser Grundsätze erfolgt einerseits durch behördliche Umweltinspektionen bzw. Meldungen an den Standorten, an denen es Abwasserreinigungsanlagen gibt, andererseits durch freiwillige Umweltzertifizierungen und -audits sowie durch die vierteljährliche Eingabe und Validierung der Wasserdaten für die Erstellung des AGRANA-Geschäftsberichtes. Als oberster Verantwortlicher für Nachhaltigkeitsbelange trägt der COO der AGRANA-Gruppe die Verantwortung für die Umsetzung der Umweltpolitik.
Konzernlagebericht
Im Rahmen ihrer Effizienzbemühungen nutzt AGRANA das in den agrarischen Rohstoffen wie Apfel oder Zuckerrübe gebundene Wasser in ihren Prozessen. Nach Nutzung und Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen sowie entsprechender Aufbereitung stellt AGRANA anderen lokalen Wassernutzern dieses Wasser wieder zur Verfügung.
E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserressourcen
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden 572.000 € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) für Investitionen mit dem Schwerpunkt nachhaltiger Wassernutzung aufgewendet. Die Gesamtinvestitionen seit dem Geschäftsjahr 2019|20 belaufen sich auf rund 24 Mio. €, welche sich auf 112 Projekte aus allen AGRANA-Segmenten aufteilen.
Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions (FBS)
Die im Geschäftsjahr 2024|25 begonnene Erweiterung der Anaerobie der betrieblichen Kläranlage am Standort Kröllendorf|AT wurde im Berichtsjahr weitergeführt. Dabei wurde der bestehende anaerobe Behälter durch eine energieeffizientere Variante ersetzt. Diese Maßnahme ermöglicht es, die Biogasgewinnung aus dem Abwasser weiter zu optimieren. Das gewonnene Biogas wird intern genutzt, wodurch der Bedarf an externem Gas deutlich reduziert wird und noch mehr Wärme selbst erzeugt werden kann. Dieses Upgrade ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Produktion und zeigt das Bestreben auf, die verschiedenen Bereiche des Umweltmanagements (Klima, Wasser, Kreislaufwirtschaft) miteinander zu verknüpfen und dadurch ökologische sowie ökonomische Vorteile zu generieren.
Ein weiteres Beispiel der Verbindung von Wassermanagement und Umweltschutz stellt das naturnahe Verfahren zur Abwasserreinigung mittels eigener bewirtschafteter Pappelflächen am Standort Vásárosnamény|HU dar. Insgesamt werden rund 35 Hektar Pappelplantagen genutzt, um jährlich etwa 200.000 m³ Produktionswasser auf natürliche Weise aufzubereiten. Das im Produktionsprozess anfallende Wasser wird auf einen neutralen pH-Wert eingestellt und regelmäßig hinsichtlich seiner Qualität überprüft. Auf den Pappelflächen übernimmt das Boden-Pflanzensystem die weitere natürliche Aufbereitung. Das behandelte Wasser versickert kontrolliert im Untergrund und verbleibt innerhalb des regionalen Wassereinzugsgebiets. Das seit 1994 etablierte Verfahren trägt zur Stabilisierung des lokalen Grundwasserpegels, zur Schonung natürlicher Wasserressourcen und zur Verbesserung der regionalen Wasserverfügbarkeit bei und wird auch in den folgenden Geschäftsjahren fortgesetzt.
An den Standorten Xiangyang|CN und Vinnytsia|UA, die von Wasserrisiken, insbesondere Wasserstress, betroffen sind, wurden im Berichtsjahr Maßnahmenpakete zur Risikominimierung ausgearbeitet. Diese reichen von Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden bis zu technischen Maßnahmen zur Wassereinsparung wie eine optimierte Nutzung des Kondensatwassers aus den betrieblichen Prozessen. Die Pläne werden über die nächsten Geschäftsjahre ausgerollt. Die Installation einer Umkehrosmoseanlage am Standort Jiangsu|CN ermöglicht zukünftig eine bessere Wiederverwendung von Wasser.
Geschäftsbereich Agricultural Commodities & Specialities
Im Segment ACS – Stärke wurde im Berichtsjahr in die betriebseigenen Abwasserreinigungsanlagen investiert, die Reinigungskapazitäten der Anlage in Gmünd|AT erweitert sowie die Biogaserzeugung aus der Abwasserreinigung in Aschach|AT ausgebaut. Am Standort Sered|SK (ACS – Zucker) kann durch die im Berichtsjahr umgesetzten Effizienzverbesserungen eine prognostizierte Reduktion des osmotischen Wasserverbrauchs von rund 8.100 m³ pro Jahr während der Verarbeitungskampagne erzielt werden.
Alle genannten Maßnahmen tragen dazu bei, die als wesentlich identifizierte negative Auswirkung zu minimieren, die mit einer effizienten Wassernutzung verbundenen Ziele (siehe E3-3) zu erreichen und die in der AGRANA-Umweltpolitik festgeschriebenen Wassernutzungsgrundsätze einzuhalten. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung kann keine Aussage bezüglich zukünftiger finanzieller Mittel im Zusammenhang mit nachhaltiger Wassernutzung gemacht werden. Im Berichtsjahr wurden in der AGRANA-Gruppe Investitionen von 816.000€ (Vorjahr: 696.000 €) getätigt, die sich der Wirtschaftsaktivität CCM 5.1 bzw. WTR 2.1 (Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung) gemäß EU-Taxonomieverordnung zuordnen lassen (siehe Informationen über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomieverordnung).
E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasserressourcen
Um ihre negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wasserressourcen im eigenen Betrieb zu minimieren und ihre selbstgesetzten Grundsätze zur effizienten Wassernutzung einzuhalten, hat AGRANA sich folgende unternehmensspezifische Ziele gesetzt:
Verringerung des relativen Wasserverbrauches genormt auf eine Tonne Produkt-Output um 2 % bis 2030
Reduktion der absoluten Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserknappheitsrisiken um 1 % bis 2030
Diese freiwilligen, mess- und machbaren Ziele werden mit den in der Angabepflicht E3-4 gelisteten unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren gesteuert. Sie wurden im Geschäftsjahr 2024|25, welches auch als Basisjahr fungiert, in Abstimmung mit den internen Expertinnen und Experten aus den AGRANA-Segmenten unter Berücksichtigung von segmentspezifischen Besonderheiten erarbeitet. Es wurden keine ökologischen Schwellenwerte und wissenschaftsbasierten Methoden bei der Zielsetzung berücksichtigt. Die Interessen externer Stakeholder flossen insofern mit ein, als dass eine verringerte Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress die Wasserressourcen potenziell für andere Wassernutzer verfügbar macht.
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurde von den AGRANA-Geschäftsbereichen begonnen, standortspezifische Aktionspläne zur Erreichung der Wasserziele bis 2030 zu entwickeln. Zu den größten derzeit geplanten Projekten zählt der Bau von Sammeltanks für Wasser aus Kühlsystemen und -prozessen zur Wiederverwendung im Kühlnetzwerk der Produktionsprozesse in den Fruchtzubereitungswerken in Australien, Mexiko und der Türkei. An allen Fruchtzubereitungsstandorten in Regionen mit Wasserstress wird eine Analyse des Reinigungsvorgangs der Anlage bzw. des Prozesses vorgenommen und diese Erkenntnisse für eine effizientere Wassernutzung herangezogen.
E3-4 – Wasserverbrauch
Leistungsindikatoren der AGRANA-Gruppe im Zusammenhang mit Wasserressourcen
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Gesamtwasserverbrauch1
m3
4.602.799
4.849.554
Gesamtwasserverbrauch in Gebieten mit hohem Wasserstress2
m3
504.527
293.012
Gesamtwasserverbrauch pro t Fertigprodukt (unternehmensspezifisch)3
m3/t
1,18
1,17
Wasserintensität4
m³/Mio. €
1.422
1.380
Gesamtwasserentnahme in Gebieten mit hohem Wasserstress (unternehmensspezifisch)
m3
1.338.208
981.402
Gesamtwasserentnahme pro t Fertigprodukt in Wasserstressgebieten (unternehmensspezifisch)
m3/t
0,34
0,24
Gesamtvolumen Wasser recycled
m3
103.973
154.434
Gesamtvolumen Wasser reused
m3
16.389
0
1 2024|25 berichtet: –712.601 m³. Die Abweichung zur korrigierten Kennzahl aufgrund der Methodikänderung beträgt plus 5.562.155 m³.
2 2024|25 berichtet: 182.533 m³. Die Abweichung zur korrigierten Kennzahl aufgrund der Methodikänderung beträgt plus 110.479 m³.
3 2024|25 berichtet: -0,17 m³/t. Die Abweichung zur korrigierten Kennzahl aufgrund der Methodikänderung beträgt plus 1,43 m³/t.
4 Im Vorjahr wurde die Kennzahl als m³/€ berichtet (2024|25 laut Ausweis im Vorjahr: -0,0002 m³/€). Aufgrund der Methodik- und Darstellungsänderung ist die Berechnung der Abweichung nicht möglich.
Im Vergleich zum Vorjahr 2024|25 wurde die Berechnungslogik des Wasserverbrauchs geändert. Fortan wird auch die aus den agrarischen Rohstoffen gewonnene Wassermenge („process-derived water“) bei der Wasserentnahme berücksichtigt. Die Kennzahl aus dem Vorjahr wurde entsprechend angepasst (siehe Fußnoten). Die signifikante Veränderung zum Berichtsjahr 2024|25 ergibt sich aus dem hohen Wassergehalt des Großteils der von AGRANA verarbeiteten Rohstoffe, der nunmehr in der Berechnung berücksichtigt wird.
17 AGRANA-Standorte (Vorjahr: 15 Standorte) befinden sich in Einzugsgebieten deren Zustand im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG oder vergleichbarer internationaler Rahmenwerke als gut bewertet wurde, 14 Standorte (Vorjahr: 20 Standorte) befinden sich in Einzugsgebieten deren Zustand als weniger als gut eingestuft wurde. Für 14 Standorte (Vorjahr: 21 Standorte) steht diese Information nicht zur Verfügung, da sie sich nicht innerhalb der Europäischen Union befinden und keine vergleichbaren Rahmenwerke zur Anwendung kommen. AGRANA plant, diese Standorte einer individuellen Prüfung zu unterziehen und den Zustand der jeweiligen Einzugsgebiete anhand zugänglicher Informationen, wie sie in den Anhängen der Wasserrahmenrichtlinie genannt sind, einzustufen.
Grundsätzlich werden die Daten, die zur Berechnung der angeführten Leistungsindikatoren verwendet werden, als Messdaten erfasst. Dort, wo Datenlücken vorhanden oder Daten nicht verfügbar sind, kann eine Schätzung der Daten auf
Konzernlagebericht
Basis der Vorjahre erfolgen. Die aus agrarischen Rohstoffen gewonnene Wassermenge, die in die Berechnung des Gesamtwasserverbrauchs als Prozesswasser mit einfließt basiert auf Schätzungen und Hochrechnungen. Hier wurde die Rohstoffmenge mit dem durchschnittlichen Feuchtegehalt der einzelnen Rohstoffe kombiniert. Unwesentliche Rohstoffe, die nur in kleinen Mengen verarbeitet werden und/oder einen sehr geringen Feuchtegehalt aufweisen, wurden nicht inkludiert. Die Schätzgenauigkeit wird laufend angehoben. Die Wasserverbrauchsdaten werden jährlich in Vorbereitung auf die Veröffentlichung im AGRANA-Geschäftsbericht validiert und vom Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Umweltleistung jener Standorte, die nach ISO 14001 zertifiziert sind, wird von einer externen Stelle bewertet. In diesem Zuge wird auch die standortspezifische Entwicklung in Bezug auf die unternehmensspezifischen Wassermanagementziele evaluiert.
ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und Ökosystemen
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Angaben im Zusammenhang mit ESRS 1 Anlage C
AGRANA nimmt für das Geschäftsjahr 2025|26 die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 abgeänderten Bestimmungen für die schrittweise Einführung von Angabepflichten (ESRS 1 Anlage C) im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur biologischen Vielfalt und Ökosystemen in Anspruch. Wesentliche Themen und damit zusammenhängende Strategien, Konzepte, Maßnahmen und Kennzahlen werden in verkürzter Form dargestellt.
Wesentliche Auswirkungen und deren Zusammenhang mit dem AGRANA-Geschäftsmodell
Durch die agrarwirtschaftliche Tätigkeit von AGRANA ist ihr Geschäftsmodell eng mit einer gesunden und regenerativen Natur verbunden. Die biologische Vielfalt gilt als einer der wichtigsten Umweltaspekte der Landwirtschaft und ist somit ein wesentlicher Einflussfaktor in AGRANAs Lieferkette. Die von AGRANA verarbeiteten landwirtschaftlichen Rohstoffe sind selbst Teil dieser biologischen Vielfalt. Alle landwirtschaftlichen Maßnahmen zur Kontrolle von Ernten, zur Reduzierung von Unkraut, Schädlingen, Krankheitserregern oder zur Förderung von Nützlingen stehen in Zusammenhang mit der Biodiversität.
Aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der AGRANA-Gruppe ergeben sich speziell im Geschäftsbereich FBS außerhalb Europas potenziell negative Auswirkungen auf Ökosysteme und die Biodiversität. Dies betrifft v.a. das Risiko der Bodendegradation sowie den direkten Einfluss industrieller agrarischer Praktiken auf die biologische Vielfalt, beispielsweise durch den Anbau von Früchten in Monokulturen.
Im Geschäftsbereich ACS werden agrarische Rohstoffe fast ausschließlich aus dem EU-Raum bezogen. Durch die Beschaffung innerhalb der Europäischen Union und der dadurch anwendbaren europäischen Gesetzgebung, dem Europäischen „Green Deal“ und der „Farm-to-Fork“-Strategie, sowie einer engmaschigen Kontrolle von
Vertragslieferanten wird sichergestellt, dass die beschafften Rohstoffe bestmöglich im Einklang mit hohen Nachhaltigkeitsstandards produziert werden.
AGRANA strebt auch an ihren Produktionsstandorten den Schutz lokaler Ökosysteme an. Im Rahmen dieses Engagements wurde ein Pilotprojekt gestartet, das Fledermäuse als Bioindikatoren für die Umweltqualität an ausgewählten österreichischen Produktionsstandorten nutzt. Ziel ist es, ökologische Auswirkungen zu erfassen und die industrielle Produktivität und Verantwortung gegenüber der Umwelt langfristig im Gleichgewicht zu halten. Der Hauptfokus des Unternehmens liegt jedoch auf der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie dem Schutz des Bodens vor Degradierung.
Die sich derzeit in Entstehung befindende Biodiversitätsstrategie von AGRANA versteht sich als holistischer Ansatz. Aufgrund der weltweiten rohstoffverarbeitenden Tätigkeit sowie der länderübergreifenden Wertschöpfungsketten beinhaltet die Strategie eine möglichst datenbasierte Entscheidungsgrundlage. Durch Festlegung von Indikatoren im Zusammenhang mit anderen ökologischen Parametern sollen auch negative Einflüsse auf Ökosysteme und biologische Vielfalt verringert, wo möglich vermieden und im besten Fall langfristig aktiv zum Aufbau und Erhalt von ökologisch wertvollen Gebieten und deren diverser Flora und Fauna beigetragen werden. Zu diesen verbundenen Einflüssen gehören z.B. Wasserverbrauch und Wassernutzung in der Lieferkette oder die Steigerung des CO2-Speichervermögens der Böden. Um das Geschäftsmodell hinsichtlich seiner Biodiversitätsverträglichkeit zu transformieren, setzt AGRANA auf einen fünfstufigen Plan in Anlehnung an die Biodiversitätsstudie des World Wildlife Fund, der aus den Phasen Analyse, Verankerung, Mobilisierung, Umsetzung und Zielerreichung bestehen. Derzeit befindet sich dieser Plan in schrittweiser Ausarbeitung.
Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen
Die AGRANA-Richtlinie „Grundsätze für die Beschaffung Agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte“ berücksichtigt bereits zahlreiche wichtige Aspekte zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität. Dazu zählen u.a. Entwaldungsfreiheit, nachhaltige Landnutzung sowie der Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemen. Um die Praktiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette positiv zu beeinflussen, werden die aktuell durchgeführten und zukünftig geplanten Maßnahmen bestmöglich an bereits bestehende Initiativen oder Förderprogramme wie z.B. an das österreichische Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und ähnliche Programme in anderen Beschaffungsländern in der Europäischen Union angelehnt. Das Alignment mit etablierten Initiativen wie auch dem Farm Sustainability Assessment (FSA) der SAI-Plattform soll bewirken, dass sich die Lieferanten agrarischer Rohstoffe von AGRANA an bereits existierenden Strukturen und Vorgehensweisen orientieren können und es ihnen erleichtert wird, biodiversitätsschonende Produktionsweisen zu etablieren bzw. auszubauen.
Die Rückverfolgbarkeit landwirtschaftlicher Rohstoffe wird in diesem Zusammenhang zunehmend wichtiger, wobei eine weitere Erhöhung des Anteils nachhaltig beschaffter Rohstoffe angestrebt wird. Dies erreicht AGRANA sowohl über gesetzliche Vorgaben wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), deren Inkrafttreten jedoch verschoben wurde, als auch durch die Erhöhung der FSA-Quote. FSA hilft Landwirten, ihre Betriebe nach ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten und zu verbessern. Biodiversität ist ein wichtiger Themenbereich im FSA-Fragebogen, neben Aspekten wie Emissionsreduktion und Bodenbewirtschaftung, die ebenfalls wesentliche Wechselwirkungen mit der biologischen Vielfalt aufweisen. Die FSA-Systematik kann global sowie für jede Kulturpflanze eingesetzt werden. Ein Kernprinzip des FSA ist die kontinuierliche Verbesserung, die bei jedem Schritt der Nachhaltigkeitsbestrebungen vom jeweiligen Reifegrad der Betriebe als Ausgangspunkt ausgeht. Die Erfüllungsquote der FSA-Ziele der AGRANA-Geschäftsbereiche stellt demnach einen wesentlichen Indikator zur Beurteilung des Biodiversitätsschutzes dar:
Geschäftsbereich FBS – Herstellung von Fruchtsaftkonzentraten: 100 % nachhaltige Beschaffung gemäß der Definition des Sustainable Juice Covenant bis 2030|31 (2025|26: 27,5 %; Vorjahr: 42 %)
Geschäftsbereich FBS – Herstellung von Fruchtzubereitungen: 26 % der verarbeiteten Rohstoffmenge ist bis 2026|27 FSA- oder Äquivalent-validiert (2025|26: 24,8 %; Vorjahr: 26 %)
Geschäftsbereich ACS – Herstellung von Zucker und Stärkeprodukten: Beibehaltung der 100 %-igen FSA- oder Äquivalent-Abdeckungsquote bei Vertragslandwirten (2025|26: 100 %; Vorjahr: 100 %)
Die präsentierten Kennzahlen zeigen den gesamten prozentualen Anteil der direkt FSA-verifizierten und der FSA-äquivalenten von AGRANA zugekauften Rohstoffmengen je Segment bzw. Geschäftsbereich. Das Monitoring der
Konzernlagebericht
eingekauften FSA-verifizierten Rohstoffe erfolgt bei AGRANA auf Ebene der Standorte bzw. Farm-Managementgruppen in unterschiedlichen IT-Systemen. Diese Systematik wird in den jährlich durchgeführten internen FSA-Audits der AGRANA-Gruppe überprüft. Die Kennzahlen basieren nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf einem anerkannten branchenweiten Ansatz zur Beurteilung nachhaltigen Wirtschaftens in landwirtschaftlichen Betrieben (Farm Sustainability Assessment der Sustainable Agrculture Initiative Platform).
Im Rahmen des FSA und darüber hinaus werden bereits gezielte Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt und zum Erhalt sensibler Ökosysteme umgesetzt. Dazu gehören grundlegende Maßnahmen wie Bodenschutz, Fruchtfolgen, bodenschonende Technikeinsätze und Düngeempfehlungen basierend auf regelmäßigen Bodenanalysen, die seit vielen Jahren gelebte Praxis bei AGRANA sind. Bei der Beschaffung von Zuckerrüben ist dies auch Bestandteil der Branchenvereinbarung. Im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions (FBS) wurden Pilotprojekte zum emissionsreduzierenden Anbau von Heidelbeeren und Erdbeeren umgesetzt, die auch eine biodiversitätsschonende Wirkung aufweisen. Darüber hinaus entwickelte AGRANA in Kooperation mit dem Bundesforschungsinstitut in Dresden-Pillnitz und der Universität Budapest krankheits- und schädlingsresistente Apfelsorten. Diese Sorten benötigen bis zu 60 % weniger Pflanzenschutzmittel, was Boden und Biodiversität schützt. Ein in Ungarn laufendes Projekt zum intensivierten, emissionsmindernden Apfelanbau leistet durch präzisen und somit geringstmöglichen Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Humusaufbau sowie Zwischenzeilenbegrünung mit einheimischen Pflanzen ebenfalls einen wertvollen Beitrag zur Bodengesundheit und zum Schutz der lokalen Ökosysteme.
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden in Österreich außerdem rund 2.459 Hektar mit den Zwischenfruchtmischungen der österreichischen Rübensamenzucht GmbH, einem nicht gewinnorientierten Tochterunternehmen der AGRANA Zucker GmbH, das den AGRANA-Vertragsanbauern Saatgut aus überwiegend eigener Vermehrung zur Verfügung stellt, begrünt. Sie lockern den Boden, mobilisieren Nährstoffe, aktivieren das Bodenleben und erhöhen die Biodiversität am Feld. Darüber hinaus wurden auch Blühflächen angelegt. Gemeinsam bieten die blühenden Felder eine ideale Wildtieräsung und Insektenweide und tragen zur Attraktivität des Landschaftsbildes bei.
Die Herausforderung für die Zukunft besteht darin, diese und weitere Initiativen unter einer Gesamtstrategie zu vereinen, die auf eine nachhaltige Landwirtschaft ausgerichtet ist. Diese Strategie soll Maßnahmen für Boden, Wasser und Biodiversität integrieren und über aussagekräftige Leistungsindikatoren gesteuert werden.
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
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E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Der biologische Kreislauf
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Konzernlagebericht
Aufgrund der Nähe zur agrarischen Produktion fühlt AGRANA sich der Schonung aller natürlichen Ressourcen auf besondere Weise verpflichtet. Das Unternehmen strebt die 100 %ige Nutzung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe in vermarktbaren Haupt- und Nebenprodukten an, die dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt werden. Reststoffe aus der Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe werde im Sinn einer nachhaltigen Verwertungskette und des Konzepts der Abfallhierarchie entsprechend der Energiegewinnung zugeführt. Somit erhält die Vermeidung von Abfall oberste Priorität gegenüber allen weiteren Stadien der Abfallhierarchie.
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Durch die effiziente Nutzung von Ressourcen und Hilfsstoffen im Produktionsprozess sowie bei Reparaturen und Instandhaltung wird die Abfallmenge weiter reduziert. Ein weiterer strategischer Schwerpunkt beschäftigt sich mit der vermehrten Nutzung wiederverwendbarer sowie recycelter bzw. recyclingfähiger Verpackungen und Transporthilfen. Hier ist auch mit potenziellen positiven Auswirkungen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette zu rechnen. Zur nachhaltigen Rohstoffbeschaffung wendet AGRANA Instrumente der SAI-Plattform, wie z.B. das FSA an.
Diese Grundsätze sind in der AGRANA-Umweltpolitik, die im Geschäftsjahr 2025|26 aktualisiert wurde, sowie in der AGRANA-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die für die AGRANA-Gruppe und alle ihre Tochtergesellschaften inklusive aller Produktionsstandorte gültig ist, festgehalten. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette werden im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft indirekt über die verantwortungsvolle Rohstoffnutzung (vorgelagert) und damit verbundenen Abfallvermeidung (nachgelagert) in der Umweltpolitik abgedeckt. Diese ist auf der Website der AGRANA-Gruppe veröffentlicht und für alle interessierten Stakeholder einsehbar. Das Monitoring erfolgt einerseits durch die jährliche Kennzahlenermittlung für den AGRANA-Geschäftsbericht. Andererseits wird die nachhaltige Ressourcennutzung an den Standorten, die bereits nach ISO 14001 zertifiziert sind, im Rahmen des Umweltmanagementsystems überwacht. Die Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinien liegt beim COO der AGRANA-Gruppe als oberstem Zuständigen für Nachhaltigkeitsbelange.
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Verantwortungsbewusste und schonende Ressourcennutzung ist tief im Geschäftsmodell der AGRANA-Gruppe verankert. Bei der Betrachtung der für die Kreislaufwirtschaft im ESRS-1 genannten relevanten Nachhaltigkeitsthemen ergibt sich für das Unternehmen noch Optimierungspotenzial in den folgenden Bereichen:
Ressourcenzuflüsse: Den überwiegenden Teil der von AGRANA im Produktionsprozess verwendeten Ressourcenzuflüsse stellen agrarische Rohstoffe dar, die per se als nachwachsend kategorisiert werden können und in ihrer Gesamtheit verwertet werden. Daher liegt der zukünftige strategische Fokus auf der Verwendung von nachhaltigeren Verpackungslösungen. Die Mehrheit der weltweit an die weiterverarbeitende Industrie verkauften Produkte wird in Mehrwegsystemen, v.a. per Silowagen oder in retournierbaren Stahlgroßcontainern, an die Kunden ausgeliefert. Die verbleibenden Produkte werden in Einwegverpackungen distribuiert. lm Zuge der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden aktuell die Verpackungsmaterialien des gesamten Unternehmens evaluiert. Eine interne Arbeitsgruppe beschäftigte sich im Berichtsjahr mit der Datensammlung und -analyse der eingekauften sowie der distribuierten Verpackungen, um eine Grundlage für die Erarbeitung eines zielgerichteten Aktionsplans, der im kommenden Geschäftsjahr 2026|27 fertiggestellt wird, zu erhalten. Die gruppenweite Projekt- und Maßnahmenplanung war zum Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen. Im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions (FBS) wurde im Berichtsjahr ein vielversprechendes Pilotprojekt für den Einsatz einer nachhaltigen Alternative zu den derzeit zum Transport von Fruchtsaftkonzentraten verwendeten Metallfässern durchgeführt. Durch
den Einsatz einer eigens entwickelten Box aus nachwachsenden Rohstoffen können herstellungs- und transportbezogene Emissionen minimiert werden.
Ressourcenabflüsse: Im Themenkomplex der Ressourcenabflüsse ist für AGRANA speziell das Thema Abfall relevant. Ökonomische, ökologische und soziale Risiken bzw. Auswirkungen aus dem Bereich der Abfallentstehung und -entsorgung im Rahmen der Geschäftstätigkeit sind dank der Unternehmensphilosophie der nahezu vollständigen Verwertung begrenzt. Es ist jedoch ein Anliegen von AGRANA, auch diese geringe anfallende Restmenge einer noch besseren Verwertung im Sinn der Abfallhierarchie (siehe E5-1) zuzuführen. Auf Grundlage der im Geschäftsjahr 2024|25 (Basisjahr) erhobenen Abfallverwertungsquote (unternehmensspezifische Kennzahl, siehe Angabepflicht E5-5) wurde im Berichtsjahr eine Ursachenanalyse auf Standortebene durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Quote sehr große regionale Unterschiede aufweist, die zum Großteil auf lokale Rahmenbedingungen für die Abfallentsorgung und -verwertung zurueckzufuehren sind. Als nächster Schritt im kommenden Geschäftsjahr 2026|27 ist geplant, wo es möglich ist, mit den Abfallübernehmern und -entsorgern in Kontakt zu treten, um Lösungen zu erarbeiten.
Da die finanziellen und personellen Ressourcen für Maßnahmen im Bereich der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft aufgrund der jahrzehntelangen Integration kreislauforientierter Wirtschaftsweisen in der AGRANA-Gruppe nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.
E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Als Ziel für die Optimierung der Abfallverwertung wurde festgelegt, dass AGRANA bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026|27 gemäß der Abfallhierarchie eine mindestens 90%ige Verwertungsquote der in ihrer eigenen Produktion anfallenden Abfälle anstrebt. Eine Ausnahme davon bilden Abfälle aus Bauarbeiten an den Produktionsstandorten (Bauschutt). Das AGRANA-Abfallmanagement sieht – wie in der AGRANA-Umweltpolitik beschrieben – eine effiziente Nutzung von Rohstoffen und die Vermeidung von Abfällen im Sinn der Abfallhierarchie vor. Sollte eine Vermeidung nicht möglich sein, wird eine Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur energetischen Nutzung gegenüber einer Beseitigung priorisiert.
Die Leistungskennzahl für das beschriebene Ziel setzt sich aus den zuvor genannten drei Möglichkeiten der Abfallbehandlung zusammen und wird in der Angabepflicht E5-5 dargestellt. Sie errechnet sich aus dem Gesamtgewicht der Abfälle, die nicht beseitigt wurden, dividiert durch die Gesamtmenge der erzeugten Abfälle. Die Zielsetzung erfolgt auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit allen Segmenten der AGRANA-Gruppe und unter Einbeziehung der Interessen aller internen Stakeholder. Es wurden keine ökologischen Schwellenwerte berücksichtigt. Da AGRANA jährlich eine schwankende Menge an agrarischen Rohstoffen verarbeitet, wurde davon abgesehen, ein absolutes Mengenziel zu setzen. Ein prozentuales Ziel ist im spezifischen Unternehmenskontext aussagekräftiger. Das Ziel gilt nur für den eigenen Betrieb und klammert Abfälle in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette aus. Insbesondere die Nutzungs- und Nachnutzungsphase sind aufgrund des AGRANA-Geschäftsmodells – die Veredelung landwirtschaftlicher Rohstoffe zu Lebens- und Futtermitteln, die in der Regel konsumiert werden – im Sinn der Kreislaufwirtschaft von untergeordneter Bedeutung.
Ein konkretes, an den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung orientiertes Ziel zur Reduktion bzw. nachhaltigeren Gestaltung und Verwendung von Verpackungsmaterialien wird im Anschluss an die im Berichtsjahr noch laufende PPWR-Analysephase ausformuliert.
In Zusammenhang mit der Erhöhung des Anteils nachhaltiger Ressourcenzuflüsse hat sich AGRANA bereichsspezifische Ziele zur Steigerung bzw. zum Erhalt des bereits hohen FSA-Anteils der zugekauften agrarischen Rohstoffe gesetzt (siehe SBM-1, E4 und S2).
E5-4 – Ressourcenzuflüsse
AGRANA verarbeitet primär Agrarrohstoffe. Weitere Inputmaterialien sind Verpackungen (Produkte) und Prozesshilfsstoffe (technische Materialien). Als nicht wesentliche Ressourcenzuflüsse wurden kritische Rohstoffe, seltene Erden sowie Sachanlagen identifiziert. Die Nutzung der Ressource Wasser wird im Kapitel E3 im Detail beschrieben und bleibt in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft ebenfalls ausgeklammert.
Konzernlagebericht
Gesamtgewicht der von der AGRANA-Gruppe verwendeten Produkte, technischen und biologischen Materialien
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Verpackungsmaterialien
t
91.823
86.570
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Prozesshilfsstoffe
t
201.385
283.951
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verbrauchten biologischen Materialien (agrarische Rohstoffe)
t
7.153.812
9.179.345
Nachhaltig beschaffte und biologische Materialien zur Herstellung der Produkte der AGRANA-Gruppe
Leistungskennzahl
2025|26
2024|25
Prozentualer Anteil nachhaltig beschaffter Materialien (FSA-validiert)
%
85,9
87,5
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Validierung nach FSA als Beleg für die nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen angewandt. Die externe Verifizierung des FSA-Nachhaltigkeitslevels der AGRANA-Vertragslandwirte unterliegt einem dreijährigen Zyklus, der mit dem Jahr 2017 begann. Die letzten und aktuellen Re-Verifizierungsaudits wurden 2023 und 2024 abgeschlossen. Die nächste Verifizierung findet planmäßig im kommenden Geschäftsjahr 2026|27 statt. Zusätzlich zur direkten Anwendung des FSA besteht ein umfassendes Benchmarking-System. Dies gewährleistet, dass landwirtschaftliche Betriebe, die schon über einschlägige Zertifizierungen (z.B. ISCC) verfügen oder an unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsprogrammen teilnehmen, eine FSA-Äquivalenz erhalten. Mehr Informationen zu FSA finden sich in den Kapiteln E4, S2 und G1.
Die präsentierte Kennzahl zeigt den gesamten prozentualen Anteil der direkt FSA-verifizierten und der FSA-äquivalenten von AGRANA zugekauften Rohstoffmengen über alle Segmente. Die Kennzahl wird nicht extern validiert.
Da AGRANA aufgrund ihres Geschäftsmodells überwiegend biologische Materialien verwendet, ist eine weitere Aufsplittung der Kennzahl nicht zielführend.
Eingekauftes Verpackungsmaterial der AGRANA-Gruppe
Gewicht in t
Gewicht in %
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
2025|26
2024|25
Eingekauftes Verpackungsmaterial gesamt
91.823
86.570
-
-
Recycelbares Verpackungsmaterial
73.499
77.285
80,0%
89,3%
Wiederverwendetes Verpackungsmaterial
65.248
72.412
71,1%
83,6%
Da das Geschäftsmodell von AGRANA auf der Veredelung von natürlichen Rohstoffen beruht, die weder wiederverwendet noch recycelt werden können und müssen, weil sie nach dem Konsum (Nahrungs- und Futtermittel) bzw. der Verwendung (Düngemittel, Bioethanol, Biomethan) wieder in den natürlichen Kreislauf zurück gelangen, ist die in den ESRS (E5-4, 31.c) vorgeschlagene Unterteilung in wiederverwendete, recycelte sekundäre Komponenten, Produkte und Materialien nicht sinnvoll und damit unwesentlich. Die erhobenen Daten bilden nur das von AGRANA verwendete Verpackungsmaterial sowie dessen recycelbaren (in Einweg- und Mehrwegverpackungen) und wiederverwendeten Anteil ab. Die Angabe wurde entsprechend angepasst. Es handelt sich hier um eingekaufte Verpackungsmaterialien (Zuflüsse), weil eine Berechnung der Kennzahl auf Basis von an Kunden abgegebenen Verpackungen (Abflüsse) aus prozesstechnischen Gründen in der Datensammlung nicht realisierbar ist.
Die Datensammlung erfolgte konzernweit an den Produktionsstandorten. Bei der Datenqualität wurden Zuliefererinformationen (Rechnungen) vor Messwerten und Schätzungen priorisiert. Durch die unternehmensspezifische Anpassung der Kennzahlen werden Überschneidungen vermieden. Alle berichteten Ressourcenzuflüsse wurden in ihrem ursprünglichen Zustand gemessen.
E5-5 – Ressourcenabflüsse
AGRANA verfolgt die Strategie, die eingesetzten Rohstoffe vollständig zu nutzen, was zur Verringerung des Gesamtabfallaufkommens beiträgt. Der überwiegende Teil der unvermeidbar anfallenden Abfälle wird recycelt, kompostiert oder energetisch verwertet, was sich in einer hohen Verwertungsquote widerspiegelt, die noch weiter gesteigert werden soll (siehe E5-3). Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung werden jährlich Bilanzen der anfallenden Abfälle erstellt.
Die Produkte der AGRANA-Gruppe bestehen überwiegend aus pflanzlichen Rohstoffen aus der Landwirtschaft und sind zum Grossteil zur Verwendung als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmt. Eine Konzeption in Hinblick auf Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit, Demontage, Wiederaufarbeitung, Aufbereitung, Recycling, Rückführung in den biologischen Kreislauf oder Optimierung der Verwendung des Produktes oder Materials durch andere kreislauforientierte Geschäftsmodelle ist im Rahmen des Geschäftsmodells als unwesentlich zu sehen. Bei den vom Unternehmen vermarkteten Produkten handelt es sich hauptsächlich um Produkte, die konsumiert werden. Es ist daher keine kreislaufbezogene Behandlung am Ende der Lebensdauer erforderlich. Die Recyclingfähigkeit des Verpackungsmaterials, mithilfe dessen die Produkte auf den Markt gebracht werden, ist jedoch als wesentlich einzustufen. Diese Kennzahl wird im Rahmen der Angabepflicht E5-4, Ressourcenzuflüsse berichtet. Die Darstellung folgt der Logik, dass Verpackungsmaterialien als Durchläufer zuerst eingekauft werden, bevor sie mit den Produkten das Unternehmen wieder verlassen und der Hebel zur Optimierung in der einkaufseitigen Auswahl der Verpackungsmaterialien liegt. Ein großer Anteil der von AGRANA produzierten Lebensmittel, Futtermittel und sonstigen Produkte wird in Mehrwegsystemen an die Kunden geliefert.
Abfallaufkommen der AGRANA-Gruppe nach Art und Entsorgungsverfahren
Abfallart
Verwertungsverfahren
2025|26
2024|25
Gefährliche Abfälle
Vorbereitung zur Wiederverwendung
t
1,91
5,10
Recycling
t
173,92
38,90
Sonstige Verwertungsverfahren
t
63,92
50,05
Verbrennung
t
127,04
471,41
Deponierung
t
340,50
243,15
Sonstige Arten der Beseitigung
t
39,14
36,78
Gesamt gefährliche Abfälle
t
746,43
845,39
Nicht-gefährliche Abfälle
Vorbereitung zur Wiederverwendung
t
1.769,19
11.374,72
Recycling
t
29.486,41
28.438,70
Sonstige Verwertungsverfahren
t
7.012,97
10.114,55
Verbrennung
t
1.028,61
1.334,88
Deponierung
t
12.448,18
12.819,91
Sonstige Arten der Beseitigung
t
6.444,61
13.215,22
Gesamte nicht-gefährliche Abfälle
t
58.189,97
77.297,98
Gesamtmenge des Abfallaufkommens
t
58.936,40
78.143,36
Abfallverwertungsquote (unternehmensspezifisch)
%
67,57
69,06
Die für AGRANA relevanten Abfallströme können auf Bioabfälle, Verpackungsmaterialien sowie Bau- und Abrissabfälle eingegrenzt werden. Die in der Produktion anfallenden Hauptabfallbestandteile sind Biomasseabfälle. Weitere anfallende Kategorien sind Holz, Papier, Kartonage, Plastik, Metalle und Glas. Durch Abriss- oder Bautätigkeiten werden weitere Abfallarten generiert: v.a. Bodenaushub, Beton, Ziegelsteine, Kunststoffe, Gips und Asbest. Die Kennzahlen zum Abfallaufkommen werden in internen Validierungsschleifen geprüft. Es gab keine externe Validierung durch Dritte. Jene Standorte, die nach ISO 14001 zertifiziert sind, werden außerdem regelmäßig hinsichtlich ihrer Umweltleistungen von einer externen Stelle auditiert.
Konzernlagebericht
Nicht-recycelte Abfälle der AGRANA-Gruppe
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Gesamtmenge der nicht recycelten Abfälle
t
29.276
49.666
Prozentsatz der nicht recycelten Abfälle
%
49,7
63,60
Gefährliche und radioaktive Abfälle der AGRANA-Gruppe
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Gesamtmenge an gefährlichen Abfällen
t
746,43
845,39
Gesamtmenge radioaktiver Abfälle
t
0
0
Die berichteten Kennzahlen basieren auf den Rechnungswerten der Abfallübernehmer und werden im Kennzahlen-Reporting in dem Monat berücksichtigt, in dem die Rechnung bei AGRANA eintrifft. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass die Daten für das letzte Quartal des Geschäftsjahres 2025|26 zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht verfügbar sind. In diesem Fall erfolgt eine Schätzung auf Basis des Vorjahrs (d.h. die absoluten Vorjahreswerte werden für diesen Zeitraum übernommen).
Sozialinformationen
ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens
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S1-SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
AGRANA ist sich der zentralen Bedeutung ihrer Mitarbeitenden für ihre Strategie und den langfristigen Geschäftserfolg bewusst. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2025 eine neue People Strategy verabschiedet, die auf der Unternehmensstrategie NEXT LEVEL aufbaut und zum Ziel hat, AGRANA als attraktiven Arbeitgeberin zu positionieren und nachhaltiges Wachstum durch Einbindung und Entwicklung der Mitarbeitenden sicherzustellen (siehe Angabepflicht S1-1).
Die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft ergeben sich sowohl aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens als auch aus der Strategie und stehen damit in enger Wechselwirkung. Diese Dynamik wird kontinuierlich berücksichtigt, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, die sowohl den Bedürfnissen und Herausforderungen der Mitarbeitenden gerecht werden als auch eine nachhaltige Entwicklung der Gruppe fördern.
Das Unternehmen beschäftigt im gesetzlich zulässigen Rahmen Mitarbeitende sowohl unbefristet als auch befristet. In Zeiten, in denen ein erhöhter Arbeitskräftebedarf besteht (z.B. während der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen in der Erntesaison und darüber hinaus), wird dieser Bedarf mit eingestellten Saisonkräften, aber auch Leiharbeitskräften gedeckt. Alle beschriebenen Mitarbeitendengruppen können von den identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken betroffen sein, wenngleich auch in unterschiedlicher Ausprägung.
Durch regelmäßige Tarifverhandlungen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter werden Lohnerhöhungen sowie zusätzliche Benefits für die eigene Belegschaft erzielt, was zu einer verbesserten finanziellen Absicherung beiträgt. Sichere Beschäftigungsverhältnisse, gesetzeskonforme Arbeitszeiten und faire Bezahlung werden durch die sorgfältige Implementierung und Überwachung von Kollektivverträgen gewährleistet, denen annähernd zwei Drittel der Mitarbeitenden unterliegen. Darüber hinaus ermöglicht die Förderung eines kontinuierlichen sozialen Dialogs zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertreterinnen und
Konzernlagebericht
Abreitnehmervertretern eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Da Kollektivverträge und sozialer Dialoges allerdings nicht flächendeckend in der gesamten AGRANA-Gruppe etabliert sind, betreffen diese positiven Auswirkungen nicht alle Mitarbeitenden, was sich in den betroffenen Gruppen als potenzielle negative (systemische) Auswirkung zeigen kann.
Durch die Implementation umfassender Richtlinien und Schulungsprogramme zu Bereichen mit potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen wie Chancengleichheit/Diskriminierung/Belästigung wird das Risiko gesteuert und effektiv gemindert. Das trifft auch auf das Themenfeld Arbeitssicherheit zu. Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen treten bei AGRANA grundsätzlich als Einzelfälle auf. Die bestehenden Prozesse zur Erfassung, Meldung und Untersuchung von Arbeitsunfällen zielen darauf ab, Ursachen systematisch zu identifizieren und wirksame Maßnahmen abzuleiten, um das Unfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Die konsequente Anwendung der AGRANA-Sicherheitsrichtlinien und -Präventionsmaßnahmen trägt nachweislich zu einer fortlaufenden Verbesserung der Sicherheitsperformance bei. Die sinkende Lost Time Injury Rate (LTIR) ist hierfür ein klarer Indikator und zeigt, dass das Sicherheitsmanagement wirkt und das Schutzniveau kontinuierlich steigt. Die Förderung der Chancengleichheit trägt wiederum zur Stärkung inklusiver Arbeitsplätze und zum Abbau von Diskriminierung bei.
Im Berichtsjahr wurden zwei Zuckerwerke geschlossen und aufgrund strategischer Anpassungen in vielen Bereichen Arbeitsplätze gekürzt. Dies führt zu negativen Auswirkungen auf die Betroffenen und Unsicherheiten in weiten Teilen der Belegschaft. Durch die Restrukturierungsmaßnahmen kann es punktuell auch zu Belastungen durch Überstunden kommen, welche zu Überlastung, Stress und daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeitenden führen können. Die Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen, werden in der Angabepflicht S1-4 erläutert.
Das in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte wesentliche Risiko im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft ergibt sich nicht aus einer identifizierten Auswirkung, sondern basiert auf einer als wesentlich eingestuften Abhängigkeit: der Verfügbarkeit von Fachkräften, die für die Besetzung kritischer Positionen und die Sicherstellung des operativen Betriebes von zentraler Bedeutung ist.
Die Umweltpläne von AGRANA haben derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft. Auch Auswirkungen bzw. Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sind im eigenen Betrieb nicht zu erwarten, da alle Mitarbeitenden vor der Einstellung einen Prüfprozess durchlaufen.
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse hat das Unternehmen ein umfassendes Verständnis über tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden entwickelt. Dieser Prozess basierte auf einer intensiven Einbindung interner Stakeholder sowie einer Analyse spezifischer Tätigkeitsbereiche. Durch gezielte Workshops und in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wurden Perspektiven und potenzielle Herausforderungen für die Gruppe der Mitarbeitenden identifiziert. Einem höheren Risiko von negativen Auswirkungen sind Menschen innerhalb der eigenen Belegschaft an Standorten in Schwellenländern ohne entsprechende unterstützende regulatorische Maßnahmen ausgesetzt. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Gleichstellung, Diversität und Inklusion gewidmet, wie diese durch den internen Diversity-Lead und andere Fachexpertinnen und -experten in den Prozess eingebracht wurden. Die Ermittlung von Auswirkungen erfolgte auch durch den Austausch mit Expertinnen und Experten aus Bereichen wie Arbeitsschutz oder Compliance.
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen zu verhindern, zu mindern und zu verbessern, mit Risiken umzugehen und eventuelle Chancen zu nutzen, verfügt AGRANA über Strategien und Richtlinien, die für sämtliche Mitarbeitenden in allen Ländern, in denen AGRANA tätig ist, relevant sind. Mit diesen Richtlinien werden alle identifizierten wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit adressiert. Sie sind der Belegschaft über vielfältige Kommunikationskanäle zugänglich, wie z.B. Aushänge oder Intranet.
People Strategy „GROW STRONG“
Die im Geschäftsjahr 2025|26 verabschiedete Strategie trägt das Leitmotiv „GROW STRONG“. Ihr Ziel ist es, die Geschäftsziele durch den Aufbau einer leistungsfähigen und an den Anforderungen des Unternehmens ausgerichteten Personalabteilung effektiv zu unterstützen. Die Personalstrategie stellt die Mitarbeitenden als wertvollstes Kapital in den Vordergrund und definiert sich anhand der vier strategischen Säulen „Shape & Empower“, „Streamline & Enable“, „Attract & Retain“ und „Grow & Develop“:
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Für jede dieser Säulen wurden konkrete Maßnahmen und Ziele definiert.
Shape & Empower
Durch den gezielten Einsatz aussagekräftiger KPIs wird der kulturelle Wandel vorangetrieben, Unternehmenswerte im Arbeitsalltag verankert und Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion mithilfe messbarer Ziele gefördert.
Zur systematischen Steuerung der Kulturtransformation wird ein regelmäßiger Pulse-Check als Fragebogen etabliert, der die zentralen Facetten der neuen kulturellen Ambition messbar macht und deren Entwicklung über Zeit verfolgt. Die Messdimensionen leiten sich unmittelbar aus den Ergebnissen der Design-Phase ab. Diese adressiert zwei Ebenen:
die erforderlichen Führungsverhaltensweisen zur Verankerung der kulturellen Ambition sowie
die strukturellen und prozessualen Rahmenbedingungen, die eine nachhaltige Umsetzung ermöglichen.
Während strukturelle und prozessuale Anpassungen in enger Abstimmung mit dem Transformation Office umgesetzt werden, liegt der Fokus der Kulturinitiative auf der gezielten Befähigung von Führungskräften, die definierten Verhaltensweisen konsequent vorzuleben und in der Organisation zu verankern. Fortschritte werden regelmäßig erhoben, transparent gemacht und in die Steuerungsmechanismen der Transformation integriert.
Streamline & Enable
Um eine moderne und nachhaltige Arbeitsumgebung zu schaffen, werden die Funktionen der Personalsoftware Workday erweitert, die Governance vereinfacht, eine neue Jobarchitektur eingeführt, die Benefits überarbeitet und die HR-Prozesse optimiert.
Attract & Retain
Durch die Stärkung des Inhouse-Recruitings sowie die Standardisierung der Einstellungs- und Onboarding-Prozesse baut AGRANA gezielt ihre Position als attraktiver Arbeitgeber aus, um Talente zu gewinnen und langfristig zu binden.
Grow & Develop
Durch die Einführung von Entwicklungs- und Nachfolgeprogrammen, die Etablierung eines kontinuierlichen Feedback- und Performance-Managements sowie die klare Definition von Rollen und Organisationsstrukturen werden optimale Rahmenbedingungen geschaffen.
Die vier Hauptsäulen der Personalstrategie sind direkt mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse verknüpft, indem sie gezielt auf die identifizierten Auswirkungen und Risiken eingehen sowie Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Arbeitgeberattraktivität und Weiterentwicklung implementieren. So entsteht
Konzernlagebericht
eine konsistente und nachhaltige HR-Strategie, die die Unternehmensziele und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden gleichermaßen berücksichtigt.
Kategorie der Wesentlichkeitsanalyse
Maßnahmen aus Shape & Empower
Maßnahmen aus Streamline & Enable
Maßnahmen aus Attract & Retain
Maßnahmen aus Grow & Develop
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Förderung von Wellbeing → lokale Gesundheits-initiativen
Sicherstellung von Arbeitsschutz-Standards
Flexible Arbeitsmodelle an vielen Orten → Verbesserung von Sicherheit und Work-Life-Balance
Bewusstsein für Sicherheit aufbauen, Trainings zu Arbeitschutz, halbjährlicher „Health & Safety Day“
Sozialer Dialog und Tarifverhandlungen
Aufbau und Pflege einer inklusiven Unternehmenskultur
Transparente Kommunikation, Verhandlungen mit Arbeitnehmer-vertretungen
Flexible Arbeitsmodelle und attraktive Bedingungen als Teil von Tarif-vereinbarungen
Leadership-Programme mit Fokus auf Dialogkompetenz
Arbeitszeit
Kultur der Flexibilität (Remote Work, Home Office, Gleitzeit)
Überwachung und Optimierung der Arbeitszeitmodelle, Sicherstellung gesetzeskonformer Arbeitszeiten
Flexible Arbeitszeit als Teil des Employer Brand
Führungskompetenz im Umgang mit Arbeitszeit
Sichere Beschäftigung
Transparente Kommunikation bei Veränderungen durch neues Unternehmens-kulturprojekt
Schaffung stabiler und sicherer Beschäftigungs-verhältnisse (u.a. durch Unternehmens-wachstum)
Langfristige Bindungsstrategien und klare Onboarding-Prozesse
Entwicklungsmöglich-keiten für nachhaltige Beschäftigung (AGRANA Training & Development Guideline)
Gleichbehandlung und Chancengeichheit für alle | Gleichstellung der Geschlechter und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
AGRANA-Richtlinie über Diversität, Equity und Inklusion (DE&I), AGRANA-Verhaltenskodex, teilweise barrierefreie Arbeitsplätze
Einführung neuer Jobarchitektur, Equal Pay, Sensibilisierung im Recruiting, Erhöhung des Prozentsatzes von Frauen im Management-Level
Employer Branding als inklusiver Arbeitgeber
Leadership-Trainings zu Diversity (Unconscious-Bias-Training), Aufbau von Karrierepfaden
Gleichbehandlung und Chancengeichheit für alle | Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitspatz
Null-Toleranz-Kultur, Etablierung klarer Meldewege
Präventions-schulungen, Compliance-Richtlinien, Schutzmechanismen
Employer Branding als inklusiver Arbeitgeber
Leadership-Trainings zu Diversity (Unconscious-Bias-Training)
Viele der genannten Maßnahmen werden im folgenden Text noch detaillierter ausgeführt. Die Personalstrategie folgt einem Projektplan, der in mehrere Phasen gegliedert ist. Jeder neue Phase wird erst nach erfolgreichem Abschluss der vorhergehenden Phase begonnen, wodurch der Fortschritt sichergestellt und dokumentiert wird.
Unternehmenskultur
AGRANA befindet sich, als Teil der neuen People Strategy, aktuell in einer Kulturtransformation. Im Rahmen dieser Transformation wurden im Geschäftsjahr 2024|25 Stakeholder-Interviews, eine Organisationskompassanalyse, eine Netzwerk- und eine Kontextanalyse durchgeführt. Sie bilden die Basis des kulturellen Wandels. Die neue AGRANA-
Unternehmenskultur definiert sich durch „ONE AGRANA“, in der gemeinsame Werte das unverhandelbare Rückgrat bilden, das AGRANA als Ganzes verbindet.
Verhaltenskodex und Grundsatzerklärung Menschenrechte
Der AGRANA-Verhaltenskodex basiert auf den Wertvorstellungen von AGRANA mit Compliance als Fundament für alle geschäftlichen Handlungen. Die Achtung der geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte ist ein integraler Bestandteil von AGRANAs unternehmerischer Verantwortung. AGRANA verfügt über ein Compliance-Managementsystem, das Risiken laufend identifiziert, Maßnahmen setzt und ein Beschwerdesystem etabliert hat. AGRANA erwartet, dass jeder die Würde und die persönlichen Rechte eines anderen Menschen respektiert. Von jedem Mitarbeitenden wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie Dritten erwartet. Die Wertvorstellungen aus dem AGRANA-Verhaltenskodex werden einmal jährlich im Compliance-eLearning geschult. Der Verhaltenskodex und die Grundsatzerklärung Menschenrechte gelten für alle Gesellschaften der AGRANA-Gruppe. Sie werden an alle Mitarbeitenden kommuniziert und auf der AGRANA-Website veröffentlicht.
Im AGRANA-Verhaltenskodex wurden anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation), United Nations Global Compact, BSCI-Verhaltenskodex und die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UNO berücksichtigt. Die Konzepte dazu wurden in der AGRANA Grundsatzerklärung Menschenrechte systematisch zusammengeführt und harmonisiert. Das Compliance-Managementsystem legt einen klaren Fokus auf die Prävention von Compliance-Risiken, die auch die Einhaltung dieser Standards beinhaltet. Alle AGRANA-Führungskräfte und Mitarbeitenden sind verpflichtet, den AGRANA-Verhaltenskodex einzuhalten und dessen Prinzipien verbindlich umzusetzen. Führungskräfte tragen hierbei eine besondere Verantwortung für die konsequente Umsetzung und Vorbildwirkung im täglichen Handeln. AGRANA-Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Bereiche so zu organisieren, dass der Verhaltenskodex, interne Richtlinien und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Mitarbeitende müssen Verstöße unverzüglich über den internen Meldeweg bekanntgeben. Zusätzlich steht allen Mitarbeitenden und Stakeholdern das AGRANA-Hinweisgebersystem zur Verfügung. Die AGRANA-Hinweisgeberrichtlinie ist einzuhalten. Vergeltungsmaßnahmen sind verboten und die Vertraulichkeit der Meldungen ist sichergestellt. Zur Unterstützung der Compliance-Kultur werden regelmäßige Schulungen durchgeführt. Verstöße gegen die festgelegten Standards werden nicht toleriert und konsequent sanktioniert.
Der Verhaltenskodex adressiert explizit das Thema Menschenhandel sowie Zwangs- und Kinderarbeit. AGRANA akzeptiert im Einklang mit den ILO-Konventionen keine Form der Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit. Insbesondere junge Arbeitnehmende müssen davor geschützt werden, Arbeiten zu verrichten, die wahrscheinlich ihre Ausbildung beeinträchtigen sowie ihre Gesundheit oder ihre physische, psychische, soziale oder geistige Weiterentwicklung gefährden.
Ergänzt wird der Verhaltenskodex durch die Grundsatzerklärung Menschenrechte. AGRANA hat umfassende Maßnahmen im Zusammenhang mit Verletzungen von Menschenrechten erarbeitet. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Programme – u.a. ein Lieferkettensorgfaltspflichten-Due-Diligence-Projekt, das auch den eigenen Geschäftsbereich betraf, „Safety First“- oder „Unconscious Bias“-Schulungen – gestartet, die einen Umgang mit diesen Themen erleichtern und transparent machen. AGRANA unternimmt alle möglichen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz und sein Umfeld die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährden. Ein positives Arbeitsklima wird durch hohe Sicherheitsstandards und humane Arbeitsbedingungen gefördert. Der Überwachungsprozess im Bereich der Menschenrechte ist sowohl organisatorisch verankert als auch durch klar definierte Verantwortlichkeiten geregelt. Zentraler Bestandteil ist ein Meldesystem, das es ermöglicht, potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen zu kommunizieren. Ergänzend dazu dient ein Case-Managementsystem der Erfassung, Analyse und Bearbeitung gemeldeter Fälle. Dabei werden alle Fälle geprüft, ein etwaiges Fehlverhalten wird abgestellt und es werden Maßnahmen getroffen, um künftiges Fehlverhalten zu vermeiden. Die Organisation führt jährlich eine Abfrage mittels Compliance-Reports durch, um die Einhaltung menschenrechtlicher Vorgaben sicherzustellen und mögliche Risikobereiche zu identifizieren. Darüber hinaus überprüft die Interne Revision regelmäßig die Wirksamkeit der eingesetzten Systeme und Prozesse. Compliance-Besuche vor Ort überprüfen, dass menschenrechtliche Standards auch in der operativen Praxis eingehalten werden. Darüber hinaus wurden weitere gruppenweite Richtlinien für folgende Themen erarbeitet: Recruiting, Lernen und Entwicklung, Diversität und Inklusion, Home-Office.
Konzernlagebericht
Es bestehen für das Unternehmen keine spezifischen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion und Fördermaßnahmen zugunsten Menschen aus Gruppen, die in seiner eigenen Belegschaft besonders gefährdet sind. Die Umsetzung der Richtlinien zur Verhinderung, Eindämmung und Bekämpfung von Diskriminierung wird sichergestellt durch:
eine jährliche Compliance-Schulung der Belegschaft,
„Unconscious Bias“-Schulungen und
einen standardisierten Meldeprozess sowie ein extern zugängliches Hinweisgebersystem.
Human-Resources-Richtlinie
Des Weiteren hat AGRANA eine gruppenweit gültige Allgemeine HR-Richtline formuliert. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, klare, konsistente und faire Rahmenbedingungen für die Personalpolitik zu schaffen. Sie soll sicherstellen, dass die Personalprozesse transparent und nachvollziehbar sind und sowohl die Rechte der Mitarbeitenden als auch die Interessen des Unternehmens gewahrt bleiben. Sie trägt zudem zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UNO (Sustainable Development Goals) bei, insbesondere zu Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Geschlechtergleichheit) sowie Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum).
Das Unternehmen bekennt sich zudem:
zu einer angemessenen Bezahlung;
zur Achtung der Rechte und Gefühle aller;
zum gegenseitigen Zuhören und Reden;
zur gegenseitigen Hilfe, sich zu verbessern;
dazu, Vielfalt als Erfolgsfaktor zu begreifen und gleichzeitig jegliche Art von Diskriminierung zu beseitigen;
dazu, einander als Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz zu betrachten und ansonsten den Anspruch auf Privatsphäre zu wahren.
Diese Ziele werden durch die nachfolgend aufgeführten Prozesse konkretisiert. Für manche dieser Prozesse besteht bereits ein Kontrollmechanismus.
Das Risiko der Kostensteigerung durch den Fachkräftemangel bzw. die Gefahr, dass offene Stellen nicht planmäßig besetzt werden können, kann durch einen etablierten Einstellungs- und Weiterbildungsprozess vermindert werden. Dieser wird im Rahmen der Recruitement Policy kontrolliert. Zudem wird im kommenden Geschäftsjahr 2026|27 ein Center of Excellence für Recruitment und Employer Branding etabliert.
Im Beförderungsprozess erfolgt die Besetzung auf der Grundlage von Fähigkeiten und Potenzial sowie bevorzugt mittels der Identifizierung interner Talente. Um den Beförderungsprozess voranzutreiben und zu überwachen wird im kommenden Geschäftsjahr 2026|27 ein Center of Excellence für Talentförderung und Mitarbeiterentwicklung geschaffen.
Das Risiko negativer gesundheitlicher Auswirkungen aufgrund von Überstunden soll mittels der Regelung von Arbeitszeiten minimiert werden, die im Einklang mit den lokalen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Erfordernissen des Unternehmens stehen. Durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mitarbeitenden wird zudem die Effektivität der Arbeitszeitplanung maximiert. Die AGRANA-Hinweisgeberrichtlinie und der Verhaltenskodex beschreiben das Recht eines bzw. einer jeden Mitarbeitenden, Vorschläge, Probleme, Beschwerden oder Kritik vorzubringen, sowie auf den Anspruch einer fairen Anhörung und auf die Ergreifung von Vorkehrungen zum Schutz vor Unfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen wird mittels Zeiterfassung überwacht.
Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden hängt von guten Arbeitsbedingungen ab und kann durch Kollektivverträge und sozialen Dialog gewährleistet werden. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen sind Kollektivverträge jedoch nicht flächendeckend im AGRANA-Konzern etabliert. Daher erfolgt der Vergütungsprozess in Übereinstimmung mit den internen Vergütungsrichtlinien und wird mittels regelmäßiger Gehaltsüberprüfungen hinsichtlich leistungsgerechter Bezahlung überprüft. Sozialleistungen entsprechen den lokalen Sozialstandards und werden im Lichte der Gesamtvergütung und des Sozialleistungspaketes des jeweiligen Landes/der jeweiligen Region/des jeweiligen Unternehmens betrachtet.
Der Feedback-Dialog zielt auf die individuelle Leistungsentwicklung der Mitarbeitenden ab und wird auf Grundlage vereinbarter Ziele zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden gemessen.
Internationale Versetzungen erfolgen nach Unternehmensstandards.
Der Exit-Prozess stellt sicher, dass eine Kündigung nur mittels vorhergehender Abstimmung zwischen dem/der direkten Vorgesetzten des/der Mitarbeitenden und des/der zuständigen Personalverantwortlichen erfolgen darf, und von einem Austrittsgespräch begleitet wird. Dieser Vorgang ist in der AGRANA-weiten HR-Richtlinie vorgeschrieben und wird mittels dieser überwacht.
Ab einer bestimmten Managementebene bedürfen Personalentscheidungen (Ernennung, Beförderung, Pensionierung oder Kündigung) einer Freigabe der Unternehmensleitung und der vorherigen Abstimmung mit der zentralen Personalabteilung. Dies wird durch einen automatisierten Prozess sichergestellt.
Die HR-Richtlinie von AGRANA berücksichtigt die Interessen der wichtigsten Interessengruppen durch offene Kommunikation und gegenseitigen Austausch auf allen Ebenen. Mitarbeitende werden durch faire Vergütung, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gefördert. Kunden und Partner profitieren von einer effizienten und ethischen Unternehmensführung, die Transparenz und langfristige Zusammenarbeit fördert. Diese Richtlinie soll eine transparente, motivierende und gerechte Arbeitskultur begünstigen. Die Umsetzung der Richtlinie wird punktuell in internen Auditprozessen überprüft.
Richtlinie „Diversity, Equity & Inclusion“ (DE&I)
AGRANA ist sich bewusst, dass Diskriminierung in ihren verschiedenen Formen existiert, sowohl sichtbar als auch unsichtbar, und setzt sich aktiv für einen Abbau dieser Barrieren ein. Der Verhaltenskodex und die allgemeine HR-Richtlinie zielen auf die Beseitigung von Diskriminierung (einschließlich Belästigung), die Förderung der Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Diversität, Chancengerechtigkeit (Equity) und Inklusion ab. Die AGRANA-Richtlinie über Diversität, Equity und Inklusion (DE&I) ergänzt den Verhaltenskodex und die HR-Richtlinie und soll das Risiko der Chancenungleichheit durch potenzielle Diskriminierung von Mitarbeitenden aufgrund verschiedener Parameter und potenzielle Belästigung verhindern. Sie stellt die Grundlage für eine gleiche und faire Behandlung aller AGRANA-Mitarbeitenden dar und schließt jegliche Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politischer Meinung, nationaler Abstammung oder sozialer Herkunft- sowie anderer Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen, aus.
Die DE&I-Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden von AGRANA und ihrer vollständig konsolidierten Tochtergesellschaften. AGRANA strebt danach, dass auch Auftragnehmer und Beraterinnen und Berater, die im Namen von AGRANA handeln, sowie nicht vollständig konsolidierte AGRANA-Gesellschaften dieser Richtlinie Folge leisten. Sie dient als Grundlage für Einstellungs- und Auswahlverfahren, Arbeitsbedingungen einschließlich Bezahlung, Beförderungen, Aufgabenzuweisungen, Schulungen und andere Beschäftigungsaspekte bei AGRANA und zielt darauf ab, ein vielfältiges und integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeitenden ihr Potenzial entfalten können. Sie verbietet jegliche Diskriminierung und fördert Chancengleichheit in allen Bereichen des Arbeitslebens, einschließlich Einstellung, Bezahlung, Beförderung und Weiterbildung. Durch kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der internen Prozesse sollen Barrieren abgebaut und Vielfalt aktiv gefördert werden. Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinie und müssen Diskriminierung melden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen zur nachhaltigen Verankerung von Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion im Unternehmen bei.
Die Einhaltung der DE&I-Richtlinie wird durch klare Meldewege, regelmäßige Schulungen und eine Vorbildfunktion der Führungskräfte erleichtert. Mitarbeitende sind verpflichtet, Verstöße über den Vorgesetzten, die Personalabteilung oder das Hinweisgebersystem zu melden. Das Hinweisgebersystem ermöglicht zudem eine anonyme Meldung von Verstößen und sorgt für Schutz und Transparenz. Führungskräfte sind verpflichtet, Vorbild zu sein, müssen Diskriminierung aktiv bekämpfen und Diversität fördern. Schulungen, insbesondere zu unbewussten Vorurteilen (Unconscious Bias), sensibilisieren für die Thematik und können dabei helfen, unbewusste Vorurteile zu erkennen und abzubauen.
Die Interessen der Mitarbeitenden werden durch ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld, Chancengleichheit und Entwicklungsmöglichkeiten geschützt. Kunden und Geschäftspartner profitieren von einem innovativen und sozial verantwortlichen Unternehmen. Die Gesellschaft als Ganzes wird durch die Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung positiv beeinflusst. Gesetzliche Vorgaben und internationale Standards werden eingehalten, um nachhaltiges Wachstum sicherzustellen. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um nachhaltige
Konzernlagebericht
Diversität, Equity und Inklusion zu gewährleisten. Eine Community aus HR-Verantwortlichen, Betriebsrat und DE&I-Ambassadors im DE&I-Netzwerk unterstützt die Umsetzung und Weiterentwicklung der Richtlinie.
Compliance-Management-Richtlinie
Die AGRANA-Compliance-Management-Richtlinie definiert den vom Vorstand vorgegeben Ordnungsrahmen für das AGRANA-Compliance-Managementsystem und zielt auf die Einhaltung der im Verhaltenskodex vorgegebenen Richtlinien ab. Compliance umfasst demnach die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben sowie interner Regeln und Richtlinien, die im Verhaltenskodex und den für Compliance-relevanten Regelwerken festgelegt sind. Das Compliance-Managementsystem der AGRANA Beteiligungs-AG ist nach ISO 37301 und ISO 37001 zertifiziert. Das zentrale Ziel ist der Aufbau einer stabilen Compliance-Kultur, die das Bewusstsein für regelkonformes Verhalten stärkt und darauf abzielt, Fehlverhalten von Mitarbeitenden und Organen nachhaltig zu verhindern. Mehr dazu kann im Kapitel Governance Informationen (ESRS G1) nachgelesen werden.
Occupational Health & Safety Policy
AGRANA verpflichtet sich mit der konzernweiten „Occupational Health & Safety Policy“ (OHS), eine Sicherheitskultur zu schaffen, die sich aktiv für sicheres Verhalten einsetzt und die Gesundheit und Sicherheit aller eigenen Mitarbeitenden und beauftragten Nicht-Mitarbeitenden an AGRANA-Standorten und -Betrieben gewährleistet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, das Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbezogenen Erkrankungen sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Leiharbeitskräfte einzudämmen. Die OHS-Policy beschreibt zudem das Engagement des Unternehmens für die Schaffung einer Sicherheitskultur, zur Förderung von sicherem Verhalten und der Gesundheit und Sicherheit an allen AGRANA-Standorten. Die Richtlinie gilt für alle Aktivitäten an den Standorten und auf dem Gelände der AGRANA-Gruppe, einschließlich der Produktions- und Verwaltungsfunktionen. Sie deckt verschiedene Aspekte des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements ab, wie z.B. Sicherheitsziele, Schulungen, Notfallvorsorge und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Arbeitssicherheit steht an oberster Stelle. Fachexpertinnen und -experten an allen Standorten arbeiten in einem globalen Netzwerk, um Best Practices zu teilen und diesen Anspruch sicherzustellen. Lokale Gesundheitsinitiativen ergänzen diesen Fokus. AGRANA hat „Grundsätze des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements“ etabliert (z.B. „Sicherheit steht immer an erster Stelle und null Unfälle sind unser Ziel.“). Zusätzlich wurden Goldene Sicherheitsregeln entwickelt, die in allen Teilen der Organisation verankert sind (z.B. „Ich halte mich an die Regeln, und gehe mit gutem Beispiel voran.“). Diese Regeln sind an allen Standorten mehrfach per Aushang zugänglich und werden regelmäßig an die Belegschaft kommuniziert. In der gruppenweit gültigen „Occupational Health & Safety Policy“ werden Werte, Strategie, Verhaltensregeln, Ziele und Vorgaben definiert, die den Mindeststandard für die Produktionsstandorte darstellen.
Die AGRANA-Gruppe verfügt über ein umfassendes Managementsystem zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Die wesentlichen Elemente dieses Konzepts umfassen u.a. die Implementierung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, um die Sicherheitskompetenz der Mitarbeitenden zu stärken. Alle Mitarbeitenden nehmen jährlich an allgemeinen Sicherheitsschulungen während der Arbeitszeit teil. Zusätzlich werden spezifische Sicherheitsinformationen und Schulungen für Besucher und Auftragnehmer bereitgestellt. Die regelmäßige Kommunikation und die Einbindung aller Beteiligten fördern eine Sicherheitskultur. Durch Notfallvorsorge und Reaktionspläne wird sichergestellt, dass im Ernstfall schnell und effektiv gehandelt werden kann. Ein Sicherheitsmanagementsystem mit klaren Zielen, Maßnahmenplänen und Audits unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards. Regelmäßige interne und externe Audits bewerten die Einhaltung der Sicherheitsstandards und -verfahren. Sicherheitsvorfälle werden erfasst und analysiert und Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Risiken umgesetzt. Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sorgen für eine effektive Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien an allen Standorten. Der Sicherheitsausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Abteilungen und Hierarchieebenen, tagt mindestens zweimal jährlich an den österreichischen Standorten, um Unfälle, Beinaheunfälle, Maßnahmenpläne und sicherheitsrelevante KPIs lokal zu überprüfen. Auf globaler Ebene wird zweimal jährlich der Health & Safety Day mit allen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus den Geschäftsbereichen abgehalten, um nötige Strategien und Maßnahmen festzulegen. Notfallpläne für verschiedene Szenarien sind vorhanden und werden regelmäßig auf Aktualität überprüft. Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG trägt die Gesamtverantwortung für die Richtlinie, unterstützt durch das Führungsteam, den Bereichssicherheitsmanager und die lokalen Sicherheitsbeauftragten.
AGRANA Training & Development Guideline
AGRANA verfolgt das Ziel, dass alle Mitarbeitenden ihre Stärken gezielt weiterentwickeln und ihr Potenzial optimal einsetzen können, um bestmögliche Erfolge zu erreichen. Dabei setzt das Unternehmen auf eine Kultur der
kontinuierlichen Verbesserung und des lebenslangen Lernens. Alle Mitarbeitenden sind dazu angehalten, Verantwortung für die eigene berufliche Entwicklung und Karriereplanung zu übernehmen. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung der Führungskräfte, ihre Mitarbeitenden aktiv in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Im Rahmen des freiwilligen, jährlichen Feedback-Dialoges gibt es für Mitarbeitende und Vorgesetzte die Möglichkeit, neuen Entwicklungsbedarf zu identifizieren und Maßnahmen zu vereinbaren bzw. die Durchführung von im Vorjahr vereinbarten Maßnahmen zu überprüfen. AGRANA stellt dann angemessene Ressourcen zur Verfügung, um Entwicklung und Weiterbildung auf allen Managementebenen zu fördern. Internationale Entsendungen werden als essenzieller Bestandteil dieses Lernprozesses betrachtet, da sie sowohl den Wissenstransfer innerhalb der Organisation als auch die individuelle Kompetenzentwicklung der Führungskräfte unterstützen.
Das Unternehmen verfolgt das Ziel, seinen Mitarbeitenden die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten, um ihr Potenzial im Einklang mit den Geschäftsanforderungen voll auszuschöpfen. Hierfür kommen verschiedene Methoden und Prozesse zum Einsatz, darunter:
Einführungsschulungen
Coaching
Job-Rotation
Externe und interne Entwicklungsmaßnahmen
Internationale Projekteinsätze
Arbeitsplatzerweiterung
Internationale Versetzungen
Mit dieser strategischen Herangehensweise stellt AGRANA sicher, dass ihre Mitarbeitenden nachhaltig gefördert und optimal auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Dadurch wird zudem erreicht, dass sich AGRANA als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt positioniert und Fachkräfte anspricht. Um dem konkreten Risiko des Fachkräftemangels entgegenzuwirken, rekrutiert AGRANA außerdem gezielt auf Basis der unternehmenseigenen Recruiting-Richtlinie.
Recruitment-Group-Guideline
Durch ihre Recruitment-Group-Guideline stellt AGRANA hohe Einstellungsstandards sicher, die auf den allgemeinen Prinzipien von Best Fit, Fairness und Inklusion sowie Offenheit für funktionsübergreifende Karriereentwicklung basieren. Es wird ein einheitlicher Einstellungsprozess definiert, der die allgemeinen Rahmenbedingungen für ein faires Auswahlverfahren gewährleistet. Dessen Umsetzung wird, wie auch die anderen HR-Richtlinien, risikobasiert im Rahmen des jährlichen Prüfplans auditiert. Innerhalb der Unternehmensgruppe existiert keine einheitliche gruppenweite Richtlinie zu Arbeitsbedingungen. Stattdessen orientiert sich AGRANA an den jeweils geltenden lokalen gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise in Bezug auf Arbeitszeitregelungen und kollektivvertragliche Bestimmungen.
Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG trägt die Gesamtverantwortung für alle genannten Richtlinien. Sie sind im AGRANA-Intranet in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht und global für alle Mitarbeitenden zugänglich.
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Mit der Grundsatzerklärung Menschenrechte bekräftigt der Vorstand von AGRANA die grundlegende Strategie sowie das Engagement für die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen des bestehenden AGRANA-Compliance-Managementsystems. Diese Grundsatzerklärung ist für alle AGRANA-Gesellschaften sowie deren Mitarbeitende und Organe verbindlich. Zusammen mit dem Verhaltenskodex, bildet sie die Grundlage der Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte. Auf die Einbeziehung der Sichtweisen der Belegschaft und der Arbeitnehmervertreter referenzieren Maßnahmen wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie die Förderung einer offenen Unternehmenskultur mit dem Schutz von Hinweisgebern.
AGRANA bezieht die Sichtweisen der Mitarbeitenden über lokale Arbeitnehmervertreter-Strukturen unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Erfordernisse, den Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie diverse Kommunikationskanäle (Town-Hall-Meetings, Hinweisgebersystem, siehe S1-3) ein. Darüber können Mitarbeitende informiert und angehört sowie in Unternehmensentscheidungen miteinbezogen werden.
Konzernlagebericht
Zur Dokumentation der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden existiert unternehmensweit kein dezidierter Prozess. Die Mitarbeitenden erhalten damit momentan keine formale Rückmeldung dazu, wie sie zu einer Entscheidung beigetragen haben.
Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte und Sozialpartner
Über lokale Arbeitnehmerstrukturen, wie z.B. Betriebsrätinnen und Betriebsräte erfolgt anlassbezogen sowie in regelmäßigen Meetings ein Austausch mit Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertretern, der Information, Anhörung und Mitbestimmung umfasst. 67 % (Vorjahr: 64%) der Betriebsstätten von AGRANA profitieren von den jährlichen Kollektivverhandlungen, bei denen die Interessen der Mitarbeitenden durch Betriebsratsvertreterinnen und Betriebsvertreter eingebracht werden.
Im AGRANA-Verhaltenskodex und der Grundsatzerklärung Menschenrechte ist geregelt, dass Mitarbeitende das Recht haben sich frei zu organisieren, um gemeinsam für ihre Interessen einzutreten. Dies umfasst das Recht, Gewerkschaften beizutreten und über die von ihnen gewählten Interessensvertreterinnen und Interessenvertreter kollektive Verhandlungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung zu führen. Auf Konzernebene gewährleistet AGRANA den Informationsfluss an den Konzernsprecher des Zentralbetriebsrates, einerseits auf Quartalsbasis, andererseits anlassbezogen, z.B. hinsichtlich organisationsrelevanter Entwicklungen und Projekte.
Der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates vertritt die Interessen der Mitarbeitenden in Österreich im Aufsichtsrat. Er tauscht sich mit dem Konzernbetriebsrat, der aus zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der jeweiligen Betriebsräte der Geschäftsbereiche in Österreich besteht, regelmäßig über die Belange der Mitarbeitenden aus. An vielen Geschäftsstandorten sind Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter gemäß den jeweiligen Landesgesetzen, wie in der Angabepflicht S1-8 dargestellt, etabliert. Beispielsweise findet in Österreich der Informationsaustausch zwischen Betriebsrat, Geschäftsführung, Werksleitung und Human Resources quartalsweise und anlassbezogen statt. In anderen Ländern erfolgt der verpflichtende Austausch zwischen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sowie Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertretern mindestens einmal jährlich (z.B. Ukraine), halbjährlich (z.B. Ungarn), vierteljährlich (z.B. China) oder monatlich (z.B. Frankreich).
Die Sichtweisen der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter werden geschätzt und beeinflussen bestimmte Entscheidungen und Tätigkeiten des Unternehmens in ihrem Sinne, und zwar einerseits über ihre Interessensvertretung. So wurde auf Initiative des Betriebsrats ein neues Arbeitszeitmodell für Mitarbeitende der Instandhaltung in den Stärke-Werken eingeführt, das diesen ermöglicht, die Arbeitszeit in jeder zweiten Woche um einen Tag zu verkürzen. Im Geschäftsbereich FBS wurde der Kollektivvertrag in Rumänien über die lokale Interessensvertretung neu verhandelt und verlängert.
Vorschlagswesen
Andererseits können Mitarbeitende auch ohne Interessensvertretung direkt Einfluss auf Abläufe und Tätigkeiten nehmen. Im Geschäftsbereich ACS ist ein umfassendes digitalisiertes betriebliches Vorschlagswesen „InnoPro“ implementiert, das mit finanziellen Anreizen (Prämien) für gute und berechenbare Ideen sehr gut bei der Belegschaft ankommt. Bei ACS wurden auch in diesem Geschäftsjahr über 60 % der eingereichten Ideen umgesetzt, wie z.B. Prozessverbesserung im Produktionsbereich, Optimierungen im Bereich Arbeitssicherheit oder Optimierungen im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Auch im Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate ist ein globales betriebliches Vorschlagswesen etabliert, um den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu fördern.
Informationsveranstaltung für Mitarbeitende
Mehrmals jährlich werden die Mitarbeitenden in deutsch- und englischsprachigen Town-Hall-Meetings über aktuelle Geschäftsentwicklungen informiert. Zudem wird hier die Möglichkeit geboten, direkt Fragen an Vorstände und Fachexpertinnen und -experten zu stellen.
Mitarbeitendenbefragung
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden im Zuge der Kulturtransformation ausgewählte Mitarbeitende zu den Themen Führung, Unternehmenskultur, Organisationsstruktur und Fähigkeiten befragt. Die Ergebnisse lieferten sowohl konkrete Kennzahlen als auch wertvolle qualitative Einblicke in Meinungen, Herausforderungen und Wünsche der Belegschaft. Aus den Antworten wurde deutlich, dass insbesondere Kommunikation, Führung, Digitalisierung, Fairness und Zusammenarbeit zentrale Anliegen sind. Diese Resultate schaffen eine solide Basis für gezielte Maßnahmen zur kulturellen und organisatorischen Weiterentwicklung von AGRANA.
Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem ermöglicht internen und externen Personen rund um die Uhr eine anonyme oder namentliche Mitteilung. Um Einblicke in die Sichtweisen der Mitarbeitenden zu gewinnen, die besonders anfällig für Auswirkungen und/oder marginalisiert sein könnten, wurden verschiedene Initiativen und Formate etabliert:
Das international etablierte DE&I-Ambassador-Netzwerk dient als Plattform für den Austausch und zur Erarbeitung von Maßnahmen (z.B. Schulung zu unbewussten Vorurteilen, Bewusstseinskampagnen). Das Ziel ist die Steigerung der Diversität und Inklusion bei AGRANA sowie die Förderung des interkulturellen Austausches. Die lokalen DE&I-Ambassadors fungieren als Ansprechpersonen für DE&I-Themen vor Ort und sind für die lokale Implementierung globaler Initiativen zuständig.
Das „WIN – Women in Network“-Netzwerk richtet sich an Kolleginnen innerhalb der AGRANA-Gruppe, die aktuell eine Führungsrolle innehaben. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um eine Community, die 2023 am Standort Wien von Mitarbeiterinnen initiiert wurde und zum Ziel hat, weiblichen Führungskräften eine Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Formulierung ihrer Anliegen zu bieten. Als offizieller Sponsor für dieses Netzwerk wurde ein Mitglied des AGRANA-Vorstandes ernannt. Das Netzwerk trifft sich in regelmäßigen Abständen bei unterschiedlichen Veranstaltungen. Sei es ein Business Breakfast inklusive Podiumsdiskussion, ein Workshop zur Ausarbeitung unterschiedlicher Ideen, z.B. Mentoring, oder ein Afterwork-Event zum internen Vernetzen und Kennenlernen. AGRANA ist zudem bestrebt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen kontinuierlich zu erhöhen und hat sich einen Frauenanteil von 30 % in Führungspositionen bis 2030 als internes Ziel gesetzt (siehe auch Angabepflicht S1-5).
Derzeit liegen keine wesentlichen Auswirkungen vor, die sich aus der Reduktion der CO2-Emissionen und dem Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Tätigkeiten für die eigene Belegschaft ergeben. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Umstrukturierung, Verlust oder Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildung und Weiterbildung, Gleichstellung der Geschlechter und soziale Gerechtigkeit sowie Gesundheit und Sicherheit zu betrachten. Sollten sich zukünftig Auswirkungen ergeben, werden diese in enger Abstimmung mit der eigenen Belegschaft bzw. mit deren Vertretung behandelt.
Der CEO ist der oberste Ansprechpartner für alle Belange, die die Arbeitnehmervertretungen betreffen. Die operative Verantwortung für deren Einbeziehung, und dafür, dass Ergebnisse in die Unternehmenskonzepte einfließen, liegt bei der Abteilung für Personalwesen. Durch die Aktivitäten der Personalvertretung und eine offene Dialogkultur wird die Wirksamkeit der Zusammenarbeit des Unternehmens und seiner Belegschaft sichergestellt. Da die finanziellen und personellen Ressourcen, die für Maßnahmen zur Sicherstellung der Einbeziehung der Mitarbeitenden eingesetzt werden, nicht immer eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.
S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Im Rahmen ihrer Treuepflicht müssen grundsätzlich alle AGRANA-Mitarbeitenden und Führungskräfte Verletzungen des Verhaltenskodex unverzüglich über den AGRANA-internen Standard-Meldeweg bekanntgeben. Dieser besteht aus dem oder der direkten Vorgesetzten des/der Mitarbeitenden, einem oder einer anderen Vorgesetzten, dem oder der der Mitarbeitende vertraut, oder der lokalen Personalabteilung sowie der lokalen Compliance-Managerin, dem lokalen Compliance-Manager und dem Betriebsrat. Es können auch Meldungen über das externe Hinweisgebersystem eingegeben werden. Dabei können auch Verstöße gegen das Arbeitsrecht, einschließlich Arbeitsschutz, Diskriminierung, Belästigung und Mobbing und andere Verstöße gegen Menschenrechte gemeldet werden.
Mitarbeitende haben die Möglichkeit, ihre Bedenken, Anliegen oder Beschwerden über verschiedene Kanäle zu kommunizieren und Unterstützung anzufordern. Übliche Meldewege beinhalten die Kommunikation mit dem oder der Vorgesetzten, der Personalabteilung, dem Betriebsrat, dem Vorstand etc. Zu den wichtigsten Kommunikationswegen gehören Onboarding-Initiativen, das Intranet, Aushänge, Newsletter, Town-Hall-Meetings, das Hinweisgebersystem und Betriebsräte.
AGRANAs Kommunikationskanäle werden vom Unternehmen selbst initiiert und zum Teil durch die Nutzung technischer Systeme unterstützt. Mitarbeitende mit computergestütztem Arbeitsplatz haben über das firmeninterne Netzwerk Zugriff auf das Intranet, Newsletter und Town-Hall-Meetings. An Produktionsstandorten stehen bedarfsgerechte Mittel zur Verfügung, wie z.B. Terminals, Computerarbeitsplätze etc. Das Hinweisgebersystem ist öffentlich zugänglich. Diese Maßnahmen beabsichtigen positive Ergebnisse.
Konzernlagebericht
Zur Prüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen liegt derzeit kein Verfahren vor. Auch das Ausmaß, in dem die Mitarbeitenden die Verfahren kennen und ihnen vertrauen, kann derzeit nicht geprüft werden.
Hinweisgebersystem (siehe auch Kapitel „Governance-Informationen“)
Das AGRANA- Hinweisgebersystem ermöglicht den Mitarbeitenden, wesentliche Missstände anonym oder namentlich zu melden sowie Rat einzuholen. Über dieses System können sowohl Compliance-Verstöße als auch andere Missstände, beispielsweise Diskriminierungsfälle, die nicht den Vorgaben der unternehmenseigenen HR-Compliance entsprechen, gemeldet werden. Alle Meldungen werden sorgfältig und standardisiert nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft, mögliches Fehlverhalten wird abgestellt und es werden Maßnahmen getroffen, um künftiges Fehlverhalten zu vermeiden.
AGRANA nutzt ein externes, zertifiziertes Hinweisgebersystem, das den Schutz der eingehenden Daten gewährleistet. Dieses System steht sowohl Mitarbeitenden als auch externen Dritten, einschließlich aller Stakeholder und der Öffentlichkeit, zur Meldung möglicher Verstöße zur Verfügung. Es entspricht den Vorgaben der EU-Richtlinien sowie der nationalen Gesetzgebung. Die damit verbundenen Prozesse sind integraler Bestandteil des zertifizierten AGRANA -Compliance-Managementsystems. Auch bei der Bearbeitung von Meldungen durch Unternehmensexterne wird das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren gewahrt.
Die konzernweite Rahmenbetriebsvereinbarung zum Hinweisgebersystem schützt Personen, die unternehmensschädigende oder kriminelle Handlungen melden, vor Vergeltungsmaßnahmen. Das System ermöglicht anonyme und namentliche Hinweise, wobei bei Letzteren Vertraulichkeit zugesichert wird, sofern keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen. Die Vereinbarung sowie die AGRANA-Hinweisgeberrichtlinie und auch die SOP „Meldung für Compliance-Fälle“ gewährleisten den Schutz von Hinweisgebern vor Sanktionen sowie den Schutz des Unternehmens vor Risiken.
Betriebsrat
Als Interessenvertretung der Mitarbeitenden stehen Betriebsrätinnen und -räte auf lokaler Ebene für persönliche Anliegen und Beschwerden an zahlreichen Standorten zur Verfügung (siehe Angabepflicht S1-8).
S1-4 – Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie deren Wirksamkeit
Maßnahmen, die das Unternehmen zum Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anwendet, richten ein besonderes Augenmerk auf folgende Themen:
Arbeitsbedingungen – Kostensteigerung durch den Fachkräftemangel bzw. Gefahr, dass offene Stellen nicht planmäßig adäquat besetzt werden können
Der anhaltende Mangel an Fachkräften bedingt durch die Verfügbarkeit am externen Arbeitsmarkt sowie sich verändernde Arbeitsplätze und daraus resultierende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen für die Belegschaft bilden derzeit das unmittelbarste Risiko und werden AGRANA in den nächsten Jahren begleiten. Besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie im IT-Bereich ist hier eine Veränderung des Arbeitsmarktes in Richtung eines „Arbeitnehmermarktes“ zu beobachten.
Analyse und Optimierung des Vergütungssystems: Eine Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems soll Verbesserungen bringen. Die Förderung von interner Entwicklung flankiert diese Maßnahme. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung und Entwicklung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Die Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems zielt darauf ab, Transparenz und Fairness in der Gehaltsstruktur zu gewährleisten. Die Initiative verknüpft die Bewertung sämtlicher Stellen mit lokalen Marktvergütungsdaten und ermöglicht so die rasche Identifikation und Korrektur von Abweichungen sowie die Sicherstellung der Einhaltung lokaler Mindestvergütungen. Die Stellenbewertungen werden zudem mit für die Stellen notwendigen Kompetenzen und technischen Fähigkeiten ergänzt, wodurch Weiterentwicklungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können. Das Vergütungs-Monitoring erfolgt jährlich in der konzernweiten Compensation-Review. Durch die regelmäßige Analyse und Optimierung des Vergütungssystems stellt AGRANA sicher, dass Gehälter wettbewerbsfähig bleiben und Fachkräfte gezielt gewonnen und gehalten werden. Ein fairer und transparenter Vergütungsprozess stärkt die Arbeitgeberattraktivität und fördert die langfristige Bindung der Mitarbeitenden. Dies hilft, dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken und qualifizierte Talente im Unternehmen zu halten. 67 % (Vorjahr: 64 %) der Betriebsstätten von AGRANA profitieren jährlich von verpflichtend kollektiven Gehaltsverhandlungen für alle oder einen großen Anteil der Mitarbeitenden. Zusätzlich wird dies konzernweit durch einen jährlichen Compensation-Review-Prozess unter Berücksichtigung der lokalen
Inflationsindizes unterstützt. AGRANA vertraut darauf, dass die Einhaltung lokal gesetzlicher Anforderungen eine angemessene Entlohnung sicherstellt. Die beschriebene Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems wird nach ihrem Abschluss eine Maßnahme zur Überprüfung der Effektivität der Gehaltsstruktur darstellen.
Employer-Branding: Potenzielle neue Mitarbeitende werden durch unterschiedliche Employer-Branding-Initiativen erreicht. Dazu zählen z.B. die Präsenz auf Messen und auf Veranstaltungen diverser Bildungseinrichtungen, Tage der offenen Tür oder die Nutzung von Social-Media-Kanälen. Unterstützt wird die Talentsuche auch durch interne „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“-Empfehlungsprogramme und die Kooperation mit Ausbildungsinstituten, um mit potenziellen Lehrlingen und jungen Mitarbeitenden in Kontakt zu treten. Praktikumsplätze und die Möglichkeit für Studierende, praxisnahe Diplomarbeiten zu verfassen, stellen ebenfalls einen wertvollen Kanal zur Gewinnung von Mitarbeitenden dar.
Weiterentwicklungsmöglichkeiten: Als attraktive Arbeitgeberin legt AGRANA besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden, um deren Potenziale zu erkennen, zu fördern und die fortwährende Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Qualifizierungsbedarf wird zudem im Rahmen der jährlichen Mitarbeitendengespräche gemeinsam mit der Führungskraft re-evaluiert und gegebenenfalls eingeleitet. Die Weiterentwicklung von Frauen in Expertinnen- und Führungsrollen stellt eine weitere und bei AGRANA bereits etablierte Möglichkeit dar, den Fachkräftemangel zu minimieren. Es liegt derzeit kein strukturiertes Monitoring für die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Fachkräftesicherung vor.
Arbeitsbedingungen – Überstunden und negative gesundheitliche Auswirkungen auf Beschäftigte
Die Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität bedeutet gleichzeitig eine größere Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Trennung von Arbeitszeit und persönlicher Zeit. So kann Flexibilisierung dazu führen, dass die Grenzen zwischen Arbeitszeit und persönlicher Zeit verschwimmen, was wiederum die Gefahr birgt, dass Überstunden häufiger und weniger bewusst geleistet werden. Daher erfordert Flexibilisierung einen erhöhten Fokus auf die Überwachung der Arbeitszeiten und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen für flexibel arbeitende Mitarbeitende, wie AGRANA in der „Group Guideline“ zur Home-Office-Policy festlegt.
Die Führungskraft als Vorbild und Kontrollinstanz bekommt Tools in die Hand, mit denen sie sicherstellt, dass das Risiko von Unfällen und Erkrankungen (IRO) bzw. negative Auswirkungen von Überstunden (IRO) minimiert werden können. Der Prozess für das Monitoring ist die Kontrolle und Freigabe von Zeitaufzeichnungen bzw. Überstunden. Die Überwachung von Arbeitszeiten, auch in Hinblick auf die höhere Flexibilität der eigenen Zeiteinteilung aufgrund von Remote-Work, die Einhaltung von Sicherheitsprozessen sowie die sachgemäße Verwendung von Schutzausrüstungen zielen darauf ab, die Auswirkungen von arbeitsbedingter Überlastung und Stressfaktoren zu reduzieren sowie Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.
Im AGRANA-Verhaltenskodex und in der HR-Richtlinie ist gruppenweit geregelt, dass sich das Unternehmen an die geltenden gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen hält. Die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Woche wird durch nationale Gesetze und entsprechend den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) geregelt. Die Beschränkung der Überstunden unterliegt den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Es wird für die erforderlichen Arbeitspausen gesorgt, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden nicht zu gefährden. Die Interne Revision kontrolliert im Zuge von internen HR-spezifischen Prüfungen Arbeitszeitüberschreitungen. AGRANA gewährleistet zudem die Transparenz im Hinblick auf tatsächlich geleistete Überstunden mittels Zeitaufzeichnungen sowie die Einhaltung von Ruhezeiten. Die Daten der Arbeitszeitaufzeichnungen fließen darüber hinaus in die OHS-Statistik über Arbeitsunfälle ein. Die AGRANA-weit gültige „Occupational Health & Safety Policy“, das monatliche „OHS Safety Reporting“, Reportings zu Arbeitszeitüberschreitungen, die etablierten Goldenen Sicherheitsregeln sowie die Bewusstseinsbildung von Führungskräften zum Schutz der Mitarbeitenden zählen ebenfalls zu den Präventionsmaßnahmen.
Arbeitsbedingungen – Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbezogenen Erkrankungen sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Fremdarbeiterinnen und -arbeiter
Im Rahmen des halbjährlichen „Health & Safety Day“ werden mit dem Vorstand und allen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der Segmente gruppenweite Strategien und Maßnahmen entwickelt und nachverfolgt, um den Arbeitssicherheitsstandard nachhaltig zu heben. Arbeitssicherheit ist im Rahmen eines Safety-Moments, ein wichtiger Bestandteil in jedem Meeting mit der Belegschaft. Das Teilen bewährter Praktiken über die verschiedenen
Konzernlagebericht
Geschäftsbereiche hinweg sowie geschäftsbereichsübergreifende Sicherheitsaudits sichern die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse und stellen einen wesentlichen Synergieeffekt in der Gruppe dar. An vielen Standorten werden sicherheitsrelevante Verbesserungen auch punktuell durch das Betriebliche Vorschlagswesen direkt aus der Praxis unterstützt. Die AGRANA-Gruppe erhebt neben den gesetzlich vorgeschriebenen lokalen Arbeitssicherheitsmaßnahmen und Berichtspflichten (z.B. an Versicherungsträgerinnen und Versicherungsträgern) seit vielen Jahren monatlich weltweit einheitlich definierte Kennzahlen (z.B. Verletzungsrate) zur Arbeitssicherheit und Gesundheit. Angaben zu den Inhalten und Maßnahmen aus der OHS-Policy können den Angabepflichten S1-1 und S1-2 entnommen werden. Der Fortschritt der Arbeitssicherheitsziele und Veränderungen zum Vorjahr werden in der Tabelle in der Angabepflicht S1-14 dokumentiert. Im Berichtsjahr kam es zu einem tödlichen Unfall eines Lieferanten bei der Anlieferung von agrarischen Rohstoffen an AGRANA. Informationen zum Unfallhergang und daraus abgeleitete Maßnahmen können ebenfalls der Angabepflicht S1-14 entnommen werden.
Arbeitsbedingungen – Fehlende flächendeckende Etablierung von Kollektivverträgen und sozialem Dialog
Eine angemessene Entwicklung der Löhne und Gehälter wird für die Mehrheit der Belegschaft durch Verhandlungen mit den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sichergestellt. Die Entlohnung wird an jedem AGRANA-Standort nach den lokalen gesetzlichen Anforderungen gewährleistet. AGRANA ergänzt verpflichtende Tarifverhandlungen durch einen jährlich freiwilligen Compensation-Review-Prozess. Dazu gehört die jährliche konzernweite Evaluierung der individuellen Gehaltsentwicklung, bei der Gehälter systematisch im Hinblick auf Marktgerechtigkeit, Leistung und interne Vergleichbarkeit analysiert werden.
Die Mehrheit der Belegschaft unterliegt lokalen kollektivvertraglichen Bestimmungen (siehe Angabepflicht S1-8). Diese Bestimmungen sowie der soziale Dialog tragen wesentlich zu stabilen und fairen Arbeitsbeziehungen bei. Sie ermöglichen sichere Beschäftigungsverhältnisse, gesetzeskonforme Arbeitsregelungen und faire Bezahlung. In Ländern ohne formelle Interessenvertretungen sichern konzernweit standardisierte Kommunikationskanäle und lokale HR-Verantwortliche die Einbeziehung der Anliegen der Belegschaft. Weitere Maßnahmen für die Zukunft beinhalten die Evaluierung eines möglichen Gender-Pay-Gaps und die Erstellung eines globalen Gehaltsbenchmarks bis 2026 für ein transparentes Vergütungssystem. Im Berichtsjahr wurde mit der Erarbeitung einer Job-Architektur begonnen, die als Basis für eine saubere Berechnung des Gender-Pay-Gaps sowie eines Marktvergleichs dient und im Geschäftsjahr 2026|27 abgeschlossen wird.
Durch diesen ganzheitlichen Ansatz stellt das Unternehmen sicher, dass die tariflichen Maßnahmen tatsächlich zu einer fairen und wettbewerbsfähigen Vergütung beitragen und positive Resultate für die Belegschaft erzielt werden, auch dort, wo es keine kollektivvertragliche Abdeckung und keinen formalisierten sozialen Dialog gibt.
Chancengleichheit – Chancenungleichheit durch potenzielle Diskriminierung von Mitarbeitenden aufgrund verschiedener Parameter
Die AGRANA-DE&I-Richtlinie ergänzt den Verhaltenskodex der AGRANA-Gruppe und ist die Grundlage für eine gleiche und faire Behandlung aller AGRANA-Mitarbeitenden. AGRANA engagiert sich für eine vielfältige und integrative Unternehmenskultur für alle Mitarbeitenden weltweit. Ziel ist es, ein unterstützendes und ermutigendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeitende wachsen und ihr vollständiges Potenzial ausschöpfen können, wobei sichergestellt wird, dass keine Art von Diskriminierung am Arbeitsplatz greift. Die gruppenweit gültige AGRANA-DE&I-Policy bildet das Fundament der Bestrebungen im Hinblick auf Chancengleichheit, Diversität und Inklusion aller Mitarbeitenden und zielt darauf ab, mögliche Ungleichheiten zu identifizieren und konkrete Maßnahmen davon abzuleiten, um etwaige Lücken zu schließen. Sie stellt zudem eine Grundlage für den Einstellungs- und Auswahlprozess dar und muss von AGRANA-Mitarbeitenden, Beratenden und Dienstleistenden (einschließlich Personalvermittlern) beachtet werden.
Einstellungsprozess: AGRANA möchte die Diversität der Gesellschaft im eigenen Unternehmen widerspiegeln und sicherstellen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber sowie Mitarbeitende im Rahmen ihres gesamten Berufslebens die gleichen Chancen vorfinden. Daher werden aktiv und kontinuierlich die bestehenden Prozesse hinterfragt, um Hindernisse für die Entwicklung der Mitarbeitenden aus dem Weg zu räumen. Dazu zählen z.B. die Sensibilisierung im Recruitment-Prozess, Informationen für Führungskräfte über lokal geltende gesetzliche Förderungen benachteiligter Personengruppen oder Workshops zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden, Führungskräften und auf Geschäftsführungsebene.
Die zuvor bereits genannte Analyse und Optimierung des Vergütungssystems ist auch eine wichtige Grundlagenarbeit für die Gewährleistung von „Equal Pay“ in der AGRANA-Belegschaft. AGRANA zielt darauf ab, mögliche Ungleichheiten zu identifizieren und konkrete Maßnahmen davon abzuleiten, um etwaige Lücken zu schließen.
Frauenförderung: Gleichzeitig ist AGRANA im Rahmen ihrer Arbeit im Bereich Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion bemüht, Arbeitsplätze, u.a. für Frauen, attraktiver zu gestalten sowie Talent und Wissen im Unternehmen zu halten. Die Einführung von Mitarbeitenden-Netzwerken, die von den Mitarbeitenden selbstinitiiert gegründet und von AGRANA unterstützt werden, zielt darauf ab, eine moderne Unternehmenskultur zu entwickeln und dadurch Talente zu gewinnen sowie langfristig im Unternehmen zu halten. Zudem werden dadurch die bereichsübergreifende Kommunikation und Vernetzung gefördert.
Das erste Mitarbeitenden-Netzwerk besteht für Frauen in Führungspositionen. Mit der WIN-Initiative („Women in Network“) wurde eine Employee Community ins Leben gerufen, bei der weibliche Führungskräfte durch unterschiedliche Initiativen und den Erfahrungsaustausch in ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung profitieren.
Eine Maßnahme, z.B. in der Slowakei, um den Frauenanteil auch im Bereich der Arbeiterinnen und Arbeiter zu erhöhen, ist die gezielte Ansprache von Frauen in männerdominierten Berufsfeldern, zum Teil auch schon durch Präsentationen an Schulen, die Abbildung von Frauen auf Stellenanzeigen und das Schaffen von Vorbildern.
Der Fortschritt in der Erreichung der Ziele im Zusammenhang mit Chancengleichheit wird durch die Kennzahlen und Leistungsindikatoren in den Angabepflichten S1-9 und S1-16 dokumentiert.
Chancengleichheit - Potenzielle Belästigung
Im AGRANA-Verhaltenskodex ist das Verbot von Diskriminierung und Belästigung gruppenweit geregelt. Es wird von jedem Mitarbeitenden ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. AGRANA-intern ist die Richtlinie über Diversität und Inklusion einzuhalten. Davon abgeleitet wird im Rahmen des Compliance-E-Learnings auf die Sensibilisierung und Prävention von Diskriminierung und Belästigung näher eingegangen. Die Zielgruppe sind alle Angestellten im AGRANA-Konzern. In einem ersten Schritt wurde im Segment ACS – Stärke eine Präventionsschulung entwickelt.
Das Unternehmen stellt mithilfe von folgenden Mechanismen sicher, dass seine Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Belegschaft hervorrufen: Durch das interne Revisionsverfahren wird evaluiert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft zu mindern und zu gewährleisten, dass die eigenen Unternehmenspraktiken keine negativen Auswirkungen auf die Belegschaft ausüben. Für die Sicherheit der personenbezogenen Datennutzung wird durch die Anwendung der AGRANA-Datenschutzrichtlinie und die enge Zusammenarbeit mit dem Compliance-Office und der IT sowie jährlich wiederkehrenden Schulungen gesorgt.
Darüber hinaus reflektiert der interne Risikomanagementprozess die in diesem Bericht dargestellten Risiken und die dazugehörigen Maßnahmen. Die Wirksamkeit der implementierten Abhilfemaßnahmen wird mindestens einmal jährlich im Rahmen des Compliance-Management-Reviews überprüft. Zur Umsetzung der Initiativen zur Reduzierung negativer Auswirkungen auf die Belegschaft werden angemessene personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt.
Die AGRANA Beteiligungs-AG ist außerdem seit 2009 Mitglied der Supplier Ethical Data Exchange (SEDEX). Das SEDEX-Assessment und -Audit zielt v.a. auf Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Menschenrechte ab. Zum Bilanzstichtag 2025|26 verfügten rund 87 % (Vorjahr: 64 %) der AGRANA-Standorte über gültige SMETA- und vergleichbare Sozialaudits. Es wurden keine wesentlichen „Business Critical Non-Conformities“ festgestellt.
Konzernlagebericht
S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Mit folgenden Zielen und Kennzahlen will AGRANA zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen beitragen und wesentlichen Risiken minimieren:
Zeitrahmen und Messgröße
2025|26
2024|25
Arbeitsbedingungen
Einführung und Abhaltung einer jährlichen Safety Leadership Schulung
1x/Jahr
1x/Jahr
1x/Jahr (Basisjahr 2023|24: 1x/Jahr)
Senkung der Verletzungsrate (LTIR)
LTIR von 5,00 bis 2027|28
5,8
5,6 (Basisjahr)
Verhaltenskodex-Informationskampagne für Arbeiterinnen und Arbeiter mit einer Implementierungsrate in Gesellschaften von über 80 %
80 % bis 2026|27
100 %
Neues Ziel (Basisjahr)
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Erhöhung des Prozentsatzes von Frauen auf Management-Ebene
30 % bis 2030
28,5 % bis 2026|27
29,3 %
28,4% (Basisjahr 2023|24: 27,4 %)
Das Ziel der Erhöhung des Prozentsatzes von Frauen im Managementlevel zielt darauf ab, die in der DE&I-Richtlinie, HR-Richtlinie und dem Verhaltenskodex festgeschriebenen Grundsätze umzusetzen, Diskriminierung zu beseitigen und Chancengleichheit zu fördern. Marktbasierte Studien haben ergeben, dass der Fokus verstärkt auf den Diversity-Dimensionen Gender, Ethnicity und Disability liegt. Dabei wird der Fokus in Abstimmung mit dem Vorstand und Aufsichtsrat im ersten Schritt auf die Dimension „Gender“ und davon abgeleitet auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen gelegt. Im Geschäftsjahr 2025|26 betrug der Frauenanteil mit Mitarbeitendenverantwortung 29,3 % (Vorjahr: 28,4 %) und soll schrittweise bis 2030 das gesetzte Ziel von 30 % erreichen. Dieses Ziel der 30 % wurde aufgrund von Vergleichswerten aus anderen Unternehmen definiert. Für die Berechnung der Kennzahl des Geschäftsjahres 2024|25 werden alle Frauen in Führungspositionen auf allen Hierarchieebenen erfasst. Diese Zahlen sind unabhängig von den Zahlen die in S1-9 gezeigt werden.
Zur weiteren Stärkung des Compliance-Bewusstseins wurde im Geschäftsjahr 2025|26 eine gezielte Informationskampagne auch für Arbeiterinnen und Arbeiter ausgerollt. Ziel ist es, alle Mitarbeitendengruppen gleichermaßen für regelkonformes Verhalten und unternehmensethische Standards zu sensibilisieren. Dabei soll die Kampagne bis 2026|27 in mindestens 80 % der AGRANA Gesellschaften durchgeführt werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2025|26 wurde bereits eine Implementierungsrate von 100 % erzielt und das Ziel somit erreicht.
Der Fokus des jährlichen Safety Leadership Trainings liegt auf der Verankerung der AGRANA Occupational Health & Safety Policy (siehe auch Angabepflicht S1-1) in der gesamten Organisation sowie dem Aufbau einer nachhaltigen Sicherheitskultur. Die auf den Inhalten der Richtlinie basierenden Schulungen werden digital abgehalten und aufgezeichnet, um alle AGRANA-Manager und -Managerinnen weltweit zu erreichen. Es dient auch der Erreichung des gruppenweiten Ziels, im Sinn der Health and Safety Management Principles die Verletzungsrate zu senken und die Anzahl der Arbeitsunfälle idealerweise auf null zu reduzieren.
Alle genannten Ziele wurden in Abstimmung mit dem AGRANA-Vorstand, dem AGRANA-Aufsichtsrat, der auch aus dem österreichischen Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates besteht, und internen Expertinnen und Experten festgelegt. Es gab keine breite Konsultation mit Mitarbeitenden. Der Zielerreichungsstand wird jährlich durch das Compliance-Office anhand der Kennzahlen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhoben werden, evaluiert.
S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Beschäftigte der AGRANA-Gruppe nach Geschlecht zum Bilanzstichtag in Köpfen
2025|26
2024|25
Leistungskennzahlen
Weiblich
Männlich
Gesamt
Weiblich
Männlich
Gesamt
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Köpfe)
2.064
4.403
6.467
2.163
4.826
6.989
Zahl der befristeten Beschäftigten (Köpfe)
899
586
1.485
1.377
711
2.088
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Köpfe)
0
0
0
0
0
0
Zahl der Vollzeitbeschäftigten (Köpfe)
2.628
4.880
7.508
2.729
5.407
8.137
Zahl der Teilzeitbeschäftigten (Köpfe)
335
109
444
811
129
940
Gesamtanzahl der Beschäftigten
2.963
4.989
7.952
3.540
5.537
9.077
Die Gesamtanzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag von 7.952 Köpfen (Vorjahr: 9.077) entspricht 8.407 Vollzeitäquivalenten (Vorjahr: 8.980) im Jahresdurchschnitt (siehe Konzernanhang der AGRANA-Gruppe). Die Gesamtanzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag ist aufgrund von Maßnahmen im Zuge der Umstrukturierungen um 1.125 Köpfe im Vergleich zum Vorjahr gesunken. AGRANA beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeitenden, die sich als divers oder ohne Geschlechtsangabe identifizierten. Der Anteil der befristeten Beschäftigten lag aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells bei 18,7 % (Vorjahr: 23 %). Dabei handelt es sich um einen Rückgang von 4,3 Prozentpunkten, der auf auslaufende und nicht verlängerte befristete Dienstverträge zurückzuführen ist.
Beschäftigte der AGRANA-Gruppe nach Ländern zum Bilanzstichtag in Köpfen
Aufgliederung nach Land
2025|26
2024|25
Algerien
103
111
Argentinien
216
209
Australien
137
139
Österreich
2.242
2.512
Belgien
30
32
Brasilien
102
95
Bulgarien
7
8
China
319
321
Tschechien
122
289
Ägypten
100
97
Frankreich
289
291
Deutschland
178
172
Ungarn
260
320
Japan
20
16
Mexiko
1.351
1.460
Marokko
191
567
Polen
434
429
Rumänien
229
431
Russland
354
349
Slowakei
145
158
Südafrika
123
105
Südkorea
99
86
Türkei
82
77
Ukraine
363
379
USA
456
424
Die Reduktion der Mitarbeitendenanzahl in Österreich und Tschechien ist auf die Werksschließungen in Leopoldsdorf|AT und Hrusovany|CZ zurückzuführen. In Marokko resultiert der Rückgang aus saisonalen Schwankungen sowie einer
Konzernlagebericht
geringeren Anzahl an Saisonarbeitskräften. Aufgrund des Übergangs von der Voll- zur Teilkonsolidierung ist eine rumänische Tochtergesellschaft im Berichtsjahr nicht mehr Teil des relevanten Berichtskreises für ESRS-S1.
Mitarbeitendenfluktuation der AGRANA-Gruppe
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben
Köpfe
1.347
1.116
Quote der Mitarbeitendenfluktuation
%
16,9
12,3
Der Anstieg um 4,6 Prozentpunkte der Quote der Mitarbeitendenfluktuation ergibt sich aus den Maßnahmen im Zuge der Umstrukturierungen. Für die Berechnung der Fluktuationsquote wurde die Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verließen, in Relation zur Beschäftigtenzahl zum Bilanzstichtag (28. Februar 2026) gesetzt. Alle Daten in der Angabepflicht S1-6 wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung fand nicht statt.
S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Abdeckung durch Tarifverträge im Europäischen Wirtschaftsraum
Abdeckungsquote
Land
2025|26
2024|25
Österreich
99,7 %
99,8 %
Belgien
100,0 %
100,0 %
Bulgarien
0,0 %
0,0 %
Tschechien
100,0 %
100,0 %
Frankreich
99,7 %
100,0 %
Deutschland
78,7 %
81,4 %
Ungarn
66,5 %
67,2 %
Polen
0,0 %
0,0 %
Rumänien
99,1 %
100,0 %
Slowakei
100,0 %
100,0 %
85,4 % der Beschäftigten der AGRANA-Gruppe im Europäischen Wirtschaftsraum (Vorjahr: 87,5 %) wurden im Berichtszeitraum durch Tarifverträge abgedeckt. Für die Berechnung der Abdeckungsquote wurde die Gesamtzahl der durch Tarifverträge abgedeckten Beschäftigten in Relation zur Beschäftigtenzahl zum Bilanzstichtag (28. Februar 2026) gesetzt. Die Tarifverträge im Europäischen Wirtschaftsraum variieren je nach Land.
Abdeckung durch Arbeitnehmenden-Vertretungen im Europäischen Wirtschaftsraum
Abdeckungsquote
Land
2025|26
2024|25
Österreich
94,8 %
95,1 %
Belgien
0,0 %
0,0 %
Bulgarien
100,0 %
100,0 %
Tschechien
0,0 %
0,0 %
Frankreich
99,7 %
100,0 %
Deutschland
78,7 %
86,0 %
Ungarn
66,5 %
67,2 %
Polen
45,9 %
45,7 %
Rumänien
92,6 %
96,1 %
Slowakei
0,0 %
0,0 %
79,9 % der Mitarbeitenden der AGRANA-Gruppe im Europäischen Wirtschaftsraum (Vorjahr: 78,9 %) wurden im Berichtszeitraum durch Arbeitnehmervertretungen repäsentiert. Für die Berechnung der Vertretungsquote wurde die Gesamtzahl der durch Arbeitnehmervertretungen vertretenen Beschäftigten in Relation zur Beschäftigtenzahl zum Bilanzstichtag (28. Februar 2026) gesetzt. Für die Angabe der Abdeckung durch Arbeitnehmervertretungen in außereuropäischen Regionen wird die Übergangsfrist von einem Jahr in Anspruch genommen. Es gibt kein länderübergreifendes Organ, das die Interessen der Mitarbeitenden auf europäischer Ebene vertritt und es existiert keine Vereinbarung mit den Mitarbeitenden über eine Vertretung durch einen europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).
Die Daten wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.
S1-9 – Diversitätskennzahlen
Geschlechterverteilung der AGRANA-Mitarbeitenden in den obersten Führungsebenen
2025|26
2024|25
Ebene
weiblich
männlich
weiblich
männlich
Köpfe
%
Köpfe
%
Köpfe
%
Köpfe
%
Ebene 1
2
15,4 %
11
84,6 %
2
13,3 %
13
86,7 %
Ebene 2
10
24,4 %
31
75,6 %
4
13,3 %
26
86,7 %
Die Führungsebene 1 ist AGRANAs erste Hierarchieebene unter den Vorstandsmitgliedern, die direkt an den jeweiligen Vorstand berichten und ein Hay Grading (AGRANAs internes Stellenbewertungssystem) von mindestens 22 aufweisen. In der Ebene 2 befinden sich direkt dem Vorstand unterstellte Mitarbeitende mit einem Hay Grading von 20 und 21 sowie jene, die an die Ebene 1 berichten und ein Grading von mindestens 20 aufweisen. Zur Sicherstellung der erfolgreichen Umsetzung der neuen AGRANA-Strategie wurde auf Ebene 2 im Vergleich zum letzten Jahr zusätzliche Positionen geschaffen.
Verteilung der Beschäftigten der AGRANA-Gruppe nach Altersgruppen
Altersgruppe
2025|26
2024|25
Unter 30 Jahren
19,7 %
21,9 %
30 bis 50 Jahre
54,0 %
52,6 %
Über 50 Jahre
26,2 %
25,5 %
Die Daten wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.
S1-10 – Angemessene Entlohnung
An jedem AGRANA-Standort wird eine angemessene Entlohnung aller Mitarbeitenden sichergestellt (Vorjahr: 100 % der Standorte). Zudem wird jährlich konzernweit eine Evaluierung der individuellen Gehaltsentwicklung durchgeführt (Vorjahr: konzernweite Evaluierung).
S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Im Geschäftsjahr 2025|26 ereigneten sich 0 Todesfälle (Vorjahr: 0) durch arbeitsbedingte Verletzungen, sowohl von eigenen Mitarbeitenden als auch von Fremdarbeitskräften. Im selben Zeitraum kam es jedoch zu einem tödlichen Arbeitsunfall eines landwirtschaftlichen Zulieferers im Zuge eines Entladevorgangs eines LKW. Nach derzeitigem Erkenntnisstand steht der Unfall im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Bedienung des Anhängers. Ein Verschulden des Unternehmens liegt nicht vor. Der Vorfall wurde umfassend analysiert und es wurden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeitssicherheit, insbesondere durch verstärkte Sicherheitskennzeichnung und Sensibilisierung, eingeleitet.
Weiters kam es zu 98 Arbeitsunfällen (Vorjahr: 101) von eigenen Beschäftigten der AGRANA-Gruppe und 3 Arbeitsunfällen von Fremdarbeitskräften (Vorjahr: 6) im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen. 100 % der Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte sind im AGRANA-OHS-Managementsystem abgedeckt (Vorjahr: 100 %).
Konzernlagebericht
Anzahl und Quote (LTIR) der Arbeitsunfälle 2025|26
Geschäftsbereich
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
Verletzungsrate (LTIR)
2025|26
2024|25
2025|26
2024|25
FBS
56
42
4,8
3,6
ACS – Stärke
19
24
9,2
10,2
ACS – Zucker
23
35
7,3
8,8
AGRANA-Gruppe
98
101
5,8
5,6
Die Daten wurden aus den internen Systemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.
S1-16 – Vergütungskennzahlen
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle betrug im Berichtszeitraum 22,7 % (Vorjahr: 28,3 %). Die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles ist im Wesentlichen auf Effekte aus der Umsetzung der neuen Strategie sowie den damit verbundenen Umstrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.
Das Verhältnis zwischen der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrug im Berichtszeitraum 56,2 (Vorjahr: 70,3). Das reduzierte Verhältnis zwischen der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der Arbeitnehmervergütung resultiert insbesondere aus einer niedrigeren Bonusauszahlung im Berichtszeitraum.
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle und das Verhältnis der Vergütung des Höchstverdienenden-Gehalts zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten wurden funktions- und länderübergreifend ohne Differenzierung nach Stellenwert oder Tätigkeitsfamilie oder beschäftigtenspezifischen Kriterien wie z.B. Alter, Betriebszugehörigkeit berechnet. Das Verhältnis der Vergütung des Höchstverdienenden zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigen wurde außerdem mit den tatsächlichen, aliquoten Gehältern von Teilzeitbeschäftigten berechnet.
Die Daten wurden von lokalen Personalverrechnungssystemen abgefragt. Eine externe Validierung der Kennzahlen fand nicht statt.
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Menschenrechte der Mitarbeitenden der AGRANA-Gruppe
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Gemeldete Diskriminierungsfälle inklusive Belästigung
1
1
davon Beschwerden aus der eigenen Belegschaft
1
1
Bestätigte Diskriminierungsfälle
0
1
Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt werden
0
1
Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt wurden, deren Ergebnisse durch routinemäßige interne Management-Prüfverfahren überprüft wurden
0
1
Vorfälle, die nicht mehr Gegenstand von Maßnahmen sind
0
0
Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen und Beschwerden
0
0
Schwere Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle
0
0
Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen
0
0
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025|26 ein Fall von Diskriminierung über die bestehenden Meldewege einschließlich dem AGRANA-Hinweisgebersystem und den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD gemeldet. Nach einer Untersuchung konnte kein Fehlverhalten festgestellt werden. Schwere Menschenrechtsverletzungen wurden im Geschäftsjahr 2025|26 weder gemeldet noch festgestellt. Die genannten Zahlen wurden nicht durch Dritte, ausgenommen dem Wirtschaftsprüfer, verifiziert.
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
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S2-SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
AGRANA hat ihre Wertschöpfungskette umfassend analysiert, um Auswirkungen auf Arbeitskräfte systematisch zu identifizieren, zu bewerten und den einzelnen Stufen zuzuordnen. Die meisten Auswirkungen konzentrieren sich aufgrund des Geschäftsmodells auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions. Menschenrechtsverletzungen wurden in dieser Analyse als schwerwiegend eingestuft, unabhängig von ihrem Umfang oder ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit. AGRANA setzt einen Due-Diligence-Prozess basierend auf dem AGRANA-Verhaltenskodex ein, der sich an internationalen Standards wie den OECD-Leitsätzen und den UN-Leitprinzipien orientiert, und zeigt Verantwortung für die sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit. Durch eine proaktive und systematische Herangehensweise stellt AGRANA sicher, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden.
Die wesentlichen Auswirkungen, die aus der grundlegenden Art des Geschäftsmodells resultieren, konzentrieren sich auf die agrarische Lieferkette der Rohstoffe. Besonders betroffen sind hier die Arbeitsbedingungen im landwirtschaftlichen Anbau und der Erstverarbeitung. Die Verarbeitung von Früchten steht dabei aufgrund der weltweiten Geschäftstätigkeit im Hinblick auf Anbau, Ernte und Erstverarbeitung von Rohstoffen im Fokus. Durch die Intransparenz der Lieferkette, insbesondere ab Tier-2-Lieferanten, besteht ein erhöhtes Risiko für menschenrechtsbezogene Herausforderungen. Dieses strukturell hohe Risiko wird systematisch durch den Due-Diligence-Prozess von AGRANA adressiert, um potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Im Gegensatz dazu weist der Geschäftsbereich Agricultural Commodities & Specialities ein deutlich geringeres Risiko auf, da die Prozesse hier weniger manuelle Arbeit erfordern. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse konnten keine positiven Auswirkungen, wesentlichen Risiken oder Chancen für Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette festgestellt werden. AGRANA legt großen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung ihrer Prozesse, um langfristig positive Entwicklungen in der Wertschöpfungskette zu fördern.
Die Auswirkungen auf Arbeitskräfte beeinflussen das Geschäftsmodell von AGRANA durch die Integration von Lieferantenkriterien und nachhaltigen Beschaffungspraktiken. Dies führt zu Anpassungen wie engeren Partnerschaften mit zertifizierten Lieferanten und der Einführung sozialer Standards in der Wertschöpfungskette.
Alle Arbeitenden in der Wertschöpfungskette, die potenziell von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind, sind in ESRS 2 in der Auflistung der Stakeholder (SBM-2) berücksichtigt.
Im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions besteht ein erhöhtes Risiko für Zwangs- und Kinderarbeit in der Lieferkette. Dieses Risiko resultiert aus der arbeitsintensiven Natur des Anbaus von Früchten und der Erstverarbeitung
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sowie aus Intransparenz und schwachen Arbeitsgesetzen in einigen Herkunftsregionen. Die Hauptgruppen der in der Wertschöpfungskette betroffenen Arbeitskräfte sind durch spezifische Merkmale und Umstände besonders gefährdet. Diese Merkmale und Umstände umfassen:
Beschäftigung von Minderjährigen: Besonders in Entwicklungsländern sind Minderjährige aufgrund von schwächeren arbeitsgesetzlichen Grundlagen/Regulierungen sowie unzureichenden Kontrollen gefährdet. Sie sind potenziell gefährlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt und haben möglicherweise eingeschränkten Zugang zu Bildung, was ihre langfristigen Chancen auf ein besseres Leben erheblich einschränkt.
Illegale Beschäftigung von Migranten: Migrantische Arbeitskräfte, insbesondere ab Tier-2 der Lieferkette, sind anfällig für unsichere Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung. Diese Gruppen arbeiten oft in informellen oder schlecht regulierten Strukturen, was ihr Wohlergehen gefährdet.
Besonders im landwirtschaftlichen Anbau in Regionen wie Lateinamerika stellen die Themenkomplexe der Kinderarbeit ein systemisches Risiko dar.
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Transparenz in der Wertschöpfungskette ist für AGRANAs Stakeholder von zentraler Bedeutung, da sie Einblick in die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens bietet – insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte. Der AGRANA-Verhaltenskodex, basierend auf den zentralen Wertvorstellungen von AGRANA, unterstreicht die Bedeutung der Wertschöpfungskette als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Compliance bildet das Fundament für alle geschäftlichen Aktivitäten und Entscheidungen. Der Kodex definiert klar, welches Verhalten AGRANA von ihren Geschäftspartnern erwartet.
Die Achtung der geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte ist ein integraler Bestandteil von AGRANAs unternehmerischer Verantwortung. Es wird erwartet, dass jeder die Würde und die persönlichen Rechte eines anderen Menschen respektiert. AGRANA akzeptiert keine Form der Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Sklaverei. Alle jungen Arbeitnehmenden müssen davor geschützt werden, Arbeiten zu verrichten, die aller Voraussicht nach gefährlich sind, ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigen oder ihre Ausbildung sowie ihre soziale, geistige oder moralische Weiterentwicklung gefährden.
Der AGRANA-Verhaltenskodex verankert ein klares und aktives Bekenntnis zur Unterstützung der Menschenrechte. Diese Verpflichtung zur Unterstützung und Achtung der Menschenrechte wurde im Jahr 2022 mit dem Beitritt zum Global Compact der Vereinten Nationen unterstrichen. In der AGRANA-Grundsatzerklärung Menschenrechte werden die grundlegende Strategie sowie das Engagement zur Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen des bestehenden AGRANA-Compliance-Managementsystems insbesondere in der Lieferkette bekräftigt.
Die AGRANA-Grundsatzerklärung Menschenrechte stimmt überein mit:
der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
den Prinzipien des UN-Global-Compact (UNGC), und
den Regelungen der „Supplier Ethical Data Exchange“.
Die Gesamtverantwortung für Compliance liegt beim AGRANA-Vorstand. Der CEO ist für die Umsetzung von Compliance-Richtlinien verantwortlich. Nähere Informationen sind in der AGRANA-Grundsatzerklärung Menschenrechte sowie im Verhaltenskodex ersichtlich, die auf der Website der AGRANA-Gruppe abrufbar sind.
Das AGRANA-Compliance-Managementsystem legt einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Prävention von Compliance-Risiken, die auch durch Geschäftspartner entstehen können. Bei der Auswahl der Lieferanten legt AGRANA großen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Lieferkette ökologisch und sozial verantwortungsvoll ist. AGRANA erwartet, dass Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner faire Arbeitsbedingungen bieten, die Menschenrechte respektieren, zur sozialen Entwicklung in ihren
Gemeinden beitragen und auch bei ihren Vorlieferanten darauf hinwirken. Durch die Integration dieser Kriterien in den Beschaffungsprozess trägt AGRANA dazu bei, negative Auswirkungen zu minimieren und positive soziale Veränderungen zu fördern.
Das Risiko in der Lieferkette wird durch die Einhaltung klar definierter Grundsätze und spezifischer Kriterien gemindert, die transparent kommuniziert und veröffentlicht werden. AGRANA verpflichtet sich selbst zur Einhaltung anerkannter ethischer und verantwortungsvoller Praktiken in den Bereichen Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Umwelt, Ethik und Korruptionsbekämpfung, und erwartet dies auch von ihren Zulieferern. Diese Prinzipien orientieren sich an den Zehn Prinzipien des UN Global Compact sowie den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
Zulieferer verpflichten sich zu diesen Standards, indem sie den AGRANA-Verhaltenskodex akzeptieren. Darüber hinaus enthalten Lieferverträge, basierend auf einer Risikobewertung, spezifische Klauseln zu Umwelt, Arbeitsrechten und Menschenrechten. So wird gewährleistet, dass alle wesentlichen potenziellen und tatsächlichen negativen sozialen Auswirkungen in der Lieferkette berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung besteht eine Compliance-Vertragsklausel in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, in der sich die Geschäftspartner zur Einhaltung des AGRANA-Verhaltenskodex verpflichten.
AGRANA behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen. Eine enge Überwachung und die Verpflichtung zur Berichterstattung über etwaige Verstöße fördern Transparenz und Verantwortungsbewusstsein. Geschäftspartner sind verpflichtet, AGRANA unverzüglich über bekannte Verstöße zu informieren und geeignete Maßnahmen zur Beendigung und Schadensbegrenzung zu ergreifen. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich AGRANA das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Um potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen und abzustellen, hat AGRANA auch konzernweit eine Hinweisgeberrichtlinie implementiert. Die Arbeitsanweisungen „Compliance-Meldung: Compliance-Office“ sowie „Compliance-Meldung: lokaler Fall“ ergänzen die Richtlinie mit konkreten Arbeitsschritten.
Diese Maßnahmen unterstreichen AGRANAs Engagement für nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Im Berichtszeitraum wurde im Zuge eines lokalen Routine-Audits bei einem Zulieferbetrieb ein Kinderarbeitsfall, welcher ein Kind betraf, festgestellt (Vorjahr: ein Fall mit einem betroffenen Kind bei einem anderen Lieferanten in derselben Region). Entsprechende Maßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet und die Geschäftsbeziehung mit dem Zulieferbetrieb wurde beendet. Dieser Teil der Lieferkette im betroffenen Land wird weiterhin streng und regelmäßig überwacht und im Rahmen von Qualitätsmanagementaudits werden auch menschenrechtliche Themen überprüft. AGRANA verpflichtet sich unverändert zur Achtung menschenrechtlicher Standards in ihrer Lieferkette und in Reaktion auf diese Meldung wurde die Nulltoleranz-Politik hinsichtlich solcher Vorfälle nochmals ausdrücklich kommuniziert. Ein zentraler Bestandteil der Due Diligence ist die Erwartung, dass Business Partner den AGRANA-Verhaltenskodex oder ein ähnliches Regelwerk einhalten, sowie klar definierte Reaktionsmechanismen bei festgestellten Verstößen. Die Erkenntnisse des Vorfalls fließen auch in die Risikoanalyse von AGRANA zur Identifikation und Bewertung von wesentlichen Auswirkungen und in das Compliance-Management des Unternehmens ein.
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
AGRANA führt kontinuierlich umfassende Compliance-Risikoanalysen sowie Due-Diligence-Verfahren auch in der Lieferkette durch. Um die Risikosituation jeder AGRANA-Gesellschaft konkret zu bewerten, werden die Länderrisiken, die Compliance-Risiken des Unternehmens und ausgewählte Finanzkennzahlen in einem Scoring-Modell kombiniert. Diese Risikobewertung bietet eine fundierte Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung und zur Verbesserung der Compliance in den jeweiligen Ländern und Unternehmensbereichen.
In der Lieferkette selbst wird die Analyse der Länderrisiken der Standorte herangezogen, an denen die Lieferanten tätig sind. Diese werden aufgrund von öffentlich zugänglichen Indexen wie beispielsweise dem „Corruption Perception Index“, dem „Global Slavery Index“, dem „ITUC Global Rights Index“, dem „Multidimensional Poverty Index“ und vielen mehr bewertet. Die Länderrisiken können somit auch für mittelbare Lieferanten verwendet werden.
AGRANA nutzt verschiedene Methoden, um Einblicke in die Wertschöpfungskette zu erhalten. Eines dieser Verfahren ist der „Sedex Member Ethical Trade Audit (SMETA)“. Mithilfe von SMETA werden Informationen zu arbeitsrechtlichen
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Themen, wie die korrekte Stundenaufzeichnung und Vergütung, aber auch Kinderarbeit oder Diskriminierung gewonnen. Besonders der Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen nutzt SEDEX zur Lieferantenbewertung.
Der ressortzuständige CEO der AGRANA-Gruppe hat ein zertifiziertes Compliance-Managementsystem etabliert, das durch das Compliance-Office betrieben und überwacht wird. Die Berichterstattung zu den menschenrechtlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Compliance-Management-Reviews an den Vorstand. Dabei wird auch über den aktuellen Stand der menschenrechtsbezogenen Themen berichtet.
Die Einbindung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen. Dort wo direkte Beziehungen mit den Rohstofflieferanten (Vertragsanbau) bestehen, kommt den lokalen Rohstoffverantwortlichen eine besondere Rolle im Stakeholder-Engagement zu. Wirksame Einbeziehungsmaßnahmen umfassen die regelmäßigen Verifizierungsaudits des FSA sowie diverse Veranstaltungs- und Informationsformate mit den Anbauern. Insbesondere im Geschäftsbereich FBS erfolgt das Stakeholder-Engagement lokal durch die Compliance-Manager. Während der regelmäßig durchgeführten Compliance-Audits bei Frucht-Lieferanten wird auch spezifisch auf Themen eingegangen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Betriebe betreffen, wie Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitszeiten oder menschenrechtliche Belange.
S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Die AGRANA-Compliance-Management-Richtline legt das Compliance-Managementsystem und die Compliance-Organisation der gesamten Gruppe fest. Basis des Compliance-Managementsystems ist eine interne Risikoanalyse, die regelmäßig überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Compliance-Risiken länderspezifisch bewerten. Zusätzlich werden die konkreten unternehmensspezifischen Risiken evaluiert. Diese Risikoanalyse wird laufend überprüft, aktualisiert, verbessert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert.
Mit dem Ziel der Prävention und der Aufdeckung potenzieller Risiken besteht für interne und externe Stakeholder die Möglichkeit, über das online zur Verfügung stehende und durch das AGRANA-Compliance Office verwaltete AGRANA-Hinweisgebersystem eine Meldung u.a. zu folgenden Themen abzugeben:
Verstöße gegen das Arbeitsrecht, einschließlich Arbeitsschutz, Diskriminierung, Belästigung und Mobbing
Verstöße gegen den AGRANA-Verhaltenskodex
Verstöße gegen Menschenrechte
Jeder Meldung wird mit großer Sorgfalt und Vertraulichkeit nach Vorgabe eines standardisierten Prozesses nachgegangen. Nach der Empfehlung von Maßnahmen werden die betroffenen Abteilungen kontaktiert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Das Hinweisgebersystem ist verschlüsselt und ermöglicht auch eine anonyme Meldung. Sämtliche im Compliance-Office einlangenden Fälle, werden über ein integriertes Case-Managementsystem verwaltet. Fehlverhalten in der Wertschöpfungskette wird ernst genommen, Gegenmaßnahmen werden eingeleitet und ihre Umsetzung nachverfolgt. Weiters werden Präventivmaßnahmen geplant, um weitere Vorfälle zu vermeiden. Ein Missstand kann dazu führen, dass Audits seitens AGRANA in Bezug auf Zulieferer oder andere Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette verstärkt werden. Jedes Audit in Form eines Compliance-Besuches wird entsprechend dokumentiert. Abgeleitete Maßnahmen werden auf die Umsetzung überprüft. Der AGRANA-Verhaltenskodex ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, und wird oftmals in Geschäftsbeziehungen explizit vereinbart. Geschäftspartner können auf den AGRANA Verhaltenskodex, der ebenso das Hinweisgebersystem beinhaltet, auch im Internet zugreifen. Alle Meldenden werden gemäß den Arbeitsanweisungen „Compliance-Meldung: Compliance-Office“ und „Compliance-Meldung: Lokaler Fall“ vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt und es wird darauf Wert gelegt, die Anonymität der Personen zu wahren.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass AGRANA mit ihrem Hinweisgebersystem ein Instrument bereitstellt, das korrektes Verhalten fördert. Durch die niederschwellige Bereitstellung für die Öffentlichkeit soll das Vertrauen der Interessengruppen gestärkt werden. Alle Meldekanäle werden nach intern festgelegten Zeitplänen aufgearbeitet, damit kein Fall länger als notwendig unbearbeitet bleibt. Aus Transparenzgründen bleiben die Fallbearbeitenden im Austausch mit den Meldenden. Das Ziel ist, jeden Fall sorgsam aufzuklären und aus tatsächlichen Verstößen zu lernen, um deren Wiederholung zu verhindern.
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Im Rahmen der genannten Prozesse identifiziert AGRANA gezielt Hochrisikoländer und leitet entsprechende Maßnahmen ein. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. gemeinsame Compliance-Besuche mit der Abteilung Interne Revision. Darüber hinaus werden die lokalen Compliance-Manager zur verstärkten Durchführung von Audits angehalten, um negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette wie den Einsatz von Kinderarbeit zu verhindern. Gleichzeitig sollen die genannten Audits durch Schulungsmaßnahmen ein besseres Verständnis vermitteln und somit positive Effekte in der Wertschöpfungskette auslösen. Darüber hinaus werden Lieferanten aufgefordert, eine Selbstbeurteilung durchzuführen und der SEDEX-Plattform beizutreten, um ihre Transparenz und Nachhaltigkeit zu verbessern.
Zur langfristigen Stärkung der Menschenrechte wurde im Geschäftsjahr 2023|24 die interne Arbeitsgruppe „Supply Chain Guard“ gegründet. Sie fokussiert sich auf Hochrisikogebiete wie Lateinamerika, fördert den Dialog mit Stakeholdern und ermöglicht den Austausch bewährter Praktiken.
Im Rahmen des „Supply Chain Guard“-Programms werden Checklisten entwickelt, die als Leitfäden für Audits und Vor-Ort-Inspektionen dienen. Zudem wurde ein konzernweiter Erfahrungsaustausch ins Leben gerufen, der den Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Einheiten anregt. Durch diese Maßnahmen fördert AGRANA die Einhaltung der Menschenrechte sowie der sozialen Standards auch in der gesamten Lieferkette. Wie bereits in der Angabepflicht S2-1 angeführt, wurde im Berichtsjahr ein Vorfall hinsichtlich des Einsatzes von Kinderarbeit in der Wertschöpfungskette festgestellt. Der betreffende Lieferant wurde unverzüglich aufgefordert, den Einsatz von Kinderarbeit einzustellen und die Lieferbeziehung wurde beendet. Durch intensive Kontrollen bei vergleichbaren Lieferanten soll sichergestellt werden, dass der Einsatz von Kinderarbeit nicht stattfindet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde durch regelmäßige Kontrollen verifiziert, wobei keine Beschäftigung Minderjähriger festgestellt wurde. AGRANA berücksichtigt die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie die Geografie der Wertschöpfungskette und betroffene Interessengruppen, um präventive Maßnahmen gezielt und kontinuierlich umzusetzen und so die Compliance-Strategie risikobasiert voranzutreiben.
Externe Faktoren wie die Integration von unabhängigen Daten spielen für AGRANA bei der Risikobewertung eine wichtige Rolle. Basis des Compliance-Managementsystems ist eine interne Risikoanalyse, die jährlich überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Governance-Risiken bewerten. Neben länder- und branchenspezifischen Risiken werden konkrete unternehmensspezifische Risiken evaluiert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert. Daraus ergeben sich Anpassungen und Verbesserungen von Empfehlungen und Maßnahmen. Die dafür aufgewendeten Mittel sind Teil des allgemeinen Compliance-Budgets.
S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Um negative Auswirkungen zu vermeiden und positive Auswirkungen zu fördern, versucht AGRANA mit dem Verhaltenskodex einen Mindeststandard zu setzen. Die Akzeptanz des Verhaltenskodex wird gemessen. Dabei unterscheidet AGRANA zwischen Rohstofflieferanten und technischen Zulieferern. Im Rohstoffbereich wird eine Akzeptanz von rund 100 % erreicht. Darin sind insbesondere etwa 4.800 Zuckerrüben-Vertragslandlandwirte in Österreich enthalten. Darüber hinaus werden auch rund 15.000 Rohstofflieferanten in China, Österreich, Polen, Rumänien, der Ukraine und Ungarn in die Quote einbezogen. Weiters akzeptieren alle Rohstoffzulieferer im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions den etablierten AGRANA-Verhaltenskodex. Seit dem Geschäftsjahr 2025|26 besteht auch das Ziel, dass bis Ende 2027|28 mindestens 80 % der im technischen Einkauf der Gruppe identifizierten Hochrisikolieferanten im Lieferantenmanagementsystem entweder den AGRANA-Verhaltenskodex akzeptieren oder ein gleichwertiges eigenes Regelwerk nachgewiesen haben müssen.
Wie in der Angabepflicht S2-2 beschrieben nimmt AGRANA mithilfe von SMETA Einblicke in die Wertschöpfungskette. Die SEDEX-Mitgliedschaft ist besonders bei der Produktion von Fruchtzubereitungen ein wichtiger Bestandteil der Geschäftsbeziehungen. AGRANA hat sich daher das Ziel gesetzt, 100 % der Lieferanten in diesem Bereich, die zumindest zehn Tonnen Rohstoff im Jahr liefern, als SEDEX-Mitglied zu führen. Derzeit stammen rund 75 % (Vorjahr: 88 %) der verarbeiteten Fruchtmengen von Lieferanten mit gültiger SEDEX-Mitgliedschaft (unternehmensspezifische Kennzahl).
Um Sozial- (und Umwelt-)Aspekte in der agrarischen Lieferkette strukturiert bearbeiten und dokumentieren zu können, ist die AGRANA Beteiligungs-AG bereits seit Juli 2014 aktives Mitglied bei der SAI-Plattform, einer im Jahr 2002 gegründeten Brancheninitiative der Lebensmittelindustrie, und nimmt mit ihren Segmenten an den für ihre Rohstoffe
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relevanten Arbeitsgruppen und Komitees teil. Die SAI-Plattform bietet industriellen Veredlern landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie AGRANA, mehrere hilfreiche Instrumente an, v.a. zur Evaluierung und Dokumentation der Einhaltung guter Sozialkriterien in der agrarischen Lieferkette bzw. zum Vergleich der Wertigkeit unterschiedlicher Nachweise bzw. internationaler Zertifizierungen.
Das Basisinstrument stellt dabei immer das von der SAI-Plattform erstellte FSA dar. Dieses wird mithilfe eines Fragebogens durchgeführt, der u.a. auch 37 Fragen zu Arbeitsbedingungen und sozialen Aspekten enthält, u.a. über die Einhaltung der ILO-Konventionen und Menschenrechte. Je nach Erfüllung der unterschiedlichen Kriterien erhält der Anbaubetrieb eine Nachhaltigkeitsbewertung mit dem Status Gold, Silber oder Bronze. AGRANA hat sich zum Ziel gesetzt, dass jene Vertragslandwirte, die die FSA-Systematik anwenden, zumindest den FSA-Bronze-Status erreichen müssen. Zur Verifizierung werden seitens externer Auditoren stichprobenmäßig Vertragsanbauer aus den AGRANA-Farm-Managementgruppen ausgewählt, die eine fragebogengestützte Selbstevaluierung durchführen müssen. Eine weitere Stichprobe wird vor Ort im landwirtschaftlichen Betrieb einem FSA-Verifizierungsaudit unterzogen. Diese Audits werden alle drei Jahre wiederholt. Der Großteil der Vertragspartner von AGRANA kann zumindest einen Silber-Status nachweisen.
Die definierten Ziele zur FSA-Abdeckungsquote helfen AGRANA dabei, die agrarische Rohstoffbeschaffung in allen Segmenten, aber insbesondere im Bereich Frucht sozial nachhaltiger zu gestalten. Dadurch, dass sich die Ziele auf die gesamte eingekaufte Menge an Rohstoffen beziehen, ist die Steigerung des mengenmäßigen Anteils messbar. Die Zielsetzung zeichnet sich durch eine hohe Umsetzbarkeit aus und basiert auf der Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Aus den Verifizierungsaudits sowie aus der Kennzahlenentwicklung werden Verbesserungsmöglichkeiten ersichtlich, an denen in Folge gezielt gearbeitet wird.
Die Leistungskennzahlen in der untenstehenden Tabelle geben AGRANAs Bestrebung in diesen Bereichen wieder. Dementsprechend wird der Fortschritt diesbezüglich überprüft und angehoben, es besteht ein interner Überprüfungsmechanismus inklusive Sammlung neu gewonnener Kenntnisse. Die festgelegten Maßnahmen und Ziele stehen im Einklang mit dem unternehmensweiten Nachhaltigkeitskonzept, das die Achtung der Arbeitnehmerrechte und die Verbesserung der sozialen Bedingungen in der Wertschöpfungskette als zentrale Aspekte definiert. Dadurch übernimmt AGRANA eine Vorbild- und Überwachungsfunktion. Wie beschrieben, werden regelmäßig und zunehmend Audits durchgeführt. Diese dienen dazu, Missstände aufzudecken und sicherzustellen, dass Lieferanten und Geschäftspartner keine Verstöße begehen. Gleichzeitig stellen diese Audits eine Form der Kommunikation mit den Stakeholdern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette dar. Das Beschaffungsziel für Fruchtsaftkonzentrate (siehe Tabelle) wird jährlich von einer externen Stelle validiert.
Leistungsindikatoren zur nachhaltigen Rohstoffbeschaffung
Ziel
Leistungskennzahlen
AGRANA-
Geschäftsbereich
2025|26
2024|25
Nachhaltige Rohstoffbeschaffung
100 % nachhaltige Beschaffung gemäß der Definition des „Sustainable Juice Covenant“ bis 2030|31
FBS (Fruchtsaftkonzentrate) 
27,5 %
42,0 %
26 % der verarbeiteten Rohstoffmenge ist bis 2026|27 FSA- oder Äquivalent-validiert
FBS (Fruchtzubereitungen)
24,8 %
26,0 %
Beibehaltung der 100 %-FSA- oder Äquivalent-Abdeckungsquote bei Vertragslandwirten
ACS – Stärke und ACS – Zucker
100,0 %
100,0 %
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
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S4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
AGRANAs Geschäftstätigkeit wirkt sich auch auf Verbraucher aus, insbesondere im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Verunreinigte Produkte bergen gesundheitliche Risiken, die besonders vulnerable Gruppen betreffen könnten. Auch bei der im Segment ACS – Stärke hergestellten Säuglingsnahrung besteht ein Risiko für negative gesundheitliche Folgen, wenn diese nicht den höchsten Standards entspricht. Die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens ergeben sich aus dem Verkauf von Produkten für vulnerable Gruppen wie Säuglinge und Kinder, was hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards erforderlich macht. AGRANA begegnet diesen Herausforderungen durch umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen und Produktsicherheitszertifizierungen, um mögliche Gefahren bestmöglich zu minimieren. Diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit der Unternehmens- und Qualitätspolitik und zielen darauf ab, die Sicherheit von Verbrauchern zu gewährleisten und ihr Vertrauen zu stärken.
Die ermittelten Auswirkungen beeinflussen das Geschäftsmodell des Unternehmens, indem sie hohe Anforderungen an Sicherheits- und Qualitätsstandards stellen. Dies erfordert kontinuierliche Investitionen in Qualitätssicherung und Zertifizierungen, um Risiken wie Produktkontaminationen zu minimieren.
Die wesentlichen Auswirkungen können unterschiedliche Gruppen von Verbrauchern betreffen, insbesondere vulnerable Gruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit speziellen gesundheitlichen Bedürfnissen. Kontaminierte Produkte könnten diese Gruppen besonders gefährden, wobei falsch deklarierte oder verunreinigte Babynahrung v.a. Säuglinge, Kleinkinder und deren Familien sowie Betreuungspersonen betrifft. Diese sind auf präzise und zugängliche produktbezogene Informationen angewiesen. Insbesondere bei Babynahrung sind korrekte Angaben zu Zusammensetzung, Lagerung und Nutzung entscheidend, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Alle Verbraucher, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind, sind sowohl in der Beschreibung der Wertschöpfungskette (SBM-1) als auch in der Auflistung der Stakeholder (SBM-2) gemäß ESRS 2 vollständig berücksichtigt. Die ermittelten potenziellen negativen Auswirkungen sind Einzelfälle. Es konnten keine wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern identifiziert werden.
Zudem können sich für Verbraucher aus dem Verzehr stark zuckerhaltiger Nahrungsmittel potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben. Als Produzent von Zucker ist sich AGRANA bewusst, dass ihre Produkte Teil der Ernährung sind und bei unausgewogenem Konsumverhalten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beitragen können. Zucker wird in der Regel nicht isoliert konsumiert, sondern erfüllt als Bestandteil von Lebensmitteln verschiedenste Funktionen wie beispielsweise verbesserte Textur, Haltbarkeit und Geschmacksverstärkung. Zucker
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übernimmt als Energielieferant überdies eine physiologische Rolle und gehört bei maßvollem Konsum zu einer ausgewogenen Ernährung.
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Verbraucher spielen eine wesentliche Rolle in der AGRANA-Unternehmenspolitik und der AGRANA-Quality-Mission. Seit dem Geschäftsjahr 2025|26 ist außerdem die AGRANA Richtlinie Qualitätskultur in Kraft. Besonders hervorgehoben wird in diesen Dokumenten neben dem Streben nach einer hohen Produktqualität auch das Ziel, eine hohe Produktsicherheit zu gewährleisten sowie Kenntnis über Kundenbedürfnisse zu erlangen. In der AGRANA-Richtlinie Qualitätskultur werden darüber hinaus noch die Elemente der Qualitätskultur, nämlich Schulungen und deren Inhalte, Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung der Qualitätskultur, Leistungsindikatoren für eine funktionierende Qualitätskultur sowie Zielsetzungen beschrieben. Sie bezieht sich auf die global anerkannten Standards für Qualitätsmanagement und Lebensmittelsicherheit FSSC 22000, PAS 320:2023 und ISO 10010:2022. Durch implementierte Managementsysteme wie beispielsweise die von der „Global Food Safety Initiative“ (GFSI) anerkannten Lebensmittelsicherheitsstandards, werden diese Punkte sichergestellt. Mehr zu Einbeziehungsmaßnahmen von Verbrauchern ist in der Angabepflicht SBM-2 im allgemeinen Teil dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung ersichtlich. Die Bedeutung der AGRANA-Qualitätspolitik und -kultur wird allen AGRANA-Mitarbeitenden in Schulungen vermittelt. Die Richtlinien gelten weltweit in allen Tochtergesellschaften.
Die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern ist im AGRANA-Verhaltenskodex und in der Grundsatzerklärung Menschenrechte festgehalten. Sie stützen sich wiederum u.a. auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, und sind für die gesamte AGRANA-Wertschöpfungskette weltweit gültig. Insbesondere die im Verhaltenskodex dargelegten Prinzipien zu Produktqualität und -sicherheit, Fairness im Wettbewerb und Datenschutz betreffen die Stakeholder-Gruppe der Verbraucher unmittelbar. Im Rahmen ihrer Treuepflicht müssen alle AGRANA-Mitarbeitenden Verletzungen des Verhaltenskodex unverzüglich über den unternehmensinternen Standard-Meldeweg mitteilen. Weiters besteht für alle internen und externen Stakeholder die Möglichkeit, Meldungen über die offiziellen AGRANA-Hinweisgebersysteme abzugeben. Details dazu sind im Kapitel G1 zu finden. Der AGRANA-Vorstand als oberste Managementebene ist für die Einhaltung der genannten Grundsätze verantwortlich. Sie stehen auf der AGRANA-Website auch für Verbraucher zur Verfügung. Es wurden im Geschäftsjahr 2025|26 keine Fälle von Nichteinhaltung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet (Vorjahr: keine Fälle).
Die AGRANA-Gruppe ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Zusammenhang mit Ernährung und Gesundheit bewusst. Aus Sicht von AGRANA greifen Ansätze, die einzelne Nährstoffe isoliert betrachten, jedoch zu kurz. Entscheidend für Übergewicht und potenzielle weitere (Folge-)Erkrankungen ist u.a. eine dauerhafte positive Energiebilanz, unabhängig davon von welchen Makronährstoffen die Kalorienzufuhr stammt. In Angesicht dessen verfolgt die AGRANA-Gruppe einen holistischen Ansatz, der auf sachlichen Informationen, Wissensvermittlung sowie Transparenz abzielt. Die Produkte der Konsumentenmarke Wiener Zucker werden verantwortungsvoll vermarktet, wobei der Genussaspekt im Vordergrund steht. Ziel ist es, Verbraucher nicht zu einem unausgewogenen Konsum zu bewegen, um potenzielle negative Auswirkungen auf deren Gesundheit zu minimieren.
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Verbraucher werden kontinuierlich über die Wiener-Zucker-Website, die AGRANA-Website, den Wiener Zucker Club oder auch Newsletter und Social-Media-Kanäle angesprochen und zum Dialog eingeladen. Dabei werden Informationen über AGRANA-Produkte publiziert und Kanäle für Endnutzer zur Verfügung gestellt, um mit AGRANA zu interagieren. Darüber hinaus setzt AGRANA auf Wissensvermittlung in den Bereichen Ernährung und Lebensstil. Mithilfe der Beteiligung an Inititativen und Plattformen wie etwa „Forum Ernährung heute“ wird der Dialog mit der Öffentlichkeit unterstützt. Auch die Verpackungen der über den Einzelhandel vertriebenen von AGRANA hergestellten Waren weisen Kontaktdaten auf. Das öffentlich zugängliche AGRANA-Hinweisgebersystem steht Verbrauchern für die Meldung von Beschwerden zur Verfügung. Es bestehen keine dedizierten Einbeziehungsmaßnahmen für die besonders vulnerable Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder sowie deren Betreuungspersonen, da AGRANA die betreffenden Produkte nicht direkt an diese vertreibt.
Im Bereich der Produktsicherheit ist die Rolle der Lebensmittelaufsichtsbehörden als Stellvertretung der Stakeholder-Gruppe der Verbraucher, um deren Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hervorzuheben. Diese nehmen Proben der von AGRANA produzierten Produkte auf dem Markt und inspizieren regelmäßig unangekündigt die AGRANA-Produktionsstandorte.
Der Bereich Qualitätsmanagement und damit die Thematik der Produktsicherheit sind dem CTO der AGRANA-Gruppe zugeordnet.
S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Verbraucher können über die jeweiligen Kontaktformulare, telefonisch oder über die anonymen Meldewege (AGRANA-Hinweisgebersystem (siehe auch Angabepflicht G1)) mit AGRANA in Verbindung treten und ihre Anliegen äußern. Im Fall einer Reklamation, die entweder direkt von einem Verbraucher stammt oder AGRANA über ihre Industriekunden erreicht, wird diese in das interne Reklamationsmanagementsystem aufgenommen und systematisch bearbeitet. Jeder Reklamation, unabhängig von ihrem Ursprung, wird unverzüglich nachgegangen. Gleiches gilt für Meldungen im AGRANA-Hinweisgebersystem. Bislang gab es keine negativen Gesundheitsauswirkungen auf Verbraucher. Sollte es zu Rückrufen von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten kommen, werden unverzüglich richtliniengestützte AGRANA-interne Prozesse ausgelöst. Dadurch wird vermieden, dass die betroffenen Produkte weiterhin in Umlauf gebracht werden, und es wird sichergestellt, dass bereits ausgelieferte Chargen zurückgeholt und Abhilfemaßnahmen gesetzt werden. Weiterführende Informationen zum AGRANA-Hinweisgebersystem werden im Abschnitt „Governance-Informationen“ (G1) offengelegt.
S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
AGRANA hat an ihren Standorten zertifizierte Managementsysteme für Qualität (ISO 9001) und Lebensmittelsicherheit (z.B. FSSC) implementiert, die kontinuierlich mittels weltweit gültiger Richtlinien umgesetzt werden. Diese Systeme dienen dazu, prozessorientiert die Produktion qualitativ hochwertiger und v.a. sicherer Lebensmittel zu gewährleisten. Die im Managementsystem festgelegten Vorgaben und die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden durch interne Audits regelmäßig überprüft bzw. auch extern im Jahresrhythmus kontrolliert, wobei ein Teil der externen Audits unangekündigt erfolgt. Die Ergebnisse der Audits werden dazu genutzt, das Managementsystem mit seinen Maßnahmen fortlaufend zu verbessern und somit den hohen Sicherheitslevel aufrecht-zu-erhalten. Durch eine kontinuierlich niedrige Rate von Reklamationen und Produktrückrufen (siehe S4-5) wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zur Behebung der wesentlichen potenziellen Auswirkungen bestätigt. Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden keine schweren Verstöße gegen die Menschenrechte in Bezug auf Verbraucher gemeldet (Vorjahr: keine Verstöße).
Da die finanziellen und personellen Ressourcen, die für Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktqualität und -sicherheit sowie zur Wahrung der Verbraucherrechte eingesetzt werden, nicht immer eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.
S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
AGRANA hat im Zusammenhang mit der Sicherheit von Verbrauchern zwei Ziele festgelegt: die jährliche Anzahl der öffentlichen Produktrückrufe weltweit über alle AGRANA-Standorte auf null zu halten, sowie die fortlaufende Implementierung und Zertifizierung von GFSI-anerkannten Lebensmittelsicherheitssystemen bzw. Produktsicherheitssystemen an 100 % der Produktionsstandorte. Die Bewertung dieser Ziele erfolgt in regelmäßig durchgeführten Management-Reviews. Sie bestehen seit vielen Jahren und wurden gemeinsam mit internen Stakeholdern und in Abstimmung mit dem Top-Management festgelegt. Es fand dazu keine Konsultation mit externen Anspruchsgruppen statt. Öffentliche Produktrückrufe werden als Rückrufe von Produkten, die bereits von Endverbrauchern gekauft wurden bzw. sich bereits im Handel befinden, definiert. Besteht ein konkreter Hinweis auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern, wird die Öffentlichkeit durch mediale Berichterstattung vor dem Gebrauch des Produktes gewarnt und aufgefordert, dieses zu retournieren. Alle Bestände werden aus dem Handel zurückgerufen.
Zu den von der „Global Food Safety Initiative“ anerkannten Lebensmittelsicherheitssystemen zählen FSSC 22000 (Food Safety System Certification), IFS (International Featured Standards für die Lebensmittelindustrie und den Einzelhandel) und BRCGS (globaler Standard für Lebensmittelsicherheit). AGRANA bevorzugt eine Zertifizierung nach dem international am häufigsten angewandten Standard FSSC 22000. Beide Ziele wurden im Geschäftsjahr 2025|26 erreicht. Es gab keinen öffentlichen Produktrückruf und 100 % der AGRANA-Standorte verfügten über mindestens eine Lebensmittel- und Produktsicherheitszertifizierung.
Konzernlagebericht
Governance-Informationen
ESRS G1: Unternehmensführung
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
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G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Konzernstrategie und Compliance
Die Konzernstrategie „AGRANA NEXT LEVEL“ ist eine zukunftsweisende Antwort auf eine neue globale Normalität, die von geopolitischen Unsicherheiten, Rohstoffvolatilitäten und zunehmendem Kostendruck geprägt ist. Sie reduziert Komplexität, schafft Effizienz durch Synergien und bietet Raum für Innovation und Nachhaltigkeit. Einen weiteren wichtigen Baustein bildet Compliance. Diese ist für AGRANA das Fundament guter Unternehmensführung und Teil der Unternehmensstrategie. Ziel ist es, eine stabile Compliance-Kultur zu etablieren und Fehlverhalten von AGRANA-Mitarbeitenden und -Organen zu vermeiden.
Compliance-Office
Compliance wird vom AGRANA-Vorstand und den Führungskräften vorbildhaft gelebt. Dem Gesamtvorstand obliegt dabei die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und somit für das Thema Compliance, das unter das Ressort des CEO der AGRANA-Gruppe fällt. Compliance funktioniert, wenn alle Mitarbeitenden und Organe von AGRANA und ihrer Tochtergesellschaften ihr Handeln an den Grundwerten des AGRANA-Verhaltenskodex sowie den geltenden Compliance-Richtlinien ausrichten. Daher tragen alle dafür Verantwortung, diese Werte bei ihrer täglichen Arbeit zu beachten und umzusetzen.
Das AGRANA-Compliance-Office berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden. Einmal jährlich erfolgt eine Compliance-Management-Review im Gesamtvorstand, in der die Vorgaben für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung diskutiert und evaluiert sowie Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden. Zweimal jährlich wird an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates über den Stand des Compliance-Systems sowie die im Berichtszeitraum aufgetretenen Compliance-Fälle berichtet. Zur Erfüllung und Weiterentwicklung der Compliance-Aufgaben steht dem Compliance-Office ein jährliches Budget zur Verfügung.
Compliance-Verantwortliche in den Geschäftsbereichen und in- und ausländischen Tochterunternehmen
In den beiden Geschäftsbereichen Agricultural Commodities & Specialities sowie Food & Beverage Solutions tragen die CFOs die Verantwortung für das Thema Compliance und ernennen geeignete lokale Verantwortliche in den in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Die Zusammenarbeit mit der Internen Revision erfolgt nach Maßgabe eines zweigliedrigen Systems. Compliance-Besuche werden vom Vorstand vorgegeben und bei Bedarf vom Compliance-Office – teilweise im Zuge von internen Audits – durchgeführt. Das Compliance-Office übernimmt im Rahmen seiner allgemeinen
Tätigkeit hauptsächlich präventive Funktionen. Der Internen Revision kommt gemeinsam mit dem Compliance Office eine Kontrollfunktion hinsichtlich der Compliance-relevanten Sachverhalte zu.
Die Compliance-Verantwortlichen legen in Form eines jährlichen Compliance-Berichts Rechenschaft über die identifizierten Compliance-Risiken und die eingeleiteten Risikovermeidungsmaßnahmen ab. Außerdem melden sie konzernrelevante Compliance-Vorfälle (Ad-hoc-Fälle), die auch in ein internes Case-Managementsystem einfließen, unverzüglich an das Compliance-Office. Sie tragen in ihrem Bereich Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien von AGRANA sowie der nationalen und internationalen Gesetze und Standards.
Compliance Board
Das Compliance-Board mit eigener Geschäftsordnung besteht aus den folgenden ständigen Mitgliedern: den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen Human Resources, Recht, Generalsekretariat sowie Sustainability, Compliance und Interne Revision. Es berät sich zumindest jährlich über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Compliance. Zusätzliche Sitzungen können jederzeit einberufen werden. Die genannten Positionen und Organe werden in der AGRANA-Compliance-Management-Richtlinie festgelegt.
Dokumente
Der Schwerpunkt des Compliance-Managementsystems liegt auf der Prävention von Compliance-Risiken, die durch Fehlverhalten von Management, Führungskräften, Mitarbeitenden oder externen Partnern entstehen können. Diese Risiken ergeben sich aus einer unzureichend ausgeprägten Compliance-Kultur sowie aus der Missachtung oder Nichteinhaltung von internen Richtlinien, Unternehmenswerten und Gesetzen. Ziel ist es, potenziell negative rechtliche, wirtschaftliche und reputationsbezogene Auswirkungen auf AGRANA wirksam zu vermeiden.
Basis des Compliance-Managementsystems ist eine interne Risikoanalyse, die regelmäßig überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Governance-Risiken bewerten. Neben länder- und branchenspezifischen Risiken werden konkrete unternehmensspezifische Risiken evaluiert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert. Die vom Compliance-Office verfassten Dokumente des Compliance-Managementsystems wurden vom AGRANA-Vorstand beschlossen. Ihre Einhaltung wird von der Internen Revision kontrolliert. Alle Richtlinien sind im gruppenweiten Intranet abrufbar. Das Compliance-Managementsystem umfasst folgende Kernthemen sowie Richtlinien, mit denen die wesentlichen Governance-Auswirkungen und -Risiken der AGRANA-Gruppe (siehe auch Angabepflicht ESRS 2-SBM-3) gemanagt werden:
Der AGRANA-Verhaltenskodex und Grundsatzerklärung Menschenrechte
Der AGRANA-Verhaltenskodex basiert auf den Wertvorstellungen des Unternehmens. Compliance bildet dabei das Fundament für alle geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen und ist Teil der Unternehmensstrategie. Der Kodex vermittelt ein eindeutiges Verständnis jenes Verhaltens, das AGRANA von all ihren internen Stakeholdern, wie Mitarbeitenden und Führungskräften, sowie von externen Stakeholdern, wie Geschäftspartnern, erwartet. Nachhaltiges Wirtschaften, einschließlich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, ist ein wichtiger Aspekt der AGRANA-Kultur. Der AGRANA-Verhaltenskodex behandelt folgende Themen: Einhaltung von Gesetzen, Produktqualität und Produktsicherheit, Fairness im Wettbewerb, Antikorruption, Interessenkonflikte, Geschäftspartnerprüfung und Geldwäsche, Betriebsgeheimnisse und Schutzrechte Dritter, Datenschutz, Finanzberichterstattung, Kommunikation, Kapitalmarkt, Entlohnung und Vergünstigungen, Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Menschenrechte, Verbot von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Sklaverei, Verbot von Diskriminierung und Belästigung, Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine offene Meldekultur und das zur Verfügung stehende AGRANA-Hinweisgebersystem. Der Verhaltenskodex ist auf der AGRANA-Website frei zugänglich. Bei der Erstellung des Verhaltenskodex wurden anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation), der UN Global Compact, BSCI-Verhaltenskodex und die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UNO berücksichtigt.
Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte werden zusätzlich in der Grundsatzerklärung Menschenrechte bekräftigt. Diese Erklärung bestätigt die im Verhaltenskodex verankerten Prinzipien und beschreibt AGRANAs Vorgehensweise im Hinblick auf Risikomanagement und Due-Diligence-Prozesse mit Bezug auf Menschenrechte. Sie ist auf der AGRANA-Website frei zugänglich.
Antikorruptionsrichtlinie
Antikorruptionsgesetze gelten weltweit und sind daher immer und überall einzuhalten. Aufgrund der speziellen österreichischen Antikorruptionsgesetze besteht eine eigene Antikorruptionsrichtlinie in Ergänzung zum
Konzernlagebericht
Verhaltenskodex. Sie beinhaltet verbindliche Vorschriften sowie einen Genehmigungsprozess und soll das potenzielle Risiko von Verstößen gegen Gesetze und den AGRANA-Verhaltenskodex reduzieren bzw. minimieren sowie den Umgang mit Einladungen und Geschenken erleichtern. Um lokalen Vorgaben zu entsprechen, haben auch alle Tochtergesellschaften eine eigene Antikorruptionsrichtlinie implementiert.
Interessenkonfliktrichtlinie
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeitende oder Organe mit ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen mit den Interessen des AGRANA-Konzerns in Konflikt geraten. Als Zusatz zu den Regelungen über Interessenkonflikte im Verhaltenskodex verfügt AGRANA daher über eine konzernweit für Mitarbeitende und Organe gültige Interessenkonflikt-Richtlinie inklusive Genehmigungsprozess. Durch diese werden die Integrität und Transparenz in allen geschäftlichen Handlungen sichergestellt, eine Kultur der Verantwortlichkeit etabliert und das Vertrauen der Stakeholder durch faire Geschäftspraktiken gefördert.
Richtlinie über Diversität und Inklusion
Unternehmen wirken direkt oder indirekt auf verschiedene Stakeholder wie Mitarbeitende, Menschen in der Wertschöpfungskette, Kunden oder Verbraucher ein. Es ist das Anliegen von AGRANA, diese Auswirkungen proaktiv zu steuern. Die AGRANA-Konzernrichtlinie über Diversität und Inklusion wurde erarbeitet, um Diskriminierung zu verhindern und Chancengleichheit zu fördern. AGRANA ist weiters Mitglied von „UN Global Compact“, der weltweit größten Initiative für unternehmerische Verantwortung, die einen universellen Rahmen in Fragen des verantwortungsvollen Handelns darstellt. AGRANA muss sowohl im eigenen Geschäft als auch in der Lieferkette die Achtung der Menschenrechte sicherstellen. Themen zur eigenen Belegschaft werden in der Angabepflicht S1 im Detail ausgeführt, während sich die Angabepflicht S2 spezifisch den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette widmet.
Kartellrechts-Compliance-Richtlinie
Die weltweit gültige Kartellrechts-Compliance-Richtlinie soll gewährleisten, dass alle Mitarbeitenden und Organe die grundlegenden Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechtes kennen und einhalten sowie sensibilisiert werden, kartellrechtlich-relevante Sachverhalte zu erkennen. Ziel dieser Richtlinie ist es, Mitarbeitende vor Gesetzesverstößen im Kartellrecht zu bewahren und praktische Unterstützung bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu bieten.
Richtlinie zum Informationsaustausch in Joint Ventures
Die konzernweite Richtlinie über den Informationsaustausch in Joint Ventures soll neben der geltenden Kartellrechts-Compliance-Richtlinie dabei helfen, zu unterscheiden, welche Informationen mit Joint-Venture-Partnern von AGRANA ausgetauscht werden dürfen und welcher Informationsfluss Gefahr birgt, gegen die kartellrechtlichen Vorschriften zu verstoßen. Die Einhaltung der Richtlinie wirkt diesem Compliance-Risiko entgegen.
Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie
Eine Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie wurde zur Umsetzung der börsen- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der AGRANA Beteiligungs-AG erlassen. Sie regelt die Grundsätze für die Weitergabe von Informationen und legt mit organisatorischen Maßnahmen u.a. die Gewährleistung der Vertraulichkeit, die Sicherstellung der Einhaltung börsen- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften sowie die Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen fest. Die Insiderlisten und Dokumentationen werden vom Compliance-Office verwaltet und gepflegt. Die Einhaltung der Richtlinie sorgt für Aufbau von Vertrauen und langfristigen Beziehungen zu Investoren und anderen Marktteilnehmern durch rechtssichere Kommunikation.
Datenschutzrichtlinie/Cyber Security
Der Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten und sonstigen betroffenen Stakeholdern ist AGRANA ein wichtiges Anliegen. Daher trifft das Unternehmen mit der konzernweiten Datenschutzrichtlinie alle notwendigen Vorkehrungen, um die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten transparent, zweckgebunden, nachvollziehbar und sorgfältig zu gestalten. Jede AGRANA-Gesellschaft in der Europäischen Union führt ihr eigenes Verarbeitungsverzeichnis und hält dieses aktuell. Das Compliance Office auditiert die Verarbeitungsverzeichnisse regelmäßig. Weiters wurde ein eigenes Datenmanagementsystem implementiert und es erfolgt einmal im Jahr ein Datenschutzbericht an den Vorstand. Darüber hinaus müssen die Mitarbeitenden jährlich, und bei Bedarf auch unterjährig, ein E-Learning-Modul zum Thema „Cyber Security“ absolvieren, um rechtliche Risiken, die aus Verstößen gegen den Datenschutz entstehen können, abzuwenden und zu minimieren.
Geschäftspartner-Compliance und VAT-Compliance-Richtlinie
Die Geschäftspartnerprüfung stellt für AGRANA ein wesentliches Instrument zur Prävention von Wirtschaftskriminalität und Sicherstellung der Integrität und Transparenz ihrer Geschäftsbeziehungen dar und erfolgt risikobasiert. Akzeptanz und Einhaltung des Verhaltenskodex werden von allen Geschäftspartnern erwartet und bereits bei deren Auswahl berücksichtigt. In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wird ebenfalls ein risikoorientierter Ansatz verfolgt. Die Überprüfung der anwendbaren Sanktionslisten wird in einer standardisierten Datenbank durchgeführt. Die Prozesse zur Geschäftspartner-Compliance wurden in einer Richtlinie zusammengefasst, die für alle AGRANA Mitarbeitenden gilt.
Zudem verfügt AGRANA über eine entsprechende Richtlinie zur Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug und aggressiver Steuergestaltung innerhalb der EU. Unternehmerische Verantwortung wird von allen Geschäftspartnern gefordert und die dahingehende Überprüfung wird laufend verbessert. Die beschriebenen Überprüfungen anhand der Richtlinie werden sowohl hinsichtlich neuer als auch bestehender Geschäftspartner durchgeführt. Die Richtlinie gilt für alle Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister, Vertriebspartner und Kunden von AGRANA innerhalb der Europäischen Union.
Grundsätze für die Beschaffung agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte
Bei der Auswahl der Lieferanten legt AGRANA besonderen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten, um sicherzustellen, dass die Lieferkette nicht nur wirtschaftlich effizient, sondern auch ökologisch und sozial verantwortungsvoll ist. AGRANA achtet darauf, dass ihre Zulieferer umweltfreundliche Praktiken, wie z.B. die Reduktion von Emissionen, den sparsamen Umgang mit Ressourcen und die Minimierung von Abfällen, anwenden. Darüber hinaus erwartet AGRANA von ihren Lieferanten, dass sie faire Arbeitsbedingungen bieten, die Menschenrechte respektieren, zur sozialen Entwicklung in ihren Gemeinden beitragen und auch bei ihren Vorlieferanten darauf hinwirken. Durch die Integration dieser Kriterien in den Beschaffungsprozess trägt AGRANA dazu bei, sowohl negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren als auch positive soziale Veränderungen zu fördern. Dies stärkt nicht nur die eigene Nachhaltigkeitsstrategie, sondern auch jene der Stakeholder. Weitere Angaben zu dieser Richtlinie sind in der Angabepflicht E4 zu finden.
Konzernkompetenzregelungen-Richtlinie
Diese Richtlinie definiert grundlegende Prinzipien und Kompetenzen für die rechtliche Vertretung im AGRANA-Konzern. Sie legt fest, welche Organe oder Mitarbeitende befugt sind, im Namen von AGRANA Dritten gegenüber Willenserklärungen abzugeben, und welche Form der Unterschrift je nach Situation vorgesehen ist. Der Abschluss von Rechtsgeschäften erfolgt stets im besten Interesse des Unternehmens und erfordert eine sorgfältige Prüfung.
Hinweisgeberrichtlinie/Compliance-Fälle
Mit dem Ziel der Prävention und der Aufdeckung potenzieller Risiken besteht für interne und externe Stakeholder die Möglichkeit, auch anonym über das online zur Verfügung stehende AGRANA-Hinweisgebersystem Meldungen zu folgenden Themen abzugeben: Wirtschaftskriminalität inklusive Korruption, Betrug, Geldwäsche und Untreue, Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht inklusive Insiderhandel, gegen Datenschutz sowie gegen das Arbeitsrecht inklusive Arbeitsschutz, Diskriminierung, Belästigung und Mobbing, Verstöße gegen den AGRANA-Verhaltenskodex, gegen Menschenrechte und Umweltschutz, Verstöße gegen nationales Recht und gegen das Unionsrecht sowie Verletzung von Steuergrundsätzen.
Interne Stakeholder können die etablierten internen Meldewege nutzen, beispielsweise durch eine Meldung an ihre Führungskraft, das zuständige Management oder direkt an das Compliance-Office. Jede eingehende Meldung wird mit höchster Sorgfalt basierend auf dem Vier-Augen-Prinzip und unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Werden Maßnahmen empfohlen, erfolgt eine Rückmeldung an die betroffenen Abteilungen, um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen. Sämtliche im Compliance-Office einlangenden Compliance-Fälle, werden über das „Case-Managementsystem“ verwaltet.
Im Zuge von Schulungen für alle Mitarbeitenden werden Informationen über die Hinweisgeberkanäle und den Schutz von Hinweisgebern zur Verfügung gestellt. Die erste Schulung mit diesen Inhalten findet bereits unmittelbar nach Diensteintritt von neuen Mitarbeitenden statt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Durch den Schutz der Identität der Hinweisgeber, die Möglichkeit anonymer Meldungen und klaren Richtlinien, die Vergeltungsmaßnahmen verbieten, wird seitens AGRANA mit konkreten Maßnahmen sichergestellt, dass Mitarbeitende wirksam vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Zur Sicherstellung einer qualifizierten Bearbeitung der Meldungen bietet das Compliance-Office gezielte Schulungen für Compliance-Manager an. Diese sind Bestandteil des jährlichen Schulungskonzepts und werden laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Konzernlagebericht
Rechtliches Monitoring
AGRANA beobachtet kontinuierlich Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder die Mitarbeitenden betreffen und potenziell zu Risikosituationen führen könnten. Bei Bedarf werden unverzüglich erforderliche Maßnahmen ergriffen. Besonders im Fokus stehen dabei die Rechtsgebiete Kartellrecht, Umweltrecht, Korruption, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung, Sanktionen sowie die Lieferkettengesetze. AGRANA hat für die Bereiche Compliance und Nachhaltigkeit, Arbeitsrecht und allgemeine Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort. Informationen zu Compliance-Schulungen finden sich in der Angabepflicht G1-4.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Gute und vertrauensvolle Lieferantenbeziehungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehungen von AGRANA. Wenngleich das Unternehmen keinen direkten Einfluss auf die Betriebsführung ihrer Zulieferer hat, strebt es im Rahmen des Vorsorgeprinzips durch seine Auswahlkriterien eine Vermeidung bzw. Minimierung von Umwelt- und Sozialrisiken an. Wie auch im Verhaltenskodex festgelegt, wären dies z.B. Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit sowie schlechte Arbeitsbedingungen.
AGRANA hat die Erwartungen an ihre landwirtschaftlichen Lieferanten in ihren Grundsätzen für die Beschaffung agrarischer Rohstoffe und Vorprodukte, die für den Bereich der Sozialkriterien eine Referenz auf den AGRANA-Verhaltenskodex enthalten, festgelegt. Diese Grundsätze sind Bestandteil von Lieferverträgen. Um neu in den Fokus geratenen Aspekten wie der Sicherstellung von Entwaldungsfreiheit und Emissionsreduktion in der Lieferkette ebenfalls Rechnung zu tragen, werden die Grundsätze laufend angepasst. Der AGRANA-Verhaltenskodex gilt im Rahmen der Allgemeinen Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen auch für alle anderen Geschäftspartner, von denen AGRANA Waren und/oder Dienstleistungen bezieht. Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann in letzter Konsequenz zur Kündigung des vereinbarten Vertrages führen.
Die AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2009 Mitglied bei der SEDEX-Plattform. Das SMETA-Audit zielt v.a. auf Arbeitsbedingungen und -sicherheit sowie Menschenrechte (inklusive Fragen zu Kinder- und Zwangsarbeit) ab, enthält aber auch einige Fragen zu Umweltaspekten. Es wird insbesondere im Geschäftsbereich FBS zur Beurteilung von Zulieferbetrieben herangezogen (siehe auch Kapitel S2). Auch die AGRANA-Standorte selbst werden regelmäßig nach SMETA auditiert. Zum Bilanzstichtag 2025|26 verfügten rund 87 % (Vorjahr: 64 %) der AGRANA-Standorte über gültige SMETA- und vergleichbare Sozialaudits. Es wurden keine wesentlichen „Business Critical Non-Conformities“ festgestellt. Die SMETA-Auditberichte der AGRANA-Werke stehen SEDEX-Mitgliedern auf der Online-Plattform der Organisation zur Verfügung.
Dokumentation im Rahmen der SAI-Plattform
Um Umwelt- und Sozialaspekte in der agrarischen Lieferkette unabhängig vom Beschaffungsmodell strukturiert bearbeiten und dokumentieren zu können, ist AGRANA bereits seit Juli 2014 aktives Mitglied der SAI-Plattform, einer im Jahr 2002 gegründeten Brancheninitiative der Lebensmittelindustrie, und nimmt regelmäßig an den für ihre Rohstoffe relevanten Arbeitsgruppen und Komitees teil. Die SAI-Plattform bietet industriellen Veredlern landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie AGRANA, mehrere hilfreiche Instrumente v.a. zur Evaluierung und Dokumentation der Einhaltung guter Umwelt- und Sozialkriterien in der agrarischen Lieferkette bzw. zum Vergleich der Wertigkeit unterschiedlicher Nachweise bzw. internationaler Zertifizierungen an. Das Basisinstrument stellt dabei immer das von der SAI-Platform erstellte „Farm Sustainability Assessment“ (FSA) dar. Dieses wird mithilfe eines Fragebogens durchgeführt, der aus 109 Fragen zu allen für die Nachhaltigkeit relevanten Themenschwerpunkten wie Betriebsführung, Arbeitsbedingungen (inklusive Fragen zu Kinder- und Zwangsarbeit), Boden- und Nährstoffmanagement oder Pflanzenschutz besteht. Je nach Erfüllung der unterschiedlichen Kriterien erhält der Anbaubetrieb eine Nachhaltigkeitsbewertung mit dem Status Gold, Silber oder Bronze. AGRANA hat sich zum Ziel gesetzt, dass jene Vertragslandwirte, die die FSA-Systematik anwenden, zumindest FSA-Bronze, besser aber Gold- oder Silber-Status erreichen müssen. Die externe Verifizierung des FSA-Nachhaltigkeitslevels der AGRANA-Vertragslandwirte unterliegt einem dreijährigen Zyklus, der mit dem Jahr 2017 begann. Die letzten Re-Verifizierungsaudits wurden im Geschäftsjahr 2023|24 abgeschlossen. Alle Landwirte in allen Ländern erreichten das AGRANA-Ziel des FSA-Bronze-Status oder höher. Die nächste Verifizierung nach der Systematik FSA 3.0 findet planmäßig im kommenden Geschäftsjahr 2026|27 statt. Zusätzlich zur direkten Anwendung des FSA stellt die SAI-Plattform ein umfassendes Benchmarking-System zur Verfügung, das gewährleistet, dass landwirtschaftliche Betriebe, die schon über einschlägige Zertifizierungen (z.B. ISCC oder Rainforest Alliance) verfügen oder an unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsprogrammen teilnehmen, eine FSA-Äquivalenz erhalten, was den Kontrollaufwand maßgeblich reduziert. Die Zertifizierung nach internationalen bzw. unternehmensspezifischen Standards sowie die externe Verifizierung der betrieblichen Selbstauskünfte im Rahmen des FSA, unter Einhaltung der
Regeln des SAI-Implementation-Framework, ermöglicht landwirtschaftlichen Produzenten und der verarbeitenden Industrie die Auslobung des jeweiligen FSA-Nachhaltigkeitsstatus im B2B-Bereich. Im Geschäftsjahr 2025|6 waren rund 86 % (Vorjahr: 87 %) der von AGRANA verarbeiteten Rohstoffmenge im SAI FSA-System direkt oder indirekt erfasst. Diese Leistungskennzahl ist maßgeblich für AGRANA im Management ihrer Beziehung zu Lieferanten in der Landwirtschaft und deckt vielfältige wesentliche Themenbereiche des Unternehmens wie Klima-, Arten- und Arbeitsschutz sowie Menschenrechte und Sicherheit ab.
Auch im technischen Einkauf ist eine sorgfältige Auswahl aller Lieferbetriebe vorzunehmen. Aus diesem Grund müssen die Geschäftspartner-Compliance-Richtlinie und innerhalb der Europäischen Union die VAT-Compliance-Richtlinie eingehalten werden. Darüber hinaus werden weiterführende Prüfungen von neuen und bestehenden Lieferanten durch Lieferantenselbstauskunft, Bonitätsprüfung, Lieferantenaudit, etc. durchgeführt. Stellt die Überprüfung ein für AGRANA nicht tragbares Risiko fest, wird über die Aufnahme des Betriebs auf eine Beobachtungs- oder Sperrliste entschieden, und es wird dies schriftlich dokumentiert. Nach vollständiger Durchführung der Überprüfung des Zulieferers auf Integrität und Zuverlässigkeit ist mit der Übersendung des Vertrages der Verhaltenskodex zur Unterzeichnung beizufügen. Oftmals ist jener bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AGRANA verankert. Alternativ dazu akzeptiert bzw. erkennt AGRANA auch fremde gleichwertige Verhaltenskodizes an. Ziel ist, dass die Lieferanten die Grundsätze des AGRANA-Verhaltenskodex einhalten und auch in ihrer Lieferkette implementieren. Ein Verstoß kann in letzter Konsequenz zur Lösung der Geschäftsbeziehung führen. Nähere Informationen dazu finden sich auch in der Angabepflicht S2.
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Prävention ist ein wesentlicher Baustein eines Compliance-Managementsystems. Jenes der AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2022 gemäß ISO 37001 (Antikorruptions-Managementsystem) sowie gemäß ISO 37301 (Compliance-Managementsystem) zertifiziert. Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden Re-Zertifizierungsaudits erfolgreich durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2026|2027 ist ein Überprüfungsaudit geplant. AGRANA sensibilisiert die eigenen Mitarbeitenden durch Schulungen und andere Kommunikationsmaßnahmen. Informationen zu den Schulungen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Zudem wurde bereits 2018 ein Hinweisgebersystem implementiert. Diese öffentlich zugängliche, verschlüsselte Plattform ermöglicht es internen und externen Stakeholdern, anonym Meldungen zu Fehlverhalten abzugeben. Das AGRANA-Compliance-Office nimmt die Meldungen entgegen und geht jedem Hinweis nach. Die Fallbearbeitung erfolgt immer in Zuge des Vier-Augen-Prinzips gemeinsam mit der Internen Revision, weisungsfrei, unabhängig und streng vertraulich. Die genauen Schritte sind in einer Arbeitsanweisung festgelegt, die auch den Schutz der Hinweisgebenden betont und den Abschluss eines Falles samt Dokumentation regelt. Da die AGRANA-Unternehmenskultur auf Vertrauen basiert werden interne Meldungen durch unterschiedliche Meldekanäle abgegeben. Alle Fälle – unabhängig vom Meldekanal – werden im Case-Managementsystem, erfasst, bearbeitet und dokumentiert. Das Compliance-Office berichtet regelmäßig alle Ergebnisse und Fälle dem CEO und dem Prüfungsausschuss. Nähere Informationen zur Anzahl von Vorfällen finden sich in der Angabepflicht G1-4.
Compliance-Schulungen
Das Compliance-Schulungskonzept von AGRANA besteht aus einem E-Learning-Programm sowie unterschiedlichen persönlichen Schulungen. Das Compliance Office erarbeitet jährlich ein Schulungskonzept. Dabei werden die Schulungsinhalte an aktuelle Änderungen rechtlicher und unternehmensinterner Natur angepasst. Die Absolvierung der Schulungen wird von Corporate Compliance überwacht. Das Schulungskonzept adressiert u.a. wesentliche Risiken wie Rechtsverstöße, Interessenkonflikte, Datenschutzverletzungen, Korruption und Wettbewerbsverstöße. Durch die Schulungen sollen diese Risiken minimiert und die Chancen zur Förderung eines ethischen Geschäftsumfeldes genutzt werden. Schulungen finden jeweils bei Diensteintritt von neuen Mitarbeitenden und in weiterer Folge regelmäßig statt.
Folgende Schulungen existieren im Konzern:
Allgemeines E-Learning: Das E-Learning „AGRANA Compliance Hero Training” stellt die Basisschulung für alle Angestellten dar. Diese Schulung ist einmal pro Jahr verpflichtend zu absolvieren und wird im Regelfall im Herbst ausgerollt. Sie beinhaltet acht Module zu folgenden Themen: Compliance und Nachhaltigkeit bei AGRANA, Interessenkonflikte, Datenschutz, Grundlagen Kapitalmarkt, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsprävention, Hausdurchsuchung und „Know your Business Partner“.
E-Learning „Sales and Procurement“: Diese weitergehende Schulung für risikobasierte Positionen (Einkauf, Verkauf sowie M&A – Mergers and Acquisitions) muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
Konzernlagebericht
Neue Angestellte der AGRANA Beteiligungs-AG werden in den ersten Monaten verpflichtend zur einmaligen Präsenzschulung „Compliance Intro“ aufgefordert.
„Compliance-Manager: Introduction“: Bei Neuernennung eines Compliance-Managers findet eine individuelle Schulung statt, um diesen auf seine zusätzliche Tätigkeit vorzubereiten.
„Compliance-Manager: Updates“: In regelmäßigen Abständen finden Schulungen für die Compliance-Manager statt. Hier werden Neuerungen vorgestellt und Raum zur Besprechung aktueller Themen oder Probleme geboten.
Compliance-Besuche: Im Zuge jedes Compliance-Besuches werden Schulungen abgehalten. Dies erfolgt unabhängig davon, ob der Compliance-Besuch vor Ort oder digital stattfindet.
Schulung Aufsichtsrat/Vorstand: Der Aufsichtsrat und der Vorstand werden einmal im Jahr persönlich in Antikorruption und anderen Compliance-Themen geschult.
Schulung Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss: Der Strategie und Nachhaltigkeitsausschuss, der aus Mitgliedern des Aufsichtsrates und dem Gesamtvorstand besteht, wird ebenfalls einmal im Jahr persönlich in Bezug auf Antikorruption und Nachhaltigkeitsthemen geschult.
Sonstige Schulungen: Anlassbezogen werden in Leadership-Meetings Compliance-Fragestellungen geschult.
Compliance Schulungen der AGRANA-Gruppe 2025|26
Schulung
Pflicht für
Dauer in
Minuten
Anzahl
Erfüllungs-
quote
Wiederholungs-
rhythmus
E-Learning: „AGRANA Compliance Hero Training”
Alle Angestellten im Konzern
60
2.623
99 %
1x/Jahr
E-Learning: „Compliance Sales & Procurement Training”
Risikobasierte Positionen (Sales, M&A, Einkauf)
20
121
100 %
2-jährig
Präsenzschulung „Compliance Intro“
Neue Angestellte der AGRANA-Holding
60
24
100 %
einmalig
Compliance Manager Introduction
Neu ernannte Compliance Manager
60
3
100 %
einmalig
Compliance Manager Updates
Compliance Manager
45
28
74 %
1x/Jahr
Compliance Besuche
Betroffene
90
41
100 %
3x/Jahr
Schulung Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
30
12
100 %
1x/Jahr
Schulung Strategie und Nachhaltigkeitsausschuss
Aufsichtsrat
30
9
100 %
1x/Jahr
Schulung Vorstand
Vorstand
30
3
100 %
1x/Jahr
Die Erfüllungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Anzahl der absolvierten Schulungsteilnehmenden zur Gesamtanzahl der verpflichteten Personen.
Der jährlich aktualisierte Compliance-Kommunikationsplan listet sowohl die interne Kommunikation mit Inhalten zu Schulungen oder zum Verhaltenskodex als auch externe Kommunikationsmaßnahmen, beispielsweise zum Hinweisgebersystem, auf. Interne News-Postings finden regelmäßig statt und werden durch das AGRANA-Intranet oder auch per E-Mail an alle Angestellten des Konzerns verteilt. Ziel ist es, Mitarbeitende regelmäßig für Compliance-Belange zu sensibilisieren.
G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
AGRANA legt aus Transparenzgründen die nachfolgenden Informationen aus dem AGRANA-Compliance-Case-Managementsystem über Korruptions- oder Bestechungsfälle im Berichtszeitraum 2025|26 offen.
Korruptionsfälle der AGRANA-Gruppe
Leistungskennzahlen
2025|26
2024|25
Anzahl der Verurteilungen in Bezug auf Korruption oder Bestechung
0
0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
0
0
Bestätigte Fälle von Korruption oder Bestechung
0
0
Anzahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen wurden
0
0
Anzahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung diszipliniert wurden
0
0
Anzahl der Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet wurden
0
0
Anzahl der Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung nicht verlängert wurden
0
0
Zu den ergriffenen Maßnahmen für die Bekämpfung von Korruption und Bestechung wird auf die bereits dargelegten Inhalte in der Angabepflicht G1-3 verwiesen. Es erfolgte keine externe Validierung der Angaben durch Dritte.

Konzernlagebericht
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025|26 (1. März 2025 bis 28. Februar 2026) wurde nach den IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.
Änderungen im Konsolidierungskreis
Eine detaillierte Übersicht der Zu- und Abgänge im Konsolidierungskreis ist im Konzernanhang im Kapitel Konsolidierungskreis (Seite 204ff) zu finden. Insgesamt wurden 49 Unternehmen (28. Februar 2025: 52 Unternehmen) nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung und 14 Unternehmen (28. Februar 2025: 13 Unternehmen) nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Umsatz- und Ertragslage
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
2025|26
2024|25
Veränderung
(verkürzt)
% / pp
Umsatzerlöse
t€
3.237.327
3.514.002
–7,9 %
EBITDA1
t€
194.816
190.899
2,1 %
Operatives Ergebnis
t€
81.238
76.463
6,2 %
Ergebnisanteil von Gemeinschafts-
unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
t€
–3.880
485
–900,0 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
–74.140
–36.403
–103,7 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
3.218
40.545
–92,1 %
EBIT-Marge
%
0,1
1,2
–1,1 pp
Finanzergebnis
t€
–37.565
–36.803
–2,1 %
Ergebnis vor Ertragsteuern
t€
–34.347
3.742
–1.017,9 %
Ertragsteuern
t€
–1.235
–3.769
67,2 %
Konzernergebnis
t€
–35.582
–27
–131.685,2 %
davon Aktionärinnen und Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG
t€
–40.057
–4.253
–841,9 %
Ergebnis je Aktie
–0,64
–0,07
–814,3 %
1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
Die Umsatzerlöse der AGRANA-Gruppe lagen im Geschäftsjahr 2025|26 mit 3.237,3 Mio. € moderat unter dem Vorjahr, wobei der Rückgang v.a. auf mengen- und preisbedingt rückläufige Umsätze im Segment ACS – Zucker zurückzuführen war.
61,0 % (Vorjahr: 63,9 %) des Konzernumsatzes wurden von Tochtergesellschaften mit Sitz in Österreich erwirtschaftet.
Umsatz nach Regionen 2025|26
nach Sitz der Gesellschaft
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Das Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) betrug 2025|26 3,2 Mio. € und lag damit sehr deutlich unter dem Vorjahreswert von 40,5 Mio. €. Der Rückgang war trotz einer verbesserten operativen Performance auf ein negativeres Ergebnis aus Sondereinflüssen, v.a. bedingt durch Wertminderungen und Sozialplanleistungen im Segment ACS – Zucker, zurückzuführen. Details dazu sind im Segmentbericht ACS – Zucker (Seite 167) sowie im Konzernanhang (Seite 200) zu finden. Im Segment Food & Beverage Solutions (FBS) stieg das EBIT infolge der verbesserten Performance im Rezepturengeschäft auf 103,3 Mio. € und übertraf damit den bereits hohen Vorjahreswert (99,7 Mio. €). Schwächere Margen bei Ethanol und Verzuckerungsprodukten führten im Segment ACS – Stärke zu einem deutlichen EBIT-Rückgang auf 23,5 Mio. € (Vorjahr: 31,9 Mio. €). Im Segment ACS – Zucker konnte trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen eine Verbesserung des operativen Ergebnisses erzielt werden, das jedoch nach wie vor deutlich negativ blieb. Sondereinflüsse in Höhe von –71,3Mio.€, im Wesentlichen im Zusammenhang mit Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, führten zu einem negativen EBIT von –106,6Mio.€ (Vorjahr: –75,4Mio.€). Nähere Details zum Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden und das Stärke- und Zucker-EBIT beeinflussen, sind in den Segmentberichten sowie im Konzernanhang zu finden. Der Bereich Holding & Sonstige wies im Geschäftsjahr 2025|26 bei Umsatzerlösen von 36,6 Mio. € (Vorjahr: 30,4 Mio. €) ein EBIT von –17,0 Mio. € (Vorjahr: –15,7 Mio. €) aus.
Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2025|26 –37,6 Mio. € (Vorjahr: –36,8 Mio. €), wobei die negative Veränderung bei einem deutlich besseren Zinsergebnis aus einem markant schwächeren Währungsergebnis resultierte.
Finanzergebnis
2025|26
2024|25
Veränderung
%
Zinsergebnis
t€
–24.922
–29.993
16,9 %
Währungsergebnis
t€
–10.288
–6.253
–64,5 %
Beteiligungsergebnis
t€
38
33
15,2 %
Sonstiges Finanzergebnis
t€
–2.393
–590
–305,6 %
Summe
t€
–37.565
–36.803
–2,1 %
Das Ergebnis vor Ertragsteuern fiel von 3,7 Mio. € im Vorjahr sehr deutlich auf –34,3 Mio. €. Nach einem Steueraufwand von 1,2 Mio. €, dem eine Steuerquote1 von –3,6 % (Vorjahr: 100,7 %) entspricht, betrug das Konzernergebnis –35,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Das den Aktionärinnen und Aktionären der AGRANA zurechenbare Konzernergebnis lag bei –40,1 Mio. € (Vorjahr: –4,3 Mio. €), das Ergebnis je Aktie (EPS) fiel auf –0,64 € (Vorjahr: –0,07 €).
1 Details zur Steuerquote und zur Ertragsteuerüberleitung siehe Konzernanhang, Seite 230f
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2025|26 investierte AGRANA in Summe 102,9 Mio. € und damit um 10,7 Mio. € weniger als im Vorjahr. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen damit unter den operativen Abschreibungen und verteilten sich wie folgt auf die Segmente:
Investitionen1
2025|26
2024|25
Veränderung
% / pp
Food & Beverage Solutions (FBS)
t€
64.059
51.950
23,3 %
Agricultural Commodities & Specialities (ACS)
ACS – Stärke
t€
18.502
33.302
–44,4 %
ACS – Zucker
t€
12.383
25.662
–51,7 %
Holding & Sonstige (H&S)
t€
7.998
2.754
190,4 %
Konzern
t€
102.942
113.668
–9,4 %
Operative Abschreibungen
t€
113.578
114.436
–0,7 %
Investitionsdeckung
%
90,6
99,3
–8,8 %
¹ In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
Die Investitionsschwerpunkte lagen neben Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen über alle Produktionsstandorte hinweg in den Bereichen Verbesserung der Produktqualität sowie Steigerung der Energieeffizienz. Die wichtigsten Projekte sind in den Segmentberichten im Detail angeführt.
Investitionen nach Segmenten 2025|26
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Konzernlagebericht
Cashflow
Konzern-Geldflussrechnung
2025|26
2024|25
Veränderung
(verkürzt)
%
Cashflow aus dem Ergebnis
t€
162.557
217.616
–25,3 %
Veränderungen des Working Capital
t€
112.334
195.869
–42,6 %
Saldo erhaltene/gezahlte Zinsen
und gezahlte Ertragsteuern
t€
–75.636
–52.408
–44,3 %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
t€
199.255
361.077
–44,8 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit
t€
–72.046
–101.978
29,4 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
t€
–201.940
–142.021
–42,2 %
Veränderungen des Finanzmittelbestandes
t€
–74.731
117.078
–163,8 %
Einfluss von Wechselkursänderungen
auf den Finanzmittelbestand
t€
–878
–1
–87.700,0 %
Einfluss von IAS 29
auf den Finanzmittelbestand
t€
–4.024
–1.557
–158,4 %
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
t€
203.626
88.106
131,1 %
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
t€
123.993
203.626
–39,1 %
Free Cashflow¹
t€
127.209
259.099
–50,9 %
1 Summe aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus dem Ergebnis sank v.a. aufgrund des sehr deutlich schwächeren Konzernergebnisses um 55,1 Mio. € auf 162,6 Mio. €. Nach einem vorrats- und forderungsbedingt weniger deutlichen Abbau des Working Capital um 112,3 Mio. € (Vorjahr: 195,9 Mio. €) wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 199,3 Mio. € (Vorjahr: 361,1 Mio. €) ausgewiesen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag mit –72,0 Mio. € (Vorjahr: –102,0 Mio. €) deutlich unter dem Vorjahreswert. Der in Summe niedrigere Cashabfluss war auf geringere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie auf Einzahlungen aus dem Verkauf von 49 % der Anteile an AGFD TANDAREI SRL, Tăndărei|Rumänien, zurückzuführen. Bei einer niedrigeren Dividendenauszahlung führten ein stärkerer Abbau von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie Auszahlungen in Höhe von 54,7 Mio. € für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (kartellrechtlich genehmigter 100 %-Erwerb der AUSTRIA JUICE GmbH im Oktober 2025) zu einem Cashabfluss aus Finanzierungstätigkeit von 201,9 Mio. € (Vorjahr: Cashabfluss von 142,0 Mio. €). Der Free Cashflow betrug im Geschäftsjahr 2025|26 127,2 Mio. € (Vorjahr: 259,1 Mio. €).
Vermögens- und Finanzlage
Konzern-Bilanz (verkürzt)
28.02.2026
28.02.2025
Veränderung
% / pp
Langfristige Vermögenswerte
t€
1.003.822
1.038.138
–3,3 %
Kurzfristige Vermögenswerte
t€
1.434.453
1.672.745
–14,2 %
Summe Aktiva
t€
2.438.275
2.710.883
–10,1 %
Eigenkapital
t€
1.074.502
1.229.703
–12,6 %
Langfristige Schulden
t€
470.670
476.573
–1,2 %
Kurzfristige Schulden
t€
893.103
1.004.607
–11,1 %
Summe Passiva
t€
2.438.275
2.710.883
–10,1 %
Nettofinanzschulden
t€
421.037
436.421
–3,5 %
Gearing²
%
39,2
35,5
3,7 pp
Eigenkapitalquote
%
44,1
45,4
–1,3 pp
2 Verschuldungsgrad (Verhältnis der Nettofinanzschulden zum Eigenkapital)
Bei einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedrigeren Bilanzsumme zum 28. Februar 2026 von 2.438,3 Mio. € (28. Februar 2025: 2.710,9 Mio. €) lag die Eigenkapitalquote bei 44,1 % (28. Februar 2025: 45,4 %).
Der Wert der langfristigen Vermögenswerte ging primär aufgrund reduzierter Sachanlagen leicht auf 1.003,8 Mio. € zurück. Die kurzfristigen Vermögenswerte (1.434,5 Mio. €) sanken wegen einer Verringerung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Zahlungsmittel deutlich.
Bilanzstruktur zum 28. Februar 2026
Mio. €
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Auf der Passivseite sanken die langfristigen Schulden (470,7 Mio. €) bei stabilen Finanzverbindlichkeiten leicht. Die kurzfristigen Schulden (893,1 Mio. €) gingen v.a. durch den Abbau kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten deutlich zurück; auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden leicht reduziert.
Die Nettofinanzschulden zum 28. Februar 2026 lagen mit 421,0 Mio. € um 15,4 Mio. € unter dem Wert des Bilanzstichtages 2024|25. Das Gearing zum Stichtag stieg auf 39,2 % (28. Februar 2025: 35,5 %).
Nettofinanzschulden und Gearing
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AGRANA hat im Geschäftsjahr 2025|26 eine langfristige Finanzierung in Höhe von 120 Mio. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren aufgenommen. Damit wurden der Kaufpreis für die Vollübernahme der AUSTRIA JUICE-Gruppe sowie die Fälligkeit einer Schuldscheintranche refinanziert. Bei dieser durch die Oesterreichische Kontrollbank AG refinanzierten Struktur haben vier Kernbanken teilgenommen. Die erzielte Zinsmarge lag deutlich unter einer vergleichbaren Transaktion am Schuldscheinmarkt.
Zudem wurde im Geschäftsjahr 2025|26 das bereits 2024 implementierte FactoringProgramm auch auf Gesellschaften in den USA ausgeweitet und trug damit zu einer weiteren Reduzierung der Nettofinanzverschuldung bei.
Konzernlagebericht
Geschäftsentwicklung in den Segmenten
Umsatzerlöse im Segment FBS (Mio. €)
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EBIT im Segment FBS (Mio. €)
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Die Umsatzerlöse im Segment Food & Beverage Solutions (FBS) lagen 2025|26 mit 1.647,8 Mio. € etwas über dem Vorjahreswert. Während die Umsätze bei Rezepturen preisbedingt leicht stiegen, gingen sie im Getränkebereich mengenbedingt moderat zurück. Der Anteil des Segmentes FBS am Konzernumsatz betrug 50,9 % (Vorjahr: 46,4 %).
Das EBIT im Segment FBS betrug 103,3 Mio. € (Vorjahr: 99,7 Mio. €). Im EBIT 2025|26 wurde – wie im Vorjahr – ein Ergebnis aus Sondereinflüssen für Reorganisationsmaßnahmen berücksichtigt, diesmal in Höhe von –1,3 Mio. € (Vorjahr: –2,0 Mio. €). Bei den Rezepturen lag das operative Ergebnis leicht über dem Vorjahreswert. Die Verbesserung war insbesondere auf eine positive Geschäftsentwicklung in den Regionen Europa (inklusive Ukraine) sowie Nord- und Südamerika zurückzuführen. Im Getränkebereich konnte aufgrund der hohen Deckungsbeiträge bei Apfelsaftkonzentrat aus der Ernte 2024 das gute operative Ergebnis des Vorjahres nahezu wieder erreicht werden.
Weitere Details zur Geschäftsentwicklung FBS sind im Segmentbericht (Seite 158f) angeführt.
Umsatzerlöse im Segment ACS – Stärke (Mio. €)
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EBIT im Segment ACS – Stärke (Mio. €)
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Die Umsatzerlöse des Segmentes ACS – Stärke betrugen im Geschäftsjahr 2025|26 982,3 Mio. € und lagen damit leicht unter dem Wert des Vorjahres. Ein Grund dafür waren gesunkene Absätze bei Verzuckerungsprodukten. Es fehlen auch Umsatzbeiträge der rumänischen Tochtergesellschaft AGFD TANDAREI SRL, die seit 1. Juni 2025 nicht mehr vollkonsolidiert, sondern als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen wird. Die Verkaufspreise für primär Verzuckerungs-, aber auch Stärkeprodukte sowie Ethanol gingen zurück. So sanken z.B. die Absatzpreise für Ethanol aus dem Werk Pischelsdorf|Österreich aufgrund niedrigerer Platts-Notierungen. Der Anteil des Segmentes ACS – Stärke am Konzernumsatz betrug 30,4 % (Vorjahr: 28,8 %).
Das EBIT im Segment ACS – Stärke lag mit 23,5 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert. Der Hauptgrund dafür war der Margenrückgang im Bereich Ethanol sowie bei Verzuckerungsprodukten. Generell lagen bei leicht niedrigeren Verkaufspreisen für Hauptprodukte die Rohstoffpreise über jenen des Vorjahres. Ergebnisverbessernd wirkte sich im Geschäftsjahr 2025|26 die Kompensation durch die Betriebsunterbrechungsversicherung für die Hochwasserschäden im
Herbst 2024 im Werk Pischelsdorf|Österreich aus. Die nach der Equity-Methode einbezogene HUNGRANA-Gruppe trug mit einem Ergebnisanteil von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) zum Segment-EBIT bei. Im ungarischen Joint Venture wirkten sich die deutlich über dem Vorjahr liegenden Maispreise ergebnisbelastend aus. Der Ergebnisanteil der erstmalig (seit 1. Juni 2025) nach der Equity-Methode einbezogenen rumänischen Gesellschaft AGFD TANDAREI SRL betrug –0,6 Mio. €.
Weitere Details zur Geschäftsentwicklung ACS – Stärke sind im Segmentbericht (Seite 162f) angeführt.
Umsatzerlöse im Segment ACS – Zucker (Mio. €)
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EBIT im Segment ACS – Zucker (Mio. €)
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Im Segment ACS – Zucker lagen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2025|26 mit 570,6 Mio. € deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Relativ stabilen Zuckerabsätzen an die Industrie standen sehr deutlich gesunkene Verkäufe im Retailbereich gegenüber. Eine weitere maßgebliche Ursache des Umsatzrückganges waren markant gesunkene Zuckerverkaufspreise im Industriebereich. Der Anteil des Segmentes ACS – Zucker am Konzernumsatz betrug 17,6 % (Vorjahr: 23,9 %).
Das EBIT betrug –106,6 Mio. € und war aufgrund von Sondereinflüssen schlechter als der Vorjahreswert. Die eingeleiteten Spar- und Optimierungsmaßnahmen wirkten sich bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2025|26 positiv auf die operative Ergebnisentwicklung aus, wodurch das operative Ergebnis mit –30,6 Mio. € weniger stark negativ als im Vorjahr (–48,9 Mio. €) war. Diese Verbesserung ist unter den nach wie vor sehr herausfordernden Rahmenbedingungen im Zuckergeschäft zu sehen: In den Defizitmärkten (CEE-Region) bestand ein hoher Preisdruck, was zu negativen Auswirkungen auf die Absatzvolumina im Bereich Retail führte. Auch die deutlich niedrigeren Zuckerverkaufspreise im Industriebereich wirkten sich belastend auf die Margen aus. Die erfolgreiche Rübenernte in der Kampagne 2025 und die hohe Rohstoffqualität führten wiederum zu niedrigeren Produktionskosten. Bei den nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften lag der Ergebnisbeitrag mit –4,5 Mio. € sehr deutlich unter dem Vorjahreswert (–1,8 Mio. €). Gründe dafür waren deutlich niedrigere Zuckerverkaufspreise sowie die Minderauslastung der AGRANA-STUDEN-Raffinerie in Bosnien und Herzegowina. Im Segment ACS – Zucker wurde als Teil des EBITs ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –71,3 Mio. € verbucht. Dieses beinhaltet u.a. Wertminderungen auf Vermögenswerte in Höhe von -46,0 Mio. € sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit der Restrukturierung des Zuckergeschäftes (primär Personalaufwendungen) in Höhe von rund -13,7 Mio. €.
Weitere Details zur Geschäftsentwicklung ACS – Zucker sind im Segmentbericht (Seite 166f) angeführt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Seit dem Beginn des Krieges im Nahen und Mittleren Osten am 28. Februar 2026 bestehen Unsicherheiten in allen AGRANA-Segmenten. Die Sperre der Straße von Hormus (Status per 27. April 2026 [Erklärung aller gesetzlichen Vertreter]) als wichtige Handelsroute von Rohöl und Flüssiggas hat unmittelbare und gravierende Auswirkungen auf Energiepreise und Transportwege. Als Veredler agrarischer Rohstoffe ist AGRANA in hohem Maße von steigenden Energiekosten betroffen, insbesondere in den energieintensiven Produktionen der Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker. Mit dem Anstieg der Treibstoffpreise und der Störung von Transportwegen sind steigende Logistikkosten in allen Segmenten verbunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Rohstoffen und Düngemitteln kann sich insbesondere auf die Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker nachteilig auswirken. Bei einem steigenden Ölpreis gewinnt die Ethanolproduktion für große Zuckerproduzenten, insbesondere in Brasilien, an Attraktivität. Eine damit verbundene signifikante Verlagerung der Produktion von Zucker hin zu Ethanol könnte das weltweite Zuckerangebot verknappen und in der Folge zu steigenden Zuckerpreisen führen. Volatilitäten auf den internationalen Märkten beeinflussen die Rohstoffpreise für die Produktion. Auch mit einem Anstieg der Preise für Verpackungsmaterial ist zu rechnen. Steigende Inflation kann das Nachfrageverhalten von Konsumenten negativ beeinflussen und somit zu geringeren Absatzmengen führen. Die Auswirkungen dieses dynamischen Krieges sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses auf Energie-, Rohstoff-, Logistikkosten sowie sonstige Kosten nicht absehbar. Die Entwicklung der geopolitischen Lage und die möglichen Auswirkungen auf AGRANA werden kontinuierlich überwacht.
Am 27. März 2026 wurden 100 % der Anteile von Mercator-Emba d.o.o., Logatec|Slowenien, von AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, für zur Gänze zahlungswirksame 40,9 Mio. € erworben. Eine bedingte Gegenleistung auf Basis einer definierten EBITDA-Entwicklung der Jahre 2025 bis 2027 wurde vereinbart. Eine Schätzung dieser bedingten Gegenleistung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Gesellschaft wird ab dem ersten Quartal 2026|27 mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Mercator-Emba d.o.o. ist ein führender slowenischer Lebensmittelhersteller für die Systemgastronomie (Food Service), für Lebensmittelverarbeiter und den Lebensmitteleinzelhandel. Die Gesellschaft zeichnet sich durch spezielles Know-how in der Produktentwicklung und Produktion von Sirupen und Dessert-Toppings aus und erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von rund 30 Mio. €. Die Produkte werden v.a. nach Zentral-, Süd- und Osteuropa geliefert.
Der Erwerb eröffnet AGRANA zusätzliche Absatzmärkte sowie Zugang zu neuen Kundensegmenten im wachsenden Bereich des Food Service-Geschäftes und ermöglicht profitables Wachstum im Segment Food & Beverage Solutions (FBS). Das erworbene Unternehmen passt ideal zur Erweiterung des bestehenden Portfolios und zur Umsetzung der Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL, in der profitables Wachstum im Segment FBS ein Kernelement ist. Zudem eröffnen sich Cross-Selling-Möglichkeiten und Skaleneffekte im Einkauf und in der Verwaltung im Segment FBS.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2026 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA hatten.
Segment Food & Beverage Solutions
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Die AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, ist die Dachgesellschaft für das Segment Food & Beverage Solutions. Koordination und operative Führung für den Geschäftsbereich Rezepturen erfolgen durch die Holdinggesellschaft AGRANA Fruit S.A.S. mit Firmensitz in Mitry-Mory|Frankreich. Im Bereich Getränkelösungen operiert die AUSTRIA JUICE GmbH mit Sitz in Kröllendorf/Allhartsberg|Österreich als operative Holding. Insgesamt sind dem Segment zum Bilanzstichtag 24 Produktionsstandorte in 19 Ländern für Rezepturen und zwölf Werke in sieben Ländern für die Herstellung von Apfel- und Beerensaftkonzentraten zuzurechnen.
Geschäftsentwicklung
Segment Food & Beverage Solutions
2025|26
2024|25
Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
1.649.021
1.631.607
1,1 %
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
–1.187
–1.149
–3,3 %
Umsatzerlöse
t€
1.647.834
1.630.458
1,1 %
EBITDA¹
t€
145.905
140.821
3,6 %
Operatives Ergebnis
t€
104.541
101.752
2,7 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
–1.270
–2.042
37,8 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
103.271
99.710
3,6 %
EBIT-Marge
%
6,3
6,1
0,2 pp
Investitionen²
t€
64.059
51.950
23,3 %
Capital Employed
t€
710.731
760.703
–6,6 %
ROCE3
%
14,7
13,4
1,3 pp
Mitarbeitende (FTEs)4
5.824
5.824
¹ Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
² In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
³ Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis / Capital Employed)
4 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Der Umsatz im Geschäftsbereich Rezepturen stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht an, was bei stabilen Verkaufsmengen auf Preiseffekte zurückzuführen war. Umsatzsteigerungen wurden insbesondere in den Regionen Europa inklusive Ukraine, Mexiko sowie im Mittleren Osten und Nordafrika erzielt. Nordamerika verzeichnete hingegen einen leichten Umsatzrückgang – preisbedingte Umsatzsteigerungen in lokaler Währung wurden durch den im Vergleich zum Vorjahr schwächeren USD-Kurs mehr als neutralisiert. Die Umsatzentwicklung nach Produktkategorien zeigt eine Umsatzsteigerung im Kerngeschäftsbereich (Produkte für die Molkereiindustrie), der rund 80 % der verkauften Mengen ausmacht. Hier konnte die Umsatzsteigerung sowohl durch höhere Absatzmengen als auch durch Preissteigerungen erzielt werden. Im Geschäftsbereich „Beyond“ (Eiscreme und Food Service) wurden im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Mengen abgesetzt.
Konzernlagebericht
Umsatz nach Produktgruppen 2025|26
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Das operative Ergebnis im Bereich Rezepturen lag leicht über dem Vorjahresergebnis. Insbesondere in den Regionen Europa inklusive Ukraine (v.a. gute Margen), Südamerika (v.a. positive Mengenentwicklung) und Nordamerika (v.a. gute Margen) konnten Ergebnisverbesserungen erzielt werden. Ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –1,3 Mio. € für Reorganisationsmaßnahmen wirkte sich negativ auf das EBIT im Bereich Rezepturen aus. Im Vorjahr wurde für denselben Sachverhalt ein Betrag von –2,1 Mio. € verbucht. Details zum Ergebnis aus Sondereinflüssen sind auch im Konzernanhang, Seite 200, angeführt.
Die Umsatzerlöse im Getränkebereich lagen mengenbedingt moderat unter dem Vorjahreswert. Jedoch konnte durch den deutlich über dem Vorjahr liegenden Deckungsbeitrag erneut ein sehr gutes EBIT erzielt werden. Fruchtsaftkonzentrate erzielten preisbedingt deutlich höhere Deckungsbeiträge als im Vorjahr. Der Added Value-Bereich konnte sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich steigern und erreichte sowohl mengen- als auch preisbedingt einen höheren Deckungsbeitrag. Im vierten Quartal 2025|26 verzeichnete der Getränkebereich einen EBIT-Rückgang, der v.a. auf das Apfelsaftkonzentrat zurückzuführen war. Ausschlaggebend waren geringere Deckungsbeiträge der Ernte 2025 und niedrigere Auslieferungsmengen.
Marktumfeld
Die global angespannte wirtschaftliche Situation und multiple geopolitische Krisen dämpfen die Marktentwicklung bei Fruchtjoghurts, dem Hauptabsatzmarkt für den Geschäftsbereich Rezepturen. Analysen von Euromonitor im März 2026 zeigten für das Kalenderjahr 2025 weltweit aber ein positives Mengenwachstum (+1,9 % Wachstumsrate gegenüber 2024). Während der Fruchtjoghurt-Markt in Asien (-1,1 % p.a.) rückläufig war, entwickelten sich die Mengen in Nordamerika (+4,2 % p.a.), in Westeuropa (+0,8 % p.a.), Osteuropa (+1,4 % p.a.) und Lateinamerika (+1,2 % p.a.) positiv. Für das Kalenderjahr 2026 wird global eine ähnliche Marktsituation erwartet, mit einer positiven Wachstumsrate von 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Bis 2030 wird in den Folgejahren ein jährliches durchschnittliches Mengenwachstum von 1,3 % erwartet. Die Nischenkategorie der pflanzlichen Joghurtalternativen hat sich im Kalenderjahr 2025 mit einem Mengenwachstum von 2,5 % positiv entwickelt. Auch längerfristig soll dieses Segment bis 2030 jährlich im Durchschnitt um 3,1 % wachsen.
Neben Joghurt sind für die Diversifizierung des Geschäftsbereiches Formulierungen v.a. die Absatzmärkte Eiscreme und Food Service relevant. Der globale Eiscrememarkt ist laut Euromonitor per März 2026 im Kalenderjahr 2025 leicht (+1,5 %) gewachsen und soll 2026 mit +1,9 % etwas stärker wachsen. Bis 2030 wird dann mit einem jährlichen Durchschnittsmengenwachstum von 1,9 % p.a. gerechnet. Im Bereich Food Service sind v.a. Quick Service Restaurants (QSR) und Coffee & Tea Shops wichtige Absatzmärkte für AGRANA. Laut aktuellen Prognosen von GlobalData ist die Mengenentwicklung in diesen Bereichen positiv, mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 3,4 % bei QSR und 3,5 % bei Coffee & Tea Shops bis 2030.
Das Marktumfeld für Fruchtzubereitungen wird durch Konsumtrends in den globalen Absatzmärkten für Molkereiprodukte, Eiscreme und Food Service geprägt. Gesundheit steht dabei klar im Mittelpunkt, gefolgt von Genuss und dem Wunsch nach ansprechenden Produkt- und Geschmackserlebnissen. Natürlichkeit, Leistbarkeit und Nachhaltigkeit ergänzen diese zentralen Treiber. Konsumenten reagieren auf anhaltende Krisen, indem sie sich stärker auf ihr eigenes Wohlbefinden konzentrieren. Sie suchen sowohl nach Vertrautem und funktionalem Mehrwert als auch nach kleinen, leistbaren Genussmomenten, die Abwechslung und emotionale Entlastung bieten. Vor allem im Food Service-Bereich führt dies zu einem stetigen Anstieg kreativer und spezialisierter Getränkekonzepte. Verbraucher sind in diesem Bereich zunehmend bereit, Premiumpreise für einzigartige Getränkeerlebnisse zu zahlen. Deshalb ist Food
Service komplementär zu Retail ein wichtiger und wachsender Absatzmarkt für AGRANA im Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions.
Der globale Getränkemarkt befindet sich in einem strukturellen Wandel und wächst zunehmend wert- statt volumengetrieben. Veränderte Konsumentenerwartungen sowie die steigende Bedeutung funktionaler Eigenschaften führen dazu, dass klassische, zuckerreiche Produktkategorien an Dynamik verlieren. Insgesamt verschiebt sich der Markt klar in Richtung „Better for You“-Innovationen, höherer Preise mit höherwertigen Produkten, sowie funktionalem Mehrwert anstelle reiner Volumenexpansion.
AUSTRIA JUICE bündelt diese Entwicklungen in drei strategischen Trendfeldern: Functionality, Natural Energy und Mindful Choices. Getränke entwickeln sich dabei von reinen Erfrischungsprodukten zu gezielten Problemlösern: Sie bieten funktionalen Zusatznutzen (z.B. Proteine, Darmgesundheit oder GLP1kompatible Konzepte), unterstützen die Leistungsfähigkeit durch natürliche Zutaten und ermöglichen bewusste Konsumentscheidungen in Bezug auf Gesundheit, Nachhaltigkeit und Herkunft. Die Grenzen zwischen Genuss, Ernährung und Wohlbefinden verschwimmen dabei zunehmend.
Im Kerngeschäft Getränke (primär Apfelsaftkonzentrate) lagen die Marktpreise 2025 (nach der Apfelernte 2025) insgesamt unter dem Vorjahresniveau, nachdem 2024 ein außergewöhnlich hohes Preisniveau erreicht worden war. Das unsichere Marktumfeld (u.a. Konsumverhalten, Zollthematik) führte zu einer zurückhaltenden Beschaffung: Kunden kontrahierten überwiegend nur Teilmengen ihres Jahresbedarfs.
Das Added ValueGeschäft entwickelte sich weiterhin sehr positiv. Sowohl Absatz als auch Umsatz konnten gesteigert werden, zudem wurden höhere Deckungsbeiträge als im Vorjahr erzielt.
Rohstoff und Produktion
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden im Bereich Rezepturen rund 360.000 Tonnen (Vorjahr: 359.000 Tonnen) Rohstoffe eingekauft. Die durchschnittlichen Rohstoffpreise für Früchte und Ingredienzien blieben im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Bei Erdbeeren, den mengenmäßig wichtigsten Früchten im Rezepturenbereich, wurde die globale Bedarfsmenge von rund 57.000 Tonnen zu Preisen auf Vorjahresniveau kontrahiert. Ende des vierten Kalenderquartals haben die Ernten in den Anbaugebieten mit mediterranem Klima – Ägypten, Marokko sowie Mexiko – begonnen. Für Mexiko wird mit steigenden Rohstoffpreisen gerechnet, während für Ägypten infolge ausgeweiteter Anbauflächen von einer normalen Rohstoffverfügbarkeit bei stabilen bis leicht rückläufigen Preisen ausgegangen wird.
Die zweithöchste Verarbeitungsmenge bei der Erzeugung von Rezepturen entfiel mit rund 17.000 Tonnen auf Pfirsiche. Die Einkaufspreise in den Hauptbeschaffungsmärkten Spanien, Griechenland und China lagen insgesamt leicht unter dem Vorjahresniveau.
Bei Sauerkirschen, Himbeeren und Wildheidelbeeren blieben die Ernteerträge witterungsbedingt unter den Erwartungen. Dies führte, insbesondere bei Wildheidelbeeren, zu deutlich über dem Vorjahr liegenden Einkaufspreisen.
Bei tropischen Früchten konnten die Bedarfsmengen an Mangos aus Indien und Vietnam unter dem Vorjahrespreisniveau kontrahiert werden. Die Einkaufspreise für Ananas lagen hingegen aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen und einer daraus resultierenden geringeren Rohstoffverfügbarkeit über dem Vorjahr.
Im Getränkebereich lag die Apfelverfügbarkeit in der EU 2025 im längerfristigen Vergleich unter dem Durchschnitt, insbesondere infolge frostbedingter Ausfälle in Ungarn. Gleichzeitig waren in Polen (preisbestimmendes Anbauland) die verfügbaren Mengen deutlich höher als im Vorjahr, sodass AUSTRIA JUICE die verarbeitete Apfelmenge auf Vorjahresniveau halten konnte – bei gleichzeitig deutlich niedrigeren Apfelpreisen. In Ungarn führten die lokalen Rohstoffausfälle zu einer spürbar geringeren Auslastung der Apfelverarbeitung und damit zu Leerkosten. Die Buntsaftverarbeitungssaison 2025 endete Anfang September; auch hier lag die Rohstoffverfügbarkeit unter dem Durchschnitt.
Konzernlagebericht
Investitionen
Die Investitionen 2025|26 im Segment FBS betrugen 64,0 Mio. € (Vorjahr: 52,0 Mio. €). Es gab diverse Projekte über alle 36 Produktionsstandorte hinweg, wobei v.a. Kapazitätsausweitungen, Energieeinsparungen, Sicherheitsupgrades sowie die Food ServiceStrategie im Fokus standen. Unter anderem wurden folgende Einzelinvestitionen umgesetzt:
Erweiterung der Fruchtzubereitungskapazitäten in Akbou|Algerien
Austausch des Kondensatrücklauftanks der Kessel (im Rahmen des Net-Zero-Programmes) in Mitry-Mory|Frankreich
Neue Verpackungsanlage in Jacona|Mexiko
Der Anteil des Segmentes FBS am Konzern-Investitionsvolumen betrug 62,2 %.
Segment ACS – Stärke
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Das Segment ACS – Stärke umfasst die vollkonsolidierten Gesellschaften AGRANA Stärke GmbH, Wien, mit den drei österreichischen Fabriken in Aschach (Maisstärke), Gmünd (Kartoffelstärke) und Pischelsdorf (integrierte Weizenstärke- und Bioethanolanlage), sowie Marroquin Organic International, Inc., Santa Cruz|Kalifornien|USA, ein auf Bio-Produkte spezialisiertes Handelshaus. Zudem führt und koordiniert die AGRANA Stärke GmbH, gemeinsam mit dem Joint Venture-Partner Archer Daniels Midland Company, Chicago|Illinois|USA, die Gemeinschaftsunternehmen der HUNGRANA-Gruppe (mit einem Werk in Ungarn; Herstellung von Stärke- und Verzuckerungsprodukten sowie Bioethanol). Seit dem 1. Juni 2025 besteht eine gemeinsame Beherrschung von AGRANA Stärke GmbH und INGREDION Germany GmbH Hamburg|Deutschland, an der AGFD TANDAREI SRL, Tăndărei|Rumänien, die ein Maisverarbeitungswerk in Rumänien betreibt. Die beiden Joint Venture-Unternehmen in Ungarn und Rumänien1 werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Geschäftsentwicklung
Segment ACS – Stärke
2025|26
2024|25
Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
993.319
1.027.198
–3,3 %
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
–10.967
–13.213
17,0 %
Umsatzerlöse
t€
982.352
1.013.985
–3,1 %
EBITDA2
t€
69.750
83.274
–16,2 %
Operatives Ergebnis
t€
21.797
35.782
–39,1 %
Ergebnisanteil von Gemeinschafts-
unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
t€
638
2.297
–72,2 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
1.033
–6.111
116,9 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
23.468
31.968
–26,6 %
EBIT-Marge
%
2,4
3,2
–0,8 pp
Investitionen3
t€
18.502
33.302
–44,4 %
Capital Employed
t€
349.076
412.306
–15,3 %
ROCE4
%
6,2
8,7
–2,4 pp
Mitarbeitende (FTEs)5
1.024
1.178
–13,0 %
1 Die AGFD TANDAREI SRL, Tăndărei|Rumänien, wurde bis zum 31. Mai 2025 noch vollkonsolidiert.
2 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
3 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
4 Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis / Capital Employed)
5 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Konzernlagebericht
Das Geschäftsjahr 2025|26 im Segment ACS – Stärke war von einem konjunkturbedingt hohen Preisdruck geprägt. Trotz insgesamt gestiegener Verkaufsmengen gingen die Umsatzerlöse von 1.014,0 Mio. € auf 982,3 Mio. € leicht zurück. Der Rückgang war in Summe preisbedingt und resultierte aus gesunkenen Marktpreisen, die sich auf die Verkaufspreise des beinahe gesamten Produktportfolios auswirkten. So sanken z.B. die Verkaufspreise für Ethanol aus dem Werk Pischelsdorf|Österreich um rund 3 % aufgrund gefallener Platts-Notierungen. Die Absatzentwicklung zeigte ein differenziertes Bild: Während die Verkaufsmengen insgesamt über dem Vorjahr lagen, getragen von höheren Absätzen bei Nebenprodukten, verzeichneten die Hauptprodukte – insbesondere Verzuckerungsprodukte – einen Absatzrückgang. Zusätzlich wirkte sich der Entfall der Umsätze der rumänischen Tochtergesellschaft AGFD TANDAREI SRL seit 1. Juni 2025 infolge der Umstellung auf die „at-equity“-Konsolidierung dämpfend auf die Umsatzentwicklung aus.
Umsatz nach Produktgruppen 2025|26
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Die Nebenproduktumsatzerlöse entwickelten sich bei stabilen Preisen aufgrund höherer Absätze positiv. Bei Hochproteinen wie Vitalgluten war jedoch ein Preisabwärtstrend zu beobachten.
Belastend auf die Herstellkosten wirkten sich im Geschäftsjahr 2025|26 insbesondere die gestiegenen Rohstoffpreise aus. Der von AGRANA bezahlte Weizenpreis pro Tonne lag beispielsweise rund 6 % über dem Vorjahresniveau, während sich die Energiepreise auf dem Niveau des Vorjahres stabilisierten. Die Verkaufspreise für Hauptprodukte lagen insgesamt leicht unter dem Vorjahr. Die Umsetzung von Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogrammen führte im Berichtsjahr zu einem gegenüber dem Vorjahr reduzierten Personalstand. Ergebnisverbessernd wirkte sich auch die Kompensation durch die Betriebsunterbrechungsversicherung für die Hochwasserschäden im Herbst 2024 im Werk Pischelsdorf|Österreich sowie die Erträge aus der im Juni 2025 erfolgten Einbringung der Vermögenswerte der rumänischen Tochtergesellschaft AGFD TANDAREI SRL in das neue Gemeinschaftsunternehmen aus. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2025|26 ein operatives Ergebnis von 21,8 Mio. € erzielt, das deutlich unter dem Vorjahreswert lag.
Die nach der Equity-Methode einbezogene HUNGRANA-Gruppe trug mit einem Ergebnisanteil von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) positiv zum Segment-EBIT bei. Im ungarischen Joint Venture wirkten sich insbesondere die deutlich höheren Maispreise ergebnisbelastend aus, während die Energiepreise unter dem Vorjahresniveau lagen. Der Ergebnisanteil der seit 1. Juni 2025 nach der Equity-Methode einbezogenen rumänischen Gesellschaft AGFD TANDAREI SRL belief sich auf –0,6 Mio. €.
Im Vorjahr wurde im Segment ein Ergebnis aus Sondereinflüssen von –6,1 Mio. € aus Restrukturierungsmaßnahmen (davon –3,1 Mio. € für einen Sozialplan) erfasst. Im vierten Quartal 2025|26 führte der geringere Mittelbedarf der hierfür gebildeten Rückstellung zu einem positiven Sondereinfluss von 1,0 Mio. € im Segment ACS – Stärke.
Marktumfeld
Der Stärkemarkt im Geschäftsjahr 2025|26 war weiterhin von einer strukturellen Überversorgung geprägt. Persistente Überkapazitäten auf der Angebotsseite führten zu einem signifikanten Preisverfall, der trotz stabiler Absatzentwicklung zu einem anhaltend hohen Margendruck führte.
Im Lebensmittelbereich blieb die Nachfrage insgesamt robust, was die Resilienz der Endmärkte unterstreicht. Gleichzeitig verschärfte sich der Preiswettbewerb deutlich. Für Neuabschlüsse ab 2026 sind weitere Preiszugeständnisse erforderlich, um Marktanteile zu sichern, was kurzfristig die Ergebnisqualität belastet. Flüssige Verzuckerungsprodukte wie Glukosesirup und Isoglukose standen aufgrund ihrer engen Kopplung an den Zuckerpreis weiterhin unter erheblichem Druck und befanden sich klar in einem Käufermarkt. Das BioSegment zeigte erste Anzeichen einer
Nachfragebelebung, bleibt jedoch margen- und volumenmäßig sensibel und erfordert weiterhin eine konsequente Marktbearbeitung sowie eine hohe Preisdisziplin.
Im NonFoodBereich spiegelte sich die anhaltende konjunkturelle Schwäche insbesondere im Segment der Baustärken wider. Die Nachfrage aus der Papier- und Verpackungsindustrie blieb aufgrund niedriger Maschinenauslastungen, volatiler Abrufmengen und temporärer Produktionsunterbrechungen gedämpft. Diese Rahmenbedingungen führten zu eingeschränkter Visibilität und limitierten kurzfristig die Ergebnisbeiträge. Vergleichsweise stabil entwickelte sich hingegen der Bereich Klebstoffe für Papierverklebung, der erste Anzeichen einer zyklischen Bodenbildung zeigte.
Im Bereich Special Nutrition Solutions setzte sich die Entwicklung innovativer Produktlösungen fort, insbesondere für Säuglingsnahrung sowie pflanzbasierte Spezialrezepturen, vielfach auch in Bio-Qualität. Die Einführung eines neuen BioGalactoOligosaccharidSirups (BioGOS), entwickelt für die Ernährung in der frühen Lebensphase und darüber hinaus, reflektiert den anhaltenden Innovationsfokus von AGRANA in diesem Segment. Insgesamt unterstreichen diese Entwicklungen die strukturell stabile Nachfrage nach hochwertigen, funktionellen und pflanzlichen Ernährungsprodukten.
Im Nebenproduktbereich blieben die Preise für Mittelproteine eng an die Entwicklungen der Getreidemärkte gekoppelt; zugleich war ein ausgeprägt kurzfristiges Einkaufsverhalten der Kunden zu beobachten. Hochproteine wie Mais und Weizenkleber sowie Kartoffeleiweiß verzeichneten eine stabile Nachfrage und ein insgesamt festeres Preisniveau.
Der europäische Markt für Treibstoffethanol blieb strukturell unter Druck. Importmengen von rund 2,5 Mio. m³ im Jahr 2025 führten zu einem Überangebot von etwa einer Million m³ und belasteten das Marktgleichgewicht erheblich. Während die Beimischungsmandate steigen, ist auch für 2026 mit weiter zunehmenden Importen zu rechnen. Gleichzeitig bleibt das globale Exportpotenzial hoch: In den USA könnten stillgelegte Kapazitäten rasch reaktiviert werden, während Brasilien seine MaisEthanolproduktion weiter ausbaut und von einer guten Ernte ausgeht. Gesetzliche Anpassungen verbessern die strukturellen Rahmenbedingungen zwar leicht, das Marktumfeld bleibt jedoch aufgrund von Handelskonflikten, Zöllen, regulatorischer Unsicherheit und Kriegen volatil und nur eingeschränkt planbar.
Rohstoff und Produktion
Der Internationale Getreiderat (IGC: International Grains Council) sieht die weltweite Getreideerzeugung (Schätzung vom 19. März 2026) im Getreidewirtschaftsjahr 2025|26 (1. Juli bis 30. Juni) bei rund 2.470 Mio. Tonnen (Vorjahr: 2.326 Mio. Tonnen) und damit über dem Vorjahresniveau. Gleichzeitig wird der weltweite Verbrauch auf etwa 2.423 Mio. Tonnen geschätzt und läge damit ebenfalls über dem Vorjahr (2.350 Mio. Tonnen).
Weizen: Erwartete Produktion von 845 Mio. Tonnen (Vorjahr: 801 Mio. Tonnen), bei einem prognostizierten Verbrauch von 825 Mio. Tonnen.
Mais: Erwartete Produktion von 1.320 Mio. Tonnen (Vorjahr: 1.240 Mio. Tonnen), bei einem weiterhin hohen Verbrauch von 1.302 Mio. Tonnen, insbesondere aus dem Futtermittel- und Industriebereich.
Die Getreideendbestände sollen in Summe auf 632 Mio. Tonnen steigen (Vorjahr: 585 Mio. Tonnen).
Im Berichtszeitraum gaben die Weizennotierungen an der Euronext Paris mit Beginn der Ernte 2025 deutlich nach. Trotz regional schwächerer Ernteaussichten – insbesondere in Südosteuropa – folgten auch die Maisnotierungen diesem Abwärtstrend. Ausschlaggebend für die Preisrückgänge waren v.a. eine verhaltene Exportnachfrage, verstärkte Konkurrenz aus dem Schwarzmeerraum und Übersee sowie ein starker Euro. Der Preisabstand zwischen Mais und Weizen bewegte sich im Berichtszeitraum auf einem weitgehend konstanten Niveau. Die weiterhin hohe Volatilität an den Terminmärkten war insbesondere durch geopolitische Entwicklungen in bedeutenden Rohstoffexportländern, alternative renditestarke Anlageformen, handelspolitische Maßnahmen wie Export und Importzölle, Wechselkursbewegungen sowie die globale Angebots und Nachfragesituation bei Weizen und Mais geprägt. Zum Ende des Geschäftsjahres notierte Weizen an der Euronext Paris bei 198€ pro Tonne und Mais bei 215€ pro Tonne (Vorjahr: 222€ bzw. 221€ pro Tonne).
Kartoffeln
Die Kartoffelstärkefabrik am Standort Gmünd|Österreich verarbeitete in der Kampagne des Geschäftsjahres 2025|26 rund 205.000 Tonnen (Vorjahr: 175.100 Tonnen) Stärkeindustriekartoffeln. Die Verarbeitung von Speiseindustriekartoffeln für die Produktion von Kartoffeldauerprodukten lag in etwa auf dem Vorjahresniveau. Sehr gute Vegetationsbedingungen
Konzernlagebericht
während der Anbausaison führten sowohl bei Stärke- als auch bei Speiseindustriekartoffeln zu guten Erträgen und überdurchschnittlichen Stärkegehalten.
Mais und Weizen
Die AGRANA Stärke GmbH hat in Österreich an den Standorten in Aschach und Pischelsdorf im Geschäftsjahr 2025|26 in etwa die gleiche Menge wie im Vorjahr verarbeitet. Der Spezialmaisanteil (v.a. Wachsmais und biologisch produzierter Mais) betrug rund 30 %.
Die Weizenvermahlung am Standort Pischelsdorf für die Produktion von Weizenstärke und Bioethanol war 2025|26 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 5 % höher. Wie bei anderen agrarischen Rohmaterialien kontrahierte AGRANA über Vorverträge mit Landwirten auch Ethanolgetreide.
An beiden österreichischen Standorten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr in Summe rund 1,41 Mio. Tonnen (Vorjahr: 1,39 Mio. Tonnen) Mais und Getreide verarbeitet.
In Ungarn (HUNGRANA-Werk) betrug 2025|26 die Maisvermahlungsmenge rund 937.000 Tonnen. Das Werk in Rumänien verarbeitete ca. 52.000 Tonnen an verschiedenen Maissorten.
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Investitionen
Die Investitionen im Segment ACS – Stärke betrugen im Geschäftsjahr 2025|26 18,5 Mio. € (Vorjahr: 33,3 Mio. €). Unter anderem wurden folgende Projekte umgesetzt:
Erhöhung der Produktionskapazität für walzengetrocknete technische Spezialstärken am Standort Gmünd|Österreich
Erhöhung der Absackkapazität für Weizenstärke und Gluten am Standort Pischelsdorf|Österreich
Erneuerung der Biofilteranlage am Standort Aschach|Österreich
Der Anteil des Segmentes ACS – Stärke am Konzern-Investitionsvolumen betrug 18,0 %.
Zusätzlich wurden im Geschäftsjahr 2025|26 in den nach der Equity-Methode einbezogenen Joint Venture-Unternehmen (HUNGRANA-Gruppe sowie AGFD TANDAREI SRL) Investitionen im Ausmaß von 21,1 Mio. € (100 %; Vorjahr: 31,7 Mio. €) getätigt.
Segment ACS – Zucker
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Die AGRANA Sales & Marketing GmbH ist die Dachgesellschaft für die Zuckerverkaufsaktivitäten des Konzerns und fungiert gleichzeitig als Holding für die Zucker-Beteiligungen in Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien sowie Bosnien und Herzegowina. Die AGRANA Zucker GmbH ist jene Gesellschaft, die das Vermögen der österreichischen Zuckerfabrik besitzt und diese lenkt. Dem Segment ACS – Zucker wird weiters die Österreichische Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H., Wien, zugerechnet. Die Gemeinschaftsunternehmen der AGRANA-STUDEN-Gruppe sowie die Beta Pura GmbH, Wien, werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Geschäftsentwicklung
Segment ACS – Zucker
2025|26
2024|25
Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
589.880
868.296
–32,1 %
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
–19.320
–29.153
33,7 %
Umsatzerlöse
t€
570.560
839.143
–32,0 %
EBITDA¹
t€
–10.634
–25.360
58,1 %
Operatives Ergebnis
t€
–30.613
–48.863
37,3 %
Ergebnisanteil von Gemeinschafts-
unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
t€
–4.518
–1.812
–149,3 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
–71.348
–24.732
–188,5 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
–106.479
–75.407
–41,2 %
EBIT-Marge
%
–18,7
–9,0
–9,7 pp
Investitionen²
t€
12.383
25.662
–51,7 %
Capital Employed
t€
363.621
478.130
–23,9 %
ROCE3
%
–8,4
–10,2
1,8 pp
Mitarbeitende (FTEs)4
1.225
1.612
–24,0 %
1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
3 Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis / Capital Employed)
4 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Der Umsatz ging im Geschäftsjahr 2025|26 insgesamt um rund 32% zurück. Beim Hauptprodukt Zucker waren sowohl ein signifikanter Absatz als auch ein deutlicher Preisrückgang zu verzeichnen. Die Zuckermärkte waren insbesondere in den Defizitländern stark vom intensiven Wettbewerb aus der Ukraine geprägt. Infolge deutlich geringerer Absatzmengen in den Heimmärkten sowie stark reduzierter Exportaktivitäten erreichte der Zuckerabsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr einen historisch niedrigen Wert. Der Preisrückgang kam aus dem Industriebereich. Seit Beginn des Zuckerwirtschafts-jahres (ZWJ) 2025|26 sind dort die Verkaufspreise weiter gefallen. Damit hat der Industriebereich die Entwicklung im Retailbereich nachvollzogen, die bereits im ZWJ 2024|25 begonnen hatte. Auch die Umsatzerlöse mit Nebenprodukten
Konzernlagebericht
lagen unter dem Vorjahresniveau. Ausschlaggebend hierfür waren ein geringerer Absatz von Melasse, insbesondere in Ungarn, sowie niedrigere Erlöse in der Subkategorie „Sonstige Produkte“ (u.a. Saatgut, Carbokalk, Services).
Umsatz nach Produktgruppen 2025|26
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Der Umsatzrückgang konnte durch einen deutlich geringeren Materialaufwand infolge reduzierter Anbauflächen sowie niedrigerer Rübenverarbeitung weitgehend kompensiert werden. Die ertragsreiche Rübenkampagne 2025 mit hoher Rohstoffqualität wirkte sich zudem positiv auf die Herstellkosten aus. Trotz des signifikanten Umsatzrückganges lag der Rohertrag daher auf dem Niveau des Vorjahres. Einsparungen bei Personal und Strukturkosten führten zu einer spürbaren Verbesserung des operativen Ergebnisses im Segment ACS – Zucker, das sich mit –30,6Mio.€ deutlich besser entwickelte als im Vorjahr. Der Ergebnisbeitrag der AGRANASTUDENGruppe wirkte sich im Geschäftsjahr 2025|26 mit –4,3Mio.€ negativ auf das SegmentEBIT aus und lag damit unter dem Vorjahreswert (–1,1Mio.€). Der Ergebnisrückgang war im Wesentlichen auf deutlich gesunkene Verkaufspreise sowie eine geringere Auslastung der Raffinerie in Bosnien und Herzegowina zurück-zuführen. Das zweite ZuckerJoint Venture, die Beta Pura GmbH, Wien, wirkte sich mit –0,2Mio.€ (Vorjahr: –0,7Mio.€) nahezu neutral auf das Segment-EBIT aus.
Das negative Ergebnis aus Sondereinflüssen im Segment ACS – Zucker in Höhe von –71,3Mio.€ stand im Wesentlichen im Zusammenhang mit Maßnahmen im Rahmen des Strategieprojektes AGRANA NEXT LEVEL. Darin enthalten waren insbesondere Wertminderungen auf Vermögenswerte in Höhe von 46,0Mio.€ (Vorjahr: 20,0Mio.€). Darüber hinaus wurde im März 2025 die Erstellung eines Sozialplanes als Teil der Restrukturierungsmaßnahmen (Schließungen der Standorte Leopoldsdorf|Österreich und Hrušovany|Tschechien) abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2025|26 Aufwendungen in Höhe von 13,7Mio.€, überwiegend Personalaufwendungen, ergebniswirksam erfasst. Im vierten Quartal 2025|26 wurde zudem eine Rückstellung für Prozesskostenrisiken gebildet, die das EBIT um 9,5 Mio. € minderte.
Marktumfeld
Zuckerweltmarkt
Das Marktforschungsunternehmen S&P Global wies in seiner Schätzung der Weltzuckerbilanz vom 1. April 2026 für das zu Ende gegangene Zuckerwirtschaftsjahr (ZWJ) 2024|25 (1. Oktober 2024 bis 30. September 2025) ein Defizit von rund 2,6 Mio. Tonnen Zucker aus. Hauptursache dafür war eine unter den Erwartungen liegende Zuckerproduktion in Indien. Für das laufende ZWJ 2025|26 geht S&P Global in seiner Schätzung von einem leichten Überschuss in Höhe von rund 0,8 Mio. Tonnen aus. Dieser ist auf günstige Wetterbedingungen in allen großen Produktionsregionen, insbesondere in Asien, zurückzuführen, die zu einer höheren Zuckerproduktion führten. Für das kommende ZWJ 2026|27 erwartet S&P Global einen weltweiten Überschuss von rund 1,8 Mio. Tonnen.
Weltzuckerbilanz1
2026|27
2025|26
2024|25
Mio. Tonnen
ZWJ
ZWJ
ZWJ
Anfangsbestand
65,9
69,8
73,3
Erzeugung
193,8
191,1
186,9
Verbrauch
–192,0
–190,4
–189,5
Saldo Exporte/Importe
–0,8
–4,6
–0,9
Endbestand
66,9
65,9
69,8
in % des Verbrauches
34,8
34,6
36,8
1 Weltmarktzuckerbilanz vom 1. April 2026 (S&P Global)
Da sich das weltweite Angebot zu einem Großteil auf Brasilien, Indien und Thailand stützt, können sich Ereignisse in diesen Regionen, wie z.B. Wetterbedingungen, erheblich auf die Weltmarktzuckerbilanz auswirken und zu einer hohen Marktvolatilität führen. Zusätzliche Volatilität wird durch geopolitische Unsicherheiten wie z.B. die US-Handelspolitik oder kriegerische Konflikte ausgelöst.
Die Weltmarktpreise für Weißzucker und Rohzucker sind seit Beginn des Geschäftsjahres 2025|26 kontinuierlich gesunken und erreichten im Februar 2026 ein 5-Jahres-Tief. Der Rückgang war auf die globale Überschusssituation zurückzuführen.
Zum Ende des Geschäftsjahres notierte Weißzucker bei 407,7 US$ pro Tonne und Rohzucker bei 306,2 US$ pro Tonne (28. Februar 2025: 532,6 US$ bzw. 408,3 US$).
Die jüngsten kriegerischen Auseindersetzungen im Nahen Osten sowie die Erwartung steigender Öl- und Energiepreise könnten die relative Wettbewerbsfähigkeit von Ethanol erhöhen. Infolgedessen könnte der Anreiz zunehmen, Zuckerrohr verstärkt für die Bioethanolproduktion einzusetzen. Dies würde potenziell das globale Angebots-Nachfrage-Verhältnis am Zuckermarkt verändern.
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EU-Zuckermarkt
Die EU-Zuckerbilanz vom Dezember 2025 weist für das ZWJ 2024|25 einen deutlichen Produktionsanstieg auf 16,6 Mio. Tonnen aus (ZWJ 2023|24: rund 15,6 Mio. Tonnen) aus. Der Zuwachs war im Wesentlichen auf eine signifikante Ausweitung der Rübenanbaufläche, insbesondere in Zentral- und Nordeuropa, zurückzuführen. Begünstigt wurde die Entwicklung durch überwiegend durchschnittliche bis gute Erträge, wenngleich die Zuckergehalte regional uneinheitlich ausfielen. Der EU-Zuckerverbrauch im ZWJ 2024|25 war stabil bis leicht rückläufig und spiegelt damit die strukturelle Nachfrageschwäche infolge gesundheitsbedingter Konsumtrends sowie Substitutionen durch alternative Süßungsmittel wider.
Für das laufende ZWJ 2025|26 wird ein Rückgang der EU-Zuckerproduktion auf rund 16,0 Mio. Tonnen erwartet. Ursache hierfür ist v.a. eine im Jahresvergleich um etwa 10% geringere Rübenanbaufläche. Verbesserte Erträge infolge günstiger Witterungsbedingungen wirken diesem Rückgang teilweise entgegen. Gleichzeitig stellen Krankheits- und Schädlingsbefall, insbesondere in Teilen Deutschlands, Frankreichs und Osteuropas, weiterhin ein Risikopotenzial dar. Der EU-Zuckerverbrauch wird für das ZWJ 2025|26 mit rund 13,7 Mio. Tonnen weitgehend stabil prognostiziert, wobei keine wesentliche Nachfrageerholung erwartet wird. Marktbeobachter gehen für das Anbaujahr 2026 von weiteren Flächenrücknahmen aus, was v.a. auf den anhaltenden Margendruck für Rübenanbauer zurückzuführen ist.
Vor dem Hintergrund der hohen Zuckerproduktion, einer ungünstigeren Exportparität sowie stagnierender Nachfrage setzte sich der rückläufige Preistrend für Weißzucker in der EU fort. Der von der EU-Kommission veröffentlichte Preis für Zucker (Food und Non-Food, ab Werk) ging zu Beginn des ZWJ 2024|25 im Oktober 2024 deutlich auf 619 € pro Tonne zurück. Seither sank er weiter, lag zu Beginn des Geschäftsjahres 2025|26 im März 2025 bei 550 € und im Jänner 2026 (letzte vorliegende Veröffentlichung) bei 516 € pro Tonne, dem niedrigsten Stand seit September 2022. Innerhalb der EU
Konzernlagebericht
gibt es signifikante regionale Preisunterschiede zwischen den Defizit- und den Überschussregionen. Die Importe aus der Ukraine nach Rumänien (Defizitregion und Kernabsatzmarkt der AGRANA) führten dort zu einem starken Mengen- und Preisrückgang.
EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen
Nachdem Anfang Juni 2025 die Quote für zollfreie Importe aus der Ukraine wieder auf das Niveau des ursprünglichen Assoziierungsabkommens des Jahres 2014 in Höhe von 20.070 Tonnen pro Jahr reduziert wurde, kam es bereits Ende Juni 2025 zu einer Einigung bei den Verhandlungen über die Revision des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens zwischen der EU-Kommission und der Ukraine. Das angepasste Abkommen sieht vor, das jährliche zollfreie Kontingent für Zucker von 20.070 Tonnen auf 100.000 Tonnen pro Jahr zu erhöhen. Für 2025 wurde das Abkommen anteilig für sieben Monate angewendet, ab 2026 gilt die volle jährliche zollfreie Importquote von 100.000 Tonnen.
Freihandelsabkommen
Am 7. Januar 2026 hat der Ministerrat der EU mit qualifizierter Mehrheit dem Mercosur-Abkommen nach 25 Jahren Verhandlungen zugestimmt. Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) besteht aus einem Partnerschaftsabkommen und einem Interims-Handelsabkommen; es wurde am 17. Januar 2026 in Paraguay unterzeichnet.
Voraussetzung für das reguläre Inkrafttreten des Interims-Handelsabkommens wäre die Zustimmung im EU-Parlament mit einfacher Mehrheit gewesen. Da das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung am 21. Januar 2026 für einen Antrag zur Überprüfung der Vereinbarkeit des Mercosur-Abkommens mit den EU-Verträgen gestimmt hat, wird sich diese Zustimmung nun erheblich verzögern. Der Prüfprozess durch den EuGH könnte bis zu zwei Jahre dauern und den endgültigen Ratifizierungsprozess mit den Mercosur-Staaten erheblich verzögern. Ungeachtet der rechtlichen Überprüfung wurde das vorläufige Handelsabkommen am 27. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Gleichzeitig hat die EU-Kommission angekündigt, die Handelsregelungen provisorisch anwenden zu wollen, ohne die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Für den Fall, dass der EuGH feststellt, dass das Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar ist, muss es geändert werden, bevor es final in Kraft treten kann. Für den Zuckermarkt bedeutet das Abkommen, dass der Zoll für 180.000 Tonnen des bestehenden Einfuhrkontingents Brasiliens von 98 € pro Tonne auf 0 € pro Tonne gesenkt wird sowie Paraguay ein neues zollfreies Einfuhrkontingent von jährlich 10.000 Tonnen Rohrohrzucker für die Raffination erhält.
Die EU und Indien haben Ende Januar 2026 die Verhandlungen über den Aufbau einer neuen Freihandelszone abgeschlossen. Die Zölle auf nahezu alle Warenausfuhren der EU nach Indien sollen gesenkt oder abgeschafft und damit die Warenausfuhren bis 2032 verdoppelt werden. Sensible Wirtschaftssektoren werden nicht in das Abkommen einbezogen, empfindliche europäische Agrarsektoren werden vollständig geschützt und Produkte wie Rind- und Geflügelfleisch, Reis sowie Zucker von der Liberalisierung im Rahmen des Abkommens vollständig ausgenommen. Das Abkommen kann erst unterzeichnet werden, nachdem der Vertragstext rechtlich überprüft und in alle Amtssprachen der EU übersetzt wurde. Anschließend muss er von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament gebilligt werden.
Die EU und Australien haben nach acht Jahren Verhandlungen Ende März 2026 ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das EU-Agrarexporten vollständigen zollfreien Zugang nach Australien ermöglicht und zugleich den Zugang Australiens zum EU-Markt durch Kontingente, Nachhaltigkeitsauflagen und Schutzmechanismen begrenzt. Im Zuckersektor wird Australien ein zollfreies Kontingent von insgesamt 44.925 Tonnen Rohrohrzucker sowie 10.000 Tonnen Ethanol (aus Zucker) eingeräumt, bei gleichzeitiger Absicherung sensibler EU-Märkte. Die Unterzeichnung wird für Ende 2026 bzw. Anfang 2027 erwartet, vorbehaltlich der formalen Genehmigungsverfahren.
Ein weiteres für den Zuckermarkt relevantes Abkommen, mit Thailand, ist Gegenstand von wiederaufgenommenen Verhandlungen, die sich jedoch noch in einem frühen Stadium befinden. Mit Wirkung zum 1. Jänner 2026 erhöhte das Vereinigte Königreich zudem sein autonomes Zollkontingent für zur Raffination bestimmten Rohrohrzucker mit einem Zollsatz von 0% von 260.000 Tonnen auf 325.000 Tonnen.
Rohstoff und Produktion
Die Zuckerrübenanbaufläche der rund 4.800 AGRANA-Kontraktbauern (Vorjahr: rund 5.700) betrug im Anbaujahr 2025 rund 66.000 Hektar und lag damit aufgrund der Fabriksschließungen in Leopoldsdorf|Österreich und Hrušovany|Tschechien deutlich unter dem Vorjahreswert (Anbaujahr 2024: 99.000 Hektar). Die Vegetationsbedingungen 2025 waren von einem günstigen Witterungsverlauf geprägt.
Das Auftreten der Blattkrankheit Cercospora war geringer als in den Vorjahren, wodurch die Blattgesundheit zufriedenstellend war. Infolgedessen stieg auch der Zuckergehalt im Verlauf der Vegetationsperiode kontinuierlich an und lag letztendlich deutlich über dem Vorjahr.
Das Auftreten des Rübenderbrüsslers (Rüsselkäfer) konnte dank einer durch Notfallzulassung eingesetzten Beize größtenteils unter Kontrolle gebracht werden und verursachte nur einen mäßigen Flächenverlust. Vereinzelt, v.a. im östlichen Einzugsgebiet, war es zu Krankheiten wie Stolbur und RTD (Rubbery Taproot Disease; „Gummirüben“), welche von verschiedenen Zikadenarten ausgelöst werden, gekommen.
Die beschriebenen Vegetationsbedingungen waren letztlich für einen überdurchschnittlichen Zuckergehalt von 16,6 % (Vorjahr: 14,9 %) ausschlaggebend. Auf einer Gesamtfläche von rund 63.000 Hektar wurden rund 4,3 Mio. Tonnen Zuckerrüben (Vorjahr: 6,5 Mio. Tonnen) geerntet, was einem Durchschnittsertrag von 69 Tonnen je Hektar (Vorjahr: 67 Tonnen je Hektar) entsprach.
Die fünf AGRANA-Rübenzuckerfabriken verarbeiteten während der Kampagne täglich etwas über 33.600 Tonnen Rüben (Vorjahr: 48.400 Tonnen in sieben Fabriken). Dank des höheren Zuckergehalts und der besseren Qualität der Zuckerrüben, die den Rückgang der Erntemenge teilweise ausgleichen konnten, produzierten die Fabriken insgesamt 646.000 Tonnen konventionellen Zucker (Vorjahr: 816.000 Tonnen) in einer Kampagne, die durchschnittlich 128 Tage dauerte (Vorjahr: 136 Tage).
Im Werk in Tulln|Österreich wurde ganzjährig eine Melasseentzuckerungsanlage betrieben. Dabei wurde neben Dicksaft und flüssigem Betain auch Düngemelasse hergestellt. Weiters betreibt AGRANA eine Rohrrohzuckerraffinerie in Bosnien und Herzegowina, in der im Geschäftsjahr 2025|26 rund 61.800 Tonnen Weißzucker (Vorjahr: rund 73.000 Tonnen) gewonnen wurden.
Betainkristallisation|Beta Pura GmbH1
Die Beta Pura GmbH, Wien, mit ihrer Betriebsanlage in Tulln|Österreich ist einer von weltweit drei tätigen Betainproduzenten, die aus flüssigem Betain kristallines Betain erzeugen. Nach einer Betriebsunterbrechung im Geschäftsjahr 2022|23 hat das Unternehmen 2023|24 den Betrieb wieder aufgenommen und spätestens mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2024|25 kann gesagt werden, dass der erneute Markteintritt mit kontinuierlich steigenden Mengen trotz wachsender Konkurrenz durch billigere, synthetische Ware aus China geschafft wurde. 2025|26 wurden etwas mehr als 3.100 Tonnen Betain ausschließlich aus regionalem Rohstoff produziert und verkauft. Der Betainmarkt sowie Beta Pura verfügen über erhebliches Entwicklungspotenzial, das derzeit durch eine unzureichende Rohstoffversorgung deutlich eingeschränkt wird.
1 Betreffend (Finanz-)Details zur Beta Pura GmbH siehe auch Konzernanhang, Seite 209
Investitionen
Im Segment ACS – Zucker gab AGRANA im Geschäftsjahr 2025|26 12,4 Mio. € (Vorjahr: 25,7 Mio. €) primär für folgende Projekte aus:
Umstellung der Brennstoffversorgung von Kohle auf Erdgas in Opava|Tschechien
Großrevision der Dampfturbine 1 in Tulln|Österreich
Erneuerung Kalkofen in Roman|Rumänien
Der Anteil des Segmentes ACS – Zucker am Konzern-Investitionsvolumen betrug 12,0 %.
Zusätzlich wurden 2025|26 in den nach der Equity-Methode einbezogenen Joint Venture-Unternehmen (AGRANA-STUDEN-Gruppe sowie Beta Pura GmbH) Investitionen von 2,1 Mio. € (100 %; Vorjahr: 1,0 Mio. €) getätigt.
Konzernlagebericht
Holding & Sonstige
Die AGRANA Beteiligungs-AG als Holdinggesellschaft sowie Tochterunternehmen mit konzernübergreifenden Funktionen wurden bis zum Stichtag 28. Februar 2025 in der Berichterstattung gemeinsam mit dem alten Segment Zucker berichtet. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Konzernstrategie NEXT LEVEL werden diese Gesellschaften seit Beginn des Geschäftsjahres 2025|26 als eigener Bereich in der Segmentberichterstattung dargestellt. Dem neuen Bereich Holding & Sonstige werden die AGRANA Beteiligungs-AG, die INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., die AGRANA Research & Innovation Center GmbH sowie die AGRANA Group-Services GmbH, alle in Wien, zugerechnet.
Geschäftsentwicklung
Holding & Sonstige
2025|26
2024|25
Veränderung
% / pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
45.405
41.548
9,3 %
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
–8.824
–11.132
20,7 %
Umsatzerlöse
t€
36.581
30.416
20,3 %
EBITDA¹
t€
–10.205
–7.836
–30,2 %
Operatives Ergebnis
t€
–14.487
–12.208
–18,7 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
–2.555
–3.518
27,4 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
–17.042
–15.726
–8,4 %
EBIT-Marge
%
–46,6
–51,7
5,1 pp
Investitionen²
t€
7.998
2.754
190,4 %
Capital Employed
t€
5.402
12.786
–57,8 %
ROCE3
%
–268,2
–95,5
–172,7 pp
Mitarbeitende (FTEs)4
334
366
–8,7 %
1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
3 Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis / Capital Employed)
4 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Die Umsatzerlöse des Bereiches Holding & Sonstige lagen im Geschäftsjahr 2025|26 mit 36,6 Mio. € deutlich über dem Wert des Vorjahres. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Verkaufserlöse der Tochtergesellschaft INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H.
Das EBIT des Bereiches Holding & Sonstige verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr moderat auf –17,0 Mio. €. Geringere umsatzabhängige Royalties führten im Wesentlichen zu diesem Ergebnisrückgang. Im Ergebnis aus Sondereinflüssen waren, wie auch schon im Vorjahr, Aufwendungen für Strategieumsetzung und Restrukturierungsschritte im Rahmen von AGRANA NEXT LEVEL enthalten.
Forschung und Entwicklung
In einem hochkompetitiven und dynamischen Marktumfeld ist es für AGRANA von strategischer Bedeutung, relevante Markt- und Technologietrends frühzeitig zu erkennen, die Anforderungen der Märkte durch gezielte Produktinnovationen zu erfüllen und kundenspezifische Lösungen zu entwickeln. In enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden arbeitet AGRANAs Forschung und Entwicklung (F&E) kontinuierlich an neuen Technologien, Spezialprodukten und an innovativen Anwendungsmöglichkeiten für bestehende Produkte und leistet damit einen zentralen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen auf Erfolg ausgerichteten Konzernstrategie.
Das AGRANA Research & Innovation Center (ARIC) in Tulln|Österreich ist neben 18 lokalen Frucht-NPD-Centern (NPD: New Product Development) der zentrale Forschungs- und Entwicklungs-Hub des Konzerns. Das ARIC ist als eigenständiges Unternehmen in der AGRANA-Gruppe organisiert und eine 100 %-Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, deren Ziel es ist, innovative Produkte aus den Rohstoffen Zuckerrübe, Kartoffel, Mais, Wachsmais, Weizen und aus diversen Früchten zu entwickeln. Das ARIC ist national und international als Inhouse-F&E-Dienstleister in den Bereichen (Zucker-)Technologie & Nachhaltigkeit, Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie, Stärketechnologie, Mikrobiologie, Biotechnologie und Fruchtzubereitungen tätig und wird in der Finanzberichterstattung dem neuen Bereich Holding & Sonstige (H&S) zugeordnet.
Die Zusammenführung von F&E-Spezialistinnen und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen unter einem organisatorischen Dach ermöglicht neben administrativen und strukturellen Synergieeffekten auch einen intensiven und systematischen Austausch zwischen den Forschungsgruppen und Disziplinen. Dadurch werden bereichsübergreifende Themen effizient adressiert und die Nutzung komplementärer Kompetenzen gefördert. Dies schafft wesentliche Vorteile bei segmentübergreifenden Forschungsschwerpunkten, u.a. in den Bereichen Technologie, Verdickungs- und Süßungslösungen, Aromen, Mikrobiologie, Produktqualität und -sicherheit sowie bei Bio-Produkten.
F&E-Kennzahlen
2025|26
2024|25
F&E-Aufwendungen (intern und extern)
Mio. €
24,8
27,1
F&E-Quote1
%
0,77
0,77
Mitarbeitende in F&E (Köpfe)
324
341
1 F&E-Aufwendungen gemessen am Konzernumsatz
Segment Food & Beverage Solutions
Rezepturen
Ein innovatives Verfahren zur Verbesserung der Festigkeit und Strukturstabilität von Erdbeerfruchtstücken wurde weiterentwickelt. Durch die Behandlung behalten die Früchte auch unter anspruchsvollen Produktionsbedingungen ihre Stückigkeit und tragen zu einem natürlicheren und hochwertigeren Konsumerlebnis bei. Damit stärkt AGRANA ihr Portfolio an Premium-Fruchtlösungen und ermöglicht Kunden den Einsatz in neuen Anwendungen mit erhöhter Produktstabilität.
Darüber hinaus wurden innovative Konzepte für Fruchtinklusionsprodukte evaluiert, die dem zunehmenden Trend zu multisensorischen Konsumerlebnissen Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang wurden sogenannte Popping Pearls mit flüssigem Kern entwickelt, die durch ihre spezifische Textur ein neuartiges sensorisches Erlebnis bieten. Ergänzend dazu wurden probiotische, hitzestabile Varianten entwickelt, die gezielt dem wachsenden Markttrend zu Health & Naturalness entsprechen.
Zudem wurde eine neue Generation texturreicher Frucht- und Funktionsinklusionsprodukte entwickelt, um wachsende Marktsegmente wie Iced Beverages, Food Service und moderne Snackkonzepte gezielt zu adressieren. Halbfeste, vielseitig aromatisierbare Jelly Cubes eröffnen neue Anwendungen in Getränken, Milchprodukten und Eiscreme und ermöglichen differenzierende Konsumentenerlebnisse mit hoher internationaler Nachfrage. Diese Projekte stärken die Innovationsposition von AGRANA, erweitern das Portfolio um trendstarke Produkte und unterstützen die Erschließung neuer Kundengruppen im globalen Getränke- und Gastronomiesektor.
Getränkelösungen
Im vergangenen Geschäftsjahr baute AUSTRIA JUICE die Geschäftsfelder Getränkegrundstoffe, Aromen und Produktion von Saftkonzentraten weiter erfolgreich aus, unterstützt durch strategische Investitionen in Infrastruktur und Personal. Die Weiterentwicklung der Verwertung von FTNF-Saftaromen (FTNF: From the named fruit; natürliche Fruchtaromen)
Konzernlagebericht
sowie der Eigenproduktion von Kompositionsaromen trug weiterhin maßgeblich zur Stärkung des Getränkegrundstoff- und Aromengeschäftes bei.
Verfahren zur Diversifizierung und Standardisierung des Angebotes an FTNF-Saftaromen werden kontinuierlich implementiert und verbessert. Darüber hinaus wird in Automatisierungsverfahren in der Aromaentwicklung und -produktion investiert, um die Kapazitäten zu steigern.
Segment ACS – Stärke
Rohstoff
Natürliche Schwankungen in der Rohstoffqualität sowie die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels erfordern ein systematisches Rohstoffmonitoring zur Sicherstellung gleichbleibender Produktqualitäten. Ziel ist es, verlässliche Prognosen zu Rohstoffqualitäten und Ausbeuten zu ermöglichen und damit eine gezielte Optimierung der Produktionsprozesse zu unterstützen. Sortenversuche unterstützen die Landwirte bei der Auswahl geeigneter Rohstoffvarianten mit optimalen Qualitäts- und Verarbeitungseigenschaften. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden eng mit den Landwirten abgestimmt und tragen wesentlich zur Sicherstellung der Produktionsmengen und Produktqualitäten bei.
Food
Die Marktentwicklung ist zunehmend von einer stärkeren Ausrichtung auf gesundheitliche Produktversprechen geprägt. Mit dem klaren Trend in Richtung Health Claims steigt die Nachfrage nach kundenspezifischen und maßgeschneiderten Komplettlösungen, was neben höheren Anforderungen an die Lebensmittelprodukte eine enge Zusammenarbeit mit den Kunden erfordert. Auf diese Entwicklungen wurde in der Lebensmittelanwendungstechnik durch die Weiterentwicklung neuer Modellsysteme und Kundenrichtrezepturen eingegangen. Zur Unterstützung dieser Anforderungen wurden zudem interne Prozesse, wie beispielsweise für Sensorik, weiter digitalisiert und methodisch modernisiert. Mit der Markteinführung von neuen, natürlichen und funktionellen Stärkeprodukten wurde das Produktportfolio erfolgreich erweitert.
Pflanzliche Proteine
Bei AGRANA dienen Mais, Kartoffeln und Weizen als Proteinquellen, die mithilfe spezieller Technologien so verarbeitet werden, dass sie sowohl zur Proteinanreicherung als auch als funktionelle Zutaten in Lebensmitteln eingesetzt werden können. Eine besondere Bedeutung kommt dabei Weizengluten zu, das aufgrund hoher Produktstabilität und Qualität speziell im Einsatz für Backwaren eine zentrale Rolle im Produktportfolio einnimmt. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Proteinprodukte, insbesondere zur Optimierung ihrer funktionellen Eigenschaften für den Einsatz in veganen, vegetarischen und hybriden Fleisch- und Milchersatzprodukten.
Neue Produkte und Technologien
Im Kosmetikbereich stehen Nachhaltigkeit und der Ersatz fossiler Rohstoffe weiterhin im Fokus. Das Stärkeproduktportfolio von AGRANA bietet hier attraktive Entwicklungspotenziale, sodass in Zusammenarbeit mit Kunden Stärken als Talkersatz implementiert werden konnten. Neue Enzymtechnologien treiben die Produktportfolioentwicklung in Bezug auf ballaststoffreiche Ernährung und Zuckerreduktion maßgeblich voran. Dies eröffnet breite Anwendungsbereiche wie beispielsweise in Kindernährmitteln und in der Sporternährung. Mittels neuer Technologien konnte die Markteinführung der neuen Clean Label Stärkeproduktlinie AGENAPURE® durch begleitende ARIC-Entwicklungsaktivitäten umgesetzt werden.
Non-Food
Im technischen Bereich stehen die Entwicklung nachhaltiger Lösungen, die Steigerung der Effizienz in den unterschiedlichen Prozessen sowie die Erforschung innovativer und ressourcenschonender Stärkeprodukte im Vordergrund.
Die Weiterentwicklung im Bereich der speziell gering modifizierten Stärkeether für die Anwendungsfelder Fliesenkleber und Putz wurde vorangetrieben und erweiterte das Portfolio entscheidend. Durch gezielte Mehrfachmodifikation konnte das rheologische Profil anwendungsspezifisch optimiert werden. Unter der Produktbezeichnung AMITROPRO® konnten die neuen Stärken erfolgreich am Markt platziert werden.
Eine Forschungskooperation ermöglichte es, die Entwicklung hochmodifizierter Stärkeprodukte für Flockungsmittel auf die nächste Stufe zu heben. Durch ein spezielles Verfahren lassen sich die neuen Stärkeprodukte industriell skalieren
und effizienter herstellen. Durch die Implementierung einer speziellen Pilot-Versuchsanlage konnte die Wirksamkeit der entwickelten Produkte im Vergleich zu kommerziellen Flockungsmitteln praxisnah aufgezeigt werden.
Die Entwicklung neuer auf Stärke basierender Compounds zur Herstellung biologisch abbaubarer Agrarfolien wurde erfolgreich weitergeführt. Durch gezielte Forschungsarbeiten konnte die notwendige mechanische Stabilität gepaart mit der erforderlichen Bio-Kompostierbarkeit abhängig von den regionalen Umweltbedingungen erreicht werden, was sich in systematisch durchgeführten Feldversuchen bestätigte. Die derzeit laufende notwendige Zertifizierung wird die zeitnahe Marktumsetzung unterstützen, um so einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu liefern.
Das Bestreben des Marktes nach bio-basierten Lösungen im Bereich Verpackungen bekommt immer größere Bedeutung. Wasserlösliche Folien konnten mit neu entwickelten Stärkeprodukten hergestellt werden, die dadurch eine beachtliche Teilsubstitution des petro-basierten Polyvinylalkohols ermöglichen. Durch diese innovativen Forschungsarbeiten kann die Abbaubarkeit verbessert, der Carbon-Footprint gesenkt und die Kosteneffizienz bei der Folienherstellung erhöht werden.
Im Rahmen eines vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanzierten Infrastrukturprojektes wurden durch die Anschaffung technischer Anlagen bemerkenswerte Fortschritte beim Ausbau der Kapazitäten für die Forschung an nachhaltigen Materialien erzielt. Durch die Investitionsförderung wurde es möglich, Entwicklungen und Analysen im Bereich biologisch abbaubarer Polymere am Standort Tulln|Österreich zu zentralisieren und somit effizienter zu gestalten.
Biotechnologie
Das Potenzial eines bislang ungenutzten Nebenstroms aus der Bioethanolproduktion wurde identifiziert und für die Erschließung neuer Wertschöpfungsmöglichkeiten genutzt. Durch die Entwicklung marktfähiger, nachhaltiger Produkte für Anwendungen in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Spezialmärkte wird die Ressourceneffizienz bestehender Prozesse erhöht und ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen generiert.
Segment ACS – Zucker
Rohstoff Zuckerrübe
Der Zuckerrübenanbau steht mehr denn je unter wirtschaftlichem Druck. Vor dem Hintergrund der herausfordernden Marktlage gewinnt die Kosteneffizienz der Zuckerproduktion entscheidend an Bedeutung. Grundlage dafür ist ein hochwertiger Rohstoff.
Das Zuckerrüben-Sortenportfolio wird zielgerichtet gemäß den spezifischen Anforderungen der Zuckerindustrie selektiert. Maßnahmen werden gesetzt, um die genetisch festgelegten Eigenschaften unter den schwankenden Umwelt- und Anbaubedingungen so zuverlässig und stabil wie möglich praxiswirksam werden zu lassen. Diese qualitätslenkenden Maßnahmen, wie die Entwicklung von Prognosemodellen, Krankheits- und Schädlingsmonitoring sowie Qualitätserkennung, werden unter Einbeziehung neuester Techniken und basierend auf umfangreichen, langjährigen Daten stetig verbessert.
Aufgrund des potenziellen Zuckerertragsverlustes von bis zu 50 % bleibt die Bekämpfung der Blattfleckenkrankheit Cercospora beticola weiterhin ein zentrales Forschungsthema. Diese genetisch dynamische Krankheit führt zum Absterben des Blattapparates und reduziert die Zuckereinlagerung im Rübenkörper. Ziel der Forschung ist es, diese Verluste möglichst gering zu halten. Eine präzise Terminierung von Fungizidapplikationen ist hierfür entscheidend. Als dienliches Werkzeug werden Prognosemodelle verifiziert bzw. entwickelt.
Zudem treten neue Schadorganismen auf, wie die Schilf-Glasflügelzikade, die sich zu relevanten Vektoren für SBR (Syndrome Basses Richesses) und/oder für die Gummirübenkrankheit (Rubbery Taproot Disease) entwickelt haben. Beide Krankheiten führen zu erheblichen Qualitätsminderungen und verringern die Lagerfähigkeit des Rohstoffs Zuckerrübe. Um wirksame Bekämpfungsstrategien sowie geeignete logistische Maßnahmen für eine rechtzeitige Bergung gesunder Rüben zu entwickeln, wird der komplexe Erreger- und Vektorenverbund intensiv erforscht.
Schädlinge zählen generell zu den bedeutendsten Ursachen für Ertragsverluste im Zuckerrübenanbau. Daher arbeitet F&E in enger Kooperation mit den Landwirten daran, ein etabliertes Warn- und Monitoringsystem kontinuierlich weiterzuführen. Dieses ermöglicht eine rechtzeitige und damit wirksame Bekämpfung relevanter Schadinsekten. Darüber
Konzernlagebericht
hinaus wird an neuen, zukunftsträchtigen Technologien der Schädlingskontrolle gearbeitet, die eine effektive und gleichzeitig ökologische Bekämpfung ermöglichen.
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt liegt in der Entwicklung eines KI-gestützten bildgebenden Systems zur Früherkennung unterschiedlicher Zuckerrübenqualitäten. Die Qualität der Ernte soll bereits vor der Anlieferung in der Fabrik erfasst und quantifiziert werden.
Technologie
Die Reduzierung des Energieverbrauches bei gleichzeitiger Steigerung der Zuckerausbeute ist und bleibt ein zentraler Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Vor dem Hintergrund klimabedingter Veränderungen der Rübenqualität sowie des vermehrten Auftretens neuer krankheitsbedingter Schadbilder kommen innovative analytische Schnellmethoden zum Einsatz. Diese erlauben eine Erfassung der Rübenqualität im Hinblick auf den Verarbeitungsprozess. Parallel dazu wird sowohl an Lösungen für den Umgang mit rübeneigenen Inhaltsstoffen gearbeitet, die den nötigen Energieeinsatz in der Zuckergewinnung erhöhen, als auch an Konzepten für den Umgang mit mikrobiell gebildeten Polymeren, die den Verarbeitungsprozess beeinträchtigen. Zur Bearbeitung dieser beiden Fragestellungen wird der Einsatz neuer Technologien forciert, u.a. in Zusammenarbeit mit innovativen Start-ups.
Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit
Im Einklang mit der Klimastrategie von AGRANA werden neue Technologien und Prozesskonzepte systematisch auf ihre industrielle Umsetzbarkeit geprüft. Bestehende Prozessströme werden auf ihre Eignung zur Steigerung der Biogasausbeute untersucht, um den Einsatz fossiler Energieträger nachhaltig zu reduzieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der Nutzung innovativer energieeffizienter Filtrationstechnologien, um den fossilen Energieeinsatz bei der Aufkonzentration von Nebenströmen zu verringern.
Risikomanagement
(inklusive Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem)
Der Vorstand der AGRANA-Gruppe ist sich der Bedeutung eines aktiven und funktionsfähigen Risikomanagements bewusst. Dieses verfolgt das grundsätzliche Ziel, Chancen- und Risikopotenziale ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestandes der Unternehmensgruppe zu setzen.
Die AGRANA-Gruppe bedient sich integrierter Kontroll- und Berichtssysteme, die eine regelmäßige, konzernweite Einschätzung der Risikosituation ermöglichen. Im Rahmen der Früherkennung und Überwachung von konzernrelevanten Risiken wurden zwei einander ergänzende Steuerungsinstrumente implementiert:
Ein konzernweites operatives Planungs- und Berichtssystem bildet die Basis für die monatliche Berichterstattung an die zuständigen Entscheidungsträger. Im Rahmen dieses Reporting-Prozesses wird für die Gruppe und für jedes Segment ein separater Risikobericht erstellt. Der Fokus liegt dabei auf der Ermittlung von Sensitivitäten in Bezug auf sich verändernde Marktpreise für das gegenwärtige und das folgende Geschäftsjahr. Die einzelnen Risikoparameter werden laufend der aktuellen Planung bzw. dem aktuellen Forecast gegenübergestellt, um die Auswirkungen auf das operative Ergebnis berechnen zu können. Neben der laufenden Berichterstattung diskutieren die Verantwortlichen aus den Geschäftsbereichen regelmäßig direkt mit dem Vorstand über die wirtschaftliche Situation sowie den Einsatz risikoreduzierender Maßnahmen.
Das Risikomanagement verfolgt die Zielsetzung, wesentliche Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Chancen- und Risikopotenzial zu identifizieren und zu bewerten. Zweimal jährlich werden die Risiken über den finanziellen Planungshorizont von fünf Jahren in den einzelnen Geschäftsbereichen durch ein definiertes Risikomanagement-Team in Kooperation mit dem zentralen Risikomanagement analysiert. Der Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation und deren Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Risiko-/Chancenpotenzial, die Definition von Frühwarnindikatoren sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung. Zudem wird für das laufende Geschäftsjahr die aggregierte Risikoposition der AGRANA-Gruppe mittels einer im Risikomanagement üblichen Berechnung, der „Monte-Carlo-Simulation“, ermittelt. So kann beurteilt werden, ob ein Zusammenwirken oder die Kumulation von Einzelrisiken ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen könnte. Darüber hinaus dienen die Ergebnisse aus der „Monte-Carlo-Simulation“ als Basis einer liquiditätsbasierten Analyse der Risikotragfähigkeit. Die Ergebnisse werden an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates berichtet.
Für die Segmente der AGRANA-Gruppe wurden Risikomanagement-Verantwortliche definiert, die in Abstimmung mit dem Vorstand im Bedarfsfall Maßnahmen zur Schadensminimierung einleiten sollen.
Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird jährlich vom Wirtschaftsprüfer geprüft und als Ergebnis der Beurteilung wird ein abschließender Bericht über die Funktionsfähigkeit des unternehmensweiten Risikomanagements erstellt.
Risikopolitik
AGRANA sieht im verantwortungsvollen Umgang mit Chancen und Risiken eine wesentliche Grundlage für eine ziel- und wertorientierte sowie nachhaltige Unternehmensführung. Die Risikopolitik der Unternehmensgruppe zielt auf risikobewusstes Verhalten ab und sieht klare Verantwortlichkeiten, eine Unabhängigkeit im Risikomanagement und die Durchführung interner Kontrollen vor.
Risiken dürfen konzernweit nur dann eingegangen werden, wenn sie sich aus dem Kerngeschäft der AGRANA-Gruppe ergeben und nicht ökonomisch sinnvoll vermieden oder abgesichert werden können. Sie sind möglichst zu minimieren, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Chance Bedacht zu nehmen ist. Das Eingehen von Risiken außerhalb des operativen Geschäftes ist ohne Ausnahmen verboten.
Die AGRANA Beteiligungs-AG ist für die konzernweite Koordinierung und Umsetzung der vom Vorstand festgelegten Maßnahmen zum Risikomanagement verantwortlich. Der Einsatz von Hedge-Instrumenten ist nur zur Absicherung von operativen Grundgeschäften und Finanzierungstätigkeiten, nicht jedoch zu Spekulationszwecken außerhalb der Kerngeschäftstätigkeit der AGRANA-Gruppe erlaubt. Über den Bestand und die Werthaltigkeit von Hedge-Kontrakten wird regelmäßig an den Vorstand berichtet.
Konzernlagebericht
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die Unternehmensgruppe ist Risiken ausgesetzt, die sich sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus nationalen und internationalen Rahmenbedingungen ableiten.
Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Chancen und Risiken in Bezug auf Klimawandel, Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein.
Operative Risiken
Beschaffungsrisiken
AGRANA ist auf ausreichende Verfügbarkeit agrarischer Rohmaterialien in der benötigten Qualität angewiesen. Neben einer möglichen Unterversorgung mit geeigneten Rohstoffen stellen deren Preisschwankungen, wenn sie nicht oder nicht ausreichend an die Abnehmer weitergegeben werden können, ein Risiko dar. Wesentliche Treiber für Verfügbarkeit, Qualität und Preis sind wetterbedingte Gegebenheiten in den Anbaugebieten, die Wettbewerbssituation, regulatorische und gesetzliche Regelungen sowie die Veränderung der Wechselkurse relevanter Währungen.
Wie in den Vorjahren waren die Beschaffungsmärkte für Energie im Geschäftsjahr 2025|26 von volatilen Preisentwicklungen gekennzeichnet. Die zukünftige Preisentwicklung der Energieträger kann einen bedeutenden Einfluss auf die Profitabilität von AGRANA haben. Zur Fixierung von Energiepreisen werden Gas- und Stromvolumina in einem bestimmten Ausmaß über einen mittelfristigen Zeithorizont gesichert.
Darüber hinaus sind die zukünftigen Entwicklungen hinsichtlich der Anpassung des regulatorischen Rahmens für den Erwerb und Handel von Emissionszertifikaten sowie mögliche Kostensteigerungen durch Compliance-Regelungen in der Beschaffung (z.B. zukünftige EU-CSDDD-Vorgaben) von Bedeutung.
Im Segment Food & Beverage Solutions (FBS) können sich durch nachteilige Witterungsverhältnisse sowie durch Pflanzenkrankheiten verursachte Ernteausfälle negativ auf Verfügbarkeit und Einstandspreis der Rohstoffe auswirken. AGRANA ist es durch ihre weltweite Präsenz und die Kenntnis der Beschaffungsmärkte möglich, für die Produktion von Fruchtzubereitungen regionale Versorgungsengpässe und Preisvolatilitäten frühzeitig zu erkennen und diesen entsprechend entgegenzuwirken. Wo möglich, werden beschaffungsseitig Jahresverträge abgeschlossen.
Bei Fruchtsaftkonzentraten werden Rohstoff-, Produktions- und Vertriebsrisiken zentral gesteuert. Sowohl Rohstoffeinkäufe als auch Verkaufskontrakte in Fremdwährung werden über Derivatgeschäfte abgesichert. In diesem Zusammenhang werden keine Short- bzw. Long-Positionen über den Zweck der Absicherung des Kerngeschäftes hinaus eingegangen. Dem Risiko schwankender Energiepreise wird anhand von frühzeitiger Absicherung im Energieeinkauf entgegengewirkt.
Im Segment ACS – Stärke sind Mais und Weizen die Hauptrohstoffe. Daneben sind auch die Energiekosten wesentlicher Teil der Herstellkosten. Die Möglichkeit, Beschaffungspreisschwankungen an den Kunden weiterzugeben, ist vom Produkt bzw. der Branche abhängig.
Bei Stärken und Nebenprodukten führen Beschaffungspreisveränderungen zu einer gleichgerichteten Preisanpassung im Markt, wodurch Rohstoff- und Energiepreisrisiken teilweise kompensiert werden („Natural Hedge“). Bei Bioethanol leiten sich in Europa die Verkaufspreise im Wesentlichen von den Notierungen der Informationsplattform „Platts“ ab, die nicht von Rohstoffpreisen, sondern von Marktschwankungen beeinflusst werden. Entsprechend ist eine hohe Volatilität bei den Bioethanolpreisen feststellbar. Bei Verzuckerungsprodukten orientiert sich der Preis am europäischen Zuckerpreisniveau und ist zu einem großen Teil unbeeinflusst von Rohstoffpreisschwankungen.
Die Versorgung mit Rohstoffen kann durch Beschaffung auf nationalen und internationalen Beschaffungsmärkten weitgehend als gesichert betrachtet werden. Die Versorgung mit Spezialrohstoffen wird durch Kontraktanbau und Lieferverträge in adäquatem Ausmaß sichergestellt. Wenn wirtschaftlich sinnvoll, kann die Absicherung auch durch intern genehmigungspflichtige Termingeschäfte (Future-Kontrakte und OTC-Derivate) erfolgen. Umfang und Ergebnisse dieser Sicherungsgeschäfte sind Bestandteil des regelmäßigen Reportings und werden an den AGRANA-Vorstand berichtet.
Im Segment ACS – Zucker werden Zuckerrüben und Rohrrohzucker als Rohstoffe verwendet. Neben witterungsbedingten Einflussfaktoren spielt für die Verfügbarkeit des Rohstoffes Zuckerrübe auch die Wirtschaftlichkeit des Rübenanbaus – im Vergleich mit der Kultivierung anderer Feldfrüchte – für die zuliefernden Bauern eine wichtige Rolle. Die Verfügbarkeit von Zuckerrüben gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die finalen Rübenpreise teilweise vom Zuckerverkaufspreis abhängen. In Österreich konnte im Herbst 2025 durch konstruktive Verhandlungen mit der Interessenvertretung der Rübenbauern ein neues Rübenpreismodell entwickelt werden, das den aktuellen Gegebenheiten eines herausfordernden Marktumfelds mit anhaltend niedrigen Zuckerverkaufspreisen Rechnung trägt und die Rohstoffversorgung in Österreich nachhaltig absichern soll.
Im Dezember 2025 wurde für das insektizide Beizmittel „Buteo Start“ (Wirkstoff Flupyradifuron) die zuletzt gewährte Notfallzulassung vom November 2024 in eine reguläre Zulassung durch die Bundesagentur für Ernährungssicherheit (BAES) umgewandelt. Damit sind die Rübenpflanzen im frühen Entwicklungsstadium gegen einen Befall mit Rübenerdflöhen geschützt, ohne dass eine jährliche Notfallzulassung beantragt werden muss. Ebenso ist eine Teilwirkung gegen den Rübenderbrüssler gegeben.
Mögliche zukünftige Streichungen von nationalen gekoppelten Prämien für den Anbau von Rüben an Landwirte in den Anbauregionen von Ungarn, Rumänien, Tschechien und der Slowakei werden sich negativ auf das Einkommen der lokalen Landwirte auswirken und können ein Preis- und/oder Mengenrisiko für AGRANA darstellen.
Für die Raffinationsstandorte in Bosnien und Herzegowina sowie Rumänien stellt die Möglichkeit der Wertschöpfung aus der Verarbeitung des bezogenen Rohzuckers unter Berücksichtigung der erzielbaren Marktpreise für Weißzucker den grundlegenden Rentabilitätsfaktor dar. Neben dem Risiko aus den Einstandspreisen für Rohzucker stellen auch die Bestimmungen für den Import von Weiß- und Rohzucker in die EU und die CEFTA-Länder ein Beschaffungsrisiko dar. Der Rohzuckerbedarf wird nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit durch Warentermingeschäfte abgesichert, sofern keine Fixpreise vereinbart sind. Darüber hinaus werden auch Industriekontrakte ohne Fixpreisvereinbarung mittels Warentermingeschäften abgesichert. Die Absicherungsgeschäfte werden gemäß den internen Richtlinien ausgeführt und unterliegen der Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand.
Die Produktionsvorgänge, v.a. in den Segmenten ACS – Stärke und ACS – Zucker, sind energieintensiv. Daher investiert AGRANA fortlaufend in die Steigerung der Energieeffizienz ihrer Produktionsanlagen sowie den Umstieg auf emissionsärmere bzw. erneuerbare Energieträger. Für die eingesetzten Energieträger werden teilweise kurz- und mittelfristige Mengen- und Preissicherungen vorgenommen.
Krieg in der Ukraine
AGRANA ist mit Produktionsstätten in der Ukraine und in Russland vertreten. Der seit Ende Februar 2022 andauernde kriegerische Konflikt erforderte eine Anpassung des Produktionsbetriebes in der Ukraine. Aus Sicherheitsgründen wurde die Produktion nach Kriegsausbruch kurzfristig stillgelegt. Nach kurzer Zeit konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden und wurde mit Anpassungen an die aktuelle Sicherheitslage weitergeführt. Rund 10 % der ukrainischen Mitarbeitenden sind in der Zwischenzeit aus der Kriegsregion geflohen oder wurden zum Militärdienst einberufen.
Die Produktion von Fruchtzubereitungen in der Ukraine sank infolge des Krieges auf rund 50 % des Vorkriegsniveaus. Der Rückgang war v.a. auf den Wegfall wichtiger Exportmärkte sowie einen Rückgang des Binnenkonsums zurückzuführen. Inzwischen befindet sich die Produktion auf einem stabilen Niveau, das jedoch weiterhin unter dem Vorkriegsniveau liegt. Gleichzeitig bestehen weiterhin wirtschaftliche Unsicherheiten. Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU und den USA sind schwer vorhersehbar. Auf der Kundenseite bleibt das Risiko von Zahlungsausfällen erhöht. Diese wurden durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt, wobei es bisher nur zu kleineren Zahlungsausfällen gekommen ist. Die stark beeinträchtigte Energieversorgung bildete zuletzt eines der Hauptrisiken, das durch die Verwendung von Generatoren aber limitiert wurde. Auch die Produktion von Fruchtsaftkonzentraten in der Ukraine konnte trotz der Kriegssituation aufrechterhalten werden und fiel 2025|26 durchschnittlich aus. Vermehrte Stromausfälle wirkten sich auch hier belastend auf den Produktionsprozess aus. Der Großteil der Produktion wurde intern an die AUSTRIA JUICE GmbH in Österreich verkauft und von dort aus vermarktet.
In Russland führt der Ukraine-Krieg zu erheblichen Veränderungen im Marktumfeld. Während globale Marken Absatzrückgänge verzeichnen und viele westliche Unternehmen das Land verlassen haben, profitieren lokale Unternehmen von dieser Entwicklung, indem sie Marktanteile übernehmen und die Geschäfte ehemals internationaler Anbieter fortführen. Aufgrund der implementierten Sanktionen gestaltet sich die Belieferung des russischen Werkes mit
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Importgütern herausfordernd. Die Warenströme kommen einkaufsseitig nunmehr verstärkt aus Asien statt aus Europa. Davon betroffen sind Produkte wie Früchte, Stabilisatoren, Verpackungsmaterialien, aber auch maschinelle Ersatzteile.
Es ist derzeit schwierig einzuschätzen, ob in Zukunft Bewertungsmaßnahmen für Vermögenswerte in der Ukraine und in Russland vorgenommen werden müssen (siehe dazu auch Konzernanhang, Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Schätzungen, Seite 219ff). Die russische Gesellschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Profitabilität für das Segment Food & Beverage Solutions.
Krieg im Nahen und Mittleren Osten
Der am 28. Februar 2026 ausgebrochene Krieg im Nahen und Mittleren Osten führt für AGRANA insbesondere zu erhöhter Volatilität bei Roh- und Hilfsstoffen, steigenden Energiepreisen sowie höheren Fracht- und Logistikkosten. Das endgültige Ausmaß der daraus resultierenden Mehrkosten lässt sich aufgrund der Dynamik und Unvorhersehbarkeit möglicher Eskalationsstufen derzeit nur eingeschränkt abschätzen. AGRANA beobachtet die Entwicklung laufend. Soweit möglich, reagiert das Unternehmen auf absehbare konfliktbedingte Kostensteigerungen entlang der Wertschöpfungskette durch die Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten.
Produktion
AGRANA stellt durch umfangreiche Maßnahmen eine störungsfreie Produktion sicher. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es durch technische, umweltspezifische oder organisatorische Unregelmäßigkeiten zu vorübergehenden Ausfällen im Produktionsprozess kommen kann. Des Weiteren können auch Unterbrechungen in der Rohstoff- und Energieversorgung zu temporären Beeinträchtigungen führen. Den finanziellen Folgen möglicher Schäden wird soweit wie möglich durch entsprechende Versicherungen entgegengewirkt.
Produktqualität und -sicherheit
AGRANA sieht in der Produktion und im Vertrieb von qualitativ hochwertigen und sicheren Produkten eine Grundvoraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Das Unternehmen verfügt über ein streng ausgelegtes und laufend weiterentwickeltes Qualitätsmanagement, das den Anforderungen der relevanten lebensmittelrechtlichen Standards und den kundenseitig festgelegten Kriterien entspricht und den gesamten Prozess von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis zur Auslieferung der gefertigten Waren umfasst. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird regelmäßig durch interne und externe Audits verifiziert. Darüber hinaus sollen abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherungen allfällige Restrisiken abdecken.
Markt- und Wettbewerbsrisiken
AGRANA steht im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit im intensiven Wettbewerb sowohl mit regionalen als auch überregionalen Mitbewerbern. Der Eintritt neuer Mitbewerber bzw. die Schaffung zusätzlicher Produktionskapazitäten bestehender Konkurrenten können die Wettbewerbsintensität in Zukunft verstärken.
In Zukunft können sich aufgrund verstärkter Nachfrage nach möglichst nachhaltig produzierten Produkten Kostensteigerungen ergeben, die nicht vollständig an die Abnehmer weitergegeben werden können.
Die Europäische Kommission hat in ihrem „Agrarausblick 2023–2035“ die makroökonomischen Annahmen für den Zuckerrübenmarkt in der EU veröffentlicht. Als die wichtigsten Faktoren wurden der Klimawandel, die Verbrauchernachfrage und die sich entwickelnde Struktur des Agrarsektors genannt. Aber auch geopolitische Instabilität und Inflation wirken sich auf die Agrarmärkte und die Rentabilität der Lebensmittelindustrie aus.
Wie in den letzten Jahren beobachtbar, erhöhen sich die Häufigkeit und die Schwere von sehr warmen Wetterperioden, Starkniederschlägen und Dürren durch die Klimaveränderung. Nach einem im Berichtsjahr insgesamt günstigen Witterungsverlauf konnten sich die Zuckerrüben gut entwickeln, wodurch von AGRANA Rüben mit guter Qualität und erfreulichem Zuckergehalt verarbeitet werden konnten. Die vorteilhaften Bedingungen während der Aussaat sowie niederschlagsreiche Sommermonate haben auch das Wachstum der Kartoffeln begünstigt und es war auch mit diesem Rohstoff eine mehr als ausreichende Versorgung gegeben.
Es wird erwartet, dass die Zuckerrübenerträge in der EU aufgrund der häufigeren negativen Wetterereignisse und der einsetzbaren Pflanzenschutzmittel langsam zurückgehen werden. Reduzierte Rübenflächen und Hektarerträge würden die Zuckerproduktion begrenzen.
Der bereits in den Vorjahren erkennbare rückläufige Zuckerkonsum in der EU wird sich voraussichtlich fortsetzen. Wesentliche Treiber sind die demografische Entwicklung, ein anhaltender Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauches und eine preis- und inflationsbedingt gesunkene Kaufkraft. In Anbetracht des erwarteten Rückganges der EU-Bevölkerung und des anhaltenden Trends eines rückläufigen Pro-Kopf-Zuckerkonsums wird sich der Abwärtstrend beim Zuckerverbrauch in der EU bis 2035 voraussichtlich fortsetzen.
Seit 2022 gewährte die EU der Ukraine kriegsbedingt einen unbeschränkten zollfreien Zugang zum Agrarmarkt. Der daraus resultierende starke Importanstieg führte ab Juli 2024 zu schrittweisen Schutzmaßnahmen. Für 2025 galt ein zollfreies Übergangskontingent von rund 110.000 Tonnen, bevor am 6. Juni 2025 wieder reguläre Zölle eingeführt wurden. Ab 2026 sieht ein überarbeitetes langfristiges Handelsabkommen eine Zuckerimportquote von 100.000 Tonnen vor; darüber hinausgehende Mengen unterliegen dem regulären Zollsatz von 419 € je Tonne.
In Anbetracht der oben genannten Trends und Prognosen ist AGRANA bestrebt, sich kontinuierlich an die Marktentwicklungen anzupassen und eine führende Position in Bezug auf relative Wettbewerbsfähigkeit einzunehmen. Mittelfristige Strategien zielen auf die Stärkung der Marktposition und das Streben nach operativer Exzellenz ab.
AGRANA ergreift Maßnahmen zur Stärkung ihres Kerngeschäfts und zum Ausbau ihrer Marktpositionen, um Volatilitäten abzufangen und eine stabile Ertragslage zu erzielen. Investitionen werden in den Ausbau von Absatzmärkten für Fruchtzubereitungen und im Food Service-Bereich getätigt. Die globale politische Situation und ihre Auswirkungen auf Lieferketten könnten das Segment Food & Beverage Solutions negativ beeinflussen, wobei Argentinien und die Türkei besonders beobachtet werden.
Wirtschaftspolitik der 2. US-Präsidentschaft Donald Trump
Die Unsicherheiten im Hinblick auf die Einführung von Strafzöllen im Zuge der Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump bleiben erheblich. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Jänner 2025 wurden zahlreiche Maßnahmen, insbesondere Zölle, angekündigt, teilweise umgesetzt und teils vorläufig ausgesetzt – eine mögliche Wiedereinführung bleibt offen. Diese Zollmaßnahmen betreffen v.a. China, Mexiko, Kanada und die Europäische Union. Zur Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen führt AGRANA im Segment Food & Beverage Solutions weiterhin eine umfassende Risikoanalyse durch und erarbeitet gezielte Maßnahmen, um die Weitergabe etwaiger Kostensteigerungen an Kunden sicherzustellen. Zudem pflegt AGRANA eine enge Kommunikation mit seinen Kunden, um Transparenz und eine vorausschauende Zusammenarbeit zu gewährleisten. Parallel dazu werden alternative Preisgestaltungsmodelle sowie Strategien zur Rohmaterialbeschaffung intensiv diskutiert und entwickelt, um potenzielle Risiken abzufedern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Im Geschäftsfeld Fruchtsaftkonzentrate wurden die amerikanischen Kunden durch den Anstieg der US-Importzölle verunsichert, beobachten die weitere Entwicklung genau und decken sich kurzfristiger ein. Deshalb exportierte AGRANA im Geschäftsjahr 2025|26 kein Apfelsaftkonzentrat vom chinesischen Werk nach Amerika.
Die protektionistische Handelspolitik der Trump-Regierung könnte auch potenzielle Auswirkungen auf den globalen Zuckersektor haben und zu einer Umstrukturierung der Prioritäten bzw. Vereinbarungen zwischen wichtigen Handelsblöcken führen. Die Einführung hoher Zölle verstärkt die Marktschwankungen, da betroffene Länder möglicherweise mit eigenen Zöllen reagieren, was zu einem Handelskonflikt führen könnte, dessen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft schwer vorhersehbar sind, aber erheblich sein könnten.
Ein Ergebnis könnte beispielsweise ein stärkerer US-Dollar sein, der sofort die Rohstoffmärkte beeinflusst und Produzenten sowie Konsumenten weltweit betrifft. Von den US-Zöllen betroffene Länder könnten alternative Märkte für ihre Zuckerexporte suchen, was den Wettbewerb für europäische Produzenten verstärken würde.
Die Aufforderungen des Weißen Hauses, mehr fossile Brennstoffe zu fördern, und der Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen könnten die Nachfrage und den Verbrauch von Öl und Gas direkt beeinflussen und zusätzliche Risiken und Schwankungen bei der Stabilität der Preise für Weiß- und Rohzucker mit sich bringen.
Nicht zuletzt könnte der Einfluss von Trumps zweiter Amtszeit, angesichts der aktuellen geopolitischen Turbulenzen, der Unterstützung für die Ukraine und der Forderungen, 5 % des BIP für Verteidigung auszugeben, die verfügbaren Ressourcen zur Unterstützung der EU-Landwirtschafts- und Lebensmittelsektoren erheblich reduzieren.
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IT-Risiken
AGRANA ist auf die Funktionstüchtigkeit einer komplexen IT-Infrastruktur angewiesen. Die Nichtverfügbarkeit, Datenverlust oder Datenmanipulation und die Verletzung der Vertraulichkeit bei kritischen IT-Systemen können beträchtliche Auswirkungen auf betriebliche Teilbereiche haben. Die allgemeine Entwicklung in Bezug auf externe Angriffe auf IT-Systeme verdeutlicht das Risiko, dass die AGRANA-Gruppe in Zukunft auch zunehmend solchen Risiken ausgesetzt ist/sein kann. Die Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit wird durch qualifizierte interne Expertinnen und Experten, entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik sowie durch den laufenden Einsatz externer Dienstleister zur Schwachstellen- und Angriffserkennung gewährleistet. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2025|26 sämtliche Prozesse und Richtlinien zur IT-Sicherheit und IT-Resilienz einer kritischen Prüfung unterzogen und entsprechend adaptiert, um den Anforderungen der EU-NIS-2-Richtlinie zu entsprechen.
Mitarbeitende
Die AGRANA-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, ein attraktiver Arbeitgeber auf regionaler und globaler Ebene zu sein und einen ansprechenden Arbeitsplatz mit Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Mitarbeitende zu bieten. Der gemeinsame Erfolg ist die Grundlage für Zufriedenheit und Bindung von Mitarbeitenden sowie die nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Arbeitssicherheit steht an oberster Stelle. Fachexpertinnen und -experten an allen Standorten arbeiten in einem globalen Netzwerk, um Best Practices zu teilen und diesen Anspruch sicherzustellen. Lokale Gesundheitsinitiativen ergänzen diesen Fokus. Arbeitssicherheit bezieht sich auch auf den Anspruch der Mitarbeitenden, sich an ihrem Arbeitsplatz sicher vor jeglichen Belästigungen zu fühlen. Im AGRANA-Verhaltenskodex ist das Verbot von Diskriminierung und Belästigung gruppenweit geregelt. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.
Der anhaltende Mangel an Fachkräften sowie sich verändernde Arbeitsplätze und daraus resultierende Auswirkungen auf die Zusammenarbeit bilden derzeit die unmittelbarsten Risiken und werden AGRANA in den nächsten Jahren begleiten. Besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie im IT-Bereich ist hier eine Veränderung des Arbeitsmarktes in Richtung eines „Arbeitnehmermarktes“ zu beobachten. Eine Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems soll Verbesserungen bringen. Die Förderung von interner Entwicklung flankiert diese Maßnahme. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung und Entwicklung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Gleichzeitig ist AGRANA im Rahmen ihrer Arbeit im Bereich Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion bemüht, Arbeitsplätze, u.a. für Frauen, attraktiver zu gestalten und Talent und Wissen im Unternehmen zu halten.
Intensive lokale und regionale Personalmarketingmaßnahmen, die Förderung der Nachwuchsausbildung sowie die Anpassung von Arbeitszeitmodellen bilden die rahmengebenden Maßnahmen für eine intensive Unterstützung der Führungskräfte zu den Themen Remote-Führung, hybrider Team-Arbeit, Nachfolgeplanung und Veränderungsmanagement.
Flexibilisierung bedeutet gleichzeitig eine größere Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Trennung von Arbeitszeit und persönlicher Zeit. Überstunden können zudem zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Beschäftigte führen. AGRANA stellt die Transparenz zu tatsächlich geleisteten Überstunden sowie die Einhaltung von Ruhezeiten mittels Zeitaufzeichnungen sicher. Darüber hinaus wird die Beschränkung der Überstunden gemäß den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen geregelt und die Abteilung Interne Revision überprüft im Zuge von internen HR-spezifischen Prüfungen mögliche Arbeitszeitüberschreitungen.
Darüber hinaus stellen weitere Faktoren eine zunehmende Herausforderung für die langfristige Stabilität der Organisation dar. So führt der altersbedingte Rückzug erfahrener Mitarbeitender in Schlüsselpositionen zu potenziellen Nachfolge- und Wissenslücken, die sich in längeren Vakanzzeiten und erhöhtem Einarbeitungsaufwand niederschlagen können. Um diesen Effekten vorzubeugen, setzt AGRANA auf eine systematische Nachfolgeplanung, frühzeitige Identifikation und Entwicklung von Potenzialträgern sowie strukturierte Wissensübergaben.
Ebenfalls bedeutsam sind Risiken im Zusammenhang mit Gleichbehandlung und regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Rahmen von Berichts- und Transparenzpflichten zu Vergütungsstrukturen. Unzureichende Maßnahmen können sowohl rechtliche Folgen als auch Reputationsrisiken mit sich bringen und die Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen. Um diesen Risiken zu begegnen, wird AGRANA im Rahmen des neuen EUEntgelttransparenzgesetzes im ersten Halbjahr 2026|27 eine detaillierte EqualPayAnalyse durchführen, die anschließend regelmäßig jährlich
aktualisiert wird. Darüber hinaus sollen transparente Karriere- und Vergütungsprozesse sowie gezielte Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion beitragen.
Regulatorische Risiken
Marktordnungsrisiken für Zucker
Im Rahmen des Risikomanagements werden bereits im Vorfeld mögliche Szenarien und ihre Auswirkungen analysiert und bewertet. Über die aktuellen Entwicklungen und ihre Konsequenzen wird auch auf Seite 166ff im Segment ACS – Zucker berichtet.
Die gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2023–2027 trat am 1. Jänner 2023 in Kraft und beinhaltet einen ehrgeizigen „grünen Ansatz“ für die EU-Landwirtschaft, eine kurze Lieferkette „vom Feld bis auf den Tisch“ und die Einführung neuer und strenger Regeln für den Umweltschutz sowie die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.
Die Unterstützung für die EU-Landwirtschaft durch die Politik ist immer noch hoch, doch die Inflation könnte die Effizienz dieser Ausgaben untergraben und zusätzliche Unterstützung erforderlich machen. Die von der Lebensmittelindustrie und den Endverbrauchern so sehr geforderte nachhaltige Bewirtschaftung und Verarbeitung ist mit viel höheren Kosten verbunden als ursprünglich geplant und birgt die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten verloren geht.
Laufende politische Veränderungen könnten dazu führen, dass die Prioritäten beispielhaft beim Green Deal neu gesetzt werden. Bei den EU-Wahlen 2024 haben politische Gruppierungen im Europäischen Parlament an Macht gewonnen, die Bemühungen zur Emissionsreduzierung verlangsamen und die wirksame Umsetzung von Green-Deal-Maßnahmen behindern könnten. Diese Veränderungen können zusätzliche Wettbewerbsrisiken für Unternehmen mit sich bringen, die ihren Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften und nachhaltige Lebensmittelverarbeitung richten. Dieses Risiko wird durch die Politik der Trump-Regierung verstärkt, die fossile Brennstoffe und Deregulierung begünstigt.
Freihandelsabkommen
Angesichts potenzieller Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen hat die Europäische Union ihre bislang zurückhaltende Haltung gegenüber bilateralen Freihandelsabkommen angepasst und verhandelt derzeit mit zahlreichen Staaten. Künftige Abkommen können wirtschaftliche Auswirkungen auf AGRANA haben. Das Unternehmen verfolgt diese oftmals langjährigen Verhandlungsprozesse kontinuierlich und analysiert die jeweiligen Ergebnisse.
Am 9.Jänner2026 autorisierte der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung des EUMercosurPartnerschaftsabkommens sowie eines InterimsHandelsabkommens. Die EU und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) unterzeichneten die Abkommen am 17.Jänner2026. Das Ratifizierungs- und Inkrafttretungsverfahren ist derzeit ausgesetzt, da das Europäische Parlament das Abkommen am 21.Jänner2026 dem Europäischen Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorgelegt hat.
Für AGRANA ergeben sich aus dem EU-Mercosur-Abkommen sowohl Risiken als auch Chancen. Risiken bestehen insbesondere durch möglichen Importdruck und zollfreie Einfuhren, etwa bei Ethanol und Zucker. Chancen ergeben sich aus neuen Lieferketten und Exportmöglichkeiten in MercosurMärkte. Bestehende Schutzmechanismen könnten aufgrund ihrer Ausgestaltung zeitverzögert und damit nur eingeschränkt wirken. Für Mais könnten zollfreie Importkontingente hingegen positive Effekte auf das Beschaffungspreisniveau haben, während bei Ethanol zusätzlicher Preisdruck auf dem europäischen Markt erwartet wird.
Im Jänner2026 schlossen die EU und Indien die Verhandlungen über ein umfassendes bilaterales Freihandelsabkommen ab. Dieses schafft eine Freihandelszone für rund 1,5Milliarden Menschen und sieht eine schrittweise Reduktion bzw. Abschaffung von Zöllen vor, wobei Indien seine Importzölle senkt und die EU begrenzte Marktöffnungen für Agrarprodukte gewährt.
Darüber hinaus trat 2025 ein überarbeitetes und umfassendes Freihandelsabkommen mit der Ukraine in Kraft, das befristete Handelsmaßnahmen ersetzte und die Stabilität sowie Vorhersehbarkeit im Agrarhandel verbessern soll. Zum Schutz sensibler EUSektoren, insbesondere des Zuckermarktes, wurden reduzierte zollfreie Importmengen festgelegt (siehe auch Operative Risiken, Markt- und Wettbewerbsrisiken).
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Des Weiteren haben die EU und Australien Ende März 2026 ein Freihandelsabkommen vereinbart. Es ermöglicht einen gegenseitigen Zugang zu Exportmärkten unter Berücksichtigung von Kontingenten, Nachhaltigkeitsbestimmungen sowie Schutzmechanismen.
EU-Richtlinie für erneuerbare Energien
Die überarbeitete EURichtlinie für erneuerbare Energien (REDIII) wurde am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten, die wesentlichen Bestimmungen bis zum 21.Mai2025 in nationales Recht umzusetzen. Das EUZiel für erneuerbare Energien wird damit deutlich angehoben: Bis 2030 sollen mindestens 42,5% des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen, mit einer optionalen Erhöhung auf 45%. Erstmals enthält REDIII verbindliche sektorale Vorgaben, u.a. für Industrie, Verkehr sowie Gebäude. In der Industrie ist eine jährliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien vorgesehen, ebenso ein wachsender Einsatz erneuerbaren Wasserstoffs. Für den Verkehrssektor gelten alternative Zielpfade, ergänzt um verbindliche Unterziele für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare synthetische Kraftstoffe. Im Gebäudebereich wird ein indikatives Ziel von 49% erneuerbarer Energie bis 2030 festgelegt.
Eine zentrale Neuerung ist die dauerhafte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. REDIII sieht verkürzte Fristen, digitalisierte Prozesse sowie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vor. Teile dieser Regelungen mussten bereits bis Juli2024 umgesetzt werden.
Für Österreich stellt REDIII eine deutliche Verschärfung gegenüber bisherigen Maßnahmen dar. Die regulatorischen Entwicklungen auf EUEbene werden von AGRANA laufend beobachtet.
Die EU-Entscheidung vom Oktober 2022 über das Ende von Verbrennungsmotoren in neu zugelassenen Fahrzeugen ab 2035 wurde von AGRANA verfolgt, stellt nach aktueller Einschätzung aber kein relevantes Risiko für die Bioethanolproduktion dar. Einerseits ist Bioethanol nur ein Produkt im Rahmen des Kreislaufwirtschaftskonzeptes der Bioraffinerie in Pischelsdorf|Österreich, andererseits wird Bioethanol im Rahmen des Ausstieges aus fossilen Produkten Verwendungsmöglichkeiten abseits des Einsatzes in Treibstoffen finden.
Trotz der ursprünglichen Entscheidung, ab 2035 keine neuen Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen, wurde von der EU-Kommission im Dezember 2025 ein neuer Vorschlag unterbreitet, der die bisherige Regelung faktisch aufweicht. Der neue Vorschlag sieht nach aktueller Einschätzung über das Jahr 2035 hinaus die eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit von Ethanol als Beimischung zum Benzin vor. Anstelle des bislang geltenden Zieles „100% CO-Reduktion ab 2035“ (d.h. Neuwagen mit Nullemissionen) schlägt die EU-Kommission nun nur noch „90% CO-Minderung ab 2035“ vor. Unabhängig von diesen politischen Entscheidungen ist davon auszugehen, dass Bioethanol in Zukunft zunehmend an Bedeutung außerhalb klassischer Kraftstoffanwendungen, insbesondere im Rahmen der Defossilisierung industrieller Wertschöpfungsketten und als Bestandteil integrierter Bioraffineriekonzepte, gewinnen wird.
Rechtliche Risiken
AGRANA verfolgt Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder deren Mitarbeitende betreffen und allenfalls zu einer geänderten Risikobeurteilung führen könnten, kontinuierlich und trifft gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Die unter besonderer Aufmerksamkeit stehenden Rechtsbereiche sind Kartell-, Lebensmittel- und Umweltrecht, neben Datenschutz-, Geldwäschebestimmungen und Terrorismusfinanzierung. AGRANA hat für die Bereiche Compliance, Personalrecht und allgemeine Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort.
AGRANA hat zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2026 Rückstellungen für einzelne Prozessrisiken gebildet und geht davon aus, dass nach aktueller Einschätzung eine ausreichende Risikovorsorge aus offenen gerichtlichen Verfahren getroffen wurde (siehe auch Konzernanhang, Seite 269).
Darüber hinaus bestehen keine gerichtsanhängigen oder angedrohten zivilrechtlichen Klagen gegen Unternehmen der AGRANA-Gruppe, die eine materielle Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnten.
Finanzielle Risiken
AGRANA ist Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Zinssätzen und Produktpreisen ausgesetzt. Darüber hinaus bestehen Risiken, die für den Konzern notwendigen Refinanzierungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Finanzierungssteuerung der Unternehmensgruppe erfolgt zentral durch die Treasury-Abteilung, die dem Vorstand laufend über die Entwicklung und Struktur der zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, die Nettofinanzschulden des Konzerns, die finanziellen Risiken und den Umfang sowie das Ergebnis der getätigten Sicherungsgeschäfte berichtet.
Die AGRANA-Gruppe ist weltweit tätig und hat unterschiedliche Steuergesetzgebungen, Abgabenregularien sowie devisenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Veränderungen dieser Bestimmungen durch die gesetzgebenden Instanzen und die Auslegung durch lokale Behörden können einen Einfluss auf den finanziellen Erfolg einzelner Konzerngesellschaften und in weiterer Folge auch auf den Konzern haben.
Zinsänderungsrisiken
Zinsänderungsrisiken ergeben sich durch Wertschwankungen von fix verzinsten Finanzinstrumenten infolge einer Änderung des Marktzinssatzes (zinsbedingtes Kursrisiko). Variabel verzinsliche Anlagen oder Kreditaufnahmen unterliegen dagegen keinem Wertrisiko, da der Zinssatz zeitnah der Marktzinslage angepasst wird.
Durch die Schwankung des Marktzinsniveaus ergibt sich außerdem ein Risiko hinsichtlich der künftigen Zinszahlungen (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko). Dabei versucht AGRANA, Zinssicherungsinstrumente dem Finanzierungsbedarf und der Fristigkeit entsprechend einzusetzen. Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 7 werden die bestehenden Zinsrisiken durch Berechnung des „Cash Flow at Risk“ bzw. der „Modified Duration“ ermittelt und im Konzernanhang detailliert dargestellt.
Währungsrisiken
Währungsrisiken können aus dem Einkauf von Waren und dem Verkauf von Produkten in Fremdwährungen sowie aufgrund von Finanzierungen, die nicht in der lokalen Währung erfolgen, entstehen. Die wesentlichen Fremdwährungspositionen sind im Konzernanhang tabellarisch angeführt (Seite 267f).
Im Rahmen des Währungsmanagements ermittelt AGRANA monatlich pro Konzerngesellschaft das Netto-Fremdwährungsexposure, welches sich aus den Einkaufs-, Verkaufs- und Finanzmittelpositionen inklusive der im Bestand befindlichen Sicherungsgeschäfte ergibt. Zudem werden bereits kontrahierte, jedoch noch nicht erfüllte Einkaufs- und Verkaufskontrakte in Fremdwährungen berücksichtigt. Als Sicherungsinstrument setzt AGRANA vorrangig Devisentermingeschäfte ein, mit denen die in Fremdwährung anfallenden Zahlungsströme gegen Kursschwankungen abgesichert werden. In Ländern mit volatilen Währungen werden diese Risiken zusätzlich durch eine Verkürzung von Zahlungsfristen, eine Indizierung der Verkaufspreise zum Euro oder US-Dollar und analoge Sicherungsmechanismen weiter reduziert.
Das Währungsrisiko wird durch den „Value at Risk“-Ansatz ermittelt und im Konzernanhang dargestellt.
Liquiditätsrisiken
Das Bestreben der AGRANA-Gruppe ist darauf ausgerichtet, über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, um jederzeit den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsrisiken auf Einzelgesellschafts- oder Länderebene werden durch das einheitliche Berichtswesen frühzeitig erkannt, wodurch Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Liquidität der AGRANA-Gruppe ist durch bilaterale und syndizierte Kreditlinien, die überwiegend auf Ebene der Konzernholding abgeschlossen wurden, langfristig und ausreichend abgesichert.
Die Kreditverträge zu den wesentlichen Kreditlinien der AGRANA-Gruppe beinhalten die Einhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants). Die Grenzwerte bei den vereinbarten Financial Covenants entsprechen den im Industriebereich üblichen Werten. Verletzungen der Financial Covenants könnten Auswirkungen haben, die von einer Verteuerung der Kreditkosten bis zu einer theoretisch möglichen vorzeitigen Kündigung einzelner Kreditlinien reichen. AGRANA führt ein laufendes Monitoring sowie simulationsbasierte Stresstests hinsichtlich der Einhaltung aller Financial Covenants durch und würde bereits vor einem etwaigen Verstoß entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen. Zudem pflegt AGRANA regelmäßigen Kontakt zu den Kreditgebern und würde diese bei zu erwartenden Verstößen proaktiv einbinden und informieren. Der wichtigste Financial Covenant bezieht sich auf den Nettoverschuldungsgrad (Verhältnis Nettofinanzschulden zu EBITDA).
Konzernlagebericht
Kontrahenten- und Bankenrisiken
Aufgrund der internationalen Aufstellung der AGRANA-Gruppe bestehen Bankguthaben und Finanzanlagen global verteilt bei verschiedenen Bankpartnern. Das hierbei bestehende Risiko von Zahlungsausfällen wird in der AGRANA-Gruppe genau und regelmäßig überwacht. Im Rahmen der internen Richtlinien dürfen nur Geschäftsbeziehungen zu erstklassigen Banken mit einem definierten Mindestrating eingegangen werden. In Fällen, in denen das Mindestrating nicht erfüllt werden kann, sind Obergrenzen für Guthaben vorgegeben und strikt einzuhalten.
Risiken aus Forderungsausfällen
Risiken aus Forderungsausfällen werden durch die bestehenden Warenkreditversicherungen, strikte Kreditlimits und laufende Überprüfungen der Kundenbonität minimiert. Das verbleibende Risiko wird durch Vorsorgen in angemessener Höhe abgedeckt.
Die finanziellen Risiken werden im Konzernanhang im Kapitel Erläuterungen zu Finanzinstrumenten (Seite 252ff) im Detail dargestellt.
Klimawandelrisiken und andere ESG-Risiken
Klimawandel- und andere ESG-Risiken wurden im Geschäftsjahr 2024|25 im Zuge der Umstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einer Neubewertung im Rahmen der verpflichtend durchzuführenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025|26 aktualisiert wurde. Die zuvor in diesem Kapitel beschriebenen Risiken flossen ebenso wie neu identifizierte Themen in die finanzielle Wesentlichkeitsanalyse ein und werden nunmehr in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß § 267a UGB (Angabepflicht E1-IRO-1, Seite 57f) behandelt.
Gesamtrisiko
Die derzeitige Gesamtrisikoposition des Konzerns ist weiterhin durch das Zusammenspiel von regulatorischen Veränderungen, klimatischen Herausforderungen, demografischen Entwicklungen, veränderten Konsumgewohnheiten sowie geopolitischen Unsicherheiten geprägt. Diese Faktoren führen nach wie vor zu einem zunehmend anspruchsvollen unternehmerischen Umfeld.
Insbesondere im Bereich der von AGRANA produzierten Commodities haben diese Rahmenbedingungen einen wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg, da sie maßgeblich das Verhältnis zwischen der zukünftigen Entwicklung der Absatzpreise und der Verfügbarkeit sowie der Preisentwicklung der eingesetzten Rohstoffe bestimmen.
Trotz der volatilen wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen verbleibt die Gesamtrisikoposition des Konzerns mittelfristig auf dem Niveau der Vorjahre. Sie ist durch die hohe bilanzielle Eigenkapitalausstattung abgesichert, wobei die Diversifikation der AGRANAGruppe in zwei Geschäftsbereiche bzw. drei Segmente zusätzlich risikoausgleichend wirkt. Es ist jedoch zu beachten, dass je nach Entwicklung der geopolitischen Lage, speziell durch den Krieg im Nahen und Mittleren Osten, ein vorübergehendes Ansteigen der Gesamtrisikoposition nicht ausgeschlossen werden kann.
Bestandsgefährdende Risiken bestehen für die AGRANAGruppe weiterhin nicht und sind gegenwärtig auch nicht erkennbar.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Berichterstattung gemäß § 243a Abs. 2 UGB
Der Vorstand der AGRANA verantwortet die Einrichtung und Ausgestaltung eines Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.
Das IKS, konzernweit geltende Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie die Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sichern sowohl die Einheitlichkeit der Rechnungslegung als auch die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der extern publizierten Abschlüsse.
Der überwiegende Anteil der Konzerngesellschaften verwendet SAP als führendes ERP-System (ERP: Enterprise-Resource-Planning). Sämtliche AGRANA-Gesellschaften übergeben die Werte der Einzelabschlüsse in das zentrale SAP-Konsolidierungsmodul. Es kann somit sichergestellt werden, dass das Berichtswesen auf einer einheitlichen Datenbasis beruht. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen. Es zeichnet für die Betreuung der Meldedatenübernahme der lokalen Gesellschaften, die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen und die analytische Aufbereitung und Erstellung von Finanzberichten verantwortlich. Kontrolle und Abstimmung des internen und externen Berichtswesens werden monatlich durch das Controlling und Konzernrechnungswesen durchgeführt.
Das wesentliche Steuerungsinstrument für das Management von AGRANA ist das konzernweit implementierte einheitliche Planungs- und Berichtssystem. Es umfasst eine Mittelfristplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren, eine Budgetplanung (für das folgende Geschäftsjahr), Monatsberichte inklusive eines eigenen Risikoberichtes sowie drei- bis viermal jährlich eine Vorschaurechnung des laufenden Geschäftsjahres, in der die wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen der Planungsprämissen wird dieses System durch Ad-hoc-Planungen ergänzt.
Die vom Controlling erstellte monatliche Finanzberichterstattung zeigt die Entwicklung aller Konzerngesellschaften. Der Inhalt dieses Berichtes ist konzernweit vereinheitlicht und umfasst neben detaillierten Verkaufsdaten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, die daraus ableitbaren Kennzahlen und auch eine Analyse der wesentlichen Abweichungen. Teil dieses Monatsberichtes ist auch ein eigener Risikobericht, sowohl für jedes Segment als auch für die gesamte AGRANA-Gruppe, in dem unter Annahme von aktuellen Marktpreisen noch nicht fixierter Mengen bei wesentlichen Ergebnisfaktoren im Vergleich zu geplanten Preisen das Risikopotenzial für das laufende und das nachfolgende Geschäftsjahr errechnet wird.
Ein konzernweites Risikomanagementsystem (siehe Kapitel Risikomanagement, Seite 176ff), sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene, in dessen Rahmen alle für das Unternehmen relevanten Risikofelder wie regulatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, Rohstoffbeschaffung, Wettbewerbs- und Marktrisiken sowie Finanzierung auf Chancen und Risiken analysiert werden, ermöglicht es dem Management, frühzeitig Veränderungen im Unternehmensumfeld zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Interne Revision überwacht sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe in der Gruppe im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien sowie auf Wirksamkeit des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme. Grundlage der Prüfungshandlungen ist ein vom Vorstand beschlossener jährlicher Revisionsplan auf Basis einer konzernweiten Risikobewertung. Auf Veranlassung des Managements werden Ad-hoc-Prüfungen durchgeführt, die auf aktuelle und zukünftige Risiken abzielen. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden regelmäßig an den AGRANA-Vorstand und an das verantwortliche Management sowie an den Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) berichtet. Die Umsetzung der von der Revision vorgeschlagenen Maßnahmen wird durch Folgekontrollen überprüft.
Eine interne Risikoanalyse ist auch Bestandteil des AGRANA-Compliance-Managementsystems. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, welche die Compliance-Risiken länder- und unternehmensspezifisch bewerten. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen. Die Risikoanalyse wird zwischen dem Konzern-Risikomanagement und dem Compliance-Office abgestimmt. Das Compliance-Managementsystem der AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2022 nach ISO 37301 und ISO 37001 zertifiziert. Im Rahmen der Abschlussprüfung beurteilt der Wirtschaftsprüfer jährlich das Interne Kontrollsystem des Rechnungslegungsprozesses und der IT-Systeme. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat berichtet.
Konzernlagebericht
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
(Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB)
Das Grundkapital der AGRANA Beteiligungs-AG zum Stichtag 28. Februar 2026 betrug 113,5 Mio. € (28. Februar 2025: 113,5 Mio. €) und war in 62.488.976 (28. Februar 2025: 62.488.976) auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien mit Stimmrecht) geteilt. Weitere Aktiengattungen bestehen nicht.
Die AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (AZSF) mit Sitz in Wien hält als Mehrheitsaktionär direkt 78,34 % des Grundkapitals der AGRANA Beteiligungs-AG. An der AZSF sind die Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG), Wien, mit 50 % abzüglich einer Aktie, die von der AGRANA Zucker GmbH, einer Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, gehalten wird, sowie die Südzucker AG (Südzucker), Mannheim|Deutschland, mit 50 % beteiligt. An der ZBG halten die “ALMARA“ Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H., die Rübenproduzenten Beteiligungs GesmbH und die Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, jeweils Wien, Beteiligungen. Aufgrund eines zwischen der Südzucker und der ZBG abgeschlossenen Syndikatsvertrages sind die Stimmrechte der Syndikatspartner in der AZSF gebündelt und es bestehen u.a. Übertragungsbeschränkungen der Aktien und bestimmte Nominierungsrechte der Syndikatspartner für die Organe der AGRANA Beteiligungs-AG und der Südzucker. So waren zum Bilanzstichtag Mag. Stephan Büttner von der ZBG als Vorstandsmitglied der Südzucker AG und Dr. Stephan Meeder seitens Südzucker als Vorstandsmitglied der AGRANA Beteiligungs-AG nominiert und bestellt.
Es gibt keine Inhaberinnen und Inhaber von Aktien, die über besondere Kontrollrechte verfügen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch Aktionärinnen und Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus.
Der Vorstand verfügt über keine über die unmittelbaren gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Befugnisse, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
In den Verträgen betreffend Schuldscheindarlehen und Kreditlinien („Syndicated Loans“) sind Change of Control-Klauseln enthalten, die den Darlehensgebern ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
Darüber hinaus bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden. Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.
Prognosebericht
AGRANA sieht sich aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodelles, einer soliden Bilanzstruktur und nicht zuletzt aufgrund der strukturellen Transformation auf Holding- und Segmentebene durch AGRANA NEXT LEVEL für die Zukunft gut aufgestellt.
Der Ende Februar 2026 eskalierte Konflikt im Nahen und Mittleren Osten führt neben dem andauernden Krieg in der Ukraine zu einer nochmaligen Verstärkung der bereits bestehenden hohen Volatilitäten auf den Absatzmärkten und weiteren Preissteigerungen auf den Beschaffungsmärkten. Die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen sowie die Dauer dieser zusätzlichen temporären Ausnahmesituation sind ebenso schwer abschätzbar wie die Auswirkungen sowie die Dauer der globalen zollpolitischen Verwerfungen.
Der Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass der Krieg im Nahen Osten temporär und regional begrenzt bleibt, die physische Versorgung mit Energie und Rohstoffen gewährleistet ist und es im Laufe des Geschäftsjahres 2026|27 keine massiven Verwerfungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten gibt. AGRANA plant auch, etwaig deutlich steigende Preise, insbesondere im Rohstoff- und Energiebereich, in neuen Kundenkontrakten weitergeben zu können.
AGRANA-Gruppe
2025|26
2026|27
IST
Prognose
Umsatzerlöse
Mio. €
3.237,3
leichter Anstieg
ä
EBIT
Mio. €
3,2
sehr deutlicher Anstieg
ááá
Investitionen¹
Mio. €
102,9
113
1 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
Auf Gruppenebene wird für das Geschäftsjahr 2026|27 mit einem EBIT gerechnet, das sehr deutlich über dem Vorjahr liegen soll; erwartet wird ein Wert in einer Bandbreite von 70 bis 90 Mio. €. Beim Konzernumsatz wird von einem leichten Anstieg ausgegangen.
Was die Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL betrifft, sollen im Geschäftsjahr 2026|27 Maßnahmen mit einem nachhaltigen jährlichen Einsparungseffekt von bis zu 110 Mio. € umgesetzt werden.
Für das EBIT des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2026|27 wird ein Betrag erwartet, der sehr deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahreszeitraumes (Q1 2025|26: 5,7 Mio. €) liegt.
Das Investitionsvolumen in den drei Segmenten sowie im Bereich Holding & Sonstige soll insgesamt bei rund 113 Mio. € liegen und damit moderat über dem Wert von 2025|26, jedoch unter dem geplanten Abschreibungsniveau (rund 117 Mio. €). Die Ende März 2026 formell abgeschlossene Akquisition des slowenischen Lebensmittelherstellers Mercator-Emba d.o.o. zeigt, dass AGRANA im Rahmen der NEXT LEVEL-Strategie in profitables Wachstum im Geschäftsbereich Food & Beverage Solution investiert. Dadurch wird im ersten Quartal 2026|27 ein Cash-Abfluss in Höhe von rund 41 Mio. € erwartet.
Segment FBS
2025|26
2026|27
IST
Prognose
Umsatzerlöse
Mio. €
1.647,8
moderater Anstieg
á
EBIT
Mio. €
103,3
moderater Rückgang
â
Investitionen¹
Mio. €
64,0
77
1 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
Im Segment Food & Beverage Solutions (FBS) prognostiziert AGRANA für das Geschäftsjahr 2026|27 einen moderaten Umsatzanstieg, bei steigenden Absatzmengen im Rezepturenbereich. Nach einem margenstarken Geschäftsjahr 2025|26 wird für 2026|27 ein moderater EBIT-Rückgang erwartet. Während im Getränkebereich aufgrund signifikant niedrigerer Apfelsaftkonzentrat-Deckungsbeiträge aus der Ernte 2025 von einem deutlich schwächeren Ergebnis ausgegangen wird, liegen die Ergebniserwartungen im Rezepturengeschäft über dem Durchschnitt der fünf vorangegangenen Geschäftsjahre.
Konzernlagebericht
Segment ACS – Stärke
2025|26
2026|27
IST
Prognose
Umsatzerlöse
Mio. €
982,3
stabile Entwicklung
à
EBIT
Mio. €
23,5
deutlicher Anstieg
áá
Investitionen¹
Mio. €
18,5
21
1 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
Im Segment ACS – Stärke werden die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2026|27 stabil prognostiziert. Es wird angenommen, dass die Rohstoffpreise und die Verkaufspreise leicht sinken werden. Unter anderem aufgrund initiierter Projekte, die weitere Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen zum Ziel haben, wird mit einem deutlich über dem Vorjahr liegenden EBIT gerechnet.
Segment ACS – Zucker
2025|26
2026|27
IST
Prognose
Umsatzerlöse
Mio. €
570,6
leichter Rückgang
æ
EBIT
Mio. €
–106,6
sehr deutliche Verbesserung
ááá
Investitionen¹
Mio. €
12,4
12
1 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
Im Segment ACS – Zucker erwartet AGRANA für 2026|27 eine Stabilisierung der Marktsituation bei Umsatzerlösen leicht unter dem Vorjahresniveau. Der anhaltend hohe Zuckerbestand in der EU sowie geopolitische Unsicherheiten belasten weiterhin das Preisumfeld. Zudem bestehen erhöhte Risiken für Marktanteile, insbesondere in EUDefizitländern. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen zwei Jahren umgesetzten Optimierungsmaßnahmen wird dennoch mit einer sehr deutlichen Verbesserung des EBIT gerechnet.
Betreffend Aussagen im Prognosebericht gelten folgende schriftliche und bildliche Wertaussagen:
Wertaussage
Visualisierung
Wertmäßige Veränderung in Zahlen
Stabil
à
0 % bis +1 % oder 0 % bis –1 %
Leicht
ä oder æ
Mehr als +1 % bis +5 % oder mehr als –1 % bis –5 %
Moderat
á oder â
Mehr als +5 % bis +10 % oder mehr als –5 % bis –10 %
Deutlich
áá oder ââ
Mehr als +10 % bis +50 % oder mehr als –10 % bis –50 %
Sehr deutlich
ááá oder âââ
Mehr als +50 % oder mehr als –50 %

Wien, am 27. April 2026
Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG
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Mag. Stephan Büttner Vorstandsvorsitzender
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Dipl.-Ing. Franz Ennser Vorstandsmitglied
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Dr. Stephan Meeder Vorstandsmitglied
KONZERN-
ABSCHLUSS
2025|26
192
Konzern-Gewinn- und
223
Erläuterungen zur
Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
232
Erläuterungen zur Geldflussrechnung
234
Erläuterungen zur Bilanz
193
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
252
Erläuterungen zu Finanzinstrumenten
270
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
271
Angaben über Geschäfts-
194
Konzern-Geldflussrechnung
beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen
195
Konzern-Bilanz
274
Organe der Gesellschaft
(Kurzdarstellung)
196
Konzern-Eigenkapital-Entwicklung
275
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
198
Konzernanhang
198
Informationen zu Geschäftssegmenten
201
Allgemeine Grundlagen
276
Bestätigungsvermerk
204
Konsolidierungskreis
210
Konsolidierungsmethoden
210
Währungsumrechnung
211
Rechnungslegung in Hochinflationsländern
212
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2025|26 vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
Note
t€
2025|26
2024|25
(1)
Umsatzerlöse
3.237.327
3.514.002
(2)
Bestandsveränderungen
62.081
161.536
(2)
Andere aktivierte Eigenleistungen
1.550
1.820
(3)
Sonstige betriebliche Erträge
51.126
63.475
(4)
Materialaufwand
2.239.864
2.395.133
(5)
Personalaufwand
440.174
448.018
(6)
Abschreibungen und Wertminderungen
156.489
132.141
(7)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
384.297
402.409
(8)
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
3.880
485
Ergebnis der Betriebstätigkeit
3.218
40.545
(9)
Finanzerträge
52.599
49.232
(10)
Finanzaufwendungen
90.164
86.035
Finanzergebnis
37.565
36.803
Ergebnis vor Ertragsteuern
34.347
3.742
(11)
Ertragsteuern
1.235
3.769
Konzernergebnis
35.582
27
davon Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG
40.057
4.253
davon nicht beherrschende Anteile
4.475
4.226
(12)
Ergebnis je Aktie nach IFRS (unverwässert und verwässert)
0,64
0,07
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr 2025|26 vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
t€
2025|26
2024|25
Konzernergebnis
35.582
27
Sonstiges Ergebnis aus
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
15.088
12.552
Marktwertänderungen von Sicherungsinstrumenten (Cashflow-Hedges)
14.440
12.400
- Erfolgsneutrale Änderung
18.568
15.730
- Latente Steuern
4.128
3.330
Anteilen am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
488
4.255
Zukünftig in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfassende Erträge und Aufwendungen
29.040
29.207
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste leistungs-
orientierter Pensionszusagen und ähnlicher Verpflichtungen
284
3.602
- Erfolgsneutrale Änderung
429
4.818
- Latente Steuern
145
1.216
Marktwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten
182
643
- Erfolgsneutrale Änderung
237
835
- Latente Steuern
55
192
Anteilen am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
21
4
Zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfassende Erträge und Aufwendungen
81
4.241
Sonstiges Ergebnis
29.121
33.448
Gesamtergebnis
64.703
33.421
davon Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG
73.011
28.719
davon nicht beherrschende Anteile
8.308
4.702
Konzern-Geldflussrechnung
für das Geschäftsjahr 2025|26 vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
Note
t€
2025|26
2024|25
Konzernergebnis
35.582
27
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
162.598
133.319
Zuschreibungen auf das Anlagevermögen
6.109
908
Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen
6.416
699
Veränderungen langfristiger Rückstellungen
4.939
1.330
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
3.880
485
Dividenden von Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
0
8.500
Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten gemäß IAS 29
432
865
Zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge und sonstige Anpassungen
48.693
78.381
Cashflow aus dem Ergebnis
162.557
217.616
Veränderungen der Vorräte
46.994
105.010
Veränderungen der Forderungen und sonstigen Vermögenswerten
48.744
120.587
Veränderungen der Rückstellungen
12.360
3.921
Veränderungen der Verbindlichkeiten (ohne Finanzverbindlichkeiten)
4.236
25.807
Veränderungen des Working Capital
112.334
195.869
Erhaltene Zinsen
5.196
5.352
Gezahlte Zinsen
29.481
17.445
Gezahlte Ertragsteuern
51.351
40.315
(13)
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
199.255
361.077
Erhaltene Dividenden
37
32
Einzahlungen aus Anlagenabgängen
3.633
563
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte abzüglich Zuschüsse
86.180
104.531
Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen
13.586
4.015
Abgegangene liquide Mittel aus dem Verkauf von Tochterunternehmen
29
896
Auszahlungen für Investitionen in nach der Equity-Methode
bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen und Finanzanlagen
2.341
635
Auszahlungen für den Erwerb eines Geschäftsbetriebes
752
526
(14)
Cashflow aus Investitionstätigkeit
72.046
101.978
Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen
91.500
85.000
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten
8.161
6.596
Rückzahlung Investitionskredit der Europäischen Investitionsbank
4.884
4.884
Einzahlungen aus syndizierten Krediten
0
50.000
Rückzahlungen von syndizierten Krediten
50.000
0
Einzahlungen aus Darlehen
123.992
0
Rückzahlungen von Darlehen
0
30.000
Rückzahlungen/Einzahlungen von Kontokorrentkrediten und Barvorlagen
72.549
9.104
Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
54.700
0
Gezahlte Dividenden
44.138
56.437
(15)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
201.940
142.021
Veränderungen des Finanzmittelbestandes
74.731
117.078
Einfluss von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelbestand
878
1
Einfluss von IAS 29 auf den Finanzmittelbestand
4.024
1.557
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
203.626
88.106
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
123.993
203.626
Konzern-Bilanz
zum 28. Februar 2026
Note
t€
Stand
Stand
28.02.2026
28.02.2025
AKTIVA
A. Langfristige Vermögenswerte
(16)
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-/Firmenwerte
110.877
112.815
(17)
Sachanlagen
710.514
781.722
(18)
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen
78.986
65.946
(18)
Wertpapiere
21.402
20.296
(18)
Beteiligungen
10
10
(19)
Sonstige Vermögenswerte
1.822
5.784
(20)
Aktive latente Steuern
80.211
51.565
1.003.822
1.038.138
B. Kurzfristige Vermögenswerte
(21)
Vorräte
941.616
1.030.827
(19)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
220.953
300.350
(19)
Sonstige Vermögenswerte
142.614
134.827
Laufende Ertragsteuerforderungen
5.277
3.115
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
123.993
203.626
1.434.453
1.672.745
Summe Aktiva
2.438.275
2.710.883
PASSIVA
(22)
A. Eigenkapital
Grundkapital
113.531
113.531
Kapitalrücklagen
540.760
540.760
Gewinnrücklagen
404.276
509.204
Anteil der Aktionäre am Eigenkapital
1.058.567
1.163.495
Nicht beherrschende Anteile
15.935
66.208
1.074.502
1.229.703
B. Langfristige Schulden
(23a)
Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen
42.042
45.811
(23b)
Übrige Rückstellungen
30.882
31.601
(24)
Finanzverbindlichkeiten
383.014
384.139
(25)
Sonstige Verbindlichkeiten
7.250
7.904
(26)
Passive latente Steuern
7.482
7.118
470.670
476.573
C. Kurzfristige Schulden
(23b)
Übrige Rückstellungen
43.406
31.209
(24)
Finanzverbindlichkeiten
183.418
276.204
(25)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
486.446
508.077
(25)
Sonstige Verbindlichkeiten
174.906
161.603
Steuerschulden
4.927
27.514
893.103
1.004.607
Summe Passiva
2.438.275
2.710.883
Konzern-Eigenkapital-Entwicklung
für das Geschäftsjahr 2025|26 vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
Den Aktionären der AGRANA
Gewinnrücklagen
t€
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
für Eigen-
kapital-
instrumente
Rücklage
für
Sicherungs-
instrumente
(Cashflow-
Hedges)
Rücklage
für ver-
sicherungs-
mathem.
Gewinne/
Verluste
Anteile am
sonstigen
Ergebnis
von Gemein-
schafts-
unter-
nehmen1
Geschäftsjahr 2025|26
Stand 01.03.2025
113.531
540.760
3.879
828
32.339
38.693
Konzernergebnis
0
0
0
0
0
0
Sonstiges Ergebnis
0
0
183
14.479
593
663
Gesamtergebnis
0
0
183
14.479
593
663
Dividendenausschüttung
0
0
0
0
0
0
Zuweisung Rücklagen
0
0
0
0
0
0
Anteils- und Konsolidierungs-
kreisänderungen
0
0
0
0
0
0
Basis Adjustment
0
0
0
8.111
0
0
Sonstige Veränderungen
0
0
0
0
0
0
Stand 28.02.2026
113.531
540.760
4.062
5.540
32.932
38.030
404.276
Den Aktionären der AGRANA
Gewinnrücklagen
t€
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
für Eigen-
kapital-
instrumente
Rücklage
für
Sicherungs-
instrumente
(Cashflow-
Hedges)
Rücklage
für ver-
sicherungs-
mathem.
Gewinne/
Verluste
Anteile am
sonstigen
Ergebnis
von Gemein-
schafts-
unter-
nehmen1
Geschäftsjahr 2024|25
Stand 01.03.2024
113.531
540.760
3.236
15.895
35.931
42.911
Konzernergebnis
0
0
0
0
0
0
Sonstiges Ergebnis
0
0
643
12.429
3.592
4.218
Gesamtergebnis
0
0
643
12.429
3.592
4.218
Dividendenausschüttung
0
0
0
0
0
0
Zuweisung Rücklagen
0
0
0
0
0
0
Basis Adjustment
0
0
0
4.294
0
0
Sonstige Veränderungen
0
0
0
0
0
0
Stand 28.02.2025
113.531
540.760
3.879
828
32.339
38.693
509.204
1 Nach der Equity-Methode bilanziert
Beteiligungs-AG zurechenbar













Übriges
kumuliertes
Eigen-
kapital
Unter-
schieds-
betrag
Währungs-
umrechnung
Jahres-
ergebnis
Eigen-
kapital der
AGRANA-
Aktionäre
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Summe
690.945
111.163
4.253
1.163.495
66.208
1.229.703
0
0
40.057
40.057
4.475
35.582
0
18.728
0
32.954
3.833
29.121
0
18.728
40.057
73.011
8.308
64.703
0
0
43.742
43.742
395
44.137
47.995
0
47.995
0
0
0


4.097
0
0
4.097
58.193
54.096
0
0
0
8.111
1
8.112
383
0
0
383
6
377
646.664
129.891
40.057
1.058.567
15.935
1.074.502
Beteiligungs-AG zurechenbar













Übriges
kumuliertes
Eigen-
kapital
Unter-
schieds-
betrag
Währungs-
umrechnung
Jahres-
ergebnis
Eigen-
kapital der
AGRANA-
Aktionäre
Nicht
beherr-
schende
Anteile
Summe
682.267
123.253
64.925
1.186.729
61.701
1.248.430
0
0
4.253
4.253
4.226
27
0
12.090
0
32.972
476
33.448
0
12.090
4.253
28.719
4.702
33.421
0
0
56.240
56.240
197
56.437
8.685
0
8.685
0
0
0
0
0
0
4.294
2
4.296
7
0
0
7
0
7
690.945
111.163
4.253
1.163.495
66.208
1.229.703
Konzernanhang der AGRANA-Gruppe
Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: AGRANA Beteiligungs-AG) als Muttergesellschaft mit Sitz am Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien|Österreich, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften einen internationalen Konzern, der weltweit in der industriellen Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe tätig ist.
Der Konzernabschluss 2025|26 der AGRANA-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag verpflichtenden IFRS Accounting Standards (IFRS) und den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB erstellt.
1.
Informationen zu Geschäftssegmenten
Die Informationen zu den Geschäftssegmenten gemäß IFRS 8 folgen der internen Berichterstattung der AGRANA-Gruppe.
Am 12. November 2024 wurde die neue Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL vom Aufsichtsrat beschlossen und mit der Umsetzung begonnen. AGRANA NEXT LEVEL umfasst eine Neustrukturierung der Holdingstruktur in eine verschlankte strategische Holding und die Schaffung zweier Geschäftsbereiche „Food & Beverage Solutions“ und „Agricultural Commodities & Specialities“, denen die Segmente Frucht, Stärke sowie Zucker entsprechend ihrem Managementfokus zugeordnet werden. Dies ermöglicht u.a. eine gezielte Bündelung von Kompetenzen und die Nutzung von Synergiepotenzialen, um Effizienz, Innovation und profitables Wachstum zu fördern.
Die AGRANA Beteiligungs-AG als Holdinggesellschaft sowie weitere Tochterunternehmen mit konzernübergreifenden Funktionen wurden bislang in der internen Berichterstattung gemeinsam mit dem Segment Zucker berichtet. Als erster Schritt im Rahmen der Umsetzung der neuen Konzernstrategie wurden diese Gesellschaften, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2025|26 und um der neuen strategischen Ausrichtung durch AGRANA NEXT LEVEL Rechnung zu tragen, als eigener Bereich in der internen Berichterstattung dargestellt. In der Segmentberichterstattung werden diese Gesellschaften daher als Bereich „Holding & Sonstige (H&S)“ gesondert gezeigt.
Die AGRANA-Gruppe verfügt entsprechend der strategischen Ausrichtung über die drei berichtspflichtigen Segmente Food & Beverage Solutions (im Folgenden kurz: FBS), Agricultural Commodities & Specialities – Stärke (im Folgenden kurz: ACS – Stärke) und Agricultural Commodities & Specialities – Zucker (im Folgenden kurz: ACS – Zucker) sowie den Bereich Holding & Sonstige (im Folgenden kurz: H&S). Die Segmente unterscheiden sich im Hinblick auf Produktportfolios, Produktionstechnologien, Rohstoffbeschaffung sowie Absatzstrategien und werden getrennt geführt. Zudem entsprechen die Segmente FBS und ACS – Stärke unverändert den vormals berichteten Segmenten Frucht und Stärke. Das ehemalige Segment Zucker wird getrennt als Segment ACS – Zucker und als Bereich H&S dargestellt. Die Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker bilden den Geschäftsbereich Agricultural Commodities & Specialities (ACS).
Die interne Berichterstattung für jedes Segment erfolgt monatlich an den CODM (Chief Operating Decisionmaker). CODM ist der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG. Informationen zu den Ergebnissen der berichtspflichtigen Segmente und des Bereiches H&S finden sich in den nachstehenden Übersichten. Die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente erfolgt v.a. auf Basis des operativen Ergebnisses, das eine wesentliche Kennzahl in jedem internen Managementbericht darstellt.
AGRANA verwendet in der Berichterstattung der berichtspflichtigen Segmente an den CODM die Kennzahl „Operatives Ergebnis“. Das operative Ergebnis unterscheidet sich vom Ergebnis der Betriebstätigkeit in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung durch Ergebnisanteile von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und dem Ergebnis aus Sondereinflüssen. Sondereinflüsse stellen außergewöhnliche bzw. einmalige Sachverhalte dar, die einen definierten Wert übersteigen und nicht im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit anfallen.
Frühere Vergleichszahlen für das getrennt in Segment ACS – Zucker und Bereich H&S berichtete Segment Zucker wurden entsprechend angepasst, um eine konsistente und nachvollziehbare Analyse zu gewährleisten.
Konzernanhang
1.1.
Segmentierung nach Geschäftsbereichen
t€
FBS
ACS – Stärke
ACS – Zucker
H&S
Konsoli-
dierung
Konzern
Geschäftsjahr 2025|26
Umsatzerlöse (brutto)
1.649.021
993.319
589.880
45.405
–40.298
3.237.327
Umsätze zwischen Segmenten
–1.187
–10.967
–19.320
–8.824
40.298
0
Umsatzerlöse
1.647.834
982.352
570.560
36.581
0
3.237.327
Materialaufwand
1.100.573
749.032
392.744
27.161
–31.819
2.237.691
EBITDA
145.905
69.750
–10.634
–10.205
0
194.816
Abschreibungen auf Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1
–41.364
–47.953
–19.979
–4.282
0
–113.578
Operatives Ergebnis
104.541
21.797
–30.613
–14.487
0
81.238
Ergebnis aus Sondereinflüssen
–1.270
1.033
–71.348
–2.555
0
–74.140
Ergebnisanteil von
Gemeinschaftsunternehmen2
0
638
–4.518
0
0
–3.880
Ergebnis der Betriebstätigkeit
103.271
23.468
–106.479
–17.042
0
3.218
Segmentvermögen
1.265.213
626.901
651.077
1.555.565
–1.660.481
2.438.275
Segmenteigenkapital
339.769
302.771
55.047
826.521
–449.606
1.074.502
Segmentschulden
925.444
324.130
596.030
729.044
–1.210.875
1.363.773
Investitionen in Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1
64.059
18.502
12.383
7.998
0
102.942
Investitionen in Gemeinschafts-
unternehmen2 und Finanzanlagen
0
2.040
0
301
0
2.341
Investitionen gesamt
64.059
20.542
12.383
8.299
0
105.283
Buchwert von
Gemeinschaftsunternehmen2
0
62.951
16.035
0
0
78.986
Mitarbeitende
(durchschnittliche Vollzeitäquivalente)
5.824
1.024
1.225
334
0
8.407
Geschäftsjahr 2024|25
Umsatzerlöse (brutto)
1.631.607
1.027.198
868.296
41.548
–54.647
3.514.002
Umsätze zwischen Segmenten
–1.149
–13.213
–29.153
–11.132
54.647
0
Umsatzerlöse
1.630.458
1.013.985
839.143
30.416
0
3.514.002
Materialaufwand
1.099.318
751.958
565.181
22.843
–46.605
2.392.695
EBITDA
140.821
83.274
–25.360
–7.836
0
190.899
Abschreibungen auf Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1
–39.069
–47.492
–23.503
–4.372
0
–114.436
Operatives Ergebnis
101.752
35.782
–48.863
–12.208
0
76.463
Ergebnis aus Sondereinflüssen
–2.042
–6.111
–24.732
–3.518
0
–36.403
Ergebnisanteil von
Gemeinschaftsunternehmen2
0
2.297
–1.812
0
0
485
Ergebnis der Betriebstätigkeit
99.710
31.968
–75.407
–15.726
0
40.545
Segmentvermögen
1.224.407
696.537
766.774
1.539.893
–1.516.728
2.710.883
Segmenteigenkapital
394.587
352.146
155.197
822.389
–494.616
1.229.703
Segmentschulden
829.820
344.391
611.577
717.504
–1.022.112
1.481.180
Investitionen in Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte1
51.950
33.302
25.662
2.754
0
113.668
Investitionen in Gemeinschafts-
unternehmen2 und Finanzanlagen
0
0
0
635
0
635
Investitionen gesamt
51.950
33.302
25.662
3.389
0
114.303
Buchwert von
Gemeinschaftsunternehmen2
0
45.007
20.939
0
0
65.946
Mitarbeitende
(durchschnittliche Vollzeitäquivalente)
5.824
1.178
1.612
366
0
8.980
Bei Umsätzen, Materialaufwand und Vermögen werden die konsolidierten Werte angegeben.
Für die AGRANA-Gruppe belief sich das Ergebnis aus Sondereinflüssen im Geschäftsjahr 2025|26 auf –74.140 t€ (Vorjahr: –36.403 t€) und betrifft folgende Sachverhalte:
t€
FBS
ACS – Stärke
ACS – Zucker
H&S
Konzern
Geschäftsjahr 2025|26
Wertminderung Sachanlagen CGU ACS – Zucker
0
0
–46.000
0
–46.000
Schließung Zuckerproduktionsstandorte
Leopoldsdorf und Hrušovany
0
0
–13.681
0
–13.681
Vorsorge Prozessrisiken
0
0
–9.513
0
–9.513
Reorganisationsmaßnahmen AGRANA NEXT LEVEL
0
1.333
–2.608
–1.363
–2.638
Sonstige Reorganisationsmaßnahmen
–1.270
0
0
0
–1.270
Ausscheiden Vorstandsmitglied
0
0
0
–1.192
–1.192
Schadensvergütung
0
0
650
0
650
Übrige
0
–300
–196
0
–496
Ergebnis aus Sondereinflüssen
–1.270
1.033
–71.348
–2.555
–74.140
Geschäftsjahr 2024|25
Wertminderung Sachanlagen CGU ACS – Zucker
0
0
–15.118
0
–15.118
Wertminderung Ersatzteile CGU ACS – Zucker
0
0
–2.321
0
–2.321
Temporäre Stilllegung Rohzuckerraffination Buzău
0
0
–3.985
0
–3.985
Stilllegung Karottenverarbeitungswerk Ungarn
–224
0
0
0
–224
Reorganisationsmaßnahmen AGRANA NEXT LEVEL
0
–5.507
–2.213
–3.518
–11.238
Sonstige Reorganisationsmaßnahmen
–2.146
0
0
0
–2.146
Übrige
328
–604
–1.095
0
–1.371
Ergebnis aus Sondereinflüssen
–2.042
–6.111
–24.732
–3.518
–36.403
1 Ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
2 Nach der Equity-Methode bilanziert
Die Positionen Segmentvermögen und -schulden entsprechen der im internen Berichtswesen verwendeten Aufteilung. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten betrifft die Schulden- und Dividendenkonsolidierung mit –1.210.875 t€ (Vorjahr: –1.022.112 t€) und die Kapitalkonsolidierung mit –449.606 t€ (Vorjahr: –494.616 t€).
Konzernanhang
1.2.
Segmentierung nach Regionen
Die Aufteilung nach Regionen erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaft.
Umsatz t€
2025|26
2024|25
Österreich
1.976.362
2.245.037
Restliche EU
374.722
383.315
EU-27
2.351.084
2.628.352
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine)
154.191
142.730
Übriges Ausland
732.052
742.920
Summe
3.237.327
3.514.002
Der Umsatz der osteuropäischen Gesellschaften betrug 243.033 t€ (Vorjahr: 259.456 t€), was einen Anteil am Gesamtumsatz von rund 7,5 % (Vorjahr: 7,4 %) darstellt. Als osteuropäische Länder sind Ungarn, Slowakei, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Polen, Russland, Ukraine und Türkei definiert. Der Umsatz in Russland belief sich auf 103.699 t€ (Vorjahr: 92.678 t€) und in der Ukraine auf 27.805 t€ (Vorjahr: 29.627 t€).
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte1 t€
2025|26
2024|25
Österreich
38.235
47.944
Restliche EU
26.709
40.206
EU-27
64.944
88.150
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine)
5.722
4.490
Übriges Ausland
32.276
21.028
Summe
102.942
113.668
Buchwerte der Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte1 t€
2025|26
2024|25
Österreich
353.674
429.151
Restliche EU
209.678
213.753
EU-27
563.352
642.904
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine)
21.541
19.508
Übriges Ausland
138.828
134.374
Summe
723.721
796.786
1 Ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
2.
Allgemeine Grundlagen
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (t€) aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen, vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Im Geschäftsjahr 2025|26 war der nachstehende Standard erstmalig verpflichtend anzuwenden:
Standard
Verabschiedung
durch IASB
Übernommen
durch EU
IAS 21
Auswirkungen von Wechselkursänderungen (Änderung)
15.08.2023
12.11.2024
Regeln im Falle des Mangels der Umtauschbarkeit einer Währung und die damit verbundene Bestimmung des Wechselkurses
Die Änderung des oben dargestellten Standards hatte keine Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von AGRANA.
Nachfolgend ist eine Übersicht über die Standards dargestellt, die ab dem Geschäftsjahr 2026|27 oder später anzuwenden sind. Bei den noch nicht von der EU übernommenen Standards wird der erwartete Anwendungszeitpunkt angegeben. AGRANA hat keine der genannten neuen oder geänderten Vorschriften vorzeitig angewendet. Die Angaben zum Inhalt orientieren sich daran, ob und in welcher Form die Regelungen für AGRANA von Relevanz sind. Sofern künftig geltende Vorschriften für AGRANA nicht zutreffend sind, wird auf Angaben zum Inhalt vollständig verzichtet.
Standard
Inhalt
Verabschiedung
Anwendungs-
Übernommen
und bei Relevanz die voraussichtlichen
Auswirkungen auf AGRANA
durch IASB
pflicht für
AGRANA ab
Geschäftsjahr
durch EU
IAS 21
Auswirkungen von Wechselkursänderungen (Änderung)
13.11.2025
2027|28
Nein
Die Änderungen stellen klar, wie Unternehmen Abschlüsse von nicht hochinflationären in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen haben und welche Angaben zu machen sind. Die Änderung ist für AGRANA derzeit nicht anwendbar.
IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben (Änderung)
30.05.2024
2026|27
27.05.2025
IFRS 9
Finanzinstrumente (Änderung)
Gegenstand der Änderungen sind die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Die Regelungen betreffend die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten, die auf elektronischem Zahlungsweg getilgt wurden – hierzu besteht nun ein Wahlrecht bezüglich des Ausbuchungszeitpunkts – sowie die Anwendung des Zahlungs-stromkriteriums für Zwecke der Kategorisierung von Finanzinstru-menten im Fall von Finanzinstrumenten mit ESG-Bedingungen, Finanzinstrumenten mit non-recourse features sowie sogenannte contractually-linked instruments (CLI). Daneben werden zusätzliche Angabepflichten für Eigenkapitalinstrumente, die nach FV-OCI klassifiziert werden, sowie Finanzinstrumente mit Zahlungsströmen, deren Höhe oder Zeitpunkt vom (Nicht-) Eintritt bedingter Ereignisse abhängt, gefordert. AGRANA prüft die Auswirkungen dieser Änderungen.
IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben (Änderung)
18.12.2024
2026|27
30.06.2025
IFRS 9
Finanzinstrumente (Änderung)
Die Änderungen der Standards betreffen Verträge zur Lieferung naturabhängiger Energien. Naturabhängige Stromverträge betreffen u. a. die Stromversorgung durch Solar- und Windparks. Die im Rahmen dieser Verträge erzeugte Strommenge kann aufgrund unkontrollierbarer Faktoren wie z. B. der Witterungsbedingungen schwanken. Im Unterschied zu konventionellen Energielieferverträgen, bei denen nur die benötigte Energiemenge abgenommen wird, muss der Strom regelmäßig vollständig abgenommen werden. Die Änderungen stellen klar, wie die
"Own-use"-Kriterien bei derartigen Verträgen anzuwenden sind und bestimmen die Zulässigkeit von Hedge-Accounting sowie ergänzende Anhangangaben. AGRANA erwartet im Wesentlichen zusätzliche Angabepflichten.
Konzernanhang
Standard
Inhalt
Verabschiedung
Anwendungs-
Übernommen
und bei Relevanz die voraussichtlichen
Auswirkungen auf AGRANA
durch IASB
pflicht für
AGRANA ab
Geschäftsjahr
durch EU
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
09.04.2024
2027|28
13.02.2026
Der Standard verlangt zwei zusätzliche, definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung (Operating Profit, Profit before financing and income taxes). Alle Aufwendungen und Erträge sind den drei neuen Kategorien Operating, Investing und Financing – neben den bereits unter IAS 1 bekannten Altkategorien (Ertragsteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche) – zuzuordnen. Daneben werden begrenzte Änderungen an IAS 7 „Kapitalfluss-rechnungen“ vorgenommen. Des Weiteren fordert der Standard, dass vom Management definierte Leistungskennzahlen (sogenannte Management-defined Performance Measures, MPMs) im Anhang offengelegt werden. IFRS 18 ersetzt IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“. Die vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Erstan-wendung hat retrospektiv zu erfolgen. Weitere Einschätzungen zur Umsetzung des Standards durch AGRANA werden im Anschluss an die Tabelle gegeben.
IFRS 19
Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben
09.05.2024
2027|28
Nein
Die Vorschrift erlaubt bestimmten Unternehmen – insbesondere solchen, die keine Finanzinstitute und nicht kapitalmarktorientiert sind – die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzelabschluss oder einem Teilkonzernabschluss anzuwenden. Voraussetzung für die Anwendung des neuen Standards ist, dass das Unternehmen am Ende der Berichtsperiode ein Tochterunternehmen im Sinne von IFRS 10 ist, keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegt und ein oberstes oder zwischengeschaltetes Mutterunternehmen hat, das einen der Öffentlichkeit zugänglichen Konzernabschluss erstellt, der in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wurde. Die Vorschrift ist für Tochterunternehmen der AGRANA-Gruppe nicht zutreffend.
IFRS 19
Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben (Änderung)
21.08.2025
2027|28
Nein
Die Änderungen betreffen neue oder geänderte IFRS-Rechnungs-legungsstandards, die zwischen dem 28. Februar 2021 und dem
1. Mai 2024 veröffentlicht wurden und bei der Erstveröffentlichung des Standards nicht berücksichtigt wurden. Die Vorschrift ist für Tochterunternehmen der AGRANA-Gruppe nicht anwendbar.
Diverse
Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Volume 11
18.07.2024
2026|27
09.07.2025
Es werden keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.
AGRANA erwartet aus der Erstanwendung von IFRS 18 wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung des Abschlusses, die im Wesentlichen die Anpassung der Gewinn-und-Verlustrechnung an die neue Struktur ohne Auswirkungen auf das Periodenergebnis betreffen. Daneben sind vom Management definierte Leistungskennzahlen (sogenannte Management-defined Performance Measures, MPMs) im Anhang offenzulegen. Bei der Geldflussrechnung werden ebenfalls Anpassungserfordernisse gesehen. AGRANA plant keine vorzeitige Anwendung von IFRS 18.
3.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden alle in- und ausländischen Unternehmen, die unter dem beherrschenden Einfluss der AGRANA Beteiligungs-AG stehen (Tochterunternehmen), durch Vollkonsolidierung einbezogen, sofern deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein beherrschender Einfluss ist gegeben, wenn die AGRANA Beteiligungs-AG die Verfügungsgewalt hat, an positiven und negativen schwankenden Rückflüssen eines Unternehmens partizipiert und diese Rückflüsse durch ihre Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die AGRANA Beteiligungs-AG mehr als die Hälfte der Stimmrechte innehat.
Unternehmen, die gemeinsam mit einem anderen Unternehmen geführt werden, wobei die Beherrschung gemeinsam ausgeübt wird und die Unternehmen die Rechte am Nettovermögen gemeinsam besitzen (Gemeinschaftsunternehmen), werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Zum Bilanzstichtag wurden neben der Muttergesellschaft 49 Unternehmen (Vorjahr: 52 Unternehmen) in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung und 14 Unternehmen (Vorjahr: 13 Unternehmen) nach der Equity-Methode einbezogen.
Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die voll einbezogenen Unternehmen, die nach der Equity-Methode ein- bezogenen Gemeinschaftsunternehmen und die nicht einbezogenen Tochterunternehmen.
3.1.
Konzern-Anteilsbesitz zum 28. Februar 2026
Anteil am Kapital
Anteil am Kapital
28.02.2026
28.02.2025
Name der Gesellschaft
Sitz
Land
Un-
mittel-
bar
Mittel-
bar1
Un-
mittel-
bar
Mittel-
bar¹
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(Muttergesellschaft)
Wien
Österreich
I. Verbundene Unternehmen
Beteiligungen des Vollkonsolidierungskreises
AGFD TANDAREI SRL2
Ţăndărei
Rumänien
100,00 %
AGRANA BIH Holding GmbH
Wien
Österreich
75,00 %
75,00 %
AGRANA Fruit Algeria Holding GmbH
Wien
Österreich
55,00 %
55,00 %
AGRANA Fruit Argentina S.A.
Buenos Aires
Argentinien
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Australia Pty Ltd.
Erina
Australien
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Austria GmbH
Gleisdorf
Österreich
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Brasil Indústria, Comércio,
Importação e Exportação Ltda.
São Paulo
Brasilien
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Dachang Co., Ltd.
Dachang
China
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit France S.A.S.
Mitry-Mory
Frankreich
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Germany GmbH
Konstanz
Deutschland
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Istanbul
Gida Sanayi ve Ticaret A.S.
Istanbul
Türkei
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Japan Co., Ltd.
Tokio
Japan
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit (Jiangsu) Company Limited
Changzhou
China
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Korea Co. Ltd.
Jincheon-gun
Südkorea
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Management Australia Pty Ltd.
Erina
Australien
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit México, S.A. de C.V.
Zamora
Mexiko
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Polska SP z.o.o.
Ostrołęka
Polen
100,00 %
100,00 %
Konzernanhang
Anteil am Kapital
Anteil am Kapital
28.02.2026
28.02.2025
Name der Gesellschaft
Sitz
Land
Un-
mittel-
bar
Mittel-
bar1
Un-
mittel-
bar
Mittel-
bar¹
AGRANA Fruit S.A.S.
Mitry-Mory
Frankreich
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Services GmbH
Wien
Österreich
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Services S.A.S.3
Mitry-Mory
Frankreich
100,00 %
AGRANA Fruit South Africa (Proprietary) Ltd.
Johannesburg
Südafrika
100,00 %
100,00 %
AGRANA Fruit Ukraine TOV
Vinnitsa
Ukraine
99,80 %
99,80 %
AGRANA Fruit US, Inc.
Brecksville
USA
100,00 %
100,00 %
AGRANA Group-Services GmbH
Wien
Österreich
100,00 %
100,00 %
AGRANA Internationale Verwaltungs-
und Asset-Management GmbH
Wien
Österreich
98,91 %
1,09 %
98,91 %
1,09 %
AGRANA JUICE (XIANYANG) CO., LTD
Xianyang City
China
100,00 %
50,01 %
AGRANA Magyarország Értékesitési Kft.
Budapest
Ungarn
99,75 %
99,75 %
Agrana Nile Fruits Processing SAE
Qalyoubia
Ägypten
51,00 %
51,00 %
AGRANA Research & Innovation
Center GmbH
Wien
Österreich
100,00 %
100,00 %
AGRANA Romania S.R.L.
Bukarest
Rumänien
100,00 %
100,00 %
AGRANA Sales & Marketing GmbH
Wien
Österreich
100,00 %
100,00 %
AGRANA Stärke GmbH
Wien
Österreich
98,91 %
1,09 %
98,91 %
1,09 %
AGRANA Trading EOOD
Sofia
Bulgarien
100,00 %
100,00 %
AGRANA Zucker GmbH
Wien
Österreich
98,91 %
1,09 %
98,91 %
1,09 %
AUSTRIA JUICE Germany GmbH
Bingen
Deutschland
100,00 %
50,01 %
AUSTRIA JUICE GmbH
Kröllendorf/
Allhartsberg
Österreich
100,00 %
50,01 %
AUSTRIA JUICE Hungary Kft.
Vásárosnamény
Ungarn
100,00 %
50,01 %
AUSTRIA JUICE Poland Sp. z.o.o
Chełm
Polen
100,00 %
50,01 %
AUSTRIA JUICE Romania S.r.l.
Vaslui
Rumänien
100,00 %
50,01 %
AUSTRIA JUICE Ukraine TOV
Vinnitsa
Ukraine
100,00 %
50,01 %
Biogáz Fejleszto Kft.
Kaposvár
Ungarn
99,75 %
99,75 %
Dirafrost FFI N. V.
Lummen
Belgien
100,00 %
100,00 %
Dirafrost Maroc SARL
Larache
Marokko
100,00 %
100,00 %
Financière Atys S.A.S.3
Mitry-Mory
Frankreich
100,00 %
INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs-
und Produktionsgesellschaft m.b.H.
Wien
Österreich
66,67 %
66,67 %
Magyar Cukorgyártó és Forgalmazó Zrt.
Budapest
Ungarn
99,74 %
99,74 %
Moravskoslezské Cukrovary s.r.o.
Hrušovany
Tschechien
100,00 %
100,00 %
Marroquin Organic International, Inc.
Santa Cruz
USA
100,00 %
100,00 %
Österreichische Rübensamenzucht
Gesellschaft m.b.H.
Wien
Österreich
86,00 %
86,00 %
o.o.o. AGRANA Fruit Moscow Region
Serpuchov
Russland
100,00 %
100,00 %
Slovenské Cukrovary s.r.o.
Sereď
Slowakei
100,00 %
100,00 %
SPA AGRANA Fruit Algeria
Akbou
Algerien
55,02 %
55,02 %
Nicht einbezogene Tochterunternehmen
AGRANA Amidi srl
Sterzing
Italien
100,00 %
100,00 %
Abschlussstichtag: 28.02.2026 | Eigenkapital: 54,7 t€ | Jahresüberschuss: 9,0 t€
Anteil am Kapital
Anteil am Kapital
28.02.2026
28.02.2025
Name der Gesellschaft
Sitz
Land
Un-
mittel-
bar
Mittel-
bar1
Un-
mittel-
bar
Mittel-
bar¹
II. Gemeinschaftsunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert wurden
AGFD TANDAREI SRL2
Ţăndărei
Rumänien
51,00 %
Beta Pura GmbH
Wien
Österreich
50,00 %
50,00 %
AGRANA-STUDEN-Gruppe:
„AGRAGOLD" d.o.o.
Brčko
Bosnien und
Herzegowina
50,00 %
50,00 %
AGRAGOLD d.o.o.
Zagreb
Kroatien
50,00 %
50,00 %
AGRAGOLD dooel Skopje
Skopje
Nord-
mazedonien
50,00 %
50,00 %
AGRAGOLD trgovina d.o.o.
Ljubljana
Slowenien
50,00 %
50,00 %
AGRANA-STUDEN Albania sh.p.k.
Tirana
Albanien
50,00 %
50,00 %
AGRANA-STUDEN Beteiligungs GmbH
Wien
Österreich
50,00 %
50,00 %
AGRANA-STUDEN Kosovo L.L.C.
Pristina
Kosovo
50,00 %
50,00 %
AGRANA Studen Sugar Trading GmbH
Wien
Österreich
50,00 %
50,00 %
Company for trade and services
AGRANA-STUDEN Serbia d.o.o. Beograd
Belgrad
Serbien
50,00 %
50,00 %
STUDEN-AGRANA Rafinerija Secera d.o.o.
Brčko
Bosnien und
Herzegowina
50,00 %
50,00 %
HUNGRANA-Gruppe:
GreenPower Services Kft.
Szabadegyháza
Ungarn
50,00 %
50,00 %
HUNGRANA Keményitö- és
Isocukorgyártó és Forgalmazó Kft.
Szabadegyháza
Ungarn
50,00 %
50,00 %
1 Durchgerechnete Anteile (Konzernquote)
2 Wechsel von nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung auf nach der Equity-Methode einbezogen
3 Verschmelzung in 2025|26
Die Anzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen hat sich im Geschäftsjahr 2025|26 wie folgt verändert:
Voll-
konsolidierung
Equity-
Methode
Stand 01.03.2025
52
13
Wechsel Einbeziehung
–1
1
Verschmelzung
–2
0
Stand 28.02.2026
49
14
Die vollkonsolidierten Gesellschaften Financière Atys S.A.S., Mitry-Mory|Frankreich, und AGRANA Fruit Services S.A.S., Mitry-Mory|Frankreich, wurden mit AGRANA Fruit S.A.S., Mitry-Mory|Frankreich, im 3. Quartal 2025|26 verschmolzen.
Mit Closing am 1. Juni 2025 wurden 49 % der Anteile an AGFD TANDAREI SRL, Tăndărei|Rumänien, von AGRANA Stärke GmbH, Wien|Österreich, an INGREDION Germany GmbH, Hamburg|Deutschland, verkauft. AGFD TANDAREI SRL wurde bis zum Closing als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Aufgrund der getroffenen Vereinbarungen besteht nach der Veräußerung von 49 % der Anteile gemeinsame Beherrschung von AGRANA Stärke GmbH und INGREDION Germany GmbH, und das Unternehmen wird folglich als Gemeinschaftsunter-nehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der beizulegende Zeitwert des zum 1. Juni 2025 zugehenden Anteils als nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens belief sich auf 14.141 t€.
In der folgenden Tabelle sind die Auswirkungen des Wechsels der Einbeziehungsart auf den Konzernabschluss dargestellt:
Konzernanhang
t€
Buchwerte
zum
Verkaufs-
zeitpunkt
Langfristige Vermögenswerte
7.293
Vorräte
12.109
Forderungen und andere Vermögenswerte
4.136
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
29
Summe Vermögen
23.567
Abzüglich kurzfristige Schulden
–2.653
Nettovermögen (Eigenkapital) 100 %
20.914
Kaufpreis für 100 % der Anteile
27.727
Nettovermögen (Eigenkapital) 100 %
–20.914
Konzerinterne Eliminierungen aus dem Abgang
–911
Gewinn aus dem Abgang (Ausweis: Sonstige betriebliche Erträge)
5.902
Zahlungswirksamer Kaufpreis für 49 % der Anteile
13.586
Abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
–29
Nettozahlungsmittelzufluss
13.557
Gemeinschaftsunternehmen
Die nachfolgenden Angaben stellen die zusammengefasste Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinschaftsunternehmen dar. Die Gemeinschaftsunternehmen sind auf Seite 206 aufgelistet.
t€
AGRANA-
STUDEN-
Gruppe
HUNGRANA-
Gruppe
AGFD
TANDAREI
SRL
Beta Pura
GmbH
Summe
28.02.2026
Langfristige Vermögenswerte
29.650
150.505
12.549
23.376
216.080
Vorräte
42.711
43.985
13.972
3.190
103.858
Forderungen und
andere Vermögenswerte
21.328
52.195
3.687
2.220
79.430
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
5.805
2.143
132
0
8.080
Kurzfristige Vermögenswerte
69.844
98.323
17.791
5.410
191.368
Summe Aktiva
99.494
248.828
30.340
28.786
407.448
Eigenkapital
32.974
93.902
24.977
–12.480
139.373
Externe Finanzschulden
1.278
2.190
0
24.992
28.460
Sonstige Schulden
662
1.086
0
10.119
11.867
Langfristige Schulden
1.940
3.276
0
35.111
40.327
Externe Finanzschulden
32.545
106.643
0
4.394
143.582
Sonstige Schulden
32.035
45.007
5.363
1.761
84.166
Kurzfristige Schulden
64.580
151.650
5.363
6.155
227.748
Summe Passiva
99.494
248.828
30.340
28.786
407.448
Umsatzerlöse
196.216
339.639
20.351
13.721
569.927
Abschreibungen
–2.949
–13.268
–660
–3.093
–19.970
Sonstige Aufwendungen/Erträge
–201.763
–326.280
–21.003
–12.458
–561.504
Ergebnis der Betriebstätigkeit
–8.496
91
–1.312
–1.830
–11.547
Zinsertrag
222
0
60
0
282
Zinsaufwand
–1.094
–3.029
–87
–1.551
–5.761
Sonstige Finanzaufwendungen/-erträge
–334
6.711
15
–13
6.379
Ergebnis vor Ertragsteuern
–9.702
3.773
–1.324
–3.394
–10.647
Ertragsteuern
1.127
–1.345
195
–1
–24
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
–8.575
2.428
–1.129
–3.395
–10.671
Sonstiges Ergebnis
–1.234
2.428
–176
0
1.018
Gesamtergebnis
–9.809
4.856
–1.305
–3.395
–9.653
t€
AGRANA-
STUDEN-
Gruppe
HUNGRANA-
Gruppe
AGFD
TANDAREI
SRL
Beta Pura
GmbH
Summe
28.02.2025
Langfristige Vermögenswerte
29.389
137.510
0
26.183
193.082
Vorräte
37.619
37.832
0
2.853
78.304
Forderungen und
andere Vermögenswerte
24.210
46.766
0
1.794
72.770
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
9.847
2.705
0
0
12.552
Kurzfristige Vermögenswerte
71.676
87.303
0
4.647
163.626
Summe Aktiva
101.065
224.813
0
30.830
356.708
Eigenkapital
42.783
89.044
0
–9.085
122.742
Externe Finanzschulden
634
5.041
0
22.607
28.282
Sonstige Schulden
798
747
0
9.701
11.246
Langfristige Schulden
1.432
5.788
0
32.308
39.528
Externe Finanzschulden
30.546
79.552
0
5.985
116.083
Sonstige Schulden
26.304
50.429
0
1.622
78.355
Kurzfristige Schulden
56.850
129.981
0
7.607
194.438
Summe Passiva
101.065
224.813
0
30.830
356.708
Umsatzerlöse
227.347
347.704
0
9.807
584.858
Abschreibungen
–2.749
–12.875
0
–3.106
–18.730
Sonstige Aufwendungen/Erträge
–225.287
–323.872
0
–8.716
–557.875
Ergebnis der Betriebstätigkeit
–689
10.957
0
–2.015
8.253
Zinsertrag
289
0
0
0
289
Zinsaufwand
–1.348
–2.639
0
–1.948
–5.935
Sonstige Finanzaufwendungen/-erträge
–424
–300
0
–12
–736
Ergebnis vor Ertragsteuern
–2.172
8.018
0
–3.975
1.871
Ertragsteuern
–5
–3.423
0
–1
–3.429
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
–2.177
4.595
0
–3.976
–1.558
Sonstiges Ergebnis
270
8.232
0
0
8.502
Gesamtergebnis
–1.907
12.827
0
–3.976
6.944
Konzernanhang
Die Ableitung der Buchwerte an nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen ist nachfolgend dargestellt:
t€
AGRANA-
STUDEN-
Gruppe
HUNGRANA-
Gruppe
AGFD
TANDAREI
SRL
Beta Pura
GmbH
Summe
28.02.2026
Eigenkapital
32.974
93.902
24.977
–12.480
139.373
Davon Anteil von AGRANA
am Eigenkapital
16.487
46.951
12.738
–6.240
69.936
Zugang (kumuliert)
0
0
0
5.405
5.405
Wertminderung (kumuliert)
0
0
0
–5.932
–5.932
Verlustevidenz (kumuliert)
0
0
0
6.767
6.767
Geschäfts-/Firmenwert
0
0
2.778
0
2.778
Wertänderung zum Zeitpunkt des
Überganges von Quotenkonsoli-
dierung auf Equity-Methode
–452
484
0
0
32
Anteile an Gemeinschaftsunter-
nehmen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden (Buchwert)
16.035
47.435
15.516
0
78.986
AGRANA zuzuordnende Dividende
0
0
0
0
0
t€
AGRANA-
STUDEN-
Gruppe
HUNGRANA-
Gruppe
AGFD
TANDAREI
SRL
Beta Pura
GmbH
Summe
28.02.2025
Eigenkapital
42.783
89.044
0
–9.085
122.742
Davon Anteil von AGRANA
am Eigenkapital
21.392
44.522
0
–4.543
61.371
Zugang (kumuliert)
0
0
0
5.175
5.175
Wertminderung (kumuliert)
0
0
0
–5.932
–5.932
Verlustevidenz (kumuliert)
0
0
0
5.300
5.300
Wertänderung zum Zeitpunkt des
Überganges von Quotenkonsoli-
dierung auf Equity-Methode
–452
484
0
0
32
Anteile an Gemeinschaftsunter-
nehmen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden (Buchwert)
20.940
45.006
0
0
65.946
AGRANA zuzuordnende Dividende
0
8.500
0
0
8.500
Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens Beta Pura GmbH im Geschäftsjahr 2022|23 hat die AGRANA Sales & Marketing GmbH als 50 %-Gesellschafterin mit der Beta Pura GmbH und der finanzierenden Bank, der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG, eine Stundungs- und Restrukturierungsvereinbarung abgeschlossen. Die Stundungs- und Restrukturierungsvereinbarung wurde bis Ende Dezember 2027 verlängert. Die Restrukturierungvereinbarung umfasst eine Höchstbetragsgarantie von 13.367 t€ sowie ein, im Geschäftsjahr 2023|24 zugeteiltes, nachrangiges Gesellschafterdarlehen der AGRANA Sales & Marketing GmbH in Höhe von 2.500 t€ an die
Beta Pura GmbH. Die ursprünglich durch die AGRANA Sales & Marketing GmbH abgegebene Höchstbetragsgarantie für 50 % der aushaftenden Kredite der Beta Pura GmbH wurde im Geschäftsjahr 2025|26 neu gefasst und durch die
AGRANA Beteiligungs-AG im selben Ausmaß bis Ende März 2028 verlängert.
Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 15.935 t€ (Vorjahr: 66.208 t€) betreffen die Miteigentümer der AGRANA BIH Holding GmbH, Wien|Österreich mit 3.841 t€ (Vorjahr: 5.068 t€), der INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., Wien|Österreich mit 2.592 t€ (Vorjahr: 2.610 t€), diverse Miteigentümer im Segment FBS mit 9.107 t€ (Vorjahr: 8.784 t€) und übrige Miteigentümer im Segment ACS – Zucker mit 395 t€ (Vorjahr: 479 t€).
Im Oktober 2025 wurden sämtliche nicht beherrschenden Anteile der AUSTRIA JUICE-Gruppe für 54.700 t€ erworben. AGRANA erhöhte den Anteil von 50,01 % auf 100,00 %. Der Buchwert der nicht beherrschenden Anteile betrug zum Erwerbszeitpunkt 58.193 t€ (Vorjahr: 49.267 t€).
3.2.
Bilanzstichtag
Stichtag des Konzernabschlusses ist der letzte Tag des Monats Februar. Tochtergesellschaften mit abweichenden Bilanzstichtagen stellen zum Konzernbilanzstichtag Zwischenabschlüsse auf.
4.
Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung bei vollkonsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Werden bei einem Unternehmenszusammenschluss auch immaterielle Vermögenswerte angesetzt, die bisher nicht im Einzelabschluss des erworbenen Unternehmens erfasst wurden, wie beispielsweise Kundenbeziehungen, so werden diese nur dann angesetzt, wenn gemäß IFRS 3 die Voraussetzungen für eine Aktivierung vorliegen. Für Unternehmens-erwerbe, bei denen die mehrheitlichen Anteile jedoch nicht 100 % erworben werden, sieht IFRS 3 ein Wahlrecht für die Erfassung der entstehenden nicht beherrschenden Anteile vor. Diese können wahlweise mit dem anteiligen Zeitwert des Nettovermögens (Partial-Goodwill-Methode) oder mit dem Anteil des Geschäfts-/Firmenwertes, der auf die nicht beherrschenden Anteile entfällt, berücksichtigt werden (Full-Goodwill-Methode). Dieses Wahlrecht ist je Unternehmens-erwerb frei auszuüben. Die Full-Goodwill-Methode ist im AGRANA-Konzern bisher nicht zur Anwendung gekommen.
Die Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen sind nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen von IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) in den Konzernabschluss einbezogen. Soweit der AGRANA-Konzern Transaktionen mit einem Gemeinschaftsunternehmen durchführt, werden daraus resultierende Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns eliminiert.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Im Anlagevermögen und in den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen werden um die Zwischenergebnisse bereinigt.
5.
Währungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften wurden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Bei allen Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Dabei werden die Vermögenswerte und Schulden zu EZB-Referenzkursen oder anderweitig bekannt gegebenen Referenzkursen am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) umgerechnet. Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge werden mit Ausnahme wesentlicher stichtagsnaher Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Konzernfinanzierung zum Jahresdurchschnittskurs (Mittelwert der tagesaktuellen Kurse von EZB bzw. Nationalbanken) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge von Tochtergesellschaften in Hochinflationsländern werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Differenzen, die sich aus der Umrechnung der Bilanzposten zu aktuellen Stichtagskursen im Vergleich zu jenen des Vorjahres bzw. aus der Anwendung von Durchschnittskursen auf Aufwendungen und Erträge im Verhältnis zu aktuellen Stichtagskursen ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung als Bestandteil des sonstigen Ergebnisses als konsolidierungsbedingte Währungsdifferenzen ausgewiesen.
Konzernanhang
Für die Umrechnung der Abschlüsse der Gesellschaften wurden folgende Kurse verwendet:
Währungs-
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
einheit
28.02.2026
28.02.2025
2025|26
2024|25
Ägypten
EGP
56,56
53,09
56,16
52,23
Albanien
ALL
96,36
99,23
97,47
99,86
Algerien
DZD
153,39
141,07
150,57
144,14
Argentinien
ARS
1.650,70
1.106,81
1.650,70
1.106,81
Australien
AUD
1,66
1,67
1,76
1,64
Bosnien und Herzegowina
BAM
1,96
1,96
1,96
1,96
Brasilien
BRL
6,09
6,07
6,32
5,95
Bulgarien
BGN
1,96
1,96
1,96
1,96
China
CNY
8,10
7,58
8,22
7,75
Indien
INR
107,52
90,97
101,30
90,51
Japan
JPY
184,13
156,96
172,89
163,75
Marokko
MAD
10,81
10,37
10,61
10,68
Mexiko
MXN
20,32
21,22
21,55
20,29
Nordmazedonien
MKD
61,70
61,62
61,60
61,51
Polen
PLN
4,22
4,16
4,24
4,28
Rumänien
RON
5,10
4,98
5,06
4,97
Russland
RUB
91,30
92,04
92,65
100,59
Serbien
CSD
117,40
117,18
117,24
117,08
Südafrika
ZAR
18,82
19,19
20,13
19,63
Südkorea
KRW
1.702,25
1.519,92
1.639,80
1.485,59
Tschechien
CZK
24,24
25,03
24,55
25,14
Türkei
TRY
51,89
38,02
51,89
38,02
Ukraine
UAH
51,02
43,49
48,27
43,84
Ungarn
HUF
376,63
399,50
393,45
399,15
USA
USD
1,18
1,04
1,15
1,07
6.
Rechnungslegung in Hochinflationsländern
Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen in Hochinflationsländern – derzeit Tochterunternehmen mit Sitz in Argentinien und der Türkei – werden gemäß IAS 29 angepasst. Nicht monetäre Bilanzposten, die zu Anschaffungs- bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vor der Umrechnung in die Konzernwährung Euro anhand eines geeigneten Preisindex zur Messung der Kaufkraft an die im Geschäftsjahr eingetretenen Preisänderungen angepasst. Monetäre Posten der Bilanz werden außer im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht angepasst. Alle Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie alle Bestandteile des Eigenkapitals werden ebenfalls anhand geeigneter Preisindizes angepasst. Gewinne oder Verluste aus der Nettoposition monetärer Posten werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als separater Posten ausgewiesen.
Die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen in Hochinflationsländern wurden auf Basis des Konzeptes historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt. Aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der funktionalen Währung (argentinischer Peso und türkische Lira) müssen die Jahresabschlüsse angepasst werden und sind daher in der am Abschlussstichtag geltenden Einheit angegeben. Die vom argentinischen „Instituto Nacional de Estadística y Censos“, dem nationalen Institut für Statistik und Zensus sowie die vom türkischen Statistikinstitut „Türkiye Istatistik Kurumu“ (Turkish statistical institute; TUIK) veröffentlichten Verbraucherpreise werden herangezogen. Die Preisindizes zum 28. Februar 2026 lagen bei 10.683,77 (28. Februar 2025: 8.037,14) in Argentinien und 3.793,13 (28. Februar 2025: 2.883,75) in der Türkei.
Die Veränderung der Indizes kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Indexveränderung
Argentinien
Indexveränderung
Türkei
2025|26
2024|25
2025|26
2024|25
März
3,7 %
11,0 %
2,5 %
3,2 %
April
2,8 %
8,8 %
3,0 %
3,2 %
Mai
1,5 %
4,2 %
1,5 %
3,4 %
Juni
1,6 %
4,6 %
1,4 %
1,6 %
Juli
1,9 %
4,0 %
2,1 %
3,2 %
August
1,9 %
4,2 %
2,0 %
2,5 %
September
2,1 %
3,5 %
3,2 %
3,0 %
Oktober
2,3 %
2,7 %
2,6 %
2,9 %
November
2,5 %
2,4 %
0,9 %
2,2 %
Dezember
2,8 %
2,7 %
0,9 %
1,0 %
Jänner
2,9 %
2,2 %
4,8 %
5,0 %
Februar
2,6 %
2,2 %
3,0 %
2,3 %
7.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
7.1.
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-/Firmenwerte sowie erworbene Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf bis 15 Jahren abgeschrieben.
Geschäfts-/Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung hin geprüft. Die Überprüfung findet regelmäßig zum 28./29. Februar und zusätzlich bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung (Triggering Events) statt. Einzelheiten zu dieser Werthaltigkeitsprüfung sind in den Erläuterungen zur Bilanz dargestellt.
Erworbene Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. In die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen werden neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalkosten, die der Finanzierung der Herstellung eines Vermögenswertes direkt zurechenbar sind und während des Herstellungszeitraumes anfallen, werden gemäß IAS 23 aktiviert. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen als Aufwand erfasst. Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfallens ergebniswirksam erfasst. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswertes führen.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Gebäude
15 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
10 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 bis 10 Jahre
Diese Nutzungsdauern werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Konzernanhang
7.2.
Leasingverhältnisse
Gemäß IFRS 16 setzt der Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse als Barwert in Form eines Nutzungsrechtes am geleasten Vermögenswert und einer Leasingverbindlichkeit in der Bilanz an. Der Barwert wird auf Basis des aktuellen laufzeitadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatzes ermittelt, es sei denn, der den Leasingzahlungen zugrunde liegende Zinssatz ist verfügbar. Das Nutzungsrecht wird regelmäßig über die Vertragslaufzeit abgeschrieben sofern nicht das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Vertragslaufzeit auf AGRANA übergeht oder die Ausübung einer Kaufoption bei der Bemessung des Nutzungsrechtes berücksichtigt wurde. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes, ermittelt nach IAS 16, abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode aufgezinst und durch Leasingzahlungen getilgt; die daraus resultierenden Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Das Nutzungsrecht unterliegt dem Wertminderungstest gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten). Auf immaterielle Vermögenswerte wird der Standard von AGRANA nicht angewendet. Für geringwertige Vermögenswerte und für kurzfristige Leasingverhältnisse nimmt AGRANA das Wahlrecht der Nichtaktivierung in Anspruch und die Aufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
7.3.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Kostenersätze werden in jener Periode als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, in der die entsprechenden Kosten anfallen, außer der Zuschuss hängt von noch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Bedingungen ab.
Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Investitionsförderung kürzen ab dem Zeitpunkt der mit hinreichender Sicherheit erfolgten Zusage die Anschaffungs- und Herstellungskosten der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen und werden entsprechend der Nutzungsdauer des zugeordneten Vermögenswertes linear ergebniswirksam aufgelöst und führen somit zu verringerten Abschreibungsbeträgen. Details dazu finden sich auf Seite 238.
7.4.
Finanzinstrumente
Die AGRANA-Gruppe unterscheidet folgende Klassen von Finanzinstrumenten:
Finanzielle Vermögenswerte
– Wertpapiere und Beteiligungen
– Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
– Sonstige finanzielle Vermögenswerte
– Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Finanzielle Schulden
– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
– Schuldscheindarlehen
– Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Südzucker-Gruppe und Gemeinschaftsunternehmen
– Leasingverbindlichkeiten
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
– Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
– Zinsderivate
– Währungsderivate
– Rohstoffderivate
– Energiederivate
Finanzielle Vermögenswerte
Anteile an Investmentfonds sowie Wertrechte (Genossenschaftsanteile) in der Bilanzposition Wertpapiere sind der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung“ zugeordnet und werden bei Ersterfassung zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsunterschiede aus der Folgebewertung werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Eigenkapitalinstrumente mit der Absicht, diese langfristig zu halten, sind der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)“ zugeordnet. Die Ersterfassung erfolgt zum Zeitwert inklusive allfälliger Transaktionskosten. Bewertungsänderungen werden bei Eigenkapitalinstrumenten unter Berücksichtigung von Ertragsteuern erfolgsneutral in eine gesonderte Rücklage im Eigenkapital eingestellt. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Zugangs erfasst und der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)“ zugeordnet. Für Beteiligungen wurde die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes aufgrund des für den AGRANA-Konzern unwesentlichen Betrages nicht vorgenommen.
Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt jeweils zum Erfüllungstag.
Die ausgewiesenen Forderungen werden zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem beizulegenden Zeitwert und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bewertungsunterschiede werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen ausgewiesen. Unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode mit ihrem Barwert bilanziert. Forderungen, die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf stehen, werden der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling)“ zugeordnet. Für die in den Forderungen enthaltenen Ausfall- oder anderen Risiken werden ausreichende Einzelwertberichtigungen oder portfoliobasierte Wertberichtigungen gebildet. Die portfoliobasierten Wertberichtigungen werden anhand des in IFRS 9 vorgesehenen vereinfachten Modelles ermittelt. Hierfür werden mittels Analyse historischer Ausfallraten in Abhängigkeit von der Überfälligkeit der Forderung erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Die Wertberichtigungen werden auf separaten Wertminderungskonten im sonstigen betrieblichen Aufwand/Ertrag erfasst. Dabei entsprechen die Nennwerte abzüglich notwendiger Wertberichtigungen den beizulegenden Zeitwerten. Bei der Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen wird auf den Einzelfall abgestellt. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind keine besonderen Risikokonzentrationen gegeben und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind mit geringfügigen Ausnahmen täglich fällig. Daher wurde auf die Ermittlung eines erwarteten Wertminderungsbedarfs gemäß IFRS 9 verzichtet.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt der Veranlagung eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Fremdwährung werden am Abschlussstichtag mit den Stichtagskursen bewertet und sind der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ zugeordnet.
Finanzielle Schulden
Finanzverbindlichkeiten werden bei Zugang in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrages erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung nach der Effektivzinsmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und Bewertungsunterschiede im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. In der Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und Bewertungsunterschieden in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen ausgewiesen. Sonstige nicht aus Leistungsbeziehungen resultierende Verbindlichkeiten werden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.
Konzernanhang
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Risiken aus der Veränderung von Zinsen, Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Energiepreisen eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswert oder Verbindlichkeit bilanziert und – unabhängig von ihrem Zweck – mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen dieses Wertes werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen (Rohstoffderivate und Währungsderivate in Zusammenhang mit Einkaufs- und Verkaufstransaktionen und Energiederivate in Zusammenhang mit dem Einkauf von Gas für die Produktion) oder im Finanzergebnis (Zinsderivate, Währungsderivate bei Finanzierungen) erfasst, es sei denn, die derivativen Finanzinstrumente stehen in einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft (Cashflow-Hedges) und erfüllen die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften gemäß IFRS 9. In diesen Fällen werden die noch nicht realisierten und effektiven Bewertungsunterschiede erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Führt die abgesicherte erwartete Transaktion zum späteren Ansatz eines nicht-finanziellen Postens (z.B. Vorräte), wird der kumulierte Betrag in der Rücklage für Sicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges) direkt in die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Postens zum Zeitpunkt dessen Bilanzierung einbezogen (Basis Adjustment). In allen anderen Fällen wird der kumulierte Betrag in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Ineffektive Teile der Bewertungsunterschiede von
Cashflow-Hedges werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Derivative Finanzinstrumente sind der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung“ zugeordnet, es sei denn, es handelt sich um Derivate mit einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft. Diese werden der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling)“ zugeordnet. Weitere Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten finden sich auf Seite 253ff.
7.5.
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoverkaufswerten bewertet. Dabei kommt das Durchschnittspreisverfahren und das Fifo-Verfahren (Fifo: First in – first out) zur Anwendung. Die Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter Annahme einer Normalauslastung sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt. Sofern sich Bestandsrisiken aus längerer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird ein Bewertungsabschlag vorgenommen.
7.6.
Emissionszertifikate
Die Bilanzierung der CO2-Emissionsrechte umfasst die im EU-Handelssystem ausgegebenen Emissionsrechte (EU Allowances – kurz EUA) und erfolgt nach den Vorschriften in IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) und IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen). Die für das jeweilige Kalenderjahr kostenlos zugeteilten bzw. erworbenen EUA sind immaterielle Vermögenswerte, die unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet, die im Fall von kostenlos zugeteilten Emissionsrechten null sind. Übersteigen die tatsächlichen Emissionen die zugeteilten EUA, wird aufwandswirksam eine Rückstellung für CO2-Emissionen gebildet. Die Bemessung der Rückstellung berücksichtigt die Anschaffungskosten zugekaufter Zertifikate bzw. den Marktwert von Emissionszertifikaten zum jeweiligen Bewertungsstichtag.
7.7.
Wertminderung und Wertaufholung
Bei Vermögenswerten (außer Vorräten und aktiven latenten Steuern) wird jeweils zu jedem Abschlussstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung oder eine Wertaufholung vorliegen. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung oder eine Wertaufholung vorliegen, wird die Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte überprüft. Bei Geschäfts-/Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung auch ohne Anhaltspunkt jährlich zum 28./29. Februar.
Bei der Werthaltigkeitsprüfung wird der für den Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswertes, erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwandes in Höhe dieses Unterschiedsbetrages.
Der Nutzungswert des Vermögenswertes entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows aus seiner fortgesetzten Nutzung und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer unter Zugrundelegung eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken des Vermögenswertes angepassten Zinssatzes vor Steuern. Können keine weitestgehend unabhängigen Mittelzuflüsse festgestellt werden, erfolgt die Ermittlung des Nutzungswertes für die nächste größere Einheit, zu der dieser Vermögenswert gehört und für die weitestgehend unabhängige Mittelzuflüsse ermittelt werden können (Cash Generating Unit). Der beizulegende Zeitwert wird anhand beobachtbarer Markttransaktionen oder Marktinformationen ermittelt. Ist kein solcher Preis beobachtbar, wird der beizulegende Zeitwert anhand geeigneter Bewertungstechniken (z.B. Discounted Cashflow-Verfahren), unter Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren und mit Risikoannahmen ermittelt. Kosten der Veräußerung sind vom ermittelten beizulegenden Zeitwert in Abzug zu bringen.
Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt – außer bei Geschäfts-/Firmenwerten – zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nutzungswert.
7.8.
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
Im AGRANA-Konzern gibt es sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Pensions- und Abfertigungsvorsorgepläne. Bei beitragsorientierten Pensions- und Abfertigungszusagen trifft AGRANA nach Zahlung der vereinbarten Prämie keine Verpflichtung mehr. Zahlungen für beitragsorientierte Vorsorgepläne werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Zahlungen für staatliche Vorsorgepläne werden wie Zahlungen von beitragsorientierten Vorsorgeplänen behandelt. Der Konzern hat über die Zahlung der Beträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen, eine Rückstellung wird daher nicht angesetzt.
Die Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode entsprechend IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bewertet und basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten. Dabei wird der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation – DBO) ermittelt und dem beizulegenden Zeitwert des am Bilanzstichtag bestehenden Planvermögens gegenübergestellt. Bei Unterdeckung erfolgt der Ansatz einer Rückstellung. Die Ermittlung der DBO erfolgt nach dem Verfahren wiederkehrender Einmalprämien. Bei diesem Verfahren werden die auf Basis realistischer Annahmen ermittelten künftigen Zahlungen über jenen Zeitraum angesammelt, in dem die jeweiligen Anspruchsberechtigten diese Ansprüche erwerben.
Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen und umfasst neben dem laufenden Dienstzeitaufwand aus der jährlichen Erdienung von Ansprüchen gegebenenfalls auch einen nach zu verrechnenden Dienstzeitaufwand aufgrund von Plankürzungen oder -änderungen, der sofort erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst wird. Der Nettozinsaufwand des Geschäftsjahres wird ermittelt, indem der zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelte Abzinsungssatz auf die zu diesem Zeitpunkt ermittelte Nettoverpflichtung – unter Berücksichtigung der erwarteten Aus-
zahlungen – angewandt wird. Der Ausweis des Nettozinsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis.
Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungs-mathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern – mit Ausnahme von Jubiläums-geldverpflichtungen – erfolgsneutral im Eigenkapital in der Periode ihrer Entstehung. Entsprechend wird in der Bilanz der volle Verpflichtungsumfang ausgewiesen. Die in der jeweiligen Periode erfassten versicherungs-mathematischen Gewinne und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Eine erfolgswirksame Erfassung der zuvor erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in nachfolgenden Perioden ist nicht zulässig. Die Erfassung im sonstigen Ergebnis schließt auch die Differenzen zwischen dem am Beginn der Periode ermittelten Zinsertrag aus Planvermögen - der auf dem Abzinsungssatz basiert und im Nettozinsaufwand enthalten ist - und dem am Ende der Periode festgestellten tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen ein.
Der Berechnung liegen Trendableitungen für die Gehalts- und Rentenentwicklung, für die Fluktuation sowie ein Abzinsungssatz von überwiegend 3,85 % (Vorjahr: 3,40 %) zugrunde.
Konzernanhang
Pensionszusagen wurden teilweise an eine Pensionskasse übertragen. Die zu entrichtenden Pensionsbeiträge werden so bemessen, dass die vereinbarte Alterspension bei Pensionsantritt ausfinanziert ist. Bei Auftreten von kapitalmäßigen Deckungslücken besteht eine Verpflichtung zum Nachschuss der erforderlichen Beträge. Des Weiteren bestehen Rückdeckungsversicherungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen. Das individuell in der Pensionskasse zugeordnete Vermögen wird mit dem Barwert der Pensionsverpflichtung saldiert, ebenso wie die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen den Barwert der jeweiligen Pensions- bzw. Abfertigungsverpflichtung kürzen.
7.9.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn für die AGRANA-Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
Die Risiken aus Haftungsverbindlichkeiten sind durch angemessene Rückstellungen gedeckt.
Rückstellungen für Rekultivierung beinhalten Rekultivierungsmaßnahmen von Grundstücken, Entleerung und Entsorgung von Deponien, Sanierung bzw. Wiederherstellung von Gebäudesubstanz sowie Altlastsanierung und Abraumbeseitigung.
Rückstellungen für Personalaufwendungen inklusive Jubiläumsgelder beinhalten zudem Rückstellungen für Altersteilzeit und Rückstellungen aus Sozialplänen im Rahmen von Restrukturierungen. Jubiläumsgelder sind gemäß
IAS 19 als langfristige Leistungen an Arbeitnehmer einzustufen. Diese werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der laufenden Periode im Personalaufwand ausgewiesen. Jubiläumsgelder stellen einmalige vom Entgelt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängige Zahlungen dar, die aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder kollektivvertraglichen Vorschriften bestehen. Vor allem in Österreich bestehen Verpflichtungen für Jubiläumsgeldzahlungen. Rückstellungen für Altersteilzeit sind in Österreich aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden zu bilden. Die gesetzliche Regelung der Altersteilzeit erleichtert es Betrieben, ältere Mitarbeitende unter weitestgehend finanzieller Absicherung mit einer verringerten Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt zu beschäftigen. Rückstellungen aus Sozialplänen im Rahmen von Restrukturierungen werden nur dann angesetzt, wenn ein formaler, detaillierter Restrukturierungsplan erstellt und kommuniziert wurde.
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Rückstellungen für Prozessrisiken, Rückstellungen für Drohverluste sowie Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen für Drohverluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.
7.10.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede der Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden zwischen IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf voraussichtlich realisierbare Verlustvorträge angesetzt. Wesentliche Unterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz bestehen bei den Sachanlagen, Vorräten und Rückstellungen. Aktive latente Steuern werden für Verlustvorträge angesetzt, sofern eine Nutzung innerhalb von fünf Jahren zu erwarten ist.
Die Berechnung der latenten Steuern wird nach der Liability Method (IAS 12) unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze vorgenommen. Dies bedeutet, dass mit Ausnahme der Geschäfts-/Firmenwerte aus der Konsolidierung für sämtliche zeitliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz latente Steuern gebildet werden, soweit die Realisierung latenter Steuern wahrscheinlich ist.
Werden Erträge und Aufwendungen erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so gilt dies ebenfalls für die darauf abgegrenzten aktiven und passiven latenten Steuern. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u.a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn die entsprechenden Steuervorteile bei einer zugrunde liegenden Planungsperiode von fünf Jahren realisiert werden können. Dies ist gegeben, wenn ausreichend Gewinne erwirtschaftet werden bzw. zu versteuerndes Ergebnis aus der Umkehrung von passiven latenten Steuern vorhanden ist.
Aktive latente Steuern sind unter den langfristigen Vermögenswerten angeführt, passive latente Steuern sind als langfristige Schulden ausgewiesen. Eine Aufrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, wenn die Ertragsteuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die Veränderung der latenten Steuern ausgewiesen. Die AGRANA-Gruppe wendet die OECD-Musterregeln zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) an.
7.11.
Gewinnrealisierung
Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Die Erlösrealisierung erfolgt im AGRANA-Konzern anhand des 5-Schritte-Modells gemäß IFRS 15 und grundsätzlich zeitpunktbezogen. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Kontrolle über ein Produkt oder über eine Dienstleistung auf einen Käufer übertragen wird. Die Übertragung der Kontrolle auf den Käufer wird üblicherweise gemäß den INCOTERMS (International Commercial Terms) bestimmt, die den Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken regeln. Erträge aus Dienstleistungen werden im Ausmaß der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen erfasst. Bei variablen Preisvereinbarungen wird eine vertragsindividuelle Schätzung der zu erwartenden Endpreise für die Umsatzrealisierung vorgenommen. Umsatzerlöse werden abzüglich Rabatten und Preisnachlässen sowie ohne Umsatzsteuer und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Kosten der Umsatzanbahnung haben überwiegend einen kurzfristigen Umsatzbezug und werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Im Rahmen der industrieüblichen Zahlungskonditionen bestehen bei der Umsatzerfassung keine Finanzierungskomponenten.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
Der Finanzierungsaufwand umfasst die für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen und Leasingverbindlichkeiten anfallenden Zinsen, zinsenähnliche Aufwendungen und Spesen sowie mit der Finanzierung zusammenhängende Währungskursgewinne/-verluste und Ergebnisse von Sicherungsgeschäften.
Die Erträge aus Finanzinvestitionen beinhalten die aus der Veranlagung von Finanzmitteln und der Investition in Finanzvermögen realisierten Zinsen, Dividenden und ähnliche Erträge, Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzvermögen sowie Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungserträge.
Die Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Die Realisierung der Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt des Beschlusses der Dividendenausschüttung.
Konzernanhang
7.12.
Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können. Die Ermessensbeurteilungen und Annahmen werden zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als angemessen erachtet. Insbesondere ergeben sich wesentliche Ermessensbeurteilungen und Schätzungen im Zusammenhang mit klimabezogenen Risiken und weiteren Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine und deren Folgen. Die getroffenen Annahmen werden nachfolgend dargestellt:
Klimabezogene Risiken: Im Rahmen ihrer verifizierten Science Based Targets verpflichtet sich AGRANA dazu, die CO2e-Emissionen aus der eigenen Produktion (Scope 1 und 2) bis 2030 um 50 % sowie die CO2e-Emissionen aus der Wertschöpfungskette um 30 % – jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019|20 – zu reduzieren. Langfristiges Ziel des Unternehmens ist es, bis 2040 Netto-Null-Emissionen in der eigenen Produktion und bis spätestens 2050 auch über die gesamte Wertschöpfungskette auszuweisen. Insbesondere mit Blick auf die energieintensiven Segmente
ACS – Stärke und ACS – Zucker wird dabei an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduktion der THG-Emissionen sowie an der Elektrifizierung und weiteren, schrittweisen Umstellung auf erneuerbare Brennstoffe gearbeitet. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Klimaziele schließen neben der klimaneutralen Produktion auch die Dekarbonisierung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie die Substitution von fossilbasierten Produkten ein. Entsprechend diesen Zielvorgaben wird an Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette gearbeitet.
Parallel dazu führt die AGRANA Untersuchungen zur Einschätzung von klimabezogenen Risiken durch. Zunächst wurden dabei die Auswirkungen des Klimawandels auf alle AGRANA-Standorte weltweit betrachtet. Die aktuelle Detailanalyse ergab nur einen Standort mit einer sehr hohen Risikoeinstufung, für den nun Adaptionsmaßnahmen vorbereitet werden. Zwölf Standorte besitzen ein hohes Risiko, bestimmten Klimagefahren ausgesetzt zu sein. Zudem begann AGRANA im Berichtsjahr mit der Analyse der Klimarisiken entlang der agrarischen Wertschöpfungskette für die Rohstoffe Zuckerrübe, Mais, Kartoffel und Weizen in den Hauptanbaugebieten.
Auf Grundlage der unterstellten Annahmen und Schätzungen sowie der durchgeführten Analysen – basierend auf den Verhältnissen sowie Beurteilungen am Bilanzstichtag – konnten keine Anzeichen für einen wesentlichen Wertminderungsbedarf oder Anpassungsbedarf der Restnutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten erkannt werden. Die getroffenen Annahmen unterliegen der fortlaufenden Prüfung und werden bei Bedarf korrigiert; dies schließt insbesondere auch die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf den Klimawandel ein.
Kriegsbedingte Risiken: Bedingt durch den Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 bestehen sowohl in der Ukraine als auch in Russland weiterhin Unsicherheiten im Zusammenhang mit der unvorhersehbaren Entwicklung des Krieges und dessen Folgen, u.a. können außergewöhnliche Kostensteigerungen, Nachfragerückgänge, steigende Kapitalkosten aufgrund der makroökonomischen Entwicklungen sowie Volatilitäten auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten nicht ausgeschlossen werden. Die Situation in den beiden Ländern wird laufend beobachtet und evaluiert. Den AGRANA-Planungen liegen die Annahmen zugrunde, dass die physische Versorgung mit Energie und Rohstoffen gewährleistet bleibt und dass steigende Preise, insbesondere im Rohstoff- und Energiebereich, auch in angepassten Kundenverträgen weitergegeben werden können.
Seit dem Beginn des Krieges im Nahen und Mittleren Osten am 28. Februar 2026 bestehen Unsicherheiten in allen AGRANA-Segmenten. Die Auswirkungen dieses dynamischen Krieges sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses auf Energie-, Rohstoff-, Logistikkosten sowie sonstige Kosten nicht absehbar. Die Entwicklung der geopolitischen Lage und die möglichen Auswirkungen auf AGRANA werden kontinuierlich überwacht.
Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können:
Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts-/Firmenwerten: Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts-/Firmenwerten (Buchwert 28.02.2026: 97.670 t€; Buchwert 28.02.2025: 97.751 t€), sonstigen immateriellen Vermögenswerten (Buchwert 28.02.2026: 13.207 t€; Buchwert 28.02.2025: 15.064 t€) und Sachanlagen (erworben und Nutzungsrechte) (Buchwert 28.02.2026: 710.514 t€; Buchwert 28.02.2025: 781.722 t€) basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Ermittlung der erzielbaren Beträge im Zuge der Wertminderungstests werden mehrere Annahmen, beispielsweise über die künftigen Mittelüberschüsse und den Abzinsungssatz, zugrunde gelegt. Die Mittelüberschüsse entsprechen den Werten der zum Zeitpunkt des regelmäßigen Wertminderungstest-Stichtages zum 28./29. Februar aktuellsten Prognoserechnung für die Cashflows der Cash Generating Units (CGUs) der nächsten fünf Jahre. Die zugrunde liegenden Prognoserechnungen für den Wertminderungstest der Geschäfts-/Firmenwerte zum 28. Februar 2026 wurden im Februar 2026 vom Vorstand freigegeben und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.
Segment FBS:
Die Erkenntnisse aus dem seit nunmehr über vier Jahren andauernden Krieg in der Ukraine (u.a. Stabilisierung von Lieferketten und optimistischere Marktentwicklung) wurden in den aktuellen Prognoserechnungen sowie in den Alternativszenarien verarbeitet.
Die Gewichtung der Szenarien ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Der „Base Case“ spiegelt die Einschätzung des Managements wider und beinhaltet, abgesehen von den Annahmen zur Geschäftsentwicklung der Gesellschaften in Russland und der Ukraine, auch klimabezogene Risiken. Das Segment FBS ist auf die ausreichende Verfügbarkeit agrarischer Rohstoffe in der benötigten Qualität angewiesen. Nachteilige Witterungsverhältnisse sowie durch Pflanzenkrankheiten verursachte Ernteausfälle können sich negativ auf die Rohstoffverfügbarkeit sowie die Rohstoffkosten auswirken. Die im „Base Case“ geplanten Rohstoffkosten berücksichtigen die Rohstoffaufbringung und somit veränderte Ernteerwartungen aufgrund von Klimaänderungen. Zudem bestehen mitigierende Maßnahmen wie ein globales Lieferantennetzwerk, ein strategisches Partnerschaftsmodell und eine globale Einkaufsorganisation.
Prognoseunsicherheiten aufgrund der Volatilität der Märkte (kommerzielle Risiken) sowie klimabezogener Risiken wird durch Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien begegnet („Downside Case gemäßigt“ und „Downside Case progressiv“). Die Planungsszenarien unterscheiden sich im Bereich der kommerziellen Risiken im Wesentlichen in den Annahmen zum Umsatzwachstum und zur Entwicklung der operativen Marge bis zur Rentenphase, wobei im „Downside Case progressiv“ von einer stärkeren Abschwächung des Umsatzwachstums und einer geringeren operativen Marge ausgegangen wird als im „Downside Case gemäßigt“. Klimabezogene Risiken in Form von Ernteausfällen bedingt durch u.a. Hitzewellen, Dürren, Überflutungen oder Schädlingsbefall und daraus resultierende Versorgungsunterbrechungen und Preissteigerungen von Rohstoffen, die nicht zur Gänze an Kunden weitergegeben werden können, werden in den Alternativszenarien unterschiedlich ausgeprägt berücksichtigt. Das Alternativszenario „Downside Case progressiv“ geht zusätzlich von Kriegsschäden der Standorte in der Ukraine sowie einem stärkeren Markteinbruch in Russland aus.
Der Werthaltigkeitstest der Geschäfts-/Firmenwerte der CGU FBS zum 28. Februar 2026 mit der unten dargestellten Szenariengewichtung ergab keinen Wertminderungsbedarf. Die Szenarien stellten sich zum 28. Februar 2026 wie folgt dar:
CGU FBS zum 28.02.2026
Gewichtung
CAGR Umsatz p.a.
(Basis 2025|26)
Operative Marge
in 2030|31
Base Case
65 %
4,4 %
5,6 %
Downside Case gemäßigt
30 %
4,1 %
5,0 %
Downside Case progressiv
5 %
2,7 %
4,0 %
Konzernanhang
Im Vorjahr stellten sich die Szenarien wie folgt dar:
CGU FBS zum 28.02.2025
Gewichtung
CAGR Umsatz p.a.
(Basis 2024|25)
Operative Marge
in 2029|30
Base Case
65 %
3,1 %
5,8 %
Downside Case gemäßigt
30 %
3,0 %
5,0 %
Downside Case progressiv
5 %
1,7 %
4,0 %
Der Abzinsungssatz vor Steuer orientiert sich an der Branche, am Unternehmensrisiko sowie am jeweiligen Marktumfeld und liegt zum 28. Februar 2026 bei 9,80 % (Vorjahr: 9,23 %).
Basierend auf dem Wertminderungstest des Geschäfts-/Firmenwertes zum 28. Februar 2026 wurden Sensitivitäten gerechnet. Ein Anstieg des WACC (Weighted Average Cost of Capital; gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz) um 0,5 Prozentpunkte würde in der CGU FBS keinen Wertminderungsbedarf zur Folge haben. Weiters wurden zum 28. Februar 2026 die Sensitivitäten auf die Gewichtung der Szenarien ermittelt. Unter der Voraussetzung eines Gleichbleibens aller anderen Parameter würde eine Gewichtung auf 70 % / 30 % / 0 % zu einer um 17.596 t€ höheren Überdeckung führen. Eine Gewichtung von 60 % / 30 % / 10 % hätte eine um 17.596 t€ geringere Überdeckung zur Folge.
Segment ACS – Stärke:
In Bezug auf klimabedingte Schwierigkeiten der Rohstoffversorgung geht AGRANA im Segment ACS – Stärke durch die Möglichkeit der Beschaffung der notwendigen Rohstoffe auf nationalen und internationalen Beschaffungsmärkten von keinen wesentlichen Engpässen aus. Bei Stärken und Nebenprodukten führen zudem Beschaffungspreisänderungen zu einer gleichgerichteten Preisanpassung im Markt, wodurch gestiegene Rohstoff- und Energiepreise teilweise kompensiert werden. Bei Bioethanol leiten sich in Europa die Verkaufspreise im Wesentlichen von den Notierungen der Informationsplattform „Platts“ ab, die nicht von Rohstoffpreisen, sondern von Marktschwankungen beeinflusst werden. Entsprechend ist eine hohe Volatilität bei Bioethanolpreisen feststellbar. Bei Verzuckerungsprodukten orientiert sich der Preis am europäischen Zuckerpreisniveau und ist zu einem großen Teil unbeeinflusst von Rohstoffpreisschwankungen.
In der CGU ACS – Stärke wurde neben dem Base Case ein „Downside Case“ basierend auf geringeren Absätzen und niedrigeren Margen entwickelt. Die gewichteten Szenarien führen zu keiner Wertminderung.
CGU ACS – Stärke zum 28.02.2026
Gewichtung
CAGR Umsatz p.a.
(Basis 2025|26)
Operative Marge
in 2030|31
Base Case
65 %
2,2 %
5,8 %
Downside Case
35 %
1,9 %
5,7 %
CGU ACS – Stärke zum 28.02.2025
Gewichtung
CAGR Umsatz p.a.
(Basis 2024|25)
Operative Marge
in 2029|30
Base Case
65 %
3,5 %
5,7 %
Downside Case
35 %
2,8 %
5,4 %
Der Abzinsungssatz vor Steuer orientiert sich an der Branche, am Unternehmensrisiko sowie am jeweiligen Marktumfeld und liegt bei 8,41 % (Vorjahr: 8,31 %).
Basierend auf dem Wertminderungstest des Geschäfts-/Firmenwertes zum 28. Februar 2026 wurde eine Sensitivität gerechnet. Ein Anstieg des WACC um 0,5 Prozentpunkte würde keinen Wertminderungsbedarf des Geschäfts-/Firmenwertes zur Folge haben. Weiters wurden Sensitivitäten auf die Gewichtung der Szenarien ermittelt. Unter der Voraussetzung eines Gleichbleibens aller anderen Parameter würde eine Gewichtung auf 75 % / 25 % eine um 3.064 t€ höhere Überdeckung und eine Gewichtung auf 55 % / 45 % eine um 3.064 t€ geringere Überdeckung zur Folge haben.
Als relevante Werttreiber für die Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU – ACS Zucker wurden weitere strukturelle Schwächen der CGU, insbesondere Überkapazitäten als Ursachen für mangelnde Ertragskraft identifiziert. Dies ist auf eine strukturell veränderte Nachfrage, steigende Überbestände am EU-Zuckermarkt (v.a. bedingt durch zollfreie Ukraine-Importe, höhere Ernteausbeuten trotz reduzierter Anbauflächen) und kontinuierlich sinkende Weltmarktzuckerpreise sowie nachhaltig erhöhte Produktionskosten (v.a. Lohn- und Energiekosten) zurückzuführen. Die weiterhin ungünstigen Bedingungen bei Zuckerverkaufspreisen, Überbeständen und Produktionskosten waren Auslöser für die Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU ACS – Zucker. Details dazu finden sich im Kapitel 10.2. Sachanlagen.
AGRANA geht davon aus, dass die strategische Neuausrichtung der CGU ACS – Zucker die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt. Die Neuausrichtung umfasst weitere bedarfsorientierte Anpassungen der Produktionskapazitäten, konsequentes Kostenmanagement sowie Optimierungen in den Vertriebs- und Produktionsprozessen.
Weitere Ermessensbeurteilungen und Schätzungen:
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen.
Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen (Buchwert 28.02.2026: 42.042 t€; Buchwert 28.02.2025: 45.811 t€) werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet.
Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern (Buchwert 28.02.2026: 80.211 t€; Buchwert 28.02.2025: 51.565 t€) liegt die Annahme zugrunde, dass innerhalb des Planungszeitraumes von fünf Jahren ausreichend steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um diese zu verwerten.
Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen und Wertminderungen aufgrund von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat.
Bei der Ermittlung der übrigen Rückstellungen (Buchwert 28.02.2026: 74.288 t€; Buchwert 28.02.2025: 62.810 t€) beurteilt das Management, ob eine Inanspruchnahme von AGRANA wahrscheinlich ist und ob die voraussichtliche Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann.
Die HUNGRANA-Gruppe, die AGRANA-STUDEN-Gruppe, die Beta Pura GmbH und die AGFD TANDAREI SRL wurden gemäß IFRS 11 und den derzeit bestehenden Vereinbarungen als Gemeinschaftsunternehmen qualifiziert. Der Konzern hält 50 % der Anteile an den Gemeinschaftsunternehmen HUNGRANA-Gruppe, AGRANA-STUDEN-Gruppe und Beta Pura GmbH und 51 % der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen AGFD TANDAREI SRL.
AGRANA weist die Zahlungen im Rahmen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus.
Konzernanhang
8.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
8.1.
Umsatzerlöse - Note (1)
AGRANA ist ein weltweit tätiger Veredler agrarischer Rohstoffe zu Lebensmitteln und einer Vielzahl von Vorprodukten für die weiterverarbeitende Nahrungsmittelindustrie sowie für technische Anwendungen in den Segmenten FBS,
ACS – Stärke, ACS – Zucker und dem Bereich H&S.
Umsatzerlöse des Segmentes FBS umfassen Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und
Food-Service-Industrie und Fruchtsaftkonzentrate, wie Apfel- und Beerensaftkonzentrate ebenso wie Direktsäfte und Fruchtweine sowie Getränkegrundstoffe und Aromen.
Im Segment ACS – Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA primär Mais, Weizen und Kartoffeln zu hochwertigen Stärkeprodukten für die Nahrungsmittelindustrie, Papier-, Textil- und bauchemische Industrie sowie pharmazeutische und Kosmetikindustrie. Weiters werden im Rahmen der Stärkegewinnung Dünge- und hochwertige Futtermittel erzeugt. Die Produktion von Bioethanol ist ebenfalls Teil des Segmentes ACS – Stärke.
Das Segment ACS – Zucker verarbeitet Zuckerrüben aus Vertragslandwirtschaft. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien z.B. für Süßwaren, alkoholfreie Getränke und Pharmaanwendungen geliefert. Zudem wird auch eine breite Palette an Zucker- und Zuckerspezialprodukten über den Lebensmitteleinzelhandel an Endverbraucher vertrieben. Darüber hinaus produziert das Segment ACS – Zucker – zur optimalen Verwertung der agrarischen Rohstoffe – eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln zum Einsatz in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung.
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt in allen drei Segmenten nach Übergang der Kontrolle am jeweiligen Produkt auf den Kunden und erfolgt nahezu ausschließlich zeitpunktbezogen. Sämtliche Lieferverträge enthalten Incoterms, wie DDP, DAP und EXW, die den Übergang der Kontrolle auf den Kunden regeln und somit den Zeitpunkt der Umsatz-realisierung begründen. Das Zahlungsziel beträgt in der Regel bis zu 90 Tage. AGRANA erzielt mit 95,63 % (Vorjahr: 96,55 %) hauptsächlich Umsatzerlöse aus Eigenerzeugnissen. AGRANA erbringt Dienstleistungen von 0,24 % (Vorjahr: 0,23 %) sowie Handelswarenerlöse von 4,13 % (Vorjahr: 3,22 %) der Gesamtumsatzerlöse von untergeordneter Bedeutung.
Die Aufteilung nach geografischen Gebieten je Segment erfolgt auf Basis des Sitzes der Gesellschaft.
t€
2025|26
2024|25
Segment FBS
EU-27
783.857
764.909
Europa nicht EU
154.191
142.730
Nordamerika
469.112
469.284
Südamerika
42.431
44.172
Asien
87.594
104.681
Afrika
56.658
48.384
Australien & Ozeanien
53.991
56.298
1.647.834
1.630.458
Segment ACS – Stärke
EU-27
960.086
993.884
Nordamerika
22.266
20.101
982.352
1.013.985
Segment ACS – Zucker
EU-27
570.560
839.143
570.560
839.143
H&S
EU-27
36.581
30.416
36.581
30.416
Summe
3.237.327
3.514.002
29,6 % (Vorjahr: 29,4 %) des Konzernumsatzes wurden mit den Top-10-Kunden der Gruppe erzielt. Wie im Vorjahr trug kein Kunde mehr als 10 % zum Konzernumsatz bei.
8.2.
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen - Note (2)
t€
2025|26
2024|25
Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
–62.081
–161.536
Andere aktivierte Eigenleistungen
1.550
1.820
Die Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von –62.081 t€ (Vorjahr: –161.536 t€) resultierte aus dem Segment ACS – Zucker mit –73.687 t€ (Vorjahr: –172.488 t€), aus dem Segment FBS mit 10.208 t€ (Vorjahr:
11.015 t€), aus dem Segment ACS – Stärke mit 1.308 t€ (Vorjahr: –626 t€) und dem Bereich H&S mit 90 t€ (Vorjahr:
563 t€).
8.3.
Sonstige betriebliche Erträge - Note (3)
t€
2025|26
2024|25
Erträge aus
Kursgewinnen
9.138
12.059
Versicherungs- und Schadensersatzleistungen
7.617
1.916
der Entkonsolidierung der AGFD TANDAREI SRL
5.902
0
verrechneten Konzernleistungen und Managementgebühren
4.522
2.775
Derivaten
2.876
2.657
landwirtschaftlichen Dienstleistungen
2.137
2.201
der Auflösung von Forderungswertberichtigungen
1.857
1.187
Forschungsprämien
1.646
1.578
dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahmen der Finanzanlagen
920
2.350
Miet- und Pachtverträgen
835
688
Rüben-/Schnitzelreinigung, -transport, -manipulation
682
1.018
dem Verkauf von CO2-Emissionsrechten
0
21.522
der Auflösung von kriegsbedingten Forderungswertberichtigungen
0
328
Übrige
12.994
13.196
Summe
51.126
63.475
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen u. a. Erträge aus der Weiterverrechnung von Energie, Betriebsstoffen, Rohmaterial sowie aus sonstigen Dienstleistungen.
8.4.
Materialaufwand - Note (4)
t€
2025|26
2024|25
Aufwendungen für
Rohstoffe
1.537.927
1.589.660
Hilfs-/Betriebsstoffe und bezogene Waren
623.701
711.378
bezogene Leistungen
78.236
94.095
Summe
2.239.864
2.395.133
Konzernanhang
8.5.
Personalaufwand - Note (5)
t€
2025|26
2024|25
Löhne und Gehälter
336.187
347.017
Soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung
und sonstiger Personalaufwand
103.987
101.001
Summe
440.174
448.018
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in Vorjahren neu erworbenen Ansprüche aus Pensionen und Abfertigungen abzüglich der Verzinsung des Planvermögens sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Zinsanteil ist mit 1.544 t€ (Vorjahr: 1.853 t€) im Finanzergebnis enthalten. Der Aufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche sowie der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sind im Personalaufwand enthalten.
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden 23.201 t€ (Vorjahr: 24.898 t€) als Aufwand für den Beitrag zur staatlichen Altersvorsorge erfasst.
Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse betreffend beitragsorientierte Abfertigungsverpflichtungen wurden aufwandswirksam in Höhe von 2.032 t€ (Vorjahr: 2.111 t€) im Geschäftsjahr 2025|26 erfasst.
Durch die Umsetzung der neuen Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL und die dadurch einhergehenden Reorganisationsmaßnahmen wurden im Segment ACS – Zucker 2.608 t€ (Vorjahr: 1.978 t€), im Segment ACS –Stärke
–1.333 t€ (Vorjahr: 3.128 t€) und im Bereich H&S –195 t€ (Vorjahr: 1.217 t€) im Personalaufwand erfasst. Aufgrund der Schließung der Zuckerproduktionsstandorte in Leopoldsdorf im Marchfeld|Österreich und Hrušovany|Tschechien, wurden 13.105 t€ (Vorjahr: 0 t€) im Segment ACS – Zucker im Personalaufwand erfasst. Im Vorjahr wurden zusätzlich durch die temporäre Stilllegung der Rohzuckerraffination in Buzău|Rumänien 1.281 t€ im Segment ACS – Zucker im Personalaufwand ausgewiesen. Im Segment FBS wurden für weitere Reorganisationsmaßnahmen 1.270 t€
(Vorjahr: Reorganisationsmaßnahmen und ein Sozialplan für das 2024|25 stillgelegte Karottenverarbeitungswerk in Ungarn 2.370 t€) im Personalaufwand dargestellt.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeitende im Vollkonsolidierungskreis (durchschnittliche Vollzeitäquivalente):
Aufgliederung nach Personengruppen
2025|26
2024|25
Arbeiter
5.627
6.008
Angestellte
2.681
2.867
Lehrlinge
99
105
Summe
8.407
8.980
Aufgliederung nach Regionen
2025|26
2024|25
Österreich
2.304
2.495
Restliche EU
1.913
2.332
EU-27
4.217
4.827
Sonstiges Europa (Russland, Türkei, Ukraine)
842
1.059
Übriges Ausland
3.348
3.094
Summe
8.407
8.980
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (durchschnittliche Vollzeitäquivalente) von Gemeinschaftsunternehmen stellt sich wie folgt dar (100 %):
Aufgliederung nach Personengruppen
2025|26
2024|25
Arbeiter
491
379
Angestellte
238
210
Summe
729
589
8.6.
Abschreibungen - Note (6)
t€
Gesamt
Abschrei-
bungen
Wert-
minde-
rungen
Wert-
auf-
holungen
Geschäftsjahr 2025|26
Immaterielle Vermögenswerte
3.670
3.950
12
–292
Sachanlagen – erworben
145.445
101.987
49.275
–5.817
Sachanlagen – Nutzungsrechte
7.374
7.374
0
0
Zu-/Abschreibungen im Ergebnis der Betriebstätigkeit
156.489
113.311
49.287
–6.109
Geschäftsjahr 2024|25
Immaterielle Vermögenswerte
4.347
4.051
296
0
Sachanlagen – erworben
120.899
104.317
17.490
–908
Sachanlagen – Nutzungsrechte
6.895
6.895
0
0
Zu-/Abschreibungen im Ergebnis der Betriebstätigkeit
132.141
115.263
17.786
–908
Die Wertberichtigungen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:
t€
Wert-
minde-
rungen
Wert-
auf-
holungen
Geschäftsjahr 2025|26
Food & Beverage Solutions (FBS)
356
0
Agricultural Commodities & Specialities (ACS)
ACS – Stärke
0
0
ACS – Zucker
48.931
–6.109
Holding & Sonstige (H&S)
0
0
Konzern
49.287
–6.109
Geschäftsjahr 2024|25
Food & Beverage Solutions (FBS)
19
–695
Agricultural Commodities & Specialities (ACS)
ACS – Stärke
0
–74
ACS – Zucker
17.767
–139
Holding & Sonstige (H&S)
0
0
Konzern
17.786
–908
Konzernanhang
Das weiterhin herausfordernde Marktumfeld der CGU ACS – Zucker löste, wie bereits im Vorjahr, die Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU aus. Eine Wertminderung von 46.000 t€ wurde im Segment
ACS – Zucker erfasst (Vorjahr: 15.118 t€). Details dazu finden sich im Kapitel 10.2. Sachanlagen. Nach der Schließung der Zuckerproduktionsstandorte in Leopoldsdorf im Marchfeld|Österreich und Hrušovany|Tschechien, wurde mit der Verwertung der Vermögenswerte begonnen und zusätzliche Wertminderungen von 2.509 t€ und Wertaufholungen von im Vorjahr gebildeten Wertminderungen von –5.598 t€ ausgewiesen. Die Verwertung der Vermögenswerte ist noch nicht abgeschlossen. Im Vorjahr wurden weiters Wertminderungen im Segment ACS – Zucker für die temporäre Stilllegung der Rohzuckerraffination in Buzău|Rumänien von 2.587 t€ erfasst.
Die übrigen Wertminderungen/-aufholungen in den Segmenten ACS – Zucker, ACS – Stärke und FBS waren im aktuellen Geschäftsjahr von untergeordneter Bedeutung.
8.7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen - Note (7)
t€
2025|26
2024|25
Vertriebs- und Frachtaufwendungen
184.652
202.855
Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung
129.763
135.523
Vorsorge Prozessrisiken
9.513
0
Werbeaufwendungen
9.343
9.623
Kursverluste
9.326
12.114
Miete, Leasing- und Pachtaufwand
7.954
7.314
Sonstige Steuern
7.644
7.465
Derivate
3.375
1.608
Schadensfälle
2.195
3.306
Zuführungen zu Forderungswertberichtigungen
2.141
4.650
Aufwendungen für Werksschließungen
1.884
0
Aufwendungen für Reorganisationsmaßnahmen
1.557
4.916
Forschung und Entwicklung (extern)
905
1.252
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
795
557
Übrige
13.250
11.226
Summe
384.297
402.409
Die internen und externen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich insgesamt auf 24.824 t€ (Vorjahr: 27.092 t€).
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren beispielsweise sonstige Risikovorsorgen sowie sonstige bezogene Dienstleistungen enthalten.
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH betrugen 1.261 t€ (Vorjahr: 1.233 t€). Die Aufwendungen betrafen die Prüfung des Konzernabschlusses (einschließlich der Prüfung von Abschlüssen einzelner verbundener Unternehmen) in Höhe von 913 t€ (Vorjahr: 815 t€), sonstige Bestätigungsleistungen in Höhe von 207 t€ (Vorjahr: 185 t€) sowie sonstige Leistungen von 141 t€ (Vorjahr: 233 t€).
8.8.
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden - Note (7)
Der Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, in Höhe von
–3.880 t€ (Vorjahr: 485 t€) beinhaltet das anteilige Ergebnis der Gemeinschaftsunternehmen der HUNGRANA-Gruppe von 1.214 t€ (Vorjahr: 2.297 t€), der AGRANA-STUDEN-Gruppe von –4.288 t€ (Vorjahr: –1.088 t€), der AGFD TANDAREI SRL von –576 t€ (Vorjahr: 0 t€) und der Beta Pura GmbH von –230 t€ (Vorjahr: –724 t€).
8.9.
Finanzerträge - Note (9)
t€
2025|26
2024|25
Zinserträge
5.186
4.982
Währungsgewinne
26.041
16.000
Erträge aus Beteiligungen
38
33
Gewinn aus Derivaten
19.551
24.537
Übrige finanzielle Erträge
1.783
3.680
Summe
52.599
49.232
Gewinne aus Derivaten betreffen realisierte und nicht realisierte Ergebnisse aus Absicherungen von Finanzierungen in Fremdwährung.
Die Zinserträge nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:
t€
2025|26
2024|25
Food & Beverage Solutions (FBS)
3.547
3.477
Agricultural Commodities & Specialities (ACS)
ACS – Stärke
66
136
ACS – Zucker
573
716
Holding & Sonstige (H&S)
1.000
653
Konzern
5.186
4.982
8.10.
Finanzaufwendungen - Note (10)
t€
2025|26
2024|25
Zinsaufwendungen
28.564
34.592
Nettozinsaufwand aus Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen
1.544
1.853
Währungsverluste
30.110
17.403
Verlust aus Derivaten
25.033
27.503
Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten gemäß IAS 29
738
849
Übrige finanzielle Aufwendungen
4.175
3.835
Summe
90.164
86.035
Verluste aus Derivaten betreffen realisierte und nicht realisierte Ergebnisse aus Absicherungen von Finanzierungen in Fremdwährung.
Die Zinsaufwendungen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:
t€
2025|26
2024|25
Food & Beverage Solutions (FBS)
7.097
5.571
Agricultural Commodities & Specialities (ACS)
ACS – Stärke
2.464
2.020
ACS – Zucker
1.680
1.453
Holding & Sonstige (H&S)
17.323
25.548
Konzern
28.564
34.592
Der Posten Zinsaufwendungen enthält Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.315 t€ (Vorjahr: 1.163 t€), den Zinsanteil aus der Abzinsung der langfristigen Verpflichtung für Jubiläumsgelder von 277 t€ (Vorjahr: 314 t€) sowie den Zinsaufwand von 7.057 t€ (Vorjahr: 3.796 t€) aus Factoring-Vereinbarungen.
Konzernanhang
Das Währungsergebnis aus der Finanzierungstätigkeit ergab einen Nettoverlust in Höhe von –4.069 t€ (Vorjahr: Nettoverlust –1.404 t€). Dieser setzte sich aus einem realisierten Verlust von –118 t€ (Vorjahr: realisierter Verlust –574 t€) und einem nicht realisierten Verlust in Höhe von –3.951 t€ (Vorjahr: nicht realisierter Verlust –830 t€) zusammen. Der Verlust ist v.a. auf US-Dollar- und Euro-Fremdwährungsfinanzierungen in Rumänien, Russland, Tschechien, Türkei und Ukraine zurückzuführen.
8.11.
Ertragsteuern - Note (11)
Die laufenden und latenten Steueraufwendungen und -erträge betreffen in- und ausländische Ertragsteuern und setzen sich wie folgt zusammen:
t€
2025|26
2024|25
Laufende Steuern
28.274
31.291
davon Inland
848
1.037
davon Ausland
27.426
30.254
Latente Steuern
–27.039
–27.522
davon Inland
–27.515
–21.126
davon Ausland
476
–6.396
Steueraufwand
1.235
3.769
davon Inland
–26.667
–20.089
davon Ausland
27.902
23.858
Die Überleitung der latenten Steuerpositionen in der Bilanz zu den latenten Steuern im Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar:
t€
2025|26
2024|25
Erhöhung (+)/Verminderung (–) aktiver latenter Steuern gemäß Konzern-Bilanz
28.646
21.253
Erhöhung (–)/Verminderung (+) passiver latenter Steuern gemäß Konzern-Bilanz
–364
–1.727
Gesamte Veränderung aus latenter Steuer
28.282
19.526
davon erfolgswirksame Veränderungen
27.039
27.522
davon im sonstigen Ergebnis erfasst
1.914
–5.859
davon aus Währungsumrechnung/Hochinflationsanpassung/Sonstige
70
–2.137
davon Konsolidierungskreisänderung, erfolgsneutral
–741
0
Um den Betrag im sonstigen Ergebnis von 1.914 t€ (Vorjahr: –5.859 t€) gemäß obiger Tabelle auf den im sonstigen Ergebnis erfassten Wert gemäß untenstehender Tabelle von 4.559 t€ (Vorjahr: –7.204 t€) überleiten zu können, müssen die Steuereffekte von Anteilen am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen sowie derer anteiliger nicht beherrschender Anteile von in Summe 341 t€ (Vorjahr: –2.466 t€) und der Steuereffekt von 2.304 t€ (Vorjahr: 1.121 t€) des Basis Adjustment, der als sonstige Veränderung im Eigenkapital ausgewiesen ist, hinzugerechnet werden.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
t€
Vor
Steuern
Steuer-
ertrag (+)/
aufwand (-)
Nach
Steuern
Geschäftsjahr 2025|26
Marktwertänderungen von Sicherungsinstrumenten (Cashflow-Hedges)
–18.568
4.128
–14.440
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen
–2.542
347
–2.195
Zukünftig in der Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfassende Steuererträge (+)/-aufwendungen (-)
–21.110
4.475
–16.635
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste leistungs-
orientierter Pensionszusagen und ähnlicher Verpflichtungen
–429
145
–284
Marktwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten
237
–55
182
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen
27
–6
21
Zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfassende Steuererträge (+)/-aufwendungen (-)
–165
84
–81
Summe
–21.275
4.559
–16.716
Geschäftsjahr 2024|25
Marktwertänderungen von Sicherungsinstrumenten (Cashflow-Hedges)
15.730
–3.330
12.400
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen
7.359
–2.467
4.892
Zukünftig in der Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfassende Steuererträge (+)/-aufwendungen (-)
23.089
–5.797
17.292
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste leistungs-
orientierter Pensionszusagen und ähnlicher Verpflichtungen
4.818
–1.216
3.602
Marktwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten
835
–192
643
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen
–5
1
–4
Zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfassende Steuererträge (+)/-aufwendungen (-)
5.648
–1.407
4.241
Summe
28.737
–7.204
21.533
Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand
t€
2025|26
2024|25
Ergebnis vor Ertragsteuern
–34.347
3.742
Österreichischer Steuersatz in %
23,00 %
23,00 %
Theoretischer Steuerertrag (-)/-aufwand (+)
–7.900
861
Veränderung des theoretischen Steuerertrages (-)/-aufwandes (+) aufgrund
abweichender Steuersätze
307
–574
Steuerminderung durch steuerfreie Erträge und steuerliche
Abzugsposten inklusive Ergebnisse von Gemeinschaftsunternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
527
–3.001
nicht temporärer Differenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen
–25.679
1.996
Steuererhöhung aufgrund nicht absetzfähiger Aufwendungen
und steuerlicher Zurechnungen
16.361
2.632
Effekten aus sonstigen Steuern
3.847
3.040
Effekten aus Verlustvorträgen
15.397
2.521
aperiodischer Steuererträge/-aufwendungen
–1.625
–3.706
Ertragsteuern
1.235
3.769
Steuerquote
–3,6 %
100,7 %
Konzernanhang
Der theoretische Steueraufwand ergibt sich bei Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 23 % (Vorjahr: 23 %).
Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde ein Konzept der Besteuerung von Unternehmensgruppen eingeführt. Die AGRANA-Gruppe hat entsprechend diesen Bestimmungen eine Unternehmensgruppe aus AGRANA Beteiligungs-AG als Gruppenträger und AGRANA Zucker GmbH, AGRANA Stärke GmbH, AGRANA Sales & Marketing GmbH, AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, AGRANA Group-Services GmbH, INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., AGRANA Research & Innovation Center GmbH, AUSTRIA JUICE GmbH, AGRANA Fruit Austria GmbH und AGRANA Fruit Services GmbH als Gruppenmitglieder gebildet.
Die Abgrenzung latenter Steuern beruht auf Unterschieden zwischen der Bewertung im Konzernabschluss und in den der individuellen Besteuerung der einzelnen Länder zugrunde gelegten Steuerbilanzen sowie auf der Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen.
Verlustvorträge sind in die Steuerabgrenzung nur insoweit einbezogen worden, als in den nächsten fünf Jahren ein steuerpflichtiges Einkommen zu erwarten ist, das zur Realisierung der aktiven latenten Steuern ausreicht. Aktive latente Steuern wurden in Höhe von 37.783 t€ (Vorjahr: 22.942 t€) nicht aktiviert, diese betreffen noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 153.697 t€ (Vorjahr: 93.107 t€). Von den noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen sind 137.447 t€ (Vorjahr: 78.002 t€) unbegrenzt vortragsfähig, 9.583 t€ (Vorjahr: 9.797 t€) verfallen zwischen einem und vier Jahren und 6.667 t€ (Vorjahr: 5.308 t€) verfallen zwischen fünf und sieben Jahren. Die Effekte aus Verlustvorträgen betreffen im Wesentlichen nicht angesetzte steuerliche Verlustvorträge.
Die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten aktiven und passiven latenten Steuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 7.303 t€ (Vorjahr: 5.047 t€).
Für temporäre Unterschiede auf Anteile an Tochterunternehmen wurden passive latente Steuern in Höhe von 145.843 t€ (Vorjahr: 151.483 t€) nicht angesetzt, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen und somit eine Umkehrung dieser Unterschiede nicht absehbar ist.
Aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) enstanden der AGRANA-Gruppe keine wesentlichen Belastungen. Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden 39 t€ (Vorjahr: 138 t€) als tatsächlicher Steueraufwand aufgrund
Pillar II erfasst.
Der AGRANA-Konzern macht von der vorübergehenden Ausnahme Gebrauch, die aus der Implementierung der Pillar-II-Regelungen resultiert und in der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung von IAS 12 enthalten ist, latente Steuern durch Pillar II nicht bilanzieren zu müssen.
8.12.
Ergebnis je Aktie - Note (12)
2025|26
2024|25
Konzernjahresergebnis, das den Aktionären
der AGRANA Beteiligungs-AG zuzurechnen ist
t€
–40.057
–4.253
Aktienanzahl, die durchschnittlich im Umlauf war
Stück
62.488.976
62.488.976
Ergebnis je Aktie nach IFRS (unverwässert und verwässert)
–0,64
–0,07
Dividende je Aktie
0,351
0,70
1 Vorschlag an die Hauptversammlung
Unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung die vorgeschlagene Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2025|26 beschließt, werden von der AGRANA Beteiligungs-AG 21.871 t€ (Vorjahr: 43.742 t€) ausgeschüttet.
9.
Erläuterungen zur Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung, die unter Anwendung der indirekten Methode nach den Vorschriften des IAS 7 erstellt wurde, zeigt die Veränderung des Finanzmittelbestandes der AGRANA-Gruppe aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelfonds enthält Kassa und Bankguthaben.
Es gab aufgrund von devisenrechtlichen Bestimmungen Einschränkungen im Zugriff auf Zahlungsmittel und Zahlungs-mitteläquivalente von Tochterunternehmen in der Ukraine, in Russland und in Argentinien. Verfügungsbeschränkungen mit Russland resultierten im Wesentlichen aus einer Begrenzung einer jährlichen Dividendenzahlung an nicht-russische Muttergesellschaften in Höhe von 120 Mio. RUB (rd. 1,3 Mio. €). Höhere Dividendenzahlungen bedürfen einem gesonderten Genehmigungsverfahren und sind nur mit Auflagen möglich. Hiervon hat AGRANA bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Vergabe von konzerninternen Darlehen von o.o.o. AGRANA Fruit Moscow Region, Serpuchov|Russland, an andere AGRANA Konzerngesellschaften ist derzeit nicht möglich. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der russischen Tochtergesellschaft beliefen sich auf 46.242 t€ (Vorjahr: 31.698 t€).
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten und kurzfristig gehaltene Wertpapiere zählen nicht zum Fonds.
Die Währungsanpassungen, mit Ausnahme jener auf den Finanzmittelbestand, werden bereits bei den jeweiligen Bilanzpositionen eliminiert.
9.1.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit - Note (13)
Der Cashflow aus dem Ergebnis ist v.a. aufgrund des sehr deutlich schlechteren Konzernergebnisses im Vergleich zum Vorjahr geringer und beträgt 162.557 t€ (Vorjahr: 217.616 t€). Das entspricht 5,02 % (Vorjahr: 6,19 %) des Umsatzes. Die zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge umfassen im Wesentlichen die nicht realisierten Währungsverluste des Finanzergebnisses von 2.005 t€ (Vorjahr: nicht realisierte Währungsverluste 830 t€), die zahlungsunwirksame Veränderung der Wertberichtigungen zu Forderungen 284 t€ (Vorjahr: 3.463 t€) sowie zahlungsunwirksame Wertberichtigungen von Vorräten von 19.445 t€ (Vorjahr: 28.355 t€). Sonstige Anpassungen betreffen im Wesentlichen Korrekturen des im Konzernergebnis enthaltenen Steueraufwandes und Zinsergebnisses aufgrund der separaten Darstellung der zahlungswirksamen Zinsen und Ertragsteuern in Höhe von 26.158 t€ (Vorjahr: 33.762 t€). Ein höheres Factoringvolumen im Vergleich zum Vorjahr führte im Wesentlichen zu einem positiven Cashflow aus der Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 48.744 t€ (Vorjahr: Cashzufluss von 120.587 t€) und durch einen Abbau der Vorräte im Segment ACS – Zucker als Haupttreiber, ergab sich ein Cashzufluss von 46.994 t€ (Vorjahr: Cashzufluss von 105.010 t€) aus der Veränderung der Vorräte. Die Berücksichtigung der Veränderungen des Working Capital sowie zahlungswirksame Zinsen und Steuern führten zu einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 199.255 t€ (Vorjahr: 361.077 t€).
9.2.
Cashflow aus Investitionstätigkeit - Note (14)
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sanken im Vergleich zum Vorjahr um 18.351 t€ auf
–86.180 t€ (Vorjahr: –104.531 t€). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind um Zuschüsse in Höhe von 2.019 t€ (Vorjahr: 3.423 t€) gekürzt. Der zahlungswirksame Verkaufspreis von 49 % der Anteile an
AGFD TANDAREI SRL, Tăndărei|Rumänien, in Höhe von 13.586 t€ abzüglich abgegangener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von –29 t€ resultierte in einem Cashzufluss von 13.557 t€. Weiters führte die letzte Kaufpreiszahlung für das in 2021|22 erworbene Tochterunternehmen AGRANA Fruit Japan Co., Ltd., Tokio|Japan, von
–752 t€ (Vorjahr: –526 t€) sowie Einzahlungen aus Anlagenabgängen von 3.633 t€ (Vorjahr: 563 t€) zu einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von –72.046 t€ (Vorjahr: –101.978 t€).
9.3.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - Note (15)
Gezahlte Dividenden von –44.138 t€ (Vorjahr: –56.437 t€), die überwiegend die auf die Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG entfallende Dividende betreffen, der Kaufpreis für sämtliche nicht beherrschende Anteile der
AUSTRIA JUICE-Gruppe in Höhe von –54.700 t€ sowie die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Mittelzu-/-abflüsse der Finanzverbindlichkeiten führten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025|26 zu einem negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von –201.940 t€ (Vorjahr: negativer Cashflow –142.021 t€).
Konzernanhang
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit:
Buchwert
Fristig-
Mittel-
Mittel-
Währungs-
Buchwert
t€
01.03.2025
keiten-
änderung
zufluss
abfluss
differenzen
und sonstige
unbare Ver-
änderungen
28.02.2026
Geschäftsjahr 2025|26
Schuldscheindarlehen
232.500
–82.500
0
0
0
150.000
Kredit Europäische Investitionsbank
7.322
–4.884
0
0
0
2.438
Darlehen
122.592
–40.000
123.992
0
0
206.584
Leasingverbindlichkeiten
21.725
–9.040
0
0
11.307
23.992
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
384.139
–136.424
123.992
0
11.307
383.014
Schuldscheindarlehen
91.500
82.500
0
–91.500
0
82.500
Kredit Europäische Investitionsbank
4.882
4.884
0
–4.884
0
4.882
Syndizierte Kredite
65.000
0
0
–50.000
0
15.000
Darlehen
0
40.000
0
0
0
40.000
Kontokorrentkredite und Barvorlagen
108.539
0
7.066
–79.615
–1.966
34.024
Leasingverbindlichkeiten
6.283
9.040
0
–8.161
–150
7.012
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
276.204
136.424
7.066
–234.160
–2.116
183.418
Buchwert
Fristig-
Mittel-
Mittel-
Währungs-
Buchwert
t€
01.03.2024
keiten-
änderung
zufluss
abfluss
differenzen
und sonstige
unbare Ver-
änderungen
28.02.2025
Geschäftsjahr 2024|25
Schuldscheindarlehen
324.000
–91.500
0
0
0
232.500
Kredit Europäische Investitionsbank
12.206
–4.884
0
0
0
7.322
Darlehen
162.394
–40.000
0
0
198
122.592
Leasingverbindlichkeiten
24.996
–7.618
0
0
4.347
21.725
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
523.596
–144.002
0
0
4.545
384.139
Schuldscheindarlehen
85.000
91.500
0
–85.000
0
91.500
Kredit Europäische Investitionsbank
4.882
4.884
0
–4.884
0
4.882
Syndizierte Kredite
15.000
0
50.000
0
0
65.000
Darlehen
30.000
0
0
–30.000
0
0
Kontokorrentkredite und Barvorlagen
78.304
40.000
0
–9.104
–661
108.539
Leasingverbindlichkeiten
5.613
7.618
0
–6.596
–352
6.283
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
218.799
144.002
50.000
–135.584
–1.013
276.204
10.
Erläuterungen zur Bilanz
10.1.
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts-/Firmenwerte - Note (16)
t€
Geschäfts-/
Firmen-
werte
Konzessionen,
Lizenzen
und ähnliche
Rechte
Summe
Geschäftsjahr 2025|26
Anschaffungskosten
Stand 01.03.2025
261.786
120.319
382.105
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen
–57
–3.198
–3.255
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–81
–19
–100
Zugänge
0
2.877
2.877
Umbuchungen
0
237
237
Abgänge
0
–2.286
–2.286
Stand 28.02.2026
261.648
117.930
379.578
Abschreibungen
Stand 01.03.2025
164.035
105.255
269.290
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen
–57
–2.177
–2.234
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
0
-18
–18
Laufende Abschreibungen
0
3.950
3.950
Wertminderungen
0
12
12
Zuschreibungen
0
–292
–292
Abgänge
0
–2.007
–2.007
Stand 28.02.2026
163.978
104.723
268.701
Buchwert 28.02.2026
97.670
13.207
110.877
Geschäftsjahr 2024|25
Anschaffungskosten
Stand 01.03.2024
262.268
115.570
377.838
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen
13
3.182
3.195
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–495
–144
–639
Zugänge
0
1.329
1.329
Umbuchungen
0
2.408
2.408
Abgänge
0
–2.026
–2.026
Stand 28.02.2025
261.786
120.319
382.105
Abschreibungen
Stand 01.03.2024
164.022
101.373
265.395
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassungen
13
1.392
1.405
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
0
–144
–144
Laufende Abschreibungen
0
4.051
4.051
Wertminderungen
0
296
296
Abgänge
0
–1.713
–1.713
Stand 28.02.2025
164.035
105.255
269.290
Buchwert 28.02.2025
97.751
15.064
112.815
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere erworbene Kundenbeziehungen, EDV-Software, gewerbliche Schutzrechte sowie ähnliche Rechte.
Konzernanhang
Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 2.877 t€ (Vorjahr: 1.329 t€) betrafen im Wesentlichen Software.
Durch das weiterhin herausfordernde Marktumfeld der CGU ACS – Zucker wurden Wertminderungstests durchgeführt, aufgrund derer Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte von 12 t€ (Vorjahr: 296 t€) im Segment ACS – Zucker zu erfassen waren.
Durch den Verkauf von 49 % der Anteile an AGFD TANDAREI SRL, Tăndărei|Rumänien, und den Wechsel der Einbeziehungsart von Vollkonsolidierung auf nach der Equity-Methode bilanziert, ging deren anteiliger Geschäfts-/Firmenwert im Segment ACS – Stärke in Höhe von 81 t€ ab (Vorjahr: Segment FBS Verkauf der Tochterunternehmen AGRANA FRUIT INDIA PRIVATE LIMITED, Pune|Indien, und AGRANA Fruit Luka TOV, Vinnitsa|Ukraine mit Abgang derer anteiliger Geschäfts-/Firmenwerte von 495 t€).
Von den Buchwerten der Geschäfts-/Firmenwerte entfallen auf das Segment FBS 96.145 t€ (Vorjahr: 96.145 t€) und auf das Segment ACS – Stärke 1.525 t€ (Vorjahr: 1.606 t€).
Um die Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 zu erfüllen und um eventuelle Wertminderungen von Geschäfts-/Firmenwerten zu ermitteln, definiert AGRANA ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units; kurz: CGUs) als die jeweils kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind. Zum Zweck der Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts-/Firmenwerten aggregiert AGRANA die CGUs auf die nächsthöhere Ebene, auf der die Geschäfts-/Firmenwerte gemäß dem internen Steuerungs- und Berichtsprozess gesteuert werden. Im AGRANA-Konzern sind zum 28. Februar 2026 als zahlungsmittelgenerierende Einheiten zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts-/Firmenwerten das Segment FBS und das Segment ACS – Stärke definiert. Sämtliche Geschäfts-/Firmenwerte konnten diesen beiden Einheiten zugeordnet werden.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wird der Buchwert jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit mittels Zuordnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich zurechenbarer Geschäfts-/Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte, ermittelt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst, wenn der erzielbare Betrag (Nutzungswert) einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als deren Buchwert einschließlich Geschäfts-/Firmenwert ist.
AGRANA hat bei der Werthaltigkeitsprüfung unter Anwendung eines DCF-Verfahrens (Discounted Cashflow) auf den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgestellt. Der Ermittlung der Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen vom Vorstand freigegebene und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene Geschäftspläne mit einem Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde. Für den über fünf Jahre hinausgehenden Planungszeitraum wird eine gleichbleibende, inflationsbedingte Wachstumsrate von 2,0 % p.a. (28. Februar 2025: 2,0 % p.a.) angenommen. Die Kapitalkosten (WACC: Weighted Average Cost of Capital; gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz) sind als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten je CGU berechnet.
Die Eigenkapitalkosten basieren auf einem risikolosen Basiszinssatz, einem Renditezuschlag für das Geschäftsrisiko sowie einem Länderrisiko- und Inflationsdifferenzzuschlag. Als risikoloser Zinssatz wurde die Rendite einer
30-jährigen Spot-Rate-Nullkuponanleihe auf Basis der Daten der Deutschen Bundesbank von 3,44 % (28. Februar 2025: 2,62 %) herangezogen. Das Geschäftsrisiko ergibt sich aus dem Produkt der allgemeinen Marktrisikoprämie von 5,56 % (28. Februar 2025: 6,38 %) und einem Beta-Faktor, der sich aus einer segmentspezifischen Peer-Group ableitet, die jeweils acht Unternehmen (28. Februar 2025: acht Unternehmen) umfasst. Sowohl das Länderrisiko als auch die Inflationsdifferenz wird einem Volatilitätsfaktor von 1,52 (28. Februar 2025: 1,35) unterworfen.
Die Fremdkapitalkosten werden mit dem Basiszinssatz, dem Inflationsdifferenzzuschlag und dem aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Bonitätszuschlag (Credit Spread) angesetzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Geschäfts-/Firmenwerte und den jeweiligen Abzinsungssatz (WACC):
Geschäfts-/Firmenwert
WACC vor Steuer
28.02.2026
28.02.2025
2025|26
2024|25
t€
t€
%
%
CGU FBS
96.145
96.145
9,80
9,23
CGU ACS – Stärke
1.525
1.606
8,41
8,31
Konzern
97.670
97.751
Die Qualität der Planungsdaten wird laufend durch eine Abweichungsanalyse mit den aktuellen Ergebnissen überprüft. Diese Erkenntnisse werden bei der Erstellung des nächsten Jahresplanes berücksichtigt. Wesentlicher Faktor für den Nutzungswert sind Annahmen über zukünftige lokale Markt- und Mengenentwicklungen. Der Nutzungswertermittlung liegen deshalb Annahmen, die mit Fachleuten in den regionalen Märkten abgestimmt werden, und Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde.
Die Werthaltigkeitstests werden regelmäßig zum Bilanzstichtag 28./29. Februar vorgenommen. Zum 28. Februar 2026 ergab der Wertminderungstest der Geschäfts-/Firmenwerte keinen Wertminderungsbedarf der CGUs FBS und
ACS – Stärke. Weitere Details finden sich in Kapitel 7.11. Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Schätzungen.
Die Nutzungswerte wurden einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Die Ergebnisse finden sich auf Seite 221.
Der Geschäfts-/Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig.
Am Bilanzstichtag waren andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer von untergeordneter Bedeutung für den AGRANA-Konzern enthalten.
10.2.
Sachanlagen - Note (17)
t€
Grundstücke,
grundstücks-
gleiche Rechte
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs-und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Geschäftsjahr 2025|26
Sachanlagen – erworben
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2025
689.218
1.668.072
271.586
70.562
2.699.438
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen
–7.138
–9.298
–2.466
–519
–19.421
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–4.588
–14.755
–2.668
560
–21.451
Zugänge
7.019
29.139
11.984
40.178
88.320
Umbuchungen
7.503
30.913
2.910
–41.563
–237
Abgänge
–3.939
–29.761
–17.505
–37
–51.242
Zuschüsse
–20
51
–38
–2.013
–2.020
Stand 28.02.2026
688.055
1.674.361
263.803
67.168
2.693.387
Abschreibungen
Stand 01.03.2025
431.330
1.295.409
224.394
463
1.951.596
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen
–3.276
–7.218
–2.077
4
–12.567
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–3.405
–10.229
–1.716
–34
–15.384
Laufende Abschreibungen
16.561
71.330
14.096
0
101.987
Wertminderungen
15.871
30.847
1.859
698
49.275
Umbuchungen
43
–50
7
0
0
Abgänge
–3.121
–29.278
–17.009
0
–49.408
Zuschreibungen
–1.467
–3.868
–445
–37
–5.817
Stand 28.02.2026
452.536
1.346.943
219.109
1.094
2.019.682
Buchwert 28.02.2026
235.519
327.418
44.694
66.074
673.705
Konzernanhang
t€
Grundstücke,
grundstücks-
gleiche Rechte
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs-und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Geschäftsjahr 2025|26
Sachanlagen – Nutzungsrechte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2025
46.796
16.732
2.087
0
65.615
Währungsdifferenzen
–1.657
–185
–3
0
–1.845
Zugänge
8.851
2.151
743
0
11.745
Abgänge
–1.442
–1.482
–18
0
–2.942
Stand 28.02.2026
52.548
17.216
2.809
0
72.573
Abschreibungen
Stand 01.03.2025
23.292
7.234
1.209
0
31.735
Währungsdifferenzen
–1.214
–149
–46
0
–1.409
Laufende Abschreibungen
4.772
2.105
497
0
7.374
Abgänge
–1.381
–537
–18
0
–1.936
Stand 28.02.2026
25.469
8.653
1.642
0
35.764
Buchwert 28.02.2026
27.079
8.563
1.167
0
36.809
Buchwert Sachanlagen 28.02.2026
262.598
335.981
45.861
66.074
710.514
t€
Grundstücke,
grundstücks-
gleiche Rechte
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs-und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Geschäftsjahr 2024|25
Sachanlagen – erworben
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2024
673.698
1.600.278
267.331
82.574
2.623.881
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen
6.406
6.126
996
64
13.592
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–2.069
–3.895
–1.333
1.151
–6.146
Zugänge
7.031
37.617
12.623
50.657
107.928
Umbuchungen
9.189
48.549
3.700
–63.846
–2.408
Abgänge
–4.967
–17.249
–11.731
–38
–33.985
Zuschüsse
–70
–3.354
0
0
–3.424
Stand 28.02.2025
689.218
1.668.072
271.586
70.562
2.699.438
Abschreibungen
Stand 01.03.2024
412.898
1.229.028
220.768
350
1.863.044
Währungsdifferenzen und
Hochinflationsanpassungen
1.845
4.049
687
–1
6.580
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–1.910
–2.917
–1.086
0
–5.913
Laufende Abschreibungen
17.041
72.538
14.739
0
104.318
Wertminderungen
6.107
10.576
693
114
17.490
Umbuchungen
1
–7
6
0
0
Abgänge
–4.540
–17.064
–11.411
0
–33.015
Zuschreibungen
–112
–794
–2
0
–908
Stand 28.02.2025
431.330
1.295.409
224.394
463
1.951.596
Buchwert 28.02.2025
257.888
372.663
47.192
70.099
747.842
t€
Grundstücke,
grundstücks-
gleiche Rechte
und Bauten
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs-und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Geschäftsjahr 2024|25
Sachanlagen – Nutzungsrechte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.03.2024
43.946
16.037
2.184
0
62.167
Währungsdifferenzen
248
–26
63
0
285
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–417
0
0
0
–417
Zugänge
2.503
1.373
535
0
4.411
Umbuchungen
516
0
–516
0
0
Abgänge
0
–652
–179
0
–831
Stand 28.2.2025
46.796
16.732
2.087
0
65.615
Abschreibungen
Stand 01.03.2024
18.259
5.809
1.314
0
25.382
Währungsdifferenzen
324
–12
–6
0
306
Konsolidierungskreisänderungen/Sonstiges
–111
0
0
0
–111
Laufende Abschreibungen
4.364
2.007
524
0
6.895
Umbuchungen
456
0
–456
0
0
Abgänge
0
–570
–167
0
–737
Stand 28.2.2025
23.292
7.234
1.209
0
31.735
Buchwert 28.2.2025
23.504
9.498
878
0
33.880
Buchwert Sachanlagen 28.2.2025
281.392
382.161
48.070
70.099
781.722
Die Zugänge von Sachanlagen je Segment stellten sich wie folgt dar:
t€
2025|26
2024|25
Food & Beverage Solutions (FBS)
62.092
50.872
Agricultural Commodities & Specialities (ACS)
ACS – Stärke
17.809
33.109
ACS – Zucker
12.276
25.648
Holding & Sonstige (H&S)
7.888
2.710
Konzern
100.065
112.339
Als Währungsänderungen sind die Beträge ausgewiesen, die sich bei den Auslandsgesellschaften aus der unterschiedlichen Umrechnung der Vermögenswerte des Anfangsbestandes mit den Währungskursen zu Jahresbeginn und Jahresende ergeben. Weiters sind in dieser Position die Effekte aus der Anwendung von IAS 29 (Hochinflation) enthalten.
Die Zuschüsse betrafen im Wesentlichen einen staatlichen Zuschuss für ein Kesselhaus in Tschechien im Segment
ACS – Zucker.
Konzernanhang
Aufgrund des anhaltend schwierigen Marktumfeldes der CGU ACS – Zucker musste die Einschätzung über die mittelfristige Erholung der Preise geändert werden. Trotz geringerer Anbauflächen in der Kampagne 2025 ist die europaweite Produktion aufgrund höherer Ernteausbeuten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und führte zu weiteren Überbeständen. In Verbindung mit weiter sinkenden Weltmarktzuckerpreisen nahm der innereuropäische Druck auf die Zuckerpreise gegenüber dem Vorjahr weiter zu. Eine Normalisierung der Zuckerbestände und -preise ist mittelfristig mit höheren Risiken verbunden. Darüber hinaus kommen mit dem Abschluss des EU-Mercosur-Abkommen – zusätzlich zu den zollfreien ukrainischen EU-Importen – weitere Mengen auf den europäischen Markt. Im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Überbeständen aus der vorjährigen Kampagne ist mit einem längerfristigen Marktanpassungsprozess zu rechnen. Diese Umstände waren der Auslöser für eine neuerliche Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der CGU ACS – Zucker. Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung wurden für zwei Szenarien die beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten gemäß IFRS 13 berechnet (Eingangsparameter Level 3, WACC vor Steuern 7,96 %). Im Basisszenario beträgt der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der CGU ACS – Zucker 365.681 t€. Dem Basisszenario lagen Planungsrechnungen der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten
CGU ACS – Zucker zugrunde und es führte zu einem Wertminderungsbedarf. Das Alternativszenario beinhaltet Strukturmaßnahmen um die Produktionskapazitäten in Rumänien und in Ungarn weiter dem zukünftig erwarteten Bedarf anzupassen. In diesem Szenario errechnet sich kein Wertminderungsbedarf. Das Management und interne Experten haben die Möglichkeit untersucht, die Vermögenswerte der von den Strukturmaßnahmen betroffenen Standorte an anderen Standorten der CGU weiterzuverwenden oder zu veräußern. Eine Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte wurde in Höhe der Differenz zwischen den Buchwerten und den auf Basis der Verkaufs- bzw. Weiterverwendungsmöglichkeiten geschätzten beizulegenden Zeitwerten erfasst. Die Differenz von beizulegenden Zeitwerten von 9.476 t€ und Buchwerten dieser Vermögenswerte ergab einen Wertminderungsbedarf von 46.000 t€.
Im Vorjahr wurde die Rohzuckerraffination in Buzău|Rumänien temporär stillgelegt. Dies führte zu einer Wertminderung der stillgelegten Vermögenswerte im Geschäftjahr 2024|25 in Höhe von 2.587 t€.
10.3.
Leasingverhältnisse
AGRANA setzt Leasing im Wesentlichen für langfristige Grund- und Gebäudemietverträge in Verwaltung und Produktion ein.
Zum 28. Februar 2026 betrug der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für den Ansatz von Leasingverpflichtungen 4,2 % (Vorjahr: 4,2 %).
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert im sonstigen betrieblichen Aufwand sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten im Finanzergebnis stellten sich im Geschäftsjahr 2025|26 wie folgt dar:
t€
2025|26
2024|25
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
3.437
2.947
Aufwendungen für Leasingverhältnisse von geringem Wert
402
257
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
1.315
1.163
Die Entwicklung der Buchwerte der Nutzungsrechte ist in Kapitel 10.2. Sachanlagen dargestellt.
10.4.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen, Wertpapiere und Beteiligungen - Note (18)
t€
Nach der
Equity-Methode
bilanzierte
Gemeinschafts-
unternehmen
Wertpapiere
(langfristige
Vermögens-
werte)
Beteiligungen
Summe
Geschäftsjahr 2025|26
Stand 01.03.2025
65.946
20.296
10
86.252
Währungsdifferenzen
2.682
1
0
2.683
Konsolidierungskreisänderungen
14.141
0
0
14.141
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen
–3.649
0
0
–3.649
Zugänge
2.040
301
0
2.341
Bewertungen/Wertminderungen
0
567
0
567
Sonstiges Ergebnis
–2.174
237
0
–1.937
Stand 28.02.2026
78.986
21.402
10
100.398
Geschäftsjahr 2024|25
Stand 01.03.2024
68.985
18.206
280
87.471
Währungsdifferenzen
–636
0
0
–636
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen
1.209
0
0
1.209
Zugänge
0
635
0
635
Wertminderungen/Bewertungen
0
620
–270
350
Dividenden von Gemeinschaftsunternehmen/Abgänge
–8.500
0
0
–8.500
Sonstiges Ergebnis
4.888
835
0
5.723
Stand 28.02.2025
65.946
20.296
10
86.252
Details zur Entwicklung der Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen finden sich im Kapitel 3.1.
10.5.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte - Note (19)
t€
28.02.2026
28.02.2025
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
220.953
300.350
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
der Südzucker-Gruppe und Gemeinschaftsunternehmen
24.122
21.487
Positiver Marktwert Derivate
3.264
9.866
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen der Südzucker-Gruppe
592
670
Forderungen aus Zuschüssen
40
5.232
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
33.195
27.313
Zwischensumme Finanzinstrumente
282.166
364.918
Forderungen aus Umsatzsteuern und sonstigen Steuern
68.991
58.754
Rechnungsabgrenzungsposten
11.340
13.801
Geleistete Anzahlungen
2.892
3.488
Summe
365.389
440.961
davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
1.822
5.784
Konzernanhang
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stammen aus dem Verrechnungsverkehr mit den nicht einbezogenen Tochterunternehmen, mit der Muttergesellschaft Südzucker AG und deren Tochterunternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen.
Im aktuellen Geschäftsjahr bestanden Factoring-Vereinbarungen mit zwei Banken zum revolvierenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das maximale Ankaufsvolumen beträgt 225.000 t€ und 30.000 tUSD. Es wurden zum Stichtag 28. Februar 2026 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in einem Nominalvolumen von 156.327 t€ (Vorjahr: 125.678 t€) verkauft. Für eine vollständige Ausbuchung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind das Kreditrisiko, das Spätzahlerrisiko und das Veritätsrisiko maßgeblich. Das Kreditrisiko wurde zu 100 % bzw. zu 95 % an die betreffenden Banken übertragen. Das Risiko, dass die vollstängige Leistung zum Übertragungszeitpunkt noch nicht erbracht wurde – das Veritätsrisiko – wurde als nicht wesentlich identifiziert. Das Spätzahlerrisiko sowie sonstige verbleibende Risiken wurden mittels Risk-and-Reward-Test als unwesentlich eingestuft. AGRANA ist nicht zum Rückkauf der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verpflichtet. Sämtliche verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden vollständig ausgebucht.
10.6.
Aktive latente Steuern - Note (20)
Die latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Aktive latente Steuern
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
4.476
5.441
Finanzanlagen (v.a. „Siebentel-Abschreibung" auf Beteiligungen)
36.691
14.347
Vorräte
8.013
10.884
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
8.292
4.023
Verlustvorträge
26.695
20.010
Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder
3.525
3.005
Sonstige Rückstellungen und sonstige Schulden
54.910
31.681
Summe aktive latente Steuern
142.602
89.391
Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen
gegenüber derselben Steuerbehörde
–62.391
–37.826
Saldierte aktive Steuerabgrenzung
80.211
51.565
Die passiven latenten Steuern sind unter Note (26) erläutert.
10.7.
Vorräte - Note (21)
t€
28.02.2026
28.02.2025
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
298.535
315.589
Fertige und unfertige Erzeugnisse
617.525
686.406
Waren
25.556
28.832
Summe
941.616
1.030.827
Auf die Vorratsbestände wurden Wertminderungen in Höhe von 19.444 t€ (Vorjahr: 28.355 t€) vorgenommen, welche aus den Segmenten ACS – Zucker mit 5.514 t€ (Vorjahr: 20.717 t€), FBS mit 12.920 t€ (Vorjahr: 7.107 t€) und ACS – Stärke mit 1.010 t€ (Vorjahr: 531 t€) resultierten. Die Wertminderungen waren auf gesunkene Nettoveräußerungswerte zum Bilanzstichtag zurückzuführen.
10.8.
Eigenkapital - Note (22)
Das Grundkapital beträgt am Bilanzstichtag 113.531.275 € (Vorjahr: 113.531.275 €) und ist in 62.488.976 Stück (Vorjahr: 62.488.976 Stück) auf Inhaber lautende Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze einbezahlt.
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals ist auf den Seiten 196f dargestellt.
Die Kapitalrücklagen setzen sich aus gebundenen und nicht gebundenen Kapitalrücklagen zusammen, wobei die gebundenen aus Agios und die nicht gebundenen aus Umgründungen resultieren. Die Kapitalrücklagen betragen am Bilanzstichtag 540.759.998 € (Vorjahr: 540.759.998 €).
Die Gewinnrücklagen umfassen die Rücklage für Eigenkapitalinstrumente, die Rücklage für Sicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges), die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Rücklagen für Anteile am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, die Effekte aus der konsolidierungsbedingten Währungsumrechnung und Hochinflationsanpassungen (davon in Argentinien ein Gewinn von 7.975 t€ [Vorjahr: Gewinn von 14.500 t€] und in der Türkei ein Gewinn von 1.415 t€ [Vorjahr: Gewinn von 1.394 t€]) sowie die thesaurierten Periodenergebnisse.
Die Anteils- und Konsolidierungskreisänderungen in Höhe von –54.096 t€ betreffen den Erwerb der nicht beherrschenden Anteile an der AUSTRIA JUICE-Gruppe im Oktober 2025. Die sonstigen Veränderungen von –377 t€ resultierten im Wesentlichen aus dem Wechsel der Einbeziehungsart von Vollkonsolidierung auf nach der
Equity-Methode einbezogen der AGFD TANDAREI SRL, Ţăndărei|Rumänien.
Angaben zum Kapitalmanagement
Ein wesentliches Ziel des Eigenkapitalmanagements ist die Erhaltung einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung, sowohl um die Unternehmensfortführung sicherzustellen als auch um eine kontinuierliche Dividendenpolitik zu gewährleisten. Das Verhältnis von Eigen- zu Gesamtkapital zeigt folgendes Bild:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Eigenkapital
1.074.502
1.229.703
Bilanzsumme
2.438.275
2.710.883
Eigenkapitalquote
44,1 %
45,4 %
Nettofinanzschulden
421.037
436.421
Gearing
39,2 %
35,5 %
Kapitalmanagement bedeutet für AGRANA die Steuerung des Eigenkapitals und der Nettofinanzschulden. Durch eine Optimierung dieser beiden Größen wird versucht, die Rendite der Aktionäre zu optimieren. Neben der Eigenkapitalquote wird v. a. auch die Kennzahl Gearing (Nettofinanzschulden zu Eigenkapital) zur Steuerung verwendet. Die Gesamtkosten des eingesetzten Kapitals und die mit verschiedenen Arten des Kapitals verbundenen Risiken werden laufend überwacht.
Die solide Eigenkapitalausstattung sichert AGRANA unternehmerischen Handlungsspielraum und ist auch Ausdruck finanzieller Stabilität und Unabhängigkeit des Konzerns. Zur Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs stehen AGRANA neben der Innenfinanzierungskraft ausreichende, abgesicherte Kreditlinien zur Verfügung.
Es gab keine Veränderungen im Kapitalmanagementansatz im Vergleich zum Vorjahr.
10.9.
Rückstellungen - Note (23)
t€
28.02.2026
28.02.2025
Rückstellungen für
Pensionen
17.280
17.461
Abfertigungen
24.762
28.350
Übrige
74.288
62.810
Summe
116.330
108.621
a)
Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen - Note (23a)
Die Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen sind gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung versicherungsmathematisch bewertet. Es handelt sich in beiden Fällen um einen Defined Benefit Plan.
Konzernanhang
Für die Ermittlung der Barwerte sowie des in bestimmten Fällen zugehörigen Planvermögens wurden folgende versicherungsmathematische Parameter zugrunde gelegt:
%
28.02.2026
28.02.2025
Lohn-/Gehaltstrend
Inland/Europa
1,70 – 9,00
2,00 – 10,00
Mexiko/Südkorea
6,00 / 3,50
6,00 / 3,50
Rententrend
Inland/Europa
2,25 – 2,90
2,25 – 2,80
Mexiko
6,00
6,00
Zinssatz
Inland/Europa
3,85
3,40
Mexiko/Südkorea
9,65/ 3,70
11,25 / 3,25
Zur Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen wurde ein Zinssatz von überwiegend 3,85 % (Vorjahr: 3,40 %) zugrundegelegt. Der Zinssatz basiert auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen, deren Duration der durchschnittlich gewichteten Duration der Verpflichtungen entspricht.
Darüber hinaus werden auch andere unternehmensspezifische versicherungsmathematische Annahmen, wie die Mitarbeiterfluktuation, in die Berechnung einbezogen. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden jeweils die länderspezifisch anerkannten und auf aktuellem Stand befindlichen Sterbetafeln – im Inland die Richttafeln
„AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte – verwendet.
Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Vorsorgepläne für Pensionen im AGRANA-Konzern beruhen im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Zusagen. Die Höhe der Pensionen bemisst sich in der Regel an der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und an den versorgungsrelevanten Bezügen. Vorsorgepläne für Abfertigungen bestehen hauptsächlich aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Verpflichtungen und stellen Einmalzahlungen dar. Die Höhe der Abfertigungen ist in den meisten Fällen letztbezugs- und dienstzeitabhängig.
Die bilanzierte Rückstellung für Pensionen und Abfertigungen (Nettoschuld) in der AGRANA-Gruppe setzt sich aus dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens zusammen:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Pensionspläne
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
35.882
36.688
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
–18.602
–19.227
Rückstellung für Pensionen (Nettoschuld)
17.280
17.461
Abfertigungspläne
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
26.036
29.985
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
–1.274
–1.635
Rückstellung für Abfertigungen (Nettoschuld)
24.762
28.350
Im Zusammenhang mit leistungsorientierten Pensionszusagen im AGRANA-Konzern bestehen im Wesentlichen folgende Vorsorgepläne:
In der AGRANA Beteiligungs-AG bestehen für Mitglieder des Vorstandes direkte Leistungszusagen für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge in Höhe eines fixen Prozentsatzes einer Pensionsbemessungs-grundlage. Die Pensionsansprüche sind zur Gänze in eine überbetriebliche Pensionskasse ausgegliedert. Dem Barwert der Verpflichtung von 23.231 t€ (Vorjahr: 24.070 t€) steht ein Planvermögen von 18.201 t€ (Vorjahr: 18.838 t€) gegenüber. Für weitere Details wird auf den Abschnitt Angaben über Geschäftsbeziehungen
zu nahestehenden Unternehmen und Personen dieses Anhangs verwiesen.
Des Weiteren bestehen direkte Leistungszusagen mit Hinterbliebenenvorsorge für ehemalige, bereits im Ruhestand befindliche Mitarbeitende bei der AGRANA Zucker GmbH in Höhe von 8.937 t€ (Vorjahr: 9.439 t€), der Österreichischen Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H. in Höhe von 560 t€ (Vorjahr: 610 t€), der AGRANA Stärke GmbH in Höhe von 1.074 t€ (Vorjahr: 1.100 t€) und der AUSTRIA JUICE GmbH in Höhe von 134 t€ (Vorjahr: 143 t€). Dem Barwert der Verpflichtung der AUSTRIA JUICE GmbH steht ein Planvermögen in Form einer Rückdeckungsversicherung von 120 t€ (Vorjahr: 125 t€) gegenüber.
Bei der AGRANA Fruit Austria GmbH bestehen Pensionszusagen für aktive Mitarbeitende mit direkter Leistungszusage für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge mit einer vertraglich vereinbarten – teilweise dienstzeitabhängigen – Fixpensionshöhe und direkte Leistungszusagen mit Hinterbliebenenvorsorge für ehemalige, bereits im Ruhestand befindliche Mitarbeitende. Dem Barwert der Verpflichtung von 306 t€ (Vorjahr: 316 t€) steht ein Planvermögen in Form einer Rückdeckungsversicherung von 209 t€ (Vorjahr: 198 t€) gegenüber.
In Mexiko besteht eine vertragliche Verpflichtung, einem definierten Empfängerkreis im Falle des Übertrittes in den Ruhestand bzw. vorzeitigen Ruhestand einen fixen Prozentsatz einer festgelegten Bemessungsgrundlage in monatlichen Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren auszuzahlen. Eine Einmalprämie kann optional gewählt werden. Dem Barwert der Verpflichtung von 1.640 t€ (Vorjahr: 1.011 t€) steht ein Planvermögen in Form einer Rückdeckungsversicherung von 72 t€ (Vorjahr: 66 t€) gegenüber.
Die Rückstellung für Pensionen entwickelte sich wie folgt:
t€
Barwert
der Ver-
pflichtung
Marktwert
Plan-
vermögen
Rückstellung
für
Pensionen
Geschäftsjahr 2025|26
Stand 01.03.2025
36.688
–19.227
17.461
Dienstzeitaufwand
82
0
82
Zinsaufwand/-ertrag
1.272
–636
636
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Pensionsaufwand netto)
1.354
–636
718
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens
0
–76
–76
der Änderung demografischer Annahmen
–51
0
–51
der Änderung finanzieller Annahmen
–460
0
–460
erfahrungsbedingten Anpassungen
1.308
0
1.308
Währungsdifferenzen
53
–3
50
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis
850
–79
771
Gezahlte Versorgungsleistungen
–3.010
1.340
–1.670
Sonstige Veränderungen
–3.010
1.340
–1.670
Stand 28.02.2026
35.882
–18.602
17.280
Konzernanhang
t€
Barwert
der Ver-
pflichtung
Marktwert
Plan-
vermögen
Rückstellung
für
Pensionen
Geschäftsjahr 2024|25
Stand 01.03.2024
41.913
–18.051
23.862
Dienstzeitaufwand
118
0
118
Zinsaufwand/-ertrag
1.532
–656
876
Steuern und Verwaltungsaufwand
0
50
50
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Pensionsaufwand netto)
1.650
–606
1.044
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens
0
–926
–926
der Änderung demografischer Annahmen
–78
0
–78
der Änderung finanzieller Annahmen
–3.439
0
–3.439
erfahrungsbedingten Anpassungen
–94
0
–94
Währungsdifferenzen
–216
12
–204
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis
–3.827
–914
–4.741
Gezahlte Versorgungsleistungen
–3.048
1.295
–1.753
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen
0
–951
–951
Sonstige Veränderungen
–3.048
344
–2.704
Stand 28.02.2025
36.688
–19.227
17.461
Im AGRANA-Konzern bestehen im Wesentlichen folgende Vorsorgepläne für Abfertigungen:
Die betragsmäßig größten Vorsorgepläne für Abfertigungen bestehen in Österreich und Frankreich. Sie stellen gesetzliche Versorgungszusagen für eine Einmalzahlung im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses (außer durch den Mitarbeitenden selbst), im Falle des Pensionsantrittes und im Todesfall dar. Die Höhe der Abfertigung ist letztbezugs- und dienstzeitabhängig. Abfertigungsvorsorgen in Österreich und Frankreich sind in Höhe von 22.942 t€ (Vorjahr: 27.060 t€) ausschließlich rückstellungsfinanziert.
In Russland und der Ukraine bestehen gesetzliche bzw. auf Betriebsvereinbarungen beruhende Versorgungszusagen von betragsmäßig untergeordneter Bedeutung. Diese werden als Einmalzahlung bei Auflösung des Dienstverhältnisses (außer durch den Mitarbeitenden selbst) bzw. im Falle des Pensionsantrittes fällig. Die Höhe ist letztbezugs- und dienstzeit-abhängig. Die Versorgungszusagen sind in Höhe von 241 t€ (Vorjahr: 234 t€) ausschließlich rückstellungsfinanziert. In Rumänien bestehen Abfertigungsverpflichtungen im Falle des Pensionsantrittes in Höhe von drei Monatsbezügen. Der Rückstellungswert beläuft sich auf 236 t€ (Vorjahr: 351 t€).
In Mexiko bestehen gesetzliche Verpflichtungen für alle Vollzeitangestellten. Die Abfertigung gelangt in Mexiko im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses (nach mindestens 15-jähriger Beschäftigung), im Falle des Pensionsantrittes, bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall in Form einer Einmalzahlung zur Auszahlung und ist letztbezugs- und dienstzeit-abhängig. Planvermögen in Höhe von 33 t€ (Vorjahr: 30 t€) kürzt in Mexiko den Barwert der Verpflichtung von 1.086 t€ (Vorjahr: 686 t€).
Der Abfertigungsplan von Südkorea weist einen Barwert der Verpflichtung von 1.531 t€ (Vorjahr: 1.654 t€) und ein Planvermögen von 1.241 t€ (Vorjahr: 1.605 t€) aus.
Die bilanzierte Rückstellung für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
t€
Barwert
der Ver-
pflichtung
Marktwert
Plan-
vermögen
Rückstellung
für Ab-
fertigungen
Geschäftsjahr 2025|26
Stand 01.03.2025
29.985
–1.635
28.350
Dienstzeitaufwand
1.211
0
1.211
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
659
0
0
Zinsaufwand/-ertrag
960
–52
908
Steuern und Verwaltungsaufwand
0
4
4
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Abfertigungsaufwand netto)
2.830
–48
2.782
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens
0
12
12
der Änderung demografischer Annahmen
–700
0
–700
der Änderung finanzieller Annahmen
–442
0
–442
erfahrungsbedingten Anpassungen
825
0
825
Währungsdifferenzen
–213
176
–37
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis
–530
188
–342
Transfers
–132
0
–132
Gezahlte Versorgungsleistungen
–6.117
221
–5.896
Sonstige Veränderungen
–6.249
221
–6.028
Stand 28.02.2026
26.036
–1.274
24.762
t€
Barwert
der Ver-
pflichtung
Marktwert
Plan-
vermögen
Rückstellung
für Ab-
fertigungen
Geschäftsjahr 2024|25
Stand 01.03.2024
30.817
–2.215
28.602
Dienstzeitaufwand
1.262
0
1.262
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
–404
0
–404
Zinsaufwand/-ertrag
1.060
–83
977
Steuern und Verwaltungsaufwand
0
5
5
Gesamter im Periodenergebnis ausgewiesener Betrag
(Abfertigungsaufwand netto)
1.918
–78
1.840
Gewinne (–) und Verluste (+) aus
tatsächlicher Rendite des Planvermögens
0
–5
–5
der Änderung demografischer Annahmen
81
0
81
der Änderung finanzieller Annahmen
–1.117
0
–1.117
erfahrungsbedingten Anpassungen
1.092
0
1.092
Währungsdifferenzen
–226
112
–114
Gesamter Neubewertungsgewinn/-verlust
ausgewiesen im sonstigen Ergebnis
–170
107
–63
Konsolidierungskreisänderungen/Umklassifizierungen
–51
0
–51
Gezahlte Versorgungsleistungen
–2.529
551
–1.978
Sonstige Veränderungen
–2.580
551
–2.029
Stand 28.02.2025
29.985
–1.635
28.350
Konzernanhang
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in Vorjahren erworbenen Ansprüche abzüglich der Verzinsung des Planvermögens sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Aufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche ist im Personalaufwand enthalten. Die erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen belief sich auf einen Gewinn von –400 t€ (Vorjahr: Gewinne 4.813 t€). Die Veränderung resultierte v. a. aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes, erfahrungsbedingter Berichtigungen, Veränderungen der Steigerungsannahmen für die Pensionsbemessungsgrundlage und künftige Gehälter, der Veränderung des kalkulatorischen Pensionsalters und Fluktuationsannahmen. Bis zum 28. Februar 2026 wurden kumulierte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste – ohne Berücksichtigung von latenten Steuern – in Höhe von –39.814 t€ (Vorjahr: –39.414 t€) mit den Gewinnrücklagen verrechnet.
Die erfahrungsbedingten Anpassungen widerspiegeln die Auswirkungen auf die bestehenden Versorgungsverpflichtungen, die sich aus der Abweichung der tatsächlich eingetretenen Bestandsentwicklung von den zu Beginn des Geschäftsjahres unterstellten Annahmen ergeben. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung der Lohn- und Gehaltssteigerungen, Rentenanpassungen, die Fluktuation der Mitarbeitenden sowie biometrischer Daten wie Invaliditäts- oder Todesfälle.
Zusammensetzung des Planvermögens
Das Planvermögen betrifft insbesondere Veranlagungen in eine externe Pensionskasse sowie Rückdeckungsversicherungen. Das prinzipielle Ziel für das Planvermögen ist die zeitkongruente Abdeckung der aus den jeweiligen Vorsorgezusagen resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Das Planvermögen umfasst weder eigene Finanzinstrumente noch selbst genutzte Immobilien.
Zum Bilanzstichtag war das Planvermögen in folgende Vermögenskategorien investiert:
%
28.02.2026
28.02.2025
Festverzinsliche Wertpapiere
28,12 %
31,44 %
Eigenkapitaltitel
33,29 %
31,98 %
Immobilien
5,56 %
5,11 %
Sonstige
33,03 %
31,47 %
Risiken
Im Zusammenhang mit leistungsorientierten Vorsorgeplänen ist die AGRANA-Gruppe verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Rechnungszinssatzänderungsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko bestehen Risiken in der Abweichung von versicherungsmathematischen Annahmen, wie Lohn- und Gehaltstrends, Pensionstrends, Pensionsalter und Fluktuation (vorzeitige Austritte). Im Zusammenhang mit dem Planvermögen bestehen Kapitalmarktrisiken bzw. Bonitäts- und Veranlagungsrisiken. Weitere Risiken bestehen aufgrund von Fremdwährungsschwankungen und Änderungen von Inflationsraten.
Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe des Diskontierungszinssatzes angenommen. Sofern die tatsächliche Rendite des Planvermögens unter dem angewandten Diskontierungszinssatz liegt, erhöht sich die jeweilige Nettoverpflichtung. Die Nettoverpflichtung ist maßgeblich durch den Diskontierungszinssatz beeinflusst.
Mögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen können, bestehen indirekt bei inflationsbedingtem Gehaltsanstieg in der aktiven Phase sowie bei inflationsbedingten Rentenanpassungen.
Duration und künftige Zahlungen
Die durchschnittlich gewichtete Duration des Anwartschaftsbarwertes der Pensionsverpflichtungen beträgt zum 28. Februar 2026 8,98 Jahre (Vorjahr: 9,43 Jahre), jene der Abfertigungsverpflichtungen 7,17 Jahre (Vorjahr: 6,81 Jahre).
Die Beiträge, die erwartungsgemäß in der folgenden Berichtsperiode in das Planvermögen eingezahlt werden, werden voraussichtlich 851 t€ (Vorjahr: 281 t€) betragen.
In den kommenden zehn Jahren werden Pensions- und Abfertigungszahlungen in nachstehender Höhe erwartet:
t€
Pension
Abfertigung
Geschäftsjahr 2026|27
3.138
2.758
Geschäftsjahr 2027|28
2.920
2.149
Geschäftsjahr 2028|29
2.813
1.798
Geschäftsjahr 2029|30
2.793
2.753
Geschäftsjahr 2030|31
2.746
2.447
Geschäftsjahr 2031|32 bis 2035|36
12.933
16.757
Summe
27.343
28.662
Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderungen einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, sodass mögliche Korrelationseffekte zwischen den Annahmen nicht berücksichtigt werden. Die Sensitivitäten haben folgende Auswirkungen auf die Höhe der zuvor angeführten Barwerte der Verpflichtungen:
Pensionen
Abfertigungen
t€
28.02.2026
28.02.2025
28.02.2026
28.02.2025
Veränderung versicherungs-
mathematischer Annahmen
Rechnungszinssatz
+0,5 Prozentpunkte
–1.490
–1.612
–874
–966
–0,5 Prozentpunkte
1.606
1.744
920
1.025
Lohn-/Gehaltssteigerung
+0,25 Prozentpunkte
42
35
445
484
–0,25 Prozentpunkte
–39
–34
–433
–473
Rentensteigerung
+0,25 Prozentpunkte
746
816
–0,25 Prozentpunkte
–721
–788
Lebenserwartung
Zunahme um 1 Jahr
2.986
3.068
Abnahme um 1 Jahr
–3.125
–3.223
b)
Übrige Rückstellungen - Note (23b)
t€
Rekultivierung
Personal-
aufwendungen
inklusive
Jubiläums-
geld
Ungewisse
Verbindlich-
keiten
Summe
Geschäftsjahr 2025|26
Stand 01.03.2025
13.515
23.512
25.783
62.810
Währungsdifferenzen
46
–164
–91
–209
Verbrauch
–169
–9.051
–9.190
–18.410
Auflösungen
–83
–5.640
–4.994
–10.717
Zuführungen
443
10.713
29.658
40.814
Stand 28.02.2026
13.752
19.370
41.166
74.288
davon innerhalb von 1 Jahr
762
4.754
37.890
43.406
Konzernanhang
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Drohverluste mit 5.810 t€ (Vorjahr: 4.316 t€) und Prozessrisiken mit 14.929 t€ (Vorjahr: 3.944 t€).
Zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2026 bestehen Rückstellungen für ausgewählte Prozessrisiken. Aus Gründen der Wahrung der Interessen des Unternehmens und um die Position in den laufenden Verfahren nicht zu beeinträchtigen, werden keine weitergehenden Angaben zu Art, Umfang oder möglichen finanziellen Auswirkungen der einzelnen Verfahren gemacht. Das Unternehmen macht von der in IAS 37 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, bestimmte Angaben zu unterlassen, wenn deren Offenlegung dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnte. Das Management geht derzeit davon aus, dass die gebildeten Rückstellungen angemessen sind und keine darüber hinausgehenden wesentlichen Belastungen aus den anhängigen Verfahren zu erwarten sind, soweit diese verlässlich abschätzbar sind.
Ein großer Teil der langfristigen übrigen Rückstellungen in Höhe von 30.882 t€ (Vorjahr: 31.601 t€) sind Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 11.119 t€ (Vorjahr: 11.704 t€) dar. Diese sind gemäß Betriebsvereinbarungen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen in Abhängigkeit zur Dauer der Betriebszugehörigkeit zahlungswirksam. Für langfristige Rückstellungen für Rekultivierung in Höhe von 12.990 t€ (Vorjahr: 13.081 t€) ist mit einem Mittelabfluss in einem Zeitraum von über fünf Jahren für den überwiegenden Teil der Rückstellungen zu rechnen.
10.10.
Finanzverbindlichkeiten - Note (24)
t€
28.02.2026
28.02.2025
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
302.928
308.335
Schuldscheindarlehen
232.500
324.000
Leasingverbindlichkeiten
31.004
28.008
Finanzverbindlichkeiten
566.432
660.343
davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
383.014
384.139
Nähere Angaben zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen enthalten die Kapitel 11.1 bis 11.4.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Leasingverbindlichkeiten haben folgende Fristigkeit:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Leasingverbindlichkeiten langfristig
23.992
21.725
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig
7.012
6.283
Zum Bilanzstichtag wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Pfandrechten besichert. Die Pfandrechte betreffen Darlehen in Algerien mit Betriebsvermögen (z.B. Maschinen). Die zugrunde liegenden Buchwerte belaufen sich auf 6.807 t€ (Vorjahr: 4.662 t€).
10.11.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - Note (25)
t€
28.02.2026
28.02.2025
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
486.446
508.077
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen mit einem Zahlungsdienstleister
13.259
0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
der Südzucker-Gruppe und Gemeinschaftsunternehmen
24.420
18.387
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
500
2.538
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
13.567
11.498
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
96.527
95.382
Zwischensumme Finanzinstrumente
634.719
635.882
Rechnungsabgrenzungsposten
3.369
6.494
Erhaltene Vorauszahlungen
2.210
7.021
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern
17.267
16.123
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
11.037
12.064
Summe
668.602
677.584
davon Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
7.250
7.904
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen gegenüber den Rübenbauern in Höhe von 69.306 t€ (Vorjahr: 90.135 t€) ausgewiesen.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden und Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
AGRANA bietet ausgewählten Lieferanten die Teilnahme an einem Lieferantenfinanzierungsprogramm an. Bei diesem Programm können Lieferanten eine vorzeitige Zahlung der Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen durch eine Vertragsbank erhalten. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung zahlt AGRANA an die Vertragsbank. Dadurch soll dem Lieferanten eine Zahlung der Rechnung vor dem regulären Fälligkeitsdatum geboten werden. Die unter dieses Programm fallenden Verbindlichkeiten werden weiterhin als kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion dieser Verbindlichkeiten unverändert sind. AGRANA entstehen keine Kosten aufgrund des Lieferantenfinanzierungsprogramms und die Zahlungsfristen bleiben ebenfalls unverändert.
Ein weiteres Lieferantenfinanzierungsprogramm besteht seit dem Geschäftsjahr 2025|26 mit einem Zahlungsdienstleister. Im Rahmen dieses Programms werden Lieferanten zum Fälligkeitsdatum der Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen durch den Zahlungsdienstleister beglichen. Die Zahlung von AGRANA an den Zahlungsdienstleister erfolgt
60 Tage nach der ursprünglichen Fälligkeit der Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen. Die vom Zahlungsdienstleister beglichenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bis zur Zahlung durch AGRANA an den Zahlungsdienstleister als kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gebühren in Höhe von 296 t€ (Vorjahr: 0 t€) im Zusammenhang mit diesem Programm wurden im Finanzergebnis erfasst.
Konzernanhang
Die nachfolgende Tabelle enthält die Buchwerte von Verbindlichkeiten im Rahmen von Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen sowie die Beträge, für die Lieferanten bereits Zahlungen von den beteiligten Banken bzw. dem Zahlungsdienstleister erhalten haben:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Ausweis: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
6.869
2.739
davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits Zahlungen von der Bank erhalten haben
3.091
915
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen mit einem Zahlungsdienstleister
Ausweis: Sonstige Verbindlichkeiten
13.259
0
davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits Zahlungen vom Zahlungsdienstleister erhalten haben
13.259
0
Summe Buchwert Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
20.128
2.739
davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits Zahlungen von der Bank/Zahlungsdienstleister erhalten haben
16.350
915
Die Bandbreiten der Fälligkeiten von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sowie vergleichbarer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Tage nach Rechnungsdatum
28.02.2026
28.02.2025
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Ausweis: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
60 – 120
60 – 121
Vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0 – 137
0 – 120
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen mit einem Zahlungsdienstleister
Ausweis: Sonstige Verbindlichkeiten
67 – 180
Vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
7 – 120
Die Zahlungen der Verbindlichkeiten im Rahmen von beiden Lieferantenfinanzierungsprogrammen an die Banken oder den Zahlungsdienstleister werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ausgewiesen, da der Cashflow Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen aus der normalen betrieblichen Tätigkeit darstellt. Die Zahlungen der Banken und des Zahlungsdienstleisters an die Lieferanten sind für AGRANA zahlungsunwirksame Transaktionen.
Note (26)
10.12.
Passive latente Steuern
Die latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Passive latente Steuern
Anlagevermögen
17.530
17.688
Vorräte
1.673
470
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
2.314
4.642
Steuerliche Sonderposten in Einzelabschlüssen
1.859
2.131
Rückstellungen und sonstige Schulden
46.497
20.013
Summe passive latente Steuern
69.873
44.944
Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen
gegenüber derselben Steuerbehörde
–62.391
–37.826
Saldierte passive Steuerabgrenzung
7.482
7.118
Die aktiven latenten Steuern sind unter Note (20) erläutert.
11.
Erläuterungen zu Finanzinstrumenten
11.1.
Finanzierungsgeschäfte (Originäre Finanzinstrumente)
Zur Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs im AGRANA-Konzern stehen neben der Innenfinanzierungskraft syndizierte Kreditlinien und bilaterale Bankkreditlinien zur Verfügung.
Die Finanzinstrumente werden in der Regel zentral beschafft und konzernweit verteilt. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes, die Sicherstellung der Kreditwürdigkeit des Konzerns sowie der Liquidität sind die wichtigsten Ziele der Finanzierung.
In der AGRANA-Gruppe werden zur Steuerung der saisonal schwankenden Liquiditätsströme im Rahmen des täglichen Finanzmanagements sowohl marktübliche Anlagegeschäfte (Tages- und Termingeld sowie Wertpapierveranlagungen) getätigt als auch Finanzierungen durch Tages- und Termingeldaufnahmen sowie Festzinsdarlehen durchgeführt.
In der folgenden Tabelle sind die Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten, getrennt nach fixer und variabler Verzinsung, sowie den dazugehörigen durchschnittlichen Effektivzinssätzen dargestellt:
Durch-
schnittlicher
Effektiv-
zinssatz
Stand
Bilanz-
stichtag
davon Restlaufzeit
Bis
1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
%
t€
t€
t€
t€
28.02.2026
Fixer Zinssatz
DZD
6,53
6.806
3.944
2.862
0
EUR
2,18
144.064
94.241
49.823
0
2,38
150.870
98.185
52.685
0
Variabler Zinssatz
CNY
3,67
9.732
9.732
0
0
EGP
21,28
252
252
0
0
EUR
3,12
360.016
53.679
306.337
0
JPY
2,43
255
255
0
0
KRW
4,20
10.849
10.849
0
0
MXN
0,00
13
13
0
0
TRY
50,00
4
4
0
0
USD
0,00
303
303
0
0
ZAR
10,25
3.134
3.134
0
0
4,16
384.558
78.221
306.337
0
Summe
2,99
535.428
176.406
359.022
0
Konzernanhang
Durch-
schnittlicher
Effektiv-
zinssatz
Stand
Bilanz-
stichtag
davon Restlaufzeit
Bis
1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
%
t€
t€
t€
t€
28.02.2025
Fixer Zinssatz
DZD
6,67
4.661
3.330
1.331
0
EUR
2,14
198.936
55.453
143.483
0
2,25
203.597
58.783
144.814
0
Variabler Zinssatz
CNY
3,74
7.642
7.642
0
0
EGP
15,20
435
435
0
0
EUR
4,13
408.965
191.365
190.100
27.500
KRW
4,22
9.844
9.844
0
0
TRY
50,00
3
3
0
0
USD
5,33
146
146
0
0
ZAR
11,00
1.703
1.703
0
0
4,16
428.738
211.138
190.100
27.500
Summe
3,55
632.335
269.921
334.914
27.500
Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 302.928 t€ (Vorjahr: 308.335 t€) und Schuldscheindarlehen in Höhe von 232.500 t€ (Vorjahr: 324.000 t€).
Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz der in Anspruch genommenen Finanzierungen beträgt 2,99 % (Vorjahr: 3,55 %) bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 2,1 Jahren (Vorjahr: 1,8 Jahren). Die Kreditlinien belaufen sich auf 835.850 t€ (Vorjahr: 987.830 t€). Die durchschnittliche Restlaufzeit der Kreditlinien beträgt 2,3 Jahre (Vorjahr: 2,2 Jahre).
Die Refinanzierung der AGRANA-Gruppe setzt sich im Wesentlichen aus zwei syndizierten Kreditlinien über insgesamt 250.000 t€ (Vorjahr: 365.000 t€) und Schuldscheindarlehen über 232.500 t€ (Vorjahr: 324.000 t€) zusammen. Die übrigen Refinanzierungen betreffen bilaterale Kreditlinien.
Fest verzinslich waren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Volumen von 150.870 t€ (Vorjahr: 203.597 t€). Bei den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen die Marktwerte den Buchwerten. Am Bilanzstichtag waren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 6.807 t€ (Vorjahr: 4.662 t€) durch sonstige Pfandrechte gesichert, siehe Note (24).
Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einen Rückgang um –79.633 t€ auf 123.993 t€.
11.2.
Derivative Finanzinstrumente
Die AGRANA-Gruppe setzt zur Absicherung von Risiken aus operativer Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit (Änderung von Zinssätzen, Wechselkursen und Rohstoff- und Energiepreisen) derivative Finanzinstrumente ein. Dabei sichert sich AGRANA im Wesentlichen gegen folgende Risiken ab:
Zinsänderungsrisiken, die sich aus Kreditaufnahmen mit variabler Verzinsung ergeben können.
Währungsrisiken, die sich im Wesentlichen aus Warenkäufen und -verkäufen in US-Dollar und osteuropäischen Währungen sowie Finanzierungen in Fremdwährungen ergeben können.
Marktpreisrisiken ergeben sich insbesondere aus Änderungen der Rohstoffpreise für Weltmarktzucker, der Getreidepreise, der Verkaufspreise für Zucker und Ethanol sowie der Energiepreise.
Dabei werden ausschließlich marktübliche Instrumente mit einer ausreichenden Marktliquidität wie Zinsswaps, Devisenswaps, Rohstofffutures oder Energieswaps verwendet. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch Konzernrichtlinien geregelt, die den spekulativen Einsatz derivativer Finanzinstrumente ausschließen, grundgeschäftsorientierte Limits zuweisen, Genehmigungsverfahren definieren, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig durch eine interne neutrale Stelle unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft.
Nominal- und Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente
Die Nominal- und Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente der AGRANA-Gruppe stellen sich wie folgt dar:
Kauf
Verkauf
Nominale
Positive
Marktwerte
Negative
Marktwerte
Netto-
marktwerte
t€
t€
t€
t€
28.02.2026
AUD
EUR
6.288
139
–3
136
CZK
EUR
4.733
0
–4
–4
EUR
AUD
9.623
8
–330
–322
EUR
CZK
40.109
4
–87
–83
EUR
GBP
952
5
0
5
EUR
HUF
36.742
1
–897
–896
EUR
JPY
7.881
223
0
223
EUR
MXN
31.804
2
–1.842
–1.840
EUR
PLN
14.725
4
–84
–80
EUR
RON
118.264
0
–847
–847
EUR
USD
76.952
1.127
–39
1.088
EUR
ZAR
3.728
1
–239
–238
HUF
EUR
11.084
69
–2
67
MXN
EUR
10.500
183
0
183
MXN
USD
3.388
17
0
17
PLN
EUR
21.979
83
–6
77
RON
EUR
52.529
393
–1
392
USD
AUD
6.158
15
0
15
USD
EUR
60.841
179
–152
27
Zwischensumme
Devisenswaps
518.280
2.453
–4.533
–2.080
Zinsswaps
152.500
53
–1.086
–1.033
Weizen- und Maisfutures
12.321
237
–2.201
–1.964
Energieswaps
38.079
521
–5.723
–5.202
Ethanolfutures
18.031
0
–24
–24
Summe
739.211
3.264
–13.567
–10.303
Konzernanhang
Kauf
Verkauf
Nominale
Positive
Marktwerte
Negative
Marktwerte
Netto-
marktwerte
t€
t€
t€
t€
28.02.2025
AUD
EUR
3.923
0
–26
–26
CZK
EUR
11.039
115
0
115
EUR
AUD
5.114
86
0
86
EUR
CZK
66.737
0
–615
–615
EUR
GBP
547
0
–7
–7
EUR
HUF
20.718
0
–648
–648
EUR
JPY
6.536
0
–221
–221
EUR
MXN
13.525
0
–517
–517
EUR
PLN
9.387
0
–189
–189
EUR
RON
120.025
0
–1.089
–1.089
EUR
RUB
507
0
–26
–26
EUR
USD
105.827
0
–1.892
–1.892
EUR
ZAR
3.668
0
–39
–39
HUF
EUR
14.750
481
0
481
MXN
EUR
9.070
159
0
159
MXN
USD
8.645
134
0
134
PLN
EUR
16.044
457
0
457
RON
EUR
62.359
454
–1
453
USD
AUD
0
0
0
0
USD
EUR
111.233
431
–260
171
Zwischensumme
Devisentermingeschäfte
589.654
2.317
–5.530
–3.213
Zinsswaps
102.500
0
–1.644
–1.644
Weizen- und Maisfutures
43.685
684
0
684
Energieswaps
55.225
6.478
–4.324
2.154
Ethanolfutures
10.268
387
0
387
Summe
801.332
9.866
–11.498
–1.632
Das Nominale der derivativen Sicherungsgeschäfte entspricht der rechnerischen Basis aller derivativen Finanzinstrumente umgerechnet in die Konzernwährung Euro.
Der Marktwert der am 28. Februar 2026 bestehenden Derivate würde sich bei einer Reduzierung bzw. Erhöhung des Marktzinssatzes um einen halben Prozentpunkt sowie bei einer Auf- bzw. Abwertung der betrachteten Währungen gegenüber dem Euro um 10 % und bei einer Reduzierung bzw. Erhöhung der Weizen-, Mais-, Gas-, bzw. Ethanolpreise um jeweils 10 % wie folgt entwickeln (Sensitivität):
Nominale
Sensitivität (+)
Sensitivität (–)
t€
28.02.2026
28.02.2025
28.02.2026
28.02.2025
28.02.2026
28.02.2025
Devisenswaps
518.280
589.654
8.589
–13.164
–7.028
10.770
Zinsswaps
152.500
102.500
1.835
2.244
–1.835
–2.244
Rohstofffutures
30.352
53.953
–571
3.342
571
–3.342
Energieswaps
38.079
55.225
3.808
6.874
–3.808
–6.874
Die positiven bzw. negativen Veränderungen der Nettomarktwerte hätten das Eigenkapital inklusive Steuereffekt um
3.405 t€ (Vorjahr: 8.957 t€) bzw. um –3.493 t€ (Vorjahr: –9.066 t€) und das Ergebnis vor Ertragsteuern um
9.240 t€ (Vorjahr: –12.336 t€) bzw. um –7.563 t€ (Vorjahr: 10.084 t€) verändert.
Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen die Zahlungsabflüsse voraussichtlich eintreten werden, sowie die Buchwerte der zugehörigen derivativen Finanzinstrumente:
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
t€
Buch-
wert
Summe
0 bis
3 M
4 bis
6 M
7 bis
12 M
1 bis
2 J
2 bis
3 J
3 bis
4 J
4 bis
5 J
Über
5 J
28.02.2026
Devisenswaps
Positive Marktwerte
2.453
2.453
2.408
27
18
0
0
0
0
0
Negative Marktwerte
–4.533
–4.533
–4.395
–109
–29
0
0
0
0
0
Zinsswaps
Positive Marktwerte
53
2
0
0
1
1
0
0
0
0
Negative Marktwerte
–1.086
–1.106
–122
–122
–243
–404
–121
–94
0
0
Rohstofffutures
Positive Marktwerte
237
237
237
0
0
0
0
0
0
0
Negative Marktwerte
–2.225
–2.225
–2.219
–6
0
0
0
0
0
0
Energieswaps
Positive Marktwerte
521
521
38
58
411
14
0
0
0
0
Negative Marktwerte
–5.723
–5.723
–66
–117
–2.496
–1.828
–950
–266
0
0
Summe
–10.303
–10.374
–4.119
–269
–2.338
–2.217
–1.071
–360
0
0
28.02.2025
Devisenswaps
Positive Marktwerte
2.317
2.317
2.171
107
39
0
0
0
0
0
Negative Marktwerte
–5.530
–5.530
–5.300
–100
–130
0
0
0
0
0
Zinsswaps
Positive Marktwerte
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Negative Marktwerte
–1.644
–84
0
–8
–9
–16
–24
–14
–13
0
Rohstofffutures
Positive Marktwerte
1.071
1.071
334
109
628
0
0
0
0
0
Negative Marktwerte
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Energieswaps
Positive Marktwerte
6.478
6.478
688
169
3.767
1.749
105
0
0
0
Negative Marktwerte
–4.324
–4.324
0
0
–1.770
–1.672
–644
–238
0
0
Summe
–1.632
–72
–2.107
277
2.525
61
–563
–252
–13
0
Die Währungs- und Rohstoffderivate haben Laufzeiten von bis zu einem Jahr, die Zinsderivate von einem bis zu vier Jahren und die Energiederivate von einem bis zu vier Jahren. Der Ausweis der positiven Marktwerte erfolgt in den sonstigen Vermögenswerten und jener der negativen Marktwerte in den sonstigen Verbindlichkeiten.
Der Marktwert entspricht dem Betrag, den die AGRANA-Gruppe zum Bilanzstichtag bei unterstellter Auflösung des Sicherungsgeschäftes zu bezahlen oder zu erhalten hätte. Da es sich bei den Sicherungsgeschäften nur um marktübliche, handelbare Finanzinstrumente handelt, wird der Marktwert anhand von Marktnotierungen ermittelt.
Die Wertänderungen jener derivativen Finanzinstrumente, die in keiner Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft stehen, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Absicherungen erfolgten sowohl zur Sicherung von Verkaufserlösen als auch von Materialaufwendungen.
Konzernanhang
Absicherung von Zahlungsströmen
Wertänderungen von Derivatgeschäften, die zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme durchgeführt wurden und in einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft stehen (Cashflow-Hedges), sind zunächst erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms in den Umsatzerlösen (Verkaufstransaktionen) bzw. im Materialaufwand (Einkaufstransaktionen) sowie im Finanzergebnis (Zinsswaps) erfolgswirksam zu erfassen. Führt die abgesicherte Transaktion zum späteren Ansatz eines nicht-finanziellen Postens (z.B. Vorräte), wird der kumulierte Betrag im sonstigen Ergebnis zum Zeitpunkt der Bilanzierung des nicht-finanziellen Postens direkt in dessen Anschaffungskosten einbezogen (Basis Adjustment).
Die im Rahmen einer Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft bilanzierten Derivate werden in der folgenden Tabelle angegeben:
28.02.2026
28.02.2025
Marktwert
Marktwert
t€
Positiv
Negativ
Positiv
Negativ
Devisenswaps
14
–72
0
–166
Zinsswaps
53
–1.086
0
–1.644
Weizenfutures
237
–2.160
628
0
Energieswaps
521
–5.723
6.218
–4.324
Ethanolfutures
0
–24
387
0
Summe
825
–9.065
7.233
–6.134
Im Zuge der Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden Transaktionen in US-Dollar gegen Veränderungen der Wechselkurse mittels Devisenswaps abgesichert.
Zur Absicherung des Zinsrisikos bestehen Zinsswaps, die in einer Sicherungsbeziehung zum Grundgeschäft stehen. Als Grundgeschäft gelten die künftigen Zahlungsströme von Finanzverbindlichkeiten, die variabel zum 3-Monats- und
6-Monats-EURIBOR verzinst werden. Die Absicherung der variablen künftigen Zinszahlungen aus der Finanz-verbindlichkeit führt zur Reduktion volatiler Bewertungsbestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung und steigert die Planungs- und Prognosequalität. Risikomanagementziel ist daher die Absicherung gegen das Risiko von Schwankungen von variablen Zahlungsströmen.
Zur Absicherung des Preisrisikos beim Weizeneinkauf, Einkäufe von Gas sowie den Verkauf von Ethanol erfolgen im Rahmen der Risikomanagementstrategie Absicherungen durch den Abschluss von Futures und OTC-Swaps (over the counter) solcherart, dass ein bestimmter Prozentsatz der geplanten Mengen abgesichert wird. Ziel der Risikomanagementstrategie ist es, den Preis von zukünftigen Ein- bzw. Verkäufen durch den Abschluss von entsprechenden Future-Kontrakten und OTC-Swaps frühzeitig zu fixieren.
Für das Geschäftsjahr 2025|26 wurden –18.619 t€ (Vorjahr: 15.768 t€) vor Steuern und 4.140 t€ (Vorjahr: –3.339 t€) Steuern für Wertänderungen von Derivaten mit einer Sicherungsbeziehung zum Grundgeschäft im sonstigen Ergebnis erfasst. Es waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Verluste von 856 t€ (Vorjahr: Gewinne von 39 t€) aus Ineffektivitäten zu erfassen, da Grundgeschäfte in geringerem Ausmaß als die zugrundeliegende Sicherungsbeziehung (Energieswaps) eintraten. Die Ineffektivitäten wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen erfasst.
Derivatergebnisse bereits realisierter Grundgeschäfte von Ethanolfutures von –17 t€ (Vorjahr: 0 t€) wurden von der Rücklage für Sicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges) in die Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatzerlöse) umgegliedert. Die Marktwerte der Derivate verblieben in der Bilanz bis zu deren Realisierung.
Basis Adjustments wurden für Weizenfutures in Höhe von 3.483 t€ (Vorjahr: 4.546 t€) nach Steuern und für Energieswaps in Höhe von 4.629 t€ (Vorjahr: –250 t€) nach Steuern vorgenommen.
In der folgenden Tabelle sind die Derivate mit einer Sicherungsbeziehung zum Grundgeschäft mit dem Nominalvolumen und den durchschnittlichen Preisen und Zinssätzen gemäß ihrer Fälligkeit dargestellt:
28.02.2026
28.02.2025
Fälligkeit
Fälligkeit
Bis
1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
Bis
1 Jahr
1 bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
Devisenswaps (USD)
Nominalbetrag
t€
6.724
0
0
2.200
0
0
Ø abgesicherter Preis
USD
1,192
0
0
1,107
0
0
Devisenswaps (RON)
Nominalbetrag
t€
0
0
0
2.411
0
0
Ø abgesicherter Preis
RON
0
0
0
5,071
0
0
Devisenswaps (HUF)
Nominalbetrag
t€
0
0
0
2.221
0
0
Ø abgesicherter Preis
HUF
0
0
0
409,977
0
0
Devisenswaps (CZK)
Nominalbetrag
t€
3.982
0
0
0
0
0
Ø abgesicherter Preis
CZK
24,567
0
0
0
0
0
Zinsswaps
Nominalbetrag
t€
0
152.500
0
75.000
27.500
0
Ø Zinssatz
%
0
2,466
0
2,690
2,640
0
Weizenfutures
Volumen
Tonnen
58.200
0
0
184.050
0
0
Ø abgesicherter Preis
€ je Tonne
241,392
0
0
231,286
0
0
Ethanolfutures
Volumen
m3
24.000
0
0
15.000
0
0
Ø abgesicherter Preis
€ je m3
693,623
0
0
710,334
0
0
Gasswaps
Volumen
MWh
569.762
700.098
0
1.135.621
687.060
0
Ø abgesicherter Preis
€ je MwH
37,249
31,506
0
34,654
41,326
0
Konzernanhang
11.3.
Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten
Die nachstehende Tabelle stellt die Buch- und die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einzeln und je Bewertungskategorie dar. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstrumentes ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen wird.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt des Weiteren, wie die beizulegenden Zeitwerte (je Klasse von Finanzinstrumenten) ermittelt wurden. Dabei wurde eine Klassifizierung in drei Hierarchien vorgenommen, die die Marktnähe der in der Ermittlung eingehenden Daten widerspiegelt.
Die verschiedenen Levels wurden wie folgt bestimmt:
In Level 1 werden jene Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von Börsen- oder Markt- preisen auf einem aktiven Markt für dieses Instrument (ohne Anpassungen oder geänderte Zusammensetzung) ermittelt wird.
In Level 2 werden die beizulegenden Zeitwerte anhand von Börsen- oder Marktpreisen auf einem aktiven Markt für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden oder andere Bewertungsmethoden, für die signifikante Eingangsparameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, ermittelt.
In Level 3 werden jene Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt wird, für die signifikante Eingangsparameter herangezogen werden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes von Währungsderivaten Level 2 erfolgt auf Basis des Währungskurses zum Stichtag sowie der für die Restlaufzeit relevanten Zinsdifferenz der zugrunde liegenden Währungen. Es wird der
Mark-to-Market-Kurs ermittelt und mit dem Kurs des Grundgeschäftes verglichen. Die Inputfaktoren hierfür sind einerseits das Fixing der Europäischen Zentralbank (im Folgenden kurz: EZB) bzw. ausgewählter Nationalbanken und andererseits die täglich veröffentlichten Geldmarktzinssätze in den für AGRANA relevanten Währungen.
Bei Zinsderivaten Level 2 wird zur Bemessung des Zeitwertes der fixe Zinssatz mit den zum Stichtag gültigen Swap-Sätzen bzw. der laufzeitrelevanten Zinsstrukturkurve verglichen. Der Zeitwert wird einer gesonderten Berechnung von Bankinstituten entnommen.
Zur Absicherung von Preisrisiken im Rahmen der Energiebeschaffung werden bei Bankinstituten OTC-Swaps abgeschlossen. Diese sind dem Level 2 zuzuordnen. Die beizulegenden Zeitwerte werden über Börsenpreise zum Stichtag ermittelt und einer gesonderten Bestätigung der Bankinstitute entnommen.
Bei der Bemessung der beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Level 2 werden die in den bestehenden Finanzierungsverträgen vereinbarten Konditionen, wie Restlaufzeit und Zinssatz, mit den am Bilanzstichtag verfügbaren aktuellen Marktkonditionen für neue Finanzierungen bei gleicher Restlaufzeit verglichen. Die Zinsdifferenz aus dem Vergleich führt zu dem Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf stehen, sind dem Level 2 zugeordnet. Der Buchwert entspricht dem Marktwert und stellt somit den beizulegenden Zeitwert dar.
Die nachfolgende Tabelle enthält keine Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten von finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Dies trifft insbesondere auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aufgrund der kurzen Laufzeit zu.

Buchwert
Beizulegender Zeitwert
t€
Erfolgs-
wirksam zum
beizulegen-
den Zeit-
wert über
die Gewinn-
und Verlust-
rechnung
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeit-
wert im
sonstigen
Ergebnis
(ohne
Recycling)
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeit-
wert im
sonstigen
Ergebnis
(mit Recycling)
Zu fortge-
führten An-
schaffungs-
kosten
bewertet
Summe
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
28.02.2026
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere
(langfristig gehalten)
14.022
7.380
21.402
11.788
9.614
21.402
Beteiligungen
(langfristig gehalten)
10
10
10
10
Derivative finanzielle
Vermögenswerte
2.439
825
3.264
237
3.027
3.264
16.461
7.390
825
24.676
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
17.342
203.611
220.953
17.342
17.342
Sonstige finanzielle
Forderungen1
57.949
57.949
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
123.993
123.993
17.342
385.553
402.895
Zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten aus
derivativen Finanzinstrumenten
4.502
9.065
13.567
2.225
11.342
13.567
4.502
9.065
13.567
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
302.928
302.928
302.906
302.906
Schuldscheindarlehen
232.500
232.500
232.346
232.346
Leasingverbindlichkeiten2
31.004
31.004
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
486.446
486.446
Lieferantenfinanzierungs-
vereinbarungen mit einem
Zahlungsdienstleister
13.259
13.259
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten3
121.447
121.447
1.187.584
1.187.584
1 Ohne sonstige Steuerforderungen, geleistete Anzahlungen und Abgrenzungen, die zu keinem Zahlungsfluss führen
2 Die Angabe des beizulegenden Zeitwertes entfällt gemäß IFRS 7.29d
3 Ohne Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern, im Rahmen der sozialen Sicherheit, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie Abgrenzungen
Konzernanhang
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
t€
Erfolgs-
wirksam zum
beizulegen-
den Zeit-
wert über
die Gewinn-
und Verlust-
rechnung
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeit-
wert im
sonstigen
Ergebnis
(ohne
Recycling)
Erfolgs-
neutral zum
beizulegen-
den Zeit-
wert im
sonstigen
Ergebnis
(mit Recycling)
Zu fortge-
führten An-
schaffungs-
kosten
bewertet
Summe
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
28.02.2025
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere
(langfristig gehalten)
13.153
7.143
20.296
11.556
8.740
20.296
Beteiligungen
(langfristig gehalten)
10
10
10
10
Derivative finanzielle
Vermögenswerte
2.633
7.233
9.866
1.071
8.795
9.866
15.786
7.153
7.233
30.172
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
9.503
290.847
300.350
9.503
9.503
Sonstige finanzielle
Forderungen1
54.702
54.702
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
203.626
203.626
9.503
549.175
558.678
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten aus
derivativen Finanzinstrumenten
5.364
6.134
11.498
11.498
11.498
5.364
6.134
11.498
Nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
308.335
308.335
306.663
306.663
Schuldscheindarlehen
324.000
324.000
322.958
322.958
Leasingverbindlichkeiten2
28.008
28.008
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
508.077
508.077
Lieferantenfinanzierungs-
vereinbarungen mit einem
Zahlungsdienstleister
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten3
116.307
116.307
1.284.727
1.284.727
1 Ohne sonstige Steuerforderungen, geleistete Anzahlungen und Abgrenzungen, die zu keinem Zahlungsfluss führen
2 Die Angabe des beizulegenden Zeitwertes entfällt gemäß IFRS 7.29d
3 Ohne Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern, im Rahmen der sozialen Sicherheit, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie Abgrenzungen
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und anhand der nachfolgend dargestellten Methoden und Prämissen ermittelt.
Wertpapiere Level 1 der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung“ enthalten Investmentfondsanteile in Höhe von 11.788 t€ (Vorjahr: 11.556 t€) und werden zu aktuellen Börsenwerten gemäß Depotauszug bewertet. Wertpapiere Level 3 der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)“ stellen zum überwiegenden Teil Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 7.120 t€ (Vorjahr: 6.883 t€) dar, für die der Marktwert anhand eines Unternehmenswertgutachtens des Emittenten ermittelt wird. Für sonstige Wertpapiere des Levels 3 der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung“ (Wertrechte und Fondsanteile) in Höhe von 2.234 t€ (Vorjahr: 1.597 t€) entspricht deren Nettovermögenswert dem beizulegenden Zeitwert. Bei „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)“ klassifizierten Aktien von nicht börsennotierten Gesellschaften in Höhe von 260 t€ (Vorjahr: 260 t€) und Beteiligungen (nicht konsolidierte Tochterunternehmen) in Höhe von 10 t€ (Vorjahr: 10 t€) wurde auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels Abzinsung künftig erwarteter Cashflows verzichtet, da diese Position von untergeordneter Bedeutung für den Konzern ist.
Wertpapiere, Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, die als „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)“ klassifiziert wurden, werden aufgrund strategischer Überlegungen langfristig gehalten. Die folgende Tabelle zeigt deren beizulegende Zeitwerte und die Dividendenausschüttungen.
Beizu-
legender
Zeitwert
Dividende
Beizu-
legender
Zeitwert
Dividende
t€
28.02.2026
2025|26
28.02.2025
2024|25
RAIFFEISEN-HOLDING
NIEDERÖSTERREICH-WIEN regGenmbH
7.120
96
6.883
93
Übrige
270
37
270
32
Summe
7.390
133
7.153
125
Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren Level 3 wurden mit 237 t€ (Vorjahr: 835 t€) vor Steuern und
–55 t€ (Vorjahr: –192 t€) Steuern erfolgsneutral in der Rücklage für Eigenkapitalinstrumente im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr 2025|26 gab es in der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling)“ Level 3 keine Veränderungen.
Die positiven und negativen Marktwerte aus Rohstofffutures betreffen zum Teil Cashflow-Hedges. Im Fall der Zinssicherungsgeschäfte wurden die Marktwerte auf Basis diskontierter, künftig erwarteter Cashflows ermittelt. Die Bewertung der Devisenswaps erfolgt auf der Grundlage von Referenzkursen unter der Berücksichtigung von Terminauf- bzw. -abschlägen. Die Marktwerte für Zinsswaps werden den zum Bilanzstichtag eingeholten Bankbestätigungen entnommen. Diese entsprechen den Barwerten der zukünftigen Zinszahlungen auf Basis der unterlegten Zinsstrukturkurven. Bei Rohstofffutures basiert der Marktwert auf offiziellen Börsennotierungen. Die Marktwerte von Währungsderivaten basieren auf den von AGRANA zum Bilanzstichtag ermittelten Forward-Rates und den gesicherten Wechselkursen. Den zur Ermittlung der Forward-Rate herangezogenen Zinssätzen und Wechselkursen liegen die Notierungen der EZB bzw. der Nationalbanken zugrunde. Die konzernintern ermittelten Marktwerte können aufgrund von unterschiedlichen Zinssätzen in Einzelfällen unwesentlich von den Bankberechnungen abweichen. Die Marktwerte der Energieswaps stellen Cashflow-Hedges dar und werden Bankbestätigungen entnommen.
Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsflüsse. Bei variabel verzinsten Verbindlichkeiten entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten.
Konzernanhang
Die Nettogewinne und -verluste aus der Bewertung der Finanzinstrumente werden in folgender Tabelle je Bewertungskategorie dargestellt:
t€
2025|26
2024|25
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
567
350
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert – Derivate
2.796
322
Zu fortgeführten Anschaffungskosten – finanzielle Vermögenswerte
–471
–3.517
Zu fortgeführten Anschaffungskosten – finanzielle Verbindlichkeiten
–3.951
–830
Nettoergebnis Finanzinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung
–1.059
–3.675
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling)
237
835
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert – Sicherungsinstrumente
–18.619
15.768
Nettoergebnis Finanzinstrumente im sonstigen Ergebnis
–18.382
16.603
Nettoergebnis Finanzinstrumente gesamt
–19.441
12.928
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, stellen sich wie folgt dar:
t€
2025|26
2024|25
Gesamtzinserträge
5.186
4.982
Gesamtzinsaufwendungen
–28.278
–34.292
Nettozinsergebnis
–23.092
–29.310
Die Gesamtzinserträge beinhalten im Wesentlichen Zinserträge auf Bankguthaben. Die Gesamtzinsaufwendungen weisen neben Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten hauptsächlich Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus Schuldscheindarlehen aus.
11.4.
Risikomanagement in der AGRANA-Gruppe
Die AGRANA-Gruppe unterliegt Marktpreisrisiken durch Veränderung von Wechselkursen, Zinssätzen und Wertpapierkursen. Auf der Beschaffungsseite resultieren Preisrisiken im Wesentlichen aus Energiekosten und dem Einkauf von Weltmarktzucker sowie von Weizen und Mais im Rahmen der Bioethanolproduktion und auf der Verkaufsseite aus den auf Ethanol und Weltmarktzucker basierenden Verkaufspreisen. Darüber hinaus unterliegt der Konzern Kreditrisiken, die insbesondere aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren.
AGRANA setzt ein integriertes System zur Früherkennung und Überwachung von konzernspezifischen Risiken ein. Der erfolgreiche Umgang mit Risiken wird von der Zielsetzung geleitet, eine Balance von Ertrag und Risiko zu erreichen. Die Risikokultur des Unternehmens ist durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie die Implementierung interner Kontrollen gekennzeichnet.
AGRANA begreift einen verantwortungsvollen Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Das Risikomanagement ist daher integrales Element der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse und wird durch den Vorstand vorgegeben. Die Mutter- und alle Tochtergesellschaften setzen Risikomanagementsysteme ein, die auf das jeweils spezifische operative Geschäft zugeschnitten sind. Sie zielen auf die systematische Identifikation, Bewertung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab.
Das Risikomanagement der AGRANA-Gruppe basiert auf dem Risikocontrolling auf operativer Ebene, einem strategischen Beteiligungscontrolling und einem internen Überwachungssystem, das durch die Konzernrevision wahrgenommen wird. Ergänzend hierzu werden Entwicklungstendenzen, die für die AGRANA-Gruppe bestandsgefährdenden Charakter entfalten könnten, bereits frühzeitig identifiziert, analysiert und im Rahmen des Risikomanagements fortlaufend neu bewertet.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko stellt die Gefahr eines ökonomischen Verlustes dar, weil ein Kontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bestandteile des Kreditrisikos sind sowohl das Risiko der Verschlechterung der Bonität als auch das unmittelbare Ausfallrisiko.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der AGRANA-Gruppe bestehen überwiegend gegenüber der Lebensmittelindustrie, der chemischen Industrie sowie dem Groß- und Einzelhandel. Das Kreditrisiko bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis von internen Richtlinien gesteuert.
Folgende Grundsätze des Kreditrisikomanagements werden in der AGRANA-Gruppe verfolgt:
Bonitätsprüfung von potenziellen Neukunden sowie laufende Bonitätsprüfung bereits bestehender Kunden
Abschluss von Warenkreditversicherungen gemäß konzerninterner Regeln und Vorgaben sowie gegebenenfalls Ergänzung um zusätzliche Sicherheiten wie Bankgarantien, Akkreditive oder Vorauszahlungen
Systemgestützte Kreditlimit-Prüfungen
Standardisiertes Mahnwesen
Jede operative Einheit ist für die Umsetzung und Überwachung der entsprechenden Prozesse verantwortlich. Darüber hinaus wird von den operativen Einheiten monatlich ein Kreditrisikobericht erstellt und auf Konzernebene verdichtet. Dabei wird die Entwicklung einheitlicher Kennzahlen wie Day Sales Outstanding (DSO), Altersstruktur der Forderungen oder Art und Umfang der Kreditbesicherung im Rahmen des Kreditrisikomonitorings verfolgt.
Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs wird gemäß internen Richtlinien und IFRS 9 bei 90 Tage überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von einer Uneinbringlichkeit ausgegangen, es sei denn, die operative Einheit verfügt über angemessene und belastbare Informationen, dass eine längere Überfälligkeit gerechtfertigt ist. Sollte jedoch ein Wertberichtigungsbedarf im Rahmen des Kreditrisikomonitorings festgestellt werden, so wird mit einer Einzelwertberichtigung vorgesorgt. Dies trifft auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu, die weniger als 90 Tage überfällig sind. Erst wenn von einem tatsächlichen Ausfall ausgegangen werden kann, werden die Forderungen ausgebucht.
AGRANA wendet zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste den vereinfachten Ansatz gemäß IFRS 9 an. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus wurden die Ausfälle der letzten zehn Jahre evaluiert. Auf Basis dieser Ergebnisse wurden Loss Rates gemäß Überfälligkeiten und den Zahlungsprofilen der zugrunde liegenden Umsatzerlöse festgelegt. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Projektionen für notleidende Kredite (Non-Performing-Loans) wurden für das Ermittlungsmodell als relevantester Faktor für die Anpassung der historischen Verlustquoten definiert. Credit Spreads stellen nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine – wie auch in den Vorjahren – derzeit keine geeigneten Anpassungsfaktoren dar. Im Jahresvergleich zeigten Credit Spreads in den einzelnen Laufzeiten und Bonitätsklassen überwiegend Rückgänge, was auf eine Unterbewertung des Kreditrisikos hindeuten würde.
Um den weiterhin bestehenden Unsicherheiten Rechnung zu tragen, wurden wie im Vorjahr auf die Skalarfaktoren der Ukraine und Russland ein Multiplikator von 2 und den Rest der Welt von 1,5 angewandt. Die Risikovorsorge stieg auf 229 t€ (Vorjahr: 194 t€) und blieb insgesamt für den Konzern unwesentlich.
Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Loss Rates und die gebildeten Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:
Konzernanhang
t€
Loss Rate
%
Brutto-
buchwert
Wert-
berichti-
gung
Netto-
buchwert
28.02.2026
Noch nicht fällige Forderungen
0,0410
200.623
–82
200.541
Überfällige Forderungen
Bis 30 Tage
0,2553
15.156
–39
15.117
31 bis 90 Tage
1,6071
4.662
–75
4.587
91 Tage und älter
4,4283
741
–33
708
Einzelwertberichtigungen
10.684
–10.684
0
Summe
231.866
–10.913
220.953
28.02.2025
Noch nicht fällige Forderungen
0,0337
285.141
–96
285.045
Überfällige Forderungen
Bis 30 Tage
0,2538
12.497
–32
12.465
31 bis 90 Tage
1,6297
1.759
–29
1.730
91 Tage und älter
5,3863
1.147
–37
1.110
Einzelwertberichtigungen
11.981
–11.981
0
Summe
312.525
–12.175
300.350
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich folgendermaßen entwickelt:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Wertberichtigungen zum 01.03.
12.175
9.291
Währungsänderungen/Sonstige Veränderungen
–669
–308
Zuführungen
2.141
4.650
Verbrauch
–877
–271
Auflösungen
–1.857
–1.187
Wertberichtigungen zum 28.02.
10.913
12.175
Die Auflösung der Wertberichtigungen enthält Zinserträge von 28 t€ (Vorjahr: 18 t€).
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht bzw. nicht in ausreichendem Maß erfüllen kann.
Die AGRANA-Gruppe generiert Liquidität durch das operative Geschäft sowie durch externe Finanzierungen. Die Mittel dienen der Finanzierung von Working Capital, Investitionen und Akquisitionen.
Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und, sofern erforderlich, in Form von Barmitteln gehalten.
Zur Steuerung der saisonal schwankenden Liquiditätsströme werden sowohl kurz- als auch langfristige Finanzierungen im Rahmen des täglichen Finanzmanagements durchgeführt.
Zum Bilanzstichtag bestehen Kreditlinien in Höhe von 835.850 t€ (Vorjahr: 987.830 t€). Die gewichtete Restlaufzeit der Kreditlinien zum Bilanzstichtag beträgt 2,3 Jahre (Vorjahr: 2,2 Jahre).
Die nachstehende Fälligkeitsübersicht zeigt, wie die Cashflows der Verbindlichkeiten per 28. Februar 2026 die Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen. Sämtliche Zahlungsabflüsse sind undiskontiert.
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
t€
Buch-
wert
Summe
0 bis
3 M
4 bis
6 M
7 bis
12 M
1 bis
2 J
2 bis
3 J
3 bis
4 J
4 bis
5 J
über
5 J
28.02.2026
Nicht derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
302.928
330.951
51.710
2.783
49.710
10.330
58.532
34.994
122.892
0
Schuldscheindarlehen
232.500
246.279
0
85.637
3.426
120.981
1.272
34.963
0
0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
486.446
486.446
424.783
59.253
2.410
0
0
0
0
0
Lieferantenfinanzierungs-
vereinbarungen mit einem
Zahlungsdienstleister
13.259
13.259
13.259
0
0
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen der
Südzucker-Gruppe und
Gemeinschaftsunternehmen
24.420
24.420
21.262
2.100
1.058
0
0
0
0
0
Leasingverbindlichkeiten
31.004
41.834
2.226
1.972
3.879
6.378
4.968
4.392
2.096
15.923
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
97.027
97.027
66.550
13.731
13.603
1.394
1.642
69
9
29
1.187.584
1.240.216
579.790
165.476
74.086
139.083
66.414
74.418
124.997
15.952
Derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Zinsswaps
1.086
1.106
122
122
243
404
121
94
0
0
Devisenswaps
4.533
4.533
4.395
109
29
0
0
0
0
0
Rohstofffutures
2.225
2.225
2.219
6
0
0
0
0
0
0
Energieswaps
5.723
5.723
66
117
2.496
1.828
950
266
0
0
13.567
13.587
6.802
354
2.768
2.232
1.071
360
0
0
28.02.2025
Nicht derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
308.335
325.791
99.750
36.354
48.780
50.457
6.426
3.565
80.459
0
Schuldscheindarlehen
324.000
350.038
0
6.350
96.181
89.604
121.415
1.414
35.074
0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
508.077
508.077
453.755
53.666
656
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen und sonstigen
Beteiligungen der
Südzucker-Gruppe und
Gemeinschaftsunternehmen
18.387
18.387
17.736
310
341
0
0
0
0
0
Leasingverbindlichkeiten
28.008
38.838
2.005
1.719
3.479
6.312
2.898
2.423
2.307
17.695
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
97.920
97.920
69.879
8.743
15.526
3.097
437
132
69
37
1.284.727
1.339.051
643.125
107.142
164.963
149.470
131.176
7.534
117.909
17.732
Derivative
finanzielle Verbindlichkeiten
Zinsswaps
1.644
84
0
8
9
16
24
14
13
0
Devisenswaps
5.530
5.530
5.300
100
130
0
0
0
0
0
Energieswaps
4.324
4.324
0
0
1.770
1.672
644
238
0
0
11.498
9.938
5.300
108
1.909
1.688
668
252
13
0
Konzernanhang
Die undiskontierten Zahlungsabflüsse unterliegen der Bedingung, dass die Tilgung von Verbindlichkeiten auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen ist. Die Ermittlung von Zinsauszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung erfolgt auf Basis der zuletzt gültigen Zinssätze.
Währungsrisiken
Der AGRANA-Konzern ist aufgrund seines internationalen Geschäftsumfanges von Fremdwährungsrisiken aus Finanzierungen und Geldveranlagungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Einkaufs- und Liefertransaktionen sowie aus zukünftigen Fremdwährungs-Cashflows aus Ein- und Verkaufsverträgen betroffen. Zur Messung und Steuerung dieser Risiken ermittelt der AGRANA-Konzern den Value at Risk (kurz: VaR) nach dem
Varianz-Kovarianz-Ansatz mit einem Konfidenzintervall von 95 %. Dabei werden alle Positionen der verschiedenen Währungspaare mit den vorhandenen Volatilitäten bewertet und der untereinander bestehenden Korrelation unterzogen.
Das hieraus resultierende Ergebnis wird als diversifizierter VaR angegeben:
Value at Risk
t€
28.02.2026
28.02.2025
Summe Nettopositionen (absolut) der Währungspaare
72.579
73.925
Value at Risk diversifiziert
4.684
8.045
Die folgende Tabelle zeigt die Fremdwährungsposition je Währungspaar der VaR-Berechnung. Die einzelnen Werte beinhalten sowohl den Finanzierungsbereich als auch den operativen Bereich. Die kombinierte Darstellung ermöglicht es somit, die wechselseitigen Beziehungen aus beiden Bereichen je Währungspaar zu quantifizieren („Natural Hedge“).
Fremdwährungs-
positionen
t€
28.02.2026
28.02.2025
Währungspaar
EUR/AUD
375
1.487
EUR/BRL
721
10
EUR/CNY
4.078
1.335
EUR/CZK
759
2.233
EUR/DZD
1.916
2.136
EUR/EGP
2.852
2.625
EUR/HUF
4.546
995
EUR/KRW
1.531
106
EUR/MAD
2.268
1.378
EUR/MXN
979
952
EUR/PLN
170
4.132
EUR/RON
3.377
5.541
EUR/RUB
6.820
9.660
EUR/TRY
2.294
4.145
EUR/UAH
1.447
711
EUR/USD
2.982
6.528
RUB/CNY
7.745
9.347
USD/ARS
4.132
3.326
USD/AUD
1.578
4.298
USD/BRL
6.545
2.616
USD/CNY
594
508
USD/DZD
2.154
1.116
USD/EGP
1.312
961
USD/KRW
4.928
4.041
USD/MXN
4.115
1.428
USD/TRY
979
531
Übrige
1.382
1.779
Summe
72.579
73.925
Das wesentliche Wechselkursrisiko entsteht im operativen Geschäft, wenn Umsatzerlöse und Einkaufsaktivitäten in einer von den zugehörigen Kosten abweichenden Währung anfallen. Das Währungsrisiko aus Finanzierungen besteht im AGRANA-Konzern aus Finanzierungen und Geldanlagen, die nicht in der Landeswährung der Gesellschaft bestehen.
Die Fremdwährungspositionen von gesamt 72.579 t€ (Vorjahr: 73.925 t€) teilen sich im Wesentlichen auf die Länder China, Russland, USA, Brasilien, Ungarn, und Südkorea auf und daraus resultiert ein Value at Risk von 4.684 t€ (Vorjahr: 8.045 t€).
Dem Segment ACS – Zucker zugehörige Konzerngesellschaften mit Sitz in Mitgliedsländern der Europäischen Union, deren Landeswährung nicht der Euro ist, unterliegen einem Wechselkursrisiko zwischen dem Euro und ihrer jeweiligen Landeswährung, da die Rübenpreise für die jeweilige Kampagne zum Teil in Euro festgelegt werden. Die Tochtergesellschaften in Rumänien und Ungarn unterliegen Währungsrisiken durch den Zukauf von Weißzucker in Euro.
Im Segment FBS ergeben sich Risiken aus Wechselkursen, wenn Umsatzerlöse und Materialeinkauf auf Fremdwährungen und nicht auf die jeweiligen Landeswährungen lauten. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus Finanzierungen, die nicht der Landeswährung entsprechen.
Zinsrisiken
Der AGRANA-Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Euro-Zone.
Die Risiken aus möglichen Zinsänderungen werden als „at Risk-Ansatz“ ausgewiesen. Die AGRANA unterscheidet hierbei zwischen dem Cashflow at Risk (kurz: CfaR) für variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten und dem VaR aus Marktzinsänderungen bei fix verzinsten Finanzverbindlichkeiten.
CfaR: Die Erhöhung des Zinsniveaus würde zu einer Verteuerung der Refinanzierungskosten bei variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten führen. Der CfaR-Betrachtung liegen die Volatilitäten der einzelnen Finanzierungswährungen und deren Korrelation untereinander zugrunde.
VaR: Hier wird das implizierte Risiko aus einer Senkung des Zinsniveaus betrachtet, da bestehende fix verzinste Finanzverbindlichkeiten konstant bleiben und nicht dem Markt folgen würden. Die unterschiedlichen Laufzeiten fix verzinster Finanzverbindlichkeiten werden durch gewichtete Barwerte und eine potenzielle Veränderung der variablen Zinsen nach dem „Modified-Duration-Ansatz“ berücksichtigt.
Konzernanhang
Der CfaR und VaR aus Finanzierungen stellen sich wie folgt dar:
t€
28.02.2026
28.02.2025
Nettoposition variabel verzinst
384.558
428.737
Cashflow at Risk diversifiziert
2.978
3.027
Nettoposition fix verzinst
52.686
144.814
Value at Risk bei Zinssatzänderung
1.047
2.695
Demzufolge unterliegen die variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten dem Risiko von Zinsänderungen. Zur Absicherung hiergegen wurden für einen Teil der Finanzverbindlichkeiten Zinsswaps abgeschlossen und eine fixe Verzinsung erreicht.
Commodity-Preis-Risiken
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist AGRANA einem Marktpreisrisiko aus dem Bezug von Rohstoffen, dem Verkauf von Fertigerzeugnissen (Ethanol) sowie dem Bezug von Energie ausgesetzt. Im Rahmen der Herstellung von Bioethanol sind die bei weitem größten Kostenfaktoren die benötigten Rohstoffe Mais und Weizen.
Zum Bilanzstichtag bestanden Rohstofffutures für den Erwerb von Weizen für die österreichische Bioethanolproduktion von 58.200 Tonnen (Vorjahr: Kauf von 184.050 Tonnen), für den Kauf von Mais von 1.000 Tonnen (Vorjahr: Kauf von
2.250 Tonnen) und für den Kauf von Gas von 1.269.860 MWh (Vorjahr: Kauf von 1.822.681 MWh). Weiters bestanden offene Positionen für den Verkauf von Ethanol von 26.000 Tonnen (Vorjahr: Verkauf von 15.000 Tonnen). Insgesamt entsprechen diese Positionen einem Vertragsvolumen von 68.432 t€ (Vorjahr: 109.178 t€) und hatten – basierend auf den zugrunde liegenden Abschlusspreisen – einen negativen Marktwert von 7.190 t€ (Vorjahr: positiver Marktwert 3.225 t€).
Rechtliche Risiken
AGRANA verfolgt kontinuierlich die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder deren Mitarbeitende betreffen und allenfalls zu einer Risikosituation führen könnten, und trifft gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Die unter besonderer Aufmerksamkeit stehenden Rechtsbereiche sind Kartell-, Lebensmittel- und Umweltrecht, neben Datenschutz, Geldwäschebestimmungen und Terrorismusfinanzierung. AGRANA hat für die Bereiche Compliance, Personalrecht und allgemeine Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort.
Zum Bilanzstichtag am 28. Februar 2026 bestehen Rückstellungen für ausgewählte Prozessrisiken. Aus Gründen der Wahrung der Interessen des Unternehmens und um die Position in den laufenden Verfahren nicht zu beeinträchtigen, werden keine weitergehenden Angaben zu Art, Umfang oder möglichen finanziellen Auswirkungen der einzelnen Verfahren gemacht. Das Unternehmen macht von der in IAS 37 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, bestimmte Angaben zu unterlassen, wenn deren Offenlegung dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnte. Das Management geht derzeit davon aus, dass die gebildeten Rückstellungen angemessen sind und keine darüber hinausgehenden wesentlichen Belastungen aus den anhängigen Verfahren zu erwarten sind, soweit diese verlässlich abschätzbar sind.
Darüber hinaus bestehen keine gerichtsanhängigen oder angedrohten zivilrechtlichen Klagen gegen Unternehmen der AGRANA-Gruppe, die eine materielle Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnten.
11.5.
Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Bürgschaften betreffen v.a. Bankkredite der Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Zucker.
t€
28.02.2026
28.02.2025
Bürgschaften
32.360
27.215
Gewährleistungsverpflichtungen, genossenschaftliche Haftungen
1.365
1.365
Es wird davon ausgegangen, dass die Bürgschaften nicht in Anspruch genommen werden.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Form von Bestellobligo für Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 7.753 t€ (Vorjahr: 8.848 t€).
12.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Seit dem Beginn des Krieges im Nahen und Mittleren Osten am 28. Februar 2026 bestehen Unsicherheiten in allen AGRANA-Segmenten. Die Sperre der Straße von Hormus als wichtige Handelsroute von Rohöl und Flüssiggas hat unmittelbare und gravierende Auswirkungen auf Energiepreise und Transportwege. Als Veredler agrarischer Rohstoffe ist AGRANA in hohem Maße von steigenden Energiekosten betroffen, insbesondere in den energieintensiven Produktionen der Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker. Mit dem Anstieg der Treibstoffpreise und der Störung von Transportwegen sind steigende Logistikkosten in allen Segmenten verbunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Rohstoffen und Düngemitteln kann sich insbesondere auf die Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker nachteilig auswirken. Bei einem steigenden Ölpreis gewinnt die Ethanolproduktion für große Zuckerproduzenten, insbesondere in Brasilien, an Attraktivität. Eine damit verbundene signifikante Verlagerung der Produktion von Zucker hin zu Ethanol, könnte das weltweite Zuckerangebot verknappen und in der Folge zu steigenden Zuckerpreisen führen. Volatilitäten auf den internationalen Märkten beeinflussen die Rohstoffpreise für die Produktion. Auch mit einem Anstieg der Preise für Verpackungsmaterial ist zu rechnen. Steigende Inflation kann das Nachfrageverhalten von Konsumenten beeinflussen und somit zu geringeren Absatzmengen führen. Die Auswirkungen dieses dynamischen Krieges sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses auf Energie-, Rohstoff-, Logistikkosten sowie sonstige Kosten nicht absehbar. Die Entwicklung der geopolitischen Lage und die möglichen Auswirkungen auf AGRANA werden kontinuierlich überwacht.
Am 27. März 2026 wurden 100 % der Anteile von Mercator-Emba d.o.o., Logatec|Slowenien, von AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, für zur Gänze zahlungswirksame 40.890 t€ erworben. Eine bedingte Gegenleistung auf Basis einer definierten EBITDA-Entwicklung der Jahre 2025 bis 2027 wurde vereinbart. Eine Schätzung dieser bedingten Gegenleistung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Gesellschaft wird im ersten Quartal 2026|27 mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Mercator-Emba d.o.o. ist ein führender slowenischer Lebensmittelhersteller für die Systemgastronomie (Food Service), für Lebensmittelverarbeiter und den Lebensmitteleinzelhandel. Mercator-Emba d.o.o. zeichnet sich durch spezielles Know-how in der Produktentwicklung und Produktion von Sirupen und Dessert-Toppings aus. Die Produkte werden vor allem nach Zentral-, Süd- und Osteuropa geliefert und erzielten im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von rund 30 Mio. €.
Der Erwerb eröffnet AGRANA zusätzliche Absatzmärkte sowie Zugang zu neuen Kundensegmenten im wachsenden Bereich des Food Service-Geschäfts und ermöglicht profitables Wachstum im Segment FBS. Das erworbene Unternehmen passt ideal zur Erweiterung des bestehenden Portfolios und zur Umsetzung der Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL, in der profitables Wachstum im Segment FBS ein Kernelement ist. Zudem eröffnen sich Cross-Selling-Möglichkeiten und Skaleneffekte im Einkauf und der Verwaltung im Segment FBS.
Die Kaufpreisallokation und die Bilanzierung des Erwerbes waren bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses am 27. April 2026 noch nicht abgeschlossen, daher konnten die quantitativen Angaben gemäß
IFRS 3.B64 f), h) – k) und q) im Geschäftsjahr 2025|26 nicht getätigt werden.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2026 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA hatten.
Konzernanhang
13.
Angaben über Geschäftsbeziehungen
zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien, hält 78,34 % der Stammaktien der AGRANA Beteiligungs-AG. Diese Holdinggesellschaft ist von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, einbezogen ist. Das oberste Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe ist die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart|Deutschland.
Nahestehende Unternehmen im Sinne von IAS 24 sind die Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, und die Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien, als Aktionäre der AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien. Der AGRANA-Konzernabschluss wird in den Konzernabschluss der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, einbezogen.
Neben der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, und deren Tochtergesellschaften („Südzucker-Gruppe“) zählen die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN regGenmbH, Wien, und deren Tochtergesellschaften („Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss“) zu den nahestehenden Unternehmen.
Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden und unter gemeinschaftlicher Kontrolle stehen, sowie nicht einbezogene Tochterunternehmen gelten ebenfalls als nahestehende Unternehmen im Sinne von IAS 24.
Zum Bilanzstichtag sind gegenüber nahestehenden Unternehmen folgende Geschäftsbeziehungen ausgewiesen:
t€
Südzucker-
Gruppe
Unter-
nehmen
mit maß-
geblichem
Einfluss
Gemein-
schafts-
unter-
nehmen
Nicht
konsolidierte
verbundene
Unter-
nehmen
Summe
Geschäftsjahr 2025|26
Umsatz
81.405
24.121
29.600
0
135.126
Operative Aufwendungen
–35.313
–702
–113.026
–348
–149.389
Kreditbeziehungen
–362
–70.000
0
0
–70.362
Partizipationskapital
0
7.120
0
0
7.120
Bankguthaben und
kurzfristige Forderungen
0
3.411
2.903
0
6.314
Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen
0
0
–8.600
0
–8.600
Forderungen (+)/Verbindlichkeiten (-)
aus Warenlieferungen
5.367
1.149
–7.473
–141
–1.098
Zinsergebnis
–9
–3.134
259
0
–2.884
Garantien gegeben
0
0
33.367
0
33.367
Garantien ausgenutzt
0
0
10.310
0
10.310
t€
Südzucker-
Gruppe
Unter-
nehmen
mit maß-
geblichem
Einfluss
Gemein-
schafts-
unter-
nehmen
Nicht
konsolidierte
verbundene
Unter-
nehmen
Summe
Geschäftsjahr 2024|25
Umsatz
68.740
22.533
69.065
0
160.338
Operative Aufwendungen
–36.125
–748
–115.087
–370
–152.330
Kreditbeziehungen
–353
–100.450
0
0
–100.803
Partizipationskapital
0
6.882
0
0
6.882
Bankguthaben und
kurzfristige Forderungen
0
7.870
0
0
7.870
Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen
0
0
–6.800
0
–6.800
Langfristige Finanzforderungen
0
0
0
0
0
Forderungen (+)/Verbindlichkeiten (-)
aus Warenlieferungen
3.710
899
539
–125
5.023
Zinsergebnis
–14
–3.394
219
0
–3.189
Garantien gegeben
0
0
36.367
0
36.367
Garantien ausgenutzt
0
0
5.624
0
5.624
Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgen auf Basis vergleichbarer marktüblicher Bedingungen.
Zum Bilanzstichtag waren Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von 70.362 t€ (Vorjahr: 100.803 t€) ausgewiesen.
Für vollkonsolidierte Tochterunternehmen werden bei Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Garantien in Höhe von 3.000 t€ (Vorjahr: 5.000 t€) gegeben, von denen 400 t€ (Vorjahr: keine) ausgenutzt wurden.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG betrugen 2.844 t€ (Vorjahr: 2.263 t€) und bestanden aus einem fixen Anteil von 1.121 t€ (Vorjahr: 1.080 t€), einer einjährigen variablen Vergütung von 870 t€ (Vorjahr: 583 t€), einer mehrjährigen variablen Vergütung von 833 t€ (Vorjahr: 580 t€), Sachbezügen und Nebenleistungen in Höhe von 20 t€ (Vorjahr: 20 t€). Weiters gab es Zahlungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer in Höhe von 61 t€ für den Zeitraum nach dem Ausscheiden als Vorstandsmitglied. Im Geschäftsjahr 2026|27 werden Restansprüche aus der einvernehmlichen Austrittsvereinbarung für Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer in Höhe von 829 t€ fällig und bestehen aus einem fixen Anteil von 189 t€, einer einjährigen variablen Vergütung von 135 t€, einer mehrjährigen variablen Vergütung von 205 t€ und einer Abgangsentschädigung von 300 t€.
Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung (kurz: EVV) und einer mehrjährigen variablen Vergütung (kurz: MVV). Die EVV orientiert sich am Unternehmenserfolg im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr und ist abhängig von der finanziellen Zielgröße Konzern-EBITDA. Das EBITDA definiert sich dabei als operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen. Die MVV stellt eine Erfolgsbeteiligung über eine Anwartschaftsphase von drei Jahren auf Basis des Grades der Erreichung eines „Return on Capital Employed“-Ziels (kurz: ROCE), der Erreichung einer Ziel-Dividende basierend auf der Mehrjahresplanung sowie des Erreichungsgrades strategischer Ziele dar. Die erreichte Leistung relativ zum jeweiligen Ziel wird mit einem zwischen 0,8 und 1,2 liegenden Modifier multipliziert. Die erste Auszahlung erfolgt als Abschlagszahlung gemeinsam mit der EVV (maximal 75 % der MVV-Zielvergütung). Die finale Auszahlung erfolgt im Jahr der Hauptversammlung, die über das letzte Jahr des dreijährigen Beobachtungszeitraumes beschließt.
Die aufgrund des Syndikatsvertrages zwischen Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, und Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien, nominierten Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG erhielten für die Ausübung dieser Vorstandsfunktion keine Bezüge von AGRANA. Für seine Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, hat Herr Dr. Stephan Meeder 1.059 t€ (Vorjahr: 707 t€) als Gesamtbezüge von der Südzucker AG erhalten. Herr Dkfm. Thomas Kölbl ist aus dieser Funktion ausgeschieden (Vorjahr: 900 t€).
Konzernanhang
Die Hauptversammlung hat am 4. Juli 2025 eine jährliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von 380 t€ (Vorjahr: 380 t€) beschlossen und die Verteilung dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates übertragen. Der den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vergütete Betrag orientiert sich der Höhe nach an der funktionalen Stellung im Aufsichtsrat. Sitzungsgelder wurden nicht gezahlt.
Für Mag. Stephan Büttner, Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer und Dipl.-Ing. Franz Ennser besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber beendet wurde, in Anspruch genommen werden kann. Für das Geschäftsjahr 2025|26 erfolgten Vorschreibungen für Pensionskassenbeiträge der aktiven Vorstandsmitglieder von 238 t€ (Vorjahr: 248 t€) sowie für das ehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer von 18 t€. Im Geschäftsjahr 2026|27 sind gemäß der einvernehmlichen Austrittsvereinbarung für das ehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 46 t€ zu leisten. Zur betrieblichen Altersversorgung sind für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Johann Marihart, Mag. Dipl.-Ing. Dr. Fritz Gattermayer sowie Mag. Walter Grausam Ruhebezüge sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart. Es gab im Geschäftsjahr 2025|26 keine Nachschusszahlungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder (Vorjahr: 942 t€).
Die Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Vorstand sind in eine externe Pensionskasse ausgegliedert. In der Bilanz zum 28. Februar 2026 wird für Pensionsverpflichtungen ein Wert von 5.030 t€ (Vorjahr: 5.232 t€) unter den Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen ausgewiesen.
Für den Fall der Beendigung der Vorstandsfunktion bestehen Abfertigungsansprüche entsprechend den Regelungen des Angestelltengesetzes bzw. Abfertigungsansprüche entsprechend den Bestimmungen des BMSVG.
Die Angaben zu den Organen befinden sich auf Seite 274.
Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG hat den Konzernabschluss am 27. April 2026 zur Prüfung durch den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 27. April 2026
Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG
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Mag. Stephan Büttner
Vorstandsvorsitzender
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Dipl.-Ing. Franz Ennser
Vorstandsmitglied
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Dr. Stephan Meeder
Vorstandsmitglied
Organe der Gesellschaft
(Kurzdarstellung)
Vorstand
Mag. Stephan Büttner
Vorstandsvorsitzender
Dipl.-Ing. Franz Ennser
Vorstandsmitglied
Dr. Stephan Meeder
Vorstandsmitglied
Aufsichtsrat
Obmann Mag. Erwin Hameseder
Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Niels Pörksen
Erster Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden
Mag. Dr. Claudia Süssenbacher, MBL
Zweite Stellvertreterin des Aufsichtsratsvorsitzenden
Dipl.-Ing. Helmut Friedl
Aufsichtsratsmitglied
Dr. Andrea Gritsch
Aufsichtsratsmitglied
Dipl.-Ing. Ernst Karpfinger
Aufsichtsratsmitglied
Dipl.-Ing. Josef Pröll
Aufsichtsratsmitglied
Dr. Stefan Streng
Aufsichtsratsmitglied
Arbeitnehmervertreter
Thomas Buder
Sprecher der Konzernvertretung
und Zentralbetriebsratsvorsitzender
Andrea Benischek
Andreas Klamler
Dipl.-Ing. Stephan Savic
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz erklären die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder als gesetzliche Vertreter der AGRANA Beteiligungs-AG nach bestem Wissen,
dass der im Einklang mit den IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-AG zum 28. Februar 2026 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AGRANA-Konzerns vermittelt;
dass der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2025|26 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des AGRANA-Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist, und dass der Konzernlagebericht im Einklang mit den Standards für die Nachhaltigkeitsbericht-erstattung nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU und mit den gemäß Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2020/852 angenommenen Spezifikationen erstellt wurde.
Wien, am 27. April 2026
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Mag. Stephan Büttner
Vorstandsvorsitzender
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Dipl.-Ing. Franz Ennser
Vorstandsmitglied
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Dr. Stephan Meeder
Vorstandsmitglied
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 28. Februar 2026, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapital-Entwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 28. Februar 2026 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Sachanlagen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Zucker
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, den zugrundeliegenden Annahmen und zur Höhe der erfassten Wertminderung verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernanhang unter den Punkten 7.1, 7.7, 7.12, 8.6 und 10.2.
Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss zum 28. Februar 2026 werden Sachanlagen in Höhe von 710,5 Mio. EUR ausgewiesen. Wertminderungen auf Sachanlagen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Zucker wurden in Höhe von 46,0 Mio. EUR erfasst.
Die Gesellschaft beurteilt zu jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird überprüft, ob eine Wertminderung eingetreten ist (Impairment Test). Eine Wertminderung besteht, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird auf Basis abgezinster künftiger Zahlungsmittelüberschüsse unter Zugrundelegung eines risikoadäquaten Zinssatzes (DCF-Methode) ermittelt.
Bestätigungsvermerk
Impairment Tests nach IAS 36 erfordern ein angemessenes Bewertungsverfahren und die Festlegung wesentlicher Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die prognostizierten Zahlungsmittelströme und die verwendete Diskontierungssätze. Daraus ergibt sich insbesondere das Risiko, dass
die angewendeten Methoden nicht den Anforderungen des IAS 36 entsprechen oder
wesentliche Annahmen und sonstige Bewertungsgrundlagen nicht angemessen sind
und damit eine erforderliche Wertminderung nicht oder nicht zutreffend im Abschluss erfasst wird.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Zucker haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben beurteilt, ob die angewendete Bewertungsmethode den Vorschriften des IAS 36 entspricht, und ob die gewichteten Kapitalkostensätze methodisch sachgerecht abgeleitet wurden. Wir haben die in die Kapitalkostensätze einfließenden Parameter mit öffentlich verfügbaren Marktdaten verglichen. Weiters haben wir die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüft. Diese Beurteilungen erfolgten unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten.
Wir haben die in die Bewertung einfließenden zukünftigen Zahlungsmittelströme mit den seitens der Organe genehmigten Planzahlen abgeglichen und die wesentlichen Planannahmen hinsichtlich ihrer Konsistenz mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Weiters haben wir die Ableitung der Zahlungsmittelströme aus den wesentlichen Planannahmen in Grundzügen nachvollzogen und die im Zuge des Impairment Tests vorgenommenen Plananpassungen gewürdigt.
Die Verlässlichkeit der Planungsrechnung haben wir auf der Basis des von der Gesellschaft durchgeführten Backtesting beurteilt.
Wir haben beurteilt, ob die ermittelte Wertminderung zutreffend im Konzernabschluss erfasst wurde, und ob die Angaben zum Impairment Test im Konzernanhang vollständig und sachgerecht erfolgt sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Bestätigungsvermerk
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er, ausgenommen der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht, ausgenommen der Anforderungen an die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach
§ 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 21. Oktober 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 28. Februar 2026 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 29. Februar 2024 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.
Wien
27. April 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Wilhelm Kovsca
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
JAHRES-
ABSCHLUSS UND
LAGEBERICHT
2025|26
DER AGRANA BETEILIGUNGS-AG (NACH UGB)
282
Jahresabschluss
339
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
283
Gewinn- und Verlustrechnung
284
Bilanz
285
Anhang zum Jahresabschluss
340
Bestätigungsvermerk
304
Lagebericht
345
Vorschlag für die Gewinnverwendung
Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2025|26 vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
INHALTSVERZEICHNIS
283
Gewinn- und Verlustrechnung
284
Bilanz
285
Anhang zum Jahresabschluss
302
Entwicklung des Anlagevermögens
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2025|26 vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
t€
2025|26
2024|25
1.
Umsatzerlöse
47.068
49.178
2.
Sonstige betriebliche Erträge
97
84
3.
Personalaufwand
–25.741
–22.297
4.
Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
–644
–694
5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
–38.405
–39.510
6.
Operatives Ergebnis (Z1 bis 5)
–17.625
–13.239
7.
Erträge aus Beteiligungen
50.400
99.475
davon aus verbundenen Unternehmen
50.363
99.443
8.
Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
12.360
16.891
davon aus verbundenen Unternehmen
12.360
16.891
9.
Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen
6.400
0
10.
Aufwendungen aus der Abschreibung von Finanzanlagen
–2.779
–12.800
11.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9.922
15.055
davon aus verbundenen Unternehmen
9.922
15.055
12.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
–13.084
–19.160
davon aus verbundenen Unternehmen
–13.023
–19.098
13.
Finanzerfolg (Z7 bis 12)
63.219
99.461
14.
Ergebnis vor Steuern
45.594
86.222
15.
Steuern vom Einkommen
–2.503
9.218
16.
Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss
43.091
95.440
17.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
81.346
29.648
18.
Bilanzgewinn
124.437
125.088
Bilanz
zum 28. Februar 2026
t€
Stand
Stand
28.02.2026
28.02.2025
AKTIVA
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
120
335
II.
Sachanlagen
865
987
III.
Finanzanlagen
719.429
805.718
720.414
807.040
B.
Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
411.635
456.572
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
7.486
6.244
II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1
2
411.636
456.574
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
4.177
2.955
D.
Aktive latente Steuern
23.098
15.824
Summe Aktiva
1.159.325
1.282.393
PASSIVA
A.
Eigenkapital
I.
Grundkapital
113.531
113.531
II.
Kapitalrücklagen
550.689
550.689
III.
Gewinnrücklagen
13.928
13.928
IV.
Bilanzgewinn
124.437
125.088
davon Gewinnvortrag
81.346
29.648
802.585
803.236
B.
Rückstellungen
I.
Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen
6.924
7.306
II.
Rückstellung für Steuern und sonstige Rückstellungen
7.894
21.399
14.818
28.705
C.
Verbindlichkeiten
I.
Finanzverbindlichkeiten
302.500
424.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
122.500
121.500
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
180.000
302.500
II.
Übrige Verbindlichkeiten
39.422
26.452
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
14.598
12.584
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
24.824
13.868
341.922
450.452
Summe Passiva
1.159.325
1.282.393
Anhang zum Jahresabschluss
1.
Allgemeines
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (§ 189 ff UGB) in der geltenden Fassung.
Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.
Die Gliederungsvorschriften der §§ 224 und 231 Abs 2 UGB wurden eingehalten. Die zusammengefassten Posten sind im Anhang aufgegliedert.
Die zahlenmäßige Darstellung erfolgt in EURO (EUR) mit gerundeten Werten, jene der Vorjahresbeträge in tausend EURO (TEUR) mit gerundeten Werten.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1.
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, wurde dies bei Schätzungen berücksichtigt.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingereicht.
Der Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim, Deutschland, aufgenommen und dieser beim Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim hinterlegt. Der Konzernabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.
2.2.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:
Jahre
Prozent
Markenrechte
10
10,00
EDV-Software
3
33,33
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern werden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:
Jahre
Prozent
Geschäftsausstattung
5-10
20-10
EDV-Ausstattung
3
33,33
Gebrauchte Geschäftsausstattung und EDV
1-5
100-20
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Finanzanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehme und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren Wert, der ihnen gemäß 204 (2) UGB bei zulegen ist, bewertet.
Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß der Empfehlung des Fachgutachtens zur Unternehmensbewertung KFS/BW 1 mittels eines Discounted Cash Flow-Verfahren ermittelt. Zur Anwendung kam hierbei das Adjusted Present Value Verfahren. Die entsprechenden Kapitalkosten wurden auf Basis des Capital Asset Pricing Models abgeleitet. Die Einschätzung zum systematischen Risiko erfolgte hierbei auf Basis des Peer Group Ansatzes und unter Anwendung der Analyse vergleichbarer Unternehmen. In Konsistenz mit dem Bewertungsmodell wurde die Nettoverschuldung der jeweiligen Beteiligung zum Stichtag in Abzug gebracht.
Anhang zum Jahresabschluss
Die Ausleihungen werden zum Nennwert bewertet. Im Falle einer dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.
Zuschreibungen und andere Angaben
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wäre, ergibt.
Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert unter je EUR 1.000) werden aktiviert und sofort abgeschrieben.
Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
2.3.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, wird in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine Rückstellung für passive latente Steuern gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, werden aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Latente Steuern werden auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 23 % gebildet. Der gemäß § 198 (10) UGB aktivierbare Betrag aus Bewertungsdifferenzen in der Höhe von 498.454 € (im Vorjahr 498 Tsd. €) wurde in die Bilanz aufgenommen. Für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen, die von Mitgliedern der österreichsichen Steuergruppe im Bereich Zucker resultieren,  wurden aktive latente Steuern über 22.599.300 € (Vorjahr 15.326 Tsd.€) angesetzt; innerhalb der Steuergruppe wird ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen.
2.4.
Rückstellungen
Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläen
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläen wurden im Einklang mit der „AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) (Dezember 2020)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Diese werden gemäß den International Accounting Standards IAS 19 mit der versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz von 3,85 % (im Vorjahr 3,40 %) herangezogen. Der Zinssatz basiert auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen, deren Duration der durchschnittlich gewichteten Duration der Verpflichtungen entspricht. Die künftigen Gehaltssteigerungen wurden mit 2,90%|2,70% (im Vorjahr 2,80%|2,50%) und Fluktuationsabschläge je nach Dienstangehörigkeit von 0-8,33% (im Vorjahr 0-11,71%) für Abfertigungen und von 0-17,18% (im Vorjahr 0-11,71%) für Jubiläen angesetzt.
Als Rechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Als Fluktuation wurden neben Invalidisierungs- und Sterberaten und der Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Erreichen des Pensionsalters jährliche dienstzeitabhängige Raten für vorzeitige Beendigungen des Dienstverhältnisses angesetzt. Das Pensionseintrittsalter für Frauen und Männer wurde mit 65 Jahren gemäß Übergangsregel der Pensionsreform ermittelt.
Rückstellungen für Pensionen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Einklang mit der „AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) (Dezember 2020)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Diese werden gemäß den International Accounting Standards IAS 19 mit der versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz 3,85 % (im Vorjahr 3,40 %) herangezogen, die künftigen Gehaltssteigerungen für Aktive wurden mit 2,90%|2,70% (im Vorjahr 2,80%|2,50%) angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Über die Ausscheideursachen Tod und Invalidisierung und der Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Erreichen des Pensionsalters wurden keine weiteren Ausscheideursachen wie Fluktuation berücksichtigt.
Die Pensionsverpflichtungen sind seit 2002 leistungsorientiert an eine Pensionskasse ausgelagert. Es wurde der Gesamtbetrag der rückgestellten Pensionsansprüche an die Kasse übertragen.
Die bilanzierte Rückstellung für Pensionen setzt sich aus dem Barwert abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens zusammen:
Pensionspläne
Stand 28.02.2026
Stand 28.02.2025
EUR
EUR
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
23.231.490
24.069.830
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
–18.201.316
–18.837.891
Rückstellungen für Pensionen
5.030.174
5.231.939
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde.
Die Rückstellungen für nicht verbrauchte Urlaube wurden in voller erforderlicher Höhe passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten auch Verpflichtungen betreffend kollektivvertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern. Diese Rückstellungen werden nach den für Abfertigungsrückstellungen angewandten Berechnungsmethoden (IAS19) ermittelt.
2.5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem höheren Devisenbriefkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Anhang zum Jahresabschluss
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Beilage zum Anhang) dargestellt.
Der Anteilsbesitz gemäß § 238 Abs 1 Z 4 UGB (mindestens 20 % Kapitalanteil) stellt sich wie folgt dar:
Beteiligungsunternehmen
Höhe des Anteils
Eigenkapital gem.
§ 229 UGB
Geschäftsjahr
Jahresüberschuss/
fehlbetrag
%
EUR
EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen:
AGRANA Sales & Marketing GmbH, Wien
100,00
–159.293.967
2025|26
–135.650.780
AGRANA Int.Verw.u.Asset Managem. GmbH, Wien*)
98,91
312.187.757
2025|26
24.000.338
AGRANA Zucker GmbH., Wien*)
98,91
133.941.500
2025|26
–4.071.537
AGRANA Stärke GmbH., Wien*)
98,91
274.796.378
2025|26
9.012.147
AGRANA Group-Service GmbH, Wien
100,00
21.987.163
2025|26
3.458.267
INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H, Wien
66,67
7.665.793
2025|26
20.627
AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Tulln
100,00
5.905.075
2025|26
886.864
*) Die restlichen Anteile auf 100 % werden von Tochtergesellschaften gehalten.
Der Zugang zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen bei der AGRANA Sales & Marketing GmbH in Höhe von 1.289.100 €, resultiert aus der Übernahme einer Eigentümergarantie gegenüber der Beta Pura GmbH. Im Geschäftsjahr 2025|26 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Anteile der AGRANA Sales & Marketing GmbH in Höhe von 2.778.893 € und eine Zuschreibung zu den Anteilen an der AGRANA Zucker GmbH in Höhe von 6.400.000 € erfasst.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen die AGRANA Group-Services GmbH, Wien. Davon haben 122.500.000 € (Vorjahr 91.500 Tsd. €) eine Restlaufzeit von bis zum einem Jahr, 180.000.000 € (Vorjahr 302.500 Tsd. €) eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren und 0 € (Vorjahr 0 Tsd. €) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren.
3.2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
in EUR
(Vorjahr in TEUR)
Restlaufzeit bis
1 Jahr
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
Bilanzwert
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
403.469.928
7.485.624
410.955.552
(28.02.2025)
450.228
6.244
456.471
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
9.705
0
9.705
(28.02.2025)
101
0
101
Summe
403.479.633
7.485.624
410.965.257
(28.02.2025)
450.329
6.244
456.572
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 410.955.552 € (im Vorjahr 456.471 Tsd. €) betreffen mit 332.009.776 € (im Vorjahr 329.990 Tsd. €) Forderungen (Cashpooling) an die AGRANA Group-Services GmbH, mit 24.554.947 € (im Vorjahr 22.566 Tsd. €) Forderungen aus Steuerumlagen, mit 49.453.080 € (im Vorjahr 98.908 Tsd. €) Forderungen aus Dividenden und mit 4.937.749 € (im Vorjahr 5.008 Tsd. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Mitarbeitern 2.580 € (im Vorjahr 88 Tsd.€).
Forderungen aus Kapitalertragsteuer in Höhe von 22.607 € (im Vorjahr 14 Tsd. €) sowie die kurzfristigen Forderungen gegenüber dem Finanzamt Wien 1/23 in Höhe von 9.705 € ( im Vorjahr 101 Tsd. €) in Summe 670.335 € (im Vorjahr 662 Tsd. €) wurden mit der Position Steuerrückstellungen saldiert.
In den sonstigen Forderungen sind keine wesentlichen Erträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden, enthalten.
3.3.
Grundkapital
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, am 6. Juli 2018 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:4 beschlossen. Dadurch stieg die Anzahl der Aktien mit Wirksamkeit am 24. Juli 2018 von bisher 15.622.244 auf 62.488.976 auf Inhaber lautende Stückaktien. Das Grundkapital von 113.531.275 € blieb unverändert.
3.4.
Kapitalrücklagen
Stand 01.03.2025
Veränderung
Stand 28.02.2026
EUR
EUR
EUR
Gebundene Kapitalrücklage
505.122.086
0
505.122.086
Nicht gebundene Kapitalrücklage
45.566.884
0
45.566.884
Summe
550.688.970
0
550.688.970
3.5.
Gewinnrücklagen
Stand 01.03.2025
Veränderung
Stand 28.02.2026
EUR
EUR
EUR
Gesetzliche Gewinnrücklage
47.964
0
47.964
Andere Rücklagen (freie Rücklagen)
13.880.000
0
13.880.000
Summe
13.927.964
0
13.927.964
3.6.
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn zum 28.02.2025 beträgt 124.437.078 €.
3.7.
Rückstellungen
Die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und der sonstigen Rückstellungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erläutert.
Die Effekte aus Personalrückstellungsänderungen werden im Personalaufwand erfasst.
Die Abfertigungs-, Pensions- und sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Stand 01.03.2025
Verbrauch
Auflösung
Zuweisung
Stand 28.02.2026
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Abfertigungen
2.073.589
203.925
0
23.976
1.893.640
Pensionsansprüche
5.231.939
0
201.764
0
5.030.174
Sonstige Rückstellungen
5.823.212
3.234.001
254.108
3.822.204
6.157.306
Jubiläumsgelder
444.491
0
0
146.928
591.419
Sozialplan
801.158
571.049
230.108
0
0
Nicht konsumierte Urlaube
2.121.242
350.631
0
0
1.770.611
Sonderzahlungen
508.309
508.309
0
485.543
485.543
Prüfungsaufwand
223.476
223.476
0
230.639
230.639
Veröffentlichungsaufwand
118.300
118.300
0
105.500
105.500
Kosten der Hauptversammlung
80.000
80.000
0
85.000
85.000
Kosten Bilanzpressekonferenz
3.100
3.100
0
2.600
2.600
Manipulationsgeb. div. Banken
0
0
0
0
0
Aufsichtsratsvergütungen
380.000
380.000
0
380.000
380.000
Eigentümergarantie
0
0
0
1.289.100
1.289.100
Sonstige ausstehende Eingangsrechnungen
1.143.136
999.136
24.000
1.096.894
1.216.894
Summe
13.128.740
3.437.927
455.873
3.846.180
13.081.120
Die Rückstellung für ausstehende Eingangsrechnungen betrifft im Wesentlichen offene Leistungen für IT-Projekte und Abrechnungen.
Anhang zum Jahresabschluss
3.8.
Verbindlichkeiten
28.02.2026
28.02.2025
EUR
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
302.500.000
424.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
122.500.000
121.500
davon mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren
150.000.000
272.500
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
30.000.000
30.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.425.963
3.249
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
5.425.963
3.249
davon mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren
0
0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
26.132.805
15.555
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.309.050
1.686
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
24.823.755
13.868
Sonstige Verbindlichkeiten
7.862.902
7.649
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
7.862.902
7.649
Summe
341.921.669
450.453
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
137.097.914
134.084
davon mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren
174.823.755
286.368
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
30.000.000
30.000
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Schuldscheindarlehen über 232.500.000 € (im Vorjahr 324.000 Tsd. €) und ein Sektordarlehen über 40.000.000 € (im Vorjahr 70.000 Tsd. €), welche zur Gänze konzernintern mit gleicher Kondition und Laufzeit an die für Finanzierungen zuständige AGRANA Group-Services GmbH weitergereicht wurden.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Abgrenzungen für erfolgsabhängige Personalprämien in Höhe von 4.586.225 € (im Vorjahr 2.789 Tsd. €) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 920.821 € (im Vorjahr 999 Tsd. €) und Verbindlichkeiten aus Zinsen von 2.144.262 € (im Vorjahr 3.857 Tsd. €) enthalten.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 26.132.805 € (im Vorjahr 15.555 Tsd. €) enthalten, welche fast ausschließlich die Verrechnungen aus der Gruppenbesteuerung betreffen.
3.9.
Haftungsverhältnisse, sonstige Verpflichtungen (§ 237 Abs 1 Z 2)
28.02.2026
28.02.2025
EUR
TEUR
Haftungen aus Wechselobligo
0
0
Haftungen aus Zahlungsgarantien
233.264.750
135.493
Summe
233.264.750
135.493
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
203.555.188
110.869
Die Miete im Raiffeisenhaus für das Geschäftsjahr 2025|26 beträgt 2.181.523 € (im Vorjahr 2.149 Tsd. €). Für fünf Jahre beträgt die Miete aus heutiger Sicht insgesamt 10.907.617 €.
Die Haftungen aus Zahlungsgarantien betreffen Bankkredite von Tochtergesellschaften bei diversen Banken bzw. Derivate-Geschäfte in der AGRANA Group-Service GmbH.
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden zwei Konzerngesellschaften in der Ukraine (AUSTRIA Juice Ukraine TOV, AGRANA Fruit Ukraine TOV) und die AGRANA Sales & Marketing GmbH zum Zwecke der Erlangung einer Bestätigung über das Fortbestehen („Going Concern“) jeweils mit einer Patronatserklärung der AGRANA Beteiligungs-AG ausgestattet.
Die Patronatserklärungen beinhalten keinen konkreten Wertumfang.
4.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung umfasst im Berichtsjahr den Zeitraum vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026, im Vorjahr jenen vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025.
4.1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von 47.067.593 € (im Vorjahr 49.178 Tsd. €) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Konzernverrechnung in Höhe von 27.725.119 € (im Vorjahr 27.818 Tsd. €) und Erträge für die Nutzung der Lizenzen für Markenrechte (Royalties) in Höhe von 18.936.044 € (im Vorjahr 20.986 Tsd. €).
4.2.
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen belaufen sich auf 65.300 € (im Vorjahr 44 Tsd. €).
4.3.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 24.000 € (im Vorjahr 38 Tsd. €) beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen betreffend IT-Leistungen und Konzernkommunikation.
4.4.
Übrigen sonstigen betrieblichen Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge von 8.388 € (im Vorjahr 2 Tsd. €) enthalten Erträge aus realisierten Gewinnen aus Kursdifferenzen.
4.5.
Personalaufwand
2025|26
2024|25
EUR
TEUR
Gehälter
21.214.191
19.559
Aufwendungen für Abfertigungen
23.976
234
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (MVK)
255.581
295
Aufwendungen für Altersversorgung
92.998
-3.134
Sozialabgaben und Personalnebenkosten
3.808.334
5.038
Sonstige Sozialaufwendungen
345.875
305
Summe
25.740.955
22.297
davon entfallen
Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
Pensionen (Rückstellungen)
2025|26
2024|25
2025|26
2024|25
EUR
TEUR
EUR
TEUR
Vorstand u. Personen lt. § 80 AktG
37.672
71
54.902
-3.171
andere Arbeitnehmer
220.597
224
38.096
37
Summe
258.269
295
92.998
-3.134
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Headcount, ohne Vorstandsmitglieder) während des Geschäftsjahres betrug 179 Angestellte, dies entspricht 163,7 FTE (im Vorjahr 187 Headcount entspricht 171,5 FTE).
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG betrugen 2.844 t€ (Vorjahr: 2.263 t€) und bestanden aus einem fixen Anteil von 1.121 t€ (Vorjahr: 1.080 t€), einer einjährigen variablen Vergütung von 870 t€ (Vorjahr: 583 t€), einer mehrjährigen variablen Vergütung von 833 t€ (Vorjahr: 580 t€), Sachbezügen und Nebenleistungen in Höhe von 20 t€ (Vorjahr: 20 t€). Weiters gab es Zahlungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer in Höhe von 61 t€ für den Zeitraum nach dem Ausscheiden als Vorstandsmitglied. Im Geschäftsjahr 2026|27 werden Restansprüche aus der einvernehmlichen Austrittsvereinbarung für Dipl.-Ing. Dr. Norbert
Anhang zum Jahresabschluss
Harringer in Höhe von 829 t€ fällig und bestehen aus einem fixen Anteil von 189 t€, einer einjährigen variablen Vergütung von 135 t€, einer mehrjährigen variablen Vergütung von 205 t€ und einer Abgangsentschädigung von 300 t€.
Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung (kurz: EVV) und einer mehrjährigen variablen Vergütung (kurz: MVV). Die EVV orientiert sich am Unternehmenserfolg im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr und ist abhängig von der finanziellen Zielgröße Konzern-EBITDA. Das EBITDA definiert sich dabei als operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen. Die MVV stellt eine Erfolgsbeteiligung über eine Anwartschaftsphase von drei Jahren auf Basis des Grades der Erreichung eines „Return on Capital Employed“-Ziels (kurz: ROCE), der Erreichung einer Ziel-Dividende basierend auf der Mehrjahresplanung sowie des Erreichungsgrades strategischer Ziele dar. Die erreichte Leistung relativ zum jeweiligen Ziel wird mit einem zwischen 0,8 und 1,2 liegenden Modifier multipliziert. Die erste Auszahlung erfolgt als Abschlagszahlung gemeinsam mit der EVV (maximal 75 % der MVV-Zielvergütung). Die finale Auszahlung erfolgt im Jahr der Hauptversammlung, die über das letzte Jahr des dreijährigen Beobachtungszeitraumes beschließt..
Die aufgrund des Syndikatsvertrages zwischen Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, und Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien, nominierten Mitglieder des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG erhielten für die Ausübung dieser Vorstandsfunktion keine Bezüge von AGRANA. Für seine Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, hat Herr Dr. Stephan Meeder 1.059 t€ (Vorjahr: 707 t€) als Gesamtbezüge von der Südzucker AG erhalten. Herr Dkfm. Thomas Kölbl ist aus dieser Funktion ausgeschieden (Vorjahr: 900 t€).
Die Hauptversammlung hat am 4. Juli 2025 eine jährliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von 380 Tsd. € (Vorjahr: 380 Tsd. €) beschlossen und die Verteilung dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates übertragen. Der den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vergütete Betrag orientiert sich der Höhe nach an der funktionalen Stellung im Aufsichtsrat. Sitzungsgelder wurden nicht gezahlt.
Für Mag. Stephan Büttner, Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer und Dipl.-Ing. Franz Ennser besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber beendet wurde, in Anspruch genommen werden kann. Für das Geschäftsjahr 2025|26 erfolgten Vorschreibungen für Pensionskassenbeiträge der aktiven Vorstandsmitglieder von 238 t€ (Vorjahr: 248 t€) sowie für das ehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer von 18 t€. Im Geschäftsjahr 2026|27 sind gemäß der einvernehmlichen Austrittsvereinbarung für das ehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 46 t€ zu leisten. Zur betrieblichen Altersversorgung sind für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Johann Marihart, Mag. Dipl.-Ing. Dr. Fritz Gattermayer sowie Mag. Walter Grausam Ruhebezüge sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart. Es gab im Geschäftsjahr 2025|26 keine Nachschusszahlungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder (Vorjahr: 942 t€).
Die Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Vorstand sind in eine externe Pensionskasse ausgegliedert. In der Bilanz zum 28. Februar 2026 wird für Pensionsverpflichtungen ein Wert von 5.030 Tsd. € (Vorjahr: 5.232 Tsd. €) unter den Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen ausgewiesen.
Für den Fall der Beendigung der Vorstandsfunktion bestehen Abfertigungsansprüche entsprechend den Regelungen des Angestelltengesetzes bzw. Abfertigungsansprüche entsprechend den Bestimmungen des BMSVG.
In den Löhnen und Gehältern sind Dotierungen der Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 114.086 € (im Vorjahr 11 Tsd. €) enthalten.
4.6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betriebliche Aufwendungen betragen 38.404.891 € (im Vorjahr 39.510 Tsd. €) und umfassen im Wesentlichen EDV-Aufwand inkl. EDV Beratung von 18.354.951 € (im Vorjahr 17.420 Tsd. €), Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen von 5.777.913 € (im Vorjahr 6.516 Tsd. €), Leasing, Mieten und Pachten von 2.938.422 € (im Vorjahr 2.933 Tsd. €), Werbeaufwendungen von 1.366.916 € (im Vorjahr 1.638 Tsd. €), sonstige externe Dienstleistungen von 2.085.083 € (im Vorjahr 1.687 Tsd. €), Versicherungen von 1.491.706 € (im Vorjahr 1.474 Tsd. €) sowie andere Aufwendungen in Höhe von 6.389.899 € (im Vorjahr 7.843 Tsd. €).
4.7.
Erträge aus Beteiligungen
2025|26
2024|25
EUR
TEUR
Erträge von verbundenen Unternehmen
50.363.080
99.443
Erträge von sonstigen Beteiligungen
37.380
32
Summe
50.400.460
99.475
4.8.
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
Nach der Stilllegung des Werkes in Leopoldsdorf wurde die Beteiligung der AGRANA Zucker GmbH aufgrund der dauerhaften Wertsteigerung per 28.02.2026 um 6.400.000 € zugeschrieben.
4.9.
Aufwendungen aus der Abschreibung von Finanzanlagen
Die Beteiligung der AGRABA Sales & Marketing GmbH wurde per 28.02.2026 um 2.778.893 € abgeschrieben.
4.10.
Steuern vom Einkommen
2025|26
2024|25
EUR
TEUR
Körperschaftsteuer
–7.500
0
Körperschaftsteuer Vorperioden
4.000
2.140
Steuerumlagen
–9.533.000
-8.333
Latente Steuern aus Bewertungsunterschieden
0
336
Latente Ertragssteuer auf Verlustvortrag
7.273.304
15.326
Top-up tax - corporate (Pillar 2)
0
-80
Nicht abzugsfähige Quellensteuer
–239.895
-171
Summe
–2.503.092
9.218
Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde ein neues Konzept der Besteuerung von Unternehmensgruppen eingeführt. Die AGRANA-Gruppe hat entsprechend dieser Bestimmungen eine Unternehmensgruppe bestehend aus AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft als Gruppenträger und AGRANA Zucker GmbH, AGRANA Stärke GmbH, AGRANA Sales & Marketing GmbH, AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, AUSTRIA Juice GmbH, AGRANA Group-Services GmbH, INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H., AGRANA Research & Innovation Center GmbH, AGRANA Fruit Austria GmbH und AGRANA Fruit Services GmbH als Gruppenmitglieder gebildet.
Zwischen den Gruppenmitgliedern und dem Gruppenträger erfolgt eine Steuerumlagenverrechnung. Der Steuerausgleich innerhalb der Gruppe erfolgt durch positive und negative Steuerumlagen. Negative steuerliche Ergebnisse werden mit dem Hälftesteuersatz von 11,50% (Vorjahr: 11,92%) abgegolten. Der nicht abgegoltene Verlust wird im Rahmen einer Gewinnentsteuerung zum Hälftesteuersatz an die Unternehmen mit steuerlichen Gewinnen weitergeleitet (entsteuerbarer Gewinnanteil). Der nicht entsteuerbare Gewinn wird zum vollen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23% (Vorjahr: 23%) verrechnet.
Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD-Musterregeln für einen neuen globalen Rahmen für die effektive Mindestbesteuerung, um sicherzustellen, dass die Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. € mit einem Mindestsatz von 15 % pro Land besteuert werden (der sogenannten Pillar-II-Rahmen). Die Europäische Union hat sich im Dezember 2022 einstimmig auf die Umsetzung dieses Rahmens in Form einer Richtlinie geeinigt, die bis zum 31. Dezember 2023 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, damit sie für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Stichtag beginnen, gilt. Das österreichische Recht zur Umsetzung des Pillar-II-Konzepts ist am 31. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen.
Anhang zum Jahresabschluss
Für den AGRANA-Konzern gilt der neue Rechtsrahmen ab dem Geschäftsjahr 2024|25. Da die Südzucker AG, die die oberste Muttergesellschaft gemäß dem Pillar-II-Rahmen ist, ihren Sitz in Deutschland hat, gilt der Rahmen seit dem 1. März 2024 für den AGRANA-Konzern, unabhängig davon, welche anderen Länder das Recht ebenfalls umsetzen. Nach dem Recht muss der AGRANA-Konzern für jedes Land mit einem effektiven Steuersatz von unter 15 % einen Steuerhöhungsbetrag zahlen. Das Recht sieht Vereinfachungen in Form von „Safe-Harbour“-Regelungen pro Land vor, was bedeutet, dass unter bestimmten Bedingungen kein Steuerhöhungsbetrag zu zahlen ist. Die AGRANA Beteiligungs-AG hat aktuell einen Steuermehraufwand von 0 € (Vorjahr 80 Tsd. €) für das aktuelle Geschäftsjahr.
5.
Sonstige Angaben
5.1.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 238 Abs. 1 Z 20 UGB)
AGRANA BiH Holding GmbH, Wien, Österreich
AGRANA Fruit Algeria Holding GmbH, Wien, Österreich
AGRANA Fruit Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien
AGRANA Fruit Australia Pty Ltd, Erina, Australien
AGRANA Fruit Austria GmbH, Gleisdorf, Österreich
AGRANA Fruit Brasil Indústria, Comércio, Importacao e Exportacao Ltda., São Paulo, Brasilien
AGRANA Fruit Dachang Co., Ltd, Dachang, China
AGRANA Fruit France S.A.S, Mitry-Mory, Frankreich
AGRANA Fruit Germany GmbH, Konstanz, Deutschland
AGRANA Fruit Istanbul Gida Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, Türkei
AGRANA Fruit Japan Co., Ltd., Tokyo, Japan
AGRANA Fruit (Jiangsu) Company Limited, Jiangsu, China
AGRANA Fruit Korea Co. Ltd, Jincheon-gun, Südkorea
AGRANA Fruit Management Australia Pty Ltd., Erina, Australien
AGRANA Fruit México, S.A. de C.V., Zamora, Mexiko
AGRANA Fruit Polska SP z.o.o., Ostrołęka, Polen
AGRANA Fruit S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich
AGRANA Fruit Services GmbH, Wien, Österreich
AGRANA Fruit Services S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich (Verschmelzung in 2025|26)
AGRANA Fruit South Africa (Proprietary) Ltd, Johannesburg, Südafrika
AGRANA Fruit Ukraine TOV, Vinnitsa, Ukraine
AGRANA Fruit US, Inc, Brecksville, USA
AGRANA Group-Services GmbH, Wien, Österreich
AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, Österreich
AGRANA JUICE (XIANYANG) CO.,LTD, Xianyang City, China
AGRANA Magyarorzág Értékesitési Kft., Budapest, Ungarn
Anhang zum Jahresabschluss
AGRANA Nile Fruits Processing (SAE), Qalyoubia, Ägypten
AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Wien, Österreich
AGRANA Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien
AGRANA Sales & Marketing GmbH, Wien, Österreich
AGRANA Stärke GmbH, Wien, Österreich
AGRANA Trading EOOD, Sofia, Bulgarien
AGRANA Zucker GmbH, Wien, Österreich
AUSTRIA JUICE GmbH, Kröllendorf/Allhartsberg, Österreich
AUSTRIA JUICE Germany GmbH, Bingen, Deutschland
AUSTRIA JUICE Hungary Kft., Vásarosnamény, Ungarn
AUSTRIA JUICE Poland Sp.z.o.o., Chelm, Polen
AUSTRIA JUICE Romania SRL, Vaslui, Rumänien
AUSTRIA JUICE Ukraine TOV, Vinnitsa, Ukraine
Biogáz Fejlesztő Kft., Kaposvár, Ungarn
Dirafrost FFI N.V., Lummen, Belgien
Dirafrost Maroc SARL, Larache, Marokko
Financière Atys S.A.S., Mitry-Mory, Frankreich (Verschmelzung in 2025|26)
INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich
Magyar Cukorgyártó és Forgalmazó Zrt., Budapest, Ungarn
Moravskoslezské Cukrovary A.S., Hrušovany, Tschechien
Marroquin Organic International, Inc., Santa Cruz, USA
o.o.o. AGRANA Fruit Moscow Region, Serpuchov, Russland
AGRANA Amidi srl, Sterzing, Italien
Österreichische Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich
A.G.F.D. Tandarei s.r.l., Țăndărei, Rumänien (Änderung von verbundenen Unternehmen zu assoziierten Unternehmen)
Slovenské Cukrovary s.r.o., Sered, Slowakei
SPA AGRANA Fruit Algeria, Akbou, Algerien
SÜDZUCKER Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, Deutschland mit ihren Tochtergesellschaften.
5.2.
Beziehungen zu assoziierten Unternehmen
A.G.F.D. Tandarei s.r.l., Țăndărei, Rumänien (Änderung von verbundenen Unternehmen zu assoziierten Unternehmen)
“AGRAGOLD“ d.o.o., Brčko, Bosnien und Herzegowina
AGRAGOLD d.o.o., Zagreb, Kroatien
AGRAGOLD dooel, Skopje, Nordmazedonien
AGRAGOLD trgovina d.o.o., Ljubljana, Slowenien
AGRANA STUDEN Albania sh.p.k., Tirana, Albanien
AGRANA-STUDEN Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich
AGRANA-STUDEN Kosovo L.L.C., Pristina, Kosovo
AGRANA-STUDEN Sugar Trading GmbH, Wien, Österreich
Beta Pura GmbH, Wien, Österreich
Company for trade and services AGRANA-STUDEN Serbia d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien
GreenPower Services Kft, Szabadegyháza, Ungarn
HUNGRANA Keményitö- és Isocukorgyártó és Forgalmazó Kft., Szabadegyháza, Ungarn
STUDEN-AGRANA Rafinerija Secera d.o.o., Brčko, Bosnien und Herzegowina

Anhang zum Jahresabschluss
6.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer (§ 238 Abs. 1 Z18 UGB)
2025|26
2024|25
Jahres-abschluss
Andere Bestätigungs-leistungen
Gesamt
Jahres-abschluss
Andere Bestätigungs-leistungen
Gesamt
EUR
EUR
EUR
TEUR
TEUR
TEUR
KPMG Austria GmbH
73.510
629.867
703.377
71
700
771
Summe
73.510
629.867
703.377
71
700
771
7.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Seit dem Beginn des Krieges im Nahen und Mittleren Osten am 28. Februar 2026 bestehen Unsicherheiten in allen AGRANA-Segmenten. Die Sperre der Straße von Hormus als wichtige Handelsroute von Rohöl und Flüssiggas hat unmittelbare und gravierende Auswirkungen auf Energiepreise und Transportwege. Als Veredler agrarischer Rohstoffe ist AGRANA in hohem Maße von steigenden Energiekosten betroffen, insbesondere in den energieintensiven Produktionen der Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker. Mit dem Anstieg von Treibstoffpreisen und der Störung von Transportwegen sind steigende Logistikkosten in allen Segmenten verbunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Rohstoffen und Düngemitteln kann sich insbesondere auf die Segmente ACS – Stärke und ACS – Zucker nachteilig auswirken. Bei einem steigenden Ölpreis gewinnt die Ethanolproduktion für große Zuckerproduzenten, insbesondere in Brasilien, an Attraktivität. Eine damit verbundene signifikante Verlagerung der Produktion von Zucker hin zu Ethanol, könnte das weltweite Zuckerangebot verknappen und in der Folge zu steigenden Zuckerpreisen führen. Volatilitäten auf den internationalen Märkten beeinflussen die Rohstoffpreise für die Produktion. Auch mit einem Anstieg der Preise für Verpackungsmaterial ist zu rechnen. Steigende Inflation kann das Nachfrageverhalten von Konsumenten beeinflussen und somit zu geringeren Absatzmengen führen. Die Auswirkungen dieses dynamischen Krieges sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses auf Energie-, Rohstoff-, Logistikkosten sowie sonstige Kosten derzeit nicht absehbar. Die Entwicklung der geopolitischen Lage und die möglichen Auswirkungen auf AGRANA werden kontinuierlich überwacht.
Am 27. März 2026 wurden 100 % der Anteile von Mercator-Emba d.o.o., Logatec|Slowenien, von AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, um zur Gänze zahlungswirksame 40.890 Tsd.€ erworben. Eine bedingte Gegenleistung auf Basis einer definierten EBITDA-Entwicklung der Jahre 2025 bis 2027 wurde vereinbart. Eine Schätzung dieser bedingten Gegenleistung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Gesellschaft wird im ersten Quartal 2026|27 mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Mercator-Emba d.o.o. ist ein führender slowenischer Lebensmittelhersteller für die Systemgastronomie (Food Service), für Lebensmittelverarbeiter und den Lebensmitteleinzelhandel. Mercator-Emba d.o.o. zeichnet sich durch spezielles Know-how in der Produktentwicklung und Produktion von Sirupen und Dessert-Toppings aus. Die Produkte werden vor allem nach Zentral-, Süd- und Osteuropa geliefert mit einem im Geschäftsjahr 2024 erzielten Umsatz von rund 30 Mio. €.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2026 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA Beteiligungs-AG hatten.
8.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 124.437.078 € eine Dividende von EUR 0,35 je Aktie, das sind in Summe 21.871.142 € auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Es bestehen aktive latente Steuern in Höhe von 23.097.754 €. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB, da jederzeit frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 13.880.000 € und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 45.566.884 € vorhanden sind.
9.
Organe
Aufsichtsrat:
Obmann Mag. Erwin HAMESEDER, Mühldorf|Ö
Vorsitzender
Dr. Niels PÖRKSEN, Limburgerhof|D
Erster Stellvertreter des Vorsitzenden
Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER, MBL, Wien|Ö
Zweite Stellvertreterin des Vorsitzenden
Dipl.-Ing. Helmut FRIEDL, Egling a.d.Paar|D
Dr. Andrea GRITSCH, Wien|Ö
Dipl.-Ing. Ernst KARPFINGER, Baumgarten/March|Ö
Dipl.-Ing. Josef PRÖLL, Wien|Ö
Dr. Stefan STRENG, Uffenheim|D
Vom Betriebsrat delegiert:
Thomas BUDER, Tulln|Ö
Andrea BENISCHEK, Gmünd|Ö
Andreas KLAMLER, Gleisdorf |Ö
Dipl.-Ing. Stephan SAVIC, Wien|Ö
Vorstand:
Mag. Stephan BÜTTNER, Wien|Ö
Dipl.-Ing. Franz ENNSER, Scharten|Ö (seit 1. November 2025)
Dr. Stephan MEEDER, Mannheim|D
Dipl.-Ing. Dr. Nobert HARRINGER, Wien|Ö (bis 31. Dezember 2025)
Anhang zum Jahresabschluss
Wien, am 27. April 2026
Der Vorstand:
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Mag. Stephan Büttner
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Dipl.-Ing. Franz Ennser
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Dr. Stephan Meeder
Entwicklung des Anlagevermögens
im Geschäftsjahr 2025|26 in €
ANLAGEVERMÖGEN
Anschaffungskosten
Stand
Zugang
Abgang
Stand
01.03.2025
28.02.2026
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Markenrechte
611.301
0
0
611.301
2. EDV-Software
8.222.462
10.300
0
8.232.762
8.833.763
10.300
0
8.844.063
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.624.202
343.031
435.669
3.531.564
2. Geringwertige Vermögensgegenstände
27.221
34.770
0
61.991
3.651.423
377.801
435.669
3.593.555
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
424.145.490
1.289.100
0
425.434.590
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
394.000.000
0
91.500.000
302.500.000
3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
893.276
301.203
0
1.194.479
819.038.766
1.590.303
91.500.000
729.129.069
Gesamtsumme
831.523.952
1.978.404
91.935.669
741.566.687
Entwicklung des Anlagevermögens
Abschreibungen
Buchwerte
Stand
Jahresab-
Zu-
Abgang
Stand
Stand
Stand
01.03.2025
schreibung
schreibung
28.02.2026
28.02.2026
28.02.2025
611.301
0
0
0
611.301
0
0
7.887.459
225.596
0
0
8.113.055
119.707
335.002
8.498.760
225.596
0
0
8.724.356
119.707
335.002
2.637.249
383.959
0
354.235
2.666.973
864.591
986.953
27.221
34.770
0
0
61.991
0
0
2.664.470
418.729
0
354.235
2.728.964
864.591
986.953
13.321.067
2.778.893
6.400.000
0
9.699.960
415.734.630
410.824.423
0
0
0
0
0
302.500.000
394.000.000
0
0
0
0
0
1.194.479
893.276
13.321.067
2.778.893
6.400.000
0
9.699.960
719.429.109
805.717.699
24.484.297
3.423.218
6.400.000
354.235
21.153.280
720.413.407
807.039.654
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2025|26 vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
Inhaltsverzeichnis
305
Überblick
307
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
310
AGRANA-Strategie
314
Beteiligungen der
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
319
Umwelt, Soziales und Governance (ESG)
323
Forschung und Entwicklung
326
Risikomanagement und internes Kontrollsystem
334
Berichterstattung gemäß § 243a Abs 2 UGB
335
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
336
Corporate Governance Bericht
336
Zweigniederlassungen
336
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
337
Prognosebericht
Lagebericht
Überblick
Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist als international ausgerichtetes österreichisches Industrieunternehmen in ihrer Konzerntätigkeit in den Segmenten ACS-Zucker und ACS-Stärke hauptsächlich in Europa und im Segment Food & Beverage Solutions (FBS) weltweit tätig und strebt in diesen Märkten eine führende Position in der industriellen Veredelung von agrarischen Rohstoffen an. Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft bildet die Holding-Gesellschaft der AGRANA-Gruppe („AGRANA“).
Der Konzern verfolgt einen an den jeweiligen lokalen Marktgegebenheiten ausgerichteten Wachstumskurs. Langfristige und stabile Kunden- und Lieferantenbeziehungen, respektvolles Verhalten gegenüber den Stakeholdern sowie die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes sind wichtige Eckpfeiler, die an den Grundsätzen nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Unternehmensstrategie.
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¹ Standortanzahl per 28. Februar 2026
2 Durchschnittlich im Geschäftsjahr 2025|26 beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
3 Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2025|26
4 Kein operatives Segment nach IFRS
5 INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H. wird als „sonstiger“ Standort gezählt.
Ziel von AGRANA ist es, sowohl global agierenden als auch regional tätigen Kunden weltweit hohe Produktqualität, optimalen Service sowie innovative Ideen und Know-how in der Produktentwicklung zu bieten.
Seit November 2024 erfolgt die Umsetzung der neuen Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL. Diese umfasst auch eine Neustrukturierung der Holdingstruktur in eine verschlankte „Strategische Holding“ und die Schaffung zweier Geschäftsbereiche Food & Beverage Solutions (FBS) und Agricultural Commodities & Specialities (ACS), denen die Segmente Frucht, Stärke sowie Zucker entsprechend ihrem Managementfokus zugeordnet werden. Dies ermöglicht u.a. eine gezielte Bündelung von Kompetenzen und die Nutzung von Synergiepotenzialen, um Effizienz, Innovation und profitables Wachstum zu fördern. Diese neue Ausrichtung ermöglicht eine fokussierte Steuerung, verbessert die Transparenz für Investoren und unterstützt eine ausgewogene Balance zwischen wachstumsstarken, margenorientierten Aktivitäten und robusten, cashflowstarken Geschäftsmodellen.
Das Segment Food & Beverage Solutions umfasst für Kunden individuell konzipierte und produzierte Rezepturen für Lebensmittel sowie Lösungen im Getränkebereich. AGRANA ist der weltweit führende Hersteller von Rezepturen für die Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und Food Service-Industrie. Die in Zubereitungen verarbeiteten Früchte werden größtenteils in tiefgefrorener oder aseptischer Form von Erstverarbeitern bezogen. AGRANA ist überwiegend in der
zweiten Transformationsstufe aktiv und arbeitet sehr eng mit Kunden zusammen, um ständig neue Produkte und Lösungen zu kreieren. Im Getränkebereich (der AUSTRIA JUICE) werden überwiegend an europäischen Produktionsstandorten verschiedene Getränkelösungen produziert, vom Apfel- und Beerensaftkonzentrat bis hin zu Direktsäften, Getränkegrundstoffen und Aromen. Vertrieben werden die Produkte weltweit.
AGRANA legt Wert auf eine möglichst nachhaltige, vollständige Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe. Während in der Herstellung von Rezepturen kaum Reststoffe anfallen, werden die bei der Produktion von Apfelsaftkonzentrat verbleibenden Presskuchen, sogenannte (Apfel-)Trester, von der Pektinindustrie und als Futtermittel genutzt.
Im Segment ACS – Stärke verarbeitet und veredelt AGRANA sowohl aus Vertragslandwirtschaft stammende als auch über den Handel bezogene Rohstoffe (primär Mais, Weizen und Kartoffeln) zu hochwertigen Stärkeprodukten. Die erzeugten Produkte werden an die Nahrungs- und Genussmittelindustrie (inklusive Babynahrung) und auch an die Papier-, Textil-, Kosmetik- und Baustoffindustrie sowie andere technische Industriezweige geliefert. Im Rahmen der Stärkegewinnung werden auch Dünge- und hochwertige Futtermittel erzeugt. Die Produktion von Bioethanol, das als klimaschonende Komponente Benzin beigemischt wird, ist ebenfalls Teil des Segmentes ACS – Stärke.
AGRANA verarbeitet im Segment ACS – Zucker Zuckerrüben aus Vertragslandwirtschaft und raffiniert weltweit bezogenen Rohrrohzucker. Die Produkte werden an weiterverarbeitende Industrien z.B. für Süßwaren, alkoholfreie Getränke und Pharmaanwendungen geliefert. Zudem vertreibt AGRANA unter länderspezifischen Marken auch eine breite Palette an Kristallzucker und Zuckerspezialprodukten über den Lebensmittelhandel an Endkonsumenten. Daneben produziert AGRANA im Sinne einer möglichst vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe eine Vielzahl an Dünge- und Futtermitteln zum Einsatz in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung. Diese leisten nicht nur einen Beitrag zum ökonomischen Erfolg, sondern schließen durch die Rückführung von Nähr- und Mineralstoffen in die Natur auch den ökologischen Kreislauf.
Rund 8.407 Mitarbeiter (FTEs)1 an 49 Produktionsstandorten (Standortanzahl per 28. Februar 2026) auf allen Kontinenten erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2025|26 einen Konzernumsatz von rund 3,2 Mrd. €. AGRANA wurde 1988 gegründet und notiert seit 1991 an der Wiener Börse.
1 Durchschnittlich im Geschäftsjahr 2025|26 beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full time equivalents)
Lagebericht
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
basierend auf dem Jahresabschluss nach UGB zum 28. Februar 2026
Geschäftsentwicklung
2025|26
2024|25
Veränderung
TEUR
TEUR
%
Umsatzerlöse
47.068
49.178
-4,3%
Sonstige betriebliche Erträge
98
84
16,7%
Betriebsleistung
47.165
49.261
-4,3%
Operatives Ergebnis (Betriebserfolg)
-17.625
-13.238
-33,1%
Operative Marge1
-37,4%
-26,9%
-10,5 pp
Beteiligungserträge
50.400
99.475
-49,3%
Finanzerfolg
63.219
99.461
-36,4%
Ergebnis vor Steuern
45.594
86.222
-47,1%
Jahresüberschuss
43.091
95.440
-54,9%
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
378
625
-39,6%
1 Operative Marge = Operatives Ergebnis / Betriebsleistung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der AGRANA lagen im Geschäftsjahr 2025|26 mit 47.068 Tsd. € geringfügig unter dem Vorjahresniveau (-2.110 Tsd. € bzw -4,3%). Die Erträge aus Lizenzeinnahmen verzeichneten einen Rückgang (-2.050 Tsd. € bzw -9,7%). Eine leicht negative Entwicklung zeigten die Erträge aus Konzernverrechnungen (-93 Tsd. € bzw -0,3%).
Ertragslage
Der Betriebserfolg (operatives Ergebnis) verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4.387 Tsd. € (bzw. -33,1%) auf
–17.625 Tsd. €. Diese Veränderung resultierte vor allem aus erhöhten Personalaufwendungen (+3.444 Tsd. € bzw. 15,4 %), reduzierten Umsatzerlösen aus vor allem konzerninternen Royalties (-2.111 Tsd. € bzw. -4,3 %), hingegen konnten im Vorjahrsvergleich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere bei Beratungen um 1.105 t€ vermindert werden. Die erhöhten Personalaufwendungen betreffen vor allem die Aufwendungen für Altersversorgung, bei denen im Vorjahr der Rückgang des langfristigen Pensionstrends von 3,6 % auf 2,5 % und der Veranlagungserfolg aus dem Planvermögen zu einem Gewinn von rund +3.133 Tsd. € führte.
Die Beteiligungserträge betrugen im Geschäftsjahr 2025|26 50.400 Tsd. € und betrafen vor allem Dividendenausschüttungen der AGRANA Stärke GmbH.

Vermögens- und Finanzlage
Bilanzkennzahlen
2025|26
2024|25
Veränderung
TEUR
TEUR
%
Bilanzsumme
1.159.325
1.282.393
-9,6%
Grundkapital
113.531
113.531
0,0%
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
984
1.322
-25,5%
Anteile an verbundenen Unternehmen
415.735
410.824
1,2%
Andere Finanzanlagen
303.694
394.893
-23,1%
Eigenkapital
802.585
803.237
-0,1%
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
302.500
424.000
-28,7%
Eigenkapitalquote1
69,1%
62,6%
6,5 pp
Haftungsverhältnisse
233.265
135.493
72,2%
1 Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Gesamtkapital
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 338 Tsd. €. Den Investitionen in Höhe von 378 Tsd. € stehen Abschreibungen in Höhe von 419 Tsd. € gegenüber.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten einen Zugang bei der AGRANA Sales & Marketing GmbH in Höhe von 1.289 Tsd. €, resultierend aus der Übernahme einer Eigentümergarantie gegenüber der Beta Pura GmbH. Weiters wurden Zuschreibungen von 6.400 Tsd. € zur AGRANA Zucker GmbH und Abschreibungen von 2.779 Tsd. € auf die AGRANA Sales & Markeiting GmbH erfasst.
Andere Finanzanlagen beinhalten Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und reduzierten sich im Geschäftsjahr 2025|26 um 91.500 Tsd. €, die mit der Rückführung des Schuldscheindarlehens in Verbindung stehen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Geschäftsjahr um 121.500 Tsd. € durch die Rückführung des Schuldscheindarlehens vermindert.
Die Eigenkapitalquote von 69,1 % ist im Vergleich zum Vorjahr (62,6 %) gestiegen, und zeigt weiterhin eine solide Eigenkapitalausstattung und Bilanzstruktur der Gesellschaft.
Die ausgenutzten Haftungsverhältnisse haben sich um 97.772 Tsd. € erhöht und sind auf das durch die AGS im Dezember 2025 aufgenommene OeKB Darlehen in Höhe von 120 Mio. € zurückzuführen.
Lagebericht
Cashflow
2025|26
2024|25
Veränderung
TEUR
TEUR
%
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
18.012
-60.898
129,6%
Cashflow aus Investitionstätigkeit
162.334
215.291
24,6%
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-178.327
-160.401
11,2%
Cashflow aus flüssigen Mitteln
2.019
-6.008
133,6%
Bestand an flüssigen Mitteln1
332.011
329.992
0,6%
1 einschließlich Forderungen gegenüber dem Konzern-Cash-Pooling mit AGRANA Group-Services GmbH 28.02.2026: 332.010 Tsd. €; 28.02.2025: 329.990 Tsd. €.
Die Gliederung des Cashflow erfolgt gemäß AFRAC-Stellungnahme 36 Geldflussrechnung (UGB).
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt 162.334 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2025|26 standen Auszahlungen für Ausleihungen und sonstige Investitionen, Einzahlungen aus Beteiligungserträgen in Höhe von 72.628 Tsd. € gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -178.327 Tsd. € resultiert aus der Dividendenauszahlung von
-43.742 Tsd. € (im Vorjahr: -56.240 Tsd. €), der Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten in Höhe von -121.500 Tsd. € (im Vorjahr: -85.000 Tsd. €) sowie der Auszahlungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von -13.084 Tsd. € (im Vorjahr: -19.161 Tsd. €).
AGRANA-Strategie
AGRANA ist ein international ausgerichtetes österreichisches Industrieunternehmen, das in Food & Beverage Solutions weltweit und in Agricultural Commodities & Specialities hauptsächlich in Zentral- und Osteuropa tätig ist. Das Unternehmen strebt in diesen Märkten eine führende Position in der industriellen Veredelung von agrarischen Rohstoffen an. Die Wertschöpfung reicht vom reinen Rohstoffverarbeiter in der ersten Transformationsstufe bis hin zum Anbieter von Lösungen und komplexen Rezepturen für die weltweit führende Markenindustrie. Langfristige und stabile Kunden- und Lieferantenbeziehungen, respektvolles Verhalten gegenüber den Stakeholdern sowie die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes sind wichtige Eckpfeiler der an den Grundsätzen nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichteten Unternehmensstrategie. AGRANA zielt darauf ab, sowohl global agierenden als auch regional tätigen Kunden weltweit hohe Produktqualität, optimalen Service sowie innovative Ideen und Know-how in der Produktentwicklung zu bieten.
Die letzten Jahre haben der Lebensmittelindustrie und somit auch AGRANA ein sehr herausforderndes wirtschaftliches Umfeld beschert, mit multiplen Krisen, disruptiven Lieferketten sowie hoher Inflation bei Inputkosten für Energie und Rohstoffe. Der hohe Anteil des Commodity-Geschäftes, das sich hauptsächlich auf Zentral- und Osteuropa konzentriert, und eine starre divisionale Struktur haben das Unternehmen gerade in Krisenzeiten auf eine harte Resilienz-Probe gestellt. Die vom Management erarbeitete neue Konzernstrategie NEXT LEVEL hat genau deshalb eine neue Richtung festgelegt und zwei übergeordnete Geschäftsbereiche – Agricultural Commodities & Specialities und Food & Beverage Solutions – etabliert, die von einer „Strategischen Holding“ gelenkt werden. Nach der Verabschiedung der Strategie im November 2024 durch den Aufsichtsrat lag der Fokus im Geschäftsjahr 2025|26 auf der Umsetzung erster wichtiger Bausteine der neuen Strategie.
AGRANA NEXT LEVEL
Rolle der „Strategischen Holding“
Der Name des strategischen Projektes NEXT LEVEL symbolisiert den nächsten logischen Entwicklungsschritt von AGRANA, wobei die geänderten Marktverhältnisse und zukünftige Herausforderungen berücksichtigt werden. Die Holding der Gruppe erhält neue Aufgaben und als „Strategische Holding“ eine neue Verantwortung. Sie soll die strategische Entwicklung des Unternehmens in Abstimmung mit den operativen Einheiten steuern und vorantreiben sowie die operative Verantwortung in direkter Linie für spezifische Bereiche wie Finanzen, Human Resources, IT und den technischen Einkauf übernehmen. Weitere Holdingfunktionen konzentrieren sich auf Best-Practice-Sharing sowie operative Exzellenz und unterstützen die Segmente durch schlanke und effiziente Strukturen nach dem Mehrwertprinzip.
Zwei interagierende, segmentübergreifende Geschäftsbereiche
Der Konzern verfügt einerseits über eine hohe Kompetenz in der Beschaffung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie in der Organisation komplexer Lieferketten. Andererseits kann das Unternehmen auf über 20 Jahre Erfahrung intensiver Zusammenarbeit mit Kunden in der Entwicklung von sehr spezifischen Kundenlösungen und Rezepturen zurückblicken. In der ursprünglichen Konzernstruktur vereinte jedes Segment beide Komponenten einer divergenten Geschäftstypologie: Verarbeitung von Rohstoffen sowie Verkauf von Commodities und weiterverarbeiteter Spezialitäten einerseits und innovative Zusammenarbeit mit Kunden für maßgeschneiderte Lösungen andererseits. Die Struktur mit drei Segmenten, die globale Marktpräsenz und die Breite der Wertschöpfungsstufen haben über Jahre überbordende Risiken vom Unternehmen ferngehalten. Nicht ausreichend war die Struktur aber mittlerweile in ihrer Effizienz. Die richtige Zuordnung und Bündelung der Wertschöpfungsstufen in zwei übergeordnete Geschäftsbereiche wurde nunmehr als der richtige Ansatz gesehen, mit Fokus auf die Bereiche Agricultural Commodities & Specialities sowie Food & Beverage Solutions.
Beim ersten Geschäftsbereich liegt der Managementfokus auf Rohstoffbeschaffung, optimierter Supply Chain sowie Prozess- und Technologieoptimierung. Die Fertigprodukte unterliegen klaren allgemein gültigen Spezifikationen und Marktusancen. Preis und Kostenfaktoren entscheiden über die Wettbewerbsfähigkeit. Eine Sonderstellung nehmen dabei die Spezialitätenprodukte ein; es handelt sich dabei um Produkte mit einem hohen Spezifikations- bzw. Veredelungsgrad, die für einen spezifischen Zielmarkt entwickelt wurden. In der Regel gibt es hier nur einen sehr beschränkten Anbieterkreis, beispielsweise seien Produzenten von Spezialstärken für Lebensmittel sowie für Bau- oder Kosmetikzwecke genannt.
Lagebericht
Beim zweiten Geschäftsbereich Food & Beverage Solutions steht die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Vordergrund. Es wird hier von der zweiten Transformationsstufe gesprochen, Mehrwert entsteht dabei durch Innovation und das Lösen von komplexen Kundenanforderungen, z.B. im Molkerei-, Food Service-, Eiscreme-, Getränkegrundstoff- oder Aromengeschäft. Die „All-in“-Lösungen dieser Geschäftszweige bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten, Spezifikationen vereinbaren Kunde und AGRANA gemeinsam in direkter Zusammenarbeit. Eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen AGRANA Fruit und AUSTRIA JUICE in der Verwendung hauseigener Aromen sowie gegenseitige Unterstützung bei deren Ausrollen auf den globalen Märkten bietet für beide Unternehmen erhebliche Synergien. Differenzierte Marktzugänge sowie unterschiedliche innerbetriebliche und organisatorische Zielsetzungen lassen sich in einer Bündelung zu Geschäftsbereichen ideal kombinieren, um Synergien zu nutzen.
Eine Zusammenführung des Commodity- und Spezialitätengeschäftes der AGRANA Zucker mit der AGRANA Stärke über eine weitestgehend gemeinsame Organisation der Verwaltung sowie der Rohstoffbeschaffung und Logistik soll den Betrieb um vieles effizienter und kostengünstiger machen.
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Strategische Ausrichtung der Geschäftsbereiche
Strategie – Food & Beverage Solutions (FBS)
Strategisches Ziel: kunden- und marktorientiertes globales Wachstum. Im Geschäftsbereich FBS ist AGRANA Zulieferer und Lösungsanbieter für Industrien wie die Molkerei-, Eiscreme-, Food Service- und Getränke-Industrie mit Produkten von Fruchtzubereitungen, Brown Flavors und Aromen bis hin zu Getränkegrundstoffen und Fruchtsaftkonzentraten.
AGRANA Fruit stellt kundenspezifische Rezepturen für die Molkerei-, Eiscreme-, Backwaren- und Food Service-Industrie her. Auf diesem globalen Markt mit lokalen, kundennahen Produktionseinheiten ist AGRANA Weltmarktführer und strebt an, ihre Präsenz in den bestehenden Märkten zu stärken, ihren international tätigen Kunden zu folgen und stärker als der Markt zu wachsen.
AUSTRIA JUICE legt den Schwerpunkt auf die Herstellung von Getränken, Aromen und Getränkegrundstoffen. Nicht nur durch ihre Produktionsnähe zu den Rohstoffgebieten, sondern auch durch moderne Produktionsanlagen und
regelmäßige Kontrollen kann eine hohe Qualität garantiert werden. Ziel ist es, den globalen Absatz an die Getränkeindustrie zu steigern und spezifische Lösungen für den Kunden anzubieten.
AGRANA will die globale Marktposition sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitions- und Beteiligungsprojekte absichern bzw. stärken. Im Geschäftsjahr 2025|26 hat AGRANA zwei wesentliche Investitionen im FBS-Bereich getätigt: Im Oktober 2025 übernahm AGRANA die verbleibenden 49,99 % der Anteile der AUSTRIA JUICE GmbH von der RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Korneuburg|Österreich. Die gänzliche Übernahme unterstreicht das Potenzial von AUSTRIA JUICE für AGRANA, v.a. im wachsenden Geschäftsfeld der Aromen, aber auch bei Getränkegrundstoffen und Spezialprodukten. Zudem wurde beschlossen, den slowenischen Lebensmittelhersteller Mercator-Emba d.o.o. zu erwerben, ein Unternehmen, das u.a. im wachsenden Food Service-Bereich tätig ist. Mit dieser Akquisition, die Ende März 2026 auch wettbewerbsrechtlich genehmigt wurde, wird AGRANA das Geschäft in Europa ausweiten und neue Kundensegmente erschließen.
Strategie – Agricultural Commodities & Specialities (ACS)

ACS – Stärke
Strategisches Ziel: organisches Wachstum und Schaffung von Mehrwert mit anwendungsspezifischen Produkten. Im Segment ACS – Stärke konzentriert sich AGRANA auf Spezialitätenprodukte, die eine hohe Veredelungstiefe aufweisen. Innovative, kundenorientierte Produkte mit entsprechender Anwendungsberatung, laufende Produktentwicklungen sowie Kostenoptimierungen sind die Basis für den Erfolg. Ein Beispiel ist die führende Position bei Bio-Stärken und GVO2-freien Stärken für die Lebensmittelindustrie oder im technischen Sektor, bei Spezialstärken für die Papier-, Textil-, Kosmetik-, Pharma- und Baustoffindustrie.
Die AGRANA-Kernkompetenz – die großvolumige Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe zu industriellen Produkten – bildet auch die Grundlage für das Bioethanolgeschäft. In Österreich ist AGRANA mit der Bioethanolanlage in Pischelsdorf führender Anbieter dieses klimaschonenden Treibstoffes. In der Bioethanolproduktion gelingt es AGRANA, ihr Ziel der vollständigen Verwertung der eingesetzten agrarischen Rohstoffe umzusetzen und so deren Wertschöpfung durch optimale Nutzung aller Bestandteile in der Nebenproduktherstellung zu steigern.
ACS – Zucker
Strategisches Ziel: Fokus auf die Kernmärkte, Reduzierung der Kosten und Optimierung des Fußabdruckes, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Im erneut herausfordernden Geschäftsjahr 2025|26 standen die Wettbewerbsfähigkeit des Segmentes ACS – Zucker und die Redimensionierung der Produktionskapazitäten im Fokus. Im März 2025 wurden zwei Zuckerfabriken geschlossen – eine Fabrik in Leopoldsdorf|Österreich und eine in Hrušovany|Tschechien. Diese Entscheidung war schwierig, jedoch notwendig, um die Zukunft des Zuckerbereiches zu sichern. Aufgrund des sehr herausfordernden Marktumfeldes, mit niedrigen Verkaufspreisen seit der Marktliberalisierung, steigenden Kosten sowie einem Rückgang des Zuckerkonsums, mussten die Produktionskapazitäten konsolidiert werden. Zusätzlich zu den Werksschließungen hat der Zuckerbereich massiv Kosten eingespart, um das negative Ergebnis zu mindern. Hier wurde der Fokus auf die Bereiche Produktion, Rohstoffbeschaffung und Supply-Chain-Management gelegt.
Das kommende Geschäftsjahr wird voraussichtlich weiterhin schwierig bleiben und das Management hat sich zum Ziel gesetzt, die Effizienz weiter zu steigern, ohne dabei an Qualität zu verlieren. Operational Excellence wird hier eine zentrale Rolle spielen, um die Werke kontinuierlich weiterzuentwickeln. Auch wird das Target Operating Model weiter geschärft, um Redundanzen zu vermeiden und eine marktgerechte und kosteneffiziente Organisationsstruktur zu etablieren.
Status der Umsetzung von NEXT LEVEL
„Strategische Holding“
Die Implementierung der neuen Struktur begann im November 2024 nach dem Beschluss des Aufsichtsrates. Zunächst wurde die Transformation der Holding in eine „Strategische Holding“ eingeleitet, indem die Bereiche Finanzen, Human Resources, IT und technischer Einkauf zentralisiert wurden. Die neue „Strategische Holding“ konzentriert sich auf einheitliche, effiziente Prozesse und den Abbau von Redundanzen. Darüber hinaus war die Optimierung des Working Capital auch in diesem Geschäftsjahr ein zentraler Schwerpunkt.
Lagebericht
Agricultural Commodities & Specialities (ACS) – Aufbauorganisation
Im Geschäftsbereich ACS lag der Fokus auf der Optimierung der Abläufe und der Realisierung von Kosteneinsparungen. Die Aufbauorganisation wurde neu strukturiert, wobei ausgewählte Funktionen zusammengelegt wurden, um Synergien zwischen den Segmenten ACS – Zucker und ACS – Stärke zu heben. Zudem wurde Operational Excellence als zentrale Funktion eingeführt, um die Produktion durch kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitsabläufe zu optimieren und Kosten zu senken.
Projekt „Horizont“ – Kosteneinsparungen
Aufgrund der weiterhin schwierigen Marktlage im Commodity-Geschäft hat AGRANA das Einsparungsziel für ihre Kostensenkungsinitiative „Horizont“ von 80 Mio. € auf 130 Mio. € (kumulierte Einsparungen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023|24 als Basisjahr) angehoben und den Zeitraum für die Zielerreichung um ein Jahr bis zum Geschäftsjahr 2028|29 verlängert. Durch die konsequente Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen, insbesondere im Geschäftsfeld ACS, konnte der Konzern bereits im Geschäftsjahr 2025|26 Einsparungen von rund 80 Mio. € realisieren. Diese Einsparungen resultierten v.a. aus Material-, Logistik-, Rohstoff-, Service- und Personalkostenreduktionen. Zur Sicherstellung nachhaltiger Kosteneffekte wurde zudem eine Härtegradlogik eingerichtet, um die Umsetzung der Maßnahmen eng zu verfolgen und deren Wirksamkeit systematisch zu überprüfen.
Nachhaltigkeit als zentraler Bestandteil der NEXT LEVEL-Strategie
Neben der strukturellen Transformation auf Holding- und Divisionsebene bleibt Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil der NEXT LEVEL-Strategie. AGRANA verfolgt konsequent das Ziel, Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2040 sowie in Scope 3 bis spätestens 2050 zu erreichen. Diese Verpflichtung ist nicht nur Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung des Konzerns, sondern auch eine strategische Notwendigkeit zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Um diese Klimaziele zu erreichen, investiert AGRANA in nachhaltige Technologien sowie in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden in langfristigen Partnerschaften gezielt gestärkt, um gemeinsam klimawandelresiliente Geschäftsmodelle zu entwickeln und voranzutreiben.
Nachhaltigkeit bedeutet für AGRANA die ausgewogene Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte innerhalb des Unternehmens und in ihrer Wertschöpfungskette. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit setzt sich AGRANA dafür ein, den von ihr beeinflussbaren Teil der Wertschöpfungskette so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Der Konzern engagiert sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Rohstoffbeschaffung im Rahmen der Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI) und des von der Initiative entwickelten Farm Sustainability Assessment (FSA). Die in den Segmenten ACS – Stärke und ACS – Zucker von Vertragslandwirten bezogenen agrarischen Rohstoffe stammen zu 100 % aus FSA- oder äquivalent-validierten Quellen. Zudem wird an der Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität für eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft gearbeitet. Die Verwertung von nahezu 100 % der eingesetzten agrarischen Rohstoffe und die Nutzung emissionsarmer Technologien in der industriellen Verarbeitung minimieren bzw. vermeiden negative Umweltauswirkungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen eine zentrale Rolle für die Nachhaltigkeit von AGRANA. Ihre Anerkennung und gezielte Förderung tragen nicht nur zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei, sondern spiegeln auch die soziale Verantwortung des Unternehmens wider. Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist essenziell für das Wohlbefinden, die Produktivität und die langfristige Bindung der Mitarbeitenden. Der Schutz der Mitarbeitenden steht im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie, mit dem Ziel, z.B. die Verletzungsrate nachhaltig zu senken. Die Einhaltung von Arbeits-, Menschen- und Sozialrechten hat höchste Priorität – sowohl an den eigenen Standorten als auch entlang der gesamten Lieferkette. Zudem setzt AGRANA sich aktiv für eine höhere Repräsentation von Frauen in Führungspositionen ein. Eine starke Unternehmenskultur sowie hohe ethische Standards sind zentrale Bestandteile der Unternehmensphilosophie.
Diese Nachhaltigkeitsstrategie bildet die Grundlage für eine langfristige positive Unternehmensentwicklung, in der ökonomische, ökologische und soziale Zielsetzungen zum Wohl von AGRANA und ihrer Stakeholder eine ausgewogene Balance finden.
Beteiligungen der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Die Segmente der AGRANA-Gruppe spiegeln sich in der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft im Finanzanlagevermögen unter den Beteiligungen wider.
Die weiteren Beteiligungen der AGRANA-Beteiligungs-Aktiengesellschaft werden bis auf die INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H. zu 100 % gehalten. Die restlichen Anteile auf 100 % (33,33 %) der INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktions Gesellschaft m.b.H werden von der KRÜGER Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, Deutschland gehalten.
Die restlichen Anteile auf 100 % der „Segment-Gesellschaften“ Stärke und Frucht werden von der Tochtergesellschaft AGRANA Sales & Marketing GmbH (ehem. AGRANA Marketing- und Vertriebsservice Gesellschaft m.b.H.) gehalten.
Lagebericht
Segment ACS – Zucker
Die AGRANA Sales & Marketing GmbH ist die Dachgesellschaft für die Zuckerverkaufsaktivitäten des Konzerns und fungiert gleichzeitig als Holding für die Zucker-Beteiligungen in Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien sowie Bosnien und Herzegowina. Die AGRANA Zucker GmbH ist jene Gesellschaft, die das Vermögen der österreichischen Zuckerfabrik besitzt und diese lenkt. Dem Segment ACS – Zucker wird weiters die Österreichische Rübensamenzucht Gesellschaft m.b.H., Wien, zugerechnet. Die Gemeinschaftsunternehmen der AGRANA-STUDEN-Gruppe sowie die Beta Pura GmbH, Wien, werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Geschäftsentwicklung
Segment ACS - Zucker
2025|26
2024|25
Veränderung
%/pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
589.880
868.296
–32,1 %
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
-19.320
-29.153
33,7%
Umsatzerlösen
t€
570.560
839.143
–32,0 %
EBITDA1
t€
-10.634
-25.360
58,1%
Operatives Ergebnis
t€
-30.613
-48.863
37,3%
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
t€
-4.518
-1.812
–149,3 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
-71.348
-24.732
–188,5 %
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
-106.479
-75.407
–41,2 %
EBIT-Marge
%
-18,7
-9,0
–9,7 pp
Investitionen2
t€
12.383
25.662
–51,7 %
Capital Employes
t€
363.621
478.130
–23,9 %
ROCE3
%
-8,4
-10,2
1,8 pp
Mitarbeitende (FTEs)4
1.225
1.612
–24,0 %
1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
3 Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis/Capital Employed)
4 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Der Umsatz ging im Geschäftsjahr 2025|26 insgesamt um rund 32% zurück. Beim Hauptprodukt Zucker waren sowohl ein signifikanter Absatz als auch ein deutlicher Preisrückgang zu verzeichnen. Die Zuckermärkte waren insbesondere in den Defizitländern stark vom intensiven Wettbewerb aus der Ukraine geprägt. Infolge deutlich geringerer Absatzmengen in den Heimmärkten sowie stark reduzierter Exportaktivitäten erreichte der Zuckerabsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr einen historisch niedrigen Wert. Der Preisrückgang kam aus dem Industriebereich. Seit Beginn des Zuckerwirtschaftsjahres (ZWJ) 2025|26 sind dort die Verkaufspreise weitergefallen. Damit hat der Industriebereich die Entwicklung im Retailbereich nachvollzogen, die bereits im ZWJ 2024|25 begonnen hatte. Auch die Umsatzerlöse mit Nebenprodukten lagen unter dem Vorjahresniveau. Ausschlaggebend hierfür waren ein geringerer Absatz von Melasse, insbesondere in Ungarn, sowie niedrigere Erlöse in der Subkategorie „Sonstige Produkte“ (u.a. Saatgut, Carbokalk, Services).
Der Umsatzrückgang konnte durch einen deutlich geringeren Materialaufwand infolge reduzierter Anbauflächen sowie niedrigerer Rübenverarbeitung weitgehend kompensiert werden. Die ertragsreiche Rübenkampagne 2025 mit hoher Rohstoffqualität wirkte sich zudem positiv auf die Herstellkosten aus. Trotz des signifikanten Umsatzrückganges lag der Rohertrag daher auf dem Niveau des Vorjahres. Einsparungen bei Personal und Strukturkosten führten zu einer spürbaren Verbesserung des operativen Ergebnisses im Segment ACS – Zucker, das sich mit –30,6Mio.€ deutlich besser entwickelte als im Vorjahr.
Der Ergebnisbeitrag der AGRANASTUDENGruppe wirkte sich im Geschäftsjahr 2025|26 mit –4,3Mio.€ negativ auf das SegmentEBIT aus und lag damit unter dem Vorjahreswert (–1,1Mio.€). Der Ergebnisrückgang war im Wesentlichen auf deutlich gesunkene Verkaufspreise sowie eine geringere Auslastung der Raffinerie in Bosnien und Herzegowina zurückzuführen. Das zweite ZuckerJoint Venture, die Beta Pura GmbH, Wien, wirkte sich mit –0,2Mio.€ (Vorjahr: –0,7Mio.€) nahezu neutral auf das Segment-EBIT aus.
Das negative Ergebnis aus Sondereinflüssen im Segment ACS – Zucker in Höhe von –71,3Mio.€ stand im Wesentlichen im Zusammenhang mit Maßnahmen im Rahmen des Strategieprojektes AGRANA NEXT LEVEL. Darin enthalten waren insbesondere Wertminderungen auf Vermögenswerte in Höhe von 46,0Mio.€ (Vorjahr: 20,0Mio.€). Darüber hinaus wurde im März 2025 die Erstellung eines Sozialplanes als Teil der Restrukturierungsmaßnahmen (Schließungen der Standorte Leopoldsdorf|Österreich und Hrušovany|Tschechien) abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2025|26 Aufwendungen in Höhe von 13,7Mio.€, überwiegend Personalaufwendungen, ergebniswirksam erfasst. Im vierten Quartal 2025|26 wurde zudem eine Rückstellung für Prozesskostenrisiken gebildet, die das EBIT um 9,5 Mio. € minderte.
Segment ACS – Stärke
Das Segment ACS – Stärke umfasst die vollkonsolidierten Gesellschaften AGRANA Stärke GmbH, Wien, mit den drei österreichischen Fabriken in Aschach (Maisstärke), Gmünd (Kartoffelstärke) und Pischelsdorf (integrierte Weizenstärke- und Bioethanolanlage), sowie Marroquin Organic International, Inc., Santa Cruz|Kalifornien|USA, ein auf Bio-Produkte spezialisiertes Handelshaus. Zudem führt und koordiniert die AGRANA Stärke GmbH, gemeinsam mit dem Joint Venture-Partner Archer Daniels Midland Company, Chicago|Illinois|USA, die Gemeinschaftsunternehmen der HUNGRANA-Gruppe (mit einem Werk in Ungarn; Herstellung von Stärke- und Verzuckerungsprodukten sowie Bioethanol). Seit dem 1. Juni 2025 besteht eine gemeinsame Beherrschung von AGRANA Stärke GmbH und INGREDION Germany GmbH Hamburg|Deutschland, an der AGFD TANDAREI SRL, Tăndărei|Rumänien, die ein Maisverarbeitungswerk in Rumänien betreibt. Die beiden Joint Venture-Unternehmen in Ungarn und Rumänien werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Geschäftsentwicklung
Segment ACS - Stärke
2025|26
2024|25
Veränderung
%/pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
993.319
1.027.198
–3,3 %
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
-10.967
-13.213
17,0%
Umsatzerlösen
t€
982.352
1.013.985
–3,1 %
EBITDA1
t€
69.750
83.274
–16,2 %
Operatives Ergebnis
t€
21.797
35.782
–39,1 %
Ergebnisanteil von Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
t€
638
2.297
–72,2 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
1.033
-6.111
116,9%
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
2
31.968
–26,6 %
EBIT-Marge
%
2,4
3,2
–0,8 pp
Investitionen2
t€
18.502
33.302
–44,4 %
Capital Employed
t€
349.076
412.306
–15,3 %
ROCE3
%
6,2
8,7
–2,4 pp
Mitarbeitende (FTEs)4
1.024
1.178
–13,0 %
1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
3 Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis/Capital Employed)
4 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Das Geschäftsjahr 2025|26 im Segment ACS – Stärke war von einem konjunkturbedingt hohen Preisdruck geprägt. Trotz insgesamt gestiegener Verkaufsmengen gingen die Umsatzerlöse von 1.014,0 Mio. € auf 982,3 Mio. € leicht zurück. Der Rückgang war in Summe preisbedingt und resultierte aus gesunkenen Marktpreisen, die sich auf die Verkaufspreise des beinahe gesamten Produktportfolios auswirkten. So sanken z.B. die Verkaufspreise für Ethanol aus dem Werk Pischelsdorf|Österreich um rund 3 % aufgrund gefallener Platts-Notierungen. Die Absatzentwicklung zeigte ein differenziertes Bild: Während die Verkaufsmengen insgesamt über dem Vorjahr lagen, getragen von höheren Absätzen bei Nebenprodukten, verzeichneten die Hauptprodukte – insbesondere Verzuckerungsprodukte – einen Absatzrückgang. Zusätzlich wirkte sich der Entfall der Umsätze der rumänischen Tochtergesellschaft AGFD TANDAREI SRL seit 1. Juni 2025 infolge der Umstellung auf die „at-equity“-Konsolidierung dämpfend auf die Umsatzentwicklung aus.
Lagebericht
Die Nebenproduktumsatzerlöse entwickelten sich bei stabilen Preisen aufgrund höherer Absätze positiv. Bei Hochproteinen wie Vitalgluten war jedoch ein Preisabwärtstrend zu beobachten.
Belastend auf die Herstellkosten wirkten sich im Geschäftsjahr 2025|26 insbesondere die gestiegenen Rohstoffpreise aus. Der von AGRANA bezahlte Weizenpreis pro Tonne lag beispielsweise rund 6 % über dem Vorjahresniveau, während sich die Energiepreise auf dem Niveau des Vorjahres stabilisierten. Die Verkaufspreise für Hauptprodukte lagen insgesamt leicht unter dem Vorjahr. Die Umsetzung von Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogrammen führte im Berichtsjahr zu einem gegenüber dem Vorjahr reduzierten Personalstand. Ergebnisverbessernd wirkte sich auch die Kompensation durch die Betriebsunterbrechungsversicherung für die Hochwasserschäden im Herbst 2024 im Werk Pischelsdorf|Österreich sowie die Erträge aus der im Juni 2025 erfolgten Einbringung der Vermögenswerte der rumänischen Tochtergesellschaft AGFD TANDAREI SRL in das neue Gemeinschaftsunternehmen aus. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2025|26 ein operatives Ergebnis von 21,8 Mio. € erzielt, das deutlich unter dem Vorjahreswert lag.
Die nach der Equity-Methode einbezogene HUNGRANA-Gruppe trug mit einem Ergebnisanteil von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) positiv zum Segment-EBIT bei. Im ungarischen Joint Venture wirkten sich insbesondere die deutlich höheren Maispreise ergebnisbelastend aus, während die Energiepreise unter dem Vorjahresniveau lagen. Der Ergebnisanteil der seit 1. Juni 2025 nach der Equity-Methode einbezogenen rumänischen Gesellschaft AGFD TANDAREI SRL belief sich auf –0,6 Mio. €.
Im Vorjahr wurde im Segment ein Ergebnis aus Sondereinflüssen von –6,1 Mio. € aus Restrukturierungsmaßnahmen (davon –3,1 Mio. € für einen Sozialplan) erfasst. Im vierten Quartal 2025|26 führte der geringere Mittelbedarf der hierfür gebildeten Rückstellung zu einem positiven Sondereinfluss von 1,0 Mio. € im Segment ACS – Stärke.
Segment Food & beverage Solutions
Die AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, ist die Dachgesellschaft für das Segment Food & Beverage Solutions. Koordination und operative Führung für den Geschäftsbereich Rezepturen erfolgen durch die Holdinggesellschaft AGRANA Fruit S.A.S. mit Firmensitz in Mitry-Mory|Frankreich. Im Bereich Getränkelösungen operiert die AUSTRIA JUICE GmbH mit Sitz in Kröllendorf/Allhartsberg|Österreich als operative Holding. Insgesamt sind dem Segment zum Bilanzstichtag 24 Produktionsstandorte in 19 Ländern für Rezepturen und zwölf Werke in sieben Ländern für die Herstellung von Apfel- und Beerensaftkonzentraten zuzurechnen.
Geschäftsentwicklung
Segment Food & Beverage Solutions
2025|26
2024|25
Veränderung
%/pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
1.649.021
1.631.607
1,1%
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
-1.187
-1.149
–3,3 %
Umsatzerlösen
t€
1.647.834
1.630.458
1,1%
EBITDA1
t€
145.905
140.821
3,6%
Operatives Ergebnis
t€
104.541
101.752
2,7%
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
-1.270
-2.042
37,8%
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
103.271
99.710
3,6%
EBIT-Marge
%
6,3
6,1
0,2 pp
Investitionen2
t€
64.059
51.950
23,3%
Capital Employed
t€
710.731
760.703
–6,6 %
ROCE3
%
14,7%
13,4%
1,3 pp
Mitarbeitende (FTEs)4
5.824
5.824
1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
3 Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis/Capital Employed)
4 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Der Umsatz im Geschäftsbereich Rezepturen stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht an, was bei stabilen Verkaufsmengen auf Preiseffekte zurückzuführen war. Umsatzsteigerungen wurden insbesondere in den Regionen Europa inklusive Ukraine, Mexiko sowie im Mittleren Osten und Nordafrika erzielt. Nordamerika verzeichnete hingegen einen leichten
Umsatzrückgang – preisbedingte Umsatzsteigerungen in lokaler Währung wurden durch den im Vergleich zum Vorjahr schwächeren USD-Kurs mehr als neutralisiert. Die Umsatzentwicklung nach Produktkategorien zeigt eine Umsatzsteigerung im Kerngeschäftsbereich (Produkte für die Molkereiindustrie), der rund 80 % der verkauften Mengen ausmacht. Hier konnte die Umsatzsteigerung sowohl durch höhere Absatzmengen als auch durch Preissteigerungen erzielt werden. Im Geschäftsbereich „Beyond“ (Eiscreme und Food Service) wurden im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Mengen abgesetzt.
Das operative Ergebnis im Bereich Rezepturen lag leicht über dem Vorjahresergebnis. Insbesondere in den Regionen Europa inklusive Ukraine (v.a. gute Margen), Südamerika (v.a. positive Mengenentwicklung) und Nordamerika (v.a. gute Margen) konnten Ergebnisverbesserungen erzielt werden. Ein Ergebnis aus Sondereinflüssen in Höhe von –1,3 Mio. € für Reorganisationsmaßnahmen wirkte sich negativ auf das EBIT im Bereich Rezepturen aus. Im Vorjahr wurde für denselben Sachverhalt ein Betrag von –2,1 Mio. € verbucht.
Die Umsatzerlöse im Getränkebereich lagen mengenbedingt moderat unter dem Vorjahreswert. Jedoch konnte durch den deutlich über dem Vorjahr liegenden Deckungsbeitrag erneut ein sehr gutes EBIT erzielt werden. Fruchtsaftkonzentrate erzielten preisbedingt deutlich höhere Deckungsbeiträge als im Vorjahr. Der Added Value-Bereich konnte sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich steigern und erreichte sowohl mengen- als auch preisbedingt einen höheren Deckungsbeitrag. Im vierten Quartal 2025|26 verzeichnete der Getränkebereich einen EBIT-Rückgang, der v.a. auf das Apfelsaftkonzentrat zurückzuführen war. Ausschlaggebend waren geringere Deckungsbeiträge der Ernte 2025 und niedrigere Auslieferungsmengen.
Holding & Sonstige
Die AGRANA Beteiligungs-AG als Holdinggesellschaft sowie Tochterunternehmen mit konzernübergreifenden Funktionen wurden bis zum Stichtag 28. Februar 2025 in der Berichterstattung gemeinsam mit dem alten Segment Zucker berichtet. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Konzernstrategie NEXT LEVEL werden diese Gesellschaften seit Beginn des Geschäftsjahres 2025|26 als eigener Bereich in der Segmentberichterstattung dargestellt. Dem neuen Bereich Holding & Sonstige werden die AGRANA Beteiligungs-AG, die INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H., die AGRANA Research & Innovation Center GmbH sowie die AGRANA Group-Services GmbH, alle in Wien, zugerechnet.
Geschäftsentwicklung
Holding & Sonstige
2025|26
2024|25
Veränderung
%/pp
Umsatzerlöse (brutto)
t€
45.405
41.548
9,3%
Umsätze zwischen den Segmenten
t€
-8.824
-11.132
20,7%
Umsatzerlösen
t€
36.581
30.416
20,3%
EBITDA1
t€
-10.205
-7.836
–30,2 %
Operatives Ergebnis
t€
-14.487
-12.208
–18,7 %
Ergebnis aus Sondereinflüssen
t€
-2.555
-3.518
27,4%
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT)
t€
-17.042
-15.726
–8,4 %
EBIT-Marge
%
-46,6
-51,7
5,1 pp
Investitionen2
t€
7.998
2.754
190,4%
Capital Employed
t€
5.402
12.786
–57,8 %
ROCE3
%
-268,2
-95,5
–172,7 pp
Mitarbeitende (FTEs)4
334
366
–8,7 %
1 Operatives Ergebnis vor operativen Abschreibungen
2 In Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte
3 Return on Capital Employed (Operatives Ergebnis/Capital Employed)
4 Durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Vollzeitäquivalente (FTEs – Full-time equivalents)
Die Umsatzerlöse des Bereiches Holding & Sonstige lagen im Geschäftsjahr 2025|26 mit 36,6 Mio. € deutlich über dem Wert des Vergleichszeitraumes. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Verkaufserlöse der Tochtergesellschaft INSTANTINA Nahrungsmittel Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft m.b.H.
Lagebericht
Das EBIT des Bereiches Holding & Sonstige verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr moderat auf –17,0 Mio. €. Geringere umsatzabhängige Royalties führten im Wesentlichen zu diesem Ergebnisrückgang. Im Ergebnis aus Sondereinflüssen waren, wie auch schon im Vorjahr, Aufwendungen für Strategieumsetzung und Restrukturierungsschritte im Rahmen von AGRANA NEXT LEVEL enthalten.
AGRANA Research & Innovation Center GmbH
Bei der AGRANA Research & Innovation Center GmbH, Wien werden schwerpunktmäßig die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Zucker und Stärke der AGRANA-Gruppe gebündelt.
AGRANA Group-Services GmbH
Die AGRANA Group-Services GmbH erfüllt im Konzern die Finanzierungsfunktion und betreibt das Cash-Pooling.
Umwelt, Soziales und Governance
Umweltinformationen
AGRANAs Nachhaltigkeitsverständnis
Unter Nachhaltigkeit versteht AGRANA, als industrieller Veredler agrarischer Rohstoffe, die Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit. Folgende drei Leitsätze, die dem Management und allen Mitarbeitenden als praktische und leicht verständliche Anleitung für ein tägliches nachhaltiges Handeln dienen, fassen AGRANAs Nachhaltigkeitsverständnis zusammen:
Verwertung von annähernd 100 % der eingesetzten Rohstoffe und Nutzung emissionsarmer Technologien, um Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern oder zu vermeiden.
Achtung aller Stakeholder und der Gemeinschaften, in denen das Unternehmen direkt und indirekt tätig ist.
Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden in langfristigen Partnerschaften, um gemeinsam klimawandelresiliente Geschäftsmodelle zu fördern. AGRANA entwickelte ihr Nachhaltigkeitsverständnis auf Basis der regelmäßigen Interaktion mit ihren Stakeholder-Gruppen.
AGRANA Nachhaltigkeitsaktivitäten im Geschäftsjahr 2025|26 und Ziele
Zur Ermittlung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen wandte AGRANA eine Methodik an, die den Anforderungen des ESRS-Standards und den Leitlinien der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entspricht. Um verschiedene Perspektiven in den Prozess einzubringen, wurden sowohl interne als auch externe Stakeholder einbezogen. Schwer erreichbare Gruppen, wie die Natur oder Arbeitskräfte in der Tier-2-Lieferkette, wurden mittels Proxies, Risikoanalysen und wissenschaftlichen Studien berücksichtigt. Bestehende Austauschformate und Dokumentationen zur Stakeholder-Einbeziehung wurden herangezogen, um die kontinuierliche Einbindung der Perspektiven der AGRANA-Interessengruppen zu gewährleisten.
AGRANA hat im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und in Abstimmung mit der Muttergesellschaft Südzucker AG sowie unter Einbeziehung der Stakeholderanalyse folgende wesentliche Handlungsfelder definiert, diese bilden auch die Grundpfeiler der AGRANA-Nachhaltigkeitsstrategie:
Klimaschutz und Ökoeffizienz unserer Produktion
Verantwortungsvolle Beschaffung und nachhaltige Landwirtschaft
Attraktiver Arbeitgeber und Arbeitssicherheit
Produktsicherheit
Governance und Compliance
Die SAI-Platform (Die Sustainable Agriculture Initiative Platform (SAI Platform) ist eine globale Non-Profit-Organisation der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die nachhaltige Landwirtschaftslösungen durch mitgliedergetriebene, vorwettbewerbliche Zusammenarbeit entwickelt.) bietet industriellen Veredlern landwirtschaftlicher Rohstoffe, wie AGRANA, mehrere hilfreiche Instrumente v.a. zur Evaluierung und Dokumentation der Einhaltung guter Umwelt- und Sozialkriterien in der agrarischen Lieferkette bzw. zum Vergleich der Wertigkeit unterschiedlicher Nachweise bzw. internationaler Zertifizierungen an.
Das Basisinstrument stellt dabei immer das von der SAI-Plattform erstellte FSA dar. Dieses wird mithilfe eines Fragebogens durchgeführt, der u.a. auch 37 Fragen zu Arbeitsbedingungen und sozialen Aspekten enthält, u.a. über die Einhaltung der ILO-Konventionen und Menschenrechte. Je nach Erfüllung der unterschiedlichen Kriterien erhält der Anbaubetrieb eine Nachhaltigkeitsbewertung mit dem Status Gold, Silber oder Bronze. AGRANA hat sich zum Ziel gesetzt, dass jene Vertragslandwirte, die die FSA-Systematik anwenden, zumindest den FSA-Bronze-Status erreichen müssen. Zur Verifizierung werden seitens externer Auditoren stichprobenmäßig Vertragsanbauer aus den AGRANA-Farm-Managementgruppen ausgewählt, die eine fragebogengestützte Selbstevaluierung durchführen müssen. Eine weitere Stichprobe wird vor Ort im landwirtschaftlichen Betrieb einem FSA-Verifizierungsaudit unterzogen. Diese Audits werden alle drei Jahre wiederholt. Der Großteil der Vertragspartner von AGRANA kann zumindest einen Silber-Status nachweisen.
Im Geschäftsjahr 2025|6 waren rund 86 % (Vorjahr: 87 %) der von AGRANA verarbeiteten Rohstoffmenge im SAI FSA-System direkt oder indirekt erfasst.
Externe Zertifizierungen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich
Die Prinzipien der internationalen Norm für Qualitätsmanagementsysteme ISO 9001 bilden die Basis des AGRANA-Qualitätsmanagementsystems. Es besteht dadurch eine gute konzernweite Basis der Dokumentation und Berücksichtigung von Stakeholder-Anliegen. So wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Stakeholder in die Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie integriert und effektiv adressiert und auch in der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells berücksichtigt werden. Diese Anpassungen konzentrieren sich auf eine verstärkte Ausrichtung an Nachhaltigkeit, eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung, Innovationsförderung und die Integration ökologischer und sozialer Verantwortung.
AGRANA implementierte an ihren Standorten zertifizierte Managementsysteme für Qualität (ISO 9001) und Lebensmittelsicherheit (z.B. FSSC), die kontinuierlich mittels weltweit gültiger Richtlinien umgesetzt werden. Diese Systeme dienen dazu, prozessorientiert die Produktion qualitativ hochwertiger und vor allem sicherer Lebensmittel sicherzustellen. Die im Managementsystem festgelegten Vorgaben und die daraus abgeleiteteten Maßnahmen werden durch interne Audits regelmäßig überprüft bzw. auch extern im Jahresrhythmus kontrolliert, wobei ein Teil der externen Audits unangekündigt erfolgt. Die Ergebnisse der Audits werden dazu genutzt, das Managementsystem mit seinen Maßnahmen fortlaufend zu verbessern und somit den hohen Sicherheitslevel aufrechtzuerhalten. Durch eine kontinuierlich niedrige Rate von Reklamationen und Produktrückrufen wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zur Behebung der wesentlichen potenziellen Auswirkungen bestätigt.
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden keine schweren Verstöße gegen die Menschenrechte in Bezug auf Verbraucher gemeldet (Vorjahr: keine Verstöße).
Da die finanziellen und personellen Ressourcen, die für Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktqualität und -sicherheit sowie zur Wahrung der Verbraucherrechte eingesetzt werden, nicht immer eindeutig zugeordnet werden können, wird auf eine gesonderte Angabe verzichtet.
Die AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2009 Mitglied bei der SEDEX-Plattform. Das SMETA-Audit zielt v.a. auf Arbeitsbedingungen und -sicherheit sowie Menschenrechte (inklusive Fragen zu Kinder- und Zwangsarbeit) ab, enthält aber auch einige Fragen zu Umweltaspekten. Es wird insbesondere im Geschäftsbereich FBS zur Beurteilung von Zulieferbetrieben herangezogen (siehe auch Kapitel S2). Auch die AGRANA-Standorte selbst werden regelmäßig nach SMETA auditiert. Zum Bilanzstichtag 2025|26 verfügten rund 87 % (Vorjahr: 64 %) der AGRANA-Standorte über gültige SMETA- und vergleichbare Sozialaudits. Es wurden keine wesentlichen „Business Critical Non-Conformities“ festgestellt. Die SMETA-Auditberichte der AGRANA-Werke stehen SEDEX-Mitgliedern auf der Online-Plattform der Organisation zur Verfügung.
Soziale Informationen
AGRANA ist sich der zentralen Bedeutung ihrer Mitarbeitenden für ihre Strategie und den langfristigen Geschäftserfolg bewusst. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2025 eine neue People Strategy verabschiedet, die auf der Unternehmensstrategie NEXT LEVEL aufbaut und zum Ziel hat, AGRANA als attraktiven Arbeitgeberin zu positionieren und nachhaltiges Wachstum durch Einbindung und Entwicklung der Mitarbeitenden sicherzustellen.
Die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft ergeben sich sowohl aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens als auch aus der Strategie und stehen damit in enger Wechselwirkung. Diese
Lagebericht
Dynamik wird kontinuierlich berücksichtigt, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, die sowohl den Bedürfnissen und Herausforderungen der Mitarbeitenden gerecht werden als auch eine nachhaltige Entwicklung der Gruppe fördern.
Das Unternehmen beschäftigt im gesetzlich zulässigen Rahmen Mitarbeitende sowohl unbefristet als auch befristet. In Zeiten, in denen ein erhöhter Arbeitskräftebedarf besteht (z.B. während der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen in der Erntesaison und darüber hinaus), wird dieser Bedarf mit eingestellten Saisonkräften, aber auch Leiharbeitskräften gedeckt. Alle beschriebenen Mitarbeitendengruppen können von den identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken betroffen sein, wenngleich auch in unterschiedlicher Ausprägung.
Durch regelmäßige Tarifverhandlungen sowie Verhandlungen mit Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter werden Lohnerhöhungen sowie zusätzliche Benefits für die eigene Belegschaft erzielt, was zu einer verbesserten finanziellen Absicherung beiträgt. Sichere Beschäftigungsverhältnisse, gesetzeskonforme Arbeitszeiten und faire Bezahlung werden durch die sorgfältige Implementierung und Überwachung von Kollektivverträgen gewährleistet, denen annähernd zwei Drittel der Mitarbeitenden unterliegen. Darüber hinaus ermöglicht die Förderung eines kontinuierlichen sozialen Dialogs zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertreterinnen und Abreitnehmervertretern eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Da Kollektivverträge und sozialer Dialoges allerdings nicht flächendeckend in der gesamten AGRANA-Gruppe etabliert sind, betreffen diese positiven Auswirkungen nicht alle Mitarbeitenden, was sich in den betroffenen Gruppen als potenzielle negative (systemische) Auswirkung zeigen kann.
Im Berichtsjahr wurden zwei Zuckerwerke geschlossen und aufgrund strategischer Anpassungen in vielen Bereichen Arbeitsplätze gekürzt. Dies führt zu negativen Auswirkungen auf die Betroffenen und Unsicherheiten in weiten Teilen der Belegschaft. Durch die Restrukturierungsmaßnahmen kann es punktuell auch zu Belastungen durch Überstunden kommen, welche zu Überlastung, Stress und daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeitenden führen können.
Das in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte wesentliche Risiko im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft ergibt sich nicht aus einer identifizierten Auswirkung, sondern basiert auf einer als wesentlich eingestuften Abhängigkeit: der Verfügbarkeit von Fachkräften, die für die Besetzung kritischer Positionen und die Sicherstellung des operativen Betriebes von zentraler Bedeutung ist.
Die Umweltpläne von AGRANA haben derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft. Auch Auswirkungen bzw. Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sind im eigenen Betrieb nicht zu erwarten, da alle Mitarbeitenden vor der Einstellung einen Prüfprozess durchlaufen.
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse hat das Unternehmen ein umfassendes Verständnis über tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Mitarbeitenden entwickelt. Dieser Prozess basierte auf einer intensiven Einbindung interner Stakeholder sowie einer Analyse spezifischer Tätigkeitsbereiche. Durch gezielte Workshops und in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wurden Perspektiven und potenzielle Herausforderungen für die Gruppe der Mitarbeitenden identifiziert. Einem höheren Risiko von negativen Auswirkungen sind Menschen innerhalb der eigenen Belegschaft an Standorten in Schwellenländern ohne entsprechende unterstützende regulatorische Maßnahmen ausgesetzt. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Gleichstellung, Diversität und Inklusion gewidmet, wie diese durch den internen Diversity-Lead und andere Fachexpertinnen und -experten in den Prozess eingebracht wurden. Die Ermittlung von Auswirkungen erfolgte auch durch den Austausch mit Expertinnen und Experten aus Bereichen wie Arbeitsschutz oder Compliance..
Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen zu verhindern, zu mindern und zu verbessern, mit Risiken umzugehen und eventuelle Chancen zu nutzen, verfügt AGRANA über Strategien und Richtlinien, die für sämtliche Mitarbeitenden in allen Ländern, in denen AGRANA tätig ist, relevant sind. Mit diesen Richtlinien werden alle identifizierten wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit adressiert. Sie sind der Belegschaft über vielfältige Kommunikationskanäle zugänglich, wie z.B. Aushänge oder Intranet.
Mit der Grundsatzerklärung Menschenrechte bekräftigt der Vorstand von AGRANA die grundlegende Strategie sowie das Engagement für die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen des bestehenden AGRANA-Compliance-Managementsystems. Diese Grundsatzerklärung ist für alle AGRANA-Gesellschaften sowie deren Mitarbeitende und Organe verbindlich. Zusammen mit dem Verhaltenskodex, bildet sie die Grundlage der Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte. Auf die Einbeziehung der Sichtweisen der Belegschaft und der Arbeitnehmervertreter referenzieren
Maßnahmen wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie die Förderung einer offenen Unternehmenskultur mit dem Schutz von Hinweisgebern.
Die Gesamtanzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag von 7.952 Köpfen (Vorjahr: 9.077) entspricht 8.371 Vollzeitäquivalenten (Vorjahr: 8.980) im Jahresdurchschnitt. Die Gesamtanzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag ist aufgrund von Maßnahmen im Zuge der Umstrukturierungen um 1.125 Köpfe im Vergleich zum Vorjahr gesunken. AGRANA beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeitenden, die sich als divers oder ohne Geschlechtsangabe identifizierten. Der Anteil der befristeten Beschäftigten lag aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells bei 18,7 % (Vorjahr: 23 %). Dabei handelt es sich um einen Rückgang von 4,3 Prozentpunkten, der auf auslaufende und nicht verlängerte befristete Dienstverträge zurückzuführen ist.
Im Geschäftsjahr 2025|26 ereigneten sich 0 Todesfälle (Vorjahr: 0) durch arbeitsbedingte Verletzungen, sowohl von eigenen Mitarbeitenden als auch von Fremdarbeitskräften. Im selben Zeitraum kam es jedoch zu einem tödlichen Arbeitsunfall eines landwirtschaftlichen Zulieferers im Zuge eines Entladevorgangs eines LKW. Nach derzeitigem Erkenntnisstand steht der Unfall im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Bedienung des Anhängers. Ein Verschulden des Unternehmens liegt nicht vor. Der Vorfall wurde umfassend analysiert und es wurden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeitssicherheit, insbesondere durch verstärkte Sicherheitskennzeichnung und Sensibilisierung, eingeleitet.
Weiters kam es zu 98 Arbeitsunfällen (Vorjahr: 101) von eigenen Beschäftigten der AGRANA-Gruppe und 3 Arbeitsunfällen von Fremdarbeitskräften (Vorjahr: 6) im Geschäftsbereich Fruchtzubereitungen. 100 % der Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte sind im AGRANA-OHS-Managementsystem abgedeckt (Vorjahr: 100 %).
Governance Informationen
Die Konzernstrategie „AGRANA NEXT LEVEL“ ist eine zukunftsweisende Antwort auf eine neue globale Normalität, die von geopolitischen Unsicherheiten, Rohstoffvolatilitäten und zunehmendem Kostendruck geprägt ist. Sie reduziert Komplexität, schafft Effizienz durch Synergien und bietet Raum für Innovation und Nachhaltigkeit. Einen weiteren wichtigen Baustein bildet Compliance. Diese ist für AGRANA das Fundament guter Unternehmensführung und Teil der Unternehmensstrategie. Ziel ist es, eine stabile Compliance-Kultur zu etablieren und Fehlverhalten von AGRANA-Mitarbeitenden und -Organen zu vermeiden.
Compliance wird vom AGRANA-Vorstand und den Führungskräften vorbildhaft gelebt. Dem Gesamtvorstand obliegt dabei die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und somit für das Thema Compliance, das unter das Ressort des CEO der AGRANA-Gruppe fällt. Compliance funktioniert, wenn alle Mitarbeitenden und Organe von AGRANA und ihrer Tochtergesellschaften ihr Handeln an den Grundwerten des AGRANA-Verhaltenskodex sowie den geltenden Compliance-Richtlinien ausrichten. Daher tragen alle dafür Verantwortung, diese Werte bei ihrer täglichen Arbeit zu beachten und umzusetzen.
Das AGRANA-Compliance-Office berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden. Einmal jährlich erfolgt eine Compliance-Management-Review im Gesamtvorstand, in der die Vorgaben für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung diskutiert und evaluiert sowie Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden. Zweimal jährlich wird an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates über den Stand des Compliance-Systems sowie die im Berichtszeitraum aufgetretenen Compliance-Fälle berichtet. Zur Erfüllung und Weiterentwicklung der Compliance-Aufgaben steht dem Compliance-Office ein jährliches Budget zur Verfügung.
In den beiden Geschäftsbereichen Agricultural Commodities & Specialities sowie Food & Beverage Solutions tragen die CFOs die Verantwortung für das Thema Compliance und ernennen geeignete lokale Verantwortliche in den in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Die Zusammenarbeit mit der Internen Revision erfolgt nach Maßgabe eines zweigliedrigen Systems. Compliance-Besuche werden vom Vorstand vorgegeben und bei Bedarf vom Compliance-Office – teilweise im Zuge von internen Audits – durchgeführt. Das Compliance-Office übernimmt im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit hauptsächlich präventive Funktionen. Der Internen Revision kommt gemeinsam mit dem Compliance Office eine Kontrollfunktion hinsichtlich der Compliance-relevanten Sachverhalte zu.
Die Compliance-Verantwortlichen legen in Form eines jährlichen Compliance-Berichts Rechenschaft über die identifizierten Compliance-Risiken und die eingeleiteten Risikovermeidungsmaßnahmen ab. Außerdem melden sie konzernrelevante Compliance-Vorfälle (Ad-hoc-Fälle), die auch in ein internes Case-Managementsystem einfließen,
Lagebericht
unverzüglich an das Compliance-Office. Sie tragen in ihrem Bereich Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien von AGRANA sowie der nationalen und internationalen Gesetze und Standards.
Das Compliance-Board mit eigener Geschäftsordnung besteht aus den folgenden ständigen Mitgliedern: den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen Human Resources, Recht, Generalsekretariat sowie Sustainability, Compliance und Interne Revision. Es berät sich zumindest jährlich über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Compliance. Zusätzliche Sitzungen können jederzeit einberufen werden. Die genannten Positionen und Organe werden in der AGRANA-Compliance-Management-Richtlinie festgelegt.
Der Schwerpunkt des Compliance-Managementsystems liegt auf der Prävention von Compliance-Risiken, die durch Fehlverhalten von Management, Führungskräften, Mitarbeitenden oder externen Partnern entstehen können. Diese Risiken ergeben sich aus einer unzureichend ausgeprägten Compliance-Kultur sowie aus der Missachtung oder Nichteinhaltung von internen Richtlinien, Unternehmenswerten und Gesetzen. Ziel ist es, potenziell negative rechtliche, wirtschaftliche und reputationsbezogene Auswirkungen auf AGRANA wirksam zu vermeiden.
Basis des Compliance-Managementsystems ist eine interne Risikoanalyse, die regelmäßig überarbeitet und optimiert wird. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, die Governance-Risiken bewerten. Neben länder- und branchenspezifischen Risiken werden konkrete unternehmensspezifische Risiken evaluiert und mit dem Konzernrisikomanagement koordiniert. Die vom Compliance-Office verfassten Dokumente des Compliance-Managementsystems wurden vom AGRANA-Vorstand beschlossen. Ihre Einhaltung wird von der Internen Revision kontrolliert. Alle Richtlinien sind im gruppenweiten Intranet abrufbar.
Forschung und Entwicklung
In einem hochkompetitiven und dynamischen Marktumfeld ist es für AGRANA von strategischer Bedeutung, relevante Markt- und Technologietrends frühzeitig zu erkennen, die Anforderungen der Märkte durch gezielte Produktinnovationen zu erfüllen und kundenspezifische Lösungen zu entwickeln. In enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden arbeitet AGRANAs Forschung und Entwicklung (F&E) kontinuierlich an neuen Technologien, Spezialprodukten und an innovativen Anwendungsmöglichkeiten für bestehende Produkte und leistet damit einen zentralen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen auf Erfolg ausgerichteten Konzernstrategie.
Das AGRANA Research & Innovation Center (ARIC) in Tulln|Österreich ist neben 18 lokalen Frucht-NPD-Centern (NPD: New Product Development) der zentrale Forschungs- und Entwicklungs-Hub des Konzerns. Das ARIC ist als eigenständiges Unternehmen in der AGRANA-Gruppe organisiert und eine 100 %-Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, deren Ziel es ist, innovative Produkte aus den Rohstoffen Zuckerrübe, Kartoffel, Mais, Wachsmais, Weizen und aus diversen Früchten zu entwickeln. Das ARIC ist national und international als Inhouse-F&E-Dienstleister in den Bereichen (Zucker-)Technologie & Nachhaltigkeit, Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie, Stärketechnologie, Mikrobiologie, Biotechnologie und Fruchtzubereitungen tätig und wird in der Finanzberichterstattung dem neuen Bereich Holding & Sonstige (H&S) zugeordnet.
Die Zusammenführung von F&E-Spezialistinnen und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen unter einem organisatorischen Dach ermöglicht neben administrativen und strukturellen Synergieeffekten auch einen intensiven und systematischen Austausch zwischen den Forschungsgruppen und Disziplinen. Dadurch werden bereichsübergreifende Themen effizient adressiert und die Nutzung komplementärer Kompetenzen gefördert. Dies schafft wesentliche Vorteile bei segmentübergreifenden Forschungsschwerpunkten, u.a. in den Bereichen Technologie, Verdickungs- und Süßungslösungen, Aromen, Mikrobiologie, Produktqualität und -sicherheit sowie bei Bio-Produkten.
F&E-Kennzahlen
2025|26
2024|25
F&E-Aufwendungen (Intern und extern)
Mio. €
24,8
27,1
F&E-Quote2
%
0,77
0,77
Mitarbeiter in F&E (Köpfe)
324
341
1 F&E Aufwendungen gemessen am Konzernumsatz
Segment Food & Beverage Solutions
Rezepturen
Ein innovatives Verfahren zur Verbesserung der Festigkeit und Strukturstabilität von Erdbeerfruchtstücken wurde weiterentwickelt. Durch die Behandlung behalten die Früchte auch unter anspruchsvollen Produktionsbedingungen ihre Stückigkeit und tragen zu einem natürlicheren und hochwertigeren Konsumerlebnis bei. Damit stärkt AGRANA ihr Portfolio an Premium-Fruchtlösungen und ermöglicht Kunden den Einsatz in neuen Anwendungen mit erhöhter Produktstabilität.
Darüber hinaus wurden innovative Konzepte für Fruchtinklusionsprodukte evaluiert, die dem zunehmenden Trend zu multisensorischen Konsumerlebnissen Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang wurden sogenannte Popping Pearls mit flüssigem Kern entwickelt, die durch ihre spezifische Textur ein neuartiges sensorisches Erlebnis bieten. Ergänzend dazu wurden probiotische, hitzestabile Varianten entwickelt, die gezielt dem wachsenden Markttrend zu Health & Naturalness entsprechen.
Zudem wurde eine neue Generation texturreicher Frucht- und Funktionsinklusionsprodukte entwickelt, um wachsende Marktsegmente wie Iced Beverages, Food Service und moderne Snackkonzepte gezielt zu adressieren. Halbfeste, vielseitig aromatisierbare Jelly Cubes eröffnen neue Anwendungen in Getränken, Milchprodukten und Eiscreme und ermöglichen differenzierende Konsumentenerlebnisse mit hoher internationaler Nachfrage. Diese Projekte stärken die Innovationsposition von AGRANA, erweitern das Portfolio um trendstarke Produkte und unterstützen die Erschließung neuer Kundengruppen im globalen Getränke- und Gastronomiesektor.
Getränkelösungen
Im vergangenen Geschäftsjahr baute AUSTRIA JUICE die Geschäftsfelder Getränkegrundstoffe, Aromen und Produktion von Saftkonzentraten weiter erfolgreich aus, unterstützt durch strategische Investitionen in Infrastruktur und Personal. Die Weiterentwicklung der Verwertung von FTNF-Saftaromen (FTNF: From the named fruit; natürliche Fruchtaromen) sowie der Eigenproduktion von Kompositionsaromen trug weiterhin maßgeblich zur Stärkung des Getränkegrundstoff- und Aromengeschäftes bei. Verfahren zur Diversifizierung und Standardisierung des Angebotes an FTNF-Saftaromen werden kontinuierlich implementiert und verbessert. Darüber hinaus wird in Automatisierungsverfahren in der Aromaentwicklung und -produktion investiert, um die Kapazitäten zu steigern.
Segment ACS - Stärke
Rohstoff
Natürliche Schwankungen in der Rohstoffqualität sowie die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels erfordern ein systematisches Rohstoffmonitoring zur Sicherstellung gleichbleibender Produktqualitäten. Ziel ist es, verlässliche Prognosen zu Rohstoffqualitäten und Ausbeuten zu ermöglichen und damit eine gezielte Optimierung der Produktionsprozesse zu unterstützen. Sortenversuche unterstützen die Landwirte bei der Auswahl geeigneter Rohstoffvarianten mit optimalen Qualitäts- und Verarbeitungseigenschaften. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden eng mit den Landwirten abgestimmt und tragen wesentlich zur Sicherstellung der Produktionsmengen und Produktqualitäten bei.
Food
Die Marktentwicklung ist zunehmend von einer stärkeren Ausrichtung auf gesundheitliche Produktversprechen geprägt. Mit dem klaren Trend in Richtung Health Claims steigt die Nachfrage nach kundenspezifischen und maßgeschneiderten Komplettlösungen, was neben höheren Anforderungen an die Lebensmittelprodukte eine enge Zusammenarbeit mit den Kunden erfordert. Auf diese Entwicklungen wurde in der Lebensmittelanwendungstechnik durch die Weiterentwicklung neuer Modellsysteme und Kundenrichtrezepturen eingegangen. Zur Unterstützung dieser Anforderungen wurden zudem interne Prozesse, wie beispielsweise für Sensorik, weiter digitalisiert und methodisch modernisiert. Mit der Markteinführung von neuen, natürlichen und funktionellen Stärkeprodukten wurde das Produktportfolio erfolgreich erweitert.
Pflanzliche Proteine
Bei AGRANA dienen Mais, Kartoffeln und Weizen als Proteinquellen, die mithilfe spezieller Technologien so verarbeitet werden, dass sie sowohl zur Proteinanreicherung als auch als funktionelle Zutaten in Lebensmitteln eingesetzt werden können. Eine besondere Bedeutung kommt dabei Weizengluten zu, das aufgrund hoher Produktstabilität und Qualität speziell im Einsatz für Backwaren eine zentrale Rolle im Produktportfolio einnimmt. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Proteinprodukte, insbesondere zur Optimierung ihrer funktionellen Eigenschaften für den Einsatz in veganen, vegetarischen und hybriden Fleisch- und Milchersatzprodukten.
Lagebericht
Neue Produkte und Technologien
Im Kosmetikbereich stehen Nachhaltigkeit und der Ersatz fossiler Rohstoffe weiterhin im Fokus. Das Stärkeproduktportfolio von AGRANA bietet hier attraktive Entwicklungspotenziale, sodass in Zusammenarbeit mit Kunden Stärken als Talkersatz implementiert werden konnten. Neue Enzymtechnologien treiben die Produktportfolioentwicklung in Bezug auf ballaststoffreiche Ernährung und Zuckerreduktion maßgeblich voran. Dies eröffnet breite Anwendungsbereiche wie beispielsweise in Kindernährmitteln und in der Sporternährung. Mittels neuer Technologien konnte die Markteinführung der neuen Clean Label Stärkeproduktlinie AGENAPURE® durch begleitende ARIC-Entwicklungsaktivitäten umgesetzt werden.
Non-Food
Im technischen Bereich steheh die Entwicklung nachhaltiger Lösungen, die Steigerung der Effizienz in den unterschiedlichen Prozessen sowie die Erforschung innovativer und ressourcenschonender Stärkeprodukte im Vordergrund.
Die Weiterentwicklung im Bereich der speziell gering modifizierten Stärkeether für die Anwendungsfelder Fliesenkleber und Putz wurde vorangetrieben und erweiterte das Portfolio entscheidend. Durch gezielte Mehrfachmodifikation konnte das rheologische Profil anwendungsspezifisch optimiert werden. Unter der Produktbezeichnung AMITROPRO® konnten die neuen Stärken erfolgreich am Markt platziert werden.
Eine Forschungskooperation ermöglichte es, die Entwicklung hochmodifizierter Stärkeprodukte für Flockungsmittel auf die nächste Stufe zu heben. Durch ein spezielles Verfahren lassen sich die neuen Stärkeprodukte industriell skalieren und effizienter herstellen. Durch die Implementierung einer speziellen Pilot-Versuchsanlage konnte die Wirksamkeit der entwickelten Produkte im Vergleich zu kommerziellen Flockungsmitteln praxisnah aufgezeigt werden.
Die Entwicklung neuer auf Stärke basierender Compounds zur Herstellung biologisch abbaubarer Agrarfolien wurde erfolgreich weitergeführt. Durch gezielte Forschungsarbeiten konnte die notwendige mechanische Stabilität gepaart mit der erforderlichen Bio-Kompostierbarkeit abhängig von den regionalen Umweltbedingungen erreicht werden, was sich in systematisch durchgeführten Feldversuchen bestätigte. Die derzeit laufende notwendige Zertifizierung wird die zeitnahe Marktumsetzung unterstützen, um so einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu liefern.
Das Bestreben des Marktes nach bio-basierten Lösungen im Bereich Verpackungen bekommt immer größere Bedeutung. Wasserlösliche Folien konnten mit neu entwickelten Stärkeprodukten hergestellt werden, die dadurch eine beachtliche Teilsubstitution des petro-basierten Polyvinylalkohols ermöglichen. Durch diese innovativen Forschungsarbeiten kann die Abbaubarkeit verbessert, der Carbon-Footprint gesenkt und die Kosteneffizienz bei der Folienherstellung erhöht werden.
Im Rahmen eines vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanzierten Infrastrukturprojektes wurden durch die Anschaffung technischer Anlagen bemerkenswerte Fortschritte beim Ausbau der Kapazitäten für die Forschung an nachhaltigen Materialien erzielt. Durch die Investitionsförderung wurde es möglich, Entwicklungen und Analysen im Bereich biologisch abbaubarer Polymere am Standort Tulln|Österreich zu zentralisieren und somit effizienter zu gestalten.
Biotechnologie
Das Potenzial eines bislang ungenutzten Nebenstroms aus der Bioethanolproduktion wurde identifiziert und für die Erschließung neuer Wertschöpfungsmöglichkeiten genutzt. Durch die Entwicklung marktfähiger, nachhaltiger Produkte für Anwendungen in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Spezialmärkte wird die Ressourceneffizienz bestehender Prozesse erhöht und ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen generiert.
Segment ACS – Zucker
Rohstoff Zuckerrübe
Der Zuckerrübenanbau steht mehr denn je unter wirtschaftlichem Druck. Vor dem Hintergrund der herausfordernden Marktlage gewinnt die Kosteneffizienz der Zuckerproduktion entscheidend an Bedeutung. Grundlage dafür ist ein hochwertiger Rohstoff.
Das Zuckerrüben-Sortenportfolio wird zielgerichtet gemäß den spezifischen Anforderungen der Zuckerindustrie selektiert. Maßnahmen werden gesetzt, um die genetisch festgelegten Eigenschaften unter den schwankenden Umwelt- und Anbaubedingungen so zuverlässig und stabil wie möglich praxiswirksam werden zu lassen. Diese qualitätslenkenden
Maßnahmen, wie die Entwicklung von Prognosemodellen, Krankheits- und Schädlingsmonitoring sowie Qualitätserkennung, werden unter Einbeziehung neuester Techniken und basierend auf umfangreichen, langjährigen Daten stetig verbessert.
Aufgrund des potenziellen Zuckerertragsverlustes von bis zu 50 % bleibt die Bekämpfung der Blattfleckenkrankheit Cercospora beticola weiterhin ein zentrales Forschungsthema. Diese genetisch dynamische Krankheit führt zum Absterben des Blattapparates und reduziert die Zuckereinlagerung im Rübenkörper. Ziel der Forschung ist es, diese Verluste möglichst gering zu halten. Eine präzise Terminierung von Fungizidapplikationen ist hierfür entscheidend. Als dienliches Werkzeug werden Prognosemodelle verifiziert bzw. entwickelt.
Zudem treten neue Schadorganismen auf, wie die Schilf-Glasflügelzikade, die sich zu relevanten Vektoren für SBR (Syndrome Basses Richesses) und/oder für die Gummirübenkrankheit (Rubbery Taproot Disease) entwickelt haben. Beide Krankheiten führen zu erheblichen Qualitätsminderungen und verringern die Lagerfähigkeit des Rohstoffs Zuckerrübe. Um wirksame Bekämpfungsstrategien sowie geeignete logistische Maßnahmen für eine rechtzeitige Bergung gesunder Rüben zu entwickeln, wird der komplexe Erreger- und Vektorenverbund intensiv erforscht.
Schädlinge zählen generell zu den bedeutendsten Ursachen für Ertragsverluste im Zuckerrübenanbau. Daher arbeitet F&E in enger Kooperation mit den Landwirten daran, ein etabliertes Warn- und Monitoringsystem kontinuierlich weiterzuführen. Dieses ermöglicht eine rechtzeitige und damit wirksame Bekämpfung relevanter Schadinsekten. Darüber hinaus wird an neuen, zukunftsträchtigen Technologien der Schädlingskontrolle gearbeitet, die eine effektive und gleichzeitig ökologische Bekämpfung ermöglichen.
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt liegt in der Entwicklung eines KI-gestützten bildgebenden Systems zur Früherkennung unterschiedlicher Zuckerrübenqualitäten. Die Qualität der Ernte soll bereits vor der Anlieferung in der Fabrik erfasst und quantifiziert werden.
Technologie
Die Reduzierung des Energieverbrauches bei gleichzeitiger Steigerung der Zuckerausbeute ist und bleibt ein zentraler Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Vor dem Hintergrund klimabedingter Veränderungen der Rübenqualität sowie des vermehrten Auftretens neuer krankheitsbedingter Schadbilder kommen innovative analytische Schnellmethoden zum Einsatz. Diese erlauben eine Erfassung der Rübenqualität im Hinblick auf den Verarbeitungsprozess. Parallel dazu wird sowohl an Lösungen für den Umgang mit rübeneigenen Inhaltsstoffen gearbeitet, die den nötigen Energieeinsatz in der Zuckergewinnung erhöhen, als auch an Konzepten für den Umgang mit mikrobiell gebildeten Polymeren, die den Verarbeitungsprozess beeinträchtigen. Zur Bearbeitung dieser beiden Fragestellungen wird der Einsatz neuer Technologien forciert, u.a. in Zusammenarbeit mit innovativen Start-ups.
Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit
Im Einklang mit der Klimastrategie von AGRANA werden neue Technologien und Prozesskonzepte systematisch auf ihre industrielle Umsetzbarkeit geprüft. Bestehende Prozessströme werden auf ihre Eignung zur Steigerung der Biogasausbeute untersucht, um den Einsatz fossiler Energieträger nachhaltig zu reduzieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der Nutzung innovativer energieeffizienter Filtrationstechnologien, um den fossilen Energieeinsatz bei der Aufkonzentration von Nebenströmen zu verringern.
Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Der Vorstand der AGRANA-Gruppe ist sich der Bedeutung eines aktiven und funktionsfähigen Risikomanagements bewusst. Dieses verfolgt das grundsätzliche Ziel, Chancen- und Risikopotenziale ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestandes der Unternehmensgruppe zu setzen.
Die AGRANA-Gruppe bedient sich integrierter Kontroll- und Berichtssysteme, die eine regelmäßige, konzernweite Einschätzung der Risikosituation ermöglichen. Im Rahmen der Früherkennung und Überwachung von konzernrelevanten Risiken wurden zwei einander ergänzende Steuerungsinstrumente implementiert:
Ein konzernweites operatives Planungs- und Berichtssystem bildet die Basis für die monatliche Berichterstattung an die zuständigen Entscheidungsträger. Im Rahmen dieses Reporting-Prozesses wird für die Gruppe und für jedes Segment ein separater Risikobericht erstellt. Der Fokus liegt dabei auf der Ermittlung von Sensitivitäten in Bezug auf sich verändernde Marktpreise für das gegenwärtige und das folgende Geschäftsjahr. Die einzelnen Risikoparameter
Lagebericht
werden laufend der aktuellen Planung bzw. dem aktuellen Forecast gegenübergestellt, um die Auswirkungen auf das operative Ergebnis berechnen zu können. Neben der laufenden Berichterstattung diskutieren die Verantwortlichen aus den Geschäftsbereichen regelmäßig direkt mit dem Vorstand über die wirtschaftliche Situation sowie den Einsatz risikoreduzierender Maßnahmen.
Das Risikomanagement verfolgt die Zielsetzung, wesentliche Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Chancen- und Risikopotenzial zu identifizieren und zu bewerten. Zweimal jährlich werden die Risiken über den finanziellen Planungshorizont von fünf Jahren in den einzelnen Geschäftsbereichen durch ein definiertes Risikomanagement-Team in Kooperation mit dem zentralen Risikomanagement analysiert. Der Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation und deren Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Risiko-/Chancenpotenzial, die Definition von Frühwarnindikatoren sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung. Zudem wird für das laufende Geschäftsjahr die aggregierte Risikoposition der AGRANA-Gruppe mittels einer im Risikomanagement üblichen Berechnung, der „Monte-Carlo-Simulation“, ermittelt. So kann beurteilt werden, ob ein Zusammenwirken oder die Kumulation von Einzelrisiken ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen könnte. Darüber hinaus dienen die Ergebnisse aus der „Monte-Carlo-Simulation“ als Basis einer liquiditätsbasierten Analyse der Risikotragfähigkeit. Die Ergebnisse werden an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates berichtet.
Für die Segmente der AGRANA-Gruppe wurden Risikomanagement-Verantwortliche definiert, die in Abstimmung mit dem Vorstand im Bedarfsfall Maßnahmen zur Schadensminimierung einleiten sollen.
Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird jährlich vom Wirtschaftsprüfer geprüft und als Ergebnis der Beurteilung wird ein abschließender Bericht über die Funktionsfähigkeit des unternehmensweiten Risikomanagements erstellt.
Risikopolitik
AGRANA sieht im verantwortungsvollen Umgang mit Chancen und Risiken eine wesentliche Grundlage für eine ziel- und wertorientierte sowie nachhaltige Unternehmensführung. Die Risikopolitik der Unternehmensgruppe zielt auf risikobewusstes Verhalten ab und sieht klare Verantwortlichkeiten, eine Unabhängigkeit im Risikomanagement und die Durchführung interner Kontrollen vor.
Risiken dürfen konzernweit nur dann eingegangen werden, wenn sie sich aus dem Kerngeschäft der AGRANA-Gruppe ergeben und nicht ökonomisch sinnvoll vermieden oder abgesichert werden können. Sie sind möglichst zu minimieren, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Chance Bedacht zu nehmen ist. Das Eingehen von Risiken außerhalb des operativen Geschäftes ist ohne Ausnahmen verboten.
Die AGRANA Beteiligungs-AG ist für die konzernweite Koordinierung und Umsetzung der vom Vorstand festgelegten Maßnahmen zum Risikomanagement verantwortlich. Der Einsatz von Hedge-Instrumenten ist nur zur Absicherung von operativen Grundgeschäften und Finanzierungstätigkeiten, nicht jedoch zu Spekulationszwecken außerhalb der Kerngeschäftstätigkeit der AGRANA-Gruppe erlaubt. Über den Bestand und die Werthaltigkeit von Hedge-Kontrakten wird regelmäßig an den Vorstand berichtet.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die Unternehmensgruppe ist Risiken ausgesetzt, die sich sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus nationalen und internationalen Rahmenbedingungen ableiten.
Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Chancen und Risiken in Bezug auf Klimawandel, Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein..
Operative Risiken
Beschaffungsrisiken
AGRANA ist auf ausreichende Verfügbarkeit agrarischer Rohmaterialien in der benötigten Qualität angewiesen. Neben einer möglichen Unterversorgung mit geeigneten Rohstoffen stellen deren Preisschwankungen, wenn sie nicht oder nicht ausreichend an die Abnehmer weitergegeben werden können, ein Risiko dar. Wesentliche Treiber für Verfügbarkeit, Qualität und Preis sind wetterbedingte Gegebenheiten in den Anbaugebieten, die Wettbewerbssituation, regulatorische und gesetzliche Regelungen sowie die Veränderung der Wechselkurse relevanter Währungen.
Produktion
AGRANA stellt durch umfangreiche Maßnahmen eine störungsfreie Produktion sicher. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es durch technische, umweltspezifische oder organisatorische Unregelmäßigkeiten zu vorübergehenden Ausfällen im Produktionsprozess kommen kann. Des Weiteren können auch Unterbrechungen in der Rohstoff- und Energieversorgung zu temporären Beeinträchtigungen führen. Den finanziellen Folgen möglicher Schäden wird soweit wie möglich durch entsprechende Versicherungen entgegengewirkt.
Produktqualität und -sicherheit
AGRANA sieht in der Produktion und im Vertrieb von qualitativ hochwertigen und sicheren Produkten eine Grundvoraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Das Unternehmen verfügt über ein streng ausgelegtes und laufend weiterentwickeltes Qualitätsmanagement, das den Anforderungen der relevanten lebensmittelrechtlichen Standards und den kundenseitig festgelegten Kriterien entspricht und den gesamten Prozess, von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis zur Auslieferung der gefertigten Waren umfasst. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird regelmäßig durch interne und externe Audits verifiziert. Darüber hinaus sollen abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherungen allfällige Restrisiken abdecken.
Markt- und Wettbewerbsrisiken
AGRANA steht im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit im intensiven Wettbewerb sowohl mit regionalen als auch überregionalen Mitbewerbern. Der Eintritt neuer Mitbewerber bzw. die Schaffung zusätzlicher Produktionskapazitäten bestehender Konkurrenten können die Wettbewerbsintensität in Zukunft verstärken.
Wie in den letzten Jahren beobachtbar, erhöhen sich die Häufigkeit und die Schwere von sehr warmen Wetterperioden, Starkniederschlägen und Dürren durch die Klimaveränderung. Nach einem im Berichtsjahr insgesamt günstigen Witterungsverlauf konnten sich die Zuckerrüben gut entwickeln, wodurch von AGRANA Rüben mit guter Qualität und erfreulichem Zuckergehalt verarbeitet werden konnten. Die vorteilhaften Bedingungen während der Aussaat sowie niederschlagsreiche Sommermonate haben auch das Wachstum der Kartoffeln begünstigt und es war auch mit diesem Rohstoff eine mehr als ausreichende Versorgung gegeben.
AGRANA ergreift Maßnahmen zur Stärkung ihres Kerngeschäfts und zum Ausbau ihrer Marktpositionen, um Volatilitäten abzufangen und eine stabile Ertragslage zu erzielen. Investitionen werden in den Ausbau von Absatzmärkten für Fruchtzubereitungen und im Food Service-Bereich getätigt. Die globale politische Situation und ihre Auswirkungen auf Lieferketten könnten das Segment Food & Beverage Solutions negativ beeinflussen, wobei Argentinien und die Türkei besonders beobachtet werden.
Wirtschaftspolitik der 2. US-Präsidentschaft Donald Trump
Die Unsicherheiten im Hinblick auf die Einführung von Strafzöllen im Zuge der Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump bleiben erheblich. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Jänner 2025 wurden zahlreiche Maßnahmen, insbesondere Zölle, angekündigt, teilweise umgesetzt und teils vorläufig ausgesetzt – eine mögliche Wiedereinführung bleibt offen. Diese Zollmaßnahmen betreffen v.a. China, Mexiko, Kanada und die Europäische Union. Zur Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen führt AGRANA im Segment Food & Beverage Solutions weiterhin eine umfassende Risikoanalyse durch und erarbeitet gezielte Maßnahmen, um die Weitergabe etwaiger Kostensteigerungen an Kunden sicherzustellen. Zudem pflegt AGRANA eine enge Kommunikation mit seinen Kunden, um Transparenz und eine vorausschauende Zusammenarbeit zu gewährleisten. Parallel dazu werden alternative Preisgestaltungsmodelle sowie Strategien zur Rohmaterialbeschaffung intensiv diskutiert und entwickelt, um potenzielle Risiken abzufedern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Im Geschäftsfeld Fruchtsaftkonzentrate wurden die amerikanischen Kunden durch den Anstieg der US-Importzölle verunsichert, beobachten die weitere Entwicklung genau und decken sich kurzfristiger ein. Deshalb exportierte AGRANA im Geschäftsjahr 2025|26 kein Apfelsaftkonzentrat vom chinesischen Werk nach Amerika.
Die protektionistische Handelspolitik der Trump-Regierung könnte auch potenzielle Auswirkungen auf den globalen Zuckersektor haben und zu einer Umstrukturierung der Prioritäten bzw. Vereinbarungen zwischen wichtigen Handelsblöcken führen. Die Einführung hoher Zölle verstärkt die Marktschwankungen, da betroffene Länder möglicherweise mit eigenen Zöllen reagieren, was zu einem Handelskonflikt führen könnte, dessen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft schwer vorhersehbar sind, aber erheblich sein könnten.
Lagebericht
Ein Ergebnis könnte beispielsweise ein stärkerer US-Dollar sein, der sofort die Rohstoffmärkte beeinflusst und Produzenten sowie Konsumenten weltweit betrifft. Von den US-Zöllen betroffene Länder könnten alternative Märkte für ihre Zuckerexporte suchen, was den Wettbewerb für europäische Produzenten verstärken würde.
Die Aufforderungen des Weißen Hauses, mehr fossile Brennstoffe zu fördern, und der Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen könnten die Nachfrage und den Verbrauch von Öl und Gas direkt beeinflussen und zusätzliche Risiken und Schwankungen bei der Stabilität der Preise für Weiß- und Rohzucker mit sich bringen.
Nicht zuletzt könnte der Einfluss von Trumps zweiter Amtszeit, angesichts der aktuellen geopolitischen Turbulenzen, der Unterstützung für die Ukraine und der Forderungen, 5 % des BIP für Verteidigung auszugeben, die verfügbaren Ressourcen zur Unterstützung der EU-Landwirtschafts- und Lebensmittelsektoren erheblich reduzieren.
IT-Risiken
AGRANA ist auf die Funktionstüchtigkeit einer komplexen IT-Infrastruktur angewiesen. Die Nichtverfügbarkeit, Datenverlust oder Datenmanipulation und die Verletzung der Vertraulichkeit bei kritischen IT-Systemen können beträchtliche Auswirkungen auf betriebliche Teilbereiche haben. Die allgemeine Entwicklung in Bezug auf externe Angriffe auf IT-Systeme verdeutlicht das Risiko, dass die AGRANA-Gruppe in Zukunft auch zunehmend solchen Risiken ausgesetzt ist/sein kann. Die Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit wird durch qualifizierte interne Expertinnen und Experten, entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik sowie durch den laufenden Einsatz externer Dienstleister zur Schwachstellen- und Angriffserkennung gewährleistet. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2025|26 sämtliche Prozesse und Richtlinien zur IT-Sicherheit und IT-Resilienz einer kritischen Prüfung unterzogen und entsprechend adaptiert, um den Anforderungen der EU-NIS-2-Richtlinie zu entsprechen.
Mitarbeitende
Die AGRANA-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, ein attraktiver Arbeitgeber auf regionaler und globaler Ebene zu sein und einen ansprechenden Arbeitsplatz mit Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Mitarbeitende zu bieten. Der gemeinsame Erfolg ist die Grundlage für Zufriedenheit und Bindung von Mitarbeitenden sowie die nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Arbeitssicherheit steht an oberster Stelle. Fachexpertinnen und -experten an allen Standorten arbeiten in einem globalen Netzwerk, um Best Practices zu teilen und diesen Anspruch sicherzustellen. Lokale Gesundheitsinitiativen ergänzen diesen Fokus. Arbeitssicherheit bezieht sich auch auf den Anspruch der Mitarbeitenden, sich an ihrem Arbeitsplatz sicher vor jeglichen Belästigungen zu fühlen. Im AGRANA-Verhaltenskodex ist das Verbot von Diskriminierung und Belästigung gruppenweit geregelt. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.
Der anhaltende Mangel an Fachkräften sowie sich verändernde Arbeitsplätze und daraus resultierende Auswirkungen auf die Zusammenarbeit bilden derzeit die unmittelbarsten Risiken und werden AGRANA in den nächsten Jahren begleiten. Besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie im IT-Bereich ist hier eine Veränderung des Arbeitsmarktes in Richtung eines „Arbeitnehmermarktes“ zu beobachten. Eine Initiative zur Analyse und Optimierung des Vergütungssystems soll Verbesserungen bringen. Die Förderung von interner Entwicklung flankiert diese Maßnahme. Im Mittelpunkt stehen die Identifizierung und Entwicklung von zukunftsrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen und darauf aufbauende Karrierepfade. Gleichzeitig ist AGRANA im Rahmen ihrer Arbeit im Bereich Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion bemüht, Arbeitsplätze, u.a. für Frauen, attraktiver zu gestalten und Talent und Wissen im Unternehmen zu halten.
Intensive lokale und regionale Personalmarketingmaßnahmen, die Förderung der Nachwuchsausbildung sowie die Anpassung von Arbeitszeitmodellen bilden die rahmengebenden Maßnahmen für eine intensive Unterstützung der Führungskräfte zu den Themen Remote-Führung, hybrider Team-Arbeit, Nachfolgeplanung und Veränderungsmanagement.
Flexibilisierung bedeutet gleichzeitig eine größere Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Trennung von Arbeitszeit und persönlicher Zeit. Überstunden können zudem zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Beschäftigte führen. AGRANA stellt die Transparenz zu tatsächlich geleisteten Überstunden sowie die Einhaltung von Ruhezeiten mittels Zeitaufzeichnungen sicher. Darüber hinaus wird die Beschränkung der Überstunden gemäß den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen geregelt und die Abteilung Interne Revision überprüft im Zuge von internen HR-spezifischen Prüfungen mögliche Arbeitszeitüberschreitungen.
Darüber hinaus stellen weitere Faktoren eine zunehmende Herausforderung für die langfristige Stabilität der Organisation dar. So führt der altersbedingte Rückzug erfahrener Mitarbeitender in Schlüsselpositionen zu potenziellen Nachfolge- und Wissenslücken, die sich in längeren Vakanzzeiten und erhöhtem Einarbeitungsaufwand niederschlagen können. Um diesen Effekten vorzubeugen, setzt AGRANA auf eine systematische Nachfolgeplanung, frühzeitige Identifikation und Entwicklung von Potenzialträgern sowie strukturierte Wissensübergaben.
Ebenfalls bedeutsam sind Risiken im Zusammenhang mit Gleichbehandlung und regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Rahmen von Berichts- und Transparenzpflichten zu Vergütungsstrukturen. Unzureichende Maßnahmen können sowohl rechtliche Folgen als auch Reputationsrisiken mit sich bringen und die Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen. Um diesen Risiken zu begegnen, wird AGRANA im Rahmen des neuen EUEntgelttransparenzgesetzes im ersten Halbjahr 2026|27 eine detaillierte EqualPayAnalyse durchführen, die anschließend regelmäßig jährlich aktualisiert wird. Darüber hinaus sollen transparente Karriere- und Vergütungsprozesse sowie gezielte Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion beitragen.
Regulatorische Risiken
Marktordnungsrisiken für Zucker
Im Rahmen des Risikomanagements werden bereits im Vorfeld mögliche Szenarien und ihre Auswirkungen analysiert und bewertet. Über die aktuellen Entwicklungen und ihre Konsequenzen wird auch auf Seite XX im Segment ACS – Zucker berichtet.
Die gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2023–2027 trat am 1. Jänner 2023 in Kraft und beinhaltet einen ehrgeizigen „grünen Ansatz“ für die EU-Landwirtschaft, eine kurze Lieferkette „vom Feld bis auf den Tisch“ und die Einführung neuer und strenger Regeln für den Umweltschutz sowie die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.
Die Unterstützung für die EU-Landwirtschaft durch die Politik ist immer noch hoch, doch die Inflation könnte die Effizienz dieser Ausgaben untergraben und zusätzliche Unterstützung erforderlich machen. Die von der Lebensmittelindustrie und den Endverbrauchern so sehr geforderte nachhaltige Bewirtschaftung und Verarbeitung ist mit viel höheren Kosten verbunden als ursprünglich geplant und birgt die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten verloren geht.
Laufende politische Veränderungen könnten dazu führen, dass die Prioritäten beispielhaft beim Green Deal neu gesetzt werden. Bei den EU-Wahlen 2024 haben politische Gruppierungen im Europäischen Parlament an Macht gewonnen, die Bemühungen zur Emissionsreduzierung verlangsamen und die wirksame Umsetzung von Green-Deal-Maßnahmen behindern könnten. Diese Veränderungen können zusätzliche Wettbewerbsrisiken für Unternehmen mit sich bringen, die ihren Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften und nachhaltige Lebensmittelverarbeitung richten. Dieses Risiko wird durch die Politik der Trump-Regierung verstärkt, die fossile Brennstoffe und Deregulierung begünstigt.
Freihandelsabkommen: Angesichts potenzieller Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen hat die Europäische Union ihre bislang zurückhaltende Haltung gegenüber bilateralen Freihandelsabkommen angepasst und verhandelt derzeit mit zahlreichen Staaten. Künftige Abkommen können wirtschaftliche Auswirkungen auf AGRANA haben. Das Unternehmen verfolgt diese oftmals langjährigen Verhandlungsprozesse kontinuierlich und analysiert die jeweiligen Ergebnisse.
Am 9.Jänner2026 autorisierte der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung des EUMercosurPartnerschaftsabkommens sowie eines InterimsHandelsabkommens. Die EU und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) unterzeichneten die Abkommen am 17.Jänner2026. Das Ratifizierungs- und Inkrafttretungsverfahren ist derzeit ausgesetzt, da das Europäische Parlament das Abkommen am 21.Jänner2026 dem Europäischen Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorgelegt hat.
Für AGRANA ergeben sich aus dem EU-Mercosur-Abkommen sowohl Risiken als auch Chancen. Risiken bestehen insbesondere durch möglichen Importdruck und zollfreie Einfuhren, etwa bei Ethanol und Zucker. Chancen ergeben sich aus neuen Lieferketten und Exportmöglichkeiten in MercosurMärkte. Bestehende Schutzmechanismen könnten aufgrund ihrer Ausgestaltung zeitverzögert und damit nur eingeschränkt wirken. Für Mais könnten zollfreie Importkontingente hingegen positive Effekte auf das Beschaffungspreisniveau haben, während bei Ethanol zusätzlicher Preisdruck auf dem europäischen Markt erwartet wird.
Lagebericht
Im Jänner2026 schlossen die EU und Indien die Verhandlungen über ein umfassendes bilaterales Freihandelsabkommen ab. Dieses schafft eine Freihandelszone für rund 1,5Milliarden Menschen und sieht eine schrittweise Reduktion bzw. Abschaffung von Zöllen vor, wobei Indien seine Importzölle senkt und die EU begrenzte Marktöffnungen für Agrarprodukte gewährt.
Darüber hinaus trat 2025 ein überarbeitetes und umfassendes Freihandelsabkommen mit der Ukraine in Kraft, das befristete Handelsmaßnahmen ersetzte und die Stabilität sowie Vorhersehbarkeit im Agrarhandel verbessern soll. Zum Schutz sensibler EUSektoren, insbesondere des Zuckermarktes, wurden reduzierte zollfreie Importmengen festgelegt (siehe auch Operative Risiken, Markt- und Wettbewerbsrisiken).
Des Weiteren haben die EU und Australien im März 2026 ein Freihandelsabkommen vereinbart. Es ermöglicht einen gegenseitigen Zugang zu Exportmärkten und Berücksichtigung von Kontingenten, Nachhaltigkeitsbestimmungen sowie Schutzmechanismen.
EU-Richtlinie für erneuerbare Energien
Die überarbeitete EURichtlinie für erneuerbare Energien (REDIII) wurde am 31.Oktober2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten, die wesentlichen Bestimmungen bis zum 21.Mai2025 in nationales Recht umzusetzen. Das EUZiel für erneuerbare Energien wird damit deutlich angehoben: Bis 2030 sollen mindestens 42,5% des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen, mit einer optionalen Erhöhung auf 45%. Erstmals enthält REDIII verbindliche sektorale Vorgaben, u.a. für Industrie, Verkehr sowie Gebäude. In der Industrie ist eine jährliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien vorgesehen, ebenso ein wachsender Einsatz erneuerbaren Wasserstoffs. Für den Verkehrssektor gelten alternative Zielpfade, ergänzt um verbindliche Unterziele für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare synthetische Kraftstoffe. Im Gebäudebereich wird ein indikatives Ziel von 49% erneuerbarer Energie bis 2030 festgelegt.
Eine zentrale Neuerung ist die dauerhafte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. REDIII sieht verkürzte Fristen, digitalisierte Prozesse sowie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vor. Teile dieser Regelungen mussten bereits bis Juli2024 umgesetzt werden.
Für Österreich stellt REDIII eine deutliche Verschärfung gegenüber bisherigen Maßnahmen dar. Die regulatorischen Entwicklungen auf EUEbene werden von AGRANA laufend beobachtet.
Die EU-Entscheidung vom Oktober 2022 über das Ende von Verbrennungsmotoren in neu zugelassenen Fahrzeugen ab 2035 wurde von AGRANA verfolgt, stellt nach aktueller Einschätzung aber kein relevantes Risiko für die Bioethanolproduktion dar. Einerseits ist Bioethanol nur ein Produkt im Rahmen des Kreislaufwirtschaftskonzeptes der Bioraffinerie in Pischelsdorf|Österreich, andererseits wird Bioethanol im Rahmen des Ausstieges aus fossilen Produkten Verwendungsmöglichkeiten abseits des Einsatzes in Treibstoffen finden.
Trotz der ursprünglichen Entscheidung, ab 2035 keine neuen Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen, wurde von der EU-Kommission im Dezember 2025 ein neuer Vorschlag unterbreitet, der die bisherige Regelung faktisch aufweicht. Der neue Vorschlag sieht nach aktueller Einschätzung über das Jahr 2035 hinaus die eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit von Ethanol als Beimischung zum Benzin vor. Anstelle des bislang geltenden Zieles „100% CO-Reduktion ab 2035“ (d.h. Neuwagen mit Nullemissionen) schlägt die EU-Kommission nun nur noch „90% CO-Minderung ab 2035“ vor. Unabhängig von diesen politischen Entscheidungen ist davon auszugehen, dass Bioethanol in Zukunft zunehmend an Bedeutung außerhalb klassischer Kraftstoffanwendungen, insbesondere im Rahmen der Defossilisierung industrieller Wertschöpfungsketten und als Bestandteil integrierter Bioraffineriekonzepte, gewinnen wird.
Rechtliche Risiken
AGRANA verfolgt Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die eines ihrer Geschäftsfelder oder deren Mitarbeitende betreffen und allenfalls zu einer geänderten Risikobeurteilung führen könnten, kontinuierlich und trifft gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Die unter besonderer Aufmerksamkeit stehenden Rechtsbereiche sind Kartell-, Lebensmittel- und Umweltrecht, neben Datenschutz-, Geldwäschebestimmungen und Terrorismusfinanzierung. AGRANA hat für die Bereiche Compliance, Personalrecht und allgemeine Rechtsbereiche eigene Stabsstellen eingerichtet und bildet die betroffenen Mitarbeitenden regelmäßig fort.
Es bestehen keine gerichtsanhängigen oder angedrohten zivilrechtlichen Klagen gegen Unternehmen der AGRANA-Gruppe, die eine materielle Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnten.
Finanzielle Risiken
AGRANA ist Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Zinssätzen und Produktpreisen ausgesetzt. Darüber hinaus bestehen Risiken, die für den Konzern notwendigen Refinanzierungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Finanzierungssteuerung der Unternehmensgruppe erfolgt zentral durch die Treasury-Abteilung, die dem Vorstand laufend über die Entwicklung und Struktur der zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, die Nettofinanzschulden des Konzerns, die finanziellen Risiken und den Umfang sowie das Ergebnis der getätigten Sicherungsgeschäfte berichtet.
Die AGRANA-Gruppe ist weltweit tätig und hat unterschiedliche Steuergesetzgebungen, Abgabenregularien sowie devisenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Veränderungen dieser Bestimmungen durch die gesetzgebenden Instanzen und die Auslegung durch lokale Behörden können einen Einfluss auf den finanziellen Erfolg einzelner Konzerngesellschaften und in weiterer Folge auch auf den Konzern haben.
Zinsänderungsrisiken
Zinsänderungsrisiken ergeben sich durch Wertschwankungen von fix verzinsten Finanzinstrumenten infolge einer Änderung des Marktzinssatzes (zinsbedingtes Kursrisiko). Variabel verzinsliche Anlagen oder Kreditaufnahmen unterliegen dagegen keinem Wertrisiko, da der Zinssatz zeitnah der Marktzinslage angepasst wird.
Durch die Schwankung des Marktzinsniveaus ergibt sich außerdem ein Risiko hinsichtlich der künftigen Zinszahlungen (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko). Dabei versucht AGRANA, Zinssicherungsinstrumente dem Finanzierungsbedarf und der Fristigkeit entsprechend einzusetzen. Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 7 werden die bestehenden Zinsrisiken durch Berechnung des „Cash Flow at Risk“ bzw. der „Modified Duration“ ermittelt und im Konzernanhang detailliert dargestellt.
Währungsrisiken
Währungsrisiken können aus dem Einkauf von Waren und dem Verkauf von Produkten in Fremdwährungen sowie aufgrund von Finanzierungen, die nicht in der lokalen Währung erfolgen, entstehen. Die wesentlichen.
Im Rahmen des Währungsmanagements ermittelt AGRANA monatlich pro Konzerngesellschaft das Netto-Fremdwährungsexposure, welches sich aus den Einkaufs-, Verkaufs- und Finanzmittelpositionen inklusive der im Bestand befindlichen Sicherungsgeschäfte ergibt. Zudem werden bereits kontrahierte, jedoch noch nicht erfüllte Einkaufs- und Verkaufskontrakte in Fremdwährungen berücksichtigt. Als Sicherungsinstrument setzt AGRANA vorrangig Devisentermingeschäfte ein, mit denen die in Fremdwährung anfallenden Zahlungsströme gegen Kursschwankungen abgesichert werden. In Ländern mit volatilen Währungen werden diese Risiken zusätzlich durch eine Verkürzung von Zahlungsfristen, eine Indizierung der Verkaufspreise zum Euro oder US-Dollar und analoge Sicherungsmechanismen weiter reduziert.
Das Währungsrisiko wird durch den „Value at Risk“-Ansatz ermittelt.
Liquiditätsrisiken
Das Bestreben der AGRANA-Gruppe ist darauf ausgerichtet, über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, um jederzeit den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Liquiditätsrisiken auf Einzelgesellschafts- oder Länderebene werden durch das einheitliche Berichtswesen frühzeitig erkannt, wodurch Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Liquidität der AGRANA-Gruppe ist durch bilaterale und syndizierte Kreditlinien, die überwiegend auf Ebene der Konzernholding abgeschlossen wurden, langfristig und ausreichend abgesichert.
Die Kreditverträge zu den wesentlichen Kreditlinien der AGRANA-Gruppe beinhalten die Einhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants). Die Grenzwerte bei den vereinbarten Financial Covenants entsprechen den im Industriebereich üblichen Werten. Verletzungen der Financial Covenants könnten Auswirkungen haben, die von einer Verteuerung der Kreditkosten bis zu einer theoretisch möglichen vorzeitigen Kündigung einzelner Kreditlinien reichen. AGRANA führt ein laufendes Monitoring sowie simulationsbasierte Stresstests hinsichtlich der Einhaltung aller Financial Covenants durch und würde bereits vor einem etwaigen Verstoß entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen. Zudem pflegt AGRANA regelmäßigen Kontakt zu den Kreditgebern und würde diese bei zu erwartenden Verstößen proaktiv einbinden und informieren. Der wichtigste Financial Covenant bezieht sich auf den Nettoverschuldungsgrad (Verhältnis Nettofinanzschulden zu EBITDA).
Lagebericht
Kontrahenten- und Bankenrisiken
Aufgrund der internationalen Aufstellung der AGRANA-Gruppe bestehen Bankguthaben und Finanzanlagen global verteilt bei verschiedenen Bankpartnern. Das hierbei bestehende Risiko von Zahlungsausfällen wird in der AGRANA-Gruppe genau und regelmäßig überwacht. Im Rahmen der internen Richtlinien dürfen nur Geschäftsbeziehungen zu erstklassigen Banken mit einem definierten Mindestrating eingegangen werden. In Fällen, in denen das Mindestrating nicht erfüllt werden kann, sind Obergrenzen für Guthaben vorgegeben und strikt einzuhalten.
Risiken aus Forderungsausfällen
Risiken aus Forderungsausfällen werden durch die bestehenden Warenkreditversicherungen, strikte Kreditlimits und laufende Überprüfungen der Kundenbonität minimiert. Das verbleibende Risiko wird durch Vorsorgen in angemessener Höhe abgedeckt.
Krieg in der Ukraine
AGRANA ist mit Produktionsstätten in der Ukraine und in Russland vertreten. Der seit Ende Februar 2022 andauernde kriegerische Konflikt erforderte eine Anpassung des Produktionsbetriebes in der Ukraine. Aus Sicherheitsgründen wurde die Produktion nach Kriegsausbruch kurzfristig stillgelegt. Nach kurzer Zeit konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden und wurde mit Anpassungen an die aktuelle Sicherheitslage weitergeführt. Rund 10 % der ukrainischen Mitarbeitenden sind in der Zwischenzeit aus der Kriegsregion geflohen oder wurden zum Militärdienst einberufen.
Die Produktion von Fruchtzubereitungen in der Ukraine sank infolge des Krieges auf rund 50 % des Vorkriegsniveaus. Der Rückgang war v.a. auf den Wegfall wichtiger Exportmärkte sowie einen Rückgang des Binnenkonsums zurückzuführen. Inzwischen befindet sich die Produktion auf einem stabilen Niveau, das jedoch weiterhin unter dem Vorkriegsniveau liegt. Gleichzeitig bestehen weiterhin wirtschaftliche Unsicherheiten. Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU und den USA sind schwer vorhersehbar. Auf der Kundenseite bleibt das Risiko von Zahlungsausfällen erhöht. Diese wurden durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt, wobei es bisher nur zu kleineren Zahlungsausfällen gekommen ist. Die stark beeinträchtigte Energieversorgung bildete zuletzt eines der Hauptrisiken, das durch die Verwendung von Generatoren aber limitiert wurde. Auch die Produktion von Fruchtsaftkonzentraten in der Ukraine konnte trotz der Kriegssituation aufrechterhalten werden und fiel 2025|26 durchschnittlich aus. Vermehrte Stromausfälle wirkten sich auch hier belastend auf den Produktionsprozess aus. Der Großteil der Produktion wurde intern an die AUSTRIA JUICE GmbH in Österreich verkauft und von dort aus vermarktet.
In Russland führt der Ukraine-Krieg zu erheblichen Veränderungen im Marktumfeld. Während globale Marken Absatzrückgänge verzeichnen und viele westliche Unternehmen das Land verlassen haben, profitieren lokale Unternehmen von dieser Entwicklung, indem sie Marktanteile übernehmen und die Geschäfte ehemals internationaler Anbieter fortführen. Aufgrund der implementierten Sanktionen gestaltet sich die Belieferung des russischen Werkes mit Importgütern herausfordernd. Die Warenströme kommen einkaufsseitig nunmehr verstärkt aus Asien statt aus Europa. Davon betroffen sind Produkte wie Früchte, Stabilisatoren, Verpackungsmaterialien, aber auch maschinelle Ersatzteile.
Es ist derzeit schwierig einzuschätzen, ob in Zukunft Bewertungsmaßnahmen für Vermögenswerte in der Ukraine und in Russland vorgenommen werden müssen. Die russische Gesellschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Profitabilität für das Segment Food & Beverage Solutions.
Krieg im Nahen Osten
Zum Berichtszeitpunkt hat der am 28. Februar begonnene militärische Konflikt im Nahen Osten eine 14-tätige Waffenruhevereinbarung erfahren.Dennoch ist die für den Welthandel wichtige Straße von Hormus weiterhin blockiert. Der Konflikt bedeutet für AGRANA hauptsächlich einen Anstieg der Volatilität von Roh- und Hilfsstoffen, Energiepreisen sowie eine Erhöhung der Fracht- und Logistikkosten. Das endgültige Ausmaß der dadurch zusätzlich verursachbaren Kosten ist aufgrund der Dynamik und Unvorhersehbarkeit der Eskalationsstufen zum derzeitigen Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich. AGRANA verfolgt die Veränderungen der Situation laufend und legt der Risikobeurteilung unterschiedliche Szenarien zugrunde. AGRANA reagiert so weit als möglich bei sich abzeichnenden konfliktbedingten Kostensteigerungen mit der Weitergabe der zusätzlichen Kosten in der Wertschöpfungskette.
Klimawandelrisiken und andere ESG-Risiken
Klimawandel- und andere ESG-Risiken wurden im Geschäftsjahr 2024|25 im Zuge der Umstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einer Neubewertung im Rahmen der verpflichtend durchzuführenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025|26 aktualisiert wurde. Die zuvor in diesem Kapitel beschriebenen Risiken flossen
ebenso wie neu identifizierte Themen in die finanzielle Wesentlichkeitsanalyse ein und werden nunmehr in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 267a UGB behandelt.
Gesamtrisiko
Die derzeitige Gesamtrisikoposition des Konzerns ist weiterhin durch das Zusammenspiel von regulatorischen Veränderungen, klimatischen Herausforderungen, demografischen Entwicklungen, veränderten Konsumgewohnheiten sowie geopolitischen Unsicherheiten geprägt. Diese Faktoren führen nach wie vor zu einem zunehmend anspruchsvollen unternehmerischen Umfeld.
Insbesondere im Bereich der von AGRANA produzierten Commodities haben diese Rahmenbedingungen einen wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg, da sie maßgeblich das Verhältnis zwischen der zukünftigen Entwicklung der Absatzpreise und der Verfügbarkeit sowie der Preisentwicklung der eingesetzten Rohstoffe bestimmen.
Trotz der volatilen wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen verbleibt die Gesamtrisikoposition des Konzerns mittelfristig auf dem Niveau der Vorjahre. Sie ist durch die hohe bilanzielle Eigenkapitalausstattung abgesichert, wobei die Diversifikation der AGRANAGruppe in zwei Geschäftsbereiche bzw. drei Segmente zusätzlich risikoausgleichend wirkt. Es ist jedoch zu beachten, dass je nach Entwicklung der geopolitischen Lage, speziell durch den kriegerischen Konflikt im Nahen und Mittleren Osten, ein vorübergehendes Ansteigen der Gesamtrisikoposition nicht ausgeschlossen werden kann.
Bestandsgefährdende Risiken bestehen für die AGRANAGruppe weiterhin nicht und sind gegenwärtig auch nicht erkennbar.
Berichterstattung gemäß § 243a Abs. 2 UGB
Der Vorstand der AGRANA verantwortet die Einrichtung und Ausgestaltung eines Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.
Das IKS, konzernweit geltende Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie die Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sichern sowohl die Einheitlichkeit der Rechnungslegung als auch die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der extern publizierten Abschlüsse.
Der überwiegende Anteil der Konzerngesellschaften verwendet SAP als führendes ERP-System (ERP: Enterprise-Resource-Planning). Sämtliche AGRANA-Gesellschaften übergeben die Werte der Einzelabschlüsse in das zentrale SAP-Konsolidierungsmodul. Es kann somit sichergestellt werden, dass das Berichtswesen auf einer einheitlichen Datenbasis beruht. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen. Es zeichnet für die Betreuung der Meldedatenübernahme der lokalen Gesellschaften, die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen und die analytische Aufbereitung und Erstellung von Finanzberichten verantwortlich. Kontrolle und Abstimmung des internen und externen Berichtswesens werden monatlich durch das Controlling und Konzernrechnungswesen durchgeführt.
Das wesentliche Steuerungsinstrument für das Management von AGRANA ist das konzernweit implementierte einheitliche Planungs- und Berichtssystem. Es umfasst eine Mittelfristplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren, eine Budgetplanung (für das folgende Geschäftsjahr), Monatsberichte inklusive eines eigenen Risikoberichtes sowie drei- bis viermal jährlich eine Vorschaurechnung des laufenden Geschäftsjahres, in der die wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen der Planungsprämissen wird dieses System durch Ad-hoc-Planungen ergänzt.
Die vom Controlling erstellte monatliche Finanzberichterstattung zeigt die Entwicklung aller Konzerngesellschaften. Der Inhalt dieses Berichtes ist konzernweit vereinheitlicht und umfasst neben detaillierten Verkaufsdaten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, die daraus ableitbaren Kennzahlen und auch eine Analyse der wesentlichen Abweichungen. Teil dieses Monatsberichtes ist auch ein eigener Risikobericht, sowohl für jedes Segment als auch für die gesamte AGRANA-Gruppe, in dem unter Annahme von aktuellen Marktpreisen noch nicht fixierter Mengen bei wesentlichen Ergebnisfaktoren im Vergleich zu geplanten Preisen das Risikopotenzial für das laufende und das nachfolgende Geschäftsjahr errechnet wird.
Lagebericht
Ein konzernweites Risikomanagementsystem, sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene, in dessen Rahmen alle für das Unternehmen relevanten Risikofelder wie regulatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, Rohstoffbeschaffung, Wettbewerbs- und Marktrisiken sowie Finanzierung auf Chancen und Risiken analysiert werden, ermöglicht es dem Management, frühzeitig Veränderungen im Unternehmensumfeld zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Interne Revision überwacht sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe in der Gruppe im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien sowie auf Wirksamkeit des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme. Grundlage der Prüfungshandlungen ist ein vom Vorstand beschlossener jährlicher Revisionsplan auf Basis einer konzernweiten Risikobewertung. Auf Veranlassung des Managements werden Ad-hoc-Prüfungen durchgeführt, die auf aktuelle und zukünftige Risiken abzielen. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden regelmäßig an den AGRANA-Vorstand und an das verantwortliche Management sowie an den Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) berichtet. Die Umsetzung der von der Revision vorgeschlagenen Maßnahmen wird durch Folgekontrollen überprüft.
Eine interne Risikoanalyse ist auch Bestandteil des AGRANA-Compliance-Managementsystems. Sie basiert auf allgemein anerkannten Indizes, welche die Compliance-Risiken länder- und unternehmensspezifisch bewerten. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen. Die Risikoanalyse wird zwischen dem Konzern-Risikomanagement und dem Compliance-Office abgestimmt. Das Compliance-Managementsystem der AGRANA Beteiligungs-AG ist seit 2022 nach ISO 37301 und ISO 37001 zertifiziert. Im Rahmen der Abschlussprüfung beurteilt der Wirtschaftsprüfer jährlich das Interne Kontrollsystem des Rechnungslegungsprozesses und der IT-Systeme. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen werden dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat berichtet.
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
(Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB)
Das Grundkapital der AGRANA Beteiligungs-AG zum Stichtag 28. Februar 2026 betrug 113,5 Mio. € (28. Februar 2025: 113,5 Mio. €) und war in 62.488.976 (28. Februar 2025: 62.488.976) auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien mit Stimmrecht) geteilt. Weitere Aktiengattungen bestehen nicht.
Die AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (AZSF) mit Sitz in Wien hält als Mehrheitsaktionär direkt 78,34 % des Grundkapitals der AGRANA Beteiligungs-AG. An der AZSF sind die Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG), Wien, mit 50 % abzüglich einer Aktie, die von der AGRANA Zucker GmbH, einer Tochter der AGRANA Beteiligungs-AG, gehalten wird, sowie die Südzucker AG (Südzucker), Mannheim|Deutschland, mit 50 % beteiligt. An der ZBG halten die „ALMARA“ Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H., die Rübenproduzenten Beteiligungs GesmbH und die Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG, jeweils Wien, Beteiligungen. Aufgrund eines zwischen der Südzucker und der ZBG abgeschlossenen Syndikatsvertrages sind die Stimmrechte der Syndikatspartner in der AZSF gebündelt und es bestehen u.a. Übertragungsbeschränkungen der Aktien und bestimmte Nominierungsrechte der Syndikatspartner für die Organe der AGRANA Beteiligungs-AG und der Südzucker. So waren zum Bilanzstichtag Mag. Stephan Büttner von der ZBG als Vorstandsmitglied der Südzucker AG und Dr. Stephan Meeder seitens Südzucker als Vorstandsmitglied der AGRANA Beteiligungs-AG nominiert und bestellt.
Es gibt keine Inhaberinnen und Inhaber von Aktien, die über besondere Kontrollrechte verfügen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch Aktionärinnen und Aktionäre der AGRANA Beteiligungs-AG sind, üben ihre Stimmrechte individuell aus.
Der Vorstand verfügt über keine über die unmittelbaren gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Befugnisse, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
In den Verträgen betreffend Schuldscheindarlehen und Kreditlinien („Syndicated Loans“) sind Change of Control-Klauseln enthalten, die den Darlehensgebern ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
Darüber hinaus bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich wesentlich ändern oder enden. Entschädigungsvereinbarungen zwischen
der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebotes bestehen nicht.
Corporate Governance-Bericht
AGRANA bekennt sich zu den Regelungen des ÖCGK. Im Geschäftsjahr 2025|26 hat AGRANA den ÖCGK in der Fassung vom Jänner 2025 zur Anwendung gebracht. Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat sich in seinen Sitzungen am 8. Mai 2025 und am 11. Februar 2026 mit Fragen der Corporate Governance befasst und einstimmig der Erklärung über die Einhaltung des Kodex zugestimmt.
Gemäß Regel 62 des ÖCGK sind die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex regelmäßig, zumindest alle drei Jahre, einer externen Evaluierung zu unterziehen. Diese erfolgte zuletzt für das Geschäftsjahr 2023|24 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, auf Basis des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance (Fassung Jänner 2023). Der Bericht über diese externe Evaluierung ist unter www.agrana.com/ir/corporate-governance abrufbar. Im Geschäftsjahr 2026|27 wird eine neuerliche externe Evaluierung zur Einhaltung der Regeln des Kodex erfolgen.
Zweigniederlassungen
Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft hatte 2025|26 keine Zweigniederlassungen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Fortführung und die unvorhersehbare dynamische Entwicklung des Konfliktes im Nahen und Mittleren Osten seit Beginn des Geschäftsjahres 2026|27 bedeutet für AGRANA einen Anstieg und erhöhte Volatilitäten bei Rohstoff-, Energie- und Transportkosten. Die Entwicklungen der geopolitischen und weltwirtschaftlichen Lage werden von AGRANA kontinuierlich verfolgt, die Einschätzungen zu den Auswirkungen sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses jedoch nur eingeschränkt möglich.
Am 27. März 2026 wurden 100 % der Anteile von Mercator-Emba d.o.o., Logatec|Slowenien, von AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien, um zur Gänze zahlungswirksame 40,9 Mio. € erworben. Eine bedingte Gegenleistung auf Basis einer definierten EBITDA-Entwicklung der Jahre 2025 bis 2027 wurde vereinbart. Eine Schätzung dieser bedingten Gegenleistung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Gesellschaft wird im ersten Quartal 2026|27 mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Mercator-Emba d.o.o. ist ein führender slowenischer Lebensmittelhersteller für die Systemgastronomie (Food Service), für Lebensmittelverarbeiter und den Lebensmitteleinzelhandel. Mercator-Emba d.o.o. zeichnet sich durch spezielles Know-how in der Produktentwicklung und Produktion von Sirupen und Dessert-Toppings aus. Die Produkte werden vor allem nach Zentral-, Süd- und Osteuropa geliefert mit einem im Geschäftsjahr 2024 erzielten Umsatz von rund 30 Mio. €.
Der Erwerb eröffnet AGRANA zusätzliche Absatzmärkte sowie Zugang zu neuen Kundensegmenten im wachsenden Bereich des Food Service-Geschäfts und ermöglicht profitables Wachstum im Segment FBS. Das erworbene Unternehmen passt ideal zur Erweiterung des bestehenden Portfolios und zur Umsetzung der Konzernstrategie AGRANA NEXT LEVEL, in der profitables Wachstum im Segment FBS ein Kernelement ist. Zudem eröffnen sich Cross-Selling-Möglichkeiten und Skaleneffekte im Einkauf und der Verwaltung im Segment FBS.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag am 28. Februar 2026 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AGRANA hatten.
Lagebericht
Prognosebericht
AGRANA sieht sich aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodelles, einer soliden Bilanzstruktur und nicht zuletzt aufgrund der strukturellen Transformation auf Holding- und Segmentebene durch AGRANA NEXT LEVEL für die Zukunft gut aufgestellt.
Der Ende Februar 2026 eskalierte Konflikt im Nahen Osten führt neben dem andauernden Krieg in der Ukraine zu einer nochmaligen Verstärkung der bereits bestehenden hohen Volatilitäten auf den Absatzmärkten und weiteren Preissteigerungen auf den Beschaffungsmärkten. Die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen sowie die Dauer dieser zusätzlichen temporären Ausnahmesituation sind ebenso schwer abschätzbar wie die Auswirkungen sowie die Dauer der globalen zollpolitischen Verwerfungen.
Der Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass der Krieg im Nahen Osten temporär und regional begrenzt bleibt, die physische Versorgung mit Energie und Rohstoffen gewährleistet ist und es im Laufe des Geschäftsjahres 2026|27 keine massiven Verwerfungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten gibt. AGRANA plant auch, etwaig deutlich steigende Preise, insbesondere im Rohstoff- und Energiebereich, in neuen Kundenkontrakten weitergeben zu können.
Auf Gruppenebene wird für das Geschäftsjahr 2026|27 mit einem EBIT gerechnet, das sehr deutlich über dem Vorjahr liegen soll; erwartet wird ein Wert in einer Bandbreite von 70 bis 90 Mio. €. Beim Konzernumsatz wird von einem leichten Anstieg ausgegangen.
Was AGRANA NEXT LEVEL betrifft, sollen im Geschäftsjahr 2026|27 Maßnahmen mit einem nachhaltigen jährlichen Einsparungseffekt von bis zu 110 Mio. € umgesetzt werden.
Für das EBIT des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2026|27 wird ein Betrag erwartet, der sehr deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahreszeitraumes (Q1 2025|26: 5,7 Mio. €) liegt.
Das Investitionsvolumen in den drei Segmenten sowie im Bereich Holding & Sonstige soll insgesamt bei rund 113 Mio. € liegen und damit moderat über dem Wert von 2025|26, jedoch unter dem geplanten Abschreibungsniveau (rund 117 Mio. €). Die Ende März 2026 formell abgeschlossene Akquisition des slowenischen Lebensmittelherstellers Mercator-Emba d.o.o. zeigt, dass AGRANA im Rahmen der NEXT LEVEL-Strategie in profitables Wachstum im Geschäftsbereich Food & Beverage Solution investiert. Dadurch wird im ersten Quartal 2026|27 ein Cash-Abfluss in Höhe von rund 41 Mio. € erwartet.
Nachhaltigkeitsausblick 2025|26
Aus Sicht der Einzelgesellschaft, der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, wird für das kommende Geschäftsjahr 2026|27 mit einer stabilen Umsatzentwicklung und einem Ergebnis vor Steuern auf aktuellem Niveau gerechnet.
Wien, am 27. April 2026
Der Vorstand:
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Mag. Stephan Büttner
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Dipl.-Ing. Franz Ennser
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Dr. Stephan Meeder
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz erklären die unterzeichnenden Vorstandmitglieder als gesetzliche Vertreter der AGRANA Beteiligungs-AG nach bestem Wissen,
dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Abschluss des Mutterunternehmens AGRANA Beteiligungs-AG zum 28. Februar 2026 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt;
dass der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025|26 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der AGRANA Beteiligungs-AG so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 27. April 2026
Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG
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Mag. Stephan Büttner
Vorstandsvorsitzender
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Dipl.-Ing. Franz Ennser
Vorstandsmitglied
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Dr. Stephan Meeder
Vorstandsmitglied
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2026, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 28. Februar 2026 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Jahresabschluss zum 28. Februar 2026 mit einem Buchwert von 415,7 Mio EUR unter dem Bilanzposten III. Finanzanlagen ausgewiesen und stellen mit 35,9 % der Bilanzsumme einen wesentlichen Teil des Vermögens der Gesellschaft dar.
Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Seite 7 des Anhangs.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder im Fall von voraussichtlich dauernder Wertminderung zum geringeren beizulegenden Wert erfasst. Bei Wegfall der dauernden Wertminderungen werden Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zur Höher der Anschaffungskosten vorgenommen.
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit stützt sich der Vorstand unter anderem auf Bewertungsgutachten von Sachverständigen. Als Wertmaßstab wird der anhand eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens (Adjusted Present Value Verfahren) ermittelte beizulegende Wert herangezogen. Diese Wertermittlung beruht in erheblichem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftig zu erwartenden Zahlungsmittelströme. Diese basieren auf den seitens der Organe genehmigten Planzahlen, zu denen erforderlichenfalls Anpassungen vorgenommen werden. Der verwendete Diskontierungszinssatz kann darüber hinaus von sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Die Wertermittlung ist somit ermessensbehaftet und mit Schätzunsicherheiten verbunden und beinhalten damit ein Risiko, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen im Abschluss zu hoch bewertet sind.
Bestätigungsvermerk
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben den Prozess zur Identifizierung von Anhaltspunkten für eine signifikante Änderung des beizulegenden Wertes dahingehend beurteilt, ob dieser geeignet ist, Hinweise für das Vorliegen von Wertminderungen bzw. Gründe für Zuschreibungen zeitgerecht zu erkennen.
Wir haben die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen jeweils mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens verglichen, um festzustellen, ob es Hinweise auf eine möglicherweise dauerhafte Wertminderung oder Zuschreibungserfordernisse gibt.
Wir haben unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die externen Bewertungsgutachten im Hinblick das verwendete Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter überprüft. Dabei haben wir die Annahmen der Planungsrechnungen gewürdigt. Das angewendete Bewertungsmodell haben wir nachvollzogen und beurteilt, ob es geeignet ist, den Unternehmenswert angemessen zu ermitteln.
Die im Modell verwendeten Bewertungsparameter, insbesondere der verwendete Diskontierungszins, wurden von uns durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit überprüft.
Wir haben die der Werthaltigkeitsüberprüfung zugrundeliegenden zukünftigen Zahlungsmittelströme mit den seitens der Organe genehmigten Planzahlen abgeglichen und die im Zuge der Werthaltigkeitsüberprüfung vorgenommenen Anpassungen gewürdigt. Weiters haben wir die Planungstreue auf der Basis des von der Gesellschaft durchgeführten Backtesting beurteilt.
Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung der beizulegenden Werte nachvollzogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss¬prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Bestätigungsvermerk
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun¬gen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf
Bestätigungsvermerk
unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bestätigungsvermerk
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lage-berichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 21. Oktober 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 28. Februar 2026 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 29. Februar 2024 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Wilhelm Kovsca.
Wien, am 27. April 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Wilhelm Kovsca
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Vorschlag für die Gewinnverwendung
der AGRANA Beteiligungs-AG nach UGB
2025|26
Das Geschäftsjahr vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
schließt mit einem Bilanzgewinn von
124.437.078
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor,
diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Auf 62.488.976 Stück dividendenberechtigte Stammaktien
Zahlung einer Dividende von 0,35 € pro Stammaktie
(nennbetragslose Stückaktie), das sind
21.871.142
Vortrag auf neue Rechnung
102.565.936
124.437.078
Impressum
Eigentümer, Herausgeber und Verleger
AGRANA Beteiligungs-AG
A-1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
Investor Relations
Mag. (FH) Hannes Haider
Telefon: +43-1-211 37-12905
E-Mail: investor.relations@agrana.com
Sustainability
Dr. Charlotte Eberl
Telefon: +43-1-211 37-12763
E-Mail: charlotte.eberl@agrana.com
Inhouse-Produktion mit Lucanet Disclosure Management
Support Grafiken und Reinzeichnung: marchesani_kreativstudio GmbH
Zukunftsgerichtete Aussagen/Prognosen
Der Jahresfinanzbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Einschätzungen des Vorstandes der AGRANA Beteiligungs-AG beruhen. Auch wenn der Vorstand der festen Überzeugung ist, dass diese Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund einer Vielzahl interner und externer Faktoren erheblich abweichen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Verhandlungen über Welthandelsabkommen, Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, insbesondere die Entwicklung makroökonomischer Größen wie Wechselkurse, Inflation, Zinsen und Zölle, die EU-Zuckerpolitik, Konsumentenverhalten sowie die staatliche Ernährungs- und Energiepolitik. Die AGRANA Beteiligungs-AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Jahresfinanzbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
Betreffend der Aussagen im Prognosebericht gelten folgende schriftliche und bildliche Wertaussagen:
Wertaussage
Visualisierung
Wertmäßige Veränderung in Zahlen
Stabil
à
0 % bis +1 % oder 0 % bis –1 %
Leicht
ä oder æ
Mehr als +1 % bis +5 % oder mehr als –1 % bis –5 %
Moderat
á oder â
Mehr als +5 % bis +10 % oder mehr als –5 % bis –10 %
Deutlich
áá oder ââ
Mehr als +10 % bis +50 % oder mehr als –10 % bis –50 %
Sehr deutlich
ááá oder âââ
Mehr als +50 % oder mehr als –50 %
Bezüglich Definitionen zu Finanzkennzahlen wird, sofern diese nicht in einer Fußnote angeführt sind, auf die Erläuterungen im Jahresfinanzbericht 2025|26 auf Seite 290 verwiesen.
AGRANA ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Jahresfinanzbericht. Soweit jedoch im Interesse der besseren Lesbarkeit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Dieser Jahresfinanzbericht ist in deutscher und englischer Version erhältlich.
Zur Erstellung dieses Jahresfinanzberichts wurden im Rahmen der redaktionellen Bearbeitung unterstützend KI-basierte Technologien eingesetzt. Sämtliche Texte wurden nach der Erstellung durch AGRANA inhaltlich geprüft, validiert und freigegeben, um die Richtigkeit und Qualität zu gewährleisten.