UND Lagebericht
der Hawesko Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020
VIELE STARKE MARKEN – EIN LEISTUNGSFÄHIGER PREMIUMWEINHANDELS-KONZERN
Die Hawesko Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend Hawesko Holding AG) und ihre Tochterunternehmen (nachfolgend Hawesko-Konzern) sind auf den Handel mit hochwertigen Weinen aus dem gehobenen und Premiumbereich spezialisiert. 2020 erzielte der Hawesko-Konzern einen Umsatz von € 620,3 Mio. 86,0 Prozent davon wurden in Deutschland erwirtschaftet (Vorjahr: 84,3 Prozent). Der Konzern hat mehrere Tochterunternehmen im europäischen Ausland. Er besteht aus der Muttergesellschaft Hawesko Holding AG, die als übergeordnete Einheit fungiert und steuernde Aufgaben im Bereich der Unternehmensstrategie, der zentralen Finanzierung und des zentralen Cash- sowie des Risikomanagements wahrnimmt. Die operative Tätigkeit verteilt sich auf die drei Segmente Retail, E-Commerce und B2B. Retail und E-Commerce wenden sich über unterschiedliche Verkaufskanäle an Endkunden, während das Segment B2B Gastronomie und gewerbliche Wiederverkäufer beliefert. Alle drei Segmente nehmen in ihren jeweiligen Märkten eine führende Stellung in Deutschland ein. Die Konzernstruktur ist aus Sicht der Konzernführung durch ein ausgewogenes Verhältnis von dezentralen Einheiten und zentralen Funktionalitäten geprägt. Wichtig für den Unternehmenserfolg sind die langjährigen und vertrauensvollen Beziehungen zu Top-Weinproduzenten überall auf der Welt. Für viele renommierte Weine und Weingüter gibt es Vereinbarungen, die den Konzerngesellschaften die exklusiven Vertriebsrechte für Deutschland sichern. Auf der Kundenseite bestehen Geschäftsbeziehungen mit vielen der in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) an hochwertigem Wein interessierten Konsumentinnen und Konsumenten.
NATIONAL PRÄSENT UND INTERNATIONAL GUT AUFGESTELLT
Die Konzernleitung sowie die Verwaltung des Segments E-Commerce haben ihren Sitz in Hamburg. Zu dem Segment E-Commerce zählen insbesondere die Tochtergesellschaften HAWESKO (zur besseren Lesbarkeit werden die Firmenbezeichnungen im Folgenden abgekürzt. Bitte beachten Sie dazu die Übersicht auf Seite 33 des Konzernanhangs) und The Wine Company, die von Hamburg aus gesteuert werden, sowie Vinos mit Sitz in Berlin. Das Segment Retail besteht aus Jacques’ mit Sitz in Düsseldorf und aus Wein & Co. mit Sitz in Vösendorf, Österreich. Sowohl Jacques’ mit 327 Depots bundesweit in Deutschland als auch Wein & Co. mit 21 Filialen in ganz Österreich nehmen jeweils die führende Stellung in ihrem Heimatmarkt ein. Die Verwaltung des Segments B2B befindet sich in Bonn. Hier werden die B2B-Aktivitäten des Konzerns in Deutschland koordiniert. Darüber hinaus existieren B2B-Tochtergesellschaften in Österreich sowie in der Schweiz.
STEUERUNGSSYSTEM:
STRATEGISCHE WACHSTUMS- UND RENDITEZIELE, FINANZIERUNGSZIELE
Die folgenden Wachstums-, Rendite- und Liquiditätsziele hat der Hawesko-Konzern für sich festgelegt und verwendet diese wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die interne Steuerung:
• Umsatzwachstum: Das Umsatzwachstum des Hawesko-Konzerns soll stets höher sein als das des Gesamtmarkts. Auch wenn der Gesamtmarkt keinen Anstieg aufweist, soll der Umsatz des Konzerns wachsen. Ziel ist, den Marktanteil des Hawesko-Konzerns permanent auszuweiten.
• Umsatzrendite: Das Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern und Zinsen (Earnings before interest and taxes, EBIT) zu den Umsatzerlösen (EBIT-Marge) soll nachhaltig auf 7,0 Prozent erhöht werden, kann aber in Wachstums- und Transformationsphasen niedriger ausfallen.
• Kapitalrendite: Der Return on Capital Employed vor Steuern (ROCE) soll stets mindestens 14,0 Prozent betragen.
• Free-Cashflow: Aus dem operativen Geschäft soll ein Liquiditätsüberschuss generiert werden, damit vor allem für Investitionen sowie für die Zahlung angemessener Dividenden ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Diese Kennzahl wird aufgrund der Cash-Pooling-Vereinbarungen mit den wesentlichen Tochtergesellschaften vorrangig auf Gesamtkonzernebene betrachtet.
Das Ziel der ökonomischen Steuerung im Hawesko-Konzern ist profitables Wachstum sowie eine systematische und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts.
Die Entwicklungen von Umsatz und Ergebnis sind daher wichtige Zielgrößen des internen Steuerungssystems. Die Umsatzentwicklung wird anhand der Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr gemessen. Sie zu verbessern, hat hohe Priorität. Als Maßstab für die Ergebnisentwicklung dienen die Gewinngröße EBIT und die EBIT-Marge sowie deren Entwicklung. Diese beiden Kennziffern messen den kurzfristigen operativen Erfolg des Konzerns sowie der einzelnen Segmente.
In Phasen des Aufbaus oder der Umorientierung dürfen sie vorübergehend von der Zielgröße abweichen.
Die Kapitalrendite misst fortlaufend die Rentabilität der Geschäftsentwicklung im Verhältnis zum erforderlichen Kapitaleinsatz. Ziel des Hawesko-Konzerns ist, die aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Kapitalkosten (vergleichen Sie dazu die Ausführungen unter »Finanzlage«, Seite 14) in allen Segmenten des Konzerns zu erwirtschaften. Damit wird verankert, dass der Konzern nur in solche Geschäftsfelder investiert, die ihre Kapitalkosten übertreffen und damit langfristig zur Steigerung des Unternehmenswerts beitragen.
Der Free-Cashflow wird definiert als Summe aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und der Investitionstätigkeit (ohne den Erwerb und die Veräußerung von Tochterunternehmen sowie ohne Ein- oder Auszahlungen für als Finanzanlagen gehaltene finanzielle Vermögenswerte) sowie gezahlten Zinsen. Cashflow und Kapitalrendite werden als liquiditätsorientierte Steuerungsgrößen verwandt. Dadurch ist gewährleistet, dass auch in Zukunft ausreichende Mittel für die operativen Zahlungsverpflichtungen, die Tilgung von Schulden und Investitionen für künftiges Wachstum zur Verfügung stehen sowie weiterhin eine dem Gewinn je Aktie angemessene Dividende gezahlt werden kann. Eine nachhaltige Optimierung des Working Capital und ein effektives Investitionsmanagement unterstützen aus Sicht des Vorstands diese Zielsetzung entscheidend.
Zur Steuerung des Konzerns werden keine wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eingesetzt.
Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 1.183 Beschäftigte (inklusive 29 Auszubildende), überwiegend in Deutschland, angestellt. Der Frauenanteil im Konzern beträgt 46 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent), bei den Führungskräften liegt er bei 28,5 Prozent (Vorjahr: 25 Prozent). Das Ziel bis zum 30.06.2022 einen Frauenanteil von 25,0 Prozent bei den Führungskräften zu erreichen, ist seit 2019 verwirklicht.
Die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung betrugen im Berichtsjahr € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.). Am 31.12.2020 waren 399 Beschäftigte des Konzerns Versicherungsnehmer in der Pensionskasse (Vorjahresstichtag: 403). Die tariflichen Arbeitgeberzuschüsse betrugen im Berichts- wie im Vorjahr € 0,1 Mio. Weitere Informationen zu Arbeitnehmerbelangen finden Sie im gesonderten Bericht zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance).
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Als Handelsunternehmen betreibt der Hawesko-Konzern keine Forschung und Entwicklung im engeren Sinne.
BESONDERHEITEN DES WEINHANDELS IN BEZUG AUF DEN KONZERN
Die wichtigsten immateriellen Vermögenswerte des Konzerns liegen im Bereich der Kunden- und Lieferantenbeziehungen.
Hier ist vor allem die Kundendatei zu nennen, die viele der in Deutschland und in Österreich an hochwertigen Weinen Interessierten enthält. Ein wesentlicher Vorteil ist überdies die Erfahrung in der auf das Produkt Wein spezialisierten Lager- und Transportlogistik. In den Segmenten Retail und E-Commerce wurden 2020 knapp 2,5 Millionen Endkunden in Deutschland, Österreich und Schweden bedient (2019: 1,8 Millionen). Im Durchschnitt kauften diese Kundinnen und Kunden für € 183 (Vorjahr: € 211) netto im Jahr. Im Großhandel zählen circa 17.600 Käufer (Vorjahr: 16.000), vorwiegend in Deutschland, zum Kundenkreis; sie kommen aus dem Lebensmitteleinzelhandel, dem Weinfachhandel und der Gastronomie.
Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor sind langjährige Beziehungen zu Winzern auf der ganzen Welt. Darüber hinaus sind exklusive Vertriebsrechte für relevante Marken in den jeweiligen Absatzmärkten bedeutungsvoll. Der Hawesko-Konzern verfügt unter anderem über die Deutschlandrechte für den Vertrieb der Produzenten Marchesi Antinori, Domaines Barons de Rothschild (Lafite), Louis Jadot, Penfolds, Taittinger und Torres.
Als ausschließlich auf den Weinhandel spezialisierter Handelskonzern verfügt die Hawesko-Gruppe auch über langjährige Erfahrungen in der Weinlogistik. Alle Logistikprozesse und -einrichtungen sind einzig auf die Lagerung und den Transport von Wein ausgerichtet. Die jahrelange Erfahrung der Beschäftigten stellt zudem einen sachgemäßen Umgang mit dem sensiblen Naturprodukt Wein sicher. Die Distanzhandelslogistik des Konzerns verfügt über ein vollklimatisiertes Lieferzentrum am Standort Tornesch mit entsprechend angepassten und optimierten Abläufen, die die Logistikdienstleistungen für das Segment E-Commerce erbringt. Im Berichtsjahr wurde ein externer Logistikdienstleister im Retail-Segment innerhalb von Deutschland gewechselt. Im Segment B2B wird seit 2019 auf Dienstleistungen Dritter aus einem Lager in der Mitte Deutschlands zurückgegriffen.
Informationen zu Umweltbelangen finden Sie im gesonderten Bericht zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen (https://www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance/).
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENDATEN
Die deutsche Wirtschaft ist im Coronakrisenjahr 2020 schwer getroffen. Vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge sank das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um - 5,0 Prozent. Im Vorjahr war eine leichte Steigerung von 0,6 Prozent verzeichnet worden. Die deutsche Wirtschaft ist damit zum ersten Mal nach einer zehnjährigen Wachstumsphase ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 in eine tiefe Rezession geraten. Insgesamt fiel der konjunkturelle Einbruch 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge jedoch weniger stark aus als 2009 mit - 5,7 Prozent. Nahezu alle Wirtschaftsbereiche mussten 2020 einen Rückgang verbuchen. Besonders starke Verluste verzeichneten das produzierende Gewerbe ohne Bau, das verarbeitende Gewerbe sowie der Dienstleistungsbereich. Einzig das Baugewerbe nahm um 1,4 Prozent zu. Ex- und Importe von Waren und Dienstleistungen wiesen ebenfalls erstmals seit 2009 einen Rückgang aus. Die Exporte sanken um - 9,9 Prozent, die Importe um - 8,6 Prozent. Am Arbeitsmarkt endete 2020 ein stetiger Aufwärtstrend von 14 Jahren. Die deutsche Wirtschaftsleistung wurde von - 1,1 Prozent weniger Personen erbracht, dabei blieb die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten konstant.
Nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) wird die Kaufkraft der Deutschen (nominal verfügbares Nettoeinkommen inklusive staatlicher Transferzahlungen) 2021 T€ 23,6 pro Kopf betragen. Sie liegt damit um 2,0 Prozent über dem durch die GfK revidierten Vorjahreswert und deutet eine langsame Erholung an.
Deutscher Weinmarkt
Nach Angaben des Deutschen Weininstituts haben die Deutschen im vergangen Weinwirtschaftsjahr (01.08.2019 – 31.07.2020) durchschnittlich 0,6 Liter mehr Wein pro Person getrunken als im Vorjahreszeitraum. Der Konsum von Schaumwein war erneut leicht rückläufig. Insgesamt wurden 19,8 Millionen Hektoliter in- und ausländische Still- und Schaumweine konsumiert. Umgerechnet auf die 83,1 Millionen Einwohner ergibt dies einen Pro-Kopf-Verbrauch von 23,9 Litern und eine Zunahme um zwei Prozent. Der deutsche Weinmarkt steht mit diesem Nachfragevolumen an vierter Stelle der weltgrößten Verbrauchermärkte für Wein. Nur in den USA (33 Millionen Hektoliter), in Frankreich (26,5 Millionen Hektoliter) und in Italien (22,6 Millionen Hektoliter) wird mehr Wein konsumiert.
GESCHÄFTSVERLAUF UND ERTRAGSLAGE
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf 2020 und zur wirtschaftlichen Lage
Der Hawesko-Konzern konnte seinen Umsatz 2020 um 11,6 Prozent (Vorjahr: 6,0 Prozent) gegenüber dem Vorjahr auf € 620,3 Mio. steigern. Etwa 86,0 Prozent des Umsatzes wurde in Deutschland erzielt – der Zuwachs im Inland betrug 13,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit hat die Gruppe ihre Marktstellung behauptet. Das EBIT betrug € 42,2 Mio., nach € 29,1 Mio. im Vorjahr.
Die Konzernbilanz weist eine Bilanzsumme von € 427,7 Mio. aus (Vorjahr: € 394,9 Mio.).
Die Eigenkapitalquote beträgt 27,4 Prozent (Vorjahr: 28,1 Prozent). Die Nettoverschuldung zum Bilanzstichtag beträgt € 102,1 Mio. nach € 135,1 Mio. zum Vorjahresstichtag.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr € 81,0 Mio. (Vorjahr: € 33,6 Mio.). Der Free-Cashflow entwickelte sich von € 31,6 Mio. im Vorjahr auf € 71,6 Mio.
Insgesamt bewertet der Vorstand nach einem überdurchschnittlich erfolgreichen 2020 die wirtschaftliche Lage des Konzerns als gut.
Die Erwartungen des Vorstands hatten bei einem Umsatzanstieg von 7,0 bis 9,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (€ 556,0 Mio.) gelegen. Diese Zielbandbreite wurde dank der starken Kundennachfrage im B2C-Bereich deutlich übertroffen.
Das EBIT lag bei € 42,2 Mio. und übertraf mit einer Marge von 6,8 Prozent die erwartete Bandbreite von 5,0 bis 5,5 Prozent aufgrund einer verbesserten Rohertragsmarge und coronabedingten Kosteneinsparungen deutlich.
Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden die im Folgenden aufgeführten Leistungskennzahlen verwendet. Teilweise sind sie jedoch nicht Bestandteil der International Financial Reporting Standards (IFRS) und daher als alternative Leistungskennzahlen zu kennzeichnen. Die von der Hawesko Holding AG genutzten Kennzahlen sind:
Definition | 2019 | 2020 | |
Umsatz | Umsatzerlöse | 556,0 | 620,3 |
Umsatzwachstum | Prozentuales Wachstum der Umsatzerlöse | 6,0 % | 11,6 % |
EBIT | Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 29,1 | 42,2 |
EBIT-Marge | EBIT, dividiert durch Umsatzerlöse | 5,2 % | 6,8 % |
ROCE | EBIT, dividiert durch Capital Employed; siehe Abschnitt: "Return on Capital Employed (ROCE)" | 12,3 % | 18,7 % |
Free-Cashflow | Summe aus Cashflow aus operativer Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie gezahlten Zinsen. | 31,6 | 71,6 |
Für das Jahr 2020 wurden im Geschäftsbericht 2019 die folgenden Renditeziele (finanzielle Leistungsindikatoren) kommuniziert. Die folgende Tabelle zeigt, inwieweit sie erreicht wurden.
Zielsetzung | 2020 | Zielerreichung | |
Umsatzwachstum | ca. 3,0 % | 11,6% | |
EBIT-Marge | 5,0–5,5 % | 6,8% | |
ROCE | 10,0–17,0 % | 18,7% | |
Free-Cashflow (in Mio. €) | € 15,0 bis 25,0 Mio. | 71,6 | |
2020: Steigerung in Umsatz und Ergebnis
Der Umsatz des Hawesko-Konzerns konnte 2020 um 11,6 Prozent von € 556,0 Mio. auf € 620,3 Mio. gesteigert werden. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den Endkundensegmenten E-Commerce und Retail. Dabei stiegen insbesondere die Umsatzerlöse aus Online getätigten Versandkäufen signifikant um 49,6 Prozent auf €170,1 Mio. an. Ebenfalls positiv mit einem Anstieg von 8,8 Prozent entwickelten sich die Umsatzerlöse in den Retailfilialen auf € 207,8 Mio.. Aufgrund der behördlichen Auflagen infolge der COVID-19-Pandemie gingen die Umsatzerlöse mit Gastronomie-, Hotellerie- und Fachhandelskunden um -12,9 Prozent auf € 97,2 Mio. zurück. Demgegeüber stieg die Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel deutlich an und kompensierte im Segment B2B nahezu die Ausfälle.
Etwa 86,0 Prozent des Umsatzes wurden in Deutschland erzielt. Insgesamt entfielen 23,6 Prozent des Umsatzes auf Weine aus Frankreich (Vorjahr: 23,0 Prozent), 27,7 Prozent auf Erzeugnisse aus Italien (Vorjahr: 26,0 Prozent), 16,8 Prozent auf spanische Gewächse (Vorjahr: 17,0 Prozent), 12,6 Prozent auf Produkte aus Deutschland (Vorjahr: 13,0 Prozent) und circa 3,7 Prozent auf Weine aus Österreich. Die Absatzmenge belief sich auf insgesamt 100 Millionen Flaschen (Vorjahr: 74 Millionen).
Die Rohertragsmarge, berechnet als Umsatzerlöse abzüglich Aufwendungen für bezogene Waren im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, konnte im Berichtsjahr auf 44,2 Prozent gesteigert werden (Vorjahr: 43,3 Prozent). Diese Entwicklung ist vor allem auf eine höhere Gewichtung der Segmente Retail und E-Commerce zulasten des Segments B2B zurückzuführen.
Der Personalaufwand setzte sich aus Löhnen und Gehältern sowie aus gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Er stieg im Berichtsjahr um 3,4 Prozent auf € 69,2 Mio. (Vorjahr € 66,9 Mio.). Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 auf 11,2 Prozent (Vorjahr: 12,0 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Geschäftsjahr leicht um € 8,5 Mio. auf € 157,6 Mio.
Die Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist weitestgehend volumenbedingt.
Die Werbeaufwendungen erreichten € 39,6 Mio. (Vorjahr: € 43,6 Mio.) und haben sich mit 6,4 Prozent in Relation zum Umsatz gegenüber dem Vorjahr (7,8 Prozent) deutlich vermindert. Die Werbeeffizienz stieg vor dem Hintergrund des pandemiebedingten Rückgangs von Werbeausgaben anderer Branchen. Die Werbeaufwendungen enthalten Aufwendungen für die Neukundengewinnung und die Reaktivierung inaktiver Kunden. Diese dienen dazu, die Geschäftsbasis des Konzerns Jahr für Jahr zu verbreitern: 2020 konnten 555.000 neue Kunden in den Endverbrauchersegmenten hinzugewonnen werden (Vorjahr: 381.000). Die Versandkosten stiegen im Konzern von € 31,2 Mio. auf € 37,8 Mio. Die Versandkostenquote erhöhte sich auf 6,1 Prozent (Vorjahr: 5,6 Prozent). Die überproportionale Steigerung in Relation zum Umsatz ist neben Kostenerhöhungen der Logistikdienstleister auch auf die Kosten für den Umzug des Lagers von Jacques‘ an einen anderen Standort zurückzuführen.
Konzern-EBIT deutlich gesteigert
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Hawesko-Konzerns belief sich im Berichtsjahr auf € 42,2 Mio. (Vorjahr: € 29,1 Mio.).
2018 | 2019 | 2020 | |
EBIT | 27,7 | 29,1 | 42,2 |
- Veränderung gegenüber Vorjahr | -10,0 % | 5,1 % | 45,0 % |
- EBIT-Marge | 5,3 % | 5,2 % | 6,8 % |
EBT (Ergebnis vor Ertragssteuern) | 30,5 | 25,4 | 35,8 |
- Veränderung gegenüber Vorjahr | 10,0 % | -16,7 % | 40,9 % |
- EBT-Marge | 5,8 % | 4,6 % | 5,8 % |
KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS OHNE ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER | 22,0 | 15,8 | 23,8 |
- Veränderung gegenüber Vorjahr | 20,0 % | -28,2 % | 50,6 % |
- Netto-Marge | 4,2 % | 2,8 % | 3,8 % |
2018 | 2019 | 2020 | |
Personalkosten | 11,3 % | 12,0 % | 11,2 % |
Werbekosten | 8,0 % | 7,8 % | 6,4 % |
Versandkosten | 4,7 % | 5,6 % | 6,1 % |
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (Saldo) | 11,8 % | 8,7 % | 10,0 % |
Abschreibungen | 1,6 % | 3,9 % | 3,8 % |
SUMME | 37,4 % | 38,0 % | 37,4 % |
Return on Capital Employed (ROCE)
Neben dem EBIT hat die Entwicklung der Vermögenswerte einen erheblichen Einfluss auf den ROCE. Die Kennzahl ROCE wird im Hawesko-Konzern wie folgt errechnet: EBIT € 42,2 Mio. dividiert durch den Durchschnitt des eingesetzten Kapitals von € 225,6 Mio. [(Capital Employed zum 01.01.2020 plus Capital Employed zum Bilanzstichtag 2020) geteilt durch 2]. Das erzielte ROCE übertraf die im Vorjahr prognostizierte Bandbreite um etwa drei Prozentpunkte aufgrund des deutlich gestiegenen EBITs bei leicht gesunkenem durchschnittlich eingesetzten Kapital (Capital Employed).
Die zinslosen Verbindlichkeiten beinhalten alle Verbindlichkeiten abzüglich der Leasingverbindlichkeiten, der Darlehen sowie der Pensionsverpflichtungen.
01.01.- 31.12.2019 | 01.01.-31.12.2020 | |
EBIT (ERGEBNIS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT) | 29.146 | 42.152 |
Bilanzsumme | 394.930 | 427.699 |
Abzüglich |
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- liquide Mittel | 18.725 | 49.818 |
- aktive latente Steuern | 6.148 | 8.002 |
- zinslose Verbindlichkeiten | 129.930 | 158.818 |
Capital Employed (Stichtag laufendes Jahr) | 240.127 | 211.061 |
Durchschnittliches Capital Employed (Jahresdurchschnitt) | 236.510 | 225.594 |
ROCE | 12,3 % | 18,7 % |
Konzernjahresüberschuss
Das Finanzergebnis weist einen Nettoaufwand von € -6,3 Mio. aus, der maßgeblich durch die Zinsaufwendungen für Leasingverträge sowie die Bewertung von Put-Optionen für Minderheitsanteile verursacht wurde (2020: Zinsaufwand von € 3,3 Mio.). Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der aufgrund der guten Geschäftsentwicklung gestiegenen Bewertung der Put-Option für Minderheitsanteile. Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern betrug 2020 € 35,8 Mio. und lag damit um € 10,4 Mio. über dem Vorjahreswert von € 25,4 Mio.
Die Steuerquote reduzierte sich auf 32,5 Prozent im Berichtsjahr (Vorjahr: 35,9 Prozent. Wesentlicher Grund waren periodenfremde Steueraufwendungen im Vorjahr.
Nach Abzug des Steueraufwands ergab sich in Summe ein Konzernjahresüberschuss von € 24,2 Mio., der € 7,9 Mio. über dem Vorjahreswert von € 16,3 Mio. lag. Der auf die Aktionäre der Hawesko Holding AG entfallende Konzernjahresüberschuss – ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter – belief sich auf € 23,8 Mio. (Vorjahr: € 15,8 Mio.).
Das ausgewiesene Ergebnis je Aktie betrug € 2,65 (Vorjahr: € 1,76). Im Berichtsjahr wie im Vorjahr wurden jeweils 8.983.403 Aktien zugrunde gelegt.
2019 | 2020 | |
Retail | 8,9 % | 10,7 % |
B2B* | 3,4 % | 1,9 % |
E-Commerce* | 6,5 % | 9,7 % |
* Aufgrund der Veränderung einzelner Segmentzuordnungen wurden die Vorjahreszahlen zur besseren Vergleichbarkeit angepasst. |
2019* | 2020 | |
Retail | 15,6 % | 20,0 % |
B2B | 16,9 % | 8,2 % |
E-Commerce | 20,4 % | 35,8 % |
Konzern | 12,3 % | 18,7 % |
* Werte von 2019 entsprechend den Veränderungen der Segmentzuordnungen angepasst |
Retail:
Jacques’ setzt profitables Wachstum fort, Wein & Co. schafft Turnaround
Der Umsatz des Segments Retail (Jacques’ sowie Wein & Co.) wuchs im Berichtsjahr um insgesamt 12,0 Prozent und erreichte € 227,7 Mio. (Vorjahr: € 203,4 Mio.). Jacques’ als Einzelgesellschaft konnte ihren Umsatz um 14,2 Prozent auf € 187,5 Mio. steigern. Flächenbereinigt, das heißt ohne neueröffnete Depots, betrug das Umsatzwachstum 11,6 Prozent. 2020 wurden über 1.000.000 aktive Kunden bei Jacques’ bedient. Das sind 13,8 Prozent mehr als im Vorjahr (900.000). Inklusive Wein & Co. zählte das Segment 1.350.000 Kunden. Das Umsatzwachstum gelang Jacques’ unter anderem durch den Ausbau der Werbeansprache sowie mit erfolgreichen Aktionen zur Bindung, Reaktivierung und Akquise von Kundinnen und Kunden. Der Durchschnittsbon bei Jacques’ stieg gegenüber dem Vorjahr leicht an. 2020 akquirierte Jacques’ rund 140.000 neue Kunden (Vorjahr: 130.000). Zum 31.12.2020 wurden 327 Jacques’ in Deutschland betrieben (Vorjahr: 320). Im Ausland werden keine Depots unterhalten. Sieben Ladengeschäfte wurden neu eröffnet, keines geschlossen und keines verlegt. Zum Jahresstichtag betrieb Wein & Co. 21 Standorte in Österreich, sieben davon mit Weinbar. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Segments konnte im Berichtsjahr um 35,0 Prozent auf € 24,3 Mio. (Vorjahr: € 18,0 Mio.) gesteigert werden und entspricht einer EBIT-Marge von 10,7 Prozent (Vorjahr: 8,9 Prozent). Der ROCE des Segments stieg von 15,6 Prozent auf 20,0 Prozent an. Der Anstieg dieser Kennziffer beruht im Wesentlichen auf dem deutlichen Anstieg des EBITs bei einem nur leichten Anstieg des eingesetzten Kapitals (Capital Employed).
B2B:
Auswirkungen der Restriktionen in Gastronomie und Hotellerie deutlich spürbar
Das Segment B2B war 2020 am stärksten von coronabedingten Einschränkungen betroffen. Dies schlug sich in Umsatzeinbußen im zweiten und vierten Quartal nieder. Mit € 162,1 Mio. lag der Umsatz des Segments B2B im Berichtsjahr um 6,8 Prozent unter dem Vorjahr (€ 174,0 Mio.). Bereinigt um den Verkauf der Vogel Vins ergibt sich ein Umsatz von € 160,5 Mio. (Vorjahr: € 169,0 Mio.). Die schwierigen Rahmenbedingungen betrafen alle B2B-Vertriebstochtergesellschaften. Das von allen B2B-Marken erwirtschaftete EBIT betrug € 3,1 Mio. und lag damit deutlich unter dem des Vorjahres (€ 6,0 Mio.). Der ROCE des B2B-Segments verringerte sich infolge der Ergebnisbelastungen von 16,9 Prozent auf 8,2 Prozent. Im Geschäftsjahr wurden die Anteile an den Gesellschaften Vogel Vins und Ziegler veräußert und entkonsolidiert, sodass die Kennzahlen nicht vollständig vergleichbar sind. Zudem wurde in 2020 die Gesellschaft WeinArt in das E-Commerce Segment umgegliedert. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wurden die Zahlen für 2019 im oberen Abschnitt entsprechend angepasst.
E-Commerce:
Gute Entwicklung vor allem bei HAWESKO, WirWinzer und Vinos
Im Segment E-Commerce konnte der Umsatz 2020 um 29,0 Prozent auf € 230,4 Mio. gesteigert werden (Vorjahr: € 178,6 Mio.). Bei HAWESKO erhöhte sich der Umsatz durch eine starke Onlinenachfrage von € 96,5 Mio. auf € 126,0 Mio. beziehungsweise um 30,6 Prozent. Die Weinhandelsplattform WirWinzer wuchs erneut dynamisch und konnte um 46,9 Prozent auf € 9,2 Mio. zulegen (Vorjahr: € 6,2 Mio.). Dank intensiver Neukundengewinnung erhöhten sich die Umsätze bei Vinos um 29,4 Prozent auf € 61,6 Mio. (Vorjahr: € 47,6 Mio). Tesdorpf konnte seinen Umsatz um 5,0 Prozent auf € 13,9 Mio.gegenüber dem Vorjahr steigern. The Wine Company (Distanzhandel nach Schweden) erzielte eine starke Umsatzsteigerung von 34,8 Prozent auf € 14,0 Mio.
Die Maßnahmen zur Neukundenakquise waren erneut erfolgreich: 380.000 neue Kundinnen und Kunden wurden segmentweit hinzugewonnen (Vorjahr: 228.000). Die Zahlen sind ohne Einbeziehung der normalen jährlichen Abwanderung dargestellt. Damit verfügte das Segment am 31.12.2020 über 1.155.000 aktive Käufer, also solche, die in den letzten 24 Monaten mindestens eine Bestellung aufgegeben haben (zum Vorjahresstichtag waren es 931.000).
64,1 Prozent (Vorjahr: 56,3 Prozent) des Gesamtumsatzes des Segmentes wurden online erzielt, der restliche Anteil über klassische Vertriebswege wie Post, Telefon und Fax. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Segments lag bei € 22,4 Mio. (Vorjahr: € 11,6 Mio., bereinigt um den Verkauf einer Immobilie € 7,6 Mio.). Das ausgewiesene EBIT entspricht einer EBIT-Marge von 9,7 Prozent (Vorjahr: 4,3 Prozent bereinigt um Verkauf einer Immobilie). Hauptgrund für das höhere Ergebnis auf bereinigter Basis waren Verbesserungen der Handelsmarge sowie der Kostenstruktur bei HAWESKO. Die Onlineplattform WirWinzer konnte im Berichtsjahr das aus Sicht des Vorstands bestehende Potenzial voll entfalten und erzielte ein deutlich positives EBIT. Tesdorpf hat sein operatives Ergebnis in etwa auf dem Vorjahresniveau gehalten, The Wine Company (Versand nach Schweden) konnte das Ergebnis deutlich verbessern. Seit dem Umzug des B2B-Lagers im Jahr 2019 fokussiert sich die Tochtergesellschaft IWL in Tornesch mit ihren Dienstleistungen auf die Unterstützung des E-Commerce. In der Berichtsperiode betrug das operative Ergebnis (EBIT) € -0,6 Mio. (Vorjahr: € -1,3 Mio.), das Restrukturierungskosten infolge der Verlagerung umfasst. Infolge des Ergebnisanstiegs erhöhte sich der ROCE im E-Commerce-Segment von 20,4 Prozent im Vorjahr auf 35,8 Prozent im Berichtsjahr.
In 2020 wurden die Gesellschaften WeinArt und IWL in das E-Commerce Segment umgegliedert. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wurden die Zahlen für 2019 im oberen Abschnitt entsprechend angepasst.
Zentralkosten
Die ausgewiesenen Holding- und Zentralkosten sowie Konsolidierungsposten im Konzern lagen 2020 bei € 7,8 Mio. (Vorjahr: € 6,4 Mio.).
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Die Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements wurden im Abschnitt »Steuerungssystem: Strategische Wachstums- und Renditeziele, Finanzierungsziele« erläutert.
Kapitalstruktur
Der Kapitalbedarf des Hawesko-Konzerns umfasst die Investitionen in das Anlagevermögen und die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Dabei finanziert sich der Konzern im Wesentlichen über kurzfristige Bankkredite, Leasingverträge und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Zum 31.12.2020 schlossen die Liquiditätsreserven des Konzerns flüssige Mittel von € 49,8 Mio. (Vorjahr: € 18,7 Mio.) ein. Innerhalb unbefristeter Rahmenkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit (Working Capital) bestehen kurzfristige Kreditlinien mit einem Volumen von insgesamt € 75,0 Mio. (Vorjahr: € 65,0 Mio.). Diese Kreditlinien wurden am Abschlussstichtag zu 7,8 Prozent (Vorjahr: 13,0 Prozent) in Anspruch genommen. Der Hawesko-Konzern hatte am 31.12.2020 kurz- und langfristige Finanzschulden von €24,0 Mio. (Vorjahr: €31,4 Mio.). Davon sind €12,5 Mio. (Vorjahr: €15,3 Mio.) innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig. Aufgrund der Ertragslage des Geschäftsjahrs konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um € 7,4 Mio. auf € 24,0 Mio. weiter deutlich reduziert werden. Demgegenüber steht ein Anstieg der Leasingverbindlichkeiten aufgrund neu abgeschlossener und verlängerter Mietverträge für Einzelhandelsgeschäfte sowie der Abschluss eines langfristigen Mietvertrags für ein Lager.
Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden umfassen vor allem Bankdarlehen, die im Rahmen von Kreditvereinbarungen mit inländischen Kreditinstituten abgeschlossen wurden, sowie Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16. Die in den Kreditvereinbarungen enthaltenen vertraglichen Verpflichtungen der Hawesko Holding AG wurden stets eingehalten. Über die bestehenden Kreditlinien war außerdem zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr eine ausreichende Liquiditätsausstattung gegeben. Unter den langfristigen Finanzschulden waren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von € 11,5 Mio. (Vorjahr: € 16,1 Mio.) und aus Leasingverbindlichkeiten von € 114,8 Mio. (Vorjahr: € 108,5 Mio.) ausgewiesen.
Die Kosten für das dem Konzern zur Verfügung gestellte Eigen- und Fremdkapital betragen nach internen Berechnungen derzeit 5,2 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent). Sie ergeben sich aus den gewichteten Kosten für das Eigenkapital in Höhe von 5,9 Prozent einerseits sowie von 1,9 Prozent für das Fremdkapital andererseits. Bei Berechnung der Eigenkapitalkosten wurden ein langfristiger risikoloser Zinssatz von -0,17 Prozent und eine Risikoprämie von 7,5 Prozent bei einem Beta von 0,8 zugrunde gelegt.
Kurzfristig | Kurzfristig | Langfristig | Langfristig | Insgesamt | |
Verbindlichkeiten gegenüber | 12,5 | 52,1 % | 11,5 | 47,9 % | 24,0 |
Leasingverbindlichkeiten | 12,0 | 9,5 % | 114,8 | 90,5 % | 126,8 |
INSGESAMT | 24,5 | 16,2 % | 126,3 | 83,8 % | 150,8 |
Kurzfristig | Kurzfristig | Langfristig | Langfristig | Insgesamt | |
Verbindlichkeiten gegenüber | 15,3 | 48,7 % | 16,1 | 51,3 % | 31,4 |
Leasingverbindlichkeiten | 12,8 | 10,6 % | 108,5 | 89,4 % | 121,3 |
INSGESAMT | 28,1 | 18,4 % | 124,6 | 81,6 % | 152,7 |
Bei den kurzfristigen Krediten handelt es sich im Wesentlichen um rollierende Kreditaufnahmen in Euro und Schweizer Franken mit einer Laufzeit von jeweils ein bis drei Monaten. Die Konditionen der Finanzschulden und Einzelheiten zu den Leasingverbindlichkeiten sind dem Konzernanhang zu entnehmen.
Zum 31.12.2020 bestand eine Nettoverschuldung von € 102,1 Mio. Im Vorjahr wurde ein Wert von € 135,1 Mio. ausgewiesen. Der deutliche Rückgang der Nettoverschuldung resultiert im Wesentlichen aus dem sehr stark gestiegenen Cashflow aus der operativen Tätigkeit und der damit einhergehenden Entwicklung der flüssigen Mittel.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Nettoverschuldung:
2020 | 2019 | |
Verbindlichkeiten gegenüber | 24,0 | 31,4 |
+ Leasingverbindlichkeiten | 126,8 | 121,3 |
+ Pensionsrückstellungen | 1,1 | 1,1 |
BRUTTO- | 151,9 | 153,8 |
- flüssige Mittel | 49,8 | 18,7 |
NETTO-VERSCHULDUNG | 102,1 | 135,1 |
Investitionen
Der Hawesko-Konzern investierte im Berichtsjahr € 5,7 Mio. in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Vorjahr: € 7,7 Mio.). Aus diesem Betrag bezogen auf den Umsatz, ergab sich eine Investitionsquote von 0,9 Prozent (Vorjahr: 1,4 Prozent).
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betrugen € 3,0 Mio. (Vorjahr: € 3,9 Mio.) und waren auf die Optimierung des Onlinegeschäfts zurückzuführen (unter anderem für Modernisierungen der ERP-Software im Segment Retail, der Onlineshops im Segment E-Commerce).
Die Sachanlageninvestitionen 2020 beliefen sich auf insgesamt € 2,7 Mio. (Vorjahr: € 3,8 Mio.). Sie entfallen hauptsächlich auf das Segment Retail und stehen in Zusammenhang mit der Expansion und Modernisierung einzelner Standorte.
Liquiditätsanalyse
2020 | 2019 | |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 81,0 | 33,6 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -10,3 | 2,5 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -39,7 | -42,6 |
Free-Cashflow | 71,6 | 31,6 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg von € 33,6 Mio. im Vorjahr auf € 81,0 Mio. im Berichtsjahr. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Geschäftsentwicklung und dem deutlich höheren EBIT im Geschäftsjahr sowie aus dem zum Stichtag verbesserten Working Capitals, insbesondere in den Vorräten.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit war im Vorjahr von der Veräußerung einer Immobilie und dem damit einhergehenden Mittelzufluss in Höhe von € 10,1 Mio. geprägt und daher positiv. Im Geschäftsjahr wurden die Anteile an der Gesellschaft Ziegler veräußert, der Kaufpreis fließt jedoch erst 2021 beziehungsweise 2027 zu und wirkt sich daher 2020 nicht auf den Cashflow der Investitionstätigkeit aus. Aus der Veräußerung der Anteile der Gesellschaften Vogel Vins sowie Ziegler resultierte nach Abzug der Abgänge an Barbeständen zum Bilanzstichtag ein positiver Cashflow in Höhe von € 0,1 Mio.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit umfasst neben der Zahlung der Dividende (wie im Vorjahr € - 11,7 Mio.) sowie der Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von € - 4,0 Mio. (Vorjahr: € 0) maßgeblich die Tilgung von Krediten und die Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten.
Insgesamt stieg der Free-Cashflow € 31,6 Mio. deutlich an auf € 71,6 Mio. und lag somit deutlich über dem im Vorjahr prognostizierten Bandbreite von € 15,0 – 25,0 Mio., was im Wesentlichen aus dem oben beschriebenen signifikanten Anstieg des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert.
VERMÖGENSLAGE
2020 | 2019 | |||
| Mio. € | % der Bilanzsumme | Mio. € | % der Bilanzsumme |
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE |
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Immaterielle Vermögenswerte | 53,4 | 12 % | 56,4 | 14 % |
Sachanlagen | 130,2 | 30 % | 127,1 | 32 % |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 4,1 | 1 % | 3,9 | 1 % |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 0,1 | 0 % | 0,1 | 0 % |
Latente Steuern | 8,0 | 2 % | 6,1 | 2 % |
Sonstige langfristige Aktiva | 8,3 | 2 % | 4,0 | 1 % |
| 204,1 | 48 % | 197,6 | 50 % |
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE |
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Vorräte | 108,6 | 25 % | 120,9 | 31 % |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich sonstiger kurzfristiger Aktiva | 65,2 | 15 % | 57,7 | 15 % |
Liquide Mittel | 49,8 | 12 % | 18,7 | 5 % |
| 223,6 | 52 % | 197,3 | 50 % |
BILANZSUMME | 427,7 | 100 % | 394,9 | 100 % |
Die Bilanzsumme des Konzerns 2020 belief sich auf € 427,7 Mio. (Vorjahr: € 394,9 Mio.). Das entspricht einem Plus von 8,3 Prozent.
Die immateriellen Vermögenswerte gingen im Geschäftsjahr leicht zurück. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus leicht rückläufigen Investitionen bei weitgehend gleich gebliebenen Abschreibungen.
Die Sachanlagen umfassen die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen und sind aufgrund neu abgeschlossener, speziell für eine Lagerimmobilie, und verlängerter Leasingverträge leicht gestiegen. Dies überkompensiert die Reduktion durch die Veräußerung und Entkonsolidierung der Gesellschaft Ziegler inklusive ihrer Produktionsanlagen.
Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreswert aufgrund des im Rahmen des Verkaufs der Gesellschaft Ziegler gewährten Darlehens. Demgegenüber gingen die geleisteten Anzahlungen für Subskriptionsweine nachfragebedingt zurück.
Der noch im Jahr 2019 getätigte langfristige Teil der Anzahlungen für den Bordeaux-Jahrgang 2018 ist planmäßig in die entsprechende kurzfristige Position umgegliedert worden, da die entsprechenden Weine in den kommenden zwölf Monaten ausgeliefert werden.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von €197,3 Mio. auf €223,6 Mio. an. Dies ist im Wesentlichen eine Folge des deutlichen Anstiegs der liquiden Mittel. Gegenläufig wirkte sich die rückläufige Entwicklung der Vorräte aufgrund des deutlich gestiegenen Geschäftsvolumens zum Ende des Geschäftsjahres aus.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte und Forderungen stiegen leicht von €57,7 Mio. im Vorjahr auf €65,2 Mio. im Berichtsjahr. Diese Entwicklung, speziell im Vergleich zur Entwicklung der Umsatzerlöse, ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass viele B2C-Kunden die vorweihnachtlichen Aufträge bereits Ende November und Anfang Dezember tätigten, sodass sie zum Bilanzstichtag teilweise bereits beglichen waren. Die Coronapandemie und die damit einhergehenden Schließungen in der Gastronomie führten zu einem Rückgang der Geschäftstätigkeit und damit der Forderungen in diesem Kundensegment. Der starke Umsatzanstieg im B2C-Bereich ist dagegen mit deutlich kürzeren Zahlungszielen verbunden. Forderungen waren hier zum großen Teil zum Bilanzstichtagbereits beglichen. Dem gegenüber steht ein Anstieg der sonstigen Vermögenswerte, der im Wesentlichen aus der Kaufpreisforderung aus dem Verkauf der Gesellschaft Ziegler resultiert.
2020 | 2019 | |||
| Mio. € | % der Bilanzsumme | Mio. € | % der Bilanzsumme |
EIGENKAPITAL |
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Gezeichnetes Kapital der Hawesko Holding AG | 13,7 | 3 % | 13,7 | 3 % |
Kapitalrücklage | 10,1 | 2 % | 10,1 | 3 % |
Gewinnrücklagen | 91,3 | 21 % | 83,6 | 21 % |
Sonstige Rücklagen | -0,4 | 0 % | -0,2 | 0 % |
EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DER HAWESKO HOLDING AG | 114,7 | 27 % | 107,2 | 27 % |
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 2,3 | 1 % | 3,7 | 1 % |
| 117,0 | 27 % | 110,9 | 28 % |
LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN |
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Rückstellungen | 2,7 | 1 % | 2,9 | 1 % |
Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten | 126,3 | 30 % | 124,6 | 32 % |
Restliche langfristige Verbindlichkeiten und latente Steuern | 12,5 | 3 % | 15,6 | 4 % |
| 141,5 | 33 % | 143,1 | 36 % |
KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |
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Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital der Tochtergesellschaft | 0,0 | 0 % | 0,3 | 0 % |
Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten | 24,5 | 6 % | 28,2 | 7 % |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78,1 | 18 % | 71,0 | 18 % |
Restliche kurzfristige Verbindlichkeiten | 66,6 | 16 % | 41,4 | 10 % |
| 169,2 | 40 % | 140,9 | 36 % |
BILANZSUMME | 427,7 | 100 % | 394,9 | 100 % |
Das Eigenkapital des Konzerns beträgt € 117,0 Mio. und stieg damit um € 6,1 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von € 110,9 Mio. Die Gewinnrücklagen stiegen um € 7,7 Mio. gegenüber dem Vorjahresstichtag auf € 91,3 Mio. (Vorjahr: € 83,6 Mio.). Die Ursache dafür ist im Wesentlichen der deutlich gestiegene Konzernjahresüberschuss. Die Eigenkapitalquote (vor Ausschüttung) entsprach 27,4 Prozent der Bilanzsumme (Vorjahr: 28,1 Prozent).
Die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gingen leicht zurück auf € 141,5 Mio. (Vorjahr: € 143,1 Mio.). Die langfristigen Verbindlichkeiten für finanzielle und vertragliche Verpflichtungen gingen dabei zurück, während die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen anstiegen. Der Rückgang der Finanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der guten Liquiditätssituation im Geschäftsjahr, wodurch die Kredite teilweise außerordentlich getilgt werden konnten. Die Vertragsverbindlichkeiten gingen infolge der schwächeren Nachfrage der Kundinnen und Kunden nach dem Subskriptionsjahrgang 2019 zurück. Dem gegenüber steht ein Anstieg der langfristigen Leasingverbindlichkeiten, besonders aus dem Abschluss eines langfristigen Lagermietvertrags und aus der Expansion der Depots von Jacques'. Die restlichen langfristigen Verbindlichkeiten umfassen unter anderem die Verpflichtung zum Kauf der verbleibenden 10,0 Prozent der Gesellschaftsanteile von Vinos im Jahr 2022.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um € 28,3 Mio. auf € 169,2 Mio., was im Wesentlichen auf das gestiegene Geschäftsvolumen im Weihnachtsgeschäft gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen ist. Dabei stiegen speziell die Vertragsverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumen an. Zudem wurden aufgrund des deutlich gestiegenen Ergebnis vor Steuern höhere Steuerverbindlichkeiten gebildet.
Dem gegenüber sanken die kurzfristigen Finanzschulden leicht von € 28,2 Mio. auf € 24,5 Mio. Die Ursache dafür war die Tilgung von kurzfristigen Krediten und ein leichter Rückgang der kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten aufgrund von Vertragsanpassungen.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden nicht in Anspruch genommen.
Zur Aktie
Die Aktie der Hawesko Holding AG soll als Dividendenwert am Aktienmarkt positioniert bleiben. Die Ausschüttungsquote wird zum einen eine angemessene Beteiligung an der Ertragsentwicklung für die Aktionäre und zum anderen die Stärkung der Selbstfinanzierungskraft für weiteres Wachstum, für die strategische Weiterentwicklung und für die Nachhaltigkeit des Konzerns berücksichtigen.
Die Gesamtzahl der Aktien betrug während des Jahres 2020 wie im Vorjahr 8.983.403 Stück. Kapitalmaßnahmen wurden nicht vorgenommen.
Ereignisse, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hawesko Holding AG und des Konzerns von besonderer Bedeutung für das Jahr 2020 sind, traten nach Schluss des Berichtsjahrs nicht ein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den entsprechenden Textabschnitt im Konzernanhang unter Textziffer 52.
Ausrichtung des Hawesko-Konzerns im kommenden Geschäftsjahr
Der historisch sehr dezentral geführte Konzern wird bei konzernübergreifenden strategischen Themen durch die übergeordnete Holding koordiniert und ganzheitlich gesteuert. Wichtige strategische The-men, wie zum Beispiel die Digitalisierung, werden zentral in der Gruppe geplant und gesteuert, um den Austausch der im Konzern vorhandenen Expertise und die Gewinnung von Synergien sicherzustellen. So wurde in den letzten zwei Jahren eine Digital-Commerce-Plattform geschaffen, deren Technologie das Betreiben der lokalen Webshops der E-Commerce-Töchter ablöst. Mit dem Wechsel des Webshops der HAWESKO im Sommer 2021 wird dieses Projekt abgeschlossen werden. Durch diese Maßnahmen können Zukunftsthemen dank des Know-Hows und die Ressourcen der Gruppe besser umgesetzt werden, als es in einzelnen operativ tätigen Konzerntöchtern möglich wäre. Damit werden gute Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Konzern auch künftig seine bereits starke Marktstellung festigt und weiter ausbaut.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Erwartete künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Weltwirtschaft sollte laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) 2021 stärker wachsen als 2020. Der IWF erwartet ein globales Realwachstum von 5,5 Prozent. Erwartet wird eine positive Wirkung der Impfkampagnen gegen das Coronavirus sowie weitere Konjunkturspritzen in einigen größeren Industriestaaten. Für Deutschland und Europa erwartet der IWF für 2021 ein schwächeres Wachstum als zuletzt angenommen. Der IWF senkt seine Prognose für Deutschland für das laufende Jahr um 0,7 Prozentpunkte auf 3,5 Prozent. Für die Eurozone insgesamt erwartet der IWF im Jahr 2021 ein Wachstum von 4,2 Prozent. Die Prognosen des IWF sind eng verbunden mit der vorherrschenden Pandemie. Der breite Zugang zu Coronaimpfungen in Industriestaaten und einigen Schwellenländern beeinflusst die gesamtwirtschaftliche Entwicklung unmittelbar.
Die Bundesregierung erwartet für die deutsche Wirtschaft abhängig vom weiteren Pandemieverlauf eine Konjunkturerholung für 2021. Das Vorkrisenniveau wird dabei frühestens zum Jahreswechsel 2021/2022 erreicht. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird 2021 um 3,0 Prozent zulegen. Die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2021 ist durch die Pandemie beeinträchtigt. Es ist davon auszugehen, dass eine Verbesserung der pandemischen Lage durch die Impfung größerer Bevölkerungsgruppen erreicht wird. Die Konjunktur kann wieder an Fahrt aufnehmen, sobald die Einschränkungen des öffentlichen Lebens reduziert werden. Grundsätzlich ist die Wirtschaft zunächst zweigeteilt: in den von sozialen Kontakten stärker abhängigen Dienstleistungssektor und in eine sich robust entwickelnde Industrie.
Deutsche Exporte dürften im Zeitverlauf deutlich zunehmen und zu einer verstärkten Investitionstätigkeit der Unternehmen führen.
Die nominal verfügbaren Einkommen privater Haushalte steigen 2021 voraussichtlich um 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der private Komsum nach Abzug der Preissteigerungsrate um preisbereinigt um 3,6 Prozent steigen wird (2020: - 6,0 Prozent).
Der Hawesko-Vorstand schließt sich den geschilderten Erwartungen für die deutsche Wirtschaft und speziell hinsichtlich des Verbraucherverhaltens an. Er geht davon aus, dass der konjunkturelle Trend 2021 sich im maßgeblichen Heimatmarkt Deutschland insgesamt aufgrund der konjunkturstützenden Programme der Bundesregierung besser entwickelt als in anderen Ländern. Aufgrund der relativen Robustheit des Weinkonsums in Deutschland sollte auch der Weinmarkt stabil bleiben.
Weltweinmarkt 2021: Geringere Ernte kehrt Produktionsüberhang um
Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) schätzt die Weinproduktion 2020 auf 258 Millionen Hektoliter: Damit wäre sie auf dem Vorjahresniveau und zum zweiten Mal in Folge unter dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre (2000-2019: 270 Millionen Hektoliter). Das Produktionsvolumen in der Europäischen Union wird 2020 auf 159 Millionen Hektoliter geschätzt und steigt damit um etwa 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Künftige Branchensituation
Trotz konjunktureller Unsicherheiten dürfte der deutsche Weinmarkt 2021 Rückenwind durch den anhaltend guten privaten Konsum erhalten. Das aktuell hohe Umsatzniveau im Premiumsegment sollte gehalten werden können. Der Hawesko-Vorstand geht davon aus, dass die bereits länger bestehenden Trends im gehobenen Marktsegment anhalten und von der demografischen Entwicklung weiterhin begünstigt werden. Die Bedeutung des Onlinehandels hat durch die coronabedingten Einschränkungen auch im Weingeschäft stark zugenommen. Der Außer-Haus-Verzehr wird wiederum von Beschränkungen in Gastronomie und Hotellerie belastet sein. In den anderen Ländern Mitteleuropas sind beim Weinkonsum grundsätzlich ähnliche Trends wie in Deutschland zu beobachten.
Auch die bereits bestehenden qualitativen Trends werden 2021 fortdauern und prägend für den Markt bleiben: Die Professionalisierung in der Weinwelt nimmt weiter zu, die Ansprüche der Konsumenten steigen und Europa bleibt ein Schwerpunkt des weltweiten Weinkonsums. Außerhalb Europas macht sich ein erhöhter Weinkonsum bereits bemerkbar – eine Entwicklung, die sich fortsetzen wird. In der Konsequenz bedeutet das: Die Tugenden, die sich der Hawesko-Konzern über Jahrzehnte erarbeitet hat, sind als Alleinstellungsmerkmale am Markt wichtiger denn je: Das breite Angebot erstklassiger Weine, die Kompetenz in Umgang mit der Ware Wein, die Erfahrung in der spezialisierten Lager- und Transportlogistik sowie die Fähigkeit, Kunden immer wieder aufs Neue zu begeistern und mit hoher Servicebereitschaft und -qualität zu binden, sind Gründe für einen starken Wiedererkennungswert der Konzernmarken auf dem Weinmarkt.
Erwartete Ertragslage
Der Vorstand des Hawesko-Konzerns setzt nach wie vor auf nachhaltiges, langfristiges und profitables Wachstum. 2020 hat die Gruppe wegen und teilweise trotz der Auswirkungen der Coronapandemie historische Rekordwerte bei Umsatz und EBIT erreicht. Der Verlauf des Geschäftsjahrs 2021 ist sehr von der Dauer und Ausgestaltung der Maßnahmen abhängig, die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen wurden und darüber hinaus eventuell noch zu ergreifen sind, aber auch von der Reaktion der Verbraucherinnen und Verbraucher nach deren Lockerung. Der B2B-Bereich wird bei anhaltendem Lockdown weiter signifikant von Schließungen in der Gastronomie betroffen sein. Der Vorstand rechnet jedoch auch im Fall einer Lockerung beziehungsweise Aufhebung der Maßnahmen nur mit einer langsamen Erholung. Die Verschiebung des Außer-Haus-Konsums in den privaten Bereich während des Lockdowns sorgt bis heute für eine sehr positive Entwicklung des Umsatzes in den B2C-Segmenten. Deren Entwicklung in einer Zeit ohne pandemiebedingte Beschränkungen hängt sehr davon ab, wie sich das Verhalten der Verbraucher entwickelt. Nach Ansicht des Vorstands ist die Einschätzung für die künftige Entwicklung aufgrund der zuvor genannten Rahmenbedingungen mit außergewöhnlich hohen Unsicherheiten behaftet. Infolgedessen ist eine seriöse Prognose die finanziellen Leistungsindikatoren aus heutiger Sicht nicht möglich. Nach Einschätzung des Vorstands werden Umsatz, EBIT, ROCE und Free-Cashflow 2021 jedoch nicht hinter den Ergebnissen vor der Pandemie (Geschäftsjahr 2019) zurückbleiben.
Konkrete Erwartungen wird der Vorstand auf Basis der aktuellen Entwicklungen frühestens im Halbjahresbericht mitteilen.
Erwartete Finanzlage
Die Finanzplanung des Hawesko-Konzerns geht davon aus, dass sich die geplanten Investitionen sowohl in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte als auch in das Working Capital ebenso wie die Dividendenzahlungen weiterhin aus dem laufenden Cashflow finanzieren lassen.
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr (€ 5,7 Mio.) um € 2,0 bis € 2,5 Mio. steigen. Neben den vorgesehenen Investitionen in die weitere digitale Transformation und die IT werden Investitionen in die Modernisierung und Expansion im Segment Retail vorgenommen sowie Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen im Segment E-Commerce getätigt.
Weitere Investitionen in Finanzanlagen oder in Akquisitionen sind nicht in die derzeitige Planung eingegangen.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns
Vor dem Hintergrund der dargestellten Einzelsachverhalte und der Einschätzung der Entwicklung des Weinmarkts hält der Vorstand eine stetige und aufwärtsorientierte Entwicklung des Hawesko-Konzerns für realistisch, die jedoch wegen der Auswirkung der COVID-19-Pandemie nicht prognostizierbar ist. Das dauerhafte Überschreiten einer Kapitalrendite (ROCE) von 14,0 Prozent bleibt nach wie vor eine wichtige Zielmarke.
Risikomanagementsystem
Zu den Kernaufgaben des Vorstands der Hawesko Holding AG gehört die strategische Steuerung des Konzerns. Basierend auf einer intensiven Beobachtung des Wettbewerbsumfelds werden Veränderungen und Entwicklungen nationaler und internationaler Märkte und des Geschäftsumfelds analysiert. Mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen entwickelt die Konzernleitung Maßnahmen, die den Unternehmenserfolg langfristig sichern und nachhaltig ausbauen.
Der Hawesko-Konzern ist im Rahmen seiner Tätigkeit auf seinen Absatzmärkten den grundsätzlichen Risiken ausgesetzt, die mit unternehmerischem Handeln immer verbunden sind. Risiken werden als Ereignisse oder mögliche Entwicklungen inner- und außerhalb des Konzerns definiert, die sich negativ auf die Unternehmen beziehungsweise die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können und/oder die Handlungsspielräume von Vorständen und Geschäftsführern einengen. Der Vorstand hat ein modernes und umfassendes Risikomanagementsystem etabliert, das zudem laufendweiterentwickelt wird. Das frühzeitige Erkennen von Risiken ist von großer Bedeutung und erfolgt über ein konzernweit implementiertes System zur Früherkennung von Risiken, dessen Grundsätze durch eine Richtlinie zum Management von Risiken- verbindlich geregelt sind.
Das Risikomanagementsystem des Hawesko-Konzerns umfasst alle Tochterunternehmen. Risiken werden nach einheitlich vorgegebenen Kategorien erfasst und in einem Risikoinventar dokumentiert. Die identifizierten Risiken werden anschließend anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe bewertet. Die Steuerung erfolgt durch die Definition und regelmäßige Überprüfung von Gegenmaßnahmen zur Begrenzung der identifizierten Risiken. Die Prozesse des Risikomanagementsystems sind im gesamten Konzern identisch und werden durch den Risikomanager und die Risikomanagementbeauftragten in den Geschäftssegmenten gesteuert.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems mit Blick auf den Rechnungs- und Konzernrechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrechnungslegung ist ein wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens und somit des internen Leitungs- und Steuerungssystems. Ferner bildet es die Basis für die Gewährleistung der Einhaltung interner wie externer Vorgaben (Compliance).
Das Risikomanagementsystem als Teil des internen Kontrollsystems erfasst und bewertet systematisch die im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur identifizierten Risiken. In Bezug auf die Konzernrechnungslegung ist das Risikomanagementsystem darauf ausgerichtet, die Risiken im Konzernabschluss angemessen wiederzugeben (zum Beispiel durch Bildung von Rückstellungen) und dadurch das Risiko einer unvollständigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu begrenzen. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem finden Sie im Risikobericht.
Der Aufsichtsrat, hier besonders der Prüfungs- und Investitionsausschuss der Hawesko Holding AG, ist in den Prozess der Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung eingebunden und befasst sich unter anderem mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags und seiner Schwerpunkte.
Das interne Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess
Die im Hawesko-Konzern installierten klaren Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen sind auf eine vollständige und richtige Erfassung aller rechnungslegungsrelevanten Geschäftsvorfälle ausgerichtet. Die Nutzung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wird unter Beachtung der Vorschriften der IFRS im Hawesko-Konzern gesichert.
Die generelle Organisation des Rechnungswesens sowie die Berücksichtigung der in die rechnungslegungsrelevanten Prozesse einbezogenen Unternehmensbereiche ist so gestaltet, dass eine der Unternehmensgröße und dem Unternehmensumfeld angemessene Trennung in Genehmigungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Kontrollfunktionen vorhanden ist. Diese Funktionstrennung ermöglicht umfangreiche präventive und aufdeckende Kontrollen in allen wesentlichen Geschäftsprozessen des Konzerns, die auf Basis einer Einschätzung des inhärenten Risikos der einzelnen Prozesse sowie des jeweiligen Kontrollumfelds durch die Geschäftsführung implementiert worden sind. Dabei werden die manuellen Kontrollen durch entsprechende IT-Prozesskontrollen und angemessene IT-Berechtigungskonzepte ergänzt und abgesichert.
Komplexe Bewertungsfragen wie sie zum Beispiel zur Bemessung von Pensionsrückstellungen, derivativen Finanzinstrumenten oder zur Durchführung von Kaufpreisallokationen notwendig sind, werden unter Hinzuziehung externer unabhängiger Spezialiste geprüft.
Das interne Kontrollsystem bezogen auf den Konsolidierungsprozess
Die Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Vorgänge erfolgt für die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften in lokalen Standardbuchhaltungssystemen. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Einzelabschlüsse sowie ergänzende standardisierte Informationen in einer Konsolidierungssoftware im Rahmen eines entsprechenden Berechtigungskonzeptes eingestellt und durch das Konzernrechnungswesen überprüft. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Hawesko Holding AG ist darauf ausgerichtet, die Rechnungslegung bei der Gesellschaft sowie allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie den internen Leitlinien sicherzustellen.
Sämtliche Konsolidierungsvorgänge sowie die Überleitung der lokalen Einzelabschlüsse auf den Rechnungslegungsstandard IFRS werden durch die Zentralabteilung Corporate Finance durchgeführt und dokumentiert. Die Bilanzierung nach IFRS 16 erfolgt mithilfe eines Leasingtools. Auf Konzernebene erfolgt auch die Auswertung und Verdichtung der für den Konzernanhang und den Konzernlagebericht notwendigen internen und externen Daten unter Zuhilfenahme des neu eingeführten Tools Smartnotes. Die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung im Rahmen der Abschlusserstellung werden dabei direkt vom Finanzvorstand beziehungsweise von den von ihm beauftragten Personen im Konzernrechnungswesen überwacht.
Risiken
Die im Berichtsjahr vorherrschende Pandemiesituation findet im Rahmen des Risikomanagements keine Abbildung als einzelnes Risiko, da die wesentlichen Auswirkungen der Pandemie, zum Beispiel Konjunktureinbruch beziehungsweise -abhängigkeit, vermehrte Forderungsausfälle, Ausfall von Entscheidungsträgern und Logistikrisiken bereits im Risikomanagementsystem dokumentiert sind und entsprechend turnusmäßig bewertet wurden.
Neben dem allgemeinen Geschäftsrisiko ist der Konzern zusätzlich den im Folgenden erläuterten Risiken ausgesetzt. Diese werden in einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr nach der erwarteten Schadenshöhe absteigend in die Klassen A, B und C im Grundszenario eingestuft - bitte beachten Sie dazu die folgende Grafik. Bei den angegebenen Schadenshöhen handelt es sich um eine Nettobetrachtung mit Auswirkungen auf das EBIT.
Öffentliche Diskussion über Alkohol und Werbeverbote oder -einschränkungen
In der Europäischen Union wird seit Längerem über die EU-weite Einschränkung der Werbung für Alkoholika diskutiert, in Schweden seit Herbst 2016 intensiv. Auch wenn entsprechende Maßnahmen beschlossen werden sollten, werden Werbeverbote für alkoholhaltige Produkte nach Einschätzung des Hawesko-Vorstands voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Je nachdem, wie die Bestimmungen im Einzelnen ausgestaltet sein würden, könnte ein solches Werbeverbot allerdings einen signifikanten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Hawesko-Konzerns haben. Von seiner Marktausrichtung und seinem Produktangebot her wäre der Konzern nach Ansicht des Vorstands jedoch kaum von einer öffentlichen Diskussion darüber betroffen, inwieweit Alkoholkonsum nur gemäßigt stattfinden sollte.
Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über Alkohol- und Werbeverbote oder -einschränkungen wird als A-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft.
Zunehmende Konkurrenz
Die Weinmärkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind durch zunehmende Konkurrenz gekennzeichnet. Neue Marktteilnehmer drängen in den Markt und versuchen, möglichst schnell Marktanteile zu erobern. Da solche Marktteilnehmer nicht über einen jahrzehntelang gewachsenen Kundenstamm und auch nicht über eine mit der Hawesko-Gruppe vergleichbare Fachkompetenz verfügen, versuchen sie, Marktanteile über den Preis zu erobern. Dies geschieht teilweise mit Lock- und Billigangeboten, wodurch sich aufgrund der hohen Preistransparenz von Onlineangeboten der Preis- und Margendruck für alle Marktteilnehmer erhöht und die Profitabilität beeinträchtigt werden kann. Dadurch werden die auf Kompetenz, Service und nachhaltiges Wachstum ausgerichteten Geschäftsmodelle des Hawesko-Konzerns zwar nicht in ihrem Wesen bedroht, aber die Neukundengewinnung erschwert wird und die damit verbundenen Kosten steigen. Die Auswirkungen einer verschärften Wettbewerbssituation werden von den Einheiten der Hawesko-Gruppe in ihre jeweiligen Planungen und Risikoeinschätzungen einbezogen, sind aber aus verschiedenen Gründen nicht vollständig abschätzbar. Der Hawesko-Konzern versucht diese Effekte abzumildern, indem er eine breite Angebotspalette fachgerecht offeriert und Unabhängigkeit von einzelnen Weinen oder Produzenten anstrebt. Darüber hinaus streben die Tochtergesellschaften des Konzerns an, einzigartige Produkte und Spezialabfüllungen ins Sortiment aufzunehmen, die sich dem direkten Vergleich entziehen.
Das Risiko aus der zunehmenden Konkurrenz wird als A-Risiko bei einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft.
Naturprodukt Wein: Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität, eventuelle negative Auswirkungen
Wein ist ein Produkt der Natur und weist dementsprechend – in Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen, Einzellagen und Gärprozessen – von Jahrgang zu Jahrgang sowie je nach Rebsorte und Lage Qualitätsunterschiede auf. Diese wirken sich auf die Preise aus und beeinflussen die Nachfrage nach einzelnen Produkten. Der Hawesko-Konzern kann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf dem Weinmarkt diese Risiken zwar eingrenzen, jedoch nie vollständig ausschalten.
Der Hawesko-Konzern ist nicht von bestimmten Lieferanten abhängig: Die mit Produkten eines einzelnen Produzenten getätigten Umsätze überschreiten in keinem Fall die Quote von 5,0 Prozent des Konzernumsatzes.
Die Qualitätssicherung der gekauften Weine beginnt mit dem Besuch des erzeugenden Weinguts und setzt sich mit der Untersuchung des Endprodukts in anerkannten Laboren fort. Qualitätsprobleme sind selten. Die Winzer kennen den Hawesko-Konzern und seine hohen Ansprüche und legen überdies selbst großen Wert auf die Qualität ihrer Weine. Sollte es dennoch zu einem Verstoß gegen die geltenden Gesetze oder Richtlinien bezüglich Verbraucher- oder Produktschutz kommen und sollte dies zu einer Rückrufaktion oder zu einem Verkaufsverbot in Bezug auf das betroffene Produkt führen, könnte das wiederum zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Auch der Verstoß eines Wettbewerbers könnte, wenn der Fall medienwirksam wird, auf die gesamte Weinbranche einschließlich des Hawesko- Konzerns ausstrahlen. In diesem Fall wären Beeinträchtigungen des Umsatzes zu befürchten.
Im Berichtsjahr wurde lediglich ein unwesentlicher Teil der Lieferungen von den Gesellschaften des Hawesko-Konzerns aus Qualitätsgründen nicht abgenommen.
Das Risiko aus der Konstellation Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität und eventuelle negative Auswirkungen wird als A-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Konjunkturabhängigkeit
Der Hawesko-Konzern erzielte 2020 86,0 Prozent seiner Umsätze in der Bundesrepublik Deutschland. Die volkswirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hat einen wesentlichen Einfluss auf die Konsumneigung der Bevölkerung und damit auf die Geschäftsentwicklung des Hawesko-Konzerns.
Im Berichtsjahr wurden 14,0 Prozent des Konzernumsatzes außerhalb Deutschlands erzielt. Davon entfallen rund 75,3 Prozent auf die Nachbarländer Österreich und Schweiz.
Das Risiko aus der Konjunkturabhängigkeit wird als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Wegfall der umsatzstärksten Lieferanten
Das Geschäft ist wesentlich beeinflusst von der Fähigkeit des Hawesko-Konzerns, exklusive Lieferverträge mit renommierten Weinproduzenten aufrechtzuerhalten. Falls ein bestehender Vertrag nicht verlängert werden sollte, würden kurzfristig Umsätze wegfallen. Der Vorstand geht davon aus, dass durch die breite Aufstellung der Produktpalette über mehreren Lieferanten hinweg dieses Risiko abgemildert ist.
Das Risiko aus dem Wegfall der umsatzstärksten Lieferanten wird als B-Risiko bei je nach Lieferant unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten eingestuft.
Öffentliche Diskussion über die Alkoholsteuer
In der Europäischen Union findet seit einigen Jahren eine Debatte darüber statt, ob Alkoholika EU-weit einer erhöhten Besteuerung unterliegen sollten. Auch wenn entsprechende Maßnahmen beschlossen werden sollten, wird nach Einschätzung des Hawesko- Vorstands eine stärkere Besteuerung für alkoholhaltige Produkte voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Bei einer teilweisen Abfederung der Besteuerung könnte sich die Handelsmarge reduzieren.
Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über die Alkoholsteuer wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft.
Datenschutz sowie Schutz von Daten gegen unerlaubte Handlungen
Die Hawesko-Segmente Retail und E-Commerce gewinnen einen erheblichen Anteil ihrer jeweiligen Neukunden über die im »Listenprivileg« geregelten Methoden, haben sich aber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten verpflichtet. Kernpunkte sind dabei die regelmäßige Schulung der Beschäftigten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ein entsprechendes Benutzerrechtekonzept, die Protokollierung aller Zugriffe auf personenbezogene Daten und die Einhaltung von Auflagen zur Speicherung von Kundendaten auf Massenspeichermedien. Hinzu kommen regelmäßige Optimierungen der internen Prozesse (auch mithilfe externer fachlicher Unterstützung) und der IT-Landschaft. Der Bereich Datenschutz ist stark mit der Informationssicherheit verknüpft, einem Thema, das in der Compliance-Richtlinie der Hawesko-Gruppe geregelt ist. Datenschutzaudits von externen Beratern sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der IT wurden und werden durchgeführt.
Das Risiko aus dem Bereich des Datenschutzes wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Logistische Risiken
Gewerbliche wie private Kunden erwarten heute eine möglichst schnelle Lieferung der bestellten Ware. Hochpreisige und Premiumprodukte, wie sie die Hawesko-Gruppe vertreibt, sind davon nicht ausgenommen. Während verspätete Lieferungen für B2B-Kunden (Wiederverkäufer und Gastronomie) zu Umsatzeinbußen führen können, kann eine nicht rechtzeitige Lieferung von etwa zu einem bestimmten Anlass bestellten Waren für Endkunden zur Einbuße eines erwarteten Genusses führen. Eine – aus Kundensicht – nicht rechtzeitige Lieferung bleibt als negatives Serviceerlebnis in Erinnerung und kann speziell bei Neukunden zum Wechsel des Lieferanten führen. Der Hawesko-Konzern ist daher bestrebt, durch eine intelligente Einkaufssteuerung sicherzustellen, dass möglichst viele Produkte sofort verfügbar sind. Daneben wird auf der Logistikseite ausschließlich mit renommierten Partnerunternehen zusammengearbeitet. Alle Logistikprozesse sind auf einen möglichst effizienten Warenverkehr ausgerichtet und werden ständig im Sinne einer bedarfsgerechten Logistik weiterentwickelt. Eine zentrale Logistiksteuerung befindet sich im Aufbau.
Die Risiken aus dem Bereich der Logistik werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Finanzrisiken
Im Hawesko-Konzern besteht eine Reihe von finanziellen Risiken. Hierzu zählen vor allem die Einflüsse aus Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen sowie das Ausfall- und Liquiditätsrisiko. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind für den Hawesko-Konzern nicht wesentlich.
Die Tochterunternehmen des Hawesko-Konzerns sind als Importeure international gehandelter Weine in begrenztem Maße von der Entwicklung der Währungskurse außerhalb des Euro-Währungsraums abhängig. Der weitaus größte Teil der Importe stammt jedoch aus dem Euro-Währungsraum.
Die Refinanzierung des Working-Capital-Bedarfs im Hawesko-Konzern erfolgt zu einem geringen Teil in Form von Krediten, die sich am kurzfristigen Marktzins orientieren. Die Abhängigkeit von Zinsentwicklungen ist somit gering. Im Rahmen des zentralen Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass dem Hawesko-Konzern für das laufende Geschäft und für Investitionen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Risiken im Forderungsbereich werden durch Bonitätsprüfungen und Kreditmanagementsysteme begrenzt.
Die Risiken aus dem Bereich der Finanzen werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Ausfall Webshop
Der stetig wachsende Anteil online abgewickelter Transaktionen, speziell im Distanzhandel, steigert auch das Bewusstsein für die Verfügbarkeit der vom Hawesko-Konzern betriebenen Webshops. Ein Ausfall, besonders über einen längeren Zeitraum, würde zu spürbaren Umsatzeinbußen führen. Das Thema IT-Sicherheit und -Verfügbarkeit wird eng gemanagt und zeitnah an neue Bedrohungsszenarien angepasst.
Die Risiken aus dem Bereich des Webshops werden als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Darüber hinaus sind die folgenden potenziellen, im Risikomanagementsystem nicht weiter quantifizierten Risiken unter ständiger Beobachtung.
Rechtliche und steuerliche Risiken
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Hawesko- Konzerns haben, sind nach Kenntnis der Gesellschaft weder anhängig noch zu erwarten. Steuerliche Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Hawesko-Konzerns haben, bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft nicht.
Die rechtlichen und steuerlichen Risiken bewertet der Konzern als C-Risiko.
C-Risiken werden aufgrund ihrer unwesentlichen Auswirkungen im Einzelnen hier nicht aufgeführt. Von einer Aggregation der C-Risiken auf eine höhere Einstufung ist aufgrund ihrer Unabhängigkeit voneinander nicht auszugehen.
Eintrittswahr- | Tragweite | Risikobewertung | Veränderung zum Vorjahr | |
Öffentliche Diskussion über Alkohol und Werbeverbote beziehungsweise -einschränkungen | mittel | sehr hoch | A-Risiko | → |
Zunehmende Konkurrenz | hoch | mittel | A-Risiko | → |
Naturprodukt Wein: Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, | mittel | hoch | A-Risiko | → |
Konjunkturabhängigkeit | mittel | mittel | B-Risiko | → |
Wegfall der umsatzstärksten Lieferanten | mittel | mittel | B-Risiko | → |
Öffentliche Diskussion über die Alkoholsteuer | sehr gering | hoch | B-Risiko | → |
Datenschutz sowie Schutz von Daten | sehr gering | sehr hoch | B-Risiko | → |
Logistische Risiken | mittel | mittel | B-Risiko | → |
Finanzrisiken | mittel | gering | B-Risiko | → |
Ausfall Webshop | sehr gering | hoch | B-Risiko | → |
Sonstige Risiken
COVID-19-Pandemie
Zu Jahresanfang 2020 drohte die Ausbreitung des Coronavirus bestehende Risikoeinschätzungen zu verändern. Der Hawesko-Konzern befürchtete, in diesem Zusammenhang verstärkt Konjunktur-, Logistik- und Mitarbeiterrisiken ausgesetzt zu sein. Bezogen auf das komplette Jahr zeigten sich konjunkturelle Risiken im Segment B2B aufgrund einer nachlassenden Nachfrage infolge geringerer Restaurant- und Gastronomiebesuche oder erhöhter Schließungen in diesem Bereich. Diese wurden aus Konzernsicht jedoch durch eine erhöhte Nachfrage in den Segmenten E-Commerce und Retail kompensiert beziehungsweise überkompensiert, sodass das Jahr 2020 auf Konzernebene wirtschaftlich betrachtet als überdurchschnittlich erfolgreich anzusehen ist. Die Risiken eines Ausfalls von Lieferanten wurden wie bisher dadurch verringert, dass der Konzern weder von einzelnen Lieferanten noch von einzelnen Herkunftsgebieten abhängig ist und hier flexibel reagieren kann. Auf die Risiken aus dem möglichen Ausfall von Beschäftigten hat der Konzern bereits durch die intensiv genutzte Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause, Hygienekonzepte an den Standorten (Büros, Läger und Depots), die situative Durchführung von Schnelltests und den verstärkten Einsatz von Videokonferenzen zur Reduzierung physischer Treffen reagiert.
Weitere wesentliche Risiken sind derzeit nicht erkennbar.
Gesamtaussage zur Risikosituation des Hawesko-Konzerns
Aus heutiger Sicht ist auf Basis der bekannten Informationen festzustellen, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine solchen Risiken erkennbar sind.
Gegenwärtig geht der Hawesko-Vorstand nicht von ausgeprägten zusätzlichen Chancen für 2021 im Rahmen des aktuellen konjunkturellen Umfelds aus. Er rechnet derzeit damit, dass der Weinkonsum im hochwertigen Bereich über € 5,00 pro Flasche in der Gesamtjahresbetrachtung stabil bleiben oder leicht steigen wird.
Der Hawesko-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag 31.12.2020 über sehr solide Finanzkennzahlen, wie zum Beispiel die Eigenkapitalquote von 27,4 Prozent sowie das nachhaltig positive Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT). Der Vorstand geht davon aus, dass die meisten Wettbewerber nicht über eine vergleichbare finanzielle Stärke verfügen.
Chancen sieht der Vorstand in dem Fall, dass die Erschließung neuer Kundengruppen besonders erfolgreich verlaufen könnte. Das könnte organisch geschehen, indem Werbekampagnen, Maßnahmen zur Gewinnung von Neukunden oder neu entwickelte Konzepte auf hohe Resonanz stoßen und zu nachhaltigen Wiederkäufen führen. Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas eintreten wird, hält der Vorstand jedoch für eher gering. Eine die Planungen übertreffende Erschließung neuer Kundengruppen könnte auch anorganisch vonstattengehen, also durch den Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Aus heutiger Sicht schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Falls als gering bis mittel ein.
Alle Unternehmen des Hawesko-Konzerns setzen aus Sicht der Konzernführung angemessene Marketingkonzepte ein. Sie können sich in begrenztem Maße von der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln, indem sie ihre Marketingaktivitäten so zielgenau wie möglich auf die an ihrem Produktangebot Interessierten fokussieren. Diese verfügen in der Regel über ein überdurchschnittliches Einkommen und reagieren deshalb weniger konjunktursensibel als der Durchschnittsverbraucher. Auch werden Marketingkooperationen mit namhaften Unternehmen durchgeführt. Falls es dem Konzern oder einzelnen Segmenten gelingt, diese Aktivitäten auf weitere Unternehmen mit passender Klientel auszudehnen, könnte dies der Geschäftsentwicklung Auftrieb verleihen.
Schließlich ist der Vorstand davon überzeugt, dass die langjährige spezifische Managementerfahrung im Weinbereich sowie in Bezug auf neue Verkaufskanäle, über die der Hawesko-Konzern verfügt, eine wichtige Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns im kommenden Jahr ist.
Sonstiges Risiko- und Chancenmanagementsystem
Im Rahmen der monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen werden Informationen aus den Geschäftssegmenten ausgetauscht, die außer auf den aktuellen Geschäftsverlauf auch auf eventuell bestehende spezielle Situationen – sowohl positiver als auch negativer Art – eingehen. Falls der Vorstand angesichts einer Herausforderung oder einer Chance besondere Maßnahmen für erforderlich oder ratsam hält, kann er diese zeitnah einleiten beziehungsweise anordnen.
BERICHT GEMÄSS §§ 289A UND 315A DES HANDELSGESETZBUCHS (HGB):
SCHLUSSERKLÄRUNG DES VORSTANDS ZUM BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Die Tocos Beteiligung GmbH, Hamburg, hält eine Beteiligung von 72,6 Prozent an der Hawesko Holding AG. Dies begründet ein Abhängigkeitsverhältnis.
Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag der Hawesko Holding AG mit der Tocos Beteiligung GmbH besteht nicht. Der Vorstand der Hawesko Holding AG hat daher nach § 312 Aktiengesetz (AktG) einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: »Wir erklären, dass die Hawesko Holding AG, Hamburg, bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden.«
RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR
Die Hawesko Holding AG ist seit Mai 1998 an der Börse notiert. Das zum Bilanzstichtag 2020 bestehende gezeichnete Kapital in Höhe von € 13.708.934,14 ist eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Andere Aktiengattungen existieren ebenfalls nicht. Der Vorstand ist satzungsgemäß bis 18.06.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien um bis zu insgesamt € 6.850.000,00 zu erhöhen. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nummer 8 AktG besteht nicht. Eine Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
Die wesentlichen Vereinbarungen der Hawesko Holding AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme der Hawesko Holding AG enthalten, betreffen Verträge mit einigen Lieferanten über exklusive Vertriebsrechte sowie bilaterale Kreditlinien mit inländischen Banken. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Lieferanten beziehungsweise Kreditgeber das Recht, den Vertrag beziehungsweise die Kreditlinie zu kündigen und die Kreditlinie gegebenenfalls fällig zu stellen.
Seit dem Kontrollwechsel 2015 ist Detlev Meyer über die Tocos Beteiligung GmbH mit 72,6 Prozent größter Aktionär der Hawesko Holding AG. Danach folgt Michael Schiemann über die Augendum Vermögensverwaltung GmbH mit 5,6 Prozent. Beide haben ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die verbleibenden circa 21,8 Prozent befinden sich in Händen institutioneller und privater Anleger. Eine Beteiligung von Beschäftigten nach §§ 289a Absatz 1 Nummer 5 und 315a Absatz 1 Nummer 5 HGB besteht nicht.
Der Hawesko-Konzern hat eine Holding-Struktur, bei der die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG 100 Prozent beziehungsweise die Mehrheit an den – überwiegend im Weinhandel – operativ tätigen Tochtergesellschaften hält. Die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG und die Mehrheit der Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterliegen somit deren Gesetzgebung, die einen maßgeblichen Einfluss auf die geschäftlichen Rahmenbedingungen hat. Die nicht in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in der Europäischen Union beziehungsweise der Schweiz. Es sind keine wesentlichen Einflussfaktoren für das Geschäft zu erwähnen. Der Hawesko-Konzern ist im Wesentlichen in drei Geschäftssegmente untergliedert (bitte vergleichen Sie die Angaben im »Unternehmensprofil«).
Die Leitung des Unternehmens in eigener Verantwortung und seine Vertretung bei Geschäften mit Dritten obliegen dem Vorstand der Hawesko Holding AG. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied ist, unabhängig von der gemeinsamen Verantwortung für die Leitung des Konzerns, für einzelne Zuständigkeitsbereiche verantwortlich.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Vorstandsmitglieder können auf höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung auf höchstens fünf Jahre bedarf eines erneuten Beschlusses des Aufsichtsrats.
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über sämtliche unternehmensrelevanten Planungs-, Geschäftsentwicklungs- und Risikofragen unterrichtet. Der Vorstand stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Konzerns ab.
Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte auf der Hauptversammlung wahr. Jede Aktie der Hawesko Holding AG gewährt eine Stimme. Dabei ist das Prinzip »one share, one vote« vollständig umgesetzt, da Höchstgrenzen für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderstimmrechte nicht bestehen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Hauptversammlung erforderlich ist.
Der Vorstand steuert die geschäftlichen Aktivitäten nach Umsatzwachstum, Umsatzrendite, ROCE und Free-Cashflow. Die angestrebten Zielgrößen wurden im Abschnitt » Steuerungssystem « dargestellt. Die Ziele und die Entwicklung der einzelnen Segmente nach diesen Kennziffern sind Bestandteil von regelmäßigen Strategie- und Reportinggesprächen mit den Geschäftsführern der einzelnen Konzerngesellschaften. Durch die Verknüpfung von EBIT-Margen und Kapitalrentabilität in den Zielsetzungen und Zielerreichungskontrollen werden den Geschäftsführern klare Verantwortlichkeiten unterhalb der Vorstandsebene zugewiesen. Ausführliche Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats finden Sie im Konzernanhang.
Nach §§ 289f und 315d HGB haben börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung anzufertigen und in ihren Lagebericht aufzunehmen, in dem sie einen gesonderten Abschnitt bildet. Sie kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Erklärung wird im Geschäftsbericht abgedruckt und ist unter www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance/ abrufbar. Sie enthält eine Erklärung nach § 161 AktG sowie relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden. Außerdem beschreibt sie die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse.
Höhe und Systematik der Vergütung des Vorstands werden vom Aufsichtsrat aufgrund vorbereitender Beschlüsse des Personal- und Nominierungsausschusses festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Rahmen der Vorbereitung zieht der Aufsichtsrat auch externe Vergütungsstudien hinzu.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem fixen und einem variablen Bestandteil zusammen. Der variable Anteil besteht aus einer Tantieme, die eine vom mittelfristigen Erfolg des Unternehmens abhängige Ergebnis- und eine an der persönlichen Leistung ausgerichtete Leistungskomponente enthält.
Die Ergebniskomponente richtet sich nach der EBIT- und ROCE-Entwicklung innerhalb eines Dreijahreszeitraums, die persönliche Leistungskomponente nach individuell abgestimmten qualitativen Zielen. Dabei ist ein Höchstbetrag (Cap) für die variable Vergütung definiert. Dieses Vergütungssystem gilt für alle Mitglieder des Vorstands.
2020 enthält die Vergütung ebenso wie im Vorjahr keine Aktienoptionen, keine Wertzuwachsrechte, die Aktienoptionen nachgebildet sind, und keine anderen aktienbasierten Komponenten. Die Vergütungen des Vorstands für 2020 sind aus den folgenden Tabellen ersichtlich:
Thorsten Hermelink | Alexander Borwitzky | |||||||
| 2019 | 2020 | Min. | Max. | 2019 | 2020 | Min. | Max. |
Festvergütung | 500 | 500 | 500 | 500 | 310 | 310 | 310 | 310 |
Nebenleistungen | 7 | 15 | 15 | 15 | 9 | 9 | 9 | 9 |
SUMME | 507 | 515 | 515 | 515 | 319 | 319 | 319 | 319 |
Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | - | - | 0 | 0 | - | - |
MEHRJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG |
|
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2017 – 2019 | 0 | 0 | - | - | 0 | 0 | - | - |
2018 – 2020 | 0 | 0 | - | - | 207 | 207 | - | 307 |
2019 – 2021 | 335 | 335 | - | 535 | 0 | 0 | - | - |
2020 – 2022 | 0 | 0 | - | - | 0 | 0 | - | - |
SUMME | 842 | 850 | 515 | 1.050 | 526 | 526 | 319 | 626 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung | 0 | 0 | - | - | 0 | 0 | - | - |
Versorgungsaufwand | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 |
GESAMTVERGÜTUNG | 843 | 851 | 516 | 1.051 | 527 | 527 | 320 | 627 |
Nikolaus von Haugwitz | |||||||
2019 | 2020 | Min. | Max. | 2019 | 2020 | Min. | Max. |
300 | 330 | 330 | 330 | 122 | 0 | 122 | 122 |
11 | 12 | 12 | 12 | 7 | 0 | 7 | 7 |
311 | 342 | 342 | 342 | 129 | 0 | 129 | 129 |
0 | 0 | - | - | 0 | 0 | - | - |
|
|
|
|
|
|
|
|
200 | 220 | - | 320 | 0 | 0 | - | - |
0 | 0 | - | - | 0 | 0 | - | - |
0 | 0 | - | - | 30 | 0 | - | 30 |
0 | 0 | - | - | 0 | 0 | - | - |
511 | 562 | 342 | 662 | 159 | 0 | 129 | 159 |
0 | 0 | - | - | 661 | 0 |
|
|
1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 5 | 0 | 6 | 6 |
512 | 563 | 343 | 663 | 825 | 0 | 135 | 165 |
Thorsten Hermelink | Alexander Borwitzky | Raimund Hackenberger | Nikolaus von Haugwitz | |||||
| 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
Festvergütung | 500 | 500 | 310 | 310 | 300 | 330 | 122 | 0 |
Nebenleistungen | 7 | 15 | 9 | 9 | 11 | 12 | 7 | 0 |
SUMME | 507 | 515 | 319 | 319 | 311 | 342 | 129 | 0 |
Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
MEHRJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
2016 – 2018 | 420 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 37 | 0 |
2017 – 2019 | 0 | 0 | 0 | 0 | 30 | 0 | 0 | 0 |
2018 – 2020 | 0 | 0 | 75 | 75 | 0 | 0 | 0 | 0 |
2019 – 2021 | 0 | 90 | 0 | 0 | 0 | 0 | 30 | 0 |
SUMME | 927 | 605 | 394 | 394 | 341 | 342 | 196 | 0 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 661 | 0 |
Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 0 |
GESAMTVERGÜTUNG | 927 | 605 | 394 | 394 | 341 | 342 | 862 | 0 |
Das ehemalige Vorstandsmitglied Bernd Hoolmans erhält eine Altersrente. Zudem wurde ihm auch ein Invalidengeld zugesagt. Für diese Zusage ist zum 31.12.2020 eine Rückstellung in Höhe von T€ 268 (Vorjahr: T€ 271) bilanziert worden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 08.06.2000 um einen variablen Anteil ergänzt, der neben dem Fixum gezahlt wird. Zurzeit erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung von T€ 4 pro Jahr neben dem Ersatz ihrer Auslagen (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratstätigkeit etwa anfallenden Umsatzsteuer). Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied pro Teilnahme an einer Plenumssitzung beziehungsweise einer Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld von T€ 1. Der Vorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütungen. Die Vergütungen des Aufsichtsrats für 2020 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
Variable Bezüge | Fixe Bezüge | Sitzungsgeld | Vergütung für persönlich erbrachte Leistungen | Summe | |
Detlev Meyer | 109 | 8 | 28 | 0 | 145 |
Thomas R. Fischer | 82 | 6 | 20 | 0 | 108 |
Dr. Jörg Haas | 54 | 4 | 13 | 0 | 71 |
Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker | 54 | 4 | 14 | 10 | 82 |
Wilhelm Weil | 55 | 4 | 9 | 0 | 68 |
Kim-Eva Wempe | 55 | 4 | 8 | 0 | 67 |
SUMME | 409 | 30 | 92 | 10 | 541 |
Der Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats wird im Konzernhang ebenfalls unter Textziffer 50 angegeben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, wesentliche Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Hawesko Holding AG offenzulegen.
ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 DER HAWESKO HOLDING AG
Die Hawesko Holding AG ist als Management- Holding des Hawesko-Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des Hawesko-Konzerns abhängig. Angesichts der Holdingstruktur ist – abweichend von der konzernweiten Betrachtung – die wichtigste Steuerungsgröße der Hawesko Holding AG im Sinne des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 20 der handelsrechtliche Jahresüberschuss.
GESCHÄFTSVERLAUF DER HAWESKO HOLDING AG
Der Geschäftsverlauf der Hawesko Holding AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung ihrer Beteiligungen. Der Abschluss der Hawesko Holding AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Grundlage für die Bemessung der Ausschüttung. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Hawesko Holding AG nach HGB dargestellt.
ERTRAGSLAGE DER HAWESKO HOLDING AG UND GEWINNVERWENDUNG
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus einer geringeren konzerninternen Weiterbelastung von Aufwendungen, die bei der Hawesko Holding AG anfielen.
Die Erträge aus Gewinnabführung setzen sich im Wesentlichen aus Gewinnen der Tochtergesellschaften Jacques’, HAWESKO und der WSB zusammen.
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen die Ausschüttung des Gewinns der Vinos und WeinArt aus dem Geschäftsjahr 2019. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus solchen der IWL.
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2020 hatte die Hawesko Holding AG 20 Beschäftigte (Vorjahr: 22).
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf € 23,0 Mio., (Vorjahr: € 20,1 Mio.). Die Prognose der Hawesko Holding AG wurde im Wesentlichen aufgrund der guten Geschäftsentwicklung bei den Tochtergesellschaften und des damit einhergehenden Anstiegs der Erträge aus Beteiligungen übertroffen.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr und Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 23,0 Mio. (Vorjahr: € 20,9 Mio.).
Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2020 schlägt der Vorstand vor, eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 2,00 je Aktie, also insgesamt rund € 18,0 Mio., zu beschließen.
Finanzlage der Hawesko Holding AG
Zahlungsmittelflüsse ergaben sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Finanzierungsvorgängen mit Unternehmen des Hawesko-Konzerns sowie aus der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividende.
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in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
ANLAGEVERMÖGEN |
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IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
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Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und | 101 | 150 |
SACHANLAGEN |
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Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 35 | 40 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 122 | 136 |
FINANZANLAGEN |
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Anteile an verbundenen Unternehmen | 134.581 | 133.581 |
| 134.839 | 133.907 |
UMLAUFVERMÖGEN |
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FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
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Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 49.335 | 83.315 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 8.498 | 4.981 |
GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN | 42.104 | 7.124 |
| 99.937 | 95.420 |
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 183 | 73 |
| 234.959 | 229.400 |
Die Aktiva betragen zum Stichtag € 235,0 Mio. (Vorjahr: € 229,4 Mio.) und bestehen mit € 134,6 Mio. (Vorjahr: € 133,6 Mio.) überwiegend aus Finanzanlagen und mit € 49,3 Mio. (Vorjahr: € 83,3 Mio.) aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Finanzverkehr und gewährten Darlehen an Tochterunternehmen. Begründet ist der deutliche Rückgang mit dem deutlich verbesserten Cashflow der Tochtergesellschaften, sodass diese einen geringeren Finanzierungsbedarf hatten. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beträgt 57,2 Prozent (Vorjahr: 58,2 Prozent).
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
EIGENKAPITAL |
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Gezeichnetes Kapital | 13.709 | 13.709 |
Kapitalrücklage | 64.067 | 64.067 |
Andere Gewinnrücklagen | 97.087 | 91.938 |
Bilanzgewinn | 22.997 | 20.870 |
| 197.860 | 190.584 |
RÜCKSTELLUNGEN |
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Steuerrückstellungen | 7.594 | 3.949 |
Sonstige Rückstellungen | 2.486 | 1.223 |
| 10.080 | 5.172 |
VERBINDLICHKEITEN |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 17.342 | 24.332 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 339 | 236 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.116 | 2.189 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 614 | 5.916 |
| 26.411 | 32.673 |
PASSIVE LATENTE STEUERN | 608 | 971 |
| 234.959 | 229.400 |
Die Passivseite der Bilanz besteht mit € 197,9 Mio. im Wesentlichen aus Eigenkapital (Vorjahr: € 190,6 Mio.) und mit € 26,4 Mio. (Vorjahr: € 32,7 Mio.) aus Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind hauptsächlich aufgrund geringer Inanspruchnahme der Banklinien aufgrund der positiven Entwicklung des Cashflows zurückgegangen. Das Eigenkapital macht 84,2 Prozent der Bilanzsumme (Vorjahr: 83,1 Prozent) aus.
RISIKOSITUATION DER HAWESKO HOLDING AG
Da die Hawesko Holding AG unter anderem durch eine gesamtschuldnerische Haftung mit den wesentlichen Konzerngesellschaften sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen des Hawesko-Konzerns verbunden ist, ist die Risikosituation der Hawesko Holding AG wesentlich von der Risikosituation des Hawesko-Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der Hawesko Holding AG.
PROGNOSE DER HAWESKO HOLDING AG
Die Entwicklung der Hawesko Holding AG ist in ihrer Funktion als Holding wesentlich von der Entwicklung ihrer Beteiligungen abhängig. Es erfolgt keine separate Steuerung mittels finanzieller Leistungsindikatoren auf Ebene der Einzelgesellschaft. Beachten Sie stattdessen die Ausführungen zum Hawesko-Konzern.
GEPLANTE INVESTITIONEN DER HAWESKO HOLDING AG
Im Rahmen der Durchführung von Investitionen des Hawesko-Konzerns wird die Hawesko Holding AG die Konzerngesellschaften durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln unterstützen.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB ist im Geschäftsbericht sowie unter www.hawesko-holding.com öffentlich zugänglich.
Hamburg, 26.03.2021
Der Vorstand
der
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für den Zeitraum vom 01.01.–31.12.2020 |
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in T€ | Anhang | 01.01. - 31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 |
UMSATZERLÖSE AUS KUNDENVERTRÄGEN | 9. | ||
Verminderung des Bestandes an fertigen Erzeugnissen |
| - | - |
Andere aktivierte Eigenleistungen | 18. | ||
Sonstige betriebliche Erträge | 10. | ||
Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen |
| - | - |
Personalaufwand | 12. | - | - |
Abschreibungen und Wertminderungen | 13. | - | - |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14. | - | - |
– Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten |
| - | - |
ERGEBNIS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT |
| ||
Zinsertrag | 15. | ||
Zinsaufwand | 15. | - | - |
Sonstiges Finanzergebnis | 15. | - | - |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierter Unternehmen | 15. | ||
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN |
| ||
Ertragsteuern | 16. | - | - |
KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS |
| ||
Davon entfallen auf die Aktionäre der Hawesko Holding AG |
| ||
Davon entfallen auf nicht beherrschende Gesellschafter |
| ||
Ergebnis pro Aktie (unverwässert = verwässert) in € | 17. |
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für den Zeitraum vom 01.01.–31.12.2020 |
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in T€ | Anhang | 01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 |
KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS |
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BETRÄGE, DIE KÜNFTIG NICHT IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UMGEGLIEDERT WERDEN KÖNNEN |
| - | - |
- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen inklusive latenter Steuern |
| - | - |
BETRÄGE, DIE KÜNFTIG IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UMGEGLIEDERT WERDEN KÖNNEN |
| - | |
- Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow-Hedges inklusive latenter Steuern |
| - | - |
- Differenzen aus der Währungsumrechnung |
| - | |
SONSTIGES ERGEBNIS |
| - | |
KONZERNGESAMTERGEBNIS |
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davon |
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- den Aktionären der Hawesko Holding AG zustehend |
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- auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend |
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zum 31.12.2020 |
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AKTIVA in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE |
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Immaterielle Vermögenswerte | 18. | ||
Sachanlagen (inklusive Leasingvermögenswerte) | 20. & 37. | ||
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | 21. | ||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 22. & 25. | ||
Vorräte und geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 24. | ||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 25. | ||
Latente Steuern | 23. | ||
|
| ||
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE |
|
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|
Vorräte und geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 24. | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 25. | ||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 25. | ||
Forderungen aus Ertragssteuern | 25. | ||
Bankguthaben und Kassenbestände | 25. & 26. | ||
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Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
EIGENKAPITAL |
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Gezeichnetes Kapital der Hawesko Holding AG | 27. | ||
Kapitalrücklage | 28. | ||
Gewinnrücklagen | 29. | ||
Sonstige Rücklagen | 30. | - | - |
EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DER HAWESKO HOLDING |
| ||
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 31. | ||
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LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN |
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Pensionsrückstellungen | 32. | ||
Sonstige langfristige Rückstellungen | 33. & 34. | ||
Finanzschulden | 35. & 36. | ||
Leasingverbindlichkeiten | 35. & 37. | ||
Vertragsverbindlichkeiten | 35. & 39. | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | 35. & 38. | ||
Latente Steuern | 40. | ||
|
| ||
KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital der Tochtergesellschaft | 35. | ||
Finanzschulden | 35. & 36. | ||
Leasingverbindlichkeiten | 35. & 37. | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35. & 38. | ||
Vertragsverbindlichkeiten | 35. & 39. | ||
Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern | 35. | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | 35. & 38. | ||
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für den Zeitraum vom 01.01.–31.12.2020 |
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in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
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+ | Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens |
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+/- | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwände und Erträge | 14. & 42. | ||
+ | Zinsergebnis | 42. | ||
+/- | Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen |
| - | - |
+/- | Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierter Unternehmen |
| - | - |
+/- | Erhaltene Dividendenausschüttungen von Beteiligungen |
| ||
+/- | Veränderung der Vorräte |
| - | |
+/- | Veränderung der Forderungen, der sonstigen Vermögenswerte |
| - | - |
+/- | Veränderung der Rückstellungen |
| ||
+/- | Veränderung der Verbindlichkeiten (ohne Finanzschulden) |
| - | |
+ | Erhaltene Zinsen |
| ||
- | Ertragssteuerzahlungen | 42. | - | - |
= | NETTO-ZAHLUNGSMITTELZUFLUSS AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGEIT |
| ||
- | Erwerb von Tochterunternehmen abzügl.erworbener Netto-Zahlungsmittel |
| ||
- | Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte |
| - | - |
+ | Einzahlungen aus Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen |
| ||
- | Auszahlungen für als Finanzanlagen gehaltene Finanzielle Vermögenswerte |
| - | |
- | Veräußerungen von Konzerngesellschaften / Geschäftsbereichen |
| ||
= | FÜR INVESTITIONSTÄTIGKEIT EINGESETZTE NETTO-ZAHLUNGSMITTEL |
| - | |
- | Auszahlungen für Dividenden | 27. | - | - |
- | Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner |
| - | - |
- | Auszahlung an NCI Forwards | 42. | - | - |
- | Auszahlungen für Leasingerbindlichkeiten | 37. | - | - |
+ | Aufnahme und Tilgung von Finanzschulden | 42. | - | - |
- | Gezahlte Zinsen | 42. | - | - |
= | AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT ABGEFLOSSENE NETTO-ZAHLUNGSMITTEL |
| - | - |
| Auswirkungen von Kursveränderungen auf die Zahlungsmittel (Laufzeit bis 3 Monate) |
| ||
= | NETTO-ZU-/ABNAHME VON ZAHLUNGSMITTELN |
| - | |
+ | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode |
| ||
= | ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE AM ENDE DER PERIODE | 42. |
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für den Zeitraum vom 01.01.–31.12.2020 |
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| Sonstige Rücklagen |
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in T€ | Gezeichnetes Kapital | Kapital- | Gewinn- | Ausgleichs-posten aus der Währungsumrechnung | Neubewer-tungsrücklage Pensionsverpflichtungen | Rücklage Cashflow-Hedges | Anteile der Aktionäre der Hawesko Holding AG | Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | Eigenkapital |
STAND 01.01.2019 | - | - | |||||||
Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | ||||||
Dividenden | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Dividenden an NCI Forwards | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Konzernjahresüberschuss | - | - | - | - | - | ||||
Sonstiges Ergebnis | - | - | - | - | - | - | |||
Latente Steuern auf | - | - | - | - | |||||
STAND 31.12.2019/ GESAMTERGEBNIS | - | - | |||||||
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STAND 01.01.2020 | - | - | |||||||
Veränderung | - | - | - | - | |||||
Dividenden | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Dividenden an NCI Forwards | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Konzernjahresüberschuss | - | - | - | - | - | ||||
Sonstiges Ergebnis | - | - | - | - | - | - | - | - | |
Latente Steuern auf sonstiges Ergebnis | - | - | - | - | |||||
STAND 31.12.2020/ GESAMTERGEBNIS | - | - |
der Hawesko Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020
Die Hawesko Holding
1.ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Der Konzernabschluss ist in Anwendung der EU-Verordnung 1606/2002 im Einklang mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden, wie sie zum Abschlussstichtag in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die nach § 315e Absatz 1 HGB geltenden ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.
Die Anforderungen wurden vollständig erfüllt und der Konzernabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder.
Den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. In der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst; sie werden im Anhang erläutert. Einheitlicher Abschlussstichtag sämtlicher einbezogener Unternehmen ist der 31.12.2020.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und der Anteile an verbundenen Unternehmen, die mit ihrem Zeitwert bewertet werden.
Die Betragsangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend Euro (T€), sofern nicht anders vermerkt. Im Anhang werden die internen Firmenbezeichnungen für alle Tochtergesellschaften genannt; die genauen Firmierungen werden in der Liste der voll konsolidierten Tochtergesellschaften in Abschnitt 7 angegeben.
Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 26.03.2021 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.
Die Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat am 14.04.2021. Der testierte zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht sowie der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Hawesko Holding AG werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht können darüber hinaus auch direkt bei der Hawesko Holding AG angefordert werden.
2.ERSTMALIG IM GESCHÄFTSJAHR ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN VON STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Übersicht zeigt die neuen oder geänderten, ab 01.01.2020 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) oder Interpretationen (IFRIC):
Änderungen an IFRS 16 »Leasingverträge – COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse« (anzuwenden spätestens ab 01.06.2020 für am oder nach dem 01.01.2020 beginnende Geschäftsjahre, endorsed am 09.10.2020)
Änderungen an IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse « (anzuwenden ab 01.01.2020, endorsed am 21.04.2020)
Reform der London Interbank Offered Rate (LIBOR) und anderer Referenzzinssätze (IBOR-Reform) (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 – Phase 1) (anzuwenden ab 01.01.2020, endorsed am 15.01.2020)
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 »Darstellung des Abschlusses / Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern – Definition von Wesentlichkeit« (anzuwenden ab 01.01.2020, endorsed am 29.11.2019)
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards (anzuwenden ab 01.01.2020, endorsed am 29.11.2019)
Von den ab dem 01.01.2020 verpflichtend anzuwendenden Standards, Klarstellungen und Interpretationen hatten nur die aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Änderungen an IFRS 16 - Leasingverträge Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und werden im Abschnitt „Auswirkungen COVID-19-Pandemie“ zusammen mit den Auswirkungen der Coronapandemie dargestellt. Die erstmalige Anwendung aller anderen aufgeführten geänderten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen beziehungsweise keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie.
3.NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN DES IASB
Der Konzernabschluss der Hawesko Holding AG ist unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens für die Europäische Union übernommener (»endorsed«) Rechnungslegungsstandards und Interpretationen des IASB, die für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt worden. Von der Möglichkeit, neue Standards und Interpretationen vorzeitig anzuwenden, wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht. Die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen sind bereits veröffentlicht, von Unternehmen mit Geschäftsjahresende 31.12.2020 aber noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Reform des LIBOR und anderer Referenzzinssätze (IBOR-Reform) (Änderungen an IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 16 – Phase 2, IAS 39) (anzuwenden ab 01.01.2021, noch nicht endorsed)
Änderungen an IFRS 4 »Versicherungsverträge – Aufschub der Anwendung des IFRS 9« (anzuwenden ab 01.01.2021, noch nicht endorsed)
Änderungen an IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse –- Verweis auf das Rahmenkonzept« (anzuwenden ab 01.01.2022, noch nicht endorsed)
Änderungen an IAS 16 »Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung einer Sachanlage« (anzuwenden ab 01.01.2022, noch nicht endorsed)
Änderungen an IAS 37 »Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung« (anzuwenden ab 01.01.2022, noch nicht endorsed)
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018 – 2020) (anzuwenden ab 01.01.2022, noch nicht endorsed)
Änderungen an IAS 1 »Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig« (anzuwenden ab 01.01.2023, noch nicht endorsed)
IFRS 17 »Versicherungsverträge« (anzuwenden ab 01.01.2023, noch nicht endorsed)
Es ist geplant, die Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt anzuwenden, ab dem sie verpflichtend sind. Die Anwendung der oben genannten Standards wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wird gemäß den Übergangsvorschriften der jeweiligen IFRS, soweit zulässig, verzichtet.
Es gibt keine anderen Standards, die noch nicht in Kraft getreten sind und deren Anwendung voraussichtlich in der aktuellen oder zukünftigen Berichtsperiode und auf absehbare zukünftige Transaktionen einen wesentlichen Einfluss auf den Konzern hätte.
In den Konzernabschluss der Hawesko Holding AG sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Gesellschaft direkt oder indirekt über die Fähigkeit zur Bestimmung der Aktivitäten, das Recht an variablen Rückflüssen und außerdem die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser variablen Rückflüsse hat. Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf das Kapitel »Konsolidierungskreis« in Textziffer 7.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Bei dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden entsprechend ihrem wirtschaftlichen Gehalt als derivative Firmenwerte bilanziert. Negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam vereinnahmt. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben ist eine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert von zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs gehaltenen Anteilen vorzunehmen. Transaktionen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst.
Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes werden alle verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet.
Die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach IFRS 11. Danach wird bei gemeinsamen Vereinbarungen (Joint Arrangements) in Abhängigkeit von den vertraglichen Rechten und Pflichten zwischen gemeinschaftlicher Geschäftstätigkeit (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) unterschieden. Gemäß IFRS 11 erfolgt die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode zum fortgeführten anteiligen Wert des Eigenkapitals der Beteiligung.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.
Zwischenergebnisse im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter erfolgt entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteilig beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte oder übernommenen Verbindlichkeiten. Nach erstmaligem Ansatz werden anteilige Gewinne und Verluste unbegrenzt zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter entstehen kann.
Die im Konzernabschluss aller Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären Wirtschaftsumfelds der Unternehmen bewertet, in dem diese tätig sind (funktionale Währung). Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, dabei handelt es sich um die funktionale und Berichtswährung der Hawesko Holding AG.
Fremdwährungstransaktionen werden unter Einsatz der Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktionen in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden im Allgemeinen im Gewinn oder Verlust erfasst. Sie werden im Eigenkapital abgegrenzt, wenn sie aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb resultieren.
Aufwendungen und Erträge sowie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, deren funktionale Währung sich von der Berichtswährung unterscheidet, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet:
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden für jede dargestellte Bilanz zum jeweiligen Abschlussstichtag umgerechnet.
Erträge und Aufwendungen werden für jede Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet.
Alle sich ergebenden Umrechnungsergebnisse werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Bei der Konsolidierung werden Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe sowie von Kreditaufnahmen und sonstigen im Rahmen von Absicherungen solcher Investitionen oder solcher designierten Finanzinstrumente im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte und Beträge zur Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs an den beizulegenden Zeitwert werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zu Schlusskursen umgerechnet.
5.BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Derartige Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag – der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert – niedriger ist als der Buchwert.
Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschlussstichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten angesetzt, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die aktivierten Herstellungskosten umfassen die direkt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten. Kosten, die vor der Entwicklungsphase im Zusammenhang mit späteren selbst erstellten Vermögenswerten anfallen, werden als Aufwand gebucht.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer liegen mit Ausnahme der Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung nicht vor. Sonstige selbst erstellte oder erworbene immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt ihrer Nutzung linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis 6,5 Jahre) abgeschrieben.
Ein immaterieller Vermögenswert wird ausgebucht sofern der Vermögenswert abgeht-, oder kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
GOODWILL
Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Firmenwert zugeordnet ist, auf einen Wertminderungsbedarf geprüft. Ausgehend von der Vertriebs- und Managementstruktur wird eine zahlungsmittelgenerierende Einheit grundsätzlich als Einzelunternehmen oder Unternehmensgruppe definiert. Der Werthaltigkeitstest ist zum Bilanzstichtag und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für einen Wertminderungsbedarf gibt, durchzuführen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der künftigen Cashflows auf Grundlage der Konzernplanung berechnet. Die Diskontierung der prognostizierten Cashflows erfolgt mit einem risikoadjustierten Zinssatz. Zur Ermittlung des risikoorientierten Zinssatzes wird auf Kapitalmarktdaten zurückgegriffen. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, ist der zugeordnete Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Übersteigt die Wertminderung den Buchwert des Firmenwerts, ist der darüberhinausgehende Betrag anteilig auf die übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu verteilen.
SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschlussstichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert.
Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands und die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Wartungs- und Reparaturkosten werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst.
Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen, für die der Zuschuss gewährt wurde.
Die Investitionszuschüsse werden angesetzt, sobald angemessene Sicherheit besteht, dass alle Förderbedingungen erfüllt werden und die Zuwendung in voller Höhe gewährt wird. Sofern diese angemessene Sicherheit bereits bei Vertragsabschluss besteht, wird zu diesem Zeitpunkt die volle Zuwendung als sonstiger finanzieller Vermögenswert aktiviert und in identischer Höhe eine nichtfinanzielle übrige Schuld für die Ausbauverpflichtung passiviert. In den Folgeperioden reduziert sich der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswert mit Erhalt der Raten. Die übrige Schuld wird anteilig mit dem Baufortschritt gegen den Buchwert der geförderten Sachanlagen aufgelöst. Sofern noch keine angemessene Sicherheit besteht, werden lediglich die erhaltenen Ratenzahlungen erfasst und in identischer Höhe eine nicht-finanzielle übrige Schuld passiviert. Sobald dann angemessene Sicherheit vorliegt, werden für noch ausstehende Zuwendungen ein sonstiger finanzieller Vermögenswert erfasst und die Buchwerte der übrigen Schuld und der geförderten Sachanlagen entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt angepasst. Alle erhaltenen Zuwendungen werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen.
Ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens wird ausgebucht sofern der Vermögenswert abgeht-, oder kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
In Jahren | |
Bauten und Mietereinbauten | 6 - 50 |
Technische Anlagen und Maschinen | 3 - 5 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 - 15 |
Mietereinbauten werden entweder über ihre jeweilige Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit eines etwaigen Leasingverhältnisses abgeschrieben.
FREMDKAPITALKOSTEN
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Der Hawesko-Konzern definiert qualifizierte Vermögenswerte oder andere Vermögenswerte, für die notwendigerweise mindestens zwölf Monate erforderlich sind, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Fremdkapitalkosten für Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und für Vorräte, die regelmäßig in großen Mengen hergestellt oder produziert werden, werden nicht aktiviert. In den vergangenen Jahren lagen keine qualifizierten Vermögenswerte vor, sodass keine Fremdkapitalkosten aktiviert wurden.
LEASING
Der Hawesko-Konzern mietet verschiedene Büro- und Lagergebäude sowie Einzelhandelsgeschäfte, Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von drei bis zehn Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen haben.
Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der Hawesko-Konzern ordnet den Transaktionspreis diesen Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelbezugspreise zu. Eine Ausnahme stellen Grundstücke dar, die die Hawesko Holding AG als Leasingnehmer anmietet. In diesen Fällen macht der Konzern von dem Wahlrecht Gebrauch, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren.
Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen mit der Ausnahme, dass die Leasingobjekte als Sicherheit für den Leasingnehmer dienen. Geleaste Vermögenswerte dürfen somit auch nicht als Sicherheit für Kreditaufnahmen verwendet werden.
Seit dem 01.01.2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize,
variable Leasingzahlungen, die an einen Index gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index zum Bereitstellungsdatum,
erwartete Zahlungen des Konzerns aus der Inanspruchnahme von Restwertgarantien,
der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher ist.
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt.
Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls – und dies ist die Regel im Konzern – erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Dieser entspricht dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.
Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet der Hawesko-Konzern als Ausgangspunkt einen risikofreien Zinssatz und passt diesen an das Kreditrisiko des Leasingnehmers an. Weitere Anpassungen betreffen darüber hinaus solche für die Laufzeit des Leasingverhältnisses, das wirtschaftliche Umfeld und die des Leasingvertrags.
Der Hawesko-Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, die sich aus einer Änderung eines Index oder eines Zinssatzes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Index oder Zinssatzes sich auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst.
Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet; diese setzen sich wie folgt zusammen:
der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit,
sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreize,
alle dem Leasingnehmer anfänglich entstandenen direkten Kosten,
geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags abgeschrieben.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Fahrzeugen und sonstigen Leasingverhältnissen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Als Vermögenswerte mit geringem Wert gelten alle Leasingverträge mit einem anfänglichen Nutzungsrecht von weniger als T€ 5.
Diverse Immobilienleasingverträge des Hawesko- Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Die Mehrheit der bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen kann nur durch den Hawesko-Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist.
Sofern Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Fahrzeugen, Lagerfahrzeugen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen vorlagen, wurden diese nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit einbezogen, da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentliche Kosten oder Betriebsunterbrechungen ersetzt werden können.
Diese Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt beziehungsweise nicht ausgeübt wird. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann.
WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN DES ANLAGEVERMÖGENS
Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen.
An jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Goodwill) wird darüber hinaus ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern.
Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu verteilen. Die beizulegenden Zeitwerte beziehungsweise Nutzungswerte der einzelnen Vermögenswerte (sofern bestimmbar) sind dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwills) erfolgswirksam zuzuschreiben.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow-(DCF-)Verfahrens ermittelt, soweit nicht eine Bewertung aufgrund eines Marktpreises maßgeblich ist. Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen für drei bis vier Jahre beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider.
VORRÄTE
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren und geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Anschaffungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch direkt zurechenbare Gemeinkosten. Grundsätzlich basiert die Bewertung auf der gleitenden Durchschnittsmethode. Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die zu Anschaffungskosten erworbenen Vorräte werden nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen bewertet. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös im gewöhnlichen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten, zur Veräußerung notwendigen Kosten. Die Wertberichtigung auf Vorräte basiert auf den erwarteten Absätzen sowie der Marktpreisentwicklung speziell bei besonders hochwertigen Weinen, den sogenannten großen Gewächsen. Diese werden stark von dem Jahrgang und der Lage der Weine beeinflusst, was zu Schwankungen der Wertberichtigungen über die Jahre führen kann.
LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 (2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Einbeziehung von zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen errechnet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten, die von unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen erstellt werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr, in dem sie entstehen, erfolgsneutral in den sonstigen Rücklagen erfasst. Die Dienstzeitaufwendungen aus Pensionszusagen werden im Personalaufwand gezeigt. Die Zinsaufwendungen aus Pensionszusagen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Verpflichtungen aufgrund der Gewährung von Leistungen aus Anlass der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen werden angesetzt, wenn die Hawesko Holding keine realistische Möglichkeit besitzt, sich der Gewährung der entsprechenden Leistungen zu entziehen. Verpflichtungen werden grundsätzlich erst angesetzt, sobald Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot des Unternehmens angenommen haben, es sei denn, dass das Unternehmen sein Angebot bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund rechtlicher oder anderer Beschränkungen nicht mehr zurückziehen kann. Verpflichtungen infolge der alleinigen Entscheidung des Unternehmens zum Abbau von Arbeitsplätzen werden angesetzt, sobald das Unternehmen einen detaillierten formalen Plan zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bekannt gegeben hat. Werden Leistungen aus Anlass der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37 gewährt, wird eine Verpflichtung nach IAS 19 zum gleichen Zeitpunkt mit dem Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung angesetzt. Sind die Leistungen mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig, wird der erwartete Erfüllungsbetrag auf den Abschlussstichtag abgezinst. Sofern der Zeitpunkt oder der Betrag der Auszahlung zum Abschlussstichtag noch ungewiss ist, werden die Verpflichtungen unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen, bei denen der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist. Die Höhe der Rückstellungen wird mit den wahrscheinlich eintretenden Beträgen angesetzt. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Langfristige Rückstellungen werden auf der Grundlage entsprechender Marktzinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.
EVENTUALSCHULDEN
Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen von IAS 37 im Anhang angegeben werden.
FREMDWÄHRUNG
In den konsolidierten Einzelabschlüssen werden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Umrechnungskurs zum Zugangszeitpunkt umgerechnet. Dieser Kurs wird auch zur Ermittlung der Anschaffungskosten für den Warenbestand verwendet. Die zum Bilanzstichtag in Fremdwährung ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden werden mit dem jeweiligen Währungskurs zum Stichtag umgerechnet. Die aus diesen Umrechnungen entstandenen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst.
FINANZINSTRUMENTE
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Klassifizierung:
Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte in drei Klassen unterteilt:
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL)
Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen.
Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Hawesko-Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert.
Ansatz und Ausbuchung:
Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, das heißt zu dem Tag, an dem sich der Hawesko-Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Hawesko-Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.
Bewertung:
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Hawesko-Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich – im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksamen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswert – der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst.
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Hawesko-Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. Dabei werden Schuldinstrumente in drei Bewertungskategorien eingestuft:
AC: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und – zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und –verlusten – unter den sonstigen Gewinnen (Verlusten) ausgewiesen.
FVOCI: Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder –aufwendungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne- und verluste, die im Gewinn- oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und in den sonstigen Gewinnen oder Verlusten ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und –verluste werden in den sonstigen Gewinnen oder Verlusten ausgewiesen und Wertminderungsaufwendungen in einem gesonderten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
FVtPL: Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ oder „FVOCI“ nicht erfüllen, werden in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ (FVtPL) eingestuft. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zum FVtPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust saldiert unter den sonstigen Gewinnen oder Verlusten in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Gewinnen oder Verlusten erfasst.
Wertminderung:
Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten verbunden erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind.
Zu den finanziellen Vermögenswerten gehören vorrangig Bankguthaben und Kassenbestände, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen.
Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen unter anderem Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten und derivative Finanzverbindlichkeiten.
Anteile an verbundenen Unternehmen, die aufgrund ihres unwesentlichen Werts nicht konsolidiert werden, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise Anschaffungskosten bilanziert.
Hat der Hawesko-Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Forderung ausgewiesen. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern vertraglich berechtigt ist, eine Rechnung an den Kunden zu stellen. Eine Forderung wird im Regelfall bei gewerblichen Kunden bei Versand der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, das heißt, Die Fälligkeit tritt ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf ein. Bei Privatkundinnen und -kunden erfolgt der Ausweis der Forderung bei erfolgreicher Annahme der Ware durch den Kunden beziehungsweise durch Erfüllung der Versandbedingungen im Kaufvertrag.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen von Kunden geschuldete Beträge für die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Ware. Diese werden entsprechend ihren Zahlungszielen vollständig als kurzfristig eingestuft. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Aufgrund der kurzfristigen Art der Forderungen entspricht der unter Berücksichtigung der erforderlichen Wertberichtigungen ausgewiesene Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Bankguthaben und Kassenbestände haben beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und sind zum Nennwert bewertet.
Aufgenommene Kredite werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert abzüglich entstandener Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Differenzen zwischen den erhaltenen Beträgen (abzüglich Transaktionskosten) und dem Tilgungsbetrag werden über die Laufzeit der Darlehen nach der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Kredite werden als kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird.
Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken abgeschlossen. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum Zeitwert. Der Zeitwert wird mittels finanzmathematischer Verfahren und auf der Basis der zum Abschlussstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt.
Derivate, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden sind, werden der Kategorie »erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögen und Schulden« zugeordnet. Die Bewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente zum Fair Value. Der designierte und nicht designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu bilanzieren. Erst mit der Realisierung des Grundgeschäfts werden diese erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil eines Cashflow- Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörende Verbindlichkeit abzulösen.
UMSATZERLÖSE UND VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Hawesko-Konzerns resultieren. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das Kerngeschäft, sondern umfasst auch sonstige wiederkehrende Lieferungen und Leistungen.
Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten werden dagegen nicht als Umsatzerlöse, sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen. Sämtliche Nebenerlöse, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen, werden ebenfalls unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Hierzu zählen zum Beispiel Mahngebühren oder Verzugszinsen.
Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden abgeführte Steuern ausgewiesen.
In Fällen, in denen ein Unternehmen sich in einer intermediären Position zwischen einem anderen Lieferanten und einem Endkunden befindet, ist zu beurteilen, ob das Unternehmen die betreffende Produktlieferung als Prinzipal selbst erbringt oder das Unternehmen lediglich als Agent für den Lieferanten tätig wird. Von dem Ergebnis hängt ab, ob das Unternehmen Erlöse auf Bruttobasis (als Prinzipal) oder auf Nettobasis nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten (als Agent) erfassen kann.
Für den Hawesko-Konzern stellt sich die Frage speziell bei Lieferungen, bei denen die Ware direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert wird, beispielsweise bei Umsatzerlösen im Zusammenhang mit der Produktvermittlung über onlinebasierte Plattformen (Marktplatzumsätze). Bei diesen Transaktionen agiert der Hawesko-Konzern als Agent.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Konzerns gegenüber einem Kunden, Ware zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, für die der Kunde bereits Leistungen zum Beispiel in Form von Anzahlungen erbracht hat. Die Vertragsverbindlichkeiten umfassen vor allem insbesondere Verbindlichkeiten aus dem Subskriptionsgeschäft sowie aus Kundenbonusprogrammen und Geschenkgutscheinen.
Im Subskriptionsgeschäft entsteht mit dem Erhalt der Anzahlungen des Kunden auf zukünftige Warenlieferung eine Vertragsverbindlichkeit, die mit Auslieferung der subskribierten Weine an den Kunden als Umsatz realisiert wird.
In Kundenbonusprogrammen können Kunden in der Regel durch den regulären Kauf von Wein ein Bonusguthaben ansammeln, das bei Folgetransaktionen einlösbar ist. Die Umsatzerlöse für angesammelte Boni werden zum Zeitpunkt der Einlösung realisiert. Für die Bewertung der Bonusansprüche wird eine Vorwärtsbetrachtung des Einlöseverhaltens unter Berücksichtigung historischer Werte zugrunde gelegt. Die Bewertung wird dabei auf Basis des nach Märkten und Kundengruppen gewichteten Einlöseverhaltens jährlich neu ermittelt und auf alle Zugänge des Jahres angewendet. Die Inanspruchnahme wird mit dem Durchschnittssatz des Bonusprogramms zum Jahresbeginn (gleich dem des Vorjahres) bewertet. Nicht eingelöste Bonusansprüche werden nach Ablauf der vertragsgemäßen Verfallsfrist erfolgswirksam realisiert.
Die erhaltene Gegenleistung aus dem Verkauf von Geschenkgutscheinen wird als Vertragsverbindlichkeit bilanziert und zum Zeitpunkt der Einlösung als Umsatz realisiert. Nicht eingelöste Geschenkgutscheine werden nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgswirksam aufgelöst. Der Ausweis erfolgt in Abhängigkeit von dem erwarteten Einlöseverhalten unter den lang- beziehungsweise kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten. Im Konzern werden im Wesentlichen kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen, da der Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtungen erfahrungsgemäß innerhalb der ersten 12 Monaten nach Erwerb des Geschenkgutscheins durch den Kunden erfolgt.
ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt gemäß den Bestimmungen von IFRS 15 zu dem Zeitpunkt, an dem die zugesagten Waren und Dienstleistungen (Vermögenswerte) auf den Kunden übertragen werden und der Hawesko-Konzern folglich seine Leistungsverpflichtung erfüllt. Ein Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt, das heißt über seinen Nutzen bestimmen kann und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihm ziehen kann. Die Leistungsverpflichtung gilt regelmäßig als erfüllt, wenn die Produkte an den benannten Ort versandt wurden beziehungsweise am Ort des Verkaufs an den Kunden übergeben werden, die Risiken auf den Kunden übergehen und er die Produkte in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag übernimmt.
Die Umsatzerlöse werden in der Höhe erfasst, mit der der Hawesko-Konzern im Gegenzug für die Übertragung der zugesagten Waren oder Dienstleistungen rechnen kann. Die Umsatzerlöse werden um Erlösschmälerungen, Steuern und Gebühren gemindert. Eingeräumte Rabatte auf Gesamtverkäufe werden den jeweiligen Waren im Verhältnis ihrer Einzelveräußerungspreise zugeordnet. Eingeräumte Rabatte, die nur auf bestimmte Artikel gewährt werden, werden hingegen nur diesen Artikeln zugeordnet. Für die Kunden im B2B Segment werden üblicherweise marktübliche Zahlungsziele von 30 bis 60 Tagen vereinbart, sodass keine signifikante Finanzierungskomponente vorliegt. Im Endkunden-Segment werden im Regelfall Zahlungen im Lastschrift- beziehungsweise Kreditkartenverfahren sowie mithilfe digitaler Zahlungsdienstleister ohne signifikantes Zahlungsziel vereinbart.
Im Konzern werden keine wesentlichen zeitraumbezogenen, sondern nahezu ausschließlich zeitpunktbezogene Leistungsverpflichtungen erfüllt.
Für den Verkauf von Weinen im B2B-Segment werden oftmals retrospektiv wirkende Volumenrabatte vereinbart, die auf den Gesamtumsätzen eines Zeitraums von zwölf Monaten basieren. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises – abzüglich der geschätzten Volumenrabatte – erfasst. Die Schätzung der Rückstellung basiert auf Erfahrungswerten. Dabei wichen die Schätzwerte in der Vergangenheit aufgrund der geringen Komplexität nicht wesentlich von den finalen Abrechnungen ab. Umsatzerlöse werden nur in dem Umfang erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass eine signifikante Stornierung der Umsätze nicht notwendig wird. Eine Forderung wird bei gewerblichen Kunden bei Versand der Güter, bei Privatkunden bei Annahme der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist. Die Fälligkeit tritt also ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf ein.
Bei Verkäufen in Depots und Shops werden die Erlöse aus dem Verkauf von Weinen erfasst, wenn die Produkte an die Kundinnen und Kunden übergeben wurden. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, wenn der Kunde die Waren erwirbt und abnimmt. In den Segmenten E-Commerce und Retail bietet der Hawesko-Konzern seinen Endverbraucherkunden teilweise ein Rückgaberecht von in der Regel 14 Tagen bis drei Monaten. Entsprechend werden eine Rückerstattungsverbindlichkeit und teilweise ein Recht zur Rückgabe der Güter für die voraussichtlich zurückgegebenen Produkte erfasst. Zur Schätzung dieser Rückgaben zum Verkaufszeitpunkt finden die Erfahrungswerte entsprechende Berücksichtigung. Da die Anzahl der Produktrückgaben in den letzten Jahren nahezu unverändert war, ist es hochwahrscheinlich, dass eine signifikante Umkehrung der in diesem Zusammenhang erfassten Erlöse nicht eintreten wird. Die Validität dieser Annahme und die geschätzte Anzahl der Rückgaben werden zu jedem Berichtsstichtag neu bewertet.
Der Hawesko-Konzern betreibt verschiedene Kundenbindungsprogramme, wonach Kunden Punkte für getätigte Käufe ansammeln können und damit Anspruch auf Nachlässe bei späteren Käufen haben. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird eine Vertragsverbindlichkeit für die Punkte erfasst. Die Erlöse aus den Punkten werden erfasst, wenn diese eingelöst werden oder nach den jeweiligen Bedingungen verfallen.
Mit den Punkten wird Kunden ein wesentliches Recht eingeräumt, dass sie ohne Abschluss eines Vertrags nicht erhalten würden. Das Versprechen, dem Kunden Punkte gutzuschreiben, stellt eine separate Leistungsverpflichtung dar. Der Transaktionspreis wird dem Produkt und den Punkten auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zugeordnet. Das Management schätzt den Einzelveräußerungspreis je Punkt auf Basis des Rabatts, der eingeräumt wird, wenn die Punkte eingelöst werden und anhand der Wahrscheinlichkeit der Einlösung, basierend auf Erfahrungen in der Vergangenheit.
Eine Besonderheit im Weinhandel stellt das Subskriptionsgeschäft dar. Hierbei zahlt der Kunde die Weine ein bis zwei Jahre vor der tatsächlichen Lieferung an. Da es sich in diesen Fällen um sehr hochwertige und hochpreisige Weine handelt, verpflichten die Winzer die Händler und Kunden zu sehr frühzeitigen Bestellungen, da sie sonst nicht die Verfügbarkeit der gewünschten Mengen sicherstellen können. Da die dafür geleisteten Anzahlungen also primär den Zweck haben, die Verfügbarkeit der Ware sicherzustellen, ist eine mögliche Finanzierung nicht separat zu bilanzieren.
Neben den Erlösen aus dem Verkauf von Weinen und Schaumweinen sowie anderen alkoholischen Getränken generiert der Hawesko-Konzern einen Teil der Umsätze durch Nebenerlöse. Dies betreffen vornehmlich Erträge aus Vermittlungsprovisionen auf dem Marktplatz. Der Umsatz aus diesen Vereinbarungen wird bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung realisiert, das heißt zum Zeitpunkt der Warenlieferung.
Laufende Ertragsteuern umfassen die tatsächlichen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Steuerverbindlichkeiten beziehungsweise -forderungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen oder Ansprüche aus in- und ausländischen Ertragsteuern. Diese betreffen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen oder Ansprüche aus Vorjahren. Die Verbindlichkeiten beziehungsweise Forderungen werden auf Basis der steuerlichen Vorschriften in den Ländern der jeweiligen Geschäftstätigkeit gebildet.
Latente Steuern resultieren aus temporär abweichenden Wertansätzen zwischen der IFRS-Konzernbilanz und den jeweiligen Steuerbilanzwerten dieser Vermögenswerte und Schuldposten. Aktive latente Steuern auf steuerlich realisierbare Verlustvorträge werden aktiviert, sofern zukünftige zu versteuernde Einkommen mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Der Ermittlung liegen die Unternehmensplanungen und die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Künftige Ertragsteuer-Erstattungsansprüche sowie -verpflichtungen aufgrund der Bilanzierung nach IFRS werden unter den aktiven beziehungsweise passiven latenten Steuern ausgewiesen. Latente Steuern werden unter zwei Bedingungen saldiert. Einerseits muss ein entsprechender einklagbarer Rechtsanspruch auf Aufrechnung bestehen. Andererseits müssen sich die latenten Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
6.SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN
Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf die Bewertung und den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diese basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf weiteren Faktoren einschließlich in Bezug auf hinsichtlich künftige Ereignisse. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung und Neubewertung. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind vor allem in folgenden Bereichen notwendig:
Die Firmenwerte werden jährlich im Rahmen von Werthaltigkeitstests nach IAS 36 auf Wertminderung untersucht. Der erzielbare Betrag wird dabei anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind in der Regel einzelne Tochtergesellschaften im Konzern. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfordert insbesondere Schätzungen der künftigen Cashflows auf Basis der Konzernplanung. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert, umfassen den Diskontierungszinssatz, Netto-Zahlungsströme und die nachhaltige Wachstumsrate.
Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in vielen Leasingverhältnissen des Hawesko-Konzerns enthalten. Die Verantwortung für die Aushandlung und Ausgestaltung der Leasingverhältnisse obliegt den lokalen Gesellschaften, weshalb die Leasing-Verträge unterschiedliche Vertragsbedingungen aufweisen. Dadurch erhält die jeweilige Geschäftsführung die notwendige operative Flexibilität, um ihr Geschäft zu steuern, das heißt die zugrunde liegenden Leasingvermögenswerte zu verwalten, und die Möglichkeit, auf sich verändernde Geschäftsanforderungen zu reagieren.
Der Großteil der Leasingverhältnisse innerhalb des Konzerns besteht aus Verträgen über die Anmietung von Grund und Boden, Bürogebäuden und Einzelhandelsläden. Die meisten davon befinden sich in Deutschland und Österreich.
Die Länge der Laufzeit dieser Leasingverhältnisse bestimmt maßgeblich die Höhe der Leasingverbindlichkeiten.
Die meisten Leasingverhältnisse für Einzelhandelsläden haben eine unkündbare Grundmietzeit von drei bis fünf Jahren, die oft mehrmals um jeweils drei bis fünf Jahre verlängert werden kann. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit verlängert sich das Leasingverhältnis automatisch, wenn keine Partei das Leasingverhältnis kündigt oder wenn der Hawesko-Konzern als Leasingnehmer eine seiner Verlängerungsoptionen ausübt.
Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden alle Fakten und Umstände beurteilt und berücksichtigt, die für den Hawesko-Konzern einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung einer Verlängerungsoption beziehungsweise zur Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption darstellen. Verlängerungsoptionen (beziehungsweise Zeiträume, die von Kündigungsoptionen umfasst werden) sind nur dann Bestandteil der Laufzeit eines Leasingverhältnisses, wenn der Hawesko-Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausüben beziehungsweise die Kündigungsoption nicht ausüben wird. Die Ausübung gilt als »hinreichend sicher«, wenn sie weniger als »so gut wie sicher« (virtually certain) und mehr als »wahrscheinlich« (more likely than not) gemäß IAS 37 Eventualschulden und -forderungen ist.
Nach dem Nutzungsbeginn ist die Ausübungswahrscheinlichkeit einer Option nur dann erneut zu beurteilen, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände mit Auswirkung auf die ursprüngliche Beurteilung eintritt, und wenn diese Ereignisse oder Änderungen unter der Kontrolle des Leasingnehmers stehen. Der Hawesko-Konzern beurteilt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses neu, wenn eine Option ausgeübt beziehungsweise nicht ausgeübt wird oder wenn der Konzern dazu verpflichtet wird, eine Option auszuüben beziehungsweise nicht auszuüben.
Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zur Absicherung der Leasingverbindlichkeit wird quartalsweise von der Abteilung Corporate Finance sichergestellt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz repräsentiert den konzernspezifischen Zinssatz für eine Mittelaufnahme mit ähnlicher Laufzeit, um den entsprechenden Vermögenswert finanzieren zu können.
Die Bewertung von Bestandsrisiken im Vorratsvermögen hängt wesentlich von der Beurteilung der künftigen Nachfrage und der dadurch bedingten Verweildauer der Warenbestände und für besonders hochpreisige Weinsegmente (vorzugsweise Grand Crus) von der Einschätzung der künftigen Marktpreisentwicklung ab. Bei den hochpreisigen Weinen wird diese Einschätzung auf Basis von Marktpreisbeobachtungen sowie Gesprächen mit Marktteilnehmern (namentlich mit den französischen Weinhandelsmaklern, Courtiers) vorgenommen.
Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen.
Die latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge basieren auf einer Unternehmensplanung für die jeweils kommenden drei beziehungsweise vier Geschäftsjahre, in die zukunftsbezogene Annahmen, zum Beispiel bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung des Weinhandelsmarktes Eingang gefunden haben. Zur Höhe der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge und der Höhe der Verlustvorträge auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden verweisen wir auf Textziffer 23.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Verfahren. Diesen Verfahren liegen versicherungsmathematische Parameter zugrunde wie Diskontierungssatz, Einkommens- und Rententrend sowie Lebenserwartung. Aufgrund der schwankenden Markt- und Wirtschaftslage können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen und wesentliche Auswirkung auf die Verpflichtung für Pensionsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben.
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen im Hinblick auf Einbauten in den Gastronomiefilialen sowie der Rückversetzung des Leasingvermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand werden in Höhe des Barwerts der geschätzten künftigen Verpflichtungen angesetzt. In entsprechender Höhe werden die Rückbauverpflichtungen als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Mietereinbauten beziehungsweise der Nutzungsrechte aktiviert. Die geschätzten Cashflows werden auf der Basis eines laufzeit- und risikoadäquaten Abzinsungssatzes abgezinst. Die Aufzinsung wird in der Periode, in der sie anfällt, in der Gesamtergebnisrechnung als Zinsaufwand erfasst. Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten werden in Textziffer 5 ausgeführt.
Die Bestimmung der Verbindlichkeiten aus Kundenbonusprogrammen hängt wesentlich von der Einschätzung der Einlösewahrscheinlichkeit des erworbenen Guthabens ab. Hierzu werden Annahmen in Abhängigkeit von der Kauffrequenz des Kunden und der Höhe des Guthabens getroffen.
In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind die Put-Optionen der Minderheitsgesellschafter der Gesellschaft WirWinzer enthalten. Die Bewertung der Optionen basiert unter anderem auf dem EBIT von 2020. Die Put-Option der Minderheitsgesellschafter der WirWinzer hätte in 2020 erstmalig gezogen werden können und wir daher als kurzfristige Option ausgewiesen.
7.KONSOLIDIERUNGSKREIS
Zum Konsolidierungskreis der Hawesko Holding AG mit Sitz in Hamburg gehören insgesamt 23 (Vorjahr: 26) in- und ausländische Tochterunternehmen sowie ein (Vorjahr: ein) ausländisches Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Hawesko Holding AG unmittelbar oder mittelbar eine gemeinschaftliche Leitung ausübt. Es handelt sich um den kleinsten Konsolidierungskreis. Weiterhin wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der
| interne | Sitz | Segment | Beteiligungs-höhe in % | |
Alexander Baron von Essen Weinhandelsgesellschaft mbH |
| Alexander von Essen | Bonn | B2B | 100,0 |
Grand Cru Select Distributionsgesellschaft mbH (vormals CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft m.b.H.) |
| CWD | Hamburg | B2B | 100,0 |
Deutschwein Classics GmbH & Co. KG |
| DWC | Bonn | B2B | 100,0 |
Globalwine AG |
| Globalwine | Zürich | B2B | 95,0 |
Vins de Prestige Classics SARL (en liquidation) |
| Vins de Prestige | Bordeaux | B2B | 100,0 |
Sélection de Bordeaux SARL |
| Sélection de Bordeaux | Straßburg | B2B | 100,0 |
Wein Service Bonn GmbH |
| WSB | Bonn | B2B | 100,0 |
Global Eastern Wine Holding GmbH |
| GEWH | Bonn | B2B | 100,0 |
Wein Wolf GmbH |
| Wein Wolf | Bonn | B2B | 100,0 |
Wein Wolf Import GmbH & Co. Vertriebs KG |
| Wein Wolf Österreich | Salzburg | B2B | 100,0 |
Volume Spirits GmbH |
| Volume Spirits | Bonn | B2B | 100,0 |
Weinland Ariane Abayan GmbH |
| Abayan | Hamburg | B2B | 100,0 |
Grand Cru Select Weinhandelsgesellschaft mbH |
| Grand Cru Select | Hamburg | B2B | 75,0 |
| Jacques' | Düsseldorf | Retail | 100,0 | |
Jacques’ Wein-Depot Weinhandelsgesellschaft m.b.H. (in Liquidation) |
| Jacques' Österreich | Wien | Retail | 100,0 |
Wein & Co. Handelsges. m.b.H. |
| Wein & Co. | Vösendorf | Retail | 100,0 |
Carl Tesdorpf GmbH |
| Tesdorpf | Lübeck | E-Commerce | 100,0 |
Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH |
| HAWESKO | Hamburg | E-Commerce | 100,0 |
IWL Internationale Wein Logistik GmbH |
| IWL | Tornesch | E-Commerce | 100,0 |
The Wine Company Hawesko GmbH |
| The Wine Company | Hamburg | E-Commerce | 100,0 |
Wein & Vinos GmbH |
| Vinos | Berlin | E-Commerce | 90,0 |
WeinArt Handelsgesellschaft mbH |
| WeinArt | Geisenheim | E-Commerce | 51,0 |
WirWinzer GmbH |
| WirWinzer | München | E-Commerce | 65,7 |
Seit dem 01.01.2019 wird die Volume Spirits mit Sitz in Bonn voll in den Hawesko-Konzern konsolidiert. Die Gesellschaft hat im Vorjahr ihre Geschäftstätigkeit verändert und betreibt seit dem vierten Quartal 2019 den Handel mit Spirituosen.
Mit Wirkung zum 31.12.2020 wurden weitere zehn Prozent der Anteile an der DWC, Bonn von dem Minderheitsgesellschafter erworben. Die Beteiligungshöhe beträgt somit 100 Prozent und die bisher ausgewiesenen Minderheitsanteile sind entfallen.
Folgende Tochtergesellschaften sind aufgrund wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Sitz | Beteili- | Kapital | Jahres- | |
Verwaltungsgesellschaft Wein Wolf Import GmbH | Salzburg (Österreich) | 100,0 | 86 | 8 |
Deutschwein Classics Verwaltungsgesellschaft mbH | Bonn | 100,0 | 38 | 2 |
Weinart Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH | Geisenheim | 51,0 | 46 | 1* |
*Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020 |
|
|
|
8.WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES
Durch den notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag vom 28.08.2020 mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde die Wine Dock GmbH, Hamburg, auf die HAWESKO verschmolzen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 11.09.2020. Der handelsrechtliche Verschmelzungsverlust von T€ 97 wurde im Konzernabschluss eliminiert.
VERÄUßERUNG Ziegler
Durch den Kauf- und Abtretungsvertrag vom 17.12.2020 hat die WSB, Bonn, ihre gesamten Anteile (100 Prozent) an der Ziegler, Freudenberg, veräußert. Die Ziegler wurde mit Vollzug zum 31.12.2020 verkauft und im Abschluss entkonsolidiert.
Der Kaufpreis beträgt € 8,0 Mio. und war in Höhe von € 5,0 Mio. sofort fällig, davon gelten T€ 350 als variabler Kaufpreis für einen möglichen Jahresfehlbetrag aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss 2020. Diese werden als Sicherheit von einem Notar verwaltet und sind nach Feststellung des Jahresabschlusses, spätestens am 30.04.2021 an die WSB auszuzahlen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses waren bereits € 4,65 Mio. ausgezahlt worden. Aufgrund des erwirtschafteten Jahresüberschuss ist mit einer Reduzierung des Verkaufspreises nicht zu rechnen.
Die restlichen € 3,0 Mio. werden verzinst zum 31.12.2027 zur Zahlung fällig.
Die dargestellten Informationen zur Ertragslage und zu den Cashflows beziehen sich auf den Zeitraum von zwölf Monaten bis zum 31.12.2020 und das Geschäftsjahr zum 31.12.2020.
01.01. - 31.12.2020 | |
Erlöse | 3.389 |
Aufwendungen | -3.320 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | 69 |
Ertragsteueraufwand | -15 |
Ergebnis nach Ertragsteuern des veräußerten Tochterunternehmens | 54 |
Gewinn aus der Veräußerung des Tochterunternehmens | 56 |
Ergebnis aus der Veräußerung der Gebrüder Josef und Matthäus Ziegler GmbH | 110 |
|
|
Währungsdifferenzen | 0 |
Sonstiges Ergebnis aus der Veräußerung der Gebrüder Josef und Matthäus Ziegler GmbH | 0 |
|
|
Mittelzufluss/-abfluss aus betrieblicher Tätigkeit | 561 |
Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit | -513 |
Mittelzufluss/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit | -77 |
Nettoerhöhung der von der Gebrüder Josef und Matthäus Ziegler GmbH erwirtschafteten Zahlungsmittel | -29 |
Durch den Aktienkaufvertrag vom 26.06.2020 hat die Globalwine, Zürich (Schweiz), alle ihre Aktien (70,0 Prozent) an der Vogel Vins, Grandvaus (Schweiz) veräußert. Die Vogel Vins wurde mit Vollzug zum 26.06.2020 verkauft und im Abschluss zum 30.06.2020 entkonsolidiert.
Der Kaufpreis beträgt CHF 2,4 Mio. und war in Höhe von CHF 1,5 Mio. sofort fällig; weitere TCHF 300 waren am 19.11.2020 fällig und die restlichen TCHF 600 werden in zwei Tranchen 31.03.2021 sowie zum 30.06.2021 zur Zahlung fällig.
Die dargestellten Informationen zur Ertragslage und zu den Cashflows beziehen sich auf den Zeitraum von sechs Monaten bis zum 30.06.2020 und das Geschäftsjahr zum 31.12.2020.
01.01. - 31.12.2020 | |
Erhaltene beziehungsweise noch ausstehende Gegenleistung: |
|
Zahlungsmittel | 1.686 |
Beizulegender Zeitwert der noch ausstehenden Gegenleistung | 555 |
Summe Kaufpreis | 2.241 |
Buchwert des veräußerten Nettovermögens | 2.434 |
Zahlungsmittel des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt der Veräußerung | 785 |
Impairment-Bedarf der Vermögenswerte | -1.162 |
Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 1.322 |
Veräußerungsergebnis vor Ertragsteuern und Umgliederung der Währungsumrechnungsrücklage | -818 |
Umgliederung der Währungsumrechnungsrücklage | -400 |
Zurechenbarer Ertragsteueraufwand | -10 |
Veräußerungsergebnis nach Ertragsteuern | -1.228 |
01.01. - 30.06.2020 | |
Erlöse | 1.754 |
Aufwendungen | -2.897 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.143 |
Ertragsteueraufwand | -4 |
Ergebnis nach Ertragsteuern des veräußerten Tochterunternehmens | -1.147 |
Sonstige Verluste aus der Veräußerung des Tochterunternehmens | -81 |
Ergebnis aus der Veräußerung der Vogel Vins SA | -1.228 |
|
|
Währungsdifferenzen | -400 |
Sonstiges Ergebnis aus der Veräußerung der Vogel Vins SA | -400 |
|
|
Mittelzufluss/-abfluss aus betrieblicher Tätigkeit | -789 |
Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit (Zufluss aus der Veräußerung des Tochterunternehmens) | 1.686 |
Nettoerhöhung der von Vogel Vins erwirtschafteten Zahlungsmittel | 897 |
Die COVID-19- beziehungsweise Coronapandemie hat sich aufgrund des europaweiten Lockdowns und der dadurch bedingten Verlagerung des Weinkonsums vom Außer-Haus- hin zum privaten Zu-Hause-Konsum unterschiedlich je nach Segment auf die Finanz- und Ertragslage des Hawesko-Konzerns im Geschäftsjahr ausgewirkt.
Das Segment E-Commerce hat eine deutliche positive Geschäftsentwicklung verzeichnen können und dabei vor allem von der gestiegenen Kaufbereitschaft der Endkunden profitiert. Umsatz, EBIT und Cashflow entwickelten sich deutlich über dem geplanten Niveau.
Im Segment Retail wurde ebenfalls von dem Anstieg des privaten Zu-Hause-Konsums der Kundinnen und Kunden profitiert. Sowohl bei Jacques' als auch bei Wein & Co. stiegen die Onlineumsatzerlöse deutlich. In Deutschland konnten die Filialen bis auf einzelne temporäre Ausnahmen durchgehend geöffnet bleiben, jedoch konnten einige Kundenservices, wie beispielsweise Verkostungen im Laden oder Veranstaltungen, nicht durchgeführt werden. In Österreich waren die Filialen in der Phase des ersten Lockdowns geschlossen, konnten jedoch im Sommer zeitweise wieder öffnen und entgangene Umsatzerlöse teilweise kompensieren. Mit dem zweiten Lockdown ab Ende November mussten die Bars und Restaurants aufgrund behördlicher Anordnungen in den Filialen erneut schließen, der Weinhandel durfte jedoch geöffnet bleiben. Für die entgangenen Umsatzerlöse im Bar- und Gastronomiebereich erhält die Gesellschaft ab November teilweise staatliche Zuschüsse als Kompensation. Insgesamt sind die Umsätze jedoch im Segment moderat stärker als in der ursprünglichen Planung vorgesehen gestiegen. Aufgrund des Wegfalls der Kosten für Dienstleistungen wie Verkostungen sind das EBIT und der Cashflow im Segment deutlich stärker als geplant gestiegen. Der Hawesko Konzern rechnet jedoch damit, dass es sich hierbei nicht um einen nachhaltigen Effekt handelt, da die Kosten nach den Lockerungen der Pandemieauflagen erneut entstehen werden.
Das Segment B2B war innerhalb des Konzerns das am stärksten betroffene Segment, da aufgrund der Schließungen im Hotel- und Gaststättengewerbe ein wesentlicher Geschäftszweig deutlich rückgängig war. Die stärkere Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel kompensierte diesen Effekt teilweise, dennoch haben sich die Umsatzerlöse im Segment moderat schlechter entwickelt als ursprünglich angenommen. Aufgrund des Umsatzrückganges und der schlechteren Margen bei Verkäufen an den Lebensmitteleinzelhandel liegen das EBIT und der Cashflow im Segment deutlich unterhalb des ursprünglich geplanten Niveaus.
Für die Wein & Co. sowie den meisten Gesellschaften im B2B-Segment wurde ab April 2020 Kurzarbeit angemeldet. Weitere Informationen zu staatlichen Zuschüssen befinden sich in Textziffer 11.
Im gesamten Hawesko Konzern wurden ab April 2020 Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos von Infektionen der Beschäftigten sowie der Kundinnen und Kunden ergriffen. So wurde für den Großteil der Beschäftigten mobiles Arbeiten angewiesen, um die Präsenz in den Büroräumlichkeiten zu reduzieren. Zeitgleich wurden für die Beschäftigten, deren grundsätzliche oder temporäre Präsenz notwendig war, entsprechende Schutzmaßnahmen eingerichtet. Dazu gehörten im Logistikbereich, im Büro und in den Filialen beispielsweise veränderte Schicht- und Raumkonzepte, Schutzwände, Fiebermessstationen und Desinfektionsstellen.
Für einige Filialen der Wein & Co. wurden aufgrund der Schließungen Mietzugeständnisse seitens der Vermieter in Form von Stundungen und temporären Mieterlassen gewährt. Der Hawesko Konzern hat von den optionalen Erleichterungen Gebrauch gemacht und die Mietzugeständnisse ohne Modifikation in Höhe von T€ 165 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden einige Annahmen besonders bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angepasst. Wir verweisen hierzu auf die Textziffern 19 und 25.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Kundengruppen entspricht den Umsatzerlösen nach Segmenten entsprechend IFRS 8, da diese die jeweilige Art, Höhe und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen wiederspiegeln.
2020 | 2019 | |
E-Commerce | 230.431 | 178.626 |
Retail | 227.695 | 203.343 |
B2B | 162.147 | 174.042 |
Sonstige | 0 | 0 |
| 620.273 | 556.011 |
Unabhängig von den Segmenten verteilen sich die Umsatzerlöse auf folgende Kategorien:
2020 | 2019 | |
Retail | 207.840 | 191.021 |
Onlineversandverkäufe | 170.102 | 113.742 |
Gastronomie, Hotellerie und Fachhandel | 97.187 | 111.623 |
Sonstigen Versandverkäufe | 92.996 | 88.072 |
Lebensmitteleinzelhandel | 33.251 | 23.559 |
Sonstige Erträge | 18.897 | 27.994 |
| 620.273 | 556.011 |
Unter den sonstigen Erträgen werden im Wesentlichen Erträge aus Veranstaltungen sowie Umsätze mit Exportkunden ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse verteilen sich regional wie folgt:
Konzern, konsolidiert | ||
In T€ | 2020 | 2019 |
Deutschland | 533.606 | 468.592 |
Österreich | 45.821 | 52.070 |
Schweiz | 19.426 | 22.579 |
Schweden | 12.811 | 10.421 |
Sonstiges | 8.609 | 2.349 |
| 620.273 | 556.011 |
Unter Sonstiges sind im Wesentlichen die Länder Großbritannien, Frankreich und Dänemark zusammengefasst.
10.SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
2020 | 2019 | |
Miet- und Pachterträge | 11.487 | 9.827 |
Erlöse aus Kostenerstattung | 1.553 | 2.075 |
Erträge aus Währungsumrechnung | 440 | 769 |
Werbekostenzuschüsse | 33 | 3.607 |
Übrige | 4.092 | 9.261 |
| 17.605 | 25.539 |
Die Miet- und Pachterträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Vermietung und Verpachtung der eingerichteten Wein-Depots an die Depot-Partner.
2020 werden die Erträge aus Werbekostenzuschüsse in Höhe von T€ 2.987 abweichend zum Vorjahr im Materialaufwand ausgewiesen.
Die übrigen Erträge umfassen unter anderem staatliche Ersatzleistungen im Rahmen von behördlichen Schließungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und Auflösungen von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in Höhe von T€ 714 (Vorjahr: T€ 695). Im Vorjahr war der Ertrag aus dem Verkauf einer Immobilie in Höhe von T€ 3.992 enthalten.
11.Zuwendungen der öffentlichen Hand
2020 | 2019 | |
Umsatzerstattungen wegen behördlich angeordneter Schließungen | 733 | 0 |
Erstattung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherung infolge von Kurzarbeit | 442 | 0 |
| 1.175 | 0 |
Wegen der COVID-19-Pandemie haben Tochtergesellschaften des Hawesko-Konzerns in den jeweiligen Ländern diverse Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden angesetzt, sobald angemessene Sicherheit besteht, dass alle Förderbedingungen erfüllt werden und die Zuwendung in voller Höhe gewährt wird.
Die im Abschluss enthaltenen Zuwendungen als Ausgleich für Umsatzeinbußen infolge von behördlich angeordneten Schließungen werden als übrige sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.
Die erhaltenen Zuwendungen für den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung infolge von angemeldeter Kurzarbeit werden aufwandsmindernd im Personalaufwand erfasst.
Andere Formen der Beihilfe der öffentlichen Hand bestanden im Geschäftsjahr nicht. Für die erfassten Beihilfen bestehen keine wesentlichen unerfüllten Bedingungen oder andere Erfolgsunsicherheiten.
2020 | 2019 | |
Löhne und Gehälter | 59.019 | 56.453 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 10.172 | 10.473 |
- davon für Altersversorgung | 225 | 233 |
| 69.191 | 66.926 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen Leistungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von T€ 165 (Vorjahr: T€ 174) und aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von T€ 60 (Vorjahr: T€ 59).
2020 wurde bei der Wein & Co. sowie in nahezu allen Gesellschaften des B2B-Segments zeitweise Kurzarbeit infolge der COVID-19-Pandemie angemeldet, was zu einem Rückgang der Aufwendungen für Löhne und Gehälter im Berichtsjahr führte.
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug:
2020 | 2019 | |
Kaufmännische und gewerbliche Beschäftigte | 1.154 | 1.213 |
Auszubildende | 29 | 30 |
| 1.183 | 1.243 |
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens betrug im Geschäftsjahr 50 (Vorjahr: 44).
13.ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN
2020 | 2019 | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 6.069 | 5.191 |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) | 4.576 | 4.241 |
Abschreibung auf Nutzungsrechte | 12.768 | 12.052 |
| 23.413 | 21.484 |
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 1.248 auf entgeltlich erworbene Lizenzen (T€ 440) sowie Nutzungsrechte (T€ 808) vorgenommen. Diese Abschreibungen auf die Nutzungsrechte entfallen hauptsächlich auf Gebäude (Nutzungsrechte für zwei Bürogebäude) infolge von Standortschließungen im B2B-Segment. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind unter Textziffer 34 zu finden. Zuschreibungen gab es – wie im Vorjahr – keine.
14.SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND SONSTIGE STEUERN
2020 | 2019 | |
Partnerprovisionen | 45.979 | 40.387 |
Werbung | 39.556 | 43.622 |
Versandkosten | 37.790 | 31.246 |
EDV- und Kommunikationskosten | 7.169 | 5.258 |
Mieten, Leasing und Raumkosten | 7.394 | 7.404 |
Rechts- und Beratungskosten | 3.623 | 3.283 |
Sonstige Personalaufwendungen | 3.562 | 3.235 |
Kfz- und Reisekosten | 2.322 | 4.077 |
Versicherungsbeiträge | 1.096 | 1.076 |
Verkostung | 866 | 3.220 |
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 502 | 726 |
Übrige | 7.720 | 5.563 |
| 157.579 | 149.097 |
2020 werden abweichend zum Vorjahr einige geleistete Werbekostenzuschüsse in Höhe von T€ 4.603 als Umsatzminderung anstelle von Aufwendungen für Werbung ausgewiesen.
Die Partnerprovisionen beinhalten die Vergütung für die Depotpartner bei Jacques'. Die sonstigen Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sowie unter anderem für Schulungen und Weiterbildungen der Beschäftigten.
Unter den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem Kosten des Geldverkehrs in Höhe von T€ 2.493 (Vorjahr T€ 1.751), Forderungskosten in Höhe von T€ 2.012 (Vorjahr T€ 928), sonstige Steuern (T€ 154, Vorjahr T€ 109) und sonstige periodenfremde Aufwendungen (T€ 542, Vorjahr T€ 787) enthalten.
15.ZINSERTRAG, ZINSAUFWAND, SONSTIGES FINANZERGEBNIS UND ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN
2020 | 2019 | |
ZINSERTRÄGE | 287 | 58 |
Zinsaufwendungen |
|
|
Zinsaufwendungen aus dem Geldverkehr | -455 | -698 |
Zinsen für Leasingverbindlichkeiten | -3.615 | -3.762 |
Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen | -19 | -8 |
ZINSAUFWENDUNGEN | -4.089 | -4.468 |
SONSTIGES FINANZERGEBNIS | -3.366 | -254 |
ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTER UNTERNEHMEN | 822 | 877 |
FINANZERGEBNIS | -6.346 | -3.787 |
Davon: |
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- Kredite und Forderungen | 287 | 58 |
- finanzielle Verbindlichkeiten | -3.891 | -962 |
Das sonstige Finanzergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten aus Put-Optionen von WirWinzer zum Bilanzstichtag, die Aufwendungen von T€ 3.315 (Vorjahr: T€ 254) zur Folge hat.
2020 | 2019 | |
Laufende Steuern | 13.294 | 9.970 |
Latente Steuern | -1.676 | -862 |
| 11.618 | 9.108 |
Als Ertragsteuern sind die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Der Aufwand für laufende Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
2020 | 2019 | |
Laufendes Jahr | 13.248 | 8.999 |
Vorjahre | 46 | 971 |
| 13.294 | 9.970 |
Der Ertrag für latente Steuern lässt sich wie folgt erläutern:
2020 | 2019 | |
Aktivierung / Verbrauch von Verlustvorträgen | 1.163 | -151 |
Sonstige temporäre Differenzen | -315 | 370 |
Änderungen Steuersatz | 0 | 0 |
Differenzen aufgrund von steuerlichem Ansatzverbot bei Rückstellungen | 633 | 98 |
Leasingverhältnisse | 195 | 545 |
| 1.676 | 862 |
Der tatsächliche Steueraufwand des Jahres 2020 von T€ 11.618 (Vorjahr: T€ 9.108) ist um T€ 235 höher (Vorjahr: T€ 1.047 höher) als der erwartete Steueraufwand von T€ 11.383 (Vorjahr: T€ 8.061), der sich bei Anwendung eines nach der zum Bilanzstichtag gültigen Steuergesetzgebung in Deutschland ermittelten Steuersatzes auf das Vorsteuerergebnis ergäbe. Der erwartete Steuersatz beträgt 31,79 % (Vorjahr: 31,79 %) und ist wie folgt herzuleiten:
2020 | 2019 | |
Gewerbesteuer (durchschnittlicher Hebesatz: 456 % Vorjahr: 456 %) | 15,96 | 15,96 |
Körperschaftsteuer | 15,00 | 15,00 |
Solidaritätszuschlag | 0,83 | 0,83 |
GESAMTBELASTUNG VOM VORSTEUERERGEBNIS | 31,79 | 31,79 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:
2020 | 2019 | |
Ergebnis vor Ertragssteuern | 35.806 | 25.359 |
Erwarteter Steueraufwand | 11.383 | 8.061 |
Umgliederung Gewinnanteil Minderheiten | 0 | -18 |
Periodenfremde Steueraufwendungen und Erträge | 47 | 971 |
Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 173 | 513 |
Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvortäge | -1.274 | -52 |
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung Miet- und Leasing- verpflichtungen | 322 | 200 |
Steuerlich nicht abzugfsfähiger Teil der Aufsichtsratvergütung | 82 | 40 |
Auswirkung abweichender nationaler Steuersätze | 64 | 84 |
Steuerfreie Aufwendungen und Erträge | 1.054 | 254 |
Abweichender Steueransatz von Rückstellungen | -633 | -70 |
Sonstige Steuereffekte | 400 | -875 |
TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND | 11.618 | 9.108 |
Effektiver Steuersatz in % | 32,45 | 35,91 |
Die steuerfreien Aufwendungen und Erträge betreffen die Aufwendungen und Erträge aus Put- und Call-Optionen (vergleichen Sie bitte Textziffer 41).
Zum Jahresende betragen die Zeitwerte der Derivate, die in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden T€ - 53 (Vorjahr: T€ - 133). In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr aktive latente Steuern in Höhe von T€ 27 dazu gebildet (Vorjahr: T€ - 25 aufgelöst). Des Weiteren wurden für die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste von T€ - 6 (Vorjahr: T€ - 101), die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, aktive latente Steuern von T€ 4 dazu gebildet (Vorjahr: T€ 21 aufgelöst).
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) mittels Division des Konzerngewinns durch die durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet.
2020 | 2019 | |
Konzernergebnis der Aktionäre | 23.821 | 15.823 |
Durchschnittliche Anzahl Aktien (Tsd.) | 8.983 | 8.983 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 2,65 | 1,76 |
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses befinden sich unverändert 8.983.403 Aktien im Umlauf.
Es gibt keinen Unterschied zwischen verwässertem und unverwässertem Ergebnis pro Aktie.
Software und Lizenzen | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Geschäfts- und Firmenwert | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle | Gesamt | |
HISTORISCHE ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN |
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Stand 01.01.2019 | 30.425 | 31.659 | 30.918 | 1.942 | 94.944 |
Währungsumrechnung | 1 | 26 | 46 | 0 | 73 |
Erweiterung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zugänge | 2.323 | 69 | 0 | 2.017 | 4.409 |
Umbuchungen | 4.333 | -3.297 | 0 | -1.036 | 0 |
Abgänge | -18 | 71 | 0 | -332 | -279 |
Stand 31.12.2019 | 37.064 | 28.528 | 30.964 | 2.591 | 99.147 |
Stand 01.01.2020 | 37.064 | 28.528 | 30.964 | 2.591 | 99.147 |
Währungsumrechnung | 0 | 4 | 6 | 0 | 10 |
Abgang vom Konsolidierungskreis | -28 | -110 | -366 | 0 | -504 |
Zugänge | 1.164 | 270 | 0 | 1.982 | 3.416 |
Umbuchungen | 1.363 | 1.138 | 0 | -2.512 | -11 |
Abgänge | -461 | -41 | 0 | -85 | -587 |
Stand 31.12.2020 | 39.102 | 29.789 | 30.604 | 1.976 | 101.471 |
Software und Lizenzen | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Geschäfts- und Firmenwert | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle | Gesamt | |
Stand 01.01.2019 | -23.131 | -10.611 | -4.062 | 0 | -37.804 |
Währungsumrechnung | 0 | -20 | 0 | 0 | -20 |
Zugänge | -2.362 | -2.497 | 0 | -332 | -5.191 |
Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Umbuchungen | -2.961 | 2.961 | 0 | 0 | 0 |
Abgänge | 18 | -69 | 0 | 332 | 281 |
Stand 31.12.2019 | -28.436 | -10.236 | -4.062 | 0 | -42.734 |
Stand 01.01.2020 | -28.436 | -10.236 | -4.062 | 0 | -42.734 |
Währungsumrechnung | 0 | -3 | 0 | 0 | -3 |
Abgang vom Konsolidierungskreis | 28 | 97 | 166 | 0 | 291 |
Zugänge | -3.041 | -2.588 | 0 | 0 | -5.629 |
Wertminderungen | -440 | 0 | 0 | 0 | -440 |
Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abgänge | 471 | 13 | 0 | 0 | 484 |
Stand 31.12.2020 | -31.418 | -12.717 | -3.896 | 0 | -48.031 |
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RESTBUCHWERTE |
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Stand am 31.12.2020 | 7.684 | 17.072 | 26.708 | 1.976 | 53.440 |
Stand am 31.12.2019 | 8.628 | 18.292 | 26.902 | 2.591 | 56.413 |
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Software | 7.684 | 8.628 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte inklusive geleisteter Anzahlungen | 19.048 | 20.883 |
Firmenwerte | 26.708 | 26.902 |
| 53.440 | 56.413 |
Weiterhin wurden Zugänge sowie Anzahlungen in Höhe von T€ 1.161 für die Entwicklung einer konzernweiten Digital-Commerce-Plattform aktiviert, darin sind T€ 355 aktivierte Eigenleistungen enthalten.
Die Position »Sonstige immaterielle Vermögenswerte« enthält T€ 16.379 (Vorjahr: T€ 18.565) für die Bewertung der Lieferanten- und Kundenbeziehungen sowie Marken aus der Erstkonsolidierung derVinos, der WirWinzer, der WeinArt, der Grand Cru Select und der Wein & Co. Für die Lieferanten- sowie die Kundenbeziehungen werden Nutzungsdauern von 15 beziehungsweise fünf bis 15 Jahren und für die Marken von zehn beziehungsweise 20 Jahren zugrunde gelegt.
19.Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die getesteten Firmenwerte und die in die jeweiligen Werthaltigkeitstests eingeflossenen Annahmen für die jeweils kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU):
Wein & Vinos | Wein & Co. | Wein-Wolf-Gruppe | WirWinzer | Sonstige | |
Segment | E-Commerce | Retail | B2B | E-Commerce | B2B und Retail |
Buchwert Firmenwert 31.12.2020 | 8.711 | 8.197 | 4.455 | 2.686 | 2.659 |
Außerplanmäßige Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dauer des Planungszeitraums | 3 Jahre | 4 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Umsatzwachstum p.a. nach Ende des Planungszeitraums | 0,75% | 0,75% | 0,75% | 0,75% | 0,75% |
Diskontierungssatz (Nachsteuerzinssatz) | 5,16% | 5,16% | 5,16% | 5,16% | 5,16% |
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der er-zielbare Betrag wird als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (FVLCOD) auf Basis der künftigen, diskontierten Cashflows ermittelt. Die Bewertung gilt als Stufe 3 der Zeitwerthierarchie aufgrund der bei der Bewertung verwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Der Managementansatz und die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des FVLCOD der zahlungsmittelgenerierenden Einheit basieren im Wesentlichen auf den in der Konzernplanung je nach Gesellschaft für die nächsten drei beziehungsweise vier Jahre erwarteten Zahlungsströmen für die künftigen Jahre und werden auf den Bilanzstichtag abgezinst. Die wesentlichen Parameter sind dabei der Diskontierungszinssatz, Netto-Zahlungsströme und die nachhaltige Wachstumsrate.
Wie im Abschnitt „Auswirkungen COVID-19-Pandemie“ beschrieben, waren die meisten Gesellschaften im B2B-Segment sowie die Wein & Co. aufgrund der behördlichen Schließungen infolge der COVID-19-Pandemie, speziell im Gastronomiebereich, teilweise deutlich negativ betroffen, da sich die Absatzmengen in den betroffenen Vertriebskanälen signifikant reduzierten. Die Gesellschaften verfügten jedoch über ausreichend kompensierende Vertriebskanäle, beispielsweise in den Lebensmitteleinzelhandel oder über Onlineshops, die den Umsatz- und Ergebnisrückgang größtenteils kompensierten.
Bei den betroffenen Gesellschaften besteht aufgrund der derzeit noch nicht vorhersehbaren Dauer der behördlichen Einschränkungen im Jahr 2021 eine erhöhte Unsicherheit für die Unternehmensplanung. Die Erfahrungen aus dem letzten Sommer haben jedoch gezeigt, dass sich die Kundennachfrage in den betroffenen Vertriebskanälen, vorzugsweise in der Gastronomie, nach Aufhebung der behördlichen Schließungen schnell erholt haben und teilweise über dem Niveau der Vorjahre liegt. Daher geht das Management davon aus, dass keine langfristig verschlechterte Marktsituation vorliegt und die Umsatzerlöse nach Aufhebung der Schließungen das Niveau der Vorjahre kurzfristig erreichen werden.
Aufgrund der Unsicherheit, wie lange die behördlichen Schließungen 2021 andauern werden, wurde der Planungszeitraum für die Wein & Co. als am meisten betroffene zahlungsmittelgenerierende Einheit um ein Jahr auf vier Jahre verlängert. Die Wein & Co. betreibt in Österreich unter anderem eigene Bars und Restaurants und war somit von den lokalen behördlichen Schließungen besonders betroffen, die in der Folge 2020 teilweise ebenfalls den angeschlossenen Fachhandel betrafen.
Die Gesellschaften im Segment E-Commerce sowie die Jacques‘ konnten aufgrund der Verschiebung der Verbrauchernachfrage infolge der COVID-19-Pandemie deutlich profitieren, sodass der Planungszeitraum für diese Gesellschaften unverändert drei Jahre beträgt.
Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Annahmen zum Umsatzwachstum basieren im Planungszeitraum auf genehmigten Unternehmensplanungen (auf Ebene der einzelnen Unternehmen) und extern veröffentlichten Quellen. Sie wurden teilweise mit Risikoabschlägen für gesellschaftsspezifische Marktanteilsentwicklungen versehen. Die verwendeten Margen basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und Erwartungen an die Zukunft und wurden auf Basis eingeleiteter kostenreduzierender Maßnahmen weiterentwickelt. Investitionsquoten stützen sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und berücksichtigen im Planungszeitraum vorgesehene Ersatzbeschaffungen von Produktionsmitteln. Kosten der Zentralfunktionen wurden den jeweiligen Einheiten nach verursachungsorientierten Schlüsseln zugeordnet. In die Tests wurden die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte einbezogen. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Investitionen sowie der nachhaltigen Wachstumsrate.
Aufgrund der gesteigerten Planungsunsicherheit infolge der COVID-19-Pandemie wurden für die stark betroffene zahlungsmittelgenerierende Einheit Wein & Co. verschiedene Szenarien bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte gewichtet berücksichtigt. Dabei ist das Management einerseits von einer zeitnahen marktseitigen Erholung im Jahr 2021 ausgegangen sowie andererseits von einer um ein Jahr verschobenen Erholung infolge von verlängerten staatlichen Restriktionen in der Gastronomie und weiteren Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Bei der Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten wurde die zusätzliche Verschuldung aus den gemäß IFRS 16 zu passivierenden Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt.
Aufgrund der zukünftigen organisatorischen und geschäftlichen Integration der Grand Cru Select und der CWD wurden beide Gesellschaften in diesem Geschäftsjahr abweichend zu den Vorjahren in die zahlungsmittelgenerierende Einheit der Wein-Wolf Gruppe integriert. Wertminderungsaufwand oder Wertaufholungen sind durch die Anpassung nicht entstanden.
Die Sensitivitätsanalysen für den Wertminderungsbedarf infolge einer Änderung der wesentlichen Einflussparameter auf die Bewertung haben für bis auf eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Goodwill zugeordnet ist, keinen abweichenden Wertminderungsbedarf ergeben. Jeweils isoliert analysiert wurden dabei Änderungen des Diskontierungszinssatzes um jeweils 100 Basispunkte und der nachhaltigen Wachstumsrate um jeweils 19 Basispunkte.
Bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 100 Basispunkte würde sich bei der Wein & Co. ein Abschreibungsbedarf von T€ 1.349 ergeben.
20.SACHANLAGEN UND NUTZUNGSRECHTE
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt | |
HISTORISCHE ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN |
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Stand 01.01.2019 | 42.500 | 1.957 | 39.945 | 6 | 84.408 |
Erstanwendung IFRS 16 | 106.872 | 823 | 963 | 0 | 108.658 |
Währungsumrechnung | 64 | 10 | 46 | 0 | 120 |
Zugänge | 14.864 | 783 | 4.229 | 206 | 20.082 |
Umbuchungen | 0 | 0 | 4 | -4 | 0 |
Abgänge | -14.763 | -26 | -1.781 | -161 | -16.731 |
Stand 31.12.2019 | 149.537 | 3.547 | 43.406 | 47 | 196.537 |
Stand 01.01.2020 | 149.537 | 3.547 | 43.406 | 47 | 196.537 |
Abgang vom Konsolidierungskreis | -3.431 | -2.126 | -1.631 | 0 | -7.188 |
Währungsumrechnung | 14 | 2 | 8 | 0 | 24 |
Zugänge | 20.790 | 1.637 | 2.525 | 819 | 25.771 |
Umbuchungen | 322 | 0 | 425 | -736 | 11 |
Abgänge | -4.604 | -1.118 | -2.018 | 0 | -7.740 |
Stand 31.12.2020 | 162.628 | 1.942 | 42.715 | 130 | 207.415 |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt | |
Stand 01.01.2019 | -30.246 | -1.794 | -31.134 | 3 | -63.171 |
Währungsumrechnung | -6 | -2 | -33 | 0 | -41 |
Zugänge | -11.889 | -525 | -3.719 | -160 | -16.293 |
Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abgänge | 8.307 | 9 | 1.620 | 157 | 10.093 |
Stand 31.12.2019 | -33.834 | -2.312 | -33.266 | 0 | -69.412 |
Stand 01.01.2020 | -33.834 | -2.312 | -33.266 | 0 | -69.412 |
Abgang vom Konsolidierungskreis | 1.865 | 1.988 | 1.463 | 0 | 5.316 |
Währungsumrechnung | 0 | 0 | -6 | 0 | -6 |
Zugänge | -12.963 | -933 | -3.448 | 0 | -17.344 |
Umbuchungen | -43 | -16 | 0 | 0 | -59 |
Abgänge | 1.588 | 1.010 | 1.584 | 0 | 4.182 |
Stand 31.12.2020 | -43.387 | -263 | -33.673 | 0 | -77.323 |
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RESTBUCHWERTE |
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Stand 31.12.2020 | 119.241 | 1.679 | 9.042 | 130 | 130.092 |
Stand 31.12.2019 | 115.703 | 1.235 | 10.140 | 47 | 127.125 |
Die Sachanlagen entwickelten sich wie folgt:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Grundstücke und Bauten | 4.618 | 6.255 |
Technische Anlagen und Maschinen | 27 | 202 |
Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung | 8.474 | 8.612 |
Anlagen im Bau | 130 | 47 |
| 13.249 | 15.116 |
Die Nutzungsrechte entwickelten sich wie folgt:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Grundstücke und Bauten | 114.622 | 109.448 |
Technische Anlagen und Maschinen | 1.652 | 1.033 |
Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung | 569 | 1.528 |
| 116.843 | 112.009 |
Die Zugänge zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres 2020 betrugen T€ 12.876 (Vorjahr: T€ 16.112).
21.
NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE UNTERNEHMEN
Die Global Wines & Spirits s.r.o., Prag (Tschechien) wird gemäß IFRS 11 als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert, da die Gesellschafter gemeinsam die Kontrolle ausüben. Diese wird nach der Equity-Methode bilanziert und unter der Bilanzposition »Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen« ausgewiesen:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Buchwert In T€ | 4.131 | 3.895 |
Kapitalanteil in % | 47,5 | 47,5 |
Das Gemeinschaftsunternehmen ist dem Segment B2B zugeordnet und Partner für den Vertrieb von Weinen und Spirituosen in Tschechien. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die aggregierten Eckdaten zu dem nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen in dem Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen auf Basis der Beteiligungsquote von 47,5 Prozent (Vorjahr: 47,5 Prozent).
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Langfristige Vermögenswerte | 115 | 140 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 5.058 | 4.898 |
AKTIVA | 5.173 | 5.038 |
Eigenkapital | 2.760 | 2.524 |
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 2.413 | 2.514 |
PASSIVA | 5.173 | 5.038 |
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Umsatzerlöse | 10.405 | 11.012 |
Sonstige betriebliche Erträge | 145 | 42 |
Materialaufwand | -8.449 | -7.785 |
Personalaufwand | -808 | -840 |
Abschreibungen | -61 | -60 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -188 | -1.269 |
ERGEBNIS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT | 1.044 | 1.100 |
Zinserträge | 3 | 5 |
Zinsaufwendungen | -26 | -18 |
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 1.021 | 1.087 |
Ertragsteuern | -199 | -210 |
JAHRESÜBERSCHUSS | 822 | 877 |
Im Berichtsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von T€ 514 (Vorjahr: T€ 354) vereinnahmt.
Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung im Konzernabschluss:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens | 2.760 | 2.524 |
Geschäfts- oder Firmenwert | 1.260 | 1.260 |
Jahresüberschuss | 822 | 877 |
Erhaltene Dividenden | -514 | -354 |
Auswirkung aus der Währungsumrechnung | -197 | -412 |
BUCHWERT DER | 4.131 | 3.895 |
22.SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Anteile an verbundenen Unternehmen (T€ 88; Vorjahr: T€ 88).
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Verwaltungsgesellschaft Wein | 35 | 35 |
Deutschwein Classics | 25 | 25 |
WeinArt Handels- und | 28 | 28 |
| 88 | 88 |
Die oben genannten Anteile an verbundenen Unternehmen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und betreffen die wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern nicht konsolidierten Gesellschaften (vergleichen Sie auch die Ausführungen zum Konsolidierungskreis).
Aufgrund der fehlenden operativen Geschäftstätigkeit der vorgenannten Gesellschaften entspricht der beizulegende Zeitwert der Anteile im Wesentlichen den Anschaffungskosten.
Die aktiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Anfangsstand | 6.148 | 3.339 |
Zunahme | 40.214 | 37.420 |
Zunahme (erfolgsneutral bei Erstanwendung IFRS 16) | 0 | 2.394 |
Abnahme | -559 | -299 |
Saldierung mit passiven latenten Steuern | -37.801 | -36.706 |
Änderung Steuersatz | 0 | 0 |
| 8.002 | 6.148 |
Die aktiven latenten Steuern entfallen auf folgende temporäre Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Firmenwerte aus steuerlich wirksamen Umstrukturierungen | 2.621 | 3.024 |
Aus Verlustvorträgen | 2.755 | 1.591 |
Aus der Zeitwertbewertung von | 85 | 58 |
Aus Leasingverhältnissen | 39.057 | 37.224 |
Aus dem Vorratsvermögen | 75 | 137 |
Aus Rückstellungen | 1.075 | 437 |
Sonstige | 135 | 383 |
Saldierung | -37.801 | -36.706 |
Änderung Steuersatz | 0 | 0 |
| 8.002 | 6.148 |
Die bilanzierten latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31.12.2020 betreffen die zukünftig nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der Tochtergesellschaften The Wine Company, WirWinzer, und Wein & Co.
Es bestehen nicht genutzte unbefristete steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 10.995 (Vorjahr: T€ 10.749), für die in der Bilanz keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden.
Aus den aktiven latenten Steuern werden voraussichtlich T€ 1.410 innerhalb von zwölf Monaten realisiert.
24.VORRÄTE UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN AUF VORRÄTE
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 572 | 854 |
Unfertige Erzeugnisse | 0 | 4.963 |
Fertige Erzeugnisse und Waren (zu Anschaffungskosten) | 100.401 | 106.048 |
Geleistete Anzahlungen | 11.977 | 12.123 |
| 112.950 | 123.988 |
Davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | 108.626 | 120.875 |
Davon mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren | 4.324 | 3.113 |
Wertminderungen von Vorräten wurden in Höhe von T€ 598 (Vorjahr: T€ 885) als Aufwand erfasst.
Die geleisteten Anzahlungen betreffen Weine aus Ernten der Vorjahre, die erst in den folgenden Jahren ausgeliefert werden (sogenannte Subskriptionen). Diese geleisteten Anzahlungen sind nicht wertgemindert, da sie fast vollständig durch Bankgarantien gedeckt sind.
25.FORDERUNGEN, SONSTIGE VERMÖGENSWERTE und ÜBRIGE finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern hält die folgenden finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerte:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 112.595 | 68.613 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 44.465 | 45.820 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18.312 | 4.068 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 49.818 | 18.725 |
|
|
|
Nichtfinanzielle Vermögenswerte | 6.401 | 8.558 |
Forderungen aus Ertragssteuern | 2.415 | 6.882 |
Sonstige Steuererstattungsansprüche | 1.671 | 233 |
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 2.315 | 1.443 |
|
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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 88 | 88 |
|
|
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Derivative Finanzinstrumente zu Handelszwecken gehalten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0 | 103 |
| 119.084 | 77.362 |
Derivate werden ausschließlich zu wirtschaftlichen Sicherungszwecken und nicht als spekulative Anlage eingesetzt. Wenn Derivate jedoch die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) nicht erfüllen, werden sie zu Zwecken der Rechnungslegung als »zu Handelszwecken gehalten« klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie werden insofern als kurzfristige Vermögenswerte dargestellt, als sie voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Forderungen aus Verträgen mit Kunden | 45.444 | 46.705 |
Wertberichtigungen | -979 | -885 |
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN | 44.465 | 45.820 |
|
|
|
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 44.465 | 45.820 |
Aufgrund der kurzfristigen Art der Forderungen entspricht deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag an:
Basierend auf Vergangenheitsdaten wird das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet. Für die Ermittlung der Wertberichtigungen wurden Kundengruppen entsprechend dem Geschäftsmodell und der zu erwartenden Bonität aufgegliedert. Die B2C-Forderungen entfallen gegenüber Privat- beziehungsweise Endkunden vorrangig im Segment E-Commerce und Retail. Die B2B-Forderungen entfallen auf gewerbliche Kunden, vor allem Gastronomie, Hotellerie und Fachhandel. Im Lebensmitteleinzelhandel erfolgt die Abrechnung gegenüber den verschiedenen Kunden oft zentral über sogenannte Regulierer. Aufgrund der Bonität und der Zahlungsstruktur werden diese und Lieferantenforderungen separat bewertet.
Für einige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im B2B-Segment, erlangt der Hawesko-Konzern Sicherheiten oder schließt Ausfallversicherungen ab, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann.
Zusätzlich bestehen Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern in Höhe von T€ 4.293 (Vorjahr: T€ 3.506), die aufgrund der Erfahrungswerte und der erwarteten zukünftigen Entwicklung nicht wertberichtigt werden.
Zusätzlich zu der Expected-Credit-Loss-Pauschalen wurden Impairments auf die oben aufgeführten Forderungen in Höhe von T€ 139 gebildet.
Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31.12.2020 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit des Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken.
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie, speziell für Gastronomie- und Hotelleriebetriebe, wurden für die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die erwarteten Verlustquoten erhöht.
Mit Blick auf den weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutet zum Abschlussstichtag nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Neuverhandlungen mit Schuldnern über die Verlängerung von Zahlungszielen haben nicht stattgefunden.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
2020 | 2019 | |
STAND WERTBERICHTIGUNG 01.01. | 885 | 1.124 |
Zuführung | 886 | 550 |
Verbrauch | -530 | -474 |
Auflösung | -169 | -315 |
Abgang Konsolidierungs-kreis | -93 | 0 |
STAND WERTBERICHTIGUNG 31.12. | 979 | 885 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen bei Endkunden unter anderem das Versäumnis, für eine Periode von mehr als einem Jahr vertragliche Zahlungen zu leisten, sofern kein gerichtliches Mahnverfahren besteht.
Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im selben Posten erfasst.
SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte umfassen die folgenden Positionen:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||
| Kurzfristig | Langfristig | Gesamt | Kurzfristig | Langfristig | Gesamt |
Darlehen und Kaufpreisstundungen | 4.983 | 3.016 | 7.999 | 74 | 24 | 98 |
Als Finanzanlagen gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 4.925 | 0 | 4.925 | 0 | 0 | 0 |
Debitorische Kreditoren | 1.566 | 0 | 1.566 | 1.311 | 0 | 1.311 |
Handelsvertreterforderungen | 184 | 0 | 184 | 265 | 0 | 265 |
Mietkautionen | 1 | 761 | 762 | 3 | 846 | 849 |
Übrige | 2.617 | 259 | 2.876 | 1.545 | 0 | 1.545 |
| 14.276 | 4.036 | 18.312 | 3.198 | 870 | 4.068 |
Der Bestand der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ist weder wertgemindert noch in Zahlungsverzug, da zum Abschlussstichtag nur geringfügige Ausfallrisiken erwartet werden. Da in der Vergangenheit keine wesentlichen Zahlungsausfälle in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten vorkamen und der Hawesko-Konzern auch für zukünftige Zahlungsreihen nicht davon ausgeht, wurde der General Approach nach IFRS 9 für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte zugrunde gelegt, hatte jedoch keine Wertminderung zur Folge.
Aufgrund der kurzfristigen Art der sonstigen Forderungen entspricht deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei den langfristigen Forderungen unterscheiden sich die beizulegenden Zeitwerte ebenfalls nicht signifikant von den Buchwerten. Der zum Abgleich verwendete Fair Value von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinssatzes ermittelt.
Die Darlehen und Kaufpreisstundungen zum 31.12.2020 enthalten im Wesentlichen die Forderung aus der Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf der Anteile der Gesellschaft Ziegler, die zum Bilanzstichtag noch nicht zugeflossen ist sowie den gestundeten Anteil aus der Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf der Anteile der Gesellschaft Vogel Vins (vergleichen Sie hierzu bitte Textziffer 8).
Die als Finanzanlagen gehaltenen finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere sonstige Finanzanlagen, die im Hinblick auf optimales Finanzmanagement kurz vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen wurden.
SONSTIGE NICHTFINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE
Es liegen zum Bilanzstichtag sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 2.315 vor (Vorjahr: T€ 1.442), die im Wesentlichen auf abgegrenzte Kosten und auf Anzahlungen entfallen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
26.ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTEL-ÄQUIVALENTE
Die Bankguthaben und Kassenbestände in Höhe von T€ 49.818 (Vorjahr: T€ 18.725) betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.
Die vorstehend dargestellten und in der Kapitalflussrechnung enthaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen T€ 3.307, die von der Wein & Co. und Globalwine gehalten werden. Diese Einlagen unterliegen lokalen aufsichtsbehördlichen Einschränkungen und stehen daher zur allgemeinen Nutzung durch andere Konzernunternehmen nicht zur Verfügung.
27.GEZEICHNETES KAPITAL DER HAWESKO HOLDING AG
Das gezeichnete Kapital der Hawesko Holding AG beträgt € 13.708.934,14 (Vorjahr: € 13.708.934,14) und ist eingeteilt in 8.983.403 (Vorjahr: 8.983.403) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Zum 31.12.2020 werden – wie im Vorjahr – keine eigenen Aktien gehalten.
Im Geschäftsjahr wurde eine Dividende von € 1,30 (Vorjahr: € 1,30) zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe von € 0,45 je Aktie (Vorjahr: € 0,00), insgesamt T€ 15.721 (Vorjahr: T€ 11.678) gezahlt.
GENEHMIGTES KAPITAL
Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.06.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens € 6.850.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und dabei gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Vorstand ferner ermächtigt das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschießen,
a) soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist;
b) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;
c) soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet (»Höchstbetrag«) und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet; oder
d) soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, besonders in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (wie zum Beispiel Patente, Lizenzen, urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte), ausgegeben werden.
Auf den Höchstbetrag nach vorstehendem Buchstaben c) sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden, oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht ausgegeben werden beziehungsweise auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen beziehungsweise Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß § 203 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Absatz 4 Satz 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird beziehungsweise werden.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, speziell den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 sowie nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Das genehmigte Kapital zum 31.12.2020 beträgt € 6.850.000,00 (Vorjahr: € 6.850.000,00).
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Kapitalrücklage | 10.061 | 10.061 |
Die Kapitalrücklage im Konzern umfasst im Wesentlichen das Aufgeld aus der Kapitalerhöhung und der Ausgabe von Belegschaftsaktien im Jahr 1998 sowie aus der Ausgabe und dem Aufgeld von Bezugsaktien aus der Wandelanleihe im Jahr 2001 und aus einer Sachkapitalerhöhung im Jahr 2010.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Gewinnrücklagen | 91.346 | 83.599 |
Die Gewinnrücklagen enthalten neben nicht ausgeschütteten Ergebnissen aus Vorjahren das Konzernergebnis des Geschäftsjahres sowie die Ergebnisanpassungen, die sich aus dem Übergang zu IFRS und aus der Erstanwendung von neuen IFRS-Standards ergeben. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ergibt sich aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der Hawesko Holding AG und beträgt T€ 22.997 (Vorjahr: T€ 20.870).
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer regulären Dividende von € 1,60 sowie einer Sonderdividende von € 0,40 je Stückaktie auf das Grundkapital von T€ 13.709, was einem Ausschüttungsbetrag von T€ 17.967 entspricht.
Bei der Erstkonsolidierung zweier Tochtergesellschaften wurde der zum Zeitpunkt des Anteilskaufs ermittelte Wert der finanziellen Verbindlichkeit für die Ausübung der jeweiligen Verkaufsoptionen der Altgesellschafter erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklage gebucht. Die Auswirkung betrug T€ 19.369 für die Altgesellschafter der Vinos und T€ 3.959 für die Minderheitsgesellschafter der WirWinzer. Bei der Umwandlung und Ziehung der Put-Optionen für die Minderheitsanteile der Vinos ergab sich dann eine Zuführung zu den Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 4.372. Die Wertveränderungen im Berichtsjahr in Höhe von T€ 3.315 (Vorjahr: T€ 254) beziehen sich auf die Put-Option der WirWinzer und werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Aus der Erstanwendung von IFRS 16 ergab sich 2019 eine Reduzierung der Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 5.133.
Die einzelnen Komponenten des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2019 und 2020 sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns dargestellt.
Die sonstigen Rücklagen von insgesamt T€ -383 (Vorjahr: T€ -190) enthalten Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Konzerngesellschaften, die Neubewertungskomponente aus der Pensionsverpflichtung sowie die Rücklage für die Cashflow-Hedges. Diese Bestandteile werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Auf die Umrechnungsdifferenzen von T€ -165 (Vorjahr: T€ 210) entfallen keine Ertragsteuern.
Die Neubewertungskomponente für Pensionsrückstellungen enthält Wertänderungen im Berichtsjahr von T€ -6 (Vorjahr: T€ -101) abzüglich latenter Steuern von T€ +4 (Vorjahr: T€ +21). Weiterhin wurden im Berichtsjahr die Zeitwerte der Derivate in Höhe von T€ -53(Vorjahr: T€ -135) im sonstigen Ergebnis erfasst, in diesem Zusammenhang wurden aktive latente Steuern in Höhe von T€ 27 (Vorjahr: T€ 25) gebildet beziehungsweise aufgelöst.
31.ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in der Konzernbilanz umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital und Jahresergebnis der voll konsolidierten Konzerngesellschaften (vergleichen Sie bitte die Angaben zum Konsolidierungskreis). Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für jedes Tochterunternehmen mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt. Die im Folgenden aufgeführten Beträge beziehen sich auf die Beträge vor der Konsolidierung mit Konzernunternehmen.
WirWinzer GmbH | Globalwine AG | |||
31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Langfristige Vermögenswerte | 6.705 | 6.526 | 2.684 | 6.126 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 2.125 | 751 | 8.562 | 9.535 |
AKTIVA | 8.830 | 7.277 | 11.246 | 15.661 |
Eigenkapital | 5.029 | 3.270 | 2.463 | 2.842 |
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 1.052 | 1.147 | 790 | 841 |
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 2.749 | 2.860 | 7.993 | 11.978 |
PASSIVA | 8.830 | 7.277 | 11.246 | 15.661 |
|
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|
|
KUMULIERTE NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE | 804 | 200 | 83 | 1.333 |
WeinArt GmbH | Grand Cru Select GmbH | |||
31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Langfristige Vermögenswerte | 2.044 | 2.358 | 179 | 186 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 5.792 | 6.457 | 3.063 | 3.912 |
AKTIVA | 7.836 | 8.815 | 3.242 | 4.098 |
Eigenkapital | 3.427 | 5.048 | 767 | 768 |
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 374 | 469 | 50 | 58 |
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 4.035 | 3.298 | 2.425 | 3.272 |
PASSIVA | 7.836 | 8.815 | 3.242 | 4.098 |
|
|
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|
|
KUMULIERTE NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE | 1.212 | 2.006 | 152 | 157 |
WirWinzer GmbH | Globalwine AG | |||
2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
Gesamtumsatz | 9.156 | 6.233 | 17.699 | 18.155 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 1.275 | -910 | -433 | 543 |
Ertragsteuern | 484 | 122 | -215 | -5 |
Jahresüberschuss = Gesamtergebnis | 1.759 | -788 | -648 | 539 |
Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter | 604 | -270 | 29 | 31 |
An nicht beherrschende Anteilseigner gezahlte Dividenden | 0 | 0 | 0 | 0 |
WeinArt GmbH | Grand Cru | |||
2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
Gesamtumsatz | 6.147 | 5.220 | 4.708 | 5.483 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 359 | 1.383 | 162 | 160 |
Ertragsteuern | -94 | -120 | -55 | -48 |
Jahresüberschuss = Gesamtergebnis | 265 | 1.263 | 108 | 112 |
Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter | 130 | 619 | 27 | 28 |
An nicht beherrschende Anteilseigner gezahlte Dividenden | -924 | 0 | -27 | 0 |
WirWinzer GmbH | Globalwine AG | |||
2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
Nettozahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 14 | 204 | -1.694 | 710 |
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel | -1 | -2 | 1.351 | -67 |
Aus Finanzierungstätigkeit ab- / zugeflossene Nettozahlungsmittel | -45 | -51 | -322 | -302 |
Netto-Ab- / Zunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | -32 | 151 | -665 | 341 |
Auswirkung von Veränderungen auf die Zahlungsmittel und | 0 | 0 | 296 | 42 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode | 301 | 150 | 2.757 | 2.377 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 269 | 301 | 2.388 | 2.760 |
WeinArt GmbH | Grand Cru | |||
2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
Nettozahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.280 | -1.017 | 126 | 608 |
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel | -14 | 275 | 4 | -1 |
Aus Finanzierungstätigkeit ab- / zugeflossene Nettozahlungsmittel | -1.115 | 624 | -135 | -726 |
Netto-Ab- / Zunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 151 | -118 | -5 | -119 |
Auswirkung von Veränderungen auf die Zahlungsmittel und | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode | -109 | 9 | 5 | 124 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 42 | -109 | 0 | 5 |
Zum Zwecke der Altersversorgung haben sieben Pensionäre (Vorjahr: sieben Pensionäre) in der Tochtergesellschaft Jacques' einen Anspruch auf Ruhegeld. Gewährt wird ein lebenslanges Altersruhegeld beziehungsweise Dienstunfähigkeitsruhegeld sowie Hinterbliebenenruhegeld beziehungsweise Waisengeld. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Rückstellungsbetrag wurde in Einklang mit IAS 19 von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr:
2020 | 2019 | |
BARWERT DER PENSIONSVERPFLICHTUNGEN ZUM 01.01. | 1.115 | 1.055 |
Laufender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
Zinsaufwand | 10 | 18 |
Versicherungsmathematische | 31 | 101 |
Gezahlte Leistungen | -59 | -59 |
BARWERT DER PENSIONSVERPFLICHTUNGEN ZUM 31.12. | 1.097 | 1.115 |
Nachfolgend sind die grundlegenden Annahmen bei der Bestimmung der Pensionsrückstellungen dargestellt:
2020 | 2019 | |
Diskontierungssatz | 0,85 | 1,0 |
Rententrend | 1,0 | 1,0 |
Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundwerte (Wahrscheinlichkeit für Todes- und Invaliditätsfälle) gemäß den Richttafeln 2018 G (Vorjahr: 2018 G) nach Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Für 2021 werden Auszahlungen in Höhe von T€ 60 (Vorjahr: T€ 59) erwartet.
Eine Veränderung des Rechnungszinses um +50/–50 Basispunkte hätte zum 31.12.2020 bei sonst unveränderten Annahmen folgende Auswirkung auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen gehabt:
-50 | 31.12.2020 | +50 | |
Barwert der Pensionsverpflichtungen | 1.160 | 1.097 | 1.038 |
Die durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung beträgt elf Jahre (Vorjahr: zwölf Jahre).
Aufgrund lokaler gesetzlicher Vorgaben wurden für manche Angestellte der Wein & Co. und Wein Wolf Österreich Abfertigungsrückstellungen gebildet. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Rückstellungsbetrag wurde in Einklang mit IAS 19 von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Entwicklung des Barwerts der Abfertigungsverpflichtungen im Berichtsjahr:
2020 | 2019 | |
BARWERT DER ABFERTIGUNGSVERPFLICHTUNGEN ZUM 01.01. | 741 | 735 |
Laufender Dienstzeitaufwand | 33 | 29 |
Zinsaufwand | 4 | 1 |
Versicherungsmathematische | -8 | -24 |
BARWERT DER ABFERTIGUNGSVERPFLICHTUNGEN ZUM 31.12. | 770 | 741 |
Nachfolgend sind die grundlegenden Annahmen bei der Bestimmung der Abfertigungsrückstellungen dargestellt:
2020 | 2019 | |
Diskontierungssatz | 0,85 | 0,9 |
Gehaltstrend | 2,7 | 2,7 |
Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundwerte (Wahrscheinlichkeit für Todes- und Invaliditätsfälle) gemäß den Pensionstafeln AVÖ-2018-P (AVÖ-2018-P) der Aktuarvereinigung Österreich (AVÖ) zugrunde.
Eine Veränderung des Rechnungszinses um +100/–100 Basispunkte hätte zum 31.12.2020 bei sonst unveränderten Annahmen folgende Auswirkung auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtungen gehabt:
2020 | |
Zunahme Rechnungszins um 100 Basispunkte | 868 |
Abnahme Rechnungszins um 100 Basispunkte | 657 |
Zunahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte | 716 |
Abnahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte | 821 |
Die durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung beträgt 14 Jahre (Vorjahr: 15 Jahre).
Der Ausweis der Abfertigungsrückstellungen erfolgt unter den sonstigen langfristigen Rückstellungen.
01.01.2020 | Verbrauch | Umbuchung | Zuführung | 31.12.2020 | |
Langfristig: |
|
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Sonstige Personalrückstellungen | 716 | -171 | 0 | 96 | 641 |
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen | 366 | -8 | -200 | 1 | 159 |
Kurzfristig: |
|
|
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|
Sonstige Personalrückstellungen | 48 | -48 | 0 | 24 | 24 |
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen | 0 | 0 | 200 | 0 | 200 |
Sonstige Rückstellungen | 0 | 0 | 0 | 90 | 90 |
Restrukturierungsverpflichtungen | 0 | 0 | 0 | 304 | 304 |
Summe | 1.130 | -227 | 0 | 515 | 1.418 |
Die Personalrückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Jubiläums- sowie Altersteilzeitverpflichtungen sowie Restrukturierungskosten zusammen.
Die Altersteilzeitverpflichtungen als Bestandteil der langfristigen Rückstellungen werden auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Blockmodell unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr: 2018 G) von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Der Rechnungszins beträgt 1,6 Prozent (Vorjahr: 1,97 Prozent). Unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Entwicklung der maßgeblichen Bemessungsgrößen wurde eine Gehaltsdynamik in Höhe von 2,0 Prozent (Vorjahr: 2,0 Prozent) angesetzt.
2020 haben sich die Personalrückstellungen aus Altersteilzeitrückstellung durch den Zinsaufwand um T€ 1 erhöht (Vorjahr: Rückgang um T€ 1 durch Zinsaufwand).
Im Dezember 2020 wurde die Schließung von drei Standorten im Segment B2B verkündet. Die betroffenen Mitarbeiter werden nach Bonn an den Sitz der WSB versetzt. Es ist nicht geplant, infolge dieser Maßnahmen Arbeitsplätze abzubauen. Dennoch wurden den betroffenen Beschäftigten für den Fall des Ausscheidens freiwillige Abfindungspakete angeboten. Die geschätzten Restrukturierungskosten für Personal werden mit insgesamt T€ 279 veranschlagt. Andere, direkt der Restrukturierung zurechenbare Kosten belaufen sich auf T€ 25. Diese Kosten wurden in der aktuellen Berichtsperiode vollumfänglich zurückgestellt. Die Rückstellung in Höhe von T€ 304 soll erwartungsgemäß innerhalb der nächsten zwölf Monate vollständig verbraucht werden. Gleichzeitig wurden in diesem Zusammenhang Wertberichtigungen in Höhe von T€ 256 auf Nutzungsrechte, die vor allem auf die Bürogebäude entfielen, vorgenommen. Die kurzfristigen Rückstellungen werden in der Bilanz in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Der Konzern hält die folgenden finanziellen und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 255.675 | 240.755 |
Finanzschulden | 24.032 | 31.390 |
Leasingverbindlichkeiten | 126.767 | 121.366 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78.103 | 70.967 |
Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital von Tochtergesellschaften | 0 | 264 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 26.773 | 16.768 |
|
|
|
Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 47.944 | 36.144 |
Vertragsverbindlichkeiten | 24.558 | 19.137 |
Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern | 9.127 | 4.013 |
Umsatzsteuer und sonstige Steuern | 14.185 | 12.893 |
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 74 | 101 |
|
|
|
Derivative Finanzinstrumente |
|
|
Zu Sicherungszwecken genutzt | 308 | 255 |
| 303.927 | 277.154 |
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Kreditinstitute | 24.032 | 31.390 |
|
|
|
Davon mit einer Restlaufzeit |
|
|
- bis zu 1 Jahr | 12.528 | 15.321 |
- 1 Jahr bis 5 Jahre | 11.504 | 16.069 |
- über 5 Jahre | 0 | 0 |
Dem Hawesko-Konzern werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kreditlinien zur Aufnahme von Kurzfristkrediten (unter einem Jahr) zur Verfügung gestellt:
Kreditlinie 2020 | Kreditlinie 2019 | |
RESTLAUFZEIT |
|
|
Unbefristet | 70.000 | 65.000 |
Befristet bis zum 31.05.2021 | 5.000 | 0 |
Die Zinssätze der 2020 in Anspruch genommenen kurzfristigen Kreditmittel lagen zwischen 0,21 Prozent und 2,70 Prozent (Vorjahr: zwischen 0,21 Prozent und 1,05 Prozent).
Von der Kreditlinie waren zum 31.12.2020 T€ 5.464 in Anspruch genommen (Vorjahr: T€ 8.292).
In der Bilanz werden zum Stichtag folgende Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingverträgen ausgewiesen:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Leasingverbindlichkeiten | 126.767 | 121.366 |
|
|
|
Davon mit einer Restlaufzeit |
|
|
- bis zu 1 Jahr | 11.980 | 12.831 |
- 1 Jahr bis 5 Jahre | 44.939 | 42.206 |
- über 5 Jahre | 69.848 | 66.329 |
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen), betragen T€ 101 (Vorjahr: T€ 129).
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringer Laufzeit, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen), betragen T€191 (Vorjahr: T€ 504). Aufwendungen im Zusammenhang mit variablen Leasingzahlungen, die nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind, bestanden nicht.
Die gesamten Auszahlungen für Leasing im Jahr 2020 betrugen T€ 15.836 (Vorjahr: T€ 15.368).
Der Konzern hat 2019 ein Büro- und Lagergebäude verkauft und mietet seitdem Teile davon für die Dauer von drei Jahren wieder zurück. Daraus ist 2019 ein Ertrag in Höhe von T€ 3.992 entstanden, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird.
Hintergrund für diese Transaktion war der im zweiten Halbjahr 2019 erfolgte Umzug des Großhandelslagers, sodass die bis dahin verfügbaren Lagerkapazitäten nicht mehr im bisherigen Umfang benötigt wurden. Aus der Transaktion sind dem Konzern 2019 € 10,0 Mio. an Zahlungsmitteln zugeflossen. Es bestanden keine nicht in die Bemessung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Zahlungen.
Zum 31.12.2020 wurden mögliche künftige Mittelzuflüsse in Höhe von € 40,8 Mio. (Vorjahr: € 35,7 Mio.) (undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert oder gekündigt werden.
In der laufenden Berichtsperiode ergab sich aus Modifikationen von Leasingverhältnissen infolge von Anpassungen der Vertragslaufzeiten oder Neubewertungen von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ein Anstieg der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte um € 5,5 Mio. (Vorjahr: € 9,3 Mio.).
Der Konzern hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Mietzugeständnisse, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gewährt wurden, als variable Leasingzahlungen zu erfassen. Die Summe der Mietzugeständnisse wegen der COVID-19-Pandemie beträgt T€ 165.
2020 | 2019 | |
Abschreibungen für Nutzungsrechte | -12.768 | -12.052 |
- davon entfallen auf Gebäude und Grundstücke | -11.651 | -11.212 |
- davon entfallen auf technische Anlagen und Maschinen | -195 | -474 |
- davon entfallen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -922 | -366 |
Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten | -3.615 | -3.762 |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | -191 | -504 |
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | -101 | -129 |
Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen | 0 | 0 |
Ertrag aus Unterleasing von Nutzungsrechten | 0 | 0 |
2020 | 2019 | |
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | -15.836 | -15.368 |
Zugänge zu Nutzungsrechten | 12.876 | 16.112 |
Gewinne aus Sale-and Leaseback-Transaktionen | 0 | 3.992 |
Buchwerte der Nutzungsrechte am Ende der Berichtsperiode | 116.843 | 112.009 |
- davon Gebäude und Grundstücke | 114.340 | 109.040 |
- davon Gebäude und Grundstücke aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen | 282 | 408 |
- davon technische Anlagen und Maschinen | 1.652 | 1.033 |
- davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 569 | 1.528 |
38.ÜBRIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||
| Kurzfristig | Langfristig | Gesamt | Kurzfristig | Langfristig | Gesamt |
Verbindlichkeiten gegenüber | 7.588 | 0 | 7.588 | 4.244 | 0 | 4.244 |
Verbindlichkeiten aus Put-Optionen | 6.229 | 0 | 6.229 | 1.394 | 1.520 | 2.914 |
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gesellschaftern | 751 | 4.421 | 5.172 | 19 | 4.421 | 4.440 |
Übrige | 7.732 | 52 | 7.784 | 5.118 | 52 | 5.170 |
Summe | 22.300 | 4.473 | 26.773 | 10.775 | 5.993 | 16.768 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen maßgeblich Verbindlichkeiten gegenüber Winzern und Weinhändlern.
Die gegenüber Beschäftigten bestehenden Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus zugesagten Sonderzahlungen sowie Tantiemen.
Für die Verbindlichkeiten aus Put-Optionen vergleichen Sie bitte Textziffer 41.
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gesellschaftern betreffen mit T€ 4.421 (Vorjahr: T€ 4.421) die Verbindlichkeiten gegenüber den Altgesellschaftern der Vinos zum Stichtag zum Erwerb der verbleibenden zehn Prozent der Anteile der Gesellschaft in 2022.
Die Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital von Tochtergesellschaften umfassen die tatsächlichen beziehungsweise möglichen Abfindungsverpflichtungen und die Anteile am Jahresergebnis der voll konsolidierten Konzerngesellschaften. Mit Wirkung vom 31.12.2020 hat die WSB die restlichen zehn Prozent der Anteile an der DWC erworben, sodass zum Bilanzstichtag 2020 diese Verbindlichkeiten entfallen.
Die verbleibenden sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen kreditorische Debitoren zum Stichtag.
Darüber hinaus werden in diesem Saldo Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ausgewiesen und gliedern sich wie folgt auf:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
WeinArt Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH | 49 | 49 |
Global Wines & Spirits, s.r.o., Prag (Tschechien) | 5 | 5 |
| 54 | 54 |
Die Buchwerte der kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund ihrer Kurzfristigkeit den beizulegenden Zeitwerten.
Des Weiteren sind die Marktwerte aus Devisentermingeschäften als Derivate in Höhe von T€ 308 (Vorjahr: T€ 255) enthalten.
Aus den nachfolgenden Tabellen sind die erwarteten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich.
Cashflows |
|
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|
|
| |
|
| 2021 | 2022 | ||||
In T€ | 31.12.2020 | Zins fix | Zinsvariabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung |
DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE |
|
|
|
|
|
|
|
Devisenoptionsgeschäft ohne Hedge-Beziehung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzschulden | 24.032 | 79 | 115 | 12.865 | 26 | 85 | 4.646 |
Leasingverbindlichkeiten | 126.767 | 3.601 | 0 | 11.951 | 3.270 | 0 | 11.913 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78.103 | 0 | 0 | 78.103 | 0 | 0 | 0 |
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 26.773 | 0 | 0 | 22.352 | 0 | 0 | 4.421 |
| 255.675 | 3.680 | 115 | 125.271 | 3.296 | 85 | 20.980 |
DERIVATIVE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
|
|
|
|
Zinsderivate mit Hedge-Beziehung | 210 | 59 | 20 | 0 | 29 | 11 | 0 |
Devisentermingeschäft mit Hedge-Beziehung | 98 | 0 | 0 | 98 | 0 | 0 | 0 |
| 308 | 59 | 20 | 98 | 29 | 11 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe | 255.983 | 3.739 | 135 | 125.369 | 3.325 | 96 | 20.980 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| 2023-2025 | > 2025 | ||||
| Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung |
|
|
|
|
|
|
|
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
| 8 | 120 | 5.070 | 0 | 35 | 1.451 |
| 7.861 | 0 | 32.916 | 8.159 | 0 | 69.987 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7.869 | 120 | 37.986 | 8.159 | 35 | 71.438 |
|
|
|
|
|
|
|
| 47 | 23 | 0 | 14 | 7 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
#VALUE! | 47 | 23 | 0 | 14 | 7 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
| 7.916 | 143 | 37.986 | 8.173 | 42 | 71.438 |
Cashflows |
|
|
|
|
|
| |
|
| 2020 | 2021 | ||||
In T€ | 2019 | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung |
DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE |
|
|
|
|
|
|
|
Devisenoptionsgeschäft ohne Hedge-Beziehung | 103 | 0 | 0 | 103 | 0 | 0 | 0 |
| 103 | 0 | 0 | 103 | 0 | 0 | 0 |
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzschulden | 31.390 | 114 | 146 | 15.321 | 43 | 115 | 4.700 |
Leasingverbindlichkeiten | 121.366 | 3.288 | 0 | 11.543 | 2.984 | 0 | 11.289 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 70.967 | 0 | 0 | 70.967 | 0 | 0 | 0 |
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 16.929 | 0 | 0 | 10.686 | 0 | 0 | 1.822 |
| 240.755 | 3.402 | 146 | 108.620 | 3.027 | 115 | 17.811 |
DERIVATIVE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
|
|
|
|
Zinsderivate mit Hedge-Beziehung | 197 | 45 | 14 | 0 | 36 | 12 | 0 |
Devisentermingeschäft mit Hedge-Beziehung | 58 | 0 | 0 | 58 | 0 | 0 | 0 |
| 255 | 45 | 14 | 58 | 36 | 12 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe | 241.010 | 3.447 | 160 | 108.678 | 3.063 | 127 | 17.811 |
|
|
|
|
|
| |
| 2022-2024 | >2024 | ||||
| Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung |
|
|
|
|
|
|
|
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
| 34 | 176 | 9.342 | 0 | 64 | 2.027 |
| 7.222 | 0 | 30.387 | 8.103 | 0 | 68.147 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 4.421 | 0 | 0 | 0 |
| 7.256 | 176 | 44.150 | 8.103 | 64 | 70.174 |
|
|
|
|
|
|
|
| 72 | 27 | 0 | 23 | 11 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 72 | 27 | 0 | 23 | 11 | 0 |
|
|
|
|
|
|
|
| 7.328 | 203 | 44.150 | 8.126 | 75 | 70.174 |
Die Vertragsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen T€ 20.875, von einem bis fünf Jahre T€ 3.682. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre bestehen nicht.
Folgende Vertragsverbindlichkeiten wurden im Be-richtsjahr erfasst:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN |
|
|
Verbindlichkeiten aus dem Subskriptionsgeschäft mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre | 3.682 | 5.359 |
Verbindlichkeiten aus dem Subskriptionsgeschäft mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | 5.394 | 2.515 |
Geschenkgutscheine | 5.095 | 4.753 |
Kundenbonusprogramme | 8.640 | 5.030 |
Übrige Vertragsverbindlichkeiten | 1.746 | 1.480 |
| 24.557 | 19.137 |
IN DER BERICHTSPERIODE ERFASSTE ERLÖSE AUS DEN ANFANGSBESTÄNDEN DER VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN |
|
|
Erlöse aus Subskriptionen | 4.304 | 7.426 |
Erlöse aus Kundenbonusprogrammen | 5.030 | 4.829 |
Erlöse aus Geschenkgutscheinen | 4.754 | 4.402 |
| 14.088 | 16.657 |
Den Vereinfachungsregeln des IFRS 15 entsprechend, werden keine Angaben zu den Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2020 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Weiterhin werden die Vereinfachungsregelung des IFRS 15.94 in Bezug auf die Aufwandserfassung bei Vertragsanbahnungskosten angewendet, wenn der ansonsten zu berücksichtigende Abschreibungszeitraum weniger als zwölf Monate betragen würde.
Der Auftragsbestand zum Stichtag, der Subskriptionen betrifft, beträgt T€ 3.682 für einen Zeitraum größer als zwölf Monate.
Aus bestehenden Aboverträgen über die Lieferung von Weinpaketen erwartet der Hawesko-Konzern zum 31.12.2020 einen zukünftigen Umsatz in Höhe von T€ 3.970, der zum Stichtag auf nicht (oder teilweise nicht) erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt und voraussichtlich in Höhe von T€ 3.970 im nächsten Geschäftsjahr realisiert wird. Die Verträge laufen im nächsten Geschäftsjahr aus.
Die erhaltenen Anzahlungen des laufenden Jahres betreffen von Kunden vereinnahmte Subskriptionszahlungen für Weine, die 2021 beziehungsweise 2022 ausgeliefert werden.
Unter den übrigen Vertragsverbindlichkeiten werden T€ 136 Rückstellungen für Retouren ausgewiesen; diese haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die passiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz. Die bilanzierten passiven latenten Steuern entfallen auf temporäre Vermögensunterschiede in folgenden Bilanzposten:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Aus dem Anlagevermögen | 5.316 | 5.819 |
Aus dem Vorratsvermögen | 481 | 464 |
Aus der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 103 | 96 |
Aus der Zeitwertbewertung von derivativen Finanzinstrumenten | 0 | 15 |
Aus Leasingverhältnissen | 35.925 | 34.285 |
Aus dem Ansatz eines Right of use | 97 | 0 |
Saldierung mit aktiven latenten Steuern | -37.801 | -36.706 |
Änderung Steuersatz | 0 | 0 |
| 4.121 | 3.973 |
Nach IAS 12.39 (b) wurden auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 76 (Vorjahr: T€ 91) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.
Aus den passiven latenten Steuern werden voraussichtlich T€ 411 innerhalb von zwölf Monaten verbraucht.
41.ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN
Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IFRS 13 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert aber angegeben wird, in die drei verschiedenen »Fair-Value-Hierarchie-Stufen«. Es handelt sich zum einen um Derivate mit einer Hedge-Beziehung sowie um freistehende Derivate (Devisenoptionsgeschäfte ohne Hedge-Beziehung). Zum anderen werden – wie im Vorjahr – die Put-Optionen der Minderheitsgesellschafter der WirWinzer zum Barwert des Rückkaufpreises ausgewiesen
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||||
In T€ | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Summe | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Summe |
AKTIVA |
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzanlagen | 0 | 0 | 88 | 88 | 0 | 0 | 88 | 88 |
Handelsderivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 103 | 0 | 103 |
PASSIVA |
|
|
|
|
|
|
|
|
Derivate mit Hedge-Beziehungen | 0 | 262 | 0 | 262 | 0 | 255 | 0 | 255 |
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 6.229 | 6.229 | 0 | 0 | 2.914 | 2.914 |
Im Berichtsjahr und im Vorjahr haben weder Übertragungen zwischen Level 1 und Level 2 noch zwischen Level 2 und 3 stattgefunden.
Level 1: Auf der ersten Ebene der »Fair-Value-Hierarchie « werden die beizulegenden Zeitwerte anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt.
Level 2: Wenn kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mithilfe von Bewertungsmodellen bestimmt. Die Bewertungsmodelle verwenden im größtmöglichen Umfang Daten aus dem Markt und möglichst wenig unternehmensspezifische Daten.
Level 3: Den auf dieser Ebene verwendeten Bewertungsmodellen liegen auch nicht am Markt beobachtbare Parameter zugrunde.
Die liquiden Mittel, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Der beizulegende Zeitwert der sonstigen langfristigen Forderungen sowie der sonstigen Ausleihungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entspricht den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter.
Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte (FVtPL) enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen (Verwaltungs-GmbHs), deren Anschaffungskosten in etwa deren Eigenkapital und Bestand an liquiden Mitteln entspricht, sodass der beizulegende Zeitwert in etwa den Anschaffungskosten entspricht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Laufzeiten, sodass die bilanzierten Werte näherungsweise den beizulegenden Zeitwert darstellen.
Die Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus Leasingverhältnissen werden unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve ermittelt.
Die Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital von Tochtergesellschaften werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die dem Wert der jeweiligen aktuellen Abfindungsverpflichtung entsprechen, bilanziert.
Die Zeitwerte der Finanzderivate beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswert) zum Bilanzstichtag.
Es besteht derzeit keine Absicht, finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen bei den in Level 3 eingruppierten finanziellen Verbindlichkeiten per 31.12.2020:
Verkaufsoption | |
01.01.2020 | 2.914 |
Veränderung | 3.315 |
31.12.2020 | 6.229 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen bei den in Level 3 eingruppierten finanziellen Verbindlichkeiten per 31.12.2019:
Verkaufsoption | |
01.01.2019 | 2.659 |
Veränderung | 255 |
31.12.2019 | 2.914 |
Für die Verkaufsoption gibt es ein fest vereinbartes Bewertungsschema, das auf EBIT-Werte und einen Multiplikator abstellt.
Eine Veränderung des künftigen EBIT hätte zum 31.12.2020 folgende Auswirkung auf den Rückkaufpreis der Verkaufsoption gehabt:
| 31.12.2020 |
| |
In T€ | -1.000 |
| +1.000 |
Zeitwert der WirWinzer GmbH | 3.930 | 6.229 | 10.210 |
|
| Aus der Folgebewertung |
|
| ||||
NETTO-ERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2020 in T€ | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Aus Zinsen | Aus Änderungen der Cashflow- Schätzungen | zu fortgeführte Anschaffungskosten | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | Aus Abgang | Netto- Ergebnis 2020 |
Kredite und Forderungen (AC) | AC | 74 | 0 | 0 | 0 | -983 | 0 | -909 |
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (FVtPL) | FVtPL | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC) | AC | -507 | -3.315 | 0 | 0 | 0 | 0 | -3.822 |
SUMME |
| -433 | -3.315 | 0 | 0 | -983 | 0 | -4.731 |
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| Aus der Folgebewertung |
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NETTO-ERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2019 | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Aus Zinsen | Aus Änderungen der Cashflow- Schätzungen | zu fortgeführte Anschaffungskosten | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | Aus Abgang | Netto- |
Kredite und Forderungen (AC) | AC | 58 | 0 | 0 | 0 | -135 | 0 | -77 |
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (FVtPL) | FVtPL | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (AC) | AC | -708 | -254 | 0 | 0 | 0 | 0 | -962 |
SUMME |
| -650 | -254 | 0 | 0 | -135 | 0 | -1.039 |
42.ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 hat in Bezug auf den Netto-Zahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit die indirekte Methode zu Grunde gelegt und gliedert sich in die Fonds »Laufende Geschäftstätigkeit«, »Investitionstätigkeit« und »Finanzierungstätigkeit«. Die Kapitalflussrechnung beginnt mit dem Ergebnis vor Steuern. Die gezahlten Ertragsteuern sind aus Wesentlichkeitsgründen vollständig der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.
Im Geschäftsjahr wurden Auszahlungen für als Finanzanlagen gehaltene finanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 4.925 (Vorjahr: T€ 0) getätigt, welche der Investitionstätigkeit zugeordnet werden.
Die Mittelabflüsse aus Zinszahlungen und Dividenden sind der Finanzierungstätigkeit zugeordnet worden.
Im Netto-Zahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ 81.033 (Vorjahr: T€ 33.601) sind die Zahlungsmittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit berücksichtigt.
Die NCI-Forwards bezeichnen die Altgesellschafter der Vinos, die zum Stichtag 2020 noch zehn Prozent der Anteile an der Gesellschaft besitzen. In 2020 wurde eine Ausschüttung des Jahresüberschusses aus 2019 der Vinos in Höhe von T€ 354 (Vorjahr T€ 1.114) an die NCI-Forwards getätigt.
Den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten fasst die folgende Tabelle zusammen:
2020 | 2019 | Veränderung | |
Bankguthaben und Kassenbestände | 49.818 | 18.725 | 31.093 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Kontokorrente) | 0 | 0 | 0 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 49.818 | 18.725 | 31.093 |
Die Nettoverbindlichkeiten und deren Entwicklung für die dargestellte Periode setzen sich wie folgt zusammen:
2020 | 2019 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 49.818 | 18.725 |
Liquide Finanzinvestitionen | 0 | 0 |
Kreditaufnahmen – innerhalb eines Jahres rückzahlbar (einschließlich Kontokorrent) | 12.528 | 15.321 |
Kreditaufnahmen – nach mehr als einem Jahr rückzahlbar | 11.504 | 16.069 |
NETTOVERMÖGEN (VORJAHR: VERBINDLICHKEITEN) | 25.786 | -12.665 |
Zahlungsmittel und liquide Finanzinvestitionen | 49.818 | 18.725 |
Bruttoverbindlichkeiten – Festzinssätze | -13.108 | -17.525 |
Bruttoverbindlichkeiten – variable Zinssätze | -10.924 | -13.865 |
NETTOLIQUIDITÄT (VORJAHR: VERBINDLICHKEITEN) | 25.786 | -12.665 |
Die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der Finanzschulden werden wie folgt dargestellt:
Kreditaufnahmen | Leasingverhältnisse | Zwischensumme | Flüssige Mittel | Summe | |
NETTOVERBINDLICHKEITEN ZUM 01.01.2019 | -38.240 | -534 | -38.774 | 25.073 | -13.701 |
Rückwirkende Anpassung bei der Übernahme von IFRS 16 | 0 | -116.185 | -116.185 | 0 | -116.185 |
Erwerbe – Leasingverhältnisse | 0 | -15.555 | -15.555 | 0 | -15.555 |
Zahlungswirksame Veränderungen | 6.849 | 10.973 | 17.822 | -6.475 | 11.347 |
Wechselkursbedingte Veränderungen | 0 | -67 | -67 | 127 | 60 |
Sonstige Veränderungen | 1 | 1 | 2 | 0 | 2 |
NETTOVERBINDLICHKEITEN ZUM 31.12.2019 | -31.390 | -121.367 | -152.757 | 18.725 | -134.032 |
Erwerbe – Leasingverhältnisse | 0 | -18.055 | -18.055 | 0 | -18.055 |
Zahlungswirksame Veränderungen | 7.358 | 11.929 | 19.287 | 31.049 | 50.336 |
Wechselkursbedingte Veränderungen | 0 | -15 | -15 | 44 | 29 |
Abgang aus dem Konsolidierungskreis | 0 | 575 | 575 | 0 | 575 |
Sonstige Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
NETTOVERBINDLICHKEITEN ZUM 31.12.2020 | -24.032 | -126.933 | -150.965 | 49.818 | -101.147 |
Entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 sind einzelne Jahresabschlussdaten nach Geschäftsbereichen segmentiert, die in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung des Hawesko-Konzerns nach Vertriebsform und Kundengruppe geordnet sind. Segmentvermögen, Segmentinvestitionen sowie die Fremdumsätze werden darüber hinaus im sekundären Berichtsformat nach Regionen gegliedert dargestellt. Hierbei handelt es sich um Regionen, in denen der Hawesko-Konzern tätig ist.
Die Zuordnung des Segmentvermögens und der Segmentinvestitionen erfolgt grundsätzlich nach dem Standort des betreffenden Vermögens, die Zuordnung der Fremdumsätze erfolgt nach dem Standort der jeweiligen Kunden.
Die Segmente umfassen die folgenden Bereiche:
Das Segment Retail vertreibt Wein im Wesentlichen über ein Netz von Depots (Jacques'), die von selbstständigen Partnerinnen und Partnern geführt werden. Seit dem 01.10.2018 verfügt der Konzern in Österreich mit Wein & Co. über ein vollumfängliches Premium-Lifestyle-Genuss- Konzept mit Geschäften, Bars sowie einem Onlineshop.
Im Segment B2B sind die Aktivitäten des Geschäfts mit Wiederverkäufern zusammengefasst, wobei die Weine und Champagner sowohl über einen eigenen Außendienst als auch durch eine Handelsvertreterorganisation vertrieben werden. Mit der Globalwine ist das Segment B2B zudem auf dem schweizerischen Weinmarkt und mit Wein Wolf Österreich auf dem österreichischen Markt aktiv. Im Segmentvermögen des Segments B2B sind nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen von €4.131 Tsd. enthalten. Im Geschäftsjahr wurden sämtliche Anteile an den Gesellschaften Ziegler und Vogel Vins veräußert und beide Gesellschaften wurden zum 30.06.2020 beziehungsweise 31.12.2020 entkonsolidiert.
Das Segment E-Commerce umfasst den Geschäftsbereich Wein- und Champagner-Distanzhandel und konzentriert seine Aktivitäten auf den Endverbraucher. Zu diesem Segment gehört auch das Präsentgeschäft mit Firmen- und Privatkundschaft über einen Spezialkatalog. Zum Geschäftsbereich Distanzhandel zählen unter anderem die Unternehmen HAWESKO, Vinos und WirWinzer sowie The Wine Company.
Das Segment Sonstiges umfasst alle zentralen Konzernfunktionen und enthält die Hawesko Holding AG.
Die Übersicht der Segmentzuordnungen der Gesellschaften des Hawesko-Konzerns ist in Textziffer 7 dargestellt.
Im Geschäftsjahr wurde die Gesellschaft WeinArt abweichend zum Vorjahr im Segment E-Commerce ausgewiesen. Die Veränderung der Segmentzuordnung erfolgte aufgrund der veränderten Kundenstruktur zu mehr Privatkunden und Sammlern sowie einem neu erstellten Onlineshop. Bislang erfolgte der Ausweis im B2B-Segment.
Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr die Gesellschaft IWL abweichend zum Vorjahr im Segment E-Commerce ausgewiesen. Bislang erfolgte der Ausweis im Segment Sonstiges. Durch den Umzug der Lagerlogistik der B2B-Gesellschaften im zweiten Halbjahr 2019 erbrachte die Gesellschaft seitdem ihre Dienstleistungen im Wesentlichen gegenüber den E-Commerce Gesellschaften. Im Geschäftsjahr wurde zudem die Ergebnisverantwortung ebenfalls ins Management des E-Commerce Segments übertragen, sodass der Ausweis in der Segmentberichterstattung ebenfalls angepasst wird.
Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurden die Zahlen in 2019 um die beiden oben genannten Veränderungen angepasst.
Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:
Der Innenumsatz weist die Umsätze, die zwischen den Segmenten getätigt werden, aus. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt.
Das Segmentergebnis ist als Ergebnis vor Ertragsteuern sowie jeglicher Anpassung für Minderheitenanteile definiert (EBT). Als Steuerungsinstrument wird das EBIT der jeweiligen Segmente zugrunde gelegt.
Das ausgewiesene Segmentvermögen ist die Summe des für die laufende Geschäftstätigkeit notwendigen Anlage- und Umlaufvermögens, bereinigt um Konsolidierungsposten innerhalb des Segments und etwaige Ertragsteueransprüche.
Die Segmentschulden sind die betrieblichen Schulden (Rückstellungen und zinslose Verbindlichkeiten), bereinigt um Konsolidierungsposten innerhalb des Segments und Ertragsteuerverbindlichkeiten.
Die Zwischenergebniseliminierung, die innerhalb eines Segments durchzuführen ist, sowie die Kapitalkonsolidierungsdaten (Firmenwert und Firmenwertwertminderungen) sind den jeweiligen Segmenten zugeordnet.
Wesentliche nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen sind in den Segmenten nicht vorhanden.
Retail | B2B | E-Commerce | ||||
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
UMSATZERLÖSE | 227.717 | 203.364 | 170.092 | 180.656 | 232.198 | 188.597 |
Fremdumsatz | 227.695 | 203.343 | 162.148 | 174.042 | 230.430 | 178.626 |
Innenumsatz | 22 | 21 | 7.944 | 6.614 | 1.768 | 9.971 |
SONSTIGE ERTRÄGE | 14.227 | 12.670 | 2.138 | 5.213 | 1.594 | 7.841 |
Fremd | 14.227 | 12.668 | 2.093 | 5.151 | 1.072 | 7.106 |
Innen | 0 | 2 | 45 | 62 | 522 | 735 |
EBITDA | 38.482 | 30.983 | 5.977 | 8.048 | 28.531 | 17.585 |
ABSCHREIBUNGEN | -14.156 | -12.955 | -2.903 | -2.062 | -6.129 | -5.958 |
EBIT | 24.326 | 18.028 | 3.074 | 5.986 | 22.403 | 11.627 |
FINANZERGEBNIS | -3.365 | -3.464 | 208 | 297 | -522 | -634 |
Finanzertrag | 12 | 22 | 43 | 20 | 37 | 18 |
Finanzaufwand | -3.377 | -3.486 | -606 | -600 | -559 | -652 |
Sonstiges Finanzergebnis | 0 | 0 | -51 | -1 | 0 | 0 |
Beteiligungsergebnis | 0 | 0 | 822 | 877 | 0 | 0 |
ERGEBNIS VOR STEUERN | 20.961 | 14.564 | 3.282 | 6.282 | 21.881 | 10.994 |
ERTRAGSTEUERN |
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KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS |
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SEGMENTVERMÖGEN | 180.522 | 174.560 | 105.733 | 125.941 | 105.364 | 104.825 |
SEGMENTSCHULDEN | 170.110 | 164.700 | 86.488 | 106.015 | 62.681 | 65.675 |
INVESTITIONEN | 14.101 | 9.741 | 2.078 | 1.649 | 3.806 | 3.495 |
Summe | Überleitung/-Konsolidierung | Konzern, konsolidiert | |||||
| 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
0 | 0 | 630.007 | 572.616 | -9.734 | -16.606 | 620.273 | 556.011 |
0 | 0 | 620.273 | 556.011 | 0 | 0 | 620.273 | 556.011 |
0 | 0 | 9.734 | 16.606 | -9.734 | -16.606 | 0 | 0 |
947 | 2.794 | 18.907 | 28.519 | -1.302 | -2.980 | 17.605 | 25.539 |
213 | 615 | 17.606 | 25.539 | -1 | 0 | 17.605 | 25.539 |
734 | 2.180 | 1.301 | 2.979 | -1.301 | -2.979 | 0 | 0 |
-7.561 | -5.847 | 65.429 | 50.769 | 136 | -139 | 65.565 | 50.630 |
-226 | -509 | -23.413 | -21.484 | 0 | 0 | -23.413 | -21.484 |
-7.787 | -6.356 | 42.016 | 29.285 | 136 | -139 | 42.152 | 29.146 |
-2.664 | 18 | -6.343 | -3.783 | -3 | -4 | -6.346 | -3.787 |
967 | 771 | 1.059 | 831 | -772 | -821 | 287 | 10 |
-316 | -499 | -4.858 | -5.237 | 769 | 817 | -4.089 | -4.420 |
-3.315 | -254 | -3.366 | -254 | 0 | 1 | -3.366 | -254 |
0 | 0 | 822 | 877 | 0 | 0 | 822 | 877 |
-10.451 | -6.338 | 35.673 | 25.502 | 133 | -143 | 35.806 | 25.359 |
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| -11.618 | -9.108 |
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| 24.188 | 16.251 |
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226.209 | 220.418 | 617.829 | 625.744 | -190.130 | -230.814 | 427.699 | 394.930 |
47.475 | 45.486 | 366.754 | 381.876 | -56.039 | -97.811 | 310.715 | 284.065 |
135 | 210 | 20.120 | 15.095 | 0 | 0 | 20.120 | 15.095 |
Investitionen | Langfristige | |||
In T€ | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
Inland | 24.285 | 13.627 | 163.936 | 162.863 |
Übriges Europa | 4.902 | 1.421 | 40.177 | 34.789 |
KONZERN, KONSOLIDIERT | 29.187 | 15.048 | 204.113 | 197.652 |
44.RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS
Hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen unterliegt der Hawesko- Konzern vor allem Risiken aus der Veränderung der Zinssätze und in einem geringen Umfang Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist, diese Marktrisiken durch finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden auch ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken abgesichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben.
Das Risikomanagement des Hawesko- Konzerns wird in erster Linie durch eine zentrale Finanzabteilung (Konzernfinanzabteilung) im Rahmen von Leitlinien gesteuert, die die Geschäftsleitung genehmigt hat. Die Konzernfinanzabteilung identifiziert, beurteilt und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen des Hawesko-Konzerns ab. Der Vorstand stellt schriftliche Grundsätze für die Gesamtrisikosteuerung sowie Grundsätze für bestimmte Bereiche, wie etwa Fremdwährungs-, Zinsänderungs- und Ausfallrisiken sowie den Einsatz derivativer und nicht derivativer Finanzinstrumente und den Umgang mit Liquiditätsüberhängen, bereit.
Wenn alle relevanten Kriterien erfüllt sind, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) angewandt, um die rechnungslegungsbezogene Inkongruenz zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft zu beseitigen. Dies führt bei Zinsänderungsrisiken im Ergebnis zur Erfassung von Zinsaufwand zu einem Festzinssatz für die gesicherten variabel verzinslichen Kredite und bei Währungsrisiken im Ergebnis zu Umsatzerlösen, die zum gesicherten Wechselkurs realisiert werden.
DERIVATE UND SICHERUNGSGESCHÄFTE
Derivate werden ausschließlich zu wirtschaftlichen Sicherungszwecken und nicht als spekulative Anlagen eingesetzt. Wenn Derivate jedoch die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) nicht erfüllen, werden diese als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bilanziert. Sie werden als kurzfristige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dargestellt, wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden.
Die Rücklage für Cashflow-Hedges in den sonstigen Rücklagen entwickelte sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt:
Devisentermingeschäfte | Zinsswaps | Summe | |
ERÖFFNUNGSSALDO AM 01.01.2019 | -21 | -70 | -91 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste effektive Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente | -28 | -107 | -135 |
Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erfolgswirksamen Realisierung des Grundgeschäfts | 0 | 0 | 0 |
Latente Steuern | 9 | 16 | 25 |
SCHLUSSSALDO AM 31.12.2019 | -40 | -161 | -201 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste effektive Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente | -40 | -13 | -53 |
Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erfolgswirksamen Realisierung des Grundgeschäfts | 4 | 0 | 4 |
Latente Steuern | 13 | 14 | 27 |
SCHLUSSSALDO AM 31.12.2020 | -63 | -160 | -223 |
Sonstige Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von vorzeitigen Beendigungen, geänderten Erwartungen hinsichtlich des Grundgeschäfts, aufgrund nicht einbringlicher, im sonstigen Ergebnis erfasster Verluste oder aufgrund eines Basis-Adjustments bestanden nicht.
Der Schlusssaldo resultiert wie im Vorjahr ausschließlich aus aktiven Cashflow-Hedge-Beziehungen. Effekte aus beendeten Cashflow-Hedge-Beziehungen sind hier nicht enthalten.
Derivate werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatgeschäfts angesetzt und in der Folge am Ende jeder Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der Hawesko- Konzern designiert Derivate zur Absicherung eines bestimmten Risikos, das mit den Cashflows von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und hochwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden ist (Cashflow-Hedges).
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert der Hawesko- Konzern die wirtschaftliche Beziehung zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Grundgeschäften einschließlich der Frage, ob damit zu rechnen ist, dass Änderungen in den Cashflows der Sicherungsinstrumente Änderungen in den Cashflows der Grundgeschäfte kompensieren. Der Konzern dokumentiert seine den Sicherungsbeziehungen zugrunde liegenden Risikomanagementziele und -strategien.
Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilungen bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht.
Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind, werden in Textziffer 41 aufgeführt. Der vollständige beizulegende Zeitwert eines Sicherungsderivats wird als langfristiger Vermögenswert beziehungsweise langfristige Verbindlichkeit klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts mehr als zwölf Monate beträgt.
Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges designiert sind, wird in die Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals (sonstiges Ergebnis) erfasst.
Werden Termingeschäfte zur Absicherung erwarteter Transaktionen eingesetzt (höchstwahrscheinliche Transaktion), designiert der Hawesko- Konzern die gesamte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Termingeschäfts als Sicherungsinstrument. Gewinne oder Verluste aus dem wirksamen Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesamten Termingeschäfts werden in der Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Er wird, soweit wesentlich, abgezinst.
Im Eigenkapital erfasste kumulierte Beträge werden in den Perioden umgegliedert, in denen das gesicherte Grundgeschäft eintritt. Der Gewinn oder Verlust aus den Devisentermingeschäften wird dabei im Posten Umsatzerlöse realisiert.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft oder beendet wird oder die Sicherungsbeziehung nicht länger die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, verbleiben die im sonstigen Ergebnis aufgelaufenen Beträge bis das erwartete Grundgeschäft realisiert wird. Wenn der Eintritt der Transaktion nicht mehr erwartet wird, wird diese unmittelbar vom sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Bei Absicherungen von Fremdwährungsverkäufen bildet der Hawesko- Konzern Sicherungsbeziehungen, bei denen Laufzeit und Volumen des Sicherungsinstruments mit denen der erwarteten Grundgeschäfte im Wesentlichen übereinstimmen. Der Hawesko- Konzern führt daher eine qualitative und quantitative Beurteilung durch. Wenn sich Änderungen der Umstände der gesicherten Grundgeschäfte derart auswirken, dass die Sicherungsinstrumente nicht mehr die wesentlichen Risiken ausgleichen, wendet der Hawesko- Konzern zur Beurteilung der Effektivität die hypothetische Derivatemethode an.
Bei Absicherungen von Fremdwährungsverkäufen kann Ineffektivität entstehen, wenn sich der Zeitraum und das Volumen der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung wesentlich ändern oder wenn Änderungen des Ausfallrisikos der Gegenpartei des Derivates eintreten.
Der Hawesko- Konzern schließt Zinsswaps ab, die identische Konditionen wie das gesicherte Grundgeschäft aufweisen, wie etwa Referenzzinssatz, Zinsanpassungstermine, Zahlungszeitpunkte, Laufzeiten und Nennbetrag. Während des Geschäftsjahrs stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen überein, sodass jeweils eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorlag.
Die Ineffektivität von Absicherungen mit Zinsswaps wird nach den gleichen Grundsätzen wie für Fremdwährungsverkäufe beurteilt. Zu den Gründen zählen in diesem Fall etwa Anpassungen für das Ausfallrisiko einer Vertragspartei des Zinsswaps, die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden oder in der Folge entstehende Unterschiede der Vertragsbedingungen zwischen Zinsswap und gesichertem Kredit.
Der Gewinn oder Verlust aus den Zinsswaps wird im Posten Zinsaufwand im Gewinn oder Verlust in der Periode ausgewiesen, in der der Zinsaufwand für die gesicherten Kreditaufnahmen fällig wird.
Bestimmte derivative Instrumente erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines derivativen Instruments, das nicht als Sicherungsbeziehung bilanziert wird, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst und in den sonstigen Gewinnen (Verlusten) berücksichtigt. Diese Derivate unterliegen jedoch denselben Risikomanagementmethoden wie alle anderen derivativen Kontrakte.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiken resultieren aus zukünftigen Geschäftsvorfällen, bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe und werden insgesamt als gering eingeschätzt. Der Hawesko- Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des Schweizer Franken (CHF) sowie der schwedischen Kronen (SEK) ausgesetzt.
Zur Absicherung solcher Risiken werden auch Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Risikomanagementpolitik des Hawesko- Konzerns sieht eine Absicherung von rund 80 Prozent der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Zahlungsströme (hauptsächlich Exportverkäufe) in schwedischen Kronen vor. Die Wertänderungen des Grundgeschäfts zur Ermittlung der Ineffektivitäten betrugen T€ 40 (Vorjahr: T€ 28).
Wenn zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft Effektivität vorliegt (Cashflow-Hedge), erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum Zeitwert. Der Anteil an Fremdwährungsvermögenswerten und Verbindlichkeiten, die keiner Sicherungsbeziehung zuzuordnen sind, wird mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die daraus entstehenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst. Die Verpflichtungen beziehungsweise der Anspruch aus der Bewertung der Devisentermingeschäfte werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beziehungsweise den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Wie sich fremdwährungsbezogene Sicherungsinstrumente im Hedge Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Hawesko- Konzerns auswirken, stellt die folgende Tabelle dar:
2020 | 2019 | |
Buchwert (Verbindlichkeiten) in T€ | -98 | -58 |
Nennbetrag in TSEK | 33.600 | 28.600 |
Fälligkeitsdatum | Januar - Juni 2021 | Januar - Juni 2020 |
Sicherungsquote | 1:1 | 1:1 |
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ausstehender Sicherungsinstrumente seit Jahresbeginn | -40 | -28 |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten (erfasst im sonstigen betrieblichen Ergebnis) | 0 | 0 |
Bandbreite der Sicherungskurse (SEK/EUR) – durchschnittlicher Kurs gewichtet | 10,3515 | 10,6938 |
Die Devisenterminkontrakte lauten auf dieselbe Währung wie die hoch wahrscheinlichen zukünftigen Verkäufe, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1.
Die Wertänderungen des Grundgeschäfts zur Ermittlung der Ineffektivitäten betrugen T€ 40 (Vorjahr: T€ 28).
Die Sensitivitätsanalyse umfasst lediglich ausstehende, auf Schweizer Franken lautende Devisenoptionsgeschäfte (ohne Hedge-Beziehung) und auf schwedische Kronen lautende Devisentermingeschäfte (mit Hedge- Beziehung) sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung und passt deren Umrechnung zum Jahresende nach einer 10-prozentigen Änderung des Wechselkurses an. Die 10-prozentige Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos an die Leitungsgremien angewandt wird, und stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer vernünftigen möglichen Wechselkursänderung dar.
Einfluss auf das Ergebnis nach Steuern | Einfluss auf andere Eigenkapitalbestandteile | |||
In T€ | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
EUR/CHF Wechselkurs – Erhöhung um 10 % (2019: – 10 %) | -546 | -149 | -546 | -149 |
EUR/CHF Wechselkurs – Reduzierung um 10 % (2019: – 10 %) | 546 | 149 | 546 | 149 |
USD/CHF Wechselkurs – Erhöhung um 10 % (2019: – 10 %) | 0 | -11 | 0 | -11 |
USD/CHF Wechselkurs – Reduzierung um 10 % (2019: – 10 %) | 0 | 11 | 0 | 11 |
EUR/SEK Wechselkurs – Erhöhung um 10 % (2019: – 10 %) | 207 | 92 | 304 | 199 |
EUR/SEK Wechselkurs – Reduzierung um 10 % (2019: – 10 %) | -207 | -92 | -371 | -364 |
Der Buchwert der auf Schweizer Franken (CHF) lautenden monetären Schulden des Hawesko- Konzerns am Stichtag beträgt T€ 5.462 (Vorjahr: T€ 8.293); monetäre Vermögenswerte bestehen nicht.
Die Sensitivitätsanalyse umfasst lediglich ausstehende, auf Schweizer Franken lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Jahresende nach einer 10-prozentigen Änderung des Wechselkurses an. Sie berücksichtigt ausschließlich externe Darlehen.
Die 10-prozentige Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos an die Leitungsgremien angewandt wird, und stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer vernünftigen möglichen Wechselkursänderung dar.
ZINSRISIKEN
Das Zinsänderungsrisiko besteht hauptsächlich in der Veränderung der kurzfristigen Euro-Geldmarktzinsen. Um die Auswirkungen von Zinsschwankungen in dieser Region zu minimieren, legt der Vorstand regelmäßig die gewünschte Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten fest und setzt dafür entsprechende Zinsderivate ein.
Wenn aufgrund der fehlenden Fristenkongruenz zwischen der stark schwankenden Inanspruchnahme von Grund- und Sicherungsgeschäften bei den Zinsderivaten kein enger Sicherungszusammenhang in Verbindung zu den Grundgeschäften besteht, werden sie zum Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste aus der Veränderung des Zeitwertes ergebniswirksam im Zinsergebnis erfasst werden. Zum Stichtag lagen keine Zinsderivate vor, die nicht in einer Hedge-Accounting-Beziehung standen.
Wenn für den Sicherungszusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft Effektivität vorliegt (Cashflow-Hedge), erfolgt die Bewertung ebenfalls zum Zeitwert, wobei Veränderungen des Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Derzeit bestehende Swaps decken € 11 Mio. der ausstehenden variabel verzinslichen Kredite ab. Die variablen Zinssätze der Kredite richten sich nach dem Drei-Monats-EURIBOR. Die durch die Zinsswaps gesicherten Sollzinssätze betragen insgesamt 0,92 Prozent und 1,58 Prozent. Zahlungen aus den Zinsswaps erfolgen jeweils zum Ende eines Quartals. Die Erfüllungszeitpunkte stimmen mit den Zeitpunkten überein, an denen die Zinsen auf die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu zahlen sind.
Wie sich Zinsswaps im Hedge- Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Hawesko- Konzerns auswirken, stellt die folgende Tabelle dar:
2020 | 2019 | |
Buchwert (Verbindlichkeiten) in T€ | -210 | -197 |
Nennbetrag in T€ | 10.789 | 13.730 |
Fälligkeitsdatum | Oktober 2023 und Oktober 2028 | Oktober 2023 und Oktober 2028 |
Sicherungsquote | 1:1 | 1:1 |
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ausstehender | -13 | -105 |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten (erfasst im Zinsaufwand) | 0 | 0 |
Durch Sicherungsbeziehung gesicherte fixe Gesamtsollzinssätze | 0,92%-1,58% | 0,92%-1,58% |
Die Verpflichtungen beziehungsweise der Anspruch aus der Bewertung der Zinsderivate werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beziehungsweise den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisanteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar.
Den Zinssensitivitätsanalysen liegen folgende Annahmen zugrunde: Änderungen des Marktzinssatzes von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsänderungsrisiken designiert sind aus, und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein.
Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitäten berücksichtigt.
Bei einer hypothetischen Erhöhung beziehungsweise Senkung des Marktzinsniveaus um jeweils 100 Basispunkte (Parallelverschiebung der Zinskurven) und gleichzeitig unveränderten sonstigen Variablen, wäre die Bewertung von zum Zeitwert bewerteten Zinsswaps um € 0,3 Mio. geringer beziehungsweise € 0,2 Mio. höher ausgefallen. Die Auswirkungen würden als Zeitwertänderung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
AUSFALLRISIKEN
Das Bonitäts- und Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte (im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) aus dem operativen Geschäft entspricht maximal den auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträgen und ist aufgrund der Vielzahl von einzelnen Kundenforderungen breit gestreut. Die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten betrifft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, wird ihr durch Anwendung des vereinfachten Ansatzes nach IFRS 9 Rechnung getragen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten vor dem 31.12.2020 beziehungsweise dem 31.12.2019 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden mit den Eintreibungsquoten der beauftragten Inkassogesellschaften verglichen und gegebenenfalls angepasst. Weitere Anpassungen der Verlustquoten, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, beziehen, sind aufgrund der Kundenstruktur der Gruppe nicht notwendig.
Geleistete Anzahlungen werden zum großen Teil durch Bankbürgschaften abgesichert.
Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte nur mit Kontrahenten mit einem erstklassigen Kreditrating abgeschlossen.
Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch einen angemessenen Betrag zugesagter Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Am Ende der Berichtsperiode hielt der Hawesko- Konzern sofort verfügbare Bankguthaben und Kassenbestände von T€ 49.818 (Vorjahr: T€ 18.725). Infolge der Dynamik der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeiten stellt der Hawesko- Konzerns seine finanzielle Flexibilität durch die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit zugesagter Kreditlinien sicher.
Das Management überwacht mittels rollierender Prognose die Liquiditätsreserven des Hawesko- Konzerns (bestehend aus den nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien – vergleichen Sie dazu bitte Textziffer 36 – und den Zahlungsmitteln) auf Basis der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen auf Basis der Informationen aus den operativen Einheiten des Hawesko- Konzerns in Übereinstimmung mit den vom Hawesko- Konzern festgelegten Limits. Diese Limits variieren und berücksichtigen dabei die Liquidität des Markts, in dem das Konzernunternehmen tätig ist.
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Hawesko- Konzerns ist es, sicherzustellen, dass die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Hawesko- Konzerns auch in Zukunft erhalten bleiben.
Ein weiteres Ziel des Hawesko- Konzerns besteht darin, die Kapitalstruktur dauerhaft so zu gestalten, dass ihm auch weiterhin ein Bankenrating im Bereich »Investment Grade« sicher ist. Um das zu gewährleisten und um weiterhin eine dem Gewinn pro Aktie angemessene Dividende zahlen zu können, muss ein ausreichender Free-Cashflow erwirtschaftet werden. Damit bleibt die nachhaltige Optimierung des Working Capitals ein vorrangiges Ziel.
Die Kapitalstruktur wird anhand der Nettoverschuldung beziehungsweise Nettoliquidität gesteuert. Sie ist definiert als Summe aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten und Pensionsrückstellungen abzüglich flüssiger Mittel. Zum 31.12.2020 besteht eine Nettoverschuldung von T€ 102.078 (Vorjahr: Nettoverschuldung auf T€ 135.146).
Eine weitere wichtige Kennzahl des Kapitalmanagements ist die Kapitalrendite (ROCE). Es ist die Rendite, welche sich wie folgt berechnet:
Betriebsergebnis (EBIT), dividiert durch das durchschnittlich eingesetzte Kapital (das so genannte Capital Employed)
Dieses ergibt sich aus der Bilanzsumme (im Hawesko- Konzern) abzüglich zinsloser Verbindlichkeiten und Rückstellungen, aktivierter latenter Steuern sowie der liquiden Mittel.
Diese Kennzahl ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den IFRS und seine Definition und Berechnung kann bei anderen Unternehmen abweichen. Es wird eine dauerhafte Kapitalrendite (ROCE) angestrebt, die nachhaltig bei mindestens 14,0 Prozent liegt. Im Berichtsjahr wurde eine Rendite von 18,7 Prozent (Vorjahr: 12,3 Prozent) erreicht.
46.ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 264B HGB FÜR PERSONENGESELLSCHAFTEN
Die Konzerngesellschaft Deutschwein Classics GmbH & Co. KG macht für das Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 264b HGB Gebrauch. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
47.ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 264 ABSATZ 3 HGB FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN
Die Konzerngesellschaften IWL Internationale Wein-Logistik GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH, Jacques’ Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH, Wein & Vinos GmbH, Wein Service Bonn GmbH, Carl Tesdorpf GmbH, The Wine Company Hawesko GmbH, Weinland Ariane Abayan GmbH, Wein Wolf GmbH, Alexander Baron von Essen Weinhandelsgesellschaft mbH, Grand Cru Distributionsgesellschaft mbH (vormals: CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft m.b.H.) und Volume Spirits GmbH machen für das Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
48.ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 291 HGB FÜR TEILKONZERNE
Die Teilkonzerne der Wein Service Bonn GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH, Jacques‘ Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH, CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH und WeinArt Handelsgesellschaft mbH machen im Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 291 Absatz 1 HGB Gebrauch, da sie in den befreienden Konzernabschluss der Hawesko Holding AG einbezogen worden sind. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
49.ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex wurde am 03.04.2020 abgegeben und ist dauerhaft im Internet zugänglich unter (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance).
50.ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Nach IAS 24 werden die folgenden Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen gemacht:
Der Hawesko-Konzern wird von der TOCOS Beteiligung GmbH beherrscht, die 72,6 Prozent (Vorjahr: 72,6 Prozent) der Aktien der Hawesko Holding AG hält. Die oberste beherrschende Person ist Detlev Meyer.
Es wurden Waren von der St. Antony Weingut GmbH & Co. KG, die von Detlev Meyer maßgeblich beeinflusst wird, im Wert von T€ 367 (Vorjahr: T€ 290) bezogen. Außerdem wurden Waren von der Heyl zu Herrnsheim Weinkellerei GmbH, die ebenfalls von Detlev Meyer maßgeblich beeinflusst wird, in Höhe von T€ 979 (Vorjahr: T€ 190) bezogen. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus Waren von nahestehenden Personen und Unternehmen in einem Umfang von T€ 383 eingekauft. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres betrug das Ordervolumen T€ 239.
Für ein Büro- und Lagergebäude in Tornesch wurde insgesamt eine Miete in Höhe von T€ 369 (Vorjahr: T€ 0) an die ATL Objektverwaltung GmbH, die maßgeblich von Detlev Meyer beeinflusst wird, gezahlt.
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Forderungen (Vorjahr: T€ 0) und keine Verbindlichkeiten (Vorjahr: T€ 0).
Vorstand und Aufsichtsrat sind als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24.9 anzusehen. Im Berichtszeitraum lagen Geschäftsbeziehungen zwischen Aufsichtsrat beziehungsweise Vorstand und in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vor.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr in Klammern) folgende Gesamtbezüge gewährt:
Variable Bezüge | Fixe Bezüge | Sitzungsgeld | Vergütung für persönlich erbrachte Leistungen | Summe | |
Detlev Meyer (Vorsitzender) | 109 | 8 | 28 | 0 | 145 |
| (36) | (8) | (25) | (0) | (69) |
Thomas R. Fischer (stellvertretender Vorsitzender) | 82 | 6 | 20 | 0 | 108 |
| (27) | (6) | (19) | (0) | (52) |
Dr. Jörg Haas | 54 | 4 | 13 | 0 | 71 |
| (18) | (4) | (12) | (0) | (34) |
Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker | 54 | 4 | 14 | 10 | 82 |
| (18) | (4) | (13) | (0) | (35) |
Wilhelm Weil | 55 | 4 | 9 | 0 | 68 |
| (18) | (4) | (9) | (0) | (31) |
Kim-Eva Wempe | 55 | 4 | 8 | 0 | 67 |
| (18) | (4) | (8) | (0) | (30) |
SUMME | 409 | 30 | 92 | 10 | 541 |
| (135) | (30) | (86) | (0) | (251) |
Zusätzlich wurden 2020 von dem Weingut Robert Weil, dessen Direktor Wilhelm Weil ist, Waren im Wert von T€ 383 (Vorjahr: T€ 239) bezogen. Weiterhin wurden mit der Gerhard D. Wempe KG, deren geschäftsführende Gesellschafterin Kim-Eva Wempe ist, Umsätze in Höhe von T€ 161 (Vorjahr: T€ 249) erzielt. Schließlich wurden von Unternehmen im mittelbaren Besitz von Dr. Jörg Haas Dienstleistungen in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 0) in Anspruch genommen.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr in Klammern) folgende Gesamtbezüge gewährt:
Erfolgsunabhängig | Erfolgsabhängig mit langfristiger Anreizwirkung | Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Gesamt | |
Thorsten Hermelink | 515 | 335 | 0 | 850 |
| (507) | (335) | (0) | (842) |
Raimund Hackenberger | 342 | 220 | 0 | 562 |
| (311) | (200) | (0) | (511) |
Alexander Borwitzky | 319 | 207 | 0 | 526 |
| (319) | (207) | (0) | (526) |
Nikolaus von Haugwitz (bis 31.03.2019) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (129) | (30) | (661) | (820) |
| 1.176 | 762 | 0 | 1.938 |
GESAMT | (1266) | (772) | (661) | (2699) |
Zusätzlich wurden einzelnen Vorstandsmitgliedern Sachleistungen in unwesentlicher Höhe gewährt.
Grundsätzlich sind alle Leistungen kurzfristig fällig, soweit nicht anders angegeben. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Bernd Hoolmans wurde eine Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres und ein Invalidengeld zugesagt; für diese Zusage ist zum 31.12.2020 eine Rückstellung in Höhe von T€ 268 (Vorjahr: T€ 271) bilanziert worden. Herr Hoolmans bezieht daraus seit August 2015 ein monatliches Altersruhegeld von T€ 1.
Gegenüber Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestanden im Geschäftsjahr 2020 – ebenso wie im Vorjahr – keine Kredite.
In der Bilanz sind Rückstellungen für Verpflichtungen beziehungsweise kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat in Höhe von T€ 1.407 enthalten (Vorjahr: T€ 740).
Zum 31.12.2020 hielt – direkt und indirekt – der Aufsichtsrat 6.532.376 Stück Aktien der Hawesko Holding AG, von denen 6.522.376 dem Vorsitzenden (Vorjahr: 6.522.376) und einer Anzahl von 10.000 Dr. Jörg Haas (Vorjahr: 0 ) zuzurechnen waren.
Zum 31.12.2020 hält der Vorstand 1.500 Aktien der Hawesko Holding AG, davon sind 500 Thorsten Hermelink (Vorjahr: 500) und 1.000 Alexander Borwitzky (Vorjahr: 500) zuzurechnen sind.
Außer den genannten Sachverhalten gab es im Berichtsjahr keine weiteren wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit Vorstand und Aufsichtsrat.
Es bestehen keine wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen mit nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen.
gemäß § 313 Absatz 2 HGB zum 31.12.2020
Sitz | Eigenkapital in T€ | Beteiligungsquote in % | Jahresergebnis 2020 in T€ | |
A. DIREKTE BETEILIGUNGEN |
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Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH** | Hamburg | 6.165 | 100 | 12.668 |
Jacques’ Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH** | Düsseldorf | 537 | 100 | 21.355 |
Wein & Co. Handelsges. m.b.H. | Vösendorf (Österreich) | 399 | 100 | 459 |
Grand Cru Select Distributionsgesellschaft mbH (vormals: CWD Champagner und Wein Distributionsgesellschaft m.b.H.) | Hamburg | 466 | 100 | 161 |
Wein Service Bonn GmbH** | Bonn | 8.443 | 100 | 2.712 |
IWL Internationale Wein Logistik GmbH** | Tornesch | 26 | 100 | -739 |
Wein & Vinos GmbH | Berlin | 6.869 | 90 | 5.869 |
WirWinzer GmbH | München | -595 | 65,67 | 1.493 |
WeinArt Handelsgesellschaft mbH | Gelsenheim | 1.953 | 51 | 481 |
Vins de Prestige Classics S.A.R.L en liquidation (vormals: Château Classic – Le Monde des Grands Bordeaux S.A.R.L. en liquidation)* | Bordeaux (Frankreich) | -4.080 | 100 | -7 |
Sélection de Bordeaux S.A.R.L. | Straßburg (Frankreich) | -16 | 100 | -7 |
Globalwine AG*** | Zürich (Schweiz) | 1.284 | 95 | 889 |
* Davon 10 %direkte Beteiligung durch Sélection de Bordeaux SARL
** Vor Ergebnisabführung
*** Das Eigenkapital wurde mit einem Umrechnungskurs von CHF/EUR 1,0802 (Stichtag) und der Jahresüberschuss mit einem Kurs von CHF/EUR 1,08139 (Durchschnitt) umgerechnet
**** Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
Sitz | Eigenkapital in T€ | Beteiligungsquote in % | Jahresergebnis 2020 in T€ | |
B. INDIREKTE BETEILIGUNGEN |
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BETEILIGUNGEN DER |
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Carl Tesdorpf GmbH | Lübeck | 34 | 100 | 380 |
The Wine Company Hawesko GmbH | Hamburg | -1.331 | 100 | 1.138 |
BETEILIGUNGEN DER |
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Jacques’ Wein-Depot Weinhandelsgesellschaft m.b.H. i.L. | Salzburg (Österreich) | 77 | 100 | -21 |
BETEILIGUNGEN DER |
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Wein Wolf Import GmbH & Co. Vertriebs KG | Salzburg (Österreich) | 678 | 100 | 316 |
Verwaltungsgesellschaft Wein Wolf Import GmbH | Salzburg (Österreich) | 86 | 100 | 8 |
Wein Wolf GmbH** | Bonn | 2.160 | 100 | 2.030 |
Alexander Baron von Essen Weinhandelsgesellschaft mbH | Bonn | 633 | 100 | 20 |
Global Eastern Wine Holding GmbH | Bonn | 1.696 | 100 | 501 |
Weinland Ariane Abayan GmbH** | Hamburg | 1.831 | 100 | 3.534 |
Volume Spirits GmbH | Bonn (vormals Hamburg) | -481 | 100 | -600 |
Deutschwein Classics GmbH & Co. KG | Bonn | 700 | 100 | -100 |
Deutschwein Classics Verwaltungsgesellschaft mbH | Bonn | 38 | 100 | 2 |
BETEILIGUNGEN DER |
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Grand Cru Select Weinhandelsgesellschaft mbH | Hamburg | 657 | 75 | 157 |
BETEILIGUNGEN DER |
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WeinArt Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH**** | Geisenheim | 46 | 100 | 1 |
51.HONORARAUFWAND FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Der Honoraraufwand für den Abschlussprüfer stellt sich wie folgt dar:
2020 | 2019 | |
Abschlussprüfung | 653 | 538 |
Steuerberatung | 0 | 0 |
Sonstige Leistungen | 138 | 6 |
GESAMT | 791 | 544 |
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzerngesellschaften sowie die Konzernabschlussprüfung.
52.EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns für das Berichtsjahr 2020 sind nicht eingetreten.