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Jahresfinanzbericht 2025 | DE
INNOVATION TRIFFT
VERANTWORTUNG.
Medieninhaber, Hersteller und Verlagsort:
AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausener Straße 61
5282 Ranshofen, Österreich
Telefon: +43 (0) 7722 8010
E-Mail: office@amag.at
Web: www.amag.at
Bilder: AMAG Austria Metall AG, Adobe Stock, Urheber bei den Bildern
Grafische Konzeption, Layout und Satz:
Gerald Pall, Marketing, AMAG Austria Metall AG,
Teilweise inhouse produziert mit firesys
Kennzahlen der AMAG-Gruppe 3
KONZERNLAGEBERICHT
Nichtfinanzielle Erklärung 5
Wirtschaftliches Umfeld 127
Geschäftsentwicklung 131
Finanzielle Leistungsindikatoren 138
Segmentberichterstattung 139
Risiko- und Chancenbericht 146
Verweis Corporate Governance-Bericht 156
Angaben zu § 243A Abs. 1 UGB 157
Ausblick 159
CORPORATE GOVERNANCE
Bericht des Aufsichtsrats 163
Corporate Governance-Bericht 165
KONZERNABSCHLUSS
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025 173
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025 174
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2025 175
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2025 176
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr 2025 177
Erläuterungen zum Konzernabschluss 178
INFORMATIONEN
Erklärung des Vorstands gem. § 124 (1) Börseg 2018 269
Bestätigungsvermerk 270
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2025 275
ESRS-Index 279
ESRS 2 Anlage B 283
Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 288
Glossar 289
JAHRESABSCHLUSS PER 31. DEZEMBER 2025
INHALT
Seite 02 | 337
DISCLAIMER :
Die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsbezogenen
Einschätzungen und Aussagen wurden auf Basis aller der AMAG bis zum 16. Februar
2026 zur Verfügung stehenden Informationen getroffen. Sollten die den Prognosen
zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen, Zielsetzungen nicht erreicht wer-
den oder Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit
erwarteten Ergebnissen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche
Prognosen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuent-
wickeln. Dieser Bericht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und die Daten
wurden überprüft. Rundungs-, Übermittlungs- oder Druckfehler können dennoch
nicht ausgeschlossen werden. Generell kann es aufgrund von Rundungen zu
Abweichungen bei den dargestellten Werten, Summierungen und Prozentangaben
kommen. Die AMAG und deren Vertreter übernehmen insbesondere für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Informationen
keine Haftung. Dieser Bericht ist auch in englischer Sprache verfügbar, wobei in
Zweifelsfällen die deutschsprachige Version maßgeblich ist.
Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von
Wertpapieren der AMAG dar.
51
GESCHÄFTSBERICHT 2025
AMAG Austria Metall AG
ÖKONOMIE Einheit 2025 2024 Änderung in %
Absatz Tonnen 417.600 425.000 -1,7
Externer Absatz Tonnen 382.800 390.600 -2,0
Umsatzerlöse
Mio. EUR 1.478,5 1.448,8 2,1
EBITDA Mio. EUR 137,0 179,2 -23,5
EBITDA-Marge % 9,3 12,4 -
Betriebsergebnis (EBIT) Mio. EUR 56,9 77,1 -26,2
EBIT-Marge % 3,8 5,3 -
Ergebnis vor Steuern (EBT) Mio. EUR 43,4 66,1 -34,3
Ergebnis nach Ertragsteuern Mio. EUR 34,0 43,2 -21,3
Ergebnis nicht beherrschender Anteile Mio. EUR 0,0 0,0 -
Ergebnis je Aktie EUR/Aktie 0,96 1,23 -21,3
Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit Mio. EUR 168,1 119,0 41,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit Mio. EUR -52,8 -87,2 -39,5
Bilanzsumme Mio. EUR 1.658,3 1.750,6 -5,3
Eigenkapital Mio. EUR 717,1 740,9 -3,2
Eigenkapitalquote % 43,2 42,3 -
Working Capital Employed Mio. EUR 508,1 567,8 -10,5
Capital Employed Mio. EUR 1.131,8 1.177,4 -3,9
ROCE % 3,9 4,4 -
ROE % 4,7 5,8 -
Nettofinanzverschuldung Mio. EUR 321,0 382,3 -16,0
Verschuldungsgrad (Gearing) % 44,8 51,6 -
* Kennzahlen beziehen sich auf den AMAG-Standort Ranshofen.
** Kennzahlen beziehen sich auf den AMAG-Standort Ranshofen und inkludieren AMAG components.
*** Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und seit Juli 2024 auch ohne
Ferialpraktikanten (Anpassung auch rückwirkend für 2024 erfolgt). Enthält den 20%igen Personalanteil der Beteiligung an der
Elektrolyse Alouette sowie das Personal von AMAG components.
ÖKOLOGIE
*
Einheit 2025 2024 Änderung in %
Verarbeiteter Aluminiumschrott Tonnen 296.700 294.700 0,7
Durchschnittliche Schrotteinsatzrate % 77,6 76,0 -
Spezifischer Energieverbrauch kWh/t 1.168 1.180 -1,0
Spezifische CO
2
-Emissionen (Scope 1 & 2)
Tonnen
CO
2
/Tonne
0,162 0,163 -0,6
Spezifische Nutzwasserentnahme m
3
/Tonne 4,8 5,1 -4,8
Spezifische Abfallmenge
1)
kg/Tonne 16,8 18,5 -9,2
SOZIALES & GOVERNANCE
**
Unfallrate TRIFR (inkl. Leiharbeitende) 200.000 h 1,4 1,9 -26,3
Mitarbeiter:innen der AMAG-Gruppe
***
Vollzeit-
äquivalent
2.185 2.237 -2,3
Frauenanteil % 16 16 -
Mitarbeiterfluktuation % 6,2 6,0 -
Eingereichte KVP-Vorschläge
*
Summe 4.990 9.455 -47,2
Stundenanzahl für Aus- und Weiterbildung h/Mitarbeiter:in 25 27 -6,3
Spenden- und Sponsoringausgaben EUR 99.400 136.400 -27,1
Compliance-Verstöße
2)
Anzahl 0 1 -
INNOVATION
Spezialitätenanteil Walzprodukte
*
% 52,0 58,0 -
Aufwendungen Forschung & Entwicklung Mio. EUR 24,6 25,2 -2,4
Mitarbeiter:innen im Bereich Forschung &
Entwicklung
Köpfe per
31.12.
160 167 -4,2
1)
Spezifische Abfallmenge 2024 (exkl. Salzschlacke) gemäß Meldung der Jahresabfallbilanz zum 15. März 2025 korrigiert.
2)
Im Berichtszeitraum 2024 wurde über die „AMAG Compliance Line“ ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften
gemeldet. Der Vorfall konnte durch die Umsetzung entsprechender Maßnahmen rasch behoben werden. Zur Vermeidung
zukünftiger Verstöße wurde u.a. eine Datenschutzschulung durchgeführt.
KENNZAHLEN DER AMAG-GRUPPE
KENNZAHLEN DER AMAG-GRUPPE
Seite 03 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
Nichtfinanzielle Erklärung 5
Unternehmensprofil 5
A Allgemeine Informationen 10
Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung 11
Integrierte Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie 13
Stakeholdermanagement 19
Wesentlichkeitsanalyse 22
Nachhaltigkeitsprogramm 26
B Informationen zum Bereich Umwelt (Environment) 31
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung) 32
E1 - Klimawandel 37
E2 - Umweltverschmutzung 55
E4 - Biodiversität 62
E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 66
C Informationen zum Bereich Soziales (Social) 79
S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens 80
S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 105
D Informationen zum Bereich Unternehmensführung (Governance) 111
G1 - Unternehmensführung 112
Wirtschaftliches Umfeld 127
Geschäftsentwicklung 131
Finanzielle Leistungsindikatoren 138
Segmentberichterstattung 139
Risiko- und Chancenbericht 146
Verweis Corporate Governance-Bericht 156
Angaben zu § 243A Abs. 1 UGB 157
Ausblick 159
CORPORATE GOVERNANCE
KONZERNABSCHLUSS
INFORMATIONEN
JAHRESABSCHLUSS PER 31. DEZEMBER 2025
KONZERNLAGEBERICHT
Seite 04 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
UNTERNEHMENSPROFIL
(ESRS 2 SBM-1)
Vielfältigkeit – sei es bei Produkten oder in Bezug auf Nachhaltigkeit – steht für die AMAG-Gruppe im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit und wird durch eine einzigartige Wertschöpfungskette unterstützt.
Die Standorte der Vertriebsgesellschaften finden sich auf der AMAG-Webseite unter https://www.amag-al4u.com/kontakt/anfahrt.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Seite 05 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSSEGMENTE DER AMAG IM ÜBERBLICK
Externe Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe* in Mio. EUR
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Umsatz nach Segmenten
Walzen Mio. EUR 1.024,7 990,9
Gießen Mio. EUR 131,4 141,3
Metall Mio. EUR 315,0 311,1
Service Mio. EUR 7,5 5,4
gesamt Mio. EUR 1.478,5 1.448,8
* inkl. 20 % Umsatzanteil an der Alouette
Absatz in Tonnen
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Absatz nach Segmenten
Walzen t 204.200 205.400
Gießen t 90.700 93.200
Metall t 122.700 126.400
Service t 0 0
gesamt t 417.600 425.000
Mitarbeitende**
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Beschäftigte nach Segmenten
Walzen Stichtag/Köpfe 1.729 1.799
Gießen Stichtag/Köpfe 112 119
Metall Stichtag/Köpfe 8 7
Service Stichtag/Köpfe 266 267
gesamt Stichtag/Köpfe 2.115 2.192
**Standort Ranshofen (Ö) sowie AMAG components-Standorte in Übersee am Chiemsee und Karlsruhe (D)
Segment Walzen: Absatz nach Industrien
Dargestellt werden jeweils die Mengenveränderung gegenüber dem Vorjahr (2024) in
Tsd. Tonnen sowie der prozentuelle Anteil am Gesamtabsatz 2025 im Segment Walzen.
Absatz nach Industrien
Prozentuelle
Verteilung
2025
Mengen-
veränderung ggü.
2024
Abweichung zu
2024
Automobil (OEM)
18 % -6,3 kt -3 %-Pkt.
Luftfahrt 12 % -6,1 kt -3 %-Pkt.
Sonstiger Transport (LKW) 3 % -2,5 kt -1 %-Pkt.
Industrielle Anwendungen 35 % +15,1 kt +8 %-Pkt.
Wärmetauscher 12 % -0,8 kt +/-0 %-Pkt.
Sport/Architektur/Elektronik/
Sonstiges
6 % -1,5 kt -1 %-Pkt.
Verpackung 14 % +0,8 kt +/-0 %-Pkt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSMODELL
Die AMAG Austria Metall AG produziert hochwertige Aluminiumhalbzeuge, -bauteile, -guss- und
- knetlegierungen sowie Primäraluminium. Dabei vereint das Unternehmen höchste Qualität der
Produkte, Effizienz in der Produktion, ein breites Produktportfolio mit hohem Spezialitätenanteil und
höchste Kompetenz im Aluminium-Recycling in einzigartiger Weise.
Der Hauptsitz der AMAG-Gruppe befindet sich in Ranshofen, Österreich. Dort werden zum einen
Recycling-Gusslegierungen hergestellt, welche an die weiterverarbeitende Industrie in Form von Mas-
seln und Sows, aber auch in Form von Flüssigaluminium geliefert und insbesondere für den Formguss
eingesetzt werden. Zum anderen werden in Ranshofen hochqualitative Aluminiumwalzprodukte in
Form von Blechen, Bändern und Platten hergestellt. Das breite Produktportfolio umfasst hochfeste
Werkstoffe, Trittbleche, Glanzprodukte, lotplattierte Bleche, Folienvorwalzbänder für die Verpa-
ckungsindustrie, Präzisionsplatten sowie Kathodenbleche. Diese Produkte kommen in vielen unter-
schiedlichen Industrien zum Einsatz, wie z.B. in der Luftfahrt-, Automobil-, Maschinenbau-, Verpa-
ckungs-, Elektro-, Sport- und Konsumgüterindustrie sowie in der Architektur.
Die für die Herstellung von Walzprodukten notwendigen Walzbarren werden zum Großteil in der
eigenen Knetlegierungsgießerei gefertigt. Die Vormaterialbasis für die beiden Gießereien besteht hier-
bei zu 75 bis 80 % aus Aluminiumschrott, der neben dem konzerninternen Kreislauf insbesondere
aus der Finalproduktion der weiterverarbeitenden Industrie und aus Produkten am Ende ihres Lebens-
zyklus stammt. Da Aluminium ohne Qualitätsverlust nahezu unendlich oft rezyklierbar ist, können
Aluminiumschrotte wiederholt in die Wertschöpfungskette eingebracht und zur Herstellung von qua-
litativ hochwertigen Aluminiumprodukten verwendet werden. Das Recycling von Aluminium benötigt
nur ca. 5 % der Energie, die zur Herstellung von Primäraluminium benötigt wird.
AMAG baut die Recycling-Kompetenzen kontinuierlich aus und kann damit Kunden mit innovativen
Produkten, die einen optimierten ökologischen Fußabdruck aufweisen, versorgen. Besonders hervor-
zuheben sind Walz- und Gussprodukte aus der AMAG AL4
®
ever-Familie. Neben der Verwendung von
erneuerbarer elektrischer Energie und einem möglichst hohen Rezyklatanteil spielen auch Energie-
und Ressourceneffizienz eine bedeutende Rolle, um einen möglichst geringen CO
2
-Fußabdruck zu
erreichen. Seit 2024 ergänzen Primäraluminiumprodukte mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck
das AMAG AL4
®
ever-Portfolio. Die Berechnung der produktbezogenen CO
2
-Fußabdrücke ist nach
ISO 14067 extern verifiziert, wobei der Rezyklatanteil nach ISO 14021 in der jeweils aktuellen Fas-
sung definiert wird – beides anerkannte und weltweit gültige Normen. Ein Zertifikat garantiert den
Kunden die niedrigen Emissionswerte der AMAG AL4
®
ever-Produkte.
Darüber hinaus hält AMAG 20 % an der Elektrolyse Alouette in Kanada, der größten Elektrolyse in
Nord- und Südamerika. Die Elektrolyse produziert Primäraluminium in Form von Low-Profile Sows.
Die Produktion erfolgt durch den effizienten Einsatz von elektrischer Energie aus Wasserkraft, einher-
gehend mit einer vorbildlichen Umweltbilanz, vor allem hinsichtlich CO
2
-Emissionen. Die Tonerdever-
sorgung der Alouette wird durch die Eigentümer sichergestellt. Der Rohstoffbedarf wird bei großen
Minenkonzernen und Rohstoffhändlern eingedeckt.
An den Standorten der AMAG components in Übersee am Chiemsee und Karlsruhe werden durch
mechanische Bearbeitung (z.B. Fräsen und Bohren) Spezialkomponenten aus Aluminium und
Hartmetall (Titan, Stahl) für die internationale Luft- und Raumfahrtindustrie hergestellt.
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Die AMAG Austria Metall AG führt als Konzernholding das Geschäft über die vier Segmente Metall,
Gießen, Walzen und Service.
Segment Metall
Das Segment Metall enthält den 20%-Anteil an der Elektrolyse Alouette und verantwortet innerhalb
der AMAG-Gruppe die Steuerung der Metallströme, die Absicherung der operativen AMAG-Gesell-
schaften gegen das Aluminiumpreisrisiko sowie die Vermarktung des Primäraluminiums. Die kanadi-
sche Alouette ist eine der effizientesten Elektrolysen weltweit, mit langfristig abgesicherter erneuer-
barer Energieversorgung aus Wasserkraft in einem politisch stabilen Land.
Segment Gießen
Das Segment Gießen innerhalb der AMAG-Gruppe beinhaltet die Produktion von hochwertigen
Recycling-Gusslegierungen aus Aluminiumschrotten. Das Produktportfolio umfasst kundenspezifi-
sche Aluminiumwerkstoffe in Form von Masseln, Sows und Flüssigmetall.
Segment Walzen
Das Segment Walzen ist innerhalb der AMAG-Gruppe für die Produktion und den Vertrieb von Walzpro-
dukten (Bleche, Bänder und Platten), Präzisionsgussplatten und -walzplatten zuständig. Das Walz-
werk ist dabei auf Premiumprodukte für ausgewählte Produktmärkte spezialisiert. Die Walzbarrengie-
ßerei versorgt das Walzwerk mit Walzbarren mit überwiegend sehr hohem Schrottanteil und geringer
CO
2
-Intensität. AMAG components wird ebenfalls innerhalb des Segments Walzen abgebildet.
Segment Service
Das Segment Service umfasst neben der Konzernleitung unter anderem Dienste wie das Facility-
Management (Gebäude- und Flächenmanagement), die Energieversorgung, die Abfallentsorgung so-
wie die Einkaufs- und Materialwirtschaft. Dieses Segment schafft damit die Voraussetzungen dafür,
dass sich die operativen Segmente auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Ebenfalls in diesem
Segment enthalten ist der innovative Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung coilDNA.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSSEGMENTE DER AMAG IM ÜBERBLICK
Externe Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe* in Mio. EUR
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Umsatz nach Segmenten
Walzen Mio. EUR 1.024,7 990,9
Gießen Mio. EUR 131,4 141,3
Metall Mio. EUR 315,0 311,1
Service Mio. EUR 7,5 5,4
gesamt Mio. EUR 1.478,5 1.448,8
* inkl. 20 % Umsatzanteil an der Alouette
Absatz in Tonnen
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Absatz nach Segmenten
Walzen t 204.200 205.400
Gießen t 90.700 93.200
Metall t 122.700 126.400
Service t 0 0
gesamt t 417.600 425.000
Mitarbeitende**
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Beschäftigte nach Segmenten
Walzen Stichtag/Köpfe 1.729 1.799
Gießen Stichtag/Köpfe 112 119
Metall Stichtag/Köpfe 8 7
Service Stichtag/Köpfe 266 267
gesamt Stichtag/Köpfe 2.115 2.192
**Standort Ranshofen (Ö) sowie AMAG components-Standorte in Übersee am Chiemsee und Karlsruhe (D)
Segment Walzen: Absatz nach Industrien
Dargestellt werden jeweils die Mengenveränderung gegenüber dem Vorjahr (2024) in
Tsd. Tonnen sowie der prozentuelle Anteil am Gesamtabsatz 2025 im Segment Walzen.
Absatz nach Industrien
Prozentuelle
Verteilung
2025
Mengen-
veränderung ggü.
2024
Abweichung zu
2024
Automobil (OEM) 18 % -6,3 kt -3 %-Pkt.
Luftfahrt 12 % -6,1 kt -3 %-Pkt.
Sonstiger Transport (LKW) 3 % -2,5 kt -1 %-Pkt.
Industrielle Anwendungen 35 % +15,1 kt +8 %-Pkt.
Wärmetauscher 12 % -0,8 kt +/-0 %-Pkt.
Sport/Architektur/Elektronik/
Sonstiges
6 % -1,5 kt -1 %-Pkt.
Verpackung 14 % +0,8 kt +/-0 %-Pkt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSMODELL
Die AMAG Austria Metall AG produziert hochwertige Aluminiumhalbzeuge, -bauteile, -guss- und
- knetlegierungen sowie Primäraluminium. Dabei vereint das Unternehmen höchste Qualität der
Produkte, Effizienz in der Produktion, ein breites Produktportfolio mit hohem Spezialitätenanteil und
höchste Kompetenz im Aluminium-Recycling in einzigartiger Weise.
Der Hauptsitz der AMAG-Gruppe befindet sich in Ranshofen, Österreich. Dort werden zum einen
Recycling-Gusslegierungen hergestellt, welche an die weiterverarbeitende Industrie in Form von Mas-
seln und Sows, aber auch in Form von Flüssigaluminium geliefert und insbesondere für den Formguss
eingesetzt werden. Zum anderen werden in Ranshofen hochqualitative Aluminiumwalzprodukte in
Form von Blechen, Bändern und Platten hergestellt. Das breite Produktportfolio umfasst hochfeste
Werkstoffe, Trittbleche, Glanzprodukte, lotplattierte Bleche, Folienvorwalzbänder für die Verpa-
ckungsindustrie, Präzisionsplatten sowie Kathodenbleche. Diese Produkte kommen in vielen unter-
schiedlichen Industrien zum Einsatz, wie z.B. in der Luftfahrt-, Automobil-, Maschinenbau-, Verpa-
ckungs-, Elektro-, Sport- und Konsumgüterindustrie sowie in der Architektur.
Die für die Herstellung von Walzprodukten notwendigen Walzbarren werden zum Großteil in der
eigenen Knetlegierungsgießerei gefertigt. Die Vormaterialbasis für die beiden Gießereien besteht hier-
bei zu 75 bis 80 % aus Aluminiumschrott, der neben dem konzerninternen Kreislauf insbesondere
aus der Finalproduktion der weiterverarbeitenden Industrie und aus Produkten am Ende ihres Lebens-
zyklus stammt. Da Aluminium ohne Qualitätsverlust nahezu unendlich oft rezyklierbar ist, können
Aluminiumschrotte wiederholt in die Wertschöpfungskette eingebracht und zur Herstellung von qua-
litativ hochwertigen Aluminiumprodukten verwendet werden. Das Recycling von Aluminium benötigt
nur ca. 5 % der Energie, die zur Herstellung von Primäraluminium benötigt wird.
AMAG baut die Recycling-Kompetenzen kontinuierlich aus und kann damit Kunden mit innovativen
Produkten, die einen optimierten ökologischen Fußabdruck aufweisen, versorgen. Besonders hervor-
zuheben sind Walz- und Gussprodukte aus der AMAG AL4
®
ever-Familie. Neben der Verwendung von
erneuerbarer elektrischer Energie und einem möglichst hohen Rezyklatanteil spielen auch Energie-
und Ressourceneffizienz eine bedeutende Rolle, um einen möglichst geringen CO
2
-Fußabdruck zu
erreichen. Seit 2024 ergänzen Primäraluminiumprodukte mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck
das AMAG AL4
®
ever-Portfolio. Die Berechnung der produktbezogenen CO
2
-Fußabdrücke ist nach
ISO 14067 extern verifiziert, wobei der Rezyklatanteil nach ISO 14021 in der jeweils aktuellen Fas-
sung definiert wird – beides anerkannte und weltweit gültige Normen. Ein Zertifikat garantiert den
Kunden die niedrigen Emissionswerte der AMAG AL4
®
ever-Produkte.
Darüber hinaus hält AMAG 20 % an der Elektrolyse Alouette in Kanada, der größten Elektrolyse in
Nord- und Südamerika. Die Elektrolyse produziert Primäraluminium in Form von Low-Profile Sows.
Die Produktion erfolgt durch den effizienten Einsatz von elektrischer Energie aus Wasserkraft, einher-
gehend mit einer vorbildlichen Umweltbilanz, vor allem hinsichtlich CO
2
-Emissionen. Die Tonerdever-
sorgung der Alouette wird durch die Eigentümer sichergestellt. Der Rohstoffbedarf wird bei großen
Minenkonzernen und Rohstoffhändlern eingedeckt.
An den Standorten der AMAG components in Übersee am Chiemsee und Karlsruhe werden durch
mechanische Bearbeitung (z.B. Fräsen und Bohren) Spezialkomponenten aus Aluminium und
Hartmetall (Titan, Stahl) für die internationale Luft- und Raumfahrtindustrie hergestellt.
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Die AMAG Austria Metall AG führt als Konzernholding das Geschäft über die vier Segmente Metall,
Gießen, Walzen und Service.
Segment Metall
Das Segment Metall enthält den 20%-Anteil an der Elektrolyse Alouette und verantwortet innerhalb
der AMAG-Gruppe die Steuerung der Metallströme, die Absicherung der operativen AMAG-Gesell-
schaften gegen das Aluminiumpreisrisiko sowie die Vermarktung des Primäraluminiums. Die kanadi-
sche Alouette ist eine der effizientesten Elektrolysen weltweit, mit langfristig abgesicherter erneuer-
barer Energieversorgung aus Wasserkraft in einem politisch stabilen Land.
Segment Gießen
Das Segment Gießen innerhalb der AMAG-Gruppe beinhaltet die Produktion von hochwertigen
Recycling-Gusslegierungen aus Aluminiumschrotten. Das Produktportfolio umfasst kundenspezifi-
sche Aluminiumwerkstoffe in Form von Masseln, Sows und Flüssigmetall.
Segment Walzen
Das Segment Walzen ist innerhalb der AMAG-Gruppe für die Produktion und den Vertrieb von Walzpro-
dukten (Bleche, Bänder und Platten), Präzisionsgussplatten und -walzplatten zuständig. Das Walz-
werk ist dabei auf Premiumprodukte für ausgewählte Produktmärkte spezialisiert. Die Walzbarrengie-
ßerei versorgt das Walzwerk mit Walzbarren mit überwiegend sehr hohem Schrottanteil und geringer
CO
2
-Intensität. AMAG components wird ebenfalls innerhalb des Segments Walzen abgebildet.
Segment Service
Das Segment Service umfasst neben der Konzernleitung unter anderem Dienste wie das Facility-
Management (Gebäude- und Flächenmanagement), die Energieversorgung, die Abfallentsorgung so-
wie die Einkaufs- und Materialwirtschaft. Dieses Segment schafft damit die Voraussetzungen dafür,
dass sich die operativen Segmente auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Ebenfalls in diesem
Segment enthalten ist der innovative Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung coilDNA.
Seite 07 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Lieferkette und in der Förderung von Menschen-, Arbeits- und Sozialrechten. Hinsichtlich Auswirkun-
gen, Risken und Chancen auf die Umwelt (biologische Vielfalt und Ökosysteme) sowie auf betroffene
Gemeinschaften in der Lieferkette verlangt das Unternehmen von Lieferanten und deren Zulieferkette
die Einhaltung derselben hohen Standards wie AMAG.
Die am Standort Ranshofen produzierten Aluminiumhalbfabrikate werden in verschiedensten Indust-
rien weiterverarbeitet, u.a. bei AMAG components (Deutschland) zur Herstellung von einbaufertigen
Strukturteilen und Baugruppen für die Luft- und Raumfahrtindustrie. Über die Rückführung von Pro-
duktionsabfällen und den Einsatz von Schrotten nach der Produktnutzung schließt sich am Standort
Ranshofen der ressourcenschonende Kreislauf.
Aufgrund der vorwiegenden Produktion von Aluminiumhalbzeugen unterhält AMAG kaum direkte Be-
ziehungen zu Endnutzern. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette erstreckt sich über die von AMAG
belieferten Industrien zur Weiterverarbeitung (weitere Informationen siehe Abschnitt
Geschäftsmo-
dell
).
Darüber hinaus hält AMAG eine 20-prozentige Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada,
dem größten Primäraluminiumhersteller der amerikanischen Kontinente. Dabei handelt es sich um
ein strategisches Investment, da durch die jährliche Produktion von über 600.000 Tonnen Primäralu-
minium die Rohstoffversorgung der AMAG abgesichert ist.
Durch die Versorgung mit elektrischer Energie aus Wasserkraft sowie laufende Optimierungen der
Produktionstechnologie verfügt Alouette im internationalen Vergleich über einen außerordentlich
niedrigen CO
2
-Fußabdruck.
Dass die Alouette in ihrer Primärproduktion nicht nur am eigenen Produktionsstandort, sondern auch
in der Vorlieferkette sehr hohen Anforderungen gerecht wird, bestätigt auch hier die Zertifizierung
sowohl nach dem ASI-Performance-Standard als auch nach dem ASI-Chain-of-Custody-Standard. Bei
der Tonerdeversorgung der Alouette einigten sich die Alouette-Partner auf die priorisierte Beschaffung
aus ASI-zertifizierten Quellen. Diese Bestätigung der Einhaltung umfassender Nachhaltigkeitsanfor-
derungen durch die unabhängige Institution ASI stellt ein zentrales Element zur Sicherstellung von
Transparenz und Qualität dar.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK
Die AMAG Austria Metall AG blickt auf ein herausforderndes, aber auch richtungsweisendes Jahr
2025 zurück. Trotz volatiler Märkte, geopolitischer Spannungen und steigender Energiepreise bleibt
AMAG der strategischen Linie und den vier Werten Innovation, Nachhaltigkeit, Vielfalt und Mensch-
lichkeit treu. Nachhaltigkeit ist als integraler Bestandteil des Geschäftsmodells zu verstehen – von
der Rohstoffbeschaffung über die Produktion von Primäraluminium bis hin zum Aluminiumrecycling.
AMAG verfolgt konsequent das Ziel, Aluminium als Werkstoff der Zukunft möglichst nachhaltig zu
gestalten und mit Kunden spezifische Lösungen zu entwickeln. Das Unternehmen bekennt sich klar
zum Klimaschutz, zu einer nachhaltigen Wirtschaft gemäß dem Übereinkommen von Paris und somit
zu dem Ziel, bis 2050 CO
2
-Neutralität zu erreichen. Durch den hohen Anteil an Sekundäraluminium
im Durchschnitt über alle Produkte und die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz leistet
das Unternehmen bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Industrie. AMAG
unterstützt nach ihren Möglichkeiten mit ihrer Expertise auch alle Stakeholder in der Umsetzung ihrer
Ziele auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Die verantwortungsvolle Aluminiumproduktion und -verar-
beitung bei AMAG entspricht den umfassenden Anforderungen der Aluminium Stewardship Initiative
(ASI), weshalb AMAG nach beiden Standards (ASI Performance- und Chain of Custody (CoC) Stan-
dard) zertifiziert ist. Der Standort Ranshofen gilt als Beispiel für gelebte Kreislaufwirtschaft – ein Ort,
an dem Nachhaltigkeit und industrielle Leistungsfähigkeit Hand in Hand gehen.
Gleichzeitig treibt AMAG Innovation entschlossen voran. Forschung und Entwicklung konzentrieren
sich auf die Optimierung von Materialeigenschaften, energieeffizientere Produktionsprozesse und
neue Anwendungen für Aluminium mit geringerem CO
2
-Fußabdruck im internationalen Vergleich
1
.
Ziel ist es, Aluminiumanwendungen zu entwickeln, die nicht nur technisch überzeugen, sondern ei-
nen zusätzlichen ökonomischen und sozialen Mehrwert bieten. So adressiert insbesondere das
AL4
®
ever-Produktportfolio direkt oder indirekt aktuelle und globale gesellschaftliche bzw. ökologische
Themen – wie die Verknappung fossiler Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Klimawandel und Mobilität.
Besonderes Augenmerk gilt dabei Lösungen, die Closed-Loop-Konzepte mit Kunden sowie Alloy-to-
Alloy-Recycling ermöglichen bzw. recyclingfreundliche Legierungen und Crossover-Legierungen zu-
lassen sowie Umweltauswirkungen reduzieren (z.B. Leichtbauteile).
Der Wert der Vielfalt spiegelt sich sowohl in der Unternehmenskultur als auch im Produktportfolio
wider. AMAG fördert aktiv ein Arbeitsumfeld, in dem Offenheit und Respekt gelebt werden – über
Abteilungen, Kulturen und Generationen hinweg. Rund 5.000 unterschiedliche Produkte auf Basis
1
Siehe dazu auch AMAG-Magazin zum Geschäftsbericht 2024, S. 17;
Primary Aluminium Greenhouse Gas Emissions Intensity - International Aluminium Institute, Stand: 04.11.2025
von über 200 Legierungen sind Ergebnis einer innovativen Schlagkraft gepaart mit einem flexiblen
Anlagenpark.
Nicht zuletzt ist die Menschlichkeit ein zentraler Wert des unternehmerischen Handelns. AMAG sieht
ihre Mitarbeitenden als wesentlichen Erfolgsfaktor und schafft Rahmenbedingungen, die Sicherheit,
Weiterentwicklung und Wertschätzung fördern. Gesundheit, Arbeitsschutz und eine faire, partner-
schaftliche Zusammenarbeit bilden die Grundlage für nachhaltige Leistung und Motivation. Darüber
hinaus engagiert sich das Unternehmen in der Region zielgerichtet in den Bereichen Bildung, Kultur,
Soziales und Sport, um Verantwortung über die Werkstore hinaus zu übernehmen.
Mit Blick auf 2026 zeigt sich einmal mehr, dass der Weg in eine nachhaltige Zukunft ein anspruchs-
voller ist. Neben hohen Energiepreisen und volatilen Absatzmärkten stellen regulatorische Unsicher-
heiten die gesamte Aluminiumbranche – und damit auch AMAG – vor spürbare Belastungen. Beson-
ders deutlich werden die aktuell unzureichenden externen Rahmenbedingungen, die für die Planungs-
sicherheit hinsichtlich einer erfolgreichen grünen Transformation der Industrie dringend notwendig
wären. AMAG ist weiterhin bestrebt, diesen Herausforderungen vorausschauend zu begegnen.
AMAG unterstreicht die Unternehmenswerte mit einem umfangreichen Nachhaltigkeitsprogramm
(siehe S. 26ff.), das Ziele definiert, die auf wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen basie-
ren.
In den verschiedenen Themenabschnitten werden Ziele, Konzepte und Maßnahmen sowie Ergebnisse
zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten im Detail dargelegt.
DIE AMAG-WERTSCHÖPFUNGSKETTE
In Ranshofen betreibt AMAG eines der modernsten Aluminiumwerke weltweit. Am vollintegrierten
Standort befinden sich ein Recyclingcenter, zwei Gießereien, jeweils zwei Warm- und Kaltwalzwerke
inklusive Finalanlagen sowie ein Materialforschungs- und Prüfzentrum. Für wesentliche Rohstoffe
(Primäraluminium, Walzbarren, Legiermetalle und Schrotte) verfügt AMAG über ein Portfolio von über
250 qualifizierten Lieferanten. Diese Lieferanten werden im Zuge eines definierten Beschaffungspro-
zesses auch hinsichtlich ESG-Risiken evaluiert. Gegebenenfalls werden Maßnahmen gesetzt, um ei-
nen Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen und sozial fairen Lieferkette zu leisten. AMAG erkennt
hier ihren Einflussbereich (siehe
Wesentlichkeitsanalyse
) insbesondere bei den Arbeitskräften in der
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Lieferkette und in der Förderung von Menschen-, Arbeits- und Sozialrechten. Hinsichtlich Auswirkun-
gen, Risken und Chancen auf die Umwelt (biologische Vielfalt und Ökosysteme) sowie auf betroffene
Gemeinschaften in der Lieferkette verlangt das Unternehmen von Lieferanten und deren Zulieferkette
die Einhaltung derselben hohen Standards wie AMAG.
Die am Standort Ranshofen produzierten Aluminiumhalbfabrikate werden in verschiedensten Indust-
rien weiterverarbeitet, u.a. bei AMAG components (Deutschland) zur Herstellung von einbaufertigen
Strukturteilen und Baugruppen für die Luft- und Raumfahrtindustrie. Über die Rückführung von Pro-
duktionsabfällen und den Einsatz von Schrotten nach der Produktnutzung schließt sich am Standort
Ranshofen der ressourcenschonende Kreislauf.
Aufgrund der vorwiegenden Produktion von Aluminiumhalbzeugen unterhält AMAG kaum direkte Be-
ziehungen zu Endnutzern. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette erstreckt sich über die von AMAG
belieferten Industrien zur Weiterverarbeitung (weitere Informationen siehe Abschnitt
Geschäftsmo-
dell
).
Darüber hinaus hält AMAG eine 20-prozentige Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada,
dem größten Primäraluminiumhersteller der amerikanischen Kontinente. Dabei handelt es sich um
ein strategisches Investment, da durch die jährliche Produktion von über 600.000 Tonnen Primäralu-
minium die Rohstoffversorgung der AMAG abgesichert ist.
Durch die Versorgung mit elektrischer Energie aus Wasserkraft sowie laufende Optimierungen der
Produktionstechnologie verfügt Alouette im internationalen Vergleich über einen außerordentlich
niedrigen CO
2
-Fußabdruck.
Dass die Alouette in ihrer Primärproduktion nicht nur am eigenen Produktionsstandort, sondern auch
in der Vorlieferkette sehr hohen Anforderungen gerecht wird, bestätigt auch hier die Zertifizierung
sowohl nach dem ASI-Performance-Standard als auch nach dem ASI-Chain-of-Custody-Standard. Bei
der Tonerdeversorgung der Alouette einigten sich die Alouette-Partner auf die priorisierte Beschaffung
aus ASI-zertifizierten Quellen. Diese Bestätigung der Einhaltung umfassender Nachhaltigkeitsanfor-
derungen durch die unabhängige Institution ASI stellt ein zentrales Element zur Sicherstellung von
Transparenz und Qualität dar.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND AUSBLICK
Die AMAG Austria Metall AG blickt auf ein herausforderndes, aber auch richtungsweisendes Jahr
2025 zurück. Trotz volatiler Märkte, geopolitischer Spannungen und steigender Energiepreise bleibt
AMAG der strategischen Linie und den vier Werten Innovation, Nachhaltigkeit, Vielfalt und Mensch-
lichkeit treu. Nachhaltigkeit ist als integraler Bestandteil des Geschäftsmodells zu verstehen – von
der Rohstoffbeschaffung über die Produktion von Primäraluminium bis hin zum Aluminiumrecycling.
AMAG verfolgt konsequent das Ziel, Aluminium als Werkstoff der Zukunft möglichst nachhaltig zu
gestalten und mit Kunden spezifische Lösungen zu entwickeln. Das Unternehmen bekennt sich klar
zum Klimaschutz, zu einer nachhaltigen Wirtschaft gemäß dem Übereinkommen von Paris und somit
zu dem Ziel, bis 2050 CO
2
-Neutralität zu erreichen. Durch den hohen Anteil an Sekundäraluminium
im Durchschnitt über alle Produkte und die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz leistet
das Unternehmen bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Industrie. AMAG
unterstützt nach ihren Möglichkeiten mit ihrer Expertise auch alle Stakeholder in der Umsetzung ihrer
Ziele auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Die verantwortungsvolle Aluminiumproduktion und -verar-
beitung bei AMAG entspricht den umfassenden Anforderungen der Aluminium Stewardship Initiative
(ASI), weshalb AMAG nach beiden Standards (ASI Performance- und Chain of Custody (CoC) Stan-
dard) zertifiziert ist. Der Standort Ranshofen gilt als Beispiel für gelebte Kreislaufwirtschaft – ein Ort,
an dem Nachhaltigkeit und industrielle Leistungsfähigkeit Hand in Hand gehen.
Gleichzeitig treibt AMAG Innovation entschlossen voran. Forschung und Entwicklung konzentrieren
sich auf die Optimierung von Materialeigenschaften, energieeffizientere Produktionsprozesse und
neue Anwendungen für Aluminium mit geringerem CO
2
-Fußabdruck im internationalen Vergleich
1
.
Ziel ist es, Aluminiumanwendungen zu entwickeln, die nicht nur technisch überzeugen, sondern ei-
nen zusätzlichen ökonomischen und sozialen Mehrwert bieten. So adressiert insbesondere das
AL4
®
ever-Produktportfolio direkt oder indirekt aktuelle und globale gesellschaftliche bzw. ökologische
Themen – wie die Verknappung fossiler Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Klimawandel und Mobilität.
Besonderes Augenmerk gilt dabei Lösungen, die Closed-Loop-Konzepte mit Kunden sowie Alloy-to-
Alloy-Recycling ermöglichen bzw. recyclingfreundliche Legierungen und Crossover-Legierungen zu-
lassen sowie Umweltauswirkungen reduzieren (z.B. Leichtbauteile).
Der Wert der Vielfalt spiegelt sich sowohl in der Unternehmenskultur als auch im Produktportfolio
wider. AMAG fördert aktiv ein Arbeitsumfeld, in dem Offenheit und Respekt gelebt werden – über
Abteilungen, Kulturen und Generationen hinweg. Rund 5.000 unterschiedliche Produkte auf Basis
1
Siehe dazu auch AMAG-Magazin zum Geschäftsbericht 2024, S. 17;
Primary Aluminium Greenhouse Gas Emissions Intensity - International Aluminium Institute, Stand: 04.11.2025
von über 200 Legierungen sind Ergebnis einer innovativen Schlagkraft gepaart mit einem flexiblen
Anlagenpark.
Nicht zuletzt ist die Menschlichkeit ein zentraler Wert des unternehmerischen Handelns. AMAG sieht
ihre Mitarbeitenden als wesentlichen Erfolgsfaktor und schafft Rahmenbedingungen, die Sicherheit,
Weiterentwicklung und Wertschätzung fördern. Gesundheit, Arbeitsschutz und eine faire, partner-
schaftliche Zusammenarbeit bilden die Grundlage für nachhaltige Leistung und Motivation. Darüber
hinaus engagiert sich das Unternehmen in der Region zielgerichtet in den Bereichen Bildung, Kultur,
Soziales und Sport, um Verantwortung über die Werkstore hinaus zu übernehmen.
Mit Blick auf 2026 zeigt sich einmal mehr, dass der Weg in eine nachhaltige Zukunft ein anspruchs-
voller ist. Neben hohen Energiepreisen und volatilen Absatzmärkten stellen regulatorische Unsicher-
heiten die gesamte Aluminiumbranche – und damit auch AMAG – vor spürbare Belastungen. Beson-
ders deutlich werden die aktuell unzureichenden externen Rahmenbedingungen, die für die Planungs-
sicherheit hinsichtlich einer erfolgreichen grünen Transformation der Industrie dringend notwendig
wären. AMAG ist weiterhin bestrebt, diesen Herausforderungen vorausschauend zu begegnen.
AMAG unterstreicht die Unternehmenswerte mit einem umfangreichen Nachhaltigkeitsprogramm
(siehe S. 26ff.), das Ziele definiert, die auf wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen basie-
ren.
In den verschiedenen Themenabschnitten werden Ziele, Konzepte und Maßnahmen sowie Ergebnisse
zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten im Detail dargelegt.
DIE AMAG-WERTSCHÖPFUNGSKETTE
In Ranshofen betreibt AMAG eines der modernsten Aluminiumwerke weltweit. Am vollintegrierten
Standort befinden sich ein Recyclingcenter, zwei Gießereien, jeweils zwei Warm- und Kaltwalzwerke
inklusive Finalanlagen sowie ein Materialforschungs- und Prüfzentrum. Für wesentliche Rohstoffe
(Primäraluminium, Walzbarren, Legiermetalle und Schrotte) verfügt AMAG über ein Portfolio von über
250 qualifizierten Lieferanten. Diese Lieferanten werden im Zuge eines definierten Beschaffungspro-
zesses auch hinsichtlich ESG-Risiken evaluiert. Gegebenenfalls werden Maßnahmen gesetzt, um ei-
nen Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen und sozial fairen Lieferkette zu leisten. AMAG erkennt
hier ihren Einflussbereich (siehe
Wesentlichkeitsanalyse
) insbesondere bei den Arbeitskräften in der
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG
(ESRS 2 BP-1, BP-2)
Mit der nichtfinanziellen Erklärung 2025 informiert AMAG ihre Stakeholder (siehe auch Abschnitt
Stakeholdermanagement
) über Ziele, Maßnahmen und Fortschritte im Hinblick auf eine nachhaltige
Unternehmensentwicklung. Gleichzeitig wird damit der Pflicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen
Erklärung im Lagebericht nachgekommen (vgl. § 267a UGB). Die vorliegende nichtfinanzielle Erklä-
rung, die seit 2017 jährlich erscheint, enthält zudem weiterführende Informationen zu den Nachhal-
tigkeitsaktivitäten, um eine ganzheitliche Darstellung der Unternehmensleistung in den ESG-Berei-
chen (Environment, Social, Governance) zu erreichen. Sie bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2025
(1. Jänner bis 31. Dezember 2025), die Vorjahreszahlen 2024 werden zu Vergleichszwecken heran-
gezogen.
Die letzte nichtfinanzielle Erklärung wurde am 20. Februar 2025 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht
zum aktuellen Berichtsjahr 2025 wird voraussichtlich am 27. Februar 2026 veröffentlicht.
INHALTLICHE ANFORDERUNGEN &
ÜBEREINSTIMMUNG MIT BERICHTSKRITERIEN
Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting
Standards (ESRS), dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) und der EU-
Taxonomie-Verordnung für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 erstellt. Weiters
wurden Veröffentlichungspflichten aus den Zertifizierungsstandards der Aluminium Stewardship Ini-
tiative (ASI) sowie weiteren Anforderungen berücksichtigt.
Die Bestimmung der Berichtsinhalte und der Berichtsqualität basiert auf den Grundsätzen der
doppelten Wesentlichkeit, auf den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit sowie Risiken und Chan-
cen und den damit einhergehenden Sorgfaltspflichten. Als grundlegende Prinzipien der Berichterstat-
tung gelten Genauigkeit, Ausgewogenheit, Klarheit, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit, Aktualität sowie
Überprüfbarkeit.
Die Anliegen und Interessen der Stakeholder wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsana-
lyse in die Festlegung der Berichtsinhalte eingebunden (siehe auch
Stakeholdermanagement
). Der
Bericht deckt all jene Nachhaltigkeitsaspekte ab, die bedeutende ökonomische, ökologische oder
soziale Auswirkungen der Organisation auf das Umfeld widerspiegeln (Inside-out-Betrachtung) bzw.
von außen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einwirken (Outside-in-Perspektive).
Die Vollständigkeit der nichtfinanziellen Erklärung bezieht sich auf die Behandlung der wesentlichen
Themen und ihre Abgrenzungen sowie Informationen über ökologisch nachhaltige Aktivitäten gemäß
der EU-Taxonomie-Verordnung. Der Inhalt dieses Berichts spiegelt die für das Berichtsjahr 2025
wesentlichen Themen der AMAG im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung wider und richtet sich
an alle Stakeholder. Zusätzliche Informationen zu bestimmten Themen werden auf der AMAG-Website
bereitgestellt. Die entsprechenden Verweise sind im jeweiligen Text angeführt.
BERICHTSGRENZEN
Die Berichtsgrenzen der nichtfinanziellen Erklärung umfassen alle vollkonsolidierten Gesellschaften
gemäß Konzernabschluss. Dementsprechend erfolgt grundsätzlich keine Einbeziehung der at-equity-
konsolidierten Unternehmen (SSR) und auch der quotenkonsolidierten Unternehmen (Alouette, Ka-
nada), da AMAG keine operative Kontrolle über Alouette ausübt. Die Berichtsgrenzen zur EU-Taxono-
mie-Verordnung sind auf S. 32 zu finden.
Die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung beziehen sich auf den Hauptsitz Ranshofen (Öster-
reich) und die beiden Produktionsstandorte von AMAG components in Karlsruhe und Übersee am
Chiemsee (Deutschland). Aus Wesentlichkeitsgründen unterbleibt eine Einbeziehung der Vertriebsge-
sellschaften und der CoilDNA, wobei letztere in den Personalkennzahlen für den Standort Ranshofen
berücksichtigt wird.
Die in der nichtfinanziellen Erklärung verwendete Unternehmensbezeichnung AMAG umfasst die
oben beschriebenen Berichtsgrenzen.
Angaben zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind in relevanten Abschnitten zu den
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu finden. In Hinblick auf Sozial- und Umweltaspekte in der
Primäraluminiumproduktion wird insbesondere auf den „Sustainable Development Report“ der
Alouette verwiesen.
Eine Darstellung der Beteiligungsverhältnisse zum 31. Dezember 2025 sowie der in den Konzernab-
schluss einbezogenen Unternehmen ist dem
Kapitel D Konsolidierungsgrundsätze
zu entnehmen.
ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT KONKRETEN UMSTÄNDEN
ZEITHORIZONTE: Für die Betrachtung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden gem. ESRS 1
Abschnitt 6.4 die drei Betrachtungszeiträume von einem Jahr (aktuelles Berichtsjahr), mehr als einem
bis zu fünf Jahre (mittelfristig) und über fünf Jahre bzw. länger (langfristig) festgelegt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
A ALLGEMEINE INFORMATIONEN
GLIEDERUNG
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(ESRS 2 BP-1, BP-2)
› Inhaltliche Anforderungen und Übereinstimmung mit Berichtskriterien
› Berichtsgrenzen
› Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen
› Externe Prüfung
› Ansprechpartner
› I
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(ESRS GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4, GOV-5)
› Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit
› Nachhaltigkeitsstrategie und Sorgfaltspflicht
› Risikomanagement
› S
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(ESRS SBM-2)
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(ESRS SBM-3, IRO-1)
› Unternehmenskontext verstehen
› Identifikation tatsächlicher & potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Berichterstattung und Überwachung der wesentlichen Themen
› Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Übersicht der wesentlichen Themen 2025
› Erläuterungen zu nicht-wesentlichen Themen 2025
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(ESRS SBM-1)
› Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG (ESRS 2 BP-1, BP-2)
Mit der nichtfinanziellen Erklärung 2025 informiert AMAG ihre Stakeholder (siehe auch Abschnitt
Stakeholdermanagement
) über Ziele, Maßnahmen und Fortschritte im Hinblick auf eine nachhaltige
Unternehmensentwicklung. Gleichzeitig wird damit der Pflicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen
Erklärung im Lagebericht nachgekommen (vgl. § 267a UGB). Die vorliegende nichtfinanzielle Erklä-
rung, die seit 2017 jährlich erscheint, enthält zudem weiterführende Informationen zu den Nachhal-
tigkeitsaktivitäten, um eine ganzheitliche Darstellung der Unternehmensleistung in den ESG-Berei-
chen (Environment, Social, Governance) zu erreichen. Sie bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2025
(1. Jänner bis 31. Dezember 2025), die Vorjahreszahlen 2024 werden zu Vergleichszwecken heran-
gezogen.
Die letzte nichtfinanzielle Erklärung wurde am 20. Februar 2025 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht
zum aktuellen Berichtsjahr 2025 wird voraussichtlich am 27. Februar 2026 veröffentlicht.
INHALTLICHE ANFORDERUNGEN &
ÜBEREINSTIMMUNG MIT BERICHTSKRITERIEN
Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting
Standards (ESRS), dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) und der EU-
Taxonomie-Verordnung für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 erstellt. Weiters
wurden Veröffentlichungspflichten aus den Zertifizierungsstandards der Aluminium Stewardship Ini-
tiative (ASI) sowie weiteren Anforderungen berücksichtigt.
Die Bestimmung der Berichtsinhalte und der Berichtsqualität basiert auf den Grundsätzen der
doppelten Wesentlichkeit, auf den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit sowie Risiken und Chan-
cen und den damit einhergehenden Sorgfaltspflichten. Als grundlegende Prinzipien der Berichterstat-
tung gelten Genauigkeit, Ausgewogenheit, Klarheit, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit, Aktualität sowie
Überprüfbarkeit.
Die Anliegen und Interessen der Stakeholder wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsana-
lyse in die Festlegung der Berichtsinhalte eingebunden (siehe auch
Stakeholdermanagement
). Der
Bericht deckt all jene Nachhaltigkeitsaspekte ab, die bedeutende ökonomische, ökologische oder
soziale Auswirkungen der Organisation auf das Umfeld widerspiegeln (Inside-out-Betrachtung) bzw.
von außen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einwirken (Outside-in-Perspektive).
Die Vollständigkeit der nichtfinanziellen Erklärung bezieht sich auf die Behandlung der wesentlichen
Themen und ihre Abgrenzungen sowie Informationen über ökologisch nachhaltige Aktivitäten gemäß
der EU-Taxonomie-Verordnung. Der Inhalt dieses Berichts spiegelt die für das Berichtsjahr 2025
wesentlichen Themen der AMAG im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung wider und richtet sich
an alle Stakeholder. Zusätzliche Informationen zu bestimmten Themen werden auf der AMAG-Website
bereitgestellt. Die entsprechenden Verweise sind im jeweiligen Text angeführt.
BERICHTSGRENZEN
Die Berichtsgrenzen der nichtfinanziellen Erklärung umfassen alle vollkonsolidierten Gesellschaften
gemäß Konzernabschluss. Dementsprechend erfolgt grundsätzlich keine Einbeziehung der at-equity-
konsolidierten Unternehmen (SSR) und auch der quotenkonsolidierten Unternehmen (Alouette, Ka-
nada), da AMAG keine operative Kontrolle über Alouette ausübt. Die Berichtsgrenzen zur EU-Taxono-
mie-Verordnung sind auf S. 32 zu finden.
Die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung beziehen sich auf den Hauptsitz Ranshofen (Öster-
reich) und die beiden Produktionsstandorte von AMAG components in Karlsruhe und Übersee am
Chiemsee (Deutschland). Aus Wesentlichkeitsgründen unterbleibt eine Einbeziehung der Vertriebsge-
sellschaften und der CoilDNA, wobei letztere in den Personalkennzahlen für den Standort Ranshofen
berücksichtigt wird.
Die in der nichtfinanziellen Erklärung verwendete Unternehmensbezeichnung AMAG umfasst die
oben beschriebenen Berichtsgrenzen.
Angaben zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind in relevanten Abschnitten zu den
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu finden. In Hinblick auf Sozial- und Umweltaspekte in der
Primäraluminiumproduktion wird insbesondere auf den „Sustainable Development Report“ der
Alouette verwiesen.
Eine Darstellung der Beteiligungsverhältnisse zum 31. Dezember 2025 sowie der in den Konzernab-
schluss einbezogenen Unternehmen ist dem
Kapitel D Konsolidierungsgrundsätze
zu entnehmen.
ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT KONKRETEN UMSTÄNDEN
ZEITHORIZONTE: Für die Betrachtung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden gem. ESRS 1
Abschnitt 6.4 die drei Betrachtungszeiträume von einem Jahr (aktuelles Berichtsjahr), mehr als einem
bis zu fünf Jahre (mittelfristig) und über fünf Jahre bzw. länger (langfristig) festgelegt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
A ALLGEMEINE INFORMATIONEN
GLIEDERUNG
› GGrruunnddllaaggeenn ffüürr ddiiee EErrsstteelllluunngg ddeerr nniicchhttffiinnaannzziieelllleenn EErrkklläärruunngg (ESRS 2 BP-1, BP-2)
› Inhaltliche Anforderungen und Übereinstimmung mit Berichtskriterien
› Berichtsgrenzen
› Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen
› Externe Prüfung
› Ansprechpartner
› IInntteeggrriieerrttee UUnntteerrnneehhmmeennss-- uunndd NNaacchhhhaallttiiggkkeeiittssssttrraatteeggiiee
(ESRS GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4, GOV-5)
› Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit
› Nachhaltigkeitsstrategie und Sorgfaltspflicht
› Risikomanagement
› SSttaakkeehhoollddeerrmmaannaaggeemmeenntt (ESRS SBM-2)
› WWeesseennttlliicchhkkeeiittssaannaallyyssee (ESRS SBM-3, IRO-1)
› Unternehmenskontext verstehen
› Identifikation tatsächlicher & potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen
›
Berichterstattung und Überwachung der wesentlichen Themen
› Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Übersicht der wesentlichen Themen 2025
› Erläuterungen zu nicht-wesentlichen Themen 2025
› NNaacchhhhaallttiiggkkeeiittsspprrooggrraammmm (ESRS SBM-1)
› Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Seite 11 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
INTEGRIERTE UNTERNEHMENS- & NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE
(ESRS 2 GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4, GOV-5)
ORGANISATORISCHE VERANKERUNG VON NACHHALTIGKEIT
Nachhaltigkeit ist elementarer Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses der AMAG.
Die Überführung der strategischen Zielsetzungen in Unternehmensprozesse wird durch Einbeziehung
zahlreicher Fachbereiche sichergestellt und ist mit Zielen und Messgrößen über alle Unternehmens-
bereiche hinweg integriert.
AUFSICHTSRAT: Als oberstes Kontrollorgan nimmt der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG seine
Aufgaben hinsichtlich der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung und damit aller
ESG-Bereiche des Unternehmens wahr. In der Hauptversammlung am 15.04.2025 wurde die Anzahl
der Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt werden, innerhalb der satzungs-
mäßigen Grenzen von zehn auf neun Mitglieder (acht Männer, eine Frau) reduziert. Der Aufsichtsrat
traf sich im Jahr 2025 zu fünf Sitzungen und hat ausschließlich eine Kontrollfunktion und keine
geschäftsführende Verantwortung inne. Mit Ausnahme von Mag. Gerald Mayer, der bis 31.12.2023
dem Vorstand der AMAG Austria Metall AG angehörte, betrachten sich alle Mitglieder des Aufsichts-
rats gemäß der im Österreichischen Corporate Governance Kodex definierten Kriterien (Anhang 1) als
unabhängig. Zur Vertretung von Arbeitnehmer:innenanliegen sind vier Personen, seit 19.11.2025
erstmals auch eine Frau, vom Betriebsrat entsandt. Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte folgende
Ausschüsse:
› Prüfungsausschuss
› Nominierungsausschuss
› Strategie- und ESG-Ausschuss
› Vergütungsausschuss
› Ausschuss für dringende Fälle
Fachkenntnisse, die für AMAG in Bezug auf ganzheitliche Nachhaltigkeit zentral sind, wurden 2024
mittels Fragebogen von Aufsichtsratsmitgliedern erhoben. Alle Fachbereiche (sektor-, produkt-,
markt- und nachhaltigkeitsspezifisch) sowie konkrete Themenkenntnisse (u.a. Kreislaufwirtschaft, er-
neuerbare Rohstoff- und Energiequellen, Recycling, Biodiversitäts-, Wasser-, Abfallmanagement, faire
Arbeitspraktiken, Diversität, Gleichstellung und Inklusion, Informationssicherheit) sind durch die Be-
setzung des Aufsichtsrates abgedeckt. Zwar haben sich 2025 einzelne Positionen und Zuständigkei-
ten im Aufsichtsrat verändert, da aber keine neuen Mitglieder hinzugekommen sind, gibt es bezüglich
der ESG-Kompetenzen keine Änderungen. In den Aufsichtsratssitzungen werden die Mitglieder über
laufende Nachhaltigkeitsaktivitäten bezogen auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
sowie maßgebliche regulatorische Rahmenbedingungen bzw. Veränderungen unterrichtet. In beson-
deren Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Mit folgenden Themen hat sich der
Aufsichtsrat 2025 in Bezug auf Nachhaltigkeit u.a. beschäftigt:
› Dekarbonisierung (Strategie und Maßnahmen, damit verbundene Risiken und Chancen)
› Klimaschutz
› Nachhaltige Aluminium-Wertschöpfungskette, Recycling und Kreislaufwirtschaft
› Nachhaltige Energieversorgung
› (neue) gesetzliche Rahmenbedingungen etwa in Bezug auf Energie und Emissionen, Status der
Umsetzung bei AMAG
› Produktspezifische Chancen und Herausforderungen (u.a. CO
2
-optimiertes Aluminium)
› Nichtfinanzielle Erklärung
› Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
› Frauenförderung
› Diversität und Inklusion
› Personalentwicklung
Um Objektivität hinsichtlich Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der AMAG zu gewährleisten,
beauftragt der Aufsichtsrat für die Prüfung der Berichterstattung eine externe dritte Partei.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
DATENQUELLEN: Die Daten und Kennzahlen aus dem Energie- und Umweltbereich werden von der
Abteilung Energie- und Umweltmanagement systemunterstützt erfasst. Der Großteil der internen
Energie- und Umweltdaten wird kontinuierlich, monatlich bzw. vierteljährlich erfasst, wenige Daten
werden nur jährlich erhoben. Extern relevante Daten, wie etwa Emissionsfaktoren sowie gesetzlich
definierte Standardfaktoren, werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Darüber hinaus
werden sowohl für Zieldefinitionen (u.a. Dekarbonisierungsziele) als auch zur Berechnung von Kenn-
zahlen wissenschaftlich fundierte Datengrundlagen (European Aluminium, International Aluminium
Institute) und anerkannte methodische Standards (GHG-Protocol, Aluminium Stewardship Initiative)
herangezogen, um eine transparente, vergleichbare und belastbare Datenbasis sicherzustellen. Bei
der Erhebung der Scope-3-Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protokoll werden zusätzlich zu den
quantitativ erhobenen Werten Datenbankwerte sowie vereinzelt Näherungen herangezogen. Details
zur Berechnung finden sich in Kapitel
E1
.
Daten zur Arbeitssicherheit und -gesundheit werden mittels einer digitalen Arbeitssicherheitssoftware
dokumentiert. Personalkennzahlen werden über das ERP-System (Enterprise Resource Planning) er-
hoben, Kompetenzentwicklungsdaten stammen aus der ERP-basierten Lernplattform ALEX (AMAG
Learning & Expertise). Zusätzliche qualitative Daten werden basierend auf internen Stakeholder-Dia-
logen (u.a. Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und Entwicklungsgespräche, kurz MAZEG), dem Austausch
zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten bzw. Anlaufstellen (u.a. Jugendvertrauensrat, Frauenbe-
auftragte) sowie Meldungen über die AMAG Compliance Line gesammelt.
Informationen zu den Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette basieren auf den Daten, die im
Rahmen des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements von den Einkaufsabteilungen und der
Abteilung Nachhaltigkeit erhoben bzw. über die AMAG Compliance Line gemeldet werden.
Weitere compliance-relevante Daten werden von der AMAG-Rechtsabteilung systematisch erfasst.
Die konkreten Berechnungsgrundlagen zu den Kennzahlen werden im jeweiligen Themenabschnitt
dargelegt.
ANGABE VON ESRS-DATENPUNKTEN: Grundsätzlich werden zu den wesentlichen ESRS-Nachhal-
tigkeitsaspekten auch die Datenpunkte aus dem Standard berichtet, sofern die geforderten Kennzah-
len sinnvoll auf das Unternehmen anzuwenden sind und sie einen informativen und transparenten
Mehrwert für das allgemeine Verständnis ergeben. Eine Übersicht der berichteten Angabepflichten
findet sich ab S. 279.
NEUDARSTELLUNGEN UND BERICHTIGUNG VON INFORMATIONEN:
Die produktionsspezifischen Abfallkennzahlen exkl. Salzschlacke 2024 wurden im Geschäftsbericht
2024 mit dem Stand zum Berichtsstichtag veröffentlicht. Bis zur Meldung der Jahresabfallbilanz
(15. März des Folgejahres) an die zuständige Stelle können sich die Abfallkennzahlen nochmals än-
dern. Die finalen Kennzahlen 2024 werden im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
berichtet.
Im Rahmen der Erstellung der Abfalltabellen 2024 wurde die Gesamtmenge der angefallenen Abfälle
korrekt erfasst. Bei der Aufteilung der Abfallmengen im Bereich der AMAG Components kam es jedoch
zu einer fehlerhaften Zuordnung der Anteile. Die entsprechenden Werte wurden zwischenzeitlich über-
prüft und korrigiert. Darüber hinaus erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2025 die kumulierte Angabe der
Abfallkennzahlen inkl. Salzschlacke in den Tabellen. Die Salzschlackenmengen wurden bisher im
Text angegeben.
Im Bereich Emissionen erfolgt eine Zielanpassung der Reduktion spezifischer Scope-1-Emissionen
bis 2030 für den Standort Ranshofen. Der Dekarbonisierungspfad in Übereinstimmung mit den Vor-
gaben aus dem Pariser Abkommen wird beibehalten.
Im Geschäftsbericht 2024, Tabelle
Treibhausgasemissionen aufgeschlüsselt nach Scope 1, Scope 2
und Scope 3
auf Seite 51 wurde für den Standort Ranshofen in der Kategorie wesentliche Rohstoffe
der Scope-3-THG-Bruttoemissionen fälschlicherweise der Wert 964.400 tCO
2
äqu publiziert, der kor-
rekte Wert ist 972.600 tCO
2
äqu. Die Gesamtsumme der Scope-3-THG-Bruttoemissionen aus wesent-
lichen Rohstoffen (1.017.800 tCO
2
äqu) war korrekt.
EXTERNE PRÜFUNG
Die in der nichtfinanziellen Erklärung veröffentlichten Angaben werden von unabhängiger dritter
Stelle einer inhaltlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit (limited Assurance) auf
Basis von ISAE 3000 (Revised) durch die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
unterzogen. Für die TRIFR (Total Recordable Injury Frequency Rate) sowie die spezifischen
Emissionskennzahlen werden umfassendere Prüfungshandlungen mit dem Ziel durchgeführt, hinrei-
chende Sicherheit (reasonable assurance) zu erreichen. Mit der Prüfung des Konzernabschlusses und
-lageberichts 2025 wird ebenfalls die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. beauf-
tragt. Der Vorstand hat die verantwortlichen Mitarbeiter:innen der jeweiligen Fachbereiche angewie-
sen, die für die Prüfung erforderlichen Belege und Informationen vollständig und richtig zur Verfügung
zu stellen.
ANSPRECHPARTNER
Für Fragen zum Inhalt des Berichts und für den Dialog in Bezug auf AMAG und ihr Nachhaltigkeits-
management stehen die Kommunikations- und Nachhaltigkeitsabteilung gerne zur Verfügung:
E-Mail: sustainability@amag.at
Seite 12 | 337
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
INTEGRIERTE UNTERNEHMENS- & NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE
(ESRS 2 GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4, GOV-5)
ORGANISATORISCHE VERANKERUNG VON NACHHALTIGKEIT
Nachhaltigkeit ist elementarer Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses der AMAG.
Die Überführung der strategischen Zielsetzungen in Unternehmensprozesse wird durch Einbeziehung
zahlreicher Fachbereiche sichergestellt und ist mit Zielen und Messgrößen über alle Unternehmens-
bereiche hinweg integriert.
AUFSICHTSRAT: Als oberstes Kontrollorgan nimmt der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG seine
Aufgaben hinsichtlich der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung und damit aller
ESG-Bereiche des Unternehmens wahr. In der Hauptversammlung am 15.04.2025 wurde die Anzahl
der Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt werden, innerhalb der satzungs-
mäßigen Grenzen von zehn auf neun Mitglieder (acht Männer, eine Frau) reduziert. Der Aufsichtsrat
traf sich im Jahr 2025 zu fünf Sitzungen und hat ausschließlich eine Kontrollfunktion und keine
geschäftsführende Verantwortung inne. Mit Ausnahme von Mag. Gerald Mayer, der bis 31.12.2023
dem Vorstand der AMAG Austria Metall AG angehörte, betrachten sich alle Mitglieder des Aufsichts-
rats gemäß der im Österreichischen Corporate Governance Kodex definierten Kriterien (Anhang 1) als
unabhängig. Zur Vertretung von Arbeitnehmer:innenanliegen sind vier Personen, seit 19.11.2025
erstmals auch eine Frau, vom Betriebsrat entsandt. Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte folgende
Ausschüsse:
› Prüfungsausschuss
› Nominierungsausschuss
› Strategie- und ESG-Ausschuss
› Vergütungsausschuss
› Ausschuss für dringende Fälle
Fachkenntnisse, die für AMAG in Bezug auf ganzheitliche Nachhaltigkeit zentral sind, wurden 2024
mittels Fragebogen von Aufsichtsratsmitgliedern erhoben. Alle Fachbereiche (sektor-, produkt-,
markt- und nachhaltigkeitsspezifisch) sowie konkrete Themenkenntnisse (u.a. Kreislaufwirtschaft, er-
neuerbare Rohstoff- und Energiequellen, Recycling, Biodiversitäts-, Wasser-, Abfallmanagement, faire
Arbeitspraktiken, Diversität, Gleichstellung und Inklusion, Informationssicherheit) sind durch die Be-
setzung des Aufsichtsrates abgedeckt. Zwar haben sich 2025 einzelne Positionen und Zuständigkei-
ten im Aufsichtsrat verändert, da aber keine neuen Mitglieder hinzugekommen sind, gibt es bezüglich
der ESG-Kompetenzen keine Änderungen. In den Aufsichtsratssitzungen werden die Mitglieder über
laufende Nachhaltigkeitsaktivitäten bezogen auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
sowie maßgebliche regulatorische Rahmenbedingungen bzw. Veränderungen unterrichtet. In beson-
deren Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Mit folgenden Themen hat sich der
Aufsichtsrat 2025 in Bezug auf Nachhaltigkeit u.a. beschäftigt:
› Dekarbonisierung (Strategie und Maßnahmen, damit verbundene Risiken und Chancen)
› Klimaschutz
› Nachhaltige Aluminium-Wertschöpfungskette, Recycling und Kreislaufwirtschaft
› Nachhaltige Energieversorgung
› (neue) gesetzliche Rahmenbedingungen etwa in Bezug auf Energie und Emissionen, Status der
Umsetzung bei AMAG
› Produktspezifische Chancen und Herausforderungen (u.a. CO
2
-optimiertes Aluminium)
› Nichtfinanzielle Erklärung
› Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
› Frauenförderung
› Diversität und Inklusion
› Personalentwicklung
Um Objektivität hinsichtlich Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der AMAG zu gewährleisten,
beauftragt der Aufsichtsrat für die Prüfung der Berichterstattung eine externe dritte Partei.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
DATENQUELLEN: Die Daten und Kennzahlen aus dem Energie- und Umweltbereich werden von der
Abteilung Energie- und Umweltmanagement systemunterstützt erfasst. Der Großteil der internen
Energie- und Umweltdaten wird kontinuierlich, monatlich bzw. vierteljährlich erfasst, wenige Daten
werden nur jährlich erhoben. Extern relevante Daten, wie etwa Emissionsfaktoren sowie gesetzlich
definierte Standardfaktoren, werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Darüber hinaus
werden sowohl für Zieldefinitionen (u.a. Dekarbonisierungsziele) als auch zur Berechnung von Kenn-
zahlen wissenschaftlich fundierte Datengrundlagen (European Aluminium, International Aluminium
Institute) und anerkannte methodische Standards (GHG-Protocol, Aluminium Stewardship Initiative)
herangezogen, um eine transparente, vergleichbare und belastbare Datenbasis sicherzustellen. Bei
der Erhebung der Scope-3-Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protokoll werden zusätzlich zu den
quantitativ erhobenen Werten Datenbankwerte sowie vereinzelt Näherungen herangezogen. Details
zur Berechnung finden sich in Kapitel
E1
.
Daten zur Arbeitssicherheit und -gesundheit werden mittels einer digitalen Arbeitssicherheitssoftware
dokumentiert. Personalkennzahlen werden über das ERP-System (Enterprise Resource Planning) er-
hoben, Kompetenzentwicklungsdaten stammen aus der ERP-basierten Lernplattform ALEX (AMAG
Learning & Expertise). Zusätzliche qualitative Daten werden basierend auf internen Stakeholder-Dia-
logen (u.a. Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und Entwicklungsgespräche, kurz MAZEG), dem Austausch
zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten bzw. Anlaufstellen (u.a. Jugendvertrauensrat, Frauenbe-
auftragte) sowie Meldungen über die AMAG Compliance Line gesammelt.
Informationen zu den Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette basieren auf den Daten, die im
Rahmen des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements von den Einkaufsabteilungen und der
Abteilung Nachhaltigkeit erhoben bzw. über die AMAG Compliance Line gemeldet werden.
Weitere compliance-relevante Daten werden von der AMAG-Rechtsabteilung systematisch erfasst.
Die konkreten Berechnungsgrundlagen zu den Kennzahlen werden im jeweiligen Themenabschnitt
dargelegt.
ANGABE VON ESRS-DATENPUNKTEN: Grundsätzlich werden zu den wesentlichen ESRS-Nachhal-
tigkeitsaspekten auch die Datenpunkte aus dem Standard berichtet, sofern die geforderten Kennzah-
len sinnvoll auf das Unternehmen anzuwenden sind und sie einen informativen und transparenten
Mehrwert für das allgemeine Verständnis ergeben. Eine Übersicht der berichteten Angabepflichten
findet sich ab S. 279.
NEUDARSTELLUNGEN UND BERICHTIGUNG VON INFORMATIONEN:
Die produktionsspezifischen Abfallkennzahlen exkl. Salzschlacke 2024 wurden im Geschäftsbericht
2024 mit dem Stand zum Berichtsstichtag veröffentlicht. Bis zur Meldung der Jahresabfallbilanz
(15. März des Folgejahres) an die zuständige Stelle können sich die Abfallkennzahlen nochmals än-
dern. Die finalen Kennzahlen 2024 werden im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
berichtet.
Im Rahmen der Erstellung der Abfalltabellen 2024 wurde die Gesamtmenge der angefallenen Abfälle
korrekt erfasst. Bei der Aufteilung der Abfallmengen im Bereich der AMAG Components kam es jedoch
zu einer fehlerhaften Zuordnung der Anteile. Die entsprechenden Werte wurden zwischenzeitlich über-
prüft und korrigiert. Darüber hinaus erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2025 die kumulierte Angabe der
Abfallkennzahlen inkl. Salzschlacke in den Tabellen. Die Salzschlackenmengen wurden bisher im
Text angegeben.
Im Bereich Emissionen erfolgt eine Zielanpassung der Reduktion spezifischer Scope-1-Emissionen
bis 2030 für den Standort Ranshofen. Der Dekarbonisierungspfad in Übereinstimmung mit den Vor-
gaben aus dem Pariser Abkommen wird beibehalten.
Im Geschäftsbericht 2024, Tabelle
Treibhausgasemissionen aufgeschlüsselt nach Scope 1, Scope 2
und Scope 3
auf Seite 51 wurde für den Standort Ranshofen in der Kategorie wesentliche Rohstoffe
der Scope-3-THG-Bruttoemissionen fälschlicherweise der Wert 964.400 tCO
2
äqu publiziert, der kor-
rekte Wert ist 972.600 tCO
2
äqu. Die Gesamtsumme der Scope-3-THG-Bruttoemissionen aus wesent-
lichen Rohstoffen (1.017.800 tCO
2
äqu) war korrekt.
EXTERNE PRÜFUNG
Die in der nichtfinanziellen Erklärung veröffentlichten Angaben werden von unabhängiger dritter
Stelle einer inhaltlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit (limited Assurance) auf
Basis von ISAE 3000 (Revised) durch die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
unterzogen. Für die TRIFR (Total Recordable Injury Frequency Rate) sowie die spezifischen
Emissionskennzahlen werden umfassendere Prüfungshandlungen mit dem Ziel durchgeführt, hinrei-
chende Sicherheit (reasonable assurance) zu erreichen. Mit der Prüfung des Konzernabschlusses und
-lageberichts 2025 wird ebenfalls die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. beauf-
tragt. Der Vorstand hat die verantwortlichen Mitarbeiter:innen der jeweiligen Fachbereiche angewie-
sen, die für die Prüfung erforderlichen Belege und Informationen vollständig und richtig zur Verfügung
zu stellen.
ANSPRECHPARTNER
Für Fragen zum Inhalt des Berichts und für den Dialog in Bezug auf AMAG und ihr Nachhaltigkeits-
management stehen die Kommunikations- und Nachhaltigkeitsabteilung gerne zur Verfügung:
E-Mail: sustainability@amag.at
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
NACHHALTIGKEITSGREMIUM: Im Nachhaltigkeitsgremium, das aus dem Vorstand, den Geschäfts-
führungen und Fachbereichsleitungen besteht und einmal jährlich tagt, wird die bisherige Nachhal-
tigkeitsperformance bewertet. Weiters werden Maßnahmen aus dem AMAG-Nachhaltigkeitsprogramm
auf ihren Zielerreichungsgrad überprüft und gegebenenfalls angepasst sowie neue Ziele für die Folge-
jahre festgelegt. Die verantwortlichen Fachbereiche sorgen im Rahmen des Tagesgeschäfts und im
Zuge von Projekten und Forschungsinitiativen dafür, dass die Nachhaltigkeitsthemen kontinuierlich
umgesetzt werden.
ESG-KONZEPTE UND ZUSTÄNDIGKEITEN: Konkrete Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche
hinsichtlich ESG, die der Vorstand an Fachabteilungen überträgt, werden grundsätzlich in Richtlinien,
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen definiert. Alle relevanten ESG-Konzepte werden in den jeweili-
gen Themenabschnitten beschrieben.
Weiterführende Angaben zum Aufsichtsrat und zum Vorstand sind im
Corporate Governance-Bericht
zu finden.
NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE UND SORGFALTSPFLICHT DER AMAG
Die AMAG Austria Metall AG verfolgt im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses
zwei langfristige Grundsätze: Fußabdruck reduzieren und einen ökologischen, ökonomischen und so-
zialen Mehrwert schaffen – sowohl für das Unternehmen als auch für die Gesellschaft. Nach diesen
beiden Grundsätzen richtet sich auch der AMAG-Nachhaltigkeitskompass aus. Er definiert sechs
Handlungsfelder, die im Einflussbereich des Unternehmens liegen und somit als Orientierung für die
Entwicklung und Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen dienen. Die Handlungsfelder sind wie
folgt definiert:
› EEnnggaaggiieerrtteerr KKlliimmaa-- uunndd UUmmwweellttsscchhuuttzz:: Das Handlungsfeld umfasst die Prozesse, Ziele und Maß-
nahmen zu den Themen Energie und Emissionen, Wasser und Biodiversität. Die Umsetzung er-
folgt im Rahmen der zertifizierten Managementsysteme (ISO 14001, ISO 50001) und umfassen-
der freiwilliger Verpflichtungen (u.a. ASI).
› NNaacchhhhaallttiiggeess RReessssoouurrcceennmmaannaaggeemmeenntt uunndd KKrreeiissllaauuffwwiirrttsscchhaafftt:: Das Handlungsfeld umfasst das
verantwortungsvolle Management der Rohstoffe entlang der Wertschöpfungskette sowie die Kern-
kompetenz der AMAG: Recycling. Ein weiteres wesentliches Thema ist die Abfallwirtschaft.
› TTrraaggffäähhiiggee KKuunnddeennbbeezziieehhuunngg uunndd iinnnnoovvaattiivvee PPrroodduukkttee:: Das Handlungsfeld umfasst langfristige,
partnerschaftliche und faire Kundenbeziehungen und die Gewinnung neuer Kunden. Hier werden
höchste Produktqualität und -innovationen angestrebt, die den Selbstanspruch sowie den stei-
genden Kundenbedarf an hochwertigen Aluminiumprodukten mit niedrigem CO
2
-Fußabdruck er-
füllen. Verlässlichkeit und Liefertreue stehen bei AMAG an oberster Stelle und sind Garant für
eine langfristige und erfolgreiche Kundenbeziehung.
› EEhhrrlliicchhee MMiittaarrbbeeiitteennddeennbbeezziieehhuunngg uunndd ssoozziiaallee VVeerraannttwwoorrttuunngg:: Das Handlungsfeld umfasst die
Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingungen
und Beschäftigungsentwicklung sowie Chancengleichheit und Diversität. Zusätzlich beinhaltet
dieses Handlungsfeld auch Maßnahmen zur Unterstützung gesellschaftlichen Engagements in
den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales und Sport.
› VVeerraannttwwoorrttuunnggssvvoollllee UUnntteerrnneehhmmeennssffüühhrruunngg:: Das Handlungsfeld umfasst den verantwortungs-
bewussten Umgang mit den an der Entwicklung des Unternehmens beteiligten Menschen und
Organisationen sowie eine verantwortungsvolle, rechtskonforme und moralisch korrekte Aus-
übung der Geschäftstätigkeit.
› BBeesscchhaaffffuunnggss-- uunndd LLiieeffeerraanntteennmmaannaaggeemmeenntt:: Das Handlungsfeld umfasst die regionale Wert-
schöpfung und die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäfts-
bereich sowie entlang der Lieferkette.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
STRATEGIE- & ESG-AUSSCHUSS: Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.06.2025 wurde der ESG-
Ausschuss aufgelöst und die ihm bisher übertragenen Aufgaben in den Prüfungs- bzw. den Strategie-
ausschuss verlagert. Zudem wurde der Strategieausschuss in „Strategie- und ESG-Ausschuss“ um-
benannt.
VORSTAND: Der Vorstand setzte sich 2025 aus drei geschäftsführenden Mitgliedern (zwei Männer,
eine Frau) mit den Funktionen CEO/COO, CFO sowie CSO zusammen. Die langfristige Ausrichtung
der AMAG-Nachhaltigkeitsstrategie wird im Vorstand festgelegt – er verantwortet damit die Überwa-
chung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, die im
Nachhaltigkeitsprogramm festgelegt sind und mit klar definierten Verantwortungsbereichen in die
Managementstruktur überführt werden, sowie letztlich auch die Berichterstattung über das Programm
und die definierten Ziele. Der Vorstand verfügt über ein breites Fachwissen zu ESG-Themen und deckt
dieselben Kompetenzbereiche ab, wie sie auch für den Aufsichtsrat (siehe S. 13) definiert wurden.
Er wird regelmäßig von den internen Abteilungen über ESG-Themen informiert und es werden auch
externe Expert:innen (z.B. über den wissenschaftlich-technologischen Beirat der AMAG) hinzugezo-
gen, um auf zukünftige regulatorische Anforderungen fundiert und vorausschauend reagieren zu kön-
nen. Die Vorstandsmitglieder werden regelmäßig in ESG-Themen geschult, sie stehen in stetigem
Austausch mit Stakeholdern und nehmen an Sitzungen von Verbänden sowie ESG-relevanten Arbeits-
gruppen teil. Der Vorstand hat sich 2025 mit allen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
befasst, die die Grundlage dieser nichtfinanziellen Erklärung bilden. Eine Übersicht der wesentlichen
Themen findet sich im Abschnitt
Wesentlichkeitsanalyse
.
VERGÜTUNGSPOLITIK: Die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates der AMAG angewendet werden, sind in der Vergütungspolitik der AMAG gere-
gelt. Primäres Ziel ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.
Eine Vergütungspolitik für die AMAG wurde erstmalig von der Hauptversammlung am 21. Juli 2020
beschlossen. Im Jahr 2022 wurde die Vergütungspolitik um Nachhaltigkeitsziele im langfristigen va-
riablen Leistungsbonus (LTI) erweitert und in der Hauptversammlung am 20. April 2022 beschlossen.
Um die Vergütungspolitik des Vorstands noch stärker an den Interessen der Aktionäre auszurichten,
wurde die Vergütungspolitik in 2025 erneut überarbeitet und nunmehr der Aktienkursbezug in der
erfolgsabhängigen Vergütung sowie die Aktienkultur bei AMAG weiter gestärkt.
Die Vergütungspolitik 2025 sieht weiterhin vor, dass – zusätzlich zu den bereits vorhandenen Kriterien
für den langfristigen variablen Leistungsbonus (LTI) – die Vergütung an zwei bis vier Nachhaltigkeits-
ziele aus einem vordefinierten Kriterienkatalog geknüpft ist. Der LTI ist eine mehrjährige, erfolgsab-
hängige Vergütung, die eine langfristige Anreizwirkung entfalten soll. Der LTI wird rollierend, d.h. in
jährlichen Tranchen mit jeweils dreijährigem Bemessungszeitraum gewährt. Für die LTI-Tran-
chen 2023 (Beurteilungszeitraum: 2023-2025) sowie 2024 (Beurteilungszeitraum: 2024-2026)
wurden Ziele für spezifische CO
2
-Emissionen (Scope 1 und 2) und den Arbeitssicherheitsindikator
TRIFR (Total Recordable Injury Frequency Rate), jeweils bezogen auf den Standort Ranshofen, fest-
gelegt. Insgesamt entfallen 20 % des LTI auf die Nachhaltigkeitsziele. Die Höhe des LTI richtet sich
nach dem Grad der Zielerreichung. Erst am Ende des letzten Jahres des Bemessungszeitraums der
jeweiligen LTI-Tranche werden die endgültigen Ansprüche ermittelt.
Gegenüber der Vergütungspolitik 2022 können im kurzfristigen erfolgsabhängigen Leistungsbonus
(STI) optional auch Nachhaltigkeitsziele im Rahmen eines Modifiers berücksichtigt werden. Die ent-
sprechenden Ziele können, analog zum LTI, auf Basis eines Kriterienkatalogs definiert und aus der
aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie der AMAG abgeleitet werden. Sie spiegeln damit strategische Pri-
oritäten wider. Für den STI und LTI sind jeweils unterschiedliche Nachhaltigkeitsziele zu wählen.
Zudem wurde der LTI überarbeitet und eine Differenzierung in Abhängigkeit des Free Floats der
AMAG-Aktien etabliert. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Einführung einer Aktienhalteverpflich-
tung sowie die Einführung von umfassenden Malus- und Clawback-Regelungen.
Die vergütungsrelevanten ESG-Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2025 werden von der Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. mit hinreichender Sicherheit geprüft. Der Vergütungsaus-
schuss des Aufsichtsrates ist für die Vorbereitung, regelmäßige Überprüfung und Kontrolle der Um-
setzung der Vergütungspolitik für den Vorstand zuständig. Die finale Festlegung der Vergütungspolitik
obliegt dem Aufsichtsrat als Plenum.
Der Vergütungsbericht bietet eine ausführliche Darstellung des Vergütungssystems sowie einen Über-
blick über die im Geschäftsjahr zugesagten und gewährten Vergütungen für aktuelle und ehemalige
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, einschließlich aller Arten von Vorteilen.
Für weitere Informationen stehen sowohl die Vergütungspolitik als auch der Bericht,
welcher mit den Informationen zur Hauptversammlung auf der AMAG-Homepage veröf-
fentlicht wird, zur Verfügung (siehe QR-Code).
MANAGEMENTSYSTEME UND ABTEILUNG NACHHALTIGKEIT: Im Fachbereich Managementsys-
teme, in dem auch die Abteilung für Nachhaltigkeit angesiedelt ist, wird das Nachhaltigkeitsmanage-
ment koordiniert und in direkter Linie an den Vorstand berichtet, der wiederum in regelmäßigen Ab-
ständen den Aufsichtsrat informiert. In enger Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen der AMAG
werden in der Nachhaltigkeitsabteilung u.a. Daten gesammelt, Maßnahmen festgelegt und hinsicht-
lich Einhaltung überprüft sowie neue Zielvorgaben ermittelt. Die Ermittlung von wesentlichen Nach-
haltigkeitsaspekten erfolgt über die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, welche
wiederum die Grundlage für die nichtfinanzielle Erklärung darstellt. Darüber hinaus berichtet der
Fachbereich Managementsysteme über aktuelle Entwicklungen und Themen, erstellt Berichte zur
Nachverfolgung der Nachhaltigkeitsziele und verantwortet die Teilnahme an ESG-Ratings.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
NACHHALTIGKEITSGREMIUM: Im Nachhaltigkeitsgremium, das aus dem Vorstand, den Geschäfts-
führungen und Fachbereichsleitungen besteht und einmal jährlich tagt, wird die bisherige Nachhal-
tigkeitsperformance bewertet. Weiters werden Maßnahmen aus dem AMAG-Nachhaltigkeitsprogramm
auf ihren Zielerreichungsgrad überprüft und gegebenenfalls angepasst sowie neue Ziele für die Folge-
jahre festgelegt. Die verantwortlichen Fachbereiche sorgen im Rahmen des Tagesgeschäfts und im
Zuge von Projekten und Forschungsinitiativen dafür, dass die Nachhaltigkeitsthemen kontinuierlich
umgesetzt werden.
ESG-KONZEPTE UND ZUSTÄNDIGKEITEN: Konkrete Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche
hinsichtlich ESG, die der Vorstand an Fachabteilungen überträgt, werden grundsätzlich in Richtlinien,
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen definiert. Alle relevanten ESG-Konzepte werden in den jeweili-
gen Themenabschnitten beschrieben.
Weiterführende Angaben zum Aufsichtsrat und zum Vorstand sind im
Corporate Governance-Bericht
zu finden.
NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE UND SORGFALTSPFLICHT DER AMAG
Die AMAG Austria Metall AG verfolgt im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses
zwei langfristige Grundsätze: Fußabdruck reduzieren und einen ökologischen, ökonomischen und so-
zialen Mehrwert schaffen – sowohl für das Unternehmen als auch für die Gesellschaft. Nach diesen
beiden Grundsätzen richtet sich auch der AMAG-Nachhaltigkeitskompass aus. Er definiert sechs
Handlungsfelder, die im Einflussbereich des Unternehmens liegen und somit als Orientierung für die
Entwicklung und Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen dienen. Die Handlungsfelder sind wie
folgt definiert:
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:
Das Handlungsfeld umfasst die Prozesse, Ziele und Maß-
nahmen zu den Themen Energie und Emissionen, Wasser und Biodiversität. Die Umsetzung er-
folgt im Rahmen der zertifizierten Managementsysteme (ISO 14001, ISO 50001) und umfassen-
der freiwilliger Verpflichtungen (u.a. ASI).
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Das Handlungsfeld umfasst das
verantwortungsvolle Management der Rohstoffe entlang der Wertschöpfungskette sowie die Kern-
kompetenz der AMAG: Recycling. Ein weiteres wesentliches Thema ist die Abfallwirtschaft.
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Das Handlungsfeld umfasst langfristige,
partnerschaftliche und faire Kundenbeziehungen und die Gewinnung neuer Kunden. Hier werden
höchste Produktqualität und -innovationen angestrebt, die den Selbstanspruch sowie den stei-
genden Kundenbedarf an hochwertigen Aluminiumprodukten mit niedrigem CO
2
-Fußabdruck er-
füllen. Verlässlichkeit und Liefertreue stehen bei AMAG an oberster Stelle und sind Garant für
eine langfristige und erfolgreiche Kundenbeziehung.
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Das Handlungsfeld umfasst die
Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingungen
und Beschäftigungsentwicklung sowie Chancengleichheit und Diversität. Zusätzlich beinhaltet
dieses Handlungsfeld auch Maßnahmen zur Unterstützung gesellschaftlichen Engagements in
den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales und Sport.
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Das Handlungsfeld umfasst den verantwortungs-
bewussten Umgang mit den an der Entwicklung des Unternehmens beteiligten Menschen und
Organisationen sowie eine verantwortungsvolle, rechtskonforme und moralisch korrekte Aus-
übung der Geschäftstätigkeit.
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Das Handlungsfeld umfasst die regionale Wert-
schöpfung und die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäfts-
bereich sowie entlang der Lieferkette.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
STRATEGIE- & ESG-AUSSCHUSS: Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.06.2025 wurde der ESG-
Ausschuss aufgelöst und die ihm bisher übertragenen Aufgaben in den Prüfungs- bzw. den Strategie-
ausschuss verlagert. Zudem wurde der Strategieausschuss in „Strategie- und ESG-Ausschuss“ um-
benannt.
VORSTAND: Der Vorstand setzte sich 2025 aus drei geschäftsführenden Mitgliedern (zwei Männer,
eine Frau) mit den Funktionen CEO/COO, CFO sowie CSO zusammen. Die langfristige Ausrichtung
der AMAG-Nachhaltigkeitsstrategie wird im Vorstand festgelegt – er verantwortet damit die Überwa-
chung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, die im
Nachhaltigkeitsprogramm festgelegt sind und mit klar definierten Verantwortungsbereichen in die
Managementstruktur überführt werden, sowie letztlich auch die Berichterstattung über das Programm
und die definierten Ziele. Der Vorstand verfügt über ein breites Fachwissen zu ESG-Themen und deckt
dieselben Kompetenzbereiche ab, wie sie auch für den Aufsichtsrat (siehe S. 13) definiert wurden.
Er wird regelmäßig von den internen Abteilungen über ESG-Themen informiert und es werden auch
externe Expert:innen (z.B. über den wissenschaftlich-technologischen Beirat der AMAG) hinzugezo-
gen, um auf zukünftige regulatorische Anforderungen fundiert und vorausschauend reagieren zu kön-
nen. Die Vorstandsmitglieder werden regelmäßig in ESG-Themen geschult, sie stehen in stetigem
Austausch mit Stakeholdern und nehmen an Sitzungen von Verbänden sowie ESG-relevanten Arbeits-
gruppen teil. Der Vorstand hat sich 2025 mit allen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
befasst, die die Grundlage dieser nichtfinanziellen Erklärung bilden. Eine Übersicht der wesentlichen
Themen findet sich im Abschnitt
Wesentlichkeitsanalyse
.
VERGÜTUNGSPOLITIK: Die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates der AMAG angewendet werden, sind in der Vergütungspolitik der AMAG gere-
gelt. Primäres Ziel ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.
Eine Vergütungspolitik für die AMAG wurde erstmalig von der Hauptversammlung am 21. Juli 2020
beschlossen. Im Jahr 2022 wurde die Vergütungspolitik um Nachhaltigkeitsziele im langfristigen va-
riablen Leistungsbonus (LTI) erweitert und in der Hauptversammlung am 20. April 2022 beschlossen.
Um die Vergütungspolitik des Vorstands noch stärker an den Interessen der Aktionäre auszurichten,
wurde die Vergütungspolitik in 2025 erneut überarbeitet und nunmehr der Aktienkursbezug in der
erfolgsabhängigen Vergütung sowie die Aktienkultur bei AMAG weiter gestärkt.
Die Vergütungspolitik 2025 sieht weiterhin vor, dass – zusätzlich zu den bereits vorhandenen Kriterien
für den langfristigen variablen Leistungsbonus (LTI) – die Vergütung an zwei bis vier Nachhaltigkeits-
ziele aus einem vordefinierten Kriterienkatalog geknüpft ist. Der LTI ist eine mehrjährige, erfolgsab-
hängige Vergütung, die eine langfristige Anreizwirkung entfalten soll. Der LTI wird rollierend, d.h. in
jährlichen Tranchen mit jeweils dreijährigem Bemessungszeitraum gewährt. Für die LTI-Tran-
chen 2023 (Beurteilungszeitraum: 2023-2025) sowie 2024 (Beurteilungszeitraum: 2024-2026)
wurden Ziele für spezifische CO
2
-Emissionen (Scope 1 und 2) und den Arbeitssicherheitsindikator
TRIFR (Total Recordable Injury Frequency Rate), jeweils bezogen auf den Standort Ranshofen, fest-
gelegt. Insgesamt entfallen 20 % des LTI auf die Nachhaltigkeitsziele. Die Höhe des LTI richtet sich
nach dem Grad der Zielerreichung. Erst am Ende des letzten Jahres des Bemessungszeitraums der
jeweiligen LTI-Tranche werden die endgültigen Ansprüche ermittelt.
Gegenüber der Vergütungspolitik 2022 können im kurzfristigen erfolgsabhängigen Leistungsbonus
(STI) optional auch Nachhaltigkeitsziele im Rahmen eines Modifiers berücksichtigt werden. Die ent-
sprechenden Ziele können, analog zum LTI, auf Basis eines Kriterienkatalogs definiert und aus der
aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie der AMAG abgeleitet werden. Sie spiegeln damit strategische Pri-
oritäten wider. Für den STI und LTI sind jeweils unterschiedliche Nachhaltigkeitsziele zu wählen.
Zudem wurde der LTI überarbeitet und eine Differenzierung in Abhängigkeit des Free Floats der
AMAG-Aktien etabliert. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Einführung einer Aktienhalteverpflich-
tung sowie die Einführung von umfassenden Malus- und Clawback-Regelungen.
Die vergütungsrelevanten ESG-Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2025 werden von der Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. mit hinreichender Sicherheit geprüft. Der Vergütungsaus-
schuss des Aufsichtsrates ist für die Vorbereitung, regelmäßige Überprüfung und Kontrolle der Um-
setzung der Vergütungspolitik für den Vorstand zuständig. Die finale Festlegung der Vergütungspolitik
obliegt dem Aufsichtsrat als Plenum.
Der Vergütungsbericht bietet eine ausführliche Darstellung des Vergütungssystems sowie einen Über-
blick über die im Geschäftsjahr zugesagten und gewährten Vergütungen für aktuelle und ehemalige
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, einschließlich aller Arten von Vorteilen.
Für weitere Informationen stehen sowohl die Vergütungspolitik als auch der Bericht,
welcher mit den Informationen zur Hauptversammlung auf der AMAG-Homepage veröf-
fentlicht wird, zur Verfügung (siehe QR-Code).
MANAGEMENTSYSTEME UND ABTEILUNG NACHHALTIGKEIT: Im Fachbereich Managementsys-
teme, in dem auch die Abteilung für Nachhaltigkeit angesiedelt ist, wird das Nachhaltigkeitsmanage-
ment koordiniert und in direkter Linie an den Vorstand berichtet, der wiederum in regelmäßigen Ab-
ständen den Aufsichtsrat informiert. In enger Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen der AMAG
werden in der Nachhaltigkeitsabteilung u.a. Daten gesammelt, Maßnahmen festgelegt und hinsicht-
lich Einhaltung überprüft sowie neue Zielvorgaben ermittelt. Die Ermittlung von wesentlichen Nach-
haltigkeitsaspekten erfolgt über die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, welche
wiederum die Grundlage für die nichtfinanzielle Erklärung darstellt. Darüber hinaus berichtet der
Fachbereich Managementsysteme über aktuelle Entwicklungen und Themen, erstellt Berichte zur
Nachverfolgung der Nachhaltigkeitsziele und verantwortet die Teilnahme an ESG-Ratings.
Seite 15 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Zusätzlich zu den sechs Schritten der Sorgfaltspflicht beruht das Nachhaltigkeitsmanagement auf
folgenden Grundsätzen des Unternehmens:
› EEffffiizziieennzz:: Bei der Entwicklung von Anlagen, Prozessen und Produkten wird auf Ressourcen- und
Energieeffizienz sowie auf die Minimierung von Umweltauswirkungen geachtet.
› AAuussggeewwooggeennhheeiitt:: Die breite Aufstellung nach Branchen und Produkten sowie geografischen Märk-
ten sorgt für ein hohes Maß an Ausgewogenheit und Stabilität. Umfassende Nachhaltigkeitsakti-
vitäten in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen stellen sicher, dass das Nachhaltig-
keitsmanagement systematisch funktioniert und kontinuierlich verbessert wird.
› WWeesseennttlliicchhkkeeiitt:: AMAG konzentriert sich auf die wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und
gesellschaftlichen Auswirkungen sowohl innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit als auch entlang ihrer
Lieferkette und steht zur Bestimmung der wesentlichen Themen im laufenden Dialog mit ihren
Stakeholdern.
› VVoollllssttäännddiiggkkeeiitt:: In der internen und externen Unternehmenskommunikation sind die Grundsätze
der Transparenz, Aktualität und Vollständigkeit oberste Prämisse. AMAG kommuniziert zeitgerecht
und umfassend zu den wesentlichen Themen ihrer Geschäftstätigkeit an relevante Stakeholder.
› FFlleexxiibbiilliittäätt:: Änderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfelds sowie neue Anfor-
derungen der Kunden und Märkte werden als Chance betrachtet und es wird ihnen mit hoher
Flexibilität begegnet.
› IInnnnoovvaattiioonnssggeeiisstt:: Die Forschung zu technologisch herausfordernden Fragen, die Entwicklung
markttauglicher Anwendungen sowie die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen und Produk-
ten sind Ausdruck des Innovationsgeistes der AMAG-Gruppe.
RESILIENZANALYSE: Die Widerstandsfähigkeit der Strategie wird durch das Risikomanagement
sichergestellt. Risiken und Chancen werden im Zuge der Risikoinventur, welche zweimal im Jahr
stattfindet, identifiziert und quantitativ bewertet sowie daraus Maßnahmen abgeleitet. Die Risiken-
und Chanceninventur wird dem Vorstand präsentiert. Im Rahmen der Budgetplanung wird jährlich
sowohl kurz- als auch mittelfristig die konkrete Finanzplanung erstellt, bei der wesentliche Risiken in
Bezug auf das Marktumfeld Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist im Aufsichtsrat ein Strate-
gie- und -ESG-Ausschuss eingerichtet, in dem aktuelle Themen u.a. zu Klima und Strategie behandelt
werden. Weitere Informationen zur Resilienzanalyse sind in Kapitel
E1 – Klimaschutz
zu finden.
RISIKOMANAGEMENT
Das Risikomanagement ist als integraler Bestandteil zur Identifikation, Beurteilung und Kontrolle
aller wesentlichen strategischen, technischen sowie operativen Risiken und Chancen in der AMAG im-
plementiert. Es leistet einen zentralen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Unternehmensstrate-
gie und den daraus abgeleiteten Zielsetzungen. Risiken sollen frühzeitig erkannt und nach Möglich-
keit proaktiv bearbeitet werden, um mögliche negative Auswirkungen zu begrenzen oder gänzlich zu
vermeiden. Neben der Mitigation von Risiken sollen unternehmerische Chancen gezielt genutzt wer-
den. Es ist von entscheidender Bedeutung, knappe Ressourcen zu identifizieren, um diese voraus-
schauend, effizient und effektiv einzusetzen sowie zur Risikominimierung über neue Investments und
(Geschäfts-)Aktivitäten zeitgerecht und risikoorientiert zu entscheiden. Hierfür ist ein ausreichend
hohes Maß an Risikobewusstsein auf allen organisatorischen Ebenen der AMAG unerlässlich. Das
AMAG-Risikomanagement ist an die Norm „Risikomanagement“ (ISO 31000) sowie an das
COSO ERM Framework angelehnt. Die Risikomanagementrichtlinie für den Standort Ranshofen und
die AMAG components-Standorte (Deutschland) regelt den effizienten und verantwortungsvollen Um-
gang mit Risiken und Chancen, um so die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu mini-
mieren.
Die beiden Säulen des strategischen und technischen Risiko- und Chancenmanagements werden auf
operativer Ebene ergänzt durch die Ableitung von Risiken und Chancen aus der Instandhaltung (Risk
based maintenance) und Technologie (Bewertung von Prozess-Fehlerrisiken mit Auswirkungen auf
Produkte).
ZUSTÄNDIGKEIT, AUFGABEN UND INTERNE KOMMUNIKATION: Der Vorstand verantwortet die
Festlegung der Risikostrategie der AMAG und die Verabschiedung des Risikomanagementprogramms.
Dies geschieht zumindest einmal im Jahr im Rahmen von Risikoklausuren, die vom Vorstand einbe-
rufen werden. Der Vorstand ist somit auch für die Aktualisierung und Anpassung des AMAG-Risiko-
managements an veränderte Rahmenbedingungen verantwortlich, übernimmt die Aufgaben zur Über-
wachung des Gesamtsystems und stellt sicher, dass das Risikomanagement in der AMAG in allen
Aktivitäten integriert ist. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss re-
gelmäßig über die Risikosituation der AMAG.
Die Verantwortung für die Risiken der AMAG-Gesellschaften liegt bei der jeweiligen Geschäftsführung.
Die Risikoverantwortlichen sind für die Identifikation, Bewertung, Dokumentation sowie gegebenen-
falls für die Überwachung von Performanceindikatoren und die Festlegung von Frühwarnsignalen zu
Risiken in ihrem Bereich zuständig. Sie holen Informationen über die jeweilige Risikosituation ein
und berücksichtigen diese bei ihren Risikomeldungen innerhalb ihrer Berichtslinie. Zwischenzeitlich
auftretende wesentliche neue Risiken und Chancen bzw. die maßgebliche Verschärfung oder Verbes-
serung einer Risikosituation werden unmittelbar an den Vorstand und an die Abteilung Risikomanage-
ment gemeldet. Diese unterstützt bei der Bewertung der Risiken und aktualisiert das Risikomanage-
mentsystem.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
SORGFALTSPFLICHT (Due Diligence): Der Due-Diligence-Prozess der AMAG beinhaltet im Wesentli-
chen sechs Schritte, die folgend dargestellt werden.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Die implementierten Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts-
pflicht in den Bereichen Umwelt, Menschen- und Sozialrechte sowie Korruptionsprävention ba-
sieren auf geltenden Gesetzen, international anerkannten Standards sowie freiwilligen Verpflich-
tungen. Um negative Auswirkungen durch die eigene Geschäftstätigkeit oder entlang der Liefer-
kette bestmöglich identifizieren, verhindern bzw. beenden zu können, verfügt AMAG über zerti-
fizierte Managementsysteme mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit, Qualität, Umwelt und
Energie sowie über ein umfassendes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Zudem
steht AMAG sowohl mit externen als auch internen Stakeholdern bzw. deren Vertreter:innen in
regelmäßigem Austausch und stellt transparente Informationen zur Verfügung.
Ziel ist es, die Einhaltung der Menschenrechte, der Umweltcompliance sowie ein integres Ge-
schäftsverhalten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette einzufor-
dern, diese Aspekte risikobasiert zu überprüfen sowie im Falle von tatsächlichen oder potenziel-
len negativen Auswirkungen geeignete Abhilfemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Wiedergutma-
chung zu schaffen. Der auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette fokussierte Due-Diligence-Pro-
zess ist im Bereich des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements verankert und wird fort-
laufend weiterentwickelt und anlassbezogen, etwa aufgrund von veränderten Umwelt- bzw. Men-
schenrechtsbedingungen in Staaten oder Regionen, adaptiert.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Laufende Aktivitäten werden
bei AMAG regelmäßig auf das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, Umweltgefährdungen
und Verstöße gegen die Geschäftsethik überprüft – mit dem Ziel, tatsächliche sowie potenzielle
nachteilige Auswirkungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit und entlang der Lieferkette zu ver-
meiden. Auswirkungen und Risiken werden aus zwei Blickwinkeln betrachtet: Bei der Inside-
Out-Perspektive geht es um Auswirkungen, die von der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungs-
kette des Unternehmens ausgehen. Bei der Outside-In-Perspektive werden jene Risiken unter-
sucht, die von außen auf die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette einwirken können.
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Negative Auswirkungen auf Stakeholder
bzw. Risiken für AMAG werden kontinuierlich sowie im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitspro-
gramms oder des Risikomanagements evaluiert und es werden daraus konkrete Konzepte und
Maßnahmen abgeleitet bzw. bestehende adaptiert. Dabei werden auch die zuständigen Abtei-
lungen definiert. Werden Auswirkungen oder Risiken in der Lieferkette festgestellt, so werden
etwa durch die Abteilungen Einkauf, Recht und Nachhaltigkeit im Austausch mit Lieferanten
geeignete Aktionspläne definiert und die Umsetzung nach einem definierten Zeitraum neuerlich
bewertet.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Einmal jährlich bzw. risikobasiert erfolgt eine Wirksamkeitskon-
trolle der gesetzten Maßnahmen. Die jeweiligen Abteilungen erstatten Bericht über den Fort-
schritt und die Ergebnisse der Risikoevaluierung sowie über mögliches Optimierungspotenzial.
Auf Basis dieser Berichte werden durch den Vorstand gegebenenfalls Änderungen und Folge-
maßnahmen vorgegeben.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Das Ziel, die Umweltcompliance, die men-
schenrechtlichen Grundprinzipien sowie faire Geschäftspraktiken bei AMAG und entlang der
Wertschöpfungskette einzuhalten, ist zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells und des jähr-
lichen AMAG-Nachhaltigkeitsprogramms. Entwicklungen, Verstöße sowie Maßnahmen werden
transparent sowohl intern als auch extern, etwa im Rahmen dieses Berichts, kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG: AMAG ist bestrebt,
negative Auswirkungen, die durch das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen
hat, zu beheben. Um hier wirksame Schritte setzen zu können, ist der Austausch mit Stakehol-
dern bzw. deren Vertreter:innen wichtig. AMAG bietet ihren Interessenträger:innen verschiedene
Optionen an, sich zu negativen Auswirkungen bzw. den getroffenen Maßnahmen zu äußern, da-
runter die AMAG Compliance Line, die auf der AMAG-Webseite – auch anonym – genutzt werden
kann.
In folgenden Bereichen, die im Bericht erläutert werden, findet die Sorgfaltspflicht besondere Be-
rücksichtigung:
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Bereiche in der nichtfinanziellen Erklärung
DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG › alle ESG-Bereiche
(jeweils in Abschnitt
Zentrale Strategien und Konzepte
)
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON
AUSWIRKUNGEN & RISIKEN
›
Wesentlichkeitsanalyse
›
Stakeholdermanagement
HANDHABUNG VON
AUSWIRKUNGEN & RISIKEN
› alle ESG-Bereiche (jeweils in Abschnitt
Maßnahmen
)
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
WIRKSAMKEITSMONITORING ›
S1 (Bereich Menschenrechte)
;
S2
BERICHTERSTATTUNG UND
KOMMUNIKATION
› alle ESG-Bereiche
ERMÖGLICHUNG DES
AUSTAUSCHES UND DER
WIEDERGUTMACHUNG
› alle ESG-Bereiche
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
›
G1 (Hinweisgebersystem
)
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Zusätzlich zu den sechs Schritten der Sorgfaltspflicht beruht das Nachhaltigkeitsmanagement auf
folgenden Grundsätzen des Unternehmens:
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Bei der Entwicklung von Anlagen, Prozessen und Produkten wird auf Ressourcen- und
Energieeffizienz sowie auf die Minimierung von Umweltauswirkungen geachtet.
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Die breite Aufstellung nach Branchen und Produkten sowie geografischen Märk-
ten sorgt für ein hohes Maß an Ausgewogenheit und Stabilität. Umfassende Nachhaltigkeitsakti-
vitäten in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen stellen sicher, dass das Nachhaltig-
keitsmanagement systematisch funktioniert und kontinuierlich verbessert wird.
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AMAG konzentriert sich auf die wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und
gesellschaftlichen Auswirkungen sowohl innerhalb ihrer Geschäftstätigkeit als auch entlang ihrer
Lieferkette und steht zur Bestimmung der wesentlichen Themen im laufenden Dialog mit ihren
Stakeholdern.
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In der internen und externen Unternehmenskommunikation sind die Grundsätze
der Transparenz, Aktualität und Vollständigkeit oberste Prämisse. AMAG kommuniziert zeitgerecht
und umfassend zu den wesentlichen Themen ihrer Geschäftstätigkeit an relevante Stakeholder.
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Änderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfelds sowie neue Anfor-
derungen der Kunden und Märkte werden als Chance betrachtet und es wird ihnen mit hoher
Flexibilität begegnet.
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Die Forschung zu technologisch herausfordernden Fragen, die Entwicklung
markttauglicher Anwendungen sowie die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen und Produk-
ten sind Ausdruck des Innovationsgeistes der AMAG-Gruppe.
RESILIENZANALYSE: Die Widerstandsfähigkeit der Strategie wird durch das Risikomanagement
sichergestellt. Risiken und Chancen werden im Zuge der Risikoinventur, welche zweimal im Jahr
stattfindet, identifiziert und quantitativ bewertet sowie daraus Maßnahmen abgeleitet. Die Risiken-
und Chanceninventur wird dem Vorstand präsentiert. Im Rahmen der Budgetplanung wird jährlich
sowohl kurz- als auch mittelfristig die konkrete Finanzplanung erstellt, bei der wesentliche Risiken in
Bezug auf das Marktumfeld Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist im Aufsichtsrat ein Strate-
gie- und -ESG-Ausschuss eingerichtet, in dem aktuelle Themen u.a. zu Klima und Strategie behandelt
werden. Weitere Informationen zur Resilienzanalyse sind in Kapitel
E1 – Klimaschutz
zu finden.
RISIKOMANAGEMENT
Das Risikomanagement ist als integraler Bestandteil zur Identifikation, Beurteilung und Kontrolle
aller wesentlichen strategischen, technischen sowie operativen Risiken und Chancen in der AMAG im-
plementiert. Es leistet einen zentralen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Unternehmensstrate-
gie und den daraus abgeleiteten Zielsetzungen. Risiken sollen frühzeitig erkannt und nach Möglich-
keit proaktiv bearbeitet werden, um mögliche negative Auswirkungen zu begrenzen oder gänzlich zu
vermeiden. Neben der Mitigation von Risiken sollen unternehmerische Chancen gezielt genutzt wer-
den. Es ist von entscheidender Bedeutung, knappe Ressourcen zu identifizieren, um diese voraus-
schauend, effizient und effektiv einzusetzen sowie zur Risikominimierung über neue Investments und
(Geschäfts-)Aktivitäten zeitgerecht und risikoorientiert zu entscheiden. Hierfür ist ein ausreichend
hohes Maß an Risikobewusstsein auf allen organisatorischen Ebenen der AMAG unerlässlich. Das
AMAG-Risikomanagement ist an die Norm „Risikomanagement“ (ISO 31000) sowie an das
COSO ERM Framework angelehnt. Die Risikomanagementrichtlinie für den Standort Ranshofen und
die AMAG components-Standorte (Deutschland) regelt den effizienten und verantwortungsvollen Um-
gang mit Risiken und Chancen, um so die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu mini-
mieren.
Die beiden Säulen des strategischen und technischen Risiko- und Chancenmanagements werden auf
operativer Ebene ergänzt durch die Ableitung von Risiken und Chancen aus der Instandhaltung (Risk
based maintenance) und Technologie (Bewertung von Prozess-Fehlerrisiken mit Auswirkungen auf
Produkte).
ZUSTÄNDIGKEIT, AUFGABEN UND INTERNE KOMMUNIKATION: Der Vorstand verantwortet die
Festlegung der Risikostrategie der AMAG und die Verabschiedung des Risikomanagementprogramms.
Dies geschieht zumindest einmal im Jahr im Rahmen von Risikoklausuren, die vom Vorstand einbe-
rufen werden. Der Vorstand ist somit auch für die Aktualisierung und Anpassung des AMAG-Risiko-
managements an veränderte Rahmenbedingungen verantwortlich, übernimmt die Aufgaben zur Über-
wachung des Gesamtsystems und stellt sicher, dass das Risikomanagement in der AMAG in allen
Aktivitäten integriert ist. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss re-
gelmäßig über die Risikosituation der AMAG.
Die Verantwortung für die Risiken der AMAG-Gesellschaften liegt bei der jeweiligen Geschäftsführung.
Die Risikoverantwortlichen sind für die Identifikation, Bewertung, Dokumentation sowie gegebenen-
falls für die Überwachung von Performanceindikatoren und die Festlegung von Frühwarnsignalen zu
Risiken in ihrem Bereich zuständig. Sie holen Informationen über die jeweilige Risikosituation ein
und berücksichtigen diese bei ihren Risikomeldungen innerhalb ihrer Berichtslinie. Zwischenzeitlich
auftretende wesentliche neue Risiken und Chancen bzw. die maßgebliche Verschärfung oder Verbes-
serung einer Risikosituation werden unmittelbar an den Vorstand und an die Abteilung Risikomanage-
ment gemeldet. Diese unterstützt bei der Bewertung der Risiken und aktualisiert das Risikomanage-
mentsystem.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
SORGFALTSPFLICHT (Due Diligence): Der Due-Diligence-Prozess der AMAG beinhaltet im Wesentli-
chen sechs Schritte, die folgend dargestellt werden.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Die implementierten Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts-
pflicht in den Bereichen Umwelt, Menschen- und Sozialrechte sowie Korruptionsprävention ba-
sieren auf geltenden Gesetzen, international anerkannten Standards sowie freiwilligen Verpflich-
tungen. Um negative Auswirkungen durch die eigene Geschäftstätigkeit oder entlang der Liefer-
kette bestmöglich identifizieren, verhindern bzw. beenden zu können, verfügt AMAG über zerti-
fizierte Managementsysteme mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit, Qualität, Umwelt und
Energie sowie über ein umfassendes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Zudem
steht AMAG sowohl mit externen als auch internen Stakeholdern bzw. deren Vertreter:innen in
regelmäßigem Austausch und stellt transparente Informationen zur Verfügung.
Ziel ist es, die Einhaltung der Menschenrechte, der Umweltcompliance sowie ein integres Ge-
schäftsverhalten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette einzufor-
dern, diese Aspekte risikobasiert zu überprüfen sowie im Falle von tatsächlichen oder potenziel-
len negativen Auswirkungen geeignete Abhilfemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Wiedergutma-
chung zu schaffen. Der auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette fokussierte Due-Diligence-Pro-
zess ist im Bereich des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements verankert und wird fort-
laufend weiterentwickelt und anlassbezogen, etwa aufgrund von veränderten Umwelt- bzw. Men-
schenrechtsbedingungen in Staaten oder Regionen, adaptiert.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Laufende Aktivitäten werden
bei AMAG regelmäßig auf das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, Umweltgefährdungen
und Verstöße gegen die Geschäftsethik überprüft – mit dem Ziel, tatsächliche sowie potenzielle
nachteilige Auswirkungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit und entlang der Lieferkette zu ver-
meiden. Auswirkungen und Risiken werden aus zwei Blickwinkeln betrachtet: Bei der Inside-
Out-Perspektive geht es um Auswirkungen, die von der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungs-
kette des Unternehmens ausgehen. Bei der Outside-In-Perspektive werden jene Risiken unter-
sucht, die von außen auf die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette einwirken können.
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Negative Auswirkungen auf Stakeholder
bzw. Risiken für AMAG werden kontinuierlich sowie im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitspro-
gramms oder des Risikomanagements evaluiert und es werden daraus konkrete Konzepte und
Maßnahmen abgeleitet bzw. bestehende adaptiert. Dabei werden auch die zuständigen Abtei-
lungen definiert. Werden Auswirkungen oder Risiken in der Lieferkette festgestellt, so werden
etwa durch die Abteilungen Einkauf, Recht und Nachhaltigkeit im Austausch mit Lieferanten
geeignete Aktionspläne definiert und die Umsetzung nach einem definierten Zeitraum neuerlich
bewertet.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Einmal jährlich bzw. risikobasiert erfolgt eine Wirksamkeitskon-
trolle der gesetzten Maßnahmen. Die jeweiligen Abteilungen erstatten Bericht über den Fort-
schritt und die Ergebnisse der Risikoevaluierung sowie über mögliches Optimierungspotenzial.
Auf Basis dieser Berichte werden durch den Vorstand gegebenenfalls Änderungen und Folge-
maßnahmen vorgegeben.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Das Ziel, die Umweltcompliance, die men-
schenrechtlichen Grundprinzipien sowie faire Geschäftspraktiken bei AMAG und entlang der
Wertschöpfungskette einzuhalten, ist zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells und des jähr-
lichen AMAG-Nachhaltigkeitsprogramms. Entwicklungen, Verstöße sowie Maßnahmen werden
transparent sowohl intern als auch extern, etwa im Rahmen dieses Berichts, kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG: AMAG ist bestrebt,
negative Auswirkungen, die durch das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen
hat, zu beheben. Um hier wirksame Schritte setzen zu können, ist der Austausch mit Stakehol-
dern bzw. deren Vertreter:innen wichtig. AMAG bietet ihren Interessenträger:innen verschiedene
Optionen an, sich zu negativen Auswirkungen bzw. den getroffenen Maßnahmen zu äußern, da-
runter die AMAG Compliance Line, die auf der AMAG-Webseite – auch anonym – genutzt werden
kann.
In folgenden Bereichen, die im Bericht erläutert werden, findet die Sorgfaltspflicht besondere Be-
rücksichtigung:
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Bereiche in der nichtfinanziellen Erklärung
DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG › alle ESG-Bereiche
(jeweils in Abschnitt
Zentrale Strategien und Konzepte
)
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON
AUSWIRKUNGEN & RISIKEN
›
Wesentlichkeitsanalyse
›
Stakeholdermanagement
HANDHABUNG VON
AUSWIRKUNGEN & RISIKEN
› alle ESG-Bereiche (jeweils in Abschnitt
Maßnahmen
)
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
WIRKSAMKEITSMONITORING ›
S1 (Bereich Menschenrechte)
;
S2
BERICHTERSTATTUNG UND
KOMMUNIKATION
› alle ESG-Bereiche
ERMÖGLICHUNG DES
AUSTAUSCHES UND DER
WIEDERGUTMACHUNG
› alle ESG-Bereiche
› insbesondere in
S1 (Bereich Menschenrechte)
und in
S2
›
G1 (Hinweisgebersystem
)
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
STAKEHOLDERMANAGEMENT (ESRS 2 SBM-2)
Als Österreichs führender Hersteller von Aluminiumhalbzeug trägt AMAG Verantwortung gegenüber
einer Vielzahl an Interessensgruppen. Ziel ist es, Anliegen, Erwartungen und potenzielle Konflikte
frühzeitig zu erkennen, um Lösungen zu finden und so eine langfristige und nachhaltige Beziehung
aufzubauen. AMAG setzt hier auf offene, transparente und kontinuierliche Kommunikation.
Zu den Stakeholdern zählen grundsätzlich alle Personen oder Gruppen, die im Zusammenhang mit
der direkten oder indirekten Geschäftstätigkeit berechtigte wirtschaftliche, ökologische oder soziale
bzw. gesellschaftliche Anliegen und Ansprüche gegenüber dem Unternehmen haben. Für AMAG ergibt
sich diese Verantwortung nicht nur aus ihrem Kerngeschäft, sondern auch aus ihrer Rolle als regio-
nales Unternehmen im Innviertel sowie als börsennotierte Aktiengesellschaft.
Das AMAG-Stakeholdermanagement ist Teil der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Grundlage dafür
bildet die Identifizierung der wesentlichen Stakeholder(-gruppen). Um Transparenz auf beiden Seiten
gewährleisten zu können, legt AMAG Wert auf den persönlichen Austausch. Dadurch können standar-
disierte Antwortoptionen vermieden und eine authentische Kommunikation gefördert werden.
Menschlichkeit und Nachhaltigkeit sind fest in der AMAG-Unternehmensstrategie verankert und kön-
nen auf diesem Weg bestmöglich vereinbart werden.
Unterschiedliche Fachabteilungen der AMAG stehen über verschiedene Kommunikationsformate
(siehe Tabelle S. 21) ganzjährig im direkten Austausch mit internen und externen Stakeholdern. Die
Nachhaltigkeitsabteilung fungiert als zentrale Schnittstelle und konsolidiert die Anliegen und Inte-
ressen der unterschiedlichen internen und externen Stakeholder und leitet daraus relevante Themen
für die Berichterstattung ab.
Das Stakeholdermanagement orientiert sich an folgendem strukturellen Ansatz:
› Stakeholder-Mapping
› Dialog und Austausch
› Auswertung der Rückmeldungen & Ableitung relevanter Themen
STAKEHOLDER-MAPPING
Im Rahmen des Stakeholder-Mappings erfolgt eine ganzheitliche Analyse der gesamten Wertschöp-
fungskette der AMAG. Auf dieser Grundlage werden die verschiedenen internen und externen Stake-
holder identifiziert, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des
Unternehmens stehen. Diese werden zu Stakeholdergruppen zusammengefasst (siehe Tabelle S. 21).
DIALOG UND AUSTAUSCH
Um die Einbindung der Stakeholder gewährleisten zu können, setzt AMAG auf kontinuierliche und
offene Kommunikation durch verschiedene Formate. Der Austausch mit den internen und externen
Interessenträgern bzw. deren Vertreter:innen basiert auf einem Drei-Ebenen-Modell, welches in einer
internen Verfahrensanweisung definiert ist und im Folgenden beschrieben wird.
1. EBENE – PERSÖNLICHE GESPRÄCHE MIT INTERNEN VERTRETER:INNEN:
Die definierten Stakeholdergruppen sind AMAG-internen Fachabteilungen zugeordnet, die aufgrund
ihres Aufgabenbereichs regelmäßig mit den jeweiligen Stakeholdern in Kontakt stehen. Diese Zuord-
nung stellt sicher, dass alle relevanten Anliegen, Erwartungen und Rückmeldungen zielgerichtet be-
arbeitet und besprochen werden können.
Die Nachhaltigkeitsabteilung führt in festgelegten Intervallen strukturierte Gespräche mit den zustän-
digen Fachabteilungen. Hier werden ESG-relevante Themen besprochen, die von Stakeholdern an die
internen Vertreter:innen herangetragen werden. Diese Gespräche folgen einem standardisierten Leit-
fadeninterview, um eine einheitliche und nachvollziehbare Vorgehensweise zu gewährleisten. Die Er-
gebnisse werden dokumentiert und intern aufbereitet und bilden somit eine Grundlage für die dop-
pelte Wesentlichkeitsanalyse.
2. EBENE – ZUSÄTZLICHE KOMMUNIKATION:
Über die definierten Intervalle hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche anlassbezogene
Gespräche zu vereinbaren. Diese können durch die Nachhaltigkeitsabteilung, die internen Fachabtei-
lungen oder durch Stakeholder selbst initiiert und durchgeführt werden. Die anlassbezogene Kommu-
nikation ermöglicht es, auf aktuelle Entwicklungen oder dringliche Themen flexibel und zeitnah zu
reagieren.
Ergänzend zu den Gesprächen gibt es themenbezogene Stakeholder-Veranstaltungen, wie beispiels-
weise Messen, Vorträge und Werksführungen.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Am Jahresende wird die Umsetzung der zu den einzelnen Risiken gesetzten Maßnahmen überprüft.
Am Beginn des Jahres erfolgt eine externe Verifizierung der Funktionsfähigkeit des Risikomanage-
ments.
RISIKO- UND CHANCENBEWERTUNG: Die Einstufung und daraus resultierende Priorisierung von
Risiken erfolgt auf Grundlage der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Auswirkungsgrades
in Bezug auf das EBITDA mit einer jeweils fünfstufigen Skala. Die Beurteilung von finanziellen
Effekten auf das EBITDA beruhen auf verschiedenen, in der Richtlinie definierten Risikoaspekten wie
u.a. Quellen, betroffene Bereiche sowie Entwicklungen, die im fachlichen Diskurs abgewogen und
bewertet werden. Chancen werden im Risikomanagement aktuell ausschließlich qualitativ beurteilt
(siehe
Wesentlichkeitsanalyse
).
WESENTLICHE RISIKEN IM ESG-BEREICH: Klimabezogene Risiken werden in transitorische und
physische Risiken, letztere wiederum in akute und chronische unterschieden. Die akuten und chro-
nischen physischen Risiken leiten sich aus Daten von GeoSphere (staatlicher meteorologischer und
geophysikalischer Dienst Österreichs) und Daten des IPCC („Intergovernmental Panel on Climate
Change“; Weltklimarat) ab. Akute physische Ereignisse, die zu Risiken für AMAG führen können, sind
z.B. Sturmschäden, Hochwasser/Überschwemmungen, Starkregen, Starkschnee und Hagel. Chroni-
sche Risiken wie langfristige klimatische Veränderungen oder Bedrohungen können wiederum zuneh-
mend zu akuten physischen Risiken für das Unternehmen führen. Physische Ereignisse werden im
AMAG-Risikomanagement beobachtet und bewertet. Die getroffenen Maßnahmen werden dokumen-
tiert und regelmäßig überprüft. Um diese Risiken zu managen, werden umfassende Maßnahmen er-
griffen, um dem Voranschreiten des Klimawandels entgegenzusteuern. Ein zentraler Schritt ist hier
die Dekarbonisierung, für die AMAG eine Roadmap erstellt hat.
Transitorische Risiken können sich für AMAG u.a. aus regulatorischen, rechtlichen und technologi-
schen Veränderungen sowie Änderungen in der Versorgungssicherheit ergeben. Um regulatorischen
Risiken etwa aufgrund von Änderungen in Vorgaben zum Klima- und Umweltschutz bzw. zur Energie-
politik vorzubeugen, werden laufend die Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe beobachtet sowie der Aus-
tausch mit Stakeholdern forciert.
Im Bereich Umwelt wurden zudem potenzielle Risiken in Folge von Luft-, Wasser- bzw. Bodenver-
schmutzung etwa in Form von Umweltstörfällen oder Nicht-Einhaltung von Auflagen und Grenzwerten
an den Standorten sowie entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Eine Rohstoffverknappung
und damit verbundene Versorgungsengpässe sowie mangelhafte oder falsche Entsorgung können für
AMAG ebenso ein wesentliches Risiko darstellen. Klima- und umweltbezogene Risiken werden außer-
halb des Risikomanagements in relevanten Fachabteilungen (Umwelt- und Energiemanagement) so-
wie im Umweltmanagementteam (siehe
E1 – Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
)
behandelt. Zudem werden Klima- und Umweltrisiken in einer Studie zur Vermeidung erheblicher Be-
einträchtigungen laut EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2021/2139) betrachtet.
Auch soziale bzw. menschenrechtliche Risiken und Chancen unterliegen einem engmaschigen Moni-
toring. Für die AMAG-Standorte wurden eine hohe Mitarbeitenden-Fluktuation sowie Datenschutzver-
stöße als wesentliche potenzielle Risiken identifiziert (siehe
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
).
Um diese Risiken abzuschwächen, werden gemeinsam mit der Personalabteilung Konzepte und Maß-
nahmen entwickelt und evaluiert. Entlang der Lieferkette werden potenzielle Verstöße gegen be-
stimmte Menschen- und Sozialrechte als Risiken definiert, welche durch ein verantwortungsvolles
Beschaffungsmanagement weitgehend abgeschwächt bzw. verhindert werden sollen (siehe
S2 – Ar-
beitskräfte in der Wertschöpfungskette
).
Um u.a. Rechts- und Compliance-Verstöße wirksam zu verhindern, verfügt AMAG über ein umfassen-
des Compliance-System, welches im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
erläutert wird. Allen Risiken
wird bei AMAG durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die Einhaltung aller Gesetze
und Vorschriften und eine transparente Kommunikation mit allen Interessengruppen begegnet. Tech-
nologierisiken können verschiedene Bereiche betreffen, darunter auch den Klima- und Umweltschutz
bzw. die Dekarbonisierung. Um Technologien für eine CO
2
-neutrale Aluminiumproduktion entwickeln
und schließlich im industriellen Maßstab einsetzen zu können, bedarf es konkreter wissenschaftlicher
Ansätze, langfristig stabiler politischer Rahmenbedingungen und Zielvorgaben, Investitionen in For-
schung und Entwicklung und – im Falle der Umsetzung – ausreichend erneuerbarer Energie, die zu
leistbaren Preisen zur Verfügung steht. AMAG arbeitet hier bereits aktiv an Lösungen. Weitreichende
Investitionen werden stets hinsichtlich wesentlicher Bedingungen wie u.a. Versorgungssicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit beurteilt. Die Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Faktoren werden im
Risikomanagement laufend erfasst und beobachtet. Maßnahmen zur Förderung von Innovation und
Technologie finden sich vorrangig im Kapitel
E1 – Klimawandel
und
G1 – Unternehmensführung.
Im
Risiken- und Chancenbericht
(siehe S. 146) werden zusätzlich zum ESG-Bereich weitere Risiken
und Chancen in Bezug auf das Geschäftsmodell erläutert.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
STAKEHOLDERMANAGEMENT (ESRS 2 SBM-2)
Als Österreichs führender Hersteller von Aluminiumhalbzeug trägt AMAG Verantwortung gegenüber
einer Vielzahl an Interessensgruppen. Ziel ist es, Anliegen, Erwartungen und potenzielle Konflikte
frühzeitig zu erkennen, um Lösungen zu finden und so eine langfristige und nachhaltige Beziehung
aufzubauen. AMAG setzt hier auf offene, transparente und kontinuierliche Kommunikation.
Zu den Stakeholdern zählen grundsätzlich alle Personen oder Gruppen, die im Zusammenhang mit
der direkten oder indirekten Geschäftstätigkeit berechtigte wirtschaftliche, ökologische oder soziale
bzw. gesellschaftliche Anliegen und Ansprüche gegenüber dem Unternehmen haben. Für AMAG ergibt
sich diese Verantwortung nicht nur aus ihrem Kerngeschäft, sondern auch aus ihrer Rolle als regio-
nales Unternehmen im Innviertel sowie als börsennotierte Aktiengesellschaft.
Das AMAG-Stakeholdermanagement ist Teil der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Grundlage dafür
bildet die Identifizierung der wesentlichen Stakeholder(-gruppen). Um Transparenz auf beiden Seiten
gewährleisten zu können, legt AMAG Wert auf den persönlichen Austausch. Dadurch können standar-
disierte Antwortoptionen vermieden und eine authentische Kommunikation gefördert werden.
Menschlichkeit und Nachhaltigkeit sind fest in der AMAG-Unternehmensstrategie verankert und kön-
nen auf diesem Weg bestmöglich vereinbart werden.
Unterschiedliche Fachabteilungen der AMAG stehen über verschiedene Kommunikationsformate
(siehe Tabelle S. 21) ganzjährig im direkten Austausch mit internen und externen Stakeholdern. Die
Nachhaltigkeitsabteilung fungiert als zentrale Schnittstelle und konsolidiert die Anliegen und Inte-
ressen der unterschiedlichen internen und externen Stakeholder und leitet daraus relevante Themen
für die Berichterstattung ab.
Das Stakeholdermanagement orientiert sich an folgendem strukturellen Ansatz:
› Stakeholder-Mapping
› Dialog und Austausch
› Auswertung der Rückmeldungen & Ableitung relevanter Themen
STAKEHOLDER-MAPPING
Im Rahmen des Stakeholder-Mappings erfolgt eine ganzheitliche Analyse der gesamten Wertschöp-
fungskette der AMAG. Auf dieser Grundlage werden die verschiedenen internen und externen Stake-
holder identifiziert, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des
Unternehmens stehen. Diese werden zu Stakeholdergruppen zusammengefasst (siehe Tabelle S. 21).
DIALOG UND AUSTAUSCH
Um die Einbindung der Stakeholder gewährleisten zu können, setzt AMAG auf kontinuierliche und
offene Kommunikation durch verschiedene Formate. Der Austausch mit den internen und externen
Interessenträgern bzw. deren Vertreter:innen basiert auf einem Drei-Ebenen-Modell, welches in einer
internen Verfahrensanweisung definiert ist und im Folgenden beschrieben wird.
1. EBENE – PERSÖNLICHE GESPRÄCHE MIT INTERNEN VERTRETER:INNEN:
Die definierten Stakeholdergruppen sind AMAG-internen Fachabteilungen zugeordnet, die aufgrund
ihres Aufgabenbereichs regelmäßig mit den jeweiligen Stakeholdern in Kontakt stehen. Diese Zuord-
nung stellt sicher, dass alle relevanten Anliegen, Erwartungen und Rückmeldungen zielgerichtet be-
arbeitet und besprochen werden können.
Die Nachhaltigkeitsabteilung führt in festgelegten Intervallen strukturierte Gespräche mit den zustän-
digen Fachabteilungen. Hier werden ESG-relevante Themen besprochen, die von Stakeholdern an die
internen Vertreter:innen herangetragen werden. Diese Gespräche folgen einem standardisierten Leit-
fadeninterview, um eine einheitliche und nachvollziehbare Vorgehensweise zu gewährleisten. Die Er-
gebnisse werden dokumentiert und intern aufbereitet und bilden somit eine Grundlage für die dop-
pelte Wesentlichkeitsanalyse.
2. EBENE – ZUSÄTZLICHE KOMMUNIKATION:
Über die definierten Intervalle hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche anlassbezogene
Gespräche zu vereinbaren. Diese können durch die Nachhaltigkeitsabteilung, die internen Fachabtei-
lungen oder durch Stakeholder selbst initiiert und durchgeführt werden. Die anlassbezogene Kommu-
nikation ermöglicht es, auf aktuelle Entwicklungen oder dringliche Themen flexibel und zeitnah zu
reagieren.
Ergänzend zu den Gesprächen gibt es themenbezogene Stakeholder-Veranstaltungen, wie beispiels-
weise Messen, Vorträge und Werksführungen.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Am Jahresende wird die Umsetzung der zu den einzelnen Risiken gesetzten Maßnahmen überprüft.
Am Beginn des Jahres erfolgt eine externe Verifizierung der Funktionsfähigkeit des Risikomanage-
ments.
RISIKO- UND CHANCENBEWERTUNG: Die Einstufung und daraus resultierende Priorisierung von
Risiken erfolgt auf Grundlage der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Auswirkungsgrades
in Bezug auf das EBITDA mit einer jeweils fünfstufigen Skala. Die Beurteilung von finanziellen
Effekten auf das EBITDA beruhen auf verschiedenen, in der Richtlinie definierten Risikoaspekten wie
u.a. Quellen, betroffene Bereiche sowie Entwicklungen, die im fachlichen Diskurs abgewogen und
bewertet werden. Chancen werden im Risikomanagement aktuell ausschließlich qualitativ beurteilt
(siehe
Wesentlichkeitsanalyse
).
WESENTLICHE RISIKEN IM ESG-BEREICH: Klimabezogene Risiken werden in transitorische und
physische Risiken, letztere wiederum in akute und chronische unterschieden. Die akuten und chro-
nischen physischen Risiken leiten sich aus Daten von GeoSphere (staatlicher meteorologischer und
geophysikalischer Dienst Österreichs) und Daten des IPCC („Intergovernmental Panel on Climate
Change“; Weltklimarat) ab. Akute physische Ereignisse, die zu Risiken für AMAG führen können, sind
z.B. Sturmschäden, Hochwasser/Überschwemmungen, Starkregen, Starkschnee und Hagel. Chroni-
sche Risiken wie langfristige klimatische Veränderungen oder Bedrohungen können wiederum zuneh-
mend zu akuten physischen Risiken für das Unternehmen führen. Physische Ereignisse werden im
AMAG-Risikomanagement beobachtet und bewertet. Die getroffenen Maßnahmen werden dokumen-
tiert und regelmäßig überprüft. Um diese Risiken zu managen, werden umfassende Maßnahmen er-
griffen, um dem Voranschreiten des Klimawandels entgegenzusteuern. Ein zentraler Schritt ist hier
die Dekarbonisierung, für die AMAG eine Roadmap erstellt hat.
Transitorische Risiken können sich für AMAG u.a. aus regulatorischen, rechtlichen und technologi-
schen Veränderungen sowie Änderungen in der Versorgungssicherheit ergeben. Um regulatorischen
Risiken etwa aufgrund von Änderungen in Vorgaben zum Klima- und Umweltschutz bzw. zur Energie-
politik vorzubeugen, werden laufend die Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe beobachtet sowie der Aus-
tausch mit Stakeholdern forciert.
Im Bereich Umwelt wurden zudem potenzielle Risiken in Folge von Luft-, Wasser- bzw. Bodenver-
schmutzung etwa in Form von Umweltstörfällen oder Nicht-Einhaltung von Auflagen und Grenzwerten
an den Standorten sowie entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Eine Rohstoffverknappung
und damit verbundene Versorgungsengpässe sowie mangelhafte oder falsche Entsorgung können für
AMAG ebenso ein wesentliches Risiko darstellen. Klima- und umweltbezogene Risiken werden außer-
halb des Risikomanagements in relevanten Fachabteilungen (Umwelt- und Energiemanagement) so-
wie im Umweltmanagementteam (siehe
E1 – Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
)
behandelt. Zudem werden Klima- und Umweltrisiken in einer Studie zur Vermeidung erheblicher Be-
einträchtigungen laut EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2021/2139) betrachtet.
Auch soziale bzw. menschenrechtliche Risiken und Chancen unterliegen einem engmaschigen Moni-
toring. Für die AMAG-Standorte wurden eine hohe Mitarbeitenden-Fluktuation sowie Datenschutzver-
stöße als wesentliche potenzielle Risiken identifiziert (siehe
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
).
Um diese Risiken abzuschwächen, werden gemeinsam mit der Personalabteilung Konzepte und Maß-
nahmen entwickelt und evaluiert. Entlang der Lieferkette werden potenzielle Verstöße gegen be-
stimmte Menschen- und Sozialrechte als Risiken definiert, welche durch ein verantwortungsvolles
Beschaffungsmanagement weitgehend abgeschwächt bzw. verhindert werden sollen (siehe
S2 – Ar-
beitskräfte in der Wertschöpfungskette
).
Um u.a. Rechts- und Compliance-Verstöße wirksam zu verhindern, verfügt AMAG über ein umfassen-
des Compliance-System, welches im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
erläutert wird. Allen Risiken
wird bei AMAG durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die Einhaltung aller Gesetze
und Vorschriften und eine transparente Kommunikation mit allen Interessengruppen begegnet. Tech-
nologierisiken können verschiedene Bereiche betreffen, darunter auch den Klima- und Umweltschutz
bzw. die Dekarbonisierung. Um Technologien für eine CO
2
-neutrale Aluminiumproduktion entwickeln
und schließlich im industriellen Maßstab einsetzen zu können, bedarf es konkreter wissenschaftlicher
Ansätze, langfristig stabiler politischer Rahmenbedingungen und Zielvorgaben, Investitionen in For-
schung und Entwicklung und – im Falle der Umsetzung – ausreichend erneuerbarer Energie, die zu
leistbaren Preisen zur Verfügung steht. AMAG arbeitet hier bereits aktiv an Lösungen. Weitreichende
Investitionen werden stets hinsichtlich wesentlicher Bedingungen wie u.a. Versorgungssicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit beurteilt. Die Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Faktoren werden im
Risikomanagement laufend erfasst und beobachtet. Maßnahmen zur Förderung von Innovation und
Technologie finden sich vorrangig im Kapitel
E1 – Klimawandel
und
G1 – Unternehmensführung.
Im
Risiken- und Chancenbericht
(siehe S. 146) werden zusätzlich zum ESG-Bereich weitere Risiken
und Chancen in Bezug auf das Geschäftsmodell erläutert.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
SSttaakkeehhoollddeerrggrruuppppeenn SSttaakkeehhoollddeerr KKoommmmuunniikkaattiioonnssffoorrmmaattee AAbbggeelleeiitteettee TThheemmeenn
Aktionär:innen &
Investoren
› Haupteigentümer
› Aktionär:innen
› Banken
› Investoren
› Einzelgespräche mit Banken, In-
vestoren & Eigentümern
› Hauptversammlung
› Online-Plattform
› Konferenzen
› Veranstaltungen
› Werksbesuche
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen
G: Unternehmenskultur, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
Geschäftspartner › Kunden
› Lieferanten
› Mitarbeitende in
der Lieferkette
› Forschungsinstitu-
tionen
› Persönliche Gespräche und Ge-
schäftstermine
› Audits
› Forschungsprojekte
› Kooperation mit Hochschulen
› Wissenschaftlich-technologischer
Beirat
› Vorträge
› Kundenzufriedenheitsmessung
› Online-Plattformen
› Fragebögen von Kunden
› Messen und Fachtagungen
› Konferenzen & Veranstaltungen
› Kundenseitige Schulungen &
Webinare
› Werksbesuche
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
Interne Stakeholder › Mitarbeitende
› Betriebsrat
› Frauenbeauftragte
› Management
› Intranet
› Mitarbeitenden-App AMAG Connect
› Internes Vorschlagwesen (KVP)
› Mitarbeitenden-Versammlungen
› Mitarbeitendengespräch (MAZEG)
› Dialoge mit Mitarbeitenden und
Management
› Betriebsratssitzungen
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
Öffentlichkeit › Wissenschaft &
Forschung
› Medien
› Gesellschaft &
regionale Organisa-
tionen
› Mitbewerber
› Soziale Medien
› Werksführungen
› Ombudsstelle &
AMAG-Compliance Line
› Vorträge
› Pressearbeit, -konferenzen,
-interviews & -gespräche
› Veranstaltungen und Dialoge
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Korruption und Bestechung
Sozialpartne
r
,
staatliche Organe &
Verbände
› Sozialpartner
› Behörden
› Gesetzgeber
› Verbände
› Aktive Mitarbeit in Verbänden,
Gremien und Arbeitsgruppen
› Dialoge & Fachgespräche
› Stellungnahmen
› Konferenzen & Veranstaltungen
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte
G: Lieferantenmanagement
Organisationen und
Initiativen mit ESG-
Bezug
› Ratingagenturen
› Unternehmens-
plattformen und
Netzwerke
› NGOs
› Ratings
› Konferenzen & Veranstaltungen
› Dialoge & Fachgespräche
› Peer-learning-Gruppen &
Roundtables
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette,
betroffene Gemeinschaften
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
3. EBENE – ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE UMFRAGE:
Des Weiteren steht allen internen und externen Stakeholdern jederzeit eine zusätzliche
Kommunikationsmöglichkeit in Form einer Online-Umfrage auf der Unternehmens-
homepage zur Verfügung. Diese dient dazu, Einschätzungen, Anregungen oder Feed-
back unabhängig von festgelegten Terminen und persönlichem Austausch anonym ein-
zubringen. Die eingehenden Rückmeldungen werden von der Nachhaltigkeitsabteilung
ausgewertet und in die weitere Themenbearbeitung integriert.
AUSWERTUNG DER RÜCKMELDUNGEN & ABLEITUNG RELEVANTER THEMEN
Die Ergebnisse der Stakeholderkommunikation werden systematisch ausgewertet und zentral gesam-
melt. Anschließend werden die identifizierten Themen den verschiedenen ESRS-Kapiteln zugeordnet
und in die „Longlist“ der Wesentlichkeitsanalyse überführt.
Zusätzlich werden die rückgemeldeten Themen im jährlichen Nachhaltigkeitsgremium gemeinsam
mit dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Fachbereichsleitungen vorgestellt.
Die Interessen und Perspektiven der Stakeholder tragen zur Einschätzung der Wesentlichkeit bei und
bilden eine wichtige Grundlage für die Priorisierung der Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung.
UMWELT: Als Aluminiumproduzent trägt AMAG eine besondere Verantwortung im Umgang mit Res-
sourcen und Energie. Recycling ist dabei die zentrale Kernkompetenz des Unternehmens und bildet
die Basis einer nachhaltigen Wertschöpfung. Diese Stärke wird auch von den Stakeholdern erkannt
und in den verschiedenen Kommunikationsformaten als wesentliches Thema hervorgehoben. Über-
greifend zeigt sich, dass Kreislaufwirtschaft als Schlüsselfaktor für ökologische Verantwortung ange-
sehen wird. Neben dem Recycling stehen insbesondere die Themen Klimaschutz und Energie im
Fokus, die eng mit den Dekarbonisierungszielen der AMAG verknüpft sind.
SOCIAL: Im sozialen Bereich steht die eigene Belegschaft im Fokus des Stakeholder-Interesses. Be-
sonders hervorgehoben wurden Themen wie Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancen-
gleichheit.
GOVERNANCE: Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bildet für AMAG die Grundlage nach-
haltigen Handelns. Die Stakeholder heben dabei insbesondere die Themen Unternehmenskultur, Lie-
ferantenmanagement sowie Korruptions- und Bestechungsprävention als relevant hervor. Transparenz,
Integrität und ethisches Verhalten werden als wesentliche Voraussetzungen für langfristiges Vertrauen
und stabile Geschäftsbeziehungen gesehen. Diese Aspekte stellen sowohl im internen Kontext als
auch entlang der Wertschöpfungskette zentrale Erwartungen an die AMAG dar.
In der Tabelle auf der Folgeseite werden die Stakeholdergruppen, Stakeholder, Kommunikationsfor-
mate und abgeleiteten Themen gelistet.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Aktionär:innen &
Investoren
› Haupteigentümer
› Aktionär:innen
› Banken
› Investoren
› Einzelgespräche mit Banken, In-
vestoren & Eigentümern
› Hauptversammlung
› Online-Plattform
› Konferenzen
› Veranstaltungen
› Werksbesuche
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen
G: Unternehmenskultur, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
Geschäftspartner › Kunden
› Lieferanten
› Mitarbeitende in
der Lieferkette
› Forschungsinstitu-
tionen
› Persönliche Gespräche und Ge-
schäftstermine
› Audits
› Forschungsprojekte
› Kooperation mit Hochschulen
› Wissenschaftlich-technologischer
Beirat
› Vorträge
› Kundenzufriedenheitsmessung
› Online-Plattformen
› Fragebögen von Kunden
› Messen und Fachtagungen
› Konferenzen & Veranstaltungen
› Kundenseitige Schulungen &
Webinare
› Werksbesuche
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
Interne Stakeholder › Mitarbeitende
› Betriebsrat
› Frauenbeauftragte
› Management
› Intranet
› Mitarbeitenden-App AMAG Connect
› Internes Vorschlagwesen (KVP)
› Mitarbeitenden-Versammlungen
› Mitarbeitendengespräch (MAZEG)
› Dialoge mit Mitarbeitenden und
Management
› Betriebsratssitzungen
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
Öffentlichkeit › Wissenschaft &
Forschung
› Medien
› Gesellschaft &
regionale Organisa-
tionen
› Mitbewerber
› Soziale Medien
› Werksführungen
› Ombudsstelle &
AMAG-Compliance Line
› Vorträge
› Pressearbeit, -konferenzen,
-interviews & -gespräche
› Veranstaltungen und Dialoge
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Korruption und Bestechung
Sozialpartne
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staatliche Organe &
Verbände
› Sozialpartner
› Behörden
› Gesetzgeber
› Verbände
› Aktive Mitarbeit in Verbänden,
Gremien und Arbeitsgruppen
› Dialoge & Fachgespräche
› Stellungnahmen
› Konferenzen & Veranstaltungen
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte
G: Lieferantenmanagement
Organisationen und
Initiativen mit ESG-
Bezug
› Ratingagenturen
› Unternehmens-
plattformen und
Netzwerke
› NGOs
› Ratings
› Konferenzen & Veranstaltungen
› Dialoge & Fachgespräche
› Peer-learning-Gruppen &
Roundtables
E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie, Umweltverschmutzung,
Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
S: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
sonstige arbeitsbezogene Rechte, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette,
betroffene Gemeinschaften
G: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten, Lieferantenmanagement, Korruption und Bestechung
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
3. EBENE – ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE UMFRAGE:
Des Weiteren steht allen internen und externen Stakeholdern jederzeit eine zusätzliche
Kommunikationsmöglichkeit in Form einer Online-Umfrage auf der Unternehmens-
homepage zur Verfügung. Diese dient dazu, Einschätzungen, Anregungen oder Feed-
back unabhängig von festgelegten Terminen und persönlichem Austausch anonym ein-
zubringen. Die eingehenden Rückmeldungen werden von der Nachhaltigkeitsabteilung
ausgewertet und in die weitere Themenbearbeitung integriert.
AUSWERTUNG DER RÜCKMELDUNGEN & ABLEITUNG RELEVANTER THEMEN
Die Ergebnisse der Stakeholderkommunikation werden systematisch ausgewertet und zentral gesam-
melt. Anschließend werden die identifizierten Themen den verschiedenen ESRS-Kapiteln zugeordnet
und in die „Longlist“ der Wesentlichkeitsanalyse überführt.
Zusätzlich werden die rückgemeldeten Themen im jährlichen Nachhaltigkeitsgremium gemeinsam
mit dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Fachbereichsleitungen vorgestellt.
Die Interessen und Perspektiven der Stakeholder tragen zur Einschätzung der Wesentlichkeit bei und
bilden eine wichtige Grundlage für die Priorisierung der Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung.
UMWELT: Als Aluminiumproduzent trägt AMAG eine besondere Verantwortung im Umgang mit Res-
sourcen und Energie. Recycling ist dabei die zentrale Kernkompetenz des Unternehmens und bildet
die Basis einer nachhaltigen Wertschöpfung. Diese Stärke wird auch von den Stakeholdern erkannt
und in den verschiedenen Kommunikationsformaten als wesentliches Thema hervorgehoben. Über-
greifend zeigt sich, dass Kreislaufwirtschaft als Schlüsselfaktor für ökologische Verantwortung ange-
sehen wird. Neben dem Recycling stehen insbesondere die Themen Klimaschutz und Energie im
Fokus, die eng mit den Dekarbonisierungszielen der AMAG verknüpft sind.
SOCIAL: Im sozialen Bereich steht die eigene Belegschaft im Fokus des Stakeholder-Interesses. Be-
sonders hervorgehoben wurden Themen wie Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancen-
gleichheit.
GOVERNANCE: Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bildet für AMAG die Grundlage nach-
haltigen Handelns. Die Stakeholder heben dabei insbesondere die Themen Unternehmenskultur, Lie-
ferantenmanagement sowie Korruptions- und Bestechungsprävention als relevant hervor. Transparenz,
Integrität und ethisches Verhalten werden als wesentliche Voraussetzungen für langfristiges Vertrauen
und stabile Geschäftsbeziehungen gesehen. Diese Aspekte stellen sowohl im internen Kontext als
auch entlang der Wertschöpfungskette zentrale Erwartungen an die AMAG dar.
In der Tabelle auf der Folgeseite werden die Stakeholdergruppen, Stakeholder, Kommunikationsfor-
mate und abgeleiteten Themen gelistet.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die folgende Grafik veranschaulicht die Einstufung von wesentlichen Auswirkungen und Risiken:
Jene Auswirkungen und Risiken, die in der Eintrittswahrscheinlichkeit ooddeerr im Schweregrad jeweils
mit bzw. über dem Wert 4 bewertet werden, sind für AMAG wesentlich (hellblauer Bereich) bzw.
prioritär (dunkelblauer Bereich). Bei der Wahrscheinlichkeit eines gelegentlichen Auftretens reicht
bereits ein mäßiger Auswirkungsgrad, ein seltenes Auftreten muss an einen bedeutenden
Auswirkungsgrad geknüpft sein, um als wesentlich zu gelten. Die EBITDA-Auswirkungen erstrecken
sich von einer unteren Wesentlichkeitsschwelle von 250.000 EUR (bis zu 3 Mio. EUR im Bereich
niedrig angesiedelt) bis hin zu sehr hohen finanziellen Auswirkungen von über 150 Mio. EUR.
Chancen werden im AMAG-Risikomanagement aus einer qualitativen Perspektive heraus betrachtet,
da dadurch eine tiefere und umfassendere Einschätzung möglich ist, die über reine Zahlen
hinausgeht. Durch eine qualitative Bewertung können Markttrends, technologische Entwicklungen,
Kundenerwartungen und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden, die bedeutenden
Einfluss auf die strategische Planung haben. Eine qualitative Herangehensweise fördert zudem den
Austausch von Fachwissen und Erfahrung im Unternehmen und schärft das Verständnis für komplexe
Zusammenhänge und strategische Entscheidungen. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden in
Abstimmung mit dem Risikomanagement Quantifizierungen von Chancen vorgenommen. Die in
diesem dritten Schritt als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen werden
gegebenenfalls an Ziele und Maßnahmen geknüpft, um positive Auswirkungen und Chancen zu
verstärken und negative Auswirkungen und Risiken zu verhindern bzw. zu beheben.
4. BERICHTERSTATTUNG UND ÜBERWACHUNG DER WESENTLICHEN THEMEN
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte inklusive Ziele und Maßnahmen werden im Rahmen des
jährlichen Nachhaltigkeitsgremiums dem Vorstand und den Geschäftsführungen präsentiert und
durch einen Vorstandsbeschluss für die Berichterstattung freigegeben.
Die Fachabteilungen sind für Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen verantwortlich und er-
statten dem Vorstand über den Fortschritt mindestens einmal jährlich bzw. anlassbezogen Bericht.
Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Themenabschnitten zu finden.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN & CHANCEN 2025
(ESRS 2 GOV-2)
In der folgenden Übersicht werden jene Themen angeführt, die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse
als wesentlich bewertet wurden. Themen aus den ESRS, die aufgrund des Unternehmenskontextes
oder wegen keiner festgestellten relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen als nicht wesentlich
gelten, werden im Anschluss an die Grafik kurz erläutert.
Die konkreten Auswirkungen, Risiken und Chancen inklusive Informationen zu vorrangig betroffenen
Stakeholdern, Eigenschaften (u.a. Lokalisierung und Zeithorizont), Konzepten und Aktivitäten werden
jeweils zu Beginn eines ESG-Bereichs aufgelistet.
Im Vergleich zu 2024 bleibt der Großteil der Auswirkungen, Risiken und Chancen gleich. Änderungen
in 2025 betreffen die Bereiche Umwelt sowie Unternehmensführung. Allgemein sind im Umweltbe-
reich Auswirkungen, Risiken und Chancen zusammengefasst dargestellt. Im Bereich Kreislaufwirt-
schaft (E5) wurde eine positive Auswirkung in Bezug auf den verringerten Primärrohstoffeinsatz durch
hohe Recyclingkompetenz aufgenommen sowie ein potenzielles Risiko zur Konsensvergabe für die
Nutzwasserentnahme ergänzt.
Im Bereich Unternehmensführung wurde 2025 eine positive Auswirkung auf das regionale Umfeld
durch gesellschaftliches Engagement aufgenommen. Das in 2024 noch in Kombination mit einem
Datenschutzrisiko für die eigene Belegschaft abgebildete Thema Cybersicherheit ist 2025 im Bereich
Unternehmensführung enthalten. Eine Chance hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter Zertifizierungen
und Qualifizierungen in Zusammenhang mit Zugängen und Erweiterungen von Märkten wurde eben-
falls ergänzt.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
WESENTLICHKEITSANALYSE (ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
Um ein systematisches Nachhaltigkeitsprogramm entwickeln und dieses zielgerichtet verfolgen zu
können, braucht es eine Identifikation und Auswahl relevanter Schwerpunkte. Dazu dient eine
doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die gemäß den Vorgaben der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS) erstmals für das Berichtsjahr 2024 durchgeführt und 2025 aktualisiert wurde. Sie
gliedert sich in folgende vier Schritte:
1. UNTERNEHMENSKONTEXT VERSTEHEN
Zu Beginn dieses Prozesses wird eine Übersicht der Ak-
tivitäten und Geschäftsbeziehungen der AMAG erstellt.
Dazu werden einerseits regulatorische Vorgaben und
Sektorenstandards (siehe Box) herangezogen, anderer-
seits werden externe und interne Stakeholderperspekti-
ven eingebunden sowie Ergebnisse aus dem internen
Risikomanagement berücksichtigt, um relevante Nach-
haltigkeitsthemen für das Unternehmen zu identifizie-
ren. Die definierten Stakeholder und deren Einbindung
werden in dieser Phase kritisch evaluiert und ggf. ange-
passt. Der Stakeholder-Austausch findet in unter-
schiedlichen Formen statt (siehe Abschnitt
Stakehol-
dermanagement
).
Dieser erste Schritt mündet in einer Festlegung von
Themen und Subthemen („Longlist“), die in Bezug auf
eine mögliche Wesentlichkeit für das Unternehmen und
seine Aktivitäten inkl. Wertschöpfungskette analysiert
werden.
2. IDENTIFIKATION TATSÄCHLICHER & POTENZIELLER AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN
Die Vorauswahl möglicher Nachhaltigkeitsthemen (Longlist) enthält Auswirkungen, die vom Unter-
nehmen ausgehen (I
I
mpacts; Inside-out), sowie Risiken und Chancen (R
R
isks and O
O
pportunities; Out-
side-in), die von außen auf AMAG einwirken. Neue Themen werden dabei mittels Top-Down-Prozess
ermittelt, d.h. Themen werden analysiert und bei relevanten Auswirkungen, Risiken oder Chancen
(engl. kurz: I
I
R
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) bzw. Rückmeldung der Stakeholder in die Longlist aufgenommen. Bestehende we-
sentliche Themen werden hinsichtlich der Aktualität und Relevanz der Auswirkungen, Risiken und
Chancen evaluiert und ggf. adaptiert. Die Auswirkungen können sowohl positiv als auch negativ, kurz-
als auch langfristig und bereits eingetroffen als auch für die Zukunft relevant sein. Aus dieser Evalu-
ierung entsteht eine „Shortlist“ an Themen, die zunächst ausschließlich die Benennung und Erläu-
terung der Auswirkungen, Risiken und Chancen beinhaltet – eine Bewertung findet erst im folgenden
Schritt statt.
3. BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN & CHANCEN
Die in den Schritten zuvor gesammelten Informationen werden durch die Abteilung Nachhaltigkeit
zusammengeführt und für eine quantitative Bewertung der Signifikanz der IROs aufbereitet. Je nach
Eigenschaft der Auswirkungen (positiv/negativ; tatsächlich/potenziell) fließen Faktoren wie
Schweregrad sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Zeithorizont in die Bewertung ein. Der
Schweregrad stützt sich auf die Abschätzung von Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit von
Auswirkungen, wobei hier eine fünfstufige Skala zur Einstufung (1 = niedriges Ausmaß/geringer
Umfang/sehr einfache Behebbarkeit; 5 = sehr hohes Ausmaß/großer Umfang/sehr eingeschränkte
Behebbarkeit) herangezogen wird. Grundsätzlich fußt die Bewertung der Auswirkungen vorrangig auf
den beiden Faktoren Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Die weiteren Aspekte zum Schweregrad
(Umfang und Behebbarkeit) werden in der Bewertung vor allem dann berücksichtigt, wenn
Auswirkungen aufgrund einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit den Schwellenwert für die
Wesentlichkeit unterschreiten würden, mit dieser Auswirkung aber ein potenziell großer Wirkungskreis
(4) oder eine mittlere Behebbarkeit (3) einhergehen. Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf
Umwelt (in Form von Störfällen) und Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang
vor ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit.
In enger Abstimmung mit dem Risiko- und Chancenmanagement erfolgt die Bewertung der Risiken
und Chancen, die auf Grundlage von Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Auswirkungsgrad
in Bezug auf das EBITDA sowie auf die Reputation des Unternehmens bestimmt werden.
REGULATORISCHE VORGABEN:
› Nachhaltigkeits- & Diversitäts-
verbesserungsgesetz (NaDiVeG)
› European Sustainability Reporting
Standards (ESRS)
› EU-Taxonomie-VO (2020/852)
› OECD-Leitsätze für multinationale Un-
ternehmen
› UN Global Compact (10 Prinzipien) &
UN Sustainable Development Goals
(SDGs)
› Deutsches Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz (LkSG)
SEKTORENSTANDARDS:
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› ASI Performance Standard
› ASI Chain of Costody Standard
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› EcoVadis
› CDP
› VÖNIX
› Sustainalytics
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die folgende Grafik veranschaulicht die Einstufung von wesentlichen Auswirkungen und Risiken:
Jene Auswirkungen und Risiken, die in der Eintrittswahrscheinlichkeit o
o
d
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im Schweregrad jeweils
mit bzw. über dem Wert 4 bewertet werden, sind für AMAG wesentlich (hellblauer Bereich) bzw.
prioritär (dunkelblauer Bereich). Bei der Wahrscheinlichkeit eines gelegentlichen Auftretens reicht
bereits ein mäßiger Auswirkungsgrad, ein seltenes Auftreten muss an einen bedeutenden
Auswirkungsgrad geknüpft sein, um als wesentlich zu gelten. Die EBITDA-Auswirkungen erstrecken
sich von einer unteren Wesentlichkeitsschwelle von 250.000 EUR (bis zu 3 Mio. EUR im Bereich
niedrig angesiedelt) bis hin zu sehr hohen finanziellen Auswirkungen von über 150 Mio. EUR.
Chancen werden im AMAG-Risikomanagement aus einer qualitativen Perspektive heraus betrachtet,
da dadurch eine tiefere und umfassendere Einschätzung möglich ist, die über reine Zahlen
hinausgeht. Durch eine qualitative Bewertung können Markttrends, technologische Entwicklungen,
Kundenerwartungen und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden, die bedeutenden
Einfluss auf die strategische Planung haben. Eine qualitative Herangehensweise fördert zudem den
Austausch von Fachwissen und Erfahrung im Unternehmen und schärft das Verständnis für komplexe
Zusammenhänge und strategische Entscheidungen. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden in
Abstimmung mit dem Risikomanagement Quantifizierungen von Chancen vorgenommen. Die in
diesem dritten Schritt als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen werden
gegebenenfalls an Ziele und Maßnahmen geknüpft, um positive Auswirkungen und Chancen zu
verstärken und negative Auswirkungen und Risiken zu verhindern bzw. zu beheben.
4. BERICHTERSTATTUNG UND ÜBERWACHUNG DER WESENTLICHEN THEMEN
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte inklusive Ziele und Maßnahmen werden im Rahmen des
jährlichen Nachhaltigkeitsgremiums dem Vorstand und den Geschäftsführungen präsentiert und
durch einen Vorstandsbeschluss für die Berichterstattung freigegeben.
Die Fachabteilungen sind für Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen verantwortlich und er-
statten dem Vorstand über den Fortschritt mindestens einmal jährlich bzw. anlassbezogen Bericht.
Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Themenabschnitten zu finden.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN & CHANCEN 2025
(ESRS 2 GOV-2)
In der folgenden Übersicht werden jene Themen angeführt, die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse
als wesentlich bewertet wurden. Themen aus den ESRS, die aufgrund des Unternehmenskontextes
oder wegen keiner festgestellten relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen als nicht wesentlich
gelten, werden im Anschluss an die Grafik kurz erläutert.
Die konkreten Auswirkungen, Risiken und Chancen inklusive Informationen zu vorrangig betroffenen
Stakeholdern, Eigenschaften (u.a. Lokalisierung und Zeithorizont), Konzepten und Aktivitäten werden
jeweils zu Beginn eines ESG-Bereichs aufgelistet.
Im Vergleich zu 2024 bleibt der Großteil der Auswirkungen, Risiken und Chancen gleich. Änderungen
in 2025 betreffen die Bereiche Umwelt sowie Unternehmensführung. Allgemein sind im Umweltbe-
reich Auswirkungen, Risiken und Chancen zusammengefasst dargestellt. Im Bereich Kreislaufwirt-
schaft (E5) wurde eine positive Auswirkung in Bezug auf den verringerten Primärrohstoffeinsatz durch
hohe Recyclingkompetenz aufgenommen sowie ein potenzielles Risiko zur Konsensvergabe für die
Nutzwasserentnahme ergänzt.
Im Bereich Unternehmensführung wurde 2025 eine positive Auswirkung auf das regionale Umfeld
durch gesellschaftliches Engagement aufgenommen. Das in 2024 noch in Kombination mit einem
Datenschutzrisiko für die eigene Belegschaft abgebildete Thema Cybersicherheit ist 2025 im Bereich
Unternehmensführung enthalten. Eine Chance hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter Zertifizierungen
und Qualifizierungen in Zusammenhang mit Zugängen und Erweiterungen von Märkten wurde eben-
falls ergänzt.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
WESENTLICHKEITSANALYSE (ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
Um ein systematisches Nachhaltigkeitsprogramm entwickeln und dieses zielgerichtet verfolgen zu
können, braucht es eine Identifikation und Auswahl relevanter Schwerpunkte. Dazu dient eine
doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die gemäß den Vorgaben der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS) erstmals für das Berichtsjahr 2024 durchgeführt und 2025 aktualisiert wurde. Sie
gliedert sich in folgende vier Schritte:
1. UNTERNEHMENSKONTEXT VERSTEHEN
Zu Beginn dieses Prozesses wird eine Übersicht der Ak-
tivitäten und Geschäftsbeziehungen der AMAG erstellt.
Dazu werden einerseits regulatorische Vorgaben und
Sektorenstandards (siehe Box) herangezogen, anderer-
seits werden externe und interne Stakeholderperspekti-
ven eingebunden sowie Ergebnisse aus dem internen
Risikomanagement berücksichtigt, um relevante Nach-
haltigkeitsthemen für das Unternehmen zu identifizie-
ren. Die definierten Stakeholder und deren Einbindung
werden in dieser Phase kritisch evaluiert und ggf. ange-
passt. Der Stakeholder-Austausch findet in unter-
schiedlichen Formen statt (siehe Abschnitt
Stakehol-
dermanagement
).
Dieser erste Schritt mündet in einer Festlegung von
Themen und Subthemen („Longlist“), die in Bezug auf
eine mögliche Wesentlichkeit für das Unternehmen und
seine Aktivitäten inkl. Wertschöpfungskette analysiert
werden.
2. IDENTIFIKATION TATSÄCHLICHER & POTENZIELLER AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN
Die Vorauswahl möglicher Nachhaltigkeitsthemen (Longlist) enthält Auswirkungen, die vom Unter-
nehmen ausgehen (IImpacts; Inside-out), sowie Risiken und Chancen (RRisks and OOpportunities; Out-
side-in), die von außen auf AMAG einwirken. Neue Themen werden dabei mittels Top-Down-Prozess
ermittelt, d.h. Themen werden analysiert und bei relevanten Auswirkungen, Risiken oder Chancen
(engl. kurz: IIRROO) bzw. Rückmeldung der Stakeholder in die Longlist aufgenommen. Bestehende we-
sentliche Themen werden hinsichtlich der Aktualität und Relevanz der Auswirkungen, Risiken und
Chancen evaluiert und ggf. adaptiert. Die Auswirkungen können sowohl positiv als auch negativ, kurz-
als auch langfristig und bereits eingetroffen als auch für die Zukunft relevant sein. Aus dieser Evalu-
ierung entsteht eine „Shortlist“ an Themen, die zunächst ausschließlich die Benennung und Erläu-
terung der Auswirkungen, Risiken und Chancen beinhaltet – eine Bewertung findet erst im folgenden
Schritt statt.
3. BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN & CHANCEN
Die in den Schritten zuvor gesammelten Informationen werden durch die Abteilung Nachhaltigkeit
zusammengeführt und für eine quantitative Bewertung der Signifikanz der IROs aufbereitet. Je nach
Eigenschaft der Auswirkungen (positiv/negativ; tatsächlich/potenziell) fließen Faktoren wie
Schweregrad sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Zeithorizont in die Bewertung ein. Der
Schweregrad stützt sich auf die Abschätzung von Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit von
Auswirkungen, wobei hier eine fünfstufige Skala zur Einstufung (1 = niedriges Ausmaß/geringer
Umfang/sehr einfache Behebbarkeit; 5 = sehr hohes Ausmaß/großer Umfang/sehr eingeschränkte
Behebbarkeit) herangezogen wird. Grundsätzlich fußt die Bewertung der Auswirkungen vorrangig auf
den beiden Faktoren Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Die weiteren Aspekte zum Schweregrad
(Umfang und Behebbarkeit) werden in der Bewertung vor allem dann berücksichtigt, wenn
Auswirkungen aufgrund einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit den Schwellenwert für die
Wesentlichkeit unterschreiten würden, mit dieser Auswirkung aber ein potenziell großer Wirkungskreis
(4) oder eine mittlere Behebbarkeit (3) einhergehen. Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf
Umwelt (in Form von Störfällen) und Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang
vor ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit.
In enger Abstimmung mit dem Risiko- und Chancenmanagement erfolgt die Bewertung der Risiken
und Chancen, die auf Grundlage von Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Auswirkungsgrad
in Bezug auf das EBITDA sowie auf die Reputation des Unternehmens bestimmt werden.
REGULATORISCHE VORGABEN:
› Nachhaltigkeits- & Diversitäts-
verbesserungsgesetz (NaDiVeG)
› European Sustainability Reporting
Standards (ESRS)
› EU-Taxonomie-VO (2020/852)
› OECD-Leitsätze für multinationale Un-
ternehmen
› UN Global Compact (10 Prinzipien) &
UN Sustainable Development Goals
(SDGs)
› Deutsches Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz (LkSG)
SEKTORENSTANDARDS:
AAlluummiinniiuumm SStteewwaarrddsshhiipp IInniittiiaattiivvee
› ASI Performance Standard
› ASI Chain of Costody Standard
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› EcoVadis
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› VÖNIX
› Sustainalytics
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ERLÄUTERUNGEN ZU NICHT-WESENTLICHEN THEMEN 2025
Im Zuge der Analyse des Unternehmenskontextes (siehe S. 22) und einer umfassenden Betrachtung
der Lieferkette erfolgte ein erster Ausschluss von Themen bzw. Subthemen der ESRS, da diese nicht
auf AMAG zutreffen:
BEREICH E2 – UMWELTVERSCHMUTZUNG: Aus prozesstechnischen Gründen wird Mikroplastik we-
der als Rohstoff im Herstellungsprozess eingesetzt noch ist es in AMAG-Produkten enthalten. Besorg-
niserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe werden in den Hauptprozessen und für
die Herstellung der Hauptprodukte nicht eingesetzt. Informationen zum Chemikalienmanagement der
AMAG finden sich in Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER: AMAG hat als Lieferant für Aluminiumhalbzeug, Gussle-
gierungen sowie Komponenten für die Luftfahrtindustrie keine direkten Business-to-Consumer-Ge-
schäftsbeziehungen, wodurch Themen wie informationsbezogene Auswirkungen, persönliche Sicher-
heit von Verbrauchern, soziale Inklusion der Verbraucher und Endnutzer nicht vom AMAG-Unterneh-
menskontext umfasst sind. Produkt- bzw. materialspezifische Informationen werden den AMAG-Kun-
den in Form von Sicherheitsdatenblättern bzw. technischen Spezifikationen zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen sind im Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung
zu finden.
Im Rahmen der Bewertung von identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu Themen aus
den ESRS (Schritt 3 der Wesentlichkeitsanalyse, siehe S. 22 f.) wurden weitere Nachhaltigkeitsas-
pekte für das Berichtsjahr 2025 ausgeschlossen, da hier die definierte Wesentlichkeitsschwelle un-
terschritten wurde:
E3 – WASSER- UND MEERESRESSOURCEN: Wenngleich Wasser für AMAG eine notwendige Res-
source darstellt, wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Sinne von E3
festgestellt. Konzepte, Maßnahmen und Ziele zum Ressourcenverbrauch in Bezug auf Wasser werden
im Kapitel
E-5 – Kreislaufwirtschaft
berichtet.
S3 – BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN: Unter betroffenen Gemeinschaften im Sinne der ESRS wer-
den indigene Völker und Minderheiten sowie wirtschaftlich abhängige Gemeinschaften verstanden.
Innerhalb der unmittelbaren Einflussbereiche der AMAG-Standorte sind keine dieser Gruppen identi-
fiziert. In der 2024 erstellten Analyse der AMAG-Lieferkette wurden keine wesentlichen Auswirkun-
gen, Chancen und Risiken festgestellt. Die Analyseergebnisse blieben im Berichtsjahr 2025 unver-
ändert bestehen.
Somit werden folgende ESRS-Themen durch AMAG für das Geschäftsjahr 2025 nicht berichtet:
› E2 – Umweltverschmutzung: Mikroplastik, (besonders) besorgniserregende Stoffe
› E3 – Wasser- und Meeresressourcen
› S3 – Betroffene Gemeinschaften
› S4 – Verbraucher und Endnutzer
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN THEMEN 2025
*tatsächlich / potenziell
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positiv negativ
E1 – Klimawandel
E1 – Anpassung an den Klimawandel
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E1 – Klimawandel
E1 – Klimaschutz
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4
4
E1 – Klimawandel
E1 –
Energie
4
4
1
1
5
5
E2 – Umweltverschmutzung
1
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7
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4
4
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
1
1
/
/
1
1
E5 – Kreislaufwirtschaft
5
5
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1
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8
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/
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1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Arbeitsbedingungen
1
1
1
1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
1
1
1
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S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Diversität und Chancengleichheit
1
1
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/
1
1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Aus- und Weiterbildung
2
2
1
1
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Menschenrechte (sonstige arbeitsbezogene Rechte)
1
1
1
1
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
1
1
1
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1
1
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Unternehmenskultur
3
3
2
2
1
1
/
/
2
2
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Schutz von Hinweisgeber:innen
1
1
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung &
G1 – Vorkommnisse von Korruption und Bestechung
1
1
1
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G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Politisches Engagement
1
1
1
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G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
3
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1
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ERLÄUTERUNGEN ZU NICHT-WESENTLICHEN THEMEN 2025
Im Zuge der Analyse des Unternehmenskontextes (siehe S. 22) und einer umfassenden Betrachtung
der Lieferkette erfolgte ein erster Ausschluss von Themen bzw. Subthemen der ESRS, da diese nicht
auf AMAG zutreffen:
BEREICH E2 – UMWELTVERSCHMUTZUNG: Aus prozesstechnischen Gründen wird Mikroplastik we-
der als Rohstoff im Herstellungsprozess eingesetzt noch ist es in AMAG-Produkten enthalten. Besorg-
niserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe werden in den Hauptprozessen und für
die Herstellung der Hauptprodukte nicht eingesetzt. Informationen zum Chemikalienmanagement der
AMAG finden sich in Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung.
S4 – VERBRAUCHER UND ENDNUTZER: AMAG hat als Lieferant für Aluminiumhalbzeug, Gussle-
gierungen sowie Komponenten für die Luftfahrtindustrie keine direkten Business-to-Consumer-Ge-
schäftsbeziehungen, wodurch Themen wie informationsbezogene Auswirkungen, persönliche Sicher-
heit von Verbrauchern, soziale Inklusion der Verbraucher und Endnutzer nicht vom AMAG-Unterneh-
menskontext umfasst sind. Produkt- bzw. materialspezifische Informationen werden den AMAG-Kun-
den in Form von Sicherheitsdatenblättern bzw. technischen Spezifikationen zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen sind im Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung
zu finden.
Im Rahmen der Bewertung von identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu Themen aus
den ESRS (Schritt 3 der Wesentlichkeitsanalyse, siehe S. 22 f.) wurden weitere Nachhaltigkeitsas-
pekte für das Berichtsjahr 2025 ausgeschlossen, da hier die definierte Wesentlichkeitsschwelle un-
terschritten wurde:
E3 – WASSER- UND MEERESRESSOURCEN: Wenngleich Wasser für AMAG eine notwendige Res-
source darstellt, wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen im Sinne von E3
festgestellt. Konzepte, Maßnahmen und Ziele zum Ressourcenverbrauch in Bezug auf Wasser werden
im Kapitel
E-5 – Kreislaufwirtschaft
berichtet.
S3 – BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN: Unter betroffenen Gemeinschaften im Sinne der ESRS wer-
den indigene Völker und Minderheiten sowie wirtschaftlich abhängige Gemeinschaften verstanden.
Innerhalb der unmittelbaren Einflussbereiche der AMAG-Standorte sind keine dieser Gruppen identi-
fiziert. In der 2024 erstellten Analyse der AMAG-Lieferkette wurden keine wesentlichen Auswirkun-
gen, Chancen und Risiken festgestellt. Die Analyseergebnisse blieben im Berichtsjahr 2025 unver-
ändert bestehen.
Somit werden folgende ESRS-Themen durch AMAG für das Geschäftsjahr 2025 nicht berichtet:
› E2 – Umweltverschmutzung: Mikroplastik, (besonders) besorgniserregende Stoffe
› E3 – Wasser- und Meeresressourcen
› S3 – Betroffene Gemeinschaften
› S4 – Verbraucher und Endnutzer
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN THEMEN 2025
*tatsächlich / potenziell
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS AAuusswwiirrkkuunnggeenn**
RRiissiikkeenn** CChhaanncceenn**
positiv negativ
E1 – Klimawandel
E1 – Anpassung an den Klimawandel
11
11
44 11
E1 – Klimawandel
E1 – Klimaschutz
11
11
11 // 44 22 // 44
E1 – Klimawandel
E1 –
Energie
44
11
55
E2 – Umweltverschmutzung
11
77
44
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
11 // 11
E5 – Kreislaufwirtschaft
55 // 11
11
88 11 // 11
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Arbeitsbedingungen
11
11
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
11
11
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Diversität und Chancengleichheit
11 // 11
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Aus- und Weiterbildung
22
11
S1 – Arbeitskräfte im Unternehmen
S1 – Menschenrechte (sonstige arbeitsbezogene Rechte)
11
11
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
11
11
11
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Unternehmenskultur
33
22 11 // 22
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Schutz von Hinweisgeber:innen
11
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung &
G1 – Vorkommnisse von Korruption und Bestechung
11
11
11
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Politisches Engagement
11
11
G1 – Unternehmenspolitik
G1 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
33
11
11 11
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr SSDDGGss ZZiieell 22002255
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt SSttaattuuss EErrggeebbnniiss 22002255 EErrggeebbnniiss 22002244
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
EESSRRSS EE55 –– KKrreeiissllaauuffwwiirrttsscchhaafftt
Haupteigentümer &
Aktionär:innen,
Kunden,
Lieferanten,
Gesellschaft &
regionale Organisati-
onen,
Behörden & Gesetz-
geber
Beibehaltung der Recyclingfähigkeit und Kreislauforientierung
der AMAG-Produkte von 100 %.
2025 und
fortlaufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
Produktionssteigerung unter Beibehaltung der Schrotteinsatzrate
im Bereich von 75 bis 80 % (alle Schrotte inkl. Kreislauf bezo-
gen auf den Gießereigesamteinsatz)
2025 und
fortlaufend
erreicht 77,6 % 76,0 % 75 - 80 %
Beschaffung von zertifizierten und nachhaltigen Rohstoffen, um
den kundenseitigen Bedarf zu decken, durch:
Steigerung bzw. Beibehaltung des Anteils von ASI-zertifizier-
ten Schrotten auf mehr als 35 %
Bezug von 100 % recyclebaren Verpackungen
2025 und
fortlaufend
2025 und
fortlaufend
erreicht
erreicht
46 %
100 %
43 %
100 %
35 %
100 %
Vermeidung bzw. Reduktion von Abfällen:
produktionsspezifische Abfallmenge < 16 kg/t am integrierten
Standort Ranshofen
2025 und
fortlaufend
verzögert 16,8 kg/t 18,5 kg/t < 16 kg/t
Effiziente und sparsame Verwendung von Wasser:
Begrenzung der spezifischen Nutzwasserentnahme bei 6 m
3
/t für
den integrierten Standort Ranshofen mit Recycling, Gießerei und
Walzwerk
2025 und
fortlaufend
erreicht 4,8 m³/t 5,1 m³/t 6 m³/t
Beschaffung von Primäraluminium und Walzbarren aus zertifi-
zierten nachhaltigen Quellen, z.B. ASI Performance Standard
(bezogen auf das Beschaffungsvolumen) von > 90 %
2025 und
fortlaufend
erreicht > 99 % NEU für 2025 > 90 %
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
NACHHALTIGKEITSPROGRAMM 2025 (ESRS 2 SBM-1)
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1
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–
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Alle Stakerholder-
gruppen der AMAG
Reduktion der spezifischen CO
2
-Emissionen unter Berücksichti-
gung nationaler und europäischer CO
2
-Reduktionsziele durch Um-
setzung der AMAG-Dekarbonisierungsroadmap:
S
S
c
c
o
o
p
p
e
e
1
1
+
+
2
2
:
:
Reduktion der CO
2
-Emissionen um 30 % (spezifisch)
bzw. 20 % (absolut) bis 2030 (Basisjahr 2017) mit dem Ziel der
CO
2
-neutralen Produktion bis 2050 für den Standort Ranshofen
2030
auf Kurs
Ziel-
anpassung
0,162 t CO
2
äqu/t
90.500 t CO
2
äqu
0,163 t CO
2
äqu/t
92.200 t CO
2
äqu
2030:
0,163 t CO
2
äqu/t
2030:
110.000 t CO
2
äqu
(unter Berücksichtigung
von
Produktionssteigerung)
S
S
c
c
o
o
p
p
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e
3
3
:
:
Reduktion der durchschnittlichen spez. CO
2
-Emissio-
nen der Primäraluminium-Vorkette um 20 % bis 2030
(ggü. 2018 bis 2020)
2030
auf Kurs
7,4 t CO
2
äqu/t
7,5 t CO
2
äqu/t
Basis:
7,6 t CO
2
äqu/t
2030:
6,1 t CO
2
äqu/t
Langfristiger Bezug von 100% elektrischer Energie aus erneuer-
baren Quellen ohne nuklearen Anteil an allen AMAG-Produktions-
standorten
2025 und
fortlaufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
E
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2
2
–
–
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n
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g
Öffentlichkeit,
Organisationen &
Institutionen mit
ESG-Bezug
Keine Umweltstörfälle
2025 und
fortlaufend
verzögert 2 0 0
Keine Verstöße im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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t
Haupteigentümer &
Aktionär:innen,
Kunden,
Lieferanten,
Gesellschaft &
regionale Organisati-
onen,
Behörden & Gesetz-
geber
Beibehaltung der Recyclingfähigkeit und Kreislauforientierung
der AMAG-Produkte von 100 %.
2025 und
fortlaufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
Produktionssteigerung unter Beibehaltung der Schrotteinsatzrate
im Bereich von 75 bis 80 % (alle Schrotte inkl. Kreislauf bezo-
gen auf den Gießereigesamteinsatz)
2025 und
fortlaufend
erreicht 77,6 % 76,0 % 75 - 80 %
Beschaffung von zertifizierten und nachhaltigen Rohstoffen, um
den kundenseitigen Bedarf zu decken, durch:
Steigerung bzw. Beibehaltung des Anteils von ASI-zertifizier-
ten Schrotten auf mehr als 35 %
Bezug von 100 % recyclebaren Verpackungen
2025 und
fortlaufend
2025 und
fortlaufend
erreicht
erreicht
46 %
100 %
43 %
100 %
35 %
100 %
Vermeidung bzw. Reduktion von Abfällen:
produktionsspezifische Abfallmenge < 16 kg/t am integrierten
Standort Ranshofen
2025 und
fortlaufend
verzögert 16,8 kg/t 18,5 kg/t < 16 kg/t
Effiziente und sparsame Verwendung von Wasser:
Begrenzung der spezifischen Nutzwasserentnahme bei 6 m
3
/t für
den integrierten Standort Ranshofen mit Recycling, Gießerei und
Walzwerk
2025 und
fortlaufend
erreicht 4,8 m³/t 5,1 m³/t 6 m³/t
Beschaffung von Primäraluminium und Walzbarren aus zertifi-
zierten nachhaltigen Quellen, z.B. ASI Performance Standard
(bezogen auf das Beschaffungsvolumen) von > 90 %
2025 und
fortlaufend
erreicht > 99 % NEU für 2025 > 90 %
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
NACHHALTIGKEITSPROGRAMM 2025 (ESRS 2 SBM-1)
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr SSDDGGss ZZiieell 22002255
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt SSttaattuuss EErrggeebbnniiss 22002255 EErrggeebbnniiss 22002244
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
EESSRRSS EE11 –– KKlliimmaawwaannddeell
Alle Stakerholder-
gruppen der AMAG
Reduktion der spezifischen CO
2
-Emissionen unter Berücksichti-
gung nationaler und europäischer CO
2
-Reduktionsziele durch Um-
setzung der AMAG-Dekarbonisierungsroadmap:
SSccooppee 11++22:: Reduktion der CO
2
-Emissionen um 30 % (spezifisch)
bzw. 20 % (absolut) bis 2030 (Basisjahr 2017) mit dem Ziel der
CO
2
-neutralen Produktion bis 2050 für den Standort Ranshofen
2030
auf Kurs
Ziel-
anpassung
0,162 t CO
2
äqu/t
90.500 t CO
2
äqu
0,163 t CO
2
äqu/t
92.200 t CO
2
äqu
2030:
0,163 t CO
2
äqu/t
2030:
110.000 t CO
2
äqu
(unter Berücksichtigung
von
Produktionssteigerung)
SSccooppee 33:: Reduktion der durchschnittlichen spez. CO
2
-Emissio-
nen der Primäraluminium-Vorkette um 20 % bis 2030
(ggü. 2018 bis 2020)
2030
auf Kurs
7,4 t CO
2
äqu/t
7,5 t CO
2
äqu/t
Basis:
7,6 t CO
2
äqu/t
2030:
6,1 t CO
2
äqu/t
Langfristiger Bezug von 100% elektrischer Energie aus erneuer-
baren Quellen ohne nuklearen Anteil an allen AMAG-Produktions-
standorten
2025 und
fortlaufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
EESSRRSS EE22 –– UUmmwweellttvveerrsscchhmmuuttzzuunngg
Öffentlichkeit,
Organisationen &
Institutionen mit
ESG-Bezug
Keine Umweltstörfälle
2025 und
fortlaufend
verzögert 2 0 0
Keine Verstöße im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr SSDDGGss ZZiieell 22002255
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt SSttaattuuss EErrggeebbnniiss 22002255 EErrggeebbnniiss 22002244
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
EESSRRSS SS22 –– AArrbbeeiittsskkrrääffttee iinn ddeerr WWeerrttsscchhööppffuunnggsskkeettttee
Lieferanten,
Mitarbeitende in
der Lieferkette
Einhaltung der menschenrechtlichen Grundprinzipien in der
Lieferkette und keine Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
EESSRRSS GG11 –– UUnntteerrnneehhmmeennssffüühhrruunngg
Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
interne Stakeholder;
Öffentlichkeit;
Sozialpartner,
staatliche Organe &
Verbände;
Organisationen &
Initiativen mit ESG-
Bezug
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Systems unter
Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Entwicklungen und regu-
latorischer Anforderungen.
2025 und
fortlaufend
erreicht
siehe
Strategien,
Konzepte und
Maßnahmen
- -
Keine Compliance-Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 1* 0
BBeerreeiicchh:: FFoorrsscchhuunngg,, EEnnttwwiicckklluunngg uunndd IInnnnoovvaattiioonn
Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
interne Stakeholder;
Öffentlichkeit;
Organisationen &
Initiativen mit ESG-
Bezug
Profitable Steigerung des Spezialitätenanteils der AMAG um
1,5 % jährlich auf über 50 % (Absatz in Tonnen)
2027 auf Kurs 52 % 58 % 50 %
Forschungstransfer und Steigerung der wissenschaftlichen
Forschungstiefe durch jährliche Anzahl von mind. 3 neuen Dis-
sertationen mit stets 12 laufenden Dissertationen
2025 und
fortlaufend
auf Kurs
2 neue und
11 laufende
Dissertationen
2 neue und
12 laufende
Dissertationen
3 neue und
12 laufende
Dissertationen
*Compliance-Verstoß gegen Datenschutz: Vorfall wurde behoben und Maßnahmen gesetzt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Interne
Stakeholder
Beibehaltung der Fluktuationsquote von < 8 %
2025 und
fortlaufend
erreicht 6,2 % 6,0 % < 8 %
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Interne
Stakeholder
Reduktion der Unfallrate TRIFR im Zuge der
„Null-Unfälle“-Strategie auf einen Zielwert von ≤ 1,0
2025 und
fortlaufend
verzögert 1,4 1,9 ≤ 1,0
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Interne
Stakeholder
Förderung eines offenen Umgangs mit Vielfalt sowie Förderung
von Chancengleichheit, sowohl in der Besetzung von Positionen
als auch bei interner Weiterentwicklung durch:
Steigerung der weiblichen Lehrlingsrate auf 25 %
2027 auf Kurs 23 % 22 % 25 %
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (oberes
Management) im Verhältnis zum durchschnittlichen gesam-
ten Frauenanteil, der im Unternehmen vorherrscht
2027 auf Kurs 12 % 11 %
16 %
Schulung aller Mitarbeitenden zum respektvollen Umgang
und zur Prävention von diskriminierenden Handlungen
2025 und
fortlaufend
verzögert
Schulungsab-
schlüsse: 90 %
NEU für 2025 100 %
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Interne
Stakeholder
Erreichung einer MAZEG (Mitarbeitenden-Zielsetzungs- & -ent-
wicklungsgespräch)-Abschlussquote von > 90 % (basierend auf
dem Adressatenkreis)
NEU erreicht > 99 % 96 % > 90 %
Qualifizierung und Entwicklung aller Mitarbeitenden:
Erreichung der Anzahl an Aus- und Weiterbildungen von durch-
schnittlich zwei Tagen pro Mitarbeiter:in
2025 erreicht
25 h 27 h -
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Interne
Stakeholder;
Geschäftspartner;
Öffentlichkeit
Einhaltung menschenrechtlicher Grundprinzipien und keine
menschenrechtlich relevanten Verstöße (insbesondere Diskrimi-
nierung, Datenschutzverstöße)
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 1* 0
*Compliance-Verstoß gegen Datenschutz: Vorfall wurde behoben und Maßnahmen gesetzt.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Lieferanten,
Mitarbeitende in
der Lieferkette
Einhaltung der menschenrechtlichen Grundprinzipien in der
Lieferkette und keine Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
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Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
interne Stakeholder;
Öffentlichkeit;
Sozialpartner,
staatliche Organe &
Verbände;
Organisationen &
Initiativen mit ESG-
Bezug
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Systems unter
Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Entwicklungen und regu-
latorischer Anforderungen.
2025 und
fortlaufend
erreicht
siehe
Strategien,
Konzepte und
Maßnahmen
- -
Keine Compliance-Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 1* 0
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Aktionär:innen &
Investoren;
Geschäftspartner;
interne Stakeholder;
Öffentlichkeit;
Organisationen &
Initiativen mit ESG-
Bezug
Profitable Steigerung des Spezialitätenanteils der AMAG um
1,5 % jährlich auf über 50 % (Absatz in Tonnen)
2027 auf Kurs 52 % 58 % 50 %
Forschungstransfer und Steigerung der wissenschaftlichen
Forschungstiefe durch jährliche Anzahl von mind. 3 neuen Dis-
sertationen mit stets 12 laufenden Dissertationen
2025 und
fortlaufend
auf Kurs
2 neue und
11 laufende
Dissertationen
2 neue und
12 laufende
Dissertationen
3 neue und
12 laufende
Dissertationen
*Compliance-Verstoß gegen Datenschutz: Vorfall wurde behoben und Maßnahmen gesetzt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr SSDDGGss ZZiieell 22002255
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt SSttaattuuss EErrggeebbnniiss 22002255 EErrggeebbnniiss 22002244
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
EESSRRSS SS11 –– AArrbbeeiittsskkrrääffttee ddeess UUnntteerrnneehhmmeennss
BBeerreeiicchh:: AArrbbeeiittssbbeeddiinngguunnggeenn
Interne
Stakeholder
Beibehaltung der Fluktuationsquote von < 8 %
2025 und
fortlaufend
erreicht 6,2 % 6,0 % < 8 %
BBeerreeiicchh:: AArrbbeeiittssssiicchheerrhheeiitt uunndd GGeessuunnddhheeiittsssscchhuuttzz
Interne
Stakeholder
Reduktion der Unfallrate TRIFR im Zuge der
„Null-Unfälle“-Strategie auf einen Zielwert von ≤ 1,0
2025 und
fortlaufend
verzögert 1,4 1,9 ≤ 1,0
BBeerreeiicchh:: DDiivveerrssiittäätt uunndd CChhaanncceenngglleeiicchhhheeiitt
Interne
Stakeholder
Förderung eines offenen Umgangs mit Vielfalt sowie Förderung
von Chancengleichheit, sowohl in der Besetzung von Positionen
als auch bei interner Weiterentwicklung durch:
Steigerung der weiblichen Lehrlingsrate auf 25 %
2027 auf Kurs 23 % 22 % 25 %
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (oberes
Management) im Verhältnis zum durchschnittlichen gesam-
ten Frauenanteil, der im Unternehmen vorherrscht
2027 auf Kurs 12 % 11 %
16 %
Schulung aller Mitarbeitenden zum respektvollen Umgang
und zur Prävention von diskriminierenden Handlungen
2025 und
fortlaufend
verzögert
Schulungsab-
schlüsse: 90 %
NEU für 2025 100 %
BBeerreeiicchh:: AAuuss-- uunndd WWeeiitteerrbbiilldduunngg
Interne
Stakeholder
Erreichung einer MAZEG (Mitarbeitenden-Zielsetzungs- & -ent-
wicklungsgespräch)-Abschlussquote von > 90 % (basierend auf
dem Adressatenkreis)
NEU erreicht > 99 % 96 % > 90 %
Qualifizierung und Entwicklung aller Mitarbeitenden:
Erreichung der Anzahl an Aus- und Weiterbildungen von durch-
schnittlich zwei Tagen pro Mitarbeiter:in
2025 erreicht
25 h 27 h -
BBeerreeiicchh:: MMeennsscchheennrreecchhttee
Interne
Stakeholder;
Geschäftspartner;
Öffentlichkeit
Einhaltung menschenrechtlicher Grundprinzipien und keine
menschenrechtlich relevanten Verstöße (insbesondere Diskrimi-
nierung, Datenschutzverstöße)
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 1* 0
*Compliance-Verstoß gegen Datenschutz: Vorfall wurde behoben und Maßnahmen gesetzt.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
B INFORMATIONEN ZUM BEREICH UMWELT (ENVIRONMENT)
GLIEDERUNG
EU-Taxonomie
› Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung)
E1 – Klimawandel
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, E1-1)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS IRO-1, E1-2, E1-3)
› Ziele und Ergebnisse (E1-4)
› Kennzahlen (E1-5, E1-6, E1-7, E1-8, E1-9)
E2 – Umweltverschmutzung
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
(ESRS 2 IRO-1, E2-1, E2-2, E2-6)
› Ziele und Ergebnisse (E2-3, E2-6)
› Kennzahlen (E2-4)
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS IRO-1, E4-2, E4-3, E4-4)
E5 – Kreislaufwirtschaft
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1, E5-1, E5-2)
› Ziele und Ergebnisse (E5-3)
› Kennzahlen (E5-4, E5-5, E5-6)
E3 wird basierend auf dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse nicht berichtet
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEITRAG ZUR ERREICHUNG DER SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS (SDGS)
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung markieren einen Meilenstein auf dem globalen Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für ALLE. Die AMAG-Gruppe bekennt sich dazu, diese Agenda mit innovativen und
zukunftsorientierten Produkten, einem engagierten Umweltmanagement und einer verantwortungsbewussten Wertschöpfungskette umzusetzen. Folgende Ziele liegen im Einflussbereich der AMAG:
SDG BESCHREIBUNG ESRS AMAG-BEITRAG
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:
Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige
Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle
fördern
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Umfassende und passgenaue Aus- und Weiterbildungsprogramme, um Fach- und Nachwuchskräfte für die
Zukunft zu gewinnen, Förderung von Bildungsprojekten in der Region
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:
:
Geschlechtergleichstellung erreichen und
alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Geschlechtergleichstellung und Diversität fördern, Sensibilisierung für respektvollen Umgang, faire
Arbeitsbedingungen durch Einhaltung gesetzlicher und zusätzlich freiwilliger Vorgaben
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:
:
Verfügbarkeit und
nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle
gewährleisten
E5 – Kreislaufwirtschaft Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser am Standort Ranshofen gewährleisten
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:
:
Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher,
nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
E1 – Klimaschutz
G1 – Unternehmensführung
Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Nutzung von Wärmerückgewinnung, Verbesserung des
Energieinhalts von Schrotten für den Schmelzprozess, Nutzung von Abwärme und Einsatzstoffoptimierung
im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E), Dekarbonisierungsroadmap, Installation
einer Aufdach-Photovoltaikanlage
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:
Dauerhaftes,
breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
S1 – Arbeitskräfte des Unernehmens
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Mitarbeiter:innenentwicklung, kontinuierliches Lernen, Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex,
Sicherstellung von Arbeitnehmer:innenrechten sowie Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und dem
Betriebsrat, verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement, Investitionen in den Standort Ranshofen, F&E
und Kundenorientierung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
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:
Eine widerstandsfähige
Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige
Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
E1 – Klimaschutz
E5 – Kreislaufwirtschaft
G1 – Unternehmensführung
Investitionen in den Standort Ranshofen (unter anderem der Ausbau der Recyclingkompetenzen),
Produktentwicklung, Innovation in der Produktion (unter anderem durch Digitalisierung)
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:
Nachhaltige
Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
E5 – Kreislaufwirtschaft
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
G1 – Unternehmensführung
Forcierung von Kreislaufwirtschaft, Beibehaltung einer hohen Schrotteinsatzrate, Förderung der Nutzung
von Aluminiumprodukten zur Erzielung von CO
2
-Einsparungen (insbesondere Leichtbauweise im
Transportsektor), verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement
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:
Umgehend Maßnahmen zur
Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ergreifen
E1 – Klimaschutz
E5 – Kreislaufwirtschaft
Fokus auf Recycling, Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz, Energieeinsparungen durch
innovative Technologien, Dekarbonisierungsroadmap
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:
Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre
nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften,
Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation verhindern
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, (Wieder)Aufforstung, Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten,
Stärkung des Naherholungsgebietes Ranshofen
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Friedliche und
inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern,
Zugang zur Justiz für alle schaffen und am Aufbau wirksamer,
rechenschaftspflichtiger Institutionen auf allen Ebenen mitwirken
G1 – Unternehmensführung
Maßnahmen zur bedingungslosen Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen u.a. zu den
Menschenrechten, zur Korruptionsprävention und Transparenz, zu Steuerpflichten, zum Datenschutz etc.,
Förderung eines rechtskonformen und moralisch korrekten Verhaltens durch Schulungen und offenen
Austausch, aber auch durch die Möglichkeit, Fehlverhalten anonym zu melden (AMAG Compliance Line)
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
B INFORMATIONEN ZUM BEREICH UMWELT (ENVIRONMENT)
GLIEDERUNG
EU-Taxonomie
› Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung)
E1 – Klimawandel
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, E1-1)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS IRO-1, E1-2, E1-3)
› Ziele und Ergebnisse (E1-4)
› Kennzahlen (E1-5, E1-6, E1-7, E1-8, E1-9)
E2 – Umweltverschmutzung
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
(ESRS 2 IRO-1, E2-1, E2-2, E2-6)
› Ziele und Ergebnisse (E2-3, E2-6)
› Kennzahlen (E2-4)
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS IRO-1, E4-2, E4-3, E4-4)
E5 – Kreislaufwirtschaft
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1, E5-1, E5-2)
› Ziele und Ergebnisse (E5-3)
› Kennzahlen (E5-4, E5-5, E5-6)
E3 wird basierend auf dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse nicht berichtet
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEITRAG ZUR ERREICHUNG DER SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS (SDGS)
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung markieren einen Meilenstein auf dem globalen Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für ALLE. Die AMAG-Gruppe bekennt sich dazu, diese Agenda mit innovativen und
zukunftsorientierten Produkten, einem engagierten Umweltmanagement und einer verantwortungsbewussten Wertschöpfungskette umzusetzen. Folgende Ziele liegen im Einflussbereich der AMAG:
SDG BESCHREIBUNG ESRS AMAG-BEITRAG
44
HHoocchhwweerrttiiggee BBiilldduunngg:: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige
Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle
fördern S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Umfassende und passgenaue Aus- und Weiterbildungsprogramme, um Fach- und Nachwuchskräfte für die
Zukunft zu gewinnen, Förderung von Bildungsprojekten in der Region
55
GGeesscchhlleecchhtteerrgglleeiicchhsstteelllluunngg:: Geschlechtergleichstellung erreichen und
alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Geschlechtergleichstellung und Diversität fördern, Sensibilisierung für respektvollen Umgang, faire
Arbeitsbedingungen durch Einhaltung gesetzlicher und zusätzlich freiwilliger Vorgaben
66
SSaauubbeerreess WWaasssseerr uunndd SSaanniittäärrvveerrssoorrgguunngg:: Verfügbarkeit und
nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle
gewährleisten E5 – Kreislaufwirtschaft Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser am Standort Ranshofen gewährleisten
77
BBeezzaahhllbbaarree uunndd ssaauubbeerree EEnneerrggiiee:: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher,
nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
E1 – Klimaschutz
G1 – Unternehmensführung
Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Nutzung von Wärmerückgewinnung, Verbesserung des
Energieinhalts von Schrotten für den Schmelzprozess, Nutzung von Abwärme und Einsatzstoffoptimierung
im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E), Dekarbonisierungsroadmap, Installation
einer Aufdach-Photovoltaikanlage
88
MMeennsscchheennwwüürrddiiggee AArrbbeeiitt uunndd WWiirrttsscchhaaffttsswwaacchhssttuumm:: Dauerhaftes,
breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
S1 – Arbeitskräfte des Unernehmens
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Mitarbeiter:innenentwicklung, kontinuierliches Lernen, Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex,
Sicherstellung von Arbeitnehmer:innenrechten sowie Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und dem
Betriebsrat, verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement, Investitionen in den Standort Ranshofen, F&E
und Kundenorientierung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
99
IInndduussttrriiee,, IInnnnoovvaattiioonn uunndd IInnffrraassttrruukkttuurr:: Eine widerstandsfähige
Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige
Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
E1 – Klimaschutz
E5 – Kreislaufwirtschaft
G1 – Unternehmensführung
Investitionen in den Standort Ranshofen (unter anderem der Ausbau der Recyclingkompetenzen),
Produktentwicklung, Innovation in der Produktion (unter anderem durch Digitalisierung)
1122
VVeerraannttwwoorrttuunnggssvvoollllee KKoonnssuumm-- uunndd PPrroodduukkttiioonnssmmuusstteerr:: Nachhaltige
Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
E5 – Kreislaufwirtschaft
S2 – Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
G1 – Unternehmensführung
Forcierung von Kreislaufwirtschaft, Beibehaltung einer hohen Schrotteinsatzrate, Förderung der Nutzung
von Aluminiumprodukten zur Erzielung von CO
2
-Einsparungen (insbesondere Leichtbauweise im
Transportsektor), verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement
1133
MMaaßßnnaahhmmeenn zzuumm KKlliimmaasscchhuuttzz:: Umgehend Maßnahmen zur
Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ergreifen
E1 – Klimaschutz
E5 – Kreislaufwirtschaft
Fokus auf Recycling, Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz, Energieeinsparungen durch
innovative Technologien, Dekarbonisierungsroadmap
1155
LLeebbeenn aann LLaanndd:: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre
nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften,
Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation verhindern E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, (Wieder)Aufforstung, Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten,
Stärkung des Naherholungsgebietes Ranshofen
1166
FFrriieeddeenn,, GGeerreecchhttiiggkkeeiitt uunndd ssttaarrkkee IInnssttiittuuttiioonneenn:: Friedliche und
inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern,
Zugang zur Justiz für alle schaffen und am Aufbau wirksamer,
rechenschaftspflichtiger Institutionen auf allen Ebenen mitwirken G1 – Unternehmensführung
Maßnahmen zur bedingungslosen Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen u.a. zu den
Menschenrechten, zur Korruptionsprävention und Transparenz, zu Steuerpflichten, zum Datenschutz etc.,
Förderung eines rechtskonformen und moralisch korrekten Verhaltens durch Schulungen und offenen
Austausch, aber auch durch die Möglichkeit, Fehlverhalten anonym zu melden (AMAG Compliance Line)
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Erhebung der damit zusammenhängenden Umsätze, CAPEX und OPEX erfolgte auf Basis der in
den IT-Systemen vorhandenen Informationen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Produktions-
bereichen.
UMSÄTZE: Der Gesamtumsatz bezieht sich gemäß Definition laut Delegierter Verordnung (EU)
2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 auf die im IFRS Konzernab-
schluss zum 31. Dezember 2025 dargestellten Konzernumsätze. Zu der Aufgliederung der Umsatz-
erlöse wird auf den
Konzernanhang Abschnitt I Erläuterungen Gewinn- und Verlustrechnung
verwie-
sen. Die taxonomiefähigen Umsätze beziehen sich ausschließlich auf den Verkauf von Aluminium (vor
allem Primäraluminium, Aluminiumwalzprodukte, Aluminiumgusslegierungen). Die Umsatzerlöse aus
Walzprodukten, die aus der Weiterverarbeitung von extern zugekauften Walzbarren resultieren, sowie
der Verkauf von Strukturbauteilen sind nicht unter dem Titel Herstellung von Sekundäraluminium zu
subsumieren. Die Ermittlung der Umsatzbeiträge aus extern zugekauften Walzbarren erfolgt auf Basis
des Verhältnisses der im Walzwerk eingesetzten Walzbarren. Die Umsätze aus dem Verkauf von Struk-
turbauteilen werden in der AMAG components generiert und zur Gänze aus dem Zähler herausgerech-
net.
CAPEX: Die Gesamtsumme CAPEX beinhaltet die im Jahr 2025 im Konzernanlagespiegel dargestell-
ten Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge zu Anlagen in
Bau (exklusive darin enthaltener geleisteter Anzahlungen von 2.609 Tsd. EUR) und Nutzungsrechten
nach IFRS 16 von insgesamt 51.352 Tsd. EUR.
Eine Entwicklung der Zugänge ist dem Konzernanhang unter
H Erläuterungen zur Konzernbilanz
zu
entnehmen. Analog den Umsatzerlösen wurden die Zugänge der AMAG components und die anteiligen
Zugänge bezogen auf extern zugekaufte Walzbarren bei der Zuordnung zum Zähler nicht berücksich-
tigt. Die restlichen Zugänge wurden dann dem Zähler zugeordnet, wenn sie der Aktivität Herstellung
von Aluminium zuordenbar waren. Es wurden keine Zugänge im Rahmen eines CAPEX-Plans identi-
fiziert. Es gibt keine CAPEX für weitere Aktivitäten.
OPEX: Die gesamten OPEX gemäß EU-Taxonomie beziehen sich auf die Aufwendungen für Gebäude-
renovierungen, Instandhaltung und Reparatur, Forschung und Entwicklung, Leasing sowie Schu-
lungs- /Umschulungsmaßnahmen zuzüglich der direkt zurechenbaren Personalkosten. Analog den
Umsatzerlösen werden die OPEX der AMAG components und die anteiligen Zugänge bezogen auf
extern zugekaufte Walzbarren bei der Zuordnung zum Zähler nicht berücksichtigt. Die restlichen OPEX
wurden dann dem Zähler zugeordnet, wenn sie der Aktivität „Herstellung von Aluminium“ zuordenbar
waren. Sämtliche als taxonomiefähig eingeordnete OPEX sind im EBIT enthalten.
Für die Entwicklung der oben beschriebenen Kennzahlen wird auf den Abschnitt
Geschäftsentwick-
lung
im Lagebericht verwiesen.
Eine doppelte Zuordnung zu wirtschaftlichen Aktivitäten wird vermieden, jede Aktivität wird
individuell betrachtet.
Künftige Entwicklungen in der Gesetzgebung können den Umfang der für die Taxonomie in Frage
kommenden Tätigkeiten ändern.
Die Konformität bei der Herstellung von Primäraluminium ist strengen technischen Vorschriften un-
terworfen (gestaffelt für 2022 bis inkl. 2025 bzw. ab 2026). Dies kann zu einer Einstufung als nicht
taxonomiekonforme Aktivität führen.
Die Offenlegung zum Artikel 8 der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 findet sich auf Seite
288.
LEGENDE GEM. ANHANG V DER VERORDNUNG (EU) 2023/2486: CCM = Klimaschutz/Climate
Change Mitigation; CCA = Anpassung an den Klimawandel/Climate Change Adaption; J = Ja, taxono-
miefähig und taxonomiekonform; N = Nein, taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform;
EL = eligible bzw. taxonomiefähig; N/EL = not eligible bzw. nicht taxonomiefähig; E = ermöglichend;
T = Transitional bzw. Übergangstätigkeit.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG 2020/852
(EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Die Motivation der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 liegt darin, Investitionen in nachhal-
tige Tätigkeiten zu lenken, um die Energie- und Klimaziele der EU zu erreichen. Sie spielt daher eine
Schlüsselrolle bei der Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu nachhaltigen Investitionen.
Im Juli 2025 wurde durch die Europäische Kommission ein neuer delegierter Rechtsakt zur EU-
Taxonomie verabschiedet, welcher die Berichterstattungspflichten vereinfachen soll. Die delegierte
Verordnung (EU) 2026/73 wurde im Jänner 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffent-
licht. Der neue Rechtsakt gilt ab dem 01. Jänner 2026, wobei Unternehmen die Möglichkeit haben,
die Anwendung freiwillig erst für das Geschäftsjahr 2026 vorzunehmen.
AMAG stellt eine gesetzeskonforme Umsetzung der Offenlegungspflicht sicher und leistet einen we-
sentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Umweltziels „Klimaschutz“.
Managementansatz
Die AMAG-Verfahrensanweisung „Nichtfinanzielle Erklärung – EU-Taxonomie“ regelt die Zuständig-
keiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und deren mitgeltenden
Verordnungen.
Die Verfolgung und Kommunikation der relevanten Gesetzesänderungen sowie die Festlegung und
Zuordnung zur nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit, die Auswahl des zutreffenden Umweltzieles bzw.
der zutreffenden Umweltziele, die Überprüfung der Bewertungskriterien sowie die Analyse, ob
taxonomierelevante Aktivitäten vorliegen, obliegt dem AMAG-Rechnungswesen in Zusammenarbeit
mit den AMAG-Managementsystemen.
Die Erhebung der taxonomierelevanten Kennzahlen wird durch die Controlling-Abteilungen der AMAG-
Gesellschaften und das Konzern-Controlling durchgeführt. Dabei wird die Richtigkeit der Daten im
Vier-Augen-Prinzip gesellschaftsintern gewährleistet.
Die Abteilung Managementsysteme erstellt den Bericht zur Analyse der Vermeidung erheblicher Be-
einträchtigungen („Do No Significant Harm“ – DNSH) inklusive der Analyse zur Einhaltung des sozi-
alen Mindestschutzes und bereiten die relevanten Informationen zur Erstellung der Inhalte für die
nichtfinanzielle Erklärung auf.
Offenlegung gemäß Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
Die Herstellung von Aluminium durch das Primäraluminiumverfahren aus Bauxit oder von
Sekundäraluminium aus Altaluminium wird gemäß der Systematik der Wirtschaftszweige dem NACE-
Code 24.42 zugeordnet. Die Wirtschaftstätigkeiten in dieser Kategorie sind als Übergangstätigkeit
gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/852 definiert.
Aufgrund der Fertigung aus Sekundäraluminium entspricht die Tätigkeit der AMAG am Standort
Ranshofen den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 und leistet
somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Umweltziel 1).
Die Elektrolyse Alouette in Kanada leistet durch die Herstellung von Primäraluminium durch die Ein-
haltung nachfolgender Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 eben-
falls einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz:
› Die durchschnittliche CO
2
-Intensität der indirekten Treibhausgasemissionen übersteigt nicht
100 g CO
2
äqu/kWh.
› Der Stromverbrauch für den Herstellungsprozess übersteigt nicht 15,5 MWh/t Al.
Im Zuge der Studie und Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen („Do No Significant
Harm“ – DNSH) inklusive robuster Klima- und Vulnerabilitätsanalyse werden die Umweltziele 2 bis
6 (Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressour-
cen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmut-
zung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) detailliert hinsicht-
lich der Einhaltung der definierten Kriterien betrachtet. Zutreffende Rechtsvorschriften und aktuelle
Änderungen werden in der Studie berücksichtigt und dokumentiert.
Die Analyse zur Einhaltung des sozialen Mindestschutzes umfasst im Wesentlichen die Bereiche Men-
schen- und Arbeitsrechte, Korruptionsprävention, Steuerwesen und fairer Wettbewerb. Die für diese
Bereiche implementierten Due-Diligence-Prozesse des Unternehmens müssen den Anforderungen der
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze für multinationale Unter-
nehmen und der Grundprinzipien der ILO entsprechen. Die AMAG-Gruppe deckt die Anforderungen
zur Einhaltung des sozialen Mindestschutzes vollinhaltlich ab.
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ist die AMAG-Gruppe verpflichtet, drei
wesentliche Leistungsindikatoren (Umsatz, CAPEX und OPEX) im Zusammenhang mit den für die
EU-Taxonomie in Frage kommenden wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb der AMAG-Gruppe offen-
zulegen.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Erhebung der damit zusammenhängenden Umsätze, CAPEX und OPEX erfolgte auf Basis der in
den IT-Systemen vorhandenen Informationen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Produktions-
bereichen.
UMSÄTZE: Der Gesamtumsatz bezieht sich gemäß Definition laut Delegierter Verordnung (EU)
2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 auf die im IFRS Konzernab-
schluss zum 31. Dezember 2025 dargestellten Konzernumsätze. Zu der Aufgliederung der Umsatz-
erlöse wird auf den
Konzernanhang Abschnitt I Erläuterungen Gewinn- und Verlustrechnung
verwie-
sen. Die taxonomiefähigen Umsätze beziehen sich ausschließlich auf den Verkauf von Aluminium (vor
allem Primäraluminium, Aluminiumwalzprodukte, Aluminiumgusslegierungen). Die Umsatzerlöse aus
Walzprodukten, die aus der Weiterverarbeitung von extern zugekauften Walzbarren resultieren, sowie
der Verkauf von Strukturbauteilen sind nicht unter dem Titel Herstellung von Sekundäraluminium zu
subsumieren. Die Ermittlung der Umsatzbeiträge aus extern zugekauften Walzbarren erfolgt auf Basis
des Verhältnisses der im Walzwerk eingesetzten Walzbarren. Die Umsätze aus dem Verkauf von Struk-
turbauteilen werden in der AMAG components generiert und zur Gänze aus dem Zähler herausgerech-
net.
CAPEX: Die Gesamtsumme CAPEX beinhaltet die im Jahr 2025 im Konzernanlagespiegel dargestell-
ten Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge zu Anlagen in
Bau (exklusive darin enthaltener geleisteter Anzahlungen von 2.609 Tsd. EUR) und Nutzungsrechten
nach IFRS 16 von insgesamt 51.352 Tsd. EUR.
Eine Entwicklung der Zugänge ist dem Konzernanhang unter
H Erläuterungen zur Konzernbilanz
zu
entnehmen. Analog den Umsatzerlösen wurden die Zugänge der AMAG components und die anteiligen
Zugänge bezogen auf extern zugekaufte Walzbarren bei der Zuordnung zum Zähler nicht berücksich-
tigt. Die restlichen Zugänge wurden dann dem Zähler zugeordnet, wenn sie der Aktivität Herstellung
von Aluminium zuordenbar waren. Es wurden keine Zugänge im Rahmen eines CAPEX-Plans identi-
fiziert. Es gibt keine CAPEX für weitere Aktivitäten.
OPEX: Die gesamten OPEX gemäß EU-Taxonomie beziehen sich auf die Aufwendungen für Gebäude-
renovierungen, Instandhaltung und Reparatur, Forschung und Entwicklung, Leasing sowie Schu-
lungs- /Umschulungsmaßnahmen zuzüglich der direkt zurechenbaren Personalkosten. Analog den
Umsatzerlösen werden die OPEX der AMAG components und die anteiligen Zugänge bezogen auf
extern zugekaufte Walzbarren bei der Zuordnung zum Zähler nicht berücksichtigt. Die restlichen OPEX
wurden dann dem Zähler zugeordnet, wenn sie der Aktivität „Herstellung von Aluminium“ zuordenbar
waren. Sämtliche als taxonomiefähig eingeordnete OPEX sind im EBIT enthalten.
Für die Entwicklung der oben beschriebenen Kennzahlen wird auf den Abschnitt
Geschäftsentwick-
lung
im Lagebericht verwiesen.
Eine doppelte Zuordnung zu wirtschaftlichen Aktivitäten wird vermieden, jede Aktivität wird
individuell betrachtet.
Künftige Entwicklungen in der Gesetzgebung können den Umfang der für die Taxonomie in Frage
kommenden Tätigkeiten ändern.
Die Konformität bei der Herstellung von Primäraluminium ist strengen technischen Vorschriften un-
terworfen (gestaffelt für 2022 bis inkl. 2025 bzw. ab 2026). Dies kann zu einer Einstufung als nicht
taxonomiekonforme Aktivität führen.
Die Offenlegung zum Artikel 8 der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 findet sich auf Seite
288.
LEGENDE GEM. ANHANG V DER VERORDNUNG (EU) 2023/2486: CCM = Klimaschutz/Climate
Change Mitigation; CCA = Anpassung an den Klimawandel/Climate Change Adaption; J = Ja, taxono-
miefähig und taxonomiekonform; N = Nein, taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform;
EL = eligible bzw. taxonomiefähig; N/EL = not eligible bzw. nicht taxonomiefähig; E = ermöglichend;
T = Transitional bzw. Übergangstätigkeit.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG 2020/852
(EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Die Motivation der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 liegt darin, Investitionen in nachhal-
tige Tätigkeiten zu lenken, um die Energie- und Klimaziele der EU zu erreichen. Sie spielt daher eine
Schlüsselrolle bei der Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu nachhaltigen Investitionen.
Im Juli 2025 wurde durch die Europäische Kommission ein neuer delegierter Rechtsakt zur EU-
Taxonomie verabschiedet, welcher die Berichterstattungspflichten vereinfachen soll. Die delegierte
Verordnung (EU) 2026/73 wurde im Jänner 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffent-
licht. Der neue Rechtsakt gilt ab dem 01. Jänner 2026, wobei Unternehmen die Möglichkeit haben,
die Anwendung freiwillig erst für das Geschäftsjahr 2026 vorzunehmen.
AMAG stellt eine gesetzeskonforme Umsetzung der Offenlegungspflicht sicher und leistet einen we-
sentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Umweltziels „Klimaschutz“.
Managementansatz
Die AMAG-Verfahrensanweisung „Nichtfinanzielle Erklärung – EU-Taxonomie“ regelt die Zuständig-
keiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und deren mitgeltenden
Verordnungen.
Die Verfolgung und Kommunikation der relevanten Gesetzesänderungen sowie die Festlegung und
Zuordnung zur nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit, die Auswahl des zutreffenden Umweltzieles bzw.
der zutreffenden Umweltziele, die Überprüfung der Bewertungskriterien sowie die Analyse, ob
taxonomierelevante Aktivitäten vorliegen, obliegt dem AMAG-Rechnungswesen in Zusammenarbeit
mit den AMAG-Managementsystemen.
Die Erhebung der taxonomierelevanten Kennzahlen wird durch die Controlling-Abteilungen der AMAG-
Gesellschaften und das Konzern-Controlling durchgeführt. Dabei wird die Richtigkeit der Daten im
Vier-Augen-Prinzip gesellschaftsintern gewährleistet.
Die Abteilung Managementsysteme erstellt den Bericht zur Analyse der Vermeidung erheblicher Be-
einträchtigungen („Do No Significant Harm“ – DNSH) inklusive der Analyse zur Einhaltung des sozi-
alen Mindestschutzes und bereiten die relevanten Informationen zur Erstellung der Inhalte für die
nichtfinanzielle Erklärung auf.
Offenlegung gemäß Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
Die Herstellung von Aluminium durch das Primäraluminiumverfahren aus Bauxit oder von
Sekundäraluminium aus Altaluminium wird gemäß der Systematik der Wirtschaftszweige dem NACE-
Code 24.42 zugeordnet. Die Wirtschaftstätigkeiten in dieser Kategorie sind als Übergangstätigkeit
gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/852 definiert.
Aufgrund der Fertigung aus Sekundäraluminium entspricht die Tätigkeit der AMAG am Standort
Ranshofen den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 und leistet
somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Umweltziel 1).
Die Elektrolyse Alouette in Kanada leistet durch die Herstellung von Primäraluminium durch die Ein-
haltung nachfolgender Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 eben-
falls einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz:
› Die durchschnittliche CO
2
-Intensität der indirekten Treibhausgasemissionen übersteigt nicht
100 g CO
2
äqu/kWh.
› Der Stromverbrauch für den Herstellungsprozess übersteigt nicht 15,5 MWh/t Al.
Im Zuge der Studie und Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen („Do No Significant
Harm“ – DNSH) inklusive robuster Klima- und Vulnerabilitätsanalyse werden die Umweltziele 2 bis
6 (Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressour-
cen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmut-
zung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) detailliert hinsicht-
lich der Einhaltung der definierten Kriterien betrachtet. Zutreffende Rechtsvorschriften und aktuelle
Änderungen werden in der Studie berücksichtigt und dokumentiert.
Die Analyse zur Einhaltung des sozialen Mindestschutzes umfasst im Wesentlichen die Bereiche Men-
schen- und Arbeitsrechte, Korruptionsprävention, Steuerwesen und fairer Wettbewerb. Die für diese
Bereiche implementierten Due-Diligence-Prozesse des Unternehmens müssen den Anforderungen der
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze für multinationale Unter-
nehmen und der Grundprinzipien der ILO entsprechen. Die AMAG-Gruppe deckt die Anforderungen
zur Einhaltung des sozialen Mindestschutzes vollinhaltlich ab.
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ist die AMAG-Gruppe verpflichtet, drei
wesentliche Leistungsindikatoren (Umsatz, CAPEX und OPEX) im Zusammenhang mit den für die
EU-Taxonomie in Frage kommenden wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb der AMAG-Gruppe offen-
zulegen.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSJAHR 2025
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2) CAPEX (3)
CAPEX-
Anteil
2025
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft
(9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
CAPEX,
2024 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren CCM 3.8.
22.606 44% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 40% T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium CCM 3.8.
18.614 36% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 39% T
CAPEX ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.)
41.220 80% 100% 79%
davon ermöglichende Tätigkeiten
0 0% 0%
davon Übergangstätigkeiten
41.220 100% 100% 100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8.
16 0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0% T
CAPEX TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.)
16 0% 0%
A. CAPEX TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
41.236 80% 79%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CAPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
10.115 20% 21%
GESAMT
51.352 100% 100%
Von den Zugängen gem. Konzernanlagespiegel der Position „Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau“ darf die Veränderung der geleisteten Anzahlungen im Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 2.609 Tsd. EUR gem.
der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 nicht in die Gesamt-CAPEX einfließen.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSJAHR 2025
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3)
Um-
satz-
anteil
2025
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
Umsatz,
2024 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren
CCM 3.8. 315.009 21% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 21% T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium CCM 3.8. 934.304 63% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 63% T
UMSATZ ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.) 1.249.313 84% 100% 85%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0%
davon Übergangstätigkeiten 1.249.313 100% 100% 100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8.
820 0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0% T
UMSATZ TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.)
820 0% 0%
A. UMSATZ TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
1.250.133 85% 85%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 228.383 15% 15%
GESAMT 1.478.515 100% 100%
Seite 34 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSJAHR 2025
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2) CAPEX (3)
CAPEX-
Anteil
2025
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft
(9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
CAPEX,
2024 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren
CCM 3.8. 22.606 44% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 40% T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium CCM 3.8.
18.614 36% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 39% T
CAPEX ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.)
41.220 80% 100% 79%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0%
davon Übergangstätigkeiten 41.220 100% 100% 100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8.
16 0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0% T
CAPEX TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.)
16 0% 0%
A. CAPEX TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
41.236 80% 79%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CAPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 10.115 20% 21%
GESAMT 51.352 100% 100%
Von den Zugängen gem. Konzernanlagespiegel der Position „Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau“ darf die Veränderung der geleisteten Anzahlungen im Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 2.609 Tsd. EUR gem.
der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 nicht in die Gesamt-CAPEX einfließen.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSJAHR 2025
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3)
Um-
satz-
anteil
2025
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
Umsatz,
2024 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J
; N;
N/EL
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren CCM 3.8. 315.009 21% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 21% T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium CCM 3.8. 934.304 63% J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J 63% T
UMSATZ ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.) 1.249.313 84% 100% 85%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0% 0%
davon Übergangstätigkeiten 1.249.313 100% 100% 100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8.
820 0% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0% T
UMSATZ TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.)
820 0% 0%
A. UMSATZ TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
1.250.133 85% 85%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 228.383 15% 15%
GESAMT 1.478.515 100% 100%
Seite 35 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E1 KLIMAWANDEL
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr AAuusswwiirrkkuunnggeenn
EEiiggeennsscchhaafftt
&& SSttaattuuss
VVeerruurrssaacchhuunngg //
BBeeiittrraagg //
ddiirreekkttee VVeerrbbiinn--
dduunngg LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Anpassung an den
Klimawandel
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit
Klimatische Veränderungen aufgrund des
Beitrags der AMAG sowie der AMAG zure-
chenbaren Wertschöpfungskette (Starkre-
gen, Trockenheit etc.)
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
und Wert-
schöpfungs-
kette
langfristig
Zertifizierung nach ISO 14001, Klima- und Vulnerabili-
tätsbewertung, Betriebsfeuerwehr, Errichtung und War-
tung von Sickerbecken und -flächen
Ableitung von Starkregen und Regenera-
tion des Grundwassers durch die Errich-
tung von Sickermulden für Regenwasser
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
mittelfristig
Klimaschutz
Alle Stakeholder-
gruppen der
AMAG
Begrenzung der Klimaerwärmung durch
Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen
und Umsetzung des Übergangsplans zum
Klimaschutz
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
langfristig
Übergangsplan für den Klimaschutz (Dekarbonisierungs-
strategie, Dekarbonisierungsroadmap), Umweltpolitik
und -leitlinien, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten,
Zertifizierung nach ISO 14001, Zertifizierung nach
ISO 14067, Zertifizierung nach ISO 50001
Treibhausgasemissionen durch den Ein-
satz und das Verbrennen fossiler Brenn-
stoffe, die Freisetzung von Kältemitteln
am Standort Ranshofen und vor- und
nachgelagerte Prozesse in der Lieferkette
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG /
verursacht
durch AMAG /
direkte Verbin-
dung
AMAG-
Standorte
und Wert-
schöpfungs-
kette
langfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSJAHR 2025
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OPEX (3)
OPEX-
Anteil
2025
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft
(9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
OPEX,
2024 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Über-
gangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren
CCM 3.8.
16.980 15%
J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J
15%
T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
84.231 73%
J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J
71%
T
OPEX ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.)
101.211 87%
100%
85%
davon ermöglichende Tätigkeiten
0 0%
0%
davon Übergangstätigkeiten
101.211 100%
100%
100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8.
74 0%
EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
0%
T
OPEX TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.)
74 0%
0%
A. OPEX TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
101.284 87%
85%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
14.856 13%
15%
GESAMT
116.140 100%
100%
Seite 36 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E1 KLIMAWANDEL
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
T
T
h
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e
e
m
m
a
a
n
n
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c
c
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t
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t
t
e
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n
n
Anpassung an den
Klimawandel
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit
Klimatische Veränderungen aufgrund des
Beitrags der AMAG sowie der AMAG zure-
chenbaren Wertschöpfungskette (Starkre-
gen, Trockenheit etc.)
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
und Wert-
schöpfungs-
kette
langfristig
Zertifizierung nach ISO 14001, Klima- und Vulnerabili-
tätsbewertung, Betriebsfeuerwehr, Errichtung und War-
tung von Sickerbecken und -flächen
Ableitung von Starkregen und Regenera-
tion des Grundwassers durch die Errich-
tung von Sickermulden für Regenwasser
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
mittelfristig
Klimaschutz
Alle Stakeholder-
gruppen der
AMAG
Begrenzung der Klimaerwärmung durch
Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen
und Umsetzung des Übergangsplans zum
Klimaschutz
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
langfristig
Übergangsplan für den Klimaschutz (Dekarbonisierungs-
strategie, Dekarbonisierungsroadmap), Umweltpolitik
und -leitlinien, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten,
Zertifizierung nach ISO 14001, Zertifizierung nach
ISO 14067, Zertifizierung nach ISO 50001
Treibhausgasemissionen durch den Ein-
satz und das Verbrennen fossiler Brenn-
stoffe, die Freisetzung von Kältemitteln
am Standort Ranshofen und vor- und
nachgelagerte Prozesse in der Lieferkette
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG /
verursacht
durch AMAG /
direkte Verbin-
dung
AMAG-
Standorte
und Wert-
schöpfungs-
kette
langfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
GESCHÄFTSJAHR 2025
Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ('Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OPEX (3)
OPEX-
Anteil
2025
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umwelt-
verschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft
(9)
Biologische Vielfalt
(10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umwelt-
verschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil
taxonomie-
konformer
(A.1.) oder
taxonomie-
fähiger (A.2.)
OPEX,
2024 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Über-
gangs-
tätigkeit
(20)
TEUR %
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
Herstellung von Aluminium
durch Primäraluminiumverfahren CCM 3.8.
16.980 15%
J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J
15%
T
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
84.231 73%
J N N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J
71%
T
OPEX ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER
TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) (A.1.)
101.211 87%
100%
85%
davon ermöglichende Tätigkeiten
0 0%
0%
davon Übergangstätigkeiten
101.211 100%
100%
100%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch
nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von Sekundäraluminium
aus Altaluminium
CCM 3.8.
CCA 3.8.
74 0%
EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
0%
T
OPEX TAXONOMIEFÄHIGER, ABER NICHT
ÖKOLOGISCH NACHHALTIGER TÄTIGKEITEN
(NICHT TAXONOMIEKONFORM) (A.2.)
74 0%
0%
A. OPEX TAXONOMIEFÄHIGER
TÄTIGKEITEN (A.1. + A.2.)
101.284 87%
85%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
14.856 13%
15%
GESAMT
116.140 100%
100%
Seite 37 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr CChhaanncceenn uunndd RRiissiikkeenn
EEiiggeennsscchhaafftt &&
SSttaattuuss LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Klimaschutz
Alle Stakeholder-
gruppen der
AMAG
Staatliche Förderungen zum Erreichen
der österreichischen und europäischen
Klimaziele,
ttrraannssiittoorriisscchh
Chance,
tatsächlich
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Übergangsplan für den Klimaschutz (Dekarbonisierungs-strategie,
Dekarbonisierungsroadmap), Umweltpolitik und -leitlinien, For-
schungs- und Entwicklungsaktivitäten, Zertifizierung nach
ISO 14001, Zertifizierung nach ISO 14067, Zertifizierung nach
ISO 50001
Marktvorteile durch Positionierung der
Marke AMAG AL4
®
ever, ttrraannssiittoorriisscchh
Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Marktvorteile durch F&E-Projekte als
Beitrag zur Reduktion des CO
2
-
Fußabdrucks, ttrraannssiittoorriisscchh
Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Wachsende Anforderungen durch
nationale Regulatorien können
Innovationstreiber sein und zu einem
Marktvorteil führen, ttrraannssiittoorriisscchh
Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Nichterfüllung der
Stakeholdererwartungen im Bereich
Klimaschutz auf Grund externer Faktoren
ttrraannssiittoorriisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Erhöhte Kosten und Verlust von Markt-
anteilen im Zusammenhang mit der De-
karbonisierung des Unternehmens im Ein-
klang mit der europäischen und nationa-
len Gesetzgebung, ttrraannssiittoorriisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
langfristig
Erhöhte Aufwände aus dem Beschaf-
fungsprozess von CO
2
-Zertifikaten sowie
aus CBAM,
ttrraannssiittoorriisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verlust der Konkurrenzfähigkeit des Werk-
stoffes aufgrund fehlender Technologie-
entwicklungen,
ttrraannssiittoorriisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Verschärfung der Gesetzeslage im Bereich
Klima und Umwelt, ttrraannssiittoorriisscchh
Risko,
tatsächlich
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Marktvorteil durch optimierten CO
2
-Fuß-
abdruck durch Einsatz von elektrischer
Energie aus erneuerbaren Quellen sowie
Steigerung der Energieeffizienz,
ttrraannssiittoorriisscchh
Chance,
tatsächlich
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Verkauf von nachhaltigem Primäralumi-
nium bzw. Steigerung der herstellbaren
Menge bzw. des Verkaufs von AL4
®
ever-
Produkten,
ttrraannssiittoorriisscchh
Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
T
T
h
h
e
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Energie
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Gesetzgeber
Bezug von 100% Grünstrom an allen
AMAG-Produktionsstandorten und lang-
fristige Umstellung auf erneuerbare
Energiequellen
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Umweltpolitik und -leitlinien, Stromverträge für erneuer-
bare Energie an allen Produktionsstandorten, Zertifizie-
rung nach ISO 50001 und ISO 14001, AMAG-Energiebi-
lanz und -analysen
Verringerung des Energiebedarfs bei Kun-
den durch die Belieferung mit flüssigem
Aluminium
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Nachgela-
gerte Wert-
schöpfungs-
kette
mittelfristig
Verringerung des Energiebedarfs durch
Steigerung der Energieeffizienz an allen
Produktionsstandorten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Rund 90 % Energieeinsparung durch
Recycling im Vergleich zur Primärproduk-
tion
positiv,
tatsächlich
AMAG leistet
Beitrag
Standort
Ranshofen
langfristig
Hoher Energiebedarf bei der Herstellung
von Sekundär-Aluminium trotz 90 % Ein-
sparung beim Recycling im Vergleich zur
Primärproduktion
negativ,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
langfristig
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Anpassung an den
Klimawandel
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit
Sturmschäden / Hochwasser / Überflu-
tung / Starkregen / Starkschnee / Hagel,
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig /
langfristig
Zertifizierung nach ISO 14001, Klima- und Vulnerabilitätsbewer-
tung, Betriebsfeuerwehr, Errichtung und Wartung von Sickerb-
ecken und -flächen, verantwortungsvolles Beschaffungsmanage-
ment
Ausfall der Abwasserentsorgung,
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Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Lieferschwierigkeiten aus aller Welt (z.B.
Legiermetalle aus China),
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Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Wettbewerbsvorteil durch eine gute Posi-
tionierung auf unterschiedlichen Märkten
durch Diversifikation,
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Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Fehlende Primäraluminium-Versorgung
für die Gießerei,
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Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Seite 38 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Klimaschutz
Alle Stakeholder-
gruppen der
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Staatliche Förderungen zum Erreichen
der österreichischen und europäischen
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Chance,
tatsächlich
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Übergangsplan für den Klimaschutz (Dekarbonisierungs-strategie,
Dekarbonisierungsroadmap), Umweltpolitik und -leitlinien, For-
schungs- und Entwicklungsaktivitäten, Zertifizierung nach
ISO 14001, Zertifizierung nach ISO 14067, Zertifizierung nach
ISO 50001
Marktvorteile durch Positionierung der
Marke AMAG AL4
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Standorte
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Marktvorteile durch F&E-Projekte als
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Fußabdrucks, t
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Standorte
mittelfristig
Wachsende Anforderungen durch
nationale Regulatorien können
Innovationstreiber sein und zu einem
Marktvorteil führen, t
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potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Nichterfüllung der
Stakeholdererwartungen im Bereich
Klimaschutz auf Grund externer Faktoren
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Standorte
kurzfristig
Erhöhte Kosten und Verlust von Markt-
anteilen im Zusammenhang mit der De-
karbonisierung des Unternehmens im Ein-
klang mit der europäischen und nationa-
len Gesetzgebung, t
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Standorte
langfristig
Erhöhte Aufwände aus dem Beschaf-
fungsprozess von CO
2
-Zertifikaten sowie
aus CBAM,
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Risiko,
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Standorte
kurzfristig
Verlust der Konkurrenzfähigkeit des Werk-
stoffes aufgrund fehlender Technologie-
entwicklungen, t
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AMAG-
Standorte
mittelfristig
Verschärfung der Gesetzeslage im Bereich
Klima und Umwelt, t
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Risko,
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AMAG-
Standorte
mittelfristig
Marktvorteil durch optimierten CO
2
-Fuß-
abdruck durch Einsatz von elektrischer
Energie aus erneuerbaren Quellen sowie
Steigerung der Energieeffizienz,
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Chance,
tatsächlich
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Standorte
mittelfristig
Verkauf von nachhaltigem Primäralumi-
nium bzw. Steigerung der herstellbaren
Menge bzw. des Verkaufs von AL4
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ever-
Produkten,
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potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr AAuusswwiirrkkuunnggeenn
EEiiggeennsscchhaafftt
&& SSttaattuuss
VVeerruurrssaacchhuunngg //
BBeeiittrraagg //
ddiirreekkttee VVeerrbbiinn--
dduunngg LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Energie
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit,
Gesetzgeber
Bezug von 100% Grünstrom an allen
AMAG-Produktionsstandorten und lang-
fristige Umstellung auf erneuerbare
Energiequellen
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Umweltpolitik und -leitlinien, Stromverträge für erneuer-
bare Energie an allen Produktionsstandorten, Zertifizie-
rung nach ISO 50001 und ISO 14001, AMAG-Energiebi-
lanz und -analysen
Verringerung des Energiebedarfs bei Kun-
den durch die Belieferung mit flüssigem
Aluminium
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Nachgela-
gerte Wert-
schöpfungs-
kette
mittelfristig
Verringerung des Energiebedarfs durch
Steigerung der Energieeffizienz an allen
Produktionsstandorten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Rund 90 % Energieeinsparung durch
Recycling im Vergleich zur Primärproduk-
tion
positiv,
tatsächlich
AMAG leistet
Beitrag
Standort
Ranshofen
langfristig
Hoher Energiebedarf bei der Herstellung
von Sekundär-Aluminium trotz 90 % Ein-
sparung beim Recycling im Vergleich zur
Primärproduktion
negativ,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
langfristig
OUTSIDE-IN-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr CChhaanncceenn uunndd RRiissiikkeenn
EEiiggeennsscchhaafftt &&
SSttaattuuss LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Anpassung an den
Klimawandel
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Öffentlichkeit
Sturmschäden / Hochwasser / Überflu-
tung / Starkregen / Starkschnee / Hagel,
pphhyyssiisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig /
langfristig
Zertifizierung nach ISO 14001, Klima- und Vulnerabilitätsbewer-
tung, Betriebsfeuerwehr, Errichtung und Wartung von Sickerb-
ecken und -flächen, verantwortungsvolles Beschaffungsmanage-
ment
Ausfall der Abwasserentsorgung,
pphhyyssiisscchh
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Lieferschwierigkeiten aus aller Welt (z.B.
Legiermetalle aus China),
pphhyyssiisscchh uunndd ttrraannssiittoorriisscchh
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Wettbewerbsvorteil durch eine gute Posi-
tionierung auf unterschiedlichen Märkten
durch Diversifikation,
ttrraannssiittoorriisscchh
Chance,
potenziell
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Fehlende Primäraluminium-Versorgung
für die Gießerei,
pphhyyssiisscchh uunndd ttrraannssiittoorriisscchh
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Seite 39 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT UNTERNEHMENSFÜHRUNG, STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3, E1-1)
Übergangsplan für den Klimaschutz
Die AMAG Austria Metall AG (AMAG) bekennt sich klar zum Klimaschutz und zur stetigen
Verbesserung der Umwelt- und Energieleistung. Die AMAG-Ziele E1-4 Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel sowie die Maßnahmen in der
AMAG-Dekarbonisierungsroadmap stehen im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris und mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu errei-
chen.
2
Die AMAG unterstützt nach ihren Möglichkeiten mit ihrer Expertise alle Stakeholder in der
Umsetzung ihrer Ziele.
Die Dekarbonisierungsstrategie und die AMAG-Dekarbonisierungsroadmap bilden die zentralen
Dokumente des Übergangsplans zum Klimaschutz. Sie sind Thema des Strategie- und ESG-Ausschus-
ses und integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik sowie der Umweltleitlinien und berücksichti-
gen die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Roadmap wurde im Strategie- und ESG-Aus-
schuss des Aufsichtsrats präsentiert und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand verantwortet die Umsetzung der Emissionsreduktionsziele zu Scope 1, 2 und 3, die mit
definierten Verantwortungsbereichen in die Managementstruktur überführt werden.
DEKARBONISIERUNGSSTRATEGIE: Die Dekarbonisierungsstrategie wurde vom Vorstand genehmigt
und unterschrieben und beinhaltet das Bekenntnis der AMAG zur Begrenzung der Erderwärmung
sowie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben und beschreibt die Dekarbonisierungshebel des
Unternehmens. Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten festgelegt und Prozesse definiert.
DEKARBONISIERUNGSROADMAP: Die Dekarbonisierungsroadmap umfasst eine technologisch-
organisatorische Machbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen auf Anlagenebene für den Standort
Ranshofen sowie eine Betrachtung der erforderlichen Gesamtinvestitionen und die Veränderung der
Betriebskosten. Die Fortschritte in der Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap sowie die
Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel werden jährlich ermittelt. Die Dekarbonisierungs-
roadmap wird regelmäßig evaluiert und die wissenschaftlich basierten Ziele werden im
Nachhaltigkeitsgremium bewertet, auf ihren Erreichungsgrad geprüft, mit Referenzwerten aus sektor-
spezifischen Dekarbonisierungspfaden (z.B. International Aluminium (IA), Aluminium Stewardship
2
AMAG ist nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
der Kommission sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission ausgenommen.
Initiative (ASI)) abgeglichen und in der jährlichen nichtfinanziellen Erklärung veröffentlicht. Dabei
wird die von Aluminium Stewardship Initiative (ASI) bereitgestellte Methodik angewandt.
Erneuerbare Energieträger (Strom und Brennstoffe wie etwa Wasserstoff) sind zentraler Bestandteil
der Dekarbonisierungsroadmap. Die rechtzeitige externe Versorgung in ausreichender Menge und zu
international wettbewerbsfähigen Konditionen sind für einen erfolgreichen Übergang zu einer nach-
haltigen Wirtschaft und zur Erreichung der Begrenzung der Erderwärmung unerlässlich. AMAG ist Teil
der Wasserstoff-Import-Allianz Österreich (Hydrogen Import Alliance Austria – HIAA), welche aus füh-
renden österreichischen Energie- und Industrieunternehmen besteht und gemeinsam eine Roadmap
erarbeitet, um den Import von grünem Wasserstoff nach Österreich voranzutreiben.
Die erforderlichen Investitionen sowie operativen Betriebsausgaben zur Umsetzung des Übergangs-
plans für den Klimaschutz werden in der kurz-/mittel- und langfristigen Budgetplanung berücksich-
tigt. Die Investitionen und Finanzmittel zur Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap bewegen sich
in der aktuellen Betrachtung zwischen 200 und 400 Mio. EUR ohne Berücksichtigung möglicher
Förderungen. Da Investitionsentscheidungen dynamischen Veränderungen unterliegen, die von Markt-
bedingungen, regulatorischen Entwicklungen und internen Analysen abhängen, gelten die oben ge-
nannten finanziellen Angaben nur unter der Voraussetzung, dass die in der Investitionsplanung ange-
nommenen Rahmenbedingungen weiterhin bestehen bleiben. Als börsennotiertes Unternehmen sieht
sich AMAG in der Verantwortung, sensibel mit Informationen umzugehen, die Investitionen betreffen.
Die Veröffentlichung konkreter Investitionsbeträge könnte zu Wettbewerbsverzerrungen und -nachtei-
len führen sowie die Marktposition schwächen. Eine detaillierte Offenlegung könnte daher zu Miss-
verständnissen oder falschen Erwartungen bei Stakeholdern führen. Nicht zuletzt hat AMAG auch
regulatorische Vorgaben und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Aktionär:innen zu berück-
sichtigen, um sicherzustellen, dass keine Partei durch selektive Informationen bevorzugt wird.
ZUSAMMENSPIEL MIT DER EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG: Die strategische Ausrichtung der
AMAG als Hersteller von Aluminiumhalbzeugen und -gusslegierungen ist der Tätigkeit der Fertigung
aus Sekundäraluminium zuzuordnen, welche gemäß den Anforderungen der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Umweltziel 1) leistet. Zur
Erreichung der Dekarbonisierungsziele müssen Maßnahmen umgesetzt, jedoch das Geschäftsmodell
nicht angepasst werden. Die aus dem Übergangsplan für den Klimaschutz abgeleiteten Investitionen
führen zu keiner Veränderung oder Anpassung der Leistungsindikatoren, da aufgrund der Wirt-
schaftstätigkeit (Fertigung aus Sekundäraluminium) AMAG am Standort Ranshofen bereits den fest-
gelegten Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 entspricht. Investitionen in Wirt-
schaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas sind nicht Teil der AMAG-Geschäftsstrategie
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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potenziell
Lieferkette kurzfristig
Umweltpolitik und -leitlinien, Stromverträge für erneuerbare Ener-
gie an allen Produktionsstandorten, Zertifizierung nach
ISO 50001 und ISO 14001, AMAG-Energiebilanz und -analysen
Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich
Energie- und Klimapolitik, t
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potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
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rer Energie an den Produktionsstandorten
sowie zur Umsetzung der Dekarbonisie-
rungsziele, t
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AMAG-
Standorte
langfristig
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Seite 40 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT UNTERNEHMENSFÜHRUNG, STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3, E1-1)
Übergangsplan für den Klimaschutz
Die AMAG Austria Metall AG (AMAG) bekennt sich klar zum Klimaschutz und zur stetigen
Verbesserung der Umwelt- und Energieleistung. Die AMAG-Ziele E1-4 Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel sowie die Maßnahmen in der
AMAG-Dekarbonisierungsroadmap stehen im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris und mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu errei-
chen.
2
Die AMAG unterstützt nach ihren Möglichkeiten mit ihrer Expertise alle Stakeholder in der
Umsetzung ihrer Ziele.
Die Dekarbonisierungsstrategie und die AMAG-Dekarbonisierungsroadmap bilden die zentralen
Dokumente des Übergangsplans zum Klimaschutz. Sie sind Thema des Strategie- und ESG-Ausschus-
ses und integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik sowie der Umweltleitlinien und berücksichti-
gen die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Roadmap wurde im Strategie- und ESG-Aus-
schuss des Aufsichtsrats präsentiert und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand verantwortet die Umsetzung der Emissionsreduktionsziele zu Scope 1, 2 und 3, die mit
definierten Verantwortungsbereichen in die Managementstruktur überführt werden.
DEKARBONISIERUNGSSTRATEGIE: Die Dekarbonisierungsstrategie wurde vom Vorstand genehmigt
und unterschrieben und beinhaltet das Bekenntnis der AMAG zur Begrenzung der Erderwärmung
sowie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben und beschreibt die Dekarbonisierungshebel des
Unternehmens. Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten festgelegt und Prozesse definiert.
DEKARBONISIERUNGSROADMAP: Die Dekarbonisierungsroadmap umfasst eine technologisch-
organisatorische Machbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen auf Anlagenebene für den Standort
Ranshofen sowie eine Betrachtung der erforderlichen Gesamtinvestitionen und die Veränderung der
Betriebskosten. Die Fortschritte in der Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap sowie die
Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel werden jährlich ermittelt. Die Dekarbonisierungs-
roadmap wird regelmäßig evaluiert und die wissenschaftlich basierten Ziele werden im
Nachhaltigkeitsgremium bewertet, auf ihren Erreichungsgrad geprüft, mit Referenzwerten aus sektor-
spezifischen Dekarbonisierungspfaden (z.B. International Aluminium (IA), Aluminium Stewardship
2
AMAG ist nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
der Kommission sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission ausgenommen.
Initiative (ASI)) abgeglichen und in der jährlichen nichtfinanziellen Erklärung veröffentlicht. Dabei
wird die von Aluminium Stewardship Initiative (ASI) bereitgestellte Methodik angewandt.
Erneuerbare Energieträger (Strom und Brennstoffe wie etwa Wasserstoff) sind zentraler Bestandteil
der Dekarbonisierungsroadmap. Die rechtzeitige externe Versorgung in ausreichender Menge und zu
international wettbewerbsfähigen Konditionen sind für einen erfolgreichen Übergang zu einer nach-
haltigen Wirtschaft und zur Erreichung der Begrenzung der Erderwärmung unerlässlich. AMAG ist Teil
der Wasserstoff-Import-Allianz Österreich (Hydrogen Import Alliance Austria – HIAA), welche aus füh-
renden österreichischen Energie- und Industrieunternehmen besteht und gemeinsam eine Roadmap
erarbeitet, um den Import von grünem Wasserstoff nach Österreich voranzutreiben.
Die erforderlichen Investitionen sowie operativen Betriebsausgaben zur Umsetzung des Übergangs-
plans für den Klimaschutz werden in der kurz-/mittel- und langfristigen Budgetplanung berücksich-
tigt. Die Investitionen und Finanzmittel zur Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap bewegen sich
in der aktuellen Betrachtung zwischen 200 und 400 Mio. EUR ohne Berücksichtigung möglicher
Förderungen. Da Investitionsentscheidungen dynamischen Veränderungen unterliegen, die von Markt-
bedingungen, regulatorischen Entwicklungen und internen Analysen abhängen, gelten die oben ge-
nannten finanziellen Angaben nur unter der Voraussetzung, dass die in der Investitionsplanung ange-
nommenen Rahmenbedingungen weiterhin bestehen bleiben. Als börsennotiertes Unternehmen sieht
sich AMAG in der Verantwortung, sensibel mit Informationen umzugehen, die Investitionen betreffen.
Die Veröffentlichung konkreter Investitionsbeträge könnte zu Wettbewerbsverzerrungen und -nachtei-
len führen sowie die Marktposition schwächen. Eine detaillierte Offenlegung könnte daher zu Miss-
verständnissen oder falschen Erwartungen bei Stakeholdern führen. Nicht zuletzt hat AMAG auch
regulatorische Vorgaben und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Aktionär:innen zu berück-
sichtigen, um sicherzustellen, dass keine Partei durch selektive Informationen bevorzugt wird.
ZUSAMMENSPIEL MIT DER EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG: Die strategische Ausrichtung der
AMAG als Hersteller von Aluminiumhalbzeugen und -gusslegierungen ist der Tätigkeit der Fertigung
aus Sekundäraluminium zuzuordnen, welche gemäß den Anforderungen der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 Kapitel 3.8 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Umweltziel 1) leistet. Zur
Erreichung der Dekarbonisierungsziele müssen Maßnahmen umgesetzt, jedoch das Geschäftsmodell
nicht angepasst werden. Die aus dem Übergangsplan für den Klimaschutz abgeleiteten Investitionen
führen zu keiner Veränderung oder Anpassung der Leistungsindikatoren, da aufgrund der Wirt-
schaftstätigkeit (Fertigung aus Sekundäraluminium) AMAG am Standort Ranshofen bereits den fest-
gelegten Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 entspricht. Investitionen in Wirt-
schaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas sind nicht Teil der AMAG-Geschäftsstrategie
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Geschäftspartner,
Öffentlichkeit
Preisschwankungen bei den Energie-
kosten,
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Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Umweltpolitik und -leitlinien, Stromverträge für erneuerbare Ener-
gie an allen Produktionsstandorten, Zertifizierung nach
ISO 50001 und ISO 14001, AMAG-Energiebilanz und -analysen
Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich
Energie- und Klimapolitik,
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Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Blackout, pphhyyssiisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Unzureichende Versorgung von erneuerba-
rer Energie an den Produktionsstandorten
sowie zur Umsetzung der Dekarbonisie-
rungsziele, ttrraannssiittoorriisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
langfristig
Ausfall der Gas- bzw. Energieversorgung,
pphhyyssiisscchh
Risiko,
potenziell
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Seite 41 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
FORTSCHRITTE UND MAßNAHMEN: Zur Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz wurde
im Berichtsjahr die Steigerung der Energieeffizienz im Zuge des AMAG-Energiemanagements forciert
(siehe
E1-3, Maßnahmen
). Darüber hinaus erfolgten Maßnahmen zur Substitution von fossilen Ener-
gieträgern an ersten Anlagen gemäß Dekarbonisierungsroadmap. Die Elektrifizierung erster Aggregate
am Standort Ranshofen wurde abgeschlossen, weitere sind in Planung und Umsetzung. Durch die
bereits umgesetzten Dekarbonisierungsmaßnahmen können rund 1.800 t CO
2
äqu (Bezugsjahr 2022)
eingespart werden.
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG: Die Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap wird durch umfang-
reiche F&E-Aktivitäten vorangetrieben. Als Beispiele sind die beiden 2025 abgeschlossenen großen
Green Frontrunner Projekte der AMAG (DeCAST, DekaWW) zu nennen, welche sowohl den Ersatz von
fossilen Brennstoffen durch regenerative Alternativen als auch die Steigerung der Schrotteinsatzrate
bei gleichbleibender bzw. verbesserter Produktqualität zum Ziel haben. Green Frontrunner Projekte
sind F&E-Projekte, die zwei Dimensionen einer offensiven Geschäftsfeldstrategie abdecken müssen:
Sie forcieren zum einen neue Produkt-, Prozess- sowie Dienstleistungsinnovationen und richten sich
zum anderen am europäischen Green Deal aus und adressieren Herausforderungen des Umwelt- und
Klimaschutzes. Sie werden vom Bundesministerium (BMK) sowie von der österreichischen For-
schungsförderungsgesellschaft (FFG) gefördert.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Die AMAG-Resilienzanalyse des Geschäftsmodells für den Bereich Umwelt umfasst den operativen
Betrieb an den Produktionsstandorten als auch die Absicherung der Vormaterialien sowie Auswirkun-
gen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Betrachtung für den Standort Ranshofen und
der Vormaterialabsicherung bei Alouette in Kanada wurden die Daten aus der „Studie zur EU-Taxo-
nomie“, welche im Zuge der DNSH-Analyse erstellt wurde, herangezogen und in das AMAG-Risiko-
management überführt. Eine detaillierte Beschreibung der Szenarien findet sich im Abschnitt
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
(siehe Folgeseite).
In der AMAG-Strategie, welche im Strategie- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrates behandelt wurde,
ist Risikomanagement als zentrale Säule umfasst und stellt somit die Resilienz des Unternehmens
sicher. Die Widerstandsfähigkeit des AMAG-Geschäftsmodells besticht durch die Diversifikation bei
Produkten, Kunden und Regionen, die Absicherung der Vormaterialien unter anderem durch die Pri-
märaluminiumerzeugung bei Alouette sowie durch die breite Aufstellung bei den Schrottlieferanten.
Risikoreduktion sowie Dekarbonisierung sind in der „AMAG-Investitionsrichtlinie“ als Investitionska-
tegorie festgelegt, darüber hinaus ist im Bewilligungsantrag anzugeben, ob durch das Vorhaben neben
der Tätigkeit
3.8. – Herstellung von Aluminium
ein relevantes Umweltziel gemäß EU-Taxonomie-VO
erreicht werden kann (z.B. für Gebäude). Für jede Investitionsentscheidung ist vorab eine Risikoein-
schätzung abzugeben.
Durch den Übergang zu einer CO
2
-armen und resilienten Wirtschaft sowie durch die Umsetzung der
Maßnahmen aus dem Übergangsplan zum Klimaschutz kommt es für AMAG zu einer Veränderung
des Energiemixes (weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen) und der Verbräuche. Die
Gesamtinvestitionen aufgrund Technologieänderungen und die daraus resultierende Veränderung der
Betriebskosten werden in der Dekarbonisierungsstrategie im Zusammenspiel mit der Dekarbonisie-
rungsroadmap betrachtet und in der Budgetplanung berücksichtigt. Finanzielle Mehraufwände durch
z.B. erhöhte Kosten im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung des Unternehmens im Einklang mit
der europäischen und nationalen Gesetzgebung, legislative Änderungen im Bereich Forschung und
Entwicklung sowie weitere makroökonomische Trends wie Förderung der Kreislaufwirtschaft, regula-
torische Maßnahmen und CO
2
-Bepreisung, Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien etc. wer-
den ermittelt und sind im Risikomanagement berücksichtigt. Durch die Forcierung von Produkten mit
garantiert niedrigem CO
2
-Fußabruck kommt es zu einem Marktvorteil durch die Positionierung der
Marke AMAG AL4
®
ever.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
und es wurden im Berichtsjahr auch keine Investitionen in diesen Bereichen getätigt. Die Offenle-
gungspflichten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung finden sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung).
DEKARBONISIERUNGHEBEL: Die zentralen Säulen zur Umsetzung des AMAG-Dekarbonisierungs-
pfades sind die Weiterentwicklung der Recyclingkompetenzen, Energieeffizienz und Substitution fos-
siler Brennstoffe. Diese werden durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten maßgeblich unter-
stützt.
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Die Nutzung von Sekundäraluminium durch
das Recycling von Aluminiumschrott bildet die erste Stufe für die Herstellung von Produkten
mit geringen CO
2
-Emissionen.
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Die zweite Stufe bildet die Erhöhung der Energieeffizienz. Das bedeutet, dass für die-
selbe Energiedienstleistung (z.B. Schmelzen von Aluminium) in Abhängigkeit des Produktmixes
weniger Energie benötigt wird.
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:
Für die verbleibenden CO
2
-Emissionen kommt die dritte Stufe, die Substitution
von fossilen Energieträgern durch klimaneutrale Alternativenergieträger, zur Anwendung. Die
Energietransformation stellt die große Herausforderung der kommenden Jahre dar. Dazu ist es
notwendig, Investitionen in den Anlagenpark zu tätigen. Es ist daher zu evaluieren, ob Anlagen
für den Einsatz alternativer Energieträger umgerüstet werden können oder gänzlich neue Anla-
gen beschafft werden müssen, wobei – auch im Sinne der Nachhaltigkeit – bestehende Anlagen
grundsätzlich bis zum Ende der Nutzungsdauer genutzt werden sollen. Die detaillierten Maß-
nahmen werden in der Dekarbonisierungsroadmap zusammengefasst.
KLIMASCHUTZMAßNAHMEN IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE: Mit der Produktion von nachhal-
tigem Primärmetall bei Alouette (20 %-Beteiligung an der Elektrolyse in Kanada) sowie Guss- und
Walzprodukten mit hohem Rezyklatgehalt in Ranshofen forciert AMAG eine nachhaltige Fertigung mit
optimiertem CO
2
-Fußabdruck unter Einsatz von erneuerbarem Strom ohne nukleare Anteile.
Unter der Produktlinie AMAG AL4
®
ever bietet AMAG ihren Kunden Aluminiumwalz- und -gusspro-
dukte sowie Primäraluminium mit definiertem, niedrigem CO
2
-Fußabdruck (cradle-to-gate) an. Die
Erfüllung der Anforderungen für die Berechnung des CO
2
-Fußabdruckes gemäß ISO 14067 wurde
von einer unabhängigen Stelle verifiziert. Die Emissionen des Primäraluminiums mit dem
AMAG AL4
®
ever-Zertifikat liegen bei nicht mehr als 4 Tonnen CO
2
-Äquivalent pro Tonne Aluminium.
Im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 14,4 Tonnen CO
2
-Äquivalent pro Tonne Aluminium
(Quelle: IA) entspricht dies einer Einsparung an Treibhausgasemissionen von mehr als 70 Prozent.
Das Servicemodell, Kunden den CO
2
-Fußabdruck der Produkte bereitzustellen, erfordert eine strikte
Organisation in der Produktionsplanung, im Schrottmanagement, eine systemtechnische Abbildung
und geeignete Prozesse sowie optimierte Produktionsabläufe. Ein Kunde, der ein AMAG-Produkt er-
wirbt, ist in der Lage, die Scope-3-Emissionen, z.B. „inbound CO
2
“, in seiner Lieferkette zu doku-
mentieren und zu berichten. Mit der innovativen Produktlinie AMAG AL4
®
ever leistet AMAG einen
wichtigen Beitrag zu einer transparenten und deutlich CO
2
-reduzierten Lieferkette.
GEBUNDENE TREIBHAUSGASEMISSIONEN: Unter gebundenen Treibhausgasemissionen versteht
man künftige Emissionen, welche durch die wesentlichen Vermögenswerte oder durch die verkauften
Produkte verursacht werden. Die kumulierten Treibhausgasemissionen der Produktionsanlagen am
Standort Ranshofen unter Berücksichtigung der aktuellen Dekarbonisierungsroadmap liegen von
2025 bis 2030 bei rund 600.000 t CO
2
äqu und von 2025 bis 2050 bei rund 1.500.000 t CO
2
äqu.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Dekarbonisierungsroadmap werden die Emissionen
mit dem Ziel der Klimaneutralität am Standort Ranshofen bis 2050 schrittweise reduziert.
AMAG ist Hersteller von Aluminiumhalbzeugen und Gussprodukten. In der Verwendung verursachen
diese keine direkten Treibhausgasemissionen. Aluminium-Komponenten, welche in der AMAG com-
ponents hergestellt werden, finden direkt in der Herstellung von Flugzeugen Anwendung. Die anteili-
gen Treibhausgasemissionen werden im Zuge der Treibhausgasinventur nach GHG-Protokoll in Anga-
bepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissi-
onen in der Kategorie Scope 3.11 – Verwendung verkaufter Produkte berichtet. Diese beinhalten in
der Berechnung bereits die gesamten Emissionen über den Lebenszyklus und werden aus diesem
Grund nicht unter „gebundene Treibhausgasemissionen“ berichtet.
Seite 42 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
FORTSCHRITTE UND MAßNAHMEN: Zur Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz wurde
im Berichtsjahr die Steigerung der Energieeffizienz im Zuge des AMAG-Energiemanagements forciert
(siehe
E1-3, Maßnahmen
). Darüber hinaus erfolgten Maßnahmen zur Substitution von fossilen Ener-
gieträgern an ersten Anlagen gemäß Dekarbonisierungsroadmap. Die Elektrifizierung erster Aggregate
am Standort Ranshofen wurde abgeschlossen, weitere sind in Planung und Umsetzung. Durch die
bereits umgesetzten Dekarbonisierungsmaßnahmen können rund 1.800 t CO
2
äqu (Bezugsjahr 2022)
eingespart werden.
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG: Die Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap wird durch umfang-
reiche F&E-Aktivitäten vorangetrieben. Als Beispiele sind die beiden 2025 abgeschlossenen großen
Green Frontrunner Projekte der AMAG (DeCAST, DekaWW) zu nennen, welche sowohl den Ersatz von
fossilen Brennstoffen durch regenerative Alternativen als auch die Steigerung der Schrotteinsatzrate
bei gleichbleibender bzw. verbesserter Produktqualität zum Ziel haben. Green Frontrunner Projekte
sind F&E-Projekte, die zwei Dimensionen einer offensiven Geschäftsfeldstrategie abdecken müssen:
Sie forcieren zum einen neue Produkt-, Prozess- sowie Dienstleistungsinnovationen und richten sich
zum anderen am europäischen Green Deal aus und adressieren Herausforderungen des Umwelt- und
Klimaschutzes. Sie werden vom Bundesministerium (BMK) sowie von der österreichischen For-
schungsförderungsgesellschaft (FFG) gefördert.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Die AMAG-Resilienzanalyse des Geschäftsmodells für den Bereich Umwelt umfasst den operativen
Betrieb an den Produktionsstandorten als auch die Absicherung der Vormaterialien sowie Auswirkun-
gen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Betrachtung für den Standort Ranshofen und
der Vormaterialabsicherung bei Alouette in Kanada wurden die Daten aus der „Studie zur EU-Taxo-
nomie“, welche im Zuge der DNSH-Analyse erstellt wurde, herangezogen und in das AMAG-Risiko-
management überführt. Eine detaillierte Beschreibung der Szenarien findet sich im Abschnitt
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
(siehe Folgeseite).
In der AMAG-Strategie, welche im Strategie- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrates behandelt wurde,
ist Risikomanagement als zentrale Säule umfasst und stellt somit die Resilienz des Unternehmens
sicher. Die Widerstandsfähigkeit des AMAG-Geschäftsmodells besticht durch die Diversifikation bei
Produkten, Kunden und Regionen, die Absicherung der Vormaterialien unter anderem durch die Pri-
märaluminiumerzeugung bei Alouette sowie durch die breite Aufstellung bei den Schrottlieferanten.
Risikoreduktion sowie Dekarbonisierung sind in der „AMAG-Investitionsrichtlinie“ als Investitionska-
tegorie festgelegt, darüber hinaus ist im Bewilligungsantrag anzugeben, ob durch das Vorhaben neben
der Tätigkeit
3.8. – Herstellung von Aluminium
ein relevantes Umweltziel gemäß EU-Taxonomie-VO
erreicht werden kann (z.B. für Gebäude). Für jede Investitionsentscheidung ist vorab eine Risikoein-
schätzung abzugeben.
Durch den Übergang zu einer CO
2
-armen und resilienten Wirtschaft sowie durch die Umsetzung der
Maßnahmen aus dem Übergangsplan zum Klimaschutz kommt es für AMAG zu einer Veränderung
des Energiemixes (weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen) und der Verbräuche. Die
Gesamtinvestitionen aufgrund Technologieänderungen und die daraus resultierende Veränderung der
Betriebskosten werden in der Dekarbonisierungsstrategie im Zusammenspiel mit der Dekarbonisie-
rungsroadmap betrachtet und in der Budgetplanung berücksichtigt. Finanzielle Mehraufwände durch
z.B. erhöhte Kosten im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung des Unternehmens im Einklang mit
der europäischen und nationalen Gesetzgebung, legislative Änderungen im Bereich Forschung und
Entwicklung sowie weitere makroökonomische Trends wie Förderung der Kreislaufwirtschaft, regula-
torische Maßnahmen und CO
2
-Bepreisung, Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien etc. wer-
den ermittelt und sind im Risikomanagement berücksichtigt. Durch die Forcierung von Produkten mit
garantiert niedrigem CO
2
-Fußabruck kommt es zu einem Marktvorteil durch die Positionierung der
Marke AMAG AL4
®
ever.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
und es wurden im Berichtsjahr auch keine Investitionen in diesen Bereichen getätigt. Die Offenle-
gungspflichten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung finden sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung).
DEKARBONISIERUNGHEBEL: Die zentralen Säulen zur Umsetzung des AMAG-Dekarbonisierungs-
pfades sind die Weiterentwicklung der Recyclingkompetenzen, Energieeffizienz und Substitution fos-
siler Brennstoffe. Diese werden durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten maßgeblich unter-
stützt.
› WWeeiitteerreennttwwiicckklluunngg ddeerr RReeccyycclliinnggkkoommppeetteennzzeenn:: Die Nutzung von Sekundäraluminium durch
das Recycling von Aluminiumschrott bildet die erste Stufe für die Herstellung von Produkten
mit geringen CO
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-Emissionen.
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ddaarrffss:: Die zweite Stufe bildet die Erhöhung der Energieeffizienz. Das bedeutet, dass für die-
selbe Energiedienstleistung (z.B. Schmelzen von Aluminium) in Abhängigkeit des Produktmixes
weniger Energie benötigt wird.
› SSuubbssttiittuuttiioonn:: Für die verbleibenden CO
2
-Emissionen kommt die dritte Stufe, die Substitution
von fossilen Energieträgern durch klimaneutrale Alternativenergieträger, zur Anwendung. Die
Energietransformation stellt die große Herausforderung der kommenden Jahre dar. Dazu ist es
notwendig, Investitionen in den Anlagenpark zu tätigen. Es ist daher zu evaluieren, ob Anlagen
für den Einsatz alternativer Energieträger umgerüstet werden können oder gänzlich neue Anla-
gen beschafft werden müssen, wobei – auch im Sinne der Nachhaltigkeit – bestehende Anlagen
grundsätzlich bis zum Ende der Nutzungsdauer genutzt werden sollen. Die detaillierten Maß-
nahmen werden in der Dekarbonisierungsroadmap zusammengefasst.
KLIMASCHUTZMAßNAHMEN IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE: Mit der Produktion von nachhal-
tigem Primärmetall bei Alouette (20 %-Beteiligung an der Elektrolyse in Kanada) sowie Guss- und
Walzprodukten mit hohem Rezyklatgehalt in Ranshofen forciert AMAG eine nachhaltige Fertigung mit
optimiertem CO
2
-Fußabdruck unter Einsatz von erneuerbarem Strom ohne nukleare Anteile.
Unter der Produktlinie AMAG AL4
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ever bietet AMAG ihren Kunden Aluminiumwalz- und -gusspro-
dukte sowie Primäraluminium mit definiertem, niedrigem CO
2
-Fußabdruck (cradle-to-gate) an. Die
Erfüllung der Anforderungen für die Berechnung des CO
2
-Fußabdruckes gemäß ISO 14067 wurde
von einer unabhängigen Stelle verifiziert. Die Emissionen des Primäraluminiums mit dem
AMAG AL4
®
ever-Zertifikat liegen bei nicht mehr als 4 Tonnen CO
2
-Äquivalent pro Tonne Aluminium.
Im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 14,4 Tonnen CO
2
-Äquivalent pro Tonne Aluminium
(Quelle: IA) entspricht dies einer Einsparung an Treibhausgasemissionen von mehr als 70 Prozent.
Das Servicemodell, Kunden den CO
2
-Fußabdruck der Produkte bereitzustellen, erfordert eine strikte
Organisation in der Produktionsplanung, im Schrottmanagement, eine systemtechnische Abbildung
und geeignete Prozesse sowie optimierte Produktionsabläufe. Ein Kunde, der ein AMAG-Produkt er-
wirbt, ist in der Lage, die Scope-3-Emissionen, z.B. „inbound CO
2
“, in seiner Lieferkette zu doku-
mentieren und zu berichten. Mit der innovativen Produktlinie AMAG AL4
®
ever leistet AMAG einen
wichtigen Beitrag zu einer transparenten und deutlich CO
2
-reduzierten Lieferkette.
GEBUNDENE TREIBHAUSGASEMISSIONEN: Unter gebundenen Treibhausgasemissionen versteht
man künftige Emissionen, welche durch die wesentlichen Vermögenswerte oder durch die verkauften
Produkte verursacht werden. Die kumulierten Treibhausgasemissionen der Produktionsanlagen am
Standort Ranshofen unter Berücksichtigung der aktuellen Dekarbonisierungsroadmap liegen von
2025 bis 2030 bei rund 600.000 t CO
2
äqu und von 2025 bis 2050 bei rund 1.500.000 t CO
2
äqu.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Dekarbonisierungsroadmap werden die Emissionen
mit dem Ziel der Klimaneutralität am Standort Ranshofen bis 2050 schrittweise reduziert.
AMAG ist Hersteller von Aluminiumhalbzeugen und Gussprodukten. In der Verwendung verursachen
diese keine direkten Treibhausgasemissionen. Aluminium-Komponenten, welche in der AMAG com-
ponents hergestellt werden, finden direkt in der Herstellung von Flugzeugen Anwendung. Die anteili-
gen Treibhausgasemissionen werden im Zuge der Treibhausgasinventur nach GHG-Protokoll in Anga-
bepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissi-
onen in der Kategorie Scope 3.11 – Verwendung verkaufter Produkte berichtet. Diese beinhalten in
der Berechnung bereits die gesamten Emissionen über den Lebenszyklus und werden aus diesem
Grund nicht unter „gebundene Treibhausgasemissionen“ berichtet.
Seite 43 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
zur EU-Taxonomie“ durchgeführt wurde. Die betrachteten Zeithorizonte sowie das Zusammenspiel
mit der Strategie und dem AMAG-Geschäftsmodell sind im Kapitel
Allgemeine Informationen
be-
schrieben. Als Datengrundlagen wurden einerseits der „Endbericht | ÖKS15 – Klimaszenarien für
Österreich | Daten – Methoden – Klimaanalyse“ und andererseits das Informationsportal zum Klima-
wandel der
GeoSphere Austria
(vormals ZAMG) für die Klimadaten des Alpenraums herangezogen.
Zur Szenarioanalyse wurden die Klimadaten der
GeoSphere Austria
zur detaillierteren Beschreibung
und Entwicklung der Wetterphänomene
Temperatur und Hitze
,
Niederschlag und Starkniederschlag
sowie
Stürme
in Abhängigkeit von den Konzentrationspfaden im Alpenvorland verwendet und diese
mit den Kernaussagen des bundesländerspezifischen
Worst-Case-
Zukunftsszenarios für Oberöster-
reich (Kernaussagen nach RCP8.5 – Klimaszenario mit hohen Emissionen) zusammengefasst. Der
ÖKS15
-Bericht (Österreichische Klimaszenarien) entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft
und bildet regionale Szenarien für den Standort ab. Eine Veröffentlichung neuer Szenarien
(„ÖKS26+“) anhand aktuellerer Datengrundlagen ist für das Jahr 2026 geplant.
Die Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen für die Anpassung an den Klimawandel
erfolgt anhand der RCP-Szenarien ohne nähere Betrachtung der „Shared Socioeconomic Pathways
(SSP)“, da die aktuell vorliegenden detaillierteren Klimaszenarien für Österreich bisher lediglich diese
Datengrundlage abdecken. Der 2024 veröffentlichte „Leitfaden zur Durchführung einer robusten
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie“, welcher eine gute Zusammenfassung
über praktische Handlungshilfen und Empfehlungen zu den Anforderungen der EU-Taxonomie-Ver-
ordnung (EU) 2020/852 bezüglich der Durchführung einer Klimarisikoanalyse gibt, wurde bei der
Aktualisierung des Berichtes und der Szenarioanalyse angewandt.
Die aus den Klimaszenarien abgeleiteten Risiken sowie Auswirkungen finden sich als Bruttobetrach-
tung im Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse wieder.
Wesentliche klimabezogene physische Risiken für die AMAG sind: Sturmschäden, Hochwasser, Über-
flutung, Starkregen, Starkschnee und Hagel, die Zunahme von Hitze- bzw. Kältewellen sowie damit
verbundene Ausfälle der Abwasserentsorgung, Veränderungen in der Vegetation, Böden und Wälder
sowie Risiken in der Lieferkette. Weitere Risiken bezogen auf die Rohstoffversorgung finden sich in
E5 – Kreislaufwirtschaft
, Abschnitt
Rohstoffzuflüsse und -nutzung
als „Rohstoffverknappung und
-konflikte entlang der Lieferkette“ sowie „fehlende Versorgung mit Rohmaterial, Hilfs- und Betriebs-
stoffen“ wieder.
TRANSITORISCHE KLIMABEZOGENE RISIKEN: Klimabezogene transitorische Risiken und Chancen
resultieren aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. Die Betrachtung
in der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte unter der Prämisse der Einhaltung des 1,5-°C-Ziels des Pariser
Klimaabkommens und der daraus abgeleiteten regulatorischen Vorgaben. Die wesentlichen Risiken
ergeben sich überwiegend daraus, dass es durch das Klimaziel zu einem Anstieg der nationalen und
europäischen Regulatorien kommt und dadurch erhöhte Aufwände und Kosten entstehen. Ebenfalls
daraus abgeleitet ergeben sich jedoch auch Chancen, beispielsweise aufgrund der Marktpositionie-
rung von AMAG AL4
®
ever-Produkten mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck sowie der positiven
Wahrnehmung aufgrund innovativer F&E-Projekte als Beitrag zur Reduktion des CO
2
-Fußabdrucks.
Die Bewertung der Brutto-Übergangsrisiken und -chancen hinsichtlich Vermögenswerte und des Ge-
schäftsmodells findet zum einen im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse und zum anderen im Rahmen
des AMAG-Risikomanagements statt. Es wurde keine Geschäftstätigkeit ermittelt, welche mit einer
klimaneutralen Wirtschaft nicht vereinbar ist. Die Aufwände zur Umsetzung des Übergangsplans für
den Klimaschutz sind in der AMAG-Dekarbonisierungsroadmap dargestellt und bewertet.
Die Zusammenhänge der klimabezogenen Annahmen mit den finanztechnischen Abschlüssen finden
sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
sowie im
Risiko- und Chan-
cenbericht
im Konzernlagebericht.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E1-2)
Die Reduktion von Luftemissionen, das Bekenntnis zur Dekarbonisierung, die Erhöhung der Energie-
und Ressourceneffizienz sowie die Berücksichtigung von Energie und Emissionen bei der Beschaffung
sind in der Unternehmenspolitik festgelegt, welche durch die Umweltleitlinien konkretisiert wird. Die
AMAG-Mitarbeiter:innen leisten im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) wert-
volle Beiträge zum Umweltschutz und zur effizienten Nutzung von Energie.
Die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und erneuerbare Energie
werden in den zentralen Strategien und Konzepten berücksichtigt.
Die detaillierte Beschreibung der Konzepte zur Dekarbonisierung findet sich in der Dekarbonisie-
rungsstrategie und der Dekarbonisierungsroadmap (siehe Abschnitt
Übergangsplan für den Klima-
schutz
). Die Konzepte entlang der Lieferketten finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
. Die
Zertifizierungen nach ISO 50001 und ISO 14001 am Standort Ranshofen sind eine zentrale Säule
hinsichtlich Verringerung der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimaschutz.
Das Energiemanagementsystem ist im Managementhandbuch abgebildet, in dem die Aufbau- und
Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten festgelegt sind. Periodische Audits definierter Unterneh-
mensbereiche, regelmäßige Jour-Fixe-Termine, ein interdisziplinärer Austausch zwischen den Fach-
abteilungen und die Einhaltung der Verpflichtungen sowie die Schulung von Mitarbeiter:innen stellen
die Wirksamkeit der Managementsysteme sicher. Die Verantwortung dafür liegt in der Abteilung Ma-
nagementsysteme, deren Leiter an den Vorstand berichtet. Das Energie- und Umweltprogramm fasst
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Der Zeithorizont für die Betrachtung der Klima- und Vulnerabilitätsbewertung im Zuge des „Berichtes
zur Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ liegt gemäß Vorgaben der EU-Taxono-
mie-Verordnung bei 10 Jahren. Die strategischen und operativen Risiken und Chancen werden in
einem jährlichen Zyklus überwacht. Die Risiken aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“
sowie „Klimaschutz“ werden aktuell im AMAG-Risikomanagement in den Zeithorizonten kurz-, mittel-
bzw. langfristig berichtet. Nähere Informationen finden sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Risikomanagement.
Darüber hinaus wird das AMAG-Geschäftsmodell und die Strategie lau-
fend überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das AMAG-Geschäftsmodell durch die strategische Aus-
richtung auf Innovation und Nachhaltigkeit mit dem Fokus auf das Risikomanagement eine robuste
Basis und starke Resilienz aufweist. Dies umfasst sowohl die AMAG-Vermögenswerte und die Pro-
dukte als auch den Zugang zu Finanzmitteln. Das Unternehmen hat sein Geschäftsmodell gezielt auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet, indem es Recycling in den Mittelpunkt seiner Wert-
schöpfung stellt. Durch die Durchführung der robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung
wurden die physischen Risiken wie extreme Wetterereignisse systematisch identifiziert, somit konnte
eine robuste Grundlage für z.B. Investitionen in die Infrastruktur geschaffen werden. Diese strategi-
sche Ausrichtung macht das Unternehmen nicht nur widerstandsfähig gegenüber den Herausforde-
rungen des Klimawandels, sondern positioniert es auch als Vorreiter in einer nachhaltigeren Wirt-
schaft. Durch ein breites Lieferkettenportfolio sowie die strategische Rohstoffabsicherung über die
20-%-Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada kann AMAG darüber hinaus zusätzlich auf
eine sehr hohe Lieferkettenresilienz verweisen.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
(ESRS 2 IRO-1)
Die Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf den Klimawandel, Anpassung an den Klima-
wandel und Energie werden im Zuge des AMAG-Risikomanagements und der Wesentlichkeitsanalyse
einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Der systematische Ablauf ist im Kapitel
Allgemeine Infor-
mationen
in den Abschnitten
Risikomanagement
und
Wesentlichkeitsanalyse
detailliert beschrieben.
Das Umwelt- und Energiemanagementsystem bildet zudem den zentralen Rahmen des Managements
der Auswirkungen.
Zur Sicherstellung der Berücksichtigung aller Aspekte ist es erforderlich, die AMAG-Wertschöpfungs-
kette zu betrachten und zu verstehen. Diese wird in ESRS 2, Kapitel AMAG-Wertschöpfungskette im
Detail beschrieben. Die potenziellen negativen Auswirkungen entlang der Lieferkette wurden im Zuge
einer Lieferkettenanalyse im Detail betrachtet.
Zur vollumfänglichen Betrachtung der CO
2
-Emissionen ist die Einteilung in drei sogenannte "Scopes"
relevant:
› SCOPE-1-EMISSIONEN: Entstehen insbesondere durch die energetische Nutzung von Erdgas
zum Schmelzen, Warmhalten und Wärmebehandeln von Aluminium und zur Heizung von Gebäu-
den sowie bei der Nutzung von Diesel für den Fuhrpark.
› SCOPE-2-EMISSIONEN: Im Allgemeinen umfassen diese die indirekten Emissionen aus einge-
kaufter Energie wie Strom, Wasserdampf, Fernwärme oder -kälte, die außerhalb der eigenen Sys-
temgrenzen erzeugt, aber vom Unternehmen verbraucht werden. An den Standorten in Ranshofen,
Karlsruhe sowie Übersee am Chiemsee wird elektrische Energie bereits aus erneuerbaren Quellen
bezogen und AMAG bekennt sich dazu, auch weiterhin 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen
an allen Produktionsstandorten zu beziehen. Wasserdampf, Fernwärme und -kälte können pro-
zessbedingt im Vorprozess „Energie“ ausgeschlossen werden.
› SCOPE-3-EMISSIONEN: Umfassen alle übrigen Treibhausgasemissionen, die durch die Ge-
schäftstätigkeiten der Organisation verursacht werden. Aus der Wesentlichkeitsanalyse geht her-
vor, dass die Scope-3-Emissionen der AMAG vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
bei der Herstellung der zugekauften Metalle (Primäraluminium, Walzbarren, Legiermetalle) ent-
stehen. Der größte Hebel im Bereich der Scope-3-Emissionen ergibt sich durch die Reduktion der
benötigten Menge an Primärmetallen. Weiterführende Informationen sind in der Angabepflicht
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorie 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen zu finden.
AMAG ist gemäß der Zuteilung über den NACE-CODE 24.42 den klimaintensiven Sektoren gemäß
der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288 zugeordnet. Daraus abgeleitet ergeben sich nega-
tive Auswirkungen sowohl aufgrund Treibhausgasemissionen durch den Einsatz und das Verbrennen
fossiler Brennstoffe und die Berücksichtigung von Kältemitteln am Standort Ranshofen als auch in
vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette. Ein Großteil der CO
2
-Emissionen in
der Vorkette entstehen z.B. bei der Energiebereitstellung zur Herstellung von Primäraluminium bzw.
im Elektrolyseprozess. Das Thema Reduktion der CO
2
-Emissionen bei Rohstoffen (Scope 3) wird im
Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
behandelt. Als Recyclingunternehmen sowie durch das Bekenntnis
zum Klimaschutz und den Übergangsplan für den Klimaschutz leistet AMAG auch einen positiven
Beitrag. Die emittierten Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protocol sind in der Angabepflicht
E1-
6
detailliert aufgelistet.
PHYSISCHE KLIMABEZOGENE RISIKEN: Die Ermittlung der physischen Risiken für den Standort
Ranshofen basiert auf der robusten Klima- und Vulnerabilitätsbewertung, welche im Zuge der „Studie
Seite 44 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
zur EU-Taxonomie“ durchgeführt wurde. Die betrachteten Zeithorizonte sowie das Zusammenspiel
mit der Strategie und dem AMAG-Geschäftsmodell sind im Kapitel
Allgemeine Informationen
be-
schrieben. Als Datengrundlagen wurden einerseits der „Endbericht | ÖKS15 – Klimaszenarien für
Österreich | Daten – Methoden – Klimaanalyse“ und andererseits das Informationsportal zum Klima-
wandel der
GeoSphere Austria
(vormals ZAMG) für die Klimadaten des Alpenraums herangezogen.
Zur Szenarioanalyse wurden die Klimadaten der
GeoSphere Austria
zur detaillierteren Beschreibung
und Entwicklung der Wetterphänomene
Temperatur und Hitze
,
Niederschlag und Starkniederschlag
sowie
Stürme
in Abhängigkeit von den Konzentrationspfaden im Alpenvorland verwendet und diese
mit den Kernaussagen des bundesländerspezifischen
Worst-Case-
Zukunftsszenarios für Oberöster-
reich (Kernaussagen nach RCP8.5 – Klimaszenario mit hohen Emissionen) zusammengefasst. Der
ÖKS15
-Bericht (Österreichische Klimaszenarien) entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft
und bildet regionale Szenarien für den Standort ab. Eine Veröffentlichung neuer Szenarien
(„ÖKS26+“) anhand aktuellerer Datengrundlagen ist für das Jahr 2026 geplant.
Die Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen für die Anpassung an den Klimawandel
erfolgt anhand der RCP-Szenarien ohne nähere Betrachtung der „Shared Socioeconomic Pathways
(SSP)“, da die aktuell vorliegenden detaillierteren Klimaszenarien für Österreich bisher lediglich diese
Datengrundlage abdecken. Der 2024 veröffentlichte „Leitfaden zur Durchführung einer robusten
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie“, welcher eine gute Zusammenfassung
über praktische Handlungshilfen und Empfehlungen zu den Anforderungen der EU-Taxonomie-Ver-
ordnung (EU) 2020/852 bezüglich der Durchführung einer Klimarisikoanalyse gibt, wurde bei der
Aktualisierung des Berichtes und der Szenarioanalyse angewandt.
Die aus den Klimaszenarien abgeleiteten Risiken sowie Auswirkungen finden sich als Bruttobetrach-
tung im Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse wieder.
Wesentliche klimabezogene physische Risiken für die AMAG sind: Sturmschäden, Hochwasser, Über-
flutung, Starkregen, Starkschnee und Hagel, die Zunahme von Hitze- bzw. Kältewellen sowie damit
verbundene Ausfälle der Abwasserentsorgung, Veränderungen in der Vegetation, Böden und Wälder
sowie Risiken in der Lieferkette. Weitere Risiken bezogen auf die Rohstoffversorgung finden sich in
E5 – Kreislaufwirtschaft
, Abschnitt
Rohstoffzuflüsse und -nutzung
als „Rohstoffverknappung und
-konflikte entlang der Lieferkette“ sowie „fehlende Versorgung mit Rohmaterial, Hilfs- und Betriebs-
stoffen“ wieder.
TRANSITORISCHE KLIMABEZOGENE RISIKEN: Klimabezogene transitorische Risiken und Chancen
resultieren aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. Die Betrachtung
in der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte unter der Prämisse der Einhaltung des 1,5-°C-Ziels des Pariser
Klimaabkommens und der daraus abgeleiteten regulatorischen Vorgaben. Die wesentlichen Risiken
ergeben sich überwiegend daraus, dass es durch das Klimaziel zu einem Anstieg der nationalen und
europäischen Regulatorien kommt und dadurch erhöhte Aufwände und Kosten entstehen. Ebenfalls
daraus abgeleitet ergeben sich jedoch auch Chancen, beispielsweise aufgrund der Marktpositionie-
rung von AMAG AL4
®
ever-Produkten mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck sowie der positiven
Wahrnehmung aufgrund innovativer F&E-Projekte als Beitrag zur Reduktion des CO
2
-Fußabdrucks.
Die Bewertung der Brutto-Übergangsrisiken und -chancen hinsichtlich Vermögenswerte und des Ge-
schäftsmodells findet zum einen im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse und zum anderen im Rahmen
des AMAG-Risikomanagements statt. Es wurde keine Geschäftstätigkeit ermittelt, welche mit einer
klimaneutralen Wirtschaft nicht vereinbar ist. Die Aufwände zur Umsetzung des Übergangsplans für
den Klimaschutz sind in der AMAG-Dekarbonisierungsroadmap dargestellt und bewertet.
Die Zusammenhänge der klimabezogenen Annahmen mit den finanztechnischen Abschlüssen finden
sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
sowie im
Risiko- und Chan-
cenbericht
im Konzernlagebericht.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E1-2)
Die Reduktion von Luftemissionen, das Bekenntnis zur Dekarbonisierung, die Erhöhung der Energie-
und Ressourceneffizienz sowie die Berücksichtigung von Energie und Emissionen bei der Beschaffung
sind in der Unternehmenspolitik festgelegt, welche durch die Umweltleitlinien konkretisiert wird. Die
AMAG-Mitarbeiter:innen leisten im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) wert-
volle Beiträge zum Umweltschutz und zur effizienten Nutzung von Energie.
Die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und erneuerbare Energie
werden in den zentralen Strategien und Konzepten berücksichtigt.
Die detaillierte Beschreibung der Konzepte zur Dekarbonisierung findet sich in der Dekarbonisie-
rungsstrategie und der Dekarbonisierungsroadmap (siehe Abschnitt
Übergangsplan für den Klima-
schutz
). Die Konzepte entlang der Lieferketten finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
. Die
Zertifizierungen nach ISO 50001 und ISO 14001 am Standort Ranshofen sind eine zentrale Säule
hinsichtlich Verringerung der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimaschutz.
Das Energiemanagementsystem ist im Managementhandbuch abgebildet, in dem die Aufbau- und
Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten festgelegt sind. Periodische Audits definierter Unterneh-
mensbereiche, regelmäßige Jour-Fixe-Termine, ein interdisziplinärer Austausch zwischen den Fach-
abteilungen und die Einhaltung der Verpflichtungen sowie die Schulung von Mitarbeiter:innen stellen
die Wirksamkeit der Managementsysteme sicher. Die Verantwortung dafür liegt in der Abteilung Ma-
nagementsysteme, deren Leiter an den Vorstand berichtet. Das Energie- und Umweltprogramm fasst
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Der Zeithorizont für die Betrachtung der Klima- und Vulnerabilitätsbewertung im Zuge des „Berichtes
zur Analyse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ liegt gemäß Vorgaben der EU-Taxono-
mie-Verordnung bei 10 Jahren. Die strategischen und operativen Risiken und Chancen werden in
einem jährlichen Zyklus überwacht. Die Risiken aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“
sowie „Klimaschutz“ werden aktuell im AMAG-Risikomanagement in den Zeithorizonten kurz-, mittel-
bzw. langfristig berichtet. Nähere Informationen finden sich im Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Risikomanagement.
Darüber hinaus wird das AMAG-Geschäftsmodell und die Strategie lau-
fend überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das AMAG-Geschäftsmodell durch die strategische Aus-
richtung auf Innovation und Nachhaltigkeit mit dem Fokus auf das Risikomanagement eine robuste
Basis und starke Resilienz aufweist. Dies umfasst sowohl die AMAG-Vermögenswerte und die Pro-
dukte als auch den Zugang zu Finanzmitteln. Das Unternehmen hat sein Geschäftsmodell gezielt auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet, indem es Recycling in den Mittelpunkt seiner Wert-
schöpfung stellt. Durch die Durchführung der robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung
wurden die physischen Risiken wie extreme Wetterereignisse systematisch identifiziert, somit konnte
eine robuste Grundlage für z.B. Investitionen in die Infrastruktur geschaffen werden. Diese strategi-
sche Ausrichtung macht das Unternehmen nicht nur widerstandsfähig gegenüber den Herausforde-
rungen des Klimawandels, sondern positioniert es auch als Vorreiter in einer nachhaltigeren Wirt-
schaft. Durch ein breites Lieferkettenportfolio sowie die strategische Rohstoffabsicherung über die
20-%-Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada kann AMAG darüber hinaus zusätzlich auf
eine sehr hohe Lieferkettenresilienz verweisen.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
(ESRS 2 IRO-1)
Die Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf den Klimawandel, Anpassung an den Klima-
wandel und Energie werden im Zuge des AMAG-Risikomanagements und der Wesentlichkeitsanalyse
einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Der systematische Ablauf ist im Kapitel
Allgemeine Infor-
mationen
in den Abschnitten
Risikomanagement
und
Wesentlichkeitsanalyse
detailliert beschrieben.
Das Umwelt- und Energiemanagementsystem bildet zudem den zentralen Rahmen des Managements
der Auswirkungen.
Zur Sicherstellung der Berücksichtigung aller Aspekte ist es erforderlich, die AMAG-Wertschöpfungs-
kette zu betrachten und zu verstehen. Diese wird in ESRS 2, Kapitel AMAG-Wertschöpfungskette im
Detail beschrieben. Die potenziellen negativen Auswirkungen entlang der Lieferkette wurden im Zuge
einer Lieferkettenanalyse im Detail betrachtet.
Zur vollumfänglichen Betrachtung der CO
2
-Emissionen ist die Einteilung in drei sogenannte "Scopes"
relevant:
› SCOPE-1-EMISSIONEN: Entstehen insbesondere durch die energetische Nutzung von Erdgas
zum Schmelzen, Warmhalten und Wärmebehandeln von Aluminium und zur Heizung von Gebäu-
den sowie bei der Nutzung von Diesel für den Fuhrpark.
› SCOPE-2-EMISSIONEN: Im Allgemeinen umfassen diese die indirekten Emissionen aus einge-
kaufter Energie wie Strom, Wasserdampf, Fernwärme oder -kälte, die außerhalb der eigenen Sys-
temgrenzen erzeugt, aber vom Unternehmen verbraucht werden. An den Standorten in Ranshofen,
Karlsruhe sowie Übersee am Chiemsee wird elektrische Energie bereits aus erneuerbaren Quellen
bezogen und AMAG bekennt sich dazu, auch weiterhin 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen
an allen Produktionsstandorten zu beziehen. Wasserdampf, Fernwärme und -kälte können pro-
zessbedingt im Vorprozess „Energie“ ausgeschlossen werden.
› SCOPE-3-EMISSIONEN: Umfassen alle übrigen Treibhausgasemissionen, die durch die Ge-
schäftstätigkeiten der Organisation verursacht werden. Aus der Wesentlichkeitsanalyse geht her-
vor, dass die Scope-3-Emissionen der AMAG vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
bei der Herstellung der zugekauften Metalle (Primäraluminium, Walzbarren, Legiermetalle) ent-
stehen. Der größte Hebel im Bereich der Scope-3-Emissionen ergibt sich durch die Reduktion der
benötigten Menge an Primärmetallen. Weiterführende Informationen sind in der Angabepflicht
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorie 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen zu finden.
AMAG ist gemäß der Zuteilung über den NACE-CODE 24.42 den klimaintensiven Sektoren gemäß
der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288 zugeordnet. Daraus abgeleitet ergeben sich nega-
tive Auswirkungen sowohl aufgrund Treibhausgasemissionen durch den Einsatz und das Verbrennen
fossiler Brennstoffe und die Berücksichtigung von Kältemitteln am Standort Ranshofen als auch in
vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette. Ein Großteil der CO
2
-Emissionen in
der Vorkette entstehen z.B. bei der Energiebereitstellung zur Herstellung von Primäraluminium bzw.
im Elektrolyseprozess. Das Thema Reduktion der CO
2
-Emissionen bei Rohstoffen (Scope 3) wird im
Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
behandelt. Als Recyclingunternehmen sowie durch das Bekenntnis
zum Klimaschutz und den Übergangsplan für den Klimaschutz leistet AMAG auch einen positiven
Beitrag. Die emittierten Treibhausgasemissionen gemäß GHG-Protocol sind in der Angabepflicht
E1-
6
detailliert aufgelistet.
PHYSISCHE KLIMABEZOGENE RISIKEN: Die Ermittlung der physischen Risiken für den Standort
Ranshofen basiert auf der robusten Klima- und Vulnerabilitätsbewertung, welche im Zuge der „Studie
Seite 45 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Maßnahmen (ESRS E1-3)
DEKARBONISIERUNGSROADMAP: Die erstmals 2021 erarbeitete Dekarbonisierungsroadmap wird
regelmäßig aktualisiert. Die Fortschreibung erfolgt unter Berücksichtigung sich verändernder techni-
scher und gesetzlicher Vorgaben sowie einer aktuellen Betrachtung der erforderlichen Gesamtinvesti-
tionen und der Veränderung der Betriebskosten. Eine Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen
sowie erforderlichen Mittel (Energieträger und Finanzmittel) findet sich im Abschnitt
Übergangsplan
für den Klimaschutz
.
RECYCLING: Die Beibehaltung der hohen Schrotteinsatzrate im Durchschnitt über alle Produkte bil-
det die Basis für die Herstellung von Produkten mit geringem CO
2
-Fußabdruck. Nähere Informationen
und Daten sind in
E5 – Kreislaufwirtschaft
zu finden.
LIEFERUNG MIT FLÜSSIGMETALL: Durch den Einsatz von AMAG-Just-in-time-Flüssigaluminium
entfällt für Kunden der Schmelzprozess, wodurch Energie zum Wiederaufschmelzen vor dem Gieß-
prozess eingespart, Materialabbrand verhindert und höchstmögliche Qualität sichergestellt wird.
ENERGIEEFFIZIENZ: Die Energieeffizienz des Anlagenparks konnte durch die Umsetzung von Maß-
nahmen aus dem Energie- und Umweltprogramm gesteigert werden. Durch das 2024 erfolgreich ab-
geschlossene Projekt zur Anpassung der „Homogenisierungsrezepte“ – als erster Wärmebehandlungs-
schritt nach dem Gießen von Walzbarren – konnte durch die Reduktion der Homogenisierungsdauer
eine Einsparung von 71.600 kWh (Basis 2024) erzielt werden. Die Ergebnisse des Forschungs- und
Entwicklungsprojekts wurden ab 2025 in den Produktionsprozess implementiert.
UMSETZUNG VON MAßNAHMEN AUS DEM ENERGIEAUDIT BEI AMAG COMPONENTS: Die im
Energieaudit empfohlenen Maßnahmen werden laufend geprüft und umgesetzt. Als erster wichtiger
Schritt erfolgte der umfassende Austausch der Hallenbeleuchtung: Bestehende Leuchtstofflampen,
Deckenrasterleuchten und Halogenspots wurden durch moderne, energieeffiziente LED-Leuchtmittel
ersetzt. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen ist in Prüfung.
AUSBAU PV-ANLAGE: Die Photovoltaikanlage am Standort Ranshofen ist eine der größten Aufdach-
Photovoltaikanlagen Österreichs. 2024 erfolgte die Verdoppelung der Anlage auf rund 123.000 m².
Durch diese Maßnahme konnte die jährliche Energieproduktion von 7,3 GWh auf 13,3 GWh erhöht
werden. Der erzeugte Strom wird ausschließlich für den Eigenbedarf der AMAG genutzt und ergänzt
den bereits seit 2018 zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammenden Strommix.
STROMABNAHMEVERTRÄGE: Unter PPA-Stromverträgen („
Power Purchase Agreement
“) werden
langfristige Verträge zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer verstanden, bei denen
der Abnehmer Strom direkt vom Erzeuger, oft aus erneuerbaren Quellen, zu festgelegten Konditionen
bezieht. Zusätzlich zum bestehenden AMAG-Grünstromvertrag erfolgte eine Absicherung des Strom-
bezugs aus erneuerbaren Quellen durch den Abschluss von PPA-Verträgen für den Energiebezug von
einem österreichischen Wasserkraftwerk und zum Kauf von Strom aus Windkraftanlagen in Niederös-
terreich.
BLACK-OUT-ÜBUNG: Eine Blackout-Übung simuliert den Ausfall des Stromnetzes, um die Reak-
tionsfähigkeit und das Zusammenspiel von Produktion, Einsatzkräften und Wiederherstellung der Ver-
sorgung zu testen. Ziel ist es, Abläufe und Maßnahmen zum sicheren Betrieb und Herunterfahren der
Anlagen zu erproben, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. 2025 erfolgte eine Krisenübung mit dem
Schwerpunkt „Black-Out“.
ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL: Im Jahr 2025 erfolgte die Errichtung eines neuen Sickerbe-
ckens im Bereich der Gießerei mit einer Grundfläche von ca. 1.400 m², um Niederschlagsmengen
kontrolliert aufzunehmen. Durch die Auszapfung ausgewählter Dachabläufe vom Regenwasserkanal
im Walzwerk und deren Einleitung in neue Rückhalte- und Sickeranlagen wurden des Weiteren Maß-
nahmen umgesetzt, die die Wasserableitung bei Starkregen verbessern und Rückstau in Gebäuden
sowie Anlagen verhindern. Darüber hinaus wurden weitere Sickerflächen in der Summe von 270 m²
hergestellt sowie der Rückbau und die Entsiegelung des ehemaligen Bauhofs im Flächenausmaß von
1.700 m² umgesetzt.
Die Beschreibung der Maßnahmen zur EU-Taxonomie findet sich im Kapitel
Allgemeine Informatio-
nen
, Abschnitt
Übergangsplan für den Klimaschutz
und
EU-Taxonomie.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Ziele und Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch etc. zu-
sammen. Das Programm wird laufend überwacht und jährlich um neue Maßnahmen erweitert. Nähere
Informationen sowie die Beschreibung des Energie- und Umweltplanungsteams und des Umweltma-
nagementteams finden sich im Kapitel
E2 –
Umweltverschmutzung
.
Das Energiemanagement ist in einer internen Verfahrensanweisung geregelt, darüber hinaus beschrei-
ben weitere Managementdokumente die Berechnung von produktbezogenen CO
2
-Emissionen sowie
deren Kommunikation. Die Umsetzung wird durch die AMAG-Managementsysteme sichergestellt.
ENERGIEBEAUFTRAGTE: Der Energiebeauftragte des Standortes Ranshofen ist der erste Ansprech-
partner in Energiebelangen und ist für die Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems am
Standort verantwortlich. Die Themen Energieeffizienz und -einsparungen werden an den Standorten
Karlsruhe und Übersee am Chiemsee durch die Umweltbeauftragen abgedeckt.
ENERGIEBILANZ: Die AMAG-Energiebilanz ist das zentrale Dokument des Energiemanagements und
wird seit 1957 jährlich fortgeschrieben. Sie fasst alle Energiedaten sowie Medienverbräuche (Druck-
luft, Wasser und Betriebsgase) bezogen auf die AMAG-Gesellschaften am Standort Ranshofen,
zusammen. In der Energiebilanz werden darüber hinaus auch die Scope-1-Emissionen berechnet und
dokumentiert. Darauf aufbauend werden halbjährlich in Abstimmung mit den Betriebsleiter:innen
detaillierte Energieanalysen auf Anlagenebene durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmen festgelegt.
Die Maßnahmenverfolgung erfolgt regelmäßig in den Energiebesprechungen.
BEZUG VON ERNEUERBARER ELEKTRISCHER ENERGIE: AMAG setzt in ihrer Geschäftstätigkeit
auf den Einsatz von erneuerbarem Strom ohne nuklearen Anteil an allen Produktionsstandorten. Der
Einsatz von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen ist eine zentrale Säule in der Dekarbonisierungs-
roadmap als Teil des Übergangsplans für den Klimaschutz.
ANFORDERUNGEN AUS DEM ENERGIEEFFIZIENZGESETZ: Für die Standorte in Österreich und
Deutschland gelten Maßnahmen aus den nationalen Energieeffizienzgesetzen. In Karlsruhe und Über-
see am Chiemsee (D) finden in regelmäßigen Abständen Energieaudits durch externe Dienstleister
statt. Aufgrund der Zertifizierung des Energiemanagements am Standort Ranshofen nach ISO 50001
ist keine Durchführung von separaten Energieaudits erforderlich, sondern ein standardisierter Kurz-
bericht zu verfassen. Die Ergebnisse werden den zuständigen Behörden übermittelt.
EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEM (EU-ETS): AMAG casting GmbH und AMAG rolling GmbH unter-
liegen in Bezug auf CO
2
-Emissionen dem EU-Emissionshandel. Die Gesamtverantwortung für das
Management von Treibhausgasemissionen obliegt der jeweiligen Geschäftsführung. Diese benennt
den Emissionsbeauftragten und stellt das notwendige Personal sowie die erforderlichen technischen
und finanziellen Mittel zur Verfügung. Die jährlichen Emissionsmeldungen werden durch Dritte veri-
fiziert. Die Umsetzung erfolgt gemäß einer internen Verfahrensanweisung und stellt sicher, dass alle
gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich EU-ETS umgesetzt und Regeln und Vorgaben zur Ermittlung,
Prüfung und Berichterstattung der Treibhausgasemissionen eingehalten werden.
CARBON BORDER ADJUSTMENT MECHANISM (CBAM): Der CO
2
-Grenzausgleichsmechanismus ist
ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Die CBAM-Verordnung ist mit 1. Oktober 2023
in Kraft getreten und sieht v.a. erste Berichtspflichten für den Primäraluminiumeinkauf vor. Ab 2026
wird CBAM um eine tatsächliche Bepreisung erweitert. Unternehmen in der EU werden für den Ein-
kauf von importiertem Aluminium durch zusätzliche Abgaben ("CO
2
-Zertifikate") belastet, die sich am
am CO
2
-Preis des EU-Emissionshandels orientieren. Die gesetzlichen Entwicklungen werden im Zuge
des Umweltmanagements erfasst. Die Umsetzung wird durch die Verantwortlichen in den AMAG-
Gesellschaften sichergestellt. Die fachliche Unterstützung erfolgt durch die Abteilung Zoll und Au-
ßenwirtschaft.
BESCHAFFUNG: Vor der Beschaffung von Energiedienstleistungen oder Investitionen, die sich
signifikant auf den Energieverbrauch auswirken, werden am Standort Ranshofen alle energierelevan-
ten Kriterien durch den AMAG-Einkauf bzw. bei Investitionsprojekten durch den Projektverantwortli-
chen geprüft. Projekte zu Investitionen aufgrund Anpassungen an den Klimaschutz werden in der
Investitionskategorie „Risikoreduktion“ und Projekte zur Energieeffizienz und -substitution in der Ka-
tegorie „Dekarbonisierung“ geführt. In der AMAG-Einkaufsrichtlinie sind Anforderungen für die Be-
schaffung von Energie und energierelevante Einkaufskriterien für Einrichtungen und Produkte für den
Standort Ranshofen festgelegt. Lieferanten werden über das Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Um-
weltschutz informiert. Lieferanten von Energiedienstleistungen, Produkten und Einrichtungen, die
eine Auswirkung auf den Energieeinsatz haben, werden darüber informiert, dass die Bewertung der
Beschaffung teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert. Fremdfirmen, die an den Produk-
tionsstandorten tätig werden, werden im Zuge der Fremdfirmenschulung auf die Anforderungen bzgl.
Umweltschutz hingewiesen.
ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL: Die Auswirkungen durch den Klimawandel werden systema-
tisch im strategischen Risikomanagement erfasst und entsprechende Maßnahmen definiert. In den
vergangenen Jahren wurden rund 45.000 m² an Versickerungsanlagen errichtet, um große Nieder-
schlagsmengen kontrolliert aufzunehmen und Überflutungen zu verhindern; diese Infrastruktur wird
laufend evaluiert und erweitert. Ergänzend sorgen moderne Einsatzmittel der Betriebsfeuerwehr –
darunter ein Kranwagen und eine Drohne zur Kontrolle von Hallendächern, Photovoltaikanlagen und
Waldflächen – für schnelle Einsatzbereitschaft bei Unwettern, Stürmen oder Bränden. Geologische
Standortvorteile wie der durchlässige Schotteruntergrund und die geschützte Lage verstärken die
Wirksamkeit der Maßnahmen und tragen zu einer hohen Klimaresilienz des Werks in Ranshofen sowie
zur Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit bei.
Seite 46 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Maßnahmen (ESRS E1-3)
DEKARBONISIERUNGSROADMAP: Die erstmals 2021 erarbeitete Dekarbonisierungsroadmap wird
regelmäßig aktualisiert. Die Fortschreibung erfolgt unter Berücksichtigung sich verändernder techni-
scher und gesetzlicher Vorgaben sowie einer aktuellen Betrachtung der erforderlichen Gesamtinvesti-
tionen und der Veränderung der Betriebskosten. Eine Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen
sowie erforderlichen Mittel (Energieträger und Finanzmittel) findet sich im Abschnitt
Übergangsplan
für den Klimaschutz
.
RECYCLING: Die Beibehaltung der hohen Schrotteinsatzrate im Durchschnitt über alle Produkte bil-
det die Basis für die Herstellung von Produkten mit geringem CO
2
-Fußabdruck. Nähere Informationen
und Daten sind in
E5 – Kreislaufwirtschaft
zu finden.
LIEFERUNG MIT FLÜSSIGMETALL: Durch den Einsatz von AMAG-Just-in-time-Flüssigaluminium
entfällt für Kunden der Schmelzprozess, wodurch Energie zum Wiederaufschmelzen vor dem Gieß-
prozess eingespart, Materialabbrand verhindert und höchstmögliche Qualität sichergestellt wird.
ENERGIEEFFIZIENZ: Die Energieeffizienz des Anlagenparks konnte durch die Umsetzung von Maß-
nahmen aus dem Energie- und Umweltprogramm gesteigert werden. Durch das 2024 erfolgreich ab-
geschlossene Projekt zur Anpassung der „Homogenisierungsrezepte“ – als erster Wärmebehandlungs-
schritt nach dem Gießen von Walzbarren – konnte durch die Reduktion der Homogenisierungsdauer
eine Einsparung von 71.600 kWh (Basis 2024) erzielt werden. Die Ergebnisse des Forschungs- und
Entwicklungsprojekts wurden ab 2025 in den Produktionsprozess implementiert.
UMSETZUNG VON MAßNAHMEN AUS DEM ENERGIEAUDIT BEI AMAG COMPONENTS: Die im
Energieaudit empfohlenen Maßnahmen werden laufend geprüft und umgesetzt. Als erster wichtiger
Schritt erfolgte der umfassende Austausch der Hallenbeleuchtung: Bestehende Leuchtstofflampen,
Deckenrasterleuchten und Halogenspots wurden durch moderne, energieeffiziente LED-Leuchtmittel
ersetzt. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen ist in Prüfung.
AUSBAU PV-ANLAGE: Die Photovoltaikanlage am Standort Ranshofen ist eine der größten Aufdach-
Photovoltaikanlagen Österreichs. 2024 erfolgte die Verdoppelung der Anlage auf rund 123.000 m².
Durch diese Maßnahme konnte die jährliche Energieproduktion von 7,3 GWh auf 13,3 GWh erhöht
werden. Der erzeugte Strom wird ausschließlich für den Eigenbedarf der AMAG genutzt und ergänzt
den bereits seit 2018 zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammenden Strommix.
STROMABNAHMEVERTRÄGE: Unter PPA-Stromverträgen („
Power Purchase Agreement
“) werden
langfristige Verträge zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer verstanden, bei denen
der Abnehmer Strom direkt vom Erzeuger, oft aus erneuerbaren Quellen, zu festgelegten Konditionen
bezieht. Zusätzlich zum bestehenden AMAG-Grünstromvertrag erfolgte eine Absicherung des Strom-
bezugs aus erneuerbaren Quellen durch den Abschluss von PPA-Verträgen für den Energiebezug von
einem österreichischen Wasserkraftwerk und zum Kauf von Strom aus Windkraftanlagen in Niederös-
terreich.
BLACK-OUT-ÜBUNG: Eine Blackout-Übung simuliert den Ausfall des Stromnetzes, um die Reak-
tionsfähigkeit und das Zusammenspiel von Produktion, Einsatzkräften und Wiederherstellung der Ver-
sorgung zu testen. Ziel ist es, Abläufe und Maßnahmen zum sicheren Betrieb und Herunterfahren der
Anlagen zu erproben, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. 2025 erfolgte eine Krisenübung mit dem
Schwerpunkt „Black-Out“.
ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL: Im Jahr 2025 erfolgte die Errichtung eines neuen Sickerbe-
ckens im Bereich der Gießerei mit einer Grundfläche von ca. 1.400 m², um Niederschlagsmengen
kontrolliert aufzunehmen. Durch die Auszapfung ausgewählter Dachabläufe vom Regenwasserkanal
im Walzwerk und deren Einleitung in neue Rückhalte- und Sickeranlagen wurden des Weiteren Maß-
nahmen umgesetzt, die die Wasserableitung bei Starkregen verbessern und Rückstau in Gebäuden
sowie Anlagen verhindern. Darüber hinaus wurden weitere Sickerflächen in der Summe von 270 m²
hergestellt sowie der Rückbau und die Entsiegelung des ehemaligen Bauhofs im Flächenausmaß von
1.700 m² umgesetzt.
Die Beschreibung der Maßnahmen zur EU-Taxonomie findet sich im Kapitel
Allgemeine Informatio-
nen
, Abschnitt
Übergangsplan für den Klimaschutz
und
EU-Taxonomie.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Ziele und Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch etc. zu-
sammen. Das Programm wird laufend überwacht und jährlich um neue Maßnahmen erweitert. Nähere
Informationen sowie die Beschreibung des Energie- und Umweltplanungsteams und des Umweltma-
nagementteams finden sich im Kapitel
E2 –
Umweltverschmutzung
.
Das Energiemanagement ist in einer internen Verfahrensanweisung geregelt, darüber hinaus beschrei-
ben weitere Managementdokumente die Berechnung von produktbezogenen CO
2
-Emissionen sowie
deren Kommunikation. Die Umsetzung wird durch die AMAG-Managementsysteme sichergestellt.
ENERGIEBEAUFTRAGTE: Der Energiebeauftragte des Standortes Ranshofen ist der erste Ansprech-
partner in Energiebelangen und ist für die Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems am
Standort verantwortlich. Die Themen Energieeffizienz und -einsparungen werden an den Standorten
Karlsruhe und Übersee am Chiemsee durch die Umweltbeauftragen abgedeckt.
ENERGIEBILANZ: Die AMAG-Energiebilanz ist das zentrale Dokument des Energiemanagements und
wird seit 1957 jährlich fortgeschrieben. Sie fasst alle Energiedaten sowie Medienverbräuche (Druck-
luft, Wasser und Betriebsgase) bezogen auf die AMAG-Gesellschaften am Standort Ranshofen,
zusammen. In der Energiebilanz werden darüber hinaus auch die Scope-1-Emissionen berechnet und
dokumentiert. Darauf aufbauend werden halbjährlich in Abstimmung mit den Betriebsleiter:innen
detaillierte Energieanalysen auf Anlagenebene durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmen festgelegt.
Die Maßnahmenverfolgung erfolgt regelmäßig in den Energiebesprechungen.
BEZUG VON ERNEUERBARER ELEKTRISCHER ENERGIE: AMAG setzt in ihrer Geschäftstätigkeit
auf den Einsatz von erneuerbarem Strom ohne nuklearen Anteil an allen Produktionsstandorten. Der
Einsatz von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen ist eine zentrale Säule in der Dekarbonisierungs-
roadmap als Teil des Übergangsplans für den Klimaschutz.
ANFORDERUNGEN AUS DEM ENERGIEEFFIZIENZGESETZ: Für die Standorte in Österreich und
Deutschland gelten Maßnahmen aus den nationalen Energieeffizienzgesetzen. In Karlsruhe und Über-
see am Chiemsee (D) finden in regelmäßigen Abständen Energieaudits durch externe Dienstleister
statt. Aufgrund der Zertifizierung des Energiemanagements am Standort Ranshofen nach ISO 50001
ist keine Durchführung von separaten Energieaudits erforderlich, sondern ein standardisierter Kurz-
bericht zu verfassen. Die Ergebnisse werden den zuständigen Behörden übermittelt.
EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEM (EU-ETS): AMAG casting GmbH und AMAG rolling GmbH unter-
liegen in Bezug auf CO
2
-Emissionen dem EU-Emissionshandel. Die Gesamtverantwortung für das
Management von Treibhausgasemissionen obliegt der jeweiligen Geschäftsführung. Diese benennt
den Emissionsbeauftragten und stellt das notwendige Personal sowie die erforderlichen technischen
und finanziellen Mittel zur Verfügung. Die jährlichen Emissionsmeldungen werden durch Dritte veri-
fiziert. Die Umsetzung erfolgt gemäß einer internen Verfahrensanweisung und stellt sicher, dass alle
gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich EU-ETS umgesetzt und Regeln und Vorgaben zur Ermittlung,
Prüfung und Berichterstattung der Treibhausgasemissionen eingehalten werden.
CARBON BORDER ADJUSTMENT MECHANISM (CBAM): Der CO
2
-Grenzausgleichsmechanismus ist
ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Die CBAM-Verordnung ist mit 1. Oktober 2023
in Kraft getreten und sieht v.a. erste Berichtspflichten für den Primäraluminiumeinkauf vor. Ab 2026
wird CBAM um eine tatsächliche Bepreisung erweitert. Unternehmen in der EU werden für den Ein-
kauf von importiertem Aluminium durch zusätzliche Abgaben ("CO
2
-Zertifikate") belastet, die sich am
am CO
2
-Preis des EU-Emissionshandels orientieren. Die gesetzlichen Entwicklungen werden im Zuge
des Umweltmanagements erfasst. Die Umsetzung wird durch die Verantwortlichen in den AMAG-
Gesellschaften sichergestellt. Die fachliche Unterstützung erfolgt durch die Abteilung Zoll und Au-
ßenwirtschaft.
BESCHAFFUNG: Vor der Beschaffung von Energiedienstleistungen oder Investitionen, die sich
signifikant auf den Energieverbrauch auswirken, werden am Standort Ranshofen alle energierelevan-
ten Kriterien durch den AMAG-Einkauf bzw. bei Investitionsprojekten durch den Projektverantwortli-
chen geprüft. Projekte zu Investitionen aufgrund Anpassungen an den Klimaschutz werden in der
Investitionskategorie „Risikoreduktion“ und Projekte zur Energieeffizienz und -substitution in der Ka-
tegorie „Dekarbonisierung“ geführt. In der AMAG-Einkaufsrichtlinie sind Anforderungen für die Be-
schaffung von Energie und energierelevante Einkaufskriterien für Einrichtungen und Produkte für den
Standort Ranshofen festgelegt. Lieferanten werden über das Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Um-
weltschutz informiert. Lieferanten von Energiedienstleistungen, Produkten und Einrichtungen, die
eine Auswirkung auf den Energieeinsatz haben, werden darüber informiert, dass die Bewertung der
Beschaffung teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert. Fremdfirmen, die an den Produk-
tionsstandorten tätig werden, werden im Zuge der Fremdfirmenschulung auf die Anforderungen bzgl.
Umweltschutz hingewiesen.
ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL: Die Auswirkungen durch den Klimawandel werden systema-
tisch im strategischen Risikomanagement erfasst und entsprechende Maßnahmen definiert. In den
vergangenen Jahren wurden rund 45.000 m² an Versickerungsanlagen errichtet, um große Nieder-
schlagsmengen kontrolliert aufzunehmen und Überflutungen zu verhindern; diese Infrastruktur wird
laufend evaluiert und erweitert. Ergänzend sorgen moderne Einsatzmittel der Betriebsfeuerwehr –
darunter ein Kranwagen und eine Drohne zur Kontrolle von Hallendächern, Photovoltaikanlagen und
Waldflächen – für schnelle Einsatzbereitschaft bei Unwettern, Stürmen oder Bränden. Geologische
Standortvorteile wie der durchlässige Schotteruntergrund und die geschützte Lage verstärken die
Wirksamkeit der Maßnahmen und tragen zu einer hohen Klimaresilienz des Werks in Ranshofen sowie
zur Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit bei.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Kennzahlen zu Energieverbrauch und Energiemix
(ESRS E1-5)
Hauptsächliche Energieverbraucher am Produktionsstandort Ranshofen sind die Gießereien und Walz-
werke. In den Gießereien wird Erdgas zum Schmelzen und Temperieren von Aluminium verwendet.
Durch die Nutzung der Ofenabluft zur Vorwärmung der Verbrennungsluft mit sogenannten
Regenerativbrennern werden seit Jahren signifikante Energieeinsparungen erzielt. Die optimale ener-
getische Verwertung von organischen Anhaftungen auf Schrotten wie z.B. Beschichtungen, Lacke und
Verunreinigungen verringert den Energieeinsatz. Im Walzwerk wird der Großteil der elektrischen
Energie zum Antrieb der Walzgerüste sowie elektrische Energie und Erdgas zur Wärmebehandlung der
Aluminiumbänder und -platten eingesetzt.
Bei ausgewählten Kennzahlen wird der jeweilige Anteil für den Standort Ranshofen bzw. AMAG
components gesondert dargestellt. Spezifische Leistungskennzahlen je Tonne beziehen sich aus Grün-
den der Wesentlichkeit sowie Aussagekraft nur auf den Standort Ranshofen, da die Produktionsmenge
in Tonnen für die AMAG components-Standorte keinen aufschlussreichen Leistungsindikator darstellt.
Die Jahresproduktionsmengen für die Berechnungen setzen sich aus den jährlichen Produktionsmen-
gen der Gusslegierungsgießerei, der Walzbarrengießerei und des Walzwerks in Tonnen zusammen.
Der Energieverbrauch setzt sich aus dem Kraftstoffverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen (Erdgas,
Benzin, Diesel, Heizöl, Propangas) und dem Einsatz von elektrischer Energie zusammen. Die jeweili-
gen Energiemengen berechnen sich aus den tatsächlich gemessenen Brennstoffmengen, multipliziert
mit den jeweiligen Umrechnungsfaktoren.
3
Energie in Form von erneuerbaren Brennstoffen (Hackschnitzel, Biodiesel), Kühl- oder Dampfenergie
wird nicht zugekauft. Heizwärme erzeugt AMAG zum Teil durch Wärmerückgewinnungsanlagen aus
Prozessabwärme, die restliche benötigte Wärme wird durch elektrische Energie sowie die
Verfeuerung von Brennstoffen abgedeckt. Zusätzliche Wärme wird nicht zugekauft.
AMAG bezieht keinen Strom aus nuklearen Quellen (Atomstrom).
3
Verwendete Standards, Methoden und Annahmen: Unterer Heizwert Erdgas: 10,36 kWh/Nm
3
(gültig 2025 bis 2027),
10,19 kWh/Nm
3
(bis 2024); unterer Heizwert Diesel: 9,90 kWh/l; unterer Heizwert Heizöl Extra Leicht: 10,20 kWh/l;
unterer Heizwert Propangas: 12,78 kWh/kg (Quelle: Standardfaktoren für Brennstoffe aus der nationalen Treibhausgasin-
ventur zur Anwendung der Ebene 2A in Österreich)
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZIELE UND ERGEBNISSE (E1-4)
Z
Z
i
i
e
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l
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Z
Z
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-
-
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2
2
5
5
2
2
0
0
2
2
4
4
Reduktion der spezifischen CO
2
-
Emissionen unter Berücksichti-
gung nationaler und europäischer
CO
2
-Reduktionsziele durch Um-
setzung der AMAG Dekarbonisie-
rungsroadmap:
S
S
c
c
o
o
p
p
e
e
1
1
+
+
2
2
:
:
Reduktion der CO
2
-Emissionen
um 30 % (spezifisch) bzw. 20 %
(absolut) bis 2030 (Basisjahr
2017
1
) mit dem Ziel der CO
2
-
neutralen Produktion (net-zero)
bis 2050 für den Standort Rans-
hofen
2030
2030
auf Kurs
Ziel-
anpassung
0,162 t
CO
2
äqu/t
90.500
t CO
2
äqu
0,163 t
CO
2
äqu/t
92.200
t CO
2
äqu
2030:
0,163 t
CO
2
äqu/t
2030:
110.000
t CO
2
äqu
(Berücksichtigung
von Produktions-
steigerung)
S
S
c
c
o
o
p
p
e
e
3
3
:
:
Reduktion der ø spez.
CO
2
-Emissionen der Primär-
aluminium-Vorkette um 20 % bis
2030 (ggü. 2018-2020
2
)
2030
auf Kurs
7,4 t
CO
2
äqu/t
7,5 t
CO
2
äqu/t
6,1 t
CO
2
äqu/t
Langfristiger Bezug von 100%
elektrischer Energie aus erneuer-
baren Quellen ohne nuklearen
Anteil an allen AMAG-Produkti-
onsstandorten
2025 und
fort-
laufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
1
Basisjahr 2017: spez. CO
2
-Emissionen: 0,232 t CO
2
äqu/t; absolute CO
2
-Emissionen: 137.508 t CO
2
² Basisjahr Ø 2018-2020: 7,6 t CO
2
äqu/t
Die Treibhausgasreduktionsziele sind Brutto-Ziele. CO
2
-Gutschriften in Form von Zertifikaten sind
nicht Teil der AMAG-Strategie und finden bei der Einhaltung der Ziele keine Anwendung.
Das Basisjahr für die Reduktionsziele ist auf 2017 festgelegt, da zu diesem Zeitpunkt die Erweiterung
des Werksausbaues durch die Kapazitätserhöhung der Gießerei sowie die Errichtung des neuen Warm-
und Kaltwalzwerkes am Standort Ranshofen abgeschlossen waren. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
das Basisjahr und die Berichtsgrenzen nicht geändert. Das spezifische Reduktionsziel bis 2030 wurde
unter Berücksichtigung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie in Übereinstimmung mit dem
1,5 °C Ziel des Pariser Abkommens angepasst. Im Zielwert 2030 zu den absoluten Emissionen sind
sowohl Produktionssteigerungen als auch ein organisches Wachstum berücksichtigt.
In den Zielen zu Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind aus Wesentlichkeitsgründen die Emissionen
für den Produktionsstandort Ranshofen (> 99 % der gesamten Scope-1-Emissionen) sowie die indi-
rekten THG-Emissionen aus zugekaufter Energie nach der marktbezogenen Methode enthalten. Die
Emissionen aus Dienstfahrzeugen, die nicht am Standort betankt werden, sind aufgrund ihres gerin-
gen Anteils an den Gesamtemissionen für Ranshofen nicht in Scope 1 erfasst. Die CO
2
-Emissionsziele
beinhalten Kohlendioxid und decken damit mehr als 99 % der Emissionen ab. Weitere TH-Gase, die
etwa bei der Verwendung von Kältemitteln freigesetzt werden, sowie die Emissionen aus Diesel für
Betankungen für den Standort Ranshofen, welche außerhalb des Werkes erfolgen, werden in der jähr-
lichen Energiebilanz erfasst.
Das Scope-3-Ziel beinhaltet den Anteil an Primäraluminium aus der Kategorie 3.1 des GHG-Proto-
kolls für den Standort Ranshofen. Dieser Anteil deckt rund 60 % ab. Bezogen auf die gesamten
Scope-3-Emissionen liegt der Anteil der Ziele bei rund 30 %. Nähere Informationen finden sich im
Abschnitt
Treibhausgasinventur E1-6
.
Die Ziele zur Einsparung der Treibhausgasemissionen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klima-
schutz und stehen im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Über-
einkommen von Paris und mit dem Ziel, bis 2050 CO
2
-Neutralität zu erreichen. Weiterführende Er-
läuterungen zu den Reduktionszielen und die dazugehörigen Dekarbonisierungshebel finden sich im
Abschnitt
Übergangsplan zum Klimaschutz.
Die Erläuterung zum Recycling findet sich im Abschnitt
Rohstoffe (E5)
.
Neben den quantitativen Zielen verfolgt AMAG die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen
Leistung durch Steigerung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung des Produktmixes und der
Produktionsauslastung sowie den weiteren Ausbau von Abnahmeverträgen von Strom aus erneuerba-
ren Quellen. Die Erhöhung der Energieeffizienz und der Ausbau von Stromlieferverträgen reduzieren
den Energiebedarf der AMAG, erhöhen die Versorgungssicherheit mit erneuerbarer Energie und mini-
mieren somit Risiken und potenzielle Auswirkungen.
Zur Abmilderung der transitorischen Risiken aus der Lieferkette erfolgt eine Diversifizierung der Lie-
feranten der Vormaterialen wie Schrott, Primäraluminium und Legiermetalle sowie regelmäßige Be-
sprechungen zur Statuserhebung. Das Ziel zur Absicherung ist in der AMAG-Strategie verankert. Wei-
tere Ziele im Bereich Rohstoffe und Recycling finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Kennzahlen zu Energieverbrauch und Energiemix (ESRS E1-5)
Hauptsächliche Energieverbraucher am Produktionsstandort Ranshofen sind die Gießereien und Walz-
werke. In den Gießereien wird Erdgas zum Schmelzen und Temperieren von Aluminium verwendet.
Durch die Nutzung der Ofenabluft zur Vorwärmung der Verbrennungsluft mit sogenannten
Regenerativbrennern werden seit Jahren signifikante Energieeinsparungen erzielt. Die optimale ener-
getische Verwertung von organischen Anhaftungen auf Schrotten wie z.B. Beschichtungen, Lacke und
Verunreinigungen verringert den Energieeinsatz. Im Walzwerk wird der Großteil der elektrischen
Energie zum Antrieb der Walzgerüste sowie elektrische Energie und Erdgas zur Wärmebehandlung der
Aluminiumbänder und -platten eingesetzt.
Bei ausgewählten Kennzahlen wird der jeweilige Anteil für den Standort Ranshofen bzw. AMAG
components gesondert dargestellt. Spezifische Leistungskennzahlen je Tonne beziehen sich aus Grün-
den der Wesentlichkeit sowie Aussagekraft nur auf den Standort Ranshofen, da die Produktionsmenge
in Tonnen für die AMAG components-Standorte keinen aufschlussreichen Leistungsindikator darstellt.
Die Jahresproduktionsmengen für die Berechnungen setzen sich aus den jährlichen Produktionsmen-
gen der Gusslegierungsgießerei, der Walzbarrengießerei und des Walzwerks in Tonnen zusammen.
Der Energieverbrauch setzt sich aus dem Kraftstoffverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen (Erdgas,
Benzin, Diesel, Heizöl, Propangas) und dem Einsatz von elektrischer Energie zusammen. Die jeweili-
gen Energiemengen berechnen sich aus den tatsächlich gemessenen Brennstoffmengen, multipliziert
mit den jeweiligen Umrechnungsfaktoren.
3
Energie in Form von erneuerbaren Brennstoffen (Hackschnitzel, Biodiesel), Kühl- oder Dampfenergie
wird nicht zugekauft. Heizwärme erzeugt AMAG zum Teil durch Wärmerückgewinnungsanlagen aus
Prozessabwärme, die restliche benötigte Wärme wird durch elektrische Energie sowie die
Verfeuerung von Brennstoffen abgedeckt. Zusätzliche Wärme wird nicht zugekauft.
AMAG bezieht keinen Strom aus nuklearen Quellen (Atomstrom).
3
Verwendete Standards, Methoden und Annahmen: Unterer Heizwert Erdgas: 10,36 kWh/Nm
3
(gültig 2025 bis 2027),
10,19 kWh/Nm
3
(bis 2024); unterer Heizwert Diesel: 9,90 kWh/l; unterer Heizwert Heizöl Extra Leicht: 10,20 kWh/l;
unterer Heizwert Propangas: 12,78 kWh/kg (Quelle: Standardfaktoren für Brennstoffe aus der nationalen Treibhausgasin-
ventur zur Anwendung der Ebene 2A in Österreich)
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZIELE UND ERGEBNISSE (E1-4)
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Reduktion der spezifischen CO
2
-
Emissionen unter Berücksichti-
gung nationaler und europäischer
CO
2
-Reduktionsziele durch Um-
setzung der AMAG Dekarbonisie-
rungsroadmap:
SSccooppee 11++22::
Reduktion der CO
2
-Emissionen
um 30 % (spezifisch) bzw. 20 %
(absolut) bis 2030 (Basisjahr
2017
1
) mit dem Ziel der CO
2
-
neutralen Produktion (net-zero)
bis 2050 für den Standort Rans-
hofen
2030
2030
auf Kurs
Ziel-
anpassung
0,162 t
CO
2
äqu/t
90.500
t CO
2
äqu
0,163 t
CO
2
äqu/t
92.200
t CO
2
äqu
2030:
0,163 t
CO
2
äqu/t
2030:
110.000
t CO
2
äqu
(Berücksichtigung
von Produktions-
steigerung)
SSccooppee 33:: Reduktion der ø spez.
CO
2
-Emissionen der Primär-
aluminium-Vorkette um 20 % bis
2030 (ggü. 2018-2020
2
)
2030
auf Kurs
7,4 t
CO
2
äqu/t
7,5 t
CO
2
äqu/t
6,1 t
CO
2
äqu/t
Langfristiger Bezug von 100%
elektrischer Energie aus erneuer-
baren Quellen ohne nuklearen
Anteil an allen AMAG-Produkti-
onsstandorten
2025 und
fort-
laufend
erreicht 100 % 100 % 100 %
1
Basisjahr 2017: spez. CO
2
-Emissionen: 0,232 t CO
2
äqu/t; absolute CO
2
-Emissionen: 137.508 t CO
2
² Basisjahr Ø 2018-2020: 7,6 t CO
2
äqu/t
Die Treibhausgasreduktionsziele sind Brutto-Ziele. CO
2
-Gutschriften in Form von Zertifikaten sind
nicht Teil der AMAG-Strategie und finden bei der Einhaltung der Ziele keine Anwendung.
Das Basisjahr für die Reduktionsziele ist auf 2017 festgelegt, da zu diesem Zeitpunkt die Erweiterung
des Werksausbaues durch die Kapazitätserhöhung der Gießerei sowie die Errichtung des neuen Warm-
und Kaltwalzwerkes am Standort Ranshofen abgeschlossen waren. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
das Basisjahr und die Berichtsgrenzen nicht geändert. Das spezifische Reduktionsziel bis 2030 wurde
unter Berücksichtigung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie in Übereinstimmung mit dem
1,5 °C Ziel des Pariser Abkommens angepasst. Im Zielwert 2030 zu den absoluten Emissionen sind
sowohl Produktionssteigerungen als auch ein organisches Wachstum berücksichtigt.
In den Zielen zu Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind aus Wesentlichkeitsgründen die Emissionen
für den Produktionsstandort Ranshofen (> 99 % der gesamten Scope-1-Emissionen) sowie die indi-
rekten THG-Emissionen aus zugekaufter Energie nach der marktbezogenen Methode enthalten. Die
Emissionen aus Dienstfahrzeugen, die nicht am Standort betankt werden, sind aufgrund ihres gerin-
gen Anteils an den Gesamtemissionen für Ranshofen nicht in Scope 1 erfasst. Die CO
2
-Emissionsziele
beinhalten Kohlendioxid und decken damit mehr als 99 % der Emissionen ab. Weitere TH-Gase, die
etwa bei der Verwendung von Kältemitteln freigesetzt werden, sowie die Emissionen aus Diesel für
Betankungen für den Standort Ranshofen, welche außerhalb des Werkes erfolgen, werden in der jähr-
lichen Energiebilanz erfasst.
Das Scope-3-Ziel beinhaltet den Anteil an Primäraluminium aus der Kategorie 3.1 des GHG-Proto-
kolls für den Standort Ranshofen. Dieser Anteil deckt rund 60 % ab. Bezogen auf die gesamten
Scope-3-Emissionen liegt der Anteil der Ziele bei rund 30 %. Nähere Informationen finden sich im
Abschnitt
Treibhausgasinventur E1-6
.
Die Ziele zur Einsparung der Treibhausgasemissionen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klima-
schutz und stehen im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Über-
einkommen von Paris und mit dem Ziel, bis 2050 CO
2
-Neutralität zu erreichen. Weiterführende Er-
läuterungen zu den Reduktionszielen und die dazugehörigen Dekarbonisierungshebel finden sich im
Abschnitt
Übergangsplan zum Klimaschutz.
Die Erläuterung zum Recycling findet sich im Abschnitt
Rohstoffe (E5)
.
Neben den quantitativen Zielen verfolgt AMAG die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen
Leistung durch Steigerung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung des Produktmixes und der
Produktionsauslastung sowie den weiteren Ausbau von Abnahmeverträgen von Strom aus erneuerba-
ren Quellen. Die Erhöhung der Energieeffizienz und der Ausbau von Stromlieferverträgen reduzieren
den Energiebedarf der AMAG, erhöhen die Versorgungssicherheit mit erneuerbarer Energie und mini-
mieren somit Risiken und potenzielle Auswirkungen.
Zur Abmilderung der transitorischen Risiken aus der Lieferkette erfolgt eine Diversifizierung der Lie-
feranten der Vormaterialen wie Schrott, Primäraluminium und Legiermetalle sowie regelmäßige Be-
sprechungen zur Statuserhebung. Das Ziel zur Absicherung ist in der AMAG-Strategie verankert. Wei-
tere Ziele im Bereich Rohstoffe und Recycling finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
.
Seite 49 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Energieintensität
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Energieintensität
Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe TEUR 1.478.500 1.448.800
Gesamtenergieintensität kWh/TEUR 0,45 0,47
Spezifischer Energieverbrauch
(Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
spezifischer Energieverbrauch Ranshofen
Produktionsmenge
4
t 559.000 567.000
spezifischer Energieverbrauch kWh/t 1.168 1.180
Die Umsätze der AMAG werden überwiegend aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit klimaintensiven
Sektoren erzielt (NACE-Code 24.42 – Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium). Aus diesem
Grund wird die Energieintensität des Unternehmens berechnet als Division des Gesamt-
energieverbrauchs durch den Umsatzerlös der AMAG-Gruppe.
Kennzahlen zu THG-Bruttoemissionen (ESRS E1-6)
Die Beschreibung der einzelnen Geltungsbereiche findet sich im Abschnitt
Management der Auswir-
kungen, Risiken und Chancen.
SCOPE 1: Die CO
2
-Emissionen berechnen sich aus den tatsächlich gemessenen Brennstoffmengen
(Erdgas, Diesel, Propangas etc.). Zusätzlich wird im Zuge der jährlichen Energiebilanz Kältemittel als
4
Die Produktionsmengen für die Berechnungen setzen sich aus den jährlichen Produktionsmengen der Gusslegierungsgie-
ßerei, der Walzbarrengießerei und des Walzwerks in Tonnen zusammen.
CO
2
-Äquivalent erfasst sowie die Emissionen aus Diesel für Betankungen für den Standort Ranshofen,
welche außerhalb des Werkes erfolgen, ausgewertet und aufgenommen. Die Anlagen der AMAG rolling
und AMAG casting unterliegen dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS), CO
2
-Gutschriften fin-
den bei AMAG keine Anwendung. Die Berechnung erfolgt unter Verwendung der Standardfaktoren der
nationalen Treibhausgasinventur. Der Geltungsbereich Scope 3, Kategorie 3 hat einen unmittelbaren
Bezug zur Kategorie Scope 1 und umfasst Emissionen im Zusammenhang mit Brennstoffen, welche
nicht in Scope 1 oder 2 enthalten sind.
SCOPE 2: Aufgrund des Bezugs von Strom aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen wurden
seit dem Berichtsjahr 2018 für Ranshofen und seit 2022 für Karlsruhe und Übersee am Chiemsee
keine Scope-2-Emissionen nach marktbezogener Methode an den Produktionsstandorten verursacht.
Dampf, Wärme und Kühlung wird durch AMAG nicht bezogen.
SCOPE 3: Die Berechnungen des Geltungsbereiches der Scope-3-Emissionen erfolgen nach den Vor-
gaben des GHG-Protokolls. Die Kategorie 1 beinhaltet die Kategorien Rohstoffe, Prozessgase,
Schmelzsalz zum Einsatz in der Gusslegierungsgießerei und Verpackungen. Rohstoffe
decken den überwiegenden Teil der Kategorie 1 ab. Die ermittelten Mengen beziehen sich auf tat-
sächliche Gewichte multipliziert mit Standardemissionsfaktoren sowie Daten aus Primärabfragen und
Berechnungen. Für die Verpackungsmengen der AMAG components-Standorte erfolgt eine
qualitative Schätzung aufgrund der Einsatzmengen an Verpackungen für den Standort Übersee am
Chiemsee.
Die Kategorie 2 umfasst Investitionsgüter ab einer aktivierungspflichtigen Investition von mehr als
3 Millionen Euro. Die Emissionen aus dem vorgelagerten und nachgelagerten Transport (Kategorie 4
und 9) umfassen alle Transporte des Rohstoffzu- und Produktabgangs am Standort Ranshofen und
setzen sich aus Primärabfragen des zuständigen Logistikunternehmens, Erhebungen der AMAG, mul-
tipliziert mit Standardemissionsfaktoren und qualitativen Schätzungen (falls keine detaillierten Infor-
mationen zum Beispiel zu Zieldestinationen bei Selbstabholern bekannt sind) zusammen.
Die Berechnung der Emissionen aus dem Abfallaufkommen (Kategorie 5) basiert auf den tatsächli-
chen Abfallmengen der Produktionsstandorte.
Die Emissionen der Flugreisen werden als Primärabfrage vom zuständigen Reisebüro übermittelt.
Dienstreisen mit Firmen-PKWs sind in den Scope-1-Emissionen enthalten.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Energieverbrauch und Energiemix*
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Energieverbrauch und Energiemix
gesamter Energieverbrauch MWh 661.300 677.300 653.500 668.600 7.800 8.700
fossile Energiequellen
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen MWh 0 0 0 0 0 0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (Diesel, Heizöl, Benzin) MWh 9.800 10.700 9.100 9.600 700 1.100
Brennstoffverbrauch aus Erdgas MWh 420.100 429.800 420.100 429.800 0 0
Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen (Propangas) MWh 80 120 20 20 60 100
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen
Quellen**
MWh 0 0 0 0 0 0
Gesamtverbrauch fossiler Energie MWh 430.000 440.600 429.200 439.400 800 1.200
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 65 65 66 66 10 14
nukleare Energiequellen
Verbrauch aus nuklearen Quellen MWh 0 0 0 0 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 0 0 0 0 0 0
erneuerbare Energiequellen
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse MWh 0 0 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren
Quellen (erneuerbarer Strom)**
MWh 217.700 229.700 210.900 222.400 6.800 7.300
Verbrauch von am Standort erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt MWh 13.600 7.000 13.400 6.900 100 100
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie MWh 231.300 236.700 224.300 229.200 7.000 7.500
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 35 35 34 34 90 86
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
**AMAG bezieht keine Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen bzw. erneuerbaren Quellen
Seite 50 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Energieintensität
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Energieintensität
Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe TEUR 1.478.500 1.448.800
Gesamtenergieintensität kWh/TEUR 0,45 0,47
Spezifischer Energieverbrauch
(Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
spezifischer Energieverbrauch Ranshofen
Produktionsmenge
4
t 559.000 567.000
spezifischer Energieverbrauch kWh/t 1.168 1.180
Die Umsätze der AMAG werden überwiegend aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit klimaintensiven
Sektoren erzielt (NACE-Code 24.42 – Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium). Aus diesem
Grund wird die Energieintensität des Unternehmens berechnet als Division des Gesamt-
energieverbrauchs durch den Umsatzerlös der AMAG-Gruppe.
Kennzahlen zu THG-Bruttoemissionen (ESRS E1-6)
Die Beschreibung der einzelnen Geltungsbereiche findet sich im Abschnitt
Management der Auswir-
kungen, Risiken und Chancen.
SCOPE 1: Die CO
2
-Emissionen berechnen sich aus den tatsächlich gemessenen Brennstoffmengen
(Erdgas, Diesel, Propangas etc.). Zusätzlich wird im Zuge der jährlichen Energiebilanz Kältemittel als
4
Die Produktionsmengen für die Berechnungen setzen sich aus den jährlichen Produktionsmengen der Gusslegierungsgie-
ßerei, der Walzbarrengießerei und des Walzwerks in Tonnen zusammen.
CO
2
-Äquivalent erfasst sowie die Emissionen aus Diesel für Betankungen für den Standort Ranshofen,
welche außerhalb des Werkes erfolgen, ausgewertet und aufgenommen. Die Anlagen der AMAG rolling
und AMAG casting unterliegen dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS), CO
2
-Gutschriften fin-
den bei AMAG keine Anwendung. Die Berechnung erfolgt unter Verwendung der Standardfaktoren der
nationalen Treibhausgasinventur. Der Geltungsbereich Scope 3, Kategorie 3 hat einen unmittelbaren
Bezug zur Kategorie Scope 1 und umfasst Emissionen im Zusammenhang mit Brennstoffen, welche
nicht in Scope 1 oder 2 enthalten sind.
SCOPE 2: Aufgrund des Bezugs von Strom aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen wurden
seit dem Berichtsjahr 2018 für Ranshofen und seit 2022 für Karlsruhe und Übersee am Chiemsee
keine Scope-2-Emissionen nach marktbezogener Methode an den Produktionsstandorten verursacht.
Dampf, Wärme und Kühlung wird durch AMAG nicht bezogen.
SCOPE 3: Die Berechnungen des Geltungsbereiches der Scope-3-Emissionen erfolgen nach den Vor-
gaben des GHG-Protokolls. Die Kategorie 1 beinhaltet die Kategorien Rohstoffe, Prozessgase,
Schmelzsalz zum Einsatz in der Gusslegierungsgießerei und Verpackungen. Rohstoffe
decken den überwiegenden Teil der Kategorie 1 ab. Die ermittelten Mengen beziehen sich auf tat-
sächliche Gewichte multipliziert mit Standardemissionsfaktoren sowie Daten aus Primärabfragen und
Berechnungen. Für die Verpackungsmengen der AMAG components-Standorte erfolgt eine
qualitative Schätzung aufgrund der Einsatzmengen an Verpackungen für den Standort Übersee am
Chiemsee.
Die Kategorie 2 umfasst Investitionsgüter ab einer aktivierungspflichtigen Investition von mehr als
3 Millionen Euro. Die Emissionen aus dem vorgelagerten und nachgelagerten Transport (Kategorie 4
und 9) umfassen alle Transporte des Rohstoffzu- und Produktabgangs am Standort Ranshofen und
setzen sich aus Primärabfragen des zuständigen Logistikunternehmens, Erhebungen der AMAG, mul-
tipliziert mit Standardemissionsfaktoren und qualitativen Schätzungen (falls keine detaillierten Infor-
mationen zum Beispiel zu Zieldestinationen bei Selbstabholern bekannt sind) zusammen.
Die Berechnung der Emissionen aus dem Abfallaufkommen (Kategorie 5) basiert auf den tatsächli-
chen Abfallmengen der Produktionsstandorte.
Die Emissionen der Flugreisen werden als Primärabfrage vom zuständigen Reisebüro übermittelt.
Dienstreisen mit Firmen-PKWs sind in den Scope-1-Emissionen enthalten.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Energieverbrauch und Energiemix*
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Energieverbrauch und Energiemix
gesamter Energieverbrauch MWh 661.300 677.300 653.500 668.600 7.800 8.700
fossile Energiequellen
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen MWh 0 0 0 0 0 0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (Diesel, Heizöl, Benzin) MWh 9.800 10.700 9.100 9.600 700 1.100
Brennstoffverbrauch aus Erdgas MWh 420.100 429.800 420.100 429.800 0 0
Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen (Propangas) MWh 80 120 20 20 60 100
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen
Quellen**
MWh 0 0 0 0 0 0
Gesamtverbrauch fossiler Energie MWh 430.000 440.600 429.200 439.400 800 1.200
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 65 65 66 66 10 14
nukleare Energiequellen
Verbrauch aus nuklearen Quellen MWh 0 0 0 0 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 0 0 0 0 0 0
erneuerbare Energiequellen
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse MWh 0 0 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren
Quellen (erneuerbarer Strom)**
MWh 217.700 229.700 210.900 222.400 6.800 7.300
Verbrauch von am Standort erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt MWh 13.600 7.000 13.400 6.900 100 100
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie MWh 231.300 236.700 224.300 229.200 7.000 7.500
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 35 35 34 34 90 86
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
**AMAG bezieht keine Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen bzw. erneuerbaren Quellen
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Treibhausgasemissionen aufgeschlüsselt nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024
5
2025 2024 2025 2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
gesamt t CO
2
äqu 90.800 92.500 90.500 92.200 200 300
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
standortbezogene Emissionen
6
t CO
2
äqu 28.600 40.400 25.900 37.100 2.700 3.200
marktbezogene Emissionen t CO
2
äqu 0 0 0 0 0 0
Scope-3-THG-Bruttoemissionen*
wesentliche Rohstoffe (enthalten in Scope 3.1) t CO
2
äqu 939.900 1.017.800 926.900 972.600 13.000 45.200
sonstige Scope-3-Emissionen t CO
2
äqu 1.147.500 1.109.100 - - - -
gesamt gemäß GHG-Protocol t CO
2
äqu 2.087.400 2.127.000 - - - -
THG-Gesamtemissionen
gesamt (mit Scope 2 standortbezogen) t CO
2
äqu 2.206.800 2.259.900 - - - -
gesamt (mit Scope 2 marktbezogen) t CO
2
äqu 2.178.200 2.219.500 - - - -
Emissionsintensität
Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe TEUR 1.478.500 1.448.800 - - - -
Treibhausgasintensität (marktbezogen) t CO
2
äqu/EUR 0,00147 0,00153 - - - -
*Die Erhebung der Scope-3-Emissionen (ausgenommen wesentlicher Rohstoffe, enthalten in Kategorie 3.1) und somit auch die THG-Gesamtemissionen und Emissionsintensität erfolgen auf Konzernebene.
5
Neuberechnung aufgrund angepasster Faktoren.
6
Der location-based Scope-2-Emissionsfaktor der inländischen Gesamt-Stromaufbringung betrug 2023 0,213 kg CO
2
/kWh, für Deutschland 0,386 kg CO
2
/kWh (Quellen der Emissionsfaktoren: Umweltbundesamt Österreich, deutsches Umweltbun-
desamt). Der market-based Scope-2-Emissionsfaktor für alle Produktionsstandorte betrug für 2025 0 kg CO
2
/kWh (Quelle: Stromlieferanten).
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Ermittlung der Emissionen aus dem Pendeln der Mitarbeiter:innen erfolgt auf Basis von statisti-
schen Verteilungen zum Pendelverhalten und der Mitarbeiter:innenzahl. Im Zuge des Projektes „Be-
triebliches Mobilitätsmanagement“ werden zusätzliche firmenspezifische Daten erhoben.
Die Verarbeitung verkaufter Produkte wird über Durchschnittswerte der weiterverarbeitenden Industrie
berechnet. AMAG-Walz- und -Gussprodukte werden als Werkstoff keiner unmittelbaren Verwendung
zugeführt. Komponenten für die Luftfahrt lassen sich unmittelbar dem Verwendungszweck als Flug-
zeugbestandteil zuordnen. Aus diesem Grund erfolgt eine Berechnung der Gewichte der Komponenten
bezogen auf ein durchschnittliches Flugzeug und die Hochrechnung der CO
2
-Emissionen im Flugbe-
trieb über den Lebenszyklus. Die Zurechnung der Emissionen erfolgt vollumfänglich im Produktions-
jahr der Aluminiumkomponente.
Aluminium der AMAG ist 100 % recycelbar. Die Berechnung zur Behandlung der Produkte am Ende
der Lebensdauer wird als Umschmelzen der Produkte (vermindert um die externen End-of-Life
Schrottmengen) im geschlossenen Kreislauf, multipliziert mit den Emissionen des AMAG-Recycling-
prozesses, festgelegt.
AMAG hat keine Emissionen aus relevanten „geleasten Wirtschaftsgütern“ und betreibt keine „Fran-
chises“ gemäß den Kategorien aus dem GHG-Protocol.
Als Investitionen werden die CO
2
-Emissionen der anteiligen Produkte der AMAG-Alouette, multipli-
ziert mit dem Emissionsfaktor gemäß Zertifizierung nach ISO 14067, berechnet.
AMAG ist bestrebt, die Standardemissionsfaktoren bzw. Literatur- und Datenbankwerte durch quali-
tative Primärdaten der Lieferanten bzw. anderer Partner in der Wertschöpfungskette zu ersetzen.
Hierzu werden Primärdaten bereits abgefragt und auf ihre Qualität geprüft. Der Anteil an Emissionen,
der anhand von Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette be-
rechnet wurden, liegt bei Rohstoffen bei 50 % (2024: 42 % und bezogen auf die AMAG-Gesamte-
missionen bei 46 % (2024: 46 %).
Die AMAG-Gesamtemissionen unter Berücksichtigung der marktbezogenen und der standortbezoge-
nen Methode sowie die Treibhausgasgesamtinventur der AMAG findet sich in nachfolgenden Tabellen.
Der Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen, welche dem regulierten Emissionshandelssystem
(ETS – Europäischer Emissionshandel) unterliegt, liegt bei 93 % (2024: 94 %).
Seite 52 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Treibhausgasemissionen aufgeschlüsselt nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024
5
2025 2024 2025 2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
gesamt t CO
2
äqu 90.800 92.500 90.500 92.200 200 300
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
standortbezogene Emissionen
6
t CO
2
äqu 28.600 40.400 25.900 37.100 2.700 3.200
marktbezogene Emissionen t CO
2
äqu 0 0 0 0 0 0
Scope-3-THG-Bruttoemissionen*
wesentliche Rohstoffe (enthalten in Scope 3.1) t CO
2
äqu 939.900 1.017.800 926.900 972.600 13.000 45.200
sonstige Scope-3-Emissionen t CO
2
äqu 1.147.500 1.109.100 - - - -
gesamt gemäß GHG-Protocol t CO
2
äqu 2.087.400 2.127.000 - - - -
THG-Gesamtemissionen
gesamt (mit Scope 2 standortbezogen) t CO
2
äqu 2.206.800 2.259.900 - - - -
gesamt (mit Scope 2 marktbezogen) t CO
2
äqu 2.178.200 2.219.500 - - - -
Emissionsintensität
Umsatzerlöse der AMAG-Gruppe TEUR 1.478.500 1.448.800 - - - -
Treibhausgasintensität (marktbezogen) t CO
2
äqu/EUR 0,00147 0,00153 - - - -
*Die Erhebung der Scope-3-Emissionen (ausgenommen wesentlicher Rohstoffe, enthalten in Kategorie 3.1) und somit auch die THG-Gesamtemissionen und Emissionsintensität erfolgen auf Konzernebene.
5
Neuberechnung aufgrund angepasster Faktoren.
6
Der location-based Scope-2-Emissionsfaktor der inländischen Gesamt-Stromaufbringung betrug 2023 0,213 kg CO
2
/kWh, für Deutschland 0,386 kg CO
2
/kWh (Quellen der Emissionsfaktoren: Umweltbundesamt Österreich, deutsches Umweltbun-
desamt). Der market-based Scope-2-Emissionsfaktor für alle Produktionsstandorte betrug für 2025 0 kg CO
2
/kWh (Quelle: Stromlieferanten).
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Ermittlung der Emissionen aus dem Pendeln der Mitarbeiter:innen erfolgt auf Basis von statisti-
schen Verteilungen zum Pendelverhalten und der Mitarbeiter:innenzahl. Im Zuge des Projektes „Be-
triebliches Mobilitätsmanagement“ werden zusätzliche firmenspezifische Daten erhoben.
Die Verarbeitung verkaufter Produkte wird über Durchschnittswerte der weiterverarbeitenden Industrie
berechnet. AMAG-Walz- und -Gussprodukte werden als Werkstoff keiner unmittelbaren Verwendung
zugeführt. Komponenten für die Luftfahrt lassen sich unmittelbar dem Verwendungszweck als Flug-
zeugbestandteil zuordnen. Aus diesem Grund erfolgt eine Berechnung der Gewichte der Komponenten
bezogen auf ein durchschnittliches Flugzeug und die Hochrechnung der CO
2
-Emissionen im Flugbe-
trieb über den Lebenszyklus. Die Zurechnung der Emissionen erfolgt vollumfänglich im Produktions-
jahr der Aluminiumkomponente.
Aluminium der AMAG ist 100 % recycelbar. Die Berechnung zur Behandlung der Produkte am Ende
der Lebensdauer wird als Umschmelzen der Produkte (vermindert um die externen End-of-Life
Schrottmengen) im geschlossenen Kreislauf, multipliziert mit den Emissionen des AMAG-Recycling-
prozesses, festgelegt.
AMAG hat keine Emissionen aus relevanten „geleasten Wirtschaftsgütern“ und betreibt keine „Fran-
chises“ gemäß den Kategorien aus dem GHG-Protocol.
Als Investitionen werden die CO
2
-Emissionen der anteiligen Produkte der AMAG-Alouette, multipli-
ziert mit dem Emissionsfaktor gemäß Zertifizierung nach ISO 14067, berechnet.
AMAG ist bestrebt, die Standardemissionsfaktoren bzw. Literatur- und Datenbankwerte durch quali-
tative Primärdaten der Lieferanten bzw. anderer Partner in der Wertschöpfungskette zu ersetzen.
Hierzu werden Primärdaten bereits abgefragt und auf ihre Qualität geprüft. Der Anteil an Emissionen,
der anhand von Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette be-
rechnet wurden, liegt bei Rohstoffen bei 50 % (2024: 42 % und bezogen auf die AMAG-Gesamte-
missionen bei 46 % (2024: 46 %).
Die AMAG-Gesamtemissionen unter Berücksichtigung der marktbezogenen und der standortbezoge-
nen Methode sowie die Treibhausgasgesamtinventur der AMAG findet sich in nachfolgenden Tabellen.
Der Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen, welche dem regulierten Emissionshandelssystem
(ETS – Europäischer Emissionshandel) unterliegt, liegt bei 93 % (2024: 94 %).
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Luft-, Wasser- und
Bodenverschmutzung
Öffentlichkeit,
Organisationen &
Institutionen mit
ESG-Bezug
Sanierung der Betriebsdeponie des Alu-
miniumwerks Ranshofen (Abschluss der
Sanierung: 11.03.2002) und Sanierung
der Altlasten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
mittel- bis
langfristig
ISO 14001, ASI Performance Standard, Umweltleitlinien,
Richtlinie für Krisenmanagement und -kommunikation,
verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement, ESG-An-
forderungen an AMAG-Lieferanten, regelmäßiges Monito-
ring der Grenzwerte, Emissionen und Maßnahmen, Sicker-
wasserreinigung und Wartung, Altlastensanierung
Negative Auswirkungen auf das Ökosys-
tem und die Anrainer
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verschlechterung der Luftqualität durch
Luftemissionen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Verschlechterung der Luftqualität in der
AMAG-Lieferkette, Boden- und Wasser-
verschmutzungen durch Verunreinigung
von Gewässern und durch Störfälle bei
der Bauxitgewinnung bzw. der Deponie-
rung von Rotschlamm
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG /
direkte Verbin-
dung
Lieferkette mittelfristig
Verschlechterung der Wasserqualität des
Inn (Fluss) durch Nichteinhaltung der
Emissionsgrenzwerte bei der Einleitung
in den Regenwasserkanal
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Verschlechterung der Grundwasser-
und/oder Bodenqualität durch Störfälle
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Kontamination des Bodens durch Altab-
lagerungen bei Deponien
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
langfristig
Emissionen von Schadstoffen durch
bspw. nicht funktionierende Sickerwas-
seranlagen der Deponie
negativ,
potenziell
direkte
Verbindung
Standort
Ranshofen
mittelfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen*
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2025 2024
7
Greenhouse Gas Protocol
1. erworbene Waren und Dienstleistungen t CO
2
äqu 951.600 1.029.200
2. Investitionsgüter t CO
2
äqu 0 1.000
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und
Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
t CO
2
äqu 20.900 21.800
4. vorgelagerter Transport und Vertrieb t CO
2
äqu 10.100 10.300
5. Abfallaufkommen in Betrieben t CO
2
äqu 9.000 8.500
6. Geschäftsreisen t CO
2
äqu 200 400
7. Pendelnde Arbeitnehmer t CO
2
äqu 1.100 1.100
8. vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO
2
äqu 0 0
9. nachgelagerter Transport t CO
2
äqu 19.200 22.800
10. Verarbeitung verkaufter Produkte t CO
2
äqu 516.800 456.600
11. Verwendung verkaufter Produkte t CO
2
äqu 38.600 38.500
12. Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer t CO
2
äqu 29.400 31.200
13. nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO
2
äqu 0 0
14. Franchises t CO
2
äqu 0 0
15. Investitionen t CO
2
äqu 490.600 505.600
gesamte indirekte (Scope 3-) THG-Bruttoemissionen t CO
2
äqu 2.087.400 2.127.000
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
7
Neuberechnung der Scope 3.3 Emissionsfaktoren aufgrund angepasster Emissionsfaktoren.
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen über
CO
2
-Gutschriften sowie interne CO
2
-Bepreisung (ESRS E1-7, E1-8)
Der Erwerb von CO
2
-Gutschriften in Form von Zertifikaten mit dem Ziel der CO
2
-Reduktion ist nicht
Teil der AMAG-Geschäftsstrategie, welche sich auf technische Lösungen zur CO
2
-Reduktion und Sub-
stitution fokussiert. Dementsprechend verfolgt AMAG aktuell keine Projekte zum Abbau und der Spei-
cherung von CO
2
-Äquivalenten am Standort oder in der vor- bzw. nachgelagerten Lieferkette.
Nähere Informationen finden sich im
Abschnitt
Übergangsplan für den Klimaschutz
.
Eine interne CO
2
-Bepreisung ist für Unternehmen grundsätzlich wichtig, um klimabedingte Risiken
in ihre Strategie einzubeziehen und Investitionen in emissionsärmere Technologien zu fördern. AMAG
ist sich ihrer Verantwortung im Bereich Klimaschutz bewusst und verfolgt mit der Umsetzung des
Net-Zero-Ziels bis 2050 bereits eine klare Klimastrategie. Die Dekarbonisierungsroadmap für den
Standort Ranshofen berücksichtigt eine technische Machbarkeit, Investitionskosten, die Veränderung
von Betriebskosten und z.B. auch Anlagenabschreibungen sowie CO
2
-Zertifikatskosten. Somit erfolgt
bereits ohne interne CO
2
-Bepreisung als Hilfsmittel eine klare Verfolgung des Reduktionspfades und
eine zusätzliche CO
2
-Bepreisung als Steuerinstrument ist nicht erforderlich.
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und
Chancen
(ESRS E1-9)
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2025 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell zwischen
niedrig und schwerwiegend (3 bis 150 Mio. EUR) eingestuft.
Klimabezogene Chancen ergeben sich aus einer guten Marktpositionierung der AMAG als Unterneh-
men mit dem Schwerpunkt Recycling, einer klaren Positionierung in Bezug auf die Pariser Klimaziele
und Produkten mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck (AMAG AL4
®
ever-Produktfamilie) sowie
durch die gute Performance und Erfüllung der Stakeholderanforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Chancen werden bei AMAG im Risikomanagement nicht monetär ausgewiesen.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Luft-, Wasser- und
Bodenverschmutzung
Öffentlichkeit,
Organisationen &
Institutionen mit
ESG-Bezug
Sanierung der Betriebsdeponie des Alu-
miniumwerks Ranshofen (Abschluss der
Sanierung: 11.03.2002) und Sanierung
der Altlasten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
mittel- bis
langfristig
ISO 14001, ASI Performance Standard, Umweltleitlinien,
Richtlinie für Krisenmanagement und -kommunikation,
verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement, ESG-An-
forderungen an AMAG-Lieferanten, regelmäßiges Monito-
ring der Grenzwerte, Emissionen und Maßnahmen, Sicker-
wasserreinigung und Wartung, Altlastensanierung
Negative Auswirkungen auf das Ökosys-
tem und die Anrainer
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verschlechterung der Luftqualität durch
Luftemissionen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Verschlechterung der Luftqualität in der
AMAG-Lieferkette, Boden- und Wasser-
verschmutzungen durch Verunreinigung
von Gewässern und durch Störfälle bei
der Bauxitgewinnung bzw. der Deponie-
rung von Rotschlamm
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG /
direkte Verbin-
dung
Lieferkette mittelfristig
Verschlechterung der Wasserqualität des
Inn (Fluss) durch Nichteinhaltung der
Emissionsgrenzwerte bei der Einleitung
in den Regenwasserkanal
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Verschlechterung der Grundwasser-
und/oder Bodenqualität durch Störfälle
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Kontamination des Bodens durch Altab-
lagerungen bei Deponien
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
langfristig
Emissionen von Schadstoffen durch
bspw. nicht funktionierende Sickerwas-
seranlagen der Deponie
negativ,
potenziell
direkte
Verbindung
Standort
Ranshofen
mittelfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen*
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2025 2024
7
Greenhouse Gas Protocol
1. erworbene Waren und Dienstleistungen t CO
2
äqu 951.600 1.029.200
2. Investitionsgüter t CO
2
äqu 0 1.000
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und
Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
t CO
2
äqu 20.900 21.800
4. vorgelagerter Transport und Vertrieb t CO
2
äqu 10.100 10.300
5. Abfallaufkommen in Betrieben t CO
2
äqu 9.000 8.500
6. Geschäftsreisen t CO
2
äqu 200 400
7. Pendelnde Arbeitnehmer t CO
2
äqu 1.100 1.100
8. vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO
2
äqu 0 0
9. nachgelagerter Transport t CO
2
äqu 19.200 22.800
10. Verarbeitung verkaufter Produkte t CO
2
äqu 516.800 456.600
11. Verwendung verkaufter Produkte t CO
2
äqu 38.600 38.500
12. Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer t CO
2
äqu 29.400 31.200
13. nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO
2
äqu 0 0
14. Franchises t CO
2
äqu 0 0
15. Investitionen t CO
2
äqu 490.600 505.600
gesamte indirekte (Scope 3-) THG-Bruttoemissionen t CO
2
äqu 2.087.400 2.127.000
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
7
Neuberechnung der Scope 3.3 Emissionsfaktoren aufgrund angepasster Emissionsfaktoren.
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen über
CO
2
-Gutschriften sowie interne CO
2
-Bepreisung (ESRS E1-7, E1-8)
Der Erwerb von CO
2
-Gutschriften in Form von Zertifikaten mit dem Ziel der CO
2
-Reduktion ist nicht
Teil der AMAG-Geschäftsstrategie, welche sich auf technische Lösungen zur CO
2
-Reduktion und Sub-
stitution fokussiert. Dementsprechend verfolgt AMAG aktuell keine Projekte zum Abbau und der Spei-
cherung von CO
2
-Äquivalenten am Standort oder in der vor- bzw. nachgelagerten Lieferkette.
Nähere Informationen finden sich im
Abschnitt
Übergangsplan für den Klimaschutz
.
Eine interne CO
2
-Bepreisung ist für Unternehmen grundsätzlich wichtig, um klimabedingte Risiken
in ihre Strategie einzubeziehen und Investitionen in emissionsärmere Technologien zu fördern. AMAG
ist sich ihrer Verantwortung im Bereich Klimaschutz bewusst und verfolgt mit der Umsetzung des
Net-Zero-Ziels bis 2050 bereits eine klare Klimastrategie. Die Dekarbonisierungsroadmap für den
Standort Ranshofen berücksichtigt eine technische Machbarkeit, Investitionskosten, die Veränderung
von Betriebskosten und z.B. auch Anlagenabschreibungen sowie CO
2
-Zertifikatskosten. Somit erfolgt
bereits ohne interne CO
2
-Bepreisung als Hilfsmittel eine klare Verfolgung des Reduktionspfades und
eine zusätzliche CO
2
-Bepreisung als Steuerinstrument ist nicht erforderlich.
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und
Chancen
(ESRS E1-9)
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2025 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell zwischen
niedrig und schwerwiegend (3 bis 150 Mio. EUR) eingestuft.
Klimabezogene Chancen ergeben sich aus einer guten Marktpositionierung der AMAG als Unterneh-
men mit dem Schwerpunkt Recycling, einer klaren Positionierung in Bezug auf die Pariser Klimaziele
und Produkten mit garantiert niedrigem CO
2
-Fußabdruck (AMAG AL4
®
ever-Produktfamilie) sowie
durch die gute Performance und Erfüllung der Stakeholderanforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Chancen werden bei AMAG im Risikomanagement nicht monetär ausgewiesen.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Als nachhaltiges Unternehmen bekennt sich die AMAG Austria Metall AG klar zum Umweltschutz,
zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Umwelt an den Standorten und in der Lieferkette
sowie zur stetigen Verbesserung der Umweltleistung.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen
(ESRS 2 IRO-1, E2-6)
Die Auswahl der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt im Zuge der Wesentlich-
keitsanalyse. Interessierte Gruppen werden im Zuge des Stakeholdermanagements einbezogen. De-
taillierte Angaben finden sich in den Kapiteln
Stakeholdermanagement
und
Wesentlichkeitsanalyse
.
Die Analyse erfolgte für die Produktionsstandorte in Ranshofen, Karlsruhe und Übersee am Chiemsee
für die entsprechenden Geschäftstätigkeiten sowie für die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Darüber
hinaus werden die gesicherte Deponie und die identifizierten Altlasten außerhalb des Werksgeländes
in Ranshofen sowie die Deponie in AMAG-Obsorge in Furth im Wald in die Betrachtung einbezogen.
Als Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen für die Produktionsstandorte dienen die Ergeb-
nisse der Kontextanalyse sowie die Ermittlungen der Umweltaspekte im Rahmen des Umweltmana-
gementsystems nach ISO 14001. AMAG components an den Standorten Übersee am Chiemsee und
Karlsruhe trägt mit dem Kernprozess der Zerspanung einen geringen Beitrag zu den AMAG-Gesamt-
auswirkungen bei, leistet jedoch durch die Zertifizierung ebenfalls einen relevanten Beitrag zum nach-
haltigen Umwelt- und Ressourcenmanagement.
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2025 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell als bedeu-
tend (10 bis 50 Mio. EUR) eingestuft.
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS E2-1)
Die Verringerung bzw. Vermeidung von Umweltauswirkungen ist in der Unternehmenspolitik als zent-
rales Ziel festgelegt, das durch die Umweltleitlinien konkretisiert wird. Die Zertifizierungen des Um-
welt- und Energiemanagementsystems nach ISO 14001 und ISO 50001 am Standort Ranshofen sind
zentrale Säulen des engagierten Umweltschutzes. Der ASI Performance Standard legt darüber hinaus
Grundsätze und Kriterien für Nachhaltigkeitsaspekte im Bereich Umwelt für die Aluminium-Wert-
schöpfungskette fest.
AMAG ist bestrebt, durch kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen sowie stetige Anpas-
sungen an den Stand der Technik die bei der Gewinnung und Verarbeitung von Aluminium entstehen-
den Luft-, Wasser- und Bodenemissionen zu reduzieren bzw. gering zu halten. Die Mitarbeiter:innen
leisten im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) wertvolle Beiträge zum Um-
weltschutz.
AMAG verfügt über klare Prozesse für den Umgang mit Abweichungen. Oberstes Ziel ist es, die uner-
wünschte Freisetzung von Stoffen zu verhindern und damit eine Gefährdung von Menschen und Um-
welt auszuschließen. Die Richtlinie für Krisenmanagement und -kommunikation sowie eine Verfah-
rensanweisung für Umweltstörfälle legen fest, wer im Ernstfall zuständig ist und welche Maßnahmen
bei ungeplanten Betriebszuständen zu ergreifen sind.
Mithilfe des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements für Rohstoffe und Einkaufsprinzipien
wird ein systematischer Ansatz verfolgt, um negative Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette zu
unterbinden. Darüber hinaus sind für den Bezug von Hilfs- und Betriebsstoffen, Investitionsgütern
und Dienstleistungen Umweltkriterien zu berücksichtigen.
EINHALTUNG DER CHEMIKALIENRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN: Die Einhaltung rechtlicher Vor-
gaben aus dem Chemikalienrecht ist in die Prozesse des betrieblichen Umweltschutzes und in den
Bereich Arbeitssicherheit integriert.
Das Unternehmen erfüllt gesetzliche Verpflichtungen als Hersteller von Aluminiumprodukten, als Im-
porteur von Rohstoffen und als nachgeschalteter Anwender vieler Hilfs- und Betriebsstoffe.
Diese Verpflichtungen umfassen u.a. die Registrierung von in AMAG-Produkten enthaltenen Metallen,
die laufende Überprüfung der Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Ressourcen auf Änderungen der ent-
haltenen Stoffe, Aktualisierungen in der Kandidatenliste in Anhang XIV und Anhang XVII
der REACH-VO sowie die Weitergabe der Informationen in der Lieferkette.
Die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern für Pro-
dukte erfolgt über die AMAG-Webseite.
BAUXIT & TONERDE: Tonerde ist der wichtigste Rohstoff in der Primäraluminiumerzeugung und wird
aus dem Erz Bauxit gewonnen. Bauxitvorkommen befinden sich entlang des Tropengürtels vorrangig
in Gebieten, die eine hohe Artenvielfalt aufweisen. Die Minimierung der negativen Auswirkungen auf
die Biodiversität und Umwelt ist daher von grundlegender Bedeutung für einen nachhaltigen Bau-
xitabbau und impliziert die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, die Berücksichtigung von Umwelt-
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Luft-, Wasser- und Boden-
verschmutzung
Öffentlichkeit,
Organisationen &
Institutionen mit
ESG-Bezug
Umweltschaden, Reputationsschaden so-
wie Strafzahlungen bei Nichteinhaltung
der Grenzwerte oder Umweltstörfällen
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISO 14001, ASI Performance Standard, Umweltleitlinien, Richtlinie
für Krisenmanagement und -kommunikation, regelmäßiges Monito-
ring der Grenzwerte, Emissionen und Maßnahmen, Sickerwasserreini-
gung und Wartung, Altlastensanierung
Umweltschaden, Reputationsschaden so-
wie Strafzahlungen bei Einleitung konta-
minierter Abwässer in das öffentliche Ka-
nalnetz oder den Inn
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Umweltschaden, Reputationsschaden,
Entsorgungskosten sowie potenzieller Sa-
nierungsaufwand bei Bodenkontamina-
tion
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Deponien – Nichteinhaltung von Behör-
denauflagen; Emission von Schadstoffen
sowie Schäden an der Deponie
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Seite 56 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Als nachhaltiges Unternehmen bekennt sich die AMAG Austria Metall AG klar zum Umweltschutz,
zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Umwelt an den Standorten und in der Lieferkette
sowie zur stetigen Verbesserung der Umweltleistung.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen
(ESRS 2 IRO-1, E2-6)
Die Auswahl der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt im Zuge der Wesentlich-
keitsanalyse. Interessierte Gruppen werden im Zuge des Stakeholdermanagements einbezogen. De-
taillierte Angaben finden sich in den Kapiteln
Stakeholdermanagement
und
Wesentlichkeitsanalyse
.
Die Analyse erfolgte für die Produktionsstandorte in Ranshofen, Karlsruhe und Übersee am Chiemsee
für die entsprechenden Geschäftstätigkeiten sowie für die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Darüber
hinaus werden die gesicherte Deponie und die identifizierten Altlasten außerhalb des Werksgeländes
in Ranshofen sowie die Deponie in AMAG-Obsorge in Furth im Wald in die Betrachtung einbezogen.
Als Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen für die Produktionsstandorte dienen die Ergeb-
nisse der Kontextanalyse sowie die Ermittlungen der Umweltaspekte im Rahmen des Umweltmana-
gementsystems nach ISO 14001. AMAG components an den Standorten Übersee am Chiemsee und
Karlsruhe trägt mit dem Kernprozess der Zerspanung einen geringen Beitrag zu den AMAG-Gesamt-
auswirkungen bei, leistet jedoch durch die Zertifizierung ebenfalls einen relevanten Beitrag zum nach-
haltigen Umwelt- und Ressourcenmanagement.
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2025 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell als bedeu-
tend (10 bis 50 Mio. EUR) eingestuft.
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS E2-1)
Die Verringerung bzw. Vermeidung von Umweltauswirkungen ist in der Unternehmenspolitik als zent-
rales Ziel festgelegt, das durch die Umweltleitlinien konkretisiert wird. Die Zertifizierungen des Um-
welt- und Energiemanagementsystems nach ISO 14001 und ISO 50001 am Standort Ranshofen sind
zentrale Säulen des engagierten Umweltschutzes. Der ASI Performance Standard legt darüber hinaus
Grundsätze und Kriterien für Nachhaltigkeitsaspekte im Bereich Umwelt für die Aluminium-Wert-
schöpfungskette fest.
AMAG ist bestrebt, durch kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen sowie stetige Anpas-
sungen an den Stand der Technik die bei der Gewinnung und Verarbeitung von Aluminium entstehen-
den Luft-, Wasser- und Bodenemissionen zu reduzieren bzw. gering zu halten. Die Mitarbeiter:innen
leisten im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) wertvolle Beiträge zum Um-
weltschutz.
AMAG verfügt über klare Prozesse für den Umgang mit Abweichungen. Oberstes Ziel ist es, die uner-
wünschte Freisetzung von Stoffen zu verhindern und damit eine Gefährdung von Menschen und Um-
welt auszuschließen. Die Richtlinie für Krisenmanagement und -kommunikation sowie eine Verfah-
rensanweisung für Umweltstörfälle legen fest, wer im Ernstfall zuständig ist und welche Maßnahmen
bei ungeplanten Betriebszuständen zu ergreifen sind.
Mithilfe des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements für Rohstoffe und Einkaufsprinzipien
wird ein systematischer Ansatz verfolgt, um negative Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette zu
unterbinden. Darüber hinaus sind für den Bezug von Hilfs- und Betriebsstoffen, Investitionsgütern
und Dienstleistungen Umweltkriterien zu berücksichtigen.
EINHALTUNG DER CHEMIKALIENRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN: Die Einhaltung rechtlicher Vor-
gaben aus dem Chemikalienrecht ist in die Prozesse des betrieblichen Umweltschutzes und in den
Bereich Arbeitssicherheit integriert.
Das Unternehmen erfüllt gesetzliche Verpflichtungen als Hersteller von Aluminiumprodukten, als Im-
porteur von Rohstoffen und als nachgeschalteter Anwender vieler Hilfs- und Betriebsstoffe.
Diese Verpflichtungen umfassen u.a. die Registrierung von in AMAG-Produkten enthaltenen Metallen,
die laufende Überprüfung der Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Ressourcen auf Änderungen der ent-
haltenen Stoffe, Aktualisierungen in der Kandidatenliste in Anhang XIV und Anhang XVII
der REACH-VO sowie die Weitergabe der Informationen in der Lieferkette.
Die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern für Pro-
dukte erfolgt über die AMAG-Webseite.
BAUXIT & TONERDE: Tonerde ist der wichtigste Rohstoff in der Primäraluminiumerzeugung und wird
aus dem Erz Bauxit gewonnen. Bauxitvorkommen befinden sich entlang des Tropengürtels vorrangig
in Gebieten, die eine hohe Artenvielfalt aufweisen. Die Minimierung der negativen Auswirkungen auf
die Biodiversität und Umwelt ist daher von grundlegender Bedeutung für einen nachhaltigen Bau-
xitabbau und impliziert die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, die Berücksichtigung von Umwelt-
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr CChhaanncceenn uunndd RRiissiikkeenn
EEiiggeennsscchhaafftt &&
SSttaattuuss LLookkaalliissiieerruunngg
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hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Luft-, Wasser- und Boden-
verschmutzung
Öffentlichkeit,
Organisationen &
Institutionen mit
ESG-Bezug
Umweltschaden, Reputationsschaden so-
wie Strafzahlungen bei Nichteinhaltung
der Grenzwerte oder Umweltstörfällen
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISO 14001, ASI Performance Standard, Umweltleitlinien, Richtlinie
für Krisenmanagement und -kommunikation, regelmäßiges Monito-
ring der Grenzwerte, Emissionen und Maßnahmen, Sickerwasserreini-
gung und Wartung, Altlastensanierung
Umweltschaden, Reputationsschaden so-
wie Strafzahlungen bei Einleitung konta-
minierter Abwässer in das öffentliche Ka-
nalnetz oder den Inn
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Umweltschaden, Reputationsschaden,
Entsorgungskosten sowie potenzieller Sa-
nierungsaufwand bei Bodenkontamina-
tion
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Deponien – Nichteinhaltung von Behör-
denauflagen; Emission von Schadstoffen
sowie Schäden an der Deponie
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Grundwasser in der Umgebung der Deponie wird in regelmäßigen Abständen analysiert. Eine weitere
Deponie befindet sich in AMAG-Obsorge in Furth im Wald (D) mit der Verpflichtung der Erhaltung
und der jährlichen Berichterstattung über die Umweltsituation sowie Vorsorgemaßnahmen an die zu-
ständigen Behörden.
2024 wurden in bzw. um den Standort Ranshofen zwei Altlasten definiert. Diese Altlasten stammen
aus der Zeit vor der Privatisierung 1996. Das Sanierungsprojekt wurde 2024 gestartet und ein Fach-
unternehmen zur Ausarbeitung möglicher Sicherungs- und Sanierungsvarianten beauftragt, welches
in weiterer Folge mit der Behörde abgestimmt wird. Die Umsetzung und Überwachung der Maßnah-
men obliegen der zuständigen Geschäftsführung.
BESTE VERFÜGBARE TECHNIK: AMAG-Produktionsstandorte sind an den höchsten Stand der Tech-
nik angepasst und halten alle gesetzlichen Vorgaben ein. Im Zuge der BVT-Anpassung zu Emissions-
grenzwerten und Überwachungsvorgaben (2022) sowie durch eine aktuelle Genehmigung eines
Schmelzofens erfolgte die Aktualisierung der Genehmigungsbescheide an den Stand der Technik für
die Anlagen der AMAG casting durch die zuständige Behörde. Durch die aktuellen Bescheide ist
sichergestellt, dass AMAG Ranshofen das technische Bewertungskriterium der Emissionsgrenzen der
delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zum Umweltziel 5 der EU-Taxonomie-Verordnung –
Umwelt-
verschmutzung
– erfüllt. Alle Bescheide der AMAG Ranshofen werden durch die Abteilung
AMAG
service Gewerberecht
abgelegt, verwaltet und überprüft. Dadurch werden Umweltverschmutzungen
vermieden bzw. reduziert.
Darüber hinaus werden Luftemissionen durch die schrittweise Substitution der fossilen Brennstoffe
an den Anlagen im Zuge der Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap stetig reduziert.
BESCHAFFUNG VON ROHSTOFFEN: Die jeweiligen Einkaufsbereiche der Gesellschaften prüfen risi-
kobasiert alle wesentlichen neuen und bestehenden Lieferanten (Schrott-, Primärmetall-, Walzbar-
ren- , Legiermetall-, Krätze- sowie Energielieferanten) auf die Einhaltung der Anforderungen im Be-
reich Umwelt. Die Ergebnisse der Risikobewertung finden sich im Kapitel
G1 – Unternehmensfüh-
rung.
Alle freigegebenen Primäraluminium- sowie Walzbarrenhersteller der AMAG haben darüber hin-
aus die ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten unterschrieben oder sind nach dem ASI Perfor-
mance Standard zertifiziert. Durch die ASI-Zertifizierung sind diese Lieferanten nicht nur verpflichtet,
die eigenen negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und Branchenstandards einzu-
halten. Zusätzlich sind – basierend auf dem ASI-Standard – eine Lieferantenbewertung ihrer Vorma-
teriallieferanten im Bereich Tonerdeherstellung und Bauxitbergbau durchzuführen und die hohen An-
forderungen auch in deren Lieferkette voranzutreiben.
EXTENDED MINERALS REPORTING TEMPLATE (EMRT): Seit 2025 ist Kupfer im Extended Minerals
Reporting Template (EMRT) offiziell aufgenommen. AMAG hat den internen Sorgfaltsprozess ange-
passt und die bestehende Bewertung für Schrott- und Legiermetalllieferanten für Kupfer um eine
Lieferantenabfrage erweitert.
EINHALTUNG DER CHEMIKALIENRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN:
› PFAS / PFAS-VERBINDUNGEN: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine
Gruppe von Industriechemikalien, die eine sehr große Anzahl an Substanzen umfassen. Es han-
delt sich um organische Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig („perfluo-
riert“) oder teilweise („polyfluoriert“) durch Fluoratome ersetzt sind. Viele dieser PFAS sind to-
xisch, reichern sich über die Nahrungskette an oder sind mobil. In AMAG-Produkten sind keine
PFAS / PFAS-Verbindungen enthalten.
› MIKROPLASTIK: Als Mikroplastik bezeichnet man kleine Kunststoffteilchen, die weniger als
5 mm messen und aus unterschiedlichen Kunststoffarten bestehen können. Aus prozesstechni-
schen Gründen ist in AMAG-Produkten kein Mikroplastik enthalten.
› QUECKSILBER:
Das Schwermetall Quecksilber ist sowohl durch natürlichen Ursprung als auch
aufgrund industrieller Prozesse in der Umwelt vorhanden. Quecksilber wird nicht in AMAG-Pro-
dukten eingesetzt. Durch das Vorliegen als natürliches Spurenelement wird der Gehalt an Queck-
silber in AMAG-Walzprodukten laufend überwacht.
› RADIOAKTIVITÄT: AMAG-Material wird auf Radioaktivität untersucht und ist frei von radioaktiver
Kontamination. Die Tests ergeben Werte, die mit natürlich auftretender Radioaktivität überein-
stimmen.
› PERSISTENTE ORGANISCHE CHEMIKALIEN (POP – PERSISTENT ORGANIC POLLUTANTS):
POPs umfassen eine Gruppe schwer abbaubarer organischer Substanzen, die sich aufgrund der
chemischen Struktur in Lebewesen und Ökosystemen anreichern. Durch die Verordnung (EU)
2019/1021 sowie der delegierten Verordnung (EU) 784/2020 werden die Verpflichtungen betref-
fend persistente organische Schadstoffe sowie Perfluoroctansäure (PFOA), deren Salze und PFOA-
verwandte Verbindungen geregelt. In AMAG-Produkten sind keine POP- / PFOA-Verbindungen ent-
halten.
› OZONSCHÄDIGENDE STOFFE: Zu ozonschädigenden Stoffen gehören unter anderem chlor- und
bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halon. Die in Anhang I
oder II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 aufgelisteten Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht
führen, werden weder als solche, in Gemischen oder Erzeugnissen hergestellt, noch in Verkehr
gebracht oder verwendet.
› ROHS-RICHTLINIE ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHR-
LICHER STOFFE IN ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN: Die Vorgaben der RoHS-Richtlinie
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
und Sozialkriterien und hier vor allem auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der lokalen Ge-
meinschaften hinsichtlich Landerhaltung und -nutzung. Rotschlammdeponien können bei Störfällen
zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen.
AMAG selbst beschafft für den Standort Ranshofen kein Bauxit und keine Tonerde, sondern aus-
schließlich Primäraluminium und Walzbarren. Dennoch kommt AMAG ihrer Verantwortung für eine
ökologisch und sozial nachhaltige Beschaffung nach. AMAG erwartet von allen Geschäftspartnern,
dass sie diese Verantwortung mittragen und die Unternehmenswerte und Grundsätze sowie die defi-
nierten ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten in den eigenen Geschäftspraktiken umsetzen sowie
diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten entlang ihrer Lieferkette sicherstellen.
Folgende Verantwortlichkeiten und Gremien sind im Unternehmen verankert:
UMWELTBEAUFTRAGTE: Die Umweltbeauftragten der Standorte Ranshofen, Karlsruhe und Übersee
am Chiemsee sind die ersten Ansprechpartner:innen in Umweltbelangen und für die Aufrechterhal-
tung der Umweltmanagementsysteme an den Standorten verantwortlich.
ENERGIE- UND UMWELTPLANUNGSTEAM: Das Energie- und Umweltplanungsteam besteht aus
dem Vorstand, den Geschäftsführungen, dem/der Umweltbeauftragten, den Betriebsleiter:innen und
benannten Mitarbeiter:innen der Gesellschaften. Einmal jährlich werden Energie- und Umweltthemen
des vergangenen Jahres besprochen, das Energie- und Umweltprogramm für das laufende Jahr frei-
gegeben sowie die Zielerreichung überprüft und Maßnahmen festgelegt. An den Standorten der AMAG
components erfolgt diese Abstimmung im jährlichen Managementreview zwischen dem/der Umwelt-
beauftragten und der Geschäftsführung.
UMWELTMANAGEMENTTEAM: Das Umweltmanagementteam ist das zentrale Gremium des Umwelt-
und Energiemanagementsystems am Standort Ranshofen. Es besteht aus dem/der gewerberechtli-
chen Geschäftsführer:in, den Betriebsleiter:innen, den benannten Mitarbeiter:innen aus den
Betrieben sowie der/dem Umweltbeauftragten. In den quartalsmäßigen Terminen werden spezifische
Umweltthemen besprochen und bewertet sowie erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die erstellten
Protokolle werden zur Information und Dokumentation an den Vorstand sowie die Geschäftsführungen
übermittelt. An den Standorten Karlsruhe und Übersee erfolgt die direkte Abstimmung mit der zu-
ständigen Geschäftsführung.
REACH-BEAUFTRAGTE: Zur Sicherstellung der Einhaltung der chemikalienrechtlichen Verpflichtun-
gen gemäß REACH- und CLP-Verordnung wurden in den AMAG-Gesellschaften in Ranshofen REACH-
Beauftragte benannt. Diese sind den AMAG-Managementsystemen zugeordnet. In der AMAG compo-
nents liegt die Zuständigkeit bei den Umweltbeauftragten der Standorte.
Maßnahmen (ESRS E2-2)
Das Energie- und Umweltprogramm fasst Ziele und Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von
Luftemissionen, Abwässern und Abfällen sowie Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs zu-
sammen. Das Programm wird laufend überwacht, abgeschlossene Maßnahmen werden jährlich be-
wertet und durch neue Maßnahmen ergänzt. Das Umweltmanagementsystem beinhaltet darüber hin-
aus die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sowie die systematische
Bewertung relevanter Umweltaspekte und -auswirkungen und ist in allen Geschäftsprozessen inte-
griert.
WASSERENTSORGUNG: Die Wasserentsorgung am Standort Ranshofen erfolgt über unterschiedliche
Kanalsysteme (Regenwasserkanal, betrieblicher Schmutzwasserkanal und Kanal für häusliche Abwäs-
ser) sowie Sickerwasserbecken am Werksgelände. Die Wasserversorgung und -entsorgung sowie die
Überwachung der Wasserentnahme am Standort Ranshofen erfolgen durch AMAG service.
Ein geringer Anteil des verwendeten Wassers wird gemäß prozesstechnischen Anforderungen che-
misch belastet. Diese betrieblichen Abwässer werden in Abwasserbehandlungsanlagen aufbereitet.
Die Ableitung erfolgt in den betrieblichen Schmutzwasserkanal und wird durch Messungen der rele-
vanten Parameter (Menge, Leitfähigkeit, pH-Wert etc.) laufend überwacht. Bei Messwertüberschrei-
tungen wird das Wasser automatisch in ein separates Becken geleitet und gelangt von dort zur Ent-
sorgung. Zusätzlich zur kontinuierlichen Messung über Sonden werden die Abwasserproben im Zuge
von zertifizierten Überwachungen von internen und externen Laboren auf eine Vielzahl an Parametern
regelmäßig untersucht.
An den Standorten Karlsruhe und Übersee erfolgt die Wasserentsorgung über kommunale Kläranla-
gen.
EINHALTUNG DER GRENZWERTE: Die Verantwortung zur Einhaltung der Grenzwerte ist bei der
jeweiligen Geschäftsführung verankert. Die Überwachung durch kontinuierliche Messsysteme
und/oder Einzelmessungen wird an die jeweiligen Betriebe der Gießerei, des Walzwerks und der AMAG
service in Abstimmung mit der Umweltmesstechnik übertragen bzw. extern vergeben. Emissionsbe-
richte für Luftemissionen sowie die Berichte für die Einleitung in die Kanalsysteme werden jährlich
an die Behörde übermittelt.
Zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben aus dem österreichischen Umweltinformationsgesetz werden
aktuelle Umweltmessdaten vor dem Werksgelände ausgehängt.
DEPONIEN & ALTLASTENSANIERUNG: Außerhalb des AMAG-Werksgeländes befindet sich eine ge-
sicherte Deponie, deren Abwässer abgepumpt und am Standort Ranshofen behandelt werden. Das
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Grundwasser in der Umgebung der Deponie wird in regelmäßigen Abständen analysiert. Eine weitere
Deponie befindet sich in AMAG-Obsorge in Furth im Wald (D) mit der Verpflichtung der Erhaltung
und der jährlichen Berichterstattung über die Umweltsituation sowie Vorsorgemaßnahmen an die zu-
ständigen Behörden.
2024 wurden in bzw. um den Standort Ranshofen zwei Altlasten definiert. Diese Altlasten stammen
aus der Zeit vor der Privatisierung 1996. Das Sanierungsprojekt wurde 2024 gestartet und ein Fach-
unternehmen zur Ausarbeitung möglicher Sicherungs- und Sanierungsvarianten beauftragt, welches
in weiterer Folge mit der Behörde abgestimmt wird. Die Umsetzung und Überwachung der Maßnah-
men obliegen der zuständigen Geschäftsführung.
BESTE VERFÜGBARE TECHNIK: AMAG-Produktionsstandorte sind an den höchsten Stand der Tech-
nik angepasst und halten alle gesetzlichen Vorgaben ein. Im Zuge der BVT-Anpassung zu Emissions-
grenzwerten und Überwachungsvorgaben (2022) sowie durch eine aktuelle Genehmigung eines
Schmelzofens erfolgte die Aktualisierung der Genehmigungsbescheide an den Stand der Technik für
die Anlagen der AMAG casting durch die zuständige Behörde. Durch die aktuellen Bescheide ist
sichergestellt, dass AMAG Ranshofen das technische Bewertungskriterium der Emissionsgrenzen der
delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zum Umweltziel 5 der EU-Taxonomie-Verordnung –
Umwelt-
verschmutzung
– erfüllt. Alle Bescheide der AMAG Ranshofen werden durch die Abteilung
AMAG
service Gewerberecht
abgelegt, verwaltet und überprüft. Dadurch werden Umweltverschmutzungen
vermieden bzw. reduziert.
Darüber hinaus werden Luftemissionen durch die schrittweise Substitution der fossilen Brennstoffe
an den Anlagen im Zuge der Umsetzung der Dekarbonisierungsroadmap stetig reduziert.
BESCHAFFUNG VON ROHSTOFFEN: Die jeweiligen Einkaufsbereiche der Gesellschaften prüfen risi-
kobasiert alle wesentlichen neuen und bestehenden Lieferanten (Schrott-, Primärmetall-, Walzbar-
ren- , Legiermetall-, Krätze- sowie Energielieferanten) auf die Einhaltung der Anforderungen im Be-
reich Umwelt. Die Ergebnisse der Risikobewertung finden sich im Kapitel
G1 – Unternehmensfüh-
rung.
Alle freigegebenen Primäraluminium- sowie Walzbarrenhersteller der AMAG haben darüber hin-
aus die ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten unterschrieben oder sind nach dem ASI Perfor-
mance Standard zertifiziert. Durch die ASI-Zertifizierung sind diese Lieferanten nicht nur verpflichtet,
die eigenen negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und Branchenstandards einzu-
halten. Zusätzlich sind – basierend auf dem ASI-Standard – eine Lieferantenbewertung ihrer Vorma-
teriallieferanten im Bereich Tonerdeherstellung und Bauxitbergbau durchzuführen und die hohen An-
forderungen auch in deren Lieferkette voranzutreiben.
EXTENDED MINERALS REPORTING TEMPLATE (EMRT): Seit 2025 ist Kupfer im Extended Minerals
Reporting Template (EMRT) offiziell aufgenommen. AMAG hat den internen Sorgfaltsprozess ange-
passt und die bestehende Bewertung für Schrott- und Legiermetalllieferanten für Kupfer um eine
Lieferantenabfrage erweitert.
EINHALTUNG DER CHEMIKALIENRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN:
› PFAS / PFAS-VERBINDUNGEN: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine
Gruppe von Industriechemikalien, die eine sehr große Anzahl an Substanzen umfassen. Es han-
delt sich um organische Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig („perfluo-
riert“) oder teilweise („polyfluoriert“) durch Fluoratome ersetzt sind. Viele dieser PFAS sind to-
xisch, reichern sich über die Nahrungskette an oder sind mobil. In AMAG-Produkten sind keine
PFAS / PFAS-Verbindungen enthalten.
› MIKROPLASTIK: Als Mikroplastik bezeichnet man kleine Kunststoffteilchen, die weniger als
5 mm messen und aus unterschiedlichen Kunststoffarten bestehen können. Aus prozesstechni-
schen Gründen ist in AMAG-Produkten kein Mikroplastik enthalten.
› QUECKSILBER:
Das Schwermetall Quecksilber ist sowohl durch natürlichen Ursprung als auch
aufgrund industrieller Prozesse in der Umwelt vorhanden. Quecksilber wird nicht in AMAG-Pro-
dukten eingesetzt. Durch das Vorliegen als natürliches Spurenelement wird der Gehalt an Queck-
silber in AMAG-Walzprodukten laufend überwacht.
› RADIOAKTIVITÄT: AMAG-Material wird auf Radioaktivität untersucht und ist frei von radioaktiver
Kontamination. Die Tests ergeben Werte, die mit natürlich auftretender Radioaktivität überein-
stimmen.
› PERSISTENTE ORGANISCHE CHEMIKALIEN (POP – PERSISTENT ORGANIC POLLUTANTS):
POPs umfassen eine Gruppe schwer abbaubarer organischer Substanzen, die sich aufgrund der
chemischen Struktur in Lebewesen und Ökosystemen anreichern. Durch die Verordnung (EU)
2019/1021 sowie der delegierten Verordnung (EU) 784/2020 werden die Verpflichtungen betref-
fend persistente organische Schadstoffe sowie Perfluoroctansäure (PFOA), deren Salze und PFOA-
verwandte Verbindungen geregelt. In AMAG-Produkten sind keine POP- / PFOA-Verbindungen ent-
halten.
› OZONSCHÄDIGENDE STOFFE: Zu ozonschädigenden Stoffen gehören unter anderem chlor- und
bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halon. Die in Anhang I
oder II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 aufgelisteten Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht
führen, werden weder als solche, in Gemischen oder Erzeugnissen hergestellt, noch in Verkehr
gebracht oder verwendet.
› ROHS-RICHTLINIE ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHR-
LICHER STOFFE IN ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN: Die Vorgaben der RoHS-Richtlinie
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
und Sozialkriterien und hier vor allem auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der lokalen Ge-
meinschaften hinsichtlich Landerhaltung und -nutzung. Rotschlammdeponien können bei Störfällen
zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen.
AMAG selbst beschafft für den Standort Ranshofen kein Bauxit und keine Tonerde, sondern aus-
schließlich Primäraluminium und Walzbarren. Dennoch kommt AMAG ihrer Verantwortung für eine
ökologisch und sozial nachhaltige Beschaffung nach. AMAG erwartet von allen Geschäftspartnern,
dass sie diese Verantwortung mittragen und die Unternehmenswerte und Grundsätze sowie die defi-
nierten ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten in den eigenen Geschäftspraktiken umsetzen sowie
diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten entlang ihrer Lieferkette sicherstellen.
Folgende Verantwortlichkeiten und Gremien sind im Unternehmen verankert:
UMWELTBEAUFTRAGTE: Die Umweltbeauftragten der Standorte Ranshofen, Karlsruhe und Übersee
am Chiemsee sind die ersten Ansprechpartner:innen in Umweltbelangen und für die Aufrechterhal-
tung der Umweltmanagementsysteme an den Standorten verantwortlich.
ENERGIE- UND UMWELTPLANUNGSTEAM: Das Energie- und Umweltplanungsteam besteht aus
dem Vorstand, den Geschäftsführungen, dem/der Umweltbeauftragten, den Betriebsleiter:innen und
benannten Mitarbeiter:innen der Gesellschaften. Einmal jährlich werden Energie- und Umweltthemen
des vergangenen Jahres besprochen, das Energie- und Umweltprogramm für das laufende Jahr frei-
gegeben sowie die Zielerreichung überprüft und Maßnahmen festgelegt. An den Standorten der AMAG
components erfolgt diese Abstimmung im jährlichen Managementreview zwischen dem/der Umwelt-
beauftragten und der Geschäftsführung.
UMWELTMANAGEMENTTEAM: Das Umweltmanagementteam ist das zentrale Gremium des Umwelt-
und Energiemanagementsystems am Standort Ranshofen. Es besteht aus dem/der gewerberechtli-
chen Geschäftsführer:in, den Betriebsleiter:innen, den benannten Mitarbeiter:innen aus den
Betrieben sowie der/dem Umweltbeauftragten. In den quartalsmäßigen Terminen werden spezifische
Umweltthemen besprochen und bewertet sowie erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die erstellten
Protokolle werden zur Information und Dokumentation an den Vorstand sowie die Geschäftsführungen
übermittelt. An den Standorten Karlsruhe und Übersee erfolgt die direkte Abstimmung mit der zu-
ständigen Geschäftsführung.
REACH-BEAUFTRAGTE: Zur Sicherstellung der Einhaltung der chemikalienrechtlichen Verpflichtun-
gen gemäß REACH- und CLP-Verordnung wurden in den AMAG-Gesellschaften in Ranshofen REACH-
Beauftragte benannt. Diese sind den AMAG-Managementsystemen zugeordnet. In der AMAG compo-
nents liegt die Zuständigkeit bei den Umweltbeauftragten der Standorte.
Maßnahmen (ESRS E2-2)
Das Energie- und Umweltprogramm fasst Ziele und Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von
Luftemissionen, Abwässern und Abfällen sowie Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs zu-
sammen. Das Programm wird laufend überwacht, abgeschlossene Maßnahmen werden jährlich be-
wertet und durch neue Maßnahmen ergänzt. Das Umweltmanagementsystem beinhaltet darüber hin-
aus die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sowie die systematische
Bewertung relevanter Umweltaspekte und -auswirkungen und ist in allen Geschäftsprozessen inte-
griert.
WASSERENTSORGUNG: Die Wasserentsorgung am Standort Ranshofen erfolgt über unterschiedliche
Kanalsysteme (Regenwasserkanal, betrieblicher Schmutzwasserkanal und Kanal für häusliche Abwäs-
ser) sowie Sickerwasserbecken am Werksgelände. Die Wasserversorgung und -entsorgung sowie die
Überwachung der Wasserentnahme am Standort Ranshofen erfolgen durch AMAG service.
Ein geringer Anteil des verwendeten Wassers wird gemäß prozesstechnischen Anforderungen che-
misch belastet. Diese betrieblichen Abwässer werden in Abwasserbehandlungsanlagen aufbereitet.
Die Ableitung erfolgt in den betrieblichen Schmutzwasserkanal und wird durch Messungen der rele-
vanten Parameter (Menge, Leitfähigkeit, pH-Wert etc.) laufend überwacht. Bei Messwertüberschrei-
tungen wird das Wasser automatisch in ein separates Becken geleitet und gelangt von dort zur Ent-
sorgung. Zusätzlich zur kontinuierlichen Messung über Sonden werden die Abwasserproben im Zuge
von zertifizierten Überwachungen von internen und externen Laboren auf eine Vielzahl an Parametern
regelmäßig untersucht.
An den Standorten Karlsruhe und Übersee erfolgt die Wasserentsorgung über kommunale Kläranla-
gen.
EINHALTUNG DER GRENZWERTE: Die Verantwortung zur Einhaltung der Grenzwerte ist bei der
jeweiligen Geschäftsführung verankert. Die Überwachung durch kontinuierliche Messsysteme
und/oder Einzelmessungen wird an die jeweiligen Betriebe der Gießerei, des Walzwerks und der AMAG
service in Abstimmung mit der Umweltmesstechnik übertragen bzw. extern vergeben. Emissionsbe-
richte für Luftemissionen sowie die Berichte für die Einleitung in die Kanalsysteme werden jährlich
an die Behörde übermittelt.
Zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben aus dem österreichischen Umweltinformationsgesetz werden
aktuelle Umweltmessdaten vor dem Werksgelände ausgehängt.
DEPONIEN & ALTLASTENSANIERUNG: Außerhalb des AMAG-Werksgeländes befindet sich eine ge-
sicherte Deponie, deren Abwässer abgepumpt und am Standort Ranshofen behandelt werden. Das
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Luftemissionen (ESRS E2-4)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2025 2024
Stickoxide Ranshofen
gesamt emittierte Stickoxide am Standort NO
x
in t 106,7 118,4
davon emittierte Stickoxide der AMAG casting GmbH
am Standort
NO
x
in t 95,2 106,3
spezifische Emissionswerte am Standort NO
x
in kg/t 0,191 0,209
Kohlenmonoxid Ranshofen
gesamt emittierte Kohlenmonoxide CO in t 155,5 186,9
spezifische Emissionswerte CO in kg/t 0,278 0,330
Staub Ranshofen
gesamte Staubemissionen Staub in t 2,0 2,5
spezifische Emissionswerte Staub in kg/t 0,0036 0,0044
Bei der Herstellung von Sekundäraluminium über Recycling entstehen prozess- und rohstoffbedingt
Luftschadstoffemissionen wie Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NO
x
) und Staub am Standort
Ranshofen. AMAG components an den Standorten Übersee am Chiemsee und Karlsruhe trägt mit
dem Kernprozess der Zerspanung keinen relevanten Beitrag zu den AMAG-Emissionen bei.
Die Jahresmenge ausgestoßener Schadstoffe wird durch die Hochrechnung der Ergebnisse von Ein-
zelmessungen über den Gasverbrauch bzw. über die Betriebsstunden oder – so vorhanden – von kon-
tinuierlichen Messungen der jeweiligen Anlage durch die nach EN 17025 akkreditierte AMAG-Mess-
stelle ermittelt. Die Messungen erfolgen gemäß anerkannten Methoden bzw. den Vorgaben in den
Genehmigungsbescheiden.
Durch die optimierte Prozessführung sowie die rückstandsfreie und energetische Nutzung der Organik
im Schmelzofen zur Minimierung des Brennstoffeinsatzes kam es in der Vergangenheit zu erhöhten
Stickoxid-Emissionen, die eine Berichtspflicht gemäß dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und
Verbringungsregister (E-PRTR) über das nationale Register des österreichischen Umweltbundesamtes
auslösten. Diese Emissionen entsprachen stets den genehmigten Grenzwerten sowie dem Stand der
Technik. Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht werden regelmäßig überprüft. Im aktuellen Be-
richtsjahr lagen die Emissionen unterhalb der dafür relevanten Meldeschwelle.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektro-
nikgeräten werden eingehalten. Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte wird im Rahmen des
Umweltmanagements sichergestellt.
› KONFLIKTMINERALIEN: Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, welche aus Konflikt- oder Hochrisiko-
gebieten wie z.B. der Demokratischen Republik Kongo oder deren Nachbarländern (die „DRK“-
Länder) stammen, sind als „Konfliktmineralien“ definiert. Darüber hinaus werden Kobalt, Mika,
Graphit, Lithium, Nickel und Kupfer als „erweiterte Konfliktmineralien“ eingestuft. Lieferanten
haben eine Auskunftspflicht zu erfüllen, falls eine Verwendung dieser Rohstoffe für die Funktio-
nalität und für die Herstellung der Produkte oder Rohstoffe, die sie liefern, notwendig wäre.
AMAG überprüft laufend, ob oben genannte Mineralien für die Funktionalität oder die Herstel-
lung der Produkte notwendig sind. Gegebenenfalls wird mittels Nachweise von Vorlieferanten
die Herkunft belegt. Im Berichtsjahr 2025 wurden keine Konfliktmineralien bezogen.
Die Maßnahmen im Bereich
E2 – Umweltverschmutzung
werden aus den Mitteln des laufenden Be-
triebs finanziert. Konkrete Projekte werden im Zuge der Budgetplanung berücksichtigt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS E2-3; E2-6)
Z
Z
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Z
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4
4
Keine Umweltstörfälle.
Keine Verstöße im Zusammen-
hang mit Umweltverschmutzung
2025
und fort-
laufend
ver-
zögert
erreicht
Umweltstör-
fälle: 2
Verstöße:
0
Umwelt-
störfälle und
Verstöße: 0
Umweltstörfälle:
0
Verstöße:
0
Das beschriebene Ziel ergibt sich aus behördlichen Auflagen bzw. rechtlichen Anforderungen. Als
Umweltstörfall werden unkontrollierte Vorgänge bezeichnet, welche unmittelbar oder später innerhalb
oder außerhalb des Betriebs zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führen
können. Verstöße beziehen sich auf Verurteilungen und Strafzahlungen bei Nichteinhaltung von Ge-
setzen oder Vorschriften. Betriebsereignisse, welche zu einer negativen Auswirkung auf die Umwelt
führen wie z.B. Umweltbelastungen durch Störfälle, Grenzwertüberschreitungen sowie sonstige um-
weltrelevante Ereignisse, werden im Zuge des Umweltmanagements erfasst, einer Relevanzbewertung
unterzogen und es werden gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet, dokumentiert und überprüft. Bei
akuten Betriebsstörungen oder Gefahr in Verzug ist gemäß interner Verfahrensanweisung vorzugehen.
Im Berichtsjahr 2025 gab es keine Verstöße im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung.
Es gab zwei Ereignisse, welche aufgrund der unmittelbaren Auswirkung auf die Umwelt (Einleitung
in den Vorfluter eines Fließgewässers) als Umweltstörfälle eingestuft wurden. Anlassbezogen erfolgten
gemäß genehmigungsrelevanten Anforderungen Meldungen an die zuständige Behörde. Ein Ereignis
ist im Zuge von Reinigungsarbeiten eingetreten. In einem Becken wurden kristalline Zitronensäure-
Rückstände mittels Nutzwassers gereinigt und anschließend fälschlicherweise in den Regenwasser-
kanal geleitet. Das zweite Ereignis ergab sich aufgrund einer defekten Leitung/Pumpe, wodurch eine
Lauge austrat und in weiterer Folge in einen Regenwasserkanal gelangte. Für beide Ereignisse wurden
technische bzw. organisatorische Abstellmaßnahmen gesetzt und es erfolgte darüber hinaus eine
werksweite Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter:innen.
Es wurden keine gesonderten Betriebs- und Investitionsausgaben aufgrund von Umweltstörfällen und
Vorfällen getätigt. Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen wurden aus dem laufen-
den Betrieb finanziert.
KENNZAHLEN
Die Schulung zum richtigen Verhalten bei Umweltstörfällen absolvieren am Standort Ranshofen
97 % (2024: 98 %) der Mitarbeitenden über die Schulungsplattform ALEX. Aus diesem Adressaten-
kreis haben bis zum 31. Dezember 2025 99 % (2024: 85 %) die Schulung abgeschlossen. Bei
AMAG components wird die Schulung jährlich durch die Umweltbeauftragten durchgeführt.
(Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Seite 60 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Luftemissionen
(ESRS E2-4)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2025 2024
Stickoxide Ranshofen
gesamt emittierte Stickoxide am Standort NO
x
in t 106,7 118,4
davon emittierte Stickoxide der AMAG casting GmbH
am Standort
NO
x
in t 95,2 106,3
spezifische Emissionswerte am Standort NO
x
in kg/t 0,191 0,209
Kohlenmonoxid Ranshofen
gesamt emittierte Kohlenmonoxide CO in t 155,5 186,9
spezifische Emissionswerte CO in kg/t 0,278 0,330
Staub Ranshofen
gesamte Staubemissionen Staub in t 2,0 2,5
spezifische Emissionswerte Staub in kg/t 0,0036 0,0044
Bei der Herstellung von Sekundäraluminium über Recycling entstehen prozess- und rohstoffbedingt
Luftschadstoffemissionen wie Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NO
x
) und Staub am Standort
Ranshofen. AMAG components an den Standorten Übersee am Chiemsee und Karlsruhe trägt mit
dem Kernprozess der Zerspanung keinen relevanten Beitrag zu den AMAG-Emissionen bei.
Die Jahresmenge ausgestoßener Schadstoffe wird durch die Hochrechnung der Ergebnisse von Ein-
zelmessungen über den Gasverbrauch bzw. über die Betriebsstunden oder – so vorhanden – von kon-
tinuierlichen Messungen der jeweiligen Anlage durch die nach EN 17025 akkreditierte AMAG-Mess-
stelle ermittelt. Die Messungen erfolgen gemäß anerkannten Methoden bzw. den Vorgaben in den
Genehmigungsbescheiden.
Durch die optimierte Prozessführung sowie die rückstandsfreie und energetische Nutzung der Organik
im Schmelzofen zur Minimierung des Brennstoffeinsatzes kam es in der Vergangenheit zu erhöhten
Stickoxid-Emissionen, die eine Berichtspflicht gemäß dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und
Verbringungsregister (E-PRTR) über das nationale Register des österreichischen Umweltbundesamtes
auslösten. Diese Emissionen entsprachen stets den genehmigten Grenzwerten sowie dem Stand der
Technik. Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht werden regelmäßig überprüft. Im aktuellen Be-
richtsjahr lagen die Emissionen unterhalb der dafür relevanten Meldeschwelle.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektro-
nikgeräten werden eingehalten. Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte wird im Rahmen des
Umweltmanagements sichergestellt.
› KONFLIKTMINERALIEN: Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, welche aus Konflikt- oder Hochrisiko-
gebieten wie z.B. der Demokratischen Republik Kongo oder deren Nachbarländern (die „DRK“-
Länder) stammen, sind als „Konfliktmineralien“ definiert. Darüber hinaus werden Kobalt, Mika,
Graphit, Lithium, Nickel und Kupfer als „erweiterte Konfliktmineralien“ eingestuft. Lieferanten
haben eine Auskunftspflicht zu erfüllen, falls eine Verwendung dieser Rohstoffe für die Funktio-
nalität und für die Herstellung der Produkte oder Rohstoffe, die sie liefern, notwendig wäre.
AMAG überprüft laufend, ob oben genannte Mineralien für die Funktionalität oder die Herstel-
lung der Produkte notwendig sind. Gegebenenfalls wird mittels Nachweise von Vorlieferanten
die Herkunft belegt. Im Berichtsjahr 2025 wurden keine Konfliktmineralien bezogen.
Die Maßnahmen im Bereich
E2 – Umweltverschmutzung
werden aus den Mitteln des laufenden Be-
triebs finanziert. Konkrete Projekte werden im Zuge der Budgetplanung berücksichtigt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS E2-3; E2-6)
ZZiieell
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SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002255 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Keine Umweltstörfälle.
Keine Verstöße im Zusammen-
hang mit Umweltverschmutzung
2025
und fort-
laufend
ver-
zögert
erreicht
Umweltstör-
fälle: 2
Verstöße:
0
Umwelt-
störfälle und
Verstöße: 0
Umweltstörfälle:
0
Verstöße:
0
Das beschriebene Ziel ergibt sich aus behördlichen Auflagen bzw. rechtlichen Anforderungen. Als
Umweltstörfall werden unkontrollierte Vorgänge bezeichnet, welche unmittelbar oder später innerhalb
oder außerhalb des Betriebs zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führen
können. Verstöße beziehen sich auf Verurteilungen und Strafzahlungen bei Nichteinhaltung von Ge-
setzen oder Vorschriften. Betriebsereignisse, welche zu einer negativen Auswirkung auf die Umwelt
führen wie z.B. Umweltbelastungen durch Störfälle, Grenzwertüberschreitungen sowie sonstige um-
weltrelevante Ereignisse, werden im Zuge des Umweltmanagements erfasst, einer Relevanzbewertung
unterzogen und es werden gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet, dokumentiert und überprüft. Bei
akuten Betriebsstörungen oder Gefahr in Verzug ist gemäß interner Verfahrensanweisung vorzugehen.
Im Berichtsjahr 2025 gab es keine Verstöße im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung.
Es gab zwei Ereignisse, welche aufgrund der unmittelbaren Auswirkung auf die Umwelt (Einleitung
in den Vorfluter eines Fließgewässers) als Umweltstörfälle eingestuft wurden. Anlassbezogen erfolgten
gemäß genehmigungsrelevanten Anforderungen Meldungen an die zuständige Behörde. Ein Ereignis
ist im Zuge von Reinigungsarbeiten eingetreten. In einem Becken wurden kristalline Zitronensäure-
Rückstände mittels Nutzwassers gereinigt und anschließend fälschlicherweise in den Regenwasser-
kanal geleitet. Das zweite Ereignis ergab sich aufgrund einer defekten Leitung/Pumpe, wodurch eine
Lauge austrat und in weiterer Folge in einen Regenwasserkanal gelangte. Für beide Ereignisse wurden
technische bzw. organisatorische Abstellmaßnahmen gesetzt und es erfolgte darüber hinaus eine
werksweite Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter:innen.
Es wurden keine gesonderten Betriebs- und Investitionsausgaben aufgrund von Umweltstörfällen und
Vorfällen getätigt. Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen wurden aus dem laufen-
den Betrieb finanziert.
KENNZAHLEN
Die Schulung zum richtigen Verhalten bei Umweltstörfällen absolvieren am Standort Ranshofen
97 % (2024: 98 %) der Mitarbeitenden über die Schulungsplattform ALEX. Aus diesem Adressaten-
kreis haben bis zum 31. Dezember 2025 99 % (2024: 85 %) die Schulung abgeschlossen. Bei
AMAG components wird die Schulung jährlich durch die Umweltbeauftragten durchgeführt.
(Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Seite 61 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT UNTERNEHMENSFÜHRUNG, STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
AMAG ist einer der größten Aluminiumrecycler an einem Standort in Europa. Bereits seit dem Jahr
2018 garantiert AMAG mit der Zertifizierung des Standortes Ranshofen nach dem ASI Performance
Standard die Befolgung strenger Kriterien in den Bereichen Unternehmensverantwortung, Umwelt
und Soziales. Im Zuge der Zertifizierung kommen elf Nachhaltigkeitsaspekte zum Tragen:
Unterneh-
mensintegrität, Richtlinien und Management, Transparenz, Materialverantwortung, Treibhaus-
gasemissionen, Emissionen, Abwasser und Abfall, verantwortungsvolle Wasserwirtschaft, Biodiversität
und Ökosystemleistungen, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Arbeitsschutz
. AMAG widmet sich so-
wohl an den Standorten als auch entlang der Lieferkette der Biodiversität, einem wichtigen Kriterium
der ökologischen Dimension des Wirtschaftens.
AMAG verwendet Schrotte, Primäraluminium und Walzbarren sowie Legiermetalle als Rohstoffe (vgl.
Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
). Allerdings besitzt bzw. betreibt AMAG keinen Bergbaubetrieb oder
Betrieb zur Tonerderaffination. Diese Prozesse liegen somit nicht im direkten Einflussbereich der
AMAG. Die ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten werden im Zuge des verantwortungsvollen Be-
schaffungsmanagements durch die direkten AMAG-Lieferanten im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der
Lieferkette weitergegeben.
AMAG hält darüber hinaus eine 20-prozentige Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada,
einer der größten Primäraluminiumhersteller Nordamerikas. Dabei handelt es sich um ein strategi-
sches Investment, das die Versorgungssicherheit mit Primäraluminium unterstützt. Dass die Alouette
in ihrer Primärproduktion nicht nur am eigenen Produktionsstandort, sondern auch in der Vorliefer-
kette sehr hohen Anforderungen gerecht wird, bestätigt die Zertifizierung nach dem Chain of Custody
Standard (CoC) durch die Aluminium Stewardship Initiative (ASI).
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-1)
Im Berichtsjahr 2025 verfügte AMAG am Standort Ranshofen über eine Grundstücksfläche von rund
300 Hektar. Die industriell verbaute Fläche davon beträgt rund 100 Hektar. Rund 180 Hektar sind
Bestandteil des eigenen Waldes, der Teil des Waldkomplexes Lachforst ist und unter Leitung eines
Forstwarts bewirtschaftet wird. Die Naturschutzgebiete „Unterer Inn" und „Buchenwald", das Fauna-
Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Auwälder am unteren Inn" und die Vogelfreistätte „Salzachmün-
dung" in Bayern, die strengen Naturschutzrichtlinien unterliegen, sind wenige Kilometer entfernt.
Der Standort Übersee am Chiemsee grenzt an das „Fauna-Flora-Habitat“-Schutzgebiet bzw. ein Vo-
gelschutzgebiet an und der Standort Karlsruhe liegt in der Nähe von Biotopen auf einem alten Flug-
platz mit Sand- und Magerrasen.
AMAG übt an keinem der Standorte Aktivitäten in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität aus
und durch AMAG-Tätigkeiten werden auch keine direkten negativen Auswirkungen auf schutzbedürf-
tige Biodiversitätsareale ausgeübt. Darüber hinaus ist nichts bekannt, dass durch Tätigkeiten der
AMAG Auswirkungen auf betroffene Arten entstehen. Es konnten auch keine direkten negativen Aus-
wirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung festgestellt werden.
Die Auswertung der Schutzgebiete erfolgte mittels öffentlich zugänglichen Raum-Informationssyste-
men bzw. interaktiven Karten, welche via Internet frei zugänglich sind.
Für den Standort Ranshofen wurde 2022 eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgreich abgeschlos-
sen. Die Bewertung durch die Behörde umfasste die Identifikation von Auswirkungen von z.B. Flä-
chennutzung, Emissionen auf Boden, Fischerei, Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft. Im Zuge der
Bewertung kamen die Sachverständigen zu dem Schluss, dass eine Umweltverträglichkeit vorliegt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E4 BIODIVERSITÄT
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Biologische Vielfalt und Öko-
systeme
Lieferanten,
Gesellschaft &
regionale Organi-
sationen
Biodiversitätsverlust durch den Abbau
des Bauxiterzes im Flächentagebau und
die ggf. damit verbundene Rodung des
Primärwaldes sowie Abtransport des
Bodenmaterials
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette mittelfristig
ASI Performance und ASI Chain of Custody,
verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement,
ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten
Biodiversitätsverlust durch Landnutzung
für die Errichtung von z.B. Rotschlamm-
deponien
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette mittelfristig
Seite 62 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT UNTERNEHMENSFÜHRUNG, STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3, IRO-1)
AMAG ist einer der größten Aluminiumrecycler an einem Standort in Europa. Bereits seit dem Jahr
2018 garantiert AMAG mit der Zertifizierung des Standortes Ranshofen nach dem ASI Performance
Standard die Befolgung strenger Kriterien in den Bereichen Unternehmensverantwortung, Umwelt
und Soziales. Im Zuge der Zertifizierung kommen elf Nachhaltigkeitsaspekte zum Tragen:
Unterneh-
mensintegrität, Richtlinien und Management, Transparenz, Materialverantwortung, Treibhaus-
gasemissionen, Emissionen, Abwasser und Abfall, verantwortungsvolle Wasserwirtschaft, Biodiversität
und Ökosystemleistungen, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Arbeitsschutz
. AMAG widmet sich so-
wohl an den Standorten als auch entlang der Lieferkette der Biodiversität, einem wichtigen Kriterium
der ökologischen Dimension des Wirtschaftens.
AMAG verwendet Schrotte, Primäraluminium und Walzbarren sowie Legiermetalle als Rohstoffe (vgl.
Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft
). Allerdings besitzt bzw. betreibt AMAG keinen Bergbaubetrieb oder
Betrieb zur Tonerderaffination. Diese Prozesse liegen somit nicht im direkten Einflussbereich der
AMAG. Die ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten werden im Zuge des verantwortungsvollen Be-
schaffungsmanagements durch die direkten AMAG-Lieferanten im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der
Lieferkette weitergegeben.
AMAG hält darüber hinaus eine 20-prozentige Beteiligung an der Elektrolyse Alouette in Kanada,
einer der größten Primäraluminiumhersteller Nordamerikas. Dabei handelt es sich um ein strategi-
sches Investment, das die Versorgungssicherheit mit Primäraluminium unterstützt. Dass die Alouette
in ihrer Primärproduktion nicht nur am eigenen Produktionsstandort, sondern auch in der Vorliefer-
kette sehr hohen Anforderungen gerecht wird, bestätigt die Zertifizierung nach dem Chain of Custody
Standard (CoC) durch die Aluminium Stewardship Initiative (ASI).
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
(ESRS 2 SBM-3, ESRS 2 IRO-1)
Im Berichtsjahr 2025 verfügte AMAG am Standort Ranshofen über eine Grundstücksfläche von rund
300 Hektar. Die industriell verbaute Fläche davon beträgt rund 100 Hektar. Rund 180 Hektar sind
Bestandteil des eigenen Waldes, der Teil des Waldkomplexes Lachforst ist und unter Leitung eines
Forstwarts bewirtschaftet wird. Die Naturschutzgebiete „Unterer Inn" und „Buchenwald", das Fauna-
Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Auwälder am unteren Inn" und die Vogelfreistätte „Salzachmün-
dung" in Bayern, die strengen Naturschutzrichtlinien unterliegen, sind wenige Kilometer entfernt.
Der Standort Übersee am Chiemsee grenzt an das „Fauna-Flora-Habitat“-Schutzgebiet bzw. ein Vo-
gelschutzgebiet an und der Standort Karlsruhe liegt in der Nähe von Biotopen auf einem alten Flug-
platz mit Sand- und Magerrasen.
AMAG übt an keinem der Standorte Aktivitäten in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität aus
und durch AMAG-Tätigkeiten werden auch keine direkten negativen Auswirkungen auf schutzbedürf-
tige Biodiversitätsareale ausgeübt. Darüber hinaus ist nichts bekannt, dass durch Tätigkeiten der
AMAG Auswirkungen auf betroffene Arten entstehen. Es konnten auch keine direkten negativen Aus-
wirkungen in Bezug auf Landdegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung festgestellt werden.
Die Auswertung der Schutzgebiete erfolgte mittels öffentlich zugänglichen Raum-Informationssyste-
men bzw. interaktiven Karten, welche via Internet frei zugänglich sind.
Für den Standort Ranshofen wurde 2022 eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgreich abgeschlos-
sen. Die Bewertung durch die Behörde umfasste die Identifikation von Auswirkungen von z.B. Flä-
chennutzung, Emissionen auf Boden, Fischerei, Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft. Im Zuge der
Bewertung kamen die Sachverständigen zu dem Schluss, dass eine Umweltverträglichkeit vorliegt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E4 BIODIVERSITÄT
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Biologische Vielfalt und Öko-
systeme
Lieferanten,
Gesellschaft &
regionale Organi-
sationen
Biodiversitätsverlust durch den Abbau
des Bauxiterzes im Flächentagebau und
die ggf. damit verbundene Rodung des
Primärwaldes sowie Abtransport des
Bodenmaterials
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette mittelfristig
ASI Performance und ASI Chain of Custody,
verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement,
ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten
Biodiversitätsverlust durch Landnutzung
für die Errichtung von z.B. Rotschlamm-
deponien
negativ,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette mittelfristig
Seite 63 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
› Waldstruktur: Förderung gut strukturierter, ungleichartiger, stabiler und klimafitter Mischwaldbe-
stände durch kontinuierliche Erhöhung des Anteils an heimischen Laubholzarten und seltenen
Gehölzen
› Waldränder: Förderung gut strukturierter und zonierter, gebuchteter Waldränder durch Einbrin-
gen seltener und gefährdeter Baum- und Straucharten sowie Schaffung von Buchten, Strauch-
gürteln und Waldmantelzonen
› Biotope: zur Förderung wertvoller Klein- und Feuchtlebensräume
› Förderung seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten: Einbringen seltener Baumarten
und Anlegen von Blumenwiesen am Betriebsgelände
Für den AMAG-Wald arbeitet das Unternehmen mit externen Expert:innen der Universität für Boden-
kultur Wien zusammen. Das Waldmanagement der AMAG hat sich für die Bewirtschaftung des unter-
nehmenseigenen Waldes drei Hauptziele gesetzt: Neben der Förderung der Biodiversität und Steige-
rung der Stabilität und Resilienz des Waldes sind vor allem die Förderung der Naturvermittlung und
Steigerung des Erlebniswertes zentrale Ziele der AMAG-Waldstrategie. Mit der Bewirtschaftung wird
keine Maximierung des Betriebserfolges angestrebt, sondern lediglich auf eine Kostendeckung für die
Arbeitsleistungen im Rahmen der Waldbewirtschaftung abgezielt.
Die Grünflächen am AMAG-Werksgelände Ranshofen umfassen rund 25 Hektar. Sie sind als Wiesen,
Niederschlagswasserversickerungen, Rasen und Schutzwälle angelegt. Freie Flächen werden entspre-
chend ihrer ökologischen Potenziale genutzt. Durch den Verzicht des Einsatzes von Pestiziden und
Düngemitteln wird auch ein großer Beitrag zum Schutz von Insekten geleistet. Im Rahmen der Bau-
tätigkeiten ist das Unternehmen stets bestrebt, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten
und die im Umfeld lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen.
Im Jahr 2024 wurde ein Grundstück mit einer Gesamtfläche von 45.000 m² übernommen. Davon
sind rund 23.200 m² bewaldet, 19.000 m² brachliegend, 1.600 m² als Blumenwiese und 1.200 m²
als Wildacker vorgesehen. Das Gelände des ehemaligen Umspannwerks wurde im Bereich der Um-
spanner entsiegelt und wird im Laufe des Jahres 2026 von der AMAG übernommen, wobei dort eine
Wiese angelegt wird.
BIENENVÖLKER: In unmittelbarer Nähe zum Werksstandort Ranshofen wurden 10 Bienenvölker an-
gesiedelt. In Kooperation mit der Bienenzuchtgruppe Oberösterreich-Salzburg werden diese bewirt-
schaftet und in diesem Zusammenhang die Züchtung von Varroa-resistenten Bienen unterstützt und
wissenschaftlich durch die Stiftung Arista Bee Research begleitet.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswir-
kungen und Risiken
(ESRS 2 IRO-1)
Die Auswirkungen der Aluminiumversorgung auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme, auf den
Zustand der Arten und den Zustand der Ökosysteme werden im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse für
den Standort und entlang der Lieferkette betrachtet. Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel
Wesentlichkeitsanalyse
.
Zur Ermittlung der Auswirkungen, Chancen und Risiken entlang der Lieferkette wurde eine Analyse
der Lieferkette in Hinblick auf umweltbezogene & soziale Aspekte durchgeführt, welche den Bauxit-
bergbau, die Tonerdeherstellung und die Primäraluminiumherstellung mit dem Fokus Aluminium-
elektrolyse umfasst. Dieses Dokument dient als Grundlage zur Identifikation von umweltbezogenen
sowie sozialen Auswirkungen in der Lieferkette, um darauffolgend die Bewertungen der Auswirkun-
gen, basierend auf allgemein zugänglichen Erkenntnissen – da AMAG keine direkten Geschäftsbezie-
hungen mit z.B. Bergbaubetrieben führt – durchzuführen. Aus diesem Grund ist es AMAG aktuell
auch nicht möglich, betroffene Gemeinschaften entlang der Lieferkette direkt zu konsultieren.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E4-2)
RECYCLING: Durch Recycling und das Schließen von Materialkreisläufen werden Primärrohstoffe ge-
schont, wodurch der Druck auf natürliche Ökosysteme reduziert und einem Verlust an Biodiversität
entgegengewirkt wird.
LIEFERKETTE: In den ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten wird der Schutz bestehender Öko-
systeme und die Förderung entsprechender Maßnahmen hinsichtlich Tierschutz, Biodiversität und
Bodenqualität sowie die Verhinderung schädlicher Eingriffe sowohl durch die Geschäftstätigkeit der
direkten Lieferanten als auch durch deren Lieferanten explizit eingefordert. Der allgemeine Einkaufs-
prozess für den Standort Ranshofen ist in der Einkaufsrichtlinie und in einer internen Verfahrensan-
weisung
geregelt und hat das Ziel, zum einen einkaufsspezifische Risiken zu minimieren – z.B. we-
sentliche Abhängigkeiten – und zum anderen ein verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement
auch in Hinblick auf die Biodiversität sicherzustellen. Die AMAG-Anforderungen an die Lieferkette
beinhalten Aspekte des Klimawandels sowie der Ökosysteme inkl. Biodiversität und Bodenqualität.
Weiters werden möglichst umweltschonende, energie- und ressourceneffiziente Abläufe in der Pro-
duktions- und Versorgungskette und die Minimierung direkter negativer Auswirkungen auf die Umwelt
inkl. Umweltverschmutzung sowie auch soziale Aspekte von Lieferanten eingefordert (siehe Kapitel
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
).
Maßnahmen (E4-3)
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Lieferkette sowie der Vermeidung bzw. der Minimierung von
negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und das Ökosystem erfolgt eine Bewertung wesentli-
cher Lieferanten (darunter fallen u.a. Schrott-, Primärmetall-, Walzbarren-, Legiermetalllieferanten
sowie Energielieferanten und -dienstleister). Nähere Erläuterungen finden sich im Kapitel
S2 – Ar-
beitskräfte in der Wertschöpfungskette
. Die Ergebnisse der Lieferantenbewertung sind im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
zu finden.
Durch die Verarbeitung von ASI-fähigem Material ist es möglich, AMAG-Produkte als ASI-zertifiziert
auszuweisen. Grundsätzlich wird das Vormaterial überwiegend aus einer engmaschig überwachten
Vorlieferkette bezogen. Diese Produkte bieten wiederum Kunden die Chance, verantwortungsvolle
Lieferketten von Aluminium und damit das Recycling von Schrotten und die nachhaltige Herstellung
von Aluminium zu unterstützen. Die Erläuterung der Maßnahmen sowie die Ziele zur Schrotteinsatz-
rate, zur nachhaltigen Beschaffung und zu Beschaffungsmengen finden sich im Kapitel
E5 – Kreis-
laufwirtschaft.
Ziele und Ergebnisse zum nachhaltigen Beschaffungsmanagement, welche ebenfalls
die Förderung der Biodiversität umfassen, finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft.
Maßnah-
men zur Förderung der Biodiversität am Standort Ranshofen sind im Energie- und Umweltprogramm
enthalten. Nähere Informationen zum Umweltmanagement finden sich im
Kapitel E2 – Umweltver-
schmutzung.
Biodiversität am Standort Ranshofen (Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Die Waldfläche um das Werksgelände in Ranshofen ist seit mehr als 80 Jahren im Besitz der AMAG
– in dieser Zeit haben sich die Herausforderungen der Bewirtschaftung stetig geändert. Aspekte wie
die Minimierung des Einflusses auf die Biodiversität und die nachhaltige Förderung der Biodiversität
am Standort Ranshofen sind in den Umweltleitlinien verankert. Entsprechend dem festgelegten Wald-
entwicklungsplan ist der AMAG-Wald als Wohlfahrtswald ausgewiesen. Die Nutzung zielt also auf eine
ausgleichende Wirkung des Waldes auf das Klima und den Wasserhaushalt sowie auf die Reinigung
und Erneuerung von Luft und Wasser ab. Diesbezüglich wurde in den vergangenen Jahren ein Konzept
zur ökologischen Bewirtschaftung des AMAG-Waldes entwickelt, welches sich an sechs Indikatoren
(siehe unten) orientiert:
› Totholz: Erhöhung des stehenden und liegenden Totholzanteils natürlicher Baumarten im Wald
› Altholzinseln: Erhöhung des Altholzanteils (insbesondere alte, großkronige Laub- und Biotop-
bäume)
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
› Waldstruktur: Förderung gut strukturierter, ungleichartiger, stabiler und klimafitter Mischwaldbe-
stände durch kontinuierliche Erhöhung des Anteils an heimischen Laubholzarten und seltenen
Gehölzen
› Waldränder: Förderung gut strukturierter und zonierter, gebuchteter Waldränder durch Einbrin-
gen seltener und gefährdeter Baum- und Straucharten sowie Schaffung von Buchten, Strauch-
gürteln und Waldmantelzonen
› Biotope: zur Förderung wertvoller Klein- und Feuchtlebensräume
› Förderung seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten: Einbringen seltener Baumarten
und Anlegen von Blumenwiesen am Betriebsgelände
Für den AMAG-Wald arbeitet das Unternehmen mit externen Expert:innen der Universität für Boden-
kultur Wien zusammen. Das Waldmanagement der AMAG hat sich für die Bewirtschaftung des unter-
nehmenseigenen Waldes drei Hauptziele gesetzt: Neben der Förderung der Biodiversität und Steige-
rung der Stabilität und Resilienz des Waldes sind vor allem die Förderung der Naturvermittlung und
Steigerung des Erlebniswertes zentrale Ziele der AMAG-Waldstrategie. Mit der Bewirtschaftung wird
keine Maximierung des Betriebserfolges angestrebt, sondern lediglich auf eine Kostendeckung für die
Arbeitsleistungen im Rahmen der Waldbewirtschaftung abgezielt.
Die Grünflächen am AMAG-Werksgelände Ranshofen umfassen rund 25 Hektar. Sie sind als Wiesen,
Niederschlagswasserversickerungen, Rasen und Schutzwälle angelegt. Freie Flächen werden entspre-
chend ihrer ökologischen Potenziale genutzt. Durch den Verzicht des Einsatzes von Pestiziden und
Düngemitteln wird auch ein großer Beitrag zum Schutz von Insekten geleistet. Im Rahmen der Bau-
tätigkeiten ist das Unternehmen stets bestrebt, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten
und die im Umfeld lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen.
Im Jahr 2024 wurde ein Grundstück mit einer Gesamtfläche von 45.000 m² übernommen. Davon
sind rund 23.200 m² bewaldet, 19.000 m² brachliegend, 1.600 m² als Blumenwiese und 1.200 m²
als Wildacker vorgesehen. Das Gelände des ehemaligen Umspannwerks wurde im Bereich der Um-
spanner entsiegelt und wird im Laufe des Jahres 2026 von der AMAG übernommen, wobei dort eine
Wiese angelegt wird.
BIENENVÖLKER: In unmittelbarer Nähe zum Werksstandort Ranshofen wurden 10 Bienenvölker an-
gesiedelt. In Kooperation mit der Bienenzuchtgruppe Oberösterreich-Salzburg werden diese bewirt-
schaftet und in diesem Zusammenhang die Züchtung von Varroa-resistenten Bienen unterstützt und
wissenschaftlich durch die Stiftung Arista Bee Research begleitet.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswir-
kungen und Risiken
(ESRS 2 IRO-1)
Die Auswirkungen der Aluminiumversorgung auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme, auf den
Zustand der Arten und den Zustand der Ökosysteme werden im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse für
den Standort und entlang der Lieferkette betrachtet. Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel
Wesentlichkeitsanalyse
.
Zur Ermittlung der Auswirkungen, Chancen und Risiken entlang der Lieferkette wurde eine Analyse
der Lieferkette in Hinblick auf umweltbezogene & soziale Aspekte durchgeführt, welche den Bauxit-
bergbau, die Tonerdeherstellung und die Primäraluminiumherstellung mit dem Fokus Aluminium-
elektrolyse umfasst. Dieses Dokument dient als Grundlage zur Identifikation von umweltbezogenen
sowie sozialen Auswirkungen in der Lieferkette, um darauffolgend die Bewertungen der Auswirkun-
gen, basierend auf allgemein zugänglichen Erkenntnissen – da AMAG keine direkten Geschäftsbezie-
hungen mit z.B. Bergbaubetrieben führt – durchzuführen. Aus diesem Grund ist es AMAG aktuell
auch nicht möglich, betroffene Gemeinschaften entlang der Lieferkette direkt zu konsultieren.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E4-2)
RECYCLING: Durch Recycling und das Schließen von Materialkreisläufen werden Primärrohstoffe ge-
schont, wodurch der Druck auf natürliche Ökosysteme reduziert und einem Verlust an Biodiversität
entgegengewirkt wird.
LIEFERKETTE: In den ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferanten wird der Schutz bestehender Öko-
systeme und die Förderung entsprechender Maßnahmen hinsichtlich Tierschutz, Biodiversität und
Bodenqualität sowie die Verhinderung schädlicher Eingriffe sowohl durch die Geschäftstätigkeit der
direkten Lieferanten als auch durch deren Lieferanten explizit eingefordert. Der allgemeine Einkaufs-
prozess für den Standort Ranshofen ist in der Einkaufsrichtlinie und in einer internen Verfahrensan-
weisung
geregelt und hat das Ziel, zum einen einkaufsspezifische Risiken zu minimieren – z.B. we-
sentliche Abhängigkeiten – und zum anderen ein verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement
auch in Hinblick auf die Biodiversität sicherzustellen. Die AMAG-Anforderungen an die Lieferkette
beinhalten Aspekte des Klimawandels sowie der Ökosysteme inkl. Biodiversität und Bodenqualität.
Weiters werden möglichst umweltschonende, energie- und ressourceneffiziente Abläufe in der Pro-
duktions- und Versorgungskette und die Minimierung direkter negativer Auswirkungen auf die Umwelt
inkl. Umweltverschmutzung sowie auch soziale Aspekte von Lieferanten eingefordert (siehe Kapitel
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
).
Maßnahmen (E4-3)
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Lieferkette sowie der Vermeidung bzw. der Minimierung von
negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und das Ökosystem erfolgt eine Bewertung wesentli-
cher Lieferanten (darunter fallen u.a. Schrott-, Primärmetall-, Walzbarren-, Legiermetalllieferanten
sowie Energielieferanten und -dienstleister). Nähere Erläuterungen finden sich im Kapitel
S2 – Ar-
beitskräfte in der Wertschöpfungskette
. Die Ergebnisse der Lieferantenbewertung sind im Kapitel
G1 – Unternehmensführung
zu finden.
Durch die Verarbeitung von ASI-fähigem Material ist es möglich, AMAG-Produkte als ASI-zertifiziert
auszuweisen. Grundsätzlich wird das Vormaterial überwiegend aus einer engmaschig überwachten
Vorlieferkette bezogen. Diese Produkte bieten wiederum Kunden die Chance, verantwortungsvolle
Lieferketten von Aluminium und damit das Recycling von Schrotten und die nachhaltige Herstellung
von Aluminium zu unterstützen. Die Erläuterung der Maßnahmen sowie die Ziele zur Schrotteinsatz-
rate, zur nachhaltigen Beschaffung und zu Beschaffungsmengen finden sich im Kapitel
E5 – Kreis-
laufwirtschaft.
Ziele und Ergebnisse zum nachhaltigen Beschaffungsmanagement, welche ebenfalls
die Förderung der Biodiversität umfassen, finden sich im Kapitel
E5 – Kreislaufwirtschaft.
Maßnah-
men zur Förderung der Biodiversität am Standort Ranshofen sind im Energie- und Umweltprogramm
enthalten. Nähere Informationen zum Umweltmanagement finden sich im
Kapitel E2 – Umweltver-
schmutzung.
Biodiversität am Standort Ranshofen (Angaben außerhalb der Angabepflichten im ESRS)
Die Waldfläche um das Werksgelände in Ranshofen ist seit mehr als 80 Jahren im Besitz der AMAG
– in dieser Zeit haben sich die Herausforderungen der Bewirtschaftung stetig geändert. Aspekte wie
die Minimierung des Einflusses auf die Biodiversität und die nachhaltige Förderung der Biodiversität
am Standort Ranshofen sind in den Umweltleitlinien verankert. Entsprechend dem festgelegten Wald-
entwicklungsplan ist der AMAG-Wald als Wohlfahrtswald ausgewiesen. Die Nutzung zielt also auf eine
ausgleichende Wirkung des Waldes auf das Klima und den Wasserhaushalt sowie auf die Reinigung
und Erneuerung von Luft und Wasser ab. Diesbezüglich wurde in den vergangenen Jahren ein Konzept
zur ökologischen Bewirtschaftung des AMAG-Waldes entwickelt, welches sich an sechs Indikatoren
(siehe unten) orientiert:
› Totholz: Erhöhung des stehenden und liegenden Totholzanteils natürlicher Baumarten im Wald
› Altholzinseln: Erhöhung des Altholzanteils (insbesondere alte, großkronige Laub- und Biotop-
bäume)
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr CChhaanncceenn uunndd RRiissiikkeenn
EEiiggeennsscchhaafftt &&
SSttaattuuss LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Ressourcenzuflüsse und
-nutzung
Kunden, Liefe-
ranten, Gesell-
schaft & regio-
nale Organisatio-
nen, Behörden &
Gesetzgeber
Wettbewerbsvorteil durch hohe Recyc-
lingquoten in den Produkten durch geeig-
nete Beschaffungsstrategie und Anlagen-
technik
Chance,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie, Recyc-
lingcenter Ranshofen, Einkaufsrichtlinie, Metallmanagement-
Richtlinie, Richtlinie zur Außenwirtschaft und Exportkontrolle,
Aluminium Stewardship Initiative (ASI), Verantwortungsvolles Be-
schaffungsmanagement, AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Kon-
zepte, F&E-Aktivitäten
Verschärfung des Wettbewerbs im
Schrottmarkt
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Fehlende Versorgung mit Rohmaterial,
Hilfs- und Betriebsstoffen
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Lieferantenausfall
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Rohstoffverknappung und -konflikte ent-
lang der Lieferkette
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Nicht ausreichende Schrottverfügbarkeit
aufgrund von Export von Aluminium-
schrotten bzw. Altautos
Risiko,
potenziell
nachgelagerte
Wertschöpfungs-
kette
kurzfristig
Mögliche Veränderungen des Nutzwasser-
konsens
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
mittelfristig
Ressourcenabflüsse im
Zusammenhang mit Produkten
Kunden, Liefe-
ranten, Gesell-
schaft & regio-
nale Organisatio-
nen, Behörden &
Gesetzgeber
Keine Ressourcenabflüsse, da Aluminium
zu 100% recyclebar ist
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie, Recyc-
lingcenter Ranshofen, AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Konzepte,
F&E-Aktivitäten, Überwachung der Wasserentnahme und Abwas-
serentsorgung am Standort Ranshofen
Ausfall der Abwasserentsorgung – finanzi-
elle oder Reputationsschäden
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Abfall
Haupteigentümer
& Aktionär:innen,
Kunden, Liefe-
ranten, Gesell-
schaft & regio-
nale Organisatio-
nen, Behörden &
Gesetzgeber
Verwaltungsstrafen, Sanierungsstrafen
und Reputationsschäden aufgrund
falscher Entsorgung
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie, Recyc-
lingcenter Ranshofen, AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Konzepte,
F&E-Aktivitäten
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Ressourcenzuflüsse und
-nutzung
Kunden, Lieferan-
ten, Gesellschaft
& regionale Orga-
nisationen, Behör-
den & Gesetzge-
ber
Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes
durch hohe Recyclingkompetenz
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
mittelfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie,
Recyclingcenter Ranshofen, Einkaufsrichtlinie, Metall-
management-Richtlinie, Richtlinie zur Außenwirtschaft
und Exportkontrolle, Aluminium Stewardship Initiative
(ASI), Verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement,
AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Konzepte, F&E-Aktivitä-
ten
Unterstützung von Dekarbonisierungs-
maßnahmen von Lieferanten durch die
Beschaffung von Low-Carbon-Primary
(LCP)
positiv,
potenziell
direkte
Verbindung
vorgelagerte
Lieferkette
mittelfristig
Ressourcenschonung von Wasser durch
effiziente Wassernutzung, geschlossene
Kreisläufe und Sickerwassermanagement
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Wasserverbrauch zur Herstellung von Alu-
miniumhalbzeugen und Gusslegierungen
negativ,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Ressourcenabflüsse im Zu-
sammenhang mit Produkten
Kunden, Lieferan-
ten, Gesellschaft
& regionale Orga-
nisationen, Behör-
den & Gesetzge-
ber
Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes
durch Rücknahme und Recycling von Alu-
miniumfabrikationsabfällen in einem ge-
schlossenen Kreislauf
positiv,
tatsächlich
direkte Verbin-
dung
Standort
Ranshofen
und Liefer-
kette
kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie,
Recyclingcenter Ranshofen, AMAG AL4
®
ever, Closed-
Loop-Konzepte, F&E-Aktivitäten
Aluminium kann beliebig oft ohne Quali-
tätsverlust recycelt werden
Positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
und Liefer-
kette
kurzfristig
Abfall
Haupteigentümer
& Aktionär:innen,
Kunden, Lieferan-
ten, Gesellschaft
& regionale Orga-
nisationen, Behör-
den & Gesetzge-
ber
Positiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
durch das „Zero Waste to Landfill“-
Prinzip
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, Einhaltung der Abfallhie-
rarchie, Zero Waste to Landfill-Ziel
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Ressourcenzuflüsse und
-nutzung
Kunden, Liefe-
ranten, Gesell-
schaft & regio-
nale Organisatio-
nen, Behörden &
Gesetzgeber
Wettbewerbsvorteil durch hohe Recyc-
lingquoten in den Produkten durch geeig-
nete Beschaffungsstrategie und Anlagen-
technik
Chance,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie, Recyc-
lingcenter Ranshofen, Einkaufsrichtlinie, Metallmanagement-
Richtlinie, Richtlinie zur Außenwirtschaft und Exportkontrolle,
Aluminium Stewardship Initiative (ASI), Verantwortungsvolles Be-
schaffungsmanagement, AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Kon-
zepte, F&E-Aktivitäten
Verschärfung des Wettbewerbs im
Schrottmarkt
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Fehlende Versorgung mit Rohmaterial,
Hilfs- und Betriebsstoffen
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Lieferantenausfall
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Rohstoffverknappung und -konflikte ent-
lang der Lieferkette
Risiko,
potenziell
Lieferkette kurzfristig
Nicht ausreichende Schrottverfügbarkeit
aufgrund von Export von Aluminium-
schrotten bzw. Altautos
Risiko,
potenziell
nachgelagerte
Wertschöpfungs-
kette
kurzfristig
Mögliche Veränderungen des Nutzwasser-
konsens
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
mittelfristig
Ressourcenabflüsse im
Zusammenhang mit Produkten
Kunden, Liefe-
ranten, Gesell-
schaft & regio-
nale Organisatio-
nen, Behörden &
Gesetzgeber
Keine Ressourcenabflüsse, da Aluminium
zu 100% recyclebar ist
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie, Recyc-
lingcenter Ranshofen, AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Konzepte,
F&E-Aktivitäten, Überwachung der Wasserentnahme und Abwas-
serentsorgung am Standort Ranshofen
Ausfall der Abwasserentsorgung – finanzi-
elle oder Reputationsschäden
Risiko,
potenziell
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Abfall
Haupteigentümer
& Aktionär:innen,
Kunden, Liefe-
ranten, Gesell-
schaft & regio-
nale Organisatio-
nen, Behörden &
Gesetzgeber
Verwaltungsstrafen, Sanierungsstrafen
und Reputationsschäden aufgrund
falscher Entsorgung
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie, Recyc-
lingcenter Ranshofen, AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Konzepte,
F&E-Aktivitäten
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr AAuusswwiirrkkuunnggeenn
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Ressourcenzuflüsse und
-nutzung
Kunden, Lieferan-
ten, Gesellschaft
& regionale Orga-
nisationen, Behör-
den & Gesetzge-
ber
Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes
durch hohe Recyclingkompetenz
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
mittelfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie,
Recyclingcenter Ranshofen, Einkaufsrichtlinie, Metall-
management-Richtlinie, Richtlinie zur Außenwirtschaft
und Exportkontrolle, Aluminium Stewardship Initiative
(ASI), Verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement,
AMAG AL4
®
ever, Closed-Loop-Konzepte, F&E-Aktivitä-
ten
Unterstützung von Dekarbonisierungs-
maßnahmen von Lieferanten durch die
Beschaffung von Low-Carbon-Primary
(LCP)
positiv,
potenziell
direkte
Verbindung
vorgelagerte
Lieferkette
mittelfristig
Ressourcenschonung von Wasser durch
effiziente Wassernutzung, geschlossene
Kreisläufe und Sickerwassermanagement
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Wasserverbrauch zur Herstellung von Alu-
miniumhalbzeugen und Gusslegierungen
negativ,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Standort
Ranshofen
kurzfristig
Ressourcenabflüsse im Zu-
sammenhang mit Produkten
Kunden, Lieferan-
ten, Gesellschaft
& regionale Orga-
nisationen, Behör-
den & Gesetzge-
ber
Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes
durch Rücknahme und Recycling von Alu-
miniumfabrikationsabfällen in einem ge-
schlossenen Kreislauf
positiv,
tatsächlich
direkte Verbin-
dung
Standort
Ranshofen
und Liefer-
kette
kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, AMAG-Recyclingstrategie,
Recyclingcenter Ranshofen, AMAG AL4
®
ever, Closed-
Loop-Konzepte, F&E-Aktivitäten
Aluminium kann beliebig oft ohne Quali-
tätsverlust recycelt werden
Positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
und Liefer-
kette
kurzfristig
Abfall
Haupteigentümer
& Aktionär:innen,
Kunden, Lieferan-
ten, Gesellschaft
& regionale Orga-
nisationen, Behör-
den & Gesetzge-
ber
Positiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
durch das „Zero Waste to Landfill“-
Prinzip
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
ISO 14001, Umweltleitlinien, Einhaltung der Abfallhie-
rarchie, Zero Waste to Landfill-Ziel
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
welcher am Beginn der Prozesskette verankert ist. Alle eingehenden Schrottlieferungen am Standort
Ranshofen durchlaufen eine Radioaktivitätsprüfung, bevor sie zur Probenahme und Prüfung weiter-
geleitet werden. Die Arbeitsabläufe sind in der Prüfanweisung Bemusterung festgelegt. Um Vermi-
schungen verschiedener Legierungen und damit verbundener Ansammlungen von unerwünschten Ele-
menten zu vermeiden, ist eine sortenreine Trennung essenziell. Sensorgestützte Sortieranlagen (LIBS-
und XRT-Technologie) ermöglichen es AMAG, ausgewählte Mischschrotte nach chemischen Eigen-
schaften bzw. der Zusammensetzung zu trennen. AMAG verfügt am Standort Ranshofen über eine
Vielzahl unterschiedlicher Schmelzöfen nach neuestem Stand der Technik, welche durch Automati-
sierungs- und Digitalisierungsprozesse unterstützt werden.
ROHSTOFFEINKAUF UND EINKAUFSPRINZIPIEN: Die Abteilung Beschaffung stellt den zentralen
Einkauf von Hilfs- und Betriebsstoffen, Gemeinkostenmaterialien, Investitionsgütern, Energie und
Dienstleistungen sowie die Lagerhaltung für alle Gesellschaften am Standort Ranshofen sicher und
versteht sich als zentraler Dienstleister für alle betrieblichen Abteilungen.
Davon getrennt wird die Beschaffung von Primärmetallen und Walzbarren durch AMAG metal und die
Beschaffung von Schrotten und Legiermetallen durch AMAG casting sowie AMAG metal sicherge-
stellt.
Hilfs- und Betriebsstoffe, Investitionsgüter und Dienstleistungen werden von Lieferanten bezogen,
welche in einem klar definierten Angebotsprozess ausgewählt und beauftragt werden. Spezifikationen,
Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Informationssicherheitsanforderungen sind Entschei-
dungsgrundlagen und werden durch den Bedarfsträger der Gesellschaften in Zusammenarbeit mit
dem Einkauf sichergestellt. Dabei werden im Allgemeinen Lieferanten bevorzugt, deren Management-
systeme nach ISO 9001/14001/45001 zertifiziert sind.
Die Einkaufsrichtlinie regelt den Beschaffungsprozess für den Standort Ranshofen sowie die Kompe-
tenzen der Abteilung Beschaffung, die Kompetenzen der mit dem Einkauf beauftragten Personen und
die Zusammenarbeit mit den übrigen Anforderungsstellen der AMAG-Gesellschaften.
Die Metallmanagement-Richtlinie regelt den Rohstoffhandel sowie den Umgang mit dem Alumini-
umpreisrisiko.
Die Richtlinie Außenwirtschaft und Exportkontrolle regelt die Einhaltung aller Rechtserfordernisse
des Außenwirtschaftsrechts (Compliance im grenzüberschreitenden Warenverkehr). Nähere Informa-
tionen finden sich im Kapitel
G1 – Unternehmensführung.
Die Aktivitäten von AMAG components zum Thema Rohstoffe umfassen vorrangig den Einkauf von
Halbzeugen aus Aluminium, Titan und Stahl, die über von Kunden zugelassenen Lieferanten bezogen
werden, sowie die Bereitstellung von sortenreinen Bearbeitungsschrotten zum Recycling. Die AMAG
components-Standorte verantworten das Beschaffungsmanagement eigenständig und führen regel-
mäßig Lieferantenaudits durch.
AMAG setzt sich für eine umweltfreundliche Produktion, ein verantwortungsvolles Ressourcenma-
nagement und soziale Verantwortung für den Standort und entlang der Lieferkette ein, was sich in
der Mitgliedschaft bei Aluminium Stewardship Initiativ (ASI) widerspiegelt. Integrität und Verläss-
lichkeit aller Beteiligten wird in den Geschäftsbeziehungen als zentrale Voraussetzung für nachhalti-
ges Wirtschaften betrachtet, dementsprechend wird von allen Geschäftspartnern erwartet, dass diese
der Verantwortung nachkommen, indem sie die zentralen Grundsätze des Unternehmens in ihrer ei-
genen Geschäftspraktik aktiv unterstützen.
Die Verantwortung sowie die Anforderungen zur Umsetzung und Einhaltung dieser freiwilligen Ver-
pflichtungen sind in den Verfahrensanweisungen „Umsetzung des ASI Performance Standards“,
„Umsetzung des ASI Chain of Custody Standards“ sowie „ASI-bezogene Kommunikation“ festgelegt.
Regelmäßige Jour-Fixe-Termine sowie interne Audits stellen den interdisziplinären Austausch zwi-
schen den Fachabteilungen und die Einhaltung der Verpflichtungen sicher.
REGIONALE BESCHAFFUNG: Bei gleicher Qualität und gleichem Preis wird für den Standort Rans-
hofen den lokalen Lieferanten aus Oberösterreich bzw. dem Innviertel der Vorzug gegeben, um die
lokale Wertschöpfung zu fördern.
WASSERVERSORGUNG: Der Standort Ranshofen befindet sich über einem Grundwasserkörper, des-
sen Wasser mit rund 20 bis 40 l/Sek. (bezogen auf eine Breite von 100 m) unter dem Werksgelände
Richtung Enknach und Inn abfließt. Die Wasserversorgung am Standort Ranshofen erfolgt über drei
Wasserwerke. Wasserwerk 1 und 3 dienen der Nutzwasserbereitstellung und Wasserwerk 2 der Trink-
wasserversorgung gemeinsam mit der Stadtgemeinde Braunau. Die Wasserentsorgung erfolgt über
unterschiedliche Kanalsysteme (Regenwasserkanal, betrieblicher Schmutzwasserkanal und Kanal für
häusliche Abwässer) und Sickerwasserbecken am Werksgelände. Das Kühlwasser wird größtenteils im
Kreislauf geführt.
Die Nutz- und Trinkwasserversorgung am Standort Ranshofen erfolgt auf Basis einer wasserrechtli-
chen Genehmigung durch die Behörde. Die erlaubte Nutzwasserverwendung sowie die zulässigen
Einleitemengen in den Kanal sind entsprechend der für AMAG festgelegten Mengen begrenzt und
werden überwacht. Darüber hinaus erfolgt ebenso eine Messung des Grundwasserspiegels.
Die Wasserentnahme erfolgt gemäß folgenden Prinzipien
:
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Die AMAG Austria Metall AG konzentriert sich seit vielen Jahren auf die ressourcenschonende Pro-
duktion von Aluminium und bekennt sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen,
zum Aluminium-Recycling, zur nachhaltigen Beschaffung von Vormaterialien und zur Schließung von
Materialkreisläufen. Prozess- und Produktinnovationen sowie der strategische Schwerpunkt im Be-
reich Recycling sind seit mehr als vier Jahrzehnten die wirtschaftliche Basis des Unternehmens.
AMAG arbeitet nach dem „Alloy-to-alloy“-Recycling-Prinzip. Das bedeutet, dass – sofern möglich –
das rezyklierte Material wieder die gleiche bzw. eine sehr ähnliche Zusammensetzung wie das Ein-
gangsmaterial aufweisen soll, um damit wieder dem ursprünglichen Anwendungszweck zugeführt wer-
den zu können.
In Zusammenarbeit mit Kunden setzt die AMAG auf recyclingfreundliche Legierungen sowie die Rück-
nahme und das Recycling von Aluminiumfabrikationsabfällen in einem geschlossenen Kreislauf (sog.
„Closed Loop-Recycling“).
Die Recyclingstrategie ist integraler Bestandteil der AMAG-Geschäftsstrategie und berücksichtigt die
aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen
(ESRS 2 IRO-1)
Die Feststellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt im Zuge der Wesent-
lichkeitsanalyse. Interessierte Gruppen werden im Zuge des Stakeholdermanagements einbezogen.
Detaillierte Angaben finden sich in den Kapiteln
Stakeholdermanagement
und
Wesentlichkeitsana-
lyse
. AMAG als Recyclingunternehmen hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit sowie seines Beschaf-
fungsmanagements kein erhöhtes Risiko bei einem Verbleib im „Business-as-usual“-Szenario.
Der möglichst effiziente und verantwortungsvolle Einsatz von Ressourcen, die Kernkompetenz Recyc-
ling und die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Closed-Loop-Konzepten bilden die Basis des un-
ternehmerischen Handelns. AMAG setzt im Rohstoffeinsatz am Produktionsstandort Ranshofen auf
75 bis 80 % Schrott (inkl. Kreislaufschrott) im Durchschnitt über alle Produkte und leistet damit
einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes.
Im Zuge des Umweltmanagements an den Produktionsstandorten in Ranshofen, Karlsruhe und Über-
see am Chiemsee erfolgt eine detaillierte Betrachtung der Chancen, Risiken und Auswirkungen im
Bereich Abfall und Ressourcenmanagement inkl. Wasserverbrauch. Eine hohe Recyclingkompetenz,
insbesondere bei stärker verunreinigten Schrotten, sowie anwendungsorientierte Forschung und Ent-
wicklung bilden dabei die Basis für die Innovation nachhaltiger Produkte. Durch das Recycling von
Aluminium lassen sich gegenüber der Primäraluminiumerzeugung bis zu 95 % der Energie einsparen.
Dies bringt nicht nur einen ökologischen Vorteil, sondern liefert auch einen wesentlichen Beitrag zu
Reduktion von Treibhausgasemissionen. Als weitere Chance findet sich z.B. die hohe Recyclingfähig-
keit von Aluminium. Ein positiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet die AMAG unter anderem
durch das „Zero Waste to Landfill“-Prinzip.
Der Einsatz von Primäraluminium und externen Walzbarren mit, wenn erforderlich, einem niedrigen
CO
2
-Fußabdruck, kombiniert mit einem Rezyklatgehalt sowie einer ressourcenschonenden Produktion
sind der Schlüssel für die Herstellung von Guss- und Walzprodukten mit einem garantiert niedrigen
Fußabdruck. Die Erfüllung der Anforderungen für die Berechnung des CO
2
-Fußabdruckes gemäß
ISO 14067 wurde von einer unabhängigen Stelle verifiziert. Weitere Informationen finden sich im
Kapitel
E1 – Klimawandel
.
Verschärfungen der Gesetzeslage sowie Markt- und Technologieentwicklungen werden im Risikoma-
nagement abgebildet. Durch die Betrachtung der Rohstoffversorgung der Standorte erfolgt eine Ab-
leitung der Risiken und Chancen entlang der Lieferkette.
Als Grundlage für die Bewertung dienen die Ergebnisse der Kontextanalyse, die Ermittlungen der
Umweltaspekte und -auswirkungen aus dem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 sowie das
AMAG-Risikomanagement.
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen werden im AMAG-
Risikomanagement abgebildet.
(ESRS E5-6)
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E5-1)
Die Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungskette ist Teil der Un-
ternehmenspolitik. Der Erhalt von nicht erneuerbaren Ressourcen für künftige Generationen hat für
AMAG höchste Priorität. Das Unternehmen setzt auf ein breites Lieferantenportfolio. Durch z.B. Rah-
menverträge mit professionellen Metallhändlern in langjähriger Geschäftsbeziehung und größeren
Entfallstellen sowie durch internationale Streuung der Bezugsquellen wird das Versorgungsrisiko mi-
nimiert.
Die nachhaltige Beschaffung und Nutzung von erneuerbaren Rohstoffen ist bei AMAG vorrangig bei
Verpackungsmaterialien wie Papier und Holzplatten relevant und wird im Zuge des Umweltmanage-
ments behandelt.
RECYCLINGCENTER RANSHOFEN: Der Anlagenpark, welcher mit modernsten Technologien zur Me-
tallanalyse, Trennung und Sortierung ausgestattet ist, leistet für das Erreichen der Recycling-Ziele
einen zentralen Beitrag. Die Schrottbemusterung ist einer der wichtigsten Unterstützungsprozesse,
Seite 68 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
welcher am Beginn der Prozesskette verankert ist. Alle eingehenden Schrottlieferungen am Standort
Ranshofen durchlaufen eine Radioaktivitätsprüfung, bevor sie zur Probenahme und Prüfung weiter-
geleitet werden. Die Arbeitsabläufe sind in der Prüfanweisung Bemusterung festgelegt. Um Vermi-
schungen verschiedener Legierungen und damit verbundener Ansammlungen von unerwünschten Ele-
menten zu vermeiden, ist eine sortenreine Trennung essenziell. Sensorgestützte Sortieranlagen (LIBS-
und XRT-Technologie) ermöglichen es AMAG, ausgewählte Mischschrotte nach chemischen Eigen-
schaften bzw. der Zusammensetzung zu trennen. AMAG verfügt am Standort Ranshofen über eine
Vielzahl unterschiedlicher Schmelzöfen nach neuestem Stand der Technik, welche durch Automati-
sierungs- und Digitalisierungsprozesse unterstützt werden.
ROHSTOFFEINKAUF UND EINKAUFSPRINZIPIEN: Die Abteilung Beschaffung stellt den zentralen
Einkauf von Hilfs- und Betriebsstoffen, Gemeinkostenmaterialien, Investitionsgütern, Energie und
Dienstleistungen sowie die Lagerhaltung für alle Gesellschaften am Standort Ranshofen sicher und
versteht sich als zentraler Dienstleister für alle betrieblichen Abteilungen.
Davon getrennt wird die Beschaffung von Primärmetallen und Walzbarren durch AMAG metal und die
Beschaffung von Schrotten und Legiermetallen durch AMAG casting sowie AMAG metal sicherge-
stellt.
Hilfs- und Betriebsstoffe, Investitionsgüter und Dienstleistungen werden von Lieferanten bezogen,
welche in einem klar definierten Angebotsprozess ausgewählt und beauftragt werden. Spezifikationen,
Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Informationssicherheitsanforderungen sind Entschei-
dungsgrundlagen und werden durch den Bedarfsträger der Gesellschaften in Zusammenarbeit mit
dem Einkauf sichergestellt. Dabei werden im Allgemeinen Lieferanten bevorzugt, deren Management-
systeme nach ISO 9001/14001/45001 zertifiziert sind.
Die Einkaufsrichtlinie regelt den Beschaffungsprozess für den Standort Ranshofen sowie die Kompe-
tenzen der Abteilung Beschaffung, die Kompetenzen der mit dem Einkauf beauftragten Personen und
die Zusammenarbeit mit den übrigen Anforderungsstellen der AMAG-Gesellschaften.
Die Metallmanagement-Richtlinie regelt den Rohstoffhandel sowie den Umgang mit dem Alumini-
umpreisrisiko.
Die Richtlinie Außenwirtschaft und Exportkontrolle regelt die Einhaltung aller Rechtserfordernisse
des Außenwirtschaftsrechts (Compliance im grenzüberschreitenden Warenverkehr). Nähere Informa-
tionen finden sich im Kapitel
G1 – Unternehmensführung.
Die Aktivitäten von AMAG components zum Thema Rohstoffe umfassen vorrangig den Einkauf von
Halbzeugen aus Aluminium, Titan und Stahl, die über von Kunden zugelassenen Lieferanten bezogen
werden, sowie die Bereitstellung von sortenreinen Bearbeitungsschrotten zum Recycling. Die AMAG
components-Standorte verantworten das Beschaffungsmanagement eigenständig und führen regel-
mäßig Lieferantenaudits durch.
AMAG setzt sich für eine umweltfreundliche Produktion, ein verantwortungsvolles Ressourcenma-
nagement und soziale Verantwortung für den Standort und entlang der Lieferkette ein, was sich in
der Mitgliedschaft bei Aluminium Stewardship Initiativ (ASI) widerspiegelt. Integrität und Verläss-
lichkeit aller Beteiligten wird in den Geschäftsbeziehungen als zentrale Voraussetzung für nachhalti-
ges Wirtschaften betrachtet, dementsprechend wird von allen Geschäftspartnern erwartet, dass diese
der Verantwortung nachkommen, indem sie die zentralen Grundsätze des Unternehmens in ihrer ei-
genen Geschäftspraktik aktiv unterstützen.
Die Verantwortung sowie die Anforderungen zur Umsetzung und Einhaltung dieser freiwilligen Ver-
pflichtungen sind in den Verfahrensanweisungen „Umsetzung des ASI Performance Standards“,
„Umsetzung des ASI Chain of Custody Standards“ sowie „ASI-bezogene Kommunikation“ festgelegt.
Regelmäßige Jour-Fixe-Termine sowie interne Audits stellen den interdisziplinären Austausch zwi-
schen den Fachabteilungen und die Einhaltung der Verpflichtungen sicher.
REGIONALE BESCHAFFUNG: Bei gleicher Qualität und gleichem Preis wird für den Standort Rans-
hofen den lokalen Lieferanten aus Oberösterreich bzw. dem Innviertel der Vorzug gegeben, um die
lokale Wertschöpfung zu fördern.
WASSERVERSORGUNG: Der Standort Ranshofen befindet sich über einem Grundwasserkörper, des-
sen Wasser mit rund 20 bis 40 l/Sek. (bezogen auf eine Breite von 100 m) unter dem Werksgelände
Richtung Enknach und Inn abfließt. Die Wasserversorgung am Standort Ranshofen erfolgt über drei
Wasserwerke. Wasserwerk 1 und 3 dienen der Nutzwasserbereitstellung und Wasserwerk 2 der Trink-
wasserversorgung gemeinsam mit der Stadtgemeinde Braunau. Die Wasserentsorgung erfolgt über
unterschiedliche Kanalsysteme (Regenwasserkanal, betrieblicher Schmutzwasserkanal und Kanal für
häusliche Abwässer) und Sickerwasserbecken am Werksgelände. Das Kühlwasser wird größtenteils im
Kreislauf geführt.
Die Nutz- und Trinkwasserversorgung am Standort Ranshofen erfolgt auf Basis einer wasserrechtli-
chen Genehmigung durch die Behörde. Die erlaubte Nutzwasserverwendung sowie die zulässigen
Einleitemengen in den Kanal sind entsprechend der für AMAG festgelegten Mengen begrenzt und
werden überwacht. Darüber hinaus erfolgt ebenso eine Messung des Grundwasserspiegels.
Die Wasserentnahme erfolgt gemäß folgenden Prinzipien
:
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Die AMAG Austria Metall AG konzentriert sich seit vielen Jahren auf die ressourcenschonende Pro-
duktion von Aluminium und bekennt sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen,
zum Aluminium-Recycling, zur nachhaltigen Beschaffung von Vormaterialien und zur Schließung von
Materialkreisläufen. Prozess- und Produktinnovationen sowie der strategische Schwerpunkt im Be-
reich Recycling sind seit mehr als vier Jahrzehnten die wirtschaftliche Basis des Unternehmens.
AMAG arbeitet nach dem „Alloy-to-alloy“-Recycling-Prinzip. Das bedeutet, dass – sofern möglich –
das rezyklierte Material wieder die gleiche bzw. eine sehr ähnliche Zusammensetzung wie das Ein-
gangsmaterial aufweisen soll, um damit wieder dem ursprünglichen Anwendungszweck zugeführt wer-
den zu können.
In Zusammenarbeit mit Kunden setzt die AMAG auf recyclingfreundliche Legierungen sowie die Rück-
nahme und das Recycling von Aluminiumfabrikationsabfällen in einem geschlossenen Kreislauf (sog.
„Closed Loop-Recycling“).
Die Recyclingstrategie ist integraler Bestandteil der AMAG-Geschäftsstrategie und berücksichtigt die
aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen
(ESRS 2 IRO-1)
Die Feststellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt im Zuge der Wesent-
lichkeitsanalyse. Interessierte Gruppen werden im Zuge des Stakeholdermanagements einbezogen.
Detaillierte Angaben finden sich in den Kapiteln
Stakeholdermanagement
und
Wesentlichkeitsana-
lyse
. AMAG als Recyclingunternehmen hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit sowie seines Beschaf-
fungsmanagements kein erhöhtes Risiko bei einem Verbleib im „Business-as-usual“-Szenario.
Der möglichst effiziente und verantwortungsvolle Einsatz von Ressourcen, die Kernkompetenz Recyc-
ling und die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Closed-Loop-Konzepten bilden die Basis des un-
ternehmerischen Handelns. AMAG setzt im Rohstoffeinsatz am Produktionsstandort Ranshofen auf
75 bis 80 % Schrott (inkl. Kreislaufschrott) im Durchschnitt über alle Produkte und leistet damit
einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Primärrohstoffeinsatzes.
Im Zuge des Umweltmanagements an den Produktionsstandorten in Ranshofen, Karlsruhe und Über-
see am Chiemsee erfolgt eine detaillierte Betrachtung der Chancen, Risiken und Auswirkungen im
Bereich Abfall und Ressourcenmanagement inkl. Wasserverbrauch. Eine hohe Recyclingkompetenz,
insbesondere bei stärker verunreinigten Schrotten, sowie anwendungsorientierte Forschung und Ent-
wicklung bilden dabei die Basis für die Innovation nachhaltiger Produkte. Durch das Recycling von
Aluminium lassen sich gegenüber der Primäraluminiumerzeugung bis zu 95 % der Energie einsparen.
Dies bringt nicht nur einen ökologischen Vorteil, sondern liefert auch einen wesentlichen Beitrag zu
Reduktion von Treibhausgasemissionen. Als weitere Chance findet sich z.B. die hohe Recyclingfähig-
keit von Aluminium. Ein positiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet die AMAG unter anderem
durch das „Zero Waste to Landfill“-Prinzip.
Der Einsatz von Primäraluminium und externen Walzbarren mit, wenn erforderlich, einem niedrigen
CO
2
-Fußabdruck, kombiniert mit einem Rezyklatgehalt sowie einer ressourcenschonenden Produktion
sind der Schlüssel für die Herstellung von Guss- und Walzprodukten mit einem garantiert niedrigen
Fußabdruck. Die Erfüllung der Anforderungen für die Berechnung des CO
2
-Fußabdruckes gemäß
ISO 14067 wurde von einer unabhängigen Stelle verifiziert. Weitere Informationen finden sich im
Kapitel
E1 – Klimawandel
.
Verschärfungen der Gesetzeslage sowie Markt- und Technologieentwicklungen werden im Risikoma-
nagement abgebildet. Durch die Betrachtung der Rohstoffversorgung der Standorte erfolgt eine Ab-
leitung der Risiken und Chancen entlang der Lieferkette.
Als Grundlage für die Bewertung dienen die Ergebnisse der Kontextanalyse, die Ermittlungen der
Umweltaspekte und -auswirkungen aus dem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 sowie das
AMAG-Risikomanagement.
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen werden im AMAG-
Risikomanagement abgebildet.
(ESRS E5-6)
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS E5-1)
Die Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungskette ist Teil der Un-
ternehmenspolitik. Der Erhalt von nicht erneuerbaren Ressourcen für künftige Generationen hat für
AMAG höchste Priorität. Das Unternehmen setzt auf ein breites Lieferantenportfolio. Durch z.B. Rah-
menverträge mit professionellen Metallhändlern in langjähriger Geschäftsbeziehung und größeren
Entfallstellen sowie durch internationale Streuung der Bezugsquellen wird das Versorgungsrisiko mi-
nimiert.
Die nachhaltige Beschaffung und Nutzung von erneuerbaren Rohstoffen ist bei AMAG vorrangig bei
Verpackungsmaterialien wie Papier und Holzplatten relevant und wird im Zuge des Umweltmanage-
ments behandelt.
RECYCLINGCENTER RANSHOFEN: Der Anlagenpark, welcher mit modernsten Technologien zur Me-
tallanalyse, Trennung und Sortierung ausgestattet ist, leistet für das Erreichen der Recycling-Ziele
einen zentralen Beitrag. Die Schrottbemusterung ist einer der wichtigsten Unterstützungsprozesse,
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Maßnahmen (ESRS E5-2)
AMAG konzentriert sich seit Jahrzehnten auf die verantwortungsvolle und ressourcenschonende Pro-
duktion von Aluminium. Durch das Engagement in maßgeblichen Initiativen und Verbänden (siehe in
Kapitel
G1
, Abschnitt
Mitgliedschaften in Organisationen und Verbänden
) wie etwa European Alumi-
nium (EA) oder Aluminium Deutschland (AD) sowie dem Verein deutscher Metallhändler und Recycler
(VDM) leistet AMAG wertvolle Beiträge zur Definition und Umsetzung nachhaltiger Standards in der
Rohstoffbeschaffung in der Aluminiumindustrie. Darüber hinaus erfolgt die Einhaltung und Umset-
zung aller gesetzlichen Vorschriften sowie die stetige Verfolgung der rechtlichen Entwicklungen durch
die Abteilung Managementsysteme. Die Maßnahmen im Bereich
E5 – Ressourcennutzung und Kreis-
laufwirtschaft
werden aus den Mitteln des laufenden Betriebs finanziert. Konkrete Projekte werden
im Zuge der Budgetplanung berücksichtigt.
AMAG Ranshofen kauft unter anderem ASI-fähiges Material, also Primäraluminium bzw.
Walzbarren, und ASI-fähige Schrotte von ihren Vorlieferanten zu. Als ASI-fähige Schrotte gelten so-
genannte „Post-Consumer“-Schrotte, d.h. Schrotte, die bereits vom Endverbraucher genutzt wurden
bzw. ihrem gedachten Zweck gedient haben (beispielsweise gebrauchte Felgen, Aluminiumschrott
aus Altautos, benutzte Aluminiumverpackungen) sowie Aluminiumkrätze. Durch die Verarbeitung von
zertifiziertem Material aus einer engmaschig überwachten Vorlieferkette ist es möglich, Produkte als
ASI-zertifiziert auszuweisen. Diese Produkte bieten wiederum Kunden die Chance, verantwortungs-
volle Lieferketten von Aluminium und damit das Recycling von Schrotten und die nachhaltige Her-
stellung von Aluminium zu unterstützen.
Die Produktionsstandorte der AMAG components leisten durch die sortenreine Trennung ihrer Bear-
beitungsrückstände wie z.B. Späne einen zentralen Beitrag zum Schließen der AMAG-Kreisläufe.
AMAG-PRIMÄRALUMINIUM: Der CO
2
-Fußabdruck einer Aluminiumelektrolyse wird maßgeblich von
der Energiequelle beeinflusst. Während der Einsatz von Strom aus Kohle oder Gas zu hohen CO
2
-
Emissionen führt, kann in der Elektrolyse Alouette zur Gänze auf erneuerbaren Strom aus Wasserkraft
zurückgegriffen werden, wodurch nahezu keine energiebedingten CO
2
-Emissionen entstehen. Durch
den hohen Wirkungsgrad der Anlagen und laufende Optimierungen werden die CO
2
-Emissionen zu-
dem geringgehalten. Die Emissionen des Primäraluminiums mit dem AMAG AL4
®
ever-Zertifikat lie-
gen bei maximal 4 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium. Im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von
14,4 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium (Quelle: IA) entspricht dies einer Einsparung an Treibhaus-
gasemissionen von mehr als 70 Prozent. Die Verifizierung des CO
2
-Fußabruckes gemäß ISO 14067
für das AMAG-Primäraluminium von ≤ 4 t CO
2
durch LRQA konnte 2024 erfolgreich abgeschlossen
werden, die Zertifizierung ist nach wie vor gültig.
CLOSED-LOOP: Aluminium ist in der Theorie zu 100 % ohne Qualitätsverlust recycelbar, wodurch
sich die Nutzungsdauer des Materials verlängert. Zur Ausweitung ressourcenschonender Closed-Loop-
Beziehungen werden laufend Gespräche geführt und Verträge mit Kunden abgeschlossen bzw. beste-
hende Verträge verlängert. Weitere Potenziale werden laufend ermittelt. Durch diese Kooperationen
ist zum einen für den Kunden die stoffliche Verwertung des Aluminiums in hoher Qualität sicherge-
stellt und zum anderen führt die Rücklieferung von Schrotten zur Schließung der Materialkreisläufe.
Darüber hinaus setzt AMAG zur strategischen Rohstoffsicherung weiter auf ein breites Lieferanten-
portfolio und ist im stetigen Austausch mit Geschäftspartnern.
ERWEITERUNG DER KAPAZITÄT DER SORTIERANLAGEN: Um das steigende Angebot an Misch-
schrotten künftig noch besser nutzen zu können, hat AMAG die Recyclingkapazitäten und Kompeten-
zen im Bereich der Schrottsortierung weiter ausgedehnt. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet,
um die Versorgung mit Vormaterial für hochwertige Legierungen sicherzustellen.
FORSCHUNGSPROJEKTE: Im Zuge des Forschungsprojektes „SMA²RT“ (Simulation, Messung und
Automation von Aluminium-Recycling-Technologien) wurde der Energieverbrauch der Schmelzöfen
durch die effiziente Nutzung der eingesetzten Schrotte basierend auf den Abgaswerten reduziert so-
wie die Steigerung des Einsatzes von sekundären Rohstoffen mit organischen Anhaftungen optimiert.
Eine umfassende Charakterisierung von Schrotten mit organischen Anhaftungen sowie die Entwick-
lung einer neuen Auswertungsmethodik als Basis für automatische Schmelzprogramme wird im For-
schungsprojekt „SCRA
d
P“ (Schrottcharakterisierung für Recycling-, Automatisierungs- und Digitali-
sierungsprozesse) untersucht. Die Inbetriebnahme des Bemusterungsofens sowie die systemtechni-
sche Anbindung ist abgeschlossen und wird schrittweise in den Produktionsprozess implementiert.
Projekt „ART“ (Aluminium Recycling Technology): Projektziel ist die Einführung neuer Stoffströme
für das Recycling zur Erweiterung der Vormaterialbasis und Sicherung der wirtschaftlichen Schrott-
versorgung für die Gießerei.
Um zukünftigen Anforderungen beispielsweise im Automobilbereich gerecht zu werden, ist eine Wei-
terentwicklung der bestehenden Materialgrenzen ein zentraler Schritt. Mit dem Projekt „SORA II“
(Science of recycling alloys II) soll an einem verstärkten Einsatz gut verfügbarer und für Upcycling
geeigneter Rohstoffe geforscht und dadurch die Recycingkompetenz der AMAG weiter ausgebaut wer-
den.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
› Wasser kann grundsätzlich direkt ohne chemische Aufbereitung und ohne Transport über große
Distanzen am AMAG-Standort Ranshofen verwendet werden.
› Die Entnahme von Trinkwasser erfolgt ausschließlich zum Zweck der Trinkwasserversorgung und
für die sanitäre Verwendung. Das anfallende Schmutzwasser wird über einen häuslichen Schmutz-
wasserkanal der Kläranlage Braunau zugeführt. Darüber hinaus ist die Löschwasserversorgung
(z.B. Hydranten) am Trinkwassernetz angeschlossen.
› Aus Gründen der Hygiene werden Trinkwasserleitungen, welche einen geringen Durchfluss haben,
regelmäßig gespült. Darüber hinaus werden Anlagenteile gereinigt und der regelmäßige
Wasseraustausch im Wasserturm für Trinkwasser sichergestellt. Soweit technisch möglich, werden
diese Wässer als Nutzwasser den AMAG-Prozessen zugeführt.
› Ein Großteil des entnommenen Nutzwassers wird zum Kühlen im Zuge der Gieß- , Walz- und
Wärmebehandlungsprozesse verwendet und kann gemäß festgelegten Parametern gemeinsam mit
einem Teil des Regenwassers unbelastet in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Ein großer
Teil der Anlagen ist bereits mit Kühlwasserkreisläufen zur Nutzwasserreduktion ausgestattet, neue
Anlagen werden nur mehr auf diese Weise ausgeführt.
› Durch Sickermulden wird das durch die Bodenschicht gefilterte Regenwasser wieder direkt dem
Grundwasserkörper zugeführt. Sie tragen deshalb maßgeblich zum Erhalt eines natürlichen
Wasserkreislaufes bei. Dazu wurden am Werksgelände zahlreiche Sickerbecken und Sickermulden
errichtet, welche laufend gewartet werden. Die kontrollierte Niederschlagsrückhaltung in den
Versickerungsbecken reduziert zudem das Hochwasserrisiko und leistet einen positiven Beitrag
zur Grundwasserneubildung am Standort. Zusätzlich werden örtliche Kanalanlagen entlastet.
Damit die ordnungsgemäße Funktion der Becken und Mulden nachgewiesen und eine Verunrei-
nigung des Bodens ausgeschlossen werden können, werden regelmäßig Bodenproben gezogen
und von einem zertifizierten externen Dienstleister auf eine Vielzahl an Parametern untersucht.
› Ein sehr geringer Anteil des verwendeten Wassers wird gemäß prozesstechnischen Anforderungen
chemisch belastet. Diese betrieblichen Abwässer werden in Abwasserbehandlungsanlagen aufbe-
reitet. Die Ableitung erfolgt in den betrieblichen Schmutzwasserkanal und wird durch Messungen
der Parameter (Menge, Leitfähigkeit, pH-Wert etc.) laufend überwacht. Bei Messwertüberschrei-
tungen wird das Wasser automatisch in ein separates Becken geleitet und gelangt von dort zur
Entsorgung. Zusätzlich zur kontinuierlichen Messung über Sonden werden die
Abwasserproben im Zuge von zertifizierten Überwachungen von internen und externen Laboren
auf eine Vielzahl an Parametern regelmäßig untersucht.
Die Wasserversorgung und -entsorgung sowie die Überwachung der Wasserentnahme und Abwasser-
entsorgung am Standort Ranshofen erfolgen durch die AMAG service. Die Verantwortung zur Einhal-
tung der Grenzwerte ist bei der Geschäftsführung sowie bei den einleitenden Betrieben im Rahmen
von Indirekteinleiterverträgen verankert.
An den Standorten Karlsruhe und Übersee am Chiemsee erfolgt die Wasserversorgung über die städ-
tische Wasserwirtschaft sowie am Standort Übersee zusätzlich über einen eigenen Brunnen. Die Was-
serentsorgung erfolgt über kommunale Kläranlagen.
ABFALLHIERARCHIE: Die AMAG verpflichtet sich zu einer umweltgerechten Abfallwirtschaft. Ein
besonderes Augenmerk liegt bei der Einhaltung der Abfallhierarchie, insbesondere wird auf die Ab-
fallvermeidung und auf die gesetzeskonforme Entsorgung gefährlicher Abfälle (Altöl, Emulsionen,
Werkstättenabfälle, Filterstaub usw.) gelegt. An allen Standorten gilt ausschließlich der Ansatz: Ver-
meidung VOR Verwertung VOR Entsorgung. Die AMAG verfolgt somit das Zero Waste to Landfill-Ziel.
ABFALL- UND RESSOURCENMANAGEMENT INKL. WASSER: Der verantwortungsvolle Umgang mit
Rohstoffen und Wasser sowie die Reduktion von Abfällen ist Teil des betrieblichen Umweltschutzes,
welcher in organisatorischer Verantwortung in der Abteilung Managementsysteme verankert ist. Ab-
fälle werden am Standort Ranshofen lückenlos nach Abfallart und mengenmäßig zum Zweck der
Nachvollziehbarkeit laut Abfallnachweisverordnung erfasst. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-
gen werden die Abfälle an den Standorten Ranshofen, Karlsruhe und Übersee (D) an konzessionierte
Unternehmen zur Entsorgung und Behandlung übergeben. Für AMAG components (Karlsruhe und
Übersee am Chiemsee) erfolgt die Abholung der Abfälle durch lokale Entsorgungsunternehmen. Die
Reduktion und Wiederverwertung von Abfällen sowie die Reduktion von Wasserverwendung ist in den
Umweltleitlinien festgehalten.
Eine interne Verfahrensanweisung regelt das Abfallmanagement (ausgenommen Aluminiumschrotte)
in der Produktion sowie im Verwaltungsbereich und gilt verbindlich für alle Gesellschaften der AMAG
am Standort Ranshofen. Für das betriebliche Sammeln und die Behandlung von gefährlichen Abfällen
sind abfallrechtliche Geschäftsführer:innen bestellt, für nicht gefährliche Abfälle sind verantwortliche
Personen benannt.
Für die Überwachung der Einhaltung des Abfallrechts tragen die Geschäftsführungen der Gesellschaf-
ten Verantwortung, diese werden durch die Umweltbeauftragten und zusätzlich am Standort Rans-
hofen durch die Abfallbeauftragten fachlich unterstützt.
Die zentrale Abfalllogistik am Standort Ranshofen erfolgt durch AMAG service, welche auch das im
Jahr 2021 neu errichtete Abfallzwischenlager betreibt. Dort erfolgen die zentrale Sammlung und die
digitale Erfassung des Abfalls nach Art, Menge und Herkunft sowie Verbleib. Die Entsorgung festge-
legter Abfallströme, wie z.B. Filterstäube, Emulsionen und Salzschlacke, erfolgt direkt über die Ge-
sellschaften.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Maßnahmen (ESRS E5-2)
AMAG konzentriert sich seit Jahrzehnten auf die verantwortungsvolle und ressourcenschonende Pro-
duktion von Aluminium. Durch das Engagement in maßgeblichen Initiativen und Verbänden (siehe in
Kapitel
G1
, Abschnitt
Mitgliedschaften in Organisationen und Verbänden
) wie etwa European Alumi-
nium (EA) oder Aluminium Deutschland (AD) sowie dem Verein deutscher Metallhändler und Recycler
(VDM) leistet AMAG wertvolle Beiträge zur Definition und Umsetzung nachhaltiger Standards in der
Rohstoffbeschaffung in der Aluminiumindustrie. Darüber hinaus erfolgt die Einhaltung und Umset-
zung aller gesetzlichen Vorschriften sowie die stetige Verfolgung der rechtlichen Entwicklungen durch
die Abteilung Managementsysteme. Die Maßnahmen im Bereich
E5 – Ressourcennutzung und Kreis-
laufwirtschaft
werden aus den Mitteln des laufenden Betriebs finanziert. Konkrete Projekte werden
im Zuge der Budgetplanung berücksichtigt.
AMAG Ranshofen kauft unter anderem ASI-fähiges Material, also Primäraluminium bzw.
Walzbarren, und ASI-fähige Schrotte von ihren Vorlieferanten zu. Als ASI-fähige Schrotte gelten so-
genannte „Post-Consumer“-Schrotte, d.h. Schrotte, die bereits vom Endverbraucher genutzt wurden
bzw. ihrem gedachten Zweck gedient haben (beispielsweise gebrauchte Felgen, Aluminiumschrott
aus Altautos, benutzte Aluminiumverpackungen) sowie Aluminiumkrätze. Durch die Verarbeitung von
zertifiziertem Material aus einer engmaschig überwachten Vorlieferkette ist es möglich, Produkte als
ASI-zertifiziert auszuweisen. Diese Produkte bieten wiederum Kunden die Chance, verantwortungs-
volle Lieferketten von Aluminium und damit das Recycling von Schrotten und die nachhaltige Her-
stellung von Aluminium zu unterstützen.
Die Produktionsstandorte der AMAG components leisten durch die sortenreine Trennung ihrer Bear-
beitungsrückstände wie z.B. Späne einen zentralen Beitrag zum Schließen der AMAG-Kreisläufe.
AMAG-PRIMÄRALUMINIUM: Der CO
2
-Fußabdruck einer Aluminiumelektrolyse wird maßgeblich von
der Energiequelle beeinflusst. Während der Einsatz von Strom aus Kohle oder Gas zu hohen CO
2
-
Emissionen führt, kann in der Elektrolyse Alouette zur Gänze auf erneuerbaren Strom aus Wasserkraft
zurückgegriffen werden, wodurch nahezu keine energiebedingten CO
2
-Emissionen entstehen. Durch
den hohen Wirkungsgrad der Anlagen und laufende Optimierungen werden die CO
2
-Emissionen zu-
dem geringgehalten. Die Emissionen des Primäraluminiums mit dem AMAG AL4
®
ever-Zertifikat lie-
gen bei maximal 4 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium. Im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von
14,4 Tonnen CO
2
pro Tonne Aluminium (Quelle: IA) entspricht dies einer Einsparung an Treibhaus-
gasemissionen von mehr als 70 Prozent. Die Verifizierung des CO
2
-Fußabruckes gemäß ISO 14067
für das AMAG-Primäraluminium von ≤ 4 t CO
2
durch LRQA konnte 2024 erfolgreich abgeschlossen
werden, die Zertifizierung ist nach wie vor gültig.
CLOSED-LOOP: Aluminium ist in der Theorie zu 100 % ohne Qualitätsverlust recycelbar, wodurch
sich die Nutzungsdauer des Materials verlängert. Zur Ausweitung ressourcenschonender Closed-Loop-
Beziehungen werden laufend Gespräche geführt und Verträge mit Kunden abgeschlossen bzw. beste-
hende Verträge verlängert. Weitere Potenziale werden laufend ermittelt. Durch diese Kooperationen
ist zum einen für den Kunden die stoffliche Verwertung des Aluminiums in hoher Qualität sicherge-
stellt und zum anderen führt die Rücklieferung von Schrotten zur Schließung der Materialkreisläufe.
Darüber hinaus setzt AMAG zur strategischen Rohstoffsicherung weiter auf ein breites Lieferanten-
portfolio und ist im stetigen Austausch mit Geschäftspartnern.
ERWEITERUNG DER KAPAZITÄT DER SORTIERANLAGEN: Um das steigende Angebot an Misch-
schrotten künftig noch besser nutzen zu können, hat AMAG die Recyclingkapazitäten und Kompeten-
zen im Bereich der Schrottsortierung weiter ausgedehnt. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet,
um die Versorgung mit Vormaterial für hochwertige Legierungen sicherzustellen.
FORSCHUNGSPROJEKTE: Im Zuge des Forschungsprojektes „SMA²RT“ (Simulation, Messung und
Automation von Aluminium-Recycling-Technologien) wurde der Energieverbrauch der Schmelzöfen
durch die effiziente Nutzung der eingesetzten Schrotte basierend auf den Abgaswerten reduziert so-
wie die Steigerung des Einsatzes von sekundären Rohstoffen mit organischen Anhaftungen optimiert.
Eine umfassende Charakterisierung von Schrotten mit organischen Anhaftungen sowie die Entwick-
lung einer neuen Auswertungsmethodik als Basis für automatische Schmelzprogramme wird im For-
schungsprojekt „SCRA
d
P“ (Schrottcharakterisierung für Recycling-, Automatisierungs- und Digitali-
sierungsprozesse) untersucht. Die Inbetriebnahme des Bemusterungsofens sowie die systemtechni-
sche Anbindung ist abgeschlossen und wird schrittweise in den Produktionsprozess implementiert.
Projekt „ART“ (Aluminium Recycling Technology):
Projektziel ist die Einführung neuer Stoffströme
für das Recycling zur Erweiterung der Vormaterialbasis und Sicherung der wirtschaftlichen Schrott-
versorgung für die Gießerei.
Um zukünftigen Anforderungen beispielsweise im Automobilbereich gerecht zu werden, ist eine Wei-
terentwicklung der bestehenden Materialgrenzen ein zentraler Schritt. Mit dem Projekt „SORA II“
(Science of recycling alloys II) soll an einem verstärkten Einsatz gut verfügbarer und für Upcycling
geeigneter Rohstoffe geforscht und dadurch die Recycingkompetenz der AMAG weiter ausgebaut wer-
den.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
› Wasser kann grundsätzlich direkt ohne chemische Aufbereitung und ohne Transport über große
Distanzen am AMAG-Standort Ranshofen verwendet werden.
› Die Entnahme von Trinkwasser erfolgt ausschließlich zum Zweck der Trinkwasserversorgung und
für die sanitäre Verwendung. Das anfallende Schmutzwasser wird über einen häuslichen Schmutz-
wasserkanal der Kläranlage Braunau zugeführt. Darüber hinaus ist die Löschwasserversorgung
(z.B. Hydranten) am Trinkwassernetz angeschlossen.
› Aus Gründen der Hygiene werden Trinkwasserleitungen, welche einen geringen Durchfluss haben,
regelmäßig gespült. Darüber hinaus werden Anlagenteile gereinigt und der regelmäßige
Wasseraustausch im Wasserturm für Trinkwasser sichergestellt. Soweit technisch möglich, werden
diese Wässer als Nutzwasser den AMAG-Prozessen zugeführt.
› Ein Großteil des entnommenen Nutzwassers wird zum Kühlen im Zuge der Gieß- , Walz- und
Wärmebehandlungsprozesse verwendet und kann gemäß festgelegten Parametern gemeinsam mit
einem Teil des Regenwassers unbelastet in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Ein großer
Teil der Anlagen ist bereits mit Kühlwasserkreisläufen zur Nutzwasserreduktion ausgestattet, neue
Anlagen werden nur mehr auf diese Weise ausgeführt.
› Durch Sickermulden wird das durch die Bodenschicht gefilterte Regenwasser wieder direkt dem
Grundwasserkörper zugeführt. Sie tragen deshalb maßgeblich zum Erhalt eines natürlichen
Wasserkreislaufes bei. Dazu wurden am Werksgelände zahlreiche Sickerbecken und Sickermulden
errichtet, welche laufend gewartet werden. Die kontrollierte Niederschlagsrückhaltung in den
Versickerungsbecken reduziert zudem das Hochwasserrisiko und leistet einen positiven Beitrag
zur Grundwasserneubildung am Standort. Zusätzlich werden örtliche Kanalanlagen entlastet.
Damit die ordnungsgemäße Funktion der Becken und Mulden nachgewiesen und eine Verunrei-
nigung des Bodens ausgeschlossen werden können, werden regelmäßig Bodenproben gezogen
und von einem zertifizierten externen Dienstleister auf eine Vielzahl an Parametern untersucht.
› Ein sehr geringer Anteil des verwendeten Wassers wird gemäß prozesstechnischen Anforderungen
chemisch belastet. Diese betrieblichen Abwässer werden in Abwasserbehandlungsanlagen aufbe-
reitet. Die Ableitung erfolgt in den betrieblichen Schmutzwasserkanal und wird durch Messungen
der Parameter (Menge, Leitfähigkeit, pH-Wert etc.) laufend überwacht. Bei Messwertüberschrei-
tungen wird das Wasser automatisch in ein separates Becken geleitet und gelangt von dort zur
Entsorgung. Zusätzlich zur kontinuierlichen Messung über Sonden werden die
Abwasserproben im Zuge von zertifizierten Überwachungen von internen und externen Laboren
auf eine Vielzahl an Parametern regelmäßig untersucht.
Die Wasserversorgung und -entsorgung sowie die Überwachung der Wasserentnahme und Abwasser-
entsorgung am Standort Ranshofen erfolgen durch die AMAG service. Die Verantwortung zur Einhal-
tung der Grenzwerte ist bei der Geschäftsführung sowie bei den einleitenden Betrieben im Rahmen
von Indirekteinleiterverträgen verankert.
An den Standorten Karlsruhe und Übersee am Chiemsee erfolgt die Wasserversorgung über die städ-
tische Wasserwirtschaft sowie am Standort Übersee zusätzlich über einen eigenen Brunnen. Die Was-
serentsorgung erfolgt über kommunale Kläranlagen.
ABFALLHIERARCHIE: Die AMAG verpflichtet sich zu einer umweltgerechten Abfallwirtschaft. Ein
besonderes Augenmerk liegt bei der Einhaltung der Abfallhierarchie, insbesondere wird auf die Ab-
fallvermeidung und auf die gesetzeskonforme Entsorgung gefährlicher Abfälle (Altöl, Emulsionen,
Werkstättenabfälle, Filterstaub usw.) gelegt. An allen Standorten gilt ausschließlich der Ansatz: Ver-
meidung VOR Verwertung VOR Entsorgung. Die AMAG verfolgt somit das Zero Waste to Landfill-Ziel.
ABFALL- UND RESSOURCENMANAGEMENT INKL. WASSER: Der verantwortungsvolle Umgang mit
Rohstoffen und Wasser sowie die Reduktion von Abfällen ist Teil des betrieblichen Umweltschutzes,
welcher in organisatorischer Verantwortung in der Abteilung Managementsysteme verankert ist. Ab-
fälle werden am Standort Ranshofen lückenlos nach Abfallart und mengenmäßig zum Zweck der
Nachvollziehbarkeit laut Abfallnachweisverordnung erfasst. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-
gen werden die Abfälle an den Standorten Ranshofen, Karlsruhe und Übersee (D) an konzessionierte
Unternehmen zur Entsorgung und Behandlung übergeben. Für AMAG components (Karlsruhe und
Übersee am Chiemsee) erfolgt die Abholung der Abfälle durch lokale Entsorgungsunternehmen. Die
Reduktion und Wiederverwertung von Abfällen sowie die Reduktion von Wasserverwendung ist in den
Umweltleitlinien festgehalten.
Eine interne Verfahrensanweisung regelt das Abfallmanagement (ausgenommen Aluminiumschrotte)
in der Produktion sowie im Verwaltungsbereich und gilt verbindlich für alle Gesellschaften der AMAG
am Standort Ranshofen. Für das betriebliche Sammeln und die Behandlung von gefährlichen Abfällen
sind abfallrechtliche Geschäftsführer:innen bestellt, für nicht gefährliche Abfälle sind verantwortliche
Personen benannt.
Für die Überwachung der Einhaltung des Abfallrechts tragen die Geschäftsführungen der Gesellschaf-
ten Verantwortung, diese werden durch die Umweltbeauftragten und zusätzlich am Standort Rans-
hofen durch die Abfallbeauftragten fachlich unterstützt.
Die zentrale Abfalllogistik am Standort Ranshofen erfolgt durch AMAG service, welche auch das im
Jahr 2021 neu errichtete Abfallzwischenlager betreibt. Dort erfolgen die zentrale Sammlung und die
digitale Erfassung des Abfalls nach Art, Menge und Herkunft sowie Verbleib. Die Entsorgung festge-
legter Abfallströme, wie z.B. Filterstäube, Emulsionen und Salzschlacke, erfolgt direkt über die Ge-
sellschaften.
Seite 71 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Ziele der Recyclingfähigkeit und Kreislauforientierung beziehen sich auf alle AMAG-Produkte und
sollen zum allgemeinen Verständnis der Materialeigenschaften von Aluminium und weiterer AMAG-
Komponenten beitragen. AMAG-Produkte können ohne weitere Vorbehandlungsschritte unmittelbar
dem Recycling zugeführt werden. Die Beibehaltung des unternehmensspezifischen Zieles der hohen
Schrotteinsatzrate legt die kreislauforientierte Materialnutzungsrate der AMAG-Gießereien offen und
leistet einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des Primärrohstoffeinsatzes.
Das Ziel zur Vermeidung bzw. Reduktion von Abfällen mit einer produktionsspezifischen Abfallmenge
von < 16 kg/t am integrierten Standort Ranshofen ist bezogen auf die Abfallhierarchie (Vermeidung
vor Verwertung vor Entsorgung). Das Reduktionsziel für die Abfallmenge im Jahr 2025 wurde nicht
vollständig erreicht, jedoch weist die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren eine nachvollziehbare
Verbesserung sowie einen insgesamt positiven Trend auf. Die Begrenzung der spezifischen Nutzwas-
serentnahme bei 6 m³/t führt zu einer effizienten und sparsamen Verwendung von Wasser. Beide
Zielwerte sind unternehmensspezifische Schwellenwerte, welche sich zum einen auf den Anlagenpark
und die Produktion nach dem Stand der Technik beziehen und zum anderen die Steigerung der Wert-
schöpfungstiefe einbeziehen.
Die festgelegten Ziele tragen zur operativen Umsetzung der AMAG-Geschäftsstrategie wie z.B. einem
verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen, dem Aluminium-Recycling sowie der nachhaltigen Be-
schaffung von Vormaterialien und dem Schließen von Materialkreisläufen bei und sind freiwillig.
Im Jahr 2025 wurden erste Projekte zur nachhaltigen und ressourcenschonenden Beschaffung und
Nutzung bei Verpackungsmaterialien gestartet.
KENNZAHLEN
Kennzahlen zum Ressourcenzufluss
(ESRS E5-4)
ROHSTOFFE UND WASSER: Die wesentlichen Ressourcen zur Herstellung von Aluminiumhalbzeugen
sind Aluminiumschrott, Primäraluminium, Walzbarren und Legiermetalle wie z.B. Magnesium, Sili-
zium, Mangan, Kupfer und Zink sowie Halbzeuge aus Aluminium, Titan und Eisen zur Komponenten-
herstellung bei AMAG components. Darüber hinaus werden in der Produktion noch Kühl- und Pro-
zesswasser, welche nicht im Kreis geführt werden können, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe verwendet.
Die Anzahl der Aluminiumschrott-Lieferanten beträgt 167 (2024: 159). 16 Hauptlieferanten (2024:
16) decken 50 % des gesamten Schrottbedarfs ab.
Die Mengen der berichteten Rohstoffe sind die Gewichte gemäß AMAG-Eingangskontrolle bei Schrot-
ten, Primäraluminium, Walzbarren und Legiermetallen. Die Bestimmung der Nutzwassermengen er-
folgt über Wasserzähler der Wasserwerke bzw. basierend auf den Abrechnungen der kommunalen
Wassergesellschaft.
Zur Herstellung der AMAG-Produkte werden keine biologischen Materialien (exkl. Verpackungen) ein-
gesetzt.
Im Berichtsjahr 2025 wurden keine Konfliktmineralien bezogen (siehe
Kapitel E2 – Umweltver-
schmutzung
)
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ABFALLREDUKTION: Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Energie- und Umweltpro-
gramm werden Abfallreduktionspotenziale evaluiert und Projekte umgesetzt. Im Umweltmanagement
wird das Thema behandelt sowie dokumentiert und, wenn erforderlich, werden entsprechende Maß-
nahmen abgeleitet.
Die Mitarbeiter:innen werden über KVP-Bildschirme regelmäßig zum Thema Abfallreduktion und rich-
tige Entsorgung geschult. Die KVP-Bildschirme sind in den Werkshallen an Sammelplätzen ange-
bracht und benachrichtigen zum einen die Mitarbeiter:innen über Unternehmensangelegenheiten,
zum anderen dienen die Bildschirme auch zu inhaltlichen Schulungen und als Informationsquelle
direkt am Arbeitsplatz.
INSTALLATION VON WASSERSPENDERN: In Österreich wurde mit 1. Jänner 2025 ein Pfandsystem
für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Dies wurde zum Anlass genommen, um die bisherige
Getränkeversorgung in der AMAG mit Süßgetränken und Mineralwasser in Flaschen umzustellen. Zu-
sätzlich zum Leitungswasserangebot wurden Teeküchen und Sozialräume der AMAG am Standort
Ranshofen mit Wasserspendern, die das Leitungswasser kühlen und bei Bedarf mit Kohlensäure an-
reichern, ausgestattet. Die Süßgetränkebestellungen werden eingestellt. Durch diese Maßnahmen
vermeidet AMAG 290.000 PET-Flaschen und 15 Tonnen Abfall pro Jahr.
NUTZWASSER- und REGENWASSERMANAGEMENT: In Summe ist eine Fläche von etwa 4,5 Hektar
des Werksgeländes in Ranshofen als Versickerungsfläche angelegt. Über diese Sickerflächen werden
mehr als 100 Hektar an Dach- und Werksgeländeflächen entwässert. Die Wartung und Reinigung der
Sickermulden durch z.B. externe Dienstleister werden regelmäßig durchgeführt. Maßnahmen siehe
E1 – Anpassung an den Klimawandel.
Die Umsetzung von Optimierungsprojekten im Bereich Nutz-
wasser wird ständig evaluiert.
Durch die Abteilung Prozessoptimierung werden gezielt Projekte zur Optimierung des Energieverbrau-
ches, der Reduktion des Einsatzes von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Wasser und zur Standardisie-
rung der Prozessführung (Rohstoffeinsatz, Chargierreihenfolge, Salzeinsatz etc.) durchgeführt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS E5-3)
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4
Beibehaltung der Recyclingfähig-
keit und Kreislauforientierung der
AMAG-Produkte von 100 %.
2025 und
fortlaufend
erreicht 100 %
100 %
100 %
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Produktion unter Beibehaltung der
Schrotteinsatzrate im Bereich von
75 bis 80 % (alle Schrotte inkl.
Kreislauf bezogen auf den Gießerei-
einsatz)
2025 und
fortlaufend
erreicht
77,6 % 76,0 % 75 - 80 %
Beschaffung von zertifizierten und
nachhaltigen Rohstoffen, um den
kundenseitigen Bedarf zu decken,
durch:
Steigerung bzw. Beibehaltung
des Anteils von ASI-zertifizierten
Schrotten auf mehr als 35 %
2025 und
fortlaufend
erreicht
46 % 43 % 35 %
Bezug von 100 % recyclebarer
Verpackungen
2025 erreicht
100 % 100 % 100 %
Beschaffung von Primäralumi-
nium und Walzbarren aus zertifi-
zierten nachhaltigen Quellen,
z.B. ASI Performance Standard
(bezogen auf das Beschaffungs-
volumen) von > 90 %
2025 und
fortlaufend
erreicht
> 99 %
-
> 90 %
Vermeidung bzw. Reduktion von
Abfällen:
Produktionsspezifische Abfall-
menge < 16 kg/t am integrierten
Standort Ranshofen
2025 und
fortlaufend
auf
Kurs
16,8 kg/t 18,5 kg/t 16 kg/t
Effiziente und sparsame Verwen-
dung von Wasser:
Begrenzung der spezifischen Nutz-
wasserentnahme bei 6 m
3
/t für den
integrierten Standort Ranshofen
mit Recycling, Gießerei und Walz-
werk
2025 und
fortlaufend
erreicht
4,8 m³/t 5,1 m³/t 6 m³/t
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Ziele der Recyclingfähigkeit und Kreislauforientierung beziehen sich auf alle AMAG-Produkte und
sollen zum allgemeinen Verständnis der Materialeigenschaften von Aluminium und weiterer AMAG-
Komponenten beitragen. AMAG-Produkte können ohne weitere Vorbehandlungsschritte unmittelbar
dem Recycling zugeführt werden. Die Beibehaltung des unternehmensspezifischen Zieles der hohen
Schrotteinsatzrate legt die kreislauforientierte Materialnutzungsrate der AMAG-Gießereien offen und
leistet einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des Primärrohstoffeinsatzes.
Das Ziel zur Vermeidung bzw. Reduktion von Abfällen mit einer produktionsspezifischen Abfallmenge
von < 16 kg/t am integrierten Standort Ranshofen ist bezogen auf die Abfallhierarchie (Vermeidung
vor Verwertung vor Entsorgung). Das Reduktionsziel für die Abfallmenge im Jahr 2025 wurde nicht
vollständig erreicht, jedoch weist die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren eine nachvollziehbare
Verbesserung sowie einen insgesamt positiven Trend auf. Die Begrenzung der spezifischen Nutzwas-
serentnahme bei 6 m³/t führt zu einer effizienten und sparsamen Verwendung von Wasser. Beide
Zielwerte sind unternehmensspezifische Schwellenwerte, welche sich zum einen auf den Anlagenpark
und die Produktion nach dem Stand der Technik beziehen und zum anderen die Steigerung der Wert-
schöpfungstiefe einbeziehen.
Die festgelegten Ziele tragen zur operativen Umsetzung der AMAG-Geschäftsstrategie wie z.B. einem
verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen, dem Aluminium-Recycling sowie der nachhaltigen Be-
schaffung von Vormaterialien und dem Schließen von Materialkreisläufen bei und sind freiwillig.
Im Jahr 2025 wurden erste Projekte zur nachhaltigen und ressourcenschonenden Beschaffung und
Nutzung bei Verpackungsmaterialien gestartet.
KENNZAHLEN
Kennzahlen zum Ressourcenzufluss (ESRS E5-4)
ROHSTOFFE UND WASSER: Die wesentlichen Ressourcen zur Herstellung von Aluminiumhalbzeugen
sind Aluminiumschrott, Primäraluminium, Walzbarren und Legiermetalle wie z.B. Magnesium, Sili-
zium, Mangan, Kupfer und Zink sowie Halbzeuge aus Aluminium, Titan und Eisen zur Komponenten-
herstellung bei AMAG components. Darüber hinaus werden in der Produktion noch Kühl- und Pro-
zesswasser, welche nicht im Kreis geführt werden können, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe verwendet.
Die Anzahl der Aluminiumschrott-Lieferanten beträgt 167 (2024: 159). 16 Hauptlieferanten (2024:
16) decken 50 % des gesamten Schrottbedarfs ab.
Die Mengen der berichteten Rohstoffe sind die Gewichte gemäß AMAG-Eingangskontrolle bei Schrot-
ten, Primäraluminium, Walzbarren und Legiermetallen. Die Bestimmung der Nutzwassermengen er-
folgt über Wasserzähler der Wasserwerke bzw. basierend auf den Abrechnungen der kommunalen
Wassergesellschaft.
Zur Herstellung der AMAG-Produkte werden keine biologischen Materialien (exkl. Verpackungen) ein-
gesetzt.
Im Berichtsjahr 2025 wurden keine Konfliktmineralien bezogen (siehe
Kapitel E2 – Umweltver-
schmutzung
)
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ABFALLREDUKTION: Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Energie- und Umweltpro-
gramm werden Abfallreduktionspotenziale evaluiert und Projekte umgesetzt. Im Umweltmanagement
wird das Thema behandelt sowie dokumentiert und, wenn erforderlich, werden entsprechende Maß-
nahmen abgeleitet.
Die Mitarbeiter:innen werden über KVP-Bildschirme regelmäßig zum Thema Abfallreduktion und rich-
tige Entsorgung geschult. Die KVP-Bildschirme sind in den Werkshallen an Sammelplätzen ange-
bracht und benachrichtigen zum einen die Mitarbeiter:innen über Unternehmensangelegenheiten,
zum anderen dienen die Bildschirme auch zu inhaltlichen Schulungen und als Informationsquelle
direkt am Arbeitsplatz.
INSTALLATION VON WASSERSPENDERN: In Österreich wurde mit 1. Jänner 2025 ein Pfandsystem
für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Dies wurde zum Anlass genommen, um die bisherige
Getränkeversorgung in der AMAG mit Süßgetränken und Mineralwasser in Flaschen umzustellen. Zu-
sätzlich zum Leitungswasserangebot wurden Teeküchen und Sozialräume der AMAG am Standort
Ranshofen mit Wasserspendern, die das Leitungswasser kühlen und bei Bedarf mit Kohlensäure an-
reichern, ausgestattet. Die Süßgetränkebestellungen werden eingestellt. Durch diese Maßnahmen
vermeidet AMAG 290.000 PET-Flaschen und 15 Tonnen Abfall pro Jahr.
NUTZWASSER- und REGENWASSERMANAGEMENT: In Summe ist eine Fläche von etwa 4,5 Hektar
des Werksgeländes in Ranshofen als Versickerungsfläche angelegt. Über diese Sickerflächen werden
mehr als 100 Hektar an Dach- und Werksgeländeflächen entwässert. Die Wartung und Reinigung der
Sickermulden durch z.B. externe Dienstleister werden regelmäßig durchgeführt. Maßnahmen siehe
E1 – Anpassung an den Klimawandel.
Die Umsetzung von Optimierungsprojekten im Bereich Nutz-
wasser wird ständig evaluiert.
Durch die Abteilung Prozessoptimierung werden gezielt Projekte zur Optimierung des Energieverbrau-
ches, der Reduktion des Einsatzes von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Wasser und zur Standardisie-
rung der Prozessführung (Rohstoffeinsatz, Chargierreihenfolge, Salzeinsatz etc.) durchgeführt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS E5-3)
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Beibehaltung der Recyclingfähig-
keit und Kreislauforientierung der
AMAG-Produkte von 100 %.
2025 und
fortlaufend
erreicht 100 %
100 %
100 %
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255
22002244
Produktion unter Beibehaltung der
Schrotteinsatzrate im Bereich von
75 bis 80 % (alle Schrotte inkl.
Kreislauf bezogen auf den Gießerei-
einsatz)
2025 und
fortlaufend
erreicht
77,6 % 76,0 % 75 - 80 %
Beschaffung von zertifizierten und
nachhaltigen Rohstoffen, um den
kundenseitigen Bedarf zu decken,
durch:
Steigerung bzw. Beibehaltung
des Anteils von ASI-zertifizierten
Schrotten auf mehr als 35 %
2025 und
fortlaufend
erreicht
46 % 43 % 35 %
Bezug von 100 % recyclebarer
Verpackungen
2025 erreicht
100 % 100 % 100 %
Beschaffung von Primäralumi-
nium und Walzbarren aus zertifi-
zierten nachhaltigen Quellen,
z.B. ASI Performance Standard
(bezogen auf das Beschaffungs-
volumen) von > 90 %
2025 und
fortlaufend
erreicht
> 99 %
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> 90 %
Vermeidung bzw. Reduktion von
Abfällen:
Produktionsspezifische Abfall-
menge < 16 kg/t am integrierten
Standort Ranshofen
2025 und
fortlaufend
auf
Kurs
16,8 kg/t 18,5 kg/t 16 kg/t
Effiziente und sparsame Verwen-
dung von Wasser:
Begrenzung der spezifischen Nutz-
wasserentnahme bei 6 m
3
/t für den
integrierten Standort Ranshofen
mit Recycling, Gießerei und Walz-
werk
2025 und
fortlaufend
erreicht
4,8 m³/t 5,1 m³/t 6 m³/t
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Kennzahlen zum Ressourcenabfluss einschließlich Abfall (ESRS E5-5)
Die Strategie des Unternehmens zur Verringerung des Abfallaufkommens und zur Abfallbewirtschaf-
tung findet sich im Abschnitt
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
.
AMAG-Aluminiumhalbzeuge, -Gusslegierungen und -Komponenten können zu 100 % recycelt werden
und werden unter dem Grundprinzip einer Kreislauforientierung gefertigt. Fertigungsschrotte der Kun-
den können z.B. im Closed-Loop-Ansatz wieder im Kreislauf geführt werden. Der technisch recycel-
bare Anteil der AMAG-Produkte einschließlich Verpackungen liegt bei 100 %.
Am Standort Ranshofen erfolgt die zentrale Abfalllogistik und die digitale Erfassung des Abfalls nach
Art, Menge und Herkunft sowie Verbleib durch AMAG service bzw. durch die operativen Gesellschaf-
ten. Die Erhebung der Abfallmengen an den Produktionsstandorten der AMAG components erfolgt
über die verrechneten Mengen, weitere Daten werden in Abstimmung mit den Abfallentsorgungsun-
ternehmen erhoben.
Seit dem Geschäftsjahr 2024 befinden sich keine radioaktiven Strahlenquellen mehr bei AMAG.
Die produktionsspezifischen Abfallkennzahlen entsprechen dem Stand des Stichtages zum Reporting
der Berichterstattung. Die finalen Kennzahlen werden fristgerecht durch die abfallrechtliche Ge-
schäftsführung der Behörde gemeldet und mit dem Geschäftsbericht 2026 veröffentlicht.
SALZSCHLACKE: Salzschlacke ist mit 41.300 t (2024: 39.000 t) die größte Abfallfraktion der AMAG
und kann zu 100 % stofflich verwertet werden. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird dieser Abfallstrom
gemeinsam mit den weiteren Abfällen in der Tabelle dargestellt. Die Salzschlacke entsteht durch das
Schmelzen von Schrotten unter Salz. Diese zu Beginn flüssig und anschließend krümelige Salzschla-
cke wird abgekühlt und Restaluminium, Salz und Oxide werden im Zuge einer stofflichen Verwertung
voneinander getrennt. Das dabei rückgewonnene Salz und Aluminium können im Sinne einer ge-
schlossenen Kreislaufwirtschaft dem Recyclingprozess erneut zugeführt werden. Die Anlieferung zu
den Verwertern erfolgt per Bahn. Der rezyklierte oxidische Reststoff wird z.B. in der Zementindustrie
eingesetzt. Das dabei rückgewonnene Salz kann wieder in der Gießerei als Schmelzsalz eingesetzt
werden.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Externer Bezug von Rohmaterial*
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Rohstoffe (exklusive Wasser)
Aluminiumschrott extern t 135.700 130.700
Primäraluminium t 78.300 81.600
Walzbarren t 51.300 51.500
Legiermetalle t 8.500 8.500
Aluminiumhalbzeuge t 1.050 3.590
Titanhalbzeuge t 40 140
Stahlhalbzeuge t 10 520
gesamt t 274.900 276.600
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
Im Geschäftsjahr 2025 belief sich der Schrotteinsatz (Zukauf externer Schrotte sowie Kreislaufschrott
aus der eigenen Produktion) auf rund 296.700 Tonnen (2024: 294.700 Tonnen). Das entspricht
einer Schrotteinsatzsatze von 77,6 % (2024: 76,0 %) im Durchschnitt über alle Produkte.
Die spezifische Nutzwasserentnahme belief sich am Standort Ranshofen 2025 auf 4,8 m
3
/t (2024:
5,1 m
3
/t). Die Verringerung der Nutzwasserentnahme ergibt sich aus der Änderung des Produktions-
mix und der Auslastung. Die Trinkwasserförderung, bezogen auf die entnommenen Mengen der AMAG
Ranshofen, anderer Firmen am Standort und der Stadtgemeinde Braunau, betrug 106.000 m
3
(2024:
157.000 m
3
). Die Nutzwasserförderung inklusive standortansässiger Fremdfirmen belief sich auf
3.056.000 m
3
(2024: 3.263.000 m
3
), davon entfallen auf AMAG 2.708.000 m
3
(2024:
2.882.000 m
3
).
ROHSTOFFE IN DER LIEFERKETTE: Wesentliche Rohstoffe in der Lieferkette sind Bauxit und
Tonerde zur Herstellung von Primäraluminium.
VERPACKUNGEN: Für einen sicheren Transport kommen Verpackungsmaterialien aus Holz, Papier
und Kunststoffen zum Einsatz. Zur Bestimmung der Verpackungsmaterialien werden für Ranshofen
die tatsächlichen Gewichte herangezogen. Für die Ermittlung der Menge an Verpackungsmaterialien
für AMAG components erfolgt eine quantitative Schätzung basierend auf den Bestellmengen an Ver-
packungsmaterialien des Standortes Übersee am Chiemsee. Darüber hinaus werden für den Kompo-
nententransport wiederverwendbare Transportcontainer (rund 170 Stück) verwendet.
Externer Bezug von Verpackungsmaterial
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Verpackungen
Kunststoff t 38 40
Holz t 186 172
Papier t 8 7
Eisen t 2 3
Verpackungen für Komponenten t 33 33
gesamt t 269 256
Der Anteil an biologischen Materialien bei Verpackungen liegt bei 72 % (2024: 67%). Holz zur Her-
stellung der Transportpaletten wird durch Lieferanten ausschließlich aus nachhaltiger Holzwirtschaft
(PEFC-Zertifizierung) bezogen. Somit liegt der Anteil an Holzpaletten, welche nachhaltig beschafft
werden, bei 100 %.
Aufgrund der Fokussierung auf die Stoffströme der Hauptrohstoffe ist der technisch mögliche Einsatz
von Sekundärrohstoffen zur Herstellung von Verpackungen sowie der Anteil an Rezyklaten noch nicht
durchgängig bekannt. Bei Stretchfolien ist der Einsatz von Sekundärrohstoffen aufgrund der techni-
schen Anforderungen für die AMAG-Anwendung nach Herstellerangaben derzeit noch nicht umsetz-
bar.
Seite 74 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Kennzahlen zum Ressourcenabfluss einschließlich Abfall (ESRS E5-5)
Die Strategie des Unternehmens zur Verringerung des Abfallaufkommens und zur Abfallbewirtschaf-
tung findet sich im Abschnitt
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
.
AMAG-Aluminiumhalbzeuge, -Gusslegierungen und -Komponenten können zu 100 % recycelt werden
und werden unter dem Grundprinzip einer Kreislauforientierung gefertigt. Fertigungsschrotte der Kun-
den können z.B. im Closed-Loop-Ansatz wieder im Kreislauf geführt werden. Der technisch recycel-
bare Anteil der AMAG-Produkte einschließlich Verpackungen liegt bei 100 %.
Am Standort Ranshofen erfolgt die zentrale Abfalllogistik und die digitale Erfassung des Abfalls nach
Art, Menge und Herkunft sowie Verbleib durch AMAG service bzw. durch die operativen Gesellschaf-
ten. Die Erhebung der Abfallmengen an den Produktionsstandorten der AMAG components erfolgt
über die verrechneten Mengen, weitere Daten werden in Abstimmung mit den Abfallentsorgungsun-
ternehmen erhoben.
Seit dem Geschäftsjahr 2024 befinden sich keine radioaktiven Strahlenquellen mehr bei AMAG.
Die produktionsspezifischen Abfallkennzahlen entsprechen dem Stand des Stichtages zum Reporting
der Berichterstattung. Die finalen Kennzahlen werden fristgerecht durch die abfallrechtliche Ge-
schäftsführung der Behörde gemeldet und mit dem Geschäftsbericht 2026 veröffentlicht.
SALZSCHLACKE: Salzschlacke ist mit 41.300 t (2024: 39.000 t) die größte Abfallfraktion der AMAG
und kann zu 100 % stofflich verwertet werden. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird dieser Abfallstrom
gemeinsam mit den weiteren Abfällen in der Tabelle dargestellt. Die Salzschlacke entsteht durch das
Schmelzen von Schrotten unter Salz. Diese zu Beginn flüssig und anschließend krümelige Salzschla-
cke wird abgekühlt und Restaluminium, Salz und Oxide werden im Zuge einer stofflichen Verwertung
voneinander getrennt. Das dabei rückgewonnene Salz und Aluminium können im Sinne einer ge-
schlossenen Kreislaufwirtschaft dem Recyclingprozess erneut zugeführt werden. Die Anlieferung zu
den Verwertern erfolgt per Bahn. Der rezyklierte oxidische Reststoff wird z.B. in der Zementindustrie
eingesetzt. Das dabei rückgewonnene Salz kann wieder in der Gießerei als Schmelzsalz eingesetzt
werden.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Externer Bezug von Rohmaterial*
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Rohstoffe (exklusive Wasser)
Aluminiumschrott extern t 135.700 130.700
Primäraluminium t 78.300 81.600
Walzbarren t 51.300 51.500
Legiermetalle t 8.500 8.500
Aluminiumhalbzeuge t 1.050 3.590
Titanhalbzeuge t 40 140
Stahlhalbzeuge t 10 520
gesamt t 274.900 276.600
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet
Im Geschäftsjahr 2025 belief sich der Schrotteinsatz (Zukauf externer Schrotte sowie Kreislaufschrott
aus der eigenen Produktion) auf rund 296.700 Tonnen (2024: 294.700 Tonnen). Das entspricht
einer Schrotteinsatzsatze von 77,6 % (2024: 76,0 %) im Durchschnitt über alle Produkte.
Die spezifische Nutzwasserentnahme belief sich am Standort Ranshofen 2025 auf 4,8 m
3
/t (2024:
5,1 m
3
/t). Die Verringerung der Nutzwasserentnahme ergibt sich aus der Änderung des Produktions-
mix und der Auslastung. Die Trinkwasserförderung, bezogen auf die entnommenen Mengen der AMAG
Ranshofen, anderer Firmen am Standort und der Stadtgemeinde Braunau, betrug 106.000 m
3
(2024:
157.000 m
3
). Die Nutzwasserförderung inklusive standortansässiger Fremdfirmen belief sich auf
3.056.000 m
3
(2024: 3.263.000 m
3
), davon entfallen auf AMAG 2.708.000 m
3
(2024:
2.882.000 m
3
).
ROHSTOFFE IN DER LIEFERKETTE: Wesentliche Rohstoffe in der Lieferkette sind Bauxit und
Tonerde zur Herstellung von Primäraluminium.
VERPACKUNGEN: Für einen sicheren Transport kommen Verpackungsmaterialien aus Holz, Papier
und Kunststoffen zum Einsatz. Zur Bestimmung der Verpackungsmaterialien werden für Ranshofen
die tatsächlichen Gewichte herangezogen. Für die Ermittlung der Menge an Verpackungsmaterialien
für AMAG components erfolgt eine quantitative Schätzung basierend auf den Bestellmengen an Ver-
packungsmaterialien des Standortes Übersee am Chiemsee. Darüber hinaus werden für den Kompo-
nententransport wiederverwendbare Transportcontainer (rund 170 Stück) verwendet.
Externer Bezug von Verpackungsmaterial
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
2025 2024
Verpackungen
Kunststoff t 38 40
Holz t 186 172
Papier t 8 7
Eisen t 2 3
Verpackungen für Komponenten t 33 33
gesamt t 269 256
Der Anteil an biologischen Materialien bei Verpackungen liegt bei 72 % (2024: 67%). Holz zur Her-
stellung der Transportpaletten wird durch Lieferanten ausschließlich aus nachhaltiger Holzwirtschaft
(PEFC-Zertifizierung) bezogen. Somit liegt der Anteil an Holzpaletten, welche nachhaltig beschafft
werden, bei 100 %.
Aufgrund der Fokussierung auf die Stoffströme der Hauptrohstoffe ist der technisch mögliche Einsatz
von Sekundärrohstoffen zur Herstellung von Verpackungen sowie der Anteil an Rezyklaten noch nicht
durchgängig bekannt. Bei Stretchfolien ist der Einsatz von Sekundärrohstoffen aufgrund der techni-
schen Anforderungen für die AMAG-Anwendung nach Herstellerangaben derzeit noch nicht umsetz-
bar.
Seite 75 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Detaillierte Aufschlüsselung des Abfallaufkommens nach verwerteten Abfällen
Ein-
heit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Abfälle zur
Verwertung
gesamt t 44.650 43.190 44.080 42.460 580 730
davon Vorbereitung
zur
Wiederverwendung
gefährliche Abfälle t 0 0 0 0 0 0
nicht gefährliche
Abfälle
t 0 0 0 0 0 0
gesamt t 0 0 0 0 0 0
davon Recycling
gefährliche Abfälle t 41.560 39.280 41.430 39.090 130 200
nicht gefährliche
Abfälle
t 2.330 2.910 2.050 2.610 280 300
gesamt t 43.890 42.190 43.480 41.690 410 500
davon sonstige
Verwertungs-
verfahren
gefährliche Abfälle t 240 350 130 180 109 170
nicht gefährliche
Abfälle
t 520 650 460 590 57 57
gesamt t 760 1.000 590 770 170 230
Detaillierte Aufschlüsselung des Abfallaufkommens nach beseitigten Abfällen
Ein-
heit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Abfälle zur
Beseitigung
gesamt t 6.600 7.040 6.600 7.030 < 1 3
davon Verbrennung
gefährliche Abfälle t 112 130 112 120 < 1 3
nicht gefährliche
Abfälle
t 19 10 19 10 0 0
gesamt t 130 140 130 130 < 1 3
davon Deponierung
gefährliche Abfälle t 0 < 1 0 0 0 < 1
nicht gefährliche
Abfälle
t 12 16 12 16 0 0
gesamt t 12 16 12 16 0 < 1
davon sonstige
Entsorgungs-
verfahren
gefährliche Abfälle t 4.970 5.760 4.970 5.760 0 0
nicht gefährliche
Abfälle
t 1.490 1.130 1.490 1.130 0 0
gesamt t 6.450 6.880 6.450 6.880 0 0
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Gesamtes Abfallaufkommen*
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
AMAG
Ranshofen (Österreich)
AMAG
Ranshofen (Österreich) **
AMAG
components (Deutschland)
AMAG
components (Deutschland)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Abfall bereinigt um
Baustellenabfälle
gefährlicher Abfall t 46.890 45.510 46.650 45.140 240 370
nicht gefährlicher Abfall t 4.370 4.710 4.020 4.350 340 360
gesamt t 51.250 50.220 50.680 49.490 580 730
nicht recycelter Abfall
gesamt t 7.360 8.040 7.190 7.800 170 230
Anteil % 14 16 14 16 29 32
Abfälle zur Verwertung
gesamt t 44.650 43.190 44.080 42.460 580 730
Anteil % 87 86 87 86 100 > 99
Abfälle zur Beseitigung
gesamt t 6.600 7.040 6.600 7.030 < 1 3
Anteil % 13 14 13 14 0 < 1
spezifische Abfallmenge (exkl.
Salzschlacke)
gesamt kg/t - - 16,8 18,5 - -
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet, Zahlenwerte kleiner 100 sind auf ganze Zahlen gerundet, größer 100 auf Zehner.
**Abfälle, gesamt exklusive Salzschlacke Ranshofen 2024: 10.490 t.
Tabelle inkludiert seit dem Geschäftsjahr 2025 Salzschlacke.
Seite 76 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Detaillierte Aufschlüsselung des Abfallaufkommens nach verwerteten Abfällen
Ein-
heit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Abfälle zur
Verwertung
gesamt t 44.650 43.190 44.080 42.460 580 730
davon Vorbereitung
zur
Wiederverwendung
gefährliche Abfälle t 0 0 0 0 0 0
nicht gefährliche
Abfälle
t 0 0 0 0 0 0
gesamt t 0 0 0 0 0 0
davon Recycling
gefährliche Abfälle t 41.560 39.280 41.430 39.090 130 200
nicht gefährliche
Abfälle
t 2.330 2.910 2.050 2.610 280 300
gesamt t 43.890 42.190 43.480 41.690 410 500
davon sonstige
Verwertungs-
verfahren
gefährliche Abfälle t 240 350 130 180 109 170
nicht gefährliche
Abfälle
t 520 650 460 590 57 57
gesamt t 760 1.000 590 770 170 230
Detaillierte Aufschlüsselung des Abfallaufkommens nach beseitigten Abfällen
Ein-
heit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
AMAG
compo-
nents
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Abfälle zur
Beseitigung
gesamt t 6.600 7.040 6.600 7.030 < 1 3
davon Verbrennung
gefährliche Abfälle t 112 130 112 120 < 1 3
nicht gefährliche
Abfälle
t 19 10 19 10 0 0
gesamt t 130 140 130 130 < 1 3
davon Deponierung
gefährliche Abfälle t 0 < 1 0 0 0 < 1
nicht gefährliche
Abfälle
t 12 16 12 16 0 0
gesamt t 12 16 12 16 0 < 1
davon sonstige
Entsorgungs-
verfahren
gefährliche Abfälle t 4.970 5.760 4.970 5.760 0 0
nicht gefährliche
Abfälle
t 1.490 1.130 1.490 1.130 0 0
gesamt t 6.450 6.880 6.450 6.880 0 0
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Gesamtes Abfallaufkommen*
Einheit AMAG gesamt AMAG gesamt
AMAG
Ranshofen (Österreich)
AMAG
Ranshofen (Österreich) **
AMAG
components (Deutschland)
AMAG
components (Deutschland)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Abfall bereinigt um
Baustellenabfälle
gefährlicher Abfall t 46.890 45.510 46.650 45.140 240 370
nicht gefährlicher Abfall t 4.370 4.710 4.020 4.350 340 360
gesamt t 51.250 50.220 50.680 49.490 580 730
nicht recycelter Abfall
gesamt t 7.360 8.040 7.190 7.800 170 230
Anteil % 14 16 14 16 29 32
Abfälle zur Verwertung
gesamt t 44.650 43.190 44.080 42.460 580 730
Anteil % 87 86 87 86 100 > 99
Abfälle zur Beseitigung
gesamt t 6.600 7.040 6.600 7.030 < 1 3
Anteil % 13 14 13 14 0 < 1
spezifische Abfallmenge (exkl.
Salzschlacke)
gesamt kg/t - - 16,8 18,5 - -
*Angaben der einzelnen Positionen sind gerundet, Zahlenwerte kleiner 100 sind auf ganze Zahlen gerundet, größer 100 auf Zehner.
**Abfälle, gesamt exklusive Salzschlacke Ranshofen 2024: 10.490 t.
Tabelle inkludiert seit dem Geschäftsjahr 2025 Salzschlacke.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
C INFORMATIONEN ZUM BEREICH SOZIALES (SOCIAL)
GLIEDERUNG
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)
› Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, S1-2)
› Berichtsgrundsätze zu Kennzahlen im Bereich S1
› BBeerreeiicchh AArrbbeeiittssbbeeddiinngguunnggeenn
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-6)
Kennzahlen (S1-6, S1-7, S1-8, S-15)
› BBeerreeiicchh AArrbbeeiittssssiicchheerrhheeiitt uunndd GGeessuunnddhheeiittsssscchhuuttzz
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-3, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-14)
Kennzahlen (S1-14)
› BBeerreeiicchh DDiivveerrssiittäätt uunndd CChhaanncceenngglleeiicchhhheeiitt
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-19)
Kennzahlen (S1-9, S1-12, S1-16)
› BBeerreeiicchh AAuuss-- uunndd WWeeiitteerrbbiilldduunngg
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5)
Kennzahlen (S1-13)
› BBeerreeiicchh MMeennsscchheennrreecchhttee
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-3, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5)
Kennzahlen (S1-17)
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
›
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)
› Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, S2-2)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S2-1, S2-3, S2-4)
› Ziele und Ergebnisse (S2-5)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Schulung zum Abfallmanagement absolvieren am Standort Ranshofen 97 % (2024: 98 %) der
Mitarbeitenden über die Schulungsplattform ALEX. Aus diesem Adressatenkreis haben bis zum
31. Dezember 2025 100 % (2024: 98 %) die Schulung abgeschlossen. Bei AMAG components wird
die Schulung jährlich durch die Umweltbeauftragten durchgeführt.
(Angaben außerhalb der Angabepflichten
im ESRS)
Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
(ESRS E5-6)
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2025 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell zwi-
schen niedrig und existenzgefährdend (< 3 bis > 150 Mio. EUR) eingestuft.
Mögliche positive finanzielle Effekte ergeben sich aufgrund des Wettbewerbsvorteils der AMAG durch
hohe Recyclingquoten in den Produkten, welche zum einen durch eine geeignete Beschaffungsstra-
tegie und zum anderen durch den jahrzehntelangen Fokus auf Recycling – und damit verbunden der
entsprechenden Anlagentechnik in der Gießerei sowie im Recyclingcenter Ranshofen – erreicht wer-
den, wodurch Kosten eingespart, Ressourcen geschont und die Umweltbilanz der Produkte nachhaltig
verbessert werden können. Darüber hinaus weist Aluminium die Materialeigenschaft auf, dass es zu
100% recyclebar ist und somit im Kreislauf gehalten werden kann.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
C INFORMATIONEN ZUM BEREICH SOZIALES (SOCIAL)
GLIEDERUNG
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)
› Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, S1-2)
› Berichtsgrundsätze zu Kennzahlen im Bereich S1
› B
B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-6)
Kennzahlen (S1-6, S1-7, S1-8, S-15)
›
B
B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-3, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-14)
Kennzahlen (S1-14)
› B
B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5, S1-19)
Kennzahlen (S1-9, S1-12, S1-16)
› B
B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5)
Kennzahlen (S1-13)
› B
B
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Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S1-1, S1-3, S1-4)
Ziele und Ergebnisse (S1-5)
Kennzahlen (S1-17)
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)
› Einbindung der betroffenen Stakeholder (ESRS 2 SBM-2, S2-2)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (S2-1, S2-3, S2-4)
› Ziele und Ergebnisse (S2-5)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Schulung zum Abfallmanagement absolvieren am Standort Ranshofen 97 % (2024: 98 %) der
Mitarbeitenden über die Schulungsplattform ALEX. Aus diesem Adressatenkreis haben bis zum
31. Dezember 2025 100 % (2024: 98 %) die Schulung abgeschlossen. Bei AMAG components wird
die Schulung jährlich durch die Umweltbeauftragten durchgeführt.
(Angaben außerhalb der Angabepflichten
im ESRS)
Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
(ESRS E5-6)
Bezogen auf die Risiken haben sich im Berichtsjahr 2025 keine unerwarteten finanziellen Effekte
ergeben. Mögliche finanzielle Effekte, die bei Eintritt von Risiken ohne Präventions- oder Mitigati-
onsmaßnahmen (inhärenter Zustand von Risiken) auftreten können, werden im Risikomanagement
(siehe Kapitel
Allgemeine Informationen
,
Abschnitt
Risikomanagement
) erfasst und sind aktuell zwi-
schen niedrig und existenzgefährdend (< 3 bis > 150 Mio. EUR) eingestuft.
Mögliche positive finanzielle Effekte ergeben sich aufgrund des Wettbewerbsvorteils der AMAG durch
hohe Recyclingquoten in den Produkten, welche zum einen durch eine geeignete Beschaffungsstra-
tegie und zum anderen durch den jahrzehntelangen Fokus auf Recycling – und damit verbunden der
entsprechenden Anlagentechnik in der Gießerei sowie im Recyclingcenter Ranshofen – erreicht wer-
den, wodurch Kosten eingespart, Ressourcen geschont und die Umweltbilanz der Produkte nachhaltig
verbessert werden können. Darüber hinaus weist Aluminium die Materialeigenschaft auf, dass es zu
100% recyclebar ist und somit im Kreislauf gehalten werden kann.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
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Diversität und Chancen-
gleichheit:
Gleichstellung der Geschlech-
ter und gleicher Lohn für
gleiche Arbeit
Beschäftigung und Inklusion
von Menschen mit Behinde-
rungen
Vielfalt
Maßnahmen gegen Gewalt
und Belästigung am Arbeits-
platz
Interne
Stakeholder
Die Förderung von Diversität u.a. durch
Ziele, Angebote sowie Maßnahmen erzie-
len nicht nur einen Mehrwert für AMAG
als Unternehmen (stabile Belegschafts-
zahlen, motivierte Arbeitnehmer:innen),
sondern auch für die Mitarbeitenden
(offenes Betriebsklima, Förderung von
Potenzialen).
positiv,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verhaltens- und Menschenrechtskodex, Richtlinie zum
respektvollen Umgang; Personalentwicklungsmaßnahmen;
Durchführung von Infotagen und Führungen; Teilnahme
an Frauenförderungs- und Diversitätsinitiativen; Koopera-
tionen mit Universitäten und Schulen; Vergabe von Pro-
jektarbeiten; Beitrag zu Diversität und sozialem Dialog un-
terschiedlicher Kulturen durch Zusammenarbeit verschie-
dener Nationen an einem Standort
Eine respektvolle, diskriminierungsfreie
Unternehmenskultur, die aktiv kommuni-
ziert und gelebt wird, trägt zum Wohlbe-
finden der Belegschaft und zu einer lang-
fristigen Mitarbeitendenbindung bei.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verhaltens- und Menschenrechtskodex, Richtlinie zum
respektvollen Umgang; Unterstützung von Unternehmens-
veranstaltungen zur Stärkung der Gemeinschaft;
AMAG-Anlaufstellen (u.a. Arbeitspsychologe, Frauenbe-
auftragte, A MAG Compliance Line etc.)
Aus- und Weiterbildung
Interne
Stakeholder
Durch eine breite Lehrlingsausbildung
und verschiedene Weiterbildungsmaßnah-
men für alle Mitarbeitenden werden eine
fundiert ausgebildete Belegschaft und ein
hohes Kompetenzniveau gefördert, was
wiederum einen zentralen Faktor für eine
stabile Auftragslage und die Position der
AMAG als Hersteller von Premium-Alumi-
niumprodukten darstellt.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Qualifizierungsprogramme; Aus- und Weiterbildungspro-
gramme; Lehrlingsausbildung und duale Berufsausbil-
dung; Evaluierung und ggf. Erweiterung von AMAG-Schu-
lungsangeboten (u.a. vermehrte Bereitstellung von E-Lear-
nings zur persönlichen Weiterentwicklung);
Competence-System; Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und
-entwicklungsgespräche (MAZEG)
Ein betriebliches Ideenmanagement dient
als Anreizsystem für Mitarbeitende, Ideen
aktiv einzubringen, womit einerseits ein
positives und innovatives Betriebsklima
gefördert und andererseits die Marktposi-
tion der AMAG gestärkt wird.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP); KVP-Preis
für Mitarbeitende; Nutzen von spezifischen Erfahrungen
und individueller Kreativität von Mitarbeitenden
Menschenrechte
(weitere arbeitsbezogene
Rechte):
Datenschutz
Interne
Stakeholder
Verstoß gegen den Schutz von Daten und
der Privatsphäre sowie Vertrauensverlust
aufgrund fehlender Einhaltung und Be-
rücksichtigung geltender Standards durch
AMAG-Mitarbeitende.
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Konzepte zur Wahrung der Betroffenenrechte und Präven-
tion bzw. Behebung von Datenschutzverletzungen;
Datenschutzteam & Datenschutzkoordinatoren;
Schulungen; interne und externe Audits
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Arbeitsbedingungen
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, ein-
schließlich der Existenz von
Betriebsräten
Tarifverhandlungen
Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
Interne
Stakeholder
Faire und transparente Arbeitsbedingun-
gen fördern ein positives Betriebsklima
und sind die Basis für eine langjährige
Mitarbeitendenbeziehung.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Betriebsvereinbarungen (u.a. zur Lohn- und Gehaltsord-
nung, Arbeitszeit, Home-Office) gemäß dem Günstigkeits-
prinzip; Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Richtli-
nie zum respektvollen Umgang; Betriebsrat (Ranshofen,
Karlsruhe); AMAG-Anlaufstellen (u.a. Lehrlingscoach,
A MAG Compliance Line, Frauenbeauftragte etc.);
Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgespräch
(MAZEG)
Arbeitssicherheit und Ge-
sundheitsschutz
Interne
Stakeholder
Die Sicherstellung und Optimierung eines
sicheren Arbeitsumfeldes vermindern das
Risiko für Arbeitsunfälle und fördern ge-
genseitige Rücksichtnahme.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Zertifizierung nach ISO 45001 am Standort Ranshofen;
Unterweisungen und Sicherheitsschulungen für Mitarbei-
tende und Fremdfirmen; Umsetzung des jährl. Arbeitssi-
cherheitsprogramms; Maßnahmen der Arbeitsmedizin
(u.a. ärztl. Versorgung und Beratung am Standort
Ranshofen); Arbeitsplatzevaluierungen; Präventionskon-
zepte; Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung
Verletzungen und Arbeitsunfälle aufgrund
fehlender Einhaltung und Berücksichti-
gung geltender Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzstandards durch AMAG-Mitar-
beitende.
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Analyse der Verletzungsursachen und Festlegen von
Schwerpunktthemen; gezielte Schulungen; Erstellen von
Sicherheitsvideos als Unterstützung zu den Unterwei-
sungsunterlagen; persönliche Schutzausrüstung;
Auditierung (u.a. basierend auf ISO 45001)
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Diversität und Chancen-
gleichheit:
Gleichstellung der Geschlech-
ter und gleicher Lohn für
gleiche Arbeit
Beschäftigung und Inklusion
von Menschen mit Behinde-
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Vielfalt
Maßnahmen gegen Gewalt
und Belästigung am Arbeits-
platz
Interne
Stakeholder
Die Förderung von Diversität u.a. durch
Ziele, Angebote sowie Maßnahmen erzie-
len nicht nur einen Mehrwert für AMAG
als Unternehmen (stabile Belegschafts-
zahlen, motivierte Arbeitnehmer:innen),
sondern auch für die Mitarbeitenden
(offenes Betriebsklima, Förderung von
Potenzialen).
positiv,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verhaltens- und Menschenrechtskodex, Richtlinie zum
respektvollen Umgang; Personalentwicklungsmaßnahmen;
Durchführung von Infotagen und Führungen; Teilnahme
an Frauenförderungs- und Diversitätsinitiativen; Koopera-
tionen mit Universitäten und Schulen; Vergabe von Pro-
jektarbeiten; Beitrag zu Diversität und sozialem Dialog un-
terschiedlicher Kulturen durch Zusammenarbeit verschie-
dener Nationen an einem Standort
Eine respektvolle, diskriminierungsfreie
Unternehmenskultur, die aktiv kommuni-
ziert und gelebt wird, trägt zum Wohlbe-
finden der Belegschaft und zu einer lang-
fristigen Mitarbeitendenbindung bei.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Verhaltens- und Menschenrechtskodex, Richtlinie zum
respektvollen Umgang; Unterstützung von Unternehmens-
veranstaltungen zur Stärkung der Gemeinschaft;
AMAG-Anlaufstellen (u.a. Arbeitspsychologe, Frauenbe-
auftragte, A MAG Compliance Line etc.)
Aus- und Weiterbildung
Interne
Stakeholder
Durch eine breite Lehrlingsausbildung
und verschiedene Weiterbildungsmaßnah-
men für alle Mitarbeitenden werden eine
fundiert ausgebildete Belegschaft und ein
hohes Kompetenzniveau gefördert, was
wiederum einen zentralen Faktor für eine
stabile Auftragslage und die Position der
AMAG als Hersteller von Premium-Alumi-
niumprodukten darstellt.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Qualifizierungsprogramme; Aus- und Weiterbildungspro-
gramme; Lehrlingsausbildung und duale Berufsausbil-
dung; Evaluierung und ggf. Erweiterung von AMAG-Schu-
lungsangeboten (u.a. vermehrte Bereitstellung von E-Lear-
nings zur persönlichen Weiterentwicklung);
Competence-System; Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und
-entwicklungsgespräche (MAZEG)
Ein betriebliches Ideenmanagement dient
als Anreizsystem für Mitarbeitende, Ideen
aktiv einzubringen, womit einerseits ein
positives und innovatives Betriebsklima
gefördert und andererseits die Marktposi-
tion der AMAG gestärkt wird.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP); KVP-Preis
für Mitarbeitende; Nutzen von spezifischen Erfahrungen
und individueller Kreativität von Mitarbeitenden
Menschenrechte
(weitere arbeitsbezogene
Rechte):
Datenschutz
Interne
Stakeholder
Verstoß gegen den Schutz von Daten und
der Privatsphäre sowie Vertrauensverlust
aufgrund fehlender Einhaltung und Be-
rücksichtigung geltender Standards durch
AMAG-Mitarbeitende.
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Konzepte zur Wahrung der Betroffenenrechte und Präven-
tion bzw. Behebung von Datenschutzverletzungen;
Datenschutzteam & Datenschutzkoordinatoren;
Schulungen; interne und externe Audits
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Arbeitsbedingungen
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, ein-
schließlich der Existenz von
Betriebsräten
Tarifverhandlungen
Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
Interne
Stakeholder
Faire und transparente Arbeitsbedingun-
gen fördern ein positives Betriebsklima
und sind die Basis für eine langjährige
Mitarbeitendenbeziehung.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
mittelfristig
Betriebsvereinbarungen (u.a. zur Lohn- und Gehaltsord-
nung, Arbeitszeit, Home-Office) gemäß dem Günstigkeits-
prinzip; Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Richtli-
nie zum respektvollen Umgang; Betriebsrat (Ranshofen,
Karlsruhe); AMAG-Anlaufstellen (u.a. Lehrlingscoach,
A MAG Compliance Line, Frauenbeauftragte etc.);
Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgespräch
(MAZEG)
Arbeitssicherheit und Ge-
sundheitsschutz
Interne
Stakeholder
Die Sicherstellung und Optimierung eines
sicheren Arbeitsumfeldes vermindern das
Risiko für Arbeitsunfälle und fördern ge-
genseitige Rücksichtnahme.
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Zertifizierung nach ISO 45001 am Standort Ranshofen;
Unterweisungen und Sicherheitsschulungen für Mitarbei-
tende und Fremdfirmen; Umsetzung des jährl. Arbeitssi-
cherheitsprogramms; Maßnahmen der Arbeitsmedizin
(u.a. ärztl. Versorgung und Beratung am Standort
Ranshofen); Arbeitsplatzevaluierungen; Präventionskon-
zepte; Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung
Verletzungen und Arbeitsunfälle aufgrund
fehlender Einhaltung und Berücksichti-
gung geltender Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzstandards durch AMAG-Mitar-
beitende.
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Analyse der Verletzungsursachen und Festlegen von
Schwerpunktthemen; gezielte Schulungen; Erstellen von
Sicherheitsvideos als Unterstützung zu den Unterwei-
sungsunterlagen; persönliche Schutzausrüstung;
Auditierung (u.a. basierend auf ISO 45001)
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL (ESRS 2 SBM-3)
Als Arbeitgeber von mehr als 2.100 Arbeiter:innen und Angestellten ist AMAG stets bestrebt, der
Verantwortung gegenüber allen Mitarbeitenden nachzukommen. Gegenseitige Wertschätzung,
Vertrauen, Offenheit und Fairness im Umgang mit Mitarbeitenden, Leiharbeitenden sowie Kunden
und Auftragnehmern sind die Eckpfeiler des unternehmerischen Handelns, kompetente und moti-
vierte Mitarbeitende sind Grundlage eines funktionierenden Geschäftsmodells und ein wesentlicher
Schlüssel des Unternehmenserfolges.
Die Achtung und Förderung der Einhaltung von Menschenrechten ist die oberste Prämisse eines fairen
und diskriminierungsfreien Miteinanders und ein Kernelement einer verantwortungsvollen Unterneh-
mensführung. Die Rechte der Mitarbeitenden genießen an allen AMAG-Standorten höchsten Schutz
und höchste Priorität.
AMAG baut auf gesunde, motivierte und kompetente Mitarbeitende, weshalb die stete Weiterentwick-
lung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie maßgeschneiderte Aus- und
Weiterbildungsangebote zu den zentralen Rahmenbedingungen einer ehrlichen und verantwortungs-
vollen Mitarbeitendenbeziehung gehören. Die Förderung von Know-how und damit verbundene Maß-
nahmen zu einer langfristigen Mitarbeitendenbindung sichern für AMAG auf Dauer die Innovations-
kraft und zukunftssichere Unternehmensentwicklung.
Eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung basiert zudem auf fairen und attraktiven Arbeitsbedin-
gungen, die neben arbeitsrechtlichen Vorgaben zusätzlich unternehmensinterne Benefits beinhalten.
Flexible Arbeitszeitmodelle, umfassende Gesundheitsangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten und
Veranstaltungen, Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement und zahlreiche
weitere Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten.
Die Förderung von Chancengleichheit und Diversität ist für ein stabiles und erfolgreiches Unterneh-
men ebenso unverzichtbar. Dementsprechend ist es für AMAG wichtig, die Vielfalt der
Mitarbeitenden anzuerkennen und sie als Chance für das Unternehmen zu betrachten. Ein wertschät-
zender Umgang ist auf allen Ebenen Voraussetzung dafür, Wohlbefinden und Zufriedenheit der Mit-
arbeitenden zu sichern.
AMAG erzielt positive Auswirkungen auf ihre Belegschaft, indem sie ein sicheres Arbeitsumfeld ge-
währleistet, Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte einhält und fördert sowie Kompetenzentwicklung
ermöglicht und Anreize zur Ideenentwicklung und somit zur aktiven Mitgestaltung des Unternehmens
schafft.
Potenziell negative Auswirkungen bzw. Risiken, die basierend auf der Abhängigkeit der AMAG von
ihren Mitarbeitenden festgestellt wurden, sind u.a. eine hohe Fluktuation der Mitarbeitenden, unzu-
reichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und daraus resultierende Unfälle sowie psychoso-
ziale Belastungen am Arbeitsplatz und Datenschutzverstöße. Diese Auswirkungen und Risiken können
zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit führen und finanzielle sowie Imageeinbu-
ßen verursachen.
Um Diversität in der Belegschaft zu fördern und damit verbundene Chancen nutzen zu können, hat
sich die AMAG zum Ziel gesetzt, den Anteil weiblicher Lehrlinge und damit den Gesamtanteil der
Frauen im Unternehmen zu erhöhen. Aufgrund des stark industriell und technisch geprägten Ge-
schäftsfeldes des Unternehmens und der soziodemografischen Entwicklungen im Umfeld des Stan d-
ortes Ranshofen stellt sich die Zielerreichung als herausfordernd dar.
AMAG berücksichtigt angesichts ihrer Ambitionen und Ziele hinsichtlich eines Übergangs zu einer
CO
2
-neutralen Wirtschaft (siehe Abschnitt
E1
) auch die Notwendigkeit von sozial gerechten Bedin-
gungen (Just Transition) für alle betroffenen Stakeholder, insbesondere für AMAG-Beschäftigte. Da
Recyclingkompetenz und Innovationskraft seit jeher im Zentrum des Geschäftsmodells stehen, wer-
den Mitarbeitende stetig motiviert, ihr Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und ihre Kompetenzen
speziell auch in Bezug auf ESG-Qualifikationen zu erweitern. AMAG setzt bereits Maßnahmen in Form
von Teilnahmen an Fortbildungs- bzw. Informationsformaten (siehe im
Bereich Menschenrechte
) um.
Wesentliche Auswirkungen resultierend aus Übergangsplänen auf die Mitarbeitenden wurden in der
AMAG nicht festgestellt.
Grundsätzlich sind von den wesentlichen Auswirkungen, Risiken sowie Chancen alle Mitarbeitenden
gleichermaßen betroffen. Die Ursachenevaluierung von Arbeitsunfällen zeigt, dass vor allem Tätigkei-
ten in Zusammenhang mit Produktionsvorgängen ein erhöhtes Verletzungspotenzial aufweisen. Dem-
entsprechend ist das Risiko für medizinische Zwischenfälle und Arbeitsunfälle für Arbeiter:innen in
der Produktion höher als für Angestellte.
Im Geschäftsjahr 2025 haben sich – bezogen auf die Risiken – keine unerwarteten finanziellen
Effekte gezeigt. Die erwarteten bzw. potenziellen finanziellen Effekte der im Zusammenhang mit der
eigenen Belegschaft festgestellten Risiken sind im Risikomanagement definiert und werden jährlich
zweimal bzw. anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Risiken werden sowohl im
inhärenten als auch im residualen Status bewertet und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die
Maßnahmen zur Prävention bzw. Minderung der Risiken werden aus dem laufenden Betrieb gedeckt.
Im Berichtszeitraum 2025 wurden hinsichtlich eigener Belegschaft im Vergleich zu den Vorjahren
keine neuen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen festgestellt. Auch zu den bestehen-
den Konzepten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, ein-
schließlich der Existenz von
Betriebsräten
Tarifverhandlungen
Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
Interne
Stakeholder
Faire, ansprechende und förderliche Ar-
beitsbedingungen unterstützen eine hohe
Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit sowie
das Unternehmensimage der AMAG als
vertrauensvoller und integrer Geschäfts-
partner.
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
Betriebsvereinbarungen (u.a. zur Lohn- und Gehaltsordnung,
Arbeitszeit, Home-Office) gemäß dem Günstigkeitsprinzip; Verhal-
tenskodex, Menschenrechtskodex, Richtlinie zum respektvollen
Umgang; Betriebsrat (Ranshofen, Karlsruhe); AMAG-Anlaufstellen
(u.a. Lehrlingscoach, A MAG Compliance Line, Frauenbeauftragte
etc.); Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgespräch
(MAZEG); Firmenevents zur Stärkung des sozialen Dialogs
Aus- und Weiterbildung
Interne
Stakeholder
Eine hohe Mitarbeitenden-Fluktuation be-
einträchtigt die Geschäftstätigkeit sowie
Wettbewerbsfähigkeit und hemmt den
Know-how-Aufbau.
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Stärkung der Arbeitgebermarke durch Mitarbeitendenbindung
(offene Unternehmenskultur, Benefits, Veranstaltungen, Feedback-
möglichkeiten etc.); Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Menschenrechte
(weitere arbeitsbezogene
Rechte):
Datenschutz
Interne
Stakeholder,
Geschäftspartner
Öffentlichkeit
Verstöße gegen den Schutz von Daten und
der Privatsphäre können finanzielle Schä-
den sowie mangelnde Vertrauenswürdig-
keit nach sich ziehen.
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISMS (Informationssicherheitsmanagement) nach ISO 27001;
TISAX-Zertifizierung; IT-Sicherheitsrundgänge und regelmäßige
Überprüfungen (Audits, Rezertifizierungen); kontinuierliche Ver-
besserung von Informationssicherheitsmaßnahmen; Erhöhung der
IT-Sicherheit im produktionsnahen Umfeld; Überarbeitung des IT-
Notfallmanagements; Schulungen zur Sensibilisierung der
Mitarbeitenden
Seite 82 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL (ESRS 2 SBM-3)
Als Arbeitgeber von mehr als 2.100 Arbeiter:innen und Angestellten ist AMAG stets bestrebt, der
Verantwortung gegenüber allen Mitarbeitenden nachzukommen. Gegenseitige Wertschätzung,
Vertrauen, Offenheit und Fairness im Umgang mit Mitarbeitenden, Leiharbeitenden sowie Kunden
und Auftragnehmern sind die Eckpfeiler des unternehmerischen Handelns, kompetente und moti-
vierte Mitarbeitende sind Grundlage eines funktionierenden Geschäftsmodells und ein wesentlicher
Schlüssel des Unternehmenserfolges.
Die Achtung und Förderung der Einhaltung von Menschenrechten ist die oberste Prämisse eines fairen
und diskriminierungsfreien Miteinanders und ein Kernelement einer verantwortungsvollen Unterneh-
mensführung. Die Rechte der Mitarbeitenden genießen an allen AMAG-Standorten höchsten Schutz
und höchste Priorität.
AMAG baut auf gesunde, motivierte und kompetente Mitarbeitende, weshalb die stete Weiterentwick-
lung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie maßgeschneiderte Aus- und
Weiterbildungsangebote zu den zentralen Rahmenbedingungen einer ehrlichen und verantwortungs-
vollen Mitarbeitendenbeziehung gehören. Die Förderung von Know-how und damit verbundene Maß-
nahmen zu einer langfristigen Mitarbeitendenbindung sichern für AMAG auf Dauer die Innovations-
kraft und zukunftssichere Unternehmensentwicklung.
Eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung basiert zudem auf fairen und attraktiven Arbeitsbedin-
gungen, die neben arbeitsrechtlichen Vorgaben zusätzlich unternehmensinterne Benefits beinhalten.
Flexible Arbeitszeitmodelle, umfassende Gesundheitsangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten und
Veranstaltungen, Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement und zahlreiche
weitere Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten.
Die Förderung von Chancengleichheit und Diversität ist für ein stabiles und erfolgreiches Unterneh-
men ebenso unverzichtbar. Dementsprechend ist es für AMAG wichtig, die Vielfalt der
Mitarbeitenden anzuerkennen und sie als Chance für das Unternehmen zu betrachten. Ein wertschät-
zender Umgang ist auf allen Ebenen Voraussetzung dafür, Wohlbefinden und Zufriedenheit der Mit-
arbeitenden zu sichern.
AMAG erzielt positive Auswirkungen auf ihre Belegschaft, indem sie ein sicheres Arbeitsumfeld ge-
währleistet, Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte einhält und fördert sowie Kompetenzentwicklung
ermöglicht und Anreize zur Ideenentwicklung und somit zur aktiven Mitgestaltung des Unternehmens
schafft.
Potenziell negative Auswirkungen bzw. Risiken, die basierend auf der Abhängigkeit der AMAG von
ihren Mitarbeitenden festgestellt wurden, sind u.a. eine hohe Fluktuation der Mitarbeitenden, unzu-
reichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und daraus resultierende Unfälle sowie psychoso-
ziale Belastungen am Arbeitsplatz und Datenschutzverstöße. Diese Auswirkungen und Risiken können
zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit führen und finanzielle sowie Imageeinbu-
ßen verursachen.
Um Diversität in der Belegschaft zu fördern und damit verbundene Chancen nutzen zu können, hat
sich die AMAG zum Ziel gesetzt, den Anteil weiblicher Lehrlinge und damit den Gesamtanteil der
Frauen im Unternehmen zu erhöhen. Aufgrund des stark industriell und technisch geprägten Ge-
schäftsfeldes des Unternehmens und der soziodemografischen Entwicklungen im Umfeld des Stan d-
ortes Ranshofen stellt sich die Zielerreichung als herausfordernd dar.
AMAG berücksichtigt angesichts ihrer Ambitionen und Ziele hinsichtlich eines Übergangs zu einer
CO
2
-neutralen Wirtschaft (siehe Abschnitt
E1
) auch die Notwendigkeit von sozial gerechten Bedin-
gungen (Just Transition) für alle betroffenen Stakeholder, insbesondere für AMAG-Beschäftigte. Da
Recyclingkompetenz und Innovationskraft seit jeher im Zentrum des Geschäftsmodells stehen, wer-
den Mitarbeitende stetig motiviert, ihr Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und ihre Kompetenzen
speziell auch in Bezug auf ESG-Qualifikationen zu erweitern. AMAG setzt bereits Maßnahmen in Form
von Teilnahmen an Fortbildungs- bzw. Informationsformaten (siehe im
Bereich Menschenrechte
) um.
Wesentliche Auswirkungen resultierend aus Übergangsplänen auf die Mitarbeitenden wurden in der
AMAG nicht festgestellt.
Grundsätzlich sind von den wesentlichen Auswirkungen, Risiken sowie Chancen alle Mitarbeitenden
gleichermaßen betroffen. Die Ursachenevaluierung von Arbeitsunfällen zeigt, dass vor allem Tätigkei-
ten in Zusammenhang mit Produktionsvorgängen ein erhöhtes Verletzungspotenzial aufweisen. Dem-
entsprechend ist das Risiko für medizinische Zwischenfälle und Arbeitsunfälle für Arbeiter:innen in
der Produktion höher als für Angestellte.
Im Geschäftsjahr 2025 haben sich – bezogen auf die Risiken – keine unerwarteten finanziellen
Effekte gezeigt. Die erwarteten bzw. potenziellen finanziellen Effekte der im Zusammenhang mit der
eigenen Belegschaft festgestellten Risiken sind im Risikomanagement definiert und werden jährlich
zweimal bzw. anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Risiken werden sowohl im
inhärenten als auch im residualen Status bewertet und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die
Maßnahmen zur Prävention bzw. Minderung der Risiken werden aus dem laufenden Betrieb gedeckt.
Im Berichtszeitraum 2025 wurden hinsichtlich eigener Belegschaft im Vergleich zu den Vorjahren
keine neuen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen festgestellt. Auch zu den bestehen-
den Konzepten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
OUTSIDE-IN-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
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EEiiggeennsscchhaafftt
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hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Arbeitsbedingungen:
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, ein-
schließlich der Existenz von
Betriebsräten
Tarifverhandlungen
Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
Interne
Stakeholder
Faire, ansprechende und förderliche Ar-
beitsbedingungen unterstützen eine hohe
Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit sowie
das Unternehmensimage der AMAG als
vertrauensvoller und integrer Geschäfts-
partner.
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
Betriebsvereinbarungen (u.a. zur Lohn- und Gehaltsordnung,
Arbeitszeit, Home-Office) gemäß dem Günstigkeitsprinzip; Verhal-
tenskodex, Menschenrechtskodex, Richtlinie zum respektvollen
Umgang; Betriebsrat (Ranshofen, Karlsruhe); AMAG-Anlaufstellen
(u.a. Lehrlingscoach, A MAG Compliance Line, Frauenbeauftragte
etc.); Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgespräch
(MAZEG); Firmenevents zur Stärkung des sozialen Dialogs
Aus- und Weiterbildung
Interne
Stakeholder
Eine hohe Mitarbeitenden-Fluktuation be-
einträchtigt die Geschäftstätigkeit sowie
Wettbewerbsfähigkeit und hemmt den
Know-how-Aufbau.
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
Stärkung der Arbeitgebermarke durch Mitarbeitendenbindung
(offene Unternehmenskultur, Benefits, Veranstaltungen, Feedback-
möglichkeiten etc.); Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Menschenrechte
(weitere arbeitsbezogene
Rechte):
Datenschutz
Interne
Stakeholder,
Geschäftspartner
Öffentlichkeit
Verstöße gegen den Schutz von Daten und
der Privatsphäre können finanzielle Schä-
den sowie mangelnde Vertrauenswürdig-
keit nach sich ziehen.
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISMS (Informationssicherheitsmanagement) nach ISO 27001;
TISAX-Zertifizierung; IT-Sicherheitsrundgänge und regelmäßige
Überprüfungen (Audits, Rezertifizierungen); kontinuierliche Ver-
besserung von Informationssicherheitsmaßnahmen; Erhöhung der
IT-Sicherheit im produktionsnahen Umfeld; Überarbeitung des IT-
Notfallmanagements; Schulungen zur Sensibilisierung der
Mitarbeitenden
Seite 83 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH ARBEITSBEDINGUNGEN
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1, S1-4)
AMAG Austria Metall AG als verantwortungsvoller Arbeitgeber bekennt sich zu fairen, transparenten
und sicheren Arbeitsbedingungen, die neben (inter-)nationalen gesetzlichen Vorgaben auch unterneh-
mensinterne Vereinbarungen einschließen.
Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zählen zuoberst u.a.
› die zehn Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),
› das Arbeitsverfassungsgesetz und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie
› die für den Standort Ranshofen gültigen Kollektivverträge für den Fachverband der Nichteisen-
Metallindustrie
8
.
Die Arbeitnehmendenrechte bezüglich Vereinigungsfreiheit und Kollektivvertrag, fairer Arbeitszeitre-
gelung und angemessener Entlohnung sowie das Verbot von Kinderarbeit und jeglicher weiteren Form
von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei werden seitens AMAG strikt eingehalten.
Um ein vertrauensvolles Arbeitsklima zu schaffen, ist ein offener und konstruktiver Dialog unverzicht-
bar. Dementsprechend wichtig ist eine transparente Kommunikation zwischen dem Unternehmen und
den Mitarbeitenden bzw. Interessenvertreter:innen.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
ARBEITS- UND KOLLEKTIVVERTRÄGE
Das Beschäftigungsverhältnis der Arbeitnehmenden ist auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag begrün-
det, der allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für die in Österreich beschäftigten Mitarbeitenden
gelten zusätzlich die Kollektivverträge für den Fachverband der Nichteisen-Metallindustrie. Abwei-
chende arbeitsvertragliche Vereinbarungen (siehe
Betriebsvereinbarungen
) sind nur gültig, wenn sie
in keinem Widerspruch zu gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Vorgaben stehen und Arbeitneh-
8
Arbeiterkollektivvertrag in der für den Fachverband NE-Metallindustrie geltenden Fassung; Rahmenkollektivvertrag,
Zusatzkollektivverträge und Gehaltsordnung für Angestellte der Industrie in der für den Fachverband NE-Metallindustrie
geltenden Fassung
mende günstiger stellen. Die Mitarbeitenden an den Standorten der AMAG components in Deutsch-
land sind keinem Tarifvertrag zugehörig, für sie gelten standardisierte Individualvereinbarungen mit
dem Arbeitgeber unter Einhaltung aller relevanten Gesetze.
Betriebsvereinbarungen (BV) im Personalbereich legen u.a. flexible Arbeitszeitmodelle und Home-
Office-Regelungen, eine Arbeitszeitordnung inkl. Tages- und Wochenhöchstarbeitszeit sowie eine
Lohn- und Gehaltsordnung fest. Sie werden zwischen dem Vorstand, den Gesellschaften und dem
Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsrat geschlossen, die Einhaltung und Umsetzung liegt in der
Verantwortung der Personalabteilung. Die Betriebsvereinbarungen gelten für alle Mitarbeitenden am
Standort Ranshofen und sind über die interne Unternehmensplattform für alle Mitarbeitenden zu-
gänglich. Ziel aller derartiger Betriebsvereinbarungen ist es, ansprechende Rahmenbedingungen für
die Arbeitnehmenden zu schaffen und über bestehende Gesetze hinausgehende Vorteile anzubieten,
um damit eine langfristige Mitarbeitendenbindung zu fördern.
Zentrale Betriebsvereinbarungen für den Standort Ranshofen sind u.a.:
› BBeettrriieebblliicchhee AArrbbeeiittsszzeeiittoorrddnnuunngg:: Darin sind für alle Mitarbeitenden am Standort Ranshofen
u.a. die Tages- (12 Stunden) bzw. Wochenhöchstarbeitszeit (60 Stunden) geregelt. Zudem sind
in dieser Betriebsverordnung Gleitzeitmodelle, Urlaubsanspruch und Überstunden definiert.
› BBeettrriieebblliicchhee AArrbbeeiittsszzeeiittoorrddnnuunngg –– TTeelleeaarrbbeeiitt:: Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Rah-
men- und Vergütungsbedingungen von Mitarbeitenden für eine außerordentliche Arbeitsstätte.
› BBeettrriieebblliicchhee LLoohhnn-- uunndd GGeehhaallttssoorrddnnuunngg:: Diese Betriebsvereinbarung definiert u.a. die Überbe-
zahlung, Zulagen (z.B. Schichtzulagen) sowie Zuschüsse (Essenszuschuss) für Mitarbeitende.
› RRaahhmmeennbbeettrriieebbssvveerreeiinnbbaarruunngg AArrbbeeiittn
neehhmmeerrddaatteennsscchhuuttzz:: Darin werden u.a. die Verwendung
von personenbezogenen Daten sowie Kontrollrechte des Betriebsrates hinsichtlich rechtmäßiger
Verarbeitung von Personaldaten geregelt.
› BBeettrriieebbssvveerreeiinnbbaarruunngg BBeettrriieebblliicchheess VVoorrsscchhllaaggsswweesseenn ((BBVVWW)):: Das BVW fördert die Kreativität
und Eigeninitiative aller Mitarbeitenden, indem Verbesserungsvorschläge eingebracht und im
Falle der Umsetzung finanziell honoriert werden.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Beschreibungen der Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen zu den wesentlichen Auswir-
kungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft sind den Bereichen
Arbeitsbedin-
gungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversität und Chancengleichheit, Aus- und Wei-
terbildung
sowie
Menschenrechte
zugeordnet.
EINBINDUNG DER BETROFFENEN STAKEHOLDER
(ESRS 2 SBM-2, S1-2)
Die Einbindung der Mitarbeitenden in die Ermittlung und das Verständnis wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen erfolgt u.a. durch den Betriebsrat und weitere Anlaufstellen, wie den Jugend-
vertrauensrat oder die Frauenbeauftragte. Der Betriebsrat stellt die wichtigste Vertretung der Mitar-
beitenden innerhalb der AMAG dar und sorgt für die Interessenwahrung der Angestellten und Arbei-
ter:innen in relevanten unternehmenspolitischen Entscheidungen.
Zudem gibt es ein jährliches Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgespräch (MAZEG), in
welchem die Wahrnehmungen, Anliegen und Entwicklungspotenziale der Mitarbeitenden erfasst wer-
den.
Über die unternehmensinterne App AMAG connect werden die Mitarbeitenden regelmäßig informiert
und sie können dort Feedback, Anregungen oder Meinungen teilen.
Die AMAG Compliance Line kann sowohl von Mitarbeitenden als auch von externen Sta-
keholdern – auch anonym – genutzt werden, um konkrete Verstöße oder Verdachtsfälle
zu melden oder bezüglich persönlicher Anliegen eine Vertrauensperson zu kontaktieren.
In der ganzjährig zugänglichen Stakeholder-Befragung auf der AMAG-Homepage können
alle Interessierten ihre Einschätzungen zu den sozialen, ökologischen und wirtschaftli-
chen Auswirkungen des Unternehmens kundtun.
Weiters können alle Mitarbeitenden spezifische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen und
Ideen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) (siehe auch
G1 – Unterneh-
menskultur
) beisteuern und dabei helfen, die Relevanz bestimmter Themen zu erkennen und sie
aufzugreifen.
Während soziale Themen der Belegschaft eher bei der Personalabteilung, beim Betriebsrat oder an-
deren Anlaufstellen (u.a. Vertrauenspersonen, Arbeitspsychologe, Frauenbeauftragte) eingehen, wer-
den ökologische und geschäftsethische Themen in verschiedensten Abteilungen gesammelt. Im Zuge
der Wesentlichkeitsanalyse werden die gesammelten Daten durch die Nachhaltigkeitsabteilung zu-
sammengeführt.
Die Wirksamkeit des Austausches mit den Mitarbeitenden wird basierend auf Rückmeldungen via
verschiedener Anlaufstellen und Kanäle bewertet.
GELTUNGSBEREICH DER ARBEITSBEDINGUNGEN: Die Rechte und Pflichten bezüglich Arbeitsbe-
dingungen, Diversität und Chancengleichheit sowie Menschenrechte gelten für die gesamte Beleg-
schaft, darin eingeschlossen sind auch alle Leiharbeitenden. Diese werden überwiegend in der Pro-
duktion eingesetzt. Die Rahmenbedingungen für die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften werden
im Überlasservertrag zwischen AMAG und Überlasserunternehmen geregelt. Die Leiharbeitenden
haben ein Arbeitsverhältnis beim Überlasser. Die Aufsicht und Leitung liegen jedoch bei der entlei-
henden Firma.
Auswirkungen, Risiken und Chancen in den folgend dargelegten Bereichen (
Arbeitsbedingungen, Ar-
beitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversität und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung
und
Menschenrechte und sonstige arbeitsbezogene Rechte
) betreffen die gesamte AMAG-Beleg-
schaft. Sofern bestimmte Gruppen besonders betroffen sind, wird dies bei der jeweiligen Auswirkung,
Chance bzw. des jeweiligen Risikos beschrieben.
Weitere Informationen sind unter
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Stakeholdermanagement
zu
finden.
BERICHTSGRUNDSÄTZE ZU DEN KENNZAHLEN IM BEREICH S1
Alle Angaben und Kennzahlen umfassen, sofern nicht explizit anders angegeben, die Standorte AMAG
Ranshofen (Österreich; alle AMAG-Gesellschaften inkl. CoilDNA) sowie AMAG components (Karlsruhe
und Übersee am Chiemsee, Deutschland). Daten werden über das ERP-System bzw. über die Be-
schäftigtenmeldung durch die Personalabteilung bzw. weitere Fachabteilungen erfasst und im Kon-
zerncontrolling gesammelt. Das Geschlecht der Mitarbeitenden wird basierend auf der Angabe in
behördlichen Dokumenten erfasst. Über das ERP-System können die Kategorien „weiblich“, „männ-
lich“, „divers“, „inter“, „offen“ sowie „keine Angabe“ zugeordnet werden. Da keine (Leih-)Mitarbei-
tenden hinsichtlich Geschlechts eine andere Angabe als „weiblich“ oder „männlich“ vorgelegt haben,
sind die weiteren Kategorien in den Tabellen nicht abgebildet.
Seite 84 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH ARBEITSBEDINGUNGEN
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN (ESRS S1-1, S1-4)
AMAG Austria Metall AG als verantwortungsvoller Arbeitgeber bekennt sich zu fairen, transparenten
und sicheren Arbeitsbedingungen, die neben (inter-)nationalen gesetzlichen Vorgaben auch unterneh-
mensinterne Vereinbarungen einschließen.
Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zählen zuoberst u.a.
› die zehn Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),
› das Arbeitsverfassungsgesetz und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie
› die für den Standort Ranshofen gültigen Kollektivverträge für den Fachverband der Nichteisen-
Metallindustrie
8
.
Die Arbeitnehmendenrechte bezüglich Vereinigungsfreiheit und Kollektivvertrag, fairer Arbeitszeitre-
gelung und angemessener Entlohnung sowie das Verbot von Kinderarbeit und jeglicher weiteren Form
von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei werden seitens AMAG strikt eingehalten.
Um ein vertrauensvolles Arbeitsklima zu schaffen, ist ein offener und konstruktiver Dialog unverzicht-
bar. Dementsprechend wichtig ist eine transparente Kommunikation zwischen dem Unternehmen und
den Mitarbeitenden bzw. Interessenvertreter:innen.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
ARBEITS- UND KOLLEKTIVVERTRÄGE
Das Beschäftigungsverhältnis der Arbeitnehmenden ist auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag begrün-
det, der allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für die in Österreich beschäftigten Mitarbeitenden
gelten zusätzlich die Kollektivverträge für den Fachverband der Nichteisen-Metallindustrie. Abwei-
chende arbeitsvertragliche Vereinbarungen (siehe
Betriebsvereinbarungen
) sind nur gültig, wenn sie
in keinem Widerspruch zu gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Vorgaben stehen und Arbeitneh-
8
Arbeiterkollektivvertrag in der für den Fachverband NE-Metallindustrie geltenden Fassung; Rahmenkollektivvertrag,
Zusatzkollektivverträge und Gehaltsordnung für Angestellte der Industrie in der für den Fachverband NE-Metallindustrie
geltenden Fassung
mende günstiger stellen. Die Mitarbeitenden an den Standorten der AMAG components in Deutsch-
land sind keinem Tarifvertrag zugehörig, für sie gelten standardisierte Individualvereinbarungen mit
dem Arbeitgeber unter Einhaltung aller relevanten Gesetze.
Betriebsvereinbarungen (BV) im Personalbereich legen u.a. flexible Arbeitszeitmodelle und Home-
Office-Regelungen, eine Arbeitszeitordnung inkl. Tages- und Wochenhöchstarbeitszeit sowie eine
Lohn- und Gehaltsordnung fest. Sie werden zwischen dem Vorstand, den Gesellschaften und dem
Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsrat geschlossen, die Einhaltung und Umsetzung liegt in der
Verantwortung der Personalabteilung. Die Betriebsvereinbarungen gelten für alle Mitarbeitenden am
Standort Ranshofen und sind über die interne Unternehmensplattform für alle Mitarbeitenden zu-
gänglich. Ziel aller derartiger Betriebsvereinbarungen ist es, ansprechende Rahmenbedingungen für
die Arbeitnehmenden zu schaffen und über bestehende Gesetze hinausgehende Vorteile anzubieten,
um damit eine langfristige Mitarbeitendenbindung zu fördern.
Zentrale Betriebsvereinbarungen für den Standort Ranshofen sind u.a.:
› B
B
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Darin sind für alle Mitarbeitenden am Standort Ranshofen
u.a. die Tages- (12 Stunden) bzw. Wochenhöchstarbeitszeit (60 Stunden) geregelt. Zudem sind
in dieser Betriebsverordnung Gleitzeitmodelle, Urlaubsanspruch und Überstunden definiert.
› B
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Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Rah-
men- und Vergütungsbedingungen von Mitarbeitenden für eine außerordentliche Arbeitsstätte.
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Diese Betriebsvereinbarung definiert u.a. die Überbe-
zahlung, Zulagen (z.B. Schichtzulagen) sowie Zuschüsse (Essenszuschuss) für Mitarbeitende.
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Darin werden u.a. die Verwendung
von personenbezogenen Daten sowie Kontrollrechte des Betriebsrates hinsichtlich rechtmäßiger
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Das BVW fördert die Kreativität
und Eigeninitiative aller Mitarbeitenden, indem Verbesserungsvorschläge eingebracht und im
Falle der Umsetzung finanziell honoriert werden.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Beschreibungen der Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen zu den wesentlichen Auswir-
kungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft sind den Bereichen
Arbeitsbedin-
gungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversität und Chancengleichheit, Aus- und Wei-
terbildung
sowie
Menschenrechte
zugeordnet.
EINBINDUNG DER BETROFFENEN STAKEHOLDER
(ESRS 2 SBM-2, S1-2)
Die Einbindung der Mitarbeitenden in die Ermittlung und das Verständnis wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen erfolgt u.a. durch den Betriebsrat und weitere Anlaufstellen, wie den Jugend-
vertrauensrat oder die Frauenbeauftragte. Der Betriebsrat stellt die wichtigste Vertretung der Mitar-
beitenden innerhalb der AMAG dar und sorgt für die Interessenwahrung der Angestellten und Arbei-
ter:innen in relevanten unternehmenspolitischen Entscheidungen.
Zudem gibt es ein jährliches Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgespräch (MAZEG), in
welchem die Wahrnehmungen, Anliegen und Entwicklungspotenziale der Mitarbeitenden erfasst wer-
den.
Über die unternehmensinterne App AMAG connect werden die Mitarbeitenden regelmäßig informiert
und sie können dort Feedback, Anregungen oder Meinungen teilen.
Die AMAG Compliance Line kann sowohl von Mitarbeitenden als auch von externen Sta-
keholdern – auch anonym – genutzt werden, um konkrete Verstöße oder Verdachtsfälle
zu melden oder bezüglich persönlicher Anliegen eine Vertrauensperson zu kontaktieren.
In der ganzjährig zugänglichen Stakeholder-Befragung auf der AMAG-Homepage können
alle Interessierten ihre Einschätzungen zu den sozialen, ökologischen und wirtschaftli-
chen Auswirkungen des Unternehmens kundtun.
Weiters können alle Mitarbeitenden spezifische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen und
Ideen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) (siehe auch
G1 – Unterneh-
menskultur
) beisteuern und dabei helfen, die Relevanz bestimmter Themen zu erkennen und sie
aufzugreifen.
Während soziale Themen der Belegschaft eher bei der Personalabteilung, beim Betriebsrat oder an-
deren Anlaufstellen (u.a. Vertrauenspersonen, Arbeitspsychologe, Frauenbeauftragte) eingehen, wer-
den ökologische und geschäftsethische Themen in verschiedensten Abteilungen gesammelt. Im Zuge
der Wesentlichkeitsanalyse werden die gesammelten Daten durch die Nachhaltigkeitsabteilung zu-
sammengeführt.
Die Wirksamkeit des Austausches mit den Mitarbeitenden wird basierend auf Rückmeldungen via
verschiedener Anlaufstellen und Kanäle bewertet.
GELTUNGSBEREICH DER ARBEITSBEDINGUNGEN: Die Rechte und Pflichten bezüglich Arbeitsbe-
dingungen, Diversität und Chancengleichheit sowie Menschenrechte gelten für die gesamte Beleg-
schaft, darin eingeschlossen sind auch alle Leiharbeitenden. Diese werden überwiegend in der Pro-
duktion eingesetzt. Die Rahmenbedingungen für die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften werden
im Überlasservertrag zwischen AMAG und Überlasserunternehmen geregelt. Die Leiharbeitenden
haben ein Arbeitsverhältnis beim Überlasser. Die Aufsicht und Leitung liegen jedoch bei der entlei-
henden Firma.
Auswirkungen, Risiken und Chancen in den folgend dargelegten Bereichen (
Arbeitsbedingungen, Ar-
beitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversität und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung
und
Menschenrechte und sonstige arbeitsbezogene Rechte
) betreffen die gesamte AMAG-Beleg-
schaft. Sofern bestimmte Gruppen besonders betroffen sind, wird dies bei der jeweiligen Auswirkung,
Chance bzw. des jeweiligen Risikos beschrieben.
Weitere Informationen sind unter
Allgemeine Informationen
, Abschnitt
Stakeholdermanagement
zu
finden.
BERICHTSGRUNDSÄTZE ZU DEN KENNZAHLEN IM BEREICH S1
Alle Angaben und Kennzahlen umfassen, sofern nicht explizit anders angegeben, die Standorte AMAG
Ranshofen (Österreich; alle AMAG-Gesellschaften inkl. CoilDNA) sowie AMAG components (Karlsruhe
und Übersee am Chiemsee, Deutschland). Daten werden über das ERP-System bzw. über die Be-
schäftigtenmeldung durch die Personalabteilung bzw. weitere Fachabteilungen erfasst und im Kon-
zerncontrolling gesammelt. Das Geschlecht der Mitarbeitenden wird basierend auf der Angabe in
behördlichen Dokumenten erfasst. Über das ERP-System können die Kategorien „weiblich“, „männ-
lich“, „divers“, „inter“, „offen“ sowie „keine Angabe“ zugeordnet werden. Da keine (Leih-)Mitarbei-
tenden hinsichtlich Geschlechts eine andere Angabe als „weiblich“ oder „männlich“ vorgelegt haben,
sind die weiteren Kategorien in den Tabellen nicht abgebildet.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
betriebliche Vorsorgeprogramme (Gesundheits-, Altersvorsorge) sozial abgesichert. Die Altersvorsorge
kann ab dem 20. Lebensjahr und dem 3. Dienstjahr genutzt werden.
SOZIALER DIALOG
Die AMAG Austria Metall AG erkennt das Recht aller Mitarbeitenden an, Arbeitnehmervertretungen
zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Alle Mitar-
beitenden haben das Recht, sich Vereinigungen ihrer Wahl anzuschließen oder diese zu gründen bzw.
im Rahmen von Betriebsratswahlen zu kandidieren. Mitarbeitende werden aufgrund ihrer Zugehörig-
keit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt
noch benachteiligt. Das Unternehmen hält sich hier an die entsprechenden Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (engl. ILO) sowie an alle anwendbaren (inter-)nationalen Gesetze.
Der Vorstand und der Betriebsrat arbeiten in einem konstruktiven Dialog offen und vertrauensvoll
zusammen und versuchen die Anliegen der Mitarbeitenden bestmöglich zu unterstützen. Ziel ist stets,
die optimale Lösung im Ausgleich zwischen den ökonomischen Interessen des Unternehmens und
den Interessen der Beschäftigten zu finden.
BETRIEBSRAT: Die Vertretung der Arbeitnehmer:innenagenden übernimmt am Standort Ranshofen
der Betriebsrat, der gemäß österreichischem Arbeitsverfassungsgesetz im Aufsichtsrat der AMAG Aus-
tria Metall AG über Sitze und Stimmrechte verfügt und die Interessen der Mitarbeitenden wahrt. Der
Betriebsrat informiert regelmäßig über unterschiedliche Kanäle (E-Mails, Betriebsratszeitung, Be-
triebsrats-App) sowohl über arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Angelegenheiten als auch über
besondere Angebote und Unterstützung für Mitarbeitende. Auch der AMAG components-Standort in
Karlsruhe verfügt über einen Betriebsrat.
Betreffend Mindestmitteilungsfristen von erheblichen betrieblichen Veränderungen hält sich AMAG
Ranshofen an die in Österreich geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die in den Kollektivver-
trägen für den Fachverband der Nichteisen-Metallindustrie vereinbarten Bestimmungen. In Deutsch-
land gelten keine Mindestmitteilungsfristen. AMAG components hält sich diesbezüglich an anwend-
bares Recht.
VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN
Das Unternehmen unterstützt mit unterschiedlichen Maßnahmen ein gesundes und ausgleichendes
Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit. Zum einen bieten die in der Betriebsvereinbarung zur Ar-
beitszeitordnung definierten Gleitzeitmodelle den Mitarbeitenden am Standort Ranshofen flexiblere
Planungsmöglichkeiten, zum anderen können Angebote wie u.a. eine vierwöchige Ferienbetreuung
für Kinder in Anspruch genommen werden. Allen Mitarbeitenden steht gemäß den geltenden Kollek-
tivverträgen das Recht auf Freistellungen aus familiären Gründen zu, wie u.a. Pflegefreistellungen,
Sonderbetreuungszeiten oder Mutter- bzw. Vaterkarenz. Der Betriebsrat stellt zusätzlich Aktionen und
Rabatte für die Mitarbeitenden zur Verfügung.
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Umsetzung gesetzlicher bzw. regulatorischer Vorgaben und Änderungen
› Beibehaltung der flexiblen Arbeitszeitmodelle und etablierten Home-Office-Regelungen
› Mitarbeitende sind über die AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung am Unternehmen beteiligt
› Angebot einer mehrwöchigen Ferienbetreuung für Kinder
› Austausch mit Arbeitnehmer:innen und deren Vertretung (Betriebsrat)
COMPLIANCE: Die gesetzlichen Anforderungen und Änderungen, u.a. abgeleitet aus den kollektiv-
vertraglichen Vorgaben, sowie interne Dokumente wie Betriebsvereinbarungen oder der Verhaltens-
und Menschenrechtskodex wurden von den zuständigen Abteilungen umgesetzt und gegebenenfalls
auch adaptiert.
MITARBEITENDENBINDUNG: Um eine langfristige Mitarbeitendenbindung zu fördern, wurden ver-
schiedene Maßnahmen ergriffen bzw. fortgeführt. Die Mitarbeitenden der AMAG sind über die AMAG
Arbeitnehmer Privatstiftung am Unternehmen beteiligt. Die Privatstiftung hält 11,5 % der Unterneh-
mensanteile und ermöglicht den Beschäftigten, direkt am Erfolg der AMAG teilzuhaben.
Die verschiedenen Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Optionen ermöglichen Flexibilität für die
Arbeitnehmer:innen und unterstützen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Auch
2025 wurde am Standort Ranshofen ein vierwöchiges Programm für Kinder angeboten, um Eltern in
Ferienzeiten in ihren Betreuungspflichten zu entlasten. Das Angebot während der Sommerferien
wurde von zahlreichen Eltern wahrgenommen, 62 Kinder haben an dem Programm teilgenommen.
Maßnahmen zum sozialen Dialog umfassen am Standort Ranshofen die jährlichen Tätigkeiten des
Betriebsrates wie u.a. die Veröffentlichung der Betriebsratszeitung mit aktuellen Informationen, Un-
terstützungsleistungen in den Bereichen Gesundheit und Freizeit sowie Beratung in persönlichen
Anliegen der Mitarbeitenden. AMAG hat zudem bereits mehrere Anlaufstellen implementiert, um allen
Mitarbeitenden und im Besonderen potenziell gefährdeten Gruppen bzw. Minderheiten die Möglich-
keit zu bieten, ihre Anliegen vertrauensvoll an das Unternehmen heranzutragen. Zu den Anlaufstellen
zählen, neben den unmittelbaren Vorgesetzten und der Personalabteilung, der Lehrlingscoach sowie
der Jugendvertrauensrat, die Frauenbeauftragte, der Arbeitspsychologe und die AMAG Compliance
Line.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
VERHALTENS- & MENSCHENRECHTSKODEX
Der AMAG-Verhaltenskodex sowie der AMAG-Menschenrechtskodex gehören neben den Betriebsver-
einbarungen und weiteren Richtlinien ebenfalls zu den zentralen Handlungsgrundsätzen. Sie wurden
basierend auf gesetzlichen Anforderungen sowie eigenen Ansprüchen entwickelt und werden regel-
mäßig evaluiert, gegebenenfalls adaptiert und durch einen Vorstandsbeschluss verabschiedet.
Der Verhaltenskodex dient allen Beschäftigten als Leitfaden für einen geschäftsethisch korrekten Um-
gang. Im Menschenrechtskodex werden – zusätzlich zu den in Betriebsvereinbarungen festgelegten
Arbeitnehmer:innenrechten – weitere arbeitsbezogene Rechte dargelegt, die für die Mitarbeitenden
an allen AMAG-Standorten sowie für Lieferanten von besonderer Bedeutung sind, darunter u.a. das
Verbot von Kinderarbeit und jeglicher weiteren Form von Pflicht- oder Zwangsarbeit (moderne Skla-
verei), der Schutz vor Diskriminierung und das Bekenntnis zu Diversität und Chancengleichheit.
Durch klare gesetzliche Vorgaben und Handlungsrichtlinien in den Betriebsvereinbarungen sowie im
Menschenrechtskodex und die strikte Einhaltung dieser Vorgaben durch das Unternehmen existiert
für die Mitarbeitenden an den AMAG-Standorten kein Risiko für Pflicht- oder Zwangsarbeit oder Kin-
derarbeit. Ausführliche Informationen finden sich im Abschnitt
Menschenrechte
.
SICHERE BESCHÄFTIGUNG
Der strategische Ansatz im nachhaltigen Beschäftigungsmanagement zielt darauf ab, den aktuellen
und zukünftigen Personalbedarf qualitativ und quantitativ abzudecken. Die Zuständigkeiten liegen in
der Personalabteilung, die Bereichsleitung berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden. In-
strumente für den Rekrutierungsprozess sowie die Einstiegsphase und Richtlinien für die Karriere-
und Nachfolgeplanung sowie Aus- und Weiterbildungsformate für Mitarbeitende sind im Personalbe-
reich festgelegt. Offene Positionen werden zunächst intern für bestehende Mitarbeitende ausgeschrie-
ben und sind im Personalbereich sowie über eine interne Unternehmensplattform einsehbar. Erst
anschließend erfolgt eine externe Ausschreibung. AMAG verfolgt das Ziel, Entwicklungspotenziale von
bestehenden Mitarbeitenden bestmöglich zu fördern und Positionen langfristig zu besetzen. Befris-
tete Arbeitsverhältnisse gelten zum einen nur für neue Arbeitnehmer:innen, die für ihr Tätigkeitsfeld
keinen facheinschlägigen Ausbildungsabschluss vorweisen können. Nach Ablauf des Probezeitraums
werden diese neuen Arbeitnehmer:innen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überstellt. Zum ande-
ren werden Lehrlinge für ihre Ausbildungszeit bei der AMAG befristet beschäftigt. Entscheiden sich
Lehrlinge nach Abschluss der Ausbildung für den Verbleib im Unternehmen bzw. kann AMAG Lehr-
linge als Mitarbeitende übernehmen, wird ihr Dienstverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt.
9
Rahmenkollektivvertrag, Zusatzkollektivverträge und Gehaltsordnung für Angestellte der Industrie in der für den Fachver-
band NE-Metallindustrie geltenden Fassung (1.11.2024), in: Kollektivvertrag für Angestellte der NE Metallindustrie 2024,
S. 86, Stand: 04.12.2025
Die AMAG bietet ihren Mitarbeitenden verschiedene Anreize, um langfristig im Unternehmen zu blei-
ben. So profitieren Mitarbeitende von flexiblen Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodelle und von etablier-
ten Regelungen zur Telearbeit. Weiters werden Zusatzleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge
zur Verfügung gestellt.
ARBEITSZEIT
AMAG gewährleistet allen Mitarbeitenden Arbeitszeiten, die den jeweiligen lokalen gesetzlichen Vor-
gaben bzw. den jeweiligen Branchenstandards entsprechen. Am Standort Ranshofen werden die ge-
setzlichen Vorgaben zusätzlich durch die gültigen Kollektivverträge für den Fachverband der Nichtei-
sen-Metallindustrie sowie durch die Betriebsvereinbarung gem. § 97 Abs.1 Z. 2/13 ArbVG zu Arbeits-
zeiten ergänzt. Den Mitarbeitenden stehen u.a. Arbeitspausen, eine angemessene Arbeitszeitbegren-
zung (Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden und eine Wochenhöchstarbeitszeit von 60 Stunden),
Freistellungen aus familiären Gründen sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub zu. Weiters kön-
nen Angestellte flexible Arbeitszeitmodelle (Gleit- und Teilzeitmodell, bis Ende 2025 auch Altersteil-
zeit) in Anspruch nehmen.
ANGEMESSENE ENTLOHNUNG UND SOZIALE ABSICHERUNG
(ESRS S1-10, S1-11)
AMAG garantiert eine faire Bezahlung, die mindestens dem für den Beschäftigungsort gesetzlich gel-
tenden Mindestlohn und einem angemessenen und existenzsichernden Entgelt entspricht sowie auf
dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit ohne Rücksicht auf den Unterschied
des Geschlechts beruht. Als Referenzwert einer angemessenen Entlohnung von Mitarbeitenden am
Standort Ranshofen gilt der kollektivvertraglich definierte Mindestlohn (01.11.2024 bis
01.11.2025: EUR 2.518,43)
9
. Die betriebliche Lohn- und Gehaltsordnung, gültig für den Standort
Ranshofen, legt Optionen für eine Überbezahlung fest und kombiniert damit eine wettbewerbsfähige
Grundvergütung mit umfangreichen Zusatzleistungen.
Für die Mitarbeitenden an den AMAG components-Standorten in Deutschland gilt als Referenzwert
der allgemeine gesetzliche Mindestlohn
10
. Die Lohn- und Gehaltsvereinbarungen für die AMAG com-
ponents-Mitarbeitenden orientieren sich an der branchenüblichen Bezahlung in Bayern und Baden-
Württemberg und entsprechen allen Vorgaben gemäß deutschem und EU-Recht.
Alle AMAG-Beschäftigten sind staatlich gegen Verdienstausfälle (aufgrund von Krankheit, Arbeits-
losigkeit, Arbeitsunfällen, Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub und Ruhestand) bzw. durch zusätzliche
10
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (2025): Mindestlöhne in Deutschland auf einen Blick, in: Mindest-
löhne in Deutschland - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (wsi.de), Stand: 04.12.2025
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
betriebliche Vorsorgeprogramme (Gesundheits-, Altersvorsorge) sozial abgesichert. Die Altersvorsorge
kann ab dem 20. Lebensjahr und dem 3. Dienstjahr genutzt werden.
SOZIALER DIALOG
Die AMAG Austria Metall AG erkennt das Recht aller Mitarbeitenden an, Arbeitnehmervertretungen
zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Alle Mitar-
beitenden haben das Recht, sich Vereinigungen ihrer Wahl anzuschließen oder diese zu gründen bzw.
im Rahmen von Betriebsratswahlen zu kandidieren. Mitarbeitende werden aufgrund ihrer Zugehörig-
keit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt
noch benachteiligt. Das Unternehmen hält sich hier an die entsprechenden Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (engl. ILO) sowie an alle anwendbaren (inter-)nationalen Gesetze.
Der Vorstand und der Betriebsrat arbeiten in einem konstruktiven Dialog offen und vertrauensvoll
zusammen und versuchen die Anliegen der Mitarbeitenden bestmöglich zu unterstützen. Ziel ist stets,
die optimale Lösung im Ausgleich zwischen den ökonomischen Interessen des Unternehmens und
den Interessen der Beschäftigten zu finden.
BETRIEBSRAT: Die Vertretung der Arbeitnehmer:innenagenden übernimmt am Standort Ranshofen
der Betriebsrat, der gemäß österreichischem Arbeitsverfassungsgesetz im Aufsichtsrat der AMAG Aus-
tria Metall AG über Sitze und Stimmrechte verfügt und die Interessen der Mitarbeitenden wahrt. Der
Betriebsrat informiert regelmäßig über unterschiedliche Kanäle (E-Mails, Betriebsratszeitung, Be-
triebsrats-App) sowohl über arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Angelegenheiten als auch über
besondere Angebote und Unterstützung für Mitarbeitende. Auch der AMAG components-Standort in
Karlsruhe verfügt über einen Betriebsrat.
Betreffend Mindestmitteilungsfristen von erheblichen betrieblichen Veränderungen hält sich AMAG
Ranshofen an die in Österreich geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die in den Kollektivver-
trägen für den Fachverband der Nichteisen-Metallindustrie vereinbarten Bestimmungen. In Deutsch-
land gelten keine Mindestmitteilungsfristen. AMAG components hält sich diesbezüglich an anwend-
bares Recht.
VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN
Das Unternehmen unterstützt mit unterschiedlichen Maßnahmen ein gesundes und ausgleichendes
Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit. Zum einen bieten die in der Betriebsvereinbarung zur Ar-
beitszeitordnung definierten Gleitzeitmodelle den Mitarbeitenden am Standort Ranshofen flexiblere
Planungsmöglichkeiten, zum anderen können Angebote wie u.a. eine vierwöchige Ferienbetreuung
für Kinder in Anspruch genommen werden. Allen Mitarbeitenden steht gemäß den geltenden Kollek-
tivverträgen das Recht auf Freistellungen aus familiären Gründen zu, wie u.a. Pflegefreistellungen,
Sonderbetreuungszeiten oder Mutter- bzw. Vaterkarenz. Der Betriebsrat stellt zusätzlich Aktionen und
Rabatte für die Mitarbeitenden zur Verfügung.
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Umsetzung gesetzlicher bzw. regulatorischer Vorgaben und Änderungen
› Beibehaltung der flexiblen Arbeitszeitmodelle und etablierten Home-Office-Regelungen
› Mitarbeitende sind über die AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung am Unternehmen beteiligt
› Angebot einer mehrwöchigen Ferienbetreuung für Kinder
› Austausch mit Arbeitnehmer:innen und deren Vertretung (Betriebsrat)
COMPLIANCE: Die gesetzlichen Anforderungen und Änderungen, u.a. abgeleitet aus den kollektiv-
vertraglichen Vorgaben, sowie interne Dokumente wie Betriebsvereinbarungen oder der Verhaltens-
und Menschenrechtskodex wurden von den zuständigen Abteilungen umgesetzt und gegebenenfalls
auch adaptiert.
MITARBEITENDENBINDUNG: Um eine langfristige Mitarbeitendenbindung zu fördern, wurden ver-
schiedene Maßnahmen ergriffen bzw. fortgeführt. Die Mitarbeitenden der AMAG sind über die AMAG
Arbeitnehmer Privatstiftung am Unternehmen beteiligt. Die Privatstiftung hält 11,5 % der Unterneh-
mensanteile und ermöglicht den Beschäftigten, direkt am Erfolg der AMAG teilzuhaben.
Die verschiedenen Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Optionen ermöglichen Flexibilität für die
Arbeitnehmer:innen und unterstützen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Auch
2025 wurde am Standort Ranshofen ein vierwöchiges Programm für Kinder angeboten, um Eltern in
Ferienzeiten in ihren Betreuungspflichten zu entlasten. Das Angebot während der Sommerferien
wurde von zahlreichen Eltern wahrgenommen, 62 Kinder haben an dem Programm teilgenommen.
Maßnahmen zum sozialen Dialog umfassen am Standort Ranshofen die jährlichen Tätigkeiten des
Betriebsrates wie u.a. die Veröffentlichung der Betriebsratszeitung mit aktuellen Informationen, Un-
terstützungsleistungen in den Bereichen Gesundheit und Freizeit sowie Beratung in persönlichen
Anliegen der Mitarbeitenden. AMAG hat zudem bereits mehrere Anlaufstellen implementiert, um allen
Mitarbeitenden und im Besonderen potenziell gefährdeten Gruppen bzw. Minderheiten die Möglich-
keit zu bieten, ihre Anliegen vertrauensvoll an das Unternehmen heranzutragen. Zu den Anlaufstellen
zählen, neben den unmittelbaren Vorgesetzten und der Personalabteilung, der Lehrlingscoach sowie
der Jugendvertrauensrat, die Frauenbeauftragte, der Arbeitspsychologe und die AMAG Compliance
Line.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
VERHALTENS- & MENSCHENRECHTSKODEX
Der AMAG-Verhaltenskodex sowie der AMAG-Menschenrechtskodex gehören neben den Betriebsver-
einbarungen und weiteren Richtlinien ebenfalls zu den zentralen Handlungsgrundsätzen. Sie wurden
basierend auf gesetzlichen Anforderungen sowie eigenen Ansprüchen entwickelt und werden regel-
mäßig evaluiert, gegebenenfalls adaptiert und durch einen Vorstandsbeschluss verabschiedet.
Der Verhaltenskodex dient allen Beschäftigten als Leitfaden für einen geschäftsethisch korrekten Um-
gang. Im Menschenrechtskodex werden – zusätzlich zu den in Betriebsvereinbarungen festgelegten
Arbeitnehmer:innenrechten – weitere arbeitsbezogene Rechte dargelegt, die für die Mitarbeitenden
an allen AMAG-Standorten sowie für Lieferanten von besonderer Bedeutung sind, darunter u.a. das
Verbot von Kinderarbeit und jeglicher weiteren Form von Pflicht- oder Zwangsarbeit (moderne Skla-
verei), der Schutz vor Diskriminierung und das Bekenntnis zu Diversität und Chancengleichheit.
Durch klare gesetzliche Vorgaben und Handlungsrichtlinien in den Betriebsvereinbarungen sowie im
Menschenrechtskodex und die strikte Einhaltung dieser Vorgaben durch das Unternehmen existiert
für die Mitarbeitenden an den AMAG-Standorten kein Risiko für Pflicht- oder Zwangsarbeit oder Kin-
derarbeit. Ausführliche Informationen finden sich im Abschnitt
Menschenrechte
.
SICHERE BESCHÄFTIGUNG
Der strategische Ansatz im nachhaltigen Beschäftigungsmanagement zielt darauf ab, den aktuellen
und zukünftigen Personalbedarf qualitativ und quantitativ abzudecken. Die Zuständigkeiten liegen in
der Personalabteilung, die Bereichsleitung berichtet regelmäßig an den Vorstandsvorsitzenden. In-
strumente für den Rekrutierungsprozess sowie die Einstiegsphase und Richtlinien für die Karriere-
und Nachfolgeplanung sowie Aus- und Weiterbildungsformate für Mitarbeitende sind im Personalbe-
reich festgelegt. Offene Positionen werden zunächst intern für bestehende Mitarbeitende ausgeschrie-
ben und sind im Personalbereich sowie über eine interne Unternehmensplattform einsehbar. Erst
anschließend erfolgt eine externe Ausschreibung. AMAG verfolgt das Ziel, Entwicklungspotenziale von
bestehenden Mitarbeitenden bestmöglich zu fördern und Positionen langfristig zu besetzen. Befris-
tete Arbeitsverhältnisse gelten zum einen nur für neue Arbeitnehmer:innen, die für ihr Tätigkeitsfeld
keinen facheinschlägigen Ausbildungsabschluss vorweisen können. Nach Ablauf des Probezeitraums
werden diese neuen Arbeitnehmer:innen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überstellt. Zum ande-
ren werden Lehrlinge für ihre Ausbildungszeit bei der AMAG befristet beschäftigt. Entscheiden sich
Lehrlinge nach Abschluss der Ausbildung für den Verbleib im Unternehmen bzw. kann AMAG Lehr-
linge als Mitarbeitende übernehmen, wird ihr Dienstverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt.
9
Rahmenkollektivvertrag, Zusatzkollektivverträge und Gehaltsordnung für Angestellte der Industrie in der für den Fachver-
band NE-Metallindustrie geltenden Fassung (1.11.2024), in: Kollektivvertrag für Angestellte der NE Metallindustrie 2024,
S. 86, Stand: 04.12.2025
Die AMAG bietet ihren Mitarbeitenden verschiedene Anreize, um langfristig im Unternehmen zu blei-
ben. So profitieren Mitarbeitende von flexiblen Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodelle und von etablier-
ten Regelungen zur Telearbeit. Weiters werden Zusatzleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge
zur Verfügung gestellt.
ARBEITSZEIT
AMAG gewährleistet allen Mitarbeitenden Arbeitszeiten, die den jeweiligen lokalen gesetzlichen Vor-
gaben bzw. den jeweiligen Branchenstandards entsprechen. Am Standort Ranshofen werden die ge-
setzlichen Vorgaben zusätzlich durch die gültigen Kollektivverträge für den Fachverband der Nichtei-
sen-Metallindustrie sowie durch die Betriebsvereinbarung gem. § 97 Abs.1 Z. 2/13 ArbVG zu Arbeits-
zeiten ergänzt. Den Mitarbeitenden stehen u.a. Arbeitspausen, eine angemessene Arbeitszeitbegren-
zung (Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden und eine Wochenhöchstarbeitszeit von 60 Stunden),
Freistellungen aus familiären Gründen sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub zu. Weiters kön-
nen Angestellte flexible Arbeitszeitmodelle (Gleit- und Teilzeitmodell, bis Ende 2025 auch Altersteil-
zeit) in Anspruch nehmen.
ANGEMESSENE ENTLOHNUNG UND SOZIALE ABSICHERUNG
(ESRS S1-10, S1-11)
AMAG garantiert eine faire Bezahlung, die mindestens dem für den Beschäftigungsort gesetzlich gel-
tenden Mindestlohn und einem angemessenen und existenzsichernden Entgelt entspricht sowie auf
dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit ohne Rücksicht auf den Unterschied
des Geschlechts beruht. Als Referenzwert einer angemessenen Entlohnung von Mitarbeitenden am
Standort Ranshofen gilt der kollektivvertraglich definierte Mindestlohn (01.11.2024 bis
01.11.2025: EUR 2.518,43)
9
. Die betriebliche Lohn- und Gehaltsordnung, gültig für den Standort
Ranshofen, legt Optionen für eine Überbezahlung fest und kombiniert damit eine wettbewerbsfähige
Grundvergütung mit umfangreichen Zusatzleistungen.
Für die Mitarbeitenden an den AMAG components-Standorten in Deutschland gilt als Referenzwert
der allgemeine gesetzliche Mindestlohn
10
. Die Lohn- und Gehaltsvereinbarungen für die AMAG com-
ponents-Mitarbeitenden orientieren sich an der branchenüblichen Bezahlung in Bayern und Baden-
Württemberg und entsprechen allen Vorgaben gemäß deutschem und EU-Recht.
Alle AMAG-Beschäftigten sind staatlich gegen Verdienstausfälle (aufgrund von Krankheit, Arbeits-
losigkeit, Arbeitsunfällen, Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub und Ruhestand) bzw. durch zusätzliche
10
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (2025): Mindestlöhne in Deutschland auf einen Blick, in: Mindest-
löhne in Deutschland - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (wsi.de), Stand: 04.12.2025
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Merkmale der AMAG-Beschäftigten (Tabelle 2) (ESRS S1-6)
Unter Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden fallen bei AMAG Personen mit einem Werkvertrag.
Leihmitarbeitende (ESRS S1-7)
Leihmitarbeitende sind im Unternehmen tätige Arbeitskräfte, die von Überlasserunternehmen bereit-
gestellt werden. AMAG hat keine Arbeitsverträge mit Selbstständigen.
Austritte, Eintritte und durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (ESRS S1-6)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Austritte
männlich Stichtag/Köpfe 150 150 118 32
weiblich Stichtag/Köpfe 22 33 19 3
gesamt Stichtag/Köpfe 172 183 137 35
Eintritte
männlich Stichtag/Köpfe 65 158 51 14
weiblich Stichtag/Köpfe 18 45 17 1
gesamt Stichtag/Köpfe 83 203 68 15
durchschnittliche
Betriebszugehörigkeit
Jahre 12,1 11,4 12,5 9,5
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Vollzeitbeschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.708 1.781 1.498 210
weiblich Stichtag/Köpfe 222 233 205 17
gesamt Stichtag/Köpfe 1.930 2.014 1.703 227
Teilzeitbeschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 63 61 54 9
weiblich Stichtag/Köpfe 122 117 109 13
gesamt Stichtag/Köpfe 185 178 163 22
Beschäftigte ohne
garantierte
Arbeitsstunden
männlich Stichtag/Köpfe 0 3 0 0
weiblich Stichtag/Köpfe 1 2 1 0
gesamt Stichtag/Köpfe 1 5 1 0
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Leihmitarbeitende
männlich Stichtag/Köpfe 6 28 2 4
weiblich Stichtag/Köpfe 0 1 0 0
gesamt Stichtag/Köpfe 6 29 2 4
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Auch die jährlichen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie u.a. ergonomische Arbeitsplatzge-
staltung, Angebot von Physiotherapie oder Beratungstermine beim Arbeitspsychologen, tragen dazu
bei, den Arbeitsplatz nach den Bedürfnissen der Mitarbeitenden zu gestalten. Zusätzlich werden ziel-
gerichtet Aus- und Weiterbildungsprogramme angeboten, um den Mitarbeitenden eine klare Perspek-
tive für ihre berufliche Zukunft im Unternehmen zu bieten. Mehr zu den Maßnahmen im Bereich
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
sowie
Aus- und Weiterbildung
sind im jeweiligen Abschnitt
zu finden.
RECRUITING: Das Unternehmen achtet auf eine diskriminierungsfreie, transparente und faire Ge-
staltung des gesamten Auswahlprozesses. Größtenteils werden die Nachbesetzungen von der eigenen
Personalabteilung erledigt, in besonderen Fällen werden externe Dienstleistungen in Anspruch ge-
nommen. Alle offenen Stellen werden zunächst intern ausgeschrieben und sofern noch erforderlich
anschließend extern auf diversen Plattformen publiziert.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-6)
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Beibehaltung der Fluktuations-
quote von < 8 %
2025 und
fortlaufend
erreicht 6,2 % 6,0 % < 8 %
Die Fluktuationsrate umfasst AMAG Ranshofen (Österreich) sowie AMAG components (Karlsruhe und
Übersee am Chiemsee, Deutschland) und lag 2025 bei 6,2 % (2024: 6,0 %). Für die Berechnung
wurden sämtliche Abgänge (freiwillig sowie wegen Entlassung und Kündigung) berücksichtigt.
KENNZAHLEN
Merkmale der AMAG-Beschäftigten (Tabelle 1)
(ESRS S1-6)
Bei befristet Beschäftigten handelt es sich um Lehrlinge in Behaltefrist und neue Arbeiter:innen mit
einem vorerst befristeten Arbeitsverhältnis aufgrund fehlender facheinschlägiger Ausbildung für ihr
Tätigkeitsfeld im Unternehmen.
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.771 1.842 1.552 219
weiblich Stichtag/Köpfe 344 350 314 30
gesamt Stichtag/Köpfe 2.115 2.192 1.866 249
dauerhaft Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.750 1.825 1.543 207
weiblich Stichtag/Köpfe 340 348 310 30
gesamt Stichtag/Köpfe 2.090 2.173 1.853 237
befristet Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 21 17 9 12
weiblich Stichtag/Köpfe 4 2 4 0
gesamt Stichtag/Köpfe 25 19 13 12
Seite 88 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Merkmale der AMAG-Beschäftigten (Tabelle 2) (ESRS S1-6)
Unter Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden fallen bei AMAG Personen mit einem Werkvertrag.
Leihmitarbeitende (ESRS S1-7)
Leihmitarbeitende sind im Unternehmen tätige Arbeitskräfte, die von Überlasserunternehmen bereit-
gestellt werden. AMAG hat keine Arbeitsverträge mit Selbstständigen.
Austritte, Eintritte und durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (ESRS S1-6)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Austritte
männlich Stichtag/Köpfe 150 150 118 32
weiblich Stichtag/Köpfe 22 33 19 3
gesamt Stichtag/Köpfe 172 183 137 35
Eintritte
männlich Stichtag/Köpfe 65 158 51 14
weiblich Stichtag/Köpfe 18 45 17 1
gesamt Stichtag/Köpfe 83 203 68 15
durchschnittliche
Betriebszugehörigkeit
Jahre 12,1 11,4 12,5 9,5
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Vollzeitbeschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.708 1.781 1.498 210
weiblich Stichtag/Köpfe 222 233 205 17
gesamt Stichtag/Köpfe 1.930 2.014 1.703 227
Teilzeitbeschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 63 61 54 9
weiblich Stichtag/Köpfe 122 117 109 13
gesamt Stichtag/Köpfe 185 178 163 22
Beschäftigte ohne
garantierte
Arbeitsstunden
männlich Stichtag/Köpfe 0 3 0 0
weiblich Stichtag/Köpfe 1 2 1 0
gesamt Stichtag/Köpfe 1 5 1 0
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Leihmitarbeitende
männlich Stichtag/Köpfe 6 28 2 4
weiblich Stichtag/Köpfe 0 1 0 0
gesamt Stichtag/Köpfe 6 29 2 4
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Auch die jährlichen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie u.a. ergonomische Arbeitsplatzge-
staltung, Angebot von Physiotherapie oder Beratungstermine beim Arbeitspsychologen, tragen dazu
bei, den Arbeitsplatz nach den Bedürfnissen der Mitarbeitenden zu gestalten. Zusätzlich werden ziel-
gerichtet Aus- und Weiterbildungsprogramme angeboten, um den Mitarbeitenden eine klare Perspek-
tive für ihre berufliche Zukunft im Unternehmen zu bieten. Mehr zu den Maßnahmen im Bereich
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
sowie
Aus- und Weiterbildung
sind im jeweiligen Abschnitt
zu finden.
RECRUITING: Das Unternehmen achtet auf eine diskriminierungsfreie, transparente und faire Ge-
staltung des gesamten Auswahlprozesses. Größtenteils werden die Nachbesetzungen von der eigenen
Personalabteilung erledigt, in besonderen Fällen werden externe Dienstleistungen in Anspruch ge-
nommen. Alle offenen Stellen werden zunächst intern ausgeschrieben und sofern noch erforderlich
anschließend extern auf diversen Plattformen publiziert.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-6)
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Beibehaltung der Fluktuations-
quote von < 8 %
2025 und
fortlaufend
erreicht 6,2 % 6,0 % < 8 %
Die Fluktuationsrate umfasst AMAG Ranshofen (Österreich) sowie AMAG components (Karlsruhe und
Übersee am Chiemsee, Deutschland) und lag 2025 bei 6,2 % (2024: 6,0 %). Für die Berechnung
wurden sämtliche Abgänge (freiwillig sowie wegen Entlassung und Kündigung) berücksichtigt.
KENNZAHLEN
Merkmale der AMAG-Beschäftigten (Tabelle 1)
(ESRS S1-6)
Bei befristet Beschäftigten handelt es sich um Lehrlinge in Behaltefrist und neue Arbeiter:innen mit
einem vorerst befristeten Arbeitsverhältnis aufgrund fehlender facheinschlägiger Ausbildung für ihr
Tätigkeitsfeld im Unternehmen.
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.771 1.842 1.552 219
weiblich Stichtag/Köpfe 344 350 314 30
gesamt Stichtag/Köpfe 2.115 2.192 1.866 249
dauerhaft Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 1.750 1.825 1.543 207
weiblich Stichtag/Köpfe 340 348 310 30
gesamt Stichtag/Köpfe 2.090 2.173 1.853 237
befristet Beschäftigte
männlich Stichtag/Köpfe 21 17 9 12
weiblich Stichtag/Köpfe 4 2 4 0
gesamt Stichtag/Köpfe 25 19 13 12
Seite 89 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1, S1-3, S1-4)
AMAG sieht es als ihre Pflicht, an jedem Arbeitsplatz die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller
Mitarbeitenden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten
und stetig zu verbessern. Zur Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung potenzieller Gefahren
verfolgt das Unternehmen gemeinsam mit allen Mitarbeitenden die „Null-Unfälle-Strategie“. Eine
wichtige Unterstützung für dieses Ziel ist die Datenbank zur Aufzeichnung von relevanten Zwischen-
fällen, aus der die Kennzahlen für die Arbeitssicherheit abgeleitet werden. Die hohen Standards für
Arbeitssicherheit gelten auch für Leihmitarbeitende sowie Fremdfirmenarbeiter:innen, die an den
Standorten zum Einsatz kommen. Neben Gesundheitsschutz und -förderung stehen Bewegung, Er-
nährung und psychosoziale Gesundheitsvorsorge im Fokus.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
ARBEITSSICHERHEIT
Die Arbeitssicherheit baut auf vier Säulen auf:
› AArrbbeeiittssppllaattzzeevvaalluuiieerruunngg:: Aufzeichnungen, Dokumentationen und Bewertung aller Arbeitsplätze
und - vorgänge, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Not- und Rettungsmaßnahmen inklusive
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation
› ZZwwiisscchheennffaallllss--//SSiicchheerrhheeiittssaauuddiittddaatteennbbaannkk:: Meldung von relevanten Zwischenfällen inklusive
Aufzeichnung und Berichtswesen, Gefährdungsbeurteilung, Festlegung von Maßnahmen und
deren Überprüfung auf Wirksamkeit
› RReecchhttsskkoonnffoorrmmiittäätt:: Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsschutz inklusive Aufbau
einer innerbetrieblichen Arbeitsschutz-Organisation, die den rechtlichen und normativen
Vorgaben entspricht; integriertes Fremdfirmen-/Zutrittsmanagement
› MMaasscchhiinneennssiicchheerrhheeiitt:: Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Der Vorstand und die Geschäftsführungen der einzelnen Gesellschaften tragen die Verantwortung für
den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Optimierungspotenziale werden festgestellt
und strategische Ziele verankert. Die Abteilung Arbeitssicherheit ist dem Bereich der Management-
systeme zugeordnet. Dessen Leiter berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG – PSA: In den Produktionsbereichen ist das Tragen einer
Schutzausrüstung vorgeschrieben. Die persönliche Schutzausrüstung setzt sich im Allgemeinen aus
Kopfschutz, Gehörschutz, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen zusammen. Darüber hinaus gibt
es für bestimmte Bereiche bzw. Tätigkeiten zusätzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt.
MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 45001: Die Prozesse und Standards im Bereich Arbeitssicherheit
richten sich nach den Anforderungen der internationalen Arbeitsschutzmanagement-Norm
ISO 45001, die in das bestehende Managementsystem integriert und in einer entsprechenden Richt-
linie dokumentiert sind. Sämtliche Mitarbeitende (inkl. Leiharbeiter:innen) sind davon umfasst. Am
Standort Ranshofen ist das Managementsystem für Arbeitssicherheit und -gesundheit zertifiziert. Um-
fangreiche Sicherheitsanweisungen und -audits, Schulungsmaßnahmen sowie Workshops im Rahmen
des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) dienen der Zielerreichung. Die Wirksamkeit des
Arbeitssicherheitssystems sowie die Erfüllung der normativen Anforderungen werden regelmäßig
durch interne und externe Audits überprüft.
SICHERHEITSSOFTWARE: In einer modularen, cloudbasierten Datenbank werden gesetzliche und
normative Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Zwischenfallswesen, Audits sowie Gefah-
renstoffe aufgezeichnet und dokumentiert. Die Daten können auch auf mobilen Geräten via App er-
fasst und anschließend am PC bearbeitet werden.
SICHERHEITSLENKUNGSAUSSCHUSS (SILAS): Der SILAS ist das oberste Aufsichtsgremium für
Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement und steht unter der Leitung des Vorstands. Ihm obliegt
die Überprüfung der Rechtskonformität und der Wirksamkeit von Arbeitssicherheit und Gesundheits-
schutz anhand festgelegter Leistungsindikatoren sowie gegebenenfalls der Beschluss etwaiger
Korrekturmaßnahmen und das Initiieren von Arbeitsthemen und -gruppen.
Ständige SILAS-Mitglieder:
› Vorstand
› Geschäftsführungen der operativen Gesellschaften
› Beauftragte für Arbeitssicherheit
› Präventivkräfte (Sicherheitsfachkraft)
› Arbeitsmedizin
› Personalabteilung und Betriebsrat
ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS (ASA): Im ASA werden Sicherheitszwischenfälle mit getroffenen Maß-
nahmen, Schwerpunktthemen z. B. aus Sicherheitsaudits sowie Kennzahlenauswertungen behandelt.
Er legt Verbesserungsmaßnahmen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fest und entschei-
det über zusätzlich im SILAS zu behandelnden Themen. Darüber hinaus nehmen Sicherheitsvertrau-
enspersonen (SVP) als Vertretung der Belegschaft an ASA-Sitzungen der Gesellschaften teil.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog (ESRS S1-8)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Mitarbeitende, die von
Tarifverträgen abgedeckt sind
gesamt % 88 88 99 0
Mitarbeitende, die von einem
Betriebsrat vertreten werden
gesamt % 93 93 100 39
Der Anteil der Mitarbeitenden, für die Tarifvereinbarungen gelten, beträgt in Ranshofen 99 % (2024:
99 %) – davon nicht betroffen sind die jeweiligen Geschäftsführenden und der Vorstand, mit denen
jeweils individuelle Verträge abgeschlossen wurden. Für die Mitarbeitenden an den AMAG compo-
nents-Standorten gelten keine Tarifverträge, die Vergütung orientiert sich an der branchenüblichen
Bezahlung in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt sind somit 88 %
(2024: 88 %) der AMAG-Beschäftigten von einem Tarifvertrag abgedeckt.
Die Mitarbeitenden in Ranshofen und Karlsruhe werden von einem Betriebsrat in ihren Interessen
vertreten, das entspricht einem Anteil von 93 % (2024: 93 %) der AMAG-Belegschaft.
Es gibt keine Vereinbarung über die Vertretung durch einen europäischen Betriebsrat.
Freistellungen aus familiären Gründen (ESRS S1-15)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Mitarbeitende, die einen
Anspruch auf Freistellung aus
familiären Gründen haben
% 100 100 100 100
Mitarbeitende, die im
Berichtszeitraum eine
Freistellung aus familiären
Gründen beansprucht haben
gesamt % 27 28 30 3
davon Männer % 83 82 83 57
davon Frauen % 17 18 17 43
In der Statistik wurden folgende Gründe berücksichtigt: Pflegefreistellung, Sonderbetreuungszeit,
Hospiz- /Pflegekarenz, Todesfall, Hochzeit, Mutterschutz, Karenzurlaub, Väterkarenz, Geburt,
Papamonat und Elternsprechtage.
Seite 90 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1, S1-3, S1-4)
AMAG sieht es als ihre Pflicht, an jedem Arbeitsplatz die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller
Mitarbeitenden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, aufrecht zu erhalten
und stetig zu verbessern. Zur Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung potenzieller Gefahren
verfolgt das Unternehmen gemeinsam mit allen Mitarbeitenden die „Null-Unfälle-Strategie“. Eine
wichtige Unterstützung für dieses Ziel ist die Datenbank zur Aufzeichnung von relevanten Zwischen-
fällen, aus der die Kennzahlen für die Arbeitssicherheit abgeleitet werden. Die hohen Standards für
Arbeitssicherheit gelten auch für Leihmitarbeitende sowie Fremdfirmenarbeiter:innen, die an den
Standorten zum Einsatz kommen. Neben Gesundheitsschutz und -förderung stehen Bewegung, Er-
nährung und psychosoziale Gesundheitsvorsorge im Fokus.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
ARBEITSSICHERHEIT
Die Arbeitssicherheit baut auf vier Säulen auf:
› A
A
r
r
b
b
e
e
i
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t
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g
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:
:
Aufzeichnungen, Dokumentationen und Bewertung aller Arbeitsplätze
und - vorgänge, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Not- und Rettungsmaßnahmen inklusive
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation
› Z
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Meldung von relevanten Zwischenfällen inklusive
Aufzeichnung und Berichtswesen, Gefährdungsbeurteilung, Festlegung von Maßnahmen und
deren Überprüfung auf Wirksamkeit
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:
:
Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsschutz inklusive Aufbau
einer innerbetrieblichen Arbeitsschutz-Organisation, die den rechtlichen und normativen
Vorgaben entspricht; integriertes Fremdfirmen-/Zutrittsmanagement
› M
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:
:
Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Der Vorstand und die Geschäftsführungen der einzelnen Gesellschaften tragen die Verantwortung für
den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Optimierungspotenziale werden festgestellt
und strategische Ziele verankert. Die Abteilung Arbeitssicherheit ist dem Bereich der Management-
systeme zugeordnet. Dessen Leiter berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG – PSA: In den Produktionsbereichen ist das Tragen einer
Schutzausrüstung vorgeschrieben. Die persönliche Schutzausrüstung setzt sich im Allgemeinen aus
Kopfschutz, Gehörschutz, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen zusammen. Darüber hinaus gibt
es für bestimmte Bereiche bzw. Tätigkeiten zusätzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt.
MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 45001: Die Prozesse und Standards im Bereich Arbeitssicherheit
richten sich nach den Anforderungen der internationalen Arbeitsschutzmanagement-Norm
ISO 45001, die in das bestehende Managementsystem integriert und in einer entsprechenden Richt-
linie dokumentiert sind. Sämtliche Mitarbeitende (inkl. Leiharbeiter:innen) sind davon umfasst. Am
Standort Ranshofen ist das Managementsystem für Arbeitssicherheit und -gesundheit zertifiziert. Um-
fangreiche Sicherheitsanweisungen und -audits, Schulungsmaßnahmen sowie Workshops im Rahmen
des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) dienen der Zielerreichung. Die Wirksamkeit des
Arbeitssicherheitssystems sowie die Erfüllung der normativen Anforderungen werden regelmäßig
durch interne und externe Audits überprüft.
SICHERHEITSSOFTWARE: In einer modularen, cloudbasierten Datenbank werden gesetzliche und
normative Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Zwischenfallswesen, Audits sowie Gefah-
renstoffe aufgezeichnet und dokumentiert. Die Daten können auch auf mobilen Geräten via App er-
fasst und anschließend am PC bearbeitet werden.
SICHERHEITSLENKUNGSAUSSCHUSS (SILAS): Der SILAS ist das oberste Aufsichtsgremium für
Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement und steht unter der Leitung des Vorstands. Ihm obliegt
die Überprüfung der Rechtskonformität und der Wirksamkeit von Arbeitssicherheit und Gesundheits-
schutz anhand festgelegter Leistungsindikatoren sowie gegebenenfalls der Beschluss etwaiger
Korrekturmaßnahmen und das Initiieren von Arbeitsthemen und -gruppen.
Ständige SILAS-Mitglieder:
› Vorstand
› Geschäftsführungen der operativen Gesellschaften
› Beauftragte für Arbeitssicherheit
› Präventivkräfte (Sicherheitsfachkraft)
› Arbeitsmedizin
› Personalabteilung und Betriebsrat
ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS (ASA): Im ASA werden Sicherheitszwischenfälle mit getroffenen Maß-
nahmen, Schwerpunktthemen z. B. aus Sicherheitsaudits sowie Kennzahlenauswertungen behandelt.
Er legt Verbesserungsmaßnahmen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fest und entschei-
det über zusätzlich im SILAS zu behandelnden Themen. Darüber hinaus nehmen Sicherheitsvertrau-
enspersonen (SVP) als Vertretung der Belegschaft an ASA-Sitzungen der Gesellschaften teil.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog (ESRS S1-8)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Mitarbeitende, die von
Tarifverträgen abgedeckt sind
gesamt % 88 88 99 0
Mitarbeitende, die von einem
Betriebsrat vertreten werden
gesamt % 93 93 100 39
Der Anteil der Mitarbeitenden, für die Tarifvereinbarungen gelten, beträgt in Ranshofen 99 % (2024:
99 %) – davon nicht betroffen sind die jeweiligen Geschäftsführenden und der Vorstand, mit denen
jeweils individuelle Verträge abgeschlossen wurden. Für die Mitarbeitenden an den AMAG compo-
nents-Standorten gelten keine Tarifverträge, die Vergütung orientiert sich an der branchenüblichen
Bezahlung in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt sind somit 88 %
(2024: 88 %) der AMAG-Beschäftigten von einem Tarifvertrag abgedeckt.
Die Mitarbeitenden in Ranshofen und Karlsruhe werden von einem Betriebsrat in ihren Interessen
vertreten, das entspricht einem Anteil von 93 % (2024: 93 %) der AMAG-Belegschaft.
Es gibt keine Vereinbarung über die Vertretung durch einen europäischen Betriebsrat.
Freistellungen aus familiären Gründen (ESRS S1-15)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Mitarbeitende, die einen
Anspruch auf Freistellung aus
familiären Gründen haben
% 100 100 100 100
Mitarbeitende, die im
Berichtszeitraum eine
Freistellung aus familiären
Gründen beansprucht haben
gesamt % 27 28 30 3
davon Männer % 83 82 83 57
davon Frauen % 17 18 17 43
In der Statistik wurden folgende Gründe berücksichtigt: Pflegefreistellung, Sonderbetreuungszeit,
Hospiz- /Pflegekarenz, Todesfall, Hochzeit, Mutterschutz, Karenzurlaub, Väterkarenz, Geburt,
Papamonat und Elternsprechtage.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
eines Dashboards, das Sicherheitskennzahlen tagesaktuell auswertet und abbildet, sowie ein Sicher-
heitskonzept für die Umsetzung wasserstoffbetriebener Schmelz- bzw. Kammeröfen gingen aus der
Arbeitssicherheitsoffensive 2025 hervor.
ARBEITSMEDIZIN UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG: AMAG hat auch 2025 zahlreiche Maßnahmen
zur betrieblichen Gesundheitsförderung umgesetzt. In Kooperation mit externen Organisationen und
Dienstleistern wurde den Mitarbeitenden am Standort Ranshofen im Rahmen einer „Gesundheitswo-
che“ ein vielfältiges Angebot bereitgestellt. Die teilnehmenden Mitarbeitenden konnten sich über
verschiedene Gesundheitsthemen (Krebsvorsorge, gesunde Ernährung) informieren sowie diverse Ge-
sundheitstests in verschiedenen Bereichen (Bewegungsscreening der Wirbelsäule, Fußanalyse, Hör-
test) wahrnehmen.
Um die Mitarbeitenden in einer gesunden Ernährung bestmöglich zu unterstützen, bietet das Be-
triebsrestaurant ein abwechslungsreiches Speisenangebot, welches täglich sowohl Fleisch- als auch
vegetarische und vegane Gerichte beinhaltet.
Um negativen psychisch belastenden Auswirkungen, die berufliche oder private Herausforderungen
mit sich bringen können, entgegenzuwirken, werden die Mitarbeitenden durch die Möglichkeit unter-
stützt, kostenlose Beratungsgespräche mit dem Arbeits- und Gesundheitspsychologen in
Ranshofen in Anspruch zu nehmen.
Zur Aufrechterhaltung des Gütesiegels für betriebliche Gesundheitsförderung wurden 2024 Daten
aus einer Mitarbeitendenbefragung ausgewertet und Maßnahmen dokumentiert. Das Gütesiegel gilt
bis 2026.
WIEDEREINGLIEDERUNG & SOZIALARBEITSPLÄTZE: Trotz systemischer Vorbeugung durch Kon-
zepte und Unterweisungen kann es zu Unfällen oder psychischen Belastungen am Arbeitsplatz kom-
men. Um Beschäftigte zu unterstützen, wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, weiterhin im ursprüng-
lichen Ausmaß zu arbeiten, bietet AMAG hier zum einen Sozialarbeitsplätze innerhalb des Unterneh-
mens, die Mitarbeitenden ermöglichen, in einem anderen, geeigneten Arbeitsbereich weiterhin im
Unternehmen bleiben zu können. Zum anderen empfiehlt AMAG Mitarbeitenden, die nach einem
längeren Krankenstand wieder voll arbeitsfähig sind, aber schrittweise an den Arbeitsplatz zurück-
kehren wollen, die Option einer Wiedereingliederungsteilzeit wahrzunehmen. Beschäftigte arbeiten in
diesem Modell je nach Vereinbarung zwischen 50 und 75 % ihrer vorherigen Arbeitszeit.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-14)
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Reduktion der Unfallrate TRIFR im
Zuge der „Null-Unfälle“-Strategie
auf einen Zielwert von ≤ 1,0
2025 und
fortlaufend
ver-
zögert
1,4 1,9 ≤ 1,0
Die Leistung im Bereich Arbeitssicherheit wird mit der Sicherheitskennzahl TRIFR (Total Recordable
Injury Frequency Rate) bewertet. Gemessen werden Unfälle (pro Kopf) mit Ausfall (LTI = Lost Time
Injury) plus Zwischenfälle mit ärztlicher Behandlung (= Medical Treatment) in Relation zur Summe
der Produktivstunden
11
, multipliziert mit 200.000 Stunden. Wegeunfälle und Unfälle von Mitarbei-
tenden von Fremdfirmen am Standort werden in der Statistik nicht berücksichtigt.
Die TRIFR hat sich gegenüber dem Vorjahreswert deutlich verbessert. Der definierte Zielwert von 1,0
wurde von AMAG zwar insgesamt verfehlt, die AMAG rolling konnte aber das Ziel erfüllen und auch
die AMAG components-Standorte konnten 2025 die Unfallrate deutlich reduzieren. Das Unterneh-
men hat beschlossen, das ambitionierte Ziel im Sinne einer Null-Unfälle-Strategie für 2026 vorerst
beizubehalten. Um den Zielwert zu erreichen, sind Prävention und Aufklärung unerlässlich. Eine Aus-
wertung der TRIFR-relevanten Unfälle nach Verletzungsart hat gezeigt, dass die Unfallhäufigkeit
grundsätzlich bei manuellen Tätigkeiten, die ein niedriges Automatisierungspotenzial aufweisen,
deutlich höher ist. Die häufigsten Unfälle ereignen sich aufgrund von Stolpern und Stürzen sowie
Einklemmen und Quetschen. Auswertungen zu Unfallursachen und -häufigkeit dienen wiederum als
Basis zur Festlegung von Arbeitssicherheitsschwerpunkten, um dem erhöhten Unfallaufkommen ent-
gegenzuwirken und für die Folgejahre Verbesserungen zu erzielen.
Die AMAG-Zielvorgabe zur TRIFR wurde bisher mit dem Faktor 200.000 h multipliziert. Die Angabe
der TRIFR-Kennzahl gemäß ESRS (Multiplikation mit 1.000.000 Stunden) findet sich im folgenden
Abschnitt
Kennzahlen
.
AMAG IM INTERNATIONALEN VERGLEICH: Da die internationalen Daten, die von European Alumi-
nium (EA) erhoben werden, erst im Folgejahr zur Verfügung stehen, liegen diesem Vergleich die EA-
Daten aus 2024 zugrunde. Die Berechnung der TRIFR basiert auf dem Faktor von 200.000 Stunden.
Der Walzbereich (AMAG rolling) lag 2025 unter dem europäischen Durchschnitt, der Bereich Gießen
(AMAG casting) lag über dem europäischen Durchschnitt (Vergleichswerte stammen aus der Kategorie
„Recycling“), wobei der Produktionsbereich zur Herstellung von Gusslegierungen (Refiner) unter dem
11
Mitarbeitendenanzahl in FTE x 1600 h + tatsächliche Leiharbeiter:innenstunden
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
SICHERHEITSFACHKRAFT (SFK): Die sicherheitstechnische Beratung der Vorgesetzten und Mitar-
beitenden, die Unterstützung bei der Einhaltung der Arbeitssicherheitsgesetze sowie die Meldung der
Arbeitsunfälle an außerbetriebliche Organisationen und Behörden zählen zu den wichtigsten Aufga-
ben der Sicherheitsfachkraft.
SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON (SVP):
Für die operativen Bereiche sind Sicherheitsvertrauens-
personen und Sicherheitsbeauftragte festgelegt. Sie informieren und unterstützen Mitarbeitende über
bzw. bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen. Sie vertreten Interessen der Mitarbeitenden ge-
genüber dem Arbeitgeber, den zuständigen Behörden sowie sonstigen Stellen in Abstimmung mit den
Belegschaftsorganen.
ARBEITSMEDIZIN
Die Arbeitsmedizin am Standort Ranshofen ist als Teil der Personalabteilung zentraler Ansprechpart-
ner bei gesundheitsrelevanten Themen, von Erster Hilfe über ärztliche Untersuchungen bis hin zu
Gesundheitsförderung und -beratung. Die Betreuung der Belegschaft erfolgt durch eine Betriebsärz-
tin. Für die AMAG components-Standorte (Deutschland) sind externe Arbeitsmediziner:innen beauf-
tragt.
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG: Der AMAG-Standort Ranshofen trägt das „Gütesiegel
für Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF), eine nationale Auszeichnung im Bereich Mitarbeiten-
dengesundheit. Betreffende Maßnahmen wirken vor allem in den Bereichen Arbeitssicherheit,
Ergonomie, Ernährung und psychosoziale Gesundheitsvorsorge. Die Gesundheitsförderung ist in das
KVP-System eingebunden, sodass Mitarbeitende Verbesserungsvorschläge einbringen und sie konti-
nuierlich und konsequent in möglichst alle relevanten Abläufe einwirken können.
Maßnahmen (ESRS S1-3, S1-4)
› Umsetzung des Arbeitssicherheitsprogramms 2025
› Arbeitsplatzevaluierungen
› Erste-Hilfe-Übungen im Betrieb
› Sicherheitsschulungen und Vorträge
› AMAG-Gesundheitswoche
› Durchführung betrieblicher Schutzimpfungen
› Angebot Physiotherapie und Rücken-fit-Kurse
› Kostenloses Angebot für psychologische Beratung
› Umsetzung von Schwerpunkten der Arbeitssicherheit in den AMAG-Gesellschaften
› Förderung der Teilnahme an Laufveranstaltungen
Schwerpunktthemen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2025
› Sensibilisierung der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP), Führungskräfte und der neuen
Mitarbeitenden bzgl. Arbeitsschutz
› Kommunikation von Sicherheitsthemen via AMAG connect sowie Einspielung von Sicherheits-
themen auf KVP-Bildschirmen an exponierten Stellen in der Produktion
› Sicherheitsoffensive 2024 und 2025: Nach dem STOP-Prinzip (Substitution potenzieller Gefah-
ren, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung) wurden u.a.
die Spezifizierung neuer Schutzausrüstungen sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines
neuen Konzepts für Notduschen vorgenommen
› Tagesaktuelle Auswertung und Darstellung der relevanten Sicherheitskennzahlen mittels neu in-
stallierten Dashboards
› Analyse und Fokus auf Zwischenfälle mit hohem Risikopotenzial
› Übung der Rettungskette: Nachstellen verschiedener Unfallsituationen inkl. Erstversorgung,
Absicherung der Unfallstelle und Überprüfung der Funktionsweise der Informationskette
› Präsenz der Abteilung Arbeitssicherheit vor Ort: Sicherheitsrundgänge, Audits, persönliche Be-
ratung
› Schwerpunktthema „Sensibilisierung zum Thema verhaltensorientierter Arbeitsschutz“ durch
Workshops in einzelnen Organisationseinheiten
› Laufende Verbesserung der eingesetzten PSA in Zusammenarbeit mit den Herstellern
BEWUSSTSEIN FÜR ARBEITSSICHERHEIT: Laufende Aktivitäten umfassten u.a. Sicherheitsaudits
und die daraus abgeleiteten Maßnahmen, die Arbeitsplatzevaluierung, die Bereitstellung von Sicher-
heitsinfos über AMAG connect und im E-Learning-System ALEX sowie die Sicherstellung der Maschi-
nensicherheit und Rechtskonformität bei Neuanlagen und Umbauten. Die sogenannte „Sicherheits-
Viertelstunde“, im Zuge derer Mitarbeitende wöchentlich über aktuelle Themen (Zwischenfälle, Ad-
hoc-Schulungen, Sicherheitsvideos) entweder via KVP-Bildschirme oder im Gespräch mit direkten
Vorgesetzten informiert werden, wurde 2025 beibehalten. Für Sicherheitsvertrauenspersonen wurden
Sicherheitsseminare, für neue Mitarbeitende sogenannte Sicherheitsgrundschulungen (Vortrag und
Unterweisung) durchgeführt. Die Betreuung und Koordination des digitalen Zutrittsmanagements für
Fremdfirmen und Besucher:innen wurde sichergestellt.
ARBEITSSICHERHEITSOFFENSIVE: Im Zuge des Arbeitssicherheitsprogramms 2025, welches auf
den vier Hauptsäulen
Schwerpunkte 2025, laufende Aktivitäten, Bewusstseinsbildung
sowie
allge-
meine Arbeitssicherheitstätigkeiten
aufbaut, wurden unter anderem zielgerichtete Workshops unter
dem Motto „Wir achten aufeinander“ umgesetzt. Weitere Themenschwerpunkte wie die Umsetzung
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
eines Dashboards, das Sicherheitskennzahlen tagesaktuell auswertet und abbildet, sowie ein Sicher-
heitskonzept für die Umsetzung wasserstoffbetriebener Schmelz- bzw. Kammeröfen gingen aus der
Arbeitssicherheitsoffensive 2025 hervor.
ARBEITSMEDIZIN UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG: AMAG hat auch 2025 zahlreiche Maßnahmen
zur betrieblichen Gesundheitsförderung umgesetzt. In Kooperation mit externen Organisationen und
Dienstleistern wurde den Mitarbeitenden am Standort Ranshofen im Rahmen einer „Gesundheitswo-
che“ ein vielfältiges Angebot bereitgestellt. Die teilnehmenden Mitarbeitenden konnten sich über
verschiedene Gesundheitsthemen (Krebsvorsorge, gesunde Ernährung) informieren sowie diverse Ge-
sundheitstests in verschiedenen Bereichen (Bewegungsscreening der Wirbelsäule, Fußanalyse, Hör-
test) wahrnehmen.
Um die Mitarbeitenden in einer gesunden Ernährung bestmöglich zu unterstützen, bietet das Be-
triebsrestaurant ein abwechslungsreiches Speisenangebot, welches täglich sowohl Fleisch- als auch
vegetarische und vegane Gerichte beinhaltet.
Um negativen psychisch belastenden Auswirkungen, die berufliche oder private Herausforderungen
mit sich bringen können, entgegenzuwirken, werden die Mitarbeitenden durch die Möglichkeit unter-
stützt, kostenlose Beratungsgespräche mit dem Arbeits- und Gesundheitspsychologen in
Ranshofen in Anspruch zu nehmen.
Zur Aufrechterhaltung des Gütesiegels für betriebliche Gesundheitsförderung wurden 2024 Daten
aus einer Mitarbeitendenbefragung ausgewertet und Maßnahmen dokumentiert. Das Gütesiegel gilt
bis 2026.
WIEDEREINGLIEDERUNG & SOZIALARBEITSPLÄTZE: Trotz systemischer Vorbeugung durch Kon-
zepte und Unterweisungen kann es zu Unfällen oder psychischen Belastungen am Arbeitsplatz kom-
men. Um Beschäftigte zu unterstützen, wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, weiterhin im ursprüng-
lichen Ausmaß zu arbeiten, bietet AMAG hier zum einen Sozialarbeitsplätze innerhalb des Unterneh-
mens, die Mitarbeitenden ermöglichen, in einem anderen, geeigneten Arbeitsbereich weiterhin im
Unternehmen bleiben zu können. Zum anderen empfiehlt AMAG Mitarbeitenden, die nach einem
längeren Krankenstand wieder voll arbeitsfähig sind, aber schrittweise an den Arbeitsplatz zurück-
kehren wollen, die Option einer Wiedereingliederungsteilzeit wahrzunehmen. Beschäftigte arbeiten in
diesem Modell je nach Vereinbarung zwischen 50 und 75 % ihrer vorherigen Arbeitszeit.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-14)
Z
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0
2
2
4
4
Reduktion der Unfallrate TRIFR im
Zuge der „Null-Unfälle“-Strategie
auf einen Zielwert von ≤ 1,0
2025 und
fortlaufend
ver-
zögert
1,4 1,9 ≤ 1,0
Die Leistung im Bereich Arbeitssicherheit wird mit der Sicherheitskennzahl TRIFR (Total Recordable
Injury Frequency Rate) bewertet. Gemessen werden Unfälle (pro Kopf) mit Ausfall (LTI = Lost Time
Injury) plus Zwischenfälle mit ärztlicher Behandlung (= Medical Treatment) in Relation zur Summe
der Produktivstunden
11
, multipliziert mit 200.000 Stunden. Wegeunfälle und Unfälle von Mitarbei-
tenden von Fremdfirmen am Standort werden in der Statistik nicht berücksichtigt.
Die TRIFR hat sich gegenüber dem Vorjahreswert deutlich verbessert. Der definierte Zielwert von 1,0
wurde von AMAG zwar insgesamt verfehlt, die AMAG rolling konnte aber das Ziel erfüllen und auch
die AMAG components-Standorte konnten 2025 die Unfallrate deutlich reduzieren. Das Unterneh-
men hat beschlossen, das ambitionierte Ziel im Sinne einer Null-Unfälle-Strategie für 2026 vorerst
beizubehalten. Um den Zielwert zu erreichen, sind Prävention und Aufklärung unerlässlich. Eine Aus-
wertung der TRIFR-relevanten Unfälle nach Verletzungsart hat gezeigt, dass die Unfallhäufigkeit
grundsätzlich bei manuellen Tätigkeiten, die ein niedriges Automatisierungspotenzial aufweisen,
deutlich höher ist. Die häufigsten Unfälle ereignen sich aufgrund von Stolpern und Stürzen sowie
Einklemmen und Quetschen. Auswertungen zu Unfallursachen und -häufigkeit dienen wiederum als
Basis zur Festlegung von Arbeitssicherheitsschwerpunkten, um dem erhöhten Unfallaufkommen ent-
gegenzuwirken und für die Folgejahre Verbesserungen zu erzielen.
Die AMAG-Zielvorgabe zur TRIFR wurde bisher mit dem Faktor 200.000 h multipliziert. Die Angabe
der TRIFR-Kennzahl gemäß ESRS (Multiplikation mit 1.000.000 Stunden) findet sich im folgenden
Abschnitt
Kennzahlen
.
AMAG IM INTERNATIONALEN VERGLEICH: Da die internationalen Daten, die von European Alumi-
nium (EA) erhoben werden, erst im Folgejahr zur Verfügung stehen, liegen diesem Vergleich die EA-
Daten aus 2024 zugrunde. Die Berechnung der TRIFR basiert auf dem Faktor von 200.000 Stunden.
Der Walzbereich (AMAG rolling) lag 2025 unter dem europäischen Durchschnitt, der Bereich Gießen
(AMAG casting) lag über dem europäischen Durchschnitt (Vergleichswerte stammen aus der Kategorie
„Recycling“), wobei der Produktionsbereich zur Herstellung von Gusslegierungen (Refiner) unter dem
11
Mitarbeitendenanzahl in FTE x 1600 h + tatsächliche Leiharbeiter:innenstunden
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
SICHERHEITSFACHKRAFT (SFK): Die sicherheitstechnische Beratung der Vorgesetzten und Mitar-
beitenden, die Unterstützung bei der Einhaltung der Arbeitssicherheitsgesetze sowie die Meldung der
Arbeitsunfälle an außerbetriebliche Organisationen und Behörden zählen zu den wichtigsten Aufga-
ben der Sicherheitsfachkraft.
SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON (SVP):
Für die operativen Bereiche sind Sicherheitsvertrauens-
personen und Sicherheitsbeauftragte festgelegt. Sie informieren und unterstützen Mitarbeitende über
bzw. bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen. Sie vertreten Interessen der Mitarbeitenden ge-
genüber dem Arbeitgeber, den zuständigen Behörden sowie sonstigen Stellen in Abstimmung mit den
Belegschaftsorganen.
ARBEITSMEDIZIN
Die Arbeitsmedizin am Standort Ranshofen ist als Teil der Personalabteilung zentraler Ansprechpart-
ner bei gesundheitsrelevanten Themen, von Erster Hilfe über ärztliche Untersuchungen bis hin zu
Gesundheitsförderung und -beratung. Die Betreuung der Belegschaft erfolgt durch eine Betriebsärz-
tin. Für die AMAG components-Standorte (Deutschland) sind externe Arbeitsmediziner:innen beauf-
tragt.
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG: Der AMAG-Standort Ranshofen trägt das „Gütesiegel
für Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF), eine nationale Auszeichnung im Bereich Mitarbeiten-
dengesundheit. Betreffende Maßnahmen wirken vor allem in den Bereichen Arbeitssicherheit,
Ergonomie, Ernährung und psychosoziale Gesundheitsvorsorge. Die Gesundheitsförderung ist in das
KVP-System eingebunden, sodass Mitarbeitende Verbesserungsvorschläge einbringen und sie konti-
nuierlich und konsequent in möglichst alle relevanten Abläufe einwirken können.
Maßnahmen (ESRS S1-3, S1-4)
› Umsetzung des Arbeitssicherheitsprogramms 2025
› Arbeitsplatzevaluierungen
› Erste-Hilfe-Übungen im Betrieb
› Sicherheitsschulungen und Vorträge
› AMAG-Gesundheitswoche
› Durchführung betrieblicher Schutzimpfungen
› Angebot Physiotherapie und Rücken-fit-Kurse
› Kostenloses Angebot für psychologische Beratung
› Umsetzung von Schwerpunkten der Arbeitssicherheit in den AMAG-Gesellschaften
› Förderung der Teilnahme an Laufveranstaltungen
Schwerpunktthemen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2025
› Sensibilisierung der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP), Führungskräfte und der neuen
Mitarbeitenden bzgl. Arbeitsschutz
› Kommunikation von Sicherheitsthemen via AMAG connect sowie Einspielung von Sicherheits-
themen auf KVP-Bildschirmen an exponierten Stellen in der Produktion
› Sicherheitsoffensive 2024 und 2025: Nach dem STOP-Prinzip (Substitution potenzieller Gefah-
ren, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung) wurden u.a.
die Spezifizierung neuer Schutzausrüstungen sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines
neuen Konzepts für Notduschen vorgenommen
› Tagesaktuelle Auswertung und Darstellung der relevanten Sicherheitskennzahlen mittels neu in-
stallierten Dashboards
› Analyse und Fokus auf Zwischenfälle mit hohem Risikopotenzial
› Übung der Rettungskette: Nachstellen verschiedener Unfallsituationen inkl. Erstversorgung,
Absicherung der Unfallstelle und Überprüfung der Funktionsweise der Informationskette
› Präsenz der Abteilung Arbeitssicherheit vor Ort: Sicherheitsrundgänge, Audits, persönliche Be-
ratung
› Schwerpunktthema „Sensibilisierung zum Thema verhaltensorientierter Arbeitsschutz“ durch
Workshops in einzelnen Organisationseinheiten
› Laufende Verbesserung der eingesetzten PSA in Zusammenarbeit mit den Herstellern
BEWUSSTSEIN FÜR ARBEITSSICHERHEIT: Laufende Aktivitäten umfassten u.a. Sicherheitsaudits
und die daraus abgeleiteten Maßnahmen, die Arbeitsplatzevaluierung, die Bereitstellung von Sicher-
heitsinfos über AMAG connect und im E-Learning-System ALEX sowie die Sicherstellung der Maschi-
nensicherheit und Rechtskonformität bei Neuanlagen und Umbauten. Die sogenannte „Sicherheits-
Viertelstunde“, im Zuge derer Mitarbeitende wöchentlich über aktuelle Themen (Zwischenfälle, Ad-
hoc-Schulungen, Sicherheitsvideos) entweder via KVP-Bildschirme oder im Gespräch mit direkten
Vorgesetzten informiert werden, wurde 2025 beibehalten. Für Sicherheitsvertrauenspersonen wurden
Sicherheitsseminare, für neue Mitarbeitende sogenannte Sicherheitsgrundschulungen (Vortrag und
Unterweisung) durchgeführt. Die Betreuung und Koordination des digitalen Zutrittsmanagements für
Fremdfirmen und Besucher:innen wurde sichergestellt.
ARBEITSSICHERHEITSOFFENSIVE: Im Zuge des Arbeitssicherheitsprogramms 2025, welches auf
den vier Hauptsäulen
Schwerpunkte 2025, laufende Aktivitäten, Bewusstseinsbildung
sowie
allge-
meine Arbeitssicherheitstätigkeiten
aufbaut, wurden unter anderem zielgerichtete Workshops unter
dem Motto „Wir achten aufeinander“ umgesetzt. Weitere Themenschwerpunkte wie die Umsetzung
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1)
AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur Förderung der Diversität und Chancengleichheit und zum
Schutz vor Diskriminierung. Merkmale wie Alter, Herkunft (Nationalität, ethnische Zugehörigkeit),
Hautfarbe, Familienstand, Elternschaft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung,
Behinderung, Religion oder Weltanschauung sind wesentliche Bestandteile einer Identität und be-
sonders schützenswert. Eine Benachteiligung aufgrund dieser Merkmale ist strikt verboten, die ge-
setzlichen Vorgaben sowie die entsprechende ILO-Kernarbeitsnorm (Nr.111) werden eingehalten und
hohe interne Standards werden verfolgt.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
RESPEKTVOLLER UMGANG
Diese Richtlinie regelt die Vorgehensweise für Mitarbeitende und Vorgesetzte sowie AMAG-Anlaufstel-
len bei belastenden Situationen wie Mobbing, Belästigung, Diskriminierung sowie Gewalt am Arbeits-
platz bzw. im Arbeitsumfeld. Ziel ist, für einen respektvollen und inklusiven Umgang zu sensibilisieren
und damit ein starkes Miteinander voller Vielfalt zu stärken. Die Verpflichtung, Rahmenbedingungen
zu schaffen, die eine Kultur des respektvollen Umgangs sicherstellen, wird von allen Beschäftigten
mitgetragen. Besondere Verantwortung kommt hierbei jenen zu, die eine Führungsposition innehaben
und ein positives Verhalten vorleben sollen. Alle Mitarbeitenden können bei einem Verdacht auf Un-
gleichbehandlung oder belastenden Vorfällen verschiedene interne Anlaufstellen nutzen, wie u.a. die
Personalabteilung, die unmittelbare Führungskraft oder Vertrauenspersonen. Über die AMAG Compli-
ance Line können sowohl Mitarbeitende als auch Geschäftspartner sowie die Öffentlichkeit Verdachts-
fälle (anonym) melden. Alle gemeldeten Verdachtsfälle bzw. Verstöße werden in der Personalabteilung
behandelt und in Abstimmung mit Betroffenen werden geeignete Abhilfemaßnahmen zur Verhinde-
rung, Eindämmung bzw. Beendigung von belastenden Situationen getroffen. In der Richtlinie ist aus-
drücklich der Schutz von meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen bzw. jeglichen Repressi-
onen verankert.
Die Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Umgang ist zusätzlich zur Richtlinie zum respektvollen
Umgang auch im Verhaltens- und Menschenrechtskodex definiert. Alle Mitarbeitenden werden zum
Thema Diskriminierung jährlich geschult. Der Verhaltens- und Menschenrechtskodex sind intern und
auch auf der AMAG-Homepage verfügbar. Die Richtlinie zum respektvollen Umgang ist ebenso intern
abrufbar, eine Übersicht der Anlaufstellen für belastende Verdachtsfälle und Verstöße liegt seit De-
zember 2024 der Informationsmappe für neue Mitarbeitende bei.
KOMPETENZFÖRDERUNG UND FAIRE ENTLOHNUNG
Diversität zu leben bedeutet für AMAG, die Vielfalt an Charakteren, Einstellungen und Motivationen
nicht nur als Normalität anzuerkennen, sondern sie in besonderem Maße auch zu fördern und sie als
zentrale Entwicklungschance für das gesamte Unternehmen zu sehen. Dementsprechend ist es wich-
tig, einen respektvollen und offenen Umgang zu pflegen und insbesondere bezüglich Entwicklungs-
möglichkeiten und Entlohnung stets Fairness und Chancengleichheit zu wahren. Zuständigkeiten hin-
sichtlich Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Aus- und Weiterbildung sind im Personalma-
nagement angesiedelt, darunter etwa die Personalentwicklung sowie Lehrlingsausbildung. Das Ange-
bot an Aus- und Weiterbildungsformaten folgt dem Grundsatz der bestmöglichen individuellen Ent-
wicklung und steht allen Mitarbeitenden offen. Detaillierte Informationen sind im Abschnitt
Aus- und
Weiterbildung
nachzulesen.
Bei Gehältern wird auf eine strikte Gleichbehandlung der Geschlechter geachtet, allen Mitarbeitenden
wird eine faire und existenzsichernde Grundvergütung geboten. Das Bonifikationssystem bei Füh-
rungskräften enthält leistungsabhängige Gehaltsbestandteile und setzt sich aus Unternehmenszielen
(monetär und nicht-monetär) sowie individuellen Leistungsbeiträgen zusammen.
INNOVATIVE DIVERSITÄT UND FÖRDERINITIATIVEN FÜR FRAUEN
Um Diversität zu fördern und sie als Chance zu nutzen, ist AMAG bestrebt, internationale Fachkräfte
im Unternehmen zu integrieren und durch Perspektivenvielfalt die Innovation und Kreativität voran-
zutreiben.
Dem Unternehmen ist es bewusst, dass es für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen un-
ternehmensinterner Maßnahmen bedarf, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Deshalb setzt
das Unternehmen entsprechende Zeichen und fördert das Engagement von Frauen. Es bestehen u.a.
Kooperationen mit Schulen, die das Interesse junger Frauen an einem technischen Beruf steigern
sollen. Zudem gibt es in der AMAG ein Frauenmanagementteam, welches das Ziel verfolgt, Frauen-
förderung im Unternehmen voranzutreiben. Das Team trifft sich in regelmäßigen Abständen, berät zu
aktuellen Themen und erstattet dem Vorstand Bericht.
Eine Datenbank für Bewerber:innen fördert die Transparenz in Bewerbungsprozessen, indem sämtli-
che interne und externe Ausschreibungen digital verwaltet werden. Bei der Personalauswahl wird
neben den fachlichen Kompetenzen und der Leistungsbereitschaft Wert auf die Identifikation der
Bewerber:in mit der Unternehmenskultur gelegt, die sich durch Respekt, ein wertschätzendes Mit-
einander und Innovationskraft auszeichnet.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
europäischen Vergleichswert und der Remelter-Bereich (Herstellung von Knetlegierungen) über dem
Durchschnitt der jeweiligen EA-Werte lag.
KENNZAHLEN (Angaben außerhalb der Angabepflichten der ESRS)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2025
TRIFR 200.000 h 1,4 1,9 1,2 2,3
davon Mitarbeitende 200.000 h 1,4 1,8 1,2 2,4
davon Leiharbeitende 200.000 h 0 4,7 0 0
KENNZAHLEN
(ESRS S1-14)
Die Fälle arbeitsbedingter Erkrankungen beinhalten Fälle, die dem Unternehmen, u.a. auch von
Ärzten oder Gesundheitsbehörden, gemeldet wurden. Zudem werden auch Fälle von arbeitsbe-
dingten Erkrankungen berücksichtigt, die 2025 bei Personen, die in der Vergangenheit bei AMAG
beschäftigt waren, festgestellt wurden. 2025 gab es keine derartigen Fälle von arbeitsbedingten
Erkrankungen.
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
TRIFR 1.000.000 h 6,8 9,3 6,1 11,7
davon Mitarbeitende 1.000.000 h 6,9 9,2 6,2 12,2
davon Leiharbeitende 1.000.000 h 0 23,5 0 0
Arbeitsunfälle Anzahl 23 33 18 5
davon Mitarbeitende Anzahl 23 32 18 5
davon Leiharbeitende Anzahl 0 1 0 0
Ausfalltage in Folge von
arbeitsbedingten
Verletzungen/Erkrankungen
Anzahl 1.193 1.203 1.004 189
davon Mitarbeitende Anzahl 1.193 1.190 1.004 189
davon Leiharbeitende Anzahl 0 13 0 0
Todesfälle in Folge von
arbeitsbedingten
Verletzungen/Erkrankungen
Anzahl 0 0 0 0
davon Mitarbeitende Anzahl 0 0 0 0
davon Leiharbeitende Anzahl 0 0 0 0
arbeitsbedingte
Erkrankungen
Anzahl 0 0 0 0
davon Mitarbeitende Anzahl 0 0 0 0
davon Leiharbeitende Anzahl 0 0 0 0
Anteil an Mitarbeitenden,
die vom Managementsystem
für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
abgedeckt sind
% 100 100 100 0
von ISO 45001 abgedeckt % 88 88 100 0
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHHEIT
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1)
AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur Förderung der Diversität und Chancengleichheit und zum
Schutz vor Diskriminierung. Merkmale wie Alter, Herkunft (Nationalität, ethnische Zugehörigkeit),
Hautfarbe, Familienstand, Elternschaft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung,
Behinderung, Religion oder Weltanschauung sind wesentliche Bestandteile einer Identität und be-
sonders schützenswert. Eine Benachteiligung aufgrund dieser Merkmale ist strikt verboten, die ge-
setzlichen Vorgaben sowie die entsprechende ILO-Kernarbeitsnorm (Nr.111) werden eingehalten und
hohe interne Standards werden verfolgt.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
RESPEKTVOLLER UMGANG
Diese Richtlinie regelt die Vorgehensweise für Mitarbeitende und Vorgesetzte sowie AMAG-Anlaufstel-
len bei belastenden Situationen wie Mobbing, Belästigung, Diskriminierung sowie Gewalt am Arbeits-
platz bzw. im Arbeitsumfeld. Ziel ist, für einen respektvollen und inklusiven Umgang zu sensibilisieren
und damit ein starkes Miteinander voller Vielfalt zu stärken. Die Verpflichtung, Rahmenbedingungen
zu schaffen, die eine Kultur des respektvollen Umgangs sicherstellen, wird von allen Beschäftigten
mitgetragen. Besondere Verantwortung kommt hierbei jenen zu, die eine Führungsposition innehaben
und ein positives Verhalten vorleben sollen. Alle Mitarbeitenden können bei einem Verdacht auf Un-
gleichbehandlung oder belastenden Vorfällen verschiedene interne Anlaufstellen nutzen, wie u.a. die
Personalabteilung, die unmittelbare Führungskraft oder Vertrauenspersonen. Über die AMAG Compli-
ance Line können sowohl Mitarbeitende als auch Geschäftspartner sowie die Öffentlichkeit Verdachts-
fälle (anonym) melden. Alle gemeldeten Verdachtsfälle bzw. Verstöße werden in der Personalabteilung
behandelt und in Abstimmung mit Betroffenen werden geeignete Abhilfemaßnahmen zur Verhinde-
rung, Eindämmung bzw. Beendigung von belastenden Situationen getroffen. In der Richtlinie ist aus-
drücklich der Schutz von meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen bzw. jeglichen Repressi-
onen verankert.
Die Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Umgang ist zusätzlich zur Richtlinie zum respektvollen
Umgang auch im Verhaltens- und Menschenrechtskodex definiert. Alle Mitarbeitenden werden zum
Thema Diskriminierung jährlich geschult. Der Verhaltens- und Menschenrechtskodex sind intern und
auch auf der AMAG-Homepage verfügbar. Die Richtlinie zum respektvollen Umgang ist ebenso intern
abrufbar, eine Übersicht der Anlaufstellen für belastende Verdachtsfälle und Verstöße liegt seit De-
zember 2024 der Informationsmappe für neue Mitarbeitende bei.
KOMPETENZFÖRDERUNG UND FAIRE ENTLOHNUNG
Diversität zu leben bedeutet für AMAG, die Vielfalt an Charakteren, Einstellungen und Motivationen
nicht nur als Normalität anzuerkennen, sondern sie in besonderem Maße auch zu fördern und sie als
zentrale Entwicklungschance für das gesamte Unternehmen zu sehen. Dementsprechend ist es wich-
tig, einen respektvollen und offenen Umgang zu pflegen und insbesondere bezüglich Entwicklungs-
möglichkeiten und Entlohnung stets Fairness und Chancengleichheit zu wahren. Zuständigkeiten hin-
sichtlich Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Aus- und Weiterbildung sind im Personalma-
nagement angesiedelt, darunter etwa die Personalentwicklung sowie Lehrlingsausbildung. Das Ange-
bot an Aus- und Weiterbildungsformaten folgt dem Grundsatz der bestmöglichen individuellen Ent-
wicklung und steht allen Mitarbeitenden offen. Detaillierte Informationen sind im Abschnitt
Aus- und
Weiterbildung
nachzulesen.
Bei Gehältern wird auf eine strikte Gleichbehandlung der Geschlechter geachtet, allen Mitarbeitenden
wird eine faire und existenzsichernde Grundvergütung geboten. Das Bonifikationssystem bei Füh-
rungskräften enthält leistungsabhängige Gehaltsbestandteile und setzt sich aus Unternehmenszielen
(monetär und nicht-monetär) sowie individuellen Leistungsbeiträgen zusammen.
INNOVATIVE DIVERSITÄT UND FÖRDERINITIATIVEN FÜR FRAUEN
Um Diversität zu fördern und sie als Chance zu nutzen, ist AMAG bestrebt, internationale Fachkräfte
im Unternehmen zu integrieren und durch Perspektivenvielfalt die Innovation und Kreativität voran-
zutreiben.
Dem Unternehmen ist es bewusst, dass es für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen un-
ternehmensinterner Maßnahmen bedarf, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Deshalb setzt
das Unternehmen entsprechende Zeichen und fördert das Engagement von Frauen. Es bestehen u.a.
Kooperationen mit Schulen, die das Interesse junger Frauen an einem technischen Beruf steigern
sollen. Zudem gibt es in der AMAG ein Frauenmanagementteam, welches das Ziel verfolgt, Frauen-
förderung im Unternehmen voranzutreiben. Das Team trifft sich in regelmäßigen Abständen, berät zu
aktuellen Themen und erstattet dem Vorstand Bericht.
Eine Datenbank für Bewerber:innen fördert die Transparenz in Bewerbungsprozessen, indem sämtli-
che interne und externe Ausschreibungen digital verwaltet werden. Bei der Personalauswahl wird
neben den fachlichen Kompetenzen und der Leistungsbereitschaft Wert auf die Identifikation der
Bewerber:in mit der Unternehmenskultur gelegt, die sich durch Respekt, ein wertschätzendes Mit-
einander und Innovationskraft auszeichnet.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
europäischen Vergleichswert und der Remelter-Bereich (Herstellung von Knetlegierungen) über dem
Durchschnitt der jeweiligen EA-Werte lag.
KENNZAHLEN (Angaben außerhalb der Angabepflichten der ESRS)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutsch-
land)
2025 2024 2025 2025
TRIFR 200.000 h 1,4 1,9 1,2 2,3
davon Mitarbeitende 200.000 h 1,4 1,8 1,2 2,4
davon Leiharbeitende 200.000 h 0 4,7 0 0
KENNZAHLEN
(ESRS S1-14)
Die Fälle arbeitsbedingter Erkrankungen beinhalten Fälle, die dem Unternehmen, u.a. auch von
Ärzten oder Gesundheitsbehörden, gemeldet wurden. Zudem werden auch Fälle von arbeitsbe-
dingten Erkrankungen berücksichtigt, die 2025 bei Personen, die in der Vergangenheit bei AMAG
beschäftigt waren, festgestellt wurden. 2025 gab es keine derartigen Fälle von arbeitsbedingten
Erkrankungen.
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
TRIFR 1.000.000 h 6,8 9,3 6,1 11,7
davon Mitarbeitende 1.000.000 h 6,9 9,2 6,2 12,2
davon Leiharbeitende 1.000.000 h 0 23,5 0 0
Arbeitsunfälle Anzahl 23 33 18 5
davon Mitarbeitende Anzahl 23 32 18 5
davon Leiharbeitende Anzahl 0 1 0 0
Ausfalltage in Folge von
arbeitsbedingten
Verletzungen/Erkrankungen
Anzahl 1.193 1.203 1.004 189
davon Mitarbeitende Anzahl 1.193 1.190 1.004 189
davon Leiharbeitende Anzahl 0 13 0 0
Todesfälle in Folge von
arbeitsbedingten
Verletzungen/Erkrankungen
Anzahl 0 0 0 0
davon Mitarbeitende Anzahl 0 0 0 0
davon Leiharbeitende Anzahl 0 0 0 0
arbeitsbedingte
Erkrankungen
Anzahl 0 0 0 0
davon Mitarbeitende Anzahl 0 0 0 0
davon Leiharbeitende Anzahl 0 0 0 0
Anteil an Mitarbeitenden,
die vom Managementsystem
für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
abgedeckt sind
% 100 100 100 0
von ISO 45001 abgedeckt % 88 88 100 0
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Diversitätskennzahlen
(ESRS S1-9, S1-12)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Frauenanteil
Frauen in
Führungspositionen
% 12 11 10 22
weibliche Lehrlinge % 23 22 26 0
gesamt % 16 16 17 12
Arbeiter:innen
Männer Stichtag/Köpfe 1.171 1.288 1.043 128
Frauen Stichtag/Köpfe 40 52 40 0
gesamt Stichtag/Köpfe 1.211 1.340 1.083 128
Angestellte
Männer Stichtag/Köpfe 532 554 453 79
Frauen Stichtag/Köpfe 284 298 254 30
gesamt Stichtag/Köpfe 816 852 707 109
Altersstruktur der
Belegschaft
Altersdurchschnitt Jahre 40,0 39,4 39,6 43,3
unter 30 Jahren % 19,4 21,4 19,7 17,3
zwischen 30 und 50
Jahren
% 59,9 58,3 61,2 49,8
über 50 Jahre % 20,8 20,3 19,1 32,9
Der relativ niedrige Gesamtanteil an Frauen im Unternehmen ist auf die industriell geprägte Struktur
zurückzuführen.
Insgesamt besteht die AMAG-Belegschaft aus 41 Nationen (2024: 41). Knapp 64 % stammen aus
Österreich (2024: 63 %), 27 % aus Deutschland (2024: 28 %) und 9 % aus sonstigen Nationen
(2024: 9 %).
Im oberen Management (darunter werden Personen in der 1. Führungsebene unter dem Vorstand
verstanden) kommen rund 74 % der Führungskräfte aus Österreich (2024: 69 %).
Die AMAG erfasst die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nach dem Behinderten-
einstellungsgesetz (BeinstG). Zum 31. Dezember 2025 beschäftigte die AMAG 2 % begünstigte be-
hinderte Menschen (2024: 2 %).
Vergütungskennzahlen (ESRS S1-16)
Geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede (Gender Pay Gap): Das weibliche Grundgehalt betrug
2025 im Durchschnitt 98 % (2024: 99 %) des Grundgehaltes von Männern. In der Berechnung
berücksichtigt wurden alle Arbeitnehmenden inkl. Lehrlinge, Arbeiter:innen und Angestellte, Ge-
schäftsführende sowie der Vorstand. Die Daten basieren auf den lokalen Gehaltsabrechnungssyste-
men der Standorte Ranshofen (Österreich) sowie Karlsruhe und Übersee am Chiemsee (Deutschland)
und werden auf der Grundlage des durchschnittlichen Grundgehaltes (Bruttostundenverdienst) der
Beschäftigten berechnet.
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung: Diese Kennzahl stellt das Verhältnis der höchstbezahlten
Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung dar. Für die Medianermittlung werden alle
Arbeitnehmer:innen exklusive geringfügig Beschäftigte, Personen mit Arbeitsunterbrechungen (u.a.
Karenz, unbezahlte Zeit, Papamonat) im Berichtszeitraum sowie unterjährige Ein- und Austritte her-
angezogen. Für die höchstbezahlte Einzelperson wurde die laut Vergütungsbericht 2025 geschuldete
Gesamtvergütung herangezogen. In der Gesamtvergütung aller Arbeitnehmenden wurden zusätzlich
zum Grundgehalt weitere Geld- sowie Sachleistungen aller Arbeitnehmer:innen berücksichtigt. Der
Faktor im Jahr 2025 lag bei 19,8 (2024: 23,1).
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
VIELFALT
Die AMAG Austria Metall AG ist seit 2023 Unterzeichner der Charta der Vielfalt und untermauert
damit das Bekenntnis zur Wertschätzung der Diversität im Allgemeinen und insbesondere der Vielfalt
all jener, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen. Die Initiative der Wirtschaftskammer
Österreich und Wien fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Diversitätsförde-
rung in Unternehmen.
Mitarbeitende mit einer körperlichen Behinderung werden durch eine gezielte Arbeitsplatzevaluation
unterstützt. Diese Evaluation umfasst die Analyse des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung, um
sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person gerecht werden. Da-
bei werden ergonomische Anpassungen vorgenommen und technische Hilfsmittel wie u.a. höhenver-
stellbare Tische eingesetzt. Ziel ist es, mögliche Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um die
Arbeitsfähigkeit und den Komfort der Mitarbeitenden zu maximieren. Eine regelmäßige Überprüfung
gewährleistet, dass der Arbeitsplatz auch bei sich ändernden Bedürfnissen bestmöglich gestaltet ist.
AMAG beschäftigt Menschen aus 41 Nationen und fördert damit eine kulturelle Vielfalt, die unter-
schiedliche Perspektiven, Denkweisen und Problemlösungsansätze in das Unternehmen bringt. Die
interkulturelle Zusammenarbeit fördert und fordert gegenseitigen Respekt und Toleranz und trägt
gleichsam zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit und einer nachhaltigeren Unternehmensentwick-
lung bei.
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Schulung zum respektvollen Umgang zur Prävention von belastenden Vorfällen (Diskriminierung,
Belästigung, Mobbing, Gewalt)
› Stakeholderdialog mit der AMAG-Frauenbeauftragten
SCHULUNG ZUM RESPEKTVOLLEN UMGANG: Das Thema Diskriminierung und Belästigung ist be-
reits in Schulungen zum Verhaltenskodex und zu Menschenrechten enthalten. Zusätzlich wird seit
2025 eine ALEX-Schulung zum respektvollen Umgang an alle Mitarbeitenden verteilt.
INNOVATIVE DIVERSITÄT UND FRAUENFÖRDERUNG: Seit 2023 gibt es eine Frauenbeauftragte bei
der AMAG. Mit ihr wurde eine Anlaufstelle speziell für Mitarbeiterinnen geschaffen, um Anliegen
vertrauensvoll besprechen sowie mögliche Lösungs- bzw. Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und
vermitteln zu können. Im Zuge der Stakeholderdialoge finden Gespräche mit der Frauenbeauftragten,
bei Bedarf auch mit weiteren Anlaufstellen (u.a. Lehrlingscoach, Jugendvertrauensrat) statt, um we-
sentliche Themen berücksichtigen bzw. Maßnahmen seitens Unternehmen ergreifen zu können.
Um Diversität und Vielfalt aktiv zu stärken, setzte die AMAG im Jahr 2025 zusätzliche Maßnahmen
zur Förderung weiblicher Arbeitskräfte. Dazu zählt u.a. die regelmäßige Teilnahme an externen Initi-
ativen wie dem Girls’ Day in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum Braunau, dessen Ziel es ist,
durch ein praxisnahes Workshopprogramm junge Frauen frühzeitig für technische und handwerkliche
Berufe zu begeistern. Ergänzend engagiert sich die AMAG im Female-Mentoring-Programm, welches
Frauen eine individuelle Begleitung und Unterstützung bei ihrer beruflichen Entwicklung bietet. Im
Bereich Ausbildung hat AMAG 2025 wieder ein START-Stipendium finanziert. Engagierte
Schüler:innen mit Migrationshintergrund werden dabei auf ihrem Weg zur Matura unterstützt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-9)
Z
Z
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e
l
l
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4
4
Förderung eines offenen Umgangs
mit Vielfalt sowie Förderung von
Chancengleichheit sowohl in der Be-
setzung von Positionen als auch bei
interner Weiterentwicklung durch:
Steigerung der weiblichen Lehr-
lingsrate auf 25 %
2027 auf Kurs 23 % 22 % 25 %
Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen (oberes
Management) im Verhältnis zum
durchschnittlichen gesamten Frau-
enanteil, der im Unternehmen vor-
herrscht
2027 auf Kurs 12 % 11 %
16 %
Schulung aller Mitarbeitenden
zum respektvollen Umgang und
zur Prävention von diskriminieren-
den Handlungen
2025 und
fortlaufend
verzögert 90 %*
Neu für
2025
100 %
*Aufgrund der Verteilung der Schulung an die Mitarbeitenden Mitte November 2025 lag die Ab-
schlussquote zum Stichtag 31.12.2025 bei 90 %. Ein geringer Anteil an Mitarbeitenden (2 %) war
2025 aufgrund einer noch fehlenden englischen Version der Schulung aus dem Adressatenkreis noch
ausgenommen.
Seite 96 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Diversitätskennzahlen
(ESRS S1-9, S1-12)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Frauenanteil
Frauen in
Führungspositionen
% 12 11 10 22
weibliche Lehrlinge % 23 22 26 0
gesamt % 16 16 17 12
Arbeiter:innen
Männer Stichtag/Köpfe 1.171 1.288 1.043 128
Frauen Stichtag/Köpfe 40 52 40 0
gesamt Stichtag/Köpfe 1.211 1.340 1.083 128
Angestellte
Männer Stichtag/Köpfe 532 554 453 79
Frauen Stichtag/Köpfe 284 298 254 30
gesamt Stichtag/Köpfe 816 852 707 109
Altersstruktur der
Belegschaft
Altersdurchschnitt Jahre 40,0 39,4 39,6 43,3
unter 30 Jahren % 19,4 21,4 19,7 17,3
zwischen 30 und 50
Jahren
% 59,9 58,3 61,2 49,8
über 50 Jahre % 20,8 20,3 19,1 32,9
Der relativ niedrige Gesamtanteil an Frauen im Unternehmen ist auf die industriell geprägte Struktur
zurückzuführen.
Insgesamt besteht die AMAG-Belegschaft aus 41 Nationen (2024: 41). Knapp 64 % stammen aus
Österreich (2024: 63 %), 27 % aus Deutschland (2024: 28 %) und 9 % aus sonstigen Nationen
(2024: 9 %).
Im oberen Management (darunter werden Personen in der 1. Führungsebene unter dem Vorstand
verstanden) kommen rund 74 % der Führungskräfte aus Österreich (2024: 69 %).
Die AMAG erfasst die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nach dem Behinderten-
einstellungsgesetz (BeinstG). Zum 31. Dezember 2025 beschäftigte die AMAG 2 % begünstigte be-
hinderte Menschen (2024: 2 %).
Vergütungskennzahlen (ESRS S1-16)
Geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede (Gender Pay Gap): Das weibliche Grundgehalt betrug
2025 im Durchschnitt 98 % (2024: 99 %) des Grundgehaltes von Männern. In der Berechnung
berücksichtigt wurden alle Arbeitnehmenden inkl. Lehrlinge, Arbeiter:innen und Angestellte, Ge-
schäftsführende sowie der Vorstand. Die Daten basieren auf den lokalen Gehaltsabrechnungssyste-
men der Standorte Ranshofen (Österreich) sowie Karlsruhe und Übersee am Chiemsee (Deutschland)
und werden auf der Grundlage des durchschnittlichen Grundgehaltes (Bruttostundenverdienst) der
Beschäftigten berechnet.
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung: Diese Kennzahl stellt das Verhältnis der höchstbezahlten
Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung dar. Für die Medianermittlung werden alle
Arbeitnehmer:innen exklusive geringfügig Beschäftigte, Personen mit Arbeitsunterbrechungen (u.a.
Karenz, unbezahlte Zeit, Papamonat) im Berichtszeitraum sowie unterjährige Ein- und Austritte her-
angezogen. Für die höchstbezahlte Einzelperson wurde die laut Vergütungsbericht 2025 geschuldete
Gesamtvergütung herangezogen. In der Gesamtvergütung aller Arbeitnehmenden wurden zusätzlich
zum Grundgehalt weitere Geld- sowie Sachleistungen aller Arbeitnehmer:innen berücksichtigt. Der
Faktor im Jahr 2025 lag bei 19,8 (2024: 23,1).
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
VIELFALT
Die AMAG Austria Metall AG ist seit 2023 Unterzeichner der Charta der Vielfalt und untermauert
damit das Bekenntnis zur Wertschätzung der Diversität im Allgemeinen und insbesondere der Vielfalt
all jener, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen. Die Initiative der Wirtschaftskammer
Österreich und Wien fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Diversitätsförde-
rung in Unternehmen.
Mitarbeitende mit einer körperlichen Behinderung werden durch eine gezielte Arbeitsplatzevaluation
unterstützt. Diese Evaluation umfasst die Analyse des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung, um
sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person gerecht werden. Da-
bei werden ergonomische Anpassungen vorgenommen und technische Hilfsmittel wie u.a. höhenver-
stellbare Tische eingesetzt. Ziel ist es, mögliche Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um die
Arbeitsfähigkeit und den Komfort der Mitarbeitenden zu maximieren. Eine regelmäßige Überprüfung
gewährleistet, dass der Arbeitsplatz auch bei sich ändernden Bedürfnissen bestmöglich gestaltet ist.
AMAG beschäftigt Menschen aus 41 Nationen und fördert damit eine kulturelle Vielfalt, die unter-
schiedliche Perspektiven, Denkweisen und Problemlösungsansätze in das Unternehmen bringt. Die
interkulturelle Zusammenarbeit fördert und fordert gegenseitigen Respekt und Toleranz und trägt
gleichsam zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit und einer nachhaltigeren Unternehmensentwick-
lung bei.
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Schulung zum respektvollen Umgang zur Prävention von belastenden Vorfällen (Diskriminierung,
Belästigung, Mobbing, Gewalt)
› Stakeholderdialog mit der AMAG-Frauenbeauftragten
SCHULUNG ZUM RESPEKTVOLLEN UMGANG: Das Thema Diskriminierung und Belästigung ist be-
reits in Schulungen zum Verhaltenskodex und zu Menschenrechten enthalten. Zusätzlich wird seit
2025 eine ALEX-Schulung zum respektvollen Umgang an alle Mitarbeitenden verteilt.
INNOVATIVE DIVERSITÄT UND FRAUENFÖRDERUNG: Seit 2023 gibt es eine Frauenbeauftragte bei
der AMAG. Mit ihr wurde eine Anlaufstelle speziell für Mitarbeiterinnen geschaffen, um Anliegen
vertrauensvoll besprechen sowie mögliche Lösungs- bzw. Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und
vermitteln zu können. Im Zuge der Stakeholderdialoge finden Gespräche mit der Frauenbeauftragten,
bei Bedarf auch mit weiteren Anlaufstellen (u.a. Lehrlingscoach, Jugendvertrauensrat) statt, um we-
sentliche Themen berücksichtigen bzw. Maßnahmen seitens Unternehmen ergreifen zu können.
Um Diversität und Vielfalt aktiv zu stärken, setzte die AMAG im Jahr 2025 zusätzliche Maßnahmen
zur Förderung weiblicher Arbeitskräfte. Dazu zählt u.a. die regelmäßige Teilnahme an externen Initi-
ativen wie dem Girls’ Day in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum Braunau, dessen Ziel es ist,
durch ein praxisnahes Workshopprogramm junge Frauen frühzeitig für technische und handwerkliche
Berufe zu begeistern. Ergänzend engagiert sich die AMAG im Female-Mentoring-Programm, welches
Frauen eine individuelle Begleitung und Unterstützung bei ihrer beruflichen Entwicklung bietet. Im
Bereich Ausbildung hat AMAG 2025 wieder ein START-Stipendium finanziert. Engagierte
Schüler:innen mit Migrationshintergrund werden dabei auf ihrem Weg zur Matura unterstützt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5, S1-9)
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Förderung eines offenen Umgangs
mit Vielfalt sowie Förderung von
Chancengleichheit sowohl in der Be-
setzung von Positionen als auch bei
interner Weiterentwicklung durch:
Steigerung der weiblichen Lehr-
lingsrate auf 25 %
2027 auf Kurs 23 % 22 % 25 %
Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen (oberes
Management) im Verhältnis zum
durchschnittlichen gesamten Frau-
enanteil, der im Unternehmen vor-
herrscht
2027 auf Kurs 12 % 11 %
16 %
Schulung aller Mitarbeitenden
zum respektvollen Umgang und
zur Prävention von diskriminieren-
den Handlungen
2025 und
fortlaufend
verzögert 90 %*
Neu für
2025
100 %
*Aufgrund der Verteilung der Schulung an die Mitarbeitenden Mitte November 2025 lag die Ab-
schlussquote zum Stichtag 31.12.2025 bei 90 %. Ein geringer Anteil an Mitarbeitenden (2 %) war
2025 aufgrund einer noch fehlenden englischen Version der Schulung aus dem Adressatenkreis noch
ausgenommen.
Seite 97 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Umfangreiches Angebot an Weiterbildungen in unterschiedlichen Kompetenzbereichen (persönli-
che und soziale Kompetenz, Fach- und Methodenkompetenz, Führungs- und strategische Kom-
petenz, Sprach- und interkulturelle Kompetenz). Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen im Jahr 2025 wurde der Schwerpunkt auf die fachliche Fort- und Weiterbildung gelegt
und individuelle Einzelschulungen stark reduziert.
› Fortlaufende Integration der AMAG components in den Aus- und Weiterbildungsbetrieb
WEITERBILDUNG: 2025 wurden sowohl die Meisterakademie am Standort Ranshofen als auch das
Expert:innen- sowie Führungskräfteprogramm erfolgreich abgeschlossen. Den Mitarbeitenden am
Standort Ranshofen war es zudem möglich, sich zu Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung
anzumelden.
Seit 2024 verfügt AMAG über ein erweitertes Lernangebot, das sich vor allem durch die individuellen
Gestaltungsmöglichkeiten auszeichnet. Mitarbeitende können aus über 100 Kursen auswählen, ei-
genständig ein auf Interessen und Entwicklungspotenzial abgestimmtes Programm erstellen und die-
ses digital auf der Plattform ALEX absolvieren. Ziel ist, die Mitarbeitenden in ihren beruflichen Kom-
petenzen und Ambitionen bestmöglich zu unterstützen und zu motivieren.
Das in 2024 gestartete Young Talents-Programm mit 12 Teilnehmenden haben in 2025 alle abge-
schlossen. Dieses Programm dient zur Förderung von Nachwuchsführungskräften. Im Rahmen des
modularen Fortbildungsprogrammes werden die Teilnehmenden auf künftige Führungsaufgaben vor-
bereitet. Eine praxisbezogene Projektarbeit ermöglicht einen vertiefenden Einblick in die Tätigkeits-
felder des Unternehmens und einen fundierten Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden.
LERNVIERTEL: Am Standort Ranshofen gibt es seit Herbst 2023 ein Lernviertel – Räume, die speziell
für Aus- und Weiterbildungszwecke vorgesehen und auch entsprechend ausgestattet sind. Das Schaf-
fen einer geeigneten und ansprechenden Lernumgebung soll die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft
der Mitarbeitenden fördern sowie die Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildung
erleichtern.
ZIELE UND ERGEBNISSE
(ESRS S1-5, S1-9)
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Qualifizierung und Entwicklung
aller Mitarbeiter:inen:
Erreichung der Anzahl an Aus-
und Weiterbildungen von durch-
schnittlich zwei Tagen pro
Mitarbeiter:in
2025 erreicht 25 h 27 h -
Erreichung einer MAZEG-
Abschlussquote von > 90 %
(basierend auf dem Adressaten-
kreis)
NEU erreicht > 99 % 96 % > 90 %
Ausgenommen von der Erfassung sind Aus- und Weiterbildungsstunden der AluAkademie sowie die
Teilnahme an der Berufsreifeprüfung. Mit 25 Stunden pro Mitarbeiter:in konnte das Ziel neuerlich
erreicht werden. Die verringerte Anzahl an Fort- und Weiterbildungsstunden gegenüber dem Jahr
2024 ergibt sich durch die Reduktion an individuellen Einzelschulungen.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH AUS- UND WEITERBILDUNG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN (ESRS S1-1)
AMAG ist eine zukunftsorientierte, lernende Organisation und basiert auf nachhaltiger Mitarbeiten-
denentwicklung, die durch passende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt wird. Die
Verfügbarkeit von externen Fachkräften und die stetig steigenden Anforderungen an die Mitarbeiten-
den stellen eine große Herausforderung dar, dementsprechend sieht es das Unternehmen als zentrale
Aufgabe, die bestehenden Mitarbeitenden bestmöglich zu schulen und weiterzubilden.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
In erster Instanz werden alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zentral für alle Gesellschaften in
der Personalabteilung, speziell in der Personalentwicklung, gesteuert. Ziel aller Aus- und Weiterbil-
dungsmaßnahmen ist es, einen nachhaltigen Wissenstransfer und erforderliche Qualifikationen ent-
sprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Kunden- oder unternehmensinternen Anforderun-
gen sicherzustellen.
MITARBEITENDEN-ZIELSETZUNGS- & -ENTWICKLUNGSGESPRÄCH (MAZEG): In den jährlich
stattfindenden MAZEG zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften wird unter anderem der Wei-
terbildungsbedarf ermittelt und gegebenenfalls werden entsprechende Aus- und Weiterbildungsmaß-
nahmen eingeleitet. Ein zentraler Ansatz sind dabei strukturierte und aufeinander aufbauende Wei-
terbildungsprogramme, die einen unternehmensinternen Pool an Nachwuchskräften schaffen. Diese
Talente werden gezielt gefördert und auf zukünftige Aufgaben vorbereitet.
WEITERBILDUNGSPROGRAMME: Ein wesentliches Fortbildungsformat ist die sogenannte AluAka-
demie am Standort Ranshofen, die die Basis für AMAG-spezifisches Wissen schafft. Für Mitarbei-
tende aus dem Produktio n sumfeld bietet die Meisterakademie (Ranshofen) eine spannende Möglich-
keit zur Weiterentwicklung. Das Expert:innenprogramm soll sowohl Fachexpert:innen als auch Nach-
wuchsführungskräfte für die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben vorbereiten. Aufbauend da-
rauf gibt es das Führungskräfteprogramm, in dem Kompetenzen weiter ausgebaut und gefestigt wer-
den. Das Young Talents-Programm dient zur Vorbereitung auf die künftige Übernahme von Schlüssel-
positionen im Unternehmen und findet alle fünf Jahre statt. Sowohl das Expert:innen- und Führungs-
kräfteprogramm als auch das Young Talents-Programm werden geblockt an externen Standorten ab-
gehalten, wodurch auch AMAG components-Mitarbeitenden die Teilnahme ermöglicht wird.
TRAINEEPROGRAMM: Traineeprogramme sind strategische Personalentwicklungsmaßnahmen, die
der Gewinnung und Förderung von Nachwuchstalenten dienen. Durch eine mindestens 18-monatige
unternehmensinterne Ausbildung (Job Rotation in diversen Fachbereichen) mit abgestimmten beglei-
tenden Schulungsmaßnahmen werden Businessorientierung und Fachausbildung mit der Weiterent-
wicklung persönlicher Kompetenzen verbunden. Die Abteilung Personalentwicklung wird bei der Kon-
zeptionierung von Traineeprogrammen von Beginn an beigezogen.
AMAG LEARNING & EXPERTISE (ALEX): Mit ALEX, der E-Learning-Plattform der AMAG, stellt das
Unternehmen allen Mitarbeitenden einen einfachen, schnellen und flexiblen Zugang zu jenen Schu-
lungsinhalten zur Verfügung, die im Rahmen der betrieblichen Qualifizierung im Sinne von Pflichtun-
terweisungen erforderlich sind. Die Plattform bietet neben verpflichtenden Schulungen ein vielfälti-
ges Weiterbildungsangebot, das von AMAG-Mitarbeitenden selbstständig nach Bedarf und Interesse
gebucht werden kann. ALEX ist für alle Beschäftigten in Ranshofen sowie an den beiden AMAG com-
ponents-Standorten verfügbar.
LEHRE BEI AMAG: AMAG bietet allein am Standort Ranshofen eine Ausbildung in elf Lehrberufen in
Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum Braunau (ABZ, AMAG ist mit 20 % beteiligt) an. Die
Lehrlinge erhalten als künftige Fachkräfte eine praxisorientierte Ausbildung in modernen Werkstätten
in verschiedenen Fachbereichen und absolvieren ihre Metall-Grundausbildung sowie fachspezifische
Module im ABZ. Zudem besteht die Möglichkeit zur Lehre mit Matura. Auch an den AMAG compo-
nents-Standorten in Deutschland werden junge Menschen (Auszubildende) sowohl im gewerblichen
als auch kaufmännischen Bereich ausgebildet.
LEHRLINGSCOACH: Für die AMAG-Lehrlinge am Standort Ranshofen ist der Lehrlingscoach eine
zusätzliche Ansprechperson, die in persönlichen Gesprächen gezielt auf individuelle Anliegen und
Bedürfnisse eingehen kann. Der aktive Austausch mit dem Lehrlingscoach soll dabei Konflikten und
Missverständnissen vorbeugen. Die Lehrlinge werden in ihrer Ausbildung kontinuierlich begleitet und
unterstützt, so werden beispielsweise auch Nachhilfekurse in unterschiedlichen Fächern angeboten.
BETREUUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN: Die frühzeitige Bindung potenzieller Mitar-
beitenden erfolgt über die Betreuung von Abschluss- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen und
die Teilnahme an Informationsabenden der jeweiligen Hochschulen. Hochschulkooperationen fördern
Lehre und Forschung in AMAG-relevanten Fachgebieten.
Seite 98 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Maßnahmen (ESRS S1-4)
› Umfangreiches Angebot an Weiterbildungen in unterschiedlichen Kompetenzbereichen (persönli-
che und soziale Kompetenz, Fach- und Methodenkompetenz, Führungs- und strategische Kom-
petenz, Sprach- und interkulturelle Kompetenz). Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen im Jahr 2025 wurde der Schwerpunkt auf die fachliche Fort- und Weiterbildung gelegt
und individuelle Einzelschulungen stark reduziert.
› Fortlaufende Integration der AMAG components in den Aus- und Weiterbildungsbetrieb
WEITERBILDUNG: 2025 wurden sowohl die Meisterakademie am Standort Ranshofen als auch das
Expert:innen- sowie Führungskräfteprogramm erfolgreich abgeschlossen. Den Mitarbeitenden am
Standort Ranshofen war es zudem möglich, sich zu Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung
anzumelden.
Seit 2024 verfügt AMAG über ein erweitertes Lernangebot, das sich vor allem durch die individuellen
Gestaltungsmöglichkeiten auszeichnet. Mitarbeitende können aus über 100 Kursen auswählen, ei-
genständig ein auf Interessen und Entwicklungspotenzial abgestimmtes Programm erstellen und die-
ses digital auf der Plattform ALEX absolvieren. Ziel ist, die Mitarbeitenden in ihren beruflichen Kom-
petenzen und Ambitionen bestmöglich zu unterstützen und zu motivieren.
Das in 2024 gestartete Young Talents-Programm mit 12 Teilnehmenden haben in 2025 alle abge-
schlossen. Dieses Programm dient zur Förderung von Nachwuchsführungskräften. Im Rahmen des
modularen Fortbildungsprogrammes werden die Teilnehmenden auf künftige Führungsaufgaben vor-
bereitet. Eine praxisbezogene Projektarbeit ermöglicht einen vertiefenden Einblick in die Tätigkeits-
felder des Unternehmens und einen fundierten Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden.
LERNVIERTEL: Am Standort Ranshofen gibt es seit Herbst 2023 ein Lernviertel – Räume, die speziell
für Aus- und Weiterbildungszwecke vorgesehen und auch entsprechend ausgestattet sind. Das Schaf-
fen einer geeigneten und ansprechenden Lernumgebung soll die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft
der Mitarbeitenden fördern sowie die Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildung
erleichtern.
ZIELE UND ERGEBNISSE
(ESRS S1-5, S1-9)
Z
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Qualifizierung und Entwicklung
aller Mitarbeiter:inen:
Erreichung der Anzahl an Aus-
und Weiterbildungen von durch-
schnittlich zwei Tagen pro
Mitarbeiter:in
2025 erreicht 25 h 27 h -
Erreichung einer MAZEG-
Abschlussquote von > 90 %
(basierend auf dem Adressaten-
kreis)
NEU erreicht > 99 % 96 % > 90 %
Ausgenommen von der Erfassung sind Aus- und Weiterbildungsstunden der AluAkademie sowie die
Teilnahme an der Berufsreifeprüfung. Mit 25 Stunden pro Mitarbeiter:in konnte das Ziel neuerlich
erreicht werden. Die verringerte Anzahl an Fort- und Weiterbildungsstunden gegenüber dem Jahr
2024 ergibt sich durch die Reduktion an individuellen Einzelschulungen.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH AUS- UND WEITERBILDUNG
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1)
AMAG ist eine zukunftsorientierte, lernende Organisation und basiert auf nachhaltiger Mitarbeiten-
denentwicklung, die durch passende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt wird. Die
Verfügbarkeit von externen Fachkräften und die stetig steigenden Anforderungen an die Mitarbeiten-
den stellen eine große Herausforderung dar, dementsprechend sieht es das Unternehmen als zentrale
Aufgabe, die bestehenden Mitarbeitenden bestmöglich zu schulen und weiterzubilden.
Zentrale Strategien und Konzepte (ESRS S1-1)
In erster Instanz werden alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zentral für alle Gesellschaften in
der Personalabteilung, speziell in der Personalentwicklung, gesteuert. Ziel aller Aus- und Weiterbil-
dungsmaßnahmen ist es, einen nachhaltigen Wissenstransfer und erforderliche Qualifikationen ent-
sprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Kunden- oder unternehmensinternen Anforderun-
gen sicherzustellen.
MITARBEITENDEN-ZIELSETZUNGS- & -ENTWICKLUNGSGESPRÄCH (MAZEG): In den jährlich
stattfindenden MAZEG zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften wird unter anderem der Wei-
terbildungsbedarf ermittelt und gegebenenfalls werden entsprechende Aus- und Weiterbildungsmaß-
nahmen eingeleitet. Ein zentraler Ansatz sind dabei strukturierte und aufeinander aufbauende Wei-
terbildungsprogramme, die einen unternehmensinternen Pool an Nachwuchskräften schaffen. Diese
Talente werden gezielt gefördert und auf zukünftige Aufgaben vorbereitet.
WEITERBILDUNGSPROGRAMME: Ein wesentliches Fortbildungsformat ist die sogenannte AluAka-
demie am Standort Ranshofen, die die Basis für AMAG-spezifisches Wissen schafft. Für Mitarbei-
tende aus dem Produktio n sumfeld bietet die Meisterakademie (Ranshofen) eine spannende Möglich-
keit zur Weiterentwicklung. Das Expert:innenprogramm soll sowohl Fachexpert:innen als auch Nach-
wuchsführungskräfte für die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben vorbereiten. Aufbauend da-
rauf gibt es das Führungskräfteprogramm, in dem Kompetenzen weiter ausgebaut und gefestigt wer-
den. Das Young Talents-Programm dient zur Vorbereitung auf die künftige Übernahme von Schlüssel-
positionen im Unternehmen und findet alle fünf Jahre statt. Sowohl das Expert:innen- und Führungs-
kräfteprogramm als auch das Young Talents-Programm werden geblockt an externen Standorten ab-
gehalten, wodurch auch AMAG components-Mitarbeitenden die Teilnahme ermöglicht wird.
TRAINEEPROGRAMM: Traineeprogramme sind strategische Personalentwicklungsmaßnahmen, die
der Gewinnung und Förderung von Nachwuchstalenten dienen. Durch eine mindestens 18-monatige
unternehmensinterne Ausbildung (Job Rotation in diversen Fachbereichen) mit abgestimmten beglei-
tenden Schulungsmaßnahmen werden Businessorientierung und Fachausbildung mit der Weiterent-
wicklung persönlicher Kompetenzen verbunden. Die Abteilung Personalentwicklung wird bei der Kon-
zeptionierung von Traineeprogrammen von Beginn an beigezogen.
AMAG LEARNING & EXPERTISE (ALEX): Mit ALEX, der E-Learning-Plattform der AMAG, stellt das
Unternehmen allen Mitarbeitenden einen einfachen, schnellen und flexiblen Zugang zu jenen Schu-
lungsinhalten zur Verfügung, die im Rahmen der betrieblichen Qualifizierung im Sinne von Pflichtun-
terweisungen erforderlich sind. Die Plattform bietet neben verpflichtenden Schulungen ein vielfälti-
ges Weiterbildungsangebot, das von AMAG-Mitarbeitenden selbstständig nach Bedarf und Interesse
gebucht werden kann. ALEX ist für alle Beschäftigten in Ranshofen sowie an den beiden AMAG com-
ponents-Standorten verfügbar.
LEHRE BEI AMAG: AMAG bietet allein am Standort Ranshofen eine Ausbildung in elf Lehrberufen in
Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum Braunau (ABZ, AMAG ist mit 20 % beteiligt) an. Die
Lehrlinge erhalten als künftige Fachkräfte eine praxisorientierte Ausbildung in modernen Werkstätten
in verschiedenen Fachbereichen und absolvieren ihre Metall-Grundausbildung sowie fachspezifische
Module im ABZ. Zudem besteht die Möglichkeit zur Lehre mit Matura. Auch an den AMAG compo-
nents-Standorten in Deutschland werden junge Menschen (Auszubildende) sowohl im gewerblichen
als auch kaufmännischen Bereich ausgebildet.
LEHRLINGSCOACH: Für die AMAG-Lehrlinge am Standort Ranshofen ist der Lehrlingscoach eine
zusätzliche Ansprechperson, die in persönlichen Gesprächen gezielt auf individuelle Anliegen und
Bedürfnisse eingehen kann. Der aktive Austausch mit dem Lehrlingscoach soll dabei Konflikten und
Missverständnissen vorbeugen. Die Lehrlinge werden in ihrer Ausbildung kontinuierlich begleitet und
unterstützt, so werden beispielsweise auch Nachhilfekurse in unterschiedlichen Fächern angeboten.
BETREUUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN: Die frühzeitige Bindung potenzieller Mitar-
beitenden erfolgt über die Betreuung von Abschluss- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen und
die Teilnahme an Informationsabenden der jeweiligen Hochschulen. Hochschulkooperationen fördern
Lehre und Forschung in AMAG-relevanten Fachgebieten.
Seite 99 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH MENSCHENRECHTE
(UND SONSTIGE ARBEITSBEZOGENE RECHTE)
(ESRS S1)
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1)
Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der
Lieferkette sind Kernelemente einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Rechte der
Mitarbeitenden gemäß den nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften und den internationalen
Menschenrechtsübereinkommen genießen an allen Standorten höchsten Schutz und höchste Priori-
tät. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Sie leben die Werte vor
und bringen diese im Führungsalltag zur Geltung. Alle Mitarbeitenden werden nach dem Prinzip der
Chancengleichheit behandelt – Merkmale wie Alter, Herkunft (Nationalität, ethnische Zugehörigkeit),
Hautfarbe, Familienstand, Elternschaft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung,
Behinderung, Religion oder Weltanschauung sind wesentliche Bestandteile einer Identität und des-
halb auch besonders schützenswert.
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS S1-1)
SORGFALTSPFLICHT IM BEREICH MENSCHENRECHTE
Um Auswirkungen und Risiken hinsichtlich Menschenrechte bestmöglich verhindern, mindern bzw.
beenden zu können, folgt die AMAG in ihrer Sorgfaltspflicht sechs Schritten. Diese Schritte decken
sich mit allgemeinen Prozessen der Sorgfaltspflicht im Unternehmen, beziehen sich im Folgenden
aber konkret auf menschenrechtliche Auswirkungen und Risiken.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Die implementierten Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts-
pflicht im Bereich Menschen- und Sozialrechte basieren u.a. auf folgenden geltenden Gesetzen,
international anerkannten Standards sowie freiwilligen Verpflichtungen:
› IInntteerrnnaattiioonnaallee MMeennsscchheennrreecchhttsscchhaarrttaa (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internatio-
naler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte)
› IILLOO--KKeerrnnaarrbbeeiittssnnoorrmmeenn üübbeerr ddiiee ggrruunnddlleeggeennddeenn PPrriinnzziippiieenn uunndd RReecchhttee bbeeii ddeerr AArrbbeeiitt (ILO
Declaration on fundamental Principles and Rights at Work), im Besonderen die Nicht-Beteiligung
an Kinderarbeit, Zwangsarbeit und jeglicher weiteren Form moderner Sklaverei.
› UUNN GGlloobbaall CCoommppaacctt ((UUNNGGCC)): Als Unterzeichner des UN Global Compact verpflichtet sich AMAG,
die zehn Prinzipien des UNGC zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaftsfüh-
rung und Entwicklung zu fördern.
› UUNN GGuuiiddiinngg PPrriinncciipplleess oo
nn BBuussiinneessss aanndd HHuummaann RRiigghhttss: Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte sind eine zentrale Initiative für die menschenrechtliche Verantwortung von
Unternehmen.
› OOEECCDD--LLeeiittssäättzzee ffüürr mmuullttiinnaattiioonnaallee UUnntteerrnneehhmmeenn:: Sie sind die Grundlage eines multilateralen
Verhaltenskodex zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns im Rahmen
internationaler Geschäfte.
› AAlluummiinniiuumm SStteewwaarrddsshhiipp IInniittiiaattiivvee ((AASSII)): In Rohstofflieferketten mit einem hohen Risiko für
Menschenrechtsverletzungen verfolgt die AMAG den Anspruch größtmöglicher Transparenz über
die vorgelagerten Wertschöpfungsstufen. Auf diese Weise werden menschenrechtlich kritische
Punkte identifiziert sowie zielgerichtete Maßnahmen definiert und umgesetzt.
› CChhaarrttaa ddeerr VViieellffaalltt:: Die AMAG Austria Metall AG ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt und
untermauert damit das Bekenntnis zur Wertschätzung der Diversität im Allgemeinen und insbe-
sondere der Vielfalt all jener, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen.
Die in den genannten (inter)nationalen Standards verankerten Normen und Werte spiegeln sich
in AMAG-Handlungsgrundsätzen (Betriebsvereinbarungen, Richtlinien, Kodizes, Verfahren sanwei-
sungen sowie in den ESG-Anforderungen an Lieferanten) wider und bilden den verbindlichen
Handlungsrahmen für Mitarbeitende bzw. Geschäftspartner.
Folgend werden vier zentrale Dokumente zur Umsetzung der AMAG-Handlungsgrundsätze an den
AMAG-Standorten dargestellt:
› MMeennsscchheennrreecchhttsskkooddeexx:: Um unternehmensintern und bei den Lieferanten ein Grundverständnis
zu Menschenrechten und potenziellen Auswirkungen zu schaffen bzw. zu vertiefen, verfügt AMAG
über einen Menschenrechtskodex. Darin wird das Bekenntnis zur bedingungslosen Einhaltung
und Förderung von Menschenrechten unterstrichen und die Kernelemente der Sorgfaltspflicht des
Unternehmens aufgezeigt. Zum Thema Verantwortung für Menschenrechte sowie der menschen-
rechtlichen Grundprinzipien gibt es eine regelmäßige Online-Schulung über das E-Learning-Sys-
tem ALEX. Abteilungen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen – insbesondere
Personalabteilung, Vertrieb, Einkauf und Kommunikation – erhalten Einsicht und
Handlungsempfehlungen und werden in Bezug auf Menschenrechte innerhalb des
Unternehmens und entlang der Lieferkette besonders sensibilisiert.
› VVeerrhhaalltteennsskkooddeexx:: Er beschreibt den Umgang des Unternehmens mit der besonderen Verantwor-
tung, die es gegenüber seinen Stakeholdern hat. Er unterstützt somit Mitarbeitende
und Führungskräfte dabei, ihre Tätigkeit rechtskonform und moralisch korrekt aus-
zuüben. Der Verhaltenskodex ist auf der Webseite des Unternehmens zu finden und
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Aus- und Weiterbildung
(ESRS S1-13)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Stunden für Aus- und Weiterbildung
pro Mitarbeiter:in h 25 27 26 20
pro Mann h 26 27 26 23
pro Frau h 24 26 26 3
pro Arbeiter:in h 6 8 5 8
pro Angestellte h 8 14 11 8
pro Lehrling h 434 398 460 271
gesamt h 53.526 58.600 48.451 5.075
MAZEG
Anteil des Adressatenkreises an der
Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 91 90 91 86
abgeschlossen % > 99 96 > 99 > 99
abgeschlossen Anzahl 1.937 1.915 1.703 234
davon Männer % 85 86 85 87
davon Frauen % 15 14 15 13
Der Adressatenkreis des Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgesprächs (MAZEG) umfasst
91 % der AMAG-Beschäftigten. Ausgenommen davon sind Lehrlinge, Mitarbeitende mit Abwesen-
heitsgründen (beispielsweise Präsenz-/Zivildienst, Mutterschutz, Karenz) und Mitarbeitende, deren
Dienstverhältnis kürzer als sechs Monate besteht. Die Beteiligung der Mitarbeitenden am MAZEG
betrug im Berichtsjahr 2025 inkl. AMAG components > 99 %.
KENNZAHLEN (Angaben außerhalb der Angabepflichten der ESRS)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Teilnehmende an AMAG-
PE-Programmen
Alu-Akademie Anzahl 36 69 36 0
Meisterakademie Anzahl 13 26 13 0
Expert:innenprogramm Anzahl 22 42 19 3
Führungskräfteprogramm Anzahl 10 21 8 2
Da die Personalentwicklungsprogramme jahresübergreifend stattfinden, werden Teilnehmende gege-
benenfalls für 2024 und 2025 gezählt.
Im Berichtszeitraum waren zudem 160 Mitarbeitende (2024: 167) im Bereich F&E und Innovation
tätig.
Die Akademiker:innenquote betrug 2025 11 % (2024: 11 %).
Seite 100 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
BEREICH MENSCHENRECHTE
(UND SONSTIGE ARBEITSBEZOGENE RECHTE)
(ESRS S1)
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS S1-1)
Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der
Lieferkette sind Kernelemente einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Rechte der
Mitarbeitenden gemäß den nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften und den internationalen
Menschenrechtsübereinkommen genießen an allen Standorten höchsten Schutz und höchste Priori-
tät. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Sie leben die Werte vor
und bringen diese im Führungsalltag zur Geltung. Alle Mitarbeitenden werden nach dem Prinzip der
Chancengleichheit behandelt – Merkmale wie Alter, Herkunft (Nationalität, ethnische Zugehörigkeit),
Hautfarbe, Familienstand, Elternschaft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung,
Behinderung, Religion oder Weltanschauung sind wesentliche Bestandteile einer Identität und des-
halb auch besonders schützenswert.
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS S1-1)
SORGFALTSPFLICHT IM BEREICH MENSCHENRECHTE
Um Auswirkungen und Risiken hinsichtlich Menschenrechte bestmöglich verhindern, mindern bzw.
beenden zu können, folgt die AMAG in ihrer Sorgfaltspflicht sechs Schritten. Diese Schritte decken
sich mit allgemeinen Prozessen der Sorgfaltspflicht im Unternehmen, beziehen sich im Folgenden
aber konkret auf menschenrechtliche Auswirkungen und Risiken.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Die implementierten Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts-
pflicht im Bereich Menschen- und Sozialrechte basieren u.a. auf folgenden geltenden Gesetzen,
international anerkannten Standards sowie freiwilligen Verpflichtungen:
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(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internatio-
naler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte)
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(ILO
Declaration on fundamental Principles and Rights at Work),
im Besonderen die Nicht-Beteiligung
an Kinderarbeit, Zwangsarbeit und jeglicher weiteren Form moderner Sklaverei.
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die zehn Prinzipien des UNGC zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaftsfüh-
rung und Entwicklung zu fördern.
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und Menschenrechte sind eine zentrale Initiative für die menschenrechtliche Verantwortung von
Unternehmen.
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Sie sind die Grundlage eines multilateralen
Verhaltenskodex zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns im Rahmen
internationaler Geschäfte.
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: In Rohstofflieferketten mit einem hohen Risiko für
Menschenrechtsverletzungen verfolgt die AMAG den Anspruch größtmöglicher Transparenz über
die vorgelagerten Wertschöpfungsstufen. Auf diese Weise werden menschenrechtlich kritische
Punkte identifiziert sowie zielgerichtete Maßnahmen definiert und umgesetzt.
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:
Die AMAG Austria Metall AG ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt und
untermauert damit das Bekenntnis zur Wertschätzung der Diversität im Allgemeinen und insbe-
sondere der Vielfalt all jener, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen.
Die in den genannten (inter)nationalen Standards verankerten Normen und Werte spiegeln sich
in AMAG-Handlungsgrundsätzen (Betriebsvereinbarungen, Richtlinien, Kodizes, Verfahren sanwei-
sungen sowie in den ESG-Anforderungen an Lieferanten) wider und bilden den verbindlichen
Handlungsrahmen für Mitarbeitende bzw. Geschäftspartner.
Folgend werden vier zentrale Dokumente zur Umsetzung der AMAG-Handlungsgrundsätze an den
AMAG-Standorten dargestellt:
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:
Um unternehmensintern und bei den Lieferanten ein Grundverständnis
zu Menschenrechten und potenziellen Auswirkungen zu schaffen bzw. zu vertiefen, verfügt AMAG
über einen Menschenrechtskodex. Darin wird das Bekenntnis zur bedingungslosen Einhaltung
und Förderung von Menschenrechten unterstrichen und die Kernelemente der Sorgfaltspflicht des
Unternehmens aufgezeigt. Zum Thema Verantwortung für Menschenrechte sowie der menschen-
rechtlichen Grundprinzipien gibt es eine regelmäßige Online-Schulung über das E-Learning-Sys-
tem ALEX. Abteilungen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen – insbesondere
Personalabteilung, Vertrieb, Einkauf und Kommunikation – erhalten Einsicht und
Handlungsempfehlungen und werden in Bezug auf Menschenrechte innerhalb des
Unternehmens und entlang der Lieferkette besonders sensibilisiert.
› V
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:
:
Er beschreibt den Umgang des Unternehmens mit der besonderen Verantwor-
tung, die es gegenüber seinen Stakeholdern hat. Er unterstützt somit Mitarbeitende
und Führungskräfte dabei, ihre Tätigkeit rechtskonform und moralisch korrekt aus-
zuüben. Der Verhaltenskodex ist auf der Webseite des Unternehmens zu finden und
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Aus- und Weiterbildung
(ESRS S1-13)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Stunden für Aus- und Weiterbildung
pro Mitarbeiter:in h 25 27 26 20
pro Mann h 26 27 26 23
pro Frau h 24 26 26 3
pro Arbeiter:in h 6 8 5 8
pro Angestellte h 8 14 11 8
pro Lehrling h 434 398 460 271
gesamt h 53.526 58.600 48.451 5.075
MAZEG
Anteil des Adressatenkreises an der
Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 91 90 91 86
abgeschlossen % > 99 96 > 99 > 99
abgeschlossen Anzahl 1.937 1.915 1.703 234
davon Männer % 85 86 85 87
davon Frauen % 15 14 15 13
Der Adressatenkreis des Mitarbeitenden-Zielsetzungs- und -entwicklungsgesprächs (MAZEG) umfasst
91 % der AMAG-Beschäftigten. Ausgenommen davon sind Lehrlinge, Mitarbeitende mit Abwesen-
heitsgründen (beispielsweise Präsenz-/Zivildienst, Mutterschutz, Karenz) und Mitarbeitende, deren
Dienstverhältnis kürzer als sechs Monate besteht. Die Beteiligung der Mitarbeitenden am MAZEG
betrug im Berichtsjahr 2025 inkl. AMAG components > 99 %.
KENNZAHLEN (Angaben außerhalb der Angabepflichten der ESRS)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Teilnehmende an AMAG-
PE-Programmen
Alu-Akademie Anzahl 36 69 36 0
Meisterakademie Anzahl 13 26 13 0
Expert:innenprogramm Anzahl 22 42 19 3
Führungskräfteprogramm Anzahl 10 21 8 2
Da die Personalentwicklungsprogramme jahresübergreifend stattfinden, werden Teilnehmende gege-
benenfalls für 2024 und 2025 gezählt.
Im Berichtszeitraum waren zudem 160 Mitarbeitende (2024: 167) im Bereich F&E und Innovation
tätig.
Die Akademiker:innenquote betrug 2025 11 % (2024: 11 %).
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Verbot der Diskriminierung: Das Bekenntnis und die Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminie-
rung und Belästigung ist im Verhaltens- und Menschenrechtskodex sowie in der Richtlinie zum
respektvollen Umgang verankert. Das Verbot von Diskriminierung ist für das Unternehmen sowohl
im Bewerbungs- und Einstellungsprozess als auch am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld von
zentraler Bedeutung. Alle Beschäftigten und externen Stakeholder (z.B. Bewerber:innen) sind
angehalten, Verdachtsfälle und Verstöße bezüglich Diskriminierung über selbst wählbare Kanäle
oder Anlaufstellen (siehe
6. Ermöglichung des Austausches und der Wiedergutmachung
) be-
kanntzumachen.
Schutz von Daten und der Privatsphäre: Datenschutzverstöße, Datenfälschung und -lecks oder
Cyberangriffe können negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg, die Mitarbeitenden
und auch auf die Umwelt haben. Dementsprechend investiert das Unternehmen in die techni-
sche Absicherung personenbezogener Daten und damit in den Schutz vor unerlaubtem Zugriff.
Zur Umsetzung und Überwachung der regulatorischen Anforderungen und technischen Maßnah-
men hat AMAG ein Datenschutzteam sowie Datenschutzkoordinator:innen implementiert. Das
Datenschutzteam ist darüber hinaus für die Führung aller Datenschutzverzeichnisse verantwort-
lich.
Des Weiteren sind Betriebsvereinbarungen zur Wahrung des Arbeitnehmerdatenschutzes und ver-
bindliche interne Datenschutzvorschriften bzw. Standardvertragsklauseln für die Übermittlung
personenbezogener Daten mit sämtlichen Vertriebstöchtern implementiert sowie Prozesse für
Betroffenenrechte und etwaige Datenschutzverletzungen inklusive Verfahrensanordnungen ver-
ankert.
Die
Datenschutzerklärung
(siehe QR-Code) ist auf der AMAG-Homepage einsehbar.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Einmal jährlich bzw. risikobasiert erfolgt eine Wirksamkeitskon-
trolle von gesetzten Maßnahmen bzw. von implementierten Konzepten. Die jeweiligen Abteilun-
gen erstatten dem Vorstand im Nachhaltigkeitsgremium und anlassbezogen Bericht über den
Fortschritt und die Ergebnisse der Risikoevaluierung sowie über mögliches Optimierungspoten-
zial. Auf Basis dieser Berichte werden gegebenenfalls Änderungen und Folgemaßnahmen vorge-
geben.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Das Ziel, die menschenrechtlichen Grundprin-
zipien bei der AMAG und entlang der Wertschöpfungskette einzuhalten, ist wesentlicher Be-
standteil des Geschäftsmodells und des jährlichen AMAG-Nachhaltigkeitsprogramms. Entwick-
lungen, Verstöße sowie Maßnahmen werden transparent sowohl intern als auch extern, etwa im
Rahmen dieses Berichts – kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG: AMAG ist bestrebt,
negative Auswirkungen, die durch das Unternehmen verursacht wurden oder zu denen es beige-
tragen hat, zu beheben. Um hier wirksame Schritte setzen zu können, ist der Austausch mit
Stakeholdern bzw. deren Vertreter:innen wesentlich. Das Unternehmen bietet seinen Interessen-
träger:innen verschiedene Optionen an, sich zu negativen Auswirkungen bzw. den getroffenen
Maßnahmen zu äußern, darunter auch die AMAG Compliance Line, die auf der
AMAG-Webseite – auch anonym – genutzt werden kann (siehe QR-Code).
Alle Mitarbeitenden können sich auch direkt an Vorgesetzte, die Personalabteilung,
den Betriebsrat oder den Arbeitspsychologen wenden, Lehrlinge können zusätzlich
den Lehrlingscoach bzw. den AMAG-Jugendvertrauensrat kontaktieren. Mitarbeiterinnen haben
die Möglichkeit, die Frauenbeauftragte als Anlaufstelle zu nutzen.
Maßnahmen
(ESRS S1-3, S1-4)
› Interne Schulung zum Verhaltenskodex und zu Menschenrechten
› Teilnahme an Weiterbildungs- und Informationsformaten zu Menschenrechten
› Schulungen und Audits im Bereich Datenschutz
› Schulung zur Richtlinie „Respektvoller Umgang bei AMAG“
Trotz systemischer Vorbeugung durch Konzepte und Unterweisungen der Mitarbeitenden bleibt in
Bezug auf den Schutz von Daten und der Privatsphäre der Mitarbeitenden ein potenzielles Risiko für
Verstöße bestehen. Wenngleich sich bisher keine schweren Vorfälle ereignet haben, wäre ein Verstoß
als erheblicher Eingriff in die Rechte von Mitarbeitenden zu werten und entsprechende Maßnahmen
zur Abhilfe bzw. Wiedergutmachung wären zu treffen.
Um stetig für die Einhaltung und Förderung der Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte an den AMAG-
Standorten zu sensibilisieren, absolvieren die Beschäftigten jährlich eine Schulung zum Verhaltens-
kodex, die die Menschenrechte, darunter auch das Verbot von Diskriminierung, thematisiert. Füh-
rungskräfte und Personen, die in Bereichen mit besonderer Verantwortung für Menschenrechte tätig
sind, erhalten diesbezüglich eine zusätzliche Schulung.
2024 wurde an alle Beschäftigten die Richtlinie zum respektvollen Umgang verteilt. Seit 2025 gibt
es hierzu auch eine zusätzliche vertiefende Schulung, die jährlich zu absolvieren ist.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
wird an neue Mitarbeitende sowie über eine E-Learning-Schulung zur Kenntnisnahme und Ein-
haltung mit abschließendem Selbsttest verteilt. Die Schulung zum Verhaltenskodex muss jährlich
von allen Mitarbeitenden absolviert werden.
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:
:
Diese Richtlinie regelt die Vorgehensweise für Mitarbei-
tende, Vorgesetzte sowie AMAG-Anlaufstellen bei belastenden Situationen wie Mobbing, Belästi-
gung, Diskriminierung sowie Gewalt am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsumfeld. Ziel ist, für einen
respektvollen und inklusiven Umgang zu sensibilisieren und damit ein starkes Miteinander voller
Vielfalt zu stärken. Die Verpflichtung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Kultur des res-
pektvollen Umgangs sicherstellen, wird von allen Beschäftigten mitgetragen. Besondere Verant-
wortung kommt hierbei jenen zu, die eine Führungsposition innehaben und ein positives Verhalten
vorleben sollen. Alle Mitarbeitenden können bei einem Verdacht auf Ungleichbehandlung oder
belastenden Vorfällen verschiedene interne Anlaufstellen nutzen. Die Richtlinie wird an alle Mit-
arbeitenden verteilt.
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:
Durch diese Richtlinie wird den Anforderungen aus der Datenschutz-
grundverordnung, der
Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grund-
rechte der Europäischen Union entsprochen. Die Richtlinie fokussiert gemäß den gesetzlichen
Vorgaben den Schutz von Betroffenen (natürlichen Personen), nicht den Schutz der Daten an
sich. Darin werden u.a. die Datenschutzpolitik der AMAG definiert sowie u.a. Betroffenenrechte,
technische und organisatorische Maßnahmen und Schulungen geregelt. Die Mitarbeitenden wer-
den regelmäßig zum Datenschutz (auch Teil des Verhaltenskodex) geschult.
STELLUNGNAHME ZU MODERNER SKLAVEREI: Aus den allgemeinen Menschen-, Arbeits- und
Sozialrechten seien das Verbot jeglicher Formen von Pflicht- oder Zwangsarbeit und moderner
Sklaverei (wie u.a. Menschenhandel, Ausbeutung, Einstellungsgebühren, Schuldknechtschaft)
sowie das Verbot von Kinderarbeit besonders hervorgehoben. AMAG bekennt sich zur strikten
Einhaltung dieses Verbots (verankert im Menschenrechtskodex sowie als eigenständiges Modern
Slavery Statement, siehe QR-Code) und verpflichtet dazu auch die Geschäftspartner in der Lie-
ferkette (Direktlieferanten und deren Sublieferanten, siehe ESG-Anforderungen, Abschnitt
S2
).
Verantwortliche Abteilungen werden entsprechend geschult, um sicherzustellen,
dass Arbeitsbedingungen stets fair, sicher und menschenwürdig gestaltet sind. Jede
Verletzung des Verbots von moderner Sklaverei wird geahndet und kann zur sofortigen
Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. der Geschäftsbeziehung führen.
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt beim Vorstand. Verant-
wortliche Fachabteilungen prüfen regelmäßig Aktivitäten auf das Risiko von Menschenrechtsver-
letzungen mit dem Ziel, tatsächliche sowie potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Menschen-
rechte zu vermeiden. Verschiedene Fachabteilungen sind mit Verantwortlichkeiten betraut: So
befasst sich die Personalabteilung mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Ar-
beitsrecht, die Abteilung Arbeitssicherheit ist für sicherheitsrelevante Menschenrechtsfragen zu-
ständig und Datenschutzkoordinatoren sorgen für eine rechtskonforme Verwendung und Verarbei-
tung von Personaldaten.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Um menschenrechtliche Aus-
wirkungen und Risiken für Beschäftigte bestmöglich identifizieren zu können, steht AMAG in
engem Austausch mit internen sowie externen Stakeholdern. Die Mitarbeitenden verfügen über
verschiedene Kanäle und Anlaufstellen, über die sie ihre Anliegen an das Unternehmen herantra-
gen können. Der Betriebsrat wird als zentrale Vertretung der Arbeitnehmer:innen wahrgenommen
und in wichtige unternehmenspolitische Entscheidungsprozesse einbezogen. Auch im Austausch
mit Gewerkschaften, Verbänden, regionalen Gemeinschaften und NGOs werden potenzielle Aus-
wirkungen und Risiken erläutert und in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten der AMAG an ihren
Standorten sowie entlang der Lieferkette bewertet. In der Wesentlichkeitsanalyse 2024 wurde
festgestellt, dass bei zwei – für die AMAG zentralen – Menschenrechten ein potenzielles Risiko
für einen Verstoß besteht. Die Einschätzung ist in 2025 unverändert geblieben.
Potenzielle Menschenrechtsrisiken für AMAG-Beschäftigte
Zentrale Menschenrechte in Bezug auf die
Geschäftstätigkeit der AMAG
Potenzielles Risiko für
AMAG-Beschäftigte
A
A
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r
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t
.
.
2
2
Verbot der Diskriminierung (inkl. Belästigung)
○
A
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.
4
4
Verbot von Zwangsarbeit und jegliche Formen
der modernen Sklaverei; Verbot von Kinderarbeit
A
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.
.
1
1
2
2
Schutz von Daten und der Privatsphäre
○
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.
1
1
9
9
Meinungs- und Informationsfreiheit
A
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.
2
2
0
0
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
A
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.
2
2
3
3
Recht auf Arbeit und gleichen Lohn
A
A
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t
t
.
.
2
2
4
4
Recht auf Erholung und Freizeit
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Negative Auswirkungen auf Stakeholder
bzw. Risiken für AMAG werden kontinuierlich sowie im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitspro-
gramms evaluiert und es werden daraus konkrete Konzepte und Maßnahmen abgeleitet bzw.
bestehende adaptiert.
Seite 102 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Verbot der Diskriminierung: Das Bekenntnis und die Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminie-
rung und Belästigung ist im Verhaltens- und Menschenrechtskodex sowie in der Richtlinie zum
respektvollen Umgang verankert. Das Verbot von Diskriminierung ist für das Unternehmen sowohl
im Bewerbungs- und Einstellungsprozess als auch am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld von
zentraler Bedeutung. Alle Beschäftigten und externen Stakeholder (z.B. Bewerber:innen) sind
angehalten, Verdachtsfälle und Verstöße bezüglich Diskriminierung über selbst wählbare Kanäle
oder Anlaufstellen (siehe
6. Ermöglichung des Austausches und der Wiedergutmachung
) be-
kanntzumachen.
Schutz von Daten und der Privatsphäre: Datenschutzverstöße, Datenfälschung und -lecks oder
Cyberangriffe können negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg, die Mitarbeitenden
und auch auf die Umwelt haben. Dementsprechend investiert das Unternehmen in die techni-
sche Absicherung personenbezogener Daten und damit in den Schutz vor unerlaubtem Zugriff.
Zur Umsetzung und Überwachung der regulatorischen Anforderungen und technischen Maßnah-
men hat AMAG ein Datenschutzteam sowie Datenschutzkoordinator:innen implementiert. Das
Datenschutzteam ist darüber hinaus für die Führung aller Datenschutzverzeichnisse verantwort-
lich.
Des Weiteren sind Betriebsvereinbarungen zur Wahrung des Arbeitnehmerdatenschutzes und ver-
bindliche interne Datenschutzvorschriften bzw. Standardvertragsklauseln für die Übermittlung
personenbezogener Daten mit sämtlichen Vertriebstöchtern implementiert sowie Prozesse für
Betroffenenrechte und etwaige Datenschutzverletzungen inklusive Verfahrensanordnungen ver-
ankert.
Die
Datenschutzerklärung
(siehe QR-Code) ist auf der AMAG-Homepage einsehbar.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Einmal jährlich bzw. risikobasiert erfolgt eine Wirksamkeitskon-
trolle von gesetzten Maßnahmen bzw. von implementierten Konzepten. Die jeweiligen Abteilun-
gen erstatten dem Vorstand im Nachhaltigkeitsgremium und anlassbezogen Bericht über den
Fortschritt und die Ergebnisse der Risikoevaluierung sowie über mögliches Optimierungspoten-
zial. Auf Basis dieser Berichte werden gegebenenfalls Änderungen und Folgemaßnahmen vorge-
geben.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Das Ziel, die menschenrechtlichen Grundprin-
zipien bei der AMAG und entlang der Wertschöpfungskette einzuhalten, ist wesentlicher Be-
standteil des Geschäftsmodells und des jährlichen AMAG-Nachhaltigkeitsprogramms. Entwick-
lungen, Verstöße sowie Maßnahmen werden transparent sowohl intern als auch extern, etwa im
Rahmen dieses Berichts – kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG: AMAG ist bestrebt,
negative Auswirkungen, die durch das Unternehmen verursacht wurden oder zu denen es beige-
tragen hat, zu beheben. Um hier wirksame Schritte setzen zu können, ist der Austausch mit
Stakeholdern bzw. deren Vertreter:innen wesentlich. Das Unternehmen bietet seinen Interessen-
träger:innen verschiedene Optionen an, sich zu negativen Auswirkungen bzw. den getroffenen
Maßnahmen zu äußern, darunter auch die AMAG Compliance Line, die auf der
AMAG-Webseite – auch anonym – genutzt werden kann (siehe QR-Code).
Alle Mitarbeitenden können sich auch direkt an Vorgesetzte, die Personalabteilung,
den Betriebsrat oder den Arbeitspsychologen wenden, Lehrlinge können zusätzlich
den Lehrlingscoach bzw. den AMAG-Jugendvertrauensrat kontaktieren. Mitarbeiterinnen haben
die Möglichkeit, die Frauenbeauftragte als Anlaufstelle zu nutzen.
Maßnahmen
(ESRS S1-3, S1-4)
› Interne Schulung zum Verhaltenskodex und zu Menschenrechten
› Teilnahme an Weiterbildungs- und Informationsformaten zu Menschenrechten
› Schulungen und Audits im Bereich Datenschutz
› Schulung zur Richtlinie „Respektvoller Umgang bei AMAG“
Trotz systemischer Vorbeugung durch Konzepte und Unterweisungen der Mitarbeitenden bleibt in
Bezug auf den Schutz von Daten und der Privatsphäre der Mitarbeitenden ein potenzielles Risiko für
Verstöße bestehen. Wenngleich sich bisher keine schweren Vorfälle ereignet haben, wäre ein Verstoß
als erheblicher Eingriff in die Rechte von Mitarbeitenden zu werten und entsprechende Maßnahmen
zur Abhilfe bzw. Wiedergutmachung wären zu treffen.
Um stetig für die Einhaltung und Förderung der Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte an den AMAG-
Standorten zu sensibilisieren, absolvieren die Beschäftigten jährlich eine Schulung zum Verhaltens-
kodex, die die Menschenrechte, darunter auch das Verbot von Diskriminierung, thematisiert. Füh-
rungskräfte und Personen, die in Bereichen mit besonderer Verantwortung für Menschenrechte tätig
sind, erhalten diesbezüglich eine zusätzliche Schulung.
2024 wurde an alle Beschäftigten die Richtlinie zum respektvollen Umgang verteilt. Seit 2025 gibt
es hierzu auch eine zusätzliche vertiefende Schulung, die jährlich zu absolvieren ist.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
wird an neue Mitarbeitende sowie über eine E-Learning-Schulung zur Kenntnisnahme und Ein-
haltung mit abschließendem Selbsttest verteilt. Die Schulung zum Verhaltenskodex muss jährlich
von allen Mitarbeitenden absolviert werden.
› RRiicchhttlliinniiee zzuumm rreessppeekkttvvoolllleenn UUmmggaanngg:: Diese Richtlinie regelt die Vorgehensweise für Mitarbei-
tende, Vorgesetzte sowie AMAG-Anlaufstellen bei belastenden Situationen wie Mobbing, Belästi-
gung, Diskriminierung sowie Gewalt am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsumfeld. Ziel ist, für einen
respektvollen und inklusiven Umgang zu sensibilisieren und damit ein starkes Miteinander voller
Vielfalt zu stärken. Die Verpflichtung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Kultur des res-
pektvollen Umgangs sicherstellen, wird von allen Beschäftigten mitgetragen. Besondere Verant-
wortung kommt hierbei jenen zu, die eine Führungsposition innehaben und ein positives Verhalten
vorleben sollen. Alle Mitarbeitenden können bei einem Verdacht auf Ungleichbehandlung oder
belastenden Vorfällen verschiedene interne Anlaufstellen nutzen. Die Richtlinie wird an alle Mit-
arbeitenden verteilt.
› DDaatteennsscchhuuttzzrriicchhttlliinniiee:: Durch diese Richtlinie wird den Anforderungen aus der Datenschutz-
grundverordnung, der
Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grund-
rechte der Europäischen Union entsprochen. Die Richtlinie fokussiert gemäß den gesetzlichen
Vorgaben den Schutz von Betroffenen (natürlichen Personen), nicht den Schutz der Daten an
sich. Darin werden u.a. die Datenschutzpolitik der AMAG definiert sowie u.a. Betroffenenrechte,
technische und organisatorische Maßnahmen und Schulungen geregelt. Die Mitarbeitenden wer-
den regelmäßig zum Datenschutz (auch Teil des Verhaltenskodex) geschult.
STELLUNGNAHME ZU MODERNER SKLAVEREI: Aus den allgemeinen Menschen-, Arbeits- und
Sozialrechten seien das Verbot jeglicher Formen von Pflicht- oder Zwangsarbeit und moderner
Sklaverei (wie u.a. Menschenhandel, Ausbeutung, Einstellungsgebühren, Schuldknechtschaft)
sowie das Verbot von Kinderarbeit besonders hervorgehoben. AMAG bekennt sich zur strikten
Einhaltung dieses Verbots (verankert im Menschenrechtskodex sowie als eigenständiges Modern
Slavery Statement, siehe QR-Code) und verpflichtet dazu auch die Geschäftspartner in der Lie-
ferkette (Direktlieferanten und deren Sublieferanten, siehe ESG-Anforderungen, Abschnitt
S2
).
Verantwortliche Abteilungen werden entsprechend geschult, um sicherzustellen,
dass Arbeitsbedingungen stets fair, sicher und menschenwürdig gestaltet sind. Jede
Verletzung des Verbots von moderner Sklaverei wird geahndet und kann zur sofortigen
Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. der Geschäftsbeziehung führen.
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt beim Vorstand. Verant-
wortliche Fachabteilungen prüfen regelmäßig Aktivitäten auf das Risiko von Menschenrechtsver-
letzungen mit dem Ziel, tatsächliche sowie potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Menschen-
rechte zu vermeiden. Verschiedene Fachabteilungen sind mit Verantwortlichkeiten betraut: So
befasst sich die Personalabteilung mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Ar-
beitsrecht, die Abteilung Arbeitssicherheit ist für sicherheitsrelevante Menschenrechtsfragen zu-
ständig und Datenschutzkoordinatoren sorgen für eine rechtskonforme Verwendung und Verarbei-
tung von Personaldaten.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Um menschenrechtliche Aus-
wirkungen und Risiken für Beschäftigte bestmöglich identifizieren zu können, steht AMAG in
engem Austausch mit internen sowie externen Stakeholdern. Die Mitarbeitenden verfügen über
verschiedene Kanäle und Anlaufstellen, über die sie ihre Anliegen an das Unternehmen herantra-
gen können. Der Betriebsrat wird als zentrale Vertretung der Arbeitnehmer:innen wahrgenommen
und in wichtige unternehmenspolitische Entscheidungsprozesse einbezogen. Auch im Austausch
mit Gewerkschaften, Verbänden, regionalen Gemeinschaften und NGOs werden potenzielle Aus-
wirkungen und Risiken erläutert und in Bezug auf die Geschäftstätigkeiten der AMAG an ihren
Standorten sowie entlang der Lieferkette bewertet. In der Wesentlichkeitsanalyse 2024 wurde
festgestellt, dass bei zwei – für die AMAG zentralen – Menschenrechten ein potenzielles Risiko
für einen Verstoß besteht. Die Einschätzung ist in 2025 unverändert geblieben.
Potenzielle Menschenrechtsrisiken für AMAG-Beschäftigte
Zentrale Menschenrechte in Bezug auf die
Geschäftstätigkeit der AMAG
Potenzielles Risiko für
AMAG-Beschäftigte
AArrtt.. 22 Verbot der Diskriminierung (inkl. Belästigung)
○
AArrtt.. 44 Verbot von Zwangsarbeit und jegliche Formen
der modernen Sklaverei; Verbot von Kinderarbeit
AArrtt.. 1122 Schutz von Daten und der Privatsphäre
○
AArrtt.. 1199 Meinungs- und Informationsfreiheit
AArrtt.. 2200 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
AArrtt.. 2233 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn
AArrtt.. 2244 Recht auf Erholung und Freizeit
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Negative Auswirkungen auf Stakeholder
bzw. Risiken für AMAG werden kontinuierlich sowie im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitspro-
gramms evaluiert und es werden daraus konkrete Konzepte und Maßnahmen abgeleitet bzw.
bestehende adaptiert.
Seite 103 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
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hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäättee
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Arbeitsbedingungen
Diversität und Chancen-
gleichheit
Menschenrechte (weitere
arbeitsbezogene Rechte)
Lieferanten,
Mitarbeitende in
der Lieferkette
Positiver Beitrag zu Arbeits- und
Menschenrechtsbedingungen entlang der
Wertschöpfungskette durch Kommunika-
tion von Werten und ESG-Anforderungen
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforderun-
gen an AMAG-Lieferanten; Einkaufsrichtlinie; Lieferanten-
Screening und Risikoeinstufung im Rahmend des verant-
wortungsvollen Beschaffungsmanagements; Assessments
und Audits; Zertifizierungen u. Mitgliedschaften (ASI Per-
formance Standard, ASI CoC Standard; EA); Zusammenar-
beit mit Lieferanten; Kommunikation und Sensibilisierung
bzgl. ESG-Themen
Arbeits- und Menschenrechtsverletzun-
gen entlang der Wertschöpfungskette auf-
grund mangelnder Kommunikation von
Sozialstandards an bzw. Einforderung von
Geschäftspartner(n)
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette kurzfristig
OUTSIDE-IN-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr RRiissiikkeenn uunndd CChhaanncceenn
EEiiggeennsscchhaafftt &&
SSttaattuuss
LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Arbeitsbedingungen
Diversität und Chancen-
gleichheit
Menschenrechte (weitere
arbeitsbezogene Rechte)
Lieferanten,
Mitarbeitende in
der Lieferkette
Marktpositionierung der AMAG als ver-
antwortungsvoller Geschäftspartner durch
eine sozial gerechte und nachhaltige
Lieferkette
Chance,
potenziell
Wertschöpfungs-
kette
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforderungen an
AMAG-Geschäftspartner; AMAG-Einkaufsrichtlinie, verantwortungs-
volles Beschaffungsmanagement (Verfahrensanweisung, Risikoein-
stufung von Lieferanten, Austausch mit Geschäftspartnern zu
menschenrechtlichen Aspekten in der Lieferkette)
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Alle Verdachtsfälle und Verstöße bezüglich Menschenrechte können über die in
Punkt 6
in diesem
Kapitel genannten Kanäle gemeldet werden. Die Personalabteilung setzt geeignete, ausschließlich in
Abstimmung mit den Betroffenen vereinbarte Abhilfemaßnahmen.
Um Bereiche und Personen, die für die Einhaltung und Förderung von Menschenrechten besonders
relevant sind, entsprechend zu schulen, nahmen Mitarbeitende an (Online-)Programmen wie Peer-
Austausch, Informationsformate (Webinare) oder Roundtables verschiedener (inter-)nationaler Orga-
nisationen (u.a. Charta der Vielfalt, EcoVadis Academy, UN Global Compact) teil.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5)
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5
2
2
0
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2
2
4
4
Einhaltung menschenrechtlicher
Grundprinzipien und keine
menschenrechtlich relevanten
Verstöße (insbesondere Diskrimi-
nierung, Datenschutzverstöße)
2025 und
fortlaufend
erreicht 0
1
(Daten-
schutz-
verstoß)
0
Im Berichtszeitraum 2025 gab es zwei relevante Meldungen im Bereich Datenschutz sowie eine hin-
sichtlich Diskriminierung/Belästigung (letztere siehe folgende Kennzahlentabelle). Nach Prüfung der
Meldungen durch die zuständigen Fachabteilungen wurden keine Verstöße festgestellt. Darüber hin-
aus sind der AMAG keine menschenrechtlich relevanten Verstöße bekannt geworden.
KENNZAHLEN (ESRS S1-17)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Diskriminierung und Belästigung
Beschwerden hinsichtlich
Diskriminierung, einschließlich
Belästigung
Anzahl 1 0 1 0
Verstöße hinsichtlich Diskriminierung,
einschließlich Belästigung
Anzahl 0 0 0 0
wesentliche Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen aufgrund
Diskriminierung und Belästigung
EUR 0 0 0 0
Menschenrechte
schwerwiegende Verstöße in Bezug auf
Menschenrechte in der Belegschaft
(Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Formen der
modernen Sklaverei)
Anzahl 0 0 0 0
wesentliche Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen aufgrund
sonstiger schwerwiegender
Menschenrechtsverletzungen in der
Belegschaft
EUR 0 0 0 0
Seite 104 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Arbeitsbedingungen
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der Lieferkette
Positiver Beitrag zu Arbeits- und
Menschenrechtsbedingungen entlang der
Wertschöpfungskette durch Kommunika-
tion von Werten und ESG-Anforderungen
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforderun-
gen an AMAG-Lieferanten; Einkaufsrichtlinie; Lieferanten-
Screening und Risikoeinstufung im Rahmend des verant-
wortungsvollen Beschaffungsmanagements; Assessments
und Audits; Zertifizierungen u. Mitgliedschaften (ASI Per-
formance Standard, ASI CoC Standard; EA); Zusammenar-
beit mit Lieferanten; Kommunikation und Sensibilisierung
bzgl. ESG-Themen
Arbeits- und Menschenrechtsverletzun-
gen entlang der Wertschöpfungskette auf-
grund mangelnder Kommunikation von
Sozialstandards an bzw. Einforderung von
Geschäftspartner(n)
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette kurzfristig
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Menschenrechte (weitere
arbeitsbezogene Rechte)
Lieferanten,
Mitarbeitende in
der Lieferkette
Marktpositionierung der AMAG als ver-
antwortungsvoller Geschäftspartner durch
eine sozial gerechte und nachhaltige
Lieferkette
Chance,
potenziell
Wertschöpfungs-
kette
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforderungen an
AMAG-Geschäftspartner; AMAG-Einkaufsrichtlinie, verantwortungs-
volles Beschaffungsmanagement (Verfahrensanweisung, Risikoein-
stufung von Lieferanten, Austausch mit Geschäftspartnern zu
menschenrechtlichen Aspekten in der Lieferkette)
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Alle Verdachtsfälle und Verstöße bezüglich Menschenrechte können über die in
Punkt 6
in diesem
Kapitel genannten Kanäle gemeldet werden. Die Personalabteilung setzt geeignete, ausschließlich in
Abstimmung mit den Betroffenen vereinbarte Abhilfemaßnahmen.
Um Bereiche und Personen, die für die Einhaltung und Förderung von Menschenrechten besonders
relevant sind, entsprechend zu schulen, nahmen Mitarbeitende an (Online-)Programmen wie Peer-
Austausch, Informationsformate (Webinare) oder Roundtables verschiedener (inter-)nationaler Orga-
nisationen (u.a. Charta der Vielfalt, EcoVadis Academy, UN Global Compact) teil.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S1-5)
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Einhaltung menschenrechtlicher
Grundprinzipien und keine
menschenrechtlich relevanten
Verstöße (insbesondere Diskrimi-
nierung, Datenschutzverstöße)
2025 und
fortlaufend
erreicht 0
1
(Daten-
schutz-
verstoß)
0
Im Berichtszeitraum 2025 gab es zwei relevante Meldungen im Bereich Datenschutz sowie eine hin-
sichtlich Diskriminierung/Belästigung (letztere siehe folgende Kennzahlentabelle). Nach Prüfung der
Meldungen durch die zuständigen Fachabteilungen wurden keine Verstöße festgestellt. Darüber hin-
aus sind der AMAG keine menschenrechtlich relevanten Verstöße bekannt geworden.
KENNZAHLEN (ESRS S1-17)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
AMAG
Ranshofen
(Österreich)
AMAG
components
(Deutschland)
2025 2024 2025 2025
Diskriminierung und Belästigung
Beschwerden hinsichtlich
Diskriminierung, einschließlich
Belästigung
Anzahl 1 0 1 0
Verstöße hinsichtlich Diskriminierung,
einschließlich Belästigung
Anzahl 0 0 0 0
wesentliche Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen aufgrund
Diskriminierung und Belästigung
EUR 0 0 0 0
Menschenrechte
schwerwiegende Verstöße in Bezug auf
Menschenrechte in der Belegschaft
(Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Formen der
modernen Sklaverei)
Anzahl 0 0 0 0
wesentliche Geldbußen, Sanktionen und
Schadenersatzzahlungen aufgrund
sonstiger schwerwiegender
Menschenrechtsverletzungen in der
Belegschaft
EUR 0 0 0 0
Seite 105 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
EINBINDUNG DER BETROFFENEN STAKEHOLDER
(ESRS 2 SBM-2, S2-2)
Um die Interessen und Bedürfnisse der Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette wahrnehmen
und berücksichtigen zu können, erfolgt ein Austausch auf verschiedenen Ebenen.
DIREKTE KOMMUNIKATION MIT LIEFERANTEN: AMAG pflegt fortlaufend einen Austausch mit
Lieferanten. Das Ziel ist, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam
Lösungen zu entwickeln.
AUDITS UND VOR-ORT-BESUCHE: Das Unternehmen führt regelmäßig Audits und Besuche bei
Lieferanten durch und verschafft sich dabei einen Einblick vor Ort.
MELDEKANÄLE: AMAG stellt mit der Compliance Line, die über die Unternehmenswebseite öffent-
lich zugänglich ist, einen Melde- und Beschwerdemechanismus für alle Stakeholder zur Verfügung.
Hier können etwaige Missstände in der Lieferkette gemeldet werden.
AUSTAUSCH MIT ORGANISATIONEN UND VERBÄNDEN: Im Rahmen von Kooperationen mit Orga-
nisationen und der Teilnahme von Mitarbeitenden an Veranstaltungen und Informationsformaten ver-
schafft sich AMAG einen zusätzlichen Einblick in mögliche relevante Themen (u.a. Arbeitsbedingun-
gen von Arbeitskräften) in der Lieferkette.
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS S2-1, S2-2)
SORGFALTSPFLICHT IM BEREICH MENSCHENRECHTE ENTLANG DER LIEFERKETTE
Die sechs Schritte des Sorgfaltspflichtenprozesses im Bereich Menschenrechte (siehe
S1, Bereich
Menschenrechte
) werden sowohl für die Produktionsstandorte als auch für die Lieferkette angewen-
det. Folgend werden zu den sechs Schritten, die bereits in S1 ausführlich dargelegt wurden, nur jene
Aspekte im Detail abgebildet, die speziell auf das verantwortungsvolle Beschaffungsmanagement und
damit auf die Arbeitskräfte in der Lieferkette zutreffen.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Zusätzlich zu den in S1 dargelegten Gesetzen und Standards
berücksichtigt das Unternehmen in seinem Lieferkettenmanagement die Anforderungen des
deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Neben dem Menschenrechtskodex, der sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Arbeits-
kräfte in der Lieferkette gilt und aus (inter-)nationalen Standards abgeleitet ist (siehe S. 101),
sind wesentliche Anforderungen an Lieferanten und Schritte des Beschaffungsmanagements am
Standort Ranshofen in folgenden Dokumenten verankert:
› VVeerrffaahhrreennssaannwweeiissuunngg „„VVeerraannttwwoorrttuunnggssvvoolllleess BBeesscchhaaffffuunnggssmmaannaaggeemmeenntt““:: Entlang der Liefer-
kette wird ein systematischer Ansatz verfolgt, um Menschenrechtsverletzungen und negative Aus-
wirkungen auf die Umwelt bestmöglich zu vermeiden bzw. zu beheben. Die jeweiligen Einkaufs-
bereiche der Gesellschaften prüfen risikobasiert alle wesentlichen neuen und bestehenden Liefe-
ranten (Schrott-, Primärmetall-, Walzbarren-, Legiermetall-, Krätze-, Tonerde- sowie Energieliefe-
ranten) auf die Einhaltung von Menschenrechten. Die Lieferantenbewertung umfasst vier Berei-
che. Aus der Gesamtbewertung des Lieferanten ergeben sich die Risikoeinstufung und die damit
verbundenen Maßnahmen. Der erste Bereich schließt die Bestätigung der
ESG-Anforderungen an
AMAG-Lieferanten
ein. Der zweite Bereich umfasst die Ermittlung des Materialherkunftsrisikos.
Die weiteren Bewertungsbereiche betreffen Zertifizierungen und Schwerpunktfragen u.a. in Bezug
auf Warenherkunft, Lieferkettenmanagement und Berichterstattung über ESG-relevante Daten.
Für Lieferanten der Kategorie „hohes Risiko“ werden Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt
und ihre Wirksamkeit entsprechend evaluiert. Je nach Höhe des erhobenen Risikos hat eine er-
neute Bewertung des jeweiligen Lieferanten alle ein bis drei Jahre zu erfolgen.
› EESSGG--AAnnffoorrddeerruunnggeenn aann LLiieeffeerraanntteenn:: In diesem Verhaltenskodex für Lieferanten sind die zentra-
len Nachhaltigkeitsanforderungen, unter anderem in Bezug auf die Geschäftsführung, Menschen-
rechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energieeffizienz definiert. Die darin festgehaltenen
Grundsätze hinsichtlich Menschenrechte beinhalten unter anderem das Recht zur Gründung bzw.
zum Beitritt einer unabhängigen Arbeitnehmendenvertretung, faire Behandlung von Mitarbeiten-
den in Bezug auf angemessene Arbeitszeiten, regelmäßige Beurlaubungen und leistungsgerechte
Vergütung. Zudem haben sich die Lieferanten zur Einhaltung des Verbots jeglicher Form von Kin-
der- und Zwangsarbeit sowie weiteren Formen moderner Sklaverei (Ausbeutung, Menschenhandel)
zu verpflichten. Die ESG-Anforderungen an Lieferanten
sind auf der Unternehmenswebseite ab-
rufbar und in die allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert. Mit der Anerkennung der ESG-
Anforderungen wird von Lieferanten erwartet, dass sie die Umsetzung der darin ge-
nannten Nachhaltigkeitsanforderungen auch in ihren jeweiligen Lieferketten voran-
treiben. Bei einem Verstoß kann der Vertrag mit dem Lieferanten aus wichtigem
Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufgelöst bzw. vom Vertrag zurückgetreten
werden.
Die AMAG components-Standorte verantworten das Beschaffungsmanagement eigenständig und füh-
ren regelmäßig Lieferantenaudits durch. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen menschenrechtli-
che Grundprinzipien werden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3)
Die Aluminiumproduktion und das Aluminiumrecycling basieren auf einer komplexen Wertschöp-
fungskette, an der viele Arbeiter:innen in unterschiedlichen Ländern und Regionen beteiligt sind. Mit
über 250 qualifizierten Lieferanten von Primäraluminium, Schrott und Legiermetallen und rund 1000
Kunden steht AMAG in der Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Einflussberei-
ches an der Einhaltung und Förderung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen entlang der Wert-
schöpfungskette mitzuwirken. Über die gesetzlichen Anforderungen zu Sozial-, Arbeits- und Men-
schenrechten hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zu höchsten Standards und erwartet das
auch von Lieferanten und Kunden.
VORGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE: AMAG ist nach dem Performance- und Chain of Cus-
tody-Standard der Aluminium Stewardship Initiative (ASI) zertifiziert, die ESG-Kriterien für eine öko-
logisch, sozial und geschäftsethisch nachhaltige Beschaffung, Produktion sowie Verarbeitung von
Aluminium definiert. Auch die kanadische Elektrolyse Alouette (20-%-Beteiligung durch AMAG) ist
nach beiden Standards zertifiziert. Um in der Vorlieferkette der Primäraluminiumerzeugung (Bau-
xitabbau und Tonerdeerzeugung) das Risiko für Verstöße gegen Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte
möglichst gering zu halten, haben sich die Alouette-Partner hinsichtlich der Tonerdeversorgung der
Alouette auf die priorisierte Beschaffung aus ASI-zertifizierten Quellen geeinigt.
Die gelieferten Mengen an Vormaterial (Primäraluminium und Walzbarren) stammen zum überwie-
genden Teil (über 50 %) aus Europa, gefolgt vom mittleren Osten, Afrika und Nordamerika. Durch
die Weitergabe von ESG-Anforderungen und die Zusammenarbeit mit Lieferanten leistet das Unter-
nehmen einen positiven Beitrag zu menschenrechtskonformen Arbeitsbedingungen entlang der Lie-
ferkette. AMAG erkennt es als wesentliche Chance, im Sinne einer ganzheitlich nachhaltigen Wert-
schöpfungskette neben ökologischen Zielen auch soziale Aspekte (Just Transition) voranzutreiben und
damit eine resiliente Wertschöpfung mitzugestalten. Gleichsam ist sich das Unternehmen der poten-
ziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette aufgrund man-
gelnder Kommunikation bzw. Einforderung von menschenrechtlichen Standards und des daraus re-
sultierenden Risikos von finanziellen sowie Reputationsschäden bewusst. Um die möglichen Auswir-
kungen und Risiken entlang der Lieferkette zu steuern, hat AMAG ein verantwortungsvolles Beschaf-
fungsmanagement implementiert, im Zuge dessen alle wesentlichen Lieferanten in ESG-Bereichen
bewertet und deren Risikopotenzial für das Unternehmen identifiziert wird.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE: Die AMAG-Aluminiumhalbzeuge und -komponenten
werden strengen Qualitätskontrollen unterzogen, um sicherzustellen, dass sie keine Gefahren für Kun-
den oder Arbeiter:innen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bergen. Durch den Einsatz mo-
dernster Technologien und die Einhaltung internationaler Normen wird gewährleistet, dass die Pro-
dukte den Standards entsprechen und die Sicherheit bei der Verarbeitung und Nutzung jederzeit
gewährleistet ist. Zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Umwelt beim Umgang
mit den Legierungen werden wesentliche Informationen in technischen und Sicherheits-
datenblättern auf der Unternehmenswebseite (siehe QR-Code) bereitgestellt. Weitere In-
formationen sind im Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung
nachzulesen.
FREMDFIRMENARBEITSKRÄFTE AN DEN AMAG-STANDORTEN: Fremdfirmenbeschäftigte, die an
den AMAG-Standorten Aufträge ausführen, werden umfangreich unterwiesen und für sie gelten die-
selben gesetzlichen sowie freiwilligen Standards wie auch für eigene Arbeitskräfte.
Potenzielle Auswirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ergeben sich in
der vorgelagerten Lieferkette, weshalb die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Konzepte
und Maßnahmen auf wesentliche Lieferanten fokussieren.
Im Geschäftsjahr 2025 haben sich – bezogen auf die Risiken – keine unerwarteten finanziellen Ef-
fekte gezeigt. Die erwarteten bzw. potenziellen finanziellen Effekte der im Zusammenhang mit der
Lieferkette festgestellten Risiken sind im Risikomanagement definiert und werden jährlich zweimal
bzw. anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Risiken werden sowohl im inhä-
renten als auch im residualen Status bewertet und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Maßnah-
men zur Prävention bzw. Minderung der Auswirkungen und Risiken werden aus dem laufenden Betrieb
gedeckt.
Im Berichtszeitraum 2025 wurden hinsichtlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Ver-
gleich zu den Vorjahren keine neuen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen festgestellt.
Auch zu den bestehenden Konzepten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
EINBINDUNG DER BETROFFENEN STAKEHOLDER
(ESRS 2 SBM-2, S2-2)
Um die Interessen und Bedürfnisse der Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette wahrnehmen
und berücksichtigen zu können, erfolgt ein Austausch auf verschiedenen Ebenen.
DIREKTE KOMMUNIKATION MIT LIEFERANTEN: AMAG pflegt fortlaufend einen Austausch mit
Lieferanten. Das Ziel ist, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam
Lösungen zu entwickeln.
AUDITS UND VOR-ORT-BESUCHE: Das Unternehmen führt regelmäßig Audits und Besuche bei
Lieferanten durch und verschafft sich dabei einen Einblick vor Ort.
MELDEKANÄLE: AMAG stellt mit der Compliance Line, die über die Unternehmenswebseite öffent-
lich zugänglich ist, einen Melde- und Beschwerdemechanismus für alle Stakeholder zur Verfügung.
Hier können etwaige Missstände in der Lieferkette gemeldet werden.
AUSTAUSCH MIT ORGANISATIONEN UND VERBÄNDEN: Im Rahmen von Kooperationen mit Orga-
nisationen und der Teilnahme von Mitarbeitenden an Veranstaltungen und Informationsformaten ver-
schafft sich AMAG einen zusätzlichen Einblick in mögliche relevante Themen (u.a. Arbeitsbedingun-
gen von Arbeitskräften) in der Lieferkette.
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Zentrale Strategien und Konzepte
(ESRS S2-1, S2-2)
SORGFALTSPFLICHT IM BEREICH MENSCHENRECHTE ENTLANG DER LIEFERKETTE
Die sechs Schritte des Sorgfaltspflichtenprozesses im Bereich Menschenrechte (siehe
S1, Bereich
Menschenrechte
) werden sowohl für die Produktionsstandorte als auch für die Lieferkette angewen-
det. Folgend werden zu den sechs Schritten, die bereits in S1 ausführlich dargelegt wurden, nur jene
Aspekte im Detail abgebildet, die speziell auf das verantwortungsvolle Beschaffungsmanagement und
damit auf die Arbeitskräfte in der Lieferkette zutreffen.
1. DUE-DILIGENCE-VERANKERUNG: Zusätzlich zu den in S1 dargelegten Gesetzen und Standards
berücksichtigt das Unternehmen in seinem Lieferkettenmanagement die Anforderungen des
deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Neben dem Menschenrechtskodex, der sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Arbeits-
kräfte in der Lieferkette gilt und aus (inter-)nationalen Standards abgeleitet ist (siehe S. 101),
sind wesentliche Anforderungen an Lieferanten und Schritte des Beschaffungsmanagements am
Standort Ranshofen in folgenden Dokumenten verankert:
› V
V
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Entlang der Liefer-
kette wird ein systematischer Ansatz verfolgt, um Menschenrechtsverletzungen und negative Aus-
wirkungen auf die Umwelt bestmöglich zu vermeiden bzw. zu beheben. Die jeweiligen Einkaufs-
bereiche der Gesellschaften prüfen risikobasiert alle wesentlichen neuen und bestehenden Liefe-
ranten (Schrott-, Primärmetall-, Walzbarren-, Legiermetall-, Krätze-, Tonerde- sowie Energieliefe-
ranten) auf die Einhaltung von Menschenrechten. Die Lieferantenbewertung umfasst vier Berei-
che. Aus der Gesamtbewertung des Lieferanten ergeben sich die Risikoeinstufung und die damit
verbundenen Maßnahmen. Der erste Bereich schließt die Bestätigung der
ESG-Anforderungen an
AMAG-Lieferanten
ein. Der zweite Bereich umfasst die Ermittlung des Materialherkunftsrisikos.
Die weiteren Bewertungsbereiche betreffen Zertifizierungen und Schwerpunktfragen u.a. in Bezug
auf Warenherkunft, Lieferkettenmanagement und Berichterstattung über ESG-relevante Daten.
Für Lieferanten der Kategorie „hohes Risiko“ werden Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt
und ihre Wirksamkeit entsprechend evaluiert. Je nach Höhe des erhobenen Risikos hat eine er-
neute Bewertung des jeweiligen Lieferanten alle ein bis drei Jahre zu erfolgen.
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In diesem Verhaltenskodex für Lieferanten sind die zentra-
len Nachhaltigkeitsanforderungen, unter anderem in Bezug auf die Geschäftsführung, Menschen-
rechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energieeffizienz definiert. Die darin festgehaltenen
Grundsätze hinsichtlich Menschenrechte beinhalten unter anderem das Recht zur Gründung bzw.
zum Beitritt einer unabhängigen Arbeitnehmendenvertretung, faire Behandlung von Mitarbeiten-
den in Bezug auf angemessene Arbeitszeiten, regelmäßige Beurlaubungen und leistungsgerechte
Vergütung. Zudem haben sich die Lieferanten zur Einhaltung des Verbots jeglicher Form von Kin-
der- und Zwangsarbeit sowie weiteren Formen moderner Sklaverei (Ausbeutung, Menschenhandel)
zu verpflichten. Die ESG-Anforderungen an Lieferanten
sind auf der Unternehmenswebseite ab-
rufbar und in die allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert. Mit der Anerkennung der ESG-
Anforderungen wird von Lieferanten erwartet, dass sie die Umsetzung der darin ge-
nannten Nachhaltigkeitsanforderungen auch in ihren jeweiligen Lieferketten voran-
treiben. Bei einem Verstoß kann der Vertrag mit dem Lieferanten aus wichtigem
Grund mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufgelöst bzw. vom Vertrag zurückgetreten
werden.
Die AMAG components-Standorte verantworten das Beschaffungsmanagement eigenständig und füh-
ren regelmäßig Lieferantenaudits durch. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen menschenrechtli-
che Grundprinzipien werden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
(ESRS 2 SBM-3)
Die Aluminiumproduktion und das Aluminiumrecycling basieren auf einer komplexen Wertschöp-
fungskette, an der viele Arbeiter:innen in unterschiedlichen Ländern und Regionen beteiligt sind. Mit
über 250 qualifizierten Lieferanten von Primäraluminium, Schrott und Legiermetallen und rund 1000
Kunden steht AMAG in der Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Einflussberei-
ches an der Einhaltung und Förderung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen entlang der Wert-
schöpfungskette mitzuwirken. Über die gesetzlichen Anforderungen zu Sozial-, Arbeits- und Men-
schenrechten hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zu höchsten Standards und erwartet das
auch von Lieferanten und Kunden.
VORGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE: AMAG ist nach dem Performance- und Chain of Cus-
tody-Standard der Aluminium Stewardship Initiative (ASI) zertifiziert, die ESG-Kriterien für eine öko-
logisch, sozial und geschäftsethisch nachhaltige Beschaffung, Produktion sowie Verarbeitung von
Aluminium definiert. Auch die kanadische Elektrolyse Alouette (20-%-Beteiligung durch AMAG) ist
nach beiden Standards zertifiziert. Um in der Vorlieferkette der Primäraluminiumerzeugung (Bau-
xitabbau und Tonerdeerzeugung) das Risiko für Verstöße gegen Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte
möglichst gering zu halten, haben sich die Alouette-Partner hinsichtlich der Tonerdeversorgung der
Alouette auf die priorisierte Beschaffung aus ASI-zertifizierten Quellen geeinigt.
Die gelieferten Mengen an Vormaterial (Primäraluminium und Walzbarren) stammen zum überwie-
genden Teil (über 50 %) aus Europa, gefolgt vom mittleren Osten, Afrika und Nordamerika. Durch
die Weitergabe von ESG-Anforderungen und die Zusammenarbeit mit Lieferanten leistet das Unter-
nehmen einen positiven Beitrag zu menschenrechtskonformen Arbeitsbedingungen entlang der Lie-
ferkette. AMAG erkennt es als wesentliche Chance, im Sinne einer ganzheitlich nachhaltigen Wert-
schöpfungskette neben ökologischen Zielen auch soziale Aspekte (Just Transition) voranzutreiben und
damit eine resiliente Wertschöpfung mitzugestalten. Gleichsam ist sich das Unternehmen der poten-
ziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette aufgrund man-
gelnder Kommunikation bzw. Einforderung von menschenrechtlichen Standards und des daraus re-
sultierenden Risikos von finanziellen sowie Reputationsschäden bewusst. Um die möglichen Auswir-
kungen und Risiken entlang der Lieferkette zu steuern, hat AMAG ein verantwortungsvolles Beschaf-
fungsmanagement implementiert, im Zuge dessen alle wesentlichen Lieferanten in ESG-Bereichen
bewertet und deren Risikopotenzial für das Unternehmen identifiziert wird.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE: Die AMAG-Aluminiumhalbzeuge und -komponenten
werden strengen Qualitätskontrollen unterzogen, um sicherzustellen, dass sie keine Gefahren für Kun-
den oder Arbeiter:innen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bergen. Durch den Einsatz mo-
dernster Technologien und die Einhaltung internationaler Normen wird gewährleistet, dass die Pro-
dukte den Standards entsprechen und die Sicherheit bei der Verarbeitung und Nutzung jederzeit
gewährleistet ist. Zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Umwelt beim Umgang
mit den Legierungen werden wesentliche Informationen in technischen und Sicherheits-
datenblättern auf der Unternehmenswebseite (siehe QR-Code) bereitgestellt. Weitere In-
formationen sind im Kapitel
E2 – Umweltverschmutzung
nachzulesen.
FREMDFIRMENARBEITSKRÄFTE AN DEN AMAG-STANDORTEN: Fremdfirmenbeschäftigte, die an
den AMAG-Standorten Aufträge ausführen, werden umfangreich unterwiesen und für sie gelten die-
selben gesetzlichen sowie freiwilligen Standards wie auch für eigene Arbeitskräfte.
Potenzielle Auswirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ergeben sich in
der vorgelagerten Lieferkette, weshalb die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Konzepte
und Maßnahmen auf wesentliche Lieferanten fokussieren.
Im Geschäftsjahr 2025 haben sich – bezogen auf die Risiken – keine unerwarteten finanziellen Ef-
fekte gezeigt. Die erwarteten bzw. potenziellen finanziellen Effekte der im Zusammenhang mit der
Lieferkette festgestellten Risiken sind im Risikomanagement definiert und werden jährlich zweimal
bzw. anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Risiken werden sowohl im inhä-
renten als auch im residualen Status bewertet und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Maßnah-
men zur Prävention bzw. Minderung der Auswirkungen und Risiken werden aus dem laufenden Betrieb
gedeckt.
Im Berichtszeitraum 2025 wurden hinsichtlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Ver-
gleich zu den Vorjahren keine neuen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen festgestellt.
Auch zu den bestehenden Konzepten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN:
LIEFERKETTE: AMAG vermeidet bereits durch präventive Maßnahmen, Vormaterialien aus Hoch-
und Risikogebieten bzw. von risikobehafteten Lieferanten zu beziehen. So verfolgt AMAG das
Ziel, Rohstoffe von ASI-zertifizierten Lieferanten zu beschaffen (siehe
E5 – Kreislaufwirtschaft
).
AMAG kauft aufgrund des Konflikts zwischen Russland und Ukraine weder Aluminium, Schrott
noch Legiermetalle aus Russland. Legiermetalle, darunter u.a. Mangan, Magnesium und Sili-
zium, die für die Herstellung von Aluminiumhalbzeug notwendig sind, müssen aufgrund der
globalen Rohstoffverfügbarkeit und des Mengenbedarfs seitens AMAG teilweise aus Gebieten
mit potenziell erhöhtem (u.a. aus China) bzw. hohem Risiko bezogen werden. Da bestimmte
Legiermetalle nur in sehr geringen Mengen außerhalb dieser Gebiete verfügbar sind, ist es für
das Unternehmen aktuell nicht möglich, diese Rohstoffe aus anderen Quellen zu beziehen. Für
Legiermetall-Lieferanten gelten – wie auch für die weiteren wesentlichen Lieferanten – die ESG-
Anforderungen. Da das Materialherkunftsrisiko bei bestimmten Legiermetallen tendenziell mittel
bis hoch hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen sein kann, erfolgt die Evaluierung und Be-
wertung dieser Lieferanten gegebenenfalls in einem kürzeren Intervall. Der Anteil der gelieferten
Mengen etwa aus Ländern bzw. Gebieten mit potenziell erhöhtem bzw. hohen Risiko beträgt
weniger als 2 % der Gesamtliefermenge an Rohstoffen 2025.
FREMDFIRMENMANAGEMENT: Fremdfirmenarbeitskräfte werden seitens AMAG am Standort
Ranshofen nachweislich u.a. über Gefahren, Sicherheitsregeln sowie Menschenrechte informiert
und geschult. Das entsprechende Dokument
Fremdfirmeninformation
wird über ein Fremdfir-
menportal kommuniziert, erst nach der erfolgten Unterweisung erhalten die Arbeiter:innen einen
Fremdfirmenausweis.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Je nach Risikoeinstufung bzw. anlassbezogen werden die
wesentlichen Lieferanten nach ein bis drei Jahren neuerlich bewertet. Dabei werden etwaige
getroffene Maßnahmen im Austausch mit den Lieferanten evaluiert und ggf. neue definiert.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Die Risikoeinstufung der wesentlichen Liefe-
ranten wird jährlich in der nichtfinanziellen Erklärung veröffentlicht und damit an interne sowie
externe Stakeholder kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG
(ESRS S2-3)
: Die Mög-
lichkeit, Anliegen über die Compliance Line an AMAG zu melden, wird auch in den ESG-Anfor-
derungen beschrieben und damit aktiv an die Lieferanten kommuniziert. Zudem
sind die Compliance Line und weitere Kontakte der AMAG über die Webseite allen
Stakeholdern zugänglich (siehe dazu auch
G1, Hinweisgebersystem
)
Werden negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette an das Unternehmen heran-
getragen, so prüft die Rechtsabteilung die Sachlage und involviert relevante Fachabteilungen,
um in ihrem Einflussbereich geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Maßnahmen
(ESRS S2-3, S2-4)
Neben jenen Maßnahmen, die zur Handhabung von Auswirkungen und Risiken bereits unter Punkt 3
erläutert wurden, wurden 2025 folgende Maßnahmen getroffen:
› Fortlaufende Vorbereitungen und Prüfungen interner Handhabungen hinsichtlich des EU-Liefer-
kettengesetzes (CSDDD)
› Regelmäßige Evaluierung des Beschaffungsmanagements und gegebenenfalls Überarbeitung
von wesentlichen Dokumenten und Verfahrensanweisungen (u.a. Verhaltens-, Menschenrechts-
kodex, ESG-Anforderungen an Lieferanten)
› Regelmäßige Prüfung von Menschenrechts- und Konfliktgebietskriterien im verantwortungsvol-
len Beschaffungsprozess: Identifizierung von Lieferanten, die nicht mit den AMAG-Handlungs-
grundsätzen und den darin enthaltenen Menschenrechts- und Konfliktkriterien übereinstimmen.
› Regelmäßige Durchführung von Lieferantenaudits
› Teilnahme an Webinaren und Online-Programmen zu Themen in der Lieferkette
Diese Maßnahmen dienen u.a. dazu, die Konformität mit gesetzlichen und freiwilligen Regulatorien
hinsichtlich vorgelagerter Wertschöpfungskette vorzubereiten und ab dem Zeitpunkt des Inkrafttre-
tens sicherzustellen. Die Umsetzung der Maßnahmen erforderte 2025 keine gesonderten finanziellen
Aufwendungen.
AMAG erkennt es als wesentliche Chance, im Sinne einer ganzheitlich nachhaltigen Wertschöpfungs-
kette neben ökologischen Zielen auch soziale Aspekte voranzutreiben und damit eine resiliente Wert-
schöpfung mitzugestalten. Um Herausforderungen diesbezüglich begegnen zu können, nahmen Mit-
arbeitende an verschiedenen Formaten (u.a. Webinare, Round Tables, Peer-Austausch) teil.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MULTI-STAKEHOLDER-INITIATIVEN: Die bereits in S1 (siehe
Due-Diligence-Verankerung
) beschrie-
bene Aluminium Stewardship Initiative ist in Bezug auf Lieferkettenverantwortung nochmal besonders
hervorzuheben. AMAG ist bereits nach beiden Standards (Performance und Chain of Custody) zertifi-
ziert (siehe Abschnitt
G1
,
Mitgliedschaften in Verbänden
). Die ASI-Standards sind ein Leistungs- und
Lieferketteninstrument für Aluminium, das speziell für die Umsetzung in der globalen Aluminium-
Wertschöpfungskette entwickelt wurde. Sie werden im Rahmen eines strengen Multi-Stakeholder-
Prozesses entwickelt und verbessert, an dem Hersteller, Nutzer, die Zivilgesellschaft und Vertreter
indigener Gemeinschaften beteiligt sind. In Bezug auf Menschen- und Sozialrechte orientieren sich
die ASI-Standards u.a. an den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Liefer-
ketten von Mineralien aus konfliktbetroffenen und hochriskanten Gebieten sowie an ILO-Kernarbeits-
abkommen. ASI arbeitet direkt mit den betroffenen Gemeinschaften zusammen und kooperiert bei
Daten, Forschung und anderen Aktivitäten.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Menschenrechtliche Aus-
wirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in der Lieferkette werden im Zuge des definierten Be-
schaffungsprozesses basierend auf dem Austausch mit und Informationen von Lieferanten er-
mittelt. Zusätzlich fließen Themen in die Betrachtung ein, die Stakeholder hinsichtlich Arbeits-
kräfte in Lieferketten als wesentlich erachten. Da die Lieferkette in der Aluminiumproduktion
geografisch weit verzweigt ist und Rohstoffe teilweise in kritischen Gebieten oder Ländern
12
ge-
wonnen werden und die Handhabe nicht unmittelbar im Einflussbereich des Unternehmens liegt,
verfolgt AMAG hier einen präventiven Ansatz und definiert für alle zentralen Menschenrechte in
der Lieferkette ein potenzielles Risiko.
12
Als kritische Regionen bzw. Länder sind im verantwortungsvollen Beschaffungsmanagement aktuell alle Länder außer
EWR-Länder, Schweiz, UK, USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und Südkorea definiert. Diese Regionen und
Länder sind mind. mit einem mittleren Risiko eingestuft.
Potenzielle Menschenrechtsrisiken für Arbeitskräfte in der Lieferkette
Alle wesentlichen Lieferanten müssen die ESG-Anforderungen unterzeichnen bzw. belegen, dass
sie durch eigene Dokumente (Verhaltenskodex, Lieferantenstandards) mindestens dieselben
Standards einhalten. Verfügt der Lieferant noch nicht über gleichwertige Standards und ist somit
anfällig für mögliche Risiken, erhält dieser eine entsprechend niedrigere Bewertung und bei
Bedarf werden Maßnahmen zur Optimierung gemeinsam mit dem Lieferanten definiert. Die ESG-
Anforderungen stellen nur einen Bereich der Gesamtrisikobewertung dar. Ein weiteres zentrales
Bewertungskriterium ist das Materialherkunftsrisiko. Hier erfolgt eine Zuordnung der Material-
herkunft – in Verbindung mit der Gefahr von Menschenrechtsverstößen – zu verschiedenen Risi-
kokategorien (gering, mittel, erhöht, hoch). Unter ein hohes Risiko fallen u.a. Konflikt- und
Hochrisikogebiete gemäß Dodd-Franc-Act. Die AMAG-Richtlinie Außenwirtschaftsrecht und Ex-
portkontrolle enthält die nötigen Informationen zu den aktuellen Sanktionslisten. Zusätzlich
nimmt das Unternehmen kurzfristig und risikobasiert interne Einstufungen von Hoch- und Risi-
kogebieten vor, wenn es etwa aufgrund veränderter geopolitischer Situationen erforderlich ist.
Zentrale Menschenrechte in Bezug auf die
Lieferkette der AMAG
Potenzielles Risiko für
Arbeitskräfte entlang der
Lieferkette
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Verbot der Diskriminierung (inkl. Belästigung)
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Verbot von Zwangsarbeit und jegliche Formen
der modernen Sklaverei; Verbot von Kinderarbeit
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Schutz von Daten und der Privatsphäre
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Meinungs- und Informationsfreiheit
○
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Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
○
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3
Recht auf Arbeit und gleichen Lohn
○
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2
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4
Recht auf Erholung und Freizeit
○
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
3. HANDHABUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN:
LIEFERKETTE: AMAG vermeidet bereits durch präventive Maßnahmen, Vormaterialien aus Hoch-
und Risikogebieten bzw. von risikobehafteten Lieferanten zu beziehen. So verfolgt AMAG das
Ziel, Rohstoffe von ASI-zertifizierten Lieferanten zu beschaffen (siehe
E5 – Kreislaufwirtschaft
).
AMAG kauft aufgrund des Konflikts zwischen Russland und Ukraine weder Aluminium, Schrott
noch Legiermetalle aus Russland. Legiermetalle, darunter u.a. Mangan, Magnesium und Sili-
zium, die für die Herstellung von Aluminiumhalbzeug notwendig sind, müssen aufgrund der
globalen Rohstoffverfügbarkeit und des Mengenbedarfs seitens AMAG teilweise aus Gebieten
mit potenziell erhöhtem (u.a. aus China) bzw. hohem Risiko bezogen werden. Da bestimmte
Legiermetalle nur in sehr geringen Mengen außerhalb dieser Gebiete verfügbar sind, ist es für
das Unternehmen aktuell nicht möglich, diese Rohstoffe aus anderen Quellen zu beziehen. Für
Legiermetall-Lieferanten gelten – wie auch für die weiteren wesentlichen Lieferanten – die ESG-
Anforderungen. Da das Materialherkunftsrisiko bei bestimmten Legiermetallen tendenziell mittel
bis hoch hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen sein kann, erfolgt die Evaluierung und Be-
wertung dieser Lieferanten gegebenenfalls in einem kürzeren Intervall. Der Anteil der gelieferten
Mengen etwa aus Ländern bzw. Gebieten mit potenziell erhöhtem bzw. hohen Risiko beträgt
weniger als 2 % der Gesamtliefermenge an Rohstoffen 2025.
FREMDFIRMENMANAGEMENT: Fremdfirmenarbeitskräfte werden seitens AMAG am Standort
Ranshofen nachweislich u.a. über Gefahren, Sicherheitsregeln sowie Menschenrechte informiert
und geschult. Das entsprechende Dokument
Fremdfirmeninformation
wird über ein Fremdfir-
menportal kommuniziert, erst nach der erfolgten Unterweisung erhalten die Arbeiter:innen einen
Fremdfirmenausweis.
4. WIRKSAMKEITSMONITORING: Je nach Risikoeinstufung bzw. anlassbezogen werden die
wesentlichen Lieferanten nach ein bis drei Jahren neuerlich bewertet. Dabei werden etwaige
getroffene Maßnahmen im Austausch mit den Lieferanten evaluiert und ggf. neue definiert.
5. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION: Die Risikoeinstufung der wesentlichen Liefe-
ranten wird jährlich in der nichtfinanziellen Erklärung veröffentlicht und damit an interne sowie
externe Stakeholder kommuniziert.
6. ERMÖGLICHUNG DES AUSTAUSCHES UND DER WIEDERGUTMACHUNG
(ESRS S2-3)
: Die Mög-
lichkeit, Anliegen über die Compliance Line an AMAG zu melden, wird auch in den ESG-Anfor-
derungen beschrieben und damit aktiv an die Lieferanten kommuniziert. Zudem
sind die Compliance Line und weitere Kontakte der AMAG über die Webseite allen
Stakeholdern zugänglich (siehe dazu auch
G1, Hinweisgebersystem
)
Werden negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette an das Unternehmen heran-
getragen, so prüft die Rechtsabteilung die Sachlage und involviert relevante Fachabteilungen,
um in ihrem Einflussbereich geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Maßnahmen
(ESRS S2-3, S2-4)
Neben jenen Maßnahmen, die zur Handhabung von Auswirkungen und Risiken bereits unter Punkt 3
erläutert wurden, wurden 2025 folgende Maßnahmen getroffen:
› Fortlaufende Vorbereitungen und Prüfungen interner Handhabungen hinsichtlich des EU-Liefer-
kettengesetzes (CSDDD)
› Regelmäßige Evaluierung des Beschaffungsmanagements und gegebenenfalls Überarbeitung
von wesentlichen Dokumenten und Verfahrensanweisungen (u.a. Verhaltens-, Menschenrechts-
kodex, ESG-Anforderungen an Lieferanten)
› Regelmäßige Prüfung von Menschenrechts- und Konfliktgebietskriterien im verantwortungsvol-
len Beschaffungsprozess: Identifizierung von Lieferanten, die nicht mit den AMAG-Handlungs-
grundsätzen und den darin enthaltenen Menschenrechts- und Konfliktkriterien übereinstimmen.
› Regelmäßige Durchführung von Lieferantenaudits
› Teilnahme an Webinaren und Online-Programmen zu Themen in der Lieferkette
Diese Maßnahmen dienen u.a. dazu, die Konformität mit gesetzlichen und freiwilligen Regulatorien
hinsichtlich vorgelagerter Wertschöpfungskette vorzubereiten und ab dem Zeitpunkt des Inkrafttre-
tens sicherzustellen. Die Umsetzung der Maßnahmen erforderte 2025 keine gesonderten finanziellen
Aufwendungen.
AMAG erkennt es als wesentliche Chance, im Sinne einer ganzheitlich nachhaltigen Wertschöpfungs-
kette neben ökologischen Zielen auch soziale Aspekte voranzutreiben und damit eine resiliente Wert-
schöpfung mitzugestalten. Um Herausforderungen diesbezüglich begegnen zu können, nahmen Mit-
arbeitende an verschiedenen Formaten (u.a. Webinare, Round Tables, Peer-Austausch) teil.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MULTI-STAKEHOLDER-INITIATIVEN: Die bereits in S1 (siehe
Due-Diligence-Verankerung
) beschrie-
bene Aluminium Stewardship Initiative ist in Bezug auf Lieferkettenverantwortung nochmal besonders
hervorzuheben. AMAG ist bereits nach beiden Standards (Performance und Chain of Custody) zertifi-
ziert (siehe Abschnitt
G1
,
Mitgliedschaften in Verbänden
). Die ASI-Standards sind ein Leistungs- und
Lieferketteninstrument für Aluminium, das speziell für die Umsetzung in der globalen Aluminium-
Wertschöpfungskette entwickelt wurde. Sie werden im Rahmen eines strengen Multi-Stakeholder-
Prozesses entwickelt und verbessert, an dem Hersteller, Nutzer, die Zivilgesellschaft und Vertreter
indigener Gemeinschaften beteiligt sind. In Bezug auf Menschen- und Sozialrechte orientieren sich
die ASI-Standards u.a. an den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Liefer-
ketten von Mineralien aus konfliktbetroffenen und hochriskanten Gebieten sowie an ILO-Kernarbeits-
abkommen. ASI arbeitet direkt mit den betroffenen Gemeinschaften zusammen und kooperiert bei
Daten, Forschung und anderen Aktivitäten.
2. ERMITTLUNG & BEWERTUNG VON AUSWIRKUNGEN & RISIKEN: Menschenrechtliche Aus-
wirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in der Lieferkette werden im Zuge des definierten Be-
schaffungsprozesses basierend auf dem Austausch mit und Informationen von Lieferanten er-
mittelt. Zusätzlich fließen Themen in die Betrachtung ein, die Stakeholder hinsichtlich Arbeits-
kräfte in Lieferketten als wesentlich erachten. Da die Lieferkette in der Aluminiumproduktion
geografisch weit verzweigt ist und Rohstoffe teilweise in kritischen Gebieten oder Ländern
12
ge-
wonnen werden und die Handhabe nicht unmittelbar im Einflussbereich des Unternehmens liegt,
verfolgt AMAG hier einen präventiven Ansatz und definiert für alle zentralen Menschenrechte in
der Lieferkette ein potenzielles Risiko.
12
Als kritische Regionen bzw. Länder sind im verantwortungsvollen Beschaffungsmanagement aktuell alle Länder außer
EWR-Länder, Schweiz, UK, USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und Südkorea definiert. Diese Regionen und
Länder sind mind. mit einem mittleren Risiko eingestuft.
Potenzielle Menschenrechtsrisiken für Arbeitskräfte in der Lieferkette
Alle wesentlichen Lieferanten müssen die ESG-Anforderungen unterzeichnen bzw. belegen, dass
sie durch eigene Dokumente (Verhaltenskodex, Lieferantenstandards) mindestens dieselben
Standards einhalten. Verfügt der Lieferant noch nicht über gleichwertige Standards und ist somit
anfällig für mögliche Risiken, erhält dieser eine entsprechend niedrigere Bewertung und bei
Bedarf werden Maßnahmen zur Optimierung gemeinsam mit dem Lieferanten definiert. Die ESG-
Anforderungen stellen nur einen Bereich der Gesamtrisikobewertung dar. Ein weiteres zentrales
Bewertungskriterium ist das Materialherkunftsrisiko. Hier erfolgt eine Zuordnung der Material-
herkunft – in Verbindung mit der Gefahr von Menschenrechtsverstößen – zu verschiedenen Risi-
kokategorien (gering, mittel, erhöht, hoch). Unter ein hohes Risiko fallen u.a. Konflikt- und
Hochrisikogebiete gemäß Dodd-Franc-Act. Die AMAG-Richtlinie Außenwirtschaftsrecht und Ex-
portkontrolle enthält die nötigen Informationen zu den aktuellen Sanktionslisten. Zusätzlich
nimmt das Unternehmen kurzfristig und risikobasiert interne Einstufungen von Hoch- und Risi-
kogebieten vor, wenn es etwa aufgrund veränderter geopolitischer Situationen erforderlich ist.
Zentrale Menschenrechte in Bezug auf die
Lieferkette der AMAG
Potenzielles Risiko für
Arbeitskräfte entlang der
Lieferkette
AArrtt.. 22 Verbot der Diskriminierung (inkl. Belästigung)
○
AArrtt.. 44 Verbot von Zwangsarbeit und jegliche Formen
der modernen Sklaverei; Verbot von Kinderarbeit
○
AArrtt.. 1122 Schutz von Daten und der Privatsphäre
○
AArrtt.. 1199 Meinungs- und Informationsfreiheit
○
AArrtt.. 2200 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
○
AArrtt.. 2233 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn
○
AArrtt.. 2244 Recht auf Erholung und Freizeit
○
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
D INFORMATIONEN ZUM BEREICH UNTERNEHMENSFÜHRUNG (GOVERNANCE)
GLIEDERUNG
G1 – Unternehmensführung
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› AMAG-Unternehmenskultur (G1-1)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (G1-1, G1-2, G1-3, G1-5)
Compliance
Beziehung zu Lieferanten
Forschung, Entwicklung und Innovation
Gesellschaftliches Engagement
› Ziele und Ergebnisse (G1-4, G1-5)
› Kennzahlen (G1-1, G1-3)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MELDEKANÄLE: Um sicherzustellen, dass die Meldekanäle (Telefon- und Mailkontakt) funktionieren
und zugänglich sind, werden diese im Rahmen eines Compliance-Committee-Treffens jährlich getes-
tet. Das online-basierte System (AMAG Compliance Line) speichert keine IP-Adressen und verwendet
keinerlei Tracking-Instrumente. Eine Rückverfolgung zu den Nutzer:innen ist nicht möglich, sofern
diese selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf die Person zulassen.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S2-5)
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4
Einhaltung der menschenrecht-
lichen Grundprinzipien in der
Lieferkette
13
und keine Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
2025 sind der AMAG keine Verstöße gegen Menschenrechte in der Lieferkette bekannt geworden.
Die Überwachung und Überprüfung der Ziele erfolgt unterjährig durch die zuständigen Fachabteilun-
gen.
Kennzahlen zur Bewertung von Lieferantenrisiken im Zuge des Beschaffungsmanagements sind im
Kapitel
G1, Kennzahlen
zu finden.
13
AMAG erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie das Unternehmen aktiv dabei unterstützen, dieser Verantwortung
nachzukommen, indem sie die ESG-Anforderungen der AMAG (Revision 01, März 2023) bzw. mindestens gleichwertige
Anforderungen ihren Beschäftigten kommunizieren, sie im Zuge der unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) in
ihrer eigenen Geschäftspraktik umsetzen sowie die ESG-Anforderungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten entlang ihrer Lie-
ferkette sicherstellen. Die ESG-Anforderungen werden den wesentlichen Lieferanten im Zuge der definierten Bewertungs-
intervalle zur Unterschrift vorgelegt.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
D INFORMATIONEN ZUM BEREICH UNTERNEHMENSFÜHRUNG (GOVERNANCE)
GLIEDERUNG
G1 – Unternehmensführung
› Übersicht – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
› AMAG-Unternehmenskultur (G1-1)
› Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (G1-1, G1-2, G1-3, G1-5)
Compliance
Beziehung zu Lieferanten
Forschung, Entwicklung und Innovation
Gesellschaftliches Engagement
› Ziele und Ergebnisse (G1-4, G1-5)
› Kennzahlen (G1-1, G1-3)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
MELDEKANÄLE: Um sicherzustellen, dass die Meldekanäle (Telefon- und Mailkontakt) funktionieren
und zugänglich sind, werden diese im Rahmen eines Compliance-Committee-Treffens jährlich getes-
tet. Das online-basierte System (AMAG Compliance Line) speichert keine IP-Adressen und verwendet
keinerlei Tracking-Instrumente. Eine Rückverfolgung zu den Nutzer:innen ist nicht möglich, sofern
diese selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf die Person zulassen.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS S2-5)
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ZZiieell 22002266 //
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22002255 22002244
Einhaltung der menschenrecht-
lichen Grundprinzipien in der
Lieferkette
13
und keine Verstöße
2025 und
fortlaufend
erreicht 0 0 0
2025 sind der AMAG keine Verstöße gegen Menschenrechte in der Lieferkette bekannt geworden.
Die Überwachung und Überprüfung der Ziele erfolgt unterjährig durch die zuständigen Fachabteilun-
gen.
Kennzahlen zur Bewertung von Lieferantenrisiken im Zuge des Beschaffungsmanagements sind im
Kapitel
G1, Kennzahlen
zu finden.
13
AMAG erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie das Unternehmen aktiv dabei unterstützen, dieser Verantwortung
nachzukommen, indem sie die ESG-Anforderungen der AMAG (Revision 01, März 2023) bzw. mindestens gleichwertige
Anforderungen ihren Beschäftigten kommunizieren, sie im Zuge der unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) in
ihrer eigenen Geschäftspraktik umsetzen sowie die ESG-Anforderungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten entlang ihrer Lie-
ferkette sicherstellen. Die ESG-Anforderungen werden den wesentlichen Lieferanten im Zuge der definierten Bewertungs-
intervalle zur Unterschrift vorgelegt.
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption und Beste-
chung & Vorkommnisse von
Korruption und Bestechung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Ein umfassendes Compliance-System för-
dert ein transparentes, faires und geset-
zeskonformes Geschäftsverhalten aller
AMAG-Beschäftigten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
internes Kontrollsystem (IKS); systematische Risikoana-
lyse zur Evaluierung möglicher Compliance-Risiken;
Compliance-Programm zur Prävention, Reaktion und
Erfüllung gesetzlicher sowie betrieblicher Vorgaben; Com-
pliance-Organisation (Festlegung von Zuständigkeiten);
Schulungen & Kommunikation; AMAG Compliance Line;
Monitoring und Auditierung des Compliance-Systems
Verletzung relevanter Gesetze sowie Ver-
trauensbruch gegenüber AMAG und deren
Kunden aufgrund fehlender Einhaltung
und Berücksichtigung geltender Stan-
dards durch AMAG-Beschäftigte bzw.
mangelnder Unterweisung seitens Verant-
wortlichen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Politisches Engagement
Alle Stakeholder-
Gruppen der
AMAG
Teilen von Expertise und Förderung eines
fachlichen Stakeholderaustauschs durch
transparente und angemessene Teilnahme
der AMAG an Diskursen von Interessen-
vertretungen und Mitgliedschaften in
Initiativen und Verbänden
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
Wertschöp-
fungskette
kurzfristig
Verhaltenskodex; Richtlinien (Korruptionspräventions-,
Kartellrechts-, Emittenten-Compliance-, Datenschutz- so-
wie Handelsvertreter-Richtlinie); internes Kontrollsystem
(IKS); Systematische Risikoanalyse zur Evaluierung mögli-
cher Compliance-Risiken; Stakeholderaustausch mit Orga-
nisationen, Verbänden, Interessenvertretungen, Behörden,
Unternehmen etc.; Schulung und Unterweisung von Ver-
antwortlichen, die im Stakeholderaustausch stehen
Mögliche unangemessene Einflussnahme
auf politische Entscheidungsprozesse auf-
grund fehlender Einhaltung und Berück-
sichtigung geltender Standards durch
AMAG-Beschäftigte bzw. durch man-
gelnde Unterweisung seitens Verantwortli-
chen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
Wertschöp-
fungskette
kurzfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
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Unternehmenskultur
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Interne
Stakeholder,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner,
staatliche Organe
& Verbände
Positionierung als stabiler Arbeitgeber
und verlässlicher Geschäftspartner durch
die Einhaltung aller relevanten Gesetze
und zusätzlicher freiwilliger Richtlinien
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Umfassendes Compliance-System inkl. Schulungen und
Trainings; Richtlinien (Verhaltenskodex, Menschenrechts-
kodex, Unternehmenspolitik, Datenschutz, Emittenten-
Compliance); ESG-Anforderungen an Lieferanten; Steuer-
kontrollsystem, AG EU-Taxonomie, Risikomanagement,
interne Audits; transparente Informationen via
AMAG-Connect (unternehmensinterner Kanal), Geschäfts-
bericht, Berichterstattung via diverse Medien,
AluReport (Unternehmensmagazin)
AMAG als vertrauenswürdiger u. stabiler
Emittent aufgrund der Einhaltung und
laufender Überprüfung der Bestimmun-
gen zur Verhinderung einer missbräuchli-
chen Verwendung oder Weitergabe von
compliance-relevanten Informationen, die
den Aktienkurs beeinflussen könnten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Mitarbeitende,
Öffentlichkeit
Stärkung der regionalen Entwicklung in
den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und
Soziales durch Unterstützung von Initiati-
ven sowie Bereitstellung entsprechender
Angebote
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Richtlinie Unternehmenskommunikation und Öffentlich-
keitsarbeit; Förderung von regionalen Initiativen und Pro-
jekten; Verleihung des Sozialpreises; Angebote für die
Region (Waldpfad, Werksführungen, Vorträge im AMAG-
Forum)
Schutz von
Hinweisgeber:innen
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Interne
Stakeholder,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner,
staatliche Organe
& Verbände
Schutz von internen und externen Hin-
weisgebenden durch ein – auch anonym
nutzbares – Hinweisgeber:innensystem
(AMAG Compliance Line) sowie Umset-
zung entsprechender Richtlinien
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Hinweisgeberschutzsystem (Richtlinie, AMAG Compliance
Line – zugänglich auch für externe Stakeholder); AMAG-
interne Anlaufstellen; Richtlinie zum respektvollen Um-
gang
Seite 112 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption und Beste-
chung & Vorkommnisse von
Korruption und Bestechung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Ein umfassendes Compliance-System för-
dert ein transparentes, faires und geset-
zeskonformes Geschäftsverhalten aller
AMAG-Beschäftigten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
internes Kontrollsystem (IKS); systematische Risikoana-
lyse zur Evaluierung möglicher Compliance-Risiken;
Compliance-Programm zur Prävention, Reaktion und
Erfüllung gesetzlicher sowie betrieblicher Vorgaben; Com-
pliance-Organisation (Festlegung von Zuständigkeiten);
Schulungen & Kommunikation; AMAG Compliance Line;
Monitoring und Auditierung des Compliance-Systems
Verletzung relevanter Gesetze sowie Ver-
trauensbruch gegenüber AMAG und deren
Kunden aufgrund fehlender Einhaltung
und Berücksichtigung geltender Stan-
dards durch AMAG-Beschäftigte bzw.
mangelnder Unterweisung seitens Verant-
wortlichen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Politisches Engagement
Alle Stakeholder-
Gruppen der
AMAG
Teilen von Expertise und Förderung eines
fachlichen Stakeholderaustauschs durch
transparente und angemessene Teilnahme
der AMAG an Diskursen von Interessen-
vertretungen und Mitgliedschaften in
Initiativen und Verbänden
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
Wertschöp-
fungskette
kurzfristig
Verhaltenskodex; Richtlinien (Korruptionspräventions-,
Kartellrechts-, Emittenten-Compliance-, Datenschutz- so-
wie Handelsvertreter-Richtlinie); internes Kontrollsystem
(IKS); Systematische Risikoanalyse zur Evaluierung mögli-
cher Compliance-Risiken; Stakeholderaustausch mit Orga-
nisationen, Verbänden, Interessenvertretungen, Behörden,
Unternehmen etc.; Schulung und Unterweisung von Ver-
antwortlichen, die im Stakeholderaustausch stehen
Mögliche unangemessene Einflussnahme
auf politische Entscheidungsprozesse auf-
grund fehlender Einhaltung und Berück-
sichtigung geltender Standards durch
AMAG-Beschäftigte bzw. durch man-
gelnde Unterweisung seitens Verantwortli-
chen
negativ,
potenziell
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
Wertschöp-
fungskette
kurzfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ÜBERSICHT – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
(ESRS 2 SBM-2, SBM-3)
INSIDE-OUT-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr AAuusswwiirrkkuunnggeenn
EEiiggeennsscchhaafftt
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VVeerruurrssaacchhuunngg
// BBeeiittrraagg //
ddiirreekkttee
VVeerrbbiinndduunngg LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Unternehmenskultur
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Interne
Stakeholder,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner,
staatliche Organe
& Verbände
Positionierung als stabiler Arbeitgeber
und verlässlicher Geschäftspartner durch
die Einhaltung aller relevanten Gesetze
und zusätzlicher freiwilliger Richtlinien
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Umfassendes Compliance-System inkl. Schulungen und
Trainings; Richtlinien (Verhaltenskodex, Menschenrechts-
kodex, Unternehmenspolitik, Datenschutz, Emittenten-
Compliance); ESG-Anforderungen an Lieferanten; Steuer-
kontrollsystem, AG EU-Taxonomie, Risikomanagement,
interne Audits; transparente Informationen via
AMAG-Connect (unternehmensinterner Kanal), Geschäfts-
bericht, Berichterstattung via diverse Medien,
AluReport (Unternehmensmagazin)
AMAG als vertrauenswürdiger u. stabiler
Emittent aufgrund der Einhaltung und
laufender Überprüfung der Bestimmun-
gen zur Verhinderung einer missbräuchli-
chen Verwendung oder Weitergabe von
compliance-relevanten Informationen, die
den Aktienkurs beeinflussen könnten
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Mitarbeitende,
Öffentlichkeit
Stärkung der regionalen Entwicklung in
den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und
Soziales durch Unterstützung von Initiati-
ven sowie Bereitstellung entsprechender
Angebote
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Richtlinie Unternehmenskommunikation und Öffentlich-
keitsarbeit; Förderung von regionalen Initiativen und Pro-
jekten; Verleihung des Sozialpreises; Angebote für die
Region (Waldpfad, Werksführungen, Vorträge im AMAG-
Forum)
Schutz von
Hinweisgeber:innen
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
Interne
Stakeholder,
Öffentlichkeit,
Sozialpartner,
staatliche Organe
& Verbände
Schutz von internen und externen Hin-
weisgebenden durch ein – auch anonym
nutzbares – Hinweisgeber:innensystem
(AMAG Compliance Line) sowie Umset-
zung entsprechender Richtlinien
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
AMAG-
Standorte
kurzfristig
Hinweisgeberschutzsystem (Richtlinie, AMAG Compliance
Line – zugänglich auch für externe Stakeholder); AMAG-
interne Anlaufstellen; Richtlinie zum respektvollen Um-
gang
Seite 113 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr RRiissiikkeenn uunndd CChhaanncceenn
EEiiggeennsscchhaafftt
&& SSttaattuuss LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Unternehmenskultur
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner,
staatliche Organe
& Verbände
Schlagkräftige Forschungs- und Entwick-
lungstätigkeiten (F&E) sowie Innovationen
führen zu einem hohen Spezialitätenan-
teil und einer Marktdiversifizierung
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
F&E-Kooperationen, F&E-Investitionen, Marktbeobachtung, Ent-
wicklungszusammenarbeit mit Kunden, F&E-Steuerkreis, wissen-
schaftlich-technologischer Beirat, kontinuierlicher Verbesserungs-
prozess (KVP)
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Unberechtigte Zugriffe auf IT-Systeme
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISMS (Informationssicherheitsmanagement) nach ISO 27001;
TISAX-Zertifizierung; IT-Sicherheitsrundgänge und stichprobenar-
tige Überprüfungen zur Sicherstellung des korrekten Umgangs mit
vertraulichen Informationen; kontinuierliche Verbesserung von In-
formationssicherheitsmaßnahmen; regelmäßige Überprüfungen
(Audits, Rezertifizierungen); Erhöhung der IT-Sicherheit im pro-
duktionsnahen Umfeld; Überarbeitung des IT-Notfallmanagements;
Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Erweiterung und Absicherung des zugäng-
lichen Markts durch Zertifizierungen,
Qualifizierungen und Nachhaltigkeit
Chance,
potenziell
AMAG-Standorte
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
Proaktive Beobachtung des Marktumfelds; Kundengespräche;
Zertifizierungen; Qualifizierungen nach Bedarf; Nachhaltigkeitsbe-
richterstattung
Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption und Beste-
chung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Reputationsrisiko und finanzielle Risiken
aufgrund von Compliance-Verstößen
wegen fehlender Berücksichtigung bzw.
mangelhafter Einhaltung der Vorgaben
und Werte seitens AMAG-Beschäftigten
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
internes Kontrollsystem (IKS); systematische Risikoanalyse zur
Evaluierung möglicher Compliance-Risiken; Compliance-Programm
zur Prävention, Reaktion und Erfüllung gesetzlicher sowie betrieb-
licher Vorgaben; Compliance-Organisation (Festlegung von Zustän-
digkeiten); Schulungen & Kommunikation; AMAG Compliance
Line; Monitoring und Auditierung des Compliance-Systems
Management der
Beziehungen zu Lieferanten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Eine resiliente Lieferkette durch ein ver-
antwortungsvolles Beschaffungsmanage-
ment inkl. verbindlicher ESG-Lieferanten-
standards stärkt die Marktposition und
das Image der AMAG als vertrauensvoller
und stabiler Geschäftspartner und führt
zu einem Wettbewerbsvorteil
Chance,
potenziell
AMAG-Standorte,
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement; Bewertung von
Lieferantenrisiken; breites Lieferantenportfolio; vorausschauende
Planung der Rohstoffbeschaffung
Geopolitische Konflikte sowie Embargos
und Sanktionen erschweren den Zugang
zu Rohstoffen, das Wirtschaftswachstum,
die Erschließung neuer Märkte und stel-
len zudem ein Risiko für erhöhte Beschaf-
fungskosten für AMAG dar
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte,
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Management der
Beziehungen zu Lieferanten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner
Förderung der Implementierung und Ein-
haltung von ESG-Aspekten in der Liefer-
kette durch Berücksichtigung von ESG-
Kriterien im Beschaffungsprozess sowie
Identifizierung von Lieferanten, die nicht
mit den AMAG-Handlungsgrundsätzen
und den darin enthaltenen Menschen-
rechts- und Compliancekriterien überein-
stimmen
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforderun-
gen an AMAG-Lieferanten; Einkaufsrichtlinie; Lieferanten-
Screening und Risikoeinstufung im Rahmen des verant-
wortungsvollen Beschaffungsmanagements; Assessments
und Audits; Zertifizierungen (ASI Performance Standard,
ASI CoC Standard); Mitgliedschaften (u.a. UN Global
Compact, European Aluminium); Zusammenarbeit mit
Lieferanten; Kommunikation und Sensibilisierung bzgl.
ESG-Themen
Arbeits- und Menschenrechtsverletzun-
gen entlang der Wertschöpfungskette auf-
grund mangelnder Kommunikation von
Sozialstandards an bzw. Einforderung von
Geschäftspartner(n)
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Positiver Beitrag zu einer resilienten
Lieferkette durch Einhaltung der Zah-
lungsbedingungen seitens AMAG
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Positiver Beitrag zur regionalen Wert-
schöpfung im Umfeld des Unterneh-
mensstandortes Ranshofen durch verant-
wortungsvolle Auswahl von und Vergabe
an Lieferanten
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standort
Ranshofen,
Lieferkette
kurzfristig
Einkaufsrichtlinie; ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferan-
ten; Vergabevorzug für regionale Lieferanten (bei gleichem
Preis)
OUTSIDE-IN-ANALYSE
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Unternehmenskultur
Alle Stakeholder-
Gruppen der
AMAG
Positive Stakeholder-Wahrnehmung der
AMAG aufgrund eines transparenten und
integren Geschäftsverhaltens führt zur
Beibehaltung bzw. Erweiterung der beste-
henden Geschäftsbeziehungen
Chance,
potenziell
AMAG-Standorte,
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
Umfassendes Compliance-System inkl. Schulungen; Richtlinien
(Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Unternehmenspolitik,
Emittenten-Compliance, Datenschutz); ESG-Anforderungen an
Lieferanten; Steuerkontrollsystem, Arbeitsgruppe EU-Taxonomie,
Risikomanagement, interne Audits; transparente Informationen via
AMAG-Connect (unternehmensinterner Kanal), Geschäftsbericht,
AluReport (Unternehmensmagazin), Berichterstattung via diverse
Medien
Wachsende ESG-Anforderungen durch
(inter-)nationale Regulatorien erhöhen
den Anpassungsdruck für AMAG hinsicht-
lich zeitlicher Dimension und Investitio-
nen
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte mittelfristig
laufende Prüfung der Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe; stetiger
Austausch mit Stakeholdern; Risikoinventur; Investitionen (in Ab-
wägung wesentlicher Bedingungen wie Versorgungssicherheit,
Wettbewerbsfähigkeit etc.)
Seite 114 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
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Unternehmenskultur
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder,
Öffentlichkeit
Sozialpartner,
staatliche Organe
& Verbände
Schlagkräftige Forschungs- und Entwick-
lungstätigkeiten (F&E) sowie Innovationen
führen zu einem hohen Spezialitätenan-
teil und einer Marktdiversifizierung
Chance,
tatsächlich
AMAG-Standorte mittelfristig
F&E-Kooperationen, F&E-Investitionen, Marktbeobachtung, Ent-
wicklungszusammenarbeit mit Kunden, F&E-Steuerkreis, wissen-
schaftlich-technologischer Beirat, kontinuierlicher Verbesserungs-
prozess (KVP)
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Unberechtigte Zugriffe auf IT-Systeme
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
ISMS (Informationssicherheitsmanagement) nach ISO 27001;
TISAX-Zertifizierung; IT-Sicherheitsrundgänge und stichprobenar-
tige Überprüfungen zur Sicherstellung des korrekten Umgangs mit
vertraulichen Informationen; kontinuierliche Verbesserung von In-
formationssicherheitsmaßnahmen; regelmäßige Überprüfungen
(Audits, Rezertifizierungen); Erhöhung der IT-Sicherheit im pro-
duktionsnahen Umfeld; Überarbeitung des IT-Notfallmanagements;
Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Erweiterung und Absicherung des zugäng-
lichen Markts durch Zertifizierungen,
Qualifizierungen und Nachhaltigkeit
Chance,
potenziell
AMAG-Standorte
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
Proaktive Beobachtung des Marktumfelds; Kundengespräche;
Zertifizierungen; Qualifizierungen nach Bedarf; Nachhaltigkeitsbe-
richterstattung
Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption und Beste-
chung
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Reputationsrisiko und finanzielle Risiken
aufgrund von Compliance-Verstößen
wegen fehlender Berücksichtigung bzw.
mangelhafter Einhaltung der Vorgaben
und Werte seitens AMAG-Beschäftigten
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte kurzfristig
internes Kontrollsystem (IKS); systematische Risikoanalyse zur
Evaluierung möglicher Compliance-Risiken; Compliance-Programm
zur Prävention, Reaktion und Erfüllung gesetzlicher sowie betrieb-
licher Vorgaben; Compliance-Organisation (Festlegung von Zustän-
digkeiten); Schulungen & Kommunikation; AMAG Compliance
Line; Monitoring und Auditierung des Compliance-Systems
Management der
Beziehungen zu Lieferanten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner,
interne Stake-
holder
Eine resiliente Lieferkette durch ein ver-
antwortungsvolles Beschaffungsmanage-
ment inkl. verbindlicher ESG-Lieferanten-
standards stärkt die Marktposition und
das Image der AMAG als vertrauensvoller
und stabiler Geschäftspartner und führt
zu einem Wettbewerbsvorteil
Chance,
potenziell
AMAG-Standorte,
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement; Bewertung von
Lieferantenrisiken; breites Lieferantenportfolio; vorausschauende
Planung der Rohstoffbeschaffung
Geopolitische Konflikte sowie Embargos
und Sanktionen erschweren den Zugang
zu Rohstoffen, das Wirtschaftswachstum,
die Erschließung neuer Märkte und stel-
len zudem ein Risiko für erhöhte Beschaf-
fungskosten für AMAG dar
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte,
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
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VVeerrbbiinndduunngg LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Management der
Beziehungen zu Lieferanten
Aktionär:innen &
Investoren,
Geschäftspartner
Förderung der Implementierung und Ein-
haltung von ESG-Aspekten in der Liefer-
kette durch Berücksichtigung von ESG-
Kriterien im Beschaffungsprozess sowie
Identifizierung von Lieferanten, die nicht
mit den AMAG-Handlungsgrundsätzen
und den darin enthaltenen Menschen-
rechts- und Compliancekriterien überein-
stimmen
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, ESG-Anforderun-
gen an AMAG-Lieferanten; Einkaufsrichtlinie; Lieferanten-
Screening und Risikoeinstufung im Rahmen des verant-
wortungsvollen Beschaffungsmanagements; Assessments
und Audits; Zertifizierungen (ASI Performance Standard,
ASI CoC Standard); Mitgliedschaften (u.a. UN Global
Compact, European Aluminium); Zusammenarbeit mit
Lieferanten; Kommunikation und Sensibilisierung bzgl.
ESG-Themen
Arbeits- und Menschenrechtsverletzun-
gen entlang der Wertschöpfungskette auf-
grund mangelnder Kommunikation von
Sozialstandards an bzw. Einforderung von
Geschäftspartner(n)
negativ,
potenziell
Beitrag durch
AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Positiver Beitrag zu einer resilienten
Lieferkette durch Einhaltung der Zah-
lungsbedingungen seitens AMAG
positiv,
tatsächlich
verursacht
durch AMAG
Lieferkette
(upstream)
kurzfristig
Positiver Beitrag zur regionalen Wert-
schöpfung im Umfeld des Unterneh-
mensstandortes Ranshofen durch verant-
wortungsvolle Auswahl von und Vergabe
an Lieferanten
positiv,
tatsächlich
Beitrag durch
AMAG
AMAG-
Standort
Ranshofen,
Lieferkette
kurzfristig
Einkaufsrichtlinie; ESG-Anforderungen an AMAG-Lieferan-
ten; Vergabevorzug für regionale Lieferanten (bei gleichem
Preis)
OUTSIDE-IN-ANALYSE
TThheemmaa nnaacchh EESSRRSS
vvoorrrraannggiigg
bbeettrrooffffeennee
SSttaakkeehhoollddeerr RRiissiikkeenn uunndd CChhaanncceenn
EEiiggeennsscchhaafftt
&& SSttaattuuss LLookkaalliissiieerruunngg
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt KKoonnzzeeppttee,, MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd AAkkttiivviittäätteenn
Unternehmenskultur
Alle Stakeholder-
Gruppen der
AMAG
Positive Stakeholder-Wahrnehmung der
AMAG aufgrund eines transparenten und
integren Geschäftsverhaltens führt zur
Beibehaltung bzw. Erweiterung der beste-
henden Geschäftsbeziehungen
Chance,
potenziell
AMAG-Standorte,
Wertschöpfungs-
kette
mittelfristig
Umfassendes Compliance-System inkl. Schulungen; Richtlinien
(Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex, Unternehmenspolitik,
Emittenten-Compliance, Datenschutz); ESG-Anforderungen an
Lieferanten; Steuerkontrollsystem, Arbeitsgruppe EU-Taxonomie,
Risikomanagement, interne Audits; transparente Informationen via
AMAG-Connect (unternehmensinterner Kanal), Geschäftsbericht,
AluReport (Unternehmensmagazin), Berichterstattung via diverse
Medien
Wachsende ESG-Anforderungen durch
(inter-)nationale Regulatorien erhöhen
den Anpassungsdruck für AMAG hinsicht-
lich zeitlicher Dimension und Investitio-
nen
Risiko,
potenziell
AMAG-Standorte mittelfristig
laufende Prüfung der Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe; stetiger
Austausch mit Stakeholdern; Risikoinventur; Investitionen (in Ab-
wägung wesentlicher Bedingungen wie Versorgungssicherheit,
Wettbewerbsfähigkeit etc.)
Seite 115 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
AMAG legt großen Wert auf transparente Kommunikation – nicht nur innerhalb des Unternehmens,
sondern auch mit der Öffentlichkeit – insbesondere mit den benachbarten Gemeinden und lokalen
Gemeinschaften. Das Unternehmen nutzt dafür verschiedene Kanäle und Austauschformate (siehe
Allgemeine Informationen
,
Stakeholdermanagement
).
Mit dem Einsatz von finanziellen Mitteln, Material- und Sachspenden, persönlichem Engagement und
freiwilligen Initiativen trägt AMAG zur Förderung des Gemeinwohls bei und kommt der gesellschaft-
lichen Verantwortung als Leitbetrieb in der Region nach.
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
MENSCHENRECHTE
Informationen zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte (inklusive Datenschutz) sind im
Kapitel
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
,
Bereich Menschenrechte
zu finden.
UMWELT- und CHEMIKALIENRECHT
Informationen und Daten zur Einhaltung und zum Management des Umwelt- und Chemikalienrechts
sind in den Kapiteln
E1, E2
und
E5
zu finden.
Zentrale Strategien, Konzepte und Maßnahmen
COMPLIANCE (ESRS G1-1, G1-5)
Um Auswirkungen, Risiken und Chancen managen zu können, ist ein umfassendes Compliance-Sys-
tem implementiert. Das Fundament sind Leitlinien in Form von Dokumenten zur Definition von Un-
ternehmenswerten und Verhaltensweisen, zur Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowie zu konkreten
Prozessen und Wirksamkeitskontrollen. Sie sind öffentlich abrufbar bzw. im Intranet abgelegt und für
alle Mitarbeitenden zugänglich.
In der Hierarchie der geltenden Dokumente sind zuoberst Betriebsvereinbarungen zu nennen. Diese
schriftlichen Vereinbarungen werden zwischen dem Vorstand, den Geschäftsführungen und dem
Betriebsrat abgeschlossen und sind nur zulässig, sofern sie durch gesetzliche Vorgaben bzw. einen
Kollektivvertrag vorgesehen sind und die Arbeitnehmer:innen im Vergleich zu den gesetzlichen
Forderungen günstiger stellen. Sie sind unmittelbar rechtsverbindlich.
In der Unternehmenspolitik sind zum einen die wesentlichsten Leitlinien bezüglich
Qualität, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Infor-
mationssicherheit und zum anderen der Grundsatz stetiger Verbesserung formuliert. Sie unterliegt
einem Vorstandsbeschluss und gilt für alle Mitarbeitenden sowie externe Auftragnehmer.
Der AMAG-Verhaltenskodex sowie der AMAG-Menschenrechtskodex gehören ebenfalls zu den zentra-
len Handlungsgrundsätzen. Sie wurden basierend auf gesetzlichen Anforderungen sowie eigenen
Ansprüchen entwickelt und werden durch einen Vorstandsbeschluss verabschiedet. Sie gelten für alle
AMAG-Beschäftigten sowie Geschäftspartner.
Das Management-Handbuch ist nach der High-Level-Structure der ISO-Systemnormen gegliedert und
beschreibt, ausgehend von der Unternehmenspolitik, die Grundsätze und Prozesse, die zur Erfüllung
der ISO-Systemnormen und interner Regelwerke nötig sind. Von den Festlegungen des MS-Handbu-
ches ausgehend, werden detaillierte Verfahren (Richtlinien, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisun-
gen) abgeleitet.
Richtlinien werden zentral von der AMAG Austria Metall AG oder den Gesellschaften erstellt und
beinhalten übergeordnete Regelungen aus diversen externen und internen Anforderungen zur Wahr-
nehmung der Unternehmensverantwortung. Sie werden intern veröffentlicht und sind für alle vom
Geltungsbereich der jeweiligen Richtlinie umfassten Mitarbeitenden bindend. Sie beschreiben die
grundsätzlichen organisatorischen Festlegungen der AMAG.
Verfahrensanweisungen (VA) bzw. Arbeitssicherheitsvorschriften (ASV) definieren operative Pro-
zessabläufe und gelten für die jeweils betroffene Organisationseinheit. Sie beinhalten z.B. Zustän-
digkeiten, bereichsübergreifende Schnittstellenregelungen und spezielle Vorgaben, die zur Erfüllung
bestimmter Aufgaben erforderlich sind. Arbeits-, Sicherheits- und Prüfanweisungen sind schließlich
bereichsspezifische Detailregelungen für bestimmte Tätigkeiten, die vor allem die Methode einer Ar-
beits- oder Prüftätigkeit beschreiben. Die in den unterschiedlichen Dokumenten verankerten Hand-
lungsgrundsätze werden durch Audits und Schulungen ergänzt.
COMPLIANCE-SYSTEM: Compliance-relevante Vorgaben sind vor allem in der Korruptionspräven-
tions-, Kartellrechts- , Emittenten-Compliance-, Datenschutz- sowie Handelsvertreter-Richtlinie fest-
geschrieben. Die Richtlinien werden gemäß internem Kontrollsystem (IKS) jährlich überprüft, gege-
benenfalls aktualisiert und in einem geregelten Prozess verteilt. Vorrangiges Ziel des Compliance-
Systems ist es, Verstöße präventiv zu vermeiden.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AMAG-UNTERNEHMENSKULTUR (ESRS G1-1)
Die AMAG Austria Metall AG und alle ihre Tochtergesellschaften sind sich der besonderen Verantwor-
tung gegenüber den Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, der Gesellschaft, den Aktionär:innen und
Investoren sowie staatlichen Institutionen bewusst. Die ethischen, sozialen und ökologischen Ansprü-
che an das eigene Unternehmen sowie an die Lieferanten leiten sich von (inter- )nationalen Gesetzen
sowie anerkannten Menschenrechts- , Sozial-, Umwelt- und Corporate-Governance-Standards (E
E
S
S
G
G
-
Standards) ab und spiegeln sich auch im AMAG-Verhaltenskodex, AMAG-Menschenrechtskodex sowie
weiteren Richtlinien und Verfahrensanweisungen wider. AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur
Einhaltung aller relevanten Gesetze, (inter-)nationalen Standards sowie zu darüberhinausgehenden
Unternehmenswerten und Compliance-Grundsätzen und damit zu einer verantwortungsbewussten,
auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung.
AMAG-MISSION
Die AMAG-Mission beschreibt die zentralen Werte Innovation, Nachhaltigkeit, Vielfalt sowie Mensch-
lichkeit und definiert gleichzeitig den Auftrag und die Richtung der künftigen Unternehmensentwick-
lung für den Standort Ranshofen sowie die AMAG components-Standorte Übersee am Chiemsee und
Karlsruhe.
› AMAG Austria Metall AG ist nachhaltiger und profitabler Premiumanbieter von Primäraluminium
(Alouette), Walzprodukten und Recycling-Gusslegierungen aus Aluminium (Ranshofen) sowie
einbaufertigen Komponenten für die Luft- und Raumfahrtindustrie (AMAG components) und gilt
in den ausgewählten Produktmärkten als Spezialist mit hoher Innovationskraft.
› AMAG wächst profitabel in einem ausgewogenen Verhältnis von Qualitätsprodukten im standard-
nahen Bereich und Spezialitäten.
› AMAG setzt auf Kundenorientierung als besonderes Markenzeichen. Wesentlicher Erfolgsfaktor
im Wettbewerb ist die reaktionsschnelle und flexible Abdeckung von Kundenbedürfnissen.
› AMAG steht für Qualität und Zuverlässigkeit und agiert nachhaltig als einer der größten Alumi-
nium-Recycler an einem einzelnen Standort in Europa und als Miteigentümer einer der umwelt-
freundlichsten und effizientesten Elektrolyse (Alouette) der Welt.
› AMAG lebt Vielfalt im Produktportfolio, in der Kundenlandschaft sowie in der Belegschaft und
ist damit ein stabiler Partner.
› AMAG legt Wert auf Menschlichkeit im Umgang mit allen Stakeholdern des Unternehmens.
Integres Handeln gegenüber allen Stakeholdern, respektvoller und wertschätzender Umgang mit Men-
schen und Umwelt sowie ein fairer Wettbewerb haben höchste Bedeutung für das Unternehmen.
AMAG ist überzeugt, als innovativer und profitabler Premiumanbieter von Aluminiumprodukten zu
einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Unangemessene Einflussnahme durch
Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden etwa in Form von Korruption, Bestechung oder unlauterem
Wettbewerb stehen dieser Überzeugung entgegen und werden nicht geduldet. Ein umfassendes Com-
pliance-System stellt sicher, dass mögliches Fehlverhalten erkannt sowie verhindert bzw. beendet
wird und dass das Unternehmen und seine internen und externen Stakeholder geschützt werden.
Über ein Meldesystem (AMAG Compliance Line) können Bedenken sowie Fehlverhalten auch anonym
gemeldet werden. AMAG erwartet von Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern, dass sie den morali-
schen Ansprüchen hinsichtlich verantwortungsvoller Unternehmensführung, u.a. verankert im Verhal-
tens- sowie Menschenrechtskodex und in den ESG-Anforderungen an Lieferanten, nachkommen und
die Umsetzung aktiv vorantreiben.
INNOVATION IM FOKUS
Die Forschungsstrategie der AMAG zielt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwick-
lung kundenspezifischer Problemlösungen sowie Spezialprodukte ab und leistet somit einen wesent-
lichen Beitrag zur Wachstumsstrategie. Ein hoher Grad an Spezialisierung, modernste Produktions-
technologien sowie weitreichende Digitalisierung und Automatisierung spielen dabei eine maßgebli-
che Rolle. Auch die Optimierung von Materialeigenschaften sowie der effiziente Materialeinsatz
gehören zu den F&E-Aktivitäten. Dabei setzt AMAG insbesondere auf die Zusammenarbeit mit
Schlüsselkunden aus technologisch herausfordernden Branchen mit hohem Innovationspotenzial
(z.B. Automobil, Luftfahrt).
Die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen konzentrieren sich auf:
› die Herstellung von Produkten, die die Verwendung von Aluminium und dessen nachhaltige Ent-
wicklung fördern (u.a. AMAG AL4
®
ever)
› den Einsatz von F&E und Technologie zur Gewährleistung eines optimalen Betriebs und
einer verbesserten Produktqualität
› die Neu- und Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien für den optimalen Materialeinsatz
(unter anderem Alloy-to-Alloy-Recycling)
› die Erhöhung des Anteils an Spezialprodukten für maßgeschneiderte Kundenlösungen durch
Prozess- und Legierungsentwicklung
› die Verbesserung von Prozessstabilität, Produktivität, Kosten und Sicherheit durch die Nutzung
digitaler Möglichkeiten
Seite 116 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
AMAG legt großen Wert auf transparente Kommunikation – nicht nur innerhalb des Unternehmens,
sondern auch mit der Öffentlichkeit – insbesondere mit den benachbarten Gemeinden und lokalen
Gemeinschaften. Das Unternehmen nutzt dafür verschiedene Kanäle und Austauschformate (siehe
Allgemeine Informationen
,
Stakeholdermanagement
).
Mit dem Einsatz von finanziellen Mitteln, Material- und Sachspenden, persönlichem Engagement und
freiwilligen Initiativen trägt AMAG zur Förderung des Gemeinwohls bei und kommt der gesellschaft-
lichen Verantwortung als Leitbetrieb in der Region nach.
MANAGEMENT VON AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
MENSCHENRECHTE
Informationen zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte (inklusive Datenschutz) sind im
Kapitel
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
,
Bereich Menschenrechte
zu finden.
UMWELT- und CHEMIKALIENRECHT
Informationen und Daten zur Einhaltung und zum Management des Umwelt- und Chemikalienrechts
sind in den Kapiteln
E1, E2
und
E5
zu finden.
Zentrale Strategien, Konzepte und Maßnahmen
COMPLIANCE (ESRS G1-1, G1-5)
Um Auswirkungen, Risiken und Chancen managen zu können, ist ein umfassendes Compliance-Sys-
tem implementiert. Das Fundament sind Leitlinien in Form von Dokumenten zur Definition von Un-
ternehmenswerten und Verhaltensweisen, zur Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowie zu konkreten
Prozessen und Wirksamkeitskontrollen. Sie sind öffentlich abrufbar bzw. im Intranet abgelegt und für
alle Mitarbeitenden zugänglich.
In der Hierarchie der geltenden Dokumente sind zuoberst Betriebsvereinbarungen zu nennen. Diese
schriftlichen Vereinbarungen werden zwischen dem Vorstand, den Geschäftsführungen und dem
Betriebsrat abgeschlossen und sind nur zulässig, sofern sie durch gesetzliche Vorgaben bzw. einen
Kollektivvertrag vorgesehen sind und die Arbeitnehmer:innen im Vergleich zu den gesetzlichen
Forderungen günstiger stellen. Sie sind unmittelbar rechtsverbindlich.
In der Unternehmenspolitik sind zum einen die wesentlichsten Leitlinien bezüglich
Qualität, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Infor-
mationssicherheit und zum anderen der Grundsatz stetiger Verbesserung formuliert. Sie unterliegt
einem Vorstandsbeschluss und gilt für alle Mitarbeitenden sowie externe Auftragnehmer.
Der AMAG-Verhaltenskodex sowie der AMAG-Menschenrechtskodex gehören ebenfalls zu den zentra-
len Handlungsgrundsätzen. Sie wurden basierend auf gesetzlichen Anforderungen sowie eigenen
Ansprüchen entwickelt und werden durch einen Vorstandsbeschluss verabschiedet. Sie gelten für alle
AMAG-Beschäftigten sowie Geschäftspartner.
Das Management-Handbuch ist nach der High-Level-Structure der ISO-Systemnormen gegliedert und
beschreibt, ausgehend von der Unternehmenspolitik, die Grundsätze und Prozesse, die zur Erfüllung
der ISO-Systemnormen und interner Regelwerke nötig sind. Von den Festlegungen des MS-Handbu-
ches ausgehend, werden detaillierte Verfahren (Richtlinien, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisun-
gen) abgeleitet.
Richtlinien werden zentral von der AMAG Austria Metall AG oder den Gesellschaften erstellt und
beinhalten übergeordnete Regelungen aus diversen externen und internen Anforderungen zur Wahr-
nehmung der Unternehmensverantwortung. Sie werden intern veröffentlicht und sind für alle vom
Geltungsbereich der jeweiligen Richtlinie umfassten Mitarbeitenden bindend. Sie beschreiben die
grundsätzlichen organisatorischen Festlegungen der AMAG.
Verfahrensanweisungen (VA) bzw. Arbeitssicherheitsvorschriften (ASV) definieren operative Pro-
zessabläufe und gelten für die jeweils betroffene Organisationseinheit. Sie beinhalten z.B. Zustän-
digkeiten, bereichsübergreifende Schnittstellenregelungen und spezielle Vorgaben, die zur Erfüllung
bestimmter Aufgaben erforderlich sind. Arbeits-, Sicherheits- und Prüfanweisungen sind schließlich
bereichsspezifische Detailregelungen für bestimmte Tätigkeiten, die vor allem die Methode einer Ar-
beits- oder Prüftätigkeit beschreiben. Die in den unterschiedlichen Dokumenten verankerten Hand-
lungsgrundsätze werden durch Audits und Schulungen ergänzt.
COMPLIANCE-SYSTEM: Compliance-relevante Vorgaben sind vor allem in der Korruptionspräven-
tions-, Kartellrechts- , Emittenten-Compliance-, Datenschutz- sowie Handelsvertreter-Richtlinie fest-
geschrieben. Die Richtlinien werden gemäß internem Kontrollsystem (IKS) jährlich überprüft, gege-
benenfalls aktualisiert und in einem geregelten Prozess verteilt. Vorrangiges Ziel des Compliance-
Systems ist es, Verstöße präventiv zu vermeiden.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
AMAG-UNTERNEHMENSKULTUR (ESRS G1-1)
Die AMAG Austria Metall AG und alle ihre Tochtergesellschaften sind sich der besonderen Verantwor-
tung gegenüber den Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, der Gesellschaft, den Aktionär:innen und
Investoren sowie staatlichen Institutionen bewusst. Die ethischen, sozialen und ökologischen Ansprü-
che an das eigene Unternehmen sowie an die Lieferanten leiten sich von (inter- )nationalen Gesetzen
sowie anerkannten Menschenrechts- , Sozial-, Umwelt- und Corporate-Governance-Standards (EESSGG-
Standards) ab und spiegeln sich auch im AMAG-Verhaltenskodex, AMAG-Menschenrechtskodex sowie
weiteren Richtlinien und Verfahrensanweisungen wider. AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur
Einhaltung aller relevanten Gesetze, (inter-)nationalen Standards sowie zu darüberhinausgehenden
Unternehmenswerten und Compliance-Grundsätzen und damit zu einer verantwortungsbewussten,
auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung.
AMAG-MISSION
Die AMAG-Mission beschreibt die zentralen Werte Innovation, Nachhaltigkeit, Vielfalt sowie Mensch-
lichkeit und definiert gleichzeitig den Auftrag und die Richtung der künftigen Unternehmensentwick-
lung für den Standort Ranshofen sowie die AMAG components-Standorte Übersee am Chiemsee und
Karlsruhe.
› AMAG Austria Metall AG ist nachhaltiger und profitabler Premiumanbieter von Primäraluminium
(Alouette), Walzprodukten und Recycling-Gusslegierungen aus Aluminium (Ranshofen) sowie
einbaufertigen Komponenten für die Luft- und Raumfahrtindustrie (AMAG components) und gilt
in den ausgewählten Produktmärkten als Spezialist mit hoher Innovationskraft.
› AMAG wächst profitabel in einem ausgewogenen Verhältnis von Qualitätsprodukten im standard-
nahen Bereich und Spezialitäten.
› AMAG setzt auf Kundenorientierung als besonderes Markenzeichen. Wesentlicher Erfolgsfaktor
im Wettbewerb ist die reaktionsschnelle und flexible Abdeckung von Kundenbedürfnissen.
› AMAG steht für Qualität und Zuverlässigkeit und agiert nachhaltig als einer der größten Alumi-
nium-Recycler an einem einzelnen Standort in Europa und als Miteigentümer einer der umwelt-
freundlichsten und effizientesten Elektrolyse (Alouette) der Welt.
› AMAG lebt Vielfalt im Produktportfolio, in der Kundenlandschaft sowie in der Belegschaft und
ist damit ein stabiler Partner.
› AMAG legt Wert auf Menschlichkeit im Umgang mit allen Stakeholdern des Unternehmens.
Integres Handeln gegenüber allen Stakeholdern, respektvoller und wertschätzender Umgang mit Men-
schen und Umwelt sowie ein fairer Wettbewerb haben höchste Bedeutung für das Unternehmen.
AMAG ist überzeugt, als innovativer und profitabler Premiumanbieter von Aluminiumprodukten zu
einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Unangemessene Einflussnahme durch
Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden etwa in Form von Korruption, Bestechung oder unlauterem
Wettbewerb stehen dieser Überzeugung entgegen und werden nicht geduldet. Ein umfassendes Com-
pliance-System stellt sicher, dass mögliches Fehlverhalten erkannt sowie verhindert bzw. beendet
wird und dass das Unternehmen und seine internen und externen Stakeholder geschützt werden.
Über ein Meldesystem (AMAG Compliance Line) können Bedenken sowie Fehlverhalten auch anonym
gemeldet werden. AMAG erwartet von Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern, dass sie den morali-
schen Ansprüchen hinsichtlich verantwortungsvoller Unternehmensführung, u.a. verankert im Verhal-
tens- sowie Menschenrechtskodex und in den ESG-Anforderungen an Lieferanten, nachkommen und
die Umsetzung aktiv vorantreiben.
INNOVATION IM FOKUS
Die Forschungsstrategie der AMAG zielt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwick-
lung kundenspezifischer Problemlösungen sowie Spezialprodukte ab und leistet somit einen wesent-
lichen Beitrag zur Wachstumsstrategie. Ein hoher Grad an Spezialisierung, modernste Produktions-
technologien sowie weitreichende Digitalisierung und Automatisierung spielen dabei eine maßgebli-
che Rolle. Auch die Optimierung von Materialeigenschaften sowie der effiziente Materialeinsatz
gehören zu den F&E-Aktivitäten. Dabei setzt AMAG insbesondere auf die Zusammenarbeit mit
Schlüsselkunden aus technologisch herausfordernden Branchen mit hohem Innovationspotenzial
(z.B. Automobil, Luftfahrt).
Die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen konzentrieren sich auf:
› die Herstellung von Produkten, die die Verwendung von Aluminium und dessen nachhaltige Ent-
wicklung fördern (u.a. AMAG AL4
®
ever)
› den Einsatz von F&E und Technologie zur Gewährleistung eines optimalen Betriebs und
einer verbesserten Produktqualität
› die Neu- und Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien für den optimalen Materialeinsatz
(unter anderem Alloy-to-Alloy-Recycling)
› die Erhöhung des Anteils an Spezialprodukten für maßgeschneiderte Kundenlösungen durch
Prozess- und Legierungsentwicklung
› die Verbesserung von Prozessstabilität, Produktivität, Kosten und Sicherheit durch die Nutzung
digitaler Möglichkeiten
Seite 117 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
›
Homepage: https://hint.amag-al4u.com
› E-Mail-Adresse: ethics@amag.at
› Telefonnummer: +43 7722 801 2227
Die verantwortlichen Personen der internen Meldestelle sind entsprechend geschult, die interne
Richtlinie AMAG-Hinweisgebersystem, die im Zuständigkeitsbereich der Rechtsabteilung liegt, defi-
niert die Verantwortlichkeiten sowie Abläufe in der Bearbeitung und Rückmeldung zu eingegangenen
Meldungen im Detail und steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Für den Fall, dass ein Hinweis
direkt eine Person der internen Meldestelle betrifft, wird diese betroffene Person von der Bearbeitung
des Hinweises ausgeschlossen, um eine objektive Untersuchung zu gewährleisten. Mit der Implemen-
tierung dieser internen Richtlinie und des AMAG-Hinweisgebersystems als umfangreicher Beschwer-
demechanismus kommt das Unternehmen den Anforderungen aus dem nationalen HinweisgeberIn-
nenschutzgesetz (HSchG) und damit der EU-Whistleblower-Richtlinie ((EU) 2019/1937) nach. Die
Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird einmal jährlich bzw. ad hoc überprüft. Zudem wird der
Vorstand mindestens einmal jährlich über die Statistik der eingegangenen Hinweise und gegebenen-
falls getroffenen Maßnahmen informiert.
Neben der AMAG Compliance Line können Mitarbeitende weitere interne Anlaufstellen kontaktieren,
wenn sie ihre persönlichen Rechte bedroht oder verletzt sehen. Zum einen finden Interessierte auf
der Compliance-Line-Webseite auch umfassende Informationen zu geeigneten externen Meldestellen.
Zum anderen dient die Richtlinie zum respektvollen Umgang als Leitfaden sowohl für betroffene und
meldende Personen als auch für verantwortliche Anlaufstellen (Vorgesetzte, Personalabteilung, Frau-
enbeauftragte, Jugendvertrauensrat, Arbeitspsychologe) und unterstützt in der Handhabung von Ver-
dachts- oder Vorfällen von u.a. diskriminierendem oder belästigendem Verhalten. Alle Meldungen
(Beschwerden und konkrete Vorfälle) werden in der Personalabteilung gesammelt und in Abstimmung
mit Betroffenen werden Abhilfemaßnahmen gesetzt.
In beiden Richtlinien (Hinweisgebersystem und respektvoller Umgang) ist ausdrücklich der Schutz
von meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen bzw. jeglichen Repressionen verankert.
KORRUPTIONSPRÄVENTION
(ESRS G1-3)
: In der Richtlinie zur Korruptionsprävention sind – ergän-
zend zum Verhaltenskodex – detaillierte Definitionen, Verhaltensweisen sowie Meldepflichten festge-
legt, die die AMAG-Beschäftigten in einem moralisch und rechtlich korrekten Handeln leiten und
unterstützen sollen. Ziel und Zweck dieser Richtlinie ist es, zu verhindern, dass Schäden aufgrund
von unangemessenem Gewähren oder Akzeptieren von etwaigen Vorteilen entstehen. Für Geschenke
und Einladungen sind in der Richtlinie klare Bedingungen und Grenzwerte definiert. Die Richtlinie
steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Ein festgelegter Adressatenkreis, der den Vorstand, die
Geschäftsführungen aller AMAG-Gesellschaften und in weiteren relevanten Bereichen die Leitungs-
ebene sowie teilweise alle Mitarbeitenden einer Abteilung umfasst, absolviert zusätzlich zur jährlichen
Bestätigung der Richtlinie eine Schulung zur Korruptionsprävention. Zur Meldung und Behandlung
von Korruptions(verdachts)fällen greift der Prozess des Hinweisgeberschutzsystems (siehe S. 118).
Von den Geschäftspartnern verlangt AMAG die Unterzeichnung der ESG-Anforderungen, die hinsicht-
lich Geschäftsethik u.a. die Unterbindung jeglicher Form von Korruption, Bestechung oder Geldwä-
sche, die Verhinderung von Interessenkonflikten sowie die Implementierung von anonymisierten Be-
schwerdemechanismen einfordern. Zudem sind die Lieferanten angehalten, die ESG-Anforderungen
auch in ihrer Lieferkette sicherzustellen.
EMITTENTEN-COMPLIANCE: Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt AMAG Austria Metall AG
den Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) und -richtlinie („MAD“) sowie des
österreichischen Börsegesetzes über die Grundsätze für die Informationsweitergabe und über organi-
satorische Maßnahmen zur Vermeidung von Insiderhandel im Unternehmen. Zur Umsetzung dieser
gesetzlichen Bestimmungen ist die Emittenten-Compliance-Richtlinie in Kraft, welche in regelmäßi-
gen Abständen überprüft und aktualisiert wird. Der Emittenten-Compliance-Officer und sein Stellver-
treter sind direkt dem Vorstand unterstellt und berichten regelmäßig an ihn und den Aufsichtsrat.
Ihre Hauptverantwortung liegt in der Einhaltung und laufenden Überprüfung der Bestimmungen zur
Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von sensiblen und vertraulichen
Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen könnten. Weiters initiiert der Emittenten-Compliance-
Officer Infogespräche mit dem Vorstand, den Geschäftsführungen und dem Betriebsrat und steht den
Mitarbeitenden bei Fragen zur Verfügung. Es finden mehrmals jährlich Emittenten-Compliance-Schu-
lungen für Mitarbeitende statt, die erstmalig in Vertraulichkeitsbereiche aufgenommen werden. Um
zusätzlich ein Bewusstsein zu schaffen, werden stichprobenartige Überprüfungen zur Sicherstellung
des korrekten Umgangs mit vertraulichen Informationen durchgeführt.
STEUERN & ABGABEN: Die kompromisslose Einhaltung nationaler und internationaler Steuergesetze
ist für AMAG wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Unternehmensführung. Dazu verfügt das Un-
ternehmen über ein internes Steuerkontrollsystem, welches die Steuerkonformität in allen Handlungs-
bereichen sicherstellen soll. Die dafür maßgebliche Richtlinie ist die Konzernsteuerrichtlinie, in der
die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zum Umgang mit steuerlichen Risiken festgelegt sind. Maß-
geblich ist auch der AMAG-Verhaltenskodex, der die Verpflichtung beinhaltet, zuständigen Behörden
gegenüber gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu handeln. Die Konzernsteuerrichtlinie bezieht
sich auf alle inländischen und ausländischen Steuern und Abgaben, an deren Erhebung eine gesetz-
liche Mitwirkungspflicht für die Gesellschaften besteht.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Eckpfeiler des Compliance-Systems umfassen:
› systematische Risikoanalyse zur Evaluierung möglicher Compliance-Risiken
› Compliance-Programm zur Prävention, Reaktion und Erfüllung gesetzlicher sowie betrieblicher
Vorgaben
› Compliance-Organisation zur Festlegung der Überwachungs-, Kontroll-, und Informationsverant-
wortung
› Training & Kommunikation zum Austausch mit Risikoeignern und Schaffung eines gemeinsamen
Compliance-Verständnisses: verpflichtende Schulungen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen
bzw. onlinebasiert innerhalb vorgeschriebener Fristen
› AMAG Compliance Line zur – auch anonymen – Meldung von Verstößen
› Monitoring zur Adaption, Kontrolle und Prüfung der Angemessenheit und Effizienz des
Compliance-Systems
Relevante Compliance-Themen werden dem Vorstand regelmäßig durch das Compliance-Committee
berichtet. Dieser informiert wiederum den Aufsichtsrat über Themen sowie Fortschritte bei der
Weiterentwicklung des Compliance-Systems. Die Leiter der jeweiligen Abteilungen arbeiten gemein-
sam an der laufenden Aktualisierung des Compliance-Systems und berichten aus ihrem Zuständig-
keitsbereich an den Vorstand. Laufende Revisionsprüfungen sowie ein internes Kontrollsystem (IKS)
sichern das Compliance-System ab. Das Compliance-Committee besteht aus den Leitern der folgen-
den Fachbereiche:
Das Compliance-System wird laufend auf aktuelle Entwicklungen sowie notwendige Priorisierungen
von Compliance-Gebieten überprüft.
COMPLIANCE-SCHULUNGEN: Um über das Compliance-Committee hinaus relevante Abteilungen
und Mitarbeitende für die oben angeführten Compliance-Gebiete zu sensibilisieren, gibt es verschie-
dene Schulungen, die vorrangig digital, aber anlassbezogen auch in Präsenz absolviert werden. The-
men wie Emittenten-Compliance, Kartellrecht, Risikomanagement sowie Außenwirtschaftsrecht und
Exportkontrolle werden einem definierten Adressatenkreis aller AMAG-Geschäftsbereiche, der für die
jeweiligen Themen eine erhöhte Verantwortung bezüglich Umsetzung und Einhaltung innehat, zuge-
wiesen. Der Adressatenkreis wird in der jeweiligen Richtlinie festgelegt und bei Bedarf erweitert. Die
Schulungstätigkeiten und -zuweisungen werden in der Abteilung der Personalentwicklung verwaltet.
Daten zu Compliance-Schulungen finden sich im Abschnitt
Kennzahlen
.
(ESRS G1-1)
ALLGEMEINES GESCHÄFTSVERHALTEN: Vertrauensvolles und faires Geschäftsverhal-
ten ist ein Grundpfeiler der AMAG-Unternehmensphilosophie und im AMAG-Verhaltens-
kodex (siehe QR-Code) verankert. Er umfasst Themen wie fairen und freien Wettbewerb,
Vermeidung von Interessenkonflikten (inkl. Korruptionsprävention) und Diskriminierung,
Schutz von Information und Daten, Unternehmenspolitik, Menschenrechte sowie die Meldung von
Fehlverhalten. Der Verhaltenskodex ist gemeinsam mit dem Menschenrechtskodex sowie den ESG-
Anforderungen an AMAG-Lieferanten auf der Unternehmenshomepage zu finden. Die Einhaltung der
Handlungsgrundsätze wird von allen Mitarbeitenden der AMAG als auch von Geschäftspartnern er-
wartet.
HINWEISGEBERSYSTEM
(ESRS G1-1)
:
Es liegt im gemeinsamen Interesse der AMAG Austria Me-
tall AG und der Stakeholder, dass Gesetze und Verhaltensgrundsätze (z.B. Verhaltens- und Menschen-
rechtskodex, umweltbezogene Richtlinien etc.) eingehalten werden. Treten diesbezüglich Bedenken
auf bzw. liegt ein Fehlverhalten vor, so kann die AMAG Compliance Line – auch anonym – genutzt
werden. Dieses System besteht aus mehreren Meldekanälen und steht sowohl den Mitarbeitenden
und Geschäftspartnern als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Auf der Unternehmenswebseite
können Hinweise über ein onlinebasiertes System gemeldet werden. Nach Eingang der Meldung über
ein geschütztes Postfach und ihrer Prüfung in den verantwortlichen Abteilungen erhalten die hinweis-
gebenden Personen Informationen, wie ihrem Hinweis nachgegangen wird. Neben der Meldung von
konkreten Hinweisen besteht zudem die Möglichkeit, für Anliegen bzw. Fragen Kontakt mit Vertrau-
enspersonen herzustellen. Zusätzlich zum onlinebasierten System können Meldungen auch telefo-
nisch oder per Mail erfolgen. Die Hinweisgebenden erfahren durch die Meldung von Bedenken bzw.
von Fehlverhalten keinerlei Nachteile, ihre Identität wird absolut vertraulich behandelt.
GEBIET VERANTWORTLICHE ABTEILUNG
Emittenten-Compliance
Investor Relations & Recht
Kartellrecht
Recht
Korruptionsprävention
Recht
ESG-Compliance
Managementsysteme
Risikomanagement
Managementsysteme
Datenschutz
IT & Recht
Exportkontrolle und Zoll
Zoll- & Außenwirtschaftsrecht
Interne Revision
Konzerncontrolling
Informationssicherheit und Cyber-Security
IT
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
›
Homepage: https://hint.amag-al4u.com
› E-Mail-Adresse: ethics@amag.at
› Telefonnummer: +43 7722 801 2227
Die verantwortlichen Personen der internen Meldestelle sind entsprechend geschult, die interne
Richtlinie AMAG-Hinweisgebersystem, die im Zuständigkeitsbereich der Rechtsabteilung liegt, defi-
niert die Verantwortlichkeiten sowie Abläufe in der Bearbeitung und Rückmeldung zu eingegangenen
Meldungen im Detail und steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Für den Fall, dass ein Hinweis
direkt eine Person der internen Meldestelle betrifft, wird diese betroffene Person von der Bearbeitung
des Hinweises ausgeschlossen, um eine objektive Untersuchung zu gewährleisten. Mit der Implemen-
tierung dieser internen Richtlinie und des AMAG-Hinweisgebersystems als umfangreicher Beschwer-
demechanismus kommt das Unternehmen den Anforderungen aus dem nationalen HinweisgeberIn-
nenschutzgesetz (HSchG) und damit der EU-Whistleblower-Richtlinie ((EU) 2019/1937) nach. Die
Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird einmal jährlich bzw. ad hoc überprüft. Zudem wird der
Vorstand mindestens einmal jährlich über die Statistik der eingegangenen Hinweise und gegebenen-
falls getroffenen Maßnahmen informiert.
Neben der AMAG Compliance Line können Mitarbeitende weitere interne Anlaufstellen kontaktieren,
wenn sie ihre persönlichen Rechte bedroht oder verletzt sehen. Zum einen finden Interessierte auf
der Compliance-Line-Webseite auch umfassende Informationen zu geeigneten externen Meldestellen.
Zum anderen dient die Richtlinie zum respektvollen Umgang als Leitfaden sowohl für betroffene und
meldende Personen als auch für verantwortliche Anlaufstellen (Vorgesetzte, Personalabteilung, Frau-
enbeauftragte, Jugendvertrauensrat, Arbeitspsychologe) und unterstützt in der Handhabung von Ver-
dachts- oder Vorfällen von u.a. diskriminierendem oder belästigendem Verhalten. Alle Meldungen
(Beschwerden und konkrete Vorfälle) werden in der Personalabteilung gesammelt und in Abstimmung
mit Betroffenen werden Abhilfemaßnahmen gesetzt.
In beiden Richtlinien (Hinweisgebersystem und respektvoller Umgang) ist ausdrücklich der Schutz
von meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen bzw. jeglichen Repressionen verankert.
KORRUPTIONSPRÄVENTION
(ESRS G1-3)
: In der Richtlinie zur Korruptionsprävention sind – ergän-
zend zum Verhaltenskodex – detaillierte Definitionen, Verhaltensweisen sowie Meldepflichten festge-
legt, die die AMAG-Beschäftigten in einem moralisch und rechtlich korrekten Handeln leiten und
unterstützen sollen. Ziel und Zweck dieser Richtlinie ist es, zu verhindern, dass Schäden aufgrund
von unangemessenem Gewähren oder Akzeptieren von etwaigen Vorteilen entstehen. Für Geschenke
und Einladungen sind in der Richtlinie klare Bedingungen und Grenzwerte definiert. Die Richtlinie
steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Ein festgelegter Adressatenkreis, der den Vorstand, die
Geschäftsführungen aller AMAG-Gesellschaften und in weiteren relevanten Bereichen die Leitungs-
ebene sowie teilweise alle Mitarbeitenden einer Abteilung umfasst, absolviert zusätzlich zur jährlichen
Bestätigung der Richtlinie eine Schulung zur Korruptionsprävention. Zur Meldung und Behandlung
von Korruptions(verdachts)fällen greift der Prozess des Hinweisgeberschutzsystems (siehe S. 118).
Von den Geschäftspartnern verlangt AMAG die Unterzeichnung der ESG-Anforderungen, die hinsicht-
lich Geschäftsethik u.a. die Unterbindung jeglicher Form von Korruption, Bestechung oder Geldwä-
sche, die Verhinderung von Interessenkonflikten sowie die Implementierung von anonymisierten Be-
schwerdemechanismen einfordern. Zudem sind die Lieferanten angehalten, die ESG-Anforderungen
auch in ihrer Lieferkette sicherzustellen.
EMITTENTEN-COMPLIANCE: Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt AMAG Austria Metall AG
den Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) und -richtlinie („MAD“) sowie des
österreichischen Börsegesetzes über die Grundsätze für die Informationsweitergabe und über organi-
satorische Maßnahmen zur Vermeidung von Insiderhandel im Unternehmen. Zur Umsetzung dieser
gesetzlichen Bestimmungen ist die Emittenten-Compliance-Richtlinie in Kraft, welche in regelmäßi-
gen Abständen überprüft und aktualisiert wird. Der Emittenten-Compliance-Officer und sein Stellver-
treter sind direkt dem Vorstand unterstellt und berichten regelmäßig an ihn und den Aufsichtsrat.
Ihre Hauptverantwortung liegt in der Einhaltung und laufenden Überprüfung der Bestimmungen zur
Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von sensiblen und vertraulichen
Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen könnten. Weiters initiiert der Emittenten-Compliance-
Officer Infogespräche mit dem Vorstand, den Geschäftsführungen und dem Betriebsrat und steht den
Mitarbeitenden bei Fragen zur Verfügung. Es finden mehrmals jährlich Emittenten-Compliance-Schu-
lungen für Mitarbeitende statt, die erstmalig in Vertraulichkeitsbereiche aufgenommen werden. Um
zusätzlich ein Bewusstsein zu schaffen, werden stichprobenartige Überprüfungen zur Sicherstellung
des korrekten Umgangs mit vertraulichen Informationen durchgeführt.
STEUERN & ABGABEN: Die kompromisslose Einhaltung nationaler und internationaler Steuergesetze
ist für AMAG wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Unternehmensführung. Dazu verfügt das Un-
ternehmen über ein internes Steuerkontrollsystem, welches die Steuerkonformität in allen Handlungs-
bereichen sicherstellen soll. Die dafür maßgebliche Richtlinie ist die Konzernsteuerrichtlinie, in der
die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zum Umgang mit steuerlichen Risiken festgelegt sind. Maß-
geblich ist auch der AMAG-Verhaltenskodex, der die Verpflichtung beinhaltet, zuständigen Behörden
gegenüber gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu handeln. Die Konzernsteuerrichtlinie bezieht
sich auf alle inländischen und ausländischen Steuern und Abgaben, an deren Erhebung eine gesetz-
liche Mitwirkungspflicht für die Gesellschaften besteht.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Eckpfeiler des Compliance-Systems umfassen:
› systematische Risikoanalyse zur Evaluierung möglicher Compliance-Risiken
› Compliance-Programm zur Prävention, Reaktion und Erfüllung gesetzlicher sowie betrieblicher
Vorgaben
› Compliance-Organisation zur Festlegung der Überwachungs-, Kontroll-, und Informationsverant-
wortung
› Training & Kommunikation zum Austausch mit Risikoeignern und Schaffung eines gemeinsamen
Compliance-Verständnisses: verpflichtende Schulungen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen
bzw. onlinebasiert innerhalb vorgeschriebener Fristen
› AMAG Compliance Line zur – auch anonymen – Meldung von Verstößen
› Monitoring zur Adaption, Kontrolle und Prüfung der Angemessenheit und Effizienz des
Compliance-Systems
Relevante Compliance-Themen werden dem Vorstand regelmäßig durch das Compliance-Committee
berichtet. Dieser informiert wiederum den Aufsichtsrat über Themen sowie Fortschritte bei der
Weiterentwicklung des Compliance-Systems. Die Leiter der jeweiligen Abteilungen arbeiten gemein-
sam an der laufenden Aktualisierung des Compliance-Systems und berichten aus ihrem Zuständig-
keitsbereich an den Vorstand. Laufende Revisionsprüfungen sowie ein internes Kontrollsystem (IKS)
sichern das Compliance-System ab. Das Compliance-Committee besteht aus den Leitern der folgen-
den Fachbereiche:
Das Compliance-System wird laufend auf aktuelle Entwicklungen sowie notwendige Priorisierungen
von Compliance-Gebieten überprüft.
COMPLIANCE-SCHULUNGEN: Um über das Compliance-Committee hinaus relevante Abteilungen
und Mitarbeitende für die oben angeführten Compliance-Gebiete zu sensibilisieren, gibt es verschie-
dene Schulungen, die vorrangig digital, aber anlassbezogen auch in Präsenz absolviert werden. The-
men wie Emittenten-Compliance, Kartellrecht, Risikomanagement sowie Außenwirtschaftsrecht und
Exportkontrolle werden einem definierten Adressatenkreis aller AMAG-Geschäftsbereiche, der für die
jeweiligen Themen eine erhöhte Verantwortung bezüglich Umsetzung und Einhaltung innehat, zuge-
wiesen. Der Adressatenkreis wird in der jeweiligen Richtlinie festgelegt und bei Bedarf erweitert. Die
Schulungstätigkeiten und -zuweisungen werden in der Abteilung der Personalentwicklung verwaltet.
Daten zu Compliance-Schulungen finden sich im Abschnitt
Kennzahlen
.
(ESRS G1-1)
ALLGEMEINES GESCHÄFTSVERHALTEN: Vertrauensvolles und faires Geschäftsverhal-
ten ist ein Grundpfeiler der AMAG-Unternehmensphilosophie und im AMAG-Verhaltens-
kodex (siehe QR-Code) verankert. Er umfasst Themen wie fairen und freien Wettbewerb,
Vermeidung von Interessenkonflikten (inkl. Korruptionsprävention) und Diskriminierung,
Schutz von Information und Daten, Unternehmenspolitik, Menschenrechte sowie die Meldung von
Fehlverhalten. Der Verhaltenskodex ist gemeinsam mit dem Menschenrechtskodex sowie den ESG-
Anforderungen an AMAG-Lieferanten auf der Unternehmenshomepage zu finden. Die Einhaltung der
Handlungsgrundsätze wird von allen Mitarbeitenden der AMAG als auch von Geschäftspartnern er-
wartet.
HINWEISGEBERSYSTEM
(ESRS G1-1)
:
Es liegt im gemeinsamen Interesse der AMAG Austria Me-
tall AG und der Stakeholder, dass Gesetze und Verhaltensgrundsätze (z.B. Verhaltens- und Menschen-
rechtskodex, umweltbezogene Richtlinien etc.) eingehalten werden. Treten diesbezüglich Bedenken
auf bzw. liegt ein Fehlverhalten vor, so kann die AMAG Compliance Line – auch anonym – genutzt
werden. Dieses System besteht aus mehreren Meldekanälen und steht sowohl den Mitarbeitenden
und Geschäftspartnern als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Auf der Unternehmenswebseite
können Hinweise über ein onlinebasiertes System gemeldet werden. Nach Eingang der Meldung über
ein geschütztes Postfach und ihrer Prüfung in den verantwortlichen Abteilungen erhalten die hinweis-
gebenden Personen Informationen, wie ihrem Hinweis nachgegangen wird. Neben der Meldung von
konkreten Hinweisen besteht zudem die Möglichkeit, für Anliegen bzw. Fragen Kontakt mit Vertrau-
enspersonen herzustellen. Zusätzlich zum onlinebasierten System können Meldungen auch telefo-
nisch oder per Mail erfolgen. Die Hinweisgebenden erfahren durch die Meldung von Bedenken bzw.
von Fehlverhalten keinerlei Nachteile, ihre Identität wird absolut vertraulich behandelt.
GEBIET VERANTWORTLICHE ABTEILUNG
Emittenten-Compliance
Investor Relations & Recht
Kartellrecht
Recht
Korruptionsprävention
Recht
ESG-Compliance
Managementsysteme
Risikomanagement
Managementsysteme
Datenschutz
IT & Recht
Exportkontrolle und Zoll
Zoll- & Außenwirtschaftsrecht
Interne Revision
Konzerncontrolling
Informationssicherheit und Cyber-Security
IT
Seite 119 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
unterwiesen und verpflichten sich zu rechtlich sowie moralisch korrektem Handeln. Weder Aufsichts-
räte, Vorstandsmitglieder noch Geschäftsführungen, die im Berichtsjahr 2025 eine dieser Positionen
übernommen haben, hatten in den vorhergehenden zwei Jahren eine vergleichbare Position in der
öffentlichen Verwaltung inne.
Mitgliedschaft in Organisationen und Verbänden: 2025 war AMAG unter anderem Mitglied in nach-
stehenden Verbänden und Interessenvertretungen:
› AAI Austrian Aeronautic Industries – Verband der österreichischen Luftfahrtzulieferindustrie
› AD – Aluminium Deutschland
› Aktienforum
› ASI – Aluminium Stewardship Initiative
› Automobil Cluster - branchenübergreifendes Netzwerk zur Unterstützung von Unternehmen des
automotiven Sektors
› BDLI – Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie
› BIR – Bureau of International Recycling
› C.I.R.A. – Cercle Investor Relations Austria
› Charta der Vielfalt – Initiative der Wirtschaftskammer Österreich und Wien
› CDG – Christian Doppler Forschungsgemeinschaft
› EA – European Aluminium
› GDMB – Gesellschaft für Bergbau, Metallurgie, Rohstoff- & Umwelttechnik
› ÖGfZP – Österreichische Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung
› Österreichische Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer (WKO)
› ÖVFA – Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
› respACT – Austrian business council for sustainable development
› UNGC – UN Global Compact
› VNL – Verein Netzwerk Logistik
› WVMetalle – Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.
Ziel der Teilnahme an Initiativen und Mitgliedschaften in Verbänden und Interessenvertretungen ist,
Wissen auszutauschen und zur Entwicklung von Standards beizutragen, um unter anderem gleiche
Wettbewerbsbedingungen bei der Produktion von Aluminium zu schaffen. Weiters wird die Entwick-
lung internationaler Rahmengesetze in Bezug auf den Klimawandel und Treibhausgasemissionen in
Konformität mit den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens unterstützt und aktiv an der fachlichen
Diskussion zu Lösungen dieser Herausforderungen teilgenommen. Darüber hinaus engagiert sich das
Unternehmen aktiv in Initiativen zur Förderung des Recyclings von Aluminium und der Materialver-
antwortung.
Besonders hervorzuheben ist hier, dass AMAG Gründungsmitglied der Non-Profit-Organisation Alumi-
nimum Stewardship Initiative (ASI) ist. Sie wurde aufbauend auf den Aktivitäten zu Nachhaltigkeit
und Materialverantwortung, die seit über 20 Jahren von den Interessenvertretungen der
Aluminiumindustrie verfolgt werden, im Jahr 2012 gegründet. Ziel der Initiative ist, die nachhaltige
Produktion von Aluminium zu forcieren. Dazu wurden global anwendbare Standards und ein Zertifi-
zierungssystem für Produzenten und Verarbeiter von Aluminium entwickelt. Als Nachweis für eine
verantwortungsvolle Aluminiumproduktion und -verarbeitung ist AMAG nach beiden, von der Initiative
herausgegebenen Standards (ASI Performance- und Chain of Custody (CoC) Standard) zertifiziert.
Die AMAG Austria Metall AG ist seit 2022 auch Mitglied des UN Global Compact und verpflichtet
sich damit, die zehn Prinzipien des UNGC zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschafts-
führung und Entwicklung zu fördern.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt untermauert AMAG ihr Bekenntnis zur Wertschätzung
der Diversität im Allgemeinen und insbesondere der Vielfalt all jener, die mit dem Unternehmen in
Beziehung stehen. Die Initiative der Wirtschaftskammer Österreich und Wien fördert den Informa-
tions- und Erfahrungsaustausch im Bereich Diversitätsförderung in Unternehmen.
TRANSPARENTE BERICHTERSTATTUNG: AMAG legt gro-
ßen Wert auf Transparenz, Aktualität und Vollständigkeit in
der internen sowie externen Kommunikation. Als börsenno-
tiertes Unternehmen hat die AMAG Austria Metall AG ins-
besondere Transparenz- und Berichterstattungspflichten ge-
genüber ihren Investoren, Anleger:innen, Kunden sowie Ge-
schäftspartnern zu erfüllen. Die Abteilung Investor Relati-
ons stellt sicher, dass Informationen über kapitalmarktrele-
vante Entwicklungen des Unternehmens für alle Sharehol-
der und Interessierten unmittelbar und gleichzeitig kommu-
niziert werden. Die unterschiedlichen Informationskanäle
sind in der nebenstehenden Box gelistet. In den Richtlinien
zur Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
sowie zu Krisenmanagement und -kommunikation sind wei-
tere Verantwortlichkeiten und Abläufe festgelegt, um we-
sentliche Informationen zeitgerecht und umfassend an rele-
vante Stakeholder übermitteln zu können. Die Berichterstat-
tung von ESG-Informationen erfolgt seit 2017 im Zuge des
jährlichen Geschäftsberichts, seit 2023 werden ausgewählte Nachhaltigkeitskennzahlen auch in den
INFORMATIONSKANÄLE –
INVESTOR RELATIONS:
› Quartalsinformationen
› Halbjahresfinanzberichte
› Jahresfinanzberichte
› Hauptversammlung
› Bilanzkonferenzen
› Investorenkonferenzen
› Roadshows
› Ad-hoc-Mitteilungen
› Informationen zu Investor Relati-
ons auf der AMAG-Homepage
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Ziele der Richtlinie sind
› die Erstellung und fristgerechte Einreichung aller Steuererklärungen,
› das Prüfen von Bescheiden auf Richtigkeit,
› die frist- und termingerechte Entrichtung sämtlicher Steuerzahlungen,
› die Erfüllung der Dokumentationspflichten,
› die sachgerechte Erfassung und Bearbeitung steuerrelevanter Sachverhalte,
› die Erfüllung von Genehmigungs-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten sowie
› die laufende Berechnung und Überwachung der Konzernsteuerquote.
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für steuerliche Bereiche sind klar definiert. Verantwort-
lich ist der Vorstand, die Verantwortung für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und deren
Umsetzung haben die Geschäftsführer:innen der jeweiligen Gesellschaften. Der Vorstand wird regel-
mäßig über steuerliche Angelegenheiten informiert. Die laufende Erfüllung aller steuergesetzlichen
Pflichten erfolgt grundsätzlich unter Einbeziehung der Fachabteilung Konzernrechnungswesen. Dabei
werden, falls erforderlich, Arbeitsanweisungen erstellt. Zudem werden Kontrollen durchgeführt und
regelmäßig Schulungen angeboten. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über wesentliche
steuerliche Risiken und Positionen erfolgt zumindest einmal jährlich. AMAG legt großen Wert auf
einen offenen und transparenten Umgang mit den Steuerbehörden. Sämtliche Erklärungen und Ab-
gaben werden sach- und fristgerecht erledigt. Zudem werden keine Strukturen mit dem Ziel einer
aggressiven Steuerplanung oder Steuervermeidung unterhalten.
Zur Identifikation möglichen Fehlverhaltens sowie mangelnder Integrität in Bezug auf Steuern steht
das Hinweisgebersystem AMAG Compliance Line zur Verfügung. Darüber hinaus werden alle Anforde-
rungen an die Verrechnungspreisdokumentation auf Basis des internationalen Rechtsrahmens (OECD
Transfer Pricing Guidelines) und nationaler gesetzlicher Dokumentationspflichten erfüllt. Die AMAG
Austria Metall AG ist nicht verpflichtet, einen Country-by-Country-Report (CbCR) zu erstellen. Die
AMAG berichtet entsprechende Daten an die B&C Privatstiftung, die als Mehrheitsaktionärin den
CbCR innerhalb von zwölf Monaten nach Jahresabschluss erstellt. Die sich ebenso aufgrund interna-
tionaler und nationaler Rechtsvorschriften ergebenden Anforderungen an die Mindestbesteuerung für
Unternehmensgruppen ("Pillar Two") werden entsprechend befolgt.
AUßENWIRTSCHAFTSRECHT & EXPORTKONTROLLE: Um Compliance-Risiken in diesem Bereich zu
verhindern bzw. zu managen und die Einhaltung aller Rechtserfordernisse für den grenzüberschrei-
tenden Warenverkehr sicherzustellen, hat AMAG eine Richtlinie implementiert. Zur Einhaltung des
Außenwirtschaftsrechts werden personen-, länder-, güter- und verwendungsbezogene Exportkontrollen
durchgeführt. Die Verantwortung obliegt den Geschäftsführungen der AMAG-Gesellschaften, diese
werden u.a. von der Abteilung Zoll- und Außenwirtschaft beratend unterstützt.
CYBERSECURITY: Informationen zum Datenschutz sind in
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmen
s
,
Abschnitt
Menschenrechte
zu finden. Zudem sind in der Informationstechnologie-Richtlinie verbind-
liche Regeln und Vorgaben festgelegt, wie IT in der AMAG betrieben wird bzw. IT-Systeme/-Kompo-
nenten und darauf gespeicherte Informationen und Daten zu schützen sind. Im Managementsystem
für Informationssicherheit werden jährlich Schwerpunkte gesetzt, wie u.a. die kontinuierliche Verbes-
serung von Informationssicherheitsmaßnahmen. Regelmäßige Überprüfungen in Form von Audits und
Rezertifizierungen stellen die Einhaltung von Informationssicherheitsprozessen und -maßnahmen
sicher. Bereits 2022 erfolgte die TISAX-Zertifizierung. 2025 erfolgte eine TISAX Zertifizierung auch
explizit für AMAG Rolling GmbH und AMAG Casting GmbH.
Damit wird bescheinigt, dass die AMAG
die Informationssicherheitsanforderungen des Verbands der Automobilindustrie (VDA) erfüllt. Seit
2020 ist AMAG nach ISO 27001 zertifiziert, 2025 wurde die Rezertifizierung erfolgreich durchge-
führt.
PARTIZIPATION AN POLITISCHEN DISKURSEN & MITGLIEDSCHAFT IN VERBÄNDEN
(ESRS G1-5):
Die AMAG Austria Metall AG beteiligt sich aktiv an politischen Diskursen, um in stets angemessener
und transparenter Weise die Perspektive von Unternehmen im Rahmen von Entscheidungsprozessen
einzubringen. AMAG steht hierfür auch in regelmäßigem Kontakt mit Organisationen, Verbänden und
Interessenvertretungen, darunter sind auf nationaler Ebene vorrangig die Wirtschaftskammer Öster-
reich (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) sowie international European Aluminium (EA), Alu-
minium Deutschland (AD) und Aluminium Stewardship Initiative (ASI) zu nennen. Weitere Mitglied-
schaften werden nachfolgend angeführt. Die Aktivitäten und Positionierungen von AMAG fokussieren
im Allgemeinen auf Themen im Zusammenhang mit Energie, Klima und Umwelt, Forschung und
Entwicklung sowie Recycling und Kreislaufwirtschaft, da sich aus diesen Bereichen auch wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Unternehmen ableiten lassen (siehe
E1
,
E2
,
E4
,
E5
).
Die AMAG service GmbH ist seit 2025 unter der Registrierungsnummer 269478898921-08 im
Transparenzregister der EU gelistet.
Im Austausch mit Behörden, Unternehmen sowie mit Amtsträger:innen und Politiker:innen wird jeg-
liche Form von unangemessener Einflussnahme (Zuwendungen, Druckmittel) strikt unterbunden. Es
werden weder Zahlungen noch Sachzuwendungen an politische Institutionen geduldet – derartiges
Vorgehen gilt bei AMAG als Verstoß gegen die Compliance-Grundsätze. Dieses Bekenntnis ist auch
im Verhaltenskodex verankert und ist von allen AMAG-Beschäftigten ausnahmslos einzuhalten. Dem-
entsprechend wurden auch 2025 keine finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen zum Zweck
politischer Einflussnahme getätigt. Fachliche Stellungnahmen werden ausschließlich über verant-
wortliche Personen im Unternehmen an die Verbände übermittelt. Personen, die zu Verbandstreffen
entsandt werden, werden von den Geschäftsführungen der jeweiligen Konzerngesellschaften benannt
und in einer definierten Liste erfasst. Diese Liste sowie jegliche Änderung müssen vom Vorstand
genehmigt werden. Die im Austausch stehenden Verantwortlichen seitens AMAG werden regelmäßig
Seite 120 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
unterwiesen und verpflichten sich zu rechtlich sowie moralisch korrektem Handeln. Weder Aufsichts-
räte, Vorstandsmitglieder noch Geschäftsführungen, die im Berichtsjahr 2025 eine dieser Positionen
übernommen haben, hatten in den vorhergehenden zwei Jahren eine vergleichbare Position in der
öffentlichen Verwaltung inne.
Mitgliedschaft in Organisationen und Verbänden: 2025 war AMAG unter anderem Mitglied in nach-
stehenden Verbänden und Interessenvertretungen:
› AAI Austrian Aeronautic Industries – Verband der österreichischen Luftfahrtzulieferindustrie
› AD – Aluminium Deutschland
› Aktienforum
› ASI – Aluminium Stewardship Initiative
› Automobil Cluster - branchenübergreifendes Netzwerk zur Unterstützung von Unternehmen des
automotiven Sektors
› BDLI – Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie
› BIR – Bureau of International Recycling
› C.I.R.A. – Cercle Investor Relations Austria
› Charta der Vielfalt – Initiative der Wirtschaftskammer Österreich und Wien
› CDG – Christian Doppler Forschungsgemeinschaft
› EA – European Aluminium
› GDMB – Gesellschaft für Bergbau, Metallurgie, Rohstoff- & Umwelttechnik
› ÖGfZP – Österreichische Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung
› Österreichische Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer (WKO)
› ÖVFA – Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
› respACT – Austrian business council for sustainable development
› UNGC – UN Global Compact
› VNL – Verein Netzwerk Logistik
› WVMetalle – Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.
Ziel der Teilnahme an Initiativen und Mitgliedschaften in Verbänden und Interessenvertretungen ist,
Wissen auszutauschen und zur Entwicklung von Standards beizutragen, um unter anderem gleiche
Wettbewerbsbedingungen bei der Produktion von Aluminium zu schaffen. Weiters wird die Entwick-
lung internationaler Rahmengesetze in Bezug auf den Klimawandel und Treibhausgasemissionen in
Konformität mit den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens unterstützt und aktiv an der fachlichen
Diskussion zu Lösungen dieser Herausforderungen teilgenommen. Darüber hinaus engagiert sich das
Unternehmen aktiv in Initiativen zur Förderung des Recyclings von Aluminium und der Materialver-
antwortung.
Besonders hervorzuheben ist hier, dass AMAG Gründungsmitglied der Non-Profit-Organisation Alumi-
nimum Stewardship Initiative (ASI) ist. Sie wurde aufbauend auf den Aktivitäten zu Nachhaltigkeit
und Materialverantwortung, die seit über 20 Jahren von den Interessenvertretungen der
Aluminiumindustrie verfolgt werden, im Jahr 2012 gegründet. Ziel der Initiative ist, die nachhaltige
Produktion von Aluminium zu forcieren. Dazu wurden global anwendbare Standards und ein Zertifi-
zierungssystem für Produzenten und Verarbeiter von Aluminium entwickelt. Als Nachweis für eine
verantwortungsvolle Aluminiumproduktion und -verarbeitung ist AMAG nach beiden, von der Initiative
herausgegebenen Standards (ASI Performance- und Chain of Custody (CoC) Standard) zertifiziert.
Die AMAG Austria Metall AG ist seit 2022 auch Mitglied des UN Global Compact und verpflichtet
sich damit, die zehn Prinzipien des UNGC zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschafts-
führung und Entwicklung zu fördern.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt untermauert AMAG ihr Bekenntnis zur Wertschätzung
der Diversität im Allgemeinen und insbesondere der Vielfalt all jener, die mit dem Unternehmen in
Beziehung stehen. Die Initiative der Wirtschaftskammer Österreich und Wien fördert den Informa-
tions- und Erfahrungsaustausch im Bereich Diversitätsförderung in Unternehmen.
TRANSPARENTE BERICHTERSTATTUNG: AMAG legt gro-
ßen Wert auf Transparenz, Aktualität und Vollständigkeit in
der internen sowie externen Kommunikation. Als börsenno-
tiertes Unternehmen hat die AMAG Austria Metall AG ins-
besondere Transparenz- und Berichterstattungspflichten ge-
genüber ihren Investoren, Anleger:innen, Kunden sowie Ge-
schäftspartnern zu erfüllen. Die Abteilung Investor Relati-
ons stellt sicher, dass Informationen über kapitalmarktrele-
vante Entwicklungen des Unternehmens für alle Sharehol-
der und Interessierten unmittelbar und gleichzeitig kommu-
niziert werden. Die unterschiedlichen Informationskanäle
sind in der nebenstehenden Box gelistet. In den Richtlinien
zur Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
sowie zu Krisenmanagement und -kommunikation sind wei-
tere Verantwortlichkeiten und Abläufe festgelegt, um we-
sentliche Informationen zeitgerecht und umfassend an rele-
vante Stakeholder übermitteln zu können. Die Berichterstat-
tung von ESG-Informationen erfolgt seit 2017 im Zuge des
jährlichen Geschäftsberichts, seit 2023 werden ausgewählte Nachhaltigkeitskennzahlen auch in den
INFORMATIONSKANÄLE –
INVESTOR RELATIONS:
› Quartalsinformationen
› Halbjahresfinanzberichte
› Jahresfinanzberichte
› Hauptversammlung
› Bilanzkonferenzen
› Investorenkonferenzen
› Roadshows
› Ad-hoc-Mitteilungen
› Informationen zu Investor Relati-
ons auf der AMAG-Homepage
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Ziele der Richtlinie sind
› die Erstellung und fristgerechte Einreichung aller Steuererklärungen,
› das Prüfen von Bescheiden auf Richtigkeit,
› die frist- und termingerechte Entrichtung sämtlicher Steuerzahlungen,
› die Erfüllung der Dokumentationspflichten,
› die sachgerechte Erfassung und Bearbeitung steuerrelevanter Sachverhalte,
› die Erfüllung von Genehmigungs-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten sowie
› die laufende Berechnung und Überwachung der Konzernsteuerquote.
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für steuerliche Bereiche sind klar definiert. Verantwort-
lich ist der Vorstand, die Verantwortung für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und deren
Umsetzung haben die Geschäftsführer:innen der jeweiligen Gesellschaften. Der Vorstand wird regel-
mäßig über steuerliche Angelegenheiten informiert. Die laufende Erfüllung aller steuergesetzlichen
Pflichten erfolgt grundsätzlich unter Einbeziehung der Fachabteilung Konzernrechnungswesen. Dabei
werden, falls erforderlich, Arbeitsanweisungen erstellt. Zudem werden Kontrollen durchgeführt und
regelmäßig Schulungen angeboten. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat über wesentliche
steuerliche Risiken und Positionen erfolgt zumindest einmal jährlich. AMAG legt großen Wert auf
einen offenen und transparenten Umgang mit den Steuerbehörden. Sämtliche Erklärungen und Ab-
gaben werden sach- und fristgerecht erledigt. Zudem werden keine Strukturen mit dem Ziel einer
aggressiven Steuerplanung oder Steuervermeidung unterhalten.
Zur Identifikation möglichen Fehlverhaltens sowie mangelnder Integrität in Bezug auf Steuern steht
das Hinweisgebersystem AMAG Compliance Line zur Verfügung. Darüber hinaus werden alle Anforde-
rungen an die Verrechnungspreisdokumentation auf Basis des internationalen Rechtsrahmens (OECD
Transfer Pricing Guidelines) und nationaler gesetzlicher Dokumentationspflichten erfüllt. Die AMAG
Austria Metall AG ist nicht verpflichtet, einen Country-by-Country-Report (CbCR) zu erstellen. Die
AMAG berichtet entsprechende Daten an die B&C Privatstiftung, die als Mehrheitsaktionärin den
CbCR innerhalb von zwölf Monaten nach Jahresabschluss erstellt. Die sich ebenso aufgrund interna-
tionaler und nationaler Rechtsvorschriften ergebenden Anforderungen an die Mindestbesteuerung für
Unternehmensgruppen ("Pillar Two") werden entsprechend befolgt.
AUßENWIRTSCHAFTSRECHT & EXPORTKONTROLLE: Um Compliance-Risiken in diesem Bereich zu
verhindern bzw. zu managen und die Einhaltung aller Rechtserfordernisse für den grenzüberschrei-
tenden Warenverkehr sicherzustellen, hat AMAG eine Richtlinie implementiert. Zur Einhaltung des
Außenwirtschaftsrechts werden personen-, länder-, güter- und verwendungsbezogene Exportkontrollen
durchgeführt. Die Verantwortung obliegt den Geschäftsführungen der AMAG-Gesellschaften, diese
werden u.a. von der Abteilung Zoll- und Außenwirtschaft beratend unterstützt.
CYBERSECURITY: Informationen zum Datenschutz sind in
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmen
s
,
Abschnitt
Menschenrechte
zu finden. Zudem sind in der Informationstechnologie-Richtlinie verbind-
liche Regeln und Vorgaben festgelegt, wie IT in der AMAG betrieben wird bzw. IT-Systeme/-Kompo-
nenten und darauf gespeicherte Informationen und Daten zu schützen sind. Im Managementsystem
für Informationssicherheit werden jährlich Schwerpunkte gesetzt, wie u.a. die kontinuierliche Verbes-
serung von Informationssicherheitsmaßnahmen. Regelmäßige Überprüfungen in Form von Audits und
Rezertifizierungen stellen die Einhaltung von Informationssicherheitsprozessen und -maßnahmen
sicher. Bereits 2022 erfolgte die TISAX-Zertifizierung. 2025 erfolgte eine TISAX Zertifizierung auch
explizit für AMAG Rolling GmbH und AMAG Casting GmbH.
Damit wird bescheinigt, dass die AMAG
die Informationssicherheitsanforderungen des Verbands der Automobilindustrie (VDA) erfüllt. Seit
2020 ist AMAG nach ISO 27001 zertifiziert, 2025 wurde die Rezertifizierung erfolgreich durchge-
führt.
PARTIZIPATION AN POLITISCHEN DISKURSEN & MITGLIEDSCHAFT IN VERBÄNDEN
(ESRS G1-5):
Die AMAG Austria Metall AG beteiligt sich aktiv an politischen Diskursen, um in stets angemessener
und transparenter Weise die Perspektive von Unternehmen im Rahmen von Entscheidungsprozessen
einzubringen. AMAG steht hierfür auch in regelmäßigem Kontakt mit Organisationen, Verbänden und
Interessenvertretungen, darunter sind auf nationaler Ebene vorrangig die Wirtschaftskammer Öster-
reich (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) sowie international European Aluminium (EA), Alu-
minium Deutschland (AD) und Aluminium Stewardship Initiative (ASI) zu nennen. Weitere Mitglied-
schaften werden nachfolgend angeführt. Die Aktivitäten und Positionierungen von AMAG fokussieren
im Allgemeinen auf Themen im Zusammenhang mit Energie, Klima und Umwelt, Forschung und
Entwicklung sowie Recycling und Kreislaufwirtschaft, da sich aus diesen Bereichen auch wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Unternehmen ableiten lassen (siehe
E1
,
E2
,
E4
,
E5
).
Die AMAG service GmbH ist seit 2025 unter der Registrierungsnummer 269478898921-08 im
Transparenzregister der EU gelistet.
Im Austausch mit Behörden, Unternehmen sowie mit Amtsträger:innen und Politiker:innen wird jeg-
liche Form von unangemessener Einflussnahme (Zuwendungen, Druckmittel) strikt unterbunden. Es
werden weder Zahlungen noch Sachzuwendungen an politische Institutionen geduldet – derartiges
Vorgehen gilt bei AMAG als Verstoß gegen die Compliance-Grundsätze. Dieses Bekenntnis ist auch
im Verhaltenskodex verankert und ist von allen AMAG-Beschäftigten ausnahmslos einzuhalten. Dem-
entsprechend wurden auch 2025 keine finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen zum Zweck
politischer Einflussnahme getätigt. Fachliche Stellungnahmen werden ausschließlich über verant-
wortliche Personen im Unternehmen an die Verbände übermittelt. Personen, die zu Verbandstreffen
entsandt werden, werden von den Geschäftsführungen der jeweiligen Konzerngesellschaften benannt
und in einer definierten Liste erfasst. Diese Liste sowie jegliche Änderung müssen vom Vorstand
genehmigt werden. Die im Austausch stehenden Verantwortlichen seitens AMAG werden regelmäßig
Seite 121 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG: Das AMAG-F&E-System bildet die maßgebliche Grundlage für in-
novativen Fortschritt. Es besteht neben den unterneh-
mensinternen F&E-Abteilungen aus Forschungspartnern
und dem wissenschaftlich-technologischen Beirat, wel-
cher seit 2008 ein wichtiger Begleiter ist und zurzeit aus
acht ständigen Mitgliedern besteht. Die Experten im wis-
senschaftlichen Beirat gehören verschiedenen Universi-
täten (siehe Box) an und unterstützen wissenschaftlich
orientierte Projekte oder stehen der AMAG bei fachli-
chen Themenstellungen zur Seite. Ebenso studieren die
Mitglieder aktuelle Fachliteratur und kommunizieren
wichtige Publikationen, wissenschaftliche und technolo-
gische Entwicklungen und Trends oder Patentanmeldun-
gen. Das halbjährlich tagende Beiratsgremium entwickelt innovationsfördernde Maßnahmen, welche
unter anderem in der F&E-Strategie berücksichtigt werden und deren Umsetzung laufend kontrolliert
wird.
INNOVATION: AMAG setzt auf Eigenforschung kombi-
niert mit Expertisen aus externen Kooperationen. Diese
Vernetzung von internen und externen Kompetenzen
trägt nicht nur zur Verbesserung bestehender Produkte
bei, sondern sorgt für zukunftsweisende Ergebnisse.
Demnach reichen Forschungskooperationen von Grund-
lagen- und klassischer Auftragsforschung bis hin zur Ent-
wicklung von neuen Produkten. AMAG unterstützt
Bachelor-, Master- und Dissertationsprojekte, ist Mitglied
der Christian-Doppler-Gesellschaft für fortschrittliche
Aluminiumlegierungen und wirkt an mehreren COMET-
Kompetenzzentren (Materials Center Leoben, AC²T) mit.
Nicht zuletzt wird eine Stiftungsprofessur an der Mon-
tanuniversität Leoben gemeinsam mit dem Mehrheits-
eigentümer B&C finanziert und europaweit in mehreren
Arbeitskreisen im Bereich der Materialentwicklung gear-
beitet. Diese Maßnahmen dienen sowohl dem Aufbau von
Know-how als auch der Personalentwicklung. Weitere
Kooperationen sind in der nebenstehenden Box ange-
führt. Diese Kooperationen werden im Rahmen langjäh-
riger Projekte laufend vertieft.
CENTER FOR MATERIAL INNOVATION (CMI): Eine
zentrale Säule der Forschungstätigkeiten am Standort
Ranshofen ist das Werkstoffforschungs- und Prüfzent-
rum CMI, wo in enger Vernetzung zwischen den F&E-
und Technologieabteilungen sowie den Produktionsbe-
reichen die Schwerpunkte Legierungsentwicklung und
Oberflächentechnik vorangetrieben werden. Wesentli-
che zukunftsorientierte F&E-Themen werden ebenso
am CMI bearbeitet. Neben der Entwicklung von neuen
Legierungsklassen, zählt auch die Dekarbonisierung zu
diesen Themen. Zudem unterstützt das CMI die Tech-
nologieabteilungen und die Produktionsbereiche von AMAG rolling und AMAG casting wesentlich bei
metallphysikalischen Fragestellungen und führt am Ende der Prozesskette auch Freigabeprüfungen
für AMAG-Produkte durch. Da AMAG eine Vielzahl unterschiedlicher Branchen und Kun-
den bedient, müssen auch eine Vielzahl verschiedener Normvorgaben und Kundenanfor-
derungen erfüllt werden. Um dies sicherzustellen, hält AMAG auch die entsprechenden
Akkreditierungen, Zertifizierungen und Zulassungen (siehe Box sowie QR-Code) ein.
Für die Bestimmung der von Kunden geforderten Materialkennwerte sowie für die Ermittlung der
Beanspruchbarkeit der AMAG-Produkte steht im CMI eine Vielzahl von Prüfmethoden zur Verfügung.
Dies reicht von der Standardprüftechnik (Zug- und Druckprüfung, Härteprüfung, Biegeprüfung etc.)
bis hin zu komplexen, dreidimensionalen Blechumformprüfungen im Umformtechnikum. Unter-
schiedlichste Probengeometrien werden nach klar vorgegebenen produktspezifischen Anforderungen
und mit engsten Toleranzen in der modernen Probenfertigung hergestellt. Die Abteilung für Umwelt-
messtechnik im CMI führt die behördlichen Emissionsmessungen genehmigungsbedürftiger Anlagen
durch und ist darüber hinaus auch Ansprechpartner für Fragen des Immissionsschutzes. Neben der
Produktfreigabeprüfung, Schadensfallanalytik und der Bearbeitung von metallkundlichen Themen-
stellungen werden im CMI auch Betriebsmittel (z.B. Warmwalzemulsion, Kaltwalzöle) analysiert und
gemeinsam mit externen Forschungspartnern weiterentwickelt.
SMART FACTORY: Die AMAG-Digitalisierungsstrategie verfolgt hohe Standards in Bezug auf Planbar-
keit, Qualität, Reproduzierbarkeit, Geschwindigkeit in der Abarbeitung und Flexibilität. Mit der
„Smart Factory für Probenfertigung und - prüfung“ und einer hoch effizienten und automatisierten
Materialprüfung von Blechprodukten aus dem Walzwerk werden diese Standards umgesetzt. Der An-
lagenpark der Smart Factory besteht zum einen aus einer autonom gesteuerten verketteten Produkti-
onsanlage zur Probenfertigung sowie Zugprüfung und zum anderen aus intelligenten Software-Syste-
men für das Beprobungs- und Materialprüfungsmanagement. Mit Hilfe der smarten Produktionsum-
gebung steuern sich Prüfaufträge selbst durch die Fertigung, fordern ihre benötigten Kapazitäten
KOOPERATIONEN:
› Montanuniversität Leoben
› Technische Universität Wien
› Technische Universität Graz
› Johannes-Kepler-Universität Linz
› Paris-Lodron-Universität Salzburg
› ETH Zürich
› Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
› Materials Center Leoben (MCL)
› LKR Leichtmetallkompetenzzentrum
Ranshofen des Austrian Institute of
Technology (AIT)
› FELMI-ZFE Institut für Elektronen-
mikroskopie und Nanoanalytik –
Zentrum für Elektronenmikroskopie
› Technische Universität Bergakademie
Freiberg
› Max-Planck-Institut für
Eisenforschung in Düsseldorf
AKKREDITIERUNGEN,
ZERTIFIKATE & ZULASSUNGEN:
› AS/EN 9100
› IATF 16949
› ISO 17025
› NADCAP MTL
› NADCAP HT
› NADCAP NDT
› österreichische akkreditierte Prüfstelle
PARTNER-UNIVERSITÄTEN DES
WISSENSCHAFTLICH-TECHNO-
LOGISCHEN BEIRATS:
› Montanuniversität Leoben
› JKU Linz
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› Technische Universität Graz
› ETH Zürich
› Max-Planck-Institut in Düsseldorf
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Quartalsinformationen sowie im Halbjahresbericht veröffentlicht. Basierend auf gesetzlichen und re-
gulatorischen Anforderungen sowie auf Rückmeldungen von Stakeholdern wird die ESG-Berichter-
stattung laufend evaluiert und gegebenenfalls erweitert.
KRISENMANAGEMENT: Die Richtlinie Krisenmanagement und -kommunikation sieht alle zwei Jahre
die Erprobung eines Ernstfalles vor. Dazu wird eine großangelegte Krisenübung (gegebenenfalls in-
klusive Evakuierungsmaßnahmen) abgehalten, die in Kooperation mit der Betriebsfeuerwehr, externen
Einsatzkräften und Behörden stattfindet. Zusätzlich werden mindestens einmal jährlich kleinere
Übungen abgehalten und verantwortliche Personen, die dem Krisenteam angehören, werden regel-
mäßig geschult. 2025 wurde eine Übung zum Thema Cybersicherheit am Standort Ranshofen abge-
halten, die letzte Großübung fand 2024 statt (siehe Geschäftsbericht 2024). Die Richtlinie zu Kri-
senmanagement und - kommunikation wurde im Berichtsjahr aktualisiert.
BEZIEHUNG ZU LIEFERANTEN
(ESRS G1-2)
AMAG sieht es als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung, in der Be-
schaffung möglichst verantwortungsvoll zu agieren. Sachanlagen, Dienstleistungen, Hilfs- und Be-
triebsstoffe werden zentral für alle Gesellschaften am Standort Ranshofen in der Einkaufsabteilung
beschafft. Ökologische und soziale Aspekte werden in den Kaufentscheidungen ebenso berücksichtigt
wie der Preis, die Qualität, Zuverlässigkeit und Flexibilität. Eine verbindliche Einkaufsrichtlinie für
Hilfs- und Betriebsstoffe, Investitionsgüter, Dienstleistungen und Energie legt die zentralen Einkaufs-
grundsätze und -verfahren fest.
AMAG ist in ihrem Bestreben, zu einer nachhaltigen Wertschöpfungskette beizutragen, im Wesentli-
chen von einer resilienten Lieferkette abhängig. Dementsprechend legt das Unternehmen großen Wert
darauf, dass Lieferanten und deren Zulieferunternehmen dieselben hohen ESG-Standards wie AMAG
einhalten. Zu den ESG-Anforderungen zählen neben einem fairen, transparenten Geschäftsverhalten
(inkl. Korruptionsbekämpfung) und die Förderung von Menschen-, Arbeits- und Sozialrechten auch
der Umweltschutz inkl. Förderung der ökologischen Vielfalt. In einem verantwortungsvollen Beschaf-
fungsmanagement und einer resilienten Lieferkette erkennt AMAG eine wesentliche Chance, Kunden-
und Marktanforderungen erfüllen und damit die eigene Marktposition stärken zu können. Ist ein Lie-
ferant nicht bereit, diese ESG-Standards mitzutragen und weiterzugeben, so kann AMAG im äußers-
ten Fall die Geschäftsbeziehung beenden. Werden die ESG-Standards von vornherein nicht bestätigt
und auch keine gleichwertigen eigenen Dokumente vorgelegt, so erfolgt kein Vertragsabschluss mit
dem Lieferanten. Die Ergebnisse der ESG-Risikoeinstufung von wesentlichen Lieferanten sind im
Abschnitt Kennzahlen zu finden.
Die AMAG components-Standorte verantworten das Beschaffungsmanagement eigenständig und füh-
ren regelmäßig Lieferantenaudits durch.
Aktuell sieht sich AMAG, wie auch viele andere Unternehmen, mit einer erschwerten Rohstoffversor-
gung aufgrund geopolitischer Konflikte, Embargos und Sanktionen konfrontiert. AMAG ist auf stabile
und ökologisch nachhaltige Ressourcenquellen angewiesen – sie sichern eine resiliente Lieferkette
und sind ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Profitabilität. Der ein-
geschränkte Zugang zu Ressourcen und die damit verbundenen höheren Beschaffungskosten stellen
ein Risiko dar und erfordern umso mehr eine Diversifizierung des Lieferantenportfolios und Maßnah-
men zur Transparenz und frühzeitigen Identifizierung von Risiken in der Lieferkette. Im Kapitel
S2 –
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
können weitere Informationen zum verantwortungsvollen
Beschaffungsmanagement in der AMAG-Lieferkette nachgelesen werden.
Zahlungspraktiken: AMAG gestaltet die Zahlungspraktiken sowohl für Großbetriebe als auch für Klein-
und Mittelunternehmen (KMU) – und damit für 100 % der Lieferanten – so, dass sie förderlich für
die Lieferantenbeziehung sind und gleichsam die finanziellen Interessen der AMAG gewahrt werden.
Das Zahlungsziel sowie Skontobedingungen werden mit den Lieferanten individuell vereinbart und
Zahlungen werden innerhalb der festgelegten Frist beglichen. Zum Schutz des Unternehmens und
der Lieferanten hat AMAG einen Prozess implementiert, der bei Änderungen von Bankverbindungen
der Lieferanten verhindert, dass Zahlungen fälschlich getätigt werden. AMAG hat keine Gerichtsver-
fahren aufgrund Zahlungsverzugs anhängig.
Regionale Wertschöpfung: In der Einkaufsrichtlinie für den Standort Ranshofen ist festgelegt, dass
bei gleicher Leistung den lokalen Lieferanten aus Oberösterreich bzw. dem Innviertel der Vorzug zu
geben ist, um die lokale Wertschöpfung zu fördern und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
Die Verantwortung für die Koordination von Forschung, Entwicklung und Technologie der Gesellschaf-
ten liegt im Fachbereich Corporate Technology, dessen Leitung direkt an den Vorstandsvorsitzenden
berichtet. Der Fachbereich ist für die Entwicklung und Umsetzung der F&E-Strategie, Kooperationen
mit (außer-)universitären Forschungsinstituten, die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten und
Prozessen, die anwendungsorientierte Werkstoffentwicklung, digitale Technologien zur Analyse und
die IP-Strategie (IP= intellectual property) zur Sichtung, Sicherung und Verwertung von geistigem
Eigentum zuständig. In den operativen Gesellschaften sind zudem eigene Technologiebereiche instal-
liert.
Der Innovationserfolg der AMAG wird u.a. mit dem Spezialitätenanteil am Absatz laufend erhoben.
Seite 122 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG: Das AMAG-F&E-System bildet die maßgebliche Grundlage für in-
novativen Fortschritt. Es besteht neben den unterneh-
mensinternen F&E-Abteilungen aus Forschungspartnern
und dem wissenschaftlich-technologischen Beirat, wel-
cher seit 2008 ein wichtiger Begleiter ist und zurzeit aus
acht ständigen Mitgliedern besteht. Die Experten im wis-
senschaftlichen Beirat gehören verschiedenen Universi-
täten (siehe Box) an und unterstützen wissenschaftlich
orientierte Projekte oder stehen der AMAG bei fachli-
chen Themenstellungen zur Seite. Ebenso studieren die
Mitglieder aktuelle Fachliteratur und kommunizieren
wichtige Publikationen, wissenschaftliche und technolo-
gische Entwicklungen und Trends oder Patentanmeldun-
gen. Das halbjährlich tagende Beiratsgremium entwickelt innovationsfördernde Maßnahmen, welche
unter anderem in der F&E-Strategie berücksichtigt werden und deren Umsetzung laufend kontrolliert
wird.
INNOVATION: AMAG setzt auf Eigenforschung kombi-
niert mit Expertisen aus externen Kooperationen. Diese
Vernetzung von internen und externen Kompetenzen
trägt nicht nur zur Verbesserung bestehender Produkte
bei, sondern sorgt für zukunftsweisende Ergebnisse.
Demnach reichen Forschungskooperationen von Grund-
lagen- und klassischer Auftragsforschung bis hin zur Ent-
wicklung von neuen Produkten. AMAG unterstützt
Bachelor-, Master- und Dissertationsprojekte, ist Mitglied
der Christian-Doppler-Gesellschaft für fortschrittliche
Aluminiumlegierungen und wirkt an mehreren COMET-
Kompetenzzentren (Materials Center Leoben, AC²T) mit.
Nicht zuletzt wird eine Stiftungsprofessur an der Mon-
tanuniversität Leoben gemeinsam mit dem Mehrheits-
eigentümer B&C finanziert und europaweit in mehreren
Arbeitskreisen im Bereich der Materialentwicklung gear-
beitet. Diese Maßnahmen dienen sowohl dem Aufbau von
Know-how als auch der Personalentwicklung. Weitere
Kooperationen sind in der nebenstehenden Box ange-
führt. Diese Kooperationen werden im Rahmen langjäh-
riger Projekte laufend vertieft.
CENTER FOR MATERIAL INNOVATION (CMI): Eine
zentrale Säule der Forschungstätigkeiten am Standort
Ranshofen ist das Werkstoffforschungs- und Prüfzent-
rum CMI, wo in enger Vernetzung zwischen den F&E-
und Technologieabteilungen sowie den Produktionsbe-
reichen die Schwerpunkte Legierungsentwicklung und
Oberflächentechnik vorangetrieben werden. Wesentli-
che zukunftsorientierte F&E-Themen werden ebenso
am CMI bearbeitet. Neben der Entwicklung von neuen
Legierungsklassen, zählt auch die Dekarbonisierung zu
diesen Themen. Zudem unterstützt das CMI die Tech-
nologieabteilungen und die Produktionsbereiche von AMAG rolling und AMAG casting wesentlich bei
metallphysikalischen Fragestellungen und führt am Ende der Prozesskette auch Freigabeprüfungen
für AMAG-Produkte durch. Da AMAG eine Vielzahl unterschiedlicher Branchen und Kun-
den bedient, müssen auch eine Vielzahl verschiedener Normvorgaben und Kundenanfor-
derungen erfüllt werden. Um dies sicherzustellen, hält AMAG auch die entsprechenden
Akkreditierungen, Zertifizierungen und Zulassungen (siehe Box sowie QR-Code) ein.
Für die Bestimmung der von Kunden geforderten Materialkennwerte sowie für die Ermittlung der
Beanspruchbarkeit der AMAG-Produkte steht im CMI eine Vielzahl von Prüfmethoden zur Verfügung.
Dies reicht von der Standardprüftechnik (Zug- und Druckprüfung, Härteprüfung, Biegeprüfung etc.)
bis hin zu komplexen, dreidimensionalen Blechumformprüfungen im Umformtechnikum. Unter-
schiedlichste Probengeometrien werden nach klar vorgegebenen produktspezifischen Anforderungen
und mit engsten Toleranzen in der modernen Probenfertigung hergestellt. Die Abteilung für Umwelt-
messtechnik im CMI führt die behördlichen Emissionsmessungen genehmigungsbedürftiger Anlagen
durch und ist darüber hinaus auch Ansprechpartner für Fragen des Immissionsschutzes. Neben der
Produktfreigabeprüfung, Schadensfallanalytik und der Bearbeitung von metallkundlichen Themen-
stellungen werden im CMI auch Betriebsmittel (z.B. Warmwalzemulsion, Kaltwalzöle) analysiert und
gemeinsam mit externen Forschungspartnern weiterentwickelt.
SMART FACTORY: Die AMAG-Digitalisierungsstrategie verfolgt hohe Standards in Bezug auf Planbar-
keit, Qualität, Reproduzierbarkeit, Geschwindigkeit in der Abarbeitung und Flexibilität. Mit der
„Smart Factory für Probenfertigung und - prüfung“ und einer hoch effizienten und automatisierten
Materialprüfung von Blechprodukten aus dem Walzwerk werden diese Standards umgesetzt. Der An-
lagenpark der Smart Factory besteht zum einen aus einer autonom gesteuerten verketteten Produkti-
onsanlage zur Probenfertigung sowie Zugprüfung und zum anderen aus intelligenten Software-Syste-
men für das Beprobungs- und Materialprüfungsmanagement. Mit Hilfe der smarten Produktionsum-
gebung steuern sich Prüfaufträge selbst durch die Fertigung, fordern ihre benötigten Kapazitäten
KOOPERATIONEN:
› Montanuniversität Leoben
› Technische Universität Wien
› Technische Universität Graz
› Johannes-Kepler-Universität Linz
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Erlangen-Nürnberg
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Ranshofen des Austrian Institute of
Technology (AIT)
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mikroskopie und Nanoanalytik –
Zentrum für Elektronenmikroskopie
› Technische Universität Bergakademie
Freiberg
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Eisenforschung in Düsseldorf
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ZERTIFIKATE & ZULASSUNGEN:
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WISSENSCHAFTLICH-TECHNO-
LOGISCHEN BEIRATS:
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KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Quartalsinformationen sowie im Halbjahresbericht veröffentlicht. Basierend auf gesetzlichen und re-
gulatorischen Anforderungen sowie auf Rückmeldungen von Stakeholdern wird die ESG-Berichter-
stattung laufend evaluiert und gegebenenfalls erweitert.
KRISENMANAGEMENT: Die Richtlinie Krisenmanagement und -kommunikation sieht alle zwei Jahre
die Erprobung eines Ernstfalles vor. Dazu wird eine großangelegte Krisenübung (gegebenenfalls in-
klusive Evakuierungsmaßnahmen) abgehalten, die in Kooperation mit der Betriebsfeuerwehr, externen
Einsatzkräften und Behörden stattfindet. Zusätzlich werden mindestens einmal jährlich kleinere
Übungen abgehalten und verantwortliche Personen, die dem Krisenteam angehören, werden regel-
mäßig geschult. 2025 wurde eine Übung zum Thema Cybersicherheit am Standort Ranshofen abge-
halten, die letzte Großübung fand 2024 statt (siehe Geschäftsbericht 2024). Die Richtlinie zu Kri-
senmanagement und - kommunikation wurde im Berichtsjahr aktualisiert.
BEZIEHUNG ZU LIEFERANTEN
(ESRS G1-2)
AMAG sieht es als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung, in der Be-
schaffung möglichst verantwortungsvoll zu agieren. Sachanlagen, Dienstleistungen, Hilfs- und Be-
triebsstoffe werden zentral für alle Gesellschaften am Standort Ranshofen in der Einkaufsabteilung
beschafft. Ökologische und soziale Aspekte werden in den Kaufentscheidungen ebenso berücksichtigt
wie der Preis, die Qualität, Zuverlässigkeit und Flexibilität. Eine verbindliche Einkaufsrichtlinie für
Hilfs- und Betriebsstoffe, Investitionsgüter, Dienstleistungen und Energie legt die zentralen Einkaufs-
grundsätze und -verfahren fest.
AMAG ist in ihrem Bestreben, zu einer nachhaltigen Wertschöpfungskette beizutragen, im Wesentli-
chen von einer resilienten Lieferkette abhängig. Dementsprechend legt das Unternehmen großen Wert
darauf, dass Lieferanten und deren Zulieferunternehmen dieselben hohen ESG-Standards wie AMAG
einhalten. Zu den ESG-Anforderungen zählen neben einem fairen, transparenten Geschäftsverhalten
(inkl. Korruptionsbekämpfung) und die Förderung von Menschen-, Arbeits- und Sozialrechten auch
der Umweltschutz inkl. Förderung der ökologischen Vielfalt. In einem verantwortungsvollen Beschaf-
fungsmanagement und einer resilienten Lieferkette erkennt AMAG eine wesentliche Chance, Kunden-
und Marktanforderungen erfüllen und damit die eigene Marktposition stärken zu können. Ist ein Lie-
ferant nicht bereit, diese ESG-Standards mitzutragen und weiterzugeben, so kann AMAG im äußers-
ten Fall die Geschäftsbeziehung beenden. Werden die ESG-Standards von vornherein nicht bestätigt
und auch keine gleichwertigen eigenen Dokumente vorgelegt, so erfolgt kein Vertragsabschluss mit
dem Lieferanten. Die Ergebnisse der ESG-Risikoeinstufung von wesentlichen Lieferanten sind im
Abschnitt Kennzahlen zu finden.
Die AMAG components-Standorte verantworten das Beschaffungsmanagement eigenständig und füh-
ren regelmäßig Lieferantenaudits durch.
Aktuell sieht sich AMAG, wie auch viele andere Unternehmen, mit einer erschwerten Rohstoffversor-
gung aufgrund geopolitischer Konflikte, Embargos und Sanktionen konfrontiert. AMAG ist auf stabile
und ökologisch nachhaltige Ressourcenquellen angewiesen – sie sichern eine resiliente Lieferkette
und sind ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Profitabilität. Der ein-
geschränkte Zugang zu Ressourcen und die damit verbundenen höheren Beschaffungskosten stellen
ein Risiko dar und erfordern umso mehr eine Diversifizierung des Lieferantenportfolios und Maßnah-
men zur Transparenz und frühzeitigen Identifizierung von Risiken in der Lieferkette. Im Kapitel
S2 –
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
können weitere Informationen zum verantwortungsvollen
Beschaffungsmanagement in der AMAG-Lieferkette nachgelesen werden.
Zahlungspraktiken: AMAG gestaltet die Zahlungspraktiken sowohl für Großbetriebe als auch für Klein-
und Mittelunternehmen (KMU) – und damit für 100 % der Lieferanten – so, dass sie förderlich für
die Lieferantenbeziehung sind und gleichsam die finanziellen Interessen der AMAG gewahrt werden.
Das Zahlungsziel sowie Skontobedingungen werden mit den Lieferanten individuell vereinbart und
Zahlungen werden innerhalb der festgelegten Frist beglichen. Zum Schutz des Unternehmens und
der Lieferanten hat AMAG einen Prozess implementiert, der bei Änderungen von Bankverbindungen
der Lieferanten verhindert, dass Zahlungen fälschlich getätigt werden. AMAG hat keine Gerichtsver-
fahren aufgrund Zahlungsverzugs anhängig.
Regionale Wertschöpfung: In der Einkaufsrichtlinie für den Standort Ranshofen ist festgelegt, dass
bei gleicher Leistung den lokalen Lieferanten aus Oberösterreich bzw. dem Innviertel der Vorzug zu
geben ist, um die lokale Wertschöpfung zu fördern und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
Die Verantwortung für die Koordination von Forschung, Entwicklung und Technologie der Gesellschaf-
ten liegt im Fachbereich Corporate Technology, dessen Leitung direkt an den Vorstandsvorsitzenden
berichtet. Der Fachbereich ist für die Entwicklung und Umsetzung der F&E-Strategie, Kooperationen
mit (außer-)universitären Forschungsinstituten, die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten und
Prozessen, die anwendungsorientierte Werkstoffentwicklung, digitale Technologien zur Analyse und
die IP-Strategie (IP= intellectual property) zur Sichtung, Sicherung und Verwertung von geistigem
Eigentum zuständig. In den operativen Gesellschaften sind zudem eigene Technologiebereiche instal-
liert.
Der Innovationserfolg der AMAG wird u.a. mit dem Spezialitätenanteil am Absatz laufend erhoben.
Seite 123 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
RATINGS & AUSZEICHNUNGEN
Die Nachhaltigkeitsaktivitäten der AMAG werden regelmäßig von externen Organisationen wie bei-
spielsweise Ratingagenturen bewertet. Die Ratings stellen für Investoren und Kunden eine Entschei-
dungsgrundlage dar und helfen, die Nachhaltigkeitsaktivitäten kontinuierlich zu überprüfen und bei
Bedarf zu ergänzen.
EcoVadis, Betreiber einer international anerkannten unabhängigen Nachhaltigkeits- und CSR-Bewer-
tungsplattform (Corporate Social Responsibility), prämierte 2025 die Nachhaltigkeitsleistungen der
AMAG zum vierten Mal in Folge mit der Höchstbewertung Platin. AMAG platziert sich damit im obers-
ten Prozent – dem „Top 1 %“ – der beurteilten Unternehmen in der Industriekategorie „Edelmetalle
und Nichteisenmetalle“.
Die AMAG Austria Metall AG ist für die Periode 2025/2026 abermals im VÖNIX, der Nachhaltigkeits-
benchmark des österreichischen Aktienmarktes der Wiener Börse, gelistet. Er beinhaltet jene öster-
reichischen Unternehmen, die hinsichtlich sozialer und ökologischer Leistungen führend sind. Grund-
lage des VÖNIX ist die Messung unternehmerischer Nachhaltigkeit. AMAG ist seit dem Rating
2014/2015 durchgängig im VÖNIX enthalten.
2025 nahm AMAG am Carbon Disclosure Project (CDP) teil und erreichte ein erfolgreiches Ratinger-
gebnis der Stufe B. CDP ist eine Non-Profit-Organisation, die anhand von standardisierten Fragebögen
umfangreiche Daten zu CO
2
-Emissionen, Klimarisiken sowie Reduktionszielen und -strategien von
Unternehmen erhebt.
2025 wurde AMAG auch im Rahmen von Initiativen für besonderes Engagement im ESG-Bereich
prämiert:
AMAG wurde mit dem Nachhaltigkeitspreis Feronia in der Kategorie
„Durch und durch nachhaltig“
ausgezeichnet. Der Preis wurde von den Oberösterreichischen Nachrichten, der Oberbank und KPMG
vergeben und würdigte Unternehmen mit herausragenden Nachhaltigkeitsansätzen.
Im Rahmen von Austria’s Leading Companies (ALC) wurde AMAG der ESG-Award verliehen. Die von
„Die Presse“, dem KSV1870 und PwC Österreich verliehene Auszeichnung resultiert aus einer fak-
tenbasierten Analyse von 22 ESG-Kennzahlen der vergangenen drei Jahre und ist ein objektiver Maß-
stab für nachhaltige Unternehmensführung.
LIEFERANTENBEWERTUNG
Im Rahmen des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements sind insgesamt 292 wesentliche
Lieferanten in der Vorkette (Legiermetalle, Schrotte, Primäraluminium und Walzbarren) identifiziert.
2025 wurden keine Materialien von Lieferanten mit hohem Risiko bezogen. Über 95 % der gesamten
Beschaffungsmenge (2024: ebenfalls über 95 %) stammten von Lieferanten mit geringem Risiko.
Die Bewertungslogik des Beschaffungsmanagements ist auf S. 107 dargelegt.
FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
ZZiieell
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SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
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22002255 22002244
Profitable Steigerung des Speziali-
tätenanteils der AMAG um 1,5 %
jährlich auf über 50 % (Absatz in
Tonnen) im Jahr 2027.
2027
auf
Kurs
52 % 58 % 50 %
Forschungstransfer und Steigerung
der wissenschaftlichen For-
schungstiefe durch jährliche An-
zahl von mind. 3 neuen Dissertatio-
nen mit stets 12 laufenden Disser-
tationen
2025 und
fortlaufend
auf
Kurs
2 neue
und
11
laufende
Disserta-
tionen
2 neue
und
12
laufende
Disserta-
tionen
3 neue und
12
laufende
Dissertationen
Unter dem Spezialitätenanteil werden jene Produkte verstanden, die festgelegten Kriterien entspre-
chen und über den marktüblichen Standard wesentlich hinausgehen.
Wenn ein Produkt eines oder mehrere vorab definierte Kriterien erfüllt – etwa eine Alleinstellung am
Markt – wird es als Spezialprodukt eingestuft. Patentierte Produkte fallen beispielsweise in diese
Kategorie.
Der hohe Spezialitätenanteil im Berichtsjahr 2025 ist unter anderem auf die Fokussierung des Ver-
triebs auf Spezialprodukten zurückzuführen, der sich beispielsweise aus der gesteigerten Belieferung
von Erstausrüstern (engl. „OEM“) ergibt.
2025 wurden 11 laufende (2024: 12) und 2 gestartete (2024: 2) Dissertationen über das CMI (Cen-
ter for Material Innovation), die Technologieabteilungen der operativen Gesellschaften und Unterneh-
menstechnologie betreut. 3 Dissertationen wurden 2025 abgeschlossen (2024: 6). Sofern erforder-
lich, wurden bereits Nachfolgedissertationen zu wichtigen Themengebieten gestartet. Damit befindet
sich AMAG am Standort Ranshofen hinsichtlich laufender Dissertationen im Zielkorridor.
GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
Die AMAG verfolgt im Bereich gesellschaftliches Engagement das Ziel, die regionale Entwicklung
aktiv zu unterstützen und konzentriert sich dabei auf klar definierte Projekte, die gesellschaftlich
relevante Themen fördern. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Ziels ist die Vergabe des AMAG-Sozi-
alpreises. 2025 wurden 5 Projekte im Raum Braunau sowie Übersee am Chiemsee finanziell unter-
stützt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
(Maschinen, Roboter, Transportmittel, Menschen) autonom an und sind jederzeit eindeutig identifi-
zier- sowie lokalisierbar. Dadurch ergibt sich eine große Flexibilität bezüglich der Wege durch die
Probenfertigung und es kann auf wechselnde Kundenanforderungen kurzfristig reagiert werden.
INNOVATIONSPREIS: Um den besonderen Stellenwert von Innovation und technologischer Entwick-
lung auch entsprechend zu würdigen, werden jedes Jahr Innovationsprojekte in den Kategorien
Produkt- und Prozessinnovationen im Rahmen einer feierlichen Innovationspreisverleihung prämiert.
Zusätzlich werden jedes Jahr Preise für die besten Publikationen des Jahres („Best Paper Award“)
vergeben. Innovationspreis und Best Paper Award berücksichtigen dabei nicht nur die wissenschaft-
liche Zusammenarbeit im Bereich der Werkstoffentwicklung und -simulation, sondern alle Bereiche
der Wertschöpfung, vom bestmöglichen Schrotteinsatz bis zur Erstellung und Nutzung von intelligen-
ten Datenanalyse-Tools.
KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS (KVP):
Eine besondere Stärke des Unternehmens
steckt auch im kreativen Potenzial und im Engagement der Mitarbeitenden. Mit dem kontinuierlichen
Verbesserungsprozess (KVP) wird ihnen die Möglichkeit gegeben, aktiv Arbeitsabläufe mitzugestalten
und Ideen rund um die Unternehmenstätigkeit einzubringen, darunter ebenso ökologische und soziale
Ansätze. Die KVP-Organisation innerhalb des Unternehmens basiert auf effizienten Teams. Über
verschiedene Kommunikationskanäle und Instrumente wie Aushänge, Intranet, regelmäßige
Newsletter und KVP-Veranstaltungen werden auf Grundlage eines standardisierten Berichtwesens die
verschiedenen Aktivitäten der KVP-Teams allen Mitarbeitenden nahegebracht. Die
Verbesserungsvorschläge werden in einer zentralen Datenbank gesammelt und bearbeitet.
Administrator:innen stellen sicher, dass die Vorschläge systematisch ausgewertet und verarbeitet
werden. Im Falle der positiven Beurteilung der Idee wird eine vom erwarteten Nutzen abgeleitete
Prämie ausbezahlt. Damit wird aktiv die Kultur der Veränderung und stetigen Innovation gefördert.
2025 hat eine Optimierung des Vorschlagswesens stattgefunden mit dem Ziel, den Nutzen von
eingereichten Ideen weiter zu verbessern.
GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
AMAG fördert nachhaltige Projekte in den vier Bereichen Bildung, Soziales, Sport und Kultur.
Mit Bildungssponsoring wird die Entwicklung und Weiterbildung von Kindern, Jugendlichen und Er-
wachsenen u.a. im Rahmen von Schulpartnerschaften und Praktika gefördert. Im Rahmen der jährli-
chen Ausschreibung des AMAG-Sozialpreises sind Mitarbeitende eingeladen, Sozialprojekte einzu-
reichen, in denen benachteiligte oder in Not geratene Menschen in der Region unterstützt werden
können. Die Projekte werden durch eine unabhängige Jury bewertet, Leistungen können in Form einer
Geld- oder Sachspende einer Organisation (Krankenhaus, Seniorenheim etc.) oder Einzelpersonen
zugutekommen.
Ein weiterer Teil der Sponsoringausgaben fließt in den Bereich Sport, insbesondere in die Jugendför-
derung und in lokale Sportveranstaltungen. Das Kultursponsoring unterstützt verschiedene kulturelle
Veranstaltungen und Institutionen im regionalen Umkreis.
Am Stadtplatz in Braunau am Inn ist das AMAG FORUM eingerichtet. Dieses bietet den Rahmen für
die Kommunikation mit den Menschen aus der Region sowie Raum für Vorträge und Ausstellungen.
Die Einrichtung wird als wesentliche Grundlage eines nachhaltigen Austausches mit der regionalen
Öffentlichkeit verstanden und genutzt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS G1-4, G1-5)
COMPLIANCE
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Kontinuierliche Weiterentwick-
lung des Compliance-Systems
unter Berücksichtigung aktuel-
ler gesetzlicher Entwicklungen
und regulatorischer Anforde-
rungen.
2025 und
fortlaufend
er-
reicht
siehe
Strategien,
Konzepte und
Maßnahmen
- -
Keine Compliance-Verstöße
2025 und
fortlaufend
er-
reicht
0 1 0
Die Definition von Compliance-Verstößen durch AMAG umfasst folgende Bereiche:
› Korruption und Bestechung (darunter auch unangemessene Einflussnahme auf Stakeholder, fi-
nanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen an politische Institutionen)
› Kartell- und Monopolrecht
› Emittenten-Compliance
› Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
› Menschenrechte
› Datenschutz
Im Berichtszeitraum 2025 gab es zwei relevante Meldungen im Bereich Datenschutz sowie eine hin-
sichtlich Diskriminierung/Belästigung (siehe Kennzahlentabelle S. 104). Nach Prüfung der Meldun-
gen durch die zuständigen Fachabteilungen wurden keine Verstöße festgestellt. Ebenso keine Ver-
stöße oder Verfahren gab es in den weiteren oben definierten Compliance-Bereichen.
Seite 124 | 337
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
RATINGS & AUSZEICHNUNGEN
Die Nachhaltigkeitsaktivitäten der AMAG werden regelmäßig von externen Organisationen wie bei-
spielsweise Ratingagenturen bewertet. Die Ratings stellen für Investoren und Kunden eine Entschei-
dungsgrundlage dar und helfen, die Nachhaltigkeitsaktivitäten kontinuierlich zu überprüfen und bei
Bedarf zu ergänzen.
EcoVadis, Betreiber einer international anerkannten unabhängigen Nachhaltigkeits- und CSR-Bewer-
tungsplattform (Corporate Social Responsibility), prämierte 2025 die Nachhaltigkeitsleistungen der
AMAG zum vierten Mal in Folge mit der Höchstbewertung Platin. AMAG platziert sich damit im obers-
ten Prozent – dem „Top 1 %“ – der beurteilten Unternehmen in der Industriekategorie „Edelmetalle
und Nichteisenmetalle“.
Die AMAG Austria Metall AG ist für die Periode 2025/2026 abermals im VÖNIX, der Nachhaltigkeits-
benchmark des österreichischen Aktienmarktes der Wiener Börse, gelistet. Er beinhaltet jene öster-
reichischen Unternehmen, die hinsichtlich sozialer und ökologischer Leistungen führend sind. Grund-
lage des VÖNIX ist die Messung unternehmerischer Nachhaltigkeit. AMAG ist seit dem Rating
2014/2015 durchgängig im VÖNIX enthalten.
2025 nahm AMAG am Carbon Disclosure Project (CDP) teil und erreichte ein erfolgreiches Ratinger-
gebnis der Stufe B. CDP ist eine Non-Profit-Organisation, die anhand von standardisierten Fragebögen
umfangreiche Daten zu CO
2
-Emissionen, Klimarisiken sowie Reduktionszielen und -strategien von
Unternehmen erhebt.
2025 wurde AMAG auch im Rahmen von Initiativen für besonderes Engagement im ESG-Bereich
prämiert:
AMAG wurde mit dem Nachhaltigkeitspreis Feronia in der Kategorie
„Durch und durch nachhaltig“
ausgezeichnet. Der Preis wurde von den Oberösterreichischen Nachrichten, der Oberbank und KPMG
vergeben und würdigte Unternehmen mit herausragenden Nachhaltigkeitsansätzen.
Im Rahmen von Austria’s Leading Companies (ALC) wurde AMAG der ESG-Award verliehen. Die von
„Die Presse“, dem KSV1870 und PwC Österreich verliehene Auszeichnung resultiert aus einer fak-
tenbasierten Analyse von 22 ESG-Kennzahlen der vergangenen drei Jahre und ist ein objektiver Maß-
stab für nachhaltige Unternehmensführung.
LIEFERANTENBEWERTUNG
Im Rahmen des verantwortungsvollen Beschaffungsmanagements sind insgesamt 292 wesentliche
Lieferanten in der Vorkette (Legiermetalle, Schrotte, Primäraluminium und Walzbarren) identifiziert.
2025 wurden keine Materialien von Lieferanten mit hohem Risiko bezogen. Über 95 % der gesamten
Beschaffungsmenge (2024: ebenfalls über 95 %) stammten von Lieferanten mit geringem Risiko.
Die Bewertungslogik des Beschaffungsmanagements ist auf S. 107 dargelegt.
FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
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5
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2
2
4
4
Profitable Steigerung des Speziali-
tätenanteils der AMAG um 1,5 %
jährlich auf über 50 % (Absatz in
Tonnen) im Jahr 2027.
2027
auf
Kurs
52 % 58 % 50 %
Forschungstransfer und Steigerung
der wissenschaftlichen For-
schungstiefe durch jährliche An-
zahl von mind. 3 neuen Dissertatio-
nen mit stets 12 laufenden Disser-
tationen
2025 und
fortlaufend
auf
Kurs
2 neue
und
11
laufende
Disserta-
tionen
2 neue
und
12
laufende
Disserta-
tionen
3 neue und
12
laufende
Dissertationen
Unter dem Spezialitätenanteil werden jene Produkte verstanden, die festgelegten Kriterien entspre-
chen und über den marktüblichen Standard wesentlich hinausgehen.
Wenn ein Produkt eines oder mehrere vorab definierte Kriterien erfüllt – etwa eine Alleinstellung am
Markt – wird es als Spezialprodukt eingestuft. Patentierte Produkte fallen beispielsweise in diese
Kategorie.
Der hohe Spezialitätenanteil im Berichtsjahr 2025 ist unter anderem auf die Fokussierung des Ver-
triebs auf Spezialprodukten zurückzuführen, der sich beispielsweise aus der gesteigerten Belieferung
von Erstausrüstern (engl. „OEM“) ergibt.
2025 wurden 11 laufende (2024: 12) und 2 gestartete (2024: 2) Dissertationen über das CMI (Cen-
ter for Material Innovation), die Technologieabteilungen der operativen Gesellschaften und Unterneh-
menstechnologie betreut. 3 Dissertationen wurden 2025 abgeschlossen (2024: 6). Sofern erforder-
lich, wurden bereits Nachfolgedissertationen zu wichtigen Themengebieten gestartet. Damit befindet
sich AMAG am Standort Ranshofen hinsichtlich laufender Dissertationen im Zielkorridor.
GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
Die AMAG verfolgt im Bereich gesellschaftliches Engagement das Ziel, die regionale Entwicklung
aktiv zu unterstützen und konzentriert sich dabei auf klar definierte Projekte, die gesellschaftlich
relevante Themen fördern. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Ziels ist die Vergabe des AMAG-Sozi-
alpreises. 2025 wurden 5 Projekte im Raum Braunau sowie Übersee am Chiemsee finanziell unter-
stützt.
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
(Maschinen, Roboter, Transportmittel, Menschen) autonom an und sind jederzeit eindeutig identifi-
zier- sowie lokalisierbar. Dadurch ergibt sich eine große Flexibilität bezüglich der Wege durch die
Probenfertigung und es kann auf wechselnde Kundenanforderungen kurzfristig reagiert werden.
INNOVATIONSPREIS: Um den besonderen Stellenwert von Innovation und technologischer Entwick-
lung auch entsprechend zu würdigen, werden jedes Jahr Innovationsprojekte in den Kategorien
Produkt- und Prozessinnovationen im Rahmen einer feierlichen Innovationspreisverleihung prämiert.
Zusätzlich werden jedes Jahr Preise für die besten Publikationen des Jahres („Best Paper Award“)
vergeben. Innovationspreis und Best Paper Award berücksichtigen dabei nicht nur die wissenschaft-
liche Zusammenarbeit im Bereich der Werkstoffentwicklung und -simulation, sondern alle Bereiche
der Wertschöpfung, vom bestmöglichen Schrotteinsatz bis zur Erstellung und Nutzung von intelligen-
ten Datenanalyse-Tools.
KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS (KVP):
Eine besondere Stärke des Unternehmens
steckt auch im kreativen Potenzial und im Engagement der Mitarbeitenden. Mit dem kontinuierlichen
Verbesserungsprozess (KVP) wird ihnen die Möglichkeit gegeben, aktiv Arbeitsabläufe mitzugestalten
und Ideen rund um die Unternehmenstätigkeit einzubringen, darunter ebenso ökologische und soziale
Ansätze. Die KVP-Organisation innerhalb des Unternehmens basiert auf effizienten Teams. Über
verschiedene Kommunikationskanäle und Instrumente wie Aushänge, Intranet, regelmäßige
Newsletter und KVP-Veranstaltungen werden auf Grundlage eines standardisierten Berichtwesens die
verschiedenen Aktivitäten der KVP-Teams allen Mitarbeitenden nahegebracht. Die
Verbesserungsvorschläge werden in einer zentralen Datenbank gesammelt und bearbeitet.
Administrator:innen stellen sicher, dass die Vorschläge systematisch ausgewertet und verarbeitet
werden. Im Falle der positiven Beurteilung der Idee wird eine vom erwarteten Nutzen abgeleitete
Prämie ausbezahlt. Damit wird aktiv die Kultur der Veränderung und stetigen Innovation gefördert.
2025 hat eine Optimierung des Vorschlagswesens stattgefunden mit dem Ziel, den Nutzen von
eingereichten Ideen weiter zu verbessern.
GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
AMAG fördert nachhaltige Projekte in den vier Bereichen Bildung, Soziales, Sport und Kultur.
Mit Bildungssponsoring wird die Entwicklung und Weiterbildung von Kindern, Jugendlichen und Er-
wachsenen u.a. im Rahmen von Schulpartnerschaften und Praktika gefördert. Im Rahmen der jährli-
chen Ausschreibung des AMAG-Sozialpreises sind Mitarbeitende eingeladen, Sozialprojekte einzu-
reichen, in denen benachteiligte oder in Not geratene Menschen in der Region unterstützt werden
können. Die Projekte werden durch eine unabhängige Jury bewertet, Leistungen können in Form einer
Geld- oder Sachspende einer Organisation (Krankenhaus, Seniorenheim etc.) oder Einzelpersonen
zugutekommen.
Ein weiterer Teil der Sponsoringausgaben fließt in den Bereich Sport, insbesondere in die Jugendför-
derung und in lokale Sportveranstaltungen. Das Kultursponsoring unterstützt verschiedene kulturelle
Veranstaltungen und Institutionen im regionalen Umkreis.
Am Stadtplatz in Braunau am Inn ist das AMAG FORUM eingerichtet. Dieses bietet den Rahmen für
die Kommunikation mit den Menschen aus der Region sowie Raum für Vorträge und Ausstellungen.
Die Einrichtung wird als wesentliche Grundlage eines nachhaltigen Austausches mit der regionalen
Öffentlichkeit verstanden und genutzt.
ZIELE UND ERGEBNISSE (ESRS G1-4, G1-5)
COMPLIANCE
ZZiieell
ZZeeiitt--
hhoorriizzoonntt
SSttaattuuss
EErrggeebbnniiss
ZZiieell 22002266 //
mmiitttteellffrriissttiigg
22002255 22002244
Kontinuierliche Weiterentwick-
lung des Compliance-Systems
unter Berücksichtigung aktuel-
ler gesetzlicher Entwicklungen
und regulatorischer Anforde-
rungen.
2025 und
fortlaufend
er-
reicht
siehe
Strategien,
Konzepte und
Maßnahmen
- -
Keine Compliance-Verstöße
2025 und
fortlaufend
er-
reicht
0 1 0
Die Definition von Compliance-Verstößen durch AMAG umfasst folgende Bereiche:
› Korruption und Bestechung (darunter auch unangemessene Einflussnahme auf Stakeholder, fi-
nanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen an politische Institutionen)
› Kartell- und Monopolrecht
› Emittenten-Compliance
› Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
› Menschenrechte
› Datenschutz
Im Berichtszeitraum 2025 gab es zwei relevante Meldungen im Bereich Datenschutz sowie eine hin-
sichtlich Diskriminierung/Belästigung (siehe Kennzahlentabelle S. 104). Nach Prüfung der Meldun-
gen durch die zuständigen Fachabteilungen wurden keine Verstöße festgestellt. Ebenso keine Ver-
stöße oder Verfahren gab es in den weiteren oben definierten Compliance-Bereichen.
Seite 125 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG
Die weltwirtschaftliche Entwicklung zeigte sich im Jahr 2025 insgesamt robust. Laut den Prognosen
des Internationalen Währungsfonds (IWF, engl.: International Monetary Fund – IMF)
14
lag das globale
BIP-Wachstum 2025 bei rund +3,3 % und damit auf dem Vorjahresniveau. Die weltweite Industrie-
produktion nahm zu, und auch der globale Warenhandel entwickelte sich weiter positiv. Belastend
wirkten geopolitische Spannungen, handelspolitische Unsicherheiten und die Verschärfung der US-
Zollpolitik.
15
(Mit Widerruf der von den USA an die EU und an Kanada gewährten Zollkontingente
(Section 232 Quota) unterliegen Aluminiumprodukte seit Frühjahr 2025 wieder den Zusatzzöllen
gemäß Section 232, die zunächst auf 25 % erhöht und im Juni 2025 auf 50 % verdoppelt wurden).
Diese Maßnahmen verstärkten die Unsicherheit im internationalen Warenverkehr und beeinflussten
auch die Preis- und Absatzentwicklungen in wichtigen Märkten der AMAG-Gruppe.
Ähnlich wie im Vorjahr zeigten sich auch im Berichtsjahr 2025 deutliche länderspezifische Unter-
schiede in den Konjunkturprognosen.
16
Für die Industrieländer lag das prognostizierte Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2025 bei +1,7 % (Vorjahr: +1,8 %). Trotz handelspolitischer Unsicher-
heiten stieg die Wirtschaftsleistung in den USA um +2,1 %, getragen vor allem von robustem Konsum
und Investitionen (Vorjahr: +2,8 %). Für die Eurozone wurde ein moderates Wachstum von +1,4 %
prognostiziert, wobei die Industrieproduktion weiterhin schwächelte und der zunehmende Wettbewerb
mit China den Druck auf die Exportwirtschaft erhöhte (Vorjahr: +0,9 %). Die deutsche Wirtschaft
konnte sich nach dem Rückgang im Vorjahr
(-0,5 %) stabilisieren und verzeichnete laut Einschätzung
des Internationalen Währungsfonds ein leichtes Wachstum von +0,2 %. Belastend wirkten jedoch
weiterhin strukturelle Standortnachteile, handelspolitische Unsicherheiten – insbesondere im Zusam-
menhang mit Zöllen – sowie anhaltend hohe Energiekosten, die das Wachstumspotenzial dämpften.
Auch in Österreich konnte laut Prognosen des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts
(WIFO)
17
nach zwei Rezessionsjahren eine Stabilisierung erreicht werden. Nach Einschätzung des
WIFO ist die Wirtschaft im Jahr 2025 um +0,5 % gewachsen, nachdem sie im Jahr zuvor einen
Rückgang von -0,7 % verzeichnet hatte. Die Erholung wurde insbesondere von einer spürbaren Auf-
hellung der gesamtwirtschaftlichen Stimmung und einer schrittweisen Belebung der industriellen Ak-
tivität getragen. Nach dem Durchschreiten des konjunkturellen Tiefpunkts stabilisierten sich
14
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026
15
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
16
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026 sowie WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
insbesondere die Sachgütererzeugung sowie die Exportdynamik, was die Wertschöpfung im Produkti-
onssektor stärkte.
Die Schwellen- und Entwicklungsländer blieben der Wachstumstreiber der Weltwirtschaft. Insgesamt
wurde ein Wachstum von +4,4 % prognostiziert (Vorjahr: +4,3 %). Für China wurde ein BIP-Wachstum
von +5,0 % erwartet, das aufgrund der Immobilienkrise und einer schwachen Inlandsnachfrage trotz
staatlicher Stützungsmaßnahmen unter Druck stand (Vorjahr: +5,0 %). Indien blieb laut Einschät-
zungen des IWFs mit +7,3 % eine der am stärksten wachsenden Volkswirtschaften (Vorjahr: +6,5 %).
Zusammenfassend war das wirtschaftliche Umfeld im Jahr 2025 von einer moderaten, regional je-
doch uneinheitlichen Entwicklung geprägt. Handelspolitische Maßnahmen, geopolitische Spannun-
gen und strukturelle Herausforderungen belasteten weiterhin die Konjunktur, während eine nachlas-
sende Inflation und geldpolitische Lockerungen in mehreren Regionen stabilisierend wirkten.
Reales Wirtschaftswachstum 2025 im Ländervergleich in %
Reales globales Wirtschaftswachstum in %
17
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
11,,44
22,,11
55,,00
01234
EEuurroozzoonnee
UUSSAA
CChhiinnaa
33,,33
33,,33
33,,33
0123
22002233
22002244
22002255
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Compliance-Schulungen (ESRS G1-1, G1-3)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2025 2024
Adressatenkreis der Schulung zur Korruptionsprävention
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 15 13
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 99 95
Adressatenkreis der Schulung zur Emittenten-Compliance
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 11 9
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 98 43
Adressatenkreis der Schulung zum Datenschutz
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 97 71
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 79 78
Adressatenkreis der Schulung zum Verhaltenskodex
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 100 100
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 96 90
Adressatenkreis der Schulung zu Menschenrechten
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
% 4 5
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 98 97
In der Tabelle werden die Adressatenkreise und Abschlüsse von zentralen Compliance-Schulungen
aufgeschlüsselt. Die Adressatenkreise sind in den jeweiligen Richtlinien definiert und schließen jene
Positionen im Unternehmen ein, die für das jeweilige Compliance-Thema eine besondere Verantwor-
tung tragen. Die Angabe zu den Adressatenkreisen bezieht sich auf jene Anzahl an Beschäftigten, der
bis zum 31. Dezember 2025 die jeweilige Schulung zugewiesen wurde. Wie viele Mitarbeitende aus
dem definierten Adressatenkreis die Schulung bis zum Stichtag abgeschlossen haben, ist den jewei-
ligen Zeilen „davon im Berichtszeitraum abgeschlossen“ zu entnehmen.
Die Beschäftigtenzahl wird an aktiven Benutzer:innen in ALEX (AMAG Learning and Expertise) ge-
messen. Das bedeutet, dass Mitarbeitende mit einem inaktiven Dienstverhältnis (Altersteilzeit, Ka-
renz etc.) nicht inkludiert sind, während Leiharbeitende, die mit Hilfe von ALEX geschult werden,
eingerechnet werden.
Der Adressatenkreis zur Emittenten-Compliance wurde zum Jahreswechsel 2024/2025 erweitert: Zu-
sätzlich zur Richtlinie, die an alle Mitarbeitenden (100 %) verteilt wird, erhält ein definierter Adres-
satenkreis eine vertiefende Schulung. Die späte Änderung des Adressatenkreises für die Schulung
erklärt die niedrige Abschlussquote im Vorjahr.
Die spezifische Menschenrechtsschulung betrifft jenen Personenkreis, der im Besonderen für die
Einhaltung und Förderung der Rechte Verantwortung trägt. Menschenrechte sind – neben weiteren
Themen wie Korruptionsprävention, Kartellrecht, Emittenten-Compliance, Datenschutz, Interessen-
konflikte, Schutz vor Diskriminierung und Belästigung – auch im Verhaltenskodex verankert und wer-
den dort entsprechend breit (100 % der Mitarbeitenden) geschult.
Seite 126 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG
Die weltwirtschaftliche Entwicklung zeigte sich im Jahr 2025 insgesamt robust. Laut den Prognosen
des Internationalen Währungsfonds (IWF, engl.: International Monetary Fund – IMF)
14
lag das globale
BIP-Wachstum 2025 bei rund +3,3 % und damit auf dem Vorjahresniveau. Die weltweite Industrie-
produktion nahm zu, und auch der globale Warenhandel entwickelte sich weiter positiv. Belastend
wirkten geopolitische Spannungen, handelspolitische Unsicherheiten und die Verschärfung der US-
Zollpolitik.
15
(Mit Widerruf der von den USA an die EU und an Kanada gewährten Zollkontingente
(Section 232 Quota) unterliegen Aluminiumprodukte seit Frühjahr 2025 wieder den Zusatzzöllen
gemäß Section 232, die zunächst auf 25 % erhöht und im Juni 2025 auf 50 % verdoppelt wurden).
Diese Maßnahmen verstärkten die Unsicherheit im internationalen Warenverkehr und beeinflussten
auch die Preis- und Absatzentwicklungen in wichtigen Märkten der AMAG-Gruppe.
Ähnlich wie im Vorjahr zeigten sich auch im Berichtsjahr 2025 deutliche länderspezifische Unter-
schiede in den Konjunkturprognosen.
16
Für die Industrieländer lag das prognostizierte Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2025 bei +1,7 % (Vorjahr: +1,8 %). Trotz handelspolitischer Unsicher-
heiten stieg die Wirtschaftsleistung in den USA um +2,1 %, getragen vor allem von robustem Konsum
und Investitionen (Vorjahr: +2,8 %). Für die Eurozone wurde ein moderates Wachstum von +1,4 %
prognostiziert, wobei die Industrieproduktion weiterhin schwächelte und der zunehmende Wettbewerb
mit China den Druck auf die Exportwirtschaft erhöhte (Vorjahr: +0,9 %). Die deutsche Wirtschaft
konnte sich nach dem Rückgang im Vorjahr
(-0,5 %) stabilisieren und verzeichnete laut Einschätzung
des Internationalen Währungsfonds ein leichtes Wachstum von +0,2 %. Belastend wirkten jedoch
weiterhin strukturelle Standortnachteile, handelspolitische Unsicherheiten – insbesondere im Zusam-
menhang mit Zöllen – sowie anhaltend hohe Energiekosten, die das Wachstumspotenzial dämpften.
Auch in Österreich konnte laut Prognosen des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts
(WIFO)
17
nach zwei Rezessionsjahren eine Stabilisierung erreicht werden. Nach Einschätzung des
WIFO ist die Wirtschaft im Jahr 2025 um +0,5 % gewachsen, nachdem sie im Jahr zuvor einen
Rückgang von -0,7 % verzeichnet hatte. Die Erholung wurde insbesondere von einer spürbaren Auf-
hellung der gesamtwirtschaftlichen Stimmung und einer schrittweisen Belebung der industriellen Ak-
tivität getragen. Nach dem Durchschreiten des konjunkturellen Tiefpunkts stabilisierten sich
14
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026
15
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
16
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026 sowie WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
insbesondere die Sachgütererzeugung sowie die Exportdynamik, was die Wertschöpfung im Produkti-
onssektor stärkte.
Die Schwellen- und Entwicklungsländer blieben der Wachstumstreiber der Weltwirtschaft. Insgesamt
wurde ein Wachstum von +4,4 % prognostiziert (Vorjahr: +4,3 %). Für China wurde ein BIP-Wachstum
von +5,0 % erwartet, das aufgrund der Immobilienkrise und einer schwachen Inlandsnachfrage trotz
staatlicher Stützungsmaßnahmen unter Druck stand (Vorjahr: +5,0 %). Indien blieb laut Einschät-
zungen des IWFs mit +7,3 % eine der am stärksten wachsenden Volkswirtschaften (Vorjahr: +6,5 %).
Zusammenfassend war das wirtschaftliche Umfeld im Jahr 2025 von einer moderaten, regional je-
doch uneinheitlichen Entwicklung geprägt. Handelspolitische Maßnahmen, geopolitische Spannun-
gen und strukturelle Herausforderungen belasteten weiterhin die Konjunktur, während eine nachlas-
sende Inflation und geldpolitische Lockerungen in mehreren Regionen stabilisierend wirkten.
Reales Wirtschaftswachstum 2025 im Ländervergleich in %
Reales globales Wirtschaftswachstum in %
17
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
1
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,
,
4
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2
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1
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0
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4
4
2
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0
2
2
5
5
KONZERNLAGEBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
KENNZAHLEN
Compliance-Schulungen
(ESRS G1-1, G1-3)
Einheit
AMAG
gesamt
AMAG
gesamt
2025 2024
Adressatenkreis der Schulung zur Korruptionsprävention
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
%
15 13
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 99 95
Adressatenkreis der Schulung zur Emittenten-Compliance
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden %
11 9
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 98 43
Adressatenkreis der Schulung zum Datenschutz
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
%
97 71
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 79 78
Adressatenkreis der Schulung zum Verhaltenskodex
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden %
100 100
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 96 90
Adressatenkreis der Schulung zu Menschenrechten
Anteil des Adressatenkreises an Gesamtzahl der AMAG-
Mitarbeitenden
%
4 5
davon im Berichtszeitraum abgeschlossen % 98 97
In der Tabelle werden die Adressatenkreise und Abschlüsse von zentralen Compliance-Schulungen
aufgeschlüsselt. Die Adressatenkreise sind in den jeweiligen Richtlinien definiert und schließen jene
Positionen im Unternehmen ein, die für das jeweilige Compliance-Thema eine besondere Verantwor-
tung tragen. Die Angabe zu den Adressatenkreisen bezieht sich auf jene Anzahl an Beschäftigten, der
bis zum 31. Dezember 2025 die jeweilige Schulung zugewiesen wurde. Wie viele Mitarbeitende aus
dem definierten Adressatenkreis die Schulung bis zum Stichtag abgeschlossen haben, ist den jewei-
ligen Zeilen „davon im Berichtszeitraum abgeschlossen“ zu entnehmen.
Die Beschäftigtenzahl wird an aktiven Benutzer:innen in ALEX (AMAG Learning and Expertise) ge-
messen. Das bedeutet, dass Mitarbeitende mit einem inaktiven Dienstverhältnis (Altersteilzeit, Ka-
renz etc.) nicht inkludiert sind, während Leiharbeitende, die mit Hilfe von ALEX geschult werden,
eingerechnet werden.
Der Adressatenkreis zur Emittenten-Compliance wurde zum Jahreswechsel 2024/2025 erweitert: Zu-
sätzlich zur Richtlinie, die an alle Mitarbeitenden (100 %) verteilt wird, erhält ein definierter Adres-
satenkreis eine vertiefende Schulung. Die späte Änderung des Adressatenkreises für die Schulung
erklärt die niedrige Abschlussquote im Vorjahr.
Die spezifische Menschenrechtsschulung betrifft jenen Personenkreis, der im Besonderen für die
Einhaltung und Förderung der Rechte Verantwortung trägt. Menschenrechte sind – neben weiteren
Themen wie Korruptionsprävention, Kartellrecht, Emittenten-Compliance, Datenschutz, Interessen-
konflikte, Schutz vor Diskriminierung und Belästigung – auch im Verhaltenskodex verankert und wer-
den dort entsprechend breit (100 % der Mitarbeitenden) geschult.
Seite 127 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
PREISENTWICKLUNG ALUMINIUM UND ROHSTOFFE
Das Ergebnis im Segment Metall ist von der Aluminiumpreisentwicklung an der Londoner Metallbörse
(LME) abhängig. Für die Segmente Gießen und Walzen wird das Risiko aus Aluminiumpreisschwankun-
gen nahezu vollständig abgesichert. Schwankungen des Aluminiumpreises spiegeln sich in diesen bei-
den Segmenten im Umsatz und im Materialaufwand weitestgehend gegengleich und demnach nahezu
ergebnisneutral wider.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2025 in einer Bandbreite von
2.327 USD/t (09. April) bis 2.990 USD/t (31. Dezember). In der 1. Jahreshälfte 2025 zeigte sich
im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.545 USD/t (H1/2024: 2.400 USD/t). Von Juli bis Dezember
2025 konnte der Aluminiumpreis noch spürbar zulegen und lag im Durchschnitt bei 2.730 USD/t
(H2/2024: 2.511 USD/t). Im Jahresdurchschnitt stieg der Preis deutlich um +7,4 % und erhöhte
sich von 2.457 USD/t im Vorjahr auf 2.639 USD/t im aktuellen Berichtsjahr. Zum Jahresultimo 2025
notierte der Aluminiumpreis bei 2.990 USD/t (31. Dezember 2024: 2.541 USD/t).
23
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien wurden 2025 stark von geopolitischen Ent-
wicklungen und Handelsrestriktionen beeinflusst. In den USA erreichte die Midwest-Prämie (verzollt)
infolge der im März und Juni eingeführten Strafzölle auf Aluminiumimporte (derzeit 50 %) historische
Aluminiumpreis (3-Monats-LME) in USD/t
23
London Metal Exchange
24
S&P Global Commodity Insights, ©2026 by S&P Global Inc.
Höchststände. Der Gesamtjahresdurchschnitt stieg um +203,6 % auf 1.298 USD/t (Vorjahr:
427 USD/t).
24
Durch den kontinuierlichen Anstieg der Midwest-Prämie (verzollt) konnten die Zolleffekte
zum Jahresende hin vollständig kompensiert werden. Am europäischen Markt sind die Prämien in der
1. Jahreshälfte 2025 gefallen, insbesondere aus Sorge vor zusätzlichen Importen aus Kanada. Im wei-
teren Verlauf verzeichnete die Rotterdam-Prämie jedoch deutliche Anstiege. Gründe dafür waren u.a.
geringe Bestände in Europa, Produktionsausfälle in Island, ein potenzieller Ausfall einer Elektrolyse in
Mosambik sowie strategische Vorzieheinkäufe vor der Einführung des EU-Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM). Der Gesamtjahresdurchschnitt (verzollt) lag bei 254 USD/t und damit um -18,4 %
unterhalb des Vorjahresniveaus (311 USD/t).
25
Der zur Primäraluminiumherstellung notwendige Rohstoff Tonerde verzeichnete im Jahr 2025 deutliche
Preisrückgänge nach den signifikanten Preisausschlägen im Vorjahr. Hauptgründe für den Preisrückgang
waren u.a. eine globale Angebotsausweitung, insbesondere durch neue Kapazitäten in China und Indo-
nesien bei einer insgesamt moderaten Nachfrageentwicklung in der Aluminiumindustrie. Im Jahresver-
gleich hat sich das Preisniveau von 503 USD/t im Vorjahr auf 385 USD/t im Berichtsjahr reduziert. In
Relation zum Aluminiumpreis lag der Preis in 2025 bei attraktiven 14,6 % (Vorjahr: 20,5%).
26
Die
sonstigen für den Elektrolyseprozess erforderlichen Rohstoffe (v.a. Petrolkoks) haben sich im Jahresver-
gleich ebenfalls reduziert. Der für den Standort Ranshofen wichtigste Rohstoff ist Aluminiumschrott.
Die steigende Nachfrage nach Aluminiumschrotten und fehlende Ausgleichsmechanismen in Europa
sowie nachteilige handelspolitische Rahmenbedingungen führten in 2025 zu einer Verteuerung der Alu-
miniumschrotte.
Tonerdepreis in USD/t
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Bloomberg
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S&P Global Commodity Insights, ©2026 by S&P Global Inc.
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KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
BEDARF AN ALUMINIUMPRODUKTEN
Für die AMAG-Gruppe ist die globale Bedarfsentwicklung von Primäraluminium und Aluminiumwalzpro-
dukten vor allem aufgrund der weltweit tätigen Segmente Metall und Walzen von zentraler Bedeutung.
Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten, vor allem in Europa, hat sich die weltweite Nachfrage nach
Aluminium im Jahr 2025 positiv entwickelt.
18
Der Werkstoff zeichnet sich durch zahlreiche positive Ei-
genschaften (Gewicht, Stabilität, Formbarkeit, Recycling-Fähigkeit etc.) aus und wird in unterschiedlichs-
ten Branchen eingesetzt. Zudem nimmt Aluminium – insbesondere aufgrund dieser vielen positiven Ei-
genschaften – eine zentrale Rolle im Bereich der Dekarbonisierung ein.
Für Primäraluminium rechnete CRU (Commodity Research Unit)
19
in ihrer Prognose mit einem Be-
darfsanstieg von +1,9 % gegenüber 2024. Damit lag die erwartete weltweite Nachfrage im aktuellen
Berichtsjahr bei 74,1 Mio. Tonnen nach 72,7 Mio. Tonnen im Vorjahr.
Weltweiter Bedarf an Primäraluminium in Mio. Tonnen
Laut jüngster CRU-Prognose
20
konnte sich auch der globale Bedarf an Aluminiumwalzprodukten positiv
entwickeln. Nach 31,4 Mio. Tonnen im Jahr 2024 stieg die erwartete Nachfrage im aktuellen Berichtsjahr
auf 32,3 Mio. Tonnen. Dabei konnte beinahe in allen von CRU angeführten Sektoren ein prognostizierter
Nachfragezuwachs festgestellt werden. Der Bedarf in der Verpackungsindustrie hat sich laut CRU-Prog-
nose um +3,4 % auf 17,8 Mio. Tonnen Aluminiumwalzprodukte erhöht. Das erwartete Wachstum im
Transportsektor lag ebenfalls bei +3,4 %, wodurch sich in 2025 ein Bedarf von 5,7 Mio. Tonnen zeigte.
Der für das Gesamtjahr erwartete Bedarf im Maschinenbau lag bei 1,9 Mio. Tonnen (+2,7 %). Die
18
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025 sowie Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
19
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
20
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
prognostizierte Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen stieg um +4,9 % auf 3,5 Mio. Tonnen,
während für die Baubranche eine rückläufige Entwicklung von -0,7 % auf 3,4 Mio. Tonnen erwartet
wurde.
Weltweiter Bedarf an Aluminiumwalzprodukten in Mio. Tonnen
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales Geschäft mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che dieses Segments dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der Ent-
wicklung der europäischen Automobilindustrie geprägt.
Am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) legten die Neuzulassungen laut Verband der Automobilin-
dustrie (VDA)
21
trotz eines schwachen Jahresauftakts um rund +2 % zu und erreichten knapp
13,2 Mio. Pkw (Vorjahr: 13,0 Mio. Einheiten). Die Struktur des Marktes veränderte sich deutlich, wobei
vor allem alternative Antriebe (insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)) ein starkes Wachstum
verzeichneten.
In Deutschland konnte der Pkw-Markt nur einen leichten Zuwachs erfahren. Mit 4,15 Mio. Pkw wurden
im Vergleich zum Vorjahr rund +2 % mehr Einheiten produziert. Die Neuzulassungen lagen in 2025 bei
2,86 Mio. Einheiten, was einem moderaten Plus von +1 % entspricht (Vorjahr: 2,82 Mio.). Damit bleibt
das Niveau mit -21 % weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. Der deutsche Markt für
Elektro-Pkw setzte seinen Wachstumskurs fort. Im Gesamtjahr 2025 legten die Elektro-Neuzulassungen
gegenüber dem Vorjahr um 50 % auf 856.600 Fahrzeuge zu.
22
21
Siehe Pressemitteilungen des VDA, v.a. „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“,
Dezember 2025
22
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
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KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
PREISENTWICKLUNG ALUMINIUM UND ROHSTOFFE
Das Ergebnis im Segment Metall ist von der Aluminiumpreisentwicklung an der Londoner Metallbörse
(LME) abhängig. Für die Segmente Gießen und Walzen wird das Risiko aus Aluminiumpreisschwankun-
gen nahezu vollständig abgesichert. Schwankungen des Aluminiumpreises spiegeln sich in diesen bei-
den Segmenten im Umsatz und im Materialaufwand weitestgehend gegengleich und demnach nahezu
ergebnisneutral wider.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2025 in einer Bandbreite von
2.327 USD/t (09. April) bis 2.990 USD/t (31. Dezember). In der 1. Jahreshälfte 2025 zeigte sich
im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.545 USD/t (H1/2024: 2.400 USD/t). Von Juli bis Dezember
2025 konnte der Aluminiumpreis noch spürbar zulegen und lag im Durchschnitt bei 2.730 USD/t
(H2/2024: 2.511 USD/t). Im Jahresdurchschnitt stieg der Preis deutlich um +7,4 % und erhöhte
sich von 2.457 USD/t im Vorjahr auf 2.639 USD/t im aktuellen Berichtsjahr. Zum Jahresultimo 2025
notierte der Aluminiumpreis bei 2.990 USD/t (31. Dezember 2024: 2.541 USD/t).
23
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien wurden 2025 stark von geopolitischen Ent-
wicklungen und Handelsrestriktionen beeinflusst. In den USA erreichte die Midwest-Prämie (verzollt)
infolge der im März und Juni eingeführten Strafzölle auf Aluminiumimporte (derzeit 50 %) historische
Aluminiumpreis (3-Monats-LME) in USD/t
23
London Metal Exchange
24
S&P Global Commodity Insights, ©2026 by S&P Global Inc.
Höchststände. Der Gesamtjahresdurchschnitt stieg um +203,6 % auf 1.298 USD/t (Vorjahr:
427 USD/t).
24
Durch den kontinuierlichen Anstieg der Midwest-Prämie (verzollt) konnten die Zolleffekte
zum Jahresende hin vollständig kompensiert werden. Am europäischen Markt sind die Prämien in der
1. Jahreshälfte 2025 gefallen, insbesondere aus Sorge vor zusätzlichen Importen aus Kanada. Im wei-
teren Verlauf verzeichnete die Rotterdam-Prämie jedoch deutliche Anstiege. Gründe dafür waren u.a.
geringe Bestände in Europa, Produktionsausfälle in Island, ein potenzieller Ausfall einer Elektrolyse in
Mosambik sowie strategische Vorzieheinkäufe vor der Einführung des EU-Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM). Der Gesamtjahresdurchschnitt (verzollt) lag bei 254 USD/t und damit um -18,4 %
unterhalb des Vorjahresniveaus (311 USD/t).
25
Der zur Primäraluminiumherstellung notwendige Rohstoff Tonerde verzeichnete im Jahr 2025 deutliche
Preisrückgänge nach den signifikanten Preisausschlägen im Vorjahr. Hauptgründe für den Preisrückgang
waren u.a. eine globale Angebotsausweitung, insbesondere durch neue Kapazitäten in China und Indo-
nesien bei einer insgesamt moderaten Nachfrageentwicklung in der Aluminiumindustrie. Im Jahresver-
gleich hat sich das Preisniveau von 503 USD/t im Vorjahr auf 385 USD/t im Berichtsjahr reduziert. In
Relation zum Aluminiumpreis lag der Preis in 2025 bei attraktiven 14,6 % (Vorjahr: 20,5%).
26
Die
sonstigen für den Elektrolyseprozess erforderlichen Rohstoffe (v.a. Petrolkoks) haben sich im Jahresver-
gleich ebenfalls reduziert. Der für den Standort Ranshofen wichtigste Rohstoff ist Aluminiumschrott.
Die steigende Nachfrage nach Aluminiumschrotten und fehlende Ausgleichsmechanismen in Europa
sowie nachteilige handelspolitische Rahmenbedingungen führten in 2025 zu einer Verteuerung der Alu-
miniumschrotte.
Tonerdepreis in USD/t
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KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
BEDARF AN ALUMINIUMPRODUKTEN
Für die AMAG-Gruppe ist die globale Bedarfsentwicklung von Primäraluminium und Aluminiumwalzpro-
dukten vor allem aufgrund der weltweit tätigen Segmente Metall und Walzen von zentraler Bedeutung.
Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten, vor allem in Europa, hat sich die weltweite Nachfrage nach
Aluminium im Jahr 2025 positiv entwickelt.
18
Der Werkstoff zeichnet sich durch zahlreiche positive Ei-
genschaften (Gewicht, Stabilität, Formbarkeit, Recycling-Fähigkeit etc.) aus und wird in unterschiedlichs-
ten Branchen eingesetzt. Zudem nimmt Aluminium – insbesondere aufgrund dieser vielen positiven Ei-
genschaften – eine zentrale Rolle im Bereich der Dekarbonisierung ein.
Für Primäraluminium rechnete CRU (Commodity Research Unit)
19
in ihrer Prognose mit einem Be-
darfsanstieg von +1,9 % gegenüber 2024. Damit lag die erwartete weltweite Nachfrage im aktuellen
Berichtsjahr bei 74,1 Mio. Tonnen nach 72,7 Mio. Tonnen im Vorjahr.
Weltweiter Bedarf an Primäraluminium in Mio. Tonnen
Laut jüngster CRU-Prognose
20
konnte sich auch der globale Bedarf an Aluminiumwalzprodukten positiv
entwickeln. Nach 31,4 Mio. Tonnen im Jahr 2024 stieg die erwartete Nachfrage im aktuellen Berichtsjahr
auf 32,3 Mio. Tonnen. Dabei konnte beinahe in allen von CRU angeführten Sektoren ein prognostizierter
Nachfragezuwachs festgestellt werden. Der Bedarf in der Verpackungsindustrie hat sich laut CRU-Prog-
nose um +3,4 % auf 17,8 Mio. Tonnen Aluminiumwalzprodukte erhöht. Das erwartete Wachstum im
Transportsektor lag ebenfalls bei +3,4 %, wodurch sich in 2025 ein Bedarf von 5,7 Mio. Tonnen zeigte.
Der für das Gesamtjahr erwartete Bedarf im Maschinenbau lag bei 1,9 Mio. Tonnen (+2,7 %). Die
18
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025 sowie Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
19
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
20
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
prognostizierte Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen stieg um +4,9 % auf 3,5 Mio. Tonnen,
während für die Baubranche eine rückläufige Entwicklung von -0,7 % auf 3,4 Mio. Tonnen erwartet
wurde.
Weltweiter Bedarf an Aluminiumwalzprodukten in Mio. Tonnen
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales Geschäft mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che dieses Segments dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der Ent-
wicklung der europäischen Automobilindustrie geprägt.
Am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) legten die Neuzulassungen laut Verband der Automobilin-
dustrie (VDA)
21
trotz eines schwachen Jahresauftakts um rund +2 % zu und erreichten knapp
13,2 Mio. Pkw (Vorjahr: 13,0 Mio. Einheiten). Die Struktur des Marktes veränderte sich deutlich, wobei
vor allem alternative Antriebe (insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)) ein starkes Wachstum
verzeichneten.
In Deutschland konnte der Pkw-Markt nur einen leichten Zuwachs erfahren. Mit 4,15 Mio. Pkw wurden
im Vergleich zum Vorjahr rund +2 % mehr Einheiten produziert. Die Neuzulassungen lagen in 2025 bei
2,86 Mio. Einheiten, was einem moderaten Plus von +1 % entspricht (Vorjahr: 2,82 Mio.). Damit bleibt
das Niveau mit -21 % weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. Der deutsche Markt für
Elektro-Pkw setzte seinen Wachstumskurs fort. Im Gesamtjahr 2025 legten die Elektro-Neuzulassungen
gegenüber dem Vorjahr um 50 % auf 856.600 Fahrzeuge zu.
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21
Siehe Pressemitteilungen des VDA, v.a. „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“,
Dezember 2025
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VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
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KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
UMSATZ- UND ERGEBNISENTWICKLUNG
ABSATZ UND UMSATZ
Die hohe Produkt- und Branchenvielfalt sowie die rasche Anpassungsfähigkeit in der operativen Ab-
wicklung ermöglichten es in diesem herausfordernden Umfeld eine robuste Gesamtabsatzmenge von
417.600 Tonnen zu erzielen (Vorjahr: 425.000 Tonnen). Die externe Absatzmenge der AMAG-
Gruppe, die den intersegmentären Mengenanteil (v.a. zwischen Segment Gießen und Segment Wal-
zen) exkludiert, lag im Geschäftsjahr 2025 bei 382.800 Tonnen nach 390.600 im Jahr 2024.
Im Segment Metall lag der Absatz infolge einer geringeren Anzahl aktiver Elektrolysezellen im kana-
dischen Werk Alouette bei 122.700 Tonnen (Vorjahr: 126.400 Tonnen). Das Segment Gießen konnte
in einem anhaltend schwierigen Umfeld in der europäischen Automobilindustrie einen Gesamtabsatz
an Recycling-Gusslegierungen von 90.700 Tonnen erzielen (Vorjahr: 93.200 Tonnen). Im Segment
Walzen konnte der Gesamtabsatz von Aluminiumwalzprodukten mit 204.200 Tonnen in etwa auf dem
Vorjahresniveau (205.400 Tonnen) gehalten werden. Langjährige Kundenbeziehungen, erfolgreiche
Qualifikationsprozesse in der Vergangenheit und durchgeführte Verschiebungen im Produktmix sind
primär dafür verantwortlich.
Die Umsatzerlöse konnten auf 1.478,5 Mio. EUR gesteigert werden (Vorjahr: 1.448,8 Mio. EUR). Ein
gestiegenes Aluminiumpreisniveau konnte die negativen Einflüsse infolge des deutlich stärkeren EUR
zum USD und der Verschiebungen im Produktmix überkompensieren.
Absatz in Tsd. Tonnen
Umsatzerlöse in Mio. EUR
Umsatz nach Regionen in %
Umsatz nach Segmenten in %
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
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externer Absatz interner Absatz
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Segment Metall
Segment Gießen
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Segment Service
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Westeuropa (ohne Österreich)
Österreich
Übriges Europa
Nordamerika
Asien, Ozeanien und sonstige
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
ENTWICKLUNG AN DEN ENERGIE- UND DEVISENMÄRKTEN
Die Entwicklung an den Energiemärkten ist für die AMAG-Gruppe von großer Bedeutung. Im kanadi-
schen Werk Alouette ist der Strompreis großteils an den Aluminiumpreis gekoppelt, wodurch eine
natürliche Absicherung, ohne wesentliche Auswirkung auf die Ergebnisqualität, vorliegt. Am Standort
Ranshofen wird die Ergebnisauswirkung aus Energiepreisschwankungen am Spotmarkt reduziert, in-
dem u.a. Teilmengen mittels Forward-Vereinbarungen preislich fixiert werden. Für Strommengen er-
folgt dies durch Termingeschäfte an der Strombörse EEX (European Energy Exchange) sowie durch
den Abschluss langfristiger PPAs (Power Purchase Agreement). Für Fixierungen am Gasmarkt orien-
tiert sich AMAG am CEGH („Central European Gas Hub”). Nur einige Positionen resultieren noch aus
Abschlüssen basierend auf THE (The Hub Europe).
Im Geschäftsjahr 2025 konnten an den Energiemärkten im Vorjahresvergleich spürbare Preisanstiege
festgestellt werden. Die durchschnittlichen Spotpreise stiegen für Strom um rund +21 % und für
Erdgas um rund +14 %.
27
Die Preisanstiege führten zu einem negativen Einfluss am Standort Rans-
hofen, vor allem in den beiden Segmenten Gießen und Walzen.
An den Devisenmärkten können vor allem die Währungsschwankungen des US-Dollars (USD) sowie
des kanadischen Dollars (CAD) Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der AMAG-Gruppe nehmen. Im
Segment Metall ist der 20%-Anteil an der in Sept-Îles (Kanada) angesiedelten Elektrolyse Alouette
enthalten. Die Hauptwährung im Primäraluminiumgeschäft ist der USD. So notiert beispielsweise der
Aluminiumpreis in USD an der London Metal Exchange. Neben den Verkaufserlösen von Primäralu-
minium werden auch für die Produktion notwendige Rohstoffe sowie der Großteil des benötigten
Stroms in USD bepreist. Zusätzlich fallen am Standort in Kanada Kosten in CAD an. Eine Abschwä-
chung des CAD im Vergleich zum USD verbessert die Kostenstruktur und stärkt die Position im inter-
nationalen Wettbewerb. Im Rahmen der Konsolidierung werden Ergebnis und Bilanz der Alouette-
Beteiligung von USD auf EUR umgerechnet. Durch Veränderungen im EUR/USD-Verhältnis können
hier wesentliche Translationseffekte entstehen. Im Segment Gießen spielen Währungen aufgrund des
Fokus auf West- und Zentraleuropa eine untergeordnete Rolle, hingegen können Devisen-
schwankungen durchaus Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit im Segment Walzen haben.
Im Durchschnitt notierte der Euro gegenüber dem US-Dollar (USD) im Geschäftsjahr 2025 mit 1,13
deutlich stärker im Vergleich zum Vorjahr (1,08). Zum Jahresende lag das EUR/USD-Währungsver-
hältnis bei 1,18 nach 1,04 per Jahresultimo 2024.
28
27
European Energy Exchange
28
Europäische Zentralbank
EUR/USD-Entwicklung
Mit Blick auf die durchschnittliche USD/CAD-Kursentwicklung zeigte sich mit 1,40 im Jahresver-
gleich ein spürbar stärkerer USD im Vergleich zum Vorjahr (1,37). Per Jahresende schwächte sich der
USD deutlich ab und lag im Vergleich zum CAD bei 1,37 (Jahresultimo 2024: 1,44).
29
USD/CAD-Entwicklung
29
Europäische Zentralbank
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01/2023 01/2024 01/2025
Seite 130 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
UMSATZ- UND ERGEBNISENTWICKLUNG
ABSATZ UND UMSATZ
Die hohe Produkt- und Branchenvielfalt sowie die rasche Anpassungsfähigkeit in der operativen Ab-
wicklung ermöglichten es in diesem herausfordernden Umfeld eine robuste Gesamtabsatzmenge von
417.600 Tonnen zu erzielen (Vorjahr: 425.000 Tonnen). Die externe Absatzmenge der AMAG-
Gruppe, die den intersegmentären Mengenanteil (v.a. zwischen Segment Gießen und Segment Wal-
zen) exkludiert, lag im Geschäftsjahr 2025 bei 382.800 Tonnen nach 390.600 im Jahr 2024.
Im Segment Metall lag der Absatz infolge einer geringeren Anzahl aktiver Elektrolysezellen im kana-
dischen Werk Alouette bei 122.700 Tonnen (Vorjahr: 126.400 Tonnen). Das Segment Gießen konnte
in einem anhaltend schwierigen Umfeld in der europäischen Automobilindustrie einen Gesamtabsatz
an Recycling-Gusslegierungen von 90.700 Tonnen erzielen (Vorjahr: 93.200 Tonnen). Im Segment
Walzen konnte der Gesamtabsatz von Aluminiumwalzprodukten mit 204.200 Tonnen in etwa auf dem
Vorjahresniveau (205.400 Tonnen) gehalten werden. Langjährige Kundenbeziehungen, erfolgreiche
Qualifikationsprozesse in der Vergangenheit und durchgeführte Verschiebungen im Produktmix sind
primär dafür verantwortlich.
Die Umsatzerlöse konnten auf 1.478,5 Mio. EUR gesteigert werden (Vorjahr: 1.448,8 Mio. EUR). Ein
gestiegenes Aluminiumpreisniveau konnte die negativen Einflüsse infolge des deutlich stärkeren EUR
zum USD und der Verschiebungen im Produktmix überkompensieren.
Absatz in Tsd. Tonnen
Umsatzerlöse in Mio. EUR
Umsatz nach Regionen in %
Umsatz nach Segmenten in %
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
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WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
ENTWICKLUNG AN DEN ENERGIE- UND DEVISENMÄRKTEN
Die Entwicklung an den Energiemärkten ist für die AMAG-Gruppe von großer Bedeutung. Im kanadi-
schen Werk Alouette ist der Strompreis großteils an den Aluminiumpreis gekoppelt, wodurch eine
natürliche Absicherung, ohne wesentliche Auswirkung auf die Ergebnisqualität, vorliegt. Am Standort
Ranshofen wird die Ergebnisauswirkung aus Energiepreisschwankungen am Spotmarkt reduziert, in-
dem u.a. Teilmengen mittels Forward-Vereinbarungen preislich fixiert werden. Für Strommengen er-
folgt dies durch Termingeschäfte an der Strombörse EEX (European Energy Exchange) sowie durch
den Abschluss langfristiger PPAs (Power Purchase Agreement). Für Fixierungen am Gasmarkt orien-
tiert sich AMAG am CEGH („Central European Gas Hub”). Nur einige Positionen resultieren noch aus
Abschlüssen basierend auf THE (The Hub Europe).
Im Geschäftsjahr 2025 konnten an den Energiemärkten im Vorjahresvergleich spürbare Preisanstiege
festgestellt werden. Die durchschnittlichen Spotpreise stiegen für Strom um rund +21 % und für
Erdgas um rund +14 %.
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Die Preisanstiege führten zu einem negativen Einfluss am Standort Rans-
hofen, vor allem in den beiden Segmenten Gießen und Walzen.
An den Devisenmärkten können vor allem die Währungsschwankungen des US-Dollars (USD) sowie
des kanadischen Dollars (CAD) Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der AMAG-Gruppe nehmen. Im
Segment Metall ist der 20%-Anteil an der in Sept-Îles (Kanada) angesiedelten Elektrolyse Alouette
enthalten. Die Hauptwährung im Primäraluminiumgeschäft ist der USD. So notiert beispielsweise der
Aluminiumpreis in USD an der London Metal Exchange. Neben den Verkaufserlösen von Primäralu-
minium werden auch für die Produktion notwendige Rohstoffe sowie der Großteil des benötigten
Stroms in USD bepreist. Zusätzlich fallen am Standort in Kanada Kosten in CAD an. Eine Abschwä-
chung des CAD im Vergleich zum USD verbessert die Kostenstruktur und stärkt die Position im inter-
nationalen Wettbewerb. Im Rahmen der Konsolidierung werden Ergebnis und Bilanz der Alouette-
Beteiligung von USD auf EUR umgerechnet. Durch Veränderungen im EUR/USD-Verhältnis können
hier wesentliche Translationseffekte entstehen. Im Segment Gießen spielen Währungen aufgrund des
Fokus auf West- und Zentraleuropa eine untergeordnete Rolle, hingegen können Devisen-
schwankungen durchaus Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit im Segment Walzen haben.
Im Durchschnitt notierte der Euro gegenüber dem US-Dollar (USD) im Geschäftsjahr 2025 mit 1,13
deutlich stärker im Vergleich zum Vorjahr (1,08). Zum Jahresende lag das EUR/USD-Währungsver-
hältnis bei 1,18 nach 1,04 per Jahresultimo 2024.
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European Energy Exchange
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Europäische Zentralbank
EUR/USD-Entwicklung
Mit Blick auf die durchschnittliche USD/CAD-Kursentwicklung zeigte sich mit 1,40 im Jahresver-
gleich ein spürbar stärkerer USD im Vergleich zum Vorjahr (1,37). Per Jahresende schwächte sich der
USD deutlich ab und lag im Vergleich zum CAD bei 1,37 (Jahresultimo 2024: 1,44).
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USD/CAD-Entwicklung
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Europäische Zentralbank
11,,0000
11,,0055
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01/2023 01/2024 01/2025
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KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
In der nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung zeigen die Um-
satzkosten im Jahresvergleich einen Anstieg von 1.222,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.263,0 Mio. EUR
im aktuellen Berichtsjahr. Insbesondere die gestiegenen Materialaufwendungen, u.a. infolge des hö-
heren Aluminiumpreises sowie höhere Energieaufwendungen zeichnen dafür verantwortlich. Positiven
Einfluss nahmen geringere Instandhaltungsaufwendungen sowie Veränderungen in der Kontraktrisi-
korückstellung im Segment Walzen.
Die sonstigen Erträge enthalten unter anderem Förderungen aus Forschung und Entwicklung, weiter-
verrechnete Leistungen für Instandhaltung und für Infrastrukturdienste sowie Erträge aus Währungs-
umrechnung. Insgesamt verringerten sich die sonstigen Erträge vor allem aufgrund geringerer For-
schungsförderungen von 17,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 13,1 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr.
Die Vertriebskosten haben sich um 24,2 %, vor allem infolge der US-Einfuhrzölle auf Aluminiumpro-
dukte, erhöht und lagen im Jahr 2025 bei 94,1 Mio. EUR nach 75,8 Mio. EUR im Vorjahr.
Bei den Verwaltungsaufwendungen zeigte sich mit 41,2 Mio. EUR ein leichter Aufbau im Vergleich
zum Vorjahr (40,3 Mio. EUR).
Die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung wurden auch im Jahr 2025 vorangetrieben.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Aufwendungen auf 24,6 Mio. EUR etwas reduziert (Vorjahr:
25,2 Mio. EUR).
Im aktuellen Berichtsjahr betrug das Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 0,1 Mio. EUR (Vor-
jahr: 0,1 Mio. EUR).
Die Abschreibungen haben sich auf 80,1 Mio. EUR reduziert (Vorjahr: 102,1 Mio. EUR). Der Rück-
gang ist einerseits auf den Vorjahreseffekt der gemäß IAS 36 vorgenommenen Wertminderung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components in Höhe von 13,2 Mio. EUR zurückzuführen
und andererseits auf das Auslaufen von Abschreibungen infolge erreichter Nutzungsdauern bei Alou-
ette-Anlagen.
Das im Geschäftsjahr 2025 erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 56,9 Mio. EUR (Vorjahr:
77,1 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis lag bei -13,5 Mio. EUR und spiegelt in erster Linie die Veränderung des
USD/CAD-Wechselkurses wider, der sich in der Bewertung eines Darlehens auswirkt (Vorjahr:
-11,1 Mio. EUR)
.
Der laufende Steueraufwand erhöhte sich - im Wesentlichen aufgrund des positiven Ergebnisses in
Kanada - von 8,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 10,7 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr. Der latente
Steuerertrag betrug im aktuellen Berichtsjahr 1,2 Mio. EUR (Steueraufwand im Vorjahr iHv
14,8 Mio. EUR) und beinhaltet latente Steuererträge auf Verlustvorträge in Österreich in Höhe von
1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) sowie latente Steueraufwendungen im Zusammenhang mit der
Wertberichtigung von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,4 Mio. EUR
(Vorjahr: 11,8 Mio. EUR). Insgesamt lag der Gesamtaufwand aus Ertragsteuern der AMAG-Gruppe im
Jahr 2025 bei 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 22,9 Mio. EUR).
Das Ergebnis nach Ertragsteuern lag im aktuellen Berichtsjahr bei 34,0 Mio. EUR nach
43,2 Mio. EUR im Vorjahr.
Ergebnis nach Ertragsteuern in Mio. EUR
Unter Berücksichtigung der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Anzahl von AMAG-Aktien konnte
im Jahr 2025 ein Ergebnis je Aktie von 0,96 EUR erzielt werden (Vorjahr: 1,23 EUR/Aktie).
Ergebnis je Aktie in EUR
11,,8888
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0,0 0,5 1,0 1,5
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3344,,00
015304560
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22002244
22002255
4433,,22
--2211,,33%%
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
ERTRAGSLAGE
Bei einer soliden Absatz- und Umsatzentwicklung wurde die Ertragslage der AMAG-Gruppe im
Jahr 2025 von einem anspruchsvollen Umfeld beeinflusst. Neben einer herausfordernden Kosten-
struktur in Österreich (v.a. Energie und Personal) nahmen die US-Einfuhrzölle auf Aluminiumprodukte
und das veränderte Wettbewerbsumfeld Einfluss auf die Ertragslage. Zeitnah umgesetzte Stabilisie-
rungsmaßnahmen trugen dazu bei, negative Effekte auf die operativen Ergebnisse deutlich abzufe-
dern. Die Versorgungssicherheit von Rohstoffen war dank eines diversifizierten Lieferantenportfolios
stets gewährleistet. Nach 179,2 Mio. EUR im Vorjahr erzielte die AMAG-Gruppe im aktuellen
Berichtsjahr ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 137,0 Mio. EUR.
Im Segment Metall konnte der deutliche Anstieg im Aluminiumpreis die negativen Einflüsse u.a. aus
geringeren Prämienerlösen (infolge des Wegfalls der Zollbefreiung für Kanada) sowie aus dem Absatz-
rückgang und dem stärkeren EUR zum USD kompensieren. Zusätzlich wirkten sich deutlich gesun-
kene Tonerde-Marktpreise, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, positiv auf das Segment Metall
aus. Der im Vorjahr enthaltene positive Bewertungseffekt aus der EUR-Terminkurve für Aluminium
trat im Berichtsjahr nicht erneut auf und führte entsprechend zu einer negativen Ergebnisabwei-
chung, verglichen mit 2024. Das Gesamtjahres-EBITDA lag bei 65,5 Mio. EUR nach 76,9 Mio. EUR
im Vorjahr.
Das Segment Gießen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem von Herausforderungen gepräg-
ten Umfeld in der Automobilindustrie die Produktivität steigern und eine solide Absatzmenge erzielen.
Die erhöhte Preissensitivität in einem geschwächten europäischen Automobilmarkt, der sich von han-
delspolitischen Themen (z.B. US-Zölle) zusätzlich beeinträchtigt zeigte, spiegelt sich auch in der
Ergebnisperformance wider. Im Gesamtjahr 2025 lag das erzielte EBITDA bei 4,0 Mio. EUR (Vorjahr:
7,0 Mio. EUR).
Im Segment Walzen stabilisierten rasch umgesetzte Verschiebungen im Produktmix die Auslastung
der Walzwerke in Ranshofen. Absatzschwächen aus bestimmten Industrien und Märkten konnten
dadurch abgefedert und eine Ergebnisstabilisierung erreicht werden. Im Detail wurden Absatzrück-
gänge im Transportbereich durch deutliche Mengensteigerungen bei industriellen Anwendungen über-
kompensiert. Eine Absatzsteigerung konnte auch bei Verpackungsprodukten erzielt werden. Die Er-
tragsqualität zeigte sich jedoch von den Produktmixverschiebungen beeinträchtigt. Insbesondere
führte der intensivierte Wettbewerb, v.a. im Bereich der industriellen Anwendungen, zu einem erhöh-
ten Margendruck. Die US-Einfuhrzölle auf Aluminiumprodukte dämpften zudem die Ergebnisperfor-
mance, wenngleich frühzeitig vorgenommene Gegenmaßnahmen die negativen Einflüsse spürbar
abfederten. Nach 96,2 Mio. EUR im Vorjahr erzielte das Segment Walzen im Geschäftsjahr 2025 ein
EBITDA von 67,3 Mio. EUR.
Im Segment Service lag das EBITDA im Geschäftsjahr 2025 bei 0,2 Mio. EUR (Vorjahr:
-1,0 Mio. EUR).* Der Anstieg ist im Wesentlichen auf niedrigere Instandhaltungs-, Beratungs-
und
IT-Aufwendungen sowie einen gesunkenen Werbeaufwand zurückzuführen. Gegenläufig wirkten An-
passungen bei variablen Vergütungskomponenten.
EBITDA in Mio. EUR
EBITDA-Veränderung im Vergleich zu 2024 in Mio. EUR
*Segment Service bereinigt um innerbetriebliche Forderungs-Wertberichtigung in 2024 und 2025.
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KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
In der nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung zeigen die Um-
satzkosten im Jahresvergleich einen Anstieg von 1.222,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.263,0 Mio. EUR
im aktuellen Berichtsjahr. Insbesondere die gestiegenen Materialaufwendungen, u.a. infolge des hö-
heren Aluminiumpreises sowie höhere Energieaufwendungen zeichnen dafür verantwortlich. Positiven
Einfluss nahmen geringere Instandhaltungsaufwendungen sowie Veränderungen in der Kontraktrisi-
korückstellung im Segment Walzen.
Die sonstigen Erträge enthalten unter anderem Förderungen aus Forschung und Entwicklung, weiter-
verrechnete Leistungen für Instandhaltung und für Infrastrukturdienste sowie Erträge aus Währungs-
umrechnung. Insgesamt verringerten sich die sonstigen Erträge vor allem aufgrund geringerer For-
schungsförderungen von 17,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 13,1 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr.
Die Vertriebskosten haben sich um 24,2 %, vor allem infolge der US-Einfuhrzölle auf Aluminiumpro-
dukte, erhöht und lagen im Jahr 2025 bei 94,1 Mio. EUR nach 75,8 Mio. EUR im Vorjahr.
Bei den Verwaltungsaufwendungen zeigte sich mit 41,2 Mio. EUR ein leichter Aufbau im Vergleich
zum Vorjahr (40,3 Mio. EUR).
Die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung wurden auch im Jahr 2025 vorangetrieben.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Aufwendungen auf 24,6 Mio. EUR etwas reduziert (Vorjahr:
25,2 Mio. EUR).
Im aktuellen Berichtsjahr betrug das Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 0,1 Mio. EUR (Vor-
jahr: 0,1 Mio. EUR).
Die Abschreibungen haben sich auf 80,1 Mio. EUR reduziert (Vorjahr: 102,1 Mio. EUR). Der Rück-
gang ist einerseits auf den Vorjahreseffekt der gemäß IAS 36 vorgenommenen Wertminderung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components in Höhe von 13,2 Mio. EUR zurückzuführen
und andererseits auf das Auslaufen von Abschreibungen infolge erreichter Nutzungsdauern bei Alou-
ette-Anlagen.
Das im Geschäftsjahr 2025 erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 56,9 Mio. EUR (Vorjahr:
77,1 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis lag bei -13,5 Mio. EUR und spiegelt in erster Linie die Veränderung des
USD/CAD-Wechselkurses wider, der sich in der Bewertung eines Darlehens auswirkt (Vorjahr:
-11,1 Mio. EUR)
.
Der laufende Steueraufwand erhöhte sich - im Wesentlichen aufgrund des positiven Ergebnisses in
Kanada - von 8,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 10,7 Mio. EUR im aktuellen Berichtsjahr. Der latente
Steuerertrag betrug im aktuellen Berichtsjahr 1,2 Mio. EUR (Steueraufwand im Vorjahr iHv
14,8 Mio. EUR) und beinhaltet latente Steuererträge auf Verlustvorträge in Österreich in Höhe von
1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) sowie latente Steueraufwendungen im Zusammenhang mit der
Wertberichtigung von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,4 Mio. EUR
(Vorjahr: 11,8 Mio. EUR). Insgesamt lag der Gesamtaufwand aus Ertragsteuern der AMAG-Gruppe im
Jahr 2025 bei 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 22,9 Mio. EUR).
Das Ergebnis nach Ertragsteuern lag im aktuellen Berichtsjahr bei 34,0 Mio. EUR nach
43,2 Mio. EUR im Vorjahr.
Ergebnis nach Ertragsteuern in Mio. EUR
Unter Berücksichtigung der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Anzahl von AMAG-Aktien konnte
im Jahr 2025 ein Ergebnis je Aktie von 0,96 EUR erzielt werden (Vorjahr: 1,23 EUR/Aktie).
Ergebnis je Aktie in EUR
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KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
ERTRAGSLAGE
Bei einer soliden Absatz- und Umsatzentwicklung wurde die Ertragslage der AMAG-Gruppe im
Jahr 2025 von einem anspruchsvollen Umfeld beeinflusst. Neben einer herausfordernden Kosten-
struktur in Österreich (v.a. Energie und Personal) nahmen die US-Einfuhrzölle auf Aluminiumprodukte
und das veränderte Wettbewerbsumfeld Einfluss auf die Ertragslage. Zeitnah umgesetzte Stabilisie-
rungsmaßnahmen trugen dazu bei, negative Effekte auf die operativen Ergebnisse deutlich abzufe-
dern. Die Versorgungssicherheit von Rohstoffen war dank eines diversifizierten Lieferantenportfolios
stets gewährleistet. Nach 179,2 Mio. EUR im Vorjahr erzielte die AMAG-Gruppe im aktuellen
Berichtsjahr ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 137,0 Mio. EUR.
Im Segment Metall konnte der deutliche Anstieg im Aluminiumpreis die negativen Einflüsse u.a. aus
geringeren Prämienerlösen (infolge des Wegfalls der Zollbefreiung für Kanada) sowie aus dem Absatz-
rückgang und dem stärkeren EUR zum USD kompensieren. Zusätzlich wirkten sich deutlich gesun-
kene Tonerde-Marktpreise, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, positiv auf das Segment Metall
aus. Der im Vorjahr enthaltene positive Bewertungseffekt aus der EUR-Terminkurve für Aluminium
trat im Berichtsjahr nicht erneut auf und führte entsprechend zu einer negativen Ergebnisabwei-
chung, verglichen mit 2024. Das Gesamtjahres-EBITDA lag bei 65,5 Mio. EUR nach 76,9 Mio. EUR
im Vorjahr.
Das Segment Gießen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem von Herausforderungen gepräg-
ten Umfeld in der Automobilindustrie die Produktivität steigern und eine solide Absatzmenge erzielen.
Die erhöhte Preissensitivität in einem geschwächten europäischen Automobilmarkt, der sich von han-
delspolitischen Themen (z.B. US-Zölle) zusätzlich beeinträchtigt zeigte, spiegelt sich auch in der
Ergebnisperformance wider. Im Gesamtjahr 2025 lag das erzielte EBITDA bei 4,0 Mio. EUR (Vorjahr:
7,0 Mio. EUR).
Im Segment Walzen stabilisierten rasch umgesetzte Verschiebungen im Produktmix die Auslastung
der Walzwerke in Ranshofen. Absatzschwächen aus bestimmten Industrien und Märkten konnten
dadurch abgefedert und eine Ergebnisstabilisierung erreicht werden. Im Detail wurden Absatzrück-
gänge im Transportbereich durch deutliche Mengensteigerungen bei industriellen Anwendungen über-
kompensiert. Eine Absatzsteigerung konnte auch bei Verpackungsprodukten erzielt werden. Die Er-
tragsqualität zeigte sich jedoch von den Produktmixverschiebungen beeinträchtigt. Insbesondere
führte der intensivierte Wettbewerb, v.a. im Bereich der industriellen Anwendungen, zu einem erhöh-
ten Margendruck. Die US-Einfuhrzölle auf Aluminiumprodukte dämpften zudem die Ergebnisperfor-
mance, wenngleich frühzeitig vorgenommene Gegenmaßnahmen die negativen Einflüsse spürbar
abfederten. Nach 96,2 Mio. EUR im Vorjahr erzielte das Segment Walzen im Geschäftsjahr 2025 ein
EBITDA von 67,3 Mio. EUR.
Im Segment Service lag das EBITDA im Geschäftsjahr 2025 bei 0,2 Mio. EUR (Vorjahr:
-1,0 Mio. EUR).* Der Anstieg ist im Wesentlichen auf niedrigere Instandhaltungs-, Beratungs-
und
IT-Aufwendungen sowie einen gesunkenen Werbeaufwand zurückzuführen. Gegenläufig wirkten An-
passungen bei variablen Vergütungskomponenten.
EBITDA in Mio. EUR
EBITDA-Veränderung im Vergleich zu 2024 in Mio. EUR
*Segment Service bereinigt um innerbetriebliche Forderungs-Wertberichtigung in 2024 und 2025.
118888,,44
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KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
VERMÖGENSWERTE IN MIO. EUR 2025 2024
Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen 689,5 730,9
Equity-Beteiligungen 1,7 1,7
Sonstige langfristige Vermögenswerte und latente Steuern 38,1 21,1
Langfristige Vermögenswerte 729,3 753,7
Vorräte 412,3 454,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 174,7 192,7
Forderungen aus laufenden Steuern 0,0 1,5
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 63,7 67,1
Vertragsvermögenswerte 1,8 2,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 276,5 278,8
Kurzfristige Vermögenswerte 929,0 996,9
VERMÖGENSWERTE 1.658,3 1.750,6
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN IN MIO. EUR 2025 2024
Gezeichnetes Kapital 35,3 35,3
Kapitalrücklagen 377,7 377,7
Gewinnrücklagen 304,2 327,9
Eigenkapital 717,1 740,9
Langfristige Rückstellungen 62,3 76,8
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten 547,1 454,2
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse 46,7 40,9
Latente Steuerschulden 23,8 17,6
Langfristige Schulden 679,9 589,4
Kurzfristige Rückstellungen 28,9 28,0
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 50,4 206,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 86,7 88,3
Steuerschulden 2,9 0,1
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse 92,5 97,0
Kurzfristige Schulden 261,3 420,3
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 1.658,3 1.750,6
Bilanzstruktur in Mio. EUR
753,7
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Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte
740,9
717,1
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0 500 1.000 1.500
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Eigenkapital Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN KURZFORM IN MIO. EUR
2025 2024
Änderung in
%
Umsatzerlöse 1.478,5 1.448,8 2,1
Umsatzkosten -1.263,0 -1.222,2 -3,3
Bruttoergebnis vom Umsatz 215,5 226,6 -4,9
Sonstige Erträge 13,1 17,6 -25,2
Vertriebskosten -94,1 -75,8 -24,2
Verwaltungsaufwendungen -41,2 -40,3 -2,4
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen -24,6 -25,2 2,4
Andere Aufwendungen -11,9 -25,9 54,0
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 0,1 0,1 18,1
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 56,9 77,1 -26,2
EBIT-Marge in % 3,8 5,3 -
Finanzergebnis -13,5 -11,1 -21,7
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 43,4 66,1 -34,3
EBT-Marge in % 2,9 4,6 -
Ertragsteuern -9,4 -22,9 58,8
Ergebnis nach Ertragsteuern 34,0 43,2 -21,3
davon Ergebnis nicht beherrschender Anteile 0,0 0,0 -
DIVIDENDE
Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 16. April 2026 eine Dividende in Höhe von 0,75 EUR
je Aktie vorschlagen (Vorjahr: 1,20 EUR/Aktie).
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
KONZERNBILANZ
Das Gesamtvermögen der AMAG-Gruppe lag per 31. Dezember 2025 bei 1.658,3 Mio. EUR und da-
mit unter dem Wert des Vorjahres (31. Dezember 2024: 1.750,6 Mio. EUR).
Die langfristigen Vermögenswerte sind von 753,7 Mio. EUR per Ende 2024 auf 729,3 Mio. EUR per
31. Dezember 2025 gesunken. Insbesondere die reduzierten Investitionen zeichnen dafür verant-
wortlich. Derivative Bewertungen erhöhten die langfristigen Vermögenswerte zum Jahresultimo 2025.
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten zeigte sich ein Rückgang von 996,9 Mio. EUR im Vorjahr auf
aktuell 929,0 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf positive Working Capital Entwicklungen zurückzu-
führen.
Das Eigenkapital der AMAG-Gruppe lag per 31. Dezember 2025 bei 717,1 Mio. EUR (31. Dezem-
ber 2024: 740,9 Mio. EUR). Positiv wirkten sich sowohl das erzielte Ergebnis nach Ertragsteuern als
auch Bewertungseffekte aus der Hedging-Rücklage und der Sozialkapitalbewertung aus. Die im April
2025 durchgeführte Dividendenzahlung (i.H.v. 42,3 Mio. EUR) und Währungsumrechnungen wirkten
eigenkapitalmindernd.
Die langfristigen Schulden zeigten einen Anstieg von 589,4 Mio. EUR per Jahresende 2024 auf
679,9 Mio. EUR per 31. Dezember 2025, insbesondere infolge der Neuaufnahme von Fremdfinanzie-
rungen sowie der gestiegenen latenten Steuerschulden. Bei den langfristigen Rückstellungen zeigte sich
v.a. aufgrund geringerer Pensions- und Abfertigungsrückstellungen per Jahresultimo 2025 ein niedrigerer
Stand. Die kurzfristigen Schulden sind von 420,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 261,3 Mio. EUR per Jahres-
ende 2025 deutlich gesunken. Diese Veränderung resultiert primär aus den planmäßig durchgeführten
Tilgungen und Umgliederungen von Fremdfinanzierungen.
Seite 134 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
VERMÖGENSWERTE IN MIO. EUR 2025 2024
Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen 689,5 730,9
Equity-Beteiligungen 1,7 1,7
Sonstige langfristige Vermögenswerte und latente Steuern 38,1 21,1
Langfristige Vermögenswerte 729,3 753,7
Vorräte 412,3 454,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 174,7 192,7
Forderungen aus laufenden Steuern 0,0 1,5
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 63,7 67,1
Vertragsvermögenswerte 1,8 2,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 276,5 278,8
Kurzfristige Vermögenswerte 929,0 996,9
VERMÖGENSWERTE 1.658,3 1.750,6
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN IN MIO. EUR 2025 2024
Gezeichnetes Kapital 35,3 35,3
Kapitalrücklagen 377,7 377,7
Gewinnrücklagen 304,2 327,9
Eigenkapital 717,1 740,9
Langfristige Rückstellungen 62,3 76,8
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten 547,1 454,2
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse 46,7 40,9
Latente Steuerschulden 23,8 17,6
Langfristige Schulden 679,9 589,4
Kurzfristige Rückstellungen 28,9 28,0
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 50,4 206,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 86,7 88,3
Steuerschulden 2,9 0,1
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse 92,5 97,0
Kurzfristige Schulden 261,3 420,3
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 1.658,3 1.750,6
Bilanzstruktur in Mio. EUR
753,7
729,3
996,9
929,0
2
2
0
0
2
2
4
4
2
2
0
0
2
2
5
5
1
1
.
.
7
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0
0
,
,
6
6
1
1
.
.
6
6
5
5
8
8
,
,
3
3
-
-
5
5
,
,
3
3
%
%
Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte
740,9
717,1
589,4
679,9
420,3
261,3
0 500 1.000 1.500
2
2
0
0
2
2
4
4
2
2
0
0
2
2
5
5
1
1
.
.
7
7
5
5
0
0
,
,
6
6
1
1
.
.
6
6
5
5
8
8
,
,
3
3
-
-
5
5
,
,
3
3
%
%
Eigenkapital Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN KURZFORM IN MIO. EUR
2025 2024
Änderung in
%
Umsatzerlöse 1.478,5 1.448,8 2,1
Umsatzkosten -1.263,0 -1.222,2 -3,3
Bruttoergebnis vom Umsatz 215,5 226,6 -4,9
Sonstige Erträge 13,1 17,6 -25,2
Vertriebskosten -94,1 -75,8 -24,2
Verwaltungsaufwendungen -41,2 -40,3 -2,4
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen -24,6 -25,2 2,4
Andere Aufwendungen -11,9 -25,9 54,0
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 0,1 0,1 18,1
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 56,9 77,1 -26,2
EBIT-Marge in % 3,8 5,3 -
Finanzergebnis -13,5 -11,1 -21,7
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 43,4 66,1 -34,3
EBT-Marge in % 2,9 4,6 -
Ertragsteuern -9,4 -22,9 58,8
Ergebnis nach Ertragsteuern 34,0 43,2 -21,3
davon Ergebnis nicht beherrschender Anteile 0,0 0,0 -
DIVIDENDE
Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 16. April 2026 eine Dividende in Höhe von 0,75 EUR
je Aktie vorschlagen (Vorjahr: 1,20 EUR/Aktie).
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
KONZERNBILANZ
Das Gesamtvermögen der AMAG-Gruppe lag per 31. Dezember 2025 bei 1.658,3 Mio. EUR und da-
mit unter dem Wert des Vorjahres (31. Dezember 2024: 1.750,6 Mio. EUR).
Die langfristigen Vermögenswerte sind von 753,7 Mio. EUR per Ende 2024 auf 729,3 Mio. EUR per
31. Dezember 2025 gesunken. Insbesondere die reduzierten Investitionen zeichnen dafür verant-
wortlich. Derivative Bewertungen erhöhten die langfristigen Vermögenswerte zum Jahresultimo 2025.
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten zeigte sich ein Rückgang von 996,9 Mio. EUR im Vorjahr auf
aktuell 929,0 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf positive Working Capital Entwicklungen zurückzu-
führen.
Das Eigenkapital der AMAG-Gruppe lag per 31. Dezember 2025 bei 717,1 Mio. EUR (31. Dezem-
ber 2024: 740,9 Mio. EUR). Positiv wirkten sich sowohl das erzielte Ergebnis nach Ertragsteuern als
auch Bewertungseffekte aus der Hedging-Rücklage und der Sozialkapitalbewertung aus. Die im April
2025 durchgeführte Dividendenzahlung (i.H.v. 42,3 Mio. EUR) und Währungsumrechnungen wirkten
eigenkapitalmindernd.
Die langfristigen Schulden zeigten einen Anstieg von 589,4 Mio. EUR per Jahresende 2024 auf
679,9 Mio. EUR per 31. Dezember 2025, insbesondere infolge der Neuaufnahme von Fremdfinanzie-
rungen sowie der gestiegenen latenten Steuerschulden. Bei den langfristigen Rückstellungen zeigte sich
v.a. aufgrund geringerer Pensions- und Abfertigungsrückstellungen per Jahresultimo 2025 ein niedrigerer
Stand. Die kurzfristigen Schulden sind von 420,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 261,3 Mio. EUR per Jahres-
ende 2025 deutlich gesunken. Diese Veränderung resultiert primär aus den planmäßig durchgeführten
Tilgungen und Umgliederungen von Fremdfinanzierungen.
Seite 135 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
KAPITALFLUSSRECHNUNG
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnte im aktuellen Berichtsjahr deutlich auf
168,1 Mio. EUR gesteigert werden (Vorjahr: 119,0 Mio. EUR). Bei einem im Vergleich zum Vorjahr
niedrigeren operativen Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 wirkten sich vor allem Optimierungen im
Working Capital positiv auf den Cashflow aus.
Die Investitionsaktivitäten wurden im Jahr 2025 spürbar und planmäßig verringert, wodurch sich
auch der Investitions-Cashflow auf -52,8 Mio. EUR reduzierte (Vorjahr: -87,2 Mio. EUR). Damit
konnte im Geschäftsjahr 2025 eine signifikante Steigerung im Free Cashflow auf 115,3 Mio. EUR
erwirtschaftet werden (Vorjahr: 31,8 Mio. EUR).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei -106,4 Mio. EUR und resultiert insbe-
sondere aus planmäßig durchgeführten Kredittilgungen und -aufnahmen sowie der darin abgebildeten
Dividendenzahlung von -42,3 Mio. EUR (Vorjahr: -52,9 Mio. EUR).
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und Free Cashflow in Mio. EUR
KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT IN
KURZFORM IN MIO. EUR
2025 2024
Änderung
in %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 168,1 119,0 41,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -52,8 -87,2 39,5
Free Cashflow 115,3 31,8 262,5
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -106,4 72,3 -247,1
INVESTITIONEN
Die Investitionen im Gesamtjahr 2025 lagen mit 54,0 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresniveau
(85,5 Mio. EUR). Dabei wurden 50,3 Mio. EUR in Sachanlagen (Vorjahr: 80,0 Mio. EUR) und
3,6 Mio. EUR in immaterielle Vermögensgegenstände (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) investiert. Insgesamt
lag der Fokus im Jahr 2025 auf der Durchführung von Ersatzinvestitionen an den Standorten in Ös-
terreich und Kanada.
In der kanadischen Elektrolyse Alouette wurde die konsequente Neuzustellung von Elektrolysezellen
fortgeführt. Zudem wurden laufende Ersatzinvestitionen getätigt sowie in Automatisierungs- bzw. Op-
timierungsprojekte investiert.
Am Hauptsitz in Ranshofen wurden die Investitionsaktivitäten im aktuellen Berichtsjahr nach Jahren
des gezielten Kapazitätsausbaus und umfassender Modernisierungen bewusst reduziert. Ebenfalls
wurden die Investitionen an den beiden Standorten in Deutschland verringert. Damit wurde frühzeitig
auf das beeinträchtigte Wirtschaftsumfeld reagiert und die stabile finanzielle Lage der AMAG-Gruppe
weiter gestärkt, ohne aber operative Risiken zu erhöhen.
Die Anpassungen und Standardisierungen im Zuge der Umstellung auf SAP S4/HANA wurden weiter
umgesetzt. Dekarbonisierungsprojekte zur Umrüstung von erdgasbetriebenen Anlagen auf Strom und
Investitionen in den Bereichen Risikovorsorge vor allem zur Vorbeugung vor Schäden durch Starkre-
genereignisse am Standort Ranshofen wurden abgeschlossen. Weitere Investitionen betrafen die Be-
reiche Sicherheit und Umwelt sowie Forschung und Entwicklung.
Investitionen/Anlagenzugang in Mio. EUR
119,0
168,1
31,8
115,3
0 50 100 150
22002244
22002255
22002244
22002255
++4411,,33%%
++226622,,55%%
Operativer
CF
Free CF
9966,,99
8855,,55
5544,,00
0255075
22002233
22002244
22002255
--3366,,99%%
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
EIGENKAPITALQUOTE
Die Eigenkapitalquote entspricht dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Summe aus Eigen- und Fremd-
kapital. Durch einen im Vergleich zum Gesamtkapital geringeren Rückgang des Eigenkapitals verbes-
serte sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2025 auf 43,2 % (31. Dezem-
ber 2024: 42,3 %).
NETTOFINANZVERSCHULDUNG
Die Nettofinanzverschuldung errechnet sich aus dem Saldo von liquiden Mitteln und Finanzforderun-
gen abzüglich Finanzverbindlichkeiten und wurde per 31. Dezember 2025 auf 321,0 Mio. EUR re-
duziert (31. Dezember 2024: 382,3 Mio. EUR). Ausschlaggebend dafür war vor allem die Rückfüh-
rung von Finanzverbindlichkeiten, die durch den deutlich positiven Free Cashflow ermöglicht wurde
– insbesondere infolge von Working-Capital-Optimierungen und reduzierten Investitionsausgaben. Zu-
sätzlich wirkte die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Dividendenzahlung (1,20 EUR/Aktie nach
1,50 EUR/Aktie) entlastend.
VERSCHULDUNGSGRAD (GEARING)
Der Verschuldungsgrad (Gearing) ist das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu Eigenkapital. Ins-
besondere durch die stärker gesunkene Nettofinanzverschuldung zeigte sich zum 31. Dezem-
ber 2025 eine signifikante Reduktion auf 44,8 % (31. Dezember 2024: 51,6 %).
Eigenkapitalquote in %
Nettofinanzverschuldung in Mio. EUR
Verschuldungsgrad (Gearing) in %
3
3
6
6
4
4
,
,
3
3
3
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2
2
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3
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2
1
1
,
,
0
0
0 100 200 300
2
2
0
0
2
2
3
3
2
2
0
0
2
2
4
4
2
2
0
0
2
2
5
5
-
-
1
1
6
6
,
,
0
0
%
%
4
4
6
6
,
,
1
1
4
4
2
2
,
,
3
3
4
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3
3
,
,
2
2
010203040
2
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0
0
2
2
3
3
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0
2
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0
0
2
2
5
5
+
+
0
0
,
,
9
9
%
%
-
-
P
P
k
k
t
t
.
.
4
4
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8
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,
8
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5
1
1
,
,
6
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4
4
4
,
,
8
8
010203040
2
2
0
0
2
2
3
3
2
2
0
0
2
2
4
4
2
2
0
0
2
2
5
5
-
-
6
6
,
,
8
8
%
%
-
-
P
P
k
k
t
t
.
.
Seite 136 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
KAPITALFLUSSRECHNUNG
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnte im aktuellen Berichtsjahr deutlich auf
168,1 Mio. EUR gesteigert werden (Vorjahr: 119,0 Mio. EUR). Bei einem im Vergleich zum Vorjahr
niedrigeren operativen Ergebnis im Geschäftsjahr 2025 wirkten sich vor allem Optimierungen im
Working Capital positiv auf den Cashflow aus.
Die Investitionsaktivitäten wurden im Jahr 2025 spürbar und planmäßig verringert, wodurch sich
auch der Investitions-Cashflow auf -52,8 Mio. EUR reduzierte (Vorjahr: -87,2 Mio. EUR). Damit
konnte im Geschäftsjahr 2025 eine signifikante Steigerung im Free Cashflow auf 115,3 Mio. EUR
erwirtschaftet werden (Vorjahr: 31,8 Mio. EUR).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei -106,4 Mio. EUR und resultiert insbe-
sondere aus planmäßig durchgeführten Kredittilgungen und -aufnahmen sowie der darin abgebildeten
Dividendenzahlung von -42,3 Mio. EUR (Vorjahr: -52,9 Mio. EUR).
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und Free Cashflow in Mio. EUR
KONZERN-CASHFLOW-STATEMENT IN
KURZFORM IN MIO. EUR
2025 2024
Änderung
in %
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 168,1 119,0 41,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -52,8 -87,2 39,5
Free Cashflow 115,3 31,8 262,5
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -106,4 72,3 -247,1
INVESTITIONEN
Die Investitionen im Gesamtjahr 2025 lagen mit 54,0 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresniveau
(85,5 Mio. EUR). Dabei wurden 50,3 Mio. EUR in Sachanlagen (Vorjahr: 80,0 Mio. EUR) und
3,6 Mio. EUR in immaterielle Vermögensgegenstände (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) investiert. Insgesamt
lag der Fokus im Jahr 2025 auf der Durchführung von Ersatzinvestitionen an den Standorten in Ös-
terreich und Kanada.
In der kanadischen Elektrolyse Alouette wurde die konsequente Neuzustellung von Elektrolysezellen
fortgeführt. Zudem wurden laufende Ersatzinvestitionen getätigt sowie in Automatisierungs- bzw. Op-
timierungsprojekte investiert.
Am Hauptsitz in Ranshofen wurden die Investitionsaktivitäten im aktuellen Berichtsjahr nach Jahren
des gezielten Kapazitätsausbaus und umfassender Modernisierungen bewusst reduziert. Ebenfalls
wurden die Investitionen an den beiden Standorten in Deutschland verringert. Damit wurde frühzeitig
auf das beeinträchtigte Wirtschaftsumfeld reagiert und die stabile finanzielle Lage der AMAG-Gruppe
weiter gestärkt, ohne aber operative Risiken zu erhöhen.
Die Anpassungen und Standardisierungen im Zuge der Umstellung auf SAP S4/HANA wurden weiter
umgesetzt. Dekarbonisierungsprojekte zur Umrüstung von erdgasbetriebenen Anlagen auf Strom und
Investitionen in den Bereichen Risikovorsorge vor allem zur Vorbeugung vor Schäden durch Starkre-
genereignisse am Standort Ranshofen wurden abgeschlossen. Weitere Investitionen betrafen die Be-
reiche Sicherheit und Umwelt sowie Forschung und Entwicklung.
Investitionen/Anlagenzugang in Mio. EUR
119,0
168,1
31,8
115,3
0 50 100 150
2
2
0
0
2
2
4
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2
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0
2
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5
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0
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0
0
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+
+
4
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1
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,
,
3
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%
%
+
+
2
2
6
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,
,
5
5
%
%
Operativer
CF
Free CF
9
9
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,
9
9
8
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,
,
5
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4
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,
0
0
0255075
2
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0
0
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0
2
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2
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-
-
3
3
6
6
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,
9
9
%
%
KONZERNLAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
EIGENKAPITALQUOTE
Die Eigenkapitalquote entspricht dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Summe aus Eigen- und Fremd-
kapital. Durch einen im Vergleich zum Gesamtkapital geringeren Rückgang des Eigenkapitals verbes-
serte sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2025 auf 43,2 % (31. Dezem-
ber 2024: 42,3 %).
NETTOFINANZVERSCHULDUNG
Die Nettofinanzverschuldung errechnet sich aus dem Saldo von liquiden Mitteln und Finanzforderun-
gen abzüglich Finanzverbindlichkeiten und wurde per 31. Dezember 2025 auf 321,0 Mio. EUR re-
duziert (31. Dezember 2024: 382,3 Mio. EUR). Ausschlaggebend dafür war vor allem die Rückfüh-
rung von Finanzverbindlichkeiten, die durch den deutlich positiven Free Cashflow ermöglicht wurde
– insbesondere infolge von Working-Capital-Optimierungen und reduzierten Investitionsausgaben. Zu-
sätzlich wirkte die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Dividendenzahlung (1,20 EUR/Aktie nach
1,50 EUR/Aktie) entlastend.
VERSCHULDUNGSGRAD (GEARING)
Der Verschuldungsgrad (Gearing) ist das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu Eigenkapital. Ins-
besondere durch die stärker gesunkene Nettofinanzverschuldung zeigte sich zum 31. Dezem-
ber 2025 eine signifikante Reduktion auf 44,8 % (31. Dezember 2024: 51,6 %).
Eigenkapitalquote in %
Nettofinanzverschuldung in Mio. EUR
Verschuldungsgrad (Gearing) in %
336644,,33
338822,,33
332211,,00
0 100 200 300
22002233
22002244
22002255
--1166,,00%%
4466,,11
4422,,33
4433,,22
010203040
22002233
22002244
22002255
++00,,99%%--PPkktt..
4488,,88
5511,,66
4444,,88
010203040
22002233
22002244
22002255
--66,,88%%--PPkktt..
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KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT METALL
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Laut Prognosen von CRU
30
hat sich die globale Nachfrage nach Primäraluminium im Vorjahresvergleich
um +1,9 % auf 74,1 Mio. Tonnen erhöht (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Mit einem Anteil von über 60 %
am Gesamtmarkt ist China unverändert das größte Verbraucherland von Primäraluminium. Im Jahr
2025 stieg der prognostizierte Bedarf um weitere +2,5 % auf 46,1 Mio. Tonnen (Vorjahr:
45,0 Mio. Tonnen). Für die restliche Welt prognostizierte CRU für 2025 einen moderaten Nachfrage-
anstieg von +0,9 % auf 28,0 Mio. Tonnen (Vorjahr: 27,8 Mio. Tonnen). Der erwartete Bedarf in Europa
hat sich laut dem Marktforschungsinstitut marginal um -0,6 % verändert und lag im Gesamtjahr 2025
bei 8,2 Mio. Tonnen (Vorjahr: 8,2 Mio. Tonnen). In Westeuropa soll sich die Nachfrage laut CRU-Prog-
nose nur marginal um +0,1 % auf 6,2 Mio. Tonnen erhöht haben (Vorjahr: 6,2 Mio. Tonnen). In Nord-
amerika lag der erwartete Jahresbedarf mit 5,7 Mio. Tonnen um -3,7 % spürbar unter dem Vorjahresni-
veau (Vorjahr: 5,9 Mio. Tonnen).
Mit +1,8 % erwartete CRU für das Gesamtjahr 2025 auch produktionsseitig einen ähnlichen globalen
Zuwachs wie in der Nachfrage nach Primäraluminium. Damit wurde eine weltweite Produktion von
74,0 Mio. Tonnen prognostiziert (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Auch in Europa hat sich laut CRU-Prog-
nosen mit 7,6 Mio. Tonnen in 2025 ein Anstieg von +2,1 % gegenüber dem Vorjahr (7,4 Mio. Tonnen)
gezeigt. Basierend auf den weltweiten Einschätzungen zur Nachfrage- und Produktionsentwicklung
ergab sich im Jahr 2025 eine weitestgehend ausgewogene Marktbilanz. Die Lagerbestände der LME-
registrierten Lagerhäuser lagen zum Jahresende laut Schätzung der CRU bei knapp 0,6 Mio. Tonnen.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2025 in einer Bandbreite von
2.327 USD/t (09. April) bis 2.990 USD/t (31. Dezember). In der 1. Jahreshälfte 2025 zeigte sich
im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.545 USD/t (H1/2024: 2.400 USD/t). Von Juli bis Dezember
2025 konnte der Aluminiumpreis noch spürbar zulegen und lag im Durchschnitt bei 2.730 USD/t
(H2/2024: 2.511 USD/t). Im Jahresdurchschnitt stieg der Preis deutlich um +7,4 % und erhöhte
sich von 2.457 USD/t im Vorjahr auf 2.639 USD/t im aktuellen Berichtsjahr.
31
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien wurden 2025 stark von geopolitischen Ent-
wicklungen und Handelsrestriktionen beeinflusst. In den USA erreichte die Midwest-Prämie (verzollt)
30
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
31
London Metal Exchange
infolge der im März und Juni eingeführten Strafzölle auf Aluminiumimporte (derzeit 50 %) historische
Höchststände. Der Gesamtjahresdurchschnitt stieg um +203,6 % auf 1.298 USD/t (Vorjahr:
427 USD/t). Durch den kontinuierlichen Anstieg der Midwest-Prämie (verzollt) konnten die Zolleffekte
zum Jahresende hin vollständig kompensiert werden. Am europäischen Markt sind die Prämien in der
1. Jahreshälfte 2025 gefallen, insbesondere aus Sorge vor zusätzlichen Importen aus Kanada. Im wei-
teren Verlauf verzeichnete die Rotterdam-Prämie jedoch deutliche Anstiege. Gründe dafür waren u.a.
geringe Bestände in Europa, Produktionsausfälle in Island, ein potenzieller Ausfall einer Elektrolyse in
Mosambik sowie strategische Vorzieheinkäufe vor der Einführung des EU-Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM). Der Gesamtjahresdurchschnitt (verzollt) lag bei 254 USD/t und damit um -18,4
%
unterhalb des Vorjahresniveaus (311 USD/t).
Der zur Primäraluminiumherstellung notwendige Rohstoff Tonerde verzeichnete im Jahr 2025 deutliche
Preisrückgänge nach den signifikanten Preisausschlägen im Vorjahr. Hauptgründe für den Preisrückgang
waren u.a. eine globale Angebotsausweitung, insbesondere durch neue Kapazitäten in China und Indo-
nesien bei einer insgesamt moderaten Nachfrageentwicklung in der Aluminiumindustrie. Im Jahresver-
gleich hat sich das Preisniveau von 503 USD/t im Vorjahr auf 385 USD/t im Berichtsjahr reduziert. In
Relation zum Aluminiumpreis lag der Preis in 2025 bei attraktiven 14,6 % (Vorjahr: 20,5%).
32
Die
Preise für die sonstigen für den Elektrolyseprozess erforderlichen Rohstoffe (v.a. Petrolkoks) haben sich
im Jahresvergleich reduziert.
GESCHÄFTSJAHR 2025
Die Produktion in der kanadischen Elektrolyse Alouette lag infolge einer vorübergehend geringeren
Anzahl aktiver Elektrolysezellen unter dem Vorjahresniveau. Infolgedessen lag die Absatzmenge bei
122.700 Tonnen nach 126.400 Tonnen im Vorjahr. Konzernintern wurden davon keine Mengen nach
Ranshofen geliefert.
Absatz in Tonnen
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S&P Global Commodity Insights, ©2026 by S&P Global Inc.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
112266..550000
112266..440000
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0 30.000 60.000 90.000 120.000
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KONZERNLAGEBERICHT
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
RETURN ON CAPITAL EMPLOYED
Der ROCE (Return on Capital Employed) ist definiert als Verhältnis des um das Zinsergebnis und die
darauf entfallenden Steuern bereinigten Ergebnisses nach Ertragsteuern (NOPAT = Net Operating
Profit after Taxes) zum durchschnittlichen Capital Employed in Prozent. Die Kennzahl misst demnach
die Rentabilität des Geschäfts, bezogen auf das in einem Geschäftsjahr durchschnittlich eingesetzte
Kapital.
Dieses wiederum versteht sich als Summe des durchschnittlichen Eigenkapitals und der durchschnitt-
lichen Nettoverschuldung. Für die Ermittlung der durchschnittlichen Nettoverschuldung werden die
lang- und kurzfristig verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sowie die Rückstellungen für Sozialkapital
abzüglich flüssiger Mittel und kurzfristiger Wertpapiere herangezogen.
Der Return on Capital Employed der AMAG-Gruppe lag im Jahr 2025 bei 3,9 % nach 4,4 % im
Vorjahr. Die Abweichung erklärt sich insbesondere durch das geringere Ergebnis nach Ertragsteuern.
ROCE in %
RETURN ON EQUITY
Der ROE (Return on Equity) beschreibt das Verhältnis des Ergebnisses nach Ertragsteuern zum durch-
schnittlichen Eigenkapital in Prozent und misst die Rentabilität, bezogen auf das im Geschäftsjahr
durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital.
Ergebnisbedingt lag der ROE mit aktuell 4,7 % unterhalb des Vorjahresniveaus von 5,8 %.
BERECHNUNG DES ROCE UND ROE IN MIO. EUR 2025 2024
Ergebnis nach Ertragsteuern 34,0 43,2
Zinsergebnis -13,1 -13,0
Steuern auf das Zinsergebnis 2,8 4,5
NOPAT 44,3 51,7
Eigenkapital* 729,0 743,6
Langfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten* 500,6 454,5
Kurzfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten* 128,6 142,8
Sozialkapital* 51,2 60,6
Finanzmittelbestand** -277,7 -224,0
Capital Employed* 1.131,8 1.177,4
ROCE in % 3,9 4,4
Ergebnis nach Ertragsteuern 34,0 43,2
Eigenkapital* 729,0 743,6
ROE IN % 4,7 5,8
* Jahresdurchschnitt
** Jahresdurchschnitt Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
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KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT METALL
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Laut Prognosen von CRU
30
hat sich die globale Nachfrage nach Primäraluminium im Vorjahresvergleich
um +1,9 % auf 74,1 Mio. Tonnen erhöht (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Mit einem Anteil von über 60 %
am Gesamtmarkt ist China unverändert das größte Verbraucherland von Primäraluminium. Im Jahr
2025 stieg der prognostizierte Bedarf um weitere +2,5 % auf 46,1 Mio. Tonnen (Vorjahr:
45,0 Mio. Tonnen). Für die restliche Welt prognostizierte CRU für 2025 einen moderaten Nachfrage-
anstieg von +0,9 % auf 28,0 Mio. Tonnen (Vorjahr: 27,8 Mio. Tonnen). Der erwartete Bedarf in Europa
hat sich laut dem Marktforschungsinstitut marginal um -0,6 % verändert und lag im Gesamtjahr 2025
bei 8,2 Mio. Tonnen (Vorjahr: 8,2 Mio. Tonnen). In Westeuropa soll sich die Nachfrage laut CRU-Prog-
nose nur marginal um +0,1 % auf 6,2 Mio. Tonnen erhöht haben (Vorjahr: 6,2 Mio. Tonnen). In Nord-
amerika lag der erwartete Jahresbedarf mit 5,7 Mio. Tonnen um -3,7 % spürbar unter dem Vorjahresni-
veau (Vorjahr: 5,9 Mio. Tonnen).
Mit +1,8 % erwartete CRU für das Gesamtjahr 2025 auch produktionsseitig einen ähnlichen globalen
Zuwachs wie in der Nachfrage nach Primäraluminium. Damit wurde eine weltweite Produktion von
74,0 Mio. Tonnen prognostiziert (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Auch in Europa hat sich laut CRU-Prog-
nosen mit 7,6 Mio. Tonnen in 2025 ein Anstieg von +2,1 % gegenüber dem Vorjahr (7,4 Mio. Tonnen)
gezeigt. Basierend auf den weltweiten Einschätzungen zur Nachfrage- und Produktionsentwicklung
ergab sich im Jahr 2025 eine weitestgehend ausgewogene Marktbilanz. Die Lagerbestände der LME-
registrierten Lagerhäuser lagen zum Jahresende laut Schätzung der CRU bei knapp 0,6 Mio. Tonnen.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2025 in einer Bandbreite von
2.327 USD/t (09. April) bis 2.990 USD/t (31. Dezember). In der 1. Jahreshälfte 2025 zeigte sich
im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.545 USD/t (H1/2024: 2.400 USD/t). Von Juli bis Dezember
2025 konnte der Aluminiumpreis noch spürbar zulegen und lag im Durchschnitt bei 2.730 USD/t
(H2/2024: 2.511 USD/t). Im Jahresdurchschnitt stieg der Preis deutlich um +7,4 % und erhöhte
sich von 2.457 USD/t im Vorjahr auf 2.639 USD/t im aktuellen Berichtsjahr.
31
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien wurden 2025 stark von geopolitischen Ent-
wicklungen und Handelsrestriktionen beeinflusst. In den USA erreichte die Midwest-Prämie (verzollt)
30
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
31
London Metal Exchange
infolge der im März und Juni eingeführten Strafzölle auf Aluminiumimporte (derzeit 50 %) historische
Höchststände. Der Gesamtjahresdurchschnitt stieg um +203,6 % auf 1.298 USD/t (Vorjahr:
427 USD/t). Durch den kontinuierlichen Anstieg der Midwest-Prämie (verzollt) konnten die Zolleffekte
zum Jahresende hin vollständig kompensiert werden. Am europäischen Markt sind die Prämien in der
1. Jahreshälfte 2025 gefallen, insbesondere aus Sorge vor zusätzlichen Importen aus Kanada. Im wei-
teren Verlauf verzeichnete die Rotterdam-Prämie jedoch deutliche Anstiege. Gründe dafür waren u.a.
geringe Bestände in Europa, Produktionsausfälle in Island, ein potenzieller Ausfall einer Elektrolyse in
Mosambik sowie strategische Vorzieheinkäufe vor der Einführung des EU-Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM). Der Gesamtjahresdurchschnitt (verzollt) lag bei 254 USD/t und damit um -18,4
%
unterhalb des Vorjahresniveaus (311 USD/t).
Der zur Primäraluminiumherstellung notwendige Rohstoff Tonerde verzeichnete im Jahr 2025 deutliche
Preisrückgänge nach den signifikanten Preisausschlägen im Vorjahr. Hauptgründe für den Preisrückgang
waren u.a. eine globale Angebotsausweitung, insbesondere durch neue Kapazitäten in China und Indo-
nesien bei einer insgesamt moderaten Nachfrageentwicklung in der Aluminiumindustrie. Im Jahresver-
gleich hat sich das Preisniveau von 503 USD/t im Vorjahr auf 385 USD/t im Berichtsjahr reduziert. In
Relation zum Aluminiumpreis lag der Preis in 2025 bei attraktiven 14,6 % (Vorjahr: 20,5%).
32
Die
Preise für die sonstigen für den Elektrolyseprozess erforderlichen Rohstoffe (v.a. Petrolkoks) haben sich
im Jahresvergleich reduziert.
GESCHÄFTSJAHR 2025
Die Produktion in der kanadischen Elektrolyse Alouette lag infolge einer vorübergehend geringeren
Anzahl aktiver Elektrolysezellen unter dem Vorjahresniveau. Infolgedessen lag die Absatzmenge bei
122.700 Tonnen nach 126.400 Tonnen im Vorjahr. Konzernintern wurden davon keine Mengen nach
Ranshofen geliefert.
Absatz in Tonnen
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S&P Global Commodity Insights, ©2026 by S&P Global Inc.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
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KONZERNLAGEBERICHT
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
RETURN ON CAPITAL EMPLOYED
Der ROCE (Return on Capital Employed) ist definiert als Verhältnis des um das Zinsergebnis und die
darauf entfallenden Steuern bereinigten Ergebnisses nach Ertragsteuern (NOPAT = Net Operating
Profit after Taxes) zum durchschnittlichen Capital Employed in Prozent. Die Kennzahl misst demnach
die Rentabilität des Geschäfts, bezogen auf das in einem Geschäftsjahr durchschnittlich eingesetzte
Kapital.
Dieses wiederum versteht sich als Summe des durchschnittlichen Eigenkapitals und der durchschnitt-
lichen Nettoverschuldung. Für die Ermittlung der durchschnittlichen Nettoverschuldung werden die
lang- und kurzfristig verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sowie die Rückstellungen für Sozialkapital
abzüglich flüssiger Mittel und kurzfristiger Wertpapiere herangezogen.
Der Return on Capital Employed der AMAG-Gruppe lag im Jahr 2025 bei 3,9 % nach 4,4 % im
Vorjahr. Die Abweichung erklärt sich insbesondere durch das geringere Ergebnis nach Ertragsteuern.
ROCE in %
RETURN ON EQUITY
Der ROE (Return on Equity) beschreibt das Verhältnis des Ergebnisses nach Ertragsteuern zum durch-
schnittlichen Eigenkapital in Prozent und misst die Rentabilität, bezogen auf das im Geschäftsjahr
durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital.
Ergebnisbedingt lag der ROE mit aktuell 4,7 % unterhalb des Vorjahresniveaus von 5,8 %.
BERECHNUNG DES ROCE UND ROE IN MIO. EUR 2025 2024
Ergebnis nach Ertragsteuern 34,0 43,2
Zinsergebnis -13,1 -13,0
Steuern auf das Zinsergebnis 2,8 4,5
NOPAT 44,3 51,7
Eigenkapital* 729,0 743,6
Langfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten* 500,6 454,5
Kurzfristige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten* 128,6 142,8
Sozialkapital* 51,2 60,6
Finanzmittelbestand** -277,7 -224,0
Capital Employed* 1.131,8 1.177,4
ROCE in % 3,9 4,4
Ergebnis nach Ertragsteuern 34,0 43,2
Eigenkapital* 729,0 743,6
ROE IN % 4,7 5,8
* Jahresdurchschnitt
** Jahresdurchschnitt Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
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KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT GIESSEN
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che des Segments Gießen dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der
Entwicklung der Automobilindustrie in Europa geprägt.
Vor diesem Hintergrund beeinflussten sowohl die verhaltene und volatile Nachfrage auf dem europä-
ischen Automobilmarkt als auch die Zunahme von Fahrzeugimporten aus Nicht-EU-Ländern sowie
Veränderungen auf den Rohstoffmärkten die Geschäftsentwicklung des Segments. Neben steigenden
Schrottpreisen führte die abnehmende Verfügbarkeit von Aluminiumschrott bei zusätzlichem Mehr-
bedarf in Europa zu zusätzlichem Druck. Ein wesentlicher Treiber dafür sind die seit Jahren steigen-
den Exportmengen europäischer Schrotte in Richtung Asien. Obwohl die bisherigen Exportmengen in
die USA gering waren, könnten – begünstigt durch Zollvorteile und fehlenden Exportrestriktionen auf
EU-Ebene – wachsende Schrottmengen aus Europa abfließen. Damit hat sich der Druck hinsichtlich
Schrott-Versorgungssicherheit in Europa weiter erhöht.
Der Blick auf die registrierten PKW-Neuzulassungen am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) spiegelt
die anhaltend verhaltene Nachfrage wider. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA)
33
konnte
im Jahr 2025 ein moderates Wachstum von +2 % auf 13,2 Mio. Pkw erzielt werden (Vorjahr:
13,0 Mio. Einheiten). Die Struktur des Marktes veränderte sich deutlich, wobei vor allem alternative An-
triebe (insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)) ein starkes Wachstum verzeichneten.
In Deutschland konnte der Pkw-Markt ebenfalls nur einen leichten Zuwachs erfahren. Mit 4,15 Mio. Pkw
wurden im Vergleich zum Vorjahr rund +2 % mehr Einheiten produziert. Die Neuzulassungen lagen in
2025 bei 2,86 Mio. Einheiten, was einem Plus von +1 % entspricht (Vorjahr: 2,82 Mio.). Damit bleibt
das Niveau mit -21 % weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. Der deutsche Markt für
Elektro-Pkw setzte seinen Wachstumskurs fort. Im Gesamtjahr 2025 legten die Elektro-Neuzulassungen
gegenüber dem Vorjahr um 50 % auf 856.600 Fahrzeuge zu.
34
Der Marktanteil klassischer Verbrenner
ist hingegen rückläufig. Diese Antriebsartenverschiebung übt zusätzlichen Druck auf das Segment
Gießen aus.
33
Siehe Pressemitteilungen des VDA, v.a. „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“,
Dezember 2025
GESCHÄFTSJAHR 2025
Das Segment Gießen verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 eine insgesamt stabile Absatzentwicklung
in einem herausfordernden Marktumfeld. Die externe Absatzmenge ist wesentlich von der europäi-
schen Automobilindustrie abhängig, die sich im Berichtsjahr nach wie vor verhalten zeigte und von
handelspolitischen Themen und strukturellen Herausforderungen geprägt war. Diese Faktoren beein-
trächtigten auch die Nachfrage nach Gusslegierungen.
Der Gesamtabsatz an Recycling-Gusslegierungen betrug 90.700 Tonnen und lag um -2,7 % unter
dem Vorjahresniveau (93.200 Tonnen). Darin enthalten sind sowohl die Mengen, die in Form von
Masseln, Sows und Flüssigaluminium an externe Kunden verkauft wurden, als auch der intersegmen-
täre Mengenanteil („Remelted Secondary Ingots“ – RSI), der an das Segment Walzen geliefert wird.
Die externe Absatzmenge lag bei 57.100 Tonnen (Vorjahr: 61.300 Tonnen), während die interne Ab-
satzmenge mit 33.600 Tonnen leicht über dem Vorjahreswert von 31.900 Tonnen lag.
Durch die konzerninternen Lieferungen leistete das Segment Gießen unverändert einen wichtigen
Beitrag zur Vormaterialversorgung des Segments Walzen. Dies ermöglichte die Integration zusätzlicher
Mengen an rezykliertem Aluminium in den Produktionsprozess und trug dazu bei, die Schrottein-
satzquote am Standort Ranshofen auf einem hohen Niveau von 77,6 % zu halten. Ein weiterer posi-
tiver Aspekt ist die konsequente Weiterentwicklung im Bereich der Legierungsentwicklung. Diese kon-
tinuierlichen Maßnahmen dienen nicht nur der Verbesserung der Produkteigenschaften, sondern sind
auch gezielt als Reaktion auf die Veränderungen bei den Antriebsarten im Automobilsektor zu sehen.
Absatz in Tonnen
34
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
64.700
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externer Absatz interner Absatz
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse konnten mit 1.070,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (1.050,1 Mio. EUR) gesteigert
werden. Während der Anstieg im Aluminiumpreis einen positiven Einfluss nahm, wirkte sich der deutlich
stärkere EUR zum USD im Jahr 2025 umsatzmindernd aus. Vom Gesamtumsatz entfielen
755,0 Mio. EUR auf konzerninterne Umsätze (Vorjahr: 739,0 Mio. EUR). Diese betrafen zum Großteil
die Versorgung der Gießerei und des Walzwerkes mit Aluminium-Vormaterial wie Primäraluminium,
Schrotten und Walzbarren.
Das EBITDA im Segment Metall lag im aktuellen Berichtsjahr bei 65,5 Mio. EUR (Vorjahr:
76,9 Mio. EUR). Damit wurde weiterhin ein operatives Ergebnis erzielt, das klar über dem langjähri-
gen Durchschnitt des Segments liegt. Die insgesamt sehr gute Kostenstruktur bei Alouette, der ge-
stiegene Aluminiumpreis und attraktive durchschnittliche Tonerdemarktpreise wirkten sich positiv auf
die Ergebnisentwicklung aus. Negative Einflüsse aus geringeren Prämienerlösen (v.a. infolge der ver-
änderten Zollregelungen in den USA), der niedrigeren Absatzmenge und der insgesamt höheren Roh-
stoffaufwendungen konnten dadurch kompensiert werden. Damit ist die Ergebnisabweichung im We-
sentlichen auf die Bewertung der Bestandssicherungsderivate zurückzuführen, welche von der Ent-
wicklung der Aluminiumpreis-Terminkurve in EUR beeinflusst wird. Der Bewertungseffekt betrug im
aktuellen Berichtsjahr -0,2 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr ein Ergebnis von 12,7 Mio. EUR erzielt
wurde. Die Einführung der US-Zölle auf Aluminiumprodukte erhöhte die Attraktivität für Primäralu-
miniumverkäufe nach Europa. Infolgedessen wurden im Jahr 2025 über 40 % des Primäraluminiums
nach Europa geliefert (Vorjahr: 100 % in Nordamerika).
Das erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 43,0 Mio. EUR nach 48,9 Mio. EUR im Vorjahr.
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Im Segment Metall lagen die Investitionen in Sachanlagen mit 23,2 Mio. EUR deutlich unter dem
Vorjahr (33,9 Mio. EUR). Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag weiterhin in der konsequenten
Fortführung bei der Neuzustellung von Elektrolysezellen. Zudem wurden laufende Ersatzinvestitionen
getätigt sowie in Automatisierungs- bzw. Optimierungsprojekte investiert. Der höhere USD/CAD-Wech-
selkurs sowie die Aufwertung des EUR gegenüber dem USD hatten einen positiven Einfluss auf das
Investitionsvolumen in EUR.
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 197 Mitarbeiter:innen unter dem
Vorjahresniveau (203 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT METALL IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 1.070,0 1.050,1 1,9
davon Innenumsätze 755,0 739,0 2,2
EBITDA 65,5 76,9 -14,9
EBITDA-Marge in % 6,1 7,3 -
EBIT 43,0 48,9 -12,1
EBIT-Marge in % 4,0 4,7 -
Investitionen 23,2 33,9 -31,6
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 197 203 -3,1
* Der prozentuale Personalanteil der AMAG aus der 20%-Beteiligung der Elektrolyse Alouette beträgt 191 Mitarbeiter:innen
und ist in der Berechnung des Personalstandes enthalten. Ferialpraktikanten sind nicht mehr Teil des durchschnittlichen
Leistungspersonals.
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KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT GIESSEN
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che des Segments Gießen dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der
Entwicklung der Automobilindustrie in Europa geprägt.
Vor diesem Hintergrund beeinflussten sowohl die verhaltene und volatile Nachfrage auf dem europä-
ischen Automobilmarkt als auch die Zunahme von Fahrzeugimporten aus Nicht-EU-Ländern sowie
Veränderungen auf den Rohstoffmärkten die Geschäftsentwicklung des Segments. Neben steigenden
Schrottpreisen führte die abnehmende Verfügbarkeit von Aluminiumschrott bei zusätzlichem Mehr-
bedarf in Europa zu zusätzlichem Druck. Ein wesentlicher Treiber dafür sind die seit Jahren steigen-
den Exportmengen europäischer Schrotte in Richtung Asien. Obwohl die bisherigen Exportmengen in
die USA gering waren, könnten – begünstigt durch Zollvorteile und fehlenden Exportrestriktionen auf
EU-Ebene – wachsende Schrottmengen aus Europa abfließen. Damit hat sich der Druck hinsichtlich
Schrott-Versorgungssicherheit in Europa weiter erhöht.
Der Blick auf die registrierten PKW-Neuzulassungen am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) spiegelt
die anhaltend verhaltene Nachfrage wider. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA)
33
konnte
im Jahr 2025 ein moderates Wachstum von +2 % auf 13,2 Mio. Pkw erzielt werden (Vorjahr:
13,0 Mio. Einheiten). Die Struktur des Marktes veränderte sich deutlich, wobei vor allem alternative An-
triebe (insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)) ein starkes Wachstum verzeichneten.
In Deutschland konnte der Pkw-Markt ebenfalls nur einen leichten Zuwachs erfahren. Mit 4,15 Mio. Pkw
wurden im Vergleich zum Vorjahr rund +2 % mehr Einheiten produziert. Die Neuzulassungen lagen in
2025 bei 2,86 Mio. Einheiten, was einem Plus von +1 % entspricht (Vorjahr: 2,82 Mio.). Damit bleibt
das Niveau mit -21 % weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. Der deutsche Markt für
Elektro-Pkw setzte seinen Wachstumskurs fort. Im Gesamtjahr 2025 legten die Elektro-Neuzulassungen
gegenüber dem Vorjahr um 50 % auf 856.600 Fahrzeuge zu.
34
Der Marktanteil klassischer Verbrenner
ist hingegen rückläufig. Diese Antriebsartenverschiebung übt zusätzlichen Druck auf das Segment
Gießen aus.
33
Siehe Pressemitteilungen des VDA, v.a. „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“,
Dezember 2025
GESCHÄFTSJAHR 2025
Das Segment Gießen verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 eine insgesamt stabile Absatzentwicklung
in einem herausfordernden Marktumfeld. Die externe Absatzmenge ist wesentlich von der europäi-
schen Automobilindustrie abhängig, die sich im Berichtsjahr nach wie vor verhalten zeigte und von
handelspolitischen Themen und strukturellen Herausforderungen geprägt war. Diese Faktoren beein-
trächtigten auch die Nachfrage nach Gusslegierungen.
Der Gesamtabsatz an Recycling-Gusslegierungen betrug 90.700 Tonnen und lag um -2,7 % unter
dem Vorjahresniveau (93.200 Tonnen). Darin enthalten sind sowohl die Mengen, die in Form von
Masseln, Sows und Flüssigaluminium an externe Kunden verkauft wurden, als auch der intersegmen-
täre Mengenanteil („Remelted Secondary Ingots“ – RSI), der an das Segment Walzen geliefert wird.
Die externe Absatzmenge lag bei 57.100 Tonnen (Vorjahr: 61.300 Tonnen), während die interne Ab-
satzmenge mit 33.600 Tonnen leicht über dem Vorjahreswert von 31.900 Tonnen lag.
Durch die konzerninternen Lieferungen leistete das Segment Gießen unverändert einen wichtigen
Beitrag zur Vormaterialversorgung des Segments Walzen. Dies ermöglichte die Integration zusätzlicher
Mengen an rezykliertem Aluminium in den Produktionsprozess und trug dazu bei, die Schrottein-
satzquote am Standort Ranshofen auf einem hohen Niveau von 77,6 % zu halten. Ein weiterer posi-
tiver Aspekt ist die konsequente Weiterentwicklung im Bereich der Legierungsentwicklung. Diese kon-
tinuierlichen Maßnahmen dienen nicht nur der Verbesserung der Produkteigenschaften, sondern sind
auch gezielt als Reaktion auf die Veränderungen bei den Antriebsarten im Automobilsektor zu sehen.
Absatz in Tonnen
34
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
64.700
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SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse konnten mit 1.070,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (1.050,1 Mio. EUR) gesteigert
werden. Während der Anstieg im Aluminiumpreis einen positiven Einfluss nahm, wirkte sich der deutlich
stärkere EUR zum USD im Jahr 2025 umsatzmindernd aus. Vom Gesamtumsatz entfielen
755,0 Mio. EUR auf konzerninterne Umsätze (Vorjahr: 739,0 Mio. EUR). Diese betrafen zum Großteil
die Versorgung der Gießerei und des Walzwerkes mit Aluminium-Vormaterial wie Primäraluminium,
Schrotten und Walzbarren.
Das EBITDA im Segment Metall lag im aktuellen Berichtsjahr bei 65,5 Mio. EUR (Vorjahr:
76,9 Mio. EUR). Damit wurde weiterhin ein operatives Ergebnis erzielt, das klar über dem langjähri-
gen Durchschnitt des Segments liegt. Die insgesamt sehr gute Kostenstruktur bei Alouette, der ge-
stiegene Aluminiumpreis und attraktive durchschnittliche Tonerdemarktpreise wirkten sich positiv auf
die Ergebnisentwicklung aus. Negative Einflüsse aus geringeren Prämienerlösen (v.a. infolge der ver-
änderten Zollregelungen in den USA), der niedrigeren Absatzmenge und der insgesamt höheren Roh-
stoffaufwendungen konnten dadurch kompensiert werden. Damit ist die Ergebnisabweichung im We-
sentlichen auf die Bewertung der Bestandssicherungsderivate zurückzuführen, welche von der Ent-
wicklung der Aluminiumpreis-Terminkurve in EUR beeinflusst wird. Der Bewertungseffekt betrug im
aktuellen Berichtsjahr -0,2 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr ein Ergebnis von 12,7 Mio. EUR erzielt
wurde. Die Einführung der US-Zölle auf Aluminiumprodukte erhöhte die Attraktivität für Primäralu-
miniumverkäufe nach Europa. Infolgedessen wurden im Jahr 2025 über 40 % des Primäraluminiums
nach Europa geliefert (Vorjahr: 100 % in Nordamerika).
Das erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 43,0 Mio. EUR nach 48,9 Mio. EUR im Vorjahr.
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Im Segment Metall lagen die Investitionen in Sachanlagen mit 23,2 Mio. EUR deutlich unter dem
Vorjahr (33,9 Mio. EUR). Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag weiterhin in der konsequenten
Fortführung bei der Neuzustellung von Elektrolysezellen. Zudem wurden laufende Ersatzinvestitionen
getätigt sowie in Automatisierungs- bzw. Optimierungsprojekte investiert. Der höhere USD/CAD-Wech-
selkurs sowie die Aufwertung des EUR gegenüber dem USD hatten einen positiven Einfluss auf das
Investitionsvolumen in EUR.
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 197 Mitarbeiter:innen unter dem
Vorjahresniveau (203 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT METALL IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 1.070,0 1.050,1 1,9
davon Innenumsätze 755,0 739,0 2,2
EBITDA 65,5 76,9 -14,9
EBITDA-Marge in % 6,1 7,3 -
EBIT 43,0 48,9 -12,1
EBIT-Marge in % 4,0 4,7 -
Investitionen 23,2 33,9 -31,6
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 197 203 -3,1
* Der prozentuale Personalanteil der AMAG aus der 20%-Beteiligung der Elektrolyse Alouette beträgt 191 Mitarbeiter:innen
und ist in der Berechnung des Personalstandes enthalten. Ferialpraktikanten sind nicht mehr Teil des durchschnittlichen
Leistungspersonals.
6677,,77
7766,,99
6655,,55
0204060
22002233
22002244
22002255
--1144,,99%%
Seite 141 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT WALZEN
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Das Segment Walzen vertreibt die in Ranshofen produzierten Aluminiumwalzprodukte weltweit, wobei
das Kerngeschäft (rund 70 % des Umsatzes) in Europa stattfindet. Weltweit zeigte sich im Jahr 2025
ein anspruchsvolles Wirtschaftsumfeld: Die Nachfrage in vielen relevanten Abnehmerbranchen war be-
einflusst von einer geschwächten Industriekonjunktur (speziell in Europa), den veränderten handelspo-
litischen Rahmenbedingungen und den geopolitischen Konflikten. Besonders die Verschärfung der US-
Zollpolitik führte zu zusätzlichen Unsicherheiten im internationalen Warenverkehr. Mit dem Auslaufen
der Quotenregelung zwischen der EU und den USA unterliegen Aluminiumwalzprodukte seit März 2025
wieder den Zusatzzöllen gemäß Section 232, die im Juni auf 50 % angehoben wurden. Parallel dazu
blieb der EU-Antidumpingzoll auf chinesische Aluminiumwalzprodukte in Kraft und stützt weiterhin die
Wettbewerbsposition europäischer Hersteller.
Mit Blick auf den weltweiten Bedarf nach Aluminiumwalzprodukten zeigte sich trotz dieser Einflüsse laut
jüngster CRU-Prognose
35
eine positive Entwicklung. Nach 31,4 Mio. Tonnen im Jahr 2024 stieg die er-
wartete Nachfrage im aktuellen Berichtsjahr auf 32,3 Mio. Tonnen. Dabei konnte beinahe in allen von
CRU angeführten Sektoren ein prognostizierter Nachfragezuwachs festgestellt werden. Der Bedarf in der
Verpackungsindustrie hat sich laut CRU-Prognose um +3,4 % auf 17,8 Mio. Tonnen Aluminiumwalzpro-
dukte erhöht. Das erwartete Wachstum im Transportsektor lag ebenfalls bei +3,4 %, wodurch sich in
2025 ein Bedarf von 5,7 Mio. Tonnen zeigte. Der für das Gesamtjahr erwartete Bedarf im Maschinenbau
lag bei 1,9 Mio. Tonnen (+2,7 %). Die prognostizierte Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen
stieg um +4,9 % auf 3,5 Mio. Tonnen, während für die Baubranche eine rückläufige Entwicklung von
-0,7 % auf 3,4 Mio. Tonnen erwartet wurde.
Die länderspezifische Nachfrageentwicklung zeigte zum Teil deutliche Unterschiede. Für den für das
Segment Walzen wichtigsten Absatzmarkt Europa wurde ein geringer Zuwachs von +1,2 % auf
5,4 Mio. Tonnen prognostiziert. Mit +1,3 % wurde für Westeuropa ein ähnliches Wachstum auf ins-
gesamt 4,0 Mio. Tonnen erwartet. Nordamerika entwickelte sich laut CRU-Prognose etwas positiver
und lag mit 6,2 Mio. Tonnen um +1,8 % über dem Vorjahr. Ein deutlicher Bedarfsanstieg konnte
erneut in der Prognose für China verzeichnet werden. Mit 13,0 Mio. Tonnen lag die Erwartung für das
Jahr 2025 um +4,0 % klar über dem Vorjahr.
35
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
GESCHÄFTSJAHR 2025
Das Segment Walzen sah sich im Geschäftsjahr 2025 einem anspruchsvollen Marktumfeld, speziell in
Europa, ausgesetzt. Trotz dieser Rahmenbedingungen konnte das Segment Walzen die Absatzmengen
mit rund 204.200 Tonnen stabil auf dem Vorjahresniveau (205.400 Tonnen) halten und insgesamt so-
lide Ergebnisse erwirtschaften.
Maßgeblich für diese Stabilisierung war die operative Flexibilität und die Fähigkeit, sich schnell an
veränderte Marktbedingungen anzupassen. Durch Optimierungen im Produktmix, eine effiziente Steu-
erung der Produktions- und Lieferprozesse sowie die internationale Ausrichtung gelang es, Nachfra-
gerückgänge in bestimmten Absatzmärkten auszugleichen. Die breite Branchenvielfalt trug signifikant
zur Stabilisierung bei. So konnten marktbedingte Rückgänge im Transportsektor durch deutliche An-
stiege im Bereich der industriellen Anwendungen und im Verpackungsbereich kompensiert werden.
Neben der geografischen Diversifikation spielte auch die Nähe zu den Kunden eine essenzielle Rolle:
Individuelle Lösungen und schnelle Lieferfähigkeit ermöglichten es, Chancen in wachstumsstärkeren
Märkten zu nutzen. Beispielsweise blieben die ursprünglich erwarteten Bestellungen im Luftfahrtbe-
reich u.a. infolge hoher Lagerbestände bei den OEMs (Original Equipment Manufacturer) aus. Interne
Optimierungsprojekte ermöglichten jedoch eine mengenmäßige Kompensation und brachten einen
Absatzrekord bei hochfesten Aluminiumplatten. Dieses Ergebnis unterstreicht die Resilienz des Ge-
schäftsmodells und die strategische Bedeutung von Flexibilität und globaler Präsenz für die AMAG.
Absatz in Tonnen
Die Walzbarrengießerei am Standort Ranshofen lieferte im Geschäftsjahr 2025 rund 246.000 Tonnen
Walzbarren. Analog zu den Vorjahren konnte damit erneut der Großteil des für Walzprodukte notwen-
digen Vormaterials, überwiegend unter Einsatz von Aluminiumschrotten, selbst hergestellt werden.
*
*In der Herstellung von Aluminiumwalzprodukten (z.B. Bänder, Platten etc.) fallen in den jeweiligen Produktionsschritten (z.B.
beim Fräsen, Schneiden bzw. Teilen, Walzen etc.) entsprechende Abschnitte an, die anschließend wieder in der Walzbarrengießerei
verarbeitet werden. Dadurch ist die Einsatzmenge von Walzbarren höher als der Absatz von Aluminiumwalzprodukten.
204.200
202.800
203.000
0 50.000 100.000 150.000 200.000
600
22002233
2.600
22002244
1.200
22002255
220044..880000
220055..440000
220044..220000
--00,,66%%
externer Absatz interner Absatz
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse spiegeln das insgesamt verhaltene Umfeld der europäischen Automobilindustrie
wider und reduzierten sich im Jahresvergleich von 154,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 146,1 Mio. EUR
im aktuellen Berichtsjahr.
Das erzielte EBITDA im Geschäftsjahr 2025 lag bei 4,0 Mio. EUR und reflektiert damit ebenfalls die
zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen und Herausforderungen (Vorjahr: 7,0 Mio. EUR). Der Er-
gebnisrückgang resultiert im Wesentlichen aus der geringeren Absatzmenge sowie aus preis- und
kostenbedingten Margenrückgängen. Durch die konsequente Fortführung der Strukturkostenreduktion
konnten diese negativen Einflüsse teilweise kompensiert werden. Die Umsetzung des IFRS-16-Stan-
dards seit dem Jahr 2019 nahm durch intersegmentäre EBITDA-Verschiebungen vom Segment Ser-
vice hin zum Segment Gießen positiven Einfluss. Im Geschäftsjahr 2025 betrug diese Auswirkung
2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR).
Das im aktuellen Berichtsjahr erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 1,7 Mio. EUR nach
4,8 Mio. EUR im Vorjahr.
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Im Segment Gießen betrugen die Investitionen in Sachanlagen 2,1 Mio. EUR, nach 3,7 Mio. EUR im
Vorjahr. Die Verschiebungen infolge der IFRS-16-bedingten intersegmentären Umgliederung beliefen
sich auf 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 114 Mitarbeiter:innen unter dem
Vorjahresniveau (123 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT GIESSEN IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 146,1 154,5 -5,4
davon Innenumsätze 14,8 13,2 12,2
EBITDA 4,0 7,0 -42,5
EBITDA-Marge in % 2,8 4,5 -
EBIT 1,7 4,8 -64,7
EBIT-Marge in % 1,2 3,1 -
Investitionen 2,1 3,7 -42,3
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 114 123 -7,2
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und Ferialpraktikanten.
1
1
1
1
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0
7
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4
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5
5
-
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4
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2
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,
5
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%
%
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KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT WALZEN
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Das Segment Walzen vertreibt die in Ranshofen produzierten Aluminiumwalzprodukte weltweit, wobei
das Kerngeschäft (rund 70 % des Umsatzes) in Europa stattfindet. Weltweit zeigte sich im Jahr 2025
ein anspruchsvolles Wirtschaftsumfeld: Die Nachfrage in vielen relevanten Abnehmerbranchen war be-
einflusst von einer geschwächten Industriekonjunktur (speziell in Europa), den veränderten handelspo-
litischen Rahmenbedingungen und den geopolitischen Konflikten. Besonders die Verschärfung der US-
Zollpolitik führte zu zusätzlichen Unsicherheiten im internationalen Warenverkehr. Mit dem Auslaufen
der Quotenregelung zwischen der EU und den USA unterliegen Aluminiumwalzprodukte seit März 2025
wieder den Zusatzzöllen gemäß Section 232, die im Juni auf 50 % angehoben wurden. Parallel dazu
blieb der EU-Antidumpingzoll auf chinesische Aluminiumwalzprodukte in Kraft und stützt weiterhin die
Wettbewerbsposition europäischer Hersteller.
Mit Blick auf den weltweiten Bedarf nach Aluminiumwalzprodukten zeigte sich trotz dieser Einflüsse laut
jüngster CRU-Prognose
35
eine positive Entwicklung. Nach 31,4 Mio. Tonnen im Jahr 2024 stieg die er-
wartete Nachfrage im aktuellen Berichtsjahr auf 32,3 Mio. Tonnen. Dabei konnte beinahe in allen von
CRU angeführten Sektoren ein prognostizierter Nachfragezuwachs festgestellt werden. Der Bedarf in der
Verpackungsindustrie hat sich laut CRU-Prognose um +3,4 % auf 17,8 Mio. Tonnen Aluminiumwalzpro-
dukte erhöht. Das erwartete Wachstum im Transportsektor lag ebenfalls bei +3,4 %, wodurch sich in
2025 ein Bedarf von 5,7 Mio. Tonnen zeigte. Der für das Gesamtjahr erwartete Bedarf im Maschinenbau
lag bei 1,9 Mio. Tonnen (+2,7 %). Die prognostizierte Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen
stieg um +4,9 % auf 3,5 Mio. Tonnen, während für die Baubranche eine rückläufige Entwicklung von
-0,7 % auf 3,4 Mio. Tonnen erwartet wurde.
Die länderspezifische Nachfrageentwicklung zeigte zum Teil deutliche Unterschiede. Für den für das
Segment Walzen wichtigsten Absatzmarkt Europa wurde ein geringer Zuwachs von +1,2 % auf
5,4 Mio. Tonnen prognostiziert. Mit +1,3 % wurde für Westeuropa ein ähnliches Wachstum auf ins-
gesamt 4,0 Mio. Tonnen erwartet. Nordamerika entwickelte sich laut CRU-Prognose etwas positiver
und lag mit 6,2 Mio. Tonnen um +1,8 % über dem Vorjahr. Ein deutlicher Bedarfsanstieg konnte
erneut in der Prognose für China verzeichnet werden. Mit 13,0 Mio. Tonnen lag die Erwartung für das
Jahr 2025 um +4,0 % klar über dem Vorjahr.
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CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
GESCHÄFTSJAHR 2025
Das Segment Walzen sah sich im Geschäftsjahr 2025 einem anspruchsvollen Marktumfeld, speziell in
Europa, ausgesetzt. Trotz dieser Rahmenbedingungen konnte das Segment Walzen die Absatzmengen
mit rund 204.200 Tonnen stabil auf dem Vorjahresniveau (205.400 Tonnen) halten und insgesamt so-
lide Ergebnisse erwirtschaften.
Maßgeblich für diese Stabilisierung war die operative Flexibilität und die Fähigkeit, sich schnell an
veränderte Marktbedingungen anzupassen. Durch Optimierungen im Produktmix, eine effiziente Steu-
erung der Produktions- und Lieferprozesse sowie die internationale Ausrichtung gelang es, Nachfra-
gerückgänge in bestimmten Absatzmärkten auszugleichen. Die breite Branchenvielfalt trug signifikant
zur Stabilisierung bei. So konnten marktbedingte Rückgänge im Transportsektor durch deutliche An-
stiege im Bereich der industriellen Anwendungen und im Verpackungsbereich kompensiert werden.
Neben der geografischen Diversifikation spielte auch die Nähe zu den Kunden eine essenzielle Rolle:
Individuelle Lösungen und schnelle Lieferfähigkeit ermöglichten es, Chancen in wachstumsstärkeren
Märkten zu nutzen. Beispielsweise blieben die ursprünglich erwarteten Bestellungen im Luftfahrtbe-
reich u.a. infolge hoher Lagerbestände bei den OEMs (Original Equipment Manufacturer) aus. Interne
Optimierungsprojekte ermöglichten jedoch eine mengenmäßige Kompensation und brachten einen
Absatzrekord bei hochfesten Aluminiumplatten. Dieses Ergebnis unterstreicht die Resilienz des Ge-
schäftsmodells und die strategische Bedeutung von Flexibilität und globaler Präsenz für die AMAG.
Absatz in Tonnen
Die Walzbarrengießerei am Standort Ranshofen lieferte im Geschäftsjahr 2025 rund 246.000 Tonnen
Walzbarren. Analog zu den Vorjahren konnte damit erneut der Großteil des für Walzprodukte notwen-
digen Vormaterials, überwiegend unter Einsatz von Aluminiumschrotten, selbst hergestellt werden.
*
*In der Herstellung von Aluminiumwalzprodukten (z.B. Bänder, Platten etc.) fallen in den jeweiligen Produktionsschritten (z.B.
beim Fräsen, Schneiden bzw. Teilen, Walzen etc.) entsprechende Abschnitte an, die anschließend wieder in der Walzbarrengießerei
verarbeitet werden. Dadurch ist die Einsatzmenge von Walzbarren höher als der Absatz von Aluminiumwalzprodukten.
204.200
202.800
203.000
0 50.000 100.000 150.000 200.000
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externer Absatz interner Absatz
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse spiegeln das insgesamt verhaltene Umfeld der europäischen Automobilindustrie
wider und reduzierten sich im Jahresvergleich von 154,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 146,1 Mio. EUR
im aktuellen Berichtsjahr.
Das erzielte EBITDA im Geschäftsjahr 2025 lag bei 4,0 Mio. EUR und reflektiert damit ebenfalls die
zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen und Herausforderungen (Vorjahr: 7,0 Mio. EUR). Der Er-
gebnisrückgang resultiert im Wesentlichen aus der geringeren Absatzmenge sowie aus preis- und
kostenbedingten Margenrückgängen. Durch die konsequente Fortführung der Strukturkostenreduktion
konnten diese negativen Einflüsse teilweise kompensiert werden. Die Umsetzung des IFRS-16-Stan-
dards seit dem Jahr 2019 nahm durch intersegmentäre EBITDA-Verschiebungen vom Segment Ser-
vice hin zum Segment Gießen positiven Einfluss. Im Geschäftsjahr 2025 betrug diese Auswirkung
2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR).
Das im aktuellen Berichtsjahr erzielte Betriebsergebnis (EBIT) lag bei 1,7 Mio. EUR nach
4,8 Mio. EUR im Vorjahr.
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Im Segment Gießen betrugen die Investitionen in Sachanlagen 2,1 Mio. EUR, nach 3,7 Mio. EUR im
Vorjahr. Die Verschiebungen infolge der IFRS-16-bedingten intersegmentären Umgliederung beliefen
sich auf 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 114 Mitarbeiter:innen unter dem
Vorjahresniveau (123 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT GIESSEN IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 146,1 154,5 -5,4
davon Innenumsätze 14,8 13,2 12,2
EBITDA 4,0 7,0 -42,5
EBITDA-Marge in % 2,8 4,5 -
EBIT 1,7 4,8 -64,7
EBIT-Marge in % 1,2 3,1 -
Investitionen 2,1 3,7 -42,3
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 114 123 -7,2
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und Ferialpraktikanten.
1111,,00
77,,00
44,,00
0369
22002233
22002244
22002255
--4422,,55%%
Seite 143 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT SERVICE
Das Segment Service leistet durch die Bereitstellung von Infrastruktur und Dienstleistungen einen
wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Unternehmenserfolg und weiteren Wachstum der AMAG-Gruppe.
Zum Verantwortungsbereich des Segments zählen neben der Konzernleitung und den Zentralberei-
chen auch die Entsorgung sowie Aktivitäten zur Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Die Ener-
gieversorgung am Standort Ranshofen fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Segments. Zudem
befasst sich das Segment Service mit den Erfordernissen rund um das Thema Dekarbonisierung. Bei
den Werksdiensten sind infrastrukturelle Standortdienstleistungen wie die Werkswache oder Boten-
dienste zusammengefasst. Das AMAG-Restaurant am Standort Ranshofen fällt ebenfalls in den Zu-
ständigkeitsbereich dieses Segments. Das Gebäude- und Flächenmanagement umfasst die Betreuung
von knapp 310 ha Grundfläche. Davon beträgt die industriell genutzte Fläche gut 100 ha. Im Jahr
2025 stellte der Bereich Versorgung ein Beschaffungsvolumen (exkl. PV-Mengen) von 211 GWh (Vor-
jahr: 222 GWh) an elektrischer Energie und 466 GWh an Erdgas (Vorjahr: etwa 485 GWh) bereit.
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse lagen im Geschäftsjahr 2025, insbesondere aufgrund der preisbedingt höheren
Weiterverrechnung von Energie, bei 120,2 Mio. EUR (Vorjahr: 106,7 Mio. EUR). Darin enthalten sind
Leistungen für die übrigen Segmente sowie Konzernfremde am Standort Ranshofen. Die seit 2019 in
Anwendung befindliche IFRS-16-Leasingregelung führt zu intersegmentären Verschiebungen im Um-
satz und EBITDA (2025: -26,9 Mio. EUR; Vorjahr: -25,7 Mio. EUR). Das EBITDA des Segments Ser-
vice lag im Geschäftsjahr 2025 bei 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: -1,0 Mio. EUR). Sowohl im aktuellen
Berichtsjahr als auch im Vorjahr wurden die Ergebnisauswirkungen infolge der Wertberichtigung von
intersegmentären Forderungen der AMAG Austria Metall AG (= dem Segment Service zugeordnet)
gegenüber der AMAG components-Gruppe (= dem Segment Walzen zugeordnet) bereinigt. Der
EBITDA-Anstieg ist im Wesentlichen auf niedrigere Instandhaltungs-, Beratungs- und IT-Aufwendungen
zurückzuführen. Gegenläufig wirkten Anpassungen bei variablen Vergütungskomponenten.
EBITDA in Mio. EUR (bereinigt um intersegmentäre Sondereffekte in 2024 und 2025)
INVESTITIONEN
Insgesamt lagen die Investitionen im Berichtsjahr mit 6,6 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresni-
veau von 16,0 Mio. EUR. Neben diversen Infrastrukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung
am Standort Ranshofen wurde weiterhin in den Bereichen Sicherheit und Umwelt investiert. Ebenfalls
wurden die Anpassungen und Standardisierungen im Zuge der Umstellung auf SAP S4/HANA im
Vorjahr weiterhin umgesetzt. Die Verschiebungen aufgrund der intersegmentären Umgliederung in-
folge der IFRS-16-Standardanwendung betrugen -3,3 Mio. EUR (Vorjahr: -5,6 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 215 Mitarbeiter:innen etwas unter
dem Wert des Vorjahres (216 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT SERVICE IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 120,2 106,7 12,7
davon Innenumsätze 112,8 101,3 11,3
EBITDA -1,7 -52,1 96,8
EBITDA (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
0,2 -1,0 123,0
EBITDA-Marge in % (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
0,2 -0,9 -
EBIT -7,6 -58,1 87,0
EBIT (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
-5,7 -7,0 19,1
EBIT-Marge in % (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
-4,7 -6,5 -
Investitionen 6,6 16,0 -58,8
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 215 216 -0,4
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und Ferialpraktikanten.
--55,,22
--11,,00
00,,22
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22002233
22002244
22002255
KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Unverändert setzt AMAG auf ein breites Lieferantenportfolio und konnte auch im vergangenen Ge-
schäftsjahr die Versorgung mit Vormaterialien stets sicherstellen.
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse lagen mit 1.198,1 Mio. EUR in etwa auf dem Vorjahresniveau (1.172,1 Mio. EUR). Das
gestiegene Aluminiumpreisniveau wirkte sich umsatzerhöhend aus und konnte u.a. die negativen Effekte
aus dem veränderten Produktmix mehr als kompensieren.
Das EBITDA lag mit 67,3 Mio. EUR unterhalb des Vorjahresniveaus (96,2 Mio. EUR). Hauptursachen für
den Rückgang waren u.a. die verhaltene Entwicklung der europäischen Industriekonjunktur, verschärfte
handelspolitische Rahmenbedingungen (v.a. infolge der US-Zollpolitik) sowie erhöhte Standortkosten (v.a.
bei Energie und Personal) im internationalen Vergleich. Diese Faktoren führten in einem von Überkapazi-
täten geprägten Umfeld in Westeuropa zu einem gestiegenen Margendruck in bestimmten Absatzmärkten.
Rasch umgesetzte Stabilisierungsmaßnahmen, u.a. in Form von Produktmixverschiebungen und der kon-
sequenten Fortsetzung der Strukturkostenoptimierung, konnten die negativen Einflüsse daraus spürbar
dämpfen. Zugleich nahmen Bewertungseffekte (v.a. Veränderungen in der Kontraktrisikorückstellung) einen
positiven Einfluss auf das Ergebnis im aktuellen Berichtsjahr. Der negative Einfluss infolge der US-Im-
portzölle konnte durch Weiterverrechnungen ebenfalls spürbar gedämpft werden. Die Umsetzung des IFRS-
16-Standards seit 2019 nahm durch intersegmentäre EBITDA-Verschiebungen vom Segment Service hin
zum Segment Walzen positiven Einfluss. Im Geschäftsjahr 2025 betrug diese Auswirkung 24,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 23,3 Mio. EUR). Die Abschreibungen reduzierten sich deutlich von 65,8 Mio. EUR im Vorjahr auf
aktuell 49,5 Mio. EUR. Dabei ist die im Vorjahr inkludierte Wertminderung gem. IAS 36 in Höhe von
13,2 Mio. EUR betreffend die beiden deutschen Produktionsstätten der AMAG components Über-
see GmbH sowie der AMAG components Karlsruhe GmbH zu berücksichtigen. Im aktuellen Berichtsjahr
konnte im Bereich AMAG components ein leicht positives EBITDA erzielt werden.
Das Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2025 lag bei 17,8 Mio. EUR (Vorjahr: 30,4 Mio. EUR).
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Die Investitionen im Segment Walzen betrugen im Berichtsjahr 22,0 Mio. EUR nach 31,9 Mio. EUR
im Jahr 2024. Der Fokus im Jahr 2025 lag auf der Durchführung von regulären Ersatzinvestitionen.
Zudem wurden Dekarbonisierungsprojekte zur Umrüstung von erdgasbetriebenen Anlagen auf Strom
erfolgreich umgesetzt. Wie in den Vorjahren wurden auch im Berichtsjahr Investitionen zur kontinu-
ierlichen Verbesserung der Arbeits- und Anlagensicherheit umgesetzt. Infolge der intersegmentären
Verschiebung wurden 2,9 Mio. EUR primär für die Erweiterung von Hallen und Betriebsgebäuden
inklusive Infrastruktur umgegliedert (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 1.659 Mitarbeiter:innen unter dem
Vorjahresniveau (1.694 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT WALZEN IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 1.198,1 1.172,1 2,2
davon Innenumsätze 173,4 181,1 -4,3
EBITDA 67,3 96,2 -30,0
EBITDA-Marge in % 5,6 8,2 -
EBIT 17,8 30,4 -41,3
EBIT-Marge in % 1,5 2,6 -
Investitionen 22,0 31,9 -30,9
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 1.659 1.694 -2,1
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und Ferialpraktikanten.
1
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KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
SEGMENT SERVICE
Das Segment Service leistet durch die Bereitstellung von Infrastruktur und Dienstleistungen einen
wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Unternehmenserfolg und weiteren Wachstum der AMAG-Gruppe.
Zum Verantwortungsbereich des Segments zählen neben der Konzernleitung und den Zentralberei-
chen auch die Entsorgung sowie Aktivitäten zur Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Die Ener-
gieversorgung am Standort Ranshofen fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Segments. Zudem
befasst sich das Segment Service mit den Erfordernissen rund um das Thema Dekarbonisierung. Bei
den Werksdiensten sind infrastrukturelle Standortdienstleistungen wie die Werkswache oder Boten-
dienste zusammengefasst. Das AMAG-Restaurant am Standort Ranshofen fällt ebenfalls in den Zu-
ständigkeitsbereich dieses Segments. Das Gebäude- und Flächenmanagement umfasst die Betreuung
von knapp 310 ha Grundfläche. Davon beträgt die industriell genutzte Fläche gut 100 ha. Im Jahr
2025 stellte der Bereich Versorgung ein Beschaffungsvolumen (exkl. PV-Mengen) von 211 GWh (Vor-
jahr: 222 GWh) an elektrischer Energie und 466 GWh an Erdgas (Vorjahr: etwa 485 GWh) bereit.
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse lagen im Geschäftsjahr 2025, insbesondere aufgrund der preisbedingt höheren
Weiterverrechnung von Energie, bei 120,2 Mio. EUR (Vorjahr: 106,7 Mio. EUR). Darin enthalten sind
Leistungen für die übrigen Segmente sowie Konzernfremde am Standort Ranshofen. Die seit 2019 in
Anwendung befindliche IFRS-16-Leasingregelung führt zu intersegmentären Verschiebungen im Um-
satz und EBITDA (2025: -26,9 Mio. EUR; Vorjahr: -25,7 Mio. EUR). Das EBITDA des Segments Ser-
vice lag im Geschäftsjahr 2025 bei 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: -1,0 Mio. EUR). Sowohl im aktuellen
Berichtsjahr als auch im Vorjahr wurden die Ergebnisauswirkungen infolge der Wertberichtigung von
intersegmentären Forderungen der AMAG Austria Metall AG (= dem Segment Service zugeordnet)
gegenüber der AMAG components-Gruppe (= dem Segment Walzen zugeordnet) bereinigt. Der
EBITDA-Anstieg ist im Wesentlichen auf niedrigere Instandhaltungs-, Beratungs- und IT-Aufwendungen
zurückzuführen. Gegenläufig wirkten Anpassungen bei variablen Vergütungskomponenten.
EBITDA in Mio. EUR (bereinigt um intersegmentäre Sondereffekte in 2024 und 2025)
INVESTITIONEN
Insgesamt lagen die Investitionen im Berichtsjahr mit 6,6 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresni-
veau von 16,0 Mio. EUR. Neben diversen Infrastrukturmaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung
am Standort Ranshofen wurde weiterhin in den Bereichen Sicherheit und Umwelt investiert. Ebenfalls
wurden die Anpassungen und Standardisierungen im Zuge der Umstellung auf SAP S4/HANA im
Vorjahr weiterhin umgesetzt. Die Verschiebungen aufgrund der intersegmentären Umgliederung in-
folge der IFRS-16-Standardanwendung betrugen -3,3 Mio. EUR (Vorjahr: -5,6 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 215 Mitarbeiter:innen etwas unter
dem Wert des Vorjahres (216 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT SERVICE IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 120,2 106,7 12,7
davon Innenumsätze 112,8 101,3 11,3
EBITDA -1,7 -52,1 96,8
EBITDA (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
0,2 -1,0 123,0
EBITDA-Marge in % (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
0,2 -0,9 -
EBIT -7,6 -58,1 87,0
EBIT (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
-5,7 -7,0 19,1
EBIT-Marge in % (bereinigt um innerbetriebliche
Forderungswertberichtigung)
-4,7 -6,5 -
Investitionen 6,6 16,0 -58,8
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 215 216 -0,4
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und Ferialpraktikanten.
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KONZERNLAGEBERICHT
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Unverändert setzt AMAG auf ein breites Lieferantenportfolio und konnte auch im vergangenen Ge-
schäftsjahr die Versorgung mit Vormaterialien stets sicherstellen.
ERGEBNISENTWICKLUNG 2025
Die Umsatzerlöse lagen mit 1.198,1 Mio. EUR in etwa auf dem Vorjahresniveau (1.172,1 Mio. EUR). Das
gestiegene Aluminiumpreisniveau wirkte sich umsatzerhöhend aus und konnte u.a. die negativen Effekte
aus dem veränderten Produktmix mehr als kompensieren.
Das EBITDA lag mit 67,3 Mio. EUR unterhalb des Vorjahresniveaus (96,2 Mio. EUR). Hauptursachen für
den Rückgang waren u.a. die verhaltene Entwicklung der europäischen Industriekonjunktur, verschärfte
handelspolitische Rahmenbedingungen (v.a. infolge der US-Zollpolitik) sowie erhöhte Standortkosten (v.a.
bei Energie und Personal) im internationalen Vergleich. Diese Faktoren führten in einem von Überkapazi-
täten geprägten Umfeld in Westeuropa zu einem gestiegenen Margendruck in bestimmten Absatzmärkten.
Rasch umgesetzte Stabilisierungsmaßnahmen, u.a. in Form von Produktmixverschiebungen und der kon-
sequenten Fortsetzung der Strukturkostenoptimierung, konnten die negativen Einflüsse daraus spürbar
dämpfen. Zugleich nahmen Bewertungseffekte (v.a. Veränderungen in der Kontraktrisikorückstellung) einen
positiven Einfluss auf das Ergebnis im aktuellen Berichtsjahr. Der negative Einfluss infolge der US-Im-
portzölle konnte durch Weiterverrechnungen ebenfalls spürbar gedämpft werden. Die Umsetzung des IFRS-
16-Standards seit 2019 nahm durch intersegmentäre EBITDA-Verschiebungen vom Segment Service hin
zum Segment Walzen positiven Einfluss. Im Geschäftsjahr 2025 betrug diese Auswirkung 24,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 23,3 Mio. EUR). Die Abschreibungen reduzierten sich deutlich von 65,8 Mio. EUR im Vorjahr auf
aktuell 49,5 Mio. EUR. Dabei ist die im Vorjahr inkludierte Wertminderung gem. IAS 36 in Höhe von
13,2 Mio. EUR betreffend die beiden deutschen Produktionsstätten der AMAG components Über-
see GmbH sowie der AMAG components Karlsruhe GmbH zu berücksichtigen. Im aktuellen Berichtsjahr
konnte im Bereich AMAG components ein leicht positives EBITDA erzielt werden.
Das Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2025 lag bei 17,8 Mio. EUR (Vorjahr: 30,4 Mio. EUR).
EBITDA in Mio. EUR
INVESTITIONEN
Die Investitionen im Segment Walzen betrugen im Berichtsjahr 22,0 Mio. EUR nach 31,9 Mio. EUR
im Jahr 2024. Der Fokus im Jahr 2025 lag auf der Durchführung von regulären Ersatzinvestitionen.
Zudem wurden Dekarbonisierungsprojekte zur Umrüstung von erdgasbetriebenen Anlagen auf Strom
erfolgreich umgesetzt. Wie in den Vorjahren wurden auch im Berichtsjahr Investitionen zur kontinu-
ierlichen Verbesserung der Arbeits- und Anlagensicherheit umgesetzt. Infolge der intersegmentären
Verschiebung wurden 2,9 Mio. EUR primär für die Erweiterung von Hallen und Betriebsgebäuden
inklusive Infrastruktur umgegliedert (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR).
PERSONAL
Der Personalstand (Vollzeitäquivalent)* lag mit durchschnittlich 1.659 Mitarbeiter:innen unter dem
Vorjahresniveau (1.694 Mitarbeiter:innen).
KENNZAHLEN SEGMENT WALZEN IN MIO. EUR 2025 2024 Änderung in %
Umsatzerlöse 1.198,1 1.172,1 2,2
davon Innenumsätze 173,4 181,1 -4,3
EBITDA 67,3 96,2 -30,0
EBITDA-Marge in % 5,6 8,2 -
EBIT 17,8 30,4 -41,3
EBIT-Marge in % 1,5 2,6 -
Investitionen 22,0 31,9 -30,9
Mitarbeiter:innen (Ø FTE)* 1.659 1.694 -2,1
* Durchschnittliches Leistungspersonal (Vollzeitäquivalent) inklusive Leihpersonal, ohne Lehrlinge und Ferialpraktikanten.
111155,,00
9966,,22
6677,,33
0306090
22002233
22002244
22002255
--3300,,00%%
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND
RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IN HINBLICK AUF DEN
RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt grundsätzlich in der Verant-
wortung der jeweiligen Geschäftsführung. In der AMAG Austria Metall AG wurden hinsichtlich des
Risikomanagements sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken als auch für den Finanzberichter-
stattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Standards verabschiedet. Diese werden von
den Geschäftsführungen der Gesellschaften angewandt und – soweit erforderlich – ergänzt.
Das Rechnungswesen mit der darin integrierten Finanzbuchhaltung wird für den Standort Ranshofen
zentral durchgeführt. Weiters erfolgt dort die Konzernabschlusserstellung, basierend auf dem Be-
richtswesen der anderen Tochtergesellschaften. Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – die vollstän-
dige, richtige, zeitgerechte und geordnete Eintragung in die Bücher und sonstige Aufzeichnungen –
wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Der Rechnungslegungsprozess
unterliegt in der gesamten AMAG-Gruppe strengen Regeln und Richtlinien, welche jegliches damit in
Zusammenhang stehende Risiko vermeiden sollen.
Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenord-
nungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigun-
gen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete Software (z.B. SAP).
Die verwendeten Finanzbuchhaltungssysteme sind überwiegend Standard-Software, die gegenüber
unbefugten Zugriffen geschützt sind.
In der AMAG-Gruppe ist ein standardisiertes Finanzberichtswesen etabliert. Ergänzt um gesellschafts-
spezifische Themen werden die Geschäftsführungen sowie der Vorstand laufend über alle relevanten
Sachverhalte informiert. Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG wird in zumindest einer pro
Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über den laufenden Geschäftsgang und zusätzlich jähr-
lich über die operative Planung sowie die mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet bzw. wer-
den diese durch den Aufsichtsrat genehmigt. In besonderen Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmit-
telbar informiert. In den Prüfungsausschusssitzungen werden unter anderem auch das interne Kon-
trollsystem sowie das Risikomanagementsystem behandelt.
PERSONALRISIKEN
Die Mitarbeiter:innen sind mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement ein maßgeblicher Faktor für
den Erfolg des Unternehmens. Zur Sicherung und Stärkung dieses Faktors und zur Vermeidung von
arbeitsbezogenen Unfällen und Verletzungen haben Investitionen in die Arbeitssicherheit und die
Förderung der Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert. Im Bereich Unfallschutz werden vielfältige
Präventivmaßnahmen, wie z.B. die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und deren Evaluierung, per-
sönliche Schutzausrüstung (PSA), sowie laufende Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen
umgesetzt. Um das Risiko einer mangelhaften Talentakquise oder einer hohen Fluktuation von Mitar-
beitenden und einen damit einhergehenden Know-how-Verlust zu verhindern, bietet AMAG neben
einem leistungsgerechten Entlohnungssystem und flexiblen Arbeitszeiten auch Aus- und Weiterbil-
dungsprogramme, die eine frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträger:innen ermög-
lichen und unterstützen sollen. Besonderes Augenmerk wird außerdem auf die Lehrlingsausbildung
und die Bindung der Arbeitskräfte an das Unternehmen gelegt.
Menschen- und Sozialrechte haben an allen AMAG-Standorten höchsten Stellenwert. Dazu setzt
AMAG Maßnahmen, um diese Rechte zu fördern (u.a. durch hohe Datenschutzbestimmungen (Da-
tenschutzrichtlinie), Richtlinie zum respektvollen Umgang, Verhaltens- und Menschenrechtskodex,
Betriebsvereinbarungen etc.). Potenzielle Risiken in Bezug auf Datenschutz und dem Schutz der Pri-
vatsphäre werden u.a. durch diese Maßnahmen minimiert (siehe auch Abschnitt
Informationsverar-
beitung und -sicherheit
).
OPERATIVE RISIKEN
Produktion
Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Gesellschaften der AMAG-Gruppe neben
der Gefahr von Betriebsunterbrechungen auch Risiken in Bezug auf Qualität und Arbeitssicherheit
ausgesetzt. Umfassende Verfahrensanweisungen in den Bereichen Produktion, Qualität und Arbeitssi-
cherheit tragen neben der durch den etablierten KVP-Prozess begünstigten hohen Eigenverantwortung
der Mitarbeiter:innen maßgeblich zur Risikominimierung bei.
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Als integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist bei AMAG ein systematisches Risikomanage-
ment implementiert. Ziel ist es, alle wesentlichen Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu
bewerten und gezielt zu steuern, um deren Eintreten und mögliche negative Auswirkungen zu minimie-
ren oder gänzlich zu vermeiden. Gleichzeitig werden unternehmerische Chancen aktiv genutzt, um den
nachhaltigen Unternehmenserfolg zu sichern und den Unternehmenswert zu steigern. In diesem Sinne
stellt ein ausgewogenes Risiko- und Chancenmanagement einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Un-
ternehmensgruppe dar. Die Verantwortung für das Risikomanagement ist auf allen Ebenen der Organi-
sation verankert und wird durch regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung sicherge-
stellt. Jene Risiken, die speziell mit der Beteiligung an der Alouette verbunden sind, werden im Abschnitt
„Risiken aus dem Anteil an der Elektrolyse Alouette“ dargestellt.
Der vorliegende Risiko- und Chancenbericht nimmt insbesondere Bezug auf jene strategischen und
operativen Risiken und Chancen, die aus einer Outside-In-Betrachtung resultieren. Damit sind Risi-
ken und Chancen gemeint, die von außen auf das Unternehmen einwirken. Zudem gewinnen auch
Nachhaltigkeitsthemen (ESG) und die damit verbundenen Risiken und Chancen, welche u.a. den
Bereichen Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung, Sozialbelange und Achtung der Menschenrechte zugeordnet werden, zunehmend an Bedeu-
tung. Sie werden zum Teil über das strategische und technische Risikomanagement und zum Teil im
Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfasst. Die klimabezogenen Risiken werden zudem in einer
Studie zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen laut EU-Taxonomie (Verordnung (EU)
2021/2139) betrachtet. Für die Analyse der Risiken und Chancen wurden gem. ESRS 1 Abschnitt
6.4 die drei Betrachtungszeiträume von einem Jahr (aktuelles Berichtsjahr), mehr als einem bis zu
fünf Jahre (mittelfristig) und über fünf Jahre bzw. länger (langfristig) festgelegt.
Im Zuge der Definition der wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Erklärung erfolgt eine dop-
pelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie umfasst zum einen jene Auswirkungen, die vom Unternehmen bzw.
dessen Wertschöpfungskette ausgehen und sich auf die Unternehmensumwelt positiv sowie negativ
auswirken können (Inside-Out-Betrachtung). Zum anderen werden diese Auswirkungen – wo möglich
– mit den Risiken und Chancen (Outside-In) aus dem bestehenden Risikomanagement verknüpft. Im
Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse können zusätzlich ESG-Risiken und -Chancen, speziell
im Sozial- und Menschenrechtsbereich, festgestellt werden, die im Risikomanagement (noch) nicht
abgebildet sind, da deren Folgen und finanziellen Effekte komplex und schwer erfassbar sind. In der
nichtfinanziellen Erklärung
werden alle als wesentlich beurteilten ESG-Auswirkungen sowie ESG-Ri-
siken und -Chancen detailliert in den jeweiligen Themenabschnitten dargelegt und die Konzepte,
Maßnahmen, Kennzahlen sowie Ziele erläutert.
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Das Risikomanagement ist sowohl auf die Sicherstellung einer nachhaltig positiven Entwicklung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, einer Wertsteigerung als auch auf die Minimierung von negati-
ven Einflüssen auf das Umfeld ausgerichtet. Das implementierte System basiert im Wesentlichen auf:
› der Regelung betrieblicher Abläufe mittels Konzernrichtlinien und Anweisungen
› dem aktiven Hedging von spezifischen Risiken (Volatilität des Aluminiumpreises, Währungen)
› der Abdeckung bestimmter Risiken durch Versicherungen
› weiteren spezifischen Maßnahmen zur Vermeidung und Steuerung von Risiken
Die strategischen und operativen Risiken und Chancen werden in einem jährlichen Zyklus überwacht.
Darüber hinaus werden sowohl Richtlinien und Anweisungen als auch das Versicherungskonzept lau-
fend überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Zusätzlich erfolgen anlassbezogene Evaluierungen der
Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems für ausgewählte Unternehmensbereiche durch ex-
terne Wirtschaftsprüfer:innen.
INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagement orientieren sich an den Maßstäben des in-
ternational bewährten Regelwerks für interne Kontrollsysteme (COSO: Internal Control and Enterprise
Risk Management Frameworks des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commis-
sion) und an den Risikomanagementleitlinien der ISO 31000. Ziel ist das bewusste Erkennen und
Steuern von Risiken durch das verantwortliche Management.
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND
RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IN HINBLICK AUF DEN
RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt grundsätzlich in der Verant-
wortung der jeweiligen Geschäftsführung. In der AMAG Austria Metall AG wurden hinsichtlich des
Risikomanagements sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken als auch für den Finanzberichter-
stattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Standards verabschiedet. Diese werden von
den Geschäftsführungen der Gesellschaften angewandt und – soweit erforderlich – ergänzt.
Das Rechnungswesen mit der darin integrierten Finanzbuchhaltung wird für den Standort Ranshofen
zentral durchgeführt. Weiters erfolgt dort die Konzernabschlusserstellung, basierend auf dem Be-
richtswesen der anderen Tochtergesellschaften. Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – die vollstän-
dige, richtige, zeitgerechte und geordnete Eintragung in die Bücher und sonstige Aufzeichnungen –
wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Der Rechnungslegungsprozess
unterliegt in der gesamten AMAG-Gruppe strengen Regeln und Richtlinien, welche jegliches damit in
Zusammenhang stehende Risiko vermeiden sollen.
Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenord-
nungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigun-
gen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete Software (z.B. SAP).
Die verwendeten Finanzbuchhaltungssysteme sind überwiegend Standard-Software, die gegenüber
unbefugten Zugriffen geschützt sind.
In der AMAG-Gruppe ist ein standardisiertes Finanzberichtswesen etabliert. Ergänzt um gesellschafts-
spezifische Themen werden die Geschäftsführungen sowie der Vorstand laufend über alle relevanten
Sachverhalte informiert. Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG wird in zumindest einer pro
Quartal stattfindenden Aufsichtsratssitzung über den laufenden Geschäftsgang und zusätzlich jähr-
lich über die operative Planung sowie die mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet bzw. wer-
den diese durch den Aufsichtsrat genehmigt. In besonderen Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmit-
telbar informiert. In den Prüfungsausschusssitzungen werden unter anderem auch das interne Kon-
trollsystem sowie das Risikomanagementsystem behandelt.
PERSONALRISIKEN
Die Mitarbeiter:innen sind mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement ein maßgeblicher Faktor für
den Erfolg des Unternehmens. Zur Sicherung und Stärkung dieses Faktors und zur Vermeidung von
arbeitsbezogenen Unfällen und Verletzungen haben Investitionen in die Arbeitssicherheit und die
Förderung der Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert. Im Bereich Unfallschutz werden vielfältige
Präventivmaßnahmen, wie z.B. die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und deren Evaluierung, per-
sönliche Schutzausrüstung (PSA), sowie laufende Schulungen und Trainings der Mitarbeiter:innen
umgesetzt. Um das Risiko einer mangelhaften Talentakquise oder einer hohen Fluktuation von Mitar-
beitenden und einen damit einhergehenden Know-how-Verlust zu verhindern, bietet AMAG neben
einem leistungsgerechten Entlohnungssystem und flexiblen Arbeitszeiten auch Aus- und Weiterbil-
dungsprogramme, die eine frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträger:innen ermög-
lichen und unterstützen sollen. Besonderes Augenmerk wird außerdem auf die Lehrlingsausbildung
und die Bindung der Arbeitskräfte an das Unternehmen gelegt.
Menschen- und Sozialrechte haben an allen AMAG-Standorten höchsten Stellenwert. Dazu setzt
AMAG Maßnahmen, um diese Rechte zu fördern (u.a. durch hohe Datenschutzbestimmungen (Da-
tenschutzrichtlinie), Richtlinie zum respektvollen Umgang, Verhaltens- und Menschenrechtskodex,
Betriebsvereinbarungen etc.). Potenzielle Risiken in Bezug auf Datenschutz und dem Schutz der Pri-
vatsphäre werden u.a. durch diese Maßnahmen minimiert (siehe auch Abschnitt
Informationsverar-
beitung und -sicherheit
).
OPERATIVE RISIKEN
Produktion
Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Gesellschaften der AMAG-Gruppe neben
der Gefahr von Betriebsunterbrechungen auch Risiken in Bezug auf Qualität und Arbeitssicherheit
ausgesetzt. Umfassende Verfahrensanweisungen in den Bereichen Produktion, Qualität und Arbeitssi-
cherheit tragen neben der durch den etablierten KVP-Prozess begünstigten hohen Eigenverantwortung
der Mitarbeiter:innen maßgeblich zur Risikominimierung bei.
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Als integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist bei AMAG ein systematisches Risikomanage-
ment implementiert. Ziel ist es, alle wesentlichen Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu
bewerten und gezielt zu steuern, um deren Eintreten und mögliche negative Auswirkungen zu minimie-
ren oder gänzlich zu vermeiden. Gleichzeitig werden unternehmerische Chancen aktiv genutzt, um den
nachhaltigen Unternehmenserfolg zu sichern und den Unternehmenswert zu steigern. In diesem Sinne
stellt ein ausgewogenes Risiko- und Chancenmanagement einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Un-
ternehmensgruppe dar. Die Verantwortung für das Risikomanagement ist auf allen Ebenen der Organi-
sation verankert und wird durch regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung sicherge-
stellt. Jene Risiken, die speziell mit der Beteiligung an der Alouette verbunden sind, werden im Abschnitt
„Risiken aus dem Anteil an der Elektrolyse Alouette“ dargestellt.
Der vorliegende Risiko- und Chancenbericht nimmt insbesondere Bezug auf jene strategischen und
operativen Risiken und Chancen, die aus einer Outside-In-Betrachtung resultieren. Damit sind Risi-
ken und Chancen gemeint, die von außen auf das Unternehmen einwirken. Zudem gewinnen auch
Nachhaltigkeitsthemen (ESG) und die damit verbundenen Risiken und Chancen, welche u.a. den
Bereichen Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung, Sozialbelange und Achtung der Menschenrechte zugeordnet werden, zunehmend an Bedeu-
tung. Sie werden zum Teil über das strategische und technische Risikomanagement und zum Teil im
Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfasst. Die klimabezogenen Risiken werden zudem in einer
Studie zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen laut EU-Taxonomie (Verordnung (EU)
2021/2139) betrachtet. Für die Analyse der Risiken und Chancen wurden gem. ESRS 1 Abschnitt
6.4 die drei Betrachtungszeiträume von einem Jahr (aktuelles Berichtsjahr), mehr als einem bis zu
fünf Jahre (mittelfristig) und über fünf Jahre bzw. länger (langfristig) festgelegt.
Im Zuge der Definition der wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Erklärung erfolgt eine dop-
pelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie umfasst zum einen jene Auswirkungen, die vom Unternehmen bzw.
dessen Wertschöpfungskette ausgehen und sich auf die Unternehmensumwelt positiv sowie negativ
auswirken können (Inside-Out-Betrachtung). Zum anderen werden diese Auswirkungen – wo möglich
– mit den Risiken und Chancen (Outside-In) aus dem bestehenden Risikomanagement verknüpft. Im
Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse können zusätzlich ESG-Risiken und -Chancen, speziell
im Sozial- und Menschenrechtsbereich, festgestellt werden, die im Risikomanagement (noch) nicht
abgebildet sind, da deren Folgen und finanziellen Effekte komplex und schwer erfassbar sind. In der
nichtfinanziellen Erklärung
werden alle als wesentlich beurteilten ESG-Auswirkungen sowie ESG-Ri-
siken und -Chancen detailliert in den jeweiligen Themenabschnitten dargelegt und die Konzepte,
Maßnahmen, Kennzahlen sowie Ziele erläutert.
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Das Risikomanagement ist sowohl auf die Sicherstellung einer nachhaltig positiven Entwicklung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, einer Wertsteigerung als auch auf die Minimierung von negati-
ven Einflüssen auf das Umfeld ausgerichtet. Das implementierte System basiert im Wesentlichen auf:
› der Regelung betrieblicher Abläufe mittels Konzernrichtlinien und Anweisungen
› dem aktiven Hedging von spezifischen Risiken (Volatilität des Aluminiumpreises, Währungen)
› der Abdeckung bestimmter Risiken durch Versicherungen
› weiteren spezifischen Maßnahmen zur Vermeidung und Steuerung von Risiken
Die strategischen und operativen Risiken und Chancen werden in einem jährlichen Zyklus überwacht.
Darüber hinaus werden sowohl Richtlinien und Anweisungen als auch das Versicherungskonzept lau-
fend überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Zusätzlich erfolgen anlassbezogene Evaluierungen der
Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems für ausgewählte Unternehmensbereiche durch ex-
terne Wirtschaftsprüfer:innen.
INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagement orientieren sich an den Maßstäben des in-
ternational bewährten Regelwerks für interne Kontrollsysteme (COSO: Internal Control and Enterprise
Risk Management Frameworks des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commis-
sion) und an den Risikomanagementleitlinien der ISO 31000. Ziel ist das bewusste Erkennen und
Steuern von Risiken durch das verantwortliche Management.
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
behördlicher Vorgaben minimiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch das nach ISO 14001
zertifizierte Umweltmanagementsystem laufend überprüft.
Konventionelle Energieträger wie Diesel und Erdgas setzen bei ihrer Verbrennung Luftemissionen frei,
die sich negativ auf die Umwelt und das Klima auswirken. Durch einen effizienten Energieeinsatz in
der Herstellung der hochwertigen Produkte der AMAG-Gruppe werden damit auch weniger Treibhaus-
gase emittiert. Im Zuge des Energiemanagementsystems werden laufend Maßnahmen zur Reduktion
des Energieeinsatzes gesetzt und die energetische Performance am Standort Ranshofen überwacht.
Im Zusammenhang mit der Umweltgesetzgebung wird auch die Chemikalienpolitik verfolgt, da poten-
zielle Einschränkungen von Stoffen oder gänzliche Stoffverbote Auswirkungen auf das Recycling und
damit die Schließung von Stoffkreisläufen haben könnten. Die EU hat es sich im Zuge des „Green
Deals“ zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das Recycling von Alumini-
umschrott stellt einen funktionierenden Kreislauf für einen zunehmend wichtiger werdenden Rohstoff
dar, der nicht eingeschränkt werden darf. Vormaterialien mit einem Kontaminationsrisiko werden be-
reits bei Anlieferung umfangreich untersucht und gegebenenfalls abgewiesen.
Neben Rohstoffen wird für die Produktion am Standort Ranshofen auch Wasser, insbesondere zur
Kühlung, benötigt. Die Wasserversorgung erfolgt auf Basis wasserrechtlicher Genehmigungen durch
die Behörde. Bei Auslaufen der Genehmigung wird um eine Wiederverleihung angesucht.
Außerhalb des AMAG-Werksgeländes befindet sich eine gesicherte Deponie, deren Sickerwässer am
Standort Ranshofen behandelt werden. Das Grundwasser wird regelmäßig überwacht. Eine weitere
Deponie in Furth im Wald unterliegt der AMAG-Obsorge mit jährlicher Berichtspflicht an die Behörde.
Zudem wurden 2024 zwei Altlasten am Standort Ranshofen ausgewiesen, die aus der Zeit vor der
Privatisierung stammen. Ein entsprechendes Projekt zur Sicherung bzw. Sanierung wurde gestartet.
Aufwände in diesem Zusammenhang sind durch Rückstellungen bzw. Eventualverbindlichkeiten ab-
gedeckt.
Klimarisiken
Der Klimawandel und seine Folgen führen zu einer Vielzahl von Problemen und haben Auswirkungen
auf unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Man unterscheidet bei den Auswir-
kungen und den damit verbundenen Risiken grundsätzlich zwischen physischen und transitorischen
Klimarisiken.
Physische Risiken können sich als akut oder chronisch erweisen. Akute Risiken sind ereignisgetrie-
ben. Hierzu zählen Hitze- bzw. Kältewellen, Dürre, Sturm, Hochwasser/Überschwemmungen, Stark-
regen und andere extreme Wetterereignisse. Chronische Risiken ergeben sich aus langfristigen Ver-
änderungen wie steigenden Temperaturen, Meeresspiegelanstieg und veränderten Niederschlagsmus-
tern.
Transitorische Risiken entstehen für Unternehmen beispielsweise aus den Anforderungen einer suk-
zessiven Dekarbonisierung und den Auswirkungen einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik. Dazu
gehören die Verschärfung des Emissionshandels, strengere Effizienzvorschriften sowie auch die För-
derung zukunftsfähiger Technologien.
Um regulatorischen Risiken etwa aufgrund von Änderungen in Vorgaben zum Klima- und Umwelt-
schutz bzw. zur Energiepolitik vorzubeugen, werden laufend die Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe
beobachtet sowie der Austausch mit Stakeholdern forciert.
Die AMAG betrachtet den Klimawandel als eine der größten globalen Herausforderungen und bekennt
sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Ein wichtiger Schritt, um den Klimawandel
zu bekämpfen ist die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, für die die AMAG eine eigene Roadmap
ausgearbeitet hat. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger ist ein wesentlicher Bestandteil der Dekar-
bonisierungsroadmap. Um Risiken hinsichtlich Verfügbarkeit von erneuerbarer Energie zu minimie-
ren, schließt AMAG Stromlieferverträge (sogenannte PPAs – „Power Purchase Agreements“) ab. Dabei
handelt es sich um langfristige Verträge zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer,
bei denen der Strom direkt vom Erzeuger zu festgelegten Konditionen bezogen wird.
Weiters werden bei der Entwicklung der Geschäftsstrategie und der Planung der betrieblichen Tätig-
keiten klimarelevante Risiken und Chancen berücksichtigt. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen
bestrebt, laufend die CO
2
-Effizienz der Geschäftstätigkeit und des Produktportfolios zu verbessern.
Ziel ist es, die Emissionen mit Maßnahmen wie dem Bau von Photovoltaikanlagen, Maßnahmen im
Bereich der Heizwärmeversorgung und einem möglichst geringen Energieeinsatz durch effiziente Pro-
duktionsprozesse zu senken. Für den Standort Ranshofen stellen die Aufrechterhaltung einer hohen
Schrotteinsatzrate und das damit in Verbindung stehende Recycling von Aluminium wesentliche As-
pekte zur Dekarbonisierung dar. AMAG setzt sich auch intensiv mit der zukünftigen Transformation
auf eine CO
2
-neutrale Energieversorgung durch beispielsweise Strom aus erneuerbaren Energiequel-
len oder Wasserstoff auseinander. Entscheidend wird insbesondere auch die rechtzeitige Verfügbar-
keit zu wettbewerbsfähigen Preisen und in ausreichendem Umfang sein. Demgegenüber kann eine
restriktive Klimapolitik in Europa und Österreich die Kosten für Energie erhöhen oder zu zusätzlichen
CO
2
-Abgaben führen. Anzuführen sind zudem mögliche Wettbewerbsnachteile im globalen
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Dem Ausfallrisiko der Anlagen und dem Risiko einer unzureichenden Energieversorgung, insbesondere
am Standort Ranshofen, wird im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der AMAG-Gruppe durch syste-
matische, vorbeugende Instandhaltung und laufende RBM-Überwachung (Risk Based Maintenance)
sowie durch eine regelmäßige Evaluierung des technischen Anlagenrisikos und durch das Setzen ge-
eigneter Maßnahmen begegnet. Modernisierungs- und Ersatzinvestitionen werden zudem langfristig
geplant. Weiters unterstützt auch die Redundanz von Anlagen die Risikominimierung im Hinblick auf
die Lieferfähigkeit.
Im Rahmen des Projekts „SAP Applikationsstandardisierung“ werden Geschäftsprozesse standardi-
siert. Damit werden die Voraussetzungen für weitere Automatisierungen und für flexiblere Prozesse
geschaffen. Umfangreiche Vorarbeiten dienen der Risikominimierung sowohl während der Projektlauf-
zeit als auch bei der Inbetriebnahme. Durch die frühzeitige Identifikation und Bewertung möglicher
Szenarien können gezielte Maßnahmen zur Risikoreduktion in Bezug auf potenzielle Systemprobleme
ergriffen werden, um die Stabilität der Geschäftsprozesse zu gewährleisten.
Systemische Maßnahmen unterstützen die komplexe Erzeugung hochtechnologischer Produkte mit
dem Ziel, einen fehlerfreien Herstellungsprozess durchzuführen. Eine zusätzliche Absicherung ist
durch die Maschinenbruch-Versicherung gegeben. Die Versorgung mit technischen Gasen am Standort
Ranshofen ist durch Langfristverträge, Ausbau einer Zuleitung bzw. Bezug von mehreren Lieferanten
abgesichert.
Hinsichtlich des Risikos einer unzureichenden Energieversorgung bzw. eines Blackouts haben die
vergangenen Geschäftsjahre gezeigt, dass es neben signifikanten Preisvolatilitäten auch zu Unsicher-
heiten in der Versorgungssicherheit kommen kann. AMAG ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes
auf eine ausreichende Energieversorgung angewiesen und setzt im kurz- bis mittelfristigen Ausmaß
für den Standort Ranshofen Preissicherungsstrategien um. Weiters wurden ein Blackout-Handbuch
sowie laufende Schulungen implementiert.
Technologische Entwicklungen
Der Werkstoff Aluminium ist gerade in technisch anspruchsvollen Bereichen wie Luftfahrt, Automobil
und Sport dem Wettbewerb potenzieller alternativer Werkstoffe mit vergleichbaren Materialeigen-
schaften wie Glas- und Carbonfaser-Composites, Kunststoffe, Magnesium oder weiterentwickelte
Stahlqualitäten ausgesetzt. Ebenso könnten neue Herstellungsprozesse oder technologische Umbrü-
che in einzelnen Abnehmerbranchen disruptiven Einfluss auf die relevanten Märkte haben. Durch
laufende Marktbeobachtung, Technologiescouting und gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit Kun-
den sowie durch die kontinuierliche Verbesserung der Eigenschaften der Aluminiumwerkstoffe im
Rahmen von Legierungsentwicklung wird diesem Gefährdungspotenzial entgegengewirkt. Gleichzeitig
wird daran gearbeitet, neue Anwendungsgebiete für Aluminiumlegierungen zu erschließen und in
Kooperationen aktiv AMAG-relevante Produkte für neue Anwendungen bzw. in potenziell disruptiven
Technologien zu etablieren.
Zur Erkennung von potenziellen Fehlerquellen bei der Legierungs- und Prozessentwicklung und zur
entsprechenden Risikominimierung werden Fehlermöglichkeits- und Einflussanalysen (FMEA) durch-
geführt.
Zur Sicherstellung der rechtlichen Handlungsfreiheit wird das „Intellectual Properties“-Umfeld (Pa-
tente, Gebrauchsmuster) kontinuierlich in zahlreichen Branchen mehrfach automatisiert und manuell
von mehreren Stellen überwacht. Gegebenenfalls werden entsprechende Schritte eingeleitet (siehe
auch Risiken aus Forschung und Entwicklung).
Ebenso werden die technologischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung laufend beobachtet
und bei potenziellem Nutzen implementiert. Wesentliche Themen wurden in einen Digitalisierungs-
kompass aufgenommen und entsprechend umgesetzt (z.B. Smart Factory, Digital Partner Excellence,
Data Analysis).
Elementarrisiken
Entsprechend den Erfordernissen werden ausgewählte Maßnahmen zur Vorbeugung und Handhabung
von Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser oder Brand getroffen:
› Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen werden laufend realisiert (z.B. Gebäu-
deauslegung, Brandschutzmaßnahmen, Niederschlagswasserversickerung)
› Frühwarnung und Schadenserkennung (z.B. Unwetterwarnsystem, laufende Investitionen in die
Ausrüstung der betriebsinternen Feuerwehr usw.
)
› Krisenmanagement und -kommunikation im Schadensfall
Umweltrisiken
Die Gefahr des Eintritts von Umweltrisiken in Bezug auf Luft, Wasser, Boden sowie Abfall, darunter
etwa Überschreitung von Grenzwerten, falsche Entsorgung, Emission von Schadstoffen, Verschmut-
zungen, Kontaminationen oder Umweltstörfälle wird durch die Einhaltung gesetzlicher und
Seite 148 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
behördlicher Vorgaben minimiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch das nach ISO 14001
zertifizierte Umweltmanagementsystem laufend überprüft.
Konventionelle Energieträger wie Diesel und Erdgas setzen bei ihrer Verbrennung Luftemissionen frei,
die sich negativ auf die Umwelt und das Klima auswirken. Durch einen effizienten Energieeinsatz in
der Herstellung der hochwertigen Produkte der AMAG-Gruppe werden damit auch weniger Treibhaus-
gase emittiert. Im Zuge des Energiemanagementsystems werden laufend Maßnahmen zur Reduktion
des Energieeinsatzes gesetzt und die energetische Performance am Standort Ranshofen überwacht.
Im Zusammenhang mit der Umweltgesetzgebung wird auch die Chemikalienpolitik verfolgt, da poten-
zielle Einschränkungen von Stoffen oder gänzliche Stoffverbote Auswirkungen auf das Recycling und
damit die Schließung von Stoffkreisläufen haben könnten. Die EU hat es sich im Zuge des „Green
Deals“ zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Das Recycling von Alumini-
umschrott stellt einen funktionierenden Kreislauf für einen zunehmend wichtiger werdenden Rohstoff
dar, der nicht eingeschränkt werden darf. Vormaterialien mit einem Kontaminationsrisiko werden be-
reits bei Anlieferung umfangreich untersucht und gegebenenfalls abgewiesen.
Neben Rohstoffen wird für die Produktion am Standort Ranshofen auch Wasser, insbesondere zur
Kühlung, benötigt. Die Wasserversorgung erfolgt auf Basis wasserrechtlicher Genehmigungen durch
die Behörde. Bei Auslaufen der Genehmigung wird um eine Wiederverleihung angesucht.
Außerhalb des AMAG-Werksgeländes befindet sich eine gesicherte Deponie, deren Sickerwässer am
Standort Ranshofen behandelt werden. Das Grundwasser wird regelmäßig überwacht. Eine weitere
Deponie in Furth im Wald unterliegt der AMAG-Obsorge mit jährlicher Berichtspflicht an die Behörde.
Zudem wurden 2024 zwei Altlasten am Standort Ranshofen ausgewiesen, die aus der Zeit vor der
Privatisierung stammen. Ein entsprechendes Projekt zur Sicherung bzw. Sanierung wurde gestartet.
Aufwände in diesem Zusammenhang sind durch Rückstellungen bzw. Eventualverbindlichkeiten ab-
gedeckt.
Klimarisiken
Der Klimawandel und seine Folgen führen zu einer Vielzahl von Problemen und haben Auswirkungen
auf unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Man unterscheidet bei den Auswir-
kungen und den damit verbundenen Risiken grundsätzlich zwischen physischen und transitorischen
Klimarisiken.
Physische Risiken können sich als akut oder chronisch erweisen. Akute Risiken sind ereignisgetrie-
ben. Hierzu zählen Hitze- bzw. Kältewellen, Dürre, Sturm, Hochwasser/Überschwemmungen, Stark-
regen und andere extreme Wetterereignisse. Chronische Risiken ergeben sich aus langfristigen Ver-
änderungen wie steigenden Temperaturen, Meeresspiegelanstieg und veränderten Niederschlagsmus-
tern.
Transitorische Risiken entstehen für Unternehmen beispielsweise aus den Anforderungen einer suk-
zessiven Dekarbonisierung und den Auswirkungen einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik. Dazu
gehören die Verschärfung des Emissionshandels, strengere Effizienzvorschriften sowie auch die För-
derung zukunftsfähiger Technologien.
Um regulatorischen Risiken etwa aufgrund von Änderungen in Vorgaben zum Klima- und Umwelt-
schutz bzw. zur Energiepolitik vorzubeugen, werden laufend die Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe
beobachtet sowie der Austausch mit Stakeholdern forciert.
Die AMAG betrachtet den Klimawandel als eine der größten globalen Herausforderungen und bekennt
sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Ein wichtiger Schritt, um den Klimawandel
zu bekämpfen ist die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, für die die AMAG eine eigene Roadmap
ausgearbeitet hat. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger ist ein wesentlicher Bestandteil der Dekar-
bonisierungsroadmap. Um Risiken hinsichtlich Verfügbarkeit von erneuerbarer Energie zu minimie-
ren, schließt AMAG Stromlieferverträge (sogenannte PPAs – „Power Purchase Agreements“) ab. Dabei
handelt es sich um langfristige Verträge zwischen einem Stromproduzenten und einem Abnehmer,
bei denen der Strom direkt vom Erzeuger zu festgelegten Konditionen bezogen wird.
Weiters werden bei der Entwicklung der Geschäftsstrategie und der Planung der betrieblichen Tätig-
keiten klimarelevante Risiken und Chancen berücksichtigt. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen
bestrebt, laufend die CO
2
-Effizienz der Geschäftstätigkeit und des Produktportfolios zu verbessern.
Ziel ist es, die Emissionen mit Maßnahmen wie dem Bau von Photovoltaikanlagen, Maßnahmen im
Bereich der Heizwärmeversorgung und einem möglichst geringen Energieeinsatz durch effiziente Pro-
duktionsprozesse zu senken. Für den Standort Ranshofen stellen die Aufrechterhaltung einer hohen
Schrotteinsatzrate und das damit in Verbindung stehende Recycling von Aluminium wesentliche As-
pekte zur Dekarbonisierung dar. AMAG
setzt sich auch intensiv mit der zukünftigen Transformation
auf eine CO
2
-neutrale Energieversorgung durch beispielsweise Strom aus erneuerbaren Energiequel-
len oder Wasserstoff auseinander. Entscheidend wird insbesondere auch die rechtzeitige Verfügbar-
keit zu wettbewerbsfähigen Preisen und in ausreichendem Umfang sein. Demgegenüber kann eine
restriktive Klimapolitik in Europa und Österreich die Kosten für Energie erhöhen oder zu zusätzlichen
CO
2
-Abgaben führen. Anzuführen sind zudem mögliche Wettbewerbsnachteile im globalen
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Dem Ausfallrisiko der Anlagen und dem Risiko einer unzureichenden Energieversorgung, insbesondere
am Standort Ranshofen, wird im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der AMAG-Gruppe durch syste-
matische, vorbeugende Instandhaltung und laufende RBM-Überwachung (Risk Based Maintenance)
sowie durch eine regelmäßige Evaluierung des technischen Anlagenrisikos und durch das Setzen ge-
eigneter Maßnahmen begegnet. Modernisierungs- und Ersatzinvestitionen werden zudem langfristig
geplant. Weiters unterstützt auch die Redundanz von Anlagen die Risikominimierung im Hinblick auf
die Lieferfähigkeit.
Im Rahmen des Projekts „SAP Applikationsstandardisierung“ werden Geschäftsprozesse standardi-
siert. Damit werden die Voraussetzungen für weitere Automatisierungen und für flexiblere Prozesse
geschaffen. Umfangreiche Vorarbeiten dienen der Risikominimierung sowohl während der Projektlauf-
zeit als auch bei der Inbetriebnahme. Durch die frühzeitige Identifikation und Bewertung möglicher
Szenarien können gezielte Maßnahmen zur Risikoreduktion in Bezug auf potenzielle Systemprobleme
ergriffen werden, um die Stabilität der Geschäftsprozesse zu gewährleisten.
Systemische Maßnahmen unterstützen die komplexe Erzeugung hochtechnologischer Produkte mit
dem Ziel, einen fehlerfreien Herstellungsprozess durchzuführen. Eine zusätzliche Absicherung ist
durch die Maschinenbruch-Versicherung gegeben. Die Versorgung mit technischen Gasen am Standort
Ranshofen ist durch Langfristverträge, Ausbau einer Zuleitung bzw. Bezug von mehreren Lieferanten
abgesichert.
Hinsichtlich des Risikos einer unzureichenden Energieversorgung bzw. eines Blackouts haben die
vergangenen Geschäftsjahre gezeigt, dass es neben signifikanten Preisvolatilitäten auch zu Unsicher-
heiten in der Versorgungssicherheit kommen kann. AMAG ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes
auf eine ausreichende Energieversorgung angewiesen und setzt im kurz- bis mittelfristigen Ausmaß
für den Standort Ranshofen Preissicherungsstrategien um. Weiters wurden ein Blackout-Handbuch
sowie laufende Schulungen implementiert.
Technologische Entwicklungen
Der Werkstoff Aluminium ist gerade in technisch anspruchsvollen Bereichen wie Luftfahrt, Automobil
und Sport dem Wettbewerb potenzieller alternativer Werkstoffe mit vergleichbaren Materialeigen-
schaften wie Glas- und Carbonfaser-Composites, Kunststoffe, Magnesium oder weiterentwickelte
Stahlqualitäten ausgesetzt. Ebenso könnten neue Herstellungsprozesse oder technologische Umbrü-
che in einzelnen Abnehmerbranchen disruptiven Einfluss auf die relevanten Märkte haben. Durch
laufende Marktbeobachtung, Technologiescouting und gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit Kun-
den sowie durch die kontinuierliche Verbesserung der Eigenschaften der Aluminiumwerkstoffe im
Rahmen von Legierungsentwicklung wird diesem Gefährdungspotenzial entgegengewirkt. Gleichzeitig
wird daran gearbeitet, neue Anwendungsgebiete für Aluminiumlegierungen zu erschließen und in
Kooperationen aktiv AMAG-relevante Produkte für neue Anwendungen bzw. in potenziell disruptiven
Technologien zu etablieren.
Zur Erkennung von potenziellen Fehlerquellen bei der Legierungs- und Prozessentwicklung und zur
entsprechenden Risikominimierung werden Fehlermöglichkeits- und Einflussanalysen (FMEA) durch-
geführt.
Zur Sicherstellung der rechtlichen Handlungsfreiheit wird das „Intellectual Properties“-Umfeld (Pa-
tente, Gebrauchsmuster) kontinuierlich in zahlreichen Branchen mehrfach automatisiert und manuell
von mehreren Stellen überwacht. Gegebenenfalls werden entsprechende Schritte eingeleitet (siehe
auch Risiken aus Forschung und Entwicklung).
Ebenso werden die technologischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung laufend beobachtet
und bei potenziellem Nutzen implementiert. Wesentliche Themen wurden in einen Digitalisierungs-
kompass aufgenommen und entsprechend umgesetzt (z.B. Smart Factory, Digital Partner Excellence,
Data Analysis).
Elementarrisiken
Entsprechend den Erfordernissen werden ausgewählte Maßnahmen zur Vorbeugung und Handhabung
von Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser oder Brand getroffen:
› Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen werden laufend realisiert (z.B. Gebäu-
deauslegung, Brandschutzmaßnahmen, Niederschlagswasserversickerung)
› Frühwarnung und Schadenserkennung (z.B. Unwetterwarnsystem, laufende Investitionen in die
Ausrüstung der betriebsinternen Feuerwehr usw.
)
› Krisenmanagement und -kommunikation im Schadensfall
Umweltrisiken
Die Gefahr des Eintritts von Umweltrisiken in Bezug auf Luft, Wasser, Boden sowie Abfall, darunter
etwa Überschreitung von Grenzwerten, falsche Entsorgung, Emission von Schadstoffen, Verschmut-
zungen, Kontaminationen oder Umweltstörfälle wird durch die Einhaltung gesetzlicher und
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Drittländer bei zugleich fehlenden Exportrestriktionen auf EU-Ebene primär dafür verantwortlich. Da-
mit einher gehen auch steigende Schrottpreise, die die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich belasten.
Durch Rahmenverträge mit professionellen Metallhändlern mit langjähriger Geschäftsbeziehung,
OEMs und größeren Entfallstellen sowie durch internationale Streuung der Bezugsquellen wird das
Versorgungsrisiko minimiert. Mit den kontinuierlichen Investitionen in neue Schrottsortier- und
Schrottaufbereitungstechnologien und entsprechenden Projekten für einen optimierten Schrottein-
satz kann eine breite Palette von Schrotten aufbereitet und eingesetzt und somit die Schrottversor-
gung zusätzlich abgesichert werden. Das neben dem Schrott benötigte Primärmetall in Form von
Masseln oder Sows wird von Lieferanten, mit denen ebenfalls langjährige Geschäftsbeziehungen be-
stehen, bezogen. Auch hier wird zur Risikominimierung auf eine breite Streuung der Bezugsquellen
geachtet. Zudem hat die AMAG-Gruppe die Möglichkeit, Primäraluminium für den Einsatz am Stand-
ort Ranshofen direkt von der Elektrolyse Alouette zu beziehen.
Neben den zuvor genannten Faktoren beeinflussen auch globale geopolitische Entwicklungen, wie
etwa temporäre Exportkontrollen durch China, die Verfügbarkeit und die Preise wichtiger Rohstoffe
und können die internationalen Lieferketten beeinträchtigen. Um diesen Risiken zu begegnen, hat
AMAG in den vergangenen Jahren das Lieferantenportfolio gezielt erweitert und die Sicherheitsbe-
stände für wesentliche Legiermetalle wie Magnesium, Mangan und Silizium erhöht. Diese Bestände
werden laufend überwacht und angepasst, sodass frühzeitig auf Unsicherheiten in der Lieferkette
reagiert werden kann. Durch diese Maßnahmen wird die Versorgungssicherheit gestärkt und die Ab-
hängigkeit von einzelnen Bezugsquellen reduziert. Eine flexible Beschaffungsstrategie und kontinu-
ierliche Marktbeobachtung sind dabei zentrale Elemente des Risikomanagements.
Das Walzwerk bezieht Walzbarren mit hohem Recyclinganteil zum Großteil aus der eigenen Gießerei in
Ranshofen. Zur Sicherung der restlichen benötigten Mengen wurden nach einem Qualifikationsprozess
Verträge mit renommierten internationalen Partnern abgeschlossen. AMAG components wird als Teil
der AMAG-Gruppe auch direkt über die AMAG-Walzwerke mit Platten versorgt.
Das Ausfallsrisiko von Geschäftspartnern kann durch die konjunkturelle Entwicklung, eine Kostenin-
flation und ein erhöhtes Zinsniveau negativ beeinflusst werden. Die AMAG begegnet diesem Risiko
unter anderem mit einem laufenden Bonitätsmonitoring. In den Compliance-Regeln für Lieferanten
sind Verhaltensgrundsätze in Zusammenhang mit der besonderen Verantwortung gegenüber der Ge-
sellschaft, Aktionär:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern beschrieben. Lieferanten für den
Standort Ranshofen sind verpflichtet, diese Regeln entsprechend einzuhalten. Eine Beurteilung der
wesentlichen Lieferanten erfolgt regelmäßig im Rahmen des etablierten Prozesses zum „verantwor-
tungsvollen Beschaffungsmanagement“.
Marktumfeld und Absatz
Die AMAG-Gruppe ist als internationales Unternehmen makroökonomischen Risiken ausgesetzt, die
unter anderem Einfluss auf Preis und Nachfrage haben können. Hierzu zählen beispielsweise die
Entwicklung der weltweiten Konjunktur, geopolitische Konflikte sowie die politische Lage in einzelnen
Absatzregionen. Außerdem sind unter anderem die Einflüsse durch klimapolitische Auswirkungen,
internationale Handelsrestriktionen sowie Zölle auf Aluminiumprodukte (z.B. US-Einfuhrzölle) und
das Europäische CO
2
-Grenzausgleichssystem (CBAM) anzuführen. Insbesondere das Geschäftsjahr
2025 war von starken Schwankungen bei den US-Einfuhrzöllen auf Aluminiumprodukte geprägt.
Diese Entwicklung wirkte sich sowohl direkt auf die Absätze in den USA als auch indirekt auf AMAG-
Kunden, etwa in Europa, aus. Solche Handelsmaßnahmen können die Wettbewerbsfähigkeit der
AMAG-Gruppe beeinträchtigen, da sie zu steigenden Kosten und einer sinkenden Nachfrage führen
können. Gleichzeitig eröffnen sich jedoch auch Chancen: Werden durch Handelsabkommen oder Zoll-
senkungen neue Märkte erschlossen oder bestehende Märkte stabilisiert, kann dies positive Effekte
für das Unternehmen haben.
Generell steigt für die AMAG das langfristige Risiko einer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit. Insbe-
sondere die seitens der österreichischen und europäischen Politik forcierte, signifikante Zunahme an
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, ohne entsprechende Infrastrukturpläne, sind
hierbei zu nennen. Neben den hohen Personalkosten gefährden demnach auch die im Vergleich zum
internationalen Wettbewerb hohen Energiekosten sowie notwendige Investitionen für die Umsetzung
der Klimaschutzziele sowie überbordende Bürokratie und lang dauernde Genehmigungsverfahren zu-
nehmend die Wettbewerbsfähigkeit.
Die Entwicklungen des weltweiten Marktumfelds werden laufend beobachtet und bei Bedarf entspre-
chende Maßnahmen initiiert. Für den AMAG-Standort in Ranshofen werden Energiepreissicherungen
umgesetzt, die etwaige Preisvolatilitäten am Markt entsprechend abfedern können.
Zur Bewältigung gesetzlicher Änderungen, wie der Einführung von Zöllen oder Anforderungen aus
dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), beobachtet AMAG kontinuierlich die Rechtslage
sowie relevante Gesetzesentwürfe, nimmt aktiv an unterschiedlichen Fachgremien und Tagungen teil
und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen in den zuständigen Fachabteilungen erfasst wer-
den.
Insbesondere im Zusammenhang mit CBAM engagiert sich AMAG über Verbände intensiv für eine
praxisgerechte Umsetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Implementie-
rung erfolgt durch die Verantwortlichen in den AMAG-Gesellschaften. Ergänzend wurden
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Wettbewerbsumfeld, sollten klimapolitische Maßnahmen nur einseitig und ohne adäquate Ausgleichs-
mechanismen auf nationaler oder europäischer Ebene umgesetzt werden. Als Beispiele sind die Gra-
tiszuteilung von CO
2
-Zertifikaten für Unternehmen, welche dem europäischen Emissionshandelssys-
tem unterliegen (wie z.B. AMAG casting und AMAG rolling) sowie der Grenzausgleichsmechanismus
der EU (CBAM) zu nennen. Ungleiche Voraussetzungen, beispielsweise durch unterschiedliche Ener-
giepreise innerhalb und außerhalb der EU, können zudem zu Wettbewerbsnachteilen führen.
Informationsverarbeitung und -sicherheit
In diesem sensiblen Bereich liegt das Hauptaugenmerk auf Datensicherheit, Kompatibilität sowie
Effizienz der Systeme, Ausfalls- und Zugriffssicherheit, Manipulations- und Schadsoftwareschutz so-
wie Betriebssicherheit, insbesondere auch bei den vernetzten, digitalisierten Produktionsanlagen. Die
konzernweite Steuerung der IT-Aktivitäten erfolgt durch die Bereichsleitung Informationstechnologie
sowie durch den bzw. die Informationssicherheitsbeauftragte:n auf Basis einer IT-Richtlinie, definier-
ter Standard-IT-Prozesse nach ITIL sowie eines zertifizierten Managementsystems für Informationssi-
cherheit nach ISO27001:2022.
Die festgelegten Vorgaben sind so gestaltet, dass die IT-Leistungen die gestellten Anforderungen an
Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität erfüllen und die Personal- und Produktressourcen beim
Erbringen der IT-Leistungen wirkungsvoll, effizient und effektiv genutzt werden. Weiters sind Sicher-
heits- und Berechtigungskonzepte sowie örtlich getrennte Ausweichrechenzentren und weitere zahl-
reiche Maßnahmen implementiert, um das Risiko und die Dauer eines Systemausfalls durch Hard-
waredefekt, Datenverlust oder Manipulation, auch im Falle eines Cyberangriffs, zu reduzieren.
Darüber hinaus finden regelmäßige (digitale) IT-Sicherheitsschulungen statt, um die Mitarbeiter:in-
nen in Hinblick auf solche Risiken (z.B. Cyber-Attacken) zu sensibilisieren. Ebenso werden laufend
externe Angriffstests durchgeführt, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen.
Regelmäßige Krisenübungen dienen dazu, die vorhandenen Notfallpläne weiterzuentwickeln. Ent-
sprechende Versicherungen im Bereich „Cyber and Crime“ sind aufrecht.
Datenschutz wird im Unternehmen sehr ernst genommen. Mit der Datenschutzrichtlinie und dem
Datenschutzmanagementsystem wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Regelmäßige Re-
views des Datenschutzmanagementsystems werden durchgeführt. Die technischen und organisatori-
schen Maßnahmen werden kontinuierlich verbessert und ausgebaut, um (auch indirekt) den Daten-
schutz zu verbessern. Datenschutz-Koordinatoren unterstützen die Umsetzung und fungieren als
Schnittstelle zwischen Fachabteilungen und dem Datenschutzbeauftragten. Zum sicheren und
verantwortungsvollen Umgang mit KI-Tools gibt es AMAG-interne Richtlinien und Schulungen,
wodurch auch den Anforderungen des EU AI-Acts Rechnung getragen wird.
Auch im Zusammenhang mit Telearbeit wird ein besonderes Augenmerk auf das Thema Datenschutz
und sicherer Fernzugriff auf Firmenanwendungen gelegt. Um die Anforderungen der deutschen Au-
tomobilindustrie zu erfüllen, konnte bereits im Jahr 2022 die TISAX-Zertifizierung erfolgreich abge-
schlossen werden; die Re-Zertifizierung und Scope-Erweiterung erfolgten in diesem Jahr.
Risiken aus unzulänglichen Überwachungssystemen und betrügerischen Handlungen
Zur Früherkennung, Überwachung und Vermeidung von Risiken ist ein umfassendes internes Kon-
trollsystem institutionalisiert. Dieses umfasst adäquate Instrumente und Abläufe zur Vermeidung und
Früherkennung sowie zur sinnvollen Reaktion auf eintretende Risikofälle.
GESCHÄFTSRISIKEN
Beschaffung
Zur Herstellung von Aluminiumprodukten werden Roh- und Hilfsstoffe aus externen Quellen, die ei-
nem Preis- und Verfügbarkeitsrisiko unterliegen können, benötigt.
Für die Produktion von Primäraluminium wird unter anderem Tonerde benötigt. Für die Versorgung der
kanadischen Elektrolyse Alouette mit Tonerde ist die AMAG entsprechend ihres 20%igen Anteils ver-
antwortlich. Neben dem Preis ist auch die Verfügbarkeit von Tonerde ein wesentliches Risiko, welches
durch einen ausreichenden Lieferantenkreis sowie die Qualifizierung mehrerer Tonerde-Raffinerien mi-
tigiert wird. Bei der Lieferantenauswahl wird, soweit es aufgrund der Industriestruktur und der Größen-
verhältnisse möglich ist, auf eine verantwortungsvolle Vorgehensweise der Lieferanten geachtet, um
die ökologischen und sozialen Auswirkungen durch den Bauxitabbau möglichst gering zu halten. So
soll Tonerde vorzugsweise aus ASI-zertifizierten Quellen bezogen werden.
Bei den Gießereien liegt das Hauptrisiko in einer hinreichenden quantitativen und qualitativen Vor-
materialversorgung, vor allem hinsichtlich Aluminiumschrotten. Insgesamt hat sich im Geschäftsjahr
2025 der Druck auf die Schrott-Versorgungssicherheit in Europa weiter verschärft. Neben der stei-
genden Nachfrage nach Aluminiumschrotten in Europa sind zunehmende Schrott-Exporte in
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Drittländer bei zugleich fehlenden Exportrestriktionen auf EU-Ebene primär dafür verantwortlich. Da-
mit einher gehen auch steigende Schrottpreise, die die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich belasten.
Durch Rahmenverträge mit professionellen Metallhändlern mit langjähriger Geschäftsbeziehung,
OEMs und größeren Entfallstellen sowie durch internationale Streuung der Bezugsquellen wird das
Versorgungsrisiko minimiert. Mit den kontinuierlichen Investitionen in neue Schrottsortier- und
Schrottaufbereitungstechnologien und entsprechenden Projekten für einen optimierten Schrottein-
satz kann eine breite Palette von Schrotten aufbereitet und eingesetzt und somit die Schrottversor-
gung zusätzlich abgesichert werden. Das neben dem Schrott benötigte Primärmetall in Form von
Masseln oder Sows wird von Lieferanten, mit denen ebenfalls langjährige Geschäftsbeziehungen be-
stehen, bezogen. Auch hier wird zur Risikominimierung auf eine breite Streuung der Bezugsquellen
geachtet. Zudem hat die AMAG-Gruppe die Möglichkeit, Primäraluminium für den Einsatz am Stand-
ort Ranshofen direkt von der Elektrolyse Alouette zu beziehen.
Neben den zuvor genannten Faktoren beeinflussen auch globale geopolitische Entwicklungen, wie
etwa temporäre Exportkontrollen durch China, die Verfügbarkeit und die Preise wichtiger Rohstoffe
und können die internationalen Lieferketten beeinträchtigen. Um diesen Risiken zu begegnen, hat
AMAG in den vergangenen Jahren das Lieferantenportfolio gezielt erweitert und die Sicherheitsbe-
stände für wesentliche Legiermetalle wie Magnesium, Mangan und Silizium erhöht. Diese Bestände
werden laufend überwacht und angepasst, sodass frühzeitig auf Unsicherheiten in der Lieferkette
reagiert werden kann. Durch diese Maßnahmen wird die Versorgungssicherheit gestärkt und die Ab-
hängigkeit von einzelnen Bezugsquellen reduziert. Eine flexible Beschaffungsstrategie und kontinu-
ierliche Marktbeobachtung sind dabei zentrale Elemente des Risikomanagements.
Das Walzwerk bezieht Walzbarren mit hohem Recyclinganteil zum Großteil aus der eigenen Gießerei in
Ranshofen. Zur Sicherung der restlichen benötigten Mengen wurden nach einem Qualifikationsprozess
Verträge mit renommierten internationalen Partnern abgeschlossen. AMAG components wird als Teil
der AMAG-Gruppe auch direkt über die AMAG-Walzwerke mit Platten versorgt.
Das Ausfallsrisiko von Geschäftspartnern kann durch die konjunkturelle Entwicklung, eine Kostenin-
flation und ein erhöhtes Zinsniveau negativ beeinflusst werden. Die AMAG begegnet diesem Risiko
unter anderem mit einem laufenden Bonitätsmonitoring. In den Compliance-Regeln für Lieferanten
sind Verhaltensgrundsätze in Zusammenhang mit der besonderen Verantwortung gegenüber der Ge-
sellschaft, Aktionär:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern beschrieben. Lieferanten für den
Standort Ranshofen sind verpflichtet, diese Regeln entsprechend einzuhalten. Eine Beurteilung der
wesentlichen Lieferanten erfolgt regelmäßig im Rahmen des etablierten Prozesses zum „verantwor-
tungsvollen Beschaffungsmanagement“.
Marktumfeld und Absatz
Die AMAG-Gruppe ist als internationales Unternehmen makroökonomischen Risiken ausgesetzt, die
unter anderem Einfluss auf Preis und Nachfrage haben können. Hierzu zählen beispielsweise die
Entwicklung der weltweiten Konjunktur, geopolitische Konflikte sowie die politische Lage in einzelnen
Absatzregionen. Außerdem sind unter anderem die Einflüsse durch klimapolitische Auswirkungen,
internationale Handelsrestriktionen sowie Zölle auf Aluminiumprodukte (z.B. US-Einfuhrzölle) und
das Europäische CO
2
-Grenzausgleichssystem (CBAM) anzuführen. Insbesondere das Geschäftsjahr
2025 war von starken Schwankungen bei den US-Einfuhrzöllen auf Aluminiumprodukte geprägt.
Diese Entwicklung wirkte sich sowohl direkt auf die Absätze in den USA als auch indirekt auf AMAG-
Kunden, etwa in Europa, aus. Solche Handelsmaßnahmen können die Wettbewerbsfähigkeit der
AMAG-Gruppe beeinträchtigen, da sie zu steigenden Kosten und einer sinkenden Nachfrage führen
können. Gleichzeitig eröffnen sich jedoch auch Chancen: Werden durch Handelsabkommen oder Zoll-
senkungen neue Märkte erschlossen oder bestehende Märkte stabilisiert, kann dies positive Effekte
für das Unternehmen haben.
Generell steigt für die AMAG das langfristige Risiko einer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit. Insbe-
sondere die seitens der österreichischen und europäischen Politik forcierte, signifikante Zunahme an
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, ohne entsprechende Infrastrukturpläne, sind
hierbei zu nennen. Neben den hohen Personalkosten gefährden demnach auch die im Vergleich zum
internationalen Wettbewerb hohen Energiekosten sowie notwendige Investitionen für die Umsetzung
der Klimaschutzziele sowie überbordende Bürokratie und lang dauernde Genehmigungsverfahren zu-
nehmend die Wettbewerbsfähigkeit.
Die Entwicklungen des weltweiten Marktumfelds werden laufend beobachtet und bei Bedarf entspre-
chende Maßnahmen initiiert. Für den AMAG-Standort in Ranshofen werden Energiepreissicherungen
umgesetzt, die etwaige Preisvolatilitäten am Markt entsprechend abfedern können.
Zur Bewältigung gesetzlicher Änderungen, wie der Einführung von Zöllen oder Anforderungen aus
dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), beobachtet AMAG kontinuierlich die Rechtslage
sowie relevante Gesetzesentwürfe, nimmt aktiv an unterschiedlichen Fachgremien und Tagungen teil
und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen in den zuständigen Fachabteilungen erfasst wer-
den.
Insbesondere im Zusammenhang mit CBAM engagiert sich AMAG über Verbände intensiv für eine
praxisgerechte Umsetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Implementie-
rung erfolgt durch die Verantwortlichen in den AMAG-Gesellschaften. Ergänzend wurden
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Wettbewerbsumfeld, sollten klimapolitische Maßnahmen nur einseitig und ohne adäquate Ausgleichs-
mechanismen auf nationaler oder europäischer Ebene umgesetzt werden. Als Beispiele sind die Gra-
tiszuteilung von CO
2
-Zertifikaten für Unternehmen, welche dem europäischen Emissionshandelssys-
tem unterliegen (wie z.B. AMAG casting und AMAG rolling) sowie der Grenzausgleichsmechanismus
der EU (CBAM) zu nennen. Ungleiche Voraussetzungen, beispielsweise durch unterschiedliche Ener-
giepreise innerhalb und außerhalb der EU, können zudem zu Wettbewerbsnachteilen führen.
Informationsverarbeitung und -sicherheit
In diesem sensiblen Bereich liegt das Hauptaugenmerk auf Datensicherheit, Kompatibilität sowie
Effizienz der Systeme, Ausfalls- und Zugriffssicherheit, Manipulations- und Schadsoftwareschutz so-
wie Betriebssicherheit, insbesondere auch bei den vernetzten, digitalisierten Produktionsanlagen. Die
konzernweite Steuerung der IT-Aktivitäten erfolgt durch die Bereichsleitung Informationstechnologie
sowie durch den bzw. die Informationssicherheitsbeauftragte:n auf Basis einer IT-Richtlinie, definier-
ter Standard-IT-Prozesse nach ITIL sowie eines zertifizierten Managementsystems für Informationssi-
cherheit nach ISO27001:2022.
Die festgelegten Vorgaben sind so gestaltet, dass die IT-Leistungen die gestellten Anforderungen an
Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität erfüllen und die Personal- und Produktressourcen beim
Erbringen der IT-Leistungen wirkungsvoll, effizient und effektiv genutzt werden. Weiters sind Sicher-
heits- und Berechtigungskonzepte sowie örtlich getrennte Ausweichrechenzentren und weitere zahl-
reiche Maßnahmen implementiert, um das Risiko und die Dauer eines Systemausfalls durch Hard-
waredefekt, Datenverlust oder Manipulation, auch im Falle eines Cyberangriffs, zu reduzieren.
Darüber hinaus finden regelmäßige (digitale) IT-Sicherheitsschulungen statt, um die Mitarbeiter:in-
nen in Hinblick auf solche Risiken (z.B. Cyber-Attacken) zu sensibilisieren. Ebenso werden laufend
externe Angriffstests durchgeführt, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen.
Regelmäßige Krisenübungen dienen dazu, die vorhandenen Notfallpläne weiterzuentwickeln. Ent-
sprechende Versicherungen im Bereich „Cyber and Crime“ sind aufrecht.
Datenschutz wird im Unternehmen sehr ernst genommen. Mit der Datenschutzrichtlinie und dem
Datenschutzmanagementsystem wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Regelmäßige Re-
views des Datenschutzmanagementsystems werden durchgeführt. Die technischen und organisatori-
schen Maßnahmen werden kontinuierlich verbessert und ausgebaut, um (auch indirekt) den Daten-
schutz zu verbessern. Datenschutz-Koordinatoren unterstützen die Umsetzung und fungieren als
Schnittstelle zwischen Fachabteilungen und dem Datenschutzbeauftragten. Zum sicheren und
verantwortungsvollen Umgang mit KI-Tools gibt es AMAG-interne Richtlinien und Schulungen,
wodurch auch den Anforderungen des EU AI-Acts Rechnung getragen wird.
Auch im Zusammenhang mit Telearbeit wird ein besonderes Augenmerk auf das Thema Datenschutz
und sicherer Fernzugriff auf Firmenanwendungen gelegt. Um die Anforderungen der deutschen Au-
tomobilindustrie zu erfüllen, konnte bereits im Jahr 2022 die TISAX-Zertifizierung erfolgreich abge-
schlossen werden; die Re-Zertifizierung und Scope-Erweiterung erfolgten in diesem Jahr.
Risiken aus unzulänglichen Überwachungssystemen und betrügerischen Handlungen
Zur Früherkennung, Überwachung und Vermeidung von Risiken ist ein umfassendes internes Kon-
trollsystem institutionalisiert. Dieses umfasst adäquate Instrumente und Abläufe zur Vermeidung und
Früherkennung sowie zur sinnvollen Reaktion auf eintretende Risikofälle.
GESCHÄFTSRISIKEN
Beschaffung
Zur Herstellung von Aluminiumprodukten werden Roh- und Hilfsstoffe aus externen Quellen, die ei-
nem Preis- und Verfügbarkeitsrisiko unterliegen können, benötigt.
Für die Produktion von Primäraluminium wird unter anderem Tonerde benötigt. Für die Versorgung der
kanadischen Elektrolyse Alouette mit Tonerde ist die AMAG entsprechend ihres 20%igen Anteils ver-
antwortlich. Neben dem Preis ist auch die Verfügbarkeit von Tonerde ein wesentliches Risiko, welches
durch einen ausreichenden Lieferantenkreis sowie die Qualifizierung mehrerer Tonerde-Raffinerien mi-
tigiert wird. Bei der Lieferantenauswahl wird, soweit es aufgrund der Industriestruktur und der Größen-
verhältnisse möglich ist, auf eine verantwortungsvolle Vorgehensweise der Lieferanten geachtet, um
die ökologischen und sozialen Auswirkungen durch den Bauxitabbau möglichst gering zu halten. So
soll Tonerde vorzugsweise aus ASI-zertifizierten Quellen bezogen werden.
Bei den Gießereien liegt das Hauptrisiko in einer hinreichenden quantitativen und qualitativen Vor-
materialversorgung, vor allem hinsichtlich Aluminiumschrotten. Insgesamt hat sich im Geschäftsjahr
2025 der Druck auf die Schrott-Versorgungssicherheit in Europa weiter verschärft. Neben der stei-
genden Nachfrage nach Aluminiumschrotten in Europa sind zunehmende Schrott-Exporte in
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Im Rahmen der digitalen Transformation wurden Proof-of-Concept-Projekte (PoC) zur Nutzung von
Künstlicher Intelligenz (KI) sowohl im Office- als auch im Produktionsbereich erfolgreich durchge-
führt. Dabei liegt ein Fokus auf der Implementierung von „Large Language Models (LLM)“ in Form
eines AI Expert-Systems für die Erweiterung der AMAG-Wissensdatenbank.
Zur Optimierung der Analyse- und Reportingprozesse wurde eine modulare Datenstruktur aufgebaut.
Die Integration der Silverlake-Lösung in Verbindung mit der Maschinenanbindung ermöglicht ein
schnelles und transparentes Reporting sowie eine effiziente Auswertung und Analyse von Produkti-
onsdaten. Dies schafft die Grundlage für datengetriebene Entscheidungen und eine kontinuierliche
Prozessverbesserung und Effizienzsteigerung.
Ein Risiko für die Entwicklungsarbeiten besteht in der generellen Zunahme von Anmeldungen für
„Intellectual Properties“, insbesondere gefördert durch die fortschreitende Konsolidierung der Alu-
miniumkonzerne und das Aufkommen von (länderbezogenen) Verwendungspatenten.
Zur Abklärung des Risikopotenzials ist es bei der Planung von Entwicklungsarbeiten verpflichtend,
die aktuelle Schutzrechtssituation durch interne und externe Patentrecherchen zu ermitteln und den
Stand der nationalen und internationalen Forschung sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen
zu erheben. Dies erfolgt in Abstimmung mit externen Patentkanzleien und ggf. gemeinsam mit Kun-
den. Interne technische Risiken und die Auswirkungen des Projekts auf die wirtschaftliche Entwick-
lung des Unternehmens sind im Projektantrag darzustellen. Ein F&E-Steuerkreis aus dem Top-Ma-
nagement, unterstützt von einem externen Expert:innengremium, beurteilt regelmäßig die Projektan-
träge und -fortschritte sowie daraus ableitbare Schutzrechte. Gemeinsame Forschungsaktivitäten mit
Kunden in allen relevanten Produktbereichen minimieren das Risiko von Fehlentwicklungen. Manu-
elle und automatisierte Patentüberwachungen mit externen Anwält:innen sowie persönliche Recher-
chen von AMAG-Mitarbeiter:innen, Patentanwält:innen und Mitgliedern des wissenschaftlich-techno-
logischen Beirats dienen ebenfalls der Risikominimierung. Falls Schutzrechte Dritter für die AMAG-
Gruppe relevant sind, wird versucht, diese günstig zu lizensieren oder entsprechende Einsprüche
geltend zu machen.
Recht
Die AMAG-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Zur Risikominimierung verfügt sie über eine spezialisierte Rechtsabteilung, die je nach Anforderung und
Jurisdiktion die rechtlichen Risiken intern oder unter Einbeziehung von externen Anwält:innen prüft und
bewertet. Zusätzlich stehen auch juristische KI-Tools zur Verfügung. In der Vertragsgestaltung werden
Risiken durch die Implementierung von Haftungslimits mitigiert.
Darüber hinaus wurde ein Projekt zur Reduktion der Haftungsrisiken initiiert. Ziel ist die nachhaltige
Verbesserung der rechtlichen Vertragssituation sowie der Abwicklungsprozesse im Bereich Automotive
und Transport. Damit sollen potenzielle Haftungsrisiken minimiert und die Rechtssicherheit in diesen
strategisch wichtigen Segmenten langfristig gestärkt werden.
Risiken durch mögliche Schäden aufgrund von Produkthaftung werden durch Qualitätssicherungs-
maßnahmen minimiert. Verbleibende Restrisiken sind überdies durch Betriebshaftpflichtversicherun-
gen gedeckt. Es stehen einheitliche Liefer- und Verkaufsbedingungen für Kunden und einheitliche
Einkaufsbedingungen für Lieferanten zur Verfügung, die in der Regel und soweit möglich auch in den
einzelnen operativen Gesellschaften angewandt werden.
Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen wird laufend überwacht. Dies erfolgt beispielsweise
im Zuge von internen Audits, die im Rahmen der implementierten Managementsysteme durchgeführt
werden (z.B. im Bereich Umweltrecht und Arbeitnehmerschutz) sowie durch regelmäßige externe
Überprüfungen. Zusätzlich können sich bestehende Vorschriften ändern, was Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach sich ziehen könnten.
Finanzwirtschaft
Als Produzent und Verarbeiter von Aluminium unterliegt die AMAG-Gruppe vor allem dem Metallpreis-
und Währungsrisiko. Aluminium wird an der LME in US-Dollar gehandelt und die volatilen Verläufe
sowohl der Aluminiumnotierung als auch des Dollarkurses hätten ohne entsprechende Sicherungs-
maßnahmen direkte Auswirkungen auf die Ertragslage. In den verbindlichen Konzernrichtlinien „Me-
tallmanagementrichtlinie“ und „Finanzmanagementrichtlinie“ sind die Vorgangsweisen zur Erfassung
dieser beiden Hauptrisiken und deren Absicherung geregelt.
Am Standort Ranshofen werden Risiken aus Aluminiumpreisschwankungen grundsätzlich abgesi-
chert.
Zur Stabilisierung der Ergebnisse der Elektrolysebeteiligung können Aluminiumpreise – als zentrale
Komponente des Verkaufspreises – rollierend im Voraus durch Terminverkäufe und Optionen abgesi-
chert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Preisschwankungsrisiko des Rohstoffs Tonerde
durch Termingeschäfte für kommende Perioden zu reduzieren.
Die Entscheidung über den Umfang der Absicherung richtet sich neben der aktuellen Marktsituation
insbesondere nach der Einschätzung der zukünftigen Preisentwicklung von Aluminium und Tonerde
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
quartalsweise Meldungen durchgeführt, um die regulatorischen Anforderungen kontinuierlich zu er-
füllen. Darüber hinaus finden Abstimmungs- und Vorbereitungsgespräche für die Bezahlphase ab
2026 statt.
Das Marktumfeld wird – wie bereits im Kapitel „Beschaffung“ erläutert – zudem zunehmend von einer
Verschärfung des Wettbewerbs im Schrottmarkt geprägt. Die Nachfrage nach recyclingbasierten Guss-
und Knetlegierungen mit höherem Post-Consumer-Anteil steigt, während die Verfügbarkeit von
Schrotten aufgrund der rückläufigen industriellen Produktion in der EU sinkt. Der Ausbau von Recyc-
lingkapazitäten in Europa sowie hohe Schrott-Exporte in Drittländer verschärfen die Lage zusätzlich
und spiegeln sich auch in der Preisentwicklung für Aluminiumschrotte wider.
In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Primäraluminiumproduktion in der EU rückläufig
bzw. stagnierend, während Wettbewerber verstärkt in Anlagen zur Aufbereitung von Recyclingmaterial
investierten. Gleichzeitig führt der zusätzliche Schrottabfluss durch EU-Exporte zu einer weiteren
Verknappung. Die EU plant im Rahmen der „Aluminium Scrap Defense“ Exportbeschränkungen für
Aluminiumschrott, um die Verfügbarkeit im Binnenmarkt zu sichern und die Dekarbonisierung der
europäischen Industrie zu unterstützen.
Die breit gefächerte Produktpalette der AMAG-Gruppe gewährleistet die Unabhängigkeit von einigen
wenigen Absatzregionen, Abnehmerbranchen oder Großabnehmern. Im Jahr 2025 lag der Umsatzanteil
der Top-10-Kunden der AMAG-Gruppe bei 27 %. Langfristige Rahmenverträge mit Schlüsselkunden
unterstützen das Streben nach der Minimierung von Absatzrisiken. Gleichzeitig erfolgt die Erweiterung
der Produktpalette und der Absatzmärkte in attraktiven Premiumsegmenten, in denen innovative Lö-
sungen, nachhaltige Produkte und höchste Qualität gefragt sind. Eine hohe Flexibilität wird durch eine
vorausschauende Planung und alternative Fertigungsrouten gewährleistet. Mit der vollständigen Über-
nahme von AMAG components hat die AMAG einen wesentlichen strategischen Schritt gesetzt und die
Wertschöpfungskette verlängert. Die damit in Verbindung stehende höhere Abhängigkeit von der Luft-
fahrtindustrie kann ein zusätzliches Risiko darstellen.
Durch eine konsequente Ausrichtung auf Premiumprodukte sowie durch die breite Palette von Kun-
denbranchen wird ein risikominimierender Ausgleich geschaffen. Die Beziehung zu Großkunden wird
durch gemeinsame Entwicklungsprojekte und eine intensive Kundenbetreuung abgesichert. Auch die
Lieferung von Flüssigaluminium und die Entwicklung und Verbesserung von neuen Legierungen ge-
meinsam mit Kunden, mit dem Schwerpunkt eines geringeren CO
2
-Fußabdrucks bei vergleichbaren
Eigenschaften, tragen im Segment Gießen wesentlich zu einer verstärkten Kundenbindung bei. Die
Kundenzufriedenheit wird mit regelmäßigen Befragungen untersucht. Aluminiumpreis- und Wäh-
rungsrisiken werden durch aktives Hedging minimiert.
Analog zu den Ausführungen im Kapitel
Beschaffung
, kann es auch absatzseitig aufgrund der kon-
junkturellen Entwicklung, einer steigenden Kosteninflation und einer deutlichen Zinserhöhung zu
einem erhöhten Ausfallsrisiko bei Geschäftspartnern kommen. Die AMAG mitigiert dieses Risiko unter
anderem durch Kreditversicherungen.
Projekte und Investitionen
Es ist von entscheidender Bedeutung, über neue Investments und (Geschäfts-)Aktivitäten zeitgerecht
und risikoorientiert zu entscheiden. Die Risiken von Großprojekten werden in einer eigenen Fachab-
teilung sowie regelmäßigen Projektaufsichtssitzungen überwacht und koordiniert. Eine wesentliche
Aufgabe der Projektaufsicht ist die laufende Definition und Überwachung der Umsetzung von risiko-
minimierenden Maßnahmen.
Wettbewerb und Kapitalmarkt
Die AMAG bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zur fairen Vertragsge-
staltung mit ihren Geschäftspartnern im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen sowie zu den Kapi-
talmarktregeln. Dieses Bekenntnis ist durch die Einführung entsprechender Richtlinien (z.B. Kartell-
recht-Richtlinie, Emittenten-Compliance-Richtlinie und Richtlinie zur Korruptionsprävention) sowie
durch den Verhaltenskodex (Code of Conduct) institutionalisiert.
Die Compliance-Struktur ist in einzelne Compliance-Felder gegliedert. Die jeweiligen Compliance-
Verantwortlichen unterstützen die Organisation zum Beispiel durch laufende Schulungen und über-
wachen die Einhaltung der internen Regelungen. Zusätzlich können etwaige Verstöße über die AMAG
Compliance-Line – auch anonym – gemeldet werden. Dieses System besteht aus mehreren Meldeka-
nälen und steht sowohl den Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern als auch der Öffentlichkeit zur
Verfügung.
Forschung und Entwicklung
Durch regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und die laufende Beobachtung des Wettbewerbs
wird sichergestellt, dass frühzeitig Anforderungen und (technologische) Änderungen erkannt und be-
rücksichtigt werden. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlich-technologi-
schen Beirat der AMAG Entwicklungen der Wissenschaft beobachtet. Daraus abgeleitete F&E-Schwer-
punktprojekte sorgen dafür, insbesondere die Recycling- und Legierungskompetenz der AMAG am
Standort Ranshofen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit soll das Risiko einer Reduktion des
technologischen Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern minimiert werden.
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KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Im Rahmen der digitalen Transformation wurden Proof-of-Concept-Projekte (PoC) zur Nutzung von
Künstlicher Intelligenz (KI) sowohl im Office- als auch im Produktionsbereich erfolgreich durchge-
führt. Dabei liegt ein Fokus auf der Implementierung von „Large Language Models (LLM)“ in Form
eines AI Expert-Systems für die Erweiterung der AMAG-Wissensdatenbank.
Zur Optimierung der Analyse- und Reportingprozesse wurde eine modulare Datenstruktur aufgebaut.
Die Integration der Silverlake-Lösung in Verbindung mit der Maschinenanbindung ermöglicht ein
schnelles und transparentes Reporting sowie eine effiziente Auswertung und Analyse von Produkti-
onsdaten. Dies schafft die Grundlage für datengetriebene Entscheidungen und eine kontinuierliche
Prozessverbesserung und Effizienzsteigerung.
Ein Risiko für die Entwicklungsarbeiten besteht in der generellen Zunahme von Anmeldungen für
„Intellectual Properties“, insbesondere gefördert durch die fortschreitende Konsolidierung der Alu-
miniumkonzerne und das Aufkommen von (länderbezogenen) Verwendungspatenten.
Zur Abklärung des Risikopotenzials ist es bei der Planung von Entwicklungsarbeiten verpflichtend,
die aktuelle Schutzrechtssituation durch interne und externe Patentrecherchen zu ermitteln und den
Stand der nationalen und internationalen Forschung sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen
zu erheben. Dies erfolgt in Abstimmung mit externen Patentkanzleien und ggf. gemeinsam mit Kun-
den. Interne technische Risiken und die Auswirkungen des Projekts auf die wirtschaftliche Entwick-
lung des Unternehmens sind im Projektantrag darzustellen. Ein F&E-Steuerkreis aus dem Top-Ma-
nagement, unterstützt von einem externen Expert:innengremium, beurteilt regelmäßig die Projektan-
träge und -fortschritte sowie daraus ableitbare Schutzrechte. Gemeinsame Forschungsaktivitäten mit
Kunden in allen relevanten Produktbereichen minimieren das Risiko von Fehlentwicklungen. Manu-
elle und automatisierte Patentüberwachungen mit externen Anwält:innen sowie persönliche Recher-
chen von AMAG-Mitarbeiter:innen, Patentanwält:innen und Mitgliedern des wissenschaftlich-techno-
logischen Beirats dienen ebenfalls der Risikominimierung. Falls Schutzrechte Dritter für die AMAG-
Gruppe relevant sind, wird versucht, diese günstig zu lizensieren oder entsprechende Einsprüche
geltend zu machen.
Recht
Die AMAG-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Zur Risikominimierung verfügt sie über eine spezialisierte Rechtsabteilung, die je nach Anforderung und
Jurisdiktion die rechtlichen Risiken intern oder unter Einbeziehung von externen Anwält:innen prüft und
bewertet. Zusätzlich stehen auch juristische KI-Tools zur Verfügung. In der Vertragsgestaltung werden
Risiken durch die Implementierung von Haftungslimits mitigiert.
Darüber hinaus wurde ein Projekt zur Reduktion der Haftungsrisiken initiiert. Ziel ist die nachhaltige
Verbesserung der rechtlichen Vertragssituation sowie der Abwicklungsprozesse im Bereich Automotive
und Transport. Damit sollen potenzielle Haftungsrisiken minimiert und die Rechtssicherheit in diesen
strategisch wichtigen Segmenten langfristig gestärkt werden.
Risiken durch mögliche Schäden aufgrund von Produkthaftung werden durch Qualitätssicherungs-
maßnahmen minimiert. Verbleibende Restrisiken sind überdies durch Betriebshaftpflichtversicherun-
gen gedeckt. Es stehen einheitliche Liefer- und Verkaufsbedingungen für Kunden und einheitliche
Einkaufsbedingungen für Lieferanten zur Verfügung, die in der Regel und soweit möglich auch in den
einzelnen operativen Gesellschaften angewandt werden.
Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen wird laufend überwacht. Dies erfolgt beispielsweise
im Zuge von internen Audits, die im Rahmen der implementierten Managementsysteme durchgeführt
werden (z.B. im Bereich Umweltrecht und Arbeitnehmerschutz) sowie durch regelmäßige externe
Überprüfungen. Zusätzlich können sich bestehende Vorschriften ändern, was Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach sich ziehen könnten.
Finanzwirtschaft
Als Produzent und Verarbeiter von Aluminium unterliegt die AMAG-Gruppe vor allem dem Metallpreis-
und Währungsrisiko. Aluminium wird an der LME in US-Dollar gehandelt und die volatilen Verläufe
sowohl der Aluminiumnotierung als auch des Dollarkurses hätten ohne entsprechende Sicherungs-
maßnahmen direkte Auswirkungen auf die Ertragslage. In den verbindlichen Konzernrichtlinien „Me-
tallmanagementrichtlinie“ und „Finanzmanagementrichtlinie“ sind die Vorgangsweisen zur Erfassung
dieser beiden Hauptrisiken und deren Absicherung geregelt.
Am Standort Ranshofen werden Risiken aus Aluminiumpreisschwankungen grundsätzlich abgesi-
chert.
Zur Stabilisierung der Ergebnisse der Elektrolysebeteiligung können Aluminiumpreise – als zentrale
Komponente des Verkaufspreises – rollierend im Voraus durch Terminverkäufe und Optionen abgesi-
chert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Preisschwankungsrisiko des Rohstoffs Tonerde
durch Termingeschäfte für kommende Perioden zu reduzieren.
Die Entscheidung über den Umfang der Absicherung richtet sich neben der aktuellen Marktsituation
insbesondere nach der Einschätzung der zukünftigen Preisentwicklung von Aluminium und Tonerde
KONZERNLAGEBERICHT
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
quartalsweise Meldungen durchgeführt, um die regulatorischen Anforderungen kontinuierlich zu er-
füllen. Darüber hinaus finden Abstimmungs- und Vorbereitungsgespräche für die Bezahlphase ab
2026 statt.
Das Marktumfeld wird – wie bereits im Kapitel „Beschaffung“ erläutert – zudem zunehmend von einer
Verschärfung des Wettbewerbs im Schrottmarkt geprägt. Die Nachfrage nach recyclingbasierten Guss-
und Knetlegierungen mit höherem Post-Consumer-Anteil steigt, während die Verfügbarkeit von
Schrotten aufgrund der rückläufigen industriellen Produktion in der EU sinkt. Der Ausbau von Recyc-
lingkapazitäten in Europa sowie hohe Schrott-Exporte in Drittländer verschärfen die Lage zusätzlich
und spiegeln sich auch in der Preisentwicklung für Aluminiumschrotte wider.
In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Primäraluminiumproduktion in der EU rückläufig
bzw. stagnierend, während Wettbewerber verstärkt in Anlagen zur Aufbereitung von Recyclingmaterial
investierten. Gleichzeitig führt der zusätzliche Schrottabfluss durch EU-Exporte zu einer weiteren
Verknappung. Die EU plant im Rahmen der „Aluminium Scrap Defense“ Exportbeschränkungen für
Aluminiumschrott, um die Verfügbarkeit im Binnenmarkt zu sichern und die Dekarbonisierung der
europäischen Industrie zu unterstützen.
Die breit gefächerte Produktpalette der AMAG-Gruppe gewährleistet die Unabhängigkeit von einigen
wenigen Absatzregionen, Abnehmerbranchen oder Großabnehmern. Im Jahr 2025 lag der Umsatzanteil
der Top-10-Kunden der AMAG-Gruppe bei 27 %. Langfristige Rahmenverträge mit Schlüsselkunden
unterstützen das Streben nach der Minimierung von Absatzrisiken. Gleichzeitig erfolgt die Erweiterung
der Produktpalette und der Absatzmärkte in attraktiven Premiumsegmenten, in denen innovative Lö-
sungen, nachhaltige Produkte und höchste Qualität gefragt sind. Eine hohe Flexibilität wird durch eine
vorausschauende Planung und alternative Fertigungsrouten gewährleistet. Mit der vollständigen Über-
nahme von AMAG components hat die AMAG einen wesentlichen strategischen Schritt gesetzt und die
Wertschöpfungskette verlängert. Die damit in Verbindung stehende höhere Abhängigkeit von der Luft-
fahrtindustrie kann ein zusätzliches Risiko darstellen.
Durch eine konsequente Ausrichtung auf Premiumprodukte sowie durch die breite Palette von Kun-
denbranchen wird ein risikominimierender Ausgleich geschaffen. Die Beziehung zu Großkunden wird
durch gemeinsame Entwicklungsprojekte und eine intensive Kundenbetreuung abgesichert. Auch die
Lieferung von Flüssigaluminium und die Entwicklung und Verbesserung von neuen Legierungen ge-
meinsam mit Kunden, mit dem Schwerpunkt eines geringeren CO
2
-Fußabdrucks bei vergleichbaren
Eigenschaften, tragen im Segment Gießen wesentlich zu einer verstärkten Kundenbindung bei. Die
Kundenzufriedenheit wird mit regelmäßigen Befragungen untersucht. Aluminiumpreis- und Wäh-
rungsrisiken werden durch aktives Hedging minimiert.
Analog zu den Ausführungen im Kapitel
Beschaffung
, kann es auch absatzseitig aufgrund der kon-
junkturellen Entwicklung, einer steigenden Kosteninflation und einer deutlichen Zinserhöhung zu
einem erhöhten Ausfallsrisiko bei Geschäftspartnern kommen. Die AMAG mitigiert dieses Risiko unter
anderem durch Kreditversicherungen.
Projekte und Investitionen
Es ist von entscheidender Bedeutung, über neue Investments und (Geschäfts-)Aktivitäten zeitgerecht
und risikoorientiert zu entscheiden. Die Risiken von Großprojekten werden in einer eigenen Fachab-
teilung sowie regelmäßigen Projektaufsichtssitzungen überwacht und koordiniert. Eine wesentliche
Aufgabe der Projektaufsicht ist die laufende Definition und Überwachung der Umsetzung von risiko-
minimierenden Maßnahmen.
Wettbewerb und Kapitalmarkt
Die AMAG bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zur fairen Vertragsge-
staltung mit ihren Geschäftspartnern im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen sowie zu den Kapi-
talmarktregeln. Dieses Bekenntnis ist durch die Einführung entsprechender Richtlinien (z.B. Kartell-
recht-Richtlinie, Emittenten-Compliance-Richtlinie und Richtlinie zur Korruptionsprävention) sowie
durch den Verhaltenskodex (Code of Conduct) institutionalisiert.
Die Compliance-Struktur ist in einzelne Compliance-Felder gegliedert. Die jeweiligen Compliance-
Verantwortlichen unterstützen die Organisation zum Beispiel durch laufende Schulungen und über-
wachen die Einhaltung der internen Regelungen. Zusätzlich können etwaige Verstöße über die AMAG
Compliance-Line – auch anonym – gemeldet werden. Dieses System besteht aus mehreren Meldeka-
nälen und steht sowohl den Mitarbeiter:innen und Geschäftspartnern als auch der Öffentlichkeit zur
Verfügung.
Forschung und Entwicklung
Durch regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und die laufende Beobachtung des Wettbewerbs
wird sichergestellt, dass frühzeitig Anforderungen und (technologische) Änderungen erkannt und be-
rücksichtigt werden. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlich-technologi-
schen Beirat der AMAG Entwicklungen der Wissenschaft beobachtet. Daraus abgeleitete F&E-Schwer-
punktprojekte sorgen dafür, insbesondere die Recycling- und Legierungskompetenz der AMAG am
Standort Ranshofen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit soll das Risiko einer Reduktion des
technologischen Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern minimiert werden.
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
2030 bis 2045 wurde unterzeichnet. Darüber hinaus können strategische Hedging-Instrumente ein-
gesetzt werden, um das Verlustrisiko und die Ergebnisvolatilität zu reduzieren.
Aufgrund der Bilanzierungsvorschriften nach IFRS ergibt sich aus der Strompreisformel des Strom-
vertrags ein eingebettetes Derivat, dessen Bilanzierung temporär Einfluss auf das ausgewiesene Ei-
genkapital der AMAG-Gruppe haben kann. Eine Evaluierung des Stromvertrages und der Bilanzie-
rungsparameter wird regelmäßig durchgeführt.
Hinsichtlich der operativen Risiken bestehen auch für die Elektrolyse Alouette ein eigenes Risikoma-
nagement und ein umfangreiches Versicherungskonzept. Hierin sind beispielsweise auch Schäden
aus Produktionsausfällen infolge witterungsbedingter Stromausfälle in hohem Umfang gedeckt. Die
operativen Risiken, wie zum Beispiel (mehrstündige) Produktionsstillstände, innerbetriebliche Strom-
ausfälle, die Nutzungsdauer der Ausmauerung der Elektrolysezellen sowie Risiken im Zusammenhang
mit der Arbeitssicherheit, dem Personal und der Versorgung wesentlicher Vormaterialien (z.B. Tonerde
oder Petrolkoks) werden laufend überwacht und durch entsprechende Maßnahmen minimiert. In Zu-
sammenhang mit der Stromversorgung besteht seit Ende 2015 aufgrund der Errichtung einer redun-
danten Stromleitung eine noch höhere Versorgungssicherheit für elektrische Energie.
GESCHÄFTSCHANCEN
Der Fokus der AMAG-Gruppe liegt auf Premiumprodukten für Marktnischen in einem breiten Spekt-
rum an belieferten Branchen. Die Geschäftsaufstellung mit Primäraluminium von Alouette sowie
hochwertigen Recycling-Gusslegierungen und Walzprodukten aus Ranshofen bietet eine ausgewogene
Mischung aus Stabilität und Wachstum.
Der integrierte Standort in Ranshofen mit Gießereien und Walzwerken sowie die räumliche Nähe zu
starken Industrieregionen fördern die technologische Weiterentwicklung und intensive Kundenbetreu-
ung. Die Rücknahme und das Recycling von Aluminiumfabrikationsabfällen in einem geschlossenen
Kreislauf (sog. „Closed-Loop Recycling“) sowie die Lieferung von Flüssigaluminium stärken die Kun-
denbindung zusätzlich. Als ein führender Anbieter innovativer Produkte ist die AMAG-Gruppe flexibel,
um auf Kundenwünsche rasch und maßgeschneidert einzugehen. Aufgrund der einzigartigen Legie-
rungs- und Produktvielfalt können den Kunden gleichermaßen innovative wie kundenspezifische Pro-
dukte für unterschiedlichste Anwendungsfelder angeboten werden. Mit umfangreichen Zertifizierungen
im Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Arbeitssicherheitsbereich hebt sich die AMAG-Gruppe ebenfalls
deutlich von ihren Mitbewerbern ab.
Der im Branchenvergleich sehr hohe Anteil an Spezialprodukten und die konsequente Umsetzung der
Strategie mit Fokus auf Innovation und Nachhaltigkeit zeichnen das Unternehmen aus. Die Innovati-
onskraft wird auch in den kommenden Jahren durch den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungs-
aktivitäten weiter gestärkt. Eine wesentliche Rolle hierfür spielt die hohe Fachkompetenz der Mitar-
beiter:innen. Mit dem „Center for Material Innovation“ (CMI) bietet die AMAG am Standort in Rans-
hofen ein topmodernes Arbeitsumfeld mit Arbeitsmitteln am neuesten Stand der Technik. Eine Viel-
zahl an akkreditierten Messverfahren erlaubt zielgerichtete F&E nahe am Kunden und ist ein sicht-
bares Zeichen der AMAG-Materialexpertise. Zudem kann auf ein umfangreiches Netzwerk von renom-
mierten Universitäten und Forschungseinrichtungen zurückgegriffen werden.
Die hohe technologische Kompetenz im Bereich sensorbasierte Schrottsortierung, Gießen und Wal-
zen, beim Plattieren und bei der Oberflächen- und Wärmebehandlung von Walzprodukten eröffnet
Chancen für die Weiterentwicklung in wichtigen Marktbereichen (z.B. Automobil, Luftfahrt, Verpa-
ckung, Bau, Maschinenbau, hochfeste Werkstoffe für Anwendungen in der Sportindustrie sowie lot-
plattierte Werkstoffe und Kathodenbleche).
Mit dem Werksausbau am Standort Ranshofen in den letzten Jahren wurden bei Aluminiumwalzpro-
dukten die Kapazität sowie das Produktportfolio hin zu größeren Dimensionen (Breite, Dicke) deutlich
erweitert. In diesem Zusammenhang können neue Märkte erschlossen und bestehende Kundenbezie-
hungen ausgebaut werden. Dabei konnten in den letzten Jahren wichtige Zulassungen bei vielen
Kunden erreicht werden. Steigerungen in der Produktivität und kontinuierliche Kostenoptimierungen
können die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern.
Mit den beiden Gießereien am Standort Ranshofen sind Schmelztechnologien für nahezu alle Schrott-
sorten und hohes Know-how für die Schrottbemusterung ebenso vorhanden wie High-Tech-Anlagen zur
Schrottaufbereitung. Das Recycling Center Ranshofen wurde in den vergangenen Jahren konsequent
ausgebaut, um auch stärker verunreinigte Schrotte in hochwertige Produkte überzuführen (upcycling).
Die Digitalisierung der Prozesse hat ebenso einen hohen Stellenwert. Ein entsprechender Rahmen für
die Einbindung zukunftsweisender digitaler Technologien wurde bereits geschaffen. Die Chancen der
Digitalisierung werden aktiv wahrgenommen und die Digitalisierungsstrategie wird eng mit dem Bereich
Informationsverarbeitung und -sicherheit abgestimmt.
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
sowie den damit verbundenen Produktionskosten. Gemäß Metallmanagementrichtlinie sind Obergren-
zen für das derivative Sicherungsvolumen definiert, die mit zunehmendem Zeithorizont abnehmen.
Das Metallmanagement am Standort Ranshofen erfasst zentral alle LME-korrelierten Aluminiumein-
käufe und -bestände sowie die LME-korrelierten Aluminiumverkäufe der operativen Gesellschaften
und ermittelt laufend die dem Kursrisiko ausgesetzte Aluminiumposition. Diese Aluminium-Positi-
onsführung erfolgt in SAP. Die offenen Aluminiumpositionen werden durch Kontrakte mit Brokern
und Investmentbanken gegen das Metallpreisrisiko abgesichert. Das Marktpreisrisiko der Grundge-
schäfte wird in der Folge vollständig durch gegenläufige Bewegungen der Sicherungsgeschäfte aus-
geglichen. Alle Grund- und Sicherungsgeschäfte werden täglich gegen den Markt bewertet. Da bei
Gusslegierungen größtenteils keine ausreichende Preiskorrelation mit der LME-Notierung gegeben ist,
werden die Verkäufe der Gusslegierungsgießerei durch physische Einkäufe des Einsatzmaterials ab-
gesichert. Die Position wird kontinuierlich überwacht.
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis anfallenden Prämien für Primäraluminium beeinflussen die
AMAG-Gruppe sowohl einkaufs- als auch verkaufsseitig. Diese Prämien können sich in einzelnen Re-
gionen unterschiedlich entwickeln. Das Metallmanagement misst und bewertet den Prämienstatus
regelmäßig. Gegebenenfalls können auch Sicherungsgeschäfte für diese Prämien durchgeführt wer-
den.
Für die mit den derivativen Sicherungsaktivitäten potenziell verbundenen Einschussverpflichtungen
(Liquiditätsrisiko) wird durch vorhandene Liquiditätsreserven und kurzfristig verfügbare Banklinien
vorgesorgt. Das Kreditrisiko, das durch die Nichterfüllung durch Kontrahenten von Derivaten mit po-
sitivem Marktwert besteht, wird durch die sorgfältige Auswahl internationaler Banken und Broker
sowie einer Limitpolitik zur Risikostreuung begrenzt. Bei den Forderungen wird das Ausfallrisiko
durch den Abschluss von Kreditversicherungen und bankmäßigen Sicherheiten wie Garantien und
Akkreditiven mitigiert.
Die Finanzierungs- und Veranlagungsaktivitäten, deren Absicherung sowie das Fremdwährungsma-
nagement werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gesteuert. Die Betriebsmittelfinan-
zierung basiert auf einer kurzfristigen Liquiditätsplanung. Durch ein zentrales Euro-Pooling erfolgt
auf täglicher Basis ein konzerninterner Finanzausgleich zwischen den Gesellschaften. Die mittel- und
langfristige Unternehmensfinanzierung erfolgt auf Basis von Vorschau- und Budgetdaten. Zinsände-
rungsrisiken variabler Finanzierungen können quotenmäßig mittels Swaps oder Caps abgesichert wer-
den. Die Sicherstellung eines ausreichenden Liquiditätsstandes und die stetige Überwachung poten-
zieller Ausfallsrisiken werden laufend umgesetzt.
Das Kontrahentenrisiko aus Guthaben bei Kreditinstituten wird durch Vergabe interner Veranlagungs-
limits und, sofern vorhanden, unter Beachtung externer Ratings und regelmäßiger Kontrolle der CDS-
Spreads gemanagt.
Soweit nicht durch Zahlungseingänge und -ausgänge in gleicher Fremdwährung ein natürlicher Risiko-
ausgleich bei Kursschwankungen gegeben ist, werden Wechselkursrisiken der wesentlichen Fremdwäh-
rungspositionen durch Devisentermingeschäfte und gegebenenfalls Optionen quotenmäßig gesichert.
Am Standort Ranshofen ist ein in SAP integrierter Zahlungsprozess etabliert. Durch die Eliminierung
von manuellen Eingriffsmöglichkeiten an den Schnittstellen wurde das Manipulationsrisiko im Zah-
lungsverkehr auf ein Minimum reduziert. Die Rechnungs- und Zahlungsfreigaben erfolgen konzern-
weit nach einem technisch und organisatorisch abgesicherten Mehraugenprinzip.
RISIKEN AUS DEM ANTEIL AN DER ELEKTROLYSE ALOUETTE
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette, an der
die AMAG-Gruppe zu 20 % beteiligt ist, sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentli-
chen Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit 90 % Zu-
stimmung erforderlich. Bei der derzeitigen Eigentümerstruktur – und auch im Falle einer Änderung
derselben – besteht das Risiko von divergierenden Interessen und damit möglichen Konflikten zwi-
schen den Anteilseignern der Alouette.
Gemäß dem bestehenden Eigentümervertrag gibt es Verpflichtungen, die für den laufenden Produkti-
onsbetrieb von essenzieller Bedeutung sind. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtungen könnte zu einem
Verlust der Mitbestimmungsrechte führen und eine Haftung für mögliche Schäden implizieren. Dies
betrifft unter anderem die für die Produktion notwendige anteilige Beschaffung der Tonerde.
Der Verkaufspreis für das in der Alouette hergestellte Primäraluminium wird im Wesentlichen durch
den Preis an der London Metal Exchange definiert und kann daher von der AMAG-Gruppe nicht be-
einflusst werden. Für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg dieser Beteiligung ist eine vorteilhafte
Kostenposition im internationalen Vergleich notwendig. Der seit 2017 gültige langfristige Stromver-
trag, eine kostenoptimierte Produktion und die logistischen Vorteile durch die direkte Anbindung an
den Hochseehafen sind wesentliche Eckpfeiler für die langfristige Konkurrenzfähigkeit der Elektrolyse
Alouette. Ein Memorandum of Understanding (MoU) für einen neuen potenziellen Stromvertrag ab
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
2030 bis 2045 wurde unterzeichnet. Darüber hinaus können strategische Hedging-Instrumente ein-
gesetzt werden, um das Verlustrisiko und die Ergebnisvolatilität zu reduzieren.
Aufgrund der Bilanzierungsvorschriften nach IFRS ergibt sich aus der Strompreisformel des Strom-
vertrags ein eingebettetes Derivat, dessen Bilanzierung temporär Einfluss auf das ausgewiesene Ei-
genkapital der AMAG-Gruppe haben kann. Eine Evaluierung des Stromvertrages und der Bilanzie-
rungsparameter wird regelmäßig durchgeführt.
Hinsichtlich der operativen Risiken bestehen auch für die Elektrolyse Alouette ein eigenes Risikoma-
nagement und ein umfangreiches Versicherungskonzept. Hierin sind beispielsweise auch Schäden
aus Produktionsausfällen infolge witterungsbedingter Stromausfälle in hohem Umfang gedeckt. Die
operativen Risiken, wie zum Beispiel (mehrstündige) Produktionsstillstände, innerbetriebliche Strom-
ausfälle, die Nutzungsdauer der Ausmauerung der Elektrolysezellen sowie Risiken im Zusammenhang
mit der Arbeitssicherheit, dem Personal und der Versorgung wesentlicher Vormaterialien (z.B. Tonerde
oder Petrolkoks) werden laufend überwacht und durch entsprechende Maßnahmen minimiert. In Zu-
sammenhang mit der Stromversorgung besteht seit Ende 2015 aufgrund der Errichtung einer redun-
danten Stromleitung eine noch höhere Versorgungssicherheit für elektrische Energie.
GESCHÄFTSCHANCEN
Der Fokus der AMAG-Gruppe liegt auf Premiumprodukten für Marktnischen in einem breiten Spekt-
rum an belieferten Branchen. Die Geschäftsaufstellung mit Primäraluminium von Alouette sowie
hochwertigen Recycling-Gusslegierungen und Walzprodukten aus Ranshofen bietet eine ausgewogene
Mischung aus Stabilität und Wachstum.
Der integrierte Standort in Ranshofen mit Gießereien und Walzwerken sowie die räumliche Nähe zu
starken Industrieregionen fördern die technologische Weiterentwicklung und intensive Kundenbetreu-
ung. Die Rücknahme und das Recycling von Aluminiumfabrikationsabfällen in einem geschlossenen
Kreislauf (sog. „Closed-Loop Recycling“) sowie die Lieferung von Flüssigaluminium stärken die Kun-
denbindung zusätzlich. Als ein führender Anbieter innovativer Produkte ist die AMAG-Gruppe flexibel,
um auf Kundenwünsche rasch und maßgeschneidert einzugehen. Aufgrund der einzigartigen Legie-
rungs- und Produktvielfalt können den Kunden gleichermaßen innovative wie kundenspezifische Pro-
dukte für unterschiedlichste Anwendungsfelder angeboten werden. Mit umfangreichen Zertifizierungen
im Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Arbeitssicherheitsbereich hebt sich die AMAG-Gruppe ebenfalls
deutlich von ihren Mitbewerbern ab.
Der im Branchenvergleich sehr hohe Anteil an Spezialprodukten und die konsequente Umsetzung der
Strategie mit Fokus auf Innovation und Nachhaltigkeit zeichnen das Unternehmen aus. Die Innovati-
onskraft wird auch in den kommenden Jahren durch den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungs-
aktivitäten weiter gestärkt. Eine wesentliche Rolle hierfür spielt die hohe Fachkompetenz der Mitar-
beiter:innen. Mit dem „Center for Material Innovation“ (CMI) bietet die AMAG am Standort in Rans-
hofen ein topmodernes Arbeitsumfeld mit Arbeitsmitteln am neuesten Stand der Technik. Eine Viel-
zahl an akkreditierten Messverfahren erlaubt zielgerichtete F&E nahe am Kunden und ist ein sicht-
bares Zeichen der AMAG-Materialexpertise. Zudem kann auf ein umfangreiches Netzwerk von renom-
mierten Universitäten und Forschungseinrichtungen zurückgegriffen werden.
Die hohe technologische Kompetenz im Bereich sensorbasierte Schrottsortierung, Gießen und Wal-
zen, beim Plattieren und bei der Oberflächen- und Wärmebehandlung von Walzprodukten eröffnet
Chancen für die Weiterentwicklung in wichtigen Marktbereichen (z.B. Automobil, Luftfahrt, Verpa-
ckung, Bau, Maschinenbau, hochfeste Werkstoffe für Anwendungen in der Sportindustrie sowie lot-
plattierte Werkstoffe und Kathodenbleche).
Mit dem Werksausbau am Standort Ranshofen in den letzten Jahren wurden bei Aluminiumwalzpro-
dukten die Kapazität sowie das Produktportfolio hin zu größeren Dimensionen (Breite, Dicke) deutlich
erweitert. In diesem Zusammenhang können neue Märkte erschlossen und bestehende Kundenbezie-
hungen ausgebaut werden. Dabei konnten in den letzten Jahren wichtige Zulassungen bei vielen
Kunden erreicht werden. Steigerungen in der Produktivität und kontinuierliche Kostenoptimierungen
können die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern.
Mit den beiden Gießereien am Standort Ranshofen sind Schmelztechnologien für nahezu alle Schrott-
sorten und hohes Know-how für die Schrottbemusterung ebenso vorhanden wie High-Tech-Anlagen zur
Schrottaufbereitung. Das Recycling Center Ranshofen wurde in den vergangenen Jahren konsequent
ausgebaut, um auch stärker verunreinigte Schrotte in hochwertige Produkte überzuführen (upcycling).
Die Digitalisierung der Prozesse hat ebenso einen hohen Stellenwert. Ein entsprechender Rahmen für
die Einbindung zukunftsweisender digitaler Technologien wurde bereits geschaffen. Die Chancen der
Digitalisierung werden aktiv wahrgenommen und die Digitalisierungsstrategie wird eng mit dem Bereich
Informationsverarbeitung und -sicherheit abgestimmt.
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sowie den damit verbundenen Produktionskosten. Gemäß Metallmanagementrichtlinie sind Obergren-
zen für das derivative Sicherungsvolumen definiert, die mit zunehmendem Zeithorizont abnehmen.
Das Metallmanagement am Standort Ranshofen erfasst zentral alle LME-korrelierten Aluminiumein-
käufe und -bestände sowie die LME-korrelierten Aluminiumverkäufe der operativen Gesellschaften
und ermittelt laufend die dem Kursrisiko ausgesetzte Aluminiumposition. Diese Aluminium-Positi-
onsführung erfolgt in SAP. Die offenen Aluminiumpositionen werden durch Kontrakte mit Brokern
und Investmentbanken gegen das Metallpreisrisiko abgesichert. Das Marktpreisrisiko der Grundge-
schäfte wird in der Folge vollständig durch gegenläufige Bewegungen der Sicherungsgeschäfte aus-
geglichen. Alle Grund- und Sicherungsgeschäfte werden täglich gegen den Markt bewertet. Da bei
Gusslegierungen größtenteils keine ausreichende Preiskorrelation mit der LME-Notierung gegeben ist,
werden die Verkäufe der Gusslegierungsgießerei durch physische Einkäufe des Einsatzmaterials ab-
gesichert. Die Position wird kontinuierlich überwacht.
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis anfallenden Prämien für Primäraluminium beeinflussen die
AMAG-Gruppe sowohl einkaufs- als auch verkaufsseitig. Diese Prämien können sich in einzelnen Re-
gionen unterschiedlich entwickeln. Das Metallmanagement misst und bewertet den Prämienstatus
regelmäßig. Gegebenenfalls können auch Sicherungsgeschäfte für diese Prämien durchgeführt wer-
den.
Für die mit den derivativen Sicherungsaktivitäten potenziell verbundenen Einschussverpflichtungen
(Liquiditätsrisiko) wird durch vorhandene Liquiditätsreserven und kurzfristig verfügbare Banklinien
vorgesorgt. Das Kreditrisiko, das durch die Nichterfüllung durch Kontrahenten von Derivaten mit po-
sitivem Marktwert besteht, wird durch die sorgfältige Auswahl internationaler Banken und Broker
sowie einer Limitpolitik zur Risikostreuung begrenzt. Bei den Forderungen wird das Ausfallrisiko
durch den Abschluss von Kreditversicherungen und bankmäßigen Sicherheiten wie Garantien und
Akkreditiven mitigiert.
Die Finanzierungs- und Veranlagungsaktivitäten, deren Absicherung sowie das Fremdwährungsma-
nagement werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gesteuert. Die Betriebsmittelfinan-
zierung basiert auf einer kurzfristigen Liquiditätsplanung. Durch ein zentrales Euro-Pooling erfolgt
auf täglicher Basis ein konzerninterner Finanzausgleich zwischen den Gesellschaften. Die mittel- und
langfristige Unternehmensfinanzierung erfolgt auf Basis von Vorschau- und Budgetdaten. Zinsände-
rungsrisiken variabler Finanzierungen können quotenmäßig mittels Swaps oder Caps abgesichert wer-
den. Die Sicherstellung eines ausreichenden Liquiditätsstandes und die stetige Überwachung poten-
zieller Ausfallsrisiken werden laufend umgesetzt.
Das Kontrahentenrisiko aus Guthaben bei Kreditinstituten wird durch Vergabe interner Veranlagungs-
limits und, sofern vorhanden, unter Beachtung externer Ratings und regelmäßiger Kontrolle der CDS-
Spreads gemanagt.
Soweit nicht durch Zahlungseingänge und -ausgänge in gleicher Fremdwährung ein natürlicher Risiko-
ausgleich bei Kursschwankungen gegeben ist, werden Wechselkursrisiken der wesentlichen Fremdwäh-
rungspositionen durch Devisentermingeschäfte und gegebenenfalls Optionen quotenmäßig gesichert.
Am Standort Ranshofen ist ein in SAP integrierter Zahlungsprozess etabliert. Durch die Eliminierung
von manuellen Eingriffsmöglichkeiten an den Schnittstellen wurde das Manipulationsrisiko im Zah-
lungsverkehr auf ein Minimum reduziert. Die Rechnungs- und Zahlungsfreigaben erfolgen konzern-
weit nach einem technisch und organisatorisch abgesicherten Mehraugenprinzip.
RISIKEN AUS DEM ANTEIL AN DER ELEKTROLYSE ALOUETTE
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette, an der
die AMAG-Gruppe zu 20 % beteiligt ist, sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentli-
chen Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit 90 % Zu-
stimmung erforderlich. Bei der derzeitigen Eigentümerstruktur – und auch im Falle einer Änderung
derselben – besteht das Risiko von divergierenden Interessen und damit möglichen Konflikten zwi-
schen den Anteilseignern der Alouette.
Gemäß dem bestehenden Eigentümervertrag gibt es Verpflichtungen, die für den laufenden Produkti-
onsbetrieb von essenzieller Bedeutung sind. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtungen könnte zu einem
Verlust der Mitbestimmungsrechte führen und eine Haftung für mögliche Schäden implizieren. Dies
betrifft unter anderem die für die Produktion notwendige anteilige Beschaffung der Tonerde.
Der Verkaufspreis für das in der Alouette hergestellte Primäraluminium wird im Wesentlichen durch
den Preis an der London Metal Exchange definiert und kann daher von der AMAG-Gruppe nicht be-
einflusst werden. Für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg dieser Beteiligung ist eine vorteilhafte
Kostenposition im internationalen Vergleich notwendig. Der seit 2017 gültige langfristige Stromver-
trag, eine kostenoptimierte Produktion und die logistischen Vorteile durch die direkte Anbindung an
den Hochseehafen sind wesentliche Eckpfeiler für die langfristige Konkurrenzfähigkeit der Elektrolyse
Alouette. Ein Memorandum of Understanding (MoU) für einen neuen potenziellen Stromvertrag ab
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ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
Gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind folgende Informationen anzugeben:
Das Grundkapital der AMAG Austria Metall AG beträgt EUR 35.264.000 und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zusam-
men. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontroll-
rechten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen
Aktiengattungen.
Dem Vorstand sind folgende Vereinbarungen zwischen Gesellschafter:innen bekannt:
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Raiffeisenlandesbank Oberösterrei
ch
Aktiengesellschaft vom 1. April 2015: Aufgrund dieses Beteiligungsvertrags mit der Raiffeisenlan-
desbank Oberösterreich Aktiengesellschaft sind der B&C Privatstiftung weitere 16,5 % des Aktien-
kapitals und der Stimmrechte der AMAG Austria Metall AG zuzurechnen.
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Esola Beteiligungsverwaltungs GmbH
vom 14. Februar 2019: Aufgrund des Abschlusses dieser Beteiligungsvereinbarung sind der
B&C Privatstiftung gemäß §133 Z 1 BörseG 2018 weitere 4,4 % des Aktienkapitals und de
r
Stimmrechte zuzurechnen.
Die direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zumindest zehn Prozent betragen, setzten sich
per Jahresultimo 2025 wie folgt zusammen:
› B&C Privatstiftung 52,7 %
› Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG 16,5 %
› AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung 11,7 %
Die Stimmrechte der von der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung an der AMAG Austria Metall AG
gehaltenen Aktien werden durch den aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand der AMAG Arbeit-
nehmer Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustim-
mung des Beirats der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung. Entscheidungen werden in gemeinsamen
Sitzungen des Vorstands und des Beirats getroffen. Über die Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium des Konzernbetriebsrats
nominiert werden, zusammen. Dem Vorsitzenden des Vorstands steht ein Dirimierungsrecht zu. Die
Mitarbeiter:innen am Standort Österreich sind die Begünstigten der Privatstiftung.
Eine Änderung der Satzung der Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beschlossen werden, soweit gesetzlich nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorgeschrieben ist. Mitglieder
des Aufsichtsrats können mit einfacher Stimmenmehrheit vorzeitig abberufen werden.
Sieben Kreditvereinbarungen im Rahmen von zwei begebenen Schuldscheindarlehen, 21 bilaterale Dar-
lehensvereinbarungen und drei kommittierte Kreditlinien sowie ein von der Österreichischen Kontrollbank
gewährter Refinanzierungsrahmen („KRR“) mit vier Einzelverträgen enthalten „Change of Control“-Klau-
seln, die im Falle eines Kontrollwechsels in der AMAG Austria Metall AG den kreditgewährenden Banken
ein Kündigungsrecht einräumen. Mit Ausnahme der angeführten Verträge bestehen keine bedeutenden
Finanzierungsvereinbarungen, an welchen die AMAG Austria Metall AG beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der AMAG Austria Metall AG infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich
ändern oder enden.
Für zwei Vorstandsmitglieder besteht eine „Change of Control“-Klausel. Der Abfindungsanspruch in einem
s
olchen Fall ist auf die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei bzw. eineinhalb
fixe Jahresgesamtvergütungen limitiert.
Genehmigtes Kapital
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 9. Juli 2030 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tranchen –
gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000
Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den
Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Das gesetzliche Be-
zugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von ei-
nem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird,
sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:in-
nen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn
die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmenstei-
len, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisiti-
onsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Ka-
pital ergeben, zu beschließen.
Wandelschuldverschreibung
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der Vor-
stand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses Beschlus-
ses, sohin bis zum 15. April 2030, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen Wan-
delschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht
auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Ein wesentliches Potenzial für das erfolgreiche Wachstum der AMAG-Gruppe liegt zudem im internati-
onalen Vertrieb ihrer hochwertigen Produkte. AMAG baut dabei seit Jahren auf ein internationales Ver-
triebsnetzwerk.
Seit einigen Jahren ist ein langfristiger Trend zu mehr Nachhaltigkeit zu beobachten. Insbesondere
das Ziel, CO
2
-Emissionen zu reduzieren, spielt dabei weltweit eine wichtige Rolle. Die AMAG-Gruppe
beschäftigt sich seit jeher mit der Entwicklung von nachhaltigen Produkten. In diesem Kontext ist
die AMAG-Gruppe aufgrund der Nutzung von Strom aus Wasserkraft für die kanadische Elektrolyse
Alouette bzw. von erneuerbaren Energiequellen für den Strombedarf am Standort Ranshofen sowie
aufgrund des hohen Recycling-Anteils im Branchenvergleich sehr gut positioniert. Durch die hohe
technologische Kompetenz im Bereich Recycling und Closed-Loop-Projekte mit Kunden eröffnen sich
Chancen zur Rohstoffeinsparung sowie einer verbesserten CO
2
-Bilanz der Produkte. Hierzu wurden
Produkte mit geringem CO
2
-Fußabdruck am Markt unter der Marke „AMAG AL4
®
ever“ positioniert.
Die erreichten Zertifizierungen nach dem Performance Standard und dem Chain of Custody Standard
der Aluminium Stewardship Initiative (ASI), sowohl für den Standort Ranshofen als auch für die
Alouette in Kanada, sind ein wichtiger Nachweis für die verantwortungsvolle Produktion und Beschaf-
fung von Aluminium. Durch die Weitergabe von ESG-Anforderungen und die Zusammenarbeit mit
Lieferanten leistet das Unternehmen einen positiven Beitrag zu menschenrechtskonformen Arbeits-
bedingungen entlang der Lieferkette. AMAG erkennt es als wesentliche Chance, im Sinne einer ganz-
heitlich nachhaltigen Wertschöpfungskette neben ökologischen Zielen auch soziale Aspekte voranzu-
treiben und damit eine resiliente Wertschöpfung mitzugestalten. Die Etablierung von verbindlichen
Lieferkettenstandards bietet zudem die Chance zur nachhaltigen Kundenbindung. Es ist davon auszu-
gehen, dass die AMAG-Gruppe außerdem vom zunehmenden und erforderlichen Trend zum Leichtbau
im Automobilbereich, insbesondere durch den Anstieg der Elektromobilität, profitieren wird.
Die Elektrolyse Alouette besitzt eine im Branchenvergleich vorteilhafte Kostenposition. Der Strom-
preis orientiert sich an der Entwicklung des Marktpreises für Aluminium in US-Dollar. Dadurch wird
das Risiko in Zusammenhang mit Schwankungen des Aluminiumpreises und der Wechselkurse deut-
lich verbessert.
Corporate Governance-Bericht
Der Corporate Governance-Bericht der AMAG Austria Metall AG ist unter www.amag.at > Investor
Relations > Corporate Governance abrufbar.
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ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
Gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind folgende Informationen anzugeben:
Das Grundkapital der AMAG Austria Metall AG beträgt EUR 35.264.000 und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zusam-
men. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontroll-
rechten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen
Aktiengattungen.
Dem Vorstand sind folgende Vereinbarungen zwischen Gesellschafter:innen bekannt:
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Raiffeisenlandesbank Oberösterrei
ch
Aktiengesellschaft vom 1. April 2015: Aufgrund dieses Beteiligungsvertrags mit der Raiffeisenlan-
desbank Oberösterreich Aktiengesellschaft sind der B&C Privatstiftung weitere 16,5 % des Aktien-
kapitals und der Stimmrechte der AMAG Austria Metall AG zuzurechnen.
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Esola Beteiligungsverwaltungs GmbH
vom 14. Februar 2019: Aufgrund des Abschlusses dieser Beteiligungsvereinbarung sind der
B&C Privatstiftung gemäß §133 Z 1 BörseG 2018 weitere 4,4 % des Aktienkapitals und de
r
Stimmrechte zuzurechnen.
Die direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zumindest zehn Prozent betragen, setzten sich
per Jahresultimo 2025 wie folgt zusammen:
› B&C Privatstiftung 52,7 %
› Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG 16,5 %
› AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung 11,7 %
Die Stimmrechte der von der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung an der AMAG Austria Metall AG
gehaltenen Aktien werden durch den aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand der AMAG Arbeit-
nehmer Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustim-
mung des Beirats der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung. Entscheidungen werden in gemeinsamen
Sitzungen des Vorstands und des Beirats getroffen. Über die Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium des Konzernbetriebsrats
nominiert werden, zusammen. Dem Vorsitzenden des Vorstands steht ein Dirimierungsrecht zu. Die
Mitarbeiter:innen am Standort Österreich sind die Begünstigten der Privatstiftung.
Eine Änderung der Satzung der Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beschlossen werden, soweit gesetzlich nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorgeschrieben ist. Mitglieder
des Aufsichtsrats können mit einfacher Stimmenmehrheit vorzeitig abberufen werden.
Sieben Kreditvereinbarungen im Rahmen von zwei begebenen Schuldscheindarlehen, 21 bilaterale Dar-
lehensvereinbarungen und drei kommittierte Kreditlinien sowie ein von der Österreichischen Kontrollbank
gewährter Refinanzierungsrahmen („KRR“) mit vier Einzelverträgen enthalten „Change of Control“-Klau-
seln, die im Falle eines Kontrollwechsels in der AMAG Austria Metall AG den kreditgewährenden Banken
ein Kündigungsrecht einräumen. Mit Ausnahme der angeführten Verträge bestehen keine bedeutenden
Finanzierungsvereinbarungen, an welchen die AMAG Austria Metall AG beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der AMAG Austria Metall AG infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich
ändern oder enden.
Für zwei Vorstandsmitglieder besteht eine „Change of Control“-Klausel. Der Abfindungsanspruch in einem
s
olchen Fall ist auf die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei bzw. eineinhalb
fixe Jahresgesamtvergütungen limitiert.
Genehmigtes Kapital
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 9. Juli 2030 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tranchen –
gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000
Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den
Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Das gesetzliche Be-
zugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von ei-
nem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird,
sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:in-
nen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn
die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmenstei-
len, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisiti-
onsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Ka-
pital ergeben, zu beschließen.
Wandelschuldverschreibung
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der Vor-
stand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses Beschlus-
ses, sohin bis zum 15. April 2030, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen Wan-
delschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht
auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
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RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Ein wesentliches Potenzial für das erfolgreiche Wachstum der AMAG-Gruppe liegt zudem im internati-
onalen Vertrieb ihrer hochwertigen Produkte. AMAG baut dabei seit Jahren auf ein internationales Ver-
triebsnetzwerk.
Seit einigen Jahren ist ein langfristiger Trend zu mehr Nachhaltigkeit zu beobachten. Insbesondere
das Ziel, CO
2
-Emissionen zu reduzieren, spielt dabei weltweit eine wichtige Rolle. Die AMAG-Gruppe
beschäftigt sich seit jeher mit der Entwicklung von nachhaltigen Produkten. In diesem Kontext ist
die AMAG-Gruppe aufgrund der Nutzung von Strom aus Wasserkraft für die kanadische Elektrolyse
Alouette bzw. von erneuerbaren Energiequellen für den Strombedarf am Standort Ranshofen sowie
aufgrund des hohen Recycling-Anteils im Branchenvergleich sehr gut positioniert. Durch die hohe
technologische Kompetenz im Bereich Recycling und Closed-Loop-Projekte mit Kunden eröffnen sich
Chancen zur Rohstoffeinsparung sowie einer verbesserten CO
2
-Bilanz der Produkte. Hierzu wurden
Produkte mit geringem CO
2
-Fußabdruck am Markt unter der Marke „AMAG AL4
®
ever“ positioniert.
Die erreichten Zertifizierungen nach dem Performance Standard und dem Chain of Custody Standard
der Aluminium Stewardship Initiative (ASI), sowohl für den Standort Ranshofen als auch für die
Alouette in Kanada, sind ein wichtiger Nachweis für die verantwortungsvolle Produktion und Beschaf-
fung von Aluminium. Durch die Weitergabe von ESG-Anforderungen und die Zusammenarbeit mit
Lieferanten leistet das Unternehmen einen positiven Beitrag zu menschenrechtskonformen Arbeits-
bedingungen entlang der Lieferkette. AMAG erkennt es als wesentliche Chance, im Sinne einer ganz-
heitlich nachhaltigen Wertschöpfungskette neben ökologischen Zielen auch soziale Aspekte voranzu-
treiben und damit eine resiliente Wertschöpfung mitzugestalten. Die Etablierung von verbindlichen
Lieferkettenstandards bietet zudem die Chance zur nachhaltigen Kundenbindung. Es ist davon auszu-
gehen, dass die AMAG-Gruppe außerdem vom zunehmenden und erforderlichen Trend zum Leichtbau
im Automobilbereich, insbesondere durch den Anstieg der Elektromobilität, profitieren wird.
Die Elektrolyse Alouette besitzt eine im Branchenvergleich vorteilhafte Kostenposition. Der Strom-
preis orientiert sich an der Entwicklung des Marktpreises für Aluminium in US-Dollar. Dadurch wird
das Risiko in Zusammenhang mit Schwankungen des Aluminiumpreises und der Wechselkurse deut-
lich verbessert.
Corporate Governance-Bericht
Der Corporate Governance-Bericht der AMAG Austria Metall AG ist unter www.amag.at > Investor
Relations > Corporate Governance abrufbar.
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AUSBLICK
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK 2026
Die Weltwirtschaft wird laut Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF, engl.: International Mo-
netary Fund – IMF)
36
im Jahr 2026 moderat wachsen. Die globale Konjunktur profitiert von einer Lo-
ckerung der Geldpolitik, rückläufigen Inflationsraten und verbesserten finanziellen Bedingungen. Den-
noch bleiben geopolitische Spannungen, protektionistische Maßnahmen (bspw. US-Zölle) und struktu-
relle Herausforderungen zentrale Risikofaktoren für die Weltwirtschaft.
Der IWF prognostiziert für 2026 ein weltweites BIP-Wachstum von +3,3 % (2025: +3,3 %). Die globale
Inflationsrate soll weiter sinken und bei etwa 3,8 % liegen, was zusätzlichen Spielraum für geldpoliti-
sche Lockerungen schafft. Treiber des Wachstums bleiben Asien und Teile der Schwellenländer, während
die Industrieländer nur moderate Zuwächse verzeichnen.
Für die Industrieländer wird ein Wachstum von rund +1,8 % erwartet (2025: +1,7 %). In der Eurozone
wird ein Wachstum von rund +1,3 % prognostiziert, getragen von rückläufigen Energiepreisen sowie
einer anziehenden Erholung der Industrieproduktion (2025: +1,4 %). Strukturelle Herausforderungen
und Handelsrisiken bleiben relevante Einflussgrößen. Deutschland wird sich mit einem Plus von +1,1 %
weiter erholen (2025: +0,2 %), während Japan mit +0,7 % (2025: +1,1 %) und das Vereinigte König-
reich mit +1,3 % (2025: +1,4 %) ebenfalls moderate Wachstumsraten erreichen sollen. Die USA blei-
ben mit +2,4 % auf einem soliden Wachstumspfad (2025: +2,1 %) während für Kanada ein Anstieg
von +1,6 % prognostiziert wird (2025: +1,6 %). Gemäß der Konjunkturprognose des österreichischen
Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO)
37
soll die heimische Konjunktur in 2026 um +1,2 % wachsen
(2025: +0,5 %), getragen von einer verbesserten Industriekonjunktur und steigenden Exportaktivitäten.
In der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer bleibt gemäß IWF
38
Indien mit einem Wachstum
von +6,4 % einer der stärksten Wachstumstreiber weltweit (2025: +7,3 %). China wird mit einem Plus
von +4,5 % ebenfalls solide wachsen, wenngleich unter den hohen Raten früherer Jahre (2025:
+5,0 %). Die Dynamik in diesen Märkten wird durch staatliche Stimuli und Exportaktivitäten gestü
tzt.
Das aktuelle Umfeld birgt weiterhin Risiken. Geopolitische Konflikte und mögliche Eskalationen, etwa
durch Handelsstreitigkeiten oder Verwerfungen an den Rohstoffmärkten, könnten die Prognosen erheb-
lich beeinflussen. Auch handelspolitische Unsicherheiten wie neue oder veränderte Zölle stellen wesent-
liche Einflussgrößen dar.
36
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026
37
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
38
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026
AUSBLICK ALUMINIUMMARKT
MARKTAUSBLICK 2026
Der globale Bedarf an Primäraluminium soll sich laut CRU
39
im Jahr 2026 um +2,2 % auf
75,7 Mio. Tonnen erhöhen. Im Vergleich dazu wird für die weltweite Produktion ein etwas höherer
Anstieg von +2,7 % auf 76,0 Mio. Tonnen erwartet. Damit zeigt sich weiterhin eine annähernd aus-
geglichene Marktbilanz im Jahr 2026.
Im Bereich der Aluminiumwalzprodukte soll sich laut CRU
40
der globale Bedarf um +3,6 % auf
33,5 Mio. Tonnen im Jahr 2026 erhöhen. Die weltweite Produktion wird ebenfalls mit 33,5 Mio. Ton-
nen prognostiziert und soll sich damit um +3,6 % im Vergleich zum Jahr 2025 steigern. Unverändert
ist Aluminium ein Werkstoff, der aufgrund einer Vielzahl an positiven Eigenschaften (Gewicht, Stabi-
lität, Formbarkeit etc.) in zahlreichen Branchen eingesetzt und weiterverarbeitet wird. Mit einem Zu-
wachs von +3,7 % soll sich der Bedarf im Transportbereich positiv entwickeln und in 2026 auf
5,9 Mio. Tonnen ansteigen. Die Verpackungsindustrie soll mit einem erwarteten Anstieg von +4,1 %
auf 18,5 Mio. Tonnen erneut ein deutliches Plus zeigen. Der Bedarf im Maschinenbau soll sich 2026
mit +2,4 % auf 2,0 Mio. Tonnen ebenfalls verbessern. Im Bausektor wird mit +2,0 % von einem
moderaten Zuwachs auf 3,5 Mio. Tonnen ausgegangen. Bei den sonstigen Verbrauchsgütern rechnet
CRU mit einem Anstieg von +3,6 % auf 3,6 Mio. Tonnen.
Mit Blick auf die Prognosedaten des VDA
41
zur Entwicklung der Automobilmärkte im Jahr 2026 wird
für Europa (EU, EFTA & UK) mit 13,4 Mio. Einheiten ein moderates Absatzplus von +2 % erwartet.
Hinsichtlich der erwarteten PKW-Produktion in Deutschland rechnet der VDA im Jahr 2026 mit einem
leichten Rückgang um -1 % auf 4,11 Mio. Pkw. In den USA wird infolge des erhöhten Protektionis-
mus und den damit einhergehenden Kostenerhöhungen von einem Rückgang um -4 % auf
16 Mio. Light Vehicles ausgegangen.
39
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
40
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
41
VDA, Pressemitteilung „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“, Dezember 2025
AUSBLICK
KONZERNLAGEBERICHT
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
(Wandelschuldverschreibung 2025). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wan-
delschuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter
finanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkann-
ten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktieninhaber:innen in
der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder ei-
nem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktieninha-
ber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandel-
schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens-
teilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisiti-
onsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich
von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuld-
verschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu
der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der end-
gültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen
Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Be-
zugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer
Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfah-
ren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20
Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000 durch
Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien)
zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Hauptversamm-
lung vom 15. April 2025 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die Kapitalerhö-
hung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem
Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum Bezug
oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der Vorstand
beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und
das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kur-
ses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grund-
lagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag
des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle
Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der
jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes
sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandel-
schuldverschreibungsbedingungen.
Aktienrückerwerb
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand ermäch-
tigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April
2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der nied-
rigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsen-
schlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten durchschnittlichen Bör-
senschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach ins-
gesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne wei-
teren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu ver-
äußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterun-
ternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß
§ 65 Abs. 1b Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptver-
sammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktieninhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen
.
Seite 158 | 337
KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK 2026
Die Weltwirtschaft wird laut Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF, engl.: International Mo-
netary Fund – IMF)
36
im Jahr 2026 moderat wachsen. Die globale Konjunktur profitiert von einer Lo-
ckerung der Geldpolitik, rückläufigen Inflationsraten und verbesserten finanziellen Bedingungen. Den-
noch bleiben geopolitische Spannungen, protektionistische Maßnahmen (bspw. US-Zölle) und struktu-
relle Herausforderungen zentrale Risikofaktoren für die Weltwirtschaft.
Der IWF prognostiziert für 2026 ein weltweites BIP-Wachstum von +3,3 % (2025: +3,3 %). Die globale
Inflationsrate soll weiter sinken und bei etwa 3,8 % liegen, was zusätzlichen Spielraum für geldpoliti-
sche Lockerungen schafft. Treiber des Wachstums bleiben Asien und Teile der Schwellenländer, während
die Industrieländer nur moderate Zuwächse verzeichnen.
Für die Industrieländer wird ein Wachstum von rund +1,8 % erwartet (2025: +1,7 %). In der Eurozone
wird ein Wachstum von rund +1,3 % prognostiziert, getragen von rückläufigen Energiepreisen sowie
einer anziehenden Erholung der Industrieproduktion (2025: +1,4 %). Strukturelle Herausforderungen
und Handelsrisiken bleiben relevante Einflussgrößen. Deutschland wird sich mit einem Plus von +1,1 %
weiter erholen (2025: +0,2 %), während Japan mit +0,7 % (2025: +1,1 %) und das Vereinigte König-
reich mit +1,3 % (2025: +1,4 %) ebenfalls moderate Wachstumsraten erreichen sollen. Die USA blei-
ben mit +2,4 % auf einem soliden Wachstumspfad (2025: +2,1 %) während für Kanada ein Anstieg
von +1,6 % prognostiziert wird (2025: +1,6 %). Gemäß der Konjunkturprognose des österreichischen
Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO)
37
soll die heimische Konjunktur in 2026 um +1,2 % wachsen
(2025: +0,5 %), getragen von einer verbesserten Industriekonjunktur und steigenden Exportaktivitäten.
In der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer bleibt gemäß IWF
38
Indien mit einem Wachstum
von +6,4 % einer der stärksten Wachstumstreiber weltweit (2025: +7,3 %). China wird mit einem Plus
von +4,5 % ebenfalls solide wachsen, wenngleich unter den hohen Raten früherer Jahre (2025:
+5,0 %). Die Dynamik in diesen Märkten wird durch staatliche Stimuli und Exportaktivitäten gestü
tzt.
Das aktuelle Umfeld birgt weiterhin Risiken. Geopolitische Konflikte und mögliche Eskalationen, etwa
durch Handelsstreitigkeiten oder Verwerfungen an den Rohstoffmärkten, könnten die Prognosen erheb-
lich beeinflussen. Auch handelspolitische Unsicherheiten wie neue oder veränderte Zölle stellen wesent-
liche Einflussgrößen dar.
36
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026
37
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
38
IMF, World Economic Outlook, Jänner 2026
AUSBLICK ALUMINIUMMARKT
MARKTAUSBLICK 2026
Der globale Bedarf an Primäraluminium soll sich laut CRU
39
im Jahr 2026 um +2,2 % auf
75,7 Mio. Tonnen erhöhen. Im Vergleich dazu wird für die weltweite Produktion ein etwas höherer
Anstieg von +2,7 % auf 76,0 Mio. Tonnen erwartet. Damit zeigt sich weiterhin eine annähernd aus-
geglichene Marktbilanz im Jahr 2026.
Im Bereich der Aluminiumwalzprodukte soll sich laut CRU
40
der globale Bedarf um +3,6 % auf
33,5 Mio. Tonnen im Jahr 2026 erhöhen. Die weltweite Produktion wird ebenfalls mit 33,5 Mio. Ton-
nen prognostiziert und soll sich damit um +3,6 % im Vergleich zum Jahr 2025 steigern. Unverändert
ist Aluminium ein Werkstoff, der aufgrund einer Vielzahl an positiven Eigenschaften (Gewicht, Stabi-
lität, Formbarkeit etc.) in zahlreichen Branchen eingesetzt und weiterverarbeitet wird. Mit einem Zu-
wachs von +3,7 % soll sich der Bedarf im Transportbereich positiv entwickeln und in 2026 auf
5,9 Mio. Tonnen ansteigen. Die Verpackungsindustrie soll mit einem erwarteten Anstieg von +4,1 %
auf 18,5 Mio. Tonnen erneut ein deutliches Plus zeigen. Der Bedarf im Maschinenbau soll sich 2026
mit +2,4 % auf 2,0 Mio. Tonnen ebenfalls verbessern. Im Bausektor wird mit +2,0 % von einem
moderaten Zuwachs auf 3,5 Mio. Tonnen ausgegangen. Bei den sonstigen Verbrauchsgütern rechnet
CRU mit einem Anstieg von +3,6 % auf 3,6 Mio. Tonnen.
Mit Blick auf die Prognosedaten des VDA
41
zur Entwicklung der Automobilmärkte im Jahr 2026 wird
für Europa (EU, EFTA & UK) mit 13,4 Mio. Einheiten ein moderates Absatzplus von +2 % erwartet.
Hinsichtlich der erwarteten PKW-Produktion in Deutschland rechnet der VDA im Jahr 2026 mit einem
leichten Rückgang um -1 % auf 4,11 Mio. Pkw. In den USA wird infolge des erhöhten Protektionis-
mus und den damit einhergehenden Kostenerhöhungen von einem Rückgang um -4 % auf
16 Mio. Light Vehicles ausgegangen.
39
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
40
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
41
VDA, Pressemitteilung „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“, Dezember 2025
AUSBLICK
KONZERNLAGEBERICHT
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
(Wandelschuldverschreibung 2025). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wan-
delschuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter
finanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkann-
ten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktieninhaber:innen in
der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder ei-
nem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktieninha-
ber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandel-
schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens-
teilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisiti-
onsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich
von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuld-
verschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu
der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der end-
gültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen
Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Be-
zugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer
Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfah-
ren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20
Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000 durch
Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien)
zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Hauptversamm-
lung vom 15. April 2025 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die Kapitalerhö-
hung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem
Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum Bezug
oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der Vorstand
beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und
das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kur-
ses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grund-
lagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag
des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle
Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der
jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes
sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandel-
schuldverschreibungsbedingungen.
Aktienrückerwerb
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand ermäch-
tigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April
2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der nied-
rigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsen-
schlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten durchschnittlichen Bör-
senschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach ins-
gesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne wei-
teren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu ver-
äußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterun-
ternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß
§ 65 Abs. 1b Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptver-
sammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktieninhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen
.
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KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
In den Segmenten Gießen und Walzen wird der Geschäftsverlauf auch im Jahr 2026 maßgeblich vom
wirtschaftlichen Umfeld in Europa und der Nachfrage in den relevanten Abnehmerindustrien be-
stimmt. Das Segment Gießen ist insbesondere von der Entwicklung der europäischen Automobilin-
dustrie abhängig. Der Verband der Automobilindustrie (VDA)
45
prognostiziert für das laufende Jahr
einen moderaten Rückgang der Pkw-Produktion in Deutschland um -1 % auf insgesamt 4,11 Millio-
nen Fahrzeuge. Hingegen sollen sich die Neuzulassungen um knapp +2 % auf 2,9 Mio. Pkw verbes-
sern. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Recycling-Gusslegierun-
gen angespannt bleibt und die Ergebnisqualität weiterhin von den handelspolitischen Rahmenbedin-
gungen, einem verstärkten Wettbewerb außerhalb Europas und erhöhten Schrott- und Energiepreisen
beeinflusst wird. Das Segment Gießen setzt weiterhin auf eine hohe operative Flexibilität und Effizi-
enz und wird weiterhin die Produktion von CO₂-optimierten Legierungen forcieren.
Im Segment Walzen wird die Strategie der breiten Diversifikation über Produkte, Regionen, Branchen
und Kunden konsequent fortgeführt. Die Nachfrage nach Aluminiumwalzprodukten soll sich im Jahr
2026 insgesamt positiv entwickeln, wobei für Westeuropa unverändert Überkapazitäten zu erwarten
sind. Aus heutiger Sicht werden die einzelnen Absatzsegmente wie folgt eingeschätzt:
Trotz des erwarteten positiven Marktwachstums der gesamten Luftfahrtbranche (vgl. kommunizierte
Bauratensteigerungen) könnte die Nachfrageentwicklung für AMAG durch bestehende Lagerbestände
an Aluminiumwalzprodukten gedämpft werden. Die Automobilindustrie sowie der Wärmetauscherbe-
reich bleiben insbesondere in Europa herausfordernd. Dennoch wird aus heutiger Sicht – insbeson-
dere aufgrund kurzfristig genutzter Marktchancen – mit einer Steigerung der Absatzmengen in 2026
gerechnet. Bei den industriellen Anwendungen wird vor allem die weitere Entwicklung des Wettbe-
werbsumfelds und die damit einhergehende Preissensibilität eine maßgebliche Rolle spielen. Im
zweiten Halbjahr 2025 konnte infolge des veränderten Wettbewerbsumfeld insgesamt ein erhöhter
Preisdruck mit entsprechendem Einfluss auf die Ertragsqualität festgestellt werden. Für den Verpa-
ckungsbereich ist aus heutiger Sicht mit einer anhaltend soliden Mengenentwicklung im Jahr 2026
zu rechnen. Mit Blick auf den Sport- und Architektursektor ist aktuell mit keiner grundlegenden Ver-
änderung in der Absatzentwicklung zu rechnen.
Die Unsicherheiten hinsichtlich der Zollausgestaltung bestehen weiterhin und können kurzfristig sek-
tor- und länderübergreifend zu spürbaren Nachfrageschwankungen führen. Die AMAG wird weiterhin
Effizienzmaßnahmen konsequent fortführen und ein stringentes Kostenmanagement betreiben.
45
VDA, Pressemitteilung „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“, Dezember 2025 sowie
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
Eine konkrete Ergebnisprognose in Form einer EBITDA-Bandbreite für das Geschäftsjahr 2026 ist
derzeit nicht möglich. Die Ergebnisqualität wird maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung,
insbesondere der europäischen Industriekonjunktur, sowie von den Preisentwicklungen für Rohstoffe
und Energie beeinflusst. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftsprognosen, Stimmungslage,
Zollausgestaltung sowie Auftragseingänge zeigen sich aus heutiger Sicht positive Signale im Markt.
Die AMAG-Gruppe wird ihre breite Aufstellung und hohe Flexibilität weiterhin nutzen, um Chancen
zu realisieren und die Ergebnisqualität bestmöglich zu stärken.
Ranshofen, am 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
MITTELFRISTIGER MARKTAUSBLICK BIS 2030
Der weltweite Bedarf an Primäraluminium soll bis 2030 laut CRU-Prognose
42
im Durchschnitt um
+1,3 % p.a. auf 79,2 Mio. Tonnen ansteigen (2025: 74,1 Mio. Tonnen). Für Europa wird ein durch-
schnittlicher Anstieg von +1,5 % p.a. erwartet. Der prognostizierte Bedarf soll sich damit auf
8,8 Mio. Tonnen im Jahr 2030 erhöhen. Für Nordamerika ist mit einem Nachfrageanstieg von durch-
schnittlich +3,7 % p.a. zu rechnen, wodurch sich eine Nachfrage von 6,8 Mio. Tonnen in 2030 zei-
gen soll. Die durchschnittliche Wachstumsrate in China wird mit verhaltenen +0,3 % p.a. erwartet.
Der prognostizierte Gesamtbedarf im Jahr 2030 soll damit bei 46,9 Mio. Tonnen (knapp 60 %
der
globalen Nachfrage) liegen.
Ein spürbar kräftigeres jährliches Wachstum wird laut CRU
43
im Bereich der Aluminiumwalzprodukte
erwartet. Die globale Nachfrage soll bis 2030 im Durchschnitt um +3,6 % p.a. auf 38,6 Mio. Tonnen
ansteigen (2025: 32,3 Mio. Tonnen). In Europa soll das durchschnittliche Wachstum bei +3,6 % p.a.
liegen was einen Bedarf von 6,5 Mio. Tonnen in 2030 bedeutet. Für Nordamerika wird eine Wachs-
tumsrate von +4,0 % p.a. auf 7,5 Mio. Tonnen prognostiziert. Der Bedarf in Asien soll laut CRU bis
2030 durchschnittlich um +3,4 % p.a. auf 22,0 Mio. Tonnen ansteigen. In China ist mit einem jähr-
lichen Wachstum von +3,1 % auf 15,2 Mio. Tonnen im Jahr 2030 zu rechnen.
Der Transportsektor weist mit +5,2 % p.a. unverändert die höchste erwartete durchschnittliche
Wachstumsrate in der Nachfrage nach Aluminiumwalzprodukten aus. In 2030 soll der Bedarf bei
7,3 Mio. Tonnen liegen. Die großvolumige Verpackungsindustrie zeigt ebenfalls einen positiven Trend
und soll jährlich um +3,4 % p.a. auf 21,1 Mio. Tonnen ansteigen. Auch im Maschinenbau und bei
den sonstigen Verbrauchsgütern liegt die durchschnittliche Wachstumsrate bei +2,9 % bzw. +3,4 %
pro Jahr. Damit wird ein Gesamtbedarf von 2,2 Mio. Tonnen bzw. 4,1 Mio. Tonnen im Jahr 2030
erwartet. Das prognostizierte jährliche Wachstum im Bauwesen liegt bei +2,5 % p.a., was einem Ge-
samtbedarf im Jahr 2030 von 3,9 Mio. Tonnen entspricht.
Die mittel- bis langfristigen CRU-Prognosen spiegeln die positiven Aussichten für den Aluminium-
markt wider und unterstreichen, dass sich die AMAG-Gruppe in einem wachsenden Marktumfeld be-
wegt. Diese Entwicklung bietet eine solide Grundlage für die strategische Ausrichtung des Unterneh-
mens. Zugleich verfolgt die AMAG-Gruppe konsequent das Ziel eines profitablen Wachstums und
positioniert sich als Hersteller von Premiumprodukten mit höchstem Qualitätsanspruch. Die Herstel-
lung von Aluminiumwalzprodukten für anspruchsvolle und individuelle Anwendungen ist ein
42
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
43
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
wesentlicher Teil des Geschäftsmodells. Damit kann sich der für AMAG relevante Markt in seiner
Struktur und Dynamik von den allgemeinen CRU-Prognosen der einzelnen Sektoren unterscheiden.
AUSBLICK GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2026
Vor dem Hintergrund herausfordernder Rahmenbedingungen im Jahr 2025 konnte die AMAG-Gruppe
durch ihre vielfältige Aufstellung, hohe Flexibilität in der operativen Abwicklung und kundenorien-
tierte Agilität insgesamt eine robuste Absatzmenge erzielen. Trotzdem wurde die Ertragslage durch
ein verändertes und handelspolitisch beeinflusstes Wettbewerbsumfeld in relevanten Absatzmärkten
und damit verbundenen Margenrückgängen negativ beeinflusst. Rasch umgesetzte Stabilisierungs-
maßnahmen halfen, die Auswirkungen auf das operative Ergebnis deutlich abzufedern.
Im Geschäftsjahr 2026 wird die AMAG-Gruppe weiterhin in einem anspruchsvollen Umfeld agieren.
Die globalen Märkte bleiben volatil, wobei handelspolitische Unsicherheiten – insbesondere die in
den USA eingeführten Zölle auf Aluminiumimporte – die internationalen Warenströme und die Preis-
gestaltung beeinflussen können. Gleichzeitig gehen aktuelle Wirtschaftsprognosen für 2026 von einer
insgesamt verbesserten Industriekonjunktur in 2026 aus.
44
Weltweit wird für den Aluminiummarkt
(Primär- und Sekundäraluminium) ein Bedarfsanstieg prognostiziert. Derzeit wird die Geschäftsent-
wicklung für die operativen Segmente der AMAG-Gruppe wie folgt eingeschätzt:
Im Segment Metall ist davon auszugehen, dass die Produktion von Primäraluminium in der kanadi-
schen Elektrolyse Alouette wieder in Richtung Vollauslastung geht. Die derzeitigen Aluminiumpreise
sowie die im Moment erzielbaren Prämien (unverzollt) liegen auf einem attraktiven Niveau. Ebenfalls
sind die derzeitigen Marktpreise für Tonerde, vor allem in Relation zum Aluminiumpreis, günstig.
Unverändert verfügt Alouette über eine sehr gute Kostenposition im internationalen Vergleich und
kann von attraktiven Marktpreisen profitieren. Vor diesem Hintergrund bewegt sich das Segment Me-
tall derzeit in einem vorteilhaften Marktumfeld. Die rasche Veränderung wesentlicher Preis- und Kos-
tenkomponenten (z.B. Aluminium und Tonerde) in den letzten Monaten haben jedoch die hohe Preis-
volatilität verdeutlicht. Insofern bestehen weiterhin Unsicherheiten rascher Preisveränderungen, bei-
spielsweise durch Kapazitätsveränderungen am Primäraluminiummarkt oder handelspolitischen Maß-
nahmen (z.B. infolge von CBAM).
44
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
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KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
In den Segmenten Gießen und Walzen wird der Geschäftsverlauf auch im Jahr 2026 maßgeblich vom
wirtschaftlichen Umfeld in Europa und der Nachfrage in den relevanten Abnehmerindustrien be-
stimmt. Das Segment Gießen ist insbesondere von der Entwicklung der europäischen Automobilin-
dustrie abhängig. Der Verband der Automobilindustrie (VDA)
45
prognostiziert für das laufende Jahr
einen moderaten Rückgang der Pkw-Produktion in Deutschland um -1 % auf insgesamt 4,11 Millio-
nen Fahrzeuge. Hingegen sollen sich die Neuzulassungen um knapp +2 % auf 2,9 Mio. Pkw verbes-
sern. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Recycling-Gusslegierun-
gen angespannt bleibt und die Ergebnisqualität weiterhin von den handelspolitischen Rahmenbedin-
gungen, einem verstärkten Wettbewerb außerhalb Europas und erhöhten Schrott- und Energiepreisen
beeinflusst wird. Das Segment Gießen setzt weiterhin auf eine hohe operative Flexibilität und Effizi-
enz und wird weiterhin die Produktion von CO₂-optimierten Legierungen forcieren.
Im Segment Walzen wird die Strategie der breiten Diversifikation über Produkte, Regionen, Branchen
und Kunden konsequent fortgeführt. Die Nachfrage nach Aluminiumwalzprodukten soll sich im Jahr
2026 insgesamt positiv entwickeln, wobei für Westeuropa unverändert Überkapazitäten zu erwarten
sind. Aus heutiger Sicht werden die einzelnen Absatzsegmente wie folgt eingeschätzt:
Trotz des erwarteten positiven Marktwachstums der gesamten Luftfahrtbranche (vgl. kommunizierte
Bauratensteigerungen) könnte die Nachfrageentwicklung für AMAG durch bestehende Lagerbestände
an Aluminiumwalzprodukten gedämpft werden. Die Automobilindustrie sowie der Wärmetauscherbe-
reich bleiben insbesondere in Europa herausfordernd. Dennoch wird aus heutiger Sicht – insbeson-
dere aufgrund kurzfristig genutzter Marktchancen – mit einer Steigerung der Absatzmengen in 2026
gerechnet. Bei den industriellen Anwendungen wird vor allem die weitere Entwicklung des Wettbe-
werbsumfelds und die damit einhergehende Preissensibilität eine maßgebliche Rolle spielen. Im
zweiten Halbjahr 2025 konnte infolge des veränderten Wettbewerbsumfeld insgesamt ein erhöhter
Preisdruck mit entsprechendem Einfluss auf die Ertragsqualität festgestellt werden. Für den Verpa-
ckungsbereich ist aus heutiger Sicht mit einer anhaltend soliden Mengenentwicklung im Jahr 2026
zu rechnen. Mit Blick auf den Sport- und Architektursektor ist aktuell mit keiner grundlegenden Ver-
änderung in der Absatzentwicklung zu rechnen.
Die Unsicherheiten hinsichtlich der Zollausgestaltung bestehen weiterhin und können kurzfristig sek-
tor- und länderübergreifend zu spürbaren Nachfrageschwankungen führen. Die AMAG wird weiterhin
Effizienzmaßnahmen konsequent fortführen und ein stringentes Kostenmanagement betreiben.
45
VDA, Pressemitteilung „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“, Dezember 2025 sowie
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
Eine konkrete Ergebnisprognose in Form einer EBITDA-Bandbreite für das Geschäftsjahr 2026 ist
derzeit nicht möglich. Die Ergebnisqualität wird maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung,
insbesondere der europäischen Industriekonjunktur, sowie von den Preisentwicklungen für Rohstoffe
und Energie beeinflusst. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftsprognosen, Stimmungslage,
Zollausgestaltung sowie Auftragseingänge zeigen sich aus heutiger Sicht positive Signale im Markt.
Die AMAG-Gruppe wird ihre breite Aufstellung und hohe Flexibilität weiterhin nutzen, um Chancen
zu realisieren und die Ergebnisqualität bestmöglich zu stärken.
Ranshofen, am 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
KONZERNLAGEBERICHT
AUSBLICK
MITTELFRISTIGER MARKTAUSBLICK BIS 2030
Der weltweite Bedarf an Primäraluminium soll bis 2030 laut CRU-Prognose
42
im Durchschnitt um
+1,3 % p.a. auf 79,2 Mio. Tonnen ansteigen (2025: 74,1 Mio. Tonnen). Für Europa wird ein durch-
schnittlicher Anstieg von +1,5 % p.a. erwartet. Der prognostizierte Bedarf soll sich damit auf
8,8 Mio. Tonnen im Jahr 2030 erhöhen. Für Nordamerika ist mit einem Nachfrageanstieg von durch-
schnittlich +3,7 % p.a. zu rechnen, wodurch sich eine Nachfrage von 6,8 Mio. Tonnen in 2030 zei-
gen soll. Die durchschnittliche Wachstumsrate in China wird mit verhaltenen +0,3 % p.a. erwartet.
Der prognostizierte Gesamtbedarf im Jahr 2030 soll damit bei 46,9 Mio. Tonnen (knapp 60 %
der
globalen Nachfrage) liegen.
Ein spürbar kräftigeres jährliches Wachstum wird laut CRU
43
im Bereich der Aluminiumwalzprodukte
erwartet. Die globale Nachfrage soll bis 2030 im Durchschnitt um +3,6 % p.a. auf 38,6 Mio. Tonnen
ansteigen (2025: 32,3 Mio. Tonnen). In Europa soll das durchschnittliche Wachstum bei +3,6 % p.a.
liegen was einen Bedarf von 6,5 Mio. Tonnen in 2030 bedeutet. Für Nordamerika wird eine Wachs-
tumsrate von +4,0 % p.a. auf 7,5 Mio. Tonnen prognostiziert. Der Bedarf in Asien soll laut CRU bis
2030 durchschnittlich um +3,4 % p.a. auf 22,0 Mio. Tonnen ansteigen. In China ist mit einem jähr-
lichen Wachstum von +3,1 % auf 15,2 Mio. Tonnen im Jahr 2030 zu rechnen.
Der Transportsektor weist mit +5,2 % p.a. unverändert die höchste erwartete durchschnittliche
Wachstumsrate in der Nachfrage nach Aluminiumwalzprodukten aus. In 2030 soll der Bedarf bei
7,3 Mio. Tonnen liegen. Die großvolumige Verpackungsindustrie zeigt ebenfalls einen positiven Trend
und soll jährlich um +3,4 % p.a. auf 21,1 Mio. Tonnen ansteigen. Auch im Maschinenbau und bei
den sonstigen Verbrauchsgütern liegt die durchschnittliche Wachstumsrate bei +2,9 % bzw. +3,4 %
pro Jahr. Damit wird ein Gesamtbedarf von 2,2 Mio. Tonnen bzw. 4,1 Mio. Tonnen im Jahr 2030
erwartet. Das prognostizierte jährliche Wachstum im Bauwesen liegt bei +2,5 % p.a., was einem Ge-
samtbedarf im Jahr 2030 von 3,9 Mio. Tonnen entspricht.
Die mittel- bis langfristigen CRU-Prognosen spiegeln die positiven Aussichten für den Aluminium-
markt wider und unterstreichen, dass sich die AMAG-Gruppe in einem wachsenden Marktumfeld be-
wegt. Diese Entwicklung bietet eine solide Grundlage für die strategische Ausrichtung des Unterneh-
mens. Zugleich verfolgt die AMAG-Gruppe konsequent das Ziel eines profitablen Wachstums und
positioniert sich als Hersteller von Premiumprodukten mit höchstem Qualitätsanspruch. Die Herstel-
lung von Aluminiumwalzprodukten für anspruchsvolle und individuelle Anwendungen ist ein
42
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
43
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
wesentlicher Teil des Geschäftsmodells. Damit kann sich der für AMAG relevante Markt in seiner
Struktur und Dynamik von den allgemeinen CRU-Prognosen der einzelnen Sektoren unterscheiden.
AUSBLICK GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2026
Vor dem Hintergrund herausfordernder Rahmenbedingungen im Jahr 2025 konnte die AMAG-Gruppe
durch ihre vielfältige Aufstellung, hohe Flexibilität in der operativen Abwicklung und kundenorien-
tierte Agilität insgesamt eine robuste Absatzmenge erzielen. Trotzdem wurde die Ertragslage durch
ein verändertes und handelspolitisch beeinflusstes Wettbewerbsumfeld in relevanten Absatzmärkten
und damit verbundenen Margenrückgängen negativ beeinflusst. Rasch umgesetzte Stabilisierungs-
maßnahmen halfen, die Auswirkungen auf das operative Ergebnis deutlich abzufedern.
Im Geschäftsjahr 2026 wird die AMAG-Gruppe weiterhin in einem anspruchsvollen Umfeld agieren.
Die globalen Märkte bleiben volatil, wobei handelspolitische Unsicherheiten – insbesondere die in
den USA eingeführten Zölle auf Aluminiumimporte – die internationalen Warenströme und die Preis-
gestaltung beeinflussen können. Gleichzeitig gehen aktuelle Wirtschaftsprognosen für 2026 von einer
insgesamt verbesserten Industriekonjunktur in 2026 aus.
44
Weltweit wird für den Aluminiummarkt
(Primär- und Sekundäraluminium) ein Bedarfsanstieg prognostiziert. Derzeit wird die Geschäftsent-
wicklung für die operativen Segmente der AMAG-Gruppe wie folgt eingeschätzt:
Im Segment Metall ist davon auszugehen, dass die Produktion von Primäraluminium in der kanadi-
schen Elektrolyse Alouette wieder in Richtung Vollauslastung geht. Die derzeitigen Aluminiumpreise
sowie die im Moment erzielbaren Prämien (unverzollt) liegen auf einem attraktiven Niveau. Ebenfalls
sind die derzeitigen Marktpreise für Tonerde, vor allem in Relation zum Aluminiumpreis, günstig.
Unverändert verfügt Alouette über eine sehr gute Kostenposition im internationalen Vergleich und
kann von attraktiven Marktpreisen profitieren. Vor diesem Hintergrund bewegt sich das Segment Me-
tall derzeit in einem vorteilhaften Marktumfeld. Die rasche Veränderung wesentlicher Preis- und Kos-
tenkomponenten (z.B. Aluminium und Tonerde) in den letzten Monaten haben jedoch die hohe Preis-
volatilität verdeutlicht. Insofern bestehen weiterhin Unsicherheiten rascher Preisveränderungen, bei-
spielsweise durch Kapazitätsveränderungen am Primäraluminiummarkt oder handelspolitischen Maß-
nahmen (z.B. infolge von CBAM).
44
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
Seite 161 | 337
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG hat im Geschäfts-
jahr 2025 unter Beachtung des Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Auf-
gaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Vorstand berich-
tete dem Aufsichtsrat regelmäßig mündlich und schriftlich, zeit-
nah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen des
Unternehmens, die Geschäftspolitik, die Ertragslage, die Finanz-
lage, Investitionen und andere grundsätzliche Fragen einer nach-
haltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und
-planung. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen informierte der
Vorstand den Aufsichtsrat laufend über wichtige Vorgänge. Aktu-
elle Einzelthemen und Projekte wurden in regelmäßigen Gesprä-
chen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden
erörtert. Einzelne Bereiche wurden vertiefend in den vom Auf-
sichtsrat eingerichteten Ausschüssen behandelt, die wiederum
dem Gesamtaufsichtsrat über ihre Tätigkeiten berichtet haben.
Bei besonderer Dringlichkeit wurden Umlaufbeschlüsse gefasst.
SCHWERPUNKTE DER SITZUNGEN
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2025 gemäß den gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflich-
tungen am 19.02.2025, 15.04.2025, 11.06.2025, 17.09.2025 und 19.11.2025 getagt. In diesen
Sitzungen hat er mit dem Vorstand den Gang der Geschäfte besprochen und die Lage sowie die
strategische Entwicklung des Unternehmens beraten. Zur Umsetzung des verabschiedeten Konzepts
zur weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde ein entsprechendes Update im Stra-
tegie- und ESG-Ausschuss erarbeitet und im Aufsichtsrat erörtert.
Neben einer anhaltend schwachen Wirtschaftslage beeinträchtigten insbesondere die US-Einfuhrzölle
sowie weiterhin erhöhte Energiekosten, aber auch die hohe Inflationsrate in Österreich die Wettbe-
werbsfähigkeit. Dieses volatile Marktumfeld stellt eine große Herausforderung dar, welche höchste
Flexibilität in allen Bereichen erfordert. Der Vorstand hat sich mit den geänderten Rahmenbedingun-
gen eingehend befasst und aktiv Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Einflüsse umgesetzt,
um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Dazu zählten unter anderem die kontinuierliche
Optimierung der Prozesse, die Weiterentwicklung des Produktportfolios sowie ein konsequentes
Liquiditäts- und Kostenmanagement. Die verabschiedete Roadmap zur Dekarbonisierung wurde durch
den Vorstand überprüft und im Aufsichtsrat diskutiert. Erforderliche Investitionen zur kontinuierlichen
Standortentwicklung wurden genehmigt. Darüber hinaus war der Aufsichtsrat mit der Personalent-
wicklung des Unternehmens sowie mit der Bestellung von Vorständen und Geschäftsführern befasst.
Weiters standen Themen der Forschung & Entwicklung und Digitalisierung im Fokus.
Die künftige Geschäftspolitik, die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im
Rahmen der Planung für das Jahr 2026 sowie die Mittelfristplanung bis 2030 wurden verabschiedet.
Ebenso war der Aufsichtsrat mit dem Jahrestätigkeitsbericht des Emittenten-Compliance-Verantwort-
lichen sowie mit Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption, mit der Selbstevaluierung des Auf-
sichtsrats und mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie mit den Anforderungen der EU-
Taxonomie befasst.
AUFSICHTSRAT UND AUSSCHÜSSE
In der Hauptversammlung vom 15.04.2025 wurde die Anzahl der von der Hauptversammlung ge-
wählten Mitglieder des Aufsichtsrats von zehn auf neun reduziert. Ein Mitglied des Aufsichtsrats
wurde wiederbestellt. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner anschließenden Sitzung neu konstituiert.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde neu gewählt, seine beiden Stellvertreter wurden unverändert
wiedergewählt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wurde wiedergewählt. Die Vorsitzenden aller
anderen Ausschüsse wurden neu gewählt. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.06.2025 wurde
der ESG-Ausschuss aufgelöst und die ihm bisher übertragenen Aufgaben in den Prüfungs- bzw. den
Strategieausschuss verlagert. Zudem wurde der Strategieausschuss in „Strategie- und ESG-Aus-
schuss“ umbenannt.
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr 2025 dreimal zusammen. An den Sitzungen nahmen
Vertreter des Abschlussprüfers teil, um über ihre Prüfungstätigkeit zu berichten. Ebenfalls wurden
spezifische Bilanzierungsthemen im Beisein des Wirtschaftsprüfers diskutiert. Neben der Prüfung
und Vorbereitung der Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses inklusive der nichtfinan-
ziellen Erklärung, hat sich der Prüfungsausschuss mit den zusätzlichen Aufgaben gemäß § 92 Abs.
4a AktG beschäftigt, insbesondere wurden die Funktionsweise und die Wirksamkeit des internen Kon-
troll-, Revisions- und Risikomanagementsystems kritisch hinterfragt und überwacht. Ebenso war der
Prüfungsausschuss mit den Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung sowie der Nachhaltigkeits-
berichtserstattung befasst. Die Ergebnisse wurden anschließend im gesamten Aufsichtsrat erörtert.
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Alessandro Dazza
Aufsichtsratsvorsitzender
CORPORATE
GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE
Seite 162 | 298
KONZERNLAGEBERICHT
Bericht des Aufsichtsrats 163
Corporate Governance-Bericht 165
KONZERNABSCHLUSS
INFORMATIONEN
JAHRESABSCHLUSS PER 31. DEZEMBER 2025
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG hat im Geschäfts-
jahr 2025 unter Beachtung des Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Auf-
gaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Vorstand berich-
tete dem Aufsichtsrat regelmäßig mündlich und schriftlich, zeit-
nah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen des
Unternehmens, die Geschäftspolitik, die Ertragslage, die Finanz-
lage, Investitionen und andere grundsätzliche Fragen einer nach-
haltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und
-planung. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen informierte der
Vorstand den Aufsichtsrat laufend über wichtige Vorgänge. Aktu-
elle Einzelthemen und Projekte wurden in regelmäßigen Gesprä-
chen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden
erörtert. Einzelne Bereiche wurden vertiefend in den vom Auf-
sichtsrat eingerichteten Ausschüssen behandelt, die wiederum
dem Gesamtaufsichtsrat über ihre Tätigkeiten berichtet haben.
Bei besonderer Dringlichkeit wurden Umlaufbeschlüsse gefasst.
SCHWERPUNKTE DER SITZUNGEN
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2025 gemäß den gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflich-
tungen am 19.02.2025, 15.04.2025, 11.06.2025, 17.09.2025 und 19.11.2025 getagt. In diesen
Sitzungen hat er mit dem Vorstand den Gang der Geschäfte besprochen und die Lage sowie die
strategische Entwicklung des Unternehmens beraten. Zur Umsetzung des verabschiedeten Konzepts
zur weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde ein entsprechendes Update im Stra-
tegie- und ESG-Ausschuss erarbeitet und im Aufsichtsrat erörtert.
Neben einer anhaltend schwachen Wirtschaftslage beeinträchtigten insbesondere die US-Einfuhrzölle
sowie weiterhin erhöhte Energiekosten, aber auch die hohe Inflationsrate in Österreich die Wettbe-
werbsfähigkeit. Dieses volatile Marktumfeld stellt eine große Herausforderung dar, welche höchste
Flexibilität in allen Bereichen erfordert. Der Vorstand hat sich mit den geänderten Rahmenbedingun-
gen eingehend befasst und aktiv Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Einflüsse umgesetzt,
um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Dazu zählten unter anderem die kontinuierliche
Optimierung der Prozesse, die Weiterentwicklung des Produktportfolios sowie ein konsequentes
Liquiditäts- und Kostenmanagement. Die verabschiedete Roadmap zur Dekarbonisierung wurde durch
den Vorstand überprüft und im Aufsichtsrat diskutiert. Erforderliche Investitionen zur kontinuierlichen
Standortentwicklung wurden genehmigt. Darüber hinaus war der Aufsichtsrat mit der Personalent-
wicklung des Unternehmens sowie mit der Bestellung von Vorständen und Geschäftsführern befasst.
Weiters standen Themen der Forschung & Entwicklung und Digitalisierung im Fokus.
Die künftige Geschäftspolitik, die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im
Rahmen der Planung für das Jahr 2026 sowie die Mittelfristplanung bis 2030 wurden verabschiedet.
Ebenso war der Aufsichtsrat mit dem Jahrestätigkeitsbericht des Emittenten-Compliance-Verantwort-
lichen sowie mit Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption, mit der Selbstevaluierung des Auf-
sichtsrats und mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie mit den Anforderungen der EU-
Taxonomie befasst.
AUFSICHTSRAT UND AUSSCHÜSSE
In der Hauptversammlung vom 15.04.2025 wurde die Anzahl der von der Hauptversammlung ge-
wählten Mitglieder des Aufsichtsrats von zehn auf neun reduziert. Ein Mitglied des Aufsichtsrats
wurde wiederbestellt. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner anschließenden Sitzung neu konstituiert.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde neu gewählt, seine beiden Stellvertreter wurden unverändert
wiedergewählt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wurde wiedergewählt. Die Vorsitzenden aller
anderen Ausschüsse wurden neu gewählt. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.06.2025 wurde
der ESG-Ausschuss aufgelöst und die ihm bisher übertragenen Aufgaben in den Prüfungs- bzw. den
Strategieausschuss verlagert. Zudem wurde der Strategieausschuss in „Strategie- und ESG-Aus-
schuss“ umbenannt.
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr 2025 dreimal zusammen. An den Sitzungen nahmen
Vertreter des Abschlussprüfers teil, um über ihre Prüfungstätigkeit zu berichten. Ebenfalls wurden
spezifische Bilanzierungsthemen im Beisein des Wirtschaftsprüfers diskutiert. Neben der Prüfung
und Vorbereitung der Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses inklusive der nichtfinan-
ziellen Erklärung, hat sich der Prüfungsausschuss mit den zusätzlichen Aufgaben gemäß § 92 Abs.
4a AktG beschäftigt, insbesondere wurden die Funktionsweise und die Wirksamkeit des internen Kon-
troll-, Revisions- und Risikomanagementsystems kritisch hinterfragt und überwacht. Ebenso war der
Prüfungsausschuss mit den Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung sowie der Nachhaltigkeits-
berichtserstattung befasst. Die Ergebnisse wurden anschließend im gesamten Aufsichtsrat erörtert.
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Alessandro Dazza
Aufsichtsratsvorsitzender
Seite 163 | 337
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN CORPORATE
GOVERNANCE KODEX
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt inländischen Aktiengesellschaften
einen Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Ziel des
Kodex ist eine Unternehmensleitung und Kontrolle, die auf Verantwortung sowie nachhaltige und
langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Interes-
sengruppen des Unternehmens erreicht werden. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at
öffentlich zugänglich. Seine Grundlagen sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse-
und Kapitalmarktgesetzes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und
zur Vergütung von Vorständen sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Gover-
nance. Er basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung. Vorstand und Aufsichtsrat der AMAG Austria
Metall AG haben den Kodex anerkannt und umgesetzt. Die AMAG Austria Metall AG bekennt sich
somit zur Einhaltung des ÖCGK in der für das Geschäftsjahr 2025 gültigen Fassung vom Jänner
2025.
Der ÖCGK enthält folgende Regeln:
› „L-Regeln“ (Legal) beruhen auf zwingenden Rechtsvorschriften;
› „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss;
› „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen, die im Fall der
AMAG Austria Metall AG weitestgehend befolgt werden.
AMAG Austria Metall AG hält alle „L-Regeln“ sowie „C-Regeln“ ein.
Gemäß Regel 62 soll die Einhaltung der C-Regeln des Kodex regelmäßig, das heißt mindestens alle
drei Jahre, extern evaluiert werden. Die letzte Evaluierung erfolgte für das Geschäftsjahr 2023 im
Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch den Wirtschaftsprüfer des Konzerns. Als Ergeb-
nis der Evaluierung haben die Prüfer festgestellt, dass die von der AMAG Austria Metall AG abgege-
bene Erklärung zur Einhaltung des ÖCGK in der Fassung Jänner 2023 den tatsächlichen Gegeben-
heiten entspricht. Im Einklang mit der Regel 62 des ÖCGK ist die nächste externe Evaluierung für
das Geschäftsjahr 2026 geplant.
ARBEITSWEISE IM VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die AMAG Austria Metall AG ist eine nach österreichischem Recht errichtete Aktiengesellschaft mit
Vorstand und Aufsichtsrat als Leitungsorgane (dualistisches System).
Der Vorstand bestand zum Jahresende 2025 aus drei Mitgliedern. Die Bestellung der Vorstandsmit-
glieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Der Vorstand leitet die Geschäfte auf Basis der Gesetze, des ÖCGK, der Satzung und der Geschäfts-
ordnung. In dieser sind die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands und die Geschäftsverteilung
geregelt. Die Vorstände stehen in ständigem gegenseitigen Informationsaustausch. In den Vorstands-
sitzungen beraten sie über den aktuellen Geschäftsverlauf, treffen Entscheidungen und fassen Be-
schlüsse. Die Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt, nach Möglichkeit mindestens alle
zwei Wochen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über alle relevanten Fragen der wirtschaftlichen und strate-
gischen Geschäftsentwicklung. Das schließt die Risikolage und das Risikomanagement der Gesell-
schaft und wesentlicher Konzernunternehmen ein. Die Information erfolgt in regelmäßigen Sitzungen
zeitnah und umfassend. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstandsvorsit-
zenden regelmäßig Kontakt und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Risi-
kolage und das Risikomanagement des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und unterstützt diesen bei der Leitung des Unternehmens,
insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglie-
der erfolgt in der Hauptversammlung auf der Grundlage der Anforderungen des österreichischen Ak-
tiengesetzes und des ÖCGK. Demgemäß haben die für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen der Hauptversammlung ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, welche die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten.
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben etwaige Interessenkonflikte gemäß den Vorgaben des
ÖCGK offenzulegen. Im Berichtsjahr gab es davon keine Abweichungen.
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr dreimal. Er hat über die Wahlvorschläge in den
Aufsichtsrat beraten und entsprechende Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung ausgespro-
chen. Zudem war er mit der Geschäftsführerbestellung der AMAG metal GmbH, Vertragsverlängerun-
gen im Vorstand sowie der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand und im Aufsichtsrat der AMAG-
Gruppe befasst. Entsprechende Vorschläge an den Aufsichtsrat wurden ausgesprochen sowie die Er-
gebnisse im Aufsichtsrat besprochen.
Der Vergütungsausschuss trat im Berichtsjahr dreimal zusammen. Es wurden die Zielvereinbarungen
mit dem Vorstand eingehend behandelt. Weiters war der Vergütungsausschuss mit der Erarbeitung
des Vergütungsberichts der AMAG Austria Metall AG befasst, welcher anschließend im Aufsichtsrat
verabschiedet wurde. Ebenso war der Vergütungsausschuss mit der Vertragsverlängerung von CSO
Victor Breguncci, MBA, befasst.
Der Strategie- und ESG-Ausschuss trat im Berichtsjahr dreimal zusammen und war im Speziellen mit
der Umsetzung und dem Update der verabschiedeten Strategie sowie der weiteren strategischen Ent-
wicklung der AMAG-Gruppe befasst. Nach Auflösung des ESG-Ausschusses im Juni wurden die De-
karbonisierungsthemen in den Strategieausschuss verlagert, welcher in „Strategie- und ESG-Aus-
schuss“ umbenannt wurde. Der Ausschuss war mit einem Update der Dekarbonisierungs-Roadmap
inklusive der nachhaltigen Energieversorgung am Standort Ranshofen sowie mit geänderten regulato-
rischen Rahmenbedingungen befasst. Zur Vertiefung einzelner Themen wurden zusätzliche Sitzungen
des Strategie- und ESG-Ausschusses einberufen. Die Ergebnisse wurden anschließend im gesamten
Aufsichtsrat erörtert.
Der ESG-Ausschuss tagte im Berichtsjahr einmal. Insbesondere standen die Nachhaltigkeitsbe-
richtserstattung und damit verbundene Berichtspflichten im Fokus. Die Ergebnisse wurden anschlie-
ßend ebenfalls im gesamten Aufsichtsrat erörtert. Mit Auflösung des ESG-Ausschuss im Juni wurden
die Nachhaltigkeitsthemen an den Prüfungsausschuss übertragen.
Weitere Informationen über die Arbeitsweise sowie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und sei-
ner Ausschüsse sind dem Corporate Governance-Bericht zu entnehmen.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG bekennt sich zur Einhaltung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex und damit zu einer verantwortungsbewussten, auf nachhaltige Wert-
schöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Eine zusammenfassende Darstellung
ist im Corporate Governance-Kapitel in diesem Geschäftsbericht bzw. auf der Homepage der AMAG
veröffentlicht.
PRÜFUNG UND BILLIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2025
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht inklusive der
nichtfinanziellen Erklärung und die nach § 245a UGB geforderten Angaben zum 31.12.2025 wurden
von der nach § 270 UGB zum Abschlussprüfer bestellten Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft m.b.H. geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auf-
sichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss, den Lage- und Konzernlagebericht inklusive der
nichtfinanziellen Erklärung sowie den Corporate Governance-Bericht, den Vorschlag für die Gewinn-
verteilung mit den Prüfungsfeststellungen in Anwesenheit des Abschlussprüfers analysiert, im Sinne
des § 96 AktG geprüft und am 26. Februar 2026 gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ge-
winnverwendungsvorschlag des Vorstands an, wonach eine Dividende von 0,75 EUR je dividenden-
berechtigter Aktie ausgeschüttet werden soll. Der Jahresabschluss gilt damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG
als festgestellt.
DANK
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AMAG Dank
und Anerkennung für ihre Leistungen aus. Durch ihren persönlichen Einsatz konnte die AMAG flexibel
auf das anhaltend herausfordernde Marktumfeld reagieren und auch in diesem Jahr ein erfolgreiches
Ergebnis erzielen. Gleichermaßen wissen wir das Vertrauen und die Verbundenheit unserer Aktionä-
rinnen und Aktionäre, Kunden, Lieferanten sowie Kreditgeber zu schätzen und freuen uns auf eine
weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ranshofen, am 26. Februar 2026
Alessandro Dazza
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Seite 164 | 337
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN CORPORATE
GOVERNANCE KODEX
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt inländischen Aktiengesellschaften
einen Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Ziel des
Kodex ist eine Unternehmensleitung und Kontrolle, die auf Verantwortung sowie nachhaltige und
langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Interes-
sengruppen des Unternehmens erreicht werden. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at
öffentlich zugänglich. Seine Grundlagen sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse-
und Kapitalmarktgesetzes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und
zur Vergütung von Vorständen sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Gover-
nance. Er basiert auf freiwilliger Selbstverpflichtung. Vorstand und Aufsichtsrat der AMAG Austria
Metall AG haben den Kodex anerkannt und umgesetzt. Die AMAG Austria Metall AG bekennt sich
somit zur Einhaltung des ÖCGK in der für das Geschäftsjahr 2025 gültigen Fassung vom Jänner
2025.
Der ÖCGK enthält folgende Regeln:
› „L-Regeln“ (Legal) beruhen auf zwingenden Rechtsvorschriften;
› „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss;
› „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen, die im Fall der
AMAG Austria Metall AG weitestgehend befolgt werden.
AMAG Austria Metall AG hält alle „L-Regeln“ sowie „C-Regeln“ ein.
Gemäß Regel 62 soll die Einhaltung der C-Regeln des Kodex regelmäßig, das heißt mindestens alle
drei Jahre, extern evaluiert werden. Die letzte Evaluierung erfolgte für das Geschäftsjahr 2023 im
Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch den Wirtschaftsprüfer des Konzerns. Als Ergeb-
nis der Evaluierung haben die Prüfer festgestellt, dass die von der AMAG Austria Metall AG abgege-
bene Erklärung zur Einhaltung des ÖCGK in der Fassung Jänner 2023 den tatsächlichen Gegeben-
heiten entspricht. Im Einklang mit der Regel 62 des ÖCGK ist die nächste externe Evaluierung für
das Geschäftsjahr 2026 geplant.
ARBEITSWEISE IM VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die AMAG Austria Metall AG ist eine nach österreichischem Recht errichtete Aktiengesellschaft mit
Vorstand und Aufsichtsrat als Leitungsorgane (dualistisches System).
Der Vorstand bestand zum Jahresende 2025 aus drei Mitgliedern. Die Bestellung der Vorstandsmit-
glieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Der Vorstand leitet die Geschäfte auf Basis der Gesetze, des ÖCGK, der Satzung und der Geschäfts-
ordnung. In dieser sind die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands und die Geschäftsverteilung
geregelt. Die Vorstände stehen in ständigem gegenseitigen Informationsaustausch. In den Vorstands-
sitzungen beraten sie über den aktuellen Geschäftsverlauf, treffen Entscheidungen und fassen Be-
schlüsse. Die Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt, nach Möglichkeit mindestens alle
zwei Wochen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über alle relevanten Fragen der wirtschaftlichen und strate-
gischen Geschäftsentwicklung. Das schließt die Risikolage und das Risikomanagement der Gesell-
schaft und wesentlicher Konzernunternehmen ein. Die Information erfolgt in regelmäßigen Sitzungen
zeitnah und umfassend. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstandsvorsit-
zenden regelmäßig Kontakt und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Risi-
kolage und das Risikomanagement des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und unterstützt diesen bei der Leitung des Unternehmens,
insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglie-
der erfolgt in der Hauptversammlung auf der Grundlage der Anforderungen des österreichischen Ak-
tiengesetzes und des ÖCGK. Demgemäß haben die für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen der Hauptversammlung ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, welche die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten.
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben etwaige Interessenkonflikte gemäß den Vorgaben des
ÖCGK offenzulegen. Im Berichtsjahr gab es davon keine Abweichungen.
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
Seite 165 | 337
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS PER 31.12.2025
Die Zusammensetzung des Vorstandsteams der AMAG Austria Metall AG blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Seit 01.01.2024 besteht das AMAG-Vorstandsteam aus Hon.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Helmut
Kaufmann (CEO & COO), Mag.
a
Claudia Trampitsch (CFO) und Victor Breguncci, MBA (CSO). Der Vertrag von Vertriebsvorstand (CSO) Victor Breguncci, MBA wurde im September 2025 bis zum 31. Mai 2029
verlängert.
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender, Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
Geburtsjahr
› 1963 › 1977 › 1975
Erstbestellung zum Mitglied des Vor-
stands
› 01.01.2024: Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
› 18.02.2011: Bestellung zum Technikvorstand
› September 2007: Erstbestellung in der Vorgängerge-
sellschaft Austria Metall AG
› 01.01.2024: Bestellung zur Finanzvorständin
› 01.06.2019: Bestellung zum Vertriebsvorstand
Ende der laufenden Funktionsperiode
› 31.12.2026 › 31.12.2026 › 31.05.2029
Zugeordnete Konzernfunktionen
› Strategie, M&A, Organisation
› Personal
› Kommunikation / Marketing
› Investor Relations
› Einkauf
› Produktion Walzen/Gießen/Components
› Forschung, Entwicklung, Technologie
(inkl. Digitalisierung)
› Managementsysteme inkl. ESG
› AMAG service GmbH
› Informationstechnologie
› Recht / Emittenten Compliance
› Controlling
› Interne Revision
› Rechnungswesen / Steuern
› Finanzmanagement
› Metallmanagement
› Elektrolyse Alouette, Kanada
› Strategische Vertriebsentwicklung
› Vertrieb Walzen/Gießen/Components
› Supply Chain Management
› Marktbeobachtung und -entwicklung
Aufsichtsratsmandate in konzernfrem-
den Gesellschaften
› keine › keine › keine
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CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
In der Hauptversammlung am 15.04.2025 wurde die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, die von der
Hauptversammlung gewählt werden, innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen von zehn auf neun Mit-
glieder reduziert. Herr Maximilian Angermeier wurde in den Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG
wiedergewählt. Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dipl.-Ing. Herbert Ortner schied aus
dem Aufsichtsrat aus.
Der Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG hat sich in seiner Sitzung vom 15.04.2025 neu kon-
stituiert. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Herr Alessandro Dazza (Mitglied im AMAG-Auf-
sichtsrat seit April 2024) gewählt. Unverändert wiedergewählt wurden als erster stellvertretender Vor-
sitzender Herr Mag. Thomas Zimpfer und als zweiter stellvertretender Vorsitzender Herr Dr. Heinrich
Schaller.
Seitens der Belegschaftsvertretung kam es im November 2025 zu Änderungen der in den Aufsichtsrat
Nominierten. Durch die Pensionierung von Herrn Martin Aigner per 01.11.2025 nominierte der
AMAG-Konzernbetriebsrat Frau Sabine Fuchs ab der Sitzung vom 19.11.2025 in den Aufsichtsrat
der AMAG Austria Metall AG. Aufgrund von Änderungen im Konzernbetriebsrat per 06.11.2025
wurde Herr Thomas Kober ebenfalls mit der Sitzung des Aufsichtsrats am 19.11.2025 in den Auf-
sichtsrat nominiert. Durch das Ausscheiden von Herrn Günter Mikula aus dem Aufsichtsrat übernahm
Herr Harald Berger im November 2025 den Sitz in allen von Herrn Mikula bisher besetzten Ausschüs-
sen.
Herr Mag. Gerald Mayer hat sein Aufsichtsratsmandat per 31.12.2025 zurückgelegt.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an mindestens der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS PER 31.12.2025
Alessandro Dazza (1969)
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Mag. Thomas Zimpfer (1983)
Erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 10.04.2019; Wiederbestellung: 20.04.2022
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Dr. Heinrich Schaller (1959)
Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 16.05.2012; Wiederbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Maximilian Angermeier (1958)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 01.09.2023; Wiederbestellung: 15.04.2025
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Dr. Wolfgang Bernhard (1960)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 10.04.2019; Wiederbestellung: 20.04.2022
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Andritz AG
Mag. Gerald Mayer (1971)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: Mandat per 31.12.2025 zurückgelegt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
Mag.
a
Birgit Noggler (1974)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 11.04.2024
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Raiffeisen Bank International AG,
Semperit AG Holding
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CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
Mitglieder des Prüfungsausschusses per 31.12.2025:
› Mag. Gerhard Schwartz (Vorsitzender und Finanzexperte)
› Alessandro Dazza (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Mag. Thomas Zimpfer
› Harald Berger
› Robert Hofer
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Der Nominierungsausschuss ist zuständig für die Erstellung des Diversitätskonzepts, die Nachfolge-
planung, die Unterbreitung von Vorschlägen an den Aufsichtsrat zur Besetzung frei werdender Vor-
standsmandate und die Unterbreitung von Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Besetzung frei
werdender Aufsichtsratsmandate. Dem Nominierungsausschuss kommt hinsichtlich der Besetzung
bestimmter wesentlicher Positionen im Konzern und auf Teilkonzernebene, z.B. bei der Bestellung
und Abberufung von Geschäftsführer:innen, ein Vetorecht zu. Er überwacht die Struktur, die Funkti-
onsfähigkeit und die Wirksamkeit des Talent-Management-Prozesses und des Succession Planning-
Prozesses unterhalb der Vorstandsebene.
Mitglieder des Nominierungsausschusses per 31.12.2025:
› Mag. Thomas Zimpfer (Vorsitzender)
› Alessandro Dazza (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Dipl.-Ing. Franz Viehböck
› Harald Berger
› Robert Hofer
STRATEGIE- UND ESG-AUSSCHUSS
Zu den Aufgaben des Strategie- und ESG-Ausschusses gehören die Diskussion der Unternehmens-
strategie, inklusive daraus abgeleiteter, unternehmensspezifischer Key Performance Indicators mit
dem Vorstand, die laufende Kontrolle der Strategieumsetzung durch den Vorstand und die Kontrolle
des Vorhandenseins eines der Größe und Struktur des Unternehmens angemessenen Strategieprozes-
ses. Weiters unterstützt und berät er den Gesamtaufsichtsrat oder einen seiner Ausschüsse auf Ansu-
chen bei ESG-Themen, wie beispielsweise den Vergütungsausschuss bei der Vorbereitung der Festset-
zung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.
Mitglieder des Strategie- und ESG-Ausschusses per 31.12.2025:
› Alessandro Dazza (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Wolfgang Bernhard
› Dr. Heinrich Schaller
› Harald Berger
› Robert Hofer
VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
Der Vergütungsausschuss ist zuständig für die Gestaltung, den Abschluss sowie die Abänderung und
Auflösung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus ist er für die Vorberei-
tung und regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
sowie für die Kontrolle der Umsetzung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder zuständig. Zudem
kontrolliert er die Abwicklung und den Vollzug der Vorstandsverträge und unterstützt den Vorstand bei
der Erstellung des Vergütungsberichts.
Mitglieder des Vergütungsausschusses per 31.12.2025:
› Alessandro Dazza (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Harald Berger
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
Mag. Gerhard Schwartz (1965)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 13.04.2023
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Lenzing AG
Dipl.-Ing. Franz Viehböck (1960)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 16.04.2015; Wiederbestellung: 13.04.2023
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
VOM BETRIEBSRAT ENTSANDT
Harald Berger (1974)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 01.09.2023
Sabine Fuchs (1969)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 19.11.2025
Robert Hofer (1977)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 31.12.2011
Thomas Kober (1990)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 19.11.2025
ANGABEN ZUR UNABHÄNGIGKEIT DER
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Der Aufsichtsrat legt die Kriterien für seine Unabhängigkeit fest. Basis dafür ist der Anhang 1 zum
ÖCGK. Von den in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats haben alle Mit-
glieder bis auf Mag. Gerald Mayer bestätigt, dass sie sich als unabhängig betrachten (Regel 53).
Er gehörte bis 31.12.2023 dem Vorstand der AMAG Austria Metall AG an.
Die Regel 54 ist für die AMAG Austria Metall AG derzeit nicht anwendbar. Grund dafür ist der geringe
Streubesitz von unter 20 %.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Die Satzung befugt den Aufsichtsrat, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden. Weiters legt er deren Auf-
gaben und Rechte fest. Darüber hinaus kann er den Ausschüssen das Recht zur Entscheidung übertra-
gen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, Mitglieder in die Ausschüsse des Auf-
sichtsrats zu entsenden. Grundlage dafür ist § 110 Abs. 1 ArbVG. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die
die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands behandeln.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm gemäß § 92 Abs. 4a AktG zugewiesenen Aufgaben wahr. Er
ist zuständig für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags
für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts und für die Prüfung
des Risikomanagements. Weiters hat er den Konzernabschluss zu prüfen. Zudem erstattet er einen
Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers, prüft und überwacht dessen Unabhängigkeit und
genehmigt und kontrolliert die von ihm erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Seit dem Geschäfts-
jahr 2024 obliegt dem Prüfungsausschuss auch die Überwachung und Prüfung der Nachhaltig-
keitsberichterstattung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt die wechselseitige Kommuni-
kation zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss fest (C-Regel 81a ÖCGK). Der
Ausschuss hat dem Aufsichtsrat über seine Tätigkeit zu berichten.
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CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
Mitglieder des Prüfungsausschusses per 31.12.2025:
› Mag. Gerhard Schwartz (Vorsitzender und Finanzexperte)
› Alessandro Dazza (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Mag. Thomas Zimpfer
› Harald Berger
› Robert Hofer
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Der Nominierungsausschuss ist zuständig für die Erstellung des Diversitätskonzepts, die Nachfolge-
planung, die Unterbreitung von Vorschlägen an den Aufsichtsrat zur Besetzung frei werdender Vor-
standsmandate und die Unterbreitung von Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Besetzung frei
werdender Aufsichtsratsmandate. Dem Nominierungsausschuss kommt hinsichtlich der Besetzung
bestimmter wesentlicher Positionen im Konzern und auf Teilkonzernebene, z.B. bei der Bestellung
und Abberufung von Geschäftsführer:innen, ein Vetorecht zu. Er überwacht die Struktur, die Funkti-
onsfähigkeit und die Wirksamkeit des Talent-Management-Prozesses und des Succession Planning-
Prozesses unterhalb der Vorstandsebene.
Mitglieder des Nominierungsausschusses per 31.12.2025:
› Mag. Thomas Zimpfer (Vorsitzender)
› Alessandro Dazza (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Dipl.-Ing. Franz Viehböck
› Harald Berger
› Robert Hofer
STRATEGIE- UND ESG-AUSSCHUSS
Zu den Aufgaben des Strategie- und ESG-Ausschusses gehören die Diskussion der Unternehmens-
strategie, inklusive daraus abgeleiteter, unternehmensspezifischer Key Performance Indicators mit
dem Vorstand, die laufende Kontrolle der Strategieumsetzung durch den Vorstand und die Kontrolle
des Vorhandenseins eines der Größe und Struktur des Unternehmens angemessenen Strategieprozes-
ses. Weiters unterstützt und berät er den Gesamtaufsichtsrat oder einen seiner Ausschüsse auf Ansu-
chen bei ESG-Themen, wie beispielsweise den Vergütungsausschuss bei der Vorbereitung der Festset-
zung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.
Mitglieder des Strategie- und ESG-Ausschusses per 31.12.2025:
› Alessandro Dazza (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Wolfgang Bernhard
› Dr. Heinrich Schaller
› Harald Berger
› Robert Hofer
VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
Der Vergütungsausschuss ist zuständig für die Gestaltung, den Abschluss sowie die Abänderung und
Auflösung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus ist er für die Vorberei-
tung und regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
sowie für die Kontrolle der Umsetzung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder zuständig. Zudem
kontrolliert er die Abwicklung und den Vollzug der Vorstandsverträge und unterstützt den Vorstand bei
der Erstellung des Vergütungsberichts.
Mitglieder des Vergütungsausschusses per 31.12.2025:
› Alessandro Dazza (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Harald Berger
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
Mag. Gerhard Schwartz (1965)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 13.04.2023
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: Lenzing AG
Dipl.-Ing. Franz Viehböck (1960)
Mitglied des Aufsichtsrats
Erstbestellung: 16.04.2015; Wiederbestellung: 13.04.2023
Mandatsdauer: bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt
Aufsichtsratsmandate in weiteren börsennotierten Gesellschaften: keine
VOM BETRIEBSRAT ENTSANDT
Harald Berger (1974)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 01.09.2023
Sabine Fuchs (1969)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 19.11.2025
Robert Hofer (1977)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 31.12.2011
Thomas Kober (1990)
Mitglied des Aufsichtsrats
Entsendung: 19.11.2025
ANGABEN ZUR UNABHÄNGIGKEIT DER
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
Der Aufsichtsrat legt die Kriterien für seine Unabhängigkeit fest. Basis dafür ist der Anhang 1 zum
ÖCGK. Von den in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats haben alle Mit-
glieder bis auf Mag. Gerald Mayer bestätigt, dass sie sich als unabhängig betrachten (Regel 53).
Er gehörte bis 31.12.2023 dem Vorstand der AMAG Austria Metall AG an.
Die Regel 54 ist für die AMAG Austria Metall AG derzeit nicht anwendbar. Grund dafür ist der geringe
Streubesitz von unter 20 %.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Die Satzung befugt den Aufsichtsrat, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden. Weiters legt er deren Auf-
gaben und Rechte fest. Darüber hinaus kann er den Ausschüssen das Recht zur Entscheidung übertra-
gen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, Mitglieder in die Ausschüsse des Auf-
sichtsrats zu entsenden. Grundlage dafür ist § 110 Abs. 1 ArbVG. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die
die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands behandeln.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm gemäß § 92 Abs. 4a AktG zugewiesenen Aufgaben wahr. Er
ist zuständig für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags
für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts und für die Prüfung
des Risikomanagements. Weiters hat er den Konzernabschluss zu prüfen. Zudem erstattet er einen
Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers, prüft und überwacht dessen Unabhängigkeit und
genehmigt und kontrolliert die von ihm erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Seit dem Geschäfts-
jahr 2024 obliegt dem Prüfungsausschuss auch die Überwachung und Prüfung der Nachhaltig-
keitsberichterstattung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt die wechselseitige Kommuni-
kation zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss fest (C-Regel 81a ÖCGK). Der
Ausschuss hat dem Aufsichtsrat über seine Tätigkeit zu berichten.
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CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
VERGÜTUNGSBERICHT FÜR VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die aktuelle Vergütungspolitik wurde in der 14. ordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2025
beschlossen. Sie definiert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands
und des Aufsichtsrats der AMAG Austria Metall AG angewendet werden.
Der Vergütungsbericht bietet einen umfassenden Überblick über die im jeweiligen Geschäftsjahr ge-
schuldete oder gewährte Vergütung von aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des
Aufsichtsrats einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form. Rechtliche Grundlage hierfür sind
die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78c ff AktG) und die Bestimmungen des ÖCGK.
Die Vergütungspolitik sowie der Vergütungsbericht stehen allen Interessenten auf der Unternehmens-
website (www.amag.at) zur Verfügung.
DIVERSITÄTSKONZEPT UND FRAUENFÖRDERUNG
Respekt, Diversität und Inklusion sind integrale und unverzichtbare Bestandteile der Unternehmens-
kultur der AMAG Austria Metall AG, die bei der Besetzung aller Funktionen berücksichtigt werden.
Für die Vorschläge zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten an die Hauptversammlung und bei der
Nominierung von Vorstandsmitgliedern wird auf eine fachliche und diversitätsbezogene Ausgewogen-
heit geachtet, da diese maßgeblich zur Professionalität und Effektivität der Arbeit von Aufsichtsrat
und Vorstand beiträgt. Hierbei fließen neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation auch
Aspekte wie Altersstruktur, Herkunft, Geschlecht, Ausbildung und Erfahrungshintergrund ein. Ein
Diversitätskonzept in schriftlicher Fassung wurde mit 7. Februar 2018 beschlossen.
Entscheidungsgrundlage für die Entsendung von Belegschaftsvertreter:innen in den Aufsichtsrat sind
die Ergebnisse der Betriebsratswahlen in den einzelnen Konzerngesellschaften und die darauffol-
gende Beschlussfassung – unter Beachtung einer absoluten Mehrheit – in der konstituierenden
Sitzung des Konzernbetriebsrats.
Der Frauenanteil der in Ranshofen und bei AMAG components beschäftigten Personen betrug im
Geschäftsjahr 2025 16 %, der Anteil von Frauen in Führungspositionen 12 %. Der Anteil an weibli-
chen Lehrlingen lag bei 23 %. Dem Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG gehört seit 2024 Frau
Mag.
a
Birgit Noggler an. Seitens der Belegschaftsvertretung wurde per 19.11.2025 mit Frau Sabine
Fuchs erstmals eine Frau in den Aufsichtsrat entsandt. Im Vorstandsteam ist seit 01.01.2024 mit
Frau Mag.
a
Claudia Trampitsch als Finanzvorständin erstmals in der Geschichte der AMAG Austria
Metall AG auch eine Frau vertreten. Weitere Informationen zum Thema Chancengleichheit und Diver-
sität sind dem Konzernlagebericht in der nichtfinanziellen Erklärung zu entnehmen. Die AMAG steht
zu Chancengleichheit und lehnt jegliche Benachteiligung auf Grund von Alter, Geschlecht, Hautfarbe,
sexueller Orientierung, Herkunft, Religion oder Behinderung ab.
COMPLIANCE
Compliance ist ein zentraler Baustein guter Unternehmensführung und Grundvoraussetzung eines
nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Die AMAG verfügt über ein umfassendes Compliance-System,
welches detailliert in der nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht beschrieben wird.
VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate Governance-
Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
AUSSCHUSS FÜR DRINGENDE FÄLLE
Der Ausschuss für dringende Fälle ist befugt, in dringenden Fällen Geschäfte und Rechtshandlungen
des Vorstands zu genehmigen, die nach Gesetz, Satzung und ÖCGK oder der Geschäftsordnung für den
Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Entscheidung
nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden kann. Der Ausschuss-
Vorsitzende hat dem Aufsichtsrat unverzüglich über gefasste Beschlüsse zu berichten.
Mitglieder des Ausschusses für dringende Fälle per 31.12.2025:
› Alessandro Dazza (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Mag. Gerhard Schwartz
› Harald Berger
› Robert Hofer
ANZAHL UND WESENTLICHE INHALTE DER AUFSICHTSRATS- UND
AUSSCHUSSSITZUNGEN
Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind in der Satzung sowie gesetzlich geregelt. Seine Aufgaben nahm
der Aufsichtsrat in fünf ordentlichen Sitzungen wahr. In diesen Sitzungen wurde laufend über die
aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der AMAG-Gruppe berichtet. Zur Umsetzung des ver-
abschiedeten Konzepts zur weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde ein entspre-
chendes Update im Strategie- und ESG-Ausschuss erarbeitet und im Aufsichtsrat erörtert. Neben
einer anhaltend schwachen Wirtschaftslage, beeinträchtigten insbesondere die US-Einfuhrzölle sowie
weiterhin erhöhte Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit. Dieses volatile Marktumfeld stand ebenso
im Fokus der Gespräche wie die vom Vorstand gesetzten Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit. Die verabschiedete Roadmap zur Dekarbonisierung wurde durch den Vorstand
überprüft und im Aufsichtsrat diskutiert. Erforderliche Investitionen zur kontinuierlichen Standort-
entwicklung wurden genehmigt.
Weitere Schwerpunkte der Sitzungen waren neben der Planung für das Geschäftsjahr 2026 und der
Mittelfristplanung bis 2030 die Personalentwicklung des Unternehmens, die Bestellung von Vorstän-
den und Geschäftsführern sowie Themen der Forschung & Entwicklung und Digitalisierung.
Ebenso war der Aufsichtsrat mit dem Jahrestätigkeitsbericht des Emittenten-Compliance-Verantwort-
lichen sowie mit Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption, mit der Prüfung der nichtfinanziellen
Erklärung und mit den Anforderungen der EU-Taxonomie befasst. Zudem fand die jährliche Evaluie-
rung der Aufsichtsratstätigkeit auf ihre Wirksamkeit und Effizienz statt. Es wurden daraus Handlungs-
empfehlungen für Verbesserungen diskutiert und abgeleitet.
Der Prüfungsausschuss hielt im Berichtsjahr drei Sitzungen ab. Darin befasste er sich schwerpunkt-
mäßig mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses inklusive der nichtfi-
nanziellen Erklärung der Gesellschaft, den Revisionsergebnissen und der Prüfungsplanung des Ab-
schlussprüfers für das Jahr 2025. Weitere Themen waren die Anforderungen der EU-Taxonomiever-
ordnung sowie der Nachhaltigkeitsberichtserstattung, die Wirksamkeit und Funktionsweise des inter-
nen Kontroll-, Revisions- und Risikomanagementsystems und spezifische Bilanzierungsthemen.
Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2025 dreimal und befasste sich mit den Wahlvorschlägen
in den Aufsichtsrat, Personalangelegenheiten betreffend die Geschäftsführung der AMAG metal
GmbH, Vertragsverlängerungen im Vorstand sowie der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand
und im Aufsichtsrat der AMAG-Gruppe.
Der Vergütungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2025 dreimal einberufen. Schwerpunkte waren die
Zielvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands und die Erarbeitung des Vergütungsberichts.
Ebenso war der Vergütungsausschuss mit der Vertragsverlängerung von CSO Victor Breguncci, MBA,
befasst.
Der Strategie- und ESG-Ausschuss hielt im Jahr 2025 drei Sitzungen ab und befasste sich im Spe-
ziellen mit der Umsetzung und dem Update der verabschiedeten Strategie sowie der weiteren strate-
gischen Entwicklung der AMAG-Gruppe. Nach Auflösung des ESG-Ausschusses im Juni wurden die
Dekarbonisierungsthemen in den Strategieausschuss verlagert, welcher in „Strategie- und ESG-Aus-
schuss“ umbenannt wurde. Der Ausschuss war mit einem Update der Dekarbonisierungs-Roadmap
inklusive der nachhaltigen Energieversorgung am Standort Ranshofen sowie mit geänderten regulato-
rischen Rahmenbedingungen befasst. Zur Vertiefung einzelner Themen wurden zusätzliche Sitzungen
des Strategie- und ESG-Ausschusses einberufen.
Der ESG-Ausschuss tagte im Berichtsjahr einmal und befasst sich in dieser Sitzung insbesondere mit
der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und den damit verbundenen Berichtspflichten. Mit Auflösung
des ESG-Ausschuss im Juni wurden die Nachhaltigkeitsthemen an den Prüfungsausschuss übertra-
gen.
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CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
VERGÜTUNGSBERICHT FÜR VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die aktuelle Vergütungspolitik wurde in der 14. ordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2025
beschlossen. Sie definiert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands
und des Aufsichtsrats der AMAG Austria Metall AG angewendet werden.
Der Vergütungsbericht bietet einen umfassenden Überblick über die im jeweiligen Geschäftsjahr ge-
schuldete oder gewährte Vergütung von aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des
Aufsichtsrats einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form. Rechtliche Grundlage hierfür sind
die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78c ff AktG) und die Bestimmungen des ÖCGK.
Die Vergütungspolitik sowie der Vergütungsbericht stehen allen Interessenten auf der Unternehmens-
website (www.amag.at) zur Verfügung.
DIVERSITÄTSKONZEPT UND FRAUENFÖRDERUNG
Respekt, Diversität und Inklusion sind integrale und unverzichtbare Bestandteile der Unternehmens-
kultur der AMAG Austria Metall AG, die bei der Besetzung aller Funktionen berücksichtigt werden.
Für die Vorschläge zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten an die Hauptversammlung und bei der
Nominierung von Vorstandsmitgliedern wird auf eine fachliche und diversitätsbezogene Ausgewogen-
heit geachtet, da diese maßgeblich zur Professionalität und Effektivität der Arbeit von Aufsichtsrat
und Vorstand beiträgt. Hierbei fließen neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation auch
Aspekte wie Altersstruktur, Herkunft, Geschlecht, Ausbildung und Erfahrungshintergrund ein. Ein
Diversitätskonzept in schriftlicher Fassung wurde mit 7. Februar 2018 beschlossen.
Entscheidungsgrundlage für die Entsendung von Belegschaftsvertreter:innen in den Aufsichtsrat sind
die Ergebnisse der Betriebsratswahlen in den einzelnen Konzerngesellschaften und die darauffol-
gende Beschlussfassung – unter Beachtung einer absoluten Mehrheit – in der konstituierenden
Sitzung des Konzernbetriebsrats.
Der Frauenanteil der in Ranshofen und bei AMAG components beschäftigten Personen betrug im
Geschäftsjahr 2025 16 %, der Anteil von Frauen in Führungspositionen 12 %. Der Anteil an weibli-
chen Lehrlingen lag bei 23 %. Dem Aufsichtsrat der AMAG Austria Metall AG gehört seit 2024 Frau
Mag.
a
Birgit Noggler an. Seitens der Belegschaftsvertretung wurde per 19.11.2025 mit Frau Sabine
Fuchs erstmals eine Frau in den Aufsichtsrat entsandt. Im Vorstandsteam ist seit 01.01.2024 mit
Frau Mag.
a
Claudia Trampitsch als Finanzvorständin erstmals in der Geschichte der AMAG Austria
Metall AG auch eine Frau vertreten. Weitere Informationen zum Thema Chancengleichheit und Diver-
sität sind dem Konzernlagebericht in der nichtfinanziellen Erklärung zu entnehmen. Die AMAG steht
zu Chancengleichheit und lehnt jegliche Benachteiligung auf Grund von Alter, Geschlecht, Hautfarbe,
sexueller Orientierung, Herkunft, Religion oder Behinderung ab.
COMPLIANCE
Compliance ist ein zentraler Baustein guter Unternehmensführung und Grundvoraussetzung eines
nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Die AMAG verfügt über ein umfassendes Compliance-System,
welches detailliert in der nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht beschrieben wird.
VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Corporate Governance-
Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
CORPORATE GOVERNANCE
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT
AUSSCHUSS FÜR DRINGENDE FÄLLE
Der Ausschuss für dringende Fälle ist befugt, in dringenden Fällen Geschäfte und Rechtshandlungen
des Vorstands zu genehmigen, die nach Gesetz, Satzung und ÖCGK oder der Geschäftsordnung für den
Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Entscheidung
nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden kann. Der Ausschuss-
Vorsitzende hat dem Aufsichtsrat unverzüglich über gefasste Beschlüsse zu berichten.
Mitglieder des Ausschusses für dringende Fälle per 31.12.2025:
› Alessandro Dazza (Vorsitzender)
› Mag. Thomas Zimpfer (stellvertretender Vorsitzender)
› Dr. Heinrich Schaller
› Mag. Gerhard Schwartz
› Harald Berger
› Robert Hofer
ANZAHL UND WESENTLICHE INHALTE DER AUFSICHTSRATS- UND
AUSSCHUSSSITZUNGEN
Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind in der Satzung sowie gesetzlich geregelt. Seine Aufgaben nahm
der Aufsichtsrat in fünf ordentlichen Sitzungen wahr. In diesen Sitzungen wurde laufend über die
aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der AMAG-Gruppe berichtet. Zur Umsetzung des ver-
abschiedeten Konzepts zur weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde ein entspre-
chendes Update im Strategie- und ESG-Ausschuss erarbeitet und im Aufsichtsrat erörtert. Neben
einer anhaltend schwachen Wirtschaftslage, beeinträchtigten insbesondere die US-Einfuhrzölle sowie
weiterhin erhöhte Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit. Dieses volatile Marktumfeld stand ebenso
im Fokus der Gespräche wie die vom Vorstand gesetzten Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit. Die verabschiedete Roadmap zur Dekarbonisierung wurde durch den Vorstand
überprüft und im Aufsichtsrat diskutiert. Erforderliche Investitionen zur kontinuierlichen Standort-
entwicklung wurden genehmigt.
Weitere Schwerpunkte der Sitzungen waren neben der Planung für das Geschäftsjahr 2026 und der
Mittelfristplanung bis 2030 die Personalentwicklung des Unternehmens, die Bestellung von Vorstän-
den und Geschäftsführern sowie Themen der Forschung & Entwicklung und Digitalisierung.
Ebenso war der Aufsichtsrat mit dem Jahrestätigkeitsbericht des Emittenten-Compliance-Verantwort-
lichen sowie mit Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption, mit der Prüfung der nichtfinanziellen
Erklärung und mit den Anforderungen der EU-Taxonomie befasst. Zudem fand die jährliche Evaluie-
rung der Aufsichtsratstätigkeit auf ihre Wirksamkeit und Effizienz statt. Es wurden daraus Handlungs-
empfehlungen für Verbesserungen diskutiert und abgeleitet.
Der Prüfungsausschuss hielt im Berichtsjahr drei Sitzungen ab. Darin befasste er sich schwerpunkt-
mäßig mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses inklusive der nichtfi-
nanziellen Erklärung der Gesellschaft, den Revisionsergebnissen und der Prüfungsplanung des Ab-
schlussprüfers für das Jahr 2025. Weitere Themen waren die Anforderungen der EU-Taxonomiever-
ordnung sowie der Nachhaltigkeitsberichtserstattung, die Wirksamkeit und Funktionsweise des inter-
nen Kontroll-, Revisions- und Risikomanagementsystems und spezifische Bilanzierungsthemen.
Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2025 dreimal und befasste sich mit den Wahlvorschlägen
in den Aufsichtsrat, Personalangelegenheiten betreffend die Geschäftsführung der AMAG metal
GmbH, Vertragsverlängerungen im Vorstand sowie der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand
und im Aufsichtsrat der AMAG-Gruppe.
Der Vergütungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2025 dreimal einberufen. Schwerpunkte waren die
Zielvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands und die Erarbeitung des Vergütungsberichts.
Ebenso war der Vergütungsausschuss mit der Vertragsverlängerung von CSO Victor Breguncci, MBA,
befasst.
Der Strategie- und ESG-Ausschuss hielt im Jahr 2025 drei Sitzungen ab und befasste sich im Spe-
ziellen mit der Umsetzung und dem Update der verabschiedeten Strategie sowie der weiteren strate-
gischen Entwicklung der AMAG-Gruppe. Nach Auflösung des ESG-Ausschusses im Juni wurden die
Dekarbonisierungsthemen in den Strategieausschuss verlagert, welcher in „Strategie- und ESG-Aus-
schuss“ umbenannt wurde. Der Ausschuss war mit einem Update der Dekarbonisierungs-Roadmap
inklusive der nachhaltigen Energieversorgung am Standort Ranshofen sowie mit geänderten regulato-
rischen Rahmenbedingungen befasst. Zur Vertiefung einzelner Themen wurden zusätzliche Sitzungen
des Strategie- und ESG-Ausschusses einberufen.
Der ESG-Ausschuss tagte im Berichtsjahr einmal und befasst sich in dieser Sitzung insbesondere mit
der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und den damit verbundenen Berichtspflichten. Mit Auflösung
des ESG-Ausschuss im Juni wurden die Nachhaltigkeitsthemen an den Prüfungsausschuss übertra-
gen.
Seite 171 | 337
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNBILANZ
173
GESCHÄFTSBERICHT 202
5
AMAG Austria Metall AG
VERMÖGENSWERTE IN TSD. EUR
Kapitel H 31.12.2025 31.12.2024
Immaterielle Vermögenswerte
1 19.222 17.206
Sachanlagen
1 670.301 713.728
Equity
-Beteiligungen 2 1.674 1.661
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
3 28.050 16.788
Latente Steueransprüche
4, I10 10.074 4.279
Langfristige Vermögenswerte
729.320 753.662
Vorräte
5 412.255 454.171
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6 174.694 192.687
Forderungen aus laufenden Steuern
I10 34 1.543
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
7 63.683 67.114
Vertragsvermögenswerte
8 1.761 2.627
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
9 276.527 278.785
Kurzfristige Vermögenswerte
928.954 996.928
SUMME VERMÖGENSWERTE
1.658.274 1.750.590
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN IN TSD. EUR
Kapitel H 31.12.2025 31.12.2024
Gezeichnetes Kapital
10 35.264 35.264
Kapitalrücklagen
10 377.661 377.661
Gewinnrücklagen
10 304.162 327.943
Eigenkapital
717.087 740.868
Langfristige Rückstellungen*
11, 12 62.253 77.169
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten
13 547.107 454.183
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse*
14 46.724 40.483
Latente Steuerschulden
15, I10 23.786 17.594
Langfristige Schulden
679.871 589.428
Kurzfristige Rückstellungen*
11, 12 28.875 33.496
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
13 50.371 206.888
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
16 86.663 88.265
Steuerschulden
I10 2.881 92
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse*
14 92.526 91.552
Kurzfristige Schulden
261.317 420.293
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
1.658.274 1.750.590
Die folgenden Erläuterungen zum Konzernabschluss bilden einen wesentlichen Bestandteil der Kon-
zernbilanz.
* Werte zum 31.12.2024 angepasst (siehe auch Kapitel „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“)
KONZERNBILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2025
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNLAGEBERICHT
CORPORATE GOVERNANCE
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025 173
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025 174
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2025 175
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2025 176
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr 2025 177
Erläuterungen zum Konzernabschluss 178
A Unternehmen 178
B Grundlagen der Rechnungslegung 178
C Währungsumrechnung 178
D Konsolidierungsgrundsätze 179
E Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 182
F Ermessensentscheidungen und Schätzungen 185
G Segmentberichterstattung 191
H Erläuterungen zur Konzernbilanz 198
I Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 225
J Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 233
K Finanzinstrumente 235
L Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Haftungen 264
M Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 264
N Sonstige Angaben 266
O Freigabe 267
INFORMATIONEN
JAHRESABSCHLUSS PER 31. DEZEMBER 2025
KONZERNABSCHLUSS
Seite 172 | 337
Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2025
Vermögenswerte in Tsd. EUR
Kapitel H
31.12.2025
31.12.2024
Immaterielle Vermögenswerte
1
19.222
17.206
Sachanlagen
1
670.301
713.728
Equity-Beteiligungen
2
1.674
1.661
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
3
28.050
16.788
Latente Steueransprüche
4, I10
10.074
4.279
Langfristige Vermögenswerte
 
729.320
753.662
Vorräte
5
412.255
454.171
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6
174.694
192.687
Forderungen aus laufenden Steuern
I10
34
1.543
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
7
63.683
67.114
Vertragsvermögenswerte
8
1.761
2.627
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
9
276.527
278.785
Kurzfristige Vermögenswerte
 
928.954
996.928
SUMME VERMÖGENSWERTE
 
1.658.274
1.750.590
Eigenkapital und Schulden in Tsd. EUR
Kapitel H
31.12.2025
31.12.2024
Gezeichnetes Kapital
10
35.264
35.264
Kapitalrücklagen
10
377.661
377.661
Gewinnrücklagen
10
304.162
327.943
Eigenkapital
 
717.087
740.868
Langfristige Rückstellungen*
11, 12
62.253
77.169
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten
13
547.107
454.183
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse*
14
46.724
40.483
Latente Steuerschulden
15, I10
23.786
17.594
Langfristige Schulden
 
679.871
589.428
Kurzfristige Rückstellungen*
11, 12
28.875
33.496
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
13
50.371
206.888
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
16
86.663
88.265
Steuerschulden
I10
2.881
92
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse*
14
92.526
91.552
Kurzfristige Schulden
 
261.317
420.293
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
 
1.658.274
1.750.590
Die folgenden Erläuterungen zum Konzernabschluss bilden einen wesentlichen Bestandteil der Konzernbilanz.

* Werte zum 31.12.2024 angepasst (siehe auch Kapitel „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2025
nach Umsatzkostenverfahren in Tsd. EUR
Kapitel I
1-12/2025
1-12/2024
Umsatzerlöse
1
1.478.515
1.448.800
Umsatzkosten
2, 4, 6, 7
-1.263.029
-1.222.235
Bruttoergebnis vom Umsatz
 
215.486
226.564
 
 
 
 
Sonstige Erträge
3
13.134
17.562
Vertriebskosten
2, 4, 6, 7
-94.143
-75.778
Verwaltungsaufwendungen
2, 4, 6, 7, 8
-41.237
-40.275
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
2, 4, 5, 6, 7
-24.583
-25.200
Andere Aufwendungen
2, 4, 6, 7
-11.916
-25.880
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
9
136
115
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
 
56.876
77.109
 
 
 
 
Zinsergebnis
 
-13.119
-13.029
Sonstiges Finanzergebnis
 
-340
1.974
Finanzergebnis
10
-13.459
-11.056
 
 
 
 
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
 
43.417
66.053
Ertragsteuern
11
-9.414
-22.854
 
 
 
 
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
34.004
43.199
 
 
 
 
Anzahl an nennwertlosen Stückaktien
 
35.264.000
35.264.000
Verwässertes bzw. unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR)
 
0,96
1,23
Vorgeschlagene Dividende je nennwertloser Stückaktie (in EUR)
H10
0,75
1,20
Die folgenden Erläuterungen zum Konzernabschluss bilden einen wesentlichen Bestandteil der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr 2025
in Tsd. EUR
Kapitel
1-12/2025
1-12/2024
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
34.004
43.199
 
 
 
 
Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
 
 
 
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
 
-26.889
12.791
Veränderung Hedgingrücklage
K
 
 
während des Geschäftsjahres erfasste Aufwendungen und Erträge
 
-13.843
-24.923
Umgliederungen von Beträgen, die erfolgswirksam erfasst wurden
 
15.507
11.761
darauf entfallende Ertragsteuern
 
757
2.263
darauf entfallende Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe
 
3.730
-1.736
Veränderung Zeitwertrücklage
K
-1.508
-265
darauf entfallende Ertragsteuern
 
347
61
 
 
 
 
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
 
 
 
Veränderung Neubewertungsrücklage
H10
112
161
darauf entfallende Ertragsteuern
 
-26
-37
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
H11
9.519
5.155
darauf entfallende Ertragsteuern
 
-2.386
-1.252
darauf entfallende Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe
 
-797
300
Equity-Beteiligungen - Anteil am sonstigen Ergebnis
H2
4
5
darauf entfallende Ertragsteuern
 
-1
-1
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
 
-15.475
4.282
 
 
 
 
Gesamtergebnis der Periode
 
18.529
47.481

Konzern-Kapitalflussrechnung
für das Geschäftsjahr 2025
in Tsd. EUR
Kapitel
1-12/2025
1-12/2024
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
 
43.417
66.053
Zinsergebnis
I10
13.119
13.029
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
I9
-136
-115
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte
I6
80.136
102.056
Verluste/Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten
 
166
-84
Einzahlungen aus Dividenden
 
126
0
Sonstige unbare Aufwendungen und Erträge
J
-2.265
-896
Veränderungen Vorräte
 
34.896
-17.275
Veränderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 
16.237
-38.343
Veränderungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
4.132
-1.456
Veränderungen Rückstellungen*
 
-10.323
3.756
Veränderungen Derivate
 
11.084
24.384
Veränderungen Vertragsvermögenswerte
 
867
-224
Veränderungen sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten*
 
-12.060
-966
 
 
179.397
149.920
 
 
 
 
Gezahlte Ertragsteuern
 
-2.055
-20.283
Zinseinzahlungen
 
8.744
8.391
Zinsauszahlungen
 
-17.986
-19.046
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
 
168.100
118.982
in Tsd. EUR
Kapitel
1-12/2025
1-12/2024
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten
 
509
902
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
-55.147
-89.053
Einzahlungen aus Zuschüssen für Investitionen
 
1.881
989
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
-52.757
-87.162
 
 
 
 
Auszahlungen für Tilgung von Krediten und Darlehen
J
-231.546
-112.313
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und Darlehen
J
167.500
237.500
Dividendenzahlungen
H10
-42.317
-52.896
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
-106.362
72.291
 
 
 
 
Veränderung Zahlungsmittelbestand
 
8.981
104.112
 
 
 
 
Zahlungsmittelbestand am Anfang der Periode
J, H9
278.785
168.937
Einfluss von Wechselkursänderungen auf den Zahlungsmittelbestand
 
-11.239
5.737
Zahlungsmittelbestand am Ende der Periode
J, H9
276.527
278.785
* Werte zum 31.12.2024 angepasst (siehe auch Kapitel „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“)
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
für das Geschäftsjahr 2025
in Tsd. EUR
Kapitel
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-rücklagen
Hedging-rücklage
Zeitwert-rücklage
Neube-wertungs-rücklage
Neube-wertung leistungs-orientierter Versorgungs-pläne
Unter-schieds-beträge aus Währungs-umrechnung
Gewinn-rücklagen
Eigen-
kapital
Stand zum 01.01.2024
 
35.264
377.661
-28.458
-332
959
-11.886
49.219
323.852
746.279
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
-
-
-
-
-
-
-
43.199
43.199
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
-
-
-12.635
-204
124
4.207
12.791
-
4.282
Gesamtergebnis der Periode
 
-
-
-12.635
-204
124
4.207
12.791
43.199
47.481
Effekt aus Hochinflation
E
-
-
-
-
-
-
-
4
4
Dividendenausschüttung
H10
-
-
-
-
-
-
-
-52.896
-52.896
Stand zum 31.12.2024 = 01.01.2025
 
35.264
377.661
-41.093
-536
1.083
-7.679
62.009
314.159
740.868
Ergebnis nach Ertragsteuern
 
-
-
-
-
-
-
-
34.004
34.004
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
-
-
6.151
-1.161
86
6.338
-26.889
-
-15.475
Gesamtergebnis der Periode
 
-
-
6.151
-1.161
86
6.338
-26.889
34.004
18.529
Effekt aus Hochinflation
E
-
-
-
-
-
-
-
7
7
Dividendenausschüttung
H10
-
-
-
-
-
-
-
-42.317
-42.317
Stand zum 31.12.2025
 
35.264
377.661
-34.942
-1.698
1.169
-1.341
35.120
305.853
717.087
Erläuterungen zum Konzernabschluss
A
Unternehmen
Unternehmenszweck der AMAG Austria Metall AG und ihrer Konzerngesellschaften (in weiterer Folge als „AMAG-Konzern“ bzw. „AMAG“ bezeichnet) ist insbesondere die Erzeugung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Aluminium, Aluminiumhalbzeug und Gießereiprodukten.
Als österreichische Holding ist die AMAG Austria Metall AG im Firmenbuch beim Landesgericht Ried im Innkreis eingetragen, der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 5282 Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61, Österreich. Als oberstes Mutterunternehmen des AMAG-Konzerns erstellt sie den Konzernabschluss. Die Aktien der AMAG Austria Metall AG sind seit 8. April 2011 im Prime Market der Wiener Börse gelistet. Die Gesellschaften des AMAG-Konzerns werden in den Konzernabschluss der B&C Holding Österreich GmbH einbezogen. Das oberste Mutterunternehmen der B&C Holding Österreich GmbH, und somit der Gesellschaft, ist die B&C Privatstiftung mit Sitz in Wien.
B
Grundlagen der Rechnungslegung
Übereinstimmung mit IFRS
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 wurde in Übereinstimmung mit den vom Inter-national Accounting Standards Board (IASB) formulierten und von der Europäischen Union über-nommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS-IC), die 2025 verpflichtend anzuwenden sind, sowie in Übereinstimmung mit § 245a UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch)
erstellt.
Funktionale Währung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Konzernmutter, aufgestellt. Die im Konzernabschluss dargestellten Beträge werden kaufmännisch auf den nächsten Tausender gerundet. Aufgrund der Rundungen können Summierungen von den dargestellten Werten und Prozentsätzen abweichen.
C
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG wird in Euro erstellt, die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften in der jeweiligen funktionalen Währung. Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss werden die Vermögenswerte und Schulden jener Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Bilanzstichtag umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnitt des Referenzkurses. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in der Position Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Zeitpunkt der Transaktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs berücksichtigt. Monetäre Fremdwährungspositionen werden mit den Kursen zum Bilanzstichtag bewertet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Im Berichtsjahr wurden Umrechnungsdifferenzen in Höhe von -2.186 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.541 Tsd. EUR) ergebniswirksam erfasst.
Die Wechselkurse der für den AMAG-Konzern wesentlichen Währungen haben sich folgendermaßen entwickelt:
Wechselkurse je EUR
Stichtagskurs
Jahresdurchschnittskurs
 
31.12.2025
31.12.2024
1-12/2025
1-12/2024
US-Dollar (USD)
1,1750
1,0389
1,1293
1,0821
Kanadischer Dollar (CAD)
1,6088
1,4948
1,5782
1,4819
Pfund Sterling (GBP)
0,8726
0,8292
0,8566
0,8466
Japanischer Yen (JPY)
184,0900
163,0600
168,9457
163,8174
Taiwan Dollar (TWD)
36,8006
33,9423
35,1649
34,7189
Chinesischer Renminbi Yuan (CNY)
8,2262
7,5833
8,1149
7,7863
Tschechische Krone (CZK)
24,2370
25,1850
24,6920
25,1189
Türkische Lira (TRY)
50,4838
36,7372
44,7653
35,5653
D
Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethode
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis des AMAG-Konzerns umfasst zum 31. Dezember 2025 einschließlich der AMAG Austria Metall AG als Muttergesellschaft 24 vollkonsolidierte Gesellschaften (Vorjahr: 25 vollkonsolidierte Gesellschaften), eine gemeinschaftliche Tätigkeit sowie eine at-equity bilanzierte Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2025 hat sich der Konsolidierungskreis um die liquidierte Vertriebsgesellschaft AMAG Asia Pacific Limited, Taipeh, Taiwan reduziert. Aus der Liquidation ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss umfasst die AMAG Austria Metall AG und die von ihr beherrschten Unternehmen. Beherrschung ist dann gegeben, wenn die AMAG Austria Metall AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Die AMAG Austria Metall AG hält über die AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH 100 % der Anteile an der Austria Metall GmbH, die wiederum direkt oder indirekt 100 % der Anteile an den übrigen einbezogenen Gesellschaften besitzt. Eine genaue Darstellung der Beteiligungsverhältnisse sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen finden Sie in der Übersicht auf der nächsten Seite.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Bilanzstichtag sämtlicher Unternehmen ist der 31. Dezember 2025.
Die Auswirkungen konzerninterner Transaktionen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte mit den korrespondierenden konzerninternen Verbindlichkeiten aufgerechnet. Sämtliche konzerninternen Aufwendungen und Erträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert, ebenso aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse.
Konzernunternehmen
Gesellschaft
Sitz
Anteil in %
Vollkonsolidierte Gesellschaften
 
 
AMAG Austria Metall AG (Mutterunternehmen)
Ranshofen, A
 
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH
Ranshofen, A
100,0
Austria Metall GmbH
Ranshofen, A
100,0
Aluminium Austria Metall (Québec) Inc.
Montréal, CAN
100,0
AMAG metal GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG casting GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG rolling GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG China Co. Ltd.
Shanghai, CN
100,0
AMAG Deutschland GmbH
Neu-Ulm, D
100,0
AMAG rolling Eastern Europe, s.r.o.
Prag, CZ
100,0
AMAG France S.A.R.L.
Suresnes, F
100,0
AMAG rolling Iberia S.L.
Madrid, E
100,0
AMAG Italia S.R.L.
Mailand, IT
100,0
AMAG Alüminyum Ticaret Limited Şirketi
Istanbul, TR
100,0
AMAG Asia Pacific Limited
Tokio, JP
100,0
AMAG UK Ltd.
East Horsley, Surrey, GB
100,0
AMAG USA Corp.
Upper Saddle River,
New Jersey, USA
100,0
AMAG service GmbH
Ranshofen, A
100,0
Metallwerk Furth GmbH
Furth im Wald, D
100,0
coilDNA GmbH
Linz, A
100,0
AMAG components GmbH
Ranshofen, A
100,0
AMAG components Deutschland GmbH
Übersee, D
100,0
AMAG components Übersee GmbH
Übersee, D
100,0
AMAG components Karlsruhe GmbH
Karlsruhe, D
100,0
 
 
 
Als gemeinschaftliche Tätigkeit bilanzierte Gesellschaften
 
 
Aluminerie Alouette Inc.
(über die vollkonsolidierte Aluminium Austria Metall Québec Inc.)
Sept-Îles, CAN
20,0
 
 
 
At-equity bilanzierte Gesellschaften
 
 
Speditionsservice Ranshofen Gesellschaft m.b.H.
Ranshofen, A
25,1
 
 
 
Nicht konsolidierte Gesellschaften
 
 
Ausbildungszentrum Braunau Ges.m.b.H.
Braunau, A
20,0
APK Pensionskasse AG
Wien, A
2,0
unit-IT Dienstleistungs GmbH & Co KG
Linz, A
12,6
unit-IT Dienstleistungs GmbH
Linz, A
12,6
Die Anteilsverhältnisse sind zum Vorjahr unverändert.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Vertriebsgesellschaft AMAG Asia Pacific Limited, Taipeh, Taiwan liquidiert, es ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Unternehmenserwerbe
Im Geschäftsjahr 2025 wurden – wie auch im Vorjahr – weder Unternehmenskäufe noch Unternehmensverkäufe getätigt.
Gemeinschaftliche Tätigkeit
Der Konzern betreibt zusammen mit anderen Unternehmen über eine gemeinschaftliche Vereinbarung eine Elektrolyse in Kanada (Aluminerie Alouette Inc. – im folgenden „Alouette“). Über die gemeinschaftliche Vereinbarung haben die Parteien die gemeinschaftliche Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Elektrolyse (siehe auch unter F Ermessensentscheidungen und Schätzungen). Auf den Konzern entfällt entsprechend der Vereinbarung ein Anteil von 20 % der Vermögenswerte, der Verpflichtungen für Schulden und der Aufwendungen. Gemäß IFRS 11 übernimmt der Konzern daher die anteiligen Vermögenswerte, Verpflichtungen für Schulden sowie Aufwendungen an dieser gemeinschaftlichen Tätigkeit. Für den Vertrieb ist jede Partei selbst verantwortlich, da Alouette keine wesentlichen Umsätze mit Dritten tätigt.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden folgende Beträge für die gemeinschaftliche Tätigkeit der Aluminerie Alouette Inc. berücksichtigt:
Beträge gemeinschaftliche Tätigkeit in Tsd. EUR
2025
2024
Langfristige Vermögenswerte
112.000
125.985
Kurzfristige Vermögenswerte
30.731
32.718
Langfristige Schulden
51.469
65.450
Kurzfristige Schulden
27.927
30.976
Aufwendungen
159.868
161.441
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit mindestens 90 % Zustimmung erforderlich. Bei der derzeitigen und auch im Falle einer sich ändernden Eigentümerstruktur besteht das Risiko von divergierenden Interessen und damit möglichen Konflikten zwischen den Anteilseignern der Alouette.
Gemäß dem bestehenden Eigentümervertrag gibt es Verpflichtungen, die für den laufenden Produktionsbetrieb von essenzieller Bedeutung sind. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtungen könnte zu einem Verlust der Mitbestimmungsrechte führen und eine Haftung der AMAG für mögliche Schäden implizieren. Dies betrifft unter anderem die für die Produktion notwendige anteilige Beschaffung der Tonerde.
At-equity-bilanzierte Gesellschaften
Die Ergebnisse sowie Vermögenswerte des assoziierten Unternehmens werden in den Konzernabschluss unter Anwendung der Equity-Methode einbezogen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten ausgewiesen, die um Veränderungen des Anteils am Reinvermögen nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um Verluste durch Wertminderung angepasst werden. Nähere Erläuterungen finden Sie in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 2.
E
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Konzern bestehen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus kurzfristigen Erfolgsbeteiligungen sowie gegenüber Vorstandsmitgliedern aus kurz- und langfristigen Erfolgsbeteiligungen. Diese wur-den bislang in der Konzernbilanz als abgegrenzte Schulden unter den sonstigen kurzfristigen Ver-bindlichkeiten und Zuschüssen bzw. sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen er-fasst. Aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Verpflichtungen kam das Ma-nagement zur Einschätzung, dass ein Ausweis dieser Verpflichtungen unter den Rückstellungen dieser Unsicherheit besser Rechnung trägt und damit zu einer verbesserten Darstellung im Abschluss beiträgt.
Aus diesem Grund wurde die Darstellung der Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen im vorliegen-den Konzernabschluss geändert und die Verpflichtungen von den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen bzw. sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen zu den kurzfristigen bzw. langfristigen Rückstellungen umgegliedert.
Die Vorjahreswerte in der Konzernbilanz wurden wie folgt angepasst:
in Tsd. EUR
31.12.2024 vor Anpassung
Anpassung
31.12.2024 nach Anpassung
Langfristige Rückstellungen
76.798
371
77.169
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
40.854
-371
40.483
 
 
 
 
Kurzfristige Rückstellungen
28.045
5.451
33.496
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
97.003
-5.451
91.552
Die Vorjahreswerte in der Konzern-Kapitalflussrechnung wurden ebenfalls entsprechend angepasst:
in Tsd. EUR
1-12/2024 vor Anpassung
Anpassung
1-12/2024 nach Anpassung
Veränderungen Rückstellungen
7.501
-3.745
3.756
Veränderungen sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
-4.711
3.745
-966
Erstmals verpflichtend oder vorzeitig angewendete Standards
Folgende neue oder überarbeitete Standards des IASB sind seit 1. Jänner 2025 verpflichtend anzuwenden:
›
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen – Fehlende Austauschbarkeit
Aus der genannten Standardänderung ergeben sich keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr, sie hat keine Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im AMAG-Konzern.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards
Folgende neue oder überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB und Interpretationen des IFRS IC sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden auch nicht vorzeitig angewendet:
Standard/
Interpretation
Verpflichtende Anwendung
Endorsement Status
Auswirkungen auf den Konzern-abschluss der AMAG
Änderungen zu IFRS 9 und IFRS 7
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
01/01/2026
27/05/2025
derzeit keine
Auswirkung
Änderungen zu IFRS 9 und IFRS 7
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
01/01/2026
30/06/2025
derzeit keine
Auswirkung
Jährliche Verbesserungen an den IFRS
Band 11
01/01/2026
09/07/2025
derzeit keine
Auswirkung
IFRS 18
Darstellung und Offenlegung im Anhang
01/01/2027
13/02/2026
siehe nachfolgend
IFRS 19
Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben
01/01/2027
-
derzeit keine
Auswirkung
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen
Umrechnung von Finanzinformationen in Hochinflationswährungen
01/01/2027
-
derzeit keine
Auswirkung
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im Abschluss wird IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen und zu Anpassungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung sowie an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden führen. Die Neugestaltung der Hauptabschlussbestandteile sowie neue Anhangangaben sollen zu konsistenter Information sowie erhöhter Vergleichbarkeit der Unternehmensergebnisse führen.
Dazu wird für die Gewinn- und Verlustrechnung eine weitestgehend einheitliche Struktur vorgegeben und geregelt, welche Aufwendungen und Erträge künftig dem betrieblichen Bereich, dem Investiti-onsbereich und dem Finanzierungsbereich zuzuordnen sind.
In der Kapitalflussrechnung entfallen die Ausweiswahlrechte für erhaltene und gezahlte Dividenden und Zinsen und das Betriebsergebnis wird als Startpunkt bei der Anwendung der indirekten Methode festgelegt.
Zur Darstellung unternehmensspezifischer Leistungskennzahlen (sogenannte management-defined performance measures) werden spezifische Anhangangaben vorgeschrieben. Weiters werden detailliertere Regeln und Leitlinien aufgestellt, wie aggregiert bzw. disaggregiert Informationen im Abschluss darzustellen sind.
Die Anwendung ist rückwirkend verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, aber derzeit für den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG nicht geplant.
IFRS 18 wird Auswirkungen auf die Darstellung und Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung des AMAG-Konzerns haben und auch neue oder geänderte Anhangangaben erforderlich machen. Derzeit werden die konkreten Auswirkungen noch im Detail analysiert.
Der AMAG-Konzern geht davon aus, dass sich aufgrund der verbleibenden zukünftig anzuwendenden Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Unternehmensfortführung
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Es gibt keine Anzeichen, um von dieser abzuweichen.
Der Konzern hat zum 31. Dezember 2025 ein Eigenkapital von 717.087 Tsd. EUR. Weiters weist der Konzern einen positiven Geldfluss (siehe Konzern-Kapitalflussrechnung) sowie einen Stand an flüssigen Mitteln von 276.527 Tsd. EUR auf.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Zur übersicht-lichen Darstellung sind in der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals sowie in der Konzern-Kapitalflussrechnung Posten zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.
Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses herangezogenen Bewertungsgrundlagen basieren auf historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten – mit Ausnahme der Wertpapiere und der derivativen Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Mit 30. Juni 2022 erfolgte erstmalig eine Einstufung der Türkei als Hochinflationsland gemäß IAS 29. Zum Bilanzstichtag ist diese Einstufung weiterhin aufrecht, daher werden diese Bestimmungen auf die Umrechnung der Vertriebsgesellschaft Alüminyum Ticaret Limited Şirketi weiterhin angewandt. Für die Berechnung wurde der türkische Tüketici fiyat endeksi (TÜFE) herangezogen. Im Geschäftsjahr 2025 beläuft sich der Effekt in der Gewinn- und Verlustrechnung auf 59 Tsd. EUR (Vorjahr: 127 Tsd. EUR), die daraus resultierende Veränderung des Konzerneigenkapitals beträgt im Geschäftsjahr 2025 7 Tsd. EUR (Vorjahr: 4 Tsd. EUR).
Lang- und kurzfristige Vermögenswerte und Schulden
Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristigkeiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden als kurzfristig eingestuft, jene mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr als langfristig. Schulden, bei denen AMAG eine Tilgung erst nach 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag leisten muss, werden ebenso als langfristig eingestuft.
Die Feststellung der Restlaufzeiten erfolgt immer ausgehend von den Rechten am Bilanzstichtag.

F
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen
Bei der Beteiligung an der kanadischen Elektrolyse Aluminerie Alouette Inc., Sept-Îles, erfolgte die Ermessensausübung, ob diese als gemeinschaftliche Tätigkeit (IFRS 11.15) zu klassifizieren ist. Im AMAG-Konzern erfolgte die Klassifizierung als gemeinschaftliche Tätigkeit im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
›
Die zwischen den beteiligten Parteien bestehende Vereinbarung regelt die gemeinschaftliche Ausübung der Führung der Tätigkeit der Alouette.
›
Es besteht anteiliges Eigentum der Parteien an sämtlichen Vermögenswerten.
›
Die Alouette tätigt Umsätze mit Dritten nur in sehr geringem Umfang und die Parteien sind verpflichtet, die gesamte Produktion anteilig abzunehmen. Darüber hinaus haben sie den Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf der Alouette im Rahmen sogenannter cash calls anteilig zu decken.
›
Daher sind die Parteien im Wesentlichen die einzige Quelle von Zahlungsströmen und damit indirekt zur Abdeckung eventuell bestehender Schulden der Alouette verpflichtet.
Diesbezüglich wird auf das Kapitel D Konsolidierungsgrundsätze verwiesen.
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Geldmarktfonds in Höhe von 131.059 Tsd. EUR (Vorjahr: 96.691 Tsd. EUR) enthalten. Die Klassifizierung erfolgte aus den folgenden Gründen: Die veranlagten Mittel können ohne weitere Einschränkungen täglich abgerufen werden, die Geldmarktfonds verfügen über ausreichende Liquidität, um dies zu gewährleisten. Aus der historischen Wertentwicklung ist erkennbar, dass der Wert der Fonds nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegt. Die Fonds investieren ausschließlich in hochqualitative und überwiegend eher kurzfristige Veranlagungen. Weiters dienen diese Veranlagungen nicht als Finanzinvestition, sondern dazu, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von langfristigen physischen Bezugsverträgen für Strom (Power Purchase Agreements), die nicht als Leasingverhältnis zu bilanzieren sind, erfolgt eine Ermessensentscheidung hinsichtlich der Anwendung der own use exemption des IFRS 9. Das Management geht bei folgenden Umständen grundsätzlich von der Anwendbarkeit der own use exemption im Konzernabschluss aus:
›
Das Power Purchase Agreement wurde ausschließlich zum Zweck der physischen Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen geschlossen. Dadurch sollen die langfristige Versorgung der Produktion der AMAG mit bestimmten Mengen nachhaltig erzeugter Energie, die Fixierung von Strombeschaffungspreisen und die Erfüllung von Nachhaltigkeits-KPIs des Konzerns erreicht werden.
›
Die vertraglichen Regelungen des Power Purchase Agreement mit dem Lieferanten sehen keinen Nettoausgleich der im Rahmen des Vertrages zu liefernden Strommengen über den Strommarkt zur kurzfristigen Gewinnerzielung vor. Es besteht auch die Absicht, sämtliche aus dem Vertrag erhaltene Energie im eigenen Produktionsprozess zu verbrauchen. Die aus dem Power Purchase Agreement bezogenen Energiemengen sind somit integraler Bestandteil des physischen Energiebeschaffungsmanagements des Konzerns.
›
Der aus dem einzelnen Power Purchase Agreement bezogene Strom stellt über die gesamte Vertragslaufzeit lediglich einen Bruchteil der insgesamt vom Konzern benötigten Energie dar. Auch in Kombination mit anderen Energiekontrakten über feste Mengen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die vertraglich kontrahierte Energie auch abgenommen und verbraucht wird.
Bei Anwendung der own use exemption werden solche Power Purchase Agreements im Konzernabschluss daher als schwebender Vertrag behandelt, ansonsten erfolgt die Bilanzierung als Derivat nach den Regelungen des IFRS 9. Weitere Angaben zu abgeschlossenen Stromlieferverträgen sind im Abschnitt zu Klimarisiken und Auswirkungen des Klimawandels enthalten.
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die effektiven künftigen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen, was zu wesentlichen Abweichungen im Konzernabschluss führen kann.
Der Vorstand der AMAG Austria Metall AG ist davon überzeugt, angemessene Annahmen getroffen zu haben, sodass der Konzernabschluss in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellt.
Die Schätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen sind mit einer beachtlichen Unsicherheit verbunden und werden daher laufend auf ihre Gültigkeit hinterfragt. Änderungen der Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der diese vorgenommen werden.
Auswirkung makroökonomischer Entwicklungen
Die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen können Auswirkungen auf die Bilanzierung (insbesondere bei Annahmen im Zusammenhang mit der Beurteilung von Triggering Events in Bezug auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Berechnung von Rückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steuern) haben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den Werthaltigkeitstests im Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 1 Anlagevermögen. Die entsprechenden Analysen wurden durchgeführt:
Auch im Geschäftsjahr 2025 sieht sich die AMAG-Gruppe aufgrund der aktuellen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der geringeren Nachfrage nach Aluminiumprodukten in einzelnen Absatzmärkten mit einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld konfrontiert.
Die handelspolitischen Maßnahmen, insbesondere die US-Zollpolitik, führten zu erhöhten Unsicher-heiten im Marktumfeld der AMAG-Gruppe und erhöhten die Preisdynamik in vielen für AMAG relevanten Absatzmärkten. In den letzten Jahren kam für das Segment Walzen eine Quotenregelung zur Anwendung, die ein bestimmtes Kontingent an zollbefreiten Lieferungen in die USA ermöglichte. Darüber hinaus waren die Lieferungen von Primäraluminium aus Kanada (Segment Metall) in die USA vom Zoll befreit. Der Großteil der in die USA verkauften Aluminiumprodukte war daher vom 10%igen Einfuhrzoll gemäß "Section 232" befreit. Per 12. März 2025 wurde diese Befreiung aufgehoben, darüber hinaus wurden Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte in die USA im Ausmaß von 25 % eingeführt und per 4. Juni 2025 auf 50 % verdoppelt. Die AMAG ist von den US-Einfuhrzöllen durch die Primäraluminiumverkäufe aus Kanada (Segment Metall) sowie durch den Verkauf von Aluminiumwalzprodukten aus Ranshofen (Segment Walzen) direkt betroffen. Zusätzlich können sich indirekte Auswirkungen durch veränderte Absatzströme sowie durch die allgemein gestiegenen Unsicherheiten ergeben. Entsprechende Gegenmaßnahmen werden laufend evaluiert und sukzessive umgesetzt, wobei ein wesentlicher Teil der Kundenverträge eine Weitergabe der Zölle vorsieht. Darüber hinaus konnte der gestiegene Aluminiumpreis bzw. die ebenfalls gestiegenen Prämien (insbesondere die US-Midwest-Prämie) die negativen Effekte zum Teil kompensieren. Die Einführung der US-Zölle auf Aluminiumprodukte erhöhten die Attraktivität für Primäraluminiumverkäufe nach Europa. Infolgedessen wurden im Geschäftsjahr 2025 über 40 % des Primäraluminiums nach Europa geliefert (Vorjahr: 100 % nach Nordamerika).
Zum 31. Dezember 2025 ergeben sich keine materiellen daraus resultierenden bilanziellen Auswirkungen (insbesondere in Bezug auf Rückstellungen für belastende Verträge, Bewertung von Vorräten, Wertminderung von Vermögenswerten sowie Hedge Accounting).
Die AMAG hat keine Tochterunternehmen in Israel oder dem Iran. Es bestehen keine Kundenbezie-hungen mit dem Iran, gegenüber Kunden in Israel bestehen zum Stichtag keine wesentlichen Forde-rungen aus Lieferungen und Leistungen, daher war aus diesem Titel keine Anpassung bei der Ein-schätzung der Kreditrisiken von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erforderlich. Darüber hinaus gibt es aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage ebenfalls keine Verschlechterung im Hinblick auf die Einbringlichkeit der wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Bei den latenten Steueransprüchen erfolgte eine Beurteilung der Verwertbarkeit. Die Steuerplanung basiert auf genehmigten Budgets, diese bilden die makroökonomischen Beurteilungen entsprechend ab. Diesbezüglich wird auf das Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 4 Latente Steueransprüche verwiesen.
Klimarisiken und Auswirkungen des Klimawandels
Im Zuge des systematischen Risikomanagements werden seitens AMAG auch klimabezogene Risiken und Chancen laufend evaluiert.
Die AMAG bekennt sich klar zum Klimaschutz und zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Für die notwendige Dekarbonisierung aller Prozesse wurde eine Strategie für den Standort Ranshofen (Dekarbonisierungsroadmap) ausgearbeitet, die vor allem auf dem Ausbau der Recyclingkompetenz, der Erhöhung der Energieeffizienz sowie der Substitution von fossilen Energieträgern basiert. Die wesentliche Herausforderung ist die Transformation von konventionellen Energieträgern, welche vorab umfassende Forschungstätigkeiten in den nächsten Jahren bedingt. Wesentlicher Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie ist zudem die Annahme, dass die erforderlichen Mengen an grünem Strom und grünen Brennstoffen wie etwa Wasserstoff von externen Versorgern rechtzeitig, in ausreichender Menge und zu international wettbewerbsfähigen Konditionen bereitgestellt werden. Für nähere Ausführungen zu den einzelnen Maßnahmen verweisen wir auf die Informationen zum Bereich Umwelt (Environment) in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.
Die Klimastrategie für den Standort Kanada, wo der Konzern zusammen mit anderen Unternehmen über eine gemeinschaftliche Vereinbarung eine Elektrolyse betreibt, die bereits jetzt zum Großteil Energie aus erneuerbaren Quellen einsetzt, konzentriert sich vor allem auf die Prozessemissionen, welche durch den Einsatz neuer Technologien zukünftig sukzessive weiter reduziert werden sollen.
Um dem Risiko klimabedingter Lieferschwierigkeiten bestimmter Rohstoffe zu begegnen, werden die physischen Bestände der Vorräte laufend überwacht und bei Bedarf auch strategische Reserven aufgebaut.
Die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz werden auch im Hinblick auf ihre bilanziellen Auswirkungen im AMAG-Konzern laufend evaluiert. Dabei wurden insbesondere die folgenden Aspekte analysiert:
●
Nutzungsdauer von Vermögenswerten:
Für die Umsetzung der in der Dekarbonisierungsstrategie festgelegten Maßnahmen werden umfangreiche Investitionen notwendig sein. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist geplant, bestehende Anlagen nach Möglichkeit bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer einzusetzen. Im Zuge der jährlichen Analyse der Nutzungsdauern konnte daher aus heutiger Sicht keine wesentliche Verkürzung der bilanziellen Nutzungsdauer bestehender Anlagen abgeleitet werden.
●
Wertminderung von Vermögenswerten:
In den Unternehmensplanungen, welche als Basis für die Wertminderungstests dienen, sind die klimarelevanten Chancen und Risiken anhand der zum Bilanzstichtag verfügbaren Erkenntnisse mittels bestmöglicher Einschätzung berücksichtigt. Dies bezieht sich insbesondere auf die notwendigen Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Aus den derzeitigen Entwicklungen und Maßnahmen wurden keine Indikatoren für potenzielle Wertminderungen bestehender Anlagen identifiziert.
●
Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten:
Für Umweltrisiken im Zusammenhang mit Sanierungspflichten aus früheren Nutzungen des Betriebsgeländes wurden, wie auch schon in den Vorjahren, Aufwendungen erfasst bzw. Rückstellungen gebildet. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 12 Übrige Rückstellungen sowie in den Ausführungen zu Eventualverbindlichkeiten. Weitere Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten, konnten zum Bilanzstichtag nicht identifiziert werden. Im Zusammenhang mit personalbezogenen Rückstellungen wurden vergütungsrelevante nicht finanzielle Ziele, wie zum Beispiel spezifische CO2-Emissionen, in den entsprechenden Bonusrückstellungen bewertet und berücksichtigt.
●
Bilanzierung von Bezugsverträgen für Strom:
Die Energieversorgung wird zunehmend auf Energie aus erneuerbaren Quellen umgestellt, wofür diverse langfristige Bezugsverträge für Strom abgeschlossen werden, die in den kommenden Perioden je nach Ausgestaltung der Verträge auch bilanzielle Auswirkungen haben können.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein langfristiger Energieliefervertrag zum Bezug von Strom aus neu errichteten Windkraftanlagen abgeschlossen. AMAG bezieht seit dem 01.10.2025 den gesamten in den betreffenden Windkraftanlagen erzeugten Strom in Form einer physischen Lieferung (physisches Power Purchase Agreement). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und sieht einen nach Lieferjahr gestaffelten Fixpreis je MWh vor. Insgesamt wird aus dem Vertrag eine jährliche Energiemenge in der Größenordnung von rund 20 % des gesamten jährlichen Strombedarfs der AMAG am Standort Ranshofen bezogen. Die jährlichen Aufwendungen werden – auf Basis einer zum aktuellen Zeitpunkt bestmöglichen Schätzung – bei rund 4,6 Mio. EUR liegen. Mit dieser Vereinbarung soll langfristig die Versorgung des Standortes Ranshofen mit nachhaltig erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen sichergestellt werden. Das Management kommt nach einer Analyse der vertraglichen Vereinbarungen zu dem Schluss, dass der Energieliefervertrag im Anwendungsbereich der own use exemption liegt, weshalb dieser im vorliegenden Konzernabschluss als schwebendes Beschaffungsgeschäft bilanziert wird.

Ein ebenfalls im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossener Energieliefervertrag ohne physische Lieferung (virtuelles Power Purchase Agreement) für Strom aus einem Windpark ist im Geschäftsjahr 2025 vertragsgemäß ausgelaufen. Der Vertrag wurde zum 31. Dezember 2024 als Derivat mit einem Buchwert von -529 Tsd. EUR bilanziert.

Zusätzlich bestehen langfristige Energielieferverträge für den Bezug von Strom aus Wasserkraft. Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu den Leasing-Nutzungsrechten im Kapitel 01 Anlagevermögen verweisen.
●
Bilanzierung von Emissionszertifikaten:
Im Konzernabschluss werden der AMAG gratis zugeteilte Zertifikate nach der Net-liability-Methode bilanziert. Demnach wird eine Rückstellung für die Anschaffung zusätzlicher Zertifikate nur dann erfasst, wenn der Umfang der tatsächlichen Emissionen denjenigen der gewährten und nach wie vor gehaltenen Emissionsrechte übersteigt. Gratis zugeteilte Emissionszertifikate werden mit ihren Anschaffungskosten, also Null, angesetzt. Sofern Emissionsrechte von Dritten erworben werden, werden sie unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und mit ihren Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Fair Value bewertet. Zum Abschlussstichtag beträgt der Wert der zugekauften und noch nicht verbrauchten Zertifikate 5.683 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.948 Tsd. EUR). Sofern es künftig zu einer Reduktion bzw. einem schrittweisen Auslaufen der Gratiszuteilung von Zertifikaten kommt und sich dadurch möglicherweise auch die Anschaffungskosten für zugekaufte Zertifikate erhöhen, hat dies demnach eine Erhöhung der bilanziell zu erfassenden Rückstellungen (und ggf. Vermögenswerte) sowie des Aufwandes für den Verbrauch der Zertifikate zur Folge, sofern es nicht zu Einsparungen der Emissionen im selben Ausmaß kommt. Sofern sich aus CBAM zukünftig eine Verpflichtung für den Kauf von Emissionszertifikaten ergibt, wird dies entsprechend bei der Ermittlung eines eventuellen Rückstellungsbedarfes berücksichtigt. Entsprechende Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich künftiger Mehrbelastungen sind in der Planung hinterlegt und werden laufend angepasst.
Physische Klimarisiken wie Hitze- bzw. Kältewellen, Dürre, Sturm, Hochwasser, Starkregen und andere extreme Wettereignisse sowie dauerhaft erhöhte Temperaturen oder auch chronische Hitzewellen werden im Zuge des Risikomanagements laufend evaluiert, bilanzielle Vorsorgen dafür waren aber zum Abschlussstichtag nicht zu bilden.
Das Geschäftsmodell der AMAG kann aus heutiger Sicht unverändert fortgeführt werden.
Für Informationen zur Vorgehensweise bei der Evaluierung der Risiken und Chancen sowie zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verweisen wir ergänzend auf die Erläuterungen im Konzernlagebericht (Risiko- und Chancenbericht).
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des folgenden Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung erforderlich sein wird, sind in folgenden Anhangsangaben enthalten:
Nutzungsdauer immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Die geschätzten Nutzungsdauern für abschreibbare Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stellen den geschätzten Zeitraum dar, über den Vermögenswerte voraussichtlich genutzt werden. Hinsichtlich der Veränderung aufgrund von Änderungen der Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird auf das Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 1 verwiesen.
Werthaltigkeit Vermögenswerte
Für die Werthaltigkeit eines Vermögenswertes auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird kontinuierlich überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung gegeben sind, die einen Wertminderungstest erforderlich machen würden. Wesentliche Schätzunsicherheiten können bei der Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung sowie insbesondere auch bei den zugrundeliegenden Planungsrechnungen und der Ableitung der Zinssätze bestehen. Bei den noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer erfolgt der Wertminderungstest zumindest jährlich auch ohne Anhaltspunkt. Diesbezüglich wird auf das Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 1 verwiesen.
Werthaltigkeit finanzieller Vermögenswerte
Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sind insbesondere hinsichtlich der Ausfallswahrscheinlichkeit sowie der Bestimmung der Wertminderung von Forderungen Annahmen zu treffen. Diese erfolgten aufgrund von vergangenheitsbasierten Analysen unter Beachtung von zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen. Siehe dazu weiters unter Kapitel K Finanzinstrumente Abschnitt Kreditrisiken.
Kreditrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Beurteilung der zukünftigen Entwicklungen im Zuge der Einschätzung des Wertberichtigungsbedarfs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde evaluiert. Daraus resultierte bereits in den Vorjahren einerseits eine geänderte höhere Einschätzung der Ausfallswahrscheinlichkeiten sowie eine erhöhte Risikoeinstufung von einzelnen Ländern. Es wurden Aufschläge auf die historischen Ausfallsquoten, gestaffelt nach Überfälligkeiten, ermittelt. Weiters wurde nach Einschätzung des Managements für besonders betroffene/kritische Länder ein Aufschlag in die Berechnung einbezogen. Die Risikokategorien blieben unverändert. Zum 31. Dezember 2025 sind daraus 676 Tsd. EUR (Vorjahr: 654 Tsd. EUR) an Wertberichtigungen für Forderungen erfasst. Details zur Bewertung der Wertberichtigung finden Sie unter Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Kreditrisiken.
Leasingverhältnisse
Im Zuge der Bilanzierung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ wurden Annahmen in Bezug auf die Vertragslaufzeit und den verwendeten Diskontierungszinssatz getroffen. Die festgelegte Vertragslaufzeit beinhaltet die unkündbare Laufzeit des Leasingvertrags. Kündigungs- und Verlängerungsoptionen werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn die Ausübung hinreichend sicher eingeschätzt wird und unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung darstellen. Für Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit erfolgt die Festlegung der Nutzungsdauer analog zur Bestimmung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei im Anlagevermögen aktivierten Vermögenswerten. Als Diskontierungszinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten wurde ein laufzeitrelevanter risikoloser Zinssatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Währung und der Bonität des Unternehmens herangezogen.
Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten und Umsatzerlöse
Im Zuge der Anwendung von IFRS 15 wurden bei den variablen Vergütungen (vertraglich vereinbarte Boni und Preisstaffelungen) sowie bei der Abgrenzung der erwarteten Transportkosten aus Kundenverträgen mit der Lieferkondition CIF, CFR oder CIP Schätzungen und Annahmen auf Basis von vergangenheitsbasierten Analysen und unter Beachtung von zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen getroffen. Weitere Erläuterungen finden sich in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 6 und Kapitel I Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Punkt 1.
Cashflow-Hedges
Für die Bilanzierung von Cashflow-Hedge-Beziehungen sind Annahmen vor allem hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit von zukünftigen Umsätzen zu treffen. Hier bestehen Unsicherheiten insbesondere in Bezug auf den zu erwartenden Umfang der zukünftigen Umsätze und der Annahme, dass die erwarteten Zahlungsströme tatsächlich vereinnahmt werden (Ausfallswahrscheinlichkeit).

Eingebettetes Derivat (Stromvertrag Aluminerie Alouette Inc.)
Für die Bilanzierung des eingebetteten Derivats waren ebenfalls Schätzungen vorzunehmen, unter anderem die erwartete Laufzeit betreffend. Es wird, wie auch für den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2024, davon ausgegangen, dass eine Veränderung des aktuellen Stromvertrages vor Vertragsende nicht zu erwarten ist. Dies führt zu einer unveränderten Bilanzierung des eingebetteten Derivats bis zum Vertragsende mit 31. Dezember 2029. Nähere Erläuterungen zum Stromvertrag der Aluminerie Alouette Inc. finden sich in Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Stromvertrag Aluminerie Alouette Inc. (Eingebettetes Dervat).
Latente Steuern
Zur Ermittlung der latenten Steueransprüche sind Annahmen bezüglich des in Zukunft zu versteuernden Einkommens und des Zeitpunkts der Realisierung zu treffen. Diese werden unter der Annahme angesetzt, dass zukünftig ausreichend steuerliches Einkommen zur Verwertung der temporären Differenzen erwirtschaftet wird. Hierzu werden die geplanten operativen Geschäftsergebnisse und die Ergebnisauswirkungen aus der Umkehr von zu versteuernden temporären Differenzen berücksichtigt. Da jedoch die zukünftige Geschäftsentwicklung unsicher ist und sich teilweise der Steuerung des Konzerns entzieht, sind die zu treffenden Annahmen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von latenten Steueransprüchen mit Unsicherheiten verbunden.
In der AMAG components bestehen nicht verfallbare Verlustvorträge. Die Ermittlung der latenten Steueransprüche auf nicht verfallbare Verlustvorträge erfolgt auf Basis der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre, welche auf eine Steuerplanungsrechnung übergeleitet wird. Auf Basis der aktuellen Steuerplanungsrechnung für die AMAG components werden unter Berücksichtigung der Verlusthistorie für den entsprechenden Zeitraum für Verlustvorträge latente Steuern aktiviert, insoweit ausreichende passive Unterschiedsbeträge für die Verrechnung verfügbar und positive steuerliche Ergebnisse mit hinreichender Gewissheit zu erwarten sind.
Weitere Details sind in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz unter Punkt 4 zu finden.
Personalrückstellungen
Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen, medizinische Vorsorgeleistungen und Jubiläumsgelder sind Annahmen hinsichtlich finanzieller (Abzinsungssatz, Bezugssteigerungen) und demografischer Parameter (Fluktuation, Rechnungsgrundlagen) zu treffen. Der Abzinsungssatz wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Bilanzstichtag für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. In Österreich dienen als Basis die Berechnungstabellen von MERCER Deutschland, in Kanada basiert der Abzinsungssatz auf der „Fiera Capital’s CIA (Canadian Institute of Actuaries) Method Accounting Discount Rate Curve“. Die Bezugssteigerung umfasst, abgeleitet aus der Entwicklung vergangener Jahre, erwartete zukünftige Steigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Karriereentwicklung (ausgenommen Pensionen) jährlich geschätzt werden. Zum 31. Dezember 2025 waren Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen, medizinische Vorsorgeleistungen und Jubiläumsgelder in Höhe von 45.572 Tsd. EUR (Vorjahr: 56.877 Tsd. EUR) bilanziert. Weitere Details sind in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz unter Punkt 11 zu finden.
Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen für sonstige Risiken werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Ressourcenabfluss wahrscheinlich und die voraussichtliche Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag dar. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst. Weitere Details sind in Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz unter Punkt 12 zu finden.
Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Rückstellungen für Nachsorge
Eventualverbindlichkeiten gemäß IFRS 3 aus Vorjahren für Umweltnachsorgekosten für Verdachtsflächen bestehen in Höhe von 2.350 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.350 Tsd. EUR).
Der AMAG-Konzern hat die Verpflichtung, die Altlast einer Verdachtsfläche zu sanieren. Die Verpflichtung wurde mit dem Barwert der geschätzten Kosten ermittelt. Als Zinssatz wurde der laufzeitäquivalente Zinssatz aus der Zinsstrukturkurve „European Government Yield Curve“ auf EURO-Staatsanleihen verwendet. Der Buchwert der Rückstellung beträgt 3.728 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.764 Tsd. EUR).
Die eingestellten Werte für den verbleibenden Teil der Eventualverbindlichkeit werden – wie auch im Vorjahr – gemäß IFRS 3.56 beibehalten, da zum Bilanzstichtag weder die Voraussetzungen für eine Ausbuchung noch die Kriterien für eine Rückstellung nach IAS 37 vorliegen.
Eventualforderungen werden im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Um sicherzustellen, dass etwaige Entwicklungen im Konzernabschluss angemessen widergespiegelt werden, werden Eventualforderungen laufend beurteilt. Wenn ein Zufluss wirtschaftlichen Nutzens so gut wie sicher geworden ist, werden der Vermögenswert und der diesbezügliche Ertrag im Abschluss des Berichtszeitraums erfasst, in dem die Änderung eintritt.
Der AMAG-Konzern hat die Verpflichtung, Sickerwässer aus einer geschlossenen und abgedichteten Deponie auf vorgegebene Konsenswerte zu reinigen und Deponien zu betreuen. Die Verpflichtungen wurden mit dem Barwert der geschätzten Betriebskosten ermittelt. Als Zinssatz wurde der laufzeitäquivalente Zinssatz aus der Zinsstrukturkurve „European Government Yield Curve“ auf EURO-Staatsanleihen verwendet. Der Buchwert der Rückstellung beträgt 4.799 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.456 Tsd. EUR).
Weitere Details sind in Kapitel L Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Haftungen zu finden.
G
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Geschäftssegmente
Die Gliederung in die Segmente Metall, Gießen, Walzen und Service entspricht der internen Organisations- und Führungsstruktur des Konzerns und ist damit Basis für die Segmentberichterstattung.
In das Segment Metall fallen die Produktion von Primäraluminium, die Steuerung der Metallströme, die Absicherung der operativen AMAG-Gesellschaften gegen das Aluminiumpreisrisiko sowie die Vermarktung des Primäraluminiums.
Das Segment Gießen beinhaltet die Produktion von hochwertigen Aluminiumgusslegierungen aus Aluminiumschrotten, die in der Automobil- und Zuliefererindustrie, im Maschinenbau, in der Elektrotechnik und anderen Branchen ihren Einsatz finden.
In das Segment Walzen fällt die Herstellung hochwertiger Aluminiumwalzprodukte wie Bleche, Bänder und Platten. Diese finden Anwendung in der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie in Sport, Maschinenbau, Transport und Industrie. Weitere Schwerpunkte bilden Glanzqualitäten, Kathodenkomplettelemente für Zinkelektrolysen, lotplattierte Werkstoffe und spezielle Trittbleche sowie hochfeste Legierungen. Abgerundet wird das Portfolio durch Folienvorwalzmaterialien für die Verpackungsindustrie. Weiters ist AMAG components dem Segment Walzen zugeordnet. Diese stellt hochwertige Luftfahrtstrukturteile durch die Bearbeitung und Zerspanung von Platten, Schmiede- und Gussteilen her.
Das Segment Service enthält sämtliche zentral organisierten Dienste und Dienstleistungen für die operativen Bereiche der AMAG am Standort Ranshofen sowie die gesamten Leitungsfunktionen des AMAG-Konzerns. Die Aufgaben erstrecken sich insbesondere auch auf das gesamte Gebäude- und Flächenmanagement am Standort Ranshofen. Die Gebäudewerte und Abschreibungen für die produktionsrelevanten Gebäude sind den Segmenten Gießen und Walzen zugeordnet. Weiters beinhaltet dieses Segment die Ver- und Entsorgung, allgemeine Werksdienste sowie die Materialwirtschaft. Die Umsatzerlöse im Segment Service beziehen sich nur auf Dienstleistungen.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der
AMAG Austria Metall AG liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde.
Die AMAG Austria Metall AG beurteilt die Leistungen der Segmente unter anderem anhand des Absatzes und des Ergebnisses vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie des Ergebnisses vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT).
Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und -schulden umfassen sämtliche Vermögenswerte und Schulden, die auf der Basis der durch die operativen Segmente erstellten und in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse bilanziert werden. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Intersegmentäre Transaktionen
Erträge, Aufwendungen und Ergebnis der einzelnen Segmente beinhalten Verrechnungen zwischen diesen Geschäftssegmenten sowie auch den geografischen Segmenten. Intersegmentäre Verrechnungspreise basieren auf vergleichbaren marktüblichen Bedingungen.
Geschäftssegmente 2025 in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konsolidierung
Konzern
Absatzmenge in Tonnen
122.661
90.748
204.157
0
-34.814
382.752
davon intern*
0
33.633
1.181
0
-34.814
0
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzerlöse
1.069.962
146.119
1.198.104
120.236
-1.055.905
1.478.515
Außenumsatz
315.009
131.368
1.024.688
7.450
0
1.478.515
Innenumsatz
754.953
14.751
173.416
112.786
-1.055.905
0
Umsatzkosten
-1.011.960
-137.588
-1.064.018
-92.834
1.043.371
-1.263.029
Bruttoergebnis vom Umsatz
58.002
8.531
134.086
27.402
-12.534
215.486
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
0
0
0
136
0
136
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) vor intersegmentären Sondereffekten
65.469
4.038
67.282
222
0
137.012
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
65.469
4.038
67.282
-1.678
1.900
137.012
Abschreibungen
22.448
2.351
49.468
5.874
-5
80.136
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) vor intersegmentären Sondereffekten
43.021
1.688
17.814
-5.652
5
56.876
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
43.021
1.688
17.814
-7.552
1.905
56.876
Zinserträge
9.202
40
319
20.622
-21.439
8.744
Zinsaufwendungen
-3.956
-94
-20.520
-18.732
21.438
-21.864
Zinsergebnis
5.246
-54
-20.201
1.890
-1
-13.119
Sonstiges Finanzergebnis
-1.004
0
56
19.608
-18.999
-340
Finanzergebnis
4.242
-54
-20.146
21.498
-19.000
-13.459
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) vor intersegmentären Sondereffekten
47.263
1.634
-2.331
15.847
-18.995
43.417
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
47.263
1.634
-2.331
13.947
-17.095
43.417
Ertragsteuern
-12.140
-312
-9.883
12.689
232
-9.414
Ergebnis nach Ertragsteuern vor intersegmentären Sondereffekten
35.123
1.322
-12.214
28.536
-18.764
34.004
Ergebnis nach Ertragsteuern
35.123
1.322
-12.214
26.636
-16.864
34.004
Geschäftssegmente 2025 in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konsolidierung
Konzern
 
 
 
 
 
 
 
Bilanz
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
536.535
49.922
803.039
851.883
-583.104
1.658.274
Segmentschulden
273.538
25.591
613.252
514.946
-486.140
941.187
Andere Informationen
 
 
 
 
 
 
Investitionen (ohne Finanzanlagen)
23.225
2.127
22.028
6.581
0
53.961
Durchschnittliche Mitarbeiter:innen (FTE)
197
114
1.659
215
0
2.185
* Interne Mengen enthalten Umarbeitungsmengen im Segment Gießen.
Geschäftssegmente 2024 in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konsolidierung
Konzern
Absatzmenge in Tonnen
126.394
93.208
205.416
0
-34.455
390.563
davon intern¹
0
31.901
2.554
0
-34.455
0
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzerlöse
1.050.096
154.478
1.172.052
106.708
-1.034.534
1.448.800
Außenumsatz
311.145
141.328
990.911
5.416
0
1.448.800
Innenumsatz
738.951
13.150
181.141
101.291
-1.034.534
0
Umsatzkosten
-988.668
-141.466
-1.038.505
-79.763
1.026.167
-1.222.235
Bruttoergebnis vom Umsatz
61.428
13.012
133.547
26.945
-8.367
226.564
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
0
0
0
115
0
115
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) vor intersegmentären Sondereffekten
76.941
7.019
96.173
-951
-16
179.165
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
76.941
7.019
96.173
-52.051
51.084
179.165
Abschreibungen²
28.002
2.242
65.809
6.015
-11
102.056
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) vor intersegmentären Sondereffekten
48.939
4.777
30.364
-6.966
-5
77.109
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
48.939
4.777
30.364
-58.066
51.095
77.109
Zinserträge
9.835
22
395
21.536
-23.397
8.391
Zinsaufwendungen
-4.611
-109
-21.946
-18.152
23.397
-21.420
Zinsergebnis
5.224
-87
-21.551
3.384
0
-13.029
Sonstiges Finanzergebnis
1.767
0
127
26.881
-26.800
1.974
Finanzergebnis
6.991
-87
-21.424
30.265
-26.800
-11.056
 
 
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) vor intersegmentären Sondereffekten
55.930
4.690
8.939
23.299
-26.805
66.053
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
55.930
4.690
8.939
-27.801
24.295
66.053
Ertragsteuern
-13.294
-1.051
-9.993
17.084
-15.601
-22.854
Ergebnis nach Ertragsteuern vor intersegmentären Sondereffekten
42.636
3.638
-1.053
40.383
-42.405
43.199
Ergebnis nach Ertragsteuern
42.636
3.638
-1.053
-10.717
8.695
43.199
Geschäftssegmente 2024 in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konsolidierung
Konzern
 
 
 
 
 
 
 
Bilanz
 
 
 
 
 
 
Segmentvermögen
552.079
51.952
838.364
929.762
-621.568
1.750.590
Segmentschulden
260.644
25.564
630.207
592.773
-499.467
1.009.721
Andere Informationen
 
 
 
 
 
 
Investitionen (ohne Finanzanlagen)
33.936
3.687
31.860
15.991
-16
85.458
Durchschnittliche Mitarbeiter:innen (FTE)
203
123
1.694
216
0
2.237
1 Interne Mengen enthalten Umarbeitungsmengen im Segment Gießen.
2 Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2024 beinhalten im Segment Walzen die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components gem. IAS 36 in Höhe von 13.200 Tsd. EUR.

Geografische Segmente 2025 in Tsd. EUR
Produktionsstandort
Österreich/Deutschland
Produktionsstandort
Kanada
Summe
Konsolidierung
Konzern
Umsatzerlöse
 
 
 
 
 
Absatzmarkt Österreich*
155.250
303.856
459.106
-303.856
155.250
Absatzmarkt Westeuropa (ohne Österreich)
702.095
0
702.095
0
702.095
Absatzmarkt übriges Europa
158.059
0
158.059
0
158.059
Absatzmarkt Nordamerika
368.065
-2.982
365.083
0
365.083
Absatzmarkt Asien, Ozeanien und sonstige
98.029
0
98.029
0
98.029
 
1.481.497
300.875
1.782.371
-303.856
1.478.515
Ergebnis
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
80.856
57.726
138.582
-1.570
137.012
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
23.141
35.304
58.446
-1.570
56.876
Bilanz
 
 
 
 
 
Langfristiges Segmentvermögen
(Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen)
578.020
111.502
689.522
0
689.522
*Die anteilige Produktion an der kanadischen Elektrolyse wird an die österreichische Metallmanagement-Gesellschaft verkauft, die ihrerseits das Aluminium weiterveräußert.
Die Zuordnung der Umsätze zu den jeweiligen Absatzmärkten erfolgt aufgrund des Sitzes der Kunden.
Geografische Segmente 2024 in Tsd. EUR
Produktionsstandort
Österreich/Deutschland
Produktionsstandort
Kanada
Summe
Konsolidierung
Konzern
Umsatzerlöse
 
 
 
 
 
Absatzmarkt Österreich*
153.056
307.680
460.736
-307.680
153.056
Absatzmarkt Westeuropa (ohne Österreich)
677.536
0
677.536
0
677.536
Absatzmarkt übriges Europa
163.133
0
163.133
0
163.133
Absatzmarkt Nordamerika
382.864
-5.342
377.522
0
377.522
Absatzmarkt Asien, Ozeanien und sonstige
77.553
0
77.553
0
77.553
 
1.454.142
302.338
1.756.480
-307.680
1.448.800
Ergebnis
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)
120.097
59.068
179.165
0
179.165
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT)
46.022
31.086
77.109
0
77.109
Bilanz
 
 
 
 
 
Langfristiges Segmentvermögen
(Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen)
605.507
125.427
730.934
0
730.934
*Die anteilige Produktion an der kanadischen Elektrolyse wird an die österreichische Metallmanagement-Gesellschaft verkauft, die ihrerseits das Aluminium weiterveräußert.
Die Zuordnung der Umsätze zu den jeweiligen Absatzmärkten erfolgt aufgrund des Sitzes der Kunden.
H
Erläuterungen zur Konzernbilanz
01)
Anlagevermögen
Konzernanlagespiegel
Entwicklung Anschaffungswerte
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2025
38.081
366.596
1.245.942
87.092
18.978
1.718.607
Differenzen aus Währungsumrechnungen
-566
-6.309
-45.857
-657
-1.042
-53.865
Zugänge
3.619
6.047
27.570
2.709
14.017
50.342
Abgänge
-161
-387
-7.965
-2.012
-3
-10.367
Umbuchungen
0
931
10.475
1.188
-12.594
0
Stand 31.12.2025
40.973
366.877
1.230.164
88.320
19.356
1.704.716
Entwicklung Anschaffungswerte
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2024
32.368
345.897
1.157.728
79.430
56.860
1.639.914
Differenzen aus Währungsumrechnungen
292
3.244
23.087
354
517
27.202
Zugänge
5.436
15.329
42.124
9.334
13.236
80.023
Abgänge
-13
-640
-23.697
-3.939
-257
-28.534
Umbuchungen
-2
2.767
46.699
1.913
-51.378
2
Stand 31.12.2024
38.081
366.596
1.245.942
87.092
18.978
1.718.607

Entwicklung Abschreibungen
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2025
20.875
156.304
789.705
58.348
523
1.004.879
Differenzen aus Währungsumrechnungen
-372
-4.566
-34.452
-458
0
-39.477
Zugänge
1.353
10.748
61.628
6.406
0
78.783
Abgänge
-105
-165
-7.730
-1.874
0
-9.769
Umbuchungen
0
0
243
-0
-243
0
Stand 31.12.2025
21.751
162.320
809.394
62.421
280
1.034.416
Entwicklung Abschreibungen
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Stand 01.01.2024
14.512
139.825
722.274
54.250
280
916.629
Differenzen aus Währungsumrechnungen
178
2.309
17.325
231
0
19.865
Zugänge
6.191
14.602
72.349
7.492
243
94.686
Abgänge
-6
-432
-22.243
-3.626
0
-26.301
Stand 31.12.2024
20.875
156.304
789.705
58.348
523
1.004.879
Buchwerte
in Tsd. EUR
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen
Anschaffungswerte 31.12.2025
40.973
366.877
1.230.164
88.320
19.356
1.704.716
Kumulierte Abschreibung 31.12.2025
21.751
162.320
809.394
62.421
280
1.034.416
Buchwerte 31.12.2025
19.222
204.557
420.769
25.899
19.076
670.301
Buchwerte 31.12.2024
17.206
210.292
456.237
28.745
18.455
713.728
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 2 bis 25 Jahren. Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung überprüft.
Immaterielle Vermögenswerte betreffen entgeltlich erworbene gewerbliche Schutz-, Konzessions-, Marken- und sonstige Rechte, Lizenzen, Patente und Software.
Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.
Werthaltigkeitstest:
Der Werthaltigkeitstest für die zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components führte im Vorjahr zu einer Abwertung in Höhe von 13.200 Tsd. EUR, die sich wie folgt verteilte:
in Tsd. EUR
2025
2024
Firmenwert
0
4.515
Grundstücke und Bauten
0
4.059
Technische Anlagen und Maschinen
0
3.789
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0
595
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
0
243
Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components
0
13.200
Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit der Wertminderung der Sachanlagen in Höhe von 2.298 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.533 Tsd. EUR) wurden mangels Aussicht auf Verwertbarkeit nicht angesetzt.
Zum 31. Dezember 2025 liegen keine Anzeichen für eine weitere Wertminderung bzw. Wertaufholung für die zahlungsmittelgenerierende Einheit AMAG components vor.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen aktiviert.
Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Importzölle und nicht refundierbare Steuern sowie all jene direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen.
Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer:
Nutzungsdauern im Konzern
 
Geschäfts-/Fabrikgebäude und andere Baulichkeiten
3 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
2 bis 50 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2 bis 20 Jahre
Die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die angewendete Abschreibungsmethodik werden periodisch darauf überprüft, ob diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen der Anlagen entsprechen. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen.
Die Herstellungskosten von Sachanlagen beinhalten direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungskosten werden nicht aktiviert.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils eines Vermögensgegenstandes, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Ansonsten werden die Ersatz- und Wartungsgeräte grundsätzlich unter den Vorräten bilanziert.
Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, werden solche Teile als gesonderte Vermögenswerte mit spezifischer Nutzungsdauer bzw. Abschreibung erfasst. Bei Durchführung einer Großinspektion werden die Kosten entsprechend im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung des Vermögenswertes nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Siehe dazu auch Punkt 12.
Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Reparaturen, Wartungen und Überholungskosten, werden grundsätzlich als Aufwand verrechnet.
Ist es wahrscheinlich, dass die nachträglichen Aufwendungen zu weiteren zukünftigen wirtschaftlichen Vorteilen aus der Nutzung des Vermögenswertes führen, werden sie aktiviert.
Leasing-Nutzungsrechte
Seit dem 1. Jänner 2019 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten.
Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum in Höhe der entsprechenden Leasingverbindlichkeit aktiviert - gegebenenfalls angepasst um anfängliche direkte Kosten sowie Leasingzahlungen, die am oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasinggeber geleistet wurden, abzüglich jeglicher vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize. Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Die festgelegte Vertragslaufzeit beinhaltet die unkündbare Laufzeit des Leasingvertrags. Kündigungs- und Verlängerungsoptionen werden in die Betrachtung miteinbezogen, wenn die Ausübung hinreichend sicher eingeschätzt wird und unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung darstellen.
Die folgende Tabelle zeigt die Nutzungsrechte an Vermögenswerten, die im Rahmen eines Leasings im Sachanlagevermögen bilanziert sind:
Nutzungsrechte in Tsd. EUR
Grundstücke und Bauten
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachanlagen
Anschaffungswerte 31.12.2025
10.903
645
597
12.145
davon Zugänge
1.092
14
17
1.123
Kumulierte Abschreibung
6.313
432
350
7.095
Buchwerte 31.12.2025
4.590
213
246
5.050
Buchwerte 31.12.2024*
4.837
903
359
6.099
* Buchwerte zum 31.12.2024 angepasst (Wertminderung AMAG components)
Die jährliche Abschreibung der Nutzungsrechte verteilt sich wie folgt:
Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Tsd. EUR
2025
2024*
Grundstücke und Bauten
1.341
2.086
Technische Anlagen und Maschinen
48
468
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
125
108
 
1.514
2.662
* Abschreibungen 2024 angepasst (Wertminderung AMAG components)
Die Abschreibungen und Buchwerte des Geschäftsjahres 2024 beinhalten die auf die Nutzungsrechte entfallende Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components gem. IAS 36 in Höhe von 1.023 Tsd. EUR.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich folgende Darstellung:
Leasing in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Tsd. EUR
2025
2024
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen
304
308
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte
1.882
1.647
Andere Aufwendungen aus Leasingverträgen (Nebenkosten)
128
131
Aufwendungen für variable Leasingraten
3.903
3.650
 
6.218
5.736
Der AMAG-Konzern ist Leasingnehmer insbesondere bei der Miete von Büro- und Lagerflächen, Grundstücken und Produktionsgebäuden, Produktionsmaschinen, Transportcontainern, Stapler, Tanks (unter anderem für Flüssiggas in Kanada) und beim Leasing von Fahrzeugen.
Angaben zu den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten finden sich unter Punkt 13.
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von der Anwendungserleichterung Gebrauch gemacht und es werden die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (großteils Verwaltungsaufwendungen) erfasst.
Als Leasinggegenstände von geringem Wert werden im AMAG-Konzern Leasinggegenstände mit einem Anschaffungsneuwert von bis zu 5 Tsd. EUR eingestuft. Dies betrifft insbesondere die Anlagenklassen Kopiergeräte und Drucker.
Die Bilanzierungsregeln des IFRS 16 werden nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten werden voneinander getrennt dargestellt. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.
Restwertgarantien sowie mit Leasingverhältnissen verbundene Beschränkungen oder Zusagen sind nicht relevant. Zusätzliche Zahlungen aus Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden nicht erwartet.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden langfristige Energielieferverträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren für den Bezug von Strom aus Wasserkraft ab dem 1. Jänner 2024 im Ausmaß von maximal rund 15% des jährlichen Strombedarfes am Standort Ranshofen abgeschlossen, die als Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 klassifiziert werden. Die zu leistenden Zahlungen sind von den erzeugten Strommengen abhängig und werden daher als variable Leasingzahlungen - ohne Bilanzierung eines Nutzungsrechtes bzw. einer Leasingverbindlichkeit - laufend als Leasingaufwand in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst.
Die geplanten variablen Leasingzahlungen aus dem Power Purchase Agreement (PPA) Wasser belaufen sich auf 24.038 Tsd. EUR in den nächsten 5 Jahren (Vorjahr: 21.239 Tsd. EUR), die geplanten variablen Leasingzahlungen betreffend die Photovoltaikanlage betragen in den nächsten 5 Jahren 3.888 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.822 Tsd. EUR).

Die möglichen zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse aus nicht berücksichtigten Verlängerungsoptionen in den nächsten Jahren beziehen sich auf Optionen bei Grundstücks- und Gebäudemieten:
Leasingzahlungen aus nicht ausgeübten Verlängerungsoptionen in Tsd. EUR
2025
2024
bis 5 Jahre
0
0
über 5 Jahre
8.737
6.020
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen ist zum 31. Dezember 2025 wie auch im Vorjahr nicht hinreichend sicher.
In die Berechnung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden die Faktoren Währung, wirtschaftliches Umfeld und Laufzeit sowie die Bonität miteinbezogen.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sie werden bis zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft des jeweiligen Vermögenswertes nicht planmäßig abgeschrieben.
Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen und Zuschreibungen
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte überprüft, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört.
Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Zum 31.12.2025 wurden aufgrund der negativen Ergebnisentwicklung für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ROL/CAST-W (AMAG rolling / AMAG casting wrought) und CAST-F (AMAG casting foundry) Werthaltigkeitstests durchgeführt.
Als Basis der Werthaltigkeitstests nach IAS 36 diente eine aktuelle strategische Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. In dieser Planung werden die aktuellen makroökonomischen Rahmenbedingungen, das wirtschaftliche Umfeld der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie die aktuellen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der Märkte berücksichtigt. Die Werthaltigkeitstests zur Schätzung der Nutzungswerte (value-in-use) wurden mittels Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt, wobei die erzielbaren Beträge wesentlich vom verwendeten Diskontierungszinssatz (WACC) sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung (Detailplanungszeitraum) und in der ewigen Rente abhängen. Um den Unsicherheiten in der zukünftigen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden Planungsabschläge berücksichtigt.
Die Schätzung des Nutzungswertes wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes nach Steuern von 8,10 % ermittelt. Es wurde ein Steuersatz von 23 % angesetzt.
Die Werthaltigkeitstests für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ROL/CAST-W (AMAG rolling / AMAG casting wrought) und CAST-F (AMAG casting foundry) führten zu keinem Wertminderungsbedarf.
Eine Erhöhung des Zinssatzes um 1 % sowie eine Reduktion der geplanten EBITs um jeweils 1 % über den Planungszeitraum hätte keine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zur Folge.
Hinsichtlich der im Geschäftsjahr 2024 vorgenommenen Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwert“ verwiesen.
Spezialersatzteile
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Spezialersatzteile in Höhe von 52 Tsd. EUR (Vorjahr: 149 Tsd. EUR) aktiviert.
Verpflichtungen aus Anlageninvestitionen
Die Verpflichtungen aus Anlageninvestitionen belaufen sich zum 31. Dezember 2025 auf 12.361 Tsd. EUR (Vorjahr: 25.638 Tsd. EUR).
02)
Nach der Equity-Methode bilanzierte Gesellschaften
Buchwert Equity-Beteiligungen in Tsd. EUR
2025
2024
Nettobuchwert zum 1.1.
1.661
1.541
Anteiliges Jahresergebnis laufend
136
115
Anteiliges sonstiges Ergebnis
4
5
Ausschüttungen
-126
0
Nettobuchwert zum 31.12
1.674
1.661
Die 25,1 %ige Beteiligung an der Speditionsservice Ranshofen GmbH (SSR) wird als at-equity-Beteiligung erfasst. Die SSR führt die Zoll- und Speditionsabwicklung für den Standort Ranshofen durch. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Ranshofen und der Bilanzstichtag der Gesellschaft ist der 31. Dezember.
Nachfolgend finden Sie die Finanzinformationen der Gesellschaft in zusammengefasster Form:
Zusammengefasste Finanzinformationen
der Equity-Beteiligung in Tsd. EUR
2025
2024
Kurzfristige Vermögenswerte
6.804
6.609
Langfristige Vermögenswerte
4.746
5.403
Nettoreinvermögen
6.671
6.616
Kurzfristige Schulden
4.163
4.598
Langfristige Schulden
716
798
Umsatzerlöse
22.080
23.509
Ergebnis nach Steuern
540
458
Sonstiges Ergebnis
15
20
Gesamtergebnis
555
477
Ausschüttungen
500
0
Die auf das anteilige Ergebnis entfallenden latenten Steuern wurden nicht bilanziert, da die AMAG die entsprechende Umkehrung selbst steuern kann und diese aus derzeitiger Sicht nicht gegeben ist.
03)
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Finanzanlagen umfassen zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere und nicht konsolidierte Beteiligungen.
Im Zuge des erstmaligen Ansatzes wurde das Wahlrecht ausgeübt, die Bewertung der nicht konsolidierten Beteiligungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die Option wurde ausgeübt, da die Finanzinstrumente strategische Investitionen darstellen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden.
Hinsichtlich der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte, die Fremdkapitalinstrumente sind, kommt das Geschäftsmodell „Halten“ zur Anwendung, diese sind daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Sonstige langfristige Vermögenswerte und
Finanzanlagen in Tsd. EUR
2025
2024
Langfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
14.339
2.677
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere
1.953
1.832
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere
10.698
10.413
Sonstige langfristige Vermögenswerte
1.060
1.867
 
28.050
16.788
Details zu den Derivaten finden Sie unter Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Derivative Finanzinstrumente.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere beinhalten Anteile an drei Gesellschaften mit einem Beteiligungsausmaß von weniger als 20 %.
In der Position „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere“ sind Geldmarktfonds enthalten, die aufgrund der Veranlagungsstruktur die Kriterien der Zahlungsmitteläquivalente nicht erfüllen.
In den sonstigen langfristigen Vermögenswerten sind Ansprüche an Versicherungen für versicherte Forderungen an im Ausgleichs- oder Konkursverfahren befindliche Kunden, verbindliche Zusagen für staatliche Förderungen in Höhe von 5 Tsd. EUR (Vorjahr: 752 Tsd. EUR) sowie nicht konsolidierte Beteiligungen enthalten.
04)
Latente Steueransprüche
Latente Steueransprüche in Tsd. EUR
2025
2024
Latente Steueransprüche erfolgswirksam
277
-2.730
Latente Steueransprüche erfolgsneutral
9.797
7.009
 
10.074
4.279
Latente Steuern werden unter Anwendung der Balance Sheet Liability-Methode errechnet. Sie spiegeln die Steuereffekte der temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden zum einen und den auf den jeweiligen steuerlichen Vorschriften basierenden Werten zum anderen wider. Bei der Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag in der Periode gültig sein werden, in welcher die Realisierung der latenten Steuern erwartet wird. Latente Steuerabgrenzungen werden für alle temporären Differenzen gebildet, die zu latenten Steuerschulden führen. Latente Steueransprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass künftig ausreichend steuerbare Gewinne vorhanden sein werden, um die aktive Steuerabgrenzung zu verwenden. Zu diesem Zweck wird zu jedem Bilanzstichtag der Buchwert der gebildeten aktiven Steuerabgrenzung neu eingeschätzt. Gegebenenfalls wird der Buchwert latenter Steueransprüche in jenem Ausmaß wertberichtigt, in dem es nicht länger wahrscheinlich ist, dass in Zukunft genügend steuerbare Gewinne zur Verwendung der latenten Steueransprüche vorhanden sein werden.
Es bestehen latente Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von 3.432 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.599 Tsd. EUR), die aus Verlusten der AMAG-Steuergruppe in Höhe von 14.683 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.713 Tsd. EUR) sowie Vorgruppenverlusten in Höhe von 234 Tsd. EUR (Vorjahr: 234 Tsd. EUR) resultieren, bei denen aufgrund der Steuerplanungen Aussicht auf Verwertbarkeit besteht.
Per 31. Dezember 2025 wurden für die AMAG components gemäß IAS 12.36 (a) latente Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe der vorhandenen latenten Steuerschulden von 3.333 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.384 Tsd. EUR) gebildet und in der Konzernbilanz saldiert dargestellt. Darüberhinausgehende latente Steueransprüche auf Verlustvorträge wurden mangels Aussicht auf Verwertbarkeit nicht angesetzt.
Mangels Aussicht auf Verwertbarkeit wurden somit für Verlustvorträge in Deutschland in Höhe von 32.718 Tsd. EUR (Vorjahr: 20.439 Tsd. EUR) keine latenten Steueransprüche bilanziert. Weiters wurden latente Steueransprüche in Höhe von 2.328 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.223 Tsd. EUR) auf temporäre Differenzen der AMAG components per 31. Dezember 2025 ebenfalls mangels Aussicht auf Verwertbarkeit nicht angesetzt. In Österreich wurden für offene Siebentel auf die Abwertung von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 13.051 Tsd. EUR (Vorjahr: 15.772 Tsd. EUR) keine latenten Steueransprüche bilanziert.
Die nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Im Berichtsjahr wurde außerdem eine Saldierung der latenten Steuern auf Ebene der Steuergruppe AMAG components in Höhe von 1.304 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.384 Tsd. EUR) vorgenommen. Die Saldierung in der Steuergruppe der AMAG Austria Metall AG beträgt 7.792 Tsd. EUR (Vorjahr: 25 Tsd. EUR).
Latente Steuern werden direkt erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, und diese Steuer in derselben oder in einer anderen Periode mit dem Eigenkapital verrechnet oder diesem gutgeschrieben wird.
 
Latente Steuern 2025
Latente Steuern 2024*
Latente Steuern in Tsd. EUR
Aktiva
Passiva
Aktiva
Passiva
Sachanlagen
3
26.439
0
27.249
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
0
9.579
0
6.824
Vorräte
1.792
5.684
2.457
3.780
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
346
12.028
376
13.641
Verlustvortrag
6.765
0
4.983
0
Rückstellungen
11.076
4.141
12.458
2.985
Verbindlichkeiten
31.111
6.934
28.102
7.213
 
51.093
64.804
48.376
61.691
Aufrechnung gegenüber derselben Steuerbehörde
41.019
41.019
44.098
44.098
Saldierte latente Steueransprüche und Steuerschulden
10.074
23.786
4.279
17.594
* Zuordnungen zu den Bilanzpositionen per 31.12.2024 angepasst (siehe dazu auch Kapitel „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“), keine Auswirkung auf die Gesamthöhe der bilanzierten latenten Steueransprüche und Steuerschulden
Die Entwicklung und die Aufteilung der Veränderungen der latenten Steuern in ergebniswirksame und ergebnisneutrale Komponenten zeigt folgende Darstellung:
Veränderung latenter Steuern in Tsd. EUR
Latente Steueransprüche
Latente Steuerschulden
Stand zum 01.01.2024
9.375
8.136
Ergebniswirksame Veränderungen*
-9.076
5.730
Ergebnisneutrale Veränderungen*
3.650
3.133
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe*
-268
-3
Saldierung auf Steuergruppenebene*
598
598
Stand zum 31.12.2024
4.278
17.593
Ergebniswirksame Veränderungen
14.863
13.625
Ergebnisneutrale Veränderungen
-463
1.702
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Betriebe
517
-13
Saldierung auf Steuergruppenebene
-9.121
-9.121
Stand zum 31.12.2025
10.074
23.786
* Überleitung für 2024 angepasst, keine Auswirkung auf die bilanzierten latenten Steueransprüche und Steuerschulden
Die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern beinhalten sowohl latente als auch laufende Steuern.
05)
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt für jederzeit austauschbare Vorräte, die zum Verbrauch bestimmt sind, mittels Verbrauchsfolgeverfahren (Durchschnittsmethode, First-in-first-out-Verfahren). Vorräte, die normalerweise nicht austauschbar sind, werden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Abwertungen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungspreis unter dem Buchwert liegt. In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist ein im Geschäftsjahr 2022 als kurzfristig risikomitigierende Maßnahme erworbener Erdgasvorrat enthalten.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden auf Basis der Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert aktiviert. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht berücksichtigt. Der Nettoveräußerungswert ist der im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufspreis abzüglich der geschätzten noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Der Aluminiumpreis-Anteil der Vorräte, welcher als Fair Value-Hedge designiert wurde, wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Befindet er sich in keiner Hedge-Beziehung, wird er mit den Anschaffungskosten bewertet. Ist der Nettoveräußerungswert (durchschnittlicher Wert der Kundenaufträge) zum Bilanzstichtag niedriger, so wird dieser angesetzt.
Vorräte in Tsd. EUR
2025
2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
218.052
249.609
Unfertige Erzeugnisse
74.991
89.696
Fertige Erzeugnisse
118.999
114.540
Handelswaren
213
326
 
412.255
454.171
In dieser Position sind Wertberichtigungen in Höhe von 51.655 Tsd. EUR (Vorjahr: 46.292 Tsd. EUR) enthalten. Von der Veränderung der Wertberichtigung entfallen 7.987 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.006 Tsd. EUR) auf Zuführungen und 2.332 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.719 Tsd. EUR) auf Verbräuche, der Rest betrifft im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen.
In der Berichtsperiode wurden aus den Vorräten 803.900 Tsd. EUR (Vorjahr: 790.235 Tsd. EUR) ergebniswirksam erfasst, davon entfallen 799.028 Tsd. EUR (Vorjahr: 785.590 Tsd. EUR) auf die Umsatzkosten.
06)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden erstmalig mit dem Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und in weiterer Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle, ausgewiesen. Siehe dazu auch Kapitel K Finanzinstrumente.
Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Vertraglich vereinbarte Boni und Preisstaffelungen, welche den Transaktionspreis vermindern, werden als variable Vergütungen nach IFRS 15 behandelt und mit den zugehörigen Kundenforderungen saldiert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Tsd. EUR
2025
2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
174.512
192.659
Sonstige Forderungen
182
28
 
174.694
192.687
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Wertberichtigungen in Höhe von 676 Tsd. EUR gebildet (Vorjahr: 654 Tsd. EUR). Details zur Bewertung der Wertberichtigung finden Sie unter Kapitel K
Finanzinstrumente im Abschnitt Kreditrisiken.
07)
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Tsd. EUR
2025
2024
Kurzfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
18.900
25.960
Forderungen aus Sozialversicherungen und Steuern
25.886
19.350
Kurzfristige Forderungen aus staatlichen Zuschüssen
4.744
2.738
Kurzfristige Emissionszertifikate
5.683
4.948
Kurzfristige aktive Rechnungsabgrenzung
3.273
3.689
Forderungen aus Gruppenbesteuerung
300
4.603
Forderungen Margin Calls
0
1.810
Sonstige übrige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte
4.897
4.016
 
63.683
67.114
Details zu den Derivaten und Firm commitments finden Sie unter Kapitel K Finanzinstrumente im Abschnitt Derivative Finanzinstrumente.
Nähere Informationen zur Gruppenbesteuerung finden sich im Kapitel M Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Werte vor und nach Saldierung.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden
2025 in Tsd. EUR
vor
Saldierung
Saldierung
nach
Saldierung
Kurzfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
40.510
-21.610
18.900
Kurzfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
78.421
-21.610
56.811
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden
2024 in Tsd. EUR
vor
Saldierung
Saldierung
nach
Saldierung
Kurzfristige Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert
33.781
-7.821
25.960
Kurzfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
64.957
-7.821
57.136
Eine Saldierung erfolgt, wenn entsprechende Vereinbarungen mit den Geschäftspartnern vorliegen. Es werden nur Derivate berücksichtigt, die sich in keiner Hedge-Beziehung befinden und zudem wird sichergestellt, dass nur die Bewertung je Broker, je Liefertermin und je Währung herangezogen wird.
08)
Vertragsvermögenswerte
Vertragsvermögenswerte in Tsd. EUR
2025
2024
Stand zum 1.1.
2.627
2.403
Zeitraumbezogene Umsatzerlöse
1.766
2.627
Umgliederung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
-2.632
-2.403
Stand zum 31.12.
1.761
2.627
Vertragsvermögenswerte beinhalten die zeitraumbezogen realisierten Umsatzerlöse aus Aufträgen über kundenspezifische Erzeugnisse, deren alternative Nutzungsmöglichkeit vertraglich beschränkt ist und für die ein jederzeitiger Zahlungsanspruch hinsichtlich der bereits erbrachten Leistung besteht.
09)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Barbestände und kurzfristige Kapitalanlagen sowie bestimmte Geldmarktveranlagungen erfasst.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Erleichterung, auf eine Analyse der Verschlechterung des Bonitätsrisikos zu verzichten, wenn den Banken zum Stichtag ein geringes Bonitätsrisiko beigemessen wird, wird für sämtliche Bankguthaben in Anspruch genommen, da die entsprechenden Banken ein Rating der Kategorie „Investmentgrade“ und damit ein geringes Bonitätsrisiko aufweisen.
Die Buchwerte entsprechen den Marktwerten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
in Tsd. EUR
2025
2024
Kassa
17
17
Kontokorrentguthaben
39.793
73.650
Geldmarktveranlagung
236.718
205.118
 
276.527
278.785
Diese Bilanzpositionen entsprechen den Zahlungsmittelbeständen am Anfang und am Ende der Periode in der Konzern-Kapitalflussrechnung. Siehe dazu auch Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen.
10)
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in einer separaten Aufstellung (Entwicklung des Konzerneigen-kapitals) dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital umfasst ausschließlich Stammaktien, die dieselben Rechte verbriefen und zur Gänze ausgegeben sind.
Das Grundkapital setzt sich aus 35.264.000 nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie zusammen. Alle Anteile sind zur Gänze einbezahlt und befinden sich im Umlauf.
Kapitalrücklagen
In den Kapitalrücklagen sind Zuschüsse von Gesellschaftern und Zahlungen der Aktionär:innen anlässlich der Ausgabe von Aktien sowie Auswirkungen aus Umgründungen enthalten.
Die Kapitalrücklagen betragen 377.661 Tsd. EUR, sie entfallen mit 94.752 Tsd. EUR auf gebundene und mit 282.909 Tsd. EUR auf nicht gebundene Kapitalrücklagen. Gegenüber dem Vorjahr gab es keine Veränderung.
Hedgingrücklage
Die Hedgingrücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus einem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst. Die Veränderung der Rücklage im Berichtsjahr ist vor allem auf die Entwicklung des US-Dollar-Kurses sowie die Bewertung des eingebetteten Derivats zurückzuführen.
Zeitwertrücklage
In der Zeitwertrücklage erfolgt die ergebnisneutrale Erfassung der Zeitwertänderungen von Optionen.
Neubewertungsrücklage
Die Anpassungen der Beteiligungen an den beizulegenden Zeitwert werden in der Neubewertungsrücklage erfasst. Auch bei Abgang des entsprechenden Finanzinstruments erfolgt keine Realisierung über die Gewinn- und Verlustrechnung.
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sowie bei Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in dieser Position erfasst.
Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung
Die Rücklagen für Währungsumrechnung dienen der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen. Die Veränderung der Rücklage im Berichtsjahr ist vor allem auf die Entwicklung des US-Dollar-Kurses zurückzuführen.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen beinhalten die kumulierten Jahresergebnisse aus Vorjahren und des laufenden Jahres.
Vom Unternehmen wurde im Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 42.317 Tsd. EUR bzw. 1,20 EUR je Aktie (Vorjahr: 52.896 Tsd. EUR bzw. 1,50 EUR je Aktie) ausbezahlt.
Vom Vorstand wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Mutterunternehmens eine Dividende von 0,75 EUR je Aktie auszuschütten.
Genehmigte Anteile
Die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli 2020 durchzuführen (Genehmigtes Kapital 2020) ist mit 22. September 2025 ausgelaufen. Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der Vorstand gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG bis 9. Juli 2030 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück neue auf Inhaber oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegen-ständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen auszugeben gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli 2020 ist mit 21. Juli 2025 ausgelaufen. Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen Wandelschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben (Wandelschuldverschreibung 2025). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wandelschuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Diese Ermächtigung gilt bis zum 15. April 2030. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Bezugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21. Juli 2020 um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Hauptversammlung vom 15. April 2025 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandelschuldverschreibungsbedingungen.
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 sowie Abs. 1a und 1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 – ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters für die Dauer von 5 Jahren ab dem 11. April 2024 ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 – für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Beschränkungen
Dem Vorstand sind nach interner Prüfung keine Beschränkungen iSd § 243a Abs. 1 Z2 UGB bekannt.
Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
Die AMAG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Aufgrund der Volatilität des Geschäftes mit Aluminium sowie aufgrund der hohen Anlagenintensität bildet die solide Kapitalstruktur eine wesentliche Basis für finanzielle Flexibilität.
Ziel des Kapitalmanagements ist insbesondere, die Weiterentwicklung der AMAG sicherzustellen und gleichzeitig die Rendite der Aktionär:innen zu optimieren. Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Konzerneigenkapital nach IFRS. Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht und zeigt zum Bilanzstichtag folgendes Bild:
Kapitalstruktur in Tsd. EUR
2025
2024
Eigenkapital
717.087
740.868
Eigenkapitalquote
43,2%
42,3%
Bilanzsumme
1.658.274
1.750.590
11)
Personalrückstellungen
Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen, Zusagen für medizinische Vorsorgeleistungen sowie Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden jährlich durch unabhängige Versicherungsmathematiker bewertet.
Die Verpflichtungen und Aufwendungen werden durch Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämie (Anwartschaftsbarwertverfahren) gemäß IAS 19 ermittelt. Dabei werden die erwarteten Versorgungsleistungen auf den gesamten Zeitraum der Beschäftigung verteilt. Bei den Rückstellungen für Abfertigungen werden die erwarteten Verpflichtungen auf den Zeitraum bis zum Erreichen des individuell maximal möglichen Anspruchs verteilt.
Personalrückstellungen in Tsd. EUR
2025
2024
Rückstellungen für Abfertigungen
23.528
26.817
Rückstellungen für Pensionen
7.644
14.547
Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistungen
6.374
6.962
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
8.026
8.551
Summe Personalrückstellungen
45.572
56.877
davon langfristig
42.128
52.028
Der Berechnung der Rückstellungen werden die folgenden finanziellen und demografischen Annahmen zugrunde gelegt:
Abzinsungssätze werden länderspezifisch auf der Grundlage der am Markt erzielten Renditen erstrangiger Industrieanleihen bestimmt. Für die Pläne der österreichischen Gesellschaften werden als Basis für die Festsetzung die von MERCER Deutschland ermittelten Zinsverläufe zugrunde gelegt und entsprechend der Restlaufzeit der Verpflichtungen (Duration) festgesetzt. In Kanada wird analog die „Fiera Capital’s CIA Method Accounting Discount Rate Curve“ als Referenz verwendet.
Die Bezugssteigerung wird aus der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Anspruchsberechtigten der vergangenen Jahre unter Berücksichtigung künftiger Erwartungen abgeleitet. Basis für die Pensionsanpassung in Österreich ist das langfristige Inflationsziel der EZB. Die Kostentrends für medizinische Versorgungsleistungen werden anhand der Gegebenheiten in Kanada festgelegt.
Die Fluktuation von Mitarbeiter:innen wird länderspezifisch nach unterschiedlichen Kriterien
(z.B. Dienstalter, Alter) ermittelt.
Als Rechnungsgrundlagen für die österreichischen Gesellschaften dienen die aktuellen Tabellenwerte der Aktuarvereinigung Österreichs AVÖ 2018-P für Angestellte. Diese werden sowohl für die Sterblichkeits- als auch für die Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten verwendet. In der kanadischen Gesellschaft Aluminerie Alouette Inc. werden als Grundlage für die Sterbewahrscheinlichkeit die Tabellen „CPM2014Priv projected with scale CPMB (2 dimensions)“ mit einer Reduktion der Sterblichkeitsrate um 2,5 % bzw. 5 % herangezogen.
Die Aufwendungen aus dem laufenden Dienstzeitaufwand und einem etwaigen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand werden im Personalaufwand ausgewiesen, die Aufwendungen aus der Verzinsung der Nettoschuld bei der Bewertung der genannten Verpflichtungen im Finanzergebnis. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, ausgenommen jene für Jubiläumsgelder, werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Leistungen, die im folgenden Geschäftsjahr zu erwarten sind, werden unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Rückstellungen für Abfertigungen
Mitarbeiter:innen österreichischer Konzerngesellschaften, welche vor dem 1. Jänner 2003 eingetreten sind, haben bei Pensionsantritt sowie im Falle einer Kündigung durch den Dienstgeber einen Abfertigungsanspruch in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe des letzten Bezugs („Abfertigung alt“). Diese Verpflichtungen werden als leistungsorientierte Pläne bilanziert.
Für Mitarbeiter:innen, die ab dem 1. Jänner 2003 eingetreten sind, wird für Abfertigungsansprüche in beitragsorientierten Plänen durch Einzahlungen in betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) in Höhe von 1.591 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.579 Tsd. EUR) vorgesorgt.
Die Rückstellungen für Abfertigungen haben sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen für Abfertigungen in Tsd. EUR
2025
2024
Barwert der Verpflichtung zum 1.1.
26.817
30.439
Laufender Dienstzeitaufwand
360
567
Nettozinsaufwand
857
978
Auszahlungen
-1.913
-2.672
Erwartete Verpflichtung zum 31.12.
26.121
29.312
Tatsächliche Verpflichtung zum 31.12.
23.528
26.817
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
-2.593
-2.494
davon aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen
-1.891
-2.101
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
-702
-393
Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter Abfertigungen
2025
2024
Bezugssteigerung in %
3,75
3,75
Abzinsungssatz in %
4,20
3,50
Pensionsantrittsalter in Jahren
65
65
Die Fluktuation wird, gestaffelt nach Dienstjahren, unter Berücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit ermittelt und liegt je nach Dienstalter zwischen 0,50 und 7,50 % (Vorjahr: zwischen 0,50 und 7,50 %). Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren hauptsächlich aus dem Anstieg des Zinssatzes.
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) der Verpflichtungen beträgt 11,4 Jahre (Vorjahr: 12,1 Jahre).
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2025
2024
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand
364
567
Aufwendungen für Abfertigungen
235
113
Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
1.591
1.579
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
2.190
2.258
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
857
978
Für das folgende Geschäftsjahr sind Abfertigungsleistungen im Ausmaß von 741 Tsd. EUR (Vorjahr: 722 Tsd. EUR) zu erwarten, welche unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen sind.
Sensitivität Abfertigungsrückstellung in Prozent
2025
2024
 
+ 0,25 %
- 0,25 %
+ 0,25 %
- 0,25 %
Auswirkung von Bezugswertveränderungen
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
2,8 %
-2,7 %
3,0 %
-2,8 %
Auswirkung von Veränderungen des Abzinsungssatzes
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
-2,7 %
2,8 %
-2,9 %
3,0 %
Rückstellungen für Pensionen
Die Rückstellungen für Pensionen betreffen Vorsorgen in Österreich und Kanada für leistungsorientierte Pläne, welche zu einem großen Teil mit Planvermögen gedeckt sind. Bei Pensionsplänen, die die Voraussetzungen für eine Saldierung des Planvermögens mit der Rückstellung nach IAS 19 erfüllen, erfolgt eine diesbezügliche Aufrechnung.
Die Verpflichtungen der österreichischen Gesellschaften bestehen gegenüber früheren Führungskräften auf Basis einzelvertraglicher Zusagen. Die Ansprüche basieren auf dem jeweiligen Letztbezug und sind wertgesichert. Der Kreis der Begünstigten umfasst ausschließlich bereits Anspruchsberechtigte. Da sich unter den Begünstigten keine aktiven Dienstnehmer mehr befinden, wird keine Fluktuation berücksichtigt.
In Kanada bestehen für alle Beschäftigten mit Eintrittsdatum vor Juni 2012 leistungsorientierte Vereinbarungen. Die Leistungen sind abhängig von der Dienstzeit im Unternehmen und vom durchschnittlichen Bezug. Seit Juni 2012 erhalten nur noch Produktionsmitarbeiter:innen leistungsorientierte Verträge. Das Pensionsantrittsalter liegt für Männer und Frauen zwischen 55 und 65 Jahren. Für die Bewertung erfolgt eine Aufteilung auf diesen Zeitraum mit ansteigender Gewichtung. Die Fluktuation wird differenziert nach Alter und Geschlecht berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen haben sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen für Pensionen in Tsd. EUR
2025
2024
Barwert der Verpflichtung zum 1.1.
96.049
97.106
Währungsdifferenz
-5.460
-1.703
Laufender Dienstzeitaufwand
1.311
1.479
Dienstnehmerbeiträge in das Planvermögen
566
629
Nettozinsaufwand
4.050
4.128
Auszahlungen aus dem Planvermögen
-4.462
-4.239
Erwartete Verpflichtung zum 31.12.
92.054
97.399
Tatsächliche Verpflichtung zum 31.12.
88.993
96.049
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
-3.060
-1.350
 
 
 
Marktwert des Planvermögens in Tsd. EUR
 
 
Marktwert des Planvermögens zum 1.1.
81.502
79.172
Währungsdifferenz
-5.004
-1.495
Nettozinsertrag
3.375
3.300
Dienstgeberbeiträge in das Planvermögen
1.588
2.749
Dienstnehmerbeiträge in das Planvermögen
566
629
Auszahlungen aus dem Planvermögen
-4.462
-4.239
Erwarteter Wert des Planvermögens zum 31.12.
77.564
80.115
Marktwert des Planvermögens zum 31.12.
81.349
81.502
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
3.785
1.386
 
 
 
Rückstellungen für Pensionen 31.12.
7.644
14.547
Rückstellungen für Pensionen in Tsd. EUR
2025
2024
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
-6.845
-2.737
davon aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen
-3.662
-1.291
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
602
-59
davon aufgrund von Änderungen des Planvermögens
-3.785
-1.386
Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter Pensionen
2025
2024
Österreich
 
 
Bezugssteigerung in %
2,25
2,25
Abzinsungssatz in %
4,00
3,40
Kanada
 
 
Bezugssteigerung in %
3,00
3,00
Abzinsungssatz in %
5,00
4,74
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) der Verpflichtungen beträgt in Österreich 9,2 Jahre (Vorjahr: 9,7 Jahre) und in Kanada 15,5 Jahre (Vorjahr: 16,0 Jahre).
Sowohl in Österreich als auch in Kanada resultieren die versicherungsmathematischen Gewinne insbesondere aus der Erhöhung des Zinssatzes.
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2025
2024
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand (Dienstgeber)
1.876
2.107
Dienstnehmerbeiträge in das Planvermögen
-566
-629
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
676
828
Zuordnung Aufwendungen für Altersversorgung
in GuV in Tsd. EUR
2025
2024
Umsatzkosten
2.985
3.015
Vertriebskosten
351
377
Verwaltungsaufwendungen
560
564
Andere Aufwendungen
188
203
 
4.084
4.158
Planvermögen:
Das Planvermögen wird in Österreich bei der APK Pensionskasse AG veranlagt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Verpflichtungsstruktur in verschiedenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG). Das Vermögen der Pensionsbezieher ist in der VRG2 veranlagt, deren Risiko- und Veranlagungsstrategie auf kürzere Fristigkeiten ausgelegt ist. Nachschussverpflichtungen bestehen nur in dem Ausmaß, in dem die erzielte Rendite nicht ausreicht, das Deckungserfordernis für die laufenden Pensionszahlungen in der APK zu gewährleisten.
Im folgenden Geschäftsjahr werden Nachschüsse von 725 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.741 Tsd. EUR) erwartet, welche unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen sind.
Die Veranlagung in Kanada erfolgt für die einzelnen Pensionspläne in jeweils eigenen Pensionsfonds, die alle treuhändisch in einer gemeinsamen Vermögensverwaltung (Fiducie Desjardins) gehalten werden, für deren Management Letko Brosseau & Associates, TD Asset Management, UBS, Montrusco Bolton, Axium Infrastructure und Sun Life Capital Management. verantwortlich sind.
Die Dienstgeberbeiträge in das Planvermögen der kanadischen Gesellschaft werden im Folgejahr voraussichtlich 1.118 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.529 Tsd. EUR) betragen, diese erwarteten Zahlungen werden ebenfalls unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Die Entwicklung sowie die Veranlagung des Planvermögens stellen sich in Österreich und in Kanada wie folgt dar:
Marktwert des Planvermögens in Tsd. EUR
2025
2024
 
Österreich
Kanada
Österreich
Kanada
Marktwert des Planvermögens zum 1.1.
13.398
68.104
13.279
65.892
Währungsdifferenz
0
-5.004
0
-1.495
Nettozinsertrag
408
2.967
391
2.910
Beiträge in das Planvermögen
461
1.693
1.274
2.103
Auszahlungen aus dem Planvermögen
-1.757
-2.704
-1.597
-2.642
Versicherungsmathematische Gewinne (+) / Verluste (-)
243
3.542
51
1.335
Marktwert des Planvermögens zum 31.12.
12.752
68.597
13.398
68.104
Veranlagung des Planvermögens zum 31.12. (in %)
2025
2024
Vermögenskategorien
Österreich
Kanada
Österreich
Kanada
Eigenkapitalinstrumente
27,1
45,0
27,6
42,2
Schuldinstrumente
53,4
21,6
53,6
23,8
Immobilien
9,3
8,9
9,1
9,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
3,0
1,4
3,5
0,7
Sonstige
7,2
23,1
6,3
23,8
Summe
100,0
100,0
100,0
100,0
Die Planvermögen beinhalten in überwiegendem Maße Vermögenswerte, für die eine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt besteht. Von den Eigenkapitalinstrumenten sind in Österreich ungefähr ein Drittel Euro-Aktien, US-Aktien sowie Aktien aus dem asiatischen Raum. Die Schuldtitel in Österreich sind zu knapp 50% Staatsanleihen, von denen es sich bei rund zwei Drittel um Investment Grande Anleihen handelt. Der Rest sind Unternehmensanleihen. Bei den Schuldinstrumenten des kanadischen Planvermögens handelt es sich ausschließlich um Fremdwährungstitel (Non-Euro). Von den Eigenkapitalinstrumenten lauten 16 % auf Euro und 84 % auf Fremdwährungen, davon stammen 24 % aus „Emerging Markets“.
Sensitivität Pensionsrückstellung
in Prozent
2025
2024
 
+ 0,25 %
- 0,25 %
+ 0,25 %
- 0,25 %
Auswirkung von Bezugswertveränderungen
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
1,2 %
-1,2 %
1,3 %
-1,3 %
Auswirkung von Veränderungen des Abzinsungssatzes
 
 
 
 
auf den Barwert der Verpflichtung
-3,2 %
3,4 %
-3,4 %
3,6 %
Beitragsorientierte Pläne:
In Österreich bestehen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit auch beitragsorientierte Pensionspläne. Abhängig vom Bezug werden durch die jeweiligen Konzernunternehmen Einzahlungen in eine Pensionskasse geleistet.
In Kanada erfolgen für Verwaltungsmitarbeiter:innen sowie Führungskräfte und leitende Angestellte der Aluminerie Alouette Inc. Einzahlungen in beitragsorientierte Pläne.
Der Gesamtbetrag dieser Leistungen beträgt im Berichtsjahr 2.525 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.408 Tsd. EUR) und wurde aufwandswirksam erfasst. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen daraus.
Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistungen
Für Mitarbeiter:innen der Aluminerie Alouette Inc. mit Eintrittsdatum vor dem 1. April 2009 besteht eine leistungsorientierte Pensionszusatzkrankenversicherung. Die Leistungen sind abhängig von der Dienstzeit im Unternehmen und vom durchschnittlichen Bezug. Das Pensionsantrittsalter liegt für Männer und Frauen zwischen 55 und 65 Jahren. Für die Bewertung erfolgt eine Aufteilung auf diesen Zeitraum mit ansteigender Gewichtung. Die Fluktuation wird differenziert nach Alter und Geschlecht berücksichtigt.
Die Rückstellung hat sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen für medizinische Vorsorgeleistung in Tsd. EUR
2025
2024
Barwert der Verpflichtung zum 1.1.
6.962
7.002
Währungsdifferenz
-498
-157
Laufender Dienstzeitaufwand
51
58
Nettozinsaufwand
303
318
Auszahlungen
-363
-334
Erwartete Verpflichtung zum 31.12.
6.454
6.886
Tatsächliche Verpflichtung zum 31.12.
6.374
6.962
Neubewertung der Periode (Sonstiges Ergebnis)
-81
76
davon aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen
-163
-15
davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
82
90

Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter medizinische Vorsorgeleistung
2025
2024
Bezugssteigerung in %
3,00
3,00
Kostensteigerung in %
4,75
4,75
Abzinsungssatz in %
4,89
4,67
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) der Verpflichtungen beträgt 16,8 Jahre (Vorjahr: 16,8 Jahre).
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2025
2024
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand
51
58
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
303
318
Im Folgejahr sind Dienstgeberbeiträge in einer voraussichtlichen Höhe von 400 Tsd. EUR (Vorjahr: 376 Tsd. EUR) zu erwarten, welche unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen werden.
Die Auswirkungen einer Veränderung der angenommenen Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung um 0,25 %-Punkte sind wie folgt:
Sensitivität medizinische Vorsorgeleistung in Prozent
2025
2024
Auswirkung von Veränderung des Kostentrends
+ 0,25 %
- 0,25 %
+ 0,25 %
- 0,25 %
auf den Anwartschaftsbarwert
2,8%
-2,7%
2,9%
-2,7%
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden von Konzerngesellschaften in Österreich für auf Basis von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen gebührende und von der Dienstzugehörigkeit abhängige Vergütungen gebildet. Zum 31. Dezember 2025 besteht eine Rückstellung in Höhe von 8.026 Tsd. EUR (Vorjahr: 8.551 Tsd. EUR)
Von der Verpflichtung sind die im Folgejahr zu erwartenden Jubiläumsgeldzahlungen in Höhe von 459 Tsd. EUR (Vorjahr: 482 Tsd. EUR) als kurzfristige Rückstellung ausgewiesen.
Den Berechnungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Parameter Jubiläumsgelder
2025
2024
Bezugssteigerung in %
3,75
3,75
Abzinsungssatz in %
4,20
3,50
Pensionsantrittsalter in Jahren
65
65
Die Fluktuation wird gestaffelt nach Dienstjahren ermittelt und liegt, unter Berücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit, je nach Dienstalter zwischen 0,50 % und 12,00 % (Vorjahr: zwischen 0,50 % und 12,00 %). Der Anstieg des Zinssatzes führte zu versicherungsmathematischen Gewinnen, die im Personalaufwand enthalten sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit (Duration) beträgt 12,5 Jahre (Vorjahr: 12,9 Jahre).
Ergebnisauswirkungen in Tsd. EUR
2025
2024
Im Personalaufwand ausgewiesen
 
 
Laufender Dienstzeitaufwand
529
568
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+)
-852
-804
Im Zinsergebnis ausgewiesen
 
 
Nettozinsaufwand
282
301
12)
Übrige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem Ereignis aus der Vergangenheit besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des Rückstellungsbetrages am Bilanzstichtag zuverlässig schätzbar ist.
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte eine Anpassung hinsichtlich des Ausweises von Verpflichtungen für Erfolgsbeteiligungen. Für weitere Ausführungen dazu verweisen wir auf den Abschnitt „Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ in Kapitel E.
Veränderungen übrige Rückstellungen 2025 in Tsd. EUR
Nachsorge
Kontraktrisiko
Reklamationen
Sonstige
Summe
Buchwert 01.01.2025 (angepasst)
17.430
23.260
2.523
10.574
53.787
Währungsdifferenz
-693
0
0
-11
-704
Verbrauch
-814
-11.407
-621
-8.133
-20.975
Auflösung
-67
-5.112
-1.690
-735
-7.603
Zuführung
337
12.310
457
7.512
20.616
Aufzinsung
218
171
0
47
436
Buchwert 31.12.2025
16.411
19.222
670
9.253
45.556
davon kurzfristig
2.363
13.459
670
8.939
25.431
Veränderungen übrige Rückstellungen 2024 in Tsd. EUR
Nachsorge
Kontraktrisiko
Reklamationen
Sonstige
Summe
Buchwert 01.01.2024
17.384
11.123
951
5.161
34.617
Währungsdifferenz
363
0
0
-2
361
Verbrauch
-1.514
-2.582
-525
-3.730
-8.351
Auflösung
-3.590
-1.273
-684
-77
-5.624
Zuführung
4.446
16.935
2.045
3.367
26.793
Aufzinsung
342
-205
0
33
169
Umgliederung
0
-736
736
5.822
5.822
Buchwert 31.12.2024 (angepasst)
17.430
23.260
2.523
10.574
53.787
davon kurzfristig
2.005
15.086
2.523
9.032
28.646
Die Rückstellungen für Nachsorgekosten umfassen folgende Positionen: Die Aluminerie Alouette Inc. ist verpflichtet, die kontaminierte Ofenausmauerung der Elektrolysezellen am Ende der erwarteten Betriebsdauer fachgerecht zu entsorgen. Die geschätzten Entsorgungskosten werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Barwert rückgestellt. Der Abzinsungsfaktor wird auf Basis des Zinssatzes kanadischer Staatsanleihen mit einer fünfjährigen Laufzeit ermittelt. Der Buchwert des langfristigen Teils der Rückstellung für die Ofenausmauerung der Aluminerie Alouette Inc. beträgt 4.583 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.729 Tsd. EUR). Weiters sind die im Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen angeführten Positionen in Bezug auf Umweltnachsorgekosten, Sickerwasserreinigung und Deponieerhaltung enthalten.
Die Rückstellungen für Kontraktrisiko betreffen Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge. Alle Kundenaufträge wurden auf negative Ergebnisse untersucht. Dazu wurden die geschätzten Kosten unter Berücksichtigung der Inflation den vereinbarten Preisen gegenübergestellt. Überstiegen die Kosten die erwarteten Erlöse, wurde der Differenzbetrag fristenkongruent (verwendeter Zinssatz: laufzeitäquivalente European Government Yield Curve auf EURO-Staatsanleihen) abgezinst und rückgestellt. Nähere Informationen finden sich im Kapitel F Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Abschnitt Rückstellungen. Der Anstieg der Rückstellungen für Kontraktrisiko im Geschäftsjahr 2024 ist im Wesentlichen auf belastende Kundenverträge der AMAG components zurückzuführen.
Unter Reklamationen werden alle offenen Reklamationsfälle in Bezug auf die geschätzten Aufwendungen bewertet und als Rückstellung bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen. Die Vorstandsverträge enthalten eine langfristige erfolgsabhängige Komponente. Der langfristige variable Leistungsbonus wird für jedes einzelne Vorstandsmitglied bis zum jeweiligen Vertragslaufzeitende berechnet. Er basiert vor allem auf der zukünftigen Entwicklung des Unternehmenswerts (Equity Value). Aufgrund angepasster Planwerte wurden für die langfristigen variablen Bonifikationen des Vorstandes, die von zukünftigen Entwicklungen und dem Eintritt der Kennzahlen abhängen, im laufenden Geschäftsjahr Vorsorgen in Höhe von 102 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 7 Tsd. EUR in den übrigen langfristigen Rückstellungen zugeführt (bzw. im Vorjahr 117 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 9 Tsd. EUR aufgelöst).

13)
Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten
Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Tsd. EUR
2025
2024
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten
547.107
454.183
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
50.371
206.888
 
597.479
661.071
Details zu den Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten werden unter Kapitel J Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung angeführt.
14)
sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
in Tsd. EUR
2025
2024 angepasst
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
46.724
40.483
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
92.526
91.552
 
139.250
132.035
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte eine Anpassung hinsichtlich des Ausweises von Verpflichtungen für Erfolgsbeteiligungen. Für weitere Ausführungen dazu verweisen wir auf den Abschnitt „Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ in Kapitel E.
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und Zuschüsse enthalten den langfristigen Teil des Zuschusses im Zusammenhang mit dem Abschluss des Stromvertrages der Alouette in Höhe von 17.282 Tsd. EUR (Vorjahr 25.981 Tsd. EUR), langfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 27.948 Tsd. EUR (Vorjahr 13.382 Tsd. EUR), sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen in Höhe von 445 Tsd. EUR (Vorjahr: 148 Tsd. EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1.050 Tsd. EUR (Vorjahr: 972 Tsd. EUR).
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse in Tsd. EUR
2025
2024 angepasst
Kurzfristige Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
56.811
57.136
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen
18.082
18.183
Sonstige Steuerverbindlichkeiten
2.922
2.902
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsanstalten
3.972
3.933
Zuschuss Stromvertrag
5.690
6.164
Sonstige übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
5.050
3.234
 
92.526
91.552
Details zu den Derivaten werden im Kapitel K Finanzinstrumente unter dem Abschnitt Derivative Finanzinstrumente zusammengefasst. Details zur Saldierung der Derivate finden Sie unter Punkt 7.
15)
Latente Steuerschulden
Latente Steuerschulden in Tsd. EUR
2025
2024
Latente Steuerschulden erfolgswirksam
26.223
24.823
Latente Steuerschulden erfolgsneutral
-2.437
-7.229
 
23.786
17.594
Details zur Bilanzierung der latenten Steuern finden Sie unter Punkt 4.

16)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Tsd. EUR
2025
2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
86.663
88.265
 
86.663
88.265
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen 8.851 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.251 Tsd. EUR) auf Investitionsverbindlichkeiten.
I
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Der AMAG-Konzern stellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren auf.
01)
Umsatzerlöse
Die Erlösströme im AMAG-Konzern resultieren aus dem Verkauf von Primäraluminium (Segment Metall), dem Verkauf von Aluminiumwalzprodukten und Luftfahrtstrukturteilen (Segment Walzen), dem Verkauf von Aluminiumgusslegierungen (Segment Gießen) und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gebäude- und Flächenmanagement, Werksdiensten etc. am Standort Ranshofen (Segment Service), wobei der Außenumsatz an Dienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielt (0,50 % vom Gesamtumsatz, Vorjahr: 0,37 %). Weitere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen sind in der Segmentberichterstattung im Kapitel G enthalten.
Durch die Tätigkeit des AMAG-Konzerns in mehreren Segmenten wird das Risiko der Abhängigkeit von einigen wenigen Abnehmern deutlich reduziert. Der Anteil der zehn größten Kunden liegt umsatzmäßig bei 27,3 % (Vorjahr: 31,0 %) und der des größten Abnehmers, der dem Segment Walzen zuzuordnen ist, bei 6,6 % (Vorjahr: 8,4 %).
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
Aufteilung Umsatzerlöse in Tsd. EUR
2025
2024
Umsatzerlöse Dritte
1.470.326
1.455.149
Erlöse Dienstleistungen
7.450
5.416
Ergebnis Derivate
739
-11.765
 
1.478.515
1.448.800
Die Umsatzerlöse resultieren zur Gänze aus Erlösen aus Verträgen mit Kunden.
Bei den Leistungen, die vom AMAG-Konzern erbracht werden, handelt es sich hauptsächlich um zeitpunktbezogene Leistungen. In geringem Umfang werden Leistungen erbracht, die zeitraumbezogen realisiert werden, im Besonderen bei kundenspezifischen Produkten, deren alternative Nutzungsmöglichkeit vertraglich beschränkt ist und für die ein jederzeitiger Zahlungsanspruch hinsichtlich der bereits erbrachten Leistung besteht.
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt bei zeitpunktbezogenen Leistungen, sobald der Kunde die Verfügungsmacht über die übertragenen Güter erlangt. Die Erlangung der Verfügungsmacht erfolgt entsprechend der vereinbarten Incoterms. Einzige Ausnahme sind Kundenverträge mit der Lieferkondition CIF, CFR oder CIP - hier wird zusätzlich zur Lieferung auch die Transportleistung/Versicherung verrechnet. In diesen Fällen erfolgt, wenn der Transport zum Stichtag noch nicht durchgeführt wurde, eine Abgrenzung der entsprechenden erwarteten Transportkosten in den Umsatzerlösen und den Forderungen. Der Transaktionspreis setzt sich aus dem Aluminiumpreis, etwaigen Prämien (für Transport etc.) und Aufschlägen für Umarbeitung bzw. Qualitäten zusammen. Das Zahlungsziel wird vertraglich individuell vereinbart, beträgt aber maximal 180 Tage.
Bei zeitraumbezogenen Leistungen erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse entsprechend dem Leistungsfortschritt, welcher als Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt wird.
Das Ergebnis aus Derivaten enthält Aufwendungen aus Derivaten, die in einer Cashflow-Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 designiert waren. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden nur im Segment Service erzielt.
Der AMAG-Konzern realisiert den Umsatz in den folgenden Regionen:
Umsatz nach Regionen 2025
in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konzern
Westeuropa (ohne Österreich)
128.280
102.165
471.649
0
702.095
Österreich
0
21.112
126.688
7.450
155.250
Übriges Europa
0
8.091
149.968
0
158.059
Nordamerika
171.374
0
193.709
0
365.083
Asien, Ozeanien und Sonstige
15.355
0
82.674
0
98.029
 
315.009
131.368
1.024.688
7.450
1.478.515
Umsatz nach Regionen 2024
in Tsd. EUR
Metall
Gießen
Walzen
Service
Konzern
Westeuropa (ohne Österreich)
116.977
105.117
455.442
0
677.536
Österreich
0
24.290
123.350
5.416
153.056
Übriges Europa
0
11.921
151.212
0
163.133
Nordamerika
194.168
0
183.354
0
377.522
Asien, Ozeanien und Sonstige
0
0
77.553
0
77.553
 
311.145
141.328
990.911
5.416
1.448.800
02)
Materialaufwand
Ausweis in Gewinn- und Verlustrechnung
in Tsd. EUR
2025
2024
Umsatzkosten
973.246
942.075
Vertriebskosten
235
330
Verwaltungsaufwendungen
905
726
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
3.927
3.677
Andere Aufwendungen
1.443
2.191
 
979.755
948.999
Details zu den Auswirkungen der Derivate auf den Materialaufwand sind im Kapitel K Finanzinstrumente unter dem Bereich Derivative Finanzinstrumente enthalten.
Aufwandsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden grundsätzlich planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 11.293 Tsd. EUR (Vorjahr: 20.518 Tsd. EUR) an aufwandsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand ertragswirksam erfasst. Diese sind im Materialaufwand in den Umsatzkosten mit 5.670 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.671 Tsd. EUR) und in den sonstigen Erträgen in Höhe von 5.623 Tsd. EUR (Vorjahr: 9.847 Tsd. EUR), siehe Punkt 3, enthalten. Die Zuwendungen im Materialaufwand resultieren zu einem wesentlichen Teil aus dem Stromvertrag der Alouette.
03)
Sonstige Erträge
Aufteilung sonstige Erträge in Tsd. EUR
2025
2024
Zuschüsse und öffentliche Förderungen
5.623
9.847
Erträge aus Währungsumrechnung
1.064
2.134
Sonstige übrige Erträge
6.448
5.582
 
13.134
17.562
Zuschüsse und öffentliche Förderungen betreffen im Wesentlichen Forschungsförderungen in Höhe von 4.884 Tsd. EUR (Vorjahr: 8.955 Tsd. EUR). In den sonstigen übrigen Erträgen sind erbrachte Instandhaltungsleistungen und erhaltene Entschädigungszahlungen enthalten.
04)
Personalaufwand
Aufteilung Personalaufwand in Tsd. EUR
2025
2024
Löhne
97.506
97.809
Gehälter
72.521
70.412
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an MVK
2.190
2.258
Aufwendungen für Altersversorgung
4.084
4.158
Aufwendungen für Sozialabgaben
39.685
38.496
Sonstige Sozialaufwendungen
383
501
 
216.369
213.634
Der Personalaufwand ist in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
Zuordnung der Personalaufwendungen in GuV
in Tsd. EUR
2025
2024
Umsatzkosten
157.974
156.690
Vertriebskosten
16.982
17.088
Verwaltungsaufwendungen
23.532
22.779
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
14.266
13.774
Andere Aufwendungen
3.616
3.303
 
216.369
213.634
Vorstand und leitende Angestellte
Die variable Vergütung des Vorstandes der AMAG Austria Metall AG orientiert sich neben anderen Kriterien an der Gesamtkapitalrentabilität sowie am Konzernergebnis nach Steuern. Weiters werden auch nicht finanzielle Ziele, wie zum Beispiel spezifische CO2-Emissionen bewertet und berücksichtigt. Das Verhältnis der fixen zu den variablen Bestandteilen der Gesamtbezüge des Vorstandes beträgt rund 57 % zu 43 % (Vorjahr: rund 54 % zu 46 %). Die geschuldete Gesamtvergütung des Vorstands einschließlich der Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen betrugen im Geschäftsjahr 2.868 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.047 Tsd. EUR). Aufwandswirksam wurden 2.667 Tsd. EUR im aktuellen Geschäftsjahr (Vorjahr: 2.179 Tsd. EUR) erfasst. Zur besseren Vergleichbarkeit wird die geschuldete Vergütung im Vorjahr in Höhe von 19 Tsd. EUR für ein ehemaliges Vorstandsmitglied nicht mehr berücksichtigt.
An Geschäftsführer:innen der vollkonsolidierten Gesellschaften und leitende Angestellte des Konzerns wurden 13.259 Tsd. EUR (Vorjahr: 14.248 Tsd. EUR) vergütet.

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gliedern sich wie folgt:
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an MVK nach Funktionen in Tsd. EUR
2025
2024
Vorstandsmitglieder
44
70
Leitende Angestellte
96
93
Andere Arbeitnehmer:innen
2.051
2.095
 
2.190
2.258
Davon entfallen auf Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen 1.591 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.579 Tsd. EUR).
Die Aufwendungen für Pensionen gliedern sich wie folgt:
Aufwendungen für Altersversorgung nach Funktionen
in Tsd. EUR
2025
2024
Vorstandsmitglieder
137
137
Leitende Angestellte
349
368
Andere Arbeitnehmer:innen
3.598
3.653
 
4.084
4.158
Darin enthalten sind Leistungen an Pensionskassen in Höhe von 2.525 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.408 Tsd. EUR).
Zusätzlich sind für eine D&O-Haftpflichtversicherung Prämien in der Höhe von 71 Tsd. EUR (Vorjahr: 73 Tsd. EUR) angefallen.
Die betriebliche Altersvorsorge für Mitglieder des Vorstandes und Geschäftsführer:innen der vollkonsolidierten Gesellschaften erfolgt ausschließlich über beitragsorientierte Versicherungspläne, für die das Unternehmen keine Nachschussverpflichtung trifft.
Personalstand
Durchschnittlicher Personalstand
(Full Time Equivalent)
2025
2024
Arbeiter:innen
1.346
1.376
Angestellte
839
861
 
2.185
2.237
Im Mitarbeiterstand ist anteilig mit 20 % das durchschnittliche Personal der gemeinschaftlichen Tätigkeit der Elektrolyse Alouette im Jahr 2025 mit 190 Mitarbeiter:innen (120 Arbeiter:innen,
70 Angestellte; Vorjahr: 196 Mitarbeiter:innen - 130 Arbeiter:innen, 66 Angestellte) enthalten.
05)
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Ausgaben für Forschung werden in jener Periode, in der sie angefallen sind, im Aufwand erfasst. Ausgaben für Entwicklung werden als Aufwand ausgewiesen, sofern die Kriterien für die Aktivierung nach IAS 38 nicht erfüllt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 24.583 Tsd. EUR (Vorjahr: 25.200 Tsd. EUR) als Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen berücksichtigt.
06)
Abschreibungen
Zuordnung der Abschreibung in GuV in Tsd. EUR
2025
2024
Umsatzkosten
74.914
82.760
Vertriebskosten
1.341
1.290
Verwaltungsaufwendungen
1.501
1.746
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
1.923
1.865
Andere Aufwendungen
457
14.395
 
80.136
102.056
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2024 beinhalten im Bereich „andere Aufwendungen“ die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AMAG components gem. IAS 36 in Höhe von 13.200 Tsd. EUR.
07)
Sonstige Aufwendungen
In der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren sind die sonstigen operativen Aufwendungen wie folgt zugeordnet:
Zuordnung der sonstigen Aufwendungen in GuV
in Tsd. EUR
2025
2024
Umsatzkosten
47.477
72.858
Vertriebskosten
75.586
57.071
Verwaltungsaufwendungen
15.304
15.023
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
4.467
6.056
Andere Aufwendungen
6.401
5.991
 
149.235
156.999
Der Anstieg der Vertriebskosten im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den US-Strafzöllen.
Aufteilung sonstige Aufwendungen in Tsd. EUR
2025
2024
Logistik
66.767
46.143
Instandhaltung
37.517
43.746
Informationstechnologie
14.261
14.538
Versicherungen
6.898
7.586
Beratung
4.685
5.058
Übrige sonstige Aufwendungen
19.107
39.927
 
149.235
156.999
Die Veränderung der übrigen sonstigen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen für Kontraktrisiko (siehe auch Abschnitt 12 Übrige Rückstellungen im Kapitel K Erläuterungen zur Konzernbilanz).
08)
Verwaltungsaufwendungen
Die Kosten für Abschlussprüfungen sind in den anderen Aufwendungen (Verwaltungsaufwendungen) enthalten und umfassen die Honorare für die Prüfung der Einzelabschlüsse nach lokalem Recht, der IFRS-Packages der Einzelgesellschaften und des Konzernabschlusses der AMAG Austria Metall AG durch den Konzernabschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Aufteilung Leistungen Konzernabschlussprüfer
in Tsd. EUR
2025
2024
Abschlussprüfungen
361
335
Andere Bestätigungsleistungen
71
70
Sonstige Leistungen
78
44
Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2025 wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats der AMAG Austria Metall AG Vergütungen in Höhe von 1.001 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.079 Tsd. EUR) geleistet.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird jährlich von der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG festgelegt und hat der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Besondere Berücksichtigung haben dabei die Größe und die Organisationsstruktur des Unternehmens sowie die Tragweite der Entscheidungen des Aufsichtsrats zu finden. Hingegen ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Gegensatz zur Vergütung der Vorstände nicht von Bedeutung und wird daher in der Vergütung nicht berücksichtigt.
09)
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen
Das Ergebnis aus Equity Beteiligungen in Höhe von 136 Tsd. EUR (Vorjahr: 115 Tsd. EUR) betrifft den Anteil am Ergebnis nach Steuern.
10)
Finanzergebnis
Aufteilung Finanzergebnis in Tsd. EUR
2025
2024
Zinserträge
8.744
8.391
Zinsaufwendungen
-21.864
-21.420
Sonstiges Finanzergebnis
-340
1.974
 
-13.459
-11.056
Zinsaufwendungen in Tsd. EUR
2025
2024
Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
-17.669
-17.557
Zinsaufwendungen aus Rückstellungen
-2.553
-2.594
Zinsaufwendungen aus nicht finanziellen Verbindlichkeiten
-1.552
-1.185
Zinsaufwendungen aus der Bewertung von Derivaten
6
0
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
-95
-84
 
-21.864
-21.420
Die Zinsaufwendungen aus Rückstellungen beinhalten den Nettozinsaufwand für das Sozialkapital sowie die Aufzinsung aus den sonstigen langfristigen Rückstellungen.
Im sonstigen Finanzergebnis sind unter anderem Erträge aus nicht konsolidierten Beteiligungen und Anteilen in Höhe von 123 Tsd. EUR (Vorjahr: 148 Tsd. EUR), Effekte aus der Währungsumrechnung von Finanzierungen in Höhe von -1.004 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.767 Tsd. EUR) und der ineffektive Teil des Hedgings in Höhe von 241 Tsd. EUR (Vorjahr: -466 Tsd. EUR) enthalten. Details zu den Auswirkungen der Derivate auf das Finanzergebnis sind im Kapitel K Finanzinstrumente im Bereich Derivative Finanzinstrumente enthalten.
Dividendenerträge werden ausgewiesen, wenn das Recht der Gesellschafter, die Zahlung zu erhalten, begründet wurde.
11)
Ertragsteuern
Die Ertragsteuern beinhalten die gezahlten und geschuldeten Ertragsteuern sowie die latenten Steuern. Teile der österreichischen Gesellschaften des AMAG-Konzerns werden in einer Steuergruppe veranlagt. Ebenso besteht eine Steuergruppe für die Gesellschaften AMAG components Übersee GmbH und die AMAG components Karlsruhe GmbH. Nähere Informationen zu den Steuergruppen und
-umlageverträgen finden sich in Kapitel M Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen.
Ertragsteuern in Tsd. EUR
2025
2024
Laufende Steuern
10.652
8.049
davon Laufende Steuern aus Umlagevereinbarungen
-896
-192
davon Laufende Steuern gegenüber Finanzbehörden
11.549
8.241
Latente Steuern
-1.239
14.806
 
9.414
22.854
Steuerüberleitung in Tsd. EUR
2025
2024
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
43.417
66.053
Erwarteter Steueraufwand zu 23 %
9.986
15.192
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
788
2.780
Steuerfreie Erträge
-1.393
-2.273
Andere Steuersätze
1.126
-2.113
Steueraufwand Vorjahre
222
498
Anpassung Latente Steuern Vorjahr
-960
297
Veränderung des in Bezug auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen nicht angesetzten Aktivpostens
825
9.992
steuerliche Begünstigung
-398
-959
Quellensteuer
7
5
Sonstiges
-790
-565
Tatsächlicher Steueraufwand
9.414
22.854
Steuerzahlungen
2.055
20.283
Für Details zu den Verlustvorträgen wird auf die Ausführungen im Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz, Abschnitt 04 Latente Steueransprüche verwiesen.
Die für das Geschäftsjahr 2025 sowie für das Vorjahr ausgewiesenen Quellensteuern beziehen sich auf Ausschüttungen von Vertriebstochtergesellschaften an die AMAG rolling GmbH. In Österreich sind Ausschüttungen der Konzerngesellschaften an die Konzernmutter steuerfrei. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Österreich fällt bei Ausschüttungen der Aluminium Austria Metall (Québec) Inc. Quellensteuer in Höhe von 5 % an.
Im Falle einer Ausschüttung des gesamten Bilanzgewinnes der kanadischen Tochtergesellschaft in Höhe von 152.215 Tsd. USD (Vorjahr: 122.792 Tsd. USD) würden 7.611 Tsd. USD (Vorjahr: 6.140 Tsd. USD) an Quellensteuer anfallen.
Die Steuerzahlungen erfolgen in folgenden Ländern:
Steuerzahlungen nach Ländern in Tsd. EUR
2025
2024
Österreich
-5.187
13.051
Kanada
6.987
7.023
Rest
256
209
Steuerzahlungen
2.055
20.283
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt. Von jenen Ländern, in denen die AMAG mit Konzerngesellschaften tätig ist, wurden bisher lediglich in Taiwan, China sowie in den USA noch keine Umsetzungsmaßnahmen gesetzt.
Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der AMAG Austria Metall AG und ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteuerungsregeln. Die AMAG Austria Metall AG ist gemäß Mindestbesteuerungsgesetz eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft.
Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß
MinBestG länderbezogen, d.h. für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten und insbesondere auch den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechender Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der B&C Privatstiftung abgeschlossen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelungen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaig in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll.
Da die Teilkonzerne der B&C Privatstiftung mit ihren jeweiligen Geschäftseinheiten außerhalb Österreichs zum Teil in denselben Ländern vertreten sind, ist vor dem Hintergrund der länderbezogenen Betrachtung für Zwecke der Mindestbesteuerungsvorschriften eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen zur Erfüllung sämtlicher sich aus den gesetzlichen Bestimmungen in den betroffenen Ländern ergebenden abgabenrechtlichen und administrativen Pflichten unerlässlich. Dazu wurde von den Teilkonzernen im Geschäftsjahr 2024 eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet, die – unter Berücksichtigung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen – die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch die verursachungsgerechte Verteilung etwaig in den betroffenen Ländern anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne regeln, sofern gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen.
Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-Two-Regelungen auf die AMAG als Teilkonzern der B&C Privatstiftung werden laufend gemeinsam evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des AMAG-Konzerns erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings für das Geschäftsjahr 2024 sowie einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2025 und wird laufend aktualisiert. Auf Basis dieser Evaluierungen werden die Safe Harbour Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns AMAG gegenwärtig eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise geringfügige Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Bestimmungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt werden.
Im vorliegenden Konzernabschluss wird die Ausnahmeregelung gem. IAS 12.4A hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewendet.
Laufende Steuern aus Pillar Two werden als laufende Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2025 (wie auch im Vorjahr) keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
J
Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Darstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Innerhalb der Kapitalflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Die im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthaltenen sonstigen unbaren Aufwendungen und Erträge sind vor allem Bewertungseffekte aus der Währungsumrechnung.
In der Position „Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte“ ist die Veränderung der Investitionsverbindlichkeiten in Höhe von -1.280 Tsd. EUR (Vorjahr:
-5.566 Tsd. EUR) enthalten.
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Barbestände von 17 Tsd. EUR (Vorjahr: 17 Tsd. EUR) und kurzfristige hochliquide Kapitalanlagen von 276.510 Tsd. EUR (Vorjahr: 278.768 Tsd. EUR).
Die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellte Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
 
 
Cashflows
nicht zahlungswirksame Veränderungen
 
Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten in Tsd. EUR
Stand
01.01.2025
Neuaufnahme
Tilgung
Differenzen aus Währungs-
umrechnungen
Zugang Leasing
Bewertungseffekte
Stand
31.12.2025
Kredite und Darlehen
654.526
167.500
-229.658
-1.564
0
941
591.746
Leasingverbindlichkeiten
6.544
0
-1.887
-115
1.102
88
5.733
Finanzverbindlichkeiten
661.071
167.500
-231.546
-1.678
1.102
1.029
597.479
 
 
Cashflows
nicht zahlungswirksame Veränderungen
 
Entwicklung der Finanz-
verbindlichkeiten in Tsd. EUR
Stand
01.01.2024
Neuaufnahme
Tilgung
Differenzen aus Währungs-
umrechnungen
Zugang Leasing
Bewertungseffekte
Stand
31.12.2024
Kredite und Darlehen
527.817
237.500
-110.294
-471
0
-25
654.526
Leasingverbindlichkeiten
5.632
0
-2.018
20
2.834
76
6.544
Finanzverbindlichkeiten
533.449
237.500
-112.313
-451
2.834
51
661.071
Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse belaufen sich auf 8.201 Tsd. EUR (Vorjahr: 7.839 Tsd. EUR). Die Leasinggegenstände sind als Nutzungsrechte mit Buchwerten in Höhe von 5.050 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.099 Tsd. EUR) im Kapitel H Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 1 ausgewiesen.
K
Finanzinstrumente
Risikomanagementstrategien
Die AMAG Austria Metall AG unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Risiken aus Veränderungen der Wechselkurse, der Zinssätze und der Börsenkurse. Der Umgang mit diesen Risiken ist in konzernweit gültigen Richtlinien geregelt, die laufend aktualisiert beziehungsweise an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden, operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich nicht jederzeit Finanzmittel beschaffen zu können, um eingegangene finanzielle Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Dementsprechend sorgt der Konzern dafür, dass ausreichend flüssige Mittel vorhanden sind bzw. eine notwendige Finanzierung aus entsprechendem Kreditrahmen sichergestellt ist. Liquiditätsrisiken werden durch die konzernweit durchgeführte währungsdifferenzierte Liquiditätsplanung ermittelt. Aufgrund dieser Ergebnisse werden Kapitalmaßnahmen für Konzerngesellschaften geplant.
Um das Liquiditätsrisiko zu managen, stehen dem AMAG-Konzern neben Avallinien kommittierte Kreditlinien zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit diversen Fazilitäten hat die AMAG Austria Metall AG folgende Zusicherungen hinsichtlich Finanzkennzahlen an Finanzierungspartner gegeben:
Zum 31. Dezember 2025 nicht gezogene kommittierte Linien mit einem Gesamtvolumen von 82,5 Mio. EUR und Laufzeitende 2026 - 2027 abgeschlossen mittels bilateraler Verträge bei Hausbanken, beinhalten Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 % bzw. 30 %.
Eine zum 31. Dezember 2025 nicht gezogene Kreditfazilität mit einem Gesamtvolumen von 75 Mio. EUR und einer Ziehungsperiode von 18 Monaten, abgeschlossen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Geschäftsjahr 2025, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Ein zum 31. Dezember 2025 nicht gezogener Refinanzierungsrahmen der OeKB (KRR) mit einem Gesamtvolumen von 75 Mio. EUR besteht mittels bilateraler Verträge bei vier Hausbanken, welche Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 % bzw. 30 %.
Eine OeKB refinanzierte, mittels bilateralen Verträgen bei mehreren Hausbanken gezogene Fazilität mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 25 Mio. EUR und Laufzeitenden bis 2026, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 % bzw. 30 % sowie teils dem Verhältnis Net Debt zu EBITDA von nicht mehr als 4,0.
Zur Finanzierung einer Bandveredelungsanlage besteht per 31. Dezember 2025 ein bei der OeKB refinanzierter Kredit mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 25,8 Mio. EUR und Laufzeitenden 2026 - 2029. Die bilateralen Verträge bei zwei Hausbanken verpflichten zur Einhaltung einer Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 % bzw. 30 % ab 30.06.2027.
Weiters besteht per 31. Dezember 2025 ein bei der OeKB refinanziertes Darlehen, abgeschlossen bei einer Hausbank, in Höhe von 25 Mio. EUR mit Laufzeitende 2027. Dieses enthält Zusicherungen hinsichtlich der Einhaltung einer Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Zwei Schuldscheindarlehen mit Laufzeitenden bis längstens 2029 und einem ausstehenden Volumen iHv. gesamt 169,5 Mio. EUR enthalten keine finanziellen Zusicherungen, die zu einer Kündigung berechtigen könnten.
Eine OeKB refinanzierte, gezogene Fazilität mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 190 Mio. EUR und Laufzeitende 2029, abgeschlossen im Geschäftsjahr 2024 mittels bilateraler Verträge bei mehreren Hausbanken, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Eine in einer Finanzierungsrunde einer OeKB refinanzierten, gezogenen Fazilität mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 100 Mio. EUR und Laufzeitende 2030, abgeschlossen im Geschäftsjahr 2025 mittels bilateraler Verträge bei mehreren Hausbanken, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Eine in einer Finanzierungsrunde einer OeKB refinanzierten, gezogenen Fazilität mit einem ausstehenden Gesamtvolumen von 30 Mio. EUR und Laufzeitende 2030, abgeschlossen im Geschäftsjahr 2025 mittels bilateraler Verträge bei zwei Hausbanken, beinhaltet Zusicherungen hinsichtlich der Konzerneigenkapitalquote von mehr als 20 %.
Bei den oben genannten Finanzierungslinien werden in der Ermittlung dieser Kennzahlen Bewertungseffekte aus einem langfristigen Stromvertrag der Alouette herausgerechnet.
Die Unterschreitung der Eigenkapitalquote bzw. die Überschreitung eines bestimmten Verhältnisses von Net debt / EBITDA berechtigt den Kreditgeber zur Kündigung des Finanzierungsvertrages. Eine Mehrheit der Kreditverträge enthält eine Knüpfung der Eigenkapitalquote an die Kondition, bei Unterschreitung eines Schwellenwertes tritt eine Erhöhung der Zinsmarge ein. Sowohl zu den Stichtagen als auch während des Jahres wurden sämtliche Zusicherungen eingehalten.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten 2025 in Tsd. EUR
Buchwert
Brutto-Cashflow
Restlaufzeit
unter 1 Jahr
Restlaufzeit
über 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten
591.746
647.768
48.461
566.984
32.322
Leasingverbindlichkeiten
5.733
6.063
1.633
3.477
954
Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse ohne Derivate
5.893
5.893
4.843
1.050
0
Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
84.759
84.759
56.811
27.637
311
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
86.663
86.663
86.663
0
0
 
774.794
831.145
198.411
599.147
33.587
Restlaufzeiten Verbindlichkeiten 2024 in Tsd. EUR
Buchwert
Brutto-Cashflow
Restlaufzeit
unter 1 Jahr
Restlaufzeit
über 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten
654.526
705.252
203.686
466.779
34.787
Leasingverbindlichkeiten
6.544
6.900
1.875
3.540
1.486
Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse ohne Derivate
3.685
3.685
2.713
972
0
Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert
70.520
70.520
57.136
13.272
112
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
88.265
88.265
88.265
0
0
 
823.541
874.622
353.674
484.563
36.385
Kreditrisiken
Kreditrisiken oder das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von privaten Kreditversicherern, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.
Das Kreditrisiko wird durch die Tatsache, dass der Konzern nur mit Finanzpartnern mit guter Kreditwürdigkeit zusammenarbeitet, beschränkt.
Derzeit gibt es folgende Risikokategorien:
Stufe
Beschreibung
Erwarteter Kreditausfall
1. ohne Risiko
Geringes Ausfallrisiko und zeitgerechte Zahlungen der Gegenpartei in der Vergangenheit.
12m ECL
2. zweifelhaft
Betrag ist mehr als 30 Tage überfällig oder es gab einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung.
Lifetime ECL
3. in Verzug
Bonitätsbeeinträchtigungen aufgrund Eintreten eines Konkurses oder Beginn eines Insolvenzverfahrens.
Lifetime ECL
4. Ausbuchung
Die Aussicht auf Erholung ist nicht realistisch. Kein Zahlungseingang zu erwarten.
Betrag wird abgeschrieben
Bei den Vermögenswerten stellen die ausgewiesenen Beträge originärer Finanzinstrumente gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Für alle identifizierten Risiken wurden Vorsorgen eingestellt. Das Management ist der Auffassung, dass darüber hinaus keine anderen Kreditrisiken auftreten werden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Standorts Ranshofen werden gemäß dem vereinfachten Modell (erwartete Kreditausfälle „Expected Credit Loss (ECL)“) aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit bewertet. Hierfür wird im Rahmen einer Wertberichtigungsmatrix mittels einer Vergangenheitsanalyse und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen der Wertberichtigungsbedarf ermittelt. Jene Unternehmen der AMAG components führen die Forderungsbewertung mittels des Implied Rating Models unter Anwendung der in Reuters erhältlichen Ausfallswahrscheinlichkeiten der relevanten Kunden unter Berücksichtigung der Zahlungsziele nach der allgemeinen Methode durch. Erst bei Insolvenz oder erfolgloser rechtlicher Geltendmachung wird die Forderung ausgebucht. Wertminderungen werden erfolgswirksam rückgängig gemacht, wenn der Grund für die Wertminderung entfällt oder eine Verbesserung vorliegt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die noch nicht fällig sind, handelt es sich im Wesentlichen um jene mit langjährigen Geschäftspartnern. Die Bewertung der Bonität erfolgt nach internen Bewertungsrichtlinien. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes wurden in der AMAG die Ausfälle der letzten 10 Jahre evaluiert. Die Analyse hat ergeben, dass kein wesentliches Risiko für Forderungen mit einer gewissen Überfälligkeit besteht. Das Management ist der Auffassung, dass diese Einschätzung auch für die Folgejahre zutrifft. Die Forderungen von Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden, wurden abgeschrieben (49 Tsd. EUR, Vorjahr 15 Tsd. EUR). Für einen wesentlichen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (77 %, Vorjahr: 80 %) ist eine Kreditversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen worden. Diese Versicherung sieht einen Selbstbehalt im Schadensfall vor. Bei derartigen Forderungen wird als erwarteter Kreditverlust maximal der Selbstbehalt wertberichtigt. Aufgrund der Analyse der Vergangenheit konnte ein erhöhtes Ausfallsrisiko bei Forderungen, die über 90 Tage überfällig sind, nicht festgestellt werden. Daher wird eine Überfälligkeit über 90 Tage nicht als Indikator für ein eingetretenes Ausfallsereignis gesehen, das eine Zuordnung der Forderungen zur Stufe 3 implizieren würde.

Die folgende Tabelle zeigt das Risikoprofil der Forderungen aus Lieferungen aus Leistungen, basierend auf der Wertberichtigungsmatrix:
Fälligkeiten Forderungen in Tsd. EUR
2025
2024
Noch nicht fällige Forderungen
144.573
160.118
 
 
 
Überfällige Forderungen
30.122
32.570
Weniger als 30 Tage überfällig
25.742
27.688
Mehr als 30 Tage, aber weniger als 60 Tage überfällig
1.804
3.446
Mehr als 60 Tage, aber weniger als 90 Tage überfällig
1.188
379
Mehr als 90 Tage überfällig
1.373
312
Mehr als 180 Tage überfällig
15
744
 
174.694
192.687
Bei den Sonstigen finanziellen Forderungen liegen keine Überfälligkeiten vor.
Marktrisiken
Fremdwährungskursrisiken
Das Fremdwährungsrisiko besteht darin, dass sich der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursschwankungen verändern kann. Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte und -optionen ab, um das Fremdwährungsrisiko auszuschließen, welches aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert (Cashflow-Hedge). Der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird durch Devisentermingeschäfte und Optionen abgesichert.
Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der AMAG-Konzern weltweit in verschiedenen Ländern operiert und Umsätze tätigt. Berücksichtigt werden sowohl Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus bilanzierungspflichtigen Geschäften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch bestimmte außerbilanzielle Positionen, zu denen vor allem betriebsbedingte Seriengeschäfte (antizipierte Materialeinkäufe und Umsatzerlöse) zählen.
Kosten für die Produktion am Standort Ranshofen fallen vor allem in Euro, jedoch auch in US-Dollar sowie in geringem Ausmaß in weiteren Fremdwährungen an. Der sich nicht ausgleichende Teil zwischen Aufwendungen und Erlösen wird ab einem definierten Schwellenwert gesichert. Kosten am Standort Kanada entstehen in US- und kanadischen Dollar sowie in Euro, Verkaufserlöse dagegen vor allem in US-Dollar. Es werden ebenfalls die nicht durch einen natürlichen Hedge geschlossenen Positionen entsprechend der Risikoposition und dem Risikohorizont abgesichert.
Aus Abweichungen bei den wertbestimmenden Faktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (hedge ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus dem Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accounting unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann. Es liegen somit keine Ineffektivitäten vor.
Die originären Finanzinstrumente – darunter fallen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzforderungen und Finanzverbindlichkeiten sowie Wertpapiere – verteilen sich zum Bilanzstichtag auf folgende Währungspositionen:
 
 
2025
2024
Aktive originäre
Finanzinstrumente
Währung
in Tsd. EUR
Anteil
in Tsd. EUR
Anteil
 
EUR
142.007
42,5 %
229.661
58,9 %
 
USD
181.229
54,2 %
151.876
39,0 %
 
CAD
5.810
1,7 %
3.450
0,9 %
 
GBP
3.919
1,2 %
3.077
0,8 %
 
JPY
1.359
0,4 %
1.472
0,4 %
 
 
334.323
100,0 %
389.535
100,0 %
Passive originäre Finanzinstrumente
Währung
in Tsd. EUR
Anteil
in Tsd. EUR
Anteil
 
EUR
624.526
90,5 %
694.592
92,2 %
 
USD
39.834
5,8 %
30.697
4,1 %
 
CAD
25.614
3,7 %
27.351
3,6 %
 
Sonstige
61
0,0 %
382
0,1 %
 
 
690.035
100,0 %
753.020
100,0 %
Zinsrisiken
Zinsrisiken stellen sich als Zinssaldo- oder als Barwertrisiken dar. Zinsrisiken können nicht eliminiert werden, da eine Wechselwirkung zwischen Barwert- und Zinssaldorisiken besteht. Barwertrisiken treffen den Konzern im Marktwert der verzinslichen Finanzinstrumente und -anlagen, Zinssaldorisiken im Zinsaufwand bzw. Zinsertrag.
Zum Bilanzstichtag des Vorjahres bestanden als Cashflow-Hedge qualifizierte Zinsswaps auf EUR-Basis. Auf die eingesetzten Swap-Kontrakte zahlt die AMAG Austria Metall AG fixe Zinsen auf den Nominalwert des Swap-Kontraktes und erhält im Gegenzug dafür variable Zinsen auf denselben Kapitalbetrag.
Diese Zinsswaps gleichen Auswirkungen auf die Cashflows der zugrunde liegenden variablen verzinslichen Finanzverbindlichkeiten aufgrund zukünftiger Veränderungen der Zinssätze aus. Die Zinsswaps wurden im Vorjahr in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von als Cashflow-Hedge klassifizierten Zinsswaps werden erfolgsneutral im Eigenkapital als Hedgingrücklage erfasst. Mit Eintreten der Zinszahlungen aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgt eine Reklassifizierung von der erfolgsneutralen Hedgingrücklage zur erfolgswirksamen Erfassung im Zinsergebnis.
Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbestimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs anhand der Critical Terms Match Methode erbracht. In allen anderen Fällen werden je nach Ausmaß der Abweichung der wertbestimmenden Risikofaktoren entweder Sensitivitätsanalysen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.
Aus Abweichungen bei den wertbestimmenden Faktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei designierten Sicherungsbeziehungen im Zinsrisikobereich gibt es derzeit keine potenziellen Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (hedge ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accounting unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann. Es gibt daher keine Ineffektivitäten.
Im Detail stellen sich die gewichteten Zinssätze zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Zinsübersicht per 31.12.2025
 
 
 
Veranlagung/Ausleihungen
Position
Zinsbindung
Durchschnitt
Bankkonten
kurzfristig
langfristig
Guthaben
Fix
-
-
-
-
 
Variabel
3,48 %
3,08 %
3,51 %
-
 
Durchschnitt
3,48 %
3,08 %
3,51 %
-
Finanzverbindlichkeiten
Fix
1,72 %
-
1,09 %
1,93 %
 
Variabel
2,80 %
-
2,84 %
2,80 %
 
Durchschnitt
2,59 %
-
1,42 %
2,66 %
Zinsübersicht per 31.12.2024
 
 
 
Veranlagung/Ausleihungen
Position
Zinsbindung
Durchschnitt
Bankkonten
kurzfristig
langfristig
Guthaben
Fix
-
-
-
-
 
Variabel
3,48 %
3,34 %
3,49 %
-
 
Durchschnitt
3,48 %
3,34 %
3,49 %
-
Finanzverbindlichkeiten
Fix
1,54 %
-
1,31 %
1,72 %
 
Variabel
3,54 %
-
3,30 %
3,62 %
 
Durchschnitt
2,92 %
-
2,43 %
3,13 %
Rohstoffpreisrisiken
Die AMAG Austria Metall AG ist im Rohstoffbereich insbesondere Preisrisiken aus Aluminium ausgesetzt. Diese resultieren aus dem Umstand, dass der AMAG-Konzern Aluminium produziert und verarbeitet.
Dadurch entstehende Einkaufs- und Verkaufsrisiken hinsichtlich der Preisänderungsrisiken von zukünftigen Einkäufen bzw. des Bestands von Rohstoffen sowie Verkäufen von Aluminiumprodukten (Primäraluminium, Gusslegierungen, Walzprodukte) des an der London Metal Exchange (LME) notierten Rohstoffs werden mittels gängiger Rohstoff-Termingeschäfte und Rohstoff-Optionen als Sicherungsinstrumente abgesichert.
Der Aluminiumpreis, wie er an der London Metal Exchange (LME) gehandelt wird, ist sowohl bei den erzeugten Produkten der AMAG (Primäraluminium, Gießprodukte, Walzprodukte) als auch bei eingesetzten Rohstoffen wie Primäraluminium und Aluminiumschrotten ein getrennt identifizierbarer Preisbestandteil. Dieser wird vertraglich als eigene Komponente vereinbart, zuzüglich etwaiger Prämien (für Transport etc.), Aufschlägen für Umarbeitung bzw. Qualitäten oder Qualitätsabschlägen (bei Schrotten). Diese Identifizierbarkeit bleibt auch für Produkte im Produktionsprozess bestehen (Vorratsbestand). Die Komponente ist aufgrund der Notierung des Aluminiumpreises an der LME verlässlich bewertbar. Es handelt sich dabei um die wesentlichste Komponente, die Preisrisiken ausgesetzt ist. Der Anteil der Wertänderungen des Aluminiumpreises an den Wertänderungen des Fair Values des Vorratsbestandes kann nicht abgeschätzt werden, da der Aluminiumpreis sehr starken Schwankungen (auch zum jeweiligen Stichtag) unterliegen kann.
Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen aus dem Verkauf von Aluminiumprodukten der Aluminerie Alouette Inc. werden als Cashflow-Hedge klassifiziert.
Alle Bestände mit Aluminiumbestandteilen hinsichtlich des Aluminiumpreisrisikos werden entweder mit derivativen Finanzinstrumenten oder mit Kundenaufträgen gesichert. Das mit diesen Beständen resultierende Preisänderungsrisiko wird im Rahmen eines dynamischen Prozesses gesteuert, da sich die Aluminiumbestände laufend durch Neuzugänge und Abgänge ändern. Die AMAG bildet die dynamische Absicherung jener Bestände, denen derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente gegenüber stehen, als Fair Value-Hedges im Abschluss ab, um die aus der laufenden Bewertung der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente resultierende GuV-Volatilität zu reduzieren. Dabei werden Fair Value-Hedge Designationen mit einer Dauer von einem Monat vorgenommen und die designierten Sicherungsbeziehungen nach Ablauf jedes Monats neu designiert, um den im Vergleich zum Vormonat geänderten Aluminiumbestand als Grundgeschäft zusammen mit dem geänderten Volumen der Sicherungsinstrumente im Rahmen des Hedge Accounting widerzuspiegeln.
Aus Abweichungen bei den wertbestimmenden Risikofaktoren zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quellen für Ineffektivität. Bei designierten Sicherungsbeziehungen im Rohstoffrisikobereich gibt es mit Ausnahme der potenziellen Ineffektivität aus der Berücksichtigung der LME-Prämienerwartung (oben bereits beschrieben) derzeit keine potenziellen Quellen für Ineffektivität. Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen und bei Einsatz von Optionen als Sicherungsinstrumente stets der innere Wert designiert wird, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (hedge ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das designierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der designierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundgeschäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accounting unvereinbaren Bilanzierungsfolge resultieren kann.
Derivate, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nach den derzeit gültigen Bestimmungen nicht als Cashflow- oder Fair Value-Hedge designiert werden, sichern aber operative Risiken im Konzern ab.
Aufgrund des zum Teil langen Risikohorizonts werden diese Sicherungen mit einer Vorlaufzeit von bis zu drei Jahren abgeschlossen (Derivate nicht in Sicherungsbeziehungen bis zu sechs Jahre). Auch im Bereich der Rohstoffpreissicherung gilt der Grundsatz, dass nur Derivate eingesetzt werden, welche klar bewertbar und abbildbar sind.
Für Risiken aufgrund schwankender Prämien im Zusammenhang mit Aluminium-Einkauf werden nach Bedarf Prämien-Derivate abgeschlossen. Für Rohstoffpreisrisiken im Zusammenhang mit Kupfer- bzw. Zink-Einkäufen werden nach Bedarf Kupfer- bzw. Zink-Derivate zur Sicherung des zukünftigen Kupfer-/Zinkeinkaufes abgeschlossen. Für Rohstoffpreisrisiken im Zusammenhang mit Tonerde-Einkauf werden nach Bedarf Tonerde-Derivate zur Sicherung des zukünftigen Tonerdeeinkaufes abgeschlossen. Diese Derivate werden als Cashflow-Hedge bilanziert.
Für Rohstoffrisiken in Zusammenhang mit der Erdgasbeschaffung am Standort Ranshofen werden nach Bedarf ebenfalls Terminkontrakte zur Sicherung des zukünftigen Erdgaspreises abgeschlossen. Diese Derivate werden als Cashflow-Hedge bilanziert.
Sensitivitätsanalysen per 31.12.2025 (in Tsd. EUR)
 
 
 
 
 
Wechselkursrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung der Nettofinanzverbindlichkeiten bei Wechselkursänderung um
10 %
0
-8.797
-290
-121
-9.208
 
-10 %
0
10.752
362
148
11.261
Auswirkung auf das Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um
10 %
0
21
0
596
616
 
-10 %
0
-25
0
-728
-753
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um
10 %
0
35.515
-5.452
382
30.445
 
-10 %
0
-43.407
6.664
-467
-37.211
Zinsrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinssteigerung um
+1 %-Punkt
-4.429
1.170
32
13
-3.214
davon aktiv
 
216
1.174
32
13
1.436
davon passiv
 
-4.645
-4
0
0
-4.649
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinsreduktion um
-1 %-Punkt
4.429
-1.170
-32
-13
3.214
davon aktiv
 
-216
-1.174
-32
-13
-1.436
davon passiv
 
4.645
4
0
0
4.649
Auswirkung auf das Ergebnis aus Anleihefonds bei Zinsänderung um
+1 %-Punkt
-259
0
0
0
-259
 
-1 %-Punkt
259
0
0
0
259
Rohstoffpreisrisiken
Änderung
 
 
 
AL
Gesamt
Änderung der Vorratsabwertung bei LME-Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
-9.655
-9.655
Auswirkung auf das Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
71
71
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
18.577
18.577
Sensitivitätsanalysen per 31.12.2024 (in Tsd. EUR)
 
 
 
 
 
Wechselkursrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung der Nettofinanzverbindlichkeiten bei Wechselkursänderung um
10 %
0
-5.534
-219
-99
-5.853
 
-10 %
0
6.764
267
121
7.153
Auswirkung auf das Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um
10 %
0
33
0
550
583
 
-10 %
0
-40
0
-672
-712
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Fremdwährungssicherungsgeschäften bei Wechselkursänderung um
10 %
0
51.630
-7.073
485
45.041
 
-10 %
0
-63.103
8.645
-593
-55.050
Zinsrisiken
Änderung
EUR
USD
CAD
Andere
Gesamt
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinssteigerung um
+1 %-Punkt
-3.490
812
24
11
-2.644
davon aktiv
 
941
817
24
11
1.792
davon passiv
 
-4.431
-5
0
0
-4.436
Änderung des Zinsergebnisses bei Zinsreduktion um
-1 %-Punkt
3.490
-812
-24
-11
2.644
davon aktiv
 
-941
-817
-24
-11
-1.792
davon passiv
 
4.431
5
0
0
4.436
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Zinsswaps bei Zinsänderung um
+1 %-Punkt
70
0
0
0
70
 
-1 %-Punkt
-70
0
0
0
-70
Auswirkung auf das Ergebnis aus Anleihefonds bei Zinsänderung um
+1 %-Punkt
-197
0
0
0
-197
 
-1 %-Punkt
197
0
0
0
197
Rohstoffpreisrisiken
Änderung
 
 
 
AL
Gesamt
Änderung der Vorratsabwertung bei LME-Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
-10.291
-10.291
Auswirkung auf das Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
12
12
Auswirkung auf das Sonstige Ergebnis aus Rohstoffpreissicherungsgeschäften bei Aluminiumpreisreduktion um
10 %
 
 
 
12.140
12.140
Originäre finanzielle Vermögenswerte und Schulden
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden beinhalten sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel und verzinsliche Finanzverbindlichkeiten.
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit oder ohne Recycling) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Diese Klassifizierung erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.
Die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt für die Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu behalten, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. In der AMAG wird im Wesentlichen das Geschäftsmodell „Halten“ angewendet.
Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag werden Preisangebote von Banken oder entsprechende Preismodelle verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Sofern Preise aktiver Märkte nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle und aktueller Marktparameter (insbesondere Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner) berechnet. Dazu werden die Cashflows der Finanzinstrumente auf den Bilanzstichtag diskontiert.
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte aus den Vermögenswerten auslaufen oder der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IFRS 9.3.2 erfüllt (sog. Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen hat.
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, jedoch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern einen Vermögenswert im Umfang seines anhaltenden Engagements. Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Firm Commitment
Wurden bilanzunwirksame bindende Verpflichtungen (Kundenaufträge) als abgesicherte Grundgeschäfte designiert, so werden die nachfolgenden kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der Verpflichtung, die auf das gesicherte Risiko zurückzuführen sind, als Vermögenswert oder Verbindlichkeit erfolgswirksam erfasst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Effektivzinsmethode amortisiert den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Nominalwert unter Verwendung des effektiven Zinssatzes. Als effektiver Zinssatz gilt der Kalkulationszinssatz, mit dem der erwartete künftige Zahlungsmittelfluss bis zum Endfälligkeitstermin oder zum nächsten marktpreisorientierten Zinsanpassungstermin auf den gegenwärtigen Buchwert des finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst wird.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung werden ausschließlich marktübliche Instrumente mit einer ausreichenden Marktliquidität und von Geschäftspartnern mit geringem Ausfallsrisiko verwendet. Das Kreditausfallsrisiko des Kontrahenten als auch das eigene Kreditausfallsrisiko werden, sofern wesentlich, bei der Bewertung berücksichtigt.
Eingebettete Derivate
In anderen Finanzinstrumenten oder in anderen Basisverträgen eingebettete Derivate werden als separate Derivate behandelt, wenn die Risiken und ihre Charakteristiken nicht eng mit den Basisverträgen verbunden sind und ohnehin nicht zum Fair Value bewertet werden.
Cashflow-Hedges
Zur Absicherung zukünftiger Cashflows aus schwebenden und antizipierten Fremdwährungstransaktionen werden Währungsderivate eingesetzt. Des Weiteren werden zur Absicherung von Rohstoffpreisrisiken (Aluminium und in geringer Menge Kupfer, Tonerde, Zink sowie Prämien) aus erwarteten, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Transaktionen Commodity Derivate (Termingeschäfte und Optionen) eingesetzt. Zur Absicherung des Zinsrisikos bestehen Zinsswaps auf EUR-Basis. Auf den Nominalwert des Swap-Kontraktes werden fixe Zinsen bezahlt, im Gegenzug dafür erhält der Konzern variable Zinsen auf denselben Kapitalbetrag. Diese Zinsswaps gleichen Auswirkungen auf die Cashflows der zugrunde liegenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten aufgrund zukünftiger Veränderungen der Zinssätze aus, und die Marktwerte aus den Zinsderivaten resultieren aus der Veränderung in der Zinskurve, die seit Laufzeitbeginn stattgefunden hat.
Bei Optionen wird als Sicherungsinstrument nur der innere Wert des Derivats designiert, die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des inneren Wertes werden in der Hedgingrücklage erfasst und die Änderungen des Zeitwertes erfolgsneutral in der Zeitwertrücklage. Die Zeitwertrücklage wird bei der Absicherung von transaktionsbezogenen Grundgeschäften zum Zeitpunkt des Eintritts der abgesicherten Transaktion entweder gegen die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Vermögenswertes aufgelöst oder in allen anderen Fällen über das sonstige Ergebnis in die GuV umgebucht. Sofern zeitraumbezogene Grundgeschäfte abgesichert werden, wird die Zeitwertrücklage grundsätzlich systematisch über die Designationsperiode in der GuV aufgelöst. Eine systematische Auflösung in der GuV unterbleibt in Übereinstimmung mit IFRS 9B6.5.31 insoweit, als der Betrag der Zeitwertrücklage Kombinationen von Call- und Put-Optionen zuzurechnen ist, deren Zeitwert zum Designationszeitpunkt Null betragen hat.
Bei Cashflow-Hedges wird der effektive Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes direkt im sonstigen Ergebnis in der Hedgingrücklage erfasst, der ineffektive Teil hingegen sofort erfolgswirksam im Materialaufwand berücksichtigt. Resultiert die Absicherung einer erwarteten Transaktion im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswertes oder der nicht finanziellen Verbindlichkeit. In allen anderen Fällen werden die im Eigenkapital abgegrenzten Beträge zu dem Zeitpunkt bzw. zu den Zeitpunkten in der GuV erfasst, zu dem die abgesicherten Zahlungsströme das Ergebnis beeinflussen.
Im Konzern werden die zukünftigen Verkäufe der anteiligen Produktion der Aluminerie Alouette Inc. und Fremdwährungsgeschäfte teilweise durch Forward-Kontrakte und Optionen abgesichert, wobei die verwendeten derivativen Instrumente als Absicherung des Cashflows klassifiziert werden.

Als Cashflow-Hedge qualifizierte und über die Hedgingrücklage gebuchte derivative Finanzinstrumente:
 
 
2025
2024
Währung bzw. Commodity
 
längste Laufzeit
Nominalwerte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominalwerte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
USD
Verkauf
10/2032
456.470
16.505
10/2032
571.749
-18.944
JPY
Verkauf
03/2032
811.485
752
03/2032
897.299
392
CAD
Kauf
11/2028
99.000
486
01/2028
120.000
-3.144
USD
Kauf
01/2026
40.800
-18
05/2025
19.692
312
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
12/2028
51.095
-10.280
12/2026
30.750
733
CU
Verkauf
01/2026
25
-30
01/2025
50
13
ZN
Verkauf
01/2026
50
1
 
0
0
PR
Verkauf
 
0
0
04/2025
1.100
-39
CU
Kauf
06/2028
550
1.444
06/2028
725
561
TE
Kauf
01/2028
112.500
-2.918
01/2026
24.000
-723
ZN
Kauf
06/2028
1.250
441
06/2028
1.750
799
PR
Kauf
01/2028
9.036
199
04/2026
10.479
594
Optionen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
12/2028
44.500
-2.271
12/2027
40.000
-697
Energiederivate
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffswaps
 
 
 
 
 
 
 
Gas
Kauf
01/2032
521.760
-4.737
01/2030
534.576
-2.350
PPA
 
 
 
 
 
 
 
Strom
Kauf
 
0
0
06/2025
23.671
-529
* Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
 
2025
2024
Währung bzw. Commodity
 
längste Laufzeit
Nominalwerte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominalwerte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
Zinsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
 
 
 
 
 
 
 
EUR
 
 
0
0
12/2025
7.000
552
Eingebettetes Derivat
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
12/2029
90.825
-27.623
12/2029
113.516
-2.151
* Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
2025
2024
Cashflow-Hedges in Tsd. EUR
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Währungsderivate
18.077
-353
17.724
832
-22.216
-21.383
Commodity Derivate
2.993
-16.407
-13.414
3.675
-2.434
1.242
Energiederivate
 
-4.737
-4.737
548
-3.428
-2.880
Zinsderivate
 
 
0
552
 
552
Eingebettetes Derivat
 
-27.623
-27.623
639
-2.791
-2.151
Summe
21.070
-49.121
-28.050
6.247
-30.868
-24.621

 
 
1 Jahr Laufzeit
1-3 Jahre Laufzeit
über 3 Jahre Laufzeit
Währung bzw. Commodity 2025 in Tsd. EUR
 
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
USD
Verkauf
193.368
1,1475
165.502
1,1432
97.600
1,1587
JPY
Verkauf
162.700
158,2918
222.800
152,5867
425.985
147,5985
CAD
Kauf
55.000
1,3721
44.000
1,3603
 
 
USD
Kauf
40.800
1,1756
 
 
 
 
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
35.474
2.337
15.621
2.409
 
 
CU
Verkauf
25
9.405
 
 
 
 
ZN
Verkauf
50
2.654
 
 
 
 
CU
Kauf
250
7.697
300
7.630
 
 
TE
Kauf
92.500
382
20.000
395
 
 
ZN
Kauf
500
2.222
750
2.222
 
 
PR
Kauf
8.386
262
650
290
 
 
Optionen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
26.500
2.436
18.000
2.511
 
 
Energiederivate
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffswaps
 
 
 
 
 
 
 
Gas
Kauf
117.600
40
220.032
35
184.128
34
Eingebettetes Derivat
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
 
 
 
 
90.825
3.026 USD/Tonne
* Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
 
1 Jahr Laufzeit
1-3 Jahre Laufzeit
über 3 Jahre Laufzeit
Währung bzw. Commodity 2024 in Tsd. EUR
 
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
USD
Verkauf
224.116
1,1015
180.111
1,1278
167.522
1,1505
JPY
Verkauf
179.814
127,8118
216.100
155,0124
501.385
146,9329
CAD
Kauf
66.000
1,3655
53.000
1,3611
1.000
1,3801
USD
Kauf
19.692
1,0571
 
 
 
 
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
26.250
2.440
4.500
2.416
 
 
CU
Verkauf
50
8.345
 
 
 
 
PR
Verkauf
1.100
24
 
 
 
 
CU
Kauf
225
8.439
400
8.460
100
8.364
TE
Kauf
22.000
476
2.000
471
 
 
ZN
Kauf
500
2.848
1.000
2.656
250
2.431
PR
Kauf
10.018
347
461
276
 
 
Optionen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
22.000
2.440
18.000
2.400
 
 
Energiederivate
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffswaps
 
 
 
 
 
 
 
Gas
Kauf
144.288
48
231.480
37
158.808
27
PPA
 
 
 
 
 
 
 
Strom
Kauf
23.671
120
 
 
 
 
* Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.
 
 
1 Jahr Laufzeit
1-3 Jahre Laufzeit
über 3 Jahre Laufzeit
Währung bzw. Commodity 2024 in Tsd. EUR
 
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Nominale*
durchschnittl. Terminkurs
Zinsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
 
 
 
 
 
 
 
EUR
 
7.000
-2,74%
 
 
 
 
Eingebettetes Derivat
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
 
 
 
 
113.516
2.600 USD/Tonne
* Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL), Kupfer (CU), Tonerde (TE), Zink (ZN) und Prämie (PR) und bei den Energiederivaten in MWh.

Folgende Grundgeschäfte wurden abgesichert:
 
2025
2024
Risiko
Wertänderung Grundgeschäft
Stand Rücklage
Wertänderung Grundgeschäft
Stand Rücklage
Fremdwährungsrisiko
 
 
 
 
Zukünftige Verkaufstransaktion
17.257
-17.257
-18.551
18.551
Zukünftige Einkaufstransaktion
467
-467
-2.832
2.832
 
 
 
 
 
Rohstoffpreisrisiko
 
 
 
 
Zukünftige Verkaufstransaktion
-40.203
60.302
-2.141
32.471
Zukünftige Einkaufstransaktion
-834
834
1.231
-1.231
 
 
 
 
 
Energierisiko
 
 
 
 
Zukünftige Einkaufstransaktion
-4.737
4.737
-2.880
2.880
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
Zukünftige Zinszahlung
0
0
552
-552
 
 
 
 
 
abzüglich latenter Steuer auf Hedgingrücklage
 
-13.207
 
-13.858
Summe
-28.050
34.942
-24.621
41.093
Die kumulierte Wertanpassung des Grundgeschäfts aus der Cashflow-Hedge Bilanzierung stimmt mit der Wertänderung des Derivats zuzüglich der Ineffektivität überein. Die Wertänderung des eingebetteten Derivats entspricht dem Stand der Rücklage abzüglich der Ineffektivität und dem Betrag der Erstbewertung.

Entwicklung der Hedgingrücklage (brutto) gemäß IFRS 9:
Hedgingrücklage 2025 in Tsd. EUR
Währungsderivate
Commodity Derivate
Energiederivate
Zinsderivate
Eingebettetes Derivat
Gesamt
Wertänderung direkt im sonstigen Ergebnis (OCI)
41.540
-21.607
-4.495
-546
-28.735
-13.843
Umgliederung aus dem OCI über die Gewinn- und Verlustrechnung
-3.345
8.283
2.638
-6
7.938
15.507
Umsatz
-6.437
2.717
 
 
3.969
248
Material
2.322
5.566
2.638
 
3.969
14.494
Sonstige betriebliche Aufwendungen
770
 
 
 
 
770
Finanzergebnis
 
 
 
-6
 
-6
 
 
 
 
 
 
 
Hedgingrücklage 2024 in Tsd. EUR
Währungsderivate
Commodity Derivate
Energiederivate
Zinsderivate
Eingebettetes Derivat
Gesamt
Wertänderung direkt im sonstigen Ergebnis (OCI)
-31.668
2.789
2.290
-706
2.371
-24.923
Umgliederung aus dem OCI über die Gewinn- und Verlustrechnung
2.990
463
 
 
8.308
11.761
Umsatz
2.542
1.838
 
 
4.154
8.534
Material
-559
-1.375
 
 
4.154
2.220
Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.007
 
 
 
 
1.007
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
0
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Zuordnung zu den einzelnen Positionen überarbeitet, zur besseren Vergleichbarkeit wurden daher die Werte für das Geschäftsjahr 2024 angepasst.

Fair Value-Hedges
Zur Bestandssicherung der Aluminiumbestände wurden Termingeschäfte abgeschlossen, welche als Fair Value-Hedge klassifiziert wurden. Die physischen Bestände werden gegen Fremdwährungs- und Preisschwankungsrisiken abgesichert (Bestandssicherung des Aluminiumpreis-Anteils der Vorräte). Die Marktwertschwankungen dieser Derivate werden im Materialeinsatz ausgewiesen.
Bei Fair Value-Hedges werden sowohl das Grundgeschäft hinsichtlich des abgesicherten Risikos als auch das derivative Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Änderungen erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zum Marktwert.
Als Fair Value-Hedge qualifizierte und über die Gewinn- und Verlustrechnung gebuchte derivative Finanzinstrumente:
 
 
2025
2024
Währung bzw.
Commodity
längste Laufzeit
Nominal-
werte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominal-
werte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
01/2026
72.360
-4.725
02/2025
76.939
-6.641
AL
Kauf
03/2026
1.185
116
11/2025
339
78
Abgesicherte feste Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
AL
Verkauf
03/2026
1.185
-116
11/2025
339
-78
AL
Kauf
01/2026
72.360
4.725
02/2025
76.939
6.641
* Angabe der Nominalwerte f bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL)
 
2025
2024
Fair Value Hedges in Tsd. EUR
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Forderung
Verbindlichkeit
Summe
Commodity Derivate
4.842
-4.842
0
6.719
-6.719
0
Folgende Grundgeschäfte wurden abgesichert:
 
2025
2024
Risiko in Tsd. EUR
Wertänderung Grundgeschäft
Buchwert des Grundgeschäftes
Wertänderung Grundgeschäft
Buchwert des Grundgeschäftes
Rohstoffpreisrisiko
 
 
 
 
Vorräte
20.155
176.817
11.929
170.252
Die kumulierte Wertanpassung des Grundgeschäfts aus der Fair Value-Hedge Bilanzierung stimmt mit der Wertänderung des Sicherungsgeschäfts überein.
Zeitwertrücklage
Zeitwertrücklage in Tsd. EUR
2025
2024
Stand 1.1.
-536
-332
Änderung Fair Value
-1.161
-204
Stand 31.12.
-1.697
-536
Derivative Finanzinstrumente
Fremdwährungs- und Commodity Derivate (Aluminium), die die Voraussetzung für Hedge-Accounting nach IFRS 9 hinsichtlich Dokumentation und Effektivität nicht erfüllen, werden verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgen erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung.
Als zum beizulegenden Zeitwert qualifizierte und über die Gewinn- und Verlustrechnung gebuchte derivative Finanzinstrumente:
 
 
2025
2024
Währung
bzw. Commodity
längste Laufzeit
Nominalwerte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
längste Laufzeit
Nominalwerte*
Marktwerte
in Tsd. EUR
Währungsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Devisentermingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
USD
Kauf
03/2028
12.940
94
02/2025
1.836
120
CAD
Kauf
03/2028
3.000
25
 
 
 
GBP
Verkauf
06/2026
5.190
-33
06/2025
4.162
-42
JPY
Verkauf
08/2026
121.000
19
03/2025
177.000
5
USD
Verkauf
06/2026
11.034
478
02/2025
2.213
-123
Commodity Derivate
 
 
 
 
 
 
 
Termingeschäfte
 
 
 
 
 
 
 
AL
Kauf
04/2029
298.915
32.919
03/2026
169.886
27.125
AL
Verkauf
05/2026
298.915
-52.363
05/2025
169.886
-37.768
Zinsderivate
 
 
 
 
 
 
 
Zinsswaps
 
 
 
 
 
 
 
EUR
 
 
0
0
12/2025
7.000
-15
* Angabe der Nominalwerte für Währungen in Tausend bzw. bei Commodities in Tonnen Aluminium (AL)

Die Nominalwerte ergeben sich aus der unsaldierten Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge der derivativen Finanzgeschäfte; die Commodity Derivate werden in Tonnen zur Transaktionswährung angegeben.
Die Marktwerte leiten sich aus den Beträgen ab, zu denen die betreffenden Finanzgeschäfte am Bilanzstichtag gehandelt werden. Die Marktwerte von Commodity Derivaten basieren auf offiziellen Aluminiumnotierungen an der London Metal Exchange (LME) zum Bilanzstichtag.
Die beizulegenden Zeitwerte von Devisenterminderivaten werden auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag ermittelt.
Bei Optionen wurden anerkannte Modelle zur Ermittlung der Optionspreise angewandt. Für Zins
swaps, Zins-Caps und Forward Rate Agreements erfolgt die Marktbewertung nach allgemein mathematisch anerkannten Bewertungsmodellen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts.

Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten nach IFRS 7:
2025
Finanzinstrumente nach IFRS 7 in Tsd. EUR
Fair Value-Hedge
Cashflow-Hedge
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Investitionen in
Eigenkapital-instrumente)
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet
Kein Finanzinstrument
Buchwert
31.12.2025
Fair Value
31.12.2025
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
0
14.204
10.833
1.972
1.041
0
28.050
28.050
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
174.694
0
174.694
174.694
Forderungen aus laufenden Steuern
0
0
0
0
0
34
34
34
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
116
6.867
11.917
0
9.388
35.396
63.683
63.683
Vertragsvermögenswerte
0
0
0
0
1.761
0
1.761
1.761
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente *
0
0
131.059
0
145.468
0
276.527
276.527
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
542.923
0
542.923
534.070
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
4.185
0
4.185
4.185
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
0
27.941
7
0
1.050
17.727
46.724
46.724
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
48.823
0
48.823
47.602
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
1.549
0
1.549
1.549
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
86.663
0
86.663
86.663
Steuerschulden
0
0
0
0
0
2.881
2.881
2.881
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse
4.725
21.180
30.905
0
4.843
30.872
92.526
92.526
* In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Investitionen in Geldmarktfonds enthalten, die der Kategorie „verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet werden.
2024
Finanzinstrumente nach IFRS 7 in Tsd. EUR
Fair Value-Hedge
Cashflow-Hedge
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Investitionen in
Eigenkapital-instrumente)
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet
Kein Finanzinstrument
Buchwert
31.12.2024
Fair Value
31.12.2024
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
0
2.661
10.428
1.860
1.839
0
16.788
16.788
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
192.687
0
192.687
192.687
Forderungen aus laufenden Steuern
0
0
0
0
0
1.543
1.543
1.543
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
266
3.586
22.108
0
8.427
32.727
67.114
67.114
Vertragsvermögenswerte
0
0
0
0
2.627
0
2.627
2.627
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente *
0
0
96.691
0
182.095
0
278.785
278.785
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
449.400
0
449.400
437.977
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
4.782
0
4.782
4.782
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse**
0
13.384
0
0
972
26.498
40.854
40.854
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne Leasing)
0
0
0
0
205.126
0
205.126
199.826
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
1.762
0
1.762
1.762
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0
0
0
0
88.265
0
88.265
88.265
Steuerschulden
0
0
0
0
0
92
92
92
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse**
6.828
17.484
32.824
0
2.713
37.154
97.003
97.003
* In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Investitionen in Geldmarktfonds enthalten, die der Kategorie „verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet werden.
** Werte zum 31.12.2024 angepasst (siehe auch Kapitel „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte dieser Positionen zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. In den nicht nach IFRS 7 kategorisierten Finanzinstrumenten sind sowohl finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert, als auch solche, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, enthalten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten haben im Wesentlichen kurze Restlaufzeiten von unter einem Jahr, die bilanzierten Werte stellen approximativ die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und von sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie unter Berücksichtigung des eigenen Kreditrisikos ermittelt.
Die Derivate gliedern sich gemäß IFRS 9 in folgende Kategorien:
Derivate mit positivem
beizulegenden Zeitwert
2025
2024
in Tsd. EUR
langfristig
kurzfristig
langfristig
kurzfristig
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Derivate
135
11.917
15
22.108
Fair Value-Hedge Derivate
0
116
0
266
Cashflow-Hedge Derivate
14.204
6.867
2.661
3.586
Summe
14.339
18.900
2.677
25.960
Derivate mit negativem
beizulegenden Zeitwert
2025
2024
in Tsd. EUR
langfristig
kurzfristig
langfristig
kurzfristig
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Derivate
7
30.905
0
32.824
Fair Value-Hedge Derivate
0
4.725
0
6.828
Cashflow-Hedge Derivate
27.941
21.180
13.384
17.484
Summe
27.948
56.811
13.384
57.136
Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert werden in der Bilanz unter der Position Sonstige Vermögenswerte ausgewiesen, Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert unter Sonstigen Verbindlichkeiten und Zuschüssen.

Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien
Nettoergebnis Finanzinstrumente
in Tsd. EUR
2025
2024
Sicherungsinstrumente und verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
972
2.132
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
123
148
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
-2.186
2.541
 
-1.092
4.821
Das Nettoergebnis beinhaltet Dividendenerträge, jedoch nicht Ergebnisanteile von assoziierten Unternehmen sowie Zinsaufwendungen und -erträge. In die Ermittlung des Nettoergebnisses aus Finanz-instrumenten werden Wertberichtigungen und Zuschreibungen, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Abgangsgewinne bzw. -verluste und sonstige erfolgswirksame Änderungen von Zeitwerten von Finanzinstrumenten einbezogen.
Erträge und Aufwendungen aus derivativen Instrumenten, die zur Absicherung von operativen Risiken dienen und denen gegenläufige Aufwendungen und Erträge in den Umsatzerlösen bzw. im Materialeinsatz gegenübergestellt sind, sind im Ergebnis aus Finanzinstrumenten nicht enthalten.
Die Bewertungsklassen teilen sich wie folgt:
 
2025
2024
Bewertungsklassen in Tsd. EUR
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
AKTIVA
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
10.698
14.339
1.972
27.009
10.413
2.037
2.500
14.950
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
0
18.900
0
18.900
0
25.960
0
25.960
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
131.059
0
0
131.059
96.691
0
0
96.691
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PASSIVA
 
 
 
 
 
 
 
 
Verzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten
0
534.070
0
534.070
0
437.977
0
437.977
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse*
0
8.699
19.249
27.948
0
13.384
0
13.384
Verzinsliche kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
0
47.602
0
47.602
0
199.826
0
199.826
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse*
0
48.436
8.375
56.811
0
54.345
2.791
57.136
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Level 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Dies betrifft zur Gänze Investmentfonds.
Level 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind. Folgende Geschäfte sind in dieser Hierarchiestufe bilanziert:
Devisentermingeschäfte:
Bei einem Devisentermingeschäft wird zu einem zukünftigen Stichtag ein festgelegter Betrag einer Devise gegen eine andere Devise zu einem festgelegten Währungskurs getauscht. Bei der Bewertung werden die beiden Cashflows, die zum Fälligkeitstermin fließen, mit Hilfe der jeweiligen zugehörigen Zinsstrukturkurven (der beiden Geschäftswährungen) auf die Laufzeit verbarwertet. Der Barwert des Devisentermingeschäfts ist die Differenz der beiden mit Hilfe der Währungskurse auf die Berichtswährung umgerechneten verbarwerteten Cashflows. Als Inputparameter werden Währungskurse und die Zinsstrukturkurve herangezogen.
Zinsswaps:
Beim Zinsswap wird ein variabler Zinssatz gegen einen Fixzins getauscht. Bei der Bewertung werden der Barwert der variablen Zinszahlungen und der Barwert der Fixzinszahlungen ermittelt. Der Barwert des Zinsswaps ist die Differenz der beiden auf die Laufzeit des Geschäftes verbarwerteten Cashflows. Als Inputparameter werden der 3-Monats-Euribor und die Zinsstrukturkurve herangezogen.
Rohstofftermingeschäfte:
Die Bewertung des Termingeschäftes ergibt sich aus der Differenz von Vertragspreis zu Schlussnotierung des Aluminiumpreises an der London Metal Exchange (LME) zur jeweiligen Fälligkeit des Geschäftes. Als Inputparameter werden die Schlussnotierung des Aluminiumpreises an der London Metal Exchange (LME) inkl. Terminstruktur sowie die Währungsterminstrukturkurve (USD zu EUR) herangezogen.
Rohstoffoptionen:
Zur Bewertung der Rohstoffoptionen wird das Black-Scholes-Modell herangezogen. Wesentliche Inputparameter sind die Schlussnotierung des Aluminiumpreises an der London Metal Exchange (LME) inkl. Terminstruktur sowie die Währungsterminstrukturkurve (USD zu EUR) und die Volatilität des Aluminiumpreises.
Tonerde- und Prämienderivate:
Die Bewertung des Tonerde- und Prämiengeschäfts ergibt sich aus der Differenz von Vertragspreis zu Schlussnotierung des Tonerde- bzw. Prämienpreises laut Broker zur jeweiligen Fälligkeit des Geschäftes. Als Inputparameter werden die Schlussnotierungen des Tonerde- bzw. Prämienpreises laut Broker sowie zu Währungsterminstrukturkurve (USD zu EUR) herangezogen.
Erdgastermingeschäfte:
Die Bewertung des Termingeschäftes ergibt sich aus der Differenz von Vertragspreis zur Schlussnotierung des Erdgaspreises (THE EEX Base) zur jeweiligen Fälligkeit des Geschäftes. Als Inputparameter werden die Schlussnotierungen der Börse herangezogen.
Power Purchase Agreement (PPA):
Die Bewertung des virtuellen Power Purchase Agreements im Vorjahr ergibt sich aus der Differenz zwischen Vertragspreis und Marktpreis für die erwartete Laufzeit. Als Inputparameter werden die Terminkurse der EEX Austrian Power Futures herangezogen.
Level 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt nicht auf Basis von beobachtbaren Daten, sondern auf Basis von Einschätzungen durch das Unternehmen und ist daher Level 3 zuzuordnen.
Die Vermögenswerte, die im Rahmen der Folgebewertung auf einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des Level 3 beruhen, stellen das eingebettete Derivat im Strombezugskontrakt der Alouette dar.
Stromvertrag Aluminerie Alouette Inc. (Eingebettetes Derivat):
Alouette hält einen mit dem staatlichen Stromanbieter abgeschlossenen Strombezugskontrakt, der den von Alouette zu bezahlenden Strompreis auf Basis einer vertraglich festgelegten Strompreis-formel unmittelbar an den Marktpreis des Aluminiums koppelt.
Der Vertrag enthält aufgrund der Abhängigkeit des Strompreises vom Aluminiumpreis ein eingebettetes Derivat. Dieses Derivat wird im Rahmen von Cashflow-Hedges als Sicherungsinstrument designiert. Der beizulegende Zeitwert des Derivats wird mittels modellbasierter Bewertung ermittelt. In Kanada existiert aufgrund des monopolistischen Strommarktes kein liquider Marktpreis im herkömmlichen Sinne (ein Mark-to-market-Preis ist nicht direkt beobachtbar). Zur Bewertung wird daher ein Forward-Preis-Modell unter Verwendung eines Strom-Referenzpreises für Alouette, der entsprechenden Zinsstrukturkurven und der Forward-Preise von Aluminium und Fremdwährungen herangezogen.
Um eine marktnahe Bewertung des Kontrakts zu erhalten, wird in weiterer Folge bezugnehmend auf die erwartete Laufzeit des Stromvertrages der Barwert zukünftiger Stromzahlungen auf Basis von Aluminiumpreis-Forwards und eines Prämienaufschlages (Mid-West Prämie) berechnet und dem Barwert zukünftiger Stromzahlungen auf Basis des Strom-Referenzpreises unter Berücksichtigung der USD zu CAD-Terminstrukturen für Alouette gegenübergestellt. Der so ermittelte Unterschiedsbetrag liefert eine modellbasierte Bewertung des eingebetteten Derivats.
Der im Zuge der Erstbewertung ermittelte positive Fair Value des Derivats wurde als öffentlicher Zuschuss (der Regierung von Quebec) klassifiziert und entsprechend unter den sonstigen langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten verbucht. Der Zuschuss wird entsprechend den erwarteten Aufwendungen für die im Vertrag geregelten Bedingungen erfolgswirksam aufgelöst.
Der Zeitwert des eingebetteten Derivats im Strombezugskontrakt der Aluminerie Alouette Inc. beruht auf einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des Level 3. Die Entwicklung des eingebetteten Derivats stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung Eingebettetes Derivat in Tsd. EUR
2025
2024
Stand zum 1.1.
-2.152
-2.031
Währungsdifferenzen
1.289
-129
Änderung Fair Value
-29.028
2.371
Recycling
2.267
-2.363
Stand zum 31.12.
-27.624
-2.152
davon kurzfristig
-8.375
-2.791
Eine Veränderung des Aluminiumpreises würde sich auf die Bewertung folgendermaßen auswirken:
2025
2024
Sensitivität in Tsd. EUR
+ 10 %
- 10 %
+ 10 %
- 10 %
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
-18.029
18.029
-22.505
22.505
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
-5.831
5.831
-5.590
5.590
Eine Veränderung der Laufzeit des Derivats würde sich auf die Bewertung folgendermaßen auswirken:
2025
2024
 Sensitivität in Tsd. EUR
1 Jahr kürzer
1 Jahr kürzer
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Finanzanlagen
5.319
-1.956
L
Eventualverbindlichkeiten, Eventualforderungen und Haftungen
Prozesse
Zum Bilanzstichtag waren keine Prozesse anhängig, die ein über den Umfang der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hinausgehendes Risiko darstellen. Ebenso waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine rechtserheblichen Umstände bekannt, aus denen derartige Prozesse drohen könnten.
Sonstiges
Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt, abgesehen von im Rahmen von IFRS 3 bilanzierten Eventualverbindlichkeiten (siehe Punkt F Ermessensentscheidungen und Schätzungen). Sie werden dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht ausgeschlossen werden kann, aber die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung nicht vorliegen.
Eventualforderungen werden im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2025 besteht eine Eventualforderung aus einem offenen Rechtsmittelverfahren in Österreich im Zusammenhang mit der Forschungsprämie für die Jahre 2019 – 2021. Der wirtschaftliche Nutzen für den Zeitraum 2019-2025 beträgt 6.901 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.930 Tsd. EUR für den Zeitraum 2019-2024).
M
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die jeweiligen Geschäfte finden zu marktkonformen Konditionen statt.
Folgende Vergütungen wurden an Aufsichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen gewährt:
Vergütungen 2025 in Tsd. EUR
Aufsichts-rats-
mitglieder
Vorstands-mitglieder
Geschäfts-führer:innen
Gesamt
Fällige Leistungen
1.001
2.667
3.063
6.730
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
0
0
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
202
202
 
1.001
2.667
3.265
6.933
Vergütungen 2024 in Tsd. EUR
Aufsichts-rats-
mitglieder
Vorstands-mitglieder
Geschäfts-führer:innen
Gesamt
Fällige Leistungen
1.079
2.179
3.359
6.617
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
534
534
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
185
185
 
1.079
2.179
4.079
7.337
Die geschuldete Gesamtvergütung des Vorstands einschließlich der Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen betrugen im Geschäftsjahr 2.868 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.047 Tsd. EUR). Aufwandswirksam wurden 2.667 Tsd. EUR im aktuellen Geschäftsjahr (Vorjahr: 2.179 Tsd. EUR) erfasst. Zur besseren Vergleichbarkeit wird die geschuldete Vergütung im Vorjahr in Höhe von 19 Tsd. EUR für ein ehemaliges Vorstandsmitglied nicht mehr berücksichtigt.
Die Vorstandsverträge enthalten eine langfristige erfolgsabhängige Komponente. Der langfristige variable Leistungsbonus wird für jedes einzelne Vorstandsmitglied bis zum jeweiligen Vertragslaufzeitende berechnet. Er basiert vor allem auf der zukünftigen Entwicklung des Unternehmenswerts (Equity Value). Aufgrund angepasster Planwerte wurden für die langfristigen variablen Bonifikationen des Vorstandes, die von zukünftigen Entwicklungen und dem Eintritt der Kennzahlen abhängen, im laufenden Geschäftsjahr Vorsorgen in Höhe von 102 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 7 Tsd. EUR in den übrigen langfristigen Rückstellungen zugeführt (bzw. im Vorjahr 117 Tsd. EUR zzgl. Gehaltsnebenkosten in Höhe von 9 Tsd. EUR aufgelöst).
Mitgliedern des Vorstandes und von Aufsichtsräten wurden weder Darlehen gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungen eingegangen. Geschäfte anderer Art, insbesondere Kaufverträge über nennenswerte Vermögenswerte, wurden ebenfalls nicht abgeschlossen.
Liefer- und Leistungsbeziehungen
Lieferbeziehungen 2025
in Tsd. EUR
RLB Ober-österreich AG
Speditionsservice
Ranshofen Ges.m.b.H.
Sonstige
Gesamt
Bezogen
713
21.874
1.422
24.009
Erbracht
0
320
1
322
Forderungsstand
17.467
0
0
17.467
Verbindlichkeitenstand
38.676
2.977
25
41.677
Lieferbeziehungen 2024
in Tsd. EUR
RLB Ober-österreich AG
Speditionsservice
Ranshofen Ges.m.b.H.
Sonstige
Gesamt
Bezogen
364
23.460
1.851
25.675
Erbracht
0
391
2
392
Forderungsstand
31.205
0
0
31.205
Verbindlichkeitenstand
33.880
2.724
155
36.759
Bei der RLB Oberösterreich AG resultieren die bezogenen Leistungen aus Zinsen und Provisionen für gewährte Darlehen. Weiters bestehen kommittierte Kreditlinien der RLB Oberösterreich in Höhe von 30.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 30.000 Tsd. EUR).
Bei der Speditionsservice Ranshofen Ges.m.b.H. betreffen die bezogenen Leistungen Fracht- und Speditionsdienstleistungen. Die erbrachten Leistungen beziehen sich auf die Vermietungen von Betriebsgebäuden.
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 4. Mai 2022 ist die AMAG Austria Metall AG als Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs. 1 KStG 1988 mit dem Gruppenträger B&C Holding Österreich GmbH beigetreten. Die Gruppenbildung zwischen der B&C Holding Österreich GmbH und der AMAG Austria Metall AG erfolgte erstmals für das Wirtschaftsjahr 2022 des Gruppenmitglieds. Gemäß Vertrag bilden AMAG Austria Metall AG und einbezogene AMAG-Gesellschaften die AMAG-Steuergruppe.
Für die Ermittlung der Steuerumlage der AMAG Austria Metall AG an den Gruppenträger ist das zusammengefasste steuerliche Ergebnis der AMAG-Steuergruppe, welches unter Berücksichtigung der Sonderbestimmungen für steuerliche Unternehmensgruppen zu ermitteln ist, relevant. Die Bestimmungen über die Zinsschranke in § 12a KStG sind zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuersatz anwendbar. Auf die Steuerschuld betreffend das gesamte Gruppenergebnis beim Gruppenträger effektiv anrechenbare in- oder ausländische Quellensteuern von Gesellschaften der AMAG-Steuergruppe, die an den Gruppenträger weitergeleitet werden, mindern die Steuerumlage bzw. werden diese in bestimmten Fällen abgegolten. Die Steuerumlage reduziert sich, wenn der Gruppenträger steuerliche Verlustvorträge oder steuerliche Verluste, die vom Gruppenträger verursacht wurden, mit dem zugewiesenen steuerpflichtigen Gewinn der AMAG-Steuergruppe verrechnen kann. Für die Beurteilung der Verrechenbarkeit von Verlusten bzw. Verlustvorträgen gilt das Prinzip der Gleichberechtigung aller Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers. Erzielt die AMAG-Steuergruppe in einem Wirtschaftsjahr einen steuerlichen Verlust bzw. einen steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet. An den Gruppenträger ist mindestens ein Betrag als Steuerumlage zu entrichten, der der Summe der Mindeststeuern für sämtliche in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, die in die AMAG-Steuergruppe miteinbezogen sind, entspricht. Die Mindeststeuerumlage wird evident gehalten und mit zukünftigen Steuerumlagen verrechnet. Bei Beendigung des Vertrags sind noch nicht verrechnete Verluste und Mindeststeuerumlagen durch den Gruppenträger in Form einer Ausgleichszahlung angemessen abzugelten. Gleiches gilt für noch nicht verrechnete Zins- und EBITDA-Vorträge.
Für die AMAG-Steuergruppe wurde am 4. Mai 2022 zwischen der AMAG Austria Metall AG und den einbezogenen AMAG-Gesellschaften ein gesonderter Steuerumlagevertrag mit Wirksamkeit ab
1. Jänner 2022 abgeschlossen. Erzielt eine Gesellschaft der AMAG-Steuergruppe in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten steuerpflichtigen Gewinn, so ist diese Gesellschaft verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn (fiktiv) entfallenden Körperschaftsteuer eine Steuerumlage an die AMAG Austria Metall AG zu zahlen. Die Steuerumlage wird unabhängig davon geschuldet, ob bzw. in welcher Höhe die AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu leisten hat. Anrechenbare in- oder ausländische Quellensteuern einer Gesellschaft der AMAG-Steuergruppe, die an den Gruppenträger weitergeleitet werden, mindern die Steuerumlage dieser Gesellschaft bzw. sind in bestimmten Fällen zu erstatten. Erzielt eine Gesellschaft der AMAG-Steuergruppe einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten Verlust, so erhält diese Gesellschaft von der AMAG Austria Metall AG eine Gutschrift in Höhe der auf diesen Verlust (fiktiv) entfallenden Körperschaftsteuerentlastung. Die Gutschrift wird unabhängig davon erteilt, ob bzw. in welcher Höhe der AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine Gutschrift vom Gruppenträger ausbezahlt wird. Eine fiktive Mindestkörperschaftsteuer wird vom Gutschriftsbetrag nicht in Abzug gebracht. Sofern das Ergebnis der AMAG-Steuergruppe negativ ist, wird keine Gutschrift für zugewiesene Verluste erteilt. Die Gutschrift wird nachgeholt, sobald die AMAG Austria Metall AG die Verluste der Gruppenmitglieder der AMAG-Steuergruppe ihrerseits verwerten kann. Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuersatz anwendbar.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Zusammenhang mit dem in Österreich eingeführten Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) ein Ausgleichsvertrag mit der B&C Privatstiftung und ihren Teilkonzernen abgeschlossen. Weitere Erläuterungen dazu sind im Kapitel I Erläuterung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Abschnitt 11 Ertragsteuern zu finden.
N
Sonstige Angaben
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine besonderen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
O
Freigabe
Der Konzernabschluss wurde am 23. Februar 2026 (Vorjahr: 11. Februar 2025) vom Vorstand genehmigt und zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschlussprüfer wird am 23. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Abschlusses veranlassen.
Ranshofen, am 23. Februar 2026
Der Vorstand
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Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand

Mag.a Claudia Trampitsch
Finanzvorständin

Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
INFORMATIONEN
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Ge-
schäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesent-
lichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Ranshofen, am 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
INFORMATIONEN
KONZERNLAGEBERICHT
CORPORATE GOVERNANCE
KONZERNABSCHLUSS
Erklärung des Vorstands gem. § 124 (1) Börseg 2018 269
Bestätigungsvermerk 270
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2025 275
ESRS-Index 279
ESRS 2 Anlage B 283
Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 288
Glossar 289
JAHRESABSCHLUSS PER 31. DEZEMBER 2025
INFORMATIONEN
Seite 268 | 337
INFORMATIONEN
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Ge-
schäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesent-
lichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Ranshofen, am 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
Seite 269 | 337
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
dabei seitens der Gesellschaft mittels Forward-Preis Modells ermittelt. Dabei werden ein Strom-Re-
ferenzpreis, entsprechende Zinsstrukturkurven und die Forward-Preise von Aluminium und Fremd-
währungen herangezogen.
Wesentlich dabei ist auch die Einschätzung der erwarteten Laufzeit des Stromvertrages, wobei die
Gesellschaft davon ausgeht, dass der Stromvertrag bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit
(31. Dezember 2029) Gültigkeit haben wird.
Die entsprechenden Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang in den Abschnitten "F Ermes-
sensentscheidungen und Schätzungen", "H14 Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" sowie
"K Finanzinstrumente" enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements hinterfragt und dabei unter anderem
die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung, inwieweit das Risikomanagementziel der Sicherungsbeziehung mit der Risikomana-
gementstrategie von AMAG in Einklang steht und ob sich im Geschäftsjahr Änderungen ergeben
haben;
› Beurteilung des Prozesses zur Einschätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten (un-
verändert gültigen) Laufzeit des Stromvertrages;
› Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des Forward-Preis Modells und Würdigung der verwende-
ten Bewertungsparameter;
› Prüfung der korrekten Darstellung im IFRS-Konzernabschluss.
Werthaltigkeit der Vermögenswerte
Beschreibung:
Der Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG weist per 31. Dezember 2025 TEUR 670.301
an Sachanlagen und TEUR 19.222 an immateriellen Vermögenswerten auf.
Im Zuge der Bewertung der Vermögenswerte ist zu beurteilen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminde-
rung oder -aufholung vorliegen. Dabei sind gem. IAS 36.12 externe und interne Indikatoren zu be-
rücksichtigen.
Für die Geschäftsbereiche (=zahlungsmittelgenerierende Einheiten) ROL/CAST-W (AMAG rolling /
AMAG casting wrought) und CAST-F (AMAG casting foundry) wurden Triggering Events in Bezug auf
die Werthaltigkeit der Vermögenswerte identifiziert. Für den Geschäftsbereich AMAG components
führte der Werthaltigkeitstest im Vorjahr zu einem Wertminderungsbedarf von TEUR 13.200.
Für die genannten Geschäftsbereiche wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit per 31. Dezember
2025 die erzielbaren Beträge als Nutzungswerte ermittelt. Nach erfolgtem Vergleich mit den Buch-
werten ergab sich kein Wertminderungs- bzw. Wertaufholungsbedarf.
Im Rahmen der Ermittlung der Nutzungswerte sind wesentliche Annahmen und Schätzungen notwen-
dig, welche mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet sind. Es besteht demnach das Risiko für den
Konzernabschluss, dass eine Wertminderung oder -aufholung nicht oder nicht in angemessener Höhe
berücksichtigt wird.
Die entsprechenden Angaben der AMAG Austria Metall AG sind in den Anhangangaben "F Ermes-
sensentscheidungen und Schätzungen", "H01 Anlagevermögen" und "I06 Abschreibungen" enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements hinterfragt und dabei unter anderem
die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Identifikation von Anzeichen
einer potenziellen Wertminderung oder Wertaufholung, sowie der anschließenden Bewertung von
Vermögenswerten;
› Prüfung der Ableitung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse aus den, dem Aufsichtsrat
vorgelegten, Plänen sowie deren Überleitung auf die Erfordernisse des IAS 36;
› Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Wert-
treiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital und Cash-
flow);
› Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen
und Berechnungen sowie Plausibilisierung des Diskontierungssatzes für die Berechnung des er-
zielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Beiziehung unserer Bewer-
tungsspezialisten;
› Prüfung der korrekten Ermittlung der Buchwerte der Vermögenswerte als Vergleichswert zum er-
zielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten;
› Prüfung der Angemessenheit der Anhangangaben.
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG, Ranshofen, und ihrer
Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der
Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-
geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, ge-
prüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermit-
telt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum
31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Stan-
dards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Ver-
antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem
Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt,
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Stromvertrag Aluminierie Alouette Inc.
Beschreibung:
Aluminierie Alouette Inc., Kanada ("AAI"), ein nach IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen an-
teilsmäßig in den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG einbezogenes Unternehmen, hat im
Oktober 2016 einen Strombezugsvertrag mit dem staatlichen Stromanbieter abgeschlossen, dabei ist
der vereinbarte Strompreis an den Marktpreis von LME Aluminium gekoppelt. Der Strombezugsvertrag
enthält aufgrund dieser Koppelung ein eingebettetes Derivat, welches gesondert zu bilanzieren ist.
Das eingebettete Derivat wurde als Sicherungsinstrument für zukünftige Primäraluminiumverkäufe
als Grundgeschäft in einem Cash Flow Hedge designiert. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
stellt der positive Fair Value des Derivats darüber hinaus auch eine Zuwendung der öffentlichen Hand
dar.
Das Derivat hat zum Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2025 einen negativen Wert von
EUR 27,6 Mio. Im Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG zum 31. Dezember 2025 ist das
Derivat in Höhe von EUR 19,2 Mio. in der Position "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zu-
schüsse" sowie in Höhe von EUR 8,4 Mio. in der Position "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und
Zuschüsse" enthalten. Der Bilanzansatz für die erfolgte Zuwendung der öffentlichen Hand beträgt
gesamt EUR 23,0 Mio. und ist in der Position "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse"
mit EUR 17,3 Mio. und in der Position "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" mit
EUR 5,7 Mio. ausgewiesen.
Die Beurteilung dieses Sachverhaltes erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen des Mana-
gements hinsichtlich der Bewertung, da dem eingebetteten Derivat unterschiedliche wertbestim-
mende Risikofaktoren und Bewertungsparameter zugrunde liegen. Der Fair Value des Derivats wird
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Seite 270 | 337
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
dabei seitens der Gesellschaft mittels Forward-Preis Modells ermittelt. Dabei werden ein Strom-Re-
ferenzpreis, entsprechende Zinsstrukturkurven und die Forward-Preise von Aluminium und Fremd-
währungen herangezogen.
Wesentlich dabei ist auch die Einschätzung der erwarteten Laufzeit des Stromvertrages, wobei die
Gesellschaft davon ausgeht, dass der Stromvertrag bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit
(31. Dezember 2029) Gültigkeit haben wird.
Die entsprechenden Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang in den Abschnitten "F Ermes-
sensentscheidungen und Schätzungen", "H14 Sonstige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" sowie
"K Finanzinstrumente" enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements hinterfragt und dabei unter anderem
die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung, inwieweit das Risikomanagementziel der Sicherungsbeziehung mit der Risikomana-
gementstrategie von AMAG in Einklang steht und ob sich im Geschäftsjahr Änderungen ergeben
haben;
› Beurteilung des Prozesses zur Einschätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten (un-
verändert gültigen) Laufzeit des Stromvertrages;
› Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des Forward-Preis Modells und Würdigung der verwende-
ten Bewertungsparameter;
› Prüfung der korrekten Darstellung im IFRS-Konzernabschluss.
Werthaltigkeit der Vermögenswerte
Beschreibung:
Der Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG weist per 31. Dezember 2025 TEUR 670.301
an Sachanlagen und TEUR 19.222 an immateriellen Vermögenswerten auf.
Im Zuge der Bewertung der Vermögenswerte ist zu beurteilen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminde-
rung oder -aufholung vorliegen. Dabei sind gem. IAS 36.12 externe und interne Indikatoren zu be-
rücksichtigen.
Für die Geschäftsbereiche (=zahlungsmittelgenerierende Einheiten) ROL/CAST-W (AMAG rolling /
AMAG casting wrought) und CAST-F (AMAG casting foundry) wurden Triggering Events in Bezug auf
die Werthaltigkeit der Vermögenswerte identifiziert. Für den Geschäftsbereich AMAG components
führte der Werthaltigkeitstest im Vorjahr zu einem Wertminderungsbedarf von TEUR 13.200.
Für die genannten Geschäftsbereiche wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit per 31. Dezember
2025 die erzielbaren Beträge als Nutzungswerte ermittelt. Nach erfolgtem Vergleich mit den Buch-
werten ergab sich kein Wertminderungs- bzw. Wertaufholungsbedarf.
Im Rahmen der Ermittlung der Nutzungswerte sind wesentliche Annahmen und Schätzungen notwen-
dig, welche mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet sind. Es besteht demnach das Risiko für den
Konzernabschluss, dass eine Wertminderung oder -aufholung nicht oder nicht in angemessener Höhe
berücksichtigt wird.
Die entsprechenden Angaben der AMAG Austria Metall AG sind in den Anhangangaben "F Ermes-
sensentscheidungen und Schätzungen", "H01 Anlagevermögen" und "I06 Abschreibungen" enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements hinterfragt und dabei unter anderem
die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Identifikation von Anzeichen
einer potenziellen Wertminderung oder Wertaufholung, sowie der anschließenden Bewertung von
Vermögenswerten;
› Prüfung der Ableitung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse aus den, dem Aufsichtsrat
vorgelegten, Plänen sowie deren Überleitung auf die Erfordernisse des IAS 36;
› Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Wert-
treiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital und Cash-
flow);
› Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen
und Berechnungen sowie Plausibilisierung des Diskontierungssatzes für die Berechnung des er-
zielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Beiziehung unserer Bewer-
tungsspezialisten;
› Prüfung der korrekten Ermittlung der Buchwerte der Vermögenswerte als Vergleichswert zum er-
zielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten;
› Prüfung der Angemessenheit der Anhangangaben.
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG, Ranshofen, und ihrer
Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der
Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-
geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, ge-
prüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermit-
telt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum
31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Stan-
dards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Ver-
antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem
Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt,
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Stromvertrag Aluminierie Alouette Inc.
Beschreibung:
Aluminierie Alouette Inc., Kanada ("AAI"), ein nach IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen an-
teilsmäßig in den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG einbezogenes Unternehmen, hat im
Oktober 2016 einen Strombezugsvertrag mit dem staatlichen Stromanbieter abgeschlossen, dabei ist
der vereinbarte Strompreis an den Marktpreis von LME Aluminium gekoppelt. Der Strombezugsvertrag
enthält aufgrund dieser Koppelung ein eingebettetes Derivat, welches gesondert zu bilanzieren ist.
Das eingebettete Derivat wurde als Sicherungsinstrument für zukünftige Primäraluminiumverkäufe
als Grundgeschäft in einem Cash Flow Hedge designiert. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
stellt der positive Fair Value des Derivats darüber hinaus auch eine Zuwendung der öffentlichen Hand
dar.
Das Derivat hat zum Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2025 einen negativen Wert von
EUR 27,6 Mio. Im Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG zum 31. Dezember 2025 ist das
Derivat in Höhe von EUR 19,2 Mio. in der Position "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zu-
schüsse" sowie in Höhe von EUR 8,4 Mio. in der Position "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und
Zuschüsse" enthalten. Der Bilanzansatz für die erfolgte Zuwendung der öffentlichen Hand beträgt
gesamt EUR 23,0 Mio. und ist in der Position "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse"
mit EUR 17,3 Mio. und in der Position "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Zuschüsse" mit
EUR 5,7 Mio. ausgewiesen.
Die Beurteilung dieses Sachverhaltes erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen des Mana-
gements hinsichtlich der Bewertung, da dem eingebetteten Derivat unterschiedliche wertbestim-
mende Risikofaktoren und Bewertungsparameter zugrunde liegen. Der Fair Value des Derivats wird
BESTÄTIGUNGSVERMERK
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INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
› Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
› Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zur Folge haben.
› Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
› Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prü-
fungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb
des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernab-
schluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwe-
cke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinver-
antwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Ver-
haltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Hand-
lungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschrei-
ben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte,
weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften da-
rauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere
Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzern-
lageberichts durchgeführt.
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht 2025 und im Geschäftsbericht 2025,
ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der
Jahresfinanzbericht 2025 und der Geschäftsbericht 2025 werden uns voraussichtlich nach dem Da-
tum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erschei-
nen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES
PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Kon-
zernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-
losen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen-
den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
KONZERNABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher-
heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
› Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
› Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Kon-
zerns abzugeben.
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INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
› Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
› Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zur Folge haben.
› Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
› Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prü-
fungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb
des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernab-
schluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwe-
cke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinver-
antwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Ver-
haltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Hand-
lungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschrei-
ben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte,
weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften da-
rauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere
Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzern-
lageberichts durchgeführt.
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht 2025 und im Geschäftsbericht 2025,
ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der
Jahresfinanzbericht 2025 und der Geschäftsbericht 2025 werden uns voraussichtlich nach dem Da-
tum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erschei-
nen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES
PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Kon-
zernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-
losen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen-
den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
KONZERNABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher-
heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
› Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
› Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Kon-
zerns abzugeben.
Seite 273 | 337
INFORMATIONEN
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt
„Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der
AMAG Austria Metall AG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Konzern“) für das am 31. Dezember
2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG MIT BEGRENZTER
ZUSICHERUNG
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise
sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im
Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltene konsolidierte nichtfinan-
zielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen des
§ 267a UGB übereinstimmt, einschließlich
› der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der
Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), sowie
› der Übereinstimmung mit den Standards für die nichtfinanzielle Erklärung („European
Sustainability Reporting Standards“, in der Folge ESRS),
› der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die
nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), mit der
Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2.
GRUNDLAGE FÜR DIE ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen berufsüb-
lichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG13) und der Stellungnahme zu ausgewählten Fra-
gen bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (KFS/PE28) sowie des für derartige Aufträge
geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 Revised) durchgeführt. Die
Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich
in Art und Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit und sind
in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung
einer begrenzten Sicherheit erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung
einer hinreichenden Sicherheit.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ unseres Zusicherungsvermerks
weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrecht-
lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich do-
kumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Stan-
dards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende
Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss, im Konzern-Lagebericht und im Geschäfts-
bericht, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsver-
merk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt
sich nicht auf diese sonstigen Informationen. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsoli-
dierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG 2025
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewon-
nenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben
im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. April 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am
9. Mai 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 2017 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätz-
lichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt ha-
ben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich
Sorli.
Wien, am 23. Februar 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh MMag. Philipp Maier eh
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Seite 274 | 337
INFORMATIONEN
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt
„Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der
AMAG Austria Metall AG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Konzern“) für das am 31. Dezember
2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG MIT BEGRENZTER
ZUSICHERUNG
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise
sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im
Konzern-Lagebericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltene konsolidierte nichtfinan-
zielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen des
§ 267a UGB übereinstimmt, einschließlich
› der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der
Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), sowie
› der Übereinstimmung mit den Standards für die nichtfinanzielle Erklärung („European
Sustainability Reporting Standards“, in der Folge ESRS),
› der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die
nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), mit der
Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2.
GRUNDLAGE FÜR DIE ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen berufsüb-
lichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG13) und der Stellungnahme zu ausgewählten Fra-
gen bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (KFS/PE28) sowie des für derartige Aufträge
geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 Revised) durchgeführt. Die
Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich
in Art und Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit und sind
in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung
einer begrenzten Sicherheit erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung
einer hinreichenden Sicherheit.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ unseres Zusicherungsvermerks
weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrecht-
lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich do-
kumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Stan-
dards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende
Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss, im Konzern-Lagebericht und im Geschäfts-
bericht, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsver-
merk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt
sich nicht auf diese sonstigen Informationen. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsoli-
dierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG 2025
INFORMATIONEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewon-
nenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben
im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. April 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am
9. Mai 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 2017 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätz-
lichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt ha-
ben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich
Sorli.
Wien, am 23. Februar 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh MMag. Philipp Maier eh
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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INFORMATIONEN
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DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
VERANTWORTLICHKEITEN DES PRÜFERS DER KONSOLIDIERTEN
NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu
erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den Anforderungen des §267a UGB,
sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und die Berichterstattung gemäß den Anfor-
derungen der ESRS, einschließlich dem Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen
falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber
einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellun-
gen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf
Grundlage dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst:
› die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identi-
fizieren, die dazu führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der ESRS ent-
spricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden Beurteilung hinsichtlich
der Wirksamkeit dieses Verfahrens, und
› die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Bewertung, ob das Verfahren
mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt.
Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehören
› die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu
identifizieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammen-
fassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzuge-
ben, und
› die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konso-
lidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinli-
cher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Hand-
lungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
ZUSAMMENFASSUNG DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlun-
gen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professio-
nellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinan-
ziellen Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren zur
Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor:
› Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir
› Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten
Informationen zu verstehen (z.B. Einbindung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strate-
giedokumente); und
› eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen.
› Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die vom Un-
ternehmen implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe IRO-1 gemäß
ESRS 2 übereinstimmen.
INFORMATIONEN
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache
zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND
DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse zu entwickeln
und umzusetzen und dieses Verfahren in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese
Verantwortlichkeit umfasst:
› die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem die Aktivitäten und Ge-
schäftsbeziehungen des Konzerns stattfinden, und die Erlangung eines Verständnisses für die
davon betroffenen Interessengruppen,
› die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativ als auch
positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die
sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zugang zu
Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Konzerns auswirken oder vernünftigerweise davon aus-
zugehen ist, dass sie sich auswirken könnten,
› die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz-
und Schwellenwerte, und
› das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung verantwortlich, die alle durch das Verfahren identifizierten Informationen gemäß den gel-
tenden Anforderungen und Standards enthält, einschließlich:
› Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB und
› Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit
der EU-Taxonomie-VO, sowie der
› Einhaltung der ESRS.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters
› die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzli-
chen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern ist, und
› die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben,
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der
Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.
INHÄRENTE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DER
KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen verpflichtet,
diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse,
die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu
erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse
häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet,
unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich aus-
gelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dement-
sprechend Unsicherheiten.
Seite 276 | 337
INFORMATIONEN
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
VERANTWORTLICHKEITEN DES PRÜFERS DER KONSOLIDIERTEN
NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu
erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den Anforderungen des §267a UGB,
sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und die Berichterstattung gemäß den Anfor-
derungen der ESRS, einschließlich dem Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen
falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber
einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellun-
gen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf
Grundlage dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst:
› die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identi-
fizieren, die dazu führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der ESRS ent-
spricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden Beurteilung hinsichtlich
der Wirksamkeit dieses Verfahrens, und
› die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Bewertung, ob das Verfahren
mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt.
Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehören
› die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu
identifizieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammen-
fassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzuge-
ben, und
› die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konso-
lidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinli-
cher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Hand-
lungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
ZUSAMMENFASSUNG DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlun-
gen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professio-
nellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinan-
ziellen Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren zur
Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor:
› Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir
› Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten
Informationen zu verstehen (z.B. Einbindung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strate-
giedokumente); und
› eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen.
› Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die vom Un-
ternehmen implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe IRO-1 gemäß
ESRS 2 übereinstimmen.
INFORMATIONEN
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache
zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND
DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse zu entwickeln
und umzusetzen und dieses Verfahren in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese
Verantwortlichkeit umfasst:
› die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem die Aktivitäten und Ge-
schäftsbeziehungen des Konzerns stattfinden, und die Erlangung eines Verständnisses für die
davon betroffenen Interessengruppen,
› die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativ als auch
positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die
sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zugang zu
Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Konzerns auswirken oder vernünftigerweise davon aus-
zugehen ist, dass sie sich auswirken könnten,
› die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz-
und Schwellenwerte, und
› das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung verantwortlich, die alle durch das Verfahren identifizierten Informationen gemäß den gel-
tenden Anforderungen und Standards enthält, einschließlich:
› Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB und
› Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit
der EU-Taxonomie-VO, sowie der
› Einhaltung der ESRS.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters
› die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzli-
chen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern ist, und
› die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben,
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der
Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.
INHÄRENTE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DER
KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen verpflichtet,
diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse,
die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu
erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse
häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet,
unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich aus-
gelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dement-
sprechend Unsicherheiten.
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INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
Die AMAG Austria Metall AG hat in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für den Zeitraum 1. Jänner 2025 - 31. Dezember 2025 berichtet.
ESRS-
STANDARD
Angabe Seite / nicht wesentlich NaDiVeG-Belange
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung 11
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 11
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 13
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
13, 23
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 13
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht 13
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 13
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 5, 26
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 19
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mir Strategie und Geschäftsmodell 22
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
22
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 25
ESRS E1 – Klimawandel
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 41 Umweltbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Sozialbelange,
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 45
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 43, 47
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 41, 48
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 49
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 42, 44, 48, 51
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate 54
E1-8
Interne CO2-Bepreisung 54
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie
potenzielle klimabezogene Chancen
54
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 57 Umweltbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Sozialbelange,
E2-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 58
E2-3
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 60
ESRS-INDEX
(ESRS IRO-2)
INFORMATIONEN
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsoli-
dierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:
› Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren des Unternehmens, die für die Aufstellung der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
› Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse ermittelten Informatio-
nen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden.
› Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung im Einklang mit den ESRS stehen.
› Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu aus-
gewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
› Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstel-
lungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
› Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den ent-
sprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzern-Lagebe-
richts ab.
› Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und
zukunftsgerichteten Informationen.
› Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxono-
miekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der kon-
solidierten nichtfinanziellen Erklärung.
Abgrenzungen zum Leistungsumfang:
› Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist für Plau-
sibilitätsverprobungen erforderlich.
› Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, wurden nicht geprüft. Es wurde lediglich
die korrekte Übernahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung überprüft.
› Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen Leistungs-in-
dikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem Corporate Governance Bericht und der
Risikoberichterstattung wurden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen.
› Angaben, die über die ESRS-Angabepflichten hinaus in der konsolidierten nichtfinanziellen Er-
klärung enthalten sind, waren nicht Teil des Prüfungsumfangs.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND VERÖFFENTLICHUNG
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung handelt es
sich um eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen
Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbe-
dingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7 der AAB
2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt
unsere Ersatzpflicht höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaft-
pflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt
EUR 726.730. Der Lauf der Verjährungsfrist bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-Lage-
bericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser
Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine
Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen
können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Wien, am 23. Februar 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh ppa. Mag. Mario Baumgartner eh
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Seite 278 | 337
INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
Die AMAG Austria Metall AG hat in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für den Zeitraum 1. Jänner 2025 - 31. Dezember 2025 berichtet.
ESRS-
STANDARD
Angabe Seite / nicht wesentlich NaDiVeG-Belange
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung 11
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 11
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 13
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
13, 23
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 13
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht 13
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 13
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 5, 26
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 19
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mir Strategie und Geschäftsmodell 22
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
22
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 25
ESRS E1 – Klimawandel
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 41 Umweltbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Sozialbelange,
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 45
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 43, 47
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 41, 48
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 49
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 42, 44, 48, 51
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate 54
E1-8
Interne CO2-Bepreisung 54
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie
potenzielle klimabezogene Chancen
54
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 57 Umweltbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Sozialbelange,
E2-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 58
E2-3
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 60
ESRS-INDEX
(ESRS IRO-2)
INFORMATIONEN
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG 2025
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsoli-
dierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:
› Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren des Unternehmens, die für die Aufstellung der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
› Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse ermittelten Informatio-
nen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden.
› Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung im Einklang mit den ESRS stehen.
› Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu aus-
gewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
› Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstel-
lungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
› Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den ent-
sprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzern-Lagebe-
richts ab.
› Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und
zukunftsgerichteten Informationen.
› Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxono-
miekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der kon-
solidierten nichtfinanziellen Erklärung.
Abgrenzungen zum Leistungsumfang:
› Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist für Plau-
sibilitätsverprobungen erforderlich.
› Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, wurden nicht geprüft. Es wurde lediglich
die korrekte Übernahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung überprüft.
› Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen Leistungs-in-
dikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem Corporate Governance Bericht und der
Risikoberichterstattung wurden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen.
› Angaben, die über die ESRS-Angabepflichten hinaus in der konsolidierten nichtfinanziellen Er-
klärung enthalten sind, waren nicht Teil des Prüfungsumfangs.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND VERÖFFENTLICHUNG
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung handelt es
sich um eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen
Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbe-
dingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7 der AAB
2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt
unsere Ersatzpflicht höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaft-
pflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt
EUR 726.730. Der Lauf der Verjährungsfrist bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-Lage-
bericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser
Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine
Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen
können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Wien, am 23. Februar 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh ppa. Mag. Mario Baumgartner eh
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Seite 279 | 337
INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
S1-9 Diversitätskennzahlen 96, 97, 99
S1-10
Angemessene Entlohnung 86
S1-11 Soziale Absicherung 86
S1-12 Menschen mit Behinderung 97
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 100
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 93, 94
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 90
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 97
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 104
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 107 Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 107
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 109
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirk-
samkeit dieser Maßnahmen
109
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
110
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
S3-1
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften nicht wesentlich Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen nicht wesentlich
S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können nicht wesentlich
S3-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
nicht wesentlich
S3-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
nicht wesentlich
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern nicht wesentlich Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen nicht wesentlich
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können nicht wesentlich
S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 nicht wesentlich
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
nicht wesentlich
INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung 61
E2-5
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe nicht wesentlich
E2-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 57, 60
ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich Umweltbelange, Sozialbelange,
E3-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich
E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich
E3-4 Wasserverbrauch nicht wesentlich
E3-5
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell nicht wesentlich Umweltbelange
E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 64
E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 64
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen nicht wesentlich
E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen nicht wesentlich
E4-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen nicht wesentlich
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 68 Umweltbelange, Sozialbelange,
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 71
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 72
E5-4
Ressourcenzuflüsse 73
E5-5 Ressourcenabflüsse 75
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 68, 78
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 85, 91, 95, 98, 101 Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 84
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 91, 92, 103
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management we-
sentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen
85, 87, 91, 92, 96, 99, 103
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
88, 93, 96, 99, 104
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens 88, 89
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 89
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 90
Seite 280 | 337
INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
S1-9 Diversitätskennzahlen 96, 97, 99
S1-10
Angemessene Entlohnung 86
S1-11 Soziale Absicherung 86
S1-12 Menschen mit Behinderung 97
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 100
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 93, 94
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 90
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 97
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 104
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 107 Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 107
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 109
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirk-
samkeit dieser Maßnahmen
109
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
110
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
S3-1
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften nicht wesentlich Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen nicht wesentlich
S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können nicht wesentlich
S3-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
nicht wesentlich
S3-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
nicht wesentlich
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern nicht wesentlich Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen nicht wesentlich
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können nicht wesentlich
S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 nicht wesentlich
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
nicht wesentlich
INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung 61
E2-5
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe nicht wesentlich
E2-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 57, 60
ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich Umweltbelange, Sozialbelange,
E3-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich
E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich
E3-4 Wasserverbrauch nicht wesentlich
E3-5
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nicht wesentlich
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell nicht wesentlich Umweltbelange
E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 64
E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 64
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen nicht wesentlich
E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen nicht wesentlich
E4-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen nicht wesentlich
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 68 Umweltbelange, Sozialbelange,
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 71
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 72
E5-4
Ressourcenzuflüsse 73
E5-5 Ressourcenabflüsse 75
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 68, 78
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 85, 91, 95, 98, 101 Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Menschenrechte, Diversität
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 84
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 91, 92, 103
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management we-
sentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen
85, 87, 91, 92, 96, 99, 103
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
88, 93, 96, 99, 104
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens 88, 89
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 89
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 90
Seite 281 | 337
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
Angebepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-Referenz / EU-
Klimagesetz-Referenz
Wesentlichkeit Seite
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und
Kontrollorganen
Absatz 21 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang
1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 13
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind
Absatz 21 Buchstabe e
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 13
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30
Indikator Nr. 10 in Anhang
1 Tabelle 3
wesentlich 13
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1
in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission Tabelle 1: Qualitative Angaben zu
Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative
Angaben zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 5, 26
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in Anhang
1 Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz1 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in Anhang
1 in Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem
Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40
Buchstabe d Ziffer iv
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
nicht wesentlich
ESRS E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität
bis 2050 Absatz 14
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2
Absatz 1
wesentlich 41
ESRS E1-1
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Refe-
renzwerten ausgenommen sind Absatz 16
Buchstabe g
Artikel 449a
Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 6
wesentlich 41
ESRS E1-4
THG-Emissions-reduktionsziele Absatz 34
Indikator Nr.4 in Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a
Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 6
wesentlich 48
ESRS 2 ANLAGE B
(ESRS IRO-2)
INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
ESRS G1 – Unternehmensführung
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 116-118, 126 Umweltbelange, Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Antikorruption und Bestechung,
Diversität, Menschenrechte,
G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferanten 122
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 119, 126
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle 124
G1-5
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 117, 120, 124
G1-6 Zahlungspraktiken nicht wesentlich
Seite 282 | 337
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
Angebepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-Referenz / EU-
Klimagesetz-Referenz
Wesentlichkeit Seite
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und
Kontrollorganen
Absatz 21 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang
1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 13
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind
Absatz 21 Buchstabe e
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 13
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30
Indikator Nr. 10 in Anhang
1 Tabelle 3
wesentlich 13
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1
in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission Tabelle 1: Qualitative Angaben zu
Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative
Angaben zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 5, 26
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in Anhang
1 Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz1 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in Anhang
1 in Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem
Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40
Buchstabe d Ziffer iv
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
nicht wesentlich
ESRS E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität
bis 2050 Absatz 14
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2
Absatz 1
wesentlich 41
ESRS E1-1
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Refe-
renzwerten ausgenommen sind Absatz 16
Buchstabe g
Artikel 449a
Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 6
wesentlich 41
ESRS E1-4
THG-Emissions-reduktionsziele Absatz 34
Indikator Nr.4 in Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a
Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818,
Artikel 6
wesentlich 48
ESRS 2 ANLAGE B
(ESRS IRO-2)
INFORMATIONEN
ESRS-INDEX (ESRS IRO-2)
ESRS G1 – Unternehmensführung
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung 116-118, 126 Umweltbelange, Sozialbelange,
Arbeitnehmer:innenbelange,
Antikorruption und Bestechung,
Diversität, Menschenrechte,
G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferanten 122
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 119, 126
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle 124
G1-5
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 117, 120, 124
G1-6 Zahlungspraktiken nicht wesentlich
Seite 283 | 337
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung
(Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbrin-
gungs-register) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft,
Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28
Indikator Nr. 8 in Anhang
1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2
in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 1 in Anhang
1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3
in Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 61
ESRS E3-1
Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9
Indikator Nr. 7 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-1
Spezielle Strategie Absatz 13
Indikator Nr. 8 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-1
Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14
Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederver-
wendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c
Indikator Nr. 6,2 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Nettoeinnahme aus
eigenen Tätigkeiten Absatz 29
Indikator Nr. 6,1 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS 2 – IRO-1 – E4
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
Indikator Nr. 7 in
Anhang 1 Tabelle 1
wesentlich 63ff
ESRS 2 – IRO-1 – E4
Absatz 16 Buchstabe b
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 63ff
ESRS 2 – IRO-1 – E4
Absatz 16 Buchstabe c.
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 63ff
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich
Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buch-
stabe b
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich
Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c.
Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E4-2
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24
Buchstabe d
Indikator Nr. 15 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in
Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 75
ESRS E5-5
Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 1
wesentlich 75
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f
Indikator Nr. 13 in
Anhang I Tabelle 3
wesentlich 83ff
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g
Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 3
wesentlich 83ff
ESRS S1-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Absatz 20
Indikator Nr. 9 in Anhang I
Tabelle 3 und Indikator
Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 1
wesentlich 85ff
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufge-
schlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
Absatz 38
Indikator Nr. 5 in Anhang
1 Tabelle 1 und Indikator
Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle
2
wesentlich 49
ESRS E1-5
Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37
Indikator Nr. 5 in Anhang
1 Tabelle 1
wesentlich 49
ESRS E1-5
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43
Indikator Nr. 6 in Anhang
1 Tabelle 1
wesentlich 49
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und
3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44
Indikatoren Nr. 1 und 2 in
Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositio-
nen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Arti-
kel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz
1
wesentlich 53
ESRS E1-6
Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis
55
Indikator Nr. 3 Tabelle 1
in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3:
Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammen-
hang mit dem Klimawandel: Angleichungspara-
meter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Arti-
kel 8 Absatz 1
wesentlich 53
ESRS E1-7
Abbau von Treibhausgasen und CO
2
-Gutschriften
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Ab-
satz 1
wesentlich 54
ESRS E1-9
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
wesentlich 54
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischem Risiko Absatz 66
Buchstabe a
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit we-
sentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66
Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und
47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Ri-
siko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit physischem Risiko.
wesentlich 54
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien
nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Melde-
bogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: Durch Im-
mobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz
der Sicherheiten
nicht wesentlich
ESRS E1-9
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabe-
zogenen Chancen Absatz 69
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 54
Seite 284 | 337
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung
(Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbrin-
gungs-register) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft,
Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28
Indikator Nr. 8 in Anhang
1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2
in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 1 in Anhang
1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3
in Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 61
ESRS E3-1
Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9
Indikator Nr. 7 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-1
Spezielle Strategie Absatz 13
Indikator Nr. 8 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-1
Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14
Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederver-
wendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c
Indikator Nr. 6,2 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Nettoeinnahme aus
eigenen Tätigkeiten Absatz 29
Indikator Nr. 6,1 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS 2 – IRO-1 – E4
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
Indikator Nr. 7 in
Anhang 1 Tabelle 1
wesentlich 63ff
ESRS 2 – IRO-1 – E4
Absatz 16 Buchstabe b
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 63ff
ESRS 2 – IRO-1 – E4
Absatz 16 Buchstabe c.
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 63ff
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich
Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buch-
stabe b
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich
Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c.
Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E4-2
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24
Buchstabe d
Indikator Nr. 15 in
Anhang 1 Tabelle 2
nicht wesentlich
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in
Anhang 1 Tabelle 2
wesentlich 75
ESRS E5-5
Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 1
wesentlich 75
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f
Indikator Nr. 13 in
Anhang I Tabelle 3
wesentlich 83ff
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g
Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 3
wesentlich 83ff
ESRS S1-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Absatz 20
Indikator Nr. 9 in Anhang I
Tabelle 3 und Indikator
Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 1
wesentlich 85ff
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufge-
schlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
Absatz 38
Indikator Nr. 5 in Anhang
1 Tabelle 1 und Indikator
Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle
2
wesentlich 49
ESRS E1-5
Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37
Indikator Nr. 5 in Anhang
1 Tabelle 1
wesentlich 49
ESRS E1-5
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43
Indikator Nr. 6 in Anhang
1 Tabelle 1
wesentlich 49
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und
3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44
Indikatoren Nr. 1 und 2 in
Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositio-
nen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Arti-
kel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz
1
wesentlich 53
ESRS E1-6
Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis
55
Indikator Nr. 3 Tabelle 1
in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3:
Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammen-
hang mit dem Klimawandel: Angleichungspara-
meter
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Arti-
kel 8 Absatz 1
wesentlich 53
ESRS E1-7
Abbau von Treibhausgasen und CO
2
-Gutschriften
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Ab-
satz 1
wesentlich 54
ESRS E1-9
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
wesentlich 54
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischem Risiko Absatz 66
Buchstabe a
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit we-
sentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66
Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und
47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Ri-
siko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit physischem Risiko.
wesentlich 54
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien
nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Melde-
bogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: Durch Im-
mobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz
der Sicherheiten
nicht wesentlich
ESRS E1-9
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabe-
zogenen Chancen Absatz 69
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 54
Seite 285 | 337
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden,
Absatz 19
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette Absatz 36
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 109ff
ESRS S3-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Ab-
satz 16
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
nicht wesentlich
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nati-
onen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 17
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
nicht wesentlich
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten Absatz 36
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
nicht wesentlich
ESRS S4-1
Strategien im Zusammenhang mit Verbrau-
chern und Endnutzern Absatz 16
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
nicht wesentlich
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nati-
onen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 17
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
nicht wesentlich
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten Absatz 35
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
nicht wesentlich
ESRS G1-1
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Kor-
ruption Absatz 10 Buchstabe b
Indikator Nr. 15 in
Anhang 1 Tabelle 3
nicht wesentlich
ESRS G1-1
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10
Buchstabe d
Indikator Nr. 6 in
Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 118ff
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Be-
stechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a
Indikator Nr. 17 in
Anhang 1 Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 124
ESRS G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 16 in
Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 124
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
ESRS S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden,
Absatz 21
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 85ff
ESRS S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Men-
schenhandels Absatz 22
Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 3
wesentlich 101ff
ESRS S1-1
Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf
die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23
Indikator Nr. 1 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 91ff
ESRS S1-3
Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c
Indikator Nr. 5 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 103ff
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsun-
fälle Absatz 88 Buchstaben b und c
Indikator Nr. 2 in Anhang I
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 94
ESRS S1-14
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle
oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88
Buchstabe e
Indikator Nr. 3 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 94
ESRS S1-16
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstge-
fälle Absatz 97 Buchstabe a
Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 97
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsor-
gane Absatz 97 Buchstabe b
Indikator Nr. 8 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 97
ESRS S1-17
Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a
Indikator Nr. 7 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 104
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen-
rechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 ll
Buchstabe a
Indikator Nr. 10 in
Anhang I Tabelle 1 und
Indikator Nr. 14 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
wesentlich 104
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b
Indikatoren Nr. 12 und 13
in Anhang I Tabelle 3
wesentlich 105
ESRS S2-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Absatz 17
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
wesentlich 107
ESRS S2-1
Strategien im Zusammenhang mit Arbeits-
kräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18
Indikatoren Nr. 11 und 4
in Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 107
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Ver-
einten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien Absatz 19
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
wesentlich 107
ESRS S2-1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 107ff
Seite 286 | 337
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden,
Absatz 19
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette Absatz 36
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 109ff
ESRS S3-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Ab-
satz 16
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
nicht wesentlich
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nati-
onen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 17
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
nicht wesentlich
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten Absatz 36
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
nicht wesentlich
ESRS S4-1
Strategien im Zusammenhang mit Verbrau-
chern und Endnutzern Absatz 16
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
nicht wesentlich
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nati-
onen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 17
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
nicht wesentlich
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten Absatz 35
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
nicht wesentlich
ESRS G1-1
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Kor-
ruption Absatz 10 Buchstabe b
Indikator Nr. 15 in
Anhang 1 Tabelle 3
nicht wesentlich
ESRS G1-1
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10
Buchstabe d
Indikator Nr. 6 in
Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 118ff
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Be-
stechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a
Indikator Nr. 17 in
Anhang 1 Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 124
ESRS G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 16 in
Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 124
INFORMATIONEN
ESRS 2 ANLAGE B (ESRS IRO-2)
ESRS S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden,
Absatz 21
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 85ff
ESRS S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Men-
schenhandels Absatz 22
Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 3
wesentlich 101ff
ESRS S1-1
Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf
die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23
Indikator Nr. 1 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 91ff
ESRS S1-3
Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c
Indikator Nr. 5 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 103ff
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsun-
fälle Absatz 88 Buchstaben b und c
Indikator Nr. 2 in Anhang I
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 94
ESRS S1-14
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle
oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88
Buchstabe e
Indikator Nr. 3 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 94
ESRS S1-16
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstge-
fälle Absatz 97 Buchstabe a
Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 97
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsor-
gane Absatz 97 Buchstabe b
Indikator Nr. 8 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 97
ESRS S1-17
Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a
Indikator Nr. 7 in Anhang I
Tabelle 3
wesentlich 104
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen-
rechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 ll
Buchstabe a
Indikator Nr. 10 in
Anhang I Tabelle 1 und
Indikator Nr. 14 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
wesentlich 104
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b
Indikatoren Nr. 12 und 13
in Anhang I Tabelle 3
wesentlich 105
ESRS S2-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Absatz 17
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
wesentlich 107
ESRS S2-1
Strategien im Zusammenhang mit Arbeits-
kräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18
Indikatoren Nr. 11 und 4
in Anhang 1 Tabelle 3
wesentlich 107
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Ver-
einten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien Absatz 19
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, An-
hang II Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
wesentlich 107
ESRS S2-1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
wesentlich 107ff
Seite 287 | 337
INFORMATIONEN
GLOSSAR
TECHNIKGLOSSAR
Aluminiumhalbzeug:
Oberbegriff für Aluminiumerzeugnisse in Form von Blechen, Bändern und Profilen, Rohren etc.
„Alloy-to-alloy“-Recycling:
Durch spezifische Trennung und eine ausgeklügelte Metallanalytik können Schrotte (Eingangsmate-
rial) meist wieder für die analytisch idente Fertigproduktlegierung eingesetzt werden
Anodenbrennofen:
Ofen, der für die Herstellung von Anoden, welche für die Primäraluminiumerzeugung benötigt werden,
eingesetzt wird
Aushärtbare Platten:
Aluminiumplatten, die ihre Härtesteigerung durch eine spezielle Wärmebehandlung erzielen
Bandvergüteanlage:
Kontinuierliche Wärmebehandlungsanlage (Banddurchzugsofen) zur Einstellung bestimmter metal-
lurgischer Zustände von Bändern
Closed-Loop-Recycling:
Aluminium-Fabrikationsabfälle der Kunden werden zurückgeführt, wieder eingeschmolzen und erneut
zu hochwertigen Aluminiumprodukten verarbeitet
Digitaler Zwilling:
Simulation der Produktion über die gesamte Wertschöpfungskette mittels Softwaretools
Elektrolyse-Prozess:
Aufspaltung einer chemischen Verbindung unter Einwirkung des elektrischen Stroms
Entfallstelle:
Produktionsort, an dem unter anderem Schrotte aus Dosen, Folien, Felgen, Fensterrahmen, Spänen
und Motorblöcken gesammelt, klassifiziert und möglichst sortenrein für Recycling gelagert werden
Herstellung von Walzbarren:
Barren, die zum Walzen bestimmt sind, werden im vertikalen Strangguss in der Barrengießerei pro-
duziert
Homogenisierungsofen:
Glühofen in der Gießerei zur Erzielung eines homogenen Gefüges vor dem nachfolgenden Warmwalzen
Horizontalvergüteofen:
Diskontinuierlicher Mehrzonenofen im Walzwerk, welcher zum Lösungsglühen von aushärtbaren Plat-
ten verwendet wird
Kathodenbleche:
Bleche aus Reinaluminium für den Einsatz in Zinkelektrolysen (an denen sich aus einer wässrigen
schwefelsauren Lösung metallisches Zink abscheidet)
LIBS-Schrottsortieranlage:
Sortieranlage für Mischschrotte, die durch Lasertechnologie sortenrein in mehrere Materialklassen
getrennt werden können.
Lotplattierte Werkstoffe:
Werkstoffkombinationen aus einem Aluminiumgrundwerkstoff, auf dem eine niedrigschmelzende Alu-
miniumlegierung als Lotschicht im Warmwalzprozess aufplattiert wird (Einsatz im Kühler- und Wärme-
tauscherbau)
Massel:
In Kokillenformen (Masselformen) gegossenes Aluminium bzw. Aluminiumlegierung zum Wiederein-
schmelzen in Aluminiumformgießereien (Druck-/Kokillen-/Sandgießverfahren)
Simulation beim Warmwalzen:
Computersimulation des Warmwalzvorgangs, die es erlaubt, vor dem realen Walzvorgang bereits Aus-
sagen über das Endprodukt zu treffen
Passivierung:
Oxidschicht des Aluminiums wird durch eine künstliche Sperrschicht ersetzt und ermöglicht damit
einen guten Haftgrund für strukturelles Kleben
Primäraluminium:
Erzeugung von Aluminium aus Tonerde unter Einsatz von elektrischer Energie, Petrolkoks, Pech und
anderen Rohstoffen
Präzissionsgussplatten:
Aus Walzbarren gesägte und beidseitig feinstgefräste Aluminium-Präzisionsplatten
Recker:
Ein Recker dient zum Beseitigen von Unplanheiten bei Blechen, Bändern und Platten sowie zur Re-
duktion der Eigenspannungen im Material
Walzbarren:
Im vertikalen Stranggießverfahren produzierte Barren für den Einsatz beim Walzen
GLOSSAR
INFORMATIONEN
TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE
UND FOSSILES GAS
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoff-
kreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder
industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder
industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risi-
kopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeu-
gen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE
UND FOSSILES GAS
Seite 288 | 337
INFORMATIONEN
GLOSSAR
TECHNIKGLOSSAR
Aluminiumhalbzeug:
Oberbegriff für Aluminiumerzeugnisse in Form von Blechen, Bändern und Profilen, Rohren etc.
„Alloy-to-alloy“-Recycling:
Durch spezifische Trennung und eine ausgeklügelte Metallanalytik können Schrotte (Eingangsmate-
rial) meist wieder für die analytisch idente Fertigproduktlegierung eingesetzt werden
Anodenbrennofen:
Ofen, der für die Herstellung von Anoden, welche für die Primäraluminiumerzeugung benötigt werden,
eingesetzt wird
Aushärtbare Platten:
Aluminiumplatten, die ihre Härtesteigerung durch eine spezielle Wärmebehandlung erzielen
Bandvergüteanlage:
Kontinuierliche Wärmebehandlungsanlage (Banddurchzugsofen) zur Einstellung bestimmter metal-
lurgischer Zustände von Bändern
Closed-Loop-Recycling:
Aluminium-Fabrikationsabfälle der Kunden werden zurückgeführt, wieder eingeschmolzen und erneut
zu hochwertigen Aluminiumprodukten verarbeitet
Digitaler Zwilling:
Simulation der Produktion über die gesamte Wertschöpfungskette mittels Softwaretools
Elektrolyse-Prozess:
Aufspaltung einer chemischen Verbindung unter Einwirkung des elektrischen Stroms
Entfallstelle:
Produktionsort, an dem unter anderem Schrotte aus Dosen, Folien, Felgen, Fensterrahmen, Spänen
und Motorblöcken gesammelt, klassifiziert und möglichst sortenrein für Recycling gelagert werden
Herstellung von Walzbarren:
Barren, die zum Walzen bestimmt sind, werden im vertikalen Strangguss in der Barrengießerei pro-
duziert
Homogenisierungsofen:
Glühofen in der Gießerei zur Erzielung eines homogenen Gefüges vor dem nachfolgenden Warmwalzen
Horizontalvergüteofen:
Diskontinuierlicher Mehrzonenofen im Walzwerk, welcher zum Lösungsglühen von aushärtbaren Plat-
ten verwendet wird
Kathodenbleche:
Bleche aus Reinaluminium für den Einsatz in Zinkelektrolysen (an denen sich aus einer wässrigen
schwefelsauren Lösung metallisches Zink abscheidet)
LIBS-Schrottsortieranlage:
Sortieranlage für Mischschrotte, die durch Lasertechnologie sortenrein in mehrere Materialklassen
getrennt werden können.
Lotplattierte Werkstoffe:
Werkstoffkombinationen aus einem Aluminiumgrundwerkstoff, auf dem eine niedrigschmelzende Alu-
miniumlegierung als Lotschicht im Warmwalzprozess aufplattiert wird (Einsatz im Kühler- und Wärme-
tauscherbau)
Massel:
In Kokillenformen (Masselformen) gegossenes Aluminium bzw. Aluminiumlegierung zum Wiederein-
schmelzen in Aluminiumformgießereien (Druck-/Kokillen-/Sandgießverfahren)
Simulation beim Warmwalzen:
Computersimulation des Warmwalzvorgangs, die es erlaubt, vor dem realen Walzvorgang bereits Aus-
sagen über das Endprodukt zu treffen
Passivierung:
Oxidschicht des Aluminiums wird durch eine künstliche Sperrschicht ersetzt und ermöglicht damit
einen guten Haftgrund für strukturelles Kleben
Primäraluminium:
Erzeugung von Aluminium aus Tonerde unter Einsatz von elektrischer Energie, Petrolkoks, Pech und
anderen Rohstoffen
Präzissionsgussplatten:
Aus Walzbarren gesägte und beidseitig feinstgefräste Aluminium-Präzisionsplatten
Recker:
Ein Recker dient zum Beseitigen von Unplanheiten bei Blechen, Bändern und Platten sowie zur Re-
duktion der Eigenspannungen im Material
Walzbarren:
Im vertikalen Stranggießverfahren produzierte Barren für den Einsatz beim Walzen
GLOSSAR
INFORMATIONEN
TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE
UND FOSSILES GAS
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoff-
kreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder
industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder
industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risi-
kopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeu-
gen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE
UND FOSSILES GAS
Seite 289 | 337
INFORMATIONEN
GLOSSAR
EBT (Earnings before Taxes):
Weist das Ergebnis vor Steuern aus
Eigenkapitalquote:
Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme
Employer Branding:
Unternehmensstrategische Maßnahme, bei der Konzepte aus dem Marketing angewandt werden, um
ein Unternehmen insgesamt als attraktiven Arbeitgeber darzustellen und von anderen Wettbewerbern
am Arbeitsmarkt positiv abzuheben
Ergebnisanteil Minderheitsbeteiligter:
Ergebnisanteil, welcher auf Minderheitsbeteiligte entfällt. Ist der Wert positiv, so wird ein entstande-
ner Verlust in einer gemeinsamen Gesellschaft anteilig dem Konzernergebnis gutgeschrieben
Ergebnis je Aktie:
Ergibt sich aus der Division des Konzernergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der ausge-
gebenen Aktienanzahl
Gesamtaktionärsvergütung (Total Shareholder Return):
Errechnet sich aus Kursgewinn zuzüglich der Dividende eines Geschäftsjahres
Gearing:
Verhältnis von Nettoverschuldung (lang- und kurzfristig verzinsliche Finanzverbindlichkeiten abzüg-
lich flüssiger Mittel sowie lang- und kurzfristiger Wertpapiere) zu Eigenkapital
Hedging:
Maßnahmen des finanziellen Risikomanagements, um negative Marktwertveränderungen im Zins-,
Währungs-, Kurswert- oder Rohstoffbereich zu limitieren bzw. zu vermeiden
ISIN (International Security Identification Number):
Wertpapierkennnummer
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV):
Maß für die Bewertung einer Aktie am Kapitalmarkt; Verhältnis zwischen dem aktuellen Aktienkurs
und dem Ergebnis je Aktie
London Metal Exchange (LME):
Einer der weltweit größten Metallhandelsplätze für Kassa- und Termingeschäfte
Management Letter:
An den Vorstand gerichtetes Dokument mit Hinweisen auf Verbesserungspotenzial im Unternehmen,
verfasst vom Abschlussprüfer – neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsbericht und der Aus-
übung der Redepflicht
NOPAT (Net Operating Profit after Taxes):
Ergebnis nach Ertragsteuern, bereinigt um das Zinsergebnis und die darauf entfallenden Steuern
(Steuereffekt aus dem Finanzergebnis)
ROCE (Return on Capital Employed):
NOPAT im Verhältnis zum durchschnittlichen Capital Employed = Rentabilität des eingesetzten Ka-
pitals
ROE (Return on Equity):
Verhältnis von Ergebnis nach Ertragsteuern zu durchschnittlichem Eigenkapital in Prozent; misst die
Rentabilität, bezogen auf das im Geschäftsjahr durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital
Small und Mid Caps:
Börsennotierte Unternehmen mit geringem bis mittelhohem Börsenwert (Cap = Kurzform für Capita-
lization = Marktkapitalisierung)
Stakeholder:
Person, für die es aufgrund ihrer Interessenlage von Belang ist, wie sich ein bestimmtes Unternehmen
verhält (z.B. Aktionär:in, Mitarbeiter:in, Kunde, Lieferant); das Stakeholderprinzip erfasst das Unter-
nehmen in seinem gesamten sozialökonomischen Kontext und versucht, die Bedürfnisse der unter-
schiedlichen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen
Treasury:
Bereich/Abteilung im Unternehmen mit Finanzierungs-, Marktrisikomanagement- und Cashmanage-
ment-Aufgaben
Working Capital:
Setzt sich aus den Bilanzposten „Vorräte“ sowie „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ab-
züglich „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ zusammen
INFORMATIONEN
GLOSSAR
Sekundäraluminium:
Durch Recycling aus Aluminiumschrott gewonnene Aluminiumlegierung
Smart Factory:
Produktionsumgebung, in der sich Fertigungsanlagen und Logistiksysteme ohne menschliche Ein-
griffe weitgehend selbst organisieren
Sows:
Einfache Formen des Abgusses von Aluminium, geeignet zum Wiedereinschmelzen
Spezial-Walzprodukte:
Walzprodukte, die sich durch spezielle Eigenschaftskombinationen von Standardprodukten abheben
(z.B. Glanzbleche)
Walzen:
Stellt ein Umformverfahren dar. Findet die Umformung oberhalb der Rekristallisationstemperatur des
Werkstoffs statt, wird sie Warmwalzen genannt, sonst Kaltwalzen
Zweiteiler- und HSG-Massel:
Zweigeteilte bzw. im horizontalen Strangguss (HSG) hergestellte Massel
FINANZGLOSSAR
ATX Prime:
Index der Wiener Börse; umfasst sämtliche Titel des Prime-Market-Segments
Backwardation:
Beschreibt eine Preissituation bei Warentermingeschäften, bei der der Tagespreis (Kassakurs) höher
ist als der Terminpreis
Börsenkapitalisierung:
Berechnet sich aus der Anzahl der emittierten Aktien eines Unternehmens multipliziert mit dem ak-
tuellen Aktienkurs
Capital Employed:
Summe aus durchschnittlichem Eigenkapital und durchschnittlicher Nettoverschuldung (lang- und
kurzfristig verzinsliche Finanzverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel und Wertpapiere)
Cashflow:
Wirtschaftliche Messgröße, die den reinen Einzahlungsüberschuss einer Periode angibt und dadurch
einen Indikator für die Zahlungskraft des Unternehmens bildet
Compliance:
Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes
Contango:
Beschreibt eine Preissituation bei Warentermingeschäften, bei der der Tagespreis (Kassakurs) niedri-
ger ist als der Terminpreis
Corporate Governance:
Verhaltensregeln für die verantwortungsvolle Führung und Kontrolle von Unternehmen, festgehalten
im Österreichischen Corporate Governance Kodex; der Inhalt stellt ein freiwilliges Regelwerk dar
Corporate Social Responsibility (CSR):
Begriff für den freiwilligen Beitrag zu einer nachhaltig orientierten Unternehmensführung, die über
die gesetzlichen Forderungen hinausgeht und dem Interesse aller Stakeholder Rechnung trägt
Coverage:
Regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung eines Unternehmens durch Aktienanalysten
D&O: Directors & Officers:
Organe juristischer Personen wie Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sowie Ge-
schäftsführer und gegebenenfalls Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Derivative Finanzinstrumente:
Finanzinstrumente, deren Preis sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer
Investments richtet
Dividendenrendite:
Verhältnis der ausgeschütteten Dividende zum Aktienkurs, ausgedrückt in Prozent; zeigt die Verzin-
sung des investierten Kapitals je Aktie
EBIT (Earnings before Interest and Taxes):
Weist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern aus
EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization):
Weist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Ver-
mögenswerte aus
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INFORMATIONEN
GLOSSAR
EBT (Earnings before Taxes):
Weist das Ergebnis vor Steuern aus
Eigenkapitalquote:
Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme
Employer Branding:
Unternehmensstrategische Maßnahme, bei der Konzepte aus dem Marketing angewandt werden, um
ein Unternehmen insgesamt als attraktiven Arbeitgeber darzustellen und von anderen Wettbewerbern
am Arbeitsmarkt positiv abzuheben
Ergebnisanteil Minderheitsbeteiligter:
Ergebnisanteil, welcher auf Minderheitsbeteiligte entfällt. Ist der Wert positiv, so wird ein entstande-
ner Verlust in einer gemeinsamen Gesellschaft anteilig dem Konzernergebnis gutgeschrieben
Ergebnis je Aktie:
Ergibt sich aus der Division des Konzernergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der ausge-
gebenen Aktienanzahl
Gesamtaktionärsvergütung (Total Shareholder Return):
Errechnet sich aus Kursgewinn zuzüglich der Dividende eines Geschäftsjahres
Gearing:
Verhältnis von Nettoverschuldung (lang- und kurzfristig verzinsliche Finanzverbindlichkeiten abzüg-
lich flüssiger Mittel sowie lang- und kurzfristiger Wertpapiere) zu Eigenkapital
Hedging:
Maßnahmen des finanziellen Risikomanagements, um negative Marktwertveränderungen im Zins-,
Währungs-, Kurswert- oder Rohstoffbereich zu limitieren bzw. zu vermeiden
ISIN (International Security Identification Number):
Wertpapierkennnummer
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV):
Maß für die Bewertung einer Aktie am Kapitalmarkt; Verhältnis zwischen dem aktuellen Aktienkurs
und dem Ergebnis je Aktie
London Metal Exchange (LME):
Einer der weltweit größten Metallhandelsplätze für Kassa- und Termingeschäfte
Management Letter:
An den Vorstand gerichtetes Dokument mit Hinweisen auf Verbesserungspotenzial im Unternehmen,
verfasst vom Abschlussprüfer – neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsbericht und der Aus-
übung der Redepflicht
NOPAT (Net Operating Profit after Taxes):
Ergebnis nach Ertragsteuern, bereinigt um das Zinsergebnis und die darauf entfallenden Steuern
(Steuereffekt aus dem Finanzergebnis)
ROCE (Return on Capital Employed):
NOPAT im Verhältnis zum durchschnittlichen Capital Employed = Rentabilität des eingesetzten Ka-
pitals
ROE (Return on Equity):
Verhältnis von Ergebnis nach Ertragsteuern zu durchschnittlichem Eigenkapital in Prozent; misst die
Rentabilität, bezogen auf das im Geschäftsjahr durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital
Small und Mid Caps:
Börsennotierte Unternehmen mit geringem bis mittelhohem Börsenwert (Cap = Kurzform für Capita-
lization = Marktkapitalisierung)
Stakeholder:
Person, für die es aufgrund ihrer Interessenlage von Belang ist, wie sich ein bestimmtes Unternehmen
verhält (z.B. Aktionär:in, Mitarbeiter:in, Kunde, Lieferant); das Stakeholderprinzip erfasst das Unter-
nehmen in seinem gesamten sozialökonomischen Kontext und versucht, die Bedürfnisse der unter-
schiedlichen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen
Treasury:
Bereich/Abteilung im Unternehmen mit Finanzierungs-, Marktrisikomanagement- und Cashmanage-
ment-Aufgaben
Working Capital:
Setzt sich aus den Bilanzposten „Vorräte“ sowie „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ab-
züglich „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ zusammen
INFORMATIONEN
GLOSSAR
Sekundäraluminium:
Durch Recycling aus Aluminiumschrott gewonnene Aluminiumlegierung
Smart Factory:
Produktionsumgebung, in der sich Fertigungsanlagen und Logistiksysteme ohne menschliche Ein-
griffe weitgehend selbst organisieren
Sows:
Einfache Formen des Abgusses von Aluminium, geeignet zum Wiedereinschmelzen
Spezial-Walzprodukte:
Walzprodukte, die sich durch spezielle Eigenschaftskombinationen von Standardprodukten abheben
(z.B. Glanzbleche)
Walzen:
Stellt ein Umformverfahren dar. Findet die Umformung oberhalb der Rekristallisationstemperatur des
Werkstoffs statt, wird sie Warmwalzen genannt, sonst Kaltwalzen
Zweiteiler- und HSG-Massel:
Zweigeteilte bzw. im horizontalen Strangguss (HSG) hergestellte Massel
FINANZGLOSSAR
ATX Prime:
Index der Wiener Börse; umfasst sämtliche Titel des Prime-Market-Segments
Backwardation:
Beschreibt eine Preissituation bei Warentermingeschäften, bei der der Tagespreis (Kassakurs) höher
ist als der Terminpreis
Börsenkapitalisierung:
Berechnet sich aus der Anzahl der emittierten Aktien eines Unternehmens multipliziert mit dem ak-
tuellen Aktienkurs
Capital Employed:
Summe aus durchschnittlichem Eigenkapital und durchschnittlicher Nettoverschuldung (lang- und
kurzfristig verzinsliche Finanzverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel und Wertpapiere)
Cashflow:
Wirtschaftliche Messgröße, die den reinen Einzahlungsüberschuss einer Periode angibt und dadurch
einen Indikator für die Zahlungskraft des Unternehmens bildet
Compliance:
Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes
Contango:
Beschreibt eine Preissituation bei Warentermingeschäften, bei der der Tagespreis (Kassakurs) niedri-
ger ist als der Terminpreis
Corporate Governance:
Verhaltensregeln für die verantwortungsvolle Führung und Kontrolle von Unternehmen, festgehalten
im Österreichischen Corporate Governance Kodex; der Inhalt stellt ein freiwilliges Regelwerk dar
Corporate Social Responsibility (CSR):
Begriff für den freiwilligen Beitrag zu einer nachhaltig orientierten Unternehmensführung, die über
die gesetzlichen Forderungen hinausgeht und dem Interesse aller Stakeholder Rechnung trägt
Coverage:
Regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung eines Unternehmens durch Aktienanalysten
D&O: Directors & Officers:
Organe juristischer Personen wie Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sowie Ge-
schäftsführer und gegebenenfalls Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Derivative Finanzinstrumente:
Finanzinstrumente, deren Preis sich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer
Investments richtet
Dividendenrendite:
Verhältnis der ausgeschütteten Dividende zum Aktienkurs, ausgedrückt in Prozent; zeigt die Verzin-
sung des investierten Kapitals je Aktie
EBIT (Earnings before Interest and Taxes):
Weist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern aus
EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization):
Weist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Ver-
mögenswerte aus
Seite 291 | 337
ANLAGE 1
BBIILLAANNZZ
AMAG AUSTRIA METALL AG, RANSHOFEN
EUR Tsd. EUR
AKTIVA 31.12.2025 31.12.2024
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 1.748,65 22
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 427.382,69 438
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 540.551.270,00 540.551
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.994.652,38 9.995
550.545.922,38 550.546
550.975.053,72 551.006
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 631.662.007,57 660.388
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 3.028.791,19 3.213
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
634.690.798,76 663.601
II. Guthaben bei Kreditinstituten 151.231.335,94 187.983
785.922.134,70 851.584
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2025
JAHRESABSCHLUSS PER 31. DEZEMBER 2025
Anlage 1 Bilanz
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3 Anhang zum Jahresabschluss
Erklärung des Vorstands gem. § 124 (1) BörseG 2018
Bestätigungsvermerk
Anlage 4 Lagebericht zum Jahresabschluss
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ANLAGE 1
B
B
I
I
L
L
A
A
N
N
Z
Z
AMAG AUSTRIA METALL AG, RANSHOFEN
EUR Tsd. EUR
AKTIVA 31.12.2025 31.12.2024
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 1.748,65 22
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 427.382,69 438
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 540.551.270,00 540.551
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.994.652,38 9.995
550.545.922,38 550.546
550.975.053,72 551.006
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 631.662.007,57 660.388
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 3.028.791,19 3.213
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
634.690.798,76 663.601
II. Guthaben bei Kreditinstituten 151.231.335,94 187.983
785.922.134,70 851.584
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2025
Seite 293 | 337
ANLAGE 1
BBIILLAANNZZ
EUR Tsd. EUR
PASSIVA 31.12.2025 31.12.2024
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, einbezahltes und gezeichnetes Grundkapital 35.264.000,00 35.264
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene Kapitalrücklage 94.752.000,00 94.752
2. Nicht gebundene Kapitalrücklage 540.511.618,00 540.512
635.263.618,00 635.264
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 3.526.400,00 3.526
2. Andere Rücklagen (Freie Rücklagen) 55.112.430,34 42.957
58.638.830,34 46.483
IV. Bilanzgewinn 26.448.000,00 42.317
davon Gewinnvortrag 0,00 0
755.614.448,34 759.328
B. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln 243,00 1
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 460.492,00 482
2. Steuerrückstellungen 12.830.117,00 1.590
3. Sonstige Rückstellungen 2.451.159,43 2.672
15.741.768,43 4.744
ANLAGE 1
B
B
I
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A
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EUR Tsd. EUR
AKTIVA 31.12.2025 31.12.2024
C. Rechnungsabgrenzungsposten 74.561,01 107
D. Aktive latente Steuern 3.567.069,00 1.738
SUMME AKTIVA 1.340.538.818,43 1.404.435
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A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, einbezahltes und gezeichnetes Grundkapital 35.264.000,00 35.264
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene Kapitalrücklage 94.752.000,00 94.752
2. Nicht gebundene Kapitalrücklage 540.511.618,00 540.512
635.263.618,00 635.264
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 3.526.400,00 3.526
2. Andere Rücklagen (Freie Rücklagen) 55.112.430,34 42.957
58.638.830,34 46.483
IV. Bilanzgewinn 26.448.000,00 42.317
davon Gewinnvortrag 0,00 0
755.614.448,34 759.328
B. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln 243,00 1
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 460.492,00 482
2. Steuerrückstellungen 12.830.117,00 1.590
3. Sonstige Rückstellungen 2.451.159,43 2.672
15.741.768,43 4.744
ANLAGE 1
BBIILLAANNZZ
EUR Tsd. EUR
AKTIVA 31.12.2025 31.12.2024
C. Rechnungsabgrenzungsposten 74.561,01 107
D. Aktive latente Steuern 3.567.069,00 1.738
SUMME AKTIVA 1.340.538.818,43 1.404.435
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ANLAGE 2
GGEEWWIINNNN-- UUNNDD VVEERRLLUUSSTTRREECCHHNNUUNNGG
EUR Tsd. EUR
1-12/2025 1-12/2024
1. Umsatzerlöse 8.580.491,04 9.124
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 9.021,00 0
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 38.570,00 34
c) übrige 53.948,24 47
101.539,24 81
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.424.944,93 -3.741
4. Personalaufwand
a) Gehälter -5.679.146,26 -4.787
b) soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersversorgung -203.086,66 -202
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -83.841,27 -111
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -716.061,83 -600
dd) Sonstige Sozialaufwendungen -8.701,12 -11
-6.690.837,14 -5.711
5. Abschreibungen
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -117.829,77 -196
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen -14.406,07 -11
b) übrige -8.842.010,50 -58.908
-8.856.416,57 -58.919
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) -10.407.998,13 -59.363
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
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PASSIVA 31.12.2025 31.12.2024
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 565.306.451,70 624.258
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 31.451.612,88 188.952
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 533.854.838,82 435.306
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 395.408,78 1.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 395.408,78 1.000
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.338.644,96 14.232
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.338.644,96 14.232
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 126,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 126,00 0
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.141.727,22 873
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 871.901,67 802
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 269.825,55 71
davon aus Steuern 15.963,07 18
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 15.963,07 18
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 70.898,35 63
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 70.898,35 63
Summe Verbindlichkeiten 569.182.358,66 640.362
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 35.057.694,29 204.985
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 534.124.664,37 435.377
SUMME PASSIVA 1.340.538.818,43 1.404.435
Haftungsverhältnisse 36.107.277,98 10.299
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1-12/2025 1-12/2024
1. Umsatzerlöse 8.580.491,04 9.124
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 9.021,00 0
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 38.570,00 34
c) übrige 53.948,24 47
101.539,24 81
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.424.944,93 -3.741
4. Personalaufwand
a) Gehälter -5.679.146,26 -4.787
b) soziale Aufwendungen
aa) Aufwendungen für Altersversorgung -203.086,66 -202
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -83.841,27 -111
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -716.061,83 -600
dd) Sonstige Sozialaufwendungen -8.701,12 -11
-6.690.837,14 -5.711
5. Abschreibungen
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -117.829,77 -196
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen -14.406,07 -11
b) übrige -8.842.010,50 -58.908
-8.856.416,57 -58.919
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) -10.407.998,13 -59.363
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
ANLAGE 1
BBIILLAANNZZ
EUR Tsd. EUR
PASSIVA 31.12.2025 31.12.2024
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 565.306.451,70 624.258
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 31.451.612,88 188.952
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 533.854.838,82 435.306
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 395.408,78 1.000
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 395.408,78 1.000
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.338.644,96 14.232
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.338.644,96 14.232
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 126,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 126,00 0
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.141.727,22 873
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 871.901,67 802
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 269.825,55 71
davon aus Steuern 15.963,07 18
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 15.963,07 18
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 70.898,35 63
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 70.898,35 63
Summe Verbindlichkeiten 569.182.358,66 640.362
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 35.057.694,29 204.985
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 534.124.664,37 435.377
SUMME PASSIVA 1.340.538.818,43 1.404.435
Haftungsverhältnisse 36.107.277,98 10.299
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ANLAGE 3
AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
A ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2025 wurde nach den Vorschriften des UGB in der geltenden
Fassung unter Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie der
Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft zu vermitteln, erstellt. Dabei wurde von der Fortführung der Gesellschaft (Going
Concern-Prinzip) ausgegangen.
Die Gliederungen im Jahresabschluss erfolgen gemäß § 224 und § 231 Abs. 2 UGB in der Fassung
nach dem RÄG 2014.
Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen, -verbindlichkeiten und -bankenstände erfolgte mit
dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Jahresultimo 2025.
B BILANZIERUNGSMETHODEN
In den Methoden der Bilanzierung traten gegenüber 2024 keine Änderungen ein.
C BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert
um die Abschreibung, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Berücksichtigung der wirt-
schaftlichen Nutzungsdauer.
Nutzungsdauer
Immaterielle Vermögenswerte 4 bis 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 10 Jahre
Es wurden im Geschäftsjahr keine Zinsen gemäß § 203 Abs. 4 UGB aktiviert.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Wert, sollte ihnen am Bilanz-
stichtag ein solcher beizumessen sein, angesetzt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der vorliegenden
Planungen durch Diskontierung der prognostizierten Cashflows unter Heranziehung eines Kapitalkos-
tensatzes nach Steuern, welcher aufgrund aktueller Marktdaten für vergleichbare Unternehmen im
selben Industriezweig unter Berücksichtigung der länderspezifischen Inflationserwartungen ermittelt
wird.
Forderungen werden mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen,
angesetzt.
Rückstellungen werden entsprechend dem Grundsatz der Vorsicht gebildet und mit dem Erfüllungs-
betrag angesetzt, welcher bestmöglich geschätzt wird.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
D ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
01) ANLAGEVERMÖGEN
Der Wert der Beteiligung an der AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH in Höhe von
540.551 Tsd. EUR resultiert aus dem Jahr 2011 aus Anschaffungskosten und einer Kapitaleinzah-
lung von insgesamt 40 Tsd. EUR sowie aus durchgebuchten Einbringungsvorgängen in die AMAG
Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH.
Zum Bilanzstichtag wurden Werthaltigkeitstests für die enthaltenen Anteile an verbundenen Unter-
nehmen (einschließlich der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen) durchgeführt. Es
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS
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8. Erträge aus Beteiligungen 40.000.000,00 85.000
davon aus verbundenen Unternehmen 40.000.000,00 EUR (Vorjahr: 85.000 Tsd. EUR)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26.266.770,04 24.623
davon aus verbundenen Unternehmen 20.802.543,40 EUR (Vorjahr: 21.934 Tsd. EUR)
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen 0,00 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -18.464.728,27 -18.864
davon betreffend verbundene Unternehmen -137.541,41 EUR (Vorjahr: -349 Tsd. EUR)
12. Zwischensumme aus Z 8 bis 11 (Finanzerfolg) 47.802.041,77 90.760
13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und 12) 37.394.043,64 31.397
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
a) Laufende Steuern -619.414,91 10.359
davon Verrechnung an Gruppenträger 896.175,65 EUR (Vorjahr: 192 Tsd. EUR)
davon Verrechnung von Gruppenmitgliedern -1.515.590,56 EUR (Vorjahr: Verrechnung an Gruppenmitgliedern 10.866 Tsd. EUR)
b) Latente Steuern 1.828.888,21 1.556
1.209.473,30 11.915
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 38.603.516,94 43.312
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A ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2025 wurde nach den Vorschriften des UGB in der geltenden
Fassung unter Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie der
Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft zu vermitteln, erstellt. Dabei wurde von der Fortführung der Gesellschaft (Going
Concern-Prinzip) ausgegangen.
Die Gliederungen im Jahresabschluss erfolgen gemäß § 224 und § 231 Abs. 2 UGB in der Fassung
nach dem RÄG 2014.
Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen, -verbindlichkeiten und -bankenstände erfolgte mit
dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Jahresultimo 2025.
B BILANZIERUNGSMETHODEN
In den Methoden der Bilanzierung traten gegenüber 2024 keine Änderungen ein.
C BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert
um die Abschreibung, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Berücksichtigung der wirt-
schaftlichen Nutzungsdauer.
Nutzungsdauer
Immaterielle Vermögenswerte 4 bis 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 10 Jahre
Es wurden im Geschäftsjahr keine Zinsen gemäß § 203 Abs. 4 UGB aktiviert.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Wert, sollte ihnen am Bilanz-
stichtag ein solcher beizumessen sein, angesetzt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der vorliegenden
Planungen durch Diskontierung der prognostizierten Cashflows unter Heranziehung eines Kapitalkos-
tensatzes nach Steuern, welcher aufgrund aktueller Marktdaten für vergleichbare Unternehmen im
selben Industriezweig unter Berücksichtigung der länderspezifischen Inflationserwartungen ermittelt
wird.
Forderungen werden mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen,
angesetzt.
Rückstellungen werden entsprechend dem Grundsatz der Vorsicht gebildet und mit dem Erfüllungs-
betrag angesetzt, welcher bestmöglich geschätzt wird.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
D ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
01) ANLAGEVERMÖGEN
Der Wert der Beteiligung an der AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH in Höhe von
540.551 Tsd. EUR resultiert aus dem Jahr 2011 aus Anschaffungskosten und einer Kapitaleinzah-
lung von insgesamt 40 Tsd. EUR sowie aus durchgebuchten Einbringungsvorgängen in die AMAG
Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH.
Zum Bilanzstichtag wurden Werthaltigkeitstests für die enthaltenen Anteile an verbundenen Unter-
nehmen (einschließlich der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen) durchgeführt. Es
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS
ANLAGE 2
GGEEWWIINNNN-- UUNNDD VVEERRLLUUSSTTRREECCHHNNUUNNGG
EUR Tsd. EUR
1-12/2025 1-12/2024
8. Erträge aus Beteiligungen 40.000.000,00 85.000
davon aus verbundenen Unternehmen 40.000.000,00 EUR (Vorjahr: 85.000 Tsd. EUR)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26.266.770,04 24.623
davon aus verbundenen Unternehmen 20.802.543,40 EUR (Vorjahr: 21.934 Tsd. EUR)
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen 0,00 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -18.464.728,27 -18.864
davon betreffend verbundene Unternehmen -137.541,41 EUR (Vorjahr: -349 Tsd. EUR)
12. Zwischensumme aus Z 8 bis 11 (Finanzerfolg) 47.802.041,77 90.760
13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und 12) 37.394.043,64 31.397
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
a) Laufende Steuern -619.414,91 10.359
davon Verrechnung an Gruppenträger 896.175,65 EUR (Vorjahr: 192 Tsd. EUR)
davon Verrechnung von Gruppenmitgliedern -1.515.590,56 EUR (Vorjahr: Verrechnung an Gruppenmitgliedern 10.866 Tsd. EUR)
b) Latente Steuern 1.828.888,21 1.556
1.209.473,30 11.915
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 38.603.516,94 43.312
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ANLAGE 3
AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
05) EIGENKAPITAL
IN EUR Stand 01.01.2025
Ergebnis nach
Steuern Zuführung Ausschüttung Stand 31.12.2025
I. Eingefordertes, einbezahltes und gezeichnetes Grundkapital 35.264.000,00 0,00 0,00 0,00 35.264.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene Kapitalrücklage 94.752.000,00 0,00 0,00 0,00 94.752.000,00
2. Nicht gebundene Kapitalrücklage 540.511.618,00 0,00 0,00 0,00 540.511.618,00
Summe Kapitalrücklagen 635.263.618,00 0,00 0,00 0,00 635.263.618,00
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 3.526.400,00 0,00 0,00 0,00 3.526.400,00
2. Andere Rücklagen (Freie Rücklagen) 42.956.913,40 0,00 12.155.516,94 0,00 55.112.430,34
Summe Gewinnrücklagen 46.483.313,40 0,00 12.155.516,94 0,00 58.638.830,34
IV. Bilanzgewinn 42.316.800,00 38.603.516,94 -12.155.516,94 42.316.800,00 26.448.000,00
SUMME EIGENKAPITAL 759.327.731,40 38.603.516,94 0,00 42.316.800,00 755.614.448,34
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wurde ein Kapitalkostensatz nach Steuern von 8,10 % bzw. 7,51 % verwendet. Daraus hat sich für
den Beteiligungswert der AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH kein Abwertungsbedarf erge-
ben.
02) FORDERUNGEN
Es bestehen keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und es wurden keine Pauschalwertberich-
tigungen (§ 226 Abs. 5 UGB) vorgenommen.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen:
IN EUR 31.12.2025 31.12.2024
Lieferungen und Leistungen 7.500,00 13.168,00
Finanzierung 589.934.485,72 563.428.292,64
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
Gruppenbesteuerung 1.717.591,99 11.943.953,84
phasengleiche Gewinnausschüttung 40.000.000,00 85.000.000,00
sonstige Forderungen 2.429,86 2.890,97
SUMME 631.662.007,57 660.388.305,45
Aufgrund von Werthaltigkeitstests der mittelbar gehaltenen Beteiligungen an der AMAG components
Gruppe wurden im Geschäftsjahr 2024 langfristige Finanzforderungen über 25.000 Tsd. EUR zur
Gänze wertberichtigt. Die Wertberichtigung für langfristige Finanzforderungen besteht in 2025 un-
verändert fort. Für kurzfristige Finanzforderungen über 48.194 Tsd. EUR (Vorjahr: 45.139 Tsd. EUR)
wurden Wertberichtigungen von 28.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 26.100 Tsd. EUR) bilanziert.
03) GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Geldmarktfonds über 128.160 Tsd. EUR (Vorjahr:
93.152 Tsd. EUR) enthalten.
04) LATENTE STEUERN
Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 23 % verwendet.
Latente Steuern 2025 Latente Steuern 2024
IN EUR Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Sachanlagen 0,00 -21.533,91 0,00 -10.669,73
Forderungen 219.329,24 0,00 322.169,31 0,00
Verlustvortrag 3.377.073,24 0,00 1.544.005,09 0,00
Rückstellungen 47.129,30 0,00 54.556,69 0,00
Verbindlichkeiten 8.117,49 -63.046,36 11.134,83 -183.015,41
SUMME 3.651.649,27 -84.580,27 1.931.865,92 -193.685,14
Saldierung -84.580,27 84.580,27 -193.685,14 193.685,14
3.567.069,00 1.738.180,78
Aktive latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB i.d.F. des RÄG 2014 angesetzt.
Für in Zukunft mit steuerlichen Gewinnen verrechenbare kumulierte steuerliche Verluste der AMAG-
Gruppe von 14.683 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.713 Tsd. EUR) werden aktive latente Steuern angesetzt, da
auf Basis der Steuerplanung der AMAG-Gruppe für die nächsten 5 Jahre diese mit steuerlichen Ge-
winnen verrechnet werden können.
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05) EIGENKAPITAL
IN EUR Stand 01.01.2025
Ergebnis nach
Steuern Zuführung Ausschüttung Stand 31.12.2025
I. Eingefordertes, einbezahltes und gezeichnetes Grundkapital 35.264.000,00 0,00 0,00 0,00 35.264.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene Kapitalrücklage 94.752.000,00 0,00 0,00 0,00 94.752.000,00
2. Nicht gebundene Kapitalrücklage 540.511.618,00 0,00 0,00 0,00 540.511.618,00
Summe Kapitalrücklagen 635.263.618,00 0,00 0,00 0,00 635.263.618,00
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 3.526.400,00 0,00 0,00 0,00 3.526.400,00
2. Andere Rücklagen (Freie Rücklagen) 42.956.913,40 0,00 12.155.516,94 0,00 55.112.430,34
Summe Gewinnrücklagen 46.483.313,40 0,00 12.155.516,94 0,00 58.638.830,34
IV. Bilanzgewinn 42.316.800,00 38.603.516,94 -12.155.516,94 42.316.800,00 26.448.000,00
SUMME EIGENKAPITAL 759.327.731,40 38.603.516,94 0,00 42.316.800,00 755.614.448,34
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wurde ein Kapitalkostensatz nach Steuern von 8,10 % bzw. 7,51 % verwendet. Daraus hat sich für
den Beteiligungswert der AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH kein Abwertungsbedarf erge-
ben.
02) FORDERUNGEN
Es bestehen keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und es wurden keine Pauschalwertberich-
tigungen (§ 226 Abs. 5 UGB) vorgenommen.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen:
IN EUR 31.12.2025 31.12.2024
Lieferungen und Leistungen 7.500,00 13.168,00
Finanzierung 589.934.485,72 563.428.292,64
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
Gruppenbesteuerung 1.717.591,99 11.943.953,84
phasengleiche Gewinnausschüttung 40.000.000,00 85.000.000,00
sonstige Forderungen 2.429,86 2.890,97
SUMME 631.662.007,57 660.388.305,45
Aufgrund von Werthaltigkeitstests der mittelbar gehaltenen Beteiligungen an der AMAG components
Gruppe wurden im Geschäftsjahr 2024 langfristige Finanzforderungen über 25.000 Tsd. EUR zur
Gänze wertberichtigt. Die Wertberichtigung für langfristige Finanzforderungen besteht in 2025 un-
verändert fort. Für kurzfristige Finanzforderungen über 48.194 Tsd. EUR (Vorjahr: 45.139 Tsd. EUR)
wurden Wertberichtigungen von 28.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 26.100 Tsd. EUR) bilanziert.
03) GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Geldmarktfonds über 128.160 Tsd. EUR (Vorjahr:
93.152 Tsd. EUR) enthalten.
04) LATENTE STEUERN
Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 23 % verwendet.
Latente Steuern 2025 Latente Steuern 2024
IN EUR Aktiva Passiva Aktiva Passiva
Sachanlagen 0,00 -21.533,91 0,00 -10.669,73
Forderungen 219.329,24 0,00 322.169,31 0,00
Verlustvortrag 3.377.073,24 0,00 1.544.005,09 0,00
Rückstellungen 47.129,30 0,00 54.556,69 0,00
Verbindlichkeiten 8.117,49 -63.046,36 11.134,83 -183.015,41
SUMME 3.651.649,27 -84.580,27 1.931.865,92 -193.685,14
Saldierung -84.580,27 84.580,27 -193.685,14 193.685,14
3.567.069,00 1.738.180,78
Aktive latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB i.d.F. des RÄG 2014 angesetzt.
Für in Zukunft mit steuerlichen Gewinnen verrechenbare kumulierte steuerliche Verluste der AMAG-
Gruppe von 14.683 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.713 Tsd. EUR) werden aktive latente Steuern angesetzt, da
auf Basis der Steuerplanung der AMAG-Gruppe für die nächsten 5 Jahre diese mit steuerlichen Ge-
winnen verrechnet werden können.
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ANLAGE 3
AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand er-
mächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom
20. April 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei
der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durch-schnitt-
lichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufpro-
gramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rück-
kaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen
Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand
kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals
ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunter-nehmen (§
189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außer-börslich
erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand
wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedin-
gungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der
Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß § 65 Abs. 1b
Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbe-
schlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktien-
inhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Die gebundene Kapitalrücklage gemäß § 229 Abs. 2 Z 1 UGB über 94.752 Tsd. EUR resultiert aus
dem Mehrbetrag des Ausgabebetrages über dem Nennbetrag, der bei der in 2011 erfolgten Ausgabe
von 5.264.000 neuen Stückaktien erzielt wurde.
Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen von 540.511,62 Tsd. EUR resultieren mit 1 Tsd. EUR aus
einem Gesellschafterzuschuss und mit 540.510 Tsd. EUR aus der Durchbuchung von Einbringungs-
vorgängen (Großmutterzuschüssen) in 2011. Von den nicht gebundenen Kapitalrücklagen unterliegt
ein Betrag von 171.678 Tsd. EUR einer Ausschüttungssperre.
Für die aktivierten latenten Steuern in Höhe von 3.567.069,00 EUR (Vorjahr: 1.738 Tsd. EUR) be-
steht gemäß § 235 Abs. 2 UGB eine Ausschüttungssperre.
Vom Vorstand wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn 0,75 EUR (Vorjahr: 1,20 EUR) je Aktie,
somit einen Maximalbetrag von 26.448 Tsd. EUR (Vorjahr: 42.317 Tsd. EUR) als Dividende auszu-
schütten.
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Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 35.264.000,00 EUR und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zu-
sammen.
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 9. Juli 2030 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tran-
chen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu
17.500.000 Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der
Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Das
gesetzliche Bezugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapi-
talerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflich-
tung übernommen wird, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats
das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital
ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck
des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an
Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Ver-
mögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für
den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die
sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der
Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses
Beschlusses, sohin bis zum 15. April 2030, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren
Tranchen Wandelschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder
Umtauschpflicht auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen,
auszugeben (Wandelschuldverschreibung 2025). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungs-
verfahren der Wandelschuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind
nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der
Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht
kann den Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Wandel-schuldverschreibun-
gen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung über-
nommen werden, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittel-
bares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Be-
zugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe von Wandelschuldverschrei-bungen ganz oder
teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinla-
gen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Be-
teiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang
stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich
aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandel-
schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer
Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere
finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der
Wandlungspreis bzw. der Bezugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe an-
erkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in
einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien
der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung
der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000
durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert
(Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in
der Hauptversammlung vom 15. April 2025 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2025). Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuld-
verschreibungen von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch ma-
chen bzw. jene, die zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder
Umtausch erfüllen, und der Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Ak-
tien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter
finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem aner-
kannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der
Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugeben-
den Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle Dividendenberechtigung für das gesamte
Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der
Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Fall
der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandelschuldver-
schreibungsbedingungen.
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In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand er-
mächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom
20. April 2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei
der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durch-schnitt-
lichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufpro-
gramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rück-
kaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen
Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand
kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals
ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunter-nehmen (§
189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außer-börslich
erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand
wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedin-
gungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der
Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß § 65 Abs. 1b
Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbe-
schlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktien-
inhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Die gebundene Kapitalrücklage gemäß § 229 Abs. 2 Z 1 UGB über 94.752 Tsd. EUR resultiert aus
dem Mehrbetrag des Ausgabebetrages über dem Nennbetrag, der bei der in 2011 erfolgten Ausgabe
von 5.264.000 neuen Stückaktien erzielt wurde.
Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen von 540.511,62 Tsd. EUR resultieren mit 1 Tsd. EUR aus
einem Gesellschafterzuschuss und mit 540.510 Tsd. EUR aus der Durchbuchung von Einbringungs-
vorgängen (Großmutterzuschüssen) in 2011. Von den nicht gebundenen Kapitalrücklagen unterliegt
ein Betrag von 171.678 Tsd. EUR einer Ausschüttungssperre.
Für die aktivierten latenten Steuern in Höhe von 3.567.069,00 EUR (Vorjahr: 1.738 Tsd. EUR) be-
steht gemäß § 235 Abs. 2 UGB eine Ausschüttungssperre.
Vom Vorstand wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn 0,75 EUR (Vorjahr: 1,20 EUR) je Aktie,
somit einen Maximalbetrag von 26.448 Tsd. EUR (Vorjahr: 42.317 Tsd. EUR) als Dividende auszu-
schütten.
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AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 35.264.000,00 EUR und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zu-
sammen.
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 9. Juli 2030 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tran-
chen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu
17.500.000 Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der
Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Das
gesetzliche Bezugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapi-
talerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflich-
tung übernommen wird, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats
das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital
ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck
des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an
Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Ver-
mögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für
den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die
sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der
Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses
Beschlusses, sohin bis zum 15. April 2030, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren
Tranchen Wandelschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder
Umtauschpflicht auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen,
auszugeben (Wandelschuldverschreibung 2025). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungs-
verfahren der Wandelschuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind
nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der
Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht
kann den Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Wandel-schuldverschreibun-
gen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung über-
nommen werden, sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittel-
bares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Be-
zugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe von Wandelschuldverschrei-bungen ganz oder
teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinla-
gen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Be-
teiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang
stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich
aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandel-
schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer
Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere
finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der
Wandlungspreis bzw. der Bezugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe an-
erkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in
einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien
der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung
der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000
durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert
(Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in
der Hauptversammlung vom 15. April 2025 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2025). Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuld-
verschreibungen von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch ma-
chen bzw. jene, die zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder
Umtausch erfüllen, und der Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Ak-
tien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter
finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem aner-
kannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der
Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugeben-
den Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle Dividendenberechtigung für das gesamte
Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der
Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Fall
der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandelschuldver-
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zukünftige Steuergutschriften an die Gruppenmitglieder wurden 12.830 Tsd. EUR (Vorjahr:1.590 Tsd
EUR) rückgestellt.
Unter „Personal sonstige“ wurden für langfristige variable Bonifikationen des Vorstandes für 2025,
die von zukünftigen Entwicklungen und dem Eintritt vereinbarter Kennzahlen abhängen, im laufenden
Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 153 Tsd. EUR (Vorjahr: 145 Tsd. EUR) zuzüglich Gehalts-
nebenkosten in Höhe von 11 Tsd. EUR (Vorjahr: 10 Tsd. EUR) erfolgswirksam verbucht.
Weiters wurden im laufenden Geschäftsjahr Rückstellungen für kurzfristige Bonuszahlungen ein-
schließlich Gehaltsnebenkosten in Höhe von 1.304 Tsd. EUR (Vorjahr: 812 Tsd. EUR) gebildet.
07) VERBINDLICHKEITEN
Am Bilanzstichtag bestanden weder Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstel-
lung eigener Wechsel. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Restlaufzeiten bis 2030.
Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
IN EUR 31.12.2025 31.12.2024
Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
Finanzierung 2.227.613,79 3.262.996,61
Gruppenbesteuerung 111.031,17 10.968.530,61
SUMME 2.338.644,96 14.231.527,22
Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Aufwendungen, die erst 2026 zahlungswirk-
sam werden, betreffen im Wesentlichen Zinsaufwand in Höhe von 780 Tsd. EUR (Vorjahr: 675 Tsd.
EUR).
08) FINANZINSTRUMENTE
Für variable Zinszahlungen von aufgenommenen Darlehen und Krediten wurden Zinsswaps mit einer
Laufzeit bis 31.12.2025 abgeschlossen. Die Nominale per 31.12.2024 betrug 7,0 Mio. EUR. Die
Swaps zur Zinssicherung sowie das Grundgeschäft bildeten eine Bewertungseinheit. Der nicht bilan-
zierte Marktwert der Zins-Swaps betrug per 31.12.2024 133 Tsd. EUR. Es lag eine effektive Siche-
rungsbeziehung vor.
Prospektiv wurde die Effektivität durch Vergleich der entscheidenden Konditionen gemessen. Da alle
Parameter des Grund- und des Absicherungsgeschäftes, die das Ausmaß der Wertänderung bestim-
men, identisch, aber gegenläufig waren, war eine vollständige Effektivität gegeben. Retrospektiv
wurde für das Darlehen ein hypothetisches Derivat erzeugt und dessen kumulierter Marktwert mit
jenem des Sicherungsderivats verglichen.
09) HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN
Haftungen und Garantien in Höhe von 40.421 Tsd. EUR (Vorjahr: 20.000 Tsd. EUR) wurden gegen-
über Dritten für Kredite und Haftungen für verbundene Unternehmen abgegeben. Zum Bilanzstichtag
waren diese zugrunde liegenden Kredite und Haftungen bei verbundenen Unternehmen in Höhe von
36.107 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.299 Tsd. EUR) ausgenutzt. Es wurden wie in den Vorjahren weder
Pfandrechte noch dingliche Sicherheiten eingeräumt.
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06) RÜCKSTELLUNGEN
POSTEN (IN EUR) Vortrag 01.01.2025 Umgliederung
Verbrauch inkl.
Überrechnung Auflösung Dotierung Stand 31.12.2025
ABFERTIGUNGEN 482.292,00 0,00 0,00 -38.570,00 16.770,00 460.492,00
STEUERN 1.590.067,00 0,00 0,00 0,00 11.240.050,00 12.830.117,00
SONSTIGE 2.671.652,43 0,00 -2.201.414,51 -69.476,24 2.050.397,75 2.451.159,43
Jubiläumsgelder 104.674,00 0,00 -20.244,32 0,00 4.493,32 88.923,00
Nicht konsumierte Urlaube 281.521,37 27.552,77 -281.521,37 0,00 234.423,57 261.976,34
Personal sonstige 2.160.857,06 -27.552,77 -1.775.048,82 -69.476,24 1.621.030,86 1.909.810,09
Übrige 124.600,00 0,00 -124.600,00 0,00 190.450,00 190.450,00
SUMME RÜCKSTELLUNGEN 4.744.011,43 0,00 -2.201.414,51 -108.046,24 13.307.217,75 15.741.768,43
Die Rückstellung für Abfertigungen wurde, ebenso wie die Rückstellung für Jubiläumsgelder, versi-
cherungsmathematisch auf Basis der „Projected Unit Credit Method“ ermittelt, wobei unterstellt wird,
dass den Arbeitnehmer:innen der jeweilige Anspruch jährlich gleichmäßig verteilt bis zur maximalen
Abfertigungsdauer, die bis zum Pensionsalter erreicht werden kann, zuwächst. Die Verteilung der
Jubiläumsgeldansprüche erfolgt vom Eintritt bis zum jeweiligen Jubiläum. Auf alle anfallenden Jubi-
läumsgelder werden Lohnnebenkosten in Höhe von 7 % berücksichtigt. Zusätzlich werden Sozialver-
sicherungsabgaben individuell in Höhe von 22 % für den Anteil eines Jubiläumsgeldes mitbewertet,
der gemeinsam mit den Sonderzahlungen (Modell: zwei Jubiläumsgeldbemessungsgrundlagen) die
doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt. Der Bewertung werden die biometrischen Rech-
nungsgrundlagen AVÖ 2018-P ANG zugrunde gelegt. Gemäß den geltenden Regeln für die gesetzliche
Pensionsversicherung wurde das Standard-Pensionsalter als gesetzliches Pensionsalter laut Pensi-
onsreform Herbst 2014, ohne Einrechnung der Korridorpension, berücksichtigt.
Bei der Bewertung werden folgende Parameter verwendet:
31.12.2025 31.12.2024
Abfertigungen Jubiläumsgelder Abfertigungen Jubiläumsgelder
Rechenzinssatz 4,20 % 4,20 % 3,50 % 3,50 %
Lohn- und Gehaltstrend 3,75 % 3,75 % 3,75 % 3,75 %
Der Fluktuationsabschlag für Abfertigungen wird nach Dienstjahren berechnet und beträgt unter Be-
rücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit 0,5 % bis 7,5 % (Vorjahr: 0,5 % bis 7,5 %). Der
Fluktuationsabschlag für Jubiläumsgelder wird ebenso nach Dienstjahren berechnet und beträgt unter
Berücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit 0,5 % bis 12,0 % (Vorjahr: 0,5 % bis 12,0 %).
Für im Rahmen des AMAG-Steuerumlagevertrags von Gruppenmitgliedern zugewiesenen Verlusten
wurde aufgrund des negativen Ergebnisses der AMAG-Steuergruppe keine Gutschriften erteilt. Für
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zukünftige Steuergutschriften an die Gruppenmitglieder wurden 12.830 Tsd. EUR (Vorjahr:1.590 Tsd
EUR) rückgestellt.
Unter „Personal sonstige“ wurden für langfristige variable Bonifikationen des Vorstandes für 2025,
die von zukünftigen Entwicklungen und dem Eintritt vereinbarter Kennzahlen abhängen, im laufenden
Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 153 Tsd. EUR (Vorjahr: 145 Tsd. EUR) zuzüglich Gehalts-
nebenkosten in Höhe von 11 Tsd. EUR (Vorjahr: 10 Tsd. EUR) erfolgswirksam verbucht.
Weiters wurden im laufenden Geschäftsjahr Rückstellungen für kurzfristige Bonuszahlungen ein-
schließlich Gehaltsnebenkosten in Höhe von 1.304 Tsd. EUR (Vorjahr: 812 Tsd. EUR) gebildet.
07) VERBINDLICHKEITEN
Am Bilanzstichtag bestanden weder Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstel-
lung eigener Wechsel. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Restlaufzeiten bis 2030.
Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
IN EUR 31.12.2025 31.12.2024
Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
Finanzierung 2.227.613,79 3.262.996,61
Gruppenbesteuerung 111.031,17 10.968.530,61
SUMME 2.338.644,96 14.231.527,22
Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Aufwendungen, die erst 2026 zahlungswirk-
sam werden, betreffen im Wesentlichen Zinsaufwand in Höhe von 780 Tsd. EUR (Vorjahr: 675 Tsd.
EUR).
08) FINANZINSTRUMENTE
Für variable Zinszahlungen von aufgenommenen Darlehen und Krediten wurden Zinsswaps mit einer
Laufzeit bis 31.12.2025 abgeschlossen. Die Nominale per 31.12.2024 betrug 7,0 Mio. EUR. Die
Swaps zur Zinssicherung sowie das Grundgeschäft bildeten eine Bewertungseinheit. Der nicht bilan-
zierte Marktwert der Zins-Swaps betrug per 31.12.2024 133 Tsd. EUR. Es lag eine effektive Siche-
rungsbeziehung vor.
Prospektiv wurde die Effektivität durch Vergleich der entscheidenden Konditionen gemessen. Da alle
Parameter des Grund- und des Absicherungsgeschäftes, die das Ausmaß der Wertänderung bestim-
men, identisch, aber gegenläufig waren, war eine vollständige Effektivität gegeben. Retrospektiv
wurde für das Darlehen ein hypothetisches Derivat erzeugt und dessen kumulierter Marktwert mit
jenem des Sicherungsderivats verglichen.
09) HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN
Haftungen und Garantien in Höhe von 40.421 Tsd. EUR (Vorjahr: 20.000 Tsd. EUR) wurden gegen-
über Dritten für Kredite und Haftungen für verbundene Unternehmen abgegeben. Zum Bilanzstichtag
waren diese zugrunde liegenden Kredite und Haftungen bei verbundenen Unternehmen in Höhe von
36.107 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.299 Tsd. EUR) ausgenutzt. Es wurden wie in den Vorjahren weder
Pfandrechte noch dingliche Sicherheiten eingeräumt.
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AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
06) RÜCKSTELLUNGEN
POSTEN (IN EUR) Vortrag 01.01.2025 Umgliederung
Verbrauch inkl.
Überrechnung Auflösung Dotierung Stand 31.12.2025
ABFERTIGUNGEN 482.292,00 0,00 0,00 -38.570,00 16.770,00 460.492,00
STEUERN 1.590.067,00 0,00 0,00 0,00 11.240.050,00 12.830.117,00
SONSTIGE 2.671.652,43 0,00 -2.201.414,51 -69.476,24 2.050.397,75 2.451.159,43
Jubiläumsgelder 104.674,00 0,00 -20.244,32 0,00 4.493,32 88.923,00
Nicht konsumierte Urlaube 281.521,37 27.552,77 -281.521,37 0,00 234.423,57 261.976,34
Personal sonstige 2.160.857,06 -27.552,77 -1.775.048,82 -69.476,24 1.621.030,86 1.909.810,09
Übrige 124.600,00 0,00 -124.600,00 0,00 190.450,00 190.450,00
SUMME RÜCKSTELLUNGEN 4.744.011,43 0,00 -2.201.414,51 -108.046,24 13.307.217,75 15.741.768,43
Die Rückstellung für Abfertigungen wurde, ebenso wie die Rückstellung für Jubiläumsgelder, versi-
cherungsmathematisch auf Basis der „Projected Unit Credit Method“ ermittelt, wobei unterstellt wird,
dass den Arbeitnehmer:innen der jeweilige Anspruch jährlich gleichmäßig verteilt bis zur maximalen
Abfertigungsdauer, die bis zum Pensionsalter erreicht werden kann, zuwächst. Die Verteilung der
Jubiläumsgeldansprüche erfolgt vom Eintritt bis zum jeweiligen Jubiläum. Auf alle anfallenden Jubi-
läumsgelder werden Lohnnebenkosten in Höhe von 7 % berücksichtigt. Zusätzlich werden Sozialver-
sicherungsabgaben individuell in Höhe von 22 % für den Anteil eines Jubiläumsgeldes mitbewertet,
der gemeinsam mit den Sonderzahlungen (Modell: zwei Jubiläumsgeldbemessungsgrundlagen) die
doppelte Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt. Der Bewertung werden die biometrischen Rech-
nungsgrundlagen AVÖ 2018-P ANG zugrunde gelegt. Gemäß den geltenden Regeln für die gesetzliche
Pensionsversicherung wurde das Standard-Pensionsalter als gesetzliches Pensionsalter laut Pensi-
onsreform Herbst 2014, ohne Einrechnung der Korridorpension, berücksichtigt.
Bei der Bewertung werden folgende Parameter verwendet:
31.12.2025 31.12.2024
Abfertigungen Jubiläumsgelder Abfertigungen Jubiläumsgelder
Rechenzinssatz 4,20 % 4,20 % 3,50 % 3,50 %
Lohn- und Gehaltstrend 3,75 % 3,75 % 3,75 % 3,75 %
Der Fluktuationsabschlag für Abfertigungen wird nach Dienstjahren berechnet und beträgt unter Be-
rücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit 0,5 % bis 7,5 % (Vorjahr: 0,5 % bis 7,5 %). Der
Fluktuationsabschlag für Jubiläumsgelder wird ebenso nach Dienstjahren berechnet und beträgt unter
Berücksichtigung der Auszahlungswahrscheinlichkeit 0,5 % bis 12,0 % (Vorjahr: 0,5 % bis 12,0 %).
Für im Rahmen des AMAG-Steuerumlagevertrags von Gruppenmitgliedern zugewiesenen Verlusten
wurde aufgrund des negativen Ergebnisses der AMAG-Steuergruppe keine Gutschriften erteilt. Für
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AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
06) AUFWENDUNGEN FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFER
Eine Aufschlüsselung der Aufwendungen für die Abschlussprüfer der Gesellschaft unterbleibt, da die
AMAG Austria Metall AG in den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG einbezogen wird, der
diese Angaben enthält und beim Landesgericht Ried im Innkreis veröffentlicht wird.
F BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Landesgericht Ried im Innkreis hinterlegt. Mutter-
unternehmen mit dem Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen ist die B&C Holding
Österreich GmbH, die ihren Sitz in Wien hat. Der Konzernabschluss wird auf der elektronischen Ver-
lautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) veröffentlicht. Die oberste Muttergesell-
schaft ist die B&C Privatstiftung, Wien.
Dienstleistungen der Finanzabteilung, des Rechnungswesens, der IT-Abteilung, der Personal-
abteilung, der Rechtsabteilung, des Einkaufs und der Logistik, der Forschung und Entwicklung ein-
schließlich Werkstoffprüfung, der Werksdienste, der Medienversorgung und Abfallentsorgung, der In-
standhaltung und der Liegenschaftsvermietung werden am Standort Ranshofen zentral erbracht und
aufgrund von Dienstleistungsverträgen durch die AMAG Austria Metall AG erbracht bzw. bezogen.
AMAG Austria Metall AG fungiert seit 1. Juli 2011 als Organträger einer Umsatzsteuerorganschaft
gemäß § 2 Abs. 2 UStG 1994 für die Organmitglieder Austria Metall GmbH, AMAG casting GmbH,
AMAG metal GmbH, AMAG rolling GmbH und AMAG service GmbH. Seit Dezember 2017 ist die
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH und seit 2019 die coilDNA GmbH Mitglied der Umsatz-
steuerorganschaft.
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 4. Mai 2022 ist die AMAG Austria Metall AG als
Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs. 1 KStG 1988 mit dem Gruppen-
träger B&C Holding Österreich GmbH beigetreten. Die Gruppenbildung zwischen der B&C Holding
Österreich GmbH und der AMAG Austria Metall AG erfolgt erstmals für das Wirtschaftsjahr 2022 des
Gruppenmitglieds. Gemäß Vertrag bilden AMAG Austria Metall AG und einbezogene AMAG-Gesell-
schaften die „AMAG-Gruppe“.
Für die Ermittlung der Steuerumlage der AMAG Austria Metall AG an den Gruppenträger ist das zu-
sammengefasste steuerliche Ergebnis der „AMAG-Gruppe“, welches unter Berücksichtigung der Son-
derbestimmungen für steuerliche Unternehmensgruppen zu ermitteln ist, relevant. Die Bestimmun-
gen über die Zinsschranke in § 12a KStG sind zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Steuerum-
lage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuersatz anwendbar. Auf die
Steuerschuld betreffend das gesamte Gruppenergebnis beim Gruppenträger effektiv anrechenbare in-
oder ausländische Quellensteuern von Gesellschaften der „AMAG-Gruppe, die an den Gruppenträger
weitergeleitet werden, mindern die Steuerumlage bzw. werden diese in bestimmten Fällen abgegolten.
Die Steuerumlage reduziert sich, wenn der Gruppenträger steuerliche Verlustvorträge oder steuerliche
Verluste, die vom Gruppenträger verursacht wurden, mit dem zugewiesenen steuerpflichtigen Gewinn
der „AMAG-Gruppe“ verrechnen kann. Für die Beurteilung der Verrechenbarkeit von Verlusten bzw.
Verlustvorträgen gilt das Prinzip der Gleichberechtigung aller Gruppenmitglieder und des Gruppen-
trägers. Erzielt die „AMAG-Gruppe“ in einem Wirtschaftsjahr einen steuerlichen Verlust bzw. einen
steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und mit zukünftigen
steuerlichen Gewinnen verrechnet. An den Gruppenträger ist mindestens ein Betrag als Steuerumlage
zu entrichten, der der Summe der Mindeststeuern für sämtliche in Österreich unbeschränkt steuer-
pflichtigen Kapitalgesellschaften, die in die „AMAG-Gruppe“ miteinbezogen sind, entspricht. Die
Mindeststeuerumlage wird evident gehalten und mit zukünftigen Steuerumlagen verrechnet. Bei Be-
endigung des Vertrags sind noch nicht verrechnete Verluste und Mindeststeuerumlagen durch den
Gruppenträger in Form einer Ausgleichszahlung angemessen abzugelten. Gleiches gilt für noch nicht
verrechnete Zins- und EBITDA-Vorträge.
Für die „AMAG-Gruppe“ wurde am 4. Mai 2022 zwischen der AMAG Austria Metall AG und den
einbezogenen AMAG-Gesellschaften ein gesonderter Steuerumlagevertrag mit Wirksamkeit ab
1. Jänner 2022 abgeschlossen. Erzielt eine Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“ in einem Wirtschafts-
jahr einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten steuerpflichtigen Ge-
winn, so ist diese Gesellschaft verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn (fiktiv) entfallenden Kör-
perschaftsteuer eine Steuerumlage an die AMAG Austria Metall AG zu zahlen. Die Steuerumlage wird
unabhängig davon geschuldet, ob bzw. in welcher Höhe die AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine
Steuerumlage an den Gruppenträger zu leisten hat. Anrechenbare in- oder ausländische Quellensteu-
ern einer Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“, die an den Gruppenträger weitergeleitet werden, mindern
die Steuerumlage dieser Gesellschaft bzw. sind in bestimmten Fällen zu erstatten. Erzielt eine
Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“ einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermit-
telten Verlust, so erhält diese Gesellschaft von der AMAG Austria Metall AG eine Gutschrift in Höhe
der auf diesen Verlust (fiktiv) entfallenden Körperschaftsteuerentlastung. Die Gutschrift wird unab-
hängig davon erteilt, ob bzw. in welcher Höhe der AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine Gutschrift
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Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen:
31.12.2025 31.12.2024
IN TSD. EUR
für das nächste
Geschäftsjahr
für die nächsten
5 Geschäftsjahre
für das nächste
Geschäftsjahr
für die nächsten
5 Geschäftsjahre
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
185 688 213 769
davon gegenüber
verbundenen
Unternehmen
82 403 114 531
davon Verpflichtungen aus
der Nutzung von nicht in
der Bilanz ausgewiesenen
Sachanlagen
97 431 151 629
davon gegenüber
verbundenen
Unternehmen
82 403 114 531
E ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
01) UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus verrechneten Dienstleistungen an Tochtergesell-
schaften am Standort Ranshofen.
02) PERSONALAUFWAND
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen Pensionskassenbeiträge für Pensionsvorsorgen in
Höhe von 203 Tsd. EUR (Vorjahr: 202 Tsd. EUR).
Der Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorge-
kassen“ beinhaltet Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen mit 84 Tsd. EUR (Vorjahr:
111 Tsd. EUR).
Erträge von 39 Tsd. EUR (Vorjahr: 27 Tsd. EUR) aus der Veränderung der Abfertigungsrückstellung
sind in den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen ausgewiesen.
Veränderungen des Rechnungszinssatzes und von Wahrscheinlichkeiten (versicherungsmathemati-
sches Ergebnis) ergeben einen Ertrag von 43 Tsd. EUR (Vorjahr: 39 Tsd. EUR Ertag).
Von der Veränderung der Personalrückstellungen werden 20 Tsd. EUR (Vorjahr: 21 Tsd. EUR) im Zins-
aufwand ausgewiesen.
03) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN, ÜBRIGE
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 1.900 Tsd. EUR (Vorjahr: 51.100 Tsd. EUR) aus
Wertberichtigungen von Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen der AMAG compo-
nents Gruppe enthalten.
04) ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN
Die Erträge aus Beteiligungen von 40.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 85.000 Tsd. EUR) resultieren zur
Gänze aus einer phasengleichen Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft.
05) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
In den Steuern vom Einkommen und Ertrag ist ein Ertrag für Vorjahre von 889 Tsd. EUR (Vorjahr:
Ertrag 468 Tsd. EUR) aus Gruppensteuerverrechnungen enthalten. Weiters ist im Geschäftsjahr 2024
für Vorjahre ein Aufwand von 699 Tsd. EUR enthalten. Aus laufenden Körperschaftsteuergruppenver-
rechnungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Aufwand von 1.508 Tsd. EUR (Vorjahr: Ertrag
10.590 Tsd. EUR).
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06) AUFWENDUNGEN FÜR DIE ABSCHLUSSPRÜFER
Eine Aufschlüsselung der Aufwendungen für die Abschlussprüfer der Gesellschaft unterbleibt, da die
AMAG Austria Metall AG in den Konzernabschluss der AMAG Austria Metall AG einbezogen wird, der
diese Angaben enthält und beim Landesgericht Ried im Innkreis veröffentlicht wird.
F BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Landesgericht Ried im Innkreis hinterlegt. Mutter-
unternehmen mit dem Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen ist die B&C Holding
Österreich GmbH, die ihren Sitz in Wien hat. Der Konzernabschluss wird auf der elektronischen Ver-
lautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) veröffentlicht. Die oberste Muttergesell-
schaft ist die B&C Privatstiftung, Wien.
Dienstleistungen der Finanzabteilung, des Rechnungswesens, der IT-Abteilung, der Personal-
abteilung, der Rechtsabteilung, des Einkaufs und der Logistik, der Forschung und Entwicklung ein-
schließlich Werkstoffprüfung, der Werksdienste, der Medienversorgung und Abfallentsorgung, der In-
standhaltung und der Liegenschaftsvermietung werden am Standort Ranshofen zentral erbracht und
aufgrund von Dienstleistungsverträgen durch die AMAG Austria Metall AG erbracht bzw. bezogen.
AMAG Austria Metall AG fungiert seit 1. Juli 2011 als Organträger einer Umsatzsteuerorganschaft
gemäß § 2 Abs. 2 UStG 1994 für die Organmitglieder Austria Metall GmbH, AMAG casting GmbH,
AMAG metal GmbH, AMAG rolling GmbH und AMAG service GmbH. Seit Dezember 2017 ist die
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH und seit 2019 die coilDNA GmbH Mitglied der Umsatz-
steuerorganschaft.
Mit Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag vom 4. Mai 2022 ist die AMAG Austria Metall AG als
Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs. 1 KStG 1988 mit dem Gruppen-
träger B&C Holding Österreich GmbH beigetreten. Die Gruppenbildung zwischen der B&C Holding
Österreich GmbH und der AMAG Austria Metall AG erfolgt erstmals für das Wirtschaftsjahr 2022 des
Gruppenmitglieds. Gemäß Vertrag bilden AMAG Austria Metall AG und einbezogene AMAG-Gesell-
schaften die „AMAG-Gruppe“.
Für die Ermittlung der Steuerumlage der AMAG Austria Metall AG an den Gruppenträger ist das zu-
sammengefasste steuerliche Ergebnis der „AMAG-Gruppe“, welches unter Berücksichtigung der Son-
derbestimmungen für steuerliche Unternehmensgruppen zu ermitteln ist, relevant. Die Bestimmun-
gen über die Zinsschranke in § 12a KStG sind zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Steuerum-
lage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuersatz anwendbar. Auf die
Steuerschuld betreffend das gesamte Gruppenergebnis beim Gruppenträger effektiv anrechenbare in-
oder ausländische Quellensteuern von Gesellschaften der „AMAG-Gruppe, die an den Gruppenträger
weitergeleitet werden, mindern die Steuerumlage bzw. werden diese in bestimmten Fällen abgegolten.
Die Steuerumlage reduziert sich, wenn der Gruppenträger steuerliche Verlustvorträge oder steuerliche
Verluste, die vom Gruppenträger verursacht wurden, mit dem zugewiesenen steuerpflichtigen Gewinn
der „AMAG-Gruppe“ verrechnen kann. Für die Beurteilung der Verrechenbarkeit von Verlusten bzw.
Verlustvorträgen gilt das Prinzip der Gleichberechtigung aller Gruppenmitglieder und des Gruppen-
trägers. Erzielt die „AMAG-Gruppe“ in einem Wirtschaftsjahr einen steuerlichen Verlust bzw. einen
steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und mit zukünftigen
steuerlichen Gewinnen verrechnet. An den Gruppenträger ist mindestens ein Betrag als Steuerumlage
zu entrichten, der der Summe der Mindeststeuern für sämtliche in Österreich unbeschränkt steuer-
pflichtigen Kapitalgesellschaften, die in die „AMAG-Gruppe“ miteinbezogen sind, entspricht. Die
Mindeststeuerumlage wird evident gehalten und mit zukünftigen Steuerumlagen verrechnet. Bei Be-
endigung des Vertrags sind noch nicht verrechnete Verluste und Mindeststeuerumlagen durch den
Gruppenträger in Form einer Ausgleichszahlung angemessen abzugelten. Gleiches gilt für noch nicht
verrechnete Zins- und EBITDA-Vorträge.
Für die „AMAG-Gruppe“ wurde am 4. Mai 2022 zwischen der AMAG Austria Metall AG und den
einbezogenen AMAG-Gesellschaften ein gesonderter Steuerumlagevertrag mit Wirksamkeit ab
1. Jänner 2022 abgeschlossen. Erzielt eine Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“ in einem Wirtschafts-
jahr einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelten steuerpflichtigen Ge-
winn, so ist diese Gesellschaft verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn (fiktiv) entfallenden Kör-
perschaftsteuer eine Steuerumlage an die AMAG Austria Metall AG zu zahlen. Die Steuerumlage wird
unabhängig davon geschuldet, ob bzw. in welcher Höhe die AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine
Steuerumlage an den Gruppenträger zu leisten hat. Anrechenbare in- oder ausländische Quellensteu-
ern einer Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“, die an den Gruppenträger weitergeleitet werden, mindern
die Steuerumlage dieser Gesellschaft bzw. sind in bestimmten Fällen zu erstatten. Erzielt eine
Gesellschaft der „AMAG-Gruppe“ einen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermit-
telten Verlust, so erhält diese Gesellschaft von der AMAG Austria Metall AG eine Gutschrift in Höhe
der auf diesen Verlust (fiktiv) entfallenden Körperschaftsteuerentlastung. Die Gutschrift wird unab-
hängig davon erteilt, ob bzw. in welcher Höhe der AMAG Austria Metall AG ihrerseits eine Gutschrift
ANLAGE 3
AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen:
31.12.2025 31.12.2024
IN TSD. EUR
für das nächste
Geschäftsjahr
für die nächsten
5 Geschäftsjahre
für das nächste
Geschäftsjahr
für die nächsten
5 Geschäftsjahre
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
185 688 213 769
davon gegenüber
verbundenen
Unternehmen
82 403 114 531
davon Verpflichtungen aus
der Nutzung von nicht in
der Bilanz ausgewiesenen
Sachanlagen
97 431 151 629
davon gegenüber
verbundenen
Unternehmen
82 403 114 531
E ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
01) UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus verrechneten Dienstleistungen an Tochtergesell-
schaften am Standort Ranshofen.
02) PERSONALAUFWAND
Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen Pensionskassenbeiträge für Pensionsvorsorgen in
Höhe von 203 Tsd. EUR (Vorjahr: 202 Tsd. EUR).
Der Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorge-
kassen“ beinhaltet Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen mit 84 Tsd. EUR (Vorjahr:
111 Tsd. EUR).
Erträge von 39 Tsd. EUR (Vorjahr: 27 Tsd. EUR) aus der Veränderung der Abfertigungsrückstellung
sind in den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen ausgewiesen.
Veränderungen des Rechnungszinssatzes und von Wahrscheinlichkeiten (versicherungsmathemati-
sches Ergebnis) ergeben einen Ertrag von 43 Tsd. EUR (Vorjahr: 39 Tsd. EUR Ertag).
Von der Veränderung der Personalrückstellungen werden 20 Tsd. EUR (Vorjahr: 21 Tsd. EUR) im Zins-
aufwand ausgewiesen.
03) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN, ÜBRIGE
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 1.900 Tsd. EUR (Vorjahr: 51.100 Tsd. EUR) aus
Wertberichtigungen von Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen der AMAG compo-
nents Gruppe enthalten.
04) ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN
Die Erträge aus Beteiligungen von 40.000 Tsd. EUR (Vorjahr: 85.000 Tsd. EUR) resultieren zur
Gänze aus einer phasengleichen Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft.
05) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
In den Steuern vom Einkommen und Ertrag ist ein Ertrag für Vorjahre von 889 Tsd. EUR (Vorjahr:
Ertrag 468 Tsd. EUR) aus Gruppensteuerverrechnungen enthalten. Weiters ist im Geschäftsjahr 2024
für Vorjahre ein Aufwand von 699 Tsd. EUR enthalten. Aus laufenden Körperschaftsteuergruppenver-
rechnungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Aufwand von 1.508 Tsd. EUR (Vorjahr: Ertrag
10.590 Tsd. EUR).
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ANLAGE 3
AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
G BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
Beteiligungsanteil
BETEILIGUNGEN
Sitz in % über Währung
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2025 in Tsd.
Direkte Beteiligung:
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH Ranshofen, A 100 - EUR 692.360 40.682
Indirekte Beteiligungen:
Austria Metall GmbH Ranshofen, A 100 AMAG Erste EUR 287.179 46.565
AMAG casting GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 73.968 9.513
AMAG metal GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 82.125 10.703
AMAG rolling GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 153.810 -26.043
AMAG service GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 36.415 13.810
Aluminium Austria Metall (Québec) Inc.
1)
Montréal, CAN 100 AMAG GmbH USD 226.093 29.423
EUR 192.420 26.053
coilDNA GmbH Linz, A 100 AMAG GmbH EUR 53 -127
AMAG components GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 75 1
AMAG components Deutschland GmbH
1)
Übersee, D 100 AMAG components EUR -6.967 -204
AMAG components Übersee GmbH
1)
Übersee, D 100
AMAG components
Deutschland
EUR -13.601 297
AMAG components Karlsruhe GmbH
1)
Karlsruhe, D 100
AMAG components
Übersee
EUR -151 -332
Metallwerk Furth GmbH
1)
Furth im Wald, D 100 AMAG GmbH EUR 174 -18
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vom Gruppenträger ausbezahlt wird. Eine fiktive Mindestkörperschaftsteuer wird vom Gutschriftsbe-
trag nicht in Abzug gebracht. Sofern das Ergebnis der „AMAG-Gruppe“ negativ ist, wird keine Gut-
schrift für zugewiesene Verluste erteilt. Die Gutschrift wird nachgeholt, sobald die AMAG Austria
Metall AG die Verluste der Gruppenmitglieder der „AMAG-Gruppe“ ihrerseits verwerten kann. Bei der
Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuer-
satz anwendbar.
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG)
wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer
globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) in österreichisches Recht um-
gesetzt.
Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der AMAG Austria Metall AG und
ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteuerungsregeln. Die AMAG Austria Metall AG
ist gemäß MinBestG eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft und trägt sämtliche eventuell
in Österreich anfallenden Ergänzungssteuern.
Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß
MinBestG länderbezogen, d.h. für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftsein-
heiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe
der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise
zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im
Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten und insbesondere auch
den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechen-
der Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der
B&C Privatstiftung abgeschlossen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Ver-
pflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelun-
gen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaig
in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkon-
zerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll.
Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-Two-Regelungen werden laufend gemeinsam mit
der B&C Privatstiftung sowie deren Teilkonzernen evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären
Safe Harbour Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesentlichen Effekte auf die Er-
tragsteuern der AMAG Austria Metall AG erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf
den Daten des Country-by-Country Reportings für das Geschäftsjahr 2024 sowie einer vorläufigen
Berechnung für das Geschäftsjahr 2025 und wird laufend aktualisiert. Auf Basis dieser Evaluierungen
werden die Safe Harbour Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns AMAG ge-
genwärtig deutlich eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise gering-
fügige Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der
B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Bestim-
mungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt
werden.
Die AMAG Austria Metall AG wendet die Ausnahmeregelung gem. § 198 Abs 10 Satz 3 Z 4 UGB
hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben,
an.
Laufende Steuern aus Pillar Two werden im laufenden Steueraufwand erfasst, wobei im Geschäftsjahr
2025 aufgrund der Safe Harbour Regelungen keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
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G BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
Beteiligungsanteil
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Sitz in % über Währung
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2025 in Tsd.
Direkte Beteiligung:
AMAG Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH Ranshofen, A 100 - EUR 692.360 40.682
Indirekte Beteiligungen:
Austria Metall GmbH Ranshofen, A 100 AMAG Erste EUR 287.179 46.565
AMAG casting GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 73.968 9.513
AMAG metal GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 82.125 10.703
AMAG rolling GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 153.810 -26.043
AMAG service GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 36.415 13.810
Aluminium Austria Metall (Québec) Inc.
1)
Montréal, CAN 100 AMAG GmbH USD 226.093 29.423
EUR 192.420 26.053
coilDNA GmbH Linz, A 100 AMAG GmbH EUR 53 -127
AMAG components GmbH Ranshofen, A 100 AMAG GmbH EUR 75 1
AMAG components Deutschland GmbH
1)
Übersee, D 100 AMAG components EUR -6.967 -204
AMAG components Übersee GmbH
1)
Übersee, D 100
AMAG components
Deutschland
EUR -13.601 297
AMAG components Karlsruhe GmbH
1)
Karlsruhe, D 100
AMAG components
Übersee
EUR -151 -332
Metallwerk Furth GmbH
1)
Furth im Wald, D 100 AMAG GmbH EUR 174 -18
ANLAGE 3
AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
vom Gruppenträger ausbezahlt wird. Eine fiktive Mindestkörperschaftsteuer wird vom Gutschriftsbe-
trag nicht in Abzug gebracht. Sofern das Ergebnis der „AMAG-Gruppe“ negativ ist, wird keine Gut-
schrift für zugewiesene Verluste erteilt. Die Gutschrift wird nachgeholt, sobald die AMAG Austria
Metall AG die Verluste der Gruppenmitglieder der „AMAG-Gruppe“ ihrerseits verwerten kann. Bei der
Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftsteuer-
satz anwendbar.
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG)
wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer
globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) in österreichisches Recht um-
gesetzt.
Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der AMAG Austria Metall AG und
ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteuerungsregeln. Die AMAG Austria Metall AG
ist gemäß MinBestG eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft und trägt sämtliche eventuell
in Österreich anfallenden Ergänzungssteuern.
Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß
MinBestG länderbezogen, d.h. für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftsein-
heiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe
der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise
zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im
Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten und insbesondere auch
den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechen-
der Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der
B&C Privatstiftung abgeschlossen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Ver-
pflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelun-
gen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaig
in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkon-
zerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll.
Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-Two-Regelungen werden laufend gemeinsam mit
der B&C Privatstiftung sowie deren Teilkonzernen evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären
Safe Harbour Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesentlichen Effekte auf die Er-
tragsteuern der AMAG Austria Metall AG erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf
den Daten des Country-by-Country Reportings für das Geschäftsjahr 2024 sowie einer vorläufigen
Berechnung für das Geschäftsjahr 2025 und wird laufend aktualisiert. Auf Basis dieser Evaluierungen
werden die Safe Harbour Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns AMAG ge-
genwärtig deutlich eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise gering-
fügige Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der
B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Bestim-
mungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt
werden.
Die AMAG Austria Metall AG wendet die Ausnahmeregelung gem. § 198 Abs 10 Satz 3 Z 4 UGB
hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben,
an.
Laufende Steuern aus Pillar Two werden im laufenden Steueraufwand erfasst, wobei im Geschäftsjahr
2025 aufgrund der Safe Harbour Regelungen keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
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AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
H ORGANE, ARBEITNEHMER:INNEN
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen:
Angestellte 18,3 (Vorjahr: 17,4)
Die Vorjahreszahlen wurden angepasst, da die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmer:in-
nen von Kopfzahlen (Personen) auf Vollzeitäquivalente (FTE) umgestellt wurde.
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen (in Tsd. EUR):
Vorstand und leitende Angestellte 250 (Vorjahr: 282)
Andere Arbeitnehmer:innen 63 (Vorjahr: 53)
Die Vorjahreszahlen wurden angepasst, da der Aufwand im Vorjahr um Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen saldiert wurde.
Die geschuldete Gesamtvergütung für den Vorstand im Geschäftsjahr beträgt einschließlich der Auf-
wendungen für Pensionen und Abfertigungen 2.868 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.047 Tsd. EUR). Zur besse-
ren Vergleichbarkeit wird die geschuldete Vergütung im Vorjahr in Höhe von 19 Tsd. EUR für ein
ehemaliges Vorstandsmitglied nicht mehr berücksichtigt. Davon sind 2.667 Tsd. EUR (Vorjahr:
2.179 Tsd. EUR) aufwandswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden an die Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen von 1.001 Tsd. EUR (Vor-
jahr: 1.079 Tsd. EUR) ausbezahlt.
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Beteiligungsanteil
BETEILIGUNGEN
Sitz in % über Währung
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2025 in Tsd.
AMAG Asia Pacific Limited
1)
Tokio, JP 100 ROL JPY 3.137 -5.116
EUR 17 -30
AMAG China Co. Ltd.
1)
Shanghai, CN 100 ROL CNY 282 105
EUR 34 13
AMAG Deutschland GmbH
1)
Neu-Ulm, D 100 ROL EUR 67 41
AMAG rolling Eastern Europe, s.r.o.
1)
Prag, CZ 100 ROL CZK 2.208 652
EUR 91 26
AMAG France S.A.R.L.
1)
Suresnes, F 100 ROL EUR 79 34
AMAG rolling Iberia S.L.
1)
Madrid, E 100 ROL EUR 124 15
AMAG Italia S.r.l.
1)
Mailand, IT 100 ROL EUR 44 15
AMAG Alüminyum Ticaret Limited Şirketi
1)
Istanbul, TR 100 ROL TRY 678 245
EUR 13 5
AMAG UK Ltd.
1)
East Horsely, Surrey, GB 100 ROL GBP 100 26
EUR 115 30
AMAG USA Corp.
1)
Upper Saddle River,
New Jersey, USA
100 ROL USD 542 136
EUR 461 121
Ausbildungszentrum Braunau Ges.m.b.H.
3)
Braunau, A 20 AMAG GmbH EUR 90 -43
Aluminerie Alouette Inc.
1)2)
Sept-Îles, CAN 20 AAM USD 2.824.506
EUR 2.403.835
Speditionsservice Ranshofen Gesellschaft m.b.H.
3)
Ranshofen, A 25 SER EUR 6.482 357
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Vertriebsgesellschaft AMAG Asia Pacific Ltd, Taipei City, Taiwan liquidiert.
1) Werte gemäß IFRS Abschluss
2) Das anteilige Ergebnis der Aluminerie Alouette Inc. wird in der Aluminium Austria Metall (Québec) Inc. erfasst.
3) Werte per 31.12.2024
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Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen:
Angestellte 18,3 (Vorjahr: 17,4)
Die Vorjahreszahlen wurden angepasst, da die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmer:in-
nen von Kopfzahlen (Personen) auf Vollzeitäquivalente (FTE) umgestellt wurde.
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen (in Tsd. EUR):
Vorstand und leitende Angestellte 250 (Vorjahr: 282)
Andere Arbeitnehmer:innen 63 (Vorjahr: 53)
Die Vorjahreszahlen wurden angepasst, da der Aufwand im Vorjahr um Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen saldiert wurde.
Die geschuldete Gesamtvergütung für den Vorstand im Geschäftsjahr beträgt einschließlich der Auf-
wendungen für Pensionen und Abfertigungen 2.868 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.047 Tsd. EUR). Zur besse-
ren Vergleichbarkeit wird die geschuldete Vergütung im Vorjahr in Höhe von 19 Tsd. EUR für ein
ehemaliges Vorstandsmitglied nicht mehr berücksichtigt. Davon sind 2.667 Tsd. EUR (Vorjahr:
2.179 Tsd. EUR) aufwandswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden an die Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen von 1.001 Tsd. EUR (Vor-
jahr: 1.079 Tsd. EUR) ausbezahlt.
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AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
Beteiligungsanteil
BETEILIGUNGEN
Sitz in % über Währung
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2025 in Tsd.
AMAG Asia Pacific Limited
1)
Tokio, JP 100 ROL JPY 3.137 -5.116
EUR 17 -30
AMAG China Co. Ltd.
1)
Shanghai, CN 100 ROL CNY 282 105
EUR 34 13
AMAG Deutschland GmbH
1)
Neu-Ulm, D 100 ROL EUR 67 41
AMAG rolling Eastern Europe, s.r.o.
1)
Prag, CZ 100 ROL CZK 2.208 652
EUR 91 26
AMAG France S.A.R.L.
1)
Suresnes, F 100 ROL EUR 79 34
AMAG rolling Iberia S.L.
1)
Madrid, E 100 ROL EUR 124 15
AMAG Italia S.r.l.
1)
Mailand, IT 100 ROL EUR 44 15
AMAG Alüminyum Ticaret Limited Şirketi
1)
Istanbul, TR 100 ROL TRY 678 245
EUR 13 5
AMAG UK Ltd.
1)
East Horsely, Surrey, GB 100 ROL GBP 100 26
EUR 115 30
AMAG USA Corp.
1)
Upper Saddle River,
New Jersey, USA
100 ROL USD 542 136
EUR 461 121
Ausbildungszentrum Braunau Ges.m.b.H.
3)
Braunau, A 20 AMAG GmbH EUR 90 -43
Aluminerie Alouette Inc.
1)2)
Sept-Îles, CAN 20 AAM USD 2.824.506
EUR 2.403.835
Speditionsservice Ranshofen Gesellschaft m.b.H.
3)
Ranshofen, A 25 SER EUR 6.482 357
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Vertriebsgesellschaft AMAG Asia Pacific Ltd, Taipei City, Taiwan liquidiert.
1) Werte gemäß IFRS Abschluss
2) Das anteilige Ergebnis der Aluminerie Alouette Inc. wird in der Aluminium Austria Metall (Québec) Inc. erfasst.
3) Werte per 31.12.2024
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AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
I EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Nach dem Abschlussstichtag sind keine berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.
Ranshofen, 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prov. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
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Organmitglieder:
Aufsichtsrat Alessandro Dazza (ab 15.04.2025)
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dipl.-Ing. Herbert Ortner (bis 15.04.2025)
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mag. Thomas Zimpfer
Erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Heinrich Schaller
Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Maximilian Angermeier
Dr. Wolfgang Bernhard
Mag. Gerald Mayer (bis 31.12.2025)
Mag.
a
Birgit Noggler
Mag. Gerhard Schwartz
Dipl.-Ing. Franz Viehböck
Martin Aigner (bis 01.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Harald Berger (ab 06.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Sabine Fuchs (ab 19.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Robert Hofer
(vom Betriebsrat entsandt)
Thomas Kober (ab 19.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Günter Mikula (bis 06.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Vorstand Hon.-Prov. Priv.-Doz. Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender, Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
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I EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Nach dem Abschlussstichtag sind keine berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.
Ranshofen, 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prov. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender
Technikvorstand
Mag.
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Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
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AANNHHAANNGG ZZUUMM JJAAHHRREESSAABBSSCCHHLLUUSSSS
Organmitglieder:
Aufsichtsrat Alessandro Dazza (ab 15.04.2025)
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dipl.-Ing. Herbert Ortner (bis 15.04.2025)
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mag. Thomas Zimpfer
Erster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Heinrich Schaller
Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Maximilian Angermeier
Dr. Wolfgang Bernhard
Mag. Gerald Mayer (bis 31.12.2025)
Mag.
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Birgit Noggler
Mag. Gerhard Schwartz
Dipl.-Ing. Franz Viehböck
Martin Aigner (bis 01.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Harald Berger (ab 06.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Sabine Fuchs (ab 19.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Robert Hofer
(vom Betriebsrat entsandt)
Thomas Kober (ab 19.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Günter Mikula (bis 06.11.2025)
(vom Betriebsrat entsandt)
Vorstand Hon.-Prov. Priv.-Doz. Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender, Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
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ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
AANNLLAAGGEENNSSPPIIEEGGEELL
ABSCHREIBUNGEN IN EUR Stand 01.01.2025 Zugänge Abgänge Zuschreibung Umbuchungen Stand 31.12.2025
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 343.764,25 2.125,90 63.660,27 0,00 282.229,88
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 938.331,87 115.703,87 367.222,34 0,00 686.813,40
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 1.282.096,12 117.829,77 430.882,61 0,00 0,00 969.043,28
ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
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ANSCHAFFUNGSWERTE IN EUR Stand 01.01.2025 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2025
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 365.942,53 0,00 81.964,00 0,00 283.978,53
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.375.870,41 115.101,16 376.775,48 0,00 1.114.196,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 540.551.270,00 0,00 0,00 0,00 540.551.270,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.994.652,38 0,00 0,00 0,00 9.994.652,38
Summe Finanzanlagen 550.545.922,38 0,00 0,00 0,00 550.545.922,38
Summe Anlagevermögen 552.287.735,32 115.101,16 458.739,48 0,00 551.944.097,00
ANLAGENSPIEGEL
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ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
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ABSCHREIBUNGEN IN EUR Stand 01.01.2025 Zugänge Abgänge Zuschreibung Umbuchungen Stand 31.12.2025
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 343.764,25 2.125,90 63.660,27 0,00 282.229,88
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 938.331,87 115.703,87 367.222,34 0,00 686.813,40
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 1.282.096,12 117.829,77 430.882,61 0,00 0,00 969.043,28
ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
AANNLLAAGGEENNSSPPIIEEGGEELL
ANSCHAFFUNGSWERTE IN EUR Stand 01.01.2025 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2025
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 365.942,53 0,00 81.964,00 0,00 283.978,53
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.375.870,41 115.101,16 376.775,48 0,00 1.114.196,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 540.551.270,00 0,00 0,00 0,00 540.551.270,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.994.652,38 0,00 0,00 0,00 9.994.652,38
Summe Finanzanlagen 550.545.922,38 0,00 0,00 0,00 550.545.922,38
Summe Anlagevermögen 552.287.735,32 115.101,16 458.739,48 0,00 551.944.097,00
ANLAGENSPIEGEL
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ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäfts-
verlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesent-
lichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Ranshofen, am 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
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WERTE IN EUR
Anschaffungswerte
31.12.2025
Kumulierte Abschreibung
31.12.2025 Buchwert 31.12.2025 Buchwert 31.12.2024
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 283.978,53 282.229,88 1.748,65 22.178,28
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.114.196,09 686.813,40 427.382,69 437.538,54
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 540.551.270,00 0,00 540.551.270,00 540.551.270,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.994.652,38 0,00 9.994.652,38 9.994.652,38
Summe Finanzanlagen 550.545.922,38 0,00 550.545.922,38 550.545.922,38
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 551.944.097,00 969.043,28 550.975.053,72 551.005.639,20
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ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäfts-
verlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesent-
lichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Ranshofen, am 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEM. § 124 (1) BÖRSEG 2018
ANLAGE 3
BEILAGE 1 ZUM ANHANG
AANNLLAAGGEENNSSPPIIEEGGEELL
WERTE IN EUR
Anschaffungswerte
31.12.2025
Kumulierte Abschreibung
31.12.2025 Buchwert 31.12.2025 Buchwert 31.12.2024
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 283.978,53 282.229,88 1.748,65 22.178,28
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.114.196,09 686.813,40 427.382,69 437.538,54
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 540.551.270,00 0,00 540.551.270,00 540.551.270,00
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.994.652,38 0,00 9.994.652,38 9.994.652,38
Summe Finanzanlagen 550.545.922,38 0,00 550.545.922,38 550.545.922,38
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 551.944.097,00 969.043,28 550.975.053,72 551.005.639,20
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements hin-
terfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Überprüfung der Werthaltig-
keit
› Überprüfung anhand aktueller Jahresabschlüsse, ob Indikatoren auf eine mögliche Wertminde-
rung vorliegen
› Beurteilung der vom Management angewandten Methodik zur Bewertung von Anteilen an ver-
bundenen Unternehmen sowie von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie
Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Berechnungsmethode und Abstimmung der ver-
wendeten Diskontierungssätze;
› Durchsicht der vom Aufsichtsrat genehmigten Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung aus-
gewählter Werttreiber (Ergebnisplanung unter Berücksichtigung der Umsatzerlöse und Aufwen-
dungen).
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht 2025, ausgenommen den Jahresab-
schluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht 2025 wird uns vo-
raussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir ge-
ben keine Art der Zusicherung darauf ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES
PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erach-
ten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen-
den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren
oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher-
heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG, Ranshofen, bestehend aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Er-
tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Ver-
antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungs-
vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Da-
tum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemä-
ßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres wa-
ren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als
Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein geson-
dertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen
Beschreibung:
Im Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG zum 31. Dezember 2025 sind in wesentlichem
Umfang Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 540,6 Mio.) sowie Forderungen gegenüber ver-
bundenen Unternehmen (EUR 631,7 Mio.) ausgewiesen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie von Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetz-
lichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie ge-
gebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.
Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der (mittelbaren)
Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezo-
gen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und
Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men sind im Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG im Anhang in den Abschnitten "A. Allge-
meine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "C. Bewertungsmethoden", "D01
Anlagevermögen", "D02 Forderungen" und "G. Beteiligungsunternehmen" sowie im Anlagenspiegel
zum 31. Dezember 2025 enthalten.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Seite 318 | 337
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements hin-
terfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
› Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Überprüfung der Werthaltig-
keit
› Überprüfung anhand aktueller Jahresabschlüsse, ob Indikatoren auf eine mögliche Wertminde-
rung vorliegen
› Beurteilung der vom Management angewandten Methodik zur Bewertung von Anteilen an ver-
bundenen Unternehmen sowie von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie
Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Berechnungsmethode und Abstimmung der ver-
wendeten Diskontierungssätze;
› Durchsicht der vom Aufsichtsrat genehmigten Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung aus-
gewählter Werttreiber (Ergebnisplanung unter Berücksichtigung der Umsatzerlöse und Aufwen-
dungen).
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht 2025, ausgenommen den Jahresab-
schluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht 2025 wird uns vo-
raussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir ge-
ben keine Art der Zusicherung darauf ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES
PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erach-
ten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen-
den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren
oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher-
heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG, Ranshofen, bestehend aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Er-
tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Ver-
antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungs-
vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Da-
tum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemä-
ßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres wa-
ren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als
Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein geson-
dertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen
Beschreibung:
Im Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG zum 31. Dezember 2025 sind in wesentlichem
Umfang Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 540,6 Mio.) sowie Forderungen gegenüber ver-
bundenen Unternehmen (EUR 631,7 Mio.) ausgewiesen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie von Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert wesentliche Annahmen und Schätzungen der gesetz-
lichen Vertreter zur Beurteilung, ob eine Wertminderung zum Geschäftsjahresende vorliegt sowie ge-
gebenenfalls zur Quantifizierung solcher Wertminderungen.
Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünftigen Cash-Flows der (mittelbaren)
Tochterunternehmen, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit dieser Bilanzpositionen herangezo-
gen werden. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und
Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men sind im Jahresabschluss der AMAG Austria Metall AG im Anhang in den Abschnitten "A. Allge-
meine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "C. Bewertungsmethoden", "D01
Anlagevermögen", "D02 Forderungen" und "G. Beteiligungsunternehmen" sowie im Anlagenspiegel
zum 31. Dezember 2025 enthalten.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Seite 319 | 337
BESTÄTIGUNGSVERMERK
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM LAGEBERICHT
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lagebe-
richts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-
stellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonne-
nen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Lagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. April 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am
9. Mai 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 2017 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzli-
chen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt ha-
ben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich
Sorli.
Wien, am 23. Februar 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh MMag. Philipp Maier eh
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
› Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand-
lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschun-
gen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
› Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesell-
schaft abzugeben.
› Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
› Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
› Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Ver-
haltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Hand-
lungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschrei-
ben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte,
weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Seite 320 | 337
BESTÄTIGUNGSVERMERK
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM LAGEBERICHT
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lagebe-
richts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-
stellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonne-
nen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Lagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. April 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am
9. Mai 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit
dem Geschäftsjahr 2017 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzli-
chen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt ha-
ben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich
Sorli.
Wien, am 23. Februar 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh MMag. Philipp Maier eh
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
› Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand-
lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschun-
gen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
› Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesell-
schaft abzugeben.
› Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
› Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
› Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Ver-
haltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Hand-
lungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht
haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschrei-
ben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte,
weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Mehrbedarf in Europa zu zusätzlichem Druck. Ein wesentlicher Treiber dafür sind die seit Jahren
steigenden Exportmengen europäischer Schrotte in Richtung Asien. Obwohl die bisherigen Export-
mengen in die USA gering waren, könnten – begünstigt durch Zollvorteile und fehlenden Exportrest-
riktionen auf EU-Ebene – wachsende Schrottmengen aus Europa abfließen. Damit hat sich der Druck
hinsichtlich Schrott-Versorgungssicherheit in Europa weiter erhöht.
Der Blick auf die registrierten PKW-Neuzulassungen am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) spiegelt
die anhaltend verhaltene Nachfrage wider. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA)
3
konnte im
Jahr 2025 ein moderates Wachstum von +2 % auf 13,2 Mio. Pkw erzielt werden (Vorjahr: 13,0 Mio. Ein-
heiten). Die Struktur des Marktes veränderte sich deutlich, wobei vor allem alternative Antriebe (insbe-
sondere batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)) ein starkes Wachstum verzeichneten.
In Deutschland konnte der Pkw-Markt ebenfalls nur einen leichten Zuwachs erfahren. Mit 4,15 Mio. Pkw
wurden im Vergleich zum Vorjahr rund +2 % mehr Einheiten produziert. Die Neuzulassungen lagen in
2025 bei 2,86 Mio. Einheiten, was einem Plus von +1 % entspricht (Vorjahr: 2,82 Mio.). Damit bleibt
das Niveau mit -21 % weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. Der deutsche Markt für
Elektro-Pkw setzte seinen Wachstumskurs fort. Im Gesamtjahr 2025 legten die Elektro-Neuzulassungen
gegenüber dem Vorjahr um 50 % auf 856.600 Fahrzeuge zu.
4
Der Marktanteil klassischer Verbrenner
ist hingegen rückläufig. Diese Antriebsartenverschiebung übt zusätzlichen Druck auf das Segment
Gießen aus.
SEGMENT WALZEN - WALZPRODUKTE
Das Segment Walzen vertreibt die in Ranshofen produzierten Aluminiumwalzprodukte weltweit, wobei
das Kerngeschäft (rund 70 % des Umsatzes) in Europa stattfindet. Weltweit zeigte sich im Jahr 2025
ein anspruchsvolles Wirtschaftsumfeld: Die Nachfrage in vielen relevanten Abnehmerbranchen war be-
einflusst von einer geschwächten Industriekonjunktur (speziell in Europa), den veränderten handelspo-
litischen Rahmenbedingungen und den geopolitischen Konflikten. Besonders die Verschärfung der US-
Zollpolitik führte zu zusätzlichen Unsicherheiten im internationalen Warenverkehr. Mit dem Auslaufen
der Quotenregelung zwischen der EU und den USA unterliegen Aluminiumwalzprodukte seit März 2025
wieder den Zusatzzöllen gemäß Section 232, die im Juni auf 50 % angehoben wurden. Parallel dazu
3
Siehe Pressemitteilungen des VDA, v.a. „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“,
Dezember 2025
4
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
blieb der EU-Antidumpingzoll auf chinesische Aluminiumwalzprodukte in Kraft und stützt weiterhin die
Wettbewerbsposition europäischer Hersteller.
Mit Blick auf den weltweiten Bedarf nach Aluminiumwalzprodukten zeigte sich trotz dieser Einflüsse laut
jüngster CRU-Prognose
5
eine positive Entwicklung. Nach 31,4 Mio. Tonnen im Jahr 2024 stieg die er-
wartete Nachfrage im aktuellen Berichtsjahr auf 32,3 Mio. Tonnen. Dabei konnte beinahe in allen von
CRU angeführten Sektoren ein prognostizierter Nachfragezuwachs festgestellt werden. Der Bedarf in der
Verpackungsindustrie hat sich laut CRU-Prognose um +3,4 % auf 17,8 Mio. Tonnen Aluminiumwalzpro-
dukte erhöht. Das erwartete Wachstum im Transportsektor lag ebenfalls bei +3,4 %, wodurch sich in
2025 ein Bedarf von 5,7 Mio. Tonnen zeigte. Der für das Gesamtjahr erwartete Bedarf im Maschinenbau
lag bei 1,9 Mio. Tonnen (+2,7 %). Die prognostizierte Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen
stieg um +4,9 % auf 3,5 Mio. Tonnen, während für die Baubranche eine rückläufige Entwicklung von -
0,7 % auf 3,4 Mio. Tonnen erwartet wurde.
Die länderspezifische Nachfrageentwicklung zeigte zum Teil deutliche Unterschiede. Für den für das
Segment Walzen wichtigsten Absatzmarkt Europa wurde ein geringer Zuwachs von +1,2 % auf
5,4 Mio. Tonnen prognostiziert. Mit +1,3 % wurde für Westeuropa ein ähnliches Wachstum auf ins-
gesamt 4,0 Mio. Tonnen erwartet. Nordamerika entwickelte sich laut CRU-Prognose etwas positiver
und lag mit 6,2 Mio. Tonnen um +1,8 % über dem Vorjahr. Ein deutlicher Bedarfsanstieg konnte
erneut in der Prognose für China verzeichnet werden. Mit 13,0 Mio. Tonnen lag die Erwartung für das
Jahr 2025 um +4,0 % klar über dem Vorjahr.
5
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
ÜBERBLICK ÜBER DAS UNTERNEHMEN
Die AMAG Austria Metall AG fungiert als Holdinggesellschaft der AMAG-Gruppe. Ihr Geschäftsverlauf
ist im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften abhängig.
Die Tätigkeitsfelder der AMAG-Gruppe sind:
› Erzeugung von Primärmetall
› Erzeugung von hoch qualitativen Walzprodukten
› Erzeugung von Gusslegierungen in Form von Masseln, Sows, Flüssigmetall und Walzbarren
› Erzeugung von Bauteilen aus Aluminium und Titan für die Luftfahrtindustrie
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
SEGMENT METALL - PRIMÄRALUMINIUM
Laut Prognosen von CRU
1
hat sich die globale Nachfrage nach Primäraluminium im Vorjahresvergleich
um +1,9 % auf 74,1 Mio. Tonnen erhöht (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Mit einem Anteil von über 60 %
am Gesamtmarkt ist China unverändert das größte Verbraucherland von Primäraluminium. Im Jahr
2025 stieg der prognostizierte Bedarf um weitere +2,5 % auf 46,1 Mio. Tonnen (Vorjahr:
45,0 Mio. Tonnen). Für die restliche Welt prognostizierte CRU für 2025 einen moderaten Nachfrage-
anstieg von +0,9 % auf 28,0 Mio. Tonnen (Vorjahr: 27,8 Mio. Tonnen). Der erwartete Bedarf in Europa
hat sich laut dem Marktforschungsinstitut marginal um -0,6 % verändert und lag im Gesamtjahr 2025
bei 8,2 Mio. Tonnen (Vorjahr: 8,2 Mio. Tonnen). In Westeuropa soll sich die Nachfrage laut CRU-Prog-
nose nur marginal um +0,1 % auf 6,2 Mio. Tonnen erhöht haben (Vorjahr: 6,2 Mio. Tonnen). In Nord-
amerika lag der erwartete Jahresbedarf mit 5,7 Mio. Tonnen um -3,7 % spürbar unter dem Vorjahresni-
veau (Vorjahr: 5,9 Mio. Tonnen).
Mit +1,8 % erwartete CRU für das Gesamtjahr 2025 auch produktionsseitig einen ähnlichen globalen
Zuwachs wie in der Nachfrage nach Primäraluminium. Damit wurde eine weltweite Produktion von
74,0 Mio. Tonnen prognostiziert (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Auch in Europa hat sich laut CRU-Prog-
nosen mit 7,6 Mio. Tonnen in 2025 ein Anstieg von +2,1 % gegenüber dem Vorjahr (7,4 Mio. Tonnen)
gezeigt. Basierend auf den weltweiten Einschätzungen zur Nachfrage- und Produktionsentwicklung
1
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
ergab sich im Jahr 2025 eine weitestgehend ausgewogene Marktbilanz. Die Lagerbestände der LME-
registrierten Lagerhäuser lagen zum Jahresende laut Schätzung der CRU bei knapp 0,6 Mio. Tonnen.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2025 in einer Bandbreite von
2.327 USD/t (09. April) bis 2.990 USD/t (31. Dezember). In der 1. Jahreshälfte 2025 zeigte sich
im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.545 USD/t (H1/2024: 2.400 USD/t). Von Juli bis Dezember
2025 konnte der Aluminiumpreis noch spürbar zulegen und lag im Durchschnitt bei 2.730 USD/t
(H2/2024: 2.511 USD/t). Im Jahresdurchschnitt stieg der Preis deutlich um +7,4 % und erhöhte
sich von 2.457 USD/t im Vorjahr auf 2.639 USD/t im aktuellen Berichtsjahr.
2
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien wurden 2025 stark von geopolitischen Ent-
wicklungen und Handelsrestriktionen beeinflusst. In den USA erreichte die Midwest-Prämie (verzollt)
infolge der im März und Juni eingeführten Strafzölle auf Aluminiumimporte (derzeit 50 %) historische
Höchststände. Der Gesamtjahresdurchschnitt stieg um +203,6 % auf 1.298 USD/t (Vorjahr:
427 USD/t). Durch den kontinuierlichen Anstieg der Midwest-Prämie (verzollt) konnten die Zolleffekte
zum Jahresende hin vollständig kompensiert werden. Am europäischen Markt sind die Prämien in der
1. Jahreshälfte 2025 gefallen, insbesondere aus Sorge vor zusätzlichen Importen aus Kanada. Im wei-
teren Verlauf verzeichnete die Rotterdam-Prämie jedoch deutliche Anstiege. Gründe dafür waren u.a.
geringe Bestände in Europa, Produktionsausfälle in Island, ein potenzieller Ausfall einer Elektrolyse in
Mosambik sowie strategische Vorzieheinkäufe vor der Einführung des EU-Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM). Der Gesamtjahresdurchschnitt (verzollt) lag bei 254 USD/t und damit um -18,4 %
unterhalb des Vorjahresniveaus (311 USD/t).
SEGMENT GIESSEN - GUSSPRODUKTE
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che des Segments Gießen dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der
Entwicklung der Automobilindustrie in Europa geprägt.
Vor diesem Hintergrund beeinflussten sowohl die verhaltene und volatile Nachfrage auf dem europä-
ischen Automobilmarkt als auch die Zunahme von Fahrzeugimporten aus Nicht-EU-Ländern sowie
Veränderungen auf den Rohstoffmärkten die Geschäftsentwicklung des Segments. Neben steigenden
Schrottpreisen führte die abnehmende Verfügbarkeit von Aluminiumschrott bei zusätzlichem
2
London Metal Exchange
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Seite 322 | 337
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Mehrbedarf in Europa zu zusätzlichem Druck. Ein wesentlicher Treiber dafür sind die seit Jahren
steigenden Exportmengen europäischer Schrotte in Richtung Asien. Obwohl die bisherigen Export-
mengen in die USA gering waren, könnten – begünstigt durch Zollvorteile und fehlenden Exportrest-
riktionen auf EU-Ebene – wachsende Schrottmengen aus Europa abfließen. Damit hat sich der Druck
hinsichtlich Schrott-Versorgungssicherheit in Europa weiter erhöht.
Der Blick auf die registrierten PKW-Neuzulassungen am europäischen Markt (EU, EFTA & UK) spiegelt
die anhaltend verhaltene Nachfrage wider. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA)
3
konnte im
Jahr 2025 ein moderates Wachstum von +2 % auf 13,2 Mio. Pkw erzielt werden (Vorjahr: 13,0 Mio. Ein-
heiten). Die Struktur des Marktes veränderte sich deutlich, wobei vor allem alternative Antriebe (insbe-
sondere batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)) ein starkes Wachstum verzeichneten.
In Deutschland konnte der Pkw-Markt ebenfalls nur einen leichten Zuwachs erfahren. Mit 4,15 Mio. Pkw
wurden im Vergleich zum Vorjahr rund +2 % mehr Einheiten produziert. Die Neuzulassungen lagen in
2025 bei 2,86 Mio. Einheiten, was einem Plus von +1 % entspricht (Vorjahr: 2,82 Mio.). Damit bleibt
das Niveau mit -21 % weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Jahr 2019. Der deutsche Markt für
Elektro-Pkw setzte seinen Wachstumskurs fort. Im Gesamtjahr 2025 legten die Elektro-Neuzulassungen
gegenüber dem Vorjahr um 50 % auf 856.600 Fahrzeuge zu.
4
Der Marktanteil klassischer Verbrenner
ist hingegen rückläufig. Diese Antriebsartenverschiebung übt zusätzlichen Druck auf das Segment
Gießen aus.
SEGMENT WALZEN - WALZPRODUKTE
Das Segment Walzen vertreibt die in Ranshofen produzierten Aluminiumwalzprodukte weltweit, wobei
das Kerngeschäft (rund 70 % des Umsatzes) in Europa stattfindet. Weltweit zeigte sich im Jahr 2025
ein anspruchsvolles Wirtschaftsumfeld: Die Nachfrage in vielen relevanten Abnehmerbranchen war be-
einflusst von einer geschwächten Industriekonjunktur (speziell in Europa), den veränderten handelspo-
litischen Rahmenbedingungen und den geopolitischen Konflikten. Besonders die Verschärfung der US-
Zollpolitik führte zu zusätzlichen Unsicherheiten im internationalen Warenverkehr. Mit dem Auslaufen
der Quotenregelung zwischen der EU und den USA unterliegen Aluminiumwalzprodukte seit März 2025
wieder den Zusatzzöllen gemäß Section 232, die im Juni auf 50 % angehoben wurden. Parallel dazu
3
Siehe Pressemitteilungen des VDA, v.a. „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“,
Dezember 2025
4
VDA, Pressemitteilung „Produktion und Markt in 2025“, Jänner 2026
blieb der EU-Antidumpingzoll auf chinesische Aluminiumwalzprodukte in Kraft und stützt weiterhin die
Wettbewerbsposition europäischer Hersteller.
Mit Blick auf den weltweiten Bedarf nach Aluminiumwalzprodukten zeigte sich trotz dieser Einflüsse laut
jüngster CRU-Prognose
5
eine positive Entwicklung. Nach 31,4 Mio. Tonnen im Jahr 2024 stieg die er-
wartete Nachfrage im aktuellen Berichtsjahr auf 32,3 Mio. Tonnen. Dabei konnte beinahe in allen von
CRU angeführten Sektoren ein prognostizierter Nachfragezuwachs festgestellt werden. Der Bedarf in der
Verpackungsindustrie hat sich laut CRU-Prognose um +3,4 % auf 17,8 Mio. Tonnen Aluminiumwalzpro-
dukte erhöht. Das erwartete Wachstum im Transportsektor lag ebenfalls bei +3,4 %, wodurch sich in
2025 ein Bedarf von 5,7 Mio. Tonnen zeigte. Der für das Gesamtjahr erwartete Bedarf im Maschinenbau
lag bei 1,9 Mio. Tonnen (+2,7 %). Die prognostizierte Nachfrage aus den sonstigen Einsatzbereichen
stieg um +4,9 % auf 3,5 Mio. Tonnen, während für die Baubranche eine rückläufige Entwicklung von -
0,7 % auf 3,4 Mio. Tonnen erwartet wurde.
Die länderspezifische Nachfrageentwicklung zeigte zum Teil deutliche Unterschiede. Für den für das
Segment Walzen wichtigsten Absatzmarkt Europa wurde ein geringer Zuwachs von +1,2 % auf
5,4 Mio. Tonnen prognostiziert. Mit +1,3 % wurde für Westeuropa ein ähnliches Wachstum auf ins-
gesamt 4,0 Mio. Tonnen erwartet. Nordamerika entwickelte sich laut CRU-Prognose etwas positiver
und lag mit 6,2 Mio. Tonnen um +1,8 % über dem Vorjahr. Ein deutlicher Bedarfsanstieg konnte
erneut in der Prognose für China verzeichnet werden. Mit 13,0 Mio. Tonnen lag die Erwartung für das
Jahr 2025 um +4,0 % klar über dem Vorjahr.
5
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
ÜBERBLICK ÜBER DAS UNTERNEHMEN
Die AMAG Austria Metall AG fungiert als Holdinggesellschaft der AMAG-Gruppe. Ihr Geschäftsverlauf
ist im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften abhängig.
Die Tätigkeitsfelder der AMAG-Gruppe sind:
› Erzeugung von Primärmetall
› Erzeugung von hoch qualitativen Walzprodukten
› Erzeugung von Gusslegierungen in Form von Masseln, Sows, Flüssigmetall und Walzbarren
› Erzeugung von Bauteilen aus Aluminium und Titan für die Luftfahrtindustrie
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
SEGMENT METALL - PRIMÄRALUMINIUM
Laut Prognosen von CRU
1
hat sich die globale Nachfrage nach Primäraluminium im Vorjahresvergleich
um +1,9 % auf 74,1 Mio. Tonnen erhöht (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Mit einem Anteil von über 60 %
am Gesamtmarkt ist China unverändert das größte Verbraucherland von Primäraluminium. Im Jahr
2025 stieg der prognostizierte Bedarf um weitere +2,5 % auf 46,1 Mio. Tonnen (Vorjahr:
45,0 Mio. Tonnen). Für die restliche Welt prognostizierte CRU für 2025 einen moderaten Nachfrage-
anstieg von +0,9 % auf 28,0 Mio. Tonnen (Vorjahr: 27,8 Mio. Tonnen). Der erwartete Bedarf in Europa
hat sich laut dem Marktforschungsinstitut marginal um -0,6 % verändert und lag im Gesamtjahr 2025
bei 8,2 Mio. Tonnen (Vorjahr: 8,2 Mio. Tonnen). In Westeuropa soll sich die Nachfrage laut CRU-Prog-
nose nur marginal um +0,1 % auf 6,2 Mio. Tonnen erhöht haben (Vorjahr: 6,2 Mio. Tonnen). In Nord-
amerika lag der erwartete Jahresbedarf mit 5,7 Mio. Tonnen um -3,7 % spürbar unter dem Vorjahresni-
veau (Vorjahr: 5,9 Mio. Tonnen).
Mit +1,8 % erwartete CRU für das Gesamtjahr 2025 auch produktionsseitig einen ähnlichen globalen
Zuwachs wie in der Nachfrage nach Primäraluminium. Damit wurde eine weltweite Produktion von
74,0 Mio. Tonnen prognostiziert (Vorjahr: 72,7 Mio. Tonnen). Auch in Europa hat sich laut CRU-Prog-
nosen mit 7,6 Mio. Tonnen in 2025 ein Anstieg von +2,1 % gegenüber dem Vorjahr (7,4 Mio. Tonnen)
gezeigt. Basierend auf den weltweiten Einschätzungen zur Nachfrage- und Produktionsentwicklung
1
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
ergab sich im Jahr 2025 eine weitestgehend ausgewogene Marktbilanz. Die Lagerbestände der LME-
registrierten Lagerhäuser lagen zum Jahresende laut Schätzung der CRU bei knapp 0,6 Mio. Tonnen.
Der Aluminiumpreis (3-Monats-LME) notierte im Gesamtjahr 2025 in einer Bandbreite von
2.327 USD/t (09. April) bis 2.990 USD/t (31. Dezember). In der 1. Jahreshälfte 2025 zeigte sich
im Durchschnitt ein Preisniveau von 2.545 USD/t (H1/2024: 2.400 USD/t). Von Juli bis Dezember
2025 konnte der Aluminiumpreis noch spürbar zulegen und lag im Durchschnitt bei 2.730 USD/t
(H2/2024: 2.511 USD/t). Im Jahresdurchschnitt stieg der Preis deutlich um +7,4 % und erhöhte
sich von 2.457 USD/t im Vorjahr auf 2.639 USD/t im aktuellen Berichtsjahr.
2
Die zusätzlich zum Aluminiumpreis verrechneten Prämien wurden 2025 stark von geopolitischen Ent-
wicklungen und Handelsrestriktionen beeinflusst. In den USA erreichte die Midwest-Prämie (verzollt)
infolge der im März und Juni eingeführten Strafzölle auf Aluminiumimporte (derzeit 50 %) historische
Höchststände. Der Gesamtjahresdurchschnitt stieg um +203,6 % auf 1.298 USD/t (Vorjahr:
427 USD/t). Durch den kontinuierlichen Anstieg der Midwest-Prämie (verzollt) konnten die Zolleffekte
zum Jahresende hin vollständig kompensiert werden. Am europäischen Markt sind die Prämien in der
1. Jahreshälfte 2025 gefallen, insbesondere aus Sorge vor zusätzlichen Importen aus Kanada. Im wei-
teren Verlauf verzeichnete die Rotterdam-Prämie jedoch deutliche Anstiege. Gründe dafür waren u.a.
geringe Bestände in Europa, Produktionsausfälle in Island, ein potenzieller Ausfall einer Elektrolyse in
Mosambik sowie strategische Vorzieheinkäufe vor der Einführung des EU-Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM). Der Gesamtjahresdurchschnitt (verzollt) lag bei 254 USD/t und damit um -18,4 %
unterhalb des Vorjahresniveaus (311 USD/t).
SEGMENT GIESSEN - GUSSPRODUKTE
Im Segment Gießen der AMAG-Gruppe ist das Geschäft mit Gusslegierungen ein regionales mit
Schwerpunkt West- und Zentraleuropa. Mit einem Absatzanteil von rund 60 % der gesamten Absatz-
menge stellt der Automobilbereich, einschließlich dessen Zulieferindustrie, die größte Kundenbran-
che des Segments Gießen dar. Insofern wird das relevante wirtschaftliche Umfeld vor allem von der
Entwicklung der Automobilindustrie in Europa geprägt.
Vor diesem Hintergrund beeinflussten sowohl die verhaltene und volatile Nachfrage auf dem europä-
ischen Automobilmarkt als auch die Zunahme von Fahrzeugimporten aus Nicht-EU-Ländern sowie
Veränderungen auf den Rohstoffmärkten die Geschäftsentwicklung des Segments. Neben steigenden
Schrottpreisen führte die abnehmende Verfügbarkeit von Aluminiumschrott bei zusätzlichem
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London Metal Exchange
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Seite 323 | 337
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Finanzanlagen betreffen den Beteiligungsbuchwert der Anteile an der AMAG Erste Beteiligungs-
verwaltungs GmbH. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen waren Forderungen
aus Finanzierung und Clearing in Höhe von 589.934 Tsd. EUR (2024: 563.428 Tsd. EUR), Forde-
rungen aus Dividenden in Höhe von 40.000 Tsd. EUR (2024: 85.000 Tsd. EUR), sonstige Forderun-
gen und Vermögensgegenstände in Höhe von 3.029 Tsd. EUR (2024: 3.213 Tsd. EUR) und Forde-
rungen aus der Gruppenbesteuerung in Höhe von 1.718 Tsd. EUR (2024: 11.944 Tsd. EUR) enthal-
ten. Der Rückgang der Zahlungsmittel war auf planmäßige Tilgungen von Krediten und Darlehen im
Geschäftsjahr 2025 zurückzuführen.
Finanziert werden die Vermögenswerte durch:
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Eigenkapital 755.614 759.328
Fremdkapital 584.924 645.106
SUMME PASSIVA 1.340.539 1.404.435
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2025 beträgt 56,4 % (2024: 54,1 %). Der Anstieg des
Fremdkapitals war auf Refinanzierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2024 zurückzuführen.
FINANZLAGE
Der Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betraf vor allem die Dividendenzahlung der AMAG
Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH für das jeweilige Vorjahr in Höhe von 85.000 Tsd. EUR (2024:
55.000 Tsd. EUR) sowie die Veränderungen der Forderungen und der Verbindlichkeiten mit verbun-
denen Unternehmen aus dem Konzernclearing in Höhe von -29.442 Tsd. EUR (2024: -51.691 Tsd.
EUR). Der Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit hing insbesondere mit der Tilgung von Krediten und
Darlehen in der Höhe von -188.952 Tsd. EUR sowie der Neuaufnahme von 130.000 Tsd. EUR und
der Dividendenzahlung von -42.317 Tsd. EUR an die Eigentümer zusammen.
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (OCF) 64.595 7.555
Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit (ICF) -78 -53
Netto-Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit (FCF) -101.268 77.819
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestandes
-36.752 85.321
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 151.231 187.983
ZWEIGSTELLENBERICHT
Die Gesellschaft hat weder im Inland noch im Ausland Zweigniederlassungen.
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
GESCHÄFTSVERLAUF
ERTRAGSLAGE
Die Umsatzerlöse resultierten aus Verrechnungen erbrachter Leistungen sowie Weiterverrechnungen
an die Tochtergesellschaften in Österreich und Deutschland und lagen im Geschäftsjahr bei
8.580 Tsd. EUR (2024: 9.124 Tsd. EUR).
Der Betriebserfolg (EBIT) betrug -10.408 Tsd. EUR (2024: -59.363 Tsd. EUR). Der Betriebserfolg
vor Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf -10.290 Tsd. EUR (2024: -59.166 Tsd. EUR). Der An-
stieg des Ergebnisses resultierte vor allem aus einer im Vorjahr enthaltenen Wertberichtigung von
Finanzforderungen gegenüber den Gesellschaften AMAG components Deutschland GmbH, AMAG
components Übersee GmbH und AMAG components Karlsruhe GmbH in Höhe von -51.100 Tsd. EUR.
Im Jahr 2025 kam es zu einer weiteren Wertberichtigung von Finanzforderungen in Höhe von
-1.900 Tsd. EUR. Negativ wirkten in 2025 höhere Personalkosten vor allem aufgrund von Bewer-
tungseffekten bei Rückstellungen.
Der Finanzerfolg von 47.802 Tsd. EUR (2024: 90.760 Tsd. EUR) setzte sich aus Beteiligungs-
erträgen in Höhe von 40.000 Tsd. EUR (2024: 85.000 Tsd. EUR), aus Zinserträgen mit
26.267 Tsd. EUR (2024: 24.623 Tsd. EUR) und aus Zinsaufwendungen in Höhe von -
18.465 Tsd. EUR (2024: -18.864 Tsd. EUR) zusammen. Die Veränderung der Beteiligungserträge
ergab sich aus den gesunkenen Dividendenerträgen der Tochtergesellschaften.
Das Ergebnis vor Steuern lag mit 37.394 Tsd. EUR über dem Niveau des Vorjahres von
31.397 Tsd. EUR.
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse 8.580 9.124
EBITDA -10.290 -59.166
Finanzerfolg 47.802 90.760
Ergebnis vor Steuern 37.394 31.397
Die Kennzahl EBITDA berechnet sich aus dem Betriebserfolg zuzüglich Abschreibung laut Gewinn-
und Verlustrechnung.
VERMÖGENSLAGE
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 1.340.539 Tsd. EUR und setzte
sich wie folgt zusammen:
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Immaterielles- und Sachanlagevermögen 429 460
Finanzanlagen 550.546 550.546
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten
634.765 663.708
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 151.231 187.983
Aktive latente Steuer 3.567 1.738
SUMME AKTIVA 1.340.539 1.404.435
Seite 324 | 337
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Finanzanlagen betreffen den Beteiligungsbuchwert der Anteile an der AMAG Erste Beteiligungs-
verwaltungs GmbH. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen waren Forderungen
aus Finanzierung und Clearing in Höhe von 589.934 Tsd. EUR (2024: 563.428 Tsd. EUR), Forde-
rungen aus Dividenden in Höhe von 40.000 Tsd. EUR (2024: 85.000 Tsd. EUR), sonstige Forderun-
gen und Vermögensgegenstände in Höhe von 3.029 Tsd. EUR (2024: 3.213 Tsd. EUR) und Forde-
rungen aus der Gruppenbesteuerung in Höhe von 1.718 Tsd. EUR (2024: 11.944 Tsd. EUR) enthal-
ten. Der Rückgang der Zahlungsmittel war auf planmäßige Tilgungen von Krediten und Darlehen im
Geschäftsjahr 2025 zurückzuführen.
Finanziert werden die Vermögenswerte durch:
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Eigenkapital 755.614 759.328
Fremdkapital 584.924 645.106
SUMME PASSIVA 1.340.539 1.404.435
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2025 beträgt 56,4 % (2024: 54,1 %). Der Anstieg des
Fremdkapitals war auf Refinanzierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2024 zurückzuführen.
FINANZLAGE
Der Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betraf vor allem die Dividendenzahlung der AMAG
Erste Beteiligungsverwaltungs GmbH für das jeweilige Vorjahr in Höhe von 85.000 Tsd. EUR (2024:
55.000 Tsd. EUR) sowie die Veränderungen der Forderungen und der Verbindlichkeiten mit verbun-
denen Unternehmen aus dem Konzernclearing in Höhe von -29.442 Tsd. EUR (2024: -51.691 Tsd.
EUR). Der Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit hing insbesondere mit der Tilgung von Krediten und
Darlehen in der Höhe von -188.952 Tsd. EUR sowie der Neuaufnahme von 130.000 Tsd. EUR und
der Dividendenzahlung von -42.317 Tsd. EUR an die Eigentümer zusammen.
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (OCF) 64.595 7.555
Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit (ICF) -78 -53
Netto-Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit (FCF) -101.268 77.819
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestandes
-36.752 85.321
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 151.231 187.983
ZWEIGSTELLENBERICHT
Die Gesellschaft hat weder im Inland noch im Ausland Zweigniederlassungen.
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GESCHÄFTSVERLAUF
ERTRAGSLAGE
Die Umsatzerlöse resultierten aus Verrechnungen erbrachter Leistungen sowie Weiterverrechnungen
an die Tochtergesellschaften in Österreich und Deutschland und lagen im Geschäftsjahr bei
8.580 Tsd. EUR (2024: 9.124 Tsd. EUR).
Der Betriebserfolg (EBIT) betrug -10.408 Tsd. EUR (2024: -59.363 Tsd. EUR). Der Betriebserfolg
vor Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf -10.290 Tsd. EUR (2024: -59.166 Tsd. EUR). Der An-
stieg des Ergebnisses resultierte vor allem aus einer im Vorjahr enthaltenen Wertberichtigung von
Finanzforderungen gegenüber den Gesellschaften AMAG components Deutschland GmbH, AMAG
components Übersee GmbH und AMAG components Karlsruhe GmbH in Höhe von -51.100 Tsd. EUR.
Im Jahr 2025 kam es zu einer weiteren Wertberichtigung von Finanzforderungen in Höhe von
-1.900 Tsd. EUR. Negativ wirkten in 2025 höhere Personalkosten vor allem aufgrund von Bewer-
tungseffekten bei Rückstellungen.
Der Finanzerfolg von 47.802 Tsd. EUR (2024: 90.760 Tsd. EUR) setzte sich aus Beteiligungs-
erträgen in Höhe von 40.000 Tsd. EUR (2024: 85.000 Tsd. EUR), aus Zinserträgen mit
26.267 Tsd. EUR (2024: 24.623 Tsd. EUR) und aus Zinsaufwendungen in Höhe von -
18.465 Tsd. EUR (2024: -18.864 Tsd. EUR) zusammen. Die Veränderung der Beteiligungserträge
ergab sich aus den gesunkenen Dividendenerträgen der Tochtergesellschaften.
Das Ergebnis vor Steuern lag mit 37.394 Tsd. EUR über dem Niveau des Vorjahres von
31.397 Tsd. EUR.
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Umsatzerlöse 8.580 9.124
EBITDA -10.290 -59.166
Finanzerfolg 47.802 90.760
Ergebnis vor Steuern 37.394 31.397
Die Kennzahl EBITDA berechnet sich aus dem Betriebserfolg zuzüglich Abschreibung laut Gewinn-
und Verlustrechnung.
VERMÖGENSLAGE
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 1.340.539 Tsd. EUR und setzte
sich wie folgt zusammen:
WERTE IN TSD. EUR 2025 2024
Immaterielles- und Sachanlagevermögen 429 460
Finanzanlagen 550.546 550.546
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten
634.765 663.708
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 151.231 187.983
Aktive latente Steuer 3.567 1.738
SUMME AKTIVA 1.340.539 1.404.435
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
NACHHALTIGKEIT
INTEGRIERTE UNTERNEHMENS- UND NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE
Nachhaltigkeit ist elementarer Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses der AMAG.
Die Überführung der strategischen Zielsetzungen in Unternehmensprozesse wird durch Einbeziehung
zahlreicher Fachbereiche sichergestellt und ist mit Zielen und Messgrößen über alle Unternehmens-
bereiche hinweg integriert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses verfolgt die AMAG zwei langfristige
Grundsätze: Fußabdruck reduzieren und einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Mehrwert
schaffen – sowohl für die Mitarbeiter:innen als auch für die Gesellschaft. Nach diesen beiden Grund-
sätzen richtet sich auch der AMAG-Nachhaltigkeitskompass aus. Er definiert sechs Handlungsfelder,
die im Einflussbereich des Unternehmens liegen und somit als Orientierung für die Entwicklung und
Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen dienen:
Nachstehend ein Überblick über ausgewählte Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich
Nachhaltigkeit:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH NACHHALTIGKEIT
2025 2024
Anzahl Compliance Verstöße
0 0
Frauenquote in %
18 19
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
SOZIALBERICHT
AMAG ist stets bestrebt, der Verantwortung gegenüber allen Mitarbeitenden nachzukommen. Gegen-
seitige Wertschätzung, Vertrauen, Offenheit und Fairness im Umgang mit eigenen Mitarbeitenden,
Leiharbeiter:innen sowie Kunden und Auftragnehmern sind die Eckpfeiler des unternehmerischen
Handelns, kompetente und motivierte Mitarbeitende sind Grundlage eines funktionierenden Ge-
schäftsmodells und ein wesentlicher Schlüssel des Erfolgs des Unternehmens.
Die Achtung und Förderung der Einhaltung von Menschenrechten ist die oberste Prämisse eines fairen
und diskriminierungsfreien Miteinanders und ein Kernelement einer verantwortungsvollen Unterneh-
mensführung. Die Rechte der Mitarbeitenden genießen höchsten Schutz und höchste Priorität.
AMAG baut auf gesunde, motivierte und kompetente Mitarbeitende, weshalb die stete Weiterentwick-
lung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie zielgerichtete Aus- und Wei-
terbildungsangebote zu den zentralen Rahmenbedingungen einer ehrlichen und verantwortungsvollen
Mitarbeitendenbeziehung gehören. Die Förderung von Know-how und damit verbundene Maßnahmen
zu einer langfristigen Mitarbeitendenbindung sichern auf Dauer die Innovationskraft und zukunftssi-
chere Unternehmensentwicklung.
Eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung basiert zudem auf fairen und attraktiven Arbeitsbedin-
gungen, die neben arbeitsrechtlichen Vorgaben zusätzlich unternehmensinterne Benefits beinhalten.
Flexible Arbeitszeitmodelle, umfassende Gesundheitsangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten und
Veranstaltungen, Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement und zahlreiche
weitere Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten.
Die Förderung von Chancengleichheit und Diversität ist für ein stabiles und erfolgreiches Unterneh-
men ebenso unverzichtbar. Dementsprechend ist es für AMAG wichtig, die Vielfalt der
Mitarbeitenden anzuerkennen und sie als Chance für das Unternehmen zu betrachten. Ein wertschät-
zender Umgang ist auf allen Ebenen Voraussetzung dafür, Wohlbefinden und Zufriedenheit der Mit-
arbeitenden zu sichern.
Die AMAG erzielt positive Auswirkungen auf ihre Belegschaft, indem sie ein sicheres Arbeitsumfeld
gewährleistet, Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte einhält und fördert sowie Kompetenzentwicklung
ermöglicht und Anreize zur Ideenentwicklung und somit zur aktiven Mitgestaltung des Unternehmens
schafft.
AMAG berücksichtigt angesichts ihrer Ambitionen und Ziele hinsichtlich eines Übergangs zu einer
CO
2
-neutralen Wirtschaft auch die Notwendigkeit von sozial gerechten Bedingungen für alle
betroffenen Stakeholder, insbesondere für AMAG-Beschäftigte. Da Recyclingkompetenz und Innova-
tionskraft seit jeher im Zentrum des Geschäftsmodells stehen, werden Mitarbeitende stetig motiviert,
ihr Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und ihre Kompetenzen, speziell auch in Bezug auf ESG-
Qualifikationen, zu erweitern.
Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich Sozia-
les:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH SOZIALES
2025 2024
Personalstand (Köpfe per 31.12.) 22 21
Mitarbeiter:innenfluktuation in % 0,0 9,5
Ø Betriebszugehörigkeit 13,9 13,3
Anzahl Personen bis 5 Jahre 3 6
Anzahl Personen 6 - 10 Jahre 8 4
Anzahl Personen 11 - 20 Jahre 8 8
Anzahl Personen 21 - 30 Jahre 1 1
Anzahl Personen 31 - 40 Jahre 2 2
Anzahl Personen über 40 Jahre 0 0
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NACHHALTIGKEIT
INTEGRIERTE UNTERNEHMENS- UND NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE
Nachhaltigkeit ist elementarer Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses der AMAG.
Die Überführung der strategischen Zielsetzungen in Unternehmensprozesse wird durch Einbeziehung
zahlreicher Fachbereiche sichergestellt und ist mit Zielen und Messgrößen über alle Unternehmens-
bereiche hinweg integriert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses verfolgt die AMAG zwei langfristige
Grundsätze: Fußabdruck reduzieren und einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Mehrwert
schaffen – sowohl für die Mitarbeiter:innen als auch für die Gesellschaft. Nach diesen beiden Grund-
sätzen richtet sich auch der AMAG-Nachhaltigkeitskompass aus. Er definiert sechs Handlungsfelder,
die im Einflussbereich des Unternehmens liegen und somit als Orientierung für die Entwicklung und
Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen dienen:
Nachstehend ein Überblick über ausgewählte Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich
Nachhaltigkeit:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH NACHHALTIGKEIT
2025 2024
Anzahl Compliance Verstöße
0 0
Frauenquote in %
18 19
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LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
SOZIALBERICHT
AMAG ist stets bestrebt, der Verantwortung gegenüber allen Mitarbeitenden nachzukommen. Gegen-
seitige Wertschätzung, Vertrauen, Offenheit und Fairness im Umgang mit eigenen Mitarbeitenden,
Leiharbeiter:innen sowie Kunden und Auftragnehmern sind die Eckpfeiler des unternehmerischen
Handelns, kompetente und motivierte Mitarbeitende sind Grundlage eines funktionierenden Ge-
schäftsmodells und ein wesentlicher Schlüssel des Erfolgs des Unternehmens.
Die Achtung und Förderung der Einhaltung von Menschenrechten ist die oberste Prämisse eines fairen
und diskriminierungsfreien Miteinanders und ein Kernelement einer verantwortungsvollen Unterneh-
mensführung. Die Rechte der Mitarbeitenden genießen höchsten Schutz und höchste Priorität.
AMAG baut auf gesunde, motivierte und kompetente Mitarbeitende, weshalb die stete Weiterentwick-
lung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie zielgerichtete Aus- und Wei-
terbildungsangebote zu den zentralen Rahmenbedingungen einer ehrlichen und verantwortungsvollen
Mitarbeitendenbeziehung gehören. Die Förderung von Know-how und damit verbundene Maßnahmen
zu einer langfristigen Mitarbeitendenbindung sichern auf Dauer die Innovationskraft und zukunftssi-
chere Unternehmensentwicklung.
Eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung basiert zudem auf fairen und attraktiven Arbeitsbedin-
gungen, die neben arbeitsrechtlichen Vorgaben zusätzlich unternehmensinterne Benefits beinhalten.
Flexible Arbeitszeitmodelle, umfassende Gesundheitsangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten und
Veranstaltungen, Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement und zahlreiche
weitere Maßnahmen werden getroffen bzw. angeboten.
Die Förderung von Chancengleichheit und Diversität ist für ein stabiles und erfolgreiches Unterneh-
men ebenso unverzichtbar. Dementsprechend ist es für AMAG wichtig, die Vielfalt der
Mitarbeitenden anzuerkennen und sie als Chance für das Unternehmen zu betrachten. Ein wertschät-
zender Umgang ist auf allen Ebenen Voraussetzung dafür, Wohlbefinden und Zufriedenheit der Mit-
arbeitenden zu sichern.
Die AMAG erzielt positive Auswirkungen auf ihre Belegschaft, indem sie ein sicheres Arbeitsumfeld
gewährleistet, Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte einhält und fördert sowie Kompetenzentwicklung
ermöglicht und Anreize zur Ideenentwicklung und somit zur aktiven Mitgestaltung des Unternehmens
schafft.
AMAG berücksichtigt angesichts ihrer Ambitionen und Ziele hinsichtlich eines Übergangs zu einer
CO
2
-neutralen Wirtschaft auch die Notwendigkeit von sozial gerechten Bedingungen für alle
betroffenen Stakeholder, insbesondere für AMAG-Beschäftigte. Da Recyclingkompetenz und Innova-
tionskraft seit jeher im Zentrum des Geschäftsmodells stehen, werden Mitarbeitende stetig motiviert,
ihr Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und ihre Kompetenzen, speziell auch in Bezug auf ESG-
Qualifikationen, zu erweitern.
Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich Sozia-
les:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH SOZIALES
2025 2024
Personalstand (Köpfe per 31.12.) 22 21
Mitarbeiter:innenfluktuation in % 0,0 9,5
Ø Betriebszugehörigkeit 13,9 13,3
Anzahl Personen bis 5 Jahre 3 6
Anzahl Personen 6 - 10 Jahre 8 4
Anzahl Personen 11 - 20 Jahre 8 8
Anzahl Personen 21 - 30 Jahre 1 1
Anzahl Personen 31 - 40 Jahre 2 2
Anzahl Personen über 40 Jahre 0 0
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Umweltrisiken
Die Gefahr des Eintritts von Umweltrisiken, z.B. betreffend Wasser, Abfall, Bodenkontamination und
Luftemissionen, wird durch strikte Befolgung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben minimiert,
deren Einhaltung durch das nach ISO 14001 zertifizierte Umweltmanagementsystem laufend über-
prüft wird.
Altlasten aus der früheren Nutzung des Betriebsgeländes in Ranshofen wurden durch rasche Umset-
zung der Sanierungspflichten gesichert bzw. behoben oder sind durch Rückstellungen bzw. Eventu-
alverbindlichkeiten abgedeckt. Vormaterialien mit einem Kontaminationsrisiko werden bereits bei An-
lieferung umfangreich untersucht und gegebenenfalls abgewiesen.
Klimarisiken
Der Klimawandel und seine Folgen führen zu einer Vielzahl von Problemen und haben Auswirkungen
auf unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Man unterscheidet bei den Auswir-
kungen und den damit verbundenen Risiken grundsätzlich zwischen physischen und transitorischen
Klimarisiken. Die AMAG betrachtet den Klimawandel als eine der größten globalen Herausforderun-
gen und bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Ein wichtiger Schritt, um
den Klimawandel zu bekämpfen ist die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, für die die AMAG
eine eigene Roadmap ausgearbeitet hat. Um regulatorischen Risiken etwa aufgrund von Änderungen
in Vorgaben zum Klima- und Umweltschutz bzw. zur Energiepolitik vorzubeugen, werden laufend die
Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe beobachtet sowie der Austausch mit Stakeholdern forciert.
Informationsverarbeitung und -sicherheit
In diesem sensiblen Bereich liegt das Hauptaugenmerk auf Datensicherheit, Kompatibilität sowie
Effizienz der Systeme, Ausfalls- und Zugriffssicherheit, Manipulations- und Schadsoftwareschutz so-
wie Betriebssicherheit, insbesondere auch bei den vernetzten, digitalisierten Produktionsanlagen. Die
konzernweite Steuerung der IT-Aktivitäten erfolgt durch die Bereichsleitung Informationstechnologie
sowie durch den bzw. die Informationssicherheitsbeauftragte:n auf Basis einer IT-Richtlinie, definier-
ter Standard-IT-Prozesse nach ITIL sowie eines zertifizierten Managementsystems für Informationssi-
cherheit nach ISO27001:2022. Weiters sind Sicherheits- und Berechtigungskonzepte sowie örtlich
getrennte Ausweichrechenzentren und weitere zahlreiche Maßnahmen implementiert, um das Risiko
und die Dauer eines Systemausfalls durch Hardwaredefekt, Datenverlust oder Manipulation, auch im
Falle eines Cyberangriffs, zu reduzieren.
Risiken aus unzulänglichen Überwachungssystemen und betrügerischen Handlungen
Zur Früherkennung, Überwachung und Vermeidung von Risiken ist ein umfassendes internes Kon-
trollsystem institutionalisiert. Dieses umfasst adäquate Instrumente und Abläufe zur Vermeidung und
Früherkennung sowie zur sinnvollen Reaktion auf eintretende Risikofälle.
GESCHÄFTSRISIKEN
Beschaffung
Zur Herstellung von Aluminiumprodukten werden Roh- und Hilfsstoffe aus externen Quellen, die ei-
nem Preis- und Verfügbarkeitsrisiko unterliegen können, benötigt. Für die Produktion von Primäralu-
minium ist die Versorgung mit Tonerde ein wesentliches Risiko, das AMAG durch einen breiten Lie-
ferantenkreis und die Qualifizierung mehrerer Raffinerien mitigiert. Das Hauptrisiko in den Gießereien
liegt in der Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vormaterialien, insbesondere Alumi-
niumschrotten. Der Druck auf die Schrottversorgung in Europa hat sich 2025 durch steigende Nach-
frage und zunehmende Exporte in Drittländer weiter verschärft, was auch zu höheren Schrottpreisen
führt. AMAG begegnet diesen Risiken durch langfristige Rahmenverträge, internationale Streuung der
Bezugsquellen sowie Investitionen in Sortier- und Aufbereitungstechnologien. Zusätzlich sichern fle-
xible Beschaffungsstrategien, erhöhte Sicherheitsbestände für Legiermetalle und ein erweitertes Lie-
ferantenportfolio die Versorgung. Für Walzbarren und Platten bestehen Verträge mit renommierten
Partnern, ergänzt durch Eigenproduktion. Risiken aus geopolitischen Entwicklungen und möglichen
Ausfällen von Geschäftspartnern werden durch Bonitätsmonitoring und ein etabliertes Compliance-
und Beschaffungsmanagement reduziert.
Marktumfeld und Absatz
Die AMAG-Gruppe ist als internationales Unternehmen makroökonomischen Risiken ausgesetzt, die
unter anderem Einfluss auf Preis und Nachfrage haben können. Hierzu zählen beispielsweise die
Entwicklung der weltweiten Konjunktur, geopolitische Konflikte, klimapolitische Auswirkungen sowie
die politischen und handelspolitischen Rahmenbedingungen in einzelnen Absatzregionen. Die breit
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
RISIKOBERICHT
Als integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist bei AMAG ein systematisches Risikomanage-
ment implementiert. Ziel ist es, alle wesentlichen Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu
bewerten und gezielt zu steuern, um deren Eintreten und mögliche negative Auswirkungen zu minimie-
ren oder gänzlich zu vermeiden. Gleichzeitig werden unternehmerische Chancen aktiv genutzt, um den
nachhaltigen Unternehmenserfolg zu sichern und den Unternehmenswert zu steigern. In diesem Sinne
stellt ein ausgewogenes Risiko- und Chancenmanagement einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Un-
ternehmensgruppe dar.
Der umfangreiche Risiko- und Chancenbericht ist fester Bestandteil des jährlichen Geschäftsberichts
der AMAG. Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über wesentliche Risiken sowie
zentrale risikomitigierende Maßnahmen. Für einen umfassenden Einblick wird auf den AMAG
Geschäftsbericht bzw. Finanzbericht 2025 verwiesen, der ab 27. Februar 2026 auf der AMAG- Home-
page (www.amag.at) unter Investor Relations > Publikationen zu finden ist.
PERSONALRISIKEN
Durch die demografische Entwicklung und das hohe Beschäftigungsniveau vor allem am Unterneh-
menshauptsitz besteht das Risiko des Mangels an Fachkräften. Die AMAG stellt sich auf diese Her-
ausforderungen bei der Mitarbeiter:innengewinnung ein und begegnet diesen u.a. mit einem leis-
tungsgerechten Entlohnungssystem, flexiblen Arbeitszeiten, Aus- und Weiterbildungsprogrammen,
der frühzeitigen Identifikation und Förderung von Potenzialträger:innen sowie weiteren Benefits. Be-
sonderes Augenmerk wird außerdem auf die Lehrlingsausbildung und die Bindung der Arbeitskräfte
an das Unternehmen gelegt.
OPERATIVE RISIKEN
Produktion
Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Gesellschaften der AMAG-Gruppe neben
der Gefahr von Betriebsunterbrechungen auch Risiken in Bezug auf Qualität und Arbeitssicherheit
ausgesetzt. Umfassende Verfahrensanweisungen in den Bereichen Produktion, Qualität und Arbeitssi-
cherheit tragen neben der durch den etablierten KVP-Prozess begünstigten hohen Eigenverantwortung
der Mitarbeiter:innen maßgeblich zur Risikominimierung bei. Dem Ausfallrisiko der Anlagen und der
Energieversorgung, insbesondere am Standort Ranshofen, wird u.a. durch systematische, vorbeugende
Instandhaltung und laufende RBM-Überwachung (Risk Based Maintenance) sowie durch eine regel-
mäßige Evaluierung des technischen Anlagenrisikos und durch das Setzen geeigneter Maßnahmen
begegnet. Modernisierungs- und Ersatzinvestitionen werden zudem langfristig geplant. Weiters unter-
stützt auch die Redundanz von Anlagen die Risikominimierung im Hinblick auf die Lieferfähigkeit. Die
AMAG ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes auf eine ausreichende Energieversorgung angewie-
sen.
Technologische Entwicklungen
Der Werkstoff Aluminium ist gerade in technisch anspruchsvollen Bereichen wie Luftfahrt, Automobil
und Sport dem Wettbewerb potenzieller alternativer Werkstoffe mit vergleichbaren Materialeigen-
schaften wie Glas- und Carbonfaser-Composites, Kunststoffe, Magnesium oder weiterentwickelte
Stahlqualitäten ausgesetzt. Ebenso könnten neue Herstellungsprozesse oder technologische Umbrü-
che in einzelnen Abnehmerbranchen disruptiven Einfluss auf die relevanten Märkte haben. Durch
laufende Marktbeobachtung, Technologiescouting und gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit Kun-
den sowie durch die kontinuierliche Verbesserung der Eigenschaften der Aluminiumwerkstoffe im
Rahmen von Legierungsentwicklung wird diesem Gefährdungspotenzial entgegengewirkt. Gleichzeitig
wird daran gearbeitet, neue Anwendungsgebiete für Aluminiumlegierungen zu erschließen und in
Kooperationen aktiv AMAG-relevante Produkte für neue Anwendungen bzw. in potenziell disruptiven
Technologien zu etablieren.
Elementarrisiken
Entsprechend den Erfordernissen werden ausgewählte Maßnahmen zur Vorbeugung und Handhabung
von Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser oder Brand getroffen.
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Umweltrisiken
Die Gefahr des Eintritts von Umweltrisiken, z.B. betreffend Wasser, Abfall, Bodenkontamination und
Luftemissionen, wird durch strikte Befolgung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben minimiert,
deren Einhaltung durch das nach ISO 14001 zertifizierte Umweltmanagementsystem laufend über-
prüft wird.
Altlasten aus der früheren Nutzung des Betriebsgeländes in Ranshofen wurden durch rasche Umset-
zung der Sanierungspflichten gesichert bzw. behoben oder sind durch Rückstellungen bzw. Eventu-
alverbindlichkeiten abgedeckt. Vormaterialien mit einem Kontaminationsrisiko werden bereits bei An-
lieferung umfangreich untersucht und gegebenenfalls abgewiesen.
Klimarisiken
Der Klimawandel und seine Folgen führen zu einer Vielzahl von Problemen und haben Auswirkungen
auf unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Man unterscheidet bei den Auswir-
kungen und den damit verbundenen Risiken grundsätzlich zwischen physischen und transitorischen
Klimarisiken. Die AMAG betrachtet den Klimawandel als eine der größten globalen Herausforderun-
gen und bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Ein wichtiger Schritt, um
den Klimawandel zu bekämpfen ist die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, für die die AMAG
eine eigene Roadmap ausgearbeitet hat. Um regulatorischen Risiken etwa aufgrund von Änderungen
in Vorgaben zum Klima- und Umweltschutz bzw. zur Energiepolitik vorzubeugen, werden laufend die
Rechtslage bzw. Gesetzesentwürfe beobachtet sowie der Austausch mit Stakeholdern forciert.
Informationsverarbeitung und -sicherheit
In diesem sensiblen Bereich liegt das Hauptaugenmerk auf Datensicherheit, Kompatibilität sowie
Effizienz der Systeme, Ausfalls- und Zugriffssicherheit, Manipulations- und Schadsoftwareschutz so-
wie Betriebssicherheit, insbesondere auch bei den vernetzten, digitalisierten Produktionsanlagen. Die
konzernweite Steuerung der IT-Aktivitäten erfolgt durch die Bereichsleitung Informationstechnologie
sowie durch den bzw. die Informationssicherheitsbeauftragte:n auf Basis einer IT-Richtlinie, definier-
ter Standard-IT-Prozesse nach ITIL sowie eines zertifizierten Managementsystems für Informationssi-
cherheit nach ISO27001:2022. Weiters sind Sicherheits- und Berechtigungskonzepte sowie örtlich
getrennte Ausweichrechenzentren und weitere zahlreiche Maßnahmen implementiert, um das Risiko
und die Dauer eines Systemausfalls durch Hardwaredefekt, Datenverlust oder Manipulation, auch im
Falle eines Cyberangriffs, zu reduzieren.
Risiken aus unzulänglichen Überwachungssystemen und betrügerischen Handlungen
Zur Früherkennung, Überwachung und Vermeidung von Risiken ist ein umfassendes internes Kon-
trollsystem institutionalisiert. Dieses umfasst adäquate Instrumente und Abläufe zur Vermeidung und
Früherkennung sowie zur sinnvollen Reaktion auf eintretende Risikofälle.
GESCHÄFTSRISIKEN
Beschaffung
Zur Herstellung von Aluminiumprodukten werden Roh- und Hilfsstoffe aus externen Quellen, die ei-
nem Preis- und Verfügbarkeitsrisiko unterliegen können, benötigt. Für die Produktion von Primäralu-
minium ist die Versorgung mit Tonerde ein wesentliches Risiko, das AMAG durch einen breiten Lie-
ferantenkreis und die Qualifizierung mehrerer Raffinerien mitigiert. Das Hauptrisiko in den Gießereien
liegt in der Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vormaterialien, insbesondere Alumi-
niumschrotten. Der Druck auf die Schrottversorgung in Europa hat sich 2025 durch steigende Nach-
frage und zunehmende Exporte in Drittländer weiter verschärft, was auch zu höheren Schrottpreisen
führt. AMAG begegnet diesen Risiken durch langfristige Rahmenverträge, internationale Streuung der
Bezugsquellen sowie Investitionen in Sortier- und Aufbereitungstechnologien. Zusätzlich sichern fle-
xible Beschaffungsstrategien, erhöhte Sicherheitsbestände für Legiermetalle und ein erweitertes Lie-
ferantenportfolio die Versorgung. Für Walzbarren und Platten bestehen Verträge mit renommierten
Partnern, ergänzt durch Eigenproduktion. Risiken aus geopolitischen Entwicklungen und möglichen
Ausfällen von Geschäftspartnern werden durch Bonitätsmonitoring und ein etabliertes Compliance-
und Beschaffungsmanagement reduziert.
Marktumfeld und Absatz
Die AMAG-Gruppe ist als internationales Unternehmen makroökonomischen Risiken ausgesetzt, die
unter anderem Einfluss auf Preis und Nachfrage haben können. Hierzu zählen beispielsweise die
Entwicklung der weltweiten Konjunktur, geopolitische Konflikte, klimapolitische Auswirkungen sowie
die politischen und handelspolitischen Rahmenbedingungen in einzelnen Absatzregionen. Die breit
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
RISIKOBERICHT
Als integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist bei AMAG ein systematisches Risikomanage-
ment implementiert. Ziel ist es, alle wesentlichen Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu
bewerten und gezielt zu steuern, um deren Eintreten und mögliche negative Auswirkungen zu minimie-
ren oder gänzlich zu vermeiden. Gleichzeitig werden unternehmerische Chancen aktiv genutzt, um den
nachhaltigen Unternehmenserfolg zu sichern und den Unternehmenswert zu steigern. In diesem Sinne
stellt ein ausgewogenes Risiko- und Chancenmanagement einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Un-
ternehmensgruppe dar.
Der umfangreiche Risiko- und Chancenbericht ist fester Bestandteil des jährlichen Geschäftsberichts
der AMAG. Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über wesentliche Risiken sowie
zentrale risikomitigierende Maßnahmen. Für einen umfassenden Einblick wird auf den AMAG
Geschäftsbericht bzw. Finanzbericht 2025 verwiesen, der ab 27. Februar 2026 auf der AMAG- Home-
page (www.amag.at) unter Investor Relations > Publikationen zu finden ist.
PERSONALRISIKEN
Durch die demografische Entwicklung und das hohe Beschäftigungsniveau vor allem am Unterneh-
menshauptsitz besteht das Risiko des Mangels an Fachkräften. Die AMAG stellt sich auf diese Her-
ausforderungen bei der Mitarbeiter:innengewinnung ein und begegnet diesen u.a. mit einem leis-
tungsgerechten Entlohnungssystem, flexiblen Arbeitszeiten, Aus- und Weiterbildungsprogrammen,
der frühzeitigen Identifikation und Förderung von Potenzialträger:innen sowie weiteren Benefits. Be-
sonderes Augenmerk wird außerdem auf die Lehrlingsausbildung und die Bindung der Arbeitskräfte
an das Unternehmen gelegt.
OPERATIVE RISIKEN
Produktion
Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Gesellschaften der AMAG-Gruppe neben
der Gefahr von Betriebsunterbrechungen auch Risiken in Bezug auf Qualität und Arbeitssicherheit
ausgesetzt. Umfassende Verfahrensanweisungen in den Bereichen Produktion, Qualität und Arbeitssi-
cherheit tragen neben der durch den etablierten KVP-Prozess begünstigten hohen Eigenverantwortung
der Mitarbeiter:innen maßgeblich zur Risikominimierung bei. Dem Ausfallrisiko der Anlagen und der
Energieversorgung, insbesondere am Standort Ranshofen, wird u.a. durch systematische, vorbeugende
Instandhaltung und laufende RBM-Überwachung (Risk Based Maintenance) sowie durch eine regel-
mäßige Evaluierung des technischen Anlagenrisikos und durch das Setzen geeigneter Maßnahmen
begegnet. Modernisierungs- und Ersatzinvestitionen werden zudem langfristig geplant. Weiters unter-
stützt auch die Redundanz von Anlagen die Risikominimierung im Hinblick auf die Lieferfähigkeit. Die
AMAG ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes auf eine ausreichende Energieversorgung angewie-
sen.
Technologische Entwicklungen
Der Werkstoff Aluminium ist gerade in technisch anspruchsvollen Bereichen wie Luftfahrt, Automobil
und Sport dem Wettbewerb potenzieller alternativer Werkstoffe mit vergleichbaren Materialeigen-
schaften wie Glas- und Carbonfaser-Composites, Kunststoffe, Magnesium oder weiterentwickelte
Stahlqualitäten ausgesetzt. Ebenso könnten neue Herstellungsprozesse oder technologische Umbrü-
che in einzelnen Abnehmerbranchen disruptiven Einfluss auf die relevanten Märkte haben. Durch
laufende Marktbeobachtung, Technologiescouting und gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit Kun-
den sowie durch die kontinuierliche Verbesserung der Eigenschaften der Aluminiumwerkstoffe im
Rahmen von Legierungsentwicklung wird diesem Gefährdungspotenzial entgegengewirkt. Gleichzeitig
wird daran gearbeitet, neue Anwendungsgebiete für Aluminiumlegierungen zu erschließen und in
Kooperationen aktiv AMAG-relevante Produkte für neue Anwendungen bzw. in potenziell disruptiven
Technologien zu etablieren.
Elementarrisiken
Entsprechend den Erfordernissen werden ausgewählte Maßnahmen zur Vorbeugung und Handhabung
von Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser oder Brand getroffen.
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Finanzierungs- und Veranlagungsaktivitäten, deren Absicherung sowie das Fremdwährungsma-
nagement werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gesteuert. Das Kontrahentenrisiko
aus Guthaben bei Kreditinstituten wird durch Vergabe interner Veranlagungslimits und, sofern vor-
handen, unter Beachtung externer Ratings und regelmäßiger Kontrolle der CDS-Spreads gemanagt.
Soweit nicht durch Zahlungseingänge und -ausgänge in gleicher Fremdwährung ein natürlicher Risiko-
ausgleich bei Kursschwankungen gegeben ist, werden Wechselkursrisiken der wesentlichen Fremdwäh-
rungspositionen durch Devisentermingeschäfte und gegebenenfalls Optionen quotenmäßig gesichert.
Am Standort Ranshofen ist ein in SAP integrierter Zahlungsprozess etabliert. Durch die Eliminierung
von manuellen Eingriffsmöglichkeiten an den Schnittstellen wurde das Manipulationsrisiko im Zah-
lungsverkehr auf ein Minimum reduziert. Die Rechnungs- und Zahlungsfreigaben erfolgen konzern-
weit nach einem technisch und organisatorisch abgesicherten Mehraugenprinzip.
RISIKEN AUS DEM ANTEIL AN DER ELEKTROLYSE ALOUETTE
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette, an der
die AMAG-Gruppe zu 20 % beteiligt ist, sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentlichen
Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit 90 % Zustimmung
erforderlich. Hinsichtlich der operativen Risiken bestehen auch für die Elektrolyse Alouette ein eigenes
Risikomanagement und ein umfangreiches Versicherungskonzept. Detailliertere Angaben zu den Risiken
aus dem Anteil an der Elektrolysenbeteiligung befinden sich im AMAG Finanzbericht 2025.
FORSCHUNGSBERICHT
Die Forschungsstrategie der AMAG zielt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwick-
lung kundenspezifischer Problemlösungen sowie Spezialprodukte ab und leistet somit einen wesent-
lichen Beitrag zur Wachstumsstrategie. Ein hoher Grad an Spezialisierung, modernste Produktions-
technologien sowie weitreichende Digitalisierung spielen dabei eine maßgebliche Rolle. Auch die
Optimierung von Materialeigenschaften sowie der effiziente Materialeinsatz gehören zu den F&E-
Aktivitäten. Dabei setzt die AMAG an den Standorten insbesondere auf die Zusammenarbeit mit
Schlüsselkunden aus technologisch herausfordernden Branchen mit hohem Innovationspotenzial
(z.B. Automobil, Luftfahrt).
Die Verantwortung für die Koordination von Forschung, Entwicklung und Technologie der einzelnen
Gesellschaften liegt im Fachbereich Corporate Technology, dessen Leitung direkt an den Technikvor-
stand berichtet. Der Fachbereich ist für die Entwicklung und Umsetzung der F&E-Strategie, Koope-
rationen mit (außer-)universitären Forschungsinstituten, die Neu- und Weiterentwicklung von Produk-
ten und Prozessen, die anwendungsorientierte Werkstoffentwicklung, digitale Technologien zur
Analyse und die IP-Strategie (IP= intellectual property) zur Sichtung, Sicherung und Verwertung von
geistigem Eigentum zuständig. In den operativen Gesellschaften sind zudem eigene Technologiebe-
reiche installiert. Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Erste Beteiligungs-
verwaltungs GmbH im Bereich Forschung & Entwicklung:
Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich For-
schung & Entwicklung:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
2025 2024
F&E Aufwendungen in Mio. EUR 0,3 0,4
Personalstand (Köpfe per 31.12.) im Bereich F&E 1 1
In der AMAG Austria Metall AG ist überwiegend Leitungspersonal beschäftigt, welches nicht Teil des
KVP-Prozesses ist.
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
gefächerte Produktpalette der AMAG-Gruppe gewährleistet die Unabhängigkeit von einigen wenigen
Absatzregionen, Abnehmerbranchen oder Großabnehmern.
Projekte und Investitionen
Die Risiken von Großprojekten werden in regelmäßigen Projektaufsichtssitzungen überwacht. Eine
wesentliche Aufgabe der Projektaufsicht ist die laufende Definition und Überwachung der Umsetzung
von risikominimierenden Maßnahmen.
Wettbewerb und Kapitalmarkt
Die AMAG bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zur fairen Vertragsge-
staltung mit ihren Geschäftspartnern im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen sowie zu den Kapi-
talmarktregeln. Dieses Bekenntnis ist durch die Einführung entsprechender Richtlinien (z.B. Kartell-
recht-Richtlinie, Emittenten-Compliance-Richtlinie und Richtlinie zur Korruptionsprävention) sowie
durch den Verhaltenskodex (Code of Conduct) institutionalisiert.
Forschung und Entwicklung
Durch regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und die laufende Beobachtung des Wettbewerbs
wird sichergestellt, dass frühzeitig Anforderungen und (technologische) Änderungen erkannt und be-
rücksichtigt werden. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlich-technologi-
schen Beirat der AMAG Entwicklungen der Akademia beobachtet. Daraus abgeleitete F&E-Schwer-
punktprojekte sorgen dafür, insbesondere die Recycling- und Legierungskompetenz der AMAG am
Standort Ranshofen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit soll das Risiko einer Reduktion des
technologischen Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern minimiert werden. Ein Risiko für die Entwick-
lungsarbeiten besteht in der generellen Zunahme von Anmeldungen für „Intellectual Properties“,
insbesondere gefördert durch die fortschreitende Konsolidierung der Aluminiumkonzerne und das
Aufkommen von (länderbezogenen) Verwendungspatenten. Zur Abklärung des Risikopotenzials ist es
bei der Planung von Entwicklungsarbeiten verpflichtend, die aktuelle Schutzrechtssituation durch
interne und externe Patentrecherchen zu ermitteln und den Stand der nationalen und internationalen
Forschung sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen zu erheben. Dies erfolgt in Abstimmung
mit externen Patentkanzleien und ggf. gemeinsam mit Kunden.
Recht
Die AMAG-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Sie verfügt über eine spezialisierte Rechtsabteilung, die je nach Anforderung und Jurisdiktion die recht-
lichen Risiken intern oder unter Einbeziehung von externen Anwält:innen prüft und bewertet. Zusätzlich
stehen auch juristische KI-Tools zur Verfügung. In der Vertragsgestaltung werden Risiken durch die
Implementierung von Haftungslimits mitigiert. Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen wird
laufend überwacht. Dies erfolgt beispielsweise im Zuge von internen Audits, die im Rahmen der im-
plementierten Managementsysteme durchgeführt werden (z.B. im Bereich Umweltrecht und Arbeit-
nehmerschutz) sowie durch regelmäßige externe Überprüfungen.
Finanzwirtschaft
Als Produzent und Verarbeiter von Aluminium unterliegt die AMAG-Gruppe vor allem dem Metallpreis-
und Währungsrisiko. Aluminium wird an der LME in US-Dollar gehandelt und die volatilen Verläufe
sowohl der Aluminiumnotierung als auch des Dollarkurses hätten ohne entsprechende Sicherungs-
maßnahmen direkte Auswirkungen auf die Ertragslage. In den verbindlichen Konzernrichtlinien „Me-
tallmanagementrichtlinie“ und „Finanzmanagementrichtlinie“ sind die Vorgangsweisen zur Erfassung
dieser beiden Hauptrisiken und deren Absicherung geregelt.
Zur Stabilisierung der Ergebnisse der Elektrolysebeteiligung können Aluminiumpreise – als zentrale
Komponente des Verkaufspreises – rollierend im Voraus durch Terminverkäufe und Optionen abgesi-
chert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Preisschwankungsrisiko des Rohstoffs Tonerde
durch Termingeschäfte für kommende Perioden zu reduzieren.
Das Metallmanagement am Standort Ranshofen erfasst zentral alle LME-korrelierten Aluminiumein-
käufe und -bestände sowie die LME-korrelierten Aluminiumverkäufe der operativen Gesellschaften
und ermittelt laufend die dem Kursrisiko ausgesetzte Aluminiumposition.
Für die mit den derivativen Sicherungsaktivitäten potenziell verbundenen Einschussverpflichtungen
(Liquiditätsrisiko) wird durch vorhandene Liquiditätsreserven und kurzfristig verfügbare Banklinien
vorgesorgt. Das Kreditrisiko, das durch die Nichterfüllung durch Kontrahenten von Derivaten mit po-
sitivem Marktwert besteht, wird durch die sorgfältige Auswahl internationaler Banken und Broker
sowie einer Limitpolitik zur Risikostreuung begrenzt. Bei den Forderungen wird das Ausfallrisiko
durch den Abschluss von Kreditversicherungen und bankmäßigen Sicherheiten wie Garantien und
Akkreditiven mitigiert.
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LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Finanzierungs- und Veranlagungsaktivitäten, deren Absicherung sowie das Fremdwährungsma-
nagement werden für die gesamte Unternehmensgruppe zentral gesteuert. Das Kontrahentenrisiko
aus Guthaben bei Kreditinstituten wird durch Vergabe interner Veranlagungslimits und, sofern vor-
handen, unter Beachtung externer Ratings und regelmäßiger Kontrolle der CDS-Spreads gemanagt.
Soweit nicht durch Zahlungseingänge und -ausgänge in gleicher Fremdwährung ein natürlicher Risiko-
ausgleich bei Kursschwankungen gegeben ist, werden Wechselkursrisiken der wesentlichen Fremdwäh-
rungspositionen durch Devisentermingeschäfte und gegebenenfalls Optionen quotenmäßig gesichert.
Am Standort Ranshofen ist ein in SAP integrierter Zahlungsprozess etabliert. Durch die Eliminierung
von manuellen Eingriffsmöglichkeiten an den Schnittstellen wurde das Manipulationsrisiko im Zah-
lungsverkehr auf ein Minimum reduziert. Die Rechnungs- und Zahlungsfreigaben erfolgen konzern-
weit nach einem technisch und organisatorisch abgesicherten Mehraugenprinzip.
RISIKEN AUS DEM ANTEIL AN DER ELEKTROLYSE ALOUETTE
Die wesentlichen Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Tätigkeit an der Elektrolyse Alouette, an der
die AMAG-Gruppe zu 20 % beteiligt ist, sind in einem Eigentümervertrag geregelt. Für die wesentlichen
Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Alouette sind Beschlüsse mit 90 % Zustimmung
erforderlich. Hinsichtlich der operativen Risiken bestehen auch für die Elektrolyse Alouette ein eigenes
Risikomanagement und ein umfangreiches Versicherungskonzept. Detailliertere Angaben zu den Risiken
aus dem Anteil an der Elektrolysenbeteiligung befinden sich im AMAG Finanzbericht 2025.
FORSCHUNGSBERICHT
Die Forschungsstrategie der AMAG zielt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Entwick-
lung kundenspezifischer Problemlösungen sowie Spezialprodukte ab und leistet somit einen wesent-
lichen Beitrag zur Wachstumsstrategie. Ein hoher Grad an Spezialisierung, modernste Produktions-
technologien sowie weitreichende Digitalisierung spielen dabei eine maßgebliche Rolle. Auch die
Optimierung von Materialeigenschaften sowie der effiziente Materialeinsatz gehören zu den F&E-
Aktivitäten. Dabei setzt die AMAG an den Standorten insbesondere auf die Zusammenarbeit mit
Schlüsselkunden aus technologisch herausfordernden Branchen mit hohem Innovationspotenzial
(z.B. Automobil, Luftfahrt).
Die Verantwortung für die Koordination von Forschung, Entwicklung und Technologie der einzelnen
Gesellschaften liegt im Fachbereich Corporate Technology, dessen Leitung direkt an den Technikvor-
stand berichtet. Der Fachbereich ist für die Entwicklung und Umsetzung der F&E-Strategie, Koope-
rationen mit (außer-)universitären Forschungsinstituten, die Neu- und Weiterentwicklung von Produk-
ten und Prozessen, die anwendungsorientierte Werkstoffentwicklung, digitale Technologien zur
Analyse und die IP-Strategie (IP= intellectual property) zur Sichtung, Sicherung und Verwertung von
geistigem Eigentum zuständig. In den operativen Gesellschaften sind zudem eigene Technologiebe-
reiche installiert. Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Erste Beteiligungs-
verwaltungs GmbH im Bereich Forschung & Entwicklung:
Nachstehend ein Überblick wesentlicher Kennzahlen der AMAG Austria Metall AG im Bereich For-
schung & Entwicklung:
NICHTFINANZIELLE KENNZAHLEN IM
BEREICH FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
2025 2024
F&E Aufwendungen in Mio. EUR 0,3 0,4
Personalstand (Köpfe per 31.12.) im Bereich F&E 1 1
In der AMAG Austria Metall AG ist überwiegend Leitungspersonal beschäftigt, welches nicht Teil des
KVP-Prozesses ist.
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
gefächerte Produktpalette der AMAG-Gruppe gewährleistet die Unabhängigkeit von einigen wenigen
Absatzregionen, Abnehmerbranchen oder Großabnehmern.
Projekte und Investitionen
Die Risiken von Großprojekten werden in regelmäßigen Projektaufsichtssitzungen überwacht. Eine
wesentliche Aufgabe der Projektaufsicht ist die laufende Definition und Überwachung der Umsetzung
von risikominimierenden Maßnahmen.
Wettbewerb und Kapitalmarkt
Die AMAG bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zur fairen Vertragsge-
staltung mit ihren Geschäftspartnern im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen sowie zu den Kapi-
talmarktregeln. Dieses Bekenntnis ist durch die Einführung entsprechender Richtlinien (z.B. Kartell-
recht-Richtlinie, Emittenten-Compliance-Richtlinie und Richtlinie zur Korruptionsprävention) sowie
durch den Verhaltenskodex (Code of Conduct) institutionalisiert.
Forschung und Entwicklung
Durch regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und die laufende Beobachtung des Wettbewerbs
wird sichergestellt, dass frühzeitig Anforderungen und (technologische) Änderungen erkannt und be-
rücksichtigt werden. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlich-technologi-
schen Beirat der AMAG Entwicklungen der Akademia beobachtet. Daraus abgeleitete F&E-Schwer-
punktprojekte sorgen dafür, insbesondere die Recycling- und Legierungskompetenz der AMAG am
Standort Ranshofen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit soll das Risiko einer Reduktion des
technologischen Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern minimiert werden. Ein Risiko für die Entwick-
lungsarbeiten besteht in der generellen Zunahme von Anmeldungen für „Intellectual Properties“,
insbesondere gefördert durch die fortschreitende Konsolidierung der Aluminiumkonzerne und das
Aufkommen von (länderbezogenen) Verwendungspatenten. Zur Abklärung des Risikopotenzials ist es
bei der Planung von Entwicklungsarbeiten verpflichtend, die aktuelle Schutzrechtssituation durch
interne und externe Patentrecherchen zu ermitteln und den Stand der nationalen und internationalen
Forschung sowie deren Auswirkungen auf das Unternehmen zu erheben. Dies erfolgt in Abstimmung
mit externen Patentkanzleien und ggf. gemeinsam mit Kunden.
Recht
Die AMAG-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Sie verfügt über eine spezialisierte Rechtsabteilung, die je nach Anforderung und Jurisdiktion die recht-
lichen Risiken intern oder unter Einbeziehung von externen Anwält:innen prüft und bewertet. Zusätzlich
stehen auch juristische KI-Tools zur Verfügung. In der Vertragsgestaltung werden Risiken durch die
Implementierung von Haftungslimits mitigiert. Die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen wird
laufend überwacht. Dies erfolgt beispielsweise im Zuge von internen Audits, die im Rahmen der im-
plementierten Managementsysteme durchgeführt werden (z.B. im Bereich Umweltrecht und Arbeit-
nehmerschutz) sowie durch regelmäßige externe Überprüfungen.
Finanzwirtschaft
Als Produzent und Verarbeiter von Aluminium unterliegt die AMAG-Gruppe vor allem dem Metallpreis-
und Währungsrisiko. Aluminium wird an der LME in US-Dollar gehandelt und die volatilen Verläufe
sowohl der Aluminiumnotierung als auch des Dollarkurses hätten ohne entsprechende Sicherungs-
maßnahmen direkte Auswirkungen auf die Ertragslage. In den verbindlichen Konzernrichtlinien „Me-
tallmanagementrichtlinie“ und „Finanzmanagementrichtlinie“ sind die Vorgangsweisen zur Erfassung
dieser beiden Hauptrisiken und deren Absicherung geregelt.
Zur Stabilisierung der Ergebnisse der Elektrolysebeteiligung können Aluminiumpreise – als zentrale
Komponente des Verkaufspreises – rollierend im Voraus durch Terminverkäufe und Optionen abgesi-
chert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Preisschwankungsrisiko des Rohstoffs Tonerde
durch Termingeschäfte für kommende Perioden zu reduzieren.
Das Metallmanagement am Standort Ranshofen erfasst zentral alle LME-korrelierten Aluminiumein-
käufe und -bestände sowie die LME-korrelierten Aluminiumverkäufe der operativen Gesellschaften
und ermittelt laufend die dem Kursrisiko ausgesetzte Aluminiumposition.
Für die mit den derivativen Sicherungsaktivitäten potenziell verbundenen Einschussverpflichtungen
(Liquiditätsrisiko) wird durch vorhandene Liquiditätsreserven und kurzfristig verfügbare Banklinien
vorgesorgt. Das Kreditrisiko, das durch die Nichterfüllung durch Kontrahenten von Derivaten mit po-
sitivem Marktwert besteht, wird durch die sorgfältige Auswahl internationaler Banken und Broker
sowie einer Limitpolitik zur Risikostreuung begrenzt. Bei den Forderungen wird das Ausfallrisiko
durch den Abschluss von Kreditversicherungen und bankmäßigen Sicherheiten wie Garantien und
Akkreditiven mitigiert.
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LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Wandelschuldverschreibung
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der Vor-
stand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses Beschlus-
ses, sohin bis zum 15. April 2030, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen Wan-
delschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht
auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben (Wandel-
schuldverschreibung 2025). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wandel-
schuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts-
rats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter fi-
nanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktieninhaber:innen in der
Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem
Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktieninhaber:innen
entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermäch-
tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandel-
schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens-
teilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisi-
tionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich
von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuld-
verschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu
der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der end-
gültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen
Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Be-
zugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer
Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfah-
ren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20
Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000 durch
Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien)
zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Hauptversamm-
lung vom 15. April 2025 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die Kapitalerhö-
hung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem
Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum Bezug
oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der Vorstand
beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und
das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kur-
ses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grund-
lagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag
des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle
Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der
jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes
sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandel-
schuldverschreibungsbedingungen.
Aktienrückerwerb
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand ermäch-
tigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April
2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der nied-
rigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsen-
schlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten durchschnittlichen Bör-
senschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach ins-
gesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne wei-
teren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu ver-
äußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterun-
ternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
Gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind folgende Informationen anzugeben:
Das Grundkapital der AMAG Austria Metall AG beträgt EUR 35.264.000 und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zusam-
men. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontroll-
rechten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen
Aktiengattungen.
Dem Vorstand sind folgende Vereinbarungen zwischen Gesellschafter:innen bekannt:
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft vom 1. April 2015: Aufgrund dieses Beteiligungsvertrags mit der Raiffeisenlan-
desbank Oberösterreich Aktiengesellschaft sind der B&C Privatstiftung weitere 16,5 % des Aktien-
kapitals und der Stimmrechte der AMAG Austria Metall AG zuzurechnen.
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Esola Beteiligungsverwaltungs GmbH
vom 14. Februar 2019: Aufgrund des Abschlusses dieser Beteiligungsvereinbarung sind der
B&C Privatstiftung gemäß §133 Z 1 BörseG 2018 weitere 4,4 % des Aktienkapitals und der
Stimmrechte zuzurechnen.
Die direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zumindest zehn Prozent betragen, setzten sich
per Jahresultimo 2025 wie folgt zusammen:
› B&C Privatstiftung 52,7 %
› Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG 16,5 %
› AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung 11,7 %
Die Stimmrechte der von der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung an der AMAG Austria Metall AG
gehaltenen Aktien werden durch den aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand der AMAG Arbeit-
nehmer Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustim-
mung des Beirats der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung. Entscheidungen werden in gemeinsamen
Sitzungen des Vorstands und des Beirats getroffen. Über die Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium des Konzernbetriebsrats
nominiert werden, zusammen. Dem Vorsitzenden des Vorstands steht ein Dirimierungsrecht zu. Die
Mitarbeiter:innen am Standort Österreich sind die Begünstigten der Privatstiftung.
Eine Änderung der Satzung der Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beschlossen werden, soweit gesetzlich nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorgeschrieben ist. Mitglieder
des Aufsichtsrats können mit einfacher Stimmenmehrheit vorzeitig abberufen werden.
Sieben Kreditvereinbarungen im Rahmen von zwei begebenen Schuldscheindarlehen, 21 bilaterale Dar-
lehensvereinbarungen und drei kommittierte Kreditlinien sowie ein von der Österreichischen Kontrollbank
gewährter Refinanzierungsrahmen („KRR“) mit vier Einzelverträgen enthalten „Change of Control“-Klau-
seln, die im Falle eines Kontrollwechsels in der AMAG Austria Metall AG den kreditgewährenden Banken
ein Kündigungsrecht einräumen. Mit Ausnahme der angeführten Verträge bestehen keine bedeutenden
Finanzierungsvereinbarungen, an welchen die AMAG Austria Metall AG beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der AMAG Austria Metall AG infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich
ändern oder enden.
Für zwei Vorstandsmitglieder besteht eine „Change of Control“-Klausel. Der Abfindungsanspruch in einem
solchen Fall ist auf die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei bzw. eineinhalb
fixe Jahresgesamtvergütungen limitiert.
Genehmigtes Kapital
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 9. Juli 2030 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tranchen –
gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000
Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den
Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Das gesetzliche Be-
zugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von ei-
nem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird,
sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:in-
nen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn
die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmenstei-
len, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisiti-
onsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Ka-
pital ergeben, zu beschließen.
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Wandelschuldverschreibung
Mit Beschluss der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 15. April 2025 wurde der Vor-
stand gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, binnen fünf Jahren ab Datum der Fassung dieses Beschlus-
ses, sohin bis zum 15. April 2030, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen Wan-
delschuldverschreibungen, die das Bezugs- oder Umtauschrecht bzw. eine Bezugs- oder Umtauschpflicht
auf insgesamt bis zu 17.500.000 Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. vorsehen, auszugeben (Wandel-
schuldverschreibung 2025). Der Ausgabebetrag, die Ausgabe, das Wandlungsverfahren der Wandel-
schuldverschreibungen und alle weiteren Bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts-
rats festzusetzen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter fi-
nanzmathematischer Methoden sowie des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktieninhaber:innen in der
Weise eingeräumt werden, dass die Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem
Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktieninhaber:innen
entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermäch-
tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:innen bei der Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Ausgabe von Wandel-
schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens-
teilen, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisi-
tionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt oder (ii) für den Ausgleich
von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf Wandelschuld-
verschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu
der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der end-
gültigen Festlegung des Ausgabebetrages ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen
Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht unterschreitet und der Wandlungspreis bzw. der Be-
zugspreis (Ausgabebetrag) der Bezugsaktien, jeweils nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer
Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfah-
ren ermittelt wird und nicht unter dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten 20
Handelstage vor dem Tag der Ankündigung der Begebung der Wandelschuldverschreibungen liegt.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 17.500.000 durch
Ausgabe von bis zu 17.500.000 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien)
zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in der Hauptversamm-
lung vom 15. April 2025 ermächtigt wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025). Die Kapitalerhö-
hung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem
Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum Bezug
oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der Vorstand
beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und
das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kur-
ses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grund-
lagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag
des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle
Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der
jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes
sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandel-
schuldverschreibungsbedingungen.
Aktienrückerwerb
In der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG vom 11. April 2024 wurde der Vorstand ermäch-
tigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April
2022, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der nied-
rigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsen-
schlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25 % über dem gewichteten durchschnittlichen Bör-
senschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach ins-
gesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne wei-
teren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu ver-
äußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterun-
ternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
ANGABEN ZU § 243A ABS. 1 UGB
Gemäß § 243a Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind folgende Informationen anzugeben:
Das Grundkapital der AMAG Austria Metall AG beträgt EUR 35.264.000 und setzt sich aus 35.264.000
nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zusam-
men. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontroll-
rechten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen
Aktiengattungen.
Dem Vorstand sind folgende Vereinbarungen zwischen Gesellschafter:innen bekannt:
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft vom 1. April 2015: Aufgrund dieses Beteiligungsvertrags mit der Raiffeisenlan-
desbank Oberösterreich Aktiengesellschaft sind der B&C Privatstiftung weitere 16,5 % des Aktien-
kapitals und der Stimmrechte der AMAG Austria Metall AG zuzurechnen.
› Beteiligungsvertrag zwischen B&C Industrieholding GmbH und Esola Beteiligungsverwaltungs GmbH
vom 14. Februar 2019: Aufgrund des Abschlusses dieser Beteiligungsvereinbarung sind der
B&C Privatstiftung gemäß §133 Z 1 BörseG 2018 weitere 4,4 % des Aktienkapitals und der
Stimmrechte zuzurechnen.
Die direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zumindest zehn Prozent betragen, setzten sich
per Jahresultimo 2025 wie folgt zusammen:
› B&C Privatstiftung 52,7 %
› Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG 16,5 %
› AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung 11,7 %
Die Stimmrechte der von der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung an der AMAG Austria Metall AG
gehaltenen Aktien werden durch den aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand der AMAG Arbeit-
nehmer Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustim-
mung des Beirats der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung. Entscheidungen werden in gemeinsamen
Sitzungen des Vorstands und des Beirats getroffen. Über die Zustimmung wird mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium des Konzernbetriebsrats
nominiert werden, zusammen. Dem Vorsitzenden des Vorstands steht ein Dirimierungsrecht zu. Die
Mitarbeiter:innen am Standort Österreich sind die Begünstigten der Privatstiftung.
Eine Änderung der Satzung der Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen und des Kapitals
beschlossen werden, soweit gesetzlich nicht zwingend eine höhere Mehrheit vorgeschrieben ist. Mitglieder
des Aufsichtsrats können mit einfacher Stimmenmehrheit vorzeitig abberufen werden.
Sieben Kreditvereinbarungen im Rahmen von zwei begebenen Schuldscheindarlehen, 21 bilaterale Dar-
lehensvereinbarungen und drei kommittierte Kreditlinien sowie ein von der Österreichischen Kontrollbank
gewährter Refinanzierungsrahmen („KRR“) mit vier Einzelverträgen enthalten „Change of Control“-Klau-
seln, die im Falle eines Kontrollwechsels in der AMAG Austria Metall AG den kreditgewährenden Banken
ein Kündigungsrecht einräumen. Mit Ausnahme der angeführten Verträge bestehen keine bedeutenden
Finanzierungsvereinbarungen, an welchen die AMAG Austria Metall AG beteiligt ist und die bei einem
Kontrollwechsel in der AMAG Austria Metall AG infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich
ändern oder enden.
Für zwei Vorstandsmitglieder besteht eine „Change of Control“-Klausel. Der Abfindungsanspruch in einem
solchen Fall ist auf die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags, maximal aber in Höhe von zwei bzw. eineinhalb
fixe Jahresgesamtvergütungen limitiert.
Genehmigtes Kapital
Gemäß § 4 (5) der Satzung der AMAG Austria Metall AG ist der Vorstand bis 9. Juli 2030 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft – allenfalls in mehreren Tranchen –
gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 17.500.000 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000
Stück neue auf Inhaber:in oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den
Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen (Genehmigtes Kapital 2025). Das gesetzliche Be-
zugsrecht kann Aktieninhaber:innen in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von ei-
nem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird,
sie den Aktieninhaber:innen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktieninhaber:in-
nen bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn
die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmenstei-
len, Betrieben, Betriebsteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisiti-
onsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen erfolgt, (ii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iii) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Ka-
pital ergeben, zu beschließen.
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
AUSBLICK ALUMINIUMMARKT
Marktausblick 2026
Der globale Bedarf an Primäraluminium soll sich laut CRU
8
im Jahr 2026 um +2,2 % auf
75,7 Mio. Tonnen erhöhen. Im Vergleich dazu wird für die weltweite Produktion ein etwas höherer
Anstieg von +2,7 % auf 76,0 Mio. Tonnen erwartet. Damit zeigt sich weiterhin eine annähernd aus-
geglichene Marktbilanz im Jahr 2026.
Im Bereich der Aluminiumwalzprodukte soll sich laut CRU
9
der globale Bedarf um +3,6 % auf
33,5 Mio. Tonnen im Jahr 2026 erhöhen. Die weltweite Produktion wird ebenfalls mit 33,5 Mio. Ton-
nen prognostiziert und soll sich damit um +3,6 % im Vergleich zum Jahr 2025 steigern. Unverändert
ist Aluminium ein Werkstoff, der aufgrund einer Vielzahl an positiven Eigenschaften (Gewicht, Stabi-
lität, Formbarkeit etc.) in zahlreichen Branchen eingesetzt und weiterverarbeitet wird.
Mit Blick auf die Prognosedaten des VDA
10
zur Entwicklung der Automobilmärkte im Jahr 2026 wird
für Europa (EU, EFTA & UK) mit 13,4 Mio. Einheiten ein moderates Absatzplus von +2 % erwartet.
Hinsichtlich der erwarteten PKW-Produktion in Deutschland rechnet der VDA im Jahr 2026 mit einem
leichten Rückgang um -1 % auf 4,11 Mio. Pkw. In den USA wird infolge des erhöhten Protektionis-
mus und den damit einhergehenden Kostenerhöhungen von einem Rückgang um -4 % auf
16 Mio. Light Vehicles ausgegangen.
Mittelfristiger Marktausblick bis 2030
Der weltweite Bedarf an Primäraluminium soll bis 2030 laut CRU-Prognose
11
im Durchschnitt um
+1,3 % p.a. auf 79,2 Mio. Tonnen ansteigen (2025: 74,1 Mio. Tonnen). Ein spürbar kräftigeres jähr-
liches Wachstum wird laut CRU
12
im Bereich der Aluminiumwalzprodukte erwartet. Die globale Nach-
frage soll bis 2030 im Durchschnitt um +3,6 % p.a. auf 38,6 Mio. Tonnen ansteigen (2025:
32,3 Mio. Tonnen).
8
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
9
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
10
VDA, Pressemitteilung „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“, Dezember 2025
11
CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
12
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
AUSBLICK GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2026
Vor dem Hintergrund herausfordernder Rahmenbedingungen im Jahr 2025 konnte die AMAG-Gruppe
durch ihre vielfältige Aufstellung, hohe Flexibilität in der operativen Abwicklung und kundenorien-
tierte Agilität insgesamt eine robuste Absatzmenge erzielen. Trotzdem wurde die Ertragslage durch
ein verändertes und handelspolitisch beeinflusstes Wettbewerbsumfeld in relevanten Absatzmärkten
und damit verbundenen Margenrückgängen negativ beeinflusst. Rasch umgesetzte Stabilisierungs-
maßnahmen halfen, die Auswirkungen auf das operative Ergebnis deutlich abzufedern.
Im Geschäftsjahr 2026 wird die AMAG-Gruppe weiterhin in einem anspruchsvollen Umfeld agieren.
Die globalen Märkte bleiben volatil, wobei handelspolitische Unsicherheiten – insbesondere die in
den USA eingeführten Zölle auf Aluminiumimporte – die internationalen Warenströme und die Preis-
gestaltung beeinflussen können. Gleichzeitig gehen aktuelle Wirtschaftsprognosen für 2026 von einer
insgesamt verbesserten Industriekonjunktur in 2026 aus.
13
Weltweit wird für den Aluminiummarkt
(Primär- und Sekundäraluminium) ein Bedarfsanstieg prognostiziert.
Im Segment Metall ist davon auszugehen, dass die Produktion von Primäraluminium in der kanadi-
schen Elektrolyse Alouette wieder in Richtung Vollauslastung geht. Die derzeitigen Marktpreise liegen
auf einem attraktiven Niveau. In den Segmenten Gießen und Walzen wird der Geschäftsverlauf auch
im Jahr 2026 maßgeblich vom wirtschaftlichen Umfeld in Europa und der Nachfrage in den relevan-
ten Abnehmerindustrien bestimmt. Im Segment Walzen wird die Strategie der breiten Diversifikation
über Produkte, Regionen, Branchen und Kunden konsequent fortgeführt. Die Nachfrage nach Alumi-
niumwalzprodukten soll sich im Jahr 2026 positiv entwickeln.
Aufgrund der erwarteten Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaften, rechnet die AMAG Austria
Metall AG auch in 2026 mit einem Ergebnis nach Steuern in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, da
die Beteiligungserträge einen wesentlichen Anteil des Ergebnisses bilden.
13
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß
§ 65 Abs. 1b Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptver-
sammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktieninhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
AUSBLICK
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK 2026
Die Weltwirtschaft wird laut Prognose des Internationalen Währungsfonds
6
im Jahr 2026 moderat wach-
sen. Die globale Konjunktur profitiert von einer Lockerung der Geldpolitik, rückläufigen Inflationsraten
und verbesserten finanziellen Bedingungen. Dennoch bleiben geopolitische Spannungen, protektionis-
tische Maßnahmen (bspw. US-Zölle) und strukturelle Herausforderungen zentrale Risikofaktoren für die
Weltwirtschaft.
Der IWF prognostiziert für 2026 ein weltweites BIP-Wachstum von +3,1 %, nach +3,2 % im Jahr 2025.
Die globale Inflationsrate soll weiter sinken und bei etwa 3,7 % liegen, was zusätzlichen Spielraum für
geldpolitische Lockerungen schafft. Treiber des Wachstums bleiben Asien und Teile der Schwellenlän-
der, während die Industrieländer nur moderate Zuwächse verzeichnen.
Für die Industrieländer wird ein Wachstum von rund +1,6 % erwartet (2025: +1,6 %). Die Eurozone
soll sich mit einem Plus von etwa +1,1 % leicht verbessern, getragen von sinkenden Energiepreisen und
einer Erholung der Industrieproduktion (2025: +1,2 %). Strukturelle Probleme und Handelsrisiken blei-
ben relevante Einflussgrößen. Deutschland wird sich mit einem Plus von +0,9 % weiter erholen (2025:
+0,2 %), während Japan mit +0,6 % (2025: +1,1 %) und das Vereinigte Königreich mit +1,3 % (2025:
+1,3 %) ebenfalls moderate Wachstumsraten erreichen. Die USA bleiben mit +2,1 % auf einem soliden
Wachstumspfad (2025: +2,0 %) während für Kanada ein geringerer Anstieg von +1,5 % prognostiziert
wird (2025: +1,2 %). Gemäß der Konjunkturprognose des österreichischen Wirtschaftsforschungsinsti-
tuts soll die heimische Konjunktur in 2026 um +1,2 % wachsen (2025: +0,5 %), getragen von einer
verbesserten Industriekonjunktur und steigenden Exportaktivitäten.
7
6
IMF, World Economic Outlook, Oktober 2025
7
WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
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ANLAGE 4
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AUSBLICK ALUMINIUMMARKT
Marktausblick 2026
Der globale Bedarf an Primäraluminium soll sich laut CRU
8
im Jahr 2026 um +2,2 % auf
75,7 Mio. Tonnen erhöhen. Im Vergleich dazu wird für die weltweite Produktion ein etwas höherer
Anstieg von +2,7 % auf 76,0 Mio. Tonnen erwartet. Damit zeigt sich weiterhin eine annähernd aus-
geglichene Marktbilanz im Jahr 2026.
Im Bereich der Aluminiumwalzprodukte soll sich laut CRU
9
der globale Bedarf um +3,6 % auf
33,5 Mio. Tonnen im Jahr 2026 erhöhen. Die weltweite Produktion wird ebenfalls mit 33,5 Mio. Ton-
nen prognostiziert und soll sich damit um +3,6 % im Vergleich zum Jahr 2025 steigern. Unverändert
ist Aluminium ein Werkstoff, der aufgrund einer Vielzahl an positiven Eigenschaften (Gewicht, Stabi-
lität, Formbarkeit etc.) in zahlreichen Branchen eingesetzt und weiterverarbeitet wird.
Mit Blick auf die Prognosedaten des VDA
10
zur Entwicklung der Automobilmärkte im Jahr 2026 wird
für Europa (EU, EFTA & UK) mit 13,4 Mio. Einheiten ein moderates Absatzplus von +2 % erwartet.
Hinsichtlich der erwarteten PKW-Produktion in Deutschland rechnet der VDA im Jahr 2026 mit einem
leichten Rückgang um -1 % auf 4,11 Mio. Pkw. In den USA wird infolge des erhöhten Protektionis-
mus und den damit einhergehenden Kostenerhöhungen von einem Rückgang um -4 % auf
16 Mio. Light Vehicles ausgegangen.
Mittelfristiger Marktausblick bis 2030
Der weltweite Bedarf an Primäraluminium soll bis 2030 laut CRU-Prognose
11
im Durchschnitt um
+1,3 % p.a. auf 79,2 Mio. Tonnen ansteigen (2025: 74,1 Mio. Tonnen). Ein spürbar kräftigeres jähr-
liches Wachstum wird laut CRU
12
im Bereich der Aluminiumwalzprodukte erwartet. Die globale Nach-
frage soll bis 2030 im Durchschnitt um +3,6 % p.a. auf 38,6 Mio. Tonnen ansteigen (2025:
32,3 Mio. Tonnen).
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CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
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CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
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VDA, Pressemitteilung „Prognosen für 2026: Pkw-Neuzulassungen in Deutschland steigen leicht“, Dezember 2025
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CRU, Aluminium Market Outlook, Oktober 2025
12
CRU, Aluminium Rolled Products Market Outlook, November 2025
AUSBLICK GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2026
Vor dem Hintergrund herausfordernder Rahmenbedingungen im Jahr 2025 konnte die AMAG-Gruppe
durch ihre vielfältige Aufstellung, hohe Flexibilität in der operativen Abwicklung und kundenorien-
tierte Agilität insgesamt eine robuste Absatzmenge erzielen. Trotzdem wurde die Ertragslage durch
ein verändertes und handelspolitisch beeinflusstes Wettbewerbsumfeld in relevanten Absatzmärkten
und damit verbundenen Margenrückgängen negativ beeinflusst. Rasch umgesetzte Stabilisierungs-
maßnahmen halfen, die Auswirkungen auf das operative Ergebnis deutlich abzufedern.
Im Geschäftsjahr 2026 wird die AMAG-Gruppe weiterhin in einem anspruchsvollen Umfeld agieren.
Die globalen Märkte bleiben volatil, wobei handelspolitische Unsicherheiten – insbesondere die in
den USA eingeführten Zölle auf Aluminiumimporte – die internationalen Warenströme und die Preis-
gestaltung beeinflussen können. Gleichzeitig gehen aktuelle Wirtschaftsprognosen für 2026 von einer
insgesamt verbesserten Industriekonjunktur in 2026 aus.
13
Weltweit wird für den Aluminiummarkt
(Primär- und Sekundäraluminium) ein Bedarfsanstieg prognostiziert.
Im Segment Metall ist davon auszugehen, dass die Produktion von Primäraluminium in der kanadi-
schen Elektrolyse Alouette wieder in Richtung Vollauslastung geht. Die derzeitigen Marktpreise liegen
auf einem attraktiven Niveau. In den Segmenten Gießen und Walzen wird der Geschäftsverlauf auch
im Jahr 2026 maßgeblich vom wirtschaftlichen Umfeld in Europa und der Nachfrage in den relevan-
ten Abnehmerindustrien bestimmt. Im Segment Walzen wird die Strategie der breiten Diversifikation
über Produkte, Regionen, Branchen und Kunden konsequent fortgeführt. Die Nachfrage nach Alumi-
niumwalzprodukten soll sich im Jahr 2026 positiv entwickeln.
Aufgrund der erwarteten Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaften, rechnet die AMAG Austria
Metall AG auch in 2026 mit einem Ergebnis nach Steuern in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, da
die Beteiligungserträge einen wesentlichen Anteil des Ergebnisses bilden.
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WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
ANLAGE 4
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ausgeübt werden. Der Vorstand wurde zudem für die Dauer von fünf Jahren ab dem 11. April 2024 gemäß
§ 65 Abs. 1b Aktiengesetz ermächtigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptver-
sammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022, für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktieninhaber:innen zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
AUSBLICK
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK 2026
Die Weltwirtschaft wird laut Prognose des Internationalen Währungsfonds
6
im Jahr 2026 moderat wach-
sen. Die globale Konjunktur profitiert von einer Lockerung der Geldpolitik, rückläufigen Inflationsraten
und verbesserten finanziellen Bedingungen. Dennoch bleiben geopolitische Spannungen, protektionis-
tische Maßnahmen (bspw. US-Zölle) und strukturelle Herausforderungen zentrale Risikofaktoren für die
Weltwirtschaft.
Der IWF prognostiziert für 2026 ein weltweites BIP-Wachstum von +3,1 %, nach +3,2 % im Jahr 2025.
Die globale Inflationsrate soll weiter sinken und bei etwa 3,7 % liegen, was zusätzlichen Spielraum für
geldpolitische Lockerungen schafft. Treiber des Wachstums bleiben Asien und Teile der Schwellenlän-
der, während die Industrieländer nur moderate Zuwächse verzeichnen.
Für die Industrieländer wird ein Wachstum von rund +1,6 % erwartet (2025: +1,6 %). Die Eurozone
soll sich mit einem Plus von etwa +1,1 % leicht verbessern, getragen von sinkenden Energiepreisen und
einer Erholung der Industrieproduktion (2025: +1,2 %). Strukturelle Probleme und Handelsrisiken blei-
ben relevante Einflussgrößen. Deutschland wird sich mit einem Plus von +0,9 % weiter erholen (2025:
+0,2 %), während Japan mit +0,6 % (2025: +1,1 %) und das Vereinigte Königreich mit +1,3 % (2025:
+1,3 %) ebenfalls moderate Wachstumsraten erreichen. Die USA bleiben mit +2,1 % auf einem soliden
Wachstumspfad (2025: +2,0 %) während für Kanada ein geringerer Anstieg von +1,5 % prognostiziert
wird (2025: +1,2 %). Gemäß der Konjunkturprognose des österreichischen Wirtschaftsforschungsinsti-
tuts soll die heimische Konjunktur in 2026 um +1,2 % wachsen (2025: +0,5 %), getragen von einer
verbesserten Industriekonjunktur und steigenden Exportaktivitäten.
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IMF, World Economic Outlook, Oktober 2025
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WIFO, Konjunkturprognose 4/2025, Dezember 2025
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Ranshofen, 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
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ANLAGE 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Ranshofen, 23. Februar 2026
Der Vorstand
Hon.-Prof. Priv.-Doz.
Dr. Helmut Kaufmann
Vorstandsvorsitzender,
Technikvorstand
Mag.
a
Claudia Trampitsch
Finanzvorständin
Victor Breguncci, MBA
Vertriebsvorstand
Kontakt:
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AMAG Austria Metall AG
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